DDR A-Z 1979
Fernstudium (1979)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das F.- und Abendstudium soll Berufstätigen mit Abitur oder Fachschulabschluß die Möglichkeit bieten, ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit in 4–5 Jahren einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß zu erwerben. Das Abendstudium ist eine besondere Form des F. für Studenten, die am Hochschulort wohnen. Das F. wurde 1950 zunächst an 3 Hochschulen eingeführt. Es konnten mehrere technische Fachrichtungen und ein Verwaltungsstudium absolviert werden. 3.690 Berufstätige waren 1951 als Fernstudenten immatrikuliert. Ziel des F. war es vor allem, Inhaber gehobener Positionen des Staats-, Wirtschafts- und Justizapparates einen akademischen Abschluß erwerben zu lassen. Für die Aufnahme des F. waren die Hochschulreife, eine Begabtenprüfung oder ein „Nachweis der aktiven Beteiligung am demokratischen Aufbau“ erforderlich. 1955 wurden F.-Gänge an allen Universitäten und Hochschulen der DDR eingerichtet. Seit 1956 war ein F. auch an den Ingenieur- und Fachschulen der DDR möglich, das in den folgenden Jahren keinen wesentlichen Veränderungen unterworfen war. 1962 wurde die Möglichkeit eines Teilstudiums im Rahmen des F. geschaffen, um Berufstätigen, die aus gesundheitlichen, arbeitsbedingten oder privaten Gründen kein volles F. absolvieren konnten, die Möglichkeit der Qualifizierung zu eröffnen. Im Rahmen der 3. Hochschulreform wurde 1969 eine Neugestaltung des F. vorgenommen und im Hochschulbereich auf die technischen Wissenschaften und die Ausbildung von Hochschulingenieuren begrenzt. Das Hochschul-F. entsprach jetzt der Ausbildung an den ebenfalls 1969 gegründeten Ingenieurhochschulen 1973 erfolgte eine erneute Reform des Hochschul-F., da sich die Beschränkung auf die Ausbildung von Hochschul-Ingenieuren nicht bewährt hatte. Ein F. ist jetzt in allen an den Universitäten und Hochschulen vertretenen Fachrichtungen möglich. Gleichzeitig wurden die Bestimmungen über das Hochschul- bzw. Fachschul-F. vereinheitlicht. Seine Planung erfolgt im Auftrag des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen für das Hochschul-F. durch die „Zentralstelle für das Hochschul-F.“, für das Fachschul-F. durch das „Institut für Fachschulwesen“. Entsprechend den wissenschaftlichen Schwerpunkten der mit dem F. befaßten Bildungsinstitutionen übernehmen diese die Ausbildung der Fernstudenten in den an ihnen vertretenen Fächern. Die Betreuung der Fernstudenten erfolgt dezentralisiert durch die Universitäten, Hoch- und Fachschulen, denen die Aufgabe eines „Konsultationszentrums“ übertragen wurde. Diesen obliegt die Betreuung der in ihrem territorialen Einzugsbereich wohnenden Fernstudenten aller Studienrichtungen. An ihnen werden „Konsultationen“ durchgeführt; darunter wird ein spezifischer Unterrichtstyp verstanden, der Elemente des Direktstudiums wie Vorlesungen, Seminare und Übungen enthält. Konsultationen finden in der Regel in Form von obligatorischen Lehrgängen statt, für die die Fernstudenten von der Arbeit befreit werden. Ein F. kann jeder Berufstätige aufnehmen, der die Hochschulreife bzw. die Fachschulreife für ein Fachschul-F. und eine abgeschlossene, der gewählten Studienrichtung entsprechende Berufsausbildung besitzt sowie über eine mehrjährige berufliche Praxis verfügt. Die Mehrzahl der Fernstudenten wird von ihren Betrieben oder Dienststellen delegiert. Diese verpflichten sich im Rahmen eines „Qualifizierungsvertrages“ mit dem Studenten, ihn während des Studiums zu unterstützen und nach Beendigung des Studiums seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen. Die Studentenzahlen im Hochschul-F. stiegen von 22.544 im Jahre 1960 auf 39.344 im Jahre 1971, stagnierten in den beiden folgenden Studienjahren, gingen im Studienjahr 1973/74 auf ca. 32.000 zurück und liegen gegenwärtig bei nur 16.050. Die Zahl der Abendstudenten stieg von 1.221 im Jahr 1960 auf 3.147 im Jahr 1969 und ging seither stetig zurück (1971 = 1.194; 1973 = 419; 1977 = 165). Die Anzahl der Studenten im Fachschul-F. stieg von 30.500 im Jahr 1960 auf 68.700 im Jahr 1971 und ging auf 51.000 im Jahr 1976 zurück. Die Zahl der Abendstudenten an den Fachschulen stieg von 25.600 im Jahr 1960 auf 42.100 im Jahr 1971 und ging auf 11.400 im Jahr 1976 zurück. Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 376 Fernsprechdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FertigungstechnikSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das F.- und Abendstudium soll Berufstätigen mit Abitur oder Fachschulabschluß die Möglichkeit bieten, ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit in 4–5 Jahren einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß zu erwerben. Das Abendstudium ist eine besondere Form des F. für Studenten, die am Hochschulort wohnen. Das F. wurde 1950 zunächst an 3 Hochschulen eingeführt. Es konnten mehrere technische Fachrichtungen und ein…
DDR A-Z 1979
Kirchen (1979)
Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religion und Kirchen: 1953 1954 [S. 586] Die K. sind in der DDR die einzigen nicht sozialistischen und staatsfreien Großorganisationen. Sie haben ihre innere Autonomie bewahrt und entscheiden unabhängig über den Inhalt ihrer Tätigkeit, ihre inneren Rechtsverhältnisse, ihre Organisation und über die für sie tätigen, d. h. sie nach innen leitenden und nach außen repräsentierenden Personen. Sie unterhalten eigene Ausbildungsstätten ohne Staatsaufsicht für kirchliche Berufe. Staatsrechtliche Grundlage für die Autonomie der K. im Rahmen der für alle geltenden Gesetze ist Art. 39 der Verfassung der DDR von 1968, i. d. F. von 1974. Trotz ständig rückläufiger Mitgliederzahl und zahlreicher politischer Restriktionsmaßnahmen vor allem in den 50er und 60er Jahren konnten die Kirchen ihre Privatisierung zu bloßen Kultgemeinschaften verhindern und ihren Anspruch auf gesellschaftspolitische Mitwirkung aufrechterhalten. Erich Honecker erkannte am 6. 3. 1978 in einem Gespräch mit dem Vorstand des evangelischen K.-Bundes die gesellschaftliche Bedeutung der K. im Sozialismus der DDR an. Nach der Volkszählung vom 31. 12. 1964 ist die staatliche Religionsstatistik nicht mehr fortgeführt worden. 1978 dürfte weniger als die Hälfte der Bevölkerung der DDR von knapp 17 Mill. noch Mitglied einer K. gewesen sein. Die kirchlichen Schätzungen für 1977 liegen allerdings höher. Sie gingen von ca. 9,1 Mill. Mitgliedern in Religionsgemeinschaften aus, davon 7,9 Mill. evangelischen und 1,2 Mill. katholischen Bekenntnisses. Die Mitgliederzahlen der übrigen Gemeinschaften sind unbeträchtlich. Der Rückgang wird nicht mehr in erster Linie durch die K.-Austritte verursacht, sondern durch Nichtbeteiligung an Taufe (mit der die K.-Mitgliedschaft begründet wird), kirchlichem Unterricht und Konfirmation. Einschließlich Diakonie und Caritas beschäftigen die K. in der DDR zwischen 40.000 und 50.000 Personen haupt- und nebenberuflich, darunter etwa 6.000 Pfarrer und Priester. I. Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR Die 8 selbständigen evangelischen Landes-K. sind seit 1969 im „Bund der Evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik“ zusammengeschlossen. Organe des K.-Bundes sind die aus den Mitglieds-K. beschickte Synode und die zu einem Drittel von der Synode gewählte, zu zwei Dritteln von den Landeskirchenleitungen beschickte 24köpfige Konferenz der K.-Leitungen. Vorsitzender ist seit der Gründung Bischof D. Albrecht Schönherr (Berlin [Ost]). Mitglieder des K.-Bundes sind: die Evangelische K. in Berlin-Brandenburg (ohne die West-Berliner Region, s. u.) mit ca. 1,5 Mill. Mitgliedern und 860 Pfarrern, Bischof: D. Albrecht Schönherr; die Evangelische K. der K.-Provinz Sachsen mit ca. 1,5 Mill. Mitgliedern und 930 Pfarrern, Bischof: Dr. Werner Krusche; die Evangelische Landes-K. Greifswald mit ca. 450.000 Mitgliedern und 190 Pfarrern, Bischof: Horst Gienke; die Evangelische Landes-K. Anhalt mit ca. 220.000 Mitgliedern und 100 Pfarrern, Kirchenpräsident: Eberhard Natho; die Evangelische K. des Görlitzer K.-Gebietes mit ca. 125.000 Mitgliedern und 80 Pfarrern, Bischof: D. Hanns-Joachim Wollstadt; die Evangelisch-Lutherische Landes-K. Sachsen mit ca. 2,35 Mill. Mitgliedern und 1100 Pfarrern, Landesbischof: Dr. Johannes Hempel; die Evangelisch-Lutherische K. in Thüringen mit ca. 1~Mill. Mitgliedern und 620 Pfarrern, Landesbischof: Werner Leich; die Evangelisch-Lutherische Landes-K. Mecklenburg mit ca. 750.000 Mitgliedern und 340 Pfarrern, Landesbischof: Dr. Heinrich Rathke. Mit Sonderstatus angeschlossen ist dem K.-Bund die traditionsreiche Frei-K. Evangelische Brüderunität (Distrikt Herrnhut) mit 3.200 Mitgliedern, 10 Gemeinden und 20 Pfarrern. Leitender Geistlicher ist Unitätsdirektor Helmut Hickel. Die 5 erstgenannten Landes-K. gehören gleichzeitig der Evangelischen K. der Union (EKU) an, deren Bereich DDR sie bilden, die 3 letztgenannten sind gleichzeitig in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen K. (VELK) in der DDR zusammengeschlossen. Der K.-Bund versteht sich laut Ordnung als ein Zusammenschluß von bekenntnisbestimmten und rechtlich selbständigen Glied-K., die anstreben, stärker zusammenzuwachsen. Die gegenwärtigen Zuständigkeiten des K.-Bundes sind begrenzt. Er vertritt seine Mitglieds-K. im ökumenischen Rat der K. und in der Konferenz Europäischer K. und nimmt die sich daraus ergebenden ökumenischen Aufgaben und Kontakte wahr. Der K.-Bund vertritt seine Mitglieds-K. gegenüber Staat und Gesellschaft. Er will sie zu „Zeugnis und Dienst in der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ zusammenführen. Auf zahlreichen Sachgebieten ist der K.-Bund durch Kommissions- und Ausschußarbeit bemüht, die kirchliche Arbeit zu koordinieren und auf gemeinsame Grundlagen zu stellen. Genannt seien das Ausbildungswesen, das Pfarrerdienstrecht, liturgische Angelegenheiten, Konfirmation und Christenlehre. Die Mitglieds-K. des K.-Bundes gehörten bis 1969 zusammen mit den Landes-K. in der Bundesrepublik [S. 587]Deutschland und Berlin (West) zur Evangelischen K. in Deutschland (EKD). Sie lösten ihre Mitgliedschaft zugunsten des eigenen neuen Zusammenschlusses (s. u.), legten jedoch gleichzeitig in Artikel 4 (4) der Bundesordnung fest: „Der Bund bekennt sich zu der besonderen Gemeinschaft der ganzen evangelischen Christenheit in Deutschland. In der Mitverantwortung für diese Gemeinschaft nimmt der Bund Aufgaben, die alle evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam betreffen, in partnerschaftlicher Freiheit durch seine Organe wahr.“ Einen anderen Weg zur Verselbständigung wählte der lutherische Zusammenschluß. Ende 1968 bildete sich die VELK in der DDR durch Abtrennung von der bis dahin Ost und West umfassenden Vereinigten Evangelisch-Lutherischen K. Deutschlands (VELKD), indem auf der Basis der bestehenden Verfassung der VELKD eigene DDR-Leitungsorgane gebildet wurden. Demgegenüber zögerte die Evangelische K. der Union (EKU), zu der im Westen neben Berlin (West) die rheinische und die westfälische Landes-K. gehören, ihre Aufgliederung bis 1972 hinaus. Sie besteht auf der Basis der Ordnung der EKU als einer K. weiter, die jedoch in Leitung und Verwaltung in 2 vollkommen selbständig handlungsfähige Bereiche aufgegliedert wurde. Dabei wurde festgelegt, daß die EKU-Räte (Leitungen) für die Bereiche DDR einerseits und Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) andererseits regelmäßig zu gemeinsamen Beratungen zusammentreten, was auch geschieht. Ebenfalls in Leitung, Verwaltung und Rechtsetzung in 2 Regionen geteilt, ohne daß das Prinzip der Einheit der Landes-K. aufgegeben wurde, ist auch die Evangelische K. in Berlin-Brandenburg. Ihre Ostregion gehört zum DDR-K.-Bund, ihre Westregion (Berlin [West]) zur EKD. Die Präambel der Grundordnung (Verfassung) gilt in beiden Regionen unverändert weiter. Der materielle Teil der Grundordnung ist inzwischen in beiden Regionen nach den jeweiligen Bedürfnissen umgestaltet worden. Nachdem ursprünglich (1966) beide K.-Regionen mit D. Kurt Scharf noch einen gemeinsamen Bischof gewählt hatten, der sein Amt jedoch in der DDR niemals ausüben konnte, wurde 1973 für das Gebiet der DDR ein eigenes Bischofsamt geschaffen und mit Bischof Schönherr besetzt. Die K.-Verfassung weist ihn und den Bischof von Berlin (West) (seit 1977 Dr. Martin Kruse) an, „brüderliche Verbindung“ miteinander zu halten. Nach langjähriger theologischer Vorbereitung haben die evangelischen K. in der DDR 1979 einen Plan zu einer weitgehenden Strukturreform entwickelt. Danach soll, möglichst schon 1981, an die Stelle des K.-Bundes, der EKU (Bereich DDR) und der VELK in der DDR eine „Vereinigte Evangelische K. in der DDR“ mit erheblich größerer Kompetenz für Gemeinschaftsaufgaben treten. Diese Vereinigte K. soll weiterhin föderativ in die 8 Landes-K. gegliedert sein. (Weiteres zur evangelischen K. unter IV., Staat und K.) II. Die römisch-katholische Kirche Die katholische K. in der DDR ist eine Diaspora-K. Die rd. 1,2 Mill. Katholiken stellen eine Minderheit in der Bevölkerung von rd. 7 v. H. dar. An der Spitze der 7 Jurisdiktionsbezirke, von denen 2 Bistümer sind, stehen Bischöfe. Zusammen mit 4 Weihbischöfen bilden sie die „Berliner Bischofskonferenz“, das Leitungsgremium für die katholische K. in der DDR. Den Vorsitz hat traditionsgemäß der in Berlin (Ost) residierende Bischof von Berlin, derzeit (1979): Alfred Kardinal Dr. Bengsch, dem vom Papst 1962 der persönliche Titel eines Erzbischofs verliehen wurde. Die „Berliner Bischofskonferenz“ hieß bis zum Jahr 1976 „Berliner Ordinarienkonferenz“. Die Errichtung der „Berliner Bischofskonferenz“ geschah durch vatikanisches Dekret, das gleichzeitig deren Verselbständigung und Unabhängigkeit von der (West-)Deutschen Bischofskonferenz festlegte. Die „Berliner Bischofskonferenz“ hat danach z. B. nicht das Recht, für den Westteil des Bistums Berlin zu beschließen. Der Bischof von Berlin ist aufgrund seiner Jurisdiktionsrechte in Berlin (West) weiterhin auch Mitglied der Deutschen Bischofskonferenz unter Vorsitz des Erzbischofs von Köln, derzeit (1979): Josef Kardinal Höffner. Das einzige Bistum, das geschlossen innerhalb des Territoriums der DDR liegt, ist das Bistum Meißen mit rd. 300.000 Katholiken (Bischof Gerhard Schaffran). Das Bistum Berlin (rd. 480.000 Katholiken) erstreckt sich zwischen Rügen und Jüterbog, Frankfurt (Oder) und Brandenburg. Der West-Berliner Teil (rd. 270.000 Katholiken) wird selbständig verwaltet. Die kirchenrechtliche Einheit des Bistums ist in der Person des Bischofs garantiert, dem von den Behörden der DDR zugestanden wird, den West-Berliner Teil seiner Diözese an 30 Tagen im Vierteljahr zu besuchen. Die Jurisdiktionsbezirke Schwerin, Magdeburg, Erfurt und Meiningen gehören kirchenrechtlich nach wie vor zu Diözesen in der Bundesrepublik Deutschland. und zwar Schwerin (rd. 100.000 Katholiken) zu Osnabrück, Magdeburg (rd. 300.000 Katholiken) zur Erzdiözese Paderborn, Erfurt (rd. 250.000 Katholiken) und der diesem Jurisdiktionsbezirk enger angegliederte kleine Verwaltungsbezirk Meiningen (rd. 20.000 Katholiken) zu den Diözesen Fulda bzw. Würzburg. 6 zum Bistum Hildesheim gehörende, aber auf DDR-Gebiet liegende Gemeinden wurden schon vor Jahren Schwerin, Erfurt und Magdeburg zugeordnet. Die Leiter der Bischöflichen Ämter Magdeburg, Erfurt und Schwerin, die Titularbischöfe Johannes Braun, Hugo Aufderbeck und [S. 588]Heinrich Theissing, wurden im Juli 1973 von Papst Paul VI. zu Apostolischen Administratoren ernannt und damit unabhängig von den bis dahin für sie zuständigen Ordinarien der westdeutschen Diözesen. Das ehemalige Erzbischöfliche Amt Görlitz (rd. 70.000 Katholiken), ein Restteil der durch die Festlegung der Oder-Neiße-Grenze an Polen gefallenen Erzdiözese Breslau, war bereits 1972 Apostolische Administratur unter Leitung von Bischof Bernhard Huhn geworden. Die Bischöfe von Berlin, Meißen, Magdeburg und Erfurt haben je einen Weihbischof zur Seite. Auf über 1.000 Seelsorgestellen sind rd. 1.300 Welt- und Ordensgeistliche tätig. In 282 Klöstern und klösterlichen Niederlassungen (Stand März 1975) leben etwa 2.500 Ordensschwestern, die vorwiegend in den von der katholischen Kirche unterhaltenen 33 Krankenhäusern, 107 Altersheimen, 44 Kinderheimen und 310 Schwesternstationen tätig sind. In 18 weiteren Ordensniederlassungen leben noch rd. 120 männliche Ordensangehörige. Die Politik der SED-Führung gegenüber der katholischen K. hat sich in Ausdruck und Intensität stets von derjenigen unterschieden, die sie gegenüber der evangelischen K. anwandte. Dafür mögen folgende Gründe maßgebend sein: Die Katholiken in der DDR bilden eine Minderheit; sie sind eng mit der Welt-K., besonders mit dem Heiligen Stuhl, verbunden; sie haben sich von Anfang an unter Verzicht auf gesellschaftliche Aktivität auf Kultus und Caritas sowie Aufbau und Stärkung der Gemeinden beschränkt. Diese politische Abstinenz ist im wesentlichen bis in das Jahr 1978 durchgehalten worden. Seit Anfang der 60er Jahre durften die Bischöfe in der DDR nicht mehr an kirchlichen Veranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen, während es ihren westdeutschen Kollegen versagt war, die zu ihren Diözesen gehörenden, in der DDR liegenden Jurisdiktionsbezirke zu besuchen. Eine gewisse Auflockerung des strikten Ausreiseverbots ergab sich nach der Annäherung zwischen dem Vatikan und der UdSSR unter dem Pontifikat Johannes' XXIII. (1963). Zum Beginn des II. Vatikanischen Konzils im Oktober 1963 erhielten 7 Bischöfe eine Ausreisegenehmigung. Zu einer heftigen Kontroverse mit der SED-Führung kam es, nachdem die Bischöfe der DDR zusammen mit den westdeutschen Bischöfen im Dezember 1965 eine Antwort auf die Versöhnungsbotschaft des polnischen Episkopats unterzeichnet hatten. Mit ihrem Schritt hätten sie „gegen die Friedenspolitik unserer Regierung verstoßen“, schrieb „Neues Deutschland“. Erstmals deutete Ulbricht während einer Kundgebung im Friedrichstadtpalast (Berlin [Ost]) am 15. 2. 1968 auf dem Höhepunkt der Verfassungsdiskussion seine Bereitschaft zu Vereinbarungen mit dem Vatikan an. Es folgte jedoch kein erkennbarer entsprechender Schritt der SED-Führung. In der zweiten Hälfte der 60er Jahre zeichnete sich zwischen Partei und Staat einerseits und katholischer K. andererseits eine leichte Entspannung ab. Zwar verurteilten die Bischöfe im November 1965 in einem Hirtenwort die weitgehende Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs und im September 1967 in einem weiteren den Zwang zur Jugendweihe, aber es folgte auf beide Äußerungen keine staatliche Reaktion. Zugleich wuchs das Selbstvertrauen der in der DDR lebenden Katholiken, wie besonders deutlich auf dem ersten Erfurter Laienkongreß im Juni 1970 zu erkennen war. Zum ersten Mal hörte man auf einem von der K. offiziell genehmigten Kongreß positive Bewertungen des zweiten deutschen Staates und vereinzelt auch Bekenntnisse zu ihm. Anläßlich des 20. Jahrestages der Gründung der DDR erklärte Kardinal Bengsch vor Teilnehmern an der traditionellen Wallfahrt nach Bernau, die katholische K. erkenne an, was in diesem Staat „zum wirklichen Wohl des Menschen“ getan werde. Sie habe in den vergangenen Jahren seelsorgerlich arbeiten können und „mehr Chancen (gehabt), als sie ausgenutzt hat“. Bengsch und andere Bischöfe und Prälaten zeigten sich nun erstmals bei offiziellen Empfängen zum DDR-Jubiläum. Schon am 25. 9. 1969 hatte SED-Politbüro-Mitglied Hermann Matern in einer Rede in Berlin (Ost) vor führenden Funktionären der Ost-CDU das Interesse der SED hinsichtlich einer Annäherung an den Vatikan signalisiert. Die von Papst Paul VI. weiterentwickelte katholische Soziallehre, die Haltung des Vatikans im Vietnam-Konflikt und die vermeintliche langsame Überwindung des traditionellen kirchlichen Antikommunismus wurden bei dieser Gelegenheit ebenfalls positiv bewertet. Mit der Diskussion der Ostverträge, und erst recht nach ihrer Unterzeichnung, verstärkte sich der politische Druck auf die Bischöfe, die Lösung der Jurisdiktionsbezirke von den westdeutschen Diözesen zu betreiben und die K. damit an den sozialistischen Staat heranzuführen. Am 24. 8. 1972 drängte Ministerpräsident Stoph Kardinal Bengsch, in Rom darauf hinzuwirken, daß es zur Errichtung selbständiger Bistümer in der DDR komme. Ende September 1972 verfügte dann Rom in einem Dekret die jurisdiktionelle Ausgliederung des Bistums Berlin aus dem Metropolitanverband Breslau, nachdem Schlesien schon vorher auch kirchenrechtlich als Teil Polens anerkannt worden war. Die Berliner Diözese wurde dem Heiligen Stuhl unmittelbar unterstellt. Bereits mit Dekret vom 28. 6. 1972 war die Apostolische Administratur Görlitz errichtet worden. Am 24. 1. 1973 fand schließlich in Rom eine Begegnung zwischen dem 1978 tödlich verunglückten SED-Politbüro-Mitglied W. Lamberz und dem „Außenminister“ des Vatikans, Erzbischof Casaroli, statt. Vorausgegangen waren Ende 1972 Gerüchte über Kontakte zwi[S. 589]schen Vatikan-Vertretern und DDR-Abgesandten in Belgrad. Anfang März 1973 warnten die westdeutschen Bischöfe den Vatikan vor einer Neuordnung der kirchlichen Verwaltung in der DDR, die das Reichskonkordat tangieren würde. Im Juni 1975 kam Casaroli zu einem 6tägigen Besuch in die DDR, wo er 2 Tage als offizieller Staatsgast Gespräche mit Vertretern der Regierung der DDR, u. a. mit Außenminister Fischer, Ministerpräsident Sindermann und dem Staatssekretär für K.-Fragen, Seigewasser, führte. Anschließend machte er als Gast von Kardinal Bengsch eine Rundreise durch die DDR (Dresden, Weimar, Erfurt), besuchte das ehemalige KZ Buchenwald sowie das Priesterseminar in Erfurt. Im Verlauf dieser Reise begegnete er vielen Bischöfen und Priestern. In einer Predigt in Berlin (Ost) kündigte Casaroli an, daß eine Pilgergruppe von 150 Katholiken aus der DDR anläßlich des Heiligen Jahres im Sommer Rom besuchen dürfe. Darüber hinaus brachten jedoch die Gespräche Casarolis mit den Regierungsvertretern kein konkretes Ergebnis. Am Rande der Schlußsitzung der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) ist es am 1. 8. in Helsinki auch zu einem Gespräch zwischen dem Generalsekretär des ZK der SED, Honecker, und Casaroli gekommen, das ADN als „freundschaftlich“ bezeichnet hat. Im Oktober 1975 besuchte Casaroli Bonn, wo er mit Bundeskanzler Schmidt und Außenminister Genscher u. a. das Verhältnis des Vatikans zur DDR erörterte. Während das Problem der Änderung der Bistumsgrenzen von der K.-Regierung offenbar auf Eis gelegt worden ist, kam der Vatikan der DDR-Regierung mit der Verselbständigung der erwähnten „Bischofskonferenz der DDR“ im Oktober 1976 entgegen. Die spektakuläre Begegnung zwischen dem Partei- und Staatsratsvorsitzenden Honecker und einer Delegation von Vertretern der evangelischen K.-Leitungen in der DDR vom 6. März 1978, bei der der SED-Generalsekretär die positive Regelung einer Reihe von bislang zwischen Staat und K. in der DDR strittigen Sachfragen zusagte, hat zu keinen unmittelbaren Auswirkungen auf das Verhältnis der katholischen K. zum Staat geführt. In einem Schreiben an die Regierung der DDR protestierten die Bischöfe vielmehr energisch gegen die geplante Einführung des Faches Wehrkunde in den Schulunterricht. Das am 12. 6. 1978 übergebene Schreiben wies vor allem auf das Vorrecht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder und die Verpflichtung zur Erhaltung des Friedens hin. Der Brief der „Berliner Bischofskonferenz“ blieb jedoch bisher ohne Antwort. Schon im November 1974 hatten sich die katholischen Bischöfe in einem von allen Kanzeln verlesenen Hirtenwort gegen den „Monopolanspruch“ der SED im Erziehungsbereich gewandt. Auch dieser kirchliche Schritt war ohne jedes Echo von Seiten des Staates und der staatlich gelenkten Publizistik geblieben. Von 1973 bis 1975 hielt die katholische K. eine Pastoralsynode aller Jurisdiktionsbezirke in der DDR in Dresden ab. An der zweimal jährlich in der Hof-K. tagenden Versammlung haben neben den Bischöfen und zahlreichen in- und ausländischen Gästen rd. 150 Priester und Laien teilgenommen. Als Ergebnis sind 9 Dokumente vorgelegt worden, die sich mit Fragen des Glaubens, der christlichen Moral, Problemen von Ehe und Familie, der Rolle des Christen in der Arbeitswelt, der Diakonie, der Aufgaben der Priester sowie der Ökumene befassen. Die katholische K. unterhält an Instituten und Einrichtungen neben den oben erwähnten Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen Priesterseminare in Erfurt („Albertus-Magnus-Akademie“ für „Philosophisch-theologisches Studium“) und Neuzelle („Bernadinum“ bei Frankfurt/Oder), das Pastoralseminar Huysburg bei Halberstadt sowie als Vorbildungsanstalten das bischöfliche Vorseminar in Schöneiche bei Berlin, das Norbertuswerk Magdeburg und den Sprachenkurs Halle, ferner Fürsorgerinnen-, Katecheten- und Kindergärtnerinnenseminare sowie ein Seminar für die Ausbildung von K.-Musikern. (An der Erfurter Akademie studierten 1973 ca. 160 Studenten.) Herausragende Ereignisse im Leben der K. der DDR waren die Fertigstellung und Wiederindienstnahme der im Krieg zerstörten St.-Hedwigs-Kathedrale in Berlin (Ost) im November 1963 sowie das 200jährige Jubiläum der Kathedrale im November 1973, an dem zahlreiche Bischöfe aus dem Ausland teilnahmen. Im Jahr 1972 wurde außerdem das der Kathedrale benachbarte Bernhard-Lichtenberg-Haus, in dem der Bischof residiert und die kirchliche Verwaltung ihren Sitz hat, seiner Bestimmung übergeben. Während die Bischöfe in der DDR lange Zeit kein westliches Land außer Italien zum Zweck von Kontakten mit dem Vatikan besuchen durften, sind die Grenzen für sie in den letzten Jahren etwas durchlässiger geworden. So durften einzelne Würdenträger an internationalen kirchlichen Veranstaltungen auch im Westen teilnehmen. Kardinal Bengsch konnte sogar bei besonderen Ereignissen in der Bundesrepublik anwesend sein, z. B. beim St.-Otto-Jubiläum in Bamberg sowie bei der Beisetzung Kardinal Döpfners und der Inthronisation seines Nachfolgers Ratzinger in München. Außerdem reiste Bengsch in den vergangenen Jahren nach Polen, in die ČSSR und die UdSSR. Im Sommer 1975 kam es zu einer aufsehenerregenden Begegnung mit der katholischen Kirchenführung Litauens in Vilnius und Kaunas. Dieser Besuch wurde 1976 von litauischer kirchlicher Seite erwidert. [S. 590]<III. Freikirchen und andere Gemeinschaften> Die beiden größten sog. Frei-K. sind die Evangelisch-Methodistische K. in der DDR (37.000 Mitglieder, 143 Pastoren, Bischof: Armin Härtel, Dresden) und der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten) in der DDR (30.000 Mitglieder, 125 Pastoren, Präsident: Herbert Moret, Berlin [Ost]). Der Größe nachfolgen die altlutherische K. (11.000 Mitglieder), der Bund evangelisch-reformierter Gemeinden (8.100 Mitglieder), der Bund Freier Evangelischer Gemeinden (1.350 Mitglieder), der Verband der Altkatholischen K. in der DDR (1200 Mitglieder), die Mennoniten und die Quäker. Die Frei-K. arbeiten in der „Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der DDR“ mit den evangelischen Landes-K. zusammen. Die römisch-katholische K. ist mit einem Beobachterstatus ebenfalls vertreten. Alle diese K. und Religionsgemeinschaften sind staatlich anerkannt. Sie haben sämtlich ihre früher zum Teil gesamtdeutsche Organisation aufgegeben. Anders ist das bei der Russischen Orthodoxen K. Sie zählt relativ wenige Mitglieder in der DDR, spielt öffentlich jedoch eine größere Rolle, 1960 errichtete das Moskauer Patriarchat der Russischen Orthodoxen Kirche in Berlin (Ost) ein Exarchat für „Berlin und Mitteleuropa“. Der jeweilige Exarch ist Erzbischof der entsprechenden Diözese, die auch Berlin (West) und die Bundesrepublik Deutschland umfaßt. Seit 1978 amtiert Erzbischof Melchisedek als Exarch. Staatlich nicht anerkannte Sekten spielen in der DDR kaum eine Rolle, mit Ausnahme der Zeugen Jehovas, die bemüht sind, ihre Missionstätigkeit auch hier in beschränktem Umfang fortzuführen. Aus ihren Reihen kommen immer wieder Wehrdienstverweigerer. Die Zeugen Jehovas sind verboten, werden aber in der Regel nicht verfolgt. IV. Staat und Kirchen Die staatliche K.-Politik der DDR ist vornehmlich an der evangelischen K. ausgerichtet. Zum Protestantismus zählten sich noch 1950 laut Volkszählung 14,8 Mill. DDR-Bürger. Das gesamte Gebiet der DDR war ursprünglich fast durchweg evangelisch. Die SED hat es stets vermieden, eine auf Abschaffung oder vollständige Privatisierung der K. gerichtete Politik zu betreiben. Statt dessen bemühte sie sich, ohne die K. grundsätzlich in Frage zu stellen, deren öffentlichen Einfluß zurückzudrängen bzw. auf den Status quo zu beschränken, das gesellschaftliche Leben vollständig zu säkularisieren sowie christliche Sitte durch Lebensäußerungen der sozialistischen Gesellschaft zu ersetzen. Das führte, zumal in den 50er Jahren, zu zahlreichen Konflikten, die den Beteiligten zuweilen als „Kirchenkampf“ erschienen, ohne daß jedoch wirksame Versuche unternommen wurden, die K. von innen her, entsprechend dem nationalsozialistischen Versuch mit den „Deutschen Christen“, aufzurollen und gleichzuschalten. Wenn man von der katholischen K. Polens absieht, genießen innerhalb des kommunistischen Machtbereichs die großen K. in der DDR vergleichsweise die größte Freiheit und innere Autonomie. Die K. sind die einzigen großen Organisationen in der DDR, die Personal- und Organisationsentscheidungen unabhängig von staatlichen oder gesellschaftlichen Organen treffen können, de jure wie de facto. Nach langen Kämpfen setzte die SED-Führung jedoch eine Einschränkung dieses Prinzips für die kirchlichen Außenbeziehungen durch: Der 1968 von Bischof Mitzenheim gesprochene Satz: „Die Grenzen der DDR bilden auch die Grenzen der kirchlichen Organisationsmöglichkeiten“ wurde Bestandteil des offiziellen Kommentars der DDR-Verfassung. Die DDR läßt die Mitgliedschaft der K. in ökumenischen Organisationen, insbesondere im Weltkirchenrat, der Konferenz Europäischer K., dem Lutherischen und dem Reformierten Weltbund sowie die Beziehung der römisch-katholischen K. zum Vatikan zu und fördert sie teilweise aus außenpolitischen Gründen; sie hat jedoch erreicht, daß die besonderen kirchlichen Bindungen innerhalb ganz Deutschlands aufgegeben oder eingefroren werden mußten. Während der staatliche Einfluß auf kirchliche Entscheidungen in den Außenbeziehungen (wie auch z. T. bezüglich der kirchlichen Aktivität innerhalb der DDR) negativ effektiv ist. wirkt er sich positiv nur selten aus. So sind die evangelischen K. in der DDR, anders als die in anderen Staaten Osteuropas, nicht korporative Mitglieder der in den sozialistischen Staaten geförderten Christlichen Friedenskonferenz (CFK). Seit Gründung der DDR lassen sich 3 Hauptphasen der staatlichen K.-Politik unterscheiden: 1. Von 1949 bis 1958 stand im Vordergrund das Ziel, die Position der K. in der Gesellschaft, wo immer möglich, zu beschneiden; 2. daran schloß sich bis 1969/71 ein politischer Kampf gegen die gesamtdeutsche K.-Organisation, insbesondere der evangelischen K., an; 3. seitdem berücksichtigt die SED das Bemühen insbesondere der evangelischen K. um eine eigenständige Positionsbestimmung in der sozialistischen Gesellschaft und begann ihrerseits Mitte der 70er Jahre damit, die von Honecker am 6. 3. 1978 öffentlich bekräftigte Politik einer begrenzten Partnerschaft zwischen Staat und K. bei fortbestehendem ideologischem Antagonismus vorzubereiten. Die Tendenzen der 1. Phase sind, z. T. in abgemilderter Form, auch in den folgenden Phasen wirksam geblieben. In der 1. Phase vor allem dominierte die atheistische und antiklerikale Propaganda. Die K.-Austrittsbewegung wurde massiv gefördert, insbe[S. 591]sondere die gesellschaftlichen Führungs- und Schlüsselberufe wurden, mit wenigen Ausnahmen, nur Nichtchristen zugänglich gemacht. Mit der Jugendweihe begann man, die Konfirmationssitte zu entwerten (Sozialistische ➝Feiern). Der kirchlich erteilte Religionsunterricht (Christenlehre) wurde entgegen der Verfassung der DDR von 1949 aus den Schulräumen und aus dem zeitlichen Zusammenhang mit dem Schulunterricht verbannt. Die K.-Steuer wurde zu einem privaten, rechtlich nicht einklagbaren freiwilligen K.-Beitrag. Alle kirchlichen Aktivitäten außerhalb kircheneigener Räume wurden erschwert und z. T. unmöglich gemacht. Die Junge Gemeinde, die nach dem Krieg gefundene Form evangelischer Jugendarbeit, und Studentengemeinden wurden bekämpft. Es kam auch zu Verhaftungen und Schauprozessen. Gleichzeitig jedoch behielten die K. in vieler Hinsicht ihren aus der Vergangenheit überkommenen Sonderstatus. Ihr Grund- und Waldbesitz wurde z. B. nicht der Bodenreform unterworfen und blieb z. T. später auch von der Kollektivierung ausgenommen. Das eigene kirchliche Arbeitsrecht (Beamte!) blieb bestehen; auch in ihrem Arbeitsgesetzbuch berücksichtigte die DDR die besonderen Bedingungen kirchlicher Arbeit. Es wird weiterhin an den 6 alten staatlichen Universitäten ein Teil des Pfarrernachwuchses der evangelischen K. wissenschaftlich-theologisch ausgebildet. In der 2. Phase wurde der Zusammenhang der staatlichen K.-Politik mit der Deutschlandpolitik der SED besonders deutlich. Die Regierung der DDR nahm den Abschluß des Militärseelsorgevertrages der EKD mit der Bundesregierung zum Anlaß, ihre Beziehungen zur EKD abzubrechen und propagandistisch sowie durch administrative Maßnahmen (jedoch nicht durch gesetzliche oder sonst rechtswirksame Maßnahmen) auf die Verselbständigung der K. in der DDR hinzuwirken. Die DDR-Regierung lehnte es 1957/58 ab, über verschiedene Konflikte, insbesondere im Erziehungsbereich, mit der EKD zu verhandeln. Statt dessen kam es zu Verhandlungen mit „Vertretern der evangelischen K. in der DDR“, an deren Ende ein Kommuniqué vom 21. 7. 1958 stand, demzufolge die K.-Vertreter u. a. erklärten: „Ihrem Glauben entsprechend erfüllen die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit. Sie respektieren die Entwicklung zum Sozialismus und tragen zum friedlichen Aufbau des Volkslebens bei.“ Zur gleichen Zeit förderte die SED die Gründung eines „Bundes evangelischer Pfarrer in der DDR“ (der sich Ende 1974 überraschend selbst auflöste), der sich programmatisch verpflichtete, an der „inneren und äußeren Stärkung der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ mitzuwirken (Satzung von 1967). Dieser Pfarrerbund, dessen Mitgliederzahl stets unbedeutend blieb (Schätzung einschließlich Pensionären und Pfarrfrauen 250), wurde, ähnlich wie die Arbeitsgruppen „Christliche Kreise“ der Nationalen Front, die DDR-Regionalkonferenz der CFK und die CDU, in der Presse zum eigentlichen Repräsentanten des politischen und kirchlichen Willens der evangelischen Christen in der DDR gemacht; er gewann jedoch innerkirchlich ebenso wie die anderen Gruppen nicht einmal die Bedeutung einer Minderheitsfraktion. Am 4. 10. 1960 griff W. Ulbricht in einer Erklärung vor der Volkskammer das Kommuniqué von 1958 auf und beendete die Phase der atheistischen und antiklerikalen Propaganda in der DDR mit der Feststellung: „Das Christentum und die humanistischen Ziele des Sozialismus sind keine Gegensätze.“ Ulbricht warb damit um kirchliche Zustimmung (nicht nur Respektierung) zur sozialistischen Entwicklung in der DDR, die mit einer Absage an die „westdeutschen NATO-Kirchen“ verbunden sein sollte. Die evangelischen Landes-K., die nun ohne zentralen Kontakt zu staatlichen Stellen eine lose, offiziell nicht anerkannte „Konferenz der evangelischen Kirchenleitungen in der DDR“ unter Vorsitz von Bischof D. Friedrich-Wilhelm Krummacher (Greifswald) gebildet hatten, stellten sich dagegen auf den Rechtsstandpunkt, daß der Staat nicht über kirchliche Organisationsformen zu entscheiden habe, und hielten an der EKD-Zugehörigkeit fest. Ulbricht fand infolgedessen keine legitimierten Partner für seine K.-Politik. Lediglich aus den Reihen der CDU, des Pfarrerbundes usw. konnte er damals mit Zustimmung rechnen. Dennoch wurde die antikirchliche Polemik in der Presse fast vollständig auf westdeutsche Adressaten umgestellt. Nur im Ausnahmefall kam es noch zu öffentlichen Angriffen auf die K. oder einzelne prominente K.-Vertreter in der DDR. Ein Ende 1963 unternommener Versuch, die eingeschlafene atheistische Agitation auf wissenschaftlichem Atheismus an der Universität Jena zu begründen (Lehrstuhl: Prof. Olof Klohr), führte zwar zur zeitweisen Belebung der marxistischen Religionssoziologie, wurde einige Jahre später jedoch wieder aufgegeben. Erst nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 wurde erneut ein Programm zur atheistischen Schulung von Kadern vorbereitet. Der wiederum unter der Führung von Klohr betriebene wissenschaftliche Atheismus wirkt sich jedoch nicht kirchenpolitisch und nicht in der öffentlichen Propaganda aus. Er dient, jedenfalls teilweise, der ideologischen Klärung und Schulung der Führungskader der SED in einer Situation, in der die Zusammenarbeit von Staat und K. propagiert und die positive gesellschaftliche Rolle der K. bei der Verwirklichung der „zutiefst humanistischen Ziele“ der sozialistischen Gesellschaft offiziell hervorgehoben wird. Im Zuge der erwähnten K.-Politik mit nicht kirchlich legitimierten Partnern führte Ulbricht am 9. 2. 1961 ein in der gesamten Presse der DDR abgedrucktes [S. 592]Gespräch mit einer „Delegation christlicher Persönlichkeiten“ unter Leitung des Leipziger Theologieprofessors Emil Fuchs, in dessen Verlauf Ulbricht für Zusammenarbeit von Marxisten und Christen warb. Er erklärte, die humanistischen und sozialen Ziele des ursprünglichen Christentums und die humanistischen und sozialen Ziele des Sozialismus stimmten so weitgehend überein, „daß sich ein Zusammengehen geradezu aufdrängt“. Im sog. Wartburg-Gespräch vom 18. 8. 1964 mit dem thüringischen Landesbischof D. Moritz Mitzenheim, der als einziger der evangelischen K.-Führer auf diese Linie eingeschwenkt war, ergänzte Ulbricht seine kirchenpolitischen Ausführungen mit der Feststellung einer „gemeinsamen humanistischen Verantwortung“, die Marxisten und Christen verbinde. Er räumte dem Verhältnis von Marxisten und Christen, immer unter der Voraussetzung der selbstverständlichen Anerkennung der Führungsrolle der marxistisch-leninistischen Partei, einen wichtigen Platz in seiner Konzeption einer „sozialistischen Menschengemeinschaft“ ein. Vor allem wegen der EKD-Frage gingen die K. jedoch praktisch nicht auf das kirchenpolitische Werben Ulbrichts ein. Obgleich die EKD-Mitgliedschaft der DDR-K. fast nur noch formal praktiziert werden konnte, erklärten die EKD-Synodalen in der sog. Fürstenwalder Erklärung vom 5. 4. 1967, sie wollten an der Gemeinschaft in der EKD festhalten. Erst als die neue Verfassung der DDR im April 1968 in Kraft trat, änderten die evangelischen Landes-K. ihre Haltung in dieser Frage. Bisher sahen sie die gesamtdeutsche K.-Gemeinschaft nur politisch in Frage gestellt. Mit der neuen Verfassung war zu befürchten, daß sie auch staatsrechtlich unmöglich gemacht würde. Die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR machten nun in dieser neuen Situation nach kirchlicher Auffassung ein gemeinsames Handeln aus seelsorgerlichen Gründen immer zwingender notwendig; die EKD-Struktur konnte, wenn sie offiziell für illegal erklärt wurde, die Voraussetzungen dafür nicht mehr bieten. In der Verfassung wurde die staatliche Absicht deutlich, keinen Zusammenhalt der evangelischen Landes-K. in Deutschland mehr zuzulassen und statt dessen Einzelverträge mit den Landes-K. abzuschließen. Daraufhin leitete man die Gründung des K.-Bundes ein. dessen Ordnung am 10. 6. 1969 in Kraft trat. Damit hatte die 3. Phase der staatlichen K.-Politik begonnen. An ihrem Anfang stand der Art. 39 der Verfassung der DDR von 1968: „Jeder Bürger der DDR hat das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben. Die Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften ordnen ihre Angelegenheiten und üben ihre Tätigkeit aus in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR. Näheres kann durch Vereinbarungen geregelt werden.“ In Art. 20 wird außerdem Gewissens- und Glaubensfreiheit verkündet. Alle übrigen die Religionsfreiheit und -ausübung betreffenden Festlegungen der Verfassung von 1949 sind entfallen. Ziel der DDR-K.-Politik war es, den Protestantismus als gesamtdeutschen Faktor auszuschalten. Praktisch wirkte sich die Gründung des K.-Bundes als organisatorische und sachliche Stärkung aus, obwohl die SED keine Stärkung des evangelischen Kirchentums in der DDR herbeiführen wollte. Die SED reagierte erst nach 20 Monaten positiv auf diese neue Situation. Am 24. 2. 1971 kam es zu einem offiziellen Besuch des K.-Bundesvorstandes bei Staatssekretär Seigewasser mit Austausch von Erklärungen und damit zur staatlichen Anerkennung des K.-Bundes als Repräsentation der 8 evangelischen Landes-K. in der DDR. Voraufgegangen war eine kirchenpolitische Grundsatzrede des Politbüro-Mitgliedes Paul Verner vom 11. 2. Damit waren die K. wieder zu Partnern der K.-Politik geworden. Konsequenterweise verlor die CDU — auch im Zusammenhang mit der auf dem VIII. SED-Parteitag vom Juni gleichen Jahres vollzogenen Preisgabe des Leitbildes von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“ zugunsten einer neuen Aufwertung der Arbeiterklasse — an Bedeutung, ebenso Pfarrerbund, CFK usw. Die Rede Verners enthielt bereits grundlegende Elemente der kirchenpolitischen Linie, die E. Honecker 7 Jahre später demonstrativ sanktionierte. Die SED-Führung stellte sich auf die real existierende evangelische K. und die von ihr herausgestellten und legitimierten Repräsentanten ein. Sie verpflichtete sich, auf Versuche zu verzichten, die K. und die christliche Lehre zu „sozialisieren“. Gleichzeitig wurde jedoch nun an den K.-Bund die Erwartung gerichtet, ein „eigenständiges Profil“ in der sozialistischen Gesellschaft der DDR zu entwickeln. Verner legte die Zielsetzung des K.-Bundes, sich als Zeugnis- und Dienstgemeinschaft von K. in der sozialistischen Gesellschaft der DDR zu bewähren, so aus: „Wir verstehen das so, daß kirchliche Amtsträger und Laien aufgerufen sind, in Dienst und Zeugnis die Deutsche Demokratische Republik allseitig weiter zu stärken, den Frieden zu erhalten und zum Nutzen aller und jedes einzelnen Menschen zu wirken,“ Es gehe damit um eine Neuorientierung in inhaltlichen Fragen der gesellschaftlichen Existenz der K., um eine „positive Standortbestimmung der Kirche in unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung“. Der K.-Bund sah in diesen Feststellung eine Bestätigung der evangelischen Auffassung, daß die K. sich nicht auf religiöse Angelegenheiten im engeren Sinn beschränken und sich nicht privatisieren oder in ein kultisches Getto drängen lassen darf. Bischof Schönherr formulierte das in seiner im Namen des K.-Bundes gegenüber Seigewasser abgegebenen [S. 593]Erklärung: „Der einzelne Christ und die christliche Gemeinde können ihren Gottesdienst nur als Gottesdienst des ganzen Lebens … verstehen.“ Eine der grundlegenden, oft wiederholten Feststellungen des K.-Bundes bei dem in der Folgezeit unternommenen Versuch, die gesellschaftliche Standort- und Aufgabenbestimmung der evangelischen K. in der sozialistischen Gesellschaft der DDR vorzunehmen, umreißt der Satz: „Wir wollen nicht Kirche gegen, nicht Kirche neben, sondern Kirche im Sozialismus sein.“ Das führte zunächst zu der Konsequenz, daß die in der EKD-Periode, vor allem seit dem Mauerbau von 1961, von der offiziellen K. gewahrte politische Abstinenz aufgegeben wurde. Man bekannte sich zur politischen und gesellschaftlichen Mitarbeit auf der Grundlage der sozialistischen Gegebenheit in der DDR, jedoch, wie z. B. Bischof Krusche es formulierte, in „kritischer Solidarität“. Diese Haltung führte bald zu neuen Konflikten. Der VIII. Parteitag der SED brachte zwar keine Rücknahme der Verner-Rede vom Februar 1971, jedoch mit der erneuten Aufwertung der Arbeiterklasse auch eine veränderte Einschätzung der Bedeutung der eigenen K.-Politik, deren politischer Stellenwert nun geringer geworden war. Zu beobachten war zunächst die Tendenz, die K. inhaltlich auf den engeren religiösen Bereich zu beschränken und die gesellschaftliche Positionsbestimmung vor allem in nicht weiter reflektierter Hinnahme der sozialistischen Entwicklung und in kirchlichen Zustimmungen zur Außen- und Friedenspolitik der DDR zu sehen. Sichtbar wurde das in der Anwendung der Veranstaltungsverordnung, die 1971 in Kraft getreten war. Sie sieht Anmeldefreiheit kirchlicher Veranstaltungen nur für kultische Zusammenkünfte vor, während die evangelische K. auch z. B. Konfirmandenfreizeiten und sog. Bibelrüstzeiten mit Jugendlichen, Gemeindeseminare, K.-Tage und verschiedenste Veranstaltungen gesellschaftlicher Thematik zur freien Religionsausübung rechnet, die polizeilicher Kontrolle oder Genehmigung nicht unterliegen dürfe. Erst im Sommer 1973 führten interne Verhandlungen zu einer liberalisierten Anwendung dieser Verordnung. Voraufgegangen war eine Synode des K.-Bundes im Sommer 1972, in der die politische Mitarbeit der Christen in der Form kritischer Solidarität bejaht worden und der Wille zum Ausdruck gekommen war, den Sozialismus an seinen eigenen Maßstäben, insbesondere der Humanisierung, zu messen und zu diesem Ziel beizutragen. In diesem Zusammenhang benutzte der Hauptreferent der Synodaltagung, Heino Falcke, die Formulierung von einem „verbesserlichen Sozialismus“. Diese kirchlichen Tendenzen haben dazu beigetragen, daß die SED vorübergehend der CDU und den ihr verbundenen Gruppen (Pfarrerbund, CFK) wieder ein stärkeres kirchenpolitisches Gewicht gab. Albert Norden bezeichnete in einem Grußwort vor dem Erfurter CDU-Parteitag die Versammelten als „sozialistische Staatsbürger christlichen Glaubens“. Diese Formel, deren Inhalt nie scharf definiert wurde, spielte 1973/74 eine große Rolle, Sie wurde, vor allem von CDU-Sprechern, so ausgelegt, daß sich die gesellschaftliche Aufgabe der K. darauf zu beschränken habe, für die Christen die Motivation zum gesellschaftlichen Handeln als sozialistische Staatsbürger zu liefern, inhaltlich jedoch hätten sie keine eigenständige Funktion. Im Sommer 1974 wurde die Formel ersatzlos aufgegeben. Damit deutete die SED ihre Bereitschaft an, trotz der laufenden Auseinandersetzungen im Bildungsbereich und öffentlicher Kritik kirchlicher Sprecher an bestimmten politischen Entscheidungen (z. B. Widerspruch der evangelischen Bischöfe gegen die Klassifizierung des Zionismus als Rassismus im November 1975) und bestehenden Verhältnissen in der DDR, den K. die Definition ihres politischen und gesellschaftlichen Auftrages im Rahmen der sozialistischen Gesellschaft selbst zu überlassen. Eine Voraussetzung dafür war die Bereitschaft des K.-Bundes, im Rahmen der in der DDR bestehenden politischen Strukturen sich trotz der Gefahr propagandistischen Mißbrauchs an der Erörterung von Grundfragen der gesellschaftspolitischen Zielsetzung zu beteiligen. Bischof Schönherr hatte 1973 auf der Bundessynode in Schwerin grundsätzlich erklärt, die K. sei bereit, an dem Gespräch teilzunehmen, „das der Staat mit seinen Bürgern führt“, und meine, im Blick auf die Formung eines Menschenbildes einen eigenen Beitrag leisten zu können. Im Herbst des gleichen Jahres beteiligten sich erstmals offizielle K.-Delegierte an der DDR-Delegation zum Moskauer Weltfriedenskongreß. Honecker billigte auch den Vertretern der K. dabei ein Mandat der gesamten Gesellschaft der DDR zu. Seit dieser Zeit änderte sich der Stil der kontinuierlichen Verhandlungen zwischen K. und Staat, die seit 1958 ausschließlich vom Staatssekretariat für K.-Fragen geführt und thematisch auf unmittelbar kirchliche Angelegenheiten eingeengt worden waren. Es kam nunmehr, vermittelt durch das Staatssekretariat, auch zu Kontakten mit Politikern anderer Ressorts. Die Gespräche verloren den Charakter von einseitigen staatlichen Anordnungen oder Absichtserklärungen. Insbesondere im Zusammenhang mit der KSZE und der Schlußakte von Helsinki zeigte sich die SED-Führung bemüht, den evangelischen K.-Bund über Motive und Zielsetzungen ihrer Politik zu unterrichten und einzelne Entscheidungen ― vor allem im Bereich der Außenpolitik ― zu erläutern, ohne damit gleichzeitig propagandistische Ziele zu verbinden und kirchliche Zustimmungserklärungen zu verlangen. Zur gleichen Zeit setzte die SED-Führung im Inneren vor allem mit der Förderung des K.-Baus und der [S. 594]demonstrativen Anerkennung der kirchlichen Diakonie ein Signal. Mit der evangelischen wie mit der katholischen K. wurden Vereinbarungen nach Art. 39 der Verfassung der DDR über die Ausbildung mittleren medizinischen Fachpersonals in kirchlicher Verantwortung bei staatlicher Anerkennung des Fachschulabschlusses getroffen. Sonderbauprogramme zum Auf- und Umbau kirchlicher Gebäude wurden in Gang gesetzt, die in die staatliche Bauplanung aufgenommen wurden - bei überwiegender Finanzierung durch Spendenmittel von K. aus der Bundesrepublik. Auf Wunsch Honeckers erklärte sich der K.-Bund bereit, auch den in der kirchlichen Bedarfsliste ursprünglich nicht aufgeführten Berliner Dom wiederaufzubauen, dessen ausschließlich kirchliche Nutzung daraufhin vom Staat garantiert wurde. Als Ereignis von grundsätzlicher Bedeutung für das zukünftige Verhältnis von Staat und K. werteten SED-Führung wie K. die im Sommer 1976 getroffene Entscheidung, den Bau von K. und Gemeindezentren in sozialistischen Neubausiedlungen und Vorstädten zuzulassen. Darum hatten sich die K. 20 Jahre lang vergeblich bemüht. Die K. erhalten für diese Bauten Grundeigentum im Austausch gegen an anderer Stelle gelegenes K.-Land. Der sichtbaren Besserung der Staat-K.-Beziehungen auf oberer Ebene entsprach jedoch nicht die Erfahrung zahlreicher Christen, die vor allem über Diskriminierungen im Bildungsbereich und mangelnde berufliche Chancengleichheit klagten. Es kam zu wachsender Kritik an einer nicht immer eindeutigen Haltung der K.-Leitungen. Die Selbstverbrennung des Pfarrers Oskar Brüsewitz am 18. 8. 1976 vor einer Kirche in Zeitz entfachte eine stürmische Diskussion in den Gemeinden, vor allem unter Pfarrern und kirchlichen Mitarbeitern. Dies führte zu einer stärkeren Informationstätigkeit des K.-Bundes und der Leitungen der Landes-K. Gleichzeitig verstärkte sich die Tendenz, die politischen Verhältnisse in der DDR wieder stärker auch öffentlich zu kritisieren und auf die in der offiziellen Publizistik geleugneten Spannungen zwischen K. und Staat hinzuweisen. Ferner setzte der K.-Bund seine jahrelang erfolglosen Bemühungen um ein Grundsatzgespräch mit Regierungsvertretern über das Problem der Chancengleichheit im Bildungswesen fort. Es wurde bei zahlreichen öffentlichen Gelegenheiten darauf hingewiesen, daß das Erziehungsziel der SED (Formung sozialistisch/kommunistischer Persönlichkeiten) in Spannung zum Verfassungsprinzip der Gleichberechtigung sowie der Glaubens- und Gewissensfreiheit stehe und daß, da sich dieser Widerspruch nicht beseitigen lasse, die SED-Führung Formen der Toleranz entwickeln müsse. Besondere Besorgnis löste 1977 bei den K. die Veröffentlichung des Entwurfs eines neuen SED-Parteiprogrammes aus, in dem alle Grundrechte der Verfassung mit Ausnahme der Glaubens- und Gewissensfreiheit aufgeführt waren. Der K.-Bund forderte in einer öffentlichen Erklärung erfolgreich eine Korrektur des Entwurfs. Nach längerer vertraulicher Vorbereitung kam es daraufhin zu der ersten offiziellen Begegnung zwischen dem Staatsratsvorsitzenden und Generalsekretär des ZK der SED, Erich Honecker, und dem gesamten Vorstand des evangelischen K.-Bundes. Die Ergebnisse dieses Gesprächs wurden in einer offiziellen Veröffentlichung des Staatsrates festgehalten (ND 7. 3. 1978). Grundsätzlich erkannte Honecker die positive Rolle der K. im Sozialismus und ihr Recht auf eigenständige Mitwirkung bei der Erreichung „zutiefst humanistischer“ Ziele an. Er unterstrich das Prinzip der Chancengleichheit für alle Bürger, unabhängig von Weltanschauung und religiösem Bekenntnis, und erklärte, die sozialistische Gesellschaft der DDR wolle auch den christlichen Bürgern Geborgenheit und Perspektive vermitteln. Den K. solle „viel Verständnis“ entgegengebracht werden. Honecker akzeptierte den von Bischof Schönherr genannten Maßstab für die Bewertung des Staat-K.-Verhältnisses, das so gut oder schlecht sei, wie es der einzelne Christ in seiner individuellen Situation erfahre. Bei dem gleichen Gespräch wurde Einigung über eine Reihe seit Jahren bestehender Sachprobleme erzielt, von der Pachtzahlung für von LPG genutztes K.-Land bis zur Verbesserung der Seelsorge für Strafgefangene. Bedeutsamstes Zugeständnis der Parteiführung war, daß den K. fortan das Recht auf von ihr selbst gestaltete Informationssendungen in Hörfunk und Fernsehen zusätzlich zu der traditionellen sonntäglichen Gottesdienstsendung eingeräumt wurde. V. Kirchliche Tätigkeit in der DDR-Gesellschaft Der durch Honecker bestätigten Anerkennung einer eigenständigen gesellschaftlichen Funktion der K. im Sozialismus, die im einzelnen allerdings nicht genau definiert ist, entspricht ihre rechtliche Stellung. Sie sind nicht mehr Körperschaften öffentlichen Rechts, aber auch nicht sozialistische Organisationen oder Privatvereine, sondern Rechtsgemeinschaften eigener Art. Entsprechend wird in der DDR jetzt zwischen staatlichem, gesellschaftlichem, privatem und kirchlichem Eigentum unterschieden. Weder die Rechtsform der K. noch das kirchliche Eigentum sind formal eindeutig beschrieben bzw. festgelegt worden. Der überkommene Zustand, wie er sich bis in die 70er Jahre erhalten bzw. verändert hat, gilt als Norm. Das von beiden Seiten grundsätzlich befürwortete Prinzip einer Trennung von Staat und K. ist nicht vollständig durchgeführt; einige frühere Privilegien blieben erhalten, so die staatliche [S. 595]Theologenausbildung an den Universitäten und das kirchliche Mitgliedschaftsrecht. K.-Mitglied auch im Rechtssinn wird man durch Taufe; der K.-Austritt wird nicht gegenüber der K., sondern gegenüber dem staatlichen Notariat erklärt. Eine wirkungsvolle Tätigkeit der K. in der Öffentlichkeit begegnet noch immer erheblichen Einschränkungen. Besonders betroffen ist davon der kirchliche Unterricht, die Christenlehre. Die Politik der SED-Führung verfolgt das Ziel, neben der sozialistischen Schule und anderen Bildungseinrichtungen möglichst wenig erzieherische Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen durch die K. zu ermöglichen. Kirchlich erteilter Religionsunterricht ist gestattet, jedoch gehen die Beteiligungszahlen ständig zurück. Eine Ursache dafür ist, offiziellen Darstellungen von K.-Leitungen zufolge, eine Atmosphäre in den Schulen, die es den Eltern nicht opportun erscheinen läßt, die Kinder zur Christenlehre zu schicken. Konkreten Beschwerden wegen Diskriminierung aus religiösen Gründen wurde zwar meist nachgegeben. Ein Nachweis, daß alle Kinder mit christlicher Bindung nicht zu Abitur und Studium zugelassen werden, ist bisher nicht erbracht worden. Andererseits beschwerte sich der evangelische K.-Bund 1977 öffentlich, daß Christen der jüngeren Generation keine Chance für die Übernahme selbst kleinerer leitender Positionen hätten. Das Gespräch mit Honecker am 6. 3. 1978 verfolgte auch das Ziel, diese Mißstände abzustellen; jedoch haben kirchliche Sprecher deutlich gemacht, daß sie dafür nur eine Chance sehen, wenn die betroffenen Christen ihre Rechte konkret einfordern. Mit einer „freiwilligen Toleranz“ seitens der zuständigen Staatsorgane sei nicht zu rechnen. Die K. in der DDR unterhalten mehr als 100 eigene Ausbildungsstätten. Die evangelischen K. verfügen über 3 wissenschaftlich-theologische Einrichtungen für das Vollstudium der Theologie, die die staatlichen Sektionen ergänzen. Es gibt auf das Studium vorbereitende Seminare, und die Ausbildung von Kindergärtnerinnen, Krankenschwestern und anderen, die im kirchlichen Rahmen berufstätig werden, ist in eigenen Einrichtungen möglich. Noch geringer als die Beteiligung am kirchlichen Unterricht ist naturgemäß die Beteiligung von Jugendlichen an den Jungen Gemeinden. Jedoch ist die kirchliche Jugendarbeit nicht zum Erliegen gekommen, sondern übt auf bestimmte Kreise erhebliche Anziehungskraft aus. Sichtbar wird das bei größeren Wochenendzusammenkünften, zu denen meist mehrere tausend Teilnehmer kommen, und in zahlreichen Bibelrüstzeiten während der Ferien. Für Erwachsene und Jugendliche spielen u. a. die K.-Tage in der DDR eine Rolle, die in jedem Sommer für bestimmte Regionen veranstaltet werden und Fragen des christlichen Lebens in der sozialistischen Gesellschaft behandeln. 1978 kamen bei den K.-Tagen in Leipzig, Erfurt und Stralsund fast 100.000 Christen zusammen - mit organisatorischer Unterstützung staatlicher Organe. Neuerdings sind auch Ansätze zu einer offenen Jugendarbeit der K. mit „problematischen Jugendlichen“ zu beobachten, die von den örtlichen Behörden toleriert wird. Aufgaben kirchlicher Erwachsenenbildung übernehmen weiter die Evangelischen Akademien z. B. in Berlin (Ost) und Meißen und die vom K.-Bund zentral vorbereiteten Gemeindeseminare. Eine begrenzte Öffentlichkeit wird durch die konfessionelle Presse hergestellt. Es gibt neben einem Evangelischen Nachrichtendienst in der DDR 5 evangelische Wochenblätter. Im Bereich der katholischen K. erscheinen 2 solcher Blätter, mehrere Frei-K. haben Monatsblätter. Wichtigste evangelische Monatsschrift ist „Die Zeichen der Zeit“. Die der CDU nahestehende evangelische Monatsschrift „Standpunkt“, die die früheren Zeitschriften „Evangelisches Pfarrerblatt“ und „Glaube und Gewissen“ abgelöst hat. erscheint mit deutlich politischer Ausrichtung. Katholisches Pendant zum „Standpunkt“ ist die „Begegnung“. Die konfessionellen Buchverlage (vor allem die Evangelische Verlagsanstalt Berlin [Ost]) und der katholische St.-Benno-Verlag Leipzig) legen jährlich ein umfangreiches Titelangebot vor. Der staatliche Rundfunk der DDR sendet sonntäglich eine kirchliche Morgenfeier. der in der Regel ein kirchenpolitischer Kommentar folgt. Zusätzlich zu der in kirchlicher Verantwortung laufenden Gottesdienstsendung wurden dem evangelischen K.-Bund durch Honecker ab Frühjahr 1978 monatlich eine 15-Minuten-Sendung mit kirchlichen Informationen über den Sender „Stimme der DDR“ (jeden letzten Samstag im Monat um 7.45 Uhr) sowie 5 oder 6 Sendetermine im Zweiten Fernsehprogramm eingeräumt, für deren inhaltliche Ausgestaltung ebenfalls kirchliche Beauftragte verantwortlich sind. Eigene, von denen der Politik der SED-Führung deutlich abweichende oder sie kritisierende Standpunkte können die K. in der DDR in diesen Sendungen jedoch nicht und in der kircheneigenen Presse nur andeutungsweise vortragen. Dies ist nur auf kircheninternen Informationswegen sowie durch Dokumentationen von öffentlichen Synoden und in Mitteilungen in den Gottesdiensten möglich. Die Anerkennung des Rechts auf eigenständige gesellschaftspolitische Mitarbeit im Juni 1978 mag dazu geführt haben, daß die Behörden der DDR auf Versuche verzichteten, mit Restriktionsmaßnahmen auf die Verlesung eines Kanzelwortes zu reagieren, in dem sich der K.-Bund mit der vorgesehenen Einführung eines obligatorischen Wehrkundeunterrichts in den allgemeinbildenden Schulen für 14- und 15jährige kritisch-ablehnend auseinandersetzte. [S. 596]Hauptfeld staatlich anerkannter und eingeplanter gesellschaftlicher Arbeit der K. sind die evangelische Diakonie und die katholische Caritas, die eine innerhalb des sowjetischen Einflußbereichs einzigartige, von christlichen Prinzipien getragene soziale Tätigkeit entfalten können. Von bewußtseinsbildender Bedeutung ist auch die ökumenische Wirksamkeit der K. in der DDR. Es bestehen zahlreiche evangelisch-katholische Arbeitskreise bis hin zu gemeinsamen Pfarrkonferenzen. Mit staatlicher Förderung konnte der evangelische K.-Bund seine internationalen Beziehungen ausweiten. Er nimmt die Mitgliedschaftsrechte der Landes-K. u. a. im Ökumenischen Rat der K. wahr und ist bemüht, die Themen der Weltchristenheit in das Bewußtsein der Gemeinden in der DDR zu tragen und umgekehrt. Gleichzeitig konnten die bilateralen Beziehungen zu K. im östlichen wie im westlichen Europa ausgebaut werden. Zu einer begrenzten Normalisierung ist es auch im Verhältnis zu den in der EKD zusammengeschlossenen KSiehe auch: Kirchen: 1953 1954 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religion und Kirchen: 1953 1954 [S. 586] Die K. sind in der DDR die einzigen nicht sozialistischen und staatsfreien Großorganisationen. Sie haben ihre innere Autonomie bewahrt und entscheiden unabhängig über den Inhalt…
DDR A-Z 1979
Staatsrat (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der St. der DDR ist ein Organ der Volkskammer und nimmt Aufgaben wahr, die ihm durch die Verfassung der DDR sowie durch Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind. Für seine Tätigkeit ist er der Volkskammer verantwortlich. Die Verfassung der DDR von 1968 in der Fassung vom 7. 10. 1974 nennt als Aufgaben u. a.: die völkerrechtliche Vertretung der DDR und das Recht der Ratifizierung und Kündigung von Staatsverträgen und anderen ratifizierungsbedürftigen völkerrechtlichen Verträgen; die Unterstützung der örtlichen Volksvertretungen und [S. 1039]die Förderung ihrer Aktivität bei der Gestaltung der Gesellschaft sowie die Einflußnahme auf die Wahrung und Festigung der Gesetzlichkeit in der Tätigkeit dieser Gremien. Damit waren die Anleitung und Kontrolle der Beschlußfassung der örtlichen Volksvertretungen gemäß den bestehenden Bestimmungen (Volkswirtschafts- und Staatshaushaltspläne sowie andere Gesetze und Rechtsvorschriften) gemeint; die Ausschreibung der Wahlen zu den Volksvertretungen aller Ebenen; die Verabschiedung grundsätzlicher Beschlüsse zur Landesverteidigung und deren Organisation mit Hilfe des Nationalen Verteidigungsrates: die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit in der Tätigkeit des Obersten Gerichts sowie des Generalstaatsanwalts sowie die Ausübung des Amnestie und Begnadigungsrechtes. Die Arbeit des St. wird vom Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung von einem beauftragten Stellvertreter geleitet. Der Vorsitzende ernennt die diplomatischen Vertreter der DDR bzw. beruft sie ab und nimmt Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer diplomatischer Vertreter entgegen. Er verleiht die vom St. gestifteten Orden, Auszeichnungen und Ehrentitel. Der St. wurde im September 1960 unmittelbar nach dem Tode des damaligen Präsidenten der DDR. W. Pieck, mit der Absicht gegründet, eine bessere Anleitung der Tätigkeit des Staatsapparates gemäß den Beschlüssen der SED zu ermöglichen. Er entwickelte sich zwischen 1963 und 1969/70 zur wichtigsten zentralen politischen Instanz im staatlichen System der DDR und bestimmte maßgeblich die staatliche Entscheidungstätigkeit durch Ausübung der Regierungsfunktion. Die Verfassung von 1968 bestätigte die überragende Stellung des St. Das gründete in der Person seines Vorsitzenden W. Ulbricht, der gleichzeitig Erster Sekretär und Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates und damit auch Oberbefehlshaber der bewaffneten Kräfte war, soweit sie nicht unmittelbar dem Kommando der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Vertrages unterstehen, sowie in der partiellen Verlagerung von Kompetenzen der Parteiführung auf den St. Die Rechte des St., u. a. das Recht der Wahrnehmung aller grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergaben und die er zwischen ihren Tagungen zu vertreten hatte, die Möglichkeit der Steuerung der zentralen Entscheidungsprozesse durch sein Recht, über die Annahme und Weiterleitung von Gesetzesvorlagen an die Volkskammer zu entscheiden, die Verfassungsmäßigkeit von Vorlagen zu prüfen bzw. über Auslegungen bestehender Vorschriften zu entscheiden sowie durch Erlasse und Beschlüsse die Tätigkeit aller staatlichen Organe verbindlich zu bestimmen, sind nach der Ablösung Ulbrichts im Mai 1971 durch das Gesetz über den Ministerrat vom Oktober 1972, die Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 und die neue Geschäftsordnung der Volkskammer dem St. entzogen bzw. beträchtlich beschnitten worden. Gleichzeitig wurde die Funktion des St. als Kollektivorgan wieder stärker betont und die Bedeutung seines Vorsitzenden abgeschwächt. Die Übernahme dieses Amtes durch den gegenwärtigen Generalsekretär der SED, Erich Honecker, im Herbst 1976 entsprach dem sowjetischen Vorbild; ein Machtzuwachs für den St. war damit bisher nicht verbunden. Allerdings kann nun Erich Honecker auch formell als Staatsoberhaupt amtieren. Ferner ist die Anzahl der Mitglieder des St., die gleichzeitig Sekretäre des ZK der SED sind, seit der letzten Wahl (1976) gegenüber den vorangegangenen Wahlperioden gestiegen. Zusammensetzung und Stärke des St. sind gesetzlich nicht festgeschrieben. Der Vorsitzende, der von der stärksten Fraktion der Volkskammer zur Wahl vorgeschlagen wird, sowie seine Stellvertreter und die übrigen Mitglieder werden von der Volkskammer auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und nehmen ihre Tätigkeit bis zur Wahl eines neuen St. wahr. Gegenwärtig (1978) ist Erich Honecker Vorsitzender des St.; Stellvertretende Vorsitzende sind die Mitglieder des Politbüros des ZK der SED Friedrich Ebert, Horst Sindermann und Willi Stoph sowie die Vorsitzenden der nicht-sozialistischen Parteien: Manfred Gerlach (LDPD), Ernst Goldenbaum (DBD), Gerald Götting (CDU), Heinrich Homann (NDPD). Mitglieder sind ferner: Kurt Anclam (LDPD), Erich Correns (parteilos). Willi Grandetzka (DBD), Kurt Hager (SED), Brunhilde Hanke (SED), Lieselott Herforth (SED), Friedrich Kind (CDU), Margarete Müller (SED), Albert Norden (SED), Bernhard Quandt (SED), Klaus Sorgenicht (SED). Paul Strauß (SED), Ilse Thiele (SED), Harry Tisch (SED), Paul Verner (SED), Rosel Walther (NDPD); Sekretär: Heinz Eichler (SED). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1038–1039 Staatsplanvorhaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsrechtSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der St. der DDR ist ein Organ der Volkskammer und nimmt Aufgaben wahr, die ihm durch die Verfassung der DDR sowie durch Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind. Für seine Tätigkeit ist er der Volkskammer verantwortlich. Die Verfassung der DDR von 1968 in der Fassung vom 7. 10. 1974 nennt als Aufgaben u. a.: die völkerrechtliche Vertretung der DDR und das Recht der Ratifizierung und Kündigung von…
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Bodennutzung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Im Zeitraum 1951–1963 nahm die Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) in der DDR um 177.036 ha LN ab. Die Verringerung des Bodenfonds (insgesamt von 1951 bis 1970 ca. 260.000 ha LN) war damit erheblich stärker als in der Bundesrepublik Deutschland (Rückgang der LN im gleichen Zeitraum ca. 105.000 ha LN). Hatte die LN der DDR während der Kollektivierungsphase 1952–1960 durchschnittlich um ca. 14.000 ha pro Jahr abgenommen, so verstärkte sich der jährliche Rückgang nach Abschluß der Kollektivierung zwischen 1960 und 1963 auf durchschnittlich 16.900 ha LN pro Jahr. Mit der Begründung, daß „zahlreiche Betriebe, denen für die Durchführung ihrer Produktion Grund und Boden zur Verfügung gestellt wird, mit dem Boden unverantwortlich und leichtfertig umgehen“ und damit „die landwirtschaftliche Produktion in nicht vertretbarem Umfang beeinträchtigen“, ergingen ab 1964 mehrere An- bzw. Verordnungen; sie sollen die außerlandwirtschaftliche Inanspruchnahme bzw. das Brachfallen landwirtschaftlicher Nutzflächen einschränken und die Bewirtschaftung von Unland. Ödland oder Abbauflächen usw. fördern. 1. Bodennutzungsverordnung (VO zum Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Grund und Bodens und zur Sicherung der sozialistischen Bodennutzung vom 17. 12. 1964, GBl. II, 1965, S. 233, Berichtigung Nr. 42, S. 299, Anpassungs-VO vom 13. 6. 1968, GBl. II, S. 363 und 1. Durchführungsbestimmung zur Bodennutzungs-VO vom 28. 5. 1968, GBl. II. S. 295. Berichtigung, S. 918). Diese VO legt fest, daß die Landwirtschaftsbetriebe das Nutzartenverhältnis nur im Einverständnis mit den landwirtschaftlichen Produktionsleitungen beim Rat des Kreises ändern dürfen, daß und auf welche Weise die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen, Brachland in Nutzung zu nehmen und Öd- und Unland zu kultivieren ist. Die außerlandwirtschaftliche Nutzung der LN wurde auf Ausnahmefälle beschränkt und einem Genehmigungsverfahren unterworfen (Rat des Kreises, Revisionsverfahren beim Rat des Bezirkes). Sofern die außerlandwirtschaftliche Inanspruchnahme eine gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung ganz oder teilweise gestattet, jedoch beeinträchtigt (z. B. Freileitungen), müssen die entstehenden Wirtschaftserschwernisse finanziell ausgeglichen werden. Eine allgemeinverbindliche Regelung zur Ermittlung der Entschädigungsbeträge erging allerdings erst im Jahr 1968. Entschädigung wird gezahlt: für die Errichtung von Freileitungsmasten, für Um- und Mehrwege infolge Behinderung, für nicht ausgenutzte Stalldunggaben, für nicht ausgenutzte Bodenkalkung und für Wirtschaftserschwernisse durch Schlagzerteilung. Nachdem der jährliche Bodenentzug 1963–1965 im [S. 230]Durchschnitt weniger als 6.000 ha betrug, nahm er in den folgenden Jahren 1965–1967 wieder auf über 15.000 ha pro Jahr zu. Zur zusätzlichen Steuerung der außerlandwirtschaftlichen B. wurde ab 1. 1. 1968 eine B.-Gebühr eingeführt. 2. Die VO über die Einführung einer Bodennutzungsgebühr zum Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Bodenfonds vom 15. 6. 1967 (GBl. II, S. 487 f.) regelt, welche Betriebe für welche Zwecke Gebühren in welcher Höhe an die Abteilung Finanzen des zuständigen Rates des Kreises zu zahlen haben und wie die dort zentralisierten Mittel zu verwenden sind. Von der Zahlung einer B.-Gebühr sind grundsätzlich befreit der Wismut-Bergbau, die Volksarmee und Baumaßnahmen für die Naherholung bzw. für den eigenen Bedarf (Eigenheime, Wochenendhäuser). Die Höhe der Gebühr berücksichtigt die Nutzungsart und die Qualität der Flächen und beträgt je ha bei dauerndem Entzug für Ackerland von 60.000 Mark (bei Ackerzahl bis 10) bis 400.000 Mark (Ackerzahl 100). Grünland von 35.000 Mark (Grünlandzahl bis 10) bis 250.000 Mark (Grünlandzahl 88), Forstflächen und Holzungen 30.000 Mark (Wertziffer 1–2) bis 150.000 Mark (Wertziffer 12), Sonderkulturen 400.000 Mark. Haus- und Kleingärten 100.000 Mark, ablaßbare Teiche 30.000 Mark. Von diesen Gebühren sind je nach zukünftiger Nutzung zu zahlen: 50 v. H. bei Wohnungsbaumaßnahmen und von Nutzern, die an den Standort gebunden sind oder die nicht der wirtschaftlichen Rechnungsführung unterliegen (Sozialeinrichtungen). 25 v. H. bei wasserwirtschaftlichen bzw. verkehrstechnischen Maßnahmen für Einrichtungen der Landwirtschaft sowie bei Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen. Die VO legt darüber hinaus die Höhe der Entschädigungen für vorübergehenden Entzug von LN sowie für Überschreitung des Rückgabetermins, Qualitätsminderung wieder urbar gemachter Flächen usw. fest. Die bei den Abteilungen Finanzen der Kreise zentralisierten Mittel sind zu verwenden für Neulandgewinnung. Ödlandkultivierung, Meliorations- und Intensivierungsmaßnahmen usw., unter der Voraussetzung, daß die Kultivierungskosten tragbar sind (max. Kosten bei Ackerland 10.000 Mark/ha, bei Grünland 8.000 Mark/ha, bei Forstflächen 4.000 Mark/ha). Neben den Kultivierungskosten erhalten die Betriebe, die nicht gesetzlich zur Rekultivierung der Flächen verpflichtet sind, eine pauschale Grundprämie von 5.000 Mark/ha zuzüglich 1~v. H. der Bodennutzungsgebühren (max. 4.000 Mark/ha). 3. Wiederurbarmachung und Rekultivierung. Außer den erwähnten An- und Verordnungen ergingen in Zusammenhang mit dem Berggesetz 1970/71 weitere Bestimmungen, die die im Berggesetz erfaßten Betriebe zur Wiederurbarmachung verpflichten und die technischen Einzelheiten neu regeln (AO über die Wiederurbarmachung bergbaulich genutzter Bodenflächen — Wiederurbarmachungs-VO — vom 10. 4. 1970, GBl. II, S. 279). Zur Herstellung der vollwertigen Bodenfruchtbarkeit sind seit 1971 die Folgenutzer (in der Regel Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) verpflichtet (AO über die Rekultivierung bergbaulich genutzter Bodenflächen — Rekultivierungsanordnung — vom 23. 2. 1971, GBl. II, S. 245). Für erforderliche Aufwendungen und zur rationellen Bewirtschaftung dieser Flächen können den Folgenutzern Beihilfen gewährt werden. Sofern sich aus der Einbeziehung der rekultivierten Flächen in die Betriebsfläche erhebliche Änderungen in der Betriebsorganisation ergeben, können zusätzlich zinslose Kredite ausgereicht werden. Die zahlreichen An- und Verordnungen, deren strikte Überwachung (ABI), und die finanziellen Anreize haben dazu beigetragen, daß seit 1970 der Bodenfonds der DDR mit rd. 6,2.911 Mill. ha LN konstant geblieben ist. Insgesamt wurden in der DDR bisher 50.000 ha Abbaufläche rekultiviert. Trotzdem nahmen die Abbauflächen in den Jahren 1956–1976 von 40.000 auf 80.000 ha zu. Im Zeitraum 1971–1978 wurden rd. 13.800 ha rekultiviert, von denen 8.000 ha zu Forstflächen. 4.500 ha zu landwirtschaftlichen Nutzflächen und rd. 1200 ha zu Wasser- und Erholungsflächen entwickelt wurden. Inanspruchnahme und Rekultivierung erfolgen auf der Grundlage langfristiger Prognosen, die bis zum Jahr 2.000 für die bergbauliche Inanspruchnahme vorgesehenen Flächen ― sie befinden sich fast ausschließlich in den Bezirken Cottbus, Leipzig und Halle ― wurden daher als Bergbauschutzgebiete ausgewiesen. Sie umfassen in verschiedenen Kreisen 40–75 v. H. der Gesamtfläche. Um der wachsenden Landschaftszerstörung im Abbauprozeß entgegenzuwirken, wurden zeitlich parallel laufende Territorialprogramme zur Eingliederung der Abbauflächen in die Bergbaufolgelandschaften entwickelt. Zu diesem Zweck sind bei den Räten der Bezirke Büros für Territorialplanung eingerichtet worden, die mit den von den Kreis- und Bezirkstagen gebildeten „Ständigen Kommissionen für Territoriale Planung und Rationalisierung“, mit den Braunkohlenkombinaten und mit den Leitungsorganen der Land- und Forstwirtschaft zusammenarbeiten sollen. Die Planung soll sowohl volkswirtschaftliche als auch landschaftsgestalterische und landeskulturelle Interessen berücksichtigen. Insbesondere für die Wasserflächen ist eine Mehrfachnutzung (Trink- und Betriebswasser, Hochwasserstau, Beregnungsreservoire. Binnenfischerei, Sport- und Badebetrieb) vorgesehen (Umweltschutz). Der relativ geringe Gewinn an LN aus der Rekultivierung der Bergbauflächen ist z. T. auf das für die landwirtschaftliche Nutzung ungeeignete Ausgangsgestein (z. B. in der Lausitz) zurückzuführen. In der Zwischenzeit wurden jedoch mehrere Verfahren entwickelt, dieses Ausgangsmaterial aufzukalken (Braunkohlenasche) und mit organischen Substanzen (Gülle, Klärschlamm, Bioschlamm) anzureichern. Die Kosten für die Herstellung von Rohböden betrugen 1975 rd. 50.000 Mark/ha LN. Im Bezirk Leipzig (Kreis Borna) ist im Jahr 1977 [S. 231] ein Spezialbetrieb eingerichtet worden, der im Auftrag von drei Kombinaten und sieben Landwirtschaftsbetrieben (VEG und LPG) den unfruchtbaren Rohboden in kulturfähigen Zustand aufbereitet. Mit Hilfe dieser Maßnahmen sollen die Rekultivierungszeit verringert, die Kostenentwicklung stabilisiert und der Anteil der LN an den rekultivierten Flächen erhöht werden. 4. Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR vom 14. 5. 1970 (Landeskulturgesetz, LKG, GBl. II, S. 67). Hierzu sind inzwischen ergangen eine 1. DV (Naturschutz-VO, GBl. II, 1970, S. 331), eine 2. DV (Landschaftsschutz-VO, ebenda S. 336) sowie eine 3. DV (Sauberhaltung der Städte und Gemeinden, Abfallverwertung, ebenda S. 339) und eine 4. DV (Lärmschutz-VO, ebenda S. 343). Bedeutend wirksamer für die Gewinnung landwirtschaftlicher Nutzflächen ist die Urbarmachung von Öd- und Unlandflächen. Nach § 18 des LKG sind sowohl die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch die örtlichen Räte verantwortlich dafür, daß Flächen, die nicht bewirtschaftet werden, obwohl sie land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind, zur Nutzung herangezogen werden. Seit 1970 haben die Öd- und Umlandflächen der DDR jährlich um rd. 2.200 ha abgenommen. In gleicher Weise trägt der Umbruch alter und die Ausweisung neuer landwirtschaftlicher Wegeflächen im Rahmen der „Flurneugestaltung“ zur Vermehrung der LN bei. Durchschnittlich werden dabei 50 v. H. der Wegflächen eingespart. Im Rahmen der Flurneugestaltung sollen großflächige Bewirtschaftungseinheiten mit möglichst einheitlichen Bodenverhältnissen eingerichtet werden, die nach Form und Geländegestaltung den Einsatz von Maschinenkomplexen gestatten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 229–231 Blockpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BodennutzungsgebührSiehe auch die Jahre 1975 1985 Im Zeitraum 1951–1963 nahm die Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) in der DDR um 177.036 ha LN ab. Die Verringerung des Bodenfonds (insgesamt von 1951 bis 1970 ca. 260.000 ha LN) war damit erheblich stärker als in der Bundesrepublik Deutschland (Rückgang der LN im gleichen Zeitraum ca. 105.000 ha LN). Hatte die LN der DDR während der Kollektivierungsphase 1952–1960 durchschnittlich um ca. 14.000 ha pro Jahr abgenommen, so verstärkte sich der jährliche…
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Patriotismus (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Verfassung der DDR spricht in ihrem Artikel 25 Abs. 2 vom „Geist des sozialistischen P. und Internationalismus“ als einem Wesensmerkmal des Menschen im Sozialismus. Auch das 1963 verabschiedete Programm der SED verknüpfte beide Begriffe. In dem Abschnitt über die „Vertiefung des sozialistischen P. und des sozialistischen Internationalismus“ hieß es: „Das sozialistische Nationalbewußtsein, die Liebe zur Deutschen Demokratischen Republik und der Stolz auf die Errungenschaften des Sozialismus erwachsen aus dem tiefen Verständnis für die geschichtliche Rolle des ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staates und dem unbeugsamen Glauben an den Sieg des Sozialismus und des Friedens in ganz Deutschland. Sie sind untrennbar mit der Ideologie der Völkerfreundschaft verbunden.“ Die SED will P. als Liebe zum Vaterland verstanden wissen. Allerdings hat sich ihre Haltung in dieser Frage, im Zeichen ihrer revidierten Einstellung zur nationalen Frage, geändert. Bis in die zweite Hälfte der 60er Jahre hinein sprach die SED von Deutschland als dem Vaterland, für dessen künftiges Geschick die Nation der Deutschen — und damit auch die Bevölkerung der DDR — Verantwortung trügen. Seit Ende der 60er Jahre wurde der „sozialistische deutsche Nationalstaat“ DDR als Vaterland bezeichnet, der keinerlei Gemeinsamkeit mit dem westlichen Deutschland besitze. Das Mitglied des Politbüros der SED, H. Axen, erklärte 1973, die Herausbildung der sozialistischen Nation in der DDR sei vom Prozeß der Herausbildung des sozialistischen Bewußtseins (Bewußtsein, Gesellschaftliches) als herrschender Ideologie begleitet, wobei der sozialistische P. und der Proletarische ➝Internationalismus den „entscheidenden Inhalt des sozialistischen Bewußtseins“ bildeten. Nach Axen ist der P. die „stärkste nationale Empfindung“, deren Inhalt durch die jeweilige Gesellschaftsordnung bestimmt wird: „Liebe zur Arbeiterklasse, Liebe zum sozialistischen Vaterland, Liebe zur Arbeit für die sozialistische Sache, gegenseitige Hilfe und Unterstützung, Bereitschaft zur Verteidigung der Heimat sind ebenso Züge des sozialistischen P. wie die erst im Sozialismus möglichen neuen Verhaltensweisen gegenüber der Frau, der Familie und der Ju[S. 799]gend“ (H. Axen. Zur Entwicklung der sozialistischen Nation in der DDR, Berlin [Ost] 1973, S. 32 f.). Die SED beruft sich auf Clara Zetkins Unterscheidung von bürgerlichem und proletarischem P. — der erstere gilt als konservativ und reaktionär, der letztere als revolutionär. Als „einzige konsequent-revolutionäre Klasse“ sei die Arbeiterklasse „auch die am meisten patriotische Klasse der Gesellschaft“ (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1973, S. 645). Von dem als Ausdruck einer reaktionären Ideologie verworfenen Nationalismus will die SED ihr Verständnis des P. abheben, indem sie P. und sozialistischen oder proletarischen Internationalismus als eine untrennbare dialektische Einheit bezeichnet. Nation und nationale Frage. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 798–799 Patentwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PazifismusSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Verfassung der DDR spricht in ihrem Artikel 25 Abs. 2 vom „Geist des sozialistischen P. und Internationalismus“ als einem Wesensmerkmal des Menschen im Sozialismus. Auch das 1963 verabschiedete Programm der SED verknüpfte beide Begriffe. In dem Abschnitt über die „Vertiefung des sozialistischen P. und des sozialistischen Internationalismus“ hieß es: „Das sozialistische Nationalbewußtsein, die Liebe zur…
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Reproduktion (1979)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 R. ist die ständige Wiederholung und Erneuerung des Produktionsprozesses, wobei die Produktionsmittel, die Arbeitskräfte, die Produktionsverhältnisse und die Produkte auf Basis der jeweiligen Gesellschaftsformation neu geschaffen und zugleich weiterentwickelt werden. „In einem stetigen Zusammenhang und dem beständigen Fluß seiner Erneuerung betrachtet, ist jeder gesellschaftliche Produktionsprozeß daher zugleich Reproduktionsprozeß“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 23, Berlin [Ost] 1969, S. 591). Notwendige Voraussetzung dafür ist, daß im Prozeß des Verbrauchs der Produktionsmit[S. 908]tel und der Arbeitskraft zugleich die Bedingungen dafür geschaffen werden, daß Ersatz und Wiederherstellung der verbrauchten Produktionsmittel und Arbeitskraft gewährleistet sind. Zu diesem Zwecke müsse das gesellschaftliche Gesamtprodukt in einer der Fortführung der Produktion angemessenen gebrauchswertmäßigen Zusammensetzung produziert werden und die Reproduktion der Arbeitskräfte strukturell und qualitativ dem Niveau des Gesamtreproduktionsprozesses entsprechen. Wie unter den Bedingungen der Warenproduktion (Kapitalismus/Sozialismus) der Produktionsprozeß Einheit von Gebrauchswert- und Wertproduktion ist (Wert- und Mehrwerttheorie), so ist es auch der R.-Prozeß. Die gebrauchswertmäßige R. erfolge in der arbeitsteiligen Produktion gesamtgesellschaftlich nur bei Ausgewogenheit der Abteilungen I (Produktionsmittel) und II (Konsumtionsmittel). Die R. des gesellschaftlichen Gesamtproduktes gliedere sich wertmäßig in einen Wertteil zum Ersatz der verbrauchten Produktionsmittel (Ersatzfonds) und einen individuell angeeigneten Wertteil zur individuellen Konsumtion und in das Mehrprodukt. Lebensgrundlage einer jeden Gesellschaft sei die Gesamtheit an Beständen gesellschaftlich verfügbaren materiellen Reichtums (materielle Fonds), dessen verbrauchte Elemente durch das jährlich geschaffene Gesamtprodukt ersetzt würden. Im Marxismus-Leninismus wird die einfache von der erweiterten R. unterschieden. Einfache R. bedeute Fortführung des Produktionsprozesses auf einfacher Stufenleiter, d. h. bei gleichbleibend angewandter Produktivkraft wird ein gleichbleibendes Produktvolumen geschaffen, wobei die verbrauchten Produktions- und Konsumtionsmittel durch neue ersetzt werden, ohne die Produktion auszudehnen. Ein eventuell entstandenes Mehrprodukt werde nur unproduktiv verausgabt. Da auf Grundlage der einfachen R. keine Entwicklung der Produktivkräfte und somit auch keine gesellschaftliche Weiterentwicklung möglich sei, sei sie über einen längeren Zeitraum hinweg undenkbar. Sie sei Moment der erweiterten R. Diese bedeute Fortführung des Produktionsprozesses auf erweiterter Stufenleiter, d. h. ständig effektivere Verwendung der Kombination von Arbeitskraft und Produktionsmitteln, deren Ergebnis eine wachsende Menge und Qualität an erzeugten Produkten sei. Bei der erweiterten R. würden Teile des Mehrprodukts akkumuliert, d. h. für die Ausdehnung und qualitative Vervollkommnung der Produktion bereitgestellt. Da sie zugleich die wachsende Zahl der Arbeitskräfte, die Erhöhung ihres Qualifikationsniveaus, die Verbesserung ihrer Verteilungsstruktur im gesellschaftlichen Produktionsprozeß sowie ihrer gesamten Arbeits- und Lebensbedingungen umfasse, sei die erweiterte R. Grundlage für die Entwicklung der Produktivkräfte und damit des gesellschaftlichen Fortschritts überhaupt. Die Erweiterung der Stufenleiter erfolge auf 2 Wegen: 1. extensiv durch Ausdehnung des Produktionsfeldes, des quantitativen Umfanges der eingesetzten sachlichen und persönlichen Produktionsbedingungen; 2. intensiv durch die Zunahme an Wirksamkeit der eingesetzten Produktionsmittel und ihre optimale Kombinierung mit gesellschaftlicher Arbeitskraft. Höchster Effekt werde durch die gegenseitige Kombinierung und Durchführung von extensiver und intensiver erweiterter R. erzielt, im Kapitalismus entsprechend den Verwertungsbedingungen unter dem Konkurrenzdruck, im Sozialismus über den gesamtgesellschaftlichen Plan sowie ein „System ökonomischer Hebel“. Die R. umfaßt 4 Phasen: 1. Produktion; 2. Verteilung entsprechend den gesellschaftlichen Bedingungen (Distribution); 3. Austausch (Zirkulation); 4. Konsumtion, die die Befriedigung der individuellen und gesellschaftlichen Bedürfnisse umfaßt. Produktion und Konsumtion seien die beiden Pole des R.-Prozesses, zwischen denen sich als vermittelnde Glieder die Distribution und die Zirkulation bewegten. Das kontinuierliche, reibungslose Ineinandergreifen der sich überlagernden Phasen sichere die Proportionalität des Gesamtprozesses und sei unabdingbare Voraussetzung der Volkswirtschaft. Der R.-Prozeß reproduziere nicht nur die materiellen Grundbedingungen (Produktionsmittel und Arbeitskraft) seiner Fortführung, sondern auch die jeweils herrschenden Produktionsverhältnisse, unter denen er ablaufe. „Der kapitalistische Produktionsprozeß, im Zusammenhang betrachtet, oder als Reproduktionsprozeß. produziert also nicht nur Ware, nicht nur Mehrwert, er produziert und reproduziert das Kapitalverhältnis selbst, auf der einen Seite den Kapitalisten, auf der anderen den Lohnarbeiter“ (Marx/Engels: Werke, Bd. 23, Berlin [Ost] 1969, S. 604). Da die kapitalistische R. der Natur nach erweiterte R. sei, heiße das, daß auch das gesellschaftliche Verhältnis in erweitertem Umfang reproduziert wird, was aus marxistischer Sicht zu einer Vertiefung des Gegensatzes von Kapital und Arbeit führen soll. Die sozialistische R. sei planmäßige, auf ständige Verbesserung der materiellen und kulturellen Lebensbedingungen und die Stärkung der sozialistischen Produktionsverhältnisse gerichtete Wiederholung und Erneuerung der Produktion auf erweiterter Stufenleiter. Um die Akkumulationsmittel zielgerichtet so einzusetzen, daß ein optimaler Zuwachs des Nationaleinkommens pro Kopf erreicht wird, gelte es, auf der Grundlage der bewußten Nutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus eine organische Verbindung von Arbeitsprozeß, wissenschaftlicher Planung und Leitung und proportionaler Volkswirtschaftsstruktur zu schaffen. Dabei sei die R. so zu gestalten, daß bereits mit Hilfe des Ersatzfonds eine Erweiterung der Produktion erreicht werden kann. Die gleichzeitige, erweiterte R. der Arbeitskräfte, ihre ständige Qualifizierung und die kontinuierliche Hebung ihres materiellen und kulturellen Wohlstandes sollen dazu beitragen, daß sich der Sozialismus auf seiner eigenen Grundlage weiterentwickle und die Bedingungen für ein Hinüberwachsen in den Kommunismus geschaffen würden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 907–908 Reparaturstützpunkte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RepublikfluchtSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 R. ist die ständige Wiederholung und Erneuerung des Produktionsprozesses, wobei die Produktionsmittel, die Arbeitskräfte, die Produktionsverhältnisse und die Produkte auf Basis der jeweiligen Gesellschaftsformation neu geschaffen und zugleich weiterentwickelt werden. „In einem stetigen Zusammenhang und dem beständigen Fluß seiner Erneuerung betrachtet, ist jeder gesellschaftliche Produktionsprozeß daher zugleich…
DDR A-Z 1979
Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) (1979)
Siehe auch: Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ): 1969 1975 1985 Institut für Zeitgeschichte, Deutsches: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zeitgeschichte, Deutsches Institut für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Am 1. 3. 1946 gegründet als Zentralstelle für Zeitgeschichte. Im Juli 1947 mit dem Institut für Zeitungskunde vereinigt zum Institut für Zeitgeschichte, im Oktober 1949 umbenannt in DIZ. Zunächst Zentrum politischer Dokumentation, entwickelte das DIZ ab Mitte der 50er Jahre auch Forschungstätigkeit. Seit 1951 von Prof. Karl Bittel geleitet; im Oktober 1957 wurde Prof. Walter Bartel und im Mai 1962 Prof. Stefan Doemberg Direktor des DIZ. [S. 260]1963 entwickelte sich das DIZ zu einem Forschungsinstitut für deutsche und internationale Politik, drei Forschungsabteilungen wurden aufgebaut: DDR, westdeutsche Fragen und internationale Fragen. Neben Monographien publizierte das DIZ die „Dokumentation der Zeit“ (halbmonatlich) und 1958–1962 die Vierteljahresschrift „Unsere Zeit“. 1968 erhielt das DIZ die Aufgabe, „als Leitinstitut im Rahmen der Imperialismusforschung und als Informationszentrum für die politisch-ideologische Auseinandersetzung mit dem Imperialismus zu wirken“ (Dok. d. Zeit 8/1971, S. 6). Im Juli 1971 (nach Auflösung des Staatssekretariats für westdeutsche Fragen) wurde das DIZ mit dem Deutschen Wirtschaftsinstitut (DWI) zum Institut für Internationale Politik und Wirtschaft vereinigt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 259–260 Deutsches Institut für Berufsbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI)Siehe auch: Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ): 1969 1975 1985 Institut für Zeitgeschichte, Deutsches: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zeitgeschichte, Deutsches Institut für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Am 1. 3. 1946 gegründet als Zentralstelle für Zeitgeschichte. Im Juli 1947 mit dem Institut für Zeitungskunde vereinigt zum Institut für Zeitgeschichte, im Oktober 1949 umbenannt in DIZ. Zunächst Zentrum politischer Dokumentation, entwickelte das DIZ ab Mitte der…
DDR A-Z 1979
Zivilverteidigung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 [S. 1219]Zwischen 1967 und 1970 wurde in der DDR das System der Z. aufgebaut. Im 1970 von der Volkskammer der DDR verabschiedeten Gesetz über die Z. der DDR (GBl. I, Nr. 20) wurde die Reorganisation bzw. Zusammenfassung der bis dahin bestehenden Luftschutzorganisation der DDR und des Katastrophenschutzes vorgenommen. Damit wurde die Eingliederung der Z. in das System der Territorialverteidigung der DDR bzw. die Zusammenfassung von Z. und Territorialverteidigung angestrebt. Seit dem Jahr 1968 sind ferner die Sanitätseinheiten und -Züge des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der Z. unterstellt. Die Z. gilt als Teil der „sozialistischen Landesverteidigung“ der DDR und hat „strategische Bedeutung für die Sicherstellung der Lebensfähigkeit des sozialistischen Staates“ (Militärwesen, Nr. 2, 1978, S. 48 ff.). Verantwortlich für die Z. ist der Vorsitzende des Ministerrates der DDR, der auch den Leiter der Z. ernennt. Bis zum Frühjahr 1977 nahm diese Funktion der Minister des Innern, Generaloberst F. Dickel, wahr. Seitdem wird NVA-Generalleutnant F. Peter, vorher zeitweilig höchster Verbindungsoffizier beim Vereinten Oberkommando der Warschauer-Pakt-Staaten, als Leiter der Z. genannt. Der Leiter des Z. beruft einen Stab der Z. (gegenwärtiger Leiter: Oberst R. Fischer) und ist selbst Mitglied der Zentralen Einsatzleitung beim Vorsitzenden des Ministerrates. Damit sind Mannschaften und Organisation der Z. faktisch der Nationalen Volksarmee (NVA) unterstellt worden. Seit dem 1. 1. 1978 tragen Angehörige der Z. auch Uniformen der NVA (Kragenspiegel und Ärmelplatten in Himbeerrot). Eine eigens erlassene Dienstlaufbahnordnung anerkennt den Dienst in der Z. als Ersatz für den Wehrdienst. Auf allen staatlichen Ebenen sind die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, Kreise bzw. die Bürgermeister gleichzeitig die örtlichen Leiter der Z., denen ebenfalls Stäbe der Z. unterstehen. In den Betrieben und in der Landwirtschaft sollen Betriebskomitees der Z. gebildet werden, die den Werkdirektoren bzw. Vorsitzenden der LPG unterstehen. Die Wohnbezirksausschüsse der Nationalen Front sollen darüber hinaus sogenannte Selbstschutzkomitees der Z. bilden. Ab Bezirksebene werden die Stäbe der Z. von Offizieren der NVA geführt. Zur Z. gehören in erster Linie die ehemaligen Kasernierten Luftschutzbataillone (ca. 15.000 Mann), die heute „Einsatzkräfte“ der Z. heißen, ferner „Aufklärungskräfte“ und weitere „Spezialeinrichtungen“ sowie rüstungswirtschaftliche Betriebe und Einrichtungen. Die „Einsatzkräfte“ der Z. rechnen zu den „bewaffneten Organen“ (Bewaffnete Kräfte) der DDR. Im Rahmen der Z. können die Bürger der DDR dienstverpflichtet werden. Aufgabe der Z. ist es, „in allererster Linie das eigene Territorium zu sichern, vor allem gegen eingeschleuste Saboteure, Agenten und bewaffnete Banden“. Ferner haben die Kräfte der Z. „die Marschbewegungen unserer Truppen und der verbündeten Armeen zu sichern, die auf unserem Territorium kämpfen“. Damit obliegt der Z. vor allem auch die Bekämpfung von feindlichen Luftlandeeinheiten einschließlich der Aufgaben des allgemeinen Luftschutzes. Am 11. 2. 1978 wurde erstmals ein „Tag der Zivilverteidigung“ der DDR begangen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1219 Zivilrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zollbestimmungen im innerdeutschen ReiseverkehrSiehe auch die Jahre 1975 1985 [S. 1219]Zwischen 1967 und 1970 wurde in der DDR das System der Z. aufgebaut. Im 1970 von der Volkskammer der DDR verabschiedeten Gesetz über die Z. der DDR (GBl. I, Nr. 20) wurde die Reorganisation bzw. Zusammenfassung der bis dahin bestehenden Luftschutzorganisation der DDR und des Katastrophenschutzes vorgenommen. Damit wurde die Eingliederung der Z. in das System der Territorialverteidigung der DDR bzw. die Zusammenfassung von Z. und…
DDR A-Z 1979
Information (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Informationsbegriff Eine I. ist eine Abbildung objektiver Zusammenhänge der realen Welt zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter bestimmten Bedingungen im Bewußtsein der Menschen. Sie bezeichnet mit anderen Worten eine Auskunft, Mitteilung, Belehrung, Benachrichtigung oder Unterrichtung über vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Erscheinungen. Eine I. soll möglichst umfassend, jedoch frei von unwesentlichen Aussagen, sowie genau sein und zum richtigen Zeitpunkt vorliegen. Wissenschaftliche Präzisierung erlangt der Begriff der I. vor allem im Rahmen der Kybernetik (I.-Theorie), zu deren Grundbegriffen er gerechnet werden muß. Darüber hinaus ist er auch für die L- und Dokumentationswissenschaft von Bedeutung. Im Leitungs- und Planungssystem der DDR nehmen vor allem sog. ökonomische I. eine besondere Stellung ein. Man unterscheidet hier entsprechend ihrer Funktion: Plan-I., Berichts-L, unterrichtende I. sowie Direktiv- oder Weisungs-I. Plan-I. beziehen sich auf die Leitung und Planung zukünftiger Prozesse (Prognose-I., I. der Fünfjahr- und Jahresvolkswirtschaftsplanung, I. der eigenverantwortlichen kurz-, mittel- und langfristigen Planung). Berichts-I. beziehen sich auf vergangene bzw. sich gegenwärtig vollziehende Prozesse (z. B. statistische I., Analysen, operative Berichterstattungen usf.). Unterrichtende I. bilden die Grundlage für die Ausarbeitung von Plan-I. Für die Leitung stellen sie ein brauchbares Hilfsmittel bei der Entscheidungsfindung dar. Direktiv- oder Weisungs-I. tragen sowohl für einzelne Leitungsbereiche (Betriebe, Kombinate, Industriezweige usf.) als auch für einzelne konkrete Prozesse verbindlichen Charakter. II. Informationstheorie (Nachrichtentheorie) Die I.-Theorie ist eine mathematische Theorie, die sich mit den Gesetzen und Regelmäßigkeiten der Übermittlung und Verarbeitung von I. befaßt. I. sind vor allem unter 4 Aspekten zu betrachten. Zu unterscheiden ist zwischen dem nachrichtentechnischen (syntaktischen), dem semantischen, dem pragmatischen und dem sigmatischen Aspekt. Der nachrichtentechnische Aspekt der I. ist dadurch zu charakterisieren, daß Nachrichten durch eine Auswahl von einem Sender über einen Empfänger (Rezeptor) zu einem Regler bzw. einem Effektor (ausführendes Organ des Reglers) zuverlässig und schnell weitergegeben werden. Dabei wird jede einzelne I.-Einheit als ein „bit“ bezeichnet. Ein „bit“ (von engl. binary digit: Binärstelle, Binärentscheidung, Binärziffer) ist das quantifizierte Maß für den I.-Gehalt. Der syntaktische Aspekt der I. bezieht sich lediglich auf einzelne Nachrichten, Signale, Zeichen bzw. Zeichenmengen (Semiotik). Das materielle System, durch das Nachrichten laufen, wird als Kommunikationskanal bezeichnet. Kommunikationskanäle können in verschiedenen Formen erscheinen. Der Weg der Nachrichten bzw. Signale wird auch „Signalflußweg“ genannt. Dabei stehen die Übergangsfunktionen der einzelnen Nachrichten durch die einzelnen Abschnitte des Kommunikationskanals im Vordergrund der Betrachtung. Wenn in der I.-Übertragung eine Kürzung der Signalmenge möglich ist, ohne daß ein I.-Verlust eintritt, spricht man von „Redundanz“. Die verschiedenen „Bedeutungen“ der Nachrichten, Signale oder Zeichen, ihr ihnen vom Sender und/oder Empfänger verliehener „Sinn“ werden als der semantische Aspekt der I. aufgefaßt. Der pragmatische Aspekt der I. bezeichnet die Beziehungen zwischen den Nachrichten, Signalen oder Zeichen und den Sendern bzw. Empfängern. Der sigmatische Aspekt der I. schließlich bezieht [S. 525]sich auf die Relationen zwischen Zeichen und dem, was diese bezeichnen. I. sind nur im Zusammenhang mit informationellen Kopplungen zwischen (kybernetischen) Systemen verständlich. Insofern kann die I. auch als ein Teilgebiet der Kybernetik angesehen werden, die als eine Theorie dynamischer selbstregulierender Systeme auch die mit solchen Systemen verbundenen informationellen Prozesse untersucht. Sowohl die I. als auch der I.-Begriff haben für zahlreiche angewandte Wissenschaften erhebliche Bedeutung erlangt: so für Psychologie und Pädagogik, Biologie (Neurophysiologie), Wirtschaftswissenschaften (kybernetische Planungsmethoden), Technik (Steuerungs- und Regelungstechnik, elektronische Datenverarbeitung und Automation). In der DDR begann man sich seit Ende der 50er Jahre mit der I. bewußter als in der vorangegangenen Zeit auseinanderzusetzen (Kybernetik). Die I. hat seitdem auch hier für zahlreiche angewandte Wissenschaftsdisziplinen Bedeutung erlangt. Seit 1963 wurden aufgrund der durch den VI. Parteitag der SED eingeleiteten Reformen in zunehmendem Maße auch Erkenntnisse der I. berücksichtigt, um Leitungs- und Entscheidungsprobleme sowohl in Betrieben, Kombinaten und Industriezweigen als auch im Partei- und Staatsapparat zu lösen. III. Informations- und Dokumentationswissenschaft Probleme des I.-Wesens und der Dokumentation haben in den letzten Jahren aus folgenden Gründen an Bedeutung zugenommen: 1. Mit dem sprunghaften quantitativen Ansteigen von Forschung und Entwicklung nimmt die Zahl der in den Dokumentationen enthaltenen I. entsprechend schnell zu. 2. Sowohl die Spezialisierung von Wissenschaftsdisziplinen und die damit verbundene Interdependenz von Wissenschaften als auch die Etablierung neuer Wissenschaftsdisziplinen und -zweige erhöht nicht nur das I.-Bedürfnis, sondern führt zu einer steigenden Zuwachsrate der Veröffentlichungen. 3. Die Internationalisierung der Wissenschaften macht Maßnahmen erforderlich, die die Zugänglichkeit von Dokumentationen erleichtern und das I.-Bedürfnis befriedigen. Die bisherigen traditionellen bibliothekarisch-bibliographischen Methoden und Mittel erwiesen sich als unzureichend, möglichst aktuelle, exakte, vollständige und gleichzeitig überschaubare I. zur Verfügung zu stellen. Die Entwicklung neuer Methoden für die Sammlung, Verarbeitung. Speicherung und Bereitstellung von I. wurde daher international als unbedingt notwendig erkannt, um die bestehenden Probleme zu lösen. In allen Industrieländern, gleich welcher Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, setzten daher umfangreiche Aktivitäten im Hinblick auf eine möglichst effektive Lösung des I.-Problems ein. In der DDR wurde etwa ab 1966 zunächst die „Information und Dokumentation“ (ID.) als eine selbständige Disziplin entwickelt. Ziel dieser neuen Wissenschaft sollte es sein, nach modernsten Methoden eine Auswahl der Dokumentationen vorzunehmen und diese inhaltlich zu analysieren und zu klassifizieren. Die wachsende Bedeutung einer solchen Disziplin und die Anforderungen, die zunehmend an sie gestellt wurden, führten später zu umfangreichen Auseinandersetzungen um eine treffendere Begriffsbezeichnung und um einen genau abgegrenzten Untersuchungsgegenstand dieser Wissenschaft. 1968 wurde in der DDR der Begriff „Informations- und Dokumentationswissenschaft“ (IDw.) geprägt, der sich inzwischen gegenüber anderen Begriffsbezeichnungen durchgesetzt zu haben scheint. Die IDw. wird wie folgt definiert: Sie „ist eine Wissenschaftsdisziplin des Wissenschaftsgebietes Informationswissenschaft und damit eine klassengebundene Gesellschaftswissenschaft, deren Ziel in der Schaffung der wissenschaftlichen Grundlagen für die ständige Optimierung der Information und Dokumentation durch die kontinuierliche Bereitstellung von Erkenntnissen besteht: über das Wesen, die Erscheinungsformen, Beziehungen sowie Struktur- und Bewegungsgesetze dokumentatistischer Informationen und des Bedarfs an dokumentatistischen Informationen sowie seinen Analysemethoden; über die Möglichkeiten der ständigen Verbesserung der Methodik, Technik, Organisation, Effektivität, Wirtschaftlichkeit und Propagierung der Information und Dokumentation; des Inhalts, der Methodik und Organisationsformen der Erziehung sowie Aus- und Weiterbildung von Informations- und Dokumentationskräften; der Zusammenarbeit der Informations- und Dokumentationseinrichtungen untereinander und mit Einrichtungen anderer Arbeitsgebiete der Fachinformation und über die Geschichte der Information und Dokumentation.“ Neben der IDw. wurde die Verwendung der Wissenschaftsbezeichnung „Informationswissenschaft“ (Iw.) sowie „Informatik“ diskutiert, die ebenfalls Eingang in den allgemeinen Sprachgebrauch gefunden haben. Der Untersuchungsgegenstand der Iw. ist die Fachinformation, d. h. alle mit der gesellschaftlichen Arbeit verbundenen I.-Prozesse sowie die Fach-I. im Sinne von Nachricht als Gegenstand dieses I.-Prozesses. Als Informatik kann dagegen eine Komplexwissenschaft bezeichnet werden, die u. a. die IDw. und die Iw. in sich vereint. Die Aufgaben der IDw. und damit auch jeglicher I.- und Dokumentationstätigkeit in der DDR sind in den Grundlinien bereits in der Zielfunktion entspre[S. 526]chend der Definition der IDw. enthalten. Dazu gehören insbesondere: Untersuchungen zur Gegenstandsbestimmung der IDw., Probleme der I.-Bedarfsermittlung, der I.-Speicherung, der I.-Verarbeitung, der I.-Recherche, der Thesaurusforschung, Kompatibilitätsprobleme, weiterhin Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der ID. sowie die Entwicklung und der Aufbau von I.-Systemen. Aktuelle Aufgaben auf dem Gebiet der ID. werden in den Plänen Wissenschaft und Technik als Bestandteile der Perspektiv- und Jahresplanung (Planung) berücksichtigt. Eine zentrale Stellung bei der Durchführung dieser Aufgaben nimmt das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID) ein. Das ZIID wurde im Jahre 1963 — beeinflußt durch die mit dem VI. Parteitag eingeleitete Wirtschaftsreform — aufgrund eines Ministerratsbeschlusses sowie einer anschließenden Anordnung gegründet. Seine Vorgänger waren die Ende 1950 gegründete Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur (ZwL) sowie, nach deren Auflösung im Jahre 1957, das bereits 1955 ins Leben gerufene Institut für Dokumentation (IfD). Dem ZIID sind ca. 30 Zentrale Leitstellen für I. und Dokumentation (ZLID) bei zentralen Organen bzw. zentralen wissenschaftlichen Institutionen zugeordnet. Ihnen unterstehen wiederum ca. 150 Leitstellen für I. und Dokumentation (LID) in VVB, Kombinaten, Betrieben usw. Die LID haben neben der Durchführung eigenständiger Aufgaben anleitende und kontrollierende Funktionen gegenüber den in VEB-Instituten, Einrichtungen der Außenwirtschaft sowie des Binnenhandels und anderen Einrichtungen organisierten rd. 1000 I.-Stellen (IS). Organ der ZIID ist die Zeitschrift Informatik, früher ZIID-Zeitschrift (sie erschien 1977 im 24. Jahrgang). Besondere Auswirkungen auf die gegenwärtige und zukünftige I.- und Dokumentationstätigkeit in der DDR hat insbesondere das im Juli 1971 von der XXV.~Tagung des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) angenommene Komplexprogramm. Hauptziel soll es sein, im Bereich des RGW ein internationales System für wissenschaftliche und technische I. bis 1975 zu schaffen. Dieses System soll auf der Kooperation der nationalen Systeme der noch zu entwickelnden internationalen I.-Teilsysteme (z. B. Zweige und spezielle I.-Arten) sowie auf der Tätigkeit des von den RGW-Ländern gegründeten „Internationalen Zentrums für wissenschaftliche und technische Information“ mit Sitz in Moskau basieren. Im Zusammenhang mit diesen Entwicklungsarbeiten gewinnt insbesondere ein geplantes I.-System, welches die Komplexe „Wissenschaft“, „Technik“ und „Ökonomie“ umfaßt, an Bedeutung. Grundlage hierfür sollen die zu entwickelnden nationalen „Volkswirtschaftlichen Informationssysteme“ <VIS>) der einzelnen RGW-Länder sein. Das IWT. Durch einen Ministerratsbeschluß im Jahr 1963 wurde in der DDR der Aufbau eines IWT festgelegt. Inzwischen ist das IWT das am weitesten entwickelte und durchorganisierte Teilsystem des VIS. Für das IWT sind weitere Subsysteme konzipiert worden, von denen einige bereits im Einsatz sind. Zu unterscheiden sind hierbei: IWT der Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige, der Kombinate und Betriebe sowie IWT ausgewählter Wissenschaftszweige. Als oberster Grundsatz gilt, daß das IWT — entsprechend den im Komplexprogramm festgelegten Entwicklungsaufgaben — als ein Bestandteil des im Aufbau befindlichen „Internationalen Systems für wissenschaftliche und technische Information“ (ISWTI) weiterzuentwickeln ist. Entsprechend der durchzusetzenden Rationalisierung der I.-Verarbeitungsprozesse ist der koordinierte Einsatz des „Einheitlichen Systems der elektronischen Rechentechnik“ (ESER) und des „Einheitlichen Mikrofilmsystems“ (EMS) geplant. Die mit dem Einsatz der EDV verbundene zunehmende Konzentration und Zentralisation des IWT wird daher zur Herausbildung von sog. I.-Zentren führen. Zugleich soll das Netz der I.-Stellen weiter ausgebaut werden, so daß in allen Bereichen und Ebenen der Volkswirtschaft eine effektive Versorgung der Anwender mit I. unter Nutzung der zentral von den I.-Zentren herausgebrachten I.-Leistungen gewährleistet ist. Parallel zu der geplanten Entwicklung des ISWTI werden auch in der DDR „Zweigorientierte Informationszentren“ (ZIZ) bzw. „Quellenorientierte Informationszentren“ (QIZ) mit weitgehend automatisierten Recherche-Systemen aus- bzw. aufgebaut. Grundlage für den Aufbau der ZIZ sind Wirtschafts- und Wissenschaftszweige, wobei allgemein die ZIZ einen Wirtschaftszweig (Ministeriumsbereich) oder Wissenschaftszweig überdecken können. Dementsprechend sollen in allen Wirtschaftsbereichen der Volkswirtschaft der DDR (Industrie, Bauwesen, Verkehrswesen usw.) und für strukturbestimmende Wirtschaftszweige sowie für ausgewählte Wissenschaftszweige (wie Mathematik, Medizin usw.) ZIZ organisiert werden. Grundlage für den Aufbau der QIZ sind dagegen ausgewählte Arbeiten von I.-Quellen. Als Kriterium wird hervorgehoben, daß der „Informationsfonds“ der QIZ außer der I.-Versorgungsfunktion noch weitere Funktionen zu erfüllen hat, die sich aus juristischen, wirtschaftspolitischen und weiteren Gesichtspunkten ergeben. QIZ werden gegenwärtig für die I.-Quellen „Forschungs- und Entwicklungsberichte“, „Patente“, „Standardisierung“ und „Metrologie“ (Maß- und Gewichtskunde) entwickelt. Aufgaben der ZIZ und QIZ innerhalb des IWT sind u. a.: Koordinierung und Organisation der ihnen zugewiesenen I.-Quellen. Speicherung der „Informationsnachweise“ und Komplettierung des „Informa[S. 527]tionsfonds“ über den Datenaustausch, Durchführung von retrospektiven Recherchen und der selektiven I.-Verbreitung sowie die Durchsetzung der einheitlichen Entwicklung des IWT entsprechend den festgelegten Grundlinien. Subsysteme des IWT sind bereits im Einsatz, und zwar u. a. für die Außenwirtschaft, die Bauwirtschaft, die Seewirtschaft, den Maschinenbau, den Schiffsbau, die Medizin sowie die Chemie. Mit dem zunehmenden Übergang der automatisierten I.-Verarbeitung auf die ESER-Technik (Datenverarbeitung, Elektronische) seit etwa Mitte der 70er Jahre werden folgende Zielstellungen der LID und ZLID verwirklicht: Nutzung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen der 3. Generation (z. B. Robotron 21, EDVA des ESER, u. a. EDVA EC 1040), umfassende Nutzung von Programmiersystemen des VEB Kombinat Robotron, verstärkte Berücksichtigung der Mikrofilmtechnik, Durchsetzung einer dezentralen I.-Erfassung und einer zentralen maschinellen I.-Verarbeitung. Das ständig steigende I.-Aufkommen und die damit verbundenen umfangreichen Datenmengen sollen durch das vom VEB Kombinat Robotron entwickelte Programmiersystem AIDOS (Automatisiertes Informations- und Dokumentationssystem) bewältigt werden. AIDOS wird u. a. im IWT der DDR und im ISWTI der RGW-Länder eingesetzt. Es beinhaltet als Kernstück ein Datenbank-Betriebssystem, das in 2 Versionen zur Verfügung steht. Mit der Zielstellung des IX. Parteitages der SED (1976), „wissenschaftliche Ergebnisse von hohem Niveau“ bis 1980 bereitzustellen, sind vor allem auch der I.-Verarbeitung innerhalb des IWT zahlreiche Aufgaben gestellt worden. Die Hauptrichtungen der Entwicklung von Wissenschaft und Technik umfassen „volkswirtschaftliche Komplexe“ wie zum Beispiel die Volkswirtschaftsplanung und RGW- Zielprogramme, die Konzeption zur Entwicklung von Naturwissenschaft und Technik im Zeitraum bis 1990 für spezielle Bereiche sowie die Konzeption für die langfristige Entwicklung der naturwissenschaftlichen und mathematischen Grundlagenforschung bis 1990. Parallel zu diesen gestellten Aufgaben ist geplant, die Kooperation des Wissenschaftlichen Informationszentrums der Akademie der Wissenschaften der DDR mit dem Allunionsinstitut für wissenschaftliche und technische Information bei der Akademie der Wissenschaften der UdSSR (VINITI) zu intensivieren. IV. Informationssysteme (IS) in der Wirtschaft der DDR Durch den zentralistischen Aufbau des Staatsapparates und die Struktur des Leitungs- und Planungssystems in der DDR ist der I.-Bedarf der politischen Entscheidungsgremien von jeher größer als in vergleichbaren westlichen Industriestaaten gewesen. Mit Hilfe der EDV erhoffte man sich, ein leistungsfähiges IS entwickeln zu können, welches eine Schlüsselrolle im Planungssystem einnehmen sollte. A. Das volkswirtschaftliche Informationssystem (VIS) Bereits im November 1963 wurden mit einem Beschluß des Ministerrates „vorläufige“ Grundsätze über den Aufbau eines I.-Systems festgelegt. Es sollte im Zusammenhang mit leistungsfähigen Rechenanlagen die schnelle Übermittlung von Einzel- und Gesamtangaben für die Planung, für die operative Leitung, für die Kontrolle und Analyse des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses sicherstellen. Im Verlauf der weiteren Entwicklung, insbesondere ausgehend von den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED (1967), sind die Diskussionen um den Aufbau eines VIS intensiviert worden. Dabei galt u. a. eine erfolgreiche einheitliche Primärdatenerfassung als wesentliche Voraussetzung für ein funktionables VIS. Im Jahr 1969 beschloß der Ministerrat die „Grundsätze und Maßnahmen für die Gestaltung des VIS“. Darin wurde die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) beauftragt, für den Planungszeitraum 1971–1975 eine Entwicklungskonzeption vorzulegen. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) ist jedoch die Diskussion um den Aufbau eines VIS zunächst beendet worden. [S. 528]<B. Betriebliche Informationssysteme (IS)> Die Entwicklung derartiger IS wurde erstmals anläßlich des VII. Parteitages der SED 1967 gefordert. Ziel sollte es sein, „Integrierte Systeme der Automatisierten Informationsverarbeitung (ISAIV)“ zu entwickeln. Ein ISAIV wurde als ein organisatorisch-technisches Hilfsmittel zur Durchsetzung wirtschaftlicher Zielsetzungen im Ökonomischen System des Sozialismus (ÖSS) bezeichnet. Als wichtige Hilfsmittel sollten EDVA sowie Verfahren der Operationsforschung zum Einsatz kommen. Im weiteren Verlauf kamen auch andere Formen und Bezeichnungen für betriebliche IS ins Gespräch, so das „Betriebliche Informationssystem (BIS)“ oder das „Integrierte Leitungs- und Informationssystem (ILIS)“. Im ILIS ist eine entwickelte Form der integrierten Datenverarbeitung gesehen worden, „in welcher Leitungssystem und IS eines bestimmten Leitungssystems zweckmäßig zusammengeschlossen und weitgehend automatisiert sind“. Seit dem VII. Parteitag der SED (1967) werden im Zuge einer verstärkten Adaption und Rezeption sowjetischer Erfahrungen und Erkenntnisse als neue Form eines IS sog. „Automatisierte Leitungssysteme (ALS)“ (auch: ASU = Abk. für awtomatisirowannaja sistema uprawlenija) in Anpassung an sowjetische Vorbilder für Betriebe entwickelt (Datenverarbeitung, Elektronische). Bei der Entwicklung von ALS sind die bereits im Zusammenhang mit den ISAIV gewonnenen Erfahrungen inzwischen berücksichtigt worden. Klaus Krakat Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 524–528 Infiltration A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IngenieurbürosSiehe auch die Jahre 1975 1985 I. Informationsbegriff Eine I. ist eine Abbildung objektiver Zusammenhänge der realen Welt zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter bestimmten Bedingungen im Bewußtsein der Menschen. Sie bezeichnet mit anderen Worten eine Auskunft, Mitteilung, Belehrung, Benachrichtigung oder Unterrichtung über vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Erscheinungen. Eine I. soll möglichst umfassend, jedoch frei von unwesentlichen Aussagen, sowie genau sein und zum…
DDR A-Z 1979
Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche (1979)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die PK. der DDR bestehen aus 2 Buchstaben und einer 4ziffrigen Nummer in schwarzer Schrift auf weißem Schild. Der erste Buchstabe ist der Kennbuchstabe für den Bezirk, und zwar nach folgender Einteilung: Der zweite Buchstabe bezeichnet ― mit Ausnahme in Berlin (Ost) ― die Nummernserie, da mit den 4ziffrigen Nummern nur jeweils 9.999 Fahrzeuge gekennzeichnet werden können. Die Nummern sind zur besseren Lesbarkeit durch einen Bindestrich in 2stellige Zifferngruppen getrennt, z. B. EF 59–69. [S. 612]In jüngster Zeit werden Pkw aus Berlin (Ost) mit 3 Buchstaben, z. B. IBB, beobachtet. Es sind demnach 2 Buchstaben dem Kennzeichen~I (= Berlin [Ost]) hinzugefügt worden. Über ihre Bedeutung konnten bisher keine genauen Angaben ermittelt werden. Anzunehmen ist, daß mit zunehmender Motorisierung das bisherige System nicht ausreicht und deshalb eine Buchstabenserie angefügt wird. Auf den Kennzeichentafeln der Pkw und auf denen, die an der Vorderseite der Lkw angebracht sind, stehen Buchstaben und Nummern nebeneinander. Auf den Schildern an der Rückseite der Lkw ist die Nummer unter die Buchstaben gesetzt. Bei Lkw, die weniger als 30 km/h fahren dürfen, ist diese Einschränkung durch eine kreisförmige Ausbuchtung in der Mitte der rückwärtigen Kennzeichentafel ersichtlich. Bei Lkw ist das PK. auf der Rückwand neben der Kennzeichentafel zusätzlich in einer Zeile aufzumalen. Die polizeiliche Zulassung wird durch eine Prägemarke mit dem DDR-Emblem und Rundumbeschriftung „Deutsche Demokratische Republik“ kenntlich gemacht. Seit dem 1. 1. 1974 müssen Kraftfahrzeuge, die in der DDR zugelassen sind, bei Fahrten außerhalb der DDR das Unterscheidungszeichen „DDR“ (in schwarzen Buchstaben auf weißem Grund) führen; andere Unterscheidungszeichen dürfen nicht geführt werden. Mit dieser Anordnung hat die DDR ein Zeichen deutlicher Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland gesetzt, da sie das zuvor gemeinsame Unterscheidungszeichen „D“ für Kraftfahrzeughalter in der DDR nicht mehr erlaubt. Die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen ausländischer Vertretungen und von Kraftfahrzeugen des Personals ausländischer Vertretungen ist neu geregelt worden und mit Wirkung vom 1. 1. 1974 in Kraft getreten. Kraftfahrzeuge diplomatischer und konsularischer Vertretungen, die in der DDR zugelassen sind, erhalten danach Kennzeichen in weißer Schrift auf rotem Grund mit den Kennbuchstaben: CD für Kraftfahrzeuge der Vertretungen anderer Staaten und deren diplomatischen Personals; CY für Dienst- und Privatfahrzeuge des technischen und administrativen Personals; CC für Dienstfahrzeuge konsularischer Vertretungen und Kraftfahrzeuge konsularischer Amtspersonen. Kennzeichen in weißer Schrift auf blauem Grund gelten für folgende ausländischen Kraftfahrzeuge; QA Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge in der DDR akkreditierter ausländischer Korrespondenten; QB Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge der ausländischen Mitarbeiter von Außenhandelsniederlassungen, Industrievertretungen, kommerziellen Büros; QC Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge von ausländischen Mitarbeitern der Reisebüros, Fluggesellschaften, Kultur- und Informationszentren; QD Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge von ausländischen Mitarbeitern anderer Einrichtungen und Betriebe. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 611–612 Kraftfahrzeugindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KraftfahrzeugsteuerSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die PK. der DDR bestehen aus 2 Buchstaben und einer 4ziffrigen Nummer in schwarzer Schrift auf weißem Schild. Der erste Buchstabe ist der Kennbuchstabe für den Bezirk, und zwar nach folgender Einteilung: Der zweite Buchstabe bezeichnet ― mit Ausnahme in Berlin (Ost) ― die Nummernserie, da mit den 4ziffrigen Nummern nur jeweils 9.999 Fahrzeuge gekennzeichnet werden können. Die Nummern sind zur besseren Lesbarkeit durch einen…
DDR A-Z 1979
Hauptbuchhalter (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der H. hat eine doppelte Funktion: Er wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB- Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsauflagen zu sorgen. Zum anderen ist der H. in den VVB und VEB ein dem Generaldirektor oder Werkleiter direkt unterstellter Kontrolleur, der seine innerbetriebliche Überwachungsfunktion mit Hilfe des Rechnungswesens ausübt. Der H. ist im allgemeinen der verantwortliche Leiter für die Durchsetzung des Einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik im Betrieb, wobei die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Finanz- und Kreditwesens, der Kostenrechnung, der Information der Planbehörden und der Planabrechnung liegen. Er ist für die Aufstellung der Jahresabschlußbilanz und die der Gewinn-und-Verlust-Rechnung verantwortlich. Der H. hat den gesamten betrieblichen Reproduktionsprozeß (bzw. den der VVB) rechnerisch und statistisch zu erfassen und aufzubereiten, um sowohl für operative als auch für prognostische Leitungsentscheidungen die erforderlichen Informationen zu liefern. Darüber hinaus hat der H. dafür Sorge zu tragen, daß die betrieblichen Mittel mit größter Sparsamkeit und möglichst hohem Nutzen eingesetzt werden. Der H. ist dem Direktor des Betriebes direkt unterstellt, steht auf der gleichen Rangstufe wie die Fachdirektoren (z. B. Produktionsdirektor, ökonomischer Direktor, Direktor für Beschaffung und Absatz) und wird durch den Leiter des übergeordneten Organs — bei Abstimmung mit dem Betriebsdirektor — eingesetzt bzw. abberufen. Kraft Gesetzes (vgl. GBl. II, 1971, S. 137 ff.) hat der H. die Aufgabe, die zentralen Anordnungen im Betrieb durchzusetzen und „die staatlichen Interessen ohne Rücksicht auf Personen oder Funktionen zu wahren“. Weiterhin ist er verpflichtet, den Betriebsleiter „rechtzeitig über Planabweichungen und deren Ursachen in Kenntnis zu setzen“ sowie entsprechende Maßnahmen zur Überwindung der Mängel zu fordern. Dem H. obliegt es nicht nur, bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten den Direktor des Betriebes zu informieren, sondern bei schwerwiegenden Verstößen auch den Minister der Finanzen und den seinem Betrieb übergeordneten Minister in Kenntnis zu setzen. Der Minister der Finanzen hat zudem das Recht, ihm direkte Anweisungen über Kontrollaufgaben zu erteilen sowie über deren Durchführung Berichte zu verlangen. Mit dem direkten Anordnungsrecht des Ministers der Finanzen ist der H. in eine doppelseitige Rolle gezwängt, einmal die Interessen des Betriebes vertreten zu wollen und zum anderen als verlängerter Arm zentraler Organe eine umfangreiche Kontrolle realisieren zu müssen. Mit dieser seit 1971 erheblich aufgewerteten Stellung als staatlicher Kontrolleur im Betrieb sind Konflikte zwischen betrieblichen und staatlichen Interessen z. T. auf die Person des H. konzentriert. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 506 Hauptauftragnehmer (HAN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hausarbeitstag für FrauenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der H. hat eine doppelte Funktion: Er wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB- Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der…
DDR A-Z 1979
Amortisationen (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Geldausdruck für den jährlich zuzurechnenden Verschleiß der Anlagemittel. Die A. werden vermittels der — entsprechend der voraussichtlichen jährlichen Abnutzung — von staatlichen Stellen festgelegten Abschreibungssätze vom Brutto-Anlagevermögen errechnet. Den Begriff der A. rechnet man der Finanzierungssphäre zu, während die Abschreibungen als Begriff zur Kostensphäre gehören. Die Entstehung der A. setzt einen Umsatzakt voraus. Sofern ein planmäßiger Ersatzbedarf im betrieblichen Investitionsplan vorgesehen ist, wird ein Teil der A. dem Fonds für Investitionen (Fonds) zugeführt. Dieser Fonds existiert als Sonderbankkonto unter diesem Namen bei der für den Betrieb zuständigen Bank. Die A. werden zuvor großenteils auf dem Separatkonto A.-Fonds des Betriebes bei seiner Bank gesammelt. Es ist aber auch möglich, daß die A. direkt auf das Konto Investitionsfonds überwiesen werden. In der Regel werden die A. für die Erhaltung und den Ersatz verbrauchter Anlagemittel des Betriebes verwendet. Sie können aber auch z. T. dem Investitionsfonds der VVB zufließen, wenn eine Erneuerung und Rationalisierung der betrieblichen Anlagen planmäßig [S. 41]nicht vorgesehen ist. In diesem Fall sind die A.-Abführungen auf maximal 60 v. H. begrenzt, höhere Abführungen dürfen nur durch Minister oder andere Leiter zentraler Staatsorgane — bei örtlich geleiteten Betrieben durch die Vorsitzenden der Räte der Bezirke — festgesetzt werden. Mit den der Fondsbildung der VVB zugeflossenen A.-Abführungen wird wiederum eine Umverteilung zugunsten bestimmter förderungswürdiger Betriebe oder Projekte vorgenommen. Damit soll ein konzentrierter Einsatz von Mitteln zur Modernisierung und Rekonstruktion von Anlagen erreicht werden. Während vor dem Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 die A. im wesentlichen der Ersatzbeschaffung verbrauchter Grundmittel in den betreffenden Betrieben dienten und darüber hinaus auch noch die Finanzierung von Generalreparaturen und Kleininvestitionen ermöglichen sollten, wurden die A. in der NÖS-Periode infolge der Änderung der Abschreibungssätze, des Abschreibungsverfahrens und durch die Neu- und Höherbewertung des in der Wirtschaft eingesetzten Anlageparks (Grundmittelumbewertung) zu einer bedeutenden Quelle für die Finanzierung der volkswirtschaftlichen Bruttoinvestitionen, — also auch für Neuinvestitionen. Denn sowohl mit diesen Reformmaßnahmen als auch über eine vermehrte Selbstfinanzierung der Investitionen (Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Investitionsmittel) ist ein effizienterer Einsatz der Kapitalgüter angestrebt worden. Seit der Rezentralisierung von Ende 1970 sollen die A. jedoch grundsätzlich wieder nur der Rationalisierung und Anlagenerneuerung zugute kommen. Grundmittel; Abschreibungen; Investitionsplanung; Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963; Betriebsformen und Kooperation. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 40–41 Amnestie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für Arbeit und LöhneSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Geldausdruck für den jährlich zuzurechnenden Verschleiß der Anlagemittel. Die A. werden vermittels der — entsprechend der voraussichtlichen jährlichen Abnutzung — von staatlichen Stellen festgelegten Abschreibungssätze vom Brutto-Anlagevermögen errechnet. Den Begriff der A. rechnet man der Finanzierungssphäre zu, während die Abschreibungen als Begriff zur Kostensphäre gehören. Die Entstehung der A. setzt einen…
DDR A-Z 1979
Aufbaugesetz (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Mit dem Ziel, die Kriegszerstörungen in den Städten zu beseitigen, erging das Gesetz über den Aufbau der Städte in der Deutschen Demokratischen Republik und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin (Aufbaugesetz) vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 965). Darin wird die Regierung der DDR beauftragt, für den planmäßigen Aufbau der zerstörten Städte der DDR zu sorgen. Die Regierung wurde ermächtigt, Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten zu erklären. Diese Erklärung bewirkt, daß in diesen Gebieten eine Inanspruchnahme von bebauten und unbebauten Grundstücken für den Aufbau und eine damit verbundene dauernde oder zeitweilige Beschränkung oder Entziehung des Eigentums und anderer Rechte erfolgen kann. Durch die DVO vom 7. 6. 1951 (GBl., S. 552) wurden [S. 87]generell die im Zentrum und im zentralen Bezirk der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, (später Karl-Marx-Stadt), Magdeburg, Dessau, Rostock-Warnemünde, Wismar und Nordhausen gelegenen Gebiete zu Aufbaugebieten erklärt. Gleichzeitig wurde das zuständige Ministerium (Ministerium für Bauwesen) ermächtigt, in Übereinstimmung mit der Staatlichen Plankommission weitere Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten zu erklären. Das ist durch verwaltungsinterne Weisungen geschehen. Hervorzuheben ist das „Aufbaugebiet Stadtzentrum“ in Berlin. Die für den Aufbau beanspruchten Grundstücke im Aufbaugebiet gehen in Volkseigentum über. Dingliche Rechte sowie die Rechte aus Miet-, Pacht- und anderen Nutzungsverträgen erlöschen. Ein Rechtsmittel gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Für die Inanspruchnahme soll nach dem A. eine Entschädigung gezahlt werden. Das Entschädigungsgesetz dazu wurde erst am 25. 4. 1960 erlassen (GBl. I, S. 257). Die Entschädigung in Geld tritt für Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, an die Stelle des in Anspruch genommenen Grundstückes. Soweit die Gläubiger daraus nicht befriedigt werden können, haftet der frühere Eigentümer des Grundstücks mit seinem sonstigen Vermögen. Für Trümmergrundstücke wird nur der Zeitwert ersetzt, obwohl die auf einem solchen Grundstück liegenden Reichsmarkhypotheken im Verhältnis 1:1 umgewertet wurden. Die Belastungen übersteigen deshalb in der Regel weit die Entschädigungen. Der Nutznießer dieser Regelung ist der Staat, dem über 80 v. H. der Hypothekenforderungen zustehen. Im übrigen werden als Entschädigung durch die für den Rat des Kreises zuständige Schuldbuchstelle Einzelschuldbuchforderungen und für Ansprüche bis zu 10.000 Mark die Bewohnern der DDR zustehenden Sparguthaben begründet. Über die Schuldbuchforderungen und Sparguthaben können die Berechtigten seit 1960 jährlich mit bis zu 3.000 Mark verfügen. Handelt es sich um Guthaben aus einer Entschädigung für ein Trümmergrundstück, sind diese Verfügungen erst seit 1965 erlaubt. Durch eine Zweite DB zum A. vom 29. 8. 1972 (GBl. II, S. 641) wurde angeordnet, daß die Inanspruchnahme erst erfolgen darf, wenn alle Voraussetzungen gemäß der DB erfüllt sind und ein rechtsgeschäftlicher Erwerb des Grundstücks zugunsten des Volkseigentums bzw. die Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Aufbaues sowie des Abrisses von Gebäuden auf andere Weise nicht zustande gekommen ist. Vor allem aber können nunmehr nach der Zweiten DB Grundstücke auch für den Bau von Eigenheimen in Anspruch genommen werden, die in Übereinstimmung mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung dafür geeignet sind. Die Inanspruchnahme setzt voraus, daß Bürger, die die Zustimmung für den Bau eines Eigenheimes erhalten haben, nicht über ein geeignetes Grundstück verfügen und ein geeignetes volkseigenes Grundstück nicht bereitgestellt werden kann sowie der rechtsgeschäftliche Erwerb eines geeigneten Grundstücks durch den Bürger nicht zustande gekommen ist. Die Inanspruchnahme darf sich nur auf die tatsächlich benötigte Grundstücksfläche erstrecken. Nur so viel Boden soll für den Eigenheimbau in Anspruch genommen werden, wie entsprechend der staatlichen Orientierung über die Parzellengröße für ein Eigenheim erforderlich ist. Der Entzug von Bodenflächen aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung für den Eigenheimbau darf nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der für die Bodennutzung verantwortlichen Staatsorgane erfolgen. Die Inanspruchnahme eines Grundstückes ist unzulässig, wenn dessen Eigentümer oder Nutzungsberechtigter selbst Bewerber für den Bau eines Eigenheimes ist und zu dem Personenkreis gehört, dem nach der VO über die Förderung des Baues von Eigenheimen vom 24. 11. 1971 (GBl. II, S. 609) die Zustimmung zum Bau eines Eigenheimes erteilt werden kann oder wenn das Grundstück mit anderen gesellschaftlich notwendigen Bauwerken bebaut ist, insbesondere wenn es bereits Wohnzwecken dient. Ferner können Grundstücke zur Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Ausbaues sowie des Abrisses von Gebäuden in Anspruch genommen werden, wenn diese Maßnahmen mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung im Territorium übereinstimmen und in den Volkswirtschaftsplan aufgenommen sind und der Eigentümer des Grundstückes nicht in der Lage oder nicht bereit ist, diese notwendigen Maßnahmen durchführen zu lassen, und andere Maßnahmen zur Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Ausbaues oder des Abrisses sich nicht als zweckmäßig erweisen. Auch an den aufgrund der Zweiten DB in Anspruch genommenen Grundstücken entsteht Volkseigentum. Entschädigung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes vom 25. 4. 1970. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 86–87 Aufbau des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AufbaugrundschuldSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Mit dem Ziel, die Kriegszerstörungen in den Städten zu beseitigen, erging das Gesetz über den Aufbau der Städte in der Deutschen Demokratischen Republik und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin (Aufbaugesetz) vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 965). Darin wird die Regierung der DDR beauftragt, für den planmäßigen Aufbau der zerstörten Städte der DDR zu sorgen. Die Regierung wurde ermächtigt, Städte, Kreise und Gemeinden oder…
DDR A-Z 1979
Flaggen (1979)
Siehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1975 1985 Nach der VO über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik — Flaggenverordnung — vom 3. 1. 1973 (GBl. SDr. Nr. 751, S. 3) werden folgende F. und Fahnen geführt: Staats-F. der DDR; F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR; Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR; Dienst-F. der a) Nationalen Volksarmee, b) Schiffe und Boote der Volksmarine (Seestreitkräfte), c) Boote der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee, d) Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste; Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee; Fahnen der Dienststellen und Einheiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Inneren. Dienstwimpel können auf Schiffen und Booten geführt werden, wenn diese sich zur Durchführung staatlicher Aufgaben im Einsatz befinden. Die Staats-F. der DDR besteht nach Art. 1. Verfassung und dem weiter geltenden Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl. I, S. 705) in der Fassung des Änderungsgesetzes [S. 400]vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 691) aus den Farben Schwarz-Rot-Gold und trägt auf beiden Seiten in der Mitte das Staatswappen der DDR (Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen ist). Die Farben Schwarz-Rot-Gold sind in der Staats-F. in drei gleich breiten Streifen angeordnet. Die F. wird in der Weise geführt, daß der schwarze Farbstreifen oben, der rote Farbstreifen in der Mitte und der goldene Farbstreifen unten erscheint. Die F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR ist rot. In der Mitte der Flagge befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates ist quadratisch, trägt in der Mitte auf rotem Grund das Staatswappen der DDR, wird von den Farben der DDR eingefaßt und durch goldene Fransen abgeschlossen. Die Dienst-F. der Nationalen Volksarmee entspricht in Form und Größe der Staats-F. der DDR. In der Mitte der Dienst-F. befindet sich auf rotem Grund das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. für Kampfschiffe und -boote der Volksmarine trägt auf rotem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. Die Breite des Mittelstreifens beträgt ⅓ der Breite der F. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. für Hilfsschiffe der Volksmarine trägt auf blauem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. der Boote der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee entspricht in Form, Größe und Gestaltung der Dienst-F. der Nationalen Volksarmee. Am Liek befindet sich ein grüner Streifen. Die Dienst-F. der Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste entspricht in Form, Größe und Gestaltung der Dienst-F. für Kampfschiffe und -boote der Volksmarine. Am Liek befindet sich ein grüner Streifen. Die Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee entsprechen in ihrer Form der Staats-F. der DDR. Um das Staatswappen der DDR stehen auf rotem Grund die Worte „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“. Staatswappen und Umschriftung sind von einem goldenen Lorbeerkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die militärische Bezeichnung. Die Fahnen sind mit goldenen Fransen eingefaßt. Die Fahnen der Dienststellen und Einheiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Inneren entsprechen in Form und Größe der Staats-F. der DDR. In der Mitte der Fahne befindet sich der zwölfzackige Polizeistern mit dem Staatswappen der DDR in der Mitte. Um den Polizeistern stehen die Worte „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“. Die Polizeisterne und die Umschriftung sind von einem Eichenlaubkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die Bezeichnung der Dienststelle bzw. Einheit. Die Fahnen sind mit Fransen eingefaßt. Der Polizeistern, die Umschriftung, der Eichenlaubkranz, die Bezeichnung der Dienststelle bzw. Einheit sowie die Fransen sind in Silber gehalten. Die Dienstwimpel der Schiffe und Boote der Schiffahrtsaufsicht, der Zollverwaltung der DDR, des Gesundheitswesens, der Wasserwirtschaft-Gewässeraufsicht und der Fischereiaufsicht sind dreieckig. Sie tragen beiderseits auf weißem Grund das Staatswappen der DDR. Die Dienstwimpel tragen an beiden langen Seiten einen farbigen Streifen in einer Breite von 1/10 der Breite der Dienstwimpel. Die Farben der Streifen sind bei der Schiffahrtsaufsicht blau, bei der Zollverwaltung der DDR grün, beim Gesundheitswesen gelb, bei der Wasserwirtschaft/Gewässeraufsicht hellblau und bei der Fischereiaufsicht silbergrau. Nach der F.-Anordnung vom 9. 2. 1973 führt die Deutsche Post keine eigene Dienst-F. mehr. Vorher waren deren Farben schwarz-rot-gold. In der Mitte des roten Streifens befand sich ein goldgelbes Posthorn mit einer goldgelben Schnur, 2 goldgelben Quasten und 4 goldgelben Blitzen. Welche F. und Fahnen jeweils in der Nationalen Volksarmee geführt werden müssen, regelt die F.-AO vom 9. 2. 1973 (GBl., SDr. Nr. 751, S. 19). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 399–400 Fischwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlüchtlingeSiehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1975 1985 Nach der VO über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik — Flaggenverordnung — vom 3. 1. 1973 (GBl. SDr. Nr. 751, S. 3) werden folgende F. und Fahnen geführt: Staats-F. der DDR; F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR; Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR; Dienst-F. der a) Nationalen Volksarmee,…
DDR A-Z 1979
Souveränität (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Unter S. verstehen Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des proletarischen und sozialistischen Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des konkreten Staates ab, sie ist „klassenmäßig bestimmt“. Die S. eines Staates wird definiert als „seine rechtliche Entscheidungsfreiheit im Bereich seines Territoriums (Gebietshoheit) und gegenüber seinen Bürgern (Personalhoheit), bei der Gestaltung seiner Beziehungen zu anderen Staaten und internationalen zwischenstaatlichen Organisationen sowie bei der Mitwirkung an der Schaffung völkerrechtlicher Normen (internationale Handlungsfähigkeit)“ (Völkerrecht, Lehrbuch. Hrsgg. v. e. Autorenkollektiv, T. 1, Berlin [Ost] 1973, S. 278). Aus dieser Bestimmung folgt in Übereinstimmung mit dem auch von der DDR als uneingeschränkt gültig angesehenen „Grundprinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten“ (Prinzipien-Deklaration der 25. UN-Vollversammlung vom 24. 10. 1970), daß alle Staaten juristisch gleich sind, daß jeder Staat die der S. innewohnenden Rechte in Anspruch nehmen kann, die Völkerrechtssubjektivität jedes anderen Staates zu achten ist, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit aller Staaten als unverletzlich gilt, jeder Staat in der Wahl und Ausgestaltung seines Gesellschaftssystems frei ist und mit anderen Staaten in Frieden leben muß (ebd., S. 279 f.). S. wird als Ausdruck des Rechtes auf nationale Selbstbestimmung angesehen. Demzufolge wird auch zwischen staatlicher und nationaler S. unterschieden. Da die Völkerrechtler der DDR ihren Staat als vollwertiges Völkerrechtssubjekt ansehen und S. als „wichtigste Eigenschaft“ eines Völkerrechtssubjektes bezeichnet wird, war die Außenpolitik Ost-Berlins seit [S. 962]dem 25. 3. 1954, dem Tag, an dem die UdSSR der DDR in einer offiziellen Erklärung volle S. gewährte, unablässig darauf gerichtet, der Anerkennung ihrer S. internationale Geltung zu verschaffen. Ein weiterer Aspekt der S., die Volks-S., kann nach sozialistischer Völkerrechtslehre nur im „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ mit seiner „umfassenden Beteiligung der Volksmassen am gesamten politischen und gesellschaftlichen Leben unter Führung der Partei der Arbeiterklasse“ zur Geltung kommen. „Monopolkapital und Großgrundbesitz“ haben, so wird behauptet, im bürgerlichen Staat jede Form der Volks-S. zur Farce gemacht. Obwohl die DDR die „Einheit des sozialistischen Lagers“ als wirkungsvollste Garantie ihrer so verstandenen S. ansieht, hat sie bei der Gestaltung ihrer Beziehungen zu anderen kommunistisch regierten Ländern vielfach auf die Ausübung bestimmter S.-Rechte „freiwillig verzichtet“. Da die Forderung nach S. andererseits, insbesondere in der weltweiten Auseinandersetzung der Systeme und in ihrem Wettbewerb um Einfluß in den Staaten der „Dritten Welt“, als wirksame propagandistische Waffe gegen die vermeintliche und/oder tatsächliche Hegemonie „imperialistischer Mächte“ eingesetzt werden kann, hat die DDR wiederholt gegen jede Einschränkung nationalstaatlicher S. protestiert. Soweit eine solche Einschränkung der S. aufgrund supranationaler Integrationsbestrebungen von westlichen Völkerrechtlern diskutiert oder für notwendig erklärt wird, ist sie als „Manipulation imperialistischer Mächte“ zwecks Ausdehnung ihres Einflußbereiches gewertet worden. Da S. eines Staates gleichfalls absolute Entscheidungsfreiheit über die Art und Weise seiner gesellschaftspolitischen Entwicklung bedeutet, sah die DDR in der Weigerung westlicher und neutraler Staaten, sie als „souveränen deutschen Staat“ anzuerkennen, eine indirekte, permanente Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Dieser Herausforderung glaubte und glaubt sie durch starke außenpolitische Anlehnung an die UdSSR begegnen zu können. Während Völkerrechtler der DDR die Völkerrechtssubjektivität ihres Staates aufgrund formaler Kriterien (Territorium, Staatsmacht, Fähigkeit zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen) als gegeben annehmen und in außenpolitischer Hinsicht die Notwendigkeit einer demokratischen Legitimation der Staatsmacht - als Definitionsmerkmal für diese Völkerrechtssubjektivität — ablehnen, machten sie die völkerrechtliche Anerkennung der S. der DDR als Merkmal ihrer völkerrechtlichen Existenz gegenüber der Bundesrepublik Deutschland (und anderen nichtsozialistischen Staaten) bis 1972 zur Vorbedingung einer politischen Normalisierung der Verhältnisse in Mitteleuropa. Gegenüber den sozialistischen Staaten und bei der Gestaltung der Beziehungen zu ihnen spielt die S. nicht die gleiche hervorragende Rolle. „Volle Gleichberechtigung, territoriale Integrität, staatliche Unabhängigkeit und Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ gelten zwar als „wichtige Prinzipien“, jedoch wird darüber hinaus als „unabdingbarer Bestandteil ihrer Beziehungen … die brüderliche gegenseitige Hilfe“ angesehen (M. A. Kaplan, N. de B. Katzenbach, G. I. Tunkin, Modernes Völkerrecht, Form oder Mittel der Außenpolitik, Berlin 1965, S. 366). Ähnliche Formulierungen finden sich auch in jüngeren Arbeiten sowjetischer Autoren wie F. J. Koshewnikow, S. B. Krylow, W. M. Schurschalow, N. A. Uschakow u. a. Von westlichen Kommentatoren wird dies als Einschränkung der als universal postulierten Geltung des S.-Prinzips und als verschleierte Rechtfertigung interventionistischer Absichten erachtet, falls Intervention zum Zwecke der Erhaltung der „Einheit des sozialistischen Lagers“ notwendig wird. Damit erscheint S. als formale Norm des Völkerrechts, deren Beachtung die SED-Führung je nach den konkreten politischen Erfordernissen entweder fordert oder — wie im Falle CSSR im August 1968 — durch vorrangige blockpolitische Rücksichten faktisch in den Hintergrund treten läßt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 961–962 Sorgerecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG)Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Unter S. verstehen Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des proletarischen und sozialistischen Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des konkreten…
DDR A-Z 1979
Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (1979)
Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Gegr. 1946; Sitz: zunächst Liebenwalde, später (1948–1955) Kleinmachnow bei Berlin, danach Berlin (Ost); Direktor (seit 1950): Professor Hanna Wolf; Stellv.: W. Schneider, M. Herold, O. Raus, H. Neef. Der Lehrkörper umfaßt gegenwärtig mehr als 100 Professoren, Dozenten, Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter. Aufgaben: 1. Ausbildung und Weiterbildung von Führungskadern der SED, die häufig bereits wichtige Funktionen in den Sekretariaten der Kreis- und Bezirksleitungen wahrgenommen und in der Regel eine Kreis- und Bezirksparteischule (Parteischulung der SED) erfolgreich absolviert haben. 2. Veranstaltung von Kongressen, Kolloquien und Seminaren unter Beteiligung der Lehrstuhlinhaber und Dozenten. 3. Forschung, die sich allerdings in engen Grenzen hält. 4. Im Rahmen des Parteilehrjahrs Veranstaltung von Vortragszyklen für Spitzenkader, zu denen häufig Politbüro-Mitglieder der SED, jedoch auch leitende Funktionäre der KPdSU und der kommunistischen Parteien der anderen Volksdemokratien eingeladen werden. Zur Organisation: An der P. bestehen (z. Z. doppelt besetzte) Lehrstühle u. a. auf folgenden Gebieten: Marxistisch-leninistische Philosophie; Allgemeine Geschichte; Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung; Geschichte der KPdSU; Geschichte der internationalen Arbeiterbewegung; Politische Ökonomie des Kapitalismus; Politische Ökonomie des Sozialismus; Wirtschaftspolitik der DDR-Industrie; Wirtschaftspolitik der DDR-Landwirtschaft; Grundfragen der staatlichen Leitung und des sozialistischen Rechts in der DDR; Partei/Parteileben; Literatur und Kulturpolitik; Deutsche und Russische Sprache. Jedem Lehrstuhl ist eine Reihe von Dozenten, Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern zugeordnet. Für das Direktstudium gab es 1950–1954 Ein- und Zweijahrlehrgänge, ab 1954/55, in Anlehnung an die Organisationsstruktur der Parteihochschule beim ZK der KPdSU in Moskau, Dreijahrlehrgänge und seit Mitte der 60er Jahre Vierjahrlehrgänge. Stärke der Jahrgänge: etwa 150–200 Studenten. Die Abteilung Fernstudium ist 1950 eingerichtet worden; hier können gegenwärtig Fünfjahrlehrgänge absolviert werden. Das Studium schließt mit dem Staatsexamen („Diplom-Gesellschaftswissenschaftler“) aufgrund der Staatsexamensordnung (Beschluß des ZK der SED vom 8. 10. 1953) ab. Seit 1953 besitzt die P. außerdem Promotions- und Habilitationsrecht für die Grade des Dr. phil. (habil.) und des Dr. rer. oec. (habil.). Die P. gibt seit 1952 eigene Zeitschriften (u. a. „Theorie und Praxis“, die jedoch nicht im Postzeitungsvertrieb der Deutschen Post vertrieben werden) heraus; sie veröffentlicht ferner regelmäßig Studien- und Anschauungsmaterial für das Parteilehrjahr. Studienbewerber unterliegen besonderen Aufnahmebedingungen. Vorausgesetzt werden in der Regel der Besuch einer Bezirksparteischule (bzw. ein diesem Niveau entsprechender Wissensstand), langjährige Parteimitgliedschaft und Erfahrung in leitenden Positionen des Partei- und Staatsapparates. Das Vorschlagsrecht haben die Bezirksleitungen. Die Bewerbungen laufen über die Abteilung Kader (Sektion Parteischulen) und werden vom ZK-Sekretariat bestätigt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 787 Parteigruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteiinformationSiehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Gegr. 1946; Sitz: zunächst Liebenwalde, später (1948–1955) Kleinmachnow bei Berlin, danach Berlin (Ost); Direktor (seit 1950): Professor Hanna Wolf; Stellv.: W. Schneider, M. Herold, O. Raus, H. Neef. Der Lehrkörper umfaßt gegenwärtig mehr als 100 Professoren, Dozenten, Assistenten und…
DDR A-Z 1979
Verträge, zivilrechtliche (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 Die Rechtsfigur des Vertrages spielt im Zivilrecht der DDR als rechtliches Instrument zur Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger eine herausgehobene Rolle. ZV. werden zwischen Bürgern und Betrieben sowie zwischen Bürgern untereinander geschlossen. Das Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I. S. 465) räumt eine gewisse Typenfreiheit ein, indem es den Bürgern erlaubt, Verträge aller Art im Rahmen des Gesetzes zu schließen (§ 8 II ZGB). Das Vertragsrecht des ZGB ist als dessen Dritter Teil unter der Überschrift „Verträge zur Gestaltung des materiellen und kulturellen Lebens“ geregelt. In herkömmlicher Weise werden hier allgemeine Bestimmungen über Verträge den vom Gesetz angebotenen besonderen Vertragstypen vorangestellt. Der Typenkatalog des ZGB weicht von denjenigen des BGB nicht unerheblich ab. Im einzelnen unterscheidet das ZGB: die Wohnungsmiete (Mietrecht), den Kauf und Tausch, Dienstleistungsverträge, zu denen Verträge über hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Reparaturen, über Bauleistungen, persönliche Dienstleistungen, über Reise und Erholung, entgeltliche Gebrauchsüberlassungen („Ausleihdienst“), Aufbewahrung von Sachen sowie über Verkehrs- und Nachrichtenleistungen gezählt werden. Unter den Bezeichnungen Konto-, Sparkonto-, Kredit- und Darlehensverträge werden sodann die verschiedenartigen Geldgeschäfte zwischen Bürgern einerseits und Geldinstituten, gesellschaftlichen Organisationen und Bürgern andererseits aufgegliedert. Es folgen die Verträge über die freiwillige Versicherung, über die Bildung einer bürgerlichen Gemeinschaft, die gegenseitige Hilfe, die Leihe, das Sachdarlehen und schließlich die Schenkung. ZV. sind aber nicht lediglich auf dieses eigentliche Vertragsrecht beschränkt, vielmehr werden auch in den anderen Teilen des ZGB zahlreiche Rechtsbeziehungen vertraglich begründet, so etwa einige Nutzungsrechte an Grundstücken, die Begründung der Sicherung von Forderungen, aber auch Abwicklungen von Erbschaftsangelegenheiten. Im weiteren Sinne kommt der zV. auch in außerhalb des ZGB geregelten Materien vor, so in Verhältnissen, die zwar vom Zivilrecht, aber nicht durch das ZGB erfaßt werden (wie etwa der Arzt-Patienten-Vertrag oder der Vertrag über die Lieferung elektrischer Energie), darüber hinaus auch in Regelungsbereichen, die systematisch nicht dem Zivilrecht zugeordnet werden, in denen aber zumindest auf einer Seite Bürger beteiligt sind und auf diese Weise ihre persönlichen Verhältnisse gestalten. Dies gilt z. B. für das Familienrecht, das Arbeitsrecht, das LPG-Recht und auch für die Rechtsgebiete, die es mit dem Schutz geistiger Leistungen zu tun haben (Patentwesen; Urheberrecht). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1136 Verteidigungsrat, Nationaler A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VertragsforschungSiehe auch das Jahr 1985 Die Rechtsfigur des Vertrages spielt im Zivilrecht der DDR als rechtliches Instrument zur Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger eine herausgehobene Rolle. ZV. werden zwischen Bürgern und Betrieben sowie zwischen Bürgern untereinander geschlossen. Das Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I. S. 465) räumt eine gewisse Typenfreiheit ein, indem es den Bürgern erlaubt, Verträge aller Art im Rahmen des Gesetzes zu schließen (§ 8 II…
DDR A-Z 1979
Strafensystem (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Das StGB (Strafrecht) unterscheidet folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe, Zusatzstrafen. 1. Gesellschaftliche Gerichte können lediglich Erziehungsmaßnahmen festlegen. 2. Strafen ohne Freiheitsentzug sind: Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und öffentlicher Tadel. Diese Strafen sind „unter Berücksichtigung der Schwere der Tat und der Schuld des Täters gegenüber Personen anzuwenden, die ein Vergehen aus Undiszipliniertheit, Pflichtvergessenheit, ungefestigtem Verantwortungsbewußtsein oder Unachtsamkeit oder wegen besonderer persönlicher Schwierigkeiten begehen. Zweck der Strafen ohne Freiheitsentzug ist es, den Täter zur eigenen Bewährung und Wiedergutmachung anzuhalten, damit er künftig seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird“ (§ 30 StGB). Die Geldstrafe, lange Zeit als eine für das „kapitalistische“ Strafrecht typische Strafart verpönt, beträgt 50 Mark bis 10.000 Mark. Bei Straftaten, die auf erheblicher Gewinnsucht beruhen, kann sie bis auf 100.000 Mark erhöht werden. Sie soll den Täter durch einen empfindlichen Eingriff in seine persönlichen Vermögensinteressen zur Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechte der Bürger erziehen (§ 36 StGB). Sie kann auch als Zusatzstrafe verhängt werden (s. u. 5 a). Der öffentliche Tadel ist auszusprechen, wenn das Vergehen keine erheblichen schädlichen Auswirkungen hat und die Schuld des Täters gering ist (§ 37 StGB). 3. Strafen mit Freiheitsentzug sind: Freiheitsstrafe und Haftstrafe (bei Jugendlichen Jugendhaft). Gegenüber Militärpersonen gibt es noch den Strafarrest. Die Freiheitsstrafe ist bei Verbrechen und bei solchen Vergehen auszusprechen, durch die besonders schädliche Folgen herbeigeführt oder in anderer Weise eine schwerwiegende Mißachtung der gesellschaftlichen Disziplin zum Ausdruck gebracht worden ist, oder gegenüber Tätern, die aus bisherigen Strafen keine Lehren gezogen haben (§ 39 StGB). Die zeitweilige Freiheitsstrafe beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 15 Jahre. Außerdem gibt es die lebenslängliche Freiheitsstrafe. Ausnahmsweise kann auch eine Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten verhängt werden, wenn die verletzte Strafbestimmung auch Strafen ohne Freiheitsentzug androht (§ 40 StGB). Haftstrafe von 1 Woche bis zu 6 Wochen ist in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, im StGB bei vorsätzlicher Körperverletzung, unbefugter Benutzung von Fahrzeugen und fast allen Straftaten gegen die staatliche Ordnung zulässig. Sie dient der unverzüglichen, u. U. durch sofortige Untersuchungshaft einzuleitenden und nachdrücklichen Disziplinierung dieser Täter. Während ihres Vollzuges ist gesellschaftlich nützliche Arbeit zu leisten (§ 41). Die Strafe der Arbeitserziehung (Asoziales Verhalten) ist durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) abgeschafft worden. 4. Die Todesstrafe ist außer bei Mord bei einer Anzahl politischer Delikte und Militärstraftaten vorgesehen. 5. Wenn es „zur Erziehung des Täters oder zum Schutz der Gesellschaft erforderlich ist“, können Zusatzstrafen verhängt werden, wenn sie in dem verletzten Gesetz ausdrücklich angedroht sind oder die besonderen Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Zusatzstrafe vorliegen. Folgende Zusatzstrafen sind vorgesehen: a) Geldstrafe neben der Verurteilung auf Bewährung oder der Freiheitsstrafe zur Verstärkung der erzieherischen Wirksamkeit der Strafen. Als Zusatzstrafe kann die Geldstrafe bis zu 500.000 Mark betragen, wenn das Verbrechen auf erheblicher Gewinnsucht beruht. b) Öffentliche Bekanntmachung zur Erziehung des Täters, zur erzieherischen Einwirkung auf andere Personen oder zur Aufklärung der Bevölkerung oder ihre Mobilisierung zur Bekämpfung bestimmter Erscheinungen der Kriminalität (§ 50 StGB).[S. 1061] c) Aufenthaltsbeschränkung (AB) für die Dauer von 2 bis 5 Jahren. Für diese Zeit wird den Verurteilten der Aufenthalt in bestimmten Orten oder Gebieten der DDR untersagt. In Ausnahmefällen kann die AB auch zeitlich unbegrenzt ausgesprochen werden, wenn dies im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erforderlich ist (§§ 51, 52). d) Verbot bestimmter Tätigkeiten. e) Entzug der Fahrerlaubnis oder anderer Erlaubnisse (§§ 54, 55). f) Einziehung von Gegenständen, die zu einer vorsätzlichen Straftat benutzt oder bestimmt oder durch eine solche Tat erlangt sind (§ 56). g) Vermögenseinziehung „bei Verbrechen gegen die Souveränität der DDR“ (Aggressionsverbrechen), schweren Verbrechen gegen die DDR (Staatsverbrechen), schweren Verbrechen gegen die sozialistische Volkswirtschaft oder anderen schweren Verbrechen“, wenn diese unter Mißbrauch oder zur Erlangung persönlichen Vermögens begangen worden sind und der sozialistischen Gesellschaft erheblichen Schaden zugefügt haben und wenn deswegen eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren ausgesprochen worden ist. Die Vermögenseinziehung soll dem Verurteilten die Möglichkeit nehmen, „sein Vermögen zum Schaden der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse zu mißbrauchen, ihm die Schwere seines Verbrechens bewußtmachen sowie ihn und andere Personen von der Begehung weiterer Verbrechen zurückhalten“. Die Vermögenseinziehung erstreckt sich auf das gesamte Vermögen des Täters, mit Ausnahme der unpfändbaren Gegenstände (§ 57 StGB). h) Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte, zulässig bei Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, Staatsverbrechen und Mord (§ 58 StGB). i) Ausweisung von Tätern, die nicht Bürger der DDR sind (§ 59 StGB). 6. Für die gegenüber Jugendlichen zulässigen Strafmaßnahmen gelten einige besondere Bestimmungen des 4. Kapitels des StGB (Jugendstrafrecht). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1060–1061 Strafaussetzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafgesetzbuchSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Das StGB (Strafrecht) unterscheidet folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe, Zusatzstrafen. 1. Gesellschaftliche Gerichte können lediglich Erziehungsmaßnahmen festlegen. 2. Strafen ohne Freiheitsentzug sind: Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und öffentlicher Tadel. Diese Strafen sind…
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Musik (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Heranbildung „allseitig harmonisch entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten“ ist eines der Hauptziele der Politik der SED (Bildungsgesetz 1965). Die sozialistisch-realistische Kunst ist dazu berufen, alles auszudrücken, alles Künstlerische zu erschließen, was sozialistische Persönlichkeiten zu ihrer Entfaltung brauchen (Kurt Hager, 6. ZK-Tagung 1972). Nach den Worten Honeckers vermögen die Werke des sozialistischen Gegenwartsschaffens in der M. als eine Ausdrucksform der Kunst „die sozialistischen Ideale zu vermitteln, Stolz und Freude über das Errungene zu fördern. aber auch den Kampf um neue Fortschritte beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu [S. 745]gestalten. Die bedeutenden Schöpfungen des M.-Erbes tragen dazu bei, Humanismus und Ethik im Leben sozialistischer Menschen tiefer auszuprägen“ (II. Musikkongreß 1972). Als das Kernstück des M.-Lebens wird das kompositorische Schaffen angesehen. Der Differenziertheit der Bedürfnisse wird Rechnung getragen, indem die Bedeutung aller Genres gleichermaßen anerkannt und gepflegt wird: neben den verschiedenen Formen der klassischen, sog. ernsten M. diejenige des Lied- und Chorschaffens wie die Tanz- und Unterhaltungs-M. Wichtigstes Kriterium bei der Beurteilung neuer Werke (der musikalischen Ausdrucksmittel wie auch der Textwahl) ist die sozialistische Einstellung des Komponisten. Neben der Pflege des kulturellen Erbes (Aufführungen, Herausgabe von Biographien und Werkbesprechungen aus sozialistischer Sicht) dient die Förderung der zeitgenössischen Kompositionen der Schaffung einer DDR-Nationalkultur. Durch M.-Tage, Festspiele, Treffen von Vertretern der Verbände, der Komponisten und M.-Wissenschaftler und verschiedenster anderer gesellschaftlicher Organisationen und Gruppen wird das Ziel der Integration dersozialistischen Staaten angestrebt. In geringem Maße gelangen fortschrittliche Komponisten kapitalistischer Länder zur Aufführung (Henze, Egk, Fortner, Hindemith, Orff, Nono. Britten u. a.). Hauptrepräsentanten des M.-Lebens sind die Orchester und M.-Theater. Von 99 Theatern in der DDR existierten 1976 46 ausschließlich oder teilweise als Opern- bzw. Operettenbühnen. Zu den führenden Orchestern der insgesamt 81 staatlichen Berufsorchester zählen die Dresdener Staatskapelle, das Leipziger Gewandhausorchester, das Orchester der Staatsoper Berlin. Daneben gibt es eine Vielzahl von Arbeiter- und Laienorchestern, die z. T. von Berufsmusikern angeleitet werden. Zu den Komponisten, die das zeitgenössische M.-Schaffen der DDR repräsentieren, gehören von der älteren Generation Paul Dessau, Hanns Eisler, E. H. Meyer, Günter Kochan, Fritz Geißler, Ottmar Gerster; von der jüngeren Generation Paul-Heinz Dittrich. Friedrich Goldmann, Siegfried Matthus, Udo Zimmermann. Die von den Kulturpolitikern der SED erhobene Forderung nach „Verständlichkeit“ wird zwar auch nach dem VIII. (Juni 1971) und IX. (Mai 1976) Parteitag der SED aufrechterhalten, doch werden den Komponisten hinsichtlich der Kompositionsmittel inzwischen keine Tabus mehr auferlegt, so daß die Annäherung an die internationale Musikavantgarde vollzogen werden konnte. Durch Partnerschaft mit Betrieben und Arbeiterzirkeln sollen der Kontakt zur Bevölkerung und das Auftragswesen gefördert werden. In Vorbereitung ist darüber hinaus eine gemeinsame Konzeption des Ministeriums für Kultur und des Verbandes der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR für eine musikalische Auftragspolitik. Die Vermittlung von Konzerten obliegt im Inland den VEB-Konzert- und Gastspieldirektionen, für den Austausch mit dem Ausland ist allein die Künstleragentur der DDR zuständig. Der berufliche Nachwuchs wird vorwiegend an den 87 M.-Schulen und 4 M.-Hochschulen herangebildet. Daneben kommt den M.-Schulen die Aufgabe zu, die vielfältigen Interessen der musikalisch interessierten Laien zu fördern, insbesondere auch die Leiterder Laiengruppen auszubilden. Die rege Aktivität im Bereich der musikalischen Laienarbeit veranschaulicht die Zahl der verschiedenartigsten Ensembles. So gab es bis Ende 1972 über 80 Laien-Sinfonieorchester, 150 Kammerorchester und kammermusikalische Gruppen, 1.400 Blasorchester, 100 Orchester mit gemischten Besetzungen und etwa 5.000 Amateurtanzkapellen. Hinzu kamen etwa 2.800 Schulchöre sowie ca. 4.500 Singeklubs, etwa 60 Pionier-Sinfonieorchester, 40 Pionier-Blasorchester, Instrumentalgruppen und Solistenensembles der M.-Schulen. Neben zahlreichen zentralen und regionalen M.-Festen und Wettbewerben im Bereich der Laienmusikpflege bilden die bis 1974 jährlich und derzeit alle 2 Jahre stattfindenden Arbeiterfestspiele (Laienkunst) den Höhepunkt. Sie sollen „überzeugend die kontinuierliche sozialistische Kulturpolitik der Partei der Arbeiterklasse, der Regierung der DDR und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes“ dokumentieren. Der FDGB ist der Träger dieser Festspiele und der ihnen in Großbetrieben, Kombinaten und LPG (Landwirtschaftliche Betriebsformen) vorausgehenden Betriebsfestspiele. Innerhalb der Singebewegung der FDJ, die in den letzten Jahren starke Verbreitung fand, wird dem politischen Lied besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Werkstattage, nationale und internationale Festivals des politischen Liedes sollen informieren und Solidarität hinsichtlich der politischen Ziele und des politischen Engagements stärken. Im Bereich der Tanz- und Unterhaltungs-M. stehen die Bemühungen um eine dem Sozialismus gemäße Tanz-M. im Vordergrund. Auf der Grundlage der Konzeption der Zentralen Kommission Tanz-M. beim Ministerium für Kultur wird eine quantitative und qualitative Verbesserung des Angebots angestrebt. Diesem Ziel dienen sog. Entwicklungsgruppen in Bezirken, Werkstattwochen, Verbreitung und Profilierung der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere an den M.-Schulen und M.-Hochschulen, Wettbewerbe, Leistungsvergleiche u. a. m. Durch gesetzliche Anordnungen (zuletzt 1965 und 1973) soll die Übernahme westlicher Unterhaltungs-M. weitestgehend verhindert werden, da man aufgrund der Texte negative Einflüsse auf die Jugend befürchtet. Die gesamte Schallplattenproduktion in der DDR ist in dem VEB Deutsche Schallplatte zusammengefaßt. In der Reihe ETERNA werden klassische Kompositionen, Volks-M., Arbeiter- und Massenlieder hergestellt (etwa 50 v. H. der Produktion insgesamt), in AMIGA (Jazz) Tanz- und Unterhaltungs-M., in AURORA Lieder, Balladen und Kantaten aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in SCHOLA Produktionen für den Schulunterricht, in LITERA Sprachplatten und schließlich in NOVA charakteristische, zeitgeschichtliche Werke der DDR und des Sozialismus. Kulturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 744–745 Museum für Deutsche Geschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MusikschulenSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Heranbildung „allseitig harmonisch entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten“ ist eines der Hauptziele der Politik der SED (Bildungsgesetz 1965). Die sozialistisch-realistische Kunst ist dazu berufen, alles auszudrücken, alles Künstlerische zu erschließen, was sozialistische Persönlichkeiten zu ihrer Entfaltung brauchen (Kurt Hager, 6. ZK-Tagung 1972). Nach den Worten Honeckers vermögen die Werke des…
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Bewußtsein, Gesellschaftliches (1979)
Siehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1985 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 1969 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Nach Auffassung des Dialektischen und Historischen Materialismus ist das Bewußtsein des Menschen stets historisch-gesellschaftlich determiniert. Das GB. spiegelt das „gesellschaftliche Sein“ bzw. die gesamte objektive Realität wider. Im engeren Sinn wird unter GB. als einem der beiden Grundbegriffe des Historischen Materialismus (neben dem des „gesellschaftlichen Seins“) die Gesamtheit der politischen, philosophischen, moralischen, juristischen Anschauungen und Theorien verstanden, die den ideellen Bestandteil des Überbaus einer bestimmten Gesellschaft bilden. GB. ist für den Marxismus-Leninismus ein am Gesamtinteresse einer sozialen Klasse orientiertes Bewußtsein; in der Klassengesellschaft hat es stets Klassencharakter. Als solches ist es ein Produkt der gesellschaftlichen Entwicklung und nicht die Summe der individuellen Bewußtseinshaltungen der Menschen. Andererseits ist das individuelle Bewußtsein vom GB. beeinflußt. Der herrschenden Lehre des Marxismus-Leninismus zufolge soll das GB. nach dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und im Verlauf des „Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft“ in zunehmendem Maße gemeinsame Lebensbedingungen und Interessen „wissenschaftlich exakt“ widerspiegeln. Um diese Entwicklung zu garantieren, muß das [S. 198]GB. durch die Partei der Arbeiterklasse in die werktätigen Massen hineingetragen werden. Damit ist ausgesagt, daß die Umgestaltung des GB. „der breiten Massen des Volkes nur auf der Grundlage und im Zusammenhang mit der praktischen sozialistischen Umgestaltung des gesellschaftlichen Seins möglich“ ist (Philosophisches Wörterbuch, Hrsg. G. Klaus und M. Buhr, 11. Aufl., Berlin [Ost] 1975, Bd. I, S. 478). Klassenbewußtsein; Moral, Sozialistische; Staatsbewußtsein, sozialistisches; Erziehung, Politisch-Ideologische. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 197–198 Bewährung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beziehungen zwischen beiden deutschen StaatenSiehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1985 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 1969 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Nach Auffassung des Dialektischen und Historischen Materialismus ist das Bewußtsein des Menschen stets historisch-gesellschaftlich determiniert. Das GB. spiegelt das „gesellschaftliche Sein“ bzw. die gesamte objektive Realität wider. Im engeren Sinn wird unter GB. als einem der beiden…
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Genehmigungsgebühren (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Seit dem 1. 1. 1969 bedarf das Verbringen von Gegenständen, für die kein Ein- oder Ausfuhrverbot besteht, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (mit westlichen und kommunistischen Ländern) einer Genehmigung, soweit bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Für die Genehmigung wird eine G. erhoben, die einer Verzollung entspricht. Reisegebrauchsgegenstände (z. B. Fotoapparate) und Reiseverbrauchsgegenstände (z. B. Nahrungs- und Genußmittel) dürfen genehmigungsfrei aus- und eingeführt werden. Reisende aus der DDR dürfen Geschenke im Gesamtwert bis zu 100 Mark der DDR genehmigungsfrei ausführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 20 Mark je Reisetag). Sie dürfen Geschenke oder gekaufte Gegenstände im Gesamtwert bis zu 500 Mark der DDR genehmigungsfrei einführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 100 Mark je Reisetag). Reisende, die ihren Wohnsitz nicht in der DDR haben (Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland und Ausländer), dürfen Geschenke im Gesamtwert bis zu 500 Mark der DDR genehmigungsfrei einführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 100 Mark je Reisetag). Sie dürfen Geschenke oder gekaufte Gegenstände im Gesamtwert bis zu 100 Mark der DDR genehmigungsfrei ausführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 20 Mark je Reisetag). Die Erhöhung der Genehmigungsfreigrenze bei der Einfuhr von ursprünglich 100 bzw. 20 Mark der DDR auf 500 bzw. 100 Mark der DDR war in Auswirkung des Verkehrsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 26. 5. 1972 eingeführt worden. Bei Überschreitung der genannten Genehmigungsfreigrenzen dürfen Gegenstände nur mit Genehmigung der Zolldienststellen der DDR aus- oder eingeführt werden. Die Wertgrenzen für die genehmigungsfreie Aus- oder Einfuhr und die erhobenen G. richten sich nach den in der DDR gültigen Einzelhandelsverkaufspreisen der Gegenstände. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß Waren des gehobenen Bedarfs, Luxusgegenstände und Genußmittel in der DDR in der Regel erheblich teurer sind als in der Bundesrepublik Deutschland. Die G.-Sätze bewegen sich zwischen 10 und 50 v. H. des Einzelhandelsverkaufspreises. Für gebrauchte Textilien und Schuhe (die Mitnahme sonstiger gebrauchter Gegenstände ist verboten) werden Gebühren wie für neue erhoben. Die Einfuhrverbote im Reiseverkehr betreffen im wesentlichen folgende Gegenstände: Schußwaffen und Zubehör, Personaldokumente, Funk- und Sendeanlagen, Fernsehgeräte, Magnettonbänder, Arzneimittel [S. 448](außer Reisebedarf), Briefmarken und Kataloge, gebrauchte Gegenstände (außer Reisegebrauchsgegenstände sowie Textilien und Schuhe), Zahlungsmittel, Wertpapiere. Die Liste der Ausfuhrverbote ist umfangreicher; sie umfaßt die meisten der aufgeführten Einfuhrverbote sowie eine Reihe weiterer Positionen, darunter: Patent-, Konstruktions-, Erfindungs- und Forschungsunterlagen, technische Zeichnungen, Dokumentationen, topographische Karten, Kunstgegenstände, Archivgut, Antiquitäten, Edelmetalle, Edelsteine sowie Qualitätsporzellan, Filme, Roh- oder Bettfedern, Haushaltswaschmaschinen, Gasherde, Maschendraht, Arbeits- und Berufskleidung, Kinder- und Babybekleidung, Gardinen, Strumpfhosen aller Art, Hand-, Geschirr- und Tischtücher, Bettwäsche, Schuhwaren aller Art, Fernsehzubehör und Ersatzteile, Fleisch und Fleischwaren aller Art, Zucker, Zwiebeln, Obst- und Gemüsekonserven, Mandeln, Sultaninen, Korinthen, Rosinen, Zitronat, Kokosraspeln, Gewürze aller Art, Tapeten und Tapetenklebstoff. Im Reiseverkehr mit der Bundesrepublik Deutschland gilt außerdem ein Ausfuhrverbot für feuerfeste und hitzebeständige Glaswaren, Kelchglas, Bleikristall sowie Eier, Milchpulver, Aal, Spargel und optische Geräte. Die meisten der ausfuhrverbotenen Konsumgüter sind jedoch zur Ausfuhr zugelassen, wenn sie mit westlichen Devisen oder mit offiziell eingetauschter Mark der DDR (einschließlich Mindestumtausch) gekauft worden sind, d. h. z. B. Meißner Porzellan kann zwar nicht als Geschenk, jedoch nach Kauf mit westlichen Devisen genehmigungsfrei ausgeführt werden. Die Höhe der Einnahmen aus den G. ist nicht bekannt und läßt sich auch nicht mit verläßlicher Genauigkeit schätzen. Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten; Warenverkehr, Nichtkommerzieller; Devisen; Deutschlandpolitik der SED; Berlin. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 447–448 Gemeinschaft, Bürgerliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalauftragnehmer (GAN)Siehe auch die Jahre 1975 1985 Seit dem 1. 1. 1969 bedarf das Verbringen von Gegenständen, für die kein Ein- oder Ausfuhrverbot besteht, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (mit westlichen und kommunistischen Ländern) einer Genehmigung, soweit bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Für die Genehmigung wird eine G. erhoben, die einer Verzollung entspricht. Reisegebrauchsgegenstände (z. B. Fotoapparate) und Reiseverbrauchsgegenstände (z. B. Nahrungs- und Genußmittel) dürfen…
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Finanzplanung und Finanzberichterstattung (1979)
Siehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1975 1985 1. Aufgaben und Organisation der Finanzplanung.: Die Fp. in der DDR ist ein Teilgebiet der umfassenden zentralen Planung der Volkswirtschaft. Vor jeder Wirtschaftsperiode müssen die Expansion und die Struktur des Güter- und des Geldkreislaufs planerisch aufeinander abgestimmt werden. Gelingt den Planungsinstanzen diese Koordinierung nicht, so erhalten z. B. die Wirtschaftseinheiten finanzielle Leistungsauflagen (z. B. Gewinnziele, Rentabilitätsvorgaben), die mit den gewährten Zuteilungen an Produktionsmitteln gar nicht erfüllt werden können. Oder aber den Wirtschaftsunternehmen werden über die zentrale Kreditplanung Geldkapitalzuteilungen bewilligt (= Kreditplafonds), die auf der Güterseite nicht durch ein ausreichendes Aufkommen an Investitionsmitteln und Materialien gedeckt sind. In beiden Fällen werden auf der Unternehmensebene Leistungsaktivitäten fehlgeleitet und treten Störungen im zentral geplanten Wirtschaftsablauf auf. Daher besitzt die Fp. für den Erfolg der Wirtschaftspolitik der DDR-Regierung keine geringere Bedeutung als die güterwirtschaftliche (materielle) Planung. Fp. werden in der DDR auf 3 Ebenen durchgeführt: 1. der Ebene der Gesamtwirtschaft und des Zentralstaates (= Einheitsstaat, Republik); 2. der Ebene der Territorien (Bezirk; Kreis) und 3. der Ebene der Betriebe und überbetrieblichen Vereinigungen (VEB, Kombinate, VVB). Zur Sicherung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und zur Abstimmung der globalen Aggregate des Wirtschaftskreislaufs werden insgesamt 11 umfassende Finanzbilanzen aufgestellt: die Finanzbilanz des Staates; die Bilanz des Staatshaushalts einschließlich der Einnahmen und Ausgaben des Sonderfonds der Sozialversicherung; die Bilanz der Geldeinnahmen und -ausgaben der Bevölkerung (= Bilanz der Kaufkraft und des Warenfonds); die Bilanz der individuell bezahlten Konsumtion; die Bilanz der Entstehung und Verwendung des Realeinkommens der Bevölkerung; die Bilanz der Kreditquellen und der kurz- und langfristigen Kreditgewährung; die Umsatzbilanz des Kreditsystems; die Bilanz der Bargeldumsätze der Bankenorganisation. die Bilanz der Einnahmen und Leistungen des staatlichen Versicherungswesens (Versicherungsbilanz/Bilanz der Sach- und Personenversicherung) und die Zahlungsbilanz zusammen mit dem Valutaplan. Ermöglicht und ergänzt wird die Aufstellung dieser 10 Finanzbilanzen dann noch durch eine Bilanz, welche die Bildung und Verwendung der „finanziellen Fonds“ der Volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB aus allen Wirtschaftsbereichen erfaßt. Was die Reichweite der Fp. betrifft, muß zwischen einer kurzfristigen Jahresplanung und einer langfristigen Perspektivplanung unterschieden werden. Eine lediglich auf ein Wirtschaftsjahr im voraus ausgerichtete Fp. ist in der DDR bereits Ende der 40er Jahre eingeführt worden. Dagegen hat es über 2 Jahrzehnte gedauert, bis die Wirtschaftsführung der DDR ein brauchbares Modell einer mehrjährigen Fp. vorlegen konnte. Erst in den Jahren zwischen 1971 und 1975 ist es gelungen, neben der schon seit 1948 bis 1950 entwickelten güterwirtschaftlichen (materiellen) Perspektivplanung eine langfristig ausgelegte Fp. aufzubauen. Zunächst wurden 1968 zu Versuchszwecken Zweijahrpläne der Staatshaushaltsbilanz, der Finanzbilanz des Staates, der Bilanz der Geldeinnahmen und Geldausgaben der Bevölkerung und der Bilanz der Kreditquellen und der Kreditgewährung für den Planzeitraum 1969/70 ausgearbeitet. Diese Finanzpläne blieben jedoch nur interne Arbeitspapiere, die den Finanzpolitikern eine längerfristige Orientierung ermöglichen sollten. Erst im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Perspektivplanes für 1971–1975 erhielten die Staatliche Plankommission, das Finanzministerium und die Staatsbank den Auftrag, für 5 Jahre im voraus ausgewählte Planbilanzen der gesamtwirtschaftlichen Geldströme zu projektieren. Die dann in Soll-Größen vorgelegten Finanzbilanzen für die Jahre 1971–1975 sind jedoch vom Ministerrat nicht als verbindliche Direktive beschlossen worden. Zunächst sollte abgewartet werden, ob sich bei einem späteren Soll-Ist-Vergleich die Treffsicherheit der Finanzplaner als schon groß genug erweist, um die „mittelfristige Finanzplanung“ zu einem Lenkungsinstrument der Regierung zu machen. Über den Ausgang dieses Tests ist bisher in der Bundesrepublik Deutschland nichts bekanntgeworden. [S. 384]Offiziell ist die mittelfristige Finanzplanung erst anläßlich der Verabschiedung der neuen Planungsordnung bis 1980 in das Arbeitsprogramm der DDR-Wirtschaftsplaner aufgenommen worden. Dementsprechend legten die zentralen Wirtschaftsorgane erstmals im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Perspektivplanes für 1976–1980 einen beschlußreifen Entwurf eines Fünfjahrplanes der Finanzbilanz des Staates und eine Fünfjahrprojektion des Staatshaushalts der DDR. gegliedert nach Einnahmen und Ausgaben, vor. Nach der z. Z. gültigen Planungsordnung wurden 1974/75 auch die VEB. Kombinate und VVB erstmals beauftragt, Finanzpläne der Unternehmensfinanzen für 5 Jahre im voraus aufzustellen. (Vgl. die AO über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1976–1980 vom 20. 11. 1974, GBl., SDr. Nr. 775 a, S. 209 ff. und S. 231 ff.) Mit der Einführung der mittelfristigen Finanzplanung Mitte der 70er Jahre wurde mit einigen Jahren Verspätung eine Forderung erfüllt, die schon im Jahr 1967 in das Statut über die Aufgaben des Ministeriums der Finanzen aufgenommen worden war. Dort heißt es in § 3: „Das Ministerium der Finanzen erarbeitet die Finanzbilanz des Staates für den Zeitraum der Perspektivpläne und für die einzelnen Planjahre. … Die Finanzbilanz des Staates ist im Ergebnis der Plandurchführung abzurechnen“ (VO über das Statut des Ministeriums der Finanzen vom 12. 5. 1967, Gbl. II, S. 324). Nach der Planungstheorie der DDR sollen die betrieblichen Perspektivpläne der Finanzen Datenlieferanten für die von den zentralen Staatsorganen aufgestellten gesamtwirtschaftlichen Finanzpläne sein und neben anderen Informationen die quantitative Basis der zentral aufgestellten globalen Finanzbilanzen bilden. Diese Verkoppelung ist jedoch bisher noch nicht gelungen. Statt dessen werden die globalen Planbilanzen der Geldströme in der Regel durch die Fortschreibung der Ist-Ergebnisse aus den Vorjahren unter Berücksichtigung der finanziell bedeutsamen Planprojektionen in den (materiellen) Jahresvolkswirtschaftsplänen und Perspektivplänen aufgestellt. Es wird daher vor Beginn einer neuen Perspektivplanperiode mit der Aufstellung der globalen Finanzbilanzen für 5 Jahre im voraus nicht gewartet, bis die einzelwirtschaftlichen Finanzplanungen abgeschlossen und alle Finanzpläne der „sozialistischen“ Produktionsorganisation durch die Wirtschaftsverwaltung erfaßt und ausgewertet worden sind. Im Gegensatz zu den güterwirtschaftlichen Planprojektionen des Perspektivplanes 1976–1980 sind die Planziffernreihen der makro-ökonomischen Finanzpläne und -bilanzen bisher nicht veröffentlicht worden. Sie unterliegen daher der gleichen Geheimhaltung wie das Plankonzept des Staatsbudgets. Die für die Staatsführung wichtigsten Finanzpläne sind der Staatshaushaltsplan (= Planbilanz des Staatsetats) und die Finanzbilanz des Staates. Dies gilt sowohl für das jährliche Plandokument als auch für die langfristigen Projektionen von 5 Jahren. Soweit die SED-Führung und der Ministerrat der DDR die kurz- und die langfristigen Staatshaushalts- und Finanzpläne in reduziertem Umfang der Volkskammer vorlegen, werden diese als Gesetz verabschiedet. Die Finanzbilanz des Staates entsteht durch die Zusammenfassung mehrerer globaler Einzelbilanzen auf einem Großkonto oder Tableau. Kernstück dieser Großbilanz ist der in sie integrierte Staatshaushalt. In der Finanzbilanz des Staates werden Aufkommen und Verwendung sämtlicher Geldmittel einander gegenübergestellt, die a) im Staatshaushalt, b) bei den Kreditinstituten und c) bei den Versicherungen konzentriert und über die Gebietsverwaltungen (Republik, Territorien) sowie die Bank- und Versicherungsorgane gemäß den Zielen der Wirtschaftspläne umverteilt werden. Die Bilanz erfaßt ferner d) alle Gewinnanteile und Amortisationen, die von den VEB, Kombinaten und VVB selbst erwirtschaftet und dann von diesen teils nach staatlichen Weisungen und teils in eigener Verantwortung eingesetzt werden. Die Ausarbeitung eines Finanzplanes durch die Wirtschaftseinheiten erfolgt auf der Grundlage detaillierter Planungsvorschriften nach einem für die gesamte Wirtschaft einheitlichen Schema (AO über die Finanzplanung in den Volkseigenen Betrieben und Kombinaten vom 26. 1. 1973, GBl. I, S. 70 ff.). Die auf Unternehmensebene durchgeführte Fp. besteht aus einem ganzen Bündel von Einzelplanungen. Sie werden alle mit dem Blick auf die Ermittlung und die Maximierung der zentralen einzelwirtschaftlichen Erfolgskennziffern erstellt und miteinander koordiniert. Für die volkseigenen und genossenschaftlichen Produktionsbetriebe in der DDR sind die wichtigsten Kennziffern: a) die Warenproduktion, b) der Umsatzerlös ausgewählter Engpaßprodukte, c) der Gewinn und d) die Kapital- oder Fondsrentabilität. Folgende Spezialplanungen gehören zum Arbeitsprogramm der Finanzplaner in den Wirtschaftsunternehmen: a) die Veranschlagung der künftigen Kosten bei vorgegebenen Betriebsleistungen und die Planung der Selbstkostensenkung; b) die Planung der Erlöse bei staatlich vorgegebenen Festpreisen; c) die Planung der Exporterlöse; d) die Planung der erreichbaren Gewinne und die Festlegung der Gewinnverwendung im kommenden Planjahr und im gesamten Perspektivplanzeitraum; e) die Planung der Ausstattung der betrieblichen Geldkapitalfonds mit Liquidität und die Festlegung der Verwendung dieser Finanzmittel; f) die Planung des Kreditbedarfes und der Kreditbeschaffung sowie der Tilgung der Kreditschulden und g) die Planung der Finanzierung der Bestände (Lagerhaltung) und der Forderungen (= Überbrückungsfinanzierung bis zum Eingang der Außenstände). Ausgehend von den quantitativ nur grob fixierten Zielvorstellungen der zentralen Wirtschaftsorgane wird bei der Jahresplanung unter Verwendung der spezifizierten Fp. auf Unternehmensebene in einem iterativen Prozeß versucht, vor Beginn der neuen Wirtschaftsperiode ein ausgewogenes, bilanziertes und disproportionsfreies Geflecht von Finanzplänen auf allen Leitungsebenen herzustellen. Dieses System von Einzelplänen soll dann für die Wirtschaftsführung die Grundlage für ihre ope[S. 385]rative Wirtschaftssteuerung und die Verwirklichung der güterwirtschaftlichen Pläne sein. An dem Planungs- und Abstimmungsprozeß zwischen finanzieller, materieller und Preisplanung sind in der DDR vor allem der Ministerrat, das Ministerium der Finanzen (MdF), die Staatsbank, das Ministerium für Außenhandel, die Staatliche Plankommission, die Industrieministerien und das Amt für Preise beim Ministerrat beteiligt. 2. Die Aufgaben der Finanzberichterstattung. Die Fb. ist der auf bestimmte Informationen spezialisierte Teil der periodischen Kontrollmitteilungen der staatlichen und genossenschaftlichen Betriebe und überbetrieblichen Zusammenschlüsse an die Wirtschaftsverwaltung. Darin geben diese regelmäßig Rechenschaft über die Entwicklung ihrer Finanzen in der abgelaufenen Wirtschaftsperiode. Die Fb. ist ein Teil des Informationssystems über die Ergebnisse der Rechnungsführung und Statistik in den Wirtschaftsbetrieben. (Vgl. z. B. die AO über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik in der volkseigenen Industrie vom 12. 5. 1966, GBl. II, S. 495 ff.) Für die mit der gesamtwirtschaftlichen Fb. befaßten Wirtschaftsorgane ist die laufende Fb. die wichtigste Arbeits- und Entscheidungsgrundlage und ein unverzichtbares Korrekturmittel für die Verbesserung ihrer Planprojektionen. Die Fb. enthält eine aufgeschlüsselte finanzielle Abrechnung der erbrachten betrieblichen Leistungen im Vergleich zu den im Betriebsplan gestellten Leistungsanforderungen. Adressat der Finanzberichte sind die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik und die für die Währungs-, Geld- und Finanzpolitik verantwortlichen zentralen Lenkungsorgane. Die in die Fb. aufgenommenen Daten und Leistungskenngrößen entstammen unmittelbar den Ergebnissen des betrieblichen Rechnungswesens der Produktionseinheiten. Das bei der Fb. zu erfüllende Kennziffernprogramm wird zentral durch die Zentralverwaltung für Statistik und andere einziehungsberechtigte Planorgane festgelegt. Es ist seinem Umfang und seiner Struktur nach für Betriebe verschiedener Wirtschaftsbereiche differenziert aufgebaut. Die Berichtsnomenklatur unterliegt ständigen Veränderungen entsprechend den sich wandelnden Informationsbedürfnissen der Berichtsempfänger (z. B. des MdF, der Plankommission). Die Informationsanforderungen beziehen sich im wesentlichen auf die Kostenentwicklung, auf Umsatzschwankungen, die Erlössituation, die Gewinnentwicklung, die Kreditinanspruchnahme usw. Darüber hinaus werden noch Angaben über die Verluste durch Ausschußproduktion, die Höhe der Zusatzkosten für das Nachbessern von mangelhaft gelieferten Waren, über die Aufwendungen für anfallende Garantieleistungen und über die finanzielle Abdeckung eingetretener technisch-wirtschaftlicher Risiken verlangt. Zur Fb. gehört letztlich noch, der Nachweis über die Höhe der im Betrieb gehaltenen Umlaufmittel. Auf diese Weise will die Wirtschaftsführung erfahren, ob die Betriebe unzulässige Mengen an Material horten ( = Überplanbestände) und wie sie ihre Bestandshaltung finanzieren. Die gewünschten Ergebnisse werden laufend in Monatsberichten, aber auch in Quartalsmitteilungen sowie in Jahresanalysen erfaßt. Da die Wirtschaftsführung der DDR auch nach dem Abbruch der Wirtschaftsreform Ende 1970 bemüht bleibt, in stärkerem Maße als vor 1963 üblich finanzwirtschaftliche Steuerungsinstrumente einzusetzen, besitzen Fp. und Fb. auch im heutigen System der Wirtschaftslenkung, Rechnungsführung und Statistik eine große Bedeutung. Finanzsystem; Finanzkontrolle und Finanzrevision; Finanzorgane; Zins und Zinspolitik; Wirtschaft; Planung; Bauwesen; Sparkassen; Betriebsformen und Kooperation; Staatshaushalt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 383–385 Finanzorgane A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzrevisionSiehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1975 1985 1. Aufgaben und Organisation der Finanzplanung.: Die Fp. in der DDR ist ein Teilgebiet der umfassenden zentralen Planung der Volkswirtschaft. Vor jeder Wirtschaftsperiode müssen die Expansion und die Struktur des Güter- und des Geldkreislaufs planerisch aufeinander abgestimmt werden. Gelingt den Planungsinstanzen diese Koordinierung nicht, so…
DDR A-Z 1979
Kritik und Selbstkritik (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Auf dem sog. Gesetz von den Widersprüchen als der Triebkraft der Bewegung beruhende Methode zur Aufdeckung und Lösung „nichtantagonistischer“ gesellschaftlicher Widersprüche. K. im Sozialismus meint nicht eine von Positionen des Nihilismus, Skeptizismus etc. betriebene „destruktive“ K., sondern ausschließlich jene, die sich die Beseitigung von den gesellschaftlichen Fortschritt beeinträchtigenden Faktoren (und zwar in der Form von Ideen, Verhaltens- und Arbeitsweisen, Organisationsformen) zum Ziel setzt. Die Legitimität der K. bemißt sich an deren positivem Beitrag zur Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung. KuS. gehören zu den wichtigsten Verhaltensnormen der marxistisch-leninistischen Partei; sie sollen als Mittel der Parteierziehung und der Stärkung der Kampfkraft der Partei (Erhöhung der „revolutionären Wachsamkeit“) dienen; sie gelten als Grundlage und wesentlicher Bestandteil der innerparteilichen Demokratie. Das Statut der SED verpflichtet die Parteimitglieder zum Kampf gegen jede Unterdrückung von K. und zur Förderung der KuS. von unten. Die Entfaltung der KuS. und die Erziehung der Mitglieder zur „Unversöhnlichkeit“ gegenüber Mängeln werden sogar ausdrücklich zur Pflicht der Parteimitglieder erklärt. Feste Regeln über Formen der KuS. sowie Abgrenzungen kritikfähiger Gegenstände von solchen, die der K. entzogen sind, existieren nicht; die bisherige Praxis gibt jedoch Hinweise auf die Existenz tabuisierter Bereiche ideologischer, institutioneller und personeller Art, zu[S. 624]mindest soweit es sich um veröffentlichte K. handelt. Danach können Grundfragen der Lehre des Marxismus-Leninismus und der Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR, das Bündnis mit den sozialistischen Staaten, insbesondere mit der UdSSR, die jeweils amtierende Partei- und Staatsführung nicht Gegenstand der K. sein. Die S. erfolgt zumeist in der Weise, daß der Beschuldigte öffentlich die Berechtigung der K. anerkennt und mit der Analyse der sein Fehlverhalten begünstigenden Umstände bereits den ersten Schritt zur Beseitigung jener Mängel leistet, die als Hemmnisse der gesellschaftlichen Entwicklung als kritikbedürftig erachtet werden. Die Formen, in denen seit Anfang der 60er Jahre KuS. geübt werden, haben sich entkrampft und den Charakter von Verurteilungen bzw. Selbstanklagen — zur Vermeidung von beruflichen oder gesellschaftlichen Nachteilen — teilweise verloren. Dadurch konnten der in KuS. liegende produktive Aspekt stärker genutzt und ― vor allem auch im künstlerischen Bereich ― ernsthafte Diskussionen und schöpferische Auseinandersetzungen gefördert werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 623–624 Krise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturarbeit des FDGBSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Auf dem sog. Gesetz von den Widersprüchen als der Triebkraft der Bewegung beruhende Methode zur Aufdeckung und Lösung „nichtantagonistischer“ gesellschaftlicher Widersprüche. K. im Sozialismus meint nicht eine von Positionen des Nihilismus, Skeptizismus etc. betriebene „destruktive“ K., sondern ausschließlich jene, die sich die Beseitigung von den gesellschaftlichen Fortschritt beeinträchtigenden…
DDR A-Z 1979
Potsdamer Abkommen (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Vereinbarung, die die USA, UdSSR und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz in Potsdam bei Berlin geschlossen haben. Die drei Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten Kontrolle“ (§ III, 1). Frankreich billigte am 4. 8. 1945 das PA. allgemein und bestätigte dies in 6 Noten am 7. 8. 1945. Es stimmte dabei allerdings u. a. folgendem nicht zu: der Wiederherstellung zentral er deutscher Verwaltungen oder gar einer deutschen Zentralregierung, einer Gebietsregelung ohne „gemeinsame Prüfung durch alle interessierten Mächte“ und der Bildung gesamtdeutscher Parteien. Über Deutschlands politische Gestaltung nach seiner Entnazifizierung und Entmilitarisierung sah das PA. vor, daß ein künftiger Friedensvertrag mit Deutschland „durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird“ (§ II, 3). Die Erklärung, daß es um Deutschland „innerhalb seiner Grenzen … am 31. 12. 1937“ gehe, die die Vier Mächte am 5. 6. 1945 bei ihrer Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland abgaben, wird im PA. weder erwähnt noch aufgehoben. Die vorläufige Be[S. 848]handlung der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie ist im PA. ebenfalls festgelegt worden. Bis zum Friedensvertrag „wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt, und zwar von jedem in seiner Besatzungszone, sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen. Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein“ (§ III, A, 1, 2). Weiter wird bestimmt: „Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuell friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten“ (§ III, A, 3, IV). Über die Schaffung einer rechtsstaatlichen und parlamentarischen Demokratie heißt es: „Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität und der Religion reorganisiert werden. Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck (wird bestimmt): I. Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen, und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so schnell, wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt. II. In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechts, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen“ (§§ III, A, 8, 9, I, II). Die Vorbereitung einer künftigen Zentralregierung wird vorgesehen: „Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein“ (§ III, A, 9, IV). Die Demokratisierung ganz Deutschlands wird näher umschrieben: „Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die Schaffung Freier Gewerkschaften wird … gestattet werden“ (§ III, A, 10). Laut § III, A, 12–14 soll das deutsche Wirtschaftsleben dezentralisiert werden, dabei „ist das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen.“ In der Einschätzung des PA. bestehen zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland nach wie vor erhebliche Differenzen. Im westlichen Verständnis handelt es sich um Vereinbarungen zwischen den Siegermächten, die einen deutschen Souverän nicht binden können, zumal selbst zwischen den Alliierten von Anfang an keine einheitliche Interpretation erreicht werden konnte. Dieser Tatbestand habe wesentlich zur unterschiedlichen Entwicklung in den Besatzungszonen und schließlich zur von der UdSSR verursachten Spaltung Deutschlands geführt. Für die SED handelt es sich um ein sowohl die Unterzeichner als auch die „Nachfolgestaaten des 1945 untergegangenen Deutschen Reichs, die DDR und die Bundesrepublik“, und, nach Art. 107 der UN-Charta, auch alle Mitgliedstaaten der UNO verpflichtendes Abkommen. Die „Grundsätze des PA.“ seien jedoch nur in der DDR verwirklicht worden, auf deren Gebiet der deutsche „Militarismus und Nazismus ausgerottet“ worden sei. In den westlichen Besatzungszonen habe dagegen die „deutsche Reaktion die Macht der Imperialisten und Militaristen restauriert“. Die Spaltung Deutschlands sei auf „diese Kräfte“ zurückzuführen, die im Interesse ihrer Klassenherrschaft den „westdeutschen Separatstaat“ geschaffen hätten. Mit dem Hinweis auf die angebliche „Verwirklichung“ des PA. in der DDR weist die SED auch alle Wiedergutmachungsansprüche (z. B. seitens Israels) zurück. Oder-Neiße-Grenze. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 847–848 Postzeitungsvertrieb (PZV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Prager Christliche FriedenskonferenzSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Vereinbarung, die die USA, UdSSR und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz in Potsdam bei Berlin geschlossen haben. Die drei Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten…
DDR A-Z 1979
Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) (1979)
Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1985 Unter den Freundschaftsgesellschaften der DDR die bedeutendste und nach dem FDGB die zweitgrößte Massenorganisation (1978: 5,5 Mill. Mitglieder). Anknüpfend an die Traditionen der 1923 gegründeten „Gesellschaft der Freunde des neuen Rußland in Deutschland“ und des „Bundes der Freunde der Sowjetunion“ (1928) bildeten sich 1945 und 1946 in der damaligen sowjetischen Besatzungszone Zirkel, die sich mit dem Studium der sowjetischen Kultur befaßten. Aus ihnen gingen Ortsgruppen hervor, die zum Zeitpunkt der Gründung der zentralen „Gesellschaft zum Studium der Kultur der Sowjetunion“ (30. 6. 1947) 2.200 Mitglieder hatten. Die Losung des Gründungskongresses „Durch Studium zur Wahrheit - durch Wahrheit zur Freundschaft mit der Sowjetunion“ spiegelte das Anliegen der Organisation in ihrer Anfangsphase wider, nämlich die in weiten Teilen der Bevölkerung verwurzelten, vor allem aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden anti-sowjetischen bzw. anti-russischen Ressentiments zu überwinden. Der 2. Kongreß beschloß am 2. 7. 1949 die Umbenennung in „Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ und leitete den Übergang von einer Studiengesellschaft zu einer politischen Massenorganisation ein, die sich verstärkt an breitere Kreise der Bevölkerung wenden sollte. Der 3. Kongreß (1951) stand unter der auch später von der DSF immer wieder propagierten Losung „Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen“. Auf ihm wurde festgestellt, daß der Prozeß der bewußtseinsmäßigen Umerziehung der Bevölkerung weitgehend erfolgreich abgeschlossen sei. Fortan erfolgte die ideologische Tätigkeit in 3 Hauptrichtungen: Nachweis des Aufstiegs der Sowjetunion zur führenden Weltmacht; Erläuterung der Bedeutung des engen Bündnisses zwischen der DDR und der UdSSR; Nutzbarmachung der Erfahrungen der Sowjetunion beim Aufbau des Sozialismus/Kommunismus. Die seit dem VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) weiter gewachsene enge Anlehnung der DDR an die Sowjetunion und die durch das Komplexprogramm (Juli 1971) forcierte Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) haben der Arbeit der DSF neue Impulse verliehen. Bei der Lösung der mit der ökonomischen Integration verbundenen Aufgaben wird jenen Arbeitskollektiven eine wichtige Rolle zugewiesen, denen durch die Kreisvorstände und den Zentralvorstand der Gesellschaft der Ehrenname „Brigade ‚Deutsch-Sowjetische Freundschaft‘“ zuteil wurde. Sie sollen sich dadurch auszeichnen, daß ihre Mitglieder als Agitatoren der deutsch-sowjetischen Freundschaft auftreten, Initiatoren der Auswertung und Nutzung sowjetischer Erfahrungen, Vorbild im rationellen Einsatz sowjetischer Maschinen und Rohstoffe sowie in der Erfüllung der Planaufgaben, vor allem der Exportverpflichtungen gegenüber der Sowjetunion, sind. Inzwischen gibt es mehr als 89.900 derartige Arbeitskollektive mit rd. 1,8 Mill. Mitgliedern. Neben den Brigaden sind die „Zirkel zur Auswertung sowjetischer Erfahrungen“ und die „Zirkel zum Erlernen der russischen Sprache“ aktive Träger der DSF-Arbeit. Der DSF gehört der Verlag „Kultur und Fortschritt“; sie gibt die Wochenillustrierte „Freie Welt“ und die Monatsschriften „Sowjetwissenschaft, Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge“ sowie „Kunst und Literatur“ heraus. Von besonderer Bedeutung für die propagandistische Arbeit ist die 14täglich erscheinende „Presse der Sowjetunion“, die vom Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates in Zusammenarbeit mit dem DSF-Zentralvorstand herausgegeben wird. 23 Häuser der deutsch-sowjetischen Freundschaft sind wichtige Zentren der politisch-ideologischen und kulturellen Arbeit. Hinzu kommen noch 1300 sog. Kabinette der Freundschaft in Betrieben und sonstigen Einrichtungen. An verdienstvolle Russischlehrer und Schüler mit ausgezeichneten Leistungen im Fach Russisch wird jährlich die Johann-Gottfried-Herder-Medaille verlie[S. 468]hen. In jedem Jahr organisiert die DSF sog. Freundschaftszüge und Studienreisen in die Sowjetunion. Das vom 9. Kongreß (1970) beschlossene Statut bezeichnet die politisch-ideologische Tätigkeit als Hauptaufgabe der DSF. „Durch ihren Beitrag zur Vermittlung des Beispiels und der Erfahrungen des Sowjetvolkes ist die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft gemeinsam mit den anderen gesellschaftlichen Kräften unserer Republik vor allem bemüht, den Kampf der Werktätigen um wissenschaftlich-technische Pionier- und Spitzenleistungen zu fördern.“ Organisationsaufbau und Tätigkeit beruhen auf dem Demokratischen Zentralismus. Die DSF ist nach dem Territorial- und Produktionsprinzip aufgebaut und gliedert sich in Grundeinheiten, Kreis- und Bezirksorganisationen. Die Wahl des Zentralvorstandes, der Vorstände der Bezirks- und Kreisorganisationen sowie der Grundeinheiten erfolgt in offener Abstimmung en bloc. Das höchste Organ ist der in der Regel alle 4 Jahre zusammentretende Kongreß; zwischen den Kongressen ist es der in der Regel jährlich mindestens 2mal zusammen tretende Zentralvorstand. Dieser wählt zur Leitung der Gesellschaft zwischen seinen Tagungen das Präsidium und zur Leitung seiner laufenden Arbeit das Sekretariat des Zentralvorstandes. Das Fundament der Organisation bilden die Grundeinheiten (1978: 37.500), die überall dort eingerichtet werden, wo mindestens 10 Mitglieder vorhanden sind. Die Grundeinheiten wiederum gliedern sich in Zehnergruppen. Mitglied kann jeder Einwohner der DDR vom 14. Lebensjahr an werden; die Mitgliedschaft in der DSF gilt als Mindestnachweis „gesellschaftlicher Aktivität“. Präsident der DSF wurde auf dem 11. Kongreß (19./20. 5. 1978) das Mitglied des Politbüros der SED Erich Mückenberger, nachdem der ehemalige Außenminister der DDR, Dr. Lothar Bolz (NDPD), nicht mehr für dieses Amt kandidierte. Generalsekretär ist seit 1967 Kurt Thieme. Schwestergesellschaft in der UdSSR ist die am 7. 1. 1958 in Moskau gegründete „Gesellschaft für Sowjetisch-Deutsche Freundschaft und kulturelle Verbindungen“, die auf dem II. Unionskongreß (1965) in „Sowjetische Gesellschaft für Freundschaft mit der DDR“ umbenannt wurde. Ihr Vorsitzender ist S. G. Lapin, Vorsitzender des Staatlichen Komitees des Ministerrates der UdSSR für Fernsehen und Rundfunk. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 467–468 Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem AuslandSiehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1985 Unter den Freundschaftsgesellschaften der DDR die bedeutendste und nach dem FDGB die zweitgrößte Massenorganisation (1978: 5,5 Mill. Mitglieder). Anknüpfend an die Traditionen der 1923 gegründeten „Gesellschaft der Freunde des neuen Rußland in…
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Agrarsteuern (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Bis zum Jahr 1971 zahlten die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) als wichtigste Gruppe unter den Erwerbsgenossenschaften der DDR keine Steuern. Seit der Schaffung dieses Typs von landwirtschaftlicher Betriebsorganisation im Jahre 1952 hat es nahezu 20 Jahre gedauert, bis die Ertragslage eines größeren Teils der LPG durch staatliche Subventionen so verbessert werden konnte, daß sie ihrerseits Abgaben an den Staat entrichten können. Das bedeutet nicht, daß diejenigen LPG, die seit 1971 Abgaben aufbringen müssen, tatsächlich „rentabel“ wirtschaften und ohne staatliche Unterstützung auskommen können. In der DDR erhalten alle LPG punktuelle „Entwicklungshilfen“ und eine laufende Unterstützung durch den Staat. Denn die Preise der meisten von den LPG benötigten Produktionsmittel werden durch staatliche Subventionen künstlich verbilligt. „Preisstützungen“ aus dem Staatshaushalt müssen für folgende Einsatzfaktoren der Landwirtschaft aufgebracht werden: Baustoffe, Bauleistungen für die Agrarbetriebe. Energielieferungen, Kraftstoffe, Schädlingsbekämpfungsmittel. Düngemittel, bestimmte Landmaschinen und Futtermittel (siehe J. Gurtz. G. Kaltofen, Der Staatshaushalt der DDR. Berlin [Ost] 1977, S. 106). Ferner profitieren auch alle LPG von den hochgeschraubten Erzeugerpreisen für landwirtschaftliche Produkte, deren Verkauf an Letztverbraucher zu herabgesetzten Einzelhandelspreisen dann ebenfalls durch erhebliche Budgetaufwendungen subventioniert werden muß. Mit Wirkung vom 1. 1. 1971 wurden alle LPG vom Typ III und die „zwischenbetrieblichen (kooperativen) Produktionsorganisationen (Abteilungen)“ der LPG und „Volkseigenen Güter“ (VEG) verpflichtet, eine „ökonomisch begründete Abgabe“ an den Staat zu leisten. Diese Zwangsabgabe setzte sich in den Jahren 1971 bis 1975 aus 2 Bestandteilen zusammen: a) einer „Abgabe auf das Bruttoeinkommen“ der Genossenschaften und der spezialisierten (überbetrieblichen) Produktionsorganisationen: b) einer Konsumsteuer. Das „Bruttoeinkommen“ der LPG ergibt sich durch den Abzug der Sachkosten (Materialverbrauch plus Abschreibungen) vom Umsatzerlös. Diese Größe enthält also noch die an die LPG-Mitglieder zu zahlenden Arbeitsvergütungen. Auch die auf Pflanzenproduktion spezialisierten „Volkseigenen Güter“ (VEG) müssen seit 1971 „ökonomisch begründete Abgaben“ an die Staatskasse zahlen. Da die VEG jedoch zum staatlichen Sektor der Volkswirtschaft zählen, gehören die von ihnen an den Fiskus geleisteten Zahlungen zu den „Abführungen der volkseigenen Wirtschaft“. Für die in der DDR „industriemäßig produzierenden Betriebe der Tiererzeugung“ wurde am 28. 8. 1975 eine Sonderbesteuerung beschlossen. Die von diesen Agrarbetrieben verlangte „ökonomisch begründete Abgabe“ besteht seit dem 1. Januar 1976 aus einer Abgabe auf den Gewinn. Mit der Einführung der neuen Abgaben für die LPG ab 1971 wurde die bis dahin von den Genossenschaftsbauern erhobene „Landwirtschaftssteuer“ abgeschafft. I. Die bis 1971 erhobenen Agrarsteuern. Bis Ende 1970 mußten nur die Mitglieder der LPG Steuern zahlen. Diese Abgaben wurden unter dem Sammelbegriff „Landwirtschaftssteuer“ geführt. Die Landwirtschaftssteuer vereinigte in einem Betrag die Steuerverpflichtungen aus drei Steuern in sich, und zwar aus der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Vermögensteuer. Die Mitglieder der LPG beziehen Einkünfte aus Arbeitsleistungen für die Genossenschaft. Ferner erhalten sie noch einen Anteil vom Reinertrag, der sich nach der Fläche bemißt, die sie in die LPG eingebracht haben, es sei denn, sie haben auf die Auszahlung von „Bodenanteilen“ verzichtet. Dieses Einkommen unterlag bis Anfang 1971 der Einkommensteuer. Für die von ihnen getätigten Umsätze, zum Beispiel aus dem Verkauf von Erzeugnissen aus ihren privaten Hauswirtschaften, mußten sie Umsatzsteuer entrichten. Mit ihrem Eintritt in die LPG hatten sich jedoch alle Genossenschaftsbauern die Vergünstigung erworben, von ihrer Steuerschuld bei der Einkommensteuer 25 v. H., bei der Umsatzsteuer 75 v. H. und bei der Vermögensteuer 50 v. H. abzuziehen. II. Die Abgaben der kollektivierten Landwirtschaft. 1. Die Abgabe auf das Bruttoeinkommen. Die Abgabe auf das Bruttoeinkommen soll einen Teil der Differentialrente abschöpfen, die aufgrund der einheitlichen Festpreise für Agrarerzeugnisse alle diejenigen LPG ohne Mehrleistungsaufwand beziehen, die durch die Güte ihrer Böden. Standortvorteile und gute klimatische Bedingungen begünstigt sind. Die Abgabe hat somit eine doppelte Ausgleichsaufgabe. Sie soll einerseits die vor allem von der Bodenqualität her verschiedenen Startbedingungen der einzelnen LPG im zwischenbetrieblichen Wettbewerb einander annähern und andererseits für mehr sozialen Ausgleich unter den landwirtschaftlichen Produzenten sorgen. Darüber hinaus soll sie dazu beitragen, die LPG mit den guten Böden zu noch höheren Leistungen anzuspornen. Je nach der Einschätzung ihrer Lagevorteile oder der Bewertung der natürlichen Produktionserschwernisse werden für bestimmte Standortbereiche unterschiedliche durchschnittliche Abgabesätze vom Bruttoeinkommen festgesetzt. Diese Abgabesätze reichen von 2 bis 21 v. H. Sie beziehen sich stets auf das Bruttoeinkommen je Hektar (ha) landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN). Jede der zur Zeit bestehenden LPG vom Typ III erhält von der Landwirtschafts- und Finanzverwaltung neben ihrem individuellen Abgabesatz noch eine Zielgröße [S. 27]vorgegeben, die ihr anzeigt, wieviel Bruttoeinkommen je ha LN sie nach Ansicht des Staates unter ihren konkreten Standortbedingungen durchschnittlich erwirtschaften kann (= normatives Bruttoeinkommen je ha LN). Für alle Einkünfte, welche die LPG in den Jahren 1971–1975 über das staatlich gewünschte Norm-Einkommen hinaus erzielten, ermäßigte sich die Abgabe, die der Staat üblicherweise nach der Abgabenordnung von ihren Einkommen beanspruchte, um die Hälfte (50 v. H.). Seit dem 1. 1. 1976 wird den LPG Typ III jedoch nur noch eine Steuerermäßigung von 25 v. H. für dasjenige Bruttoeinkommen gewährt, das sie über, die staatliche Leistungsvorgabe hinaus erwirtschaften (vgl. GBl. I, 1975. S. 647). Dieser Anreiz mit einer verminderten Steuerlast soll die LPG dazu anspornen, ihre Produktion zu erweitern und ihre Kosten zu senken. Um ferner zu verhindern, daß die landwirtschaftlichen Produzenten nichts dagegen unternehmen, wenn die von ihnen erwirtschafteten Einkommen je ha LN in unvertretbarem Ausmaß absinken, war vom Staat in den Jahren von 1971 bis 1975 für jede LPG Typ III ein bestimmter Mindestabführungsbetrag vom Bruttoeinkommen in Mark festgelegt worden. Dies hatte zur Folge, daß die prozentuale Steuerbelastung der Genossenschaften anstieg, sofern ihre Erträge je Hektar unter jenes Leistungsniveau absanken, das der Staat in jedem Einzelfall als die erreichbare Mindestrentabilität des von den LPG bewirtschafteten Bodens festgelegt hatte. Diese schematische Lenkungsdirektive ist jedoch Mitte 1975 gelockert worden. Sofern die Wirtschafts- und Finanzorgane bei genauer Kenntnis der Leistungsbereitschaft der einzelnen Agrarbetriebe zu der Überzeugung gelangen, daß dieses steuerpolitische Druckmittel zur Leistungsmobilisierung nicht mehr benötigt wird, ist ihnen vom Haushaltsjahr 1976 an freigestellt worden, auf die Festlegung von Mindestabführungsbeträgen in Mark vom erzielten Bruttoeinkommen je ha LN zu verzichten. LPG vom Typ III, die infolge ihrer ungünstigen natürlichen Produktionsbedingungen ein geringeres Bruttoeinkommen als 1.100 Mark je ha LN erwirtschaften, sind ganz von einer Abgabenleistung befreit worden. Übersteigt ihr Einkommen diese Steuerfreigrenze einmal für ein Jahr, so wird eine Abgabe von nur 2 v. H. erhoben. 2. Die Besteuerung der individuellen Verbrauchseinkommen der Genossenschaftsbauern. Um bei der Verteilung des Bruttoeinkommens der Genossenschaften sicherzustellen, daß diese ihren Kapitalbedarf für Investitionen selbst akkumulieren und die Kapitalbildung nicht zugunsten eines hohen Verbrauchs vernachlässigen, wird ab 1971 auch die Einkommensverwendung für Konsumzwecke der LPG-Mitglieder besteuert. Eine Abgabe auf die an die Genossenschaftsbauern ausgeschütteten Erlöse müssen alle Landwirtschaftsbetriebe entrichten, bei denen keine Gewinnsteuern erhoben werden. Übersteigen die für den persönlichen Verbrauch freigegebenen Einkommenszuwendungen 7.200 Mark je Vollbeschäftigten-Einheit im Jahr ( = Steuerfreigrenze), so unterliegt das darüber hinausgehende Konsumeinkommen einer scharf progressiven Besteuerung. Steuerschuldner der „Konsumtionsabgabe“ ist die LPG (Typ III). Geldausgaben der Genossenschaft, die der kulturellen und sozialen Betreuung aller Genossenschaftsmitglieder dienen, zählen nicht zu den für Konsumzwecke ausgeschütteten Erlösen der Agrarbetriebe. 3. Gewinnbesteuerung ausgewählter Agrarbetriebe. Seit dem 1. 1. 1976 wird von den Agrarbetrieben, welche sich auf eine industriemäßig organisierte Tierzucht und Tierverwertung spezialisiert haben, lediglich eine Gewinnabgabe erhoben. Um die Höhe der jährlichen Abgabeverpflichtung erreichen zu können, wird der erzielte Gewinn ins Verhältnis zum Anlagevermögen des Betriebes gesetzt, wobei die „Grundfonds“ zu Anschaffungspreisen bewertet werden. Für die auf diesem Wege für jedes Wirtschaftsjahr ermittelte „Grundfondsrentabilität“ (= Kapitalrentabilität = Höhe des Gewinns in Mark je 1.000 Mark Anlagevermögen [= Grundfonds]) läßt sich die entsprechende prozentuale Abgabe vom Gewinn aus folgender Tabelle entnehmen. Sie gilt nach Weisung des Gesetzgebers für alle gewinnsteuerpflichtigen Agrarbetriebe. Dazu gehören die „industriemäßig produzierenden“ LPG und VEG für die Aufzucht von Nutzvieh und die auf diese Aufgabe spezialisierten „zwischenbetrieblichen Einrichtungen“ und „zwischengenossenschaftlichen Produktionsorganisationen“. [S. 28] Über die Ertragskraft der industriemäßig organisierten Betriebe für Viehaufzucht und -Verwertung liegen keine genauen Angaben vor. Dennoch scheint der Fiskus durch die 1976 eingeführte Gewinnbesteuerung diese Gruppe von Agrarbetrieben nur sehr schonend zur Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs heranzuziehen. Dadurch sollen weitere Agrarbetriebe angeregt werden, ebenfalls zu einer rentablen „industriemäßigen Tierproduktion“ überzugehen. Das von der Wirtschaftsführung geschaffene Verfahren der Steuerbelastung der Unternehmenserträge und der gewählte Besteuerungstarif dürften ferner durchaus dazu geeignet sein, die betreffenden Agrarbetriebe zur Erreichung einer hohen Kapitalrentabilität anzuspornen. 4. Sonstige Steuern der landwirtschaftlichen Erzeuger. Auch nach der völligen Neugestaltung der Agrarbesteuerung in der DDR 1971 bleibt für die Genossenschaftsbauern die Pflicht zur Zahlung von Grundsteuern grundsätzlich bestehen. Besteuerungsobjekt sind die Bodenanteile, die sie bei der Aufgabe ihrer privaten Bauernwirtschaften in die LPG eingebracht haben. Da dieses Grundeigentum formal noch den Genossenschaftsbauern gehört, sind diese auch die Steuerschuldner (Steuersubjekt) der Grundsteuer. Für Bauern, die den beiden nicht voll kollektivierten LPG-Typen~I und II angehören, hat man die Grundsteuer um 25 v. H. ermäßigt. Dagegen erhalten die Genossenschaftsbauern des politisch bevorzugten LPG-Typs III (höchste Kollektivierungsstufe) sogar einen Steuerrabatt von 75 v. H. auf ihre Grundsteuerverpflichtungen. Verzichten Genossenschaftsbauern darauf, sich Ertragsanteile entsprechend ihrem (früheren) Bodeneigentum auszahlen zu lassen, wird ihnen die Grundsteuer ganz erlassen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 26–28 Agrarstatistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrartechnikSiehe auch die Jahre 1975 1985 Bis zum Jahr 1971 zahlten die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) als wichtigste Gruppe unter den Erwerbsgenossenschaften der DDR keine Steuern. Seit der Schaffung dieses Typs von landwirtschaftlicher Betriebsorganisation im Jahre 1952 hat es nahezu 20 Jahre gedauert, bis die Ertragslage eines größeren Teils der LPG durch staatliche Subventionen so verbessert werden konnte, daß sie ihrerseits Abgaben an den Staat entrichten können. Das…
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Kybernetik (1979)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der K. standen die Parteiideologen der SED lange Zeit ablehnend gegenüber. Diese Ablehnung hatte ihren Grund in dem vermeintlichen Anspruch der K., allgemeine Gesetzmäßigkeiten in Natur. Technik und Gesellschaft entdecken und erklären zu können. Eine Wissenschaft mit einem derartig universellen Gültigkeitsanspruch, die ähnliche Aufgaben wie der Marxismus-Leninismus als „wissenschaftliche Weltanschauung“ zu lösen vorgibt, konnte nur als eine Konkurrenzwissenschaft eingestuft werden. Da sie ferner nicht ohne weiteres mit der orthodoxen Lehre vereinbar schien, mußte sie als schlechthin falsch gelten. So wurde noch 1952 die K. als eine „kapitalistische Pseudowissenschaft“, als eine „Wissenschaft der Obskuranten“ abgestempelt. Erst nach dem Tode Stalins, etwa seit 1954, vollzog sich auch in der DDR mit der Aufgabe der starren dogmatischen Haltung gegenüber der K. ein Wandel. Die Diskussionen wandten sich Mitte der 50er Jahre Versuchen zu. die K. selbst und die in ihr verwendeten Begriffe neu zu bestimmen und dem Marxismus-Leninismus anzupassen. Trotzdem scheiterten in dieser Anfangsphase erste Versuche, sowohl die K. als auch die Elektronische ➝Datenverarbeitung insbesondere für die Volkswirtschaft nutzbar zu machen. Die ideologischen Bedenken gegen die K. als Wissenschaft wurden vollends erst 1960/61 zurückgestellt, wesentlich deshalb, weil man aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage hoffte, mit Hilfe der K. das wirtschaftliche Planungssystem zu verbessern. In der DDR wandte sich vor allem der Technikphilosoph und Systemtheoretiker G. Klaus der K. und ihren Anwendungsproblemen zu. Er versuchte u. a. die Aussagen der K. mit zentralen Axiomen und Postulaten des Dialektischen Materialismus zu vereinen, um sie so in das marxistische Weltbild integrieren zu können. Klaus arbeitete zwischen dem von Marx, Engels und Lenin entwickelten Kategoriengebäude der Dialektik und der K. Gemeinsamkeiten heraus und interpretierte Teile der marxistischen Lehre neu. Der theoretische Durchbruch der K. als eines neuen Forschungsgebiets kündigte sich auf der im April 1961 veranstalteten Gründung der „Kybernetik-Philosophie-Gesellschaft“ an. Für die weitere Durchsetzung kybernetischer Vorstellungen in der DDR lieferte dann u. a. das 1961 von Klaus verfaßte Buch „Kybernetik in philosophischer Sicht“ die notwendige ideologische Absicherung. Im Jahr 1961 wurde schließlich eine Kommission für K. bei der Akademie der Wissenschaften der DDR gegründet. In den Jahren 1962–1968 kam es zu einer Reihe von Aktivitäten, die die K. „aufwerten“ und popularisieren sollten. Hervorzuheben ist vor allem die K.-Konferenz im Oktober 1962 zum Thema „Die Bedeutung der K. für Wissenschaft, Technik und Wirtschaft in der DDR“ mit Beteiligung von Wissenschaftlern aus anderen RGW-Ländern. Zur Rationalisierung der Wirtschaft kündigte der Erste Sekretär der SED, Ulbricht, [S. 638]den Einsatz der K. und der elektronischen Datenverarbeitung auf der 2. ZK-Tagung im November 1962 an. Auf dem VI. Parteitag der SED (1963) erfuhr die K. im Zuge umfangreicher Reformvorschläge zur Wirtschaftsplanung und -Verwaltung besondere Beachtung. So enthielt das auf diesem Parteitag verabschiedete Parteiprogramm mehrere grundsätzliche Aussagen über die Rolle und Bedeutung von K. und elektronischer Datenverarbeitung für die Durchführung der neuen Wirtschaftspolitik. Dieser politisch-ideologischen Leitlinie folgend, zeigte sich auch auf dem VII. Parteitag der SED im April 1967 das Bestreben von Partei- und Wirtschaftsführung, die K. auch weiterhin als Instrument des Planungssystems einzusetzen. Die zunehmende Bedeutung der K. machte jedoch 1968 einer distanzierteren Betrachtungsweise Platz. Gleichwohl entwickelte sich die K. für andere sozialwissenschaftliche Disziplinen zu einem unentbehrlichen Instrument. Ihre Anwendungsmöglichkeiten in der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft wurde ebenso wie ihre Bedeutung im Rahmen der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre herausgestellt. Im Zuge der auf dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 beschlossenen stark modifizierten polit-ökonomischen „Generallinie“ wurden auch neue ordnungspolitische Prioritäten gesetzt. Die SED-Führung glaubte, einen Trend zur Entideologisierung, ja Entdogmatisierung wichtiger Wissenschaftsbereiche festzustellen. Das Politbüromitglied K. Hager machte auf diesbezügliche Gefahren aufmerksam: „So wichtig Kybernetik und Systemtheorie sind und bleiben, so können wir natürlich nicht zulassen, daß sie an die Stelle des Dialektischen und Historischen Materialismus, der politischen Ökonomie des Sozialismus, des wissenschaftlichen Kommunismus oder auch der sozialistischen Leitungswissenschaft treten.“ Seine Kritik an der Systemtheorie gipfelte in der Warnung vor der Gefahr, daß „die Sprache einer Spezialwissenschaft die politische Sprache einer Partei wird“ und daß die Partei damit aufhöre, „eine marxistisch-leninistische Partei zu sein“ (K. Hager, Einheit Nr. 11/1971, S. 1215). Diese Kritik machte den Bruch mit den bisher auch von der Parteiführung vertretenen Positionen besonders deutlich. K., Informationswissenschaft oder Operationsforschung wurden in ihrer politisch-ideologischen Bedeutung stark reduziert und auf den Status von instrumentellen Hilfswissenschaften zurückgestuft. Aufgrund dieser neuen Einschätzung spielte seitdem in der Gesellschaftspolitik der SED die K. nur noch eine relativ untergeordnete Rolle. Gelegentliche offiziöse Aussagen zeigen jedoch, daß die neue Parteiführung unter Honecker auf eine kontrollierte Anwendung der K. nicht zu verzichten gedenkt. So soll nach den von der SED auf dem IX. Parteitag (1976) festgelegten Beschlüssen u. a. die mathematisch-kybernetische Grundlagenforschung der Akademie der Wissenschaften der DDR weiterhin eine beachtliche Rolle spielen (Mathematik). Information. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 637–638 Kurorte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LaienkunstSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der K. standen die Parteiideologen der SED lange Zeit ablehnend gegenüber. Diese Ablehnung hatte ihren Grund in dem vermeintlichen Anspruch der K., allgemeine Gesetzmäßigkeiten in Natur. Technik und Gesellschaft entdecken und erklären zu können. Eine Wissenschaft mit einem derartig universellen Gültigkeitsanspruch, die ähnliche Aufgaben wie der Marxismus-Leninismus als „wissenschaftliche Weltanschauung“ zu lösen vorgibt, konnte nur als…
DDR A-Z 1979
Filmwesen (1979)
Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das gesamte F. untersteht der einheitlichen Leitung durch die Hauptverwaltung Film des Ministeriums für Kultur, deren Leiter den Rang eines der Stellvertreter des Ministers bekleidet. Beratende Funktion hat dabei ein 1973 gebildetes Komitee für Filmkunst, dem neben staatlichen Leitern Regisseure und Autoren, Studiodirektoren, der Rektor der Hochschule für Film und Fernsehen der DDR sowie Vertreter von FDGB und FDJ angehören. Der Filmproduktionsapparat besteht aus folgenden DEFA-Studios: für Spielfilme in Potsdam-Babelsberg (auf einem Gelände von ca. 500.000 qm mit 9 Atelierhallen) mit einer Jahresproduktion von 15 bis 20 Filmen für Kino (davon ca. 3 Kinder- und Jugendfilme) und ca. 25 Filmen für das Fernsehen; für Kurzfilme in Potsdam-Babelsberg und Berlin (Ost) mit einer Jahresproduktion von ca. 100 Filmen für Kino und Fernsehen einschließlich Auftrags- und Werbefilme sowie 52 Wochenschauen „Der Augenzeuge“; für Trickfilme in Dresden mit einer Jahresproduktion von ca. 25 Zeichentrick-, Puppentrick-, Handpuppen- und Silhouettenfilmen für Kino (überwiegend Kinderprogramme) sowie weiteren Filmen für das Fernsehen; für Synchronisation in Berlin (Ost). Zur DEFA gehören außerdem Kopierwerke und die Zentralstelle für Filmtechnik sowie der DEFA-Außenhandel, der für den gesamten Filmexport und -import zuständig ist. Er unterhält Kontakte mit 1.100 Filmverleihgesellschaften und Fernsehstationen in 105 Ländern, verkaufte bis 1976 über 8.000 [S. 378]Spielfilm- und Kurzfilmlizenzen an Partner in rd. 80 Ländern und erwarb von 1950 bis 1976 Spielfilmlizenzen aus 38 Staaten. Sämtliche in der DDR eingesetzten Filme werden über den Progress-Film-Verleih an 15 Bezirksfilmdirektionen verliehen. Der Film hat als wichtigstes Massenmedium neben dem Fernsehen eine besondere Funktion bei der Bewußtseinsbildung des Publikums zu erfüllen. Nach einer Definition des DDR-Filmwissenschaftlers Manfred Gerbing soll er „auf den Intellekt und die Emotionen der Zuschauer Einfluß nehmen, die neue sozialistische Denk- und Lebensweise durchsetzen helfen, neue Bedürfnisse (einschließlich ästhetische) im Menschen wecken … Er soll helfen, die ideologisch-moralische Psyche des Menschen nach sozialistischen Kriterien zu bilden, die schöpferischen Fähigkeiten des Menschen allseitig zu entfalten, zur weiteren Humanisierung der zwischenmenschlichen Beziehungen beizutragen.“ Die DEFA (Deutsche Film AG) wurde als erste deutsche Filmgesellschaft nach dem II. Weltkrieg gegründet und erhielt am 17. 5. 1946 eine sowjetische Lizenz. Anfangs eine deutsch-sowjetische Aktiengesellschaft, wurde sie 1952 Volkseigener Betrieb. Das Profil ihrer Produktion war stets von der jeweiligen politischen Situation. vom Stand der gesellschaftlichen Entwicklung abhängig. Neben der Propaganda für den Wiederaufbau leistete die DEFA in den ersten Jahren ihres Bestehens einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die jüngste NS-Vergangenheit. Filme antifaschistischer Thematik bildeten vor allem bis Ende der 60er Jahre einen wesentlichen Bestandteil der Produktion und gehörten zu den auch künstlerisch gelungensten Arbeiten. Filme nach historischen Stoffen, insbesondere mit Themen aus der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, dienten der Förderung eines neuen Geschichtsbewußtseins sozialistischer Prägung. Wichtige Marksteine der Filmentwicklung waren die Filmkonferenzen von 1952 und 1958, auf denen der Vorrang von Stoffen aus der Gegenwart betont und die Filmemacher auf die Methode des damals dogmatisch ausgelegten Sozialistischen Realismus festgelegt wurden. Neben Filmen politischer Thematik wurden stets auch Unterhaltungsfilme produziert. Seit den 60er Jahren hat die thematische und stilistische Vielfalt der Produktion zugenommen; Filme mit DDR-Gegenwartsthematik reflektieren, besonders seit dem Übergang zu der unter Honecker praktizierten relativ offeneren Kulturpolitik seit 1972, eine differenzierte Auseinandersetzung mit individuellen und gesellschaftlichen Problemen und entsprechen vielfach auch formal anspruchsvollem internationalem Standard. Vor allem den Bedürfnissen jugendlicher Kinobesucher dienen die seit 1966 produzierten Indianerfilme, deren Stoffe auf historischen Fakten basieren, und heitere Musikfilme; Literaturverfilmungen nach Vorlagen aus vergangenen Epochen und von DDR-Autoren haben ebenfalls einen festen Platz in den Produktionsplänen. Als drittes Land nach den USA und der Sowjetunion entwickelte die DDR die Aufnahme- und Produktionstechnik für den 70-mm-Film, stellte jedoch die 1967 aufgenommene Produktion solcher Filme 1973 als vorerst unrentabel wieder ein. Zu den bedeutendsten, auch außerhalb der DDR bekannten Spielfilmregisseuren zählen Konrad Wolf, Egon Günther, Lothar Warneke, Heiner Carow. Die Nachwuchsausbildung erfolgt an der 1954 gegründeten Hochschule für Film und Fernsehen der DDR (bis 1970: Deutsche Hochschule für Filmkunst) in Potsdam-Babelsberg. Eine Sektion Forschung an der Hochschule beschäftigt sich mit filmwissenschaftlichen Fragen und gibt dazu in unregelmäßiger Folge Publikationen heraus. Ein Film- und Fernsehrat der DDR, dem Persönlichkeiten der DEFA, des DDR-Fernsehens, des Progress-Film-Verleihs, des Staatlichen Filmarchivs und anderer Einrichtungen angehören, besteht seit 1978 zur Koordinierung der Mitarbeit von Repräsentanten der DDR in internationalen nichtstaatlichen Film- und Fernsehverbänden. Die DDR ist in 11 derartigen Organisationen vertreten. Der Film- und Fernsehrat der DDR ist Mitglied des Internationalen Film- und Fernsehrats bei der UNESCO. Die in verschiedenen Abkommen festgelegte Zusammenarbeit mit anderen sozialistischen Ländern auf filmischem Gebiet realisiert sich u. a. in der Mitwirkung von Schauspielern aus diesen Ländern in DEFA-Filmen und umgekehrt sowie in Koproduktionen (bisher mit der Sowjetunion. Polen, der ČSSR und Bulgarien). Die DDR stellt z. T. auf der Grundlage der Gegenseitigkeit eigene Produktionen auf Filmwochen im Ausland vor (bis 1976 organisierte der VEB DEFA- Außenhandel mehr als 83 solcher Veranstaltungen); bis 1977 beteiligte sie sich an 421 internationalen Festivals (seit 1975 auch an den Internationalen Filmfestspielen in Berlin [West]) und errang insgesamt 249 Preise. Als einziges internationales Filmfestival in der DDR findet seit 1960 alljährlich im November die Leipziger Dokumentar- und Kurzfilmwoche für Kino und Fernsehen statt unter dem Motto „Filme der Welt — für den Frieden der Welt“. Seit dem Herbst 1978 wird jährlich ein nationales Festival des Dokumentar- und Kurzfilms für Kino und Fernsehen veranstaltet. Erstmals sollen 1979 ein Kinderfilmfestival und 1980 ein Spielfilmfestival der DDR organisiert und dann jeweils alternierend jährlich durchgeführt werden. In den Kinospielplan werden pro Jahr ca. 140 Spielfilme neu aufgenommen; dazu kommen besonders zusammengestellte Kinderfilmprogramme. Im allgemeinen stammen jeweils etwa zwei Drittel der Importe aus sozialistischen und ein Drittel aus kapitalistischen Ländern. Die meisten Filme (ca. 25–30 pro Jahr) werden aus der Sowjetunion eingeführt. Aus der Bundesrepublik Deutschland kamen 1975 5 und 1977 3 Filme in den Verleih. (Umgekehrt laufen in der Bundesrepublik Produktionen aus der DDR meist nur in nichtkommerziellen Filmtheatern, gelegentlich auch im Fernsehen.) Manche anspruchsvollen Filme laufen vorwiegend oder [S. 379]ausschließlich in Filmkunsttheatern oder an Filmkunsttagen der Kinos. Zur Verbreitung des künstlerisch wertvollen Films tragen Filmklubs bei. Zur Anleitung und Koordinierung ihrer Arbeit wurde im November 1973 eine Zentrale Arbeitsgemeinschaft Filmklubs der DDR beim Ministerium für Kultur gegründet, der Vertreter der Filmklubs, des Staatlichen Filmarchivs des Progress-Film-Verleihs, der Bezirksfilmdirektionen, des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden sowie der Massenorganisationen, bei denen Filmklubs bestehen (FDGB; FDJ; Kulturbund; Nationale Volksarmee u. a.), angehören. Im Jahr 1977 gab es 837 stationäre Filmtheater und rd. 280 Dorfkinos, die in 917.500 Vorstellungen 84,12 Mill. Besucher zählten. Damit zeigte der parallel mit der Zunahme des Fernsehens (1977: 5,45 Mill. angemeldete Apparate) zurückgegangene Kinobesuch (Höchststand: 1955 mit 309,91 Mill. in 1423 Filmtheatern, Tiefststand: 1975 mit 76,97 Mill.) wieder eine ansteigende Tendenz. Zur Befriedigung differenzierterer Publikumsansprüche werden zunehmend neue Kinoformen entwickelt: 1977 gab es außer Film-Diskotheken und Wiederaufführungskinos 17 Filmkunstbühnen, 14 Visionsbars sowie 10 Klub-Kinos mit gastronomischer Betreuung; in Neubaugebieten wurden Leichtbau-Kinos und in Ferienzentren Zeltkinos errichtet. Jeweils im Juli finden seit 1962 alljährlich „Sommerfilmtage der DDR“ statt, bei denen auf Freilichtbühnen 8 neue Unterhaltungsfilme in- und ausländischer Produktion eingesetzt werden, die großen Publikumszuspruch haben. Zeitschriften: „Filmspiegel“ (vierzehntäglich), „Film und Fernsehen“ (monatlich). „Filmwissenschaftliche Beiträge“ (jährlich), „FF dabei“ (wöchentlich), „Kino DDR“ (wöchentlich, nur für die Presse), „Kino-Information“ (unregelmäßig), „Treffpunkt Kino“ (monatlich nur in Kinos), „Film für Sie“ (unregelmäßig). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 377–379 Feuerschutzpolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinalproduktionSiehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das gesamte F. untersteht der einheitlichen Leitung durch die Hauptverwaltung Film des Ministeriums für Kultur, deren Leiter den Rang eines der Stellvertreter des Ministers bekleidet. Beratende Funktion hat dabei ein 1973 gebildetes Komitee für Filmkunst, dem neben staatlichen Leitern Regisseure und Autoren, Studiodirektoren, der Rektor der Hochschule für Film und Fernsehen der DDR sowie…
DDR A-Z 1979
Arzneimittelversorgung (1979)
Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Arzneiversorgung: 1953 Die A. ist erst spät auf einen Stand gebracht worden, der eine ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung einigermaßen garantiert. Grund war einerseits, daß im Gebiet der damaligen SBZ zwar eine leistungsfähige chemische Grundstoffindustrie, aber kein ins Gewicht fallender Bestand an pharmazeutischen Herstellungsbetrieben vorhanden war und daher Fachpersonal für die Arzneimittel (Am.)-Fertigung fehlte. Andererseits fehlte der sowjetischen Besatzungsmacht das Verständnis für den hohen Am.-Bedarf der Bevölkerung. Die inzwischen aufgebaute Am.-Industrie vermag jetzt den Bedarf weitgehend zu decken. Im Vergleich zum Stand von 1960 hat sich die Am.-Produktion verdreifacht. Das Am.-Verzeichnis der DDR enthält rd. 3.000 Am. (in der Bundesrepublik in etwa vergleichbar die Rote Liste mit rd. 8.000 Am.). Bestimmte Am. sind zu einem devisenbringenden Exportprodukt geworden (Antibiotika, Insulin). Die Ausfuhr ist dem Wert nach fast doppelt so groß wie die Einfuhr. In der Exportwerbung werden die Produkte aller Hersteller unter dem Warenzeichen „Germed“ („German Medicaments“) angeboten. Für Ein- und Ausfuhr ist die „Deutsche Pharmazie Export- und Import-Gesellschaft“ zuständig. Im großen und ganzen reicht die A. jetzt aus. Viele Am. sind auch heute noch ständig knapp oder zeitweilig nicht verfügbar. Das geht vorwiegend auf ungleichmäßige Einfuhren von Rohstoffen und Fertigprodukten zurück. Soweit Herstellung oder Belieferung auf Import angewiesen sind, hängen sie von den jeweiligen Möglichkeiten des bilateralen Außenhandels ab. Weil größere Lagerbestände nicht gehalten werden, schlägt jeder Produktionsausfall schnell auf die Apothekenbelieferung durch. Größere Elastizität im Vergleich zu den VEB hat kleine Privatunternehmen bis 1971 am Leben gehalten (als halbstaatliche Betriebe). Ähnlich vermögen die Apotheken viele Mängel durch eigene Initiative auszugleichen. Der Am.-Verbrauch ist in der DDR sehr hoch. Das betrifft besonders die Beruhigungs-, Schmerz-, Schlaf- und Abführmittel sowie die sog. Psychopharmaka. Pro Kopf liegen die Ausgaben mit 160 Mark im Jahr, gemessen an Einkommensniveau und Kaufkraft, weit höher als in der Bundesrepublik Deutschland. Das geltende Arzneimittelgesetz (vom 5. 5. 1964 — anstelle des länderweise ergangenen Gesetzes von 1948) geht vom Prinzip der Zulassung („Registrierung“) aus. Gefordert wird der Nachweis von Wirksamkeit, Unschädlichkeit und „Bedürfnis“ sowie die Einhaltung von Gütevorschriften. Über die Zulassung entscheidet der Zentrale Gutachterausschuß für Arzneimittelverkehr. Die Am.-Prüfung obliegt dem Institut für Arzneimittelwesen in Berlin (Ost) (seit 1964). Für Herstellung, Qualitätsprüfung und -Sicherung von Am. ist das Deutsche Arzneibuch (DAB) maßgebend. Es weicht seit 1965 von dem der Bundesrepublik erheblich ab. Das DAB (8. Ausgabe 1978) enthält Vorschriften über rd. 850 Arzneistoffe und erstmals auch Vorschriften des Compendium medicamentorum. des Standardwerks der RGW-Staaten für Prüfung und Qualitätssicherung von Am. Auf dem Gebiet der medizintechnischen Geräte war die Ausgangslage günstiger, weil hier industrielle Erfahrungen und daher Fachkräfte vorhanden waren. Hinderlich hat sich hier dagegen der Exportzwang ausgewirkt. Gegenwärtig ist die Ausrüstung der Einrichtungen des Gesundheitswesens befriedigend, in Hochschulkliniken und Krankenhäusern der Zentralversorgung gut oder sehr gut. Wie überall wirkt sich Ersatzteilmangel störend aus. Die Großhandelsfunktion für Am. und medizintechnische Geräte wird vom Staatlichen Versorgungskontor für Pharmazie und Medizintechnik in Berlin (Ost) wahrgenommen. Es unterhält regionale Zweigstellen in den Bezirken, einige davon (Berlin[Ost], Frankfurt/O., Leipzig) mit guter technischer Ausrüstung sowie Datenverarbeitungsanlage, und in den meisten Kreisen einen „Versorgungsbetrieb für Pharmazie und Medizintechnik“. Mängel in den Bedarfsanalysen und Schwerfälligkeit des Verteilungsapparates spielen für die Versorgungslücken eine wesentliche Rolle. Die zentrale Steuerung der Verteilung von Am. und medizintechnischen Geräten liegt beim Ministerium für Gesundheitswesen, das dafür eine eigene Hauptabteilung führt, die Steuerung der Am.-Produktion liegt [S. 81]bei den für die entsprechenden Industriebereiche zuständigen Ministerien. Die Abgabe von Am. ist den Apotheken und den ihnen nachgeordneten Am.-Abgabestellen vorbehalten. Die letzteren befinden sich jedoch in ländlichen Gebieten, z. T. in den Räumen der Konsumgenossenschaften. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 80–81 Arzneimittelgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÄrzteSiehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Arzneiversorgung: 1953 Die A. ist erst spät auf einen Stand gebracht worden, der eine ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung einigermaßen garantiert. Grund war einerseits, daß im Gebiet der damaligen SBZ zwar eine leistungsfähige chemische Grundstoffindustrie, aber kein ins Gewicht fallender Bestand an pharmazeutischen Herstellungsbetrieben vorhanden war und daher…
DDR A-Z 1979
Demographie (1979)
Siehe auch das Jahr 1975 Die DDR gehörte 1977, gemessen an der industriellen Bruttoproduktion pro Kopf der Bevölkerung, zu den 10 führenden Industriestaaten der Welt. Diese Entwicklung muß auf dem Hintergrund soziographischer und wirtschaftlicher Faktoren gesehen werden, die die Ausgangsposition der DDR als relativ ungünstig erscheinen lassen. Auf einer Fläche von 108.179 km² lebten am 31. 12. 1977 16,758 Mill. Menschen (1946 noch 18,057 Mill.), was rd. 23 v. H. des Gebietes des Deutschen Reiches (1937) und etwa 27 v. H. seiner Bevölkerung entspricht. Mit 155 Menschen pro km² gehört die DDR zu den dichtest besiedelten Ländern der Erde; im Vergleich mit anderen RGW-Staaten liegt sie sogar mit einem Abstand von rd. 40 v. H. zum nächsten Staat, Ungarn, eindeutig an der Spitze. Im Norden grenzt die DDR an die Ostsee, im Westen an die Bundesrepublik Deutschland, im Süden an die ČSSR und im Osten an die Volksrepublik Polen (Oder-Neiße-Grenze). Während das Gebiet der heutigen DDR vor 1937 im wesentlichen agrarisch strukturiert war (mit Ausnahme: von Leicht-, Lebensmittel- und Textilindustrie), sind im Zuge der nach 1945 forcierten Industrialisierung 10 Industrieregionen (überwiegend im Süden sowie in der Mitte der DDR) entstanden, in denen ― von wenigen Ausnahmen abgesehen ― importierte Rohstoffe verarbeitet werden: der Raum Magdeburg/Süd- und Ostharz (Schwermaschinen- und Leichtindustrie), der Raum Halle/Leipzig (Braunkohlen- und Chemieindustrie), der Raum Erfurt/Gera (Textil- und Automobilindustrie), das Gebiet um Karl-Marx-Stadt, ehemals Chemnitz, (Textil- und Werkzeugmaschinenindustrie), das Gebiet um Dresden (Elektrotechnische, Elektronik- und optische Industrie), das Gebiet der Lausitz um Cottbus (Eisenerz- und Eisenerzverarbeitungsindustrie), das Gebiet um Berlin (Ost) (Elektronische und Werkzeugmaschinenindustrie), das Gebiet um Frankfurt (Oder) (Stahl- und Erdölindustrie), das Gebiet um Brandenburg (Landmaschinenindustrie). Statistische Daten (31. 12. 1977) Wohnbevölkerung insgesamt 16,7.578 Mill. davon Männer 7,8.170 Mill. Frauen 8,9.408 Mill. Lebendgeborene je 1000 der Bevölkerung: 13,3 (1968: 14,3) Gestorbene je 1000 der Bevölkerung: 13,4 (1968: 14,2) Gestorbenenüberschuß: -2087 (1968: + 2.670 Lebendgeborenenüberschuß) Berufstätige (ohne Lehrlinge): 8,058 Mill. (davon 4,033 Mill. Frauen) Eheschließungen: 147.402 Ehescheidungen: 43.034 Sparguthaben: 86,08 Mrd. Mark Quelle: Statistisches Jahrbuch der DDR 1978. % [S. 249]die Hafenstadt Rostock (Schiffbau- und Schiffsausrüstungsindustrie). Die nach 1945 zunächst weiter bestehende Verwaltungsstruktur (5 Länder) wurde 1952 geändert; seitdem bestehen 15 Bezirke, die ihrerseits in 219 Kreise (einschließlich Stadtkreise) und rd. 7.600 Gemeinden (einschl. kreisfreier Städte) aufgeteilt sind. 219 Gemeinden haben mehr als 10.000 Einwohner. Die drei größten Bezirke (Potsdam, Magdeburg, Neubrandenburg) sind wirtschaftlich auch heute noch überwiegend durch ihre landwirtschaftliche Produktion bestimmt. Bevölkerung; Sozialstruktur; SED; Arbeitskräfte; Intelligenz; Wirtschaft; Agrarpolitik; Landwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 248–249 Demarkationslinie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratie, SozialistischeSiehe auch das Jahr 1975 Die DDR gehörte 1977, gemessen an der industriellen Bruttoproduktion pro Kopf der Bevölkerung, zu den 10 führenden Industriestaaten der Welt. Diese Entwicklung muß auf dem Hintergrund soziographischer und wirtschaftlicher Faktoren gesehen werden, die die Ausgangsposition der DDR als relativ ungünstig erscheinen lassen. Auf einer Fläche von 108.179 km² lebten am 31. 12. 1977 16,758 Mill. Menschen (1946 noch 18,057 Mill.), was rd. 23 v. H. des Gebietes des…
DDR A-Z 1979
C. Das Gesundheitsabkommen
Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten (1979) Siehe auch das Jahr 1975 I. Das Transitabkommen Wenn man vom Innerdeutschen Handel und notwendigen Kontakten und Vereinbarungen im Bereich von Verkehr und Post absieht, gab es bis zum Jahre 1971 keine institutionalisierten Beziehungen amtlichen Charakters zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Das Transitabkommen, die deutsche Durchführungsvereinbarung zum Viermächte-Abkommen, war der erste bedeutende Schritt auf dem Wege zu einer Normalisierung des Verhältnisses zwischen den beiden deutschen Staaten. Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Transitabkommen) wurde am 17. 12. 1971 unterzeichnet. Mit dem Schlußprotokoll zum Viermächte-Abkommen trat es am 3. 6. 1972 in Kraft. A. Benutzung der Transitwege In den ersten 6 Jahren seit Abschluß des Transitabkommens, also von Juni 1972 bis Anfang 1979, haben ca. 100 Mill. Westdeutsche und West-Berliner die Transitwege benutzt, was einer Steigerung um mehr als das Doppelte entspricht (im entsprechenden Zeitraum vor Inkrafttreten des Transitabkommens, in der Zeit von Juni 1966 bis einschließlich Mai 1972, betrug die Zahl rd. 44,7 Mill.). Das Viermächte-Abkommen und die deutsche Durchführungsvereinbarung sehen vor, daß es grundsätzlich keine Kategorie von Personen gibt, die von der Benutzung der Transitwege ausgeschlossen werden kann. Kein Reisender kann wegen seiner politischen oder sonstigen Betätigung im Bundesgebiet oder in Berlin (West) zurückgewiesen werden. Auch Personen, welche die DDR ohne Erlaubnis der dortigen Behörden verlassen oder früher in der DDR strafbare Handlungen begangen haben, können die Transitwege ungehindert benutzen. Reisenden, die in der Vergangenheit in der DDR und nach dem Recht der DDR Straftaten gegen das Leben, vorsätzliche Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit des Menschen oder schwere Straftaten gegen das Eigentum begangen haben, kann die Durchreise verweigert werden. Reisenden, die die DDR nach dem 31. 12. 1971 ohne Genehmigung ihrer Regierung verlassen haben, sowie Personen, die sich von den Umständen der besonderen Lage ihres Falles her über das Verhalten der DDR-Organe im Unklaren sind (besonders geflüchtete Militärpersonen), wird empfohlen, sich vor Antritt der Reise Rat bei den zuständigen Stellen der Bundesrepublik einzuholen. B. Mißbrauch der Transitwege Ein Mißbrauch der Transitwege liegt gem. Art. 16 des Abkommens vor, wenn ein Reisender während der Benutzung der Transitwege rechtswidrig und schuldhaft gegen die allgemein üblichen Vorschriften der DDR bezüglich der öffentlichen Ordnung verstößt, indem er a) Materialien verbreitet oder aufnimmt; b) Personen aufnimmt; c) die vorgesehenen Transitwege verläßt, ohne durch besondere Umstände, wie Unfall oder Krankheit, oder durch Erlaubnis der zuständigen DDR-Organe dazu veranlaßt zu sein; d) andere Straftaten begeht oder e) durch Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften Ordnungswidrigkeiten begeht. Mißbrauch liegt auch vor, wenn jemand als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe an der Mißbrauchshandlung eines anderen teilnimmt. Im Falle des hinreichenden Verdachts, daß ein Mißbrauch beabsichtigt ist, begangen wird oder begangen worden ist, können die Organe der DDR den Reisenden sowie sein Transportmittel und sein Gepäck durchsuchen oder ihn zurückweisen. Bestätigt sich der Verdacht eines Mißbrauchs, so werden die zuständigen DDR-Organe im angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat entsprechend den allgemein üblichen Vorschriften der DDR bezüglich der öffentlichen Ordnung a) einen Verweis oder eine Ordnungsstrafe oder eine Verwarnung mit Ordnungsgeld aussprechen oder Gegenstände einziehen; b) Gegenstände sicherstellen oder beschlagnahmen; c) Personen zurückweisen oder zeitweilig von der Benutzung der Transitwege ausschließen oder d) Personen festnehmen. Bei Straftaten können die zuletzt genannten Maßnahmen auch dann getroffen werden, wenn die Straftaten bei einer früheren Benutzung der Transitwege begangen wurden. Die DDR ist verpflichtet, die zuständigen Behörden [S. 199]der Bundesrepublik Deutschland alsbald über Festnahmen, den Ausschluß von Personen von der Benutzung der Transitwege und Zurückweisungen sowie über die Gründe zu unterrichten. Mißbräuche im Sinne des Transitabkommens durch kommerzielle Fluchthilfeorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland können sein Funktionieren beeinträchtigen, z. B. indem sie die DDR zum extensiven Gebrauch der im Abkommen vorgesehenen Verdachtskontrolle veranlassen. Die Bundesregierung hat nur begrenzte rechtliche Möglichkeiten zur Unterbindung der kommerziellen Fluchthilfe. Aus Achtung vor dem Grundrecht auf Freizügigkeit bejaht sie diese Begrenzung. Es ist andererseits aber auch zu berücksichtigen, daß ein freier, unbehinderter und ungestörter Zugang im Interesse von Berlin (West) und seiner Bewohner liegt. C. Das Abfertigungsverfahren Das Abfertigungsverfahren im Eisenbahnverkehr und auf den Straßen ist wesentlich vereinfacht worden. Die Reisenden können grundsätzlich im Fahrzeug sitzen bleiben. Die Kontrolle beschränkt sich auf die Feststellung der Personalien durch Vorlage des Reisepasses, bei West-Berlinern des Personalausweises. Die Visaerteilung erfolgt ohne gesonderten schriftlichen Antrag; bei durchgehenden Bussen können Sammelvisa erteilt werden. Die Fahrzeuge und das persönliche Gepäck dürfen nur in Ausnahmefällen durchsucht werden. In durchgehenden Zügen und durchgehenden Autobussen umfassen die Kontrollverfahren der DDR außer der Identifizierung von Personen keine anderen Formalitäten. Zum persönlichen Gepäck gehören alle Gegenstände, die für den Gebrauch und Verbrauch während der Reise bestimmt sind, Reiselektüre aller Art, mitgeführte Geschenke und auch Umzugsgut, soweit es im individuellen Personenverkehr mitgeführt wird. Für mitgeführte Hunde und Katzen ist eine amtsärztlich bestätigte Impfbescheinigung ausreichend. Die Zahlung individueller Visa- und Straßenbenutzungsgebühren ist entfallen. Statt dessen zahlt die Bundesregierung eine Pauschalsumme. Mit dieser Pauschale werden noch eine Reihe weiterer, bisher erhobener individueller Abgaben im Güterverkehr abgegolten, z. B. die Straßenbenutzungsgebühr und die Steuerausgleichsabgabe. Individuelle Gebühren werden nur noch in Ausnahmefällen erhoben, z. B. für die Ausstellung von Paßersatzpapieren oder bei Mitnahme genehmigungspflichtiger Gegenstände. Das Viermächte-Abkommen und das Transitabkommen haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die Mehrzahl der Gütertransporte in verplombten Transportmitteln und damit ohne zeitaufwendige Sichtkontrolle der Ladung durch die Zollorgane der DDR durchgeführt werden kann. D. Das Verplombungsgesetz Ein Verplombungsgesetz der Bundesregierung vom 23. 6. 1972 sieht — bei wenigen Ausnahmen — die grundsätzliche Verplombungspflicht vor. Es ist am 1. 7. 1973 in Kraft getreten. Die Verplombung wird grundsätzlich von den Zollbehörden im Bundesgebiet oder in Berlin (West) vorgenommen; anerkannt werden auch Bahn- und Postplomben). Zur praktischen Erleichterung können Verschlüsse nicht nur von den Grenzkontrollstellen, sondern auch von Binnenzollstellen angelegt werden. Darüber hinaus können auch Unternehmen ermächtigt werden, unter bestimmten Voraussetzungen selbst Plomben anzulegen. Die Kontrollverfahren der DDR beschränken sich auf die Prüfung der Plomben und der Begleitdokumente. Die Ladung von Fahrzeugen, die nicht verplombt werden können oder von der Verplombungspflicht befreit sind, unterliegt entsprechend dem Viermächte-Abkommen einer Prüfung nur in näher bezeichneten Verdachtsfällen und „im erforderlichen Umfang“. Dabei finden die Bestimmungen über den Mißbrauch der Transitwege Anwendung. Durch einen gesonderten Briefwechsel ist der Warenbegleitschein als Begleitdokument des Verkehrs von und nach Berlin (West) neu gefaßt und wesentlich vereinfacht worden. Diese Neuregelung ist seit dem 1. 3. 1972 in Kraft. Die besonderen Bedingungen für das Mitführen und den Transport bestimmter Gegenstände einschließlich lebender Tiere sind in einer „Information“ der DDR festgelegt. Dabei haben sich eine Reihe wesentlicher Erleichterungen ergeben, vor allem bei Veterinär- und Pflanzenschutzerzeugnissen. E. Grenzübergänge und Transitstrecken Die bestehenden Grenzübergänge und Transitstrecken wurden im Transitabkommen bestätigt und die Benutzbarkeit verschiedener Grenzübergangsstellen für bestimmte Verkehrs- oder Transportarten erweitert. Alle Eisenbahnzüge verkehren im Transitverkehr als durchgehende Züge; die Betriebshalte an den Grenzen wurden verkürzt und dadurch der Eisenbahnverkehr beschleunigt. Außerdem wurde eine neue Verbindung München–Saßnitz via Berlin eingerichtet. Die Zahl der Reise- und Güterzüge wird nach dem Verkehrsaufkommen bemessen. Im Straßenverkehr werden neben der Anerkennung der Zulassungen und Führerscheine die am Zulassungsort geltenden Vorschriften über Bau und Ausrüstung der Fahrzeuge von der DDR als ausreichend anerkannt. Alle Autobusse, auch solche des Gelegenheitsverkehrs, können als durchgehende Autobusse mit besonderen Abfertigungserleichterungen verkehren. Die DDR hat bestimmte Rastplätze festgelegt, auf denen durchgehende Autobusse anhalten können, ohne dadurch den Charakter eines durch[S. 200]gehenden Autobusses zu verlieren. Die Erteilung von Transportgenehmigungen für den Güterverkehr und die Konzessionierung neuer Transitbuslinien richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Binnenschiffsverkehr ist die besondere Erlaubnis zum Befahren der Wasserstraßen der DDR entfallen. Die Zahl der Feierabendplätze wurde vermehrt. An besonders zugelassenen Liegeplätzen wird den Besatzungen der Binnenschiffe der Landgang gestattet. Der Verkehr auf den Straßen und Wasserwegen von und nach Berlin (West) wird ferner durch Absprachen über die Hilfe bei Unfällen, Betriebsstörungen und Havarien sowie durch die Übermittlung von Verkehrsinformationen erleichtert. Weitere Fortschritte brachten Verhandlungen über Verbesserungen im Berlin-Verkehr, die am 19. 12. 1975 abgeschlossen wurden. In einem Briefaustausch wurde u. a. Übereinstimmung darüber erzielt. daß die DDR bis Anfang 1980 die Autobahn Marienborn-Berlin von Grund auf erneuert und ein Teilstück des Berliner Rings auf 6 Spuren verbreitert (die Bundesrepublik Deutschland übernimmt 65 bzw. 60 v. H. der Kosten). Im Schienenverkehr wurde ein neuer Übergang (Staaken) für den Reisezugverkehr nach Hamburg geschaffen, was eine Fahrzeitverkürzung von 45 Minuten bedeutet. In Berlin (West) sind 3 zusätzliche Verkehrshalte eingerichtet worden (Wannsee, Charlottenburg und Spandau). Seit Ende 1975 wurden ferner zwischen dem Berliner Senat und dem Verkehrsministerium der DDR Gespräche über die Öffnung des Teltow-Kanals von Westen her geführt. Am Grenzübergang Herleshausen/Wartha wird bei starkem Verkehrsaufkommen der Transitweg häufig stark beeinträchtigt, da eine Entmischung des Reiseverkehrs in die DDR und des Transitverkehrs wegen der engen Verkehrsverhältnisse nicht möglich ist. Die Bundesregierung hat daher mit der DDR Verhandlungen über eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an diesem Grenzübergang aufgenommen. F. Die Transitkommission Nach Art. 19 des Transitabkommens ist eine Kommission zur Klärung von Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten bei der Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens gebildet worden („Transitkommission“). Die Kommission, die abwechselnd in Bonn und in Berlin (Ost) tagt, behandelt in ihren regelmäßig stattfindenden Sitzungen alle Probleme des Transitverkehrs von und nach Berlin (West), z. B. Festnahmen und Zurückweisungen von Personen sowie Fragen des Güterverkehrs auf Schiene, Straße und Wasserstraße. In der mehrjährigen Tätigkeit der Kommission seit Inkrafttreten der zitierten Abkommen konnten zahlreiche Unklarheiten beseitigt und Schwierigkeiten aus dem Wege geräumt werden. Ständig erneut auftauchende Probleme in den Sitzungen der Transitkommission sind die Tätigkeit von kommerziellen Fluchthilfeorganisationen und Zurückweisungen von Benutzern der Transitwege. II. Der Verkehrsvertrag Der Abschluß des Vertrages über Fragen des Verkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Verkehrsvertrag) vom 26. 5. 1972 entsprach dem gegenseitigen Wunsch, die Verkehrsbeziehungen umfassend zu regeln. Der Vertrag trat am 17. 10. 1972 in Kraft. A. Gegenstand des Verkehrsvertrages Der Gegenstand des Vertrages umfaßt den Wechselverkehr, d. h. den Verkehr zwischen den beiden Verkehrsgebieten und den Transitverkehr in dritte Staaten auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen; ausgenommen sind der Personenverkehr mit Seepassagier- und Binnenschiffen und der Luftverkehr. Grundsätzlich soll der Verkehr in und durch die Hoheitsgebiete der Vertragsstaaten entsprechend der üblichen internationalen Praxis auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und Nichtdiskriminierung im größtmöglichen Umfange gewährt, erleichtert und möglichst zweckmäßig gestaltet werden. Die im Art. 32 zur Klärung eventuell auftretender Meinungsverschiedenheiten vorgesehene gemischte Kommission („Verkehrskommission“) trat zu ihrer konstituierenden Sitzung am 13. 11. 1972 in Berlin (Ost) zusammen. Insgesamt hat sie bis August 1978 26mal getagt. Dabei wurden die sich auf dem Verkehrsgebiet ergebenden praktischen Fragen bei Anwendung des Verkehrsvertrages behandelt. Im Rahmen der Verkehrskommission sind in den letzten Jahren u. a. noch offene Fragen des Binnenschiffsverkehrs auf der Elbe besprochen worden. Der Verkehrsvertrag gilt für unbestimmte Zeit und kann 5 Jahre nach Inkrafttreten mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt werden. Der Verkehrsvertrag enthält in 7 Artikeln die erforderlichen Grundbestimmungen, die überwiegend an die Praxis im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr anknüpfen. Seit dem 1. 4. 1973 sind beide deutschen Staaten Vollmitglieder der Berner Union. Gemäß Art. 11 gilt das internationale Personenbeförderungs- und Frachtrecht der internationalen Übereinkommen CIV und CIM auch für das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Berlin (West) wird in der Berner Union von der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn [S. 201]und das Ministerium für Verkehrswesen der DDR haben in Ausführung des Verkehrsvertrages am 25. 9. 1972 ein Eisenbahngrenzübereinkommen abgeschlossen, das technische und Haftungsfragen regelt. Für beide Seiten ist durch den Verkehrsvertrag erstmals seit 1945 der Transitverkehr durch das Gebiet des anderen Staates in dritte Staaten möglich geworden. Die Vertragsstaaten schaffen auf ihrem Gebiet auch die Voraussetzungen für einen schnellen und wirtschaftlichen Schiffsablauf. Beide Seiten verzichten auf die ehemals durch alliiertes Recht vorgeschriebenen besonderen Erlaubnisse. Bezüglich des Genehmigungserfordernisses für die gewerbliche Beförderung von Personen oder Gütern wurde vereinbart, daß beide Seiten auf der Grundlage der Gegenseitigkeit ihr Recht auf Anwendung des Genehmigungsverfahrens — mit Ausnahme für den Kraftomnibus-Linienverkehr — nicht ausüben. Die Vorschriften über den Seeverkehr entsprechen den auch schon bisher im Verhältnis zwischen den beiden deutschen Staaten beachteten Grundsätzen der allgemeinen zwischenstaatlichen Praxis. So wird die gegenseitige Benutzung von Seehäfen und anderen Einrichtungen des Seeverkehrs sowie der Grundsatz der Meistbegünstigung zugesichert. Wie üblich wird die Beförderung von Gütern zwischen Häfen und Ladestellen des anderen Vertragsstaates (Kabotage) unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Art.~31 stellt klar, daß die Vorschriften des Staates, unter dessen Flagge das Schiff fährt, für die Besatzung, Ausrüstung, Einrichtung, Schiffssicherheit, Vermessung und Seetüchtigkeit auch dann gelten, wenn sich das Schiff in den Hoheitsgewässern des anderen Vertragsstaates befindet. B. Protokollvermerke und Briefwechsel Zum Vertragswerk gehören Protokollvermerke zu einzelnen Artikeln sowie zum Luftverkehr; über die Mitgliedschaft beider deutschen Staaten in CIV und CIM wurden Briefe gewechselt. In einem weiteren Brief teilte die DDR die im Ergebnis der Inkraftsetzung des Verkehrsvertrages von der DDR erlassenen Reiseerleichterungen mit. Weiter bestätigten die damaligen Staatssekretäre Bahr und Kohl in Erklärungen ihr Einvernehmen, daß die Bestimmungen des Verkehrsvertrages in Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen vom 3. 9. 1971 auf Berlin (West) unter der Voraussetzung sinngemäß anzuwenden sind, daß in Berlin (West) die Einhaltung der Bestimmungen des Verkehrsvertrages gewährleistet wird. III. Belebung des innerdeutschen Reiseverkehrs Die Bemühungen um eine Normalisierung der Beziehungen finden in der Belebung des innerdeutschen Reiseverkehrs ihren sichtbaren Ausdruck. A. Reiseverkehr aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR Bis zum Inkrafttreten des Verkehrsvertrages gestattete die DDR Einwohnern des Bundesgebietes eine Reise aus privaten Gründen in die DDR in der Regel nur zum Besuch von Verwandten ersten und zweiten Grades, und zwar nur einmal jährlich bis zur Dauer von 4~Wochen. Ferner war Einwohnern des Bundesgebietes der Tagesaufenthalt in Berlin (Ost) möglich. Unabhängig hiervon waren Geschäftsreisen, Reisen zur Leipziger Messe sowie Reisen auf Einladung amtlicher Stellen zulässig. Mit dem Inkrafttreten des Verkehrsvertrages vom 17. 10. 1972 sind wesentliche Reiseerleichterungen und Verbesserungen wirksam geworden. Einwohnern des Bundesgebietes wird jetzt eine Reise in die DDR nicht nur zum Besuch von Verwandten, sondern auch von Bekannten, und zwar einmal oder mehrmals bis zu einer Dauer von insgesamt 30~Tagen im Jahr erlaubt. Neu ist ferner, daß die Aufenthaltsgenehmigung jetzt in der Regel für das gesamte Gebiet der DDR gilt. Zuvor durften Besucher aus dem Bundesgebiet, die nicht im Besitz einer Sondergenehmigung waren, sich nur in dem Kreis der DDR aufhalten, für den die Einreisegenehmigung erteilt worden war. Die Wahl des Grenzübergangs wurde und ist nach wie vor freigestellt. Außerdem können Einwohner des Bundesgebietes die Einreisegenehmigung auch auf Einladung der zuständigen Organe der DDR aus kommerziellen, kulturellen, sportlichen und religiösen Gründen erhalten. Erstmals können Touristenreisen in die DDR aufgrund von Vereinbarungen zwischen Reisebüros der Bundesrepublik Deutschland und der Generaldirektion des Reisebüros der DDR unternommen werden. Verschiedene Reisebüros im Bundesgebiet, bieten Touristenreisen in die DDR an. Westdeutsche, die eine Touristenreise in die DDR unternehmen wollen, stellen einen Reiseantrag bei einem Reisebüro im Bundesgebiet, das bei den Behörden der DDR einen Berechtigungsschein für das Einreisevisum beantragt und im Rahmen der vereinbarten Programme am Zielort in der DDR eine Hotelunterkunft bucht. Die besonderen Möglichkeiten für Westdeutsche, zu Tagesbesuchen nach Berlin (Ost) oder zum Besuch der Leipziger Messe in die DDR einzureisen, bestehen weiterhin (Touristik). Eine wesentliche Erleichterung bedeutet die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Pkw in die DDR einzureisen. Seit dem 20. 12. 1974 ist eine besondere Begründung des Antrages auf Benutzung des Pkw im normalen Reiseverkehr aus dem Bundesgebiet und auch im Berliner Reise- und Besucherverkehr nicht mehr erforderlich; damit ist der Pkw-Verkehr praktisch vollständig liberalisiert. Diese Maßnahme hat die Zahl der Pkw-Fahrten verdoppelt. Seit dem 9. 9. 1976 wird von den zuständigen Organen der DDR auch im grenznahen [S. 202]Verkehr auf eine Begründung für die Pkw-Benutzung verzichtet. Im Rahmen des grenznahen Verkehrs werden seit 1974 aufgrund von Verträgen westdeutscher Reiseunternehmer mit dem Reisebüro der DDR auch eintägige Omnibusausflugsfahrten veranstaltet. Mit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages am 21. 6. 1973 wurden weitere Verbesserungen des grenzüberschreitenden Reise- und Besucherverkehrs einschließlich des Tourismus wirksam. Die Bewohner von 56 grenznahen Stadt- und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland haben seither die Möglichkeit, im festgesetzten Rahmen von 30 Besuchstagen im Jahr auf einen Antrag hin bis zu 9mal innerhalb von 3 Monaten zu einem Tagesaufenthalt in den grenznahen Bereich der DDR (54 Kreise) einzureisen („Grenznaher Verkehr“). Der Zeitpunkt jeder einzelnen Reise kann beliebig gewählt werden. Beide deutsche Staaten kamen in einem Briefwechsel überein, zum Zweck des „kleinen Grenzverkehrs“ 4 neue Straßenübergänge (DDR: Salzwedel, Worbis, Meiningen, Eisfeld; Bundesrepublik Deutschland: Uelzen, Duderstadt, Bad Neustadt. Coburg) einzurichten (Grenze). Tagesaufenthalte sind sowohl zum Besuch von Verwandten und Bekannten als auch aus rein touristischen Gründen möglich. Der grenznahe Verkehr wickelt sich weitgehend mit Personenkraftwagen ab. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, werden von Zeit zur Zeit in Expertengesprächen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR erörtert. Seit dem 21. 6. 1973 können Transitreisen durch die DDR in andere Länder auch zu Besuchen innerhalb der DDR unterbrochen werden, falls über das Reisebüro der DDR vorher Hotelunterkünfte gebucht worden sind. Mit der AO über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtausches von Zahlungsmitteln vom 5. 11. 1973 hatte die Regierung der DDR mit Wirkung vom 15. 11. 1973 den Mindestumtausch, der bei Reisen in die DDR pro Person und Aufenthaltstag zu entrichten ist. von bisher 10 auf 20 DM und bei Tagesaufenthalten in Berlin (Ost) von bisher 5 auf 10 DM erhöht. Von der Pflicht zum Mindestumtausch sind lediglich Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, befreit. Die Befreiung von der Pflicht zum Mindestumtausch für Personen im Rentenalter sowie für Invaliden- und Unfallrentner war damit entfallen. Das hatte zur Folge, daß der Reiseverkehr beispielsweise von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland in die DDR um 15 % zurückging. Die Bundesregierung und der Senat von Berlin haben die Erhöhung der Mindestumtauschsätze als gegen den Geist der geschlossenen Verträge gerichtet verurteilt und sich bei der Regierung der DDR um eine Änderung bemüht. Mit Wirkung vom 15. 11. 1974 hat die DDR eine Reduzierung des Mindestumtauschsatzes auf 13,– DM bzw. 6,50 DM verfügt. Die Rentner wurden allerdings erst ab 20. 12. 1974 wieder von der Umtauschpflicht ausgenommen. B. Reisen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland Nach den Sperrmaßnahmen der DDR seit dem 13. 8. 1961 war es zunächst allen Bewohnern der DDR verwehrt, in die Bundesrepublik Deutschland zu reisen. Seit dem 2. 11. 1964 durften Personen im Rentenalter einmal im Jahr bis zur Dauer von 4~Wochen ihre Verwandten im Bundesgebiet oder in Berlin (West) besuchen. Bei Todesfällen oder in Fällen schwerer Erkrankung eines Angehörigen kann dem gleichen Personenkreis eine zusätzliche Reiseerlaubnis gewährt werden. Als Personen im Rentenalter gelten Frauen von Vollendung des 60. Lebensjahres und Männer von Vollendung des 65. Lebensjahres an. Den Altersrentnern gleichgestellt sind Invaliden- und Unfallvollrentner. Mit dem Inkrafttreten des Verkehrsvertrages am 17. 10. 1972 wurden die Reisemöglichkeiten insofern verbessert, als nunmehr die Ausreise einmal oder mehrmals im Jahr bis zur Dauer von 30 Tagen — in dringenden Fällen auch mit dem Pkw — genehmigt werden kann. Bis zum Jahre 1972 machten im Durchschnitt jährlich etwa eine Million Rentner aus der DDR von dieser Besuchsmöglichkeit Gebrauch. Inzwischen liegt die Zahl dieser Reisen bei rd. 1,3 Mill. Nach der Anordnung der DDR-Regierung über Regelungen im Reiseverkehr von Bürgern der DDR vom 17. 10. 1972, die am selben Tage wie der Verkehrsvertrag in Kraft getreten ist, haben erstmals [S. 203]außer Rentnern auch nahe Verwandte jeden Alters — und zwar Großeltern, Eltern. Kinder und Geschwister — die Möglichkeit, in dringenden Familienangelegenheiten in das Bundesgebiet und nach Berlin (West) zu reisen. Als dringende Familienangelegenheiten werden Geburten, Eheschließungen, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle angesehen. Die Ausreise kann einmal oder mehrmals bis zu einer Dauer von insgesamt 30 Tagen im Jahr — und zwar in dringenden Fällen auch mit dem Pkw — genehmigt werden. Mit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages am 21. 6. 1973 können auch in der DDR wohnende Halbgeschwister (dieselbe Mutter) in dringenden Familienangelegenheiten die Ausreisegenehmigung erhalten. Die „dringenden Familienangelegenheiten“ wurden auf silberne und goldene Hochzeiten ausgedehnt. Auch 60-, 65- und 70jährige Ehejubiläen werden als dringende Familienangelegenheiten anerkannt. C. Reisen von Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) in die DDR und nach Berlin (Ost) Den Bewohnern von Berlin (West) wurde in den vergangenen Jahrzehnten die Möglichkeit, in die DDR zu reisen und Berlin (Ost) zu besuchen, zunehmend beschnitten. Seit 1952 war es ihnen praktisch unmöglich, in die DDR zu gelangen, und seit 1961 war ihnen grundsätzlich auch Berlin (Ost) versperrt. Nur für kurze Zwischenzeiten, und zwar in den Besuchsräumen über Weihnachten und Neujahr in den Jahren 1963, 1964 und 1965, über Ostern und Pfingsten in den Jahren 1965 und 1966 sowie für 14 Tage im Herbst 1964 konnten sie aufgrund der Passierscheinabkommen nahe Verwandte im Ostteil der Stadt besuchen. Seit 1966 bestand nur noch die Möglichkeit, in dringenden Familienangelegenheiten über die sog. Härtestelle eine Genehmigung zum Besuch von Berlin (Ost) zu erhalten. In den Jahren 1969–1971 waren es im Jahresdurchschnitt 90.000 Berliner, die auf diesem Wege ihre Angehörigen im anderen Teil der Stadt wiedersehen konnten. Nach der in Übereinstimmung mit den Regelungen des Viermächte-Abkommens getroffenen Vereinbarung zwischen dem Senat und der Regierung der DDR über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs, die zusammen mit dem Viermächte-Abkommen am 3. 6. 1972 in Kraft getreten ist, können Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) einmal oder mehrmals zu Besuchen von insgesamt 30 Tagen im Jahr in die DDR und nach Berlin (Ost) einreisen. Die Einreise wird aus humanitären, familiären, religiösen, kulturellen oder touristischen Gründen genehmigt. In dringenden Familienangelegenheiten können Reisen auch dann gewährt werden, wenn die allgemeine Besuchsdauer von insgesamt 30 Tagen im Jahr bereits erschöpft ist. Darüber hinaus können Einreisen zu gesellschaftlichen, wissenschaftlichen, wirtschaftlich-kommerziellen oder kulturellen Zwecken erfolgen. Auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen dem Reisebüro der DDR und der DER-Deutsche Reisebüro GmbH sind auch Touristenreisen in die DDR möglich. Auf Antrag genehmigen die DDR-Behörden Bewohnern von Berlin (West) den Aufenthalt in mehreren Kreisen der DDR. Die Einreise mit dem Pkw wurde bis Dezember 1974 nur genehmigt, wenn ein Reisender wegen Körperbehinderung auf die Benutzung des Kraftfahrzeuges angewiesen ist, wenn es sich um dringende Einreisen handelt und das Reiseziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht rechtzeitig erreicht werden kann, die Einreise mit Kindern im Alter bis zu 3 Jahren erfolgt oder der Zielort verkehrsungünstig oder über 100 Kilometer von Berlin (West) entfernt liegt. Seitdem wird grundsätzlich die Einreise mit dem Pkw — auf Antrag — gestattet. Der Senat von Berlin und die Regierung der DDR haben Beauftragte ernannt, die Meinungsverschiedenheiten und Schwierigkeiten klären sollen, die sich im einzelnen aus der Anwendung und Durchführung der Vereinbarung ergeben. Darüber hinaus ist vorgesehen, daß zu gegebener Zeit aufgrund gewonnener Erfahrungen weitere Erleichterungen vereinbart werden können. Die Regelungen dieser Vereinbarung waren bereits vor deren Inkrafttreten von der Regierung der DDR zu Ostern und Pfingsten 1972 — und zwar vom 29. 3. bis 5. 4. 1972 und vom 17. 5. bis 24. 5. 1972 — angewandt worden. Allein in diesen Zeiträumen reisten ca. 1,15 Mill. West-Berliner in die DDR und nach Berlin (Ost). Die Zahlen für 1976 und 1977 lauten: jeweils rd. 3,4 Mill. Reisen. 1978 wurden 3,26 Mill. Reisen gezählt (Berlin). IV. Der Grundlagenvertrag und Folgeabkommen Am 21. 6. 1973 trat der Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Grundlagenvertrag) in Kraft. Wenige Wochen später, am 31. 7. 1973, bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit des Grundlagenvertrages mit dem Grundgesetz. Damit waren die Voraussetzungen für die sog. Folgeverhandlun[S. 204]gen zur Regelung zahlreicher praktischer Fragen zwischen den beiden deutschen Staaten geschaffen. A. Die Grenzkommission Gemäß Zusatzprotokoll~I zum Grundlagenvertrag wurde aus Beauftragten der Regierungen beider deutscher Staaten die Grenzkommission gebildet. Sie konstituierte sich bereits am 31. 1. 1973. Ihre Aufgaben sind in der Erklärung zum Protokoll über die Aufgaben der Grenzkommission durch die beiden Delegationsleiter präzisiert. Es sind: die Markierung der zwischen den beiden Staaten bestehenden Grenze zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu erneuern oder zu ergänzen sowie die erforderlichen Dokumentationen über den Grenzverlauf zu erarbeiten. Darüber hinaus trägt die Arbeit der Grenzkommission zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme, z. B. der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der Schadensbekämpfung, bei. Zwischen Januar 1973 und Oktober 1978 tagte die Grenzkommission 44mal. Die Feststellung der Grenze erfolgte in mehreren Arbeitsgängen. Am 29. 6. 1974 wurde ein Protokollvermerk über den Grenzverlauf in der Lübecker Bucht unterzeichnet, der entsprechend der Praxis der britischen Besatzungsmacht die Grenze zwischen den Küstenmeeren der Bundesrepublik Deutschland und der DDR auf dem südostwärtigen Rand des Schiffahrtsweges 3 feststellt. Zur Lösung sonstiger Probleme wurden schon zuvor, am 20. 9. 1973, die Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik und die Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Grundsätze zur Instandhaltung und zum Ausbau der Grenzgewässer sowie der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen unterschrieben. Die erstere Vereinbarung sieht insbesondere eine Pflicht zur Verhinderung des Übergreifens von Schäden auf das Gebiet der jeweils anderen Seite und die Einrichtung von 14 Grenzinformationspunkten vor, die es ermöglichen, notfalls im lokalen Bereich schnell mit den zuständigen Stellen jenseits der Grenze fernmündlich Verbindung aufzunehmen. Am 29. 6. 1974 wurde die Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Fischfang in einem Teil der Territorialgewässer der DDR in der Lübecker Bucht unterzeichnet. Sie sichert die Ausübung des Fischfangs aufgrund des der Hansestadt Lübeck 1188 und 1226 verliehenen Fischereirechtes. Weitere Regelungen, die im Rahmen der Grenzkommission getroffen werden konnten, sind: eine Vereinbarung über Betrieb, Kontrolle und Instandhaltung der auf dem Gebiet der DDR gelegenen Teile der Trinkwasserversorgungsanlagen der Stadt Duderstadt vom 3. 2. 1976 und eine Vereinbarung über die Wasserentnahme aus Grenzgewässern der DDR im mecklenburgisch-holsteinischen Gebiet vom 27. 10. 1977. Auf dieser Sitzung der Grenzkommission wurde auch Einvernehmen über eine Regelung zur Eckertalsperre und Eckerfernwasserleitung im Harz erzielt. Am 3. 2. 1976 wurden Protokollvermerke über Grenzwege und Wege im Grenzbereich sowie über forstwirtschaftliche Arbeiten in unmittelbarer Grenznähe unterzeichnet, die die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke erleichtern und zum Teil erst wieder ermöglichen. Am 8. 12. 1977 ist schließlich auch eine Übereinkunft über die Benutzung der gesamten Flußbreite auf der Werra und der sächsischen Saale durch Wassersportler auch dort, wo die Grenze in der Flußmitte verläuft, getroffen worden. Die Feststellung und Markierung des Grenzverlaufs konnten 1976 mit Ausnahme des Elbe-Abschnitts abgeschlossen werden. Am 29. 11. 1978 sind in Bonn durch die Leiter der beiden Delegationen der Grenzkommission aus Beauftragten der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zwei wichtige Dokumente unterzeichnet worden. Es handelt sich um das „Protokoll zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die Überprüfung, Erneuerung und Ergänzung der Markierung der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme“ und um die „Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die Regelung von Fragen, die mit der Errichtung und dem Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Itz zusammenhängen“ (Grenze). B. Arbeitsbedingungen für Journalisten Im Rahmen des Grundlagenvertrages hat sich die DDR in einem Briefwechsel bereiterklärt, Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen. Nach Expertengesprächen im Jahre 1973 haben sich bis Anfang 1979 19 Korrespondenten für 17 Publikationsorgane in Berlin (Ost) niedergelassen. Die Korrespondenten vertreten Tageszeitungen, Wochenzeitungen, eine Nachrichtenagentur (dpa) sowie das Fernsehen (ARD und ZDF) und den Hörfunk. Zu den in der DDR akkreditierten ständigen Korrespondenten [S. 205]kommen Reisekorrespondenten, die zu besonderen Anlässen wie der Leipziger Messe oder zu Sportwettkämpfen in die DDR fahren. In Bonn waren 1979 6 ständige Korrespondenten der DDR tätig. Sie vertreten 2 Tageszeitungen, eine Nachrichtenagentur (ADN) sowie das Fernsehen und den Hörfunk der DDR. Seit 1. 6. 1976 sind verschiedene Arbeitserleichterungen für die journalistische Tätigkeit der Korrespondenten aus der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern in der DDR in Kraft. Seitdem erhalten die Ehefrauen der Korrespondenten und das gesamte technische Personal Grenzempfehlungen zum erleichterten Grenzübertritt, die Ehefrauen bekommen Presseausweise, die schulpflichtigen Kinder der Korrespondenten, die in Berlin (West) zur Schule gehen, erhalten spezielle Schülervisa, die einer Grenzempfehlung gleichkommen. Für Schüler ab 10 Jahren werden Presseausweise wie für die Ehefrauen ausgestellt. Eine Erleicherung der Arbeit der Korrespondenten stellt auch die Regelung dar, daß sie nunmehr direkten Zugang zu den Pressestellen der Ministerien der DDR haben und nicht mehr ausschließlich auf das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten angewiesen sind. Ferner wurden die Modalitäten der Zollabfertigung für den dienstlichen und privaten Bedarf der Korrespondenten vereinfacht. Mit der Gewährung des direkten Zugangs von Korrespondenten zu den Pressestellen der Ministerien hat die DDR ihre Praxis den Verpflichtungen angepaßt, die sie im Jahre 1973 übernommen hatte. Die Berichterstattung aus der DDR hat sich durch die Tätigkeit der ständigen Korrespondenten in der DDR verbessert. Allerdings ist die Arbeit der Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der restriktiven Pressepolitik in sozialistisch regierten Staaten nicht mit den Arbeitsmöglichkeiten in der Bundesrepublik zu vergleichen. Daß die SED-Führung trotz der mit der Unterzeichnung der Schlußakte von Helsinki übernommenen Verpflichtungen eine freie Berichterstattung durch westliche, insbesondere durch Korrespondenten aus der Bundesrepublik Deutschland auf und aus ihrem Herrschaftsbereich nicht zulassen will, zeigte sich u. a. in den unberechtigten Ausweisungen des Spiegel-Korrespondenten Mettke Ende 1975 und des ARD-Fernsehkorrespondenten Loewe Ende 1976 sowie in der Schließung des Spiegel-Büros in Berlin (Ost) Anfang 1978. Als erstes Folgeabkommen zum Grundlagenvertrag wurde am 25. 4. 1974 das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Gesundheitswesens abgeschlossen, in das Berlin (West) durch einen besonderen Artikel ausdrücklich einbezogen ist. Dieses mit Gesetz vom 22. 11. 1975 ratifizierte und am 1. 1. 1976 in Kraft getretene Abkommen gibt Einreisenden aus dem jeweils anderen deutschen Staat einen Rechtsanspruch auf kostenfreie ambulante und stationäre medizinische Hilfe bei akuten Erkrankungen. Das Abkommen hat wesentlich zur positiven Entwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens beigetragen. Die kostenfreie medizinische Hilfe für Einreisende aus dem jeweils anderen Staat in Akutfällen sichert dem Reisenden die notwendige gesundheitliche Betreuung während der Reise und des Besuchsaufenthalts und erleichtert damit den innerdeutschen Reiseverkehr. Die Rückführung in den Herkunftsstaat mit dem Krankenkraftwagen bei schwerer Erkrankung ist insbesondere durch die zentrale Vermittlung dieser Krankentransporte durch die Präsidien der beiden deutschen Rotkreuzgesellschaften wesentlich verbessert worden. Das Abkommen räumt auch die Möglichkeit von Spezialbehandlungen und -kuren ein und regelt den Informationsaustausch zu Fragen der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, den Austausch von Arzneimitteln nach bestimmten Grundsätzen sowie eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung des Drogen-, Rauschmittel- und sonstigen Suchtmittelmißbrauchs. Zur Klärung von Schwierigkeiten, die bei der Anwendung und Auslegung des Abkommens entstehen können, wurden Beauftragte beider deutscher Regierungen ernannt, die bis Anfang 1979 8mal zusammentrafen. Das Abkommen wurde auch auf Berlin (West) ausgedehnt. D. Rechtsverkehr Die DDR hat im Grundlagenvertrag dem Prinzip zugestimmt, die Fragen des Rechtsverkehrs, also den Rechts- und Amtshilfeverkehr zwischen den Gerichten und den Verkehr zwischen den Staatsanwaltschaften, so einfach und zweckmäßig wie möglich zu regeln. Dementsprechende Vereinbarungen sind das Ziel von Verhandlungen, die im August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik unter der Leitung der Staatssekretäre der Justizministerien der beiden Staaten aufgenommen wurden. Bis Anfang 1979 fanden 14 Verhandlungsrunden statt. Aufgabe dieser Verhandlungen ist zunächst eine vertragliche Regelung der Rechts- und Amtshilfe, die den Gerichten und Staatsanwaltschaften der beiden Staaten zur Unterstützung ihrer Verfahren geleistet werden soll. Vertragliche Regelungen auf diesem Gebiet, das die Zustellung von Schriftstücken, die Vernehmung von Zeugen u. ä. betrifft, sind erforderlich. um eine verbindliche Grundlage für die Verpflichtung des jeweils einen Staates zur Rechtshilfeleistung für den anderen Staat zu schaffen. [S. 206]Ebenfalls regelungsbedürftig und von dem Verhandlungsauftrag des Zusatzprotokolls erfaßt sind Fragen der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen und anderen Titeln. Die Verhandlungen sind schwierig, weil bei der zu gewährenden Rechtshilfe für den anderen Staat die die jeweils eigene Rechtsordnung beherrschenden Grundsätze zu wahren sind. — Aus den teilweise offenkundigen sehr grundsätzlichen Unterschieden der Rechtsordnung in den beiden deutschen Staaten ergibt sich die Grundschwierigkeit dieser Verhandlungen. Bemühungen der Bundesregierung, die DDR zur Änderung ihrer Praxis bei der Auskunftserteilung über Vermögenswerte in der DDR zu bewegen, haben dazu geführt, daß die DDR im September 1976 in einer einseitigen Erklärung zugesagt hat, künftig in weiterem Umfang als bisher Anfragen von Personen zu beantworten, die Vermögenswerte in der DDR besitzen. Eine entsprechende Erklärung hat sie im Hinblick auf die Übersendung von Urkunden abgegeben. Nach dieser Zusage ist die Praxis der Auskunftserteilung über Vermögenswerte in der DDR und der Übersendung von Urkunden noch immer nicht völlig befriedigend, sie hat sich jedoch merklich verbessert. E. Zahlungsverkehr Zwei Teilvereinbarungen über den nichtkommerziellen Zahlungsverkehr wurden zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR am 25. 4. 1974 unterzeichnet. Sie ermöglichen regelmäßige Überweisungen von Unterhaltszahlungen an minder- und volljährige Berechtigte sowie Schadenersatzzahlungen, ferner in bestimmten Fällen (für Empfänger einer Alters- oder Invalidenversorgung, der Sozialhilfe, minderjährige Vollwaisen) den Transfer von Teilbeträgen aus Sperrguthaben. Dieser Fortschritt gegenüber dem bis dahin geltenden unbefriedigenden Zustand ließ sich dadurch erreichen, daß in die Sperrguthabenvereinbarung der Grundsatz des Ausgleichs der beiderseitigen Zahlungen aufgenommen wurde. Nachdem seit der Währungsreform 1948 bis 1974 kein Transfer aus Sperrguthaben in der DDR möglich war, konnten bis 1978 rd. 35 Mill. DM an in der Bundesrepublik Deutschland lebende Kontoinhaber transferiert werden. Da die Transferkonten ausgeglichen sein müssen und sich ein Überhang an Aufträgen aus der Bundesrepublik Deutschland ergeben hat, wurde ein Aufnahmestopp für neue Aufträge erforderlich. Die Bundesregierung bemüht sich im Interesse eines Abbaus des Überhangs unerledigter Transferaufträge von Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland (sog. Wartezimmer) und einer kontinuierlichen Abwicklung von Transferaufträgen dieses Personenkreises vorrangig um eine Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Sperrguthabenvereinbarung (Devisen). F. Umweltschutz Auf dem Gebiet des Umweltschutzes sind die Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik am 29. 11. 1973 in Bonn aufgenommen worden. Sie haben gemäß Zusatzprotokoll zum Grundlagenvertrag, Abschnitt II, Ziffer 9, zum Ziel, Vereinbarungen zu schließen, um zur Abwendung von Schäden und Gefahren für die jeweils andere Seite beizutragen. Seit Errichtung des Umweltbundesamtes in Berlin (West) im Sommer 1974 sind die Verhandlungen jedoch von der DDR nicht wieder aufgenommen worden. Die wichtigsten Umweltprobleme im Verhältnis zur DDR stellen Gewässerverunreinigungen dar. Im Vordergrund steht die Versalzung von Werra und Weser durch Kaliabwässer aus der DDR. Die Bundesregierung strebt an, Verhandlungen zur Regelung der dringlichsten Gewässerprobleme aufzunehmen, sobald die erforderlichen Vorbereitungen zwischen Bund und Ländern abgeschlossen sind. G. Wissenschaft und Technik Auch auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik soll die Zusammenarbeit zum beiderseitigen Nutzen entwickelt werden. Verhandlungen über die hierzu erforderlichen Verträge haben am 30. 11. 1973 begonnen. Bis Mitte 1978 gab es 23 Verhandlungsrunden. Die Verhandlungen sind in der Sache vorangekommen; wichtige Fragen, zu denen auch die Einbeziehung von Berlin (West) gehört, sind allerdings noch offen. In diesem Zusammenhang muß auf den noch offenstehenden Abschluß eines entsprechenden Vertrages mit der UdSSR verwiesen werden. Die Überwindung der Schwierigkeiten im politischen Bereich würde zu einer Belebung der Beziehungen auf den Gebieten der Wissenschaft und der Technik führen. H. Kulturelle Zusammenarbeit Im Grundlagenvertrag haben die Bundesrepublik Deutschland und die DDR ferner die Entwicklung der kulturellen Zusammenarbeit vereinbart. Verhandlungen über den Abschluß eines Regierungsabkommens nahmen am 27. 11. 1973 ihren Anfang. 5 Verhandlungsrunden fanden bis Mitte 1975 statt. Im Anschluß an die dritte Verhandlungsrunde am 5. 3. 1975 in Berlin (Ost) wurde die Forderung der DDR nach Herausgabe von Beständen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz durch eine Mitteilung der amtlichen DDR-Nachrichtenagentur ADN publik. Eine rege öffentliche Diskussion entwickelte sich besonders nach der vierten Verhandlungsrunde am 19. 6. 1975. Die Bundesregierung hat ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, über die gegenseitige Rückführung kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter zu sprechen. Hierbei könnten jedoch die Kulturgüter der Stiftung Preußischer Kulturbesitz nicht ein[S. 207]bezogen werden. Über diese Bestände sind im Rahmen alliierten Rechts und durch bundesgesetzliche Regelung in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht Verfügungen getroffen worden. Eine fünfte Verhandlungsrunde am 29. 10. 1975 endete damit, daß kein neuer Verhandlungstermin vereinbart wurde, jedoch gehen beide Seiten grundsätzlich davon aus, daß die Verhandlungen fortgesetzt werden. V. Post- und Fernmeldeverkehr Ab Ende 1966 begann die DDR, gegenüber der Deutschen Bundespost und dem Senat von Berlin die Abrechnungen des gegenseitigen Post- und Femmeldeverkehrs nach internationalen Abrechnungsgrundsätzen zu verlangen. Sie bezifferte ihre Forderungen rückwirkend ab 1948 für die Zeit bis Ende 1968 auf insgesamt 1,8 Mrd. DM. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen erklärte sich zu einem Ausgleich der Mehrleistungen der Deutschen Post der DDR für die Zeit ab 1967 bereit. Er bot der DDR wiederholt Gespräche über die Höhe des Ausgleichs an und schlug zugleich Verhandlungen über dringend notwendige Verbesserungen des Post- und Fernmeldeverkehrs vor. Nachzahlungen von insgesamt 22 Mill. DM im Oktober 1968 und im Februar 1969 als Kostenausgleich für das Jahr 1967 und das erste Halbjahr 1968 an die Deutsche Post der DDR fand sich die DDR schließlich zu ersten Verhandlungen am 19. 9. 1969 bereit. In der Folge wurden die Vereinbarung vom 29. 4. 1970 und das Protokoll vom 30. 9. 1971 abgeschlossen. An wichtigen Verbesserungen wurden die Wiederaufnahme des Telefonverkehrs zwischen beiden Teilen Berlins, die Schaltung zahlreicher Leitungen und in den übrigen Verkehrsrelationen zahlreiche posttechnische Verbesserungen erreicht. Als Abgeltung der von der Deutschen Post der DDR erbrachten Mehrleistungen wurde eine jährliche Pauschale festgelegt. I Folgende Tabelle verdeutlicht die Entwicklung des Fernsprechverkehrs: In Art. 7 des Grundlagenvertrages wurde die Vereinbarung getroffen, daß die Bundesrepublik Deutschland und die DDR ein Abkommen schließen werden, um die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens zu entwickeln und zu fördern. Die Verhandlungen wurden am 7. 12. 1972 aufgenommen und führten nach mehr als 3jähriger Dauer und 24 Verhandlungsrunden zum Abschluß eines Regierungsabkommens auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens und dreier Verwaltungsabkommen über den Postverkehr, über den Fernmeldeverkehr und über die Abrechnung der Leistungen im Post- und Fernmeldetransit. Die Abkommen sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie wurden am 27. 2. 1976 in Berlin (Ost) paraphiert, am 30. 3. 1976 in Bonn unterzeichnet und sind am 1. 7. 1976 in Kraft getreten. Die gefundenen Regelungen tragen sowohl den politischen und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen als auch den betrieblichen Notwendigkeiten des innerdeutschen Post- und Fernmeldeverkehrs Rechnung. Für den Postverkehr zwischen dem Bundesgebiet und Berlin (West) wurden neue Möglichkeiten geschaffen. Postsendungen können nicht nur auf dem Schienenweg über Helmstedt, sondern auf allen zugelassenen Eisenbahnstrecken und auch auf dem Straßenwege von und nach Berlin (West) befördert werden, ohne daß sie der Deutschen Post der DDR zur Weiterbeförderung übergeben werden. Beide Postverwaltungen unterrichten sich gegenseitig, wenn Postsendungen beschlagnahmt werden, verlorengehen, beschädigt oder beraubt werden. Bei der Rücksendung von Postsendungen wegen Verstoßes gegen Versendungsverbote gibt die Empfangsverwaltung auf der Sendung den Grund der Rücksendung an. Die DDR hat in einem Brief vom 30. 3. 1976 den Verzicht auf Desinfektionsbescheinigungen im Postverkehr angekündigt; eine entsprechende Änderung ihrer Rechtsvorschriften ist am 10. 6. 1976 erfolgt. Diese Regelungen haben, ergänzt durch Maßnahmen auf anderen Gebieten, zu einer durchgehenden Verbesserung des Post- und Fernmeldeverkehrs mit der DDR geführt. Die Postlaufzeiten konnten verkürzt werden. Im Paketverkehr wurden die Verbote und Beschränkungen erheblich abgebaut, die Desinfektionsbescheinigung entfiel, und die Höchstmengen für Genußmittel sind aufgehoben worden. Die Zahl der angemeldeten Verluste und die der Zurückweisungen hat sich erheblich verringert. Im Telefonverkehr erhöhte sich die Zahl der Telefonleitungen in beiden Richtungen von 34 im Jahre 1969 auf 719 im Jahre 1976. Ende 1978 waren 941 Fernsprechleitungen geschaltet. Durch eine Vereinbarung vom 19. 10. 1977 wurde Einigung über die [S. 208]Höhe der Pauschale für Mehrleistungen der Postverwaltung der DDR im gegenseitigen Post- und Fernmeldeverkehr und die Schaltung weiterer 702 Fernsprechleitungen erzielt. Für den Zeitraum 1977 bis 1982 erhält die DDR jährlich 85 Mill. DM. In den Jahren bis 1982 sollen jährlich regelmäßig weitere 120 Leitungen geschaltet werden. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, in nicht allzu ferner Zukunft fast die ganze DDR im Selbstwählferndienst erreichen zu können. Nach wie vor erscheint es notwendig, daß die Laufzeiten der Postsendungen und die Wartezeiten im Telefonverkehr verkürzt werden. Auch müßte die Zahl der Verlustfälle und die der Zurückweisungen weiter gesenkt werden. Im Jahr 1978 sind knapp 23.000 Paketsendungen in die DDR als verloren gemeldet worden, mehr als 44.000 Pakete sind von den Postorganen der DDR zurückgewiesen worden (bei rd. 25–30 Mill. Sendungen). Besondere Schwierigkeiten bereitet immer noch die Versendung von Büchern und Schallplatten. VI. Handel/Wirtschaft Grundlagen des Innerdeutschen Handels sind die Bestimmungen des Berliner Abkommens von 1951 in der Fassung vom 16. 8. 1960 und die dazu getroffenen Regelungen. Die Vertreter der Treuhandstelle für den Interzonenhandel (TSI) treffen sich regelmäßig in 14tägigen Abständen mit Vertretern des Ministeriums für Außenhandel der DDR (MAH), um alle laufenden Fragen des Handels zu erörtern und gegebenenfalls Zusatzvereinbarungen zu schließen. Bereits 1969 ist damit begonnen worden, Lieferungen und Bezüge von der Einzelgenehmigungspflicht zu befreien; heute ist der Handel weitgehend liberalisiert mit wenigen Ausnahmen in hochsensiblen Bereichen. Weitere handelsfördernde Maßnahmen bestanden darin, den Swing bis zu einer jetzt geltenden HBeziehungen zwischen beiden deutschen Staaten (1979) Siehe auch das Jahr 1975 I. Das Transitabkommen Wenn man vom Innerdeutschen Handel und notwendigen Kontakten und Vereinbarungen im Bereich von Verkehr und Post absieht, gab es bis zum Jahre 1971 keine institutionalisierten Beziehungen amtlichen Charakters zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Das Transitabkommen, die deutsche Durchführungsvereinbarung zum Viermächte-Abkommen, war der erste bedeutende Schritt auf dem…
DDR A-Z 1979
Bau- und Wohnungswesen (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Bauwirtschaft Die Bauwirtschaft ist der Wirtschaftsbereich für Hoch- und Tiefbau sowie Bauinstandsetzungen, der grundsätzlich jene Betriebe umfaßt, die am Prozeß der Bau Vorbereitung und Baudurchführung teilhaben. Seit 1960 hat sich der Anteil der Bauwirtschaft am Nettoprodukt der DDR (Nationaleinkommen) von 7 v. H. (1960) auf 8 v. H. (1977) und ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung von 6 auf 7 v. H. erhöht. Die bauwirtschaftliche Gesamtleistung, im Bauvolumen erfaßt, wird in der DDR zu 67 v. H. von der Bauindustrie, zu 11 v. H. vom Bauhandwerk, zu rund 8 v. H. von den Baueinrichtungen der Landwirtschaft (Zwischengenossenschaftliche Bauorganisationen der Landwirtschaft und Meliorationsgenossenschaften) sowie zu 14 v. H. von den übrigen Betrieben außerhalb der B. (z. B. landwirtschaftliche Baubrigaden [1977: 2 v. H.] sowie Betrieben anderer Wirtschaftsbereiche) erzeugt. II. Entwicklung des Bauvolumens Das Bauvolumen der DDR entwickelte sich ähnlich wie die Brutto-Anlageinvestitionen (Investitionen) und zeigt seit 1960 deutliche Wachstumsschwankungen. Eine schwache Entwicklung trat während der Wachstumskrise zu Anfang der 60er Jahre, im Jahre 1966 — damals ergaben sich Anpassungsschwierigkeiten an die Reformen (Neues Ökonomisches System) — sowie Anfang der 70er Jahre auf. Systemimmanente Schwächen der B. wurden sichtbar: Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Baumaterialien, die nicht bedarfsgerechte regionale Verteilung der Baukapazitäten, eine Zersplitterung der Bauleistungen der Betriebe auf zu viele gleichzeitig begonnene Baustellen sowie Probleme bei der Einführung neuer Technologien. Mit der Rezentralisierung sollten auch diese Probleme überwunden werden. Auffällig ist, daß die Entwicklung der Investitionen und des Bauvolumens seit 1969 stärker voneinander abweicht als in der vorhergegangenen Periode. Den seitdem erheblichen Schwankungen in der Investitionstätigkeit stehen fast konstante Zunahmen der Bauleistungen gegenüber, die in den meisten Jahren 5–6 v. H. erreichten, gelegentlich sogar darüber lagen. Diese relative Stabilität erklärt sich einerseits aus der teilweisen Überwindung der erwähnten strukturellen Schwächen des Bausektors, andererseits aber auch aus dem zunehmenden sozialpolitischen Gewicht, das dem Wohnungsbau von der Parteiführung zugewiesen wurde. Charakteristisch für die DDR ist der relativ hohe Anteil der Baureparaturen, die — nach der in der DDR üblichen Abgrenzung — zu einem Viertel bis zu einem Drittel auch die Generalreparaturen enthalten. Von der gesamten Bauproduktion sind seit 1960 22–28 v. H. auf Baureparaturen entfallen, von de[S. 137]nen wiederum ein Drittel die Instandhaltung der stark veralteten und lange Zeit vernachlässigten Wohngebäude des Altbaus betraf. Dabei haben seit einigen Jahren Versuche an Bedeutung gewonnen, mit industriellen Reparaturmethoden — bei zeitweiliger Umsiedlung der Mieter — ganze Straßenzüge rationell zu überholen und zu modernisieren. Die sonstigen Bauleistungen — zu ihnen rechnen Abbruch- und Enttrümmerungsleistungen, Architektenleistungen für die reine Baudurchführung, Bodennutzungsgebühren, Aufwendungen für Erschließungsarbeiten u. ä. — haben in den letzten Jahren mit den Großvorhaben und der damit verbundenen Intensivierung der Vorarbeiten stark zugenommen. III. Die Bauinvestitionen Genauso wie bei den Brutto-Anlageinvestitionen (Investitionen) vereinigen in der DDR die „produktiven“ Bereiche auch den größten Teil der Bauinvestitionen; seit 1960 stieg deren Anteil von gut 58 auf 65 v. H. aller Bauinvestitionen. Allein die Industrie hat 1965 wie auch seit 1970 40 v. H. der gesamten Bauinvestitionen durchgeführt, 1960 waren es erst 30 v. H. Zweitgrößter Investor des „produzierenden Sektors“ ist die Land- und Forstwirtschaft mit einem Anteil von 16 bis 21 v. H. aller Neubauten. Darin zeigt sich der mit erheblicher Bautätigkeit verbundene Übergang zu „industriemäßigen Produktionsmethoden“. Auf die Bereiche Verkehr, Post- und Fernmeldewesen sowie auf den Handel entfielen seit 1965 je 5 v. H. aller Neubauten und auf die Bauwirtschaft selbst schließlich 2–3 v. H. Bei den „nichtproduzierenden“ Zweigen konzentrierte sich die Neubautätigkeit vor allem auf den Wohnungsbau, dessen Anteil an den Bauinvestitionen von 1960 bis 1970 von 28 auf 18 v. H. zurückfiel, seitdem aber wieder 23 v. H. erreichte. Auf kulturelle und soziale Einrichtungen (Bildungswesen, Kunst, Gesundheits- und Sozialwesen sowie Sport und Touristik) entfielen 3–7 v. H. der Bauinvestitionen. Die übrigen nichtproduzierenden Bereiche (Staatliche Verwaltung, Bank- und Versicherungswesen) erhielten in der Regel nur 1–3 v. H. aller Bauinvestitionen. Auf beides zusammen entfällt gegenwärtig nur noch ein Anteil von 4 v. H. der Neubauten. IV. Die Wohnungsbauleistungen Die Wohnungsversorgung war, gemessen an der Zahl der Wohnungen, im Gebiet der heutigen DDR schon immer besser als in der Bundesrepublik Deutschland. Die Wohndichte betrug 1939 im Gebiet der heutigen DDR 3,35 Personen je Wohnung, in der Bundesrepublik dagegen 3,7 Personen (vgl. Klaus Dieter Arndt: Wohnverhältnisse und Wohnungsbedarf in der sowjetischen Besatzungszone, Sonderheft des DIW, Nr. 50, Berlin 1960, S. 36). Hinzu kamen geringere Kriegszerstörungen in der DDR und eine stagnierende Bevölkerung, während in der Bundesrepublik durch starke Zuwanderungen eine beträchtliche Bevölkerungszunahme auftrat. So betrug die Wohndichte (Zahl der Personen je Wohnung) in der DDR 1950 und 1961 3,6 und 3,1 Personen gegenüber 4,9 bzw. 3,4 Personen in der Bundesrepublik. Inzwischen hat die Bundesrepublik die DDR eingeholt; in beiden Gebieten beträgt die Wohndichte gegenwärtig 2,5 Personen. Aus dieser geringeren Dringlichkeit zum Wohnungsneubau erklärt sich auch der vergleichsweise niedrigere Anteil des Wohnungsbauvolumens der DDR am gesamten Bauvolumen: In den 50er Jahren waren es bei insgesamt nur geringem Bauvolumen [S. 138]35–40 v. H. (Bundesrepublik Deutschland: über 50 v. H.), heute sind es 24 v. H. (Bundesrepublik: 41 v. H.). Je Einwohner gerechnet wurden 1950 weniger als ein Viertel, gegenwärtig werden bereits zwei Drittel der westdeutschen Pro-Kopf-Produktion an Wohnbauten erstellt. Obwohl bei dieser Berechnung das Wohnungsbauvolumen zu jeweiliger Preisbasis beider deutscher Staaten von 1967 zugrunde gelegt worden ist, dürften die Ergebnisse den realen Niveauunterschied widerspiegeln, da 1967 die Baukosten im Wohnungsbau in beiden Gebieten einander etwa entsprochen haben. Im Zeitraum 1971 bis Ende 1978 wurden 1089.800 Wohnungen geschaffen, davon 721.400 Neubauwohnungen (einschließlich 65.400 Eigenheime). 102.300 Wohnungseinheiten sind durch Um- bzw. Ausbau von Dachgeschossen und Läden gewonnen worden, 266.100 entfallen auf die Modernisierung von Altbauten und stellen somit keine Erhöhung des Bestandes dar. In der Bundesrepublik Deutschland betrug die Vergleichszahl für reine Neubauten in der gleichen Zeit 3,8 Mill. Wohnungen. Die Ausstattung der neugebauten Wohnungen hat sich deutlich verbessert: So sind alle 1977 gebauten Wohnungen mit Bad bzw. Dusche und Warmwasser (1960: 17 v. H.) versehen worden sowie mit Einbauküchen (1960: 26 v. H.) eingerichtet, 91 v. H. weisen Zentralheizung (1960: 9 v. H.) und zwei Drittel (1960: 37 v. H.) Balkon bzw. Loggia auf. Die durchschnittliche Wohnungsgröße der neugebauten Wohnungen betrug Anfang der 60er Jahre 55 bzw. 56 qm, sie verringerte sich bis 1967 auf 51 qm; gegenwärtig erreicht sie 60 qm. In der Bundesrepublik Deutschland hat die Durchschnittsgröße seit 1962 von 77 auf 97 qm zugenommen. V. Der Wohnungsbestand Am 1. 1. 1971 gab es gemäß den Ergebnissen der Wohnraum- und Gebäudezählung ca. 6 Mill. Wohnungen in der DDR. Der Bestand hat sich somit gegenüber März 1961 um 550.000 Wohnungen erhöht. Bei Berücksichtigung des Nettozugangs der Jahre 1971 bis Mitte 1978 läßt sich der Wohnungsbestand zum 30. 6. 1978 auf 6,7 Mill. Wohnungen beziffern. Damit standen bei einer Wohnbevölkerung von 17 Mill. Personen 398 Wohnungen je 1000 Einwohner zur Verfügung, 1961 waren es 327 Wohnungen. In der Bundesrepublik verfügten bei einem Gesamtbestand von 24,5 Mill. Wohnungen durchschnittlich 1000 Einwohner über 400 Wohnungen. Bei diesen Feststellungen ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland im Durchschnitt um 36 v. H. größer sind als in der DDR (79 gegenüber 58 qm). Somit ist der an der Wohnfläche bemessene Versorgungsgrad in der Bundesrepublik günstiger: Je Einwohner gibt es durchschnittlich 31 qm Wohnfläche gegenüber nur 23 qm (1961: 17 qm) in der DDR. Die Wohnungen mit einem oder zwei Wohnräumen machen in der DDR 46 v. H. des Gesamtbestandes aus, in der Bundesrepublik gehören nur 35 v. H. aller Wohnungen in diese Kategorie. Während in der DDR die Zweiraumwohnung mit einem Anteil von 37 v. H. aller Wohnungen die häufigste Wohnungsgröße darstellt, dominiert in der Bundesrepublik die [S. 139]Dreizimmerwohnung (31 v. H.). Wohnungen mit 4 und mehr Wohnräumen sind in der DDR mit einem Anteil von 19 v. H. des Bestandes vertreten gegenüber 34 v. H. in der Bundesrepublik. Die Wohnräume erreichen in der DDR nur eine Durchschnittsgröße von 15 qm, in der Bundesrepublik hingegen mehr als 20 qm. Wegen der im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland erheblich niedrigeren Wohnungsbauleistung besteht in der DDR eine weitaus ungünstigere Altersstruktur der Wohnungen: Mitte 1978 entfielen nur 30 v. H. des Gesamtbestandes auf nach 1945 gebaute Wohnungen — in der Bundesrepublik dagegen über 60 v. H. Die Hälfte aller Wohnungen der DDR sind vor 1919 errichtet worden und damit über 60 Jahre alt, 20 v. H. sind in den Jahren von 1919 bis 1945 gebaute Wohnungen. Die Instandhaltung und Modernisierung der Wohngebäude ist in der DDR jahrzehntelang vernachlässigt worden. Eine planmäßige Sanierung von Altbeständen wird erst seit Anfang der 70er Jahre vorgenommen. Deshalb zeigt die Ausstattung der Wohnungen gegenwärtig noch immer erhebliche Mängel: Lediglich 20 v. H. aller Wohnungen (1971: 11 v. H.) haben Zentralheizung, nur 49 v. H. sind mit Bad bzw. Dusche ausgerüstet (1971: 39 v. H.). Die Hälfte des Bestandes verfügt über Innentoilette (1971: 42 v. H.), 88 v. H. (1971: 82 v. H.) haben Wasseranschluß in der Wohnung. Dies stellt ein Ausstattungsniveau dar. das in der Bundesrepublik Deutschland bei Bad/Dusche bereits Anfang der 60er Jahre und bei Innentoiletten schon in den 50er Jahren erreicht worden ist. 1968 waren in der Bundesrepublik 79 v. H. aller Wohnungen mit WC, 68 v. H. mit Bad und 32 v. H. mit Sammelheizung ausgerüstet — im Jahr 1978 verfügten etwa 90 v. H. aller Wohnungen über Bad und WC sowie 60 v. H. über eine Sammelheizung. Besonders zurückgeblieben ist in der DDR der Altbestand. Beiden bis 1918 gebauten Wohnungen gibt es derzeit nur in jeder zwanzigsten Zentralheizung, in jeder vierten eine Innentoilette und ein Bad. In den Bezirken Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Dresden ist der Altbestand besonders hoch. [S. 140] [S. 141]<VI. Wohnungswesen> Bei den staatlichen Organen (Räte der Kreise, der Bezirke und Gemeinden) bestehen Wohnungskommissionen, die über die Wohnraumverwendung entscheiden. In der Regel müssen Wohnungssuchende — insbesondere für Neubauwohnungen — lange Wartezeiten hinnehmen. Mit Vorrang werden Personen behandelt, die besondere Leistungen für den Aufbau der DDR geleistet haben, oder aber auch Familien von Arbeitern neuer, erweiterter bzw. besonders wichtiger Industriebetriebe. Deshalb nehmen die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) Einfluß auf die Verteilung fertiggestellter Wohnungen, aber auch auf die Verteilung des Altwohnraums. Seit März 1958 bestehen in den meisten Städten „Volkseigene kommunale Wohnungsverwaltungen“, deren Aufgabe es ist, neben den vormals schon staatlichen Wohnbauten auch die in den Nachkriegsjahren aufgrund der sowjetischen Befehle enteigneten Grundstücke (Eigentum; Enteignung) zu verwalten, ebenso Grundstücke ausländischer oder Eigentümer aus der Bundesrepublik Deutschland, ferner Grundbesitz von Personen, die nach dem 17. 6. 1953 die DDR „illegal“ verlassen haben. Erträge aus Grundstücken bzw. Wohnungen, deren Eigentümer bereits vor 1945 im Ausland oder im Gebiet der heutigen Bundesrepublik lebten, werden nach Abzug der Instandhaltungs- und Verwaltungskosten einem Sperrkonto bei der Staatsbank der DDR überwiesen. Grundstücke bzw. Wohnungen von nach dem 17. 6. 1953 nach der Bundesrepublik Deutschland abgewanderten Eigentümern wurden von den „Kommunalen Wohnungsverwaltungen“ in Treuhänderschaft übernommen. Die Eigentümer haben kein Recht auf die Erteilung von Auskünften oder auf Zahlung von Erträgen aus der Vermietung. Die „Volkseigenen kommunalen Wohnungsverwaltungen“ sind auch die Träger des „Volkseigenen Wohnungsbaus“. Daneben gibt es die seit 1953 existierenden Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG), die den sog. Arbeiterwohnungsbau (1961: 59 v. H., 1967: 25 v. H., 1976/77: 36 v. H. der errichteten Neubauwohnungen) durchführen und die entstandenen Wohnungen verwalten. Seit Ende 1963 sind die „Volkseigenen kommunalen Wohnungsverwaltungen“ auch zuständig für die Organisierung der Reparaturarbeiten an in privatem Besitz befindlichen Wohnungen. Über die Mietermitverwaltung wird angestrebt, die Mieter zu teilweise kostenlosen Reparaturarbeiten an den von ihnen bewohnten Wohnhäusern zu veranlassen. Anders als im Westen konnte in der DDR das — nur durch hohe staatliche Subventionen aufrechterhaltene — äußerst niedrige Mietenniveau weder die Kommunalen Wohnungsverwaltungen und die Wohnungsgenossenschaften noch den privaten Hausbesitz, dem heute immer noch 60 v. H. aller Wohngebäude gehören, zu nachhaltigen Modernisierungsmaßnahmen veranlassen. Dies erklärt den weitgehend baufälligen Zustand eines großen Teils der Miethäuser. Erst als der Staat mit Beginn der 70er Jahre die (aus Staatshaushaltsmitteln und Krediten finanzierte) Modernisierung der Altsubstanz in die Pläne aufnahm, trat hier eine Besserung ein. Die Altbaumieten befinden sich noch immer auf dem Stand von 1938. Wie niedrig das Mietenniveau für Neubauten ist, wird an der Anfang 1972 für einen bestimmten Personenkreis durchgeführten Mietpreissenkung der seit 1967 fertiggestellten Wohnungen deutlich: So zahlen gegenwärtig Arbeiter- und Angestelltenfamilien mit einem Monatseinkommen bis 2.000 Mark in Berlin (Ost) 1,– bis 1,25 Mark und in den Bezirken der DDR 0,80 bis 0,90 Mark je qm Wohnfläche, Personen mit höherem Einkommen bis zu einem Drittel mehr. VII. Die Wohnungsbauprogramme bis 1990 Das Wohnungsbauprogramm des gegenwärtigen Fünfjahrplans sieht für die Jahre 1976–1980 vor, 750.000 Wohnungen zu bauen, davon 550.000 Neubauwohnungen (einschl. Eigenheime). Dieses Programm ist inzwischen durch Selbstverpflichtung des FDGB um 100.000 zu modernisierende Wohnungen erweitert worden. Der vorgesehene Neubau konzentriert sich besonders auf die Bezirke (Erfurt, Dresden, Magdeburg, Leipzig, Suhl) mit hohen Altbeständen, um Anfang der 80er Jahre den Abriß nicht erneuerungswürdiger Wohngebäude zu ermöglichen. Mit der Modernisierung sollen die dafür geeigneten Altbestände den heutigen Ausstattungsanforderungen angepaßt werden. Darüber hinaus spielt als Ziel des Wohnungsbauprogramms auch die Schaffung von Wohnraum für Arbeitskräfte in neueren Industriegebieten eine Rolle — beispielsweise in den Bezirken Frankfurt, Cottbus und Rostock. Rund je ein Zehntel aller Neubauwohnungen ist geplant für die Bezirke Halle, Karl-Marx-Stadt, Dresden und Berlin (Ost). Hier entfallen allein 20.000 Wohnungen auf den neuen Stadtteil Berlin-Marzahn, der nach seiner Fertigstellung 1985 35.000 Wohnungen umfassen soll. Daneben sind hohe Planziele auch für die Bezirke Leipzig und Magdeburg (je 40.000 Neubauwohnungen) vorgesehen; auch hier werden neue Wohngebiete — Leipzig-Grünau mit 20.000 und Magdeburg-Nord mit 10.500 Wohnungen — erschlossen. Nur weniger als 5 v. H. der Neubauwohnungen sind wegen des hohen Mehraufwands in Hochhäusern geplant, vor allem in Berlin (Ost) und in einigen Bezirkshauptstädten. Deshalb konzentriert sich der Wohnungsbau hauptsächlich auf fünf- und sechsgeschossige, gelegentlich auch auf zehn- und elfgeschossige Gebäude. Unter Berücksichtigung der erreichten Neubauleistung von knapp 259.000 Wohnungen der Jahre [S. 142]1976 bis Mitte 1978 verbliebe für die zweite Hälfte der gegenwärtigen Fünfjahrplanperiode noch ein Planziel von 292.000 Wohnungen. Dieses Ziel erfordert in den meisten Bezirken der DDR erhebliche Anstrengungen. Bei der Modernisierung hingegen (einschl. Um- und Ausbau) dürfte das verbleibende Plansoll leichter zu erreichen sein. Seit 1971 wird der Bau von Eigenheimen für Familien von Arbeitern und Genossenschaftsbauern, für kinderreiche Familien sowie für junge Ehepaare — bei Übernahme größerer Eigenleistungen — insbesondere in kleinen und mittleren Städten und Dörfern gefördert. Insgesamt sollen im gegenwärtigen Planjahrfünft 55.000 Eigenheime gebaut werden. Hemmend scheinen sich beim Eigenheimbau bisher allerdings noch Schwierigkeiten bei der Materialbereitstellung auszuwirken. Für das Wohnungsbauprogramm sind im gegenwärtigen Planjahrfünft einschließlich Folgeeinrichtungen (z. B. Kindergärten und Kaufhallen) 55 Mrd. Mark vorgesehen. Zieht man davon den geplanten Reparaturaufwand (einschl. Modernisierung) von 14 Mrd. Mark ab, so handelt es sich um ein Investitionsvolumen von 40 Mrd. Mark — das entspricht einem Anteil von fast 17 v. H. aller bis 1980 geplanten Investitionen. Etwa zur Hälfte wird der Gesamtaufwand aus dem Staatshaushalt finanziert, davon jährlich etwa 3 Mrd. Mark für die aus Mieten nicht zu deckenden Reparaturleistungen (Mietpreissubventionen). Da auch bei Erfüllung des Wohnungsbauprogramms des Fünfjahrplanes sowohl wegen der starken Überalterung als auch wegen der recht erheblichen Ausstattungsmängel der Wohnungen die Wohnbedingungen noch weit hinter den Erfordernissen zurückbleiben werden, hat die Wirtschaftsführung der DDR ein weiteres, recht umfassendes Wohnungsbauprogramm bis 1990 konzipiert. Danach ist für den Zeitraum von 1981 bis 1990 der Bau bzw. die Modernisierung von 2,0 bis 2,2 Mill. Wohnungen [S. 143]vorgesehen. Der Wohnungsbau bleibt damit auch weiterhin Schwerpunkt der Investitionstätigkeit. Der Gesamtaufwand soll 140–145 Mrd. Mark betragen. Angesichts der gestiegenen Rohstoffkosten erscheint es jedoch fraglich, ob diese Größenordnung eingehalten werden kann. Manfred Melzer Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 136–143 Bau- und Montagekombinate A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BeamteSiehe auch die Jahre 1975 1985 I. Bauwirtschaft Die Bauwirtschaft ist der Wirtschaftsbereich für Hoch- und Tiefbau sowie Bauinstandsetzungen, der grundsätzlich jene Betriebe umfaßt, die am Prozeß der Bau Vorbereitung und Baudurchführung teilhaben. Seit 1960 hat sich der Anteil der Bauwirtschaft am Nettoprodukt der DDR (Nationaleinkommen) von 7 v. H. (1960) auf 8 v. H. (1977) und ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung von 6 auf 7 v. H. erhöht. Die bauwirtschaftliche Gesamtleistung,…
DDR A-Z 1979
Bergbau (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bis 1967 eigener Industriezweig. In ihm waren 1967 7 v. H. (183.300) der Arbeiter und Angestellten der Industrie beschäftigt; vom industriellen Bruttoanlagevermögen entfielen 16 v. H. auf diesen Bereich. Ab Planjahr 1968 werden die B.-Betriebe verschiedenen Industriebereichen mit den Zweigen Steinkohlenindustrie, Braunkohlenindustrie, Kali- und Steinsalzindustrie, Schwarzmetallurgie und NE-Metallurgie zugeordnet. Die Rohstoffbasis des B. ist relativ schmal. Sie erlaubt lediglich, den Eigenbedarf an Braunkohle und Kalisalzen aus inländischen Quellen zu decken. Auf 20 Mrd. t werden die abbauwürdigen Braunkohlenvorräte geschätzt. Obwohl dies noch nicht einmal 2 v. H. der Weltvorräte sind, ist die DDR mit einem Anteil von 30 v. H. das bedeutendste Braunkohlenförderland der Welt. 1978 war eine Fördermenge von 255 Mill. t geplant. In den 80er Jahren soll die Produktion weiter auf 270 Mill. t gesteigert werden. Vor dem Kriege konzentrierte sich die Förderung überwiegend auf die westelbischen Gebiete. Anfang der 50er Jahre wurde die Erschließung der Vorkommen — mit Schwerpunkt im Bezirk Cottbus — in großem Umfange aufgenommen. (Vorräte des „Lausitzer Reviers“ 11 Mrd. t.) Insgesamt verfügte die Braunkohlenindustrie Anfang 1978 über 35 Tagebaue, in denen die Förderung bzw. die Aufschlußarbeiten aufgenommen wurden. Rd. 100.000 Beschäftigte arbeiten gegenwärtig in den 18 Braunkohle-Kombinaten und -Betrieben, die vorwiegend in den Bezirken Cottbus und Leipzig angesiedelt sind. Von Vorteil ist, daß die Braunkohle im „Lausitzer“ und „mitteldeutschen Revier“ überwiegend in großen Feldern mit 200 Mill. t Vorrat ansteht, so daß kostengünstige Großtagebaue betrieben werden können. Allerdings verschlechtern sich die Förderbedingungen: Da die oberflächennahen Lagerstätten nahezu abgebaut sind, vermindert sich das Abraum-Kohle-Verhältnis: 1970 mußten für die Förderung einer Tonne Braunkohle 3,6 m³ Deckgebirge abgetragen werden, 1978 waren es bereits 4,7 m³, darüber hinaus müssen 6 m³ Wasser entfernt werden. Um die Braunkohlenförderung bis 1980 auf dem gegenwärtigen Niveau halten zu können, müssen im Planjahrfünft 1976–1980 7 neue Tagebaue mit einem Jahresaufkommen von rd. 100 Mill. t aufgeschlossen werden. Hierzu zählen die Vorkommen von Jänischwalde bei Cottbus, Delitzsch Südwest und Schlabendorf Süd. Energiewirtschaft. Die Steinkohleförderung wurde in der DDR 1977 vollständig eingestellt. Mangels abbauwürdiger Vorräte wurde die Kohle zuletzt nur noch in den Lagerstätten der Zwickauer Mulde gefördert. Die ungünstigen Abbauverhältnisse, die wiederum hohe Betriebskosten bedingten, haben dazu beigetragen, daß die Fördermengen (1960: 2,7 Mill. t) ständig zurückgenommen werden mußten. Zum Zeitpunkt der Produktionseinstellung arbeiteten im Zwickauer und Lugau-Oelsnitzer Revier nur noch 3.000 Bergarbeiter. Der für den Hochofenprozeß entstehende Bedarf an Steinkohle und Steinkohlenkoks wird durch Importe aus der UdSSR, der Tschechoslowakei und Polen gedeckt (1976: 9 Mill. t). Ein wichtiges Rohstoffreservoir für die Chemische Industrie sind die umfangreichen Steinsalz- und Kalivorkommen, die auf 5 Bill. t bzw. 13 Mrd. t geschätzt werden. Die Kaliindustrie beschäftigt rd. 32.000 Personen; drei Viertel ihrer Erzeugnisse werden exportiert. Die DDR ist damit einer der bedeutendsten Kaliexporteure der Welt; mit einer Jahresproduktion von 3,2 Mill. t (1976) nimmt sie den 3. Rang in der Welt ein. Gegenwärtig konzentriert sich die Kaliförderung noch auf das Werra- und Südharz-Revier. Dort befindet sich auch der zur Zeit größte Kalibetrieb (VEB Kalibetrieb „WERRA“, 9.000 Beschäftigte, Produktion rd. 1,3 Mill. t). Schwerpunkt des neuen Kaliprogramms bildet die Erschließung der Calvörder Scholle (bei Magdeburg). Hier sollen 0,7 Mrd. t Kali lagern. 1973 nahm dort der Kalibetrieb Zielitz die Produktion auf; er soll der größte Kaliproduzent der DDR werden. Aus den einheimischen Eisenerzlagerstätten kann die DDR lediglich 3 v. H. ihres Eigenbedarfs decken. Die Lagerstätten im Erzgebirge, Thüringer Wald, Harz und Harzvorland sind erschöpft bzw. nur noch im geringen Umfang abbauwürdig; die Eisenerze selbst sind eisenarm. Daher ist die Eisenerzförderung rückläufig. Wurden 1960 noch 1,6 Mill. t Roherz gefördert, so waren es 1976 nur noch 0,06 Mill. t. Selten sind auch die Erze von Stahlveredelungsmetallen, von denen lediglich das im Vorland des Erzgebirges abgebaute Nickelerz eine gewisse Bedeutung besitzt. Zwar befinden sich auf dem Territorium der DDR z. T. relativ umfangreiche Vorkommen von Buntmetallen. Ihr Abbau ist aber aufgrund der geringen Wertkonzentration erschwert bzw. wirtschaftlich nicht rentabel. Am bedeutendsten ist der Kupfer-B. mit etwa 27.000 Beschäftigten und einer (geschätzten) Jahresproduktion von knapp 20.000 t. Wichtigste Kupfervorkommen sind die südlich des Harzes gelegenen Mulden von Mansfeld und Sangerhausen (Cu-Gehalt bis zu 3 v. H.). Das [S. 145]Schwergewicht des Kupfer-B. hat sich jedoch in den letzten Jahren aus der Mansfelder in die Sangerhauser Mulde verschoben. Unter Berücksichtigung ständig steigender Importe liegt die inländische Produktion an Raffinade- und Elektrolytkupfer heute bei rd. 60.000 t jährlich. Abbauwürdige Blei- und Zinkerze (Gehalt etwa 2 bis 5 v. H.) befinden sich im Freiberger Raum; im Mansfelder Kupferschiefer treten Blei- und Zinkerze als Beimengungen auf. Die Erzförderung beträgt etwa 300.000 t, eine Steigerung ist gegenwärtig nicht möglich. Zentrum des Zinnerz-B. (Zinngehalt etwa 2 v. H.) ist Altenberg im Osterzgebirge; die Jahresproduktion betrug 1975 etwa 400 t Reinzinn und 1500 t Lötzinn. Im Zeitraum 1976–1980 soll die Produktion um knapp 50 v. H. gesteigert werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 144–145 Bergakademie Freiberg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BergbehördeSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bis 1967 eigener Industriezweig. In ihm waren 1967 7 v. H. (183.300) der Arbeiter und Angestellten der Industrie beschäftigt; vom industriellen Bruttoanlagevermögen entfielen 16 v. H. auf diesen Bereich. Ab Planjahr 1968 werden die B.-Betriebe verschiedenen Industriebereichen mit den Zweigen Steinkohlenindustrie, Braunkohlenindustrie, Kali- und Steinsalzindustrie, Schwarzmetallurgie und NE-Metallurgie zugeordnet. Die…
DDR A-Z 1979
Bauakademie der DDR (1979)
Siehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1985 Bauakademie, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Die B. (ehemals: Deutsche Bauakademie/DBA) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Architektur und Bauwesen in der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Sie wurde durch Gesetz vom 6. 9. 1950 als Nachfolger des Instituts für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften und des Instituts für Städtebau und Hochbau der Deutschen Wirtschaftskommission mit 5 Instituten und 3 Meisterwerkstätten gegründet und untersteht dem Ministerium für Bauwesen (Statut: GBl. I, 1973. Nr. 8). Zu den Aufgaben der B. gehören: Prognose der Entwicklung des Bauwesens; Methodik der Bauplanung; Grundlagen- und angewandte Forschung unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze des ökonomischen, industrialisierten und rationalisierten Bauens; Materialforschung; Typisierung und Systematisierung; experimentelles Bauen; Anwendung neuer Methoden; die Diskussion konzeptioneller Fragen der Architekturtheorie und -geschichte; internationale Standardisierung und Integration; Weiterbildung der Führungskader des Bauwesens; Dokumentation und Information. Die Geschichte der B. ist zugleich die Geschichte der Architektur in der DDR. Der erste Präsident der DBA, Kurt Liebknecht, orientierte die Architektur der DDR stark an sowjetischen Vorbildern („sozialistischer Inhalt — nationale Form“ / Karl-Marx-Allee 1. Bauabschnitt) und kritisierte die funktionelle Architektur als inhuman (Funktionalismus). An seine Stelle traten 1961 Gerhard Kosel und 1965 Werner Heynisch. Unter ihrer Präsidentschaft wurde das Bauwesen der DDR noch einmal grundlegend verändert. Heynisch hat vor allem dem Ingenieur- und Industriebau mit zum Durchbruch verholfen und 1966 das Institut für Städtebau und Architektur reorganisiert. Die B. wird von einem Präsidenten geleitet, der auf Vorschlag des Ministers für Bauwesen vom Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ernannt wird. Ihm zur Seite stehen der 1. Stellvertreter und Wissenschaftliche Direktor sowie die Vizepräsidenten (zugleich Direktoren eines Instituts der B.). Die B. hat ordentliche (max. 25), kandidierende (max. 30) und korrespondierende Mitglieder. Die ordentlichen und kandidierenden Mitglieder bilden das Plenum der B.; sie arbeiten innerhalb der B. in Fachbereichen (Sektionen) und erhalten eine Dotation. Das Plenum berät über grundsätzliche Probleme des Bauwesens; die Sektionen sind Arbeitsgremien des Plenums, die sich noch einmal in Fachgruppen unterteilen. Es gibt die Sektionen: Ökonomie, Städtebau und Architektur, ingenieurtheoretische Grundlagen, Projektierung und Rechentechnik, Tiefbau, Wohn- und Gesellschaftsbau, Industriebau, Landwirtschaftsbau, technische Gebäudeausrüstung, ingenieurtechnische Grundlagen (die Sektion ingenieurtechnische Grundlagen z. B. hat 10 Fachgruppen für Baumechanik, Brandschutz, Akustik, Sicherheit u. a.). Die B. hat Promotionsrecht und verleiht akademische Grade (Dr.-Ing.) sowie Auszeichnungen (z. B. die Ehrenplakette „Für hervorragende Leistungen in der Bauforschung“). Sie stellt die Dokumentationskartei „Zeitgeschichte des Bauwesens in der DDR“ zusammen (1945–1970 mit 5.000 Ereignissen fertiggestellt; z. Z. bearbeitet: 1971–1976). Die Forschungsarbeit wird hauptsächlich in den von den Vizepräsidenten geleiteten Instituten geleistet: im Zentralinstitut Einheitssystem Bau, im Institut für Städtebau und Architektur, in den Instituten für Ingenieur- und Tiefbau, für Industriebau, für Wohnungs- und Gesellschaftsbau, für landwirtschaftliche Bauten, für Technologie und Mechanisierung, für Projektierung und Standardisierung, für Baustoffe oder für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik. Den Instituten sind Werkstätten angegliedert, die als besonders vorbildlich geltende Beispiele des Bauwesens erarbeiten und ver[S. 135]wirklichen und neue Technologien und Werkstoffe experimentell erproben sollen. Präsident: Prof. Dr. sc. techn. Hans Fritsche (seit 1977; Vorgänger: Werner Heynisch), Vizepräsident für Forschung und Planung: Ulrich Hofmann. Vizepräsident und Direktor des Instituts für Städtebau und Architektur: U. Lammert; Leiter der Architektur-Werkstatt: Hermann Henselmann. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 134–135 Basis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BauaktivsSiehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1985 Bauakademie, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Die B. (ehemals: Deutsche Bauakademie/DBA) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Architektur und Bauwesen in der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Sie wurde durch Gesetz vom 6. 9. 1950 als Nachfolger des Instituts für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften und des Instituts für Städtebau…
DDR A-Z 1979
Werkzeugmaschinenbau (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig des Industriebereichs Maschinen- und Fahrzeugbau, der alle Betriebe zum Bau, zur Reparatur und Montage von spanabhebenden und kaltumformenden Werkzeugmaschinen sowie von Scheren- und Schmiedeausrüstungen umfaßt. Die Bruttoproduktion des W. stieg von 1960 bis 1976 um das 3,4fache (zum Vergleich: die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum nur um das 2,62fache). Bis Ende 1967 gehörte der W. zum Industriezweig Schwermaschinenbau im Industriebereich Metallverarbeitende Industrie. Der W. umfaßte damals ca. 70 Betriebe mit etwa 30.000 Beschäftigten. Gegenwärtig gehören zum Industriezweig W. 60 Volkseigene Betriebe, die in 5 Kombinaten mit insgesamt 70.000 Beschäftigten zusammengefaßt sind. Im Rahmen der 1969/70 verfolgten strukturpolitischen Konzeption, strukturbestimmende Bereiche zusammenzufassen, wurden u. a. im W. folgende Kombinate gegründet: der VEB Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“ Magdeburg (1969 gegründet - 13.000 Beschäftigte -), der VEB Werkzeugmaschinenkombinat „Fritz Heckert“ Karl-Marx-Stadt (1970 gegründet) und der VEB Werkzeugkombinat Schmalkalden (1969 gegründet). 1977 stammten 40 v. H. aller in der DDR gefertigten Werkzeugmaschinen aus den Betrieben des VEB Werkzeugkombinat „Fritz Heckert“ Karl-Marx-Stadt. Das Kombinat umfaßt 15 Produktionsbetriebe, 1 Projektierungsbetrieb und das Forschungszentrum des W. in Karl-Marx-Stadt. Insgesamt sind 25.000 Werktätige in diesem Kombinat beschäftigt. Der hohe Eigenbedarf an Werkzeugmaschinen kann durch die DDR nicht gedeckt werden, da mit der UdSSR langfristige Lieferabkommen eingegangen wurden, die die Maschinenbaukapazitäten auf Jahre hinaus beanspruchen. Im W. — z. B. in der spanlosen Verformung bei Bohrwerken, Dreh- und Schleifmaschinen — können Werkzeugmaschinen aus der DDR durchaus einen Qualitätsvergleich mit Produkten aus westlichen Industrieländern bestehen. In Osteuropa nimmt der W. der DDR eine führende Position ein. Nach Angaben des „American Machinist“ bestritt die DDR 1976 5,6 v. H. der Weltproduktion an Werkzeugmaschinen (13,26 Mrd. US-$) und 10,8 v. H. des Weltwerkzeugmaschinenexports (5,57 Mrd. US-$) und lag damit weiterhin an fünfter bzw. zweiter Stelle in der Länderrangfolge. Die Exportintensität des W. der DDR wird nur von wenigen Industrieländern übertroffen bzw. erreicht. Sie ist auch höher als die der Bundesrepublik Deutschland. Hauptabnehmer der Werkzeugmaschinen aus der DDR ist die UdSSR; mit Abstand folgen die übrigen RGW-Länder. Um den aus der Verbreiterung des Teilesortiments bei sinkenden Losgrößen resultierenden Anwenderwün[S. 1170]schen — z. B. nach rascher Umrüstbarkeit — nachzukommen und gleichzeitig die eigene Fertigung zu rationalisieren. hat sich auch in der DDR das Baukastenprinzip immer stärker durchgesetzt. Für Sondermaschinen genügt es oft, die Baukastenelemente mit Zusatzausrüstungen zu ergänzen. Zugleich ist das Angebot universell einsetzbarer Maschinen größer geworden. Der W. soll im gegenwärtigen Fünfjahrplan (1976 bis 1980) seine Produktion um 56–57 v. H. gegenüber 1975 erhöhen. Maschinenbau. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1169–1170 Werktätiger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WertgesetzSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig des Industriebereichs Maschinen- und Fahrzeugbau, der alle Betriebe zum Bau, zur Reparatur und Montage von spanabhebenden und kaltumformenden Werkzeugmaschinen sowie von Scheren- und Schmiedeausrüstungen umfaßt. Die Bruttoproduktion des W. stieg von 1960 bis 1976 um das 3,4fache (zum Vergleich: die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum nur um das 2,62fache).…
DDR A-Z 1979
Politbüro des ZK der SED (1979)
Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1985 Das 5. Statut der SED von 1976 erwähnt in Punkt 42 das höchste Entscheidungsgremium der SED nur mit wenigen Worten. „Das Zentralkomitee wählt: (1) zur politischen Leitung der Arbeit des Zentralkomitees zwischen den Plenartagungen das Politbüro; (2) zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Durchführung und Kontrolle der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Kader, das Sekretariat; (3) den Generalsekretär des Zentralkomitees.“ Aus diesen Bestimmungen allein ist jedoch die tatsächliche Macht- und Aufgabenfülle des P. nicht abzulesen. Die 16. (30.) Sitzung des Parteivorstandes vom 24. 1. 1949, auf der die Einführung des Kandidatenstatus, die Wahl der Zentralen Parteikontrollkommission und eines Kleinen Sekretariats beschlossen wurde, glich durch Wahl eines P. die Führungsstruktur der SED jener der KPdSU weiter an. Einschneidende Veränderungen in der Zusammensetzung des P., die seine gegenwärtige Personalstruktur prägen, sind auf dem 10. ZK-Plenum im Oktober 1973 vorgenommen worden. W. Halbritter (Mitschöpfer des NÖSPL) gab seinen Kandidatensitz auf. Zum neuen Vollmitglied wurde Verteidigungsminister H. Hoffmann, zu neuen Kandidaten wurden mit Honecker seit langem verbundene Funktionäre gewählt: W. Felfe (SED-Bezirksleitung Halle), J. Herrmann (Neues Deutschland), I. Lange (neue Sekretärin für Frauenfragen), K. Naumann (SED-Bezirksleitung Berlin [Ost] sowie G. Schürer (Staatl. Plankommission). P.-Mitglied Stoph trat an die Stelle Ulbrichts als Vorsitzender des Staatsrates. Dafür wurde der 1. Stellvertreter des bisherigen Ministerratsvorsitzenden, P.-Mitglied Sindermann, Vorsitzender des Ministerrates. Der bisherige Wirtschaftssekretär des ZK, G. Mittag, wurde 1. Stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates. Sein Amt als Sekretär des ZK übernahm nach dem 10. Plenum W. Krolikowski. I. Lange wurde Sekretär des ZK, Dohlus stieg vom Sekretariatsmitglied zum Sekretär auf. Seit dem IX. Parteitag und den folgenden personellen Veränderungen (8. ZK-Plenum, Mai 1978) gehören dem P. gegenwärtig 19 Mitglieder an: Honecker. Axen, Ebert, Felfe, Grüneberg, Hager, Herrmann, Hoffmann, Krolikowski, Mielke, Mittag, Mückenberger, Naumann, Neumann. Norden, Sindermann, Stoph, Tisch, Verner [S. 826]und ohne Stimmberechtigung 8 Kandidaten an: Dohlus, Jarowinsky, Kleiber, Krenz, Lange, Müller, Schürer, Walde. Vor dem 10. ZK-Plenum von 1973 war eine einzige Frau, die LPG-Vorsitzende M. Müller, Kandidatin des P. Mit der einflußreicheren Abteilungsleiterin im ZK-Apparat Ingeborg Lange sind es nunmehr 2, die (allerdings als Kandidaten nicht stimmberechtigt) dem P. angehören. Dem P. gehören sowohl Mitglieder mit umfassender Zuständigkeit als auch Spezialisten für verschiedene Fachgebiete und (als Kandidaten) Funktionäre an. deren Zuständigkeit nur schwer festzustellen ist. Die einzelnen P.-Mitglieder sind in der Regel für bestimmte Sachgebiete, d. h. z. B. für einzelne geographische Regionen (Westeuropa, Afrika usw.), für den Kontakt zu ausländischen kommunistischen Parteien oder für besondere außenpolitische Aktivitäten zuständig. Von den Mitgliedern des P. haben 4 eine Hochschulbildung (Dipl.-Ingenieurökonom W. Felfe, der Verteidigungsminister, Diplom-Militärwissenschaftler H. Hoffmann, Dr. rer. oec. G. Mittag und der Dipl.-Gesellschaftswissenschaftler H. Tisch). Alle Kandidaten (mit Ausnahme des Staatssicherheitsministers E. Mielke) haben eine Hoch- oder Fachschule besucht oder anderweitig einen Diplomabschluß erworben. Die einflußreichsten Parteifunktionäre und damit die obersten Machtträger sind jene, die sowohl stimmberechtigt im P. sitzen als auch als ZK-Sekretäre die tägliche Organisations- und Kaderarbeit der Partei leiten: Honecker, Axen, Grüneberg, Hager, Herrmann, Mittag, Norden, Verner. Dieser Gruppe ist auch der Vorsitzende des Ministerrats der DDR. Stoph, zuzurechnen. Als Generalsekretär des ZK der SED sowie als Vorsitzender des Staatsrates und des Nationalen Verteidigungsrates der DDR verfügt Erich Honecker inzwischen über eine herausragende politische Stellung, die der seines Vorgängers, W. Ulbricht, durchaus ähnlich ist. Das P. der SED tagt in der Regel einmal in der Woche (dienstags). Alle grundsätzlichen politischen und wichtige personelle Entscheidungen werden auf diesen Sitzungen getroffen, nachdem sie von den Apparaten vorbereitet wurden. Die Leitung der Sitzung liegt bei E. Honecker. Die Tagesordnung ist stets umfangreich. Die Sitzungen des P. werden vom Büro des P. (Leiter: Gisela Glende) vorbereitet, das vor allem mit technischen Aufgaben betraut ist. Das Wort ergreifen können nur der Generalsekretär, die Mitglieder und Kandidaten des P., die ZK-Sekretäre, der Vorsitzende des Ministerrates, die Leiter der vom P. eingesetzten Arbeitsgruppen sowie gelegentlich geladene Experten. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Beim P. und beim Zentralkomitee (ZK) der SED existieren mehrere Kommissionen; als ständige Kommissionen sind im Lauf der Jahre die Kommission für Nationale Sicherheit und die Kommission für Agitation bekanntgeworden. Das P. informiert die Mitglieder und Kandidaten des ZK über wichtige Probleme seiner Leitungstätigkeit, wobei es Umfang und Zeitpunkt dieser Information, soweit erkennbar, selbst bestimmt. Auf den Tagungen des ZK, die mindestens einmal alle 6 Monate stattfinden sollen, erstattet ein Mitglied oder Kandidat des P. einen Rechenschaftsbericht über die geleistete Arbeit, die Auslandskontakte, über die verabschiedeten Beschlüsse, über die Haltung des P. zu Fragen der Innen- und Außenpolitik, zur Strategie und Taktik der Partei, zu theoretischen Fragen, zu Problemen von Agitation und Propaganda usw. Dieser Bericht wird vom ZK diskutiert und bestätigt sowie in der Regel ausschnittweise veröffentlicht. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 825–826 Poliklinik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolitikSiehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1985 Das 5. Statut der SED von 1976 erwähnt in Punkt 42 das höchste Entscheidungsgremium der SED nur mit wenigen Worten. „Das Zentralkomitee wählt: (1) zur politischen Leitung der Arbeit des Zentralkomitees zwischen den Plenartagungen das Politbüro; (2) zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Durchführung und Kontrolle der Parteibeschlüsse…
DDR A-Z 1979
Sozialistisches Weltsystem (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Seit Mitte der 50er Jahre in der DDR verwandte Formel für die Gesamtheit kommunistisch regierter Staaten, für deren Beziehungen die Prinzipien des proletarischen bzw. sozialistischen Internationalismus gelten. Als „objektive Grundlagen“ des SW. werden u. a. bezeichnet: die „gleichartige sozialökonomische und politische Ordnung“, die „Übereinstimmung der Grundinteressen und -ziele der Völker“ der sozialistischen Länder, die „gleiche Ideologie, d. h. der Marxismus-Leninismus“, die „Gemeinsamkeit der Aufgaben beim Aufbau des Sozialismus und Kommunismus“. Während bis zum Ausbruch des sowjetisch-chinesischen Konflikts (1960) der UdSSR die „führende Rolle“ im SW. zugesprochen wurde, wird sie gegenwärtig als „Hauptkraft“ charakterisiert, das Verhältnis zu ihr als „entscheidender Prüfstein für die Treue zum Marxismus-Leninismus“ beschrieben. (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1973, S. 797 ff.) Die SED rechnet gegenwärtig 14 Staaten zum SW., ohne diese allerdings genau zu bezeichnen. Zweifellos dürften die UdSSR, DDR, Polen, CSSR, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Nordkorea, Nordvietnam und die Mongolische Volksrepublik zum SW. gehören. Ferner müssen hier Jugoslawien, VR China, Kuba und Albanien als Mitglieder des SW. gemeint sein, obwohl es mit drei dieser Staaten (ohne Kuba) erhebliche ideologisch-politische Differenzen gibt. Der Volksdemokratischen Republik Laos und Kam[S. 979]bodscha („Demokratisches Kampuchea“) wird eine besondere Nähe zum SW. bescheinigt, da sie mit dem Aufbau der Grundlagen des Sozialismus begonnen hätten. Seit etwa 1975 werden darüber hinaus besonders der Südjemen, die VR Kongo und Mocambique sowie Angola, Äthiopien und Guinea-Bissau genannt, wenn über die Entwicklung im SW. berichtet wird. Seit Anfang der 70er Jahre wird statt des Begriffs SW, die Bezeichnung „Sozialistische Staatengemeinschaft“ gebraucht, womit die 7 Staaten des Warschauer Vertrages gemeint sind. Die früher häufig benutzte Formel vom „Sozialistischen Lager“ ist dagegen im politischen Sprachgebrauch der DDR kaum noch anzutreffen, hat sich dagegen in der westlichen Presse als Kurzformel für „Staaten des Warschauer Vertrages“ eingebürgert. Die im Begriff SW. angelegte Vorstellung von monolithischer Einheit hatte sich als unrealistisch erwiesen; sowohl die Auseinandersetzung mit dem chinesischen Kommunismus als auch das Aufbrechen reform- wie nationalkommunistischer Strömungen im osteuropäischen Raum (in Polen und Ungarn 1956, in Rumänien seit 1962, in der CSSR 1968) und die Existenz eines unabhängigen Jugoslawiens machten eine neue Umschreibung der sich zum Sozialismus/Kommunismus bekennenden Staatengruppe notwendig. Dieses nur scheinbar unbedeutende Wortspiel kennzeichnet gleichermaßen die gegenwärtig bestehenden Spannungen im Weltkommunismus, den neuen Pluralismus im ideologisch-politischen Bereich und die Unsicherheit der SED in der Analyse dieser historischen Prozesse. Außenpolitik; Eurokommunismus; Nationalkommunismus; Warschauer Pakt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 978–979 Sozialistisches Bewußtsein A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialleistungenSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Seit Mitte der 50er Jahre in der DDR verwandte Formel für die Gesamtheit kommunistisch regierter Staaten, für deren Beziehungen die Prinzipien des proletarischen bzw. sozialistischen Internationalismus gelten. Als „objektive Grundlagen“ des SW. werden u. a. bezeichnet: die „gleichartige sozialökonomische und politische Ordnung“, die „Übereinstimmung der Grundinteressen und -ziele der Völker“ der sozialistischen Länder, die „gleiche Ideologie,…
DDR A-Z 1979
Pflichtversicherung (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Versicherungspflicht besteht, wenn die Gefahr des Auftretens beträchtlicher Schäden bei wichtigen Objekten vorhanden ist, wenn die Bürger allgemein vor den finanziellen Folgen besonderer Risiken geschützt werden sollen oder wenn für eine finanzielle Absicherung Vorsorge getroffen werden muß. In der DDR gibt es folgende Formen der P.: 1. Kraftfahrzeughaftpflicht für Halter und Fahrer aller in der DDR zum Straßenverkehr zugelassenen und registrierten Kraftfahrzeuge. 2. Feuerpflichtversicherung für alle Gebäude und Betriebseinrichtungen. 3. Pflichtversicherung der volkseigenen Wirtschaft, sozialistischer Betriebe der Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft sowie der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen. Neben 1. und 2. erstreckt sich die Versicherungspflicht auf das Grund- und Umlaufvermögen (gegen Schäden durch bestimmte Elementarereignisse) und auf eine zusätzliche Unfallhaftpflicht (unabhängig von den Leistungen der SV). Bei Unfällen, die sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignen und die einen Körperschaden von mindestens 50 v. H. oder Tod zur Folge haben, besteht Anspruch auf einen vollen Bruttojahreslohn (100 v. H. Körperschaden oder Tod) bzw. auf eine anteilige Leistung (Körperschaden zwischen 50 und 100 v. H.). Darüber hinaus müssen die Betriebe der Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft eine Versicherung des lebenden Inventars sowie eine Tierseuchen- und Schlachtviehversicherung abschließen. Die staatlichen Organe und Einrichtungen sind verpflichtet, besonderen Versicherungsschutz für das persönliche Eigentum und für Unfälle der dort betreuten Personen (z. B. Kinder, Schüler, Bewohner von Altenwohnheimen) zu schaffen, ebenso wie für Schadenersatzansprüche, die gegen diese Organe und Einrichtungen geltend gemacht werden könnten. 4. In der Sozialversicherung sind pflichtversichert alle Beschäftigten mit Ausnahme a) beschäftigter Ehegatten mit geringeren Jahreseinkünften als 900 Mark, b) gelegentlich Tätiger und solcher mit geringfügigem Einkommen, c) bestimmter Geistlicher und Kirchenangestellter (seit 1971 sind auch die Selbständigen, die mehr als 5 Personen beschäftigen, pflichtversichert), d) Ausländer, die sich in der Ausbildung befinden und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 801 Pflegegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PGH-SteuerSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Versicherungspflicht besteht, wenn die Gefahr des Auftretens beträchtlicher Schäden bei wichtigen Objekten vorhanden ist, wenn die Bürger allgemein vor den finanziellen Folgen besonderer Risiken geschützt werden sollen oder wenn für eine finanzielle Absicherung Vorsorge getroffen werden muß. In der DDR gibt es folgende Formen der P.: 1. Kraftfahrzeughaftpflicht für Halter und Fahrer aller in der…
DDR A-Z 1979
Uranbergbau (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der U. im Gebiet der DDR ist 1946 durch die Sowjetunion begründet worden (SMAD-Befehl 167). Er wird von der SDAG Wismut (Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft) betrieben. Dieses Unternehmen wurde 1947 als SAG Wismut gegründet; die Umbenennung erfolgte 1954 aufgrund einer deutschen Kapitalbeteiligung in Höhe von 50 v. H. Mit der Gründung der SAG Wismut schufen die Sowjets ein völkerrechtliches Novum, weil erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten in dem von ihr besetzten Gebiet die Bodenschätze als Reparationsleistung ohne zeitliche Begrenzung ausbeutete. Innerhalb der sowjetischen Aktiengesellschaften in der DDR nahm die Wismut AG auch insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjetischen Vermögen in Deutschland gehörte. Die Hauptverwaltung der SAG Wismut in Siegmar-Schönau bei Karl-Marx-Stadt war direkt sowjetischen Stellen in Moskau unterstellt. Die Gründer des Unternehmens waren die Hauptverwaltung des sowjetischen Vermögens im Ausland des Ministerrats der UdSSR und die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der UdSSR. Die Wismut AG hat seit 1946 — also bereits vor ihrer offiziellen Gründung — systematisch allen Boden, der Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. Geologenbrigaden untersucht. Die Arbeiten erfolgen sowohl im Tage- als auch im Tiefbau. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: 1. Sächsische Schweiz; 2. Thüringen mit Hauptzentrum Ronneburg (Gera); 3. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren um Johanngeorgenstadt. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigungsstand bei der SAG Wismut im Herbst 1951 etwa 225.000. Diese Zahl entsprach ca. 10 v. H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau. Gegenwärtig dürften noch immer etwa 40.000 Arbeitnehmer im U. tätig sein. Die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng geheimgehalten. Vermutlich entspricht die Uranerzförderung einem U-238-Gehalt von etwa 2.000 bis 2.500 t jährlich. Das geförderte Uranerz wird in der DDR lediglich angereichert. Das dabei gewonnene granulierte Konzentrat wird von der UdSSR beansprucht und dort weiterverarbeitet. Die DDR muß den eigenen Uranbedarf für Isotope und für den Betrieb der Atomkraftwerke Rheinsberg und Lubmin von der UdSSR kaufen. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im dunklen, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftigten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben allein für 1946–1953 einen Gesamtaufwand von etwa 7,75 Mrd. Mark. Diese Summe ist in den unter Reparationen angegebenen Zahlen enthalten. Von Fachleuten wird angenommen, daß bis jetzt mehr als die Hälfte der Uranvorräte abgebaut wurde. Energiewirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1110 Untersuchungsorgane A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der U. im Gebiet der DDR ist 1946 durch die Sowjetunion begründet worden (SMAD-Befehl 167). Er wird von der SDAG Wismut (Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft) betrieben. Dieses Unternehmen wurde 1947 als SAG Wismut gegründet; die Umbenennung erfolgte 1954 aufgrund einer deutschen Kapitalbeteiligung in Höhe von 50 v. H. Mit der Gründung der SAG Wismut schufen die Sowjets ein völkerrechtliches Novum,…
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Elektrotechnische und Elektronische Industrie (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zwei Industriezweige, die zum Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau zählen. Der gesamte Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau, der neben der EuEI. noch die Zweige Meß-, Steuer- und Regelungstechnik. Feinmechanische und Optische Industrie umfaßt, beschäftigte 1976 in 565 Betrieben 429.053 Arbeiter und Angestellte (13,9 v. H. aller in [S. 325]der Industrie Beschäftigten), die 9,9 v. H. der industriellen Bruttoproduktion erzeugten. Damit steht dieser Industriebereich an fünfter Stelle der Industrie der DDR. 25 v. H. des Produktionsaufkommens werden in 70 Länder exportiert, wobei die UdSSR der wichtigste Partner ist. Die Hauptstandorte liegen in den Bezirken Berlin (Ost), Gera, Erfurt, Dresden und Karl-Marx-Stadt. Zentrales Anleitungs- und Kontrollorgan ist das Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik, dem 14 Kombinate und VVB zugeordnet sind. Die Elektrotechnische Industrie umfaßt alle Betriebe der Wirtschaftsgruppen Elektromaschinenbau, Transformatoren- und Wandlerbau. Bau von Hoch- und Niederspannungsschaltgeräten und -einrichtungen. Herstellung von Kabeln und Leitungen, von Elektromontagematerial und elektrotechnischen Spezialausrüstungen für Straßen- und Schienenfahrzeuge, von radiologischen und medizinisch-elektronischen Erzeugnissen, von sonstigen Erzeugnissen der elektrotechnischen Industrie, Reparatur- und Montagebetriebe (Betriebe, die elektrische Haushaltsgeräte und Leuchten herstellen, zählen ab 1968 zur Metallwarenindustrie). Die wichtigsten Betriebe sind: VEB Elektromaschinenbau Sachsenwerk, Dresden; VEB Elektro-Apparate-Werke, Berlin-Treptow; VEB Starkstrom-Anlagenbau, Karl-Marx-Stadt. Besonders kennzeichnend für diesen Industriezweig ist die Mitte der 60er Jahre durchgeführte Zusammenfassung von Betrieben mit gleicher Erzeugnisgruppenproduktion zu kombinatsähnlichen Organisationsgebilden. Beispiel: Die 7 Kabelwerke der DDR wurden 1967 zum Kombinat Kabelwerk Oberspree „Wilhelm Pieck“ vereinigt (ca. 14.000 Beschäftigte). 1978 wurden 2 neue Kombinate für Mikroelektronik und elektrotechnische Bauelemente gebildet und dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik direkt unterstellt. Von 1960 bis 1976 hat sich die Bruttoproduktion der Elektrotechnischen Industrie um das 3,13fache erhöht (zum Vergleich: Steigerung der industriellen Bruttoproduktion im gleichen Zeitraum um das 2,62fache). Die Elektronische Industrie umfaßt alle Betriebe, die folgende Erzeugnisse herstellen: Erzeugnisse der Drahtnachrichtentechnik, der Funktechnik, der Elektroakustik und Geräte für Bild- und Tonaufzeichnungen, Rundfunk- und Fernsehempfänger, elektrische Lichtquellen. Elektronenröhren. Halbleiterbauelemente usw. Die wichtigsten Betriebe sind: VEB Kombinat Halbleiterwerk Frankfurt (Oder) (Kombinat gegründet 1969); VEB Werk für Fernsehelektronik, Berlin-Oberschöneweide; VEB Fernsehgerätewerk Staßfurt; Kombinat für Meßelektronik Dresden (gegründet 1969); VEB Elektronische Bauelemente Teltow (Kombinat gegründet 1969). Die Elektronische Industrie gehört zu den besonders geförderten Industriezweigen der DDR. Von 1960 bis 1976 stieg ihre Bruttoproduktion um das 5,4fache. Zum überproportionalen Wachstum der EuEI. haben vor allem die rasch ausgeweitete Elektronik-Industrie und die Datenverarbeitung beigetragen. Bei elektronischen Bauelementen und allen darauf aufbauenden Geräten einschließlich Datenverarbeitungsanlagen besteht jedoch gegenüber westlichen Ländern ein erheblicher technologischer Rückstand. An die EuEI. werden hohe Anforderungen für den Inlands- und Exportbedarf gestellt. Aufgrund eines zu breiten Produktionssortiments kommt es allerdings zur Zersplitterung im Forschungs- und Entwicklungsbereich. Die Zusammenarbeit im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe ist besonders ausgeprägt auf den Gebieten Nachrichten- und Datenverarbeitungstechnik. In den Industriezweigen der EuEI. sollen bis 1980 insgesamt 80 zentrale Fertigungen auf- oder ausgebaut werden. u. a. für die Herstellung elektronischer Baugruppen für Automatisierungsgeräte und numerische Steuerungen, für die Rechentechnik und für die Konsumgüterelektronik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 324–325 Eisen- und Stahlindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ElternbeiräteSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zwei Industriezweige, die zum Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau zählen. Der gesamte Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau, der neben der EuEI. noch die Zweige Meß-, Steuer- und Regelungstechnik. Feinmechanische und Optische Industrie umfaßt, beschäftigte 1976 in 565 Betrieben 429.053 Arbeiter und Angestellte (13,9 v. H. aller in [S. 325]der Industrie Beschäftigten), die…
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Frauenausschüsse (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gewählte Gremien zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. F. bestehen in allen Betrieben der Industrie, des Handels, der Land- und Forstwirtschaft sowie im Staatsapparat und in den Bildungseinrichtungen. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den vorangegangenen Jahren durch Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 als selbständige Organe unter unmittelbarer politisch-organisatorischer Verantwortung der Partei in allen Betrieben und Institutionen gebildet. Der FDGB übernahm aufgrund eines erneuten Politbürobeschlusses (15. 12. 1964) am 15. 1. 1965 die F. als Teile seiner Betriebsgewerkschaftsorganisation. Die F. haben seitdem den Status einer Kommission der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Im Unterschied zu anderen Kommissionen werden die Mitglieder der F. jedoch direkt in Frauenvollversammungen (in Großbetrieben auf Delegiertenkonferenzen) durch die weiblichen FDGB-Mitglieder vor der Neuwahl der BGL gewählt. Die Kandidatenaufstellung erfolgt in Absprache mit der amtierenden BGL; die Vorsitzende des F. wird auf die Vorschlagsliste für die neuzuwählende BGL gesetzt. In Großbetrieben soll die Vorsitzende des F. zu den von Arbeitsverpflichtungen freigestellten Mitgliedern der BGL gehören. Bei den Gewerkschaftswahlen 1976/77 wurde den Betriebsgewerkschaftsorganisationen mit einem Frauenanteil von über 70 v. H. erstmals freigestellt, ob noch ein F. gewählt werden soll. Diese Bestimmung ist Bestandteil der Satzung des FDGB von 1977 geworden; in ihr kommt zum Ausdruck, daß in den gewählten (nicht in den hauptamtlichen) Vorständen Frauen fast entsprechend ihrem Anteil an der Mitgliedschaft vertreten sind (1977: 50,2 v. H. der Mitglieder des FDGB sind Frauen, sie stellen 46 v. H. der gewählten Funktionäre). Schwerpunkte der Arbeit der F. sind: Vertretung der speziellen Interessen der Frauen, die sich aus biologischen Besonderheiten und der vielfachen Belastung als Hausfrau und Mutter ergeben (Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Versorgungseinrichtungen im Betrieb, Schaffung und Nutzung von Kinderkrippen und -gärten usw.); Förderung der Aus- und Weiterbildung der Frauen; Sicherung eines dem erreichten Ausbildungsstand entsprechenden Arbeitsplatzes mit dem Ziel, die Gleichberechtigung der Frau im Berufsleben durchzusetzen; 3. politische Schulung und Erziehung der Frauen, um sie zu sozialistischen Persönlichkeiten heranzubilden. Die F. haben das Recht, Kritik zu üben. Vorschläge zu machen und Empfehlungen auszusprechen; wichtiges Instrument ihrer Tätigkeit bildet die Aufstellung der jährlichen Frauenförderungspläne als Bestandteil der Betriebskollektivverträge. Die Frauenförderungspläne, an denen die F. als Kommission der BGL neben der Werkleitung maßgeblich beteiligt sind, fassen die beruflichen Förderungsmaßnahmen des Betriebes von der Ausbildung zu Facharbeiterinnen bis zur Delegation zum Studium zusammen und enthalten zugleich Aussagen über den späteren beruflichen Einsatz derjenigen, die erfolgreich an der Ausbildung teilgenommen haben. Die Werkleiter bzw. deren Beauftragte haben die Arbeit der F. durch Auskünfte zu unterstützen und müssen über getroffene oder unterlassene Maßnahmen aufgrund von Vorschlägen der F. diesen Rechenschaft ablegen. Als Auswirkung der schon erwähnten Möglichkeit, in Betrieben mit 70 v. H. weiblichen Beschäftigten auf F. zu verzichten, ist die Zahl der F. von 1973: 13.162 (104.311 Mitglieder) nach den Neuwahlen 1976 auf 10.074 (80.968 Mitglieder) zurückgegangen. Bei den LPG, in denen es als Genossenschaften keine Gewerkschaftsorganisationen gibt, werden F. analog zum Wahlverfahren der gewerkschaftlichen F. als Kommissionen des LPG-Vorstandes gewählt und haben vergleichbare Rechte und Pflichten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 427 Frauen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FrauenbrigadenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gewählte Gremien zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. F. bestehen in allen Betrieben der Industrie, des Handels, der Land- und Forstwirtschaft sowie im Staatsapparat und in den Bildungseinrichtungen. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den vorangegangenen Jahren durch Beschluß des…
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Agrarökonomie (1979)
Siehe auch: Agrarökonomie: 1975 Agrarökonomik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie): 1969 Die A. soll als wissenschaftliche Grundlage für die organisatorische und ökonomische Gestaltung der Produktionstätigkeit in der Landwirtschaft der DDR dienen. Als Disziplin der Wirtschaftswissenschaften gründet sich die A. vor allem auf der Politischen Ökonomie des Sozialismus und dem Historischen Materialismus. Trotz zahlreicher Parallelen zur sog. „bürgerlichen“ A. bestehen im Hinblick auf die Aufgabenstellung erhebliche Unterschiede. Die A. in der DDR ist grundsätzlich auf die Steigerung der Produktion ausgerichtet mit dem Ziel, Nahrungsgüterimporte zu vermeiden. Ferner hat sie, ungeachtet der unterschiedlichen Eignung der Produktionszweige, von der Organisation der Produktion in Großbetrieben auszugehen (Primat der Agrarpolitik gegenüber der Agrarökonomie). In diesem Rahmen befaßt sich die A. mit der Wirkungsweise der ökonomischen Gesetze des Sozialismus im Bereich der Landwirtschaft. Sie gliedert sich in die Ökonomie des Volkswirtschaftszweiges Landwirtschaft, in die Ökonomie der Landwirtschaftsbetriebe und in die Ökonomie der einzelnen landwirtschaftlichen Produktionszweige. Neben wissenschaftlich gesicherten Aussagen über die zweckmäßige Gestaltung der Produktionszweige werden Auskünfte über die Standortverteilung, den Umfang und die Struktur der erforderlichen Investitionen, den Arbeitsaufwand und über die Qualifikationsstruktur der Arbeitskräfte erwartet. Als Instrumente dienen neben der Agrarstatistik spezielle mathematische Methoden, insbesondere die Verfahren der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV), die Operationsforschung, das landwirtschaftliche Rechnungswesen (Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung) usw. Als Folge der Unterordnung unter die agrarpolitischen Zielsetzungen der SED-Führung können die agrarökonomischen Erkenntnisse nur mit Einschränkungen in die Praxis umgesetzt werden. So müssen in der DDR Produktionszweige im Interesse der angestrebten Selbstversorgung und sonstiger Planziele auch dann aufrechterhalten werden, wenn sie gesamtwirtschaftlich und/oder betriebswirtschaftlich uninteressant sind. Andererseits führt die Optimierung der einzelnen Produktionszweige häufig zu Ergebnissen, die betriebswirtschaftlich wenig sinnvoll sind. Die Methode, landwirtschaftliche Großbetriebe einzurichten, die auf die jeweils günstigste Herstellung eines Produktes oder die Anwendung eines Arbeitsverfahrens spezialisiert sind, hat sich insbesondere in der saisonabhängigen Pflanzenproduktion wegen der hohen Kosten für die Faktorbereitstellung als zu teuer erwiesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 13 Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrarpolitikSiehe auch: Agrarökonomie: 1975 Agrarökonomik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie): 1969 Die A. soll als wissenschaftliche Grundlage für die organisatorische und ökonomische Gestaltung der Produktionstätigkeit in der Landwirtschaft der DDR dienen. Als Disziplin der Wirtschaftswissenschaften gründet sich die A. vor allem auf der Politischen Ökonomie des Sozialismus und dem Historischen Materialismus. Trotz zahlreicher Parallelen…
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Jazz (1979)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 In der DDR unterscheidet man in der Entwicklung des J. 3 wesentliche Strömungen: eine „volkstümlich-demokratische“, die die Anfangsphase der J.-Entwicklung kennzeichnet und bis heute wirksam geblieben ist, die Strömungen des „kommerzialisierten J.“ und diejenigen des „snobistischen J.“, dessen Aufkommen vor allem nach dem II. Weltkrieg angesetzt wird. Nach anfänglicher Ablehnung des J. und zwischenzeitlichen Verboten (u. a. Verbot von J.-Sendungen im Rundfunk) haben heute dessen „progressive, volkstümlich-demokratische“ Strömungen „im Rahmen der vielfältigen Musikpflege in der DDR … einen gleichberechtigten Platz neben den anderen Formen und Stilen der Weltmusikkultur“. Die Abwehr von Einflüssen der „bürgerlichen Dekadenz“ auf die Kunst und Lebensauffassung der SED führte schon 1958 mit der AO über die Programmgestaltung bei Unterhaltungs- und Tanzmusik zu weitgehendem Verbot westlicher Tanzmusik. (Ein entsprechendes Verbot der Wiedergabe westlicher Tanz- und Unterhaltungsmusik wurde 1973, nach dem Aufkommen einer Vielzahl von Diskotheken während der vorangegangenen 2 Jahre, mit der AO über Diskothekveranstaltungen - Diskothekordnung [GBl. I. S. 38 f.] erlassen.) Diese Maßnahmen wirkten sich auch auf den J. aus, mit dem man die Gefahr der Übertragung „amerikanischer Lebensweise“ aufkommen sah, und dessen Einflüsse deshalb im Hinblick auf die Entwicklung einer eigenen kulturellen Massenarbeit, besonders der Volksmusik, als negativ angesehen wurden. Nach 1961 traten wieder Lockerungen ein. 1965 wurde die heute noch bestehende Konzertreihe „Jazz in der Kammer“ begonnen. Diese vom Deutschen Theater Berlin getragenen Veranstaltungen, die im Abstand von 6 Wochen stattfinden, sollen vor allem von unmittelbarem westlichem Einfluß freie zeitgenössische moderne Strömungen des J. vorstellen. In Anlehnung an diese Reihe und in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern der Berliner J.-Abende wurde 1973 vom Volkstheater Rostock die Reihe „Jazz-Szene“ begonnen. Auch hier werden in- und ausländische Gruppen vorgestellt. Inzwischen hat sich die Einstellung zum amerikanischen [S. 556]J. entschärft. Seit 1975 liegt bei AMIGA (Musik) eine Edition nahezu aller bedeutenden J.-Musiker der Vergangenheit nach Originalaufnahmen von RCA-Schallplatten aus den 30er und 40er Jahren (Goodman, Gillespie, Count Baisie, D. Ellington u. a.) vor. In der gleichen Reihe erschienen Aufnahmen, die der Entwicklung des J. in der DDR gewidmet sind. Auch in einigen osteuropäischen sozialistischen Staaten (vor allem in Polen, der ČSSR und der DDR) sind in der Entwicklung des J. ähnliche Erscheinungen erkennbar wie in den nichtsozialistischen Ländern. Auch dort wird teilweise eine Synthese zwischen J. und zeitgenössischer europäischer Avantgarde angestrebt, wobei es sich bei den Komponisten und Interpreten sowohl um J.-Musiker als auch um Komponisten und Kompositionsstudenten der sog. ernsten Musik handelt. Osteuropäisches Forum für den zeitgenössischen J. (Free Jazz) sind in erster Linie das J.-Festival in Warschau („Jazz Jamboree“) sowie das Prager J.-Festival. Seit 1971 findet in Dresden jährlich das Dixieland-Festival statt, an dem Gruppen aus verschiedenen Ländern teilnehmen. Zu den führenden J.-Musikern bzw. J.-Gruppen der DDR gehören: der Posaunist Konrad Bauer, der Saxophonist Ernst-Ludwig Petrowski, das Friedhelm-Schönfeld-Trio, das Hubert-Katzenbeier-Quintett, die „Klaus-Lenz-Band“ mit der Sängerin Uschi Brüning, die „Modern-Soul-Band“ mit dem Sänger Klaus Nowodworski, die Gollasch Big Band, die Gruppe Praxis~II, die Gruppe SOK, die Gruppe Synopsis und die Old Memory Jazz Band. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 555–556 Jahresendprämie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JournalismusSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 In der DDR unterscheidet man in der Entwicklung des J. 3 wesentliche Strömungen: eine „volkstümlich-demokratische“, die die Anfangsphase der J.-Entwicklung kennzeichnet und bis heute wirksam geblieben ist, die Strömungen des „kommerzialisierten J.“ und diejenigen des „snobistischen J.“, dessen Aufkommen vor allem nach dem II. Weltkrieg angesetzt wird. Nach anfänglicher Ablehnung des J. und zwischenzeitlichen Verboten (u. a. Verbot von…
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Opposition und Widerstand (1979)
Siehe auch: Opposition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Opposition und Widerstand: 1975 1985 O. bezeichnet politische Gegnerschaft, für deren legale Existenz in der DDR nach parteioffizieller Auffassung keine Basis vorhanden ist. „In sozialistischen Staaten existiert für eine O. keine objektive politische oder soziale Grundlage“ (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1973, S. 617). Der Staat soll in der DDR die Herrschaft des Volkes verkörpern und seinen Willen verwirklichen, so daß sich aus dieser Sicht jede O. gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR prinzipiell gegen das Volk selbst richtet. O. ist daher in der DDR systemwidrig. Dieses Verständnis von O. schließt nicht aus, daß verschiedene historisch bedingte oppositionelle Bestrebungen bis in die Gegenwart hinein aufgetreten sind. Unter den gegebenen politisch-ideologischen Voraussetzungen ist den Volksvertretungen der DDR, obwohl sie sich in verschiedene Fraktionen gliedern, eine parlamentarische O. fremd. „Es darf keine verantwortungslose Opposition im Parlament der neuen deutschen Demokratie geben, die ihre ganze Funktion nur darin sieht, Obstruktion zu treiben. Es darf sich keine Partei oder Organisation, wenn sie ihre Listen zur Parlamentswahl einreicht, vor der Mitarbeit und Mitverantwortung in der Regierung drücken“ (Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, mit einer Einführung von Otto Grotewohl, Berlin [Ost] 1949, S. 6). In der Geschichte der Volkskammer hat sich bisher nur einmal eine parlamentarische O. formiert: am 9. 3. 1972, als bei der Abstimmung über das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft bei 8 Stimmenthaltungen 14 Gegenstimmen gezählt wurden. Eine außerparlamentarische O. trat am 6. 4. 1968 beim Volksentscheid über die zweite DDR-Verfassung in Erscheinung. Dem amtlichen Ergebnis zufolge verweigerten 5,51 v. H. der am Volksentscheid beteiligten Bevölkerung ihre Zustimmung. In den Industriebezirken Cottbus, Karl-Marx-Stadt und Leipzig sowie in Berlin (Ost) lag der Anteil der Nein-Stimmen zwischen 7 und 9 v. H. Oppositionelle Impulse sind wiederholt von kirchlicher Seite ausgegangen (Bischof D. Hans-Joachim Fränkel, Studenten-Pfarrer Siegfried Schmutzler). Kirchlicher O. ist auch zuzuschreiben, daß die DDR durch AO vom 7. 9. 1964 die Möglichkeit zum Wehrersatzdienst „ohne Waffe“ zugestand, obwohl sie die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht duldet; Kriegsdienstverweigerer können seither in besonderen Baueinheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) ihren Wehrdienst ableisten. In den 60er Jahren artikulierten sich oppositionelle Stimmen im lyrischen und epischen Schaffen einzelner Literaten (Wolf Biermann, Stefan Heym, Reiner Kunze). Die Führung der SED hat sie selber zur O. stilisiert. „Das Charakteristische all dieser Erscheinungen besteht darin, daß sie objektiv mit der Linie des Gegners übereinstimmen, durch die Verbreitung von Unmoral und Skeptizismus besonders die Intelligenz und die Jugend zu erreichen und im Zuge einer sog. Liberalisierung die DDR von innen her aufzuweichen“ (E. Honecker 1965 vor dem 11. Plenum des ZK). Einen neuen Höhepunkt erreichten die Auseinandersetzungen zwischen der Führung der SED und oppositionellen Schriftstellern, Künstlern und Intellektuellen, als die „zuständigen Behörden“ die Wolf Biermann jahrelang verweigerte, schließlich überraschend gewährte Erlaubnis zu einer Reise nach Köln und Bochum am 16. 11. 1976 zu seiner Ausbürgerung mißbrauchten („Entzug der DDR-Staatsbürgerschaft“). In einer Solidaritätserklärung verwahrten sich 12 namhafte DDR-Schriftsteller (Sarah Kirsch. Christa Wolf, Volker Braun, Franz Fühmann, Stephan Hermlin, Stefan Heym, Günter Kunert, Heiner Müller. Rolf Schneider, Gerhard Wolf, Jurek Becker, Erich Arendt) gegen diese Maßregelung des „Liedermachers“: „Wir protestieren gegen seine Ausbürgerung und bitten darum, die beschlossenen Maßnahmen zu überdenken.“ Etwa 90 weitere Schriftsteller, Künstler und Intellektuelle schlossen sich dieser Erklärung in den folgenden Tagen an, ohne daß die Regierung der DDR bereit war. ihre Entscheidung zurückzunehmen. Enttäuscht betrieben daraufhin einige der Unterzeichner ihre legale Ausreise aus der DDR (Sarah Kirsch, Thomas Brasch, Hans-Joachim Schädlich, Manfred Krug u. a.); andere wurden in Berlin (Ost) verhaftet (Jürgen Fuchs, Gerulf Pannach), im Sommer 1977 allerdings in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Auch Reiner Kunze verließ 1977 nach einer gezielten Diffamierungskampagne gegen ihn und sein Buch „Die wunderbaren Jahre“ die DDR. Literatur und Literaturpolitik; Kulturpolitik. Seit 1964 wiederholt offen in O. zur Politik und Ideologie der SED trat ferner der Ost-Berliner Professor Robert Havemann, indem er bis zu ihrem Verbot in Vorlesungen an der Humboldt-Universität Berlin, später in Zeitungsartikeln und Interviews immer wieder Kritik an der „stalinistischen Deformation des DDR-Sozialismus“ übte. Sein Buch „Fragen, Antworten, Fragen. Aus der Biographie eines deutschen Marxisten“ erschien 1970 in der Bundesrepublik Deutschland. Havemanns Systemkritik wird allerdings durch die politische Sprengkraft enthaltenden Thesen eines Buches weit übertroffen, das der zuletzt als Betriebsökonom in Berlin (Ost) tätige Dissident Rudolf Bahro unter dem Titel „Die Alternative“. Zur Kritik des real existierenden Sozialismus“ (1977) in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichte. Bahro entwickelt darin eine umfassen[S. 776]de, systematische und kritische Analyse des „real existierenden Sozialismus“ und entwirft mit der Konsequenz eines überzeugten Kommunisten eine oppositionelle Strategie zu seiner Aufhebung im Zuge einer „Kulturrevolution“, die ein neuer „Bund der Kommunisten“ zu vollziehen hätte. Das internationales Aufsehen erregende Buch führte am 23. 8. 1977 zu Bahros Festnahme „wegen Verdachts nachrichtendienstlicher Tätigkeit“ durch den Staatssicherheitsdienst der DDR und 1978 zu seiner Verurteilung zu 8 Jahren Haft. Oppositionelle Tendenzen innerhalb der SED sind zu verschiedenen Zeiten mit z. T. erheblicher Intensität spürbar gewesen. 1948–1950 wurde die innerparteiliche O. vornehmlich von ehemaligen Sozialdemokraten getragen, die sich der Umformung der SED zu einer stalinistischen Partei widersetzten. 1956/57 ging O. sowohl allgemein als auch parteiintern von intellektuellen und studentischen Kreisen aus, die sich aus „revisionistischer“ Motivation gegen den Kurs der SED wandten. Seine weitestreichende Ausprägung fand der so verstandene Revisionismus in der O. einer von Wolfgang Harich geführten „staatsfeindlichen Verschwörergruppe“. Welche politische Bedeutung einer „organisierten Opposition“ in der SED zukommt, die sich zu Jahresbeginn 1978 durch ein vom „Spiegel“ als „Manifest“ bezeichnetes Diskussionspapier zu Wort gemeldet hat, läßt sich gegenwärtig noch nicht abschätzen. Das Beispiel Harich illustriert zugleich die Kriminalisierung der O. in der DDR: 1957 wurde der oppositionelle Philosophie-Dozent vom Obersten Gericht der DDR zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Bis in die Gegenwart haftet der O. in der DDR das „Odium des Ungesetzlichen“ an. Der Oppositionelle riskiert den Konflikt mit dem Strafgesetz. O. aber schlägt in W. um, wo ihr die Chance zu legaler Entfaltung genommen ist. Die Grenzen sind allerdings fließend. Spontanes Aufbegehren gegen behördliche Willkür, „illegale“ Information westlicher Massenmedien über DDR-interne Vorgänge, „illegale“ Verbreitung oppositioneller Flugschriften, „staatsfeindliche Gruppenbildung“ und organisierte Fluchthilfe aus ideellen Motiven — das alles sind geschichtlich nachweisbare Erscheinungen des politischen W. Einen historischen Höhepunkt erreichten O. und W. in der DDR am 17. 6. 1953, als es zu Streiks, Demonstrationen und Aufruhr in 272 Städten und Gemeinden kam (O. Grotewohl 1953 vor dem 15. Plenum des ZK). Für die SED gilt der Juni-Aufstand als „konterrevolutionärer Putsch“: „Am 17. Juni 1953 gelang es Agenten der westlichen Geheimdienste und anderen gekauften Subjekten, die vor allem von West-Berlin aus massenhaft in die Hauptstadt und in einige Bezirke der DDR eingeschleust wurden, in Berlin und in einer Reihe von Orten der Republik Teile der Werktätigen zur Arbeitsniederlegung und zu Demonstrationen zu verleiten. In allen Fällen versuchten die Gruppen von Provokateuren, die Führung der Demonstrationen zu übernehmen, banditenhafte Ausschreitungen zu organisieren und Schießereien zu provozieren“ (Geschichte der Deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 7, Berlin [Ost] 1967, S. 232 f.). Die Losungen der Aufständischen lauteten durchweg „Nieder mit der Regierung“, „Freie Wahlen“, „Freiheit für alle politischen Gefangenen“. Der im wesentlichen von der Arbeiterschaft getragene Aufstand wurde mit bewaffneter Gewalt und mit Hilfe der in der DDR stationierten sowjetischen Truppen niedergeschlagen. Massen-W. wie am 17. 6. 1953 ist später in der DDR nicht mehr aufgetreten, obschon es punktuell zu Streiks und (in der Endphase der Kollektivierung der Landwirtschaft) zu oppositionellen und regimefeindlichen Aktionen kam. „In der Zeit vom Januar 1960 bis Juni 1961 wurden von den Sicherheitsorganen der DDR über 4.000 konterrevolutionäre Elemente unschädlich gemacht“ (Neuer Weg Nr. 15/1971, S. 695). Nach dem Einmarsch von Truppen aus fünf Warschauer Pakt-Staaten in die ČSSR am 21. 8. 1968 waren in Berlin (Ost) und einer Reihe von Städten der DDR Protestaktionen zu beobachten. Zusammenfassend können als Träger von O. und W. in der DDR folgende soziale Gruppen und Schichten bestimmt werden: 1. Intellektuelle, vornehmlich Philosophen, Gesellschaftswissenschaftler und Literaten; 2. aktivistische Minderheiten der jungen Generation (meist Studenten), unter ihnen sowohl Sozialisten, die auf der Suche nach einem „dritten Weg“ zwischen Ost und West zur Systemkritik gelangen, als auch junge Christen; 3. Teile der politisch bewußten Arbeiterschaft, deren Denken seit Jahrzehnten in sozialdemokratischen Traditionen wurzelt oder die die herrschende Schicht als „neue Klasse“ empfinden; 4. vereinzelt Entscheidungsträger des Partei- und Staatsapparates, die der sich ständig erneuernde Widerspruch zwischen Theorie und Praxis des DDR-Sozialismus zu O. und W. treibt. Das Beispiel Rudolf Bahros kann dafür als besonders typisch gelten. Die neben der SED existierenden Block-Parteien stellen gegenwärtig kein oppositionelles Potential dar. Sie wurden in den Jahren 1949–1952 ideologisch entmündigt und politisch gleichgeschaltet. Unter der Voraussetzung einer inneren Liberalisierung der DDR können sie vielleicht einen politischen Regenerationsprozeß erfahren, aber zu einer ernsthaften Alternative zur SED fehlt ihnen die soziale Basis. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 775–776 Opposition, neue marxistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OrdenSiehe auch: Opposition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Opposition und Widerstand: 1975 1985 O. bezeichnet politische Gegnerschaft, für deren legale Existenz in der DDR nach parteioffizieller Auffassung keine Basis vorhanden ist. „In sozialistischen Staaten existiert für eine O. keine objektive politische oder soziale Grundlage“ (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1973, S. 617). Der Staat soll in der DDR die Herrschaft des Volkes verkörpern und seinen Willen…
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Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Die P. ist die sozialistische Massenorganisation der Kinder. Unter Leitung der FDJ soll sie helfen, unter Verwendung altersspezifischer Methoden die Kinder vom 6. Lebensjahr an zu jungen Sozialisten zu erziehen. Geschichte: Bei den kommunalen Jugendausschüssen wurden bereits 1945 erste Kindergruppen gebildet, die 1946 den Namen „Kinderland“ annahmen. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen gründete eine „Kindervereinigung der FDJ“, die sowohl in den Wohngebieten als auch in den Schulen tätig werden sollte. Auf der 17. Tagung des Zentralrats (ZR) der FDJ am 13. 12. 1948 wurde unter Anlehnung an das Vorbild der sowjetischen Pioniere die Bildung der „Organisation der Jungen Pioniere“ beschlossen. Anläßlich des ersten Pioniertreffens in Dresden (19. 8. 1952) erhielt die P. vom ZK der SED das Recht, den Namen „Ernst Thälmann“ zu tragen. In den Jahren 1957–1966 war die P. organisatorisch eigenständig unter Beibehaltung der Anleitung durch die FDJ. Das geänderte Statut der P. vom 9. 4. 1968 bezog sie wieder in die FDJ-Arbeit ein und betonte ihren politischen Charakter. Organisation: Grundeinheit der P. ist die Pionierfreundschaft (Pf.), die an jeder Schule gebildet wird. Sie faßt die in allen 1.–7. Klassen bestehenden Pioniergruppen (Pg.) zusammen. In den Klassen 1–3 werden die Pg. als Gruppen der Jungpioniere, in den Klassen 4–7 als Gruppen der Thälmann-Pioniere bezeichnet. Die Pg. wählen in den Klassen 4–7 einen Gruppenrat, bestehend aus dem Gruppenvorsitzenden, seinem Stellvertreter, der zugleich für den Wimpel verantwortlich ist, dem Kassierer und dem Schriftführer; in den 3. Klassen können Jungpionierräte in gleicher Zusammensetzung gebildet werden, die Pg. der Klassen 1 und 2 wählen ihren Wimpelträger. Die Pf. wählen einen Freundschaftsrat mit bis zu 15 Mitgliedern: Freundschaftsvorsitzender, dessen Stellvertreter (zugleich verantwortlich für die Pionierfahne), Schriftführer, Wandzeitungsredakteur, „Trommel“-Reporter (Mitarbeiter der Zeitschrift der Thälmann-Pioniere), Hauptkassierer, verantwortliche Pioniere für die verschiedenen Arbeitsgebiete der Pf. Die Mitglieder der Gruppenräte und des Freundschaftsrates bilden mit anderen tätigen Mitgliedern der P. das Pionieraktiv. Der Freundschaftsrat hat gegenüber den Pg. gewisse Anleitungsbefugnisse, z. B. kann er [S. 809]ihnen Aufträge im Rahmen der Beschlüsse des ZR der FDJ erteilen. Die Wahlen für die Pionierräte finden jährlich statt. Für die eigentliche Leitung der Arbeit der Pf. wird von der Kreisleitung der FDJ ein hauptamtlicher Pionierleiter eingesetzt (1978 gab es 4 95 8 Freundschaftspionierleiter gegenüber ca. 5.500 10klassigen Normalschulen und Sonderschulen, an denen die P. ebenfalls vertreten ist). Der Pionierleiter ist ausgebildeter Pädagoge und kann nach einigen Dienstjahren in den Lehrerberuf überwechseln. Er ist gleichberechtigtes Mitglied des Kollegiums und verpflichtet, zu hospitieren. Die Pionierleiter werden durch ebenfalls berufene, ehrenamtliche Gruppenpionierleiter unterstützt (FDJ-Mitglieder höherer Klassen, jüngere Lehrer, nach Möglichkeit auch Mitglieder der FDJ-Grundorganisation des Patenbetriebes; 1978 gab es 71.936 Gruppenpionierleiter). Bei jeder Pf. wird ein Rat der Freunde der P. (RdF) gebildet, dem Eltern, Vertreter des Patenbetriebes, FDJ-Mitglieder der oberen Klassen, Vertreter der SED und der Massenorganisationen aus dem Wohngebiet angehören; den Vorsitz im RdF führt der Pionierleiter. Der RdF soll den einzelnen Arbeitsgemeinschaften der Pioniere helfen und seine Kontakte zum Elternbeirat, zum Patenbetrieb und zu den Organisationen im Wohngebiet für die Pionierarbeit fruchtbar machen. Die Pf. und die FDJ-Grundorganisation der Schule sind zu enger Zusammenarbeit, gegenseitiger Hilfe und gemeinsamem Auftreten verpflichtet. In der Leitung der FDJ-Grundorganisation des Patenbetriebes ist der Funktionär für Pionierarbeit, der zugleich Mitglied des RdF ist, für die Verbindung zur Pf. verantwortlich. Die Pf. der Kreise werden zu Kreisorganisationen, die Kreisorganisationen zu Bezirksorganisationen der P., die Bezirksorganisationen zum Gesamtverband der P. zusammengefaßt. Die Vorsitzende der P. (Helga Labs) ist Mitglied des Büros und des Sekretariats des ZR der FDJ. Der ZR leitet die P., beschließt ihr Statut, erteilt Verbandsaufträge usw. Auf den verschiedenen Stufen des Organisationsaufbaus der P. werden von den FDJ-Leitungen RdF als beratende und helfende Organe berufen. Ihnen gehören Vertreter der SED, der Bildungseinrichtungen, der staatlichen Organe, der Betriebe, der Elternbeiräte an. Mitglied der P. kann jedes Kind vom 6. bis zum 14. Lebensjahr werden. In den 8. Klassen werden die Pg. aufgelöst, die 14jährigen bilden eine FDJ-Organisation, in der die jüngeren Schüler, die noch Pioniere bleiben, mitarbeiten. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Pioniere möglichst vollzählig in die FDJ zu übernehmen. Die Thälmann-Pioniere entrichten einen monatlichen Beitrag von 0,10 Mark. Im Jahr 1978 zählte die P. 1.740.000 Mitglieder. Damit waren nach Angaben aus der DDR 99 v. H. aller Kinder von 6 bis 13 Jahren in der P. organisiert. Es bestanden 5.421 Pf. und 71.936 Pg. Im Verlag der FDJ „Junge Welt“ werden neben einer Reihe von Kinderzeitschriften für die Jungpioniere die „ABC-Zeitung“, für die Thälmann-Pioniere „Die Trommel“, für die Gruppenpionierleiter und Pionierleiter der „Pionierleiter“ herausgegeben. Formen der Arbeit der P.: Eine wichtige Rolle in der Erziehungsarbeit der P. spielen die Formen der Teilnahme am Organisationsleben. Die Uniform, das Emblem, der Wimpel und die Fahne, der Pioniergruß werden zu Symbolen aufgewertet. Die 10 Gebote der Jungpioniere haben verpflichtenden programmatischen Charakter. Sie enthalten u. a. ein Bekenntnis zur DDR und zur Freundschaft mit der UdSSR, Verpflichtungen zu Fleiß, Disziplin, Ordnung, Sauberkeit, gegenseitiger Hilfe, zur Liebe zu den Eltern und Beteiligung am Sport. Für die älteren Kinder werden sie zu „Gesetzen der Thälmannpioniere“ erweitert und enthalten eine Parteinahme für den Sozialismus, ein Bekenntnis zum Haß „gegen die Kriegstreiber“, daneben Verpflichtungen zur Arbeit für die Allgemeinheit, zum Schutz des Volkseigentums usw. Die Jungpioniere legen beim Eintritt in die P. ein Versprechen ab, nach den „Geboten“ zu handeln, das bei der Übernahme in die Thälmann-Pioniere erneuert wird. Durch die Übertragung kleinerer und größerer Verantwortung im überschaubaren Raum der Schule, die durch Auszeichnungen und Rangabzeichen (Mitglieder des Gruppenrates haben einen, Vorsitzende des Gruppenrates und Mitglieder des Freundschaftsrates zwei, der Vorsitzende des Freundschaftsrates drei rote Armstreifen) gesellschaftlich anerkannt wird, sollen frühzeitig die Bereitschaft zum gesellschaftlichen Engagement und das Gefühl für die Notwendigkeit von Ein-, Unter- und Überordnung geweckt werden. Alljährlich wird vom ZR für die FDJ und P. als Arbeitsgrundlage eine Losung ausgegeben, die für die verschiedenen Aufgaben der einzelnen Organisationsbereiche als „Auftrag“ für ein Schuljahr präzisiert wird. Der Pionierauftrag für das Schuljahr 1977/78 lautete z. B.: „Vollbringt Pioniertaten für den Sozialismus!“ In 5 Etappen (2–3 Monate umfassende Abschnitte) wird die Tätigkeit der P. auf bestimmte Gedenktage, die Messen der Meister von Morgen, das Deutsche Turn- und Sportfest u. a. ausgerichtet und damit die Voraussetzung geschaffen, Selbstverpflichtungen, Pionieraufträge, Wettbewerbe an bestimmte Termine zu binden. Intensiv wird für die Beteiligung an verschiedenen schulischen und außerschulischen Arbeits- und Interessengemeinschaften geworben, in denen besonders die technisch-naturwissenschaftlichen Kenntnisse vertieft werden sollen. Die Arbeitsgemeinschaften bestehen teils bei den Schulen, teils bei den häufig gut ausgerüsteten Stationen der Jungen Naturforscher und Jungen Techniker sowie bei den Pionierhäusern. Pionierhäuser gibt es vorwiegend in großen Städten. Es sind Klubhäuser, die z. B. Kindertheater, Vortragssäle, Werkräume, Räume für Arbeitsgemeinschaften, Büchereien, Lesezimmer, Fernseh-, Spiel-, Filmräume u. a. m. enthalten und nur für Kinder bis zu 14 Jahren bestimmt sind. Das Pionierhaus Dresden wird als „Pionierpalast“ bezeichnet. Im „Zentralhaus der Jungen Pioniere“ in Berlin-Lichtenberg, das den Namen des sowjetischen Raumfahrers German Titow trägt, arbeitet der Lenkungsstab für alle anderen Pionierhäuser. Das Jugendwandern fördern die „Stationen Junger Touristen“. Sportliche Wettkämpfe, regionale und überregionale Spartakiaden [S. 810]sollen zu außerschulischer sportlicher Betätigung anregen. Musische Arbeitsgemeinschaften führen die Kinder an die Volkskunstbewegung heran. Die Beteiligung an den „Messen der Meister von Morgen“ soll ebenso wie die Mitarbeit von Angehörigen der Patenbetriebe in den Arbeitsgemeinschaften den Praxisbezug des Schulstoffes herstellen oder verdeutlichen. In den zentralen Pionierferienlagern werden die außerschulischen Arbeitsgemeinschaften, das Geländespiel usw. besonders gepflegt. Pioniervorhaben zur Verschönerung und Instandhaltung von Klassenräumen, Schulen und örtlichen Gemeinschaftseinrichtungen werden als „gesellschaftlich nützliche Taten“ gefordert und anerkannt. Am 1. 6. 1978 bestanden: 141 Pionierhäuser und Pionierparks, 48 Zentrale Pionierlager, 194 Stationen junger Naturforscher und Techniker sowie 45 Stationen junger Touristen. Im Schuljahr 1977/78 sammelte die P. im Rahmen der Aktion „Großfahndung — Millionen für die Republik“ Schrott für 6 Mill. Mark; 1,5 Mill. Jungen und Mädchen leisteten an 48.899 Pionierobjekten, vor allem der eigenen Schule, freiwillige Arbeit; 180.000 Schüler arbeiteten als freiwillige Helfer in 2.600 „Timur-Zentralen“ (zum Vergleich: in der DDR gibt es 7.200 Gemeinden) mit, besonders bei der Betreuung von „Veteranen der Arbeit“ und Familien von Armeeangehörigen; 1,4 Mill. Pioniere der Klassen 1–7 waren in 82.000 Arbeitsgemeinschaften tätig; 160.000 Pioniere wurden für fleißiges Lernen mit dem Abzeichen „Für gute Arbeit in der Schule“ ausgezeichnet; über 20.000 Thälmann-Pioniere nahmen an wehrsportlichen Arbeitsgemeinschaften teil. Im Sommer 1978 verbrachten 100.000 Thälmann-Pioniere die Ferien in den Zentralen Pionierlagern. Schulung: Die Ausbildung zum Freundschaftspionierleiter erfolgt als 4jähriges pädagogisches Fachschul- oder Hochschulstudium. Absolventen der 10. Klasse studieren am Zentralinstitut der P. in Droyßig oder an den Instituten für Lehrerbildung in Berlin-Köpenick, Potsdam, Radebeul, Rostock und Weimar, Abiturienten an den Pädagogischen Hochschulen Dresden, Halle und Zwickau. Hochschüler erwerben gleichzeitig das Diplom als Fachlehrer für Geschichte oder Biologie, Chemie oder Staatsbürgerkunde. Für das Jahr 1978 wurde mitgeteilt, daß jährlich 635 Bewerber das Studium aufnähmen. Diese im Vergleich zur Zahl der Pionierfreundschaften große Zahl zeigt, daß die Funktion des Freundschaftspionierleiters von jungen Pädagogen nur für wenige Jahre ausgeübt wird. Ende 1975 waren 84,6 v. H. aller Freundschaftspionierleiter weiblich; 1978 besaßen 98,2 v. H. der Pionierleiter eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachschulausbildung. Gruppenpionierleiter und Mitglieder der Freundschaftsräte werden in den Pionierhäusern geschult und durch Arbeitsanleitungen unterstützt. Die Vorbereitung der Schüler der 7. Klassen auf den Eintritt in die FDJ in den Zirkeln „Unter der blauen Fahne“, die Vorbereitung auf die Jugendweihe und die Veranstaltungen zur Unterstützung des Staatsbürgerkundeunterrichts werden als Vorstufe der Massenschulung in der FDJ angesehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 808–810 Pionierleiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plan Neue TechnikSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Die P. ist die sozialistische Massenorganisation der Kinder. Unter Leitung der FDJ soll sie helfen, unter Verwendung altersspezifischer Methoden die Kinder vom 6. Lebensjahr an zu jungen Sozialisten zu erziehen. Geschichte: Bei den kommunalen Jugendausschüssen wurden bereits 1945 erste Kindergruppen gebildet, die 1946 den Namen „Kinderland“ annahmen. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen gründete eine „Kindervereinigung der FDJ“, die…
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Industrieabgabepreis (IAP) (1979)
Siehe auch: Industrieabgabepreise: 1956 Industrieabgabepreis (IAP): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bis 1955 galt die Bezeichnung: Herstellerabgabepreis. Der IAP ist der Preis für Waren der Industriebetriebe bei Abgabe an die abnehmenden Betriebe der Industrie, des Bauwesens, der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Verkehrs und des Handels. Die bei weitem größte Zahl der IAP wird durch die Dienststellen des Amtes für Preise als Festpreise festgelegt. Die Kalkulation der Preisvorschläge durch die Betriebe und die Berechnung der für das Wirtschaftsgebiet der DDR gültigen einheitlichen Festpreise durch die Preisbehörden erfolgen nach zentral festgelegten Kalkulationsschemata und Berechnungsverfahren. Dabei wurde bis Mitte 1976 das folgende — inzwischen leicht veränderte — Grundschema angewandt (GBl. II, 1972, S. 775): In dieser Rechnung bedeuten „Technologische Einzelkosten“ (heute „direkte technologische Kosten“ genannt) solche, die im Zusammenhang mit dem unmittelbaren Produktionsprozeß entstehen (z. B. Material- und Lohnkosten). Außerdem gehören dazu die Aufwendungen für die betriebliche Forschungs-, Entwicklungs- und Projektierungstätigkeit. Zu den technologischen Kosten rechnen auch jene, die unmittelbare Voraussetzung für die Aufnahme des Produktionsprozesses sind (z. B. bei den Baubetrieben die Kosten für die Bau- stelleneinrichtung). „Technologische Gemeinkosten“ (heute „indirekte technologische Kosten“ genannt) sind z. B. der Energieverbrauch für Beleuchtungs- und Heizzwecke im Werk, also Gemeinkosten, die durch den technologischen Arbeitsablauf bedingt sind. „Beschaffungskosten“ sind Kosten für die Organisation der Belieferung des Betriebes mit Material und Leistungen. Bei der Ermittlung der Abgabepreise ist aber nicht nur das Kalkulationsverfahren verbindlich vorgeschrieben, sondern auch in mehr oder minder detaillierter Weise die als solche behördlich anerkannten, zum Zwecke der Preisbildung kalkulationsfähigen Kostenelemente. Daher geht bei dem prinzipiell normativen Verfahren der Kostenrechnung und Preiskalkulation auch nicht der gesamte tatsächliche wertmäßige Güter- und Diensteverzehr zur Erstellung von Leistungen in die Planpreise ein. Um sowohl für die Betriebe einen stärkeren Anreiz zur Entwicklung neuer Erzeugnisse zu schaffen als auch um die langwierige Überprüfung der Kosten neuer Erzeugnisse für die staatlichen Instanzen zu erleichtern, werden seit Juli 1976 für neue bzw. weiterentwickelte Güter Preise nach dem sog. Preis-Leistungs-Verhältnis gebildet, d. h. in Relation zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften gegenüber Vergleichserzeugnissen. Dabei werden dem Hersteller 70 v. H. des Nutzenvorteils des neuen Erzeugnisses im Preis vergütet (= Gewinnvorteil), 30 v. H. gehen an den Verwender (= Verbilligung, bezogen auf den Gesamtnutzen des Erzeugnisses). Mit einem derart strukturierten Preisbildungsverfahren erhoffen die Betriebsleitungen in der DDR die bessere Einordnung der neuen Güter in die bestehenden Sortimente erreichen sowie den neuen Preis seitens der staatlichen Preisorgane schneller und einfacher aus dem bisher bereits anerkannten Aufwand je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen ableiten zu können. Dieses neue Verfahren erforderte eine entsprechende Anpassung der Kalkulationsmethoden, und zwar die Berücksichtigung des „Nutzenanteils des Herstellers“ im Kalkulationsschema. Nach der neuen Kalkulationsrichtlinie von 1976 gilt nunmehr das folgende Grundschema (GBl. I, 1976, S. 333): [S. 519] Für Produktionsmittel fallen im Prinzip Betriebspreis und IAP zusammen, da in der Regel keine produktgebundenen Abgaben (Steuern) oder produktgebundenen Preisstützungen zur Anwendung kommen. Bei Konsumgütern weisen dagegen IAP und Betriebspreis erhebliche Unterschiede auf, denn mit ihrer Preisgestaltung sollen produktions- und verbrauchslenkende Wirkungen, eine Angleichung der Nachfrage an begrenzte Angebotssituationen bzw. eine Berücksichtigung unterschiedlicher Gebrauchswerte bei substituierbaren Erzeugnissen erreicht werden. Die Industriepreise für Konsumgüter (Einzelhandels-Verkaufspreise) sind in der Regel keine originäre, vom Betriebspreis her entwickelte Größe; sie werden vielmehr vom festgelegten Einzelhandelsverkaufspreis durch Abzug des Gesamthandelsrabatts gebildet. Nur so konnte bei der Industriepreisreform und der seitdem durchgeführten Preisbildung (Preissystem und Preispolitik) ein grundsätzlich konstantes Konsumgüterpreisniveau aufrechterhalten werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 518–519 Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustriebauSiehe auch: Industrieabgabepreise: 1956 Industrieabgabepreis (IAP): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bis 1955 galt die Bezeichnung: Herstellerabgabepreis. Der IAP ist der Preis für Waren der Industriebetriebe bei Abgabe an die abnehmenden Betriebe der Industrie, des Bauwesens, der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Verkehrs und des Handels. Die bei weitem größte Zahl der IAP wird durch die Dienststellen des Amtes für…
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Vertragssystem (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gesamtheit der Maßnahmen zur Regelung des zwischenbetrieblichen Austauschs von Lieferungen und Leistungen durch Wirtschaftsverträge. Es umfaßt alle auf gesetzlicher Grundlage vertraglich gestalteten binnenwirtschaftlichen Kooperationsbeziehungen zwischen den Betrieben. Das V. wird als „wichtiges Mittel zur planmäßigen Leitung der sozialistischen Betriebe und zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung“ bezeichnet. Die Betriebe werden durch das V. zur rechtsverbindlichen Fixierung ihrer planmäßigen Liefer- und Abnehmerpflichten angehalten. Zugleich dienen die Wirt[S. 1137]schaftsverträge — zu deren Abschluß die Betriebe verpflichtet sind — der Vorbereitung, Konkretisierung und Erfüllung der Wirtschaftspläne. Im Rahmen der ihnen zugewiesenen Entscheidungsmöglichkeiten unterstützen die Betriebe durch den Abschluß und die Erfüllung von Wirtschaftsverträgen die Feinplanung der jeweiligen zwischenbetrieblichen Verflechtung. Das V. erfaßt die Betriebe aller Eigentumsformen, Genossenschaften, VVB und staatliche Einrichtungen, und stellt auch insofern ein Instrument dar, das die zentrale Planung und Leitung mit den eigenverantwortlichen Aktivitäten der Wirtschaftseinheiten und staatlichen Einrichtungen verbindet. Das V. wurde 1951 verabschiedet. Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen sind in dem Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft — Vertragsgesetz — vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 107) und in den inzwischen erlassenen Durchführungsverordnungen enthalten. Normiert das Vertragsgesetz die binnenwirtschaftlichen Beziehungen der Betriebe, so sind die außerwirtschaftlichen Beziehungen durch die Rechtsvorschriften im Rechtsanwendungsgesetz vom 5. 12. 1975 (GBl. I, S. 748) sowie vor allem im Gesetz über Internationale ➝Wirtschaftsverträge (GIW) vom 5. 2. 1976 (GBl. I. S. 51) geregelt worden. I. Vertragsgesetz Das Vertragsgesetz von 1965 ersetzte das bis dahin gültige Vertragsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 627). Es geht davon aus, daß die Wirtschaftsverträge ein kennzeichnender Bestandteil der zentralen Planung und der im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung entwickelten „Wissenschaftlichen Führungstätigkeit mittels ökonomischer Hebel“ sind. Das Gesetz regelt die „wechselseitigen Beziehungen der Betriebe bei der Lieferung von Erzeugnissen, bei der Durchführung von Bau- und Montageleistungen, von wissenschaftlich-technischen und sonstigen Leistungen und bestimmt die Aufgaben wirtschaftsleitender Organe bei der Organisation dieser Beziehungen“ (§ 1). Es enthält materielles Zivilrecht, das den zunächst noch geltenden vertragsrechtlichen Bestimmungen des BGB bzw. seit Beginn des Jahres 1976 des Zivilgesetzbuches der DDR (Dritter Teil) und anderen Zivilgesetzen vorgeht. Betriebe im Sinne des Vertragsgesetzes sind VEB, Kombinate, VVB, rechtlich selbständige staatliche Organe und Einrichtungen, soweit sie Partner von Wirtschaftsverträgen sind, sozialistische Genossenschaften und ihre rechtlich selbständigen Einrichtungen, andere Betriebe, die Planaufgaben erhalten, gesellschaftliche Organisationen und ihre rechtlich selbständigen Einrichtungen. II. Wirtschaftsverträge Die Betriebe haben miteinander Wirtschaftsverträge abzuschließen, in denen Lieferumfang, Lieferfristen, Qualität und Sortiment u. a. m. geregelt sind. Dafür stehen verschiedene Vertragstypen des Leistungsrechts zur Verfügung (vgl. zur Abgrenzung der Leistungs- und Kooperationsverträge das untenstehende Schema): 1. Liefervertrag, 2. Vertrag über wissenschaftlich-technische Leistungen, 3. Investitionsleistungsvertrag, 4. Werkvertrag, 5. Nutzungs- und Kommissionsverträge, 6. Kreditvertrag, 7. Gütertransportvertrag, 8. Versicherungsvertrag, 9. Kooperationsvertrag. Zu jedem Typ bestehen Untertypen, die auf verschiedenartige Anwendungsfälle zugeschnitten sind. So bestehen Untertypen des Liefervertrages für die Landwirtschaft, über die Binnenbeziehungen des [S. 1138]Außenhandels, für die Lieferung an militärische Abnehmer sowie über die Lieferung von Konsumgütern und von gebrauchten Anlagen und Ausrüstungen. Spezielle Ausprägungen des Vertrags über wissenschaftlich-technische Leistungen sind der Forschungsvertrag, der Entwicklungs- oder Erprobungsvertrag sowie Wirtschaftsverträge über Standardisierungsleistungen, über die Entwicklung neuer Konstruktionen und Erzeugnisse, die Entwicklung und Lieferung neuer chemischer Produkte sowie die entgeltliche Nachnutzung wissenschaftlich-technischer Resultate. Insgesamt besteht ein breit gefächertes System von Vertragsarten zur Regelung der unterschiedlichen Austauschprozesse in der Wirtschaft. Das Vertragsgesetz von 1965 erhöht die Verantwortung der Betriebsleiter für den Abschluß und die Gestaltung der Wirtschaftsverträge. Während zuvor der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vielfach festlag, soll jetzt der Vertrag erst dann abgeschlossen werden, wenn die dafür erforderlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind. Diese neue Regelung soll eine größere Beweglichkeit und Kontinuität in der Planung sichern. Da andererseits die Wirtschaftsverträge möglichst schon in der Phase der Planausarbeitung abgeschlossen werden sollen, gibt es häufig Auseinandersetzungen zwischen den Liefer- und Abnehmerbetrieben über den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. In der VO zur Sicherung der Einheit von Plan und Vertrag vom 26. 1. 1978 (GBl. I, S. 85) wird deshalb generell vorgeschrieben, daß die Fertigung bzw. Dienstleistung erst dann begonnen werden kann, wenn der Absatz vertraglich gesichert ist. Eine Produktion „auf Verdacht“, d. h. ohne Absatzvertrag, soll damit unterbunden werden. Dem Vertragsgesetz liegt das Prinzip der materiellen Verantwortlichkeit zugrunde. Bei Nichterfüllung oder nicht vertragsgerechter Erfüllung der vertraglichen Pflichten hat der Verletzer alle materiellen Folgen der Vertragsverletzung zu tragen. Der Partner ist berechtigt, die Abnahme der Leistungen zu verweigern, Garantieforderungen zu erheben, Vertragsstrafen und Preissanktionen zu veranlassen und Ersatz des darüber hinausgehenden Schadens zu verlangen. Bei mangelhafter Leistung ist der Lieferer zur Nachbesserung, Ersatzleistung oder Minderung seiner Forderung verpflichtet. Bei Leistungsverzug müssen Vertrags- und Preisstrafen zwischen 8 v. H. und 12 v. H. des Wertes der Leistung gezahlt werden. Zur Absicherung eines bedarfsgerechten Konsumgüterangebots wurde 1972 mit der „Wirtschaftssanktion“ eine weitere Sanktionsform eingeführt. Die Verträge sollen genügend Spielraum für die Berücksichtigung von nachfolgenden technischen Verbesserungen und Weiterentwicklungen der Erzeugnisse sowie Kundenwünschen aufweisen. Sie laufen in der Regel über 1 Jahr (bis zur konkreten Planentscheidung für das anschließende Planjahr). Bei längerfristigen Fertigungs- und Leistungsprozessen werden auf der Grundlage von Fünfjahrplänen auch langfristige Wirtschaftsverträge, die vor allem die Kooperation in der Forschung, Entwicklung, Projektierung und bei der Errichtung kompletter Industrieanlagen betreffen, abgeschlossen. III. Das Staatliche Vertragsgericht Das durch VO vom 6. 12. 1951 geschaffene Vertragsgericht nahm im April 1952 seine Tätigkeit auf. Aufbau und Verfahren sind zuletzt in der VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts vom 12. 3. 1970 (GBl. II, S. 209 ff.) geregelt worden. Das Staatliche Vertragsgericht ist kein Gericht, sondern ein zentrales staatliches Organ, das dem Ministerrat unterstellt und rechenschaftspflichtig ist. Das Gericht wird von einem Vorsitzenden (gegenwärtig: Manfred Flegel) geleitet. Es gliedert sich in das zentrale Vertragsgericht und in die Vertragsgerichte in den Bezirken und in Berlin (Ost) (Bezirks-Vertragsgerichte). Die Tätigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts wird durch Arbeitspläne geregelt, die nach „politisch-ökonomischen Schwerpunkten“ aufzustellen sind. Es hat die Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe bei der Anwendung des V. zu unterstützen. Das Staatliche Vertragsgericht ist das zentrale staatliche Organ zur Entscheidung von Streitigkeiten aus Wirtschaftsrechtsverhältnissen. Es ist ferner zuständig für alle anderen vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Betrieben, Genossenschaften, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen. Über Streitfälle entscheidet das Staatliche Vertragsgericht in Schiedsverfahren. Diese Verfahren können sich auf die Gestaltung von Wirtschaftsverträgen und auf die Feststellung ihres Bestehens sowie auf den Anspruch auf Vertragsleistungen und auf die Sicherung der Vertragserfüllung richten. Daneben erteilt es auch besondere Auflagen (kontrollfähige Forderungen) zur Herbeiführung von notwendigen Entscheidungen durch die Leiter der Betriebe und wirtschaftlichen Instanzen. Die Tätigkeit des Vertragsgerichts besteht nicht nur in Konfliktentscheidungen, sondern auch darin, mit seiner Tätigkeit auf den planmäßigen Ablauf des Reproduktionsprozesses einzuwirken. Deshalb kann das Vertragsgericht auch Verfahren ohne Antrag einleiten, um eine plangerechte zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zu sichern. Damit obliegen dem Vertragsgericht neben der Feststellung von Leistungsansprüchen und Ansprüchen zum Ausgleich von Nachteilen auch Verfahren zum Abschluß, zur Änderung oder Aufhebung von Verträgen. So sind vom Vertragsgericht Verfahren einzuleiten, wenn Wirtschaftsverträge zur Steuerung volkswirtschaftlich bedeutsamer Aufgaben nicht oder nicht rechtzeitig abgeschlossen wer[S. 1139]den, durch einseitiges betriebliches Verhalten volkswirtschaftliche Interessen bei der Gestaltung und Durchführung von zwischenbetrieblichen Kooperationsbeziehungen beeinträchtigt werden oder pflichtwidriges Unterlassen der Berechnung von Vertragsstrafe und anderen Sanktionen zu einer Störung in den zwischenbetrieblichen Beziehungen führen. Hinzu kommt, daß auch außerplanmäßige Eingriffe übergeordneter Organe in den Planungsablauf Vertragskorrekturen bedingen; einen Anspruch auf Ausgleich der daraus resultierenden wirtschaftlichen Nachteile kommt dem Betrieb nach der neuen VEB-VO (GBl. I, 1973, S. 129 ff.) allerdings nicht mehr zu. Handlungen oder Leistungen können vom Staatlichen Vertragsgericht durch Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zu 50.000 Mark erzwungen werden. Die Beitreibung von Geldforderungen erfolgt gegenüber sozialistischen Betrieben durch Abbuchung vom Konto des Schuldners. Zur Vollstreckung in das Bankguthaben oder in eine andere Forderung eines nichtsozialistischen Betriebes erläßt das Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zugunsten des Staatshaushalts. Vertragsstrafen kann das Staatliche Vertragsgericht einziehen, wenn ihre Durchsetzung durch den Berechtigten nicht mehr möglich, pflichtwidrig unterlassen oder verzögert worden ist. Gegen Leiter und leitende Mitarbeiter eines Betriebes kann das Vertragsgericht bei Verletzung der Vertragsdisziplin Ordnungsstrafen bis zu 1.000 Mark verhängen. Gegen Schiedssprüche der Bezirks-Vertragsgerichte können die Beteiligten und ihre übergeordneten Organe beim Vorsitzenden des Staatlichen Vertragsgerichts Einspruch einlegen. Dieser hat ein Nachprüfungsverfahren anzuordnen, wenn der Schiedsspruch „den im sozialistischen Recht enthaltenen Grundsätzen der Wirtschaftspolitik widerspricht und dem betroffenen Partner schwerwiegende Nachteile entstehen“. Das Nachprüfungsverfahren kann der Vorsitzende des Staatlichen Vertragsgerichts selbst oder eine von ihm eingesetzte Nachprüfungskommission ohne mündliche Verhandlung durchführen. In den Verfahren vor den Vertragsgerichten können sich die Partner durch einen Rechtsanwalt, der Mitglied eines Anwaltskollegiums ist, vertreten lassen. Planung; Wirtschaftsrecht; Rechtsanwaltschaft. Ralf Rytlewski Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1136–1139 Vertragsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VertrauensmannSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gesamtheit der Maßnahmen zur Regelung des zwischenbetrieblichen Austauschs von Lieferungen und Leistungen durch Wirtschaftsverträge. Es umfaßt alle auf gesetzlicher Grundlage vertraglich gestalteten binnenwirtschaftlichen Kooperationsbeziehungen zwischen den Betrieben. Das V. wird als „wichtiges Mittel zur planmäßigen Leitung der sozialistischen Betriebe und zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung“ bezeichnet. Die…
DDR A-Z 1979
Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Als U. werden alle für eine effektive Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsprozesses auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungssystems benötigten materiellen Mittel zur Realisierung der Lehrplanforderungen bezeichnet; sie werden in 2 Gruppen untergliedert: in die indirekten bzw. Querschnitts-U. und in die direkten bzw. fachspezifischen U. Zu den Querschnitts-U. bzw. Ausstattungsgegenständen gehören vor ajlem das Mobiliar und die Technische Grundausstattung (TGA) der Schule, z. B. mit Film-, Bild-, Schreibprojektoren, Fernseh-, Rundfunk-, Tonbandgeräten usw., die vom Lehrplanstoff unabhängig und nur mittelbar bildungs- und erziehungswirksam sind. Demgegenüber sind die fachspezifischen U. vom Lehrplanstoff abhängig sowie unmittelbar bildungs- und erziehungswirksam; zu ihnen zählen Maschinen, Instrumente, Werkzeuge und Werkstoffe, Modelle, Filme, Lichtbilder. Landkarten, Schallplatten, Tonbänder, Fachbücher, programmierte Lehrmaterialien usw. Meistens wird von U. (im engeren Sinne) unter Ausklammerung der verbindlichen Schul- und Lehrbücher gesprochen. Ein wesentliches Kennzeichen, insbesondere der neugestalteten U., ist ihr unmittelbarer Lehrplanbezug; denn zu den jeweiligen Lehrplänen — verstanden als curriculare Grundmaterialien — wurden die jeweils erforderlichen curricularen Nachfolgematerialien, also die U. und besonders die Schul- und Lehrbücher, aber auch die Unterrichtshilfen für die Lehrer, „lehrplantreu“ gestaltet. Die Unterrichtshilfen, die für jeden Einzellehrplan (eines Faches einer Klasse) hergestellt wurden, geben dem Lehrer detaillierte Hinweise, Begründungen und Beispiele für die Planung seines Unterrichts, gehören also auch zu den Planungshilfen für den Schulunterricht. Zum Unterschied von den verbindlichen Lehrplänen haben die Unterrichtshilfen vorwiegend empfehlenden Charakter und zeigen daher auch verschiedene Möglichkeiten der Realisierung der in den Lehrplänen verbindlich festgelegten Ziele. Inhalte und methodischen Grundlinien auf. Wenn viele Lehrer in der DDR sich dennoch eng an die „Empfehlungen“ der Unterrichtshilfen halten, so hat dies verschiedene Gründe; es ist u. a. auf gewisse politisch-ideologische Unsicherheiten der Lehrer bei der Interpretation der Lehrplanangaben zurückzuführen. Die wichtigsten curricularen Nachfolgematerialien und U. (im weiteren Sinne) sind die Schul- und Lehrbücher, die sich in jüngster Zeit auch durch „Lehrplantreue“ auszeichnen und ausschließlich zum Zwecke der Lehrplanrealisierung entwickelt worden sind. Im Prinzip gilt, daß für eine Klasse und ein Unterrichtsfach ein Schul- bzw. Lehrbuch hergestellt und verwendet wird, wenn auch dazu z. B. noch entsprechende Schülerarbeitshefte, „Wissensspeicher“, d. h. fachliche Übersichtswerke, insbesondere für die naturwissenschaftlichen Fächer und andere Mittel, herausgegeben und verwendet werden. In bezug auf die inhaltlich-strukturelle und typographische Gestaltung wurden die Schul- und Lehrbücher in jüngster Zeit deutlich verbessert, insbesondere durch erhebliche Vermehrung der Abbildungen, Tabellen, Übersichten, Diagramme usw. sowie der Aufgaben und Kontrollfragen. Die Schul- und Lehrbücher werden von den Schülern und Lehrlingen teils gekauft, teils erhalten sie sie kostenlos; es besteht also nur eine beschränkte Lernmittelfreiheit. Für den Unterricht in den allgemeinbildenden Oberschulen und den Berufsschulen sind nur diejenigen Schul- und Lehrbücher zugelassen, die im jährlich erscheinenden Bücherverzeichnis des Volkseigenen Verlages Volk und Wissen bzw. im „Literaturkatalog Berufsbildung“ des Zentralinstituts für Berufsbildung aufgeführt sind. Der Direktor der jeweiligen Bildungseinrichtung entscheidet, welche der in diesen Verzeichnissen aufgeführten Schul- und Lehrbücher von den Schülern und Lehrlingen zu kaufen sind. Die unentgeltlich ausgegebenen Schul- und Lehrbücher, die mit Angabe der Dauer ihrer Gültigkeit im Bücherverzeichnis des VE Verlages Volk und Wissen für das jeweilige Schul- und Lehrjahr festgelegt werden, sind grundsätzlich Volkseigentum und bleiben in der Verwaltung der Schule. Alle Schüler und Lehrlinge bzw. deren Eltern sind verpflichtet, die für die einzelnen Unterrichtsfächer für den Kauf festgelegten Schul- und Lehrbücher anzuschaffen. Die als verbindlich erklärte berufsbildende Literatur sowie Hinweise zur Nutzung entsprechender Ersatz- und Zusatzliteratur und der entsprechenden Fachzeitschriften sind in dem „Literaturkatalog Berufsbildung“ enthalten. Die für die Realisierung der neuen Lehrpläne für die einzelnen Fächer und Klassen (Lehrplanreform) notwendigen fachspezifischen U. (im engeren Sinne) bilden zusammen mit den entsprechenden technischen Geräten und Einrichtungen die Grundausstattung einer jeden Oberschule und sind in dem verbindlichen „Gesamtbedarfsplan für U. der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule“ zusammengefaßt. In diesem Gesamtbedarfsplan sind die verbindlichen U., die in jeder Oberschule vorhanden sein müssen, aber auch die empfohlenen U. aufgeführt, die zwar schon vor Einführung der neuen Lehrpläne hergestellt wurden, aber auch im Unterricht nach dem neuen Lehrplan eingesetzt werden können. In gesondert veröffentlichten Bedarfsplänen für die einzelnen Unterrichtsfächer und Klassen werden die erforderlichen fachspezifischen U., entsprechend ihren wichtigsten Einsatzmöglichkeiten, den einzelnen Lehrplanabschnitten zugeordnet. Dadurch gewinnen die Lehrer auf einfache Weise einen Überblick darüber, welche U. ihnen für die Behandlung eines bestimmten Lehrplanthemas zur Verfügung stehen. Die didaktische Wirksamkeit und der rationelle Einsatz der U. werden durch die Bereitstellung und Nutzung von Fachunterrichtsräumen bedeutend gefördert; deshalb wird der Ausstattung der Schulen mit Fachunter[S. 1109]richtsräumen zunehmende Bedeutung beigemessen. Bisher gibt es Fachunterrichtsräume für Physik, Chemie, Biologie, Zeichnen, Musik, Werken und den polytechnischen Unterricht sowie die Turnhallen; die Fachunterrichtsräume werden auch als Kabinette bezeichnet. Der Bedeutung entsprechend, die den neuen beruflichen Grundlagenfächern beigemessen wird, wurden kombinierte Unterrichtskabinette für die beruflichen Grundlagenfächer Grundlagen der Elektronik, Grundlagen der BMSR-Technik und Grundlagen der Datenverarbeitung entwickelt und dafür Ausrüstungsnormative verbindlich festgelegt. Darüber hinaus wurden weitere Ausrüstungsnormative erarbeitet, die als Grundlage für die zielgerichtete Entwicklung. Herstellung und Bereitstellung berufsspezifischer U. für 202 Ausbildungsberufe dienen. Für die Versorgung der Bildungseinrichtungen mit U. sind die Bezirks- und die Kreisstellen für U. tätig, die den jeweiligen Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke bzw. der Kreise unterstehen; sie fördern u. a. auch den Selbstbau von U. durch Schüler, für die bestimmte Normen festgelegt wurden. Die Ausstattung der Bildungseinrichtungen mit Mobiliar usw. erfolgt über das Staatliche Kontor für U. und Schulmöbel (Leipzig). Die Hauptentwicklungsrichtung zur Ausrüstung und Versorgung der im Bereich des Ministeriums für Volksbildung bestehenden Einrichtungen mit U., Schul- und Kindergartenmöbeln, Sportgeräten, Schul- und Lehrbüchern, Lernmitteln des allgemeinen Schulbedarfs, Schuldokumenten und Vordrucken zu erarbeiten, ist Aufgabe der Hauptverwaltung U. und Schulversorgung im Ministerium für Volksbildung. Als programmierter Unterricht (PU.) wird derjenige Unterricht bezeichnet, „der sich unter der Führung eines Lehrprogramms vollzieht, in dem die Funktionen des Lehrsystems (Lehrprogramm) weitgehend objektiviert und die Tätigkeit des Lernsystems (Schüler) weitestgehend programmiert sind und der einem im Lehrprogramm gespeicherten Lehralgorithmus folgt, der die Tätigkeit jedes einzelnen Schülers determiniert“. Dabei werden Programmierung des Gegenstandsystems, des Lehrsystems und des Lernsystems sowie lineare, verzweigte und kombinierte Lehrprogramme unterschieden. Aufgrund der Forderung des Bildungsgesetzes, die Programmierung des Lehr- und Lernprozesses zielstrebig zu entwickeln, wurden zunächst in der DDR erhebliche Aktivitäten zur Entwicklung und Erprobung von Lernprogrammen bzw. des PU. in Gang gesetzt. Auf dem VII. Pädagogischen Kongreß (1970) wurde jedoch festgestellt, daß die Programmierung zwar weitere Reserven für eine höhere Effektvität des Unterrichts erschließt, die genutzt werden müssen, jedoch zugleich darauf verwiesen, daß herkömmlicher und PU. keine Alternativen darstellen und daß auch beim Einsatz programmierter U. nach wie vor die führende Rolle des Lehrers bestimmend ist. Zur Sicherung und Nutzung des Prinzips der Vielseitigkeit des Lernens wurden und werden Untersuchungen in Gang gesetzt und durchgeführt, die vor allem danach fragen, welche Anwendungsmöglichkeiten und welchen Stellenwert der PU. innerhalb des gesamten Unterrichts einnehmen kann und welche die Unterrichtsarbeit des Lehrers bereichernden, ergänzenden und rationalisierenden Formen der Lernprogrammierung — bei Währung der führenden Rolle des Lehrers — optimale Lernergebnisse erzielen. Entgegen einer zeitweilig vorherrschenden Tendenz zur Kybernetisierung des Unterrichts und besonders des PU. wird gegenwärtig der Standpunkt vertraten, daß das Programmieren von Lehr- und Lernprozessen ein integrativer Bestandteil der Theorie und der Praxis des Schulunterrichts ist. Theoretische Fragen, die mit der Programmierung von Unterrichtsprozessen sowie mit der Ausarbeitung und dem Einsatz von Lehrprogrammen verbunden sind, stehen zur Unterrichtstheorie und ihrer weiteren Entwicklung im Verhältnis des Besonderen zum Allgemeinen. Die „Idee des Programmierens“ im Sinne der Unterstützung planmäßiger Einflüsse auf die Gesamtentwicklung der Schülerpersönlichkeit und der wissenschaftlichen Herausarbeitung effektiver Lernformen gehöre seit langem zur sozialistischen Pädagogik, und zwar „schon ehe die bürgerliche Propagandawelle den in den ersten Jahren selbst in den USA wenig attraktiven programmierten Unterricht hochgespielt“ hat. Dennoch können die zahlreichen Anstöße, die die Entwicklung des PU. in der DDR wie auch in der UdSSR und in anderen Ländern in Ost und West aus den USA empfangen hat, nicht geleugnet werden. Lehrprogramme wurden und werden vor allem für spezielle Themen des mathematisch-naturwissenschaftlichen und des berufstheoretischen Unterrichts entwickelt und genutzt. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1108–1109 Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterrichtstag in der sozialistischen ProduktionSiehe auch die Jahre 1975 1985 Als U. werden alle für eine effektive Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsprozesses auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungssystems benötigten materiellen Mittel zur Realisierung der Lehrplanforderungen bezeichnet; sie werden in 2 Gruppen untergliedert: in die indirekten bzw. Querschnitts-U. und in die direkten bzw. fachspezifischen U. Zu den Querschnitts-U. bzw. Ausstattungsgegenständen gehören vor ajlem das Mobiliar und die Technische…