DDR A-Z 1979

Volkssolidarität (1979)

Siehe auch: Volkssolidarität: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Volkssolidarität (VS): 1985 Eine Massenorganisation zur freiwilligen solidarischen Hilfe, insbesondere für alte und kranke Menschen. Im Oktober 1945 in Dresden von allen Parteien und dem FDGB als überparteiliche Hilfsorganisation gegründet. entwickelte sich die V. zur gesellschaftlichen Betreuungsorganisation für alte und in Not geratene Gesellschaftsmitglieder. Nach Ausbau der staatlichen Sozialfürsorge, der Verbesserung der Altersversorgung und der vermehrten Schaffung „altersadäquater und geschützter Arbeitsplätze“ (§ 20, 2, S. 2 u. 3 d. VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB v. 28. 3. 1973, GBl. I, S. 129 ff.) haben in der Arbeit der V. die kulturelle Betreuung und die Einbeziehung der älteren und kranken Bürger in das gesellschaftliche Leben an Gewicht gewonnen. Angesichts der noch immer zu geringen Zahl verfügbarer Heimplätze (1977 gab es 1295 Feierabend- und Pflegeheime, 135 Wohnheime für ältere Bürger mit insges. 120.257 Plätzen) hat jedoch die Versorgung Pflegebedürftiger ihre Bedeutung behalten. Die soziale Hilfstätigkeit wird wesentlich von ehrenamtlichen Volkshelfern und in organisierter Nachbarschaftshilfe geleistet. Zentren der kulturellen und gesellschaftlichen Arbeit sind die Veteranenklubs und -treffpunkte. Daneben unterstützt die V. materiell die internationalen Solidaritätsaktionen, besonders für die Dritte Welt. Die Mittel für die Aktivitäten der V. werden durch Mitgliedsbeiträge, Spendensammlungen und Veranstaltungseinnahmen aufgebracht. Höchste Organe der V. sind die Zentrale Delegiertenkonferenz, der Zentralausschuß, sein Präsidium und das Zentralsekretariat. Vorsitzender des Präsidiums ist gegenwärtig Robert Lehmann. Im Jahr 1977 hatte die V. 1,93 Mill. Mitglieder und Freunde in 12.943 Ortsgruppen. An der Arbeit der V. beteiligten sich als ehrenamtliche Mitarbeiter 147.052 „Volkshelfer“. Auf 252.086 Veranstaltungen wurden 12,6 Mill. Besucher gezählt. Für die 431 Klubs der V. wurden 13,38 Mill. Mark aufgewendet. Über 46,46 Mill. Arbeitsstunden sind in der Hauspflege und in der Nachbarschaftshilfe geleistet worden. Die Ausgaben der V. für die soziale und kulturelle Betreuung von „Veteranen“ stiegen von 33,25 Mill. Mark 1970 auf 165,11 Mill. Mark 1977; demgegenüber sanken die Leistungen für internationale Solidaritätsaktionen von 0,59 Mill. Mark 1970 auf 0,26 Mill. Mark im Jahre 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volksrichter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksstaat

Siehe auch: Volkssolidarität: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Volkssolidarität (VS): 1985 Eine Massenorganisation zur freiwilligen solidarischen Hilfe, insbesondere für alte und kranke Menschen. Im Oktober 1945 in Dresden von allen Parteien und dem FDGB als überparteiliche Hilfsorganisation gegründet. entwickelte sich die V. zur gesellschaftlichen Betreuungsorganisation für alte und in Not geratene Gesellschaftsmitglieder. Nach Ausbau der…

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Demokratisierung (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Mit dieser Formel umschrieb die SED die Umgestaltung der Verhältnisse in der SBZ/DDR nach ihrer Vorstellung von Demokratie. Als D. verstand sie die Vorbereitung des Sozialismus, vor allem vor 1950. — Über die Zielsetzung dieser D. sagte Ulbricht am 23. 7. 1948 auf der 1. Staatspolitischen Konferenz der SED u. a. (W. Ulbricht: „Zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“, Berlin [Ost] 1953, Bd. III, S. 260, 265, 268, 274): „Die Verwaltung in der Sowjetischen Besatzungszone ist die Ausübung demokratischer Staatsgewalt. Die Verwaltung und ihre Organe stehen im Dienste des werktätigen Volkes.“ Ulbricht erklärte ferner: Die „Erfahrungen in Deutschland bestätigen, daß die bürgerliche Demokratie die gewaltsame Unterdrückung der Arbeiterklasse ist. Unsere demokratische Ordnung fördert die Entwicklung aller demokratischen Kräfte … Unsere Demokratie ist eine höhere Form der Demokratie, sie wendet den Zwang im Interesse der Mehrheit gegen die Minderheit an. Die höchste Form der Demokratie und ihre volle Entfaltung ist erst im Sozialismus möglich. — Das ist die marxistisch-leninistische Erkenntnis über das Wesen der Demokratie.“ Er betonte: „In der Sowjetischen Besatzungszone soll die öffentliche Verwaltung die Vollstreckerin des Willens der Arbeiterklasse und der antifaschistisch-demokratischen Bevölkerungsschichten sein. Diese sind die Mehrheit der Bevölkerung, und das Parlament hat als gesetzgebendes Organ im Interesse dieser Mehrheit die Gesetze zu beschließen.“ Auch nach der Errichtung der DDR wandte die SED den Begriff D. an. Unter dem Leitwort „D. der Verwaltung“ wurden im Juli 1952 die Länder in 14 Bezirke gegliedert (Verwaltungsneugliederung; Bezirk). Diese Ordnung wurde 1957 durch eine „weitere D.“ der Staatsverwaltung und der Selbstverwaltung abgelöst: Im Anschluß an die 3. Parteikonferenz der SED (März 1956) beschloß die Volkskammer am 17. 1. 1957: 1. das „Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen“; 2. das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“. Das 1. Gesetz gibt (so bes. in den §§ 1, 3 und 6) der Volkskammer bzw. ihrem neugebildeten „ständigen Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen“ die Stellung eines alles lenkenden Gremiums, das gesetzgebend, ausführend, Recht sprechend und kontrollierend in einem ist. Das 2. Gesetz verleiht, dem Buchstaben nach, den örtlichen Parlamenten weitgehende Leitungsgewalt, jedoch handelt es sich nur um eine scheinbare Selbständigkeit. Das 1. Gesetz und der allgemein verbindliche Demokratische Zentralismus machen die örtlichen Parlamente und Verwaltungen zu Werkzeugen der völlig von der SED beherrschten Volkskammer. Bei der Propagierung der Neuen Ordnungen für die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe (seit April 1961) verzichtet die SED auf die Formel D. Rechtswesen; Demokratie, Sozialistische. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 251 Demokratischer Zentralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demontagen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Mit dieser Formel umschrieb die SED die Umgestaltung der Verhältnisse in der SBZ/DDR nach ihrer Vorstellung von Demokratie. Als D. verstand sie die Vorbereitung des Sozialismus, vor allem vor 1950. — Über die Zielsetzung dieser D. sagte Ulbricht am 23. 7. 1948 auf der 1. Staatspolitischen Konferenz der SED u. a. (W. Ulbricht: „Zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“, Berlin [Ost] 1953, Bd. III, S.…

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Handwerk (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Betriebsformen Handwerkliche Leistungen werden in der DDR zu 60 v. H. (Ende 1977) von privaten Betrieben und zu 40 v. H. von Produktionsgenossenschaften des H. (PGH) erbracht. Damit ist das H. der einzige Wirtschaftsbereich in der DDR, in dem sich Eigentum an Produktionsmitteln und Verfügungsgewalt überwiegend in privater Hand befinden. Ein privater H.-Betrieb darf grundsätzlich nicht mehr als 10 Personen beschäftigen; der Inhaber muß die Meisterprüfung abgelegt haben und Mitglied der Handwerkskammer sein. Die 157 Tätigkeiten, die handwerksmäßig betrieben werden können, enthält das Verzeichnis der H.-Berufe von 1957 (GBl. I, Nr. 78). Nach der ab 1. 1. 1975 geltenden Ausbildungsordnung für Meister des II. (GBl. I, Nr. 9) wurden die Fachrichtungen zunächst auf 62 verringert und inzwischen wieder auf 70 erweitert (in der Bundesrepublik Deutschland gibt es gegenwärtig 125). Neben den privaten H.-Betrieben werden seit 1950 auch die sog. Kleinindustriebetriebe zum H. gerechnet; ihre Beschäftigtenzahl ist ebenfalls auf 10 begrenzt; sie sind in die Gewerberolle der H.-Kammern eingetragen. Die PGH sind sozialistische Genossenschaften. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Musterstatut [S. 503]vom Februar 1973 (GBl. I, Nr. 14), welches das alte Musterstatut von 1955 abgelöst hat. Die PGH entstehen durch Zusammenschluß ehemals Selbständiger aus H. und Kleinindustrie und deren Beschäftigten. Unabhängig von ihrer ehemaligen Stellung haben sie als Mitglieder der PGH den gleichen sozialen Status. Ähnlich den Typen der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) werden die PGH entsprechend ihrem Vergesellschaftungsgrad nach Stufen unterschieden. In der Stufe~I wird noch mit Produktionsmitteln in privaten Werkstätten produziert, genossenschaftliches Eigentum entsteht erst durch Investitionen, die aus dem genossenschaftlichen Fonds finanziert werden. In Stufe II geht das Eigentum an Maschinen, Werkzeugen, Produktions- und Lagerraum durch Verkauf an die PGH über. 1977 gehörten 92 v. H. aller PGH der Stufe 11 an. Das neue Musterstatut dient dazu, die „Arbeits- und Lebensbedingungen“ in den PGH denjenigen in den VEB anzugleichen. Das betrifft sowohl die Planung, das Fondssystem, die Vergütung als auch die Ausarbeitungen von Betriebsordnungen entsprechend den Arbeitsordnungen in den VEB. Mitglieder dürfen nur noch aus dem H. und Kleingewerbe aufgenommen werden, Lohnarbeiter dürfen, abgesehen von Einzelfällen (Rentner, Schwerbeschädigte usw.), überhaupt nicht mehr beschäftigt werden. II. Leitung und Planung Seit 1972 sind die PGH und privaten Handwerker unmittelbar in die Leitung und Planung der örtlichen Organe einbezogen. Die gesetzliche Handhabe dazu bilden das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen von 1973 (GBl. I, Nr. 32) im Zusammenhang mit der VO über die Förderung des H. von 1972 (GBl. II, Nr. 47) und das neue Musterstatut der PGH. Mit Ausnahme des Kfz- und des Bau-H. ist das H. Bestandteil der sog. örtlichen Versorgungswirtschaft ÖVW. Das Kfz-H. wird zum Verkehrswesen und das Bau-H. zur Bauwirtschaft gerechnet. Die örtlichen Staatsorgane, d. h. die Abteilung ÖVW der Kreise und Gemeinden, planen und bilanzieren die Arbeitskräfte und die Lehrlinge für das H. Seit 1972/73 ist das wichtigste Planungsinstrument die staatliche Planauflage für die PGH und — in erheblichem Umfang — auch für die privaten Handwerker und Gewerbetreibenden. Die PGH mußten bereits seit 1966 ihren Betriebsplan der Volkswirtschafts- und Perspektivplanung anpassen. Die staatlichen Planauflagen enthalten Vorgaben über die Leistung bzw. die Leistungsarten, den Anteil der Leistung für die Bevölkerung, bestimmte Sortimente in Menge und Umfang, Lieferfristen. Öffnungszeiten und Kundendienste. Privaten Handwerkern, die gegen die Planauflagen verstoßen, kann die Gewerbegenehmigung entzogen werden. III. Entwicklung der Beschäftigten und Umsätze Die Zahl der Beschäftigten im gesamten H. ging von 1950 bis 1977 von 858.300 auf 401.100 zurück. Der Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten in der DDR beträgt weniger als 5 v. H. Die privaten Betriebe verringerten sich im gleichen Zeitraum von 303.821 auf 85.111. Seit 1978 ist wieder ein Anstieg der Zahl der privaten Betriebe zu erwarten. Bei den PGH zeichnet sich in den letzten Jahren ein Konzentrationsprozeß ab. Bei wachsender Beschäftigtenzahl nimmt die Zahl der PGH ab. 47 v. H. der gesamten handwerklichen Umsätze entfielen Ende 1977 auf die Produktion ohne Bau, knapp 23 v. H. auf die Bauproduktion und rd. 30 v. H. auf Reparatur- und Dienstleistungen. Der Anteil der direkten Reparatur- und Dienstleistungen für die Bevölkerung konnte trotz der seit 1973 eingeleiteten Maßnahmen nur von etwas mehr als 15 v. H. auf knapp 18 v. H. gesteigert werden. [S. 504]<IV. Handwerkspolitik> Die H.-Politik der SED-Führung ist in den vergangenen Jahren durch häufigen Wechsel sowohl restriktiver wie fördernder Maßnahmen gekennzeichnet: Einerseits sollte eine möglichst rasche und weitgehende Anpassung eines noch immer überwiegend privat produzierenden Wirtschaftsbereiches an das sozialistische Wirtschaftssystem erfolgen, andererseits mußten dadurch entstehende Reibungsschwierigkeiten bei der Versorgung der Bevölkerung mit durch Importe nicht zu ersetzenden Leistungen wie z. B. Reparaturen, Dienstleistungen und individuelle Produktion soweit wie möglich vermieden werden. Je nachdem, wie die Parteiführung diesen beiden volkswirtschaftlichen Zielen Priorität verlieh, lassen sich 4 Phasen der H.-Politik unterscheiden. A. Die Gleichschaltung 1946--1960 In der Zeit von 1950 bis 1960 ist versucht worden, das H. vollständig in die Planwirtschaft der DDR einzubeziehen. Bereits 1946 waren die fachlichen Selbstverwaltungsorgane (Innungen) durch den SMAD-Befehl Nr. 161 beseitigt worden. Die regionalen Selbstverwaltungsorgane (Handwerkskammern) wurden umgestaltet. Auf der Grundlage des heute noch geltenden Gesetzes zur Förderung des Handwerks von 1950 (GBl. Nr. 91) erfolgte eine neue Abgrenzung und Verkleinerung des H.-Sektors. Zum H. rechnen seitdem auch Kleinindustriebetriebe, die ebenfalls höchstens 10 Beschäftigte haben dürfen. Die ausgegliederten Betriebe mit höherer Beschäftigtenzahl wurden den Industrie- und Handelskammern zugeordnet und unterlagen damit den Steuersätzen der privaten Industrie. Weitere Ausgliederungen erfolgten 1957 durch eine Verkürzung der Positivliste auf 157 Berufe und 1958 durch Überführung aller Betriebe an die IHK, deren Handelsumsätze mehr als 50 v. H. der Gesamtumsätze betrugen. Im Gegensatz zur privaten Industrie wurde der noch verbleibende H.-Sektor seit 1950 steuerlich erheblich begünstigt (Handwerkssteuer). Nahezu sämtliche privaten Betriebe mußten sich in den Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) organisieren, die bis heute als Auftrags- und Materialverteiler fungieren (1977 gab es rd. 1100 ELG). Die ELG galten als Wegbereiter der Sozialisierung des H. Den Auftakt dazu bildete die 2. Parteikonferenz der SED (1952), auf der Ulbricht die Bildung der sozialistischen PGH ankündigte. Als auf dem V. Parteitag der SED (1958), analog zur Landwirtschaft, der Startschuß zur Vollkollektivierung des H. gegeben wurde, war die volkswirtschaftliche Bedeutung der PGH mit einem Anteil von nur 3 v. H. am H.-Umsatz immer noch extrem niedrig. Mit direktem und indirektem Zwang wurde nunmehr versucht, den Anschluß der privaten Handwerker an die PGH, die ebenso wie ihre Mitglieder bis 1967 fast völlige Steuerfreiheit genossen und bei Materialverteilungen bevorzugt wurden, zu erreichen. Versorgungsschwierigkeiten zwangen jedoch im Frühsommer 1960 zum Abbruch der Kollektivierungskampagne und zur Maßregelung örtlicher „übereifriger“ Organe durch Ulbricht. B. Die Stabilisierung 1961--1970 In der Zeit von 1961 bis 1970 setzte sich zwar der Schrumpfungsprozeß im privaten H. erheblich verlangsamt fort, die Leistungen konnten jedoch gesteigert werden. Durch die Ausbreitung der PGH nahm auch das Gesamt-H. einen erheblichen Aufschwung. Trotz gesamtwirtschaftlichem Arbeitskräftemangel hatte das H. durch Abwerbung aus der volkseigenen Wirtschaft mit Hilfe von höheren Vergütungen seine Beschäftigtenzahl schneller steigern können als die Industrie. Im Zuge der seit 1965 in verstärktem Maß propagierten sozialistischen Kooperation wurden im Rahmen der Erzeugnis- und Versorgungsgruppenarbeit die Zulieferbeziehungen zur Industrie ausgebaut. C. Die Umstrukturierung 1971--1975 Von Ende 1970 an sind die Umstrukturierung bzw. Rückführung des H. auf seine „ursprünglichen Aufgaben“ sowie die nahezu völlige Einbeziehung in die staatliche Planung eingeleitet worden. Sowohl die günstige Arbeitsmarktlage im H., bedingt durch die bessere Einkommenssituation vor allem der PGH, als auch die Bevorzugung der Produktion gegenüber Reparaturen und Dienstleistungen waren wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch unerwünschte Erscheinungen. Mit massiven steuerlichen Maßnahmen für beide Eigentumsformen und mit einem Einstellungsstopp für die PGH wurde 1971 dieser Situation begegnet. Besonders die gegen die industriell produzierenden PGH gerichteten Maßnahmen ließen bereits eine Verstaatlichung entsprechend der 1956 eingeleiteten Verstaatlichung der sowjetischen produzierenden Gewerbegenossenschaften vermuten. Sie wurde im Frühjahr 1972 im Zuge der Umwandlung von privaten und halbstaatlichen Industriebetrieben in VEB (unveröffentlichter Politbüro- und Ministerratsbeschluß vom 8./9. 2. 1972) für ca. 1.600 industriell produzierende PGH überwiegend der Stufe II durchgeführt. Die VO über die Förderung des H. bei Dienst- und Reparaturleistungen und die Regelung der privaten Gewerbetätigkeit vom Juli 1972 bilden nunmehr die rechtliche Grundlage für die Herauslösung der noch verbliebenen PGH und der privaten Betriebe aus der Produktion. Danach werden Dienst- und Reparaturleistungen steuerlich begünstigt. PGH und private Betriebe hatten die Auflage, ihre Mitarbeit in Er[S. 505]zeugnisgruppen bis Ende 1973 einzustellen und sich grundsätzlich auf die Mitarbeit in Versorgungsgruppen zu konzentrieren. Die Herauslösung aus den Erzeugnisgruppenbeziehungen führt zu einer Reihe von Schwierigkeiten mit Partnern in der Industrie, die von den Vertragsgerichten entschieden werden müssen. Weiterhin mußten die PGH bis Ende 1973 alle Lohnarbeiter entlassen oder in Ausnahmefällen als Mitglieder aufnehmen. (Nach dem alten Statut durften sie noch mit behördlicher Genehmigung 10 v. H. der Mitglieder als Lohnarbeiter einstellen.) Starke Überalterung und damit verbundene zunehmende Betriebsschließungen, fast völlig fehlende Nachwuchsförderung — Gewerbegenehmigungen wurden nur noch in Ausnahmefällen erteilt wie z. B. an Bäcker — sowie eine verstärkte Kollektivierungskampagne bis Mitte 1975 führten zu einer Stagnation der Gesamthandwerksleistung gerade in einem Zeitraum, in dem im Rahmen der Erfüllung der ökonomischen Hauptaufgabe seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) Verbesserungen, insbesondere auf dem Dienstleistungssektor, eintreten sollten. D. Die Förderungspolitik seit 1976 Der unveröffentlichte Politbüro- und Ministerratsbeschluß vom 12. 2. 1976 „Zur Förderung privater Einzelhandelsgeschäfte, Gaststätten und Handwerksbetriebe für Dienstleistungen im Interesse der weiteren Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung“ war das Eingeständnis einer verfehlten Politik und führte zu einer erheblichen Kurskorrektur in der H.-Politik. Finanzielle Starthilfen, steuerliche Erleichterungen und vor allem Nachwuchsförderung, verbunden mit der Erteilung von Gewerbegenehmigungen, kennzeichnen diese neue Politik ebenso wie eine bis dahin ungewohnt positive Berichterstattung in den Medien. Erste Erfolge der Förderung des H. lassen sich bereits ablesen. 1976 und 1977 nahm die Zahl der Lehrlinge im H. deutlich zu. und 1978 stieg auch erstmals in der Geschichte der DDR die Gesamtzahl der privaten H.-Betriebe wieder an. Daß der neuen Einstellung zum H., insbesondere zum privaten, gegenwärtig nicht nur taktische, sondern auch „strategische“ Bedeutung zukommen soll, begründen die Propagandisten der SED damit, daß die Förderung des privaten H. ausdrücklich in das auf dem IX. Parteitag (1976) verabschiedete neue Parteiprogramm der SED aufgenommen wurde. Maria Haendcke-Hoppe Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 502–505 Handschellengesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handwerkskammern der Bezirke

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Betriebsformen Handwerkliche Leistungen werden in der DDR zu 60 v. H. (Ende 1977) von privaten Betrieben und zu 40 v. H. von Produktionsgenossenschaften des H. (PGH) erbracht. Damit ist das H. der einzige Wirtschaftsbereich in der DDR, in dem sich Eigentum an Produktionsmitteln und Verfügungsgewalt überwiegend in privater Hand befinden. Ein privater H.-Betrieb darf grundsätzlich nicht mehr als…

DDR A-Z 1979

Energiewirtschaft (1979) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. [S. 327]Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie. In ihr sind die Zweige Braun- und Steinkohlenindustrie und Energiebetriebe zusammengeschlossen. 1977 arbeiteten in der Energie- und Brennstoffindustrie 6,4 v. H. (199.000) aller Industriebeschäftigten; der Anteil an der industriellen Bruttoproduktion lag bei knapp 9 v. H. (1977). Die E. gehört zu den kapitalintensiven Wirtschaftsbereichen. Der Grundmittelbestand je Arbeiter und Angestellten betrug 1976 in diesem Industriebereich 297.000 Mark, im Industriedurchschnitt hingegen nur 79.000 Mark. Allein 25 v. H. aller für die Industrie bereitgestellten Investitionsmittel wurden im Zeitraum 1970–1976 der E. zugewiesen. Trotzdem bildet sie das Schlußlicht in der Wachstumsrangfolge aller Industriebereiche. Während die industrielle Bruttoproduktion zwischen 1970 und 1976 im Jahresdurchschnitt um 6,4 v. H. zunahm, verzeichnete die Energie- und Brennstoffindustrie lediglich einen Zuwachs von 3,2 v. H. (davon Energiebetriebe 5,5 v. H.). Damit konnte die bestehende Energielücke — sie führte vor allem in den 60er Jahren zu zeitweiligen Strom- und Gasabschaltungen sowohl im privaten als auch im industriellen Bereich — nicht vollständig geschlossen werden. II. Primärenergieaufkommen Bezeichnung für das erstmalige Aufkommen eines Landes an Energieträgern. Hierzu zählen Gewinnung und Förderung von natürlichen Energierohstoffen, der Nettoimport (Import minus Export) von Energieträgern jeder Art, also auch von solchen, die bereits einer Verarbeitung bzw. Umwandlung unterworfen wurden (Sekundärenergieträger) sowie die Bestandsveränderungen. A. Entwicklung und Struktur 1977 betrug das aus dem Inland stammende Primärenergieaufkommen 83 Mill. t Steinkohleneinheiten (SKE) — 1960 waren es 68 Mill. t SKE. Viel schneller als die Inlandsproduktion (+ 22 v. H.) haben im selben Zeitraum die Nettoimporte zugenommen (+ 340 v. H.). Betrugen sie 1960 erst 8,3 Mill. t SKE, so waren es 1977 bereits 36,8 Mill. t SKE. Damit hat die Auslandsabhängigkeit der Energieversorgung der DDR zugenommen: 1960 wurden 11 v. H. des Inlandsverbrauchs importiert (netto), 1977 waren es hingegen 31 v. H. Gemessen an der Bundesrepublik Deutschland, die immerhin 51 v. H. ihres Primärenergiebedarfs aus dem Ausland deckt, ist das Ausmaß der Abhängigkeit allerdings (noch) geringer. Die Gründe für diese unterschiedliche Importabhängigkeit sind strukturbedingt. Während die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die übrigen westlichen Industrieländer über 50 v. H. ihres Energiebedarfs durch Erdöl(-importe) deckt, nutzt die DDR stärker ihre inländischen Rohstoffe. Das Primärenergieaufkommen wies in den Jahren 1960, 1970 und 1977 folgende Struktur auf (Angaben in v. H.): Die intensive Nutzung der inländischen Energieträger führt zwar zu einer geringen Importabhängigkeit und vermindert den Devisenbedarf. Diese Vorteile dürften aber mit Einsatzkosten verbunden sein, die in einigen Bereichen sicher niedriger wären, wenn man stärker auf andere Energieträger zurückgegriffen hätte. Nicht zuletzt diese Tatsache hat die Wirtschaftsführung der DDR zu der Entscheidung veranlaßt, den Braunkohlenanteil weiter zu senken und den Verbrauchszuwachs an Primärenergie vor allem durch Erdöl und Erdgas zu decken. Damit wird aber auch die Importabhängigkeit der E. der DDR weiter zunehmen. B. Braunkohle Der mit Abstand bedeutendste Energieträger wird daher noch für lange Zeit die Braunkohle bleiben. Die Gesamtvorräte der DDR werden auf etwa 35 Mrd. t geschätzt. Von der anstehenden Kohle sind jedoch beim gegenwärtigen Stand der Abbautechnik nur etwa 20 Mrd. t wirtschaftlich gewinnbar. Obwohl dies noch nicht einmal 2 v. H. der Weltvorräte sind, ist die DDR mit einem Anteil von 30 v. H. das bedeutendste Braunkohlenförderland der Welt. 1977 wurden 254 Mill. t gefördert (1960: 226 Mill. t). Da die Braunkohle im Tagebau gewonnen werden kann, sind die Förderkosten relativ niedrig (günstige Mechanisierungsmöglichkeiten). Bis 1980 soll die Ausbringung nicht mehr nennenswert gesteigert werden (254 Mill. t). Allerdings ist vorgesehen, nach 1980 die Braunkohlenproduktion auf etwa 270 Mill. t zu erhöhen. Ungünstiger werdende Abbaubedingungen und Qualitätsverschlechterungen begründen diese Beschränkungen. Gegenwärtig beträgt der Heizwert der DDR-Braunkohle etwa 2.000 Kcal/kg, das sind 0,286 SKE. Aufgrund des relativ niedrigen Heizwertes ist es nicht wirtschaftlich, Braunkohle über große Entfernungen zu transportieren. Daher sind 4/s der Bruttoproduktion der Energie- und Brennstoffindustrie auf die Bezirke Cottbus (37 v. H), Halle (20 v. H.), Leipzig (14 v. H.) und Dresden (11 v. H.) konzentriert (1972). Hier wird die Braunkohle vor allem in Kraftwerken verfeuert. Seit 1960 hat die DDR die Braunkohlenexporte be[S. 328]trächtlich eingeschränkt (1960: 6,3 Mill. t — 1977: 2,2 Mill. t). Betroffen war davon vor allem der Innerdeutsche Handel. Gehörte nämlich die Braunkohle 1960 mit einem Lieferanteil von ca. 25 v. H. noch zu einem bedeutenden „Devisenbringer“, so ist ihr Anteilswert bis zum Jahre 1977 auf einen „Erinnerungsposten“ von knapp 3 v. H. zurückgegangen (nicht ganz 1~Mill. t). C. Steinkohle Die Steinkohle spielt für die Energieversorgung der DDR nur eine relativ geringe Rolle. Die Inlandsförderung reicht zur Bedarfsdeckung nicht aus, sie mußte mangels abbauwürdiger Vorkommen 1977 eingestellt werden. 1976 wurden etwa 0,5 Mill. t gefördert, das sind 2 Mill. t weniger als 1960. Um die Versorgung der Industriebetriebe zu sichern, die nicht oder nur teilweise auf Braunkohle ausweichen können (z. B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und chemischen Industrie sowie Gaswerke), wurden 1977 6,1 Mill. t Steinkohle und 3,1 Mill. t Steinkohlenkoks importiert. Lieferländer sind die Sowjetunion, Polen und die ČSSR. D. Erdöl Erdöl gehört zu den expandierenden Energieträgern. Da die DDR über keine nennenswerten Vorkommen verfügt, ist sie auf diesem Sektor fast zu 100 v. H. importabhängig. Das mit Abstand wichtigste Lieferland ist die Sowjetunion: Rund ⅘ der sowjetischen Lieferungen werden durch die 1964 fertiggestellte Pipeline „Freundschaft“ nach Schwedt transportiert. 1973 wurde der zweite Strang dieser Leitung in Betrieb genommen. Durch das 5.330 km lange Rohrleitungssystem ist die DDR direkt mit den westsibirischen Erdölfeldern verbunden. Daneben gelangt Erdöl über Rostock in die DDR. Von dort besteht eine Pipelineverbindung zum Stammbetrieb des „VEB Petrochemisches Kombinat“, dem Erdölverarbeitungswerk in Schwedt. In den letzten Jahren ist der Anteil der aus der Sowjetunion stammenden Importe mit rd. 90 v. H. konstant geblieben. Einfuhren aus arabischen Ländern (u. a. Ägypten, Irak, Syrien) waren dagegen von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der im RGW-Intrablockhandel herrschenden Preisbildungsprinzipien (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe) konnte die UdSSR ihre Rohölpreise erst ab 1975 ― und seitdem nur schrittweise ― an die gestiegenen Weltmarktpreise anpassen. 1976 bezahlte die DDR für die Tonne sowjetisches Erdöl im Durchschnitt 32 Transfer-Rubel (1974: 19 TRbl). Der Weltmarktpreis war zu dieser Zeit doppelt so hoch. Bis 1980 muß die DDR allerdings mit einer weiteren Verdoppelung rechnen. E. Erdgas Ebenso wie das Erdöl gehört das Erdgas zu den an Bedeutung gewinnenden Energieträgern. Infolge des 1967 mit Hilfe sowjetischer Spezialisten erfolgten Aufschlusses der Erdgaslagerstätte Salzwedel-Peckensen (Altmark) verfügt die DDR über eine nennenswerte Erdgasquelle. Die Vorräte dieser im Grenzgebiet zur Bundesrepublik befindlichen Lagerstätte werden auf 150 bis 200 Mrd. Nm³ geschätzt, wovon 10 v. H. auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entfallen. Nachdem die Erdgasförderung zwischen 1969 und 1974 von 0,2 auf 8 Mrd. Nm³ gesteigert worden war, ist keine Produktionserhöhung mehr erzielt worden. Künftig soll die Fördermenge auf dem erreichten Niveau gehalten werden. Das in der Altmark geförderte Erdgas ist von minderer Qualität. Mit einem Heizwert von nur 3.000 Kcal/Nm³ liegt es weit unter der nordwesteuropäischen Norm (Hu = 7.600 Kcal/Nm³). Über dieser Norm liegt das seit April 1973 importierte Erdgas aus der Sowjetunion. Dieses Gas (1977: 3,6 Mrd. Nm³) bezieht die DDR über die durch die ČSSR führende Pipeline, durch die auch die Bundesrepublik Deutschland beliefert wird. Das hochwertige Importgas wird vor allem in der chemischen Industrie, der Metallurgie, der Glas- und keramischen Industrie, der Leichtindustrie und in der E. eingesetzt. Die Bedeutung der sowjetischen Erdgaslieferungen für die E. der DDR wird künftig weiter zunehmen. Wie alle europäischen RGW-Länder hat sich die DDR am Bau einer mehr als 2.500 km langen Erdgasleitung von Orenburg zur sowjetischen Westgrenze beteiligt. Die UdSSR wird diese Kreditleistung der DDR (in Form von Waren und Dienstleistungen) mit Erdgaslieferungen ab 1979 zurückzahlen. F. Sonstige Die Bedeutung der ebenfalls zum Primärenergieaufkommen zählenden Kernenergie (Atomenergie) und Wasserkraft ist gering, ihr Anteil am Energieverbrauch lag 1976 erst bei etwa 2,5 v. H.; Wasserkraft wird vor allem in Form von Pumpspeicherwerken genutzt. Sie sind hinsichtlich des Ausgleichs von Belastungsspitzen von Bedeutung. 1975 wurde mit dem Bau des künftig größten Pumpspeicherwerks der DDR begonnen. Das in Markersbach im Erzgebirge errichtete Werk soll eine Gesamtkapazität von 1050 MW (6 x 175 MW) erhalten. [S. 329]<III. Sekundärenergie> A. Elektroenergie 1977 waren in der DDR rd. 17.900 MW installiert. Damit ist die Kapazität innerhalb von 17 Jahren mehr als verdoppelt worden (1960: 7.840 MW). Allerdings konnten in den vergangenen Jahren die geplanten und für die Befriedigung des steigenden Strombedarfs unbedingt erforderlichen Kapazitätszugänge nicht realisiert werden. Im Zeitraum 1971–1975 sollte die installierte Kraftwerksleistung um rd. 6.150 MW gesteigert werden; es wurde jedoch nur ein Zuwachs von 5.000 MW erreicht. Dieser Wert wurde auch als Ziel für den Fünfjahrplan 1976–1980 vorgegeben. Zwar hat sich angesichts der Kapazitätserweiterungen die Versorgungssituation entspannt. Vor allem in Wintermonaten wird die Elektroenergieerzeugung noch für längere Zeit unterhalb der potentiellen Bedarfsgrenze liegen und eine Bedrohung für ein stetiges Wirtschaftswachstum darstellen. Dies um so mehr, als die Stromerzeugung zu 84 v. H. (1977) auf dem Einsatz von Braunkohle basiert. Um Lagerkosten zu sparen, werden die in Tagebaunähe befindlichen Kraftwerke direkt bekohlt — d. h., die Speicherkapazitäten reichen nur bis zur Höhe eines 1-Tag-Bedarfs. Damit ist aber eine gewisse Anfälligkeit der E. gegeben, denn bei starkem Frost kann die Braunkohle wegen ihres hohen Wassergehalts — er schwankt zwischen 45 und 65 v. H. — gefrieren. Auch künftig werden noch überwiegend Braunkohlenkraftwerke gebaut. Kernkraft wird erst in geringem Umfang zur Stromerzeugung eingesetzt (Anteil an der Stromerzeugung 1976: 6 v. H.). Zusätzlich zum Kernkraftwerk Rheinsberg (75 MW) wurden Ende 1973/74 die ersten beiden 440-MW-Reaktoren des Kernkraftwerks Nord in der Nähe von Lubmin (Bezirk Rostock) mit jeweils zwei 220-MW-Turbosätzen in Betrieb genommen. 1978 wurde der dritte Block an das Netz angeschlossen (Atomenergie). Im Zeitraum 1976–1980 sollen rd. ¼ aller zusätzlichen Stromerzeugungskapazitäten auf Kernenergiebasis arbeiten. Bei Realisierung dieses Ziels würden 1980 Mrd. rd. 10 v. H. aller Kraftwerkskapazitäten aus Atomkraftwerken bestehen. Vermutlich wird zunächst das Kernkraftwerk Nord (Lubmin) weiter ausgebaut (bis 1980: 3 x 440 MW). Mit dem Bau eines dritten Kernkraftwerks in Stendal (Raum Magdeburg) soll bis 1980 begonnen werden. Die Kapazität jedes Werkes soll 3.500 MW erreichen. Während in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1960 und 1977 die Stromproduktion um knapp 7 v. H. jährlich zunahm — dies entspricht einer Verdoppelung in 10 Jahren — wurde die Elektrizitätserzeugung in der DDR im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 5 v. H. gesteigert. 1977 wurden im Inland 92,5 Mrd. kWh verbraucht (1960: 39,9 Mrd. kWh). Das Stromaufkommen verteilte sich auf die wichtigsten Abnehmergruppen 1976 (1960) wie folgt: Industrie (einschl. Energieindustrie und Netzverluste): 75,5 v. H. (79,8 v. H.), Haushalte und Kleinverbraucher 22,5 v. H. (18,3 v. H.), Verkehr 2,0 v. H. (1,9 v. H.). Damit die Nachfrage dem teilweise noch unzureichenden Angebot angepaßt werden kann, soll der spezifische Elektroenergieverbrauch im Jahresdurchschnitt um 2,9 v. H. gesenkt werden. Um dieses Ziel durchsetzen zu können, werden für energieintensive Prozesse Verbrauchsnormative festgesetzt, die „dem wissenschaftlich-technischen Höchststand“ entsprechen sollen. Außerdem darf Elektroenergie auch in den nächsten Jahren nur in Ausnahmefällen als Raumheizung genutzt werden. Der Erzielung von Kosteneinsparungen dient auch der Einsatz von immer größeren Kraftwerksblöcken (Turbine und Generator). 1970 wurde im Kraftwerk Thierbach (bei Leipzig) erstmals ein 210-MW-Block eingesetzt. 1976 nahm im Kraftwerk Hagenwerder (östlich von Dresden) der erste 500-MW-Block der DDR seinen Betrieb auf. Ausbaupläne: Im Zeitraum 1976–1990 sollen die Kraftwerkskapazitäten der DDR um 20.000 MW ― davon 5.000 MW im Zeitraum 1976–1980 ― erweitert werden. Neben dem Ausbau bereits bestehender Kraftwerke (Boxberg, Kernkraftwerk Nord) ist u. a. die Errichtung neuer Werke bei Magdeburg (3.500-MW-Kernkraftwerk) und bei Jänschwalde (3.000-MW-Braunkohle) geplant. Die Kosten je kWh betragen in der DDR 8 Pfennig für private Haushalte, für die Industrie 12 Pfennig. Die DDR ist Mitglied der „Vereinigten Energiesysteme der Mitgliedsländer des RGW“ (populäre Kurzform: Verbundsystem „Frieden“ bzw. „MIR“). Sitz der zentralen Dispatcherverwaltung ist seit 1963 Prag. Ziel der Organisation: Ausgleich der Spitzenbelastungszeiten, Hilfe im Katastrophenfall, Ausnutzung zeitweilig freier Kapazitäten. Der Spareffekt wird für die DDR im Jahr 1980 etwa 220 MW betragen. In diesem System waren 1976 Kraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 77.000 MW zusammengeschlossen. 1975 wurden über die zur Verfügung stehenden Leitungen 25 Mrd. kWh ausgetauscht. Die DDR ist mit ihren Nachbarländern Polen und der ČSSR derzeit mit insgesamt 5 grenzüberschreitenden Elektrizitätshochspannungsleitungen verbunden; nach Polen führen die Leitungen Kraftwerk Hirschfelde — Umspannwerk Turow (110 kV) Kraftwerk Hagenwerder — Umspannwerk Mikulowa (220 kV) Kiesdorf (Bezirk Dresden) — Mikulowa (380 kV). Einen Stromaustausch mit der ČSSR ermöglichen die Leitungen: Umspannwerk Zwönitz — Umspannwerk Hradec (220 kV)[S. 330] Umspannwerk Röhrsdorf — Umspannwerk Hradec (380 kV). Mit der 1978 vorgesehenen Inbetriebnahme einer 780-kV-Leitung zwischen der UdSSR und Ungarn soll der Stromaustausch zwischen den RGW-Ländern weiter intensiviert und vor allem der sowjetische Beitrag zu diesem System gesteigert werden. B. Mineralölverarbeitung Die DDR deckt ihren Bedarf an Mineralölerzeugnissen ausschließlich aus eigenen Raffinerien. Anfang 1977 dürfte die Verarbeitungskapazität knapp 20 Mill. t betragen haben; sie soll bis 1980 auf 23 Mill. t gesteigert werden. Rd. ¾ der Erdölverarbeitungskapazität sind im VEB Petrolchemisches Kombinat Schwedt konzentriert. Es umfaßt neben dem Stammbetrieb Schwedt mit dem Betriebsteil Erkner noch den VEB „Otto Grotewohl“ Böhlen (Betriebsteile: Espenhain und Rositz), den VEB Hydrierwerk Zeitz (Betriebsteile: Lützkendorf, Mieste, Völpke, Webau und Klaffenbach) sowie den VEB Mineralölverbundleitung Heinersdorf. Daneben wird Erdöl vor allem noch in Leuna verarbeitet. Neben der Benzin- und Dieselproduktion (Kraftstoffversorgung) fallen vor allem Heizöle an (1976: 8,8 Mill. t; 1960 waren es erst 0,4 Mill. t). Heizöl wird für Hochtemperaturprozesse in der Metallurgie, in der Glas- und Zementindustrie sowie in Heiz- und Heizkraftwerken eingesetzt. Ohne Bedeutung ist der private Verbrauch. Für die chemische Weiterverarbeitung (Petrochemie) wird ein relativ geringer Teil des Erdölaufkommens eingesetzt. Der 1975 erreichte Anteil von 8 v. H. (Bundesrepublik Deutschland etwa 12 v. H.) soll bis 1985 auf 14 v. H. erhöht werden. Für den Mineralöltransport innerhalb der DDR steht ein Rohrleitungssystem zur Verfügung. Es umfaßt folgende Trassen: Rostock–Schwedt (202 km), Schwedt–Leuna (340 km). Leuna–Böhlen–Zeitz (50 km) sowie die Kraftstoffleitung Schwedt–Seefeld (72 km) und die Rohbenzinpipeline Zeitz-Böhlen. Im Vergleich zu westlichen Industrieländern ist der Verbrauch an Mineralölerzeugnissen noch relativ gering. Einem Pro-Kopf-Verbrauch von 0,9 t in der DDR steht ein entsprechender Wert für die Bundesrepublik Deutschland von 2,2 t im Jahre 1976 gegenüber. C. Koks und Briketts Mit Ausnahme der Produktion von Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT-Koks) hat sich die Kohlenveredelung in den letzten Jahren rückläufig entwickelt. Zur Verminderung der Steinkohlenabhängigkeit wurden in Lauchhammer und im Kombinat Schwarze Pumpe Großkokereien errichtet, in denen BHT-Koks produziert wird. Sein Heizwert liegt zwischen 6.300 und 7.200 Kcal/kg. Dieser Hartkoks ist jedoch nur als Beimischung zu Steinkohlenkoks verwendbar. Während die Produktion von BHT-Koks von 1~Mill. t (1960) auf 2,2 Mill. t (1977) gesteigert wurde, ist mit der Stillegung veralteter und unwirtschaftlich arbeitender Anlagen die Kokserzeugung aus Steinkohle von 3,2 Mill. t auf 1,7 Mill. t 1976 zurückgegangen. Die Erzeugung von Braunkohlentieftemperaturkoks verminderte sich von 6,7 Mill. t auf 3 Mill. t (1977). Ebenfalls zurückgenommen wurde die Briketterzeugung. Mit 49 Mill. t wurden 1977 7 Mill. t weniger Briketts produziert als im Jahre 1960. D. Stadtgas Das Stadtgasaufkommen betrug 1977 5,8 Mrd. Nm³. Zur Deckung des Spitzenbedarfs kann auf die seit 1965 errichteten unterirdischen Speicherkapazitäten zurückgegriffen werden. In den nächsten Jahren soll die Stadtgasproduktion nicht wesentlich gesteigert werden (1980: 6 Mrd. cbm). Der durch die Stillegungen veralteter und unwirtschaftlicher Kokereien und Gaswerke entstandene Produktionsausfall soll durch Erdgaszumischung und -Spaltung ausgeglichen werden. Der Bedarfszuwachs im Haushaltssektor soll durch den rückläufigen Einsatz im Industriebereich (zunehmender Erdöl- und Erdgaseinsatz) abgedeckt werden. Stadtgas wird in der DDR nach verschiedenen Verfahren hergestellt: Etwa ⅓ der Produktion stammt aus Sauerstoffdruckvergasungsanlagen für Braunkohle. Dieses Verfahren wird künftig nur noch im Gaskombinat Schwarze Pumpe angewandt. Ein weiteres Drittel entfällt auf Stein- und Braunkohlenkokereien. Die thermische Spaltung von Heizöl und Flüssiggas liefert einen Anteil von 10 v. H. Die nach diesem Verfahren arbeitenden Kapazitäten sollen ausgebaut werden und 1985 etwa des Winterbedarfs decken. Über 10 v. H. des Gasaufkommens werden durch die Zumischung von Erdgas, Flüssiggas und Stickstoff zu den im Kombinat Schwarze Pumpe erzeugten Gasen gewonnen. Auch dieses Produktionsverfahren soll künftig an Bedeutung gewinnen. Die Möglichkeit, inländisches Erdgas im größeren Umfange zur Stadtgaserzeugung zu verwenden. hat zu einer Verbesserung der Versorgung geführt, denn 1972/73 konnte die Industrie erstmals ausreichend mit Stadtgas versorgt werden. Die Stadtgasversorgung erfolgt über ein zentralgesteuertes Ferngasnetz, durch das alle Bezirke der DDR miteinander verbunden sind. Damit ist es möglich, die Produktion zu konzentrieren. So deckt allein das Werk Schwarze Pumpe etwa die Hälfte des Stadtgasbedarfs der DDR. 1976 verbrauchte die Industrie 40 v. H. des Stadtgasaufkommens, in die übrigen Bereiche wurden 49 v. H. geleitet. Die Netzverluste werden mit 11 v. H. angegeben. E. Fernwärme Die Versorgung mit Fernwärme erfolgt vor allem in Großstädten. Der Versorgungsradius ist wegen der [S. 331]hohen Leitungsverluste gering. Er beträgt bei Heizwasser 15–20 km, bei Dampf 5–8 km. Vor allem neue Wohngebiete sollen mit Fernwärme versorgt werden. So sollen bis 1980 von 550.000 geplanten Neubauwohnungen 415.000 (75 v. H.) fernbeheizt werden. Gas- und Elektrospeicherheizungen sind vordringlich für zu modernisierende Wohnungen und für kleine Wohngebiete vorgesehen. Die Erzeugung soll auf große, leistungsfähige Heizwerke und Heizkraftwerke konzentriert werden. Schrittweise stillgelegt werden sollen sog. kleine Heizhäuser ― davon existieren rd. 25.000 ―, die vor allem kommunale Einrichtungen versorgen. Um die Versorgungssicherheit zu erhöhen, sollen in Berlin (Ost), Halle, Leipzig, Dresden, Karl-Marx-Stadt und Rostock Verbundsysteme geschaffen werden. Atomenergie. Jochen Bethkenhagen [S. 332] Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 326–332 Energiemaschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Enteignung

Energiewirtschaft (1979) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. [S. 327]Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie. In ihr sind die Zweige Braun- und Steinkohlenindustrie und Energiebetriebe…

DDR A-Z 1979

Wasserwirtschaft (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bereich der Industrie, der für die Wasserbereitstellung und die Verteilung von Wasservorkommen an die Bedarfsträger Sorge zu tragen hat. Im einzelnen fallen diesem Bereich folgende 4 Aufgaben zu: 1. Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser für Haushalte, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen sowie Feuerwehr u. a. 2. Ableitung, Behandlung und Reinigung der Abwässer zur Gewährleistung einer schnellen Wasserwiederbe[S. 1161]nutzung; hiermit in Zusammenhang steht der Schutz der Gewässer vor Verunreinigung (z. B. um Beeinträchtigungen der Fischwirtschaft zu vermeiden; Umweltschutz). 3. Kontinuierlicher Ausbau der Gewässer und laufende Instandhaltung der Talsperren, Rückhaltebecken sowie der Wasserförderungs- und Leitungssysteme, um dadurch dem steigenden Wasserbedarf gerecht werden zu können. 4. Realisierung eines wirksamen Hochwasser- und Küstenschutzes. Die Leitung, Planung und Organisation der W. obliegen dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Es sorgt z. B. für die Aufstellung von Wasserbilanzen, in denen Wasserbedarf und -dargebot für bestimmte Gebiete unter Berücksichtigung der Wassergüte gegenübergestellt werden. Dabei muß die regionale Witterungsabhängigkeit von Bedarf und Dargebot berücksichtigt werden, weil einige Gebiete niederschlagsarm und andere niederschlagsreich sind. Für Trinkwasser werden Bilanzen sowohl für alle Bezirke als auch für das Gebiet der gesamten DDR ausgearbeitet. Die Reproduktion der gegebenen Wasserressourcen erfolgt durch den natürlichen Wasserkreislauf, dessen Phasen in der Wasserhaushaltsgleichung dargestellt werden können. Die kurzfristige Wasserhaushaltsgleichung lautet: N (Niederschlag) minus A (Abfluß) minus V (Verdunstung) = B (Bodenspeicherung) minus G (Grundwasserminderung). Die langfristige Wasserhaushaltsgleichung ist: A (Abfluß) plus V (Verdunstung) = N (Niederschlag). In der DDR ist das durchschnittliche jährliche Wasserdargebot auf 17 Mrd. m³ Wasser zu beziffern. Während in Trockenjahren nur etwa 6–8 Mrd. m³ Wasser anfallen, sind es in niederschlagsreichen Jahren bis zu 30 Mrd. m³. Die Hauptdargebotsarten sind Oberflächenwasser, Grundwasser sowie uferfiltriertes Wasser. Dem steht gegenwärtig ein Gesamtverbrauch bei Industrie, Landwirtschaft und privaten Haushalten von knapp 9 Mrd. m³ gegenüber, 1980 werden es rd. 10 Mrd. m³ sein. Diese Gegenüberstellung allein wird allerdings der wasserwirtschaftlichen Situation der DDR nicht gerecht, denn es muß berücksichtigt werden, daß dort die Inanspruchnahme des Wassers ― bei einem zwei- bis dreimal so hohen Nutzungsgrad wie in anderen mitteleuropäischen Ländern ― extrem hoch ist. Während im internationalen Vergleich für einen Bewohner jährlich im Durchschnitt 12.000 m³ Wasser zur Verfügung stehen, sind es in der DDR nur rund 10.000 m³. In Trockenjahren muß deshalb das Wasser in industriellen Ballungsgebieten (so z. B. das der Flüsse Saale und Pleiße) bis zu fünfmal genutzt werden. Hinzu kommt, daß der Wasserbedarf sprunghaft ansteigt. Gegenwärtig entfallen auf die Industrie rd. 75 v. H., die Landwirtschaft 14 v. H. und die Haushalte gut 10 v. H. des gesamten Wasserbedarfs. Industrielle Großverbraucher sind die Energie mit 40 v. H., die Chemie mit 25 v. H. sowie der Bergbau und die Metallurgie mit je 9 v. H. des Wasserbedarfs der Industrie. Dieser hohe spezifische Bedarf zeigt sich auch bei den Einzelprodukten; z. B. beträgt in der DDR der Wasserverbrauch zur Erzeugung einer t Zellstoff 230 m³, für eine t Garn zur Trikotagenherstellung 200 m³, für eine t Stahl 150 m³ (Walzstahl 35 m³) sowie für eine t Zucker 100 m³. Entscheidend ist, daß bei der Industrie gerade die starken Wassernutzer — wie Kraftwerke, chemische Betriebe, Einrichtungen der Metallurgie, der Kaliindustrie sowie der Zellstoff- und Papiererzeugung — auch künftig noch erheblich expandieren werden. Aber auch der Wohnungsbau erfordert einen zunehmenden Wasserverbrauch: Während in städtischen Altbauten pro Kopf und je Tag nur 40 bis 70 1 Wasser sowie in modernisierten Wohnungen 110 bis 125 1 verbraucht werden, sind es in Neubauwohnungen (mit Bad, WC, Waschmaschine, Durchlauferhitzer und Zentralheizung) 250 1, in heißen Perioden sogar 400 1 Wasser. Auch für die Landwirtschaft ist ein erheblich steigender Wasserbedarf festzustellen: So sollen bis 1990 in 5 zusammenhängenden Gebieten (Magdeburger Börde, Erfurter Ackerebene und vor allem in den Nordbezirken) 2,7 Mill. ha Boden bewässert werden, das sind 43 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche der DDR. Damit steigt der Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung von derzeit 0,97 Mrd. m³ auf 1,4 Mrd. m³ an. Insgesamt wird die Zunahme des gesamten Wasserbedarfs der DDR (gegenüber 1975) für 1980 auf 20 v. H. und bis 1990 auf 60 bis 65 v. H. geschätzt. Dabei ist durch entsprechende Rationalisierungsmaßnahmen vorgesehen, den hohen spezifischen Wasserbedarf der Industrie bis 1980 um 20 v. H. zu senken. Dennoch rechnet man bis 1990 für die Industrie mit einer Verbrauchszunahme von 35 v. H. und in der Landwirtschaft von sogar 150 v. H. gegenüber dem Niveau von 1975. In der Zeit von 1945 bis 1975 sind in der DDR ca. 86 Talsperren, Rückhaltebecken und andere Speicheranlagen mit einem Speicherraum von 600 Mill. m³ gebaut worden; damit beläuft sich der gesamte Stauraum gegenwärtig auf 1,2 Mrd. m³. Im gegenwärtigen Fünfjahrplan 1976–1980 ist vorgesehen, den Stauraum um weitere 180 Mill. m³ zu erweitern, so daß die Speicherkapazität 1980 1,4 Mrd. m³ erreichen wird. Das 1. größere wasserwirtschaftliche Bauvorhaben war die Errichtung der „Sosa-Talsperre“ im Erzgebirge mit einem Fassungsvermögen von 6 Mill. m³, die 1953 fertiggestellt wurde. Sie dient der Sicherstellung des Wasserbedarfs für den Uranbergbau im Erzgebirge. Das 2. Projekt war der 1952 in Angriff genommene und 1959 fertiggestellte Bau der „Rapp-Bode-Talsperre“ mit einer 106 m hohen Staumauer bei Blankenburg im Harz. Sie kann 110 Mill. m³ Wasser speichern und dient der Wasserversorgung von Industrie, Landwirtschaft sowie der 2 Mill. Einwohner im Raum Halle-Magdeburg. Das 3. größere Vorhaben war der Bau der Talsperre „Pöhl“ im Vogtland in den Jahren 1958–1965; sie hat ein Fassungsvermögen von 64 Mill. m³. Ein weiteres Großvorhaben ist das Projekt „Elbaue“, das später dem im Regenschatten des Harzes liegenden Industriegebiet Halle-Leipzig Elbwasser zuführen soll. In den Jahren 1966–1970 sind Speicherkapazitäten von ca. 120 Mill. m³ geschaffen worden. Neben der Errichtung [S. 1162]von Talsperren hat dabei zunehmend auch der Bau von Kleinspeichern — in der Größenordnung von 1000 m³ bis zu einigen Mill. m³ — eine Rolle gespielt. Aber auch die Bedeutung von größeren „Wasserleitungssystemen“ zur Umleitung von Wasser aus niederschlagsreichen in niederschlagsarme Gebiete (Beispiel: Bewässerungsanlagen, die 5.400 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche im Kreis Riesa über Pump- und Rohrleitungssysteme mit Elbwasser künstlich beregnen) hat zugenommen. Für den Zeitraum von 1971 bis 1975 war der Bau von 250 Mill. m³ zusätzlicher Speicherkapazität vorgesehen, erreicht wurden 232 Mill. m³. Damit wurde 1975 einerseits das System der Gottleuba-Talsperren im Osterzgebirge fertiggestellt, das nicht nur die Industriegebiete Pirna und Heidenau mit Trinkwasser versorgt, sondern auch — zusammen mit 4 weiteren Rückhaltebecken — das in der Vergangenheit häufig von Hochwasserkatastrophen heimgesuchte Gebiet schützt. Weiterhin wurden die Talsperren „Zeulenroda“, „Schönbrunn“ sowie „Lichtenberg“ in Betrieb genommen. Letztere hat ein Fassungsvermögen von 15 Mill. m³ und versorgt die Städte Brand-Erbisdorf und Freiberg. Andererseits ist der Ausbau der im flachen Land liegenden Spreetalsperren erheblich vorangetrieben worden. So erhielten das seit 1965 betriebene erste Staubecken nördlich von Spremberg (zur Belieferung der Kraftwerke Lübbenau und Vetschau) sowie das 1970 in Betrieb genommene Speicherbecken „Lohsa“ nahe der Kleinen Spree wichtige Ergänzungen durch die 1974 fertiggestellten Talsperre „Quitzdorf“ bei Niesky sowie die Talsperre „Bautzen“. Diese neuen Talsperren sind im Zusammenhang mit dem Energieprogramm der DDR zu sehen und dienen vornehmlich der Wasserversorgung des Kraftwerkes Boxberg. Da Großkraftwerke in der Nähe von natürlichen Kohlevorkommen entstehen, jedoch ebenfalls in erheblichem Umfang Wasser benötigen, mußte man Flachlandtalsperren bauen. Bemerkenswert ist dabei die zur Abdichtung des Untergrundes angewandte Technologie. Mit speziellen Schlitzschleifgeräten wurde der lockere Untergrund bis zu einer Tiefe von 45 m aufgeschlitzt, und die so entstandenen Öffnungen wurden dann mit Zementbeton ausgefüllt. Damit entstand unter dem Damm eine stabile Mauer in einer Dicke von 60 bis 80 m, um ein Durchsickern des Wassers zu verhindern. Im gegenwärtigen Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 soll an der 1974 begonnenen Talsperre „Eibenstock“ bei Aue, deren Stauraum 84 Mill. m³ betragen wird, weitergebaut werden; ihre Fertigstellung ist für 1981/82 geplant. Sie wird vor allem Karl-Marx-Stadt, Zwickau und Stollberg mit Trinkwasser versorgen. Insgesamt soll der Stauraum der DDR in diesem Jahrfünft um 180 Mill. m³ erhöht werden. Daneben sind besondere Anstrengungen darauf gerichtet, die Wasserversorgung und die Abwasserbehandlung in Neubau- und Ballungsgebieten zu verbessern, vor allem in Berlin (Ost) (Erweiterung der Wasserwerke Friedrichshagen und Stolpe sowie Bau des Klärwerkes Falkenberg), Leipzig (Erweiterung der Kläranlage Leipzig-Rosental sowie Ausbau des Wasserwerkes Mockritz), Karl-Marx-Stadt (Aufbau des Wasserwerkes Eibenstock, Erweiterung des Wasserwerkes Einsiedel und Erweiterung der Kläranlage Heinersdorf) und in anderen Großstädten. Die Kapazitäten der Wasserwerke sollen von 5.800 t m³ pro Tag auf 6.800 t m³ erhöht werden; das Trinkwasserleitungsnetz soll um 5.000 km erweitert werden (1971–1975 wurden 7.200 km gebaut). Trotz durchaus beachtlicher Neubauten ist die W. insgesamt — als ein wichtiger Infrastrukturbereich — doch stark vernachlässigt worden: So ist der Anteil des Brutto-Anlagevermögens der W. an der Industrie in der Zeit von 1960 bis 1976 von 8,4 auf 6,6 v. H. zurückgegangen (vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1977, S. 83). Dieser Rückgang ist mit den stark ansteigenden Anforderungen an die W. — überproportional zunehmender Wasserbedarf — nicht vereinbar. Erhebliche Schwierigkeiten macht auch das Problem der Regenerierung und Wiederverwendung der in immer größeren Mengen anfallenden Abwässer der Industrie, besonders der Chemischen Industrie, wofür nur unzureichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Gegenwärtig wird noch ein großer Teil der industriellen Brauchwässer ungenügend regeneriert wieder in die Flüsse, Seen und Grundwässer eingespeist. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1160–1162 Wasserstraßen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wehrbezirkskommando

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bereich der Industrie, der für die Wasserbereitstellung und die Verteilung von Wasservorkommen an die Bedarfsträger Sorge zu tragen hat. Im einzelnen fallen diesem Bereich folgende 4 Aufgaben zu: 1. Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser für Haushalte, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen sowie Feuerwehr u. a. 2. Ableitung, Behandlung und Reinigung der Abwässer zur Gewährleistung einer schnellen…

DDR A-Z 1979

Hauptbuchhalter (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der H. hat eine doppelte Funktion: Er wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB- Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsauflagen zu sorgen. Zum anderen ist der H. in den VVB und VEB ein dem Generaldirektor oder Werkleiter direkt unterstellter Kontrolleur, der seine innerbetriebliche Überwachungsfunktion mit Hilfe des Rechnungswesens ausübt. Der H. ist im allgemeinen der verantwortliche Leiter für die Durchsetzung des Einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik im Betrieb, wobei die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Finanz- und Kreditwesens, der Kostenrechnung, der Information der Planbehörden und der Planabrechnung liegen. Er ist für die Aufstellung der Jahresabschlußbilanz und die der Gewinn-und-Verlust-Rechnung verantwortlich. Der H. hat den gesamten betrieblichen Reproduktionsprozeß (bzw. den der VVB) rechnerisch und statistisch zu erfassen und aufzubereiten, um sowohl für operative als auch für prognostische Leitungsentscheidungen die erforderlichen Informationen zu liefern. Darüber hinaus hat der H. dafür Sorge zu tragen, daß die betrieblichen Mittel mit größter Sparsamkeit und möglichst hohem Nutzen eingesetzt werden. Der H. ist dem Direktor des Betriebes direkt unterstellt, steht auf der gleichen Rangstufe wie die Fachdirektoren (z. B. Produktionsdirektor, ökonomischer Direktor, Direktor für Beschaffung und Absatz) und wird durch den Leiter des übergeordneten Organs — bei Abstimmung mit dem Betriebsdirektor — eingesetzt bzw. abberufen. Kraft Gesetzes (vgl. GBl. II, 1971, S. 137 ff.) hat der H. die Aufgabe, die zentralen Anordnungen im Betrieb durchzusetzen und „die staatlichen Interessen ohne Rücksicht auf Personen oder Funktionen zu wahren“. Weiterhin ist er verpflichtet, den Betriebsleiter „rechtzeitig über Planabweichungen und deren Ursachen in Kenntnis zu setzen“ sowie entsprechende Maßnahmen zur Überwindung der Mängel zu fordern. Dem H. obliegt es nicht nur, bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten den Direktor des Betriebes zu informieren, sondern bei schwerwiegenden Verstößen auch den Minister der Finanzen und den seinem Betrieb übergeordneten Minister in Kenntnis zu setzen. Der Minister der Finanzen hat zudem das Recht, ihm direkte Anweisungen über Kontrollaufgaben zu erteilen sowie über deren Durchführung Berichte zu verlangen. Mit dem direkten Anordnungsrecht des Ministers der Finanzen ist der H. in eine doppelseitige Rolle gezwängt, einmal die Interessen des Betriebes vertreten zu wollen und zum anderen als verlängerter Arm zentraler Organe eine umfangreiche Kontrolle realisieren zu müssen. Mit dieser seit 1971 erheblich aufgewerteten Stellung als staatlicher Kontrolleur im Betrieb sind Konflikte zwischen betrieblichen und staatlichen Interessen z. T. auf die Person des H. konzentriert. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 506 Hauptauftragnehmer (HAN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hausarbeitstag für Frauen

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der H. hat eine doppelte Funktion: Er wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB- Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der…

DDR A-Z 1979

Plastindustrie (1979)

Siehe auch: Plasteindustrie: 1969 Plastindustrie: 1975 1985 Entsprechend der DDR-Industriezweigsystematik ein Zweig der Chemischen Industrie, der die Gesamtheit der Betriebe zur Herstellung von Plasten, Plasthalbzeugen und Plastfertigungserzeugnissen umfaßt. Zur P. wird auch die Herstellung von Elasten (synthetischer Kautschuk usw.), nicht jedoch die Herstellung von Chemiefasern (Chemiefaserindustrie) gerechnet. Zu den Erzeugnissen der P. gehören insbesondere Polymerisationsprodukte (z. B. Polyvenylchlorid) und Kondensationsprodukte (Pheno- und Amino-Plaste). Die P. wurde auf der Verwendung von Inhaltsstoffen der Braunkohle aufgebaut, da eigene [S. 825]Erdölvorkommen weitgehend fehlen. Ausgangsstoff ist das aus Braunkohle gewonnene Kalziumkarbid. In den letzten Jahren ist jedoch ein bedeutender Strukturwandel im Rohstoffeinsatz von der Braunkohlen- zur Mineralölverarbeitung festzustellen. Der Industriezweig Plast- und Elastverarbeitung umfaßt 6 Kombinate (mit 34 selbständigen Betrieben) und 8 Betriebe in unterschiedlicher Größe in 12 Bezirken der DDR. Das Produktionsprogramm dieser Firmen umfaßt z. Z. rd. 150.000 Erzeugnisse. Daneben produzieren aber etwa 940 Betriebe anderer Industriezweigleitungen und Wirtschaftsräte der Bezirke ca. 100.000 Erzeugnisse ebenfalls nach Technologien der Plast- und Elastverarbeitung. Der Industriezweig fungiert hauptsächlich als Zulieferer für Finalerzeugnisse wie Kraftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Landmaschinen, Maschinen und Motoren, Tagebauausrüstungen, Krane, Förderanlagen sowie eine Vielzahl industrieller Konsumgüter wie Haushaltsmöbel. Kühlschränke, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Haushaltswaschmaschinen und Küchenmaschinen. In diesem Industriezweig arbeiteten im Jahr 1977 etwa 32.000 Beschäftigte; bis 1980 ist ein Zuwachs von ca. 6 v. H. vorgesehen. Zu den wichtigsten Rohstoffen für die Plastverarbeitung zählen Thermoplaste, Polyesterharze, Glasseidenerzeugnisse, Polyurithane und Phenolplaste. Zunehmende Bedeutung gewinnen die Polyurithane, Polyprophylen und glasfaserverstärkte Polyesterharze. Während die Bruttoproduktion der Chemischen Industrie von 1960 bis 1976 um das 3,37fache stieg, nahm die P. mit einer nahezu 5,6fachen Erhöhung ihrer Bruttoproduktion einen weitaus stärkeren Aufschwung. Der jahresdurchschnittliche Produktionszuwachs betrug 1960–1965 10,0 v. H. (Chemiewirtschaft insgesamt: 7,9 v. H.), 1965–1970 12,9 v. H. (7,7 v. H.), 1970–1975 11,6 v. H. (8,3 v. H.). Im gegenwärtigen Fünfjahrplan 1976–1980 soll die Produktion der P. pro Jahr um 9,0 v. H. steigen (7,6–7,9 v. H.). In diesen Zahlen zeigt sich ein erheblicher Strukturwandel innerhalb der Chemischen Industrie zugunsten der P. Die Produktion von Plasten und synthetischen Harzen ist von 115.100 t 1960 auf 678.800 t 1976 gestiegen. In der Erzeugung von Kunststoffen hat die DDR gegenüber den hochentwickelten westlichen Ländern einen erheblichen Nachholbedarf. So betrug die Produktion von Plasten und synthetischen Harzen 1975 pro Kopf der Bevölkerung in der DDR 35,9 kg, in der Bundesrepublik Deutschland 81,8 kg. Trotzdem bemüht man sich in der DDR zunehmend um eine Erhöhung des Einsatzes von Plastformteilen gegenüber Formteilen aus herkömmlichen Materialien. Hierbei werden die Betriebe unterstützt vom Institut für Leichtbau in Dresden, von der Plastlenkstelle des Ministeriums für Materialwirtschaft, der Stahlberatungsstelle in Freiberg und den zuständigen Bereichen der VVB Plast- und Elastverarbeitung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 824–825 Planverteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plenum

Siehe auch: Plasteindustrie: 1969 Plastindustrie: 1975 1985 Entsprechend der DDR-Industriezweigsystematik ein Zweig der Chemischen Industrie, der die Gesamtheit der Betriebe zur Herstellung von Plasten, Plasthalbzeugen und Plastfertigungserzeugnissen umfaßt. Zur P. wird auch die Herstellung von Elasten (synthetischer Kautschuk usw.), nicht jedoch die Herstellung von Chemiefasern (Chemiefaserindustrie) gerechnet. Zu den Erzeugnissen der P. gehören insbesondere…

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Lehrplanreform (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor [S. 674]allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die allgemeinbildenden Schulen, für die Berufsausbildung und für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer und Erzieher sowie mit der neuen Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung) waren die Ziele und Inhalte einer DDR-spezifischen, sozialistischen Bildungs- und Erziehungspolitik einschließlich der Grundlinien ihrer unterrichtlichen Verwirklichung für die nächste Zukunft festgelegt worden. Nach Abschluß einiger Ergänzungen und Korrekturen der Lehrplanneugestaltung in den Jahren 1971–1975 sehen die Bildungspolitiker und Pädagogen der DDR ihre vordringliche Aufgabe gegenwärtig vor allem darin, diese Ziele und Inhalte nach Möglichkeit in die Praxis umzusetzen. In den ersten Jahren der Entwicklung der allgemeinbildenden Schule in der SBZ bzw. DDR wurden nur wenig miteinander verbundene Lehrpläne erstellt, die von Jahr zu Jahr revidiert werden mußten, auch wenn bei den im Jahre 1951 veröffentlichten Lehrplänen rückblickend zuweilen von einem „Lehrplanwerk“ gesprochen wird. Tatsächlich wurde jedoch erst 1959 das erste geschlossene Lehrplanwerk für die allgemeinbildende Schule vorgelegt, das dazu beitragen sollte, entsprechend dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR vom 2. 12. 1959, die „sozialistische“ Schule in der DDR endgültig zu etablieren. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Verkündigung des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 erfolgten dann auf der Grundlage des Lehrplanwerkes von 1959 in den folgenden Jahren die Erarbeitung und Einführung eines neuen Lehrplanwerkes, von dem die Schulpolitiker und Pädagogen erwarten, daß es die Schule in den Stand setzt, die ihr übertragene gesellschaftliche „Schrittmacherfunktion“ durch die Schaffung des erforderlichen Bildungsvorlaufes zu erfüllen. Die neuen Lehrpläne legen demnach sowohl ein neues, mit den prognostisch ermittelten Anforderungen von Gesellschaft und Volkswirtschaft übereinstimmendes Persönlichkeitsziel als auch den Inhalt einer dementsprechenden schulischen Allgemeinbildung fest; dies wird jedoch als eine wesentliche Umgestaltung angesehen. Was die Umsetzung der neuen Lehrpläne in die Unterrichtswirklichkeit als die wichtigste schulpolitische und schulpädagogische Aufgabe der 70er Jahre angeht, so wird gefordert, Stabilität und Flexibilität in der Arbeit mit den neuen Lehrplänen miteinander zu verbinden. Dabei werden gewisse Unterschiede in der Auffassung der Schulpädagogen und der Bildungspolitiker deutlich. Während die Pädagogen das Schwergewicht auf die Flexibilität, und zwar als permanente Lehrplanrevision legen, zumindest aber für ein Gleichgewicht von Flexibilität und Stabilität eintreten, betonen die Bildungspolitiker stärker die Stabilität, d. h. die langfristige Gültigkeit der Lehrpläne. Die Erarbeitung und Einführung der neugestalteten Lehrpläne für die allgemeinbildenden Schulen erfolgte 1. schulstufenweise, d. h. getrennt für die Klassen 1–4, für die Klassen 5–10 sowie für die Vorbereitungsklassen 9 und 10 und die Klassen 11 und 12, 2. in 2 Etappen, d. h. zunächst als präzisierte Lehrpläne, dann als neue Lehrpläne, 3. jahrgangsweise, d. h. die Lehrpläne wurden jeweils für eine Klasse in einem Jahr, für die nächstfolgende Klasse im nächstfolgenden Jahr usw. erarbeitet und eingeführt und 4. blockweise, d. h. so, daß die präzisierten bzw. die neuen Lehrpläne eines Faches für mehrere Klassen oder für mehrere Fächer einer Klasse erarbeitet und eingeführt wurden. Eine Reihe von Lehrplänen wurde jedoch außerhalb dieser Konzeption erarbeitet und eingeführt — vor allem diejenigen, deren Neugestaltung aufgrund einer mehr oder minder rigorosen Änderung der Grundkonzeption für das betreffende Unterrichtsfach zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen mußte, als es dem vorgesehenen Gang der 2etappigen block-, jahrgangs- und schulstufenweisen Erarbeitung und Einführung entsprochen hätte. Das gilt z. B. für die Lehrpläne für den polytechnischen Unterricht der Klassen 7–10, die 1963/64 aufgrund des Beschlusses über die Grundsätze der weiteren Systematisierung des polytechnischen Unterrichts erheblich umgestellt werden mußten und dann erneut 1966/67. aufgrund des Beschlusses zur weiteren Entwicklung der berufsvorbereitenden polytechnischen Bildung in den 9. und 10. Klassen und der beruflichen Bildung an den Erweiterten Oberschulen, eine prinzipielle Umgestaltung erfuhren (Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht). Dies gilt in ähnlicher Weise auch für die Lehrpläne der Fächer Mathematik und Staatsbürgerkunde. Während für die Klassen 1–4 die konzipierte Neugestaltung der Lehrpläne in 2 Etappen, nämlich zuerst als präzisierte Lehrpläne und dann als neue Lehrpläne, verwirklicht wurde, beschränkten sich die Erarbeitung und Einführung der neugestalteten Lehrpläne für die Klassen 5–12 im wesentlichen auf eine Etappe, und zwar mit der Begründung, daß die Neugestaltung dieser Lehrpläne — als präzisierte Lehrpläne — bereits nach denjenigen Grundsätzen erfolgt sei, die für die Gestaltung der neuen Lehrpläne maßgeblich waren. Damit wurden die präzisierten Lehrpläne (der 1. Etappe) ab Klasse 5 — von einigen Ausnahmen abgesehen — rein formal zu „neuen Lehrplänen“ erhoben. Als besonderes Charakteristikum der neugestalteten Lehrpläne wird hervorgehoben, daß mit der Strukturierung der Inhalte der Fachlehrpläne nicht nur nach fachlichen, sondern auch nach den politisch-ideologischen Leitlinien „die Potenzen des Unterrichtsstoffes für die politisch-ideologische Erziehung deutlicher herausgearbeitet“ wurden. Damit genüge das neue Lehrplanwerk besser den gesellschaftlichen Anforderungen und Möglichkeiten der Zeit. Auf dem VIII. Parteitag der [S. 675]SED (1971) wies E. Honecker jedoch darauf hin, „daß die volle inhaltliche Ausgestaltung der Oberschule eine Aufgabe ist, deren Lösung mit der vollen Einführung der neuen Lehrpläne im Grunde erst in Angriff genommen worden ist“. Unbeschadet einer Reihe von Schwächen der inhaltlichen und strukturellen Gestaltung der neuen Lehrpläne muß jedoch festgestellt werden, daß mit der Erarbeitung und Einführung des neuen Lehrplanwerks für die allgemeinbildenden Schulen in der DDR eine umfangreiche lehrplanreformerische Arbeit geleistet wurde, die beachtenswert ist; denn mit den neuen Lehrplänen — allein für die allgemeinbildenden Schulen handelt es sich um rund 150 neu geschaffene Einzellehrpläne — wurden jeweils auch die entsprechenden curricularen Nachfolgematerialien wie Schul- und Lehrbücher, Unterrichtshilfen für die Lehrer (Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht) erarbeitet. Die damit erbrachte Leistung wird noch größer, wenn man berücksichtigt, daß in der gleichen Zeit für die Vorschulerziehung der „Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten“, für den Schulhort der „Plan für die Bildung und Erziehung im Schulhort“, vor allem aber für 31 5 Ausbildungsberufe, darunter 28 Grundberufe, die entsprechenden Rahmenausbildungsunterlagen, für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer die mit den neu gestalteten Lehrplänen entsprechend abgestimmten Studien- und Weiterbildungsprogramme sowie jeweils dazu die entsprechenden Nachfolgematerialien vorgelegt wurden. Diese Leistung war nur durch eine große, konzentrierte kooperative Anstrengung aller beteiligten Kräfte möglich. Ob die Ergebnisse der Arbeit nach den neuen Lehrplänen auch den unternommenen Anstrengungen entsprechen werden, ist noch nicht abzusehen. Zumindest für die besonders ideologieintensiven Lehrpläne, so insbesondere für den Staatsbürgerkunde- und den Geschichtsunterricht, ist bis 1978 festzustellen, daß sie wesentlich häufiger überarbeitet werden mußten als die Lehrpläne für andere Fächer. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 673–675 Lehrmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lehrproduktion

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor [S. 674]allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die…

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Finanzsystem (1979) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Wirtschaftsordnung der DDR gründet sich auf die ausschließliche Nutzungsmacht der politischen Führung über die in Staatseigentum überführten Produktionsmittel nahezu sämtlicher Betriebe. Kernstück der Wirtschaftsordnung ist die Lenkungsordnung zur Steuerung der wirtschaftlichen Aktivitäten. Diese wird in der DDR durch die zentrale Planung und Leitung der Wirtschaftsprozesse auf der Ebene der Unternehmen geprägt. In Übereinstimmung mit dem Staatseigentum an Produktionsmitteln und der zentralen Lenkung der Volkswirtschaft sind in der DDR auch die Betriebsfinanzen der staatseigenen Produktionsorganisationen (VEB, Kombinate. VVB) Teil der öffentlichen Finanzwirtschaft. In der DDR wurden die Finanzen der volkseigenen Wirtschaft, die Bankgeschäfte der Kreditinstitute und die Finanzoperationen der Versicherungen zusammen mit der Mittelbeschaffung des Fiskus und der Ausgabenpolitik der Regierung zum einheitlichen sozialistischen F. verschmolzen. I. Operationsbereiche des Finanzsystems Das F. umfaßt 5 Bereiche: 1. Die vereinigten Haushalte aller Gebietseinheiten zusammen mit dem in den öffentlichen Gesamthaushalt integrierten Sonderetat der Sozialversicherung. Zum Gesamthaushalt des Einheitsstaates gehören neben dem Etat der Republik (= Budgets der zentralen Staatsorgane) die Haushalte der Bezirke, Kreise und Gemeinden. Ferner zählt zum [S. 386]F. im engeren Sinne der Finanzausgleich zwischen dem Haushalt der Republik und den Einzeletats der Räte der regionalen Gebietseinheiten. 2. Bestandteil des F. sind ferner die Etats der gesellschaftlichen Organisationen. 3. Die Finanzen der Volkseigenen Betriebe sind in das F. integriert worden. Dazu gehören nicht nur die Finanzen der staatseigenen Wirtschaftsunternehmen, sondern auch das Finanzwesen derjenigen „sozialistischen“ Produktionsorganisationen, die in der Rechtsform kollektiv geleiteter Produktionsgenossenschaften in den Wirtschaftssektoren Bauwirtschaft, Landwirtschaft und Handwerk bestehen (z. B. der LPG). 4. In das öffentliche F. sind außerdem die Staatsbank, die Geschäftsbanken und die Sparkassen zusammen mit den von ihnen betriebenen Geld- und Kreditgeschäften einbezogen worden. Diese Verschmelzung war insbesondere deshalb erforderlich, um die Geldschöpfung, die Bargeldzirkulation und die Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs innerhalb der DDR und zwischen dem In- und Ausland der staatlichen Steuerung und Kontrolle zu unterwerfen. 5. Das staatliche F. erstreckt sich auch auf die Versicherungsunternehmen und ihre speziellen Geschäfte. Zum staatlichen Versicherungswesen rechnet sowohl die obligatorische als auch die freiwillige Sach- und Personenversicherung. Einen Sonderfall bilden die Währungsordnung und die Währungspolitik. Diese werden von der Wirtschaftswissenschaft der DDR zwar auch als Operationsgebiete des Finanzwesens betrachtet. Jedoch werden sie selten als eigenständiger Bereich des F. ausgewiesen. Zur Währungsordnung und Währungspolitik gehören die Festlegung der Währungseinheit, die Absicherung der Rolle der Mark als einer reinen Binnenwährung, die Wahrnehmung des Valutamonopols durch den Staat, die Devisenbewirtschaftung und die Wechselkurspolitik. Das F. umfaßt somit nahezu die Gesamtheit der im Lande zu einem Zeitpunkt angesammelten Geld(kapital)bestände (= Geldfonds) der Wirtschaftseinheiten und der zwischen ihnen umlaufenden Geldströme. Außerhalb dieses umfassenden „sozialistischen F.“ bleiben nur 2 Ausnahmebereiche. Es sind a) die Finanzen der restlichen kleinen privaten Gewerbebetriebe und der privat wirtschaftenden Handwerker und b) die Geldeinkommen und Geldausgaben der privaten Haushalte sowie die Ersparnisse der natürlichen Personen und Vereine. Allerdings werden diese Geldströme und Geldbestände ständig durch die Finanzbehörden. Banken und Sparkassen überwacht. Diese nehmen darüber hinaus auf die Verwertung der Geldeinkommen und Geldvermögensbestände der privaten Haushalte Einfluß, um die Bevölkerung zu einem plankonformen Wirtschaftsverhalten zu veranlassen und um die Kaufkraft der Währung zu stabilisieren. II. Wirtschaftspolitisches Zielprogramm und Zweckmäßigkeit der finanzpolitischen Instrumente Die Hauptaufgabe des F. besteht darin, an der vorrangigen Erfüllung des wirtschaftspolitischen Zielprogramms der Staatsführung mitzuwirken. Dieses wird in Jahres- und Mehrjahresplänen konkretisiert und ist mit den politischen Absichten und Interessen der SED-Führung identisch. Um das wirtschafts- und gesellschaftspolitische Programm durchzusetzen, müssen alle Steuerungsinstrumente, Belohnungsangebote, Kontrollmittel und Sanktionen des F. zweckmäßig miteinander verkoppelt werden. Dabei richten sich sämtliche Anstrengungen der Wirtschaftspolitiker stets darauf, die Wirksamkeit von monetären Impulsen, Belohnungen und Restriktionen zu erhöhen, um über diese Hebel die gewünschten Reaktionen im Bereich der Güterwirtschaft zu erzeugen. Durch die monetäre Wirtschaftslenkung sollen u. a. folgende Ziele erreicht werden: Eine bessere Ausnutzung der Rohstoffe, die Senkung des spezifischen Materialverbrauchs, die Steigerung der Produktion, die Stimulierung der Leistungsbereitschaft, die Erhöhung der Arbeitsproduktivität und, bei Versorgungskrisen, sogar eine zeitweise Senkung des privaten Verbrauchs (= mehr Sparen durch Konsumverzicht). Die Regierung der DDR hat während der vergangenen 30 Jahre in Anpassung an den gewählten wirtschaftspolitischen Kurs ihre währungs-, geld- und finanzpolitischen Steuerungsinstrumente häufig gewechselt. Dabei ging es im Verlauf zahlreicher wirtschaftspolitischer Experimente stets um Reorganisationsmaßnahmen der zentralen Planung und Umgestaltungen der Lenkungsmethoden, insbesondere auch der monetären, um die Effizienz der Wirtschaftsprozesse zu steigern. Welche Art von monetären Impulsen und Regulierungsmitteln jeweils benötigt werden, hängt im wesentlichen von 2 Einflußfaktoren ab. Erstens von der Art und Zahl der Ziele, die in den Jahresvolkswirtschaftsplänen und in den Perspektivplänen als vorrangig festgelegt worden sind. Zweitens kommt es darauf an, welchen Zentralisierungsgrad bei ökonomischen Führungsentscheidungen die Regierung der DDR in einer bestimmten Zeitetappe bevorzugt, wenn es darum geht, wie die Wirtschaftsprozesse in den VEB, Kombinaten und VVB gestaltet werden sollen. Zu diesen Entscheidungen gehören Beschlüsse über die Produktionsprogrammgestaltung, über Investitionen, Importe, Ausfuhren, Rationalisierungsmaßnahmen, die Werbung und die auszuwählende Absatzstrategie. Dabei läßt sich folgendes feststellen: Je mehr der [S. 387]zentralen Wirtschaftsverwaltung Entscheidungsbefugnisse entzogen und den Leitungen der staatlichen Konzerne. Kombinate und Betriebe übertragen werden, um so mehr gewinnt die Geld- und Finanzpolitik für den Staat an Bedeutung. Denn sobald güterwirtschaftlich ausformulierte Planbefehle nicht mehr die führende Rolle bei der Wirtschaftslenkung spielen, müssen „monetäre Regulatoren“ (= Preise, Steuern, Kredite, Zinsen, Prämien usw.) die Steuerung der Wirtschaftsentwicklung übernehmen und [S. 388]für die Beseitigung von Disproportionen sorgen. Sobald jedoch die Entscheidungsbefugnisse über die Gestaltung der Wirtschaftsprozesse an der Produktionsbasis erneut in die zentrale Wirtschaftsadministration zurückverlagert werden, verlieren die monetären Steuerungsinstrumente ihren dominierenden Einfluß. III. Die Funktionen des Finanzsystems Im Prinzip erfüllt das F. der DDR die gleichen Grundfunktionen in der staatlichen Wirtschaftspolitik wie das öffentliche Finanzwesen in der Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland. Insgesamt sind ihm 6 Aufgaben übertragen worden: 1. eine Meß- und Rechnungslegungsfunktion; 2. eine Mittelbeschaffungsfunktion; 3. eine Allokations- und Lenkungsfunktion; 4. eine Stabilisierungs- und Stimulierungsfunktion; 5. eine Verteilungsfunktion (Distributionsaufgabe) und 6. eine Kontrollfunktion. Im Sprachgebrauch der marxistisch-leninistischen Ökonomie werden häufig die an 3. und 4. Stelle genannten Aufgaben als die „Hebelfunktionen“ der Finanzen charakterisiert. A. Funktion der Rechnungslegung In Verbindung mit der administrativen Preisfestsetzung dienen Geld- und Finanzwesen als Instrument der Rechnungslegung über Aufwand und Ertrag der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen (= Meßfunktion). B. Mittelbeschaffungsfunktion Um dem Staat die notwendigen Geldmittel für die Finanzierung öffentlicher Leistungen zu verschaffen, konzentriert der Fiskus über das Steuer- und F. einen bedeutenden Teil des jährlichen Volkseinkommens im Zentralhaushalt und in den Haushalten der Gebietsverwaltungen (= Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden). Grenzt man das Ausgabenvolumen des „einheitlichen Staatshaushalts“ der DDR nach der in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Methodik für die Aufstellung des „öffentlichen Gesamthaushalts“ ab (Bund, Länder, Gemeinden), so beanspruchte der Staat in der DDR im Jahr 1974/75 rd. 70 v. H. vom Volkseinkommen (= Nationaleinkommen) für seine Zwecke. C. Allokations- und Lenkungsfunktion Mit Hilfe der Instrumente der Finanzpolitik ist die Regierung laufend darum bemüht, die individuellen Wünsche der Bürger in bezug auf den Konsum, die Freizeit und das Sparen zu steuern und zu korrigieren. Damit sollen die Bedürfnisse der Individuen dem jeweils vom Staat bevorzugten Prioritätenkatalog für die Erzeugung und Verwendung von Gütern und Dienstleistungen angepaßt werden. So nimmt die Wirtschaftsführung a) durch die Erhebung und die Gestaltung der Einkommensteuer, der Umsatz- und der Verbrauchssteuern und b) durch die Verwendung der erzielten Etateinkünfte Einfluß darauf, welcher Anteil vom jährlich erzeugten Güterfonds auf die privaten Haushalte entfällt und welchen Anteil der Staat erhält, um seine öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Darüber hinaus werden in der DDR die kombinierten Umsatz- und Verbrauchssteuern auch dazu benutzt, um die Kaufentschlüsse der Konsumenten zu steuern. Daher vermag die Wirtschaftsführung über diese „steuerpolitischen Hebel“ zugleich die Struktur des Angebotes bei der Herstellung von Verbrauchsgütern zu beeinflussen. I). Stabilisierungs- und Stimulierungsfunktion In dieser Funktion hat die Geld- und Finanzpolitik in der DDR vor allem 2 Aufgaben zu erfüllen: 1. Sie soll Wohlfahrtsverluste vermeiden helfen, die durch unerwünschte Aktivitätsschwankungen bei der Auslastung der Produktionskapazitäten entstehen und 2. müssen alle Störungen im Wirtschaftsablauf unterbunden werden, die durch Disproportionen aufgrund der unterschiedlichen Expansion des Geld- und des Güterkreislaufs verursacht werden. Solche Disproportionen zwischen der Geld- und der Gütersphäre und die verschiedenen gesamtwirtschaftlichen Instabilitäten können in den Wirtschaftssystemen mit zentraler administrativer Lenkung nicht durch das freie Spiel der relativen Preise der Konsumgüter und Produktionsfaktoren abgebaut werden, da die Preise für Güter und Dienste festgesetzt sind und meist über viele Jahre hinweg konstant bleiben. Wettbewerb und Marktpreisbildung fehlen somit als relativ selbsttätig funktionierende dynamische Korrektur- und Stabilisierungsinstrumente zur Absorption von Störungen im Wirtschaftsablauf und zur Herstellung immer wieder neuer Gleichgewichte zwischen den mikro- und makroökonomischen Geld- und Gütergrößen. Deshalb fällt in der Zentralplanwirtschaft der DDR diese Aufgabe zu einem großen Teil der Finanzplanung und der Finanzpolitik zu. Es muß hier darauf hingewiesen werden, daß sich die Finanzpolitik in den Zentralplanwirtschaften auf einem wichtigen Gebiet der monetären Wirtschaftslenkung vollständig von der Finanzpolitik unterscheidet, wie sie vorrangig in den marktwirtschaftlich organisierten Industriestaaten zur Anwendung kommt (= Marktwirtschaften mit Globalsteuerung). Diese Finanzpolitik basiert hauptsächlich auf der makroökonomischen Theorie und den wirtschaftspolitischen Empfehlungen des englischen Wirtschaftswissenschaftlers und Diplomaten J. M. Keynes. Sie besteht im wesentlichen aus einer konträr zum Konjunkturverlauf vorgenommenen Erhöhung oder Verminderung der Staatsausgaben (= antizyklische Budgetpolitik). Diese Ausgabenpolitik wird [S. 389]auf der Einnahmenseite des Staatsetats durch gleichgerichtete Einnahmenverzichte des Fiskus (z. B. in Form von Steuererleichterungen) oder durch die Stillegung der in Hochkonjunkturzeiten reichlich fließenden Steuereinnahmen unterstützt (= Bildung von Konjunkturrücklagen). Im Mittelpunkt der fiskalischen Konjunkturtherapie stehen somit im Westen kompensatorische Einnahmen- und Ausgabenvariationen. Sie sollen erreichen, daß gesamtwirtschaftlich gefährliche Bestrebungen oder Unterlassungen des privaten Wirtschaftssektors ausgeglichen werden. In zentral gelenkten Volkswirtschaften sorgen dagegen die in den staatlichen Wirtschaftsplänen festgelegten Leistungsaufträge an die Staatsbetriebe für „Dauerkonjunktur“ und Vollbeschäftigung. Zwar gibt es auch in diesen Wirtschaftsordnungen merkliche wirtschaftliche Aktivitätsschwankungen. Doch führen sie in der Regel nicht zur „offenen Arbeitslosigkeit“, zu einem massiven Rückgang der Kapazitätsauslastung und zur Stillegung von Produktionsbetrieben. Daher benötigt auch die Regierung der DDR kein auf verschiedene Konjunkturphasen abgestimmtes Repertoire an finanz-, währungs- und geldpolitischen Instrumenten, mit dessen Hilfe sowohl die wirtschaftlichen Aktivitäten zur Erreichung der Vollbeschäftigung angekurbelt als auch eine Überbeanspruchung des volkswirtschaftlichen Leistungspotentials abgebaut werden kann. Für die Regierung der DDR sind fiskalische Konjunktur- und Stabilitätsprogramme kein geeignetes Mittel, um die Leistungsschwächen der Volkswirtschaft zu überwinden und die systemspezifischen Mängel dieser Lenkungsordnung zu mildern. Infolge der nahezu vollständigen Verstaatlichung der Produktionsmittel gibt es in der DDR keinen nennenswerten privaten Wirtschaftssektor mehr. Durch ihn können somit auch keine gesamtwirtschaftlichen Nachfrageschwankungen mehr ausgelöst oder verstärkt werden. Der verstaatlichten Wirtschaft werden ihre Leistungsaufträge durch Planbefehle erteilt. Dabei versucht die SED- und Staatsführung die Leistungsansprüche bei jedem neuen Jahresvolkswirtschaftsplan so hoch anzusetzen, daß die Planträger (= VEB, Kombinate, VVB, Produktionsgenossenschaften) bei der Erfüllung der Staatsplanziele bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gefordert werden. Der Staatshaushaltsplan dient demgemäß auch in der DDR der Wirtschaftsführung als Hauptfinanzplan der Volkswirtschaft und die Staatskasse ist die wichtigste Finanzierungsquelle der „sozialistischen Wirtschaft“ und der „Einrichtungen der gesellschaftlichen Konsumtion“. Daraus folgt: Im Unterschied zur Finanzpolitik in der Bundesrepublik Deutschland wird Vollbeschäftigung in der DDR nur in einem äußerst bescheidenen Maße durch haushaltspolitische Maßnahmen induziert. Sie wird hauptsächlich durch staatliche Wirtschaftspläne und -Programme sichergestellt. Diesen Programmen kommt bei der Sicherung einer „Dauerkonjunktur“ die führende Rolle zu. Der Staatshaushalt dagegen hat sich in Einnahmen und Ausgaben den Jahresvolkswirtschaftsplänen anzupassen, deren Leistungsziele gegenwärtig überwiegend in Form güterwirtschaftlicher Plankennziffern festgeschrieben werden. Für den Fall, daß der Volkswirtschaftsplan aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse während einer Planperiode geändert werden muß, wird auch ein neuer Haushaltsplan aufgestellt. In der DDR ist der jährliche Haushalt stets ausgeglichen und schließt mit einem geringen Einnahmeüberschuß ab. Um wirtschaftliche Aktivitätsschwankungen auszugleichen, nimmt die DDR über den Staatsetat keine kompensatorischen Einnahme- und Ausgabevariationen vor. Mehrausgaben über die Etatansätze hinaus sind nur in Sonderfällen möglich, sofern diese durch Mehreinnahmen oder durch Einsparungen an anderer Stelle gedeckt sind und nachweislich der Mobilisierung von Leistungsreserven dienen. In der DDR haben die Steuer-, die Kredit- und die Zinspolitik die Hauptlast bei der Stimulierung der Leistungsbereitschaft und bei der Stabilisierung der vor Eintritt in die jeweils nächste Wirtschaftsperiode vorprogrammierten Wirtschaftsabläufe zu tragen. Diese 3 finanzpolitischen Instrumente werden dabei vorwiegend für die Erfüllung von 3 Aufgaben eingesetzt: 1. um bisher noch unentdeckt gebliebene Leistungsreserven für die Planerfüllung zu mobilisieren; 2. um ein zufriedenstellendes Wirtschaftswachstum zu erreichen; 3. um den Geldwert stabil zu halten. Zur Verwirklichung dieser Ziele ist z. B. die Staatsführung der DDR — entweder ständig oder bei Bedarf — darum bemüht, durch gezielte Steuervergünstigungen und durch differenzierte Senkungen der individuellen Abgabenlasten die Leistungsbereitschaft der Erwerbstätigen zu steigern und damit der Wirtschaft Wachstumsimpulse zu vermitteln. Ferner dienen z. B. die Besteuerung der Einkommensbezüge durch die Lohn- und die Einkommensteuer und die Abgabenbelastung der Einkommensverwendung für den Erwerb von Waren durch die Umsatz- und die Verbrauchssteuern dazu, Disproportionen auszugleichen, die sich bei ungleichgewichtiger Expansion von Güter- und Geldkreislauf (und starren Planpreisen) zwischen der monetären Nachfrage einerseits und dem materiellen Warenangebot andererseits gebildet haben. Die hierbei in der DDR von den Umsatz- und Verbrauchssteuern zu leistende Stabilisierungsaufgabe besteht überwiegend darin, einen Teil der überschüssigen Kaufkraft durch steuerliche Teuerungszuschläge auf die Betriebspreise der Einzelhandelsgüter abzuschöpfen (= produktgebundene Abgaben). [S. 390]Die Stabilisierungsfunktion der Zins- und Kreditpolitik besteht vor allem in der Abstimmung der Geldschöpfung und der Geldmengenvermehrung auf die Expansion des volkswirtschaftlichen Güterfonds. Als Mittel der Finanzpolitik sind somit sowohl die von der Bevölkerung zu zahlenden Steuern als auch die Kredit- und die Zinspolitik dazu geeignet, um eine „zurückgestaute“ Inflation zu bekämpfen und damit dem sozialpolitischen Ziel zu dienen, die Kaufkraft der Währung zu stabilisieren. E. Verteilungs- oder Distributionsfunktion Im Unterschied zur Regierung der Bundesrepublik Deutschland besitzen in der DDR die SED-Führung und der Ministerrat die Macht und die Mittel, um auf direktem Wege die von ihnen gewünschte Verteilung der Ergebnisse des volkswirtschaftlichen Arbeitsprozesses (= Wertschöpfung = Volkseinkommen) auf Staat. Wirtschaft und Bevölkerung durchzusetzen. Zu den systemspezifischen Instrumenten der Verteilungspolitik gehört vor allem die administrative Festlegung der Lohn- und Einkommenstarife und der Einkommensentwicklung. Die Besteuerung der Löhne und Einkommen der Erwerbstätigen aus verteilungspolitischen. Gründen ist daher grundsätzlich nicht erforderlich. In der Praxis läßt jedoch die direkte Einkommenszumessung an die einzelnen Berufsgruppen der unselbständig Beschäftigten und der Selbständigen keine ausreichende verteilungspolitische Feinsteuerung zu. Darüber hinaus sind alle Regierungen in den sozialistischen Staaten Osteuropas bei der personalen Verteilung der volkswirtschaftlichen Lohnsumme zunächst einmal gezwungen, von der Vorstellung einer weitgehend egalitären Entlohnung der Werktätigen Abstand zu nehmen. Bisher haben sich nämlich stark differenzierte, leistungsbezogene Löhne stets als das wirksamste Mittel erwiesen, um die Einsatzbereitschaft der Beschäftigten zu erhöhen und um zusätzliche Arbeitskräfte in Branchen und Regionen mit hohem Arbeitskräftebedarf zu lenken. Greift der Staat in diese Verteilung der Nominaleinkommen nicht mit korrigierenden Umverteilungsmaßnahmen ein, so entstehen nach einer gewissen Zeit erhebliche Unterschiede in der Einkommens- und Vermögensverteilung innerhalb der Bevölkerung, die zu sozialen Unruhen führen können und die zudem nicht mit den Vorstellungen von einer „klassenlosen Gesellschaft“ vereinbar sind. Deshalb müssen auch in der DDR direkte Steuern vom Einkommen. nach Verbrauchsgüterarten differenzierte Umsatzsteuern und der Staatshaushalt selbst distributive Aufgaben erfüllen. Diesen finanzpolitischen Umverteilungsinstrumenten obliegt ferner die Unterstützung und Versorgung der Stipendiaten, Kranken, Bedürftigen und Rentner. In einer Übergangsphase von der kapitalistischen Wirtschaftsordnung zur zentralgelenkten Staatswirtschaft werden ferner finanzpolitische Umverteilungsmaßnahmen bei den Einkommen und Vermögen ergriffen, um die Vermögen der Produktionsmitteleigentümer zu dezimieren, die Überführung von privatem Produktivvermögen in Staatseigentum durchzusetzen und um soziale Zuwendungen an privilegierte Klassen, Schichten und Gruppen der Bevölkerung zu finanzieren. Betrachtet man ausschließlich die bisher hier vorgestellten 5 Grundfunktionen, die das F. der DDR zu erfüllen hat, so zeigt sich, daß seine Hauptaufgaben weitgehend mit denen des „öffentlichen Finanzwesens“ in der Bundesrepublik Deutschland übereinstimmen. Lediglich bei der 6. Grundfunktion, die dem Finanz- und Steuersystem übertragen wurde, handelt es sich um eine „systemspezifische“ Aufgabe. Das umfassende „öffentliche“ Finanzwesen hat vielfältige wirtschafts- und sozialpolitische Kontrollfunktionen zu übernehmen. Andernfalls erhält die Wirtschaftsführung kein umfassendes Bild von dem jeweils erreichten Grad der Erfüllung der staatlichen Wirtschaftspläne und der öffentlichen Sozialprogramme. F. Kontrollfunktion So hat z. B. die Staatsführung der DDR die kombinierte Umsatz- und Verbrauchssteuer so konstruiert und die Form ihrer Einziehung so organisiert, daß die Wirtschafts- und Finanzbehörden über die periodischen Steuereingänge kontrollieren können, ob die Betriebe der Konsumgüterindustrie ihre Produktions- und Absatzpläne erfüllen und damit ihrer sozialpolitischen Aufgabe nachkommen, die Bevölkerung ausreichend mit Verbrauchsgütern zu versorgen. G. Transformationsfunktion Wie bereits oben kurz dargestellt, leistete in der „Übergangsperiode“ von 1945 bis Anfang 1953 ein umfunktioniertes Finanzwesen der KPD/SED und der sowjetischen Besatzungsmacht wertvolle Hilfe bei der Umgestaltung der bei Kriegsende bestehenden Wirtschaftsordnung in eine Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs. Diese Transformationsfunktion des Finanzwesens wurde von den Finanzwissenschaftlern der DDR noch bis Anfang der 60er Jahre als eine eigenständige Dienstleistung des „sozialistischen F.“ herausgestellt. Seit der fast völligen Verstaatlichung der Produktionsmittel und dem Eintritt in die erste Phase grundlegender Wirtschaftsreformen (1963/64) wird in der Literatur über diese Einsatzmöglichkeit des F. kaum noch berichtet. In der Zeitspanne von 1945 bis 1953 ― und in einzelnen Produktionsbereichen auch noch während der 50er Jahre ― benutzte die SED-Führung vor allem die Steuer- und Kreditpolitik als „Instrument des [S. 391]Klassenkampfes“. Konfiskatorische Steuerforderungen, drückende Kreditbedingungen und gezielte Kreditsperren wirkten dabei zusammen, um die wirtschaftlichen Existenzbedingungen der privaten Gewerbebetriebe, bäuerlichen Familienbetriebe und privat wirtschaftenden Handwerksbetriebe zu untergraben und die Eigentümer zur Aufgabe zu zwingen. In den 60er Jahren waren dann das private Handwerk und die Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) mehrfach der Adressat einer derart ausgerichteten finanzpolitischen Sonderbehandlung. Dabei zielten die diskriminierenden finanzpolitischen Maßnahmen gegenüber den privaten Handwerkern vor allem darauf ab, diese zum Eintritt in „sozialistische Produktionskollektive“ zu bewegen. Einzelne Elemente dieser finanzpolitischen Klassenkampfmaßnahmen sind auch gegenwärtig noch im Steuer- und Kreditrecht der DDR nachweisbar (vgl. dazu die differenzierte Steuerlastverteilung bei der Lohn- und Einkommensbesteuerung nach Einkommensarten und sozialen Gruppen im Standardwerk von H. Balling, „Besteuerung des Arbeitseinkommens“, hrsg. v. Ministerium der Finanzen der DDR, Berlin [Ost] 1971). IV. Finanzsystem und Wirtschaftsreformen In der Zeit der besonders streng zentralistisch betriebenen administrativen Wirtschaftslenkung (1948–1963) sollte und konnte das F. in allen seinen Bestandteilen nur Unterstützungsarbeit bei der Planerfüllung leisten und Kontrollaufgaben bei der Sicherung der Plandisziplin erfüllen. Das Geld verharrte in dieser Zeit in einer überwiegend passiven Rolle. Die Verteilung von Geldkapital an die Orte seiner Verwendung diente vorwiegend dem Zweck, um administrativ getroffene Produktions-, Investitions- und Verbrauchsentscheidungen über Geldzuteilungen verwirklichen zu helfen. Die Rolle des F. im Rahmen der staatlichen Wirtschaftspolitik beschränkte sich damit in dieser Zeit auf die Erfüllung administrativ vorgezeichneter Allokationsaufgaben und auf die Übernahme von Überwachungsfunktionen. Diese Einengung auf im wesentlichen nur 2 Funktionen entsprach der bis 1963 bevorzugten Methodik der straff administrativen Wirtschaftslenkung. Diese gewährte den Staatsbetrieben nur einen sehr geringen operativen Entscheidungs- und Handlungsspielraum im Rahmen der detaillierten vollzugsverbindlichen Staatspläne. Durch die Wirtschaftsreform (1963–1970) erfolgte dann eine beträchtliche Dezentralisierung von prozeßpolitischen Entscheidungen zugunsten der Betriebe und überbetrieblichen Zusammenschlüsse (Kombinate. VVB). Gleichzeitig wurde die monetäre Wirtschaftslenkung deutlich aufgewertet. Das Geld übernahm zusammen mit dem von Verzerrungen merklich bereinigten System der Güter- und Dienstleistungspreise eigenständige Steuerungsaufgaben. Dadurch wurden die Lenkungs-, die Stabilisierungs- und die Stimulierungsfunktion des F. die wichtigsten Aufgaben des Geld- und Finanzwesens der DDR. Entsprechend dieser ab 1963/64 dominierenden Aufgabenstellung gestaltete die Wirtschaftsführung Schritt für Schritt a) die Finanzgrößen (d. s. Kredite. Kreditzinsen, Kreditlimite, Verzugszinsen, Steuern, Löhne. Prämien usw.) und b) die Finanzbeziehungen (dazu gehören die Kreditaufnahmebedingungen, die Verfahrenstechniken im Zahlungs- und Verrechnungsverkehr) zu „ökonomischen Hebeln“ um. Diesen monetären Regulatoren ist vor allem die Steuerung der Wirtschaftsaktivitäten der Produktionsorganisationen und der Erwerbstätigen anvertraut worden. Sie sollten auf indirektem Wege Leistungswillen und Leistungsinteressen der Belegschaften und Betriebsleitungen mit den Leistungsanforderungen der staatlichen Wirtschaftsführung in Einklang bringen. Zielgröße und Anknüpfungspunkt aller monetären Lenkungsmaßnahmen in der Produktionssphäre wurde der Gewinn der VEB, Kombinate und VVB. Daher sind gleich zu Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 a) die Höhe der individuellen Prämieneinkommen und b) die Finanzierung von kulturellen und sozialen Maßnahmen für die Belegschaften aus den „Kultur- und Sozialfonds“ der Wirtschaftsunternehmen direkt von der Gewinnerzielung abhängig gemacht worden. Die Regierung der DDR glaubte, durch diese Verkoppelung der privaten Einkommensinteressen mit der Gewinnerzielung der Staatsbetriebe endlich eine Wirksame Methode gefunden zu haben, die Produktionseinheiten zu einem effizienteren Einsatz der wirtschaftlichen Ressourcen anzuspornen und über eine gezielte Einflußnahme auf die Bildung, Verteilung und Verwendung der Unternehmensgewinne die Betriebskollektive zur Mobilisierung aller Leistungsreserven zu ermuntern. Doch der Gewinn konnte die ihm zugedachte Steuerungsrolle nicht zufriedenstellend erfüllen. Er mußte versagen, als ihm die Aufgabe übertragen wurde, zentraler Maßstab (= Hauptkennziffer) für die Leistung zu sein, welche die Betriebskollektive in jeder Wirtschaftsperiode für die Deckung des volkswirtschaftlichen Bedarfs erbracht hatten. Denn trotz aller Wirtschaftsreformen wurden die Preise der Güter und Dienste nach wie vor administrativ festgesetzt. Sie waren somit kein brauchbarer Gradmesser für die Knappheit der Waren. Infolge dieser Verzerrungen im Preissystem ergaben sich zwangsläufig auch verzerrte, ökonomisch nicht begründete Gewinne. Dies wiederum führte zu einer Fehlallokation knapper Wirtschaftsgüter und zu einem suboptimalen Einsatz von Arbeitskräften. Ende 1970/Anfang 1971 wurde die Lenkungskonzeption der Wirtschaftsreformjahre aufgegeben und ein wirtschaftspolitischer Kurswechsel eingeleitet. [S. 392]Trotz des Abbruchs der Wirtschaftsreform und einer erneuten Rezentralisierung im Wirtschaftssystem wurde ein erheblicher Teil der finanzpolitischen Lenkungsinstrumente, die in den Jahren von 1963 bis 1970 eingeführt worden waren, nicht kurzerhand wieder beseitigt. Allerdings ist ihr gegenwärtiger Lenkungs- und Stimulierungseffekt vergleichsweise gering zu veranschlagen. V. Gesamtwirtschaftliche Geldstromanalysen als Koordinierungs- und Kontrollinstrumente In der Finanzwissenschaft und in der Finanzplanung der DDR wird die gesamtstaatliche Finanzwirtschaft zutreffend als ein Verbund verschiedener Subsysteme angesehen, die infolge ihrer wechselseitigen Beziehungen untereinander als Einheit zu betrachten und demgemäß miteinander zu verknüpfen sind. Die einzelnen Subsysteme selbst sind identisch mit den Geldquellen und den Geldkapitalsammelbecken der in der Volkswirtschaft bestehenden großen „Wirtschaftsgruppen“. Zu ihnen gehören der Staat (= Zentralstaat plus regionale Gebietsverwaltungen), die organisatorisch verselbständigten Einrichtungen für die soziale, gesundheitliche und kulturelle Betreuung der Bevölkerung (= Wirtschaftsgruppe „gesellschaftliche Konsumtion“), die Banken, die Versicherungen, die Gesamtheit der staatlichen und genossenschaftlichen Produktionsbetriebe und die Bevölkerung. Bedingt durch den Leistungsaustausch zwischen den Wirtschaftsgruppen und veranlaßt durch unentgeltlich vorgenommene Übertragungen, fließen zwischen den einzelnen Wirtschaftsgruppen ständig Geldströme. Diese Geldstrombewegungen versucht die Wirtschaftsführung der DDR auf einem gesamtwirtschaftlichen Großkontensystem buchhalterisch zu erfassen. Dabei wird für jede Wirtschaftsgruppe („Pol“ des Geldkreislaufs) eine eigene Finanzbilanz aufgestellt. Auf jedem dieser Großkonten werden auf der Aufkommensseite alle Geldzuflüsse verbucht und auf der Verwendungsseite alle Geldabflüsse aufgezeichnet. Diese nach Ablauf jedes Wirtschaftsjahres in Form von Ist-Bilanzen aufgestellten Einnahmen- und Ausgabenrechnungen für die wichtigsten „Pole“ des Geldkreislaufs geben der Wirtschaftsführung einen ausführlichen Überblick über den Leistungsaustausch zwischen den Wirtschaftsgruppen und über die zwischen ihnen erfolgte unentgeltliche Übertragung von Umverteilungseinkommen. Solche kontenmäßig erfaßten Geldstromanalysen dienen ferner als Orientierung für die in der Wachstums- und Stabilitätspolitik zu ergreifenden Maßnahmen und als Wegweiser für die künftige Gestaltung der Wirtschaftspläne. Planung; Investitionen; Währung/Währungspolitik; Zins und Zinspolitik; Staatliche Versicherung der DDR; Betriebsformen und Kooperation; Bankwesen; Staatsbank; Sparkassen; Verrechnungsverfahren. Hannsjörg Buck Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 385–392 Finanzrevision A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzwissenschaft und Finanzökonomik

Finanzsystem (1979) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Wirtschaftsordnung der DDR gründet sich auf die ausschließliche Nutzungsmacht der politischen Führung über die in Staatseigentum überführten Produktionsmittel nahezu sämtlicher Betriebe. Kernstück der Wirtschaftsordnung ist die Lenkungsordnung zur Steuerung der wirtschaftlichen Aktivitäten. Diese wird in der DDR durch die zentrale Planung und Leitung der Wirtschaftsprozesse auf der Ebene der…

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Zollwesen (1979)

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1985 Die Aufgaben des Z. der DDR unterscheiden sich in einer staatlich verwalteten Planwirtschaft grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnungen angewandt wird. Während es nämlich Aufgabe des Zolldienstes im traditionellen Sinne ist, sowohl im Interesse des Staatshaushaltes als auch der einheimischen Wirtschaft dafür zu sorgen, daß Auslandswaren nicht ohne Mitwirkung des Zolldienstes in den Inlandsverkehr kommen, der Wettbewerb und die Inlandspreisbildung nicht durch Einschleusen billiger Auslandserzeugnisse in den Inlandsverkehr gestört werden, treffen diese Funktionen nur zum Teil auf den Zolldienst einer zentral verwalteten planwirtschaftlichen Staatsordnung zu. Das Außenwirtschaftsmonopol (Außenwirtschaft und Außenhandel) und die Art der Preisgestaltung können Zölle sogar entbehrlich machen, da die Steuerung von Export und Import bereits durch Plandirektiven erfolgt (Planung). Auch eine fiskalpolitische Bedeutung kommt den Zöllen nicht zu, weil die staatlichen Handelsorgane ohnehin die Preise für die Außenhandelsgüter festlegen. Das Z. der DDR ist gekennzeichnet durch folgende programmatische Aufgabenstellung: 1.) einen ordnungsgemäßen, den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger entsprechenden Warenverkehr über die Grenzen zu gewährleisten — und dadurch eine störungsfreie Abwicklung des Außenhandels zu sichern; 2.) im Rahmen des Warenverkehrs über die Grenzen die für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Tier- und Pflanzenwelt notwendigen Maßnahmen durchzuführen; 3.) den Nationalreichtum zu sichern, besonders aber zur Erhaltung des Kunstbesitzes und anderer Kulturwerte der DDR beizutragen. Insbesondere die beiden letzten Aspekte machen die Abkehr vom herkömmlichen Zollrecht deutlich. Insgesamt wird aus der Aufgabenstellung ersichtlich, daß das Zollrecht ein außen- und innenpolitisches Instrument ist, dem einzelne polizeiordnungsrechtliche Züge innewohnen. Grundlage des Z. ist das Gesetz über das Z. der DDR vom 28. 3. 1962 (GBl. I. S. 42), zu dem inzwischen 29 Durchführungsbestimmungen (DB) ― die sich indessen teilweise wieder aufgehoben haben ― und Verordnun[S. 1220]gen (VO) mit ebenfalls mehreren DB und Anordnungen (AO) ergangen sind. Der Zeitpunkt des Erlasses des Zollgesetzes (ZG) ist ursächlich dafür gewesen, daß konkrete Ziele der Deutschland- und Außenpolitik der SED in das Zollrecht Eingang gefunden haben, das formal der Durchsetzung des Außenhandels- und Valutamonopols dient (vgl. auch Art. 9 Abs. 5 der Verfassung von 1968). Als Zollgebiet gilt das Territorium der DDR, das von der Zollgrenze umschlossen wird. „Westberlin“ ist im Zollrecht ein eigener Abschnitt gewidmet. Es wird festgelegt, daß „Westberlin“ nicht zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gehört. Seine zollrechtliche Stellung soll im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen geregelt werden. Berlin (West) wird jedoch bisher auch nicht als Zollinland der DDR behandelt. Im ZG ist ein 3stufiger Zolltarif vorgesehen: 1. der Grundzolltarif, der den bis vor Erlaß des Gesetzes für private Sendungen geltenden Tarif ablöst; 2. der Vertragszolltarif, der für Länder gelten soll, die der DDR die Meistbegünstigung einräumen; 3. der Sonderzolltarif, der auf die Einfuhr aus Staaten abgestellt ist, die der DDR die Meistbegünstigung nicht gewähren. Diese Tarifdifferenzierung ― sehr niedrige oder keine Zölle im Falle der Meistbegünstigung, hohe Zölle („Kampfzölle“) bei deren Fehlen ― richtete sich z. T. gegen die Außenhandelspolitik der EWG. Indessen ist die DDR wie die übrigen Mitgliedstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) im Interesse des Funktionierens der eigenen Wirtschaft vorwiegend an einer handelspolitischen Zusammenarbeit auch mit der EG und ihren Mitgliedstaaten interessiert. Freilich kann die Zolldifferenzierung je nach politischer Lage und Zielsetzung angewandt werden. Das ZG beinhaltet Bestimmungen über die technischen Modalitäten beim Grenzübertritt von Waren, Geld, Devisen und Personen; zudem überträgt es die Befugnis zur Regelung von Einzelfragen den zuständigen Stellen des Ministerrates. Im einzelnen sind geregelt: die Kontrolle, Untersuchung und evtl. Sicherstellung von Waren und Beförderungsmitteln beim Grenzübertritt, die Einholung von Gutachten und Auskünften, der Erlaß von Verfügungen und deren Durchsetzung auch durch unmittelbaren Zwang, die körperliche Durchsuchung von Personen, das Genehmigungsverfahren für den Warenverkehr, Zollverfahrensfragen, die Art der Zollerhebung sowie die Zollstrafen- und Strafbestimmungen zur Durchsetzung dieser Regelungen. Für folgende Kategorien von Waren bzw. Warenbewegungen sind besondere Vorschriften in den DB und VO ergangen: die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren, von Waren im Rahmen der Kulturabkommen, von Mustern, Proben und Werbematerial, von Waren für den Bedarf und die Zwecke der diplomatischen oder anderen Vertretungen der DDR sowie für den Bedarf und die Zwecke der in der DDR akkreditierten diplomatischen und anderen diplomatischen ausländischen Vertretungen, von Waren und Ausstellungen, von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Ersatzteilen, von Reisebedarf und sonstigen mitgeführten Gegenständen im Reiseverkehr, von Waren im Geschenkverkehr, von Literatur, anderen Druckerzeugnissen, Ton- und Bildträgern, von Rückwaren und Reparaturgut, von Umzugs- und Erbschaftsgut sowie die Durchfuhr von Waren aller Art durch das Zollgebiet der DDR auf allen Verkehrswegen. Gemäß der VO vom 25. 6. 1959 (GBl. I. S. 610) ist die Einfuhr von Kraftfahrzeugen sowie Zubehör- und Ersatzteilen nur über die staatlichen Außenhandelsbetriebe zulässig. In besonderen Fällen kann der zuständige Rat des Bezirkes die Einfuhr von Personenwagen, Motorrädern und Mopeds erlauben, die dann aber nicht in der DDR vermietet, verpachtet oder veräußert werden dürfen. Für die Ein- und Ausfuhr von Waren im Reiseverkehr, im Geschenkpaket- und -päckchenverkehr und von Umzugs- und Erbschaftsgut, d. h. für den Nichtkommerziellen ➝Warenverkehr, gelten besondere Bestimmungen. Die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren richtet sich vollständig nach dem Außenhandelsmonopol (Außenwirtschaft und Außenhandel) und ist daher nur über die Außenhandelsbetriebe und andere vom Ministerium für Außenhandel ermächtigte Betriebe und Organe möglich. Der Definition nach gelten als Handelswaren somit Waren, die im Rahmen des Außenhandelsplanes aus- und eingeführt werden, sowie Einfuhren aus Valutaanrechten und Devisenkrediten. Wegen der besonderen Berlin-Regelung im ZG sind die meisten DB zum ZG für Berlin (West) ebenso wie für alle sonstigen Gebiete außerhalb der DDR durch AO in Kraft gesetzt worden. Die Durchführung der Aufgaben nach dem Zollrecht obliegt der Zollverwaltung der DDR, die als zentral geleitetes Organ dem Ministerium für Außenhandel untersteht. Die Zollverwaltung gliedert sich in die Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen — meist 2 politische Verwaltungsbezirke zusammengefaßt —, Zollämter und Zollstellen. Grenz-, Binnen- und Postzollämter unterstehen den Bezirksverwaltungen, während für die Überwachung der Zollstellen die Zollämter zuständig sind. Mit dem ZG vom 28. 3. 1962 übernahm die Zollverwaltung die Aufgaben des früheren Amts für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs. Zum Aufgabengebiet gehören hauptsächlich die Kontrolle der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren, Devisen und Zahlungsmitteln nach den Bestimmungen des ZG und die Erhebung von Zöllen im Außenhandels-, Post- und Eisenbahnverkehr. Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet die Zollverwaltung eng mit anderen Kontroll- und bewaffneten Organen wie auch mit anderen zentralen und örtlichen Staatsorganen zusammen. Genehmigungsgebühren. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1219–1220 Zollverwaltung der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zoologische Gärten

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1985 Die Aufgaben des Z. der DDR unterscheiden sich in einer staatlich verwalteten Planwirtschaft grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von…

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Auszeichnungen (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Allgemeines Seit Bestehen der DDR sind zahlreiche A. gestiftet worden, mit denen besondere Leistungen, Verdienste oder Treue-Verdienste belohnt werden. Wie in kommunistisch-sozialistischen Staaten üblich, sind auch in der DDR A. Ausdruck gesellschaftspolitischer und wirtschaftlicher Anerkennung. Das Auszeichnungswesen in der DDR — orientiert an dem der UdSSR — ist inflationär: Im Laufe der Jahre wurden immer mehr A. gestiftet, es gibt inzwischen kaum eine Berufsgruppe, für deren Mitglieder nicht eine spezielle A. geschaffen worden ist. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen staatlichen A., die von oder im Namen der obersten Staatsorgane, und A., die von Parteien, Massenorganisationen, Akademien, Bezirken oder Städten verliehen werden. Die staatlichen A. sind in die 4 Gruppen — Orden, Preise, Medaillen und Ehrentitel — gegliedert. Die A. werden verliehen an Einzelpersonen, Kollektive, Betriebe sowie an Teilkollektive, sofern sie eine organisatorische Einheit bilden. Der Trend zur Kollektiv-A. in der DDR hat im Laufe der Jahre deutlich zugenommen. Mit einigen A. können auch ausländische Staatsangehörige geehrt werden. Zu den staatlichen A. gehören in der Regel eine Urkunde und die Befugnis, sich als Träger der jeweiligen A. zu bezeichnen (z. B. „Träger der Medaille für [S. 116]ausgezeichnete Leistungen in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse“). Staatliche A. sind — bis auf wenige Ausnahmen — mit dem Tragen eines Ordens oder einer Medaille verbunden. Für fast alle tragbaren staatlichen A. gibt es Interimsspangen. Zur Verleihung vieler staatlicher A. gehört die Zahlung einer Geldprämie. Bei der Verleihung von staatlichen A. an Kollektive wird in der Regel die Geldprämie so geteilt, daß kein Kollektivmitglied eine größere Summe erhält, als bei einer Einzelverleihung vorgesehen ist. Derartige Geldzuwendungen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig. Für alle staatlichen A. gibt es Verordnungen über die jeweilige A. durch den Ministerrat bzw. Änderungsverordnungen. Details über die Verleihungen der jeweiligen staatlichen A. sind in Ordnungen verzeichnet, die im Gesetzblatt der DDR erscheinen. Die staatlichen A. werden vornehmlich verliehen am 1.~Mai, dem „Kampf- und Feiertag der internationalen Arbeiterklasse“, und am 7. Oktober, dem „Tag der Republik“; ferner an den Ehrentagen der auszuzeichnenden Berufsgruppen (z. B. für pädagogische Berufe am 12. Juni, dem „Tag des Lehrers“, oder an Angehörige der NVA am 1.~März, dem „Tag der Nationalen Volksarmee“); bei A., die den Namen bestimmter Personen tragen, in der Regel an den Geburtstagen der Namensgeber (z. B. den Johannes-R.-Becher-Preis und die dazugehörige Medaille jeweils am 22. Mai, dem Geburtstag des Dichters); bei bestimmten A. „unmittelbar nach gezeigter Leistung“ (z. B. Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee) oder aus zeitlich bestimmten Anlässen (z. B. Medaille für hervorragende Leistungen in der Bewegung „Messen der Meister von Morgen“ während der „Zentralen Messe der Meister von Morgen“). Das Recht zum Tragen einer staatlichen A. bzw. zum Führen eines Ehrentitels kann aberkannt werden, „wenn der Ausgezeichnete sich der Auszeichnung unwürdig erweist oder nachträglich Tatsachen bekannt werden, die die Auszeichnung zur Zeit der Verleihung ausgeschlossen hätten“ oder wenn gegen ihn durch Gerichtsurteil auf Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte erkannt worden ist. Einige staatliche A. der DDR werden nicht mehr verliehen oder sind durch andere ersetzt worden. So ist zum Beispiel an Stelle der 3 Ehrentitel Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit, Brigade der hervorragenden Leistung, Brigade der besten Qualität im Jahre 1962 der Ehrentitel Kollektiv der sozialistischen Arbeit geschaffen worden. 1969 wurde der Ehrentitel Aktivist der sozialistischen Arbeit gestiftet, der die bis dahin verliehenen A. Aktivist des Siebenjahrplanes und Medaille für ausgezeichnete Leistungen ablöste. Nicht mehr verliehen werden Wanderfahnen, mit denen von 1950 bis 1963 vornehmlich Betriebe und landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften ausgezeichnet wurden. II. Nichtstaatliche Auszeichnungen Neben den staatlichen A. gibt es noch zahlreiche nichtstaatliche A., die von Parteien, Massenorganisationen, Akademien, Bezirken und Städten verliehen werden. Mit ihnen werden zumeist sowohl Einzelpersonen als auch Betriebe oder Kollektive geehrt. Wie bei den staatlichen A. sind auch die meisten nichtstaatlichen A. mit dem Tragen einer Medaille verbunden. Eine Reihe der nichtstaatlichen A. haben inzwischen im Auszeichnungswesen der DDR einen bestimmten Prestigewert erhalten. So zum Beispiel die A., die alljährlich vom Zentralrat der Freien Deutschen Jugend verliehen werden: Artur-Becker-Medaille; Medaille „Für hervorragende Leistungen bei der sozialistischen Erziehung in der Pionierorganisation Ernst Thälmann“; Ehrendiplom „Vorbildlicher Freundschaftspionierleiter“; Ehrenmedaille der FDJ „Für die Festigung der brüderlichen Beziehungen zwischen der Freien Deutschen Jugend und dem Leninschen kommunistischen Jugendverband der Sowjetunion“; Erich-Weinert-Medaille, Kunstpreis der FDJ; Abzeichen für gutes Wissen; Preis der FDJ für hervorragende wissenschaftliche Leistungen. Die folgende, nicht vollständige Liste der nichtstaatlichen A. soll die kaum noch zu überblickende Vielzahl der A. in der DDR dokumentieren (die Angaben hinter den A. beschreiben den Bezieherkreis und/oder den Preisverteiler): Alex-Wedding-Medaille, Kinderbuchautoren; Literaturpreis des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands; Heinrich-Mann-Preis, Literaturpreis, Akademie der Künste der DDR; Hans-Marchwitza-Preis, Literaturpreis für junge Schriftsteller, Akademie der Künste der DDR; Alex-Wedding-Preis, Preis für belletristische Kinder- und Jugendliteratur, Akademie der Künste der DDR; F.-C.-Weiskopf-Preis, Literaturpreis. Akademie der Künste der DDR; J.-R.-Becher-Medaille, Preis für Kulturpolitiker, Kulturbund der DDR; Kulturpreis des FDGB; Kunstpreis des FDGB; Goethe-Preis der Hauptstadt der DDR Berlin; Martin-Andersen-Nexö-Kunstpreis der Stadt Dresden; Kunstpreis für den Bezirk Gera; Händel-Preis des Rates des Bezirks Halle; [S. 117]Kulturpreis des Bezirks Karl-Marx-Stadt; Gutenberg-Preis der Stadt Leipzig; Fritz-Reuter-Preis für Kunst und Literatur des Bezirks Neubrandenburg; Kulturpreis der Stadt Rostock; Fritz-Reuter-Kunstpreis des Rates des Bezirks Schwerin; Max-Reger-Kunstpreis des Bezirks Suhl; Carl-Blechen-Preis des Rates des Bezirks Cottbus; John-Brinckmann-Preis des Rates des Bezirks Rostock, Kulturpreis der Stadt Erfurt; Kunstpreis des Bezirks Frankfurt (Oder); Kunstpreis der Stadt Halle; Kunstpreis der Stadt Leipzig; Erich-Weinert-Kunstpreis der Stadt Magdeburg; Theodor-Fontane-Preis für Kunst und Literatur; Winkelmann-Medaille; Literatur- und Kunstpreis der Stadt Weimar; Wilhelm-Bracke-Medaille, Börsenverein der Deutschen Buchhändler; Arthur-Nikisch-Preis, Preis für Dirigenten, Stadt Leipzig; Carl-Maria-von-Weber-Preis, Preis (alle zwei Jahre) für junge Künstler, Stadt Dresden; Fritz-Heckert-Medaille, Auszeichnung für verdiente Gewerkschaftler, FDGB; Hanns-Eisler-Preis, Preis für neue Kompositionen und musikwissenschaftliche Arbeiten; Hans-Otto-Preis, Preis für Theaterkollektive, Zentralvorstand der Gewerkschaft Kunst. III. Staatliche Auszeichnungen A. Orden Von den 6 Orden der DDR werden 4 vom Vorsitzenden des Staatsrates oder in seinem Namen verliehen. Den Scharnhorst-Orden verleiht der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungsrates und den Kampforden für „Verdienste tun Volk und Vaterland“ der Minister für Nationale Verteidigung. Bis auf den Scharnhorst-Orden, mit dem nur Einzelpersonen geehrt werden, können die Orden auch an Kollektive verliehen werden, der Vaterländische Verdienstorden auch an Städte und Gemeinden. Mit einem Orden ausgezeichnete Kollektive bilden dessen Abzeichen auf ihren Hauseingängen, Briefbogen oder Druckerzeugnissen ab. Die oberste Klasse des Sterns der Völkerfreundschaft wird am Schulterband getragen, die beiden anderen Klassen dieses Ordens sind Bruststerne, alle anderen Orden werden auf der linken oberen Brustseite angelegt. 1. Der Karl-Marx-Orden gilt als die ehrenvollste staatliche A. der DDR. Er wird verliehen „für hervorragende Verdienste a) in der Arbeiterbewegung, b) bei der schöpferischen Anwendung des Marxismus-Leninismus, c) bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus mit seinem Kernstück, dem ökonomischen System des Sozialismus, d) auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, e) auf den Gebieten der Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, f) im Kampf um die Sicherung des Friedens, g) in der Pflege und Förderung echter freundschaftlicher Beziehungen zur Sowjetunion, zu den anderen sozialistischen Staaten und allen friedliebenden Völkern der Welt sowie solcher Beziehungen von Angehörigen und Organisationen dieser Völker zur Deutschen Demokratischen Republik“. Prämie bei Verleihung an Einzelpersonen: 20.000 Mark. 2. Der Vaterländische Verdienstorden wird in den Stufen Bronze, Silber, Gold und Ehrenspange zu Gold verliehen „für besondere Verdienste a) im Kampf der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung und im Kampf gegen den Faschismus, b) beim Aufbau, bei der Festigung und Stärkung sowie beim Schutz der Deutschen Demokratischen Republik, c) im Kampf um die Sicherung des Friedens sowie bei der Erhöhung des internationalen Wirkens der Deutschen Demokratischen Republik“. Der Orden kann nur einmal in der gleichen Stufe verliehen werden. Prämien bei Verleihung an Einzelpersonen: Bronze 2.500. Silber 5.000, Gold 10.000 Mark. Prämien bei Verleihung an Kollektive (bis zu 10 Mitgliedern): Bronze 500, Silber 1000, Gold 2.000 Mark. Ordensträger, die die A. bis zum Jahre 1973 erhalten haben, beziehen statt der Prämie ein jährliches Ehrengeld: für Bronze 250, für Silber 500, für Gold 1000 Mark. Träger der Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden in Gold erhalten keine Geldzuwendungen. 3. Der Stern der Völkerfreundschaft „dient der Würdigung außerordentlicher Verdienste um die Deutsche Demokratische Republik, um die Verständigung und die Freundschaft der Völker und um die Erhaltung des Friedens“. Der Orden wird in drei Klassen verliehen: I. Klasse Großer Stern der Völkerfreundschaft in Gold, II. Klasse Stern der Völkerfreundschaft in Gold, III. Klasse Stern der Völkerfreundschaft in Silber. 4. Der Orden Banner der Arbeit wird verliehen für „hervorragende und langjährige Leistungen bei der Stärkung und Festigung der DDR. insbesondere für hohe Arbeitsergebnisse in der Volkswirtschaft“. Für die Auswahl der Vorschläge sind folgende Kriterien zugrunde zu legen: „Die Erfüllung und zielgerichtete Übererfüllung des Volkswirtschaftsplans, ständige Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Erreichung einer hohen Effektivität der Produktion, der Senkung der Kosten und einer hohen Qualität der Erzeugnisse, die Intensivierung der Produktion durch umfassende sozialistische Rationalisierung, die Entwicklung vorbildlicher Initiativen und Ergebnisse im sozialistischen Wettbewerb und in der Neuerertätigkeit, die Entwicklung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, die schnelle Überleitung neuer Technologien und Verfahren sowie die [S. 118]Einführung neuer qualitätsgerechter Erzeugnisse in die Produktion, die Erfüllung und Übererfüllung der Außenhandelsaufgaben, die Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration, die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen.“ Der Orden ist im Jahr 1974 in drei Klassen aufgeteilt worden. Jahresquoten der einzelnen Stufen: Stufe III bis zu 1000 Orden, Stufe II bis zu 500 Orden, Stufe~I bis zu 250 Orden. Die vorher verliehenen Orden gelten als Orden der Stufe~I. Prämienzahlungen bei Verleihung an Einzelpersonen: Stufe~III 2.000, Stufe~II 3.500, Stufe~I 5.000 Mark. Prämienzahlungen beider Verleihung an Kollektive bis zu 20 Mitgliedern: Stufe III 500, Stufe II 750, Stufe~I 1000 Mark. 5. Der Scharnhorst-Orden — benannt nach dem Schöpfer des preußischen Volksheeres Gerhard von Scharnhorst (1755–1813) — wird verliehen „für besondere Verdienste a) bei der Erfüllung von Aufgaben zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft der Deutschen Demokratischen Republik, b) auf dem Gebiet der Truppenführung, c) beim Einsatz der ganzen Persönlichkeit zum Schutze der Deutschen Demokratischen Republik, d) bei der Weiterentwicklung der Militärwissenschaft und Militärtechnik, e) bei der Festigung der Militärkoalition der sozialistischen Bruderarmeen“. Die Ordensträger erhalten eine Prämie von 5.000 Mark. 6. Der Kampforden „Für Verdienste um Volk und Vaterland“ wird verliehen „für hervorragende Verdienste a) bei der sozialistischen Wehrerziehung der Jugend, b) auf dem Gebiet der Truppenführung, c) bei der Erziehung und Ausbildung, d) in der persönlichen Einsatzbereitschaft, e) bei der Wartung und Instandhaltung der technischen Ausrüstung und Bewaffnung und bei der Entwicklung der Militärtechnik, f) bei der Entwicklung der Militärwissenschaft, g) bei Einsätzen, die für den Aufbau und den Schutz des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik von großem Nutzen sind, h) um die Festigung der Waffenbrüderschaft mit den sozialistischen Bruderarmeen“. Der Orden wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen. B. Preise Die höchste A., der Nationalpreis, wird vom Vorsitzenden des Staatsrates, alle anderen Preise werden von den für die Preisverteilung zuständigen Ministern des Ministerrates verliehen (die meisten vom Minister für Kultur). Mit nahezu allen Preisen werden sowohl Einzelpersonen als auch Kollektive ausgezeichnet. Jeder Preisträger erhält eine Medaille. 1. Der Nationalpreis wird verliehen für „hervorragende schöpferische Arbeiten auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, bedeutende mathematisch-naturwissenschaftliche Entdeckungen und technische Erfindungen, die Einführung neuer Arbeits- und Produktionsmethoden“ sowie für „hervorragende Werke und Leistungen auf den Gebieten der Kunst und Literatur“. Der Nationalpreis wird in drei Klassen an Einzelpersonen und Kollektive bis zu 6 Personen verliehen. Die Höhe des Preises: 1. Klasse 100.000, II. Klasse 50.000. III. Klasse 25.000 Mark. 2. Der Johannes-R.-Becher-Preis — benannt nach dem Dichter und ehemaligen Minister für Kultur der DDR Johannes R. Becher (1891–1958) — wird verliehen „für Werke der deutschen Lyrik, die im Geiste der großen Dichtung von Johannes R. Becher einen würdigen Beitrag zur sozialistischen deutschen Nationalliteratur bilden“. Der Preis, der alle zwei Jahre verliehen wird, ist mit einer Geldprämie von 20.000 Mark verbunden. 3. Der Preis für künstlerisches Volksschaffen wird für „hervorragende Neuschöpfungen, beispielgebende künstlerische Interpretation, richtungweisende wissenschaftliche Forschungsarbeit oder vorbildliche kulturpolitische Leistungen auf dem Gebiet des künstlerischen Volksschaffens“ verliehen. Die Höhe des Preises, der in zwei Klassen verliehen wird, beträgt für Einzelpersonen bis zu 15.000 (1. Klasse), bis zu 3.000 (II. Klasse), für Gruppen (je nach Struktur) 5.000–15.000 (I. Klasse), 3.000–10.000 Mark (II. Klasse). 4. Der Heinrich-Heine-Preis wird verliehen für „a) lyrische Werke und b) Werke der literarischen Publizistik“. Die Höhe des Preises — jährlich eine A. für lyrische Werke und eine für Werke der literarischen Publizistik — beträgt 12.500 Mark. 5. Der Lessing-Preis wird verliehen für „hervorragende Werke a) auf dem Gebiet der Bühnendichtung und b) auf dem Gebiet der Kunsttheorie und Kunstkritik“. Die Höhe des Preises — jährlich eine A. für ein Werk der Bühnendichtung und ein Werk auf dem Gebiet der Kunsttheorie oder Kunstkritik — beträgt 10.000 Mark. 6. Der Friedrich-Engels-Preis wird verliehen für „hervorragende Leistungen in der Forschung oder in der Wissenschaftsorganisation, die der Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Landesverteidigung insgesamt oder eines ihrer Teilsysteme dienen“. Die Höhe des Preises, der in drei Klassen verliehen wird, beträgt für Kollektive bis zu 25.000 (I. Klasse), bis zu 15.000 (II. Klasse), bis zu 10.000 Mark (III. Klasse); für Einzelpersonen bis zu 10.000 (I. Klasse), bis zu 6.000 (II. Klasse), bis zu 4.000 Mark (III. Klasse). 7. Der Heinrich-Greif-Preis — benannt nach dem 1946 verstorbenen Schauspieler Heinrich Greif, der von 1935 bis 1945 Sprecher der deutschsprachigen Sendungen im Moskauer Rundfunk war — wird verliehen für „hervorragende Einzel- und Kollektivleistungen in der deutschen Filmkunst“. Der Preis, der jährlich in drei Klassen je einmal für Leistungen aus dem Vorjahr verliehen wird, ist dotiert bei Einzelleistungen bis zu 7.500 (I. Klasse), bis zu 5.000 [S. 119](II. Klasse), bis zu 3.500 Mark (III. Klasse); bei Kollektivauszeichnungen bis zu 20.000 (I. Klasse), bis zu 15.000 (II. Klasse), bis zu 10.000 Mark (III. Klasse). 8. Der Kunstpreis der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende schöpferische oder interpretierende Leistungen“ sowie für „Leistungen auf den Gebieten des Theaters, des Films, des Fernsehens, des Rundfunks, der Unterhaltungskunst, der Musik für Interpretation und Komposition, der bildenden und angewandten Kunst“. Die Höhe des Preises, der jährlich bis zu 20mal verliehen werden kann, beträgt für Einzelpersonen 6.000, für Kollektive bis zu 20.000 Mark. 9. Der Architekturpreis der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende städtebauliche und architektonische Leistungen“. Der Preis, der im Jahr bis zu 5mal vergeben werden kann, ist mit einer Geldprämie von 5.000 Mark für Einzelpersonen und bis zu 20.000 Mark für Kollektive verbunden. 10. Der Guts-Muths-Preis — benannt nach dem Begründer des Schulturnens Johann Christoph Friedrich Guts Muths (1759–1839) — wird verliehen für „hervorragende wissenschaftliche Arbeiten, die geeignet sind, die Entwicklung der sozialistischen Körperkultur in der Deutschen Demokratischen Republik zu fördern“. Die Höhe des Preises, der jährlich an 5 Einzelpersonen oder Kollektive verliehen wird, beträgt für Einzelpersonen 5.000, für Kollektive (bis zu 6 Personen) bis zu 15.000 Mark. 11. Der Theodor-Körner-Preis — benannt nach dem Dichter Theodor Körner (1791–1813) — wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Schaffung bedeutender Werke der Literatur, der bildenden Kunst, der Musik, des Films, des Theaterschaffens und der Fernsehdramatik, in denen die Entwicklung und die Leistungen der Nationalen Volksarmee und der anderen bewaffneten Organe … Gestaltung finden“. Die Höhe des Preises, der jährlich bis zu 8mal verliehen wird, beträgt für Kollektive bis zu 15.000, für Einzelpersonen 5.000 Mark. 12. Der Cisinski-Preis — benannt nach dem wendischen Schriftsteller Jakub Bart-Cisinski (1856 bis 1909) — wird verliehen für „hervorragende Neuschöpfungen, beispielgebende künstlerische Interpretation, richtungweisende wissenschaftliche Forschungsarbeit oder andere vorbildliche kulturpolitische Leistungen auf dem Gebiet des sorbischen Volksschaffens“. Mit dem Preis, der alle? Jahre verliehen wird, können jeweils bis zu 3 Einzelpersonen und bis zu 3 Kollektive ausgezeichnet werden. Die Höhe des Preises beträgt für Einzelpersonen bis zu 5.000 (I. Klasse), bis zu 3.000 Mark (II. Klasse); für Kollektive bis zu 8.000 (I. Klasse), bis zu 5.000 Mark (II. Klasse). 13. Der Rudolf-Virchow-Preis — benannt nach dem Anatomen und Pathologen Rudolf Virchow (1821–1902) — dient „der Förderung der medizinischen Wissenschaft und wird vorwiegend an Nachwuchswissenschaftler verliehen“. Die Höhe des Preises, der jährlich bis zu 6mal verliehen wird, beträgt bei Einzelauszeichnungen bis zu 3.000, bei Kollektivauszeichnungen bis zu 5.000 Mark. 14. Der Designpreis der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „für hervorragende Leistungen, die als ein wesentlicher Beitrag zur besseren Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung und zur Steigerung der volkswirtschaftlichen Effektivität vollbracht worden sind“. Die Höhe des Preises, der jährlich 5mal verliehen werden kann, beträgt für Einzelpersonen 5.000, für Kollektive (bis zu 6 Personen) 20.000 Mark. 15. Der Jacob- und Wilhelm-Grimm-Preis der Deutschen Demokratischen Republik — benannt nach den Sprachwissenschaftlern und Brüdern Jacob (1785–1863) und Wilhelm Grimm (1786–1859) — wird verliehen für „hervorragende wissenschaftliche und pädagogische Leistungen bei der Förderung der deutschen Sprache und Germanistik im Ausland“. Die Höhe des Preises, der jährlich 6mal, davon 5mal an Bürger anderer Staaten vergeben werden kann, beträgt für Einzelpersonen 5.000, für Kollektive (bis zu 6 Personen) 10.000 Mark. C. Medaillen Die Medaillen werden in der DDR — je nach Bedeutung — vom Vorsitzenden des Ministerrates, den einzelnen Ministern, von den Leitern staatlicher Ämter bis hinunter durch Betriebsleiter verliehen. So wird beispielsweise ein Träger der Treuedienstmedaille der Deutschen Post in Bronze oder Silber vom Leiter des jeweiligen Postamtes dekoriert, die Medaille in Gold wird vom Leiter der Bezirksdirektion der Post übergeben und die Verleihung der Ehrenspange zur Medaille in Gold nimmt der Minister für das Post- und Fernmeldewesen vor. Mit den Medaillen werden Einzelpersonen, aber in zunehmendem Maße auch Kollektive ausgezeichnet. Verdienstmedaillen 1. Die Clara-Zetkin-Medaille — benannt nach der langjährigen kommunistischen Reichstagsabgeordneten Clara Zetkin (1857–1933) — wird verliehen für „hervorragende Verdienste a) beim Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik, b) um die Erhaltung des Friedens, c) in der Frauenarbeit bei der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Frauen und bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau“. Prämie bei Einzelpersonen 2.500, bei Kollektiven (bis zu 10 Personen) 5.000 Mark. Medaillen-Träger, die bis 1964 ausgezeichnet wurden, erhalten, sobald Vollrentenanspruch besteht, eine jährliche Ehrenrente von 300 Mark. 2. Die Hufeland-Medaille — benannt nach dem [S. 120]Berliner Arzt Christoph Wilhelm Hufeland (1762–1836) — wird verliehen für „besondere Verdienste und vorbildliche Initiativen im sozialistischen Wettbewerb bei der Erfüllung der staatlichen Planaufgaben des Gesundheits- und Sozialwesens in hoher Qualität und Effektivität“. Die Medaille mit den Stufen Bronze, Silber und Gold wird in jeder Stufe nur einmal und nur an Einzelpersonen verliehen. Prämien für Bronze 300, für Silber 500, für Gold 1000 Mark. 3. Die Humboldt-Medaille — benannt nach dem Gründer der Berliner Universität, Wilhelm von Humboldt (1767–1835) — wird verliehen für „hervorragende Leistungen und langjährige treue Dienste im sozialistischen Hoch- und Fachschulwesen“. Die Medaille in den Stufen Bronze, Silber und Gold kann an Einzelpersonen und Kollektive verliehen werden. Einzelpersonen erhalten für die Medaille in Bronze eine Prämie von 500, in Silber von 750, in Gold von 1000 Mark; Kollektive für Bronze bis zu 2.000 Mark, für Silber bis zu 3.000 Mark, für Gold bis zu 4.000 Mark. 4. Die Dr.-Theodor-Neubauer-Medaille — benannt nach dem kommunistischen Reichstagsabgeordneten und Pädagogen Theodor Neubauer (1890–1945) — wird verliehen für „außerordentliche Verdienste beim Aufbau des sozialistischen Bildungs- und Erziehungswesens“. Die Medaille mit den Stufen Bronze, Silber und Gold kann mehrmals verliehen werden. Einzelpersonen erhalten für die Medaille in Bronze eine Prämie von 500, für Silber 750, für Gold 1000 Mark; Kollektive für Bronze 2.000, für Silber 3.000, für Gold 4.000 Mark. 5. Die Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „besondere Leistungen und treue Pflichterfüllung beim Aufbau des Sozialismus und bei der Stärkung und Festigung der Deutschen Demokratischen Republik“. 6. Die Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn wird in den Stufen I, II und III verliehen für „aktiven und selbstlosen Einsatz, beispielhafte Arbeit, mutiges und umsichtiges Verhalten und andere hohe Leistungen“. 7. Die Verdienstmedaille der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik wird für „hervorragende Verdienste und persönliche Einsatzbereitschaft bei der ständigen zuverlässigen Sicherung der Land- und Seegrenze“ in den Stufen Bronze, Silber und Gold, gegebenenfalls in den einzelnen Stufen mehrmals, verliehen. 8. Die Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee wird entsprechend den Verdiensten in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen für „hervorragende Verdienste und persönliche Einsatzbereitschaft beim Aufbau und bei der Festigung der Nationalen Volksarmee“. 9. Die Verdienstmedaille der Kampfgruppen der Arbeiterklasse wird verliehen „in Anerkennung treuer und gewissenhafter Pflichterfüllung in den Reihen der Kampfgruppen der Arbeiterklasse und für vorbildliche Leistungen zur Festigung und Stärkung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“. Mit der Verleihung der Medaille ist eine Prämie von 300 Mark verbunden. 10. Die Verdienstmedaille der Seeverkehrswirtschaft wird verliehen in den Stufen Bronze, Silber und Gold für „aktiven und selbstlosen Einsatz, beispielhafte Arbeitserfolge, mutiges und umsichtiges Verhalten und andere hohe Leistungen“. 11. Die Verdienstmedaille der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen für „hervorragende Verdienste bei der Erfüllung der der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik gestellten Aufgaben zur Stärkung und Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik“. 12. Die Verdienstmedaille der Deutschen Post wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Entwicklung des sozialistischen Post- und Fernmeldewesens und bei der Gewährleistung seiner ständigen Einsatzbereitschaft“. Die Prämie für die A. in Bronze beträgt 400, in Silber 600 und in Gold 1000 Mark. 13. Die Verdienstmedaille der Organe des Ministeriums des Innern wird verliehen für „Verdienste und persönliche Einsatzbereitschaft zur Erhöhung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, zum Schutz des umfassenden Aufbaus des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik und zur Festigung der Deutschen Volkspolizei und der anderen Organe des Ministeriums des Innern sowie für andere hohe Leistungen“. Die Medaille kann in den Stufen Bronze, Silber und Gold mehrmals verliehen werden. 14. Die Verdienstmedaille für Zivilverteidigung wird verliehen für „a) hervorragende Leistungen und persönliche Einsatzbereitschaft bei der Erfüllung der Aufgaben der Zivilverteidigung und b) besondere Verdienste bei der Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Zivilverteidigung, bei der Erziehung. Ausbildung und Schulung ihrer Kräfte sowie bei der Instandhaltung und Weiterentwicklung der technischen Ausrüstung“. Sie kann in den Stufen Bronze, Silber und Gold mehrmals zuerkannt werden. Die. Prämie beträgt für Einzelpersonen: Bronze 200. Silber 300, Gold 400 Mark. Prämie für Kollektive: Bronze 600, Silber 1000, Gold 1500 Mark. 15. Die Medaille für Verdienste um das Grubenrettungswesen wird verliehen für „persönliche Tapferkeit und selbstlosen Einsatz bei der Rettung von Menschen und Bergung von Verunglückten im Bergbau“ sowie andere „hervorragende Leistungen“. Prämie bei Einzel-A. 500, bei Kollektiv-A. 1500 Mark. 16. Die Medaille für Verdienste in der Rechtspflege wird verliehen für „Verdienste auf dem Gebiet der [S. 121]sozialistischen Rechtspflege“. Die A. erfolgt in drei Stufen, bei „großen Verdiensten“ in Bronze, bei „außerordentlichen Verdiensten“ in Silber, bei „hervorragenden und beispielhaften Verdiensten“ in Gold. Die Prämie beträgt für Bronze 500, für Silber 750, für Gold 1000 Mark. 17. Die Medaille für Verdienste im Brandschutz wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Erfüllung der den Brandschutzorganen gestellten Aufgaben zur Sicherung der Volkswirtschaft sowie des Lebens, der Gesundheit und des persönlichen Eigentums der Bürger“ und anderer „besonderer Verdienste“. Die Prämie beträgt bei Einzel-A. bis zu 500, bei Kollektiv-A. bis zu 1000 Mark. Die Medaille kann mehrmals verliehen werden. 18. Die Medaille für Verdienste in der Kohleindustrie der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „in Würdigung hervorragender Leistungen sowie langjähriger Zugehörigkeit zur Kohleindustrie“. Die A. erfolgt nach einer 15jährigen ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Kohleindustrie in Bronze, 25jähriger Zugehörigkeit in Silber und 40jähriger Zugehörigkeit in Gold, bei „besonders hervorragenden Leistungen“ vorzeitig. Die Prämien betragen bei A. in Bronze 250, in Silber 500, in Gold 1000 Mark. 19. Die Medaille für Verdienste im künstlerischen Volksschaffen der DDR wird verliehen für „besondere kulturpolitische und künstlerische Leistungen auf dem Gebiet des künstlerischen Volksschaffens“. Zur A. gehört eine Prämie von 350 Mark. 20. Die Medaille für Verdienste in der Energiewirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „in Würdigung langjähriger Zugehörigkeit und von hervorragenden Leistungen im Industriezweig Energie“. Die A. erfolgt nach einer 15jährigen ununterbrochenen Tätigkeit im Industriezweig Energie in Bronze, 25jährigen Zugehörigkeit in Silber und nach 40jähriger Zugehörigkeit in Gold, bei „besonders hervorragenden Leistungen“ vorzeitig. Die Prämien betragen bei A. in Bronze 250, in Silber 500, in Gold 1000 Mark. 21. Die Medaille für Verdienste in der Volkskontrolle der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „langjährige und vorbildliche Arbeit in der Volkskontrolle“. Die A. ist mit einer Prämie von 200 Mark verbunden. 22. Die Medaille für Waffenbrüderschaft wird verliehen in den Stufen Bronze, Silber und Gold für „Leistungen und Verdienste, die zur Festigung der Beziehungen zwischen den sozialistischen Bruderarmeen und zur Entwicklung der gemeinsamen Zusammenarbeit beitragen“. 23. Die Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse wird verliehen für „besondere Verdienste beim Einsatz, beim Aufbau und bei der Festigung der Kampfgruppen“. 24. Die Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern wird verliehen für „ausgezeichnete Leistungen bei der Erfüllung der den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern gestellten Aufgaben zur Stärkung und Festigung der Deutschen Demokratischen Republik“. 25. Die Medaille für ausgezeichnete Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften wird verliehen für „besondere Leistungen bei der Steigerung der Produktion und der Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft“. 26. Die Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb wird verliehen an „Werktätige, die Initiatoren neuer Formen des sozialistischen Wettbewerbs zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der Verbesserung der sozialistischen Arbeitsorganisation und der Produktion sind“. Prämien für Einzelpersonen bis zu 500 Mark, für Kollektive bis zu 1000 Mark. Jährlich können bis zu 500 Medaillen verliehen werden. 27. Die Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen wird verliehen für „selbstlosen Einsatz, beispielhafte Hilfeleistungen, aufopferungsvolle Arbeit und andere hervorragende Leistungen bei der Verhinderung und der Bekämpfung von Katastrophen sowie bei der Beseitigung entstandener Schäden“. 28. Die Medaille für vorbildlichen Grenzdienst wird verliehen für „vorbildliche Leistungen und persönliche Einsatzbereitschaft bei der Sicherung der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik“ sowie „für andere hohe Leistungen zum Schutz der Staatsgrenzen“. 29. Die Medaille für hervorragende Leistungen im Bauwesen der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „in Würdigung hervorragender Leistungen sowie langjähriger Zugehörigkeit im Bauwesen der Deutschen Demokratischen Republik“. Die Medaille wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen. Die Prämien betragen für Bronze 250, für Silber 500, für Gold 1000 Mark. 30. Die Medaille für hervorragende Leistungen im Bereich der haus- und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen sowie langjährige verdienstvolle Arbeit“ in diesem Bereich. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 31. Die Medaille für hervorragende Leistungen im Bergbau und in der Energiewirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen und vorbildliche Einsatzbereitschaft“ in diesen Bereichen. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 32. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der chemischen Industrie der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen sowie langjährige Tätigkeit“ in diesem [S. 122]Bereich. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 33. Die Medaille für hervorragende Leistungen im Handel der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen und langjährige vorbildliche Arbeit bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben im sozialistischen Handel und Außenhandel“. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 34. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der Land- und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Planaufgaben sowie für langjährige verdienstvolle Tätigkeit“ in diesen Bereichen. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 35. Die Medaille für hervorragende Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Planaufgaben sowie für langjährige verdienstvolle Tätigkeit“ in diesem Bereich. Die A. ist mit einer Prämie von 1000 Mark verbunden. 36. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsgüterindustrie der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen sowie langjährige verdienstvolle Arbeit“ in diesen Bereichen. Die A. ist mit einer Prämie von 1000 Mark verbunden. 37. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der Metallurgie der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Planaufgaben sowie für langjährige verdienstvolle Tätigkeit“ in diesem Bereich. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 38. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der metallverarbeitenden Industrie der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für hervorragende Leistungen sowie langjährige verdienstvolle Tätigkeit“ in diesem Bereich. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 39. Die Medaille für hervorragende Leistungen im Verkehrswesen der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Erfüllung und Übererfüllung der Planaufgaben“ in diesem Bereich. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 40. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der Wasserwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb zur Erfüllung und Übererfüllung der volkswirtschaftlichen Aufgaben in der Wasserwirtschaft in Verbindung mit einer langjährigen Tätigkeit“. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 41. Die Karl-Liebknecht-Medaille — benannt nach dem Gründer des Spartakusbundes, Karl Liebknecht (1871–1919) — wird verliehen „an Lehrlinge, die in ihrer Berufsausbildung im Rahmen des sozialistischen Berufswettbewerbs ständig Höchstleistungen vollbringen, über einen festen Standpunkt der Arbeiterklasse verfügen und sich zu einer sozialistischen Facharbeiterpersönlichkeit entwickelt haben“. Die Verleihung der Medaille ist mit einer Prämie von 300 Mark verbunden. 42. Die Medaille Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei wird verliehen für „hervorragende Leistungen beim Aufbau und der Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ und „zur Stärkung und Festigung der bewaffneten Organe des Ministeriums des Innern“ sowie für „hervorragende Tapferkeit und selbstlosen Einsatz der eigenen Person beim Schutze der Deutschen Demokratischen Republik“. 43. Die Medaille Ehrenzeichen für Körperkultur und Sport der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Verdienste und langjährige erfolgreiche Tätigkeit bei der Entwicklung von Körperkultur und Sport“. Die A. kann mehrmals an dieselbe Person verliehen werden. Die Prämie bei Einzel-A. beträgt bis zu 2.500, bei Kollektiv-A. 10.000–20.000 Mark (aktive Sportler erhalten keine Prämie). 44. Die Medaille ausgezeichnetes Volkskunstkollektiv der DDR wird verliehen an Kollektive, „die auf der Grundlage kollektiver Verpflichtungen vorbildliche kulturpolitische und künstlerische Leistungen auf dem Gebiet des künstlerischen Volksschaffens erbracht haben“. Die Prämie für die Kollektiv-A. beträgt bis zu 1000 Mark. 45. Die Medaille für sehr gute Leistungen im sozialistischen Berufswettbewerb wird verliehen an Lehrlinge, die im Berufswettbewerb besonders gute Ergebnisse erzielt haben. Die Verleihung der A. ist mit einer Prämie von 150 Mark verbunden. 46. Die Medaille Vorbildliches Lehrlingskollektiv im sozialistischen Berufswettbewerb wird verliehen an Lehrlingskollektive, die „bei der Verwirklichung ihrer kollektiven Verpflichtungen“ besondere Anforderungen erfüllt haben. Jedes Kollektivmitglied erhält bei der Verleihung eine Prämie von 50 Mark. 47. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der Bewegung Messen der Meister von Morgen wird verliehen für „hervorragende schöpferische Leistungen Jugendlicher auf wissenschaftlichem, technischem und ökonomischem Gebiet“, deren volkswirtschaftliche Nutzbarkeit nachzuweisen ist. Die Prämien betragen bei Einzelpersonen 200, bei Kollektiven bis zu 1000 Mark. 48. Die Rettungsmedaille wird verliehen für „die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr, wenn die Rettungstat unter eigener Lebensgefahr erfolgte“. Die Verleihung der Medaille ist mit einer finanziellen Anerkennung in Höhe von 500 Mark bzw. einem Geschenk dieses Wertes verbunden. [S. 123]49. Die Medaille für langjährige Pflichterfüllung zur Stärkung der Landesverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik hat 4 Stufen, deren Verleihung von einer bestimmten Dienstzeit abhängig und jeweils mit einer Prämie verbunden ist: Bronze (10 Jahre, 200 Mark), Silber (20 Jahre, 300 Mark), Gold (30 Jahre, 500 Mark) und nochmals Gold (35 Jahre bei Frauen, 40 Jahre bei Männern, jeweils 1000 Mark). 50. Die Medaille für treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn wird verliehen für „treue, gewissenhafte und disziplinierte Arbeit bei der Deutschen Reichsbahn“. Die Medaille hat 4 Stufen, deren Verleihung jeweils mit einer Prämie verbunden ist: Bronze für 10jährige ununterbrochene Dienstzeit (200), Silber für 20jährige Dienstzeit (400), Gold für 30jährige Dienstzeit (750), Ehrenspange zu Gold für 35jährige (Frauen) bzw. 40jährige (Männer) Dienstzeit (1000 Mark). 51. Die Medaille für treue Dienste im Gesundheits- und Sozialwesen wird in 3 Stufen verliehen: Bronze für 10jährige, Silber für 20jährige und Gold für 30jährige „ununterbrochene Tätigkeit“. 52. Die Medaille für treue Dienste in den Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „langjährige, gewissenhafte und treue Pflichterfüllung“. Die A. hat 4 Stufen: Bronze für 5jährige, Silber für 10jährige, Gold für 15jährige und nochmals Gold für 20jährige Zugehörigkeit zu den Grenztruppen. 53. Die Medaille für treue Dienste in der Nationalen Volksarmee wird verliehen für „ehrliche, gewissenhafte und treue Pflichterfüllung in der Nationalen Volksarmee“. Die Medaille hat 4 Stufen: Bronze nach 5-, Silber nach 10-, Gold nach 15- und nochmals Gold nach 20jähriger Dienstzeit. 54. Die Medaille für treue Dienste in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern wird verliehen „für treue, gewissenhafte und ehrliche Pflichterfüllung in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern“. Die Medaille hat 6 Stufen für 5-, 10-, 15-, 20-, 25- und 30jährige ununterbrochene Dienstzeit. 55. Die Medaille für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr wird verliehen für „treue, gewissenhafte und aktive Mitarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren“. Die Medaille wird in 3 Stufen verliehen: Bronze für 10jährige, Silber für 25jährige und Gold für 40jährige Mitarbeit. 56. Die Medaille für treue Dienste in der zivilen Luftfahrt wird verliehen für „treue, gewissenhafte und disziplinierte Arbeit in der zivilen Luftfahrt“. Die Medaille hat 3 Stufen: Bronze für 5jährige, Silber für 10jährige und Gold für 15jährige ununterbrochene Beschäftigungszeit. 57. Die Medaille für treue Dienste in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse wird verliehen für „treue, gewissenhafte und ehrliche Pflichterfüllung in den Reihen der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“. Die Medaille hat 3 Stufen: Bronze für 10jährige, Silber für 15jährige und Gold für 20jährige treue Dienste. 58. Die Medaille für treue Dienste in der Seeverkehrswirtschaft wird verliehen für „langjährige, treue, gewissenhafte und disziplinierte Arbeit in der Seeverkehrswirtschaft“. Sie hat 3 Stufen: Bronze für 15jährige, Silber für 25jährige und Gold für 40jährige ununterbrochene Beschäftigungszeit. 59. Die Medaille für treue Dienste in der Zivilverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „gewissenhafte, langjährige und treue Pflichterfüllung beim Aufbau und bei der Festigung der Zivilverteidigung der DDR“. Die Medaille hat 4 Stufen: Bronze für 5jährige, Silber für 10jährige, Gold für 15jährige und nochmals Gold für 20jährige Dienstzeit. 60. Die Medaille für treue Dienste in der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „ehrliche, treue und gewissenhafte Pflichterfüllung in der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik“. Die Medaille hat 6 Stufen für 5-, 10-, 15-, 20-, 25- und 30jährige ununterbrochene Dienstzeit. 61. Die Medaille für treue Pflichterfüllung in der Zivilverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „langjährige, treue, gewissenhafte und aktive Arbeit für die Zivilverteidigung der DDR“. Die Medaille hat 3 Stufen: Bronze für 10jährige, Silber für 20jährige, Gold für 30jährige „treue Pflichterfüllung“. 62. Die Treuedienstmedaille der Deutschen Post wird verliehen für „treue Dienste bei der Deutschen Post“. Die Medaille hat 4 Stufen, deren Verleihung jeweils mit einer Geldprämie verbunden ist: Bronze für 10jährige (200), Silber für 20jährige (400). Gold für 30jährige (750), Ehrenspange zu Gold für 35 jährige (Frauen) bzw. 40jährige (Männer) ununterbrochene Dienstzeit (1000 Mark). 63. Die Pestalozzi-Medaille für treue Dienste — benannt nach dem Jugenderzieher Johann Heinrich Pestalozzi (1746–1827) — wird an Lehrer und Erzieher verliehen. Die Medaille hat 3 Stufen: Bronze für 10jährige, Silber für 20jährige und Gold für 30jährige Dienstzeit. 64. Die Hans-Beimler-Medaille — benannt nach dem Mitglied der internationalen Brigaden im Spanischen Bürgerkrieg Hans Beimler (1895–1936) — wird verliehen für „Verdienste im national-revolutionären Befreiungskampf des spanischen Volkes 1936 bis 1939“. 65. Die Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918–1923 wird verliehen für „aktive Teilnahme an den in Deutschland in den Jahren 1918–1923 stattgefundenen bewaffneten Kämpfen gegen Reaktion und Militarismus, für Frieden, Demokratie und Sozialismus“. [S. 124]66. Die Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945 wird verliehen für Teilnahme am „antifaschistischen Kampf“ und ist mit einem jährlichen Ehrengeld von 500 Mark verbunden. 67. Die Medaille 30. Jahrestag der Gründung der DDR wird einmalig (am 7. Oktober 1979) verliehen „für Verdienste bei der Herausbildung, Gründung und Festigung der DDR in den Jahren 1945–1952“. 68. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der Volkswirtschaftsplanung der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen und hohe Einsatzbereitschaft sowie für langjährige verdienstvolle Tätigkeit in der staatlichen Planung“. Die Medaille hat 3 Stufen, deren Verleihung jeweils mit einer Prämie verbunden ist: Bronze (400), Silber (700). Gold (1000 Mark). 69. Die Medaille für hervorragende Leistungen im Finanzwesen der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen und Verdienste sowie für langjährige vorbildliche Einsatzbereitschaft im sozialistischen Finanz-, Geld- und Kreditwesen sowie auf dem Gebiet der Preise“. Die A. wird in 3 Stufen verliehen, die jeweils mit Prämien verbunden sind: Bronze (400), Silber (700), Gold (1000 Mark). D. Ehrentitel Ehrentitel werden vornehmlich an Einzelpersonen verliehen, aber auch Kollektive können mit ihnen ausgezeichnet werden. Zu jedem Ehrentitel gehört eine Geldprämie (außer bei der Verleihung von Ehrentiteln an Sportler, die offiziell keine Geldzuwendungen erhalten dürfen). Die Ehrentitel Held der Deutschen Demokratischen Republik, Held der Arbeit und Hervorragender Wissenschaftler des Volkes werden vom Vorsitzenden des Staatsrates verliehen. Die Mehrzahl der anderen Ehrentitel wird von den zuständigen Ressortministern und den Leitern der obersten Behörden oder in deren Namen verliehen. Jeder Ehrentitel ist mit der Verleihung einer tragbaren Medaille verbunden (außer den Ehrentiteln Kollektiv der sozialistischen Arbeit und Betrieb der sozialistischen Arbeit). 1. Der Ehrentitel Held der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen an Personen, „die durch ihre außerordentlichen Leistungen und Verdienste Heldentaten für die Deutsche Demokratische Republik, für ihre Entwicklung und allseitige Stärkung, für die internationale Anerkennung und Autorität sowie für ihren sicheren militärischen Schutz vollbracht haben“. Die A., die bis zu 10mal jährlich verliehen werden kann, ist seit 1978 mit der gleichzeitigen Verleihung des Karl-Marx-Ordens verbunden. Die Prämie beträgt für beide A. zusammen 25.000 Mark. 2. Der Ehrentitel Held der Arbeit wird an Personen verliehen, die „durch ihre besonders hervorragende, bahnbrechende Tätigkeit, insbesondere in der Industrie, der Landwirtschaft, dem Verkehr oder dem Handel oder durch wissenschaftliche Entdeckungen oder technische Erfindungen sich besondere Verdienste um den Aufbau und den Sieg des Sozialismus erworben haben und durch diese Tätigkeit die Volkswirtschaft und damit das Wachstum und das Ansehen der Deutschen Demokratischen Republik förderten“. Der Ehrentitel, der mit einer Prämie bis zu 10.000 Mark dotiert ist. kann jährlich bis zu 50mal verliehen werden. 3. Der Ehrentitel Hervorragender Wissenschaftler des Volkes wird verliehen für „hervorragende Gesamtleistungen um die Weiterentwicklung der Wissenschaft im Dienste des Friedens durch Forschung und Lehre auf den Gebieten der Natur- und Gesellschaftswissenschaften“. Die A., die mit einer Prämie bis zu 4.000 Mark verbunden ist. kann jährlich bis zu 6mal verliehen werden. 4. Der Ehrentitel Hervorragender Genossenschaftler wird verliehen an „sozialistische Genossenschaften sowie an in der Landwirtschaft tätige Personen, die an der Entwicklung der sozialistischen Genossenschaften der Landwirtschaft einen hervorragenden Anteil haben“. Der Ehrentitel, verbunden mit einer Prämie bis 1000 Mark, kann jährlich bis zu 200mal verliehen werden. 5. Der Ehrentitel Hervorragender Jungaktivist wird an Jugendliche verliehen, „die im sozialistischen Wettbewerb besondere Leistungen durch die Anwendung neuer Arbeitsmethoden zur Steigerung der Arbeitsproduktivität vollbringen, den technischwissenschaftlichen Fortschritt verwirklichen helfen, überdurchschnittliche Ergebnisse in der Sparsamkeitsbewegung erzielen und maßgeblich zur Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Pläne beitragen“. Der Ehrentitel, verbunden mit einer Prämie bis zu 500 Mark, kann jährlich an bis zu 100 Jugendliche verliehen werden. 6. Der Ehrentitel Aktivist der sozialistischen Arbeit wird an Werktätige verliehen, „die hervorragende Leistungen beim Aufbau des Sozialismus und bei der Festigung und Stärkung der Deutschen Demokratischen Republik vollbrachten“, insbesondere „vorbildliche Leistungen bei der Durchsetzung des sozialistischen Wettbewerbs“. Der Ehrentitel ist verbunden mit einer materiellen Anerkennung „entsprechend dem erreichten ökonomischen Nutzen“. 7. Der Ehrentitel Verdienter Aktivist wird an Werktätige verliehen, „die durch ihre über einen längeren Zeitraum währende hervorragende Tätigkeit … die Einführung und Ausnutzung der modernen Technik und Technologie und die Durchsetzung sozialistischer Arbeitsorganisation förderten, erprobte Neuerermethoden anwandten, andere Werktätige qualifizierten und insbesondere im sozialistischen Wettbewerb hohe Leistungen erzielten“. Die Prämie für den Ehrentitel, der jährlich bis zu 600mal verliehen werden kann, beträgt 1000 Mark. [S. 125]8. Der Ehrentitel Verdienter Angehöriger der Grenztruppen der DDR wird verliehen für „hervorragende Leistungen um den zuverlässigen Schutz der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik“. Die Prämie für die A., die bis zu 5mal im Jahr verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 9. Der Ehrentitel Verdienter Angehöriger der Nationalen Volksarmee wird verliehen für „hervorragende Leistungen und besondere Verdienste um die Erhöhung der Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft der Nationalen Volksarmee“. Die Prämie für die A., die bis zu 20mal jährlich verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 10. Der Ehrentitel Verdienter Angehöriger der Zivilverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik wird für „hervorragende Leistungen, besondere Verdienste und langjährige vorbildliche Pflichterfüllung“ verliehen. Die A., die jährlich bis zu 5mal verliehen werden kann, ist mit einer Prämie von 5.000 Mark verbunden. 11. Der Ehrentitel Verdienter Arzt des Volkes wird verliehen für „bedeutsame Leistungen“ in der wissenschaftlichen Forschung und in der praktischen ärztlichen Tätigkeit. Die Prämie für den Ehrentitel, der nur einmal an dieselbe Person verliehen werden darf, kann bis zu 8.000 Mark betragen. Jährlich können bis zu 30 A. vorgenommen werden. 12. Der Ehrentitel Verdienter Bauarbeiter der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „für hervorragende Leistungen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben des Bauwesens“ sowie für „langjährige, vorbildliche persönliche Einsatzbereitschaft“. Die Prämie beträgt 5.000 Mark. Der Titel kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. 13. Der Ehrentitel Verdienter Bergmann der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben im Bergbau“. Die Prämie für die A., die bis zu 30mal im Jahr verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 14. Der Ehrentitel Verdienter Chemiearbeiter der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben der chemischen Industrie“. Die Prämie für die A., die jährlich bis zu 45mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark, 15. Der Ehrentitel Verdienter Eisenbahner der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „vorbildliche und disziplinierte Arbeit sowie hervorragende Initiativleistungen zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“. Die A. kann nur einmal an die selbe Person und nur an Einzelpersonen verliehen werden. Die Prämie für den Ehrentitel, der jährlich bis zu 30mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 16. Der Ehrentitel Verdienter Energiearbeiter der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben in der Energiewirtschaft“. Die Prämie für die A., die im Jahr bis zu 25mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 17. Der Ehrentitel Verdienter Erfinder wird verliehen an Personen, „die sich durch die Schaffung von Erfindungen, die Pionier- und Spitzenleistungen … darstellen, hervorragende Verdienste bei der Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution … erworben haben“. Die Prämie für Einzelpersonen beträgt 4.000, für Kollektive 15.000 Mark. Der Ehrentitel kann jährlich bis zu 50mal verliehen werden. 18. Der Ehrentitel Verdienter Genossenschaftsbauer der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Lösung volkswirtschaftlicher Aufgaben in der Landwirtschaft“. Die Prämie für die A. beträgt 5.000 Mark. 19. Der Ehrentitel Verdienter Hochschullehrer der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Verdienste bei der Erziehung und Ausbildung wissenschaftlicher Kader“. Die Prämie für diese A., die bis zu 10mal im Jahr verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 20. Der Ehrentitel Verdienter Lehrer des Volkes wird verliehen für „besondere Erfolge bei der Arbeit für die sozialistische Erziehung und Ausbildung der Jugend in Verbindung mit beispielhafter gesellschaftlicher und politischer Tätigkeit in der Öffentlichkeit“. Die Prämie beträgt bis zu 5.000 Mark. Bis zu 40 A. im Jahr. 21. Der Ehrentitel Verdienter Meister wird verliehen an Meister, die über einen längeren Zeitraum bei der Erfüllung der staatlichen Pläne „überragende Erfolge“ erzielten. Die Prämie beträgt bis zu 3.000 Mark. Jährlich erfolgen bis zu 100 A. 22. Der Ehrentitel Meister des Sports wird verliehen für „hervorragende sportliche Leistungen a) bei Erfüllung der bestätigten Normative in olympischen Sportarten bzw. Disziplinen entsprechend der Sportklassifizierung der Deutschen Demokratischen Republik, b) beim Abschluß der sportlichen Laufbahn als Leistungssportler für beständige hervorragende Leistungen über mehrere Jahre“. Der Titel kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. 23. Der Ehrentitel Verdienter Meister des Sports wird verliehen für „hervorragende Verdienste und Erfolge vorrangig auf dem Gebiet des Leistungssports“, insbesondere „für die Erringung von olympischen Medaillen. Weltmeistertiteln oder für gleichbedeutende sportliche Erfolge“. Der Titel, mit dem auch erfolgreiche Trainer und Sportwissenschaftler ausgezeichnet werden, kann mehrmals an dieselbe Person verliehen werden. 24. Der Ehrentitel Meisterhauer wird an Hauer verliehen „mit besonders hoher fachlicher Qualifika[S. 126]tion, die auch bei schwierigen Arbeiten überdurchschnittliche Leistungen vollbringen“. Die Prämie beträgt bis zu 1000 Mark. Jährlich erfolgen bis zu 50 A. 25. Der Ehrentitel Verdienter Metallarbeiter der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen im sozialistischen Wettbewerb bei der Lösung volkswirtschaftlicher Aufgaben in der metallverarbeitenden Industrie“. Die Prämie für die A., die im Jahr bis zu 105mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 26. Der Ehrentitel Verdienter Metallurge der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben in der Metallurgie“. Die Prämie für die A., die jährlich bis zu 25mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 27. Der Ehrentitel Verdienter Militärflieger der DDR wird verliehen für „hervorragende Leistungen und besondere Verdienste in der fliegerischen Tätigkeit“. Die Prämie für die A., die jährlich bis zu 10mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 28. Der Ehrentitel Verdienter Mitarbeiter des Handels der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben zur Versorgung der Bevölkerung“. Die Prämie für die A., die im Jahr bis zu 50mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 29. Der Ehrentitel Verdienter Mitarbeiter der Staatssicherheit wird verliehen für „besondere Verdienste beim Schutz und bei der Sicherung der sozialistischen Gesellschaftsordnung vor Angriffen der imperialistischen Mächte und deren Geheimdienste sowie für langjährige, vorbildliche persönliche Einsatzbereitschaft“. Zur A., die bis zu 20mal im Jahr verliehen werden kann, gehört eine Prämie von 5.000 Mark. 30. Der Ehrentitel Verdienter Mitarbeiter der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „besondere Verdienste und Initiativen zur Verbesserung der Wirksamkeit der zolldienstlichen Arbeit sowie für langjährige vorbildliche persönliche Einsatzbereitschaft“. Die Prämie beträgt 5.000 Mark. Jährlich gibt es 10 A. Der Titel kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. 31. Der Ehrentitel Verdienter Seemann wird verliehen für „die entscheidende Weiterentwicklung der Seeverkehrswirtschaft und für di

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Allgemeines Seit Bestehen der DDR sind zahlreiche A. gestiftet worden, mit denen besondere Leistungen, Verdienste oder Treue-Verdienste belohnt werden. Wie in kommunistisch-sozialistischen Staaten üblich, sind auch in der DDR A. Ausdruck gesellschaftspolitischer und wirtschaftlicher Anerkennung. Das Auszeichnungswesen in der DDR — orientiert an dem der UdSSR — ist inflationär: Im Laufe der Jahre…

DDR A-Z 1979

Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Eine Organisationsform für die Wirtschaftsbereiche Seehäfen und Seeverkehr der DDR. Ab 1. 1. 1974 durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrats aus den Betrieben und Einrichtungen der Seeverkehrswirtschaft der DDR gebildet, die zuvor der Direktion Seeverkehr und Hafenwirtschaft als wirtschaftsleitendem Organ unterstellt waren. Das K. ist nach dem Stammhausprinzip aufgebaut; Stammbetrieb ist der VEB Deutfracht/Seereederei Rostock (DSR), der durch Zusammenschluß der Direktion Seeverkehr und Hafenwirtschaft mit dem VEB Deutsche Seereederei, dem VEB Deutfracht, Internationale Befrachtung und Reederei, dem Institut des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft, dem VEB Rostock, dem VEB Wismar, dem VEB Stralsund sowie dem VEB Ingenieurbüro für Rationalisierung der Seeverkehrswirtschaft geschaffen wurde. Der Generaldirektor des K. ist gleichzeitig Betriebsdirektor des Stammbetriebes. Kombinatsbetriebe sind: VEB Seehafen Rostock (SHR), VEB Seehafen Wismar (SHW), VEB Seehafen Stralsund (SHS), VEB Schiffsmaklerei (SM), VEB Bagger-, Bugsier- und Bergungsreederei (BBB), VEB Schiffsversorgung (SVR). Die Tallierungsgesellschaft mbH der DDR, die beim Güterumschlag in den Seehäfen der DDR hauptsächlich Kontrollaufgaben wahrnimmt, ist dem Generaldirektor des K. leitungsmäßig direkt unterstellt. Das K. untersteht direkt dem Ministerium für Verkehrswesen der DDR. Es arbeitet nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung, ebenso die Betriebe des K., die innerhalb des durch die Zentralisierung gesetzten Rahmens wirtschaftlich selbständig sind. Zu den Hauptaufgaben des K. zählen: der Transport von Außenhandelsgütern der DDR über See, der Gütertransport für ausländische Auftraggeber über See, die Befrachtung von Seeschiffen und Akquisition ausländischer Ladung, der Umschlag und die Lagerung von Außenhandelsgütern der DDR und von Transitgütern, die Agenturtätigkeit, Klarierung von Schiffen, Schlepp- und Bugsierleistungen, die Planung des Seeverkehrs der DDR, die Bilanzierung des Seetransports des Außenhandels der DDR, die Forschung und Entwicklung für Seeverkehr und Hafenwirtschaft, die Planung und Leitung der Berufsausbildung im Bereich Seeverkehr. Zentral wahrgenommen werden innerhalb des K. die Grundsatzaufgaben, vor allem Investitionspolitik, Absatzpolitik, Leitung der Arbeitsbereiche Transport und Umschlag, Forschung, Arbeits- und Gesundheitsschutz der in der Seeverkehrswirtschaft Beschäftigten, Werbung und Preispolitik, Zusammenarbeit mit ausländischen Seeverkehrsorganen sowie Vorbereiten von staatlichen Verträgen und Vereinbarungen. Als volkswirtschaftlich entscheidender Arbeitsbereich wird der Gütertransport angesehen; er ist leitungsmäßig in 3 Flottenbereiche aufgeteilt: Flottenbereich Asien/Amerika, Flottenbereich Mittelmeer/Afrika, Flottenbereich Spezialschiffahrt/Küstenschiffahrt. Bei den zentral durchzuführenden Aufgaben handelt es sich im wesentlichen um das Arbeitsgebiet der „Direktion Seeverkehr und Hafenwirtschaft“, die ihren Sitz in Rostock hat. Eine Nebenstelle existiert in Berlin (Ost). Sie verfügt über ein modernes Rechenzentrum. Verkehrswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 600 Kombinat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kominform

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Eine Organisationsform für die Wirtschaftsbereiche Seehäfen und Seeverkehr der DDR. Ab 1. 1. 1974 durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrats aus den Betrieben und Einrichtungen der Seeverkehrswirtschaft der DDR gebildet, die zuvor der Direktion Seeverkehr und Hafenwirtschaft als wirtschaftsleitendem Organ unterstellt waren. Das K. ist nach dem Stammhausprinzip aufgebaut; Stammbetrieb ist der VEB Deutfracht/Seereederei Rostock (DSR), der durch…

DDR A-Z 1979

Berufsberatung und Berufslenkung (1979)

Siehe auch: Berufsberatung: 1962 Berufsberatung und Berufslenkung: 1975 1985 Hauptziel aller berufsberatenden und berufslenkenden Maßnahmen ist die Befähigung der Jugendlichen zur bewußten Berufswahl, d. h. zu einer Berufswahl, bei der die gesellschaftlichen Erfordernisse und die persönlichen Interessen in weitgehende Übereinstimmung gebracht werden und im Falle der Diskrepanz die persönlichen Interessen gegenüber den gesellschaftlichen Erfordernissen zurücktreten. Wesentliche Teilziele einer solchen Erziehung zur bewußten Berufswahl sind die Erweiterung des beruflichen Gesichtskreises der Schüler durch exakte Informationen über die Entwicklungstendenzen in den wichtigsten Berufsgruppen und Wissenschaften, die möglichst frühzeitige Erkenntnis und Entwicklung der beruflichen und wissenschaftlichen Neigungen und Eignungen der Schüler sowie die Ausprägung einer sozialistischen Arbeitseinstellung als wesentliche Voraussetzungen für eine solche Berufsentscheidung, die den volkswirtschaftlichen Erfordernissen und auch den Fähigkeiten und Neigungen der Schüler entspricht. Ferner soll damit die Befähigung der Schüler zur Selbsteinschätzung ihrer fachlichen und moralischen Qualitäten im Hinblick auf die verschiedenen beruflichen Grundanforderungen, die Entwicklung einer persönlich vertretenen Berufsperspektive bereits vor Abschluß der Schulzeit sowie die Befähigung der Schüler zu frühzeitiger und aktiver Teilnahme an allen Formen und Methoden der Berufs- und Studienberatung herangebildet werden. „Berufsberatung“ und „Berufsfindung“ sind die beiden aufeinander bezogenen Oberbegriffe, die für den gesamten Komplex der Maßnahmen und Vorgänge zur Herbeiführung einer bewußten Berufswahl gebraucht werden. Unter Berufsberatung (Bb.) werden, unabhängig von ihrer institutionellen Bindung, alle von außen auf die Schüler wirkenden Einflüsse verstanden, die ihnen Hilfe und Orientierung bei ihrer Berufswahl sein können und auch sollen; dabei werden dem Begriff Bb. solche Begriffe wie Berufsaufklärung, Berufsvorbereitung, berufliche Konsultation, Berufseignungsprüfung, Berufsorientierung, Berufslenkung usw. zu- bzw. untergeordnet. Demgegenüber umfaßt der Begriff Berufsfindung alle im inneren, d. h. im Bewußtsein der Schüler ablaufenden Prozesse, die ihren individuellen, subjektiven Weg zum Beruf kennzeichnen; demnach wird der Berufsfindungsprozeß durch solche Begriffe wie Berufswunsch Berufsneigung, berufliche Interessen, persönliche Berufsperspektive, Berufsentschluß charakterisiert. Die den Berufsfindungsprozeß steuernde Bb. umfaßt zwei Etappen, nämlich die Berufsaufklärung und die Berufsorientierung. Die Berufsaufklärung vermittelt den Schülern allgemeine Kenntnisse und Zusammenhänge über die perspektivische und strukturelle Entwicklung der Volkswirtschaft sowie der Facharbeiter-, Fach- und Hochschulberufe einschließlich der Berufe der bewaffneten Streitkräfte. Durch sie sollen die Schüler das notwendige Wissen über Inhalt, Charakter, Anforderungen und Perspektiven der volkswirtschaftlich und regional wichtigen Berufe erwerben und auf diese Grundlage zu einer „gesellschaftlich bewußten Berufsentscheidung“ geführt werden. Die Berufsaufklärung beginnt in der Unterstufe der allgemeinbildenden Schule und wird in der Mittel-, Ober- und Abiturstufe in Einrichtungen der Berufsausbildung, in den Fach und Hochschulen, in den Betrieben, in den Jugendorganisationen usw. fortgesetzt; sie erfaßt relativ viele Berufe verschiedener Industrie- und Wirtschaftszweige und erfolgt für alle Schüler einer Klasse gleichzeitig mit einheitlicher Zielstellung.[S. 173] Demgegenüber richtet sich die Berufsorientierung bzw. Berufslenkung (BI.) auf einzelne Schüler oder Schülergruppen sowie schwerpunktmäßig auf bestimmte Berufsgruppen oder Berufe und soll positive Einstellungen der Schüler zu bestimmten volkswirtschaftlich wichtigen Berufen bzw. Berufsrichtungen entwickeln und die Berufswünsche — möglichst als persönlich vertretene Berufsperspektiven — darauf orientieren. Während die Berufsaufklärung schon in der Unterstufe beginnt, setzt die Berufsorientierung bzw. Bl. der Schüler in der Regel in der Klasse 7 ein und endet mit der bewußten Berufsentscheidung im Verlaufe des 8., 10. oder 12. Schuljahres. Die Begriffe Studienaufklärung und Studienorientierung haben entsprechenden Inhalt und werden gemeinsam mit den Begriffen Berufsaufklärung und Berufsorientierung unter dem Oberbegriff Bb. subsumiert. Grundlage für die Planung und Organisation der berufsberatenden und berufsorientierenden bzw. berufslenkenden Arbeit der allgemeinbildenden Schulen sind die in der VO über die Berufsberatung (GBl. II, 1970. S. 311) und in der Schulordnung festgelegten Aufgaben und Verantwortlichkeiten; ein besonderes Maß an Verantwortung wird dabei den Direktoren und den Lehrern für Bb. übertragen. Einen speziellen Beitrag zur Bb. und Berufsvorbereitung leistet der polytechnische Unterricht (Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht). Neben den Betrieben, insbesondere den Patenbetrieben der Schulen, und den Jugendorganisationen sind vor allem die Organe bzw. Abteilungen für Berufsbildung und Bb. der Räte der Kreise bzw. der Bezirke für die Bb. und Bl. verantwortlich. So erstellen gemäß der AO zur Lenkung der Schulabgänger und Jugendlichen in Lehr- und Arbeitsstellen (1970) beispielsweise die Organe für Berufsbildung und Bb. der Räte der Kreise die Lehrstellenverzeichnisse und den Plan der Berufsausbildung (Neueinstellung von Schulabgängern und Schülern in die Berufsausbildung), stellen diese den Schulabgängerverzeichnissen gegenüber und ergreifen im Zusammenwirken mit den Schulen, den Betrieben, den Wehrkreiskommandos, den Volkspolizeikreisämtern und den Abteilungen Volksbildung die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Bb. und Nachwuchslenkung. Die Abteilungen Berufsausbildung und Bb. der Räte der Bezirke betreiben in Zusammenarbeit mit strukturbestimmenden Betrieben und Kombinaten sowie mit den Räten der Kreise Bb.-Zentren — häufig in enger Verbindung mit „militärpolitischen Kabinetten“ — zur vielseitigen Information der Bevölkerung über Berufsausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Besondere Schwerpunkte der Bb. und Bl. bildet in jüngster Zeit die Lenkung von Jugendlichen in bestimmte Facharbeiterberufe sowie in Berufe der bewaffneten Streitkräfte, vor allem in die Laufbahnen als Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere. Die Herbeiführung einer möglichst weitgehenden Übereinstimmung von volkswirtschaftlichen Erfordernissen, individuellen Neigungen und Fähigkeiten als wesentliche Zielstellung der Bb. und Bl. erscheint auf den ersten Blick pädagogisch begründet. Trotz der langfristig angesetzten Maßnahmen ist es bisher jedoch kaum gelungen, bei der überwiegenden Mehrzahl der Jugendlichen die geforderte Übereinstimmung in den genannten drei Punkten herbeizuführen, ohne dabei den im engeren Sinn berufslenkenden Maßnahmen einen deutlichen Vorrang einzuräumen bzw. diese mit entschieden größerem Nachdruck durchzuführen. Außerdem hat sich immer wieder herausgestellt, daß bei einer relativ großen Anzahl von Jugendlichen zwar die langfristige Hinlenkung auf bestimmte Berufe gelingt, daß dann aber — etwa kurz vor Beginn der Ausbildung in diesen Berufen — diese Berufe aus wirtschaftlich-objektiven oder politischen Gründen aus dem Bereich der gesellschaftlich wichtigen Berufe ausgeschieden sind bzw. wurden. Ein anschauliches Beispiel dafür bildet die 1973 verfügte Verringerung des Zugangs zu den Hochschulen und zu den zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen. Für diejenigen Abiturienten, die nun kein Hochschulstudium aufnehmen können, die jedoch durch entsprechende berufsberatende und berufslenkende Maßnahmen langfristig auf ein bestimmtes Hochschulstudium hingelenkt und vorbereitet worden sind, kann der Hinweis kaum befriedigen, daß die gesellschaftlichen Erfordernisse, „da sie auf nicht ganz realistischen Prognosen beruhten“, heute nicht mehr denjenigen entsprechen, die vor kurzem noch als Grundlage für ihre Bb. und BI. gedient haben. Dies aber gilt für alle Jugendlichen, deren Bb. und BI. — mitunter mehrfachen — Prognose- und Planungsschwankungen unterworfen sind, so daß nicht nur der persönliche, sondern auch der volkswirtschaftliche Nutzen einer solchen Bb. und Bl. nur in beschränktem Maß den daran geknüpften Erwartungen zu entsprechen vermag. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Staatssekretariat für Arbeit und Löhne; Wehrerziehung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 172–173 Berufsausbildung, Landwirtschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsbild

Siehe auch: Berufsberatung: 1962 Berufsberatung und Berufslenkung: 1975 1985 Hauptziel aller berufsberatenden und berufslenkenden Maßnahmen ist die Befähigung der Jugendlichen zur bewußten Berufswahl, d. h. zu einer Berufswahl, bei der die gesellschaftlichen Erfordernisse und die persönlichen Interessen in weitgehende Übereinstimmung gebracht werden und im Falle der Diskrepanz die persönlichen Interessen gegenüber den gesellschaftlichen Erfordernissen zurücktreten. Wesentliche…

DDR A-Z 1979

Feiertage (1979)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Zahl der gesetzlichen, also arbeitsfreien F. ist anläßlich der Einführung der 5tägigen Arbeitswoche 1967 vermindert worden; geschützt sind: 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag, 7. Oktober („Tag der Republik“), 25. und 26. Dezember. Zu Werktagen wurden Ostermontag, Himmelfahrt und Bußtag, ferner der „Tag der Befreiung“ (8. Mai). An den 3 genannten kirchlichen F. sowie an Fronleichnam und am Reformationstag soll den Werktätigen zum Besuch des Gottesdienstes auf Wunsch unbezahlte Freizeit gewährt werden. (In der Osterwoche und Pfingstwoche sind die Samstage zum Ausgleich für Karfreitag und Pfingstmontag volle Arbeitstage.) Staatsfeiertage sind der 1. Mai und der 7. Oktober. Im übrigen wurden 1978 folgende Tage offiziell als Gedenktage bzw. „Festtage“ begangen: 12. 2. „Tag der Werktätigen des Post- und Fernmeldewesens“; 19. 2. „Tag der Mitarbeiter des Handels“; 1. 3. „Tag der Nationalen Volksarmee“; 8. 3. „Internationaler Frauentag“; 9. 4. „Tag des Metallarbeiters“; 21. 4. Gründung der SED (1946); 8. 5. „Jahrestag der Befreiung vom Faschismus“; 10. 5. „Tag des freien Buches“; 12. 5. „Tag der Jugendbrigaden“; 1. 6. „Internationaler Tag des Kindes“; 11. 6. „Tag des Eisenbahners“, „Tag der Werktätigen des Verkehrswesens“; 12. 6. „Tag des Lehrers“; 18. 6. „Tag der Genossenschaftsbauern und der Arbeiter der sozialistischen Land- und Forstwirtschaft“; 25. 6. „Tag des Bauarbeiters“; 1. 7. „Tag der Deutschen Volkspolizei“; 2. 7. „Tag des Bergmanns und des Energiearbeiters“; 1. 9. „Weltfriedenstag“; 10. 9. „Internationaler Gedenktag für die Opfer des faschistischen Terrors und Kampftag gegen Faschismus und imperialistischen Krieg“; 16. 9. „Tag der Werktätigen des Bereichs der haus- und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen“; 13. 10. „Tag der Seeverkehrswirtschaft“; 21. 10. „Tag der Werktätigen der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsgüterindustrie“; 7. 11. Jahrestag der „Großen Sozialistischen Oktoberrevolution“ in Rußland (1917); 10. 11. „Weltjugendtag“; 12. 11. „Tag des Chemiearbeiters“; 19. 11. „Tag des Metallurgen“; 1. 12. „Tag der Grenztruppen der DDR“; 11. 12. „Tag des Gesundheitswesens“; 30. 12. Gründung der KPD (1918). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 369 Feiern, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feinmechanische und Optische Industrie

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Zahl der gesetzlichen, also arbeitsfreien F. ist anläßlich der Einführung der 5tägigen Arbeitswoche 1967 vermindert worden; geschützt sind: 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag, 7. Oktober („Tag der Republik“), 25. und 26. Dezember. Zu Werktagen wurden Ostermontag, Himmelfahrt und Bußtag, ferner der „Tag der Befreiung“ (8. Mai). An den 3 genannten kirchlichen F. sowie an Fronleichnam und…

DDR A-Z 1979

CDU (1979)

Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Die Christlich-Demokratische Union (CDU) trägt als einzige Partei in der DDR den gleichen Namen wie eine Partei in der Bundesrepublik Deutschland. Beide haben dieselbe Wurzel. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 (1. Vors. Hermes, Stellv. Schreiber) folgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung zur Gründung durch die SMAD. Bereits im August erreichte die Partei einen Mitgliederstand von über 100.000. Nach dem von der SMAD erzwungenen Rücktritt von Hermes und Schreiber wegen eines Konfliktes vor allem über die Bodenreform, übernahm Jakob Kaiser die Führung der Partei, die sich in den folgenden Monaten heftig gegen die Volkskongreßpolitik der im April 1946 durch Zusammenschluß von KPD und SPD entstandenen SED wehrte. Als auch Kaiser durch die Sowjets aus seinem Amt gedrängt wurde, ging die Führung an Otto Nuschke über, der die Partei gegen den Willen der meisten Mitglieder vollständig in die Bündnispolitik der SED einordnete. Zunächst übernahm)- er interimistisch mit Wilhelm Wolff die Leitung der CDU. Auf dem 3. Parteitag, 19. 9. 1948, wurde Nuschke ihr Vorsitzender. Die CDU fand damals ihre Anhänger vornehmlich in den Reihen der Bauern, Handwerker und kleinen Gewerbetreibenden. Viele engagierte Christen, darunter auch Pfarrer und Theologen beider Konfessionen, gehörten ihr an. Den höchsten Mitgliederstand verzeichnete sie im Dezember 1947: 218.000. Ende der 40er Jahre — vor allem im Zusammenhang mit der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft — sank die Zahl stark ab. Zwar wurden genaue Angaben seitdem nicht mehr: bekanntgegeben, die Partei soll jedoch bis in die 60er Jahre nur rd. 70.000 Mitglieder gehabt haben. Erst im Juli 1975 wurden wieder Mitgliederzahlen veröffentlicht. Sie schwanken seither zwischen 100.000 und 140.000 (1977); 37.000 sollen „Mandatsträger“ im gesellschaftlichen Leben, 21.000 in Funktionen der Nationalen Front der DDR und 1.500 in Leitungsfunktionen in Staat und Wirtschaft tätig sein. Unter Nuschkes Führung und der totalen Unterordnung unter die SED, die der 6. Parteitag der CDU im Oktober 1952 offiziell bestätigte, wandelte sich die ideologische Konzeption der Partei zum „christlichen Realismus“. Gerald Götting. Generalsekretär der CDU 1949–1966 und seither ihr Vorsitzender, definierte auf der Meißner Arbeitstagung Oktober 1951: „Echte Christen sind Friedensfreunde.“ Daraus ergab sich, daß sie im „Friedenslager“ der UdSSR stehen müssen, wie auch Christus „im Lager des Fortschritts“ gestanden habe („Neue Zeit“ Nr. 244/1951). Nach der vom 6. Parteitag angenommenen neuen Satzung werden ein „Politischer Ausschuß“ und ein „Hauptvorstand“ ― entsprechend dem Politbüro und dem ZK der SED ― als oberste Organe gebildet. Nuschke: „Wir sind eine einschränkungslos sozialistische Partei.“ Nach Nuschkes Tod im Dezember 1957 übernahm auf dem 9. Parteitag der CDU im Oktober 1958 August Bach den Vorsitz. Die Partei folgte dem verschärften kirchenpolitischen Kurs der SED und forderte ihrerseits die Kirchen in Ost und West auf, den in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Militärseelsorgevertrag rückgängig zu machen. Sie unterstützte fortan auch die verstärkten Bemühungen der SED-Regierung, die EKD zu spalten. Als Ulbricht am 9. 2. 1961 in seinem Amtssitz eine größere Anzahl evangelischer Theologen und kirchlicher Amtsträger unter Führung von Prof. Emil Fuchs empfing, rechnete sich die CDU diese Begegnung, die einen gewissen Wendepunkt in den Beziehungen zwischen Staat und Kirche darstellte, als ihr Verdienst an. Als eine ihrer wichtigsten Aufgaben nannte die CDU in den 60er Jahren die Verwirklichung einer immer engeren Zusammenarbeit von Christen und Marxisten („Bündnispolitik“). Sie bezeichnet die DDR als die politische und geistige Heimat der Christen in Deutschland. Die 1958 von der Regierung der DDR in Angriff genommene Vollkollektivierung des Handwerks nach dem Vorbild der Landwirtschaft wurde von der CDU; unterstützt. Die Partei warb im Einklang mit den gesellschaftspolitischen Zielen der SED unter Einzelhändlern, Handwerkern und Unternehmern für die vollständige Überführung noch vorhandener privater Betriebe in Staatseigentum. Daneben betrachtet sie es als ihre [S. 239]Aufgabe, die „parteilosen Christen“ zur gesellschaftspolitischen Mitarbeit zu gewinnen. Dazu werden vornehmlich die in vielen Orten und Kreisen innerhalb der „Nationalen Front“ gebildeten „Arbeitsgemeinschaften Christliche Kreise“ benutzt. Ebenso, wie sich die CDU bei der Niederschlagung der Unruhen im Juni 1953 und bei der Errichtung der Berliner Mauer im August 1961 hinter die SED stellte, begrüßte sie die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einmarsch der Warschauer-Pakt-Truppen in die ČSSR 1968. Zu einer Modifikation ihres Kurses sah sich die Partei 1971 nach der Ablösung Ulbrichts durch Honecker gezwungen. Der von Ulbricht geschaffene und jahrelang von der CDU als politische Maxime erachtete Begriff der „sozialistischen Menschengemeinschaft“, in der Christen und Marxisten gemeinsam an der Verwirklichung des Sozialismus arbeiteten, wurde von Honecker zugunsten einer Wiederbelebung des Klassenkampfkonzeptes und der Rückbesinnung auf die Grundlagen des Marxismus-Leninismus fallen gelassen. Die CDU legte fortan das Schwergewicht ihrer Aktivität auf außenpolitische Fragen, die mit Problemen von „Frieden und Sicherheit in Europa“ zusammenhängen. Sie drängte zugleich die Kirchen, sich stärker im Sinne der von der UdSSR und der Regierung der DDR verfolgten europäischen Politik zu engagieren. Auf dem 13. Parteitag im Oktober 1972 in Erfurt tauchte erstmals in einer Rede von SED-Politbüro-Mitglied Albert Norden der Begriff „sozialistische Staatsbürger christlichen Glaubens“ auf, der künftig in der Propaganda der CDU eine Vorrangstellung einnahm und den Christen die Möglichkeit einräumen sollte, sich als vollwertige Bürger des sozialistischen Staates unter Verzicht auf ein ausdrückliches Bekenntnis zur materialistisch-atheistischen Staatsideologie zu fühlen. Der Begriff verschwand jedoch 1974 aus Publizistik und Agitation. An seine Stelle trat 1975 die Formel „Christenpflicht ist Bürgerpflicht“. Sie schien geeignet, auch die nicht der Partei angehörenden Christen auf eine Gefolgschaft gegenüber den von der CDU festgelegten politischen Zielen zu verpflichten und so die Basis der Partei zu verbreitern. Bekannte sich die CDU längst zur „sozialistischen Schule“ und suchte bei christlichen Eltern Bedenken gegen die marxistische Erziehung auszuräumen. so befürwortete sie auf ihrem Parteitag in Dresden im Oktober 1977 sogar die von den christlichen Kirchen nachdrücklich abgelehnte atheistische Jugendweihe. In zunehmendem Maß hat die CDU den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf kulturelles Gebiet verlegt und ihre Außenbeziehungen mit befreundeten Parteien in den osteuropäischen sozialistischen Staaten ausgebaut. Kontakte wurden auch zu christlichen Gruppierungen in westeuropäischen Ländern sowie nach Afrika und Lateinamerika aufgenommen. Die SED-Führung scheint jedoch der CDU als Mittlers für das Gespräch mit den Kirchen kaum noch zu bedürfen. Das wurde zuletzt deutlich, als Honecker am 6. 3. 1978 die Spitze des Evangelischen Kirchenbundes empfing, ohne daß der Vorsitzende der CDU oder sein Stellvertreter daran teilnahmen. In enger, z. T. auch personaler Verbindung steht die CDU zur Christlichen Friedenskonferenz und zur Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten. Über beide Organisationen pflegt sie zahlreiche internationale Verbindungen nach Ost und West. Enge Kontakte bestehen zur polnischen PAX-Bewegung und zur Christlichen Volkspartei in der ČSSR bzw. zur dortigen Friedenspriesterbewegung „Pacem in terris“. Ähnliche Kontakte unterhält die Partei nach Ungarn. Entscheidendes Führungsorgan der CDU ist das Präsidium des Hauptvorstandes (21 Mitglieder). Parteivorsitzender Götting (Jahrg. 1923) bekleidet neben diesem Posten das Amt des Stellvertretenden Staatsratsvorsitzenden; er ist außerdem Präsident der Liga für Völkerfreundschaft. Die Leitung der Volkskammer, die er seit 1969 innehatte, mußte er 1976 an Horst Sindermann (SED) abgeben. Dem Präsidium der CDU gehören u. a. der Präsident des Obersten Gerichts der DDR. Heinrich Toeplitz, ferner die beiden Stellvertretenden Minister. Harald Naumann (Handel und Versorgung) und Rudolf Schulze (Post) sowie der Stellvertreter des Staatssekretärs für Kirchenfragen, Hermann Kalb, an. Presse: Zentralorgan „Neue Zeit“ und 5 Provinzzeitungen mit einer Gesamtauflage von rd. 150.000. Als Funktionärsorgan fungiert „Union teilt mit“. Der Union-Verlag in Berlin (Ost) druckt neben politischer Literatur vornehmlich Bücher mit historischer und kirchlich-relevanter Thematik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 238–239 Caritas A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Checkpoint Charlie

Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Die Christlich-Demokratische Union (CDU) trägt als einzige Partei in der DDR den gleichen Namen wie eine Partei in der Bundesrepublik Deutschland. Beide haben dieselbe Wurzel. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 (1. Vors. Hermes, Stellv. Schreiber)…

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Wirtschaftsverträge, Internationale (1979)

Siehe auch das Jahr 1985 Mit zunehmender Teilnahme an der internationalen Arbeitsteilung ergab sich für das Planwirtschaftssystem der DDR die Aufgabe, diesen Beziehungen einen rechtlich fixierten Rahmen zu geben. Für den Abschluß von IW. ist deshalb eine Reihe von Regelungen geschaffen worden. Neben dem zu Beginn des Jahres 1976 in Kraft getretenen Gesetz über IW. (GIW, GBl. I, Nr. 5, 1976) bestimmen die verschiedenen Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft (z. B. Ordnung und Planung der Volkswirtschaft 1976–1980), über die Rechtsstellung der Leitungsorgane und der Wirtschaftsorganisationen (vor allem der Außenhandelsbetriebe), über das Wechsel- und Scheckrecht, über den gewerblichen Rechtsschutz und über das Zivilgesetzbuch der DDR (Schutz des Eigentums usw.) den rechtlichen Rahmen außenwirtschaftlicher Aktivitäten. Während das GIW als zentrales außenwirtschaftliches Rechtsdokument speziell für den Abschluß von IW. auf betrieblicher Ebene und die damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse geschaffen worden ist, bilden für den Abschluß völkerrechtlich verbindlicher Wirtschaftsabkommen z. B. über Handel und Kooperation prinzipiell die Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft die Basis (u. a. Gesetz über den Ministerrat der DDR, GBl. I, Nr. 16, 1972, Statut des MfA, GBl. Nr. 41, 1973, VO über die Leitung und Durchführung des Außenhandels, GBl. I, Nr. 35, 1976). Rechtssubjekte in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen sind die Staaten als Ganzes bzw. die von ihnen geschaffenen Organisationen. Die von ihnen getroffenen Vereinbarungen haben überwiegend bilateralen Charakter, jedoch ist die DDR vor allem seit ihrer internationalen Anerkennung auch einer Reihe von multilateralen Vereinbarungen und Organisationen beigetreten (z. B. der UNO und ihren Unterorganisationen, der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums, dem Genfer Scheck- und Wechselabkommen, dem Internationalen Abkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr). Ein Kernstück ihrer internationalen Wirtschaftsbeziehungen auf überbetrieblicher Ebene sind die bilateralen Abkommen über den Warenaustausch. Während diese Abkommen gegenüber den westlichen Industriestaaten bis zu Beginn der 70er Jahre weniger dem wirtschaftlichen Ziel dienten, neue Märkte zu erschließen bzw. zu sichern und Grundlagen für die nationale Außenwirtschaftsplanung zu schaffen, als vielmehr das Ziel der völkerrechtlichen Anerkennung verfolgten, kann seitdem beinahe von einer Umkehrung der Zielsetzung gesprochen werden. Gegenüber den sozialistischen osteuropäischen Staaten haben die seit der frühzeitigen Anerkennung der DDR zu Beginn der 50er Jahre geschlossenen Handelsabkommen im wesentlichen die Aufgabe, den Warenaustausch rechtsverbindlich festzulegen. Die fehlende Anerkennung durch die westlichen Staaten versagte es der DDR zunächst, völkerrechtlich verbindliche Abkommen auf Regierungsebene zu schließen. Unterhalb dieser Ebene gelang der DDR-Führung jedoch schon zu Beginn der 50er Jahre der Abschluß einer Reihe von Abkommen auf Jahresbasis, die in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung Abkommen auf Regierungsebene nahekamen, wenn sie auch alle die Einräumung der von der DDR angestrebten Meistbegünstigung ausschlossen. Dies gilt einmal für die noch bis Mitte der 50er Jahre mit westlichen, z. T. privatrechtlich organisierten Wirtschaftsvereinigungen abgeschlossenen sog. globalen Kompensationsabkommen auf Verrechnungsbasis, weiterhin für die Ende der 50er und in den 60er Jahren getroffenen Kammerabkommen, die z. T. den [S. 1189]Warenaustausch auf konvertibler Zahlungsbasis festlegten, und schließlich für die seit 1970 abgeschlossenen Abkommen auf der Ebene des Amtes für Außenwirtschaftsbeziehungen. Etwa seit Mitte der 60er Jahre wurden Handelsabkommen mit den Partnern in den westlichen Industriestaaten bzw. diesen Staaten selbst, den Planungsinteressen und den politischen Wünschen der DDR entsprechend, mit längerer Laufzeit (von 3 und 5 Jahren) abgeschlossen. Inhaltlich enthalten sie neben der Regelung der Laufzeit u. a. die Bestimmung des handelspolitischen Regimes (Meistbegünstigung bei Regierungsabkommen). Regelungen über den Zahlungsverkehr (Zahlung in konvertibler Währung oder in Verrechnungseinheiten), die Festlegung der Liefer- und Bezugskontingente und die Bestimmung von Kontaktgremien (gemischte Kommissionen o. ä.). Seit der internationalen Anerkennung der DDR durch die Mehrzahl der in der UNO vertretenen Staaten sind außer Handelsabkommen mit westlichen Ländern auch Rahmenabkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit unterzeichnet worden. Sie beschreiben im wesentlichen die Art, Form und die Bereiche der Zusammenarbeit. Sie können als Signal dafür verstanden werden, daß die DDR nach Jahren der teilweise erzwungenen, teilweise selbst auferlegten Zurückhaltung nunmehr grundsätzlich zur Intensivierung ihrer Beziehungen mit westlichen Industriestaaten auf zahlreichen Gebieten bereit ist. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1188–1189 Wirtschaftsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftswerbung

Siehe auch das Jahr 1985 Mit zunehmender Teilnahme an der internationalen Arbeitsteilung ergab sich für das Planwirtschaftssystem der DDR die Aufgabe, diesen Beziehungen einen rechtlich fixierten Rahmen zu geben. Für den Abschluß von IW. ist deshalb eine Reihe von Regelungen geschaffen worden. Neben dem zu Beginn des Jahres 1976 in Kraft getretenen Gesetz über IW. (GIW, GBl. I, Nr. 5, 1976) bestimmen die verschiedenen Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft (z. B.…

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Frauenausschüsse (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gewählte Gremien zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. F. bestehen in allen Betrieben der Industrie, des Handels, der Land- und Forstwirtschaft sowie im Staatsapparat und in den Bildungseinrichtungen. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den vorangegangenen Jahren durch Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 als selbständige Organe unter unmittelbarer politisch-organisatorischer Verantwortung der Partei in allen Betrieben und Institutionen gebildet. Der FDGB übernahm aufgrund eines erneuten Politbürobeschlusses (15. 12. 1964) am 15. 1. 1965 die F. als Teile seiner Betriebsgewerkschaftsorganisation. Die F. haben seitdem den Status einer Kommission der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Im Unterschied zu anderen Kommissionen werden die Mitglieder der F. jedoch direkt in Frauenvollversammungen (in Großbetrieben auf Delegiertenkonferenzen) durch die weiblichen FDGB-Mitglieder vor der Neuwahl der BGL gewählt. Die Kandidatenaufstellung erfolgt in Absprache mit der amtierenden BGL; die Vorsitzende des F. wird auf die Vorschlagsliste für die neuzuwählende BGL gesetzt. In Großbetrieben soll die Vorsitzende des F. zu den von Arbeitsverpflichtungen freigestellten Mitgliedern der BGL gehören. Bei den Gewerkschaftswahlen 1976/77 wurde den Betriebsgewerkschaftsorganisationen mit einem Frauenanteil von über 70 v. H. erstmals freigestellt, ob noch ein F. gewählt werden soll. Diese Bestimmung ist Bestandteil der Satzung des FDGB von 1977 geworden; in ihr kommt zum Ausdruck, daß in den gewählten (nicht in den hauptamtlichen) Vorständen Frauen fast entsprechend ihrem Anteil an der Mitgliedschaft vertreten sind (1977: 50,2 v. H. der Mitglieder des FDGB sind Frauen, sie stellen 46 v. H. der gewählten Funktionäre). Schwerpunkte der Arbeit der F. sind: Vertretung der speziellen Interessen der Frauen, die sich aus biologischen Besonderheiten und der vielfachen Belastung als Hausfrau und Mutter ergeben (Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Versorgungseinrichtungen im Betrieb, Schaffung und Nutzung von Kinderkrippen und -gärten usw.); Förderung der Aus- und Weiterbildung der Frauen; Sicherung eines dem erreichten Ausbildungsstand entsprechenden Arbeitsplatzes mit dem Ziel, die Gleichberechtigung der Frau im Berufsleben durchzusetzen; 3. politische Schulung und Erziehung der Frauen, um sie zu sozialistischen Persönlichkeiten heranzubilden. Die F. haben das Recht, Kritik zu üben. Vorschläge zu machen und Empfehlungen auszusprechen; wichtiges Instrument ihrer Tätigkeit bildet die Aufstellung der jährlichen Frauenförderungspläne als Bestandteil der Betriebskollektivverträge. Die Frauenförderungspläne, an denen die F. als Kommission der BGL neben der Werkleitung maßgeblich beteiligt sind, fassen die beruflichen Förderungsmaßnahmen des Betriebes von der Ausbildung zu Facharbeiterinnen bis zur Delegation zum Studium zusammen und enthalten zugleich Aussagen über den späteren beruflichen Einsatz derjenigen, die erfolgreich an der Ausbildung teilgenommen haben. Die Werkleiter bzw. deren Beauftragte haben die Arbeit der F. durch Auskünfte zu unterstützen und müssen über getroffene oder unterlassene Maßnahmen aufgrund von Vorschlägen der F. diesen Rechenschaft ablegen. Als Auswirkung der schon erwähnten Möglichkeit, in Betrieben mit 70 v. H. weiblichen Beschäftigten auf F. zu verzichten, ist die Zahl der F. von 1973: 13.162 (104.311 Mitglieder) nach den Neuwahlen 1976 auf 10.074 (80.968 Mitglieder) zurückgegangen. Bei den LPG, in denen es als Genossenschaften keine Gewerkschaftsorganisationen gibt, werden F. analog zum Wahlverfahren der gewerkschaftlichen F. als Kommissionen des LPG-Vorstandes gewählt und haben vergleichbare Rechte und Pflichten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 427 Frauen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenbrigaden

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gewählte Gremien zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. F. bestehen in allen Betrieben der Industrie, des Handels, der Land- und Forstwirtschaft sowie im Staatsapparat und in den Bildungseinrichtungen. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den vorangegangenen Jahren durch Beschluß des…

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Presseamt (1979)

Siehe auch: Presseamt: 1975 1985 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen (VO über die Herausgabe und Herstellung aller periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse vom 12. 4. 1962; Presse; Medienpolitik), und das Weisungsrecht des Vorsitzenden des Ministerrates gegenüber der staatlichen Nachrichten- und Fotoagentur ADN aus. Es veröffentlicht die Kommuniqués und Erklärungen des Ministerrates (die die Bevölkerung auf die Durchführung der vom Ministerrat gefaßten Beschlüsse orientieren sollen), veranstaltet Pressekonferenzen und Pressebesprechungen zu „wichtigen staatlichen Ereignissen und Veranstaltungen“ sowie zur „Erläuterung richtungweisender Beschlüsse“, leitet an und koordiniert die publizistische Tätigkeit der zentralen Staatsorgane und organisiert Exkursionen für Journalisten zu Schwerpunkten politisch-wirtschaftlicher Vorhaben in der DDR. Mehrmals wöchentlich gibt das P. die (gedruckten) „Presse-Informationen“ heraus, die von allen Redaktionen, Staatsorganen und Großbetrieben bezogen werden. Wesentliche Aufgabe der Presse-Informationen ist es, „in Kurzkommentaren Fragen zu aktuellen wirtschaftlichen und politischen Problemen zu beantworten und damit zugleich den Redaktionen Hinweise zu geben“ (Kurt Blecha, SED, Leiter des P. seit April 1958). Außerdem versorgt das P. die Redaktionen mit graphisch-statistischem Material und gibt seit Februar 1950 gemeinsam mit der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft das Bulletin „Presse der Sowjetunion“ heraus, eine (ebenfalls richtungweisende) Auswahl von Kommentaren und Beiträgen aus sowjetischen Zeitungen und Zeitschriften, die ebenso in den Spalten der DDR-Presse erscheinen wie die Kurzkommentare und Beiträge der Presse-Informationen. Nach Einstellung der offiziellen sowjetischen Zensur im August 1949 wurde im September die „Hauptverwaltung für Information“ als deutsche Zentralbehörde in der sowjetischen Besatzungszone errichtet. Nach Gründung der DDR erfolgte im Oktober 1949 die Umbenennung in „Amt für Information“; vom Dezember 1952 bis 1963 lautete die offizielle Bezeichnung „P. beim Ministerpräsidenten der DDR“. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 860 Presse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Privateigentum

Siehe auch: Presseamt: 1975 1985 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen (VO…

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Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung (1979)

Siehe auch: Schwangerschaftsverhütung: 1969 Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung: 1975 1985 [S. 926]Seit 1972 ist die Schwangerschaftsunterbrechung (SchU.) den Frauen innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft (Sch) freigestellt, jedoch gebunden an einen Antrag, an eine ärztliche Aufklärung über die medizinische Bedeutung des Eingriffs und Beratung über künftige Schwangerschaftsverhütung (SchV.) der Frau sowie an die „stationäre“ Ausführung des Eingriffs in einer geburtshilflich-gynäkologischen Krankenhausabteilung. Bei medizinischen Bedenken wegen des Gesundheitszustandes der Schwangeren muß der Eingriff abgelehnt werden, desgleichen, wenn seit einer letzten Unterbrechung weniger als 6 Monate vergangen sind (Gesetz über die Unterbrechung der Sch. und Durchführungsbestimmung dazu, beides vom 9. 3. 1972; GBl. I, S. 89 und 149). Das Ziel der „Aufklärung“ wird von den Ärzten vielfach darin gesehen, die Schwangere von ihrem Unterbrechungswunsch abzubringen. Mit der Beratung beginnt in jedem Fall eine „Betreuung“ nach dem Dispensaire-Prinzip (Gesundheitswesen. V.). d. h. eine Überwachung unabhängig davon, ob die Schwangere unter der Beratung den Antrag zurücknimmt, ob der Eingriff medizinischer Bedenken wegen verweigert oder ob die SchU. ausgeführt wird. Mit dieser Regelung ist die DDR — nach langem Zögern, aus bevölkerungspolitischen Bedenken — auf die Linie der UdSSR (seit 1954) eingeschwenkt. Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß die Einführung der Ovulationshemmer („Pille“), die unter dem Druck der öffentlichen Meinung nicht verhindert werden konnte, der SchV. Möglichkeiten eröffnet hat, die den Versuch, den Geburtenrtückgang mit bloßen Verboten aufhalten zu wollen, aussichtslos erscheinen lassen. Die Geburtenzahlen sind von ihrem höchsten Stand (1963) bis 1974 um mehr als 40 v. H. gesunken; seitdem steigen sie wieder an. Bei dieser Entwicklung spielt allerdings die allgemeine demographische Entwicklung eine deutliche, wenn auch nicht genau zu definierende Rolle (extrem schwache Besetzung von Kriegs- und Nachkriegsjahrgängen, überproportionaler Männerverlust in der Fluchtbewegung bis 1961, Absinken der Heiratshäufigkeit auf das Minimum 1967 usf.). In der neuen Situation schienen Familienplanung (Ehe- und Sexualberatungsstellen: Sexuelle ➝Aufklärung) und finanzielle Förderung der Familien mit Kindern bessere Aussichten zu geben. So wurde (1972) die Geburtsbeihilfe einheitlich auf 1000 Mark erhöht, den Müttern vom 2. Kinde an bezahlte Freistellung von der Arbeit bis zum Ende des 1. Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes unter Zahlung einer Mütterunterstützung eingeräumt und ein staatliches Kindergeld (monatlich 50 Mark, steigend auf 70 Mark vom 5. Kinde an) bei 3 und mehr Kindern eingeführt; der Kinderzuschlag zu Lohn und Gehalt (mtl. 20 Mark) gilt nur noch für das 1. und 2. Kind. Besondere Förderung erfahren weibliche Studierende an Hoch- und Fachschulen bei Sch. (Mutterschutz). Den Schwangerenberatungsstellen ist mit der gesetzlichen Regelung zusätzlich zur Schwangerenvorsorge die Aufklärung über die Möglichkeiten der SchV. übertragen worden. Verhütungsmittel (die „Pille“) stellt die Pharmaindustrie in genügender Menge her. Bei ärztlicher Verordnung werden sie an sozialversicherte Frauen unentgeltlich abgegeben. Der anfängliche Optimismus hinsichtlich ihrer Unschädlichkeit und Bekömmlichkeit ist auch in der DDR der Skepsis gewichen. Doch wird über nachteilige Beobachtungen wenig bekannt: sie würden allzu leicht der einheimischen Pharmaindustrie angelastet (Arzneimittelversorgung). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 926 Schwangerschafts- und Wochenhilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schwarzmetallurgie

Siehe auch: Schwangerschaftsverhütung: 1969 Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung: 1975 1985 [S. 926]Seit 1972 ist die Schwangerschaftsunterbrechung (SchU.) den Frauen innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft (Sch) freigestellt, jedoch gebunden an einen Antrag, an eine ärztliche Aufklärung über die medizinische Bedeutung des Eingriffs und Beratung über künftige Schwangerschaftsverhütung (SchV.) der Frau sowie an die „stationäre“ Ausführung des Eingriffs in einer…

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Landwirtschaftliche Betriebsformen (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die auf die Errichtung sozialistischer Großbetriebe gerichtete Agrarpolitik der DDR führte zur Prägung zahlreicher neuer LB. Jede der vier Entwicklungsphasen (Bodenreform. Kollektivierungs-, [S. 651]Kooperations- und Spezialisierungsphase) brachte neue LB., während gleichzeitig die typischen LB. der vorhergehenden Phasen ganz oder teilweise beseitigt wurden. Im einzelnen unterscheiden sich die in nebenstehender Tabelle aufgeführten LB. in der Betriebsgröße, in der Produktionsgestaltung (vielseitig oder spezialisiert), in der Eigentumsform (privat, kollektiv, kooperativ, staatlich), in der Betriebsleitung (privat, kollektiv, Einzelleitung) und in der Aneignung der Produkte. I. Die Bodenreform (1945--1952) A. Der private Landwirtschaftsbetrieb Der private Landwirtschaftsbetrieb war bis 1945 die im Gebiet der DDR vorherrschende LB. Das Ziel der Errichtung einer sozialistischen Agrarverfassung mußte zur Beseitigung der Privatbetriebe führen. Hierfür wurden während der Bodenreform im Verlauf zweier Etappen die Grundlagen geschaffen. Schließlich führte die Kollektivierung (1952–1960) zur vollständigen Beseitigung der privaten Landwirtschaftsbetriebe, wenn auch im Jahr 1977 noch ca. 6.500 „Selbständige und deren mithelfende Familienangehörige“ in der Landwirtschaft tätig waren. B. Neubauernbetriebe Der Neubauernbetrieb ist die typische LB. der Bodenreform. Er ist gekennzeichnet durch beschränktes Privateigentum an Boden und Besatzkapital, Familienarbeitsverfassung und private Aneignung des Betriebsgewinnes. Die Betriebe waren zwar offiziell Privatbetriebe, ihre Eigentumsrechte waren jedoch durch das Verbot der Verpachtung, des Verkaufs, der Beleihung und der Teilung eingeschränkt. Im Todesfall konnte ein Erbe nur dann eingesetzt werden, wenn vom Rat des Kreises die Fähigkeit des Erben zur ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung bestätigt wurde. Andernfalls fiel die Wirtschaft mit allen ihren Bestandteilen an den Bodenfonds zurück. Persönliches Eigentum des Erblassers war von dieser Regelung nicht betroffen. Die rasche Durchführung der Bodenreform (Abschluß Ende 1947) ließ nur teilweise die Auswahl geeigneter Bewerber zu und erlaubte nur eine geringe Ausstattung der Betriebe mit Besatzkapital. Da außerdem die Betriebsgrößen häufig zu klein und nicht den natürlichen Gegebenheiten entsprechend festgelegt wurden, konnte sich — trotz der 1947 eingeleiteten Errichtung von ca. 300.000 Stall- und Wohngebäuden — nur ein geringer Teil dieser Betriebe rentabel entwickeln. Dies hatte zur Folge, daß bis 1950 mehr als 20 v. H. der Betriebe aufgegeben wurden. Die Rückgabe der Betriebe wurde durch die VO vom 21. 6. 1951 für unzulässig erklärt. Infolgedessen flohen viele Neubauern in die Bundesrepublik Deutschland oder aber beteiligten sich in der nachfolgenden Kollektivierungsphase in starkem Ausmaß an der LPG-Gründung. C. örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) bzw. „herrenlose Betriebe“ Örtliche Landwirtschaftsbetriebe bzw. herrenlose Betriebe sind Betriebe, die zwischen der Beendigung der Bodenreform und dem Beginn der Kollektivierungsphase (1948–1953) durch die Flucht zahlreicher Neu- und Altbauern entstanden (ca. 14.000 Betriebe mit 380.000 ha Fläche). Diese Betriebe wurden zunächst als herrenlose Betriebe den Gemeindeverwaltungen übertragen. In gleicher Weise wurde mit weiteren ca. 10.000 Betrieben (ca. 315.000 ha Betriebsfläche) verfahren, die wegen nicht erfüllter Ablieferungspläne beschlagnahmt wurden. Als die Betriebsinhaber im Jahr 1953 der Aufforderung zur Rückkehr in die DDR und erneuten Übernahme ihrer Betriebe (VO vom 11. 6. 1953, GBl., S. 805) nur in geringem Umfang folgten (4.460 Betriebe mit ca. 135.000 ha), andererseits aber die Fluchtbewegung auch nach dem 17. 6. 1953 [S. 652]anhielt, war der Umfang herrenloser Betriebe so groß geworden, daß sie nicht mehr von den Gemeindeverwaltungen geführt werden konnten. Aus diesem Grund wurden die Örtlichen Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) geschaffen (VO vom 3. 9. 1953, GBl., S. 983 und S. 1278; 1. DB vom 30. 9. 1953, GBl., S. 1013; 2. DB vom 5. 2. 1954, GBl., S. 225 und S. 296). Die ÖLB waren eine Übergangsform, in der die herrenlosen Betriebe aufgefangen und zur Gründung oder Vergrößerung der seit 1952 im Aufbau befindlichen LPG bereitgestellt wurden. Bis zum Jahr 1956 wurden ca. 805.000 ha LN an die LPG und mehr als 100.000 ha LN an die VEG übergeben. Betriebe, deren Besitzer sich außerhalb der DDR befanden, wurden den LPG kostenlos zur Nutzung übertragen (GBl. I, Nr. 10, S. 97, und GBl. Nr. 99, S. 983, berichtigt in Nr. 132, S. 1278). D. Die Volkseigenen Güter (VEG) Die VEG entstanden aus einem Teil der ehemaligen Staatsgüter und Domänen sowie aus privaten Großbetrieben, die zwar enteignet, jedoch als zukünftige Mustergüter bzw. als Betriebe mit besonderen Aufgaben nicht zur Aufteilung gelangten. Sie sind staatliches Eigentum (Volkseigentum) und waren infolgedessen die ersten sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe der DDR. Sie unterliegen der staatlichen Leitung und werden nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Gewinne (bzw. Verluste) werden an den Staat abgeführt (bzw. von ihm getragen). Die Entlohnung der Arbeiter und Angestellten erfolgt nach dem Rahmenkollektivvertrag. Träger dieser Güter waren die Landes- und Kommunalbehörden, Universitäten und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen. Parteien, Organisationen, Industriebetriebe u. a. In den folgenden Jahren nahm die Zahl der VEG ständig ab, während die von ihnen bewirtschaftete Fläche erheblich anstieg. Je nach Aufgabenstellung sind die juristisch selbständigen VEG verschiedenen Leitungsorganen unterstellt. Aufgaben und Leitungsorgane sind: Erzeugung von Saat- und Pflanzgut (1966 = 55 Betriebe), Leitung der Güter durch die VVB Saatzucht beim Staatlichen Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (SKAV); Erzeugung von Zucht- und Nutzvieh (1966 = 90 Betriebe), Leitung der Güter durch die VVB Tierzucht beim SKAV; Versuchs- und Forschungsarbeit, Ausbildung landwirtschaftlicher Fachkader durch die Lehr- und Versuchsgüter (LVG) der Universitäten und der AdL (1972 = 32 Betriebe mit ca. 32.700 ha LN), Leitung der Betriebe durch die Güterdirektion der AdL; Nahrungsgüterproduktion (z. T. auch Zierpflanzen) insbesondere für Großstädte und Industriezentren. Die Betriebe unterstehen den Güterdirektionen bei den Produktionsleitungen der Bezirke. Die VEG beschäftigten 1977 rd. 77.000 Arbeiter und Angestellte. II. Die Kollektivierungsphase 1952--1960 Die Bildung Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG) der Typen I–III ist typisch für diese Phase. Die LPG sind juristisch selbständige Betriebe mit genossenschaftlich-sozialistischer Eigentumsverfassung. Die Gründung der LPG begann mit der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952, auf der der planmäßige Aufbau des Sozialismus im allgemeinen und die „freiwillige Vorbereitung des Sozialismus auf dem Lande“ im besonderen beschlossen wurden. Die damit eingeleitete Kollektivierungsphase endete erst mit der vollständigen Überführung der Privatbetriebe in genossenschaftlich-sozialistische Produktionsverhältnisse im Jahr 1960. Die LPG-Gründungen hatten nach gesetzlich festgelegten Musterstatuten (1. Fassung vom [S. 653]19. 12. 1952, Neufassung vom 9. 4. 1959, GBl. I, S. 333) zu erfolgen. Die Arbeitsorganisation in den LPG wurde 1959 durch eine Musterbetriebsordnung geregelt (GBl. I. S. 657). 19. 12. 1952, Neufassung vom 9. 4. 1959, GBl. I, S. 333) zu erfolgen. Die Arbeitsorganisation in den LPG wurde 1959 durch eine Musterbetriebsordnung geregelt (GBl. I. S. 657). Typische Kennzeichen der LPG waren 1. kollektives Nutzungs- und Verfügungsrecht am eingebrachten Grund und Boden, 2. kollektives Eigentumsrecht am gesamten in die LPG eingebrachten Besatzkapital, 3. kollektive Verwaltung und Verteilung der Natural- und Geldbeträge, 4. kollektive Durchführung der Arbeit in Brigaden, 5. die Leitung der LPG wie der Brigaden innerhalb der LPG erfolgt aufgrund der geltenden Gesetze, der Statuten und Betriebsordnung in enger Verbindung zwischen kollektiver Beratung und dem Prinzip der Einzelleitung. Organe der LPG waren die Mitgliederversammlungen, der Vorstand und der Vorsitzende. Die Mitgliederversammlung wurden durch sämtliche Mitglieder gebildet und war als höchstes Organ der LPG zuständig für die Wahl und Abberufung des Vorstandes und des Vorsitzenden, die auf 2 Jahre gewählt wurden, die Bestätigung der Produktions- und Finanzpläne, die Bestätigung der Bewertungsprinzipien für die geleistete Arbeit (Arbeitsnormen), die Festlegung der Inventarbeiträge sowie die Verteilung der genossenschaftlichen Einnahmen und Fonds. Sie bildeten Kommissionen für spezielle Aufgaben (Normenfestlegung, Sozialfragen, Arbeitsschutz, Wettbewerbsführung), von denen die Revisionskommission auch den Vorstand und den Vorsitzenden kontrollieren konnte (Kollektives Leitungsprinzip). Dem Vorstand oblag unter der Führung des Vorsitzenden die operative Leitung der Betriebsprozesse, die Vorbereitung der Pläne und Beschlüsse der Mitgliederversammlung auf der Grundlage der geltenden Gesetze und Bestimmungen. Für die Produktionsdurchführung war der Vorsitzende wie die ihm nachgeordneten Abteilungs- und Brigadeleiter mit vollem Weisungsrecht ausgestattet (Prinzip der Einzelleitung). Die Höhe der Einkünfte der LPG-Mitglieder ergab sich einerseits aus der Höhe der zur Verteilung zur Verfügung stehenden Beträge, zum anderen aus der Arbeitsleistung und dem Umfang der eingebrachten Bodenanteile. Die zur Verteilung gelangenden Beträge werden wie folgt ermittelt: Bruttoeinnahmen der LPG abzüglich Steuern, Versicherungen, Abgaben abzüglich Sachkosten inkl. Abschreibungen abzüglich Zuführung zum Investitionsfonds abzüglich Ausgaben für Sozial-, Kultur- und Prämienfonds abzüglich Reservebildung = Summe der Vergütungen Die Verteilung der für die Vergütungen verbleibenden Summe richtet sich nach dem LPG-Typ und nach der Arbeitsleistung. Hierfür wird von der Normenkommission für jede Tätigkeit unter Berücksichtigung der angewendeten Arbeitstechnik wie der natürlichen Bedingungen eine Tagesarbeitsnorm (TAN) ermittelt, an der die effektive Leistung gemessen wird. Sämtliche Arbeiten sind 7 Bewertungsgruppen zugeordnet, wobei die einfachste Arbeit (Hoffegen) mit 0,8 Arbeitseinheiten (AE) und die schwerste Arbeit (Fahren einer Kombine) mit 2,0 AE bewertet wird. Die Leistung je Arbeitstag, gemessen in AE, ergibt sich aus effektiver Leistung, multipliziert mit AE und dividiert durch Tagesarbeitsnorm. Der Wert der AE ergibt sich aus der für Vergütungen innerhalb des Jahres zur Verfügung stehenden Summe, dividiert durch die von allen Mit[S. 654]gliedern der LPG während des Jahres geleisteten AE. Zur Vermeidung der umfangreichen Berechnungsarbeit sind zahlreiche LPG dazu übergegangen, die Arbeit ihrer Mitglieder nach dem Rahmenkollektivvertrag der Volkseigenen Güter (VEG) zu entlohnen. Die Höhe der Einkommen schwankt erheblich, sie soll künftig der Höhe der Löhne in VEG angenähert werden (1977 rd. 10.700 Mark). Weitere Bestandteile der Einkünfte der LPG-Mitglieder sind oder waren die Vergütung für eingebrachte Bodenanteile, die Einkünfte aus der (noch) privaten Viehhaltung und die Einkünfte aus der persönlichen Hauswirtschaft. Die DDR hat zur Erleichterung des Überganges von der privaten zur kollektiven Wirtschaftsweise insgesamt drei LPG-Typen entwickelt, die sich im Ausmaß der Vergesellschaftung der Produktionsmittel unterscheiden (siehe die untenstehende Tabelle). Die Übersicht zeigt, daß in den LPG-Typen~I und II die Viehhaltung noch privat erfolgen konnte, so daß die Einkünfte aus der Viehhaltung der Familie zur Verfügung standen. Darüber hinaus erhielten die LPG-Mitglieder in allen Betriebstypen Ackerflächen bis zu 0,5 ha je Familie, deren Erträge entweder über die Viehhaltung oder durch Direktverkauf zum Einkommen beitrugen. Die Bedeutung der genannten zusätzlichen Einkommensanteile hat im Laufe der Entwicklung stark abgenommen. Die Entwicklung der LPG zwischen 1952 und 1960 zeigt, daß die kollektive Wirtschaftsweise unter der bäuerlichen Bevölkerung nur wenig Anhänger fand. Am 31. 12. 1956 bestanden 6.270 LPG (hiervon 5.195 Typ III) mit ca. 1,5 Mill. ha LN (23,2 v. H. der Gesamt-LN) und ca. 220.000 Mitgliedern. Von diesen Mitgliedern waren 61,5 v. H. Landarbeiter, Industriearbeiter und sonstige Nichtlandwirte mit ihren Angehörigen. 28,6 v. H. der Mitglieder waren Neubauern und 9,9 v. H. Altbauern nebst Angehörigen. Von den ca. 20.500 Betrieben mit mehr als 20 ha LN, die zwischen 1952 und 1957 aufgegeben wurden, sind nur 2.345 Betriebsleiter (11,4 v. H.) mit ihren Angehörigen der LPG beigetreten. Von den ca. 87.500 Mitgliedsbetrieben, die zuvor 5–20 ha LN bewirtschafteten, wurden dagegen ca. 50.000 (bzw. 57,1 v. H.) Besitzer LPG-Mitglieder. Hiervon waren jedoch 37.200 (73,6 v. H.) Neubauern. Die von den LPG bewirtschaftete Fläche stammte zu ca. 1 54 v. H. aus „herrenlosen Betrieben“ bzw. ÖLB. 1 Auf dem V. Parteitag der SED 1958 wurde die Vollkollektivierung beschlossen, in deren Verlauf sämtliche Privatbetriebe bis zum Frühjahr 1960 in LPG 0 zusammengefaßt wurden (siehe die Tabelle oben). Damit war die Phase der Kollektivierung abgeschlossen. Die Mehrzahl der zwangsweise der LPG beigetretenen Bauern hatte sich für den Genossenschaftstyp mit dem geringsten Vergesellschaftungsgrad (Typ I) entschieden. In der sich anschließenden Kooperationsphase richtete sich die Agrarpolitik der DDR darauf, die LPG der Typen I und II zum Übergang zur vollgenossenschaftlichen Produktionsweise im LPG-Typ III zu bewegen und diese durch Zusammenschlüsse zu vergrößern. Der LPG-Typ II ist der ihm zugedachten Aufgabe, als Übergangsform zwischen den Typen I und III zu wirken, nicht gerecht geworden und hat zu keiner Zeit Bedeutung erlangt. III. Betriebsformen der Kooperationsphase <1960–1972> Nach Abschluß der Kollektivierung wurden in der DDR neue LB. entwickelt, deren Aufgabe es war, die LPG zur überbetrieblichen Zusammenarbeit zu veranlassen. Zu diesem Zweck wurden Spezialgenossenschaften mit Dienstleistungsaufgaben bzw. mit speziellen landwirtschaftlichen Produktionsaufgaben gegründet. [S. 655] A. Spezialgenossenschaften mit Dienstleistungscharakter 1. Zwischengenossenschaftliche Bauorganisationen (ZBO) Der Aufbau landwirtschaftlicher Großbetriebe mußte zwecks Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile zur Konzentrierung der Viehhaltung in Großställen führen. Entsprechende Stallanlagen fehlten in den LPG zunächst völlig. Durch Beschluß des Ministerrats vom 2. 8. 1962 (GBl. II, S. 531) wurden die LPG angewiesen, ZBO zu gründen, mit dem Ziel, den Baubedarf (die künftige Viehhaltung) gemeinschaftlich zu planen, die Anwendung moderner Bautechniken zu ermöglichen und kostengünstig zu nutzen. Die beteiligten LPG übergaben ihr Inventar bzw. die am Inventar bestehenden Nutzungsrechte, und delegierten ihre Mitglieder zur Arbeitsleistung in den ZBO. Organe der ZBO sind die Versammlung der Bevollmächtigten der beteiligten LPG und die von der Versammlung auf 2 Jahre gewählten Vorsitzenden. Bauleiter sowie deren Stellvertreter. Die ZBO besaßen bis 1966 keine Rechtsfähigkeit; die Gewinne und Verluste wurden von den beteiligten LPG übernommen bzw. getragen. Der Aufbau der ZBO vollzog sich in kurzer Zeit, die Zahl ihrer Beschäftigten hat ständig zugenommen. Seit 1970 sind Konzentrationserscheinungen (Verringerung der Betriebe bei gleichzeitiger Zunahme der Beschäftigten) festzustellen (Bauleistung: Landwirtschaft). 2. Meliorationsgenossenschaften als Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen der LPG Das Meliorationswesen ist zur Förderung von Betriebszusammenschlüssen besonders geeignet. Der integrierende Charakter der Meliorationen (Entwässerung. Bewässerung, Wegebau usw.) führte in der Kollektivierungsphase zur Gründung von Meliorationsgenossenschaften bei den VdgB. Nach Abschluß der Kollektivierung wurden die LPG angewiesen, als zwischengenossenschaftliche Einrichtungen (ZGE) Meliorationsgenossenschaften zu gründen (Beschluß des Ministerrats der DDR vom 19. 12. 1962; GBl. II, 1963, S. 9). Diesem Beschluß folgte die Richtlinie des VdgB-Zentralvorstandes zur Auflösung der dort bestehenden Meliorationsgenossenschaften vom 8. 7. 1963. Der Umfang der ZGE Meliorationsgenossenschaften richtete sich nach den Grenzen der Wassereinzugsgebiete unter Beachtung der natürlichen Grenzen und bestimmte damit, welche LPG in diesen Genossenschaften zusammenzuarbeiten hatten. In den Zielen, der Organisation und in der Rechtsstellung entsprachen die ZGE-Meliorationsgenossenschaften den ZBO. Sie arbeiteten nach zentral bestätigten Plänen, die Mitgliedsbetriebe waren an den Gewinnen und Verlusten beteiligt. Beschlüsse der Bevollmächtigtenversammlungen konnten von den Kreisbehörden aufgehoben werden. Am 15. 4. 1962 wurde für die ZGE Meliorationsgenossenschaften vom Landwirtschaftsrat der DDR eine Musterarbeitsordnung erlassen (GBl. III, 1964, S. 135). Rechtsfähigkeit erlangten die ZGE Meliorationsgenossenschaften 1966. B. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen im landwirtschaftlichen Produktionsbereich 1. Gemeinschaftseinrichtungen der Zweige der tierischen Produktion War die überbetriebliche Zusammenarbeit der LPG bisher auf Dienstleistungsbereiche beschränkt, so wurde durch die AO über die Bildung und das Musterstatut für Gemeinschaftseinrichtungen der Zweige der tierischen Produktion vom 14. 5. 1964 (GBl. III, 1964, S. 324) die Kooperation auf die landwirtschaftliche Produktion ausgedehnt. Diese [S. 656]Gemeinschaftseinrichtungen erlangten mit der Gründung bzw. Registrierung durch die Kreisbehörden Rechtsfähigkeit. Gewinne und Verluste wurden mit den beteiligten Betrieben verrechnet. Die Gemeinschaftseinrichtung führte im Auftrag der Mitgliedsbetriebe die Produktion in einer bestimmten Erzeugungsrichtung durch. Die Mitgliedsbetriebe hatten anteilmäßig Produktionsmittel einzubringen, die — soweit sie zum Anlagevermögen gehörten — Eigentum der Einrichtung wurden. Sie verpflichteten sich darüber hinaus zur vollständigen Futterbereitstellung. Organe der Gemeinschaftseinrichtung waren die Bevollmächtigten-Versammlung (Vertreter der beteiligten Betriebe), die den Vorstand und den Vorsitzenden wählte. Der Vorstand bestellte den Betriebsleiter. Als Arbeitskräfte wurden LPG-Mitglieder unbefristet delegiert. Sie konnten nur vom Vorstand ihrer LPG abberufen werden. Ihre Vergütung wurde nach Arbeitseinheiten entsprechend den Erträgen der Einrichtung errechnet. Darüber hinaus konnten Fachkräfte als Arbeiter und Angestellte beschäftigt werden. Der Aufbau dieser Einrichtungen wurde mit dem Entwicklungsstand der Produktionstechnik und der (sozialistischen) Produktionsverhältnisse begründet, der eine Konzentration der Produktionsmittel erfordere, die weit über die Möglichkeiten einer LPG hinausgehe. Der besondere Wert der Gemeinschaftseinrichtungen lag darin, daß die LPG I/II zu einer kollektiven Viehhaltung übergehen konnten. Sie wurden damit automatisch Mitglieder der LPG Typ III. Außerdem wurde dadurch die Spezialisierung der Landwirtschaftsbetriebe gefördert. Insgesamt blieb die Zahl dieser Einrichtungen gering, weil ihre Errichtung mit hohem finanziellem und materiellem Aufwand verbunden war. Am 30. 11. 1972 wurden z. B. 2,8 v. H. der Rinder in Gemeinschaftseinrichtungen gehalten. 2. Die Kooperationsgemeinschaften (KOG) Während die vorgenannten LB. aufgrund von Anordnungen und nach Musterstatuten errichtet wurden, erfolgte die Gründung der KOG nach einer an alle Landwirtschaftsbetriebe der DDR gerichteten Aufforderung, untereinander vielfältige Kooperationsbeziehungen einzugehen. Die Besonderheit der KOG bestand darin, daß die LPG aller Typen untereinander und mit den VEG bzw. anderen genossenschaftlichen oder staatlichen Betrieben feste Vertragsbeziehungen unterhielten. Außerdem war die Gründung der KOG nicht auf ein spezielles Produkt, sondern auf sämtliche Zweige der pflanzlichen und tierischen Produktion sowie auf die Hilfs- und Nebenproduktion und die Dienstleistungen gerichtet. Die vielseitige Produktion der LPG wurde durch eine spezialisierte Produktionsweise ersetzt, die den Einsatz von Maschinensystemen gestattet und durch Kostensenkung zur Intensivierung und zur allgemeinen Produktivitätssteigerung beitragen sollte. Da verbindliche Richtlinien fehlten, vollzog sich den Aufbau der KOG sehr uneinheitlich. Ein Musterstatut wurde nicht entwickelt. Die KOG waren nichts rechtsfähig, sondern wurden in der Regel von den beteiligten Betrieben kooperativ geleitet und waren von diesen abhängig. Die LPG, VEG usw. stellten Produktionsmittel und Arbeitskräfte zur Verfügung, die Erträge und Einnahmen wurden nach unterschiedlich gestalteten Schlüsseln aufgeteilt. Das Arbeitsverhältnis der Beschäftigten wurde teils durch Delegierungsvereinbarungen, teils durch Arbeitsvertrag geregelt. Die Arbeitsleistungen der delegierten Mitglieder wurden mit den LPG verrechnet und von diesen vergütet. Erforderlich wurde der Aufbau der KOG durch die Notwendigkeit, Maschinen- und Gebäudekapazitäten zu erwerben, die über die Bedürfnisse der einzelnen Betriebe hinausgingen bzw. den Zusammenschluß zahlreicher LPG und VEG zur optimalen Ausnutzung dieser Kapazitäten erforderlich machten. Die Produktions- und Arbeitsweise der KOG < war von überdurchschnittlichem Verrechnungs- und Verwaltungsaufwand begleitet und letztlich uneffektiv. Die agrarpolitische Wirkung der KOG bestand darin, daß einerseits die Produktion über die Grenzen der LPG hinweg organisiert werden mußte und daß andererseits durch die Errichtung großer Spezialbetriebe industriemäßige Arbeits- und Lebensbedingungen in die Landwirtschaft eingeführt werden konnten (Agrarpolitik). Die beim Aufbau der KOG gesammelten Erfahrungen wurden bei der Gründung der Kooperativen Einrichtungen zum gestaltenden Element. IV. Die Fusionsphase (seit 1972) A. Die Kooperativen Einrichtungen (KOE) Aufgrund der mit den KOG gesammelten Erfahrungen wurde nach dem VIII. Parteitagder SED (1971) auf dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) die Gründung der KOE beschlossen. Nach dem hierzu ergangenen Musterstatut (Beschluß vom 1. 11. 1972; GBl. II, S. 781) werden KOE entweder durch die Kooperation von Landwirtschaftsbetrieben untereinander oder durch die Kooperation von Landwirtschaftsbetrieben (LPG, VEG, GPG) mit Betrieben der Nahrungsgüterwirtschaft und/oder des Handels gegründet. Sie sind selbständige Betriebe mit eigener Rechtsfähigkeit, eigenen Plänen und eigenen Fonds. Wesentliches Kennzeichen ihrer Produktionstätigkeit ist die strikte Spezialisierung auf eine einzige Produktionsrichtung. Die KOE zeichnen sich nach dem o. g. Musterstatut durch folgende Besonderheiten aus: a) Kooperatives Eigentum Die in die KOE eingebrachten Produktionsmittel [S. 657]werden „sozialistisch kooperatives Eigentum“. Dieses Eigentum unterscheidet sich von dem genossenschaftlich-sozialistischen Eigentum der LPG durch den „höheren Vergesellschaftungsgrad“. Sämtliche Produktionsmittel der beteiligten Betriebe einschließlich der Nutzungsrechte an Grund und Boden gehen auf die KOE über. Nach dem Eigentumscharakter der beteiligten Betriebe wird innerhalb des kooperativ-sozialistischen Eigentums unterschieden zwischen: Zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen (ZGE), sofern nur genossenschaftlich-sozialistische Betriebe kooperieren, und Zwischenbetrieblichen Einrichtungen (ZBE), sofern auch Betriebe mit staatlich-sozialistischem Eigentum an der Kooperation beteiligt sind. Im letzten Fall werden, obwohl das kooperativ-sozialistische Eigentum als einheitliche Größe anzusehen ist, die staatlichen und die genossenschaftlichen Anteile getrennt registriert. b) Die Leitungsorgane sind der Leiter der Einrichtung und der Rat der kooperativen Einrichtung, der durch bevollmächtigte Vertreter der beteiligten Betriebe gebildet wird. Im Gegensatz zu den LPG und den früheren Kooperationsformen besteht keine Mitgliederversammlung bzw. Bevollmächtigtenversammlung. Der Leiter wird nicht durch den Rat der KOE eingestellt, sondern von der zuständigen Kreisbehörde be- und abberufen. Er ist den zuständigen Staatsorganen rechenschaftspflichtig. Der Rat beschließt die Pläne, Statuten und Betriebsordnung, die Grundsätze der Arbeitsnormung und -Vergütung, die Bildung und Verwendung der Fonds sowie die Grundsätze der Beziehungen zu den beteiligten Betrieben. Er berät Grundfragen der Leitung und Planung und hat den Leiterder KOE zu unterstützen. Der Rat besteht aus bevollmächtigten Vertretern der beteiligten Betriebe und aus Vertretern der Ausschüsse, der Belegschaftsversammlung bzw. der Betriebsgewerkschaftsorganisation. c) Die Stellung der Genossenschaftsmitglieder in der KOE Die Genossenschaftsmitglieder werden in die KOE delegiert und schließen eine Delegierungsvereinbarung mit dem Leiter der KOE ab. Da in der KOE keine Mitgliederversammlung besteht (sie ist das höchste Organ der LPG), sind sie grundsätzlich an der Leitung des Betriebes nur indirekt über die Vertreter ihres Betriebes im Rat der KOE beteiligt. Ansprüche und Rechte kann er nur über die Belegschaftsversammlungen und deren Ausschüsse wahrnehmen, die jedoch infolge der Betriebsgröße in Schicht-, Brigade- oder Bereichsversammlungen abgehalten werden. Gegenüber den Arbeitern und Angestellten der KOE ist er insofern benachteiligt, weil er nicht Mitglied der Betriebsgewerkschaftsorganisation werden kann. d) Einkommen und Sozialleistungen Während das LPG-Mitglied in seiner Genossenschaft grundsätzlich entsprechend seiner Arbeitsleistung am Gewinn beteiligt war, zielen die Musterstatuten nach einer begrenzten Übergangsfrist auf die Entlohnung nach dem Rahmenkollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte ab. In gleicher Weise sollen auch die sonstigen für Arbeiter und Angestellte geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen (Urlaub, Krankenschutz usw.) Anwendung finden. e) Da der Aufbau einer KOE nur einen Betriebszweig umfaßt, kann nur ein Teil der LPG-Mitglieder in diese Einrichtung delegiert werden. Die Delegierten bleiben jedoch trotz ihrer Tätigkeit in der KOE Mitglieder der delegierenden LPG mit der Folge, daß die Mitglieder ein und derselben LPG nach unterschiedlichen Normen vergütet und mit differierenden Sozialleistungen ausgestattet sind. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Interessenlagen, die um so stärker hervortreten, je mehr Kooperationsbeziehungen die delegierende LPG eingeht. f) Der Aufbau der KOE führt in den beteiligten LPG, VEG, GPG zu einer ständig fortschreitenden Funktionsentleerung. Die Herauslösung einzelner Betriebszweige aus mehreren oder vielen Betrieben und deren Zusammenfassung in großen unabhängigen Spezialbetrieben entspricht partiellen Fusionen, die zur vollständigen Auflösung der bisherigen Landwirtschaftsbetriebe führen, wenn alle Betriebszweige an „Kooperationsbetriebe“ abgegeben worden sind. g) Die Staatlichen Leitungsorgane haben die Einhaltung der „sozialistischen Gesetzlichkeit“ in den KOE zu gewährleisten und sind verpflichtet, Entscheidungen, die die Entwicklung der kooperativen Einrichtungen hemmen, aufzuheben bzw. Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Ziel, die vielseitig produzierenden LPG in die einzelnen Produktionszweige zu zergliedern und diese Produktionszweige auf dem Wege der horizontalen Kooperation zusammenzufassen, konnte jedoch mit Hilfe der KOE nicht erreicht werden. Es scheiterte daran, daß insbesondere die sofortige Konzentration der Nutzviehbestände Bauinvestitionen erfordert hätten, deren Volumen erst nach mehreren langfristigen Planperioden erreicht werden kann. Hingegen ließen sich die Vorstellungen über die industriemäßige Pflanzenproduktion leichter realisieren. Um die Klasse der Genossenschaftsbauern einheitlich entwickeln zu können, wurde das Musterstatut für die KOE für die Pflanzenbaubetriebe nicht und für die Betriebe der tierischen Produktion nur soweit verbindlich, als Stallanlagen vorhanden waren. Statt dessen wurden in Anlehnung an das Musterstatut Kooperative Abteilungen der Pflanzenproduktion (KAP) und der Tierproduktion (KAT) entwickelt. [S. 658]<1. Kooperative Abteilung Pflanzenproduktion (KAP)> Die KAP sind als Wirtschaftssubjekte ohne eigene Rechtsfähigkeit eingerichtet worden. Sie sind deshalb nicht KOE im Sinne des Musterstatuts. Bei Gründung der KAP wurde die künftige Produktionsrichtung festgelegt (Getreide-Futterbau, Getreide-Kartoffel- oder Rübenbau. Ölfruchtbau, Sonderkulturen). Für die gewählte Produktionsrichtung sind die erforderlichen Maschinen und Geräte von den beteiligten Betrieben angeschafft bzw. übergeben, die notwendigen Anlagen errichtet bzw. gemeinsam mit anderen KAP als Dienstleistungsbetriebe gegründet worden (Kartoffelsortieranlagen und Lagerhallen, Trocknungswerke usw.). Da die Einbringung von Maschinen und die gemeinsame Bewirtschaftung der Flächen zunächst keine zusätzlichen Investitionen verursachten, ist die Fusion im Pflanzenbau relativ einfach und bereits sehr weit fortgeschritten. Die LPG der Typen I–III und die bezirksgeleiteten VEG bewirtschaften seit 1976 keine eigenen Flächen mehr, weil diese ebenso wie Arbeitskräfte, das Inventar und die Produktionspläne einschließlich aller Fonds den KAP übertragen worden waren. Die KAP-Entwicklung überschritt schon 1975 ihren Höhepunkt; seit 1976 erfolgt deren Entwicklung bzw. Umbildung zu LPG Pflanzenproduktion. 2. Kooperative Abteilungen Tierproduktion (KAT) Als Pendant zu den KAP sind mehrfach KAT gegründet worden. Während die KAP jedoch eine eigene Organisationseinheit bildeten, die zu LPG oder VEG Pflanzenproduktion weiterentwickelt wurden, sind die KAT als Abteilungen innerhalb von industriemäßig produzierenden Volkseigenen Betrieben der Tierproduktion (VEG Tierproduktion oder KIM) eingerichtet worden. Die Abteilungen entstanden aufgrund von Vereinbarungen mehrerer LPG, die gemeinsam einen Teil ihrer Produktion in die Volkseigenen Betriebe verlegten. Ihre Produktionspläne wurden in verabredetem Umfang durch die VEG oder KIM erfüllt, die Beteiligung an den Investitionskosten entsprach dem Anteil ihres Produktionsvolumens an der Gesamtkapazität der Anlage. Mit ihrer Beteiligung erwarben die LPG jedoch kein Anteilseigentum, sondern lediglich das Recht, ihre Produktion im vereinbarten Umfang in der Anlage betreiben zu lassen. Ebensowenig ist der genossenschaftliche Anteil technologisch abgrenzbar. Die LPG sind einerseits verpflichtet, die erforderlichen Futtermittel zu liefern und haben andererseits einen der gelieferten Futtermenge entsprechenden Anteil am Gewinn der Anlage. Die KAT verfügt über keine eigenen Fonds. Die Anlage wird vom Direktor der Anlage geleitet, der die Abteilung auch im Rechtsverkehr vertritt. Die erforderlichen Arbeitskräfte (Arbeiter und Angestellte) werden vom VEB angestellt. Zur Vertretung der an der Abteilung beteiligten LPG besteht eine Bevollmächtigtenversammlung, die mindestens zweimal im Jahr tagen soll. Sie berät die Produktionspläne und die Erfüllung der von den beteiligten Betrieben eingegangenen Verpflichtungen (Lieferung von Futtermitteln); sie bestätigt die Jahresabschlußberichte und nimmt den Rechenschaftsbericht des Direktoriums entgegen. In die Bevollmächtigtenversammlung wird pro Betrieb von den Mitgliederversammlungen ein Vertreter entsandt. Über den Umfang der KAT in den Volkseigenen Betrieben wurden bisher keine Zahlen veröffentlicht. In der Statistik werden sie mit den Viehbeständen der KOE ausgewiesen. 3. KOE der Tierproduktion Im Gegensatz zu den KAP und KAT sind die KOE Tierproduktion juristisch selbständige Betriebe im Sinne des Musterstatutes KOE und als solche beiden Räten der Kreise registriert. Ihre Gründung erfolgte überwiegend während der Jahre 1964 bis 1972 nach dem Statut für Gemeinschaftseinrichtungen, das ausschließlich für LPG galt, weshalb bis 1970 die KOE vorwiegend als Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen (ZGE) entstanden. Jedoch wurden ab 1970 durch die Kooperation zwischen LPG und VEG zunehmend KOE als Zwischenbetriebliche Einrichtungen (ZBE) gegründet. Ihr Anteil am Gesamtviehbestand hat bis 1975 ständig zugenommen. Dies trifft in der Rinderhaltung auch für die Jahre 1975–1977 zu, obwohl die Viehbestände in dieser Zeit witterungs- bzw. futterbedingt nicht vergrößert werden konnten. [S. 659]Der Rückgang in der Schweinemast wie auch in der Geflügelmast ist auf die seit 1976 zu verzeichnende Umwandlung der KOE zu LPG bzw. VEG Tierproduktion zurückzuführen. Während ZGE als rein genossenschaftliche Betriebe zu LPG Tierproduktion entwickelt wurden, entstehen aus dem ZBE aufgrund des darin enthaltenen Anteils von Volkseigentum in der Regel VEG Tierproduktion. Die Anzahl der KOE insgesamt ist von 360 (1976) auf 336 (1977) zurückgegangen. 4. Agrochemische Zentren (ACZ) Agrochemische Zentren sind spezialisierte Dienstleistungsunternehmen, die in den beteiligten Betrieben (LPG, VEG, KAP und KOE Tierische Produktion) folgende Aufgaben zu lösen haben: Lagerung, Transport und Ausbringung von Düngemitteln aller Art, Lagerung und Ausbringung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln, Einsatz von Agrarflugzeugen für Düngung und Pflanzenschutz (Agrarflug). Mitwirkung bei Erstellung von EDV-Düngungsempfehlung durch Entnahme von Bodenproben, Einsatz der Transportbrigaden, Durchführung von stallhygienischen Maßnahmen (Desinfektion von Stall- und Speicheranlagen). Die ACZ sind aus den Agrochemischen Brigaden, die seit 1964 bei den Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) gebildet wurden, entstanden. Das Musterstatut vom 20. 11. 1972 für KOE bestimmte, daß die ACZ aus den BHG herauszulösen und zu juristisch selbständigen Betrieben zu entwickeln sind (Ländliche ➝Genossenschaften). Nach den Beschlüssen des VIII. Parteitages (1971) sollte der Aufbau eines Netzes von 330 ACZ mit einer durchschnittlichen Betreuungsfläche von rd. 17.200 ha LN abgeschlossen werden. Tatsächlich wurde der Aufbau im Dezember 1976 mit insgesamt 266 ACZ (Betreuungsfläche rd. 25.000 ha LN) beendet. Seitdem ist die Anzahl der ACZ auf 258 Betriebe zurückgegangen, während die Anzahl der Beschäftigten (1977 = 24.749 ständige Berufstätige) und die Leistungen für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ständig stiegen: Der Rückgang der Anzahl der ACZ ist darauf zurückzuführen, daß bei den in der Landwirtschaft der DDR üblichen Verfahren der Mineraldüngung und des Pflanzenschutzes das Kostenoptimum zwischen 20.000 und 25.000 ha Betreuungsfläche erreicht wird. Im Gegensatz zu den meisten übrigen Verfahren der industriemäßigen Pflanzenproduktion ist der bei den ACZ gewählte Flächenumfang ökonomisch gerechtfertigt. (Dies trifft jedoch nicht für den Einsatz von Agrarflugzeugen zu.) Die Errichtung der ACZ war für die Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren und damit für die Entwicklung der Agrarverfassung bedeutsam. Ihr Aufgabenkreis ist ständig erweitert worden (Abnahme, Aufbereitung und Verteilung organischer Dünger von den Betrieben der Tierproduktion; Organisation der weiteren Spezialisierung der Pflanzenbaubetriebe im Kooperationsrat, überbetrieblicher Einsatz der Bodenbearbeitungsbrigaden, Güter- und Personentransport usw.; Agrarpolitik). 5. KOE landwirtschaftlicher Trockenwerke und Pelletieranlagen Neben den Trocknungseinrichtungen der Industrie (Zuckerfabriken usw.) verfügten die Landwirtschaftsbetriebe über genossenschaftliche Trocknungseinrichtungen, vor allem zur Hackfruchttrocknung. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurde die landwirtschaftliche Trocknung als Instrument zur Intensivierung der Produktion erheblich ausgedehnt, mit deren Hilfe Verluste in der Pflanzenproduktion vermieden bzw. verringert werden können. Zur ganzjährigen Auslastung vorhandener Einrichtungen und Arbeitskräfte sind den Trockenwerken in der Regel Pelletieranlagen angeschlossen, die einen Teil des Trockengutes, vor allem aber Stroh, zu Futterpellets verarbeiten. Hierfür stehen z. Z. rd. 320 Trockenwerke zur Verfügung, von denen rd. 250 genossenschaftlich bzw. kooperativ betrieben werden. Die geplante Produktionssteigerung (1980 Ziel: 3,8 Mill. t Strohpellets; Ergebnis 1976: 1,4 Mill. t) soll überwiegend durch die Erhöhung der Kapazitäten in den bestehenden Anlagen erzielt werden. Nach der Veröffentlichung des Musterstatutes für KOE empfahl der Zentralvorstand der VdgB, die vorhandenen Trockenwerke aus den BHG auszugliedern und zu juristisch selbständigen kooperativen Einrichtungen der LPG, GPG und VEG zu entwickeln. Die BHG blieben Anteilseigner. Andere Trockenwerke wurden als Kooperative Einrichtungen neu gegründet bzw. eingerichtet. Trotz erheblicher Verbilligung der Energie für diese KOE arbeiten die Trocknungsanlagen defizitär. 6. Kooperative Einrichtung ZBO (Landbaugemeinschaften und Landbauverbände) Im Musterstatut für die KOE vom 20. 11. 1972 wurde bestimmt, daß die seit 1962 bestehenden Zwischengenossenschaften Bauorganisationen ZBO der LPG zu juristisch selbständigen Kooperativen Einrichtungen KOE zu entwickeln sind. Es bestehen [S. 660]damit auf dem landwirtschaftlichen Bausektor drei unterschiedliche Betriebsformen: a) Die Baubrigaden der LPG mit genossenschaftlich-sozialistischem Eigentum, die noch nicht einer KOE angeschlossen wurden. b) Die Kooperativen Einrichtungen ZBO mit kooperativ-sozialistischem Eigentum. c) Die Volkseigenen Baukombinate mit staatlich-sozialistischem Eigentum, die in 14 Bezirken der DDR (Ausnahme Berlin [(Ost]) bestehen. Die Kooperativen ZBO sind gehalten, zur Rationalisierung miteinander Fusionen einzugehen und Landbaugemeinschaften zu bilden. Zur weiteren Kapazitätserhöhung wird außerdem die Zusammenarbeit der Kooperativen ZBO mit den staatlichen Landbaukombinaten in Landbauverbänden propagiert. Von den ca. 66.000 Beschäftigten im landwirtschaftlichen Baubereich sind gegenwärtig 42.000 (rd. 65 v. H.) in den KOE tätig. Weitere 12.500 Berufstätige arbeiten in den Baubrigaden der Landwirtschaftsbetriebe. An der Gesamtbauleistung der Landwirtschaft waren 1977 (rd. 2,6 Mrd. Mark) die ZBO mit 54,5 v. H., die Betriebseigenen Brigaden mit 20,1 v. H. und die staatlichen Landbaukombinate mit 25,4 v. H. beteiligt. Während der Jahre 1975–1977 wurden folgende Stallkapazitäten neu errichtet: Das Neubauvolumen ist im Perspektivplan 1976–1980 zugunsten von Rekonstruktionsmaßnahmen gekürzt worden und entwickelt sich seitdem rückläufig. 7. Kooperative Meliorationsgenossenschaften Die Meliorationsgenossenschaften waren 1962 aus der VdgB ausgegliedert und den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften als „Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen der LPG“ übertragen worden. Aufgrund des Musterstatuts vom 20. 11. 1972 sind die Meliorationsgenossenschaften zu juristisch selbständigen Kooperativen Einrichtungen (KOE) weiterentwickelt worden. Wie schon in früherer Zeit gehen von den KOE Meliorationsgenossenschaften Anreize zur Konzentration in der Pflanzenproduktion aus. Den 191 Genossenschaften des Jahres 1972 standen rd. 8.400 Landwirtschaftsbetriebe (VEG, LPG, GPG) gegenüber. Im Jahr 1977 bestanden 165 Meliorationsgenossenschaften, die 14.859 Mitarbeiter beschäftigten (gegenüber 13.013 im Jahr 1972). Die Produkttionsleistung erreichte rd. 587 Mill. Mark. Die Meliorationsgenossenschaften arbeiten den ZBO vergleichbar mit den 14 Volkseigenen Meliorationskombinaten zusammen, die mit weiteren 14.000 Berufstätigen 1977 Produktionsleistungen von 426 Mill. Mark erbrachten. Als Neuanlagen wurden 1977 rd. 860 km Wirtschaftswege ausgelegt, für rd. 85.000 ha Bewässerungsanlagen errichtet bzw. auf 89.000 ha Entwässerungsmaßnahmen durchgeführt. Darin sind Beregnungsanlagen für 47.263 ha und Drainagen auf 46.830 ha enthalten. B. Spezialisierte VEG und LPG Nach dem Musterstatut für KOE war vorgesehen, daß die VEG und LPG gemeinsam Kooperative Einrichtungen bilden, d. h. daß sie durch den Austausch von Produktionszweigen sich auf eine Hauptfrucht in der Pflanzenproduktion (bei je einer Kombinations- oder Ergänzungsfrucht) bzw. auf einen Produktionszweig in der tierischen Produktion spezialisieren sollten. Sobald der angestrebte Konzentrations- und Spezialisierungsgrad erreicht ist, sollten sie zu spezialisierten LPG oder VEG mit industriemäßiger Produktionsgestaltung weiterentwickelt werden. Die unterschiedliche Eignung der einzelnen Produktionszweige für die industriemäßige Produktion und der unterschiedliche Umfang des für ihren Aufbau erforderlichen materiellen und finanziellen Aufwandes ließen jedoch eine einheitliche Entwicklung nicht zu. KOE wurden in nennenswertem Umfang nur in der Tierproduktion gebildet (s. o.). 1. Die (spezialisierten) VEG Pflanzenproduktion und Tierproduktion Für einen Teil der bereits vorgestellten VEG besteht die Notwendigkeit zur Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren nicht, da sie ohnehin mit Spezialaufgaben betraut sind. Diese Betriebe unterstehen der VVB Saat- und Pflanzgut, der VVB Tierzucht oder der Güterdirektion der AdL. Die Mehrzahl dieser VEG haben jedoch als Produktionsbetriebe zur Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsgütern beizutragen und werden durch die Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft bei den Räten der Bezirke geleitet. Diese VEG nehmen als „Stützpunkte der Arbeiterklasse“ am weiteren Konzentrations- und Spezialisierungsprozeß der Landwirtschaft teil. Diese Teilnahme birgt neben rechtlichen Problemen auch organisatorische Schwierigkeiten. Von den LPG unterscheiden sich die VEG insofern, als sie aufgrund ihrer Entstehung in der Regel über größere Gebäude und Stallanlagen verfügen als die LPG, die ― sofern nicht nach 1960 Neubauten auf genossenschaftlicher oder kooperativer Basis errichtet wurden — ihre Viehhaltung zwar genossenschaftlich, [S. 661]aber doch in den ursprünglich bäuerlichen, d. h. kleinen Ställen betreiben. Im Gegensatz zur tierischen Produktion konnten die LPG in der Pflanzenproduktion durch Betriebsfusionen nicht nur die Durchschnittsgröße der VEG, sondern auch die für die industriemäßige Produktion vorgesehenen 5.000–6.000 ha LN erreichen. Die von den VEG bewirtschaftete Fläche hat zwar von 1970 bis 1975 um rd. 31.000 ha auf 473.829 ha LN zugenommen, so daß sich eine Durchschnittsgröße von 1023 ha LN/VEG ergab; hiervon befanden sich jedoch rd. 120.000 ha LN im Besitz von Spezialbetrieben der Pflanzen- und Tierzucht, des Versuchswesens usw., so daß etwa 350.000 ha LN für die Bildung von etwa 60–70 VEG Pflanzenproduktion zur Verfügung standen. Das Problem besteht in der räumlichen Verteilung der volkseigenen Flächen, die in der Regel von den Flächen der LPG umgeben bzw. eingeschlossen sind. Insbesondere in den mittleren und südlichen Bezirken der DDR müssen die Flächen von 6–10 VEG aus durchschnittlich 3–5 Kreisen zusammengelegt werden, um eine Fläche von 5.000 ha LN zu erreichen. Lediglich in den Bezirken Neubrandenburg und Rostock ist der Anteil volkseigener Flächen umfangreich genug, um in jedem Kreis aus je 4–5 VEG ein VEG Pflanzenproduktion mit 5.000–6.000 ha LN ein richten zu können. Die Möglichkeiten des Flächentausches über mehrere Kreise hinweg sind jedoch gering. Insgesamt sind folgende Wege zum Aufbau von VEG Pflanzenproduktion beschritten worden: a) Flächenaustausch zwischen benachbarten LPG und VEG. Dieser Weg setzt eine entsprechende Dichte volkseigener Flächen und Betriebe voraus und wurde überwiegend in den Nordbezirken beschritten. Als Rechtsgrundlage diente das noch immer gültige LPG-Gesetz vom 3. 6. 1959 (GBl. I, S. 577). b) Die Gründung zwischenbetrieblicher Einrichtungen (KOE) der Pflanzenproduktion durch mehrere LPG und VEG führt zur Begründung kooperativen Eigentums (s. o.). Die KOE sollen zu VEG Pflanzenproduktion weiterentwickelt werden. Im Juni 1977 bestanden insgesamt nur 12 KOE (ZBE) Pflanzenproduktion. c) Eine weitere Möglichkeit besteht in der Aufstockung vorhandener VEG durch die Eingliederung von LPG in die VEG, wobei Mitglieder der LPG auf ihre genossenschaftlichen Rechte verzichten und auf Antrag zu Arbeitern der VEG werden. Der Anreiz für die Aufgabe des genossenschaftlichen Status ist besonders bei den LPG mit geringem Wirtschaftspotential und unterdurchschnittlichem Einkommen groß, weshalb die Umwandlung von LPG zu VEG grundsätzlich der Zustimmung des MfLFN bedarf. d) Eine weitere Form der Aufstockung der VEG ergibt sich aus § 13 der Grundstücksverkehrsordnung vom 11. 1. 1963 bzw. § 5 der „VO über den Verkehr mit Grundstücken“ vom 15. 12. 1977 (GBl. I, 1978, S. 73 f.). Danach können die zwischen dem Rat des Kreises und den LPG geschlossenen Verträge über die kostenlose Nutzung landwirtschaftlicher Grundstücke, die sich in Privateigentum von Nichtmitgliedern befinden, vorzeitig aufgehoben werden, „wenn dies im Interesse der weiteren Entwicklung und Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse …“ erforderlich ist. Etwa 20 v. H. der von den LPG genutzten Flächen sind diesen von den Kreisen nach der „VO über die einheitliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen durch die LPG“ vom 20. 1. 1955 (GBl. I, S. 97, vgl. auch „VO über die Bewirtschaftung freier Betriebe und Flächen …“ vom 3. 9. 1953 [GBl. Nr. 99, S. 983, und Nr. 132, S. 1278]) übertragen worden. Sämtliche genannten Formen führen zur absoluten und relativen Zunahme der von den VEG bewirtschafteten Flächen. Mitte 1977 bestanden zwar 291 LPG Pflanzenproduktion, jedoch nur 12 VEG Pflanzenproduktion (mit durchschnittlich 5.000 bis 6.000 ha LN), während der überwiegende Teil der LN noch von 867 KAP bzw. KOE bearbeitet wurde. Im Gegensatz zum Pflanzenbau waren die VEG an der Errichtung industriemäßiger Anlagen der Tierproduktion von Anbeginn überproportional beteiligt, d. h. daß der Anteil der VEG in keiner Relation zu dem ursprünglichen Umfang des Volkseigentums am landwirtschaftlichen Produktionsvermögen [S. 662]steht. Im Jahr 1977 waren von 66 industriemäßig arbeitenden Betrieben der Tierproduktion 30 Kombinate der industriellen Mast (KIM, die ebenfalls im Volkseigentum stehen, s. u.) und 29 VEG Tierproduktion (= rd. 44 v. H.). Als Ursache dieser ungleichgewichtigen Entwicklung ist einerseits anzusehen, daß die VEG aus früheren Gutsbetrieben entstanden sind und bereits bei ihrer Gründung über große Stallanlagen und damit über Viehbestände von größerem Umfang verfügten, die als Kristallisationspunkte für industriemäßige Anlagen anzusehen sind. Andererseits ist die Errichtung industriemäßiger Anlagen mit erheblichen Investitionskosten verbunden, die aus dem öffentlichen Haushalt gedeckt werden und zur Erweiterung des Volkseigentums beitragen. 2. Die (spezialisierten) LPG Pflanzenproduktion und Tierproduktion Das Ziel, Genossenschaftsbetriebe industriemäßig zu organisieren, stellt insofern einen Anachronismus dar, als die industriemäßige Produktion die Mitwirkung der Arbeiterklasse voraussetzt, deren Produktionsmittel unter sozialistischen Verhältnissen sich im Volkseigentum befinden sollten. Um den Widerspruch zwischen Form (Genossenschaft) und Inhalt (industriemäßiger Produktion) zu verringern, war ursprünglich beabsichtigt, ein Musterstatut für die spezialisierten LPG auszuarbeiten, das den veränderten Produktionsbedingungen der industriemäßigen Produktion Rechnung tragen und den gesellschaftlichen Status der Genossenschaftsmitglieder dem der Arbeiter annähern sollte. Da sich die agrarpolitischen Vorstellungen der SED-Führung von einer industriemäßigen Produktion in der Pflanzenproduktion am leichtesten durchsetzen ließen, ergab sich einerseits die erwünschte Auseinanderentwicklung der Pflanzen- von der Tierproduktion und andererseits die Notwendigkeit, zunächst für die KAP, die einen hinreichenden Spezialisierungs- und Konzentrationsgrad erreicht hatten, eine neue Form zu entwickeln. Auf dem IX. Parteitag der SED (1976) wurde die Ausarbeitung eines Musterstatuts für die LPG Pflanzenproduktion beschlossen und auf zwei getrennten Konferenzen während der Landwirtschaftsausstellung 1977 in Markkleeberg abschließend diskutiert (Bauernkongreß der DDR). Die getrennten Konferenzen wurden angesetzt, weil gleichzeitig mit den Pflanzenbaubetrieben auch die Betriebe der tierischen Produktion ein Musterstatut erhielten. Die Trennung der beiden Hauptproduktionsrichtungen (Pflanze–Tier) sollte durch Abhaltung zweier getrennter Konferenzen unterstrichen werden. Sachliche Erfordernisse waren hierfür nicht gegeben, weil mit den Statuten insbesondere die gesellschaftlichen Beziehungen — vor allem die Beziehung der Mitglieder zu den Produktionsmitteln — neu geregelt werden sollten. Diese sind jedoch in beiden Statuten identisch gestaltet. Für diese Einheitlichkeit fehlen jedoch die Voraussetzungen, weil die tierische Produktion 1980 erst zu rd. 20 v. H. unter industriemäßigen Bedingungen erfolgen wird (

Landwirtschaftliche Betriebsformen (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die auf die Errichtung sozialistischer Großbetriebe gerichtete Agrarpolitik der DDR führte zur Prägung zahlreicher neuer LB. Jede der vier Entwicklungsphasen (Bodenreform. Kollektivierungs-, [S. 651]Kooperations- und Spezialisierungsphase) brachte neue LB., während gleichzeitig die typischen LB. der vorhergehenden Phasen ganz oder teilweise beseitigt wurden. Im einzelnen unterscheiden sich die in nebenstehender…

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Verteidiger (1979)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verfassung und Strafprozeßordnung der DDR geben einem einer strafbaren Handlung Beschuldigten das Recht, in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines V. in Anspruch zu nehmen (Art. 102 der Verf., § 15 StPO). Als V. kann jeder in der DDR zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden. Während in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) jeder deutsche Rechtsanwalt, also auch ein Anwalt aus der DDR, als V. in Strafsachen auftreten kann, ist dies einem Rechtsanwalt aus der Bundesrepublik Deutschland oder aus Berlin (West) vor den Gerichten der DDR oder in Berlin (Ost) nicht möglich. Das DDR-Recht kennt auch das Institut der Pflichtverteidigung: In allen Strafverfahren erster und zweiter Instanz vor dem Obersten Gericht und in Strafverfahren erster Instanz vor den Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) ist dem Angeklagten, der sich keinen V. gewählt hat, ein solcher von Amts wegen zu bestellen, in gewissen Ausnahmefällen auch vor dem Kreisgericht (§ 63 StPO). Die Wahl eines V. steht aus den Einzelanwälten und den Kollegiumsanwälten (Rechtsanwaltschaft) offen. Als Pflicht-V. darf hingegen nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der einem Kollegium der Rechtsanwälte angehört. Für die Hauptverhandlung kann dem Angeklagten auch ein gesellschaftlicher V. bestellt werden (Strafverfahren, V.B.). Der V. soll unabhängig von anderen Prozeßbeteiligten die Rechte des Beschuldigten zu dessen Verteidigung wahrnehmen, den Beschuldigten beraten und alle entlastenden oder die Verantwortlichkeit mindernden Umstände vortragen. Ihm wird das Recht eingeräumt, den inhaftierten Beschuldigten zu sprechen, Beweisanträge zu stellen, an der gerichtlichen Hauptverhandlung mitzuwirken sowie Rechtsmittel einzulegen. Dabei ist jedoch festzustellen, daß dem Recht des V. enge Grenzen gezogen sind. Die dem V. auferlegte Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung hat vor dem Schutzinteresse für den Beschuldigten oder Angeklagten den Vorrang. Entscheidend für den V. in seiner praktischen Tätigkeit dürfen mithin nicht etwa nur die Rechte des Angeklagten sein, sondern vor allem die Interessen der Gesellschaft: weil es „im Arbeiter-und-Bauern-Staat keine Gegensätzlichkeit der Interessen der Gesellschaft zu den gesetzlich geschützten Interessen des einzelnen Bürgers gibt, bedeutet die richtige, die gesetzlich fundierte Wahrung der Rechte des einzelnen zugleich Schutz der Interessen und Rechte aller, also der Rechte der Gesellschaft“ (Neue Justiz, 1963, H. 1, S. 18). Der V. ist zur Festigung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger verpflichtet. Eine Unabhängigkeit des V. von Partei und Staat gibt es nicht. Das dem V. gewährte Recht auf Akteneinsicht ist dadurch eingeschränkt, daß diese Einsicht nur an Gerichtsstelle vorgenommen werden darf; der V. darf die Akten nicht [S. 1135]in sein Büro mitnehmen. Die Sprech- oder Korrespondenzerlaubnis kann der Staatsanwalt mit einschränkenden Bedingungen versehen. Weitere Einschränkungen des Rechts auf Verteidigung ergeben sich aus Bestimmungen der Strafprozeßordnung. Mit einem rechtskräftigen Urteil ist die Aufgabe des V. noch nicht beendet. Er soll bei der Auswertung von Strafverfahren, der Erziehung des Verurteilten und der Eingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben mitwirken. Strafvollzug. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1134–1135 Versorgungskontore A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verteidigungsgesetz

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verfassung und Strafprozeßordnung der DDR geben einem einer strafbaren Handlung Beschuldigten das Recht, in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines V. in Anspruch zu nehmen (Art. 102 der Verf., § 15 StPO). Als V. kann jeder in der DDR zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden. Während in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) jeder deutsche Rechtsanwalt, also auch ein Anwalt aus der DDR, als V. in Strafsachen…

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Kollektiv- und Arbeitserziehung (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Wesentlicher intentionaler und instrumentaler Bestandteil der „sozialistischen“ Erziehung ist die KAE., die mit anderen Teilbereichen der „sozialistischen“ Erziehung, so mit der Politisch-Ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, der Polytechnischen Bildung, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin, vor allem aber miteinander in enger Beziehung steht. Die Kollektiverziehung, d. h. die Erziehung „im Kollektiv durch das Kollektiv zum Kollektiv“, ist eine wesentliche Zielstellung und Methode der gesamten sozialistischen Erziehung und zielt auf die „sozialistische“ Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen und ihre Nutzung für die Erziehung „sozialistischer Persönlichkeiten“. Als Sozialistisches ➝Kollektiv wird eins für den Menschen überschaubare und in ihren Wirkungen bedeutsame Lebensgruppe bezeichnet, „die in ihrem Beziehungsgefüge die Prinzipien des sozialistischen Zusammenlebens widerspiegelt“. Als „Grundzelle der sozialistischen Gesellschaft“ ist das so verstandene Kollektiv ein sozialer Organismus, ein System sozialer Beziehungen, die in gemeinsamer Tätigkeit und gemeinsamem Erfahrungs- und Erlebnisschatz der Mitglieder bestehen und deren Gemeinsamkeit eine elementare Voraussetzung für das Kollektiv darstellt. Vor allem aber muß eine gemeinsame Aufgabe, speziell für die gesellschaftlich nützliche, produktive Arbeit, vorhanden sein, an deren Lösung alle Mitglieder des Kollektivs zielstrebig und organisiert mitwirken. Ferner muß das Kollektiv eine innere Gliederung besitzen, eine bestimmte Konstellation von sozialen Rollen, die sich aus den Erfordernissen der gemeinsamen Aufgabenlösung ergibt. Es wird seine Aufgaben nur lösen können, wenn jedes Mitglied eine bestimmte Rolle übernimmt und diese Rolle voll ausfüllt. Schließlich ist das Kollektiv durch eine bestimmte Lebensordnung, durch Regeln für das Zusammenarbeiten und Zusammenleben gekennzeichnet, die zweckmäßig gestaltet sein und den jeweiligen Anforderungen entsprechen müssen. Das wichtigste Element des Kollektivgeschehens aber ist der gemeinsame Ideengehalt (ideologische Inhalt), der das inhaltliche Bindeglied zwischen Lebensgruppe und Gesellschaft bilden und die Gesamtheit der Elemente des Kollektivs und ihr Zusammenspiel beeinflussen soll. Das Kollektiv kann seine erzieherische Funktion jedoch nur erfüllen, „wenn es zur Arena der Selbstbehauptung und -bestätigung der Persönlichkeit für jedes seiner Mitglieder wird, wenn jeder einzelne in ihm eine Bestätigung seiner individuellen Position findet“. Der Erziehungs- und Bildungsprozeß im Kollektiv sei deshalb so wirksam, weil die Kollektivmitglieder sich gegenseitig helfen und unterstützen, und zwar sowohl bei der An[S. 599]eignung der sozialistischen Ideologie als auch beim Erwerb entsprechender Verhaltensweisen und Gewohnheiten, im Kollektiv ihre Fähigkeiten und Begabungen voll in Funktion bringen, sozialistische Verhaltensweisen vervollkommnen, kollektive Urteile und Wertungen erfahren sowie Wege gezeigt bekommen, wie sie sich sozialistisch weiterentwickeln und selbst erziehen sollen. Die K. wird als eine universelle Methode anzuwenden versucht, die geeignet ist, nicht nur Kollektivität, sondern auch Individualität bei den Kollektivmitgliedern auszuprägen. Wenn nämlich das Kollektivgeschehen nach dem Modellbild des „sozialistischen“ Zusammenlebens gestaltet werde, so müßten auch die Erziehung des Kollektivs zum Kollektiv und die Erziehung der Einzelpersönlichkeiten zu sozialistischen Persönlichkeiten in der gleichen Richtung und in einem einheitlichen Verfahren verlaufen: Jede Einwirkung auf das Kollektiv sei dann zugleich eine Einwirkung auf die Einzelpersönlichkeit und jede Einwirkung auf die Einzelpersönlichkeit gleichzeitig eine Einwirkung auf das Kollektiv. Als wesentliches Mittel der K. aber gilt die gemeinsame und auf eine bessere Zukunft orientierte Ziel- und Aufgabenstellung. insbesondere in der Gestalt eines Systems (naher, mittlerer und weiterer) gesellschaftlicher bzw. pädagogischer Perspektiven. Die gemeinsame Aktivität des Kollektivs, um die als erstrebenswert erkannten oder gesetzten Perspektiven zu realisieren, erfordere höchste Anstrengung und Zusammenarbeit aller Mitglieder des Kollektivs. In dem Maße jedoch, in dem sie sich dem angestrebten Ziel nähern, verliert das Ziel bzw. die Perspektive an pädagogischer und individueller Bedeutung. „Sozialistische Persönlichkeit“ und „sozialistisches Kollektiv“ in ihrem jeweiligen erzieherischen Wirkungszusammenhang gründen auf Vorstellungen, deren Wirklichkeitsbezug nur gering ist, so daß die Erfüllung der damit verbundenen Erwartungen in bezug auf ihre Erziehungswirksamkeit sich in der gleichen Weise in die Zukunft verschiebt wie die im Rahmen der K. als Erziehungsmittel angewandten „pädagogischen Perspektiven“. Daran hat bisher auch die zunehmende soziologische Fundierung der Auffassung vom Kollektiv nichts zu ändern vermocht. Arbeitserziehung in spezieller Bedeutung bezeichnet das System strafrechtlich begründeter erzieherischer Maßnahmen vor allem gegenüber arbeitsscheuen Erwachsenen (als eine besondere Kategorie der Freiheitsstrafe), aber auch das System erzieherischer Maßnahmen in Einrichtungen der Jugendhilfe, insbesondere in den Jugendwerkhöfen, gegenüber schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen (Jugendhilfe und Heimerziehung). A. in genereller, hauptsächlich gebrauchter pädagogischer Bedeutung ist ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Bildung und Erziehung der Kinder. Jugendlichen und Erwachsenen. „Sozialistische“ A. zielt darauf, daß die heranwachsenden Staatsbürger eine „sozialistische“ Arbeitshaltung erwerben, körperliche und geistige Arbeit lieben, hohe individuelle und kollektive Arbeitsergebnisse erzielen sowie ihre erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten praktisch anwenden, so daß ihnen die berufliche und außerberufliche gesellschaftlich nützliche Arbeit zur Gewohnheit und schließlich zum ersten Lebensbedürfnis wird; daß sie ferner die Arbeiterklasse und alle werktätigen Menschen achten, in ihnen die Träger des gesellschaftlichen Fortschritts und die Schöpfer der materiellen und geistigen Werte sehen sowie das gesellschaftliche Eigentum als Grundlage der sozialistischen Produktionsverhältnisse pflegen und schützen. Auch im pädagogischen Bereich wird der Begriff A. mehrdeutig gebraucht, nämlich einmal als Erziehung durch Arbeit, womit die A. auf eine Mittelfunktion eingeengt wird, und zum anderen in ihrer Zielfunktion, nämlich als Erziehung zur Arbeit. Hauptziel einer Ziel- und Mittelfunktion umfassenden A. ist die Herausbildung eines „sozialistischen Arbeitsbewußtseins und Arbeitsverhaltens“, d. h., das „wissenschaftlich fundierte und auf eigene soziale Erfahrungen gestützte Bewußtwerden des Verhältnisses des sozialistischen Staatsbürgers zur Arbeit und Produktion als zentraler Sphäre des gesellschaftlichen Lebens sowie ein diesem Bewußtsein adäquates, auf entsprechenden Fähigkeiten und Gewohnheiten beruhendes Verhalten in und gegenüber der Arbeit für die sozialistische Gesellschaft“. Daraus resultiert als wichtigste Aufgabe für die A., den Schülern ihre Stellung als künftige Staatsbürger zur zentralen Sphäre des gesellschaftlichen Lebens, zur Arbeit und Produktion, bewußtzumachen sowie ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Gewohnheiten, sich gemäß den staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten in Arbeit und Produktion zu verhalten, planmäßig herauszubilden und in ständiger Übung und Bewährung zu festigen. Die Schüler und Lehrlinge sollen vor allem zur Bereitschaft erzogen werden, „auf sozialistische Weise“ zu arbeiten und ihre Arbeitsleistungen und Arbeitsproduktivität ständig zu steigern, wobei die Erfolge der A. an der Quantität und Qualität der Ergebnisse der gesellschaftlich nützlichen, produktiven Arbeit der Schüler und Lehrlinge gemessen werden. Die Diskrepanz zwischen der Zielstellung und den tatsächlichen Ergebnissen der A. wie auch der politisch-ideologischen bzw. staatsbürgerlichen Erziehung beruht nicht zuletzt auf der Fehleinschätzung der Möglichkeiten für die Realisierung jenes Zieles, wonach die gesellschaftlich nützliche, uneigennützige Arbeit zum ersten Lebensbedürfnis eines jeden Menschen in der sozialistischen Gesellschaftsordnung werden soll. Kollektiv, Sozialistisches. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 598–599 Kollektiv, Sozialistisches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kollektive Führung

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Wesentlicher intentionaler und instrumentaler Bestandteil der „sozialistischen“ Erziehung ist die KAE., die mit anderen Teilbereichen der „sozialistischen“ Erziehung, so mit der Politisch-Ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, der Polytechnischen Bildung, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin, vor allem aber miteinander in enger Beziehung steht. Die Kollektiverziehung, d. h. die Erziehung „im Kollektiv durch das Kollektiv zum…

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Geschlechtserziehung (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die menschlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft sollen nach den Prinzipien der Sozialistischen ➝Moral gestaltet werden, die unter anderem eine „saubere und anständige“ Lebensführung fordern; diese Forderung gilt besonders für die Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Lange Zeit teils tabuisiert, teils auf sozialistisch-puritanische Verhaltensregeln und rein biologische „Aufklärung“ reduziert, wird in jüngster Zeit der G. der Kinder und Jugendlichen größere Aufmerksamkeit geschenkt, wobei auch die anfänglich vermiedenen Begriffe „Sexualerziehung“, „Sexualpädagogik“, „Sexualverhalten“, „Sexualität“ usw. verwendet werden. „Sozialistische“ G. soll die Heranwachsenden befähigen, durch die Beziehungen und in den Beziehungen zum anderen Geschlecht eine „sinnvolle und glückhafte Steigerung ihres Daseins“ zu finden, wozu es der Anerziehung von Einstellungen und Verhaltensweisen bedarf, die durch Verantwortung für die Entwicklung des Partners und für die eigene Entwicklung gekennzeichnet sind. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, die eigenen Kinder auf die Begegnung mit dem anderen Geschlecht sinnvoll vorzubereiten und sie dazu mit dem notwendigen Wissen um die eigene Geschlechtlichkeit und die Eigenarten des anderen Geschlechts vertraut zu machen. Sozialistische G. bezieht sich also auf alle Verhaltens- und Erlebnisweisen des Menschen, welche die Beziehungen zur eigenen Geschlechtlichkeit und zum anderen Geschlecht betreffen, d. h. auf die erotischen und die sexuellen ebenso wie auf die allgemein-sozialen. G. ist zwar die gemeinsame Aufgabe von Familie, Schule, Jugendorganisationen und anderen gesellschaftlichen Erziehungskräften, erfolgt jedoch weitgehend im Rahmen der Schule, auch als Koinstruktion und Koedukation; sie ist nicht nur die Aufgabe eines Unterrichtsfaches, besonders des Biologieunterrichts der Klasse 8, sondern soll auch die Möglichkeiten verschiedener anderer Fächer, und zwar von der Klasse~1 an, nutzen, besonders des Literatur- und des gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichts. Eine wichtige Zielstellung der sozialistischen G. ist es ferner, die Heranwachsenden zu befähigen, sich „von überlebten spätbürgerlichen Moralauffassungen, schädlichen Umwelteinflüssen und unmoralischen Gewohnheiten und Verhaltensweisen abzugrenzen“. Zwei besondere Schwerpunkte bilden die G. der älteren Schüler und Lehrlinge sowie die sexualpädagogische Befähigung der Eltern; zu letzterem werden die für Kinder altersdifferenzierten „Merkblätter für Eltern“ (A: 4–10 J.; B. 10–14 J.; C: 14–18 J.) des Deutschen Hygiene-Museums Dresden verwendet. [S. 467]Für die Vermittlung entsprechender Kenntnisse im Rahmen der G. der 3- bis 18jährigen besteht folgendes 23 Themen umfassende und in 4 Themenkomplexe gegliederte sexualpädagogische (Maximal- bzw. Optimal-)Programm: A. Gesellschaftlich-moralische Probleme: sozialistische Gesellschaft — Ehe und Familie, sozialistische Moral und Geschlechterbeziehungen; B. Allgemeine Probleme der Geschlechterbeziehungen und des Geschlechtslebens: die Beziehungen zwischen Eltern und Kind in der Familie, Herkunft, Entstehung und Geburt des Kindes, die geschlechtliche Reifung im Kindes- und Jugendalter, die sexuelle Reifung, zur Frage der Enthaltsamkeit, die Beziehungen zwischen Jungen und Mädchen, Freundschaft und Liebe, die psychologische Einheit des Menschen im Geschlechtsbereich, männliche und weibliche Sexualität; C. Anatomie und Physiologie des Geschlechtslebens: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruation und Menstruationshygiene (nur für Mädchen), Zeugung und Empfängnis, Empfängnisverhütung. Schwangerschaftsprobleme, Geburt und Fehlgeburt, Masturbationsprobleme (nur für Jungen); D. Abwegigkeiten und Spezialprobleme: Sittlichkeitsvergehen an Kindern, Abwegigkeiten des Sexualverhaltens (Homosexualität, Päderastie, Sadismus, Masochismus), Geschlechtskrankheiten, Impotenz, Frigidität. Bei der G. in der DDR ist man bemüht, sich von 2 extremen Auffassungen zu lösen, sowohl von der Auffassung, daß eine wirksame Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung eine gezielte Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf die Begegnung mit dem anderen Geschlecht und der eigenen Geschlechtlichkeit überflüssig mache, als auch von der Auffassung, daß eine spezifische Sexualaufklärung ausreiche, um auf diese Begegnungen vorzubereiten. Intention und Realisation klaffen auch auf diesem Erziehungsgebiet teilweise noch recht weit auseinander. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 466–467 Geschichtsbetrachtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die menschlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft sollen nach den Prinzipien der Sozialistischen ➝Moral gestaltet werden, die unter anderem eine „saubere und anständige“ Lebensführung fordern; diese Forderung gilt besonders für die Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Lange Zeit teils tabuisiert, teils auf sozialistisch-puritanische Verhaltensregeln und rein biologische „Aufklärung“ reduziert, wird in jüngster Zeit…

DDR A-Z 1979

Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Offizielle Bezeichnung für die in der DDR stationierten Truppenteile der Roten Armee der UdSSR. Es handelt sich bei der GSSD um jene Einheiten, die nach dem Ende des II. Weltkrieges nicht aus der SBZ abgezogen wurden und denen im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik die Aufgabe zufiel, die sy[S. 500]stematische Umgestaltung des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in der SBZ mit dem Ziel des Aufbaus einer sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu sichern. Die genaue Stärke der GSSD ist nicht bekannt, westliche Schätzungen nennen rd. 425.000 Mann. Sie ist damit ungefähr doppelt so stark wie die Nationale Volksarmee. Es handelt sich um eine vollmotorisierte, mit taktischen Atomwaffen ausgerüstete Truppe von starker taktischer und operativer Beweglichkeit. Sie gilt als einer der schlagkräftigsten Verbände der Roten Armee (Elite-Truppen, großenteils Garde-Verbände). Ihre zahlenmäßige Stärke ist in den 50er Jahren im Zuge sowjetischer Truppenreduzierungen geringfügig zurückgegangen, ohne daß dadurch ihre Kampfkraft verringert worden ist. Die GSSD gliedert sich in: Landstreitkräfte: 10 Panzer-, 10 motorisierte Schützen- und eine Artilleriedivision (mit rd. 265.000 Mann und etwa 5.000–6.000 Kampfpanzern, z. T. des neuesten Typs T 72), einschließlich logistischer Verbände, mit je einem Raketenbataillon, ausgerüstet mit Kurzstrecken-Raketen von 300 km Reichweite. Luftstreitkräfte: Zusammengefaßt in der 24. Taktischen Luftarmee, die als die am besten ausgerüstete Teilstreitkraft der sowjetischen Luftstreitkräfte gilt und zu der rd. 1000 bis 1200 fliegende Einheiten sowie Flugabwehr- und Raketenverbände gehören. Etwa 80 v. H. der fliegenden Verbände sind potentielle Kernwaffenträger. Seestreitkräfte: Teile der Baltischen Rotbanner-Flotte, Sitz des Kommandostabes ist Wünsdorf bei Berlin (Ost), Oberbefehlshaber ist gegenwärtig (seit 1972) Armeegeneral Iwanowski. Chef des Stabes ist Generaloberst Jakuschin, Chef der Politverwaltung ist Generalleutnant Mednikow. Der Posten des Oberbefehlshabers gilt als einer der wichtigsten in der Militärhierarchie der Roten Armee. Die GSSD bildet zusammen mit der Nationalen Volksarmee und polnischen Verbänden die sog. „1. Strategische Staffel“ der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Paktes, die Anfang der 60er Jahre als voll mobiler Verband für operative Einsätze aufgestellt wurde und auch für Angriffszwecke ausgerüstet ist. Seit 1957 wird die Anwesenheit der GSSD in einem Truppenstationierungsvertrag zwischen DDR und UdSSR geregelt (GBl. I, S. 237–285). Im Gegensatz zu anderen von der UdSSR abgeschlossenen Stationierungsverträgen sieht dieser Vertrag über Manöverbewegungen, Standortveränderungen und Stärke der GSSD lediglich „Beratungen“ und „Vereinbarungen“ mit der Regierung der DDR vor. „Im Fall der Bedrohung der Sicherheit“ der GSSD kann ihr Oberkommando alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, die es für erforderlich hält. Diese Generalklausel stellt eine Notstandsregelung ohne Mitspracherecht der DDR dar und muß als wesentliche Einschränkung ihrer Souveränität angesehen werden. Einheiten der GSSD waren maßgeblich an der Niederschlagung des Volksaufstandes vom 17. 6. 1953 in der DDR, beim Bau der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 und am Einmarsch von Truppen des Warschauer Paktes am 21. 8. 1968 in die ČSSR beteiligt. Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 499–500 Gruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gruppe Ulbricht

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Offizielle Bezeichnung für die in der DDR stationierten Truppenteile der Roten Armee der UdSSR. Es handelt sich bei der GSSD um jene Einheiten, die nach dem Ende des II. Weltkrieges nicht aus der SBZ abgezogen wurden und denen im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik die Aufgabe zufiel, die sy[S. 500]stematische Umgestaltung des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in der SBZ mit dem Ziel des Aufbaus einer sozialistischen Staats-…

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Agrarökonomie (1979)

Siehe auch: Agrarökonomie: 1975 Agrarökonomik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie): 1969 Die A. soll als wissenschaftliche Grundlage für die organisatorische und ökonomische Gestaltung der Produktionstätigkeit in der Landwirtschaft der DDR dienen. Als Disziplin der Wirtschaftswissenschaften gründet sich die A. vor allem auf der Politischen Ökonomie des Sozialismus und dem Historischen Materialismus. Trotz zahlreicher Parallelen zur sog. „bürgerlichen“ A. bestehen im Hinblick auf die Aufgabenstellung erhebliche Unterschiede. Die A. in der DDR ist grundsätzlich auf die Steigerung der Produktion ausgerichtet mit dem Ziel, Nahrungsgüterimporte zu vermeiden. Ferner hat sie, ungeachtet der unterschiedlichen Eignung der Produktionszweige, von der Organisation der Produktion in Großbetrieben auszugehen (Primat der Agrarpolitik gegenüber der Agrarökonomie). In diesem Rahmen befaßt sich die A. mit der Wirkungsweise der ökonomischen Gesetze des Sozialismus im Bereich der Landwirtschaft. Sie gliedert sich in die Ökonomie des Volkswirtschaftszweiges Landwirtschaft, in die Ökonomie der Landwirtschaftsbetriebe und in die Ökonomie der einzelnen landwirtschaftlichen Produktionszweige. Neben wissenschaftlich gesicherten Aussagen über die zweckmäßige Gestaltung der Produktionszweige werden Auskünfte über die Standortverteilung, den Umfang und die Struktur der erforderlichen Investitionen, den Arbeitsaufwand und über die Qualifikationsstruktur der Arbeitskräfte erwartet. Als Instrumente dienen neben der Agrarstatistik spezielle mathematische Methoden, insbesondere die Verfahren der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV), die Operationsforschung, das landwirtschaftliche Rechnungswesen (Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung) usw. Als Folge der Unterordnung unter die agrarpolitischen Zielsetzungen der SED-Führung können die agrarökonomischen Erkenntnisse nur mit Einschränkungen in die Praxis umgesetzt werden. So müssen in der DDR Produktionszweige im Interesse der angestrebten Selbstversorgung und sonstiger Planziele auch dann aufrechterhalten werden, wenn sie gesamtwirtschaftlich und/oder betriebswirtschaftlich uninteressant sind. Andererseits führt die Optimierung der einzelnen Produktionszweige häufig zu Ergebnissen, die betriebswirtschaftlich wenig sinnvoll sind. Die Methode, landwirtschaftliche Großbetriebe einzurichten, die auf die jeweils günstigste Herstellung eines Produktes oder die Anwendung eines Arbeitsverfahrens spezialisiert sind, hat sich insbesondere in der saisonabhängigen Pflanzenproduktion wegen der hohen Kosten für die Faktorbereitstellung als zu teuer erwiesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 13 Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarpolitik

Siehe auch: Agrarökonomie: 1975 Agrarökonomik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie): 1969 Die A. soll als wissenschaftliche Grundlage für die organisatorische und ökonomische Gestaltung der Produktionstätigkeit in der Landwirtschaft der DDR dienen. Als Disziplin der Wirtschaftswissenschaften gründet sich die A. vor allem auf der Politischen Ökonomie des Sozialismus und dem Historischen Materialismus. Trotz zahlreicher Parallelen…

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Bewährung (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Es gibt die Verurteilung auf B. und die Strafaussetzung auf B., früher bedingte Verurteilung bzw. bedingte Strafaussetzung genannt. 1. Verurteilung auf B. ist eine der im StGB vorgesehenen Strafen ohne Freiheitsentzug, durch die der Täter dazu angehalten werden soll, „durch gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten und Bewährung in der Arbeit und in seinem persönlichen Leben seine Tat gegen über der Gesellschaft wieder gutzumachen, seine gesellschaftliche Verantwortung zu erkennen und ernst zu nehmen und das Vertrauen der Gesellschaft auf sein künftiges verantwortungsbewußtes Verhalten zu rechtfertigen“. Mit der Verurteilung auf B. wird eine B.-Zeit von 1 Jahr bis zu 3 Jahren festgesetzt. Zugleich wird eine Freiheitsstrafe für den Fall angedroht, daß der Verurteilte seiner Pflicht zur B. schuldhaft nicht nachkommt (§ 33 StGB). Um die Wirksamkeit der Strafe zu gewährleisten, kann der Verurteilte für die Dauer der B.-Zeit verpflichtet werden, durch B. am Arbeitsplatz zu zeigen, daß er die richtigen Lehren aus seiner Tat und Verurteilung gezogen hat, z. B. sein Arbeitseinkommen für den Familienunterhalt zu verwenden, bestimmte Örtlichkeiten nicht zu besuchen, Freizeitarbeit zu leisten oder sich einer fachärztlichen Behandlung, etwa bei Alkoholmißbrauch, zu unterziehen. Bei Straftaten, die materielle Schäden verursacht haben, ist der Verurteilte zu verpflichten, den Schaden wiedergutzumachen. Begeht der Verurteilte während der B.-Zeit erneut eine vorsätzliche Straftat, für die eine Freiheitsstrafe vorgesehen und verhängt wird, ist die angedrohte Strafe zu vollziehen. Sie kann vollzogen werden, wenn der Verurteilte sich einer der ihm auferlegten Pflichten zur B. entzieht. durch undiszipliniertes Verhalten zeigt, daß er keine Lehren aus der Verurteilung auf B. gezogen hat, einer Aufenthaltsbeschränkung (Strafensystem) oder einem Tätigkeitsverbot zuwiderhandelt oder der Pflicht zur fachärztlichen Behandlung nicht nachkommt. Läuft die B.-Zeit ab, ohne daß die Voraussetzungen für den Widerruf eingetreten sind, darf die angedrohte Freiheitsstrafe nicht mehr vollzogen werden (§ 35 StGB). 2. Der Vollzug einer zeitlichen Freiheitsstrafe kann nach § 45 StGB unter Auferlegung einer B.-Zeit von 1~Jahr bis 5 Jahren mit dem Ziel des Straferlasses zur B. ausgesetzt werden, bei Freiheitsstrafen von mehr als 6 Jahren aber erst, wenn mindestens die Hälfte der Strafe verbüßt ist (§ 349 StPO). Arbeitskollektive, die die Bürgschaft für Verurteilte übernommen haben, können dem Gericht vorschlagen, den Vollzug einer Freiheitsstrafe bedingt auszusetzen. Der Ablauf der B.-Zeit, die für diese Zeit aufzuerlegenden Pflichten und der Widerruf der Strafaussetzung sind weitgehend wie bei der Verurteilung auf B. geregelt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 197 Bewaffnete Kräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewußtsein, Gesellschaftliches

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Es gibt die Verurteilung auf B. und die Strafaussetzung auf B., früher bedingte Verurteilung bzw. bedingte Strafaussetzung genannt. 1. Verurteilung auf B. ist eine der im StGB vorgesehenen Strafen ohne Freiheitsentzug, durch die der Täter dazu angehalten werden soll, „durch gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten und Bewährung in der Arbeit und in seinem persönlichen Leben seine Tat gegen über der Gesellschaft wieder gutzumachen, seine gesellschaftliche…

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Staatshaushalt (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Im S. der DDR sind der Republikhaushalt und die Haushalte aller übrigen Gebietskörperschaften sowie der Sozialversicherung zusammengefaßt. Drei Viertel aller Einnahmen und Ausgaben entfallen auf den zentralen Haushalt (einschließlich Sozialversicherung), ein Viertel auf die Haushalte der Bezirke, in denen auch alle Einnahmen und Ausgaben der nachgeordneten Gebietskörperschaften (Kreise, Städte und Gemeinden) enthalten sind. Dem so abgegrenzten S. der DDR würde in der Bundesrepublik Deutschland der konsolidierte öffentliche Haushalt von Bund, Lastenausgleichsfonds, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung entsprechen. Für die Verbuchung eines Teils der Gewinne der volkseigenen Wirtschaft auf der Einnahmenseite des Haushalts gibt es jedoch kein formales Gegenstück in der westlichen Haushaltsrechnung. Der S. ist das wichtigste Lenkungs- und Kontrollinstrument im Finanzsystem der DDR und wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Volkswirtschaftsplanung. Soll und Ist des Staatshaushaltsplanes werden nicht im Detail veröffentlicht. Lediglich der Gesamtumfang und einige Hauptpositionen der Einnahmen- und Ausgabenseite sind als Globalgrößen bekannt. I. Einnahmen Der weitaus größte Posten der Haushaltseinnahmen, die 1977 knapp 125 Mrd. Mark erreichten (Plan 1978 = 131 Mrd. Mark, Plan 1979 = 137 Mrd. Mark) entfiel mit 78 Mrd. Mark auf die Einnahmen aus volkseigenen Betrieben, Kombinaten und VVB. Diese „Abführungen der volkseigenen Wirtschaft“ setzen sich zusammen aus produktgebundenen Abgaben (35 Mrd. Mark), Nettogewinnabführung (23 Mrd. Mark) sowie Produktionsfonds- und Handelsfondsabgabe (16 Mrd. Mark). Weitere Einnahmequellen des S. sind die Abführungen der Landwirtschaft und der Banken (zusammen 6 Mrd. Mark) sowie die Steuern der Arbeiter und Angestellten, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Selbständigen. Die Einnahmen des Staates von den Erwerbstätigen und den (nicht volkseigenen) Betrieben erbrachten 1977 insgesamt 11 Mrd. Mark, darunter 6 Mrd. Mark aus Lohnsteuer. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steuerbelastungsquote von 7 v. H. — bezogen auf die Bruttolohn- und -gehaltssumme. Das Beitragsaufkommen der Sozialversicherung ist zweckgebunden, es lag 1977 bei 13 Mrd. Mark. Aus staatlichen Einrichtungen (der Verwaltung, des Kultur-, Bildungs- und Gesundheitswesens) gingen 7 Mrd. Mark ein. Der verbleibende Rest von 10 Mrd. Mark sind nicht ausgewiesene „sonstige Einnahmen“. II. Ausgaben Für die Ausgabenseite des S. sind vor allem 3 Schwerpunkte charakteristisch: <1.> Ausgaben für kulturelle und soziale Zwecke, die- einschließlich der Zuschüsse zur Sozialversicherung mit rund 64 Mrd. Mark 1977 wie schon in den Vorjahren den größten Ausgabeposten stellen. Zu diesem Komplex gehören vor allem Ausgaben für den [S. 1037]Unterhalt des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens, für Kultur und Sport; Geldleistungen an die Bevölkerung (Renten, Stipendien, Beihilfen, Krankengeld); produktgebundene Subventionen (Preisstützungen zur Aufrechterhaltung niedriger Verbraucherpreise für Grundnahrungsmittel, Wohnungsmiete, Verkehrstarife. Kinderbekleidung usw.). <2.> Ausgaben für Investitionen, Forschungsvorhaben und laufende Förderung der Wirtschaft, für die 1977 über 25 Mrd. Mark ausgegeben wurden. <3.> Ausgaben für Verwaltung und Verteidigung, die knapp 15 Mrd. Mark betrugen. Über die Zusammensetzung der übrigen Ausgaben — 20 Mrd. Mark — ist nichts bekannt. Ein unmittelbarer Vergleich des DDR-S. mit dem der Bundesrepublik Deutschland ist wegen der unterschiedlichen Abgrenzung der Haushalte wenig sinnvoll. Um die Haushalte der beiden deutschen Staaten vergleichbar zu machen, müßten dem Bundeshaushalt die Haushalte der Länder und Gemeinden sowie der Sozialversicherung und des Lastenausgleichs hinzugerechnet, beim Budget der DDR die beitragsfinanzierten Ausgaben der Sozialversicherung abgezogen werden. Bei dieser Abgrenzung ergeben sich öffentliche Ausgaben, die je Einwohner gerechnet in beiden Teilen Deutschlands annähernd gleiche Größenordnung haben. Rechtliche Grundlage für den S. ist das Gesetz über die S.-Ordnung vom 13. 12. 1968 (GBl. I, S. 383 ff.), das eine erste gesetzliche Regelung aus dem Jahre 1954 ablöste. Maria Elisabeth Ruban Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1036–1037 Staatshaftung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatslehre

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Im S. der DDR sind der Republikhaushalt und die Haushalte aller übrigen Gebietskörperschaften sowie der Sozialversicherung zusammengefaßt. Drei Viertel aller Einnahmen und Ausgaben entfallen auf den zentralen Haushalt (einschließlich Sozialversicherung), ein Viertel auf die Haushalte der Bezirke, in denen auch alle Einnahmen und Ausgaben der nachgeordneten Gebietskörperschaften (Kreise, Städte und…

DDR A-Z 1979

Währung/Währungspolitik (1979) Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1985 Der Begriff W. bezeichnet 1. die Geldeinheit eines Landes und 2. die gesamte Geldordnung eines Staates. I. Geldeinheit und Geldordnung A. Währungsreform Die W.-Einheit der DDR ist die Mark. Mit den W.-Reformen in den Westsektoren und der damaligen Sowjetzone begann 1948 in den beiden Teilen Deutschlands eine voneinander getrennte währungspolitische Entwicklung. Durch die W.-Reform in der Sowjetzone wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Der Umtausch und die Umbewertung der Reichsmarkguthaben erfolgten je nach Personengruppe und Guthabenhöhe zu recht unterschiedlichen Sätzen. Die Guthaben bestimmter Personenkreise wurden konfisziert. Sparguthaben und Lebensversicherungspolicen wurden begünstigt umgerechnet. Guthaben der Volkseigenen Betriebe sowie sämtliche Schuldverhältnisse unterlagen nicht der Umwertung. Das gesamte Geldvolumen wurde damit bei stabilen Lohn-, Preis- und Schuldverhältnissen stark vermindert. Die Bezeichnung der W.-Einheit wurde am 31. 7. 1964 in „Mark der Deutschen Notenbank“ geändert; damit war allein ein entsprechender Banknotenumtausch verbunden, während der Wert der Zahlungsmittel, Spareinlagen, Forderungen, Schecks, Wechsel, die Umtauschrelationen und die Geldpolitik davon unberührt blieben. Seit Dezember 1967 trägt die W.-Einheit der DDR die Bezeichnung „Mark der Deutschen Demokratischen Republik“. Die „Mark“, abgekürzt „M“, ist gesetzliches Zahlungsmittel für das Gebiet der DDR und den Ostsektor Berlins (W.-Gebiet). B. Währungsgebiet Es läßt sich feststellen, daß die Abgrenzung der W.-Gebiete für die „Mark“ und die „D-Mark“ (Bundesrepublik Deutschland und Berlin [West]) bisher auch für Vereinbarungen zwischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR relevant geworden ist. Um politische Begriffe zur Kennzeichnung der beiden Territorien zu vermeiden, einigte man sich auf die Bezeichnung „Währungsgebiet der D-Mark West“ für die Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) und „Währungsgebiet der Mark der Deutschen Demokratischen Republik“ für die DDR und Berlin (Ost). Besondere Bedeutung haben diese Begriffe im Innerdeutschen Handel, der im Interzonenhandelsabkommen von 1950 als Handel zwischen den beiden genannten W.-Gebieten bezeichnet wird, und im Rahmen der innerdeutschen Verrechnungen. Die finanziellen Transaktionen zwischen den beiden W.-Gebieten werden von der Deutschen Bundesbank und der Staatsbank der DDR abgewickelt. C. Geldordnung Die Geldordnung eines sozialistisch/kommunistisch regierten Staates umfaßt die gesetzliche Festlegung der W.-Einheit, die Festlegung des Volumens und der Struktur des umlaufenden Bar- und Buchgeldes im Reproduktionsprozeß, die Art und Weise der Geldemission, die Regulierung und Organisation der Geldzirkulation, die Abstimmung von W.- und Preispolitik, die Festlegung des Umlaufbereichs des Geldes, die Festlegung des Verhältnisses zwischen der W.-Einheit und der allgemeinen Geldware Gold (Goldgehalt), die Festlegung des Austauschverhältnisses der eigenen W. zu den W. anderer Länder sowie die Absicherung der Stabilität des Geldwertes gegen Störeinflüsse aus dem Ausland. Nach dem in der DDR herrschenden Selbstverständnis wird die Stabilität der W. durch die hohe Leistungsfähigkeit der sozialistischen Wirtschaft gesichert. Allerdings muß darüber hinaus gewährleistet sein, daß die Geldschöpfung stets dem Wachstumstempo der Warenproduktion und -Zirkulation entspricht. II. Mengen- und wertmäßige Planung A. Komplexe Kategorie Währung Die W. ist eine ökonomisch komplexe Kategorie, in der sich alle wertmäßigen Beziehungen einer Volkswirtschaft widerspiegeln. Sie umfaßt die der Produktionsweise entsprechenden Geldbeziehungen. In [S. 1149]der DDR unterliegt das W.-System der zentralen Planung und Leitung durch den sozialistischen Staat. Für die Gestaltung und das Funktionieren des W.-Systems sind ferner zwei andere, das DDR-System konstituierende Elemente wesentlich: das staatliche Eigentum an den Produktionsmitteln, die zentrale Planung der Wirtschaftsprozesse und das Außenhandels- und Valutamonopol des Staates. Wird der Wirtschaftsprozeß (Produktion, Investitionen, Konsumtion, Außenwirtschaft, Verteilung) in der DDR auch nur z. T. mengenmäßig geplant, so wird er doch nahezu vollständig wertmäßig (d. h. in Geldeinheiten) geplant, gelenkt und kontrolliert. Die doppelte (mengen- und wertmäßige) Erfassung des Prozesses soll gewährleisten, daß die wirtschaftliche Entwicklung quantitativ und strukturell entsprechend der zentral formulierten Zielfunktion, d. h. ohne Disproportionen (z. B. unbefriedigte Nachfrage nach bestimmten Investitions- und Konsumgütern einerseits und ungeplante Lagerhaltung anderer, nicht absetzbarer Güter andererseits), verläuft. Die Wp. hat sicherzustellen, daß die Geldemission (sie erfolgt in der DDR als Kreditgeld) in enger Beziehung zum Wertbildungsprozeß geschieht, wodurch die materielle Deckung der Mark gewährleistet werden soll. B. Kontrolle durch die Mark Ein Problem der Geldpolitik der DDR besteht darin, daß es bei festen Planpreisen keinen Automatismus zwischen Geldschöpfung und Güterangebot gibt, einen Automatismus z. B., der eine Geldschöpfung neutralisiert, wenn das Güterangebot etwa zu gering ausfällt. Sofern aber Veränderungen im materiellen Prozeß und geldmäßige Veränderungen parallel laufen, z. B. im Verhältnis von Kauffonds und Warenfonds, wird dieser Zusammenhang auch zur Kontrolle des Maßes der Planverwirklichung ausgenutzt. Diese Finanzkontrolle (Kontrolle durch die Mark) erlaubt eine Überwachung sämtlicher Wirtschaftseinheiten mit Ausnahme der privaten Haushalte, der kleinen Gewerbetreibenden, der privaten Vermieter und der kleinen Handwerker. Voraussetzung ist die umfassende Reglementierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, des Bargeldverkehrs und des Kreditverkehrs. Durchgeführt wird diese Kontrolle von den Banken, insbesondere der Staatsbank der DDR (bis zu ihrer Eingliederung in die Staatsbank im Jahre 1974 auch von der Industrie- und Handelsbank). Träger der Wp. in der DDR sind der Ministerrat, das Ministerium der Finanzen, die Staatliche Plankommission, die Staatsbank der DDR, das Ministerium für Außenhandel (bis 31. 12. 1973 Ministerium für Außenwirtschaft; GBl. I, 1973, Nr. 55) und die Zollverwaltung der DDR (Zollwesen). Die Aufgaben und Instrumente der Wp. der DDR bestimmen sich weitgehend durch das in der DDR praktizierte Wirtschaftssystem. Der Wp. obliegt die Aufgabe, für das Funktionieren der Geldordnung Sorge zu tragen; dabei hat sie die oben im einzelnen genannten Aufgaben zu erfüllen. Diese sind zum überwiegenden Teil auf den binnenländischen Wirtschaftsprozeß gerichtet, betreffen aber auch teilweise die außenwirtschaftlichen Beziehungen der DDR. C. Binnenwährung Wie die W. aller anderen RGW-Länder ist auch die W. der DDR als eine reine Binnen-W. konzipiert. Dies bedeutet, daß die „Mark“ nicht konvertierbar ist, nicht als Zahlungsmittel im internationalen Handel genutzt werden kann und auf dem Devisenmarkt nicht offiziell gehandelt wird (Devisen). Durch die Abkoppelung der Mark vom internationalen W.-Zusammenhang kann das Weltmarktgeschehen keinen direkten Einfluß auf die inländische Geldmenge, das Preisniveau und den binnenwirtschaftlichen Wertschöpfungsprozeß ausüben. Rückwirkungen auf das W.- und Geldwesen im Inland durch Vorgänge im Weltwährungssystem, durch finanzpolitische Aktivitäten anderer Länder, durch den freien Devisenhandel oder den Reiseverkehr sind durch die nahezu vollständige Reglementierung des Im- und Exports aufgrund des staatlichen Außenhandelsmonopols einerseits und durch die Devisengesetzgebung sowie die Maßnahmen der mit dem Valutamonopol ausgestatteten Staatsbank andererseits weitgehend verhindert worden. D. Ein- und Ausfuhr der Mark Die Ein- und Ausfuhr der Mark in das oder aus dem Gebiet der DDR ist grundsätzlich verboten. Ausnahmeregelungen trifft der Minister der Finanzen, so z. B. für den Reiseverkehr (Devisengesetz vom 19. 12. 1973, GBl. I, Nr. 58; 1. Durchführungsbestimmung zum Devisengesetz, Reiseverkehr, GBl. I, 1973, Nr. 58). Devisenwertumläufe zwischen privaten Personen des Deviseninlands (DDR) einerseits und Devisenausländern andererseits bedürfen grundsätzlich der Genehmigung. Eine Genehmigungspflicht besteht auch für den Devisenverkehr zwischen den privaten Deviseninländern sowie für Verfügungen von Devisenausländern über in der DDR erworbene und befindliche Vermögenswerte. Deviseninländer sind verpflichtet, erworbene Forderungsrechte auf Devisenwerte anzumelden. Die gleiche Anmeldepflicht besteht für devisenrelevante Verbindlichkeiten gegenüber Devisenausländern und für Vermögenswerte von Ausländern im Inland, die von Bürgern der DDR genutzt werden. Die Devisengesetze regeln ferner das Verfahren, nach dem Deviseninländer gezwungen werden können, in ihrem Besitz befindliche Devisen der Staatsbank der DDR zum Kauf anzubieten. Bargeld anderer W. unterliegt nicht der Anbietungspflicht, wenn der Er[S. 1150]werb dieses Bargeldes durch Bürger der DDR keiner devisenrechtlichen Genehmigung bedarf. Bis zum 15. 4. 1979 war das der Fall, wenn dieses Bargeld zur Bezahlung von Waren und Leistungen bei Einrichtungen der DDR verwendet werden sollte, die zur Annahme dieses Bargeldes von Bürgern der DDR berechtigt waren. Bürger der DDR konnten also von Besuchern aus dem Westen als Geschenk erhaltene Gelder (z. B. DM) annehmen und ohne Anmeldung oder ähnliche Verfahren direkt für Käufe in den sog. Intershops verwenden. Auch Gelder, die Bürger der DDR z. B. bei Besuchen in der Bundesrepublik Deutschland erhalten hatten und die sie in die DDR einführten, konnten für Einkäufe in Intershops verwendet werden. Derartige Beträge waren und sind bei Rückreise in die DDR allerdings in die „Erklärung über mitgeführte Gegenstände und Zahlungsmittel“ einzutragen. Westdeutsche, West-Berliner und Ausländer müssen — und dies ist als eine die bisher genannten Bestimmungen ergänzende Kontrollmaßnahme anzusehen — bei der Ein- bzw. Ausreise mitgeführte Devisen in einem Zoll- und Devisendokument angeben und bei Wiederaus- bzw. Wiedereinreise über den Verbleib der Zahlungsmittel Rechenschaft ablegen. Erfahrungen bei Reisen in und durch die DDR haben jedoch ergeben, daß die mit diesen Devisendeklarationen beabsichtigten Kontrollen — wenn überhaupt — nur oberflächlich stattfinden. Der starke Ausbau der Intershops schien bisher darauf hinzudeuten, daß die Behörden der DDR devisenrechtliche Beschränkungen weitgehend abbauen wollten, um einen möglichst hohen Devisenzufluß in die DDR zu erreichen. Diese Entwicklung legte den Schluß nahe, daß sich die SED-Führung mit dem Umlauf einer zweiten (harten) Währung in der DDR quasi abgefunden hatte. Gemäß einer Mitteilung der Pressestelle des Ministeriums für Außenhandel der DDR (Neues Deutschland, 5. 4. 1979) gelten mit Wirkung vom 16. 4. 1979 hinsichtlich der Verwendung von frei konventierbaren W. in der DDR neue Regelungen, durch die DDR-Bürger und ausländische Staatsbürger eine unterschiedliche Behandlung erfahren. DDR-Bürger können künftig in den Einrichtungen des Außenhandels der DDR (Intertank, Genex, Intershop) Waren nur noch gegen Schecks der Forum Außenhandelsgesellschaft mbH erwerben. Die „Mark-Wertschecks“ der Forum Außenhandelsgesellschaft können gegen Zahlung frei konvertierbarer W. bei Bankinstituten der DDR erworben werden. Der Preis für die Wertschecks richtet sich nach den von der Staatsbank der DDR festgelegten Devisenumrechnungssätzen. Die Schecks sind nicht übertragbar und nicht rücktauschbar. Sie sind nur für den Kauf von Waren in den Einrichtungen des Außenhandels verwendbar. Ausländische Staatsbürger können wie bisher in den Einrichtungen des Außenhandels für frei konvertierbare W. Waren erwerben, allerdings haben sie künftig ihre Personalpapiere vorzulegen. Eines lassen die neuen Bestimmungen bereits heute erkennen, die schon seit Jahren in der DDR-Führung vorhandenen Kräfte gegen die bisherige Intershop-Praxis haben für sich einen ersten Erfolg zu verbuchen. E. Zwangsumtausch Die Bestimmungen zur Unterbindung eines freien Umtausches von „Mark“ in Devisen innerhalb des W.-Gebietes werden durch den seit dem 1. 12. 1964 verlangten Zwangsumtausch von DM West oder anderer „harter“ Devisen zum Kurs von 1 Mark (Ost) gleich 1 DM unterstützt. Dieser von Besuchern der DDR vorzunehmende Zwangsumtausch betrug vom 4. 6. 1972 bis zum 15. 11. 1973 pro Tag 10 DM (bei Tagesaufenthalten in Berlin [Ost] 5 DM). Eine neue AO über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtausches von Zahlungsmitteln (GBl. I, 1973, Nr. 51) sah eine Verdoppelung der Sätze vor. Personen mit ständigem Wohnsitz in nichtsozialistischen Staaten und in Berlin (West), die sich besuchsweise in der DDR aufhielten, hatten einen verbindlichen Mindestumtausch von Zahlungsmitteln fremder W. zum Gegenwert von 20 Mark der DDR zu den in der DDR geltenden Umrechnungsverhältnissen vorzunehmen. Bei einem Tagesaufenthalt in Berlin (Ost) mußte der selbe Personenkreis einen Mindestumtausch von 10 Mark vornehmen. Dieser Zwangsumtausch galt auch für die bis dahin davon ausgenommenen Rentner. Nur Personen unter 16 Jahren blieben vom verbindlichen Mindestumtausch befreit (Zahlungsverkehr). Diese drastische Erhöhung der Zwangsumtauschsätze erfolgte wohl nicht nur aus devisenpolitischen Überlegungen der Regierung der DDR, sondern war auf eine Senkung der Zahl der DDR-Besucher gerichtet. Die Besucherzahlen gingen danach tatsächlich stark zurück. Die in dieser Maßnahme zum Ausdruck kommende Politik der DDR sowie die Maßnahme selbst stießen in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) auf heftige Kritik. Sie wurde als krasser Verstoß gegen den „Geist“ des erst wenige Monate zuvor in Kraft getretenen. Grundlagenvertrages gewertet. Nicht zuletzt die Neuverhandlungen über den Swinggaben der Bundesregierung die Möglichkeit, die DDR zur teilweisen Zurücknahme ihrer neuen Mindestumtauschsätze zu veranlassen. Seit dem 15. 11. 1974 gelten zwar nicht mehr die alten Sätze, wohl aber gegenüber der AO von 1973 reduzierte Mindestumtauschbeträge: 13 DM pro Tag für einen Besuch in der DDR, 6,50 DM pro Tag für einen Besuch in Berlin (Ost). Mit Wirkung vom 20. 12. 1974 wurden auf Drängen Bonns auch die Rentner vom Zwangsumtausch wieder, wie vor 1973, ausgenommen. [S. 1151]Ein Rücktausch in der DDR nicht verwendeter Mark aus dem verbindlichen Mindestumtausch bei der Ausreise aus der DDR bzw, Berlin (Ost) wird nicht gestattet. Nicht verbrauchte Mindestumtauschbeträge können allerdings bei den Wechselstellen der Staatsbank der DDR an den Grenzübergängen bei der Ausreise hinterlegt und bei einem folgenden Besuch verbraucht werden. III. Wechselkurs der Mark Die Festlegung des Wechselkurses der Mark gegenüber anderen W. erfolgt — mit Ausnahme derjenigen gegenüber den W. der RGW-Länder — nicht durch internationale Absprachen wie grundsätzlich zwischen den westlichen Industrieländern (Internationaler Währungsfonds, Zehnerclub, Weltbank, EG), sondern durch autonome Festlegungen seitens des Ministerrats der DDR in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen und der Staatsbank. Sowohl im Verhältnis zu den W. der sozialistischen Länder als auch der kapitalistischen Länder existieren — wenn auch aus unterschiedlichen Gründen — keine einheitlichen auf zwischenstaatliche Transaktionen und sonstige wirtschaftliche und finanzielle Beziehungen anwendbaren Devisenumrechnungssätze. A. Formen des internationalen Zahlungsverkehrs Bei der Durchführung des Außenhandels mit den Partnerländern spielen weder die Binnenpreise noch die W. der DDR eine entscheidende Rolle: denn erstens ist die preispolitische Autonomie der Planungsbehörden der DDR auf das Inland beschränkt, und zweitens ist die Verwendung der Mark als Zahlungsmittel allein für den Binnenverkehr gestattet. Dem Handel mit westlichen Ländern werden Weltmarktpreise und den Wirtschaftsbeziehungen zwischen den RGW-Ländern bilateral ausgehandelte Preise zugrunde gelegt, die sich an der Entwicklung der Weltmarktpreise in den jeweils letzten 5 Jahren orientieren. Daraus ergeben sich für den internationalen Zahlungsverkehr der DDR drei verschiedene Möglichkeiten bzw. Formen: Gegenüber Ländern mit konvertierbarer W. findet die W. des Partners Anwendung. Im innerdeutschen Handel, im Verkehr mit vielen Entwicklungsländern und nicht dem RGW angehörenden sozialistischen Ländern findet der Zahlungsverkehr im Regelfall auf dem Verrechnungswege in sog. Verrechnungseinheiten statt. Der wirtschaftliche Austausch zwischen den RGW-Ländern wird mit Hilfe des transferablen Rubels abgerechnet. (Die Verrechnung der Außenhandelstransaktionen zwischen den RGW-Ländern erfolgt seit 1964 bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit [IBWZ] in Moskau.) In der DDR sind also der äußere und der innere Verrechnungsverkehr wirkungsvoll voneinander getrennt. Die Verbindung zwischen diesen beiden Verrechnungsweisen wurde und wird bisher über ein Preisausgleichskonto des Staatshaushalts hergestellt. Die Notwendigkeit eines derartigen Außenhandelspreisdifferenzkontos ist darin zu sehen, daß die mit der Durchführung der Außenhandelsgeschäfte betrauten Außenhandelsorganisationen mit den Produzenten von Exportgütern und den Verbrauchern von Importgütern die Transaktionen auf der Basis der DDR-Binnenpreise abwickelten. Die im Ausland gezahlten bzw. erzielten Preise (in ausländischer W.) werden mit einem administrativ festgesetzten Verrechnungskurs umgerechnet und auf diese Weise die Außenhandelspreise in Valutamark (VM) festgelegt. (Die VM ist die in der DDR verwendete Verrechnungseinheit zur Umrechnung der in ausländischen W. — einschließlich transferabler Rubel — ausgedrückten Weltmarktpreise der Export- und Importgüter. Die VM hat in der DDR vor allem als Planungskennziffer Bedeutung. In VM erfolgt gegenwärtig auch der Ausweis der Leistungen des gesamten Außenhandels.) Der in VM angegebene Außenhandelsumsatz ist jedoch nicht mit dem Außenhandelsumsatz in Binnenmark identisch. Über den amtlichen Verrechnungskurs zwischen VM und Binnenmark gibt es keine zuverlässigen Angaben. Das DIW Berlin schätzte für 1965 einen durchschnittlichen Kurs von 1 VM = 1,5 M. Die Höhe der über den Staatshaushalt auszugleichenden Preisdifferenzen zwischen Binnen- und Außenpreisen ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Exporten und Importen zu Binnenpreisen und den Exporten und Importen in VM. Da die Höhe des in VM ausgewiesenen Betrages von dem zugrunde gelegten Umrechnungskurs abhängt, wird daher der endgültig vorzunehmende Preisausgleich von diesem Kurs mitbestimmt. Für die Betriebe wird der Umrechnungskurs wirtschaftlich bedeutsam, wenn die Abrechnung der Exporte nicht zu Binnenpreisen — verbunden mit dem Preisausgleich — erfolgt, sondern direkt über die Valutarechnungspreise — diese natürlich umgerechnet in Binnenmark — in das Betriebsergebnis eingeht und somit für die betriebliche Gewinnbildung (Gewinn) entscheidende Bedeutung gewinnt. (Einführung des einheitlichen Betriebsergebnisses 1968 zunächst experimentell in wenigen, seit 1969 in allen wichtigen Betrieben und Kombinaten, seit 1971 in fast allen Betrieben. Überplanmäßige Exporte gehen jedoch — nach jüngster Informationen — nicht in das einheitliche Betriebsergebnis ein - und zwar mit der Begründung, daß sie zur Finanzierung von Rohstoffimporten herangezogen werden sollen.) Da die Höhe des Wechselkurses bei diesem Verrechnungsverfahren direkt auf die Exporterlöse einwirkt, bestimmen diese den betrieblichen Gewinn oder Verlust und zielen somit stimulierend auf das betriebliche Interesse an Exportgeschäften. Das von VM in [S. 1152]M umgerechnete Exportergebnis wird noch, bevor es in die betriebliche Rechnung eingeht, durch sog. Richtungskoeffizienten verändert. Sie sind regional und z. T. warengruppenspezifisch differenziert und eignen sich deshalb besonders gut zur regionalen Beeinflussung der Handelsströme. Entsprechend werden bei der Planung des Außenhandels in der DDR nicht die offiziellen Kurse, sondern korrigierte Kurse angewendet. Der Wechselkurs und die Richtungskoeffizienten werden damit zum zentralen Lenkungsinstrument, um die Exportbetriebe im Sinne der staatlichen Handelspolitik zu beeinflussen. Eine Einflußnahme auf die ausländische Nachfrage nach Waren aus der DDR ist dagegen weder durch eine Änderung der Parität der VM noch durch eine Änderung der Binnenpreise in der DDR möglich, weil die VM lediglich als interne Verrechnungseinheit dient und die Binnenpreise für den internationalen Handel nicht zur Anwendung kommen. Dabei ist es ohne außenhandelspolitische Bedeutung, ob die betriebliche Verrechnung der Exporte zu Binnenpreisen — mit Preisausgleich — oder direkt über das Betriebsergebnis erfolgt. Für die Verrechnung der Importe gilt auch heute noch in weiten Bereichen das Preisausgleichsverfahren über den Staatshaushalt. Zu den Großbetrieben, die die Abrechnung auch der Importe direkt über das Betriebsergebnis vornehmen können, gehören die VVB Schiffbau. Rostock, und das Kombinat Carl Zeiss, Jena. B. Verschiedene Wechselkurse In der DDR existieren mehrere, in ihrer Höhe und in ihrem Anwendungsbereich (Verrechnungszweck) verschiedene Wechselkurse. Die DDR hat — wie alle übrigen RGW-Länder — den Kurs der Mark gegenüber anderen W. auf der Basis eines fiktiven Goldgehalts von 0,399.902 Gramm Feingold festgelegt. Der fiktive Charakter des Goldstandards kommt darin deutlich zum Ausdruck, daß die Mark nicht durch Gold gedeckt ist, daß sie nicht in Gold einlösbar ist und daß diese „Goldparitäten“ nicht die Kaufkraftparität der Mark im Verhältnis zu anderen W. widerspiegeln. In der Literatur der DDR wird bisweilen noch behauptet, daß der Festlegung des Feingoldgehalts der Mark ein internationaler Kaufkraftvergleich der verschiedenen Währungen zugrunde liege (Kaufkraft; Geld im Sozialismus). Tatsächlich spielen die Goldparitäten im internationalen Zahlungsverkehr keine Rolle mehr. Bei der binnenwirtschaftlichen Verrechnung der Außenhandelsumsätze über den Preisausgleich wurden jedoch noch bis Ende 1958 die Goldparitäten angewendet. Es ist ferner festzuhalten, daß der Goldgehalt der Mark der DDR höher als der der DM (in Verbindung mit der Kursfreigabe der DM wird heute kein Feingoldgehalt für die DM mehr angegeben) festgesetzt worden ist - übrigens genauso, wie derjenige des Rubels höher als der des Dollars ist. Wahrscheinlich werden damit allein propagandistische Zwecke verfolgt. Mit der Anwendung eines neuen Umrechnungskurses bei den Außenhandelsumsätzen ab 1. 1. 1959 wurde in der DDR für die Devisengegenwerte die Bezeichnung Valutamark eingeführt. Dieser neue Kurs stellte gegenüber der bis 1958 angewendeten Goldparität inhaltlich eine Abwertung der Mark dar. Die Umrechnung der VM in andere westliche W. erfolgte vor der 1. Aufwertung der DM im Jahre 1961 entsprechend der Relation 1 DM = 1 VM; 1 US-$ = 4,20 VM. Die inzwischen erfolgten Paritätsänderungen unter den westlichen W. haben sich auch auf den Umrechnungskurs der VM ausgewirkt. So galt nach Annäherungsrechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Berlin 1976 1 VM = 0,72 DM; 1 US-$ = 3,52 VM. Der Kurs zum Rubel hat sich nicht geändert. 1 Rbl = 4,667 VM. Seit 1965 wird der Außenhandel in der offiziellen Statistik der DDR nicht mehr in Rubel, sondern in VM ausgewiesen. Neben den genannten Kursrelationen gibt es für die Mark Kurse für den nichtkommerziellen Zahlungsverkehr der sozialistischen Länder untereinander und Touristenkurse für westliche W. Während die Touristenkurse in einzelnen sozialistischen Ländern die westlichen W. unterbewerten, stellen sie in bezug auf die W. der übrigen sozialistischen Länder annähernd eine realistische Verbindung der einzelnen Preissysteme dar. Allerdings ergibt ein Kaufkraftvergleich Bundesrepublik Deutschland : DDR bei gekreuzten Warenkörben Anfang 1977 eine relative Kaufkraft der Mark von 96 v. H. der Kaufkraft der DM, bei Unterstellung eines Warenkorbes DDR sogar von 103 v. H. In einer gemeinsamen Vereinbarung haben die sozialistischen Länder im Februar 1963 die W.-Paritäten für nichtkommerzielle Zahlungen auf der Basis eines internationalen Warenkorbes festgelegt, der zu den jeweils geltenden Binnenpreisen in den einzelnen Staaten des Ostblocks bewertet worden ist. Diese Kurse dienen außerdem Touristenverkehr auch der Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem sonstigen nichtkommerziellen Verkehr, wie z. B. Unterhalt diplomatischer Vertretungen, Leistungen im Post- und Fernmeldewesen, Zahlungen im sportlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Austausch usw. Der Touristenkurs ist auf keinen Fall auf die binnenwirtschaftliche Verrechnung der Außenhandelsumsätze anwendbar; denn der zugrunde gelegte Warenkorb enthält nur 60 Positionen aus dem Konsumgütersektor, also im wesentlichen keine Güter des internationalen Handels; im übrigen liegen der Touristenkursberechnung Binnenpreise zugrunde, während im internationalen Handel modifizierte Welt[S. 1153]marktpreise zur Anwendung kommen. Für den nichtkommerziellen Zahlungsverkehr der sozialistischen Länder untereinander gilt 1 Rbl = 3,20 Mark; der Touristenkurs für Besucher aus dem Westen beträgt 1 Mark = 1 DM. Es wurde bereits deutlich, daß die VM nicht mehr uneingeschränkt zur binnenwirtschaftlichen Abrechnung des Außenhandels verwendet wird. Gegenwärtig gelten vielmehr multiple Verrechnungskurse, die quasi korrigierte VM-Kurse darstellen. Offiziell sind diese Kurskorrekturen in der DDR nicht erläutert worden; sie gehen wahrscheinlich auf eine nicht veröffentlichte Verfügung des Ministers für Außenhandel vom Dezember 1964 zurück und werden im übrigen aus verschiedenen Gründen quasi wie Staatsgeheimnisse behandelt. Technisch wurde diese Kurskorrektur durch Aufschläge auf den Kurs der VM vorgenommen (Exportprämien und Importaufschläge). Dieser Kurskorrektur liegt die Absicht zugrunde, zu realistischen Paritäten zwischen den zu Binnenpreisen bewerteten Außenhandelsgütern und dem Außenhandelspreisniveau dieser Güter zu kommen. Die Kurse wurden zunächst, nach 5 W.-Gebieten getrennt, mit unterschiedlichen Sätzen geändert. Später differenzierte man die Kurse, die nur auf nicht exakt ermittelten Durchschnitten von Kaufkraftvergleichen beruhten, weiter nach einzelnen Ländern — z. T. sogar nach Warengruppen —, indem man sog. Richtungskoeffizienten einführte. Gegenüber dem Kurs der VM im Verhältnis zu den ausländischen W. stellen diese Maßnahmen, sofern ein Exportbonus (z. B. 1 VM = 1,5 Mark) in Gestalt des Richtungskoeffizienten gewährt wird und das Kursverhältnis von VM zu Auslands-W. unverändert erhalten bleibt, eine indirekte Abwertung dar. Je nach der binnenwirtschaftlich angewandten Verrechnungsmethode — Preisausgleich oder direkte Beteiligung der Betriebe am Außenhandelsergebnis — wirken sich diese Maßnahmen auf die Höhe des notwendigen Preisausgleichs aus, oder aber sie stimulieren die außenwirtschaftlichen Aktivitäten der Produktionsbetriebe und Außenhandelsunternehmen. Die differenzierten Richtungskoeffizienten bieten den Außenhandelsplanern der DDR die Möglichkeit, die Betriebe entsprechend den handelspolitischen Zielen gegenüber bestimmten Ländern bzw. Ländergruppen am Außenhandel zu interessieren. Andererseits sind die multiplen Kurse — je nach deren Ausgestaltung — auch geeignet, regionale Unterschiede im Preisniveau zwischen den Ländern bei der binnenwirtschaftlichen Verrechnung auszugleichen. Schließlich besteht ein freier Kurs der Mark, der sich aber nur auf westlichen Geldmärkten — überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere in Berlin (West) — aufgrund der Angebot-Nachfrage-Entwicklung der W. der DDR bilden kann. Dieser freie Kurs spiegelt die tatsächlichen Kaufkraftverhältnisse nicht realistisch wider. Er bewertet die Mark zu gering. Da die Mark in westlichen Ländern kaum gefragt ist, fällt der durch Angebot und Nachfrage zustande kommende Kurs automatisch zu niedrig aus. Das Angebot an Mark bringt im wesentlichen zum Ausdruck, daß Einwohner der DDR ihre Nachfrage nach bestimmten Waren nur über den Kauf westlicher W. befriedigen können. Daneben existiert in der DDR ein schwarzer Markt für die Mark, die dort erzielten Kurse von bis 1:5 kennzeichnen ebenfalls die starke Nachfrage nach insbesondere hochwertigen, in westlichen Staaten produzierten Konsumwaren. Einen hohen Prozentsatz der so erworbenen DM, Dollars usw. gaben die Bewohner der DDR bisher in den Intershops aus. Künftig werden die DDR-Bewohner in entsprechendem Umfang „Mark-Wertschecks“ bei den DDR-Bankinstituten erwerben, um damit in den „Einrichtungen des Außenhandels“ einzukaufen. IV. Währungsstabilität Zentrale Aufgabe der Wp. ist die Sicherung der W.-Stabilität im Inland. Sie ist gewährleistet, wenn eine Übereinstimmung zwischen materieller und finanzieller Planung und damit die Vermeidung von Disproportionen zwischen Geld- und Güterkreislauf gesichert ist. Für die Stabilität der Mark sind im einzelnen z. B. folgende Faktoren relevant: das plangerechte Wachstum des Volkseinkommens und dessen Verwendung sowie die Einhaltung geplanter Verteilungsrelationen zwischen den Nettogeldeinkommen der Bevölkerung und den gesamtgesellschaftlichen Bedürfnissen, ein ausgeglichener oder mit einem Überschuß abschließender Staatshaushalt, die Planmäßigkeit des Geldumlaufs in der baren und bargeldlosen Form, eine planmäßige Preisentwicklung, die Durchsetzung des staatlichen Valutamonopols, die Ausgeglichenheit der Zahlungsbilanz sowie die planmäßige Gestaltung der Wechselbeziehungen innerhalb des einheitlichen sozialistischen Finanzsystems. Der Erreichung des Stabilitätsziels dienen alle bereits beschriebenen Aufgaben der Wp., die auch als Instrumente zur Erreichung des obersten Ziels bezeichnet werden können, einschließlich der „Kontrolle durch die Mark“ (Finanzkontrolle und Finanzrevision). W.-Stabilität ist im übrigen nicht nur ein von der Wp. anzustrebendes Ziel, sondern gleichermaßen eine von der gesamten Volkswirtschaft wahrzunehmende Aufgabe: Naturgemäß erhält in diesem Prozeß das Bankensystem eine Schlüsselstellung, da es für die planmäßige Ausstattung der Volkswirtschaft mit finanziellen Mitteln verantwortlich ist. A. Reglementierungsmaßnahmen Währungspolitisches Hilfsmittel zur Verwirklichung [S. 1154]des Stabilitätsziels sind der für die produzierenden und verwaltenden Wirtschaftseinheiten bis auf bestimmte gesetzlich festgelegte Ausnahmen vorgeschriebene bargeldlose Zahlungs- und Verrechnungsverkehr durch die Banken, die allgemeine Kontoführungspflicht für diese Wirtschaftseinheiten, die Begrenzung ihrer Kassenhaltung an Bargeld bis auf eine geringe Reserve für Bargeldzahlungen, das Gebot zur unverzüglichen Einzahlung von Bareinnahmen bei den Banken, die Beschränkung des Bargeldumlaufs im wesentlichen auf die Konsumtionssphäre (Lohn-, Gehalts- und Prämienzahlungen, Zahlungen innerhalb der Bevölkerung, Erwerb von Waren im Einzelhandel sowie Bezahlung von Dienstleistungen) und die strenge Reglementierung der Kreditgewährung. Im Gegensatz zu den von diesen Reglementierungen betroffenen Wirtschaftseinheiten dürfen Privatpersonen Bargeld uneingeschränkt besitzen und verwenden. Daher konnte bisher das Volumen des Bargeldumlaufs — gemessen am Entwicklungsstand der DDR-Wirtschaft — im Verhältnis zu dem westlicher Industrieländer niedrig gehalten werden. Das Volumen an umlaufenden Noten und Münzen erhöhte sich jedoch von 1957 — dem Jahr der zweiten Kaufkraftabschöpfung durch Geldumtausch — von 3,48 Mrd. Mark bis Ende 1977 auf 11,31 Mrd. Mark. Der gesamte Geldumlauf hat in 27 Jahren (1950 bis 1977) um knapp 8 Mrd. Mark zugenommen. Er stieg im gleichen Zeitraum von 183 Mark auf 675 Mark pro Kopf der Bevölkerung. Trotz dieser Maßnahmen, die alle auf die Abstimmung des materiellen und finanziellen Wirtschaftsprozesses gerichtet sind, treten immer wieder Disproportionen auf, da mit den vorhandenen Lenkungsinstrumenten der komplexe Wirtschaftsprozeß der hochentwickelten Volkswirtschaft der DDR offensichtlich nicht reibungslos zu steuern ist. Dabei gilt das Hauptaugenmerk der Wp. der Vermeidung von Kaufkraftstauungen bei der Bevölkerung, da gehortetes Bargeld in seiner Verausgabung (Nachfrage) hinsichtlich Zeitpunkt und Richtung vom Staatsapparat nur schwer zu kontrollieren ist und daher zu Störungen der zentralgelenkten gleichmäßigen Konsumgüterversorgung führen kann und — infolge der festgelegten Planpreise — die Entstehung schwarzer Märkte bei besonders begehrten Gütern des Konsums begünstigt. Solche Kaufkraftstauungen entstehen dann, wenn dem (unplanmäßigen, d. h. nicht abgestimmten) Anstieg der Lohn-, Gehalts- und Prämieneinkommen der Bevölkerung eine relativ geringe Zunahme des Angebots an Waren und Dienstleistungen gegenübersteht bzw. bei quantitativ ausreichender Angebotszunahme die Warenstruktur so gestaltet ist, daß diese Waren von der Bevölkerung nicht „angenommen“ werden. Eine ernsthafte Beschränkung der monetären Stabilität tritt jedoch erst dann ein, wenn eine disproportionale Entwicklung über mehrere Jahre anhält und damit die Bevölkerung das Vertrauen in den Wert der W. verliert. Bedenklich wäre eine solche Entwicklung nicht zuletzt deshalb, weil sich auch in einer Planwirtschaft Disproportionen verstärkende Kräfte entwickeln können, z. B. wenn das Stimulierungs- (Prämien-)System seine Wirkung z. T. einbüßt und damit eine gleichmäßige Verteilung des geplanten Güterangebotes gefährdet wird. Zeitweilige Disproportionen (z. B. aufgrund der partiellen Nichterfüllung einiger Konsumgüterproduktionsziele, relativ hoher Ausschußproduktion. Überziehung des geplanten volkswirtschaftlichen Lohnfonds) gefährden dagegen die monetäre Stabilität weniger, wenn sie zu erhöhtem Sparen der Bevölkerung führen. Darüber hinaus besteht für die Wirtschaftsführung der DDR die Möglichkeit, solche Ungleichgewichtssituationen durch Importe ― am ehesten dazu geeignet sind relativ schnell zu realisierende „Westimporte“ ― zu entschärfen. Diese Möglichkeit zur Überwindung von Engpässen im Konsumgüterangebot ist von der DDR-Führung in der Vergangenheit häufig genutzt worden. B. Kaufkraftstau Von Störungen infolge von Kaufkraftstauungen war die Wirtschaft der DDR in der Vergangenheit vor allem in jenen Phasen intensiver Wachstumsanstrengungen betroffen, die von einer vorrangigen Entwicklung der Produktionsmittelindustrie vor der Konsumgüterindustrie gekennzeichnet waren. Eine derartige Entwicklung führte beispielsweise im Oktober 1967 zum Geldumtausch, durch den Privatpersonen einen Teil ihrer zu Hause gehorteten Bargeldbestände verloren (s. GBl. I, 1967, S. 603 und 1958, S. 687). Wie an der Entwicklung des Bargeldumlaufs abzulesen ist, hat es die Wirtschaftsführung der DDR in vielen Jahren durch Sparwerbung — verbunden mit entsprechenden Anreizen — verstanden, die Bevölkerung zur festen Anlage hoher Ersparnisse anzuregen. Damit sind diese Mittel als Kaufkraft zwar nicht endgültig verschwunden, werden aber für die Wirtschaftsführung zu einer kontrollierbaren Größe. Auffallend ist, daß in der DDR zur Absorbierung „überschüssiger“ Kaufkraft bisher kaum mit Preiserhöhungen bei Konsumgütern gearbeitet worden ist. Preiserhöhungen wurden in der Regel nur bei Gütern des gehobenen Bedarfs vorgenommen. An der Politik einer relativen Preisstabilität hat auch die Industriepreisreform in der DDR grundsätzlich nichts geändert. Auch direkte Steuererhöhungen wurden als Mittel der Kaufkraftabschöpfung bis auf wenige Ausnahmen (Handwerkssteuer) nicht vorgenommen (Steuern). Daß die DDR die Kaufkraft ihrer W. trotz des zeitweilig zu beobachtenden Kaufkraftstaus bei der Bevölkerung insgesamt relativ stabil halten konnte (allerdings bei einem seit 7–8 Jahren unveränderten [S. 1155]Warenkorb), zeigt die Entwicklung des amtlichen Index der Einzelhandelsverkaufspreise, der Leistungspreise und der Tarife für die Bevölkerung, zum anderen der entsprechende Index der Kaufkraft der Mark. Jedoch berechtigt die Feststellung der relativen Kaufkraftstabilität der Mark noch nicht zu dem Urteil, die Mark sei insgesamt eine stabile W. Insbesondere die Disproportionen zwischen Kauf- und Warenfonds zeigen sich in einem ungewöhnlichen Anstieg des Kassenhaltungskoeffizienten. Der Index der Einzelhandels-Verkaufspreise, Leistungspreise und Tarife sank in den ersten 10 Jahren des Bestehens der DDR und ist seither mit nur geringen Schwankungen — ausgelöst durch einzelne Preiserhöhungen und Preissenkungen — weitgehend konstant geblieben (Basis 1970 = 100; 1950: 188,2 / 1955: 112,7 / 1960: 100,9 / 1965: 100,9 / 1971: 100,2 / 1972: 99,4 / 1975: 98,4 / 1976: 98,4). Der Index für die Kaufkraft der Mark entwickelte sich entsprechend (Basis 1970 = 100; 1950: 53,1 / 1955: 88,7 / 1960: 99,1 / 1965: 99,1 / 1973: 101,3 / 1975: 101,6 / 1976: 101,6). Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe; Transfer-Rubel; Außenhandel und Außenwirtschaft. Klaus Bolz Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1148–1155 Wählerauftrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Waldheimer Prozesse

Währung/Währungspolitik (1979) Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1985 Der Begriff W. bezeichnet 1. die Geldeinheit eines Landes und 2. die gesamte Geldordnung eines Staates. I. Geldeinheit und Geldordnung A. Währungsreform Die W.-Einheit der DDR ist die Mark. Mit den W.-Reformen in den…

DDR A-Z 1979

Kulturbund der DDR (1979)

Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1975 Kulturbund der DDR: 1975 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Auf allen Gebieten der Kulturpolitik arbeitende Organisation, die in ihren Reihen kulturell interessierte Bürger aller Berufe und Schichten vereint, besonders aber die kulturell tätige Intelligenz. Im Juli 1945 auf Initiative der SMAD unter dem Namen „Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands“ gegründet, war der K. der DDR anfangs interzonal und überparteilich tätig. Die Tatsache, daß sich die sozialistische Umorientierung der ursprünglich allgemein humanistisch ausgerichteten Organisation nur unter Widerständen vollzog und daß der K. jenen Schichten ein Betätigungsfeld bot, die parteipolitisches Engagement vermeiden wollten, rief häufige Kritik der SED hervor. Die Auseinandersetzungen über die kulturpolitische Linie wurden durch den V. Bundeskongreß 1958 vorläufig abgeschlossen, der die Annahme eines Programms, größere Veränderungen in den Führungsgremien und die Umbenennung in „Deutscher Kulturbund“ beschloß. Seitdem bemüht sich die Organisation ― der VIII.~Bundeskongreß 1974 gab ihr den neuen Namen „Kulturbund der DDR“ —, als gesellschaftlicher Partner die staatliche sozialistische Kulturpolitik zu unterstützen sowie als Massenorganisation im Rahmen der Bündnispolitik zur Annäherung der Intelligenz an die Arbeiterklasse beizutragen. Die rd. 209.000 Mitglieder (1977) wirken in ca. 1.200 Freundeskreisen, Interessen- und Arbeitsgemeinschaften für Natur und Heimat, Fotografie und Philatelie sowie in rd. 1800 Ortsgruppen. Die 141 Klubs der Intelligenz, in denen vor allem Kulturschaffende organisiert sind, wurden 1957 dem K. eingegliedert, nachdem sie wegen politischer Unabhängigkeitstendenzen kritisiert worden waren. Bei der Lösung der sich aus dem VIII. Parteitag der SED (1971) ergebenden Aufgabe, zur Hebung des kulturellen Lebensniveaus der Werktätigen beizutragen, steht der K. vor der Schwierigkeit, den weitgehenden, oft durch soziale Exklusivität bedingten Zirkelcharakter seiner Grundeinheiten zugunsten einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit auf geben zu müssen; in diesem Zusammenhang wird an den K. immer wieder die Forderung der „Öffnung“ herangetragen. Als weitere Probleme stellen sich der Organisation geringe Popularität unter der Jugend und zu schwache Verankerung auf dem Lande. Der K. ist durch eine Fraktion in der Volkskammer ) und Abgeordnete in den örtlichen Volksvertretungen vertreten. Er gibt die Wochenzeitschrift „Sonntag“ heraus. Präsident des K. ist (1978) Hans Pischner (SED), 1. Bundessekretär ist Dr. Karl-Heinz Schulmeister. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 626 Kulturarbeit des FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelle Zusammenarbeit

Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1975 Kulturbund der DDR: 1975 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Auf allen Gebieten der Kulturpolitik arbeitende Organisation, die in ihren Reihen kulturell interessierte Bürger aller Berufe und Schichten vereint, besonders aber die kulturell…

DDR A-Z 1979

Gesamtprodukt, Gesellschaftliches (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Wirtschaftliche Kennziffer zur Charakterisierung der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft der DDR in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr). In der DDR werden die gesamtwirtschaftlichen Leistungen in den Begriffen Bruttoprodukt (= GG.), Nettoprodukt, produziertes und im Inland verwendetes Nationaleinkommen zusammengefaßt. Diese Indikatoren werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelt, die in der DDR nach Prinzipien erstellt wird, die auf die Arbeitswertlehre von Karl Marx zurückgehen. Sie unterscheidet sich damit von den westlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, da die Marxsche Theorie nur solche Leistungen als wertschöpfend ansieht, die sich in materiellen Produkten realisieren. So werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der DDR die Dienste ― mit Ausnahme der als „produktiv“ angesehenen Dienstleistungen ― als Leistungen der „nichtproduzierenden“ Bereiche nicht ausgewiesen. Dazu gehören die meisten Leistungen des staatlichen Bereichs (Verwaltung, Einrichtungen des Gesundheitswesens), die Leistungen des Geld- und Versicherungswesens, des Dienstleistungshandwerks usw. Die „nichtproduzierenden“ Bereiche sind aber nicht identisch mit dem sog. tertiären Sektor in westlichen Ländern (es fehlen insbesondere der Binnenhandel und das Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen), sondern umfassen lediglich einige seiner wesentlichen Teilstücke. Die DDR-Gesamtrechnung enthält vermutlich auch nicht die Produktion militärischer Ausrüstungen. Die Abgrenzung des „produzierenden“ Bereichs vom „nichtproduzierenden“ Bereich ist problematisch. Sie erfolgt durch Zuordnung der ökonomi[S. 459]schen Grundeinheiten (Betriebe, Kombinate, Einrichtungen der Kultur und Volksbildung, des Gesundheits- und Sozialwesens usw.) entsprechend dem überwiegenden Schwerpunkt ihrer Produktion in ihrer Gesamtheit auf den „produzierenden“ und den „nichtproduzierenden“ Bereich. Die „produzierenden“ Betriebseinheiten gehören folgenden Wirtschaftsbereichen an: Industrie und produzierendes Handwerk; Bauwirtschaft (einschließlich Bauhandwerk); Land- und Forstwirtschaft; Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen; Binnenhandel (einschl. Gaststättenwesen); sonstige produzierende Zweige (Projektierungsbetriebe, Verlage, Textilreinigungsbetriebe, Reparaturkombinate, Rechenbetriebe). Das GG. ist die Gesamtheit der von der Gesellschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt, in der Regel in einem Jahr, erzeugten materiellen Güter und produktiven Leistungen. Es ist damit die Summe der Bruttoproduktionswerte aller Betriebe des „produzierenden“ Bereichs der Volkswirtschaft. Das produzierte Nationaleinkommen (bzw. Volkseinkommen) errechnet sich aus dem GG. abzüglich des Produktionsverbrauchs (Abschreibungen. Mieten. Pachten und Nutzungsentgelte; Verbrauch von Material und produktiven Leistungen) und abzüglich der Subventionen für Materialkäufe, sog. Verrechnungen. Es ist damit die Summe der Nettoproduktwerte der Wirtschaftsbereiche abzüglich der Verrechnungen. Bei der Entstehungsrechnung ergibt sich das GG. als Summe der Bruttoprodukte aller „produktiven“ ökonomischen Grundeinheiten bzw. Wirtschaftsbereiche. Nach den vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung waren die einzelnen Wirtschaftsbereiche am Aufkommen des GG. 1977 (in Klammern die Angaben für die Anteile am Nettoprodukt) mit folgenden Anteilen beteiligt: Industrie und produzierendes Handwerk (ohne Bauhandwerk) mit 65,3 v. H. (60,9 v. H.), Bauwirtschaft mit 8,5 v. H. (7,6 v. H.), Land- und Forstwirtschaft mit 10,9 v. H. (10,2 v. FI.), Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen mit 5,8 v. H. (5,1 v. H.), der Binnenhandel mit 7,7 v. H. (14,8 v. H.) und die übrigen produzierenden Zweige mit 1,9 v. H. (3,0 v. H.). Die Vergleichbarkeit östlicher und westlicher Sozialprodukts-Kennziffern ist nur bedingt möglich. Der wesentliche Unterschied zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der DDR besteht in der Bundesrepublik Deutschland darin (wo als Zusammenfassung volkswirtschaftlicher Leistungen der Bruttoproduktionswert, das Bruttoinlandsprodukt, das Bruttosozialprodukt und das Nettosozialprodukt zu Marktpreisen bzw. zu Faktorkosten [= Volkseinkommen] benutzt werden), daß das als Produktion anerkannt wird, was zur Bedarfsdeckung auf den Märkten einen Preis erzielt. Damit gehen prinzipiell alle Dienstleistungen in die gesamtwirtschaftlichen Leistungsindikatoren ein, also auch die, die zwar in der DDR gesellschaftlich nützlich sind, aber zum „unproduktiven“ Bereich gezählt werden. Dieses unterschiedliche methodische Konzept der Sozialproduktberechnung ließe sich bei einem Vergleich zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR z. B. dadurch ― zumindest theoretisch ― lösen, daß entweder das gesellschaftliche Produkt der DDR um die Dienstleistungen, die es nicht enthält, erhöht oder aber das Brutto- bzw. Nettosozialprodukt der Bundesrepublik um diese vermindert wird. Das Bruttosozialprodukt der Bundesrepublik Deutschland ist allerdings mit dem GG. (neben der schon erwähnten Nichteinbeziehung eines Teils der Dienstleistungen) vor allem auch deshalb nicht vergleichbar, weil in ihm keine Vorleistungen enthalten sind. Aufgrund der in den östlichen Zentralplanwirtschaften praktizierten Bruttorechnung bei der Ermittlung des GG., wobei die Vorleistungen anderer Betriebe und Wirtschaftszweige bei der Feststellung der Bruttoproduktion jedes einzelnen Betriebes stets mitgerechnet werden, enthält die in den statistischen Veröffentlichungen ausgewiesene Gesamtproduktgröße viele Doppel- und Mehrfachzählungen. Das Ausmaß dieser Doppel- und Mehrfachzählungen dürfte sich darüber hinaus im Zuge der sich wandelnden Verflechtungsbeziehungen ständig ändern. Auch das Nettosozialprodukt (Bundesrepu[S. 460]blik Deutschland) ist nur bedingt mit dem Nettoprodukt (DDR) vergleichbar, selbst wenn es gelingt, dem Nettoprodukt sämtliche Dienstleistungen hinzuzuzählen. Die statistischen Definitionsprobleme können aber gelöst werden, indem die Daten eines Landes gemäß den Konzeptionen des Vergleichslandes umgruppiert werden. Das größte Hemmnis für den Vergleich besteht aber im Fehlen realistischer Umrechnungskurse der jeweiligen Währungen, so daß das Paritätsproblem jeden gesamtwirtschaftlichen Niveauvergleich beeinträchtigen muß. Die Verwendungsseite volkswirtschaftlicher Leistungsgrößen wird in der DDR anders abgerechnet als in der Bundesrepublik Deutschland. In der Bundesrepublik wird z. B. die Abgrenzung zwischen privatem und öffentlichem Verbrauch danach vorgenommen, wer Käufer der Güter ist, während in der DDR der Endverwender ausschlaggebend für die jeweilige Zuordnung ist. In der Statistik des Nationaleinkommens wird die Verwendung im Inland auf die Verwendungszwecke „Akkumulation“ (Nettoinvestitionen im „produzierenden“ Bereich, Investitionen im „nichtproduzierenden“ Bereich, Zuwachs an Beständen und Reserven) und „individuelle und gesellschaftliche Konsumtion“ verteilt. Zur gesellschaftlichen Konsumtion rechnet man den Verbrauch von Erzeugnissen und Leistungen aus dem „produktiven“ Bereich in Einrichtungen zur kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung (lebensstandardwirksame gesellschaftliche Konsumtion) sowie in Einrichtungen, die gesamtgesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen. Angaben über die Höhe oder die Struktur des öffentlichen Verbrauchs in der DDR fehlen in den statistischen Unterlagen. Nach vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in der DDR für 1977 verteilte sich das im Inland verwendete Nationaleinkommen zu 66,0 v. H. auf die individuelle Konsumtion, zu 11,1 v. H. auf die gesellschaftliche Konsumtion und zu 22,9 v. H. auf die Akkumulation. Peter Plötz Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 458–460 Germanistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschenkpaketversand

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Wirtschaftliche Kennziffer zur Charakterisierung der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft der DDR in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr). In der DDR werden die gesamtwirtschaftlichen Leistungen in den Begriffen Bruttoprodukt (= GG.), Nettoprodukt, produziertes und im Inland verwendetes Nationaleinkommen zusammengefaßt. Diese Indikatoren werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung…

DDR A-Z 1979

Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1979) Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Entstehung und Entwicklung des RGW Der RGW (im Westen auch als COMECON bekannt) wurde im Januar 1949 in Moskau gegründet. Gründungsmitglieder waren: Bulgarien, ČSSR. Polen, Rumänien, UdSSR und Ungarn. Albanien ist dem Rat einen Monat später beigetreten, im September 1950 folgte die DDR als Vollmitglied. 1962 hat der RGW mit dem Beitritt der Mongolei seinen auf Europa bezogenen Regionalcharakter verloren. Im gleichen Jahr verzichtete Albanien aus politischen Gründen (Auseinandersetzungen zwischen der Sowjetunion und der VR China) auf die aktive Mitgliedschaft, blieb aber de jure Mitglied des Rates. Im Juli 1972 wurde schließlich Kuba als Vollmitglied aufgenommen — die ökonomischen Auswirkungen der Erweiterung der Gemeinschaft auf die westliche Hemisphäre sind jedoch, ebenso wie im Falle der Mongolei, relativ gering. Dies trifft auch auf die jüngste Vergrößerung des RGW zu: Durch Beschluß der 32. Ratstagung (Juni 1978 in Bukarest) wurde Vietnam als 10. Mitglied aufgenommen — ein Schritt, der vor allem politisch motiviert gewesen sein dürfte. Die übrigen sozialistischen Länder (VR Korea. VR Vietnam, Jugoslawien und — bis 1966 — die VR China) nehmen seit Mitte der 50er Jahre an Beratungen der Ratsorgane teil. Dies gilt neuerdings auch für andere Länder (z. B. Angola, Laos, Äthiopien). Jugoslawien erhielt 1964 den Status eines teilassoziierten Mitglieds und ist an bestimmten Aktivitäten der Gemeinschaft („von gemeinsamem Interesse“) beteiligt. Die Gründung des RGW war überwiegend politisch motiviert (Gegenstück zum Marshall-Plan). Den beteiligten Regierungen fehlte seinerzeit der Wille zu gemeinschaftlichem Handeln. Erst nach und nach kam es zu einer Belebung der Tätigkeiten des RGW. Ende 1959 wurde die erste Satzung der Gemeinschaft angenommen, die drei Jahre später korrigiert wurde und in dieser Fassung Ziele, Prinzipien, Funktionen und Vollmachten der Organisation definiert. 1962 scheiterte der Versuch von Chruschtschow, im RGW eine überstaatliche Wirtschaftsplanung einzuführen. am offenen Widerstand Rumäniens. Statt dessen wird in den „Grundprinzipien der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ — im selben Jahr einstimmig angenommen — die Koordinierung der staatlichen Wirtschaftspläne zur Hauptmethode der Zusammenarbeit erklärt. Das Jahr 1969 markiert den Beginn einer neuen Entwicklungsetappe. Seither wird im RGW-Raum eine Debatte über die „sozialistische ökonomische Integration“ geführt; dieser Begriff ist in einem offiziellen RGW-Dokument erstmals Mitte 1970 erwähnt worden. Bisheriger Höhepunkt dieser Integrations-Diskussion ist das „Komplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW“ (im folgenden „Komplexprogramm“), das im Juli 1971 von den Mitgliedsstaaten einstimmig angenommen wurde. Es sieht für den RGW eine Übergangsperiode von 15 bis 20 Jahren vor, in welcher der Zusammenschluß der osteuropäi[S. 877]schen Volkswirtschaften mit dem Ziel der Integration gestärkt und vertieft werden soll. Das seit der Annahme des Komplexprogramms am stärksten ins Auge fallende Moment in der Entwicklung des RGW sind die Ansätze zu einer Gemeinschaftspolitik gegenüber Drittländern. Im Mai 1973 hat der RGW mit Finnland zum ersten Mal ein Abkommen mit einem nicht-sozialistischen Drittland abgeschlossen. Diese Vereinbarung enthält allerdings noch keine konkreten Bestimmungen über Bereiche, Formen und Umfang der angestrebten Kooperation. Vielmehr wurde eine Gemischte Kommission eingesetzt, deren Aufgabe es sein soll, Gebiete der Zusammenarbeit „von gegenseitigem Interesse“ zu präzisieren. Im Jahr 1974 hat die UN-Vollversammlung dem RGW erstmalig den Beobachterstatus gewährt. In diesem Zusammenhang wurde im Juni 1974 (Ratstagung in Sofia) die RGW-Satzung ein weiteres Mal geändert: Dadurch sind nicht nur neue Hauptorgane geschaffen worden (Komitees des Rats); die Gemeinschaft wurde darüber hinaus berechtigt, mit den Mitgliedsländern des RGW, mit anderen Staaten und mit anderen internationalen Organisationen Verträge abzuschließen und Beziehungen zu unterhalten. Im Juli 1975 wurde zwischen dem RGW und dem Irak ein Abkommen über wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit unterzeichnet, das ebenfalls die Einsetzung einer Gemischten Kommission für die Zusammenarbeit vorsieht; über den sachlichen Vertragsinhalt wurden keine Einzelheiten bekanntgegeben. Im August 1975 folgte Mexiko dem Beispiel des Iraks, indem es die Zusammenarbeit mit dem RGW vertraglich regelte und institutionell absicherte (Gemischte Kommission für die Zusammenarbeit). Jamaika, Guayana, Argentinien und Kolumbien haben ebenfalls in den letzten Jahren ihr Interesse an vertraglichen Beziehungen zum RGW erklärt; Jamaika und Guayana wären dann die ersten AKP-Länder, die über besondere Beziehungen zum RGW verfügten. Die Tendenzen zu einer „Vergemeinschaftung“ der Entwicklungshilfepolitik der RGW-Länder haben sich in letzter Zeit verstärkt. Die Internationale Investitionsbank der RGW-Länder hat einen gemeinsamen Entwicklungsfonds in Höhe von 1 Mrd. Transfer-Rubel eingerichtet. Seit 1974 existiert im RGW eine Ständige Kommission für die Koordinierung der Technischen Hilfe, die einen „Kooperationsplan der RGW-Länder für die Gewährung der technischen und ökonomischen Hilfe an die Entwicklungsländer beim Bau von Industrie- und anderen Objekten“ ausgearbeitet habe; die Existenz dieser Kommission war im Westen bisher nicht bekannt. Seit Herbst 1973 bemüht sich der RGW um offizielle Kontakte zur EG. Diese Bemühungen sind sicherlich auch auf das Auslaufen der zweiseitigen Handelsverträge zwischen den einzelnen EG- und RGW-Ländern zurückzuführen: Seit Anfang 1975 existiert im Handel zwischen diesen Ländern ein vertragsloser Zustand, d. h. auf Seiten der EWG kommen sog. autonome handelspolitische Maßnahmen zur Anwendung; mit anderen Worten: Die RGW-Länder haben gegenwärtig keinerlei Einfluß auf die Konditionen, zu denen dieser Handel abgewickelt wird. Um hier Abhilfe zu schaffen, fanden im Februar 1975 erste Gespräche zwischen beiden Gemeinschaften auf der Ebene hoher Beamter statt. Ein Jahr später (Februar 1976) unterbreitete der RGW einen Entwurf (Präambel und 15 Artikel) für ein „Abkommen zwischen dem RGW und der EWG über die Grundlagen der gegenseitigen Beziehungen“. Im November 1976 reagierte die EG mit einem eigenen Abkommensentwurf (Präambel und 7 Artikel). Beide Entwürfe sind Grundlagen der gegenwärtig geführten Vertragsverhandlungen. Eine Übereinkunft wird möglicherweise noch längere Zeit auf sich warten lassen, weil beide Abkommensentwürfe nicht „integrationsneutral“ sind: Der RGW-Entwurf sieht u. a. auch Handelsverträge zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten beider Gemeinschaften vor; das wäre jedoch für die EG, da die handelspolitischen Kompetenzen ganz bei den Gemeinschaftsorganen liegen, ein integrationspolitischer Status quo minus. Der EG-Entwurf, in dem nur von Arbeitsbeziehungen zwischen beiden Gemeinschaften gesprochen wird, negiert damit jede handelspolitische Vollmacht des RGW, obwohl dieser nach der letzten Satzungsänderung formal über ein solches Mandat verfügt; unbekannt ist bisher allerdings der materielle Inhalt dieses Gemeinschaftsmandats. II. Integrationspolitische Bedeutung der Niveau- und Strukturunterschiede im RGW Die Grundprobleme der „sozialistischen ökonomischen Integration“ im RGW und der „Wirtschafts- und Währungsunion“ der EG sind — trotz aller systembedingten Unterschiede im Detail — nahezu identisch: In beiden Fällen geht es um eine Abstimmung der nationalen Wirtschaftspolitiken unter der notwendigen Bedingung einer gleichmäßigen Verteilung der daraus resultierenden Vor- und Nachteile. Daraus leitet sich die Frage ab, ob eine solche wirtschaftspolitische Abstimmung („Harmonisierung“) unter Wahrung nationalstaatlicher Autonomie zu erreichen ist oder der Übertragung eines Mindestmaßes nationalstaatlicher Kompetenzen auf gemeinschaftliche („supranationale“) Organe bedarf. Eng verknüpft damit ist das Problem, ob und wieweit eine Angleichung des wirtschaftspolitischen Instrumentariums, d. h. eine gewisse Übereinstim[S. 878]mung im ordnungspolitisch-institutionellen Bereich der beteiligten Volkswirtschaften, herbeigeführt werden muß; dieses Problem ist im RGW-Raum gerade im Zusammenhang mit den Wirtschaftsreformen in den einzelnen Mitgliedsstaaten von großer aktueller Bedeutung. Die für die Integration unerläßliche wirtschaftspolitische Abstimmung hat die allmähliche Angleichung der wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Mitgliedsstaaten zur Voraussetzung. Eine solche Interessenangleichung ist im RGW bislang — trotz gemeinsamer Parteiideologie und prinzipieller Übereinstimmung der Gesellschaftsordnungen — ausgeblieben. Die wichtigste Ursache sind die gravierenden Niveau- und Strukturunterschiede. Das ökonomische Leistungspotential ist im RGW sehr ungleichmäßig verteilt. Allein die UdSSR produziert 65 bis 70 v. H. des (geschätzten) Sozialprodukts der Gemeinschaft. Dies ist nicht nur Grundlage der gegenwärtigen ökonomischen und politischen Vormachtstellung der Sowjetunion, es ist gleichzeitig unveränderliches Merkmal für die Zukunft des RGW: Fortschritte in der Zusammenarbeit werden zur Stärkung der sowjetischen Vorherrschaft beitragen, und zwar unabhängig vom politischen Willen der jeweiligen sowjetischen Führung. Nach der absoluten Höhe des Sozialprodukts ist die DDR hinter der UdSSR und Polen die drittgrößte Volkswirtschaft im RGW. Gemessen am Produkt je Einwohner bzw. je Erwerbstätigen steht sie an der Spitze der Rangfolge der RGW-Länder, sie dürfte den Durchschnitt — ebenso wie beim Lebensstandard — um rd. 50 v. H. übertreffen. Die UdSSR, die führende politische Macht der Gemeinschaft, gehört dagegen zu den schwächer entwickelten Volkswirtschaften. Innerhalb des RGW gibt es gravierende Unterschiede hinsichtlich fast aller ökonomischen Kennziffern: Produktivität und Lebensstandard, Wirtschaftsstruktur und Außenhandelsintensität. Aus diesen Differenzen resultieren vor allem stark divergierende nationalstaatliche Wachstumsziele. Hinzu kommen Unterschiede in den Produktions- und Konsumgewohnheiten der Menschen sowie ihrer psychologischen Einstellung zu wirtschaftlichen Problemen, ein Tatbestand, dessen integrationspolitische Bedeutung auch in der EG im Zusammenhang mit der angestrebten Wirtschafts- und Währungsunion erkannt worden ist. Ein bedeutsames Strukturproblem des RGW ist ferner die unterschiedliche Außenhandelsverflechtung der Mitglieder. Die kleineren Volkswirtschaften weisen eine — relativ hohe — Verflechtungsquote auf (Exporte in v. H. des Nationalprodukts), die gegenwärtig zwischen 45 (Ungarn) und 25 (DDR) schwankt; diese Länder müssen der Außenwirtschaft im Rahmen ihrer Wirtschaftspolitik eine entsprechend große Beachtung schenken. Im Falle der UdSSR beträgt diese Quote nur rund 8 v. H., und die Sowjetunion ist — ebenso wie die USA — aufgrund dieser geringen Verflechtung mit dem Ausland eher in der Lage, wirtschaftspolitische Maßnahmen unter Mißachtung ihrer außenwirtschaftlichen Konsequenzen durchzuführen. Ein Abbau der für die Integration negativen Struktureinflüsse — in der Sprache des Komplexprogramms wird dies als die „schrittweise Annäherung und Angleichung der wirtschaftlichen Entwicklungsniveaus“ der Mitgliedsländer bezeichnet — ist nur auf dem Wege einer entsprechenden Wachstumsdifferenzierung innerhalb des RGW-Raumes zu erreichen. Für das laufende Planjahrfünft haben die europäischen Mitgliedsstaaten des RGW folgende Wachstumsraten geplant (Zunahme des Nationalprodukts je Einwohner im Jahresdurchschnitt in v. H.): Aus diesen Planzielen folgt, daß — Planerfüllung unterstellt — der Einkommensabstand zwischen der DDR auf der einen Seite sowie Ungarn, der ČSSR und vor allem der UdSSR auf der anderen Seite bis 1980 größer werden wird, während es Polen und Bulgarien gelingen könnte, diesen Abstand mehr oder weniger zu verringern; die zukünftige Entwicklung in Rumänien ist bisher insofern schwer zu beurteilen, als es ungewiß ist, wie dieses Land mit den Folgen der schweren Erdbebenkatastrophe des Jahres 1977 fertig werden wird. Unter diesen Bedingungen dürfte das Ziel einer stärkeren Anpassung der Produktivitäts- und Einkommenunterschiede in der laufenden Planperiode kaum zu erreichen sein, so daß ein gravierendes Hemmnis für eine engere Verflechtung der RGW- Volkswirtschaften bestehenbleibt. III. Ziele und Methoden der Integration Die strukturellen Unterschiede und die damit zusammenhängenden Interessengegensätze zwischen den RGW-Ländern tragen einen langfristigen Charakter. Um die ökonomische Kooperation im RGW unter diesen Voraussetzungen überhaupt voranbringen zu können, mußten die Integrationsziele so formuliert werden, daß sie von allen Mitgliedern akzeptiert werden konnten. Das Komplexprogramm ist deshalb keine Richtschnur für konkretes wirtschaftspolitisches Handeln; [S. 879]es ist vielmehr eine Absichtserklärung über die „Marschrichtung“, in der eine Interessenangleichung herbeigeführt werden soll. Das strategische Endziel der „sozialistischen Integration“ ist im Komplexprogramm aus diesem Grunde möglicherweise nicht definiert worden. Die Integration selbst wird nur vage als ein von den kommunistischen Parteien und Regierungen der Mitgliedsstaaten „bewußt und planmäßig gestalteter Prozeß der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ beschrieben. Im Zuge dieses Prozesses soll zwar eine Reihe von ökonomischen, politischen und ideologischen Einzelzielen verwirklicht werden (u. a. beschleunigtes Wirtschaftswachstum, höherer Lebensstandard, erhöhte Verteidigungskraft, höherer und stabilerer Intrablockhandel). Ihre zeitliche und sachliche Priorität ist jedoch nach wie vor interpretationsbedürftig. Zum Hauptziel der Gemeinschaft für die kommenden 15–20 Jahre ist die schrittweise Annäherung und Angleichung des sozioökonomischen Leistungsniveaus der beteiligten Staaten erklärt worden. Darüber, welche der im RGW zusammengeschlossenen Volkswirtschaften unterentwickelt sind und demzufolge Entwicklungshilfe von ihren Partnern beanspruchen dürfen, wird — die Mongolei ausgenommen — ebensowenig gesagt wie darüber, wer für diese Hilfe aufzukommen hat, in welcher Höhe und in welcher Form. Im Abschlußkommuniqué der 32. Ratstagung 1978 wird in diesem Zusammenhang neben der Mongolei auch Kuba genannt - Staaten, denen „bei der beschleunigten Entwicklung und Erhöhung der Effektivität ihrer Wirtschaft Hilfe und Unterstützung“ zu erweisen sei; in Zukunft dürfte auch Vietnam auf dieser Liste der hilfsbedürftigen Mitgliedsstaaten erscheinen. Als „Hauptmethode der Organisation der Zusammenarbeit und Vertiefung der internationalen Arbeitsteilung“ wird im Komplexprogramm die Koordinierung der Pläne bestätigt. Sie beeinträchtigt bisher nicht die nationalstaatliche Souveränität. Die Mitgliedsländer sollen die mittel- und vor allem langfristig wichtigsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen untereinander abstimmen, einmal im Bereich der Strukturpolitik sowie der Entwicklung von Wissenschaft und Technik, zum anderen auf dem Gebiet der Spezialisierung und Kooperation der Industrieproduktion. Die Unabhängigkeit der nationalen Regierungen ist allein dadurch ausreichend gewahrt, daß sich an der Koordinierung bestimmter Sachbereiche nur die jeweils „interessierten“ Mitglieder zu beteiligen brauchen, d. h. die wirtschaftspolitische Abstimmung kann sowohl zwei- als auch mehrseitiger Natur sein. Eine neue, im Komplexprogramm genannte Form der wirtschaftlichen Verflechtung ist die gemeinsame Planung einzelner Industriezweige und Produktionsarten. Im Sinne einer maximalen Sicherung nationalstaatlicher Kompetenzen wird diese Form der zukünftigen Zusammenarbeit in dreifacher Weise eingeschränkt: a) Es sollen sich daran nur die jeweils „interessierten“ Länder beteiligen, b) der selbständige Charakter der „inneren Planung“ muß erhalten bleiben und c) die entsprechenden Produktionsanlagen und -ressourcen bleiben im nationalen Eigentum. In kleineren Bereichen ist es schon zu gemeinsamem Handeln gekommen. So hat die DDR mit der UdSSR Ende 1973 eine sog. Internationale Wirtschaftsorganisation „Assofoto“ gegründet (s. Übersicht auf S. 883). Geschäftsbereich dieses Konzerns: Gemeinsame Planung der Forschung und Entwicklung, der Produktion und des Handels fototechnischer und magnetischer Materialien für Informationsaufzeichnung. Auch an weiteren Organisationen hat sich die DDR beteiligt (Interatominstrument, Interatomenergo, Intertextilmasch). Es hat den Anschein, als ob mit diesen Experimenten demonstriert werden soll, daß es heute im RGW gemeinsam zu planende Integrationsprojekte gibt und gemeinschaftliches Vorgehen zum Vorteil für alle wird („Politik der kleinen Schritte“). Darüber hinaus verpflichteten sich die RGW-Länder zu gegenseitigen Konsultationen -der am wenigsten intensiven Integrationsmethode - in allen Grundfragen der Wirtschaftspolitik sowie der nationalstaatlichen Wirtschaftsreformen. IV. Organisation und Willensbildung Die Hauptprinzipien des RGW, wie sie in der Ratssatzung aus dem Jahre 1962 niedergelegt sind, wurden im Komplexprogramm bestätigt: „Die sozialistische ökonomische Integration erfolgt auf der Grundlage der völligen Freiwilligkeit und ist nicht mit der Schaffung übernationaler Organe verbunden …“ Die gegenwärtige Organisationsstruktur der Gemeinschaft unterscheidet die folgenden Hauptorgane (s. Graphik): Ratstagung: Sie setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsländer zusammen, die von den nationalen Regierungen entsandt werden. Sie ist das oberste Organ des RGW. Exekutivkomitee: Die stellvertretenden Regierungschefs bilden das wichtigste Vollzugsorgan, das die Aufsicht über alle nachgeordneten Organe ausübt. Ständige Kommissionen: Es gibt gegenwärtig 22 Kommissionen, entweder als Branchenkommissionen (z. B. für chemische Industrie) oder mit allgemeinem Aufgabenbereich (z. B. für Außenhandel). Sie werden aus Vertretern der Mitgliedsländer, angeführt vom zuständigen Ressortminister, gebildet. Ihre Funktion: Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in ihrem Bereich. Der Minister des Landes, in [S. 880]dem die Ständige Kommission ihren Amtssitz hat, ist ihr Vorsitzender. In Moskau haben — neben allen anderen Hauptorganen — insgesamt 9 Kommissionen ihren ständigen Sitz: Elektroenergie, Schwarzmetallurgie, Außenhandel, Post- und Fernmeldewesen, Ausnutzung der Atomenergie zu friedlichen Zwecken, Statistik, Valuta- und Finanzfragen, Zivilluftfahrt sowie Gesundheitswesen; alle Ständigen Kommissionen allgemeineren Charakters befinden sich somit in der sowjetischen Hauptstadt. Von den übrigen Kommissionen haben 3 ihren Sitz in Berlin (Chemische Industrie, Bauwesen, Standardisierung), jeweils 2 in Warschau (Kohleindustrie, Transportwesen), Prag (Maschinenbau, Leichtindustrie), Sofia (Nahrungsmittelindustrie, Landwirtschaft), Budapest (Buntmetallurgie, Radiotechnische und elektronische Industrie) sowie je 1 in Bukarest (Öl- und Gasindustrie) und Ulan-Bator (Geologie). Komitee für Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Planungstätigkeit: In diesem Komitee beraten die Planungschefs der Mitgliedsländer über Bereiche und Maßnahmen der Plankoordinierung. Komitee für wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit: Organ der Länder-Ressortschefs für Wissenschaft und Technik zur Beratung und Abstimmung von Maßnahmen zur Koordinierung der Forschung. Komitee für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der materiell-technischen Versorgung: gegründet auf der 28. Ratstagung (18.–21. 6. 1974); es ist das jüngste Hauptorgan der Gemeinschaft, das sich aus den Leitern der staatlichen Ämter für die materiell-technische Versorgung (staatlicher Großhandel mit Produktionsgütern) zusammensetzt. Sekretariat: Ständiges Organ des RGW (1 Generalsekretär und etwa 650 Mitarbeiter), führt die Verwaltungsarbeiten für alle Haupt- und Nebenorgane durch. Der Sekretär ist der höchste Beamte des Rates und vertritt diesen bei internationalen Organisationen. Die Hauptorgane — das Sekretariat ausgenommen — besitzen im Rahmen ihres Geschäftsbereichs lediglich das Recht, Empfehlungen in Sachen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit auszusprechen. Diese Empfehlungen müssen, um in der Praxis wirksam zu werden, von den souveränen Mitgliedsländern angenommen werden. Auf der 32. Ratstagung hat die UdSSR offensichtlich versucht, die Kompetenzen des Rates zu erweitern, und zwar in zwei Richtun[S. 881]gen: gemeinsame Planung und gemeinsame Politik gegenüber Drittländern; dieser Versuch scheiterte am Widerstand der übrigen Mitgliedsstaaten. Als einziges Hauptorgan ist das Sekretariat, das unter allen Ratsorganen am ehesten in der Lage wäre, Gemeinschaftsinteressen zu verfolgen, nicht zu Empfehlungen berechtigt; es erfüllt im Rahmen der Willensbildung innerhalb des RGW die Funktion eines Initiators. Die gleiche Rolle spielen die Neben- oder Hilfsorgane des Rates, wie z. B. die Ständige Beratung der Minister für Binnenhandel (insgesamt gibt es 7 solcher Beratungen) oder der Arbeitsgruppe für nationale und internationale Preisbildung. Diese Organisationsstruktur sichert den Mitgliedsländern ein Höchstmaß an Einflußnahme auf Gemeinschaftsebene zu. Noch wichtiger für die Dominanz der nationalen über die Gemeinschaftsinteressen ist allerdings die bestehende Form der Willensbildung: Alle Empfehlungen müssen einstimmig verabschiedet werden. Das Prinzip der Einstimmigkeit, die entscheidende Garantie der staatlichen Souveränität der Mitgliedsländer, ist ein Grundsatz der RGW-Verfassung. Seit 1967 gilt das Einstimmigkeitsprinzip nur für die jeweils „interessierten“ Mitglieder: Jedes Land, das in bezug auf eine geplante Maßnahme sein „Nicht-Interesse“ erklärt, kann seine Mitarbeit in diesem Falle zwar einstellen (Rumänien ist z. B. kein Mitglied von Interatominstrument), es kann aber nicht mehr, wie zuvor, das [S. 884]Zustandekommen einer mit dem Einverständnis der interessierten Länder empfohlenen Maßnahme verhindern. Dieses Prinzip gilt sowohl für die Sonderorganisationen der RGW-Länder, das heißt also: Einrichtungen der Staaten aufgrund völkerrechtlicher Verträge, die in der Regel aus Zuschüssen der Mitgliedsstaaten finanziert werden, als auch für die Internationalen Wirtschaftsorganisationen, deren Gründung im Komplexprogramm vorgesehen ist (s. Übersichten). Letztere können die Form der Internationalen Wirtschaftsvereinigungen (IWV) oder diejenige von Gemeinsamen Betrieben (GB) annehmen. Seit der Verabschiedung des Komplexprogramms sind 7 IWV gegründet worden; sie sind juristische Personen des jeweiligen Sitzlandes, ihre Mitglieder sind Wirtschaftsorganisationen aus den Gründungsstaaten, die hinsichtlich ihres Vermögens und ihrer rechtlichen Stellung die volle Selbständigkeit behalten. Die Mehrzahl aller Entscheidungen — diese werden in den Satzungen einzeln aufgezählt — muß einstimmig gefaßt werden; alle übrigen Beschlüsse erfordern eine qualifizierte Mehrheit — wie bei der Internationalen Investitionsbank ist damit das Einstimmigkeitsprinzip zumindest in Randbereichen gemeinsamer Aktivitäten durchbrochen. Die IWV sollen — wenn auch erst nach einer Anlaufzeit — in der Regel Gewinne erzielen, und sie sollen die Zusammenarbeit der RGW-Staaten auf speziellen Märkten voran treiben. Sie sind allerdings noch keine „sozialistischen multinationalen Unternehmungen“; denn lediglich „Interatominstrument“ hat bisher damit begonnen (5 Jahre nach ihrer Gründung), ihre Aktivitäten multinational auszuweiten. Alle gemeinsamen Betriebe der RGW-Länder beruhen auf bilateralen Abkommen, d. h., sie stellen eine Form der Auslandsinvestition dar. Im RGW gibt es noch eine dritte Form der Internationalen Wirtschaftsorganisationen, die sog. Internationalen Wirtschafts-Gemeinschaften (IWG). Zu den bekanntesten IWG zählen „Petrobaltic“ (Koordinierung der gemeinsamen geologischen Erkundung des Ostseeraumes) und „Interwasserreinigung“ (Koordinierung aller Aktivitäten bei Altwasserreinigung und Wasseraufbereitung), an denen auch die DDR beteiligt ist. Die IWG selbst übt keine operative Wirtschaftstätigkeit aus; sie beschränkt sich im wesentlichen auf die Koordination der einzelnen nationalen Aktivitäten und benötigt deshalb weder eigene Rechtssubjektivität noch ein eigenes Exekutivorgan. Die IWG kommen durch vertragliche Vereinbarungen zwischen den interessierten Staaten zustande. V. Bereiche der Zusammenarbeit A. Intrablockhandel (IBH) Für den gegenseitigen Warenaustausch der RGW-[S. 885]Länder als dem wichtigsten Bereich der bisherigen Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinschaft gelten nach wie vor 3 handelspolitische Grundsätze: bilateraler, zum großen Teil streng kontingentierter Tausch; zweiseitig ausgehandelte Vertragspreise und bilaterale Verrechnung. Auf dem Gebiet der Preisbildung gab es allerdings 1975 eine bedeutsame Veränderung: Zwar werden die Vertragspreise nach wie vor von den jeweiligen Partnern zweiseitig ausgehandelt, ausgehend von — wie es das Komplexprogramm formuliert hat — „der Basis der Weltmarktpreise, die vom schädlichen Einfluß konjunktureller Faktoren des kapitalistischen Marktes bereinigt sind“. Die so vereinbarten Vertragspreise bleiben jedoch nicht mehr wie in den Jahren 1958–1974 über 5 Jahre unverändert. Sie unterliegen nach der neuen Formel einer alljährlichen Revision, und zwar auf der Grundlage der Weltmarktpreisentwicklung in den jeweils vorausgegangenen 5 Jahren („gleitender Fünfjahrsdurchschnitt“). Auf diese Weise hat sich die explosionsartige Preisentwicklung auf den Weltrohstoffmärkten seit 1973 auch auf die Austauschverhältnisse im IBH ausgewirkt; dadurch hat sich die Position derjenigen Länder, die über keine oder nur unzureichende Rohstoffquellen (DDR, ČSSR, Ungarn) verfügen, zugunsten der Rohstoffproduzenten (UdSSR und — mit Abstand — Polen sowie Rumänien) verschlechtert. Allerdings wird die Wirkung dieser Preisausschläge auf die RGW-Volkswirtschaften durch das Prinzip der gleitenden Durchschnitte erheblich gebremst. So erhöhte sich z. B. der Preis für sowjetisches Erdöl (einschl. Erdölprodukte) im IBH von 18 Transfer-Rubel je Tonne (1974) auf voraussichtlich 54 Transfer-Rubel im Jahre 1978, also eine Verdreifachung innerhalb von 4 Jahren. Dieser Preis liegt 1978 aber immer noch um mehr als ein Drittel unter dem vergleichbaren Verkaufspreis der Opec-Länder. Insgesamt haben sich die sowjetischen Terms of Trade aufgrund der neuen Preisbildungsregel von 1974 = 100 auf 1977 = 113,5 v. H. verbessert. Die kleineren RGW-Länder waren nicht in der Lage, die höhere Rohstoffrechnung der UdSSR sofort zu bezahlen: Sie mußten in den Jahren 1975–1977 gegenüber der UdSSR einen Einfuhrüberschuß von 2,9 Mrd. Transfer-Rubel in Kauf nehmen; mit 1,4 Mrd. Transfer-Rubel entfiel auf die DDR der größte Einzelbetrag. Die DDR muß auf der einen Seite — so Ministerpräsident Stoph auf der 32. Ratstagung — über 60 v. FI. ihres gesamtwirtschaftlichen Rohstoffverbrauchs durch Importe decken; wichtigster Lieferant war und bleibt die UdSSR. Sie ist innerhalb der osteuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf der anderen Seite das Land mit dem höchsten wirtschaftlichen Leistungsniveau. Diese beiden Faktoren haben — unabhängig von politischen Überlegungen — zu einer relativ starken Beteiligung der DDR-Wirtschaft am IBH geführt. Mit einem Anteil von 15. v. H. am IBH (1977) ist die DDR hinter der UdSSR (35 v. H.) die zweitgrößte Handelsmacht der Gemeinschaft; jede fünfte im IBH exportierte Maschine stammt aus der DDR (1960 war es noch jede dritte). Aus ihrer Rolle als überragender Investitionsgüterlieferant resultiert auch die überdurchschnittliche Handelsverflechtung der DDR im RGW: Knapp 70 v. H. ihres gesamten Außenhandels (1977) werden mit den RGW-Partnern abgewickelt; allein auf die UdSSR entfällt ein Anteil von einem Drittel. Hierin zeigt sich allerdings — neben einer gewissen Abhängigkeit von der Wirtschaftslage der UdSSR — ein wichtiger Nachteil für die DDR: Ihre Partner befinden sich — die ČSSR ausgenommen — auf einer Entwicklungsstufe, die der technologisch in vielen Fällen überlegenen DDR kaum ausreichend Möglichkeiten bietet, die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung verstärkt zu nutzen. Eine nachhaltige Intensivierung des IBH, zu erreichen über eine Konzentration der Exportindustrie in allen Partnerländern einschl. der DDR, ist die notwendige Voraussetzung für die Nutzung aller Vorteile aus der Integration. Dazu müßte die Plankoordinierung, wie ursprünglich beabsichtigt, zu einer weitreichenden Abstimmung der nationalstaatlichen Wirtschaftspolitik, insbesondere der Investitionspolitik, führen. Wichtigstes Instrument einer solchen Abstimmung wären ökonomisch begründete Wechselkurse, die bis heute im RGW fehlen - alle RGW-Währungen sind reine Binnenwährungen. Die Einführung einheitlicher Wechselkurse ist im Komplexprogramm — wenn überhaupt — erst für die 80er Jahre vorgesehen. Aus diesem Grunde wird die Koordinierung der Pläne ihren bilateralen Charakter beibehalten und sich hauptsächlich auf den gegenseitigen Handelsverkehr beschränken. B. Produktionsspezialisierung und -kooperation Eine Intensivierung des Handels zwischen der DDR und den übrigen RGW-Ländern setzt steigende Exporte dieser Handelspartner voraus. Dies könnte u. a. durch Kooperationsbeziehungen erreicht werden. Die bisher im RGW abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen erstrecken sich in erster Linie auf Spezialisierungsabkommen. Bisher wurde zwar die Produktion einer Vielzahl von Maschinen- und Anlagetypen spezialisiert (bis 1976: 5.000). Hierbei handelt es sich jedoch überwiegend um bilaterale Abkommen, in denen die überlieferten Produktionsschwerpunkte zementiert werden. Die Industrie der DDR konzentrierte sich in erster Linie auf die Produktion von Präzisionsgeräten der Feinmechanik/Optik, elektrotechnische Ausrüstungen, Ausrüstungen für chemische, zement- und metallverarbeitende Fabriken. Hebe- und Transportausrüstungen sowie Schiffe und Schienenfahrzeuge. Eines der bisher größten bilateralen Kooperations[S. 886]projekte hat die DDR mit der ČSSR vereinbart: Auf dem Sektor der Petrochemie soll im 1.~Abschnitt eine Äthylenfabrik in Böhlen errichtet werden. Sie soll über eine Rohrleitung Chemiebetriebe in der ČSSR (Zaluzi und Nerotovice) mit Äthylen (jährlich 150.000~t) und Propylen beliefern. Etwa die Hälfte des verarbeiteten Rohstoffs soll in die DDR reexportiert und hier zu Kunststoffen verarbeitet werden. Nach Errichtung einer Äthylenfabrik in der ČSSR soll in der 2. Etappe der Vereinbarung die Lohnveredelung von der DDR übernommen werden. Die wirtschaftliche Bedeutung der Spezialisierungs- und Kooperationsbeziehungen innerhalb des RGW ist nicht genau auszumachen. So betrug der Spezialisierungsanteil an den Exporten der DDR in den RGW im Jahre 1974 17 v. H., verglichen mit 1 v. H. im Jahre 1970; die vergleichbaren Quoten an den Lieferungen der DDR in die UdSSR beliefen sich auf 27 v. H. bzw. 0,7 v. H. Aus diesen Zahlen lassen sich zwei Schlußfolgerungen ziehen: 80 v. H. der Exporte der DDR von spezialisierten Produkten gingen allein in die UdSSR. Diese Exporte haben sich zwischen 1970 und 1974 auf das über 50fache erhöht — die gesamten DDR-Lieferungen auf den sowjetischen Markt vergrößerten sich in dieser Zeit nur um 36 v. H. so daß in der Mehrzahl aller Fälle die zuvor traditionellen Ausfuhrgüter der DDR seitdem teilweise unter die Spezialisierungsabkommen subsumiert worden sind. Der Handel mit spezialisierten Erzeugnissen soll auch in Zukunft schneller zunehmen als der IBH insgesamt. Zwei Faktoren erschweren im RGW eine Intensivierung der Kooperation: 1. Da die Währungen der RGW-Länder reine Binnenwährungen sind, d. h. also keine für den Außenhandel relevanten Wechselkurse existieren, sind Aufwand und Nutzen von Kooperationsvereinbarungen schwer meßbar. 2. Die Interessenlage der Länder ist unterschiedlich. Die UdSSR verfügt über einen großen Binnenmarkt; sie kann in vielen Bereichen die Großserienproduktion allein schon für den Inlandsverbrauch aufnehmen. Außerdem sind die weniger entwickelten RGW-Länder — vor allem aber Rumänien — zunächst noch an einem breiten Ausbau ihrer Industrie interessiert und möchten sich daher erst in einem späteren Entwicklungsstadium spezialisieren. C. Kapitalmarkt Angesichts der fehlenden Währungskonvertibilität gibt es im RGW keinen funktionsfähigen übernationalen Kapitalmarkt. Die Internationale Investitionsbank (Grundkapital: 1,07 Mrd. Transfer-Rubel, darunter 30 v. H. in frei konvertierbarer Währung oder Gold; eingezahltes Kapital zum Ende 1977: 374 Mill. Transfer-Rubel) kann diese Funktion nur in beschränktem Maß wahrnehmen. Die Bank hat 1977 Kredite über eine Summe von 826 Mill. Transfer-Rubel vergeben, der Umfang der in den 7 Jahren ihrer Tätigkeit gewährten Kredite erhöhte sich damit auf über 2 Mrd. Transfer-Rubel. Der Großteil dieser IIB-Kredite kam dem Bau der Erdgaspipeline von Orenburg zur sowjetischen Westgrenze zugute (vgl. unten); zur Finanzierung dieses gemeinsamen Projektes der RGW-Länder hat die IIB auch Kredite auf westlichen Märkten aufgenommen (insgesamt bis Ende 1977 2,5 Mrd. US-Dollar). Die DDR, die am Bankkapital mit 16, 5 v. H. beteiligt ist, gehört bislang zu den Nettokreditgebern. Im RGW überwiegen bisher güterwirtschaftliche Formen der Investitionsfinanzierung. Zum Beispiel beteiligten sich die meisten Mitgliedsländer durch Investitionsgüterlieferungen an der Errichtung von Betrieben und an der Erschließung von Rohstoffquellen auf dem Territorium der Sowjetunion. Dies geschieht im Rahmen des auf der 29. Ratstagung 1978 verabschiedeten „abgestimmten Plans multilateraler Integrationsmaßnahmen“. Danach beteiligt sich die DDR u. a. an der Erschließung von Erdöl- und Erdgaslagerstätten, am Bau eines Zellstoffwerkes (Ust-Ilimsk), eines Asbestkombinats (Kijembajew) und einer Erdgasleitung (von Orenburg zur sowjetischen Westgrenze über eine Länge von 2.750 km); die Gas-Pipeline ist das größte Gemeinschaftsprojekt, an dem sie sich — ebenso wie die übrigen RGW-Staaten — nicht nur durch Warenkredite, sondern auch durch die Bereitstellung von Baukolonnen beteiligt. Für diese Projekte werden von der DDR im Zeitraum 1976–1980 insgesamt 8 Mrd. Mark bereitgestellt. Die Bezahlung der Lieferungen und der Zinsen für die gewährten Kredite (im allgemeinen gilt ein Zinssatz von 2 v. H.) soll aus der Produktion der neuen Betriebe erfolgen. Im Komplexprogramm ist für den RGW eine neue Form des Kapitaltransfers vorgesehen: Interessierte Länder können „… gemeinsame Betriebe bilden, die über eigenes Vermögen verfügen, Subjekte des Zivilrechts sind, auf der Grundlage der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten und für die übernommenen Verpflichtungen mit ihrem Vermögen voll haftbar sind“. Als unmittelbare und bisher im RGW-Bereich einzige Realisierung dieser Bestimmung wird in Polen (in der Nähe von Kattowitz) von der DDR und Polen ein gemeinsamer Betrieb errichtet. Es handelt sich um eine Baumwollspinnerei, die Mitte 1975 mit einer Kapazität von 12.500 t Baumwollgarn und 2.100 Beschäftigten in Betrieb genommen wurde. Die Kapitalanteile sind entsprechend den erbrachten Leistungen zu je 50 v. H. auf die beiden Länder aufgeteilt, und der Betrieb stellt ein „gemeinsames“ Eigentum dar, d. h., die Kapitalanteile sind nicht veräußerlich an Drittländer. Oberstes Betriebsorgan [S. 887]ist der Verwaltungsrat, bestehend aus 4~Vertretern beider Länder, die vom jeweiligen Ministerium für Leichtindustrie entsandt und abberufen werden. Seine Beschlüsse müssen einstimmig getroffen werden. Diese Organisationsform (Direktinvestition) kann als geeignetes Instrument zur Überwindung von Disproportionen im Arbeits- und Kapitalbedarf bei gleichzeitiger Wahrung des Mitspracherechts der Beteiligten angesehen werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieses Modell bewährt und damit als Beispiel für die Gründung weiterer Unternehmen dieser Art fungieren kann. II. Weiterentwicklung des RGW Die gegenwärtigen Wachstumsbedingungen drängen die RGW-Länder - mehr oder weniger intensiv-, die Zusammenarbeit in der osteuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft voranzutreiben. Das wichtigste Hindernis für eine stärkere wirtschaftliche Verflechtung im RGW sind die bestehenden schwerwiegenden Strukturdisparitäten ( = Produktivitäts- und Wohlstandsgefälle). Sie bewirken vor allem, daß die Plankoordinierung, die Hauptmethode der Zusammenarbeit, auf den bilateralen Warenaustausch beschränkt bleibt; daß es kein einheitliches Interesse der Mitgliedsländer gibt, neuartige Mechanismen der Zusammenarbeit (z. B. Konvertibilität der Währungen) zu entwickeln; daß von Wirtschaft zu Wirtschaft z. T. weitreichende Unterschiede im Lenkungssystem der Außenwirtschaft bestehen. Unter diesen Voraussetzungen ist die Zukunft des RGW ungewiß. Eine unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zwar denkbare, politisch jedoch gegenwärtig kaum realisierbare Entwicklung wäre eine regionale Teilintegration: Die wirtschaftlichen Voraussetzungen (Wirtschaftsstruktur, Größe des Binnenmarktes, Ausstattung mit natürlichen Rohstoffen, Arbeitsmarktlage, Wirtschaftsgeschichte usw.) würden es sinnvoll erscheinen lassen, daß sich die DDR, die ČSSR, Polen und Ungarn wirtschaftlich enger zusammenschließen, um die Vorteile der Integration voll zu nutzen. Ein solcher Zusammenschluß würde es diesen 4 nationalen Wirtschaftssystemen ermöglichen, eine weitgehend abgestimmte Wirtschaftspolitik (Wirtschaftsplanung) zu betreiben - einschließlich einer gemeinschaftlichen Handelspolitik gegenüber Drittländern. Abgesehen von den politischen Implikationen würde dies von den betroffenen Staaten eine Reihe komplizierter Entscheidungen erfordern. Ein Beispiel für die Probleme, die bei einer überstaatlichen Abstimmung der Wirtschaftspolitik auftreten, ist das gescheiterte Abkommen zwischen der DDR und Polen aus dem Jahre 1972 über den freien Reiseverkehr zwischen beiden Industriestaaten. Ein anderer, realistischerer Weg in die Zukunft ist die sektorale Teilintegration im RGW: Die „interessierten“ Mitgliedsländer könnten die gemeinsame Planung auf einer wachsenden Anzahl ausgewählter Sektoren in Angriff nehmen. Als Organisationsformen für diese sektoral abgestimmte Investitions-, Produktions- und Absatzpolitik bieten sich entweder gemeinsame Betriebe oder die internationalen Wirtschaftsvereinigungen an. Als ein weiteres Beispiel für eine Entwicklung in die hier skizzierte Richtung können die sog. langfristigen Zielprogramme (LZP) angesehen werden, deren Ausarbeitung auf der 30. Ratstagung (1976) beschlossen worden ist. Im Rahmen der LZP sollen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen langfristige Bedarfsprognosen ausgearbeitet und, darauf aufbauend, gemeinsame Maßnahmen zur Bedarfsdeckung angenommen werden. Auf der 32. Ratstagung (1978) sind 3 LZP gebilligt worden, die bis 1990 reichen, und zwar auf den Sektoren: Energie- und Rohstoffwirtschaft, Landwirtschaft und Nahrungsmittel sowie Maschinenbau. Allerdings wurde eine Einigung bisher erst „bei einer Reihe von konzeptionellen Fragen und prinzipiellen Möglichkeiten“ (Stoph) erzielt. Die Verpflichtungen und Rechte der einzelnen RGW-Staaten sollen im Detail erst in den kommenden Jahren ausgehandelt werden, um dann einen Bestandteil der bilateralen Plankoordinierung für 1981–1985 zu bilden. Als Konsequenz einer solchen Entwicklung könnte sich ein immer dichter werdendes Netz von Produktionsverflechtungen zwischen den Mitgliedsstaaten herausbilden, das die gesamte Zusammenarbeit innerhalb des RGW auf eine qualitativ höhere Ebene stellen würde. Die internationale Wirtschaftsintegration ist — unter welchen Systembedingungen sie sich auch vollziehen mag — in erster Linie immer auch ein politischer Akt. Die Bereitschaft der Politiker, das nicht unerhebliche Risiko dieser Form der wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf sich zu nehmen, muß dabei nicht nur zu Beginn des Integrationsprozesses — der in seinen Auswirkungen nach wie vor ungewiß bleibt — gegeben sein. Auch die Überwindung der zahlreichen Schwierigkeiten, die im Verlaufe dieses Prozesses auftreten, ist nur möglich — die Geschichte der westeuropäischen Integration bietet in diesem Zusammenhang eine Fülle von Beispielen —, wenn ein entsprechender gemeinsamer politischer Wille bei allen Beteiligten vorhanden ist. Die Haltung der RGW-Staaten in der Konvertibilitätsfrage zeigt jedoch, daß es im RGW noch immer an dem erforderlichen politischen Integrationswillen fehlt. Währungskonvertibilität bedeutet die Bereitschaft der betroffenen Regierungen zur teilweisen Aufgabe nationalstaatlicher wirtschaftspolitischer Kompetenzen. Zu einem solchen Souveränitätsverzicht sind die RGW-Staaten offensichtlich bisher nicht bereit. Dies ist inso[S. 888]fern verständlich, als die Regierungen im Rahmen der sozialistischen Wirtschaftssysteme — anders als in Westeuropa — für die Wirtschaftsentwicklung in ihren Ländern voll verantwortlich sind und allein aus diesem Grunde im Zweifelsfall nicht geneigt sein dürften, ihre Kontrollkompetenzen auch nur in Teilbereichen auf Gemeinschaftsorgane zu übertragen. Heinrich Machowski Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 876–888 Rat des Stadtbezirks A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN)

Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1979) Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Entstehung und Entwicklung des RGW Der RGW (im Westen auch als COMECON bekannt) wurde im Januar 1949 in Moskau gegründet. Gründungsmitglieder waren: Bulgarien, ČSSR. Polen, Rumänien, UdSSR und…

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Operationsforschung (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Bei der O. handelt es sich um verschiedene Planungs- und Optimierungsmethoden, die in den USA speziell im militärischen Bereich während des II. Weltkrieges entwickelt und unter der Bezeichnung „Operations Research“ bekannt wurden. Im Laufe der Zeit hat sich hieraus eine interdisziplinäre Forschungsrichtung entwickelt, die im deutschsprachigen Raum auch als Entscheidungsforschung, Unternehmensforschung oder Optimierungskunde bezeichnet wird. Sie bedient sich der Entwicklung und Anwendung mathematischer, mathematisch-statistischer und logistischer Verfahren, um quantifizierte Entscheidungsunterlagen für diejenigen Fälle zu liefern, in denen bei einer Mehrzahl von Handlungsmöglichkeiten die optimale ausgewählt werden soll. In der DDR befaßte man sich mit einzelnen Verfahren der O. seit Anfang der 60er Jahre. Nach dem VII. Parteitag der SED im Jahre 1967 erfuhr die O. eine starke staatliche Förderung und gewann als eine Methode der Sozialistischen Wirtschaftsführung vor allem in Verbindung mit der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre und der (bis zum VIII. Parteitag der SED im Jahr 1971 noch existierenden) marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft an Bedeutung. Sie ist neben der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO), der Kybernetik und der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) ein Instrument der sozialistischen Leitungswissenschaft. O., nach Honecker anläßlich des VIII. Parteitages der SED (1971), bedeutet „Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Verfahren zur Untersuchung ökonomischer, technologischer und auch gewisser gesellschaftlicher Prozesse, ihrer Organisation und Verhaltensweise, mit dem Ziel, optimale Lösungen zu erreichen“. Eine Vielzahl von Standardmodellen der O. ist bereits theoretisch ausgearbeitet und sowohl für die Qualifizierung verschiedener Planentscheidungen in zentralen staatlichen Organen als auch in VVB, Kombinaten und Betrieben eingesetzt worden. Ihre praktische Wirksamkeit wurde bisher jedoch als „zu gering“ erachtet. Daher wurde in der Direktive zum Fünfjahrplan 1971–1975 für die Grundlagenforschung die Entwicklung anwendungsreifer Lösungsverfahren gefordert. Die besondere Zielstellung für die gesamtwirtschaftliche Anwendung der O. auf der Grundlage der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse besteht darin, einen optimalen Beitrag zur Verwirklichung der Hauptaufgaben des Fünfjahrplanes zu leisten. Darüber hinaus enthält das Komplexprogramm Festlegungen, die dazu beitragen sollen, die Effektivität von Leitungsfunktionen in den RGW-Ländern durch gemeinsame Forschungen und Entwicklungen auf dem Gebiet der O. zu erhöhen. An der Mehrzahl der Universitäten der DDR ist die O. in der Regel Teil des Grundlagenstudiums der Sektion „Wirtschaftswissenschaft“. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 774 Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Opportunismus

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Bei der O. handelt es sich um verschiedene Planungs- und Optimierungsmethoden, die in den USA speziell im militärischen Bereich während des II. Weltkrieges entwickelt und unter der Bezeichnung „Operations Research“ bekannt wurden. Im Laufe der Zeit hat sich hieraus eine interdisziplinäre Forschungsrichtung entwickelt, die im deutschsprachigen Raum auch als Entscheidungsforschung, Unternehmensforschung oder Optimierungskunde bezeichnet wird. Sie bedient…

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Korrespondenten (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 ADN, die zentrale Presse der SED, Rundfunk und Fernsehen der DDR beschäftigen eigene Auslands-, Bezirks- und Sonder-K. Für die Lokal - und Betriebsberichterstattung der regionalen Presse, vor allem der SED-Bezirksorgane mit ihren Kreisausgaben, aber auch für den Rundfunk sind Volkskorrespondenten tätig. Die Volks-K.-Bewegung entstand 1948 nach sowjetischem Vorbild (den Arbeiter- und Bauern-K. der „Iskra“) und genießt gesetzlichen Schutz. Arbeiter- und Bauern-K. sind in VK-Kollektiven zusammengefaßt und werden regelmäßig angeleitet und ideologisch geschult. Es sind: „Werktätige aus Industrie und Landwirtschaft, Institutionen und Organisationen, die von einer Redaktion zu regelmäßiger, organisierter ehrenamtlicher Mitarbeit ausgewählt wurden und diese Tätigkeit als gesellschaftlichen Auftrag betrachten.“ Sie gelten als „Agitatoren der Partei“: „Es geht darum, in der Parteipresse zu zeigen, wie aus Bekenntnissen zur Politik der Partei Taten der Werktätigen zur allseitigen Stärkung unserer Republik werden“ (Sekretär der SED-Bezirksleitung Rostock Timm auf der Volkskorrespondentenkonferenz des Bezirks, Febr. 1976). Volks-K. berichten als Informanten ihren Redaktionen hauptsächlich aus dem eigenen Berufs- und Lebensbereich, wo sie zugleich als „Vertrauensleute der sozialistischen Presse“ gelten. Sie sollen darüber hinaus „Schrittmacher und Organisatoren“ bei der Lösung ökonomischer Probleme sein (Sozialistischer Wettbewerb). Die Tätigkeit von K. anderer Staaten in der DDR ist genehmigungspflichtig. Die VO über die Tätigkeit von Publikationsorganen anderer Staaten und deren K. in der DDR vom 21. 2. 1973 (GBl. I, 1973, Nr. 10) und die Durchführungsbestimmung vom 11. 4. 1979 (ND vom 14. 4. 1979), die die Erste Durchführungsbestimmung vom 21. 2. 1973 ersetzte und teilweise verschärfte, regeln sowohl die Akkreditierung als auch die den K. auferlegten Beschränkungen. Die Akkreditierung von Publikationsorganen. Presse-, Nachrichten- und Bildagenturen, Rundfunk- und Fernsehstationen und Wochenschauen anderer Staaten und deren ständige K. erfolgt durch das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR „in der Regel auf der Grundlage der Reziprozität“. Anträge auf Eröffnung eine Büros und die Akkreditierung ständiger K. sind schriftlich an den „Leiter des Bereichs Presse und Information“ des DDR-Außenministeriums zu richten. Auch die journalistische Tätigkeit von Reise-K. ist genehmigungspflichtig. Die „Arbeitsgenehmigung“ wird erteilt von der „Abteilung Journalistische Beziehungen“ des DDR-Außenministeriums (siehe auch VO über Lizenz- und Zulassungspflicht im Filmwesen vom 15. 1. 1976, GBl. I, Nr. 6). Alle K. haben sich bei der Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit in der DDR an festgelegte „Grundsätze“ zu halten, die im jeweiligen Interesse der DDR ausgelegt werden können: Sie haben „Verleumdungen oder Diffamierungen der DDR, ihrer staatlichen Organe und ihrer führenden Persönlichkeiten sowie der mit der DDR verbündeten Staaten zu unterlassen“. Die K. sind verpflichtet, die Abteilung Journalistische Beziehungen des Außenministeriums über Reisen außerhalb von Berlin (Ost) „nicht später als 24 Stunden vor Antritt der Reise unter genauer Angabe des Reiseziels und des Reisegrundes zu informieren“. Journalistische Vorhaben in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Einrichtungen, volkseigenen Kombinaten und Betrieben. Genossenschaften und gesellschaftlichen Einrichtungen und Institutionen „sowie Interviews und Befragungen jeder Art“ sind genehmigungspflichtig. Diese Vorhaben können nur nach amtlicher Genehmigung verwirklicht werden. Bei Verletzung der Grundsätze und der Akkreditierungsbestimmungen kann dem Publikationsorgan oder dem K. die Akkreditierung oder Arbeitsgenehmigung jederzeit entzogen werden. An (stufenweisen) Strafmaßnahmen sind vorgesehen: die Verwarnung des K.; der Entzug der Akkreditierung oder Arbeitsgenehmigung und die Ausweisung des K.; die Schließung des Büros des Publikationsorgans. Die Dienstfahrzeuge und die privaten Personenkraftwagen der in der DDR akkreditierten Korrespondenten erhalten ein besonderes Kennzeichen. In den Vereinbarungen zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR [S. 608]hat diese sich verpflichtet, Journalisten aus der Bundesrepublik und Berlin (West) zu akkreditieren: 1978 arbeiteten 19 ständig akkreditierte K. für Tages- und Wochenzeitungen, ZDF und ARD (Hörfunk und Fernsehen) in Berlin (Ost). Ein „Spiegel“- und ein ARD-Fernseh-K. wurden im Dez. 1975 bzw. Dez. 1976 wegen angeblich grober Verleumdung der DDR ausgewiesen. Das „Spiegel“-Büro wurde im Januar 1978 geschlossen, weil das Hamburger Nachrichtenmagazin ein oppositionelles „Manifest“ aus der DDR veröffentlicht hatte. Im Mai 1978 wurden gleich mehrere westliche K. verwarnt, weil sie über z. T. tätliche Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Volkspolizei am 1. Mai in Wittenberge berichtet hatten. In der Bundesrepublik Deutschland waren 1978 6 DDR-K. (für ADN, ND, Tribüne, Rundfunk und Fernsehen) tätig. Reise-K. und westdeutsche Mitarbeiter von DDR-Medien haben schon immer in der Bundesrepublik Deutschland gearbeitet. 1976 erteilten die Behörden der DDR nach eigenen Angaben 680 Einreisegenehmigungen für Reise-K. aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West). Die Informationsmöglichkeiten für K. anderer Staaten in der DDR (1979 insgesamt 149 ständig akkreditierte K., einschließlich kommunistischer Parteien und Staaten) sind, neben den Vorschriften der zitierten VO und Durchführungsbestimmung, zusätzlich beschränkt durch die parteiliche Informations- und Medienpolitik und die strengen Geheimhaltungsvorschriften (Auskunftsverbote). Die Informationspolitik der SED wird als gezielte Informationszuteilung gehandhabt: Pressekonferenzen, „Pressebesprechungen“, Partei-Informationen, ADN-Hintergrundmaterial und Interviewpartner sind nicht allen K. in gleichem Umfang zugänglich, auch den K. aus kommunistisch-sozialistischen Ländern nicht. Es wird unterschieden nach K. regierender und nichtregierender kommunistischer Parteien und nach politischer Zuverlässigkeit („Linientreue“). Ebenso unterschiedlich, und den aktuellen Interessen der DDR untergeordnet, ist die Informationspolitik gegenüber allen anderen K. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 607–608 Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kostenrechnung

Siehe auch die Jahre 1975 1985 ADN, die zentrale Presse der SED, Rundfunk und Fernsehen der DDR beschäftigen eigene Auslands-, Bezirks- und Sonder-K. Für die Lokal - und Betriebsberichterstattung der regionalen Presse, vor allem der SED-Bezirksorgane mit ihren Kreisausgaben, aber auch für den Rundfunk sind Volkskorrespondenten tätig. Die Volks-K.-Bewegung entstand 1948 nach sowjetischem Vorbild (den Arbeiter- und Bauern-K. der „Iskra“) und genießt gesetzlichen Schutz. Arbeiter- und…

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Abrüstung (1979)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 2]Von der DDR wird A. als Prinzip des Völkerrechts (Art. 1, 11, 26 und 47 der UN-Charta) und der Politik der Friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung verstanden, das die Einschränkung (Teil-A.) bzw. Abschaffung der Rüstungen und Streitkräfte (allgemeine oder vollständige A.) fordert. Die A. gilt als Mittel der Begrenzung bzw. Beseitigung der Kriegsgefahr und der Befreiung der Völker von den Rüstungslasten. Die DDR betreibt ihre A.-Politik im Rahmen des Warschauer Vertrages. Dessen Politischer Beratender Ausschuß und die seit 1970 jährlich stattfindenden Krimkonferenzen der führenden Partei- und Staatsfunktionäre der sozialistischen Staaten fungieren als wichtige Gremien zur Koordinierung der Außenpolitik und zur Formulierung von A.-Initiativen. Für die Warschauer-Vertrags-Staaten ist das Bemühen um A., als deren zentrales Anliegen das Verbot der Massenvernichtungsmittel, vor allem der Kernwaffen, gilt, Bestandteil ihrer umfassenderen Sicherheitspolitik. Von 1950 bis 1955 hat sich die DDR mit zahlreichen Vorschlägen an die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gewandt, um sich über Schritte, Maßnahmen und Verpflichtungen hinsichtlich des militärisch neutralen Status eines wiedervereinigten Deutschlands und bezüglich der Beschränkung der zahlenmäßigen Stärke und der Bewaffnung der Streitkräfte zu verständigen. Um die befürchtete atomare Aufrüstung der Bundesrepublik zu verhindern, trat die DDR seit 1956/57 mit der Forderung und entsprechenden Vorschlägen zur Gewährleistung eines umfassenden Verzichts beider deutscher Staaten auf Kernwaffen, deren Produktion, Stationierung und Anwendung hervor. Besondere Bedeutung erlangte der von ihr unterstützte Rapacki-Plan für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa. Im September 1960 unterbreitete die DDR der XV. UN-Vollversammlung Vorschläge zur etappenweisen allgemeinen und vollständigen A. der beiden deutschen Staaten. Die A.-Politik der DDR hatte bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland neben dem primären Anliegen äußerer Sicherheit auch eine wichtige Funktion in der Deutschlandpolitik der SED und dem Bemühen um internationale Anerkennung. Dies gilt auch für ihren Beitritt zum Vertrag über das Verbot der Kernwaffenversuche (Teststoppvertrag vom 8. 8. 1963), den Entwurf eines Vertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland über den „umfassenden Verzicht auf Kernwaffen“ (6. 1. 1964) und die Erklärung an die UNO zur Nichtweiterverbreitung und zum Verbot der Anwendung von Kernwaffen (27. 10. 1966). Die DDR unterschrieb und ratifizierte bisher alle Verträge über A. und Rüstungsbegrenzung, die interessierten Staaten zum Beitritt offenstehen, soweit sie für sie politisch bedeutsam sind. Eine besondere Rolle spielte der Kernwaffensperrvertrag, zu dessen ersten Unterzeichnerstaaten die DDR am 1. 7. 1968 mit gehörte. Die Tatsache, daß die Unterzeichnung des Vertrages durch die Bundesrepublik Deutschland erst im November 1969 und die Ratifizierung im März 1974 erfolgten, lieferte der DDR lange Zeit den propagandistischen Vorwand, ihr „Bemühen um Frieden und Sicherheit“ einerseits und die „friedensgefährdende Politik“ der Bundesrepublik andererseits herauszustellen. Am 7. 3. 1972 hat die DDR mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) ein Abkommen über die Anwendung von Sicherheitskontrollen geschlossen, das im Kernwaffensperrvertrag gefordert wird. In Art. 5 des Grundlagenvertrages haben sich DDR und Bundesrepublik zur Unterstützung der Bemühungen um Rüstungsbegrenzung und A. sowie deren wirksame Kontrolle verpflichtet. Die DDR — in ihrer Verfassung von 1968 hat sie das Eintreten für allgemeine A. zur Verfassungsnorm erhoben und auch nach der Verfassungsänderung von 1974 den entsprechenden Art. 6 Abs. 4 unverändert beibehalten — sieht ebenfalls in der seit Ende der 60er Jahre eingetretenen politischen Entspannung die Chance, die politische durch die militärische Entspannung, die A., zu ergänzen. Die DDR betreibt ihre A.-Politik in engster Abstimmung mit der UdSSR und den anderen Mitgliederstaaten des Warschauer Vertrages, für den als generelle Leitlinie gegenwärtig die Bukarester Deklaration vom November 1976 maßgeblich ist. Diese Deklaration bekräftigt als dringlichste Aufgabe die Einstellung des Wettrüstens und die A., in erster Linie auf nuklearem Gebiet, sowie die Beseitigung der Gefahr eines Weltkrieges. Mit ihren Verbündeten vertritt die DDR — dies wurde erneut deutlich auf der Belgrader Nachfolgekonferenz vom Juni 1977 bis März 1978 — die Position, daß die KSZE-Schlußakte vom August 1975 als Ganzes zu verwirklichen sei, d. h. sie hebt auch hier auf völkerrechtliche Fragen der Entspannung und A. ab und wendet sich damit gegen den von westlichen Staaten stärker akzentuierten Komplex der Menschenrechte. Die DDR unterstützt die Vorschläge der Staaten des Warschauer Vertrages an die Teilnehmer der KSZE, einen Nichtangriffsvertrag abzuschließen, gegeneinander nicht als erste Kernwaffen anzuwenden und Handlungen zu unterlassen, die zu einer Ausweitung bestehender oder zur Schaffung neuer militärischer Gruppierungen führen könnten. Konkret spielen die 1973 aufgenommenen Wiener Verhandlungen über die gegenseitige ausgewogene Reduzierung der Streitkräfte und Rüstungen in Mitteleuropa (Mutual Balanced Force Reduction — MBFR) eine besondere Rolle. Die DDR wie ihre Verbündeten betrachten es als eine Beeinträchtigung des von ihnen vertretenen Prinzips der „gleichen Sicherheit“, daß die westlichen Staaten — wobei diese vom konventionellen Übergewicht der Warschauer-Pakt-Truppen in Mitteleuropa ausgehen — von den sozialistischen Staaten eine 3fach höhere Reduzierung ihrer Streitkräfte fordern, als sie selbst vorzunehmen bereit sind. Vorschläge der in Wien vertretenen sozialistisch regierten Staaten sehen hingegen eine Verringerung der Streitkräfte beider Militärbündnisse um einen gleichen Prozentsatz vor. Angesichts der komplizierten Verhandlungslage hat sich die DDR mit ihren Verbündeten dafür eingesetzt, [S. 3]zumindest für die Dauer der Verhandlungen eine Nichterhöhung der zahlenmäßigen Stärke aller Streitkräfte in Mitteleuropa zu vereinbaren. In den Mittelpunkt der im Mai/Juni 1978 veranstalteten Sondertagung der XXXII.~UN-Vollversammlung zu Fragen der A. sind von den sozialistisch regierten Staaten aktuelle sowjetische Initiativen gerückt worden. Dies betrifft vor allem Vorschläge für ein zeitweiliges Abkommen zur Einstellung der Kernwaffenversuche und für ein Moratorium der Kernwaffenversuche zu friedlichen Zwecken, einen Produktionsstopp von Kernwaffen und Übergang zur Verringerung und schließlichen Beseitigung dieser Waffen. Vorrangige aktuelle Bedeutung wird einem Abkommen eingeräumt, in dem USA und UdSSR auf die Herstellung und Einführung der Neutronenwaffe verzichten. Die A.-Politik der DDR war in keiner Phase eigenständig, sie paßte sich vielmehr stets sowjetischen A.-Initiativen an und modifizierte diese lediglich hin und wieder für den innerdeutschen propagandistischen Gebrauch. Europapolitik der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 2–3 Ablieferungssoll A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Absatz

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 2]Von der DDR wird A. als Prinzip des Völkerrechts (Art. 1, 11, 26 und 47 der UN-Charta) und der Politik der Friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung verstanden, das die Einschränkung (Teil-A.) bzw. Abschaffung der Rüstungen und Streitkräfte (allgemeine oder vollständige A.) fordert. Die A. gilt als Mittel der Begrenzung bzw. Beseitigung der Kriegsgefahr und der Befreiung der Völker von den…

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Nationale Front der DDR (1979)

Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1985 Die NF. des Demokratischen Deutschland ging aus der Volkskongreßbewegung (Deutscher Volkskongreß) hervor, die 1947 von der SED im Hinblick auf die Staatsgründung als eine Art Vorparlament initiiert wurde. Nachdem bereits seit Mitte 1948 der Demokratische Block als Zusammenschluß der Parteien (SED; CDU; LDPD; NDPD; DBD) sowie später auch der Massenorganisationen (FDGB; FDJ; Demokratischer Frauenbund Deutschlands [DFD]; Kulturbund) unter Führung der SED wirkte, wurde die NF. am 7. 10. 1949 als zusätzliche Form der Bündnispolitik auf der programmatischen Grundlage der vom SED-Parteivorstand am 4. 10. 1949 angenommenen Entschließung „Die Nationale Front des Demokratischen Deutschland und die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands“ gegründet. Sie war als gesamtdeutsche Bewegung zur „Rettung der deutschen Nation“ konzipiert, der jede Partei, Organisation, Persönlichkeit in West und Ost unbeschadet ihrer politischen, ökonomischen oder weltanschaulichen Prinzipien beitreten konnte. Der gesamtdeutschen Funktion wurde von Anfang an die Aufgabe der wirtschaftlichen Stärkung der SBZ/DDR zugeordnet, deren Partei- und Staatsführung sich noch für Gesamtdeutschland verantwortlich fühlte. Unter Überwindung von Widerständen gegen die Bündnispolitik in den eigenen Reihen entwickelte die SED die NF. von einer allgemein antifaschistisch-demokratisch orientierten zu einer sozialistischen Volksbewegung. Ähnlich wie die Volksfronten in einigen anderen sozialistischen Ländern gilt die NF. als das breiteste und umfassendste „Bündnis aller politischen und sozialen Kräfte des werktätigen Volkes unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei“. Innerhalb des politischen Systems der DDR wird der NF. die Rolle eines wichtigen Bindegliedes zwischen Staat und Gesellschaft beigemessen, dessen Wirksamkeit an der erwünschten Annäherung der Klassen und Schichten an die Arbeiterklasse und der damit verbundenen wachsenden sozialen Homogenität sowie der politisch-moralischen Einheit der Bevölkerung gemessen wird. Charakteristisch für die Nationale Front der DDR — so die neue Bezeichnung seit 1973 — ist, daß sie keine Massenorganisation mit eingetragenen Mitgliedern und Grundorganisationen darstellt, sondern bei einem geringen Anteil von hauptamtlichen Kräften auf der breiten ehrenamtlichen Tätigkeit von 335.000 Bürgern in 17.000 Orts-, Wohnbezirks-, Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirksausschüssen beruht, die von den Wahlberechtigten des jeweiligen Bereiches gewählt werden. In den Ausschüssen, die als wichtige Organisationsform nicht nur Repräsentativorgane der Parteien und Massenorganisationen der NF., sondern operative Arbeitsorgane im jeweiligen Territorium bilden, arbeiten Vertreter der Parteien, Massenorganisationen und auch nichtorganisierte Einzelpersonen ohne bestimmten [S. 752]Proporz zusammen. Den Ausschüssen gehören die Vorsitzenden der jeweiligen Räte der Bezirke. Kreise, Städte und Gemeinden an. Höchstes Organ ist der direkt von der Bevölkerung gewählte Kongreß, der den Nationalrat und seinen Präsidenten (seit 1950 Prof. Dr. E. Correns, parteilos) wählt. Der Nationalrat leitet die Arbeit zwischen den Kongressen durch sein Präsidium und Sekretariat. Beim Nationalrat sowie bei Bezirks- und Kreisausschüssen bestehen Arbeitsgruppen, die als Konsultativgremien fungieren (z. B. Arbeitsgruppe Mittelstand seit 1956, 1963 in Arbeitsgruppe Komplementäre, Handwerker und Gewerbetreibende umbenannt). Den Kern und den Träger der zahlreiche Vereinigungen, Gesellschaften und Verbände umfassenden NF. bildet der „Demokratische Block“, dessen Ausschüsse ähnlich staatlich-territorial wie die der NF. aus der jeweils gleichen Zahl von Vertretern der 5 Parteien (SED, DBD, CDU, LDPD, NDPD) und 4 Massenorganisationen (FDGB, FDJ, DFD, KB der DDR) zusammengesetzt sind. Während in den Ausschüssen der NF. das Gemeinsame im Vordergrund der Arbeit steht, dienen die Blockausschüsse durchaus als Foren, in denen parteipolitische Vorstellungen und auch kontroverse Meinungen diskutiert werden. Es ist die allgemeine Tendenz festzustellen, daß die NF. nicht nur umfangreichere Aufgaben und eine breitere Basis hat, sondern in der politischen Praxis mehr und mehr den Block auf allen Ebenen ersetzt. Zu den vielfältigen Aufgaben der NF gehören u. a.: Mobilisierung staatsbürgerlicher Aktivität und Verantwortung der Bürger bei der Vorbereitung und Durchführung der Gesetze der Volkskammer und der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen; Propaganda und Agitationsarbeit auf breitester Basis; rechtzeitiges Erkennen von neuen Problemen; Benennung der Kandidaten für Wahlen auf allen Ebenen; Unterbreitung der vom Demokratischen Block beratenen und beschlossenen Kandidatenliste sowie des Wahlprogramms; Bestätigung der Richterkandidaten und Unterstützung der Wahl und Tätigkeit der Gesellschaftlichen Gerichte im Wohnbezirk; Antragsrecht zur Abberufung von Abgeordneten; Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen, vor allem durch enge Verbindung der Ausschüsse mit den Abgeordneten; Mithilfe bei der Lösung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplans, u. a. durch den Wettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden - Mach mit!“; Unterstützung der Bemühungen, die vor allem im Produktionsbereich angestrebte Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen im Wohnbereich fortzuführen (Hausgemeinschaften). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 751–752 Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Gedenkstätten

Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1985 Die NF. des Demokratischen Deutschland ging aus der Volkskongreßbewegung (Deutscher Volkskongreß) hervor, die 1947 von der SED im Hinblick auf die Staatsgründung als eine Art Vorparlament initiiert wurde. Nachdem bereits seit Mitte 1948 der Demokratische Block als Zusammenschluß der Parteien (SED; CDU; LDPD; NDPD; DBD) sowie später auch der Massenorganisationen…

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Kabarett (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 570]Als politisches K. erfährt diese Kunstgattung, in der Formen der Literatur, der Musik und des Theaters vereint sind, in der DDR vor allem während der letzten Jahre verstärkte Förderung. Dies gilt in besonderer Weise für das Laien-K. Hauptmerkmale des K. sind die Satire, aber auch der Zynismus, die Ironie und die verschiedensten Ausdrucksmittel des Humors. Aufgrund der Bedingungen der sozialistischen Produktionsverhältnisse wird dem K. eine neue Qualität zugesprochen. „Die gleichen Ziele wie die sozialistische Gesellschaft verfolgend, weiß es im Gegensatz zum westdeutschen Kabarett und zum bürgerlichen Kabarett der Vergangenheit nicht nur, wogegen, sondern auch wofür es auftritt.“ In den „Hauptaufgaben für das Laienkabarett in den Jahren 1971–1975“, erarbeitet vom wissenschaftlich-künstlerischen Beirat für Volkskunst beim Ministerium für Kultur, wird als das Hauptziel des K. die Mithilfe bei der Gestaltung des sozialistischen Menschenbildes angeführt. Der Beitrag des K. … besteht hauptsächlich in der satirischen bzw. humoristischen Beleuchtung von subjektiver Nichterfüllung gesellschaftlicher Erfordernisse, beabsichtigt als produktive Kritik, die Denkanstöße und Handlungsimpulse zur weiteren Vervollkommnung des Menschen gibt“. Zu diesem Zweck wird auf das notwendige Einverständnis zwischen Publikum und K. hingewiesen. „Bei beiden ist das Vergnügen an den Meisterungsmöglichkeiten des menschlichen Schicksals durch die Gesellschaft (Brecht) entwickelt, der Zuschauer findet seine Sache auf der Bühne behandelt, und beide genießen den Spaß an der Veränderung.“ Demgegenüber ist die Auseinandersetzung mit dem „Klassenfeind“ so scharf wie möglich zu führen. Einige Themenbereiche dürfen von den K. nicht behandelt werden. Verboten sind z. B. Witze über die oberste Partei- und Staatsführung, die Freundschaft zur UdSSR, die Nationale Volksarmee und die „Staatsgrenze West“ der DDR. Zu den bekanntesten der 1979 bestehenden 13 Berufs-K. gehören in Berlin (Ost) „Die Distel“, in Leipzig die „Pfeffermühle“ und in Dresden die „Herkuleskeule“. Die Zahl der Laien-K. ist seit 1970 sprunghaft gestiegen (1978: geschätzt rd. 600, ohne die Pionier-K.-Gruppen). Zu den führenden Laienensembles zählen: die „academixer“ der Karl-Marx-Universität Leipzig, die „Taktlosen“ am Haus der Gewerkschaften in Halle und die „Hinterwäldler“, das K. am Haus des Lehrers in Suhl. Die Zentrale Arbeitsgemeinschaft (ZAG) K. beim Zentralhaus für Kulturarbeit setzt sich mit den Entwicklungsproblemen im Bereich des K. auseinander und wirkt über die Bezirkskabinette für Kulturarbeit und die Bezirksarbeitsgemeinschaften auf die Arbeit der Laien-K. ein. Seine Hauptaufgaben sieht die ZAG in der Durchsetzung eines neuen Ensembletyps, in dem die K.-Mitglieder von der gleichen politisch-ideologischen Programmkonzeption ausgehen. Wichtige Einrichtungen der Qualifizierung sind: die Spezialschule (für K.-Leiter, einschl. der Leiter von Pionier-K.), Weiterbildungsseminare, Meisterkurse (für besonders befähigte Absolventen bzw. Leiter von Spitzengruppen) sowie die Arbeit in Beispiel- und Förderergruppen. Der Information und dem Leistungsanreiz dienen weiterhin auf Kreis-, Bezirks- und zentraler Ebene durchgeführte Werkstatt-Tage und Leistungsvergleiche. Fachorgan für das Laientheater und K. ist die Zeitschrift „szene“ des Zentralhauses für Kulturarbeit (zweimonatlich bis Mitte 1973, seither vierteljährlich). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 570 Justizverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kabinette

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 570]Als politisches K. erfährt diese Kunstgattung, in der Formen der Literatur, der Musik und des Theaters vereint sind, in der DDR vor allem während der letzten Jahre verstärkte Förderung. Dies gilt in besonderer Weise für das Laien-K. Hauptmerkmale des K. sind die Satire, aber auch der Zynismus, die Ironie und die verschiedensten Ausdrucksmittel des Humors. Aufgrund der Bedingungen der sozialistischen…

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Ministerium der Justiz (1979)

Siehe auch: Ministerium der Justiz: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Ministerium der Justiz (MdJ): 1985 Nach dem Statut vom 25. 3. 1976 (GBl. I, S. 185), das an die Stelle des Statuts vom 18. 1. 1968 (GBl. II, S. 75) getreten ist, ist das MdJ. ein Organ des Ministerrats, juristische Person und Haushaltsorganisation. Das MdJ. „erfüllt seine Aufgaben in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Verfassung der DDR, der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften“ (§ 1 Abs. 1 des Statuts). Es wird vom Minister der Justiz nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Justizminister der DDR: 1949–1953 Max Fechner (SED), 1953–1967 Dr. Hilde Benjamin (SED), 1967–1972: Dr. Kurt Wünsche (LDPD), seit Oktober 1972: Hans-Joachim Heusinger (LDPD). Neben den beiden Staatssekretären Hans Ranke (SED) und Herbert Kern (SED) gibt es noch zwei stellvertretende Minister: Hans Breitbarth (NDPD) und Stephan Supranowitz (SED). Im Rechtsverkehr wird das MdJ. durch den Minister vertreten, der für seine Tätigkeit gegenüber der Volkskammer und dem Ministerrat verantwortlich ist. Das MdJ. ist in Hauptabteilungen und Abteilungen gegliedert. Die Hauptabteilungen und wichtigen selbständigen Abteilungen sind: Hauptabt. Gesetzgebung, Hauptabt. Rechtsprechung, Hauptabt. Militärgerichte, Kaderabteilung, Abt. Internationale Beziehungen, Abt. Allgemeine Verwaltung und Haushaltsabteilung. Als beratendes Organ des Ministers fungiert das Kollegium des MdJ., dem nicht nur leitende Mitarbeiter des MdJ. angehören, sondern auch Vertreter aus Wissenschaft und Praxis. Die Mitglieder des Kollegiums werden vom Minister berufen. Für bestimmte Aufgabenbereiche und zur Lösung spezieller Probleme kann der Minister Beiräte bilden, deren Zusammensetzung, Dauer der Tätigkeit und Arbeitsweise von ihm bestimmt werden. Das MdJ. hat die sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Rechtspflege zu schaffen. Dabei stehen folgende Aufgaben im Vordergrund: Ausarbeitung gesetzlicher Bestimmungen und Unterbreitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts, die Kaderpolitik für die Bezirks- und Kreisgerichte sowie die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Richter und Schöffen, Ausarbeitung von Grundsätzen und Lehrprogrammen für die juristische Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und den Universitäten, Anleitung der Schöffen und Schiedskommissionen. Aufsicht über die Rechtsanwaltschaft und die Notare. Vorbereitung von Rechtshilfeabkommen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. Eine für die Rechtsprechung wichtige Aufgabe, die dem MdJ. bereits bis 1963 übertragen war, hat es mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. 9. 1974 (GBl. I, S. 457) und dem neuen Statut wieder erhalten. Ihm obliegt die Anleitung der Bezirks- und Kreisgerichte, der Staatlichen Notariate und der Schiedskommissionen sowie die Kontrolle der Erfüllung ihrer Aufgaben. Damit ist das MdJ. wieder „Zentrales Leitungsorgan“ geworden. Zur Erfüllung seiner Leitungsaufgaben führt es Revisionen bei den Kreis- und Bezirksgerichten und den [S. 729]Staatlichen Notariaten durch (§ 1 Abs. 2a und Abs. 3 des Statuts). In die Revisionsgruppen des MdJ. können Richter des OG und anderer Gerichte, Vertreter anderer staatlicher Organe, wissenschaftlicher Institutionen und gesellschaftlicher Organisationen einbezogen werden. Der Minister ist schließlich befugt, beim OG den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen zu beantragen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 728–729 Ministerium der Finanzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium des Innern

Siehe auch: Ministerium der Justiz: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Ministerium der Justiz (MdJ): 1985 Nach dem Statut vom 25. 3. 1976 (GBl. I, S. 185), das an die Stelle des Statuts vom 18. 1. 1968 (GBl. II, S. 75) getreten ist, ist das MdJ. ein Organ des Ministerrats, juristische Person und Haushaltsorganisation. Das MdJ. „erfüllt seine Aufgaben in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Verfassung der DDR, der Gesetze und anderer…

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Bodenrecht (1979)

Siehe auch das Jahr 1985 In der DDR gilt das B. als eigenständiger Rechtszweig, der die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen über das Eigentum und die Nutzung des Bodens umfaßt. Gegenstand des B. sind ferner Maßnahmen des Naturschutzes, der Landeskultur (Landeskulturgesetz) und des Bergrechts. Für die Nutzung volkseigenen Bodens durch sozialistische Wirtschaftseinheiten gelten die für die Nutzung von Volkseigentum generell maßgeblichen Konstruktionen (Art. 12 Abs. 2 Verf.; § 19 ZGB) sowie zahlreiche spezielle Nebenregelungen (Bodennutzung). Den Bereich des B., an dessen Rechtsverhältnissen Bürger beteiligt sind, regelt einstweilen das Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) (Zivilrecht) unter dem Ordnungsgesichtspunkt „Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung“ (§§ 284 ff. ZGB). Auch in diesem Bereich gelten der Grundsatz der rationellen und zweckgebundenen Bodennutzung sowie das Gebot der Übereinstimmung der Bodennutzung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen. Das Gesetz sieht folgende Rechtsinstitute als Grundlage für die Bodennutzung durch Bürger vor: a) Die Verleihung des Nutzungsrechts an einem volkseigenen Grundstück für den Bau und die persönliche Nutzung von Eigenheimen (§§ 287–290 ZGB). Dieses Nutzungsrecht wird durch Verwaltungsakt begründet (Verleihung) und auch beendet (Entzug). Es wird grundsätzlich unbefristet und gegen Entgelt eingeräumt. Die auf dem volkseigenen Grundstück errichteten Gebäude sind Eigentum des Nutzungsberechtigten und können veräußert und vererbt werden, wobei das Nutzungsrecht am Grundstück dem Eigentum am Gebäude nachfolgt. Beim Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung gehen Gebäude, Anlagen und Anpflanzungen — grundsätzlich gegen Entschädigung — in Volkseigentum über. b) Die Zuweisung genossenschaftlich genutzten Bodens durch eine Genossenschaft für den Bau von Eigenheimen oder anderen persönlichen Bedürfnissen dienenden Gebäuden (§§ 291–294 ZGB). Auch in diesem Fall erfolgt die Begründung des Nutzungsverhältnisses nicht durch Vertrag, sondern durch Verwaltungsakt (Zuweisung), ebenso ist ein Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung der Bodenfläche vorgesehen, wobei der Entzug nicht durch die Genossenschaft, sondern durch ein staatliches Verwaltungsorgan erfolgt. Für die Eigentumsverhältnisse und Verfügungsmöglichkeiten gilt das gleiche, wie unter a). Bei Entzug des Nutzungsrechts erfolgt keine Enteignung der Überbauten, vielmehr besteht eine Veräußerungspflicht des Eigentümers an einen anderen Bürger. c) Das persönliche Eigentum an Grundstücken (§§ 295–311), das vom ZGB als eine der möglichen rechtlichen Grundlagen der Bodennutzung behandelt wird, wobei der Grundstücksverkehr der staatlichen Kontrolle unterliegt (§ 297 ZGB; Grundstücksverkehrs-O. vom 15. 12. 1977, GBl. I, 1978, S. 73). d) Die Nutzung von land- und forstwirtschaftlich nicht genutzten Bodenflächen als Kleingärten oder zum Zweck der Erholung oder Freizeitgestaltung aufgrund eines Vertrages (§§ 312–315). Dabei handelt es sich um ein Nutzungsverhältnis, das im wesentlichen der Pacht nachgebildet ist. Schließlich kennt das ZGB Formen der Mitbenutzung von Grundstücken durch mehrere Nutzungsberechtigte, etwa die Lagerung von Baumaterial, das Aufstellen von Geräten, die Einräumung von Wege- und Überfahrtrechten, aber auch das Unterlassen bestimmter Handlungen. Derartige Mitbenutzungsformen beruhen in der Regel auf Vertrag, teilweise sind sie in das Grundbuch einzutragen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 231 Bodennutzungsgebühr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bodenreform

Siehe auch das Jahr 1985 In der DDR gilt das B. als eigenständiger Rechtszweig, der die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen über das Eigentum und die Nutzung des Bodens umfaßt. Gegenstand des B. sind ferner Maßnahmen des Naturschutzes, der Landeskultur (Landeskulturgesetz) und des Bergrechts. Für die Nutzung volkseigenen Bodens durch sozialistische Wirtschaftseinheiten gelten die für die Nutzung von Volkseigentum generell maßgeblichen Konstruktionen (Art. 12 Abs. 2 Verf.; § 19 ZGB)…

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Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA) (1979)

Siehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1969 1985 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Die SED versteht sich als die konsequente Fortführerin der Tradition der deutschen Arbeiterbewegung, sie mißt daher der Geschichte der Arbeiterbewegung zur Stärkung des Traditionsbewußtseins große Bedeutung bei. Die Geschichte der Arbeiterbewegung, speziell die GdA, ist neben Philosophie, Politökonomie und „wissenschaftlichem Kommunismus“ der vierte Bereich der SED-Ideologie, sowohl in der Parteischulung als auch im gesamten wissenschaftlichen Leben der DDR. Seit 1956 beschäftigt sich die Geschichtsschreibung der DDR in zunehmendem Maße mit der GdA. Zahlreiche Quelleneditionen, Dokumentationen, Monographien [S. 48]und eine Flut von Broschüren zu diesem Thema wurden veröffentlicht. Um eine einheitliche Darstellung und offizielle Auslegung der GdA zu erreichen, befaßte sich das ZK der SED mehrmals mit der Ausarbeitung eines Lehrbuchs zur Parteigeschichte. Am 29. 7. 1956 beschloß das ZK, ein solches Lehrbuch vorzubereiten, am 19. 9. 1958 setzte es eine Kommission unter Vorsitz Walter Ulbrichts ein, die auf der 16. ZK-Tagung der SED (26.–28. 6. 1962) einen „Grundriß zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ vorlegte. Der „Grundriß“ widerspiegelte die These von Kurt Hager auf der 16. ZK-Tagung, „daß sich die Geschichtswissenschaft in der gesamten Arbeit jederzeit von den politischen Erfordernissen des gegenwärtigen Kampfes leiten läßt und daher von den Beschlüssen der Partei ausgehen muß“. Nach diesem Axiom hatten die Historiker die Fakten so darzustellen und vor allem so zu werten, daß die politische Linie der Parteiführung in Vergangenheit, Gegenwart und für die Zukunft ihre historische Rechtfertigung erfuhr. Die Folge war ein einseitig vorgeprägtes Geschichtsbild, in dem die Geschichte zur zurückprojizierten Gegenwart wurde. Dabei wurden der „Linie“ widersprechende Dokumente verschwiegen oder verfälscht (aus Faksimiles weggeätzt oder Bilder retuschiert). Vor allem wurden die Namen sogenannter „Parteifeinde“ eliminiert, d. h. alle Parteiführer, die irgendwann mit der Partei in Konflikt geraten waren, wurden zur „Unperson“, ihre Namen aus der Geschichte „getilgt“. Zum 20. Jahrestag der SED-Gründung erschien im Frühjahr 1966 die achtbändige „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ (GdA), die seither das Standardwerk der SED zur Geschichte der A. ist. Das Werk, mit zahlreichen Dokumenten und Bildteil versehen, ist im großen und ganzen mit wissenschaftlicher Objektivität verfaßt worden. Auf Fälschungen wurde weitgehend verzichtet. Bei aller Parteilichkeit der Aussage hat die Geschichtswissenschaft der DDR mit diesem Werk einen wesentlichen Beitrag zur GdA geleistet. Durch eine Reihe wichtiger Dokumentations- und Informationsbände (GdA-Chronik, GdA Biographisches Lexikon — dieser Band war allerdings einige Zeit aus dem Verkehr gezogen —, Sachwörterbuch zur GdA) ist der Trend zur Versachlichung der Betrachtung der GdA noch verstärkt worden. Die materialreiche Untersuchung soll nachweisen, daß eine „Kontinuität der Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung von ihren Anfängen bis zur SED“ besteht (Bd. 1. S. 12). Periodisierung, Auswahl der Fakten und Bewertung der Ereignisse wurden dabei jedoch — entsprechend dem Postulat der parteilichen Geschichtsschreibung des Marxismus-Leninismus — einseitig vorgenommen und können aus westlicher historiographischer Sicht diese These der SED nicht hinreichend belegen. Allerdings kann die GdA der von der SED gestellten Aufgabe dienen: Unterlage für politische Schulung in allen Bereichen zu sein, nicht nur in der FDJ und in der Nationalen Volksarmee, sondern auch in allen Schulen und Hochschulen. Die GdA zählt auch im Parteilehrjahr der SED ständig zu den Grundlagenwerken, die studiert werden, um das Traditionsbewußtsein der Mitglieder und Funktionäre zu stärken. 1978 erschien die „Geschichte der SED. Abriß“, die als Ersatz für die letzten 3 Bände der GdA dienen soll. Diese parteioffizielle Darstellung widerspiegelt die neue Sicht der Parteigeschichte in der Ära Honecker; formal wie inhaltlich fällt sie in einigen Passagen hinter die wissenschaftliche Qualität und den politischen Informationswert der GdA zurück. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 47–48 Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiterfestspiele

Siehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1969 1985 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Die SED versteht sich als die konsequente Fortführerin der Tradition der deutschen Arbeiterbewegung, sie mißt daher der Geschichte der Arbeiterbewegung zur Stärkung des Traditionsbewußtseins große Bedeutung bei. Die Geschichte der Arbeiterbewegung, speziell die GdA, ist neben Philosophie,…

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Kulturarbeit des FDGB (1979)

Siehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1985 Kulturarbeit, gewerkschaftliche: 1969 Wichtiger Bereich der Gewerkschaftsarbeit, in dem die Gewerkschaftsmitglieder sich die nationalen und internationalen kulturellen Traditionen aneignen, ihre Fähigkeiten zu eigenem künstlerischem Ausdruck entwickeln, Elemente sozialistischer Allgemeinbildung und spezielle, im Berufsleben anwendbare Kenntnisse erwerben sowie in der Gestaltung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen Ansätze zu einer sozialistischen ➝Lebensweise herausbilden sollen. Die Inhalte der K. orientieren sich an den jeweiligen kulturpolitischen Zielsetzungen der SED. Der FDGB steht mit seiner K. in der Tradition der deutschen Arbeiterbewegung, deren eine Wurzel in den bürgerlich-demokratischen Bildungsvereinen des 19. Jahrhunderts zu suchen ist und die sich immer auch als Kultur- und Bildungsbewegung begriffen hat. Unter Kultur wurden die historischen Hervorbringungen in Wissenschaft und Kunst in ihrer ganzen Breite verstanden, soweit sie dauerhaft und zukunftsweisend schienen. Zugleich gab es Ansätze zu einem eigenen kulturellen Beitrag als „sozialistische“ bzw. „proletarische Kultur“. Sich-Bilden, Lernen wurden als eine Voraussetzung und als ein Ausdruck des Abbaus von bürgerlicher Herrschaft sowie erfolgreicher gesellschaftlicher Emanzipation gesehen. Allgemeinbildung, kulturelle Eigenbetätigung und Erwerb beruflich verwertbarer Kenntnisse standen in engem Zusammenhang; sie waren gleichermaßen Mittel für individuellen Aufstieg und gesamtgesellschaftliche Emanzipationsbestrebungen. Wenn diese Traditionslinie auch durch die marxistisch-leninistische Parteilichkeit und die aktuellen kulturpolitischen Beschlüsse von SED und Staat umgeformt worden ist, wirkt sie in Form und Inhalt der K. z. T. immer noch nach. Der FDGB versteht seine K. als einen Beitrag zur „allseitigen Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten“. Produktionsarbeit, politisch-soziale Aktivität, ständige fachliche und allgemeine Weiterbildung werden als einander bedingende Elemente eines einheitlichen Prozesses gedeutet. Entsprechend wollen die verschiedenen Bereiche der K. als Einheit im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang, in dessen Zentrum der Produktionsprozeß steht, gesehen werden. Aufgaben der K. sind: 1. Förderung der „Arbeitskultur“ (A.), d. h. das Herstellen optimaler Bedingungen für Wohlbefinden und Arbeitsfreude am Arbeitsplatz. A. umschließt Arbeits- und Gesundheitsschutz, arbeitsphysiologisch und arbeitspsychologisch richtige Gestaltung von Arbeitsmitteln, -räumen und -prozessen, kameradschaftliche Zusammenarbeit (gegenseitige Hilfe), gesellschaftlich nützliche und ästhetisch gestaltete Arbeitsprodukte; 2. Vermittlung fachlicher Kenntnisse als ein das gesamte Berufsleben begleitender Prozeß; 3. Erziehung im Rahmen der Weltanschauung des Marxismus-Leninismus; 4. Entwicklung und Organisation der kulturellen und künstlerischen Eigentätigkeit; 5. Vermittlung des kulturellen Erbes und Werbung für die Teilnahme am gegenwärtigen Kulturleben; 6. Förderung der Beziehungen zwischen Kunstinstitutionen und Berufskünstlern und den Werktätigen im Betrieb als eines gegenseitigen Lern- und Erziehungsprozesses; 7. Einwirken auf die Freizeitgestaltung und die kulturelle Entwicklung in den Wohngebieten. Die K. vollzieht sich wesentlich im Betrieb; die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) trägt für sie die Verantwortung und stützt sich dafür auf die bei ihr und z. T. bei den Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) bestehenden Kommissionen Kultur und Bildung sowie auf die Kulturobleute (1977: 260.560) in den Gewerkschaftsgruppen. Die Kommissionen stellen die Kontakte zu den örtlichen Kultureinrichtungen her, beeinflussen und koordinieren die Jahrespläne der betrieblichen Kultureinrichtungen (z. B. Kultur- bzw. Klubhäuser und Gewerkschaftsbibliotheken), erarbeiten in größeren Betrieben Jahrespläne zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens und beeinflussen die Kultur- und Bildungspläne der Gewerkschaftsgruppen. Das weite Verständnis von K. berührt jedoch faktisch alle Bereiche gewerkschaftlicher Arbeit (Betriebsgewerkschaftsorganisation): Arbeits- und Gesundheitsschutz, Agitation und Propaganda, Sport usw. Die Vorhaben der K. sind Bestandteil des BKV; sie werden aus dem Kultur- und Sozialfonds des Betriebes und der Gewerkschaftskasse finanziert. Das Arbeitsgesetzbuch (AGB) (Arbeitsrecht) verpflichtet die Betriebe zur Unterstützung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens, zum Unterhalt, Ausbau sowie zur effektiven Nutzung der entsprechenden Einrichtungen. Entscheidungen des Betriebsleiters in diesem Bereich bedürfen der Zustimmung der BGL. Großbetriebe werden angehalten, mit den schlechter gestellten Klein- und Mittelbetrieben Vereinbarungen zu treffen, damit die dort Beschäftigten die vorhandenen Kultureinrichtungen mitbenutzen, sich an der Zirkelarbeit beteiligen, an Exkursionen teilnehmen können usw. Im Zusammenhang mit der Ausdehnung der Schichtarbeit werden gegenwärtig für diese Beschäftigtengruppe besondere [S. 625]Öffnungszeiten in den Kultureinrichtungen angestrebt und in der K. Sonderveranstaltungen angeboten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Suche nach Formen der K., die geeignet sind. Jugendliche kontinuierlicher einzubeziehen (z. B. Jugendtanzveranstaltungen, spezielle Vortragsthemen. Diskotheken und Jugendklubs in den Kulturhäusern). Die betriebliche K. wird von den Abteilungen Kultur der übergeordneten Gewerkschafts- und FDGB-Leitungen angeleitet (Leiter der Abteilung Kultur d. BV des FDGB: Sekretär und Mitglied des Präsidiums des BV des FDGB, Dr. Harald Bühl). Die Funktionäre der K. werden in 3-Monats-Lehrgängen in den Bezirksschulen des FDGB, in einem 1jährigen Studium der Zentralen Kulturschule des FDGB in Leipzig und im Direkt- bzw. Fernstudium (3 bzw. 5 Jahre) an der Hochschule des FDGB in Bernau ausgebildet. Zur Unterstützung der K. erscheint neben Informationsmaterial und Buchpublikationen im Verlag des FDGB Tribüne die Monatszeitschrift „Kulturelles Leben“. Um zu einer möglichst wirkungsvollen K. zu kommen, arbeitet der FDGB eng mit den anderen im Betrieb vertretenen Massenorganisationen (besonders mit der FDJ, der KDT, dem Kulturbund, der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft, dem Deutschen Turn- und Sportbund, der Urania), im Wohngebiet mit den örtlichen Staatsorganen und der Nationalen Front und den Künstlerverbänden zusammen. Über Form und Inhalt der Zusammenarbeit sind mit allen Organisationen Vereinbarungen getroffen worden. Ein nicht unwesentlicher Teil der K. ist die Volkskunstbewegung, deren Einrichtungen und staatliche Unterstützungen auch für die K. genutzt werden. Die Teilnahme am kulturellen Leben (z. B. Theateranrechtsscheine, gemeinsamer Ausstellungsbesuch usw.) und die fachliche Weiterbildung sind Bestandteile des sozialistischen Wettbewerbs unter dem Motto: „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ (Sozialistischer Wettbewerb). Für kulturelle Selbstverpflichtungen und Leistungen ist daneben als eigene Wettbewerbsform der ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleich eingeführt worden. Ergebnisse dieser Bemühungen spiegeln sich sowohl in der hohen Beteiligung an den Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.) als auch in den großen Besucherzahlen von Museen, Theatern, Kunstausstellungen usw. wider. Nach Befragungsergebnissen sollen 30 v. H. der Arbeiter 4- 12mal jährlich, 25 v. H. selten ein Theater besuchen. Die Verbreitung des Fernsehens läßt diese Zahlen zurückgehen. Ein dichtes Netz von Gewerkschaftsbibliotheken in Ergänzung der staatlichen Allgemeinbibliotheken dient sowohl der fachlichen wie der allgemeinen Bildung; im Buchbestand sollen beide Bereiche mit gleichem Anteil vertreten sein. 1977 gab es 3.668 hauptamtlich und 1436 nebenamtlich geleitete Gewerkschaftsbibliotheken mit 8,302 Mill. Bänden. Es wurden 1,008 Mill. Benutzer mit mehr als 13,4 Mill. Entleihungen gezählt (Bibliotheken). Der Selbstbetätigung dienen vor allem die verschiedenen Zirkel und Interessengemeinschaften, die für alle denkbaren künstlerischen Interessen und Freizeitbeschäftigungen bestehen. Etwa 7 v. H. der Werktätigen sollen sich an dieser Form der K. beteiligt haben. Ansätze, durch eine forcierte Entwicklung der künstlerischen Selbsttätigkeit in absehbarer Zeit den Unterschied zwischen Laien- und Berufskunst zum Verschwinden zu bringen (Bitterfelder Weg: Greif zur Feder, Kumpel), sind inzwischen abgeklungen. Beide Bereiche werden in ihrer Eigenart anerkannt, sollen aber sehr eng verzahnt werden. Besondere Beachtung haben die Zirkel schreibender Arbeiter gefunden (1972: 250 Zirkel mit ca. 4.000 Mitgliedern); Ergebnisse ihrer Arbeit erscheinen außer in Betriebszeitungen, der Tagespresse usw. im Mitteldeutschen Verlag und im Verlag Tribüne. Für die Zusammenarbeit mit den Berufskünstlern wurden mit deren gesellschaftlichen Organisationen Verträge abgeschlossen. Auch mit Theatern, Museen usw. bestehen Vereinbarungen. Berufskünstler sind als Zirkelleiter tätig, übernehmen Patenschaften, sind Ehrenmitglieder von Arbeitsbrigaden. Dichterlesungen und Ausstellungen finden in den Betrieben statt. Die Betriebe vergeben Aufträge an bildende Künstler; Vorhaben und Ausführung werden mit der Belegschaft diskutiert. Der Verleihung der Kunstpreise des FDGB (erstrecken sich auf alle Bereiche der Kunst einschließlich Fernsehen und Rundfunk) geht eine breitgefächerte Diskussion in den Betrieben, insbesondere in den Interessengemeinschaften, voraus, in der die besonders beachteten Werke sowohl popularisiert als auch zugleich einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Aus den Betrieben werden Vorschläge und Stellungnahmen schriftlich an die Jury beim BV des FDGB eingereicht. Mittelpunkt für die K. im Betrieb und auch für das Wohngebiet sind die Kultur- und Klubhäuser, auf deren materielle und personelle Ausstattung und Tätigkeit der FDGB entscheidenden Einfluß ausübt. Die Kultur- und Klubhäuser dienen sowohl dem kulturellen als auch dem geselligen Leben. 1977 gab es 1045 dieser Einrichtungen mit 9.475 Interessengemeinschaften (Ig.) und rd. 190.000 Teilnehmern (darunter: 6.243 Ig. des künstlerischen Volksschaffens mit 112.600 Teilnehmern; 906 naturwissenschaftliche, technische und fachliche Ig. mit 17.400 Teilnehmern; 241 Freundeskreise der Kunst mit 6.500 Teilnehmern). Insgesamt verzeichneten die Kultur- und Klubhäuser 1977 fast 59,1 Mill. Besucher (darunter 9,27 Mill. zu Vorträgen. 18,7 Mill. zu künstlerischen Veranstaltungen, 19,2 Mill. zu Tanzveranstaltungen. 6 Mill. zu Ausstellungen, 6 Mill. zu sonstigen Veranstaltungen). Das Zentrale Klubhaus der Gewerkschaften „Hermann Duncker“ in Halle übt eine Leitfunktion für die Klubhausarbeit aus, entwickelt Musterprogramme und organisiert den Erfahrungsaustausch. Höhepunkt der K. sind die von den Großbetrieben seit 1970 in wachsender Zahl jährlich veranstalteten Betriebsfeste, an denen sich auch die kleineren Industrie- und landwirtschaftlichen Betriebe beteiligen und in die die Wohngebiete einbezogen sind (1976: 2.903 Betriebsfestspiele mit über 7,8 Mill. Teilnehmern). [S. 626]Die besten Darbietungen werden ausgewählt und ― ergänzt um Ausstellungen und Veranstaltungen mit Berufskünstlern (ausgewählt von der Gewerkschaft Kunst) ― zu den zunächst jährlich, seit 1972 alle 2 Jahre stattfindenden Arbeiterfestspielen zusammengefaßt. Die Arbeiterfestspiele dauern 3 Tage und werden jeweils in einer anderen Bezirkshauptstadt und in den größeren Städten des Bezirks abgehalten. (Die 17. Arbeiterfestspiele fanden 1978 in Suhl statt; geplant 1980: Rostock, 1982: Neubrandenburg.) 1977 betrugen die finanziellen Leistungen des FDGB für Kultur, Bildung, Jugend und Sport aus eigenen Mitteln nahezu 176,3 Mill. Mark. Von diesem Betrag dürften rd. 50 v. H. für die K. im engeren Sinne aufgewendet worden sein. Die Betriebe brachten 1972 im Durchschnitt 22 Mark pro Beschäftigten aus den Kultur- und Sozialfonds für diese Zwecke auf; allerdings schwanken die Ausgaben stark von Betrieb zu Betrieb und von Industriezweig zu Industriezweig. Diese sich seit Jahren wiederholenden Klagen über die ungleiche Ausgestaltung der K. sind ein Hinweis darauf, wie stark die K. von dem persönlichen Engagement der Funktionäre und Werkleiter abhängig ist und wie leicht sie immer noch von ökonomischen und sozialen Aufgaben in den Hintergrund gedrängt werden kann. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 624–626 Kritik und Selbstkritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturbund der DDR

Siehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1985 Kulturarbeit, gewerkschaftliche: 1969 Wichtiger Bereich der Gewerkschaftsarbeit, in dem die Gewerkschaftsmitglieder sich die nationalen und internationalen kulturellen Traditionen aneignen, ihre Fähigkeiten zu eigenem künstlerischem Ausdruck entwickeln, Elemente sozialistischer Allgemeinbildung und spezielle, im Berufsleben anwendbare Kenntnisse erwerben sowie in der Gestaltung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen Ansätze zu einer…

DDR A-Z 1979

Erbrecht (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das E. ist als 6. Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB) (Zivilrecht) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) neu geregelt worden und am 1. 1. 1976 in Kraft getreten. Das E. des BGB findet weiterhin Anwendung, wenn der Erbfall vor dem Inkrafttreten des ZGB eingetreten ist (§ 8 Einf.-G. zum ZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I. S. 517). Das E. wird durch Art. 11 der Verfassung der DDR gewährleistet; es ist jedoch von vornherein auf den Rahmen beschränkt, in dem natürliche Personen persönliches oder privates Eigentum haben können. Objekte des sozialistischen Eigentums können nicht Gegenstand des E. sein (Eigentum). Das E. des ZGB unterscheidet die gesetzliche und die testamentarische Erbfolge. Gesetzliche Erben sind der Ehegatte und Verwandte des Erblassers. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die Erben nach „Ordnungen“ eingeteilt, wobei Erben der vorhergehenden Ordnung diejenigen der nachfolgenden Ordnungen von der Erbschaft ausschließen. Der Ehegatte ist neben den Kindern Erbe 1. Ordnung und erbt mit ihnen zu gleichen Teilen, jedoch mindestens ein Viertel des Nachlasses sowie die Gegenstände des ehelichen Haushalts. Sind [S. 336]Nachkommen des Erblassers nicht vorhanden, erbt der Ehegatte allein. Das gesetzliche Verwandten-E. endet bei der 3. Ordnung (Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen), danach ist der Staat gesetzlicher Erbe. Wer volljährig und geschäftsfähig ist, kann auch durch handschriftliches oder notarielles oder durch Nottestament (mündliche Erklärung gegenüber zwei Zeugen) über seinen Nachlaß verfügen. Der Kreis der möglichen testamentarischen Erben ist durch das Gesetz nicht beschränkt. Testamentarische Verfügungen, die gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen Grundsätze der sozialistischen Moral verstoßen, sind nichtig. Der Ehegatte sowie im Zeitpunkt des Erbfalls unterhaltsberechtigte Abkömmlinge und Eltern des Erblassers haben im Falle ihres Ausschlusses von der Erbfolge durch Testament einen Pflichtteilanspruch in Höhe von zwei Dritteln ihres gesetzlichen Erbteils. Für Nachlaßverbindlichkeiten haftet der Erbe grundsätzlich nur bis zur Höhe des Nachlasses; ohne diese Begrenzung haftet der Erbe für die Bestattungskosten, die Kosten des Nachlaßverfahrens, für Kreditzinsen sowie für alle Nachlaßverbindlichkeiten, wenn der Erbe die Pflicht zur Errichtung eines ordnungsgemäßen Nachlaßverzeichnisses schuldhaft verletzt hat. Für die Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten ist das Staatliche Notariat zuständig. Dieses erteilt auf Antrag einen Erbschein, der die Vermutung der Erbberechtigung begründet. Ein Erbschein kann auch für in der DDR befindliche Nachlaßgegenstände erteilt werden, wenn das Staatliche Notariat für die Erteilung eines Erbscheins über den gesamten Nachlaß nicht zuständig ist. Das Staatliche Notariat trifft, soweit ein Fürsorgebedürfnis besteht, auch Maßnahmen, um die Erben zu ermitteln, den Nachlaß zu sichern und die Rechte der Nachlaßgläubiger zu wahren. Auch wenn die Erben bekannt sind, diese aber keine Möglichkeit haben, für die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses Sorge zu tragen, hat das Staatliche Notariat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört insbesondere die Bestellung eines Nachlaßpflegers, die Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachlaßverzeichnisses und ― soweit dies nicht ausreicht ― die Anordnung der Nachlaßverwaltung. Der Nachlaßverwalter verwaltet den Nachlaß und erfüllt die Nachlaßverbindlichkeiten; er ist im Rahmen seiner Befugnisse gesetzlicher Vertreter der Erben. Das E. des ZGB schließt auch für Bewohner der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, Bewohner der DDR in gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge zu beerben, nicht aus. Die Rechtsanwendungsfragen regelt das Rechtsanwendungsgesetz vom 5. 12. 1975 (GBl. I, S. 748). Danach findet auf die erbrechtlichen Verhältnisse das Recht des Staates Anwendung, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte. Hinsichtlich des Eigentums und anderer Rechte an Grundstücken und Gebäuden in der DDR findet das ZGB Anwendung. Für die testamentarische Erbfolge findet das Recht des Staates Anwendung, in dem der Erblasser zur Zeit der Testamentserrichtung seinen Wohnsitz hatte. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 335–336 Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erbschaftsteuern

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das E. ist als 6. Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB) (Zivilrecht) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) neu geregelt worden und am 1. 1. 1976 in Kraft getreten. Das E. des BGB findet weiterhin Anwendung, wenn der Erbfall vor dem Inkrafttreten des ZGB eingetreten ist (§ 8 Einf.-G. zum ZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I. S. 517). Das E. wird durch Art. 11 der Verfassung der DDR gewährleistet; es ist jedoch von vornherein auf…

DDR A-Z 1979

Passierscheinabkommen (1979)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Am 17. 12. 1963 wurde das erste P. von DDR-Staatssekretär Erich Wendt und dem West-Berliner Senatsrat Horst Korber unterzeichnet. Damit öffneten sich den West-Berlinern 28 Monate nach dem Bau der Mauer wieder, wenn auch personell und zeitlich begrenzt, die Übergänge zum Ostteil ihrer Stadt. Am 22. 8. 1961 hatte die Regierung der DDR für West-Berliner eine Anordnung erlassen, die den Besuch Ost-Berlins von Aufenthaltsgenehmigungen abhängig machte, wie sie seit dem Herbst 1960 für Bürger der Bundesrepublik Deutschland vorgeschrieben waren. Die DDR verlangte die Einrichtung von Passierscheinstellen in den Westsektoren von Berlin. Ihr Versuch, derartige Büros am 26. 8. 1961 auf 2 S-Bahnhöfen zu eröffnen, wurde von der West-Berliner Polizei auf Weisung der Alliierten unterbunden. Das P. wurde in 6tägigen, mehr als 30 Stunden dauernden, abwechselnd im Ost- und Westteil Berlins stattfindenden Gesprächen zwischen Korber und Wendt ausgehandelt. Die DDR war bemüht, der Übereinkunft den Charakter eines völkerrechtlichen Vertrages zu verleihen, während der Senat von Berlin darin nur eine Verwaltungsvereinbarung sah. Das P. wurde „ungeachtet der unterschiedlichen politischen und rechtlichen Standpunkte“ von Staatssekretär Wendt „auf Weisung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR“ und von Senatsrat Korber „auf Weisung des Chefs der Senatskanzlei, die [S. 796]im Auftrag des Regierenden Bürgermeisters von Berlin gegeben wurde“, unterzeichnet. Beide Seiten stellten ausdrücklich fest, daß „eine Einigung über gemeinsame Orts-, Behörden- und Amtsbezeichnungen nicht erzielt werden konnte“. Bundesregierung und Senat betonten in einer gemeinsamen Stellungnahme zum P., daß „der Rechtsstatus von Berlin durch diese Vereinbarung nicht geändert wird und daß damit ebenfalls keinerlei Änderung der bisherigen Politik der Nichtanerkennung gegenüber dem Zonenregime verbunden ist“. Das erste P. gestattete „Einwohnern von Berlin (West)“ den Besuch bei ihren „Verwandten in Berlin (Ost), in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik“, mit Passierscheinen in der Zeit vom 19. 12. 1963 bis 5. 1. 1964. Als Verwandtenbesuch galt „der Besuch von Eltern, Kindern, Großeltern, Enkeln, Geschwistern, Tanten und Onkeln, Nichten und Neffen sowie der Ehepartner dieses Personenkreises und der Besuch von Ehegatten untereinander“. Zur Ausgabe der Passierscheine wurden in den West-Berliner Bezirken 12 Büros eingerichtet, in denen Angestellte der Ost-Berliner Post Anträge entgegennahmen und Passierscheine ausgaben. Die Bearbeitung der Anträge erfolgte in Berlin (Ost). Der Senat behielt sich in den Passierscheinstellen das Hausrecht vor. Die Durchführung des P. erwies sich in den Tagen vor dem Weihnachtsfest 1963 zunächst als schwierig: Tausende von Antragstellern warteten in eisiger Kälte stundenlang vor den Passierscheinstellen. Neue Gespräche zwischen Korber und Wendt hatten zur Folge, daß die Zahl der in den Büros tätigen Ost-Berliner Postangestellten von 83 auf 260 erhöht wurde. Nach offiziellen Angaben der DDR wurden insgesamt 1.318.519 Passierscheine für Besuche im Ostteil der Stadt ausgegeben, von denen 1.242.810 tatsächlich benutzt wurden. Zahlreiche West-Berliner passierten die Grenzen zwei- oder mehrmals, bevor die Übergänge in der Nacht vom 5. zum 6. 1. für sie erneut geschlossen wurden. Das P. war in der öffentlichen Meinung des Westens umstritten. Während der Berliner Senat und die ihn tragenden Parteien, SPD und FDP, in den auf eindrucksvolle Weise erneuerten menschlichen Kontakten einen positiven Faktor und einen neuen Impuls für die westliche Deutschlandpolitik sahen, mehrten sich in den Reihen der CDU/CSU Stimmen, die in dem P. einen Schritt zur Aufwertung der DDR und zur Bestätigung einer Drei-Staaten-Konzeption sahen. Die DDR bemühte sich, das P. als „ein Stück Selbstbestimmungsrecht für Berlin (West)“ und einen Beweis für „die nicht zu bezweifelnde völkerrechtliche wie faktische Existenz“ der DDR zu bewerten (W. Ulbricht am 3. 1. 1964). Korber und Wendt setzten ihre Gespräche im Januar 1964 fort. Nach schwierigen Verhandlungen gelang es ihnen, am 24. 9. 1964 ein zweites P. auf der Basis ihrer ersten Übereinkunft abzuschließen, durch das einige praktische Regelungen für die Ausgabe von Passierscheinen verbessert werden konnten. Noch zweimal — am 25. 11. 1965 und am 7. 3. 1966 — konnten diese Abmachungen erneuert werden. Dieses 3. und 4. P. wurden von der Seite der DDR nicht mehr von Staatssekretär Wendt, sondern von Staatssekretär Dr. Michael Kohl unterzeichnet. Während der verschiedenen Besuchszeiträume, die in den P. festgelegt wurden, registrierte die DDR folgende Besucherzahlen: Im Oktober 1964 konnte auf der Grundlage des 2. P. eine Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten (als solche galten Geburten, Eheschließungen, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle) eröffnet werden, die auch nach dem Auslaufen des 4. P. bestehenblieb (vom April 1967 an arbeitete diese Härtestelle ohne Vereinbarung weiter); ihre Dienste nahmen mehrere hunderttausend West-Berliner bis 1971 in Anspruch. Im Dezember 1964 verlangte die DDR einen verbindlichen Mindestumtausch von 3 DM je Person und Tag. Die Umtauschsumme wurde im Juli 1968 auf 5 DM erhöht. Kinder und Rentner wurden von der Verpflichtung, diesen Geldbetrag im Verhältnis 1:1 umzuwechseln, befreit. Nachdem in den laufenden Verhandlungen der Passierscheinunterhändler immer wieder grundlegende politische Meinungsverschiedenheiten sichtbar geworden waren, scheiterten 1966 schließlich die Bemühungen des Senats von Berlin, ein neues, 5. P. für den Herbst und Winter jenes Jahres auszuhandeln. Abgesehen von jenen, die in dringenden Familienangelegenheiten nach Berlin (Ost) fahren konnten, blieb für die Masse der West-Berliner die Grenze für die folgenden 6 Jahre versperrt. Ein Schreiben des Regierenden Bürgermeisters Schütz an den Vorsitzenden des Ministerrates, Stoph, vom 28. 2. 1968 blieb unbeantwortet. Im Frühjahr 1969 versuchte die DDR vergeblich, die Einberufung der Bundesversammlung nach Berlin (West) zu verhindern, indem sie Zugeständnisse in der Passierscheinfrage von einer Absage der Bundesversammlung abhängig machte. Gespräche zwischen Senatsdirektor Horst Grabert und Staatssekretär Dr. Kohl am 26. 2. 1969 blieben ergebnislos. Erst die im Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 getroffenen Verfügungen über den Zutritt der West-Berliner zum Ostteil ihrer Stadt und zu den 14 [S. 797]DDR-Bezirken ermöglichten die Wiederaufnahme des Besuchs- und Reiseverkehrs, und zwar ab Ostern 1972 in weit größerem Umfang, als das aufgrund der personellen, zeitlichen und sachlichen Einschränkungen der P. bis dahin möglich gewesen war. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 795–797 Paß/Personalausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Paßwesen

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Am 17. 12. 1963 wurde das erste P. von DDR-Staatssekretär Erich Wendt und dem West-Berliner Senatsrat Horst Korber unterzeichnet. Damit öffneten sich den West-Berlinern 28 Monate nach dem Bau der Mauer wieder, wenn auch personell und zeitlich begrenzt, die Übergänge zum Ostteil ihrer Stadt. Am 22. 8. 1961 hatte die Regierung der DDR für West-Berliner eine Anordnung erlassen, die den Besuch Ost-Berlins von Aufenthaltsgenehmigungen abhängig…

DDR A-Z 1979

Werbung (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Monopol der SED bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit kampagneartigen Einsätzen angestrebt werden, sind z. B.: W. neuer Mitglieder für die SED und die Massenorganisationen; W. zur Verpflichtung als Längerdienender in der NVA; W. für die SED-Presse und sonstige politische Publikationen; W. zur Beeinflussung von Kaufentscheidungen (Wirtschafts-W.). Der Monopolstellung der SED in der W. entspricht, daß für Ideen und Ziele, mit denen die Partei nicht übereinstimmt, keine W. getrieben werden darf. So sind vor allem die Kirchen (Kirchenpolitik) in ihrer W. stark behindert. Die kommerzielle W. war in der DDR nach dem II. Weltkrieg ein stark vernachlässigter Wirtschaftsfaktor. Sie schien zum einen ein Restposten des kapitalistischen Systems zu sein, der geduldet, niemals aber gefördert werden sollte, da sie mit einer Verschwendung des volkswirtschaftlichen Vermögens gleichgestellt wurde. Zum anderen war die wirtschaftliche Situation gekennzeichnet durch einen strukturellen Nachfrageüberhang. Die administrativ vorgenommene Verteilung der Produktion konnte weitgehend ohne W. abgesetzt werden. Bis zu Beginn der 60er Jahre war die binnenländische W. der DDR vorwiegend darauf bedacht, schwerverkäufliche, oft auch minderwertige Waren mit Unterstützung der W. besser und schneller verkaufen zu können. Menge und Sortiment vieler industrieller und landwirtschaftlicher Güter haben sich im letzten Jahrzehnt stark vergrößert. Das strenge Verteilungssystem wurde mit dem Übergang zum Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Jahre 1963 zum Teil gelockert und eine beträchtliche Zahl verschiedener Warenarten für den Markt freigegeben. Seitdem steigen die W.-Anstrengungen der DDR kontinuierlich. Die Notwendigkeit der kommerziellen W. entsteht aus der örtlichen und zeitlichen Trennung von Produktion und Konsumtion und dem Abrücken von der orthodoxen Zentralplanwirtschaft bei teilweiser Einbeziehung des wirtschaftlichen Instruments des Marktes. Die W. übt sowohl gesamtwirtschaftliche als auch einzelwirtschaftliche Funktionen aus, wobei die volkswirtschaftliche Orientierung darin zum Ausdruck kommt, daß z. B. durch die W. Einfluß genommen werden kann auf die Realisierung der Außenwirtschaftspolitik (z. B. W. durch ganzseitige Anzeigen in westlichen Publikationsorganen). Die einzelwirtschaftliche W. verfolgt die „Absatz- und Marktbearbeitung“ der Betriebe. Die Ziele der W. beinhalten sowohl die Erhöhung betrieblicher Gewinne (durch Absatzförderung und Bedarfsweckung) als auch die kulturelle, ästhetische, moralische und politisch-ideologische Erziehung der Konsu[S. 1169]menten im Sinne der SED-Führung (Konsumentenerziehung). Daneben erfüllt die W. vorrangig Informationsfunktionen. W.-Maßnahmen erstrecken sich auf die Schaufenstergestaltung, Prospekte, Anzeigen, Werbediapositive, Plakate, Leuchtschriften, Werbefilme, Werbereisen usw. Lange hat die DDR gezögert, W. auch im Fernsehen zuzulassen. 1962 wurde mit einer Sendezeit von jährlich 20 Stunden begonnen, 1975 nahm das inzwischen wieder eingestellte Werbefernsehen 144 Stunden in Anspruch. Konsumenten-W. wird vornehmlich in Zeitschriften, Illustrierten und Magazinen relativ bunt betrieben, seltener in Tageszeitungen. Die W. im Binnenhandel erfolgt auf der Grundlage von „Jahresgrundorientierungen“ zur warenbezogenen W., die durch das Ministerium für Handel und Versorgung (Leiter des W.-Sektors: Otto Altwasser) als Leitlinie oder Grundorientierung vorgegeben werden. Durch die zentralen und bezirklichen wirtschaftsleitenden Organe werden diese Orientierungen weiter präzisiert und auf Bezirksebene zu Verkaufs- und Werbekonzeptionen ausgearbeitet. Die Handelsbetriebe erarbeiten auf dieser Basis Werbepläne, die jeweils ein Jahr Gültigkeit haben. Potentielle in- und ausländische Käufer von Investitionsgütern werden vor allem über Anzeigen in Fachzeitschriften der DDR, Branchenkatalogen usw. angesprochen. Sicht-W. findet vor allem bei Messen und Ausstellungen in der DDR statt. Die W.-Organisation beschränkt sich auf 2 Agenturen, wobei die Deutsche Werbe- und Anzeigengesellschaft (DEWAG) für die Inlands- und die „Interwerbung“ GmbH, Gesellschaft für Werbung und Auslandsmessen der DDR für die Auslands-W. zuständig ist. Die Interwerbung übernimmt als Allein-Auftragnehmer auch die W. ausländischer Firmen. Die Berechtigung der W. wird heute grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt; die Aufwendungen dafür werden aber nach wie vor als unproduktiv gemäß dem Marxschen Klassifizierungsschema eingestuft. Die W.-Aufwendungen bleiben sowohl hinsichtlich der Export-W. als auch der Binnen-W. weit hinter denen westlicher Länder zurück. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1168–1169 Wenden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Werkstattprinzip

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Monopol der SED bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit kampagneartigen Einsätzen angestrebt werden, sind z.…

DDR A-Z 1979

Binnenhandel (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 I. Grundlagen Der B. ist derjenige Teil des Handels, der als Hauptträger der Warenzirkulation Produktion und Konsumtion miteinander verbindet und aktiv auf beide einwirkt. In der DDR wird das Hotel- und Gaststättenwesen auch zum B. gerechnet. Die ungenügende ideologische Fundierung des B., dem im Sozialismus nur eine zeitliche Bedeutung zukommt, bis der Kommunismus und damit die Verteilung nach den Bedürfnissen erreicht ist, führte dazu, daß der B. als Instrument der Verteilung der Güter der Abteilung II lange Zeit „Stiefkind des wirtschaftlichen Aufschwungs“ (Honecker) war. Zwar wurden bereits 1953 zur Zeit des Neuen Kurses nach Stalins Tod unter dem damaligen sowjetischen Handelsminister Mikojan, der die bisherige Unterbewertung und Vernachlässigung der Rolle des B. kritisierte, zögernde Anläufe auch in der DDR gemacht; aber die entscheidende Erkenntnis, daß der Konsumgütermarkt und die Konsumgüterverteilung volkswirtschaftliche Wachstumsfaktoren sind, setzte sich erst während des NÖS vor allem nach dem VII. Parteitag der SED 1967 durch. Im Gesetz über den Fünfjahrplan 1971–1975 wurde schließlich die Forderung aufgestellt: „Auf dem Gebiet des Handels sind alle Anstrengungen darauf zu konzentrieren, daß in den Verkaufsstellen, Kaufhallen und Warenhäusern sowie in den Gaststätten sichtbare Veränderungen bei der Versorgung der Bevölkerung erreicht werden.“ Dennoch sind bis in die Gegenwart ― kaum erkennbar ― Verbesserungen zu verzeichnen. Verantwortlich dafür sind in erster Linie die zu niedrigen Investitionen, die bis 1976 ständig unter dem Stand von 1969 lagen; erst 1977 zeichnete sich eine Wende ab. Bei weitgehend unveränderter Beschäftigtenzahl wurde trotz ständig steigenden Warenangebots bis 1974 weder die Verkaufsraumfläche ausgedehnt noch die notwendige technische Modernisierung in Groß- und Einzelhandel vorgenommen. Diese Mängel in der Distributionssphäre potenzierten in der Vergangenheit die vorhandenen Schwierigkeiten, die bei der Versorgung der Bevölkerung durch zu niedrige oder fehlgeplante Warenfonds auftraten. Zusätzlich ergaben sich regionale Verschlechterungen der Einkaufsbedingungen durch den Konzentrationsprozeß (Großraumverkaufsstellen) sowie den ständigen Rückgang der privaten und Kommissionshandelsverkaufsstellen. Entsprechend den von Honecker auf dem IX. Parteitag der SED (1976) aufgestellten Forderungen sollte durch erhöhte Investitionen die notwendige Modernisierung in Groß- und Einzelhandel vorgenommen und durch den Ausbau der Direktbeziehungen der Umschlagprozeß der Waren beschleunigt werden. Auf der Grundlage des unveröffentlichten Polit- und Ministerratsbeschlusses vom 12. 2. 1976 „Zur Förderung privater Einzelhandelsgeschäfte, Gaststätten und Handwerksbetriebe für Dienstleistungen im Interesse der weiteren Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung“ werden nun wieder Gewerbegenehmigungen zur Eröffnung privater Geschäfte erteilt, Kredite als Starthilfen vergeben und der berufliche Nachwuchs gefördert. Die Umgestaltung der einzelnen Binnenhandelszweige vollzog sich seit 1945 unterschiedlich schnell. Gegenwärtig ist der Binnenhandel in erster Linie Konsumgüterhandel, gegliedert in Groß- und Einzelhandel; der Produktionsmittelhandel spielt dagegen eine untergeordnete Rolle. II. Der Produktionsmittelhandel Der Produktionsmittelhandel umfaßt denjenigen Teil der Produktionsmittelzirkulation, der nicht im [S. 224]Direktverkehr (Direktbezug), d. h. ohne Zwischenlagerung vom Produzenten zum Bedarfsträger geht. Er ist das Bindeglied zwischen Produktion und produktiver Konsumtion. Sein Anteil an der gesamten Produktionsmittelzirkulation beträgt nur etwa 35 v. H. Die Stellung des Produktionsmittelhandels war aufgrund der marxistisch-leninistischen Theorie längere Zeit umstritten. Noch 1955 galt die sowjetische Auffassung auch in der DDR, daß Produktionsmittel keinen Warencharakter hätten. Unmittelbar nach dem Kriege bildete er jedoch aufgrund des beschränkten Konsumgüterumsatzes den Schwerpunkt im Großhandel. 1958–1966 waren für den Produktionsmittelhandel die Absatzabteilungen der Produktionsministerien und die von der Deutschen Handelszentrale (DHZ) gebildeten Staatlichen Kontore zuständig. Diese wurden 1966 den neugegründeten Industrieministerien und dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie unterstellt. Die 13 Staatlichen Kontore sind zentrale Leitungsorgane, die branchenmäßig (z. B. staatliches Holzkontor, staatliches Kohlenkontor) gegliedert sind. Den Staatlichen Kontoren sind Versorgungskontore nachgeordnet, die als Sortimentsgroßhandelsbetriebe für die planmäßige Versorgung ihrer Abnehmer verantwortlich sind. Neben dem industriellen Produktionsmittelhandel entstanden der Versorgungs- und Erfassungsgroßhandel der Landwirtschaft und der Vermittlungsgroßhandel; hier ist von besonderer Bedeutung das Staatliche Vermittlungskontor für Maschinen und Materialreserven. Es hat Lenkungsfunktionen bei der Erfassung und Verteilung von wertgeminderten Maschinen, Produktionsmaterial und nichtmetallischen Altstoffen; dazu gehörte bis Ende 1974 auch der Gebrauchtwagenhandel. III. Handel A. Der Großhandel gilt als verselbständigte Handelsstufe und umfaßt heute in erster Linie den Konsumgütergroßhandel, der die Funktion eines Bindegliedes von Produktion und Konsumtion hat. Auf „Vorschlag“ von Ulbricht auf der 1. Parteikonferenz im März 1946 wurden Ende 1946 Handelskontore geschaffen, an denen zu 51 v. H. staatliches und zu 49 v. H. privates Kapital beteiligt war (an denen Konsumgenossenschaften und Großhandel beteiligt waren). Ihnen oblag die Fertigwarenbewegung, den gleichzeitig entstandenen Industriekontoren die Rohstoffbewegung. 1948 wurde als Dachorganisation für den Großhandel die Deutsche Handelsgesellschaft (DHG-Berlin) geschaffen, die bereits 1949 in die Deutsche Handelszentrale (DHZ) übergeleitet wurde. Sie unterstand zunächst der Deutschen Wirtschaftskommission und später den Fachministerien; neben reinen Verteilungsfunktionen hatte sie auch echte Handelsfunktionen. Die noch im erheblichen Umfange bestehenden privaten Firmen mußten ihre Produktionsmittel über die eigens dafür gegründeten Vertragskontore beziehen. Ihre Handelsspannen waren extrem niedrig (6–15 v. H.) und mußten teilweise mit dem staatlichen Großhandel geteilt werden. Der private landwirtschaftliche Großhandel wurde zunächst auf die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BGH) verlagert. 1953 wurden die Großhandelskontore gebildet und direkt dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstellt. Im Jahr 1955 war die Sozialisierung des Großhandels als einer „Kommandohöhe der Volkswirtschaft“ (Lenin) weitgehend abgeschlossen, nur noch 10 v. H. des Umsatzes wurden vom privaten und halbstaatlichen Großhandel getätigt. Gegenwärtig beträgt der Anteil rd. 2 v. H. des Umsatzes; die halbstaatlichen Großhandelsbetriebe sind 1972 nicht wie die Mehrzahl der übrigen halbstaatlichen Betriebe in Volkseigentum umgewandelt worden. Im Jahr 1960 sind die volkseigenen Großhandelskontore mit den konsumgenossenschaftlichen Großhandelsbetrieben zu volkseigenen Großhandelsgesellschaften (GHG) zusammengeschlossen worden (GBl. I, 1960, Nr. 20). Nach Branchengruppen gegliedert, unterstanden sie bis 1968 den Räten der Bezirke bzw. der Kreise. Ebenfalls 1960 wurden als wirtschaftsleitende Organe 6 Zentrale Warenkontore (ZWK) für die Warenversorgung mit Industriewaren und Nahrungsmitteln gegründet. Seit 1968 obliegt ihnen, und nicht mehr den Räten der Bezirke, die Gründung der als GHG organisierten sozialistischen Großhandelsbetriebe. Seit dem 1. 1. 1974 ist die bis dahin dem Verband der Konsumgenossenschaften unterstellte „Zentrale Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse, Speisekartoffeln“ (OGS) auch volkseigenes Großhandelsorgan. Von den rd. 200 sozialistischen Großhandelsbetrieben sind diejenigen der zentralen Wirtschaftsvereinigung OGS jedoch nicht als GHG organisiert. Ebenfalls nicht als Gesellschaft organisiert sind der VE Handelsbetrieb Exquisit, der den gesamten Einzelhandel mit Exquisiterzeugnissen zu versorgen hat, sowie das Zentrale Handelsunternehmen Delikat (Exquisit- und Delikatläden). Die Betriebe des Großhandels „Waren des täglichen Bedarfs“ (WtB) und OGS müssen die gleiche Umsatzleistung erbringen wie alle Betriebe des Industriewarengroßhandels zusammen, zugleich beliefern sie annähernd doppelt so viele Verkaufseinrichtungen. B. Der Einzelhandel ist das letzte Glied in der Warenzirkulation; auch in diesem Bereich überwiegt die sozialistische Eigentumsform in der Form des volkseigenen Einzelhandels (HO) sowie des genossenschaftlichen Einzelhandels (KG), die 1977 einen Anteil von 87 v. H. am Einzelhandelsumsatz (ein[S. 225]schließlich Gaststättenumsatz) erzielen konnten. Der Rest entfällt zu annähernd gleichen Teilen auf Kommissions- und Privathändler. 1. Der volkseigene Einzelhandel (HO). Die Handelsorganisation HO wurde auf Beschluß Nr. 257 der Deutschen Wirtschaftskommission vom 20. 10. 1948 als zweiter sozialistischer, heute wichtigster Träger des Einzelhandels gegründet. Die HO-Verkaufsstellen hatten zunächst allein die Genehmigung, rationierte Lebensmittel und Gebrauchsgüter frei zu verkaufen. Ihnen fiel die Aufgabe zu, durch stark überhöhte Preise die Kaufkraft offiziell abzuschöpfen und die abgeschöpften Beträge an den Staatshaushalt abzuführen (Preissystem und Preispolitik). 1950 hatte die HO bereits einen Umsatzanteil von über 30 v. H. erreicht, ihr Anteil blieb aber aufgrund des gespaltenen Preisniveaus bis zur Aufhebung der Rationierung 1958 preislich verzerrt. Die rd. 300 volkseigenen Einzelhandelsbetriebe erbringen über 50 v. H. des gesamten Einzelhandelsumsatzes. Neben den volkseigenen Einzelhandelsbetrieben HO bestehen als wichtige sozialistische Einzelhandelsbetriebe das Warenhaus und das Interhotel. Weitere Betriebsformen der HO sind die teilweise regional zusammengefaßten Kaufhallen und Kaufhausverbände. Spezifische sozialistische Einzelhandelsbetriebsformen sind: die Betriebe des Wismuthandels zur Versorgung der Beschäftigten der deutsch-sowjetischen Wismut-AG, der Spezial- und Militärhandel zur Versorgung der sowjetischen Streitkräfte, der NVA und der Grenztruppen der DDR sowie, seit 1975, der dem Ministerium für Außenhandel unterstellte Versorgungsbetrieb VERSINA für die Angehörigen des Diplomatischen Corps. 2. Die Konsumgenossenschaften (KG) spielten bei der Umgestaltung des B. eine wichtige Rolle. Mit SMAD-Befehl Nr. 176 vom 18. 12. 1945 erhielten die während der Nazizeit aufgelösten und unmittelbar nach Kriegsende wiedererrichteten KG ihre Rechtsgrundlage. Zu ihrer früheren Funktion als reine Verbraucherorganisation trat ihre Rolle als politisches Instrument. „Sie verkörpern die Einheit von gesellschaftlicher Massenorganisation und sozialistischem Handelsorgan“ (Wörterbuch der Ökonomie — Sozialismus, Berlin [Ost] 1973, S. 484). Mit 4,1 Mill. Mitgliedern entwickelten sie sich zur zweitgrößten Massenorganisation nach dem FDGB. Seit 1953 mußten die KG zugunsten der staatlichen Einzelhandelsorgane ihren traditionellen Schwerpunkt aus den Städten auf das flache Land verlegen, wo mit den Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) eine Arbeitsteilung herbeigeführt wurde, indem die KG alle Waren außer den bäuerlichen Bedarfsartikeln führen. Ihnen fiel die wichtige Rolle zu. die Kollektivierung der Landwirtschaft vorzubereiten. Die KG sind in dem 1949 gegründeten und nach den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus aufgebauten Verband Deutscher KG (VDK) organisiert. 1970–1972 wurden die bis dahin bestehenden über 900 KG zu knapp 200 KG auf der Kreisebene zusammengeschlossen. Die KG erzielen etwa ein Drittel des gesamten Einzelhandelsverkaufsumsatzes. Der Hauptanteil von 64 v. H. entfällt dabei auf Nahrungs- und Genußmittel. Daneben besitzen die KG ca. 250 Produktionsbetriebe, in denen 1971 Konsumgüter im Werte von 4,5 Mrd. Mark produziert wurden. 3. Der Kommissionshandel bildet die dritte Eigentumsform im Einzelhandel. Er besteht seit 1956 (GBl. I. Nr. 6) als besondere Form der Einbeziehung der privaten Einzelhändler in den Sozialismus in Anlehnung an die Betriebe mit staatlicher Beteiligung in der Industrie. Der Kommissionshändler führt seine Geschäfte nicht mehr auf eigene Rechnung, für die Waren hat er eine Kaution von 33⅓ v. H. des Warenwertes zu stellen. Er unterliegt einer den Sätzen der Lohnsteuer ähnlichen Belastung und ist von Umsatz- und Gewerbesteuer befreit. Die Kommissionsverträge werden seit 1959 nur noch mit der HO und KG abgeschlossen. Die gesetzliche Grundlage für den Kommissionshandel wurde erst 1966 mit der „Kommissionshandelsverordnung“ geschaffen (GBl. II, Nr. 68). 1971 wurden für den Kommissionshandel Steuererhöhungen eingeführt (GBl. II, 1970, Nr. 97), die Beschäftigtenzahl wurde bis auf Ausnahmefälle auf 3 begrenzt. 4. Der private Einzelhandel verlor aufgrund der massiven Förderung der KG und der Errichtung der HO seit 1950 immer stärker an Bedeutung. Ungünstige Steuerregelungen, extrem niedrige Handelsspannen, die Benachteiligung der Warenzuteilung und die Propagierung des Kommissionshandels bewirkten. daß sein Anteil am Gesamtumsatz 1977 nur noch reichlich 5 v. H. auswies. Davon betrug bis 1966 der Anteil des Handwerks mit Einzelhandel fast 50 v. H., seitdem fehlt ein getrennter statistischer Ausweis. Ebenso wie die Kommissionshändler gehört der private Einzelhandel den Industrie- und Handelskammern (IHK) an. IV. Beschäftigte, Verkaufsstellen, Umsatz Im Jahr 1977 gab es rd. 700.000 Berufstätige im Handel einschließlich der Hotels und Gaststätten. Auf den volkseigenen Großhandel entfielen davon 100.800, auf den volkseigenen Einzelhandel 295.500 Beschäftigte. Im konsumgenossenschaftlichen Einzelhandel sind 207.600 Personen beschäftigt gewesen. Im Kommissionsgroß- und -einzelhandel gab es 51.300 und im priva[S. 226]ten Groß- und Einzelhandel 44.200 Berufstätige, davon waren in beiden Eigentumsformen zusammen 56.000 Arbeiter und Angestellte. Von den ca. 100.000 Verkaufsstellen (1978) mit 4,8 Mill. m² Verkaufsraumfläche entfielen auf den sozialistischen Einzelhandel 80 v. H., während der Rest private und Kommissionshandelseinrichtungen sind, deren Anteil an der Verkaufsfläche nur 20 v. H. betrug. Die sog. Großraumverkaufsstellen (Kaufhallen. Warenhäuser und Kaufhäuser) sind ausschließlich volkseigen oder konsumgenossenschaftlich. Ihr Anteil an der gesamten Verkaufsraumfläche ist jedoch mit rd. 15 v. H. noch recht niedrig. Vom größten Verkaufsstellentyp, dem Warenhaus (Mindestverkaufsraum 2.500 m²), gibt es erst mehr als 30, zwei Drittel davon entfallen auf den Typ VE CENTRUM, und ein Drittel gehört zu den KG Warenhäusern „konsument“. Daneben gibt es etwa 90 Kaufhäuser (Mindestverkaufsraum 1000 m²); ebenfalls zwei Drittel sind HO-Kaufhäuser mit dem Schwerpunkt Textil- und Bekleidungserzeugnisse. Als wichtigste Vertriebsform für WtB hat sich in den letzten Jahren die Kaufhalle (Mindestverkaufsraum 200 m²) entwickelt (1978: 900). Davon entfallen ebenfalls zwei Drittel auf HO-Kaufhallen. Für die Versorgung auf dem flachen Land spielen die von den KG betriebenen, rd. 300 ländlichen Einkaufszentren eine zunehmende Rolle. Als letzte Vertriebsform ist der Versandhandel zu erwähnen, der mit einem Anteil von weniger als 1~v. H. niemals eine nennenswerte Rolle gespielt hat. 1974 wurde er ohne offizielle Bekanntgabe einge[S. 227]stellt. Seit 1956 bestand lediglich ein Versandhaus der HO in Leipzig und seit Ende der 60er Jahre eines der KG in Karl-Marx-Stadt (Chemnitz). V. Leitungsstruktur, Planung, Rationalisierung und Kooperation A. Die Leitungsstruktur war in der Vergangenheit ständigen Umorganisationen unterworfen. Ihre Kompliziertheit trägt zur geringen Flexibilität im B. bei. Zentrales staatliches Leitungsorgan für den Handel ist das Ministerium für Handel und Versorgung, örtliche Leitungsorgane sind die Räte der Bezirke. Nach dem VII. Parteitag der SED (1967) wuchs zunächst die Selbständigkeit der Handelsbetriebe, seit der Rezentralisierung Ende 1970 (GBl. II. Nr. 100) ist dagegen die Befugnis der Räte der Bezirke wieder erweitert worden. Ihre Rechte sind im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen (GBl. I, 1973, Nr. 32) niedergelegt. Danach sind sie für die Grundlinie der Entwicklung des gesamten Handelsnetzes in ihren Territorien verantwortlich. Als zentrale wirtschaftsleitende Organe fungieren die 4 Zentralen Warenkontore (ZWK) für den Industriewarengroßhandel, die Großhandelsdirektion Textil- und Kurzwaren (bis 1965 ZWK), die Hauptdirektionen Wismut- und Spezialhandel sowie die Vereinigung Interhotel und die Vereinigung Volkseigener Warenhäuser CENTRUM. Daneben bestehen die zentralgeleiteten Betriebe und Einrichtungen des Ministeriums für Handel und Versorgung. Das ZWK Großhandel WtB, die zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS sowie die Hauptdirektion [S. 228]HO sind lediglich zentrale Koordinationsorgane, während die bezirklichen Organe die wirtschaftsleitende Funktion im Rahmen der örtlichen staatlichen Leitung, d. h. der Abteilung Handel und Versorgung bei den Räten der Bezirke, wahrnehmen. Im Bereich des VDK gibt es als zentrale wirtschaftsleitende Organe die zentralen Produktionsbetriebe und das Zentrale Unternehmen „konsument“, das im Gegensatz zur VVW CENTRUM nach dem Kombinatsprinzip (Betriebsformen und Kooperation, III.) aufgebaut ist. B. Die Planung im B. ist derjenige Faktor, der von den Mängeln in der Distributionssphäre und der Leitungsstruktur Hauptursache für Versorgungsschwierigkeiten ist. Sowohl modischen als auch saisonalen Schwankungen wurde das starre Planungssystem bisher nicht gerecht. Die bedarfsgerechte Versorgung ist daher seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) immer stärker in den Vordergrund gerückt worden. Als „bestimmende Größe“ der Planung des B. soll daher der Bedarf gelten. Laut Planungsordnung (GBl., SDr., Nr. 775 a, S. 379) hat die Planung auf der Grundlage von Markt und Marktforschung zu erfolgen; dieses wichtige Instrumentarium ist jedoch immer noch wenig entwickelt. Unabhängig von den unbefriedigenden Ergebnissen der Bedarfsforschung sind nach wie vor die Ursachen für die z. T. nicht bedarfsgerechte Produktion im Mechanismus der zentralen Planung zu suchen. Bis 1976 galten zudem unterschiedliche methodische Regelungen für die Planung der wirtschaftsleitenden Organe einerseits und die staatlichen Organe andererseits. Erst im Rahmen der Planungsordnung aus dem Jahr 1974 (GBl., SDr., Nr. 775) wurden einheitliche Regelungen ausgearbeitet. Aber auch eine stärker vereinheitlichte Planungsordnung ist nicht in der Lage, den bisher zu geringen Einfluß des Handels auf die Produktion zu stärken. Zwar bildet die Planung des Handels die Grundlage für die Planung der Konsumgüterproduzenten, sie erfolgt jedoch lange vor dem Verbrauchszeitraum. In der Praxis schließen die Großhandelsbetriebe auf den Konsumgütermessen im Herbst Verträge für die jeweils nächste Planperiode ab. für welche die Planauflagen noch nicht bekannt sind. Auch mit entsprechenden Regelungen, wie Planungstoleranzen sowie Kapazitäts- und Dispositionsreserven, konnte man dieses Problem bisher nicht lösen. Im Rahmen der betrieblichen Planung hat sich in der Vergangenheit die Hauptkennziffer Warenumsatz zu Einzelhandelspreisen als Hindernis für die bedarfsgerechte Versorgung erwiesen, da sie ausschließlich den Verkauf teuerer Waren stimuliert. Auch die 1968 eingeführte Kennziffer Handelsfondsabgabe hatte negative Auswirkungen auf die Versorgung, weil der Einzelhandel seine Lagerhaltung auf das plangebundene Minimum reduzierte, um die Abgabe so gering wie möglich zu halten. Daneben bestehen staatliche Plankennziffern wie: Warenfonds, Bilanzteile für zentral bilanzierte Konsumgüter, Lohnfonds. Nettogewinn und Nettogewinnabführung. C. Rationalisierung und Kooperation gelten als wichtigste Faktoren, um den B. effizienter zu gestalten. In der Zeit nach dem VII. Parteitag der SED (1967) standen dem B. zwar höhere, jedoch keineswegs ausreichende Investitionen zur Modernisierung und Rationalisierung zur Verfügung. Ab 1971 galt dagegen die Devise, ohne Erhöhung der Investitionen zu rationalisieren. Schrittmacher war und ist dabei auf dem Gebiet des Verkaufsstellennetzes die Stadt Bergen auf Rügen. Das „Bergener Modell“ wird hinsichtlich seiner Umorganisation und Zusammenfassung von bestehenden Verkaufsstellen unterschiedlicher Eigentumsformen nach Sortimentskomplexen propagiert. Erfolge hat es vor allem in kleineren Städten gebracht. In der Fünfjahrplanperiode bis 1980 stehen wieder höhere Investitionsmittel zur Verfügung, mit denen 40 v. H. des Verkaufsstellennetzes umgestaltet und 25 v. H. der Lagerfläche rationalisiert bzw. neu geschaffen werden sollen. Der Anteil des Handels am Nationaleinkommen von bisher konstant knapp 15 v. H. soll bis 1980 erhöht werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Ausbau des Direktbezuges, um Lagerflächen bei Einzel- und Großhandel einzusparen. Weitere Anstrengungen werden gegenwärtig beim Ausbau der vertikalen und horizontalen Kooperation innerhalb des Handels gemacht. Groß- und Einzelhandelsbetriebe arbeiten zwecks besserer Arbeitsteilung z. B. mit Dienstleistungsbetrieben zusammen. Im Rahmen des Technikhandels wurde in [S. 229]diesem Sektor das „Kontaktringsystem“ aufgebaut. Auch die vertikale Kooperation zwischen Handel und Industrie, die überhaupt erst Ende der 60er Jahre einsetzte, wird allmählich intensiviert. Vorreiter bei der Durchführung dieser Maßnahmen war der Wirtschaftsverband Bekleidung, in dem auf der Grundlage gemeinsamer Sortimentskonzeptionen zwischen Konsumgüterindustrie und Handel die Zusammenarbeit vertraglich geregelt ist. Ebenso kann der Ausbau der Konsumgütermessen, die ursprünglich nur im Textil- und Bekleidungsbereich stattfanden, als ein Fortschritt angesehen werden. Auf dem Nahrungsmittelsektor gewinnt in der letzten Zeit, insbesondere seit dem Jahr 1976, die sog. vertikale Kooperation in der „Mundproduktion“ an Bedeutung. Auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen werden volkseigene und genossenschaftliche Verkaufseinrichtungen von den Nahrungsgüterproduzenten direkt beliefert. Im Jahr 1977 bestanden rd. 650 derartiger Kooperationsverkaufsstellen. Maria Haendcke-Hoppe Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 223–229 Bildungssystem der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Binnenhandelsmessen

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 I. Grundlagen Der B. ist derjenige Teil des Handels, der als Hauptträger der Warenzirkulation Produktion und Konsumtion miteinander verbindet und aktiv auf beide einwirkt. In der DDR wird das Hotel- und Gaststättenwesen auch zum B. gerechnet. Die ungenügende ideologische Fundierung des B., dem im Sozialismus nur eine zeitliche Bedeutung zukommt, bis der Kommunismus und damit die Verteilung nach den Bedürfnissen erreicht ist, führte dazu, daß der B.…

DDR A-Z 1979

Kreis (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die K. sind territoriale und politisch-administrative Einheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Neugliederung der K. erfolgte 1952 mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR. Bestimmend für die Festlegung der neuen K.-Grenzen waren politische, wirtschaftliche und administrative Gesichtspunkte. Die traditionelle Gliederung wurde als den Erfordernissen einer zu errichtenden sozialistischen Gesellschaftsordnung nicht entsprechend angesehen. Seitdem wurden 194 Land-K. gebildet, von denen gegenwärtig noch 191 bestehen, und 22 Stadt-K. (sog. kreisfreie Städte), ihre Zahl hat sich inzwischen auf 28 erhöht. Die Struktur, die Aufgaben und Arbeitsweise der staatlichen Organe im K. finden ihre Regelung vor allem in der Verfassung von 1968, in der Fassung von 1974, (Art. 81 ff.), im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom Juli 1973 und im Beschluß über die Zusammensetzung der Räte der örtlichen Volksvertretungen vom Februar 1974. Örtliche Volksvertretungen sind im Land-K. der Kreistag, im Stadt-K. die Stadtverordnetenversammlung. Große Stadt-K. wie Leipzig, Dresden, Magdeburg, Karl-Marx-Stadt, Erfurt, Halle untergliedern sich in Stadtbezirke, ihre Volksvertretungen heißen Stadtbezirksversammlungen. Die Volksvertretung des K. entscheidet eigenverantwortlich über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen. In Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat sie von den gesamtstaatlichen Interessen auszugehen. Ihre Beschlüsse sind für nachgeordnete Volksvertretungen (in der kreisangehörigen Stadt und der Gemeinde) verbindlich; in gleicher Weise gelten für den Kreistag (bzw. die Stadtverordnetenversammlung) die Beschlüsse des Bezirkstags als bindend. Die Volksvertretung des K. wählt als ihre Organe den Rat und die Kommissionen. Der Rat ist ein kollektiv arbeitendes Organ; er leitet im Auftrag des Kreistags bzw. der Stadtverordnetenversammlung den staatlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aufbau im K. auf der Grundlage der Beschlüsse seiner Volksvertretung und der übergeordneten Staatsorgane. Er ist der Volksvertretung des K. und dem ihm übergeordneten Rat des Bezirkes verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Der Rat des K. wird durch den Vorsitzenden geleitet. Er ist dafür verantwortlich, daß die Beschlüsse der SED, die Gesetze der Volkskammer, die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates sowie die Beschlüsse des Bezirkstages und des Rates des Bezirkes der Arbeit des Rates d. K. zugrunde gelegt werden. Der Vorsitzende ist gegenüber den Mitgliedern des Rates, den Leitern der Fachorgane des Rates und den Leitern der dem Rat unterstellten Betriebe und Einrichtungen weisungsberechtigt. Die Mitglieder des Rates üben die Anleitung und Kontrolle gegenüber den zu ihrem Aufgabengebiet gehörenden Fachorganen, Betrieben und Einrichtungen aus. Im Rahmen ihrer Kompetenz sind sie weisungsberechtigt. Der Rat des K. hat die nachgeordneten Räte der kreisangehörigen Stadt und der Gemeinde anzuleiten, zu unterstützen und zu kontrollieren. Er muß die nachgeordneten Räte in die Vorbereitung von Entscheidungen, die Auswirkungen auf deren Verantwortungsbereiche haben, einbeziehen. Der Vorsitzende des Rates des K. übt die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der nachgeordneten Räte aus und ist ihnen gegenüber weisungsberechtigt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bildet der Rat des K. Fachorgane; diese werden nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung von Grundfragen des Tätigkeitsbereiches geleitet. Die Fachorgane unterstehen ihrem Rat und dem zuständigen Fachorgan des Rates des Bezirkes, sie sind „doppelt unterstellt“ (Anleitung und Kontrolle). Die Räte der Land-K. sind wie folgt zusammengesetzt: 1. Vors. des Rates, 2. Erster Stellv. des Vors. des Rates, 3. Stellv. des Vors. des Rates und Vors. der Kreisplankommission, 4. Stellvertreter des Vors. des Rates und Produktionsleiter für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, 5. Stellv. des Vors. des Rates für Inneres, 6. Stellv. des Vors. des Rates für Handel und Versorgung, 7. Sekretär des Rates, 8. Mitglied des Rates für Finanzen und Preise, 9. K.-Baudirektor, 10. Mitglied des Rates für Wohnungspolitik, 11. … für Arbeit, 12. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 13. … für Verkehrswesen, Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 14. … K.-Schulrat, 15. … Mitglied des Rates für Kultur, 16 … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport. 17. K.-Arzt. Die Räte der Stadt-K. setzen sich zusammen aus: 1. Oberbürgermeister und Vors. des Rates der Stadt, 2. Erster Stellv. des Oberbürgermeisters, 3. Stellv. des Oberbürgermeisters und Vors. der Stadtplankommission. 4. Stellv. des Oberbürgermeisters für Inneres, 5. Stellv. des Oberbürgermeisters für Handel und Versorgung, 6. Sekretär des Rates, 7. Stadtrat für Finanzen und Preise, 8. Stadtbaudirektor, 9. Stadtrat für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, 10. … für Arbeit, 11. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 12. … für Verkehrs- und Nachrichtenwesen, 13. … für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. 14. Stadtschulrat, [S. 616]15. Stadtrat für Kultur, 16. … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 17. K.-Arzt. In den Stadt-K. mit Stadtbezirken (in Städten über 200.000 Einwohner) setzt sich der Rat des Stadtbezirks zusammen aus: 1. Stadtbezirksbürgermeister und Vors. des Rates des Stadtbezirkes, 2. Erster Stellv. des Stadtbezirksbürgermeisters, 3. Stellv. des Stadtbezirksbürgermeisters für Planung, 4. Stellv. des Stadtbezirksbürgermeisters für Inneres, 5. Stellv. des Stadtbezirksbürgermeisters für Handel und Versorgung, 6. Sekretär des Rates, 7. Stadtbezirksrat für Finanzen und Preise, 8. Stadtbezirksbaudirektor, 9. Stadtbezirksrat für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, 10. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 11. Stadtbezirksschulrat, 12. Stadtbezirksrat für Kultur, 13. … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 14. Stadtbezirksrat. Abweichungen von der Zusammensetzung der Räte in Land-K., Stadt-K. und Stadtbezirken und der Zahl ihrer Mitglieder bedürfen der Zustimmung des Rates des Bezirkes. Die Volksvertretung des K. bildet zur Durchführung ihrer Aufgaben für die Dauer der Wahlperiode ständige Kommissionen und für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen zeitweilige Kommissionen. Mitglieder der Kommissionen sind Abgeordnete und Nachfolgekandidaten sowie von der Volksvertretung des K. berufene Bürger; mindestens die Hälfte der Kommissionsmitglieder müssen Abgeordnete oder Nachfolgekandidaten sein. Zur Durchführung bestimmter Aufgaben können Aktivs gebildet werden. Die Kommissionen kontrollieren die Durchführung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie von Beschlüssen der Volksvertretung durch den Rat und seine Fachorgane. Sie haben das Recht, der Volksvertretung und dem Rat Vorlagen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine wichtige Aufgabe der Kommissionen ist, die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Volksvertretung zu organisieren. Die Volksvertretung des K. und ihre Organe sollen als arbeitende Körperschaften die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle verwirklichen. Folgende Kompetenzbereiche sind ihnen im K. zugeordnet: 1. Leitung und Planung des gesellschaftlichen Lebens, 2. Arbeitskräftelenkung und -planung, 3. Haushalts- und Finanzwirtschaft, 4. Preisbildung und -kontrolle, 5. örtlich geleitete Industrie, Handel, Versorgung und Dienstleistungen, 6. Bauwesen, Städtebau und Wohnungswesen, 7. Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, 8. Verkehr. Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 9. Bildungswesen, 10. Jugendfragen, 11. Kultur, 12. Körperkultur Sport und Erholungswesen, 13. Hygiene, medizinische und soziale Betreuung, 14. Sicherheit, Ordnung, Zivilverteidigung. Von besonderer Bedeutung für den K. ist die Leitung der Entwicklung der Landwirtschaft. Die Volksvertretung und der Rat des K. sind für die staatliche Leitung und Planung der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft im K. verantwortlich. Bei der Vorbereitung und Durchführung diesbezüglicher Entscheidungen wirkt der Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft des K. als kollektives Beratungsorgan des Rates des K. unterstützend mit. Die spezifische Rolle des K. im Staatsaufbau der DDR ergibt sich aus seiner Stellung zwischen den Bezirken einerseits und Städten und Gemeinden andererseits. Für den Bezirk ist der K. das Verbindungsglied, über das gesellschaftliche Prozesse in den Kommunen gesteuert werden können; Städte und Gemeinden können über den K. jene Interessen durchsetzen, die aus eigenen Mitteln nicht realisierbar sind, so z. B. Theater, Naherholungszentren usw. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 615–616 Kredit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreisgericht

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die K. sind territoriale und politisch-administrative Einheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Neugliederung der K. erfolgte 1952 mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR. Bestimmend für die Festlegung der neuen K.-Grenzen waren politische, wirtschaftliche und administrative Gesichtspunkte. Die traditionelle Gliederung wurde als…

DDR A-Z 1979

Staatsbürgerschaft (1979)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder „Staatsbürger der DDR“ bereits seit 1957 in gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Daneben gab es aber weiterhin, wie z. B. im Wahlgesetz 1958, den Begriff „Deutsche Staatsangehörigkeit“. Der Staatsratserlaß vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 128), der allen vor dem 13. 8. 1961 Geflüchteten Straffreiheit versprach, bezeichnet die Flüchtlinge und alle legal in den Westen übergesiedelten Bürger als „Bürger der DDR, die außerhalb der DDR wohnen“. Auch das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz vom 13. 10. 1966 (GBl. I. S. 81) gebraucht den Begriff „Bürger der DDR“. Mit dem Gesetz über die St. der Deutschen Demokratischen Republik (St.-Gesetz) vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 3) erging erstmals zu dieser Frage ein Regelungsgesetz. Das Gesetz legt zunächst fest, wen die DDR als Staatsbürger in Anspruch nimmt. Es sind dies alle Personen, a) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, in der DDR ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hatten und die St. der DDR nicht verloren haben, b) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb der DDR hatten, danach keine andere St. erworben haben und entsprechend ihrem Willen durch Registrierung bei einem dafür zuständigen Organ der DDR als Bürger der DDR geführt werden, c) die nach den geltenden Bestimmungen die St. der DDR erworben und sie seitdem nicht verloren haben. Die St. der DDR wird erworben a) durch Abstammung, b) Geburt auf dem Territorium der DDR oder c) Verleihung. Ein Kind erwirbt mit seiner Geburt die St. der DDR, wenn die Eltern oder ein Elternteil Staatsbürger der DDR sind. Ein auf dem Territorium der DDR geborenes Kind erwirbt die St. der DDR, wenn es durch seine Geburt eine andere St. nicht erworben hat. Ein Findelkind auf dem Territorium der DDR ist Staatsbürger der DDR, sofern der Besitz einer anderen St. nicht nachgewiesen wird. Auf Antrag kann einem Bürger eines anderen Staates oder einem Staatenlosen die St. der DDR verliehen werden, „wenn er sich durch sein persönliches Verhalten und seine Einstellung zur Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik der Verleihung der St. der Deutschen Demokratischen Republik würdig erweist und der Verleihung keine zwingenden Gründe entgegenstehen“. Der Antragsteller soll in der Regel seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der DDR haben. Minderjährige erwerben mit der Verleihung der St. der DDR an die Eltern die St. der DDR, wenn der Antrag auch für sie gestellt ist. Das gilt auch, wenn nur ein Elternteil durch Verleihung Staatsbürger der DDR wird. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die St. der DDR geht verloren durch a) Entlassung, b) Widerruf der Verleihung oder c) Aberkennung. Ein Staatsbürger der DDR kann auf seinen Antrag aus der St. der DDR entlassen werden, wenn er seinen Wohnsitz mit Genehmigung der zuständigen staatlichen Organe der DDR außerhalb der DDR hat oder nehmen will, er eine andere St. besitzt oder zu erwerben beabsichtigt und der Entlassung aus der St. der DDR keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Darüber ist eine Urkunde auszuhändigen. Werden Eltern aus der St. der DDR entlassen, so erstreckt sich die Entlassung auch auf ihre [S. 1035]minderjährigen Kinder, wenn der Antrag für sie gestellt war. Wird der Antrag nur von einem Elternteil gestellt, ist der andere Elternteil zu hören. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die Verleihung der St. kann widerrufen werden, wenn der Bürger bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat, welche die Verleihung der St. der DDR ausgeschlossen hätten, oder sich der Bürger der St. der DDR durch grobe Mißachtung der mit ihrer Verleihung übernommenen Verpflichtung nicht würdig erweist. Die St. kann Bürgern, die ihren Wohnsitz oder Aufenthalt außerhalb der DDR haben, wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten aberkannt werden. Durch Gesetz zur Regelung von Fragen der St. vom 16. 10. 1972 verloren die Flüchtlinge aus der DDR, welche die DDR nach dem St.-Gesetz für sich in Anspruch genommen hatte, mit dem 17. 10. 1972 die St. der DDR. Der Verlust wurde auch für Abkömmlinge der Flüchtlinge, die als Abkömmlinge von DDR-Bürgern ursprünglich in Anspruch genommen worden waren, angeordnet. Die Bundesrepublik Deutschland hält an einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit fest. Eine Möglichkeit, die St. der DDR mit der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit zu vereinen, ist, die St. der DDR als eine Regelungsform der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit anzusehen. Voraussetzung für diese Vorstellung ist, daß an einem Relikt staatlicher deutscher Einheit festgehalten wird. Das entspricht den Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Urteil vom 31. 7. 1973 — 2 BvF 1/73 — (BVerfG E 36, S. 1 ff.). Die DDR lehnt diese Auffassung strikt ab. Die DDR hat mit der UdSSR, mit der Ungarischen Volksrepublik, der Volksrepublik Bulgarien, der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Mongolischen Volksrepublik Verträge zur Regelung von Fragen der doppelten St. abgeschlossen. Diese Verträge dienen der Vermeidung doppelter St. Danach behalten Personen, die am Tage des Inkrafttretens der Verträge aufgrund der Gesetzgebung der vertragschließenden Staaten deren Staatsbürger sind, nur die St. eines der vertragschließenden Staaten. Diese Personen können innerhalb eines Jahres vom Tage des Inkrafttretens der Verträge an optieren, welche St. sie behalten wollen. Personen, die eine Option nicht ausüben, behalten die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet sie am Tage des Ablaufs der Frist ihren Wohnsitz haben. Für Minderjährige können die Eltern die Option ausüben. Kommt keine übereinstimmende Erklärung der Eltern zustande, behalten die Minderjährigen die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet die Eltern am Tage des Ablaufes der genannten Frist ihren Wohnsitz hatten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1034–1035 Staatsbürgerkunde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsfeiertage

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder…

DDR A-Z 1979

Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (1979)

Siehe auch: Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung: 1966 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED: 1969 1975 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW): 1985 Gegründet im November 1965, Sitz: Berlin-Rahnsdorf, Direktor (seit 1965): Prof. Dr. habil. Helmut Kosiolek (geb. 1927), Stellverter: Gz Friedrich und W. Kunz. Aufgaben: 1. Beratung der Politischen Führungsgremien (Politbüro; Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED; Ministerrat) bei der Vorbereitung grundsätzlicher wirtschaftspolitischer Entscheidungen. 2. Koordinierung der Grundlagen der Lehr- und Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Sozialistischen Wirtschaftsführung entsprechend den Beschlüssen des ZK der SED. 3. Weiterbildung von „zentralen Führungskadern“ (Ministern, Staatssekretären, Generaldirektoren der VVB, Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden von Bezirkswirtschaftsräten, Werkdirektoren, besonders aus den Bereichen Industrie, Bau- und [S. 1203]Verkehrswesen, Binnenhandel und Außenwirtschaft) in Grundlehrgängen von ca. 4 Wochen Dauer. 4. Organisation von Halbjahreskursen für Nachwuchsführungskräfte. 5. Durchführung von Informationsseminaren von 2- bis 10tägiger Dauer für jeweils ca. 40–60 mittlere Führungskräfte. Diese Informationsseminare finden etwa 6–8mal im Jahr statt. Sie sind als „Rahnsdorfer Gespräche“ bekannt geworden. Die Teilnahme an kurz-, mittel- und langfristigen Lehrgängen erfolgt entsprechend einer Delegierungsordnung und einer Nomenklatur. 6. Aufbau eigener Forschungsschwerpunkte in Forschungsabteilungen. Dabei wird eng mit anderen Institutionen der SED und des Staatsapparates zusammengearbeitet, insbesondere mit der Parteihochschule „Karl Marx“ und der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED. 7. Im Ausbildungssektor Zusammenarbeit vor allem mit den Industrieministerien sowie den regionalen, zumeist an Universitäten und Hochschulen gegründeten Instituten für sozialistische Wirtschaftsführung. Das Z. ist Leitstelle für „Führungswissenschaft“. Zur Organisationsstruktur: Am Z. sind nach und nach Lehrstühle und Abteilungen eingerichtet worden, u. a. für Operations Research, Elektronische ➝Datenverarbeitung, Wirtschaftsrecht, Prognostik, Planung. Das Z. hat Promotionsrecht und gibt eine eigene Schriftenreihe heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1202–1203 Zentralinstitut für Schweißtechnik (ZIS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralisation

Siehe auch: Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung: 1966 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED: 1969 1975 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW): 1985 Gegründet im November 1965, Sitz: Berlin-Rahnsdorf, Direktor (seit 1965): Prof. Dr. habil. Helmut Kosiolek (geb. 1927), Stellverter: Gz Friedrich und W. Kunz. Aufgaben: 1. Beratung der Politischen Führungsgremien (Politbüro; Sekretariat des…

DDR A-Z 1979

Außenwirtschaft und Außenhandel (1979)

Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Aw. wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Ah. ist wichtigster Teilbereich der Aw. Über den Ah. werden die meisten anderen Formen der Aw.-Tätigkeit wie wissenschaftlich-technische Beziehungen. Spezialisierungs-, Investitions- und Kooperationsvorhaben, die Plankoordinierung mit den Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe, der Austausch von kommerziellen und nichtkommerziellen Dienstleistungen (Transport, Touristik u. a.), die auswärtigen Kreditbezie[S. 106]hungen und die Erschließung internationaler Märkte realisiert. Für die gesamten Aw.-Beziehungen der DDR gilt das Ah.-Monopol des sozialistischen Staates, das auch in Art. 9 Ziff. 5 der Verfassung von 1968 (unverändert auch in der Fassung vorn 7. 10. 1974) staatsrechtlich fixiert wurde. Es bedeutet die Beherrschung der gesamten Aw.-Tätigkeit durch den sozialistischen Staat. In einer Planwirtschaft sozialistischen Typs erweisen sich Planung und Kontrolle auch dieses Wirtschaftssektors durch zentrale, damit beauftragte Instanzen (Ministerium für Außenhandel; Kammer für Außenhandel; Außenhandelsbetriebe usw.) als notwendig, wenn keine schwerwiegenden Störungen auf dem zentral geplanten Binnenmarkt auftreten sollen. Darüber hinaus kann die Aw. ihrer funktionalen außenpolitischen Bedeutung für den sozialistischen Staat nur entsprechen, wenn ihre zentrale Lenkung gesichert ist. Das Aw.-Monopol umschließt das Valuta- und Ah.-Monopol, das die Verstaatlichung der Planung, Durchführung und Kontrolle des gesamten Ah. bedeutet. Damit sichert der sozialistische Staat ebenfalls die Übereinstimmung von Ah. und zentraler Volkswirtschaftsplanung, die Durchsetzung einer den Zielen seiner Außenpolitik dienenden und den binnenwirtschaftlichen Erfordernissen angepaßten Volkswirtschaftspolitik. In der DDR wird darüber hinaus betont, daß nur das Aw.- bzw. Ah.-Monopol unerwünschte Einflüsse des Weltmarktes von der eigenen Wirtschaft fernhalten könne. Trotz uneingeschränkter Beibehaltung des Aw.-Monopols ist in den letzten Jahren in der DDR eine stärkere Verlagerung außenwirtschaftlicher Funktionen auf spezialisierte Organe des Ah. bzw. die für den Ah. zuständigen Betriebe und Unternehmen der VVB festzustellen, womit eine größere Flexibilität in der Aw.-Politik angestrebt wird. Die DDR ist vor allem aus zwei Gründen auf die außenwirtschaftliche Tätigkeit angewiesen. Einmal bedarf sie der Importe von Roh- und Brennstoffen, um die traditionell stark vertretene verarbeitende Industrie zu versorgen, zum anderen kann sie die Enge des Binnenmarktes, die die Herausbildung effizienter Produktionsstrukturen verhindert, überwinden. Die allseitig wachsenden Anforderungen an das Wirtschaftspotential haben zu einem Wandel auch der Aufgabenstellung der Aw. im volkswirtschaftlichen Leistungsprozeß geführt. War ursprünglich die Aw.-Tätigkeit mehr auf die Importseite fixiert, um hierüber vor allem binnenwirtschaftliche Engpässe infolge mangelnder Selbstversorgung, Flexibilität oder Unterplanerfüllung zu beseitigen (Lückenbüßerfunktion des Ah.), so erlangte im Zuge zunehmender Intensivierung des Wirtschaftsprozesses seit Mitte der 60er Jahre die Exportseite eine eigenständigere Position. Dieser kommt nicht mehr allein die Aufgabe zu, die zur Bezahlung der Importe notwendigen Devisen zu beschaffen. Vielmehr sollen vor allem über den Export das volkswirtschaftliche Wachstum und die volkswirtschaftliche Effektivität durch die Entwicklung führender Zweige und dynamischer Produktionsstrukturen, die Herabsetzung der Fondsintensität und die verbesserte Kapazitätsausnutzung stimuliert werden. Gegenwärtig wird in der DDR die erreichte Intensität und Struktur der außenwirtschaftlichen Verflechtung als unbefriedigend angesehen. Die nominell hohe Steigerung der Ah.-Verflechtung pro Kopf der Bevölkerung von 2.319 Valuta-Mark im Jahr 1970 auf 5.100 Valuta-Mark im Jahr 1976 ist nicht zuletzt auf das in diesem Zeitraum um rd. 35 v. H. gestiegene Ah.-Preisniveau zurückzuführen. Als Ursache für die noch — etwa im Vergleich zu führenden westlichen Ah.-Ländern — geringe Verflechtung der DDR sind vor allem der schwerfällige und für binnen- und außenwirtschaftliche Störungen anfällige Bilateralismus im Handelsverkehr, das lange Zeit für alle Länder des RGW typische Autarkiestreben (breites Produktionssortiment bis Ende der 60er Jahre!), die starke Orientierung der Wirtschaftsbeziehungen auf die sozialistischen Länder mit einem überwiegend noch komplementären und für die DDR oftmals unattraktiven Güteraustausch und die trotz der Aw.-Reformen fortdauernde Inflexibilität des Aw.-Systems aufgrund des rigoros durchgesetzten Aw.-Monopols des Staates zu nennen. II. Außenwirtschaftspolitik Die Aw.-Politik ist sowohl der allgemeinen Wirtschafts- als auch der Außenpolitik untergeordnet. Neben dem bis Anfang der 70er Jahre wichtigsten politischen Ziel — gegenüber den Entwicklungsländern und westlichen Industriestaaten das Streben nach völkerrechtlicher Anerkennung zu unterstützen — kam ihr jedoch stets die wichtige wirtschaftliche Aufgabe zu, über den Import den volkswirtschaftlich notwendigen Bedarf an Investitions- und Verbrauchsgütern zu decken. Als Bestandteil der Wirtschaftspolitik der SED-Führung ist das Bemühen der Aw.-Politik seit 1971/72 wieder eindeutig darauf gerichtet, die Aw.-Beziehungen zur Durchsetzung des „wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ zu intensivieren, d. h. die Aw.-Politik ist gegenwärtig vor allem Instrument der nationalen Wachstums- und Strukturpolitik. Nach den Bestimmungen des geltenden Fünfjahrplans (1976–1980) werden die Aw.-Beziehungen mit den Mitgliedsländern des RGW, insbesondere mit der UdSSR (siehe dazu Punkt V.), als entscheidende Grundlage für die gesamten Aw.-Beziehungen der DDR betrachtet. Auf dieser Grundlage sollen die Beziehungen zu den Entwicklungsländern [S. 107]und den — im Plan an letzter Stelle genannten — westlichen Industriestaaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils weiterentwickelt werden. Die angestrebten Formen praktischer außenwirtschaftlicher Tätigkeit sind gegenüber den einzelnen politisch-geographischen Regionen von unterschiedlicher Art. Mit den westlichen Industrie- und den Entwicklungsländern werden vor allem langfristige Handels- und Zahlungsabkommen abgeschlossen; lediglich mit ausgewählten nichtsozialistischen Schwerpunktländern bzw. „progressiven“ Entwicklungsländern sollen „vorteilhafte Kooperationsbeziehungen“. fixiert durch Rahmenkooperationsabkommen und Kooperationsverträge auf betrieblicher Ebene, entwickelt werden. Das Hauptgewicht bei der Gestaltung der Wirtschaftsbeziehungen zum RGW liegt auch weiterhin bei den bilateralen Abkommen über Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Neben diesen traditionellen außenwirtschaftlichen Verkehrsformen ist seit Beginn der 70er Jahre das Bemühen um den Abschluß von Kooperations- und Spezialisierungsabkommen im Bereich von Wissenschaft. Technik und Produktion und die im „Komplexprogramm“ vorgesehene zwei- und mehrseitige Plankoordinierung aller RGW-Länder, einschließlich des „Fünfjahrplans der mehrseitigen Integrationsmaßnahmen für die Jahre 1976–1980“. stark in den Vordergrund gerückt. Besonders seit den weltweiten Rohstoffpreisverteuerungen hat die DDR ein starkes Interesse, ihre Rohstoff-, Brennstoff- und Energiebasis im RGW weiterzuentwickeln. Die im Plan 1976–1980 veranschlagten 8 Mrd. Mark an Investitionsbeteiligungen im RGW sind vornehmlich für diesen Zweck vorgesehen. Die DDR gilt innerhalb des RGW als eifriger Befürworter der „sozialistischen Integration“. Die bisher realisierten wirtschaftlichen Aktivitäten gegenüber den westlichen Industriestaaten führten vor allem zum Abschluß von Handelsabkommen, die bis 1973 bzw. 1974 auf Kammer- oder Bankebene bzw. auf der Ebene des Amtes für Außenwirtschaftsbeziehungen und danach auf Regierungsebene wirksam wurden. Langfristige bilaterale Regierungsabkommen, die z. T. über mehrere Jahre laufen (in der Regel „Verträge über wissenschaftliche, technische und industrielle Zusammenarbeit“), konnten seit 1969 mit Frankreich, Italien, Finnland, Island, Großbritannien, Österreich, Japan, Australien, Schweden, den Niederlanden. Belgien und Dänemark (in dieser Reihenfolge) geschlossen werden. Darüber hinaus wurden die Westbeziehungen durch die Einrichtung staatlicher Handelsvertretungen, Niederlassungen und Servicestellen der Außenhandelsbetriebe (AHB) sowie durch die Teilnahme an international bedeutsamen Ausstellungen und Messen, an denen die DDR allein 1976 in 168 Fällen beteiligt war (auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 45, auf Frankreich 36, auf Italien 14, auf die Niederlande und Österreich je 9 Beteiligungen), intensiviert. Zu den vielfältigen außenwirtschaftlichen Beziehungen der DDR mit Staaten der westlichen Hemisphäre läßt sich zusammenfassend feststellen, daß sie ein wirtschaftlich bedeutendes Element der gesamten Aw.-Beziehungen sind, da die DDR auf diese Weise technologisches Know-how und eine Reihe von Engpaßgütern (u. a. Lebensmittel und Lebensmittelrohstoffe) beziehen kann. Der Westhandel ist aufgrund dieser Entwicklung gegenwärtig von einem hohen Importüberschuß auf Seiten der DDR gekennzeichnet. Auch die Wirtschaftsbeziehungen mit den kommunistisch regierten Staaten, vor allem den RGW-Mitgliedern, beruhen auf dem Abschluß von Abkommen über den Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Diese mit den sozialistischen Ländern geschlossenen Handelsverträge sind der Laufzeit der langfristigen Perspektivpläne (1971–1975, 1976–1980) angepaßt und werden innerhalb des RGW zur Zeit noch bilateral koordiniert. Darüber hinaus ist von der DDR eine Vielzahl von zwei- und mehrseitigen Kooperations- und Spezialisierungsabkommen im RGW geschlossen worden. Die Integrationspolitik der DDR in und gegenüber dem RGW zeigt sich u. a. darin, daß sie. im Rahmen der Produktionsspezialisierung, die Fertigung wichtiger Erzeugnisse zugunsten anderer RGW-Länder eingestellt hat. Hervorzuheben ist die Einstellung der Flugzeugproduktion (bereits seit Anfang der 50er Jahre), von Bereichen des Lokomotiv-, des Straßenbahnwagen-, Webmaschinen-, Elektrogabelstapler-, Traktoren- und Omnibusbaus. Das mit der ČSSR geplante Spezialisierungsgroßprojekt einer gemeinsamen Pkw-Produktion scheiterte vorerst vor allem an Finanzierungsschwierigkeiten und an nationalen Unabhängigkeitserwägungen. Multi- und bilaterale Großprojekte im RGW, an denen die DDR beteiligt ist, wie die Erdgas-Transit-Leitung „Nordlicht“, der Bau eines Zellstoffkombinats in Sibirien, einer Olefinproduktions- und -Verarbeitungsanlage in der ČSSR, eines metallurgischen Kombinats in der UdSSR (Iljimsk-Kursk) usw. deuten jedoch auf eine wachsende Einbindung der DDR in die östliche Wirtschaftsregion hin. III. Entwicklung des Außenhandels Eine hinreichend spezifizierte Aufstellung ist weder über die gesamte außenwirtschaftliche noch über die nach Ländern gegliederte Warenstruktur bekannt. Ferner werden weder Zahlungsbilanzen noch — außer der Handelsbilanz — deren Teilbilanzen veröffentlicht. Es ist darüber hinaus unmöglich, die exakte Ah.-Verflechtung (Anteil der Ex- und Importe am [S. 108]Nationaleinkommen) zu ermitteln, da die Valutamark (VM) eine Verrechnungsgröße darstellt, deren Umrechnungsverhältnis zu den Ex- und Importbinnenpreisen nicht bekanntgegeben wird. Seit 1960 ist das Nationaleinkommen (in vergleichbaren Preisen) um 106 v. H., der Ah.-Umsatz jedoch um rd. 362 v. H. (vgl. Tabelle~1) gestiegen; daraus kann eine zunehmende Ah.-Verflechtung der Wirtschaft der DDR abgelesen werden. Während der Ah.-Umsatz bis Ende der 60er Jahre real noch schneller als nominal stieg, haben die nominalen Wachstumsraten seit Anfang der 70er Jahre schneller als die realen zugenommen. Seit 1970 stieg das Ah.-Preisniveau insgesamt um 35 v. H., wobei sich die Exportpreise (26 v. H.) langsamer als die Importpreise (43 v. H., Daten von 1976) entwickelten. Dadurch verschlechterten sich die realen Austauschverhältnisse — die terms of trade — im Ah. der DDR. Während die Handelsbilanz in den 60er Jahren überwiegend aktiv gestaltet werden konnte, so daß sich bis einschließlich 1972 ein kumulierter Handelsbilanzüberschuß von 6,8 Mrd. VM ergab, mußte die DDR von 1973 an in jedem Jahr Handelsbilanzdefizite hinnehmen. Diese Defizite sind zunächst durch eine Passivierung der Handelsbeziehungen mit westlichen Ländern entstanden. Sie wurden jedoch von 1975 an in erster Linie durch die Handelsbeziehungen mit der Sowjetunion verursacht. Allein im Zeitraum 1973–1976 bildete sich ein kumuliertes Handelsbilanzdefizit in Höhe von insgesamt 14,855 Mrd. VM (Basis: laufende Preise). Obwohl der Ah. — auch nach den Wirtschaftsreformen — über das Ah.-Monopol der DDR gelenkt wird, konnte er in der Vergangenheit nicht immer planmäßig entwickelt werden. So sind zwar die in den langfristigen Perspektivplänen vorgesehenen Umsatzvolumina erreicht worden. jedoch nicht immer die Jahrplanvorgaben und die angestrebten Ex- und Importrelationen. Das gilt sowohl für den abgebrochenen Siebenjahrplan (1959–1965), in dessen Zeitraum die Exporte um 60 v. H. (Plan 86 v. H.) und die Importe um 65 v. H. (Plan 57 v. H.) gestiegen waren, als auch für den abgelaufenen Fünfjahrplan für die Jahre 1971–1975. Einem Soll in Höhe von 160–170 v. H. stand ein Ist in Höhe von 186 v. H. gegenüber; dabei waren die über den Exportsteigerungen liegenden Importerhöhungen möglicherweise nicht eingeplant. Auch in den ersten beiden Jahren des Fünfjahrplans 1976–1980 entwickelte sich der Handel nicht plangerecht. IV. Die Entwicklung der Waren- und Länderstruktur Die Warenstruktur des Ah. der DDR entspricht der einer hochentwickelten Volkswirtschaft (siehe Ta[S. 109]belle 2). Sowohl bei den Exporten als auch bei den Importen dominieren Maschinen, Ausrüstungen und Transportmittel. Von geringerer Bedeutung sind bei den Exporten die Rohstoffe und Halbfabrikate; die Rohstoffabhängigkeit der DDR ist an dem hohen Importanteil dieser Warengruppe ablesbar. Dagegen hat die Gruppe der industriellen Konsumgüter und der chemischen Erzeugnisse einen beachtlichen Exportwert erreicht. Die Warenstruktur im Handel mit den OECD-Ländern unterlag seit 1960 einem deutlich erkennbaren Wandel. Auf der Ausfuhrseite ist der gestiegene Anteil der Investitionsgüter und der immer noch hohe Anteil der Grundstoffe/Produktionsgüter hervorzuheben, der in etwa dem volkswirtschaftlichen Produktionsprofil entspricht. Auf der Einfuhrseite vollzogen sich mit der Zunahme des Investitionsgüteranteils und der Abnahme des Anteils der landwirtschaftlichen und Ernährungsgüter die deutlichsten Änderungen, die einen Funktionswandel im Westhandel der DDR signalisieren. Seine Funktion als „Lückenbüßer“ — vor allem bei Konsumgütern — ist zugunsten der Rolle eines Wachstums- und Produktivitätsfaktors aufgegeben worden. Die regionale Ah.-Entwicklung in den Jahren zwischen 1960 und 1976 ist besonders durch einen schnell anwachsenden Westhandel (+ 520 v. H.) und einen wesentlich geringeren Anstieg des Handels mit den sozialistischen Staaten gekennzeichnet (+ 315 v. H.). Diese Entwicklung ist Ausdruck des Strebens der Staatsführung der DDR, über den Westhandel den Bedarf an hochproduktiven Industrieanlagen und technisch-organisatorischem Know-how zu decken. Seit dem Anstieg der Rohstoffpreise im Jahre 1973, dem sich vergrößernden Defizit im Westhandel und einer daraus resultierenden restriktiven Einfuhrpolitik hat sich auch die Dynamik des Osthandels der DDR an die ihres Westhandels angepaßt. Dafür ist — preisbedingt — der Handel mit den Entwicklungsländern seit 1973 schnell angestiegen. Die Regionalstruktur des Ah. der DDR ist von einem hohen Anteil der sozialistischen Länder gekennzeichnet, der bis zu den starken Preisanhebungen im RGW im Jahre 1975 langsam abgenommen hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt stieg der Anteil des Westhandels — zu laufenden Preisen bewertet — kontinuierlich an. Der relativ bescheidene Anteil des Handels mit den Entwicklungsländern in den 60er Jahren konnte auch in den 70er Jahren nicht wesentlich vergrößert werden, obwohl er absolut seit etwa 1974 rasch angewachsen ist. V. Besondere Bindungen an die UdSSR Mit keinem anderen Land des RGW ist die wirtschaftliche Verflechtung der DDR so eng wie mit der UdSSR. 1976 wickelte die DDR rd. 33 v. H. des Ah. — das entspricht rd. 11 v. H. des Ah. der Sowjet[S. 110]union — mit der UdSSR ab. Die Sowjetunion ist damit auch auf wirtschaftlichem Gebiet der wichtigste Partner der DDR. Diese Entwicklung erklärt sich aus der Tatsache, daß die UdSSR als Folge der Kriegsereignisse maßgeblich die Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik sowie den Aufbau, die Besetzung und die Organisation des gesamten Staatsapparates einschließlich des Wirtschaftssystems der DDR bestimmt hat und auf diesem Wege auch eine enge wirtschaftliche Bindung zwischen beiden Staaten herbeiführte. Gegenwärtig — vor allem nach Abschluß des Freundschaftsvertrages zwischen beiden Staaten im Oktober 1975 — gilt für die Parteiführung der DDR das Bekenntnis E. Honeckers zur Sowjetunion (1971): „… die unzerstörbare Freundschaft mit der UdSSR ist das feste Fundament für alles, was wir in der DDR erreicht haben. Dieses Bündnis, unser Platz an der Seite der anderen Bruderparteien und Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft sind so lebenswichtig für uns wie der Schlag unseres Herzens.“ Trotz dieser ständig wiederholten Beschwörungen der „brüderlichen Beziehungen“ hat seit Ende der 60er Jahre der Anteil des Handels mit der Sowjetunion am Gesamthandel der DDR — abgesehen von einigen preisbedingten Anteilserhöhungen — abgenommen (vgl. Tabelle 6), obwohl absolut noch immer ein hoher Zuwachs erzielt werden konnte. Ein nicht unwesentlicher Grund für diese Entwicklung dürfte darin zu suchen sein, daß sich die UdSSR angesichts der Größe einiger Investitionsprojekte gezwungen sieht, ihren Bedarf an wissenschaftlich-technischem und organisatorischem Know-how durch den Kauf von Produktionsanlagen neuesten Entwicklungsstandes zunehmend auf westlichen Märkten zu decken. Seit 1950 entwickelte sich der Handel DDR–UdSSR wie folgt: Die Warenstruktur des Ah. ist — obwohl Veränderungen zu beobachten sind — noch überwiegend komplementärer Natur. In ihrer wirtschaftlich bedeutendsten Funktion als Rohstofflieferant deckt die UdSSR den Importbedarf der DDR mit ca. 90 v. H. bei Baumwolle, Erdöl, Eisenerz, Buntmetallen und Holz, mit 80 v. H. bei Walzstahl und Blechen. Auch gegenüber der Sowjetunion wurde die DDR ihrem Ruf als größter Investitionsgüterlieferant des RGW gerecht: ca. 25 v. H. des gesamten Maschinen- und Ausrüstungsimports der Sowjetunion kamen 1977 aus der DDR. Einzelne Gruppen wiesen noch höhere Anteile auf: Landwirtschaftliche Maschinenlagen bei 41 v. H. (Durchschnitt der Jahre 1971–1975, Quelle: Sowjetische Außenhandelsstatistik). spanabhebende Werkzeugmaschinen bei 38 v. H., Eisenbahnausrüstungen bei 32 v. H., Schiffe und Ausrüstungen bei 30 v. H. und Anlagen für die Lebensmittelindustrie bei 29 v. H. Die herausragende Rolle der Investitionsgüterlieferungen der DDR kommt auch in dem hohen Anteil von rd. 56 v. H. an der Gesamtausfuhr der DDR in die UdSSR zum Ausdruck, dem ein Wert von 19 v. H. auf der Einfuhrseite gegenübersteht (Jahresdurchschnitte 1971–1975). Bei den Einfuhren [S. 111]der DDR dominieren die Grundstoffe und Produktionsgüter mit einem Wert von 52 v. H. Das für den Fünfjahreszeitraum 1976–1980 geschlossene Handelsabkommen zwischen der UdSSR und der DDR ist auf eine Verbesserung der Warenstruktur gerichtet, wenn auch die starken Rohstoffsicherungsinteressen der DDR nicht zu verkennen sind. Das Abkommen sieht vor, ein — preisbereinigtes — Volumen von über 31,5 Mrd. Rubel im Fünfjahrplanzeitraum abzuwickeln. Die ursprünglich geplante Steigerung des Handels von 40 v. H. gegenüber dem vorhergehenden Fünfjahrplanzeitraum wird wahrscheinlich überboten werden, da die bislang realisierten Steigerungsraten bereits über den Planansätzen liegen. Der Anteil spezialisierter Erzeugnisse soll dabei von 27 v. H. (1971–1975) auf 35 v. H. (1976–1980) steigen. Die DDR wird 4.800 Schiffsdieselmotoren, 330 Eisenbahndrehkräne, 5.600 Kühlwagen, 4.480 Reisezugwagen, ferner EDV-Anlagen und Büromaschinen im Wert von 500 Mill. Rubel, 30.000 Werkzeugmaschinen für rd. 1~Mrd. Rubel, sowie Chemieanlagen, Landmaschinen und Ausrüstungen für die Konsum- und Nahrungsmittelindustrie liefern. Die UdSSR plant u. a. die Lieferung von 580 Diesellokomotiven, 20.000 Werkzeug- und Holzverarbeitungsmaschinen, 9.000 Lkw, 320.000 Pkw, 29.000 Traktoren und 1700 Baggern. Hinzu kommen die Roh- und Grundstofflieferungen: 88,2 Mill. t Erdöl, 21,6 Mrd. cbm Erdgas, 21 Mill. t Steinkohle, 375.000 t Zellstoff, 425.000 t Baumwolle und 212.000 t Kupfer. Neben den Abschluß von Handelsabkommen, welche die Grundlage für den Austausch von Waren und Dienstleistungen bilden, treten in zunehmendem Maße andere Formen wirtschaftlicher Zusammenarbeit, welche die Verflechtung der beiden Volkswirtschaften intensivieren sollen. So sind seit 1964 rd. 100 Regierungs- und Ministerabkommen über Forschungs- und Produktionskooperation zur Spezialisierung und langfristigen Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen vor allem auf dem Gebiet der Rohstoffversorgung und der Entwicklung und Lieferung „entscheidender Industrieerzeugnisse“ abgeschlossen worden — davon mehr als die Hälfte seit dem VIII. Parteitag der SED (1971). Seit 1967 werden — als eine besondere Art der Zusammenarbeit ― „Direktbeziehungen“, die abrechnungspflichtige Arbeitspläne einschließen, zwischen den Industrieministerien, anderen zentralen staatlichen Organen und den VVB und Kombinaten der DDR und der UdSSR gepflegt. Um die engen Bindungen noch weiter zu vertiefen, wird die Angleichung der Planungssysteme beider Länder vorangetrieben. Dabei soll sowohl die Planung der Investitionen, des Arbeitsvermögens. der materiell-technischen Versorgung und des Ah. als auch der Aufbau des Kennziffersystems und die Untergliederung der Jahres-, Fünfjahrs- und Perspektivpläne weitgehend abgestimmt werden. Von zentraler Bedeutung für die wirtschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern ist die im März 1966 auf der Grundlage des (1975 erneuerten) „Vertrages über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit zwischen DDR und UdSSR“ (12. 6. 1964) gebildete „Paritätische Regierungskommission für ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit DDR–UdSSR“ (PRK). Die DDR wird gegenwärtig von G. Schürer (SED), stellvertretender Ministerratsvorsitzender und Vorsitzender der Staatlichen Plankommission der DDR, die UdSSR von N. A. Tichonow, stellvertretender Ministerratsvorsitzender der Sowjetunion, vertreten. Abwechselnd finden in beiden Staaten wenigstens 2 Tagungen pro Jahr statt, denen ein jeweils abgestimmter Arbeitsplan zugrunde liegt. Die wichtigsten Aufgaben der Kommission sind: Erweiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit (vor allem in den sog. Wachstumsbranchen); Koordinierung der Volkswirtschaftspläne, insbesondere der Fünfjahrpläne; Erarbeitung von Entwicklungsprognosen; Zusammenarbeit zwischen Planungsorganen, Ministerien und Institutionen; Aufnahme von „Direktbeziehungen“; Koordinierung und Kooperation der Tätigkeit der wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen; Vertiefung der Kooperation und Spezialisierung vor allem im industriellen Sektor. Bis Juni 1977 tagte die Kommission 21mal. Seit Ende 1975 wurde z. B. eine Reihe von Regierungsabkommen über Kooperation und Spezialisierung in Wirtschaft und Forschung geschlossen: 18. Tagung, Dezember 1975 — Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Wohnungs- und Gesellschaftsbaus; langfristiges Regierungsabkommen über die Deckung des Bedarfs an ausgewählten Chemieprodukten; Ministerabkommen zur Spezialisierung von Chemieerzeugnissen, Meßgeräten, Halbleiterleistungsbauelementen, feinmechanisch-optischen Erzeugnissen sowie Bau- und Straßenbaumaschinen. 19. Tagung. Juni 1976 — Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit bei der Beschaffung eines Verfahrens und der Entwicklung von Ausrüstungen zur Herstellung höherer Fettalkohole; Regierungsabkommen zur Entwicklung moderner Konstruktionen von Mehrzweckgebäuden für den Industriebau; Regierungsabkommen zur langfristigen Zusammenarbeit in Wissenschaft, Technik und Produktion bei spanabhebenden Werkzeugmaschinen auf der Grundlage gemeinsamer Pläne; Abkommen zur Spezialisierung der Produktion von Werkzeugmaschinen, Schmiedemaschinen, Pressen, Holzbearbeitungsmaschinen und Werkzeugen. [S. 112]-20. Tagung, Dezember 1976 — Abkommen auf dem Gebiet der Glasseidenherstellung sowie der Produktion von Haushaltsglas und Bleikristall; Komplettierung des einheitlichen Systems der elektronischen Rechentechnik; Regierungsabkommen auf dem Gebiet gummitechnischer Erzeugnisse; Ministerabkommen über die Produktion und die gegenseitigen Lieferungen medizintechnischer Erzeugnisse. 21. Tagung, Juni 1977 — Beratungen über die Koordinierung der Produktion in der Schwarzmetallurgie; Regierungsabkommen über die Kooperationsbeziehungen in der Zulieferindustrie; Ministerabkommen über die Zusammenarbeit bei der Schaffung und Weiterentwicklung von technologischen Ausrüstungen für die Kabelindustrie. Auf die Arbeit der PRK ist auch die nach den Vorstellungen des Komplexprogramms im Jahre 1973 geschaffene Wirtschaftsorganisation „ASSOFOTO“ mit dem Sitz in Moskau zurückzuführen. Sie stellt einen Zusammenschluß des „VEB Fototechnisches Kombinat Wolfen“ und der sowjetischen „Sojuschimfoto“ dar und soll nach Abschluß der organisatorisch-rechtlichen Vorbereitungen ca. 90 v. H. aller im RGW-Bereich benötigten Foto- und Datenaufzeichnungsmaterialien herstellen. Von ihr werden ca. 100.000 Arbeitskräfte erfaßt. Gemeinsame Produktions- und Investitionsplanung, die Vertiefung der Spezialisierung und die Zusammenarbeit im Produktionsbereich werden mit dieser neuen Kooperationsform angestrebt. Ob die DDR — vor allem was die geforderten Rohstoffpreise und die Qualität der von der UdSSR gelieferten Waren betrifft — ökonomisch von der UdSSR übervorteilt wird, läßt sich nicht eindeutig klären. Die tatsächliche Preisentwicklung bei Ex- und Importen Ende der 60er Jahre zeigt eine Verbesserung der Terms of Trade für die DDR, was die Behauptung von einer Preisausbeutung nicht stützt. Ferner macht die immer stärker werdende wirtschaftliche Position der DDR gegenüber der UdSSR derartige Praktiken, zumindest in der jüngeren Vergangenheit, nicht sehr wahrscheinlich. Wichtiger Grund hierfür ist, daß die UdSSR inzwischen in manchen Industriezweigen (Schiffsantriebe, Werkzeugmaschinen, Rechenmaschinen) in großem Umfang auf Importe aus der DDR angewiesen sein dürfte. Angesichts der hohen Kosten bei Förderung und Transport der sowjetischen Rohstoffe drängt die UdSSR seit Anfang der 60er Jahre jedoch darauf, von der DDR, wie auch von anderen Rohstoffbezugsländern im RGW, einen finanziellen und materiellen Kostenbeitrag zu erhalten. Ein derartiger Beitrag wird seitdem von der DDR in Form von Investitionsbeteiligungen auch geleistet. Obwohl sich die Terms of Trade der DDR gegenüber der UdSSR seit 1975 wieder stark verschlechterten, können damit eventuell in Zusammenhang stehende überhöhte Preisforderungen nicht nachgewiesen werden. Der der DDR für 1~Tonne Rohöl berechnete Preis liegt noch erheblich unter dem Weltmarktpreis (32 Rbl. für 1~Tonne Erdöl und Erdölprodukte im Jahre 1976). VI. Die Organisation der Außenwirtschaft Mit dem sich allmählich vollziehenden Übergang zur verstärkten Nutzung intensiver Wachstumsfaktoren und mit der Einführung des NÖSPL bzw. des ÖSS in der DDR wurde auch das bestehende System der Aw. reformiert (Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963). Im Rahmen der bis etwa zum VI. Parteitag der SED (1963) praktizierten Aw.-Politik wurde der außenwirtschaftliche Bereich monetär und organisatorisch vom binnenwirtschaftlichen derart getrennt, daß die Industriebetriebe zu Binnenpreisen fakturierten und den Ah.-Betrieben nahezu ausschließlich der Kontakt mit den Außenmärkten überlassen wurde. Hauptanliegen der Reformmaßnahmen war es nun, diese Trennung zu überwinden. Dabei blieb das Aw.-Monopol grundsätzlich erhalten. Zur Durchsetzung dieses Monopols ist eine Reihe von Organisationen und Institutionen notwendig, deren Funktionen sich z. T. im Laufe der Änderungen am Aw.-System gewandelt haben. Das zentrale Organ ist das Ministerium für Außenhandel — bis 31. 12. 1973 Ministerium für Außenwirtschaft —, das im Auftrage des Ministerrates die Gesamtinteressen des Staates auf dem Gebiete der Aw. wahrzunehmen hat (VO Außenhandel GBl. I, Nr. 35, 1976) und dem eine Reihe von Ah.-Organen untergeordnet ist. Laut Statut des Ministeriums für Außenwirtschaft vom 9. 8. 1973 (GBl. I, Nr. 41, 1973) sind dies: Die Handelsvertretungen und handelspolitischen Abteilungen der DDR in anderen Staaten, die Ah.-Betriebe (soweit sie nicht von VVB, Kombinaten oder Industrieministerien angeleitet werden), die Kammer für Außenhandel, die Zollverwaltung (Zollwesen), der VEB Leipziger Messeamt (Leipziger Messe), die Außenhandelswerbegesellschaft mbH, das Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR, das Zentrum für Information und Dokumentation der Außenwirtschaft, das Forschungsinstitut beim Ministerium für Außenhandel und die Fachschule für Außenwirtschaft „Joseph Orlopp“. Die Ende der 60er Jahre geplanten Reformmaßnahmen des Aw.-Systems sollten das Aw.-Monopol effektiver gestalten. Im organisatorischen Bereich sollten die AHB den Charakter von Verkaufsorganen einzelner oder mehrerer VVB, Kombinate oder VEB erhalten. Diese Maßnahmen ließen sich aufgrund der zu erwartenden Aufweichung des Aw.-Monopols jedoch nicht realisieren. Die AHB schließen jedoch sog. Exportkommissionsverträge mit den VVB bzw. Exportbetrieben ab. Die Geschäfte der [S. 113]AHB erfolgen damit in eigenem Namen, aber auf Rechnung der VVB und Exportbetriebe. Die AHB arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung und erhalten für ihre Tätigkeit eine Handelsspanne. Neben anderen Formen der Organisation des Exportabsatzes wie der Übertragung der direkten Absatzfunktion auf Kombinate und Großbetriebe, der Durchführung von Eigengeschäften und der Einschaltung von Binnenhandelsorganen in den Exportabsatz haben die im Zuge der Einführung des ÖSS gebildeten Exportbüros und -kontore die von der Wirtschaftsführung geforderten verstärkten Exportbemühungen der bezirksgeleiteten Betriebe im Rahmen der Erzeugnisgruppenarbeit insofern zu unterstützen, als durch diese Betriebe unmittelbarer, jedoch kontrollierter Kontakt zu den Außenmärkten ermöglicht werden soll. Auf der Importseite wurden keine bedeutenden organisatorischen Änderungen mehr durchgeführt. Obwohl z. B. der VEB Carl-Zeiss-Jena, die VVB „Pharmazeutische Industrie“ und „Schiffbau“, der VEB Uhrenkombinat Ruhla, die VVB Werkzeugmaschinenbau, das Petrolchemische Kombinat Schwedt und die VVB Energiewirtschaft das Recht zum Abschluß von Importverträgen für Erzeugnisse ihres Produktionsprofils erhielten, bleibt der Import über die AHB typisch. Im Bereich der finanziellen Beziehungen sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um die Resultate außenwirtschaftlicher Tätigkeit auch auf die Produktionsbetriebe einwirken zu lassen. Dies sollte durch die Bildung des einheitlichen Betriebsergebnisses bei den Exporten erreicht werden. Es setzt sich im wesentlichen aus den Erlösen der abgesetzten Warenproduktion, den Exportstimulierungsmitteln (Exportförderungsprämie, Exportrückvergütungen. Exportstützungen) zusammen. Zusätzliche stimulierende Maßnahmen wurden als indirekte Lenkungsmittel notwendig, da das bis dahin zur planmäßigen Lenkung des Ah. geschaffene Preisdifferenzenkonto weggefallen war. Damit gewannen auch die neu eingeführten, nach sozialistischen und nichtsozialistischen Ländern und Güterarten differenzierten Richtungskoeffizienten zur Bestimmung des Exporterlöses an Gewicht, da über diese Koeffizienten — durch entsprechende Stimulierung der Exportbetriebe — Richtung und Umfang des Warenverkehrs gesteuert werden können. Auf der von der Reform ohnehin wenig betroffenen Importseite wurden im finanziellen Bereich im wesentlichen die Preise an das Niveau der Beschaffungsmärkte neu angeglichen, das Preisdifferenzenkonto blieb grundsätzlich erhalten. Allerdings ist 1968 in einigen Betrieben das einheitliche Betriebsergebnis auch für die Importseite eingeführt worden (VVB Schiffbau Rostock, VEB Kombinat Carl-Zeiss-Jena, VEB Uhrenkombinat Ruhla). Im Bereich der Planung und Leitung der Aw. ist im Zuge der Reformen die Mengen- durch die kombinierte Wert-Mengenplanung abgelöst worden; dabei gewann der Mengenaspekt im Vergleich zur Situation Ende der 60er Jahre wieder verstärkt an Bedeutung. Die nachfolgend aufgeführten Kennziffern sind seitdem von den Betrieben zu berücksichtigen: Ex- und Importe in Mark und Valuta-Mark nach Wirtschafts- und Währungsgebieten und zu Betriebspreisen bzw. Importabgabepreisen nach sozialistischem und nichtsozialistischem Wirtschaftsgebiet (SW und NSW), die Exportrentabilität nach SW und NSW, die Export- und Importanteile wichtiger Erzeugnisse, einschließlich der nach sozialistischen Ländern zu differenzierenden Staatsplanpositionen. Ex- und Importe in bezug auf Maßnahmen der sozialistischen ökonomischen Integration. Der Wertaspekt der Planung, der Ende der 60er Jahre dominant war. hat stark an Bedeutung eingebüßt. So wurde z. B. die Gewährung von Valutaanrechten für zusätzliche Importe bei Planüberbietungen der Produktionsbetriebe, vor allem wegen seiner den Intentionen des zentralen Plans zuwiderlaufenden Wirkung, wieder aufgehoben. Seit 1970, und besonders seit dem VIII. Parteitag der SED (1971), sind im Rahmen allgemeiner Rezentralisierungsbestrebungen im System der Leitung und Planung der Volkswirtschaft auch ähnliche Tendenzen im System der Aw. festzustellen gewesen. Sie hatten das Ziel, „einer weitergehenden Dezentralisation der Außenhandelsorganisation entgegenzutreten, die sich z. T. aus einer einseitigen Betonung der Erfordernisse des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ergaben. Mit dem VIII. Parteitag der SED wurden diese Tendenzen überwunden.“ Damit dürfte — wenn auch nur indirekt — Kritik an den Interessen der Produktionsbetriebe, vornehmlich die Wirtschaftsbeziehungen zu den westlichen entwickelten Ländern zu intensivieren, geübt worden sein. Im Zuge der Umorientierung soll die Stellung der AHB gegenüber den Produktionsbetrieben „entsprechend den Gesamtinteressen des Staates“ gestärkt und die ökonomischen Hebel sollen stärker als Planungsinstrumente eingesetzt werden. So ist z. B. vorgeschlagen worden, den Einfluß der AHB auf die Erwirtschaftung und Verwendung des Exportgewinns der Betriebe zu erweitern. Gegenwärtig wird auch betont, daß der AHB nicht — wie ursprünglich vorgesehen — Beauftragter des Produktionsbetriebes, sondern Bestandteil des Produktionsprozesses und Wahrer des Aw.-Monopols ist. Die starke Position der AHB gegenüber den Exportbetrieben ist auch für den Planungszeitraum 1976–1980 beibehalten worden. Der den Betrieben in den 60er Jahren gewährte größere Spielraum zugunsten einer höheren wirtschaftlichen Effizienz ist damit erneut stark beschnitten worden. Wesentliche Ursache für die verstärkte Straffung des [S. 114]Aw.-Systems dürften — neben den Widersprüchen, die eine Folge der Orientierung an der Rentabilität (einheitliches Betriebsergebnis) einerseits und am zentralen Plan andererseits sind — die Erfordernisse der sozialistischen Wirtschaftsintegration im RGW sein. Als dringlich wird es in diesem Zusammenhang angesehen, eine einheitliche Leitung des Ah. zu sichern und damit die Steuerungsmöglichkeiten durch das Ah.-Ministerium den gesamtpolitischen Vorstellungen entsprechend zu stärken. Kein Widerspruch ist es. wenn gleichzeitig postuliert wird, die Verantwortlichkeit der VVB. Kombinate und Betriebe zu erhöhen und deren „sachkundige Mitwirkung“ besonders bei den zunehmenden Kooperations- und Spezialisierungsvorhaben u. a. in Form der „Direktbeziehungen“ zu erweitern, da eine derartige Mitwirkung nur auf der Basis eines „durch staatliche Prämissen abgegrenzten Verantwortungsfeldes“ geschieht. Verstärkte zentrale Eingriffe werden ohnehin dann notwendig, wenn einseitige Belastungen bestimmter Betriebe zu der Notwendigkeit führen, durch „zentrale Umverteilung von Reineinkommensmitteln entsprechende Kompensationsmöglichkeiten zu gewährleisten“. Eine weitere Ursache des Zentralisierungsprozesses ist in den starken Preisbewegungen auf den Weltmärkten zu sehen, die bei dezentralisierten Entscheidungsprozessen die zentralen Planintentionen konterkariert hätten. Festzuhalten bleibt jedoch, daß ein wesentliches Element der Reform — das einheitliche Betriebsergebnis — trotz verschiedentlich geübter Kritik nunmehr als fester Bestandteil des Aw.-Systems angesehen wird. VII. Außenhandelspreise und Verrechnungsverkehr Die Preisbildung im Ah. wird in Ermangelung eigener Bewertungsmaßstäbe im sozialistischen System überwiegend nach den auf den „internationalen Märkten“ herrschenden Preisen (Weltmarktpreisen) vorgenommen. Diese bilden unter Berücksichtigung verschiedener ökonomischer Faktoren (Angebot und Nachfrage, Lieferfristen, Bestellmenge, Rabatte usw.) die Basis für die zwischen den Wirtschaftspartnern stattfindenden Preisverhandlungen, deren Ergebnis in der Regel in ausländischer Währung festgelegt und danach in Valutamark bzw. Binnenwährung umgerechnet wird. Die Umrechnung der Ah.- in Binnenpreise erfolgt beim Warenimport nach festgelegten Umrechnungskursen: Die Kurse richten sich nach dem Umfang des Warenexports, der notwendig ist, um die zur Einfuhr benötigten Devisen zu beschaffen. Bei Exportwaren werden die Differenzen zwischen Ah.- und Binnenpreisen, die auch durch die Richtungskoeffizienten beeinflußt werden, in die finanziellen Ergebnisse der Produzenten eingerechnet. Die Preisbildung anhand der Weltmarktpreise erfolgt sowohl im Handel mit westlichen kapitalistischen Ländern als auch mit den RGW-Mitgliedsländern und anderen sozialistischen Volkswirtschaften. Innerhalb des RGW stellt die Preisgestaltung im Intrablockhandel ein vieldiskutiertes Problem dar, das vor allem aufgrund der Besonderheiten des sozialistischen Systems bis heute keiner Lösung zugeführt werden konnte. Im Komplexprogramm von 1971 war vorgesehen, von den gegenwärtig gültigen Preisbildungsprinzipien im gegenseitigen Handel auszugehen, d. h. die Preise auf der Grundlage der Weltmarktpreise „vom schädlichen Einfluß der konjunkturellen Faktoren des kapitalistischen Marktes bereinigt“ festzulegen, gleichzeitig aber „das Problem der Vervollkommnung des Außenhandelspreissystems gründlich zu analysieren“. Um die andauernde Abhängigkeit von den „kapitalistischen“ Weltmarktpreisen zu verringern bzw. ganz zu vermeiden, ist deshalb häufig vorgeschlagen worden (z. B. J. Arojo, M. Sawow), eine eigene — weltmarktpreisunabhängige — Preisbasis für die sozialistischen Länder zu schaffen. Dies scheiterte jedoch bisher in Ermangelung brauchbarer, theoretisch fundierter Preisbildungskriterien. So kann ein Preissystem, das von den Kostenstrukturen der RGW-Länder ausgeht, deshalb keine Alternative sein, da diese Strukturen als Ausdruck staatlicher Politik ein viel zu weit reichendes Spektrum der Abweichung vom tatsächlichen Wert dieser Güter aufweisen. Eine Modifizierung des bestehenden Preissystems wird jedoch für notwendig erachtet, da sich herausstellte, daß die mengen- und wertmäßige Abstimmung der Pläne innerhalb des RGW häufig unabhängig voneinander erfolgte, die Entwicklung neuer Formen der Zusammenarbeit (gemeinsame Investitionen, Betriebe, Austausch wissenschaftlicher Leistungen usw.) es vielfach nicht mehr möglich machte, vergleichbare Preise der Hauptwarenmärkte zu ermitteln und die Langfristigkeit der Planung neue Anforderungen an Stabilität und Anpassungsfähigkeit der RGW-(Plan-)Preise stellte. So sollen zur Förderung von Kooperation und Spezialisierung „wissenschaftlich begründete Preisprognosen“ erarbeitet werden, für die nicht nur der nationale Ist-Aufwand, sondern vor allem „internationale Wertgrößen“ (einschließlich der Berücksichtigung der Währungskurse; Währung) die Basis bilden sollen. Da eine eigene weltmarktpreisunabhängige Preisbasis im RGW bisher nicht verwirklicht werden konnte, muß weiterhin von den Weltmarktpreisen ausgegangen werden. Angesichts der weltweiten Rohstoffpreisänderungen wurde jedoch eine Änderung des Berechnungsmodus vorgenommen. Bildeten sich die Basispreise im RGW bislang auf der Grundlage der Preise auf den Hauptwarenmärkten des dem jeweiligen Fünfjahrplan vorangehenden Fünfjahresabschnitts und waren diese Preise für die Fünfjah[S. 115]resperiode dann prinzipiell konstant, wurde von 1975 an von den durchschnittlichen Preisen auf den Weltmärkten der dem jeweiligen Planjahr vorangegangenen 5 Jahre ausgegangen. Dieser Berechnungsmodus schließt daher nunmehr jährliche Preisänderungen ein. Neben den Preisbildungsschwierigkeiten sehen sich die Wirtschaftsfachleute der DDR in der Frage des internationalen Verrechnungsverkehrs mit weiteren Problemen konfrontiert. Gegenüber westlichen bzw. nichtsozialistischen Ländern wurden in den 50er und 60er Jahren die gegenseitigen Forderungen sowohl im Rahmen von bilateralen Handels- und Zahlungsabkommen, d. h. auf dem Clearingwege, sowie über Kompensationen oder Switchoperationen beglichen. Seitdem wird auf der Grundlage von bilateralen Handels- oder Kooperations-(Rahmen-)Abkommen eine Zahlung in konvertibler Währung vorgenommen. Auch mit den RGW-Ländern wurden Zahlungstransaktionen bis 1964 vorwiegend auf bilateraler Ebene abgewickelt. Mit der Gründung der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) als internationale Verrechnungsinstanz und der Einführung des „transferablen Rubels“ (1964), der nicht mit westlichen konvertiblen Währungen vergleichbar, vielmehr lediglich als Verrechnungsgröße anzusehen ist, haben im RGW Bestrebungen begonnen, zu einer mehrseitigen Verrechnung überzugehen. Daß diese bislang nicht funktionierte, lag nicht zuletzt in der Schwierigkeit und dem fehlenden Interesse der Mitgliedsländer begründet, die langfristigen, bilateral abgestimmten Ah.-Pläne und Handelsabkommen so auszurichten, daß entstehende Guthaben (bei der IBWZ) multilateral verwendet werden können. Auch Zahlungen in konvertibler Währung innerhalb des RGW — besonders für „harte“ Waren wie z. B. Rohöl — ist künftig keinesfalls ausgeschlossen. Ulrich Dietsch Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 105–115 Außenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung

Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Aw. wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Ah. ist wichtigster Teilbereich der Aw. Über den Ah. werden die meisten anderen Formen der Aw.-Tätigkeit wie wissenschaftlich-technische…