DDR A-Z 1979
Arbeitsnormung (1979)
Siehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1958 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1965 1966 1969 Arbeitsnormung: 1975 1985 Die A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation und erfolgt in der Endphase jeder Maßnahme der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Inhalt der A. ist die Bestimmung des notwendigen Zeitaufwandes für die Durchführung exakt abgegrenzter Arbeitsgänge auf der Grundlage der erforderlichen Qualifikation der Werktätigen und unter Berücksichtigung technischer, technologischer und arbeitsorganisatorischer Bedingungen. Aus dem Zusammenhang der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation wird die Erarbeitung von Arbeitsnormen und anderen Kennziffern des Arbeitsprozesses als die logische Weiterführung des Arbeitsstudiums und der Arbeitsgestaltung verstanden; der durch das Arbeitsstudium analysierte und durch die Arbeitsgestaltung festgelegte Arbeitsprozeß wird damit der Arbeitsklassifizierung und -normung unterworfen mit dem Ziel. Grundlagen für die Planung und den rationellen Einsatz der lebendigen Arbeit zu schaffen sowie für die Entlohnung nach der Arbeitsleistung auf der Basis der staatlichen Lohnpolitik zu sorgen. Im Prozeß der A. werden verschiedene Formen von Arbeitsnormen angewendet, die sich nach Art, Qualität und Umfang unterscheiden, die aber alle dem Ziel dienen, den notwendigen Gesamtaufwand an lebendiger Arbeit für die Erzeugung von Produkten und Leistungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht zu ermitteln und festzulegen. [S. 57]1. Die inhaltliche Unterteilung der Arbeitsnormen ergibt 3~Arten: a) die Anforderungsnormen, b) die Arbeitszeitnormen, c) die Besetzungsnormen. Die Anforderungsnormen legen die sich aus der Arbeitsaufgabe ergebenden Anforderungen an die Qualifikation und Verantwortung sowie die Anforderungen an die physische und psychische Beanspruchung der Arbeitskraft fest. Anforderungsnormen sollen für alle Tätigkeiten ausgearbeitet werden. Arbeitszeitnormen bestimmen den notwendigen Zeitaufwand an lebendiger Arbeit je Erzeugniseinheit. Arbeitszeitnormen finden vor allem in den Arbeitsprozessen Anwendung, bei denen zwischen Arbeitszeitaufwand und mengenmäßigem Arbeitsergebnis ein feststellbarer proportionaler Zusammenhang besteht. Liegt zwischen Arbeitszeitaufwand und mengenmäßigem Arbeitsergebnis kein proportionaler Zusammenhang vor, kommen die Besetzungsnormen zur Anwendung. Diese bestimmen die notwendige Anzahl und Qualifikation (möglicherweise auch das Geschlecht) der Arbeitskräfte je Arbeitsstätte bzw. Arbeitsprozeß pro Zeiteinheit. 2. Bei der Gliederung der Arbeitsnormen nach ihrer Qualität werden 2 Formen unterschieden: a) wissenschaftlich bzw. Technisch begründete Arbeitsnormen (TAN) b) nicht wissenschaftlich begründete Arbeitsnormen, früher als Vorläufige Arbeitsnormen (VAN) bezeichnet. Das Kriterium für die qualitative Differenzierung der Arbeitsnormen wird sowohl in der Anwendung bzw. Nichtanwendung der wissenschaftlichen Methoden des Arbeitsstudiums und der Arbeitsgestaltung als auch dem erzielten Ergebnis bei Anwendung der Arbeitsnormen in einem bestimmten Zeitraum gesehen. Trotz größter Bemühungen, die wissenschaftliche A. in den Betrieben der DDR als zentrale Maßnahme der sozialistischen Rationalisierung durchzusetzen, bemängeln selbst die Arbeitsökonomen der DDR die immer noch mangelhafte Nutzung der A. als Instrument der Leitungstätigkeit und die geringe Einbeziehung der A. in das Plangeschehen. Zwar sah bereits die Planmethodik für die Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes 1974 die Einbeziehung der Kennziffern „Arbeitszeit nach TAN“ und „Arbeitszeit nach Zeitnormativen“ in die ökonomischen Planinformationen vor, es fehlt jedoch nach wie vor an wesentlichen Voraussetzungen zur Durchführung dieser Aufgaben. Um diese Voraussetzungen herzustellen, sind die Betriebe aufgefordert: a) für die Ausbildung von Arbeitsnormern auf der Grundlage zentral ausgearbeiteter Ausbildungsunterlagen zu sorgen. Vor allem qualifizierte Kader aus der unmittelbaren Produktion (Facharbeiter) sollen zur Qualifizierung zu Arbeitsnormern gewonnen werden, b) die Kontinuität der Produktions- und Arbeitsprozesse sowie die Sicherung einer hohen Arbeitsdisziplin durch Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation zu gewährleisten. c) die Arbeit auf technologischem Gebiet zu verstärken, um die Einheit von wissenschaftlicher Begründung und Erfüllung der Arbeitsnormen zu sichern bzw. herzustellen. 3. Die Unterscheidung der Arbeitsnormen nach ihrem Umfang ergibt: a) Einzelnormen als Normen der technologisch erforderlichen Arbeitszeit i. d. R. für einen Arbeitsgang. b) Komplexnormen als Normen der technologisch erforderlichen Arbeitszeit für mehrere zum Arbeitsauftrag des Arbeiters oder des Arbeitskollektivs gehörende Arbeitsgänge. 4. Die Arbeitswissenschaftler der DDR nehmen teilweise eine noch weitergehende Unterteilung der Arbeitsnormen vor: Sie gliedern nach dem Geltungsbereich der Normen (innerbetriebliche und überbetriebliche Arbeitsnormen) und nach den Bestandteilen der Arbeitsnorm (Arbeitscharakteristik und Kennzahlen des Aufwandes an lebendiger Arbeit, angegeben in Zeiteinheit oder der Anzahl der Arbeitskräfte bestimmter Qualifikation und bestimmten Geschlechts). In diesem Fall bestimmt die Arbeitscharakteristik die Bedingungen, unter denen die jeweilige Kennzahl gilt. Die rechtlichen Grundlagen für die Anwendung und Durchführung der A. im Zusammenhang mit dem Arbeitsstudium und der Arbeitsgestaltung sind kontinuierlich weiter entwickelt worden. Bereits im Jahr 1967 beschloß der Ministerrat der DDR die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II, 1967, Nr. 18), der am 6. 11. 1968 die „Grundsätze zur wirksamen Einbeziehung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung in das System der wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ folgten. Das Arbeitsgesetzbuch der DDR (AGB) vom 16. 6. 1977 hat die Anwendung von Arbeitsnormen und anderen Kennzahlen der Arbeitsleistung weiter präzisiert. Danach sollen Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung gemeinsam mit den Werktätigen ausgearbeitet und eingeführt werden (AGB § 75, 1). In Kraft gesetzt werden jedoch Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung vom Betriebsleiter mit Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung. In der Regel sind die neuen Normen den Werktätigen mindestens 2~Wochen vor dem Inkrafttreten bekanntzugeben (AGB § 78, 1). Bei Veränderung der technischen, technologischen und/oder der organisatorischen Bedingungen des Arbeitsprozesses sind die Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung entsprechend dem Grundsatz „Neue Technik — neue Normen“ zu ändern (AGB § 78, 2). Führen Vorschläge von Belegschaftsangehörigen zu einer Senkung des Zeitaufwandes und damit zur Veränderung von Arbeitsnormen oder anderen Kennzahlen der Arbeitsleistung, sind diese entsprechend arbeitsrechtlichen Bestimmungen materiell anzuerkennen (AGB § 75, 2). Bei Anwendung von Stücklohn oder Prämienlohnformen (Lohnformen und Lohnsystem) besteht ein An[S. 58]spruch auf Lohn nach der Erfüllung der Arbeitsnormen und anderer Kennzahlen der Arbeitsleistung entsprechend der im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohnform (AGB § 107). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 56–58 Arbeitsmoral, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsökonomik/ArbeitsökonomieSiehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1958 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1965 1966 1969 Arbeitsnormung: 1975 1985 Die A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation und erfolgt in der Endphase jeder Maßnahme der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Inhalt der A. ist die Bestimmung des notwendigen Zeitaufwandes für die Durchführung exakt abgegrenzter Arbeitsgänge auf der Grundlage der erforderlichen Qualifikation der Werktätigen und unter…
DDR A-Z 1979
Volkskammer (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Verfassungsrechtliche Stellung und Zusammensetzung Die V. wird in Art. 48 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der DDR bezeichnet. Sie wird in ihrer Rolle und Funktion durch das in der DDR herrschende Selbstverständnis des Prinzips der Volkssouveränität bestimmt. Danach üben die Werktätigen durch die Volksvertretungen die Macht aus, wobei dies gemäß dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus auf der Basis einer bestimmten Bündnispolitik der Klassen und Schichten der Gesellschaft der DDR verwirklicht wird. Damit wird auch die Funktion der V. im Regierungssystem der DDR festgelegt. Die V. entstand 1949 aus der Bewegung des Deutschen Volkskongresses, dessen 3. Kongreß im Mai 1949 den Deutschen Volksrat wählte. Dieser konstituierte sich am 7. 10. 1949 (Tag der Gründung der DDR) als „Provisorische Volkskammer“ der DDR. Mit der ersten Wahl zur V. 1950 entfiel das „Provisorische“; danach erfolgten alle 4 Jahre (statt 1962 erst 1963) bis 1971 die Wahlen zur V.; seitdem wird alle 5 Jahre gewählt. Seit 1963 umfaßt die V. 500 (vorher 466) Abgeordnete, von ihnen sind 66 (vorher ebenfalls 66) von der Stadtverordnetenversammlung von Berlin (Ost) nominierte Berliner Vertreter. In der 7. Wahlperiode (seit 1976) setzte sich die V. wie folgt zusammen (die Zuordnung erfolgt nach erlerntem Beruf bzw. erster Erwerbstätigkeit, in Klammern die Zahlen der 6. Wahlperiode): Arbeiter 235 (219), Genossenschafts- und Einzelbauern, Gärtner, Fischer 60 (77), Angestellte 127 (102), Intelligenz 76 (101), Sonstige 2 (1). Im Unterschied zum Handbuch der Volkskammer der 6. Wahlperiode fehlen in der neuen Ausgabe zusammengefaßte Angaben zur Qualifikation und gegenwärtigen Tätigkeit der Abgeordneten. Die 332 (341) Männer und 168 (159) Frauen verteilen sich auf die einzelnen Altersgruppen wie folgt: 18–20 = 15 (0); 21–25 = 25 (31); 26–30 = 20 (30); 31–40 = 77 (102); 41–50 = 200 (214); über 51 Jahre sind 163 Abgeordnete (123), 33 davon über 65 Jahre. (Die V. der DDR, 7. Wahlperiode, Berlin [Ost] 1977.) [S. 1142]Die Pflichten und Rechte der Abgeordneten sind in der Verfassung und der Geschäftsordnung der V. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 469) festgelegt. Sie sollen u. a. ihre Fähigkeiten und Kenntnisse für das Wohl und die Interessen des sozialistischen Staates und der Bürger einsetzen, deren Mitwirkung an der Vorbereitung und Verwirklichung der Gesetze fördern und enge Verbindung zu den Wählern durch Sprechstunden, Aussprachen und Rechenschaftslegungen halten. Sie unterliegen nicht einem imperativen Mandat der Wähler, dürfen an den Sitzungen der örtlichen Volksvertretungen mit beratender Stimme teilnehmen, Anfragen an den Ministerrat oder eines seiner Mitglieder richten und genießen persönliche Schutzrechte (Immunität, Aussageverweigerung in bestimmten Fällen). Aus ihrer Tätigkeit dürfen ihnen keine materiellen Nachteile entstehen; sie werden deshalb zu Plenartagungen und Ausschußarbeiten bei Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt freigestellt und erhalten eine Entschädigung von 500 Mark sowie einen Freifahrtausweis der Deutschen Reichsbahn. II. Parteien und Massenorganisationen in der Volkskammer Die Abgeordneten bilden die Fraktionen der V. Seit 1963 sind die Fraktionen mit der folgenden Zahl von Abgeordneten vertreten (in Klammern die Berliner Vertreter): SED 110 (+ 17), FDGB 60 (+ 8), DBD, NDPD, LDPD und CDU je 45 (+ 7), FDJ 35 (+ 5), DFD 30 (+ 5), Kulturbund der DDR 19 (+ 3). Fraktionswechsel von Abgeordneten sind unbekannt; sie könnten auch durch Antrag der betroffenen Fraktion auf Aberkennung des Mandats verhindert werden. Die Zugehörigkeit zu einer Fraktion der Massenorganisationen sagt nichts aus über die Mitgliedschaft in einer Partei. Von den 22 Mitgliedern der Kulturbund-Fraktion sind 3 parteilos, 1 in der NDPD, 18 Mitglieder der SED, unter ihnen der Minister für Kultur, der auch Mitglied des ZK der SED ist. In der Fraktion des FDGB gehören 56 (60) der 68 Mitglieder der SED an; 10 sind parteilos, und je ein weiteres ist Mitglied der LDPD bzw. der NDPD. In der Fraktion der FDJ (40) gehören 34 Mitglieder der SED an (in der Mehrzahl wurden sie 1976 Mitglieder), 1 der CDU, der Rest ist parteilos. Alle Mitglieder der SED sind in der Parteigruppe der SED in der V. zusammengefaßt. III. Sozialstruktur der Abgeordneten Die soziale Zusammensetzung der Fraktionen gibt nur bedingt Hinweise auf die unterschiedlichen Sozialprofile der Parteien. So sind beispielsweise von den 52 Mitgliedern der Fraktion der DBD 35 in der Landwirtschaft. 12 im Partei- bzw. Staatsapparat und 5 im Wissenschafts- und Ausbildungsbereich tätig. In der Fraktion der CDU sind 13 der 52 Abgeordneten Funktionäre des Parteiapparats, 16 Angestellte aus dem Staats- und Wirtschaftsapparat, 10 Angehörige der Intelligenz, 7 Lehrer und 2 Handwerker sowie 1 Komplementär; 3 sind in der Landwirtschaft tätig. Von den 127 Mitgliedern der Fraktion der SED sind bei ihrem Eintritt in die Volkskammer 8 als Arbeiter und 15 als Angestellte in der Produktion tätig gewesen. 9 weitere gehören zur Gruppe der Intelligenz, 35 sind Funktionäre des Parteiapparats, 41 des Staatsapparats und 10 haben Funktionen in den Massenorganisationen. 5 weitere sind in der Landwirtschaft tätig und 4 sind „Parteiveteranen“. (Zum Vergleich: Von den ca. 2,1 Mill. Mitgliedern und Kandidaten der SED sind 55 v. H. in der materiellen Produktion tätig [Stand: Ende 1977].) Einen relativ großen Anteil von Beschäftigten aus der Produktion findet man in der Fraktion der FDJ, 33 ihrer Mitglieder sind neu in der V., darunter der Fraktionsvorsitzende, 6 absolvieren ihre 2. und 1 Abgeordnete ihre 3. Wahlperiode (Die V. der DDR, 7. Wahlperiode, Berlin [Ost] 1977). IV. Aufgaben der Organe der Volkskammer A. Fraktionen Die Fraktionen haben im wesentlichen nur für die Plenartagungen Bedeutung. Sie verfügen über 1 Vorsitzenden und 1 Stellvertreter (außer der FDJ), haben das Recht, im Präsidium der V. vertreten zu sein, Anfragen und Anträge einzubringen und Stellungnahmen, vor allem zu Gesetzesänderungen, abzugeben. Das Recht der Gesetzesinitiative steht ihnen ebenfalls zu (außer ihnen noch dem Präsidium. 15 Abgeordneten und dem Bundesvorstand des FDGB), wurde aber bisher nur vom Ministerrat und vom Staatsrat wahrgenommen. B. Präsidium Das Präsidium der V. leitet die Arbeit der Volkskammer gemäß der Geschäftsordnung. Es wird auf der konstituierenden Sitzung der neugewählten V. für die Dauer der — seit der Verfassungsänderung vom Oktober 1974 von 4 auf 5 Jahre verlängerten — Wahlperiode gewählt. Seine Aufgaben wurden durch die Geschäftsordnung vom 7. 10. 1974 ausgeweitet. Es bestand im März 1979 aus dem Präsidenten (Horst Sindermann, Mitglied des Politbüros der SED), dem Stellvertretenden Präsidenten (Friedrich Ebert, Mitglied des Politbüros der SED) sowie den Mitgliedern Heinz Eichler (SED), Wolfgang Heyl (CDU), Willi-Peter Konzok (LDPD), Egon Krenz (FDJ, Kand. d. PB), Erich Mückenberger (SED, Mitgl, d. PB), Hans Rietz (DBD), Wolfgang Rösser (NDPD). Wilhelmine Schirmer-Pröscher (DFD), Karl-Heinz Schulmeister (KB) und Johanna Töpfer (FDGB). [S. 1143]<C. Ausschüsse> Die Beteiligung der V. am Entscheidungsprozeß vollzieht sich im wesentlichen durch die Tätigkeit ihrer Ausschüsse. Seit 1963 werden in der V. in jeder Wahlperiode 15 Ausschüsse gebildet. Sie werden mit einer unterschiedlichen Anzahl von Abgeordneten und. bis auf 4, einer Anzahl Nachfolgekandidaten besetzt. Nachfolgekandidaten sind die auf der Liste placierten, aber nicht gewählten Kandidaten, die mit beratender Stimme an den Ausschußsitzungen teilnehmen. Insgesamt sind 353 (6. WP: 326) Abgeordnete und 121 (97) Nachfolgekandidaten in den meisten Ausschüssen der V. tätig. Die Aufgaben der Ausschüsse werden in der Verfassung und der Geschäftsordnung der V. festgelegt. Sie arbeiten nach einem Arbeitsplan, in dem die Vorhaben eines Jahres festgelegt werden. Ihr Arbeitsgebiet kann sich auf einen bestimmten Bereich der Wirtschaft konzentrieren, z. B. Handel und Versorgung. Dabei findet eine Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium statt. Im Fall des Ausschusses für Industrie, Bauwesen und Verkehr erstreckt sich der Tätigkeitsbereich auf mehrere Gebiete. Die Rechte der Ausschüsse liegen im Bereich der Information und Kontrolle. So ist z. B. der Ministerrat verpflichtet, sie über wichtige Fragen der Durchführung der staatlichen Politik zu informieren und die Ergebnisse der Tätigkeit der Ausschüsse in seine Arbeit einzubeziehen. Die Ausschüsse können die Anwesenheit eines Ministers bei ihren Beratungen verlangen; für die Betreuung eines Ausschusses ist im Ministerium oder einem anderen zentralen Organ ein leitender Mitarbeiter zuständig, der den Ausschuß über Vorhaben des Bereichs informiert und Informationen entgegennimmt. Die Ausschüsse beraten Gesetzesvorhaben, diskutieren teilweise öffentlich die Entwürfe und führen Untersuchungen zu spezifischen Problemen durch, z. B. der effektiven Nutzung von Material, Arbeitskräften und finanziellen Mitteln, Formen der Wettbewerbsführung u. a. m. Die Ausschußmitglieder informieren über anstehende Gesetze, regen die Betroffenen an, Initiativen zu deren Durchführung einzuleiten, und tragen durch konkrete Informationen zur endgültigen Gestaltung des Gesetzes bei. 6 Ausschußvorsitzende sind Abgeordnete der Fraktion der SED, in der Mehrheit Sekretäre des ZK, je 2 Vorsitzende stellen die NDPD und die LDPD, die übrigen Fraktionen jeweils einen. D. Plenum Als oberstes staatliches Machtorgan entscheidet die V. über die „Grundfragen der Staatspolitik“ und „verwirklicht in ihrer Tätigkeit den Grundsatz der Einheit von Beschlußfassung und Durchführung“ (Art. 48). Damit ist der Bezug auf das in der marxistisch-leninistischen Lehre vom Staat verankerte Prinzip der Gewalteneinheit und der Volksvertretungen als „arbeitender Körperschaften“ (Marx) hergestellt. Die Einheit ihrer Tätigkeit verwirklicht die V., indem sie einerseits durch Gesetze und Beschlüsse „die Ziele der Entwicklung der DDR“ sowie die „Hauptregeln für das Zusammenwirken der Bürger, Gemeinschaften und Staatsorgane sowie deren Aufgaben bei der Durchführung der staatlichen Pläne“ festlegt (Art. 49 Abs. 1 und 2), andererseits mit der Durchführung dieser Entscheidungen ihre Organe beauftragt, die auf der Grundlage der von der V. bestimmten Grundsätze tätig werden. Diese Organe sind der Staatsrat, der Ministerrat, der Nationale Verteidigungsrat, das Oberste Gericht und der Generalstaatsanwalt. Die Festlegung als „oberstes staatliches Machtorgan“ bedeutet, daß die Entscheidungen der V. die verbindlichen staatsrechtlichen Grundlagen der Tätigkeit des Staatsapparates sind. Die Konzentration auf die „Grundfragen“ soll bewirken, daß die V. sich nur mit wichtigen Fragen der staatlichen Politik befaßt. Nicht die Ausarbeitung sachlicher Alternativen, aber die Korrektur von Vorlagen soll eine der Aufgaben der V. bzw. ihrer Ausschüsse sein. Die Unterbreitung von Personalvorschlägen gehört ebenfalls nicht zu ihren Aufgaben, auch wenn diese teilweise durch die Fraktion erfolgen. Wahlen in Funktionen durch die V, erfolgen als Bestätigung der von der Parteiführung, in bestimmten Fällen in Zusammenarbeit mit den anderen Parteien und Massenorganisationen im Demokratischen Block erarbeiteten Vorschläge. Die V. wählt u. a. den Vorsitzenden des Staatsrates und dessen Mitglieder, den Vorsitzenden des Ministerrates, die Mitglieder des Ministerrates auf Vorschlag des Vorsitzenden, den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates, den Präsidenten und die Richter des Obersten Gerichts sowie den Generalstaatsanwalt. Die sachlichen Entscheidungen sollen sich an den „objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung“ orientieren, deren Erkenntnis ebenso wie die Ausarbeitung der daraus abzuleitenden Aufgaben im Selbstverständnis der Partei, faktisch der Parteiführung, allein zusteht. Aufgabe des staatlichen Willensbildungsprozesses ist es, diese Entscheidungen entsprechend den Bedingungen staatlicher Tätigkeit in die politische Realität umzusetzen. Insofern entspricht der politische Charakter der von der V. verabschiedeten Gesetze der im Marxismus-Leninismus verankerten Vorstellung, daß sie Ausdruck der übereinstimmenden („einheitlichen“) Interessen der Mitglieder der Gesellschaft und die Grundlage ihres Zusammenwirkens auf ein gemeinsames Ziel seien. Daher ist die V., auch wenn manche ihrer Verfahrensweisen denen in parlamentarischen Demokratien ähneln, nicht mit einem traditionellen Parlament vergleichbar. Gero Neugebauer Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1141–1143 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkskongreßSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Verfassungsrechtliche Stellung und Zusammensetzung Die V. wird in Art. 48 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der DDR bezeichnet. Sie wird in ihrer Rolle und Funktion durch das in der DDR herrschende Selbstverständnis des Prinzips der Volkssouveränität bestimmt. Danach üben die Werktätigen durch die Volksvertretungen die Macht aus, wobei dies gemäß dem Prinzip des Demokratischen…
DDR A-Z 1979
Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) (1979)
Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegründet 1947 (Arbeitsaufnahme 1949), Sitz: Berlin (Ost). Direktor (seit 1969) Prof. Dr. Günter Heyden. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des IML war der Beschluß des ZK der SED vom 20. 10. 1951 über „die wichtigsten ideologischen Aufgaben der Partei“. Hier wurden die Aufgaben des Instituts erheblich erweitert, so daß es wesentlich dazu beitragen konnte, den Marxismus-Leninismus Schritt für Schritt als herrschende Ideologie in der DDR durchzusetzen. Das IML wurde bis 1953 Marx-Engels-Institut (MEL) genannt und zu Ehren Stalins im April 1953 in Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut (MELS) umbe[S. 538]nannt. Seit dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) trägt es seine gegenwärtige Bezeichnung. Ursprünglich, in den Jahren 1949–1958, arbeiteten in dem Institut vor allem „erfahrene, im Klassenkampf erprobte, marxistisch-leninistisch geschulte Kader“; gegenwärtig sind es Hunderte von z. T. gut geschulten und ausgebildeten wissenschaftlichen Mitarbeitern. Aufgaben: Als zentrales Forschungs- und Editionsinstitut der SED ist das IML die Institution, die die Pflege der Klassiker des Marxismus-Leninismus sowie der Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung übernommen hat. Im einzelnen gehören dazu folgende Aufgaben: 1. Koordinierung der Editionstätigkeit der wissenschaftlichen Institutionen der DDR auf den genannten Gebieten. 2. Herausgabe der Werke der marxistischen Klassiker, insbesondere von Marx, Engels, Lenin und Stalin. Die 1953 begonnene Herausgabe der auf 40 Bände angelegten Marx-Engels-Werkausgabe (MEA) wurde 1968 abgeschlossen. Die Werke Lenins (aufgrund der 4. russischen Ausgabe herausgegeben) liegen in 40 vom IML herausgegebenen Bänden vor; sie werden seit 1969 ergänzt durch die Reihe „Lenin, Briefe“, die inzwischen mit dem 10. Band (erschienen 1976) abgeschlossen worden ist (nach der 5. russischen Ausgabe herausgegeben). Die Edition der Werke Stalins wurde 1956 mit dem 13. Band der auf 16 Bände angelegten Gesamtausgabe abgebrochen. Vor einigen Jahren hat man begonnen, zusammen mit dem IML beim ZK der KPdSU, eine historisch-kritische Marx-Engels-Gesamtausgabe (MEGA) in ca. 100 Bänden herauszugeben. Darin sollen alle Manuskripte, Entwürfe, Konzepte, Randbemerkungen in Büchern usw., die von Marx und Engels erhalten und bisher nicht veröffentlicht worden sind, berücksichtigt werden. 3. Erforschung der Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung aus der Sicht des Marxismus-Leninismus sowie Leitung und Organisation der Erforschung der Geschichte der „örtlichen Arbeiterbewegung“ (Geschichte der deutschen ➝Arbeiterbewegung). Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind auf diesen Gebieten über 20 Dokumentationsbände, darunter die achtbändigen „Dokumente und Materialien zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“, herausgegeben worden. 4. Übernahme eines wesentlichen Teils der Propagandaarbeit der SED, insbesondere die Verbreitung des marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes der Arbeiterklasse sowie die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Richtungen der antimarxistischen Historiographie. In diesen Zusammenhang gehören die achtbändige „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“, die 1962 in Auftrag gegeben wurde und 1966 erschien, sowie die einbändige „Geschichte der sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Abriß“, die 1978 erschienen ist. 5. Ausbildung auf den genannten Gebieten. Seit 1970 besitzt das IML das Recht auf Verleihung akademischer Grade. 6. Organisation von wissenschaftlichen Konferenzen, Kolloquien und Arbeitstagungen in Verbindung vor allem mit der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, der Akademie der Wissenschaften der DDR sowie verschiedenen Universitäten und Hochschulen. Diese Zusammenarbeit fand ihren Niederschlag u. a. in der Tätigkeit des „Rates für Geschichte“ und des „Wissenschaftlichen Rates für Marx-Engels-Forschung“, die beide ihren Sitz im IML haben. Im internationalen Rahmen bestehen Arbeitsgemeinschaften zur Verwirklichung gemeinsamer Projekte, u. a. mit dem IML beim ZK der KPdSU, dem Institut für Parteigeschichte beim ZK der KP Bjelorußlands, ferner dem Institut für Geschichte der Bulgarischen Kommunistischen Partei. Im Anschluß an den VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) und aufgrund des „Zentralen Forschungsplans der Gesellschaftswissenschaften der DDR bis 1975“ aus dem Jahre 1972 war eine Schwerpunktverlagerung der Arbeit im IML vorgesehen. Bei der zukünftigen historischen Forschung sollte es in erster Linie darum gehen, die Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung und die „Politik der revolutionären Partei der deutschen Arbeiterklasse“ stärker als bisher als Teil der internationalen Arbeiterbewegung darzustellen. In diesem Zusammenhang nehmen auch gegenwärtig Forschungen über die Beziehungen der KPD zur KPdSU einen zentralen Platz ein. Schließlich sollen künftig in verstärktem Umfang Biographien über „hervorragende Persönlichkeiten der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung“ erscheinen. In diesem Zusammenhang sind die Memoiren von Franz Dahlem (bis Mitte 1953 Mitglied des Politbüros des ZK der SED und Leiter der Abteilung „Kader“ beim ZK der SED) zu erwähnen: „Am Vorabend des Zweiten Weltkrieges. Erinnerungen“, 2 Bde., Berlin (Ost) 1976/1978. Zur Organisationsstruktur: Das IML ist u. a. in folgende Abteilungen untergliedert: Marx-Engels-Abteilung; Lenin-Abteilung; Abteilung Geschichte der Arbeiterbewegung (einschließlich der örtlichen Arbeiterbewegungen); Zentrales Parteiarchiv der SED (seit April 1963); Bibliothek (gegenwärtig rd. 350.000 Bände); Informations- und Dokumentationsstelle. Das zentrale Parteiarchiv enthält die bedeutendste Quellensammlung der deutschen Arbeiterbewegung von den Anfängen bis zur Gegenwart in der DDR. Die Informations- und Dokumentationsstelle veröffentlicht seit 1950 (z. T. internationale) Spezialbibliographien, seit 1963 den „Dokumentationsdienst zur Geschichte der Arbeiterbewegung und der Marx-Engels-Forschung“. Jede Abteilung des IML ist in Unterabteilungen (Sektoren) untergliedert. Außerdem sind Arbeitsleiter an größeren Projekten außerhalb der genannten Abteilungen tätig. Neben den Abteilungsleitern, die auch lehren und forschen, sind am IML Dozenten und wissenschaftliche Assistenten beschäftigt. Das IML gibt seit 1959 eine eigene, gegenwärtig 6mal jährlich erscheinende Zeitschrift heraus: „Beiträge zur Geschichte der Deutschen Arbeiterbewegung“, die 1969 in „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung“ umbenannt wurde. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 537–538 Institut für Marktforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Meinungsforschung beim ZK der SEDSiehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegründet 1947 (Arbeitsaufnahme 1949), Sitz: Berlin (Ost). Direktor (seit 1969) Prof. Dr. Günter Heyden. Von…
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Bündnispolitik (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Definiert als strategisches und taktisches Verhalten einer sozialen Klasse, die sich zur Durchsetzung ihrer Ziele mit anderen Klassen und Schichten auf der Basis dauernder oder zeitweiliger gemeinsamer Interessen verbündet (Klassen). Die B. der SED soll darauf abzielen, die politische Macht zu erobern, um dann in einem langen geschichtlichen Prozeß die Spaltung der Gesellschaft in Klassen zu überwinden und die klassenlose Ordnung des Kommunismus zu entwickeln. Als natürliche Verbündete der Arbeiterklasse werden ebenfalls im Kapitalismus ausgebeutete Klassen und Schichten wie Bauern. Handwerker. Gewerbetreibende, Angehörige der Intelligenz und sogar kleinere Unternehmer sowie Großbauern angesehen. Ihnen soll durch das Zusammengehen mit der Arbeiterklasse im Sozialismus eine positive Perspektive geboten werden. Die SED nimmt für sich in Anspruch, die bereits durch Marx und Lenin konzipierte B. der Arbeiterklasse bei der Schaffung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung durch Organisationsformen wie den demokratischen Block, die Volkskongreßbewegung und die Nationale Front der DDR angewandt und vertieft zu haben. Durch die Anwendung der B. sei es unter der Führung der SED zur Herausbildung der „politisch-moralischen Einheit des Volkes“ gekommen. Als Kern des Bündnisses aller Werktätigen wird das Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern angesehen. Die B. soll die besonderen Interessen der mit der Arbeiterklasse Verbündeten berücksichtigen, die Bündnispartner durch schrittweises Heranführen an sozialistische Produktions- und Lebensverhältnisse in die sozialistische Gesellschaft integrieren und sie der Arbeiterklasse weiter annähern. Dieses gesellschaftspolitische Konzept bedeutet allerdings, daß mit dem Zurücktreten spezifischer Interessen hinter der wachsenden Übereinstimmung grundlegender Interessen und zunehmender sozialer Homogenität tendenziell die Bedingungen der B. aufgehoben werden. Dies schloß besonders die von Ulbricht 1967 formulierte These von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“ in der DDR ein; sie wurde jedoch nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) als „unwissenschaftlich“ verworfen, da sie bei der Einschätzung des erreichten Entwicklungsstandes in unrealistischer Weise „harmonistische“ Elemente der in der DDR noch keineswegs verwirklichten klassenlosen Gesellschaft antizipiert habe. Aus der gegenwärtig in der SED vorherrschenden Sicht von der DDR als einer noch relativ stark differenzierten ― wenngleich „nichtantagonistischen“ ― Klassengesellschaft resultiert die immanente Notwendigkeit, die B. für eine längere, nicht näher bestimmte Frist fortzusetzen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 235 Bund Deutscher Offiziere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BürgerinitiativeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Definiert als strategisches und taktisches Verhalten einer sozialen Klasse, die sich zur Durchsetzung ihrer Ziele mit anderen Klassen und Schichten auf der Basis dauernder oder zeitweiliger gemeinsamer Interessen verbündet (Klassen). Die B. der SED soll darauf abzielen, die politische Macht zu erobern, um dann in einem langen geschichtlichen Prozeß die Spaltung der Gesellschaft in Klassen zu überwinden und die…
DDR A-Z 1979
Auszeichnungen (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Allgemeines Seit Bestehen der DDR sind zahlreiche A. gestiftet worden, mit denen besondere Leistungen, Verdienste oder Treue-Verdienste belohnt werden. Wie in kommunistisch-sozialistischen Staaten üblich, sind auch in der DDR A. Ausdruck gesellschaftspolitischer und wirtschaftlicher Anerkennung. Das Auszeichnungswesen in der DDR — orientiert an dem der UdSSR — ist inflationär: Im Laufe der Jahre wurden immer mehr A. gestiftet, es gibt inzwischen kaum eine Berufsgruppe, für deren Mitglieder nicht eine spezielle A. geschaffen worden ist. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen staatlichen A., die von oder im Namen der obersten Staatsorgane, und A., die von Parteien, Massenorganisationen, Akademien, Bezirken oder Städten verliehen werden. Die staatlichen A. sind in die 4 Gruppen — Orden, Preise, Medaillen und Ehrentitel — gegliedert. Die A. werden verliehen an Einzelpersonen, Kollektive, Betriebe sowie an Teilkollektive, sofern sie eine organisatorische Einheit bilden. Der Trend zur Kollektiv-A. in der DDR hat im Laufe der Jahre deutlich zugenommen. Mit einigen A. können auch ausländische Staatsangehörige geehrt werden. Zu den staatlichen A. gehören in der Regel eine Urkunde und die Befugnis, sich als Träger der jeweiligen A. zu bezeichnen (z. B. „Träger der Medaille für [S. 116]ausgezeichnete Leistungen in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse“). Staatliche A. sind — bis auf wenige Ausnahmen — mit dem Tragen eines Ordens oder einer Medaille verbunden. Für fast alle tragbaren staatlichen A. gibt es Interimsspangen. Zur Verleihung vieler staatlicher A. gehört die Zahlung einer Geldprämie. Bei der Verleihung von staatlichen A. an Kollektive wird in der Regel die Geldprämie so geteilt, daß kein Kollektivmitglied eine größere Summe erhält, als bei einer Einzelverleihung vorgesehen ist. Derartige Geldzuwendungen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig. Für alle staatlichen A. gibt es Verordnungen über die jeweilige A. durch den Ministerrat bzw. Änderungsverordnungen. Details über die Verleihungen der jeweiligen staatlichen A. sind in Ordnungen verzeichnet, die im Gesetzblatt der DDR erscheinen. Die staatlichen A. werden vornehmlich verliehen am 1.~Mai, dem „Kampf- und Feiertag der internationalen Arbeiterklasse“, und am 7. Oktober, dem „Tag der Republik“; ferner an den Ehrentagen der auszuzeichnenden Berufsgruppen (z. B. für pädagogische Berufe am 12. Juni, dem „Tag des Lehrers“, oder an Angehörige der NVA am 1.~März, dem „Tag der Nationalen Volksarmee“); bei A., die den Namen bestimmter Personen tragen, in der Regel an den Geburtstagen der Namensgeber (z. B. den Johannes-R.-Becher-Preis und die dazugehörige Medaille jeweils am 22. Mai, dem Geburtstag des Dichters); bei bestimmten A. „unmittelbar nach gezeigter Leistung“ (z. B. Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee) oder aus zeitlich bestimmten Anlässen (z. B. Medaille für hervorragende Leistungen in der Bewegung „Messen der Meister von Morgen“ während der „Zentralen Messe der Meister von Morgen“). Das Recht zum Tragen einer staatlichen A. bzw. zum Führen eines Ehrentitels kann aberkannt werden, „wenn der Ausgezeichnete sich der Auszeichnung unwürdig erweist oder nachträglich Tatsachen bekannt werden, die die Auszeichnung zur Zeit der Verleihung ausgeschlossen hätten“ oder wenn gegen ihn durch Gerichtsurteil auf Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte erkannt worden ist. Einige staatliche A. der DDR werden nicht mehr verliehen oder sind durch andere ersetzt worden. So ist zum Beispiel an Stelle der 3 Ehrentitel Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit, Brigade der hervorragenden Leistung, Brigade der besten Qualität im Jahre 1962 der Ehrentitel Kollektiv der sozialistischen Arbeit geschaffen worden. 1969 wurde der Ehrentitel Aktivist der sozialistischen Arbeit gestiftet, der die bis dahin verliehenen A. Aktivist des Siebenjahrplanes und Medaille für ausgezeichnete Leistungen ablöste. Nicht mehr verliehen werden Wanderfahnen, mit denen von 1950 bis 1963 vornehmlich Betriebe und landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften ausgezeichnet wurden. II. Nichtstaatliche Auszeichnungen Neben den staatlichen A. gibt es noch zahlreiche nichtstaatliche A., die von Parteien, Massenorganisationen, Akademien, Bezirken und Städten verliehen werden. Mit ihnen werden zumeist sowohl Einzelpersonen als auch Betriebe oder Kollektive geehrt. Wie bei den staatlichen A. sind auch die meisten nichtstaatlichen A. mit dem Tragen einer Medaille verbunden. Eine Reihe der nichtstaatlichen A. haben inzwischen im Auszeichnungswesen der DDR einen bestimmten Prestigewert erhalten. So zum Beispiel die A., die alljährlich vom Zentralrat der Freien Deutschen Jugend verliehen werden: Artur-Becker-Medaille; Medaille „Für hervorragende Leistungen bei der sozialistischen Erziehung in der Pionierorganisation Ernst Thälmann“; Ehrendiplom „Vorbildlicher Freundschaftspionierleiter“; Ehrenmedaille der FDJ „Für die Festigung der brüderlichen Beziehungen zwischen der Freien Deutschen Jugend und dem Leninschen kommunistischen Jugendverband der Sowjetunion“; Erich-Weinert-Medaille, Kunstpreis der FDJ; Abzeichen für gutes Wissen; Preis der FDJ für hervorragende wissenschaftliche Leistungen. Die folgende, nicht vollständige Liste der nichtstaatlichen A. soll die kaum noch zu überblickende Vielzahl der A. in der DDR dokumentieren (die Angaben hinter den A. beschreiben den Bezieherkreis und/oder den Preisverteiler): Alex-Wedding-Medaille, Kinderbuchautoren; Literaturpreis des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands; Heinrich-Mann-Preis, Literaturpreis, Akademie der Künste der DDR; Hans-Marchwitza-Preis, Literaturpreis für junge Schriftsteller, Akademie der Künste der DDR; Alex-Wedding-Preis, Preis für belletristische Kinder- und Jugendliteratur, Akademie der Künste der DDR; F.-C.-Weiskopf-Preis, Literaturpreis. Akademie der Künste der DDR; J.-R.-Becher-Medaille, Preis für Kulturpolitiker, Kulturbund der DDR; Kulturpreis des FDGB; Kunstpreis des FDGB; Goethe-Preis der Hauptstadt der DDR Berlin; Martin-Andersen-Nexö-Kunstpreis der Stadt Dresden; Kunstpreis für den Bezirk Gera; Händel-Preis des Rates des Bezirks Halle; [S. 117]Kulturpreis des Bezirks Karl-Marx-Stadt; Gutenberg-Preis der Stadt Leipzig; Fritz-Reuter-Preis für Kunst und Literatur des Bezirks Neubrandenburg; Kulturpreis der Stadt Rostock; Fritz-Reuter-Kunstpreis des Rates des Bezirks Schwerin; Max-Reger-Kunstpreis des Bezirks Suhl; Carl-Blechen-Preis des Rates des Bezirks Cottbus; John-Brinckmann-Preis des Rates des Bezirks Rostock, Kulturpreis der Stadt Erfurt; Kunstpreis des Bezirks Frankfurt (Oder); Kunstpreis der Stadt Halle; Kunstpreis der Stadt Leipzig; Erich-Weinert-Kunstpreis der Stadt Magdeburg; Theodor-Fontane-Preis für Kunst und Literatur; Winkelmann-Medaille; Literatur- und Kunstpreis der Stadt Weimar; Wilhelm-Bracke-Medaille, Börsenverein der Deutschen Buchhändler; Arthur-Nikisch-Preis, Preis für Dirigenten, Stadt Leipzig; Carl-Maria-von-Weber-Preis, Preis (alle zwei Jahre) für junge Künstler, Stadt Dresden; Fritz-Heckert-Medaille, Auszeichnung für verdiente Gewerkschaftler, FDGB; Hanns-Eisler-Preis, Preis für neue Kompositionen und musikwissenschaftliche Arbeiten; Hans-Otto-Preis, Preis für Theaterkollektive, Zentralvorstand der Gewerkschaft Kunst. III. Staatliche Auszeichnungen A. Orden Von den 6 Orden der DDR werden 4 vom Vorsitzenden des Staatsrates oder in seinem Namen verliehen. Den Scharnhorst-Orden verleiht der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungsrates und den Kampforden für „Verdienste tun Volk und Vaterland“ der Minister für Nationale Verteidigung. Bis auf den Scharnhorst-Orden, mit dem nur Einzelpersonen geehrt werden, können die Orden auch an Kollektive verliehen werden, der Vaterländische Verdienstorden auch an Städte und Gemeinden. Mit einem Orden ausgezeichnete Kollektive bilden dessen Abzeichen auf ihren Hauseingängen, Briefbogen oder Druckerzeugnissen ab. Die oberste Klasse des Sterns der Völkerfreundschaft wird am Schulterband getragen, die beiden anderen Klassen dieses Ordens sind Bruststerne, alle anderen Orden werden auf der linken oberen Brustseite angelegt. 1. Der Karl-Marx-Orden gilt als die ehrenvollste staatliche A. der DDR. Er wird verliehen „für hervorragende Verdienste a) in der Arbeiterbewegung, b) bei der schöpferischen Anwendung des Marxismus-Leninismus, c) bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus mit seinem Kernstück, dem ökonomischen System des Sozialismus, d) auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, e) auf den Gebieten der Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, f) im Kampf um die Sicherung des Friedens, g) in der Pflege und Förderung echter freundschaftlicher Beziehungen zur Sowjetunion, zu den anderen sozialistischen Staaten und allen friedliebenden Völkern der Welt sowie solcher Beziehungen von Angehörigen und Organisationen dieser Völker zur Deutschen Demokratischen Republik“. Prämie bei Verleihung an Einzelpersonen: 20.000 Mark. 2. Der Vaterländische Verdienstorden wird in den Stufen Bronze, Silber, Gold und Ehrenspange zu Gold verliehen „für besondere Verdienste a) im Kampf der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung und im Kampf gegen den Faschismus, b) beim Aufbau, bei der Festigung und Stärkung sowie beim Schutz der Deutschen Demokratischen Republik, c) im Kampf um die Sicherung des Friedens sowie bei der Erhöhung des internationalen Wirkens der Deutschen Demokratischen Republik“. Der Orden kann nur einmal in der gleichen Stufe verliehen werden. Prämien bei Verleihung an Einzelpersonen: Bronze 2.500. Silber 5.000, Gold 10.000 Mark. Prämien bei Verleihung an Kollektive (bis zu 10 Mitgliedern): Bronze 500, Silber 1000, Gold 2.000 Mark. Ordensträger, die die A. bis zum Jahre 1973 erhalten haben, beziehen statt der Prämie ein jährliches Ehrengeld: für Bronze 250, für Silber 500, für Gold 1000 Mark. Träger der Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden in Gold erhalten keine Geldzuwendungen. 3. Der Stern der Völkerfreundschaft „dient der Würdigung außerordentlicher Verdienste um die Deutsche Demokratische Republik, um die Verständigung und die Freundschaft der Völker und um die Erhaltung des Friedens“. Der Orden wird in drei Klassen verliehen: I. Klasse Großer Stern der Völkerfreundschaft in Gold, II. Klasse Stern der Völkerfreundschaft in Gold, III. Klasse Stern der Völkerfreundschaft in Silber. 4. Der Orden Banner der Arbeit wird verliehen für „hervorragende und langjährige Leistungen bei der Stärkung und Festigung der DDR. insbesondere für hohe Arbeitsergebnisse in der Volkswirtschaft“. Für die Auswahl der Vorschläge sind folgende Kriterien zugrunde zu legen: „Die Erfüllung und zielgerichtete Übererfüllung des Volkswirtschaftsplans, ständige Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Erreichung einer hohen Effektivität der Produktion, der Senkung der Kosten und einer hohen Qualität der Erzeugnisse, die Intensivierung der Produktion durch umfassende sozialistische Rationalisierung, die Entwicklung vorbildlicher Initiativen und Ergebnisse im sozialistischen Wettbewerb und in der Neuerertätigkeit, die Entwicklung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, die schnelle Überleitung neuer Technologien und Verfahren sowie die [S. 118]Einführung neuer qualitätsgerechter Erzeugnisse in die Produktion, die Erfüllung und Übererfüllung der Außenhandelsaufgaben, die Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration, die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen.“ Der Orden ist im Jahr 1974 in drei Klassen aufgeteilt worden. Jahresquoten der einzelnen Stufen: Stufe III bis zu 1000 Orden, Stufe II bis zu 500 Orden, Stufe~I bis zu 250 Orden. Die vorher verliehenen Orden gelten als Orden der Stufe~I. Prämienzahlungen bei Verleihung an Einzelpersonen: Stufe~III 2.000, Stufe~II 3.500, Stufe~I 5.000 Mark. Prämienzahlungen beider Verleihung an Kollektive bis zu 20 Mitgliedern: Stufe III 500, Stufe II 750, Stufe~I 1000 Mark. 5. Der Scharnhorst-Orden — benannt nach dem Schöpfer des preußischen Volksheeres Gerhard von Scharnhorst (1755–1813) — wird verliehen „für besondere Verdienste a) bei der Erfüllung von Aufgaben zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft der Deutschen Demokratischen Republik, b) auf dem Gebiet der Truppenführung, c) beim Einsatz der ganzen Persönlichkeit zum Schutze der Deutschen Demokratischen Republik, d) bei der Weiterentwicklung der Militärwissenschaft und Militärtechnik, e) bei der Festigung der Militärkoalition der sozialistischen Bruderarmeen“. Die Ordensträger erhalten eine Prämie von 5.000 Mark. 6. Der Kampforden „Für Verdienste um Volk und Vaterland“ wird verliehen „für hervorragende Verdienste a) bei der sozialistischen Wehrerziehung der Jugend, b) auf dem Gebiet der Truppenführung, c) bei der Erziehung und Ausbildung, d) in der persönlichen Einsatzbereitschaft, e) bei der Wartung und Instandhaltung der technischen Ausrüstung und Bewaffnung und bei der Entwicklung der Militärtechnik, f) bei der Entwicklung der Militärwissenschaft, g) bei Einsätzen, die für den Aufbau und den Schutz des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik von großem Nutzen sind, h) um die Festigung der Waffenbrüderschaft mit den sozialistischen Bruderarmeen“. Der Orden wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen. B. Preise Die höchste A., der Nationalpreis, wird vom Vorsitzenden des Staatsrates, alle anderen Preise werden von den für die Preisverteilung zuständigen Ministern des Ministerrates verliehen (die meisten vom Minister für Kultur). Mit nahezu allen Preisen werden sowohl Einzelpersonen als auch Kollektive ausgezeichnet. Jeder Preisträger erhält eine Medaille. 1. Der Nationalpreis wird verliehen für „hervorragende schöpferische Arbeiten auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, bedeutende mathematisch-naturwissenschaftliche Entdeckungen und technische Erfindungen, die Einführung neuer Arbeits- und Produktionsmethoden“ sowie für „hervorragende Werke und Leistungen auf den Gebieten der Kunst und Literatur“. Der Nationalpreis wird in drei Klassen an Einzelpersonen und Kollektive bis zu 6 Personen verliehen. Die Höhe des Preises: 1. Klasse 100.000, II. Klasse 50.000. III. Klasse 25.000 Mark. 2. Der Johannes-R.-Becher-Preis — benannt nach dem Dichter und ehemaligen Minister für Kultur der DDR Johannes R. Becher (1891–1958) — wird verliehen „für Werke der deutschen Lyrik, die im Geiste der großen Dichtung von Johannes R. Becher einen würdigen Beitrag zur sozialistischen deutschen Nationalliteratur bilden“. Der Preis, der alle zwei Jahre verliehen wird, ist mit einer Geldprämie von 20.000 Mark verbunden. 3. Der Preis für künstlerisches Volksschaffen wird für „hervorragende Neuschöpfungen, beispielgebende künstlerische Interpretation, richtungweisende wissenschaftliche Forschungsarbeit oder vorbildliche kulturpolitische Leistungen auf dem Gebiet des künstlerischen Volksschaffens“ verliehen. Die Höhe des Preises, der in zwei Klassen verliehen wird, beträgt für Einzelpersonen bis zu 15.000 (1. Klasse), bis zu 3.000 (II. Klasse), für Gruppen (je nach Struktur) 5.000–15.000 (I. Klasse), 3.000–10.000 Mark (II. Klasse). 4. Der Heinrich-Heine-Preis wird verliehen für „a) lyrische Werke und b) Werke der literarischen Publizistik“. Die Höhe des Preises — jährlich eine A. für lyrische Werke und eine für Werke der literarischen Publizistik — beträgt 12.500 Mark. 5. Der Lessing-Preis wird verliehen für „hervorragende Werke a) auf dem Gebiet der Bühnendichtung und b) auf dem Gebiet der Kunsttheorie und Kunstkritik“. Die Höhe des Preises — jährlich eine A. für ein Werk der Bühnendichtung und ein Werk auf dem Gebiet der Kunsttheorie oder Kunstkritik — beträgt 10.000 Mark. 6. Der Friedrich-Engels-Preis wird verliehen für „hervorragende Leistungen in der Forschung oder in der Wissenschaftsorganisation, die der Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Landesverteidigung insgesamt oder eines ihrer Teilsysteme dienen“. Die Höhe des Preises, der in drei Klassen verliehen wird, beträgt für Kollektive bis zu 25.000 (I. Klasse), bis zu 15.000 (II. Klasse), bis zu 10.000 Mark (III. Klasse); für Einzelpersonen bis zu 10.000 (I. Klasse), bis zu 6.000 (II. Klasse), bis zu 4.000 Mark (III. Klasse). 7. Der Heinrich-Greif-Preis — benannt nach dem 1946 verstorbenen Schauspieler Heinrich Greif, der von 1935 bis 1945 Sprecher der deutschsprachigen Sendungen im Moskauer Rundfunk war — wird verliehen für „hervorragende Einzel- und Kollektivleistungen in der deutschen Filmkunst“. Der Preis, der jährlich in drei Klassen je einmal für Leistungen aus dem Vorjahr verliehen wird, ist dotiert bei Einzelleistungen bis zu 7.500 (I. Klasse), bis zu 5.000 [S. 119](II. Klasse), bis zu 3.500 Mark (III. Klasse); bei Kollektivauszeichnungen bis zu 20.000 (I. Klasse), bis zu 15.000 (II. Klasse), bis zu 10.000 Mark (III. Klasse). 8. Der Kunstpreis der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende schöpferische oder interpretierende Leistungen“ sowie für „Leistungen auf den Gebieten des Theaters, des Films, des Fernsehens, des Rundfunks, der Unterhaltungskunst, der Musik für Interpretation und Komposition, der bildenden und angewandten Kunst“. Die Höhe des Preises, der jährlich bis zu 20mal verliehen werden kann, beträgt für Einzelpersonen 6.000, für Kollektive bis zu 20.000 Mark. 9. Der Architekturpreis der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende städtebauliche und architektonische Leistungen“. Der Preis, der im Jahr bis zu 5mal vergeben werden kann, ist mit einer Geldprämie von 5.000 Mark für Einzelpersonen und bis zu 20.000 Mark für Kollektive verbunden. 10. Der Guts-Muths-Preis — benannt nach dem Begründer des Schulturnens Johann Christoph Friedrich Guts Muths (1759–1839) — wird verliehen für „hervorragende wissenschaftliche Arbeiten, die geeignet sind, die Entwicklung der sozialistischen Körperkultur in der Deutschen Demokratischen Republik zu fördern“. Die Höhe des Preises, der jährlich an 5 Einzelpersonen oder Kollektive verliehen wird, beträgt für Einzelpersonen 5.000, für Kollektive (bis zu 6 Personen) bis zu 15.000 Mark. 11. Der Theodor-Körner-Preis — benannt nach dem Dichter Theodor Körner (1791–1813) — wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Schaffung bedeutender Werke der Literatur, der bildenden Kunst, der Musik, des Films, des Theaterschaffens und der Fernsehdramatik, in denen die Entwicklung und die Leistungen der Nationalen Volksarmee und der anderen bewaffneten Organe … Gestaltung finden“. Die Höhe des Preises, der jährlich bis zu 8mal verliehen wird, beträgt für Kollektive bis zu 15.000, für Einzelpersonen 5.000 Mark. 12. Der Cisinski-Preis — benannt nach dem wendischen Schriftsteller Jakub Bart-Cisinski (1856 bis 1909) — wird verliehen für „hervorragende Neuschöpfungen, beispielgebende künstlerische Interpretation, richtungweisende wissenschaftliche Forschungsarbeit oder andere vorbildliche kulturpolitische Leistungen auf dem Gebiet des sorbischen Volksschaffens“. Mit dem Preis, der alle? Jahre verliehen wird, können jeweils bis zu 3 Einzelpersonen und bis zu 3 Kollektive ausgezeichnet werden. Die Höhe des Preises beträgt für Einzelpersonen bis zu 5.000 (I. Klasse), bis zu 3.000 Mark (II. Klasse); für Kollektive bis zu 8.000 (I. Klasse), bis zu 5.000 Mark (II. Klasse). 13. Der Rudolf-Virchow-Preis — benannt nach dem Anatomen und Pathologen Rudolf Virchow (1821–1902) — dient „der Förderung der medizinischen Wissenschaft und wird vorwiegend an Nachwuchswissenschaftler verliehen“. Die Höhe des Preises, der jährlich bis zu 6mal verliehen wird, beträgt bei Einzelauszeichnungen bis zu 3.000, bei Kollektivauszeichnungen bis zu 5.000 Mark. 14. Der Designpreis der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „für hervorragende Leistungen, die als ein wesentlicher Beitrag zur besseren Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung und zur Steigerung der volkswirtschaftlichen Effektivität vollbracht worden sind“. Die Höhe des Preises, der jährlich 5mal verliehen werden kann, beträgt für Einzelpersonen 5.000, für Kollektive (bis zu 6 Personen) 20.000 Mark. 15. Der Jacob- und Wilhelm-Grimm-Preis der Deutschen Demokratischen Republik — benannt nach den Sprachwissenschaftlern und Brüdern Jacob (1785–1863) und Wilhelm Grimm (1786–1859) — wird verliehen für „hervorragende wissenschaftliche und pädagogische Leistungen bei der Förderung der deutschen Sprache und Germanistik im Ausland“. Die Höhe des Preises, der jährlich 6mal, davon 5mal an Bürger anderer Staaten vergeben werden kann, beträgt für Einzelpersonen 5.000, für Kollektive (bis zu 6 Personen) 10.000 Mark. C. Medaillen Die Medaillen werden in der DDR — je nach Bedeutung — vom Vorsitzenden des Ministerrates, den einzelnen Ministern, von den Leitern staatlicher Ämter bis hinunter durch Betriebsleiter verliehen. So wird beispielsweise ein Träger der Treuedienstmedaille der Deutschen Post in Bronze oder Silber vom Leiter des jeweiligen Postamtes dekoriert, die Medaille in Gold wird vom Leiter der Bezirksdirektion der Post übergeben und die Verleihung der Ehrenspange zur Medaille in Gold nimmt der Minister für das Post- und Fernmeldewesen vor. Mit den Medaillen werden Einzelpersonen, aber in zunehmendem Maße auch Kollektive ausgezeichnet. Verdienstmedaillen 1. Die Clara-Zetkin-Medaille — benannt nach der langjährigen kommunistischen Reichstagsabgeordneten Clara Zetkin (1857–1933) — wird verliehen für „hervorragende Verdienste a) beim Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik, b) um die Erhaltung des Friedens, c) in der Frauenarbeit bei der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Frauen und bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau“. Prämie bei Einzelpersonen 2.500, bei Kollektiven (bis zu 10 Personen) 5.000 Mark. Medaillen-Träger, die bis 1964 ausgezeichnet wurden, erhalten, sobald Vollrentenanspruch besteht, eine jährliche Ehrenrente von 300 Mark. 2. Die Hufeland-Medaille — benannt nach dem [S. 120]Berliner Arzt Christoph Wilhelm Hufeland (1762–1836) — wird verliehen für „besondere Verdienste und vorbildliche Initiativen im sozialistischen Wettbewerb bei der Erfüllung der staatlichen Planaufgaben des Gesundheits- und Sozialwesens in hoher Qualität und Effektivität“. Die Medaille mit den Stufen Bronze, Silber und Gold wird in jeder Stufe nur einmal und nur an Einzelpersonen verliehen. Prämien für Bronze 300, für Silber 500, für Gold 1000 Mark. 3. Die Humboldt-Medaille — benannt nach dem Gründer der Berliner Universität, Wilhelm von Humboldt (1767–1835) — wird verliehen für „hervorragende Leistungen und langjährige treue Dienste im sozialistischen Hoch- und Fachschulwesen“. Die Medaille in den Stufen Bronze, Silber und Gold kann an Einzelpersonen und Kollektive verliehen werden. Einzelpersonen erhalten für die Medaille in Bronze eine Prämie von 500, in Silber von 750, in Gold von 1000 Mark; Kollektive für Bronze bis zu 2.000 Mark, für Silber bis zu 3.000 Mark, für Gold bis zu 4.000 Mark. 4. Die Dr.-Theodor-Neubauer-Medaille — benannt nach dem kommunistischen Reichstagsabgeordneten und Pädagogen Theodor Neubauer (1890–1945) — wird verliehen für „außerordentliche Verdienste beim Aufbau des sozialistischen Bildungs- und Erziehungswesens“. Die Medaille mit den Stufen Bronze, Silber und Gold kann mehrmals verliehen werden. Einzelpersonen erhalten für die Medaille in Bronze eine Prämie von 500, für Silber 750, für Gold 1000 Mark; Kollektive für Bronze 2.000, für Silber 3.000, für Gold 4.000 Mark. 5. Die Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „besondere Leistungen und treue Pflichterfüllung beim Aufbau des Sozialismus und bei der Stärkung und Festigung der Deutschen Demokratischen Republik“. 6. Die Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn wird in den Stufen I, II und III verliehen für „aktiven und selbstlosen Einsatz, beispielhafte Arbeit, mutiges und umsichtiges Verhalten und andere hohe Leistungen“. 7. Die Verdienstmedaille der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik wird für „hervorragende Verdienste und persönliche Einsatzbereitschaft bei der ständigen zuverlässigen Sicherung der Land- und Seegrenze“ in den Stufen Bronze, Silber und Gold, gegebenenfalls in den einzelnen Stufen mehrmals, verliehen. 8. Die Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee wird entsprechend den Verdiensten in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen für „hervorragende Verdienste und persönliche Einsatzbereitschaft beim Aufbau und bei der Festigung der Nationalen Volksarmee“. 9. Die Verdienstmedaille der Kampfgruppen der Arbeiterklasse wird verliehen „in Anerkennung treuer und gewissenhafter Pflichterfüllung in den Reihen der Kampfgruppen der Arbeiterklasse und für vorbildliche Leistungen zur Festigung und Stärkung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“. Mit der Verleihung der Medaille ist eine Prämie von 300 Mark verbunden. 10. Die Verdienstmedaille der Seeverkehrswirtschaft wird verliehen in den Stufen Bronze, Silber und Gold für „aktiven und selbstlosen Einsatz, beispielhafte Arbeitserfolge, mutiges und umsichtiges Verhalten und andere hohe Leistungen“. 11. Die Verdienstmedaille der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen für „hervorragende Verdienste bei der Erfüllung der der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik gestellten Aufgaben zur Stärkung und Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik“. 12. Die Verdienstmedaille der Deutschen Post wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Entwicklung des sozialistischen Post- und Fernmeldewesens und bei der Gewährleistung seiner ständigen Einsatzbereitschaft“. Die Prämie für die A. in Bronze beträgt 400, in Silber 600 und in Gold 1000 Mark. 13. Die Verdienstmedaille der Organe des Ministeriums des Innern wird verliehen für „Verdienste und persönliche Einsatzbereitschaft zur Erhöhung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, zum Schutz des umfassenden Aufbaus des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik und zur Festigung der Deutschen Volkspolizei und der anderen Organe des Ministeriums des Innern sowie für andere hohe Leistungen“. Die Medaille kann in den Stufen Bronze, Silber und Gold mehrmals verliehen werden. 14. Die Verdienstmedaille für Zivilverteidigung wird verliehen für „a) hervorragende Leistungen und persönliche Einsatzbereitschaft bei der Erfüllung der Aufgaben der Zivilverteidigung und b) besondere Verdienste bei der Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Zivilverteidigung, bei der Erziehung. Ausbildung und Schulung ihrer Kräfte sowie bei der Instandhaltung und Weiterentwicklung der technischen Ausrüstung“. Sie kann in den Stufen Bronze, Silber und Gold mehrmals zuerkannt werden. Die. Prämie beträgt für Einzelpersonen: Bronze 200. Silber 300, Gold 400 Mark. Prämie für Kollektive: Bronze 600, Silber 1000, Gold 1500 Mark. 15. Die Medaille für Verdienste um das Grubenrettungswesen wird verliehen für „persönliche Tapferkeit und selbstlosen Einsatz bei der Rettung von Menschen und Bergung von Verunglückten im Bergbau“ sowie andere „hervorragende Leistungen“. Prämie bei Einzel-A. 500, bei Kollektiv-A. 1500 Mark. 16. Die Medaille für Verdienste in der Rechtspflege wird verliehen für „Verdienste auf dem Gebiet der [S. 121]sozialistischen Rechtspflege“. Die A. erfolgt in drei Stufen, bei „großen Verdiensten“ in Bronze, bei „außerordentlichen Verdiensten“ in Silber, bei „hervorragenden und beispielhaften Verdiensten“ in Gold. Die Prämie beträgt für Bronze 500, für Silber 750, für Gold 1000 Mark. 17. Die Medaille für Verdienste im Brandschutz wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Erfüllung der den Brandschutzorganen gestellten Aufgaben zur Sicherung der Volkswirtschaft sowie des Lebens, der Gesundheit und des persönlichen Eigentums der Bürger“ und anderer „besonderer Verdienste“. Die Prämie beträgt bei Einzel-A. bis zu 500, bei Kollektiv-A. bis zu 1000 Mark. Die Medaille kann mehrmals verliehen werden. 18. Die Medaille für Verdienste in der Kohleindustrie der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „in Würdigung hervorragender Leistungen sowie langjähriger Zugehörigkeit zur Kohleindustrie“. Die A. erfolgt nach einer 15jährigen ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Kohleindustrie in Bronze, 25jähriger Zugehörigkeit in Silber und 40jähriger Zugehörigkeit in Gold, bei „besonders hervorragenden Leistungen“ vorzeitig. Die Prämien betragen bei A. in Bronze 250, in Silber 500, in Gold 1000 Mark. 19. Die Medaille für Verdienste im künstlerischen Volksschaffen der DDR wird verliehen für „besondere kulturpolitische und künstlerische Leistungen auf dem Gebiet des künstlerischen Volksschaffens“. Zur A. gehört eine Prämie von 350 Mark. 20. Die Medaille für Verdienste in der Energiewirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „in Würdigung langjähriger Zugehörigkeit und von hervorragenden Leistungen im Industriezweig Energie“. Die A. erfolgt nach einer 15jährigen ununterbrochenen Tätigkeit im Industriezweig Energie in Bronze, 25jährigen Zugehörigkeit in Silber und nach 40jähriger Zugehörigkeit in Gold, bei „besonders hervorragenden Leistungen“ vorzeitig. Die Prämien betragen bei A. in Bronze 250, in Silber 500, in Gold 1000 Mark. 21. Die Medaille für Verdienste in der Volkskontrolle der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „langjährige und vorbildliche Arbeit in der Volkskontrolle“. Die A. ist mit einer Prämie von 200 Mark verbunden. 22. Die Medaille für Waffenbrüderschaft wird verliehen in den Stufen Bronze, Silber und Gold für „Leistungen und Verdienste, die zur Festigung der Beziehungen zwischen den sozialistischen Bruderarmeen und zur Entwicklung der gemeinsamen Zusammenarbeit beitragen“. 23. Die Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse wird verliehen für „besondere Verdienste beim Einsatz, beim Aufbau und bei der Festigung der Kampfgruppen“. 24. Die Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern wird verliehen für „ausgezeichnete Leistungen bei der Erfüllung der den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern gestellten Aufgaben zur Stärkung und Festigung der Deutschen Demokratischen Republik“. 25. Die Medaille für ausgezeichnete Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften wird verliehen für „besondere Leistungen bei der Steigerung der Produktion und der Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft“. 26. Die Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb wird verliehen an „Werktätige, die Initiatoren neuer Formen des sozialistischen Wettbewerbs zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der Verbesserung der sozialistischen Arbeitsorganisation und der Produktion sind“. Prämien für Einzelpersonen bis zu 500 Mark, für Kollektive bis zu 1000 Mark. Jährlich können bis zu 500 Medaillen verliehen werden. 27. Die Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen wird verliehen für „selbstlosen Einsatz, beispielhafte Hilfeleistungen, aufopferungsvolle Arbeit und andere hervorragende Leistungen bei der Verhinderung und der Bekämpfung von Katastrophen sowie bei der Beseitigung entstandener Schäden“. 28. Die Medaille für vorbildlichen Grenzdienst wird verliehen für „vorbildliche Leistungen und persönliche Einsatzbereitschaft bei der Sicherung der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik“ sowie „für andere hohe Leistungen zum Schutz der Staatsgrenzen“. 29. Die Medaille für hervorragende Leistungen im Bauwesen der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „in Würdigung hervorragender Leistungen sowie langjähriger Zugehörigkeit im Bauwesen der Deutschen Demokratischen Republik“. Die Medaille wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen. Die Prämien betragen für Bronze 250, für Silber 500, für Gold 1000 Mark. 30. Die Medaille für hervorragende Leistungen im Bereich der haus- und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen sowie langjährige verdienstvolle Arbeit“ in diesem Bereich. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 31. Die Medaille für hervorragende Leistungen im Bergbau und in der Energiewirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen und vorbildliche Einsatzbereitschaft“ in diesen Bereichen. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 32. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der chemischen Industrie der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen sowie langjährige Tätigkeit“ in diesem [S. 122]Bereich. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 33. Die Medaille für hervorragende Leistungen im Handel der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen und langjährige vorbildliche Arbeit bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben im sozialistischen Handel und Außenhandel“. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 34. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der Land- und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Planaufgaben sowie für langjährige verdienstvolle Tätigkeit“ in diesen Bereichen. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 35. Die Medaille für hervorragende Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Planaufgaben sowie für langjährige verdienstvolle Tätigkeit“ in diesem Bereich. Die A. ist mit einer Prämie von 1000 Mark verbunden. 36. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsgüterindustrie der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen sowie langjährige verdienstvolle Arbeit“ in diesen Bereichen. Die A. ist mit einer Prämie von 1000 Mark verbunden. 37. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der Metallurgie der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Planaufgaben sowie für langjährige verdienstvolle Tätigkeit“ in diesem Bereich. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 38. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der metallverarbeitenden Industrie der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für hervorragende Leistungen sowie langjährige verdienstvolle Tätigkeit“ in diesem Bereich. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 39. Die Medaille für hervorragende Leistungen im Verkehrswesen der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Erfüllung und Übererfüllung der Planaufgaben“ in diesem Bereich. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 40. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der Wasserwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb zur Erfüllung und Übererfüllung der volkswirtschaftlichen Aufgaben in der Wasserwirtschaft in Verbindung mit einer langjährigen Tätigkeit“. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 41. Die Karl-Liebknecht-Medaille — benannt nach dem Gründer des Spartakusbundes, Karl Liebknecht (1871–1919) — wird verliehen „an Lehrlinge, die in ihrer Berufsausbildung im Rahmen des sozialistischen Berufswettbewerbs ständig Höchstleistungen vollbringen, über einen festen Standpunkt der Arbeiterklasse verfügen und sich zu einer sozialistischen Facharbeiterpersönlichkeit entwickelt haben“. Die Verleihung der Medaille ist mit einer Prämie von 300 Mark verbunden. 42. Die Medaille Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei wird verliehen für „hervorragende Leistungen beim Aufbau und der Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ und „zur Stärkung und Festigung der bewaffneten Organe des Ministeriums des Innern“ sowie für „hervorragende Tapferkeit und selbstlosen Einsatz der eigenen Person beim Schutze der Deutschen Demokratischen Republik“. 43. Die Medaille Ehrenzeichen für Körperkultur und Sport der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Verdienste und langjährige erfolgreiche Tätigkeit bei der Entwicklung von Körperkultur und Sport“. Die A. kann mehrmals an dieselbe Person verliehen werden. Die Prämie bei Einzel-A. beträgt bis zu 2.500, bei Kollektiv-A. 10.000–20.000 Mark (aktive Sportler erhalten keine Prämie). 44. Die Medaille ausgezeichnetes Volkskunstkollektiv der DDR wird verliehen an Kollektive, „die auf der Grundlage kollektiver Verpflichtungen vorbildliche kulturpolitische und künstlerische Leistungen auf dem Gebiet des künstlerischen Volksschaffens erbracht haben“. Die Prämie für die Kollektiv-A. beträgt bis zu 1000 Mark. 45. Die Medaille für sehr gute Leistungen im sozialistischen Berufswettbewerb wird verliehen an Lehrlinge, die im Berufswettbewerb besonders gute Ergebnisse erzielt haben. Die Verleihung der A. ist mit einer Prämie von 150 Mark verbunden. 46. Die Medaille Vorbildliches Lehrlingskollektiv im sozialistischen Berufswettbewerb wird verliehen an Lehrlingskollektive, die „bei der Verwirklichung ihrer kollektiven Verpflichtungen“ besondere Anforderungen erfüllt haben. Jedes Kollektivmitglied erhält bei der Verleihung eine Prämie von 50 Mark. 47. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der Bewegung Messen der Meister von Morgen wird verliehen für „hervorragende schöpferische Leistungen Jugendlicher auf wissenschaftlichem, technischem und ökonomischem Gebiet“, deren volkswirtschaftliche Nutzbarkeit nachzuweisen ist. Die Prämien betragen bei Einzelpersonen 200, bei Kollektiven bis zu 1000 Mark. 48. Die Rettungsmedaille wird verliehen für „die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr, wenn die Rettungstat unter eigener Lebensgefahr erfolgte“. Die Verleihung der Medaille ist mit einer finanziellen Anerkennung in Höhe von 500 Mark bzw. einem Geschenk dieses Wertes verbunden. [S. 123]49. Die Medaille für langjährige Pflichterfüllung zur Stärkung der Landesverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik hat 4 Stufen, deren Verleihung von einer bestimmten Dienstzeit abhängig und jeweils mit einer Prämie verbunden ist: Bronze (10 Jahre, 200 Mark), Silber (20 Jahre, 300 Mark), Gold (30 Jahre, 500 Mark) und nochmals Gold (35 Jahre bei Frauen, 40 Jahre bei Männern, jeweils 1000 Mark). 50. Die Medaille für treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn wird verliehen für „treue, gewissenhafte und disziplinierte Arbeit bei der Deutschen Reichsbahn“. Die Medaille hat 4 Stufen, deren Verleihung jeweils mit einer Prämie verbunden ist: Bronze für 10jährige ununterbrochene Dienstzeit (200), Silber für 20jährige Dienstzeit (400), Gold für 30jährige Dienstzeit (750), Ehrenspange zu Gold für 35jährige (Frauen) bzw. 40jährige (Männer) Dienstzeit (1000 Mark). 51. Die Medaille für treue Dienste im Gesundheits- und Sozialwesen wird in 3 Stufen verliehen: Bronze für 10jährige, Silber für 20jährige und Gold für 30jährige „ununterbrochene Tätigkeit“. 52. Die Medaille für treue Dienste in den Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „langjährige, gewissenhafte und treue Pflichterfüllung“. Die A. hat 4 Stufen: Bronze für 5jährige, Silber für 10jährige, Gold für 15jährige und nochmals Gold für 20jährige Zugehörigkeit zu den Grenztruppen. 53. Die Medaille für treue Dienste in der Nationalen Volksarmee wird verliehen für „ehrliche, gewissenhafte und treue Pflichterfüllung in der Nationalen Volksarmee“. Die Medaille hat 4 Stufen: Bronze nach 5-, Silber nach 10-, Gold nach 15- und nochmals Gold nach 20jähriger Dienstzeit. 54. Die Medaille für treue Dienste in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern wird verliehen „für treue, gewissenhafte und ehrliche Pflichterfüllung in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern“. Die Medaille hat 6 Stufen für 5-, 10-, 15-, 20-, 25- und 30jährige ununterbrochene Dienstzeit. 55. Die Medaille für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr wird verliehen für „treue, gewissenhafte und aktive Mitarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren“. Die Medaille wird in 3 Stufen verliehen: Bronze für 10jährige, Silber für 25jährige und Gold für 40jährige Mitarbeit. 56. Die Medaille für treue Dienste in der zivilen Luftfahrt wird verliehen für „treue, gewissenhafte und disziplinierte Arbeit in der zivilen Luftfahrt“. Die Medaille hat 3 Stufen: Bronze für 5jährige, Silber für 10jährige und Gold für 15jährige ununterbrochene Beschäftigungszeit. 57. Die Medaille für treue Dienste in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse wird verliehen für „treue, gewissenhafte und ehrliche Pflichterfüllung in den Reihen der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“. Die Medaille hat 3 Stufen: Bronze für 10jährige, Silber für 15jährige und Gold für 20jährige treue Dienste. 58. Die Medaille für treue Dienste in der Seeverkehrswirtschaft wird verliehen für „langjährige, treue, gewissenhafte und disziplinierte Arbeit in der Seeverkehrswirtschaft“. Sie hat 3 Stufen: Bronze für 15jährige, Silber für 25jährige und Gold für 40jährige ununterbrochene Beschäftigungszeit. 59. Die Medaille für treue Dienste in der Zivilverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „gewissenhafte, langjährige und treue Pflichterfüllung beim Aufbau und bei der Festigung der Zivilverteidigung der DDR“. Die Medaille hat 4 Stufen: Bronze für 5jährige, Silber für 10jährige, Gold für 15jährige und nochmals Gold für 20jährige Dienstzeit. 60. Die Medaille für treue Dienste in der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „ehrliche, treue und gewissenhafte Pflichterfüllung in der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik“. Die Medaille hat 6 Stufen für 5-, 10-, 15-, 20-, 25- und 30jährige ununterbrochene Dienstzeit. 61. Die Medaille für treue Pflichterfüllung in der Zivilverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „langjährige, treue, gewissenhafte und aktive Arbeit für die Zivilverteidigung der DDR“. Die Medaille hat 3 Stufen: Bronze für 10jährige, Silber für 20jährige, Gold für 30jährige „treue Pflichterfüllung“. 62. Die Treuedienstmedaille der Deutschen Post wird verliehen für „treue Dienste bei der Deutschen Post“. Die Medaille hat 4 Stufen, deren Verleihung jeweils mit einer Geldprämie verbunden ist: Bronze für 10jährige (200), Silber für 20jährige (400). Gold für 30jährige (750), Ehrenspange zu Gold für 35 jährige (Frauen) bzw. 40jährige (Männer) ununterbrochene Dienstzeit (1000 Mark). 63. Die Pestalozzi-Medaille für treue Dienste — benannt nach dem Jugenderzieher Johann Heinrich Pestalozzi (1746–1827) — wird an Lehrer und Erzieher verliehen. Die Medaille hat 3 Stufen: Bronze für 10jährige, Silber für 20jährige und Gold für 30jährige Dienstzeit. 64. Die Hans-Beimler-Medaille — benannt nach dem Mitglied der internationalen Brigaden im Spanischen Bürgerkrieg Hans Beimler (1895–1936) — wird verliehen für „Verdienste im national-revolutionären Befreiungskampf des spanischen Volkes 1936 bis 1939“. 65. Die Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918–1923 wird verliehen für „aktive Teilnahme an den in Deutschland in den Jahren 1918–1923 stattgefundenen bewaffneten Kämpfen gegen Reaktion und Militarismus, für Frieden, Demokratie und Sozialismus“. [S. 124]66. Die Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945 wird verliehen für Teilnahme am „antifaschistischen Kampf“ und ist mit einem jährlichen Ehrengeld von 500 Mark verbunden. 67. Die Medaille 30. Jahrestag der Gründung der DDR wird einmalig (am 7. Oktober 1979) verliehen „für Verdienste bei der Herausbildung, Gründung und Festigung der DDR in den Jahren 1945–1952“. 68. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der Volkswirtschaftsplanung der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen und hohe Einsatzbereitschaft sowie für langjährige verdienstvolle Tätigkeit in der staatlichen Planung“. Die Medaille hat 3 Stufen, deren Verleihung jeweils mit einer Prämie verbunden ist: Bronze (400), Silber (700). Gold (1000 Mark). 69. Die Medaille für hervorragende Leistungen im Finanzwesen der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen und Verdienste sowie für langjährige vorbildliche Einsatzbereitschaft im sozialistischen Finanz-, Geld- und Kreditwesen sowie auf dem Gebiet der Preise“. Die A. wird in 3 Stufen verliehen, die jeweils mit Prämien verbunden sind: Bronze (400), Silber (700), Gold (1000 Mark). D. Ehrentitel Ehrentitel werden vornehmlich an Einzelpersonen verliehen, aber auch Kollektive können mit ihnen ausgezeichnet werden. Zu jedem Ehrentitel gehört eine Geldprämie (außer bei der Verleihung von Ehrentiteln an Sportler, die offiziell keine Geldzuwendungen erhalten dürfen). Die Ehrentitel Held der Deutschen Demokratischen Republik, Held der Arbeit und Hervorragender Wissenschaftler des Volkes werden vom Vorsitzenden des Staatsrates verliehen. Die Mehrzahl der anderen Ehrentitel wird von den zuständigen Ressortministern und den Leitern der obersten Behörden oder in deren Namen verliehen. Jeder Ehrentitel ist mit der Verleihung einer tragbaren Medaille verbunden (außer den Ehrentiteln Kollektiv der sozialistischen Arbeit und Betrieb der sozialistischen Arbeit). 1. Der Ehrentitel Held der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen an Personen, „die durch ihre außerordentlichen Leistungen und Verdienste Heldentaten für die Deutsche Demokratische Republik, für ihre Entwicklung und allseitige Stärkung, für die internationale Anerkennung und Autorität sowie für ihren sicheren militärischen Schutz vollbracht haben“. Die A., die bis zu 10mal jährlich verliehen werden kann, ist seit 1978 mit der gleichzeitigen Verleihung des Karl-Marx-Ordens verbunden. Die Prämie beträgt für beide A. zusammen 25.000 Mark. 2. Der Ehrentitel Held der Arbeit wird an Personen verliehen, die „durch ihre besonders hervorragende, bahnbrechende Tätigkeit, insbesondere in der Industrie, der Landwirtschaft, dem Verkehr oder dem Handel oder durch wissenschaftliche Entdeckungen oder technische Erfindungen sich besondere Verdienste um den Aufbau und den Sieg des Sozialismus erworben haben und durch diese Tätigkeit die Volkswirtschaft und damit das Wachstum und das Ansehen der Deutschen Demokratischen Republik förderten“. Der Ehrentitel, der mit einer Prämie bis zu 10.000 Mark dotiert ist. kann jährlich bis zu 50mal verliehen werden. 3. Der Ehrentitel Hervorragender Wissenschaftler des Volkes wird verliehen für „hervorragende Gesamtleistungen um die Weiterentwicklung der Wissenschaft im Dienste des Friedens durch Forschung und Lehre auf den Gebieten der Natur- und Gesellschaftswissenschaften“. Die A., die mit einer Prämie bis zu 4.000 Mark verbunden ist. kann jährlich bis zu 6mal verliehen werden. 4. Der Ehrentitel Hervorragender Genossenschaftler wird verliehen an „sozialistische Genossenschaften sowie an in der Landwirtschaft tätige Personen, die an der Entwicklung der sozialistischen Genossenschaften der Landwirtschaft einen hervorragenden Anteil haben“. Der Ehrentitel, verbunden mit einer Prämie bis 1000 Mark, kann jährlich bis zu 200mal verliehen werden. 5. Der Ehrentitel Hervorragender Jungaktivist wird an Jugendliche verliehen, „die im sozialistischen Wettbewerb besondere Leistungen durch die Anwendung neuer Arbeitsmethoden zur Steigerung der Arbeitsproduktivität vollbringen, den technischwissenschaftlichen Fortschritt verwirklichen helfen, überdurchschnittliche Ergebnisse in der Sparsamkeitsbewegung erzielen und maßgeblich zur Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Pläne beitragen“. Der Ehrentitel, verbunden mit einer Prämie bis zu 500 Mark, kann jährlich an bis zu 100 Jugendliche verliehen werden. 6. Der Ehrentitel Aktivist der sozialistischen Arbeit wird an Werktätige verliehen, „die hervorragende Leistungen beim Aufbau des Sozialismus und bei der Festigung und Stärkung der Deutschen Demokratischen Republik vollbrachten“, insbesondere „vorbildliche Leistungen bei der Durchsetzung des sozialistischen Wettbewerbs“. Der Ehrentitel ist verbunden mit einer materiellen Anerkennung „entsprechend dem erreichten ökonomischen Nutzen“. 7. Der Ehrentitel Verdienter Aktivist wird an Werktätige verliehen, „die durch ihre über einen längeren Zeitraum währende hervorragende Tätigkeit … die Einführung und Ausnutzung der modernen Technik und Technologie und die Durchsetzung sozialistischer Arbeitsorganisation förderten, erprobte Neuerermethoden anwandten, andere Werktätige qualifizierten und insbesondere im sozialistischen Wettbewerb hohe Leistungen erzielten“. Die Prämie für den Ehrentitel, der jährlich bis zu 600mal verliehen werden kann, beträgt 1000 Mark. [S. 125]8. Der Ehrentitel Verdienter Angehöriger der Grenztruppen der DDR wird verliehen für „hervorragende Leistungen um den zuverlässigen Schutz der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik“. Die Prämie für die A., die bis zu 5mal im Jahr verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 9. Der Ehrentitel Verdienter Angehöriger der Nationalen Volksarmee wird verliehen für „hervorragende Leistungen und besondere Verdienste um die Erhöhung der Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft der Nationalen Volksarmee“. Die Prämie für die A., die bis zu 20mal jährlich verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 10. Der Ehrentitel Verdienter Angehöriger der Zivilverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik wird für „hervorragende Leistungen, besondere Verdienste und langjährige vorbildliche Pflichterfüllung“ verliehen. Die A., die jährlich bis zu 5mal verliehen werden kann, ist mit einer Prämie von 5.000 Mark verbunden. 11. Der Ehrentitel Verdienter Arzt des Volkes wird verliehen für „bedeutsame Leistungen“ in der wissenschaftlichen Forschung und in der praktischen ärztlichen Tätigkeit. Die Prämie für den Ehrentitel, der nur einmal an dieselbe Person verliehen werden darf, kann bis zu 8.000 Mark betragen. Jährlich können bis zu 30 A. vorgenommen werden. 12. Der Ehrentitel Verdienter Bauarbeiter der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „für hervorragende Leistungen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben des Bauwesens“ sowie für „langjährige, vorbildliche persönliche Einsatzbereitschaft“. Die Prämie beträgt 5.000 Mark. Der Titel kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. 13. Der Ehrentitel Verdienter Bergmann der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben im Bergbau“. Die Prämie für die A., die bis zu 30mal im Jahr verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 14. Der Ehrentitel Verdienter Chemiearbeiter der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben der chemischen Industrie“. Die Prämie für die A., die jährlich bis zu 45mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark, 15. Der Ehrentitel Verdienter Eisenbahner der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „vorbildliche und disziplinierte Arbeit sowie hervorragende Initiativleistungen zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“. Die A. kann nur einmal an die selbe Person und nur an Einzelpersonen verliehen werden. Die Prämie für den Ehrentitel, der jährlich bis zu 30mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 16. Der Ehrentitel Verdienter Energiearbeiter der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben in der Energiewirtschaft“. Die Prämie für die A., die im Jahr bis zu 25mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 17. Der Ehrentitel Verdienter Erfinder wird verliehen an Personen, „die sich durch die Schaffung von Erfindungen, die Pionier- und Spitzenleistungen … darstellen, hervorragende Verdienste bei der Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution … erworben haben“. Die Prämie für Einzelpersonen beträgt 4.000, für Kollektive 15.000 Mark. Der Ehrentitel kann jährlich bis zu 50mal verliehen werden. 18. Der Ehrentitel Verdienter Genossenschaftsbauer der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Lösung volkswirtschaftlicher Aufgaben in der Landwirtschaft“. Die Prämie für die A. beträgt 5.000 Mark. 19. Der Ehrentitel Verdienter Hochschullehrer der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Verdienste bei der Erziehung und Ausbildung wissenschaftlicher Kader“. Die Prämie für diese A., die bis zu 10mal im Jahr verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 20. Der Ehrentitel Verdienter Lehrer des Volkes wird verliehen für „besondere Erfolge bei der Arbeit für die sozialistische Erziehung und Ausbildung der Jugend in Verbindung mit beispielhafter gesellschaftlicher und politischer Tätigkeit in der Öffentlichkeit“. Die Prämie beträgt bis zu 5.000 Mark. Bis zu 40 A. im Jahr. 21. Der Ehrentitel Verdienter Meister wird verliehen an Meister, die über einen längeren Zeitraum bei der Erfüllung der staatlichen Pläne „überragende Erfolge“ erzielten. Die Prämie beträgt bis zu 3.000 Mark. Jährlich erfolgen bis zu 100 A. 22. Der Ehrentitel Meister des Sports wird verliehen für „hervorragende sportliche Leistungen a) bei Erfüllung der bestätigten Normative in olympischen Sportarten bzw. Disziplinen entsprechend der Sportklassifizierung der Deutschen Demokratischen Republik, b) beim Abschluß der sportlichen Laufbahn als Leistungssportler für beständige hervorragende Leistungen über mehrere Jahre“. Der Titel kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. 23. Der Ehrentitel Verdienter Meister des Sports wird verliehen für „hervorragende Verdienste und Erfolge vorrangig auf dem Gebiet des Leistungssports“, insbesondere „für die Erringung von olympischen Medaillen. Weltmeistertiteln oder für gleichbedeutende sportliche Erfolge“. Der Titel, mit dem auch erfolgreiche Trainer und Sportwissenschaftler ausgezeichnet werden, kann mehrmals an dieselbe Person verliehen werden. 24. Der Ehrentitel Meisterhauer wird an Hauer verliehen „mit besonders hoher fachlicher Qualifika[S. 126]tion, die auch bei schwierigen Arbeiten überdurchschnittliche Leistungen vollbringen“. Die Prämie beträgt bis zu 1000 Mark. Jährlich erfolgen bis zu 50 A. 25. Der Ehrentitel Verdienter Metallarbeiter der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen im sozialistischen Wettbewerb bei der Lösung volkswirtschaftlicher Aufgaben in der metallverarbeitenden Industrie“. Die Prämie für die A., die im Jahr bis zu 105mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 26. Der Ehrentitel Verdienter Metallurge der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben in der Metallurgie“. Die Prämie für die A., die jährlich bis zu 25mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 27. Der Ehrentitel Verdienter Militärflieger der DDR wird verliehen für „hervorragende Leistungen und besondere Verdienste in der fliegerischen Tätigkeit“. Die Prämie für die A., die jährlich bis zu 10mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 28. Der Ehrentitel Verdienter Mitarbeiter des Handels der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben zur Versorgung der Bevölkerung“. Die Prämie für die A., die im Jahr bis zu 50mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 29. Der Ehrentitel Verdienter Mitarbeiter der Staatssicherheit wird verliehen für „besondere Verdienste beim Schutz und bei der Sicherung der sozialistischen Gesellschaftsordnung vor Angriffen der imperialistischen Mächte und deren Geheimdienste sowie für langjährige, vorbildliche persönliche Einsatzbereitschaft“. Zur A., die bis zu 20mal im Jahr verliehen werden kann, gehört eine Prämie von 5.000 Mark. 30. Der Ehrentitel Verdienter Mitarbeiter der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „besondere Verdienste und Initiativen zur Verbesserung der Wirksamkeit der zolldienstlichen Arbeit sowie für langjährige vorbildliche persönliche Einsatzbereitschaft“. Die Prämie beträgt 5.000 Mark. Jährlich gibt es 10 A. Der Titel kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. 31. Der Ehrentitel Verdienter Seemann wird verliehen für „die entscheidende Weiterentwicklung der Seeverkehrswirtschaft und für diSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Allgemeines Seit Bestehen der DDR sind zahlreiche A. gestiftet worden, mit denen besondere Leistungen, Verdienste oder Treue-Verdienste belohnt werden. Wie in kommunistisch-sozialistischen Staaten üblich, sind auch in der DDR A. Ausdruck gesellschaftspolitischer und wirtschaftlicher Anerkennung. Das Auszeichnungswesen in der DDR — orientiert an dem der UdSSR — ist inflationär: Im Laufe der Jahre…
DDR A-Z 1979
Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL) (1979)
Siehe auch: Sozialistische Betriebswirtschaftslehre: 1985 Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL): 1975 I. Wesen und Grundlagen der Sozialistischen Betriebswirtschaft (SBW) werden nach der in der DDR gegenwärtig herrschenden Lehre durch die Wirtschafts- und Eigentumsordnung sowie insbesondere durch die Stellung und Funktion der Volkseigenen Betriebe bestimmt, die als juristisch selbständige, arbeitsteilige Glieder der Volkswirtschaft in Gestalt sozialistischer Warenproduzenten und als „politisch-soziale Einheiten der Gesellschaft“ verstanden werden. Daher ist die SBW als primär praxisbezogene Unterweisung zum wirtschaftlichen, sozialen und betrieblichen Geschehen durch zwei Grundfunktionen gekennzeichnet: eine „produktive“ einerseits und eine „ideologische“ oder „gesellschaftsgestaltende“ Funktion andererseits. In ihrer „produktiven Funktion“ wird die SBW definiert „als gesellschaftlich bewußt organisierte, durch die Ziele des Staatsplans bestimmte Arbeit sozialistischer Produzentenkollektive zur effektiven Nutzung und Vermehrung des im betrieblichen Reproduktionsprozeß organisierten gesamtgesellschaftlichen Eigentums auf der Grundlage der objektiven ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ (Lehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“, 3. Aufl., 1975). Zur Verwirklichung des gesamtgesellschaftlichen Rationalitätsprinzips werden als Hauptziele u. a. eine planmäßige Bedarfsdeckung und Erhöhung des Lebensstandards der Bevölkerung, eine ständige Wachstums- und Effektivitätssteigerung insbesondere durch technischen Fortschritt und sozialistische ökonomische Integration (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe) sowie eine höchstmögliche Gewinnerzielung proklamiert. Wichtigste Methoden zur Realisierung dieser ökonomischen Funktion der SBW sind das System der operativen Betriebsführung (Leitung und Planung), die Wirtschaftliche Rechnungsführung, der Sozialistische Wettbewerb, das Rechnungswesen sowie die Methoden und das Instrumentarium zur Intensivierung und Rationalisierung (Sozialistische Wirtschaftsführung; Netzplantechnik; Information; Elektronische ➝Datenverarbeitung). Demgegenüber umfaßt die „gesellschaftsgestaltende Funktion“ der SBW wichtige ideologisch-pädagogische Aspekte wie die Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit, Steigerung des sozialistischen Bewußtseins und die Gestaltung des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens im Betrieb (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein). Gleichermaßen gehören hierzu die „Weiterentwicklung des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“ und die „Sicherung der sozialistischen Landesverteidigung“. In dieser ist den Betrieben die Funktion eines Organisators der zivilen Landesverteidigung im Betriebsbereich durch Betriebskampfgruppen zugewiesen (Kampfgruppen). Über den Betriebsbereich hinaus soll sich der betriebliche Einfluß auch regional auf den Wohnbereich der Belegschaft und die wechselseitige Zusammenarbeit mit der für den Betrieb zuständigen staatlichen Administration erstrecken (Örtliche Organe der Staatsmacht). Hauptfunktionsträger für die gesellschaftsgestaltenden Aufgaben sind die Vertretungen gesellschaftlicher Organisationen im Betrieb (SED; FDGB; FDJ). Hierzu gehören weiterhin die betrieblichen Kommissionen der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Der wissenschaftlichen Durchdringung dieses breit gefächerten Aufgabenkataloges dient die SBWL, die als spezielle Disziplin der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaft und „als Lehre vom effektiven Wirtschaften sozialistischer Betriebe“ verstanden wird. Sie wird definiert als die wissenschaftliche Verallgemeinerung der Prinzipien und Erfordernisse der SBW. Untersuchungsgegenstand sind, unter dem Aspekt der Interdependenz zwischen Betrieb und Volkswirtschaft, die inner- wie zwischenbetrieblichen, politischen, ökonomischen, ideologischen und sozialen Beziehungen des Wirtschaftsprozesses. Dabei wird der betriebliche Reproduktionsprozeß „vorwiegend als konkreter Wirkungsbereich der ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ (Reproduktion; Politische Ökonomie) verstanden. Die Forschungsbereiche der SBWL betreffen danach sowohl die Erforschung dieses Wirkungsmechanismus und seine wissenschaftliche Interpretation als auch die Analyse und Bestimmung der Bedingungen und Erfordernisse des Ausnutzungsmechanismus dieser Gesetze im Sinne einer optimalen Gestaltung betrieblicher Leitung, Planung, Organisation und ökonomischer Stimulierung. Der Zusammenhang von SBWL und politischer Ökonomie wird als Relation des Besonderen zum Allgemeinen erklärt. [S. 965]In der gegenwärtigen Diskussion wird zwischen allgemeiner und spezieller (insbesondere wirtschaftszweigbezogener) SBWL unterschieden. Die allgemeine SBWL soll auf der Basis der Lehre von der politischen Ökonomie und in enger Wechselwirkung mit der sozialistischen Volkswirtschaftslehre, der sozialistischen Wirtschaftsführung und Erkenntnissen anderer Wissenschaftsdisziplinen (z. B. Recht, Soziologie, Naturwissenschaften) allgemeine theoretische Prinzipien für rationelles Verhalten der Beschäftigten, rationelle Verfahren und ein den betrieblichen wie den gesellschaftlichen Interessen gleichermaßen dienendes ökonomisches Instrumentarium für den Betrieb entwickeln. Dabei sind bestimmte Elemente, wie z. B. die Preisbildung, für die SBWL weitgehend überbetrieblich vorgegeben, die in der westlichen BWL eindeutig dem Kompetenzbereich Betrieb zuzuordnen sind. Für die spezielle SBWL wird eine Differenzierung nach 1. Industrie, 2. Bauwesen, 3, Landwirtschaft, 4. Verkehrswesen und 5. Binnenhandel gegenwärtig für ausreichend erachtet. Sowohl historisch bedingt als auch entsprechend sowjetischem Vorbild gibt es daneben noch sogenannte „Ökonomiken“ der Wirtschaftszweige oder -bereiche. Gegenwärtig umfassen diese meist auch (mehr oder weniger eingehend) betriebswirtschaftliche Probleme (Landwirtschaftliche Betriebslehre, Agrarökonomie). Diese Zweigökonomiken sollen zukünftig auf der Basis der SBWL nur noch die Darstellung spezieller Branchenprobleme übernehmen. Anders als in der westlichen Betriebswirtschaftslehre (BWL) gelten grundsätzlich alle betriebswirtschaftlichen Sachverhalte als ideologisch determiniert. Daher wird die Möglichkeit systemindifferenter betriebswirtschaftlicher Tatbestände und Methoden (so selbst auf dem Gebiete des Rechnungswesens) ausgeschlossen und die SBWL nachdrücklich von der angeblich „technizistischen Betrachtungsweise“ der „bürgerlichen“ BWL abgegrenzt. Unbeschadet dessen läßt sich die systemgerechte Transformation und Adaption mancher Ergebnisse der westlichen BWL kaum von der Hand weisen. Andererseits unterscheidet sich — unabhängig von ideologischen Vorzeichen — die SBWL grundsätzlich von der westlichen BWL, da vor allem ein autonom wirtschaftendes Unternehmen als wissenschaftliches Erkenntnisobjekt nicht existiert. Daher erscheint eine generelle Unterscheidung zwischen westlicher und sozialistischer BWL auch sachlich begründet. Dies gilt um so mehr, als gleichlautende Termini in Ost und West vielfach ein anderes betriebswirtschaftliches Begriffsverständnis beinhalten. II. Historisch gesehen steht die Entwicklung der SBWL in der DDR im Zeichen einer ambivalenten Einschätzung. Die lange Tradition deutscher betriebswirtschaftlicher Forschung und ihre wissenschaftliche Selbständigkeit wurden nach 1945 mit der Rezeption des sowjetischen Wirtschaftsmodells im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands unterbrochen. Ein besonders deutlicher Ausdruck hierfür war eine Auseinandersetzung um die Jahreswende 1949/50 über das Verhältnis der politischen Ökonomie zur BWL und ihrer wissenschaftlichen Eigenständigkeit zwischen Wirtschaftstheoretikern des Marxismus-Leninismus (Winternitz, Behrens, Berger) auf der einen und einem maßgeblichen Vertreter der „klassischen“ BWL auf der anderen Seite (Mellerowicz). Mit der Negierung der modernen westlichen Nationalökonomie als Wissenschaft wurde auch die BWL als unwissenschaftlich und falsch abgelehnt. Ihr wurde vorgeworfen, sie stelle nicht mehr als eine technische Disziplin dar; eigenständige Lehrstühle für BWL an den Hochschulen der DDR wurden aufgelöst. Eine Reihe betriebswirtschaftlicher Methoden und Erkenntnisse fand ihre Entwicklung in der Folgezeit im Rahmen von Untersuchungen der in der UdSSR entstandenen Lehre der „Ökonomik der sozialistischen Industrie“ wie auch der Ökonomiken anderer Wirtschaftsbereiche und -zweige. Infolge ihrer relativ engen fachlichen Begrenzung (Verwaltungsstruktur, Betriebsorganisation, Planmethodik) konnten sie jedoch nur bedingt als Weiterführung einer BWL angesehen werden. Hatte in der Sowjetunion das betriebswirtschaftliche Interesse im Zeitraum der „Neuen ökonomischen Politik“ der 20er Jahre einen großen Aufschwung erlebt, kam dies nach 1930 mit zunehmender Zentralisierung der staatlichen Lenkung und Planung rasch zum Erliegen. Eine eigentliche betriebswirtschaftliche Betrachtung und Forschung erstreckte sich nur noch auf Teilbereiche (z. B. Rechnungswesen, Arbeitswissenschaft). Trotz Einführung des Systems der wirtschaftlichen Rechnungsführung (einer der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kategorien) nach sowjetischem Muster (Chosrastschot) im Jahre 1951 blieb die BWL als Wissenschaft in der DDR verpönt. Dagegen brachten die Jahre 1952/53 in der UdSSR eine umfangreiche Diskussion über Gegenstand und Inhalt einer SBWL und ihr Verhältnis zu den „Ökonomiken der Zweige“. Gleichwohl wurden auch in der DDR in den 50er Jahren gewisse betriebswirtschaftliche Entwicklungen, insbesondere im Bereich des Rechnungswesens (Goll), gefördert. Wachsende Arbeitsteiligkeit und zunehmende Komplikationen der wirtschaftlichen Zusammenhänge einerseits sowie die mangelnde Flexibilität des Wirtschaftssystems der DDR andererseits führten im Jahre 1963 zum Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (NÖS). Stationen auf diesem Weg waren vor allem die Kritik der sog. Revisionisten in den Jahren 1956/57 (Behrens, Benary, Oelßner) und die Liberman-Diskussion in der UdSSR 1962. Wenn auch vielfach unausgesprochen, waren an dieser Entwicklung die Erkenntnis über ein unzureichendes oder fehlendes betriebswirtschaftliches Instrumentarium und das Eingeständnis offenkundiger Lücken in der entsprechenden wissenschaftlichen Forschung wesentlich beteiligt. Bedeutsame Funktionsschwächen des Wirtschaftssystems, wie das Verhältnis von betrieblicher zu gesamtwirtschaftlicher Planung, mangelndes Interesse der Betriebe im Absatzbereich und fehlender Zwang zur Übernahme des technischen Fortschritts und die geplante Steuerung betrieblicher Motivationen zur [S. 966]Erfüllung gesamtgesellschaftlicher Ziele waren vorwiegend betriebswirtschaftlicher Natur. Unter der Bezeichnung eines in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel als eines Kernstücks des NÖS rückten wichtige betriebswirtschaftliche Kategorien (Kosten, Preis, Umsatz, Rentabilität oder Gewinn) in den Mittelpunkt. Entscheidendes Datum für die Proklamation einer komplexen wissenschaftlichen SBW war der VII. Parteitag der SED im April 1967. Sie wurde im Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1968 verankert. Wenn auch damit die frühere Negierung dieser Disziplin aufgehoben wurde, blieben die Auffassungen der Wissenschaftler über Gliederung und Einordnung in den wirtschaftswissenschaftlichen Bereich zunächst noch uneinheitlich. Als erster Versuch einer Gesamtdarstellung ist ein im Jahre 1968 vorgelegter Beitrag über „Die Rolle der sozialistischen Betriebswirtschaft bei der Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus“ (Schmidt) zu werten (1969 veröffentlicht). Die Abkehr von den Ulbrichtschen Prinzipien der Wirtschaftsreform Ende 1970 führte auf dem VIII. Parteitag der SED 1971 zu einer Reihe von Korrekturen an diesem Programm. Statt relativ ausgeprägter Akzentuierung von sozialistischen Management-Methoden und mathematisch-kybernetischen Verfahrenstechniken rückte bei der SBWL nach 1971 eine verstärkte Betonung der Wechselwirkungen zwischen SBWL, Wirtschaftswissenschaften und, politischer Ökonomie in den Vordergrund. Hierzu gehören der Fortfall des 1968 als ein Hauptanliegen deklarierten Prinzips der sozialistischen Geschäftstätigkeit und der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft; auch die Anwendung der Methoden der Operationsforschung (Operations research) wurde stark reduziert. Für die heute in der DDR vertretene Auffassung war die Interdependenz des Gesamtprozesses betriebswirtschaftlicher Belange in der Konzeption von 1968 nur unzureichend berücksichtigt worden. Die Forschung im Bereich der SBWL wird seit Anfang der 70er Jahre wieder stärker forçiert. Nach Gründung eines Wissenschaftlichen Rates für Fragen der SBWL am 30. 10. 1973 beim Wissenschaftlichen Rat für wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der Akademie der Wissenschaften der DDR sind an verschiedenen Hochschulen der DDR betriebswirtschaftliche Lehrstühle eingerichtet worden. Ende 1973 erschien erstmalig ein umfassendes Hochschullehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“, das jedoch auch in seiner 3. Auflage (1975) den vielfältigen konkreten betriebswirtschaftlichen Problemen in der DDR noch nicht ausreichend Rechnung zu tragen vermochte. Der Notwendigkeit einer intensiveren Behandlung betriebswirtschaftlicher Fragen und Zusammenhänge für einen größeren Leserkreis ist vor allem durch zwei neuere Veröffentlichungen, das Fachschullehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft für Ökonomen“ (1977) und ein Fachbuch für den Meisterbereich „Sozialistische Betriebswirtschaft“ (1976), entsprochen worden. Wesentliche Ursache für die Konzentration betriebswirtschaftlicher Thematik in der jüngsten Zeit, deren Bedeutung sowohl in der Fünfjahrplandirektive und dem zentralen Forschungsplan der Gesellschaftswissenschaften für den Zeitraum 1976–1980 als auch auf wichtigen Tagungen von führenden Wirtschafts- und Parteifunktionären nachdrücklich hervorgehoben worden ist, war das stark geförderte Programm der sozialistischen Intensivierung. In einer Reihe neuerer Publikationen werden deshalb verschiedene häufig bislang vernachlässigte betriebswirtschaftlich relevante Detailfragen oder -bereiche behandelt. Unbeschadet dieser gesteigerten Bemühungen erfüllt der gegenwärtigen Stand der SBWL in der DDR noch nicht die Erwartungen, die an ein geschlossenes System methodisch gewonnener und systematisch geordneter Erkenntnisse über das wirtschaftliche, soziale und politische Geschehen in den Betrieben der DDR gestellt werden müssen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 964–966 Sozialistische Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)Siehe auch: Sozialistische Betriebswirtschaftslehre: 1985 Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL): 1975 I. Wesen und Grundlagen der Sozialistischen Betriebswirtschaft (SBW) werden nach der in der DDR gegenwärtig herrschenden Lehre durch die Wirtschafts- und Eigentumsordnung sowie insbesondere durch die Stellung und Funktion der Volkseigenen Betriebe bestimmt, die als juristisch selbständige, arbeitsteilige Glieder der Volkswirtschaft in Gestalt sozialistischer…
DDR A-Z 1979
Internationalismus, Proletarischer (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 546]Der PI. ist im kommunistischen Sprachgebrauch ein zentraler, wenngleich in seinem Bedeutungsgehalt schillernder und nicht genau festgelegter Begriff. Er hat a) ideologische, b) moralische und c) außenpolitisch-pragmatische Aspekte, die je nach Bedarf und Adressat in den Vordergrund treten. 1. Der PI. sei „wissenschaftlicher und politischer Ausdruck des objektiven Prozesses der Internationalisierung des ökonomischen, politischen und kulturellen Lebens der Gesellschaft vom Standpunkt der Gemeinsamkeit und Einheit der grundlegenden Interessen und Ziele der Arbeiterklasse aller Nationen und Länder“. Er wird als „Grundprinzip der Ideologie“, „wichtigstes Prinzip des Aufbaus aller marxistisch-leninistischen Organisationen der Arbeiterklasse“ bezeichnet und beinhaltet die „nationale Pflicht der Kommunisten“ zur Verteidigung der UdSSR und der anderen sozialistischen Staaten „gegen alle Anschläge des Imperialismus“. Mit der Propagierung des PI. wird versucht, den traditionellen, in der Geschichte der deutschen ➝Arbeiterbewegung verwurzelten Gedanken des Internationalismus zu konkretisieren und ihn als Bestandteil der marxistisch-leninistischen Lehre zu integrieren. 2. Die Verwirklichung des PI. setze die Herstellung „des vollen Vertrauens zwischen den Werktätigen unterschiedlicher Nationen und Länder“ voraus; aus ihr ergebe sich eine Forderung nach „Solidarität“, „gegenseitiger Hilfe und Unterstützung im Kampf“; insoweit ist er ein „Prinzip der Moral und Ethik“ und mit „sozialistischem Patriotismus und gesundem Nationalbewußtsein untrennbar verbunden“ (zit. nach: Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1973, S. 685 ff.). Der darin zum Ausdruck kommende Appell an das „richtige“, internationalistische Bewußtsein der Kommunisten. an ein Meinungsunterschiede und Interessen überbrückendes Verständnis, soll gemeinsames Verantwortungsbewußtsein und eine Glaubenshaltung erzeugen, die nationale Grenzen überwindet, und die Bereitschaft zu gemeinsamem Handeln im Interesse einer vermeintlich gemeinsamen Sache auslösen. 3. Mit der Errichtung eines Sozialistischen Weltsystems, d. h. mit dem Entstehen sozialistischer Staaten nach dem II. Weltkrieg, habe der PI. eine neue, höhere Entwicklungsstufe erreicht und sich zum sozialistischen I. gewandelt. Seitdem sei er gleichermaßen Bestandteil sozialistischer Völkerrechtslehre und entscheidendes Merkmal der außenpolitischen Beziehungen zwischen den sozialistischen Ländern geworden. Für die DDR wird postuliert, daß die „sozialistische Umgestaltung der eigenen Nation“ nur auf der Grundlage der uneingeschränkten Geltung des sozialistischen I. gelingen kann. Neben den auch im Verhältnis der sozialistischen Staaten untereinander gültigen „Prinzipien der vollen Gleichberechtigung, der Respektierung der territorialen Integrität, der staatlichen Unabhängigkeit und Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ tritt nun als neues Wesensmerkmal die „brüderliche gegenseitige Hilfe und Unterstützung“, die die „gewaltige Effektivität“ des PI. voll wirksam werden lasse. Ferner zeige sich in der Zusammenarbeit mit den nationalen Befreiungsbewegungen die Wirksamkeit des PI. In der „brüderlichen Hilfe“ der sozialistischen Staaten werde besonders deutlich, daß nationale Interessen nur verwirklicht werden können, wenn der PI. als Voraussetzung akzeptiert wird. In dieser Sichtweise stellt das Verhalten einer sozialistischen oder kommunistischen Partei oder eines von ihr regierten Landes, das seine nationalen Interessen nicht den postulierten gemeinsamen der sozialistischen Staatengemeinschaft unterordnet, einen schweren Verstoß gegen jene Grundprinzipien des gegenseitigen Verhältnisses dar, die letztlich von der KPdSU-Führung autoritativ interpretiert werden. Beispielsweise wird von orthodoxen Kräften im „sozialistischen Lager“ die Entwicklung in der ČSSR im Frühjahr 1968 als Abweichung von den internationalistischen Pflichten eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft dargestellt und erforderte daher die volle Anwendung der Prinzipien des PI. Die „Hilfeleistung“ an die ČSSR durch Truppen des Warschauer Paktes war damit eine zwangsläufige Folge dieser im PI. angelegten und ideologisch verfestigten Vorstellung vom Charakter der Beziehungen zwischen sozialistischen Staaten. Sie war keineswegs Ausdruck einer von der UdSSR ad hoc geschaffenen, der Sicherung ihres Machtbereiches dienenden, neuen außenpolitischen Doktrin („Breschnjew-Doktrin“). In der Auseinandersetzung zwischen den regierenden kommunistischen Parteien im Hegemonialbereich der UdSSR (Ausnahme: Rumänien) und den eurokommunistischen Parteien (Eurokommunismus) kommt dem Geltungsanspruch des PI. immer größere Bedeutung zu. Während die Vertreter der kommunistischen Parteien Italiens, Frankreichs und Spaniens, unterstützt vom Bund der Kommunisten Jugoslawiens, den PI. als Doktrin für die Gestaltung der Beziehungen innerhalb der kommunistischen Weltbewegung angesichts vor allem der Erfahrungen mit der Aggression gegen die ČSSR im Jahr 1968 durch Truppen des Warschauer Paktes entschieden als imperiale Doktrin ablehnen, besteht die KPdSU — und mit ihr vor allem die SED — auf seiner Beachtung und fortdauernden Geltung als Orientierungs- und Handlungsmaxime. Inzwischen hat die Diskussion um den PI. erneut ihre politische Sprengkraft bewiesen. Auf der Konferenz der 29 kommunistischen und Arbeiterparteien Europas am 29. und 30. 6. 1976 in Berlin (Ost) hat die sowjetische Delegation wegen der Gefahr des Scheiterns der Konferenz die Erwähnung des PI. im Schlußdokument nicht durchsetzen können. Allerdings haben der sowjetische Generalsekretär L. Breschnjew und andere Sprecher der KPdSU wie der SED anschließend öffentlich zu verstehen gegeben, daß der PI. nach wie vor als ideologisches Prinzip und Staatsdoktrin für die Gestaltung der Beziehungen unter kommunistischen Parteien und — als sozialistischer I. — zwischen kommunistisch regierten Staaten Gültigkeit besitzt. [S. 547]Aus westlicher Sicht ist dagegen dem Begriff des PI. lediglich Instrumentalfunktion zur Verschleierung bestimmter machtpolitischer Konstellationen und Konzeptionen zugewiesen worden. Der PI. habe aus Mangel an tatsächlicher internationaler proletarischer Solidarität bisher keine neue „höhere“ Einheit im Sozialismus/Kommunismus schaffen und als politisches Integrations- bzw. neues völkerrechtliches Ordnungsprinzip keine über die traditionellen zwischenstaatlichen Beziehungen hinausgreifende Bedeutung erlangen können. Der PI. habe bis in die Gegenwart territoriale Streitigkeiten einschließlich blutiger Grenzverletzungen, Vertragsbrüche und diplomatische Verwicklungen, auch zwischen sozialistischen Ländern, nicht verhindern können. Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 546–547 Internationale Investitionsbank (IIB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IntershopSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 546]Der PI. ist im kommunistischen Sprachgebrauch ein zentraler, wenngleich in seinem Bedeutungsgehalt schillernder und nicht genau festgelegter Begriff. Er hat a) ideologische, b) moralische und c) außenpolitisch-pragmatische Aspekte, die je nach Bedarf und Adressat in den Vordergrund treten. 1. Der PI. sei „wissenschaftlicher und politischer Ausdruck des objektiven Prozesses der Internationalisierung des…
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Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Gewerkschaftliche Grundorganisation, die in allen Betrieben und Institutionen, in denen wenigstens 10 Mitglieder des FDGB beschäftigt sind, gebildet wird. (Die Gewerkschaftsmitglieder an allgemeinbildenden Schulen werden in Schulgewerkschaftsorganisationen [SGO] mit eigener Schulgewerkschaftsleitung [SGL], Gewerkschaftsmitglieder, die in Kleinbetrieben ohne eigene BGO arbeiten, in Ortsgewerkschaftsorganisationen [OGO] mit eigener Ortsgewerkschaftsleitung [OGL] zusammengefaßt. Aufbau, Leitung und Aufgaben entsprechen denen der BGO.) Die BGO untergliedert sich in Anlehnung an die Betriebsstruktur (Produktionsprinzip) nach Brigaden, Schichten, Meisterbereichen, Produktions- bzw. Verwaltungsabschnitten usw. in Gewerkschaftsgruppen. An der Spitze der BGO steht die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Sie wird alle 2½ Jahre (d. h. [S. 186]zweimal in einem Fünfjahrplan-Zeitraum) von der Mitgliederversammlung, in Großbetrieben von der Delegiertenkonferenz, direkt und geheim gewählt. Zahlenmäßige Größe (3–25 Mitglieder) und Wahlmodus werden in den jeweils vor den Wahlen veröffentlichten Wahlordnungen des FDGB-Bundesvorstandes festgelegt. Die sozialstrukturelle Zusammensetzung der BGL (Frauen-, Produktionsarbeiteranteil) soll möglichst der des Betriebes entsprechen. Die Zahl der für die Leitungsarbeit freigestellten BGL-Mitarbeiter ist gleichfalls von der Größe des Betriebes abhängig; überwiegend ist Gewerkschaftsarbeit jedoch ehrenamtlich; selbst in Großbetrieben sind außer dem BGL-Vorsitzenden nur wenige BGL-Mitglieder für ihre Leitungstätigkeit von ihrer Arbeit freigestellt. In Betrieben mit mehr als 300 Gewerkschaftsmitgliedern werden als mittlere Leitungsebene in den einzelnen Betriebsabteilungen Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL: 5–13 Mitglieder) gewählt. Die AGL organisieren in ihrem Bereich die Gewerkschaftsarbeit, sichern die Durchführung der Beschlüsse der BGL und halten die Mitgliederversammlung ab. Die Kandidatenaufstellung erfolgt auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen. Die Kandidatenauswahl wird zwischen amtierender BGL und Betriebsparteileitung (BPL), der der BGL-Vorsitzende in aller Regel angehört, sowie mit den übergeordneten Gewerkschafts- und Parteileitungen vorher abgesprochen. Vorgeschlagene Kandidaten können von der Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlung in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit abgelehnt werden; über die Reihenfolge der Kandidaten und den Abschluß der Kandidatenliste wird ebenfalls offen abgestimmt. Die Wahl erfolgt geheim, Streichungen und Hinzufügungen können vorgenommen werden. Gewählt sind die Kandidaten (in der festgelegten Reihenfolge des Wahlvorschlages), die mehr als 50 v. H. der Stimmen erhalten haben. Die BGL bildet Kommissionen (K.), in denen ein BGL-Mitglied den Vorsitz führt und deren Angehörige berufen werden: K. Agitation und Propaganda; K. Arbeit. Lohn und Wettbewerb; K. Sozialpolitik; K. Kultur und Bildung; Rat für Sozialversicherung; Arbeitsschutz-K.; Finanz-K.; Rechts-K.; Ständige Produktionsberatung; Jugend-K. (in GO mit mehr als 30 Mitgliedern unter 25 Jahre); Neuereraktiv. Der Frauenausschuß wird auf Frauenvollversammlungen gewählt; die Vorsitzende ist ebenfalls Mitglied der BGL. Je nach Größe und spezieller Problematik des Betriebes können weitere K. oder Arbeitsgruppen eingerichtet (z. B. für Feriendienst des FDGB, für die Zusammenarbeit mit den Schulen) oder die Aufgaben verschiedener K. zusammengefaßt werden. Bei den AGL finden sich gleichfalls K. und Arbeitsgruppen. Ihre Zahl ist jedoch rückläufig, selbst die Bildung von Ständigen Produktionsberatungen ist auf Abteilungsebene seit 1976 freigestellt. Die AGL haben offensichtlich Schwierigkeiten, genügend Mitglieder zu aktivieren, um über eine Wahlperiode arbeitsfähig zu bleiben. Die K. und Ausschüsse sollen die Leitungen bei der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle von Beschlüssen unterstützen. Sie arbeiten im Auftrage und unter Leitung der BGL. Neuere Untersuchungen zeigen, daß 10–25 v. H. der K.-Mitglieder in die Tätigkeit der BGL effektiv einbezogen sind. Eine Sonderstellung nehmen die Konflikt- und Revisions-K. ein. Die Konflikt-K. sind Teil des Systems der Rechtspflege; für die Wahl und die Qualifizierung ihrer Mitglieder und die Auswertung der Arbeitsergebnisse der Konflikts-K. sind die BGL verantwortlich (Gesellschaftliche Gerichte). Die Revisions-K. werden zugleich mit den BGL gewählt; sie sind als Kontrollorgane der Gewerkschaftsmitglieder definiert und überprüfen das Finanzgebaren und das satzungsgemäße Arbeiten der Leitungen. Es entspricht der Intention, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Gewerkschaftsarbeit einzubeziehen, um einen ständigen Prozeß der Erziehung und Selbsterziehung in Gang zu setzen, wenn auch in der Gewerkschaftsgruppe (G.) mehrere Wahlfunktionen zu besetzen sind. Die G. soll etwa 10–30 Mitglieder haben; sie wird vom Vertrauensmann (zugleich Kassierer) geleitet. Sein Stellvertreter ist der Kulturobmann. Weitere Funktionäre der G. sind der Arbeitsschutzobmann, der Bevollmächtigte für Sozialversicherung und der Sportorganisator. Die Wahl aller G.-Funktionäre erfolgt grundsätzlich offen. Die G. soll monatlich und zu besonderen Anlässen (Plandiskussion, Übernahme von Wettbewerbsverpflichtungen usw.) außerhalb der Arbeitszeit zu Versammlungen zusammenkommen. Ihre Tätigkeit wird inhaltlich durch die Beschlüsse der BGL und AGL bestimmt, die wesentlich durch die Arbeit in der G. verwirklicht werden müssen und auf die die G. ihrerseits durch Kritik, Information und Vorschläge Einfluß nimmt. Seit den FDGB-Wahlen 1976/77 sind die Jugendvertrauensleute keine Funktionäre der G. mehr. Sie werden nunmehr in den BGO (bis 30 jugendliche Mitglieder) bzw. in den AGO (mit mehr als 30 jugendlichen Mitgliedern) in offener Abstimmung auf Jugendversammlungen gewählt, kandidieren anschließend für die entsprechenden BGL bzw. AGL und werden dort Vorsitzende oder Mitglieder der Jugend-K. Auf Mitglieder- bzw. Abteilungsversammlungen wird auf 30–50 Mitglieder ferner jeweils ein sog. Arbeiterkontrolleur gewählt. Als Gewerkschaftsfunktionäre arbeiten sie ehrenamtlich im Rahmen der Betriebs-K. und der in den Wohngebieten tätigen Volkskontrollausschüsse der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Im Unterschied zu allen anderen betrieblichen Gewerkschaftsfunktionären erfolgt ihre Wahl auf 5 Jahre, da die ihnen zugewiesenen Kontrollfunktionen gegenüber den Werkleitungen bzw. im betrieblichen und örtlichen Versorgungsbereich eine erst in längerer Tätigkeit zu erwerbende Kenntnis von rechtlichen Regelungen, Institutionen und Personen voraussetzen. Bei den staatlichen Organen, bei den Banken, Sparkassen und Versicherungen sowie in den Bereichen Unterricht. Erziehung und Kunst werden keine Arbeiterkontrolleure gewählt. Nach den Gewerkschaftswahlen 1976/77 ergab sich fol[S. 187]gendes statistisches Bild der GO: Es bestanden 45.974 GO mit 344.156 Mitgliedern in BGL, SGL und OGL. In deren rd. 100.000 K. waren 600.000 Mitglieder tätig: darunter 10.074 Frauenausschüsse (80.968 Mitglieder) und 5.971 Jugend-K. (40.597 Mitglieder, davon 17.978 auf Betriebs- bzw. Abteilungsebene gewählte Jugendvertrauensleute). Auf mittlerer Leitungsebene bestanden 20.204 AGL mit 156.168 gewählten Funktionären. Auf unterster Ebene, in den G., hatten 1.248.965 Mitglieder Funktionen übernommen; darunter: 277.875 Vertrauensleute. 260.560 Kulturobleute, 260.564 Bevollmächtigte der Sozialversicherung, 241.356 Arbeitsschutzobleute, 208.610 Sportorganisatoren. Die Revisionskommissionen der BGL, SGL, OGL und AGL (mit eigener Kassenführung) hatten 131.652 Mitglieder. Ferner wurden insgesamt 92.707 Arbeiterkontrolleure gewählt. Bei der Bewertung dieser Angaben ist nicht nur zu berücksichtigen, daß die Wahl in eine Funktion nicht notwendig etwas über deren Ausübung besagt; vielmehr nimmt der einzelne Gewählte häufig mehrere Aufgaben wahr: BGL-Mitglieder und Gruppenfunktionäre sind in aller Regel zugleich in den K. der BGL und AGL tätig usw. Der FDGB spricht von 2,2 Mill. gewählten Funktionären auf Betriebsebene, davon 46,1 v. H. Frauen. In der Tätigkeit der BGO. insbesondere ihrer BGL und deren Organe, sollen die im Arbeitsgesetzbuch der DDR (AGB, Arbeitsrecht) vorgesehenen Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte der Werktätigen verwirklicht werden. Inhalt und Möglichkeiten der Arbeit der BGO bzw. der BGL werden bestimmt durch die feste Einbindung in den durch den Demokratischen Zentralismus bestimmten Organisationszusammenhang des FDGB, den Primat der SED und die (durch das Prinzip der Einzelleitung, zentral vorgegebene bzw. entschiedene Produktionspläne, gesetzlich vorgeschriebenen Formen der Verwendung der betrieblichen Fonds bestimmte) Struktur und Funktionsweise des Betriebes. Die Tätigkeit der BGL richtet sich sowohl auf die optimale Erfüllung der wirtschaftlichen Aufgaben, die Einhaltung und Durchführung der staatlichen, gewerkschaftlichen und Parteibeschlüsse als auch innerhalb dieses Rahmens auf Vertretung der unmittelbaren Interessen der Gewerkschaftsmitglieder. Zwar spricht das AGB der BGO und ihren Organen ausdrücklich die Aufgabe zu. „die Interessen der Werktätigen im Betrieb“ zu vertreten. Die Parteibeschlüsse, Planauflagen, rechtlichen Normen usw. gelten im marxistisch-leninistischen Verständnis jedoch als grundsätzlich nicht in Frage zu stellender Ausdruck der gesellschaftlichen Interessen der Werktätigen und beanspruchen von daher Vorrang vor den Interessen einzelner oder sozialer Gruppen. Wenn auch die grundsätzliche Identität der verschiedenen Interessen postuliert wird, bleibt das Verfolgen der verschiedenen Ziele betrieblicher Gewerkschaftsarbeit konfliktreich. Die BGL soll mit Hilfe der differenzierten Organisationsstruktur der BGO die Betriebsangehörigen in den Plandiskussionen mobilisieren und eine eigene Stellungnahme zum Betriebsplanentwurf erarbeiten; sie schließt jährlich den Betriebskollektivvertrag (BKV) mit Jugend- und Frauenförderungsplan. Planteil Förderung der Arbeits- und Lebensbedingungen) mit der Werkleitung ab und vereinbart Arbeitsschutz- und Prämienordnungen. Der BKV und andere Vereinbarungen werden zuvor der Mitgliederversammlung, in Großbetrieben der Vertrauensleutevollversammlung unterbreitet, der die BGL viertel jährlich einen Rechenschaftsbericht gibt. Auf der Grundlage des Betriebsplans und zu seiner Erfüllung organisiert die BGL den Sozialistischen Wettbewerb und unterstützt die Neuererbewegung. Sie setzt sich gegenüber der Werkleitung und ihren Mitgliedern für die Ausarbeitung und Einhaltung der Arbeitsnormen, der Lohn- und Prämiensysteme ein, die, auf generellen Vorgaben beruhend, leistungsstimulierend wirken sollen (Materielle Interessiertheit). Die Betriebsleiter sind zur laufenden Berichterstattung über Planerfüllung und -ablauf, über grundlegende Fragen der Entwicklung des Betriebes, über die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen usw. auf den Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen verpflichtet; diesen Gewerkschaftsgremien ist ein Recht auf Information und Rechenschaftslegung zugesprochen worden. Durch von ihr organisierte Formen der Massenschulung (Schulen der sozialistischen Arbeit), Wochenendkurse, Delegation zu Lehrgängen an Gewerkschaftsschulen unterstützt die BGL die Bildung sozialistischen Bewußtseins und soll zur Heranbildung neuer Kader beitragen (Kaderpolitik). Die auf und nach dem VIII. Parteitag der SED zu beobachtende Betonung der Rolle des FDGB als Organisation der gesellschaftspolitisch entscheidenden Klasse hat auch zu einer Stärkung der Stellung der BGO. insbesondere der BGL. geführt. Das am 1. 1. 1978 in Kraft getretene Arbeitsgesetzbuch hat diese Veränderungen zusammengefaßt und in einzelnen Punkten weitergeführt. Der BGL-Vorsitzende hat nunmehr — wie der Parteisekretär — das Recht, an den Arbeitssitzungen der Leiter teilzunehmen und in die Betriebsunterlagen, einschließlich der Personalakten, Einsicht zu nehmen. Soweit Entscheidungen des Betriebsleiters zustimmungspflichtig sind, erhalten sie erst Rechtskraft, wenn die BGL eine entsprechende Entscheidung herbeigeführt haben. Das — bereits vorhandene — Recht der BGL zur Beschwerde über Betriebsleiter bei deren übergeordneten Wirtschaftsleitungen wurde deutlicher gefaßt. Das Prinzip der Einzelleitung gilt zwar weiter uneingeschränkt, jedoch hat die BGL gegenwärtig neben der BPL der SED und der Werkleitung eine rechtlich gestärkte Position und kann in den mannigfachen betrieblichen Entscheidungsprozessen nicht mehr übergangen werden. Der Ausbau der Mitwirkungsrechte war verbunden mit einer Konzentration der entsprechenden Gremien in der Organisationsstruktur der BGO; die außerhalb stehenden Produktionskomitees (Ständige ➝Produktionsberatungen), Neuererräte usw. wurden aufgelöst. [S. 188]Abschluß, Änderung, Auflösung und Kündigung von Arbeitsverträgen bedürfen der Mitwirkung bzw. der Mitbestimmung der BGL. Die BGL gewährt Rechtsschutz, erzieht aber zugleich ihre Mitglieder zu Arbeitsmoral und -disziplin und zur Erfüllung ihrer arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Erweitert wurde der Rechte- und Pflichtenkatalog der BGL in der betrieblichen Sozialpolitik. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung und Weiterbildung der Werktätigen, kulturelle Betreuung (Kulturarbeit des FDGB). Versorgung mit Dienstleistungen, Konsumgütern und Wohnraum werden von der BGL innerhalb der im Plan gesetzten materiellen Grenzen mitgestaltet und sollen in Zukunft in ein zusammenhängendes und langfristiges Konzept gebracht werden. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen, insbesondere auch mit den Vertretern des FDGB in den Volksvertretungen, greift die Arbeit der BGL in die Wohngebiete über; sie soll dort die politische, soziale und kulturelle Betreuung mitübernehmen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 185–188 Betriebsgesundheitswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebskollektivvertrag (BKV)Siehe auch die Jahre 1975 1985 Gewerkschaftliche Grundorganisation, die in allen Betrieben und Institutionen, in denen wenigstens 10 Mitglieder des FDGB beschäftigt sind, gebildet wird. (Die Gewerkschaftsmitglieder an allgemeinbildenden Schulen werden in Schulgewerkschaftsorganisationen [SGO] mit eigener Schulgewerkschaftsleitung [SGL], Gewerkschaftsmitglieder, die in Kleinbetrieben ohne eigene BGO arbeiten, in Ortsgewerkschaftsorganisationen [OGO] mit eigener Ortsgewerkschaftsleitung…
DDR A-Z 1979
Spedition (1979)
Siehe auch: Spedition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Spedition, Internationale (deutrans): 1956 1958 Arbeitsgebiet des Verkehrswesens, das die Vermittlung und Vorbereitung von Gütertransporten, die An- und Abfuhr sowie das Lagern von Gütern umfaßt; die S.-Betriebe sind auch berechtigt, Güterbeförderungen selbst durchzuführen. In der DDR sind die S.-Aufgaben in Binnen-S. und Internationale S. aufgeteilt: <1.> Besondere Betriebe für Binnenspedition gibt es in der DDR nicht mehr. Als Binnen-S. tätig sind kombinierte S.- und Transportbetriebe, die Kraftverkehrsbetriebe und S.-Abteilungen von Produktionsbetrieben; sie sind eng mit den bezirklich geleiteten Kraftverkehrskombinaten verbunden. Zu den besonderen Arbeitsbereichen gehören Möbel-S., die Organisation von Schwer- und Spezialtransporten sowie der Behälterverkehr. Den Binnen-S. obliegt nicht das Auswählen der günstigsten Verkehrsmittel und -wege; dies ist Aufgabe der Transportausschüsse. <2.> Internationale Speditionen sind: a) VEB Deutrans, Internationale Spedition, ist alleiniger S.-Betrieb der DDR für Außenhandels- und Transitgüter. Seine Aufgaben sind seit Juli 1965 bei Seetransporten auf die Anmeldung der Buchung von Schiffsraum und seit Januar 1972 bei Containertransporten auf die Organisation von Güterbeförderungen in Kleincontainern eingeschränkt. Der VEB Deutrans mit Sitz in Berlin (Ost) (Generaldirektion) ist juristische Person und dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. Mit Zustimmung des MfV. kann er innerhalb und außerhalb der DDR Filialen, Zweigstellen und Vertretungen errichten. Bisher unterhält der VEB Deutrans 13 Filialen und 40 Zweigstellen, und zwar im Binnenland, nach Industriegebieten gegliedert und spezialisiert, an den Grenzübergängen, in den Häfen und in einigen anderen Ländern sowie Betriebsvertretungen und Repräsentanzbüros in Moskau, Stettin, Prag, Budapest, Hamburg und Düsseldorf. Außerdem besteht Zusammenarbeit mit in der Internationalen Föderation der S.-Organisationen (FIATA) zusammengeschlossenen Spediteuren. Der VEB Deutrans handelt im eigenen Namen für Rechnung der Exporteure, Importeure und Auftraggeber im Transitverkehr durch das Gebiet der DDR. Er organisiert Sammelverkehr mit Lkw und Eisenbahn, ferner regelmäßige Dienste, auch aus dem Ausland in die DDR durch Zusammenarbeit mit ausländischen Spediteuren, die zur Vermittlung von Rückladung eingeschaltet werden, er steuert den Zulauf von Lkw zu den bisher überwiegend auf Eisenbahnanschluß eingerichteten Seehäfen der DDR und ist Generalagent der Interflug GmbH (als Luftfrachtspediteur). Außerdem ist der VEB Deutrans Organisator und Mittler für den grenzüberschreitenden Binnenschiffsverkehr (Richtlinie für die Anmeldung aller schiffsgünstigen Import- und Exporttransporte — TVA Nr. 181/31/73). Er ist darüber hinaus offizieller Spediteur für die Leipziger Messen. Hierfür sind ab 1. 1. 1978 neue „Bedin[S. 1010]gungen für den An- und Abtransport von Messegut“ gültig, nach denen u. a. alle Streitigkeiten, die aus dem S.-Vertrag oder in Zusammenhang damit entstehen, durch das Schiedsgericht bei der Kammer für Außenhandel der DDR endgültig zu entscheiden sind. Der VEB Deutrans organisiert im Auftrag ausländischer Aussteller Transporte von Messegut insbesondere mit Lkw der DDR und ist Transportkoordinator für das Ausstellungsgut von Außenhandelsbetrieben der DDR für Messen und Ausstellungen im Ausland, wo er auch eigene Messebeauftragte einsetzt. — Als Interessenvertreter der Verlader ist er am Aufstellen von Tarifen und Verkehrsvorschriften beteiligt. Ferner gehören Tarifauskunft, Beratung in Transportfragen und Frachtenkontrolle zu seinen Aufgaben. Da die Beförderung von Industrieanlagen und -ausrüstungen in jüngster Zeit an Bedeutung gewann, wurde im VEB Deutrans ein Direktorat für Schwerlast- und andere Spezialtransporte zur Beratung, Transportvorbereitung und Organisation der Transporte mit Hilfe der erforderlichen Technik gebildet. Bis Ende 1971 oblag dem VEB Deutrans auch die Organisation der Güterbeförderungen in Containern aller Größen; seit 1972 ist für den grenzüberschreitenden Großcontainertransport der DDR-Cont zuständig. Der VEB Deutrans beschäftigt gegenwärtig rund 1900 Arbeiter und Angestellte, großenteils Spezialisten für Verkehr, Außenhandel, Zoll- und Bankwesen. Der Betrieb disponiert z. Z. für Außenhandelstransporte etwa 1600 Lkw des volkseigenen Kraftverkehrs. Der VEB Deutrans besteht seit dem 1. 1. 1954 als Rechtsnachfolger der nach dem II. Weltkrieg gegründeten Derutra (Deutsch-Russische-Transport AG); sein derzeit gültiges Statut ist seit 1. 6. 1968 in Kraft. b) VEB Deutfracht/Seereederei Rostock (DSR), Stammbetrieb des seit 1. 1. 1974 bestehenden „VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft — Deutfracht/Seereederei“. In diesen Stammbetrieb ist der früher der Direktion Seeverkehr und Hafenwirtschaft unterstellte VEB Deutfracht, Internationale Befrachtung und Reederei, eingegliedert worden, der als S.-Betrieb VEB Deutfracht, Internationale Befrachtung, Mitte 1965 zur Befrachtung von Seeschiffen, Beschaffung von Ladung für Schiffe der Handelsflotte der DDR und Vermittlung von Seefrachtverträgen zwischen Partnern außerhalb der DDR gegründet wurde. Mit dem Herauslösen dieser Aufgaben aus dem VEB Deutrans wurde der Seegüterverkehr, durch den Devisen zu erwirtschaften sind, besonders gefördert. Das gilt auch für das Ausweiten der Aufgaben des VEB Deutfracht zur Reederei für Spezial- und Massenguttransporte ab Januar 1970: Die Spezial-, Kühl- und Massengutschiffe des VEB Deutsche Seereederei waren auf den VEB Deutfracht übertragen worden, an dessen Namen die Bezeichnung „Reederei“ angefügt wurde und der seitdem aus 2 Betriebsteilen besteht, dem Bereich Spezial- und Massengutschiffahrt mit Sitz in Rostock und dem Bereich Befrachtung mit Sitz in Berlin (Ost). Dem VEB Deutfracht/Seereederei Rostock obliegt die gesamte S. der über See gehenden Export- und Importgüter der DDR im Linien- und Charterverkehr sowie für ausländische Auftraggeber. Er unterhält Zweigstellen in- und außerhalb der DDR. In seiner Reedereigenschaft ist er Mitglied der „Baltic and Maritime Conference (BIMCO)“ sowie seit Oktober 1973 auch der „Far Eastern Freight Conference (FEFC)“ und der „Japan-Europe and Europe-Japan Conference“. c) Für die Organisation des Transports von Außenhandels- und Transitgütern in Großcontainern (Container mit Abmessungen von 10', 20', 30' und 40' — die DDR hat bisher allerdings nur 10'- und 20'-Container eingesetzt) und die speditionsmäßige Behandlung dieser Güter wurde am 1. 1. 1972 die DDR-Transcontainerorganisation — Kurzbezeichnung: DDR-Cont — geschaffen (vgl. Tarif- und Verkehrs-Anzeiger [TVA] der DDR Nr. 318/51/76, S. 397). Die DDR-Cont ist organisatorischer Bestandteil der Deutschen Reichsbahn. Sie ist Vertreter der „Internationalen Gesellschaft für den Transport von Transcontainern“ (Intercontainer) in der DDR sowie in Berlin (West). Sitz der DDR-Cont ist Berlin (Ost). Sie hat Leitfilialen in Berlin (Ost) für Berlin (Ost) und die Bezirke Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam; Rostock für die Bezirke Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und als Seehafenfiliale; Halle für die Bezirke Halle, Leipzig und Magdeburg; Erfurt für die Bezirke Erfurt, Suhl und Gera; Dresden für die Bezirke Dresden und Karl-Marx-Stadt. Den Leitfilialen sind Filialen nachgeordnet. Bei Bedarf können weitere Leitfilialen, Filialen und Grenzfilialen an Grenzbahnhöfen der Deutschen Reichsbahn und Straßengrenzübergängen der DDR gebildet sowie eigene Vertretungen außerhalb der DDR eingerichtet und Beauftragte auf Großcontainerumschlagplätzen der Deutschen Reichsbahn eingesetzt werden. Die DDR-Cont ist berechtigt, Großcontainertransporte im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen und Dokumente des kombinierten Transports auszustellen, Buchung von Schiffsraum anzumelden, Frachtverträge mit den Transportträgern Eisenbahn, Kraftverkehr, See- und Binnenschiffahrt sowie mit Firmen außerhalb der DDR abzuschließen. Der Großcontainerpark allein der Deutschen Reichsbahn beträgt gegenwärtig (1978) rd. 15.000 Stück. Weitere angeblich erhebliche Großcontainerbestände stehen anderen Wirtschaftsbereichen zur Verfügung. Für die Tätigkeit der internationalen S. in der DDR sind neue Rechtsvorschriften erlassen worden: Das Gesetz über die internationalen Wirtschaftsverträge ― GIW ― vom 5. 2. 1976 (GBl. Nr. 5, S. 61), das in den §§ 137–146 den S.-Vertrag regelt; die Anordnung über die Leistungsbedingungen der Speditionsbetriebe der DDR im grenzüberschreitenden Güterverkehr — LSgG — vom 30. 11. 1976 (GBl., SDr. Nr. 893); darin ist auch die Haftung des Spediteurs geregelt. In beiden Gesetzesbestimmungen ist niedergelegt, daß in ihrem Geltungsbereich das Handelsgesetzbuch von [S. 1011]1897 einschließlich der zu seiner Änderung und Ergänzung erlassenen Rechtsvorschriften nicht mehr anzuwenden ist (GIW § 332 und AO über die Leistungsbedingungen der Speditionsbetriebe § 2 Abs. 2 (Rechtswesen; Seerecht). Durch die Einführung der Leistungsbedingungen der S.-Betriebe gelten in der DDR auch die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) nicht mehr. Mit dem GIW und den Leistungsbedingungen sei, so wird betont, eine in sich geschlossene Regelung des S.-Vertrages geschaffen worden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1009–1011 SPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SperrgebietSiehe auch: Spedition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Spedition, Internationale (deutrans): 1956 1958 Arbeitsgebiet des Verkehrswesens, das die Vermittlung und Vorbereitung von Gütertransporten, die An- und Abfuhr sowie das Lagern von Gütern umfaßt; die S.-Betriebe sind auch berechtigt, Güterbeförderungen selbst durchzuführen. In der DDR sind die S.-Aufgaben in Binnen-S. und Internationale S. aufgeteilt: <1.> Besondere Betriebe für Binnenspedition gibt es in…
DDR A-Z 1979
Aktionseinheit der Arbeiterklasse (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Definiert als Zusammenwirken verschiedener Organisationen der Arbeiterbewegung in nichtsozialistischen Staaten zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen ungeachtet politischer und ideologischer Unterschiede. Die AdA. soll die organisatorische Spaltung der Arbeiterbewegung überwinden helfen und den Kern eines umfassenderen Bündnisses aller antikapitalistischen Kräfte bilden. Bereits die Niederschlagung des Kapp-Putsches in Deutschland 1920 gilt als Erfolg der Verwirklichung der AdA. In ihrer allgemeinen Form wurde diese jedoch erst angesichts des Faschismus durch den VII. Weltkongreß der Kommunistischen Internationale (Komintern) 1935 theoretisch konzipiert. Die SED, die sich selbst als Ergebnis der auf dem Gebiet der heutigen DDR praktizierten Aktionseinheit zwischen Kommunisten und Sozialdemokraten begreift, propagierte bis zum VII. Parteitag der SED 1967 die Herstellung der AdA. in der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für auch dort durchzuführende gesellschaftspolitische Veränderungen und setzte sich, weiterhin, für die Herstellung einer AdA. der DDR und der Bundesrepublik als Voraussetzung für die Normalisierung zwischen beiden deutschen Staaten ein. Auch die internationale Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien in Moskau 1969 forderte die Kommunisten und anderen oppositionellen Kräfte nichtsozialistischer Staaten, besonders die Sozialdemokraten, zur Aktionseinheit auf. Mit der AdA., die eine wichtige Rolle in der gegenwärtigen Politik kommunistischer Parteien Westeuropas spielt, ist nicht der Begriff der „Aktionseinheit aller Kommunisten“ zu verwechseln, den die SED und andere eng mit der KPdSU verbündete Parteien in der internen Diskussion der kommunistischen Weltbewegung verwenden, wenn sie an abweichlerische Parteien appellieren, ihre Positionen zugunsten der Wiederherstellung der größeren Geschlossenheit im Weltkommunismus — zumindest zeitweilig für die gemeinsame Durchführung einzelner Aktionen — zurückzustellen. Bündnispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 37 Aktien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AktivSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Definiert als Zusammenwirken verschiedener Organisationen der Arbeiterbewegung in nichtsozialistischen Staaten zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen ungeachtet politischer und ideologischer Unterschiede. Die AdA. soll die organisatorische Spaltung der Arbeiterbewegung überwinden helfen und den Kern eines umfassenderen Bündnisses aller antikapitalistischen Kräfte bilden. Bereits die Niederschlagung des…
DDR A-Z 1979
Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) (1979)
Siehe auch: Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1969 Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1975 1985 Die RLN waren Nachfolgeorganisationen der am 7. 2. 1963 eingerichteten Landwirtschaftsräte (LR), die 1968 durch die Einbeziehung der Nahrungsgüterwirtschaft zu RLN erweitert worden waren. Ihnen gehörten Vertreter des Staatsapparats, der politischen Organisationen, Genossenschaftsmitglieder sowie Arbeiter, Angestellte, Ingenieure und Wissenschaftler aus der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, den industriellen Vorleistungsbereichen und der Nahrungsgüterwirtschaft an. Sie wirkten als ehrenamtliche kollektive Beratungsorgane des Ministerrates (RLN [Z]) bzw. der Räte der Bezirke (RLN [B]) und der Kreise (RLN (KJ), die sowohl beratende als auch über ihre Produktionsleitungen administrative Aufgaben wahrzunehmen hatten. Die Produktionsleitung des RLN (Z) war zugleich das zentrale Leitungsorgan des Ministerrates der DDR für die Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. Sie hatte damit den Rang eines Ministeriums; der Vorsitzende des RLN (Z) trug den Titel Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. Die Räte (LR bzw. RLN) traten an die Stelle des 1962 aufgelösten Ministeriums für Landwirtschaft. Erfassung und Forstwirtschaft, weil dieses Ministerium mit seiner aus der Zeit der Kollektivierung überkommenen starren Arbeitsweise nicht den Anforderungen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) entsprach. Obwohl auf dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) bzw. auf den Kreisbauernkonferenzen usw. wie zuvor 1966 und 1968 die Mitglieder der RLN erneut gewählt worden waren, verloren die RLN durch die Ausgliederung ihrer Produktionsleitungen an Bedeutung. Die Produktionsleitung des RLN (Z) wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1973 zum Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft umgebildet. In gleicher Weise sind durch einen Beschluß des Ministerrates vom 15. 5. 1975 die Produktionsleitungen der RLN (B) am 1. 6. 1975 zu Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der Räte der Bezirke umbenannt worden. Gleichzeitig wurden unter Auflösung der VVB Forstwirtschaft bei den Räten der Bezirke bis zum 15. 9. 1975 Abteilungen für Forstwirtschaft eingerichtet. Weiterhin hatten die Räte der Bezirke die Umbildung der Produktionsleitungen der Räte der Kreise in Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft zu beschließen. Die Trennung der Administration von den „demokratisch gewählten Organen“ der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, den RLN, wird mit dem erreichten Grad der Vergesellschaftung der Produktion und mit der Komplexität der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungsaufgaben erklärt. Angestrebt wird eine straffe, staatliche Leitung auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus. Bemerkenswert ist, daß die RLN offiziell nicht aufgelöst wurden. Sie sind jedoch ab 1975 nicht mehr einberufen worden. Da Bauernkongresse nicht mehr abgehalten wurden, fanden auch keine Neuwahlen der RLN statt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 888 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für SozialversicherungSiehe auch: Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1969 Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1975 1985 Die RLN waren Nachfolgeorganisationen der am 7. 2. 1963 eingerichteten Landwirtschaftsräte (LR), die 1968 durch die Einbeziehung der Nahrungsgüterwirtschaft zu RLN erweitert worden waren. Ihnen gehörten Vertreter des Staatsapparats, der politischen Organisationen, Genossenschaftsmitglieder sowie Arbeiter, Angestellte,…
DDR A-Z 1979
Mutterschutz (1979)
Siehe auch: Mutterschutz: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind: 1985 Die Bestimmungen zum Schutz der Frauen in der Erwerbstätigkeit, während einer Schwangerschaft und in den ersten Wochen nach Entbindung (mittelbar auch zum Schutz des Kindes in den ersten Lebenswochen) sind teils im Gesetzbuch der Arbeit (1961), teils schon im Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (27. 9. 1950) festgelegt, diese letzten allerdings seitdem vielfältig geändert und erweitert worden. Der M. in der DDR ist bestimmt von dem Bestreben, verfügbare Arbeitskraft zu nutzen, dabei aber eine unter bevölkerungspolitischen Gesichtspunkten genügende Zahl von Schwangerschaften zu erreichen und Schwangerschaft wie schwangere [S. 747]Frau und Kind vor Schäden und Gefahren zu schützen (Arbeitsgesetzbuch). Schwangere und stillende Frauen dürfen vom 4. Schwangerschaftsmonat an zu Nachtarbeit und Überstunden nicht herangezogen werden (während sonst Frauen beides nur ablehnen dürfen, wenn sie im Haushalt Kinder bis zu 6 Jahren oder pflegebedürftige Haushaltsangehörige zu versorgen und dafür keine ausreichende Hilfe haben). Schwangere und stillende Frauen dürfen (wie Frauen und Jugendliche überhaupt: Arbeitsschutz-AO Nr. 5 vom 9. 8. 1973) mit bestimmten, allgemein als gesundheitlich bedenklich bewerteten Arbeiten nicht beschäftigt werden, außerdem nicht mit Arbeiten, die nach dem Gutachten des Betriebsarztes oder des Arztes der Schwangerenberatungsstelle das Leben oder die Gesundheit der Frau oder des Kindes gefährden könnten. Der Schwangerschafts- und Wochenurlaub mit Weiterzahlung des Nettoverdienstes umfaßt die Zeit von 6 Wochen vor bis 20 Wochen nach der Entbindung (bei Mehrlings- und komplizierten Entbindungen 22 Wochen). Daran anschließend hat die Mutter („wenn sie das Kind in häuslicher Pflege selbst betreut“) vom zweiten Kinde an Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes mit Zahlung einer Mütterunterstützung in Höhe des Krankengeldes, jedoch mindestens 300 (bei 3 oder mehr Kindern 350) Mark; bei „Teilbeschäftigung“ vor dem Schwangerschaftsurlaub wird der Mindestbetrag anteilig gezahlt. Der Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung bleibt erhalten. Für weibliche Studierende sind ähnlich günstige Sonderregelungen getroffen worden (VO vom 27. 5. 1976 — GBl. I. S. 269). Kündigungsschutz besteht bis zum Ablauf des 6. Monats nach der Niederkunft. Die Entbindung verschafft jeder Frau Anspruch auf eine „Geburtsbeihilfe“ von (seit 1972 einheitlich bei jedem Kind) 1000 Mark. Für die medizinische Vorsorge gegen Schwangerschaftsstörungen und für deren Früherkennung bestehen Schwangerenberatungsstellen (Anfang 1977: 892). Darin fanden sich 1976 86,7 v. H. vor Ablauf des 4. Schwangerschaftsmonats, unter den berufstätigen Schwangeren 87,6 v. H., 96,4 v. H. viermal oder öfter ein. Alle Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen sind davon abhängig, daß die Beratungsstellen in Anspruch genommen werden. 94,4 v. H. der Beratenen standen in Erwerbstätigkeit. Die Beratungsstellen arbeiten nach dem Dispensaire-Prinzip, behandeln also bei Schwangerschaftsstörungen und gehen schwierigen Fällen durch Hausbesuche nach (bei 23,5 je 100 Schwangerschaften); 14 Schwangerenerholungsheime mit 570 Betten ermöglichen gesundheitliche Stützung für 3,1 v. H. der Schwangeren. Die Zahl der Entbindungsbetten in Krankenhäusern beträgt (Anfang 1977) 7.005; Hausentbindungen sind die Ausnahme. Angesichts der — im Vergleich mit westlichen Gesellschaften — extrem hohen Erwerbsquote der Frauen (zwischen 15 und 60 Jahren sind 82,3 v. H. aller Frauen [1977] erwerbstätig, Schülerinnen und Studierende nicht gerechnet) kommt den Möglichkeiten der Versorgung von Säugling und Kleinkind große Bedeutung zu. In (Anfang 1977) 5.745 Krippen stehen 243.775 Plätze zur Verfügung, 878 mit 46.105 Plätzen als betriebliche Einrichtungen, dazu noch 102 mit 1.195 Plätzen in Saisoneinrichtungen vor allem für die Kinder landwirtschaftlicher Arbeitskräfte. Auf je 1000 Kinder bis zu 3 Jahren ergibt das 570 Krippenplätze. Für alle anderen Kinder erwerbstätiger Frauen müssen Behelfslösungen mit Verwandten usw. gesucht werden. Eine Vermehrung der Krippenplätze ist vorgesehen; in den letzten Jahren hat sich die Zunahme jedoch von etwa 10 auf kaum 5 v. H. pro Jahr verringert. Die Zahl der Mütter, die von dem Anspruch auf unbezahlten Urlaub im ersten Lebensjahr des Kindes Gebrauch machen, ist nicht bekannt. Gesundheitswesen, V. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 746–747 Musikschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MütterunterstützungSiehe auch: Mutterschutz: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind: 1985 Die Bestimmungen zum Schutz der Frauen in der Erwerbstätigkeit, während einer Schwangerschaft und in den ersten Wochen nach Entbindung (mittelbar auch zum Schutz des Kindes in den ersten Lebenswochen) sind teils im Gesetzbuch der Arbeit (1961), teils schon im Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (27. 9. 1950) festgelegt, diese letzten…
DDR A-Z 1979
Zeitschriften (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Teil des nach „marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten sozialistischen Pressesystems“ (Medienpolitik und Presse). DDR-Z. haben eine größere politische Bedeutung als westliche Z. Sie sind — abgesehen von speziellen wissenschaftlichen und technischen Fach-Z. usw. — quasi Monopol-Organe der SED, der von ihr geführten Verbände, Ministerien oder staatlichen Institutionen (Akademien usw.). Ihr Aussagewert ist systemimmanent-parteilich. Inhaltlich sind die wichtigsten gesellschaftspolitischen Z. thematisch nicht abgrenzbar, da sie weltanschaulich-ideologische, politische, wirtschaftliche und kulturelle Probleme der DDR, des „sozialistischen Lagers“ unter Führung der Sowjetunion und aus dieser Sicht auch das internationale Geschehen behandeln. Zu ihnen gehören: Die theoretischen und Funktionärsorgane der Parteien, vor allem der SED, sind: „Einheit“, Organ des ZK der SED für „Theorie und Praxis des wissenschaftlichen Sozialismus“, Auflage: 238.000 (1975); „Neuer Weg“, Organ des ZK der SED für Fragen des Parteilebens, Auflage: 202.000 (1975). Hinzuzuzählen sind ferner: „Sowjetwissenschaft — Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge“ (Übersetzungen aus relevanten sowjetischen Z.) und „Probleme des Friedens und des Sozialismus“, internationale KP-Zeitschrift, Redaktion: Prag. Die deutschsprachige Ausgabe wird vom SED-eigenen Dietz-Verlag in Berlin (Ost) besorgt. Funktionärs-Z. der anderen Parteien sind: „Union teilt mit“, CDU; „LDPD-Informationen“; „Der nationale Demokrat“, NDPD; „Der Pflüger“, DBD. An Z. mit spezieller Thematik gibt es: „Deutsche Zeitschrift für Philosophie“; „Deutsche Außenpolitik“; „Staat und Recht“, „IPW-Berichte“, „Imperialismus“-Analysen des „Instituts für Internationale Politik und Wirtschaft“, vorrangig über die Bundesrepublik Deutschland; „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung“. herausgegeben vom Institut für Marxismus-Leninismus. „Neue Justiz“, herausgegeben vom Ministerium der Justiz, dem Generalstaatsanwalt und dem Obersten Gericht der DDR. „Die Wirtschaft“ (Wochenzeitung), „Wirtschaftswissenschaft“, „DDR- Außenwirtschaft“, „Statistische Praxis“ (Staatliche Zentralverwaltung für Statistik), „Wirtschaftsrecht“. „Sozialistische Finanzwissenschaft“, „Arbeit und Arbeitsrecht“. „Die Arbeit“. „Kooperation“. Z. für sozialistische Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, „internationale Zeitschrift der landwirtschaft“ (RGW). „Der Handel“, „Handelswoche“. „Das neue Handwerk“, Organ der Handwerkskammern. „Pädagogik“, Z. für Theorie und Praxis der sozialistischen Erziehung; „Deutsche Lehrerzeitung“, Organ des Ministeriums für Volksbildung und der Gewerkschaft für Unterricht und Erziehung. Folgende Z. (Organe) werden von Massenorganisationen und Verbänden herausgegeben: „Die Arbeit“, Monats-Z. für Theorie und Praxis der Gewerkschaften; „Junge Generation“, Funktionärs-Z. der FDJ und „Pionierleiter“; „Trommel“, Wochenzeitung für Pioniere; „Forum“, Organ des Zentralrates der FDJ „für geistige Probleme der Jugend“ (Studenten-Z.). „Neues Leben“, Jugendmagazin, „Sonntag“. Organ des Kulturbundes (Wochenzeitung). „Neue Deutsche Literatur“, Organ des Schriftstellerverbandes, „Weimarer Beiträge“, „Bildende Kunst“, Organ des Verbandes Bildender Künstler; „Sinn und Form“ (Akademie der Künste); „Theater der Zeit“, Organ des Verbandes der Theaterschaffenden; „Kunst und Literatur“ (relevante sowjetische Beiträge); „Neue Deutsche Presse“, Organ des Journalistenverbandes für Presse. Rundfunk und Fernsehen; „Film und Fernsehen“, Organ des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden; „Filmspiegel“; Sportbund (DTSB der DDR): „Deutsches Sportecho“, Tageszeitung; Monats-Z.: „Theorie und Praxis der Körperkultur“. Organ des Staatssekretariates für [S. 1199]Körperkultur und Sport (Sporttheorie und Wehrertüchtigungsideologie). Militärische und paramilitärische Verbände geben heraus: „Volksarmee“, Wochenzeitung; „Armeerundschau“. monatl. Soldatenmagazin; „Der Kämpfer“, Organ der Kampfgruppen der SED; „Sport und Technik“, Monats-Z. des Zentralvorstandes der GST. An Illustrierten Z. („parteiliche“ Massenblätter, Auflagen: 500.000–1 Mill.) erscheinen in der DDR bzw. Berlin (Ost): „NBI — Neue Berliner Illustrierte“; „Freie Welt“, Organ der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft; „Für Dich“, Frauen-Z., Auflage über 850.000; „FF dabei“, Funk- und Fernseh-Programm-Illustrierte, Auflage über 1,4 Mill. (1974). Als satirische Z. gibt es den „Eulenspiegel“. Für Unterhaltung gedacht ist „Das Magazin“, Auflage: über 400.000. Ferner existieren eine Reihe von Propaganda-Z. für das Ausland: „DDR“, in deutsch, osteuropäischen Sprachen und spanisch; „DDR-Revue“, in deutsch und westlichen Sprachen. Darüber hinaus erscheint eine Vielzahl von wissenschaftlichen Fach-Z., Musik-, Sport-, Freizeit- und hauswirtschaftlichen Fachblättern und Kinder-Z. (FDJ-Verlag „Junge Welt“). Insgesamt erschienen 1977 in der DDR 517 Z. mit einer Gesamtauflage von 17,8 Millionen Exemplaren. Die höchste Zahl an Z. wurde 1971 mit 521 Titeln (mit Wochenzeitungen: 541) erreicht, bei gleichbleibendem Papierkontingent seit 1963. Seitdem sind einige Z. zusammengelegt (z. B. „Zeit im Bild“ mit „NBI“) oder eingestellt („Sozialistische Demokratie“, Organ des Staatsrates und des Ministerrates) oder an Umfang und Erscheinungsweise reduziert worden. Einige Z., die im Titel das Adjektiv „deutsch“ führten, haben diesen im Verlauf der Abgrenzungspolitik nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) geändert, z. B. die „Deutsche Architektur in „Architektur der DDR“ (1974). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1198–1199 Zeitnormative A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZeitungsaustauschSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Teil des nach „marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten sozialistischen Pressesystems“ (Medienpolitik und Presse). DDR-Z. haben eine größere politische Bedeutung als westliche Z. Sie sind — abgesehen von speziellen wissenschaftlichen und technischen Fach-Z. usw. — quasi Monopol-Organe der SED, der von ihr geführten Verbände, Ministerien oder staatlichen Institutionen (Akademien usw.). Ihr Aussagewert ist…
DDR A-Z 1979
Parteiwahlen der SED (1979)
Siehe auch: Parteiwahlen: 1969 Parteiwahlen der SED: 1975 1985 Die P. in der SED erfolgen entsprechend dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus von unten nach oben. Zugleich ist durch Kaderpolitik und Nomenklatur gesichert, daß nur die von den jeweils übergeordneten Parteiorganen bestimmten Kandidaten gewählt werden. Die P. erfolgen geheim. [S. 793]„Gegenkandidaten“ (im Sinne westlicher Wahlsysteme) zu den aufgestellten und geprüften Kandidaten gibt es nicht. Verschiedene politische Plattformen sind innerhalb der Partei verboten (Verbot der Fraktionsbildung). Die Berichtswahlversammlungen und Delegiertenkonferenzen sind stets mit Rechenschaftsberichten der alten Leitungsorgane verbunden. Formal höchstes Organ der Grundorganisation ist die Mitgliederversammlung, das der Parteiorganisationen der Großbetriebe und großen Verwaltungen (mit APO) sowie der Orte. Kreise, Städte und Bezirke ist die Delegiertenkonferenz und für die Gesamtpartei der Parteitag. Die Partei-Mitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen der Großbetriebe, Verwaltungen, Akademien, Hochschulen, Schulen usw. wählen ihre Leitungen alljährlich. Die Leitungen der Kreise, Städte und Bezirke werden im Turnus von zweieinhalb Jahren durch die Delegiertenkonferenzen gewählt. Die Delegierten- und Bezirksdelegiertenkonferenzen wählen die Delegierten des Parteitages. Der Parteitag wählt das Zentralkomitee (ZK) für 5 Jahre. Als Mitglieder und Kandidaten des ZK können nur Parteimitglieder gewählt werden, die mindestens 6 Jahre Mitglied der Partei sind (Ausnahmen bedürfen der Bestätigung des Parteitages). Neben dem ZK wählt der Parteitag die Zentrale Revisionskommission (ZRK) entsprechend der von ihm festgelegten Zahl. Das ZK wählt zur politischen Leitung das Politbüro und zur Durchführung der operativen Arbeit und zur Auswahl der Kaderpolitik das Sekretariat und bestätigt die Abteilungsleiter des Apparates des ZK. Die Mehrheit der hauptamtlichen Funktionäre wird nicht gewählt und erhält ihre Ämter allein durch eine Entscheidung der übergeordneten Leitungsfunktionäre. Das ZK wählt weiterhin die Zentrale Parteikontrollkommission (ZPKK). Die Bezirks-, Stadt- und Kreisleitungen wählen entsprechend den Instruktionen des ZK die Sekretäre und bilden Sekretariate. Sie bestätigen die Leitungen der Abteilungen der Parteiapparate und die Redakteure der örtlichen Parteipresse. Sekretäre der Bezirksleitungen müssen mindestens 5 Jahre, Sekretäre der Kreisleitungen mindestens 3 Jahre Mitglied der Partei sein. Die Bestätigung der Sekretäre erfolgt entsprechend der Nomenklatur. Die Bezirks-, Stadt- und Kreisleitungen wählen die Parteikontrollkommissionen (PKK) und beschließen ihre Zusammensetzung. Der Vorsitzende der Bezirksparteikontrollkommission wird vom ZK, der der Stadt- bzw. der Kreiskontrollkommission von der Bezirksleitung bestätigt. Seit 1974 gehört er dem jeweiligen Sekretariat an. Der Parteitag findet alle 5 Jahre statt. Das Plenum des ZK tagt mindestens einmal in 6 Monaten, das der Bezirks-, Stadt- und Kreisleitungen ist vom jeweiligen Sekretariat einmal in 3 Monaten einzuberufen. P. finden auf der Grundlage des Statuts, der Wahlordnung des ZK und jeweils neuerlassener Direktiven des ZK statt. Die P. auf allen Ebenen werden durch Interviews, Reden von Politbüromitgliedern, Artikeln des Leiters der Abteilung Parteiorgane beim ZK und anderer hoher Funktionäre, durch Konferenzen mit dem Sekretariat des ZK usw. vorbereitet. Sie sollen stets Höhepunkte im Leben der gesamten Partei sowie der ganzen Bevölkerung sein. Sie sollen der Stärkung der „Kampfkraft der Partei“, der Erläuterung der Grundprobleme der Strategie und Taktik und der schnellen Erfüllung bestimmter Aufgaben (Produktionswettbewerbe) dienen. Durch eine Direktive des ZK wird die Durchführung der jeweiligen P. für alle Mitglieder und Kollektive der Partei mit einer solchen Aufgabenstellung verbunden. So sollten die Parteiwahlen 1975/76 gemäß der Direktive des ZK grundsätzlich im Zeichen der Vorbereitung des IX. Parteitags der SED (Mai 1976) stehen und im einzelnen eine Bilanz der Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitags ziehen, auf die Erhöhung der Qualität der politischen Führungstätigkeit der Partei zielen, zur Steigerung der Initiativen im ökonomischen Wettbewerb zur Vorbereitung des IX. Parteitags beitragen sowie der Erhöhung der führenden Rolle und der Stärkung der Kampfkraft der SED dienen. Für die letzten P. (November 1978 bis Februar 1979) sieht die Direktive vor, daß sie ihr besonderes Gepräge durch die Vorbereitung des 30. Jahrestages der Gründung der DDR (Oktober 1979) erhalten. Im einzelnen sind damit folgende Aufgaben verbunden: 1. Eine Bilanz der bisher verwirklichten Beschlüsse des IX. Parteitages zu ziehen und weitere Aufgaben zu beschließen; 2. die Wirksamkeit der politisch-ideologischen Arbeit zu verbessern; 3. hohe Ergebnisse im sozialistischen Wettbewerb „durch neue große Arbeitstaten“ zu erzielen; 4. die sozialistische Staatsmacht zu stärken; 5. das Niveau der Parteiarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Bildung und Kultur zu erhöhen und 6. die Führungsrolle und Kampfkraft der SED zu stärken. Bei der Vorbereitung der P. werden auf allen Ebenen die bestehenden Probleme sowie die erreichten Leistungen und Erfolge eingeschätzt und die zur Wahl stehenden Kader überprüft. In den Berichtswahlversammlungen werden von den bisher amtierenden Gremien Rechenschaftsberichte gegeben. Es finden Diskussionen, die Kandidatenernennung und -befragung sowie die geheime Wahl statt. In den Rechenschaftsberichten wird in der Regel der Stand der Durchführung der Parteibeschlüsse dargelegt und die weitere Entwicklung behandelt. Zugleich wird beraten, wie die Arbeit in den Massenorganisationen aktiviert werden kann. Neben dem Rechenschaftsbericht wird kein gesonderter schriftlicher Bericht mehr vorgelegt. Den Teilnehmern der Berichtswahlversammlung und Delegiertenkonferenz wird eine relativ kurze Entschließung zur Diskussion und Beschlußfassung vorgetragen. Die übergeordneten Parteiorgane organisieren verantwortlich die im Sinne der Parteiführung erfolgreiche po[S. 794]litisch-ideologische und personalpolitische Abwicklung der P. Die zentrale Verantwortung liegt bei der Abteilung Parteiorgane in Verbindung mit der Kaderkommission des ZK. Alle Mitglieder des ZK-Sekretariats, des Politbüros, der Bezirks- und Kreisleitungen müssen persönlichen Einfluß auf die Wahlen der nachgeordneten Ebene nehmen. Über den Verlauf der Rechenschaftslegungen und der Neuwahlen ist eine einheitliche und straffe Parteiinformation zu gewährleisten. Berichte über Ergebnisse und Probleme der P. sowie die Zusammensetzung der neuen Leitungen sind stets nach einem festgelegten Terminplan den vorgesetzten Parteiorganen zu melden. Bei den P. 1975/76 fanden in 84.191 Parteigruppen, 20.093 Abteilungsparteiorganisationen sowie 51.246 Grundorganisationen der SED Neuwahlen statt. Hierbei wurden 417.781 Mitglieder in die Leitungen der Partei gewählt, so daß etwa jedes fünfte Mitglied der SED zugleich Parteifunktionär ist. 51 v. H. aller Funktionäre sind Arbeiter. Wie schon die vorangegangenen P. zeichneten sich auch die Neuwahlen 1975/76 zu den Kreis- und Bezirksleitungen der SED durch hohe Kontinuität aus. Nur in der Bezirksleitung Karl-Marx-Stadt wurde mit der Wahl des ehemaligen leitenden FDJ-Funktionärs Siegfried Lorenz, bisher Leiter der Abteilung Jugend im ZK der SED, zum 1. Sekretär der Bezirksleitung ein Wechsel vorgenommen; von insgesamt 95 Sekretären der SED-Bezirksleitungen wurden 92 im Amt bestätigt. Die 1. Sekretäre der 269 Kreisparteileitungen wurden bis auf 33 alle wiedergewählt. Kaderpolitisch bemerkenswert ist, daß auch auf der Kreisebene zwei ehemalige leitende FDJ-Funktionäre aufgestiegen sind; 1. Sekretär der SED-Kreisleitung Torgau wurde der ehemalige 1. Sekretär der FDJ-Bezirksleitung Halle, Dieter Itzerott, und 1. Sekretär der SED-Kreisleitung Döbeln wurde der bisherige 1. Sekretär der FDJ-Bezirksleitung Leipzig, Joachim Prag. P. sollen einerseits ein Bild der Geschlossenheit der SED bieten, in ihrem Verlauf wird daher besonders auf die Kontinuität der Politik der Parteiführung verwiesen. Andererseits bieten sie aber auch Gelegenheit, durch personelle Veränderungen die notwendige Anpassung an erfolgten gesellschaftlichen Wandel vorzunehmen bzw. durch Auswechselung von Leitungspersonal diesen Wandel selbst in Gang zu setzen. Kampfabstimmungen bei P. in der SED sind bisher nicht bekanntgeworden. Obwohl die P. in der SED formal von unten nach oben stattfinden, kann bisher durch derartige personelle Veränderungen von der Basis aus ein Einfluß auf die Parteilinie nicht festgestellt werden. Die Regelung der Nachfolge an der Parteispitze, vor allem die Berufung des Generalsekretärs des ZK der SED, erfolgt formal durch die Wahl des ZK durch den Parteitag. Jedoch ist anzunehmen, daß vorher eine diese Wahlentscheidung faktisch vorwegnehmende personelle Festlegung im Politbüro getroffen wird. Kreisparteiorganisationen der SED; Bezirksparteiorganisationen der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 792–794 Parteiveteranen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Paß/PersonalausweisSiehe auch: Parteiwahlen: 1969 Parteiwahlen der SED: 1975 1985 Die P. in der SED erfolgen entsprechend dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus von unten nach oben. Zugleich ist durch Kaderpolitik und Nomenklatur gesichert, daß nur die von den jeweils übergeordneten Parteiorganen bestimmten Kandidaten gewählt werden. Die P. erfolgen geheim. [S. 793]„Gegenkandidaten“ (im Sinne westlicher Wahlsysteme) zu den aufgestellten und geprüften Kandidaten gibt es nicht. Verschiedene…
DDR A-Z 1979
Leistungsfonds (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Seit Juli 1972 bildet die Mehrzahl der Volkseigenen Betriebe einen zweckgebundenen zusätzlichen finanziellen Fonds. Dieser L. (GBl. II, 1972, S. 467 und GBl. I, S. 66). der vor allem als ein Ersparnisfonds anzusehen ist, wird aus dem Nettogewinn des Betriebes finanziert. Abgesehen von seiner „kollektiven Stimulierungsfunktion“ diente er insbesondere vor der Einführung eines Effektivitätsnachweises (Planungsordnung, GBl., S. 775a) im System der Wirtschaftlichen Rechnungsführung als zusätzlicher Bewertungsmaßstab für die Betriebsleistung. Ein wichtiger Grund für seine Einführung waren die volks- und betriebswirtschaftlichen Unzulänglichkeiten der Hauptkennziffer Gewinn: Der in jüngster Zeit wieder stärker betonte Stellenwert des betrieblichen Gewinns als entscheidender Anreiz, Leistungsmaßstab und Bezugsbasis für die Bildung des Prämienfonds war ein wesentliches Element der Wirtschaftsreform von 1963 gewesen. Einerseits ergaben jedoch praktische Erfahrungen bald, daß die betriebswirtschaftlichen Anreize des Gewinns keineswegs immer mit den gesamtwirtschaftlichen Zielen der Parteiführung harmonieren und daher zusätzliche Kriterien der Leistungsbeurteilung und -kontrolle eingeführt werden mußten. Andererseits sollte vor allem nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) die bis dahin unbefriedigende Leistungsmobilisierung der Beschäftigten durch die in der Planung zu berücksichtigende, besonders vordringliche Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen neue Impulse gewinnen. In diesem Zusammenhang kam dem neu eingeführten L. eine kollektive ökonomische Hebelfunktion zu, die sich mit der Einführung des Gegenplans noch erhöhen sollte. Im Rahmen neuer planmethodischer Regelungen (Planung) für den Fünfjahrplan 1976–1980 erlassene veränderte Bestimmungen für den L. ab Planjahr 1976 (GBl. I, 1975, S. 416 ff.) waren allerdings mit Einschränkungen der bisherigen Zuführungssätze verbunden. Der ebenfalls geringfügig veränderte Geltungsbereich umfaßt gegenwärtig „Volkseigene Produktionsbetriebe“, einschließlich Kombinatsbetriebe im Bereich der Industrieministerien, des Ministeriums für Bauwesen sowie Betriebe des örtlich geleiteten Bauwesens und des Ministeriums für Materialwirtschaft. [S. 678]Im Bereich des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, des Ministeriums für Verkehrswesen, des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft sowie des Ministeriums für Handel und Versorgung wird der L. nur in ausgewählten Betrieben geführt. Er soll, insbesondere durch „Mobilisierung von Leistungs- und Effektivitätsreserven“, das materielle Interesse der Belegschaften an der Intensivierung und Rationalisierung der Produktion und damit einer Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen sowie dadurch den Sozialistischen Wettbewerb und vor allem hohe Zielsetzungen im Gegenplan fördern. Für die Finanzierung des L. gelten 3 wichtige, bereits seit den 20er Jahren in der UdSSR ständig hervorgehobene Kriterien: 1. Steigerung der Arbeitsproduktivität. 2. Senkung der Selbstkosten, vor allem im Energie-, Rohstoff- und Materialbereich, 3. Erhöhung der Qualität der Erzeugnisse. Generell wird ein zentral geregelter, prozentual festgelegter, finanzieller Anteil, der sich aus der Addition aller Überschreitungen oder Unterbietungen dieser Kriterien in einem Betrieb ergibt, dem L. aus dem betrieblichen Nettogewinn zugeführt. Dabei gilt der gleiche Grundsatz wie beim Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel: Freiwillige Überbietung der staatlichen Planaufgaben durch den Betrieb (also bereits in der Phase der Planausarbeitung) wird höher belohnt als nachträgliche Planübererfüllung oder zusätzliche Einsparung gegenüber den Staatlichen ➝Planauflagen. Grundsätzliche Bedingungen für die Bildung des L., die darüber hinaus mit einer Reihe von Nebenbedingungen verknüpft ist, und die aus ihrer Erfüllung resultierende Zuführungshöhe zum L. sind: 1. Arbeitsproduktivität: a) Bei Überbietung der staatlichen Aufgabe zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität (in der Plandiskussion für das folgende Planjahr) durch den Betrieb beträgt je 1 v. H. zusätzlicher Steigerung die Summe der Zuführung zum L. 1,2 v. H. des geplanten Lohnfonds für Produktionsarbeiter; b) bei Übererfüllung der staatlichen Planauflage bezüglich des Wachstums der Arbeitsproduktivität (nach Planverlauf zum Jahresende) beträgt je 1 v. H. Steigerung der Zuführungsbetrag zum L. nur 0,8 v. H. der oben genannten Berechnungsbasis. 2. Für Selbstkostensenkungen oder Einsparungen bei 3–5 ausgewählten Positionen beträgt die Zuführung zum L.: a) 40 v. H. des Betrages der Kosteneinsparung infolge Senkung des spezifischen Energieverbrauchs; b) 15 v. H. (in bestimmten Fällen 20 v. H.) der Summe der Kosteneinsparung durch Senkung des spezifischen Verbrauchs ausgewählter Rohstoff- und Materialpositionen; c) generell sind Kostenüberschreitungen und -einsparungen innerhalb der vorgegebenen Positionen zu saldieren. 3. Qualität: Anteilmäßige Beteiligung bei Planerfüllung aus: a) Preiszuschlägen für Erzeugnisse mit Gütezeichen; b) Zusatzgewinnen für neue und weiterentwickelte Erzeugnisse; c) Kostensenkungen für Ausschuß, Nacharbeit und Garantieleistungen. Im Unterschied zu bisherigen Regelungen sind ab 1976 eine ganze Reihe zusätzlicher Bedingungen zu erfüllen. So ist die Zuführung zum L. z. B. bei der Unterschreitung bestimmter Planauflagen — Selbstkostensenkung, industrielle Warenproduktion zu Betriebspreisen oder 1 einer anderen ausgewählten Kennziffer — entsprechend zu kürzen (je 1 v. H. Nichterfüllung = 10 v. H. verringerte Zuführung). Im Zuge mehrfach wechselnder Bestimmungen zum 1 Gegenplan ergeben sich weitere Zuführungen zum L. (GBl. I, 1977, S. 4 ff.). Voraussetzung für die Zuführung zum L. ist eine volle Erfüllung der Nettogewinnabführung an den Staat (§ 6). Die Verwendung der Mittel ist vorgesehen für: 1. die „Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen“ (Versorgung und Betreuung der) Schichtarbeiter, soziale und kulturelle Betreuung, Zuschüsse für den Bau von Arbeitereigenheimen, planmäßigen Um- und Ausbau von Wohnungen usw.), 2. betriebliche Maßnahmen der Intensivierung und Rationalisierung, jedoch ohne im Plan bilanzierte Bau- und Ausrüstungskapazität zu beanspruchen (u. a. Maßnahmen im Bereich der Arbeitsorganisation. Eigenbau von Rationalisierungsmitteln, Kauf gebrauchter Grundmittel), 3. „zentrale Maßnahmen“ des FDGB. „vor allem zur Schaffung von Urlaubsdörfern und Erholungsstätten“, 4. zusätzliche Investitionen, aber ohne Inanspruchnahme von planmäßigen Mitteln, sondern nur „durch Mobilisierung von Reserven“ (im Einverständnis mit der BGL), 5. Tilgung von Grundmittelkrediten (im Einverständnis mit der BGL). 6. Zuführungen zum „Konto junger Sozialisten“. Durch den L. werden die Regelungen über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds und speziell des Kultur- und Sozialfonds im Betrieb nicht berührt, obwohl die Mittel des letzteren für dieselben Zwecke verwendet werden sollen. Aus diesem Grund wird eine anteilige Finanzierung für bestimmte Maßnahmen aus L. sowie Kultur- und Sozialfonds für „zulässig“ erklärt. „Persönliche Zuwendungen, Prämien und Lohnzahlungen“ aus dem L. sind nicht gestattet (§§ 7. 8). Die Mittel des L. sind auf das folgende Jahr übertragbar. In Kombinaten dürfen Mittel des L. der Kombinatsbetriebe grundsätzlich nicht zentralisiert werden. Von Bedeutung, neben der Materiellen Interessiertheit. im Sinne eines kollektiven ökonomischen Hebels ist ferner der psychologische Anreiz, der die Planübererfüllung am Arbeitsplatz, nachzuweisen in gesonderten Angaben im Haushaltsbuch, mit einzelnen sozialen oder betrieblichen Projekten für die Belegschaft gezielt verbindet. Mit der Einführung des L. ist außerdem eine Reihe weiterer Nebenziele verfolgt worden, die durch andere Maßnahmen bisher nur unzulänglich erreicht werden konnten (Beispiel: die Verbesserung der häufig vernachlässigten betrieblichen Kostenrechnung sowie ein verstärkter Druck auf die Betriebsleitung zur umfassenden Ausarbeitung und Verwendung von Kostennormativen). Darüber hinaus ist der wichtige Kontrollaspekt von Bedeutung. [S. 679]Ferner richtete sich die Einführung des L. auch gegen ein immer noch zu beobachtendes einseitiges Interesse einzelner Betriebe an einer mengenmäßigen Planerfüllung und -Übererfüllung. Ein wesentliches Ziel des L. ist letztlich die Überwindung der „weichen Pläne“. Die Analyse der vielfältigen dem L. zugewiesenen Funktionen zeigt ein breites Spektrum unterschiedlicher Impulse, die z. T. allerdings mit der Hauptkennziffer Gewinn bereits erreicht werden sollten. In der DDR wurden aus den Reihen der Wirtschaftspraktiker einige kritische Einwände gegen die Regelungen des L. vorgebracht, die vereinzelt zu Änderungen führten, z. B. einer größeren Flexibilität in der Auswahl branchentypischer Leistungskriterien. Nach wie vor erweisen sich nämlich die Qualität der Erzeugnisse und ihre Kontrolle, vor allem die Frage der exakten Qualitätsbemessung, für die Berechnung als besonders problematisch. Bisher entspricht die Wirkung des L. für die sozialistische Intensivierung noch nicht den Erwartungen der Wirtschaftsführung der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 677–679 Leipziger Messe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeistungslohnSiehe auch die Jahre 1975 1985 Seit Juli 1972 bildet die Mehrzahl der Volkseigenen Betriebe einen zweckgebundenen zusätzlichen finanziellen Fonds. Dieser L. (GBl. II, 1972, S. 467 und GBl. I, S. 66). der vor allem als ein Ersparnisfonds anzusehen ist, wird aus dem Nettogewinn des Betriebes finanziert. Abgesehen von seiner „kollektiven Stimulierungsfunktion“ diente er insbesondere vor der Einführung eines Effektivitätsnachweises (Planungsordnung, GBl., S. 775a) im System der…
DDR A-Z 1979
Richtsatzplan (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Bestandteil des Betriebsplanes der Volkseigenen Betriebe und der zusammengefaßten Pläne ihrer übergeordneten Leitungsorgane. Im R. werden die Höhe der erforderlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate (Umlaufmittel), soweit diese genormt und richtsatzgebunden sind, und der Finanzbedarf zur Deckung der Bestände an Materialien, Halb- und Fertigfabrikaten sowie die Finanzierungsquellen dieses Bedarfs (angesammelte Eigenmittel und R.-Kredite) festgelegt. Da im R. sowohl die Höhe als auch die Veränderung der materiellen Bestände ausgewiesen wird, ist dieser Plan die Grundlage zur Planung und Durchführung der Umlaufmittelfinanzierung durch den Betrieb und die zuständige Bank. Im R. spiegelt sich die Bestandsbewegung finanziell wider und ermöglicht daher den Betrieben, Leitungsinstanzen und Finanzorganen, den Umschlag der Umlaufmittel ständig zu kontrollieren. Überplanbestände aufzudecken und durch verschiedene Sanktionen oder finanzielle Vergünstigungen die Bestandshaltung zu beeinflussen. Im R. werden der durchschnittliche Jahresbedarf an Umlaufmitteln sowie der durchschnittliche Bedarf in den einzelnen Quartalen aufgeführt. In den Betrieben, in denen die Material-, Halb- und Fertigwarenbestände während eines Jahres oder auch innerhalb der Quartale stark schwanken (z. B. bei Saisonprodukten), muß der R. durch operative Finanzierungspläne der Umlaufmittel ergänzt werden. Voraussetzung für die Aufstellung von R. ist die Bestandsnormierung, d. h. die Planung der unbedingt notwendigen Höhe der Umlaufmittel auf der Grundlage technisch-wirtschaftlicher Kennziffern der Materialwirtschaft, des Fertigungsablaufs und der Absatztätigkeit. Die Festlegung eines R.-Bestandes bei einer bestimmten Materialart erfolgt durch Multiplikation der Tageskosten (täglicher Verbrauch oder Werteverzehr) T dieses Materials laut Kostenplan mit der Zahl der „Richttage“ R, woraus sich als Produkt der Normativbestand N dieser Materialart in Mark ergibt: N = R x T. Richttage bezeichnen die Anzahl von Tagen, für die aus fertigungstechnischen und versorgungsmäßigen Gründen stets Umlaufmittel der betreffenden Materialart vorrätig sein müssen, wenn eine kontinuierliche Produktion gesichert sein soll. Die Richttage werden von den Bestandsnormen abgeleitet. Darunter sind Vorratsnormen für Materialien, Bestandsnormen für die unvollendete Produktion und Lagernormen für Fertigerzeugnisse. Die Festlegung der Richttage bedeutet in erster Linie, die Zeitdauer zu bestimmen, während der [S. 913]die einzelnen Umlaufmittel in einem Zustand (z. B. als Rohstoffe, Halbfabrikate, Fertigerzeugnisse) verharren. Bei den Materialvorräten wird diese Zeitdauer durch den Lieferzyklus und die Durchlaufzeit (vom Entladen über die Wareneingangskontrolle bis zum Verbrauch) unter Berücksichtigung einer bestimmten Sicherheitszeit bestimmt. Außerdem sind die Art und die Häufung der mengenmäßigen, zeitlichen und wertmäßigen Abweichungen von der üblichen notwendigen Materialversorgung durch die Festlegung zeitlich variabler Durchschnittsbestandsnormen in etwa zu berücksichtigen. Die durch die Multiplikation der Tagesselbstkosten der einzelnen Materialarten, Halb- und Fertigfabrikate mit der Zahl der Richttage errechneten Planbestände in allen Umlaufpositionen ergeben den Umlaufmittelplanbestand des Gesamtbetriebes. Ein solcher Planbestand oder die Planbestände für einzelne Gruppen von Umlaufmitteln bilden die Grundlagen für die Ermittlung des Finanzbedarfs an Eigenmitteln und R.-Krediten entsprechend der gesetzlich fixierten Anteilsfinanzierung. Betriebsformen und Kooperation; Binnenhandel; Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 912–913 Richter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RichttageSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Bestandteil des Betriebsplanes der Volkseigenen Betriebe und der zusammengefaßten Pläne ihrer übergeordneten Leitungsorgane. Im R. werden die Höhe der erforderlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate (Umlaufmittel), soweit diese genormt und richtsatzgebunden sind, und der Finanzbedarf zur Deckung der Bestände an Materialien, Halb- und Fertigfabrikaten sowie die Finanzierungsquellen dieses Bedarfs (angesammelte Eigenmittel und…
DDR A-Z 1979
Sozialistische Gesetzlichkeit (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 In Art. 19 Abs. 1 Satz 2 ihrer Verfassung garantiert die DDR ihren Bürgern die SG. und gewährt Rechtssicherheit. Art. 87 der Verf. bestimmt, auf welche Weise der Staat die Gesetzlichkeit gewährleistet: „durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts“. Art. 90 weist schließlich die richterliche Rechtsanwendung an, der Durchführung der SG. zu dienen. Um Begriff und Inhalt der SG. hat es Ende der 50er Jahre Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten gegeben, die schließlich mit der Feststellung im Staatsratsbeschluß vom 20. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) beendet wurden: „Die SG. verlangt die allseitige genaue Beachtung des gesetzlichen Tatbestandes.“ SG. erfordert jedoch mehr als ausschließlich Bindung des Richters an das Gesetz. Sie beinhaltet auch die marxistisch-leninistische Erkenntnis, daß jedes Recht seiner Natur nach parteilich und daß daher auch dem sozialistischen Recht Parteilichkeit immanent sei, und zwar Parteilichkeit für die Verwirklichung des Sozialismus. So wird mit der Forderung nach strikter Einhaltung der SG. vom Richter erwartet, daß er die geltenden Rechtsnormen genau beachtet, sich gleichzeitig bei seiner Urteilsbildung an der Politik der Partei- und Staatsführung orientiert und mit seiner Rechtsprechung zur Gestaltung der sozialistischen Ordnung beiträgt. Folgerichtig haben die Beschlüsse der SED am Anfang des Erkenntnisprozesses zu stehen, in dessen Ergebnis der Arbeitsplan für die gesamte richterliche Tätigkeit festgelegt wird (Neue Justiz, 1967, H. 15, S. 478). Mit dem zunehmenden Ausbau des sozialistischen Rechtssystems wurde es möglich, bei der Forderung nach Wahrung der SG. das Schwergewicht mehr auf die Bindung an das bestehende Gesetz [S. 967]zu legen, da die in der Periode des Aufbaues und der Verwirklichung des Sozialismus geschaffenen Gesetze von ausreichender Parteilichkeit sind. Es wird damit zunehmend entbehrlich, unter Berufung auf die SG. und die Parteilichkeit der Rechtsprechung eine Umdeutung von Rechtsnormen vorzunehmen, die aus der nichtsozialistischen Zeit stammen. Die SG „ist ein Attribut der sozialistischen Demokratie, weil sie die souveräne Machtausübung der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten mittels des sozialistischen Staates und seines Rechts gewährleistet, mit dem Forderungen der objektiven Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung übereinstimmt, die demokratischen Grundlagen der sozialistischen Macht und die Rechte der Bürger schützt, die sozialistische Rechtsordnung und die sozialistischen Gesellschaftsbeziehungen gegen alle Störungen verteidigt und ein unerläßliches Instrument im Kampf gegen die Feinde des Sozialismus darstellt“ (Staat und Recht, 1974, H. 5, S. 722). Unverändert gilt der Grundsatz, daß mit der Forderung nach SG. den Gerichten die Aufgabe gestellt wird, in jedem Verfahren und in jeder Entscheidung einen Beitrag zur Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht zu leisten. Rechtswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 966–967 Sozialistische Feiern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische StadtSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 In Art. 19 Abs. 1 Satz 2 ihrer Verfassung garantiert die DDR ihren Bürgern die SG. und gewährt Rechtssicherheit. Art. 87 der Verf. bestimmt, auf welche Weise der Staat die Gesetzlichkeit gewährleistet: „durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts“. Art. 90 weist schließlich die…
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Werkzeugmaschinenbau (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig des Industriebereichs Maschinen- und Fahrzeugbau, der alle Betriebe zum Bau, zur Reparatur und Montage von spanabhebenden und kaltumformenden Werkzeugmaschinen sowie von Scheren- und Schmiedeausrüstungen umfaßt. Die Bruttoproduktion des W. stieg von 1960 bis 1976 um das 3,4fache (zum Vergleich: die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum nur um das 2,62fache). Bis Ende 1967 gehörte der W. zum Industriezweig Schwermaschinenbau im Industriebereich Metallverarbeitende Industrie. Der W. umfaßte damals ca. 70 Betriebe mit etwa 30.000 Beschäftigten. Gegenwärtig gehören zum Industriezweig W. 60 Volkseigene Betriebe, die in 5 Kombinaten mit insgesamt 70.000 Beschäftigten zusammengefaßt sind. Im Rahmen der 1969/70 verfolgten strukturpolitischen Konzeption, strukturbestimmende Bereiche zusammenzufassen, wurden u. a. im W. folgende Kombinate gegründet: der VEB Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“ Magdeburg (1969 gegründet - 13.000 Beschäftigte -), der VEB Werkzeugmaschinenkombinat „Fritz Heckert“ Karl-Marx-Stadt (1970 gegründet) und der VEB Werkzeugkombinat Schmalkalden (1969 gegründet). 1977 stammten 40 v. H. aller in der DDR gefertigten Werkzeugmaschinen aus den Betrieben des VEB Werkzeugkombinat „Fritz Heckert“ Karl-Marx-Stadt. Das Kombinat umfaßt 15 Produktionsbetriebe, 1 Projektierungsbetrieb und das Forschungszentrum des W. in Karl-Marx-Stadt. Insgesamt sind 25.000 Werktätige in diesem Kombinat beschäftigt. Der hohe Eigenbedarf an Werkzeugmaschinen kann durch die DDR nicht gedeckt werden, da mit der UdSSR langfristige Lieferabkommen eingegangen wurden, die die Maschinenbaukapazitäten auf Jahre hinaus beanspruchen. Im W. — z. B. in der spanlosen Verformung bei Bohrwerken, Dreh- und Schleifmaschinen — können Werkzeugmaschinen aus der DDR durchaus einen Qualitätsvergleich mit Produkten aus westlichen Industrieländern bestehen. In Osteuropa nimmt der W. der DDR eine führende Position ein. Nach Angaben des „American Machinist“ bestritt die DDR 1976 5,6 v. H. der Weltproduktion an Werkzeugmaschinen (13,26 Mrd. US-$) und 10,8 v. H. des Weltwerkzeugmaschinenexports (5,57 Mrd. US-$) und lag damit weiterhin an fünfter bzw. zweiter Stelle in der Länderrangfolge. Die Exportintensität des W. der DDR wird nur von wenigen Industrieländern übertroffen bzw. erreicht. Sie ist auch höher als die der Bundesrepublik Deutschland. Hauptabnehmer der Werkzeugmaschinen aus der DDR ist die UdSSR; mit Abstand folgen die übrigen RGW-Länder. Um den aus der Verbreiterung des Teilesortiments bei sinkenden Losgrößen resultierenden Anwenderwün[S. 1170]schen — z. B. nach rascher Umrüstbarkeit — nachzukommen und gleichzeitig die eigene Fertigung zu rationalisieren. hat sich auch in der DDR das Baukastenprinzip immer stärker durchgesetzt. Für Sondermaschinen genügt es oft, die Baukastenelemente mit Zusatzausrüstungen zu ergänzen. Zugleich ist das Angebot universell einsetzbarer Maschinen größer geworden. Der W. soll im gegenwärtigen Fünfjahrplan (1976 bis 1980) seine Produktion um 56–57 v. H. gegenüber 1975 erhöhen. Maschinenbau. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1169–1170 Werktätiger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WertgesetzSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig des Industriebereichs Maschinen- und Fahrzeugbau, der alle Betriebe zum Bau, zur Reparatur und Montage von spanabhebenden und kaltumformenden Werkzeugmaschinen sowie von Scheren- und Schmiedeausrüstungen umfaßt. Die Bruttoproduktion des W. stieg von 1960 bis 1976 um das 3,4fache (zum Vergleich: die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum nur um das 2,62fache).…
DDR A-Z 1979
Kinderkrippen, Kindergarten (1979)
Siehe auch: Kinderkrippe, Kindergarten: 1985 Kinderkrippen: 1965 1966 1969 Kinderkrippen, Kindergarten: 1975 Kinder bis zu 3 Jahren werden in der DDR nach Möglichkeit in Kk. untergebracht. Nach dem Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem werden in den Kk. „vorwiegend Kinder, deren Mütter berufstätig sind oder studieren, von den ersten Lebenswochen bis zur Vollendung [S. 585]des 3. Lebensjahres in engem Zusammenwirken mit der Familie gepflegt und erzogen. In den Kinderkrippen ist zu gewährleisten, daß sich die Kinder gesund und, vor allem durch das Spiel, körperlich und geistig harmonisch entwickeln.“ In den Kk., die der Aufsicht des Ministeriums für Gesundheitswesen (MfG) unterstehen, wurden 1978 rd. 60 v. H. der Kinder bis zu 3 Jahren betreut. Für jeden Krippenplatz gewährt der Staat einen jährlichen Zuschuß von rd. 2.300 Mark. Das MfG hat für die Arbeit in den Kk. einheitliche Grundsätze herausgegeben. Danach wird das Kind in der Krippe mit der „unmittelbaren Umwelt“ bekannt gemacht, hier lernt es seinen Lebenskreis kennen und wird in der Gruppe an Ordnung und Regelmäßigkeit gewöhnt. Breiter Raum wird der Körperertüchtigung gewidmet. Empfindungs- und Erlebnisfähigkeit sowie Sprechen und Denken werden systematisch gefördert. Eine umfassende Gesundheitsfürsorge ist sichergestellt. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Früherfassung von geschädigten Kindern. Der Kg. ist nach Zielstellung und Bildungs- und Erziehungsinhalt grundlegender Bestandteil des „einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“. Anleitung und Aufsicht unterstehen deshalb dem Ministerium für Volksbildung. In den Kg. wurden (1978) rd. 97 v. H. der Drei- bis Sechsjährigen betreut. Der Kg. soll „Stätte frohen Kinderlebens“ sein. Begabungen werden systematisch gefördert; so werden z. B. musikbegabte Kinder vom 5. Lebensjahr an zum Besuch einer Musikschule angehalten. Für jeden Kg.-Platz zahlt der Staat jährlich einen Zuschuß von rd. 1050 Mark. Gegenwärtig liegt die Zahl der ausgebildeten Erzieherinnen in den Kg. bei 50.000. Danach hat jede Kindergärtnerin im Durchschnitt 14 Kinder zu betreuen. Als Erziehungsschwerpunkte im Kg. gelten die Vorbereitung der Kinder auf das „Leben in der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ sowie die Heranbildung zu „harmonisch entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten“. Dazu gehört, daß sich die Kinder in die Gemeinschaft ― das Kollektiv ― einfügen lernen, um in ihr später „gesellschaftlich nützlich“ tätig zu werden. Sie sollen Verhaltensweisen erlernen, die den „sozialistischen Normen“ entsprechen. Systematisch sollen die Kinder auf den Schulbesuch vorbereitet, aber ihnen noch keine von der Schule vermittelte Fähigkeiten, wie zum Beispiel Lesen und Schreiben, beigebracht werden. Alle Erziehungs- und Lerninhalte sollen aber bereits von den Vorstellungen und Normen des Marxismus-Leninismus durchdrungen sein. Für Kinder, die nur im Elternhaus aufwachsen, weil für sie noch kein Kg.-Platz bereitsteht, werden alle 14 Tage „Spiel-Lernnachmittage“ veranstaltet. Sie finden unter der Leitung von Kindergärtnerinnen und Lehrern oder Lehrerinnen statt und sollen jeweils 90 Minuten dauern. Betreut werden die Kinder in den Kk. und Kg. von Kindergärtnerinnen mit abgeschlossener Fachschulausbildung, Erziehungshelferinnen mit pädagogischer Kurz- oder Teilausbildung, Helferinnen ohne pädagogische Ausbildung. Kindergärtnerin kann jedes Mädchen werden, das den Abschluß der 10. Klasse hat (oder entsprechenden Bildungsstand). Nach einer Eignungsprüfung studiert sie im Direkt- oder Fernstudium 3 Jahre lang an einer „Pädagogischen Schule“. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 584–585 Kinderhort A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kinder- und JugendliteraturSiehe auch: Kinderkrippe, Kindergarten: 1985 Kinderkrippen: 1965 1966 1969 Kinderkrippen, Kindergarten: 1975 Kinder bis zu 3 Jahren werden in der DDR nach Möglichkeit in Kk. untergebracht. Nach dem Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem werden in den Kk. „vorwiegend Kinder, deren Mütter berufstätig sind oder studieren, von den ersten Lebenswochen bis zur Vollendung [S. 585]des 3. Lebensjahres in engem Zusammenwirken mit der Familie gepflegt und erzogen. In…
DDR A-Z 1979
Grenze (1979)
Siehe auch: Grenze: 1975 Grenze, Innerdeutsche: 1985 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1.393 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend entlang den bis 1945 bestehenden Landes- und Provinzgrenzen: Von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, entlang den Westgrenzen Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts, der West- und Südgrenze Thüringens sowie der Südgrenze Sachsens bis zur deutsch-tschechoslowakischen G. ostwärts von Hof. Auf der Seite der DDR sind an der G. umfangreiche Sperranlagen errichtet, die aus mehrfachem Stacheldraht, Minen, Gräben, Stolperdrähten, optischen und elektrischen Warnanlagen. Schußanlagen. Wachtürmen, Erdbunkern. Beobachtungsständen, Lichtsperren und Hunde-Laufanlagen bestehen. Zur Überwachung dieser Anlagen und zur Kontrolle der G. ist das „Kommando Grenze“ der Nationalen Volksarmee (NVA) eingesetzt. Es wird dabei unterstützt durch freiwillige Helfer (Grenztruppenhelfer), die Befugnisse wie Hilfspolizisten besitzen (VO über die Zulassung und Tätigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei und der Grenztruppen der NVA vom 16. 3. 1964, GBl. II, S. 241). Jenseits der G. erstreckt sich das G.-Gebiet (früher: Sperrgebiet). Das G.-Gebiet unterliegt einer besonderen Ordnung, die im einzelnen in der AO über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Territorialgewässern der Deutschen Demokratischen Republik ― Grenzordnung ― vom 15. 6. 1972 (GBl. II, S. 483) niedergelegt ist. Das G.-Gebiet besteht aus einem Schutzstreifen und der Sperrzone, für die eine räumliche Tiefe nicht mehr vorgeschrieben ist. (Bisher war bestimmt, daß der Schutzstreifen etwa 500 m und die Sperrzone etwa 5 km tief ist; entlang der G. zu Berlin [West] war die Tiefe des Schutzstreifens bisher auf etwa 100 m und innerhalb des Bezirks Potsdam auf etwa 500 m festgelegt.) Als Folge hiervon ist das G.-Gebiet in der Zwi[S. 488]schenzeit räumlich eingeengt worden, so daß viele Ortschaften, die bisher im G.-Gebiet lagen, heute nicht mehr dazu gehören. Dadurch wurden Besuche von Westdeutschen. West-Berlinern und Bewohnern der DDR bei Verwandten möglich in Gebieten, die früher zum Sperrgebiet gehörten und nicht betreten werden konnten. Personen, die in dem G.-Gebiet wohnen oder sich dort vorübergehend aufhalten, sind besonders einschränkenden Genehmigungs-, Registrier-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen unterworfen. Angehörige der NVA sind befugt, unter bestimmten Voraussetzungen Personen und Sachen im G.-Gebiet zu durchsuchen, Grundstücke und Räume zu betreten. Personen in Gewahrsam zu nehmen, bei Widerstand „körperliche Einwirkungen“ vorzunehmen und nach den entsprechenden militärischen Bestimmungen der NVA die Schußwaffe anzuwenden. (Bis Ende 1977 wurden im Bereich der G. 112 Todesfälle im Zusammenhang mit Gewaltakten von DDR-Grenzorganen registriert.) Der Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ist lediglich über die aus der folgenden Übersicht ersichtlichen Übergänge möglich. An der Ostseeküste der DDR ist die G. die Linie, die die Territorialgewässer vom offenen Meer trennt (See-G.). In der Anlage~1 der G.-Ordnung vom 15. 6. 1972 ist die Grundlinie der Territorialgewässer der DDR beschrieben, die den Ausgangspunkt für die Bemessung der Dreimeilenzone und die seewärtige Begrenzung der inneren Gewässer der DDR darstellt. Die Grundlinie, von der aus die Breite der Territorialgewässer bestimmt wird, ist dort entsprechend den geographischen Besonderheiten der Küste nach dem Verlauf der Küstenlinie und dem Prinzip der begradigten Grundlinie festgelegt. Entlang der Küste der DDR besteht das G.-Gebiet aus dem Schutzstreifen und der G.-Zone einschließlich der inneren Seegewässer. Die G.-Zone umfaßt ein Gebiet von etwa 5 km Tiefe. Das Vermieten von Zimmern und [S. 489]Schlafstellen sowie das Zelten in der G.-Zone bedarf besonderer Genehmigungen. Die Küstengewässer der DDR dürfen von Fahrzeugen der Küstenfischerei, des Rettungsdienstes sowie von Sportbooten nur mit besonderer Genehmigung befahren werden. Der Aufenthalt und das Ankern ausländischer Handelsschiffe, Fischerei- und Sportfahrzeuge in den Territorialgewässern, den inneren Seegewässern und den festgelegten Seewasserstraßen der DDR ist nur gestattet, wenn dies im Rahmen der normalen Schiffahrt üblich oder aus Gründen unabwendbarer Gewalt oder Not erforderlich ist. Das Einlaufen in die Häfen der DDR darf nur auf den Ansteuerungen und den festgelegten Schiffahrtswegen erfolgen. Die Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR haben umfangreiche Befugnisse gegenüber ausländischen Schiffen zur Durchsetzung der Sicherheitsinteressen der DDR. Im Zusatzprotokoll zum Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sind die Regierungen beider Staaten übereingekommen. eine Kommission (Grenzkommission) zu bilden, die folgende 2 Aufgaben hat: 1. die Markierung der zwischen den beiden Staaten bestehenden G. zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu erneuern oder zu ergänzen, sowie die erforderliche Dokumentation über den G.-Verlauf (G.-Karte und G.-Beschreibung) zu erarbeiten; 2. zur Regelung sonstiger mit dem G.-Verlauf in Zusammenhang stehender Probleme (z. B. der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der Schadensbekämpfung) beizutragen. In einem Protokollvermerk über den Verlauf der G. zwischen dem Küstenmeer der Bundesrepublik Deutschland und dem Küstenmeer der Deutschen Demokratischen Republik, der am 29. 6. 1974 unterschrieben wurde, wird der Verlauf der G. zwischen den Küstenmeeren in der Lübecker Bucht festgestellt (am süd-ostwärtigen Rand des früheren Schiffahrtsweges 3; der Schiffahrtsweg 3 lag außerhalb des Küstenmeeres der DDR). Die G.-Feststellung entspricht britischen Anweisungen bezüglich des Schiffahrtsweges. Im Zusammenhang damit wurde eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Fischfang in einem Teil der Territorialgewässer der Deutschen Demokratischen Republik in der Lübecker Bucht unterzeichnet, die die Ausübung [S. 490]des Fischfanges durch die Lübecker Stadtfischer in dem westlichsten Teil des Küstenmeeres der DDR rechtlich sichert, in dem die Stadtfischer den Fischfang von alters her ausgeübt haben. Die Markierung der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestehenden G. ist durch die Kommission aus Beauftragten der Bundesregierung und der Regierung der DDR überprüft und, soweit erforderlich, erneuert oder ergänzt worden. Die erforderlichen Dokumentationen über den G.-Verlauf (G.-Dokumentation) sind erarbeitet worden. Für die G.-Abschnitte 7–9 — Elbe — und einen Teil des G.-Abschnittes 24 ― Warme Bode im Harz ― sind die Arbeiten zur Feststellung. Markierung und Dokumentation des Verlaufs der G. und hinsichtlich der Regelung sonstiger mit dem G.-Verlauf im Zusammenhang stehender Probleme noch nicht abgeschlossen. Sie werden fortgesetzt. Einzelheiten dafür sind in dem Protokollvermerk zum Protokoll vom 29. II. 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über die Überprüfung, Erneuerung und Ergänzung der Markierung der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestehenden G., die G.-Dokumentation und die Regelung sonstiger mit dem G.-Verlauf im Zusammenhang stehender Probleme niedergelegt. Der Verlauf der G. ist in zahlreichen Sitzungen, G.-Besprechungen und Ortsbesichtigungen, an denen jeweils Vertreter beider Seiten beteiligt waren, auf einer Länge von 1297 km einvernehmlich festgestellt worden. Der G.-Verlauf wurde überprüft und vermessen; die Vermarkung durch historische G.-Steine wurde ergänzt. Grundlage der G.-Feststellung waren die Festlegungen des Londoner Protokolls vom 12. 9. 1944, das seinerseits auf die alten G. der deutschen Länder oder der preußischen Provinzen verweist, und die späteren Vereinbarungen der damaligen Besatzungsmächte. Demgemäß hat die G.-Kommission keine „konstitutive“ G.-Regelung getroffen. Ihre Aufgabe bestand vielmehr darin, den genauen Verlauf der G. nach den Vereinbarungen der Besatzungsmächte festzustellen. Diese Feststellungen der Kommission sind in der G.-Dokumentation im einzelnen festgehalten. Die Dokumentation besteht aus den G.-Karten, den G.-Beschreibungen und den zugrunde liegenden G.-Vermessungsunterlagen. Keine Übereinstimmung konnte über den G.-Verlauf im Elbe-Abschnitt auf einer Länge von rd. 95 km sowie über die Lösung der dort bestehenden praktischen Probleme (insbesondere Sportbootverkehr und Fischfang) und im G.-Abschnitt des Harzbaches Warme Bode auf einer Länge von rd. 1,2 km erzielt werden. Von nicht geringerer Bedeutung als die Markierungsaufgabe war die Regelung „sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme“. Hier galt es, dringliche praktische Probleme zum Nutzen vor allem der Bewohner an der G. zu lösen. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang Fragen der Wasserversorgung, der Instandhaltung und des Ausbaus der G.-Gewässer, der Schadensbekämpfung an der G. ― z. B. zum Schutz vor Naturkatastrophen ― sowie der Sportschiffahrt und des Fischfangs in G.-Gewässern. Die Kommission hat zur Regelung dieser Fragen 6 Regierungsvereinbarungen und mehr als 20 Protokollvermerke erarbeitet. Da zur Elbe-Frage eine Übereinstimmung nicht erzielt werden konnte, wird in einem besonderen Protokollvermerk (zu Art. 1) festgestellt, daß die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind und daß sie auf der Grundlage des Grundlagenvertrages und des Zusatzprotokolls sowie der Erklärung zu Protokoll über die Aufgaben der G.-Kommission fortgesetzt werden, wobei ein Termin für die Fortsetzung der Arbeiten nicht genannt wird. Beide Seiten erklären, daß sie bis zur Herbeiführung der Übereinstimmung den Umstand, daß die Arbeiten zu diesem G.-Abschnitt noch nicht abgeschlossen sind, zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei allen Maßnahmen weiterhin berücksichtigen werden. Beide Seiten erklären ferner, daß die Auffassungen zur Rechtslage unberührt bleiben. Das Regierungsprotokoll ist keine autonome G.-Regelung, die das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. wie es im Grundlagenvertrag festgelegt worden ist. konstitutiv verändern könnte. Beide Seiten sind also nach wie vor allein an die im Grundlagenvertrag und dort in der Erklärung zu Protokoll über die Aufgabe der G.-Kommission genannten Vereinbarungen der früheren Besatzungsmächte über die G. zwischen ihren Besatzungszonen gebunden. Es ist daher festzuhalten: Das Regierungsprotokoll hat weder neue G. gezogen, noch hat es die besatzungsrechtlich entstandenen G. in ihrer Rechtsnatur geändert. Die Rechtslage der G. ist unverändert die gleiche wie bei Abschluß des Grundlagenvertrages. Die getroffenen Regelungen haben den Bürgern an der G. ein größeres Maß an Sicherheit verschafft und ihre Situation insgesamt verbessert. Die Kommission hat damit nach ihren Kräften einen Beitrag zur Konfliktverminderung an der G. geleistet. Ihre Aufgabe wird es auch künftig sein, im Rahmen ihres Auftrages die Lage im G.-Bereich weiter zu verbessern. Deutschlandpolitik der SED; Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 487–490 Grabweihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrenzgängerSiehe auch: Grenze: 1975 Grenze, Innerdeutsche: 1985 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1.393 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend…
DDR A-Z 1979
Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) (1979)
Siehe auch: Datenverarbeitung: 1966 1969 Datenverarbeitung, Elektronische (EDV): 1975 1985 [S. 243] 1. Entwicklung Die Entwicklung der EDV in der DDR vollzog sich relativ schleppend. Sie war gekennzeichnet durch Hemmnisse und Rückschläge einerseits und durch verschiedene staatliche Förderungsmaßnahmen andererseits. Für die DDR lassen sich mit Blick auf die EDV-Entwicklung 3 Phasen unterscheiden: eine Begründungs- und Anlaufphase in den Jahren von 1950 bis 1962, in der die Entwicklung der Initiative einzelnen Institutionen überlassen war, eine Aufbauphase in den Jahren 1963–1969, in der Entwicklung und Produktion von Rechnern durch verschiedene staatliche Förderungsmaßnahmen gekennzeichnet waren und in die der Aufbau einer eigenen Datenverarbeitungsindustrie fiel, und eine Qualifizierungsphase ab etwa 1969/70, die seither im Zeichen einer sozialistischen Arbeitsteilung innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) steht. Bereits im Jahr 1950 setzten an der TH Dresden die ersten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der EDV ein. Der erste Rechner wurde jedoch erst 1955 vorgestellt. Es handelte sich um den vom VEB Carl Zeiss Jena konstruierten Digitalrechner mit der Bezeichnung „Oprema“ (Optische Rechenmaschine), der als Zwillingsrechner konzipiert war. Er diente ausschließlich der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich der Technik. Ausgehend von den Arbeiten an der TH Dresden wurde der programmgesteuerte Rechner „D 1“ 1956 fertiggestellt, der ebenso wie sein ab 1957 verfügbarer Nachfolger „D 2“ eine Gemeinschaftsproduktion des VEB Funkwerk Dresden und der TH Dresden war. Im Jahr 1958 begann dann die Produktion des programmgesteuerten Rechenautomaten „ZRA 1“ (Zeiss Rechenautomat) im VEB Carl Zeiss Jena (Arbeitsgeschwindigkeit: 400–600 Einzeloperationen/Sekunde). Neben den bereits genannten Institutionen waren zu dieser Zeit auf dem Gebiet der Rechentechnik der im Jahr 1957 gegründete VEB Elektronische Rechenmaschinen (ELREMA) Karl-Marx-Stadt als sog. wissenschaftlicher Industriebetrieb, der im gleichen Jahr gegründete und der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik unterstellte VEB Maschinelles Rechnen sowie das 1960 gegründete Zentralinstitut für Automatisierung (ZIA) tätig. Vom Institut für Rechentechnik an der TH Dresden und dem VEB ELREMA wurde im Jahr 1959 das elektronische Multipliziergerät „Robotron 12“ vorgestellt. Ein Jahr später erschienen dann der programmgesteuerte Rechner für Lochkartentechnik „PRL“ (VEB ELREMA) und der elektronische Lochkartenrechner „ASM 18“ (VEB ELREMA). 1962 folgte schließlich der elektronische Analogrechner „endim 2.000“ (VEB Rechenelektronik Glashütte). Wirtschaft und Verwaltung standen zu dieser Zeit hauptsächlich halbautomatische Büromaschinen als technische Hilfsmittel zur Verfügung. Zum Teil wurden bereits Lochkartenrechner eingesetzt, deren Produktion 1960 im größeren Umfang anlief. Trotz der Neuproduktion des programmgesteuerten elektronischen Kleinrechners „SER 2“ (VEB Meiningen-Zella/Mehlis), der 1961 auf der Leipziger Messe vorgestellt wurde, blieb die Gesamtsituation hinsichtlich der Produktion und des Einsatzes von Lochkartenrechnern und elektronischen Rechenanlagen hinter den Erwartungen zurück. Es gab weder eine der Bedeutung der Rechentechnik gerecht werdende Konzeption der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit sowie der Produktion noch ausreichend Pläne für den Einsatz der vorhandenen Rechnerkapazitäten in Betrieben bzw. Rechenstationen. In dem Maße, in dem in den Jahren 1961–1962 die Kybernetik zunehmende Beachtung durch Partei- und Wirtschaftsführung fand, wurde auch der Rechentechnik eine intensivere staatliche Förderung zuteil. Unter dem Eindruck der unbefriedigenden Situation beschloß der Ministerrat der DDR zunächst im Juni 1963 ein „Programm zur Entwicklung der elektronischen Bauelemente und Geräte“, um eine dauerhafte Überwindung der auf dem Gebiet der Elektronik offenbar gewordenen Schwierigkeiten einzuleiten. Eine parallel hierzu einberufene Regierungskommission legte als Ergebnis ihrer Untersuchungen ein vom Ministerrat im Juli 1964 beschlossenes „Programm zur Entwicklung, Einführung und Durchsetzung der maschinellen Datenverarbeitung in der DDR in den Jahren 1964 bis 1970“ vor. In Ergänzung hierzu wurde weiterhin eine „Grundkonzeption zur Entwicklung der elektronischen Industrie im Zeitraum des Perspektivplanes bis 1970“ festgelegt. Erste Folge dieses Maßnahmenkomplexes war die Gründung der VVB Datenverarbeitung und Büromaschinen, in der 12 spezialisierte Fachbetriebe zusammengeschlossen wurden. Diese VVB ist dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik un[S. 244]terstellt worden und sollte als wissenschaftlich-technisches, ökonomisches und organisatorisches Führungszentrum der DDR für die Entwicklung der Datenverarbeitungstechnik tätig werden. Zur Unterstützung der VVB erfolgte die Gründung eines Instituts für Datenverarbeitung in Dresden (vormals ZIA). Seine Aufgabe war es vor allem, die Durchführung der mit den Ministerratsbeschlüssen festgelegten umfangreichen Maßnahmen zu überwachen. Während dieser Phase der Neuorganisation der EDV-Industrie wurde ein weiterer Rechner, der programmgesteuerte Lochkartenrechner „Robotron 100“ des VEB Carl Zeiss Jena entwickelt und ab 1965 in Serie produziert (VEB Büromaschinen Sömmerda). Der VEB Meiningen-Zella/Mehlis stellte 1964 den programmgesteuerten Kleinrechner „Cellatron D 4a“ (auch als C 8.201 bekannt), 1965 die Kleinrechner „SER 2b“ und „SER 2bL“ (mit Lochbandausgabe) sowie schließlich 1966 den Kleinrechner „Cellatron SER 2c“ vor. Weitere Entwicklungsarbeiten des VEB ELREMA und der Radeberger Rafena-Werke (später in VEB Kombinat Robotron umbenannt) führten in den Jahren 1966–1967 zu der Fertigstellung des volltransistorisierten Rechners der 2. Generation „Robotron 300“ als Kernstück der maschinellen Datenverarbeitungstechnik in der DDR. Hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit entspricht der „R 300“ in etwa der in den USA entwickelten „IBM 1400“. Trotz dieser Weiterentwicklungen kam in der Wirtschaftspraxis vornehmlich noch immer nur mechanisierte, z. T. bereits partielle DV zum Einsatz. Um dieses Mißverhältnis zu ändern, wurden entsprechend den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED 1967 zunehmend in Betrieben und Kombinaten volkswirtschaftlich wichtiger Industriezweige Rechner des Typs „Robotron 300“ eingesetzt. Anfang 1968 waren 18 Rechenanlagen fertiggestellt und ausgeliefert. Im Jahr 1969 beschlossen die Regierungen der RGW-Länder ein Abkommen über die arbeitsteilige Entwicklung, Produktion und Anwendung der EDV-Technik. Ziel war es, ein „einheitliches System elektronischer Rechentechnik (ESER)“ zu entwickeln, welches ein weitestgehend vereinheitlichtes System leistungsmäßig abgestufter, programmkompatibler elektronischer Rechner, dazugehöriger peripherer Geräte und Anwenderprogramme für die verschiedensten Einsatzgebiete vorsah. Zur gleichen Zeit wurde die Struktur der EDV-Industrie umorganisiert: die bisher in der VVB Datenverarbeitungs- und Büromaschinen zusammengefaßten Betriebe sind dem VEB Kombinat Robotron Dresden (EDVA, EDV-Peripherie) und dem VEB Kombinat Zentronik Erfurt (Büromaschinen, Kleinrechner, EDV-Peripherie) zugeordnet worden. Anläßlich der Leipziger Frühjahrsmesse 1969 wurde als erstes Ergebnis der Gemeinschaftsarbeiten zwischen der UdSSR und der DDR eine Datenfernübertragung Leipzig-Moskau-Leipzig demonstriert. EDV-technische Basis dieser Datenübertragung waren Geräte aus der DDR-Produktion. Ein Jahr später konnte die Computerindustrie der DDR in Leipzig mit einer Neuerscheinung auf dem Gebiet der Prozeßrechentechnik, dem „PR 2.100“ des VEB Kombinat Robotron, aufwarten. Aufgrund mehrjähriger Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im VEB Kombinat Robotron war die DDR im Jahr 1972 schließlich in der Lage, auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1972 eigene Rechnersysteme der 3. Generation vorzustellen. Es handelte sich um die elektronische Datenverarbeitungsanlage (EDVA) „Robotron 21“ (Nachfolger des „R 300“, ESER-kompatibel, nur kurze Produktionsdauer) und die Prozeßrechnerfamilie „Robotron 4.000“ (mit den Gerätegruppen Rechner „Robotron 4.000“, Rechner „Robotron 4.200“, Geräten der Datenverarbeitungsperipherie vom System „daro 100“ und aus dem ESER sowie der Prozeßein- und -ausgabeeinrichtung „PEA 4.000“ und Bedienungseinheiten). Auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1973 stellte die Datenverarbeitungsindustrie der DDR ihren ESER-Beitrag, die EDVA „EC 1040“ einschließlich Peripherie vor. Dieser Rechner, der gegenwärtig Kernstück der EDV-Produktion der DDR ist, wurde danach, ebenso wie die übrigen Rechner der ESER-Familie, auf der „ESER 73“ in Moskau gezeigt. Bei der ESER-Familie handelt es sich um eine Typenreihe von 6 Zentraleinheiten mit unterschiedlichen Leistungsparametern (Reihe~1 des ESER) einschließlich Peripheriegeräten und einheitlichen Betriebssystemen. Mitte der 70er Jahre galt im RGW die Reihe des ESER als in der Entwicklung abgeschlossen. Nachdem einige Modelle der Reihe~1 noch technisch verbessert worden waren, wandte man sich einer weiteren Vervollkommnung des ESER und der Vorbereitung der Produktion von 6 neuen Rechnermodellen der Reihe 2 zu. Verbunden mit den sich hieraus für die DDR ergebenden Aufgaben und nicht zuletzt aufgrund der Forderungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts wurden zunächst auf dem IX. Parteitag der SED im Mai 1976, auf der 4. Tagung des ZK der SED im Dezember 1976 und besonders auf der 6. ZK-Tagung im Juni 1977 neue Entwicklungsschwerpunkte für das Gebiet der Elektronik und Elektrotechnik gesetzt. Die „Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion“ wurde zum entscheidenden Kettenglied der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung bis 1980 erklärt. Als Hauptfaktor der Intensivierung gilt der technische Fortschritt, bei dessen Durchsetzung dem Einsatz der EDV und der Mikroelektronik ein wesentlicher Anteil zugewiesen worden ist. [S. 245]Inzwischen stand auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1978 im Mittelpunkt des Angebots der DDR auf dem EDV-Gebiet das neuentwickelte elektronische DV-System „EC 1055“ als Bestandteil des ESER. Es handelte sich um eines der ersten Modelle der Baureihe 2. Daneben wurden u. a. eine neue Konfiguration des Kleinrechnersystems „KRS robotron 4.201“, das bereits 1975 erstmals gezeigt werden konnte und darüber hinaus folgende Erzeugnisse der Mikroelektronik vorgestellt: der Mikrorechner „Robotron ZE 1“ als Solobaugruppe, die programmierbaren Kleinstrechner „Robotron K 1001“, „K 1002“ und „K 1003“ und das Mikrorechnersystem „Robotron K 1510“ (die im wesentlichen bereits auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1977 gemeinsam mit dem ersten in der DDR gebauten Mikroprozessor „U 808 D“ vorgestellt wurden). 2. Struktur der EDV-Industrie seit 1978 Den Beschlüssen der Partei- und Wirtschaftsführung folgend, sind zur Erzielung einer höheren Effektivität die Organisationsstruktur im Bereich des Ministeriums für Elektrotechnik/Elektronik verändert und im Zuge der hiermit verbundenen Maßnahmen neue Kombinate gebildet und dem Ministerium direkt unterstellt worden. Nach der vollzogenen Umorganisation wird die EDV-Industrie der DDR vollständig vom VEB Kombinat Robotron repräsentiert. Die Erzeugnisbezeichnung „daro“ wurde durch „robotron“ ersetzt. Die früher dem VEB Kombinat Zentronik unterstellten Betriebe wurden nach Auflösung dieses Kombinats ebenfalls Bestandteil von Robotron (Organisationswissenschaft). Dem neuen Kombinat Robotron gehören nunmehr die folgenden Betriebe an: VEB Robotron-Zentrum für Forschung und Technik; die Produktionsbetriebe VEB Robotron-Elektronik Radeberg, Dresden, Riesa, Hoyerswerda, Zella-Mehlis, der VEB Robotron-Anlagenbau Leipzig und der VEB Robotron-Rationalisierung Weimar, die Produktionsbetriebe VEB Robotron Büromaschinenwerk Erfurt, das Buchungsmaschinenwerk Karl-Marx-Stadt, die Secura-Werke Berlin (Ost), das Schreibmaschinenwerk Dresden, das Meß- und Zeichengerätewerk Bad Liebenwerda sowie VEB Robotron Büromaschinenwerk Sömmerda. Seit Anfang 1979 gehören der VEB Meßelektronik „Otto Schön“ Dresden und der VEB Elektroschaltgerätewerk Auerbach ebenfalls zu Robotron; VEB Robotron-Vertrieb Berlin (Ost), Dresden, Leipzig und Erfurt. Darüber hinaus tritt Robotron auch an Stelle der aufgelösten bme (Büromaschinen-Export GmbH, Berlin-Ost) seit Anfang 1978 als volkseigener Außenhandelsbetrieb auf. 3. Die Produktion von EDV-Hardware Das Produktions- und Lieferprogramm der VEB Kombinat Robotron umfaßt folgende Erzeugnisse: Elektronische Datenverarbeitungsanlagen: EDVA EC 1055 (ESER-Reihe 2, 450.000 Operationen/Sekunde. Mikroprogrammspeicher, Hauptspeicher in MOS-Technik) und EDVA EC 1040 (ESER-Reihe 1, 380.000 Operationen/Sekunde); Prozeß- und Kleinrechnertechnik: Kleinrechnersystem „KRS Robotron 4.201“, Prozeßrechnersystem „PRS Robotron 4.000“, Hybridrechnersysteme HRA 4.241/1, HRA 7.000 und HRA 7.201 (in Kooperation mit der ČSSR), Kleinsteuerrechner KSR 4.100. Kleindatenverarbeitungsanlage „robotron 1840“ (mikroprogrammgesteuert); Mikrorechentechnik: Mikrorechner „Robotron ZE 1“. Mikrorechnersystem „Robotron K 1510“, programmierbare Kleinstrechner „Robotron K 1001“, „K 1002“, „K 1003“, programmierbares Bildschirmterminal „PBT 4.000“ (mit Mikrorechner); Buchungs- und Abrechnungstechnik: Buchungs- und Fakturierautomaten „robotron 1720“ (mikroprogrammgesteuert), Magnetkontencomputer „robotron 1750“, Kleinfakturierautomaten „robotron 1710“ und „robotron 1711“ sowie weitere Geräte; Datenerfassungstechnik: Datenerfassungsgeräte, Klarschriftdrucker, Kartenlocher und -prüfer; Peripheriegeräte: Wechselplattenspeicher EC 5.052, Plattenstapel EC 5.053, Magnetbandspeicher EC 5.016 und EC 5.017–02 (Hersteller: VEB Carl Zeiss Jena, Vertrieb durch Robotron). Magnetbandsteuergerät EC 5.521 (Hersteller: VEB Carl Zeiss Jena), Großraumspeichersteuergeräte EC 5.552 und EC 5.555, Mikrofilmausgabegerät EC 7.602, Multiplexsteuergerät EC 8.404 für Datenfernverarbeitung (Off-Line- und On-Line-Betrieb). weitere „robotron“-Geräte wie Seriendrucker, Streifendrucker, Lochkartenleser u. a.; Schreib- und Rechentechnik: Textverarbeitungsautomat „robotron 1416“. Klarschriftdrucker [S. 246]„robotron 242“ und weitere „robotron“-Geräte; Organisationsmittel für die Rationalisierung der Planung, Kontrolle. Disposition und Bilanzierung von Verwaltungs- und Produktionsprozessen. 4. Die Produktion von EDV-Software Für die ESER-Rechner wurden folgende Systemunterlagen entwickelt: maschinenorientierte Systemunterlagen: das Plattenbetriebssystem DOS/ES und das Betriebssystem OS/ES, problemorientierte Systemunterlagen: sachgebietsorientierte Programmsysteme (SOPS), verfahrensorientierte Programmpakete (VOPP) sowie verfahrensorientierte Programmiersysteme (VOPS) für OS/ES. Die SOPS wurden insbesondere für ökonomische bzw. technisch-ökonomische Aufgabenstellungen entwickelt. Sie werden auch als Typenelemente für automatisierte Leitungssysteme (ALS) eingesetzt. Speziell für die EDVA EC 1055 steht außerdem ein weiterentwickeltes Betriebssystem OS/ES, Ausgabe 06, zur Verfügung. Ferner wurde für die Klein- und Prozeßrechner paßgerechte Software entwickelt. Darüber hinaus bietet Robotron das gemeinsam mit der TU Dresden entwickelte Sprachdialogsystem „ROSY 4.000“ an. Dieses stellt einen zeichengesteuerten Sprachsynthetisator dar, der eine diskrete Folge von Lautzeichen als Eingangsinformation in eine akustisch verständliche Sprache umwandelt. Die Umwandlung der Lautzeichen in Steuersignale ist dabei in der Software realisiert, während die Syntheseausführung hardwaremäßig im Terminal-Analog-Synthetisator erfolgt. Als Steuerrechner wird der „Robotron 4.000“ eingesetzt. 5. Mikroelektronik/Mikroprozessortechnik Seit Anfang 1978 ist für den Bereich des Halbleiterbaus und der Mikroelektronik der neugegründete VEB Kombinat Mikroelektronik mit 3 Leitbetrieben, dem VEB Funkwerk Erfurt, dem VEB Halbleiterwerk Frankfurt/Oder und dem VEB Uhrenwerk Ruhla zuständig. Vom VEB Funkwerk Erfurt werden u. a. zur Realisierung von Mikroprozessorsystemen und Mikrorechnern hochintegrierte Halbleiterchips produziert: der Schaltkreis „U 808 D“ stellt eine integrierte zentrale Verarbeitungseinheit (ZVE) für Mikrorechner (in p-Kanal-MOS-Technologie) dar. Daneben wird u. a. der statische Festwertspeicher „U 551 D“ (elektrisch programmierbarer Speicher) angeboten. Mikroprozessoren sind Bestandteil der neuesten rechentechnischen Robotron-Erzeugnisse, insbesondere der Mikrorechnertechnik. Darüber hinaus ist geplant, in einem RGW-einheitlichen „System der Kleinrechner“ (Reihe 2) Mikroprozessoren als Baugruppen zu berücksichtigen. 6. Organisationsformen beim Einsatz von EDVA Unter Fortsetzung des bereits seit einigen Jahren festzustellenden Trends einer Zentralisierung der EDV-Kapazitäten in Rechenzentren sehen die Planungen bis 1980 und darüber hinaus folgende Organisationsformen der Nutzung von EDVA vor, von denen einige bereits realisiert worden sind: Gemeinschaftsrechenzentren für mehrere Betriebe oder Kombinate in den Fällen, in denen territoriale oder zweigliche Rationalisierungsmöglichkeiten diese Organisationsform zweckmäßig erscheinen lassen (Datenverarbeitungszentren mit kollektiver Nutzungsmöglichkeit von EDVA); bereichsbezogene Rechenzentren und Rechenbetriebe mit z. T. schon realisierten Formen kollektiver Nutzung auf der Basis von Teilhabersystemen; Dienstleistungsrechenzentren (VVB Maschinelles Rechnen mit ihren Datenverarbeitungszentren — VEB DVZ) in allen Bezirkshauptstädten der DDR, die bereits in Einzelfällen auf der Basis von Teilhabersystemen kollektiv genutzt werden; Rechenzentren mit Datenfernverarbeitungstechnik für die Abwicklung von Projekten im Teilnehmerbetrieb und ersten Ansätzen des Einsatzes von Mehrrechnersystemen (Beispiel: VEB Kombinat Robotron. Akademie der Wissenschaften der DDR); individuell genutzte Rechenzentren in größeren Betrieben, Kombinaten, VVB, der Akademie der Wissenschaften oder Universitäten, wo zu lösende Aufgaben diese Organisationsform der EDV erforderlich machen und eine Auslastung der Anlagen gegeben ist. 7. EDV-Einsatzgebiete und -bereiche Informationen über wirtschaftliche Tatbestände sind notwendig, um Entscheidungen treffen zu können. Partei- und Wirtschaftsführung der DDR sind daher bestrebt, mit Hilfe eines konzentrierten EDV-Einsatzes den Informationsprozeß und damit verbunden die Berichterstattung über den Planvollzug möglichst optimal zu gestalten. So werden EDVA in der DDR in nahezu sämtlichen volkswirtschaftlichen Bereichen eingesetzt: in Industrie, Bauwesen, Handel und Versorgung. Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, Verkehrswesen einschließlich Schiffahrt, in Wissenschaft und Technik sowie im Bildungswesen. Dabei zählen der Schwermaschinen- und Anlagenbau, der Bereich Elektrotechnik/Elektronik, die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (VVB Maschinelles Rechnen) sowie örtliche Staatsorgane zu den zahlenmäßig stärksten Nutzergruppen. Die wichtigsten Aufgabenkomplexe sind: Rechnungsführung und Statistik, Lenkung und Kontrolle, Planung und Bilanzierung, technologische Produktionsvorbereitung und wissenschaftlich-technische Berechnungen. [S. 247]Um einen möglichst effektiven EDV-Einsatz zu gewährleisten, sind insbesondere mit der Rahmenrichtlinie für die Jahresplanung der Betriebe und Kombinate, der Industrie und des Bauwesens sowie mit der Planungsordnung verschiedene vereinheitlichte und datenverarbeitungsgerechte Belege geschaffen worden. 8. Automatisierte Leitungssysteme (ALS) Ein ALS stellt im weitesten Sinne ein rechnergestütztes Informationssystem dar. Es wird definiert „als ein Leitungssystem, in dem für die regelmäßige Lösung algorithmierbarer Informationsprozesse der Wirtschafts- und Produktionstätigkeit eines Betriebes“ die EDV und Erfahrungen anderer Wissenschaftsdisziplinen (z. B. Kybernetik; Operationsforschung) berücksichtigt werden. In der DDR wird gegenwärtig an einem derartigen Konzept und dessen Einsatz in der Praxis auf der Grundlage der in der Arbeitsgruppe „Automatisierte Leitungssysteme“ des ESER gewonnenen Erfahrungen gearbeitet. ALS umfassen einzelne Teilsysteme. Diese können nach einem bestimmten Merkmal ausgewählt werden, das den speziellen Zielen und Leitungsaufgaben entspricht. Jedes dieser Teilsysteme kann als ein für sich selbständiges System betrachtet werden. Es sind Gliederungsmöglichkeiten nach funktionellen Merkmalen (entsprechend der Funktion des Leitungssystems), nach Organisationsmerkmalen (entsprechend der Organisation des Leitungssystems) sowie nach anderen Merkmalen, wiez. B. nach technischen Mitteln oder Systemunterlagen, möglich. Vom VEB Kombinat Robotron sind vorgefertigte Programmiersysteme und Programmpakete (Typenelemente) entwickelt worden. Sie dienen der programmtechnischen Realisierung von ALS und sind u. a. gekennzeichnet durch: den Aufbau der Programme nach dem Modulprinzip, die Variabilität der Ein- und Ausgabedateien bezüglich der Datenträger, die Struktur der logischen Sätze und Parameter der Blöcke und Felder sowie durch eine Fehlerdiagnostik zur Unterstützung bei der Generierung und Erprobung der Anwenderprogramme. Klaus Krakat Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 243–247 Comecon (auch C.M.E.A.) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DBDSiehe auch: Datenverarbeitung: 1966 1969 Datenverarbeitung, Elektronische (EDV): 1975 1985 [S. 243] 1. Entwicklung Die Entwicklung der EDV in der DDR vollzog sich relativ schleppend. Sie war gekennzeichnet durch Hemmnisse und Rückschläge einerseits und durch verschiedene staatliche Förderungsmaßnahmen andererseits. Für die DDR lassen sich mit Blick auf die EDV-Entwicklung 3 Phasen unterscheiden: eine Begründungs- und Anlaufphase in den Jahren von 1950 bis 1962, in…
DDR A-Z 1979
FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) (1979)
Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 [S. 351] Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR (Art. 44,1) und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR gibt seiner Monopolstellung die rechtliche Grundlage. Als der „umfassenden Klassenorganisation der Arbeiterklasse“ und als der zahlenmäßig stärksten Massenorganisation kommt dem FDGB im Herrschafts- und Gesellschaftssystem der DDR zentrale Bedeutung zu. Der von der SED erhobene Führungsanspruch und der Marxismus-Leninismus als ideologisch-programmatische Grundlage gewerkschaftlichen Handelns werden in der Satzung des FDGB ausdrücklich anerkannt; die in der Verfassung (Art. 44,2) betonte Unabhängigkeit der Gewerkschaften kann demnach nur als Ausfüllung der auf diese Weise grundsätzlich vorgeformten Handlungsspielräume und Aufgabenstellungen verstanden werden. I. Zum Selbstverständnis des FDGB Die Funktion des FDGB als Interessenvertretung wird von der Auffassung bestimmt, daß mit der Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln der Klassenkonflikt beseitigt und im Grundsätzlichen die Interessenidentität zwischen den Gesellschaftsmitgliedern hergestellt worden sei. Der FDGB ist seinem Selbstverständnis nach nicht ein Interessenverband abhängig Beschäftigter, der Arbeitgebern gegenübertritt, sondern eine Organisation von Werktätigen, die zugleich als Miteigentümer der als im Volkseigentum befindlich verstandenen Produktionsmittel aufgefaßt werden. Auf dem Hintergrund dieser Interpretation werden im gesamtgesellschaftlichen Interesse, wie es die SED und die Staatsorgane aktualisieren und konkretisieren, die Einzelinteressen von Individuen, Gruppen. Schichten und Klassen immer als in ihm aufgehoben gesehen. Interessenvertretung hat so wesentlich die Propagierung dieser parteilichen und staatlichen Zielsetzungen bzw. die Mobilisierung der Mitgliedschaft für ihre Erfüllung zum Inhalt. Doch ist bereits in der auch heute noch für den FDGB verbindlichen leninschen Gewerkschaftskonzeption die Perspektive enthalten, daß die postulierte Interessenidentität sich erst in einem längeren historischen Prozeß realisieren läßt und nicht als etwas Gegebenes, sondern als etwas jeweils erneut Herzustellendes begriffen werden muß. Ferner können danach Verselbständigungstendenzen staatlicher und wirtschaftlicher Verwaltungseinheiten (Bürokratisierung usw.) und die selbstherrliche Verletzung gesetzlicher Bestimmungen durch einzelne Funktionäre nicht ausgeschlossen werden. So sei es notwendig, den Gewerkschaften eine gewisse Eigenständigkeit zuzubilligen, damit sie die unmittelbaren Interessen der in ihren Reihen Organisierten artikulieren und vertreten, eine gewisse Kontrollfunktion gegenüber staatlichen, vor allem wirtschaftlichen Teilstrukturen ausüben und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeits-, Arbeitsschutz-, Sozial- und Bildungsrechts Sorge tragen können. Während diese Seite der Arbeit des FDGB bis weit in die 50er Jahre hinein im Hintergrund stand und seine Tätigkeit von der einseitigen Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen politischen und ökonomischen Zielsetzungen, wie sie in den Parteibeschlüssen zum Ausdruck kamen, geprägt war, ist seitdem eine gewisse Korrektur erfolgt. Zu diesen Veränderungen haben neben aktuellen politischen und sozialen Konflikten, die den Verlust der integrativen Funktion der Gewerkschaften drastisch demonstrierten (Ungarnaufstand, Polnischer Oktober. Dezemberstreiks in Polen, Fluktuation der Arbeitskräfte, ungenügende Steigerung der Arbeitsproduktivität usw.) auch die neueren theoretisch-ideologischen Diskussionen beigetragen. In ihnen wurde das Vorhandensein sozialer Konflikte (nichtantagonistischer Widersprüche) auch in den sich herausbildenden neuen gesellschaftlichen Strukturen nicht nur zugegeben, sondern als unvermeidlich und den Entwicklungsprozeß letztlich fördernd anerkannt. In diesem Zusammenhang sind allerdings Fragen nach der tatsächlichen Machtverteilung, nach der realen Verfügungsgewalt über den Wirtschaftsapparat nicht gestellt, das Postulat von der grundsätzlichen Interessenidentität nicht bezweifelt worden. Ebenso blieb der Anspruch der Partei, mit ihrer Politik das Entstehen ausgedehnterer Konfliktfelder durch vorausschauende (wissenschaftliche), planmäßige „Leitung der gesellschaftlichen Prozesse“ zu verhindern, unangetastet. Trotzdem wich im Ergebnis dieser Diskussionen die Vorstellung von einer weitgehend „harmonistischen“ Gesellschaft, in der jedes dieses Konzept störende Sonderinteresse bzw. jeder Konflikt als vom „Klassenfeind“ inspiriert und potentiell „feindlich“ erscheinen mußte, einer nüchterneren Einsicht in die Interessenvielfalt und Konflikthaltigkeit der Gesellschaft. Damit erhielt der Teil der Gewerkschaftsarbeit, der im herkömmlichen Sinn als unmittelbare Vertretung der Interessen der Mitglieder verstanden werden kann, auch von der theoretisch-ideologischen Seite her ein größeres Gewicht. Dabei werden im Selbstverständnis des FDGB gesamtgesellschaftliche und partikulare Interessen nicht voneinander getrennt gesehen oder gar einan[S. 352]der gegenübergestellt. Vielmehr werden sie als eine konfliktreiche (dialektische) Einheit gedeutet, in der im Ergebnis die Lösung von Zielkonflikten immer zugunsten des Gesamtinteresses gesucht wird. So bedeutet z. B. die gewerkschaftliche Kontrolle bei der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen einerseits Schutz des Beschäftigten vor Gesetzesverletzungen durch die Werkleitungen, andererseits den Einsatz gewerkschaftlicher Mittel, um bei den Betriebsbelegschaften gleichfalls die Befolgung der rechtlichen Vorschriften zu sichern (Arbeitsrecht; Gesellschaftliche Gerichte). Auf diesem Hintergrund sind die Funktionen und die Einbeziehung des FDGB in die Herrschaftsstrukturen zu sehen und zu beurteilen. Der FDGB versteht sich als „Schule des Sozialismus“, d. h. er beteiligt sich an der Erziehung seiner Mitglieder zum sozialistischen Bewußtsein, vermittelt Kenntnisse über politische, gesamtgesellschaftliche und insbesondere volkswirtschaftliche Zusammenhänge und strebt die Herausbildung neuer sozialer Verhaltensweisen (Arbeitsdisziplin, Eigentümerbewußtsein, sozialistische Hilfe am Arbeitsplatz, Kritik und Selbstkritik usw.) an. Als Teil der „Sozialistischen Demokratie“ setzt er sich für die Durchführung der Beschlüsse der SED und der staatlichen Organe ein, aktiviert seine Mitglieder für die Erfüllung bzw. Übererfüllung der ökonomischen Aufgaben und bietet zugleich in seiner Organisationsstruktur vorgegebene und abgestufte Möglichkeiten für die Mitwirkung an den staatlichen und ökonomischen Entscheidungsprozessen, insbesondere auf betrieblicher Ebene. Von besonderer Bedeutung sind die Mitwirkungsrechte des FDGB im Arbeitsrecht sowie in der Sozial- und Kulturpolitik. Die im Selbstverständnis und in den grundsätzlichen Aufgabenstellungen des FDGB angelegten Gegensätze und Konflikte führen in der täglichen Gewerkschaftsarbeit zu mannigfachen Schwierigkeiten. Die Vorrangigkeit der wirtschaftlichen Zielsetzungen, die Abhängigkeit des FDGB von der SED und die Einbindung der Gewerkschaften in die staatliche und ökonomische Entscheidungs- und Leitungspyramide begünstigen nach wie vor Tendenzen zur Vernachlässigung der unmittelbaren Interessenvertretung der Werktätigen am Arbeitsplatz. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß, beginnend mit den Wirtschaftsreformen 1963 Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963) und verstärkt nach dem VIII. Parteitag der SED 1971, die gewerkschaftlichen Kontrollrechte gegenüber den Wirtschaftsleitungen und die Mitgestaltungsrechte im sozialpolitischen Bereich gestärkt worden sind. Diese Entwicklung zeigt sich nicht zuletzt in dem Ausbau der gewerkschaftlichen Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte in den verschiedenen Kodifikationen des Arbeitsrechts, zuletzt in dem am 1. 1. 1978 in Kraft getretenen AGB. Der FDGB ist im Verlauf dieses Prozesses neben der SED und dem Staatsapparat zu einem dritten, wenn auch schwächeren, tragenden Teil des politischen Systems in der DDR geworden. II. Zur Geschichte Als der SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 die Gründung von Gewerkschaften erlaubte und am 15. 6. 1945 der vorbereitende Gewerkschaftsausschuß für Groß-Berlin zur Schaffung freier Gewerkschaften aufrief, hatten sich erstmals in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung unter dem Eindruck des Versagens der verschiedenen Gewerkschaftsrichtungen vor dem Nationalsozialismus und angesichts des totalen Zusammenbruchs von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft alle bedeutenden weltanschaulichen Richtungen (sozialdemokratisch, kommunistisch, christlich und liberal) zusammengefunden. um eine überparteiliche Einheitsgewerkschaft ins Leben zu rufen. Damit war es der KPD gelungen, aus der Außenseiterrolle, die sie in den freien Gewerkschaften und mit den Roten Gewerkschaftsorganisationen (RGO) in der Weimarer Republik gespielt hatte, herauszutreten und sich von Anbeginn maßgeblich an der Führung der neuen Gewerkschaftsbewegung zu beteiligen. Der Gründungsvorgang fand im Februar 1946 auf der I. Zentralen Delegiertenkonferenz des FDGB seinen Abschluß. Die Konstituierung des FDGB bildete eine wichtige Voraussetzung für die Vereinigung von KPD und SPD, da letztere ihren traditionellen Rückhalt in den sozialdemokratisch orientierten freien Gewerkschaften verloren hatte. Der Zusammenschluß von KPD und SPD zur SED förderte seinerseits die Umgestaltung des FDGB in eine Gewerkschaft kommunistischen Typs; er drängte die Vertreter der früheren christlichen und Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften von vornherein in eine aussichtslose Minderheitenposition. Die Ausschaltung ehemals sozialdemokratischer Gewerkschaftsfunktionäre, soweit sie an ihren Vorstellungen festhielten, wurde zu einem innerparteilichen Problem der SED, das diese im Zuge ihrer Entwicklung zu einer „bolschewistischen Partei neuen Typs“ lösen konnte. Die Auflösung der Betriebsräte und die Übertragung des Vertretungsrechts der Belegschaften gegenüber den Werkleitungen an die Betriebsgewerkschaftsorganisationen aufgrund der Bitterfelder Beschlüsse 1948 war ein weiterer entscheidender Schritt in der Formung des FDGB zu seiner heutigen Gestalt. Die Herausbildung des Planungssystems, die Konzentrierung der Gewerkschaftsarbeit auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität mit Hilfe der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung, das Fehlen des traditionellen Gegenspielers in Form der Arbeitgeberverbände, die verboten blieben, bestimmten sehr bald die Tätigkeit des FDGB. Auf dem 3. FDGB-[S. 353]Kongreß 1950 wurde in der Satzung der Führungsanspruch der SED auch öffentlich anerkannt, der traditionellen Gewerkschaftsarbeit als „Nur-Gewerkschaftertum“ der Kampf angesagt und der Demokratische Zentralismus als Organisationsprinzip festgelegt. In den folgenden Jahren, die gekennzeichnet waren durch die Einführung der Planwirtschaft sowjetischen Typs, durch die Überwindung der Kriegsfolgen und den Neuaufbau einer industriellen Produktionsbasis, durch die Umwandlung der überkommenen Sozialstrukturen und die Herausbildung einer neuen politisch-gesellschaftlichen Ordnung, steht der FDGB ganz im Dienst dieser ökonomischen und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen; er vollendet seine Ausformung zu einer voll in das Herrschaftssystem integrierten marxistisch-leninistischen Gewerkschaft. Die Erfahrungen aus den polnischen und ungarischen Unruhen 1956 im Zusammenhang mit den sich zur gleichen Zeit anbahnenden Diskussionen um neue Formen der ökonomischen und in begrenzterer Weise auch der politischen Organisation (Gesetz über die örtl. Organe der Staatsmacht 1957, erste Reorganisation der Planungs- und Leitungsinstanzen im ökonomischen Bereich usw.) führen zu Ansätzen einer Stärkung der Kontroll- und Mitwirkungsrechte des FDGB (z. B. gesetzt Verankerung der ständigen Produktionsberatung 1959). Die Einführung des Neuen Ökonomischen Systems 1963 mit seinem Abgehen von der zentralen Detailplanung und der daraus resultierenden größeren Selbständigkeit der VEB, VVB und regionalen Staatsorgane vergrößerten die Möglichkeiten der Einwirkung und die Notwendigkeit der Kontrolle durch den FDGB. Seit dem 6. FDGB-Kongreß 1963 wird die Vertretung der unmittelbaren Interessen der Beschäftigten als gewerkschaftliche Aufgabe immer erneut unterstrichen und die Kontrollfunktion des FDGB betont. Herbert Warnke formulierte als Vorsitzender des FDGB dieses stärkere Absetzen von den wirtschaftlichen Leitungsorganen auf dem 7. FDGB-Kongreß 1968: „Die Gewerkschaftsfunktionäre sind die Vertrauensleute der Arbeiterklasse, sie sind nicht die Assistenten der Werkleiter.“ Die Teilrevision der Wirtschaftsreformen 1970/71 hat diese Entwicklung nur insoweit beeinträchtigt, als die stärkeren Planbindungen der Betriebe deren Entscheidungsspielraum und damit auch die Mitwirkungsmöglichkeiten einengten. Im Gegenteil haben die Ergebnisse des VIII. Parteitages der SED den FDGB aus den anderen Massenorganisationen deutlich herausgehoben. Die Akzentuierung der Sozialpolitik als zentralen Teils der gesellschaftspolitischen Linie der SED für die nächsten Jahre brachte einen Aufgabenzuwachs, die Auflösung von Mitwirkungsgremien (Produktionskomitees in den VEB. Gesellschaftliche Räte bei den VVB usw.) machte den FDGB zum alleinigen Träger von Mitwirkungsorganen. Die Betonung der Bedeutung der Gewerkschaften fand ihren Niederschlag u. a. in dem Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972, in dem der FDGB als einzige Massenorganisation genannt wird (§ 1,3). Der Ministerrat wird darin zur Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft „bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und allseitigen Stärkung der sozialistischen Staatsmacht“ verpflichtet; gemeinsame Beschlüsse sind zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens und für die Ausarbeitung der Grundlinie der Sozial-, Lohn- und Einkommenspolitik vorgesehen. Seitdem sind eine Reihe solcher gemeinsamer Beschlüsse vom Politbüro des ZK der SED, Ministerrat und Bundesvorstand des FDGB vor allem auf sozialpolitischem Gebiet und über neue Formen des Sozialistischen Wettbewerbs veröffentlicht worden. allerdings ohne daß dabei der inhaltliche Anteil des FDGB an ihrer Formulierung zu ersehen gewesen wäre. Der Entwurf des AGB wurde 1977 in der Tageszeitung des FDGB, der „Tribüne“, veröffentlicht, in der Gewerkschaftsorganisation diskutiert, mit — z. T. nicht unwesentlichen — Änderungen auf der Grundlage des Diskussionsverlaufs auf dem 9. Kongreß des FDGB (16.–19. 5. 1977) verabschiedet und von der FDGB-Fraktion in der Volkskammer als Gesetzesvorlage eingebracht. Zwar ist dieses Gesetz damit kein Normenwerk des FDGB; die gewählte Form, in der es zur Verabschiedung gelangte, unterstreicht jedoch das Bemühen der politischen Führung, den FDGB faktisch und im allgemeinen Bewußtsein aufzuwerten. III. Organisationsaufbau Der Organisationsaufbau des FDGB beruht auf dem Industriegewerkschaftsprinzip; ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Gegenwärtig bestehen 16 Industriegewerkschaften (IG) bzw. Gewerkschaften (Gew.) (in Klammern die Mitgliederzahl 1976 und der Vom-Hundert-Anteil der Gewerkschaftsmitglieder an den Beschäftigten im Organisationsbereich): IG Bau-Holz (843.256; 94,9 v. H.); IG Bergbau-Energie (390.033; 98,5 v. H.); IG Chemie, Glas und Keramik (514.141; 97,7 v. H.); IG Druck und Papier (151.129; 97 v. H.); IG Metall (1.643.128; 97,7 v. H.); IG Textil — Bekleidung — Leder (603.419; 95,7 v. H.); IG Transport- und Nachrichtenwesen (707.850; 97,9 v. H.); IG Wismut (ohne Angaben); Gew. Gesundheitswesen (451.704; 96,9 v. H.); Gew. Handel. Nahrung und Genuß (943.689; 94,6 v. H.); Gew. Kunst (62.324; 94,9 v. H.); Gew. Land, Nahrungsgüter und Forst (539.909; 91 v. H.); Gew. Mitarbeiter der Staatsorgane und Kommunalwirtschaft (541.338; [S. 354]96,4 v. H.); Gew. Unterricht und Erziehung (422.907; 98,3 v. H.); Gew. Wissenschaft (148.121; 98,4 v. H.); Gew. der Zivilangestellten der Nationalen Volksarmee (ohne Angaben). Der FDGB ist jedoch kein „Bund“ unabhängiger Einzelgewerkschaften, sondern eine Einheitsorganisation. Die IG/Gew. haben den Charakter ausgegliederter Fachabteilungen, die die bindenden Beschlüsse der zentralen Organe des FDGB entsprechend den spezifischen Bedingungen ihres jeweiligen Organisationsbereichs durchführen. Ihre organisatorische Abhängigkeit zeigt sich u. a. in dem Recht des Bundesvorstandes (BV) des FDGB. über Veränderungen im Organisationsaufbau verbindlich zu beschließen (z. B. Auflösung oder Neugründung von IG/Gew.), und in der Unterstellung der regionalen Vorstände der IG/Gew. unter die jeweiligen FDGB-Vorstände der gleichen Ebene. Ferner besitzen die IG/Gew. keine eigene Finanzhoheit, sondern erhalten die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Mittel auf der Grundlage des vom Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB bestätigten Finanzplanes der Gesamtorganisation. Unterste Organisationseinheiten des FDGB sind die gewerkschaftlichen Grundorganisationen: Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) bestehen in allen Betrieben, in denen mehr als 10 Mitglieder beschäftigt sind; die bis 1974 gültige Untergrenze von 20 Mitgliedern wurde gesenkt, um die in Volkseigentum überführten, vielfach sehr kleinen und verhältnismäßig schlecht erfaßten früheren privaten, halbstaatlichen und genossenschaftlichen Betriebe voll in die Gewerkschaftsorganisation einzubeziehen), Schulgewerkschaftsorganisationen (SGO) und Orts- bzw. Dorfgewerkschaftsorganisationen (OGO fassen die FDGB-Mitglieder in Kleinbetrieben ohne BGO sowie Hausangestellte, Heimarbeiter, Rentner usw. zusammen). Leitungsorgan der BGO ist die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Die BGO untergliedert sich in Gewerkschaftsgruppen (10–30 Mitglieder), die von den Vertrauensleuten geleitet werden. In größeren Betrieben werden für die einzelnen Betriebsabschnitte Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) gebildet. Die Größe der AGL (5–13 Mitglieder) und der BGL bzw. OGL (3–25 Mitglieder) richtet sich nach der Zahl der in ihrem Organisationsbereich erfaßten Mitglieder. Die AGL und BGL bilden zur Unterstützung ihrer Arbeit je nach Größe und spezieller Aufgabenstellung. des Betriebes eine Reihe von Kommissionen, deren Vorsitz jeweils ein Leitungsmitglied innehat, deren Mitglieder jedoch überwiegend nicht den gewählten Gewerkschaftsleitungen angehören. Die differenzierte und ausgedehnte Organisationsstruktur des FDGB insbesondere im Betrieb dient sowohl der Erfüllung der mannigfachen gewerkschaftlichen Aufgaben als auch der aktiven Integration möglichst vieler Mitglieder durch die Übernahme ehrenamtlicher Funktionen. Sind mehrere VEB zu Kombinaten zusammengefaßt, werden Kombinationsgewerkschaftsleitungen (KGL: 11–21 Mitglieder) gewählt; allerdings sollen diese sich wesentlich um eine abgestimmte und einheitliche Gewerkschaftsarbeit im Kombinat bemühen, während das Schwergewicht der FDGB-Arbeit bei den BGL bleibt. Mit ähnlicher Aufgabenstellung werden auf Großbaustellen ebenfalls Gesamtleitungen (11–21 Mitglieder) gebildet. In Großkombinaten, die den Ministerien direkt unterstehen, wie z. B. Leuna, Buna, Carl Zeiss Jena, haben die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen den Status einer IG-Kreisleitung, unterstehen also unmittelbar ihrem zuständigen Bezirksvorstand. Die BGL werden von den Kreisvorständen (25–55 Mitglieder) der zuständigen IG/Gew. angeleitet. Diese wählen für die laufenden Arbeiten Sekretariate (hauptamtliche, geschäftsführende Vorstände) und bilden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit, Lohn und Arbeitsrecht; Sozialpolitik; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung. In ihren zweigspezifischen Aufgaben unterstehen sie den Bezirksvorständen der IG/Gew. (35–80 Mitglieder), die in gleicher Weise wie die Kreisvorstände gegliedert sind. In Kreisen, in denen die Mitgliederzahl einer Einzelgewerkschaft so gering ist, daß der umfangreiche Apparat eines regulären Kreisvorstandes nicht gerechtfertigt ist, können die Bezirksvorstände des FDGB in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksvorstand der betroffenen Gewerkschaft einen ehrenamtlichen Kreisvorstand als Koordinierungsstelle wählen lassen. Die Kreis- und Bezirksvorstände der IG/Gew. arbeiten in industriezweigspezifischen Fragen mit den Fachorganen der Räte der Kreise bzw. der Bezirke zusammen. Die Kreis- und Bezirksvorstände der IG/Gew. unterstehen den jeweiligen regionalen FDGB-Vorständen der gleichen Ebene (Kreisvorstand: 40–80, Bezirksvorstand: 80–120 Mitglieder). Die FDGB- Kreis- bzw. Bezirksvorstände tragen für ihren Bereich jeweils die ausschließliche gewerkschaftspolitische Verantwortung, koordinieren die Arbeit der IG/Gew. und vertreten die Gewerkschaften gegenüber den regionalen Staatsorganen. Außer in ihrem satzungsmäßigen Weisungsrecht gegenüber den Leitungen der IG/Gew. zeigt sich ihre umfassendere Aufgabenstellung in der großen Zahl der bei ihnen bestehenden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit und Löhne; Sozialpolitik; Feriendienst; Kurenkommission; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung; Finanzkommission; Frauenkommission; Jugendausschuß; Neuereraktiv; Rat für Sozialversicherung; Beschwerdekommission der Sozialversicherung. Die eigentliche Führungstätigkeit obliegt auch bei den Kreis- bzw. Bezirksvorständen des FDGB den Se[S. 355]kretariaten. Die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände gehören den Sekretariaten der SED-Leitungen auf der gleichen Ebene, die BGL-Vorsitzenden den Betriebsparteileitungen an. Besondere Probleme ergeben sich für die IG Transport- und Nachrichtenwesen durch die von der territorialen Gliederung des Staatsapparats abweichenden Organisationsstrukturen im Transportwesen, bei der Post und der Reichsbahn. Entsprechend gibt es getrennte Bezirksgewerkschaftsleitungen für Transport- bzw. Post- und Fernmeldewesen. Bei der Reichsbahn bestehen in den Reichsbahnamtsbezirken Gewerkschaftsleitungen, bei den Reichsbahndirektionen Bezirksgewerkschaftsleitungen. Die in der Zeit von 1963 bis 1970 zu beobachtenden mannigfachen Versuche, die Zuständigkeiten zwischen FDGB- und IG/Gew.-Leitungen zugunsten der letzteren neu zu ordnen — Ausdruck der größeren Selbständigkeit der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) und der daraus resultierenden Bemühungen, die industriezweigspezifischen Bedingungen stärker zur Grundlage der Gewerkschaftsarbeit zu machen, wurden unmittelbar nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 zunächst rückgängig gemacht (z. B. sind die bei den VVB bestehenden Gewerkschaftskomitees aufgelöst worden, an ihre Stelle traten Instrukteure der Zentralvorstände [ZV] der IG/Gew.). Seit Mitte der 70er Jahre ist hier jedoch erneut eine Veränderung zu beobachten. Es hat sich als notwendig erwiesen, entsprechend der unterschiedlichen Situation in den einzelnen Betrieben und Industriezweigen, den zweigspezifischen Anleitungsaufgaben der GL der IG/Gew. mehr Gewicht zu geben und ihnen das Recht einzuräumen, in Fragen ihres Organisationsbereiches direkt mit den zuständigen Fachorganen des Staats- und Wirtschaftsapparates zu verhandeln. An der Spitze der IG/Gew. stehen die ZV (60–120 Mitglieder), die ihrerseits Präsidien wählen, deren hauptamtlichen Führungskern die Sekretariate bilden; ihre Aufgabe ist es, die allgemeinen, die IG/Gew. bindenden Beschlüsse des BV des FDGB bzw. seines Präsidiums auf die Problematik des eigenen Wirtschaftsbereichs anzuwenden, die sich daraus oder aus gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien und VVB zu führen, Rahmenkollektivverträge abzuschließen sowie die eigenen nachgeordneten Leitungen anzuleiten. Zwischen den Kongressen ist der BV des FDGB (mit 200 Mitgliedern und 25 Kandidaten) das höchste Organ. Für die laufenden Arbeiten wählt der BV ein 26köpfiges Präsidium sowie das diesem zugleich angehörende Sekretariat. Zusammensetzung des Präsidiums nach dem 9. FDGB-Kongreß 1977: Vorsitzender: Harry Tisch; Stellvertreter: Prof. Dr. Johanna Töpfer; Sekretäre: Harald Bühl, Werner Heilemann. Horst Heintze, Margarete Müller, Heinz Neukrantz, Fritz Rösel, Kurt Zahn; Chefredakteur der „Tribüne“: Claus Friedrich; 7 Vorsitzende von IG/Gew.; 5 Vorsitzende von Bezirksvorständen des FDGB; 1~Vorsitzender eines Kreisvorstandes des FDGB, 1~Vorsitzender und 1~stellv. Vorsitzender einer BGL; 1~Instrukteur für das Neuererwesen einer IG. Vorsitzender der Zentralen Revisionskommission ist (1978) Alfred Wilke. Bei allen Leitungen des FDGB und der IG/Gew. werden Revisionskommissionen gewählt, die deren Finanzgebaren, die Einhaltung der Satzung und die Durchführung der Beschlüsse der jeweils übergeordneten Organe kontrollieren sollen. Sie erstatten laufend Bericht an die übergeordnete Revisionskommission, nehmen, soweit sich kritische Anhaltspunkte aus ihrer Revisionstätigkeit ergeben, Einfluß auf die Arbeit der gewählten Leitungen und berichten anläßlich der Gewerkschaftswahlen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit. Der FDGB erkennt in seiner Satzung den demokratischen Zentralismus als verbindliches Organisationsprinzip an; d. h. daß alle Leitungen von unten nach oben gewählt werden, diese ihren Wahlgremien gegenüber rechenschaftspflichtig sind, abgewählt werden können und alle Leitungen an die Beschlüsse und Richtlinien der übergeordneten Gremien gebunden sind. Die Wahlen finden bis zur Bezirksebene alle 2½ Jahre, für die zentrale Ebene (Zentrale Delegiertenkonferenzen der IG/Gew. und Bundeskongreß des FDGB) alle 5 Jahre statt. (Der früher gültige Rhythmus von 2 bzw. 4 Jahren wurde auf dem 8. FDGB-Kongreß 1972 an die Satzungsregelung der SED und die Laufzeit der Fünfjahrpläne angeglichen.) Die Funktionäre der Gewerkschaftsgruppen und die Arbeiterkontrolleure werden in Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen, die Mitglieder der Frauenausschüsse in Frauen-, die Jugendvertrauensleute in Jugendvollversammlungen in offener Abstimmung gewählt. Die Wahlen der AGL, BGL, OGL und der Delegierten für die Kreisdelegiertenkonferenzen erfolgen in den Betrieben direkt und geheim auf der Grundlage einer einheitlichen Kandidatenliste mit verbindlicher Reihenfolge. Nach dem gleichen Verfahren wählt die Delegiertenkonferenz einer Organisationsstufe den entsprechenden Vorstand und die Delegierten für die nächsthöhere Stufe. Zu den Wahlen erläßt der BV Wahldirektiven und Richtlinien; in ihnen werden die politischen Schwerpunkte für die Rechenschaftslegung durch die alten Vorstände, die Diskussionsthemen in den Mitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen, das Wahlverfahren, die zahlenmäßige Größe der zu wählenden Körperschaften festgelegt und kaderpolitische Hinweise gegeben. Die amtierenden Leitun[S. 356]gen arbeiten in Zusammenhang mit den übergeordneten Gewerkschaftsorganen und den zuständigen SED-Leitungen die Kandidatenlisten aus, die der Bestätigung durch die Wahlgremien bedürfen. Die Ablehnung von Kandidaten, die Streichung einzelner Namen und die Hinzufügung anderer ist prinzipiell möglich, das Bild der gesamten Liste wird damit jedoch kaum verändert. Als gewählt gilt in der Reihenfolge der Kandidatenliste jeder, der mehr als 50 v. H. der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Konkurrierende, organisierte Gegenvorschläge können nicht gemacht werden. Die Bekleidung von Wahlfunktionen oberhalb der betrieblichen Ebene hat eine mehrjährige Mitgliedschaft im FDGB zur Voraussetzung (Kreis: 2 Jahre. Bezirk: 3 Jahre. BV: 6 Jahre). Die gewählten Vorstände tagen in größeren Zeitabständen (Kreis und Bezirk: 3monatlich; BV: Monatlich; ZV: 6monatlich), so daß die eigentliche Führungstätigkeit bei den hauptamtlichen Sekretariaten liegt. Die Leitungen sind gehalten, den jeweiligen Wahlkörperschaften regelmäßig Rechenschaft zu legen. Ein wichtiges Leitungsinstrument und Diskussionsforum sind Gewerkschaftsaktivtagungen. Die haupt- und ehrenamtlichen Gewerkschaftsfunktionäre werden auf der jeweiligen Leitungsebene zu einem Gewerkschaftsaktiv zusammengefaßt; dieses bildet gleichsam den aktiven Kern der Organisationseinheit. In der Regel einmal im Vierteljahr, aber auch aus besonderem Anlaß wird das Gewerkschaftsaktiv von der gewählten Leitung zu einer Tagung zusammengerufen. Je nach Themenstellung können an ihr auch Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz ohne Funktion, die sich durch besondere Produktionsleistungen hervorgetan haben, teilnehmen. Auf den Gewerkschaftsaktivtagungen werden unter kritischer Einschätzung der bisherigen Arbeit von der Gewerkschaftsleitung die aktuellen Schwerpunkte der Organisationsarbeit erläutert und die sich daraus ergebenden Aufgaben für die einzelnen Funktionäre an Beispielen verdeutlicht und festgelegt; sie dienen ferner dem Erfahrungsaustausch. Beschlüsse der Gewerkschaftsaktivtagungen bedürfen der Zustimmung durch die einberufende Leitung. Die in der Satzung gegebene Möglichkeit der Abberufung von Leitungsmitgliedern, wenn sie „gegen die Satzung bzw. die Beschlüsse verstoßen haben und nicht mehr das Vertrauen genießen“, spielt in der Praxis keine Rolle. Die Ablösung bzw. Neuberufung von hauptamtlichen Funktionären erfolgt allgemein durch die übergeordnete Leitung und durch Kooptation; sie wird im nachhinein durch die gewählten Vorstände sanktioniert. Die SED nimmt auf vielfache Weise Einfluß auf die Tätigkeit und die Zusammensetzung der Gewerkschaftsvorstände: 1. Entsprechend der Satzung des FDGB sind die Parteibeschlüsse verbindliche Grundlage der Gewerkschaftsarbeit; 2. die bei den jeweiligen Parteileitungen bestehenden Abteilungen Gewerkschaften und Sozialpolitik legen die gewerkschaftspolitische Linie für ihren Zuständigkeitsbereich fest und wirken bei der Auswahl der Kandidaten für die Gewerkschaftsleitungen, insbesondere für die hauptamtlichen Positionen, entsprechend den Kadernomenklaturen, mit; 3. die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände sind Mitglieder der Sekretariate der SED-Leitungen, in den Betrieben gehören die BGL-Vorsitzenden der Betriebsparteileitung an; 4. die Parteimitglieder sind auch als Gewerkschaftsmitglieder der Parteidisziplin (Parteiaufträge) unterworfen. Die im Prinzip des Demokratischen Zentralismus enthaltene strikte Bindung der nachgeordneten Leitungen an die Beschlüsse der übergeordneten vervollständigt das Instrumentarium, das den FDGB als eine autoritär geführte und voll in die Strukturen des Herrschaftssystems integrierte Massenorganisation erscheinen läßt. Es darf jedoch nicht verkannt werden, daß die vielfältigen Diskussionsprozesse, der sich in den Kommissionen und Arbeitsgruppen äußernde Sachverstand und die Möglichkeiten — wenn auch ohne organisatorische Verfestigung-, Kritik zu üben, die Entscheidungen der Leitungen beeinflußt. Besonders in den Betrieben wirken Kritik am Arbeitsplatz, Unzufriedenheiten, die zu Leistungsminderungen führen, Fluktuation von Betriebsangehörigen usw. korrigierend auf die Gewerkschaftsarbeit. Im Verlag des FDGB erscheint als Organ des BV die Tageszeitung „Tribüne“ und als Funktionärsorgan 8mal jährlich „Die Arbeit“. Daneben wird eine Reihe von speziellen Zeitschriften herausgegeben wie z. B. „Sozialversicherung und Arbeitsschutz“. „Kulturelles Leben“ u. a. Die IG/Gew. unterhalten eigene, auf die Spezialproblematik ihres Industriezweiges abgestellte Zeitschriften. Mit Broschüren, umfangreichen Handbüchern und Monographien unterstützt der Verlag Tribüne die Anleitung sowie die politische und fachliche Qualifizierung der Gewerkschaftskader. Der Vertrieb der Gewerkschaftsliteratur erfolgt weitgehend über die Kulturobleute in den Betrieben durch den Literatur- und Vordruckvertrieb des FDGB in Markranstädt. Die Mitgliedschaft im FDGB ist grundsätzlich freiwillig; sie ist jedoch Voraussetzung für beruflichen und sozialen Aufstieg. Ein Anreiz für den Beitritt sind auch die Vergünstigungen, die mit der Mitgliedschaft im FDGB verbunden sind (Ferienreisen. Fahrgeldermäßigungen, Unterstützungszahlungen usw.). Mitglied kann jeder Arbeiter, Angestellte oder Angehörige der Intelligenz werden, nicht jedoch freiberuflich Tätige sowie Mitglieder von LPG und PGH. Während des Direktstudiums und der Zugehörigkeit zur NVA ruht die Mitgliedschaft. [S. 357]Rentner und längerfristig Kranke können die Mitgliedschaft aufrechterhalten. 1976 hatte der FDGB 8.155.521 Mitglieder, darunter 4.086.609 Frauen. Die Finanzierung des FDGB erfolgt durch Mitgliedsbeiträge (1 bis 1,5 v. H. des Bruttoeinkommens) und den Verkauf von Spendenmarken. Bei den BGO verbleiben 40 bis 60 v. H. der Beitragseinnahmen. Ein Teil der gewerkschaftlichen Aufgaben wird aus Mitteln der Betriebe mitgetragen (Kulturarbeit aus den Kultur- und Sozialfonds, Lohnfortzahlung bei Lehrgangsbesuch usw.). 1974 hat der FDGB 785 Mill. Mark ausgegeben (darin sind an Staatszuschüssen 119 Mill. Mark für Feriendienst und 18,2 Mill. Mark für gewerkschaftlichen Arbeitsschutz enthalten). Die Ausgaben verteilen sich wie folgt: Verwaltungsausgaben 36,1 Mill. (4,8 v. H.), Vorstands- und Kommissionstätigkeit 137,6 Mill. (18,1 v. H.), Schulung 39 Mill. (5,1 v. H.), Kulturarbeit 75 Mill. (9,9 v. H.), Jugend und Sport 41,7 Mill. (5,5 v. H.), Arbeitsschutz 18,2 Mill. (entspricht dem Staatszuschuß: 2,4 v. H.), Feriendienst 234,3 Mill. (30,9 v. H.), gewerkschaftliche Unterstützungen und Ehrungen 176,3 Mill. (23,3 v. H.). Für das Jahr 1976 liegen nur unvollständige und zusammengefaßte Angaben vor. Danach wendete der FDGB 175,76 Mill. Mark für Kultur. Bildung, Jugend und Sport, 186,4 Mill. Mark für Unterstützungen und Ehrungen sowie 130 Mill. Mark für Urlaub und Erholung auf. IV. Aufgaben Die Aufgaben des FDGB ergeben sich aus dem gewerkschaftlichen Selbstverständnis (vgl. Abschnitt I) und werden als Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte der Werktätigen gedeutet. Seit dem VIII. Parteitag der SED 1971 sind die betrieblichen und überbetrieblichen Anhörungs- und Mitwirkungsrechte des FDGB u. a. im Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972 (vgl. Abschnitt II) und im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 6. 1973 sowie durch das neue AGB unterstrichen und erweitert worden. Im Mittelpunkt der Gewerkschaftsarbeit steht der Arbeitsprozeß. Der zentrale Wert, der der ökonomischen Leistung allgemein zugemessen wird, erklärt sich einmal aus der philosophisch-anthropologischen Deutung der Arbeit als Konstituenz menschlicher Existenz, zum anderen aus dem leninistischen Axiom, daß die Höhe der Arbeitsproduktivität letztlich Ausweis der Überlegenheit eines Gesellschaftssystems sei. Allerdings wird der Arbeitsprozeß durchaus nicht ausschließlich im engen Sinn als Produktionsprozeß, sondern als ein komplexer sozialer Zusammenhang begriffen, zu dem soziologische und sozialpolitische Elemente ebenso wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, leistungsgerechte Entlohnung, Versorgung mit Konsumgütern, Bildung usw. gehören. Die behauptete Einheit dieser Teilaspekte kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß sie sich keineswegs zu einem konfliktlosen Ganzen fügen. Für den FDGB, der die gesamtgesellschaftliche Zielsetzung zugleich mit den unmittelbaren Interessen seiner Mitglieder vertreten soll, ergeben sich daraus immer erneut Zielkonflikte. Seine Aufgabe wird wesentlich dadurch erschwert, daß die behauptete Position des Werktätigen als Miteigentümer sich in einer gleichberechtigten Stellung im Herrschaftssystem und in der Gewerkschaftsorganisation zeigen müßte: die tatsächliche Machtverteilung und das Funktionieren der Leitungs- und Entscheidungsstränge stehen dazu noch immer im Gegensatz. Notwendig muß daher die erzieherische und propagandistische Arbeit des FDGB auch Elemente der ideologischen Verhüllung der gegebenen Machtverhältnisse enthalten. Immerhin hat die Anerkennung der Unvermeidlichkeit sozialer Konflikte dazu geführt, Sozialpolitik und Sozialplanung als ein zwar mit der ökonomischen Planung zusammenhängendes, aber doch eigenes Aufgabengebiet anzuerkennen und die Artikulation und Vertretung unmittelbarer Interessen zu rechtfertigen. Schwerpunkt gewerkschaftlicher Arbeit ist der Betrieb; Grundlage für die Tätigkeit der BGO bzw. der BGL bildet die ökonomische Aufgabenstellung, wie sie der Betriebsplan festlegt. Der Planentwurf, den die Werkleitung auf der Grundlage zentral vorgegebener Produktionsauflagen und Kennziffern (Planung) anfertigt, wird in einer von der BGL in Absprache mit der Betriebsparteileitung geleiteten Plandiskussion sowohl allen Belegschaftsmitgliedern bekanntgemacht als auch durch das Aufdecken von Reserven präzisiert und verbessert. Seit der Plandiskussion 1975 wird mit dem Produktionsplan auch bereits der „Gegenplan“, die gegenwärtig im Vordergrund stehende Form des Sozialistischen Wettbewerbs, mit entworfen. Im Unterschied zu früheren Jahren sind es gegenwärtig weniger die quantitativen (mengenmäßigen) als die qualitativen Kennziffern (Senkung des Materialverbrauchs, Erhöhung der Qualität, bessere Maschinenauslastung durch Schichtarbeit, raschere Überführung von Forschungsergebnissen in die Produktion usw.), auf die in der Plandiskussion das Schwergewicht gelegt wird. Außerdem ist das Bestreben der Wirtschaftsführung spürbar, die Erhöhung der Leistung mit der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbinden. Mit der inhaltlichen Aufschlüsselung des Betriebsplanes auf den einzelnen Arbeitsplatz wird angestrebt, daß der Werktätige sich besser mit seiner ihm unmittelbar vorgegebenen Arbeitsaufgabe identifizieren kann und er, anknüpfend an die einzelnen Kennziffern, zu weiteren berechenbaren Verbesserungen seiner Arbeitsleistungen, insbesondere aber [S. 358]auch zu Materialeinsparungen, veranlaßt wird. Der endgültige Planvorschlag wird von dem Werkleiter ausgearbeitet und den übergeordneten Wirtschaftsleitungen zur Bestätigung vorgelegt. An der Planverteidigung wird der Vorsitzende der jeweiligen Gewerkschaftsleitung persönlich beteiligt; die BGL fertigen zu diesem Zweck eigene Stellungnahmen an. Diese Beteiligung des FDGB findet sich auf allen Stufen der Planungspyramide; zu den Ein- und Mehrjahrplänen im DDR-Maßstab faßt der BV des FDGB einen entsprechenden Beschluß. Auf der Grundlage des bestätigten Betriebsplanes wird in einem erneuten Diskussionsprozeß der Betriebskollektivvertrag (BKV) erarbeitet. Auch hier erfolgt die Vorlage des Entwurfs in aller Regel durch die Werkleitung. Neben einer erneuten Information über die Arbeitsaufgabe des Planjahres finden in ihm vor allem die sozialpolitischen Belange, die Qualifizierungs-, Kultur- und Bildungsvorhaben, die anzuwendenden Lohnformen, die Kriterien für die Aufteilung des Prämienfonds und besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen und Jugendliche (Jugend- bzw. Frauenförderungspläne, die als eigene Anlagen zum BKV unter maßgeblicher Beteiligung der Jugendkommissionen bzw. Frauenausschüsse erarbeitet werden) ihren Niederschlag. Die BKV, die, von den Werkleitern und den BGL unterschrieben, auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen verabschiedet werden, sind eine gemeinsame Verpflichtung zur Erfüllung der betrieblichen Produktionsaufgaben und zugleich das soziale und kulturpolitische Programm für die jeweilige Planperiode. Die dafür benötigten Mittel sind in den Kultur- und Sozialfonds vorgegeben, werden jedoch bei Übererfüllung des Betriebsplans durch Sonderzuführungen verstärkt und sind insoweit durch die Leistungen der Betriebskollektive zu beeinflussen. Ein Teil der der BGL verbleibenden Beitragsanteile der Gewerkschaftsmitglieder wird ebenfalls für kulturelle und soziale Leistungen verwendet. (1974: Fast 50 v. H. der Beitragseinnahmen verblieben bei den BGO bzw. OGO = 277 Mill. Mark.) Die Pflicht der Werkleiter, über den Stand der Erfüllung der BKV und der Produktionspläne regelmäßig Rechenschaft zu legen, und die Arbeit der gewerkschaftlichen Kommissionen bieten der Gewerkschaftsorganisation die Möglichkeit, im Verlauf des Planjahres auf die Werkleitungen kritisch einzuwirken und zur Behebung betrieblicher Engpässe die Belegschaften zu mobilisieren. Sozialistischer Wettbewerb, Neuererbewegung, Rationalisierung, die Überleitung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in die Produktion werden maßgeblich von den BGL und deren Organen propagandistisch-agitatorisch unter den Belegschaftsmitgliedern und durch Kontrolle und Kritik der Betriebsleitungen gefördert. Trotzdem bleibt festzuhalten, daß die Kontroll-, Kritik- und Vorschlagsrechte, die als gewerkschaftliche Mitwirkung oder auch als sozialistische Demokratie im Betrieb bezeichnet werden, das Prinzip der Einzelleitung, den Demokratischen Zentralismus und den politischen Primat der SED auf betrieblicher Ebene im Kern nicht antasten. Zwar wird durch Diskussion und Kritik Druck auf die Werkleitungen ausgeübt; wenn diese den Empfehlungen und Vorschlägen jedoch nicht Rechnung tragen, bleibt den BGL allenfalls der Weg der Beschwerde bei den jeweils übergeordneten Leitungsorganen. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß das große Informationsangebot die Chance zu einer bewußten Identifikation mit der Arbeitsaufgabe dann schafft, wenn die Pläne sich als real erweisen und wenn die ungeplanten Störungen im Produktionsablauf gering gehalten werden können. Die Tätigkeit der Gewerkschaften im Bereich der Lohnpolitik und bei der Verteilung von Prämien dient der Durchsetzung des Prinzips der Materiellen Interessiertheit. Im Lohn sollen die individuelle Leistung, die volkswirtschaftlich-politische Bewertung der spezifischen Arbeitsaufgabe, die Qualifikation der Werktätigen zum Ausdruck kommen. Mit dem durch die Anwendung dieser Grundsätze entstehenden, stark gestuften Entlohnungssystem wird das Ziel verfolgt, sowohl einen ständigen Anreiz zur Steigerung der individuellen Arbeitsleistung zu bieten als auch die Arbeitskräfte entsprechend den ökonomischen Zielsetzungen zu lenken. Lohnhöhe, Lohnformen, industriezweigspezifische Lohnzuschläge und die allgemeinen Arbeitsbedingungen werden in Tarifverträgen niedergelegt. Die Tarifverträge werden zwischen den jeweils zuständigen staatlichen Wirtschaftsleitungen, staatlichen Organen usw. und den Einzelgewerkschaften im Rahmen der in den Jahres- bzw. Mehrjahresplänen vorgegebenen Größen abgeschlossen und bei dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne geprüft und registriert. Den BGL obliegt es wesentlich, die korrekte Anwendung dieser Bestimmungen im Betrieb durch die Werkleitung und Betriebsangehörigen zu überwachen. Die sehr detaillierten Regelungen haben nicht verhindert, daß entgegen den Intentionen die erreichte Qualifikationsstufe nur ungenügend im Entgelt zum Ausdruck kommt und die gewollte Abstufung zwischen den einzelnen Industrie- und Wirtschaftsbereichen nicht verwirklicht werden konnte. Auf dem 8. FDGB-Kongreß ist aus diesem Grund eine generelle Reform des Lohnsystems angekündigt und mit der Einführung der Grundlöhne in Angriff genommen worden, die, ohne daß es zu Lohnsenkungen kommt, den allgemeinen Zielen der Lohnpolitik besser gerecht werden soll. Die starke Betonung des individuellen materiellen Nutzens im Leistungslohnsystem hat sich zwar als produktivitätsfördernd bewährt, aber andererseits der Zielset[S. 359]zung, ein Bewußtsein zu schaffen, das die persönliche Arbeitsleistung vor allem an der politisch-gesellschaftlichen Aufgabe mißt, vielfach entgegengewirkt. Durch immaterielle Anerkennung (Ehrentitel, lobende Erwähnung in den Betriebszeitungen und Massenmedien usw.) bei den Wettbewerben und verstärkte ideologische Schulung (Schulen der sozialistischen Arbeit) wird versucht, erzieherisch doch dem Ziel, ein „sozialistisches Eigentümerbewußtsein“ zu schaffen, näher zu kommen. Die Schutzfunktionen des FDGB im Bereich des Arbeitsrechts, der staatlichen und betrieblichen Sozialpolitik sind unter doppeltem Aspekt zu sehen: Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowohl durch die Wirtschaftsleitungen als auch durch die Belegschaften soll gleichermaßen erreicht, bestehende Rechte sollen nicht verkürzt, aber auch nicht „mißbräuchlich“ zugunsten der Betroffenen ausgeweitet werden. Rechtsberatungsstellen bei den Rechtskommissionen der Kreisvorstände des FDGB gewähren unter Berücksichtigung dieser Aufgabenstellung den Gewerkschaftsmitgliedern Rechtsschutz bei den Gerichten. Ferner leitet der FDGB die Konfliktkommissionen (Gesellschaftliche Gerichte) an, schult deren Mitglieder, die auf Mitgliederversammlungen gewählt werden. Die BGL besitzt ein Mitwirkungsrecht bei der Begründung, Änderung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Die betriebliche Sozialpolitik umfaßt das betriebliche Gesundheitswesen, Kindergärten und -horte, Betriebsferienlager, die Werkverpflegung, betriebliche Einkaufsmöglichkeiten usw. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Betriebe nimmt die BGL auf die Ausgestaltung dieser Einrichtungen über ihre Kommissionen und Frauenausschüsse Einfluß. In jüngster Zeit sind Bemühungen zu erkennen, die verschiedenen sozialpolitischen Anstrengungen zu einer einheitlichen betrieblichen Konzeption unter Einschluß des Arbeitsschutzes, der Qualifizierungsmaßnahmen, der Kulturarbeit usw. zusammenzufassen. Der Planteil: Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im BKV ist Teil dieses Versuchs, der sich offensichtlich an dem Vorbild der in der Sowjetunion bereits üblichen Sozialpläne der Betriebe orientiert. Eine starke Stellung hat der FDGB nach wie vor durch die Vermittlung verbilligter Ferienreisen im Rahmen seines Feriendienstes in organisationseigene oder Vertragsheime, wenn auch die zusätzlichen Reisemöglichkeiten im Rahmen des Ausbaus der Touristik stark erweitert worden sind. Bedeutsam sind in jüngster Zeit die vom FDGB geförderten Naherholungsmöglichkeiten geworden. FDGB-Mitglieder, die sich nicht am Feriendienst beteiligen können, kommen mit ihren Familienangehörigen ebenfalls einmal jährlich in den Genuß einer um ein Drittel ermäßigten Fahrt mit der Reichsbahn. Im Zeichen der Wissenschaftlich-technischen Revolution, aus der sich ständig neue und erhöhte Anforderungen an die fachliche Ausbildung der Berufstätigen herleiten, wirbt die Gewerkschaft verstärkt für eine Beteiligung an der Qualifizierung (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII). Notwendige Umsetzungen von Arbeitskräften in oder zwischen Betrieben als Auswirkung von Rationalisierungsmaßnahmen oder bedingt durch den Ausbau bzw. die Einschränkung bestimmter Wirtschaftszweige unterstützt der FDGB durch aufklärende Propaganda und versucht, die sozialen Auswirkungen zu mildern. Die den langfristigen Arbeitskräftebedarf des Betriebes bzw. Wirtschaftszweiges berücksichtigenden Qualifizierungspläne werden unter Mitarbeit der zuständigen Gewerkschaftsleitungen ausgearbeitet. Die Kulturarbeit des FDGB wirbt um die rezeptive und eigenschöpferische Teilnahme der Gewerkschaftsmitglieder am kulturellen Leben. Neben der fachlichen Qualifikation geht es ihr um die Heranbildung des „allseitig gebildeten sozialistischen Menschen“. Sie ist der Versuch, ausgehend vom Betrieb die Freizeitgestaltung (Freizeit) zu beeinflussen. Die gewerkschaftliche Kulturarbeit wirkt, besonders in territorial bestimmenden Großbetrieben, in erheblichem Maß auf die Ausgestaltung des kulturellen Lebens in den Wohngebieten ein. Mit der Übergabe der Sozialversicherung in die Alleinverwaltung des FDGB auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen sind den Gewerkschaften staatliche Aufgaben zugewiesen worden, die sie ohne direkten Einsatz staatlicher Zwangsmittel lösen müssen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Mit der Übertragung der Kontrolle über den Arbeitsschutz und der Einrichtung der Arbeitsschutzinspektionen bei den Gewerkschaftsleitungen ist dieser Prozeß fortgesetzt worden. Die Verantwortung, die die Gewerkschaften für die Anleitung, Wahl und Schulung der Konfliktkommissionen haben, kann ebenfalls als eine Ablösung staatlichen Zwangs durch Organisationszwänge (gegenüber den eigenen Mitgliedern und den Wirtschaftsleitungen) verstanden werden. Gegenüber staatlichen Organen hat der FDGB auch außerhalb der Plandiskussionen, besonders in arbeitsrechtlichen, sozial- und kulturpolitischen Fragen ein Beratungs- und Mitwirkungsrecht, das durch die gewerkschaftliche Beteiligung an Beiräten, Arbeitsgruppen, durch schriftliche Stellungnahmen usw. ausgeübt wird. Das Prinzip der Einzelleitung wird jedoch auch hier durch die Gewerkschaften nicht eingeschränkt. Die Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB wirken an der Vorbereitung und Festlegung der regionalen Pläne mit. Mit den in den Betrieben gewählten Arbeiterkontrolleuren (1 Arbeiterkontrolleur auf 30–50 Gewerkschaftsmitglieder) beteiligt sich der FDGB an den Aufgaben der Arbeiter-und-Bau[S. 360]ern-Inspektion. Die Arbeiterkontrolleure werden vor allem für die innerbetriebliche Kontrolle und für die Inspektion in Handel, Versorgung und Wohnungswesen eingesetzt (1976: 92.707 Arbeiterkontrolleure). Die Bedeutung, die dem FDGB im Herrschafts- und Gesellschaftssystem zugemessen wird, spiegelt sich u. a. darin, daß er die nach der SED größte Anzahl von Mitgliedern in die Volksvertretungen entsendet, 1976 gehörten in der Volkskammer 68 von 500 Abgeordneten zur FDGB-Fraktion. Von 2.840 Bezirksabgeordneten stellte der FDGB 394, von 20.763 Abgeordneten der Kreistage 3.762, von 166.299 Abgeordneten in den Städten und Gemeinden 22.466. V. Schulung Nachdem in den Jahren der Wirtschaftsreform (1963–1970/71) die Massenschulung als Aufgabe des FDGB eher in den Hintergrund getreten war, heißt es in seiner Satzung von 1977: „Die Gewerkschaften verbreiten aktiv die Weltanschauung der Arbeiterklasse, den Marxismus-Leninismus. Darin sieht der FDGB eine grundlegende Aufgabe zur Vertiefung des sozialistischen Bewußtseins und der Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten.“ Mit dieser Zielsetzung ist seit 1972 in den „Schulen der sozialistischen Arbeit“ (SdsA.) eine neue Form der propagandistischen Breitenarbeit in Anlehnung an das sowjetische Vorbild der „Schulen der kommunistischen Arbeit“ in Verantwortung der Gewerkschaften entwickelt worden. Die SdsA. sind kleine Gruppen (15–25 Teilnehmer), die in den jeweiligen Betriebsabschnitten (Brigade-, Meisterbereiche, Abteilungen usw.) gebildet werden und unter Leitung eines Gesprächsleiters (in der Regel ein der SED angehörender Wirtschaftsfunktionär) zweimonatlich (mit einer Pause in den Monaten Juli/August) Fragen der aktuellen Politik der SED mit den entsprechenden Aspekten des Marxismus-Leninismus in möglichst großer Nähe zu den aktuellen Arbeitsaufgaben diskutieren sollen. Durch die geforderte Praxisnähe hofft man einerseits, abstrakte ideologische Vorträge zu vermeiden und Anschaulichkeit zu erreichen, andererseits einen erlebbaren Zusammenhang zwischen der ideologischen bzw. politisch-programmatischen Ebene und dem Geschehen im Betrieb herstellen zu können. Die Gefahren, daß sich die SdsA. entgegen diesen Vorstellungen entweder bei zu starker Betonung aktueller Betriebsprobleme zu einer anderen Form von Mitgliederversammlungen oder Produktionsberatungen entwickeln oder aber erneut in rasch ermüdende Schulungsvorträge münden bzw. ein unkontrolliertes Kritikpotential freisetzen könnten, werden gesehen. Eine straffe inhaltliche Anleitung durch Themenvorgabe, Bereitstellen von Lehrmaterialien, themenbezogene Beiträge in den Massenmedien usw. sollen Verselbständigungstendenzen entgegenwirken. Für 1976–1978 wurde vom BV des FDGB ein 15 Themen umfassender, verbindlicher Themenkatalog vorgegeben. 1976 gab es 110.125 SdsA. mit 2.081.981 Teilnehmern, von denen rd. 80 v. H. parteilos gewesen sein sollen. Ein nicht minder wichtiger Bereich gewerksSiehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 [S. 351] Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR…
DDR A-Z 1979
Bezirkswirtschaftsrat (BWR) (1979)
Siehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1969 1975 1985 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Übliche Bezeichnung für Wirtschaftsrat des Bezirkes. Der BWR ist das für die Planung und Leitung der Bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirkes. Gleichzeitig ist er dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR differieren entsprechend der jeweiligen Eigentumsform: Volkseigene Betriebe sind dem BWR unterstellt, während Privatbetriebe und industriell produzierende Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) ihm lediglich zugeordnet sind. So unterstehen dem BWR des Bezirkes Dresden 583 Volkseigene Betriebe (1976), in denen über 11.000 Erzeugnisse von rd. 50.000 Beschäftigten gefertigt werden. In seiner gegenwärtigen Form geht der BWR auf einen Beschluß des VI. Parteitags der SED (Januar 1963) zurück. Seine Hauptaufgabe besteht in der Ausarbeitung. Durchführung und Erfüllung der staatlichen Pläne der Bezirksgeleiteten Industrie. Da er keinen geschlossenen Teil eines Produktionszweiges leitet, kann er seine Aufgaben nur in Zusammenarbeit und unter maßgeblicher Einflußnahme der jeweiligen VVB und Kombinate erfüllen. So arbeitet der BWR mit den VVB bei der Aufstellung der wissenschaftlich-technischen Konzeptionen und ihrer Verwirklichung, z. B. durch die Erzeugnisgruppenarbeit, zusammen. Eine weitere wesentliche Aufgabe des BWR besteht in der Konzipierung eines eigenen Planprojektes für die ihm unterstellte Industrie. Weitere Bereiche seiner Tätigkeit sind die Aufsicht über eine rationelle geographische Verteilung der Betriebe im Bezirk, die Festlegung von Standorten für Neuinvestitionen oder die Auflockerung von Ballungsgebieten die Lösung dieser Probleme erfordert jedoch — wegen Kompetenzüberschneidungen — eine Zusammenarbeit mit den Bezirks- und Kreisplankommissionen und mit den Bezirks- und Kreisbauämtern. Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der BWR über eine Reihe von Fonds: a) den Fonds Technik, b) den Verfügungsfonds, c) den Gewinnabführungs-, Amortisations- und Umlaufverteilungsfonds, d) den Prämienfonds, e) den Exportprämienfonds. Die Organisationsstruktur der BWR ist nicht starr und detailliert festgelegt. Ihre wichtigsten Merkmale sind: a) Der Vors. als Mitglied des Rates des Bezirks wird vom Bezirkstag gewählt. Die Berufung in seine Funktion erfolgt durch den Minister für die Bezirksgeleitete und] Lebensmittelindustrie. Er leitet den BWR nach dem Prinzip der Einzelleitung. Als Beratungsorgan können spezielle zeitweilige (z. B. Neuererrat) oder ständige Gremien gebildet werden. b) Der Stellv. für bestimmte Querschnittsbereiche, z. B. Abteilung Technik. Materialwirtschaft, Leit-Büro für Neuererbewegung (BfN), Finanzen. Auch diese Abteilungen sind Beratungsorgane für den Vorsitzenden. c) Die Industrieabteilungen, die nach dem Produktionsprinzip aufgebaut sind. Die jeweilige Industrieabateilung ist der direkte Partner der Betriebe eines Produktionszweiges im Bezirk. d) Das Neuererzentrum als Koordinierungsorgan für das Neuererwesen aller Betriebe im Bezirk (z. B. Erfahrungsaustausch über territoriale Rationalisierung). e) Den BWR sind in der Regel ein VEB für Rationalisierung bzw. ein Ingenieurbüro für Rationalisierung und ein Organisations- und Rechenzentrum unterstellt. Über seine Industrieabteilungen nimmt der BWR gegenüber den unterstellten Betrieben eine ähnliche Stellung ein wie die VVB gegenüber den Betrieben ihres Produktionszweiges; er besitzt Weisungsrecht. Bei nicht unterstellten (zugeordneten) Betrieben bestehen Möglichkeiten der indirekten Einwirkung (z. B. Materialkontingente. Bestätigung von Baubilanzen usw.). Da der BWR bei privaten Betrieben nicht weisungsberechtigt ist, müssen alle Vorstellungen über die perspektivische Gestaltung dieser Betriebe durch gegenseitige Vereinbarungen ausgehandelt werden. In steigendem Maße nehmen diese Vereinbarungen die Form vertraglicher Beziehungen an. Planung; Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 214 Bezirkstag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BezirkszeitungenSiehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1969 1975 1985 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Übliche Bezeichnung für Wirtschaftsrat des Bezirkes. Der BWR ist das für die Planung und Leitung der Bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirkes. Gleichzeitig ist er dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR…
DDR A-Z 1979
Aufbaugesetz (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Mit dem Ziel, die Kriegszerstörungen in den Städten zu beseitigen, erging das Gesetz über den Aufbau der Städte in der Deutschen Demokratischen Republik und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin (Aufbaugesetz) vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 965). Darin wird die Regierung der DDR beauftragt, für den planmäßigen Aufbau der zerstörten Städte der DDR zu sorgen. Die Regierung wurde ermächtigt, Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten zu erklären. Diese Erklärung bewirkt, daß in diesen Gebieten eine Inanspruchnahme von bebauten und unbebauten Grundstücken für den Aufbau und eine damit verbundene dauernde oder zeitweilige Beschränkung oder Entziehung des Eigentums und anderer Rechte erfolgen kann. Durch die DVO vom 7. 6. 1951 (GBl., S. 552) wurden [S. 87]generell die im Zentrum und im zentralen Bezirk der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, (später Karl-Marx-Stadt), Magdeburg, Dessau, Rostock-Warnemünde, Wismar und Nordhausen gelegenen Gebiete zu Aufbaugebieten erklärt. Gleichzeitig wurde das zuständige Ministerium (Ministerium für Bauwesen) ermächtigt, in Übereinstimmung mit der Staatlichen Plankommission weitere Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten zu erklären. Das ist durch verwaltungsinterne Weisungen geschehen. Hervorzuheben ist das „Aufbaugebiet Stadtzentrum“ in Berlin. Die für den Aufbau beanspruchten Grundstücke im Aufbaugebiet gehen in Volkseigentum über. Dingliche Rechte sowie die Rechte aus Miet-, Pacht- und anderen Nutzungsverträgen erlöschen. Ein Rechtsmittel gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Für die Inanspruchnahme soll nach dem A. eine Entschädigung gezahlt werden. Das Entschädigungsgesetz dazu wurde erst am 25. 4. 1960 erlassen (GBl. I, S. 257). Die Entschädigung in Geld tritt für Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, an die Stelle des in Anspruch genommenen Grundstückes. Soweit die Gläubiger daraus nicht befriedigt werden können, haftet der frühere Eigentümer des Grundstücks mit seinem sonstigen Vermögen. Für Trümmergrundstücke wird nur der Zeitwert ersetzt, obwohl die auf einem solchen Grundstück liegenden Reichsmarkhypotheken im Verhältnis 1:1 umgewertet wurden. Die Belastungen übersteigen deshalb in der Regel weit die Entschädigungen. Der Nutznießer dieser Regelung ist der Staat, dem über 80 v. H. der Hypothekenforderungen zustehen. Im übrigen werden als Entschädigung durch die für den Rat des Kreises zuständige Schuldbuchstelle Einzelschuldbuchforderungen und für Ansprüche bis zu 10.000 Mark die Bewohnern der DDR zustehenden Sparguthaben begründet. Über die Schuldbuchforderungen und Sparguthaben können die Berechtigten seit 1960 jährlich mit bis zu 3.000 Mark verfügen. Handelt es sich um Guthaben aus einer Entschädigung für ein Trümmergrundstück, sind diese Verfügungen erst seit 1965 erlaubt. Durch eine Zweite DB zum A. vom 29. 8. 1972 (GBl. II, S. 641) wurde angeordnet, daß die Inanspruchnahme erst erfolgen darf, wenn alle Voraussetzungen gemäß der DB erfüllt sind und ein rechtsgeschäftlicher Erwerb des Grundstücks zugunsten des Volkseigentums bzw. die Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Aufbaues sowie des Abrisses von Gebäuden auf andere Weise nicht zustande gekommen ist. Vor allem aber können nunmehr nach der Zweiten DB Grundstücke auch für den Bau von Eigenheimen in Anspruch genommen werden, die in Übereinstimmung mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung dafür geeignet sind. Die Inanspruchnahme setzt voraus, daß Bürger, die die Zustimmung für den Bau eines Eigenheimes erhalten haben, nicht über ein geeignetes Grundstück verfügen und ein geeignetes volkseigenes Grundstück nicht bereitgestellt werden kann sowie der rechtsgeschäftliche Erwerb eines geeigneten Grundstücks durch den Bürger nicht zustande gekommen ist. Die Inanspruchnahme darf sich nur auf die tatsächlich benötigte Grundstücksfläche erstrecken. Nur so viel Boden soll für den Eigenheimbau in Anspruch genommen werden, wie entsprechend der staatlichen Orientierung über die Parzellengröße für ein Eigenheim erforderlich ist. Der Entzug von Bodenflächen aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung für den Eigenheimbau darf nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der für die Bodennutzung verantwortlichen Staatsorgane erfolgen. Die Inanspruchnahme eines Grundstückes ist unzulässig, wenn dessen Eigentümer oder Nutzungsberechtigter selbst Bewerber für den Bau eines Eigenheimes ist und zu dem Personenkreis gehört, dem nach der VO über die Förderung des Baues von Eigenheimen vom 24. 11. 1971 (GBl. II, S. 609) die Zustimmung zum Bau eines Eigenheimes erteilt werden kann oder wenn das Grundstück mit anderen gesellschaftlich notwendigen Bauwerken bebaut ist, insbesondere wenn es bereits Wohnzwecken dient. Ferner können Grundstücke zur Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Ausbaues sowie des Abrisses von Gebäuden in Anspruch genommen werden, wenn diese Maßnahmen mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung im Territorium übereinstimmen und in den Volkswirtschaftsplan aufgenommen sind und der Eigentümer des Grundstückes nicht in der Lage oder nicht bereit ist, diese notwendigen Maßnahmen durchführen zu lassen, und andere Maßnahmen zur Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Ausbaues oder des Abrisses sich nicht als zweckmäßig erweisen. Auch an den aufgrund der Zweiten DB in Anspruch genommenen Grundstücken entsteht Volkseigentum. Entschädigung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes vom 25. 4. 1970. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 86–87 Aufbau des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AufbaugrundschuldSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Mit dem Ziel, die Kriegszerstörungen in den Städten zu beseitigen, erging das Gesetz über den Aufbau der Städte in der Deutschen Demokratischen Republik und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin (Aufbaugesetz) vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 965). Darin wird die Regierung der DDR beauftragt, für den planmäßigen Aufbau der zerstörten Städte der DDR zu sorgen. Die Regierung wurde ermächtigt, Städte, Kreise und Gemeinden oder…
DDR A-Z 1979
Flüchtlingsvermögen (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach der VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. 7. 1952 (GBl., S. 615) und den dazu ergangenen Dienstanweisungen war das [S. 402]Vermögen von Personen, die die DDR verlassen haben, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, zu beschlagnahmen und in Volkseigentum zu überführen. Am 11. 6. 1953 (Neuer Kurs) wurde diese VO aufgehoben. Flüchtlingen, die in die DDR zurückkehrten, sollte das beschlagnahmte Vermögen zurückgegeben werden. Durch die AO Nr. 2 vom 20. 8. 1958 (GBl. I, S. 644) über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 1953 verlassen haben, wird das Vermögen dieser Flüchtlinge der Verwaltung eines staatlichen Treuhänders unterstellt. Der Treuhänder hat die beweglichen Vermögenswerte zu veräußern und den Erlös an die Staatskasse abzuführen. Den Abschluß der gegen F. gerichteten Enteignungsmaßnahmen bildete die VO über die Rechte und Pflichten des Verwalters des Vermögens von Eigentümern, die die DDR ungesetzlich verlassen haben, gegenüber Gläubigern in der DDR vom 11. 12. 1968 (GBl. II, 1969, S. 1). Aufgrund dieser VO, die nur ihrem Namen nach der Befriedigung der Gläubiger dient, wurden die Reste des im wesentlichen nur noch aus Grundstücken bestehenden F. liquidiert, indem neue, überhöhte Steuerforderungen und sonstige öffentliche Abgaben gegen das niedriger als zuvor bewertete F. geltend gemacht wurden. Alle Flüchtlinge, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Flucht, wurden durch diese Maßnahmen nunmehr auch formalrechtlich enteignet, nachdem tatsächlich ihre Eigentümerposition bereits durch die Ausgestaltung der staatlichen Treuhandverwaltung bis zur Bedeutungslosigkeit ausgehöhlt worden war. Von praktischer Bedeutung jedoch ist die durch die VO vom 11. 12. 1968 geschaffene Rechtslage, wenn der Flüchtling in die DDR zurückkehrt oder wenn er stirbt und sein Erbe in der DDR lebt. Da in diesen Fällen die staatliche Zwangsverwaltung endet, müßten dem Rückkehrer oder dem Erben die beschlagnahmten Vermögenswerte zurückgegeben werden. Häufig ist dies jedoch nicht mehr möglich, weil diese bereits veräußert worden sind. Unter staatliche Zwangsverwaltung wird grundsätzlich auch das durch Erbfall erworbene Vermögen eines Flüchtlings genommen. Seit einiger Zeit sehen die Behörden der DDR häufig aber dann davon ab, wenn der Erbfall nach dem 16. 10. 1972 eingetreten ist und der Erbe bereits vor dem 1. 1. 1972 die DDR verlassen hat. Grundlage hierfür ist möglicherweise das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsbürgerschaft vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 401–402 Flüchtlinge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlugverkehrSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach der VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. 7. 1952 (GBl., S. 615) und den dazu ergangenen Dienstanweisungen war das [S. 402]Vermögen von Personen, die die DDR verlassen haben, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, zu beschlagnahmen und in Volkseigentum zu überführen. Am 11. 6. 1953 (Neuer Kurs) wurde diese VO aufgehoben. Flüchtlingen, die in die DDR zurückkehrten, sollte das beschlagnahmte…
DDR A-Z 1979
Staatsarchive (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das gesamte staatliche Archivwesen eine bis heute gültige organisatorische Neuregelung, durch die vor allem das Netz der St. den politischen und staatsrechtlichen Strukturwandlungen in der DDR angepaßt wurde. Im Unterschied zu den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland ist das Archivwesen in der DDR straff zentralisiert. Aufsicht und Leitung obliegen von jeher dem Ministerium des Innern. Seine Aufgaben werden jedoch praktisch von der bereits 1953 geschaffenen Staatlichen Archivverwaltung des Ministeriums des Innern (Sitz Potsdam) wahrgenommen. Unterstellt ist ihr das gesamte staatliche Archivnetz, das aus dem Zentralen St. der DDR, weiteren 9 St., 5 Historischen St., 2 Archivdepots, aus zentralen Technischen Werkstätten sowie der Fachschule für Archivwesen besteht. Als Archiv mit zentralem Aufgabenbereich verwaltet das Zentrale St. (ZStA, ehem. DZA) Potsdam, gegr. 1946, in seiner Historischen Abt. 1 die in der DDR lagernden Aktenbestände deutscher Reichsbehörden. Größtenteils stammen diese Bestände aus Aktenrückgaben aus der UdSSR und Polen, die zwischen 1952 und 1961 erfolgten. Die 1960 entstandene „Abt. Sozialismus“ des ZStA verwaltet unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen Akten der seit 1945 auf dem Gebiet der Sowjetzone gebildeten „Staatsbehörden“ mit zentralem Aufgabenbereich, jedoch nur soweit diese wiederum aufgelöst wurden. Nach wie vor werden ferner wertvolle ältere Urkunden- und Aktenbestände der Archive der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck in Potsdam zurückgehalten. In der 1949 gegründeten Abt. Merseburg, die 1950 ins ZStA eingegliedert wurde und seitdem als Historische Abt. II des ZStA firmiert, sind die von Berlin-Dahlem im Kriege ausgelagerten Bestände des Preußischen Geheimen St. sowie des Hohenzollernschen Hausarchivs mehr oder weniger provisorisch untergebracht. Insgesamt verwaltet das ZStA mit seinen Abteilungen in Potsdam, Merseburg und Coswig über 60.000 lfd. Meter Akten, d. h. ein knappes Drittel des gesamten sog. Staatlichen Archivfonds. In Anpassung der Archivorganisation an die staatliche Gliederung wurden die ehem. 5 Landeshauptarchive (LHA). deren provinzielle Zuständigkeit den 5 Ländern der SBZ entsprach, mit VO vom 17. 6. 1965 zu St. umgebildet und erhielten damit den Charakter von Bezirksarchiven entsprechend der Bezirkseinteilung der DDR. Dem gleichen Ziel diente auch die Neugründung von weiteren 4 St., die allerdings aus ehem. Landesarchiven hervorgegangen sind, so daß sich die Zahl der St. auf 9 erhöhte (Dresden, Greifswald. Leipzig. Magdeburg, Meiningen. Potsdam, Rudolstadt, Schwerin und Weimar). Darüber hinaus wurden in Anlehnung an frühere territorialstaatliche Bildungen 6 Historische St. geschaffen (Altenburg, Bautzen, Freiberg [ehem. Oberbergamtsarchiv], Gotha, Greiz und Oranienbaum/Anhalt). Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf die Archivierung von regionalem Schriftgut der Zeit bis 1945 bzw. 1952. Außen den genannten St. bestehen Kreis-, Stadt-, Betriebs-, Literatur-, Film-, Bild- und Tonarchive sowie besondere Archive wissenschaftlicher Einrichtungen (z. B. Archive der Akademie der Wissenschaften zu [S. 1033]Berlin). Als Verwaltungsarchive haben sie die Funktion von Zwischenarchiven und verwalten das anfallende Schriftgut bis zur möglichen Abgabe an das staatliche Endarchiv. Teilweise sind sie zugleich Verwaltungs- und Endarchiv. Politisch-institutionelle Rücksichten führten darüber hinaus zur Bildung von Sonderarchiven. 1955 wurde als Sonderarchiv für Filmmaterial das Staatliche Filmarchiv gegründet, das einen Neubau mit Bunkern zur Aufbewahrung von 1.000 t Filmmaterial bezog. Durch Befehl des Ministeriums für Nationale Verteidigung der DDR vom 15. 7. 1964 wurde das Militärarchiv der DDR in Potsdam gegründet. Es ist Zentralarchiv der NVA und historisches Archiv für militärische Akten der Zeit ab 1800. Insgesamt lagert in den staatlichen Endarchiven eine Aktensubstanz von über 220.000 lfd. Metern. Auch das Ausbildungswesen für den Archivdienst erfuhr grundlegende Wandlungen. Seit 1953 erfolgte zunächst eine Zentralisierung der Ausbildung für den höheren und mittleren Dienst in Potsdam. Neuerdings wird eine in drei Stufen gestaffelte Archivausbildung angestrebt (Diplomarchivare, Fachschularchivare, Archivassistenten). die nicht mehr in Potsdam konzentriert ist. Das für die Ausbildung des höheren Archivdienstes zuständige Institut für Archivwissenschaft, 1950 in Potsdam gegründet, wurde seit 1958 und endgültig durch AO vom 10. 8. 1961 der Fachrichtung Geschichte der Ost-Berliner Humboldt-Universität angegliedert und mit dem Promotions- und Habilitationsrecht für Archivwissenschaft ausgestattet. Seitdem obliegt dem „Bereich Archivwissenschaft“ der Humboldt-Universität die DDR-einheitliche Hochschulausbildung der Archivare, die nicht mehr als 16monatiges Zusatzstudium angelegt ist, sondern zu einem 5jährigen Direktstudium (78 Semesterwochen), gegliedert in Grundlagen-, Fach- und Spezialstudium, ausgebaut wurde. Für die Ausbildung von Beschäftigten des mittleren Archivdienstes (Direkt- und Fernstudium) ist nach wie vor die am 1. 9. 1955 in Potsdam eröffnete Fachschule für Archivwesen zuständig. Erstmals 1976 lief dort auf der Grundlage der Beschlüsse des VIII. SED-Parteitags von 1971 ein zweigeteiltes Studium an, das sich aus 5 Semestern Fachschulstudium und einsemestrigem Einsatz am künftigen Arbeitsplatz zusammensetzt. Kennzeichnend für die gesamte Archivpolitik in der DDR ist ihr ständiges Bemühen, den Einklang zur jeweils herrschenden Staats- und Parteilinie der SED herzustellen. In den Planungen für die Archive ist viel von der „Erhöhung des gesellschaftlichen Nutzeffekts der Archivarbeit“, von der notwendigen Abstimmung „mit den Perspektivplänen der Volkswirtschaft“ und neuerdings auch von der Forderung, jede Arbeitsaufgabe „mit einem strengen Maßstab des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses“ zu prüfen, die Rede. Eine Hauptsorge gilt nach wie vor der ideologischen Qualifizierung der Archivare, von denen „parteiliches Herangehen“ bei der Herausarbeitung und Propagierung des marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes verlangt wird. Von den Archivaren wird ferner erwartet, daß sie maßgeblich bei der Weiterentwicklung der „marxistisch-leninistischen Archivwissenschaft“ mitwirken und sich auch unmittelbar an der politisch-ideologischen Arbeit in den Betrieben beteiligen („Geschichtspropaganda“, „Traditionskabinette“ u. a.). Das Ziel der propagandistischen und informierenden Tätigkeit der St. wurde zuletzt durch VO vom 11. 3. 1976 formuliert. Darin heißt es, daß „das staatliche Archivwesen durch Bereitstellung von Informationen die Organe und Einrichtungen bei Erfüllung ihrer Aufgaben, die marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften, insbesondere die Geschichtswissenschaft, bei der Erforschung der gesellschaftlichen Entwicklung, der revolutionären und anderen progressiven Traditionen und des Kulturellen Erbes sowie bei der Weiterentwicklung des marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes“ zu unterstützen habe. Nach den gleichen Grundsätzen dürften auch die Anträge westlicher Besucher zur Benutzung von Archiven der DDR bearbeitet werden. Seit Jahrzehnten erhält nur eine streng ausgewählte Minderheit von Interessenten aus westlichen Ländern, insbesondere aus der Bundesrepublik Deutschland, die Erlaubnis zur Einsichtnahme in die archivalischen Zeugnisse der deutschen Vergangenheit, soweit sie auf dem Gebiet der DDR aufbewahrt werden. Im Planjahrfünft 1976–1980 ist den Archivaren der DDR die Aufgabe gestellt, den Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Auswertung des Archivgutes zu verlagern. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1032–1033 Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbankSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das gesamte staatliche Archivwesen eine bis heute gültige organisatorische Neuregelung, durch die vor allem das Netz der St. den politischen und staatsrechtlichen Strukturwandlungen in der DDR angepaßt wurde. Im Unterschied zu den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland ist das Archivwesen in der DDR straff zentralisiert. Aufsicht und Leitung obliegen von jeher dem…
DDR A-Z 1979
Rechtsanwaltschaft (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 1. Entwicklung. Nachdem noch im Jahre 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Neue Justiz, H. 2, 1951, S. 51) und der Versuch, Anwaltskollektive nach sowjetischem Vorbild auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, gescheitert war, erging am 15. 5. 1953 die VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte (GBl., S. 725), der ein „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage beigefügt war. Damit war die Spaltung der R. vollzogen, die im Staatsratserlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege (GBl. I, 1963, S. 21) beschrieben wird: „Sie (die R.) umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Von den in der DDR nach westlichen Schätzungen praktizierenden 545 Rechtsanwälten (das ist erheblich weniger als die Hälfte der in Berlin [West] zugelassenen Rechtsanwälte) gehören 487 den Kollegien an. während 58 ihren Beruf noch frei als „Einzelanwälte“ ausüben. Justizminister Heusinger bezeichnete schon 1973 die Zahl der Rechtsanwälte als nicht ausreichend, um die vielfältigen Aufgaben, vor allem bei der Beratung und Vertretung der Bürger, optimal zu bewältigen (Neue Justiz, 1973, H. 12, S. 340). Seitdem hat sich indessen diese Zahl von 624 auf 545 weiter vermindert. 2. Die Kollegien. In jedem Bezirk der DDR und in Berlin (Ost) wurde ein Rechtsanwaltskollegium gebildet, das von einer zentralen Verwaltungsstelle am Sitz des Bezirksgerichts geleitet wird. Leitendes Organ ist der von den Mitgliedern des Kollegiums auf 2 Jahre gewählte Vorstand, der aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und einen Schriftführer wählt. Die Leitungstätigkeit durch den Vorstand soll kollektiv ausgeübt werden. Durch die Vorsitzenden sind Arbeitspläne aufzustellen, die die Schwerpunkte der auf das Kollegium zukommenden Aufgaben herausstellen sollen. In einigen Kollegien wird versucht, Erscheinungen „falscher Kollegialität“ in der kollektiven Leitungstätigkeit dadurch zu begegnen, daß der Vorsitzende hauptamtlich ausschließlich Leitungstätigkeit ausübt und von der praktischen anwaltlichen Tätigkeit freigestellt bleibt. Neben dem Vorstand, der auch die Disziplinargewalt über die Mitglieder ausübt, gibt es in jedem Kollegium eine Revisionskommission. Diese kontrolliert alle Mitglieder auf Einhaltung ihrer Pflichten und führt Revisionen in den Zweigstellen des Kollegiums durch. Derartige Zweigstellen bestehen neben der Zentralen Verwaltungsstelle in unterschiedlicher Anzahl in den Bezirken. Sie sind mit einem oder mehreren Anwälten besetzt. Dabei geht die Tendenz auf die Entwicklung und den Ausbau „kollektiver Zweigstellen“ hin, denn „die Einzelzweigstellen verhindern die sozialistische Entwicklung, konservieren überholte Arbeitsweisen und erschweren die Sicherung des Rechts der Bürger auf freie Wahl eines Rechtsanwalts“ (Neue Justiz, 1973 H. 12, S. 343). Mit Berechnung und Einziehung der Gebühren haben die Zweigstellen nichts zu tun; dies erfolgt durch die Zentrale Verwaltungsstelle. Nach Abzug der Verwaltungskosten (bis zu 40 v. H.), Steuern, Sozialabgaben und FDGB-Beiträge werden die Gebühren dem Anwalt, der die Sache bearbeitet hat, überwiesen. 3. Aufsichts- und Kontrollinstanzen. Seit 1957 bestehen im Ministerium der Justiz ein „Beirat für Fragen der R.“ und eine „Zentrale Revisionskommission“. §~14 [S. 892]des Statuts gibt der Zentralen Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwaltskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen.“ Damit ist in den Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Die Revisionskommission ist eng an das die Aufsicht über die R. führende Ministerium der Justiz gebunden. Sie hat seine Anregungen entgegenzunehmen und ihm über die Arbeit der Zentralen Revisionskommission zu berichten (§ 8 a des Statuts). Das Ministerium der Justiz ist auch Leitungs-, Kontroll- und Aufsichtsorgan über die Einzelanwälte. Es gibt also für diese keine Selbstverwaltung, Ehrengerichtsbarkeit oder dergleichen. Für alle Disziplinarmaßnahmen bis zum Ausschluß aus der R. ist das MdJ zuständig und zugleich erste und letzte Instanz. 4. Zulassung. Neuzulassungen als Einzelanwalt sind schon seit 1953 nicht mehr erfolgt, sind aber seit Inkrafttreten des neuen Statuts des Ministeriums der Justiz am 12. 4. 1976 durch Entscheidung des Justizministers wieder möglich. Das wird aber in der Praxis kaum vorkommen, so daß die Prognose, daß in nicht ferner Zukunft dieser Teil der R. völlig verschwunden sein wird, berechtigt erscheint. Wer zur R. zugelassen werden will, muß die Aufnahme in ein Kollegium beantragen, denn gemäß § 4 Abs. 1 des Musterstatuts ist mit der Aufnahme die Zulassung als Rechtsanwalt verbunden. Mitglied kann werden, wer eine abgeschlossene juristische Ausbildung hat, ausnahmsweise auch Personen ohne eine solche Ausbildung, soweit sie Erfahrungen aus praktischer juristischer Tätigkeit besitzen. Gegenüber den Einzelanwälten genießen die Mitglieder der Anwaltskollegien erhebliche Vorrechte. Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied des Kollegiums der Rechtsanwälte ist (§ 3 der VO). Vor staatlichen Vertragsgerichten sind Einzelanwälte nicht vertretungsberechtigt. Alle Dienststellen, Volkseigenen Betriebe (VEB) und staatlichen Institutionen sind angewiesen, in allen Rechtsangelegenheiten, die eine Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen (§ 4 Abs. 1 der VO). Gegenüber dem Einzelanwalt genießt der Kollegiumsanwalt steuerliche Vorteile sowie bessere Sozialleistungen. 5. Aufgaben. Der Rechtspflege-Erlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 ist zwar durch das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) formell aufgehoben worden, aber seine Einordnung der R. als „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ gilt ebenso fort wie die den Rechtsanwälten gestellte Aufgabe, „durch ihre Tätigkeit zur Festigung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger“ beizutragen. „Der Rechtsanwalt kann seinen Auftrag nur dann erfüllen, wenn er sich stets der Erziehungsfunktion des Rechts bewußt ist… Der Rechtsanwalt leistet durch eine gewissenhafte Beratung und Vertretung der rechtsuchenden Bürger, Betriebe und Institutionen und durch die Erläuterung des sozialistischen Rechts seinen Beitrag zur Durchsetzung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und damit zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ („Neue Justiz“, 1978, H. 9, S. 258). Hierin wird die der R. obliegende Erziehungsfunktion deutlich. So erklärt es sich auch, daß vor den Gerichten in der DDR nur die dort zugelassenen Rechtsanwälte auftreten dürfen. Ein in der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin (West) zugelassener Rechtsanwalt darf in der DDR nicht auftreten. Seit dem 1. 9. 1967 besteht in Berlin (Ost) das „Rechtsanwaltsbüro für internationale zivilrechtliche Vertretungen“. Es ist den in verschiedenen osteuropäischen Staaten bestehenden Rechtsanwaltsbüros für ausländische Rechtsangelegenheiten nachgebildet. Es soll auf zivil-, handels-, arbeits- und familienrechtlichem Gebiet in der Vertretung von natürlichen und juristischen Personen aus der DDR in anderen Staaten und in der Vertretung von ausländischen Bürgern und juristischen Personen vor Gerichten und Schiedsgerichten der DDR tätig werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 891–892 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsauskunftsstelleSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 1. Entwicklung. Nachdem noch im Jahre 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Neue Justiz, H. 2, 1951, S. 51) und der Versuch, Anwaltskollektive nach sowjetischem Vorbild auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, gescheitert war, erging am 15. 5. 1953 die VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte…
DDR A-Z 1979
Weltraumforschung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 In der DDR wird bisher keine eigene W. betrieben. Mit anderen sozialistischen Staaten ist sie jedoch seit November 1965 in das Satellitenprogramm der UdSSR mit einbezogen. Für die gemeinsame Erforschung und Nutzung des kosmischen Raumes wurde im April 1967 ein Arbeitsprogramm vereinbart und nach dem Koordinierungsorgan, dem Rat Interkosmos bei der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Interkosmos benannt. Die Aufgaben dieser internationalen staatlichen Raumfahrtorganisation Bulgariens, der DDR, Kubas, der Mongolei. Polens, Rumäniens, der Sowjetunion, der Tschechoslowakei und Ungarns sind: gemeinsame Durchführung wissenschaftlicher Experimente mit Satelliten und Höhenforschungsraketen, Errichtung und Betrieb eines Systems von Bodenstationen in den Mitgliedsländern, Durchführung wissenschaftlicher Konferenzen. Der erste Gemeinschaftssatellit war Kosmos 261 (Start: 20. 12. 1968), der von der UdSSR gebaut worden ist. Die anderen beteiligten Staaten arbeiteten am Meßprogramm mit und beteiligten sich am Auswerten der Beobachtungsergebnisse. Am 31. 3. 1978 ist der 1000. Satellit der sowjetischen Kosmos-Serie gestartet worden. Die Aufgaben dieser auch von der Größe her sehr unterschiedlichen Satelliten sind vielfältig. Sie dienen Untersuchungen der kurzwelligen solaren Strahlung, der Hochatmosphäre und der interplanetaren Materie sowie der Erprobung von Nutzsatelliten wie Wetterbeobachtungs- und Nachrichtenübermittlungs-, ferner Erdbeobachtungs- und Navigationssatelliten. An den wissenschaftlichen Experimenten und Forschungsprojekten ist die DDR z. T. direkt beteiligt, und zwar mit Bordgeräten (z. B. Sender, Stromversorgungsgeräte, Fotometer, Spezialkameras, Elektronikblocks, Hochfrequenzsonden), die in der DDR entwickelt und hergestellt werden. Der wissenschaftliche Gerätebau, den die Kosmostechnik erfordert, wird zugleich für weitere Spezialgebiete wie Meteorologie, Wehrtechnik, Industrieprozeßsteuerung usf. genutzt. In den ersten 10 Jahren der Tätigkeit von „Interkosmos“ hat die DDR an 46 Raumforschungsexperimenten mitgewirkt (21 Satelliten- und 25 Raketenexperimente). Mehr als 80 Bordapparaturen und über 50 Bodengeräte wurden in diesem Zeitraum in der DDR entwickelt und bei verschiedenen Weltraumexperimenten eingesetzt. Hervorgehoben werden die Mitarbeit am „Bio[S. 1168]labor“ Kosmos 936 sowie Entwicklung und Bau der Multispektralkamera MKF 6 im VEB Carl Zeiss Jena für die Raumflugkörper Sojus 22 und Salut 6. Im Rahmen des Interkosmos-Raumfahrtprogramms sind bisher 17 mit Interkosmos bezeichnete Satelliten gestartet worden. Bei den ähnliche Forschungsziele verfolgenden Experimenten mit den sowjetischen Höhenforschungsraketen „Vertikal“ wurden bisher 5 Starts durchgeführt. An der Konzeption und Entwicklung dieser Flugkörper waren das Institut für Elektronik der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) sowie das Zentralinstitut für solarterrestrische Physik (Heinrich-Hertz-Institut) der AdW, das auch die Empfangsanlage für Wettersatellitenbilder entwickelt hat, beteiligt. Der Meteorologische Dienst der DDR nutzt die Ergebnisse der W. für seine Aufgaben. In einer Vereinbarung der Interkosmos-Mitgliedsländer ist 1976 festgelegt worden, daß an künftigen bemannten sowjetischen Raumflügen neben sowjetischen Kosmonauten auch Staatsbürger der anderen Interkosmos-Mitgliedsländer teilnehmen sollen. Dies ist inzwischen auch geschehen. An dem Flug von „Sojus 31“ im August 1978 nahm z. B. Oberstleutnant Jähn aus der DDR als zweiter Pilot teil. Zuvor hatten bereits ein tschechischer und ein polnischer Kosmonaut an 2 Weltraumflügen der UdSSR teilgenommen. Am 25. März 1977 trat ein 10 Jahre geltendes Abkommen der Interkosmos-Mitgliedsländer in Kraft, in dem diese als Hauptrichtungen der weiteren Zusammenarbeit die Erforschung der physikalischen Eigenschaften des Weltraums, die kosmische Meteorologie, das kosmische Nachrichtenwesen, die kosmische Biologie und Medizin und die Erforschung der Umwelt mit Hilfe kosmischer Mittel festgelegt haben. Die DDR ist Mitglied des UN-Ausschusses für die friedliche Nutzung des Weltraums. Sie ist dem internationalen „Vertrag über die Prinzipien für die Tätigkeit der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper“ vom 17. 1. 1967, der „Konvention über die internationale Verantwortlichkeit für Schäden, die durch Weltraumobjekte verursacht werden“ vom 29. 3. 1972 sowie der „Konvention über die Registrierung von in den Weltraum entsandten Objekten“ vom 12. 11. 1974 beigetreten. Das von den osteuropäischen sozialistischen Staaten geschlossene Abkommen über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen Intersputnik hat auch die DDR unterzeichnet. Intersputnik ist eine internationale, auch anderen Staaten zum Beitritt offenstehende Organisation (Sitz in Moskau), die ein internationales Fernmeldesystem über künstliche Erdsatelliten errichten will. Ein Abkommen über die Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Internationalen Organisation Intersputnik wurde im September 1976 von den Mitgliedsländern dieser Organisation geschlossen; die DDR hat dieses Abkommen im Juni 1977 ratifiziert (GBl. II, Nr. 17). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1167–1168 Weltgewerkschaftsbund (WGB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WendenSiehe auch die Jahre 1975 1985 In der DDR wird bisher keine eigene W. betrieben. Mit anderen sozialistischen Staaten ist sie jedoch seit November 1965 in das Satellitenprogramm der UdSSR mit einbezogen. Für die gemeinsame Erforschung und Nutzung des kosmischen Raumes wurde im April 1967 ein Arbeitsprogramm vereinbart und nach dem Koordinierungsorgan, dem Rat Interkosmos bei der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Interkosmos benannt. Die Aufgaben dieser internationalen staatlichen…
DDR A-Z 1979
Journalismus (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Berufliche Tätigkeit für Presse, Nachrichtenagentur, Rundfunk, Fernsehen; ursprünglich nur für den Pressebereich gebraucht. Der Begriff „J.“ ist vom Begriff „Publizistik“ nicht scharf zu trennen. Dieser gilt im weiteren Sinne für alle gesellschaftspolitischen Veröffentlichungen, auch in Büchern, Broschüren, Flugblättern usw. Er wird in der DDR vor allem verwandt für die „gesellschaftspolitische Kampfliteratur“ (literarische Publizistik), ebenso spricht man von Dokumentarfilm- und Bildpublizistik. Von den Medienpolitikern der SED wird J. definiert als Institution des politischen Überbaus. Unterschieden wird jedoch zwischen bürgerlichem und sozialistischem J. Der sozialistische J. wird verstanden als „massenwirksamstes Instrument“ der SED, der anderen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen sowie des sozialistischen Staates zur Entwicklung des Sozialistischen Bewußtseins, als „entscheidendes politisches Machtinstrument“. Er sammelt und verbreitet gesellschaftliche Informationen, die „erforderlich und geeignet“ sind, das bewußte, klassenmäßige Verhalten des Volkes, seiner Klassen und Schichten zu entwickeln, und vermittelt die „dafür notwendigen Argumentationen“. Orientierende und anleitende Funktion kommt der Presse der SED zu (Presse; Medienpolitik). Der Journalist ist in diesem Verständnis Partei- oder Staatsfunktionär, der mit journalistischen Mitteln an der Leitung ideologischer Prozesse teilnimmt. „Ein sozialistischer Journalist ist ein Funktionär der Partei und unserer Gesellschaft, der mit seinen spezifischen Waffen … seine Funktion als kollektiver Organisator wahrnimmt“ (W. Lamberz, VDJ-Vorstandstagung, Juni 1976). Der Verband der Journalisten der DDR (VDJ) ist die zuständige Berufsorganisation (1946 als „Verband der Deutschen Presse gegründet, I. Delegierten-Konferenz 1947). Bis Juli 1953 (IV. Delegierten-Konferenz) war der Verband dem FDGB angeschlossen, wurde dann aber selbständig und 1959 auf der VI. Delegierten-Konferenz zunächst in „Verband der Deutschen Presse“ und später auf dem IX. Kongreß. 1972, in „Verband der Journalisten der DDR“ (VDJ) umbenannt. Vorsitzender des Verbandes mit über 7.000 Mitgliedern (1974) ist seit Dezember 1967 Harri Czepuck (SED), der 1971 von der Funktion des stellvertretenden Chefredakteurs des SED-Zentralorgans „Neues Deutschland“ abgelöst wurde, um sich ganz der Verbandsarbeit widmen zu können. Der VDJ ist nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus organisiert: Organe sind der Kongreß, der Zentralvorstand, das Präsidium und das Sekretariat; es gibt 1 5 Bezirksverbände. Bis zum X. Kongreß sollten zentrale Fachsektionen mit zentralen Sektionsleitungen für Wirtschafts-, Agrar-, Militär- und außenpolitische Journalisten gebildet werden. Der Zentralvorstand gibt die „Neue Deutsche Presse“ (NDP) - Zeitschrift für Presse, Funk und Fernsehen der DDR heraus, die 14täglich erscheint. Hauptaufgabe des VDJ ist die politisch-ideologische Erziehung und die fachliche Qualifizierung (Weiterbildung) der Journalisten. Er versteht sich als „eine Kampfabteilung an der ideologischen Front des Sozialismus“, als „ein zuverlässiger Mitstreiter der Partei der Arbeiterklasse und unseres sozialistischen Staates“ (Entschließung des IX. Kongresses, Juni 1972, „Neue Deutsche Presse“, Nr. 14/1972). Der Verband ist seit September 1949 Mitglied der (kommunistischen) „Internationalen Organisation der Journalisten“ (IOJ) mit Sitz in Prag. Als journalistische Auszeichnungen werden in der DDR die „Franz-Mehring-Ehrennadel“ und seit 1973 der „Journalistenpreis des FDGB“ verliehen. Dem VDJ ist die 1956 gegründete „Fachschule für Journalistik“ unterstellt; Absolventen führen nach 3jährigem Studium (in Internatskursen kombiniert mit Fernstudium) die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung „Journalist“. Gleichzeitig unterhält der VDJ seit 1963 die „Schule der Solidarität“ (Internationales Institut für Journalistik) in Berlin (Ost), an der „fortschrittliche“ Journalisten aus Staaten der „Dritten Welt“ ausgebildet werden (1963–1978 insgesamt 12 Halbjahreskurse für fast 400 angehende Journalisten aus 39 Ländern Afrikas und Asiens; der Diplomabschluß wird von der IOJ anerkannt). Einzige wissenschaftliche Ausbildungsstätte für Journalisten („journalistische Kader“) in der DDR ist die Sektion Journalistik an der Karl-Marx-Universität Leipzig, die im Januar 1951 als „Institut für Publizistik und Zei[S. 557]tungswissenschaft“ an der Universität Leipzig gegründet wurde, ab September 1954 „Fakultät für Journalistik“ der Karl-Marx-Universität hieß und seit der 3. Hochschulreform in Sektion umbenannt worden ist. Sie ist seit 1973 untergliedert in Wissenschaftsbereiche (z. B. „Journalistischer Arbeitsprozeß“) und Fachgebiete (z. B. „Leitung und Planung sozialistischer Tageszeitungen“). Als Zweig der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften ist die „sozialistische Journalistik“ eine gesellschaftswissenschaftliche Disziplin. Gegenständ von Lehre und Forschung sind Geschichte sowie Theorie und Praxis der Massenmedien. Untersucht werden u. a. aus marxistisch-leninistischer Sicht die „Gesetzmäßigkeiten innerhalb der Medien“, „der Beitrag der Journalistik zur Veränderung der gesellschaftlichen Wirklichkeit“ und „die Methoden der Menschenführung und der Leitungstätigkeit der Partei der Arbeiterklasse mittels der journalistischen Massenmedien“. Als Begründer der sozialistischen Journalistik gelten Marx, Engels und Lenin. Das 4jährige Studium gliedert sich in ein 1jähriges Grundstudium, ein 2jähriges Fachstudium und ein 1jähriges Spezialstudium (spezialisiert in Presse-J. einschließlich Bild-J., Rundfunk- oder Fernseh-J.). Mit einer Abschluß-Diplomarbeit wird der Titel „Diplom-Journalist“ erworben. Statt des Spezialstudiums kann ein 3jähriges Forschungsstudium für die wissenschaftliche Laufbahn absolviert werden, das in der Regel mit der Promotion abschließt. Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist u. a. ein 1jähriges Volontariat bei einer Zeitung, einer Pressestelle, bei Rundfunk oder Fernsehen. Das Studium anderer Fachrichtungen (Sektionen) kann bis zur Hälfte der vorgeschriebenen Studienzeit angerechnet werden. Seit kurzem müssen auch Praktika in jedem Studienjahr und ein Lehrfach „Mündliche Argumentation“ absolviert werden. Die Sektion gibt als wissenschaftliche Zeitschrift „Theorie und Praxis des sozialistischen Journalismus“ heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 556–557 Jazz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jüdische GemeindenSiehe auch die Jahre 1975 1985 Berufliche Tätigkeit für Presse, Nachrichtenagentur, Rundfunk, Fernsehen; ursprünglich nur für den Pressebereich gebraucht. Der Begriff „J.“ ist vom Begriff „Publizistik“ nicht scharf zu trennen. Dieser gilt im weiteren Sinne für alle gesellschaftspolitischen Veröffentlichungen, auch in Büchern, Broschüren, Flugblättern usw. Er wird in der DDR vor allem verwandt für die „gesellschaftspolitische Kampfliteratur“ (literarische Publizistik), ebenso spricht man…
DDR A-Z 1979
Erziehung zu bewußter Disziplin (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Ein wesentliches Merkmal der für die Gestaltung und Sicherung der sozialistischen Gesellschaftsordnung erforderlichen „sozialistischen Persönlichkeit“ und ein sichtbarer Ausdruck ihres „sozialistischen Bewußtseins“ (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung) soll das bewußt-disziplinierte Verhalten in allen gesellschaftlichen Bereichen, besonders aber beim Arbeiten, Lernen und militärischen Dienst sein. Alle für die Bildung und Erziehung verbindlichen Gesetze und Bestimmungen fordern daher die zielstrebige, systematische und permanente Erziehung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zur bewußten Disziplin, d. h. zur Fähigkeit und Bereitschaft, ihr Verhalten entsprechend den Normen der sozialistischen Gesellschaft aktiv und selbständig aus innerem Antrieb zu steuern. Diszipliniertes Verhalten ― als „sozialistische Diszipliniertheit“ und „bewußte Disziplin“ ― wird vor allem als Arbeitsdisziplin, Lerndisziplin (Schul-, Studiendisziplin) und Wehrdisziplin (militärischer Gehorsam) ― diese zusammenfassend auch als Staatsdisziplin bezeichnet ― gefordert und erzieherisch angestrebt. Da der Produktionsprozeß infolge der Wissenschaftlich-technischen Revolution immer komplizierter wird und in ihm immer wertvollere Maschinen und Anlagen benutzt werden, müssen die Arbeitskräfte nicht nur über eine hochqualifizierte fachliche Ausbildung, sondern sollen auch ― und das gilt auch schon für die Lehrlinge und für die Schüler während der produktiven Arbeit im Rahmen des polytechnischen Unterrichts ― über die Fähigkeit und Bereitschaft zu Selbststeuerung und Selbstkontrolle im Arbeitsprozeß verfügen, d. h. bewußte Arbeitsdisziplin üben, die vor allem in der gewissenhaften, ordnungs- und fristgemäßen Erfüllung der gestellten Arbeitsaufgaben sowie in der sorgsamen und ökonomischen Verwendung von Maschinen, Material und Arbeitszeit zum Ausdruck kommt. Auch die EzbD. in der Schule besteht nicht nur (aber auch) in der Erziehung der Schüler zur strikten Unterordnung unter Schulordnung und Lehrkräfte, sondern man versucht bei den Schülern auch eine „aktive und schöpferische Haltung den gesellschaftlichen Normen gegenüber“, also eine bewußte Schuldisziplin zu entwickeln. Dies führt allerdings auch dazu, daß sich vor allem die älteren Schüler „aktiv, schöpferisch und bewußt“ mit den geltenden Verhaltensregeln auseinandersetzen. Dies wird jedoch nur so weit zugelassen, wie sich diese Auseinandersetzung im Rahmen der normativen Grundlinien hält. Mit der EzbD. soll also die Spannung zwischen der Erziehung zu selbständigem und kreativem Denken und Handeln einerseits und der Erziehung zu strikter Einhaltung der politisch-ideologischen Normen andererseits dialektisch aufgehoben werden. Dies gelingt jedoch nicht — wie zahlreiche Klagen von Lehrern und Erziehern erkennen lassen —, zumindest nicht in dem gewünschten Maße, so daß das ge[S. 339]zeigte disziplinierte Verhalten hauptsächlich der Ausdruck einer (meist wohl kalkulierten) Anpassung ist. In der DDR wird vor allem die Auffassung vertreten und praktiziert, daß diszipliniertes Verhalten nicht nur bzw. nicht zuerst das Ergebnis, sondern vor allem die unerläßliche Voraussetzung für einen effektiven Unterricht darstellt. Um das nötige disziplinierte Verhalten der Schüler zu erreichen, wird „das einheitlich handelnde Erzieherkollektiv“ gefordert, das „die Forderungen an die Schüler konsequent durchsetzt und ihre Erfüllung dauernd kontrolliert“. Im Zusammenhang mit dem Bemühen, Fragen der Kollektiverziehung differenzierter zu sehen und zu lösen, wird auch der Einfluß der Gruppen innerhalb einer Schulklasse in den Problemkreis der Erziehung der Schüler zu bewußter Lern- bzw. Schuldisziplin einbezogen und die Möglichkeit berücksichtigt, daß die Normen der Gruppe von den Schülern häufig ernster genommen werden als die Normen des Lehrers bzw. der Schule, wenn diese im Widerspruch zueinander stehen. Auch der Einfluß anderer Erziehungs- bzw. Sozialisationskräfte, so angeblich besonders der „Westsender“, macht es der Schule offensichtlich bei älteren Schülern immer schwerer, ihre Hauptaufgabe zu erfüllen, nämlich die Vielfalt der erzieherischen Einflüsse den Zielen und Normen der politisch-ideologischen bzw. staatsbürgerlichen Erziehung entsprechend zu koordinieren, zu kanalisieren und zu integrieren. Die EzbD. zielt daher auf das Bewußtwerden (Bewußtheit) der Bedeutung und Notwendigkeit der Einhaltung der von den Lehrern, dem Schülerkollektiv, wie überhaupt der „sozialistischen Gesellschaft“ gesetzten Normen. Sie will aber auch auf die Disziplin der Mitschüler des Schülerkollektivs positiv regulierend einwirken (Kollektivität), damit sich die Schüler auch in neuen und für sie ungewohnten Situationen, ohne auf besondere Anordnungen und Befehle zu warten, selbständig und aus eigenem Antrieb diszipliniert verhalten und notfalls auch bei speziellen Bedingungen notwendige ergänzende Verhaltensnormen festlegen (Selbständigkeit); sie sollen die Forderungen, die an sie gestellt werden oder die sie an sich selbst stellen, nicht nur überhaupt, sondern so vollkommen wie möglich erfüllen (Vollständigkeit) und schließlich ihre Diszipliniertheit als ein konstantes und habituelles Verhalten ohne größere situations- oder stimmungsabhängige Schwankungen durchhalten (Stetigkeit). Im Rahmen der Wehrerziehung unterliegen auch bereits Schüler und Lehrlinge der Wehrdisziplin. Da für die Durchführung der Wehrerziehung die „Überzeugungen und Persönlichkeitsmerkmale des sozialistischen Soldaten der NVA“ gelten, ist eine wesentliche Zielstellung der Wehrerziehung der noch nicht wehrpflichtigen Schüler und Lehrlinge die Fähigkeit und Bereitschaft, „jeden Auftrag der Partei und Regierung, jeden Befehl bedingungslos zu erfüllen“, und zwar in der Überzeugung, „daß die bewußte militärische Disziplin unerläßliches Element des Sieges ist“. Mit den in jüngster Zeit verstärkten Bemühungen zur Erziehung der Kinder und Jugendlichen zur Diszipliniertheit ― nach Möglichkeit zu „bewußter Disziplin“ ― soll offensichtlich eine zusätzliche, verstärkende Wirkung auf die angestrebte Abgrenzung und Immunisierung der gesamten Bevölkerung der DDR gegenüber dem Westen, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland erzielt werden. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 338–339 Erziehung, Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehungsrecht, elterlichesSiehe auch die Jahre 1975 1985 Ein wesentliches Merkmal der für die Gestaltung und Sicherung der sozialistischen Gesellschaftsordnung erforderlichen „sozialistischen Persönlichkeit“ und ein sichtbarer Ausdruck ihres „sozialistischen Bewußtseins“ (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung) soll das bewußt-disziplinierte Verhalten in allen gesellschaftlichen Bereichen, besonders aber beim Arbeiten, Lernen und militärischen Dienst sein. Alle für die Bildung und Erziehung…
DDR A-Z 1979
Demokratischer Zentralismus (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der DZ. ist das verbindliche Organisations- und Leitungsprinzip der kommunistischen Partei, des sozialistischen Staates und aller sonstigen Organisationen und Parteien, die in der Nationalen Front der DDR zusammenarbeiten. Das Prinzip des DZ. ist nicht nur für alle Organisationen im politischen System der DDR verbindlich, sondern konstituiert als gesamtgesellschaftliches Prinzip eine Hierarchie der Elemente des politischen Systems, an dessen Spitze die SED steht. Seine ideologische Legitimation erhält er durch die Auffassung, daß die sozialistische Gesellschaft der planmäßigen und einheitlichen Führung und Leitung durch die Arbeiterklasse und deren Partei bedarf. Einheitlichkeit der Führung bedeute zugleich, daß keine Grundlage für eine politische Opposition oder Elemente eines politischen Pluralismus möglich sind. Das Parteistatut der SED von 1976 widmet dem DZ. einen eigenen Abschnitt. Er bedeutet als Organisationsprinzip der Partei: Leitung der Partei von der gewählten Spitze aus, Wahl der leitenden Parteiorgane von unten nach oben — die Wahlgremien von der Ebene der Kreise aufwärts werden nach dem Delegationsprinzip zusammengesetzt —, Rechenschaftspflicht der Leitungen vor den Wahlgremien, Kollektivität der Leitungsarbeit, straffe Partei- und Staatsdisziplin, Unterordnung der Minderheit unter die Mehrheit. Verbindlichkeit der Be[S. 251]schlüsse und einheitliches Handeln. Diese Normen gelten analog für andere Parteien und Massenorganisationen, sollen aber in der SED besonders vorbildlich praktiziert werden. Auf der Grundlage des DZ. wird nach Art. 47 Abs. 2 der Verfassung der DDR von 1974 die Volkssouveränität im Staatsaufbau verwirklicht. Der DZ. soll hier ein einheitliches und reibungsloses Funktionieren des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens durch die Verbindung von zentraler staatlicher Leitung ― als grundlegender Bedingung ― mit der Initiative der Bürger und der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Örtlichen Organe der Staatsmacht in den ihnen übertragenen Aufgabenbereichen gewährleisten. In diesem Verständnis des DZ. wird die Herausbildung lokaler Egoismen verhindert und bei seiner konsequenten Anwendung die Mobilisierung aller menschlichen und materiellen Ressourcen gefördert. Deshalb ist der DZ. nicht nur als „Negation“ der Selbstverwaltung zu begreifen, sondern auch als Garant einer planmäßigen Entwicklung der Gesellschaft, wobei seine „richtige“ Anwendung Erscheinungsformen des Bürokratismus verhindern soll. Der DZ. wurde erstmals 1905 in die Organisationstheorie und -praxis der Bolschewiki von Lenin mit dem Ziel eingeführt, die autoritären Strukturen der von den Menschewiki beherrschten Parteiführung von der Basis heraufzubrechen und auch unter den Bedingungen der Illegalität eine Verbindung von Führung und Parteibasis bei Aufrechterhaltung der Aktionsfähigkeit der Partei zu gewährleisten. Die nachrevolutionären Entwicklungen, die innerparteilichen Organisationspraktiken und die Übertragung des Prinzips auf den Staat und andere Organisationen leiteten jene Entwicklung des DZ. als Organisations- und Leitungsprinzip ein, in deren Verlauf im Verhältnis von Demokratie und Zentralismus mehr und mehr die zentralistische Komponente überwog. Die seit Anfang der 70er Jahre konfliktreich verlaufende Entwicklung in der DDR zeigt beispielsweise an den Volksvertretungen im System der Sozialistischen ➝Demokratie, daß gegenwärtig dem demokratischen Aspekt im DZ. mehr Raum gewährt wird. Grundsätzlich überwiegt jedoch nach wie vor der Aspekt des Zentralismus. Eine ähnliche Entwicklung ist im innerparteilichen Leben der SED zu beobachten, während im Wirtschaftsbereich angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten Tendenzen der Zentralisation bestehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 250–251 Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DemokratisierungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der DZ. ist das verbindliche Organisations- und Leitungsprinzip der kommunistischen Partei, des sozialistischen Staates und aller sonstigen Organisationen und Parteien, die in der Nationalen Front der DDR zusammenarbeiten. Das Prinzip des DZ. ist nicht nur für alle Organisationen im politischen System der DDR verbindlich, sondern konstituiert als gesamtgesellschaftliches Prinzip eine Hierarchie der Elemente des…
DDR A-Z 1979
Staatshaushalt (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Im S. der DDR sind der Republikhaushalt und die Haushalte aller übrigen Gebietskörperschaften sowie der Sozialversicherung zusammengefaßt. Drei Viertel aller Einnahmen und Ausgaben entfallen auf den zentralen Haushalt (einschließlich Sozialversicherung), ein Viertel auf die Haushalte der Bezirke, in denen auch alle Einnahmen und Ausgaben der nachgeordneten Gebietskörperschaften (Kreise, Städte und Gemeinden) enthalten sind. Dem so abgegrenzten S. der DDR würde in der Bundesrepublik Deutschland der konsolidierte öffentliche Haushalt von Bund, Lastenausgleichsfonds, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung entsprechen. Für die Verbuchung eines Teils der Gewinne der volkseigenen Wirtschaft auf der Einnahmenseite des Haushalts gibt es jedoch kein formales Gegenstück in der westlichen Haushaltsrechnung. Der S. ist das wichtigste Lenkungs- und Kontrollinstrument im Finanzsystem der DDR und wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Volkswirtschaftsplanung. Soll und Ist des Staatshaushaltsplanes werden nicht im Detail veröffentlicht. Lediglich der Gesamtumfang und einige Hauptpositionen der Einnahmen- und Ausgabenseite sind als Globalgrößen bekannt. I. Einnahmen Der weitaus größte Posten der Haushaltseinnahmen, die 1977 knapp 125 Mrd. Mark erreichten (Plan 1978 = 131 Mrd. Mark, Plan 1979 = 137 Mrd. Mark) entfiel mit 78 Mrd. Mark auf die Einnahmen aus volkseigenen Betrieben, Kombinaten und VVB. Diese „Abführungen der volkseigenen Wirtschaft“ setzen sich zusammen aus produktgebundenen Abgaben (35 Mrd. Mark), Nettogewinnabführung (23 Mrd. Mark) sowie Produktionsfonds- und Handelsfondsabgabe (16 Mrd. Mark). Weitere Einnahmequellen des S. sind die Abführungen der Landwirtschaft und der Banken (zusammen 6 Mrd. Mark) sowie die Steuern der Arbeiter und Angestellten, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Selbständigen. Die Einnahmen des Staates von den Erwerbstätigen und den (nicht volkseigenen) Betrieben erbrachten 1977 insgesamt 11 Mrd. Mark, darunter 6 Mrd. Mark aus Lohnsteuer. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steuerbelastungsquote von 7 v. H. — bezogen auf die Bruttolohn- und -gehaltssumme. Das Beitragsaufkommen der Sozialversicherung ist zweckgebunden, es lag 1977 bei 13 Mrd. Mark. Aus staatlichen Einrichtungen (der Verwaltung, des Kultur-, Bildungs- und Gesundheitswesens) gingen 7 Mrd. Mark ein. Der verbleibende Rest von 10 Mrd. Mark sind nicht ausgewiesene „sonstige Einnahmen“. II. Ausgaben Für die Ausgabenseite des S. sind vor allem 3 Schwerpunkte charakteristisch: <1.> Ausgaben für kulturelle und soziale Zwecke, die- einschließlich der Zuschüsse zur Sozialversicherung mit rund 64 Mrd. Mark 1977 wie schon in den Vorjahren den größten Ausgabeposten stellen. Zu diesem Komplex gehören vor allem Ausgaben für den [S. 1037]Unterhalt des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens, für Kultur und Sport; Geldleistungen an die Bevölkerung (Renten, Stipendien, Beihilfen, Krankengeld); produktgebundene Subventionen (Preisstützungen zur Aufrechterhaltung niedriger Verbraucherpreise für Grundnahrungsmittel, Wohnungsmiete, Verkehrstarife. Kinderbekleidung usw.). <2.> Ausgaben für Investitionen, Forschungsvorhaben und laufende Förderung der Wirtschaft, für die 1977 über 25 Mrd. Mark ausgegeben wurden. <3.> Ausgaben für Verwaltung und Verteidigung, die knapp 15 Mrd. Mark betrugen. Über die Zusammensetzung der übrigen Ausgaben — 20 Mrd. Mark — ist nichts bekannt. Ein unmittelbarer Vergleich des DDR-S. mit dem der Bundesrepublik Deutschland ist wegen der unterschiedlichen Abgrenzung der Haushalte wenig sinnvoll. Um die Haushalte der beiden deutschen Staaten vergleichbar zu machen, müßten dem Bundeshaushalt die Haushalte der Länder und Gemeinden sowie der Sozialversicherung und des Lastenausgleichs hinzugerechnet, beim Budget der DDR die beitragsfinanzierten Ausgaben der Sozialversicherung abgezogen werden. Bei dieser Abgrenzung ergeben sich öffentliche Ausgaben, die je Einwohner gerechnet in beiden Teilen Deutschlands annähernd gleiche Größenordnung haben. Rechtliche Grundlage für den S. ist das Gesetz über die S.-Ordnung vom 13. 12. 1968 (GBl. I, S. 383 ff.), das eine erste gesetzliche Regelung aus dem Jahre 1954 ablöste. Maria Elisabeth Ruban Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1036–1037 Staatshaftung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatslehreSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Im S. der DDR sind der Republikhaushalt und die Haushalte aller übrigen Gebietskörperschaften sowie der Sozialversicherung zusammengefaßt. Drei Viertel aller Einnahmen und Ausgaben entfallen auf den zentralen Haushalt (einschließlich Sozialversicherung), ein Viertel auf die Haushalte der Bezirke, in denen auch alle Einnahmen und Ausgaben der nachgeordneten Gebietskörperschaften (Kreise, Städte und…
DDR A-Z 1979
Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1979)
Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjetische Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt. Das Verfahren war der Justiz der DDR entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Sowjets, ein Geständnis herbeizuführen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in 5–10 Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59). Die Strafe lautete im Regelfall auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten „gegenrevolutionären Verbrechen“ ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Die Verurteilten blieben bis Anfang 1950 zum größten Teil in Konzentrationslagern. Mit Auflösung dieser Lager wurden nach sowjetamtlichen Angaben 5.504 Verurteilte vorzeitig auf freien Fuß gesetzt, während der größte Teil der Verurteilten in die UdSSR deportiert wurde; der Rest wurde in Strafanstalten der DDR eingeliefert. (Über das weitere Schicksal dieser Verurteilten: politische ➝Häftlinge.) Seit dem Inkrafttreten des Abkommens über Fragen, die mit der [S. 963]zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen, am 24. 4. 1957 (GBl. I, S. 237 und S. 285), sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte oder deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die UdSSR, gegen Armeeangehörige oder bei Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind (Rechtshilfeabkommen). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 962–963 Sowjetische Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialanthropologieSiehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjetische Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt. Das Verfahren war der Justiz der DDR entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Sowjets, ein Geständnis herbeizuführen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten…
DDR A-Z 1979
Zivilverteidigung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 [S. 1219]Zwischen 1967 und 1970 wurde in der DDR das System der Z. aufgebaut. Im 1970 von der Volkskammer der DDR verabschiedeten Gesetz über die Z. der DDR (GBl. I, Nr. 20) wurde die Reorganisation bzw. Zusammenfassung der bis dahin bestehenden Luftschutzorganisation der DDR und des Katastrophenschutzes vorgenommen. Damit wurde die Eingliederung der Z. in das System der Territorialverteidigung der DDR bzw. die Zusammenfassung von Z. und Territorialverteidigung angestrebt. Seit dem Jahr 1968 sind ferner die Sanitätseinheiten und -Züge des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der Z. unterstellt. Die Z. gilt als Teil der „sozialistischen Landesverteidigung“ der DDR und hat „strategische Bedeutung für die Sicherstellung der Lebensfähigkeit des sozialistischen Staates“ (Militärwesen, Nr. 2, 1978, S. 48 ff.). Verantwortlich für die Z. ist der Vorsitzende des Ministerrates der DDR, der auch den Leiter der Z. ernennt. Bis zum Frühjahr 1977 nahm diese Funktion der Minister des Innern, Generaloberst F. Dickel, wahr. Seitdem wird NVA-Generalleutnant F. Peter, vorher zeitweilig höchster Verbindungsoffizier beim Vereinten Oberkommando der Warschauer-Pakt-Staaten, als Leiter der Z. genannt. Der Leiter des Z. beruft einen Stab der Z. (gegenwärtiger Leiter: Oberst R. Fischer) und ist selbst Mitglied der Zentralen Einsatzleitung beim Vorsitzenden des Ministerrates. Damit sind Mannschaften und Organisation der Z. faktisch der Nationalen Volksarmee (NVA) unterstellt worden. Seit dem 1. 1. 1978 tragen Angehörige der Z. auch Uniformen der NVA (Kragenspiegel und Ärmelplatten in Himbeerrot). Eine eigens erlassene Dienstlaufbahnordnung anerkennt den Dienst in der Z. als Ersatz für den Wehrdienst. Auf allen staatlichen Ebenen sind die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, Kreise bzw. die Bürgermeister gleichzeitig die örtlichen Leiter der Z., denen ebenfalls Stäbe der Z. unterstehen. In den Betrieben und in der Landwirtschaft sollen Betriebskomitees der Z. gebildet werden, die den Werkdirektoren bzw. Vorsitzenden der LPG unterstehen. Die Wohnbezirksausschüsse der Nationalen Front sollen darüber hinaus sogenannte Selbstschutzkomitees der Z. bilden. Ab Bezirksebene werden die Stäbe der Z. von Offizieren der NVA geführt. Zur Z. gehören in erster Linie die ehemaligen Kasernierten Luftschutzbataillone (ca. 15.000 Mann), die heute „Einsatzkräfte“ der Z. heißen, ferner „Aufklärungskräfte“ und weitere „Spezialeinrichtungen“ sowie rüstungswirtschaftliche Betriebe und Einrichtungen. Die „Einsatzkräfte“ der Z. rechnen zu den „bewaffneten Organen“ (Bewaffnete Kräfte) der DDR. Im Rahmen der Z. können die Bürger der DDR dienstverpflichtet werden. Aufgabe der Z. ist es, „in allererster Linie das eigene Territorium zu sichern, vor allem gegen eingeschleuste Saboteure, Agenten und bewaffnete Banden“. Ferner haben die Kräfte der Z. „die Marschbewegungen unserer Truppen und der verbündeten Armeen zu sichern, die auf unserem Territorium kämpfen“. Damit obliegt der Z. vor allem auch die Bekämpfung von feindlichen Luftlandeeinheiten einschließlich der Aufgaben des allgemeinen Luftschutzes. Am 11. 2. 1978 wurde erstmals ein „Tag der Zivilverteidigung“ der DDR begangen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1219 Zivilrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zollbestimmungen im innerdeutschen ReiseverkehrSiehe auch die Jahre 1975 1985 [S. 1219]Zwischen 1967 und 1970 wurde in der DDR das System der Z. aufgebaut. Im 1970 von der Volkskammer der DDR verabschiedeten Gesetz über die Z. der DDR (GBl. I, Nr. 20) wurde die Reorganisation bzw. Zusammenfassung der bis dahin bestehenden Luftschutzorganisation der DDR und des Katastrophenschutzes vorgenommen. Damit wurde die Eingliederung der Z. in das System der Territorialverteidigung der DDR bzw. die Zusammenfassung von Z. und…
DDR A-Z 1979
Abrüstung (1979)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 2]Von der DDR wird A. als Prinzip des Völkerrechts (Art. 1, 11, 26 und 47 der UN-Charta) und der Politik der Friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung verstanden, das die Einschränkung (Teil-A.) bzw. Abschaffung der Rüstungen und Streitkräfte (allgemeine oder vollständige A.) fordert. Die A. gilt als Mittel der Begrenzung bzw. Beseitigung der Kriegsgefahr und der Befreiung der Völker von den Rüstungslasten. Die DDR betreibt ihre A.-Politik im Rahmen des Warschauer Vertrages. Dessen Politischer Beratender Ausschuß und die seit 1970 jährlich stattfindenden Krimkonferenzen der führenden Partei- und Staatsfunktionäre der sozialistischen Staaten fungieren als wichtige Gremien zur Koordinierung der Außenpolitik und zur Formulierung von A.-Initiativen. Für die Warschauer-Vertrags-Staaten ist das Bemühen um A., als deren zentrales Anliegen das Verbot der Massenvernichtungsmittel, vor allem der Kernwaffen, gilt, Bestandteil ihrer umfassenderen Sicherheitspolitik. Von 1950 bis 1955 hat sich die DDR mit zahlreichen Vorschlägen an die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gewandt, um sich über Schritte, Maßnahmen und Verpflichtungen hinsichtlich des militärisch neutralen Status eines wiedervereinigten Deutschlands und bezüglich der Beschränkung der zahlenmäßigen Stärke und der Bewaffnung der Streitkräfte zu verständigen. Um die befürchtete atomare Aufrüstung der Bundesrepublik zu verhindern, trat die DDR seit 1956/57 mit der Forderung und entsprechenden Vorschlägen zur Gewährleistung eines umfassenden Verzichts beider deutscher Staaten auf Kernwaffen, deren Produktion, Stationierung und Anwendung hervor. Besondere Bedeutung erlangte der von ihr unterstützte Rapacki-Plan für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa. Im September 1960 unterbreitete die DDR der XV. UN-Vollversammlung Vorschläge zur etappenweisen allgemeinen und vollständigen A. der beiden deutschen Staaten. Die A.-Politik der DDR hatte bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland neben dem primären Anliegen äußerer Sicherheit auch eine wichtige Funktion in der Deutschlandpolitik der SED und dem Bemühen um internationale Anerkennung. Dies gilt auch für ihren Beitritt zum Vertrag über das Verbot der Kernwaffenversuche (Teststoppvertrag vom 8. 8. 1963), den Entwurf eines Vertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland über den „umfassenden Verzicht auf Kernwaffen“ (6. 1. 1964) und die Erklärung an die UNO zur Nichtweiterverbreitung und zum Verbot der Anwendung von Kernwaffen (27. 10. 1966). Die DDR unterschrieb und ratifizierte bisher alle Verträge über A. und Rüstungsbegrenzung, die interessierten Staaten zum Beitritt offenstehen, soweit sie für sie politisch bedeutsam sind. Eine besondere Rolle spielte der Kernwaffensperrvertrag, zu dessen ersten Unterzeichnerstaaten die DDR am 1. 7. 1968 mit gehörte. Die Tatsache, daß die Unterzeichnung des Vertrages durch die Bundesrepublik Deutschland erst im November 1969 und die Ratifizierung im März 1974 erfolgten, lieferte der DDR lange Zeit den propagandistischen Vorwand, ihr „Bemühen um Frieden und Sicherheit“ einerseits und die „friedensgefährdende Politik“ der Bundesrepublik andererseits herauszustellen. Am 7. 3. 1972 hat die DDR mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) ein Abkommen über die Anwendung von Sicherheitskontrollen geschlossen, das im Kernwaffensperrvertrag gefordert wird. In Art. 5 des Grundlagenvertrages haben sich DDR und Bundesrepublik zur Unterstützung der Bemühungen um Rüstungsbegrenzung und A. sowie deren wirksame Kontrolle verpflichtet. Die DDR — in ihrer Verfassung von 1968 hat sie das Eintreten für allgemeine A. zur Verfassungsnorm erhoben und auch nach der Verfassungsänderung von 1974 den entsprechenden Art. 6 Abs. 4 unverändert beibehalten — sieht ebenfalls in der seit Ende der 60er Jahre eingetretenen politischen Entspannung die Chance, die politische durch die militärische Entspannung, die A., zu ergänzen. Die DDR betreibt ihre A.-Politik in engster Abstimmung mit der UdSSR und den anderen Mitgliederstaaten des Warschauer Vertrages, für den als generelle Leitlinie gegenwärtig die Bukarester Deklaration vom November 1976 maßgeblich ist. Diese Deklaration bekräftigt als dringlichste Aufgabe die Einstellung des Wettrüstens und die A., in erster Linie auf nuklearem Gebiet, sowie die Beseitigung der Gefahr eines Weltkrieges. Mit ihren Verbündeten vertritt die DDR — dies wurde erneut deutlich auf der Belgrader Nachfolgekonferenz vom Juni 1977 bis März 1978 — die Position, daß die KSZE-Schlußakte vom August 1975 als Ganzes zu verwirklichen sei, d. h. sie hebt auch hier auf völkerrechtliche Fragen der Entspannung und A. ab und wendet sich damit gegen den von westlichen Staaten stärker akzentuierten Komplex der Menschenrechte. Die DDR unterstützt die Vorschläge der Staaten des Warschauer Vertrages an die Teilnehmer der KSZE, einen Nichtangriffsvertrag abzuschließen, gegeneinander nicht als erste Kernwaffen anzuwenden und Handlungen zu unterlassen, die zu einer Ausweitung bestehender oder zur Schaffung neuer militärischer Gruppierungen führen könnten. Konkret spielen die 1973 aufgenommenen Wiener Verhandlungen über die gegenseitige ausgewogene Reduzierung der Streitkräfte und Rüstungen in Mitteleuropa (Mutual Balanced Force Reduction — MBFR) eine besondere Rolle. Die DDR wie ihre Verbündeten betrachten es als eine Beeinträchtigung des von ihnen vertretenen Prinzips der „gleichen Sicherheit“, daß die westlichen Staaten — wobei diese vom konventionellen Übergewicht der Warschauer-Pakt-Truppen in Mitteleuropa ausgehen — von den sozialistischen Staaten eine 3fach höhere Reduzierung ihrer Streitkräfte fordern, als sie selbst vorzunehmen bereit sind. Vorschläge der in Wien vertretenen sozialistisch regierten Staaten sehen hingegen eine Verringerung der Streitkräfte beider Militärbündnisse um einen gleichen Prozentsatz vor. Angesichts der komplizierten Verhandlungslage hat sich die DDR mit ihren Verbündeten dafür eingesetzt, [S. 3]zumindest für die Dauer der Verhandlungen eine Nichterhöhung der zahlenmäßigen Stärke aller Streitkräfte in Mitteleuropa zu vereinbaren. In den Mittelpunkt der im Mai/Juni 1978 veranstalteten Sondertagung der XXXII.~UN-Vollversammlung zu Fragen der A. sind von den sozialistisch regierten Staaten aktuelle sowjetische Initiativen gerückt worden. Dies betrifft vor allem Vorschläge für ein zeitweiliges Abkommen zur Einstellung der Kernwaffenversuche und für ein Moratorium der Kernwaffenversuche zu friedlichen Zwecken, einen Produktionsstopp von Kernwaffen und Übergang zur Verringerung und schließlichen Beseitigung dieser Waffen. Vorrangige aktuelle Bedeutung wird einem Abkommen eingeräumt, in dem USA und UdSSR auf die Herstellung und Einführung der Neutronenwaffe verzichten. Die A.-Politik der DDR war in keiner Phase eigenständig, sie paßte sich vielmehr stets sowjetischen A.-Initiativen an und modifizierte diese lediglich hin und wieder für den innerdeutschen propagandistischen Gebrauch. Europapolitik der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 2–3 Ablieferungssoll A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AbsatzSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 2]Von der DDR wird A. als Prinzip des Völkerrechts (Art. 1, 11, 26 und 47 der UN-Charta) und der Politik der Friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung verstanden, das die Einschränkung (Teil-A.) bzw. Abschaffung der Rüstungen und Streitkräfte (allgemeine oder vollständige A.) fordert. Die A. gilt als Mittel der Begrenzung bzw. Beseitigung der Kriegsgefahr und der Befreiung der Völker von den…
DDR A-Z 1979
Theater (1979)
Siehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Im Jahr 1977 bestanden 134 T. (einschließlich Spielstätten an bereits bestehenden T. wie Foyer-T., Podium- und Studiobühnen u. ä), die im gleichen Jahr 11,08 Mill. Besucher zählten. Von 60 selbständigen T. (mit eigenen Intendanten) sind 37 Schauspiel- und Musik-T. (davon 4 auch Puppen- und 1 auch Kinder- und Jugend-T.), 6 Schauspiel-T., 2 Musik-T. (Oper und Operette), 2 Oper (Deutsche Staatsoper und Komische Oper in Berlin), 2 Operette (Metropol-T. Berlin und Staatsoperette Dresden), 3 Kinder- und Jugend-T. (T. der Freundschaft Berlin, T. der Jungen Generation Dresden, T. Junge Garde Halle), 7 Puppen-T. (Berlin, Dessau, Dresden, Halle, Karl-Marx-Stadt. Magdeburg, Naumburg). Wichtigstes T.-Zentrum ist Berlin (Ost). Internationalen Ruf besitzen hier: die Deutsche Staatsoper mit einem breiten musikdramatischen Repertoire, die Komische Oper, die seit ihrer Gründung 1947 von der durch Intendant Walter Felsenstein entwickelten und nach dessen Tode (1975) von seinem Nachfolger Joachim Herz weitergeführten Konzeption eines realistischen Musik-T. geprägt ist; das Berliner Ensemble, das seit der Gründung 1949 besonders das Werk seines Mitbegründers Bertolt Brecht pflegt; die Volksbühne, die unter der künstlerischen Leitung und späteren Intendanz des Schweizer Regisseurs Benno Besson (1969–1977) vor allem einen neuen Stil eines intelligenten komödiantischen Volks-T. entwickelte; das Deutsche T. mit den Kammerspielen und der Kleinen Komödie. Wichtigste Bühnen in den Bezirken sind das Volks-T. Rostock, das unter seinem Intendanten Hanns Anselm Perten einen besonders weltoffenen Spielplan pflegt und die meisten DDR-Erstaufführungen von Autoren des westlichen Auslands bringt, die Städtischen T. Leipzig, die Staats-T. Dresden, die Städtischen T. Karl-Marx-Stadt, das Deutsche National-T. Weimar, die Bühnen der Stadt Magdeburg und das Hans-Otto-T. Potsdam. Breiten Raum in den Spielplänen nehmen Stücke des Kulturellen Erbes ein. ebenso wie die zeitgenössische Dramatik der DDR. Die zeitgenössische Dramatik des Auslandes ist vor allem durch Werke aus sozialistischen Ländern vertreten, in geringerem Maße durch solche westlicher Autoren, die eine allgemein progressive, humanistische oder sozialkritische Tendenz aufweisen. Auf kleinen Dependance- und Studio-Bühnen pflegt man neben literarischen Programmen eine Art unterhaltenden Boulevard-T. sozialistischer Prägung. Die wichtigsten DDR-Dramatiker sind Heiner Müller, Peter Hacks, Volker Braun („Die Kipper“), Ulrich Plenzdorf („Die neuen Leiden des jungen W.“), Helmut Baierl. Rainer Kerndl und (im heiteren Genre) Rudi Strahl; zu den bedeutendsten Regisseuren zählen Adolf Dresen, Wolfgang Heinz, Manfred Karge und Matthias Langhoff, Manfred Wekwerth sowie (im Musik-T.) Ruth Berghaus, Joachim Herz und Harry Kupfer. Die T. unterstehen der Abteilung T. im Ministerium für Kultur, von der auch die Intendanten eingesetzt werden; eine Subventionierung erfolgt durch die Verwaltungen der Bezirke, Kreise und Städte. Die Beziehungen der Autoren zum T. regeln sich durch Direktaufträge und über die Bühnenvertriebe des Henschelverlages und der Musikverlage. Die T.-Schaffenden sind zum großen Teil in der Gewerkschaft Kunst im FDGB und im Verband der Theaterschaffenden organisiert; ihnen steht ein Zentraler Bühnennachweis zur Verfügung. Die Nachwuchsausbildung erfolgt an der T.-Hochschule „Hans Otto“ in Leipzig. Staatlichen Schauspielschulen in Berlin und Rostock sowie dem Institut für Schauspielregie in Berlin; für Ballett an der Staatlichen Ballettschule Berlin, der Palucca-Schule Dresden und der Fachschule für Tanz in Leipzig; für Musik-T. an den Hochschulen für Musik in Berlin. Dresden. Leipzig und Weimar. An der Humboldt-Universität Berlin besteht ein Bereich T.-Wissenschaft, an der Akademie der Künste der DDR eine Sektion Darstellende Kunst mit einer Wissenschaftlichen Abteilung. Die Verbindung der T. zum Publikum ist auf vielfältige Weise geregelt: durch Kooperationsverträge zwischen T. und Betrieben, an den T. bestehende Freundeskreise und Jugendklubs sowie die Veranstaltung von Foyergesprächen, in denen Ensemblemitglieder der T. mit Besuchern über Inszenierungen diskutieren. Ein differenziertes Anrechtssystem ermöglicht T.-Besuche zu ermäßigten Preisen. Die DDR ist Mitglied in folgenden internationalen T.-Vereinigungen: Internationales T.-Institut, Internationale Vereinigung der Kinder- und Jugend-T. (ASSITEJ), Internationaler Schauspielerverband (FIA), Internationale Föderation für T.-Forschung (FIRT), Internationale Organisation der Szenographen, T.-Architekten und T.-Techniker (OISTT), Internationale Vereinigung für Puppenspiel (UNIMA). Bedeutendstes T.-Festival sind die seit 1957 alljährlich im Herbst veranstalteten Berliner Festtage mit Gastspielen von T. des Auslands und aus den DDR-Bezirken. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1083 Thälmann-Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Theorie und PraxisSiehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Im Jahr 1977 bestanden 134 T. (einschließlich Spielstätten an bereits bestehenden T. wie Foyer-T., Podium- und Studiobühnen u. ä), die im gleichen Jahr 11,08 Mill. Besucher zählten. Von 60 selbständigen T. (mit eigenen Intendanten) sind 37 Schauspiel- und Musik-T. (davon 4 auch Puppen- und 1 auch Kinder- und Jugend-T.), 6 Schauspiel-T., 2 Musik-T. (Oper und Operette), 2 Oper (Deutsche…
DDR A-Z 1979
Kollektiv- und Arbeitserziehung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Wesentlicher intentionaler und instrumentaler Bestandteil der „sozialistischen“ Erziehung ist die KAE., die mit anderen Teilbereichen der „sozialistischen“ Erziehung, so mit der Politisch-Ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, der Polytechnischen Bildung, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin, vor allem aber miteinander in enger Beziehung steht. Die Kollektiverziehung, d. h. die Erziehung „im Kollektiv durch das Kollektiv zum Kollektiv“, ist eine wesentliche Zielstellung und Methode der gesamten sozialistischen Erziehung und zielt auf die „sozialistische“ Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen und ihre Nutzung für die Erziehung „sozialistischer Persönlichkeiten“. Als Sozialistisches ➝Kollektiv wird eins für den Menschen überschaubare und in ihren Wirkungen bedeutsame Lebensgruppe bezeichnet, „die in ihrem Beziehungsgefüge die Prinzipien des sozialistischen Zusammenlebens widerspiegelt“. Als „Grundzelle der sozialistischen Gesellschaft“ ist das so verstandene Kollektiv ein sozialer Organismus, ein System sozialer Beziehungen, die in gemeinsamer Tätigkeit und gemeinsamem Erfahrungs- und Erlebnisschatz der Mitglieder bestehen und deren Gemeinsamkeit eine elementare Voraussetzung für das Kollektiv darstellt. Vor allem aber muß eine gemeinsame Aufgabe, speziell für die gesellschaftlich nützliche, produktive Arbeit, vorhanden sein, an deren Lösung alle Mitglieder des Kollektivs zielstrebig und organisiert mitwirken. Ferner muß das Kollektiv eine innere Gliederung besitzen, eine bestimmte Konstellation von sozialen Rollen, die sich aus den Erfordernissen der gemeinsamen Aufgabenlösung ergibt. Es wird seine Aufgaben nur lösen können, wenn jedes Mitglied eine bestimmte Rolle übernimmt und diese Rolle voll ausfüllt. Schließlich ist das Kollektiv durch eine bestimmte Lebensordnung, durch Regeln für das Zusammenarbeiten und Zusammenleben gekennzeichnet, die zweckmäßig gestaltet sein und den jeweiligen Anforderungen entsprechen müssen. Das wichtigste Element des Kollektivgeschehens aber ist der gemeinsame Ideengehalt (ideologische Inhalt), der das inhaltliche Bindeglied zwischen Lebensgruppe und Gesellschaft bilden und die Gesamtheit der Elemente des Kollektivs und ihr Zusammenspiel beeinflussen soll. Das Kollektiv kann seine erzieherische Funktion jedoch nur erfüllen, „wenn es zur Arena der Selbstbehauptung und -bestätigung der Persönlichkeit für jedes seiner Mitglieder wird, wenn jeder einzelne in ihm eine Bestätigung seiner individuellen Position findet“. Der Erziehungs- und Bildungsprozeß im Kollektiv sei deshalb so wirksam, weil die Kollektivmitglieder sich gegenseitig helfen und unterstützen, und zwar sowohl bei der An[S. 599]eignung der sozialistischen Ideologie als auch beim Erwerb entsprechender Verhaltensweisen und Gewohnheiten, im Kollektiv ihre Fähigkeiten und Begabungen voll in Funktion bringen, sozialistische Verhaltensweisen vervollkommnen, kollektive Urteile und Wertungen erfahren sowie Wege gezeigt bekommen, wie sie sich sozialistisch weiterentwickeln und selbst erziehen sollen. Die K. wird als eine universelle Methode anzuwenden versucht, die geeignet ist, nicht nur Kollektivität, sondern auch Individualität bei den Kollektivmitgliedern auszuprägen. Wenn nämlich das Kollektivgeschehen nach dem Modellbild des „sozialistischen“ Zusammenlebens gestaltet werde, so müßten auch die Erziehung des Kollektivs zum Kollektiv und die Erziehung der Einzelpersönlichkeiten zu sozialistischen Persönlichkeiten in der gleichen Richtung und in einem einheitlichen Verfahren verlaufen: Jede Einwirkung auf das Kollektiv sei dann zugleich eine Einwirkung auf die Einzelpersönlichkeit und jede Einwirkung auf die Einzelpersönlichkeit gleichzeitig eine Einwirkung auf das Kollektiv. Als wesentliches Mittel der K. aber gilt die gemeinsame und auf eine bessere Zukunft orientierte Ziel- und Aufgabenstellung. insbesondere in der Gestalt eines Systems (naher, mittlerer und weiterer) gesellschaftlicher bzw. pädagogischer Perspektiven. Die gemeinsame Aktivität des Kollektivs, um die als erstrebenswert erkannten oder gesetzten Perspektiven zu realisieren, erfordere höchste Anstrengung und Zusammenarbeit aller Mitglieder des Kollektivs. In dem Maße jedoch, in dem sie sich dem angestrebten Ziel nähern, verliert das Ziel bzw. die Perspektive an pädagogischer und individueller Bedeutung. „Sozialistische Persönlichkeit“ und „sozialistisches Kollektiv“ in ihrem jeweiligen erzieherischen Wirkungszusammenhang gründen auf Vorstellungen, deren Wirklichkeitsbezug nur gering ist, so daß die Erfüllung der damit verbundenen Erwartungen in bezug auf ihre Erziehungswirksamkeit sich in der gleichen Weise in die Zukunft verschiebt wie die im Rahmen der K. als Erziehungsmittel angewandten „pädagogischen Perspektiven“. Daran hat bisher auch die zunehmende soziologische Fundierung der Auffassung vom Kollektiv nichts zu ändern vermocht. Arbeitserziehung in spezieller Bedeutung bezeichnet das System strafrechtlich begründeter erzieherischer Maßnahmen vor allem gegenüber arbeitsscheuen Erwachsenen (als eine besondere Kategorie der Freiheitsstrafe), aber auch das System erzieherischer Maßnahmen in Einrichtungen der Jugendhilfe, insbesondere in den Jugendwerkhöfen, gegenüber schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen (Jugendhilfe und Heimerziehung). A. in genereller, hauptsächlich gebrauchter pädagogischer Bedeutung ist ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Bildung und Erziehung der Kinder. Jugendlichen und Erwachsenen. „Sozialistische“ A. zielt darauf, daß die heranwachsenden Staatsbürger eine „sozialistische“ Arbeitshaltung erwerben, körperliche und geistige Arbeit lieben, hohe individuelle und kollektive Arbeitsergebnisse erzielen sowie ihre erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten praktisch anwenden, so daß ihnen die berufliche und außerberufliche gesellschaftlich nützliche Arbeit zur Gewohnheit und schließlich zum ersten Lebensbedürfnis wird; daß sie ferner die Arbeiterklasse und alle werktätigen Menschen achten, in ihnen die Träger des gesellschaftlichen Fortschritts und die Schöpfer der materiellen und geistigen Werte sehen sowie das gesellschaftliche Eigentum als Grundlage der sozialistischen Produktionsverhältnisse pflegen und schützen. Auch im pädagogischen Bereich wird der Begriff A. mehrdeutig gebraucht, nämlich einmal als Erziehung durch Arbeit, womit die A. auf eine Mittelfunktion eingeengt wird, und zum anderen in ihrer Zielfunktion, nämlich als Erziehung zur Arbeit. Hauptziel einer Ziel- und Mittelfunktion umfassenden A. ist die Herausbildung eines „sozialistischen Arbeitsbewußtseins und Arbeitsverhaltens“, d. h., das „wissenschaftlich fundierte und auf eigene soziale Erfahrungen gestützte Bewußtwerden des Verhältnisses des sozialistischen Staatsbürgers zur Arbeit und Produktion als zentraler Sphäre des gesellschaftlichen Lebens sowie ein diesem Bewußtsein adäquates, auf entsprechenden Fähigkeiten und Gewohnheiten beruhendes Verhalten in und gegenüber der Arbeit für die sozialistische Gesellschaft“. Daraus resultiert als wichtigste Aufgabe für die A., den Schülern ihre Stellung als künftige Staatsbürger zur zentralen Sphäre des gesellschaftlichen Lebens, zur Arbeit und Produktion, bewußtzumachen sowie ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Gewohnheiten, sich gemäß den staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten in Arbeit und Produktion zu verhalten, planmäßig herauszubilden und in ständiger Übung und Bewährung zu festigen. Die Schüler und Lehrlinge sollen vor allem zur Bereitschaft erzogen werden, „auf sozialistische Weise“ zu arbeiten und ihre Arbeitsleistungen und Arbeitsproduktivität ständig zu steigern, wobei die Erfolge der A. an der Quantität und Qualität der Ergebnisse der gesellschaftlich nützlichen, produktiven Arbeit der Schüler und Lehrlinge gemessen werden. Die Diskrepanz zwischen der Zielstellung und den tatsächlichen Ergebnissen der A. wie auch der politisch-ideologischen bzw. staatsbürgerlichen Erziehung beruht nicht zuletzt auf der Fehleinschätzung der Möglichkeiten für die Realisierung jenes Zieles, wonach die gesellschaftlich nützliche, uneigennützige Arbeit zum ersten Lebensbedürfnis eines jeden Menschen in der sozialistischen Gesellschaftsordnung werden soll. Kollektiv, Sozialistisches. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 598–599 Kollektiv, Sozialistisches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kollektive FührungSiehe auch die Jahre 1975 1985 Wesentlicher intentionaler und instrumentaler Bestandteil der „sozialistischen“ Erziehung ist die KAE., die mit anderen Teilbereichen der „sozialistischen“ Erziehung, so mit der Politisch-Ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, der Polytechnischen Bildung, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin, vor allem aber miteinander in enger Beziehung steht. Die Kollektiverziehung, d. h. die Erziehung „im Kollektiv durch das Kollektiv zum…
DDR A-Z 1979
Verfassung (1979) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 Die Verfassung vom 6. 4. 1968 bezeichnet die DDR als sozialistischen Staat. Sie ist die zweite V. der DDR. Mit Wirkung vom 7. 10. 1974 erging zu ihr ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung (GBl. I, S. 425, Neufassung GBl. I, S. 432). I. Entwicklung Die erste V. war mit der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzt worden. Sie wies Strukturelemente und -prinzipien eines parlamentarisch-demokratischen Systems mit föderalistischen und rechtsstaatlichen Zügen auf, bekannte sich jedoch bereits zum Prinzip der Gewaltenkonzentration, indem sie die Volkskammer zum höchsten Organ erklärte. Die V. enthielt den Grundsatz der Volkssouveränität und einen Grundrechtskatalog. An der Gesetzgebung war auch die Länderkammer als Vertretung der Länder, wenn auch nur schwach, beteiligt. Von den üblichen parlamentarisch-demokratischen Regeln wich die Bestimmung ab, daß die Regierung, deren Ministerpräsident von der stärksten Fraktion zu benennen war, unter Beteiligung aller Fraktionen der Volkskammer gebildet werden sollte, jedoch konnte sich eine Fraktion, wenn sie es wollte, dem Wortlaut der V. nach von der Regierungsbildung ausschließen. Wegen der Blockpolitik wurde von dieser Ausnahme jedoch niemals Gebrauch gemacht. Staatsoberhaupt war der Präsident der Republik. Die Unabhängigkeit der Richter wurde ebenso garantiert, wie die Selbstverwaltung der Gemeinden gewährleistet wurde. Die V. von 1949 hat unter ihrer Geltung den Aufbau einer sozialistischen Staatsordnung nicht verhindert. Einige ihrer Strukturpinzipien, wie das Prinzip der Gewaltenkonzentration, das Fehlen einer V.-Gerichtsbarkeit, aber auch ihre Bestimmungen zur Eigentumsordnung, haben diese Entwicklung begünstigt, weshalb sich auf der Basis dieser V. einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung eine sozialistische Umwälzung vollziehen konnte. Diese Umwälzung vollzog sich außerhalb und zum Teil gegen die V. von 1949. Nur dreimal wurde die V. von 1949 ergänzt oder geändert. 1955 wurde sie um Vorschriften über den Wehrdienst erweitert, 1958 wurde die Länderkammer abgeschafft. 1960 wurde der Staatsrat geschaffen, während gleichzeitig das Amt des Präsidenten der Republik beseitigt wurde. Im übrigen vollzog sich die Entwicklung zunächst außerhalb der Gesetze. Mit der Verwaltungsneugliederung wurde 1952 indessen eine Entwicklung eingeleitet, durch die die V.-Urkunde mehr und mehr durch andere gesetzliche Bestimmungen abge[S. 1116]löst wurde und so einer neuen materiellen Rechts-V. Platz machte, die bereits die Strukturelemente und -Prinzipien des sozialistischen Staates aufwies. Diese Strukturelemente sind: 1. die führende Rolle der marxistisch-leninistischen, also kommunistischen Partei, die in kritischer Sicht als deren Suprematie zu bezeichnen ist, weil sie ein Herrschaftsverhältnis begründet; 2. das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln, das sozialistische Produktions- oder Eigentumsverhältnisse schuf, und 3. auf dessen Grundlage die planmäßige Leitung aller Lebensvorgänge unter der Suprematie der SED. Die Strukturprinzipien sind: 1. die Gewalteneinheit und 2. der demokratische Zentralismus. Aus diesen Grundlagen und Grundsätzen folgt ein bestimmtes Verhältnis des einzelnen zum ganzen, das durch den Begriff „sozialistisches Persönlichkeitsrecht“ charakterisiert wird, für das auch der Begriff „sozialistisches Grundrecht“ (Grundrechte, Sozialistische) verwendet wird. II. Die Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung A. Die Strukturelemente und -prinzipien der Verfassung Die V. transformiert im Abschnitt I das im Zuge der V.-Entwicklung entstandene materielle V.-Recht in formelles V.-Recht. Die Strukturelemente und -prinzipien eines sozialistischen Staates bilden die politischen Grundlagen der DDR. Die „führende Rolle“ der marxistisch-leninistischen Partei als Vortrupp der Arbeiterklasse — ihre Suprematie — kommt in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 zum Ausdruck, wonach die DDR die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land sei, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirkliche. Die marxistisch-leninistische Partei der DDR ist die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands, die SED, wenn sie auch in der V. nicht mit ihrem Namen genannt ist. Im Licht dieser besonderen Stellung der SED ist auch Art. 2 Satz 1 zu lesen. Nach ihm wird alle politische Macht in der DDR von den „Werktätigen“, also nicht vom „Volke“ ausgeübt. Unter den Werktätigen werden freilich nicht nur die Angehörigen der Arbeiterklasse verstanden, sondern auch die Genossenschaftsbauern, die Angehörigen der Intelligenz und andere soziale Gruppen und Schichten - vorausgesetzt, daß sie sich als im festen Bündnis mit der Arbeiterklasse befindlich betrachten. Die V. versteht daher unter „Werktätigen“ nicht nur die in Betrieben und Verwaltung Beschäftigten, wie das Arbeitsrecht, sondern die „Bürger“, diese jedoch eingeordnet in die Klassenstruktur der Gesellschaft der DDR, wie sie von den politisch Verantwortlichen in der DDR gesehen wird. Art. 2 Abs. 2 bezeichnet das feste Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, den Angehörigen der Intelligenz und den anderen Schichten des Volkes als eine unantastbare Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Allerdings ist im Verlauf der V.-Änderung vom 7. 10. 1974 der Abs. 4 des Art. 2 ersatzlos gestrichen worden. In ihm war die „Übereinstimmung … der Interessen der Werktätigen … mit den gesellschaftlichen Erfordernissen“ zur „wichtigsten Triebkraft der sozialistischen Gesellschaft“ erklärt worden. Den darin zum Ausdruck kommenden „harmonistischen“ Vorstellungen von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“ — von Ulbricht geprägte Formel zur Beschreibung des Zustandes der Gesellschaft in der DDR — wurde damit auch verfassungsrechtlich eine Absage erteilt, nachdem sie schon 1971 von der SED faktisch aufgegeben worden war. Die Übereinstimmung der individuellen und kollektiven Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen wird dagegen wiederum in § 3 ZGB (Zivilrecht) als Gegenstand der Sicherung, hier durch das Zivilrecht, bezeichnet. Durch die Verfassungsnovelle wurde die durch den VIII. Parteitag der SED (1971) gestellte „ökonomische Hauptaufgabe“ (die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität) in Art. 2 Abs. 1 Satz 3 konstitutionell festgeschrieben. In der DDR sind zwar außer der SED auch andere Parteien zugelassen (DBD; CDU; LDPD; NDPD). Da die politischen Parteien als Ausdruck der fortbestehenden Klassenstruktur angesehen werden, die Klassen in einer sozialistischen Gesellschaft aber eng miteinander verbunden sind, stehen die Parteien im Sinne der Blockpolitik nicht unverbunden nebeneinander. Nach Art. 3 findet das Bündnis aller Kräfte des Volkes in der Nationalen Front der DDR seinen organisierten Ausdruck. In ihr vereinigen die Parteien und Massenorganisationen alle Kräfte des Volkes zum gemeinsamen Handeln für die Entwicklung der Gesellschaft. Als eine weitere unantastbare Grundlage der Gesellschaftsordnung der DDR bezeichnet Art. 2 Abs. 2 das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln. Seine Existenz wird für die Garantie gehalten, daß es in der DDR keine der Arbeiterklasse feindlich gegenüberstehenden Klassen, also Kapitalisten oder Großgrundbesitzer, mehr gibt. Ohne sozialistisches Eigentum an den Produktionsmitteln wäre das Klassenbündnis in der DDR, das alle sozialen Gruppen und Schichten umfaßt, nicht denkbar. Vor allem ist das sozialistische Eigentum Grundlage für die Volkswirtschaft der DDR (Art. 9 Abs. 1). Die dritte unantastbare Grundlage der sozialisti[S. 1117]schen Gesellschaftsordnung ist nach Art. 2 Abs. 2 die Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung nach den fortgeschrittensten Erkenntnissen der Wissenschaft. Kernstück der Leitung und Planung ist jedoch die Volkswirtschaft, die in Art. 9 Abs. 3 ausdrücklich als sozialistische Planwirtschaft bezeichnet wird. Sache des sozialistischen Staates ist es. das Währungs- und Finanzsystem festzulegen (Finanzsystem; Währung/Währungspolitik). Abgaben und Steuern dürfen nur auf der Grundlage von Gesetzen erhoben werden (Art. 9 Abs. 4). Die Außenwirtschaft einschließlich des Außenhandels und der Valutawirtschaft werden zum staatlichen Monopol erklärt (Art. 9 Abs. 5). Das Prinzip der Gewaltenkonzentration ist in Art. 5 ausgedrückt, wonach die Bürger der DDR ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen (Wahlen) ausüben. Die Volksvertretungen werden als die Grundlage des Systems der Staatsorgane bezeichnet. Sie sollen ihre Tätigkeit auf die aktive Mitgestaltung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle ihrer Entscheidungen stützen. Das Prinzip des Demokratischen Zentralismus wird in Art. 47 Abs. 2 als die Grundlage genannt, auf der sich die „Souveränität des werktätigen Volkes“ verwirkliche. Es wird als das tragende Prinzip des Staatsaufbaus bezeichnet. Nach Art. 17 soll die DDR Wissenschaft, Forschung und Bildung fördern sowie mittels des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems allen Bürgern eine den ständig steigenden gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende hohe Bildung sichern. Nach Art. 18 gehört auch die sozialistische Nationalkultur zu den Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft. Der DDR wird aufgetragen, die sozialistische Kultur zu fördern und zu schützen sowie die „imperialistische Unkultur“ zu bekämpfen (Kulturpolitik). B. Außenpolitische Bestimmungen Art. 6 Abs. 1 enthält die entscheidende außenpolitische Maxime. Danach hat die „DDR getreu den Interessen des Volkes und den internationalen Verpflichtungen auf ihrem Gebiet den deutschen Militarismus und Nazismus ausgerottet. Sie betreibt eine dem Frieden und dem Sozialismus, der Völkerverständigung und der Sicherheit dienende Außenpolitik“. Das Verhältnis zur Sowjetunion und zu den anderen sozialistischen Staaten legt Art.6 Abs. 2 fest. In seiner ursprünglichen Fassung hatte die DDR „entsprechend den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus die allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“ zu pflegen und zu entwickeln. Nach der Änderung der V. von 1974 ist die DDR „für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet. Das enge und brüderliche Bündnis mit ihr garantiert dem Volk der Deutschen Demokratischen Republik das weitere Voranschreiten auf dem Wege des Sozialismus und des Friedens.“ Das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost], 1977, S. 40) bezeichnet das immerwährende und unwiderrufliche Bündnis mit der UdSSR als ein Wesensmerkmal der DDR. Wegen der politischen Machtverhältnisse bedeutet das Bündnis mit der Sowjetunion für die DDR einerseits die Garantie ihrer Existenz, anderseits faktisch die völlige Abhängigkeit von der UdSSR. Die DDR wird als ein untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Staatengemeinschaft bezeichnet. Sie soll getreu den Prinzipien des Proletarischen ➝Internationalismus zu deren Stärkung beitragen, die Freundschaft, die allseitige Zusammenarbeit und den gegenseitigen Beistand mit allen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft pflegen und entwickeln. Ferner soll nach Art. 6 die DDR die Staaten und Völker, die gegen den Imperialismus und sein Kolonialregime für nationale Freiheit und Unabhängigkeit kämpfen, in ihrem Ringen um gesellschaftlichen Fortschritt unterstützen. Schließlich soll sie für die Verwirklichung der Prinzipien der Friedlichen Koexistenz eintreten und auf der Grundlage der Gleichberechtigung und gegenseitigen Achtung die Zusammenarbeit mit allen Staaten pflegen und sich für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, für eine stabile Friedensordnung in der Welt und für allgemeine Abrüstung einsetzen. In diesem Zusammenhang wird bestimmt, daß militaristische und revanchistische Propaganda in jeder Form, Kriegshetze und Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß als Verbrechen geahndet werden. C. Staatsgebiet und Landesverteidigung Nach Art. 7 Abs. 1 haben die Staatsorgane die territoriale Integrität der DDR und die Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenzen einschließlich ihres Luftraums und ihrer Territorialgewässer sowie den Schutz und die Nutzung des Festlandsockels zu gewährleisten. Art. 7 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, daß die DDR die Landesverteidigung sowie den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger organisiert. Im folgenden Satz wird als Aufgabe der Nationalen Volksarmee und der anderen Organe der Landesverteidigung der Schutz der sozialistischen Errungenschaften des Volkes gegen alle Angriffe von außen bezeichnet. D. Außenpolitische Maximen und Völkerrecht Nach Art. 8 sind die allgemein anerkannten, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienenden Regeln des Völkerrechtes für die Staatsmacht und jeden Bürger verbindlich. In die[S. 1118]sem Zusammenhang wird angekündigt: „Die Deutsche Demokratische Republik wird niemals einen Eroberungskrieg unternehmen oder ihre Streitkräfte gegen die Freiheit eines anderen Volkes einsetzen.“ E. Einheit Deutschlands In Art. 1 wurde in der ursprünglichen Fassung die DDR als sozialistischer Staat deutscher Nation bezeichnet. Nach Art. 8 Abs. 2 a. F. sollten die Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung ein nationales Anliegen der DDR sein. Ferner hieß es, daß die DDR und ihre Bürger die „Überwindung der vom Imperialismus der Deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zur ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ erstreben. Im Zuge der Abgrenzungspolitik wurde behauptet, in der DDR bilde sich eine eigene sozialistische Nation heraus. Deshalb wurden anläßlich der V.-Änderung von 1974 alle Hinweise auf die deutsche Nation, das Wort „Deutschland“ sowie das Gebot, nach der Vereinigung beider deutscher Staaten zu streben, aus dem Text der V. gestrichen. Nunmehr wird die DDR in Art. 1 der revidierten Verfassung als „sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ (in der alten Fassung „… deutscher Nation“) bezeichnet (Nation und nationale Frage; Deutschlandpolitik der SED; Abgrenzung). F. Hauptstadt, Staatsflagge, Staatswappen Art. 1 bezeichnet Berlin als Hauptstadt der DDR und nimmt keine Rücksicht darauf, daß nur der Ostteil der Stadt — im Widerspruch zum Viermächte-Status ganz Berlins — faktisch vollständig in die DDR eingegliedert wurde. Ferner legt derselbe Artikel die Staatsflagge (Flagge) und das Staatswappen (Wappen) fest. III. Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft Die Stellung der Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft wird durch die Grundlagen der in der V. festgelegten Ordnung bestimmt. Jedem Bürger der DDR werden nach Art. 20 Abs 1, unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner sozialen Herkunft und Stellung die gleichen Rechte und Pflichten zugebilligt. Der Gleichheit des Gesetzes entspricht die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Besonders betont wird die Gleichberechtigung von Mann und Frau und ihre gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, wird als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe bezeichnet (Frauen). Die Jugend soll in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert werden. Ihr wird die Möglichkeit versprochen, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen (Jugend). Als allen anderen Rechten zugrunde liegendes Grundrecht wird das Recht, das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates umfassend mitzugestalten, verstanden (Art. 21 Abs. 1). Damit wird, auch in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 Satz 2, ein konsultatives Element in die V. eingeführt, ohne daß dieses damit freilich zu einem Strukturprinzip der V. würde. Im einzelnen werden aufgeführt: Das Recht der Gleichbehandlung unabhängig von Nationalität, Rasse, weltanschaulichem und religiösem Bekenntnis sowie sozialer Herkunft und Stellung, Gewissens- und Glaubensfreiheit (Art. 20 Abs. 1). Wahlrecht (Art. 21 Abs. 2 und Art. 22), Recht auf Arbeit, das aus dem Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freier Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation sowie auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit besteht (Art. 24) (Arbeitsrecht), Recht auf Bildung, das die Möglichkeit des Übergangs zur nächsthöheren Bildungsstufe bis zu den höchsten Bildungsstätten, den Universitäten und Hochschulen, entsprechend dem Leistungsprinzip, den gesellschaftlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der Sozialstruktur der Bevölkerung, das Recht der Jugendlichen auf Erlernung eines Berufs sowie das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben einschließt (Art. 25, 26) (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Kulturpolitik). Recht auf freie und öffentliche Meinungsäußerung sowie die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens (Art. 27), Recht auf friedliche Versammlung (Art. 28), Vereinigungsrecht (Art. 29). Recht auf Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebietes der DDR (Art. 32), Anspruch auf Rechtsschutz durch die Organe der DDR und Auslieferungsverbot (Art. 33), Recht auf Freizeit und Erholung (Art. 34), Recht auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft (Art. 35), Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität (Art. 36), Recht auf Wohnraum entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen (Art. 37), das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben (Art. 39 Abs. 1), für Bürger der DDR sorbischer Nationalität das Recht zur Pflege ihrer Muttersprache und Kultur (Art. 40). Ferner werden die Persönlichkeit und die Freiheit jedes Bürgers der DDR für unantastbar erklärt. Einschränkungen sind nur im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen oder einer Heilbehand[S. 1119]lung zulässig und müssen gesetzlich begründet sein. Dabei dürfen die Rechte solcher Bürger nur insoweit eingeschränkt werden, als dies gesetzlich zulässig und unumgänglich ist (Strafrecht). Zum Schutze seiner Freiheit und der Unantastbarkeit seiner Persönlichkeit hat ferner jeder Bürger den Anspruch auf die Hilfe der staatlichen und gesellschaftlichen Organe (Art. 30). Das Post- und Fernmeldegeheimnis wird für unverletzbar erklärt. Sie dürfen jedoch auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, wenn es die Sicherheit des Staates oder eine strafrechtliche Verfolgung erfordern (Art. 31). Ehe, Familie, Mutterschaft sind unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Jeder Bürger der DDR hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Ehe und Familie. Mutter und Kind genießen den besonderen Schutz des sozialistischen Staates (Art. 38) (Familienrecht; Schwangerschaftsunterbrechung). Die den Bürgern zugesagten Grundrechte werden durch die Grundlagen der Staats- und Gesellschaftsordnung inhaltlich bestimmt und zugleich beschränkt. Soweit etwa dem Bürger klassische Freiheitsrechte wie die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit versprochen sind, darf er diese, wie in der V. in den Art. 27 bis 29 ausdrücklich gesagt ist, nur den Grundsätzen der V. gemäß oder im Rahmen der Grundsätze und Ziele der V. oder zu dem Zweck, seine Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der V. zu verwirklichen, ausüben. Im Grundrechtsverständnis der DDR wird zuweilen jedes Grundrecht mit einer entsprechenden Grundpflicht gekoppelt. Das Mutterrecht aller politischen Grundrechte, das Recht auf Mitgestaltung, wird bereits in der V. (Art. 21 Abs. 3) als hohe moralische Verpflichtung für jeden Bürger gekennzeichnet und als Pflicht interpretiert, alle geistigen und körperlichen Kräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung einzusetzen. Die Verwirklichung der sozialen Grundrechte ist an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Staates gebunden. Welcher Anteil am Nationaleinkommen in Form sozialer Leistungen gewährt wird, ist außerdem in der DDR eine politische Entscheidung, die nicht als Kompromiß zwischen widerstreitenden Interessen zustande kommt, sondern allein von der politischen Führungskraft der SED gefällt wird. In kritischer Sicht fehlt den Grundrechten eine ausreichende Garantie für ihre Durchsetzung. Nach Art. 19 garantiert zwar die DDR allen Bürgern die Ausübung ihrer Rechte und ihre Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung. Sie verspricht auch, die sozialistische Gesetzlichkeit und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeiten werden zum Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger erklärt (Art. 19 Abs. 1 und 2), jedoch stellt die Rechtsordnung der DDR keine geeigneten Mittel wie etwa eine V.-Gerichtsbarkeit oder eine Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Verfügung und kennt auch keine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten zwischen dem einzelnen und den Staatsorganen (Gerichtsverfassung; Grundrechte, Sozialistische). Den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften wird zugestanden, ihre Angelegenheiten zu ordnen und ihre Tätigkeit auszuüben, jedoch nur „in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR“ (Art. 39 Abs. 2). Die sozialistischen Betriebe, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände werden als eigenverantwortliche Gemeinschaften im Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung bezeichnet, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Sie sollen die Wahrnehmung der Grundrechte der Bürger, die wirksame Verbindung der persönlichen mit den gesellschaftlichen Interessen sowie ein vielfältiges gesellschaftlich-politisches und kulturell-geistiges Leben sichern. Sie werden ausdrücklich unter den Schutz der V. gestellt. Eingriffe in ihre Rechte sollen nur auf der Grundlage von Gesetzen erfolgen dürfen (Art. 41). Indessen werden im einfachen Gesetzesrecht kaum Konsequenzen aus dem Charakter der genannten Einheiten als eigenverantwortliche Gemeinschaften der Bürger gezogen. Insbesondere ist der Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung so eng, daß eine Selbstverwaltung im hergebrachten Sinn nicht festgestellt werden kann. Ein Novum der V. von 1968 war, den Einzelgewerkschaften, vereinigt im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB), eine verfassungsrechtliche Grundlage zu geben (Art. 44 u. 45). Der FDGB wird als die umfassende Klassenorganisation der Arbeiterklasse bezeichnet. Die Gewerkschaften sollen die Interessen der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz durch umfassende Mitbestimmung in Staat. Wirtschaft und Gesellschaft wahrnehmen. Sie werden als unabhängig bezeichnet, niemand soll sie in ihrer Tätigkeit einschränken oder behindern dürfen. Die V. räumt den Gewerkschaften umfangreiche Befugnisse ein. So sollen sie an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft, an der Leitung und Planung der Volkswirtschaft, an der Verwirklichung der wissenschaftlich-technischen Revolution, an der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens der Werktätigen maßgeblich teilnehmen. Sie haben das Recht, über alle die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen betreffenden Fragen mit staatlichen Organen, mit Betriebsleitungen und anderen wirtschaftsleitenden Organen Vereinbarungen abzuschließen. Sie sollen [S. 1120]auch aktiven Anteil an der Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung nehmen und besitzen das Recht der Gesetzesinitiative sowie der gesellschaftlichen Kontrolle über die Wahrung der gesetzlich garantierten Rechte der Werktätigen. Schließlich leiten die Gewerkschaften die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Arbeitsrecht; FDGB; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). In kritischer Sicht muß die Stellung des FDGB als einer von der SED geführten Massenorganisation in Betracht gezogen werden. Sie ist das Unterpfand dafür, daß die dem FDGB übertragenen umfangreichen Befugnisse nur im Sinn der Partei- und damit auch der Staatsführung ausgeübt werden können. Schließlich regelt die V. in diesem Zusammenhang auch die Stellung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Art. 46), die als freiwillige Vereinigungen der Bauern zur gemeinsamen sozialistischen Produktion, zur ständig besseren Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse und zur Versorgung des Volkes und der Volkswirtschaft bezeichnet werden. Sie sollen durch ihre Organisationen und ihre Vertreter in den Staatsorganen aktiv an der staatlichen Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung teilnehmen. Der Staat wird verpflichtet, den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften die sozialistische Großproduktion auf der Grundlage fortgeschrittener Wissenschaft und Technik zu ermöglichen. Die gleichen Grundsätze gelten für die sozialistischen Produktionsgenossenschaften der Fischer, der Gärtner und der Handwerker. Für ihre Stellung im gesamtgesellschaftlichen System gilt das für den FDGB Festgestellte entsprechend (Landwirtschaft; Gartenbau; Handwerk). IV. Aufbau und System der staatlichen Leitung Die V. legt Aufbau und System der staatlichen Leitung fest, deren tragendes Prinzip die „Souveränität des werktätigen Volkes“ auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus ist. Im einzelnen legt sie die Stellung, die Aufgaben und Kompetenzen von Volkskammer, Staatsrat, Ministerrat sowie der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe (Räte und Kommissionen) (Bezirk; Gemeinde; Kreis) fest (Gesetzgebung). Art. 5 Abs. 3 bestimmt, daß zu keiner Zeit und unter keinen Umständen andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben dürfen. Die Ausübung der staatlichen Macht liegt also allein bei den genannten Staatsorganen. Von der staatlichen Macht ist aber die politische Macht zu unterscheiden, als deren Träger das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei im Bündnis mit den anderen sozialen Klassen und Schichten gilt. Träger der politischen Macht ist die SED. Als politische Führungskraft bestimmt sie, wie die staatliche Macht ausgeübt wird. Das geschieht, indem sie als führende Kraft der in der Nationalen Front zusammengefaßten Parteien und Massenorganisationen die Zusammensetzung der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen mittels der Wahlen bestimmt. Zwar sind nicht alle Mitglieder der Volksvertretungen Mitglieder der SED, jedoch gewährleistet das Auswahlsystem, daß sich auch Nicht-SED-Mitglieder loyal gegenüber Partei- und Staatsführung verhalten. Da die Volksvertretungen die personelle Zusammensetzung der anderen Organe zu bestimmen haben, kann die SED über diese auch den Staatsrat, den Ministerrat, die örtlichen Räte sowie die Rechtsprechungsorgane vom Obersten Gericht abwärts (Gerichtsverfassung; Rechtswesen) kontrollieren, indem sie diese Organe mit Parteimitgliedern oder ihr genehmen Personen besetzen läßt. Alle Inhaber von Funktionen in den Staatsorganen sind der SED verpflichtet, die damit unmittelbar auf die Staatsorgane einwirken kann und nicht den Weg über die Volksvertretungen zu nehmen braucht. Nach der V. ist zwar die Volkskammer das oberste staatliche Machtorgan der DDR, die in ihren Plenarsitzungen über die Grundfragen der Staatspolitik zu entscheiden hat. Auch wird hervorgehoben, daß sie das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ der DDR ist und daß niemand ihre Rechte einschränken darf. Ihre Kompetenzen sind dementsprechend weit gefaßt, ihre Rolle in der V.-Wirklichkeit ist jedoch noch immer stark eingeschränkt. Der Staatsrat sollte bis zur V.-Änderung von 1974 als Organ der Volkskammer zwischen deren Tagungen alle grundsätzlichen Aufgaben erfüllen, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Der Vorsitzende des Staatsrates hatte eine hervorgehobene Stellung. Bis zum Jahre 1971 wurden die Ämter des Ersten Sekretärs des ZK der SED und des Vorsitzenden des Staatsrates in Personalunion wahrgenommen. Seit der Auflösung dieser Personalunion mit der Wahl Erich Honeckers zum Ersten Sekretär des ZK der SED war bereits ein Funktionsverlust des Staatsrates und seines Vorsitzenden zu beobachten. Die V.-Änderung von 1974 trug dem Rechnung. Der Staatsrat nimmt nach Art. 66 n. F. nunmehr nur noch die Aufgaben wahr, die ihm durch die V. sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind, ist also nicht mehr ein die Volkskammer zwischen ihren Tagungen in der Ausübung der ihr zustehenden Funktionen vertretendes Organ. Vor allem ist die Funktion des Staatsrates als kollektives Staatsoberhaupt nunmehr stärker ausgeprägt. Der Funktionsverlust des Staatsrates wurde auch nicht aufgeholt, nachdem der seit dem IX. Parteitag der SED mit dem Titel „Generalsekretär des ZK der SED“ versehene Erich Honecker am 29. 10. 1976 [S. 1121]zum Vorsitzenden des Staatsrates gewählt worden war. Im Unterschied hierzu hat der Ministerrat eine Stärkung erfahren. Seine Stellung war ursprünglich in der V. nur sehr summarisch beschrieben (Art. 78 bis 80). Diese V.-Artikel wurden ergänzt und neu interpretiert durch das Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 253). Der Ministerrat wird darin wieder als die Regierung der DDR bezeichnet, die für die einheitliche Durchsetzung der grundsätzlichen Beschlüsse der Parteiführung auf allen staatlichen Ebenen verantwortlich ist. Der Ministerrat ist damit wieder ein operatives Führungsorgan geworden, dessen Kompetenz alle Bereiche staatlicher Politik umfaßt. Nur hinsichtlich der Verteidigung ist diese beschränkt, denn der Ministerrat hat nur die ihm übertragenen, also nicht alle Verteidigungsaufgaben der DDR durchzuführen. Die V.-Änderung des Jahres 1974 erhob diese Regelung durch eine Neufassung der Art. 76–80 in V.-Rang. Durch das Ministerratsgesetz von 1972 gewann der Vorsitzende des Ministerrates eine hervorgehobene Stellung. So ist er u. a. jetzt berechtigt, den Mitgliedern des Ministerrates und den Leitern der anderen Staatsorgane Weisungen zu erteilen und deren Durchführung zu kontrollieren. Er ist auch für die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der Räte der Bezirke verantwortlich und befugt, den Vorsitzenden der Räte der Bezirke Weisungen zu erteilen. Da der Vorsitzende des übergeordneten örtlichen Rates dem Vorsitzenden des nachgeordneten örtlichen Rates ebenfalls Weisungen erteilen kann, besteht eine Leitungslinie vom Vorsitzenden des Ministerrates bis zum Vorsitzenden des Rates der kleinsten Gemeinde. Diese Stellung des Vorsitzenden des Ministerrates ist auch nach der V.-Änderung von 1974 nur Bestandteil des einfachen Gesetzesrechtes geblieben. Im Ministerratsgesetz von 1972 wurde auch die Suprematie der SED unterstrichen. An sieben Stellen wird die führende Rolle der SED oder der Arbeiterklasse hervorgehoben; jedoch wurde diese Betonung der Suprematie der SED gegenüber dem Ministerrat auch mit dem Änderungsgesetz 1974 nicht Bestandteil des Verfassungstextes. Auch für die Stellung und die innere Ordnung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe gibt die V. nur Rahmenbestimmungen. Im einzelnen sollten die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Abgeordneten, Kommissionen und ihrer Räte in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken, Gemeinden und Gemeindeverbänden durch Gesetz festgelegt werden. Das erfolgte durch das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) (Bezirk; Gemeinde; Gemeindeverband; Kreis). V. Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege Zur Sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtspflege legt die V. einige Grundsätze fest. So sollen nach Art. 87 Gesellschaft und Staat die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleisten (Gesellschaftliche Gerichte; Gerichtsverfassung; Rechtswesen). Nach Art. 88 soll die Verantwortlichkeit aller leitenden Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet werden (Rechenschaftslegung). Art. 89 legt fest, daß die Gesetze und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften im Gesetzblatt und anderweitig veröffentlicht werden müssen; Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen sollen in „geeigneter Form“ veröffentlicht werden (Gesetzgebung). Art. 90–102 befassen sich mit dem Rechtswesen (Richter; Staatsanwaltschaft). Art. 103 (früher Art. 103–105) regelt das Eingabe- und Beschwerdewesen (Eingaben). Art. 104 legt die Staatshaftung für Schäden fest, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch gesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden (Staatshaftung). VI. Schlußbestimmungen Nach Art. 105 ist die V. unmittelbar geltendes Recht. Nach Art. 106 kann die V. nur durch Gesetz der Volkskammer geändert werden, das den Wortlaut der V. ausdrücklich ändert oder ergänzt. VII. Würdigung Die V. ist in allen ihren Teilen so gestaltet, daß sie trotz des Festhaltens an einem formellen Mehrparteiensystem die Herrschaft der SED, deren Suprematie, sichert. Schon die Kritik daran wird als verfassungswidrig angesehen und mit Sanktionen, insbesondere des politischen Strafrechts (VI.) belegt. Gegen diese Wertung wendet sich das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost], 1977, S. 107) mit dem Vorwurf, die Staatsrechtswissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland entwürfen ein nach Maßstäben der bürgerlichen V.-Lehre zurechtgestutztes Bild der sozialistischen V. und der V.-Wirklichkeit in der DDR. Demgegenüber kann darauf verwiesen werden, daß auch oppositionelle Kreise in der DDR, die sich selbst als Kommunisten bezeichnen (Bahro, Manifest einer SED-Opposition, das Anfang 1978 veröffentlicht wurde), die Kritik teilen. Siegfried Mampel Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1115–1121 Vereinigung Volkseigener Warenhäuser (VVW) CENTRUM A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verfehlungen
Verfassung (1979) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 Die Verfassung vom 6. 4. 1968 bezeichnet die DDR als sozialistischen Staat. Sie ist die zweite V. der DDR. Mit Wirkung vom 7. 10. 1974 erging zu ihr ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung (GBl. I, S. 425, Neufassung GBl. I, S. 432). I. Entwicklung Die erste V. war mit der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzt…
DDR A-Z 1979
Moral, Sozialistische (1979)
Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Im Verständnis des Marxismus-Leninismus eine Form des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins, häufig auch als die Gesamtheit der sittlichen Normen und Werte bezeichnet, von denen sich Menschen in ihrem praktischen Verhalten zueinander leiten lassen. Die Normen und Werte sind von den real-historischen gesellschaftlichen Verhältnissen abhängig und spiegeln diese wider. Es gibt deshalb nach dieser Auffassung keine ewig geltenden Sittengesetze. Vielmehr besteht die Funktion jeder Moral darin, durch Verhaltensprinzipien, durch soziale Normen und Werte auf die Entscheidungen und das Verhalten der Menschen — und damit der gesellschaftlich-politischen Verhältnisse — im Interesse bestimmter gesellschaftlicher Klassen einzuwirken. Entsprechend den antagonistischen Widersprüchen zwischen kapitalistischen und sozialistischen Gesellschaftssystemen habe auch die SM. Klassencharakter. Lenin setzte der bürgerlich-kapitalistischen Moral die SM. entgegen und behauptete: „Alles, was notwendig ist, um die alte Gesellschaftsordnung der Ausbeuter zu vernichten und die Vereinigung des Proletariats herbeizuführen, ist moralisch.“ Dem entspricht die Erklärung der SED: „Nur der handelt sittlich und wahrhaft menschlich, der sich aktiv für den Sieg des Sozialismus einsetzt.“ Die Arbeiterklasse entwickle bereits in der kapitalistischen Gesellschaft die proletarische Moral (im Gegensatz zur bürgerlichen Moral); diese werde später — nach dem Sieg der sozialistischen Revolution — zur Grundlage der SM., die ihrerseits eine qualitativ neue Moral darstelle. Das revolutionäre Proletariat habe eine neue Moral hervorgebracht, deren Hauptmerkmal in der wissenschaftlichen Einsicht in die weltgeschichtliche Rolle der Arbeiterklasse bestände. Nach Auffassung der SED müssen die grundlegenden Normen der SM. „tief“ im Denken und Handeln der Menschen in der DDR „verankert“ werden. Im Prozeß der Herausbildung der politisch-moralischen Einheit des Volkes werde die Moral der Arbeiterklasse nach und nach zur Moral aller Mitglieder der sozialistischen Gesellschaft der DDR. Bereits seit den 50er Jahren bemüht sich die SED um die Kodifizierung der Prinzipien für die Erziehung des „neuen sozialistischen Menschen“. So konnte Ulbricht auf dem V. Parteitag der SED (1958) die folgenden „Zehn Gebote der sozialistischen Moral“ verkünden: 1. Du sollst dich stets für die internationale Solidarität der Arbeiterklasse und aller Werktätigen sowie für die unverbrüchliche Verbundenheit aller sozialistischen Länder einsetzen. 2. Du sollst dein Vaterland lieben und stets bereit sein, [S. 744]deine ganze Kraft und Fähigkeit für die Verteidigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht einzusetzen. 3. Du sollst helfen, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. 4. Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen. 5. Du sollst beim Aufbau des Sozialismus im Geiste der gegenseitigen Hilfe und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit handeln, das Kollektiv achten und seine Kritik beherzigen. 6. Du sollst das Volkseigentum schützen und mehren. 7. Du sollst nach Verbesserung deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen. 8. Du sollst deine Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und körperlich gestählten Menschen erziehen. 9. Du sollst sauber und anständig leben und deine Familie achten. 10. Du sollst Solidarität mit den um ihre nationale Befreiung kämpfenden und den ihre nationale Unabhängigkeit verteidigenden Völkern üben. Die inhaltlichen Akzente der SM. haben sich im Lauf der Jahre immer wieder verschoben. Nachdem Chruschtschow die neue Generallinie im Sinn des wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes mit dem Westen festgelegt hatte (Friedliche Koexistenz), wurde die Einstellung zur Arbeit das Hauptkriterium der SM. Diese Vorstellung wurde jedoch bald erweitert; gegenwärtig ist der wichtigste Gradmesser für den Stand der SM. die Beteiligung des einzelnen an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Dies schließt auch die Entwicklung eines sozialistischen ➝Staatsbewußtseins ein. Der marxistisch-leninistischen Soziologie und Empirischen Sozialforschung ist die Aufgabe gestellt, die Entwicklungsprobleme bei der Herausbildung der SM. zu lösen sowie die sozialistischen Normen der DDR-Gesellschaft in individuelle Verhaltensweisen bei verschiedenen sozialen Gruppen und Schichten umsetzen zu helfen. Feiern, Sozialistische; Hausgemeinschaften; Jugendweihe; Marxismus-Leninismus; Wohnbezirk. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 743–744 Monopolkapitalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MuseenSiehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Im Verständnis des Marxismus-Leninismus eine Form des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins, häufig auch als die Gesamtheit der sittlichen Normen und Werte bezeichnet, von denen sich Menschen in ihrem praktischen Verhalten zueinander leiten lassen. Die Normen und Werte sind von den real-historischen gesellschaftlichen Verhältnissen abhängig und spiegeln diese…
DDR A-Z 1979
Kooperation in der Landwirtschaft (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Zusammenarbeit mehrerer Betriebe mit dem Ziel der optimalen Gestaltung der Produktion, der Be- bzw. Verarbeitung und der Vermarktung von Agrarprodukten. Im Ergebnis werden höhere Produktionsleistungen bei geringerem Aufwand (Stückkosten) erwartet. Mit Bezug auf die Landwirtschaft wird von der „K. auf zwei Ebenen“ (horizontal und vertikal) gesprochen. Die vertikale K. von Landwirtschaftsbetrieben mit Betrieben der Produktionsmittelversorgung, der Nahrungsgüterwirtschaft und/oder des Handels erfolgt auf vertraglicher Grundlage und unter Aufrechterhaltung der juristischen Selbständigkeit der beteiligten Betriebe in Form von Kooperationsverbänden, Wirtschaftsverbänden oder auch Agrar-Industrie-Vereinigungen (AIV). Die horizontalen K.-Formen der DDR weisen im Verhältnis zu den in den westlichen Staaten gebräuchlichen Formen charakteristische Besonderheiten auf. Die horizontale K. ist (nach Marx) typisch für die handwerkliche und landwirtschaftliche Produktion, die erst wenig spezialisiert ist. Mit zunehmender Mechanisierung sollen sich auch in der Landwirtschaft auf einzelne Produktionszweige oder Produktionsverfahren ausgerichtete Spezialbetriebe entwickeln, deren Kapazität durch die Leistungsfähigkeit der verfügbaren Technologie bestimmt ist. Diesen Vorstellungen folgend, sind die horizontalen K.-Formen in der Landwirtschaft der DDR als partielle, d. h. produktionsspezifische Fusionen zu verstehen. Zur Industrialisierung der Landwirtschaft werden aus [S. 605]den ursprünglich vielseitig organisierten Landwirtschaftsbetrieben einzelne Produktionszweige oder Produktionsverfahren herausgelöst und in Spezialbetrieben zusammengefaßt, die unmittelbar oder kurz nach ihrer Gründung juristische Selbständigkeit erlangen. Bisher entstanden vereinzelt Spezialbetriebe für die Zweige der tierischen Produktion, überwiegend jedoch solche des Dienstleistungsbereiches und der Pflanzenproduktion wie Zwischengenossenschaftliche Baubetriebe, Meliorationsbetriebe, Waldwirtschaftsbetriebe, die Agrochemischen Zentren (ACZ), die landwirtschaftlichen Trockenwerke und die LPG bzw. VEG Pflanzenproduktion (Landwirtschaftliche Betriebsformen). Die weitgehende Spezialisierung führte zu neuen Formen der vertikalen K., die außer durch die schon erwähnten K.-Verbände durch sog. K.-Räte geregelt wird. Die erwarteten wirtschaftlichen Vorteile konnten zwar bei einzelnen Produktionsverfahren festgestellt werden, sie werden jedoch durch den steigenden finanziellen Aufwand auf anderen Gebieten überkompensiert (Landwirtschaft). Daher müssen die Vorzüge der sozialistischen K. überwiegend in der Durchsetzung der mit der Industrialisierung verbundenen gesellschaftspolitischen Ziele der Parteiführung gesehen werden (Agrarpolitik). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 604–605 Kooperation in der Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kooperationsverband (KOV)Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Zusammenarbeit mehrerer Betriebe mit dem Ziel der optimalen Gestaltung der Produktion, der Be- bzw. Verarbeitung und der Vermarktung von Agrarprodukten. Im Ergebnis werden höhere Produktionsleistungen bei geringerem Aufwand (Stückkosten) erwartet. Mit Bezug auf die Landwirtschaft wird von der „K. auf zwei Ebenen“ (horizontal und vertikal) gesprochen. Die vertikale K. von Landwirtschaftsbetrieben mit Betrieben der Produktionsmittelversorgung, der…
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Systemtheorie (1979)
Siehe auch: System/Systemtheorie: 1985 Systemtheorie: 1969 1975 Das griechische Wort systema bezog sich ursprünglich auf eine geordnete Zusammenstellung, ein strukturiertes Ganzes, eine geordnete Vielfalt. In der Auffassung des Marxismus-Leninismus ist die umfassendste Systemanalyse von Marx, vor allem im „Kapital“ geschaffen worden. Hegels Systemdenken, wie er es vor allem in der „Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften“ (1817) formuliert hat, wird als wesentlicher Vorläufer der marxistischen S. gewertet. Durch die Entwicklung von Wissenschaft und Technik seien jedoch im 20. Jh. umfassende S. entwickelt worden, die häufig im Rahmen von mathematischen Theorien entstehen. Die gegenwärtigen S. sind nicht mehr so sehr durch holistische Entwürfe, sondern durch mathematisch präzise Definitionen charakterisiert. Dabei spielen, in den S. des Westens wie der DDR. mathematische Theorien und Methoden wie die Topologie, die Funktionentheorie, die Theorie der Graphen, die Matrizen- und die Wahrscheinlichkeitsrechnung sowie die mathematische Statistik die Hauptrolle. In der Sowjetunion wie in der DDR sieht man den Hauptnutzen der S. in ihrer Verbindung zur Kybernetik bzw. zu bestimmten Subtheorien der allgemeinen S. Hier sind vor allem die Regelungstheorie, die Nachrichten- und die Automatentheorie zu erwähnen. Der konkrete Nutzen liegt bei der Anwendung dieser speziellen S. in den Modellierungsmöglichkeiten technischer, militärischer und sozialer Prozesse, die sich in der Realität tatsächlich abspielen. In Anlehnung an Versuche in der Sowjetunion (N. P. Buslenko, E. G. Yugin, J. N. Kovalenko) versucht man auch in der DDR, die wachsende Komplexität techni[S. 1077]scher und anderer S. dadurch zu beherrschen, daß man mit Hilfe einer groß angelegten mathematischen Modellierung (Begriff des sog. „großen Systems“) inhomogene, jedoch untereinander und miteinander verbundene mathematische Modelle zu entwerfen. Dabei spielt die Simulation auf Digitalrechnern eine wesentliche Rolle. Neben diesen Versuchen unternimmt man es in der DDR, mit Hilfe der S. eine allgemeine Theorie und Methodologie der Wissenschaften zu entwerfen. Insofern können auch Theorien sog. ideeller Systeme, z. B. als Theorien von Zeichen- (semiotischen) Systemen sowie von axiomatischen deduktiven Systemen, nach wie vor die Aufmerksamkeit der Wissenschaftstheoretiker und Wissenschaftsplaner in der DDR für sich beanspruchen. Dies gilt trotz der politischen Abwertung der S. auf dem VIII. Parteitag der SED (1971). Marxismus-Leninismus; Soziologie und Empirische Sozialforschung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1076–1077 System der fehlerfreien Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TageserziehungSiehe auch: System/Systemtheorie: 1985 Systemtheorie: 1969 1975 Das griechische Wort systema bezog sich ursprünglich auf eine geordnete Zusammenstellung, ein strukturiertes Ganzes, eine geordnete Vielfalt. In der Auffassung des Marxismus-Leninismus ist die umfassendste Systemanalyse von Marx, vor allem im „Kapital“ geschaffen worden. Hegels Systemdenken, wie er es vor allem in der „Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften“ (1817) formuliert hat, wird als wesentlicher…
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Urheberrecht (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach Art. 1 1 Abs. 2 der Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) genießen die Urheber den Schutz des sozialistischen Staates. Durch das am 1. 1. 1966 in Kraft getretene Gesetz über das U. vom 13. 9. 1965 (GBl. I, S. 209) ist das U. eigenständig kodifiziert und sind die bis dahin noch geltenden Reichsgesetze auf dem Gebiet des U., das Literatururheberrechtsgesetz und das Kunsturheberrechtsgesetz, das Gesetz über das Verlagsrecht und das Gesetz über die Filmberichterstattung, ersetzt worden. Das U.-Gesetz soll die Verbindung der persönlichen Interessen der Urheber mit denen der Gesellschaft herstellen. Das U. wird als „sozialistisches Persönlichkeitsrecht“ verstanden, aus dem sich nichtvermögensrechtliche und vermögensrechtliche Befugnisse des Urhebers ergeben. Das U. genießt weiterhin zivilrechtlichen Schutz als Teilaspekt des Persönlichkeitsrechts (§§ 7, 327 ZGB). Der Urheber literarischer, künstlerischer und wissenschaftlicher Werke erlangt mit deren Schaffung das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft, das ausschließliche Recht, die Veröffentlichung des Werkes zu genehmigen, die Art der Veröffentlichung und Nutzung zu bestimmen, das Recht auf Namensnennung, auf Unverletzlichkeit des Werkes und den Schutz des künstlerischen oder wissenschaftlichen Ansehens des Urhebers sowie das Recht auf Vergütung entsprechend seiner Leistung. Den Interessen der Gesellschaft tragen einige Bestimmungen über die „freie Werknutzung“ Rechnung. So dürfen Werke zur Aneignung der Schätze von Kunst und Wissen durch die gesamte Gesellschaft und zur Entfaltung von Wissenschaft und Kunst ohne Einwilligung des Urhebers und ohne Zahlung einer Vergütung frei genutzt werden. Dem Rundfunk und Fernsehen ist eine gesetzliche Lizenz eingeräumt, ohne Einwilligung des Urhebers jedes veröffentlichte Werk unverändert gegen ein in einer staatlichen Honorarordnung festgelegtes Honorar zu übertragen. Auch die Beendigung des U. 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers bringt das gesellschaftliche Interesse zum Ausdruck. Der Inhalt von Verträgen zur Übertragung von Nutzungsbefugnissen soll in Musterverträgen festgelegt werden, die vom Ministerium für Kultur bzw. vom Staatlichen Rundfunk-Komitee in Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen der Urheber und den Gewerkschaften auszuarbeiten und zu veröffentlichen sind. Das U.-Gesetz trägt auch dem Umstand Rechnung, daß heute ein Großteil urheberrechtlich geschützter Werke im Rahmen der Erfüllung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen geschaffen werden, und gesteht auch in diesen Fällen dem Urheber das U. zu. Dem Betrieb oder der Institution räumt das Gesetz das Recht der Nutzung ein, soweit diese unmittelbar der Lösung ihrer eigenen Aufgaben dient, wobei der Urheber grundsätzlich das Recht auf Vergütung hat (§ 20). Die Vorschriften des U.-Gesetzes finden Anwendung auf Bürger der DDR unabhängig vom Ort der Veröffentlichung ihrer Werke, ferner auf Bürger anderer Staaten oder Staatenlose, soweit Werke von ihnen erstmalig in der DDR veröffentlicht werden. Im übrigen ist die DDR den internationalen Vereinbarungen auf dem Gebiete des U., insbesondere der Berner Übereinkunft vom 2. 6. 1928, beigetreten (Bekanntmachung vom 16. 4. 1959, GBl. I, S. 505). Über die Anwendung internationaler Abkommen hinaus wird Urheberschutz im Rahmen der Gegenseitigkeit gewährt. Mit der Aufgabe, an deutschen und internationalen Einrichtungen auf dem Gebiete des U. mitzuarbeiten, die Arbeiten zur Entwicklung des U. und den Abschluß von Verträgen zu unterstützen sowie die Rechte der in der DDR ansässigen Urheber wahrzunehmen, ist das „Büro für U.“ mit Sitz in Berlin (Ost) betraut, das der Aufsicht des Ministeriums für Kultur unterliegt (AO vom 23. 10. 1956, GBl. II, S. 365). Insbesondere ist das Büro zuständig für die Genehmigung über den Erwerb und die Vergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte, wenn der Vertragspartner außerhalb der DDR wohnt (AO vom 7. 2. 1966, [S. 1112]GBl. II, S. 107). Dabei kann das Büro verlangen, daß die Nutzungsrechte zunächst einem Verlag oder einer anderen kulturellen Einrichtung in der DDR angeboten werden. Ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind der Erwerb und die Vergabe von U. durch Presseorgane, wissenschaftliche Fachzeitschriften, Rundfunk und Fernsehen sowie Verträge, die durch die Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) für das Gebiet der Musik geschlossen werden. Verstöße gegen die Anbietungs- oder Genehmigungspflicht können mit einer Ordnungsstrafe von 10 bis 500 Mark belegt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1111–1112 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UrkundenstellenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach Art. 1 1 Abs. 2 der Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) genießen die Urheber den Schutz des sozialistischen Staates. Durch das am 1. 1. 1966 in Kraft getretene Gesetz über das U. vom 13. 9. 1965 (GBl. I, S. 209) ist das U. eigenständig kodifiziert und sind die bis dahin noch geltenden Reichsgesetze auf dem Gebiet des U., das Literatururheberrechtsgesetz und das Kunsturheberrechtsgesetz, das…
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1979: M
Maifeier MAK-Bilanzen Malerei Maoismus Mark der Deutschen Demokratischen Republik Marktproduktion Markt und Marktforschung Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Marxismus-Leninismus (ML) Maschinenbau Maschinen-Traktoren-Stationen Masseninitiative Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung Materialwirtschaft Materielle Interessiertheit Materielle Verantwortlichkeit Mathematik Mathematik-Olympiade Mauer Medaillen Medienpolitik Medizinische Akademie Medizinische Ausbildung Medizinische Berufe Medizinische Facharbeiter Medizinische Fachschulen Medizinische Forschung Medizinische Kräfte, Mittlere Mehrleistungslohn Mehrwerttheorie Meinungsforschung Meister Meldewesen, polizeiliches Meliorationen Menschenhandel Menschenrechte Menschlichkeit, Verbrechen gegen Messen Messen der Meister von Morgen (MMM) Metallverarbeitende Industrie Mieten Mietermitverwaltung Mietrecht Militärakademie „Friedrich Engels“ Militärbezirk Militärgerichtsbarkeit Militarismus Militärmissionen, Alliierte Militärpolitik Militärstaatsanwaltschaft Militärstrafrecht Mindestlohn Mindestrente Mindesturlaub Ministerium der Finanzen Ministerium der Justiz Ministerium des Innern Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau Ministerium für Außenhandel (MAH) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Ministerium für Bauwesen Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Ministerium für Chemische Industrie Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali Ministerium für Geologie Ministerium für Gesundheitswesen Ministerium für Glas- und Keramikindustrie Ministerium für Handel und Versorgung Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen Ministerium für Kohle und Energie Ministerium für Kultur Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft Ministerium für Leichtindustrie Ministerium für Materialwirtschaft Ministerium für Nationale Verteidigung Ministerium für Post- und Fernmeldewesen Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau Ministerium für Staatssicherheit Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Ministerium für Verkehrswesen Ministerium für Volksbildung Ministerium für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau Ministerium für Wissenschaft und Technik Ministerrat Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte Mitropa Mitteldeutschland Mittlere Medizinische Fachkräfte Möbelindustrie Monopolkapitalismus Moral, Sozialistische Museen Museum für Deutsche Geschichte Musik Musikschulen Mutterschutz MütterunterstützungMaifeier MAK-Bilanzen Malerei Maoismus Mark der Deutschen Demokratischen Republik Marktproduktion Markt und Marktforschung Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Marxismus-Leninismus (ML) Maschinenbau Maschinen-Traktoren-Stationen Masseninitiative Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung Materialwirtschaft Materielle Interessiertheit Materielle Verantwortlichkeit Mathematik Mathematik-Olympiade Mauer Medaillen Medienpolitik …
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Seerecht (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Gesamtheit der Rechtsnormen für die Seeschiffahrt und andere Bereiche der Meeresnutzung. Unterschieden wird internationales S., das auf völkerrechtlichen, zumeist multilateralen Verträgen beruht oder als Gewohnheitsrecht anerkannt wird, und nationales (innerstaatliches) S. In der DDR erlangte internationales S. Geltung dadurch, daß [S. 954]Abkommen, denen das ehemalige Deutsche Reich vor dem Ende des II. Weltkrieges angeschlossen war, für wiederanwendbar erklärt wurden; die DDR internationalen Abkommen beigetreten ist; S.-Regeln, die nicht in völkerrechtlichen Abkommen festgelegt sind, aber als Vertragsrecht Bedeutung gewonnen haben, beim Abschluß von Verträgen im Seeverkehr mit zugrunde gelegt werden; die DDR bilaterale Verträge abschließt, und zwar Schiffahrtsverträge zur Förderung des Seeschiffsverkehrs beider Länder, meist gekoppelt mit Handelsverträgen über Inanspruchnahme der Häfen, Umschlageinrichtungen, Versorgungsbetriebe sowie über Gebühren. Schiffspapiere u. a.; die DDR hat mit den meisten sozialistischen Ländern Handels- und Schiffahrtsverträge abgeschlossen; die DDR gewohnheitsrechtliche Normen des internationalen S. anwendet, die allgemein als rechtlich verbindlich betrachtet werden. In den letzten Jahren ist die DDR mehreren internationalen S.-Konventionen beigetreten. Dem internationalen S. zuzurechnen sind auch die Vereinbarungen, die die Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) zur Wahrung ihrer gemeinsamen seewirtschaftlichen Interessen getroffen haben und an denen die DDR beteiligt ist. Im innerstaatlichen S. der DDR wurden die Bestimmungen, die aus der Zeit vor dem Ende des II. Weltkrieges bzw. des vorigen Jahrhunderts weitergegolten hatten (sog. sanktionierte Normen) aufgehoben und ersetzt u. a. durch das Seehandelsschiffahrtsgesetz der DDR — SHSG — vom 5. 2. 1976 (GBl. I, S. 109), die VO über die Flaggenführung und Eigentumsrechte an Schiffen und das Schiffsregister — Schiffsregisterverordnung — vom 27. 5. 1976 (GBl. I, S. 285), VO über zivilrechtliche Verfahren in Schiffahrtssachen — Schiffahrtsverfahrensordnung (SchVO) — vom 27. 5. 1976 (GBl. I, S. 290). Das SHSG regelt alle schuldrechtlichen Beziehungen der Seeschiffahrt. Es gilt nicht nur für die Handelsschiffahrt, sondern für die gesamte Seeschiffahrt der DDR sowie in ihren Häfen und Territorialgewässern und dort auch für die Binnenschiffahrt. Die Neugestaltung des innerstaatlichen S. der DDR geschah im Rahmen der Kodifikation großer Bereiche des Rechtssystems der DDR wie z. B. des Zivilrechts- und des Außenhandelsrechts (gleichzeitig mit dem SHSG trat das Gesetz über internationale Wirtschaftsverträge — GIW — in Kraft, GBl. I, 1976, S. 61 (Rechtswesen; Wirtschaftsverträge, Internationale). Außer Kraft gesetzt wurden durch das SHSG insbesondere das IV. Buch des Handelsgesetzbuches vom 10. 5. 1897 (in zuletzt gültiger Fassung) sowie andere Gesetze und Verordnungen über das Seefrachtrecht, über privatrechtliche Verhältnisse der Binnenschiffahrt und der Flößerei sowie der Küstenschiffahrt; ferner sind durch das GIW in dessen Geltungsbereich auch das I.–III. Buch des HOB von 1897 außer Kraft gesetzt worden. In den S.-Gesetzen und -Verordnungen der DDR sind, so wird betont, internationale S.-Normen berücksichtigt, soweit die DDR diese anerkannt hat, Rechtsvorschriften internationaler Konventionen eingearbeitet, und zwar neben denjenigen, denen die DDR bereits angehörte und die auch schon in der zuletzt in der DDR geltenden Fassung des IV. Buches des HGB enthalten waren (über Schiffszusammenstöße — von 1910 —, über Bergung und Hilfeleistung — von 1910 — sowie die Haager Regeln — von 1924), auch einige Konventionen, in denen die DDR noch nicht Mitglied ist wie z. B. die Konvention über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen von 1957, die Konvention zur Vereinheitlichung bestimmter Regeln über Schiffsgläubigerrechte und Schiffshypotheken von 1967, die Konvention über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden des Meeres von 1969. Auswirkung auf die Gestaltung des S. der DDR haben ferner die internationale technische und handelspolitische Entwicklung im Seeverkehr und die Bestrebungen zu internationaler Rechtsvereinheitlichung, um die sich u. a. die folgenden Organisationen bemühen: In der DDR ist im Juni 1972 eine „Gesellschaft für S.“ gegründet worden, die bereits in das internationale Schiffahrtskomitee (CMI = Comité Maritime International), dem seit mehr als 75 Jahren bestehenden nichtstaatlichen internationalen Verband der Vereinigungen für S., aufgenommen worden ist. Außerdem ist die Seeschiffahrt der DDR in weiteren nichtstaatlichen internationalen Organisationen vertreten, und zwar: BIMCO (Baltic and International Maritime Conference) = Vereinigung von Reedern, Schiffsmaklern und Fachverbänden für deren Zusammenwirken in Fragen des internationalen Seeverkehrs; ICHCA (International Cargo Handling Coordination Association) = Internationale Organisation für die Koordinierung der Transport- und Umschlagtechnik mit der Aufgabe, den Güterumschlag im Seeverkehr durch Zusammenwirken aller Beteiligten zu verbessern; PIANC (Permanent International Association of Navigation Congresses) = Internationale ständige Vereinigung der Schiffahrtskongresse; FIATA (Federation Internationale des Associations des Transitaires et Assimiles) = Internationale Föderation der Spediteur-Organisationen; UNIDROIT = Internationales Institut zur Vereinheitlichung des Privatrechts, insbesondere des Handelsrechts und des internationalen Transportrechts. Nach der Aufnahme der DDR in die UN 1973 gehört sie auch einer Reihe von zwischenstaatlichen Institutionen an, so der IMCO (Inter-Governmental Maritime Consultative Organization) = Beratende Seeschiffahrtsorganisation der UN mit Schwerpunkt Sicherheit der Seeschiffahrt (Seestraßenordnung), UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Development) = Konferenz für Handel und Entwicklung der UN sowie deren Schiffahrtskomitee. UNCITRAL (United Nations Commission of International Trade Law) = UN-Kommission für internationales Handelsrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 953–954 Seenotrettungsdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SeeschiffahrtSiehe auch die Jahre 1975 1985 Gesamtheit der Rechtsnormen für die Seeschiffahrt und andere Bereiche der Meeresnutzung. Unterschieden wird internationales S., das auf völkerrechtlichen, zumeist multilateralen Verträgen beruht oder als Gewohnheitsrecht anerkannt wird, und nationales (innerstaatliches) S. In der DDR erlangte internationales S. Geltung dadurch, daß [S. 954]Abkommen, denen das ehemalige Deutsche Reich vor dem Ende des II. Weltkrieges angeschlossen war, für…
DDR A-Z 1979
Jugend (1979) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Begriff, Umfang, Zusammensetzung Der Begriff J. ist mehrdeutig. Sprachgebrauch und Recht unterscheiden zwischen den bis zu 14jährigen Kindern, den über 14jährigen Jugendlichen (der J. im engeren Sinne) und den volljährigen Erwachsenen. Das Jugendgesetz der DDR stellt dagegen auf die Gesamtheit der unter 25jährigen ab. Allerdings hatte der Jugendverband der DDR, die FDJ, 1977/78 unter seinen Mitgliedern einen Anteil von etwa 4–5 v. H., die 25 Jahre oder älter waren. Der Anteil der J. im Sinne des J.-Gesetzes an der Gesamtbevölkerung der DDR betrug am 31. 12. 1976 36,8 v. H. Von diesen rd. 6,19 Mill. junger DDR- Bürger waren noch nicht schulpflichtig: 1,15 Mill.; Schüler aller Schularten (POS, EOS, Sonderschulen): 2,65 Mill.; Lehrlinge: 0,46 Mill.; Berufstätige: rd. 1,2 Mill.; Studenten (zum geringeren Teil auch 25 Jahre und älter): 0,19 Mill. Die restlichen rd. 0,4 Mill. Personen dürften überwiegend nicht berufstätige Ehefrauen und Angehörige der bewaffneten Kräfte sein. II. Jugendpolitik, Ziele, Grundlagen Die J. auf die künftigen Aufgaben vorzubereiten und sie in die Gesellschaft zu integrieren, ist das Ziel der weite Bereiche der Bildungs-, Wirtschafts-, Sozial-, Kultur-, Gesundheits-, Kriminal- u. a. Politik umfassenden J.-Politik. Nach in der DDR vorherrschendem Verständnis ist sie „die Politik, die den Platz und die Aufgaben der Jugend und des sozialistischen Jugendverbandes im Kampf für den Sozialismus analysiert und bestimmt“ und hieraus Einzelmaßnahmen entwickelt. Die Ansprüche der J.-Politik der DDR beruhen auf der marxistisch-leninistischen Theorie einerseits und der von ihr geleiteten Analyse der konkreten gesellschaftlichen Situation andererseits. Danach wird die erzieherische Funktion des sozialistischen Staates als eine seiner wichtigsten bezeichnet; die Interessen der J. gelten als in denen von Staat und Gesellschaft aufgehoben bzw. als mit ihnen identisch. Jeglicher Generationenkonflikt sei „aufgrund der Übereinstimmung in den [S. 558]grundlegenden Lebensinteressen und der gemeinsamen sozialistischen Ideale“ ausgeschlossen (Siegfried Lorenz in der Volkskammer anl. der Beratung des 3. J.-Gesetzes. Junge Welt 18. Jg. 1974, Nr. 26 B, S. 4). Damit ist J. (in erster Linie) „allseitig zu beeinflussender“ Erziehungsgegenstand, wobei sich die ihr gestellten Aufgaben aus den gesamtgesellschaftlichen Zielen ergeben, der Beitrag der J. zur Lösung ihrer Aufgaben jedoch in jugendspezifischer Weise, in eigenen Formen und mit eigenen Methoden geleistet werden kann und soll. Die Grundsätze der J.-Politik der SED sind im J.-Gesetz zusammengefaßt. Das Gesetz über die Teilnahme der J. an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der DDR (J.-Gesetz) vom 28. 1. 1974 (GBl. I, S. 45) löste, das am 8. 5. 1964 in Kraft getretene Gesetz über die Teilnahme der J. der DDR am Kampf um den umfassenden Aufbau des Sozialismus und die allseitige Förderung ihrer Initiative bei der Leitung der Volkswirtschaft und des Staates, in Beruf und Schule, bei Kultur und Sport ab, dessen Vorgänger das Gesetz über die Teilnahme der J. am Aufbau der DDR und die Förderung der J. in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung vom 8. 2. 1950 war. Ziel des (3.) J.-Gesetzes ist die „Förderung der Jugend“ und die „Gewährleistung ihrer Teilnahme an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“. Es weist in seinen 10 Abschnitten den Hauptgruppen der J.-Bevölkerung, den Berufstätigen, den Schülern, den Lehrlingen, den Studenten und den Soldaten. Reservisten und in der vormilitärischen Ausbildung Befindlichen sowie den verantwortlichen Leitern der Staats- und Wirtschaftsorgane und der FDJ Rechte und Pflichten zu. Schwerpunkte des Gesetzes sind: 1. Die Erziehung der J. zu „sozialistischen Persönlichkeiten“, gekennzeichnet durch Wissen und Können sowie durch eine Reihe näher angegebener staatsbürgerlicher, sozialer und Arbeitstugenden, 2. der Beitrag der J. zur Steigerung der Arbeitsproduktivität in speziellen „jugendgemäßen“ Kooperationsformen. Diese Zielsetzungen sind gekoppelt 3. mit einer Reihe sozial-, gesundheits- und bildungspolitischer Maßnahmen, die der J. zugute kommen sollen, und 4. einer Erweiterung der Zuständigkeiten der FDJ als Vertretung der J. in Schule, Hochschule, Betrieb und Staat. Das Gesetz weist der J.-Organisation der SED eine zentrale Rolle in der J.-Politik zu. Es spiegelt die Schwerpunkte der Politik der DDR seit dem VIII. Parteitag der SED wider (verstärkte Zusammenarbeit mit der UdSSR, verbesserte Versorgung der Bevölkerung, Verstärkung der politisch-ideologischen Erziehung) und setzt den Staatsratsbeschluß vom 31. 3. 1967 „Jugend und Sozialismus“ sowie eine Reihe von Einzelregelungen außer Kraft, wahrt jedoch den Rahmen des Kommuniqués des Politbüros des ZK der SED zu Problemen der J. in der DDR: „Der Jugend Vertrauen und Verantwortung“ (J.-Kommuniqué vom 21. 3. 1963). Die darin enthaltenen Vorstellungen zur Förderung des Leistungsstrebens, zur politisch-ideologischen Erziehung, zur Erhöhung der schulischen und beruflichen Anforderungen, zu den Aufgaben der staatlichen und Wirtschaftsleiter gegenüber der J., zu den Problemen der in der Landwirtschaft Tätigen, zur Freizeitgestaltung sowie zur J.-Forschung und zur wissenschaftlichen Begründung der jugendpolitischen Maßnahmen bilden Grundlage und Richtschnur auch des 3. J.-Gesetzes der DDR. Die Leitung der staatlichen Aufgaben der J.-Politik liegt „in Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse im Auftrag der Volkskammer“ beim Ministerrat und dessen Amt für Jugendfragen (AfJ). Das AfJ ist „dem vom Ministerrat beauftragten Stellv. des Vors. des Ministerrats unmittelbar unterstellt“ und verantwortlich für die gesamte J.-Arbeit. Er ist federführend für den J.-Etat, hat wesentliches Mitspracherecht bei der J.-Gesetzgebung und ist wissenschaftsleitendes Organ der Jugendforschung (Leiter des AfJ: Hans Jagenow). Die J.-Politik ist mit dem ZR der FDJ abzustimmen, der auch berechtigt ist. Vorschläge für Beschlüsse und Verordnungen zur J.-Politik und zur Berufung des Leiters des AfJ einzureichen. Auf örtlicher und regionaler Ebene sind die Volksvertretungen bzw. die staatlichen und Wirtschaftsleitungen in Abstimmung mit den Vorschlags- und kontrollberechtigten FDJ-Leitungen für die Planung, Durchführung und Kontrolle der jugendpolitischen Maßnahmen verantwortlich. III. Beteiligung der Jugend am öffentlichen Leben Als Erfolg der J.-Politik gilt die Teilnahme der J. am öffentlichen Leben auf der Grundlage des auf 18 Jahre festgelegten Mündigkeits- und Wahlberechtigungsalters und des vorwiegend über die Mitarbeit in der FDJ angebotenen Kontroll-, Mitsprache- und Vertretungsrechts im politisch-staatlichen und wirtschaftlichen Bereich, dessen formale Voraussetzung die Bestimmung des Art. 20,3 der Verfassung ist. Dort heißt es: „Die Jugend wird in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert. Sie hat alle Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Ordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen.“ So waren im Jahr 1977 jünger als 25 Jahre: 40 von 500 Abgeordneten der Volkskammer; 441 von 2.840 Abgeordneten der Bezirkstage; 4.502 von 20.763 Abgeordneten der Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen; 23.997 von 166.279 Abgeordneten der Gemeindevertretungen; 776 von 3.833 Abgeordneten der Stadtbezirksversammlun[S. 559]gen und 46.672 von 358.189 Mitgliedern der 51.763 Kommissionen der Bezirkstage und anderer örtlicher Volksvertretungen. Daneben gilt die Mitwirkung der J. in den Gremien des FDGB (1977: 17.978 gewählte J.-Vertrauensleute; 5.971 J.-Kommissionen mit 40.579 ― nur z. T. jugendlichen ― Mitgliedern), in den Ausschüssen der Nationalen Front (1976: 17.000 Ausschüsse mit 335.000 Mitgliedern, davon 40.000 Jugendliche); in den FDJ-Kontrollposten und insbesondere in Produktion und Wettbewerb (s. u.) als Einlösung des Verfassungsgebots verantwortlicher Mitgestaltung beim Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft. IV. Bildungspolitik Als Erfolge der J.-Politik gelten ferner: 1. Beseitigung von Bildungsbarrieren durch die Schaffung der Einheitsschulen und von Zentralschulen auf dem Lande und die Einführung der 10klassigen obligatorischen Oberschule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem). 2. Abbau der beruflichen Benachteiligung der Mädchen und Frauen. V. Jugend in Ausbildung und Beruf Zu den Gebieten der J.-Politik zählen auch: J.-Arbeitsschutz, J.-Förderungsplan und der Beitrag der J. zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Auf arbeitsrechtlichem Gebiet konkretisierte sich die J.-Politik der SED zunächst in dem bereits im Arbeitsgesetz vom 19. 4. 1950 niedergelegten und in Art. 24 der Verfassung von 1968 i. d. F. v. 7. 10. 1974 ebenfalls enthaltenen Prinzip, daß Jugendliche das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeitsleistung haben. Ferner gelten für Jugendliche besondere Arbeitsschutzanordnungen und Arbeitszeitregelungen. Bedeutsamer sind die über diese Maßnahmen hinausgehenden Bestimmungen zur beruflichen Ausbildung und vor allem die spezifischen Förderungsmaßnahmen, die im J.-Gesetz und im Arbeitsgesetzbuch angeordnet werden. In jährlich zwischen Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) und Betriebsleiter unter aktiver Beteiligung der FDJ im Rahmen des Betriebskollektivvertrages abzuschließenden J.-Förderungsplänen, die zugleich eine Reihe betrieblicher und staatlicher Maßnahmen zugunsten der J. enthalten (Weiterqualifizierung, J.- und Sporteinrichtungen usw.) soll die J. angehalten werden, ihren Beitrag zur Steigerung der Arbeitsproduktivität zu leisten. VI. Jugendförderungspläne Die J.-Förderungspläne wurden am 4. 2. 1954 durch die 5. AO zum (1.) J.-Gesetz von 1950 eingeführt. Sollten sie anfänglich der beruflichen und kulturellen Förderung der J. dienen, so bestimmte die AO des 1. Stellv. des Ministerrates für den J.-Förderungsplan im Jahre 1963, es sei die Arbeit in Jugendbrigaden. J.-Abteilungen, J.-Schichten und anderen ständigen und zeitweiligen J.-Kollektiven die „beste, tausendfach bewährte Form für die Förderung der Initiative und für die sozialistische Entwicklung unserer Jugend“. Der J.-Förderungsplan beruht seit seiner Verkündung auf § 55 des J.-Gesetzes. Alljährlich wird die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J.-Förderungsplans ordnet, ergänzt durch örtliche J.-Förderungspläne in den Betrieben, LPG, Städten und Gemeinden. Daran wirken neben der FDJ die Volksvertretungen, Betriebsleitungen, die Leitungen des FDGB, des DTSB und der GST mit. Die J.-Förderungspläne sind Teil der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise und Gemeinden. Allerdings werden sie z. T. immer noch als bloßes „Anhängsel“ der Planung betrachtet. Der J.-Förderungsplan regelt insbesondere die Teilnahme der J. am Sozialistischen Wettbewerb in speziellen, „jugendgemäßen“ Formen. VII. Berufswettbewerb und Masseninitiativen Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs ist der von der Betriebsleitung und der Berufsschule in Zusammenarbeit mit FDJ und FDGB organisierte Berufswettbewerb der Lehrlinge. Seine Ziele sind der nachweisbare Erwerb guter beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten, die abrechenbare Mitarbeit an der Erreichung der betrieblichen Planziele und „gesellschaftliches Verhalten und gesellschaftliche Tätigkeit“ auf der Basis der schulischen Lehrpläne, der betrieblichen Planung und der Zielsetzungen und Vorgaben der FDJ. Hervorragende Leistungen werden durch staatliche Auszeichnungen anerkannt. Die Gesamtheit der Lehrlinge nimmt am Berufswettbewerb teil. Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs sind die von der FDJ ausgelösten „ökonomischen Masseninitiativen“. So war es das Ziel der FDJ, im Planjahr 1978 55 Mill. Arbeitsstunden einzusparen, 1,2 Mrd. Mark Nutzen in der FDJ-Aktion „Materialökonomie“ zu erwirtschaften, 330.000 Tonnen Schrott und 40.000 Tonnen Altpapier der Wiederverarbeitung zuzuführen. 6.900 Wohnungen zu modernisieren und in der Landwirtschaft den Futterverbrauch um 15 Mill. Mark zu senken. VIII. Jugendkollektive, Jugendbrigaden und Jugendobjekte Der nach Umfang und Bedeutung wichtigste Bestandteil des Beitrags der werktätigen J. zur Lösung der betrieblichen und der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben ist die Arbeit in den J.-Kollektiven, die als J.-Brigaden, J.-Objekte, Klubs junger Neuerer, J.-Meisterbereiche, J.-Abteilungen, J.-Schichten [S. 560]usw. bezeichnet werden. J.-Brigaden (1978: 32.000 mit 386.000 Mitgliedern) sind Kollektive junger Werktätiger (in der Regel und im Durchschnitt 10–15 Mitglieder), deren Mehrheit nicht älter als 26 Jahre und deren Kern die FDJ-Gruppe sein soll. Die Altersabgrenzung des J.-Gesetzes gab einige Probleme auf, die der Zentralrat der FDJ mit dem Hinweis auf die Förderungsabsichten des Gesetzes (Unterstützung und Anleitung der jungen Werktätigen durch die älteren, erfahrenen) beantwortete. Die Brigaden arbeiten über längere Zeit an einer fest umrissenen betrieblichen Aufgabe; daneben haben sie eine (selbst-)erzieherische Funktion bis in die Freizeit ihrer Mitglieder hinein. Seit 1977 wird der Wettbewerb der J.-Kollektive von den „Räten der Jugendbrigaden“ angeleitet. Leiter ist der Funktionär für sozialistischen Wettbewerb der jeweiligen GO der FDJ; Mitglieder sind die J.-Brigadiere, FDJ-Gruppenleiter und je ein Vertreter der BGL und der Betriebsleitung. Seit 1978 wird auf Vorschlag der FDJ für jede J.-Brigade ein „erfahrener Funktionär des Betriebes“ als „Pate“ eingesetzt. Erstmals am 21. 5. 1977 ist der „Tag der J.-Brigaden“ begangen worden, an dem die Leistungen „abgerechnet“ und ausgezeichnet, neuen Brigaden „feierlich ihre Berufungsurkunden“ verliehen und Feiern veranstaltet werden. Im Jahr 1977 bestanden u. a.: im Bauwesen 3.879 J.-Brigaden mit nahezu 40.000 Mitgliedern (jeder 3. junge Baufacharbeiter); im Produktionsbereich Elektronik/Elektrotechnik arbeiteten 1217 J.-Brigaden. Im Jahr 1978 gab es u. a.: 970 ständige J.-Brigaden „Technik in der Pflanzenproduktion“. Es wird in der DDR gelegentlich allerdings beklagt, daß die J.-Kollektive oft schon nach 2 oder 3 Jahren wieder aufgelöst werden. 1977 wurden 203 Kollektive mit dem Titel „Hervorragendes J.-Kollektiv der DDR“ ausgezeichnet. Auch die Leistungen einzelner im Sozialistischen Wettbewerb, bei der Entwicklung und Anwendung neuer Arbeitsmethoden und in der Neuererbewegung (s. u.), aber auch auf politischem und militärischem Gebiet werden ausgezeichnet. Die FDJ verleiht in der Regel an ihrem Jahrestag (7. 3.), sonst anläßlich der MMM (s. u.) oder unmittelbar nach Vollbringung hervorragender Leistungen den Titel „Jugendaktivist“ (erstmals 1949). Für besonders hohe Leistung wird die staatliche Auszeichnung „Hervorragender Jungaktivist“ verliehen. J.-Meisterbereiche und J.-Abteilungen (1976: 2.864 mit 52.958 Mitarbeitern) entsprechen im wesentlichen den J.-Brigaden. J.-Objekte sind „exakt meß- und abrechenbare, zeitlich begrenzte Aufgaben, die einem Kollektiv junger Menschen zur Lösung übertragen werden“. Sie unterscheiden sich von anderen vor allem dadurch. daß sie als Schwerpunkte der FDJ-Arbeit gelten und nur Jugendliche beteiligt sind. Hinsichtlich Arbeitsorganisation und Stellung zu den wirtschaftsleitenden Organen gibt es keine Unterschiede zu anderen industriellen oder sonstigen Vorhaben. Die Zahl der J.-Objekte stieg von 1970 bis 1977 von 24.954 auf 83.053, die der „Mitglieder“ von 313.954 auf 1.042.000. Vorwiegend handelt es sich bei diesen Objekten um Produktionsaufgaben (im weitesten Sinne), doch werden auch J.-Objekte in der NVA genannt. Mitarbeiterzahl, Anspruchsniveau, wirtschaftliche Bedeutung und organisatorische Einordnung der J- Objekte sind recht unterschiedlich, doch zielen sie insgesamt auf die Bewältigung betrieblicher und volkswirtschaftlicher Schwerpunktaufgaben ab. Seit dem X. Parlament der FDJ (Juni 1976) sind dies: „Meisterung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ (MMM-Bewegung, Entwicklung neuer Erzeugnisse usw.), „effektive Auslastung der Grundfonds“ (insbesondere durch Einführung der Schichtarbeit), „hohe Materialökonomie“ (Senkung der Materialkosten), Lösung der Wohnungsfrage bis 1990, Mitwirkung an der „sozialistischen ökonomischen Integration“ im RGW (Export in die UdSSR, Mitarbeit an Vorhaben in der UdSSR) und Mitarbeit bei der „industriemäßigen Produktion in der Landwirtschaft“. Diesen Schwerpunkten entsprechend werden J.-Kollektive und -Objekte ins Leben gerufen. So bestanden im Jahr 1977 in der Landwirtschaft die Zentralen J.-Objekte „Zentrale Erntetechnik“ mit über 100 Mähdreschern und 2.686 Mitgliedern, „Industriemäßige Fleischproduktion Eberswalde“ und „Havelobst“, ferner 14 Bezirks-J.-Objekte und 1262 FDJ-Komplexe in der Halmfrucht-, Hackfrucht- und Futterernte. 49.216 FDJler der Oberschulen in 452 „Lagern der Erholung und Arbeit“ halfen vor allem bei Meliorationsarbeiten und in der Ernte (Feriengestaltung). In der UdSSR arbeiteten bis Herbst 1978 über 3.000 FDJler zusammen mit älteren Kollegen über 3 Jahre an dem Bau einer zum „Zentralen Jugendobjekt Drushba-Trasse“ erklärten Pipeline mit. Der Wohnungsbau in Berlin (Ost) wurde ebenfalls zum „Zentralen Jugendobjekt“ erklärt. Der „Hauptteil der J.-Objekte“ dürfte in der Industrie eingerichtet worden sein. So gab es 1977 allein im Bereich Elektrotechnik/Elektronik 4.120 derartiger Vorhaben. Eine Vorstufe der J.-Objekte waren (1978) die 48.899 „Pionierobjekte“ der Schüler unter 14 Jahren, die vor allem der Instandhaltung der Schulen dienen. IX. Jugendneuererbewegung und Messe der Meister von Morgen Die J.-Neuererbewegung ist Teil der allgemeinen Neuererbewegung, in deren Rahmen auch die betei[S. 561]ligten Jugendlichen ihre Vorschläge, Verbesserungen und Erfindungen einreichen (Sozialistischer Wettbewerb). Doch mit dem Unterschied, daß ihre Neuerungen alljährlich auf den Messen der Meister von Morgen (MMM) ausgestellt werden, und zwar zunächst auf Betriebsebene, danach in einem Auswahlverfahren auf der Kreis- und Bezirksebene. Die jeweils besten Ergebnisse werden prämiiert. Höhepunkt der MMM-Bewegung ist die jährlich stattfindende Zentrale Messe der Meister von Morgen (erstmals im Oktober 1958 in Leipzig). Der Leiter des AfJ und der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission geben zu Beginn jedes Jahres eine Richtlinie über die Weiterführung der MMM heraus. Veranstalter der Zentralen MMM ist eine Messeleitung mit dem Leiter des AfJ an der Spitze, Veranstalter der Bezirks- und Kreismessen sind die Räte der Bezirke und Kreise. Auch die MMM-Bewegung wird entscheidend von der FDJ (sowie vom FDGB, der Kammer der Technik, der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft als weiteren „gesellschaftlichen Trägerorganisationen“) bestimmt. Hatte die MMM-Bewegung anfangs eher den Charakter einer Hobby- und Bastelschau, so gelten die von den Beteiligten entwickelten Neuerungen heute als „planmäßige und planbare Beiträge zur Entwicklung von Wissenschaft und Technik“. Neuerungen werden aufgrund von Neuerungsvereinbarungen im Rahmen der J.-Förderungspläne entwickelt, und zwar zu über 95 v. H. von Kollektiven. 1976 gab es 27.700 Messen mit 582.900 Exponaten und rd. 2,2 Mill. Teilnehmern, davon 262.562 Lehrlinge. Die hohe Teilnehmerzahl läßt auf das unterschiedliche Anspruchsniveau der Exponate und auf unterschiedliche Grade der Mitwirkung der Teilnehmer an der Realisierung der Neuerung schließen. Vermutlich sind in den 2,2 Mill. Neuerern auch die nur mit Teilaufgaben Befaßten enthalten. Kern der MMM-Bewegung sind Arbeitskollektive, die als „Klubs Junger Neuerer“, „Klubs Junger Techniker“ oder als „Forschungsgemeinschaften“ bezeichnet werden. 1976 bestanden 21.333 derartiger Kollektive mit 246.019 Mitgliedern. Die Neuerungen der Studenten und jungen Wissenschaftler werden auf der „Zentralen Leistungsschau der Studenten und jungen Wissenschaftler“ präsentiert. Die Vorhaben der MMM-Bewegung gelten z. Z. vornehmlich der Rationalisierung, der Materialökonomie, der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes, der industriemäßigen Produktion in der Landwirtschaft und der Rationalisierung der Lehr- und Lernprozesse (z. B. auch in der Ausbildung der NVA). Zwischen den verschiedenen Varianten von J.-Kollektiven gibt es keine starren Grenzen. Eine vereinbarte Neuerung kann als J.-Objekt realisiert werden, oder innerhalb einer J.-Brigade entsteht ein Neuererkollektiv, um ein anstehendes Problem zu lösen. Die genannten Zahlen zeigen daher nur die Größenordnungen an. Danach sind die „Klubs Junger Techniker“ usw. eher Angelegenheit einer technischwissenschaftlichen Elite, während die Mitarbeit an J.-Objekten und in der Neuererbewegung zur Aufgabe immer größerer Teile der schulischen und berufstätigen J. wird: 1968 gab es 8.400 J.-Brigaden und 12.044 J.-Objekte; für 1977 lauten die Zahlen: 29.897 bzw. 83.053. Die MMM-Bewegung wuchs zwischen 1970 und 1976 von 0,6 auf 2,2 Mill. Teilnehmer. Insgesamt dienen die J.-Kollektive vornehmlich der individuellen und vor allem gesellschaftlichen Leistungs- und Effektivitätssteigerung. Sie wurden daher vom AfJ als eine „durch die FDJ organisierte Aktivität junger Menschen“, von der FDJ selbst als „neue Führungsmethode“ bezeichnet. Andererseits bestätigen empirische Untersuchungen des Zentralinstituts für J.-Forschung und andere Erhebungen den tendenziell positiven Einfluß der J.-Kollektive auf Kenntnisse, Arbeitshaltung, Selbstvertrauen und Selbständigkeit der Mitglieder. X. Sozialpolitische Maßnahmen Als Erfolge der sozialistischen J.-Politik gelten ferner die sozialpolitischen Maßnahmen zur Förderung junger Ehen, für Studenten und Lehrlinge sowie für junge Mütter wie: Geburtenbeihilfe, Arbeitszeit- und Urlaubsregelung, Gewährung von Krediten und der mit der Geburt von Kindern verbundene Krediterlaß, Schulspeisung, Stipendien für 90 v. H. der Studenten. Internatsplätze und finanzielle Förderung für Studentinnen mit Kind. Ferner die Maßnahmen und Erfolge auf dem Gebiete des Sports, der Wehrerziehung und der Kulturpolitik. XI. Jugendweihe und Arbeiterweihe Alle Maßnahmen der J.-Politik im Bildungs- und Ausbildungssektor, in der Arbeitswelt, auf dem Gebiet der Sozial-, Sport-, Wehr- und Kulturpolitik sind eng verknüpft mit dem Grundziel der „Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins“. Dieser Zielsetzung dienen auch 2 spezielle Formen politisch-moralischer Erziehung: die Jugendweihe und die sog. Arbeiterweihe. Markiert die J.-Weihe die „Aufnahme in das aktive gesellschaftliche Leben“, so wird z. B. seit dem Jahr 1973 in zunächst einzelnen Betrieben der Deutschen Post im Bezirk Neubrandenburg auch die Aufnahme der Lehrlinge in das Betriebskollektiv in „würdiger Form gestaltet“. Seit dem gemeinsamen Beschluß des Zentralkomitees der SED, des Ministerrats der DDR, des Bundesvorstandes des FDGB und des Zentralrats der FDJ vom 7. 12. 1976 über Fragen der Berufsbildung, der auch „von neuen Traditionen bei der Aufnahme der jungen Facharbeiter in die Arbeitskollektive“ spricht, hat sich die Zahl der Ar[S. 562]beiterweihen stark erhöht. Das Facharbeiterzeugnis, der erste Arbeitslohn, der Betriebsausweis, gelegentlich auch ein Satz Werkzeuge und eine Urkunde über die Zugehörigkeit zur Arbeiterklasse werden in einer Feierstunde, die teilweise nach sowjetischem Vorbild als Arbeiterweihe bezeichnet wird, von Aktivisten oder Arbeiterveteranen überreicht. Die jungen Facharbeiter geloben, „durch ihre Arbeitstaten den revolutionären Arbeitsruhm des Betriebes (Kombinates, der Brigade usw.) zu mehren“. So meldet der Bezirk Neubrandenburg, daß im Jahr 1976 44 v. H. und 1977 bereits 85 v. H. aller auslernenden Lehrlinge an Arbeiterweihen teilgenommen hätten. Mit Hilfe dieser Weihen sucht die SED die Herausbildung sozialistischen Bewußtseins bei den Jugendlichen zu fördern und damit das Hauptziel ihrer politisch-ideologischen Erziehung in den Schulen und Universitäten sowie den Schulungsveranstaltungen von FDJ und JP zu unterstützen. Die hohe Zahl der Ehescheidungen, die hohe Erwerbsquote der Frauen und Mütter, die Jugendhilfe und die Kriminalität der J. sowie der hohe Stellenwert, der der Erziehung zu bewußter Disziplin beigemessen wird, deuten auf ungelöste Probleme in der J.-Politik der SED-Führung hin. Arnold Freiburg Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 557–562 Jüdische Gemeinden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendarzt
Jugend (1979) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Begriff, Umfang, Zusammensetzung Der Begriff J. ist mehrdeutig. Sprachgebrauch und Recht unterscheiden zwischen den bis zu 14jährigen Kindern, den über 14jährigen Jugendlichen (der J. im engeren Sinne) und den volljährigen Erwachsenen. Das Jugendgesetz der DDR stellt dagegen auf die Gesamtheit der unter 25jährigen ab. Allerdings hatte der Jugendverband der DDR, die FDJ, 1977/78 unter seinen Mitgliedern einen…
DDR A-Z 1979
Ökonomisches Grundgesetz (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Wirtschaftliche Zusammenhänge in Gesellschaft und Staat werden — auf der Grundlage des Historischen Materialismus — als durch ökonomische Gesetze beherrscht angesehen, die ebenso wenig wie Naturgesetze aufgehoben werden können. Danach ist für die Produktionsweise jeder Gesellschaftsordnung ein spezifisches, durch die jeweils herrschenden Eigentumsverhältnisse bestimmtes System von ökonomischen Gesetzen kennzeichnend. In diesen Gesetzen sollen sich die wirtschaftlichen Beziehungen einer Gesellschaft äußern; sie sollen das Verhältnis der Klassen und Schichten zueinander regeln und über Produktion, Distribution und Güterverwendung bestimmen. Mit dem ÖG. wird die Vorstellung verbunden, daß die mannigfaltigen Erscheinungen einer Gesellschaftsordnung auf eine vorrangige Gesetzmäßigkeit zurückführbar seien. Demnach postuliert das ÖG. des Kapitalismus, das von Marx entdeckte Ziel der kapitalistischen Produktion sei die Erzeugung des Mehrwerts, das durch ständige Ausdehnung der Produktion, verbunden mit wachsender Ausbeutung der arbeitenden Klassen, realisiert werde. Demgegenüber konstatiert das ÖG. des Sozialismus, das Charakteristikum sozialistischen Wirtschaftens bestehe in der gesetzmäßigen „ununterbrochenen Erweiterung und Vervollkommnung der Produktion auf der Basis der führenden Technik, der sozialistischen Zusammenarbeit zur möglichst vollständigen Befriedigung der ständig wachsenden Bedürfnisse und der allseitigen Entwicklung aller Mitglieder der Gesellschaft“ (Polit. Ökonomie, Berlin [Ost] 1964, S. 472). Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) wird das Wirken des ÖG. darin gesehen, daß es den Zusammenhang von Produktion und Konsumtion im Sozialismus unterstreicht, demzufolge „die Befriedigung der individuellen und gesellschaftlichen Bedürfnisse im Sozialismus nur durch das ständige Wachstum der Produktion erfolgen kann“ (Einführung in die Politische Ökonomie des Sozialismus, Berlin [Ost] 1974, S. 143). Die ökonomische Überlegenheit des Sozialismus gegenüber dem Kapitalismus wird aus der für den Sozialismus als gegeben erachteten Bewußtheit des ökonomischen Handelns geschlossen, die sich einerseits in der [S. 774]allmählichen Bildung kollektiven Verantwortungsbewußtseins, andererseits in einer durch den Plan „wissenschaftlich“ begründeten Sozialistischen Wirtschaftsführung zeige. Das ÖG. des Sozialismus gilt offiziell als oberste wirtschaftspolitische Richtlinie. Allerdings weisen auch führende Wirtschaftswissenschaftler der SED darauf hin, daß sich aus den allgemein gehaltenen Formulierungen des ÖG. kaum konkrete Handlungsweisungen für die praktische Wirtschaftspolitik herleiten lassen (Prof. Dr. W. Kalweit, Vizepräsident der AdW). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 773–774 Ökonomisches Forschungsinstitut bei der Staatlichen Plankommission (ÖFI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS)Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Wirtschaftliche Zusammenhänge in Gesellschaft und Staat werden — auf der Grundlage des Historischen Materialismus — als durch ökonomische Gesetze beherrscht angesehen, die ebenso wenig wie Naturgesetze aufgehoben werden können. Danach ist für die Produktionsweise jeder Gesellschaftsordnung ein spezifisches, durch die jeweils herrschenden Eigentumsverhältnisse bestimmtes System von ökonomischen Gesetzen kennzeichnend. In diesen…
DDR A-Z 1979
Automatisierung (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bezeichnung für einen Prozeß, in dessen Verlauf menschliche Arbeit sowohl in ihrer arbeitsausführenden wie in ihrer arbeitskontrollierenden Funktion durch sich selbst regelnde und steuernde Maschinen und Maschinensysteme ersetzt wird. Darüber hinaus bedeutet A. die Modifikation menschlicher Arbeit und ihre Erweiterung um neue Tätigkeitsfelder, da sich durch A.-Maßnahmen neue Tätigkeitsprofile und Organisationsstrukturen herausbilden. Die A. wird als die höchste Stufe im Prozeß der Technisierung, des Einsatzes von technischen Hilfsmitteln zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität, verstanden. Die Vorstufen bilden die Mechanisierung und das Handwerk. Durch die Mechanisierung wird menschliche Arbeit in ihrer körperlich-ausführenden Funktion durch maschinelle Werkzeuge und Maschinen ersetzt. Je nach der Art der eingesetzten technischen Hilfsmittel (Arbeitsmittel) und dem Umfang des Fertigungsablaufs (einzelner Arbeitsplatz, Teil- oder Gesamtablauf) wird die Mechanisierung untergliedert in Kleinmechanisierung, Teil- und Vollmechanisierung. Ähnlich wird bei der A. der Einsatz von selbsttätigen Maschinen für Teilprozesse (Teil-A.) unterschieden vom Einsatz für Gesamtprozesse (Voll-A.). Der Begriff Voll-A. wird auch in dem Sinne verwendet, daß adaptive Automaten nicht nur die Steuerung des Arbeitsablaufs, sondern auch die begrenzt selbsttätige Auswahl des Arbeitsweges (Steuerung der Steuerung) übernehmen. Das wichtigste soziale und wirtschaftliche Problem liegt in der durch A. hervorgerufenen Freisetzung von Arbeitskräften. Bei dem anhaltenden Arbeitskräftemangel in der DDR führen Freisetzungen jedoch nicht zu längerfristiger Arbeitslosigkeit. Gegenstand der A. sind ausschließlich formalisierbare, materielle und geistige Tätigkeiten des Menschen. Automatisiert werden bei dem gegebenen Stand der Automatenentwicklung in der DDR in erster Linie Bearbeitungs- und Transportprozesse in der chemischen Industrie, der Textilindustrie, in Zweigen der Maschinenbauindustrie, in der elektrotechnischen und elektronischen Industrie sowie der Energie- und Brennstoffindustrie. Daneben werden aber auch geistige Tätigkeiten, z. B. bei Konstruktionsarbeiten und in der Leitungs- und Verwaltungstätigkeit (durch Datenverarbeitungsanlagen) automatisiert. Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik hat damit begonnen, die bereits bestehende zentrale Datenbank in Berlin (Ost) durch Bezirksdatenbänke zu ergänzen. Die [S. 128]erste Bezirksdatenbank, mit der zugleich die Umstellung auf das in den RGW-Mitgliedsstaaten angewandte „einheitliche System der elektronischen Rechentechnik“ (ESER) eingeleitet wird, befindet sich in Erprobung (Dresden). Zu den Voraussetzungen der A. zählt in wissenschaftlicher Hinsicht die Anwendung der Kybernetik. Praktische Voraussetzungen der A. von Produktionsabläufen mittels Automaten mit relativ starrem Programm sind: a) der Produktionsablauf muß als fließender, kontinuierlicher Gesamtprozeß konzipiert sein, b) größere Stückzahlen über einen längeren Fertigungszeitraum, c) die Konstruktionen der Erzeugnisse und Technologien müssen über einen längeren Zeitraum relativ konstant bleiben, d) geringe Qualitätsschwankungen der Zulieferungen und Roh- und Betriebsstoffe und e) fachlich geschulte Arbeitskräfte. Mit dem vorgesehenen Übergang zu adaptiven — algorithmisiert lernenden — Automaten wandeln sich diese Voraussetzungen. Publizistisch ist der A. von Produktionsabläufen bereits in den 50er Jahren viel Aufmerksamkeit gewidmet worden. Seit Mitte der 60er Jahre hat sich die A.-Diskussion besonders der automatisierten Informationsverarbeitung zugewandt, von der man anfangs und im Unterschied zur Gegenwart schnell praktikable Lösungen für Leitungs- und Verwaltungstätigkeiten — etwa durch vollautomatische Leitungssysteme, vollautomatische Sprachübersetzung — erwartete. Das Ausmaß der A. in der Industrie wurde in den letzten 20 Jahren gesteigert, ist jedoch im Vergleich zu anderen Industrieländern nicht sehr hoch. Die A. wird in der DDR statistisch gemessen am Anteil der teil- und vollautomatisierten Ausrüstungen am Gesamtbestand in der volkseigenen Industrie (A.-Grad) und am Anteil der an teil- und vollautomatisierten Aggregaten, Maschinen und Anlagen Beschäftigten zur Gesamtzahl der Beschäftigten (A.-Koeffizient). Beide Angaben geben keinerlei Auskunft über die durch A. erzielte Produktivitätssteigerung und die aufgewandten Kosten. Neben sprunghaften Effizienzsteigerungen durch A. gibt es jedoch auch Effizienzverluste. Sie treten vor allem bei sehr hohen Aufwendungen und/oder bei A. auf, die nur Teilphasen von Produktions- und Leitungsprozessen erfassen. Teil- und Voll.-A. werden statistisch nicht unterschieden. Bei der Teil.-A. bestehen einzelne automatisierte Ausrüstungen unverkettet neben herkömmlichen Maschinen. Der A.-Koeffizient der Arbeit beträgt gegenwärtig in der zentralgeleiteten Industrie der DDR rd. 10 v. H. Der A.-Grad der maschinellen Ausrüstungen in den zentralgeleiteten Industriebetrieben wird für 1976 mit 43,2 v. H. angegeben (1972: 38,2 v. H., 1974: 40,5 v. H.). Er betrug 1961 für alle Branchen der metallverarbeitenden Industrie rd. 14 v. H. und für die Leichtindustrie rd. 24 v. H. (Schätzungen). Zu diesem Zeitpunkt gab es in den sozialistischen und halbstaatlichen Industriebetrieben rd. 32.000 automatisierte Maschinen und rd. 23.000 Einzelautomaten (sie übernehmen neben der Fertigungssteuerung auch das selbsttätige An- und Ausschalten sowie das Zuführen und Auswerfen der Arbeitsgegenstände). Die A. erfolgt vor allem über neu investierte Ausrüstungen. So waren 51 v. H. der von 1971 bis 1973 in der Industrie installierten Maschinen automatisiert, gegenüber 39 v. H. im Zeitraum von 1966 bis 1970. Die Mehrzahl der eingesetzten automatisierten Maschinen werden numerisch gesteuert (z. B. numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen). Sie sind für die in der Industrie der DDR verbreiteten kleinen und mittleren Serien besonders geeignet. Am weitesten fortgeschritten ist die A. in Zweigen mit kontinuierlicher Fertigung: z. B. in der chemischen Industrie, in der Zementerzeugung und in der Energie- und Brennstoffindustrie. Der A.-Grad ist in der Grundstoffindustrie am höchsten. Eine Reihe von Problemen entsteht durch die Konzentration der A. auf die Hauptprozesse der Fertigung und die Ungleichmäßigkeit, mit der die A. innerhalb von Betrieben wie auch zwischen Betrieben und Industriezweigen durchgeführt wird. Kennzeichnend für die Fortentwicklung der A. ist die Tendenz, den Fertigungsablauf mit Hilfsprozessen (z. B. innerbetrieblicher Transport, Qualitätskontrolle) und formalisierbaren Leitungselementen unter Einsatz der Elektronischen ➝Datenverarbeitung zu integrieren. Zu diesem Zweck sind Konzepte für sog. „Integrierte Systeme automatisierter Informationsverarbeitung“ (IS AIV) entwickelt worden, die die Informationen aus den Bereichen der Fertigung, des Absatzes, der Arbeitskräfteplanung, der Finanzen und der Produktionsvorbereitung einer abgegrenzten Leitungseinheit sammeln, speichern, aufbereiten und auswerten sollen. Intensiver untersucht wurden bisher die Anwendungsmöglichkeiten der A. in der Produktionsvorbereitung. An einem System zur A. der technischen Vorbereitung der Produktion (AUTEVO) wird noch gearbeitet. Die Routinetätigkeiten der technischen Vorbereitung sollen durch den Einsatz von EDV-Anlagen automatisiert werden. AUTEVO umfaßt folgende Teilsysteme: a) AUTOKONT-A. der konstruktiven Produktionsvorbereitung, b) AUTOPROJEKT-A. der technologischen Projektierung, c) AUTOTECH-A. der technologischen Produktionsvorbereitung. Arbeitsproduktivität; Intensivierung und Rationalisierung; Technologie. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 127–128 Autobahnen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BäderSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bezeichnung für einen Prozeß, in dessen Verlauf menschliche Arbeit sowohl in ihrer arbeitsausführenden wie in ihrer arbeitskontrollierenden Funktion durch sich selbst regelnde und steuernde Maschinen und Maschinensysteme ersetzt wird. Darüber hinaus bedeutet A. die Modifikation menschlicher Arbeit und ihre Erweiterung um neue Tätigkeitsfelder, da sich durch A.-Maßnahmen neue Tätigkeitsprofile und…
DDR A-Z 1979
Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR) (1979)
Siehe auch: Wissenschaftlich-technische Revolution: 1966 Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR): 1975 1985 Bezeichnung für die sich aus dem Prozeß einer zunehmenden Bedeutung der Wissenschaften für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ergebenden qualitativen Veränderungen. Nach marxistisch-leninistischer Deutung wird die Wissenschaft immer mehr zur „unmittelbaren Produktivkraft“. In der Diskussion werden wesentlich 4 Richtungen der Einwirkung auf die Gesellschaft thematisiert: 1. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung vergegenständlichen sich direkt in neuen Produktionsmitteln. Produktionsverfahren und Technologien; umgekehrt werden auch die Wissenschaften inhaltlich und organisatorisch von den Bedürfnissen und Erfahrungen der Produktion geprägt; 2. eines der wichtigsten Ergebnisse der neuen Qualität der Wissenschaft im Produktionsprozeß ist die Ablösung der bisherigen Maschinentechnik durch die Automatisierung der Fertigungsprozesse; die Kontrolle und Regelung der Produktion erfolgt weitgehend durch kybernetische Steuerungssysteme. An die Stelle natürlicher Rohstoffe treten verstärkt künstliche Materialien (Chemisierung der Produktion); 3. nicht nur die Naturkräfte werden durch die Wissenschaft beherrschbar, vielmehr wird die rationelle Organisation der Arbeit selbst Gegenstand spezieller Wissenschaften; auch die Gesellschaftswissenschaften werden unmittelbar produktiv und verschmelzen teilweise mit den Naturwissenschaften, beispielsweise in den technischen Wissenschaften. Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation bestimmt die Formen der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, die Verwendung der gesellschaftlichen Arbeitskräftefonds und des Arbeitsablaufs; 4. die Stellung des Menschen in der Produktion unterliegt einem grundlegenden Wandel. Der Mensch tritt neben den Fertigungsprozeß; er wird von schwerer Handarbeit und schematischen geistigen Arbeiten befreit. Zugleich wachsen die Anforderungen an das Bildungsniveau. Die Wissenschaft, zum wichtigsten Hebel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität geworden, schafft die Möglichkeit, die gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit zu verkürzen und damit die materiellen Voraussetzungen für die Aneignung der erforderlichen kulturellen und technischen Fähigkeiten durch die Gesellschaftsmitglieder. Die Aufhebung des Unterschieds zwischen geistiger und körperlicher Arbeit, eine der Voraussetzungen für die angestrebte klassenlose, kommunistische Gesellschaft, wird möglich. Die zentrale Bedeutung, die der Entwicklung der Wissenschaften in der WTR zugemessen wird, die außerordentlichen Aufwendungen, die moderne Forschungen erfordern, und ihre Orientierung an langfristigen Zielvorstellungen machen die Einbeziehung der Wissenschaften in die volkswirtschaftliche Planung notwendig. Wissenschaftsplanung und -Organisation werden zu einem Kernstück der Gesellschaftsplanung. Die WTR vollzieht sich in allen entwickelten Industriegesellschaften unabhängig von deren Gesellschaftsordnung. Der Marxismus-Leninismus geht jedoch davon aus. daß die WTR in kapitalistischen Systemen die gesellschaftlichen Gegensätze verschärft und daher die Umwandlung dieser Gesellschaften in sozialistische beschleunigt. Nur in sozialistischen Systemen, wie sie in den Mitgliedsstaaten des RGW bestehen, könne die WTR zum Abschluß gebracht werden. Im Prozeß der [S. 1192]WTR würden die ökonomischen, technischen, kulturellen und sozialen Grundlagen für die kommunistische Gesellschaft geschaffen. Darüber hinaus erfordere die WTR eine die nationalen Grenzen überschreitende Kooperation zwischen den sozialistischen Staaten des Rats für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), sie fördere die „sozialistische Integration“ und habe diese für ihren weiteren erfolgreichen Verlauf zur Voraussetzung. Das Konzept der WTR hat sich erst in langwierigen Auseinandersetzungen nicht zuletzt mit westlichen soziologischen Theorien und Konzeptionen über die Entwicklungsperspektiven der Industriegesellschaften, die Folgen der Automatisierung und der Anwendung der Kybernetik, die Möglichkeit konvergierender Entwicklungstendenzen in hochindustrialisierten Gesellschaften mit unterschiedlicher Eigentumsordnung Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre durchgesetzt. Maßgebend für die Widerstände gegen die Auffassung von einer erneuten Revolution war vor allem die Befürchtung, daß die bestehenden politischen Strukturen in Frage gestellt und die Systemunterschiede verwischt werden könnten. Für das Akzeptieren des Konzepts der WTR sprachen letztlich die nicht zu leugnenden qualitativen Besonderheiten der zu beobachtenden Veränderungen im wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Bereich. Zudem bietet das WTR-Konzept Zukunftshoffnungen an, die aus dem bis dahin vorherrschenden Verständnis des Marxismus-Leninismus nicht zu gewinnen waren: Die WTR verspricht einen konkreten Weg zur Annäherung an die Zukunftsgesellschaft, läßt einen kontrollierten Wandel des eigenen Systems zu und ermöglicht gewisse Formen der ökonomischen, technischen und wissenschaftlichen Kooperation mit kapitalistischen Staaten, ohne die Systemunterschiede im Grundsätzlichen preiszugeben. Die besonders in der DDR in der Zeit des Ökonomischen Systems des Sozialismus zu beobachtende, im nachhinein häufig naiv anmutende Hoffnung auf rasche Ergebnisse der WTR, von der die kurzfristige Lösung aller offenen Probleme erwartet wurde, ist spätestens seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) einer nüchterneren und problemorientierteren Sicht gewichen. Die Vorrangstellung der Intelligenz, als der soziologischen Trägerin der „Hauptproduktivkraft“ Wissenschaft, wurde durch eine stärkere sozialpolitische Orientierung auf die Bedürfnisse der breiten Massen beschnitten, das Bildungsprogramm an die volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten angeglichen, die Investitionsvorhaben stärker an einem technisch-evolutionären Fortschritt orientiert. Die ungewollten Folgen der WTR (Umweltschutz, Arbeitsschutz, Monotonieprobleme am Arbeitsplatz, zunehmende Differenzierung der gesellschaftlichen Strukturen usw.) nehmen einen immer größeren Raum in den Diskussionen um die WTR ein und sind ein Hinweis, daß die sich aus diesem Wandlungsprozeß ergebenden Konflikte deutlicher in das Blickfeld geraten sind. Angesichts der schwieriger gewordenen wirtschaftlichen Lage, dem fortbestehenden Mangel an Arbeitskräften, der sich verschärfenden Konkurrenzsituation auf dem Weltmarkt usw. gilt jedoch die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts als vorrangiges Ziel der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik der Partei- und Staatsführung der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1191–1192 Wissenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlich-technische ZentrenSiehe auch: Wissenschaftlich-technische Revolution: 1966 Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR): 1975 1985 Bezeichnung für die sich aus dem Prozeß einer zunehmenden Bedeutung der Wissenschaften für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ergebenden qualitativen Veränderungen. Nach marxistisch-leninistischer Deutung wird die Wissenschaft immer mehr zur „unmittelbaren Produktivkraft“. In der Diskussion werden wesentlich 4 Richtungen der Einwirkung auf die Gesellschaft…