DDR von A-Z, Band 1979

Unfallversicherung, Private (1979)

 

 

Siehe auch:


 

Durch Abschluß einer PU. können sich die Bürger der DDR vor den finanziellen Folgen eines Unfalls über die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung hinaus versichern. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Zivilgesetzbuch der DDR (§ 265 Personenversicherung) vom 19. 6. 1975 enthalten. Die Leistungen der PU. können in einer einmaligen Zahlung im Falle der Invalidität oder des Todes sowie in Tagegeldzahlungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit bestehen. In der DDR gibt es eine einheitliche (nicht nach Gefahrenarten differenzierte) U., die jedoch dem Versicherungsnehmer die Wahl zwischen mehreren Tarifkombinationen läßt. Darüber hinaus existieren Sonderformen der U., die den Versicherungsschutz auf bestimmte Zeiten, bestimmte Tätigkeiten oder bestimmte Personenkreise begrenzen.

 

Die PU. ist — nach der Lebensversicherung — die zweitgrößte Personenversicherung, die in der DDR immer stärkere Verbreitung findet. Die Zahl der Verträge nahm seit 1950 wie folgt zu: 1950 = 0,9 Mill. Verträge, 1960 = 3,2 Mill. Verträge, 1970 = 4,9 Mill. Verträge, 1976 = 5,3 Mill. Verträge.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1100


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.