DDR A-Z 1979
Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) (1979)
Siehe auch: Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1969 Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1975 1985 Die RLN waren Nachfolgeorganisationen der am 7. 2. 1963 eingerichteten Landwirtschaftsräte (LR), die 1968 durch die Einbeziehung der Nahrungsgüterwirtschaft zu RLN erweitert worden waren. Ihnen gehörten Vertreter des Staatsapparats, der politischen Organisationen, Genossenschaftsmitglieder sowie Arbeiter, Angestellte, Ingenieure und Wissenschaftler aus der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, den industriellen Vorleistungsbereichen und der Nahrungsgüterwirtschaft an. Sie wirkten als ehrenamtliche kollektive Beratungsorgane des Ministerrates (RLN [Z]) bzw. der Räte der Bezirke (RLN [B]) und der Kreise (RLN (KJ), die sowohl beratende als auch über ihre Produktionsleitungen administrative Aufgaben wahrzunehmen hatten. Die Produktionsleitung des RLN (Z) war zugleich das zentrale Leitungsorgan des Ministerrates der DDR für die Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. Sie hatte damit den Rang eines Ministeriums; der Vorsitzende des RLN (Z) trug den Titel Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. Die Räte (LR bzw. RLN) traten an die Stelle des 1962 aufgelösten Ministeriums für Landwirtschaft. Erfassung und Forstwirtschaft, weil dieses Ministerium mit seiner aus der Zeit der Kollektivierung überkommenen starren Arbeitsweise nicht den Anforderungen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) entsprach. Obwohl auf dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) bzw. auf den Kreisbauernkonferenzen usw. wie zuvor 1966 und 1968 die Mitglieder der RLN erneut gewählt worden waren, verloren die RLN durch die Ausgliederung ihrer Produktionsleitungen an Bedeutung. Die Produktionsleitung des RLN (Z) wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1973 zum Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft umgebildet. In gleicher Weise sind durch einen Beschluß des Ministerrates vom 15. 5. 1975 die Produktionsleitungen der RLN (B) am 1. 6. 1975 zu Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der Räte der Bezirke umbenannt worden. Gleichzeitig wurden unter Auflösung der VVB Forstwirtschaft bei den Räten der Bezirke bis zum 15. 9. 1975 Abteilungen für Forstwirtschaft eingerichtet. Weiterhin hatten die Räte der Bezirke die Umbildung der Produktionsleitungen der Räte der Kreise in Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft zu beschließen. Die Trennung der Administration von den „demokratisch gewählten Organen“ der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, den RLN, wird mit dem erreichten Grad der Vergesellschaftung der Produktion und mit der Komplexität der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungsaufgaben erklärt. Angestrebt wird eine straffe, staatliche Leitung auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus. Bemerkenswert ist, daß die RLN offiziell nicht aufgelöst wurden. Sie sind jedoch ab 1975 nicht mehr einberufen worden. Da Bauernkongresse nicht mehr abgehalten wurden, fanden auch keine Neuwahlen der RLN statt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 888 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für SozialversicherungSiehe auch: Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1969 Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1975 1985 Die RLN waren Nachfolgeorganisationen der am 7. 2. 1963 eingerichteten Landwirtschaftsräte (LR), die 1968 durch die Einbeziehung der Nahrungsgüterwirtschaft zu RLN erweitert worden waren. Ihnen gehörten Vertreter des Staatsapparats, der politischen Organisationen, Genossenschaftsmitglieder sowie Arbeiter, Angestellte,…
DDR A-Z 1979
Volkskammer (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Verfassungsrechtliche Stellung und Zusammensetzung Die V. wird in Art. 48 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der DDR bezeichnet. Sie wird in ihrer Rolle und Funktion durch das in der DDR herrschende Selbstverständnis des Prinzips der Volkssouveränität bestimmt. Danach üben die Werktätigen durch die Volksvertretungen die Macht aus, wobei dies gemäß dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus auf der Basis einer bestimmten Bündnispolitik der Klassen und Schichten der Gesellschaft der DDR verwirklicht wird. Damit wird auch die Funktion der V. im Regierungssystem der DDR festgelegt. Die V. entstand 1949 aus der Bewegung des Deutschen Volkskongresses, dessen 3. Kongreß im Mai 1949 den Deutschen Volksrat wählte. Dieser konstituierte sich am 7. 10. 1949 (Tag der Gründung der DDR) als „Provisorische Volkskammer“ der DDR. Mit der ersten Wahl zur V. 1950 entfiel das „Provisorische“; danach erfolgten alle 4 Jahre (statt 1962 erst 1963) bis 1971 die Wahlen zur V.; seitdem wird alle 5 Jahre gewählt. Seit 1963 umfaßt die V. 500 (vorher 466) Abgeordnete, von ihnen sind 66 (vorher ebenfalls 66) von der Stadtverordnetenversammlung von Berlin (Ost) nominierte Berliner Vertreter. In der 7. Wahlperiode (seit 1976) setzte sich die V. wie folgt zusammen (die Zuordnung erfolgt nach erlerntem Beruf bzw. erster Erwerbstätigkeit, in Klammern die Zahlen der 6. Wahlperiode): Arbeiter 235 (219), Genossenschafts- und Einzelbauern, Gärtner, Fischer 60 (77), Angestellte 127 (102), Intelligenz 76 (101), Sonstige 2 (1). Im Unterschied zum Handbuch der Volkskammer der 6. Wahlperiode fehlen in der neuen Ausgabe zusammengefaßte Angaben zur Qualifikation und gegenwärtigen Tätigkeit der Abgeordneten. Die 332 (341) Männer und 168 (159) Frauen verteilen sich auf die einzelnen Altersgruppen wie folgt: 18–20 = 15 (0); 21–25 = 25 (31); 26–30 = 20 (30); 31–40 = 77 (102); 41–50 = 200 (214); über 51 Jahre sind 163 Abgeordnete (123), 33 davon über 65 Jahre. (Die V. der DDR, 7. Wahlperiode, Berlin [Ost] 1977.) [S. 1142]Die Pflichten und Rechte der Abgeordneten sind in der Verfassung und der Geschäftsordnung der V. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 469) festgelegt. Sie sollen u. a. ihre Fähigkeiten und Kenntnisse für das Wohl und die Interessen des sozialistischen Staates und der Bürger einsetzen, deren Mitwirkung an der Vorbereitung und Verwirklichung der Gesetze fördern und enge Verbindung zu den Wählern durch Sprechstunden, Aussprachen und Rechenschaftslegungen halten. Sie unterliegen nicht einem imperativen Mandat der Wähler, dürfen an den Sitzungen der örtlichen Volksvertretungen mit beratender Stimme teilnehmen, Anfragen an den Ministerrat oder eines seiner Mitglieder richten und genießen persönliche Schutzrechte (Immunität, Aussageverweigerung in bestimmten Fällen). Aus ihrer Tätigkeit dürfen ihnen keine materiellen Nachteile entstehen; sie werden deshalb zu Plenartagungen und Ausschußarbeiten bei Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt freigestellt und erhalten eine Entschädigung von 500 Mark sowie einen Freifahrtausweis der Deutschen Reichsbahn. II. Parteien und Massenorganisationen in der Volkskammer Die Abgeordneten bilden die Fraktionen der V. Seit 1963 sind die Fraktionen mit der folgenden Zahl von Abgeordneten vertreten (in Klammern die Berliner Vertreter): SED 110 (+ 17), FDGB 60 (+ 8), DBD, NDPD, LDPD und CDU je 45 (+ 7), FDJ 35 (+ 5), DFD 30 (+ 5), Kulturbund der DDR 19 (+ 3). Fraktionswechsel von Abgeordneten sind unbekannt; sie könnten auch durch Antrag der betroffenen Fraktion auf Aberkennung des Mandats verhindert werden. Die Zugehörigkeit zu einer Fraktion der Massenorganisationen sagt nichts aus über die Mitgliedschaft in einer Partei. Von den 22 Mitgliedern der Kulturbund-Fraktion sind 3 parteilos, 1 in der NDPD, 18 Mitglieder der SED, unter ihnen der Minister für Kultur, der auch Mitglied des ZK der SED ist. In der Fraktion des FDGB gehören 56 (60) der 68 Mitglieder der SED an; 10 sind parteilos, und je ein weiteres ist Mitglied der LDPD bzw. der NDPD. In der Fraktion der FDJ (40) gehören 34 Mitglieder der SED an (in der Mehrzahl wurden sie 1976 Mitglieder), 1 der CDU, der Rest ist parteilos. Alle Mitglieder der SED sind in der Parteigruppe der SED in der V. zusammengefaßt. III. Sozialstruktur der Abgeordneten Die soziale Zusammensetzung der Fraktionen gibt nur bedingt Hinweise auf die unterschiedlichen Sozialprofile der Parteien. So sind beispielsweise von den 52 Mitgliedern der Fraktion der DBD 35 in der Landwirtschaft. 12 im Partei- bzw. Staatsapparat und 5 im Wissenschafts- und Ausbildungsbereich tätig. In der Fraktion der CDU sind 13 der 52 Abgeordneten Funktionäre des Parteiapparats, 16 Angestellte aus dem Staats- und Wirtschaftsapparat, 10 Angehörige der Intelligenz, 7 Lehrer und 2 Handwerker sowie 1 Komplementär; 3 sind in der Landwirtschaft tätig. Von den 127 Mitgliedern der Fraktion der SED sind bei ihrem Eintritt in die Volkskammer 8 als Arbeiter und 15 als Angestellte in der Produktion tätig gewesen. 9 weitere gehören zur Gruppe der Intelligenz, 35 sind Funktionäre des Parteiapparats, 41 des Staatsapparats und 10 haben Funktionen in den Massenorganisationen. 5 weitere sind in der Landwirtschaft tätig und 4 sind „Parteiveteranen“. (Zum Vergleich: Von den ca. 2,1 Mill. Mitgliedern und Kandidaten der SED sind 55 v. H. in der materiellen Produktion tätig [Stand: Ende 1977].) Einen relativ großen Anteil von Beschäftigten aus der Produktion findet man in der Fraktion der FDJ, 33 ihrer Mitglieder sind neu in der V., darunter der Fraktionsvorsitzende, 6 absolvieren ihre 2. und 1 Abgeordnete ihre 3. Wahlperiode (Die V. der DDR, 7. Wahlperiode, Berlin [Ost] 1977). IV. Aufgaben der Organe der Volkskammer A. Fraktionen Die Fraktionen haben im wesentlichen nur für die Plenartagungen Bedeutung. Sie verfügen über 1 Vorsitzenden und 1 Stellvertreter (außer der FDJ), haben das Recht, im Präsidium der V. vertreten zu sein, Anfragen und Anträge einzubringen und Stellungnahmen, vor allem zu Gesetzesänderungen, abzugeben. Das Recht der Gesetzesinitiative steht ihnen ebenfalls zu (außer ihnen noch dem Präsidium. 15 Abgeordneten und dem Bundesvorstand des FDGB), wurde aber bisher nur vom Ministerrat und vom Staatsrat wahrgenommen. B. Präsidium Das Präsidium der V. leitet die Arbeit der Volkskammer gemäß der Geschäftsordnung. Es wird auf der konstituierenden Sitzung der neugewählten V. für die Dauer der — seit der Verfassungsänderung vom Oktober 1974 von 4 auf 5 Jahre verlängerten — Wahlperiode gewählt. Seine Aufgaben wurden durch die Geschäftsordnung vom 7. 10. 1974 ausgeweitet. Es bestand im März 1979 aus dem Präsidenten (Horst Sindermann, Mitglied des Politbüros der SED), dem Stellvertretenden Präsidenten (Friedrich Ebert, Mitglied des Politbüros der SED) sowie den Mitgliedern Heinz Eichler (SED), Wolfgang Heyl (CDU), Willi-Peter Konzok (LDPD), Egon Krenz (FDJ, Kand. d. PB), Erich Mückenberger (SED, Mitgl, d. PB), Hans Rietz (DBD), Wolfgang Rösser (NDPD). Wilhelmine Schirmer-Pröscher (DFD), Karl-Heinz Schulmeister (KB) und Johanna Töpfer (FDGB). [S. 1143]<C. Ausschüsse> Die Beteiligung der V. am Entscheidungsprozeß vollzieht sich im wesentlichen durch die Tätigkeit ihrer Ausschüsse. Seit 1963 werden in der V. in jeder Wahlperiode 15 Ausschüsse gebildet. Sie werden mit einer unterschiedlichen Anzahl von Abgeordneten und. bis auf 4, einer Anzahl Nachfolgekandidaten besetzt. Nachfolgekandidaten sind die auf der Liste placierten, aber nicht gewählten Kandidaten, die mit beratender Stimme an den Ausschußsitzungen teilnehmen. Insgesamt sind 353 (6. WP: 326) Abgeordnete und 121 (97) Nachfolgekandidaten in den meisten Ausschüssen der V. tätig. Die Aufgaben der Ausschüsse werden in der Verfassung und der Geschäftsordnung der V. festgelegt. Sie arbeiten nach einem Arbeitsplan, in dem die Vorhaben eines Jahres festgelegt werden. Ihr Arbeitsgebiet kann sich auf einen bestimmten Bereich der Wirtschaft konzentrieren, z. B. Handel und Versorgung. Dabei findet eine Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium statt. Im Fall des Ausschusses für Industrie, Bauwesen und Verkehr erstreckt sich der Tätigkeitsbereich auf mehrere Gebiete. Die Rechte der Ausschüsse liegen im Bereich der Information und Kontrolle. So ist z. B. der Ministerrat verpflichtet, sie über wichtige Fragen der Durchführung der staatlichen Politik zu informieren und die Ergebnisse der Tätigkeit der Ausschüsse in seine Arbeit einzubeziehen. Die Ausschüsse können die Anwesenheit eines Ministers bei ihren Beratungen verlangen; für die Betreuung eines Ausschusses ist im Ministerium oder einem anderen zentralen Organ ein leitender Mitarbeiter zuständig, der den Ausschuß über Vorhaben des Bereichs informiert und Informationen entgegennimmt. Die Ausschüsse beraten Gesetzesvorhaben, diskutieren teilweise öffentlich die Entwürfe und führen Untersuchungen zu spezifischen Problemen durch, z. B. der effektiven Nutzung von Material, Arbeitskräften und finanziellen Mitteln, Formen der Wettbewerbsführung u. a. m. Die Ausschußmitglieder informieren über anstehende Gesetze, regen die Betroffenen an, Initiativen zu deren Durchführung einzuleiten, und tragen durch konkrete Informationen zur endgültigen Gestaltung des Gesetzes bei. 6 Ausschußvorsitzende sind Abgeordnete der Fraktion der SED, in der Mehrheit Sekretäre des ZK, je 2 Vorsitzende stellen die NDPD und die LDPD, die übrigen Fraktionen jeweils einen. D. Plenum Als oberstes staatliches Machtorgan entscheidet die V. über die „Grundfragen der Staatspolitik“ und „verwirklicht in ihrer Tätigkeit den Grundsatz der Einheit von Beschlußfassung und Durchführung“ (Art. 48). Damit ist der Bezug auf das in der marxistisch-leninistischen Lehre vom Staat verankerte Prinzip der Gewalteneinheit und der Volksvertretungen als „arbeitender Körperschaften“ (Marx) hergestellt. Die Einheit ihrer Tätigkeit verwirklicht die V., indem sie einerseits durch Gesetze und Beschlüsse „die Ziele der Entwicklung der DDR“ sowie die „Hauptregeln für das Zusammenwirken der Bürger, Gemeinschaften und Staatsorgane sowie deren Aufgaben bei der Durchführung der staatlichen Pläne“ festlegt (Art. 49 Abs. 1 und 2), andererseits mit der Durchführung dieser Entscheidungen ihre Organe beauftragt, die auf der Grundlage der von der V. bestimmten Grundsätze tätig werden. Diese Organe sind der Staatsrat, der Ministerrat, der Nationale Verteidigungsrat, das Oberste Gericht und der Generalstaatsanwalt. Die Festlegung als „oberstes staatliches Machtorgan“ bedeutet, daß die Entscheidungen der V. die verbindlichen staatsrechtlichen Grundlagen der Tätigkeit des Staatsapparates sind. Die Konzentration auf die „Grundfragen“ soll bewirken, daß die V. sich nur mit wichtigen Fragen der staatlichen Politik befaßt. Nicht die Ausarbeitung sachlicher Alternativen, aber die Korrektur von Vorlagen soll eine der Aufgaben der V. bzw. ihrer Ausschüsse sein. Die Unterbreitung von Personalvorschlägen gehört ebenfalls nicht zu ihren Aufgaben, auch wenn diese teilweise durch die Fraktion erfolgen. Wahlen in Funktionen durch die V, erfolgen als Bestätigung der von der Parteiführung, in bestimmten Fällen in Zusammenarbeit mit den anderen Parteien und Massenorganisationen im Demokratischen Block erarbeiteten Vorschläge. Die V. wählt u. a. den Vorsitzenden des Staatsrates und dessen Mitglieder, den Vorsitzenden des Ministerrates, die Mitglieder des Ministerrates auf Vorschlag des Vorsitzenden, den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates, den Präsidenten und die Richter des Obersten Gerichts sowie den Generalstaatsanwalt. Die sachlichen Entscheidungen sollen sich an den „objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung“ orientieren, deren Erkenntnis ebenso wie die Ausarbeitung der daraus abzuleitenden Aufgaben im Selbstverständnis der Partei, faktisch der Parteiführung, allein zusteht. Aufgabe des staatlichen Willensbildungsprozesses ist es, diese Entscheidungen entsprechend den Bedingungen staatlicher Tätigkeit in die politische Realität umzusetzen. Insofern entspricht der politische Charakter der von der V. verabschiedeten Gesetze der im Marxismus-Leninismus verankerten Vorstellung, daß sie Ausdruck der übereinstimmenden („einheitlichen“) Interessen der Mitglieder der Gesellschaft und die Grundlage ihres Zusammenwirkens auf ein gemeinsames Ziel seien. Daher ist die V., auch wenn manche ihrer Verfahrensweisen denen in parlamentarischen Demokratien ähneln, nicht mit einem traditionellen Parlament vergleichbar. Gero Neugebauer Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1141–1143 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkskongreßSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Verfassungsrechtliche Stellung und Zusammensetzung Die V. wird in Art. 48 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der DDR bezeichnet. Sie wird in ihrer Rolle und Funktion durch das in der DDR herrschende Selbstverständnis des Prinzips der Volkssouveränität bestimmt. Danach üben die Werktätigen durch die Volksvertretungen die Macht aus, wobei dies gemäß dem Prinzip des Demokratischen…
DDR A-Z 1979
Kirchen (1979)
Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religion und Kirchen: 1953 1954 [S. 586] Die K. sind in der DDR die einzigen nicht sozialistischen und staatsfreien Großorganisationen. Sie haben ihre innere Autonomie bewahrt und entscheiden unabhängig über den Inhalt ihrer Tätigkeit, ihre inneren Rechtsverhältnisse, ihre Organisation und über die für sie tätigen, d. h. sie nach innen leitenden und nach außen repräsentierenden Personen. Sie unterhalten eigene Ausbildungsstätten ohne Staatsaufsicht für kirchliche Berufe. Staatsrechtliche Grundlage für die Autonomie der K. im Rahmen der für alle geltenden Gesetze ist Art. 39 der Verfassung der DDR von 1968, i. d. F. von 1974. Trotz ständig rückläufiger Mitgliederzahl und zahlreicher politischer Restriktionsmaßnahmen vor allem in den 50er und 60er Jahren konnten die Kirchen ihre Privatisierung zu bloßen Kultgemeinschaften verhindern und ihren Anspruch auf gesellschaftspolitische Mitwirkung aufrechterhalten. Erich Honecker erkannte am 6. 3. 1978 in einem Gespräch mit dem Vorstand des evangelischen K.-Bundes die gesellschaftliche Bedeutung der K. im Sozialismus der DDR an. Nach der Volkszählung vom 31. 12. 1964 ist die staatliche Religionsstatistik nicht mehr fortgeführt worden. 1978 dürfte weniger als die Hälfte der Bevölkerung der DDR von knapp 17 Mill. noch Mitglied einer K. gewesen sein. Die kirchlichen Schätzungen für 1977 liegen allerdings höher. Sie gingen von ca. 9,1 Mill. Mitgliedern in Religionsgemeinschaften aus, davon 7,9 Mill. evangelischen und 1,2 Mill. katholischen Bekenntnisses. Die Mitgliederzahlen der übrigen Gemeinschaften sind unbeträchtlich. Der Rückgang wird nicht mehr in erster Linie durch die K.-Austritte verursacht, sondern durch Nichtbeteiligung an Taufe (mit der die K.-Mitgliedschaft begründet wird), kirchlichem Unterricht und Konfirmation. Einschließlich Diakonie und Caritas beschäftigen die K. in der DDR zwischen 40.000 und 50.000 Personen haupt- und nebenberuflich, darunter etwa 6.000 Pfarrer und Priester. I. Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR Die 8 selbständigen evangelischen Landes-K. sind seit 1969 im „Bund der Evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik“ zusammengeschlossen. Organe des K.-Bundes sind die aus den Mitglieds-K. beschickte Synode und die zu einem Drittel von der Synode gewählte, zu zwei Dritteln von den Landeskirchenleitungen beschickte 24köpfige Konferenz der K.-Leitungen. Vorsitzender ist seit der Gründung Bischof D. Albrecht Schönherr (Berlin [Ost]). Mitglieder des K.-Bundes sind: die Evangelische K. in Berlin-Brandenburg (ohne die West-Berliner Region, s. u.) mit ca. 1,5 Mill. Mitgliedern und 860 Pfarrern, Bischof: D. Albrecht Schönherr; die Evangelische K. der K.-Provinz Sachsen mit ca. 1,5 Mill. Mitgliedern und 930 Pfarrern, Bischof: Dr. Werner Krusche; die Evangelische Landes-K. Greifswald mit ca. 450.000 Mitgliedern und 190 Pfarrern, Bischof: Horst Gienke; die Evangelische Landes-K. Anhalt mit ca. 220.000 Mitgliedern und 100 Pfarrern, Kirchenpräsident: Eberhard Natho; die Evangelische K. des Görlitzer K.-Gebietes mit ca. 125.000 Mitgliedern und 80 Pfarrern, Bischof: D. Hanns-Joachim Wollstadt; die Evangelisch-Lutherische Landes-K. Sachsen mit ca. 2,35 Mill. Mitgliedern und 1100 Pfarrern, Landesbischof: Dr. Johannes Hempel; die Evangelisch-Lutherische K. in Thüringen mit ca. 1~Mill. Mitgliedern und 620 Pfarrern, Landesbischof: Werner Leich; die Evangelisch-Lutherische Landes-K. Mecklenburg mit ca. 750.000 Mitgliedern und 340 Pfarrern, Landesbischof: Dr. Heinrich Rathke. Mit Sonderstatus angeschlossen ist dem K.-Bund die traditionsreiche Frei-K. Evangelische Brüderunität (Distrikt Herrnhut) mit 3.200 Mitgliedern, 10 Gemeinden und 20 Pfarrern. Leitender Geistlicher ist Unitätsdirektor Helmut Hickel. Die 5 erstgenannten Landes-K. gehören gleichzeitig der Evangelischen K. der Union (EKU) an, deren Bereich DDR sie bilden, die 3 letztgenannten sind gleichzeitig in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen K. (VELK) in der DDR zusammengeschlossen. Der K.-Bund versteht sich laut Ordnung als ein Zusammenschluß von bekenntnisbestimmten und rechtlich selbständigen Glied-K., die anstreben, stärker zusammenzuwachsen. Die gegenwärtigen Zuständigkeiten des K.-Bundes sind begrenzt. Er vertritt seine Mitglieds-K. im ökumenischen Rat der K. und in der Konferenz Europäischer K. und nimmt die sich daraus ergebenden ökumenischen Aufgaben und Kontakte wahr. Der K.-Bund vertritt seine Mitglieds-K. gegenüber Staat und Gesellschaft. Er will sie zu „Zeugnis und Dienst in der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ zusammenführen. Auf zahlreichen Sachgebieten ist der K.-Bund durch Kommissions- und Ausschußarbeit bemüht, die kirchliche Arbeit zu koordinieren und auf gemeinsame Grundlagen zu stellen. Genannt seien das Ausbildungswesen, das Pfarrerdienstrecht, liturgische Angelegenheiten, Konfirmation und Christenlehre. Die Mitglieds-K. des K.-Bundes gehörten bis 1969 zusammen mit den Landes-K. in der Bundesrepublik [S. 587]Deutschland und Berlin (West) zur Evangelischen K. in Deutschland (EKD). Sie lösten ihre Mitgliedschaft zugunsten des eigenen neuen Zusammenschlusses (s. u.), legten jedoch gleichzeitig in Artikel 4 (4) der Bundesordnung fest: „Der Bund bekennt sich zu der besonderen Gemeinschaft der ganzen evangelischen Christenheit in Deutschland. In der Mitverantwortung für diese Gemeinschaft nimmt der Bund Aufgaben, die alle evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam betreffen, in partnerschaftlicher Freiheit durch seine Organe wahr.“ Einen anderen Weg zur Verselbständigung wählte der lutherische Zusammenschluß. Ende 1968 bildete sich die VELK in der DDR durch Abtrennung von der bis dahin Ost und West umfassenden Vereinigten Evangelisch-Lutherischen K. Deutschlands (VELKD), indem auf der Basis der bestehenden Verfassung der VELKD eigene DDR-Leitungsorgane gebildet wurden. Demgegenüber zögerte die Evangelische K. der Union (EKU), zu der im Westen neben Berlin (West) die rheinische und die westfälische Landes-K. gehören, ihre Aufgliederung bis 1972 hinaus. Sie besteht auf der Basis der Ordnung der EKU als einer K. weiter, die jedoch in Leitung und Verwaltung in 2 vollkommen selbständig handlungsfähige Bereiche aufgegliedert wurde. Dabei wurde festgelegt, daß die EKU-Räte (Leitungen) für die Bereiche DDR einerseits und Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) andererseits regelmäßig zu gemeinsamen Beratungen zusammentreten, was auch geschieht. Ebenfalls in Leitung, Verwaltung und Rechtsetzung in 2 Regionen geteilt, ohne daß das Prinzip der Einheit der Landes-K. aufgegeben wurde, ist auch die Evangelische K. in Berlin-Brandenburg. Ihre Ostregion gehört zum DDR-K.-Bund, ihre Westregion (Berlin [West]) zur EKD. Die Präambel der Grundordnung (Verfassung) gilt in beiden Regionen unverändert weiter. Der materielle Teil der Grundordnung ist inzwischen in beiden Regionen nach den jeweiligen Bedürfnissen umgestaltet worden. Nachdem ursprünglich (1966) beide K.-Regionen mit D. Kurt Scharf noch einen gemeinsamen Bischof gewählt hatten, der sein Amt jedoch in der DDR niemals ausüben konnte, wurde 1973 für das Gebiet der DDR ein eigenes Bischofsamt geschaffen und mit Bischof Schönherr besetzt. Die K.-Verfassung weist ihn und den Bischof von Berlin (West) (seit 1977 Dr. Martin Kruse) an, „brüderliche Verbindung“ miteinander zu halten. Nach langjähriger theologischer Vorbereitung haben die evangelischen K. in der DDR 1979 einen Plan zu einer weitgehenden Strukturreform entwickelt. Danach soll, möglichst schon 1981, an die Stelle des K.-Bundes, der EKU (Bereich DDR) und der VELK in der DDR eine „Vereinigte Evangelische K. in der DDR“ mit erheblich größerer Kompetenz für Gemeinschaftsaufgaben treten. Diese Vereinigte K. soll weiterhin föderativ in die 8 Landes-K. gegliedert sein. (Weiteres zur evangelischen K. unter IV., Staat und K.) II. Die römisch-katholische Kirche Die katholische K. in der DDR ist eine Diaspora-K. Die rd. 1,2 Mill. Katholiken stellen eine Minderheit in der Bevölkerung von rd. 7 v. H. dar. An der Spitze der 7 Jurisdiktionsbezirke, von denen 2 Bistümer sind, stehen Bischöfe. Zusammen mit 4 Weihbischöfen bilden sie die „Berliner Bischofskonferenz“, das Leitungsgremium für die katholische K. in der DDR. Den Vorsitz hat traditionsgemäß der in Berlin (Ost) residierende Bischof von Berlin, derzeit (1979): Alfred Kardinal Dr. Bengsch, dem vom Papst 1962 der persönliche Titel eines Erzbischofs verliehen wurde. Die „Berliner Bischofskonferenz“ hieß bis zum Jahr 1976 „Berliner Ordinarienkonferenz“. Die Errichtung der „Berliner Bischofskonferenz“ geschah durch vatikanisches Dekret, das gleichzeitig deren Verselbständigung und Unabhängigkeit von der (West-)Deutschen Bischofskonferenz festlegte. Die „Berliner Bischofskonferenz“ hat danach z. B. nicht das Recht, für den Westteil des Bistums Berlin zu beschließen. Der Bischof von Berlin ist aufgrund seiner Jurisdiktionsrechte in Berlin (West) weiterhin auch Mitglied der Deutschen Bischofskonferenz unter Vorsitz des Erzbischofs von Köln, derzeit (1979): Josef Kardinal Höffner. Das einzige Bistum, das geschlossen innerhalb des Territoriums der DDR liegt, ist das Bistum Meißen mit rd. 300.000 Katholiken (Bischof Gerhard Schaffran). Das Bistum Berlin (rd. 480.000 Katholiken) erstreckt sich zwischen Rügen und Jüterbog, Frankfurt (Oder) und Brandenburg. Der West-Berliner Teil (rd. 270.000 Katholiken) wird selbständig verwaltet. Die kirchenrechtliche Einheit des Bistums ist in der Person des Bischofs garantiert, dem von den Behörden der DDR zugestanden wird, den West-Berliner Teil seiner Diözese an 30 Tagen im Vierteljahr zu besuchen. Die Jurisdiktionsbezirke Schwerin, Magdeburg, Erfurt und Meiningen gehören kirchenrechtlich nach wie vor zu Diözesen in der Bundesrepublik Deutschland. und zwar Schwerin (rd. 100.000 Katholiken) zu Osnabrück, Magdeburg (rd. 300.000 Katholiken) zur Erzdiözese Paderborn, Erfurt (rd. 250.000 Katholiken) und der diesem Jurisdiktionsbezirk enger angegliederte kleine Verwaltungsbezirk Meiningen (rd. 20.000 Katholiken) zu den Diözesen Fulda bzw. Würzburg. 6 zum Bistum Hildesheim gehörende, aber auf DDR-Gebiet liegende Gemeinden wurden schon vor Jahren Schwerin, Erfurt und Magdeburg zugeordnet. Die Leiter der Bischöflichen Ämter Magdeburg, Erfurt und Schwerin, die Titularbischöfe Johannes Braun, Hugo Aufderbeck und [S. 588]Heinrich Theissing, wurden im Juli 1973 von Papst Paul VI. zu Apostolischen Administratoren ernannt und damit unabhängig von den bis dahin für sie zuständigen Ordinarien der westdeutschen Diözesen. Das ehemalige Erzbischöfliche Amt Görlitz (rd. 70.000 Katholiken), ein Restteil der durch die Festlegung der Oder-Neiße-Grenze an Polen gefallenen Erzdiözese Breslau, war bereits 1972 Apostolische Administratur unter Leitung von Bischof Bernhard Huhn geworden. Die Bischöfe von Berlin, Meißen, Magdeburg und Erfurt haben je einen Weihbischof zur Seite. Auf über 1.000 Seelsorgestellen sind rd. 1.300 Welt- und Ordensgeistliche tätig. In 282 Klöstern und klösterlichen Niederlassungen (Stand März 1975) leben etwa 2.500 Ordensschwestern, die vorwiegend in den von der katholischen Kirche unterhaltenen 33 Krankenhäusern, 107 Altersheimen, 44 Kinderheimen und 310 Schwesternstationen tätig sind. In 18 weiteren Ordensniederlassungen leben noch rd. 120 männliche Ordensangehörige. Die Politik der SED-Führung gegenüber der katholischen K. hat sich in Ausdruck und Intensität stets von derjenigen unterschieden, die sie gegenüber der evangelischen K. anwandte. Dafür mögen folgende Gründe maßgebend sein: Die Katholiken in der DDR bilden eine Minderheit; sie sind eng mit der Welt-K., besonders mit dem Heiligen Stuhl, verbunden; sie haben sich von Anfang an unter Verzicht auf gesellschaftliche Aktivität auf Kultus und Caritas sowie Aufbau und Stärkung der Gemeinden beschränkt. Diese politische Abstinenz ist im wesentlichen bis in das Jahr 1978 durchgehalten worden. Seit Anfang der 60er Jahre durften die Bischöfe in der DDR nicht mehr an kirchlichen Veranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen, während es ihren westdeutschen Kollegen versagt war, die zu ihren Diözesen gehörenden, in der DDR liegenden Jurisdiktionsbezirke zu besuchen. Eine gewisse Auflockerung des strikten Ausreiseverbots ergab sich nach der Annäherung zwischen dem Vatikan und der UdSSR unter dem Pontifikat Johannes' XXIII. (1963). Zum Beginn des II. Vatikanischen Konzils im Oktober 1963 erhielten 7 Bischöfe eine Ausreisegenehmigung. Zu einer heftigen Kontroverse mit der SED-Führung kam es, nachdem die Bischöfe der DDR zusammen mit den westdeutschen Bischöfen im Dezember 1965 eine Antwort auf die Versöhnungsbotschaft des polnischen Episkopats unterzeichnet hatten. Mit ihrem Schritt hätten sie „gegen die Friedenspolitik unserer Regierung verstoßen“, schrieb „Neues Deutschland“. Erstmals deutete Ulbricht während einer Kundgebung im Friedrichstadtpalast (Berlin [Ost]) am 15. 2. 1968 auf dem Höhepunkt der Verfassungsdiskussion seine Bereitschaft zu Vereinbarungen mit dem Vatikan an. Es folgte jedoch kein erkennbarer entsprechender Schritt der SED-Führung. In der zweiten Hälfte der 60er Jahre zeichnete sich zwischen Partei und Staat einerseits und katholischer K. andererseits eine leichte Entspannung ab. Zwar verurteilten die Bischöfe im November 1965 in einem Hirtenwort die weitgehende Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs und im September 1967 in einem weiteren den Zwang zur Jugendweihe, aber es folgte auf beide Äußerungen keine staatliche Reaktion. Zugleich wuchs das Selbstvertrauen der in der DDR lebenden Katholiken, wie besonders deutlich auf dem ersten Erfurter Laienkongreß im Juni 1970 zu erkennen war. Zum ersten Mal hörte man auf einem von der K. offiziell genehmigten Kongreß positive Bewertungen des zweiten deutschen Staates und vereinzelt auch Bekenntnisse zu ihm. Anläßlich des 20. Jahrestages der Gründung der DDR erklärte Kardinal Bengsch vor Teilnehmern an der traditionellen Wallfahrt nach Bernau, die katholische K. erkenne an, was in diesem Staat „zum wirklichen Wohl des Menschen“ getan werde. Sie habe in den vergangenen Jahren seelsorgerlich arbeiten können und „mehr Chancen (gehabt), als sie ausgenutzt hat“. Bengsch und andere Bischöfe und Prälaten zeigten sich nun erstmals bei offiziellen Empfängen zum DDR-Jubiläum. Schon am 25. 9. 1969 hatte SED-Politbüro-Mitglied Hermann Matern in einer Rede in Berlin (Ost) vor führenden Funktionären der Ost-CDU das Interesse der SED hinsichtlich einer Annäherung an den Vatikan signalisiert. Die von Papst Paul VI. weiterentwickelte katholische Soziallehre, die Haltung des Vatikans im Vietnam-Konflikt und die vermeintliche langsame Überwindung des traditionellen kirchlichen Antikommunismus wurden bei dieser Gelegenheit ebenfalls positiv bewertet. Mit der Diskussion der Ostverträge, und erst recht nach ihrer Unterzeichnung, verstärkte sich der politische Druck auf die Bischöfe, die Lösung der Jurisdiktionsbezirke von den westdeutschen Diözesen zu betreiben und die K. damit an den sozialistischen Staat heranzuführen. Am 24. 8. 1972 drängte Ministerpräsident Stoph Kardinal Bengsch, in Rom darauf hinzuwirken, daß es zur Errichtung selbständiger Bistümer in der DDR komme. Ende September 1972 verfügte dann Rom in einem Dekret die jurisdiktionelle Ausgliederung des Bistums Berlin aus dem Metropolitanverband Breslau, nachdem Schlesien schon vorher auch kirchenrechtlich als Teil Polens anerkannt worden war. Die Berliner Diözese wurde dem Heiligen Stuhl unmittelbar unterstellt. Bereits mit Dekret vom 28. 6. 1972 war die Apostolische Administratur Görlitz errichtet worden. Am 24. 1. 1973 fand schließlich in Rom eine Begegnung zwischen dem 1978 tödlich verunglückten SED-Politbüro-Mitglied W. Lamberz und dem „Außenminister“ des Vatikans, Erzbischof Casaroli, statt. Vorausgegangen waren Ende 1972 Gerüchte über Kontakte zwi[S. 589]schen Vatikan-Vertretern und DDR-Abgesandten in Belgrad. Anfang März 1973 warnten die westdeutschen Bischöfe den Vatikan vor einer Neuordnung der kirchlichen Verwaltung in der DDR, die das Reichskonkordat tangieren würde. Im Juni 1975 kam Casaroli zu einem 6tägigen Besuch in die DDR, wo er 2 Tage als offizieller Staatsgast Gespräche mit Vertretern der Regierung der DDR, u. a. mit Außenminister Fischer, Ministerpräsident Sindermann und dem Staatssekretär für K.-Fragen, Seigewasser, führte. Anschließend machte er als Gast von Kardinal Bengsch eine Rundreise durch die DDR (Dresden, Weimar, Erfurt), besuchte das ehemalige KZ Buchenwald sowie das Priesterseminar in Erfurt. Im Verlauf dieser Reise begegnete er vielen Bischöfen und Priestern. In einer Predigt in Berlin (Ost) kündigte Casaroli an, daß eine Pilgergruppe von 150 Katholiken aus der DDR anläßlich des Heiligen Jahres im Sommer Rom besuchen dürfe. Darüber hinaus brachten jedoch die Gespräche Casarolis mit den Regierungsvertretern kein konkretes Ergebnis. Am Rande der Schlußsitzung der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) ist es am 1. 8. in Helsinki auch zu einem Gespräch zwischen dem Generalsekretär des ZK der SED, Honecker, und Casaroli gekommen, das ADN als „freundschaftlich“ bezeichnet hat. Im Oktober 1975 besuchte Casaroli Bonn, wo er mit Bundeskanzler Schmidt und Außenminister Genscher u. a. das Verhältnis des Vatikans zur DDR erörterte. Während das Problem der Änderung der Bistumsgrenzen von der K.-Regierung offenbar auf Eis gelegt worden ist, kam der Vatikan der DDR-Regierung mit der Verselbständigung der erwähnten „Bischofskonferenz der DDR“ im Oktober 1976 entgegen. Die spektakuläre Begegnung zwischen dem Partei- und Staatsratsvorsitzenden Honecker und einer Delegation von Vertretern der evangelischen K.-Leitungen in der DDR vom 6. März 1978, bei der der SED-Generalsekretär die positive Regelung einer Reihe von bislang zwischen Staat und K. in der DDR strittigen Sachfragen zusagte, hat zu keinen unmittelbaren Auswirkungen auf das Verhältnis der katholischen K. zum Staat geführt. In einem Schreiben an die Regierung der DDR protestierten die Bischöfe vielmehr energisch gegen die geplante Einführung des Faches Wehrkunde in den Schulunterricht. Das am 12. 6. 1978 übergebene Schreiben wies vor allem auf das Vorrecht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder und die Verpflichtung zur Erhaltung des Friedens hin. Der Brief der „Berliner Bischofskonferenz“ blieb jedoch bisher ohne Antwort. Schon im November 1974 hatten sich die katholischen Bischöfe in einem von allen Kanzeln verlesenen Hirtenwort gegen den „Monopolanspruch“ der SED im Erziehungsbereich gewandt. Auch dieser kirchliche Schritt war ohne jedes Echo von Seiten des Staates und der staatlich gelenkten Publizistik geblieben. Von 1973 bis 1975 hielt die katholische K. eine Pastoralsynode aller Jurisdiktionsbezirke in der DDR in Dresden ab. An der zweimal jährlich in der Hof-K. tagenden Versammlung haben neben den Bischöfen und zahlreichen in- und ausländischen Gästen rd. 150 Priester und Laien teilgenommen. Als Ergebnis sind 9 Dokumente vorgelegt worden, die sich mit Fragen des Glaubens, der christlichen Moral, Problemen von Ehe und Familie, der Rolle des Christen in der Arbeitswelt, der Diakonie, der Aufgaben der Priester sowie der Ökumene befassen. Die katholische K. unterhält an Instituten und Einrichtungen neben den oben erwähnten Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen Priesterseminare in Erfurt („Albertus-Magnus-Akademie“ für „Philosophisch-theologisches Studium“) und Neuzelle („Bernadinum“ bei Frankfurt/Oder), das Pastoralseminar Huysburg bei Halberstadt sowie als Vorbildungsanstalten das bischöfliche Vorseminar in Schöneiche bei Berlin, das Norbertuswerk Magdeburg und den Sprachenkurs Halle, ferner Fürsorgerinnen-, Katecheten- und Kindergärtnerinnenseminare sowie ein Seminar für die Ausbildung von K.-Musikern. (An der Erfurter Akademie studierten 1973 ca. 160 Studenten.) Herausragende Ereignisse im Leben der K. der DDR waren die Fertigstellung und Wiederindienstnahme der im Krieg zerstörten St.-Hedwigs-Kathedrale in Berlin (Ost) im November 1963 sowie das 200jährige Jubiläum der Kathedrale im November 1973, an dem zahlreiche Bischöfe aus dem Ausland teilnahmen. Im Jahr 1972 wurde außerdem das der Kathedrale benachbarte Bernhard-Lichtenberg-Haus, in dem der Bischof residiert und die kirchliche Verwaltung ihren Sitz hat, seiner Bestimmung übergeben. Während die Bischöfe in der DDR lange Zeit kein westliches Land außer Italien zum Zweck von Kontakten mit dem Vatikan besuchen durften, sind die Grenzen für sie in den letzten Jahren etwas durchlässiger geworden. So durften einzelne Würdenträger an internationalen kirchlichen Veranstaltungen auch im Westen teilnehmen. Kardinal Bengsch konnte sogar bei besonderen Ereignissen in der Bundesrepublik anwesend sein, z. B. beim St.-Otto-Jubiläum in Bamberg sowie bei der Beisetzung Kardinal Döpfners und der Inthronisation seines Nachfolgers Ratzinger in München. Außerdem reiste Bengsch in den vergangenen Jahren nach Polen, in die ČSSR und die UdSSR. Im Sommer 1975 kam es zu einer aufsehenerregenden Begegnung mit der katholischen Kirchenführung Litauens in Vilnius und Kaunas. Dieser Besuch wurde 1976 von litauischer kirchlicher Seite erwidert. [S. 590]<III. Freikirchen und andere Gemeinschaften> Die beiden größten sog. Frei-K. sind die Evangelisch-Methodistische K. in der DDR (37.000 Mitglieder, 143 Pastoren, Bischof: Armin Härtel, Dresden) und der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten) in der DDR (30.000 Mitglieder, 125 Pastoren, Präsident: Herbert Moret, Berlin [Ost]). Der Größe nachfolgen die altlutherische K. (11.000 Mitglieder), der Bund evangelisch-reformierter Gemeinden (8.100 Mitglieder), der Bund Freier Evangelischer Gemeinden (1.350 Mitglieder), der Verband der Altkatholischen K. in der DDR (1200 Mitglieder), die Mennoniten und die Quäker. Die Frei-K. arbeiten in der „Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der DDR“ mit den evangelischen Landes-K. zusammen. Die römisch-katholische K. ist mit einem Beobachterstatus ebenfalls vertreten. Alle diese K. und Religionsgemeinschaften sind staatlich anerkannt. Sie haben sämtlich ihre früher zum Teil gesamtdeutsche Organisation aufgegeben. Anders ist das bei der Russischen Orthodoxen K. Sie zählt relativ wenige Mitglieder in der DDR, spielt öffentlich jedoch eine größere Rolle, 1960 errichtete das Moskauer Patriarchat der Russischen Orthodoxen Kirche in Berlin (Ost) ein Exarchat für „Berlin und Mitteleuropa“. Der jeweilige Exarch ist Erzbischof der entsprechenden Diözese, die auch Berlin (West) und die Bundesrepublik Deutschland umfaßt. Seit 1978 amtiert Erzbischof Melchisedek als Exarch. Staatlich nicht anerkannte Sekten spielen in der DDR kaum eine Rolle, mit Ausnahme der Zeugen Jehovas, die bemüht sind, ihre Missionstätigkeit auch hier in beschränktem Umfang fortzuführen. Aus ihren Reihen kommen immer wieder Wehrdienstverweigerer. Die Zeugen Jehovas sind verboten, werden aber in der Regel nicht verfolgt. IV. Staat und Kirchen Die staatliche K.-Politik der DDR ist vornehmlich an der evangelischen K. ausgerichtet. Zum Protestantismus zählten sich noch 1950 laut Volkszählung 14,8 Mill. DDR-Bürger. Das gesamte Gebiet der DDR war ursprünglich fast durchweg evangelisch. Die SED hat es stets vermieden, eine auf Abschaffung oder vollständige Privatisierung der K. gerichtete Politik zu betreiben. Statt dessen bemühte sie sich, ohne die K. grundsätzlich in Frage zu stellen, deren öffentlichen Einfluß zurückzudrängen bzw. auf den Status quo zu beschränken, das gesellschaftliche Leben vollständig zu säkularisieren sowie christliche Sitte durch Lebensäußerungen der sozialistischen Gesellschaft zu ersetzen. Das führte, zumal in den 50er Jahren, zu zahlreichen Konflikten, die den Beteiligten zuweilen als „Kirchenkampf“ erschienen, ohne daß jedoch wirksame Versuche unternommen wurden, die K. von innen her, entsprechend dem nationalsozialistischen Versuch mit den „Deutschen Christen“, aufzurollen und gleichzuschalten. Wenn man von der katholischen K. Polens absieht, genießen innerhalb des kommunistischen Machtbereichs die großen K. in der DDR vergleichsweise die größte Freiheit und innere Autonomie. Die K. sind die einzigen großen Organisationen in der DDR, die Personal- und Organisationsentscheidungen unabhängig von staatlichen oder gesellschaftlichen Organen treffen können, de jure wie de facto. Nach langen Kämpfen setzte die SED-Führung jedoch eine Einschränkung dieses Prinzips für die kirchlichen Außenbeziehungen durch: Der 1968 von Bischof Mitzenheim gesprochene Satz: „Die Grenzen der DDR bilden auch die Grenzen der kirchlichen Organisationsmöglichkeiten“ wurde Bestandteil des offiziellen Kommentars der DDR-Verfassung. Die DDR läßt die Mitgliedschaft der K. in ökumenischen Organisationen, insbesondere im Weltkirchenrat, der Konferenz Europäischer K., dem Lutherischen und dem Reformierten Weltbund sowie die Beziehung der römisch-katholischen K. zum Vatikan zu und fördert sie teilweise aus außenpolitischen Gründen; sie hat jedoch erreicht, daß die besonderen kirchlichen Bindungen innerhalb ganz Deutschlands aufgegeben oder eingefroren werden mußten. Während der staatliche Einfluß auf kirchliche Entscheidungen in den Außenbeziehungen (wie auch z. T. bezüglich der kirchlichen Aktivität innerhalb der DDR) negativ effektiv ist. wirkt er sich positiv nur selten aus. So sind die evangelischen K. in der DDR, anders als die in anderen Staaten Osteuropas, nicht korporative Mitglieder der in den sozialistischen Staaten geförderten Christlichen Friedenskonferenz (CFK). Seit Gründung der DDR lassen sich 3 Hauptphasen der staatlichen K.-Politik unterscheiden: 1. Von 1949 bis 1958 stand im Vordergrund das Ziel, die Position der K. in der Gesellschaft, wo immer möglich, zu beschneiden; 2. daran schloß sich bis 1969/71 ein politischer Kampf gegen die gesamtdeutsche K.-Organisation, insbesondere der evangelischen K., an; 3. seitdem berücksichtigt die SED das Bemühen insbesondere der evangelischen K. um eine eigenständige Positionsbestimmung in der sozialistischen Gesellschaft und begann ihrerseits Mitte der 70er Jahre damit, die von Honecker am 6. 3. 1978 öffentlich bekräftigte Politik einer begrenzten Partnerschaft zwischen Staat und K. bei fortbestehendem ideologischem Antagonismus vorzubereiten. Die Tendenzen der 1. Phase sind, z. T. in abgemilderter Form, auch in den folgenden Phasen wirksam geblieben. In der 1. Phase vor allem dominierte die atheistische und antiklerikale Propaganda. Die K.-Austrittsbewegung wurde massiv gefördert, insbe[S. 591]sondere die gesellschaftlichen Führungs- und Schlüsselberufe wurden, mit wenigen Ausnahmen, nur Nichtchristen zugänglich gemacht. Mit der Jugendweihe begann man, die Konfirmationssitte zu entwerten (Sozialistische ➝Feiern). Der kirchlich erteilte Religionsunterricht (Christenlehre) wurde entgegen der Verfassung der DDR von 1949 aus den Schulräumen und aus dem zeitlichen Zusammenhang mit dem Schulunterricht verbannt. Die K.-Steuer wurde zu einem privaten, rechtlich nicht einklagbaren freiwilligen K.-Beitrag. Alle kirchlichen Aktivitäten außerhalb kircheneigener Räume wurden erschwert und z. T. unmöglich gemacht. Die Junge Gemeinde, die nach dem Krieg gefundene Form evangelischer Jugendarbeit, und Studentengemeinden wurden bekämpft. Es kam auch zu Verhaftungen und Schauprozessen. Gleichzeitig jedoch behielten die K. in vieler Hinsicht ihren aus der Vergangenheit überkommenen Sonderstatus. Ihr Grund- und Waldbesitz wurde z. B. nicht der Bodenreform unterworfen und blieb z. T. später auch von der Kollektivierung ausgenommen. Das eigene kirchliche Arbeitsrecht (Beamte!) blieb bestehen; auch in ihrem Arbeitsgesetzbuch berücksichtigte die DDR die besonderen Bedingungen kirchlicher Arbeit. Es wird weiterhin an den 6 alten staatlichen Universitäten ein Teil des Pfarrernachwuchses der evangelischen K. wissenschaftlich-theologisch ausgebildet. In der 2. Phase wurde der Zusammenhang der staatlichen K.-Politik mit der Deutschlandpolitik der SED besonders deutlich. Die Regierung der DDR nahm den Abschluß des Militärseelsorgevertrages der EKD mit der Bundesregierung zum Anlaß, ihre Beziehungen zur EKD abzubrechen und propagandistisch sowie durch administrative Maßnahmen (jedoch nicht durch gesetzliche oder sonst rechtswirksame Maßnahmen) auf die Verselbständigung der K. in der DDR hinzuwirken. Die DDR-Regierung lehnte es 1957/58 ab, über verschiedene Konflikte, insbesondere im Erziehungsbereich, mit der EKD zu verhandeln. Statt dessen kam es zu Verhandlungen mit „Vertretern der evangelischen K. in der DDR“, an deren Ende ein Kommuniqué vom 21. 7. 1958 stand, demzufolge die K.-Vertreter u. a. erklärten: „Ihrem Glauben entsprechend erfüllen die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit. Sie respektieren die Entwicklung zum Sozialismus und tragen zum friedlichen Aufbau des Volkslebens bei.“ Zur gleichen Zeit förderte die SED die Gründung eines „Bundes evangelischer Pfarrer in der DDR“ (der sich Ende 1974 überraschend selbst auflöste), der sich programmatisch verpflichtete, an der „inneren und äußeren Stärkung der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ mitzuwirken (Satzung von 1967). Dieser Pfarrerbund, dessen Mitgliederzahl stets unbedeutend blieb (Schätzung einschließlich Pensionären und Pfarrfrauen 250), wurde, ähnlich wie die Arbeitsgruppen „Christliche Kreise“ der Nationalen Front, die DDR-Regionalkonferenz der CFK und die CDU, in der Presse zum eigentlichen Repräsentanten des politischen und kirchlichen Willens der evangelischen Christen in der DDR gemacht; er gewann jedoch innerkirchlich ebenso wie die anderen Gruppen nicht einmal die Bedeutung einer Minderheitsfraktion. Am 4. 10. 1960 griff W. Ulbricht in einer Erklärung vor der Volkskammer das Kommuniqué von 1958 auf und beendete die Phase der atheistischen und antiklerikalen Propaganda in der DDR mit der Feststellung: „Das Christentum und die humanistischen Ziele des Sozialismus sind keine Gegensätze.“ Ulbricht warb damit um kirchliche Zustimmung (nicht nur Respektierung) zur sozialistischen Entwicklung in der DDR, die mit einer Absage an die „westdeutschen NATO-Kirchen“ verbunden sein sollte. Die evangelischen Landes-K., die nun ohne zentralen Kontakt zu staatlichen Stellen eine lose, offiziell nicht anerkannte „Konferenz der evangelischen Kirchenleitungen in der DDR“ unter Vorsitz von Bischof D. Friedrich-Wilhelm Krummacher (Greifswald) gebildet hatten, stellten sich dagegen auf den Rechtsstandpunkt, daß der Staat nicht über kirchliche Organisationsformen zu entscheiden habe, und hielten an der EKD-Zugehörigkeit fest. Ulbricht fand infolgedessen keine legitimierten Partner für seine K.-Politik. Lediglich aus den Reihen der CDU, des Pfarrerbundes usw. konnte er damals mit Zustimmung rechnen. Dennoch wurde die antikirchliche Polemik in der Presse fast vollständig auf westdeutsche Adressaten umgestellt. Nur im Ausnahmefall kam es noch zu öffentlichen Angriffen auf die K. oder einzelne prominente K.-Vertreter in der DDR. Ein Ende 1963 unternommener Versuch, die eingeschlafene atheistische Agitation auf wissenschaftlichem Atheismus an der Universität Jena zu begründen (Lehrstuhl: Prof. Olof Klohr), führte zwar zur zeitweisen Belebung der marxistischen Religionssoziologie, wurde einige Jahre später jedoch wieder aufgegeben. Erst nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 wurde erneut ein Programm zur atheistischen Schulung von Kadern vorbereitet. Der wiederum unter der Führung von Klohr betriebene wissenschaftliche Atheismus wirkt sich jedoch nicht kirchenpolitisch und nicht in der öffentlichen Propaganda aus. Er dient, jedenfalls teilweise, der ideologischen Klärung und Schulung der Führungskader der SED in einer Situation, in der die Zusammenarbeit von Staat und K. propagiert und die positive gesellschaftliche Rolle der K. bei der Verwirklichung der „zutiefst humanistischen Ziele“ der sozialistischen Gesellschaft offiziell hervorgehoben wird. Im Zuge der erwähnten K.-Politik mit nicht kirchlich legitimierten Partnern führte Ulbricht am 9. 2. 1961 ein in der gesamten Presse der DDR abgedrucktes [S. 592]Gespräch mit einer „Delegation christlicher Persönlichkeiten“ unter Leitung des Leipziger Theologieprofessors Emil Fuchs, in dessen Verlauf Ulbricht für Zusammenarbeit von Marxisten und Christen warb. Er erklärte, die humanistischen und sozialen Ziele des ursprünglichen Christentums und die humanistischen und sozialen Ziele des Sozialismus stimmten so weitgehend überein, „daß sich ein Zusammengehen geradezu aufdrängt“. Im sog. Wartburg-Gespräch vom 18. 8. 1964 mit dem thüringischen Landesbischof D. Moritz Mitzenheim, der als einziger der evangelischen K.-Führer auf diese Linie eingeschwenkt war, ergänzte Ulbricht seine kirchenpolitischen Ausführungen mit der Feststellung einer „gemeinsamen humanistischen Verantwortung“, die Marxisten und Christen verbinde. Er räumte dem Verhältnis von Marxisten und Christen, immer unter der Voraussetzung der selbstverständlichen Anerkennung der Führungsrolle der marxistisch-leninistischen Partei, einen wichtigen Platz in seiner Konzeption einer „sozialistischen Menschengemeinschaft“ ein. Vor allem wegen der EKD-Frage gingen die K. jedoch praktisch nicht auf das kirchenpolitische Werben Ulbrichts ein. Obgleich die EKD-Mitgliedschaft der DDR-K. fast nur noch formal praktiziert werden konnte, erklärten die EKD-Synodalen in der sog. Fürstenwalder Erklärung vom 5. 4. 1967, sie wollten an der Gemeinschaft in der EKD festhalten. Erst als die neue Verfassung der DDR im April 1968 in Kraft trat, änderten die evangelischen Landes-K. ihre Haltung in dieser Frage. Bisher sahen sie die gesamtdeutsche K.-Gemeinschaft nur politisch in Frage gestellt. Mit der neuen Verfassung war zu befürchten, daß sie auch staatsrechtlich unmöglich gemacht würde. Die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR machten nun in dieser neuen Situation nach kirchlicher Auffassung ein gemeinsames Handeln aus seelsorgerlichen Gründen immer zwingender notwendig; die EKD-Struktur konnte, wenn sie offiziell für illegal erklärt wurde, die Voraussetzungen dafür nicht mehr bieten. In der Verfassung wurde die staatliche Absicht deutlich, keinen Zusammenhalt der evangelischen Landes-K. in Deutschland mehr zuzulassen und statt dessen Einzelverträge mit den Landes-K. abzuschließen. Daraufhin leitete man die Gründung des K.-Bundes ein. dessen Ordnung am 10. 6. 1969 in Kraft trat. Damit hatte die 3. Phase der staatlichen K.-Politik begonnen. An ihrem Anfang stand der Art. 39 der Verfassung der DDR von 1968: „Jeder Bürger der DDR hat das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben. Die Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften ordnen ihre Angelegenheiten und üben ihre Tätigkeit aus in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR. Näheres kann durch Vereinbarungen geregelt werden.“ In Art. 20 wird außerdem Gewissens- und Glaubensfreiheit verkündet. Alle übrigen die Religionsfreiheit und -ausübung betreffenden Festlegungen der Verfassung von 1949 sind entfallen. Ziel der DDR-K.-Politik war es, den Protestantismus als gesamtdeutschen Faktor auszuschalten. Praktisch wirkte sich die Gründung des K.-Bundes als organisatorische und sachliche Stärkung aus, obwohl die SED keine Stärkung des evangelischen Kirchentums in der DDR herbeiführen wollte. Die SED reagierte erst nach 20 Monaten positiv auf diese neue Situation. Am 24. 2. 1971 kam es zu einem offiziellen Besuch des K.-Bundesvorstandes bei Staatssekretär Seigewasser mit Austausch von Erklärungen und damit zur staatlichen Anerkennung des K.-Bundes als Repräsentation der 8 evangelischen Landes-K. in der DDR. Voraufgegangen war eine kirchenpolitische Grundsatzrede des Politbüro-Mitgliedes Paul Verner vom 11. 2. Damit waren die K. wieder zu Partnern der K.-Politik geworden. Konsequenterweise verlor die CDU — auch im Zusammenhang mit der auf dem VIII. SED-Parteitag vom Juni gleichen Jahres vollzogenen Preisgabe des Leitbildes von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“ zugunsten einer neuen Aufwertung der Arbeiterklasse — an Bedeutung, ebenso Pfarrerbund, CFK usw. Die Rede Verners enthielt bereits grundlegende Elemente der kirchenpolitischen Linie, die E. Honecker 7 Jahre später demonstrativ sanktionierte. Die SED-Führung stellte sich auf die real existierende evangelische K. und die von ihr herausgestellten und legitimierten Repräsentanten ein. Sie verpflichtete sich, auf Versuche zu verzichten, die K. und die christliche Lehre zu „sozialisieren“. Gleichzeitig wurde jedoch nun an den K.-Bund die Erwartung gerichtet, ein „eigenständiges Profil“ in der sozialistischen Gesellschaft der DDR zu entwickeln. Verner legte die Zielsetzung des K.-Bundes, sich als Zeugnis- und Dienstgemeinschaft von K. in der sozialistischen Gesellschaft der DDR zu bewähren, so aus: „Wir verstehen das so, daß kirchliche Amtsträger und Laien aufgerufen sind, in Dienst und Zeugnis die Deutsche Demokratische Republik allseitig weiter zu stärken, den Frieden zu erhalten und zum Nutzen aller und jedes einzelnen Menschen zu wirken,“ Es gehe damit um eine Neuorientierung in inhaltlichen Fragen der gesellschaftlichen Existenz der K., um eine „positive Standortbestimmung der Kirche in unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung“. Der K.-Bund sah in diesen Feststellung eine Bestätigung der evangelischen Auffassung, daß die K. sich nicht auf religiöse Angelegenheiten im engeren Sinn beschränken und sich nicht privatisieren oder in ein kultisches Getto drängen lassen darf. Bischof Schönherr formulierte das in seiner im Namen des K.-Bundes gegenüber Seigewasser abgegebenen [S. 593]Erklärung: „Der einzelne Christ und die christliche Gemeinde können ihren Gottesdienst nur als Gottesdienst des ganzen Lebens … verstehen.“ Eine der grundlegenden, oft wiederholten Feststellungen des K.-Bundes bei dem in der Folgezeit unternommenen Versuch, die gesellschaftliche Standort- und Aufgabenbestimmung der evangelischen K. in der sozialistischen Gesellschaft der DDR vorzunehmen, umreißt der Satz: „Wir wollen nicht Kirche gegen, nicht Kirche neben, sondern Kirche im Sozialismus sein.“ Das führte zunächst zu der Konsequenz, daß die in der EKD-Periode, vor allem seit dem Mauerbau von 1961, von der offiziellen K. gewahrte politische Abstinenz aufgegeben wurde. Man bekannte sich zur politischen und gesellschaftlichen Mitarbeit auf der Grundlage der sozialistischen Gegebenheit in der DDR, jedoch, wie z. B. Bischof Krusche es formulierte, in „kritischer Solidarität“. Diese Haltung führte bald zu neuen Konflikten. Der VIII. Parteitag der SED brachte zwar keine Rücknahme der Verner-Rede vom Februar 1971, jedoch mit der erneuten Aufwertung der Arbeiterklasse auch eine veränderte Einschätzung der Bedeutung der eigenen K.-Politik, deren politischer Stellenwert nun geringer geworden war. Zu beobachten war zunächst die Tendenz, die K. inhaltlich auf den engeren religiösen Bereich zu beschränken und die gesellschaftliche Positionsbestimmung vor allem in nicht weiter reflektierter Hinnahme der sozialistischen Entwicklung und in kirchlichen Zustimmungen zur Außen- und Friedenspolitik der DDR zu sehen. Sichtbar wurde das in der Anwendung der Veranstaltungsverordnung, die 1971 in Kraft getreten war. Sie sieht Anmeldefreiheit kirchlicher Veranstaltungen nur für kultische Zusammenkünfte vor, während die evangelische K. auch z. B. Konfirmandenfreizeiten und sog. Bibelrüstzeiten mit Jugendlichen, Gemeindeseminare, K.-Tage und verschiedenste Veranstaltungen gesellschaftlicher Thematik zur freien Religionsausübung rechnet, die polizeilicher Kontrolle oder Genehmigung nicht unterliegen dürfe. Erst im Sommer 1973 führten interne Verhandlungen zu einer liberalisierten Anwendung dieser Verordnung. Voraufgegangen war eine Synode des K.-Bundes im Sommer 1972, in der die politische Mitarbeit der Christen in der Form kritischer Solidarität bejaht worden und der Wille zum Ausdruck gekommen war, den Sozialismus an seinen eigenen Maßstäben, insbesondere der Humanisierung, zu messen und zu diesem Ziel beizutragen. In diesem Zusammenhang benutzte der Hauptreferent der Synodaltagung, Heino Falcke, die Formulierung von einem „verbesserlichen Sozialismus“. Diese kirchlichen Tendenzen haben dazu beigetragen, daß die SED vorübergehend der CDU und den ihr verbundenen Gruppen (Pfarrerbund, CFK) wieder ein stärkeres kirchenpolitisches Gewicht gab. Albert Norden bezeichnete in einem Grußwort vor dem Erfurter CDU-Parteitag die Versammelten als „sozialistische Staatsbürger christlichen Glaubens“. Diese Formel, deren Inhalt nie scharf definiert wurde, spielte 1973/74 eine große Rolle, Sie wurde, vor allem von CDU-Sprechern, so ausgelegt, daß sich die gesellschaftliche Aufgabe der K. darauf zu beschränken habe, für die Christen die Motivation zum gesellschaftlichen Handeln als sozialistische Staatsbürger zu liefern, inhaltlich jedoch hätten sie keine eigenständige Funktion. Im Sommer 1974 wurde die Formel ersatzlos aufgegeben. Damit deutete die SED ihre Bereitschaft an, trotz der laufenden Auseinandersetzungen im Bildungsbereich und öffentlicher Kritik kirchlicher Sprecher an bestimmten politischen Entscheidungen (z. B. Widerspruch der evangelischen Bischöfe gegen die Klassifizierung des Zionismus als Rassismus im November 1975) und bestehenden Verhältnissen in der DDR, den K. die Definition ihres politischen und gesellschaftlichen Auftrages im Rahmen der sozialistischen Gesellschaft selbst zu überlassen. Eine Voraussetzung dafür war die Bereitschaft des K.-Bundes, im Rahmen der in der DDR bestehenden politischen Strukturen sich trotz der Gefahr propagandistischen Mißbrauchs an der Erörterung von Grundfragen der gesellschaftspolitischen Zielsetzung zu beteiligen. Bischof Schönherr hatte 1973 auf der Bundessynode in Schwerin grundsätzlich erklärt, die K. sei bereit, an dem Gespräch teilzunehmen, „das der Staat mit seinen Bürgern führt“, und meine, im Blick auf die Formung eines Menschenbildes einen eigenen Beitrag leisten zu können. Im Herbst des gleichen Jahres beteiligten sich erstmals offizielle K.-Delegierte an der DDR-Delegation zum Moskauer Weltfriedenskongreß. Honecker billigte auch den Vertretern der K. dabei ein Mandat der gesamten Gesellschaft der DDR zu. Seit dieser Zeit änderte sich der Stil der kontinuierlichen Verhandlungen zwischen K. und Staat, die seit 1958 ausschließlich vom Staatssekretariat für K.-Fragen geführt und thematisch auf unmittelbar kirchliche Angelegenheiten eingeengt worden waren. Es kam nunmehr, vermittelt durch das Staatssekretariat, auch zu Kontakten mit Politikern anderer Ressorts. Die Gespräche verloren den Charakter von einseitigen staatlichen Anordnungen oder Absichtserklärungen. Insbesondere im Zusammenhang mit der KSZE und der Schlußakte von Helsinki zeigte sich die SED-Führung bemüht, den evangelischen K.-Bund über Motive und Zielsetzungen ihrer Politik zu unterrichten und einzelne Entscheidungen ― vor allem im Bereich der Außenpolitik ― zu erläutern, ohne damit gleichzeitig propagandistische Ziele zu verbinden und kirchliche Zustimmungserklärungen zu verlangen. Zur gleichen Zeit setzte die SED-Führung im Inneren vor allem mit der Förderung des K.-Baus und der [S. 594]demonstrativen Anerkennung der kirchlichen Diakonie ein Signal. Mit der evangelischen wie mit der katholischen K. wurden Vereinbarungen nach Art. 39 der Verfassung der DDR über die Ausbildung mittleren medizinischen Fachpersonals in kirchlicher Verantwortung bei staatlicher Anerkennung des Fachschulabschlusses getroffen. Sonderbauprogramme zum Auf- und Umbau kirchlicher Gebäude wurden in Gang gesetzt, die in die staatliche Bauplanung aufgenommen wurden - bei überwiegender Finanzierung durch Spendenmittel von K. aus der Bundesrepublik. Auf Wunsch Honeckers erklärte sich der K.-Bund bereit, auch den in der kirchlichen Bedarfsliste ursprünglich nicht aufgeführten Berliner Dom wiederaufzubauen, dessen ausschließlich kirchliche Nutzung daraufhin vom Staat garantiert wurde. Als Ereignis von grundsätzlicher Bedeutung für das zukünftige Verhältnis von Staat und K. werteten SED-Führung wie K. die im Sommer 1976 getroffene Entscheidung, den Bau von K. und Gemeindezentren in sozialistischen Neubausiedlungen und Vorstädten zuzulassen. Darum hatten sich die K. 20 Jahre lang vergeblich bemüht. Die K. erhalten für diese Bauten Grundeigentum im Austausch gegen an anderer Stelle gelegenes K.-Land. Der sichtbaren Besserung der Staat-K.-Beziehungen auf oberer Ebene entsprach jedoch nicht die Erfahrung zahlreicher Christen, die vor allem über Diskriminierungen im Bildungsbereich und mangelnde berufliche Chancengleichheit klagten. Es kam zu wachsender Kritik an einer nicht immer eindeutigen Haltung der K.-Leitungen. Die Selbstverbrennung des Pfarrers Oskar Brüsewitz am 18. 8. 1976 vor einer Kirche in Zeitz entfachte eine stürmische Diskussion in den Gemeinden, vor allem unter Pfarrern und kirchlichen Mitarbeitern. Dies führte zu einer stärkeren Informationstätigkeit des K.-Bundes und der Leitungen der Landes-K. Gleichzeitig verstärkte sich die Tendenz, die politischen Verhältnisse in der DDR wieder stärker auch öffentlich zu kritisieren und auf die in der offiziellen Publizistik geleugneten Spannungen zwischen K. und Staat hinzuweisen. Ferner setzte der K.-Bund seine jahrelang erfolglosen Bemühungen um ein Grundsatzgespräch mit Regierungsvertretern über das Problem der Chancengleichheit im Bildungswesen fort. Es wurde bei zahlreichen öffentlichen Gelegenheiten darauf hingewiesen, daß das Erziehungsziel der SED (Formung sozialistisch/kommunistischer Persönlichkeiten) in Spannung zum Verfassungsprinzip der Gleichberechtigung sowie der Glaubens- und Gewissensfreiheit stehe und daß, da sich dieser Widerspruch nicht beseitigen lasse, die SED-Führung Formen der Toleranz entwickeln müsse. Besondere Besorgnis löste 1977 bei den K. die Veröffentlichung des Entwurfs eines neuen SED-Parteiprogrammes aus, in dem alle Grundrechte der Verfassung mit Ausnahme der Glaubens- und Gewissensfreiheit aufgeführt waren. Der K.-Bund forderte in einer öffentlichen Erklärung erfolgreich eine Korrektur des Entwurfs. Nach längerer vertraulicher Vorbereitung kam es daraufhin zu der ersten offiziellen Begegnung zwischen dem Staatsratsvorsitzenden und Generalsekretär des ZK der SED, Erich Honecker, und dem gesamten Vorstand des evangelischen K.-Bundes. Die Ergebnisse dieses Gesprächs wurden in einer offiziellen Veröffentlichung des Staatsrates festgehalten (ND 7. 3. 1978). Grundsätzlich erkannte Honecker die positive Rolle der K. im Sozialismus und ihr Recht auf eigenständige Mitwirkung bei der Erreichung „zutiefst humanistischer“ Ziele an. Er unterstrich das Prinzip der Chancengleichheit für alle Bürger, unabhängig von Weltanschauung und religiösem Bekenntnis, und erklärte, die sozialistische Gesellschaft der DDR wolle auch den christlichen Bürgern Geborgenheit und Perspektive vermitteln. Den K. solle „viel Verständnis“ entgegengebracht werden. Honecker akzeptierte den von Bischof Schönherr genannten Maßstab für die Bewertung des Staat-K.-Verhältnisses, das so gut oder schlecht sei, wie es der einzelne Christ in seiner individuellen Situation erfahre. Bei dem gleichen Gespräch wurde Einigung über eine Reihe seit Jahren bestehender Sachprobleme erzielt, von der Pachtzahlung für von LPG genutztes K.-Land bis zur Verbesserung der Seelsorge für Strafgefangene. Bedeutsamstes Zugeständnis der Parteiführung war, daß den K. fortan das Recht auf von ihr selbst gestaltete Informationssendungen in Hörfunk und Fernsehen zusätzlich zu der traditionellen sonntäglichen Gottesdienstsendung eingeräumt wurde. V. Kirchliche Tätigkeit in der DDR-Gesellschaft Der durch Honecker bestätigten Anerkennung einer eigenständigen gesellschaftlichen Funktion der K. im Sozialismus, die im einzelnen allerdings nicht genau definiert ist, entspricht ihre rechtliche Stellung. Sie sind nicht mehr Körperschaften öffentlichen Rechts, aber auch nicht sozialistische Organisationen oder Privatvereine, sondern Rechtsgemeinschaften eigener Art. Entsprechend wird in der DDR jetzt zwischen staatlichem, gesellschaftlichem, privatem und kirchlichem Eigentum unterschieden. Weder die Rechtsform der K. noch das kirchliche Eigentum sind formal eindeutig beschrieben bzw. festgelegt worden. Der überkommene Zustand, wie er sich bis in die 70er Jahre erhalten bzw. verändert hat, gilt als Norm. Das von beiden Seiten grundsätzlich befürwortete Prinzip einer Trennung von Staat und K. ist nicht vollständig durchgeführt; einige frühere Privilegien blieben erhalten, so die staatliche [S. 595]Theologenausbildung an den Universitäten und das kirchliche Mitgliedschaftsrecht. K.-Mitglied auch im Rechtssinn wird man durch Taufe; der K.-Austritt wird nicht gegenüber der K., sondern gegenüber dem staatlichen Notariat erklärt. Eine wirkungsvolle Tätigkeit der K. in der Öffentlichkeit begegnet noch immer erheblichen Einschränkungen. Besonders betroffen ist davon der kirchliche Unterricht, die Christenlehre. Die Politik der SED-Führung verfolgt das Ziel, neben der sozialistischen Schule und anderen Bildungseinrichtungen möglichst wenig erzieherische Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen durch die K. zu ermöglichen. Kirchlich erteilter Religionsunterricht ist gestattet, jedoch gehen die Beteiligungszahlen ständig zurück. Eine Ursache dafür ist, offiziellen Darstellungen von K.-Leitungen zufolge, eine Atmosphäre in den Schulen, die es den Eltern nicht opportun erscheinen läßt, die Kinder zur Christenlehre zu schicken. Konkreten Beschwerden wegen Diskriminierung aus religiösen Gründen wurde zwar meist nachgegeben. Ein Nachweis, daß alle Kinder mit christlicher Bindung nicht zu Abitur und Studium zugelassen werden, ist bisher nicht erbracht worden. Andererseits beschwerte sich der evangelische K.-Bund 1977 öffentlich, daß Christen der jüngeren Generation keine Chance für die Übernahme selbst kleinerer leitender Positionen hätten. Das Gespräch mit Honecker am 6. 3. 1978 verfolgte auch das Ziel, diese Mißstände abzustellen; jedoch haben kirchliche Sprecher deutlich gemacht, daß sie dafür nur eine Chance sehen, wenn die betroffenen Christen ihre Rechte konkret einfordern. Mit einer „freiwilligen Toleranz“ seitens der zuständigen Staatsorgane sei nicht zu rechnen. Die K. in der DDR unterhalten mehr als 100 eigene Ausbildungsstätten. Die evangelischen K. verfügen über 3 wissenschaftlich-theologische Einrichtungen für das Vollstudium der Theologie, die die staatlichen Sektionen ergänzen. Es gibt auf das Studium vorbereitende Seminare, und die Ausbildung von Kindergärtnerinnen, Krankenschwestern und anderen, die im kirchlichen Rahmen berufstätig werden, ist in eigenen Einrichtungen möglich. Noch geringer als die Beteiligung am kirchlichen Unterricht ist naturgemäß die Beteiligung von Jugendlichen an den Jungen Gemeinden. Jedoch ist die kirchliche Jugendarbeit nicht zum Erliegen gekommen, sondern übt auf bestimmte Kreise erhebliche Anziehungskraft aus. Sichtbar wird das bei größeren Wochenendzusammenkünften, zu denen meist mehrere tausend Teilnehmer kommen, und in zahlreichen Bibelrüstzeiten während der Ferien. Für Erwachsene und Jugendliche spielen u. a. die K.-Tage in der DDR eine Rolle, die in jedem Sommer für bestimmte Regionen veranstaltet werden und Fragen des christlichen Lebens in der sozialistischen Gesellschaft behandeln. 1978 kamen bei den K.-Tagen in Leipzig, Erfurt und Stralsund fast 100.000 Christen zusammen - mit organisatorischer Unterstützung staatlicher Organe. Neuerdings sind auch Ansätze zu einer offenen Jugendarbeit der K. mit „problematischen Jugendlichen“ zu beobachten, die von den örtlichen Behörden toleriert wird. Aufgaben kirchlicher Erwachsenenbildung übernehmen weiter die Evangelischen Akademien z. B. in Berlin (Ost) und Meißen und die vom K.-Bund zentral vorbereiteten Gemeindeseminare. Eine begrenzte Öffentlichkeit wird durch die konfessionelle Presse hergestellt. Es gibt neben einem Evangelischen Nachrichtendienst in der DDR 5 evangelische Wochenblätter. Im Bereich der katholischen K. erscheinen 2 solcher Blätter, mehrere Frei-K. haben Monatsblätter. Wichtigste evangelische Monatsschrift ist „Die Zeichen der Zeit“. Die der CDU nahestehende evangelische Monatsschrift „Standpunkt“, die die früheren Zeitschriften „Evangelisches Pfarrerblatt“ und „Glaube und Gewissen“ abgelöst hat. erscheint mit deutlich politischer Ausrichtung. Katholisches Pendant zum „Standpunkt“ ist die „Begegnung“. Die konfessionellen Buchverlage (vor allem die Evangelische Verlagsanstalt Berlin [Ost]) und der katholische St.-Benno-Verlag Leipzig) legen jährlich ein umfangreiches Titelangebot vor. Der staatliche Rundfunk der DDR sendet sonntäglich eine kirchliche Morgenfeier. der in der Regel ein kirchenpolitischer Kommentar folgt. Zusätzlich zu der in kirchlicher Verantwortung laufenden Gottesdienstsendung wurden dem evangelischen K.-Bund durch Honecker ab Frühjahr 1978 monatlich eine 15-Minuten-Sendung mit kirchlichen Informationen über den Sender „Stimme der DDR“ (jeden letzten Samstag im Monat um 7.45 Uhr) sowie 5 oder 6 Sendetermine im Zweiten Fernsehprogramm eingeräumt, für deren inhaltliche Ausgestaltung ebenfalls kirchliche Beauftragte verantwortlich sind. Eigene, von denen der Politik der SED-Führung deutlich abweichende oder sie kritisierende Standpunkte können die K. in der DDR in diesen Sendungen jedoch nicht und in der kircheneigenen Presse nur andeutungsweise vortragen. Dies ist nur auf kircheninternen Informationswegen sowie durch Dokumentationen von öffentlichen Synoden und in Mitteilungen in den Gottesdiensten möglich. Die Anerkennung des Rechts auf eigenständige gesellschaftspolitische Mitarbeit im Juni 1978 mag dazu geführt haben, daß die Behörden der DDR auf Versuche verzichteten, mit Restriktionsmaßnahmen auf die Verlesung eines Kanzelwortes zu reagieren, in dem sich der K.-Bund mit der vorgesehenen Einführung eines obligatorischen Wehrkundeunterrichts in den allgemeinbildenden Schulen für 14- und 15jährige kritisch-ablehnend auseinandersetzte. [S. 596]Hauptfeld staatlich anerkannter und eingeplanter gesellschaftlicher Arbeit der K. sind die evangelische Diakonie und die katholische Caritas, die eine innerhalb des sowjetischen Einflußbereichs einzigartige, von christlichen Prinzipien getragene soziale Tätigkeit entfalten können. Von bewußtseinsbildender Bedeutung ist auch die ökumenische Wirksamkeit der K. in der DDR. Es bestehen zahlreiche evangelisch-katholische Arbeitskreise bis hin zu gemeinsamen Pfarrkonferenzen. Mit staatlicher Förderung konnte der evangelische K.-Bund seine internationalen Beziehungen ausweiten. Er nimmt die Mitgliedschaftsrechte der Landes-K. u. a. im Ökumenischen Rat der K. wahr und ist bemüht, die Themen der Weltchristenheit in das Bewußtsein der Gemeinden in der DDR zu tragen und umgekehrt. Gleichzeitig konnten die bilateralen Beziehungen zu K. im östlichen wie im westlichen Europa ausgebaut werden. Zu einer begrenzten Normalisierung ist es auch im Verhältnis zu den in der EKD zusammengeschlossenen KSiehe auch: Kirchen: 1953 1954 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religion und Kirchen: 1953 1954 [S. 586] Die K. sind in der DDR die einzigen nicht sozialistischen und staatsfreien Großorganisationen. Sie haben ihre innere Autonomie bewahrt und entscheiden unabhängig über den Inhalt…
DDR A-Z 1979
Eigentum (1979)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Die Eigentumsordnung in der DDR Die E.-Ordnung in der DDR hat nach 1945 durch Bodenreform, Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken, Versicherungsunternehmen, Enteignung der als Kriegsverbrecher und aktive Nationalsozialisten angesehenen Personen, Treuhandverwaltung von Flüchtlingsvermögen, individuelle Enteignungen mit Mitteln der Wirtschafts- und Steuerpolitik, Einführung staatlicher Beteiligung an Privatbetrieben, Vergenossenschaftung der Landwirtschaft und des Handwerks usw. eine grundlegende Umgestaltung erfahren. Die eigentumsrechtlichen Bestimmungen der Verfassung von 1949 und des BGB, die bis 1968 bzw. 1975 galten, entsprachen nicht mehr der wirklichen Rechtslage. Eine generelle Rechtsgrundlage hat die E.-Ordnung durch die Art. 9–16 der Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) erhalten. Die konkreten Regelungen zur E.-Ordnung sind nunmehr im Zivilgesetzbuch (ZGB) (Zivilrecht) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465), insbesondere in dessen 2. Teil, zu finden. II. Eigentumsformen Kennzeichnend für die E.-Ordnung der DDR ist die Überwindung des monistischen E.-Begriffs des bürgerlichen Rechts und seine Aufspaltung in mehrere E.-Formen unter dem Gesichtspunkt ihrer sozialen und wirtschaftlichen Funktion sowie ihrer Zweckbindung. Grundlage der Volkswirtschaft in der DDR ist das sozialistische E., das seinerseits in 3 Erscheinungsformen vorkommt: als gesamtgesellschaftliches Volks-E., als genossenschaftliches Gemein-E. werktätiger Kollektive und als E. gesellschaftlicher Organisationen der Bürger (Art.~10 Abs.~1 Verf.). Hiervon werden als weitere Formen des E. das persönliche E. und das Privat-E. unterschieden, wobei letzteres als eigenständige rechtliche Kategorie nicht mehr behandelt wird. Die E.-Ordnung wird im Verständnis des Marxismus-Leninismus als entscheidendes Element der gesamten politischen wie gesellschaftlichen Ordnung begriffen. Mit ihr werden sowohl der sozialistische Charakter der Gesellschaft als auch z. B. die für sie spezifischen Formen der Mitwirkungsrechte begründet. A. Das sozialistische Eigentum 1. Das gesamtgesellschaftliche Volkseigentum gilt als die höchstentwickelte Form des sozialistischen E., da es fast völlig vergesellschaftet ist. Im Hinblick auf den Gegenstand des gesamtgesellschaftlichen Volks-E. gelten keine Begrenzungen. Für bestimmte Objekte ist die Form des Volks-E. zwingend, so für die Bodenschätze, die Bergwerke, Kraftwerke, Talsperren, großen Gewässer, die Naturreichtümer des Festlandsockels, Banken und Versicherungseinrichtungen, die volkseigenen Güter, die Verkehrswege, die Transportmittel der Eisenbahn, Seeschiffahrt und Luftfahrt, die Post- und Fernmeldeanlagen sowie ― seit der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 ― für alle Industriebetriebe. An diesen Objekten ist Privat-E. unzulässig (Art.~12 Abs.~1 Verf.). Als Subjekt gelten der Staat und das Volk, wobei in rechtlicher Hinsicht Subjekt letztlich der Staat als „politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land“ ist (Art.~1 Abs.~1 Verf.). Die Nutzungs- und Verfügungsbefugnisse des Eigentümers übt der Staat durch seine Wirtschaftsverwaltungsorgane und durch die von diesen eingesetzten Leiter der Volkseigenen Betriebe, volkseigenen Güter und sonstigen staatlichen Einrichtungen aus. Das Fehlen einer privaten Verfügungsmacht über Produktionsmittel in den genannten Bereichen wird zugleich als Voraussetzung dafür bezeichnet, daß der Staat seinen Charakter grundlegend geändert habe und zu einer alle Gesellschaftsmitglieder gleichberechtigt beteiligenden Organisationsform geworden sei. Die Volkseigenen Betriebe wirtschaften im Rahmen ihrer Aufgaben eigenverantwortlich. In der Art der Nutzung des ihnen anvertrauten Volks-E. sind sie jedoch an die Prinzipien der Planwirtschaft, an die dem Betrieb übertragenen Aufgaben sowie an das Gebot, das Volks-E. zu mehren, gebunden. Über Gegenstände, die Grundlage der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe sind, dürfen sie in der Regel nicht verfügen, wohl aber über Gegenstände der Umlaufmittel. Grundsätzlich dürfen auch nur die letzteren in andere Formen des E. überführt werden (z. B. Verkauf von Produkten), während für das Anlagevermögen der Grundsatz der Unantastbarkeit des Volks-E., d. h. das Verbot, die Substanz und den Bestand des Volks-E. planwidrig zu verringern, gilt. Diesem Grundsatz entspricht auch ein erhöhter Bestandschutz des Volks-E. So darf Volks-E. weder verpfändet, gepfändet noch belastet werden und eine Aufrechnung persönlicher Forderungen gegenüber Forderungen von Rechtsträgern von Volks-E. ist verboten. Volks-E. kann auch auf der Basis von Nutzungsverhältnissen individuell oder kollektiv[S. 291]den Bürgern zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden (etwa zu Wohnzwecken). 2. Das genossenschaftliche Gemeineigentum gilt als niedere Entwicklungsstufe des sozialistischen E., da das Subjekt dieses E. ein kleineres Kollektiv und nicht das gesamte Volk ist. Eigentümer sind die Genossenschaften als juristische Personen in Gestalt der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Landwirtschaftliche Betriebsformen), der Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks, der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (Fischwirtschaft), der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften und der Konsumgenossenschaften. Das genossenschaftliche E. erstreckt sich, entsprechend den unterschiedlichen Einbringungspflichten bei den einzelnen Genossenschaftstypen, auf einen unterschiedlich großen Bereich von Produktionsmitteln und sonstigen Gegenständen. Art. 13 Verf. nennt als genossenschaftliches E. Geräte, Maschinen, Anlagen, Bauten, Tierbestände und das aus genossenschaftlicher Nutzung des Bodens sowie genossenschaftlicher Produktionsmittel erzielte Ergebnis. Dieser Katalog ist nicht abschließend, jedoch gilt für das genossenschaftliche E. der Grundsatz der Zweckbindung, wonach der Erwerb von Gegenständen, die nicht der Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben der Genossenschaften dienen, verboten ist. Auch genossenschaftliches E. genießt einen verstärkten Schutz. Produktionsmittel sind unpfändbar, eine Zwangsvollstreckung ist nur in solche finanziellen Mittel und Sachen zulässig, die nicht Grundlage der wirtschaftlichen Tätigkeit der Genossenschaft sind. 3. Für das E. der gesellschaftlichen Organisationen der Bürger gilt Entsprechendes wie für das genossenschaftliche E. Seine Träger sind die Massenorganisationen und Parteien. Objekte sind insbesondere Verlagsbetriebe sowie soziale und kulturelle Einrichtungen. B. Das persönliche Eigentum Das persönliche E. ist grundsätzlich kein Produktionsmittel-E. Es erfährt durch die Bestimmung, daß es der Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger dient und sein Gebrauch nicht den Interessen der Gesellschaft zuwiderlaufen darf, eine soziale Zweckbestimmung und rechtliche Begrenzung. Quelle des persönlichen E. ist in erster Linie das Arbeitseinkommen, aber auch andere Erwerbsgründe, wie Schenkung, Erbschaft, Auszeichnung, Lotteriegewinn usw., sind zulässig. Objekte des persönlichen E. sind vorwiegend Arbeitseinkünfte und Ersparnisse, die Ausstattung der Wohnung und des Haushalts, Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die für die Berufsausbildung, Weiterbildung und Freizeitgestaltung erworbenen Sachen sowie Grundstücke und Gebäude zur Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse des Bürgers und seiner Familie, ferner die dem Wesen des persönlichen E. entsprechenden Rechte, einschließlich vermögensrechtlicher Ansprüche aus Urheber-, Neuerer- und Erfinderrechten (§ 23 Abs.~1 ZGB). Zur Erfüllung des in Art. 15 Verf. erteilten Auftrages, auf Schutz des Bodens und zur Verhinderung von Spekulation und arbeitslosem Einkommen bedarf die Übertragung von E.-Rechten an Grundstücken der staatlichen Genehmigung (VO vom 15. 12. 1977, GB. II, 1978, S. 73, § 297 ZGB). Aber auch andere Rechtsgrundlagen für Nutzungsbefugnisse (bis hin zur Miete) unterliegen der staatlichen Kontrolle und sind genehmigungspflichtig. C. Privates Eigentum Unter der Voraussetzung der Befriedigung gesellschaftlicher Bedürfnisse und der Erhöhung des Volkswohlstandes sowie der Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums war in der DDR bis zur Änderung der Verfassung vom 7. 10. 1974 als Übergangserscheinung noch privates Produktionsmittel-E. zugelassen (Art. 14 Abs.~1 Verf. von 1968). An vielen Privatbetrieben bestanden jedoch bereits staatliche Beteiligungen (sog. halbstaatliche Betriebe). Die Rechtsform war die einer Kommanditgesellschaft mit dem Staat als Kommanditisten und dem früheren Alleineigentümer als unbeschränkt haftendem Gesellschafter. Im Jahr 1972 sind die halbstaatlichen Betriebe sowie die verbliebenen größeren Privatbetriebe fast vollständig in Volkseigene Betriebe umgewandelt worden. Nach der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 sind nur noch die auf überwiegend persönlicher Arbeit beruhenden kleinen Handwerks- und anderen Gewerbebetriebe erlaubt und werden vom Staat gefördert (Art. 14 Abs. 2 Verf. N. F.). Obwohl es sich auch in diesem beschränkten Rahmen nach wie vor um Produktionsmittel-E. handelt, wird es nach den Bestimmungen für das persönliche E. behandelt (§ 23 Abs. 2 ZGB). Dies gilt ebenso für andere Relikte von Privat-E. (z. B. für das individuelle E. an Miethäusern), da es für sie sonst keine Rechtsgrundlagen mehr gibt (§ 3 EGZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I, S. 517). Entsprechendes gilt für kirchliches E. Die Verfassung sieht in Art. 16 die Möglichkeit der Enteignung für gemeinnützige Zwecke auf der Grundlage eines Gesetzes und gegen angemessene Entschädigung vor. Enteignungen dürfen nur erfolgen, wenn der angestrebte Zweck nicht durch Bereitstellung von Volks.-E. erreicht werden kann. Zulässige Enteignungen regeln z. B. das Aufbaugesetz, das Wassergesetz, das Atomenergiegesetz und das Verteidigungsgesetz. Der Rechtsweg zu den Gerichten ist jedoch ausgeschlossen. Die allgemeinen Regelungen zum E. enthält das ZGB, soweit sie für das sozialistische E. überhaupt [S. 292]einschlägig werden können. Bei der Übertragung von E. hat das ZGB das Abstraktionsprinzip des BGB verlassen und knüpft den E.-Übergang an den Vertrag und die Übergabe (§ 26 ZGB). Ein gutgläubiger Erwerb ist nur an im Einzelhandel gekauften Sachen, an Geld und Inhaberpapieren möglich (§§ 27, 28 ZGB). Das ZGB enthält daneben Bestimmungen über Verbindung, Vermischung und Verarbeitung, über die Aneignung, über die Ansprüche des Eigentümers sowie über das gemeinschaftliche E., das in Mit-E. und Gesamt-E. unterschieden wird. Handwerk; Betriebsformen und Kooperation; Landwirtschaftliche Betriebsformen; Genossenschaften; Genossenschaften, Ländliche; Landwirtschaft; Fischwirtschaft. Klaus Westen Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 290–292 Eid A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EigentumsverhältnisseSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Die Eigentumsordnung in der DDR Die E.-Ordnung in der DDR hat nach 1945 durch Bodenreform, Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken, Versicherungsunternehmen, Enteignung der als Kriegsverbrecher und aktive Nationalsozialisten angesehenen Personen, Treuhandverwaltung von Flüchtlingsvermögen, individuelle Enteignungen mit Mitteln der Wirtschafts- und Steuerpolitik, Einführung staatlicher Beteiligung…
DDR A-Z 1979
Amortisationen (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Geldausdruck für den jährlich zuzurechnenden Verschleiß der Anlagemittel. Die A. werden vermittels der — entsprechend der voraussichtlichen jährlichen Abnutzung — von staatlichen Stellen festgelegten Abschreibungssätze vom Brutto-Anlagevermögen errechnet. Den Begriff der A. rechnet man der Finanzierungssphäre zu, während die Abschreibungen als Begriff zur Kostensphäre gehören. Die Entstehung der A. setzt einen Umsatzakt voraus. Sofern ein planmäßiger Ersatzbedarf im betrieblichen Investitionsplan vorgesehen ist, wird ein Teil der A. dem Fonds für Investitionen (Fonds) zugeführt. Dieser Fonds existiert als Sonderbankkonto unter diesem Namen bei der für den Betrieb zuständigen Bank. Die A. werden zuvor großenteils auf dem Separatkonto A.-Fonds des Betriebes bei seiner Bank gesammelt. Es ist aber auch möglich, daß die A. direkt auf das Konto Investitionsfonds überwiesen werden. In der Regel werden die A. für die Erhaltung und den Ersatz verbrauchter Anlagemittel des Betriebes verwendet. Sie können aber auch z. T. dem Investitionsfonds der VVB zufließen, wenn eine Erneuerung und Rationalisierung der betrieblichen Anlagen planmäßig [S. 41]nicht vorgesehen ist. In diesem Fall sind die A.-Abführungen auf maximal 60 v. H. begrenzt, höhere Abführungen dürfen nur durch Minister oder andere Leiter zentraler Staatsorgane — bei örtlich geleiteten Betrieben durch die Vorsitzenden der Räte der Bezirke — festgesetzt werden. Mit den der Fondsbildung der VVB zugeflossenen A.-Abführungen wird wiederum eine Umverteilung zugunsten bestimmter förderungswürdiger Betriebe oder Projekte vorgenommen. Damit soll ein konzentrierter Einsatz von Mitteln zur Modernisierung und Rekonstruktion von Anlagen erreicht werden. Während vor dem Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 die A. im wesentlichen der Ersatzbeschaffung verbrauchter Grundmittel in den betreffenden Betrieben dienten und darüber hinaus auch noch die Finanzierung von Generalreparaturen und Kleininvestitionen ermöglichen sollten, wurden die A. in der NÖS-Periode infolge der Änderung der Abschreibungssätze, des Abschreibungsverfahrens und durch die Neu- und Höherbewertung des in der Wirtschaft eingesetzten Anlageparks (Grundmittelumbewertung) zu einer bedeutenden Quelle für die Finanzierung der volkswirtschaftlichen Bruttoinvestitionen, — also auch für Neuinvestitionen. Denn sowohl mit diesen Reformmaßnahmen als auch über eine vermehrte Selbstfinanzierung der Investitionen (Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Investitionsmittel) ist ein effizienterer Einsatz der Kapitalgüter angestrebt worden. Seit der Rezentralisierung von Ende 1970 sollen die A. jedoch grundsätzlich wieder nur der Rationalisierung und Anlagenerneuerung zugute kommen. Grundmittel; Abschreibungen; Investitionsplanung; Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963; Betriebsformen und Kooperation. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 40–41 Amnestie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für Arbeit und LöhneSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Geldausdruck für den jährlich zuzurechnenden Verschleiß der Anlagemittel. Die A. werden vermittels der — entsprechend der voraussichtlichen jährlichen Abnutzung — von staatlichen Stellen festgelegten Abschreibungssätze vom Brutto-Anlagevermögen errechnet. Den Begriff der A. rechnet man der Finanzierungssphäre zu, während die Abschreibungen als Begriff zur Kostensphäre gehören. Die Entstehung der A. setzt einen…
DDR A-Z 1979
Berufsausbildung, Landwirtschaftliche (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Ausbildungsstand Die DDR betreibt auf dem Gebiet der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft eine intensive Ausbildungspolitik, die sowohl die Ausbildung von Facharbeitern und Meistern als auch das Studium an Fachschulen sowie Universitäten und Hochschulen umfaßt. Die Entwicklung des Qualifikationsstandes der in den Landwirtschaftsbetrieben beschäftigten Mitarbeiter gibt jedoch nur teilweise die tatsächliche Ausbildungsleistung der DDR wieder. Sie sind zu ergänzen um die wegen Alters- oder aus sonstigen Gründen aus der Landwirtschaft ausgeschiedenen Arbeitskräfte bzw. um die Fachkräfte, die nach Abschluß ihrer Ausbildung keine Tätigkeit in den Landwirtschaftsbetrieben aufgenommen haben. Letzteres traf insbesondere auf die Absolventen der Fach- und Hochschulen während der Jahre bis 1970 zu. Auch sonst bestehen in der Ausbildung und im Einsatz der Facharbeiter einerseits und der Hoch- und Fachschüler andererseits gravierende Unterschiede. Die unterschiedlichen Entwicklungen, vor allem aber die insgesamt sehr hohen Ausbildungsleistungen sind das Ergebnis der Agrarpolitik der SED. Sie folgt dem im Marxismus-Leninismus vorgegebe[S. 164]nen Klassenauftrag zur Überwindung des in der Landwirtschaft angeblich oder tatsächlich vorhandenen Bildungsrückstandes. Darüber hinaus waren die nach Abschluß der Kollektivierung zu verzeichnenden Ausbildungsanstrengungen aus mehreren Gründen dringend geboten. Bodenreform und Kollektivierung hatten zu einem Exodus insbesondere der Betriebsleiter mit überdurchschnittlicher Qualifikation geführt. Einem erheblichen Anteil der während der Bodenreform angesiedelten Neubauern, vor allem aber den während der Kollektivierung in die Landwirtschaft entsandten 140.000 Industriearbeitern fehlten Kenntnisse über die landwirtschaftlichen Produktionsprozesse und über die Betriebsführung völlig. Darüber hinaus hatten die verbliebenen Altbauern bis zum Abschluß der Kollektivierung kaum Fortbildungsmöglichkeiten, ihr produktionstechnisches Wissen entsprach Vorkriegsniveau. Schließlich wurden nach Abschluß der Kollektivierung neue Techniken und Produktionsverfahren in die Landwirtschaft gebracht, auf die die Berufstätigen ebenso vorbereitet werden mußten wie auf die ständig wechselnde Organisation in immer neuen Landwirtschaftlichen Betriebsformen. Unter den gegebenen Bedingungen standen zunächst die Ausbildung der Mitarbeiter der Staatlichen Leitung und die Vermittlung neuer technischer und fachlicher Fertigkeiten im Vordergrund. Diese Aufgabe wurde bis zum Jahr 1975, als bereits 78,8 v. H. aller Beschäftigten eine berufliche Qualifikation aufwiesen, erfüllt. Gleichzeitig ergab sich aus der Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren für die landwirtschaftlich Berufstätigen ein völlig neues Berufsbild. Die Konzentration der Produktionsmittel und der Arbeitskräfte in spezialisierten Großbetrieben führt einerseits zu spezialisierten Ausbildungsberufen bzw. Studiengängen. Andererseits ist mit der Einrichtung von Großbetrieben zugleich auch die Einführung mehrerer Leitungsebenen und damit eine vertikale Gliederung der Berufstätigen nach Verantwortungsbereichen und entsprechend differenzierten Anforderungen an die berufliche Qualifikation verbunden. Den veränderten Einsatzbedingungen entsprechend ist das Aus- und Weiterbildungssystem für die Landwirtschaft der DDR neu konzipiert worden. Hierbei kommt der Weiterbildung — auch in Anbetracht des bereits erreichten Ausbildungsstandes — erhöhte Bedeutung zu. Sie umfaßt alle Ausbildungsstufen (vom Facharbeiter bis zum Hochschulabsolventen) und findet in vielfältigen Formen (vom 2–3tägigen Kurzlehrgang bis zum mehrere Semester dauernden postgradualen Studium) statt. Während des Zeitraumes 1976 bis 1980 sollen etwa 600.000 Werktätige in das Weiterbildungsprogramm der Landwirtschaft einbezogen werden. Damit wären 72,7 v. H. aller Berufstätigen, die am 30. 9. 1976 (Stichtag) in der Landwirtschaft beschäftigt waren, erfaßt. Bezogen auf die landwirtschaftliche Nutzfläche bedeutet dieses Programm 9,5 Qualifikationen je 100 ha LN in 5 Jahren. II. Die Ausbildung zum Facharbeiter und Meister Die Ausbildung zum Facharbeiter kann sowohl auf dem Wege der Erwachsenenqualifizierung als auch im Rahmen der normalen Ausbildung des Berufsnachwuchses erfolgen. Die Anzahl der von den Erwachsenen abgelegten Facharbeiterprüfungen überschritt 1970 mit 51.387 ihren Höhepunkt und ging seitdem stark zurück. Offensichtlich ist das Reservoir an ausbildungsfähigen Berufstätigen erschöpft. Erstmals sank 1977 der Anteil der Erwachsenen auf unter 50 v. H. aller in der Landwirtschaft (einschließlich der Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei) abgelegten Facharbeiterprüfungen. Auch die Anzahl der von Lehrlingen bestandenen Prüfungen verringerte sich zunächst von 9.800 (1970) auf 6.448 (1973). Nach Einführung des neuen Ausbildungssystems und der Entwicklung neuer Berufsbilder wurde jedoch die Werbung für landwirtschaftliche Berufe intensiviert mit dem Ergebnis, daß 1977 das Niveau von 1970 mit 9.780 abgelegten Prüfungen wieder erreicht worden ist. A. Die Erwachsenenbildung Von den rd. 600.000 Werktätigen der Landwirtschaft, die während der Jahre 1976–1980 in die Weiterbildungsprogramme einbezogen werden sollen, erfolgen aus obengenannten Gründen maximal 40.000–50.000 Ausbildungen zu Facharbeitern im Rahmen der Erwachsenenbildung. Die theoretische Ausbildung wird in Kursen an den Landwirtschaftsschulen (z. T. auch Agraringenieur- und Ingenieurschulen) vermittelt und schließt den Erwerb von Berechtigungsscheinen für die Bedienung von Maschinen und Anlagen ein. Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich in den gleichen Berufen wie die Lehrlingsausbildung (s. w. u.). Weiterhin gelten auch für die [S. 165]Landwirtschaft die in der Facharbeiterprüfungsordnung enthaltenen Bestimmungen (Neufassung am 24. 2. 1978, GBl. I, S. 117), die einen teilweisen oder vollständigen Erlaß der Abschlußprüfung vorsehen. Sofern Werktätige hervorragende Leistungen in der Erfüllung der Produktionspläne usw. erbringen, kann auf die Prüfung in berufspraktischen Fächern und auf die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit verzichtet werden. Sofern die Berufstätigen mehr als 3 Jahre in einem Ausbildungsberuf der Landwirtschaft gearbeitet und das Mindestalter von 35 Jahren (Frauen) bzw. 45 Jahren (Männer) erreicht haben, wird auf jede Abschlußprüfung verzichtet. Schließlich kann die Facharbeitereigenschaft unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag des Betriebes und mit Unterstützung der Gewerkschaftsleitung auch ohne spezielle Ausbildung und ohne Prüfung zuerkannt werden. Die überwiegende Mehrzahl der bis 1980 geplanten Qualifikationen dient jedoch der weiteren Spezialisierung bereits ausgebildeter Facharbeiter. Sie ist auf den künftigen Arbeitsplatz bezogen, an dem eine Vielzahl von Spezialisten mit unterschiedlicher Qualifikation und verschiedenen Teilaufgaben zu „Funktionsgruppen“ zusammengezogen werden. Die Ausbildung erfolgt in der Regel in den Landwirtschaftsschulen, in den Kreisbetrieben für Landwirtschaft (KfL) oder in den Kooperationsakademien, die während des Winters in allgemeinbildenden Schulen, den Landwirtschafts- und Ingenieurschulen abgehalten werden. Das Ausbildungsprogramm wird durch eine Sendefolge des Fernsehens unterstützt. Für die Führungsaufgaben (KOE-Leiter, LPG-Vorsitzende, Brigadeleiter usw.) werden insbesondere an den Hochschulen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) Fortbildungskurse abgehalten. Für die Ausbildung von Leitungskadern und Berufstätigen, die in industriemäßigen Anlagen eingesetzt werden sollen, wurden zusätzlich folgende Bildungszentralen geschaffen: Rindermast — Bildungszentrum Dedelow bei Prenzlau; Schweinezucht- und -mast — Bildungszentrum Eberswalde; Geflügelhaltung — Bildungszentrum Königs Wusterhausen ; Meliorationsanlagen — Agraringenieurschule Fürstenwalde; Landtechnik — Spezialschule für Landtechnik Großenhain bei Riesa; Obst- und Gemüseerzeugung — Ingenieurschule für Gartenbau Werder; Sortier- und Lagerhallen für Pflanzkartoffeln — Agraringenieurschule Neugattersleben bei Staßfurt; Speisekartoffeln — Agraringenieurschule Neubrandenburg-Tollenseheim. Die zunehmende Spezialisierung der Produktion verursacht zugleich unterschiedliche Qualifizierungsverhältnisse und -maßnahmen. Während in der Tierproduktion ganzjährig am gleichen Platz gearbeitet wird, sind in der Pflanzenproduktion häufig mit dem Jahresablauf wechselnde Aufgaben üblich, die mit verschiedenen Maschinen und Geräten durchzuführen sind. Die saisonale Abhängigkeit der Pflanzenproduktion hat u. a. zur Folge, daß ein Teil der Berufstätigen auf dem Wege der Weiterbildung einen zweiten, außerlandwirtschaftlichen Beruf erlernen (Kraftfahrer, Schlosser, Meliorationsfacharbeiter, Bauhandwerker usw.). Im Winter 1977/78 waren rd. 39.500 Facharbeiter der Pflanzenproduktion (= 15,2 v. H.) in außerlandwirtschaftlichen Berufen tätig. Hiervon hatten bereits 11.300 eine Ausbildung für den Zusatzberuf erworben. B. Facharbeiterausbildung Die Bestimmungen zur Ausbildung Jugendlicher für Berufe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sind während der Jahre 1975–1978 sämtlich neu gefaßt worden. Neben den allgemeingültigen Bestimmungen (AO über Berufsberatungszentren vom 7. 4. 1975, GBl. I, S. 334; AO über die Organisation des theoretischen und berufspraktischen Unterrichts vom 20. 7. 1977, GBl. I, S. 311; AO über die Bewerbung um eine Lehrstelle vom 5. 8. 1977, GBl. I, Nr. 26, S. 318; AO über das Lehrverhältnis vom 15. 12. 1977, GBl. I, 1978, S. 33; Facharbeiterprüfungsanordnung s. o. sowie zahlreiche weitere Regelungen finanzieller und sozialer Fragen der Ausbildung) erfolgte die Reorganisation des landwirtschaftlichen Ausbildungswesens — in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretär für Berufsausbildung — durch die Abteilung Aus- und Weiterbildung des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Zur Analyse und Lösung grundsätzlicher Fragen unterhält das MfLFN ein Institut für Ausbildung und Qualifizierung (Brieselang). Die Ausbildung von Lehrkräften für den berufspraktischen Unterricht sowie die Weiterbildung von Lehrkräften für die theoretische und berufspraktische Ausbildung erfolgten durch das „Institut für Aus- und Weiterbildung“ des MfLFN in Schwerin-Paulshöhe. Nach der gegenwärtig geltenden Systematik der Ausbildungsberufe (vom 9. 8. 1976, GBl. SDr. 883) können die Lehrlinge im Bereich der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft zwischen 29 Ausbildungsberufen mit insgesamt 43 Spezialisierungsrichtungen wählen. Diese Berufe stehen jedoch nur für Absolventen der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule (POS) in voller Breite zur Wahl, während Schüler, die die POS mit dem Niveau der 8. Klasse verlassen, nur 7 landwirtschaftliche Berufe und 4 Berufe der Nahrungsgüterwirtschaft erlernen können. Die Ausbildungsdauer beträgt in diesen [S. 166]Fällen 3, bei Absolventen der 10. Klasse POS dagegen nur 2 Jahre. Wie in anderen Berufen besteht neuerdings auch in den Grundberufen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft die Möglichkeit zur Berufsausbildung mit Abitur. Von den 26.983 Schülern, die am 1. 9. 1978 eine Lehre im Bereich der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft aufgenommen haben, planen 1533 (5,7 v. H.) eine Ausbildung mit Abitur. Sie sollen anschließend für ein landwirtschaftliches Hochschulstudium in der DDR oder einem anderen RGW-Staat gewonnen werden. Schließlich sind noch die Berufe zu nennen, die nicht im Rahmen der Berufsausbildung, sondern auf dem Weg der Weiterbildung erlernt werden können (Geflügelzüchter, Pelztierzüchter). Der Bedarf an Lehrlingen wird von den Räten der Bezirke (Abteilung LFN) auf der Grundlage zentraler staatlicher Berechnungen geplant und über die Räte der Kreise (Abteilung Land- und Forstwirtschaft in Abstimmung mit den Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung und den Kreisplankommissionen) den Betrieben als Bestandteil ihrer Betriebspläne vorgegeben. Die Betriebe haben in Zusammenarbeit mit den Berufsberatungszentren, den Schulen und den Abteilungen für Berufsbildung und Berufsberatung unter den Schülern (ab 6. Klasse) für die Aufnahme einer Ausbildung in der Landwirtschaft zu werben. Im Bereich der Land-, Forst und Nahrungsgüterwirtschaft sind z. Z. rd. 1000 Betriebe als „staatlich anerkannte Ausbildungsbetriebe“ zugelassen. Betriebe, denen diese Anerkennung fehlt, delegieren die mit ihnen durch den Lehrvertrag verbundenen Lehrlinge in die anerkannten Lehrbetriebe. Als Lehrbetriebe werden grundsätzlich nur industriemäßig arbeitende Betriebe anerkannt. Sofern diese Voraussetzung nicht erfüllt werden kann, ist ein 2–3monatiges Praktikum der Lehrlinge in industriemäßigen Anlagen vorgesehen. Die im Normalfall 2jährige Ausbildung gliedert sich in die Grundausbildung (12 Monate mit ca. 900 Std. theoretischem Unterricht und 800 Std. praktischem Unterricht) und in Spezialausbildung (12 Monate mit 150–200 Std. theoretischem und 1750 Std. praktischem Unterricht). 1. Grundberufe der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft: Agrotechniker/Mechanisator (Ausbildung mit Abitur / 5 Spezialisierungsrichtungen) Zootechniker/Mechanisator (Ausbildung mit Abitur / 9 Spezialisierungsrichtungen) Meliorationstechniker (Ausbildung mit Abitur / 3 Spezialisierungsrichtungen) Landmaschinenschlosser (Ausbildung mit Abitur / 5 Spezialisierungsrichtungen) Motorenschlosser/Landwirtschaft (Ausbildung mit Abitur / 5 Spezialisierungsrichtungen) Facharbeiter für die Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (Ausbildung mit Abitur / 7 Spezialisierungsrichtungen) 2. Weitere Ausbildungsberufe mit Spezialisierungsmöglichkeiten (ohne Abitur) Gärtner (6 Spezialisierungsrichtungen) Facharbeiter für Pferdezucht und Leistungsprüfungen (3 Spezialisierungsrichtungen) Facharbeiter für Fleischerzeugnisse (3 Spezialisierungsrichtungen) Facharbeiter für Milchwirtschaft (3 Spezialisierungsrichtungen) 3. Ausbildungsberufe ohne weitere Spezialisierung Agrochemiker (Ausbildung mit Abitur), Schädlingsbekämpfer. Winzer, Blumenbinder, Facharbeiter für Grünanlagen. Imker. Binnenfischer, Forstfacharbeiter/Mechanisator (Ausbildung mit Abitur). 4. Ausbildungsberufe für Lehrlinge mit dem Bildungsziel der 8. Klasse POS Facharbeiter für Agrotechnik, für Rinderproduktion, für Schweineproduktion, Schäfer, Gartenfacharbeiter, Forstfacharbeiter, Meliorationsfacharbeiter, Molkereifacharbeiter, Facharbeiter für die Be- und Verarbeitung von Körnerfrüchten (3 Spezialisierungsrichtungen), Fleischer. 5. Unter der Verantwortung des Ministeriums für Verkehrswesen wird der Wirtschaftskaufmann mit der Spezialisierungsrichtung Land- und Nahrungsgüterwirtschaft ausgebildet (Abgang aus der 10. Kl. POS ist Voraussetzung, Ausbildungsdauer 2 Jahre, Berufsausbildung mit Abitur möglich). C. Ausbildung zum Meister der Landwirtschaft Als Voraussetzung gelten u. a.: Abgeschlossene Ausbildung als Facharbeiter und mehrjährige Berufstätigkeit in der Praxis sowie Abschluß der 10klassigen (polytechnischen) Oberschule. Die fehlende 9. und 10. Klasse kann in Vorkursen (118 Unterrichtsstunden) nachgeholt werden. Die Ausbildung soll in maximal 2 Jahren abgeschlossen sein, erfolgt in Kursen und ist in eine Grundausbildung (4 Kurse — 440 Std., davon 120 Marxismus-Leninismus) und eine Spezialausbildung (2–3 Kurse ca. 300 Stunden) gegliedert. Die bestandene Prüfung berechtigt je nach Ausbildungsrichtung zur Führung des Titels Meister der Pflanzenproduktion. Tierproduktion, Landtechnik, Nahrungsgüterproduktion usw. Die Ausbildung erfolgt in den Hauptrichtungen Feld- und Grünlandwirtschaft (nach Pflanzenarten weiter spezialisiert); Be- und Verarbeitung von Pflanzenprodukten; Tierproduktion (nach Tierarten spezialisiert); Be- und Verarbeitung von Tierpro[S. 167]dukten; Gärtnerische Produktion (Obst, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen); Lagerwirtschaft und Konservierung; Melioration; Landwirtschaftsbau; Instandsetzung und Wartung. Die Ausbildung zum Meister hat an Bedeutung verloren, nachdem für die Leitung der Brigaden grundsätzlich die Qualifikation als Fachschulingenieur vorgesehen ist. III. Ingenieurausbildung Das Fachschulstudium ist für den Bereich der Land-, Forst- und Nahrungsgüter in Zusammenhang mit der Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren durch die Verfügung zur Weiterentwicklung der Fachschulausbildung im Bereich des MfLFN vom 4. 5. 1973 neu geordnet und gegliedert worden. An 21 Agraringenieur- und Ingenieurschulen werden in zahlreichen Spezialisierungsrichtungen Agrar-, Veterinär-, Gartenbau-, Forst- und Meliorationsingenieure sowie Ingenieure für Landtechnik, für Binnenfischerei und für Getreide-, Milch- und Fleischwirtschaft ausgebildet. Weitere Ausbildungsrichtungen zielen auf die Wirtschaftswissenschaften (Ökonom bzw. Ingenieurökonom) und auf die Ausbildung von Lehrkräften für den berufspraktischen Unterricht, die am Institut für Aus- und Weiterbildung von Ingenieurpädagogen in Schwerin erfolgt. Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist — neben den allgemeinen gesellschaftspolitischen und fachlichen Leistungen — der erfolgreiche Abschluß der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule und eine abgeschlossene Facharbeiterausbildung. Die Bewerbung zum Studium erfolgt über die Betriebe, die im Fall der Zulassung mit diesen eine Delegierungsvereinbarung (Förderungsvertrag) für die Studienzeit abschließen. Die Studiendauer beträgt im Direktstudium 6 Semester, von denen 5 der theoretischen Ausbildung gewidmet sind. Während der ersten 2 Studienjahre ist je ein mehrwöchiges Praktikum zu absolvieren. Das letzte Semester verbringen die Studenten in ihrem künftigen Einsatzbetrieb und verfassen im Rahmen dieses „Berufspraktikums“ ihre Abschlußarbeit, in der ein Problem ihres künftigen Arbeitsplatzes zu behandeln ist. Zu diesem Zweck wird bereits zu Beginn des 5. Semesters mit dem künftigen Einsatzbetrieb ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der den Verbleib des Studenten für mindestens 3 Jahre nach Abschluß der Ausbildung in diesem Betrieb regelt. Von der Spezialisierung der Fachschulen nach Grundstudienrichtung und Fachrichtung abgesehen, ist der Studienablauf und Aufbau des Studiums für alle Studierenden der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft einheitlich gestaltet. Während der ersten 5 Semester wird der Lehrstoff in 17–20~Wochen pro Semester mit je 36~Wochenstunden (3.100–3.300 Gesamtstunden) vermittelt. Unabhängig von der Fachrichtung umfaßt jedes Studium u. a. die Grundfächer „Grundlagen des Marxismus-Leninismus“ (rd. 300 Std.) und Körpererziehung (160–180 Std.). A. Ausbildung zum Agraringenieur bzw. Ingenieur Das Ausbildungsziel der Fachschulabsolventen „liegt im unmittelbaren Einsatz als Organisatoren der Produktion zur Leitung von Brigade- und Bereichskollektiven bzw. spezialisierten Arbeitsgruppen, als Komplex- und Schichtleiter“. Die Ausbildung ist in den folgenden Grundstudienrichtungen bzw. Fach- und Spezialisierungsrichtungen und in den genannten Ausbildungseinrichtungen (Agraringenieurschulen = AIS, Ingenieurschulen = IS) möglich: 1. Grundstudienrichtung Industriemäßige Pflanzenproduktion Fachrichtung landwirtschaftliche Pflanzenproduktion (AIS in Cottbus, Dahlen, Haldensleben, Naumburg, Neubrandenburg), Fachrichtung Technologie der industriemäßigen Pflanzenproduktion (AIS in Malchow), Fachrichtung Agrochemie (IS für Agrochemie in Halle/Saale), Fachrichtung „Gärtnerische Produktion“ mit Spezialisierungsrichtungen: <LI>Obstproduktion, IS f. Gartenbau Werder/Havel, <LI>Gemüseproduktion, IS f. Gartenbau Erfurt, <LI>Garten- und Landwirtschaftsgestaltung, IS f. Gartenbau Erfurt, <LI>Zierpflanzenwirtschaft, IS f. Gartenbau Bannewitz, Fachrichtung Saat- und Pflanzgutproduktion (AIS Neugattersleben), Fachrichtung ldw. Versuchswesen/Pflanzenproduktion (AIS Quedlinburg/Harz). 2. Grundstudienrichtung Meliorationswesen AIS Fürstenwalde/Spree. 3. Grundstudienrichtung Landtechnik mit Spezialisierungsrichtungen: Mechanisierung und Instandhaltung in der industriemäßigen Pflanzen- und Tierproduktion Spezialisierte Instandsetzung, Fertigung, Montage und Anlagenbau (IS für Landtechnik in Friesack und Nordhausen), Technische Trocknung (IS für Landtechnik Nordhausen). 4. Grundstudienrichtung Industriemäßige Tierproduktion Fachrichtung landwirtschaftliche Tierproduktion mit Spezialisierungsrichtungen: <LI>Schweinefleischproduktion. Reproduktion der Schweinebestände (IS für Fleischwirtschaft. Oranienburg-Luisenhof), <LI>Eier- und Geflügelfleischproduktion (IS für Fleischwirtschaft, Oranienburg-Luisenhof), <LI>Milchproduktion und Reproduktion der Rinder[S. 168]bestände (AIS in Güstrow-Bockhorst, Stadtroda, Wernigerode, Zierow, Zug), <LI>Woll- und Schaffleischproduktion (AIS Wernigerode), <LI>Pferdezucht- und -sport (AIS Zierow), <LI>Tierzüchtung (AIS Wernigerode/Harz). Fachrichtung Technologie der industriemäßigen Tierproduktion (AIS Stadtroda), Fachrichtung landwirtschaftliches Versuchswesen/Tierproduktion (AIS f. ldw. Versuchswesen Quedlinburg/Harz), Fachrichtung Veterinärmedizin mit Spezialisierungsrichtungen: <LI>Veterinär in den Betrieben der industriemäßigen Produktion und der Nahrungsgüterwirtschaft (IS für Veterinärmedizin in Beichlingen und in Rostock), <LI>Labordiagnostik (IS für Veterinärmedizin Rostock), Fachrichtung Binnenfischerei (IS für Binnenfischerei Storkow). 5. Grundstudienrichtung Forstwirtschaft IS für Forstwirtschaft in Raben Steinfeld und in Schwarzburg. 6. Grundstudienrichtung Lebensmitteltechnologie Fachrichtung Technologie der Getreideverarbeitung (IS für Getreidewirtschaft Greiz), Fachrichtung Technologie der Milchverarbeitung (IS für Milchwirtschaft Halberstadt), Fachrichtung Technologie der Fleischverarbeitung (IS für Fleischwirtschaft Oranienburg). B. Die Ausbildung zum Ökonomen bzw. Ingenieurökonomen Die Absolventen sollen in der Landwirtschaft bzw. in den Betrieben der Nahrungsgüterwirtschaft auf den Gebieten der Planung, Produktionsvorbereitung, Finanzierung, Abrechnung sowie Analyse und Kontrolle der Produktionsprozesse arbeiten. Ausbildungsschwerpunkt der „Grundstudienrichtung Wirtschaftswissenschaften in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft“ sind die naturwissenschaftlichen Grundlagen, die Verfahren der industriemäßigen Produktion, das technologische Grundwissen, die Statistik, die Verwaltungsorganisation und die Informationsverarbeitung. Innerhalb der Grundstudienrichtung stehen folgende Fachrichtungen zur Wahl: 1. Fachrichtung sozialistische Betriebswirtschaft (SBW)/Ingenieurökonomie der Landwirtschaft (Titel: Ingenieurökonom) Spezialisierungsrichtung Pflanzenproduktion (AIS Weimar), Spezialisierungsrichtung Tierproduktion (AIS Güstrow-Bockhorst). 2. Fachrichtung SBW/Ingenieurökonomie der Forstwirtschaft (Titel: Ingenieurökonom) IS für Forstwirtschaft Ballenstedt/Harz. 3. Fachrichtung SBW/Ingenieurökonomie der Nahrungsgüterwirtschaft (Titel: Ingenieurökonom) Spezialisierungsrichtungen Fleisch- und Milchwirtschaft (AIS Beelitz), Spezialisierungsrichtung Getreidewirtschaft (AIS Weimar). 4. Fachrichtung Arbeitsökonomie (Titel: Ökonom) Spezialisierungsrichtung Pflanzenproduktion (AIS Weimar), Spezialisierungsrichtung Tierproduktion (AIS Güstrow-Bockhorst). 5. Fachrichtung Rechnungswesen und Statistik der Landwirtschaft (Titel: Ökonom, AIS Beelitz, Güstrow-Bockhorst. Weimar). <6. Fachrichtung Datenverarbeitung in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (Titel: Ökonom, AIS Weimar).> Neben den aufgeführten Studienrichtungen und Ausbildungsinstitutionen bestehen weitere AIS (Bad Liebenstein-Altenstein, Zschortau, Zwickau) für Zwecke des Fernstudiums sowie zur Ausbildung auf den Gebieten des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes und zur Ausbildung auf dem Gebiet der tropischen Landwirtschaft (bisher 600 Ausländer aus 44 Entwicklungsländern) in Altenburg. C. Die Ausbildung von Ingenieurpädagogen Die Ausbildung von Lehrkräften für den Unterricht in agrarwissenschaftlichen Fachrichtungen wurde als gesonderter Ausbildungsgang dem „Institut für Aus- und Weiterbildung von Ingenieurpädagogen“ in Schwerin übertragen. Die Ausbildung erfolgt nach Fachrichtungen getrennt für Lehrkräfte für den berufspraktischen Unterricht (LbU) der Pflanzenproduktion. der Tierproduktion sowie der Lebensmittelindustrie. Die Absolventen des Institutes werden als Leiter von Lehrlingsgruppen in den Ausbildungsbetrieben sowie bei der Ausbildung von Lehrlingen in den Arbeitskollektiven eingesetzt. Als weitere Aufgabe kann ihnen die Aus- und Weiterbildung der Facharbeiter und Meister übertragen werden, sie leiten Lehrlingswohnheime und wirken im polytechnischen Unterricht und in der Berufsberatung mit. Vergleichbar den oben erwähnten Grundlagenfächern richtet sich die Ausbildung nach den vom Staatssekretär für Berufsbildung bestätigten Programmen. Der Lehrstoff wird in insgesamt 2.573 Vorlesungsstunden und 523 Stunden Laborarbeit und Praktika vermittelt. D. Sonderformen des Ingenieurstudiums Neben den genannten Ausbildungsgängen bestehen einige Sonderformen, die darauf abzielen, entweder den Personenkreis für das Ingenieurstudium der Landwirtschaft zu erweitern oder aber den Wissensstand der Absolventen der früheren Fachschulen den heutigen Anforderungen anzugleichen. So wer[S. 169]den staatlich geprüfte Landwirte durch einjähriges Zusatzstudium nach dem jeweiligen Stand der Lehrpläne zu Agraringenieuren einer der genannten Spezialrichtungen ausgebildet. Die Erweiterung des Personenkreises erfolgt einerseits in Form des Fern- und Abendstudiums und andererseits durch das Frauensonderstudium, das ebenfalls dem Fernstudium zuzurechnen ist. Die Voraussetzungen und Studiengänge entsprechen vollkommen dem Direktstudium. 1. Fern- und Abendstudium Die Vorlesungen werden durch Lehrbriefe ersetzt (3.240 Stunden Selbststudium). Zusätzlich wird das Studium durch turnusmäßig abgehaltene Konsultationen. unterstützt. Für diese „wissenschaftlichen Sprechstunden“ und für die Vertiefung der im Selbststudium erworbenen Kenntnisse in Seminaren, in Laborpraktika und in Produktionspraktika sind weitere 1300 Stunden vorgesehen. Die Gesamtstudiendauer beträgt 4 Jahre für die Agraringenieure, Ingenieure und Ingenieurpädagogen. Für Ökonomen und Ingenieurökonomen ist eine Studienzeit von 4 bis 5 Jahren vorgesehen. Im Bereich der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft wird die Möglichkeit des Abendstudiums gegenwärtig von ca. 10 bis 20 Studenten ausschließlich auf dem Gebiet der Landtechnik wahrgenommen. Der Vorteil beider Studienformen liegt darin, daß dem delegierenden Betrieb weitgehend die Arbeitskraft und dem Auszubildenden das Einkommen erhalten bleibt. In Anbetracht der doppelten Belastung der Studierenden hat die Bedeutung des Fern- und Abendstudiums in den letzten Jahren abgenommen. Das Frauensonderstudium wurde im Studienjahr 1969/70 an einigen Ingenieurschulen der DDR mit dem Ziel eingerichtet, die mehrfachen Belastungen der Frauen zu verringern und die Benachteiligungen der Frauen aufzuheben. Durch gesetzliche Bestimmungen haben die Betriebe die Frauen bis zu 20 Stunden pro Woche freizustellen. Neben den üblichen Studienzuschüssen und Stipendien erhalten die Studierenden bis zu 80 v. H. ihrer Nettoeinkommen durch die Betriebe. 2. Das kombinierte Studium für Lehrkräfte des berufspraktischen Unterrichts Um einem vorübergehenden Mangel an Ingenieurpädagogen abzuhelfen, ist befristet auf den Zeitraum vom 1. 9. 1979 bis 31. 8. 1984 für die (technischen und) agrarwissenschaftlichen Fachrichtungen ein 4semestriges kombiniertes Studium zum Erwerb des Fachabschlusses als Ingenieurpädagoge eingerichtet worden (AO über das kombinierte Studium … vom 5. 7. 1978, GBl. I, S. 244). Das Studium stellt eine Kombination zwischen Fern- und Direktstudium dar und ist in zwei grundlagenspezifische und einen fachrichtungsspezifischen Studienabschnitt gegliedert. 3. Die Ausbildung zu Agraringenieurökonomen an den Instituten des ZK der SED Für die Ausbildung von Mitgliedern der SED, die sich zwar in der gesellschaftspolitischen Arbeit bewährt haben, jedoch über keinen Fachabschluß verfügen. sind in Schwerin und in Pillnitz Institute eingerichtet worden, die in 2jährigen Studiengängen neue Kenntnisse auf dem Gebiet der Agrarökonomie sowie der Technologie industriemäßiger Produktionsverfahren vermitteln. Die Kapazität beider Institute erreicht gegenwärtig in 2jährlichem Turnus ca. 450 Studierende, die nach Beendigung des Studiums als Agraringenieurökonomen zu etwa 50 v. H. im Parteiapparat sowie in den staatlichen Organen und Massenorganisationen eingesetzt werden. Die übrigen Absolventen nehmen eine wirtschaftsleitende Funktion in den Landwirtschaftsbetrieben auf und leisten gleichzeitig ehrenamtliche Parteiarbeit. Zur Fortbildung von Führungskadern und Leitenden Kadern werden in einem weiteren ZK-Institut (Liebenwalde, Kr. Oranienburg) 4wöchige und 5monatige Lehrgänge abgehalten. In den genannten Instituten werden häufig kurzfristig anberaumte Seminare (2–3tägig) veranstaltet, die der Unterrichtung der Parteifunktionäre über Probleme der aktuellen Agrarpolitik der SED dienen. IV. Die Ausbildung an den Universitäten und Hochschulen A. Das Universitätsstudium Das Studium ist eingebunden in das Einheitliche sozialistische Bildungssystem und untersteht der Verantwortung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen (Abt. Landwirtschaftswissenschaften). Zur Beratung fachspezifischer Fragen besteht bei diesem Ministerium ein Beirat für Agrarwissenschaften, dem Vertreter der landwirtschaftlichen [S. 170]Sektionen an den Universitäten angehören. Für die Ausarbeitung von Studienplänen bildet der agrarwissenschaftliche Beirat spezielle Arbeitsgruppen. Die Studienpläne sind mit den Sektionen der Universitäten, mit dem MfLFN sowie ggf. mit der Zentralstelle für das Hochschulfernstudium (Bereich Agrarwissenschaft). Dresden, abzusprechen. Die Aufgabe, Führungskräfte für die Landwirtschaft und die Landwirtschaftsbetriebe auszubilden, hat zur Folge, daß das agrarwissenschaftliche Studium stark auf die Praxis ausgerichtet ist. Da die Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft in mehreren Entwicklungsetappen sprunghaft verändert wurden (Agrarpolitik), waren ständig neue Anpassungen der Studienpläne unvermeidlich. Die Einführung der 3. Studienreform (ab 1968) fiel zeitlich zusammen mit der beginnenden Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren, deren wesentliches Merkmal die Spezialisierung der Landwirtschaftsbetriebe ist. Damit entfiel auch die Notwendigkeit zur „Allround“-Ausbildung der künftigen Betriebsleiter. Dementsprechend wurden die (insgesamt 10) agrarwissenschaftlichen Sektionen an den Universitäten strukturiert und die Ingenieur-Hochschule Berlin-Wartenberg eingerichtet. Als Ergebnis der Spezialisierung konnten die Studienzeiten auf 4 Jahre verkürzt und die Praktika während des Studiums eingeschränkt werden. (Die Praktika hatten in früherer Zeit bei bis zu 11 Semestern Gesamtstudienzeit bis zu 3 Semester in Anspruch genommen.) Trotz der mit der Spezialisierung verbundenen Beschränkung der Studienfächer waren in der insgesamt zur Verfügung stehenden Zeit von durchschnittlich 3.300 Stunden Vorlesungen und Übungen in 30–35 verschiedenen Lehrgebieten wahrzunehmen und 25–30 Haupt-, Abschluß- und Zwischenprüfungen abzulegen. Dieser zwischen 1968 und 1972 entwickelte Studienplan erwies sich aus verschiedenen Gründen als unzulänglich. Eine weitere Reform der Studienpläne war unvermeidbar. Zu den wichtigsten Veränderungen (seit dem Studienjahr 1976/77) gehört die Ausdehnung der Studiendauer auf 9 Semester mit rd. 3.600 Vorlesungs- und Übungsstunden an den Universitäten bzw. auf 8 Semester an der Ingenieurhochschule für Landtechnik in Berlin-Wartenberg. Weiterhin wurden als neue Spezialisierungsrichtungen die Technologie für Pflanzenproduktion, die Technologie für Tierproduktion sowie Betriebs- und Arbeitsökonomie eingeführt: Weitere Spezialisierungsrichtungen werden geplant, so daß die Spezialisierung im Hochschulstudium künftig weitgehend der der Fachschulen gleicht (s. o.). Neu gestaltet wurde insbesondere die gesamte Ausbildung auf dem Gebiet der Agrarökonomie und des Agrar- und Vertragsrechts. Weiterhin wurde das 8~Monate dauernde „Leitungspraktikum“ auf die Zeit nach dem 4. Semester vorverlegt. [S. 171]Die 5~Wochen beanspruchende militärische Ausbildung ist während des 4. Semesters zu leisten. Schließlich ist — wie bereits mehrfach während der 50er und 60er Jahre — erneut ein einjähriges Vorpraktikum eingeführt und zur Voraussetzung zur Zulassung zum Studium gemacht worden (Änderung der „Zulassungsordnung“ vom 1. 7. 1971, GBl. II, S. 486 durch AO vom 22. 2. 1978, GBl. I, S.~129). Das Vorpraktikum kann erlassen werden, sofern ausreichende berufliche Erfahrungen vorliegen (Berufsausbildung mit Abitur. Facharbeiterbrief). Sofern der Grundwehrdienst geleistet Wurde, verringert sich das Vorpraktikum auf 5 Monate, die vor und nach dem Wehrdienst zu absolvieren sind. Bei Studienbewerbern, die 3 Jahre gedient haben, wird das Vorpraktikum auf 2 Monate verkürzt. B. Das Studium an den Hochschulen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft 1. LPG-Hochschule Meißen Auf Beschluß des Ministerrats vom 29. 12. 1952 über die Berufsausbildung und Qualifizierung der Mitglieder der LPG (GBl. 1953, S. 7) wurde am 1. 9. 1953 in Meißen die „Zentrale Hochschule für leitende Funktionäre der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ mit einer Kapazität von 300 Studienplätzen geschaffen. Voraussetzung zum Studium sind die Facharbeiterprüfung und der erfolgreiche Abschluß der höheren Fachschule als Agraringenieur bzw. Agraringenieurökonom. Das Studium dauert 2 Jahre und berechtigt nach erfolgreichem Abschluß zur Führung des Titels Diplom-Agrarökonom. Daneben werden Finanzwirtschaftler ausgebildet. Anläßlich ihres 20jährigen Bestehens konnte die LPG-Hochschule Meißen Ende 1973 auf die Ausbildung von 4.000 sozialistischen Leitungskadern (Direkt- und Fernstudium) verweisen. 2. Hochschule für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg Die Hochschule ist Nachfolgerin des 1954 in Potsdam gegründeten „Spezialinstituts für Agrarökonomie“, das 1956 nach Bernburg verlegt und 1961 in den Rang einer Hochschule erhoben wurde. Die Studienvoraussetzungen entsprechen denen der LPG-Hochschule Meißen. Die ausgebildeten Diplom-Agrarökonomen werden als Führungskräfte für Aufgaben der Leitung, Planung und die Ökonomik des Reproduktionsprozesses der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft eingesetzt. Die Lehrpläne dieser Hochschule wurden wie auch die Lehrpläne für die Universitäten zwischen dem MfLFN und dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen abgestimmt. C. Sonderformen des Hochschulstudiums 1. Das Hochschulfernstudium Das agrarwissenschaftliche Fernstudium wurde bereits 1953 eingerichtet. Bis 1978 hatten rd. 8.000 Absolventen dieses Studium (Studiendauer z. Z. 5 Jahre) erfolgreich abgeschlossen. Diese Studienform erreichte in den Jahren 1960–1965 ihren Höhepunkt mit 650 Absolventen pro Jahr. Seither entwickelt sich die Zahl der Studierenden rückläufig, obwohl die Zahl der Studienrichtungen in den Jahren 1969–1972 beträchtlich erweitert worden ist. Die Ausbildung erfolgt in den Studienrichtungen Pflanzenproduktion, Tierproduktion, Technologie der Pflanzen- bzw. Tierproduktion, Gartenbau, Meliorationswesen, Forstwirtschaft. Fischwirtschaft. Agrarpädagogik sowie in der Lebensmitteltechnologie. Gleichzeitig hat sich die Struktur der Studierenden verändert. Der Anteil der Fachschulabsolventen nimmt ab, während der Anteil der Abiturienten mit noch geringer Berufserfahrung steigt. Die Zentralabteilung für das Hochschulfernstudium der Landwirtschaftswissenschaften (Leipzig-Markkleeberg) wurde 1970 in die Zentralstelle für das (gesamte) Hochschulfernstudium (Dresden) eingegliedert (Aufgaben: Lehrbriefherstellung. Studienbewerbung, Koordinierung und Statistik). Zur Betreuung der Studierenden bestehen in den Bezirken der DDR Konsultationszentren. 2. Postgraduale Studien und Weiterbildung Da die Ausbildung von Hoch- und Fachschulabsolventen vorwiegend arbeitsplatz- und aufgabenbezogen erfolgt ist, die Arbeitsplätze jedoch durch die permanente Umgestaltung der Agrar- und Betriebsstruktur in ihrem Inhalt und Charakter ständig verändert wurden, ist die Weiterbildung integraler Bestandteil des gesamten landwirtschaftlichen Ausbildungswesens. Dies gilt insbesondere für die Leitungskräfte. Von den im Zeitraum 1976–1980 ge[S. 172]planten 600.000 Qualifizierungsvorgängen (s. o.) entfallen 25 v. H. auf Leitungskräfte (u. a. Hoch- und Fachschüler). Die klassischen Formen der Weiterbildung sind Kurzlehrgänge von einigen Tagen, mehreren Wochen oder auch bis zu 5 Monaten. Diese Lehrgänge werden vorwiegend an den Hochschulen des MfLFN abgehalten, finden jedoch auch auf dem Gelände der „Agra“ in Leipzig-Markkleeberg oder in Instituten der Universitäten und Hochschulen bzw. AdL-Instituten statt. Die traditionellen Formen werden seit 1973 ergänzt bzw. ersetzt durch reguläre postgraduale Studien (AO über das postgraduale Studium an den Hoch- und Fachschulen der DDR vom 1. 7. 1973, GBl. I, S. 308, Verfügung zur planmäßigen und organisierten Weiterbildung der Hoch- und Fachschulabsolventen im Bereich der LFN vom 15. 9. 1972, in: Verfügungen und Mitteilungen des MfLFN Nr. 9, 1972. S. 109). Das Studium ist u. a. gedacht für Hoch- und Fachschulabsolventen, die während ihres Studiums noch keine spezialisierte Ausbildung erhalten haben. Für bestimmte Berufe (z. B. in der Pflanzenzüchtung) ist ein postgraduales Studium zwingend vorgeschrieben. Im Jahr 1978 waren postgraduale Studien in 40 verschiedenen Spezialgebieten möglich. Sofern zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben und Funktionen ein entsprechendes Zusatzstudium vorgeschrieben ist, wird mit der Ablegung der Abschlußprüfung der Titel eines Fachingenieurs verliehen. Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn als Voraussetzung für die Aufnahme des postgradualen Studiums der erfolgreiche Abschluß eines Universitätsstudiums verlangt wird. Schwerpunkte der postgradualen Studien sind gegenwärtig der bewässerte Pflanzenbau, die Futterproduktion, die technische Trocknung, Instandhaltung, Meliorationsbau und -Projektierung, Pflanzenschutz, Tierernährung, Saatzucht. Tierzucht und Arbeitsökonomie. Das Studium kann sich über 3–4 Semester erstrecken und ist in der Regel als kombiniertes Studium (rd. 60 v. H. Selbststudium, rd. 40 v. H. Vorlesungen und Laborpraktika) angelegt. Christian Krebs Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 163–172 Berufsausbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsberatung und Berufslenkung
Berufsausbildung, Landwirtschaftliche (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Ausbildungsstand Die DDR betreibt auf dem Gebiet der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft eine intensive Ausbildungspolitik, die sowohl die Ausbildung von Facharbeitern und Meistern als auch das Studium an Fachschulen sowie Universitäten und Hochschulen umfaßt. Die Entwicklung des Qualifikationsstandes der in den Landwirtschaftsbetrieben beschäftigten Mitarbeiter gibt jedoch nur teilweise die…
DDR A-Z 1979
1979: N, O, Ö
Nachrichtenpolitik Nachtsanatorium Nahrungsgüterwirtschaft Namensweihe Nationaldemokratische Partei Deutschlands Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten) Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur Nationale Front der DDR Nationale Gedenkstätten Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationale Mahn- und Gedenkstätten Nationaler Kompromiß Nationaler Verteidigungsrat der DDR Nationales Aufbauwerk (NAW) Nationales Dokument Nationales Olympisches Komitee (NOK) der DDR Nationale Streitkräfte Nationale Volksarmee (NVA) Nationalhymne Nationalismus Nationalitätenpolitik Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD) Nationalkommunismus Nationalpreis Nationalrat Nation und nationale Frage Naturschutz NDPD Neokolonialismus Nettogewinnabführung Netzplantechnik Neubauer Neuererbewegung Neuer Kurs Neues Ökonomisches System (NÖS) Neue Technik Neutralismus Neutralität Nomenklatur Norm Normarbeit Normung Notariat Notstandsgesetzgebung Notwendigkeit, Historische Novemberrevolution Nuklearer Umweltschutz Oberbürgermeister Oberschulen Oberste Bergbehörde der DDR Oberstes Gericht Objekt Objektivismus Obligationen Oder-Neiße-Grenze Öffentlicher Dienst Öffentlicher Tadel Öffentliche Sozialleistungen Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung Offiziersschulen Ökonomik Ökonomische Aktivs Ökonomische Gesetze Ökonomisches Forschungsinstitut bei der Staatlichen Plankommission (ÖFI) Ökonomisches Grundgesetz Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS) Operationsforschung Opportunismus Opposition, neue marxistische Opposition und Widerstand Orden Ordnungswidrigkeiten Organisationswissenschaft Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) Örtliche Organe der Staatsmacht Ostblock Ostseeküste Ostseewoche Ost-West-HandelNachrichtenpolitik Nachtsanatorium Nahrungsgüterwirtschaft Namensweihe Nationaldemokratische Partei Deutschlands Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten) Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur Nationale Front der DDR Nationale Gedenkstätten Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationale Mahn- und Gedenkstätten Nationaler Kompromiß Nationaler Verteidigungsrat der DDR Nationales Aufbauwerk (NAW) …
DDR A-Z 1979
Jahresendprämie (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 Zur Förderung der Leistung und des Interesses jedes Mitarbeiters werden aus dem Prämienfonds des Betriebes) Fonds), dessen Höhe durch, staatliche Plankennziffern vorgeschrieben ist, Prämien gewährt. Die Prämiierung erfolgt sowohl für Sonderleistungen (z. B. Verbesserungsvorschläge, Rationalisierungen am Arbeitsplatz, Qualitätsverbesserungen bzw. erreichte Materialeinsparungen) als auch in Form der allen Betriebsangehörigen gewährten J. Diese Prämienform gewann bereits im Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) erhebliche Bedeutung. Durch sie sollen die Anstrengungen der Werktätigen zur Planerfüllung, insbesondere des Gewinnplanes, mit den gesellschaftlichen Interessen, z. B. die Erfüllung qualitativer Kennziffern, verbunden werden. Die Prämiierung erfolgt am Schluß eines jeden Jahres an alle Betriebsangehörigen, sofern, sie mindestens ein Jahr im Betrieb tätig sind. In der NÖS-Periode war der Prämienfonds an Höhe und Entwicklung des tatsächlichen Nettogewinns des Betriebes gekoppelt. Und zwar schrieben die Regelungen der Jahre 1969 und 1970 (GBl. II, S. 490 ff) vor, daß er aus einem bestimmten Anteil am Prämienfonds des Vorjahres (Basisnormativ = Grundzuführung + 15. v. H. des Prämienfondszuwachses des Vorjahres); sowie aus einem Prozentsatz des Nettogewinnzuwachses des betrachteten Jahres (Zuwachsnormativ) zu bilden war. Der VVB fiel dabei die Aufgabe zu, die Basis- und Zuwachsnormative nach strukturpolitischen Gesichtspunkten zu differenzieren. Weiterhin war festgelegt, daß bei unzureichender Erfüllung bestimmter Aufgaben (z. B. wissenschaftlich-technische Aufgaben oder vorrangige Investitionsprojekte) Minderungen sowie bei [S. 555]unzulässigen Überschreitungen des Lohnfonds Abzüge beim Prämienfonds wirksam wurden. 1971 ist der Prämienfonds neben der Abhängigkeit vom Nettogewinn auch an die volle Erfüllung zweier vom Betrieb im voraus auszuwählender Aufgaben (z. B. geplanter Export, vorgesehene Kapitalproduktivität) gekoppelt worden. Beginnend mit dem Jahr 1972 trat neben die Bindung an den Nettogewinn auch der Grad der Erfüllung der staatlichen Kennziffer Warenproduktion; nur im Falle von Erhöhungen des Prämienfonds über das geplante Niveau hinaus ist nunmehr zusätzlich die Durchführung zweier ― von folgenden Planaufgaben ausgewählter ― Aufgaben Voraussetzung: Export nach Wirtschaftsgebieten, an die Bevölkerung abzusetzende Warenproduktion, Arbeitsproduktivität sowie die Produktion wichtiger Erzeugnisse (z. B. Ersatzteile, bestimmte Konsumgüter). (Vgl. GBl. II, 1972, S. 49 ff. u. S. 379 ff. sowie I, 1973, S. 293 u. S. 485 f.) Bei Nichterreichen der geplanten Höhe der Kennziffern Warenproduktion und Nettogewinn erfolgen in jeweils unterschiedlicher Höhe Kürzungen (maximal bis zu 20 v. H. des Prämienfonds) und bei Übererfüllungen Erhöhungen des Fonds. Werden die Übererfüllungen bereits im voraus in Gegenplänen vom Betrieb übernommen (GBl. I, 1977, S. 4 ff. sowie 1978, S. 37 ff.), so sind verstärkte Erhöhungen des Prämienfonds vorgesehen. Als zusätzliche Prämienfondszuführungen in v. H. gelten je 1~v. H. Übererfüllung der Plankennziffer Mit diesen höheren Zuführungen soll der Betrieb freiwillig und im voraus zur Übernahme von Verpflichtungen zur Planüberbietung veranlaßt werden. Deshalb wurde auch bestimmt, daß der Betrieb im Falle von höheren als in seinem Gegenplan festgelegten Überbietungen lediglich die normalen zusätzlichen Prämienfondszuführungen für die über den Gegenplan hinausgehenden Planüberschreitungen durchführen darf. Die Prämienzuführung aus Gegenplanvorschlägen ist auf maximal 150 Mark je Beschäftigten begrenzt. Die zusätzlichen Fondszuführungen sind aus Zusatzgewinnen zu finanzieren; der normale Prämienfonds wird hingegen aus Teilen des allgemeinen betrieblichen Nettogewinns (Gewinn) gebildet. Wird die geplante Höhe des Nettogewinns oder der Warenproduktion nicht erreicht, so werden die Prämienzuführungen um 0,5 bzw. 1,5 v. H. je 1~v. H. Unterschreitung gemindert, für Unter- bzw. Überschreitung eines geplanten Verlustes gilt je Prozent eine Erhöhung bzw. Minderung des Prämienfonds um 0,5 v. H. Der geplante Prämienfonds soll jeweils mindestens so hoch sein wie der geplante Fonds des Vorjahres; als Höchstzuführungen gelten je vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten (3 Lehrlinge rechnen dabei als 1~Arbeiter) 900 Mark; dieser Betrag darf allerdings um die aus der Überbietung von Planauflagen resultierenden Prämienfondszuführungen überschritten werden, also um maximal 150 Mark je Beschäftigten. Im Jahr 1972 erhielten 3,7 Mill. Beschäftigte eine J. von durchschnittlich 650 Mark, 1973 waren es 725 Mark und 1974 755 Mark. 1975 wurden 764 Mark erreicht. Mit der Fixierung einer Höchstgrenze der Prämienzuführung von grundsätzlich 900 Mark werden zweifellos bei leistungsfähigen Betrieben nur soviel Leistungsreserven aufgedeckt, um diese Grenze gerade zu erreichen. Die Überschreitung dieses Betrages bei der Arbeit mit Gegenplänen wird hier auch nur bedingt Abhilfe schaffen, da die Betriebe damit rechnen müssen, daß ihnen heute erreichte, über den normalen Plan hinausgehende Leistungssteigerungen morgen als Soll vorgeschrieben werden. Daraus dürfte eine Tendenz resultieren, bei der Planaufstellung Reserven für den künftigen Gegenplan zurückzuhalten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 554–555 Jagd A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JazzSiehe auch die Jahre 1969 1975 Zur Förderung der Leistung und des Interesses jedes Mitarbeiters werden aus dem Prämienfonds des Betriebes) Fonds), dessen Höhe durch, staatliche Plankennziffern vorgeschrieben ist, Prämien gewährt. Die Prämiierung erfolgt sowohl für Sonderleistungen (z. B. Verbesserungsvorschläge, Rationalisierungen am Arbeitsplatz, Qualitätsverbesserungen bzw. erreichte Materialeinsparungen) als auch in Form der allen Betriebsangehörigen gewährten J. Diese Prämienform…
DDR A-Z 1979
Christliche Friedenskonferenz (CFK) (1979)
Siehe auch: Christliche Friedenskonferenz: 1969 Christliche Friedenskonferenz (CFK): 1975 1985 Die CFK ― auch Prager (christliche) Friedenskonferenz ― wurde 1958 in Prag gegründet. Initiator und langjähriger Präsident war der 1969 gestorbene tschechische protestantische Theologe, Prof. J. Hromadka, der damalige Dekan der Comenius-Fakultät der Prager Universität. Ursprünglich vor allem von den protestantischen Kirchen der ČSSR und anderer osteuropäischer Staaten sowie der russisch-orthodoxen Kirche getragen, konnte die CFK bis Ende der 60er Jahre auch zahlreiche Sympathisanten innerhalb der westlichen Kirchen gewinnen. Die von den jeweiligen kommunistischen Parteiführungen zunächst geförderte politische Bedeutung der CFK erreichte rasch einen Tiefpunkt, als von führenden Mitgliedern der CFK die militärische Intervention des Warschauer Paktes in der ČSSR im August 1968 scharf kritisiert wurde. Hromadka trat damals aus Protest zurück; zahlreiche Regionalkonferenzen der CFK lösten sich auf, darunter die meisten in den westeuropäischen Ländern. Es kam zur Spaltung der Bewegung. Als politische Ziele nennt die CFK: Die Erhaltung des Friedens durch Mobilisierung sowohl der Kirchen wie der einzelnen Christen, weltweite Abrüstung, Abschaffung der Atomwaffen (Neutronenbombe), Überwindung des Blockdenkens und die Zusammenarbeit aller Völker auf der Basis friedlicher Koexistenz. In letzter Zeit nimmt sich die CFK mit zunehmender Intensität auch der Menschenrechtsthematik ― jedoch in der von den kommunistischen Medien behandelten Version ― an. Schwerpunkte der CFK-Arbeit bilden die in unregelmäßigem Turnus (1961. 1964, 1968, 1971, 1978) in Prag stattfindenden „Allchristlichen Friedensversammlungen“ (ACFV), deren fünfte im Juni 1978 rd. 680 Teilnehmer aus mehr als 90 Ländern der Erde in der tschechischen Hauptstadt versammelte. Mitglieder der CFK können sowohl Kirchen und kirchliche Vereinigungen als auch Einzelpersonen werden. Die DDR hat die CFK seit ihrer Gründung in wachsendem Maße unterstützt. Von den evangelischen Landeskirchen in der DDR ist nur die thüringische Gliedkirche Mitglied. Die V. ACFV wählte den langjährigen Generalsekretär, den ungarischen lutherischen Bischof Dr. K. Toth, zum Präsidenten der CFK, seinen Vorgänger in diesem Amt, den russisch-orthodoxen Metropoliten Nikodim, zum Ehrenpräsidenten. Vorsitzender des Regionalausschusses der CFK in der DDR ist Prof. K.-H. Bernhardt, Dekan der Theologischen Fakultät der Humboldt-Universität in Berlin (Ost). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 242 Christlich-Demokratische Union (CDU) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Container-VerkehrSiehe auch: Christliche Friedenskonferenz: 1969 Christliche Friedenskonferenz (CFK): 1975 1985 Die CFK ― auch Prager (christliche) Friedenskonferenz ― wurde 1958 in Prag gegründet. Initiator und langjähriger Präsident war der 1969 gestorbene tschechische protestantische Theologe, Prof. J. Hromadka, der damalige Dekan der Comenius-Fakultät der Prager Universität. Ursprünglich vor allem von den protestantischen Kirchen der ČSSR und anderer osteuropäischer Staaten sowie der…
DDR A-Z 1979
Investitionsplanung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Richtung, Proportionen und Ausmaß der Investitionen werden entweder von den staatlichen Zentralplaninstanzen selbst festgelegt (wichtige Investitionen) oder unter deren Anweisung und Kontrolle von den mittleren und unteren Planungsstellen ausgearbeitet (übrige Investitionen). Ausgangspunkte der I., die in den staatlichen Planungs-Prozeß der Gesamtwirtschaft integriert ist (Planung), sind (sachlich) politisch bestimmte Entscheidungen über den Anteil der (Netto-)Investitionen am Nationaleinkommen. über die Grobverteilung nach Wirtschaftsbereichen und Schwerpunkten sowie (zeitlich) detaillierte — Ziele und Möglichkeiten in Einklang bringende — Plankonzepte, die schließlich ihren Niederschlag in den Fünfjahrplänen und Jahresplänen finden. In der Phase des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) (begonnen 1963) war die bis dahin verbindliche zentrale I. von einem Konzept abgelöst worden, das auch dezentrale I.-Entscheidungen zuließ. In dieser Phase sollten lediglich solche Investitionen, die für die gesamtwirtschaftliche Struktur bzw. für die Entwicklung ganzer Wirtschaftszweige bedeutsam sind, den Entscheidungen zentraler Planungsorgane vorbehalten bleiben. Alle übrigen fielen in die Kompetenz der VVB und der Betriebe bzw. Kombinate. Damit versuchten die Wirtschaftsfachleute der SED, die Effizienz des Kapitaleinsatzes wesentlich zu verbessern; neben indirekten Steuerungsinstrumenten (z. B. Produktionsfondsabgabe) hatten die Betriebe nun auch ihre Investitionen nicht wie bis dahin zinslos aus dem Staatshaushalt, sondern aus Gewinnen, Abschreibungen und Krediten zu finanzieren. Auf diese Weise veränderte sich die Finanzierungsstruktur erheblich: Während 1962/63 noch zwei Drittel der Mittel für Investitionen aus dem Staatshaushalt kamen — ein Viertel waren Eigenmittel und 10 v. H. Bankkredite —, ergab sich 1969 folgendes Bild: Die Hälfte entfiel auf Eigenmittel, die Zuschüsse aus dem Staatshaushalt gingen auf 27 v. H. zurück, 23 v. H. waren Bankkredite. Den Banken wurden gleichzeitig mit ihrer wirtschaftspolitischen Aufwertung erheblich mehr Kontrollrechte über die Investitionstätigkeit übertragen. Die Wirtschaftsführung mußte jedoch bald erkennen, daß sich bei Beschränkung der zentralen Entscheidung auf nur wenige bedeutsame Investitionsprojekte mit monetären Maßnahmen (z. B. branchenmäßige Differenzierung der Nettogewinnabführung, unterschiedliche Bestimmung des Gewinnanteils im Preis, Einzelhandels-Verkaufspreise [EVP]) die staatlichen Strukturvorstellungen nicht durchsetzen ließen. Es wurden deshalb seit 1969 wieder verbindliche Planungen für den Bereich der strukturbestimmenden Investitionen eingeführt. Dieses Konzept eines Nebeneinanders von Schwerpunktplanung und monetärer Steuerung konnte jedoch [S. 550]allein schon wegen des hohen Investitionsanteils strukturbestimmender Aufgaben in strukturbestimmenden Bereichen kaum funktionieren: Einerseits forcierten die Betriebe mit entsprechenden Verträgen eigene Projekte, andererseits führte der staatlich festgelegte Vorrang bestimmter Produktionen wegen der Zurückstufung anderer zu Beeinträchtigungen auch der bevorzugten Investitionen. Mit der Rezentralisierung vom Dezember 1970 (Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963) gelangte die I. wieder völlig in die Hand zentraler staatlicher Instanzen. Die I. geht aus von der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, die in der Höhe und Aufteilung der Investitionen nach Arten und Zweigen festgelegt und in sog. Staatsplanbilanzen (z. B. Nationaleinkommensbilanz, Rohstoff-, Material-, Energie-, Arbeitskräfte- und Baubilanz) abgestimmt werden. Auf dieser Basis sowie unter Berücksichtigung der den Betrieben und VVB genehmigten bzw. der von ihnen bereits begonnenen Vorhaben wird der zentrale — nach Bereichen, Zweigen und Bezirken gegliederte — Investitionsplan aufgestellt. Bei seiner Konzeption kommen den einzelnen Instanzen folgende Aufgaben zu: Der Ministerrat hat im Rahmen der „Prognose der volkswirtschaftlichen Wachstumsfaktoren“ die Entwicklung des Brutto-Anlagevermögens, der Investitionen und der Aussonderungen einzuschätzen, er soll strukturpolitische Grundproportionen (einschließlich der Integrationsbemühungen im RGW) bestätigen, Vorentscheidungen für wichtige Investitionsvorhaben treffen, ihre Vorbereitung und Durchführung kontrollieren. Über 40 v. H. des Investitionsvolumens der Industrie wird hier unmittelbar entschieden. Der Staatlichen Plankommission fällt die Aufgabe zu, die zentrale staatliche Investitionsbilanz auszuarbeiten sowie Entwürfe der Pläne (einschließlich Finanzpläne) und Vorschläge für Plankennziffern vorzulegen. Die Investitionsdaten werden nach Bereichen und Zweigen gegliedert, die Relationen für Instandhaltung. Aussonderung und Erweiterung festgelegt und nach Bauten und Ausrüstungen sowie unter Berücksichtigung der Zulieferungen aufgeschlüsselt. Die Ministerien sollen detailliert für ihren Bereich auf der Grundlage der vom Ministerrat festgelegten Ziele langfristige Konzepte und Planentwürfe erstellen, Vor- und Grundsatzentscheidungen für wichtige Investitionen treffen, zweigspezifische Investitionspläne ausarbeiten sowie die Investitionsdurchführung kontrollieren. Den Räten der Bezirke ist die Mitarbeit an langfristigen Konzepten unter Berücksichtigung regionaler Aspekte vorbehalten. Sie sollen deshalb für ihren örtlichen Verantwortungsbereich ähnliche Aufgaben übernehmen wie die Ministerien. Darüber hinaus erteilen sie Standortbestätigungen. Die Banken überwachen sowohl die Einhaltung der materiellen Pläne als auch die des staatlichen Kreditplanes, sie legen Kennziffern für den Krediteinsatz (Eigenmittelbeteiligung, Zins, Kreditlaufzeit. Rentabilitätsanforderungen) fest und kontrollieren die Durchführung der Investitionsvorhaben insbesondere in bezug auf Aufwand, Nutzen und Übereinstimmung mit den staatlichen Grundsatzentscheidungen. Von den Betrieben, Kombinaten und VVB werden die Einzelprojekte detailliert ausgearbeitet. Sie reichen entsprechende Studien (einschl. Varianten) für Investitionsvorhaben mit Angaben über die zu erreichenden Leistungen an übergeordnete Organe ein. Je nach Umfang und Bedeutung der Projekte treffen unterschiedliche Instanzen (z. B. Ministerien, Staatliche Plankommission, Ministerrat) gleichzeitig mit der Festlegung wichtiger technischer und ökonomischer Zielwerte Investitionsvorentscheidungen. Hierauf aufbauend erarbeiten die Betriebe umfangreiche „Dokumentationen“, in denen nachzuweisen ist, daß die vorgegebenen Zielgrößen eingehalten werden können. Erst danach erfolgt die endgültige Entscheidung und die Aufnahme der Projekte in „Titellisten“ und damit in die I. Die dargestellte Form der I. gilt bis in die Gegenwart. Allerdings wurden im Zusammenhang mit der für die laufende Planperiode entwickelten „Ordnung der Planung“ (GBl. 1974, SDr. 775 a) einige bedeutsame Verbesserungen angestrebt: 1. Vereinheitlichung der Verfahrensweisen und Klarheit der Kompetenzen sollen betriebliche und gesamtwirtschaftliche I. überschaubarer machen. 2. Es wird erstmals versucht, eine den Planerfordernissen entsprechende komplexe Vermögensplanung aufzubauen; darunter versteht man eine zukunftsbezogene gesamtwirtschaftliche Kapazitäts- und Bestandsrechnung des Vermögens nach Bereichen und Zweigen unter Einbeziehung von Investitionen. Instandhaltung und Aussonderung. 3. Das Investitionsvolumen der Fünfjahrplanperiode soll in exakte Jahresplanabschnitte nach Bereichen, Zweigen, Betrieben und Regionen aufgeschlüsselt und diese insbesondere mit der Arbeitskräfteplanung, mit der Planung wissenschaftlich-technischer Entwicklungen und ihrer Überleitung in die Produktion sowie mit der Bauplanung koordiniert werden. 4. Dem Vorrang der Intensivierung wird durch eine von der Staatlichen Plankommission erstellte mittelfristige „Direktive zur sozialistischen Rationalisierung“ Rechnung getragen, die ab 1979 zu einem „Staatsplan sozialistische Rationalisierung“ ausgebaut werden soll. 5. Die Betriebe haben aufgrund zentraler Planauflagen, bestätigter Rationalisierungskonzepte sowie eigener betriebswirtschaftlicher Berechnungen jährlich folgende Teilpläne aufzustellen: Grundfondsplan, der die zur Erfüllung der Produktionsaufgaben erforderliche Vermögensentwicklung (einschl. Aussonderung, Umsetzung, Instandhaltung) bei hoher Kapazitätsauslastung und vorgegebener Effizienz festlegt; Instandhaltungsplan, in dem alle Instandhaltungsmaßnahmen nach Gewerken und Leistungsarten zu untergliedern sowie die voraussichtlichen Stillstandszeiten anzugeben sind; Aussonderungsplan, der Umfang und Termin von Abbruch und Verschrottung veralteter Anlagen unter [S. 551]Angabe von Abbruchkosten sowie Einsparung an Arbeitskräften und Instandhaltungsaufwand erfaßt; Plan der Vorbereitung der Investitionen, mit dem die Vorbereitungsphasen wichtiger Mechanisierungs- und Automatisierungsvorhaben sowie technologieverbessernder Projekte terminiert, ihr Nutzen ermittelt, ihr Aufwand festgelegt sowie zur besseren künftigen Bilanzabstimmung Aufwandsgrößen. Standort, Mehr- bzw. Minderbedarf an Arbeitskräften bestimmt werden; Investitionsplan, der die Finanzierung sowie die technischen und ökonomischen Leistungskennziffern der zu realisierenden Projekte erfaßt, den Nachweis ihrer voraussichtlichen Einhaltung erbringt und die Voraussetzungen enthält, die die Realisierung sicherstellen. 6. Zur Synchronisierung von wissenschaftlich-technischer Entwicklung und Investitionstätigkeit werden unter Leitung des jeweils betroffenen Ministeriums Koordinierungspläne aufgestellt, die die Pläne Wissenschaft und Technik mit anderen Planteilen verbinden. 7. Mangelnder Effizienz der Investitionen versucht man mit „Effizienzplanung“ in Form der Festlegung einer Reihe sich ergänzender Kennziffern zu begegnen (z. B. Selbstkosten und Selbstkostensenkung, Gewinn je Erzeugniseinheit, Freisetzung von Arbeitskräften. Kapitalproduktivität, Kapitalrentabilität, Schichtkoeffizient, spezifischer Investitionsaufwand, Materialintensität. Qualitätsstandard). Den neuen Regelungen sind zwar einzelne Verbesserungen nicht abzusprechen, doch hat die Überbürokratisierung noch weiter zugenommen. Zudem wirken sich 2 Faktoren besonders ungünstig aus: Trotz aller Bemühungen um Intensivierungskonzepte auf verschiedenen Leitungsebenen, um detaillierte betriebliche Teil- und Koordinierungspläne und trotz der Planung vielfältiger Effizienzkriterien ist es in der DDR nicht gelungen, das Problem fehlender Innovationsbereitschaft und unzureichender Effizienz zu überwinden (Gewinn). <LI>Trotz vielfältiger Versuche, entsprechende Modelle zu bilden, ist es bisher nicht gelungen, den tatsächlichen Planungsprozessen ein in sich geschlossenes Konzept der komplexen Vermögensplanung zugrunde zu legen. Diese Schwierigkeiten sowie die zur Leistungs- und Effizienzmessung ungeeigneten ― häufig stark verzerrten ― Preise (Preissystem und Preispolitik) lassen künftig weitere Veränderungen der I. und Vermögensplanung erwarten. Immerhin ist der Kapitaleinsatz in der DDR nach wie vor durch Mängel gekennzeichnet wie: unzureichende Aussonderung veralteter Anlagen, teilweise unbefriedigende Anlagenauslastung, schlechte Investitionsvorbereitung, überlange Bauzeiten neuer Projekte, Konzentration der Investitionen auf besonders kapitalintensive Zweige (z. B. Energie, Bergbau, Chemie) sowie ungenügende Durchsetzung des technischen Fortschritts. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 549–551 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InvestitionsrechnungSiehe auch die Jahre 1975 1985 Richtung, Proportionen und Ausmaß der Investitionen werden entweder von den staatlichen Zentralplaninstanzen selbst festgelegt (wichtige Investitionen) oder unter deren Anweisung und Kontrolle von den mittleren und unteren Planungsstellen ausgearbeitet (übrige Investitionen). Ausgangspunkte der I., die in den staatlichen Planungs-Prozeß der Gesamtwirtschaft integriert ist (Planung), sind (sachlich) politisch bestimmte Entscheidungen über den Anteil der…
DDR A-Z 1979
Preissystem und Preispolitik (1979)
Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1985 I. Grundsätze des Preissystems Die Preisbildung folgt in der DDR anderen Prinzipien als in marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen. In diesen führt prinzipiell der Preismechanismus unter der Voraussetzung, daß wirksamer Wettbewerb vorliegt, eine Angleichung der Angebots- und Nachfragebeziehungen herbei und signalisiert den weitgehend autonomen Marktparteien (Wirtschaftseinheiten); was zu produzieren ertragreich ist bzw. welche Güter von Nutzen sind. Das bedeutet, die Koordination der Entscheidungen der Wirtschaftseinheiten erfolgt weitgehend über die Preise auf den Märkten. Im Gegensatz dazu ist das Ps. in der DDR — genauso wie in anderen Wirtschaftssystemen des Ostblocks — Instrument der zentralen staatlichen Wirtschaftsführung und dient der Durchsetzung zentraler Ziele. Es ist Bestandteil des Gesamtsystems „ökonomischer Hebel“, zu dem u. a. die Steuern, Kredite, Zinsen, Fonds und Prämien (Jahresendprämie) gehören. Die Preise sind sowohl Gegenstand der Planung — deshalb erfolgt ihre Festsetzung generell auch durch staatliche Instanzen — als auch Instrumente zur Durchsetzung der Planziele. Die Wirksamkeit des Ps. zur Unterstützung der Planerfüllung hängt von seiner Übereinstimmung mit den jeweiligen Planzielen und den angewendeten Methoden des Planungssystems ab (Planung). Unter den Bedingungen einer Zentralplanwirtschaft würden dann ökonomisch optimale Planpreise innerhalb einer Planperiode vorliegen, wenn diese in Abhängigkeit von den für diese Periode aufgestellten Planzielen die relative Knappheit der betreffenden Güter zum Ausdruck brächten. Hier knüpft das von Novožilov und Kantorovič entwickelte „Modell der optimalen Planung“ mit den daraus abgeleiteten „Schattenpreisen“ an. Es versucht, auf der Grundlage staatlich festgesetzter Zielfunktionen einerseits sowie der gegebenen Ressourcen (Arbeitskräfte, Kapazitäten, Rohstoffe, Importmöglichkeiten) andererseits einen optimalen Plan auszuarbeiten und aus diesem dann durch entsprechende Matrixoperationen Preise zu ermitteln, die das Angebot an die vorgegebene Nachfrage angleichen. Auch unter Zuhilfenahme bestimmter mathematisch-statistischer Verfahren (z. B. Input-Output-Analyse und lineare Programmierung) ist es jedoch bisher weder in der DDR noch in anderen sozialistischen Staaten in Osteuropa gelungen, auch nur annähernd derartig optimale Preise zu bestimmen. Erschwerend kommt hinzu, daß sich die staatlich gesetzten Einzelziele im Zeitverlauf ständig ändern, so daß die Modelle laufend korrigiert werden müßten. Da die Bildung solcher „Optimalpreise“ bisher noch weitgehend unmöglich erscheint, bleibt als praktikable Lösung lediglich die Schaffung von Preisen auf der Basis des volkswirtschaftlich erforderlichen Aufwands. Unabhängig davon, wie man dabei wesentliche Probleme löst, z. B. die Bestimmung des notwendigen Aufwands, die Bewertung der Knappheit der Produktionsfaktoren, die Gewinnzurechnung als Entgelt für die Leistung des Betriebes, die Reduzierung der betriebsindividuellen auf die als „gesellschaftlich notwendig“ von den zentralen Organen anerkannten Selbstkosten, der Vorzug des Preises als Meßfunktion bleibt erhalten: Der gesamtwirtschaftlich erforderliche Aufwand wird zum Orientierungsmaßstab für Leistungen und für Zielentscheidungen. Da der sozialistische Staat jedoch seine z. T. politisch bestimmten Wirtschaftsziele nicht ausschließlich am notwendigen Aufwand messen will, läßt er nicht in jedem Falle die Berechnung aufwandsgleicher Preise zu, strebt sie aber grundsätzlich an. Damit erweist sich als zentrales — im Grunde unlösbares — Problem die Bestimmung von Wertkategorien, die sowohl aufwandsgleich sind als auch den staatlichen Zielvorstellungen entsprechen. Für die tatsächliche Preisfestsetzung bedeutet dies, daß sich Grundsätze der Preisbildung widersprechen können. Zudem können die Preise, die zwangsläufig bei zentraler Preisfestsetzung für längere Zeit terminiert sind, durch Änderungen der Planziele laufend in Gegensatz zu ihrer Funktion als Instrument der Plandurchsetzung gelangen. So hatte man nach dem Krieg die Preise wichtiger Grundstoffe mit Hilfe von Subventionen weit unter den Selbstkosten festgelegt, um den Investitionsgüterbereich durch Unterbewertung der Vorprodukte zu begünstigen. Für Konsumgüter galten hingegen meist überhöhte Prei[S. 851]se, um dadurch die Entwicklung des Konsums zugunsten der Investitionen zu hemmen. Damit standen die Preise jedoch bis zum Beginn der Industriepreisreform bewußt im Gegensatz zu dem auch in östlichen Wirtschaftssystemen — wie bereits dargestellt — grundsätzlich angestrebten Prinzip der Kostendeckung, das wiederum für Wahlentscheidungen im Rahmen des Planungsprozesses, insbesondere für die Messung der Wirtschaftlichkeit alternativer Produktionen von entscheidender Bedeutung ist. Bei Konsumgütern ist ferner von Bedeutung, daß Preisdifferenzierungen aus sozialpolitischen Gründen durchgeführt werden mußten: So werden seit Jahren die Preise einer Reihe von Grundnahrungsmitteln (z. B. Brot, Kartoffeln, Fisch, Fleisch, Backwaren), aber auch von Kinderbekleidung und Dienstleistungen (z. B. Mieten, Verkehrstarife, Leistungen der Friseure und Wäschereien) durch staatliche Subventionen niedrig gehalten. Demgegenüber werden Erzeugnisse des gehobenen Bedarfs (z. B. Fernsehgeräte, Autos, Waschmaschinen, Kühlschränke) mit hohen Produktionsabgaben belastet. Den Preisen kommt in diesem Fall eine gewisse Verteilungsfunktion zu. Als besondere Schwierigkeit erweist sich, daß bei unterbewerteten Produkten im Zeitverlauf die erforderlichen Preissubventionen in der Regel zunehmen. Ihr Abbau in besonders krassen Fällen würde aber wiederum kurzfristige Substitutionsprozesse auslösen, denen die dann bevorzugten Erzeugnisgruppen mangels zureichender Kapazitäten möglicherweise nicht gewachsen wären. Um solche Störungen sowie generell aus Preisänderungen resultierende Einflüsse zu vermeiden, tendieren Zentralplanwirtschaften zu einer Preisstarrheit, die über einen längeren Zeitraum hinweg wiederum nicht einmal die Übereinstimmung einiger wichtiger Preise mit bestimmten zentralen Zielvorstellungen gewährleisten kann. Solange aber die Preise der einzelnen Güter weder als Maßstab des erforderlichen volkswirtschaftlichen Aufwands noch der Dringlichkeit des im Plan festgelegten Bedarfs angesehen werden können, ist eine auf annähernd optimale Leistungsfähigkeit ausgerichtete Planung unmöglich, weil ihr der Orientierungsmaßstab für den Grad der ökonomischen Effizienz der verschiedenartigen Leistungen fehlt. Deshalb versuchte man auch im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) und des Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) mit einer Reihe von aufeinanderfolgenden Schritten Verbesserungen des damaligen, recht widersprüchlichen Ps. durchzusetzen. II. Die Industriepreisreform In mehreren Stufen wurden in den Jahren 1964 bis 1967 in der DDR sämtliche Industriepreise auf der Basis der vorausgeschätzten Selbstkosten des Jahres 1967 neu festgelegt. Das Ziel dieser umfangreichen Preisreform war es, einen bedeutenden Teil der vor dem erheblichen Preisverzerrungen zu beseitigen. Da das bis 1964 geltende Ps. — besonders für Vorleistungen und Materialien — zum großen Teil auf Preisen des Jahres 1944 basierte, spiegelte es die in der DDR bestehenden volkswirtschaftlichen Kosten- [S. 852]und Knappheitsverhältnisse nur ungenau und erheblich verzerrt wider. Vor 1964 lagen die Preise wichtiger Grundstoffe beträchtlich unter den Herstellungskosten. Dies erforderte umfangreiche staatliche Subventionen. So wiesen beispielsweise die Preise für Rohstoffe wie Kohle, Gas, Elektroenergie, Holz, Eisen, Mauersteine und Dachziegel ein Niveau von nur 45–60 v. H. der effektiven Erzeugungskosten auf. Demgegenüber galten für Konsumgüter z. T. überhöhte Preise, weil die konsumnahen Bereiche hohe Steuern in Form der Produktionsabgaben zu tragen hatten. Diese Preisverzerrungen bewirkten volkswirtschaftliche Fehlentwicklungen: Es traten Rohstoffverschwendungen auf - sowohl als Folge zu niedrig bewerteter Rohstoffe als auch wegen zu seltener Nutzung technisch günstigerer, aber häufig überbewerteter substitutiver Einsatzgüter. Die Sortimentsstruktur der von den Betrieben erzeugten Fertigprodukte konzentrierte sich bei der vom Mengendenken beherrschten Planung z. T. auf Güter, deren volkswirtschaftlicher Aufwand die betrieblichen Kosten weit überstieg, weil der je Produkt ausgewiesene Gewinn kein echter Maßstab der betrieblichen Leistung sein konnte. Schließlich wurde der technische Fortschritt behindert, weil infolge der verzerrten Preise bei neuen Produktionsverfahren und Investitionsprojekten nicht die tatsächlich zu erwartende Wirtschaftlichkeit bestimmbar war; realisiert wurden daher z. T. Projekte mit vermeintlich hohem Nutzen, der sich bei kostengerechten Preisen als nur gering erwiesen hätte. Der Industriepreisreform war eine Neuberechnung der viel zu niedrigen Abschreibungen vorausgegangen; sie entsprachen infolge einer uneinheitlichen Unterbewertung der Anlagegüter nicht dem Wert des tatsächlichen Verschleißes. Zu ihrer Neufestsetzung war deshalb eine Neubewertung des Brutto-Anlagevermögens (Grundmittelumbewertung) notwendig, die 1963 nach umfangreichen Vorarbeiten durchgeführt worden ist. Die Industriepreisreform wurde in den folgenden — in der Tabelle dargestellten — 3 Etappen durchgeführt. Da ein wichtiges Merkmal der Industriepreisreform darin bestand, die Konsumgüterpreise unverändert zu lassen, mußten die Betriebe der verbrauchsnahen Branchen Kostensteigerungen ihrer Vorprodukte durch vermehrte Rationalisierungen bzw. Gewinneinbußen ausgleichen. Allerdings wurden vereinzelt auch Minderungen der Produktionsabgaben vorgenommen bzw. Subventionen eingeführt, wenn die eingetretenen Kostenerhöhungen die Betriebe zu stark belastet hätten. Somit wirkte sich die letzte Etappe der Industriepreisreform vor allem auf die Preise der Investitionsgüter aus, die sich durchschnittlich um 16 v. H. erhöhten. Bei den Ausrüstungen stiegen die Preise im Durchschnitt um 8 v. H., bei den Bauinvestitionen um 33 v. H. Allgemein nahmen die Baupreise um 26 v. H. zu. Als positives Ergebnis der Preisreform läßt sich vermerken, daß die staatlichen Preissubventionen in verschiedenen Bereichen von vorher etwa 13,5 Mrd. Mark auf 7,5 Mrd. Mark reduziert werden konnten. Damit wurden auch wesentliche Preisdisproportionen zwischen den Erzeugnissen verschiedener Wirtschaftszweige z. T. bereinigt. III. Ungelöste Probleme der Preisreform Obwohl die Industriepreisreform merklich bessere Preisverhältnisse geschaffen hatte, wiesen auch die neuen Preise Mängel auf. Sie entsprachen dem volkswirtschaftlich notwendigen Aufwand noch immer nicht und berücksichtigten die in der DDR gege[S. 853]benen Knappheitsverhältnisse nur unzureichend. Insbesondere zeigten sich folgende Mängel: 1. Der Preisreform hatte man die voraussichtlichen Kosten von 1967 zugrunde gelegt, die wiederum aufgrund vorausgeschätzter Durchschnittswerte für die Verarbeitungskosten sowie anhand globaler Umrechnungskoeffizienten für Rohstoffgruppen ermittelt worden waren. Dabei mußten zwangsläufig Schätzfehler auftreten. 2. In den Industriepreisen waren zwar die Abschreibungen, nicht jedoch der Kapitalzins für Eigen- und Fremdmittel enthalten, so daß die Erzeugnisse kapitalintensiver Zweige generell unterbewertet waren. Ursache der Vernachlässigung des Kapitalzinses war die vor den Reformen praktizierte kostenfreie Zuweisung von Staatshaushaltsmitteln für Investitionen. 3. Demgegenüber führte das Festhalten an den teilweise überhöhten Konsumgüterpreisen — trotz starker staatlicher Abschöpfungen — zu einer überhöhten Rentabilität entsprechender Konsumgüterproduktionen. 4. Da das Ps. grundsätzlich nur starre Preisrelationen kennt, erbrachten die im Zeitverlauf auftretenden Veränderungen der Kostenrelationen erneute Verzerrungen der Preisstruktur. So entsprachen beispielsweise die bei der Grundmittelumbewertung benutzten Wertmaßstäbe von 1962 schon 1968 — nach der Preisreform — nicht mehr den damaligen Wiederbeschaffungspreisen, so daß die Produktionsfondsabgabe auf eine nicht mehr einheitliche Bemessungsgrundlage bezogen und die Abschreibungen falsch ausgewiesen wurden. 5. Auch die neuen Preise stimulierten Neuentwicklungen nur unzureichend, da deren Produzenten nur den durchschnittlichen Kalkulationsgewinn erzielten, während sie bei älteren Erzeugnissen infolge von Kosteneinsparungen höhere Gewinne erreichen konnten. 6. Die mit der Industriepreisreform geschaffenen Preise berücksichtigten weder die in der DDR gege[S. 853]benen Knappheitsrelationen der Produktionsfaktoren noch die Dringlichkeit der Nachfrage. IV. Preispolitik in den Jahren 1968--1970 In den letzten Jahren der NÖS-Periode wurde zur Beseitigung einiger der bereits erwähnten Preismängel eine Reihe von interessanten preispolitischen Maßnahmen realisiert: a) Die Einführung des Fondsbezogenen Preises (GBl. II, 1968, S. 497): Mit diesem Preistyp sollte im Gegensatz zur bisherigen Preisbildung (sog. kostenbezogener Preistyp) auch der volkswirtschaftlich erforderliche Kapitalaufwand im Preis berücksichtigt werden, um damit die Zahlung der Produktionsfondsabgabe für kapitalintensive Betriebe zu ermöglichen. Bei diesem Preistyp wurde der Gewinnanteil ausschließlich als Prozentsatz (höchstens 18 v. H.) des notwendigen — und nicht des tatsächlichen — Kapitalaufwandes kalkuliert, der wiederum am Kapitaleinsatz der günstigsten Betriebe einer Erzeugnisgruppe bemessen war. Da der Preis somit nur den „optimalen“ Kapitaleinsatz sowie die „günstigste“ Höhe der Umlaufmittelbestände berücksichtigte, die Produktionsfondsabgabe aber auf den effektiven Kapitalaufwand bezogen war, konnte der Betrieb seinen Nettogewinn (Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe) bei gegebenen Verarbeitungskosten nur durch Entscheidungen zur Verbesserung seiner Kapitalnutzung maximieren. b) Die Schaffung von Preisdynamisierungsmaßnahmen (GBl. II, 1968, S. 497): Ausgelöst durch im Zeitverlauf auftretende Kostenminderungen sollte beim Industriepreisregelsystem eine Überschreitung der festgelegten Obergrenze des fondsbezogenen Gewinns automatisch Preissenkungen auslösen, bis die vorbestimmte Gewinnuntergrenze erreicht war. Den Generaldirektoren der VVB oblag die Feststellung, inwieweit sich die Rentabilität der jeweiligen Erzeugnisgruppe an den Höchstgewinn annäherte; bei Überschreiten desselben sollten sie Preisherabsetzungen für Einzelerzeugnisse bzw. Erzeugnisgruppen Vorschlägen oder selbst durchführen. Preissenkungen sollten jedoch ausgeschlossen sein, wenn die dann eintretenden Nachfrageerhöhungen bei bestehenden Kapazitäten nicht hätten befriedigt werden können oder wenn verfälschte Preisrelationen für Substitutionsgüter entstanden wären. Um zu erreichen, daß die Betriebe auch tatsächlich an Kosten- und Preisminderungen interessiert waren, durften sie — gemäß den für 1969 und 1970 geltenden Bestimmungen — die aufgrund von Preisreduktionen eintretenden Gewinneinbußen voll von der an den Staat zu zahlenden Nettogewinnabführung abziehen. Zur Förderung der Entwicklung neuer sowie der Ausschaltung veralteter Güter wurde weiterhin eine Preisdegression für neu- und weiterentwickelte Erzeugnisse eingeführt, die bei zunächst erhöhtem Gewinn und danach folgenden kontinuierlichen Preis- und Gewinnminderungen dem Hersteller eines Gutes schließlich dann Verluste bringen sollte, wenn das Produkt nicht mehr dem allgemeinen technischen Niveau entsprach. .so 1979_../Pool/Preissystem_Preisdegression_neuentwickelte_Industrieprodukte.pic An der Festlegung sowohl des Ausgangspreises als auch an der Preisdegression waren neben dem Hersteller und den Abnehmern vor allem die zuständigen Preiskontrollorgane beteiligt (z. B. Amt für Preise, Industrieministerium, VVB). Die Preisdegression sollte sich nach der voraussichtlichen „ökonomischen Lebensdauer“ des Erzeugnisses, also der [S. 854]Periode richten, in der das Produkt dem in der DDR erreichten durchschnittlichen technischen Niveau entsprach. Dabei war vorgesehen, eine stärkere Preisdegression im Zeitverlauf festzulegen, als Kosteneinsparungen zu erwarten waren, um beim Produzenten einen wirksamen Druck auf die Kosten auszulösen. Nach Ablauf der „ökonomischen Lebensdauer“ des Erzeugnisses sollte sein Hersteller durch Verluste zur Produktionseinstellung des nunmehr „veralteten“ Produktes veranlaßt werden. c) Die Einführung differenzierter Preisformen: Um eine größere Beweglichkeit der Preisbildung zu erreichen, wurden neben den bis dahin fast ausschließlich geltenden Festpreisen auch Preisformen wie Höchstpreise und Vereinbarungspreise eingeführt (GBl. II, 1967, S. 153 sowie 1968, S. 971). Während Festpreise, die weder über- noch unterschritten werden durften und nur durch planmäßige Preisänderungen (z. B. Industriepreisregelsystem) verändert werden konnten, vor allem bei Erzeugnissen Anwendung fanden, die als Vorleistungen Niveau und Struktur der Kosten weiter Abnehmerkreise beeinflußten, wurden Höchstpreise für verschiedenartige Güter festgelegt. Diese Preisform war für alle Konsumgüter sowie für Erzeugnisse, die einer raschen technischen Entwicklung unterliegen, vorgesehen. Mit den Höchstpreisen, die unter-, aber nicht überschritten werden durften, wurde den Betrieben ein gewisser eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum hinsichtlich Preissenkungen zur Erzielung von Absatzsteigerungen eingeräumt. Unter Vereinbarungspreisen sind solche Preise zu verstehen, die ohne Bestätigung der Preisorgane auf der Grundlage der geltenden Kalkulationsrichtlinien, jedoch mit höherem bzw. niedrigerem als dem vorgesehenen kalkulatorischen Gewinnsatz frei zwischen Herstellern und Abnehmern (insbesondere für Einzelanfertigungen, Spezialmaschinen usw.) vereinbart werden durften. d) Preisprognose und Preisplanung (GBl. III, 1968, S. 29): Ein wichtiges Problem der Planung zu konstanten Preisen besteht darin, daß bei auftretenden Preisänderungen die im Plan festgelegten Strukturentscheidungen überprüft und der neuen Preissituation angepaßt werden müssen. Zur Überwindung dieser Schwierigkeiten sollten Preisprognosen auf betrieblicher Ebene sowie eine gesamtwirtschaftliche Preisplanung dienen. Zu diesem Zweck wurden für den Fünfjahrplanzeitraum 1971–1975 probeweise unter Leitung des Amtes für Preise in einigen zentralgeleiteten Betrieben entsprechende Planinformationen erarbeitet. Es war dabei die 1969 bestehende Kostenstruktur zu ermitteln sowie die für den Zeitraum 1971–1975 zu erwartende Entwicklung der Selbstkosten, des Brutto-Anlagevermögens und der Umlaufmittel einzuschätzen. Die ermittelten Daten wurden in ein zentrales, 1.150 Erzeugnisgruppen umfassendes Preisverflechtungsmodell übertragen. Unter Berücksichtigung zentraler Entscheidungen (z. B. über Außenhandel, Strukturänderungen, Lohnerhöhungen) sollten dann aus dem dynamisierten Preisverflechtungsmodell Preisänderungskoeffizienten für die einzelnen Erzeugnisgruppen erarbeitet werden, die dann eine der Grundlagen für die Fünfjahrplanentwürfe bilden sollten. Während bis 1970 tatsächlich für rd. ein Drittel der industriellen Warenproduktion fondsbezogene Preise eingeführt worden waren, zeigte sich bei den Preisdynamisierungsinstrumenten als deutliche Schwäche, daß statt der angestrebten Preisminderungen faktisch Preiserhöhungen eintraten. Dies dürfte seine Ursache darin haben, daß leistungsfähige Betriebe bis dahin keinen genügenden Anreiz zu Preissenkungen hatten: Eine formale Kostenverrechnung im bisher üblichen Umfang war für sie auch im Falle echter Kosteneinsparungen günstiger als die Erhöhung des Nettogewinns, weil auf diese Weise unauffällig Leistungen für Investitionen finanziert werden konnten, ohne den Weg über die betriebliche Fondsbildung nehmen zu müssen; denn vom Nettogewinn blieb ihnen nach Abzug der Nettogewinnabführung (Gewinn) sowie der zweckgebundenen Fonds nur ein kleiner Teil zur Verwirklichung eigener Investitionsvorhaben übrig. Bei der Preisdegression für neue Güter konnten die Betriebe auf Kostensteigerungen von Vorleistungen verweisen, die die eigenen Einsparungen infolge von Produktivitätsfortschritten übertrafen; sie konnten aber auch durch erneute Produktveränderungen versuchen, die Produktion der bisherigen Erzeugnisse auslaufen zu lassen, bevor sie überhaupt in den Bereich stärkerer Preisdegression gelangten. Auch die Preisplanung verlief nicht erwartungsgemäß. Offensichtlich gab es bei der praktischen Anwendung des Preisverflechtungsmodells erhebliche Schwierigkeiten: Die Betriebe konnten nicht mit ausreichender Genauigkeit künftige Entwicklungen der Kosten und Preise prognostizieren; häufig wurde mangels entsprechender Daten lediglich von einer Extrapolation der bisher beobachteten Entwicklungen ausgegangen; schließlich waren weder die zentralen Planungsorgane noch die Betriebe — mangels entsprechender Erfahrungen — in der Lage, künftige Bedarfsentwicklungen für wichtige Konsumgüter vorauszusagen. V. Preispolitik in den Jahren 1971--1975 Die Rezentralisierung von Ende 1970 wirkte sich besonders ungünstig auf das Ps. aus. Gerade als es begann, aktives Instrument der Planung zu werden, indem es stimulierend auf Kostensenkungen und eine bessere Nutzung des technischen Fortschritts hinwirken sollte, wurde das NÖS- bzw. ÖSS-Modell abgebrochen. Angesichts der geschilderten Unzulänglichkeiten ist das Industriepreisregelsystem so[S. 855]wie die Preisdegression bei neuen und weiterentwickelten Erzeugnissen aufgehoben und die weitere Einführung fondsbezogener Preise ausgesetzt worden (GBl. II, 1972, S. 761). Ohne nachhaltige Kostenminderungen sah man keine Möglichkeit, für kapitalintensive Produktionen — bei Vermeidung von Preisheraufsetzungen — zu fondsbezogenen Preisen zu gelangen. Besonders ungünstig wirkte der generelle Preisstopp für alle 1971 produzierten Güter (GBl. II, 1971, S. 669 ff. und S. 674 ff.). Er war ursprünglich bis zum Jahre 1975 begrenzt, ist nunmehr aber praktisch bis 1980 verlängert worden, mit Ausnahme einiger Erzeugnisse, für die planmäßig Preiskorrekturen vorgesehen sind. Damit wurden die Preise wieder passives Systemelement, das kaum effizienzsteigernde Impulse auslösen vermochte. Mit dem Preisstopp ergaben sich für kapitalintensive Produktionen Finanzierungsprobleme, soweit für sie noch keine fondsbezogenen Preise galten: Die Betriebe der betroffenen Branchen waren gar nicht in der Lage, die Produktionsfondsabgabe in Höhe von 6 v. H. des Anlagevermögens und der Umlaufmittel zu bezahlen, ohne z. T. beträchtliche Einbußen bei ihrer Fondsbildung hinnehmen zu müssen. Dem ist offenbar durch Minderungen der Nettogewinnabführung bzw. durch Subventionen begegnet worden. Da bei einem Preisstopp die Preisfestsetzung für neue oder weiterentwickelte Produkte zum Problem wurde, haben die zentralen Wirtschaftsorgane ein umständliches und äußerst bürokratisches Preisantrags- und Preisbestätigungsverfahren entwickelt (GBl. II, 1972, S. 257 ff.) sowie die dafür erforderliche einheitliche Kalkulationsrichtlinie (GBl. II, 1972, S. 741 ff.) in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurde die Vielzahl stark differenzierter früherer Preisverordnungen aufgehoben (GBl. I, 1973, S. 9 ff.). Die neuen Bestimmungen verlangten einen exakten Kostennachweis und die Einhaltung vorgegebener Normative für Verarbeitungs- und Gemeinkosten. Das Preisantrags- und -bestätigungsverfahren wurde wie folgt gehandhabt: a) Preise für neue oder verbesserte Konsumgüter mußten nach eingehender Kontrolle der Preis- und Kostenkalkulation von zentralen Organen (z. B. durch das Amt für Preise, dem ein Zentraler Preisbeirat beigeordnet ist) bestätigt werden. Ausgangspunkt des komplizierten Preisbestätigungsverfahrens war ein vom Betrieb zu stellender Preisantrag, der neben Angaben über Produktionsvolumen und dem zu erwartenden Bedarf sowohl die nach den geltenden Kalkulationsvorschriften ermittelten Kosten als auch einen mitden Hauptabnehmern abgestimmten Preisvorschlag enthalten sollte. Dieser ging nacheinander den wirtschaftsleitenden Organen der Industrie, des Handels, die ihrerseits durch einzelne Preisbeiräte unterstützt wurden, und dann dem Ministerium für Handel und Versorgung sowie schließlich — bei wichtigen Erzeugnissen — dem Amt für Preise bzw. dem Ministerrat zu. Alle Instanzen hatten eine eingehende Prüfung und Stellungnahme sowie dem jeweils übergeordneten Organ einen Preisvorschlag zu unterbreiten, bis schließlich bei der letzten Instanz die endgültige Preisentscheidung getroffen wurde. Lediglich bei der Preiseinstufung endete der Prozeß bereits beim wirtschaftsleitenden Organ des Handels (z. B. Zentrales Warenkontor), soweit der Betrieb anhand von Preisberechnungsvorschriften nicht selbst einstufen durfte. b) Bei den Industriepreisen verlief das Verfahren der Preisbestätigung im Prinzip genauso, nur standen in der Mitte der Kette der zentralen Prüfungsinstanzen statt der Organe des Handels und des Ministeriums für Handel und Versorgung die jeweils zuständigen Fachministerien, die durch Arbeitskreise bzw. zeitweilige Expertenkommissionen unterstützt wurden. Die Preiseinstufung erfolgte auch hier durch das Preiskoordinierungsorgan der Industrie bzw. die Betriebe selbst. Bei neuen Produkten wurde grundsätzlich für 3 Jahre ein höherer Gewinnzuschlag zugestanden, jedoch durften sie nur um weniger verteuert werden, als ihrer Qualitätsverbesserung zum bisherigen Erzeugnis entsprach. Zur Stimulierung besserer Qualitäten wurden bei Produkten mit dem amtlichen Gütezeichen „Q“ oder „1“ Preiszuschläge gewährt. Um aber grundsätzlich auf möglichst niedrige Preise hinzuwirken, wurden für Neuentwicklungen bereits im Entwicklungsstadium unter Mitwirkung der Hauptabnehmer und Zulieferer Preislimite festgelegt. Bei ganzen Investitions[S. 856]projekten durften Auftraggeber sowie General- und Hauptauftragnehmer entsprechend der geltenden Kalkulations- und Kostenregelungen im Rahmen verbindlicher Angebote Vereinbarungspreise bilden. Dabei durfte der Auftraggeber Einsicht in die Berechnungsunterlagen der Anbieter nehmen. Damit folgte die Preisbildung für Neuerungen dem in folgendem Schema dargestellten Prinzip: Entscheidend waren einerseits ein auf 3 Jahre begrenzter, sich vermindernder Gewinnzuschlag und der Verzicht auf eine darüber hinausgehende, im voraus festgelegte Preisdegression. Ferner bestimmte die Kalkulationsrichtlinie, daß im Fall erheblicher Kostensenkungen durch Rationalisierungen — zur Vermeidung von ungerechtfertigten Übergewinnen — auf Antrag (z. B. der Industrieminister bzw. anderer wirtschaftsleitender Organe) eine Herabsetzung des Betriebspreises durch das Amt für Preise durchgesetzt werden konnte. Für die Hersteller bedeutete dies, daß ein Festhalten an veralteten Erzeugnissen unerwünschte Preisreduktionen bewirken konnte. Für tatsächliche Neuerungen war der Anreiz aber ebenfalls noch immer zu gering, da ein erheblicher Teil des ohnehin nur relativ kleinen Zusatzgewinns an den Staatshaushalt abzuführen und der Rest genau vorgeschriebenen Zwecken (Fonds) zuzuführen war. Deshalb hatten leistungsfähige Betriebe auch kein Interesse an der Aufdeckung ihrer Reserven, denn angesichts des komplizierten Verfahrens der Preisbestätigung für neue oder verbesserte Produkte gelang ihnen vielfach die Durchsetzung von Preisvorteilen auf dem Wege des Produktwandels. Insgesamt nahmen mit dem Wegfall wichtiger Preisbildungskonzeptionen des NÖS und dem 1971 verhängten Preisstopp die Preisverzerrungen wieder zu. Denn nunmehr galten 3 Gruppen von Preisen nebeneinander: Für einen großen Teil der Erzeugnisse wurden noch die mit der Industriepreisreform geschaffenen Preise angewandt, bei einer Gruppe von Produkten bestanden fondsbezogene Preise, und für eine weitere Gruppe neuer oder weiterentwickelter Güter wurden neue — in der Regel allerdings nicht fondsbezogene — Preise angewandt. Wegen dieser Uneinheitlichkeit der Preise haben die einst mit der Industriepreisreform verminderten Preismängel wieder deutlich zugenommen: Bei formal konstanten Preisen blieben die infolge laufend auftretender Kosten- und Aufwandsveränderungen entstehenden Verschiebungen der Wert-Relationen zwischen den Gütern verborgen. Auch inflationäre Erscheinungen wurden verdeckt, da Preiserhöhungen vermittels Produktwandels auftraten, indem billige Erzeugnisse aufgegeben und durch neue — im Preis überhöhte — Produkte ersetzt wurden. Eine wirtschaftlich sinnvolle — d. h. wenigstens annähernd kostengerechte — Leistungsbewertung war daher kaum noch möglich. Dies wiederum erwies sich als Störfaktor der Planung, da die bestehenden Preise volkswirtschaftliche Verlustproduktionen induzierten und notwendige Innovationsprozesse behindern oder in falsche Richtungen lenken konnten. Hinzu kam, daß es den Preisbildungsorganen nicht gelang, die Preise für neuentwickelte oder verbesserte Erzeugnisse mit den divergierenden Preisen der bisherigen Warensortimente in Einklang zu bringen. Das Amt für Preise war trotz seiner umfangreichen Kompetenzen schon wegen der übermäßigen Verwaltungsarbeit überfordert, die Prinzipien der Preisfestsetzung konsequent durchzusetzen. VI. Tendenzen der Preispolitik seit 1976 Zusätzlich zu den geschilderten Preisverzerrungen im Inland kam extern ein entscheidendes neues Problem hinzu: die weltweiten Energiepreissteigerungen. Obwohl zwischen Binnen- und Außenpreisen in der DDR grundsätzlich keine Verbindung besteht, mußte die Wirtschaftsführung der DDR entscheiden, ob und wie sie die z. T. erhebliche Verteuerung der Rohstoffimporte sowie die Verschlechterung der geologischen Bedingungen der heimischen Braunkohle bei den Binnenpreisen berücksichtigen sollte. Eine bloße Subventionierung ohne Preiserhöhung kam nicht in Frage, da aus einem derartigen Verfahren keine Impulse zu Materialeinsparungen erwachsen wären, die zentralen Planinstanzen der DDR aber zwei Drittel des für den Produktionszuwachs bis 1980 erforderlichen Energiebedarfs über Einsparungen zu realisieren hofften. Aber auch eine sofort in Kraft tretende Veränderung aller Preise von Halb- und Fertigerzeugnissen der Rohstoffverwender in der Industrie (soweit nicht Konsumgüter) war nicht möglich, da sonst das — ohnehin gestörte — Preisgefüge vollends durcheinandergekommen wäre und bereits im ersten Jahr der Fünfjahrplanperiode 1976–1980 der Jahresplan 1976 auf einer wesentlich anderen Preisgrundlage hätte aufgebaut werden müssen als der Fünfjahrplan. Deshalb entschied sich die Wirtschaftsführung für schrittweise Preisveränderungen: Seit 1. 1. 1976 wurden höhere Preise für Rohstoffe und rohstoffintensive Erzeugnisse (z. B. Erdöl, Elektroenergie, Gas, Wärme, Brennstoffe, Baustoffe) festgelegt (GBl. I, 1975, S. 369 ff.) sowie seit 1. 1. 1977 neue Preise für Halbfabrikate, Ersatzteile und einige Fertigprodukte (z. B. metallurgische und chemische Produkte, Holz, Glas, Wolle, Baumaterialien, Maschinenbauerzeugnisse) bestimmt (GBl. I, 1976, S. 264 ff.). Am 1. 1. 1978 erfolgten weitere Preiskorrekturen (z. B. für chemische Spezialerzeugnisse, Pharmazeutika, Farben, Garne, Spinnstoffe, Lederprodukte, Kunststofferzeugnisse, Geräte, Ersatzteile sowie eine Reihe von Maschinen und Ausrüstungen) (vgl. GBl. I, 1977, S. 153 f.). Seit 1. 1. 1979 gelten neue Preise für Neubau- und Montageleistungen, Wohn[S. 857]raumtextilien, Konfektionserzeugnisse. Textilien, Wirk- und Strickwaren, für Kunstleder- und Lederwaren. Schuhe, Tonwaren, für Holzkohle und Holzteer, Hopfen, Hopfenprodukte sowie für bestimmte Maschinen und Ausrüstungen (vgl. GBl. I. 1978, S. 182 f.). Wegen der politischen Entscheidung, die Preise für Konsumgüter nach wie vor konstant zu halten, sind die neuen Preise nur für die Verwender in der Industrie wirksam. Die entstandenen Kostensteigerungen werden bei den Herstellern von Konsumgütern sowie von solchen Produkten, für die bestimmte Substitutionsbeziehungen angestrebt werden, über staatliche Preisstützungen bzw. Änderungen der produktgebundenen Abgaben ausgeglichen. Bei industriellen Abnehmern werden Verteuerungen u. a. durch Minderungen der Nettogewinnabführung sowie durch Produktivitätsanstrengungen der Betriebe abgefangen (GBl. I, 1975, S. 419 ff., S. 422 ff. und S. 424 ff. sowie 1976, S. 373 f. und 1978, S. 54 ff.). Damit entstanden neue Probleme: die zusätzliche Belastung des Staatshaushaltes, ein erheblicher Verwaltungsaufwand und die Schwierigkeiten eines doppelten Preisniveaus, indem gleiche Erzeugnisse für Konsumenten billiger blieben als für andere Verwender. Schließlich trat das Problem auf, diese Preisrevisionen auch in Zukunft wegen der inzwischen weiter gestiegenen Importpreise für Energierohstoffe weiterführen zu müssen. Da auch mit den neuen Rohstoffpreisen keine ausreichenden Materialeinsparungen erreichbar waren und die Betriebe nach wie vor die Produktion veralteter Erzeugnisse Neuerungen vorzogen, sind Mitte 1976 kurzfristig zusätzliche Neuregelungen (GBl. I, 1976, S. 317 ff.) durchgesetzt worden: Danach darf der Betrieb den Betriebspreis bei Kosteneinsparungen bis zum Jahre 1980 konstant halten; das bedeutet. daß Materialeinsparungen die Planabrechnung nicht mehr negativ beeinflussen, sondern durch Gewinnvorteile belohnt werden. Für neue bzw. weiterentwickelte Erzeugnisse werden nunmehr Preise nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis gebildet, d. h. in Relation zur Gebrauchswertverbesserung gegenüber Vergleichserzeugnissen. Da mit dieser Regelung die rein kostenmäßige Preisbildung verlassen wurde, mußte die Kalkulationsrichtlinie von 1972 aufgegeben und durch eine neue ersetzt werden (GBl. I. 1976, S. 321 ff.). Diese Kalkulationsrichtlinie gewährt dem Hersteller einen größeren Anteil an der Nutzensteigerung des neuen Erzeugnisses (70 v. H.) als dem Verwender (30 v. H.). Für den Hersteller erhöht sich der Gewinn, für den Anwender ergibt sich — bezogen auf den Gesamtnutzen des Produktes — eine Verbilligung. Gegenüber der bisherigen Preisfestlegung ist der Zusatzgewinn für den Hersteller nicht nur höher, er wird auch für 2 Jahre in voller Höhe und erst in den folgenden 3 Jahren — also langsamer — abgebaut. Ferner haben Kostensenkungen bis zum Jahre 1980 keinerlei Preisreduktionen mehr zur Folge. Als Vorteil des neuen Verfahrens erhoffen sich die Planungsorgane der DDR einerseits Erleichterungen bei den ihnen im Rahmen der Preisantrags- und Preisbestätigungsverfahren zufallenden Kontrollaufgaben. Statt einer eingehenden Überprüfung der Kosten glauben sie den neuen Preis schneller und einfacher direkt aus dem bisher bereits anerkannten Aufwand je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen ableiten zu können. Andererseits ist eine bessere Einordnung der neuen Güter in bestehende Sortimente zu erwarten, da die Preise in Relation zu vergleichbaren Erzeugnissen gebildet werden. Die neuen Regelungen stellen indessen nur einen kleinen Schritt in Richtung auf die gewünschten Verbesserungen dar. und zwar aus drei Gründen: 1. Der Anreiz der Betriebe zu Neuentwicklungen ist bei den gegebenen Vorschriften der Gewinnverwendung relativ gering; 2. häufig fehlen objektive Maßstäbe zur Messung der Gebrauchseigenschaften neuer Güter, d. h. aber, die Betriebe werden alle positiven Eigenschaften ihrer Erzeugnisse herausstellen bei gleichzeitiger Vernachlässigung der Nachteile. Die zentralen Organe stehen damit vor der Aufgabe, statt der bisher undurchführbaren Kontrolle der Kosten die genauso schwierige Messung der Gebrauchswerte durchzuführen. 3. Mit den neuen Preisen werden die bestehenden Preisverzerrungen keineswegs aufgehoben, sondern lediglich neue Güter besser in bestehende Sortimente eingefügt. [S. 858]Zur Durchsetzung der Preisantragspflicht für neue Erzeugnisse (Produktionsmittel und Konsumgüter) sind kürzlich einheitliche Preisantragsverfahren entwickelt, entsprechende Formblätter geschaffen, Antragstermine (Zeit vor Aufnahme der Produktion) bestimmt und Ordnungsstrafen bei Verletzung der Antragspflicht in Höhe von 10 bis 1.000 Mark festgelegt worden (GBl. I, 1978, S. 44 ff. sowie SDr. Nr. 941/1978). Die heute gebräuchlichen Preisarten, die sich sowohl nach der Anzahl der Preiselemente als auch nach unterschiedlichen Funktionen unterscheiden, lassen sich durch das folgende Schaubild charakterisieren. Im Gegensatz zu den bei Konsumgütern wirksamen Großhandels- oder Einzelhandels-Verkaufspreisen gelten für Investitionsgüter, Rohstoffe, Materialien, Halbprodukte und Vorleistungen in den zwischenbetrieblichen Wirtschaftsbeziehungen sowie zwischen den Betrieben und dem Produktionsmittelhandel die sog. Industriepreise. Hierzu rechnen einmal der Betriebspreis, der sich aus den kalkulierbaren Kosten zuzüglich des gemäß den Kalkulationsvorschriften zulässigen Gewinns zusammensetzt, und zum anderen der Industrieabgabepreis (Betriebspreis + Produktionsabgabe). Dafür Investitionsgüter in der Regel keine Produktionsabgabe zu zahlen ist, fallen bei diesen Betriebspreis und Industrieabgabepreis zusammen. VII. Gegenwärtige Preisprobleme Die Preisprobleme haben sich noch weiter verschärft, denn zusätzlich zu den bereits erläuterten drei — miteinander unvereinbaren — Gruppen von Preisen gibt es nunmehr noch eine vierte Gruppe: Preise, die aufgrund des Preis-Leistungs-Verhältnisses für Güter mit teilweise nur scheinbaren bzw. überbewerteten Gebrauchswertverbesserungen gebildet wurden. Verbesserungen der Preisbildungsmethoden dürften auch zu Anfang der 80er Jahre kaum zu erwarten sein. Offensichtlich ist eine umfassende Preisreform sowohl wegen der Unsicherheiten der künftigen Rohstoffpreisentwicklung auf dem Weltmarkt und innerhalb des RGW als auch wegen der bei erheblichen Preisanhebungen eintretenden Gefährdung der politisch gewollten Konstanz des Konsumgüterpreisniveaus vorläufig nicht vorgesehen. Deshalb wird versucht, wenigstens mit periodischen Preisrevisionen einige starke Veränderungen der Aufwandsrelationen zwischen den Gütern abzufangen. Die Planabrechnung im Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 erfolgt auf der Basis der Preise vom 1. 1. 1975 (GBl. I, 1974, S. 240 f.) — d. h. unter Beibehaltung der gegenwärtig verzerrten Preisrelationen. Für die nächste Fünfjahrplanperiode ist der Übergang auf eine neue Preisbasis wahrscheinlich. Allerdings werden damit die Unzulänglichkeiten der gegebenen Preisstrukturen nicht zu überwinden sein, sondern lediglich die bisher erfolgten Preisrevisionen berücksichtigt. Insgesamt haben die einst mit der Industriepreisreform verminderten Preismängel wieder erheblich zugenommen: 1. Die Preise weichen heute wieder stärker von den Kosten ab; 2. die bei der Kapitalbewertung (Anlagevermögen) zugrunde gelegten Preise von 1962 entsprechen heute keineswegs mehr den tatsächlichen Wiederbeschaffungspreisen; 3. der volkswirtschaftlich erforderliche Kapitalaufwand ist in vielen Wirtschaftsbereichen im Preis noch immer nicht berücksichtigt; 4. mit dem gegenwärtigen Preissystem wird kein ausreichender „Wettbewerb“ im Hinblick auf Kosten- und Preisminderungen ausgelöst; 5. auch die neuen Preisbildungsmethoden üben keinen genügenden Anreiz zu Innovationen aus; 6. das Amt für Preise, das die Kalkulationsrichtlinien bestimmt und die im Preis berücksichtigten Gewinnormen gemeinsam mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen festlegt, ist überfordert. Manfred Melzer Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 850–858 Preis-Leistungs-Verhältnis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PresseSiehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1985 I. Grundsätze des Preissystems Die Preisbildung folgt in der DDR anderen Prinzipien als in marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen. In diesen führt prinzipiell der Preismechanismus unter der Voraussetzung, daß wirksamer Wettbewerb vorliegt, eine Angleichung der Angebots- und Nachfragebeziehungen herbei und signalisiert den weitgehend autonomen…
DDR A-Z 1979
Verteidigungshaushalt (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 Der V. umfaßt die Mittel im Staatshaushalt, die zur Finanzierung der Landesverteidigung bestimmt sind. Der V. ist „Teil der bei den Organen der sozialistischen Staatsmacht zentralisierten Geldfonds, der für den Auf- bzw. Ausbau der sozialistischen Landesverteidigung verwandt wird … Die in den Verteidigungshaushalt einfließenden Geldmittel werden durch staatliche Pläne und Gesetze bestimmt. Ihre Höhe hängt von der Wirtschaftskraft des Landes sowie von den Erfordernissen der Landesverteidigung ab. Der Umfang der Ausgaben wird in den jeweiligen Staatshaushaltsplänen für das laufende Jahr festgelegt“ (Militärlexikon, Berlin [Ost] 1971, S. 395). Ergänzend dazu heißt es in einem Standardwerk zur Militärökonomie: „Die Militärpolitik des Gegners zwingt dazu, Geldfonds in sehr beachtlicher Höhe für Zwecke der Landesverteidigung zu bilden. Sie existieren auf zentraler Ebene vor allem als Verteidigungshaushalt. Er umfaßt die Haushalte der verschiedenen Bereiche. Die der Nationalen Volksarmee (NVA) für die Erfüllung ihrer politischen, militärischen und materiellen Versorgungsaufgaben zugewiesenen Geldfonds stellen den Haushalt der NVA dar“ (Beiträge zur Militärökonomie [Autorenkollektiv], Berlin [Ost] 1976, S. 115). Nach Verteidigungsminister H. Hoffmann umfaßt das „System der Landesverteidigung“ in der DDR fünf Hauptbereiche: 1. die mobilen militärischen Kräfte (bestehend aus den in die Vereinten Streitkräfte eingegliederten Verbänden und Truppenteilen der NVA sowie den Grenztruppen der DDR); 2. die territorial gebundenen Kräfte der Landesverteidigung (bestehend aus den territorialen Stäben, Truppen und Einrichtungen der NVA, den Staatssicherheitsorganen und der Volkspolizei, „soweit sie Aufgaben im Interesse der Landesverteidigung erfüllen“, den Kampfgruppen der Arbeiterklasse sowie den Stäben, Formationen, Aufklärungskräften und Spezialeinrichtungen der Zivilverteidigung); 3. staatliche und volkswirtschaftliche Organe und Einrichtungen, „soweit sie Aufgaben zur Sicherstellung der bewaffneten Kräfte sowie zur operativen Vorbereitung des Territoriums zu erfüllen haben“; 4. die wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen der bewaffneten Kräfte; und 5. die staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen zur sozialistischen Wehrerziehung der Bevölkerung, zur vormilitärischen Ausbildung der Jugend und zur militärischen Ausbildung von Reservisten (H. Hoffmann: Sozialistische Landesverteidigung, Teil II, Berlin [Ost] 1971, S. 650). Demnach sind die Grenztruppen der DDR dem „System der Landesverteidigung“ zugeordnet, und zwar den mobilen militärischen Kräften. Diese Feststellung ist aus folgendem Grund wichtig: Seit dem Staatshaushaltsplan für 1977 wird in den jeweils einschlägigen Gesetzen zwischen den „Ausgaben für die nationale Verteidigung“ einerseits, den „Ausgaben für die öffentliche Sicherheit, Rechtspflege und Sicherung der Staatsgrenze“ andererseits unterschieden, während in den Jahren zuvor beide Positionen zusammen als Ausgaben für „nationale Verteidigung und Sicherheit“ ausgewiesen worden sind. Die Aufspaltung des V. kann also insoweit ignoriert werden, als beide Teile zusammengenommen erst eine annähernd realistische Vorstellung der zu diesem Zweck von der Staatsführung aufgewendeten Gelder vermitteln. Zwar gehören die für „Rechtspflege“ und „öffentliche Ordnung“ eingeplanten Aufwendungen nicht zum V., aber da ihm fraglos auch verdeckte Gelder zufließen, die im Staatshaushalt nicht als Mittel für die Landesverteidigung erscheinen, kann dies bei einer Schätzung des tatsächlichen Umfangs des V. außer Betracht bleiben. Bei kritischer Wertung müssen die im V. offiziell ausgewiesenen Mittel ohnehin als zu niedrig angesehen werden, da ihm weitere materielle und finanzielle Mittel zugeführt werden, die überhaupt nicht im Staatshaushalt erfaßt werden (z. B. aus Betriebsfonds für die Kampfgruppen der Arbeiterklasse oder für Reservistenkollektive). Obwohl die DDR schon seit Anfang 1952 in Gestalt der Kasernierten Volkspolizei bewaffnete Kräfte unterhielt, sind offiziell erst seit 1956 Zahlen zum V. mitgeteilt worden - dem Jahr also, in dem offiziell die NVA gegründet wurde. Zumeist waren die entsprechenden An[S. 1136]gaben den Etatreden des Finanzministers zu entnehmen. In den Gesetzen über den Staatshaushaltsplan der DDR wird der V. erst seit 1968 ausgewiesen, und zwar konkret durch folgende Summen (in Mill. Mark): 1968 = 5.787,0; 1969 = 6.350,0; 1970 = 6.747,0; 1971 = 7.198,0; 1972 = 7.625,0; 1973 = 8.328,0; 1974 = 8.938,0; 1975 = 9.564,0; 1976 = 10.233,0; 1977 = 11.023,0 (7.868,0 + 3.155,0); 1978 = 11.573,0 (8.261,0 + 3.312,0). Wie Vergleiche mit den alljährlich vorgelegten Haushaltsrechnungen ergeben, sind die Plan-Daten mit den Ist-Daten im wesentlichen identisch. Demnach hat sich die jährliche Zuwachsrate des V. in der DDR seit 1968 zwischen 6 und 9 v. H. gegenüber dem jeweiligen Vorjahrsetat bewegt. Infolge seiner relativ geringen inflatorischen Schwächung ist die nominelle Steigerung des V. daher im ganzen einer realen Steigerung an militärischer Kampfkraft gleichzusetzen. Über die Struktur des V. sind in der DDR bisher keine Angaben veröffentlicht worden. Wie in jeder modernen Armee erklärt sich die Expansion des V. z. T. aus dem Zwang zu waffentechnologisch bedingten Umrüstungen, die in der DDR stets ungeachtet der sonstigen volkswirtschaftlichen Lasten erfolgt sind: „Die sozialistische Wirtschaft muß unter allen Bedingungen fähig sein, den militärökonomischen Bedarf allseitig zu decken, was an ihre Struktur, Mobilität, Organisation und Leitung hohe und komplizierte Anforderungen stellt. Die hiermit verbundene Verantwortung wächst in dem Maße, wie infolge des wissenschaftlich-technischen Fortschritts die Revolution im Militärwesen voranschreitet, die ‚Industrialisierung‘ der Kriegführung zunimmt“ (Beiträge zur Militärökonomie, a. a. O., S. 87 f.). Bei allen wichtigen Waffensystemen der NVA wurde in den 70er Jahren bereits die dritte oder vierte Generation eingeführt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1135–1136 Verteidigungsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verteidigungsrat, NationalerSiehe auch das Jahr 1985 Der V. umfaßt die Mittel im Staatshaushalt, die zur Finanzierung der Landesverteidigung bestimmt sind. Der V. ist „Teil der bei den Organen der sozialistischen Staatsmacht zentralisierten Geldfonds, der für den Auf- bzw. Ausbau der sozialistischen Landesverteidigung verwandt wird … Die in den Verteidigungshaushalt einfließenden Geldmittel werden durch staatliche Pläne und Gesetze bestimmt. Ihre Höhe hängt von der Wirtschaftskraft des Landes sowie von den…
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Kassation (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach § 16 GVG können gerichtliche Entscheidungen durch K. aufgehoben werden. Aus den das Nähere regelnden Bestimmungen der Strafprozeßordnung (§§ 311 ff.) und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 65) geht deutlich hervor, daß es sich bei der K. um ein außerordentliches Rechtsmittel handelt, mit dem jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden kann. Die K. kann erfolgen, wenn die Entscheidung auf einer Verletzung des Gesetzes beruht, im Strafausspruch gröblich unrichtig ist, der Gerechtigkeit gröblich widerspricht oder — dieser K.-Grund ist erst 1968 neu in die StPO aufgenommen worden — wenn die Begründung [S. 582]der Entscheidung unrichtig ist. In letzterem Fall würde ein bestehenbleibender Urteilstenor nachträglich im Wege der K. neue, diesen Tenor besser tragende Gründe erhalten. Zur Stellung von K.-Anträgen berechtigt sind der Präsident des Obersten Gerichts und der Generalstaatsanwalt; bei Entscheidungen von Kreisgerichten auch die Direktoren der Bezirksgerichte und die Bezirksstaatsanwälte. Über die K.-Anträge entscheiden die Senate des OG oder (K. gegen Entscheidungen der Kreisgerichte) das Präsidium des Bezirksgerichts. Entscheidungen der Senate des OG und der Präsidien der Bezirksgerichte können durch das Präsidium des OG erneut binnen Jahresfrist im K.-Wege aufgehoben oder abgeändert werden. In Strafsachen kann das Präsidium des OG eine K. zugunsten des Verurteilten ausnahmsweise auch dann zulassen, wenn mehr als ein Jahr seit Rechtskraft des Urteils vergangen ist. Nach Eingang des K.-Antrages kann das für die K. zuständige Gericht Haftbefehl erlassen (§ 306 StPO). In jedem Heft der amtlichen Zeitschrift „Neue Justiz“ sind K.-Urteile des OG abgedruckt. Mit diesen Entscheidungen soll nicht nur eine „richtigere“ Lösung im Einzelfall erreicht, sondern es soll die Rechtsprechung gelenkt werden. Die K. muß also auch als ein Instrument verstanden werden, mit dessen Hilfe das Oberste Gericht die ihm zukommende Leitung der Rechtsprechung vornimmt. Falsch wäre es, die K. „als eine Art zweites Rechtsmittel“ anzusehen (Neue Justiz, 1974, H. 15, S. 451). Gerichtsverfassung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 581–582 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach § 16 GVG können gerichtliche Entscheidungen durch K. aufgehoben werden. Aus den das Nähere regelnden Bestimmungen der Strafprozeßordnung (§§ 311 ff.) und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 65) geht deutlich hervor, daß es sich bei der K. um ein außerordentliches Rechtsmittel handelt, mit dem jede rechtskräftige…
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Neuer Kurs (1979)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der KPdSU am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. April geäußerte) Aufforderung zur Änderung der Taktik wiederholte. Es war keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Entwicklungstempos beabsichtigt. Eine Wirtschaftskatastrophe, die durch Verschärfung des Klassenkampfes. Fehlplanung und Bürokratie bevorzustehen schien, sollte vermieden, einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung (Juni-Aufstand) sollte vorgebeugt werden. Der NK. fiel zeitlich mit ähnlichen Maßnahmen in der UdSSR und in anderen Ostblockstaaten zusammen. Das Politbüro der SED empfahl am 9. 6. 1953 der Regierung: 1. Im Fünfjahrplan Verminderung der Aufwendungen für die Schwerindustrie; 2. den (angeblich nicht nur vorläufigen) Verzicht auf die Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen, Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes durch Steuernachlässe, kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoffzuteilung; 3. Milderung des Klassenkampfes gegen die Bauern, der mit Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführt wurde; Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls, um die private Erzeugung zu steigern; 4. Verzicht auf Ausschließung des gewerblichen Mittelstandes von der Zuteilung von Lebensmittelkarten; 5. Rücknahme der Erhöhung der Arbeitsnormen; 6. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums; 7. Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs; 8. Aufhebung einiger Maßnahmen gegen die Kirchen (Kirchen). Außerdem wurden Erhöhung der Rechtssicherheit, beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrheitsgemäßer Presseberichterstattung angekündigt. Entsprechende Maßnahmen blieben jedoch großenteils aus oder wurden nur unvollständig verwirklicht. Am 1. 6. 1955 gab Ulbricht auf dem 24. ZK-Plenum unumwunden zu: „Wir hatten niemals die Absicht, einen solchen falschen Kurs einzuschlagen, und wir werden ihn niemals einschlagen.“ Auch in der Justiz ist die innenpolitische Entspannung, die ihren Niederschlag in einigen Richtlinien des Obersten Gerichts gefunden hatte, rasch wieder gestoppt worden. Insbesondere in der politischen Strafjustiz, in der Behandlung der Rechtsanwaltschaft und in der Handhabung der Strafprozeßordnung (Strafverfahren) verschärfte sich der Kurs erneut schnell. So mußten SED und Regierung schon auf der 3. Parteikonferenz der SED im März 1956 von neuem erhebliche Verletzungen der Sozialistischen Gesetzlichkeit zugeben. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 763 Neue Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeuererbewegungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der KPdSU am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. April geäußerte) Aufforderung zur Änderung der Taktik wiederholte. Es war keine…
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Lebensversicherung (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 L.-Verträge können bei der B Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossen werden als Ergänzung des durch die Sozialversicherung gewährten gesetzlichen Versicherungsschutzes. Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer und der Versicherungseinrichtung sind in § 265 (Personenversicherung) des Zivilgesetzbuches der DDR vom 19. 6. 1975 geregelt. Der Versicherungsnehmer kann, je nach seinen Bedürfnissen, unter verschiedenen Formen der B L. wählen. Die vereinbarte L.-Summe kann fällig werden: beim Tode des Versicherten, bei Erreichen eines bestimmten Alters, bei Beitragszahlung entweder für eine bestimmte Zahl von Jahren (mindestens 10 bzw. bis zum 85. Lebensjahr) oder an einem festen Auszahlungstag. Diese Grundformen lassen sieh zu weiteren Formen der L. ausbauen. So kann z. B. das Risiko der Invalidität in der Weise mit einbezogen werden, daß die Beitragszahlungspflicht bei Eintritt der Invalidität des Versicherungsnehmers ganz oder teilweise erlischt. Die L. mit festem Auszahlungstermin kann unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Heirats- oder Berufsausbildungsalters der Kinder zu einer Aussteuer- oder Kinderversorgungs-Versicherung weiterentwickelt werden. Die reine Erlebensfallversicherung wird in der Regel als Leibrentenversicherung abgeschlossen, wobei in der DDR zeitweilig die Form der Sparrentenversicherung eine gewisse Bedeutung erlangt hatte. Gegenwärtig ist die L. die wichtigste, weil am stärksten verbreitete Form der Personenversicherung. Die Zahl der abgeschlossenen L.-Verträge vergrößerte sich seit 1950 wie folgt: Am Jahresende 1976 hatten 613 von 1.000 Einwohnern der DDR eine L. abgeschlossen. Entsprechend dem Wachstum des Lebensstandards und des Geldvermögens der privaten Haushalte ist nicht nur die Zahl der Verträge, sondern weit stärker noch die Höhe der Abschlüsse gestiegen. Dadurch vergrößerten sich die Sparguthaben der L. überdurchschnittlich von 0,5 Mrd. Mark 1950 auf 2,2 Mrd. Mark 1960, 6,0 Mrd. Mark 1970 und 8,5 Mrd. Mark 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 668 Lebensstandard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensweise, SozialistischeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 L.-Verträge können bei der B Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossen werden als Ergänzung des durch die Sozialversicherung gewährten gesetzlichen Versicherungsschutzes. Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer und der Versicherungseinrichtung sind in § 265 (Personenversicherung) des Zivilgesetzbuches der DDR vom 19. 6. 1975 geregelt. Der Versicherungsnehmer kann, je nach seinen Bedürfnissen,…
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Wirtschaftsverträge, Internationale (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 Mit zunehmender Teilnahme an der internationalen Arbeitsteilung ergab sich für das Planwirtschaftssystem der DDR die Aufgabe, diesen Beziehungen einen rechtlich fixierten Rahmen zu geben. Für den Abschluß von IW. ist deshalb eine Reihe von Regelungen geschaffen worden. Neben dem zu Beginn des Jahres 1976 in Kraft getretenen Gesetz über IW. (GIW, GBl. I, Nr. 5, 1976) bestimmen die verschiedenen Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft (z. B. Ordnung und Planung der Volkswirtschaft 1976–1980), über die Rechtsstellung der Leitungsorgane und der Wirtschaftsorganisationen (vor allem der Außenhandelsbetriebe), über das Wechsel- und Scheckrecht, über den gewerblichen Rechtsschutz und über das Zivilgesetzbuch der DDR (Schutz des Eigentums usw.) den rechtlichen Rahmen außenwirtschaftlicher Aktivitäten. Während das GIW als zentrales außenwirtschaftliches Rechtsdokument speziell für den Abschluß von IW. auf betrieblicher Ebene und die damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse geschaffen worden ist, bilden für den Abschluß völkerrechtlich verbindlicher Wirtschaftsabkommen z. B. über Handel und Kooperation prinzipiell die Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft die Basis (u. a. Gesetz über den Ministerrat der DDR, GBl. I, Nr. 16, 1972, Statut des MfA, GBl. Nr. 41, 1973, VO über die Leitung und Durchführung des Außenhandels, GBl. I, Nr. 35, 1976). Rechtssubjekte in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen sind die Staaten als Ganzes bzw. die von ihnen geschaffenen Organisationen. Die von ihnen getroffenen Vereinbarungen haben überwiegend bilateralen Charakter, jedoch ist die DDR vor allem seit ihrer internationalen Anerkennung auch einer Reihe von multilateralen Vereinbarungen und Organisationen beigetreten (z. B. der UNO und ihren Unterorganisationen, der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums, dem Genfer Scheck- und Wechselabkommen, dem Internationalen Abkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr). Ein Kernstück ihrer internationalen Wirtschaftsbeziehungen auf überbetrieblicher Ebene sind die bilateralen Abkommen über den Warenaustausch. Während diese Abkommen gegenüber den westlichen Industriestaaten bis zu Beginn der 70er Jahre weniger dem wirtschaftlichen Ziel dienten, neue Märkte zu erschließen bzw. zu sichern und Grundlagen für die nationale Außenwirtschaftsplanung zu schaffen, als vielmehr das Ziel der völkerrechtlichen Anerkennung verfolgten, kann seitdem beinahe von einer Umkehrung der Zielsetzung gesprochen werden. Gegenüber den sozialistischen osteuropäischen Staaten haben die seit der frühzeitigen Anerkennung der DDR zu Beginn der 50er Jahre geschlossenen Handelsabkommen im wesentlichen die Aufgabe, den Warenaustausch rechtsverbindlich festzulegen. Die fehlende Anerkennung durch die westlichen Staaten versagte es der DDR zunächst, völkerrechtlich verbindliche Abkommen auf Regierungsebene zu schließen. Unterhalb dieser Ebene gelang der DDR-Führung jedoch schon zu Beginn der 50er Jahre der Abschluß einer Reihe von Abkommen auf Jahresbasis, die in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung Abkommen auf Regierungsebene nahekamen, wenn sie auch alle die Einräumung der von der DDR angestrebten Meistbegünstigung ausschlossen. Dies gilt einmal für die noch bis Mitte der 50er Jahre mit westlichen, z. T. privatrechtlich organisierten Wirtschaftsvereinigungen abgeschlossenen sog. globalen Kompensationsabkommen auf Verrechnungsbasis, weiterhin für die Ende der 50er und in den 60er Jahren getroffenen Kammerabkommen, die z. T. den [S. 1189]Warenaustausch auf konvertibler Zahlungsbasis festlegten, und schließlich für die seit 1970 abgeschlossenen Abkommen auf der Ebene des Amtes für Außenwirtschaftsbeziehungen. Etwa seit Mitte der 60er Jahre wurden Handelsabkommen mit den Partnern in den westlichen Industriestaaten bzw. diesen Staaten selbst, den Planungsinteressen und den politischen Wünschen der DDR entsprechend, mit längerer Laufzeit (von 3 und 5 Jahren) abgeschlossen. Inhaltlich enthalten sie neben der Regelung der Laufzeit u. a. die Bestimmung des handelspolitischen Regimes (Meistbegünstigung bei Regierungsabkommen). Regelungen über den Zahlungsverkehr (Zahlung in konvertibler Währung oder in Verrechnungseinheiten), die Festlegung der Liefer- und Bezugskontingente und die Bestimmung von Kontaktgremien (gemischte Kommissionen o. ä.). Seit der internationalen Anerkennung der DDR durch die Mehrzahl der in der UNO vertretenen Staaten sind außer Handelsabkommen mit westlichen Ländern auch Rahmenabkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit unterzeichnet worden. Sie beschreiben im wesentlichen die Art, Form und die Bereiche der Zusammenarbeit. Sie können als Signal dafür verstanden werden, daß die DDR nach Jahren der teilweise erzwungenen, teilweise selbst auferlegten Zurückhaltung nunmehr grundsätzlich zur Intensivierung ihrer Beziehungen mit westlichen Industriestaaten auf zahlreichen Gebieten bereit ist. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1188–1189 Wirtschaftsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftswerbungSiehe auch das Jahr 1985 Mit zunehmender Teilnahme an der internationalen Arbeitsteilung ergab sich für das Planwirtschaftssystem der DDR die Aufgabe, diesen Beziehungen einen rechtlich fixierten Rahmen zu geben. Für den Abschluß von IW. ist deshalb eine Reihe von Regelungen geschaffen worden. Neben dem zu Beginn des Jahres 1976 in Kraft getretenen Gesetz über IW. (GIW, GBl. I, Nr. 5, 1976) bestimmen die verschiedenen Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft (z. B.…
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Kriminalität (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Kriminalstatistik Nach marxistisch-leninistischer Auffassung geht die K. nicht nur aus der Natur des Menschen, sondern aus [S. 620]den gesellschaftlichen Verhältnissen hervor. Die K. ist somit keine unausweichliche Gesetzmäßigkeit der menschlichen Existenz, sondern der gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen; in der kommunistischen Gesellschaft werde sie überwunden sein. Eine günstige, d. h. rückläufige Entwicklung der K. kann somit als Beweis für den gesellschaftlichen Fortschritt gewertet werden. Das mag der Grund dafür sein, daß in Veröffentlichungen aus der DDR stets der Eindruck eines ständigen Rückgangs der K. auf dem Gebiet der DDR seit 1946 vermittelt wird. Die in den Statistischen Jahrbüchern der DDR bis 1971 veröffentlichte K.-Statistik weist zwar für 1970 eine um nahezu 80 v. H. geringere K. gegenüber 1946 aus, jedoch ist diese Entwicklung nicht so kontinuierlich verlaufen, wie andere Veröffentlichungen glauben machen wollen. Die in dieser Statistik fehlenden Straftatenzahlen der Jahre 1949 und 1951–1956 sind niemals veröffentlicht worden. Das gleiche gilt für die K.-Ziffern mit Ausnahme von 1951 (K.-Ziffer 1027). Eine über 1970 hinausgehende K.-Statistik wurde mehrere Jahre nicht mehr veröffentlicht. Im Abschnitt „Rechtspflege“ des Statistischen Jahrbuchs fehlte seit 1973 jede Information über die K. und die Tätigkeit der Strafjustiz. Die darauf gestützte Vermutung, daß die K. — wie schon durch die veröffentlichten Zahlen für 1968–1970 belegt — seit 1971 wiederum gestiegen ist, wurde durch Veröffentlichungen von Durchschnittszahlen für Zeiträume, die an sich einen stetigen Rückgang der K. beweisen sollen, bestätigt. Diese Methode hat auch das Statistische Jahrbuch 1978 übernommen, in dem seit 6 Jahren zum ersten Male wieder eine Zusammenstellung der Zahlen der Straftaten enthalten ist. Ein Vergleich der beiden Zahlenreihen zeigt, daß der für 1970–1974 angegebene Jahresdurchschnitt beträchtlich höher liegt als die in der K.-Statistik für das Jahr 1970 genannte Zahl der Straftaten. Gegenüber dem in der K.-Statistik für 1968 angegebenen geringsten Stand der K. ist sogar ein Anstieg um etwa 26 v. H. zu verzeichnen. Das zeigt auch ein Vergleich der K.-Ziffern dieser Jahre. Die übrigen Jahresdurchschnittszahlen geben ebenfalls kein korrektes Bild der Entwicklung der K. in den jeweiligen Zeiträumen. So ergibt sich aus den bisher nur für 1950 und 1957–1959 bekannten Zahlen der Straftaten mit 185.700 ein wesentlich höherer Durchschnitt als der für 1950–1959 angegebene Jahresdurchschnitt von 157.466. Der für 1960–1969 errechnete Durchschnitt von 132.741 läßt nicht erkennen, daß die Zahl der Straftaten von 139.021 im Jahre 1960 zunächst auf 163.999 im Jahre 1963 angestiegen ist, bevor es zu der rückläufigen Entwicklung bis 1968 kam. Die Informationen über den Stand der K. gaben schon in der Vergangenheit zu Zweifeln Anlaß. Auch gibt es einige Anzeichen dafür, daß die veröffentlichten Statistiken manipuliert worden sind: 1. Die K.-Ziffern der Bezirke zeigen erhebliche Unterschiede und z. T. mit der allgemeinen Entwicklung der K. im Widerspruch stehende Schwankungen auf (vgl. Tabelle). Im Gegensatz zur Zunahme der K. in der gesamten DDR weist diese Statistik für Berlin (Ost) für 1969 einen erheblichen Rückgang und für 1970 einen weit über dem DDR-Durchschnitt liegenden Anstieg auf. Die Ziffern für den Bezirk Frankfurt/Oder übertreffen im Jahr 1969 die K.-Ziffern von Berlin (Ost) und weisen damit für diesen Bezirk 1969 die höchste K. in der DDR auf. 1970 liegt Berlin (Ost) erneut an der Spitze. Bei Gera und Rostock fällt der der allgemeinen Tendenz widersprechende Rückgang der K.-Ziffern für 1970 auf, nachdem 1969 die K. im Bezirk Rostock höher gewesen war als in Berlin (Ost). Bemerkenswert ist schließlich der Vergleich der K.-Ziffern der Bezirke Karl-Marx-Stadt und Neubrandenburg. Während diese in dem Industrie-Bezirk Karl-Marx-Stadt fast unverändert gering blieben und damit weit unter dem DDR-Durchschnitt lagen, hat die ohnehin höhere K. in dem eher ländlichen Bezirk Neubrandenburg überdurchschnittlich zugenommen und 1970 einen mit fast 40 [S. 621]v. H. höheren Stand als im Bezirk Karl-Marx-Stadt erreicht. Die im Statistischen Jahrbuch 1978 veröffentlichten K.-Ziffern dieser Bezirke sind — mit Ausnahme des Bezirks Karl-Marx-Stadt — erheblich höher, insbesondere für den Zeitraum 1970–1974 und das Jahr 1976. Das gilt vor allem für Berlin (Ost). Die K.-Ziffer von 1203 für den Durchschnitt der Jahre 1970–1974 ist gegenüber den Jahren 1968 und 1969 etwa doppelt so hoch. Bemerkenswert ist außerdem die weitaus geringere K. im Industriebezirk Karl-Marx-Stadt gegenüber den Bezirken Frankfurt/Oder und Rostock. 2. Auffällig sind ferner die starken Schwankungen bei einzelnen Deliktgruppen. So soll die Zahl der Straftaten gegen das persönliche Eigentum von 68.869 im Jahr 1957 zunächst bis 1960 um etwa 37 v. H. auf 43.436 zurückgegangen, dann bis 1963 um mehr als 45 v. H. auf 63.163 gestiegen sein und seitdem erneut um mehr als 50 v. H. auf 30.747 im Jahr 1967 abgenommen haben. Der angegebene starke Rückgang in dieser zahlenmäßig größten Deliktgruppe seit 1963 ist besonders hervorzuheben, weil zu jener Zeit die Behandlung geringfügiger Delikte, insbesondere kleinerer Vergehen gegen das persönliche Eigentum, den Gesellschaftlichen Gerichten übertragen worden war. 1977 wurden 31.884 derartige Straftaten gezählt. 3. Mit dem Inkrafttreten des neuen StGB am 1. 7. 1968 werden Bagatelldiebstähle sowie einige andere Verstöße gegen Strafbestimmungen, wie Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verleumdung, nicht mehr als Straftaten, sondern als Verfehlungen (Strafrecht) gewertet und damit nicht mehr von der K.-Statistik erfaßt. Der durch die K.-Statistik ausgewiesene Rückgang der Zahl dieser Straftaten beruht seit 1968 zum großen Teil nicht auf einer tatsächlichen Abnahme dieser Delikte, sondern nur auf einer anderen Wertung derartiger Gesetzesverletzungen. 4. Bei den Straftaten gegen die Verkehrssicherheit fällt auf, daß der mit der zunehmenden Verkehrsdichte allmählich steigenden Zahl der Verkehrsunfälle eine verhältnismäßig geringe Zahl an Verkehrsdelikten gegenübersteht. 1977 gab es in der DDR 59.492 Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden oder Sachschaden von über 300 Mark, bei denen 2.419 Personen getötet und 50.000 verletzt sowie 83.281 Fahrzeuge beschädigt wurden. Demgegenüber weist die K.-Statistik nur 3.901 Straftaten nach § 196 StGB (Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls) auf. Das ist allerdings gegenüber 1970 eine Steigerung um etwa 50 v. H. Obwohl ein echter Vergleich der K. in beiden Teilen Deutschlands wegen der unterschiedlichen Rechtsordnungen und wegen der geschilderten Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der K.-Statistik der DDR nur teilweise möglich ist, kann dennoch davon ausgegangen werden, daß die K. in der DDR geringer ist als in der Bundesrepublik Deutschland. Es besteht allerdings kaum Anlaß, dies auf ein verändertes „sozialistisches Bewußtsein“ der Bevölkerung der DDR zurückzuführen. Eher bieten sich folgende Gründe an: 1. Kontrolle des Bürgers durch staatliche und gesellschaftliche Organe und durch Nachbarn und Arbeitskollegen (vgl. Kap. V.). Dazu gehört auch die Pflicht zur gesellschaftlich nützlichen Arbeit (Asoziales Verhalten). Das verhindert weitgehend den im Westen bekannten Typ des „reisenden Verbrechers“ und „Berufsverbrechers“. 2. Geringere Diebstahls- und Betrugs-K. infolge geringeren Warenangebotes und des Fehlens einer zum übersteigerten Konsum anreizenden Werbung. 3. Abschiebung nicht erziehbarer Asozialer und Krimineller in die Bundesrepublik Deutschland. II. Schwerpunkte Schwerpunkte der K. sind Diebstahl, Verkehrsdelikte, Rowdytum und Körperverletzung sowie Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten. Obwohl seit dem 1. 7. 1968 Bagatellsachen nicht mehr als Straftaten gezählt werden (s. I. 3). bildet Diebstahl auch 1977 mit 54.882 Straftaten ― und damit einer Zunahme um 20 v. H. gegenüber 1970 ― die weitaus größte Deliktgruppe. 31.104 gegen das persönliche Eigentum gerichtete Diebstähle stehen im Jahr 1977 23.778 Diebstähle zum Nachteil sozialistischen Eigentums gegenüber. Damit überwiegt jetzt wieder — wie früher — die Zahl der gegen das [S. 622]persönliche Eigentum gerichteten Straftaten. Im Jahr 1957 war die Zahl der gegen das persönliche Eigentum gerichteten Delikte mit 68.869 noch etwa doppelt so hoch wie die Straftaten gegen das sozialistische Eigentum (Neue Justiz 1977, S. 615). Die Diebstähle persönlichen Eigentums sind dann zurückgegangen und waren 1970 mit 22.158 geringer als die Straftaten zum Nachteil sozialistischen Eigentums (23.240). Die Zahl dieser Straftaten ist seitdem etwa konstant geblieben im Gegensatz zu den auf 31.104 angestiegenen Diebstählen persönlichen Eigentums. Bei den Straftaten gegen die Verkehrssicherheit hat sich die 1970 festgestellte steigende Tendenz bis 1977 nur z. T. fortgesetzt. Straftaten nach § 196 StGB (Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls) sind seit 1969 von 2.526 auf 3.901 im Jahr 1977 gestiegen. Noch stärker ist der Anstieg bei „Unbefugter Benutzung von Fahrzeugen“ (§ 201 StGB) von 3.608 (1969) auf 6.511 (1977). Demgegenüber hat sich die Zahl der „Verkehrsgefährdungen durch Trunkenheit“ seit 1970 von 8.975 auf 3.901, also auf weniger als die Hälfte im Jahr 1977, verringert. Bei Rowdytum (§ 215 StGB) und Körperverletzung ist der Anteil der Jugendlichen und der unter Alkoholeinfluß stehenden Straftäter besonders hoch. Die vorsätzlichen Körperverletzungen haben bis 1977 um fast 15 v. H. gegenüber 1969 von 9.817 auf 11.151 derartiger Delikte zugenommen. Zahlen der als Rowdytum bezeichneten Straftaten werden erstmals wieder im Statistischen Jahrbuch 1978 genannt. Im Jahresdurchschnitt 1970–1974 soll es 1.882 und 1975 2.092 dieser Delikte gegeben haben. Für 1977 sind nur noch 1.550 Straftaten nach §§ 215,216 StGB gezählt worden. Dieser in der Statistik 1977 ausgewiesene erhebliche Rückgang steht im Widerspruch zu den zahlreichen Zeitungsberichten über Rowdytumdelikte und Veröffentlichungen, in denen Rowdytum immer wieder als ein Schwerpunkt der K. genannt ist. Ein weiterer Schwerpunkt der K. ist das Delikt „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ (§ 249 StGB). Zahlen hierüber werden zwar auch im Statistischen Jahrbuch der DDR 1978 nicht genannt. Die Bedeutung dieses strafrechtlichen Komplexes hat in den letzten Jahren jedoch ständig zugenommen, wie Veröffentlichungen und Berichte ehemaliger Häftlinge erkennen lassen. Über die Zahl der politischen Straftaten (politische ➝Häftlinge) gibt die K.-Statistik nach wie vor keine Auskunft. III. Ursachen Als Ursache der noch vorhandenen K. werden vor allem schädliche Einflüsse aus dem Westen, insbesondere durch Fernsehen und Rundfunk, Besuche und Briefe aus der Bundesrepublik Deutschland sowie Überreste noch vorhandener, aus dem Kapitalismus überkommener Bewußtseinselemente, soll z. B. Reste „spießbürgerlicher Lebensgewohnheiten und bürgerlicher Eigentumsideologie und Egoismus“, die vor allem als Ursache der auf kleinbürgerliches Besitzstreben gerichteten Eigentumsdelikte gelten, angesehen. Zu diesen früher stets als alleinige Ursachen für die in der DDR vorhandene K. genannten Gründen wird seit einiger Zeit noch eine „Reihe innerer Erscheinungsformen“ in der sozialistischen Gesellschaft angeführt, die „auf Widersprüchen und Konflikten beruhen, die mit der komplizierten Entwicklung und Herausbildung der sozialistischen Gesellschaft zusammenhängen“. Der Prozeß des Abbaues dieser Konflikte vollziehe sich nicht im Selbstlauf. Man habe es gegenwärtig mit einer „ungleichmäßigen und widerspruchsvollen Entwicklung“ zu tun. IV. Jugendkriminalität Die Jugend-K. ist relativ hoch. Informationen aus der DDR darüber sind allerdings besonders spärlich. Die Straftatenbelastung bei verschiedenen Altersgruppen läßt folgende Durchschnittswerte der Jahre bis 1969 erkennen: Die K.-Ziffer erreicht also bereits bei den 16–18jährigen ihr Maximum und fällt bei den Erwachsenen schnell ab. Demgegenüber verläuft in der Bundesrepublik Deutschland die Kurve der Verurteilten-Ziffer erheblich flacher. Der verhältnismäßig hohe Anteil der Jugend an der Gesamt-K. hat, wie Veröffentlichungen aus der DDR erkennen lassen, weiterhin eine steigende Tendenz. Für diese Entwicklung werden folgende Ursachen genannt: 1. Einflüsse der ideologischen Diversion aus dem Westen (s. o.). 2. Mängel in den Beziehungen der Erwachsenen zu den Jugendlichen, die den Prozeß der Entwicklung des gesellschaftlichen Bewußtseins junger Menschen hemmen. 3. Vorhandensein spontaner Elemente unter der Jugend, die durch Kontakte der verschiedenen Altersgruppen „immer weitervererbt werden“ und zum Entstehen eines fehlerhaften Weltbildes und spon[S. 623]tan-anarchistischen Ausbrüchen aus den Regeln gesellschaftlichen Zusammenlebens führen. 4. Mangelhafte Entwicklung eines freien sozialistischen Jugendlebens mit der Folge spontaner Gruppenbildung und der Gefahr der Entwicklung gesellschaftswidriger Tendenzen (Rowdytum). 5. Gestörte Bildung und Erziehung sowie mangelhafte Einstellung zur Arbeit. Ca. 50 v. H. der jugendlichen Straftäter haben die Schule ohne abgeschlossene Ausbildung verlassen. 6. Alkoholmißbrauch. Tatsächlich dürften jedoch besonders das zunehmende Rowdytum und der häufig Straftaten auslösende Alkoholmißbrauch vor allem auch auf die dauernden Reglementierungen und Kontrollen bei der Einhaltung gesellschaftlicher Normen zurückzuführen sein. Angaben über die Jugend-K. sind auch im Statistischen Jahrbuch der DDR 1978 nicht enthalten. 85 v. H. der Straftaten Jugendlicher entfallen seit Jahren fast gleichbleibend auf Straftaten gegen das sozialistische und persönliche Eigentum, die Verkehrssicherheit, die staatliche und öffentliche Ordnung sowie auf vorsätzliche Körperverletzungsdelikte. 1970 haben 52,5 v. H. aller jugendlichen Straftäter Eigentumsdelikte begangen. V. Vorbeugung Nach der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 130) sind die Räte der Kreise. Städte und Gemeinden für die Erfassung, Erziehung und Kontrolle kriminell gefährdeter Bürger verantwortlich. Als kriminell gefährdet gelten Bürger, die ernsthafte Anzeichen eines asozialen Verhaltens zeigen, infolge Alkoholmißbrauchs fortgesetzt die Arbeitsdisziplin verletzen oder die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens mißachten, sowie Jugendliche, bei denen wegen ihres sozialen Fehlverhaltens auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Weiterführung der Erziehung (Jugendwerkhöfe) nötig ist. Ihre Erziehung erfolgt insbesondere durch Arbeit, Berufsausbildung und Einflußnahme auf eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Ihnen kann aufgegeben werden, einen Arbeitsplatz und die ihnen zugewiesene Wohnung nicht zu wechseln, eine Ausbildung fortzusetzen und abzuschließen, den Umgang mit Personen, die einen ungünstigen Einfluß ausüben, zu unterlassen, bestimmte Gebäude, Gaststätten oder sonstige Örtlichkeiten zu meiden, einer Meldepflicht nachzukommen, finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen, für die Familie zu sorgen, sich fachärztlicher Untersuchung oder Heilbehandlung bei Alkoholmißbrauch zu unterziehen. Die kriminell Gefährdeten haben dem Leiter ihres Betriebs oder dem Arbeitskollektiv über die gewissenhafte Einhaltung der ihnen erteilten Auflagen zu berichten. Der Vorbeugung durch Abschreckung und Erziehung dienen auch die zahlreichen Strafverfahren vor erweiterter Öffentlichkeit Schauprozesse), deren Zahl in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, Verfahren vor Gesellschaftlichen Gerichten sowie die verstärkten Bemühungen um die Wiedereingliederung Straffälliger (Strafvollzug). Der K. vorbeugenden Charakter wird der Entwicklung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zugeschrieben, weil dadurch ein höheres Niveau an Bildung. Disziplin, Bewußtheit und Sicherheit erreicht wird und neue Formen und Methoden der Leitung und Organisation der Arbeits- und Produktionsprozesse erzeugt werden, die die Vorbeugung begünstigen. Eine hervorragende Rolle sollen auch die objektiven kollektiven Lebensformen der Menschen spielen. So hänge die Wirksamkeit der K.-Vorbeugung wesentlich vom Niveau der sozialistischen Lebensweise in den Arbeitskollektiven, Lernkollektiven, Familien, Wohngemeinschaften und Freizeitgruppen ab. Horst Hildebrand Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 619–623 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriseSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Kriminalstatistik Nach marxistisch-leninistischer Auffassung geht die K. nicht nur aus der Natur des Menschen, sondern aus [S. 620]den gesellschaftlichen Verhältnissen hervor. Die K. ist somit keine unausweichliche Gesetzmäßigkeit der menschlichen Existenz, sondern der gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen; in der kommunistischen Gesellschaft werde sie überwunden sein. Eine günstige, d. h. rückläufige…
DDR A-Z 1979
Städtebau (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 [S. 1045]Die Stadt ist die „wirtschaftlichste und kulturreichste Siedlungsform“ („Grundsätze des Städtebaus“, 1950). Nach Auffassung der Architekten der DDR baut jede Gesellschaft für sie typische Städte, und die Städte wirken ihrerseits auf das Bewußtsein der Menschen zurück. Der St. der DDR sei deshalb Ausdruck der neuen Gesellschaftsordnung in der DDR und zugleich der Raum, innerhalb dessen sich die Gesellschaft weiterentwickle. Aufgrund dieser Prämissen ist dem St. in der DDR immer eine besondere Bedeutung beigemessen worden. Bereits 1950 wurde das Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands. Berlin, das Aufbaugesetz, beschlossen (GBl. Nr. 104, 6. 9. 1950), und es wurden die „16 Grundsätze des St.“ erlassen (Ministerialblatt Nr. 25 v. 15. 9. 1950). In der Entwicklung des St. in der DDR lassen sich 3 Etappen unterscheiden: <1.> 1950–1955: Nationales Aufbauprogramm und 1. Fünfjahrplan: Beseitigung der gröbsten Kriegsschäden; Beginn des Wiederaufbaus bedeutender Kulturdenkmäler (Staatsoper Berlin. Zwinger Dresden) und einer Reihe von Altstädten; Beginn des Baus von neuen Industriestädten (Eisenhüttenstadt) sowie von Straßenzügen (Lange Straße in Rostock, Karl-Marx-Allee Berlin. 1. Abschnitt) und Plätzen (Altmarkt in Dresden). Motto: „National in der Form - sozialistisch im Inhalt.“ <2.> 1955–1966: Beginn der Industrialisierung des Bauens, verbunden mit der Typenprojektierung: Bau von neuen Wohnstädten in Hoyerswerda und Schwedt, Baubeginn in Halle-Neustadt sowie Bau von reinen Wohnsiedlungen wie Rostock-Lütten Klein und Hans-Loch-Straße in Berlin (Ost). Die Anwendung des industriellen Bauens führte jedoch zu Schematismus und Monotonie. Das künstlerische Moment des St. war zugunsten des wirtschaftlichen völlig zurückgetreten. Eingeschränktes Typensortiment, starre Vorfertigung und Orientierung an der anscheinend rationellsten Bautechnik („Kran-Ideologie“ schafft monotonen Zeilenbau) hatten zwar die Forderung des IV. Parteitages der SED (1954) verwirklicht, schneller, billiger und mehr zu bauen, aber die Eintönigkeit der dabei entstandenen Siedlungen war nicht zu übersehen. In diese Periode fällt aber auch der Beschluß über die Grundsätze zur Planung und Durchführung des Ausbaus der Stadtzentren vom 4. 5. 1961 (GBl. II, 1961, Nr. 30), der sich in der Errichtung der Wohnhäuser in der Karl-Marx-Allee (2. Bauabschnitt) und dem Wiederaufbau der alten Magistrale Unter den Linden in Berlin (Ost) sowie dem Aufbau der Straße der Nationen in Karl-Marx-Stadt und der Karl-Marx-Allee in Magdeburg niederschlug. <3.> Seit 1966: Von Beginn bis Mitte der 60er Jahre wurde in der DDR lebhaft über die weitere Entwicklung des St. diskutiert. Mit der Umorganisation des Instituts für St. und Architektur der Bauakademie der DDR wurden 1966 die Weichen gestellt für eine verstärkte Berücksichtigung baukünstlerischer Prinzipien und eine Verbesserung der Bautechnik. Der St.-Beschluß von 1961 konnte realisiert werden und mit Blickpunkt auf den 20. Jahrestag der DDR wurde der Aufbau der Stadtzentren der wichtigsten Städte der DDR in den Mittelpunkt gerückt. Im Gegensatz zu früher wurde nun komplexer geplant: Umgestaltung der Siedlungsstruktur, Generalbebauungs- und Verkehrspläne. Bezirkspläne usw. Die Stellung der Chefarchitekten der Städte (z. B. Berlin [Ost] bis 1973 Joachim Näther, Nachfolger: Roland Korn; Chefarchitekt des 9. Stadtbezirks: Heinz Graffunder) wurde gestärkt. In den Städten Berlin (Ost) (Alexanderplatz und angrenzende Straßen), Leipzig (Karl-Marx-Platz). Dresden (Prager Straße), Magdeburg (Zentraler Platz). Potsdam (Karl-Liebknecht-Forum) u. a. wurden völlig neue Zentren geschaffen, in einer Vielzahl anderer Städte mit dem Umbau begonnen. Die Stadtzentren waren jeweils als Räume („Ensemble“) mit einem beherrschenden Wahrzeichen („Dominante“) geplant (z. B. Berlin [Ost]: Fernsehturm, Palast der Republik, Hotel „Stadt Berlin“, Leipzig: Uni-Hochhaus). Nach den Überlegungen der Städtebauer der DDR erhält ein Stadtzentrum sein Gesicht mittels besonders hervorragender Bauwerke. In Auswahl. Verteilung und Gestaltung dieser Bauwerke drücke sich ein künstlerisches Element des St. aus. Gesetze der menschlichen Wahrnehmung. funktionelle Notwendigkeiten und bautechnische Möglichkeiten führen dazu, diese Bauwerke monumental als typische Merkmale (Wahrzeichen) einer Stadt zu gestalten (Zeichen-Architektur). Nach dem Tod von W. Ulbricht hat sich der Schwerpunkt des St. von den Zentren wieder mehr auf die Errichtung von Wohngebieten verlagert (Ausnahme: „Palast der Republik“ in Berlin [Ost]). Im Mittelpunkt der Prognosen stehen neben dem Wohnungsbau vor allem die Erhaltung und Verbesserung der Altbausubstanz. Die Mittel für das repräsentative Bauen sind zugunsten dieser Aufgaben gekürzt worden. Der Bau eines neuen Wohnungsgebietes erfolgt in der DDR durch den Auftrag des Bezirksbauamtes an den Generalauftragnehmer (Volkseigenes Wohnungsbaukombinat/VE WBK). Dieses Kombinat plant und baut unter Berücksichtigung der geltenden städtebaulichen Prinzipien und in Anwendung der zur Verfügung stehenden Technologien. Die städtebaulichen Prinzipien verlangen „Konzentration“ der Lebensfunktionen und „Intensivierung“ der Materialverwendung. Dies geschieht durch die Plattenbauweise „WBS 70“, ein Baukastenprinzip, in dem Farben, Winkel und Plattenoberfläche gleich sowie Geschoßhöhe, Eingänge, Fenster usw. variabel sind. Für den Bau großer familienfreundlicher Wohnungen, für die Bildung von typischen Wohnvierteln oder für das Einfamilienhaus ist in diesem System wenig Raum. Die Folge ist die konzentrierte Monotonie zahlreicher Wohngebiete in der DDR: eine Häusergruppe mit Hof, Spielplatz. Parkplätzen sowie einer Vorschule (ggf. Schule) und einer Kaufhalle. Demgegenüber sind viele der neuen Stadtzentren durchaus individuell gebaut, obwohl auch sie auf gleichen städtebaulichen Grundsätzen beruhen (Variation von „Magistrale“/Hauptstraße und Zentralem Platz). [S. 1046]In den letzten Jahren ist jedoch auch in der DDR die Problematik der komplexen einheitlichen Bauweise stärker diskutiert worden. Beispiele hierfür sind die verstärkte Förderung des Eigenheimbaus (insbes. seit 1976) sowie die größere Rücksicht gegenüber der Altbausubstanz (Generalkonservator: Ludwig Deiters; Leiter des 1977 gegr. Rates für Denkmalpflege: Werner Rackwitz). Unter diesem Aspekt ist auch die seit 1976 verbesserte Situation der privaten Handwerksbetriebe im Bauwesen zu sehen. 1977 wurden 490 neue Handwerksbetriebe zugelassen (insges. 11.500, die zusammen mit den 1.900 PG im Bauwesen 35 v. H. der Bauproduktion, aber 50 v. H. der Reparaturen durchführen). Hauptprobleme des St. der DDR sind gegenwärtig: das Verhältnis von Neubau und Werterhaltung (Altbausanierung); die Gewährleistung eines Mindeststandards bei der Wohnungsausrüstung (zu geringe Ausstattung der 1955 bis 1960 gebauten Wohnungen); die Verhinderung von städtebaulicher Monotonie durch ein abgestuftes System von Siedlungszentren und Umland sowie Berücksichtigung der zunehmenden Motorisierung. Bau- und Wohnungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1045–1046 Stadtbezirksversammlung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StädtepartnerschaftSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 [S. 1045]Die Stadt ist die „wirtschaftlichste und kulturreichste Siedlungsform“ („Grundsätze des Städtebaus“, 1950). Nach Auffassung der Architekten der DDR baut jede Gesellschaft für sie typische Städte, und die Städte wirken ihrerseits auf das Bewußtsein der Menschen zurück. Der St. der DDR sei deshalb Ausdruck der neuen Gesellschaftsordnung in der DDR und zugleich der Raum, innerhalb dessen sich die Gesellschaft weiterentwickle. Aufgrund…
DDR A-Z 1979
Oder-Neiße-Grenze (1979)
Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für die geographische Linie, die von der tschechoslowakischen Grenze dem Lauf der westlichen Neiße folgt und von deren Odermündung entlang der Oder bis südlich Stettin verläuft. Sie markiert die gegenwärtige Grenze zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen. (Die ONG. stellt nur einen Teil der Grenze zwischen beiden sozialistischen Ländern dar; im Norden verläuft die Grenze entlang einer Linie, die südlich von Stettin die Oder verläßt, westlich an der Stadt vorbei nach Norden verläuft und westlich von Swinemünde die Ostsee trifft. Durch diese willkürliche Grenzziehung am Ende des II. Weltkrieges fielen auch die Städte Stettin und Swinemünde und ihr Hinterland unter polnische Verwaltung.) Im Febr. 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der UdSSR annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch „bekräftigten die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von Seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der ONG. betont, während Polen und die UdSSR die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer polnischen Besiedlung der ehemals deutschen Gebiete. Bemerkenswert ist u. a. die Tatsache, daß die ONG. in erster Linie ein Produkt der Diskussion zwischen den Kriegsalliierten um die polnische Westgrenze war, die ihrerseits wegen der sowjetischen Ansprüche auf ostpolnisches Gebiet nach Westen verschoben werden mußte („Westverschiebung Polens“). Die Haltung der SED zur ONG. hat sich seit Ende des II. Weltkrieges gewandelt. Am 16. 10. 1946 erklärte z. B. einer der beiden Vorsitzenden der SED, W. Pieck: „Wir werden alles tun, da[S. 771]mit bei den Alliierten die Grenzfrage nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird“ (Berliner Zeitung, Nr. 243 vom 17. 10. 1946). Dagegen heißt es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949: „Die Oder-Neiße-Linie ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im Abkommen der DDR mit der Republik Polen vom 6. 7. 1950 (Görlitzer Abkommen) wird die ONG. als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die ONG. völkerrechtlich festzulegen. Im Jahr 1970 behauptete der Erste Sekretär der SED, W. Ulbricht, mit dem Abschluß des Görlitzer Abkommens habe die SED „für alle Deutschen gehandelt“. Aus westlicher Sicht waren und sind zum Problem der ehemaligen deutschen Ostgebiete zwei Auffassungen geäußert worden: 1. Die Abmachungen der Kriegsalliierten sähen eine endgültige Grenzregelung erst bei Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland als Ganzem vor. Die Entscheidung über territoriale Fragen, insbesondere über die Abtretung deutschen Gebietes, muß einem aus freien Wahlen hervorgegangenen gesamtdeutschen Souverän vorbehalten bleiben. Daher sei der Görlitzer Grenzvertrag zwischen DDR und Polen völkerrechtlich ungültig und für keine deutsche Regierung bindend. Faktische und rechtliche Gründe für eine Gebietsabtretung diesen Ausmaßes seien nicht gegeben. Diesen formalen, völkerrechtlich schwer angreifbaren Standpunkt vertraten alle Bundesregierungen der Bundesrepublik Deutschland bis 1969, dem Jahr des Regierungsantritts der Kleinen Koalition aus SPD und FDP. 2. Die nationalen Interessen der Bundesrepublik Deutschland erforderten eine Normalisierung ihrer Beziehungen auch zu den osteuropäischen Ländern. Daher sei es aus politischen und moralischen Gründen notwendig und möglich, mit der Volksrepublik Polen — ohne Aufgabe prinzipieller Rechtsauffassungen — über eine Anerkennung der bestehenden Grenze zur DDR zu verhandeln. Das Beharren auf Rechtspositionen müsse auf Dauer die Bundesrepublik vom europäischen Entspannungsprozeß abkoppeln, sie auch im Westen isolieren und eine Verständigung mit der DDR auf unabsehbare Zeit vertagen. Zudem erfordere die Situation um Berlin (West) einen auszuhandelnden Modus vivendi mit der UdSSR, der ohne eine Verständigung mit der Regierung Polens nicht zu erreichen sei. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler W. Brandt und Außenminister W. Scheel unterzeichnete am 7. 12. 1970 in Warschau einen „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen“. In diesem Vertrag, als Gewaltverzichtsvertrag apostrophiert, anerkennt die Bundesrepublik (für sich), daß die bestehende Grenze, die ONG., die westliche „Staatsgrenze der Volksrepublik Polen“ bildet, „unverletzlich“ („jetzt und in der Zukunft“) sei und beide Staaten gegeneinander keine Gebietsansprüche haben. Damit hat die Bundesrepublik Deutschland einen Schritt getan, den die DDR schon 1950 — allerdings unter sowjetischem Druck — vollzogen hatte. Ihre prinzipielle Auffassung — daß eine gesamtdeutsche Regierung vor einem Friedensvertrag nicht durch Gebietsabtretungen gebunden werden kann — wurde davon nicht berührt. Deutschlandpolitik der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 770–771 Obligationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Öffentliche SozialleistungenSiehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für die geographische Linie, die von der tschechoslowakischen Grenze dem Lauf der westlichen Neiße folgt und von deren Odermündung entlang der Oder bis südlich Stettin verläuft. Sie markiert die gegenwärtige Grenze zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen. (Die ONG. stellt nur einen Teil der Grenze zwischen beiden sozialistischen Ländern dar; im Norden…
DDR A-Z 1979
Auslandspropaganda (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die A., oder in einem weiteren Sinn internationale politische Kommunikation, ist eines der wichtigsten Instrumente der Außenpolitik der DDR. Während die jeweiligen diplomatischen, wirtschaftlichen und militärischen Instrumente materieller Bestandteil der Außenpolitik sind, beeinflußt die A. in entscheidendem Maße das Bild, das im Ausland von der DDR besteht. Dadurch, daß A. die außenpolitischen Entscheidungsträger und „Meinungsmacher“ in anderen Staaten in ihrer Einstellung zu außenpolitischen Problemen zu beeinflussen vermag, ist A. ein ergänzendes, die übrigen Aktivitäten unterstützendes Element im außenpolitischen Instrumentarium der DDR. In der Vergangenheit, als die Mittel der Diplomatie aufgrund der Nichtanerkennung der DDR nur in begrenztem Umfang eingesetzt werden konnten, war die A. besonders wichtig: Ihr Ziel war es, Unterstützung für die Anerkennung, das wichtigste kurzfristige außenpolitische Ziel der DDR. zu gewinnen. Daher wurde A. in allen geographischen Regionen, insbesondere in der Dritten Welt, betrieben. Dies geschah auch gegenüber Osteuropa in der Absicht, die als Erbe des II. Weltkrieges entstandenen antideutschen Ressentiments in jenen Ländern abzubauen und dafür zu werben, daß das „neue“ Deutschland auch psychologisch akzeptiert wird. In der Phase nach der weltweiten Anerkennung der DDR haben sich die Ziele der A. teilweise verändert. Nunmehr soll sie: 1. einen Beitrag zum Zusammenhalt des sozialistischen Blocks durch verstärkte Inter-Blockkommunikation leisten, die die politische und wirtschaftliche Integration stärkt, 2. ein vorteilhaftes internationales Image der sozialistischen Staatengemeinschaft als Ganzes vermitteln (vor allem durch Korrektur der vorherrschenden negativen Vorstellungen vom Sozialismus) und um Unterstützung für ihre spezifischen außenpolitischen Ziele werben, während gleichzeitig ein negatives Image des kapitalistischen Systems verbreitet wird. 3. soll die A. Ausländern gegenüber den Unterschied zwischen den beiden deutschen Staaten verdeutlichen, indem sie ein klares und positives Profil des „progressiven“ sozialistischen deutschen Staates und ein negatives Bild von der „perspektivlosen“ Bundesrepublik zeichnet, 4. hat die A. einen Beitrag zur Abgrenzungs-Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu leisten. Ziel und Zweck von A. ist es, „mit den Mitteln und Methoden der Agitation und Propaganda die Volksmassen in anderen Ländern so über … den Sozialismus zu informieren, daß sie durch Erkenntnis und Wahrnehmung ihrer eigenen Interessen zu aktiv Handelnden, zu Subjekten in den internationalen Beziehungen werden können. Es geht der sozialistischen Auslandsinformation also um die Bewußtheit und Organisiertheit der Volksmassen … “ (Deutsche Außenpolitik, 5/1972, S. 900 f.). Diese Ziele machen deutlich, daß sich die A. der DDR in erster Linie an die sozialistisch-kommunistisch regierten Staaten richtet. Einen zweiten Schwerpunkt bilden die nicht-sozialistischen, vor allem die westeuropäischen Staaten, gefolgt von denen der Dritten Welt. Um diese kurz-, mittel- und langfristigen Ziele zu erreichen, steht der A. der DDR ein breites Spektrum zentral geleiteter und koordinierter Kommunikationsmittel zur Verfügung. Hierzu gehören Rundfunksendungen („Stimme der DDR“ gegenüber der Bundesrepublik, „Radio Berlin International“, das 322 Stunden pro Woche in 11 Sprachen in die ganze Welt ausstrahlt), die Veröffentlichung fremdsprachiger Bücher (in dem Verlag „Zeit im Bild“), Zeitungen und Zeitschriften. Film- und TV-Produktionen zum Vertrieb im Ausland. Kulturzentren in verschiedenen Ländern, Ausstellungen, Messen und Gastvorlesungen. Ferner treten Künstler und Schauspieler im Ausland auf, werden spezielle Veranstaltungen und Konferenzen für Ausländer und ein internationaler Austausch von Studenten und Fachleuten organisiert. DDR-Städte treffen Partnerschaftsvereinbarungen mit Städten im Ausland (Städtepartnerschaften). Zu besonderen Anlässen werden spezielle Komitees (Komitee für europäische Sicherheit) ins Leben gerufen. Die Aktivitäten der A. werden von der SED auf Partei- und Staatsebene koordiniert und von den entsprechenden Apparaten vorbereitet. Außerdem unterhält die SED auf der Ebene des Parteiapparates Beziehungen zu sozialistischen und kommunistischen Organisationen und Befreiungsbewegungen sowie den sog. „fortschrittlichen Kräften“, die in den betreffenden Staaten politischen Einfluß ausüben bzw. selbst an die Macht streben und daher für die Durchführung außenpolitischer Aktionen der DDR von Bedeutung sind. Im besonderen Maße verantwortlich für die A. der DDR sind im Politbüro der DDR die Vollmitglieder Axen (Sekretär des ZK der SED für internationale Verbindungen), Hager (Sekretär des ZK für Kultur und Wissenschaft), Norden (Sekretär des ZK für West-Propaganda) und Herrmann (Sekretär des ZK für Agitation und Propaganda). Das ZK selbst betreibt A. durch [S. 90]seine Abteilungen, insbesondere der für internationale Verbindungen (Winkelmann), der für Auslandsinformation (Feist), der für Propaganda (Tiedke), der für Agitation (Geggel) und der Westabteilung (Häber) sowie durch seine Büros, Kommissionen, Lehr- und Forschungsanstalten, einschließlich seiner Presseorgane. Auf der staatlichen Ebene haben insbesondere der Staatsrat und der Ministerrat Zuständigkeiten im Rahmen der A. Der Ministerrat ist darüber hinaus verantwortlich für das Presseamt beim Ministerrat (welches u. a. den ADN anleitet) und die staatlichen Komitees für Rundfunk (Singer) und Fernsehen (Adameck). Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR trägt die Hauptverantwortung für die Durchführung der A. Entsprechend seinem Statut vom Februar 1970 ist es unmittelbar zuständig für die kulturellen Beziehungen mit dem Ausland. Auch der Volkskammer obliegen Aufgaben der A. Federführend sind hier ihr „Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten“ sowie die „Interparlamentarische Gruppe der DDR“, die zahlreiche Kontakte mit ausländischen Parlamentariern unterhält. Neben der Rolle des Partei- und Staatsapparates in der A. der DDR bilden die Auslandsaktivitäten der gesellschaftlichen Organisationen ihre dritte Säule. So haben z. B. auch die Blockparteien in ihren Spitzengremien einzelne, besonders mit außenpolitischen Aufgaben und den Bedingungen der A. vertraute Spezialisten. Gleiches gilt für Massenorganisationen, die in der Nationalen Front der DDR zusammenarbeiten. Darüberhinaus hat die Liga der Völkerfreundschaft, als Dachorganisation aller Freundschaftsgesellschaften der DDR, den besonderen Auftrag, sich im Sinne der A. der SED an die internationale Öffentlichkeit zu wenden. Die Liga gibt die Zeitschrift „DDR Revue“ in 7~Sprachen und einer Millionenauflage heraus. Die Gesellschaft „Neue Heimat“ wendet sich mit eigenen Publikationen vor allem an Ausländer deutscher Abstammung. Der Friedensrat der DDR ist Mitglied des Weltfriedensrates und unterstützt aktiv (durch Teilnahme an Kongressen, Entsendung von Delegationen usw.) das Programm der kommunistisch gelenkten Weltfriedensbewegung. Letztlich spielen die Berufsverbände (der Schriftsteller, Architekten, Journalisten usw.) in der A. der DDR eine wichtige Rolle, indem sie Kontakte zu Organisationen mit ähnlichen Zielen in anderen Ländern, aber auch zu internationalen Organisationen unterhalten. Da die DDR-Führung von der Intensivierung des ideologischen Klassenkampfes im internationalen Maßstab ausgeht, sieht sie A. als eines der außenpolitischen Instrumente an, die in der gegenwärtigen internationalen Situation von besonderer Bedeutung sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 89–90 Auslandsdeutschtum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AuslandsvertretungenSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die A., oder in einem weiteren Sinn internationale politische Kommunikation, ist eines der wichtigsten Instrumente der Außenpolitik der DDR. Während die jeweiligen diplomatischen, wirtschaftlichen und militärischen Instrumente materieller Bestandteil der Außenpolitik sind, beeinflußt die A. in entscheidendem Maße das Bild, das im Ausland von der DDR besteht. Dadurch, daß A. die außenpolitischen Entscheidungsträger und…
DDR A-Z 1979
Gesellschaft für Sport und Technik (GST) (1979)
Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Massenorganisation zur vormilitärischen und wehrsportlichen Erziehung und Ausbildung der Jugendlichen in der DDR. Die GST wurde 1952 gegründet; als Vorbild gilt die „Freiwillige Unionsgesellschaft zur Förderung der Land-, Luft- und Seestreitkräfte“ (DOSAAF) in der UdSSR. Im Rahmen der sozialistischen Wehrerziehung bereitet die GST die Jugendlichen im vorwehrpflichtigen Alter auf den Wehrdienst vor. Sie ist gleichzeitig Träger der wehrsportlichen Arbeit. Ihre gesamte Tätigkeit soll sich auf die Anforderungen und Aufgaben konzentrieren, die der Landesverteidigung, insbesondere der Nationalen Volksarmee, im Interesse der militärischen Sicherung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der DDR gestellt werden. Die GST arbeitet unter Führung der SED eng mit den bewaffneten und anderen staatlichen Organen sowie mit Parteien und Massenorganisationen zusammen. Sie untersteht dem Ministerium für Nationale Verteidigung. Die GST ist nach den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus aufgebaut. Territorial gliedert sie sich unterhalb der zentralen Ebene in Bezirks- und Kreisorganisationen; im Organisationsbereich des Kreises werden in Betrieben, Verwaltungen, Schulen, Hochschulen und Wohngebieten Grundorganisationen gebildet. Höchstes Organ der GST ist der Kongreß. Er legt die grundsätzlichen Aufgaben fest, beschließt das Statut und wählt den Zentralvorstand. Zwischen den Kongressen ist der Zentralvorstand das höchste Gremium; er wählt aus seiner Mitte zur Leitung der Arbeit zwischen den Tagungen des Vorstands das Sekretariat. Diese Organisationsstruktur der Zentrale gilt im wesentlichen entsprechend für die Bezirks- und Kreisorganisationen. Die Ausbildungsarbeit findet in den Grundorganisationen statt, deren Umfang sich nach der jeweiligen Größe der Betriebe, Lehrstätten usw. richtet. Die Grundorganisationen gliedern sich wiederum nach einzelnen Wehrsportarten in sog. Sektionen wie Schieß- und Geländesport, Flugsport (Segelflug, Motorflug, Fallschirmspringen). Auto- und Motorradsport, Seesport (Navigation, Tauchen usw.), Nachrichtensport (Funk- und Fernsprechausbildung). Die Zuweisung von Verantwortungs- und Aufgabenbereichen an die GST ist abgestimmt mit den wehrerzieherischen Aufgaben der FDJ, der Schulen und anderer Träger der sozialistischen Wehrerziehung. Als einem Bestandteil der Landesverteidigung kommt der GST die Rolle einer Schule der unmittelbaren Vorbereitung der Jugendlichen auf den Wehrdienst zu. sie ist Hauptträger der vormilitärischen Ausbildung. Zu den Aufgaben dieser „sozialistischen Wehrorganisation“ der DDR gehört ferner, den Bürgern die Möglichkeit zu einer interessanten und differenzierten wehrsportlichen Betätigung und damit zur weiteren Entwicklung und Erhaltung ihrer Wehrfähigkeit zu geben. Wesentlicher Teil ihrer vormilitärischen Ausbildungsarbeit sind die vormilitärische Grundausbildung und die vormilitärische Ausbildung für die Laufbahnen der Nationalen Volksarmee. Die vormilitärische Grundausbildung wird für die Jugendlichen ab 16 Jahren an Berufs- und Erweiterten Oberschulen durchgeführt; sie umfaßt [S. 469]im wesentlichen die wehrpolitische Erziehung, die Geländeausbildung, die Schießausbildung, die Erste Hilfe, Schutz- und pioniertechnischen Dienst und die Körperertüchtigung. Nach erfolgreicher Teilnahme an der vormilitärischen Grundausbildung wird das Abzeichen „Für gute vormilitärische und technische Kenntnisse“ (VTK) Stufe~1 verliehen. Die vormilitärische Ausbildung für die Laufbahnen der Nationalen Volksarmee umfaßt die vormilitärische Grundausbildung und eine Ausbildung, die auf bestimmte Laufbahnrichtungen der NVA wie Kraftfahrer, Motorschützen, Fallschirmjäger. Flieger usw. vorbereitet. Nach erfolgreichem Abschluß der Laufbahnausbildung wird das Abzeichen „Für gute vormilitärische und technische Kenntnisse“ Stufe~II verliehen. Für die Ausbildungsprogramme der GST stehen zentrale und örtliche Ausbildungslager zur Verfügung. Neben Ausbildern aus den eigenen Gliederungen der GST sollen verstärkt Reservisten der NVA, der Deutschen Volkspolizei und der Bereitschaftspolizei gewonnen werden. Die Schulung der Ausbilder erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der NVA. Der Vorbereitung der Jugendlichen auf den Wehrdienst dient desgleichen die wehrsportliche Arbeit; sie soll die Wehrbereitschaft und Wehrfähigkeit fördern. Der Wehrsport wird in den Bereichen Militärischer Mehrkampf, Sportschießen, Motorsport. Nachrichtensport, Flug- und Seesport. Tauchsport und Modellbausport betrieben. Neben der Form der wehrsportlichen Massenarbeit ist die Pflege von Formen des Wettkampf- und Leistungssports von Bedeutung. Die GST organisiert zentrale, Bezirks- und Kreiswehrspartakiaden und nimmt an internationalen Wehrsportwettkämpfen teil. Im Jahr 1977 hatte die GST rd. 500.000 Mitglieder in über 16.000 Grundorganisationen. Ca. 95 v. H. aller männlichen Jugendlichen aus der DDR zwischen 16 und 18 Jahren nahmen 1977 an der vormilitärischen Ausbildung teil. Vorsitzender ist (1978) Generalleutnant Günther Teller. Die GST gibt eine Reihe von Zeitschriften heraus: „Sport und Technik“, „Konkret“, „Funkamateur“ usw. Die „Ernst-Schneller-Medaille“ wird als Auszeichnung in Gold, Silber und Bronze vergeben. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 468–469 Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Massenorganisation zur vormilitärischen und wehrsportlichen Erziehung und Ausbildung der Jugendlichen in der DDR. Die GST wurde 1952 gegründet; als Vorbild gilt die „Freiwillige Unionsgesellschaft zur…
DDR A-Z 1979
Feriengestaltung (1979)
Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1975 1985 In der DDR haben Partei und Staat mit Hilfe der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der Betriebe, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) sowie der örtlichen Verwaltungen eine organisierte F. aufgebaut. Im 3. Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 heißt es: „Die sozialistische Gesellschaft ermöglicht der Jugend die erlebnisreiche und sinnvolle Gestaltung der Ferien, des Urlaubs und der Touristik. Anliegen der Jugend ist es, sich bei vielfältiger kultureller, sportlicher und touristischer Betätigung zu erholen und zu bilden, ihrer Lebensfreude Ausdruck zu geben und ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen“ (GBl. I, 1974, S. 45). Ferner wird darin eine Verstärkung der „kollektiven Formen“ der F. gefördert; besonderer Wert wird dabei auf Urlaubsreisen in die „Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft“ gelegt, vor allem in bezug auf den Austausch in „Freundschaftszügen“ der FDJ. Die organisierte F. wird zentral gelenkt und koordiniert. Auf staatlicher Seite besteht ein Zentraler Ausschuß für F. Er untersteht dem Amt für Jugendfragen beim Ministerrat. Dieser Ausschuß arbeitet eng mit den verschiedenen Abteilungen für Volksbildung der Räte der Bezirke. Kreise und Gemeinden zusammen. Auch die [S. 371]FDJ wirkt an der Organisation der F. mit. Im 3. Jugendgesetz wird das Engagement der Jugendorganisation in diesem Bereich noch verstärkt. Für die Aufgaben der F. stellt die DDR jedes Jahr erhebliche finanzielle Mittel bereit. Im Jahr 1978 wurden rd. 300 Mill. Mark aus staatlichen Fonds (Staatshaushalt). aus betrieblichen Fonds (Sozial- und Kulturfonds der Betriebe) und aus Mitteln des FDGB zur Verfügung gestellt, wovon der größte Teil — rd. 200 Mill. Mark ― in die Einrichtung der Ferienlager fließt. Die gesamten Mittel betrugen 1978 100 Mill. Mark mehr als noch 1971. 73 Mill. Mark sind allein für die Gestaltung der Ferientage an Oberschulen („Ferienspiele“ zu Hause) und 25 Mill. Mark an staatlichen Mitteln für die Zentralen Pionierlager vorgesehen. Das Aufkommen der Mittel teilt sich zwischen Betrieben, Staatshaushalt und FDGB im Verhältnis von 3:2:1 auf. In den großen Sommerferien Juli/August 1977 waren in der DDR von insgesamt ca. 2,7 Mill. Schülern der Klassen 1–12 rd. 2 Mill. durchschnittlich 3 Wochen „unterwegs“, davon in Ferienlagern allein rd. 1~Mill. Kinder; in Ferieneinrichtungen des FDGB verbrachten rd. 600.000 Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern zusammen die Ferien. Der Rest der Schüler verbrachte seine Ferien zu Hause im Rahmen der Veranstaltungen und Einrichtungen der örtlichen F. Organisierte F. wird seit über 20 Jahren vor allem in Form der Ferienlager betrieben: sie sind der wichtigste Teil staatlicher F. Schwerpunkt der Ferienlager sind die Betriebsferienlager, wovon 1978 insgesamt 3.800 mit ca. 730.000 Plätzen zur Verfügung standen. Die Lager liegen zumeist in landschaftlich reizvollen Gegenden. Für den Unterhalt kommen die Großbetriebe auf. Dadurch entstanden z. T. enge Patenschaftsbeziehungen zwischen den Ferienlagern und den Beschäftigten des Trägerbetriebes. Viele Betriebe haben ihr eigenes Ferienlager. Betriebsangehörige kümmern sich in ihrer Freizeit um die Instandhaltung und den Ausbau „ihres“ Lagers, sind als Lagerbetreuer tätig und leiten „Ferienexpeditionen“ in benachbarte Betriebe. In der Nähe dieser Lager werden gelegentlich sog. Touristenstationen für Erwachsene unterhalten. Je nach Lagertyp stehen Spiel, Sport, Erholung, Unterricht oder Ferienarbeit im Vordergrund des Tagesablaufs. Ein 3wöchiger Aufenthalt in einem Betriebsferienlager kostet die Eltern pro Kind lediglich 12 Mark. Darüber hinaus existieren Schwerpunktlager bzw. „Spezialistenlager“. Hier werden in 8–10tägigen Kursen Grundkenntnisse und Fertigkeiten in verschiedenen Grundberufen, in Verkehrs- und Brandschutz und im Sanitätswesen vermittelt. Zu den Spezialistenlagern zählen auch „Sprachlager“, in denen z. B. im Umgang mit Kindern aus anderen Ländern russische und französische Sprachkenntnisse vermittelt werden. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich in diesem Zusammenhang auch die Schwimmlager. Seit 1966/67, mit Gründung der ersten Studenten- und Schülerbrigaden, gibt es als Sondertyp der F. die „Lager der Erholung und Arbeit“. 1978 wurden in 1200 solcher Lager Plätze für 70.000 Jugendliche (FDJ-Mitglieder) im Alter zwischen 14 und 18 Jahren bereitgehalten. In solchen, vor allem durch die FDJ organisierten Lagern wird an Jugendobjekten gearbeitet, vorwiegend im Bereich der Landwirtschaft (Ernte, Meliorationen) und der Bauwirtschaft (z. B. Bau einer Ferngasleitung). Die Jugendlichen werden für ihre Arbeit bezahlt, die Vergütung entspricht der für diese Arbeit vorgesehenen Lohngruppe und ist grundsätzlich steuerfrei. Sozialversicherungsabgaben werden ebenfalls nicht erhoben. Vor Aufnahme der Arbeit ist eine ärztliche Eignungsuntersuchung obligatorisch. Ferner muß die Genehmigung der Eltern und des Schuldirektors vorliegen. In den Lagern der Erholung und Arbeit wird 6 Stunden am Tag gearbeitet, die übrige Zeit dient der Erholung. In den im Jahr 1978 vorhandenen 48 „Zentralen Pionierlagern“ (z. B. „Pionierrepublik Wilhelm Pieck“) wird das Lagerleben von paramilitärischen Übungen bestimmt. Sie sind Bestandteil der sozialistischen Wehrerziehung. Neben sportlichem Zeitvertreib, wie Spartakiadewettkämpfen, werden Orientierungsläufe, Nachtmärsche, Schießübungen, militärische Gelände- und Manöverspiele durchgeführt. Die großen jährlichen Pioniermanöver finden in der Regel in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) und mit Pateneinheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) statt. Die Kinderhaben außerdem Gelegenheit, in Arbeitsgemeinschaften (z. B. „Junge Brandschutzhelfer“ oder „Junge Sanitäter“) besondere Kenntnisse zu erwerben, das Schwimmabzeichen oder andere sportliche Auszeichnungen zu erringen. Das „Fest des Tanzes und des Liedes“ ist Abschluß und Höhepunkt jedes Lageraufenthaltes in den Pionierlagern. Neben Arbeit, Spiel und Sport haben die sog. „Ferienexpeditionen“ große Bedeutung, in deren Verlauf Wanderungen, Märsche oder Fahrten zur Erforschung der näheren Umgebung und deren Heimatgeschichte unternommen werden. Die Durchführung einer Ferienexpedition orientiert sich am sog. „Expeditionsauftrag“. Dieser wiederum ist durch vorgegebene umfassende Rahmenthemen bestimmt: 1978 lautete das Motto des Feriensommers: „Meine Heimat DDR“. Weitere Themenschwerpunkte der lagermäßigen F. sind: 30. Jahrestag der Gründung der DDR, XI. Weltjugendfestspiele in Kuba, „Kleines Festival der Freundschaft“, „Ferienunternehmen Roter Stern — Oktoberrevolution“ (1977). Fast immer ist mit dem Expeditionsprogramm der Besuch oder die Pflege von Mahn- und Gedenkstätten der Opfer des Nationalsozialismus oder der deutschen Arbeiterbewegung verbunden. Neben den Ferienlagern bestehen weitere Möglichkeiten der F. Mehrere 100.000 Kinder, vor allem die Jüngeren, verbringen ihre Ferien in Erholungsgebieten innerhalb oder am Rande der Gemeinden. Zum Zwecke dieser örtlichen F. bestehen: sog. Jugenderholungszentren, davon u. a. 139 Pionierhäuser, 195 „Stationen junger Naturforscher und Techniker“, 47 „Stationen junger Touristen“, Klub- und Kulturhäuser. Theater, Kinos, Naherholungszentren, Bibliotheken, Sportstätten und Museen, die alle in die örtliche F. einbezogen sind. Durch die „Ferienspiele“ der Schüler der Klassen 1–4 [S. 372]werden für diese Altersgruppen vielfältige, den individuellen Interessen entsprechende Möglichkeiten geboten. Das 3. Jugendgesetz (1974) fördert diese Einrichtungen und Programme in besonderem Maß. Schließlich gibt es in der DDR 58 Ferieneinrichtungen für gesundheitlich gefährdete Kinder. Vor allem im Zusammenhang mit der Urlaubs- und F. der Lehrlinge und Berufsschüler sowie für wandernde Familien mit Kindern bestehen die Einrichtungen von Wanderquartieren, Jugendherbergen, Jugendtouristenhotels und Campingplätzen. 1977 bestanden etwa 600 Camping- und Zeltplätze in der DDR mit rd. 2,5 Mill. Übernachtungen, 252 Jugendherbergen mit 23.000 Plätzen täglich, 47 ständige Wanderquartiere mit 1.200 Plätzen. Die Kapazität dieser Quartiere ist jedoch in den Ferien sehr stark ausgelastet; ein strenges Voranmeldesystem regelt die Benutzung. Für die älteren Jugendlichen (Studenten) standen im Jahr 1978 bereits 12 Jugendtouristenhotels zur Verfügung, die auch für ausländische Jugendliche geöffnet sind. Bis 1980 sind 30 neue jugendtouristische Einrichtungen dieser Art mit einem finanziellen Aufwand von über 100 Mill. Mark geplant. Außerhalb der speziell für die Schüler organisierten F. bestehen vielfältige Möglichkeiten der F. über Familienreisen. Ihre Organisation obliegt in erster Linie dem FDGB. 1978 fuhren Kinder (mit ihren Eltern) mit 120.000 sog. „Ferienschecks“ des FDGB in die Ferien. Der FDGB verfügt zu diesem Zweck über Urlaubseinrichtungen an 360 Orten der DDR. 1977 nahmen 1,5 Mill. Familien mit rd. 300.000 Kindern am Feriendienst des FDGB teil. Ein derartiger Ferienplatz (bis zu 3 Wochen Aufenthalt) kostet für Kinder bis zu 16 Jahren nur 30 Mark (15 v. H. der Kosten). Schüler, die nicht über einen Platz in den Lagern der Erholung und Arbeit verfügen, jedoch ebenfalls in den Ferien gegen Bezahlung arbeiten wollen, haben die Möglichkeit, über die „Schülerbrigaden“ am Heimatort oder in einem Betrieb ihrer Wahl zu arbeiten. Unter dem Stichwort „Gesellschaftlich nützliche Arbeit“ können die Schüler unter den gleichen Voraussetzungen wie in den o. a. Lagern in Betrieben, Genossenschaften, im Gesundheitswesen, Feriendienst, Handel, bei der Post oder Reichsbahn oder in der Forstwirtschaft etwas Geld verdienen. Geregelt ist diese Möglichkeit durch die AO über die freiwillige produktive Tätigkeit von Schülern ab vollendetem 14. Lebensjahr während der Ferien vom 15. 10. 1973 (GBl. 1, 1973, Nr. 52). Die individuelle Ferienarbeit erfreut sich bei den Schülern zunehmender Beliebtheit. Schließlich bieten sich den Schülern und Jugendlichen über die internationale F. manche Möglichkeiten, internationale Kontakte zu pflegen und entsprechende Reisen durchzuführen. In „Internationalen Sommerlagern“ oder „Freundschaftslagern“ können im Austauschverfahren Beziehungen mit Jugendlichen zumeist aus sozialistischen Staaten angeknüpft werden. In solchen Lagern verbringen Kinder und Jugendliche aus der DDR gemeinsam mit ausländischen oder auch Kindern aus der Bundesrepublik Deutschland (Pioniere und SDAJ) ihre Ferien, wobei zweifellos von den Organisatoren der DDR auch propagandistische Zwecke verfolgt werden. Es werden „Delegationen“ ausgetauscht; 1977 reisten Pionierdelegationen aus der DDR in 17 Länder, umgekehrt besuchten „Kinderdelegationen“ aus 40 Ländern die DDR. Der reine Jugendtourismus im In- und Ausland wird durch das FDJ-eigene Jugendreisebüro „Jugendtourist“ geregelt. 1978 wurden 3–5tägige Exkursionsreisen für 108.000 Jugendliche mit 100 Einzelrouten innerhalb der DDR angeboten. Der Preis bewegt sich zwischen 22 und 45 Mark (bei 50 v. H. staatlicher Unterstützung). Für 1978 waren vom Jugendreisebüro rd. 140.000 Auslandsreisen (12–14tägig) geplant, mit über 220 Einzelrouten. Die Reisen führen ausschließlich in sozialistische Staaten, 1977 z. B. fuhren in die UdSSR 50.000, nach Bulgarien 20.000 und nach Polen 14.000 junge Reisende. Für diese Reisen nimmt „Jugendtourist“ eine Monopolstellung ein (gegründet 1. 1. 1975). Zweigstellen der Zentrale in Berlin (Ost) befinden sich in jeder Bezirksstadt. Das Reisebüro nimmt entsprechend den zentral ausgearbeiteten Reiseprogrammen für Jugendliche in den Bezirken (in den Kreisen über ehrenamtliche Mitarbeiter der FDJ) Anmeldungen von FDJ- und Jugendgruppen für In- und Auslandsreisen entgegen. Jeder Jugendliche (auch der Nichtorganisierte) kann sich — jedoch nur bei den FDJ-Grundorganisationen — um eine Reise aus dem gesamten Jugendtourist-Reiseprogramm bewerben. Die begehrten Auslandsreisen werden in der Praxis von der FDJ häufig als „Belohnung“ für besondere Leistungen vergeben. Das Reisebüro stellt Reisefunktionäre, Wanderleiter und Dolmetscher zur Verfügung. Es arbeitet mit 95 Reisebüros bzw. Jugend- und Studentenorganisationen in 61 Staaten — in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Hamburger Reisebüro „Hansa-Tourist“ — zusammen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 370–372 Feriendienst des FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FerienscheckSiehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1975 1985 In der DDR haben Partei und Staat mit Hilfe der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der Betriebe, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) sowie der örtlichen Verwaltungen eine organisierte F. aufgebaut. Im 3. Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 heißt es: „Die sozialistische Gesellschaft ermöglicht der Jugend die erlebnisreiche und sinnvolle…
DDR A-Z 1979
Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA) (1979)
Siehe auch: Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA): 1969 Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1985 Am 1. 7. 1966 durch Ausgliederung der für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften zuständigen Bereiche aus der Deutschen Notenbank gebildet, ist die DABA als Teil des Bankwesens die zuständige Geschäftsbank für die Abwicklung des zwischenstaatlichen Kredit-, Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs; die Finanzierung und Finanzkontrolle in Mark sowie ausländischen Währungen (Valuta) der Außenhandelsbetriebe und der im Rahmen des Außenwirtschaftsmonopols tätigen Verkehrsbetriebe; die Ausreichung von Devisenkrediten sowie die Refinanzierung der übrigen Geschäftsbanken für deren Kreditgewährung in ausländischen Zahlungsmitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Auftrage der Staatsbank unterhält die DABA Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Banken und wickelt alle im internationalen Bankverkehr üblichen Geschäftsoperationen einschließlich der Aufnahme und Vergabe von Depositen und Krediten sowie des Geld- und Devisenhandels ab. Besonders intensive Beziehungen unterhält die DABA mit der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ), über die aufgrund der regionalen Struktur des Außenhandels der größte Teil des Zahlungs- und Verrechungsverkehrs der DDR in transferablen Rubeln abgewickelt wird. Den Filialen der DABA obliegen die Bearbeitung und Weiterleitung von Exportdokumenten, die Durchführung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland sowie die Beratung der exportierenden Betriebe. Die DABA gliedert sich in die Zentrale mit Sitz in Berlin (Ost), Filialen und Außenstellen. Im Ausland unterhält sie Vertretungen bzw. Repräsentanzen (u. a. in Paris, London, Rom). Diese „volkseigene Außenhandelsbank“ hat den juristisch-organisatorischen Status einer Aktiengesellschaft mit Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand sowie einer Satzung. Ihr Grundkapital beträgt 300 Mill. Mark, als Aktionäre dürfen die Staatsbank und Außenhandelsbetriebe fungieren. Präsident der DABA ist (Januar 1979) Werner Polze. Außenwirtschaft und Außenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 253 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche BauakademieSiehe auch: Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA): 1969 Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1985 Am 1. 7. 1966 durch Ausgliederung der für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften zuständigen Bereiche aus der Deutschen Notenbank gebildet, ist die DABA als Teil des Bankwesens die zuständige Geschäftsbank für die Abwicklung des zwischenstaatlichen Kredit-, Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs; die Finanzierung und Finanzkontrolle in Mark sowie…
DDR A-Z 1979
Lebensstandard (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der L. einer Bevölkerung wird durch eine Vielzahl von Faktoren geprägt, deren Auswahl und Gewichtung subjektiv bleiben muß — eine allgemein anerkannte Definition des Begriffs L. gibt es nicht. Menge, Qualität und Verfügbarkeit von Waren und Leistungen beeinflussen den L. ebenso wie die Wohnraumsituation, die Reisemöglichkeiten und das System der sozialen Sicherung, um nur einige Indikatoren der Lebenshaltung zu nennen. Die quantitative Erfassung dieser Elemente muß sich infolge Datenmangels auf einige äußere Merkmale beschränken; eine Wertung der nicht quantifizierbaren Faktoren aber ist nahezu unmöglich. 1. Einzelhandelsumsatz. Der Einzelhandelsumsatz — wichtigster Indikator für den privaten Verbrauch — hat seit Mitte der 60er Jahre stark zugenommen. Die Erhöhung war begleitet von erheblichen Strukturveränderungen innerhalb der Warengruppen. So expandierte der Verkauf von Genußmitteln bedeutend schneller als der von Nahrungsmitteln. Auch der Umsatz von industriellen Konsumgütern stieg überdurchschnittlich. In der Warengruppe „Elektroakustik, Foto-Kino-Optik, Schmuck, Straßenfahrzeuge“ sind die höchsten Zuwachsraten zu verzeichnen. Gerade in der Strukturveränderung zugunsten dieser Gruppe kommt das mit steigendem Wohlstand sich verändernde Konsumverhalten der Bevölkerung zum Ausdruck. Ein stetig wachsender Anteil des Einzelhandelsumsatzes entfällt auf nichtlebensnotwendige Güter. [S. 667]2. Pro-Kopf-Verbrauch. Im Nahrungsmittelverbrauch spielen Kohlehydrate und Fette immer noch eine große Rolle, wenn sich auch allmählich ein Wandel zugunsten eiweißreicher teurer Nahrung wie Fleisch, Milch und Eier abzeichnet. Der Pro-Kopf-Verbrauch an Frischobst und Gemüse ist verhältnismäßig gering; zudem schwankt er von Jahr zu Jahr stark in Abhängigkeit von der jeweiligen Inlandsernte. Der Import konzentriert sich auf Südfrüchte, deren Angebot immer noch nicht ausreicht. Trotz der durch gesundheits- und ernährungspolitische Aufklärung geförderten Veränderungen im Nahrungsmittelverbrauch ernährt sich die Bevölkerung noch bei weitem zu kalorienreich. Obwohl der Umsatz von Genußmitteln mit wachsendem L. ständig zugenommen hat, liegt der Konsum noch deutlich unter dem Niveau der Bundesrepublik Deutschland — in erster Linie eine Folge der hohen Preise, die in der DDR für Genußmittel zu zahlen sind. 3. Bestand an langlebigen Konsumgütern. Die Ausstattung der Haushalte mit langlebigen technischen Konsumgütern hat inzwischen ein relativ hohes Niveau erreicht. Bei einigen Produkten (Rundfunk- und Fernsehempfängern) werden Sättigungstendenzen erkennbar. An anderen Haushaltsgeräten hat sich — trotz sehr hoher Anschaffungspreise (z. B. kostet ein Kühlschrank, 130 1, ohne Tiefkühlfach, 1100 Mark) — der Bestand beträchtlich erhöht. Bei den meisten dieser Konsumgüter hat die DDR heute den Stand der Bundesrepublik zu Beginn der siebziger Jahre erreicht. Neuartige Produkte wie HiFi-Anlagen, Farbfernsehgeräte und Geschirrspülmaschinen gewinnen erst allmählich an Bedeutung. Ein großer Unterschied besteht in der Ausstattung mit Kraftfahrzeugen. In der DDR herrscht noch immer das Kraftrad vor. doch wächst die Zahl der Pkw rasch - seit 1965 hat sie sich mehr als verdreifacht. Die DDR war lange Zeit bemüht, aus produktions- und verkehrstechnischen Gründen den Pkw-Bestand gering zu halten; inzwischen hat sie diese Politik de facto aufgegeben. Hohe Preise und lange Lieferfristen stehen allerdings einer schnelleren Verbreitung von Personenwagen entgegen. 4. Wohnverhältnisse. Die Lebensbedingungen werden nicht zuletzt auch durch die Wohnverhältnisse geprägt. Obwohl die Wohnraumbeschaffung in der DDR immer noch ein akutes Problem darstellt, standen 1976 je 1.000 Einwohner 390 Wohnungen zur Verfügung (Bundesrepublik ebenfalls 390). Dies günstige Verhältnis wird allerdings durch die durchschnittliche Wohnungsgröße relativiert, sie betrug 58 qm (Bundesrepublik 75 qm). Je [S. 668]Einwohner standen damit 23 qm zur Verfügung, gegenüber 30 qm in der Bundesrepublik (Bau- und Wohnungswesen). Für den Wohnwert sind neben der Größe das Ausstattungsniveau und der bauliche Zustand der Wohnungen entscheidend. Angesichts des hohen Altbestandes ― über die Hälfte aller Wohnungen wurden vor 1919 gebaut ― ist die Ausstattung wenig zufriedenstellend. Nur 18 v. H. aller Wohnungen sind mit Zentralheizung und 46 v. H. mit einem Bad ausgerüstet. Zudem befindet sich ein großer Teil der Wohngebäude in schlechtem baulichem Zustand, weil die Erhaltung von Altbauten lange Zeit vernachlässigt wurde. Durch eine seit Beginn der 70er Jahre zu beobachtende verstärkte Modernisierungs- und Neubautätigkeit soll das Wohnungsproblem bis 1990 gelöst werden. 5. Tourismus. Der steigende L. kommt auch in einer größeren Reisefreudigkeit zum Ausdruck. 1966 verreiste gut ein Drittel der Bevölkerung während des Urlaubs; in den letzten Jahren war es wie in der Bundesrepublik Deutschland die Hälfte. Allerdings fuhren nur 15 v. H. der DDR-Urlauber ins Ausland (ohne innerdeutschen Reiseverkehr); in der Bundesrepublik unternahmen 60 v. H. der Urlauber Auslandsreisen. Auffallend groß ist die Zahl derer, die zum Camping fahren oder bei Verwandten und Freunden Urlaub machen - nicht zuletzt eine Folge fehlender Bettenkapazitäten. Die Wertung relevanter nicht quantifizierbarer Faktoren für den L. würde einen Vergleich wohl stärker zugunsten der Bundesrepublik Deutschland ausfallen lassen. Noch immer bestehen in der DDR in der Versorgung der Bevölkerung deutliche Mängel. Sortimentslücken und Lieferstörungen gehören auch heute noch zum Alltag der DDR. So hat z. B. das Sortiment an Textilien. Bekleidung und Schuhen — auch in seiner qualitativen Ausstattung — in fast allen Jahren nicht der Nachfrage entsprochen. Aber auch bei vielen alltäglich benötigten Dingen ist das Angebot immer noch unbefriedigend. Für Güter des gehobenen Bedarfs (z. B. Pkw) müssen vielfach längere, z. T. mehrjährige Wartezeiten, hingenommen werden. Viele Erzeugnisse sind mit Qualitätsmangeln behaftet, die den Wert mindern oder gar den Gebrauch nach kurzer Zeit völlig unmöglich machen. Die Reparaturanfälligkeit zahlreicher Produkte wiegt besonders schwer, weil es seit Jahren an Ersatzteilen und Kapazitäten des Reparaturhandwerks fehlt. Die Bereitstellung von Dienstleistungen reicht bei weitem nicht aus. Die geringe Zahl z. B. von Reinigungen. Wäschereien und Tankstellen beeinträchtigt die Nutzung der Konsumgüter und verhindert die Entlastung der Bevölkerung. Da die verbesserte Ausstattung der Haushalte zu einem steigenden Bedarf an Reparaturen führt, entstehen ständig neue Engpässe. Der Einfluß weiterer Faktoren auf den L. der Bevölkerung, die Bestandteile bzw. Auswirkungen der Sozialistischen ➝Errungenschaften sind, läßt sich nur schwer bewerten. Im marxistisch-leninistischen Verständnis ermöglichen die sozialistischen Errungenschaften eine hohe Gesellschaftliche ➝Konsumtion, deren Anteil am L. allerdings aus westlicher Sicht bisher nicht quantifizierbar ist. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 666–668 LDPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LebensversicherungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der L. einer Bevölkerung wird durch eine Vielzahl von Faktoren geprägt, deren Auswahl und Gewichtung subjektiv bleiben muß — eine allgemein anerkannte Definition des Begriffs L. gibt es nicht. Menge, Qualität und Verfügbarkeit von Waren und Leistungen beeinflussen den L. ebenso wie die Wohnraumsituation, die Reisemöglichkeiten und das System der sozialen Sicherung, um nur einige Indikatoren der…
DDR A-Z 1979
Nation und nationale Frage (1979)
Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 Nation und nationale Frage: 1975 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit ihrem VIII. Parteitag im Juni 1971 vertritt die SED die Ansicht, daß die NF. auf deutschem Boden endgültig von der Geschichte „entschieden“ sei. Honecker erklärte vor dem Parteitag, man müsse bei der Einschätzung der NF. „von ihrem Klasseninhalt ausgehen“: Während in der Bundesrepublik Deutschland die „bürgerliche Nation“ fortbestehe, deren Wesen durch den „unversöhnlichen Klassenwiderspruch zwischen der Bourgeoisie und den werktätigen Massen“ bestimmt werde, entwickle sich in der DDR die „sozialistische Nation“. Im Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR 1972 konnte eine gemeinsame Deutung der NF. nicht mehr gefunden werden. Die Bundesregierung hielt an ihrer Überzeugung fest, daß die Einheit der N. ein verbindendes Element zwischen den Deutschen in beiden Staaten sei. Dem widersprach die DDR. Beide Seiten kamen schließlich überein, den Vertrag unbeschadet ihrer unterschiedlichen Auffassungen „zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage“ abzuschließen. Wenn Repräsentanten der SED schließlich betonten, es gäbe „nicht zwei Staaten einer Nation, sondern zwei Nationen in Staaten verschiedener Gesellschaftsordnung“ (A. Norden, Fragen des Kampfes gegen den Imperialismus, Berlin [Ost] 1972, S. 22), so stand diese Interpretation der NF. in klarem Gegensatz zu der von der SED bis 1969 eingenommenen Position. Während der ersten zwei Jahrzehnte der Geschichte der DDR versicherte die SED stets, daß die Wiederherstellung des einheitlichen deutschen Nationalstaates ein wichtiges Ziel ihrer Politik sei: „Wir sind für die Einheit Deutschlands, weil die Deutschen im Westen unserer Heimat unsere Brüder sind, weil wir unser Vaterland lieben, weil wir wissen, daß die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands eine unumstößliche historische Gesetzmäßigkeit ist und jeder zugrunde gehen wird, der sich diesem Gesetz entgegenzustellen wagt“ (W. Ulbricht in seinem Schlußwort auf dem IV. SED-Parteitag 1954). Im Dezember 1960 bezeichnete Ulbricht vor dem Zentralkomitee der SED die Ansicht, daß zwei deutsche Nationen entstehen könnten, als „falsche Perspektive“. Im Mittelalter habe es geschehen können, daß sich vom Körper der deutschen N. einzelne Glieder lösten und zu selbständigen N. wurden. Sobald sich jedoch erst einmal eine moderne N. herausgebildet habe, sei „trotz vorübergehender Spaltung die Wiederherstellung der Einheit der Nation historisch unvermeidlich“. In den 50er Jahren bediente sich die DDR des Attributs „national“ häufig zur Charakterisierung wesentlicher Elemente und Institutionen ihrer Politik (Nationale Geschichtsbetrachtung seit 1952; Nationale Front; Nationales Aufbauwerk; Nationale Volksarmee). Bei der Definition des Begriffs N. folgte sie zunächst der Begriffsbestimmung Stalins aus dem Jahre 1913: „Eine Nation ist eine historisch entstandene stabile Gemeinschaft von Menschen, entstanden auf der Grundlage der Gemeinschaft der Sprache, des Territoriums, des Wirtschaftslebens und der sich in der Gemeinschaft der Kul[S. 749]tur offenbarenden psychischen Wesensart“ (Stalin in „Marxismus und nationale Frage“). Seit 1962 ist die Definition Stalins mehrfach als formal und abstrakt kritisiert worden, ohne daß es der SED gelang, eine neue verbindliche Kurzformel zu finden. In der „Einheit“ (Heft 5, 1962) bezweifelte A. Kosing die Verwendbarkeit der zuvor stets als verbindlich anerkannten Begriffsbestimmung Stalins mit dem Hinweis darauf, daß N. auf bestimmten sozialökonomischen Grundlagen gewachsen seien und daß im Osten und Westen unterschiedliche Entwicklungsstufen existierten. Die Schlußfolgerung, in Deutschland entstünden mithin zwei N., lehnte Kosing indessen ab. Nachdem Ulbricht 1962 — nach der amerikanisch-sowjetischen Konfrontation in der Kuba-Frage — einen „nationalen Kompromiß“ zur Lösung der NF. der Deutschen auf der Grundlage Friedlicher Koexistenz zwischen beiden Staaten empfohlen hatte, ohne den Inhalt eines solchen Kompromisses näher zu erläutern, versicherte die SED in ihrem auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 verabschiedeten Programm, sie halte „unverrückbar an ihrem Ziel, der Wiederherstellung der nationalen Einheit Deutschlands“, fest. Historische Mission der Partei sei es, durch die „umfassende Verwirklichung des Sozialismus“ in der DDR eine feste Grundlage dafür zu schaffen, daß „in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt, die Monopolbourgeoisie auch in Westdeutschland entmachtet und die nationale Frage im Sinne des Friedens und des gesellschaftlichen Fortschritts gelöst wird“. Auch die Verfassung der DDR von 1968 ging in ihrer Präambel und vor allem in den Artikeln 1 und 8 von der Existenz einer deutschen N. in zwei Staaten aus. Nachdem in den 60er Jahren insbesondere sowjetische Ideologen versucht hatten, die von Stalin erwähnten Kriterien einer N. zu verfeinern und durch weitere Begriffsmerkmale zu ergänzen, ohne daß ihnen eine neue verbindliche Definition gelang, bemühte sich die SED um eine genauere Unterscheidung verschiedener Typen von N.: 1. „Bürgerliche N.“, die — wie die britische und die französische — bereits in einer „vorkapitalistischen“ Periode entstanden seien, 2. „sozialistische N.“ in der Sowjetunion und in den nach 1945 entstandenen Volksdemokratien, 3. aus kolonialer Abhängigkeit befreite N. in Asien und Afrika, 4. die durch „imperialistische Mächte im Bund mit der einheimischen Reaktion“ gespaltenen N. in Deutschland. Korea und Vietnam (E. Hühns, Heimat — Vaterland — Nation, Berlin [Ost] 1969). In der zweiten Hälfte der 60er Jahre legte die SED zunehmend Wert auf eine Unterscheidung der Begriffe „N.“, „Staatsvolk“ und „Bevölkerung“. Die letztere Bezeichnung wurde im Hinblick auf die mehr als 2 Mill. West-Berliner Bürger verwendet, um nicht der Entscheidung darüber vorzugreifen, ob Berlin (West) als eigener Staat mit voller Völkerrechtssubjektivität anzusehen sei. Die Bewohner der Bundesrepublik Deutschland einerseits, die der DDR andererseits wurden dagegen jeweils als voneinander völlig unabhängige „Staatsvölker“ bezeichnet - 1967 kodifizierte die DDR ein spezifisches Staatsangehörigkeitsrecht aller DDR-Bürger (einschließlich derer, die nach 1949 ohne Genehmigung das Territorium der DDR und Berlin-Ost verlassen hatten). Dennoch hielt die Partei noch bis 1969 an ihrer Konzeption fest, daß die Deutschen in beiden Staaten zu einer N. gehörten. Anfang 1970 vollzog die SED in der NF. einen abrupten Kurswechsel. Er stellte eine Reaktion auf die Deutschlandpolitik der Bundesregierung dar, die sich in der Regierungserklärung des Kabinetts Brandt-Scheel die Formel „Zwei Staaten - eine Nation“ zu eigen gemacht hatte, sie aber zugleich gegen das Begehren der DDR nach ausdrücklicher Anerkennung ihrer Völkerrechtssubjektivität ins Feld führte, und zudem aus der These vom Fortbestand der N. sowie der fortbestehenden Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes ihre Forderung nach besonderen innerdeutschen Beziehungen ableitete. Die im Art. 1 der Verfassung vom April 1968 enthaltene Charakterisierung der DDR als „sozialistischer Staat deutscher Nation“ wurde seitdem im politischen Sprachgebrauch durch die Bezeichnung „sozialistischer deutscher Nationalstaat“ ersetzt. Die im Widerspruch zur neuen Interpretation der NF. stehenden Verfassungsnormen wurden schließlich von der Volkskammer mit Wirkung vom 7. 10. 1974 abgeschafft: Als „ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ (Art. 1) will die DDR nunmehr verstanden werden. Aus der Präambel der Verfassung wurde der Hinweis auf die Verantwortung für den zukünftigen Weg der „ganzen deutschen Nation“ gestrichen. Der 2. Absatz des Art. 8, der die „schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ postulierte, wurde ersatzlos gestrichen. Für die Führung der DDR stellte die 1969/70 eingeleitete neue Ostpolitik der sozialliberalen Bundesregierung insofern eine ernste Herausforderung dar, als sie ihr eigenes Bemühen um die Herausbildung eines spezifischen DDR-Staatsbewußtseins durch intensivere Kontakte und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Deutschen in beiden Staaten behindert und gefährdet sah. Zudem meinte die SED. in dem Rückgriff der Bundesregierung auf die ursprünglich auch von ihr gebrauchte Formel „Zwei Staaten - eine Nation“ ein Instrument zur fortgesetzten Einwirkung auf die innere Entwicklung der DDR sehen zu müssen, obwohl ein solcher Anspruch von der Bundesrepublik nicht geltend gemacht wurde. Im Grundlagenvertrag (Art. 6) war festgelegt worden, daß sich die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten auf sein Staatsgebiet beschränkt und die Unabhängigkeit und Selbständigkeit beider in inneren und äußeren Angelegenheiten zu respektieren ist. Trotzdem fühlte sich die SED durch die Ost- und Deutschlandpolitik der Bundesregierung in die Defensive gedrängt, die ihren deutlichsten Ausdruck in der Politik der Abgrenzung findet. Nach Auffassung der SED-Führung läßt derzeit kein Kriterium den Schluß zu, daß eine einheitliche deutsche N. bestünde — weder existiere ein gemeinsames Territo[S. 750]rium beider Staaten noch eine gemeinsame Wirtschaft. Auch ein drittes Kriterium — die Gemeinsamkeit bestimmender psychischer und moralischer Eigenschaften — verweise auf diametrale Unterschiede in den Lebensgewohnheiten und Denkweisen der Bürger beider Staaten. Eine gemeinsame Kultur existiere nicht mehr („Denn die herrschende Kultur ist stets die Kultur der herrschenden Klasse“, so A. Norden a. a. O., S. 23), von geschichtlicher Gemeinsamkeit könne angesichts des abweichenden Geschichtsverständnisses ebenfalls nicht mehr gesprochen werden. Schließlich lasse auch die gemeinsame deutsche Sprache keinen Schluß auf den Fortbestand einer N. zu: Deutsch werde in Österreich sowie in Teilen der Schweiz, Luxemburgs und Ostfrankreichs gesprochen, ohne daß daraus die Zugehörigkeit zur deutschen N. abzuleiten sei. Zwar dürfen nach Meinung der SED ethnische Besonderheiten nicht übersehen werden; sie könnten jedoch nicht das Wesen einer N. bestimmen — als das Bestimmende gilt vielmehr die Klassenstruktur, die sozialökonomische Gestalt einer Gesellschaft: „Nationen sind in erster Linie das Resultat grundlegender ökonomischer und sozialer Entwicklungsprozesse und geschichtlicher Klassenkämpfe“ (H. Axen, Zur Entwicklung der sozialistischen Nation in der DDR. Berlin [Ost] 1973, S. 16). Diese Anfang der 70er Jahre vollzogene Umdeutung der NF. ist in breiten Schichten der Bevölkerung der DDR auf Unverständnis und Widerspruch gestoßen — teilweise sogar bei Mitgliedern der SED, die viele Jahre lang in einer ganz anderen Konzeption geschult worden waren. Im Anschluß än die von der Volkskammer am 7. 10. 1974 beschlossene Verfassungsänderung hielt E. Honecker eine Erläuterung für geboten. Auf der 13. Tagung des ZK der SED erklärte er im Dezember 1974: „Unser sozialistischer Staat heißt Deutsche Demokratische Republik, weil ihre Staatsbürger der Nationalität nach in der übergroßen Mehrheit Deutsche sind … Staatsbürgerschaft — DDR, Nationalität — deutsch. So liegen die Dinge“ (ND vom 13. 12. 1974). Das auf dem IX. Parteitag der SED im Mai 1976 verabschiedete neue Programm beschreibt die „sozialistische Nation“ als „eine von antagonistischen Widersprüchen freie, stabile Gemeinschaft freundschaftlich verbundener Klassen und Schichten, die von der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführt wird. Sie umfaßt das Volk der Deutschen Demokratischen Republik und ist gekennzeichnet durch den souveränen Staat auf deren Territorium.“ Das neue Programm der SED behauptet, in der DDR wachse ein „sozialistisches Nationalbewußtsein, in dem sich sozialistischer Patriotismus und proletarischer Internationalismus organisch verbinden“. Auf die Bedeutung der NF. im Verständnis der SED hat schließlich im Jahr 1976 A. Kosing in einer umfangreichen Studie hingewiesen: „Das Problem der Nation ist so für uns zu einem wichtigen Feld des ideologischen Klassenkampfes geworden“ (A. Kosing, Nation in Geschichte und Gegenwart, Berlin [Ost] 1976, S. 16). Die sozialistische N. in der DDR, deren Herausbildung nach Kosing bereits Mitte der 50er Jahre begann, und die „kapitalistische Nation in der BRD“ seien „Entwicklungsformen entgegengesetzter ökonomischer Gesellschaftsformationen“ (a. a. O., S. 99), sie ließen sich nicht vereinigen. Vergleiche mit anderen geteilten Ländern wie Korea und Vietnam hält der Autor nicht für zulässig. Während in diesen außereuropäischen Ländern ein Vereinigungsprozeß möglich bleibe, habe die DDR erkannt, daß ihre „frühere Zielsetzung, die beiden deutschen Staaten zu vereinigen und in einem längeren Entwicklungsprozeß zu einer einheitlichen sozialistischen deutschen Nation zu gelangen, durch die Gestaltung der realen geschichtlichen Bedingungen, durch den Verlauf des Klassenkampfes im nationalen wie internationalen Maßstab gegenstandslos und irreal“ geworden sei (a. a. O., S. 107). Ein „Nachweis der relativen ethnischen Homogenität der sozialistischen Nation in der DDR und der kapitalistischen Nation in der BRD“ zeige nur ihre „gemeinsame geschichtliche Herkunft“, beweise aber nichts hinsichtlich einer „sogenannten Einheit der gegensätzlichen sozialen Organismen“ (a. a. O., S. 146). Kosing legte großen Wert auf die Unterscheidung von N. und Nationalität: „Die sozialistische Nation in der DDR und die kapitalistische Nation in der BRD unterscheiden sich nicht ihrer ethnischen Charakteristik, ihrer Nationalität nach, sondern ihren sozialen Grundlagen und Inhalten nach, weil es sich um zwei qualitativ verschiedene historische Typen der Nation handelt“ (a. a. O., S. 179). Die Frage, ob zu einem späteren Zeitpunkt — nach einem Sieg der „sozialistischen Revolution“ in der Bundesrepublik Deutschland — wieder eine einheitliche, dann „sozialistische deutsche N.“ entstehen könnte, wollte Kosing „weder positiv noch negativ beantworten. Das wird von geschichtlichen Bedingungen abhängen, die heute niemand Vorhersagen kann. Möglich ist verschiedenes“ (a. a. O., S. 305 f.). Auch andere Äußerungen von Sprechern der SED lassen es als nicht ausgeschlossen erscheinen, daß die DDR in einer veränderten und für sie günstigeren Situation einen Rückgriff auf die „nationale“ Argumentation der 50er und 60er Jahre als Mittel einer offensiven Deutschlandpolitik neu entdeckt. Vorerst jedoch bereitet es der SED erhebliche Mühe, die seit Anfang der 70er Jahre gewandelte Interpretation der NF. im eigenen Herrschaftsbereich und auf internationaler Ebene zu begründen und zu verteidigen. Staatsbürgerschaft; Deutschlandpolitik der SED; Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 748–750 Namensweihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaldemokratische Partei DeutschlandsSiehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 Nation und nationale Frage: 1975 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit ihrem VIII. Parteitag im Juni 1971 vertritt die SED…
DDR A-Z 1979
Wahlen (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die W. haben in der DDR eine andere Funktion als in Staaten parlamentarisch-demokratischen Typs. Sie haben nicht die Aufgabe, eine Entscheidung des Volkes darüber herbeizuführen, welche der verschiedenen, miteinander konkurrierenden politischen Kräfte für begrenzte Zeit die Regierungsmacht ausüben soll. Diese Entscheidung gilt nach der marxistisch-leninistischen Partei- und Staatslehre als ein für allemal getroffen. Die politische Macht liegt bei der SED als der Partei der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten. Folglich geht es bei den W. in der DDR nicht um politische Alternativen. Anders als in einigen anderen kommunistischen Ländern geht es auch nicht um personelle Alternativen im Rahmen eines einheitlichen politischen Programms. Die Funktion der W. besteht in der plebiszitären Bestätigung der Inhaber der politischen Macht, der Demonstration der ideologisch-politischen Einheit des Volkes und der Mobilisierung der Volksmassen für die jeweils aktuellen politischen Zielsetzungen der SED-Führung. „So wird die Durchführung der Wahlen zu einer Bewegung, in der sich das sozialistische Staatsbewußtsein von Millionen Bürgern manifestiert“ (Verf. Komm. Bd. II, S. 55 f.). Die W. haben daher die Funktion, die gesellschaftliche Integration, die ideologische Indoktrination und die politische Mobilisierung der Bürger zu fördern. In der DDR werden seit der Verfassungsrevision von 1974 alle 5 Jahre (zuvor: 4 Jahre) W. zu der Volkskammer und den örtlichen Volksvertretungen (Bezirks- und Kreistage, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen, Gemeindevertretungen) abgehalten. Die Einzelheiten sind im Wahlgesetz vom 24. 6. 1976 (GBl. I, S. 301) geregelt. Formal beruht das Wahlrecht auf den Grundsätzen der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen W. und dem System der lose gebundenen Listenwahl in Mehrmannwahlkreisen. Träger der W. ist die Nationale Front. Mit ihrer Hilfe und unter Einsatz der Massenmedien veranstalten Partei und Regierung eine Wahlkampagne, deren erklärtes Ziel es ist, die Politik von Partei und Regierung zu propagieren, die Wähler durch eine Masseninitiative zur Verwirklichung dieser Politik zu aktivieren und den sozialistischen Wettbewerb zum Zweck der Planerfüllung zu intensivieren. Die Wahlvorschläge der Parteien und Massenorganisationen werden von der Nationalen Front in einer Einheitsliste zusammengefaßt. Innerhalb der Nationalen Front entscheidet das zuständige SED-Organ über die Nominierung und die Reihenfolge aller Kandidaten. Die Volkskammer- und Bezirkstagsmandate gehören zur Nomenklatur des Zentralkomitees der SED; die Vorbereitung der personalpolitischen Entscheidungen obliegt der ZK-Abteilung für Kaderfragen (Kaderpolitik). Die Kandidaten werden in öffentlichen Ausschußsitzungen der Nationalen Front vorgestellt. Die Wähler können die Absetzung von Kandidaten Vorschlägen. Die Entscheidung über die Absetzung ist der Nationalen Front vorbehalten. Bei der Stimmabgabe hat der Wähler das Recht, auf dem Stimmzettel, der die Kandidaten der Einheitsliste enthält, Änderungen vorzunehmen. Seit 1965 enthalten die Wahlvorschläge für die einzelnen Wahlkreise mehr Kandidaten, als Mandate zu vergeben sind. Die überzähligen Kandidaten sind die Nachfolgekandidaten. Der Wähler könnte demnach durch Streichungen einen gewissen Einfluß auf die personelle Zusammensetzung der Volksvertretungen ausüben. Allerdings müßte mehr als die Hälfte der Wähler einen Kandidaten streichen, damit sich an der listenmäßigen Reihenfolge etwas ändert, denn in der Regel entscheidet nicht die Anzahl der für die einzelnen Kandidaten und Nachfolgekandidaten abgegebenen Stimmen. § 9 Abs. 2 des Wahlgesetzes bestimmt: „Erhält eine größere Zahl der Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, als Mandate im jeweiligen Wahlkreis vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Wahlvorschlag über die Besetzung der Abgeordnetenmandate und über die Nachfolgekandidaten.“ Da ferner ein faktischer Zwang zur offenen Stimmabgabe besteht, zu der sich Haus- und Betriebsgemeinschaften vielfach „freiwillig“ verpflichten, kann der Mehrfachkandidatur nur geringe praktische Bedeutung beigemessen werden. Es ist lediglich bekannt, daß bei den Kommunal-W. 1965, bei denen 186.107 Mandate zu vergeben waren. 2 Kandidaten nicht gewählt worden sind (Neues Deutschland vom 12. 10. 1965). Die Einheitsliste erhält seit 1950 stets über 99 v. H. der abgegebenen Stimmen, wobei die Ergebnisse in Berlin (Ost) immer etwas „schlechter“ sind als in der übrigen DDR. Bei den letzten W. zur Volkskammer im Oktober 1976 entfielen auf die Einheitsliste in der DDR 99,86 v. H., in Berlin (Ost) [S. 1148]99,61 v. H. der abgegebenen gültigen Stimmen (Neues Deutschland vom 18. 10. 1976). Die Sitze in den Volksvertretungen werden den einzelnen Parteien und Massenorganisationen nach einem seit 1948 festgelegten Schlüssel zugeteilt. Von den 500 Volkskammersitzen entfallen seit 1963 auf die SED 127, auf LDPD, CDU, NDPD und DBD je 52, auf den FDGB 68, auf die FDJ 40, auf den Demokratischen Frauenbund 35 und auf den Kulturbund 22 Sitze. In den kommunalen Volksvertretungen erhalten auch die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, die Konsumgenossenschaften und die Nationale Front Sitze. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1147–1148 Waffenbesitz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WählerauftragSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die W. haben in der DDR eine andere Funktion als in Staaten parlamentarisch-demokratischen Typs. Sie haben nicht die Aufgabe, eine Entscheidung des Volkes darüber herbeizuführen, welche der verschiedenen, miteinander konkurrierenden politischen Kräfte für begrenzte Zeit die Regierungsmacht ausüben soll. Diese Entscheidung gilt nach der marxistisch-leninistischen Partei- und Staatslehre als ein für…
DDR A-Z 1979
Zentralisation (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Z. drückt ein bestimmtes Verhältnis in der Kompetenzverteilung zwischen Strukturelementen einer Organisation aus, in dem die Mehrzahl der Kompetenzen an der Spitze der Organisation zu finden ist. Dieses Verhältnis kann unveränderlich sein (wie in militärischen Organisationen), aber auch (wie in staatlichen oder wirtschaftlichen Organisationen) Veränderungen durch ökonomische oder andere Bedingungen unterworfen sein, wobei (wie im Staats- und Wirtschaftsapparat der DDR) das Ausmaß der Veränderungen durch das Prinzip des Demokratischen Zentralismus politisch begrenzt wird. Der unterschiedliche Grad der Z. ergibt sich aus den Bedingungen und Funktionen der jeweiligen Organisationen. Die Anhäufung von Kompetenzen wird als Zentralisierung verstanden; ihr Gegenteil ist die Dezentralisierung, die im Ergebnis zur Dezentralisation, d. h. zur Verschiebung von bisher der Zentrale vorbehaltenen Kompetenzen auf nachgeordnete Organe führt. Dezentralisation schließt dabei eine erhöhte Entscheidungsmöglichkeit mit der Chance der Durchsetzung ein. Der Begriff der Dezentralisation ist in der DDR in der zweiten Hälfte der 50er Jahre positiv gesehen worden, als zwischen 1956 und 1958 Überlegungen zur Neugestaltung der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organisation angestellt wurden. Sie fanden teilweise einen Niederschlag in der Konstruktion der Wirtschaftsräte auf der Bezirks- und Kreisebene. Die Wirtschaftsreformen 1963 (NÖS) und 1968 (ÖSS) führten zu einer Reihe von Dezentralisierungsmaßnahmen; u. a. erhielten die Betriebe Entscheidungsbefugnisse über betriebliche Fonds. Gegenwärtig ist im Wirtschaftsbereich eine verstärkte Z. zu beobachten (Bildung von Kombinaten). Gleichwohl wird unter Wirtschaftswissenschaftlern und -funktionären der DDR weiter über Dezentralisierung diskutiert. Ein Verzicht auf Z. wird grundsätzlich dann abgelehnt, wenn dies als Aufhebung des Prinzips des demokratischen Zentralismus verstanden wird. Dies müßte in der Sicht der SED-Führung zur Auflösung bestehender Strukturen bzw. zur Verlagerung von Kompetenzen zugunsten örtlicher oder betrieblicher Interessen führen und könnte gesamtgesellschaftliche Interessen verletzen sowie Tendenzen der Selbstverwaltung fördern. Im Wirtschaftsbereich würden dadurch bisherige Anleitungsformen aufgehoben und die Betriebe der zentralen Leitung und Planung entzogen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1203 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralkomitee (ZK) der SEDSiehe auch die Jahre 1975 1985 Z. drückt ein bestimmtes Verhältnis in der Kompetenzverteilung zwischen Strukturelementen einer Organisation aus, in dem die Mehrzahl der Kompetenzen an der Spitze der Organisation zu finden ist. Dieses Verhältnis kann unveränderlich sein (wie in militärischen Organisationen), aber auch (wie in staatlichen oder wirtschaftlichen Organisationen) Veränderungen durch ökonomische oder andere Bedingungen unterworfen sein, wobei (wie im Staats- und…
DDR A-Z 1979
Lebensweise, Sozialistische (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Im Verständnis des Marxismus-Leninismus wird die SL. bezeichnet als „Gesamtheit der für die jeweilige Gesellschaft charakteristischen Arten und Formen der materiellen und geistigen Lebenstätigkeit und der Lebensbeziehungen der Menschen“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., erw. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 392). Die SL. wird geprägt durch den jeweiligen Charakter der Produktionsverhältnisse, den Entwicklungsstand der Produktivkräfte und generell durch die sozialistische Produktionsweise. In der Fachliteratur aus der DDR wird seit einiger Zeit betont, daß darüber hinaus auch der soziale Status des einzelnen, das Verhältnis der sozialen Klassen, Schichten und Gruppen in der Gesellschaft auf das Niveau der SL. einwirken. Schließlich [S. 669]werden als Bestimmungsfaktoren für die SL. angeführt: das politische System, die herrschende Ideologie, das geographische Milieu, die Entwicklungsstufe der Kultur. Der Begriff der SL., dessen Klärung in der Literatur der DDR seit einigen Jahren breiter Raum eingeräumt wird, hängt mit den Begriffen „Lebensniveau“ und „Lebensstandard“ eng zusammen. Lebensstandard und Lebensniveau charakterisieren Umfang und Qualität der „Befriedigung der materiellen und geistig-kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung“. Der jeweils erreichte und meßbare Lebensstandard wird als ein Indikator der SL. angesehen. Im einzelnen werden für den Begriff der SL. vor allem folgende Merkmale hervorgehoben: die „objektive Klassenzugehörigkeit“ der Menschen, ihre Einstellung der Gesellschaft gegenüber sowie das allgemeine kulturelle Niveau und die geistigen und materiellen Bedürfnisse. Die SL. sei dadurch gekennzeichnet, daß die von der SED geführte Arbeiterklasse sowie alle übrigen Werktätigen in der DDR ihr Leben in „allen gesellschaftlichen Beziehungen bewußt als freie und gebildete sozialistische Staatsbürger gestalten“. Die SL. umfaßt das Verhältnis des einzelnen zu seiner Arbeit, zu seinen gesellschaftlichen Interessen, seinen Bedürfnissen und ihrer Befriedigung sowie Handeln in Beruf. Familie und Freizeit. Großer Wert wird bei der Propagierung der SL. auf die wachsende Vielfalt im gesellschaftlichen und persönlichen Leben der Menschen in der DDR gelegt. Dabei steht die ― stets erneut herzustellende ― „Dialektik zwischen Individualität und Kollektivität“ im Vordergrund. Die SL. ist, ähnlich wie die Sozialistische ➝Moral, ihrem weltanschaulich-ideologischen Inhalt nach ein gegenwärtig in der DDR stärker in den Vordergrund tretendes Konzept. Ausdruck der SL. ist es, die Gemeinschaft aller Menschen in der DDR anzuerkennen, stets auf Steigerung der psychischen und physischen Leistungsfähigkeit bedacht zu sein und die entwickelte sozialistische Gesellschaft in der DDR aktiv mitzugestalten. Der Begriff SL. taucht in der Propaganda der SED erst in jüngerer Zeit in verstärktem Maße auf. Er kann als Ausdruck des ideologischen Kampfes gegen die Propagierung von „Lebensstandard“ und „Lebensqualität“ in westlichen Industriegesellschaften angesehen werden. Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus in der DDR herrscht in den kapitalistischen Industrieländern, L. besonders auch in der Bundesrepublik Deutschland, ein tiefer Gegensatz zwischen der herrschenden Klasse und der Masse des Volkes. Die kapitalistische Produktionsweise bringe unterschiedliche Lebensweisen bei den einander bekämpfenden Klassen hervor. Der höhere Lebensstandard, den die Arbeiterklasse sich im Kapitalismus allmählich erkämpft hat, habe nichts mit der SL. gemein: „Die imperialistische Lebensweise ist Ausdruck des Verfalls der kulturellen und sittlichen Werte der Gesellschaft.“ Bewußtsein, Gesellschaftliches; Staatsbewußtsein, sozialistisches. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 668–669 Lebensversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leder-, Schuh- und RauchwarenindustrieSiehe auch die Jahre 1975 1985 Im Verständnis des Marxismus-Leninismus wird die SL. bezeichnet als „Gesamtheit der für die jeweilige Gesellschaft charakteristischen Arten und Formen der materiellen und geistigen Lebenstätigkeit und der Lebensbeziehungen der Menschen“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., erw. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 392). Die SL. wird geprägt durch den jeweiligen Charakter der Produktionsverhältnisse, den Entwicklungsstand der Produktivkräfte…
DDR A-Z 1979
Grenzkommission (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Im Zusatzprotokoll zum Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde festgelegt, eine Kommission aus Beauftragten der Regierungen beider Staaten zu bilden (Grundlagenvertrag). Sie soll die Markierung der zwischen beiden Staaten bestehenden Grenze (Londoner Protokoll) überprüfen und, soweit erforderlich, erneuern oder ergänzen sowie die erforderlichen Dokumentationen über den Grenzverlauf erarbeiten. Ferner soll sie zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender [S. 491]Probleme, z. B. der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der Schadensbekämpfung, beitragen. Kann die G. in einer von ihr behandelten Frage eine Übereinstimmung nicht erzielen, so wird diese Frage von beiden Seiten ihren Regierungen unterbreitet, die sie auf dem Verhandlungswege beilegen. Die G. hat den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR einen Bericht über ihre Tätigkeit in der Zeit vom 31. 1. 1973 bis zum 26. 10. 1978 vorgelegt. Dieser Bericht wurde in dem Protokoll zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über die Überprüfung, Erneuerung und Ergänzung der Markierung der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme gebilligt, das am 29. 11. 1978 in Bonn unterzeichnet worden ist (Grenze). In Artikel~1 des Regierungsprotokolls zur Tätigkeit der G. wird bestätigt, daß die G. ihren Auftrag erfüllt hat. Gleichzeitig wird festgestellt, daß für die insgesamt rd. 95 km langen Grenzabschnitte 7–9 ― Elbe ― und einen Teil des Grenzabschnittes 24 (Warme Bode im Harz) die durchzuführenden Arbeiten noch nicht abgeschlossen worden sind. Sie werden fortgesetzt. Einzelheiten sind in einem zu dem Protokoll gehörigen Protokollvermerk wiedergegeben. Bis zur Herbeiführung der E Übereinstimmung werden beide Seiten den Umstand, daß die Arbeiten zu den Grenzabschnitten 7–9 noch ( nicht abgeschlossen sind, zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei allen Maßnahmen weiterhin berücksichtigen. Beide Seiten erklärten, daß die Auffassungen zur Rechtslage unberührt bleiben. Die von der G. gefertigte Grenzdokumentation besteht aus umfangreichen Grenzvermessungsunterlagen, der Grenzbeschreibung über den Verlauf der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, einer Grenzkarte 1:25.000 mit 73 Kartenblättern, einer Grenzkarte 1:5.000 mit 516 Kartenblättern, einer Grenzkarte 1:2.000 mit 5 Kartenblättern und den Katalogen der grenzbildenden Gewässer. Durch Artikel 3 des Regierungsprotokolls zur Tätigkeit der G. werden folgende Vereinbarungen zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme in Kraft gesetzt: Vereinbarung vom 20. 9. 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, einschließlich der Protokollvermerke vom 11. 12. 1975 über Information bei Hochwassergefahren und vom 9. 3. 1978 über den Abbau grenzüberquerender Energiefreileitungen, Vereinbarung vom 20. 9. 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über Grundsätze zur Instandhaltung und zum Ausbau der Grenzgewässer sowie der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen, einschließlich des Protokollvermerks vom 14. 9. 1978 über den Betrieb von wasserwirtschaftlichen Anlagen, Protokollvermerk vom 6. 12. 1973 über den Austausch von Liegenschafts-/Kataster- und Vermessungsunterlagen. Protokollvermerk vom 3. 2. 1976 über forstwirtschaftliche Arbeiten in unmittelbarer Grenznähe, Protokollvermerk vom 3. 2. 1978 über Grenzwege und Wege im Grenzbereich. Protokollvermerk vom 27. 10. 1977 über Wasserentnahme aus Grenzgewässern der DDR, Protokollvermerk vom 18. 5. 1978 über das Überfahren der Grenze durch Sportboote und andere Wasserfahrzeuge in Abschnitten der Grenzgewässer Werra und Saale. Bereits früher sind folgende Vereinbarungen in Kraft getreten: Protokollvermerk vom 6. 12. 1973 über Betrieb, Wartung und Entstörung der Fernsprechleitungen zwischen den Grenzübergangsstellen (Grenzinformationspunkten) gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Vereinbarung vom 20. 9. 1973 über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Vereinbarung vom 29. 6. 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über den Fischfang in einem Teil der Territorialgewässer der DDR in der Lübecker Bucht, Protokollvermerk vom 29. 6. 1974 über die Behandlung von Personen, die mit Sportbooten aus navigatorischen oder seemännischen Schwierigkeiten in die Territorialgewässer/das Küstenmeer des anderen Staates geraten, Protokollvermerk vom 3. 7. 1974 über das Umfahren der Hakendorfer Halbinsel im Niendorfer Binnensee durch Fischer aus der DDR und der Rethwiese im Schaalsee durch Fischer aus der Bundesrepublik Deutschland, Protokollvermerk vom 3. 7. 1974 über den Abbau des grenzüberschreitenden Braunkohlevorkommens im Raum Harbke (DDR)/Helmstedt (Bundesrepublik Deutschland). Protokollvermerk vom 26. 9. 1974 über Fragen des Eigentums und sonstiger Rechte an Grundstücken im Zusammenhang mit der Überprüfung, Erneuerung und Ergänzung der Markierung des Verlaufs der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, Vereinbarung vom 3. 2. 1976 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über den Betrieb, die Kontrolle und die Instandhaltung der auf dem Territorium der DDR gelegenen Teile der Trinkwasserversorgungsanlagen der Stadt Duderstadt (Bundesrepublik Deutschland). Protokollvermerk vom 3. 2. 1976 über den Betrieb, die Kontrolle und die Instandhaltung der auf dem Territorium der DDR gelegenen Teile der Trinkwasserversorgungsanlage der Gemeinde Heringen, Ortsteil Kleinensee (Bundesrepublik Deutschland), -Protokollvermerk vom 18. 3. 1976 über Verfahrensregeln bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, Protokollvermerk vom 15. 9. 1977 über die Beseiti[S. 492]gung des im Bereich des Grundstückes „Zur Bergmühle“ (Bundesrepublik Deutschland) anfallenden Oberflächenwassers und gereinigten Abwassers, Vereinbarung vom 3. 5. 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über die Regelung von Fragen betreffend die Eckertalsperre und die Eckerfernwasserleitung, Protokollvermerk vom 3. 5. 1978 über die Generalüberholung des auf dem Territorium der DDR gelegenen Abschnittes der Eckerfernwasserleitung, -Vereinbarung vom 29. 11. 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über die Regelung von Fragen, die mit der Errichtung und dem Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Itz zusammenhängen. Gemäß Artikel 4 des Regierungsprotokolls zur Tätigkeit der G. hat die G. auf der Grundlage von Artikel 3 des Grundlagenvertrages, des Abschnittes~I des Zusatzprotokolls zu diesem Vertrag und der Erklärung zu Protokoll über die Aufgaben der G. insbesondere die Markierung der Grenze instand zu halten und erforderlichenfalls zu erneuern und die in Artikel 3 des Protokolls genannten Vereinbarungen durchzuführen. Die G. arbeitet demgemäß nach Grundsätzen, die als Anhang IV dem Regierungsprotokoll beigefügt sind. Das Regierungsprotokoll zur Tätigkeit der G. stellt damit einen Bericht über die bisherigen Arbeiten der G. dar und präzisiert ihre Aufgaben für die Zukunft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 490–492 Grenzgebiet A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrenzpolizeiSiehe auch die Jahre 1975 1985 Im Zusatzprotokoll zum Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde festgelegt, eine Kommission aus Beauftragten der Regierungen beider Staaten zu bilden (Grundlagenvertrag). Sie soll die Markierung der zwischen beiden Staaten bestehenden Grenze (Londoner Protokoll) überprüfen und, soweit erforderlich, erneuern oder ergänzen sowie die erforderlichen Dokumentationen über den Grenzverlauf erarbeiten.…
DDR A-Z 1979
Bodennutzung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Im Zeitraum 1951–1963 nahm die Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) in der DDR um 177.036 ha LN ab. Die Verringerung des Bodenfonds (insgesamt von 1951 bis 1970 ca. 260.000 ha LN) war damit erheblich stärker als in der Bundesrepublik Deutschland (Rückgang der LN im gleichen Zeitraum ca. 105.000 ha LN). Hatte die LN der DDR während der Kollektivierungsphase 1952–1960 durchschnittlich um ca. 14.000 ha pro Jahr abgenommen, so verstärkte sich der jährliche Rückgang nach Abschluß der Kollektivierung zwischen 1960 und 1963 auf durchschnittlich 16.900 ha LN pro Jahr. Mit der Begründung, daß „zahlreiche Betriebe, denen für die Durchführung ihrer Produktion Grund und Boden zur Verfügung gestellt wird, mit dem Boden unverantwortlich und leichtfertig umgehen“ und damit „die landwirtschaftliche Produktion in nicht vertretbarem Umfang beeinträchtigen“, ergingen ab 1964 mehrere An- bzw. Verordnungen; sie sollen die außerlandwirtschaftliche Inanspruchnahme bzw. das Brachfallen landwirtschaftlicher Nutzflächen einschränken und die Bewirtschaftung von Unland. Ödland oder Abbauflächen usw. fördern. 1. Bodennutzungsverordnung (VO zum Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Grund und Bodens und zur Sicherung der sozialistischen Bodennutzung vom 17. 12. 1964, GBl. II, 1965, S. 233, Berichtigung Nr. 42, S. 299, Anpassungs-VO vom 13. 6. 1968, GBl. II, S. 363 und 1. Durchführungsbestimmung zur Bodennutzungs-VO vom 28. 5. 1968, GBl. II. S. 295. Berichtigung, S. 918). Diese VO legt fest, daß die Landwirtschaftsbetriebe das Nutzartenverhältnis nur im Einverständnis mit den landwirtschaftlichen Produktionsleitungen beim Rat des Kreises ändern dürfen, daß und auf welche Weise die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen, Brachland in Nutzung zu nehmen und Öd- und Unland zu kultivieren ist. Die außerlandwirtschaftliche Nutzung der LN wurde auf Ausnahmefälle beschränkt und einem Genehmigungsverfahren unterworfen (Rat des Kreises, Revisionsverfahren beim Rat des Bezirkes). Sofern die außerlandwirtschaftliche Inanspruchnahme eine gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung ganz oder teilweise gestattet, jedoch beeinträchtigt (z. B. Freileitungen), müssen die entstehenden Wirtschaftserschwernisse finanziell ausgeglichen werden. Eine allgemeinverbindliche Regelung zur Ermittlung der Entschädigungsbeträge erging allerdings erst im Jahr 1968. Entschädigung wird gezahlt: für die Errichtung von Freileitungsmasten, für Um- und Mehrwege infolge Behinderung, für nicht ausgenutzte Stalldunggaben, für nicht ausgenutzte Bodenkalkung und für Wirtschaftserschwernisse durch Schlagzerteilung. Nachdem der jährliche Bodenentzug 1963–1965 im [S. 230]Durchschnitt weniger als 6.000 ha betrug, nahm er in den folgenden Jahren 1965–1967 wieder auf über 15.000 ha pro Jahr zu. Zur zusätzlichen Steuerung der außerlandwirtschaftlichen B. wurde ab 1. 1. 1968 eine B.-Gebühr eingeführt. 2. Die VO über die Einführung einer Bodennutzungsgebühr zum Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Bodenfonds vom 15. 6. 1967 (GBl. II, S. 487 f.) regelt, welche Betriebe für welche Zwecke Gebühren in welcher Höhe an die Abteilung Finanzen des zuständigen Rates des Kreises zu zahlen haben und wie die dort zentralisierten Mittel zu verwenden sind. Von der Zahlung einer B.-Gebühr sind grundsätzlich befreit der Wismut-Bergbau, die Volksarmee und Baumaßnahmen für die Naherholung bzw. für den eigenen Bedarf (Eigenheime, Wochenendhäuser). Die Höhe der Gebühr berücksichtigt die Nutzungsart und die Qualität der Flächen und beträgt je ha bei dauerndem Entzug für Ackerland von 60.000 Mark (bei Ackerzahl bis 10) bis 400.000 Mark (Ackerzahl 100). Grünland von 35.000 Mark (Grünlandzahl bis 10) bis 250.000 Mark (Grünlandzahl 88), Forstflächen und Holzungen 30.000 Mark (Wertziffer 1–2) bis 150.000 Mark (Wertziffer 12), Sonderkulturen 400.000 Mark. Haus- und Kleingärten 100.000 Mark, ablaßbare Teiche 30.000 Mark. Von diesen Gebühren sind je nach zukünftiger Nutzung zu zahlen: 50 v. H. bei Wohnungsbaumaßnahmen und von Nutzern, die an den Standort gebunden sind oder die nicht der wirtschaftlichen Rechnungsführung unterliegen (Sozialeinrichtungen). 25 v. H. bei wasserwirtschaftlichen bzw. verkehrstechnischen Maßnahmen für Einrichtungen der Landwirtschaft sowie bei Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen. Die VO legt darüber hinaus die Höhe der Entschädigungen für vorübergehenden Entzug von LN sowie für Überschreitung des Rückgabetermins, Qualitätsminderung wieder urbar gemachter Flächen usw. fest. Die bei den Abteilungen Finanzen der Kreise zentralisierten Mittel sind zu verwenden für Neulandgewinnung. Ödlandkultivierung, Meliorations- und Intensivierungsmaßnahmen usw., unter der Voraussetzung, daß die Kultivierungskosten tragbar sind (max. Kosten bei Ackerland 10.000 Mark/ha, bei Grünland 8.000 Mark/ha, bei Forstflächen 4.000 Mark/ha). Neben den Kultivierungskosten erhalten die Betriebe, die nicht gesetzlich zur Rekultivierung der Flächen verpflichtet sind, eine pauschale Grundprämie von 5.000 Mark/ha zuzüglich 1~v. H. der Bodennutzungsgebühren (max. 4.000 Mark/ha). 3. Wiederurbarmachung und Rekultivierung. Außer den erwähnten An- und Verordnungen ergingen in Zusammenhang mit dem Berggesetz 1970/71 weitere Bestimmungen, die die im Berggesetz erfaßten Betriebe zur Wiederurbarmachung verpflichten und die technischen Einzelheiten neu regeln (AO über die Wiederurbarmachung bergbaulich genutzter Bodenflächen — Wiederurbarmachungs-VO — vom 10. 4. 1970, GBl. II, S. 279). Zur Herstellung der vollwertigen Bodenfruchtbarkeit sind seit 1971 die Folgenutzer (in der Regel Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) verpflichtet (AO über die Rekultivierung bergbaulich genutzter Bodenflächen — Rekultivierungsanordnung — vom 23. 2. 1971, GBl. II, S. 245). Für erforderliche Aufwendungen und zur rationellen Bewirtschaftung dieser Flächen können den Folgenutzern Beihilfen gewährt werden. Sofern sich aus der Einbeziehung der rekultivierten Flächen in die Betriebsfläche erhebliche Änderungen in der Betriebsorganisation ergeben, können zusätzlich zinslose Kredite ausgereicht werden. Die zahlreichen An- und Verordnungen, deren strikte Überwachung (ABI), und die finanziellen Anreize haben dazu beigetragen, daß seit 1970 der Bodenfonds der DDR mit rd. 6,2.911 Mill. ha LN konstant geblieben ist. Insgesamt wurden in der DDR bisher 50.000 ha Abbaufläche rekultiviert. Trotzdem nahmen die Abbauflächen in den Jahren 1956–1976 von 40.000 auf 80.000 ha zu. Im Zeitraum 1971–1978 wurden rd. 13.800 ha rekultiviert, von denen 8.000 ha zu Forstflächen. 4.500 ha zu landwirtschaftlichen Nutzflächen und rd. 1200 ha zu Wasser- und Erholungsflächen entwickelt wurden. Inanspruchnahme und Rekultivierung erfolgen auf der Grundlage langfristiger Prognosen, die bis zum Jahr 2.000 für die bergbauliche Inanspruchnahme vorgesehenen Flächen ― sie befinden sich fast ausschließlich in den Bezirken Cottbus, Leipzig und Halle ― wurden daher als Bergbauschutzgebiete ausgewiesen. Sie umfassen in verschiedenen Kreisen 40–75 v. H. der Gesamtfläche. Um der wachsenden Landschaftszerstörung im Abbauprozeß entgegenzuwirken, wurden zeitlich parallel laufende Territorialprogramme zur Eingliederung der Abbauflächen in die Bergbaufolgelandschaften entwickelt. Zu diesem Zweck sind bei den Räten der Bezirke Büros für Territorialplanung eingerichtet worden, die mit den von den Kreis- und Bezirkstagen gebildeten „Ständigen Kommissionen für Territoriale Planung und Rationalisierung“, mit den Braunkohlenkombinaten und mit den Leitungsorganen der Land- und Forstwirtschaft zusammenarbeiten sollen. Die Planung soll sowohl volkswirtschaftliche als auch landschaftsgestalterische und landeskulturelle Interessen berücksichtigen. Insbesondere für die Wasserflächen ist eine Mehrfachnutzung (Trink- und Betriebswasser, Hochwasserstau, Beregnungsreservoire. Binnenfischerei, Sport- und Badebetrieb) vorgesehen (Umweltschutz). Der relativ geringe Gewinn an LN aus der Rekultivierung der Bergbauflächen ist z. T. auf das für die landwirtschaftliche Nutzung ungeeignete Ausgangsgestein (z. B. in der Lausitz) zurückzuführen. In der Zwischenzeit wurden jedoch mehrere Verfahren entwickelt, dieses Ausgangsmaterial aufzukalken (Braunkohlenasche) und mit organischen Substanzen (Gülle, Klärschlamm, Bioschlamm) anzureichern. Die Kosten für die Herstellung von Rohböden betrugen 1975 rd. 50.000 Mark/ha LN. Im Bezirk Leipzig (Kreis Borna) ist im Jahr 1977 [S. 231] ein Spezialbetrieb eingerichtet worden, der im Auftrag von drei Kombinaten und sieben Landwirtschaftsbetrieben (VEG und LPG) den unfruchtbaren Rohboden in kulturfähigen Zustand aufbereitet. Mit Hilfe dieser Maßnahmen sollen die Rekultivierungszeit verringert, die Kostenentwicklung stabilisiert und der Anteil der LN an den rekultivierten Flächen erhöht werden. 4. Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR vom 14. 5. 1970 (Landeskulturgesetz, LKG, GBl. II, S. 67). Hierzu sind inzwischen ergangen eine 1. DV (Naturschutz-VO, GBl. II, 1970, S. 331), eine 2. DV (Landschaftsschutz-VO, ebenda S. 336) sowie eine 3. DV (Sauberhaltung der Städte und Gemeinden, Abfallverwertung, ebenda S. 339) und eine 4. DV (Lärmschutz-VO, ebenda S. 343). Bedeutend wirksamer für die Gewinnung landwirtschaftlicher Nutzflächen ist die Urbarmachung von Öd- und Unlandflächen. Nach § 18 des LKG sind sowohl die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch die örtlichen Räte verantwortlich dafür, daß Flächen, die nicht bewirtschaftet werden, obwohl sie land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind, zur Nutzung herangezogen werden. Seit 1970 haben die Öd- und Umlandflächen der DDR jährlich um rd. 2.200 ha abgenommen. In gleicher Weise trägt der Umbruch alter und die Ausweisung neuer landwirtschaftlicher Wegeflächen im Rahmen der „Flurneugestaltung“ zur Vermehrung der LN bei. Durchschnittlich werden dabei 50 v. H. der Wegflächen eingespart. Im Rahmen der Flurneugestaltung sollen großflächige Bewirtschaftungseinheiten mit möglichst einheitlichen Bodenverhältnissen eingerichtet werden, die nach Form und Geländegestaltung den Einsatz von Maschinenkomplexen gestatten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 229–231 Blockpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BodennutzungsgebührSiehe auch die Jahre 1975 1985 Im Zeitraum 1951–1963 nahm die Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) in der DDR um 177.036 ha LN ab. Die Verringerung des Bodenfonds (insgesamt von 1951 bis 1970 ca. 260.000 ha LN) war damit erheblich stärker als in der Bundesrepublik Deutschland (Rückgang der LN im gleichen Zeitraum ca. 105.000 ha LN). Hatte die LN der DDR während der Kollektivierungsphase 1952–1960 durchschnittlich um ca. 14.000 ha pro Jahr abgenommen, so verstärkte sich der jährliche…
DDR A-Z 1979
Gaskombinat Schwarze Pumpe, VEB (1979)
Siehe auch: Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP): 1985 Das größte in der Nähe von Hoyerswerda (Kreis Spremberg) gelegene Braunkohlenkombinat der DDR (der Name ist von einem früher auf dem Gelände befindlichen Gasthaus übernommen worden). Zu seinen Hauptaufgaben gehören die Förderung und Verarbeitung von Braunkohle. [S. 437]Dazu zählt u. a. neben der Elektrizitätserzeugung die Produktion von Braunkohlenbriketts, Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT) und Stadtgas. Insgesamt verfügt das GSP über 5 Braunkohlentagebaue, 1~Siebanlage, 3 Brikettfabriken, 2 Vergaserbrikettfabriken, 2 Druckgaswerke, 2 Kokereien und 1~Kraftwerk mit insgesamt 1050 MW Leistung. Rohstoffgrundlage für das GSP ist das Niederlausitzer Revier (Bergbau), insbesondere die Großtagebaue Spreetal, Burghammer und Welzow Süd, die insgesamt eine Jahresfördermenge von 30 bis 40 Mill. t Rohkohle aufweisen. Mit dem Bau des Werkes wurde 1956 begonnen. Die 1. Ausbaustufe war 1961 fertiggestellt; sie umfaßt eine Brikettfabrik mit einer Jahresproduktion von ca. 3 Mill. t und ein Kraftwerk mit einer Kapazität von 250 Megawatt. Die Inbetriebnahme der 2. Ausbaustufe erfolgte 1964; zu ihr gehören neben einer Brikettfabrik und einem Kraftwerk ein Druckgaswerk mit 16 Generatoren (von insgesamt 40 geplanten Generatoren). Die 3. Ausbaustufe wurde 1964/65 in Angriff genommen. Nach dem Vorbild der bereits im VEB Braunkohlenkombinat Lauchhammer arbeitenden Großkokerei wurde u.a. eine BHT-Kokerei errichtet. Der BHT-Koks ist für den Einsatz in der Metallurgie und in einigen Bereichen der chemischen Industrie geeignet. Damit wird vor allem die Abhängigkeit von der Einfuhr von Hüttenkoks gemindert (Einfuhr von Steinkohlenkoks 1965: 3,2 Mill. t, 1976: 2,9 Mill. t). Da die Braunkohle, im Gegensatz zur Steinkohle, nicht die Eigenschaft hat, beim Entgasungsprozeß zusammenzubacken, muß die zur BHT-Verkokung verwendete Kohle zunächst brikettiert werden. Nebenprodukte des Verkokungsprozesses sind Teer, Öle und Gas. Eine Aufbereitung des Gases ist erforderlich, da sein Heizwert von ca. 2.800 Kcal/m³ nicht der Stadtgasqualität entspricht (4.300 Kcal/m³). Bereits 1968/69 wurde ein Kohledruckvergaser auf den Einsatz von schwerem Heizöl umgestellt. Das erzeugte Spaltgas dient als Mischkomponente bei der Stadtgasherstellung. Nachdem die DDR Anfang der 70er Jahre ihr Erdgasaufkommen durch Inlandsförderung und Importe deutlich erhöht hatte, konnte sie dazu übergehen, Erdgas auch zur Stadtgaserzeugung einzusetzen. Das in Salzwedel geförderte Erdgas wird durch eine Pipeline in das GSP transportiert. Somit werden im GSP folgende Gase zur Stadtgasmischung verwendet: Kohledruckvergasungsgas, Öldruckvergasungsgas, Entgasungsgas aus der BHT-Verkokung, Erdgas, Stickstoff. Flüssiggas und Spaltgas aus Erdgas. Insgesamt stammt knapp die Hälfte der Stadtgaserzeugung der DDR aus dem GSP. Davon werden etwa 0,5 Mrd. m³ durch BHT-Verkokung und ca. 1,5 Mrd. m³ durch Kohledruckvergasung gewonnen. Die Jahresproduktion an BHT-Koks dürfte gegenwärtig rd. 1~Mill. t betragen, geplant waren 1,8 Mill. t. Vergleichsweise unbedeutend ist die Elektrizitätsabgabe an das öffentliche Netz, da entsprechend der Planung etwa 80 v. H. der Erzeugung zur Deckung des Eigenbedarfs benötigt werden. 1970 wurde das VEB Braunkohlenkombinat SP umbenannt in VEB GSP. Gleichzeitig wurden dem Kombinat folgende Betriebe angeschlossen: VEB Projektierungs-, Konstruktions- und Montagebüro (PKM) Kohleverarbeitung Leipzig, VEB PKM Berlin, VEB Verbundnetz Gas Berlin, VEB Ferngasleitungsbau Zossen sowie das Brennstoffinstitut Freiberg. Insgesamt dürften zum Kombinat ca. 18.000 Beschäftigte gehören. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 436–437 Gärtnerische Produktionsgenossenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GastarbeiterSiehe auch: Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP): 1985 Das größte in der Nähe von Hoyerswerda (Kreis Spremberg) gelegene Braunkohlenkombinat der DDR (der Name ist von einem früher auf dem Gelände befindlichen Gasthaus übernommen worden). Zu seinen Hauptaufgaben gehören die Förderung und Verarbeitung von Braunkohle. [S. 437]Dazu zählt u. a. neben der Elektrizitätserzeugung die Produktion von Braunkohlenbriketts, Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT) und Stadtgas. Insgesamt verfügt das…
DDR A-Z 1979
Forschung (1979) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 I. Forschungsarten und Forschungsphasen Die F. in der DDR gliedert sich entsprechend der in kommunistisch regierten Staaten üblichen Betrachtungsweise, F.-Aktivitäten unter institutionellen und bürokratischen Aspekten zu klassifizieren, in: Akademie-F., Hochschul-F., Ressort- und Industrie-F. (F. und Entwicklung). Als Oberbegriff bei der Planung und Leitung der F. fungiert das Begriffspaar „Wissenschaft und Technik“, das neben der F. auch die Lehre bzw. die Ausbildung und Anwendung von F.-Ergebnissen der betroffenen Disziplinen mit einschließt. Es umfaßt grundsätzlich alle natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. Während jedoch wirtschafts- und erziehungswissenschaftliche Disziplinen und einige Spezialgebiete in den staatlichen Leitungs- und Planungsbereich von „Wissenschaft und Technik“ eng mit einbezogen sind, wird die Entwicklung der wichtigsten gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen ― Dialektischer und Historischer Materialismus, wissenschaftlicher Sozialismus und Kommunismus, Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung — von den Parteihochschulen der SED unmittelbar geleitet und geplant. A. Akademie- und Universitätsforschung Die Aufgaben der Akademie- und Universitäts-F. sind in den 70er Jahren stärker einander angenähert worden. Dies äußert sich z. T. in gleichlautenden Festlegungen. So soll die F. der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) und der Universitäten auf „der Grundlage des Dialektischen und Historischen Materalismus einen wirksamen Beitrag zur Erforschung gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse und ihrer objektiven Gesetzmäßigkeiten leisten“ (VO über die Leitung, Planung und Finanzierung an der Akademie der Wissenschaften und an Hochschulen, GBl. II. 1972, Nr. 53). Ebenso werden „komplexe“ F.-Themen, denen längerfristige Bedeutung zukommt und deren Ergebnisse in verschiedenen Wirtschaftsbereichen und Industriezweigen genutzt werden sollen, bearbeitet. Die F. der AdW und der Universitäten ist vor allem darauf gerichtet, „strategische“ Aufgaben von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung zu lösen und die verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen ausgewogen weiterzuentwickeln. Seitdem im Anschluß an Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED (Juni 1971) die Intensivierung und Rationalisierung der Wirtschaftsprozesse in den Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik gerückt wurden, soll die Akademie- und Hochschul-F. gegenwärtig jedoch — zumindest stärker als in der Vergangenheit — auch unmittelbar anwendungsorientiert und zur Neu- und Fortentwicklung von Technologien und industriellen Erzeugnissen beitragen. Stärker als von den F.-Arbeiten der Hochschulen wird von der Akademie-F. erwartet, daß sie der Staatsführung systematisch Entscheidungsgrundlagen für die Wirtschafts-, Bildungs-, Sozial- und Gesundheits- wie Wissenschafts- und Technologiepolitik bereitstellen. Daneben wird ihre generelle Verantwortung für die Vertiefung des Grundlagenwissens und die Pflege von ausgewählten Gebieten der Grundlagen-F., die nicht unmittelbar anwendungsorientiert sind, hervorgehoben. So sind die F.-Aufgaben der AdW seit 1971 noch stärker als bisher zwischen die Pole der Sicherung des Grundlagenwissens und der Weiterentwicklung der Wissenschaftsdisziplinen einerseits und der Anwendungs-F. und unmittelbaren Produktionsunterstützung andererseits angesiedelt. Die Akademie versucht den unterschiedlichen und z. T. widersprüchlichen, da nicht näher bestimmten Anforderungen mit einer F.-Politik des Sowohl-Als-auch zu entsprechen. Danach ist die AdW sowohl um langfristige Grundlagen-F. als auch um die Überführung von Teil- und Zwischenergebnissen in die laufende Produktion bemüht. Allerdings zeigt sich immer wieder die Tendenz, die Aufgaben der Grundlagen-F. vorrangig zu bearbeiten. Dies äußerte sich u. a. in der Personalrekrutierung der AdW in den Jahren nach dem VIII. Parteitag der SED [S. 406](1971), in denen das F.-Potential für die Grundlagen- und die angewandte F. der AdW überproportional vergrößert wurde. Während die Zahl der in der F. und Entwicklung Beschäftigten im Zeitraum von 1965 bis 1973 um 25 v. H. stieg — davon um 23 v. H. zwischen den Jahren 1971 und 1973 —, stieg der Anteil der in den Applikationsbereichen des Musterbaus, der Technika und Versuchsfelder Beschäftigten lediglich um 5 v. H. Nach einem schnellen Anstieg der Gesamtzahl dieser Beschäftigtengruppen im Zeitraum von 1965 bis 1969 um 51 v. H. folgte insbesondere in den Jahren nach 1971 eine erhebliche Abnahme, zwischen 1971 und 1973 allein um 39 v. H. Inzwischen wurde die Unausgewogenheit der Personalrekrutierung als disproportionale Entwicklung kritisiert; zukünftig soll vor allem die technologische F. stärker gefördert werden. Die Konzentration der AdW auf die Grundlagen-F. wird durch die Zusammensetzung der Wissenschaftlichen Räte erleichtert, die seit 1972 in den Gesellschaftswissenschaften und seit 1974 auch in wichtigen naturwissenschaftlich-technischen F.-Zweigen „bei der inhaltlichen Gestaltung der Forschungsprogramme und Hauptforschungsrichtungen“ (GBl. I, 1975, S. 293) intensiv mitwirken. Sie setzen sich mehrheitlich aus Wissenschaftlern der AdW, der Hochschulen und Universitäten zusammen. Im Mittelpunkt der F.-Leitung und -Planung der AdW steht die Frage nach der unter kurz- wie langfristigen Aspekten angemessenen Proportionierung des eingesetzten F.-Personals, der finanziellen Mittel und der apparativen Ausrüstungen. Angemessene Proportionen sind generell zu finden a) zwischen den verschiedenen F.-Phasen, vor allem zwischen Grundlagen-F., angewandter F., Entwicklungs- und Überleitungsarbeiten, b) hinsichtlich der Terminfestlegung, d. h. der Berücksichtigung kurz-, mittel- oder langfristiger Anforderungen, c) zwischen den unterschiedlichen Tätigkeitsarbeiten (F., Dokumentation, Lehre, Verwaltung), d) zwischen den verschiedenen Personalgruppen, vor allem zwischen der Gruppe der Forschenden und dem Hilfspersonal sowie e) zwischen den Anteilen der einzelnen F.-Richtungen bezogen auf einzelne Disziplinen wie auf das personelle und finanzielle Gesamtvolumen aller Wissenschaftszweige. Als Problem zwar erkannt, aber im einzelnen noch ungelöst ist gegenwärtig die von der staatlichen F.-Politik der AdW aufgegebene, möglichst optimale Kombination der folgenden 4 Arbeitsschwerpunkte: 1. Langfristige Pflege von ausgewählten Gebieten der Grundlagen-F. sowie die „Sicherung der Rezeption der Ergebnisse der internationalen Wissenschaft auf breiter Basis“, 2. angewandte F., Entwicklungs- und Überleitungsarbeiten auf wichtigen Gebieten der industriellen Produktion in enger Zusammenarbeit mit der Industrie unter Nutzung internationaler F.-Resultate und Erfahrungen, 3. Modernisierung und Rationalisierung der vorhandenen Produktionsverfahren sowie 4. „Verwissenschaftlichung des Alltags“ durch Beiträge vor allem in den Erziehungs- und Arbeitswissenschaften. Die Auswahl der intensiv zu erforschenden Themenbereiche der Grundlagen-F. soll in erster Linie unter den Gesichtspunkten dringender volkswirtschaftlicher Anforderungen, d. h. besonders der potentiellen Nützlichkeit des F.-Gebietes für die industrielle Fertigung sowie generell ihrer „gesellschaftlichen Nützlichkeit“ vorgenommen werden. Weitere Auswahlkriterien beziehen sich auf das Vorliegen von fachlichen und methodischen Erfahrungen sowie auf die Möglichkeit internationaler Zusammenarbeit. Die internationale Kooperation wird seit 1971 als das wichtigste Mittel zur Überwindung der engen Grenzen des F.-Potentials der DDR angesehen. Die Zuständigkeit der AdW bei der Gestaltung der bilateralen und multilateralen Wissenschaftskontakte (Zusammenarbeit vor allem mit den Akademien der Sowjetunion und der übrigen RGW-Mitgliedsländer) wurde ausgeweitet. Die AdW ist Sitz von 12 wissenschaftlichen Gesellschaften, u. a. der Chemischen Gesellschaft der DDR, der Physikalischen Gesellschaft der DDR, der Astronautischen Gesellschaft der DDR. Wissenschaftsbeziehungen mit internationalen Organisationen unterhält sie ferner über 23 „Nationalkomitees“, so den Nationalkomitees für Biowissenschaften, für Chemie, für Elektronenmikroskopie, für Krebs-F. Ähnlich der Akademie-F. besteht auch die Hochschul-F. vor allem aus Grundlagen-F. Die Hochschul-F. der DDR ist dadurch gekennzeichnet, daß der Grundsatz der Einheit von Lehre und F. — Merkmal des deutschen Universitätstyps — auch nach mehreren Hochschulreformen nicht aufgegeben wurde. Folglich soll Hochschul-F. thematisch an den jeweils gegebenen Aufgaben der Wirtschaft und anderer Gesellschaftsbereiche orientiert sein, um somit zugleich für die Ausbildung der Studenten genutzt werden zu können. Eine engere Verflechtung der Universitäten mit Fertigungs- und Dienstleistungsbetrieben wurde seit 1967 mit institutionellen und finanziellen Mitteln, d. h. durch vertraglich geregelte Beziehungen zur thematischen Abstimmung und zum Personalaustausch (institutionalisierte F.-Kooperation) sowie durch Auftrags-F. erreicht. Der Anteil der extern finanzierten naturwissenschaftlich-technischen Vertrags-F. erreichte zwischen den Jahren 1969 und 1971 sowohl in der Hochschul-F. wie in der Akademie-F. seinen Höhepunkt (73 v. H. beider AdW im Jahr 1971). Seit dem Jahr 1972 wird ein größerer Teil der Grundlagen-F. an den Universitäten und Hochschulen aus Staatshaushaltsmitteln über das Ministerium für [S. 407]Hoch- und Fachschulwesen bzw. für die Grundlagen-F. in den AdW-Instituten über den Präsidenten der AdW — bis zum Jahr 1975 auch über das Ministerium für Wissenschaft und Technik — finanziert. Die thematische Steuerung des F.-Potentials der AdW (rd. 18.000 Mitarbeiter im Jahre 1978) und der Universitäten und Hochschulen (rd. 26.000 Hochschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiter im Jahr 1975) folgt zentralen Plänen bzw. Konzeptionen, so gegenwärtig vor allem der „Konzeption zur langfristigen Entwicklung der naturwissenschaftlichen. mathematischen und technischen Grundlagen-F. bis 1990“ sowie dem „Teilplan Gesellschaftswissenschaften des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen“. B. Industrie- und Ressortforschung Industrie- und Ressort-F. bezeichnet demgegenüber die Gesamtheit aller F.-Aktivitäten von Einrichtungen, die entweder staatlichen Leitungsinstitutionen auf zentralen und mittleren Ebenen, den „wirtschaftsleitenden Organen“, direkt unterstehen oder selbständige Betriebsteile darstellen. Gegenwärtig (1978) sind rd. 160.000 Beschäftigte in der F. und Entwicklung in Industrie, Bauwesen, Landwirtschaft und Verkehr tätig. Rund die Hälfte sind Hoch- und Fachschulabsolventen. In den F.-Stätten der Industriearbeiten rd. 70 v. H. der Beschäftigten, während rd. 20 v. H. in den übrigen materiell produzierenden Wirtschaftsbereichen und rd. 10 v. H. in der AdW eingesetzt werden. Das F.-Potential der zentralgeleiteten Industrie ist zu über 80 v. H. in den Wachstumsindustrien — Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau, Maschinenbau und chemische Industrie — konzentriert. Die F.-Einrichtungen arbeiten in erster Linie an der Fortentwicklung der Produktionssortimente und -verfahren. Die Aufgaben sind jeweils auf der Grundlage der voraussehbaren Entwicklungsrichtungen von Wissenschaft und Technik und der geplanten wirtschaftlichen Struktur- und Wachstumspolitik zu formulieren. Zugleich sollen sie den internationalen Entwicklungsstand der Erzeugnisse und Verfahren in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht berücksichtigen. Sie sind in „Plänen Wissenschaft und Technik“ festgelegt und beziehen sich entweder auf bestimmte Fertigungs- und Dienstleistungsgebiete oder auf die Lösung einzelner praktischer Aufgaben. Das Potential der Industrie-F. konzentriert sich in den F.-Zentren der Großbetriebe und der zwischen 1967 und 1970 geschaffenen Industriekombinate sowie den Industriezweiginstituten der Ministerien und Vereinigungen Volkseigener Betriebe. In den Fällen, in denen Akademie- und Hochschulinstitute Auftrags-F. für die Wirtschaft übernehmen, rechnet das dabei eingesetzte Potential ebenfalls zur Industrie- und Ressort-F. Seit 1967 wird die F. und Entwicklung in den Industriezweigen, die von erhöhter Bedeutung für das gesamtwirtschaftliche Wachstum sind (chemische, elektrotechnische und elektronische Industrien, Geräte- und Fahrzeugbau) besonders gefördert; seit 1971 ist die Industrie-F. auch in den Verbrauchsgüterindustrien und im Energiewesen intensiviert worden. C. Forschungsphasen F. ist ein arbeitsteiliger Vorgang, der in verschiedenen Phasen abläuft und an dem im Zeitverlauf unterschiedliche Forschergruppen und -institutionen beteiligt sind. Ihre Aktivitäten werden in der Bezeichnung „wissenschaftlich-technische Arbeit“ zusammengefaßt; darunter wird im einzelnen verstanden: Erstellung von Prognosen, Grundlagen-F., angewandte F., Entwicklung von Erzeugnissen und Verfahren, Arbeiten zur Optimierung technologischer und wirtschaftlicher Abläufe, F. zum Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung. Leistungen für den Aufbau „zentralisierter Fertigungen“. Abweichend von der international verbreiteten Klassifikation der F. in Grundlagen-F. und angewandte F. und Entwicklung wird in der DDR für die F.-Leitung und -Planung eine 4stufige Gliederung verwendet: a) Erkundungs-F. bzw. reine Grundlagen-F., die sich ausschließlich auf die Vervollkommnung der natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Grundkenntnisse sowie auf die Untersuchung neuer Erscheinungen und die Erforschung ihrer Regelmäßigkeiten richtet; b) „gezielte Grundlagen-F.“. die in einer umrissenen thematischen Richtung zur Erweiterung der Grundkenntnisse betrieben wird; c) angewandte F., die demgegenüber auf ein festgelegtes wirtschaftlich-technisches Ziel gerichtet ist. und neue Verfahren und Erzeugnisse erforschen bzw. vorhandene auf den jeweils neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bringen soll; d) Entwicklung von Konstruktionen und Verfahren, die F.-Resultate für die industrielle Fertigung nutzbar machen soll. Daneben werden mit den „Studienentwürfen“ und der „Überleitung von Konstruktionen und Verfahren“ noch weitere Anfangs- bzw. Abschlußphasen unterschieden. Die Studienentwürfe dienen der technischen, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Vorklärung von Aufgabenstellungen und Vorhaben. In der Überleitungsphase werden je nach Industriezweig die Konstruktion bzw. technologischen Voraussetzungen für die Fertigung und Serienproduktion geschaffen. Die Arbeitsstufen werden in einer „Nomenklatur für Arbeitsstufen und Leistungen von Aufgaben des Planes Wissenschaft und Technik“, die vom Ministerium für Wissenschaft und Technik herausgegeben wird, differenziert festgelegt. [S. 408]<II. Forschungsinstitutionen> A. Akademieforschung Sie wird von der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) und der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR durchgeführt. Als traditionelle Gelehrtenorganisationen bestehen weiterhin die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle und die Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig. Anders als die vorgenannten Akademien besitzen sie jedoch keine F.-Institute. Dagegen erfüllen die Bauakademie der DDR, Berlin (Ost), und die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR, Berlin (Ost), als Ressort-Akademien vor allem F.-Aufgaben. Ferner besteht beim Zentralkomitee der SED seit der Umwandlung des Instituts für Gesellschaftswissenschaften im Dezember 1976 eine Akademie für Gesellschaftswissenschaften. B. Hochschulforschung Von den 64 Universitäten und Hochschulen (einschl. der 4 Hochschulen der SED und des FDGB) widmen sich den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern vor allem 29 dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen unterstehende Universitäten, Fachhochschulen, Technische Hochschulen und Medizinische Akademien sowie 2 landwirtschaftliche Hochschulen, die dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft unterstellt sind. Der Anteil der Hochschul-F. am gesamten F.-Potential der DDR wurde 1969 auf rd. 40 v. H. geschätzt. Er dürfte sich seitdem verringert haben. Durch die Maßnahmen der Dritten Hochschulreform (1967–1971) wurde die Hochschul-F. inhaltlich und organisatorisch umgestaltet. Thematisch erfolgte eine stärkere Ausrichtung und Konzentration auf die Aufgaben der Wirtschaftsbereiche, insbesondere auf die wachstumsintensiven Industriezweige. Die Organisation. Planung und Finanzierung der Hochschulen wurden verändert, um das begrenzte und 1967 auf rd. 900 Universitätsinstitute verteilte Potential wirksamer für die Planaufgaben der Wirtschaftszweige einsetzen zu können. Die thematischen und organisatorischen Veränderungen wurden mit einer Neugliederung auch der Studiengänge verbunden. Durch die Bildung besonderer organisatorischer Formen der Zusammenarbeit („Forschungsverband“ bzw. „Forschungskooperationsverband“, „Forschungsgemeinschaft“) ist eine engere Verflechtung der spezialisierten Hochschulen mit Industriebetrieben sowie deren übergeordneten Leitungsinstanzen (Industrieministerien, VVB) institutionalisiert worden. Zugleich eröffneten sich damit Möglichkeiten zu einem Verbund von Hochschul-F., Industrie-F. und Akademie-F. So konzentriert sich etwa die Technische Hochschule „Otto-von-Guericke“, Magdeburg, seit 1968 auf die F. und Lehre - für Schwermaschinen- und Anlagenbau (Kombinat VEB Schwermaschinenbau „Karl Liebknecht“, Magdeburg). Das F.-Personal und die apparative Ausrüstung der wichtigsten Sektionen der Friedrich-Schiller-Universität Jena werden zur Lösung von Aufgaben des wissenschaftlichen Gerätebaus eingesetzt, der im Kombinat VEB Carl Zeiss, Jena, konzentriert ist. Ein weiteres Beispiel stellt die Technische Universität Dresden dar; sie ist die größte universitäre F.-Stätte der DDR auf naturwissenschaftlich-technischem Gebiet. Entsprechend ihrer besonderen Spezialisierung auf F.-Themen der Informationstechnik und -Verarbeitung, Elektrotechnik, Feingerätetechnik und Mathematik bestehen enge Beziehungen zum Hauptproduzenten von Datenverarbeitungsanlagen, dem VEB Kombinat Robotron, Radeberg bei Dresden. C. Ressort- und Industrie-Forschung (Forschung und Entwicklung) Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Institutstypen sind in der Industrie- und Ressort-F. größer als in der Akademie- und Hochschul-F., deren institutionelle Strukturen — auch aufgrund der Hochschul- und Akademiereform in den Jahren 1967–1971 — homogener sind. Die größere Nähe und die engere Verknüpfung der Institute mit den Anwendungsbereichen haben starke strukturelle Differenzierungen entsprechend den fachspezifischen und fertigungstechnischen Eigentümlichkeiten der Wirtschaftsbereiche zur Folge gehabt. Typische Formen der Ressort- und Industrie-F. sind: 1. Ressortakademien: Hierzu zählen die Bauakademie der DDR und die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR. Sie unterstehen dem Ministerium für Bauwesen bzw. dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft als zentrale fachwissenschaftliche Einrichtungen der DDR. Sie leiten die F. der angeschlossenen Institute, koordinieren die Zusammenarbeit mit Hochschulen, Akademien und ausländischen F.-Zentren. Die Mehrzahl der naturwissenschaftlichen, technisch-technologischen F.-Themen der ressortbezogenen Fachgebiete wird in den Zentren und Instituten der Ressortakademien bearbeitet. Die Aufgaben reichen von der Grundlagen-F. bis zur Applikations-F. Sie werden bisweilen auch als F.-Akademien bezeichnet. 2. Ressortforschung des Ministeriums für Gesundheitswesen: Die Organisation der Ressort-F. im Bereich des Ministeriums für Gesundheitswesen stellt eine Sonderform dar. Dieses Ministerium arbeitet den Gesamtplan der medizinischen F. aus. Es ist für die Formulierung der staatlichen Ziele, die Durchführung der F.- und Entwicklungsarbeiten sowie für die praktische Nutzung der F.-Resultate verantwortlich, ohne daß ihm die wichtigsten medi[S. 409]zinischen F.-Einrichtungen, die medizinischen Bereiche der Universitäten und die Medizinischen Akademien in Dresden, Erfurt und Magdeburg unterstehen. Diese Organisationsbereiche gehören zum Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Als beratendes Gremium des Ministers für Gesundheitswesen besteht seit 1962 ein „Rat für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaft beim Ministerium für Gesundheitswesen“. 3. Industriezweiginstitute: Sie stellen wissenschaftliche Einrichtungen dar, die F.- und Entwicklungsarbeiten zu Querschnittsthemen leisten, die über den Rahmen einer Vereinigung Volkseigener Betriebe oder eines Kombinates hinausgehen und ganze Industriezweige betreffen. Industriezweiginstitute sind in der Regel einem Industrieministerium oder einem anderen Fachministerium unterstellt. Sie bestimmen durch ihre F.- und Entwicklungsaktivitäten weitgehend die Entwicklung der Verfahren, der Geräte und der Produktionssortimente und den Stand der Fertigungstechnologien des jeweiligen Industriezweiges. Die Bereitstellung fachwissenschaftlicher Unterlagen zur Lenkung und Koordinierung aller grundlegenden F.- und Entwicklungsaufgaben auf die Schwerpunkte des betreffenden F.-Gebietes zählt zu ihren Hauptaufgaben. Die Industriezweiginstitute führen entsprechend neben angewandter F. und Entwicklung auch Grundlagen-F. durch. Sie arbeiten nach den Prinzipien der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Bekannte Industriezweiginstitute mit jeweils mehreren hundert Mitarbeitern sind: Zentralinstitut für Fertigungstechnik des Maschinenbaus der DDR, Karl-Marx-Stadt; Zentralinstitut für Gießereitechnik, Leipzig; Zentralinstitut für Schweißtechnik, Halle; Institut für Leichtbau und ökonomische Verwendung von Werkstoffen. Dresden; Institut für Sekundärrohstoffwirtschaft. Berlin (Ost); Forschungszentrum für Schwermaschinen und Anlagenbau, Magdeburg; Institut für Energetik, Leipzig; Institut für Rationalisierung der Elektrotechnik/Elektronik, Dresden; Zentrales Forschungsinstitut des Verkehrswesens, Berlin (Ost); Institut für Seeverkehr und Hafenwirtschaft, Rostock. 4. Wissenschaftlich-technische Institute: Zu den wissenschaftlich-technischen Einrichtungen, die F. und Entwicklungsarbeiten jeweils für bestimmte Branchen durchführen, zählen a) F.-Zentren und b) Wissenschaftlich-technische Zentren (WTZ). Die WTZ wurden 1964 bei den VVB eingerichtet. Mit ihrer Hilfe sollte die VVB eine „allseitige Entwicklung und Einführung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ in dem betreffenden Industriezweig erreichen. Die F.-Zentren gingen aus den F.-Einrichtungen in wichtigen Industriezweigen hervor, die 1969/70 für den Ausbau zu Großforschungszentren vorgesehen waren. Der in diesen Jahren stark propagierte Aufbau einer industriellen Groß-F. scheiterte jedoch schon bald aufgrund von finanziellen und organisatorischen Schwierigkeiten. Von den 16 Großforschungszentren, deren Aufbau bei struktur- und wachstumspolitisch bedeutsamen Kombinaten für 1970 geplant war, bestand für längere Zeit lediglich das „Großforschungszentrum der Werkzeugmaschinenindustrie im VVB Werkzeugmaschinen-Kombinat ‚Fritz Heckert‘, Karl-Marx-Stadt“. Andere Einrichtungen, wiez. B. die F.-Stätten des VEB Petrolchemisches Kombinat, Schwedt, und des VEB Kombinat Robotron, Dresden, führten nur kurzfristig die Bezeichnung Großforschungszentrum. Seit 1972 wird einheitlich die Bezeichnung F.-Zentrum verwendet. WTZ und F.-Zentren ähneln sich hinsichtlich ihrer Aufgaben und der zentralen Stellung als Lenkungsinstitutionen für die F. und Entwicklung im Rahmen einer VVB oder eines Kombinates. Sie arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung und unterstehen der Leitung des Generaldirektors der VVB bzw. des Kombinats. Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Analyse des technischen Standes der Erzeugnisse und Verfahren im Industriezweig sowie die Ermittlung von Entwicklungstendenzen im Ausland; ferner die Ausarbeitung von Grundkonzeptionen für die Entwicklung der Erzeugnisse. Arbeitsgebiete der wissenschaftlich-technischen Institute sind — bezogen auf den jeweiligen Industriezweig — Probleme der Modernisierung, Mechanisierung, Automatisierung; die Entwicklung neuer technologischer Verfahren, neuer Werkstoffe; die wissenschaftliche Wirtschaftsführung der VVB, Kombinate und VEB; die Erforschung der Arbeitsbedingungen; die Erarbeitung „wissenschaftlich begründeter“ Arbeitsnormen. Die wissenschaftlich-technischen Institute differieren in der Größe, in den typischen Arbeitsschwerpunkten und im Organisationsaufbau. F.-Zentren stellen in der Regel größere organisatorische Einheiten von Industriekombinaten mit jeweils mehreren hundert Mitarbeitern dar. Sie sind vor allem im Maschinenbau und in der chemischen Industrie verbreitet. Wichtige F.-Zentren bestehen bei den Kombinaten; VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“. Leuna; VEB Petrolchemisches Kombinat, Schwedt; VEB Kombinat Robotron. Radeberg bei Dresden; VEB Kombinat Luft- und Kältetechnik, Dresden; VEB Werkzeugmaschinen-Kombinat „Fritz Heckert“, Karl-Marx-Stadt; VEB Kombinat Umformtechnik, Erfurt; VEB Werkzeugmaschinen-Kombinat „7. Oktober“, Berlin (Ost). Bei den WTZ lassen sich verschiedene Organisationsformen unterscheiden, unter denen 2 Formen dominieren; a) als VEB im Rahmen einer VVB und b) als selbständiges Institut unter der Anleitung ebenfalls einer VVB. Zur ersten Form zählen z. B. die VEB WTZ für Bau-, Baustoff- und Keramikmaschinen Leipzig, ferner die VEB WTZ Getriebe und Kupplungen, Magdeburg, sowie die VEB WTZ [S. 410]Kraftwerksanlagenbau, Berlin (Ost); sie gehören jeweils zu den gleichnamigen und am selben Ort ansässigen VVB. Bekannte WTZ in der Institutsform sind: Institut für Lacke und Farben, Berlin (Ost) (VVB Lacke und Farben, Berlin [Ost]); Institut für Kraftwerke, Vetschau (VVB Kraftwerke, Cottbus); Institut für Fördertechnik, Leipzig (VVB Tagebauausrüstungen, Krane und Förderanlagen, Leipzig); Institut für Regelungstechnik, Berlin (Ost) (VVB Automatisierungsgeräte, Berlin [Ost]); Institut für Bauelemente und Faserbaustoffe, Leipzig (VVB Bauelemente und Faserbaustoffe, Leipzig); Institut für Nachrichtentechnik. Berlin (Ost) (VVB Nachrichten- und Meßtechnik. Leipzig); Institut für Schienenfahrzeuge, Berlin (Ost) (VVB Schienenfahrzeuge, Berlin [Ost]); Institut für Luft- und Kältetechnik, Dresden (VEB Kombinat Luft- und Kältetechnik, Dresden); Institut für Zellstoff und Papier, Heidenau (VVB Zellstoff, Papier und Pappe, Heidenau); Institut für Öl- und Margarineindustrie, Magdeburg (VVB Öl- und Margarineindustrie, Magdeburg). 5. Zentrale Entwicklungs- und Konstruktionsbüros (ZEK): Ähnlich den Industriezweiginstituten und den Wissenschaftlich-technischen Instituten übernahmen auch die ZEK als überbetriebliche Einrichtungen F.- und Entwicklungsarbeiten. Sie sind in der Regel als VEB organisiert, unterstehen der Leitung einer VVB und arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Die Hauptaufgabe der ZEK ist die Entwicklung neuer Erzeugnisse bis zur Nullserienreife. Kleinere Betriebe, die keine eigenen Büros für Entwicklung und Konstruktion einrichten können, erhalten zudem die Möglichkeit, die Produktion durch die Anfertigung der Konstruktionszeichnungen und Materialstücklisten technisch vorbereiten zu lassen. Weiterhin sind die ZEK an der Aufstellung der Pläne Wissenschaft und Technik, den Standardisierungsarbeiten und der Lenkung und Koordinierung aller F.- und Entwicklungsaktivitäten der VVB beteiligt. 6. Wissenschaftliche Industriebetriebe (WIB): Seit 1963 errichtete neue oder durch Ausbau bisheriger Industriebetriebe entstandene Einrichtungen, deren Aufgabe es ist, Ergebnisse der Grundlagen- und Anwendungs-F. in die Produktion überzuleiten. Die WIB sind Entwicklungs- und Produktionsbetriebe zugleich. Sie stellen Apparate, Spezialgeräte und Maschinen her, die in anderen Betrieben zur Organisierung der Fertigung nach den neuesten technischen Stand eingesetzt werden. Da die Erzeugnisse der WIB kurzfristig produktionswirksam sein sollen, werden von jedem Erzeugnistyp nur geringe Stückzahlen gefertigt. WIB unterliegen den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung nur eingeschränkt, da sie Produkte herzustellen haben, deren Ergebnisse oft nicht vorausberechenbar sind. WIB übernehmen auch Teilfunktionen der WTZ. 7. Projektierungsbetriebe: Spezialbetriebe in Form von VEB, deren Aufgaben entweder darin bestehen, bautechnische Unterlagen für Investitionsvorhaben auszuarbeiten oder technologische Dokumentationen und Unterlagen (Projekte) dafür anzufertigen. Sie sind damit beauftragt, die auf dem jeweiligen Spezialgebiet anfallenden Projektierungsaufgaben durchzuführen bzw. verantwortlich zu lenken und zu überwachen. Projektierungsbetriebe sind in der Regel einer VVB oder einem Kombinat angeschlossen. Für die meisten Industriezweige bestehen zentrale Projektierungsbetriebe, die Zweigstellen unterhalten. Projektierungsbetriebe arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung. 8. Betriebliche F.- und Entwicklungsstellen (F/E-Stellen): Während die vorgenannten Institute und Betriebe überbetriebliche F., Entwicklung und Projektion durchführen, konzentrieren sich die F/E-Stellen auf die Entwicklung neuer und verbesserter Erzeugnisse und Verfahren der eigenen Betriebe. Häufig verfügen die betrieblichen F/E-Stellen nur über wenig Personal und unzureichende apparative Ausrüstungen. Typisch war ― zumindest in der Vergangenheit — eine thematische Zersplitterung, was zu den immer wieder kritisierten langen Entwicklungszeiten beitrug. So beschäftigten über die Hälfte der 1966 in der DDR insgesamt bestehenden 1.800 F/E-Stellen (einschließlich überbetrieblicher Einrichtungen) nur bis zu 10 Personen, 43 v. H. nur bis zu 5 Personen. Inzwischen ist die personelle und thematische Zersplitterung vor allem durch die Kombinatsbildungen von 1967 bis 1970 (Zusammenschluß von Produktionsbetrieben und parallel dazu von F/E-Stellen) eingeschränkt worden. 9. Sozialistische Arbeits- und F.-Gemeinschaften: Unter dieser Bezeichnung werden die Brigaden der sozialistischen Arbeit sowie die Neuerer-, Rationalisierungs- und Erfindergruppen in den Betrieben zusammengefaßt. Die letztgenannte Gruppe soll sich vorrangig auf die Lösung von Aufgaben auf dem Gebiete der F. und Entwicklung, der Konstruktion, der Betriebsorganisation und der Technologie konzentrieren. Hierbei wird eine „selbstlose, dem gemeinsamen Ziel untergeordnete Mitarbeit“ von Beschäftigten verschiedener Arbeitsbereiche und Berufe in den Betrieben erwartet. Den Themen der Grundlagen- und angewandten F. widmen sich besondere F.-Gemeinschaften, die in der Regel aus Wissenschaftlern und erfahrenen Neuerern und Rationalisatoren zur Lösung einer sachlich und zeitlich begrenzten F.-Aufgabe gebildet werden. Ausgehend von der jeweiligen Zielstellung erfassen sie Mitarbeiter wissenschaftlicher Institute und eines oder mehrerer Betriebe. Aufgabenstellung, Art der Durchführung, Termine und Finanzierung werden durch den Abschluß von F.-Verträgen festgelegt. [S. 411]<III. Zentrale Planungs- und Leitungsinstanzen> Im Parteiprogramm der SED von 1963 wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, die F., besonders die technisch-naturwissenschaftliche und die wirtschaftswissenschaftliche F., einheitlich zu leiten, um die Zersplitterung und isolierte Behandlung wichtiger F.-Themen zu beseitigen. Die Grundlagen-F. sei so zu entwickeln, daß ein „Vorlauf für die Technik und Produktion von morgen gewonnen wird“. Auch das Programm von 1976 zählt die F.-Förderung zu den „wichtigsten Aufgaben“ der SED. Sachlich ist der hohe politische Stellenwert der F. in ihrem wichtigen Beitrag für die Stabilität und das Wachstum der Wirtschaft und damit zusammenhängend des Lebensstandards der Bevölkerung begründet. Die Planungs- und Leitungsinstanzen der F.-Politik arbeiten auf der „Grundlage des Programms der SED, der Beschlüsse des ZK der SED, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“. Sie umfassen parteigebundene, staatliche und wissenschaftliche Institutionen. Im einzelnen ist die Kompetenzverteilung zwischen diesen Institutionen und die Art und Weise ihrer Zusammenarbeit immer wieder verändert worden. Bislang ist eine auch nur mittelfristig geltende Regelung des Aufbaus und der Abläufe innerhalb der F.-Organisation trotz intensiverer wissenschaftsorganisatorischer Bemühungen seit 1967 nicht gefunden worden. Institutionell ausgebaut und gesichert ist lediglich der Führungsanspruch der SED. Grundlegende Fragen wie die generelle thematische Ausrichtung der F., die Verwendung der Investitionsmittel für den Auf- und Ausbau von F.-Stätten, die Verteilung der Planungs- und Leitungskompetenzen auf die verschiedenen Institutionen (Ministerien, Akademien, Hochschulen, Institute und wissenschaftliche Beiräte) und die organisatorische Regelung der Überführung von wissenschaftlichen Resultaten in die wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Praxis werden in den Führungsgremien der SED. dem Politbüro und dem Sekretariat des ZK der SED, entschieden. Vorbereitet werden die Entscheidungen in den Abteilungen „Wissenschaften“ und „Forschung und technische Entwicklung“ des zentralen Parteiapparates; sie kontrollieren auch die Durchführung der zentralen SED-Beschlüsse. Auf der Ebene der F.-Institute, der WTZ und Projektierungsbetriebe haben die dort gebildeten SED-Organisationen „das Recht der Kontrolle über die Tätigkeit der Betriebsleitungen“ (§ 63 des Statuts der SED von 1976, so auch bereits im Statut von 1963). Die dem Zentralkomitee der SED unterstellten Parteihochschulen und -institute fungieren zugleich als Leiteinrichtungen für die wichtigsten gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen: Parteihochschule „Karl Marx“ (PHKM), Berlin (Ost); Akademie für Gesellschaftswissenschaften (AfG), Berlin (Ost); Institut für Marxismus-Leninismus (IML), Berlin (Ost); Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung (ZSW), Berlin (Ost). Forschungspolitische Funktionen werden im staatlichen Bereich vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, das für eine koordinierte und umfassende Bildungspolitik des Ministerrats verantwortlich ist und unmittelbares Weisungsrecht gegenüber den Hochschulrektoren besitzt, und vom Ministerium für Wissenschaft und Technik übernommen. Das Ministerium für Wissenschaft und Technik ist für die koordinierte gesamtstaatliche Leitung und Planung von Wissenschaft und Technik zuständig. Im Vordergrund steht dabei die Festlegung der schwerpunktartig zu bearbeitenden Themenbereiche der Grundlagen- und angewandten F., entsprechend den langfristigen Wissenschafts-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen und Notwendigkeiten. Volkswirtschaftlich bedeutsame F.- und Entwicklungsprojekte werden vom Ministerium im Rahmen des Staatsplans Wissenschaft und Technik direkt geplant. Daneben erstellt das Ministerium Expertisen zu den wichtigsten Richtungen und Tendenzen, der naturwissenschaftlich-technischen Entwicklung und erarbeitet Entscheidungsunterlagen für den Ministerrat. Das Ministerium kann sich bei diesen Aktivitäten auf die Arbeitsergebnisse des Forschungsrates und der Wissenschaftlichen Räte bei der AdW stützen. Im Jahr 1967 wurde das Ministerium für Wissenschaft und Technik im Zuge der generellen Aufwertung der Wissenschafts- und Bildungspolitik in der DDR durch Umwandlung des seit 1961 bestehenden Staatssekretariats für Forschung und Technik geschaffen. Zum gleichen Zeitpunkt entstand, ebenfalls durch Umwandlung eines Staatssekretariats, das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Zum Wissenschafts- und Technikressort gehört das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID), das anleitende, koordinierende und kontrollierende Zentrum für das gesamte Informations- und Dokumentationswesen auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik. Es ist vor allem für die Gestaltung und Fortentwicklung des „Informationssystems Wissenschaft und Technik“ zuständig. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Ministerien und Ämter mit eigenem Geschäftsbereich, die für die F. in ihren Ressorts verantwortlich sind. So ist das Ministerium für Volksbildung zuständig für die pädagogische Wissenschaft, das Ministerium für Kultur für Kultur- und Kunstwissenschaft, das Ministerium für Gesundheitswesen für die medizinische Wissenschaft. Ressort-F. betreiben ― ebenfalls in unterschiedlicher Form und Intensität ― die Industrieministerien. Zur sachverständigen Beratung bestehen bei einigen [S. 412]Ministerien wissenschaftliche Beiräte: z. B. beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen der „Hoch- und Fachschulrat“; beim Ministerium für Gesundheitswesen der „Rat für Planung und Koordinierung der medizinischen F.“. Eine besondere Stellung nahm in der Vergangenheit der Forschungsrat ein. Er setzt sich aus Wissenschaftlern, Technikern und Vertretern der Staats- und Wirtschaftsverwaltung zusammen. Der F.-Rat wurde 1957 als höchstes beratendes Gremium für die Planung und Koordinierung der naturwissenschaftlichen und technischen Forschung geschaffen. Er ist wie die Ministerien ein Organ des Ministerrats. Der F.-Rat erarbeitet Analysen und Prognosen zum Entwicklungsstand und zu den Entfaltungsmöglichkeiten der einzelnen Disziplinen. Seit 1966 nimmt der F.-Rat auch die Aufgaben des „Wissenschaftlichen Rates für die friedliche Anwendung der Atomenergie“ wahr. Zur Durchführung der dem F.-Rat übertragenen Arbeiten entstanden verschiedene Gremien. Die wichtigsten Gremien sind: die Kommissionen des F.-Rates, die Zentralen Arbeitskreise für Forschung und Technik (ZAK), die Forschungsbereiche und Zentralinstitute der AdW, der Bauakademie und der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften und die Hauptproblem- und Problemkommissionen des Rates für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaft beim Ministerium für Gesundheitswesen. In einer vom Ministerrat und Minister für Wissenschaft und Technik erlassenen VO vom 7. 8. 1967 wird auf die Bedeutung der ZAK hingewiesen, die für volkswirtschaftlich wichtige Fachgebiete und Problemkomplexe Analysen und Prognosen zu erarbeiten, zu vervollkommnen, zu präzisieren und aus den Einschätzungen Folgerungen für die weitere Entwicklung der Volkswirtschaft abzuleiten haben. Die ZAK sollen von den Mitgliederorganisationen der Kammer der Technik weitgehende Unterstützung erhalten. Eine solche Regelung soll gewährleisten, daß alle Probleme der wissenschaftlich-technischen Entwicklung von der Grundlagen-F. bis zur Produktion erfolgreich behandelt werden können. Durch die VO über die Leitung, Planung und Finanzierung der F. an der AdW und an Universitäten und Hochschulen (GBl. II, Nr. 53, vom 16. 9. 1972) wird der AdW die Aufgabe übertragen, die Entscheidungsgrundlagen für die Partei- und Staatsführung über die Hauptrichtungen und Schwerpunkte der naturwissenschaftlichen F. vorzubereiten. Mit dieser Aufgabenverlagerung verlor der F.-Rat eine entscheidende Funktion. Damit sank zugleich seine allgemeine Bedeutung. Auf gesamtstaatlicher Ebene ist die Staatliche Plankommission (SPK) das wichtigste Organ des Ministerrats für die zusammenfassende Planung der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Entwicklung. In der Wissenschaftsplanung ist seit 1972 die Verbindlichkeit der zentralen Pläne — Staatsplan Wissenschaft und Technik, Zentraler F.-Plan für die Gesellschaftswissenschaften — erhöht worden. Von neuem ist darüber hinaus der Versuch unternommen worden, eine höhere Verbindlichkeit der langfristigen Entwürfe und der Fünfjahrpläne gegenüber den Jahresplänen zu erzielen. Gegenwärtig existieren in der F.-Planung a) Jahrespläne Wissenschaft und Technik, b) Fünfjahrpläne Wissenschaft und Technik und c) die Konzeption „Die langfristige Entwicklung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen-F. im Bereich der AdW der DDR und des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen bis 1990“. Die wichtigsten Themenkomplexe der gesellschaftswissenschaftlichen F. sind im „Zentralen F.-Plan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR 1976–1980“ zusammengefaßt. Unter den wissenschaftlichen Institutionen besitzt die Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW), Berlin (Ost), überragende Bedeutung. Sie wirkte mit ihren Sektionen und Instituten bereits bis zur Herausgabe der VO über die Leitung, Planung und Finanzierung der Akademie-F. (GBl. II, Nr. 53, vom 16. 9. 1972) maßgeblich an der Vorbereitung vor allem der langfristigen F.-Politik mit. Diese Vorbereitung erfolgte z. T. parallel zu den Arbeiten des F.-Rates, z. T. im Rahmen dieser Arbeiten. Der tatsächliche Kompetenzzuwachs erstreckt sich darauf, daß die AdW gegenwärtig a) für die Vorbereitung der forschungspolitischen Entscheidungsgrundlagen der Partei- und Staatsführung zuständig ist, und b) die wissenschaftliche Zusammenarbeit aller naturwissenschaftlichen F.-Stätten (Grundlagen-F.) sowohl innerhalb der DDR als auch mit den F.-Stätten der Akademien der RGW-Mitgliedsländer zu organisieren und koordinieren hat. Im Zuge dieser Entwicklung intensivierte sich 1972 die Zusammenarbeit zwischen der AdW, den Hochschulen, den Instituten der Ressort- und Industrie-F. und ausländischen F.-Einrichtungen. Die Zusammenarbeit umfaßt den Austausch von Personal und Information, gemeinschaftliche Nutzung der F.-Geräte und -Apparaturen, gemeinsame F.-Projekte und internationale Arbeitsgemeinschaften. Als Gremien zur fachspezifischen Vorbereitung von F.-Entscheidungen und zur Koordinierung. Leitung und Kontrolle der F. wichtiger Disziplinen und Fachgebiete bestehen verschiedene Wissenschaftliche Räte; z. B.: Wissenschaftlicher Rat für soziologische Forschung (Vorsitzender: Prof. Dr. Rudi Weidig) beim IfG; Wissenschaftlicher Rat für marxistisch-leninistische Philosophie (Vorsitzender: Prof. Dr. Erich Hahn) beim IfG; Wissenschaftlicher Rat für wirtschaftswissenschaftliche Forschung (Vorsitzender: Prof. Dr. Helmut Koziolek) bei der AdW; [S. 413]Rat für Geschichtswissenschaft (Vorsitzender: Prof. Dr. Ernst Diehl) beim IML; Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung (Vorsitzender: Prof. Dr. Gerhard Schußler) bei der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft; Wissenschaftlicher Rat für Imperialismusforschung (Vorsitzender: Prof. Dr. Werner Paff) beim Institut für Internationale Politik und Wirtschaft. Im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich wurde der Aufbau der Wissenschaftlichen Räte (insgesamt 19 Räte) im Jahr 1976 vorerst abgeschlossen. Seit 1974 werden darüber hinaus Wissenschaftliche Räte auch zu wichtigen Themenkomplexen der naturwissenschaftlichen und mathematischen Grundlagen-F. gegründet. Als Beratungsgremien werden sie entweder beim Minister für Hoch- und Fachschulwesen oder dem Präsidenten der AdW berufen. IV. Forschungspolitik seit 1967 Die auf dem VII. SED-Parteitag (1967) erneut und besonders nachdrücklich erhobene Forderung. Wissenschaft „zur Wirkung zu bringen“, eröffnete eine Phase erhöhter forschungspolitischer Aktivität der SED- und Staatsführung. 1966 bestanden in der DDR 1.800 F.- und Entwicklungsstellen mit 87.000 Beschäftigten. Die Zahl der F.-Themen belief sich 1965 auf rd. 17.300. Dahinter verbarg sich eine thematische und personelle Zersplitterung, die von der SED-Führung scharf kritisiert wurde. Auch die lange Bearbeitungsdauer der F.-Themen forderte immer wieder die Kritik der Parteiführung heraus. Sie forderte daher die Ausarbeitung einer exakten Konzeption der Schwerpunkte der F. und Lehre. Der Wirkungssteigerung vor allem der naturwissenschaftlichen und technischen F. wurde unter verschiedenen Aspekten besondere Bedeutung zugemessen: den begrenzten F.-Möglichkeiten eines kleineren Industriestaats (finanzielle, personelle und materielle Möglichkeiten); der Konkurrenzsituation auf den internationalen Märkten und dem Innovationstempo westlicher Industrieländer; der politischen und wissenschaftlichen Position der DDR innerhalb des RGW; der im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland erheblich geringeren Arbeitsproduktivität in der Wirtschaft und der politischen Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Auseinandersetzung zwischen „Sozialismus“ und „Kapitalismus“. Der Wissenschaft und F. wurde die Funktion einer „Produktivkraft“, eines „dritten Faktors“ (neben den Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital) zugewiesen. Das forschungspolitische Programm von 1967 bis 1971 verfolgte das anspruchsvolle Ziel, unter dem Slogan „Überholen, ohne einzuholen“ einen sprunghaften Fortschritt in Naturwissenschaft und Technik zu erreichen, der ausreichen sollte, um auf breiter Linie den Anschluß an das internationale Niveau („Weltniveau“) herzustellen. Zu diesem Zweck wurden sowohl die F.-Budgets erhöht als auch das wissenschaftliche Personal verstärkt. Damit parallel gingen eine engere Verflechtung von Industrie-F. und -Produktion sowie eine stärkere Konzentration des F.-Potentials in den neugebildeten Industriekombinaten einher. Das Ziel war der Aufbau der „sozialistischen Groß-F.“. Die AdW entwickelte sich im Zuge der Akademiereform aus einer Gelehrtengesellschaft mit zugeordneten F.-Einrichtungen zu einer „F.-Gemeinschaft“, die eng mit den Erfordernissen des sozialistischen Gesellschaftssystems verbunden sein soll. Verändert wurde auch das forschungspolitische Leitungssystem. Nunmehr wurde größerer Wert gelegt auf eine systematische Entscheidungsvorbereitung, auf die Kontrolle der F.-Durchführung sowie eine Angleichung der Planungs- und Leitungsstrukturen der F. mit denen der Produktion. Thematisch wurde die F. stärker auf die wissenschaftliche Durchdringung der Produktion und die Entwicklung kostensparender hochproduktiver Technologien und Verfahren eingestellt. Die Hauptrichtungen der Grundlagen-F. sind im Gesetz über den Perspektivplan zur Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR bis 1970 festgelegt worden. Schwerpunkte waren u. a. die F. auf dem Gebiet der Festkörperphysik und die Entwicklung hochwertiger Plaste, Elaste und Synthesefasern. Von der wirtschaftswissenschaftlichen F. wurde erwartet, daß sie gemeinsam mit der naturwissenschaftlich-technischen F. dazu beitragen sollte, die wissenschaftlichen Grundlagen für eine vorausschauende Strukturpolitik und die einzelnen Strukturentscheidungen zu erarbeiten. Das Jahr 1971 markiert eine Tendenzwende in der F.-Politik der SED. Der VIII. Parteitag der SED (1971) und die Verabschiedung eines langfristigen Entwicklungsprogramms für die Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des Rats für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) („Komplexprogramm“) lösten forschungspolitische Veränderungen aus. Entscheidend war, daß das Ziel des schnellen wissenschaftlichen und technischen Fortschritts nicht mehr ausschließlich durch isolierte Anstrengungen der DDR erreicht werden sollte. Die Aktivitäten richten sich seit 1971 vielmehr stärker darauf, die internationale Zusammenarbeit mit den am stärksten industrialisierten Ländern des RGW zu vertiefen und im Rahmen dieser Zusammenarbeit zu einer Arbeitsteilung auch in Wissenschaft und Technik zu gelangen. Damit im Zusammenhang steht erneut die Forderung nach Verzicht auf „schematische“ Übernahme „kapitalistischer“ F.-Ansätze und Lösungen. Im Gegensatz zu den Jahren vor dem VIII. Parteitag werden Grundlagen-F. und angewandte F. (einschließlich Entwicklung) jetzt deutlicher als gleichwertige Arbeitsbereiche anerkannt. Inhaltlich wurde die naturwissenschaftliche Grundlagen-F. im Zeitraum 1971–1975 auf folgende Bereiche konzen[S. 414]triert: Energieerzeugung, Nutzung der vorhandenen Ressourcen, Entwicklung neuer Werkstoffe. Probleme der Stoffwandlung, mathematische und kybernetische Lösungsverfahren und die Nutzbarmachung von Erkenntnissen biologischer F. Die Planung der naturwissenschaftlich-technischen Grundlagen-F. in der Phase des Fünfjahrplans 1976–1980 sieht vor, daß folgende Disziplinen schwerpunktförmig gefördert werden sollen: Mathematik, Mechanik, Kybernetik und Informationsverarbeitung, Physik (einschl. Kern- und Werkstoff-F.), Chemie, Biowissenschaften, „Geo- und Kosmoswissenschaften“ und ingenieurwissenschaftliche Grundlagenbereiche (insbesondere der Energie- und Rohstoffwirtschaft). Im Zeitraum von 1976 bis 1980 sollen 60–70 v. H. der geplanten Erhöhung der Arbeitsproduktivität durch wissenschaftlich-technische Leistungen ermöglicht werden, ferner rd. 80 v. H. der geplanten Materialeinsparungen sowie der überwiegende Teil der einzusparenden Arbeitsplätze (rd. 130.000 pro Jahr). Die Erzielung wissenschaftlich-technischer Leistungen ist damit zu einem zentralen Bestandteil der auf dem VIII. und IX. Parteitag der SED (1971, 1976) begründeten und weiterentwickelten wirtschaftspolitischen Strategie geworden, ein stabiles Wirtschaftswachstum und Erhöhung des Lebensstandards vor allem durch effizientere, intensive Nutzung der gegebenen Wirtschaftsressourcen zu erreichen (Intensivierung und Rationalisierung). Insgesamt sind für die F. finanzielle Mittel in folgendem Umfang aufgewandt worden: Im Durchschnitt der Jahre 1966–1970 waren es 3 v. H. des jährlich produzierten Nationaleinkommens; von 1971 bis 1975 stieg der Anteil auf durchschnittlich 3,9 v. H. Für die Periode des laufenden Fünfjahrplans 1976–1980 ist eine weitere Steigerung auf durchschnittlich 4,2 v. H. geplant. Die theoretischen und faktischen Zusammenhänge zwischen wissenschaftlich-technischen Innovationen, der intensiven Nutzung der vorhandenen Produktionsanlagen und des gegebenen Arbeitskräftepotentials sowie der Entwicklung der Produktionssortimente und Wirtschaftsstrukturen sind allerdings noch weitgehend ungeklärt. Da theoretische Vorarbeiten fehlen, ist bisher in der DDR nicht entschieden worden, ob die F.-Politik der Förderung einzelner umfassender Innovationen mit volkswirtschaftlichen Auswirkungen oder einer breit gestreuten Modernisierung und Rationalisierung den Vorzug geben soll. Die praktische F.-Politik strebte bisher sowohl das eine wie das andere Ziel an. Zahlreiche, z. T. recht unterschiedliche Maßnahmen wurden ergriffen, die hauptsächlich die Motivation und das Verhalten der Wissenschaftler und des Leitungspersonals in den Betrieben und staatlichen Institutionen sowie die Auswahl und Durchführung von naturwissenschaftlich-technischen Entwicklungen und ihre Anwendung und Diffusion in der Industrie und den anderen Wirtschaftsbereichen betreffen. Zu den Maßnahmen gehören: die materielle Förderung der Erfinder und Neuerer; die stärkere Verankerung der F.-Strategie in der Zuständigkeit der
Forschung (1979) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 I. Forschungsarten und Forschungsphasen Die F. in der DDR gliedert sich entsprechend der in kommunistisch regierten Staaten üblichen Betrachtungsweise, F.-Aktivitäten unter institutionellen und bürokratischen Aspekten zu klassifizieren, in: Akademie-F., Hochschul-F., Ressort- und Industrie-F. (F. und Entwicklung). Als Oberbegriff bei der Planung und Leitung der F. fungiert das Begriffspaar „Wissenschaft und Technik“,…
DDR A-Z 1979
Lehrplanreform (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor [S. 674]allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die allgemeinbildenden Schulen, für die Berufsausbildung und für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer und Erzieher sowie mit der neuen Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung) waren die Ziele und Inhalte einer DDR-spezifischen, sozialistischen Bildungs- und Erziehungspolitik einschließlich der Grundlinien ihrer unterrichtlichen Verwirklichung für die nächste Zukunft festgelegt worden. Nach Abschluß einiger Ergänzungen und Korrekturen der Lehrplanneugestaltung in den Jahren 1971–1975 sehen die Bildungspolitiker und Pädagogen der DDR ihre vordringliche Aufgabe gegenwärtig vor allem darin, diese Ziele und Inhalte nach Möglichkeit in die Praxis umzusetzen. In den ersten Jahren der Entwicklung der allgemeinbildenden Schule in der SBZ bzw. DDR wurden nur wenig miteinander verbundene Lehrpläne erstellt, die von Jahr zu Jahr revidiert werden mußten, auch wenn bei den im Jahre 1951 veröffentlichten Lehrplänen rückblickend zuweilen von einem „Lehrplanwerk“ gesprochen wird. Tatsächlich wurde jedoch erst 1959 das erste geschlossene Lehrplanwerk für die allgemeinbildende Schule vorgelegt, das dazu beitragen sollte, entsprechend dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR vom 2. 12. 1959, die „sozialistische“ Schule in der DDR endgültig zu etablieren. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Verkündigung des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 erfolgten dann auf der Grundlage des Lehrplanwerkes von 1959 in den folgenden Jahren die Erarbeitung und Einführung eines neuen Lehrplanwerkes, von dem die Schulpolitiker und Pädagogen erwarten, daß es die Schule in den Stand setzt, die ihr übertragene gesellschaftliche „Schrittmacherfunktion“ durch die Schaffung des erforderlichen Bildungsvorlaufes zu erfüllen. Die neuen Lehrpläne legen demnach sowohl ein neues, mit den prognostisch ermittelten Anforderungen von Gesellschaft und Volkswirtschaft übereinstimmendes Persönlichkeitsziel als auch den Inhalt einer dementsprechenden schulischen Allgemeinbildung fest; dies wird jedoch als eine wesentliche Umgestaltung angesehen. Was die Umsetzung der neuen Lehrpläne in die Unterrichtswirklichkeit als die wichtigste schulpolitische und schulpädagogische Aufgabe der 70er Jahre angeht, so wird gefordert, Stabilität und Flexibilität in der Arbeit mit den neuen Lehrplänen miteinander zu verbinden. Dabei werden gewisse Unterschiede in der Auffassung der Schulpädagogen und der Bildungspolitiker deutlich. Während die Pädagogen das Schwergewicht auf die Flexibilität, und zwar als permanente Lehrplanrevision legen, zumindest aber für ein Gleichgewicht von Flexibilität und Stabilität eintreten, betonen die Bildungspolitiker stärker die Stabilität, d. h. die langfristige Gültigkeit der Lehrpläne. Die Erarbeitung und Einführung der neugestalteten Lehrpläne für die allgemeinbildenden Schulen erfolgte 1. schulstufenweise, d. h. getrennt für die Klassen 1–4, für die Klassen 5–10 sowie für die Vorbereitungsklassen 9 und 10 und die Klassen 11 und 12, 2. in 2 Etappen, d. h. zunächst als präzisierte Lehrpläne, dann als neue Lehrpläne, 3. jahrgangsweise, d. h. die Lehrpläne wurden jeweils für eine Klasse in einem Jahr, für die nächstfolgende Klasse im nächstfolgenden Jahr usw. erarbeitet und eingeführt und 4. blockweise, d. h. so, daß die präzisierten bzw. die neuen Lehrpläne eines Faches für mehrere Klassen oder für mehrere Fächer einer Klasse erarbeitet und eingeführt wurden. Eine Reihe von Lehrplänen wurde jedoch außerhalb dieser Konzeption erarbeitet und eingeführt — vor allem diejenigen, deren Neugestaltung aufgrund einer mehr oder minder rigorosen Änderung der Grundkonzeption für das betreffende Unterrichtsfach zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen mußte, als es dem vorgesehenen Gang der 2etappigen block-, jahrgangs- und schulstufenweisen Erarbeitung und Einführung entsprochen hätte. Das gilt z. B. für die Lehrpläne für den polytechnischen Unterricht der Klassen 7–10, die 1963/64 aufgrund des Beschlusses über die Grundsätze der weiteren Systematisierung des polytechnischen Unterrichts erheblich umgestellt werden mußten und dann erneut 1966/67. aufgrund des Beschlusses zur weiteren Entwicklung der berufsvorbereitenden polytechnischen Bildung in den 9. und 10. Klassen und der beruflichen Bildung an den Erweiterten Oberschulen, eine prinzipielle Umgestaltung erfuhren (Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht). Dies gilt in ähnlicher Weise auch für die Lehrpläne der Fächer Mathematik und Staatsbürgerkunde. Während für die Klassen 1–4 die konzipierte Neugestaltung der Lehrpläne in 2 Etappen, nämlich zuerst als präzisierte Lehrpläne und dann als neue Lehrpläne, verwirklicht wurde, beschränkten sich die Erarbeitung und Einführung der neugestalteten Lehrpläne für die Klassen 5–12 im wesentlichen auf eine Etappe, und zwar mit der Begründung, daß die Neugestaltung dieser Lehrpläne — als präzisierte Lehrpläne — bereits nach denjenigen Grundsätzen erfolgt sei, die für die Gestaltung der neuen Lehrpläne maßgeblich waren. Damit wurden die präzisierten Lehrpläne (der 1. Etappe) ab Klasse 5 — von einigen Ausnahmen abgesehen — rein formal zu „neuen Lehrplänen“ erhoben. Als besonderes Charakteristikum der neugestalteten Lehrpläne wird hervorgehoben, daß mit der Strukturierung der Inhalte der Fachlehrpläne nicht nur nach fachlichen, sondern auch nach den politisch-ideologischen Leitlinien „die Potenzen des Unterrichtsstoffes für die politisch-ideologische Erziehung deutlicher herausgearbeitet“ wurden. Damit genüge das neue Lehrplanwerk besser den gesellschaftlichen Anforderungen und Möglichkeiten der Zeit. Auf dem VIII. Parteitag der [S. 675]SED (1971) wies E. Honecker jedoch darauf hin, „daß die volle inhaltliche Ausgestaltung der Oberschule eine Aufgabe ist, deren Lösung mit der vollen Einführung der neuen Lehrpläne im Grunde erst in Angriff genommen worden ist“. Unbeschadet einer Reihe von Schwächen der inhaltlichen und strukturellen Gestaltung der neuen Lehrpläne muß jedoch festgestellt werden, daß mit der Erarbeitung und Einführung des neuen Lehrplanwerks für die allgemeinbildenden Schulen in der DDR eine umfangreiche lehrplanreformerische Arbeit geleistet wurde, die beachtenswert ist; denn mit den neuen Lehrplänen — allein für die allgemeinbildenden Schulen handelt es sich um rund 150 neu geschaffene Einzellehrpläne — wurden jeweils auch die entsprechenden curricularen Nachfolgematerialien wie Schul- und Lehrbücher, Unterrichtshilfen für die Lehrer (Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht) erarbeitet. Die damit erbrachte Leistung wird noch größer, wenn man berücksichtigt, daß in der gleichen Zeit für die Vorschulerziehung der „Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten“, für den Schulhort der „Plan für die Bildung und Erziehung im Schulhort“, vor allem aber für 31 5 Ausbildungsberufe, darunter 28 Grundberufe, die entsprechenden Rahmenausbildungsunterlagen, für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer die mit den neu gestalteten Lehrplänen entsprechend abgestimmten Studien- und Weiterbildungsprogramme sowie jeweils dazu die entsprechenden Nachfolgematerialien vorgelegt wurden. Diese Leistung war nur durch eine große, konzentrierte kooperative Anstrengung aller beteiligten Kräfte möglich. Ob die Ergebnisse der Arbeit nach den neuen Lehrplänen auch den unternommenen Anstrengungen entsprechen werden, ist noch nicht abzusehen. Zumindest für die besonders ideologieintensiven Lehrpläne, so insbesondere für den Staatsbürgerkunde- und den Geschichtsunterricht, ist bis 1978 festzustellen, daß sie wesentlich häufiger überarbeitet werden mußten als die Lehrpläne für andere Fächer. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 673–675 Lehrmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LehrproduktionSiehe auch die Jahre 1975 1985 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor [S. 674]allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die…
DDR A-Z 1979
Arbeitsproduktivität (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Meßziffer für die Ergiebigkeit der menschlichen Arbeit (Leistung pro Beschäftigten und je Arbeitsstunde). In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist A. der Produktionswert je Beschäftigten. Der Wirkungsgrad der menschlichen Arbeit hängt von der Leistungsfähigkeit der verwendeten technischen Ausrüstungen (Kapitalaufwand), der Qualifikation der Beschäftigten (Ausbildung. Fertigkeit, Erfahrung) und der Organisation der Arbeitsprozesse ab. In marxistischer Terminologie bezeichnet A. den „Wirkungsgrad zweckmäßiger produktiver Tätigkeit im gegebenen Zeitraum“ (K. Marx, Das Kapital. Bd. I, London 1867). also den Nutzeffekt der „konkreten, gebrauchswertschaffenden“ Arbeit. Der Begriff A. wird in der DDR als das Maß für den allgemeinen wirtschaftlichen Fortschritt angesehen, als dessen alleiniger Ausgangspunkt die menschliche Arbeit angenommen wird. Ihre Bedeutung überragt daher die aller anderen Meß- und Kennziffern. In der Planung wird sie allerdings als eine von mehreren gleichrangigen Planungskennziffern behandelt. Die A. wird gegenwärtig mit der Preissummenmethode in 2 Formen ermittelt: als a) die „Warenproduktion zu konstanten Preisen“ und b) die „Eigenleistung“ (betriebliche Wertschöpfung). jeweils bezogen auf Arbeiter und Angestellte sowie Produktionsarbeiter. Daneben bestehen betriebs- und branchenspezifische Plankennziffern, die unterschiedlichen Berechnungsmethoden folgen (Zeitsummenmethode, Naturalmethode, Leistung je Arbeitskraft und Arbeitsstunde). Methodenprobleme bei der Analyse und statistischen Erfassung aller die A. beeinflussenden Faktoren zählten [S. 62]bisher zu den permanenten wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsthemen in der DDR. So werden von der Kennziffer A. z. B. Materialeinsparungen — neben qualitativen Faktoren — nicht als Leistungsverbesserungen berücksichtigt, da in der Kennziffer Warenproduktion auch Vorleistungen erfaßt werden. Das hat zur Folge, daß Betriebe zu Sortimenten mit hohem Materialeinsatz tendieren (Rudimente der „Tonnenideologie“). Um die A. „wahrheitsgetreuer“ im betrieblichen Rechnungswesen messen zu können, wird diskutiert, inwieweit die Kennziffern Warenproduktion bzw. Eigenleistung durch Faktorenanalyse von der Wirkung solcher Größen gereinigt werden können, die die Leistung der Beschäftigten beeinflussen, z. B. Sortimentsverschiebungen. Änderungen der Zulieferungen, neue Fertigungsverfahren usw. Die marxistisch-leninistische Theorie in der DDR betont die Bedeutung der A.-Steigerung als „Dreh- und Angelpunkt“ für die wirtschaftliche und politische Stabilisierung — auch und besonders im Zusammenhang der Ost-West-Auseinandersetzung. Nach Lenin wird der Sozialismus eine „neue, weit höhere“ A. schaffen: „Die Arbeitsproduktivität ist in letzter Instanz das Allerwichtigste, das Ausschlaggebende für den Sieg der neuen Gesellschaftsordnung“ (in: Die große Initiative, Moskau 1919). Die A. in der Industrie stieg — gemessen an der industriellen Bruttoproduktion je Beschäftigten (ohne Lehrlinge) — zwischen 1960 (= 100 v. H.) und 1976 erheblich: 1965: 133. 1970: 179, 1975: 231. 1976: 244. Vergleiche der Struktur und Entwicklung der A. der Industrie der DDR und der Bundesrepublik Deutschland ergaben einen Niveauunterschied von über 30 v. H. für das Jahr 1968: Die Industrie der DDR erzielte 68,4 v. H. der A. in der Bundesrepublik. (Vgl. Tabelle „Industrielle Arbeitsproduktivität in der DDR und der Bundesrepublik Deutschland“.) Auch in der Landwirtschaft bestand ein beträchtlicher Niveaurück[S. 63]stand für die DDR (39 v. H.). Nach Berechnungen für den Zeitraum 1960–1971 wurde diese Lücke nicht geschlossen. so daß der Abstand zur Bundesrepublik Deutschland nach wie vor in der Industrie rd. 30 v. H. und in der Landwirtschaft rd. 40 v. H. betrug. In der DDR und der Bundesrepublik Deutschland wurden nahezu gleiche Zuwachsraten erzielt (vgl. Tabelle „Struktur und Entwicklung der Arbeitsproduktivität in der DDR und der Bundesrepublik Deutschland“). Die höchsten Zuwachsraten der DDR im Jahresdurchschnitt erzielte die Industrie (5 v. H.), die geringsten die Bereiche Landwirtschaft (2,7 v. H.) und Verkehr (3,7 v. H.). Ein Vergleich des Sozialprodukts beider Staaten für das Jahr 1976 ergibt, daß die DDR den Produktivitätsrückstand inzwischen nicht verringern konnte (Niveaurückstand gegenüber der Bundesrepublik 37 v. H.). Arbeitsrecht; Automatisierung; Intensivierung und Rationalisierung; Wissenschaftlich-technische Revolution. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 61–63 Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitspsychologieSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Meßziffer für die Ergiebigkeit der menschlichen Arbeit (Leistung pro Beschäftigten und je Arbeitsstunde). In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist A. der Produktionswert je Beschäftigten. Der Wirkungsgrad der menschlichen Arbeit hängt von der Leistungsfähigkeit der verwendeten technischen Ausrüstungen (Kapitalaufwand), der Qualifikation der Beschäftigten (Ausbildung. Fertigkeit, Erfahrung) und…
DDR A-Z 1979
Wehrerziehung (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die sozialistische W. soll die Bereitschaft aller Bürger wecken, den militärischen Schutz des Sozialismus zu gewährleisten und sich die für den Verteidigungsfall notwendigen militärisch-technischen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Die Erziehung zum Proletarischen (sozialistischen) ➝Internationalismus, zur „Waffenbrüderschaft“ mit der Sowjetunion und den anderen Staaten des Warschauer Paktes, zur „Liebe zum sozialistischen Vaterland“ und zur „Opferbereitschaft“ für die Errungenschaften des Sozialismus werden als Grundlage der W. gesehen. Die W. gilt als Bestandteil der gesamten Bildungs- und Erziehungsarbeit in der DDR; sie ist von allen am Bildungs- und Erziehungsprozeß Beteiligten in Zusammenarbeit mit fachkundigen Kräften der bewaffneten Organe und der Zivilverteidigung zu leisten. Sie soll zum einen als übergreifendes bzw. durchgehendes Prinzip in allen Bereichen des Bildungssystems, zum anderen als Aufgabe spezieller Einrichtungen und Veranstaltungen realisiert werden. Die W. umfaßt die politisch-ideologische (wehrpolitische) Arbeit, die Vermittlung militärisch-technischer Kenntnisse und Fähigkeiten und die wehrsportliche Tätigkeit. Entsprechend der besonderen Bedeutung, die der W. in der DDR beigemessen wird, soll die sozialistische W. bereits Bestandteil der Erziehung in Vorschule und Schulhort sein. So sieht der „Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Schulhort“ für den Lernbereich „Sportlich-touristische Betätigung“ für Schüler der 1. Klasse die Vermittlung einfacher touristischer und militärischer Kenntnisse und Fähigkeiten, insbesondere im Geländespiel, vor. In der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird die W. der Schulkinder unterstützt; Aufgabe dieser Organisation ist u. a. die Erziehung zur „Liebe und Achtung“ gegenüber den Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) und der Armeen der verbündeten Staaten. Aufgrund eines Maßnahmeplans des Ministeriums für Volksbildung und des Ministeriums für Nationale Verteidigung wurde die W. der Jugendlichen seit 1971 erweitert und intensiviert. Entsprechend dem Grundsatz, die W. nicht nur in besonderen Einrichtungen und Veranstaltungen zu verwirklichen, sondern als intentionales Prinzip alle Unterrichtsfächer zu durchdringen, finden sich in den neueren Lehrplänen inhaltliche Bestimmungen zur Realisierung der Ziele der W.; das gilt insbesonders für die Fächer Deutsche Sprache und Literatur, Geschichte, Staatsbürgerkunde, Geographie und Sport, aber auch für musische, naturwissenschaftliche und polytechnische Fächer. Am 1. 9. 1978 wurde gegen den erklärten Widerstand vor allem der Evangelischen Kirchen in der DDR das Fach „Wehrunterricht“ in den 9. Klassen der allgemeinbildenden Schulen eingeführt. Ab 1. 9. 1979 soll dieser für alle Jungen und Mädchen obligatorische Unterricht in den 10. Klassen fortgesetzt werden. Neben dem Wehrunterricht wurde für die Jungen und Mädchen der 9. Klassen ein obligatorischer zweiwöchiger Lehr[S. 1165]gang „Zivilverteidigung“ eingeführt. Parallel dazu sollen, allerdings nur Jungen, auf „freiwilliger Grundlage“ an zweiwöchigen sog. „militärischen Lagern“ teilnehmen. Darüber hinaus dienen der W. der Jugendlichen die verschiedenen Veranstaltungen der Gesellschaft für Sport und Technik (GST), die „Hans-Beimler-Wettkämpfe“der FDJ für Schüler der 8.–10. Klassen, die Arbeitsgemeinschaften „Wehrausbildung“ für Schüler der 9. und 10. Klassen sowie die vormilitärische Ausbildung für Schüler der 11. Klasse und männliche Lehrlinge bzw. die Sanitätsausbildung (im Rahmen der Zivilverteidigung) für Schülerinnen der 11. Klasse und weibliche Lehrlinge. Die „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ der FDJ für Schüler der 8.–10. Klassen stellen die Hauptform der außerunterrichtlichen wehrpolitischen und wehrsportlichen Tätigkeit der FDJ-Grundorganisationen an den 10klassigen Oberschulen dar; sie umfassen wehrpolitische Foren, wehrsportliche Mehrkämpfe und militärische Geländespiele; sie dienen gleichzeitig der Vorbereitung auf die Kreis- und Bezirks-Wehrspartakiaden der GST (Spartakiaden). Die Arbeitsgemeinschaften „Wehrausbildung“ für Schüler der 9. und 10. Klassen befassen sich mit Grundfragen der Landesverteidigung, Geländeausbildung, Schießausbildung, Zivilschutzausbildung und Sanitätsausbildung; sie sollen die wehrerzieherische Tätigkeit der FDJ, insbesondere die Durchführung der Hans-Beimler-Wettkämpfe, unterstützen. Die FDJ hat zur Förderung der W. der Jugendlichen sog. Militärpolitische Kabinette eingerichtet; berufsberatende Organe bedienen sich dieser Kabinette bei der Gewinnung von länger dienenden Freiwilligen bzw. von Berufssoldaten für die NVA. Die vormilitärische Ausbildung und die Sanitätsausbildung betreffen alle Schüler und Schülerinnen der 11. Klassen der Erweiterten Oberschulen und der Spezialschulen; sie erfolgen in einem 12tägigen Lehrgang während der Sommerferien. Die Ausbildung wird für die Schüler als vormilitärische Ausbildung, d. h. als vormilitärische Grund- und Laufbahnausbildung, in Verantwortung der GST in zentralen Ausbildungslagern durchgeführt; für Schülerinnen erfolgt sie als Sanitätsausbildung in Verantwortung sowie nach Lehrplänen des Deutschen Roten Kreuzes der DDR. Die vormilitärische Ausbildung der Lehrlinge im Rahmen der Berufsausbildung erstreckt sich über die gesamte Lehrzeit, in der Regel also über 2 Jahre; sie wird im 1. Lehrjahr als vormilitärische Grundausbildung, im 2. Lehrjahr als vormilitärische Laufbahnausbildung durchgeführt. Die Sanitätsausbildung der weiblichen Lehrlinge wird wie die vormilitärische Ausbildung gleichfalls in 2 Etappen absolviert; die Ausbildung in den Sanitätszügen der Zivilverteidigung schließt die Ausbildung „Erste Hilfe“ sowie die Ausbildung zur DRK-Gesundheitshelferin ein. Weitere Träger der W. sind die Universitäten und Hochschulen; die Ausbildungspläne für W. werden von der GST und dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen vorbereitet; sie sehen die vormilitärische Ausbildung und Vorlesungen über Militärpolitik vor. Wesentliche wehrerzieherische Aufgaben erfüllen die NVA und andere bewaffnete Organe; von Bedeutung ist hier auch die militärpolitische Öffentlichkeitsarbeit der NVA, die u. a. auf die Stabilisierung des Verhältnisses von Bevölkerung und Armee („Einheit von Volk und Armee“) zielt. Aufgaben der sozialistischen W. übernehmen ferner die Reservisten und ihre Kollektive. Ihnen wird der Auftrag erteilt, die W. der Jugend zu unterstützen, die Traditionen der NVA zu pflegen, die Verbindung von aktivem Wehrdienst und Reserve zu halten usw.; die Kampfgruppen der Arbeiterklasse und die Zivilverteidigung; die Parteien und Massenorganisationen; insbesondere die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NDPD) und ihre Publikationsorgane nehmen sich der wehrpolitischen Arbeit an; von Bedeutung für die W. im Betrieb sind u. a. die Gewerkschaftsorganisation; die Kommissionen für sozialistische W. bei den Räten der Bezirke und Kreise; in diesen Kommissionen arbeiten Vertreter der Parteien, der FDJ, der GST, der Gewerkschaft, der NVA und der Wehrbezirks- bzw. Wehrkreiskommandos; ihre Aufgabe ist, einheitliche Ausbildungspläne für die W. zu erarbeiten und allgemein die W. zu unterstützen und zu kontrollieren. Sozialistische W. soll, wie die Militärpolitik der DDR insgesamt, ausschließlich auf die Verteidigung des Sozialismus und des Friedens gerichtet sein. Angesichts des Umfangs und der Intensität der den gesamten Erziehungs- und Bildungsbereich erfassenden W. sind Ansätze der Verselbständigung militärischer Denk- und Verhaltensweisen nicht auszuschließen und in Teilbereichen militaristische Tendenzen feststellbar, die mit den Prinzipien Friedlicher Koexistenz und den Bemühungen um allgemeine Abrüstung nicht vereinbar sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1164–1165 Wehrersatzdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WehrkreiskommandoSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die sozialistische W. soll die Bereitschaft aller Bürger wecken, den militärischen Schutz des Sozialismus zu gewährleisten und sich die für den Verteidigungsfall notwendigen militärisch-technischen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Die Erziehung zum Proletarischen (sozialistischen) ➝Internationalismus, zur „Waffenbrüderschaft“ mit der Sowjetunion und den anderen Staaten des Warschauer Paktes, zur „Liebe zum sozialistischen Vaterland“ und zur…
DDR A-Z 1979
Fernstudium (1979)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das F.- und Abendstudium soll Berufstätigen mit Abitur oder Fachschulabschluß die Möglichkeit bieten, ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit in 4–5 Jahren einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß zu erwerben. Das Abendstudium ist eine besondere Form des F. für Studenten, die am Hochschulort wohnen. Das F. wurde 1950 zunächst an 3 Hochschulen eingeführt. Es konnten mehrere technische Fachrichtungen und ein Verwaltungsstudium absolviert werden. 3.690 Berufstätige waren 1951 als Fernstudenten immatrikuliert. Ziel des F. war es vor allem, Inhaber gehobener Positionen des Staats-, Wirtschafts- und Justizapparates einen akademischen Abschluß erwerben zu lassen. Für die Aufnahme des F. waren die Hochschulreife, eine Begabtenprüfung oder ein „Nachweis der aktiven Beteiligung am demokratischen Aufbau“ erforderlich. 1955 wurden F.-Gänge an allen Universitäten und Hochschulen der DDR eingerichtet. Seit 1956 war ein F. auch an den Ingenieur- und Fachschulen der DDR möglich, das in den folgenden Jahren keinen wesentlichen Veränderungen unterworfen war. 1962 wurde die Möglichkeit eines Teilstudiums im Rahmen des F. geschaffen, um Berufstätigen, die aus gesundheitlichen, arbeitsbedingten oder privaten Gründen kein volles F. absolvieren konnten, die Möglichkeit der Qualifizierung zu eröffnen. Im Rahmen der 3. Hochschulreform wurde 1969 eine Neugestaltung des F. vorgenommen und im Hochschulbereich auf die technischen Wissenschaften und die Ausbildung von Hochschulingenieuren begrenzt. Das Hochschul-F. entsprach jetzt der Ausbildung an den ebenfalls 1969 gegründeten Ingenieurhochschulen 1973 erfolgte eine erneute Reform des Hochschul-F., da sich die Beschränkung auf die Ausbildung von Hochschul-Ingenieuren nicht bewährt hatte. Ein F. ist jetzt in allen an den Universitäten und Hochschulen vertretenen Fachrichtungen möglich. Gleichzeitig wurden die Bestimmungen über das Hochschul- bzw. Fachschul-F. vereinheitlicht. Seine Planung erfolgt im Auftrag des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen für das Hochschul-F. durch die „Zentralstelle für das Hochschul-F.“, für das Fachschul-F. durch das „Institut für Fachschulwesen“. Entsprechend den wissenschaftlichen Schwerpunkten der mit dem F. befaßten Bildungsinstitutionen übernehmen diese die Ausbildung der Fernstudenten in den an ihnen vertretenen Fächern. Die Betreuung der Fernstudenten erfolgt dezentralisiert durch die Universitäten, Hoch- und Fachschulen, denen die Aufgabe eines „Konsultationszentrums“ übertragen wurde. Diesen obliegt die Betreuung der in ihrem territorialen Einzugsbereich wohnenden Fernstudenten aller Studienrichtungen. An ihnen werden „Konsultationen“ durchgeführt; darunter wird ein spezifischer Unterrichtstyp verstanden, der Elemente des Direktstudiums wie Vorlesungen, Seminare und Übungen enthält. Konsultationen finden in der Regel in Form von obligatorischen Lehrgängen statt, für die die Fernstudenten von der Arbeit befreit werden. Ein F. kann jeder Berufstätige aufnehmen, der die Hochschulreife bzw. die Fachschulreife für ein Fachschul-F. und eine abgeschlossene, der gewählten Studienrichtung entsprechende Berufsausbildung besitzt sowie über eine mehrjährige berufliche Praxis verfügt. Die Mehrzahl der Fernstudenten wird von ihren Betrieben oder Dienststellen delegiert. Diese verpflichten sich im Rahmen eines „Qualifizierungsvertrages“ mit dem Studenten, ihn während des Studiums zu unterstützen und nach Beendigung des Studiums seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen. Die Studentenzahlen im Hochschul-F. stiegen von 22.544 im Jahre 1960 auf 39.344 im Jahre 1971, stagnierten in den beiden folgenden Studienjahren, gingen im Studienjahr 1973/74 auf ca. 32.000 zurück und liegen gegenwärtig bei nur 16.050. Die Zahl der Abendstudenten stieg von 1.221 im Jahr 1960 auf 3.147 im Jahr 1969 und ging seither stetig zurück (1971 = 1.194; 1973 = 419; 1977 = 165). Die Anzahl der Studenten im Fachschul-F. stieg von 30.500 im Jahr 1960 auf 68.700 im Jahr 1971 und ging auf 51.000 im Jahr 1976 zurück. Die Zahl der Abendstudenten an den Fachschulen stieg von 25.600 im Jahr 1960 auf 42.100 im Jahr 1971 und ging auf 11.400 im Jahr 1976 zurück. Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 376 Fernsprechdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FertigungstechnikSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das F.- und Abendstudium soll Berufstätigen mit Abitur oder Fachschulabschluß die Möglichkeit bieten, ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit in 4–5 Jahren einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß zu erwerben. Das Abendstudium ist eine besondere Form des F. für Studenten, die am Hochschulort wohnen. Das F. wurde 1950 zunächst an 3 Hochschulen eingeführt. Es konnten mehrere technische Fachrichtungen und ein…
DDR A-Z 1979
Journalismus (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Berufliche Tätigkeit für Presse, Nachrichtenagentur, Rundfunk, Fernsehen; ursprünglich nur für den Pressebereich gebraucht. Der Begriff „J.“ ist vom Begriff „Publizistik“ nicht scharf zu trennen. Dieser gilt im weiteren Sinne für alle gesellschaftspolitischen Veröffentlichungen, auch in Büchern, Broschüren, Flugblättern usw. Er wird in der DDR vor allem verwandt für die „gesellschaftspolitische Kampfliteratur“ (literarische Publizistik), ebenso spricht man von Dokumentarfilm- und Bildpublizistik. Von den Medienpolitikern der SED wird J. definiert als Institution des politischen Überbaus. Unterschieden wird jedoch zwischen bürgerlichem und sozialistischem J. Der sozialistische J. wird verstanden als „massenwirksamstes Instrument“ der SED, der anderen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen sowie des sozialistischen Staates zur Entwicklung des Sozialistischen Bewußtseins, als „entscheidendes politisches Machtinstrument“. Er sammelt und verbreitet gesellschaftliche Informationen, die „erforderlich und geeignet“ sind, das bewußte, klassenmäßige Verhalten des Volkes, seiner Klassen und Schichten zu entwickeln, und vermittelt die „dafür notwendigen Argumentationen“. Orientierende und anleitende Funktion kommt der Presse der SED zu (Presse; Medienpolitik). Der Journalist ist in diesem Verständnis Partei- oder Staatsfunktionär, der mit journalistischen Mitteln an der Leitung ideologischer Prozesse teilnimmt. „Ein sozialistischer Journalist ist ein Funktionär der Partei und unserer Gesellschaft, der mit seinen spezifischen Waffen … seine Funktion als kollektiver Organisator wahrnimmt“ (W. Lamberz, VDJ-Vorstandstagung, Juni 1976). Der Verband der Journalisten der DDR (VDJ) ist die zuständige Berufsorganisation (1946 als „Verband der Deutschen Presse gegründet, I. Delegierten-Konferenz 1947). Bis Juli 1953 (IV. Delegierten-Konferenz) war der Verband dem FDGB angeschlossen, wurde dann aber selbständig und 1959 auf der VI. Delegierten-Konferenz zunächst in „Verband der Deutschen Presse“ und später auf dem IX. Kongreß. 1972, in „Verband der Journalisten der DDR“ (VDJ) umbenannt. Vorsitzender des Verbandes mit über 7.000 Mitgliedern (1974) ist seit Dezember 1967 Harri Czepuck (SED), der 1971 von der Funktion des stellvertretenden Chefredakteurs des SED-Zentralorgans „Neues Deutschland“ abgelöst wurde, um sich ganz der Verbandsarbeit widmen zu können. Der VDJ ist nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus organisiert: Organe sind der Kongreß, der Zentralvorstand, das Präsidium und das Sekretariat; es gibt 1 5 Bezirksverbände. Bis zum X. Kongreß sollten zentrale Fachsektionen mit zentralen Sektionsleitungen für Wirtschafts-, Agrar-, Militär- und außenpolitische Journalisten gebildet werden. Der Zentralvorstand gibt die „Neue Deutsche Presse“ (NDP) - Zeitschrift für Presse, Funk und Fernsehen der DDR heraus, die 14täglich erscheint. Hauptaufgabe des VDJ ist die politisch-ideologische Erziehung und die fachliche Qualifizierung (Weiterbildung) der Journalisten. Er versteht sich als „eine Kampfabteilung an der ideologischen Front des Sozialismus“, als „ein zuverlässiger Mitstreiter der Partei der Arbeiterklasse und unseres sozialistischen Staates“ (Entschließung des IX. Kongresses, Juni 1972, „Neue Deutsche Presse“, Nr. 14/1972). Der Verband ist seit September 1949 Mitglied der (kommunistischen) „Internationalen Organisation der Journalisten“ (IOJ) mit Sitz in Prag. Als journalistische Auszeichnungen werden in der DDR die „Franz-Mehring-Ehrennadel“ und seit 1973 der „Journalistenpreis des FDGB“ verliehen. Dem VDJ ist die 1956 gegründete „Fachschule für Journalistik“ unterstellt; Absolventen führen nach 3jährigem Studium (in Internatskursen kombiniert mit Fernstudium) die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung „Journalist“. Gleichzeitig unterhält der VDJ seit 1963 die „Schule der Solidarität“ (Internationales Institut für Journalistik) in Berlin (Ost), an der „fortschrittliche“ Journalisten aus Staaten der „Dritten Welt“ ausgebildet werden (1963–1978 insgesamt 12 Halbjahreskurse für fast 400 angehende Journalisten aus 39 Ländern Afrikas und Asiens; der Diplomabschluß wird von der IOJ anerkannt). Einzige wissenschaftliche Ausbildungsstätte für Journalisten („journalistische Kader“) in der DDR ist die Sektion Journalistik an der Karl-Marx-Universität Leipzig, die im Januar 1951 als „Institut für Publizistik und Zei[S. 557]tungswissenschaft“ an der Universität Leipzig gegründet wurde, ab September 1954 „Fakultät für Journalistik“ der Karl-Marx-Universität hieß und seit der 3. Hochschulreform in Sektion umbenannt worden ist. Sie ist seit 1973 untergliedert in Wissenschaftsbereiche (z. B. „Journalistischer Arbeitsprozeß“) und Fachgebiete (z. B. „Leitung und Planung sozialistischer Tageszeitungen“). Als Zweig der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften ist die „sozialistische Journalistik“ eine gesellschaftswissenschaftliche Disziplin. Gegenständ von Lehre und Forschung sind Geschichte sowie Theorie und Praxis der Massenmedien. Untersucht werden u. a. aus marxistisch-leninistischer Sicht die „Gesetzmäßigkeiten innerhalb der Medien“, „der Beitrag der Journalistik zur Veränderung der gesellschaftlichen Wirklichkeit“ und „die Methoden der Menschenführung und der Leitungstätigkeit der Partei der Arbeiterklasse mittels der journalistischen Massenmedien“. Als Begründer der sozialistischen Journalistik gelten Marx, Engels und Lenin. Das 4jährige Studium gliedert sich in ein 1jähriges Grundstudium, ein 2jähriges Fachstudium und ein 1jähriges Spezialstudium (spezialisiert in Presse-J. einschließlich Bild-J., Rundfunk- oder Fernseh-J.). Mit einer Abschluß-Diplomarbeit wird der Titel „Diplom-Journalist“ erworben. Statt des Spezialstudiums kann ein 3jähriges Forschungsstudium für die wissenschaftliche Laufbahn absolviert werden, das in der Regel mit der Promotion abschließt. Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist u. a. ein 1jähriges Volontariat bei einer Zeitung, einer Pressestelle, bei Rundfunk oder Fernsehen. Das Studium anderer Fachrichtungen (Sektionen) kann bis zur Hälfte der vorgeschriebenen Studienzeit angerechnet werden. Seit kurzem müssen auch Praktika in jedem Studienjahr und ein Lehrfach „Mündliche Argumentation“ absolviert werden. Die Sektion gibt als wissenschaftliche Zeitschrift „Theorie und Praxis des sozialistischen Journalismus“ heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 556–557 Jazz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jüdische GemeindenSiehe auch die Jahre 1975 1985 Berufliche Tätigkeit für Presse, Nachrichtenagentur, Rundfunk, Fernsehen; ursprünglich nur für den Pressebereich gebraucht. Der Begriff „J.“ ist vom Begriff „Publizistik“ nicht scharf zu trennen. Dieser gilt im weiteren Sinne für alle gesellschaftspolitischen Veröffentlichungen, auch in Büchern, Broschüren, Flugblättern usw. Er wird in der DDR vor allem verwandt für die „gesellschaftspolitische Kampfliteratur“ (literarische Publizistik), ebenso spricht man…
DDR A-Z 1979
Flaggen (1979)
Siehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1975 1985 Nach der VO über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik — Flaggenverordnung — vom 3. 1. 1973 (GBl. SDr. Nr. 751, S. 3) werden folgende F. und Fahnen geführt: Staats-F. der DDR; F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR; Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR; Dienst-F. der a) Nationalen Volksarmee, b) Schiffe und Boote der Volksmarine (Seestreitkräfte), c) Boote der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee, d) Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste; Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee; Fahnen der Dienststellen und Einheiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Inneren. Dienstwimpel können auf Schiffen und Booten geführt werden, wenn diese sich zur Durchführung staatlicher Aufgaben im Einsatz befinden. Die Staats-F. der DDR besteht nach Art. 1. Verfassung und dem weiter geltenden Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl. I, S. 705) in der Fassung des Änderungsgesetzes [S. 400]vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 691) aus den Farben Schwarz-Rot-Gold und trägt auf beiden Seiten in der Mitte das Staatswappen der DDR (Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen ist). Die Farben Schwarz-Rot-Gold sind in der Staats-F. in drei gleich breiten Streifen angeordnet. Die F. wird in der Weise geführt, daß der schwarze Farbstreifen oben, der rote Farbstreifen in der Mitte und der goldene Farbstreifen unten erscheint. Die F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR ist rot. In der Mitte der Flagge befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates ist quadratisch, trägt in der Mitte auf rotem Grund das Staatswappen der DDR, wird von den Farben der DDR eingefaßt und durch goldene Fransen abgeschlossen. Die Dienst-F. der Nationalen Volksarmee entspricht in Form und Größe der Staats-F. der DDR. In der Mitte der Dienst-F. befindet sich auf rotem Grund das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. für Kampfschiffe und -boote der Volksmarine trägt auf rotem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. Die Breite des Mittelstreifens beträgt ⅓ der Breite der F. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. für Hilfsschiffe der Volksmarine trägt auf blauem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. der Boote der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee entspricht in Form, Größe und Gestaltung der Dienst-F. der Nationalen Volksarmee. Am Liek befindet sich ein grüner Streifen. Die Dienst-F. der Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste entspricht in Form, Größe und Gestaltung der Dienst-F. für Kampfschiffe und -boote der Volksmarine. Am Liek befindet sich ein grüner Streifen. Die Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee entsprechen in ihrer Form der Staats-F. der DDR. Um das Staatswappen der DDR stehen auf rotem Grund die Worte „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“. Staatswappen und Umschriftung sind von einem goldenen Lorbeerkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die militärische Bezeichnung. Die Fahnen sind mit goldenen Fransen eingefaßt. Die Fahnen der Dienststellen und Einheiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Inneren entsprechen in Form und Größe der Staats-F. der DDR. In der Mitte der Fahne befindet sich der zwölfzackige Polizeistern mit dem Staatswappen der DDR in der Mitte. Um den Polizeistern stehen die Worte „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“. Die Polizeisterne und die Umschriftung sind von einem Eichenlaubkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die Bezeichnung der Dienststelle bzw. Einheit. Die Fahnen sind mit Fransen eingefaßt. Der Polizeistern, die Umschriftung, der Eichenlaubkranz, die Bezeichnung der Dienststelle bzw. Einheit sowie die Fransen sind in Silber gehalten. Die Dienstwimpel der Schiffe und Boote der Schiffahrtsaufsicht, der Zollverwaltung der DDR, des Gesundheitswesens, der Wasserwirtschaft-Gewässeraufsicht und der Fischereiaufsicht sind dreieckig. Sie tragen beiderseits auf weißem Grund das Staatswappen der DDR. Die Dienstwimpel tragen an beiden langen Seiten einen farbigen Streifen in einer Breite von 1/10 der Breite der Dienstwimpel. Die Farben der Streifen sind bei der Schiffahrtsaufsicht blau, bei der Zollverwaltung der DDR grün, beim Gesundheitswesen gelb, bei der Wasserwirtschaft/Gewässeraufsicht hellblau und bei der Fischereiaufsicht silbergrau. Nach der F.-Anordnung vom 9. 2. 1973 führt die Deutsche Post keine eigene Dienst-F. mehr. Vorher waren deren Farben schwarz-rot-gold. In der Mitte des roten Streifens befand sich ein goldgelbes Posthorn mit einer goldgelben Schnur, 2 goldgelben Quasten und 4 goldgelben Blitzen. Welche F. und Fahnen jeweils in der Nationalen Volksarmee geführt werden müssen, regelt die F.-AO vom 9. 2. 1973 (GBl., SDr. Nr. 751, S. 19). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 399–400 Fischwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlüchtlingeSiehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1975 1985 Nach der VO über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik — Flaggenverordnung — vom 3. 1. 1973 (GBl. SDr. Nr. 751, S. 3) werden folgende F. und Fahnen geführt: Staats-F. der DDR; F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR; Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR; Dienst-F. der a) Nationalen Volksarmee,…
DDR A-Z 1979
Feierabendarbeit (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Freiwillige bezahlte Arbeitsleistungen, die von vollbeschäftigten Arbeitern und Angestell[S. 368]ten außerhalb ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses oder von Bürgern aus der nichtberufstätigen Bevölkerung unter Leitung der staatlichen Organe und Einrichtungen geleistet werden. Im Gegensatz zur früheren Regelung (AO über die Vergütung von F. in den Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen vom 23. 10. 1967 — GBl. II, S. 746) ist seit dem Beschluß zur Durchsetzung von Ordnung und Disziplin bei Leistung zusätzlicher Arbeit in Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen vom 4. 2. 1970 (GBl. II, S. 133) den Betrieben und sozialistischen Genossenschaften untersagt, zusätzliche Arbeit im Rahmen von F. und ähnlichen Formen durchzuführen. Gesetzliche Grundlage ist jetzt der Beschluß zur Erhöhung von Ordnung und Disziplin sowie zur Durchsetzung einer straffen Kontrolle bei Leistung zusätzlicher Arbeit vom 14. 8. 1975 (GBl. I, S. 631). Er verpflichtet die Leiter staatlicher und wirtschaftsleitender Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, durch Maßnahmen zur weiteren Intensivierung der Produktion und die Förderung der Masseninitiative der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb sowie die volle rationelle Nutzung des zur Verfügung stehenden Arbeitszeitfonds die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Planaufgaben in der gesetzlichen Arbeitszeit erfüllt werden. Zusätzliche Arbeitsleistungen dürfen nur im Rahmen von Überstunden erbracht werden, sofern sie über die gesetzliche Arbeitszeit hinausgehen. „Sozialistische Hilfe“ zwischen den Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen ist auf vertraglicher Grundlage durchzuführen. Hierbei sollen die einschlägigen Bestimmungen über die vorübergehende Übertragung einer anderen Arbeit beachtet werden (Arbeitsrecht, IV. 4.). Freiwillige bezahlte Tätigkeit von Werktätigen außerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse und von Genossenschaftsmitgliedern ist nur unter bestimmten, im einzelnen aufgeführten Voraussetzungen zulässig. Die Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes sollen konsequent durchgesetzt werden. Die wichtigste Ausnahme gilt für den Baubereich. Es gilt dafür die AO über die Zulässigkeit, Vergütung und Kontrolle von zusätzlicher Arbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen vom 25. 8. 1975 (GBl. I, S. 632). Darin ist im einzelnen geregelt, für welche Baumaßnahmen zusätzliche Arbeit erlaubt ist. Die Vergütung erfolgt nach in einer Anlage zur AO festgelegten Stundenverrechnungssätzen. Sonn- und Feiertagszuschläge sind zu zahlen. Die Vergütung ist lohnsteuerfrei und unterliegt nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Nicht unter die AO fällt die organisierte Aufbauarbeit im Rahmen des Nationalen Aufbauwerkes. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 367–368 FDJ-Schulung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feiern, SozialistischeSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Freiwillige bezahlte Arbeitsleistungen, die von vollbeschäftigten Arbeitern und Angestell[S. 368]ten außerhalb ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses oder von Bürgern aus der nichtberufstätigen Bevölkerung unter Leitung der staatlichen Organe und Einrichtungen geleistet werden. Im Gegensatz zur früheren Regelung (AO über die Vergütung von F. in den Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen vom 23. 10. 1967 — GBl. II, S. 746) ist seit dem…
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Subjektiver Faktor (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 SF. und „objektive Bedingungen“ sind allgemeine Kategorien des Historischen Materialismus und bezeichnen die Beziehungen zwischen der bewußten Tätigkeit des Menschen und den äußeren Bedingungen, unter denen sich der Prozeß der Veränderung der Gesellschaftsstruktur durch den Menschen vollzieht. Als SF. in der Entwicklung der Gesellschaft wird die bewußte Tätigkeit des Menschen, der sozialen Klassen, Schichten, Gruppen (als Träger eines bestimmten Handlungsgeschehens), aber auch ihr Bewußtsein über ihr Tun, ihr Wollen, ihre Energie, zugleich ihre Organisiertheit und die von ihnen geschaffenen Organisationsformen (Parteien, Verbände usw.) bezeichnet, die notwendig für die Lösung der historischen Aufgaben sind. Es wird im Marxismus-Leninismus zwischen SF. als einer Erscheinung des gesellschaftlichen Überbaus und als einem Subjekt (Klassen, Schichten, Gruppen, Individuen) unterschieden, das als entscheidender Faktor der sozialen Beziehungen und der Produktion zur gesellschaftlichen Basis gehört. Dem SF. wird im „realen Sozialismus“ wachsende Bedeutung zugewiesen, die in dessen Besonderheit gegenüber früheren Gesellschaftsformationen liege: mit der Eroberung der politischen Macht durch das Proletariat umfaßt der SF. nicht nur die Partei der Arbeiterklasse und den Staat, sondern alle Werktätigen. Infolgedessen entstehe erstmals in der Geschichte die reale Möglichkeit, die Entwicklung der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den erreichten objektiven Bedingungen zu bringen und auf der Grundlage der im Sozialismus wirkenden und erkannten Gesetze die gesamtgesellschaftliche Entwicklung bewußt zu lenken. Wichtigste Elemente der bewußten Lenkung sind die wissenschaftliche Führung und Leitung der Gesellschaft sowie die „richtige“ Organisation der Führungsorgane; sie soll die Möglichkeit voluntaristischer Entscheidungen ausschließen. Die Tätigkeit der Partei, ihre Strategie und Taktik als SF. muß im Einklang mit den als objektiv bezeichneten historischen Gesetzmäßigkeiten stehen, um den historischen Fortschritt nicht zu behindern, den sie zwar nicht aufhalten, dessen konkrete Realisierung sie aber fördernd oder hemmend beeinflussen kann. Dieser historische Fortschritt stellt sich über die „richtige“, d. h. dem Entwicklungsniveau der Gesellschaft adäquate Verbindung von zentraler staatlicher Planung und Masseninitiative der Produzenten her. Der innere Zusammenhang von wirtschaftlicher und politischer Initiative im sozialistischen Reproduktionsprozeß erfordert, so wird behauptet, eine bestimmte gesellschaftliche Qualifikation der Werktätigen und ihre Bereitschaft, über die Partei- und Gewerkschaftsorganisationen diesen Prozeß zu beeinflussen. Ergebnisse soziologischer Untersuchungen z. B. zur Plandiskussion und zur Neuererbewegung (Soziolo[S. 1076]gie und Empirische Sozialforschung) weisen auf diesen Zusammenhang hin. Der Ausdruck „subjektiv“ ist nicht gleichbedeutend mit „willkürlich“ oder „subjektivistisch“. Einzelne Vertreter des Marxismus-Leninismus wenden sich gegen eine Überbetonung des SF. ohne genügende Berücksichtigung der als letztlich bestimmend angesehenen objektiven Bedingungen. Eine Absolutierung des SF. stehe in dieser Sicht dem Verständnis von Freiheit entgegen, die nicht als abstrakte Wahlfreiheit, sondern als gesellschaftliche Kategorie, als bewußte Herrschaft des Menschen über die Natur und die sozialen Prozesse, d. h. als Möglichkeit der Realisierung des geschichtlichen Fortschritts begriffen wird. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1075–1076 Studienlenkung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SubjektivismusSiehe auch die Jahre 1975 1985 SF. und „objektive Bedingungen“ sind allgemeine Kategorien des Historischen Materialismus und bezeichnen die Beziehungen zwischen der bewußten Tätigkeit des Menschen und den äußeren Bedingungen, unter denen sich der Prozeß der Veränderung der Gesellschaftsstruktur durch den Menschen vollzieht. Als SF. in der Entwicklung der Gesellschaft wird die bewußte Tätigkeit des Menschen, der sozialen Klassen, Schichten, Gruppen (als Träger eines bestimmten…
DDR A-Z 1979
Fischwirtschaft (1979)
Siehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1985 Die F. umfaßt die kleine und die große Hochseefischerei, die See- und Küstenfischerei sowie die Binnenfischerei der DDR, die aufgrund voneinander abweichender Produktionsverfahren und aufgrund ihrer unterschiedlichen Entstehung getrennt organisiert sind sowie verschiedenen Leitungsorganen (Ministerien) unterstehen. 1. Entwicklung und gegenwärtige Situation der Fischwirtschaft. Die Entwicklung der F. der DDR ist geprägt durch die Gründung und den Aufbau einer eigenen umfangreichen Hochseefischerei. Bis zum Jahr 1945 wurde die Bevölkerung auf dem Gebiet der heutigen DDR von den an der Nordsee günstiger gelegenen Anlandeplätzen der deutschen Hochseefischerei versorgt. Eigene Fangkapazitäten existierten lediglich in Form der Kutterfischerei in der Ostsee. Die Fangergebnisse betrugen 1938 nur etwa 1,8 v. H. der gesamten Anlandung im damaligen Deutschen Reich. Daneben wurde in geeigneten Gebieten, die heute zum Staatsgebiet der DDR gehören, bereits damals eine intensive Binnenfischerei betrieben. Die Teilung Deutschlands erlaubte zunächst eine Fischversorgung der Bevölkerung der DDR nur auf sehr geringem Niveau; Fischimporte in erheblichem Umfang waren notwendig geworden. Durch den Aufbau einer eigenen Hochseefischerei konnte nicht nur die Versorgung der Bevölkerung quantitativ und qualitativ verbessert werden, sondern es gelang darüber hinaus, den Import von Fisch und Fischwaren drastisch zu senken. Der erfolgreiche Aufbau einer eigenen Hochseefischerei der DDR wird durch die gegenwärtige Entwicklung in der internationalen Fischereipolitik empfindlich und nachhaltig gestört. Seit dem 26. 6. 1974 ist die DDR Vertragsstaat der Konvention für die Fischerei im Nordost-Atlantik (NEAFC) einschließlich der angrenzenden Gewässer und insofern zur Erhaltung der Fischbestände und zur Kontingentierung der Fangquoten und der Fangzeiten für einzelne Fischarten verpflichtet. Bereits am 26. 2. 1974 hatte die DDR die „Konvention über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten“ vom 13. 9. 1973 ratifiziert (GBl. II, 1974, S. 193). Unter ähnlichen Bedingungen vollzieht sich der Fischfang in den nordwestatlantischen Fanggebieten der ICNAF, der die DDR bereits am 21. 5. 1974 beigetreten ist. Von einschneidender Bedeutung für die Fangentwicklung war ferner die Einführung von Wirtschafts- und/oder Fischereischutzgrenzen durch nahezu alle Anrainerstaaten des Atlantiks, vor allem aber des Nordatlantiks, der Nord- und Ostsee. Die Ausdehnung der Schutzzonen auf bis zu 200 Seemeilen umfaßt den größten Teil aller Schelfgebiete, auf denen die Hochseefischerei bisher betrieben wurde. Auf diese Entwicklung reagierte die DDR-Führung einerseits mit der Errichtung einer eigenen Schutzzone ab 1. 1. 1978 für den ihrer Seegrenze vorgelagerten Teil der Ostsee. Im Verhältnis zu den benachbarten oder angrenzenden Küstenstaaten läßt sich die DDR vom Prinzip der Mittellinie bzw. Äquidistanz leiten. Innerhalb der Fischereizone der DDR dürfen Fangfahrzeuge anderer Staaten nur fischen, wenn zwischen diesen Staaten und der DDR völkerrechtlich wirksame Verträge abgeschlossen worden sind. In den Verträgen sind Fangquoten, Fangzeiten und -gebiete sowie die zu fangenden [S. 394]Fischarten festgelegt. Die fangausübenden Fahrzeuge sind von den Vertragsstaaten im voraus in einem Fischereiplan zu benennen. Die Fahrzeuge haben die Aufnahme und die Beendigung ihrer Fangtätigkeit bei festgelegten Meldestellen anzuzeigen und unterliegen während der Fangzeit der Kontrolle des Fischereiaufsichtsamtes der DDR (Fangtagebuch, bei Booten unter 15 m Fangnachweisbuch). Die Fahrzeugführung ist verantwortlich für die Einhaltung der von der DDR erlassenen Vorschriften über die Erhaltung, Nutzung und rationelle Bewirtschaftung der Fischbestände und der anderen lebenden Ressourcen. Der Einsatz von Forschungsschiffen zur Erforschung der lebenden Ressourcen innerhalb der Fischereizone bedarf der Zustimmung. Die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen ― auch der Versuch ― wird mit Geldstrafen bis zu 100.000 Mark belegt. Leichte Verstöße werden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz vom 12. 1. 1968 mit Ordnungsstrafen zwischen 10 und 500 Mark geahndet. (Gesetz über den Fischfang in der Fischereizone der DDR vom 13. 10. 1978, GBl. I, S. 380; hierzu 1. DB vom 13. 10. 1978, GBl. I, S. 404; sowie AO über den Fischfang in der Fischereizone, den Territorialgewässern und inneren Seegewässern der DDR-Fischereiordnung — vom 5. 1. 1979, GBl. I, S. 40 und AO über das Statut des Fischereiaufsichtsamtes der DDR vom 29. 12. 1978, GBl. I, S. 38). Mit der Einführung der Fischereischutzzonen gewinnen die Anrainerstaaten das Recht auf die Festlegung von Fangquoten für ausländische Fangfahrzeuge. Da die eigenen Küstengewässer weder zur Deckung des Fischbedarfes ausreichen noch mit den Kapazitäten der vorhandenen Hochseefischereiflotte in Übereinstimmung gebracht werden können, ist die DDR bestrebt, möglichst frühzeitig Fischereiabkommen mit allen Staaten abzuschließen, deren Küstengewässer für die eigene Flotte interessant sind. Dessen ungeachtet sind die Fangergebnisse der Hochseeflotten der DDR von 1975 zu 1977 um 36,3 v. H. zurückgegangen, weil die Fangquoten, sofern sie bereits vereinbart werden konnten, in der Summe beträchtlich unter den früher erzielten Fangmengen liegen. 1977 sank die Fangleistung nach den bisherigen Angaben ― erstmals seit 1968 ― auf unter 200.000 t. Der Versuch, die Fangausfälle der Hochseefischerei durch höhere Leistungen in den anderen Bereichen der F. zu kompensieren, gelang 1976 aufgrund der positiven Entwicklung der See- und Küstenfischerei (Kutterfischerei) in der Ostsee und der guten Leistung der Binnenfischerei. Die erzielte Fangleistung von rd. 282.000 t verteilte sich zu rd. 76 v. H. auf die Hochseeflotten, zu 17,7 v. H. (rd. 50.000 t) auf die See- und Küstenfischerei und zu 6,5 v. H. (rd. 19.000 t) auf die Binnenfischerei. Im Durchschnitt der Jahre 1963–1973 war dagegen die Hochseefischerei mit 84 v. H., die See- und Küstenfischerei mit 12 v. H. und die Binnenfischerei mit nur 4. v. H. am Gesamtergebnis beteiligt. Die 1977/78 in der Ostsee festgelegten Fischereischutzzonen haben zur Verringerung der Fangleistung in der See- und Küstenfischerei geführt, so daß z. Z. nur noch die Binnenfischerei positive Bilanzen aufweisen kann. Den sich aus der internationalen Entwicklung ergebenden Problemen versucht die DDR durch Änderungen der Flottenstruktur, der Fangtechnik bzw. durch insgesamt höheren Aufwand in allen Bereichen der F. zu begegnen. 2. Die Organisation und die Ausstattung der Hochseefischerei. Für die Hochseefischerei sind in der DDR 2 voneinander unabhängige Betriebe gegründet worden. Die kleine Hochseefischerei (Ost- und Nordsee) wurde 1949 mit zunächst 12 Kuttern in Saßnitz auf Rügen wegen der dort gegebenen Vorteile (kurzer Weg zur Anlandung, vorhandene Verarbeitungsanlagen, Bahnanschluß) eingerichtet. Ein Jahr später folgte die Gründung einer Fernfischereiflotte für die große Hochseefischerei, zu deren Basis der Rostocker Hafen bestimmt wurde. Beide Betriebe (Saßnitz und Rostock) wurden als Volkseigene Betriebe (VEB) gegründet und unter Einbeziehung der Be- und Verarbeitungseinrichtungen zu volkseigenen Fischkombinaten entwickelt. Beide Kombinate bilden die VVB Hochseefischerei mit Sitz in Rostock, die dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie untersteht. Die Aufgaben der VVB erstrecken sich darüber hinaus auf die Forschung und Entwicklung im Fahrzeugbau, in der Fangtechnik und in der Fischbe- und -Verarbeitung sowie auf die Ausbildung der Hochseefischer und der Fischfacharbeiter. Weiterhin ist sie für die Bilanzierung des gesamten Fischaufkommens einschließlich der See- und Küstenschiffahrt und der Binnenfischerei verantwortlich. Beide Kombinate (Rostock und Saßnitz) beschäftigten 5.000 Hochseefischer. Im Jahr 1975 waren folgende Schiffstypen im Einsatz: Daneben verfügt die Hochseefischerei über 5 Kühl- und Transportschiffe (Tragfähigkeit 4.000 tdw) sowie über 3 Transport- und Verarbeitungsschiffe (10.000 BRT), so daß insgesamt 137 Einheiten mit rd. 140.500 BRT im Einsatz sind. Diese Einheiten werden unterstützt durch [S. 395]mehrere Forschungs- und durch 2 Fischereihilfsschiffe zur medizinischen und technischen Hilfeleistung auf See. Die Einsatzgebiete der Fangflotte lagen bisher fast ausschließlich im Nordatlantik. Der Anteil des Fangaufkommens aus dem ostatlantischen Gebiet stieg in den Jahren 1972–1974 von 44,4 v. H. auf 61,7 v. H. an, während der Anteil aus dem Nordwestatlantik von 54,1 v. H. auf 37,5 v. H. zurückging. Die Fänge in anderen Fanggebieten (Ost-Zentral-Atlantik und Nordostpazifik) waren dagegen bisher mit 0,4–1,5 v. H. sehr gering. Aus der Entfernung zu den Heimathäfen wie auch aus der Flottenstruktur ist zu erkennen, daß die DDR das auch von anderen RGW-Staaten praktizierte Verfahren der Verbund- und Flottillenfischerei anwendet. Das Verfahren gewährleistet in Verbindung mit der Treibstoffversorgung durch sowjetische Tanker auf hoher See (jährlich rd. 50.000 t) und (seit 1973) in Verbindung mit dem Austausch ganzer Besatzungen auf dem Luftweg eine hohe Verweildauer der Flotte an den Fangplätzen bzw. die Senkung der unproduktiven Wegezeiten. Da gleichzeitig auch die Instandhaltung der Maschinen soweit möglich während der Fahrt durchgeführt wird, erreichten z. B. 1975 die Fang- und Verarbeitungsschiffe durchschnittlich 292 Einsatztage pro Jahr. Schließlich wird davon ausgegangen, daß durch die Koordination der Flotten höhere Fangerträge erzielt werden können als bei einem individuellen Einsatz der Fangschiffe, zumal die Flotten durch Forschungs- und Suchschiffe sowie durch Suchflugzeuge unterstützt werden. Das Fanggeschehen wird durch die Zentrale Fangdirektion der Kombinate, durch die Flottillenleitung (Einsatzleitung See) und schließlich von den einzelnen Schiffseinheiten geleistet. Bestimmend für die Planung und den Einsatz der Flotten durch die Zentrale Einsatzleitung waren bisher Fangprognosen, die auf der Grundlage fischereibiologischer Erkenntnisse und früherer Fangergebnisse für bestimmte Fanggebiete, Zeiträume, Fischarten und Fahrzeuge erstellt wurden. Daraus sind Saison-, Quartals- und Monatspläne für die Flotten und für die einzelnen Fangeinheiten abgeleitet worden. Die Fangleitung See hat dafür zu sorgen, daß bei konstanten oder variablen Fang-, Verarbeitungs-, Transport- und Versorgungskapazitäten die geplanten Fangtage und Fangstunden eingehalten bzw. übertroffen werden. Die Fangergebnisse sämtlicher Einheiten werden täglich der Zentralen Einsatzleitung mitgeteilt. Sowohl an Bord des Flottillenleitschiffes als auch bei der Zentralen Fangdirektion sind EDV-Anlagen installiert, mit deren Hilfe alternative Möglichkeiten als Entscheidungshilfen errechnet werden können. Das gesamte System der Flotteneinsatzplanung der DDR einschließlich der Flottenstruktur und der Fangtechnologien muß der Entwicklung des internationalen Fischereirechtes angepaßt werden. Abgesehen davon, daß die Fangprognosen Ständig sinkende Werte ausweisen, können auch die abnehmenden Fischschwärme nur im Rahmen der von den Küstenstaaten bzw. von den internationalen Fischereiorganisationen festgelegten Quoten genutzt werden. Diese Quoten stellen die Rentabilität der aufwendigen Verbund- und Flottenfischerei in Frage. Weitere Maßnahmen, mit deren Hilfe die hohen Fangergebnisse früherer Jahre wieder erreicht werden sollen, erstrecken sich auf die Erschließung neuer Fanggebiete, die Entwicklung neuer Fangtechniken sowie auf den Einsatz größerer Fang-, Verarbeitungs- und Transportschiffe, die, einzeln oder als Flotte eingesetzt, über eine hohe Anpassungsfähigkeit verfügen. Zunächst soll die Fangflotte der DDR 5 Fang- und Verarbeitungsschiffe vom Typ „Atlantik Supertrawler“ (3.930 BRT. 3.880 PS. Tragfähigkeit 2.080 tdw) erhalten, dessen technische Ausstattung den künftigen Erfordernissen entsprechend modifiziert wurde. Die Verhol- und Vertäuausrüstung erfüllt die Bedingungen zur Passage des Panamakanals, die Fangausrüstung erlaubt, neben der Grundschleppnetzfischerei nach der Wechselnetzmethode, auch die Pelagische Schleppnetzfischerei bis zu einer Tiefe von 1.500 m. Im autonomen Einsatz beträgt der Aktionsradius bei einer mittleren Fangplatzentfernung von 2.500 sm rd. 70 Tage. Die Absicht der Hochseefischerei der DDR. neue und weiter entfernte Fanggebiete zu erschließen, läßt sich ferner aus dem Einsatz neuer Kühl- und Transportschiffe vom Typ „Polar“ (12.237 BRT, 9.000 PS, Tragfähigkeit 8.200 tdw) erkennen, deren Ladekapazität (13.000 cbm) und Aktionsradius (12.000 sm) etwa doppelt so groß wie bei den bisher eingesetzten Kühlschiffen ist. Da die vorgesehenen neuen Fanggebiete entweder über ein wärmeres Klima verfügen oder aber die Durchquerung warmer Gebiete erfordern, werden gegenwärtig auch die Kühleinrichtungen der älteren Schiffstypen umgerüstet und Verfahren der Vorkonservierung erprobt. Es ist zu erwarten, daß die Hochseeflotte der DDR die gleichen Fanggebiete wie die VR Polen aufsucht, zumal auch die UdSSR in diesen Gebieten fischt. (Diese 3 RGW-Staaten schlossen 1962 ein „Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Seefischerei“, dem später auch die VR Bulgarien und die VR Rumänien beitraten.) Abgesehen von zweiseitigen Abkommen zwischen Forschungs-Instituten und den Ministerien der beteiligten Staaten über die Fragen der Konstruktion und Erprobung von Maschinen und Ausrüstungen und der Arbeitsteilung im Fahrzeugbau werden jährlich Sitzungen einer „Gemischten Kommission zur Realisierung des Abkommens“ abgehalten. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf die Fangplatzforschung, die Fangtechnik (Lichtfischerei), den Fischereifahrzeugbau, die Flottenorganisation sowie die Übergabetechnik auf See und an Land und die Be- und Verarbeitung bzw. Konservierung. Sie umfaßt den gemeinsamen Einsatz von Forschungs- und Fischsuchschiffen, die gemeinsame Erarbeitung von Prognose- und Perspektivplänen zur Forschung und zur Flottenentwicklung, die Erarbeitung von Jahresplänen zur Abstimmung des (z. T. gemeinsamen) Flotteneinsatzes bis zum Austausch der täglichen Fangergebnisse und der Ergebnisse der Suchschiffe. Darüber hinaus ist die gegenseitige logistische Unterstützung der [S. 396]Fangflotten (Treibstoffversorgung, Mitnahme von Leergut bzw. Abtransport der Fänge, medizinische Betreuung usw.) in das Abkommen einbezogen. Die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses wird seit 1975 durch das neu eingerichtete „Direktorat Kader/Bildung“ bei der VVB Hochseefischerei geleitet. Sie erfolgt in den Betriebsfachschulen. Lehrwerkstätten bzw. auf Schulschiffen der Kombinate. Im Mittelpunkt der Ausbildung stehen die Berufe „Vollmatrose der Hochseefischerei“ „Schiffsbetriebsschlosser“ mit den Spezialisierungseinrichtungen Antriebs- und Hilfsanlagen bzw. Decksmaschinenanlagen oder Fischverarbeitungsanlagen „Facharbeiter für Anlagentechnik“ in der Spezialisierungsrichtung Fischverarbeitung, die nach Abschluß der 10. Kl. der POS in 2jähriger Ausbildung erlernt werden können. Der Abschluß einer dieser Berufsausbildungen ist zugleich Voraussetzung für den Hoch- und Fachschulbereich. Für Absolventen mit dem Abschluß der 8. Klasse besteht die Möglichkeit, bei einer Ausbildungsdauer von 30 Monaten den Beruf des Fischverarbeiters zu erlernen. Die hohe Fluktuation der Arbeitskräfte in der Hochseefischerei hat zur Folge, daß durchschnittlich 12 v. H. der insgesamt Beschäftigten Lehrlinge sind. 1975 wurde im Kombinat Rostock ein Facharbeiteranteil von 58 v. H. und im Kombinat Saßnitz ein Facharbeiteranteil von 47 v. H. ermittelt. Die Produktionsleistung der Lehrlinge erreichte 1.800 Mark pro Jahr. Sie soll weiter erhöht werden, um eine Senkung der staatlichen Zuschüsse zu den Ausbildungskosten zu bewirken. Weiterführende Fachschulen sind die Ingenieurhochschulen für Seefahrt in Warnemünde/Wustrow und für Fischverarbeitungstechnik in Wismar. Die Ausbildung zum Diplomingenieur für Fischereitechnik oder zum Diplomfischerei- und Meeresbiologen erfolgt an der Universität Rostock. Zur Zeit verfügen etwa 5 v. H. der Beschäftigten über einen Hochschulabschluß und 10 v. H. über einen Fachschulabschluß. Die meereskundliche und fischereiwissenschaftliche Forschung der DDR erfolgt vor allem in folgenden Institutionen: Institut für Hochseefischerei und Fischverarbeitung der VVB Hochseefischerei in Rostock-Marienehe; Institut für Meereskunde der AdL in Warnemünde; Fachbereich Meeres- und Fischereibiologie der Sektion Biologie an der Universität Rostock. Außerdem verfügt die DDR über 2 Forschungsschiffe (Forschungskutter „Prof. Albrecht Penck“, Forschungsschiff „Ernst Haeckel“ mit ca. 1.600 BRT). Für die Zusammenarbeit der Forschungseinrichtungen besteht seit 1968 bei der VVB Hochseefischerei ein wissenschaftlicher Beirat. 3. Die See- und Küstenfischerei der DDR wird durch den Rat für bezirksgeleitete Industrie des Bezirkes Rostock geleitet. Sie wird einerseits als Kutterfischerei in der Ostsee (z. T. auch in der Nordsee) betrieben und andererseits als Korb-, Angel-, Stellnetz-, Treibnetz- oder Reusenfischerei. Sie verkörpert damit die traditionellen Formen des Fischfanges an der mitteldeutschen Ostseeküste. Bei rd. 3.200 Beschäftigten konnte im Zeitraum 1971–1975 das Fangergebnis von rd. 30.000 t auf über 50.000 t pro Jahr erhöht werden. Diese erfolgreiche Entwicklung ist auf die Steigerung der Fänge im stehenden Gewässer (Küstenfischerei) zurückzuführen, die mit rd. 20.000 t (rd. 40 v. H.) am Gesamtergebnis des Jahres 1975 beteiligt war. Als Ursache der positiven Entwicklung ist u. a. die Käfighaltung von Edelfischen in den Küsten-, Bodden- und Haffgewässern anzusehen. Dieses Verfahren, von Wissenschaftlern der VEB Fischwirtschaft im Bezirk Rostock entwickelt, brachte 1974 rd. 70 t und 1977 rd. 100 t Forellen. Der Ertrag soll bis 1980 auf 700 t erhöht werden. Gleichzeitig werden ähnliche Haltungsformen mit Karpfen und anderen Edelfischen im Brachwasser der Ostsee untersucht. Da die Anlandung der Kutterflotte seit Jahren stagniert, ist man dazu übergegangen, die Kutter bei Bedarf über die an der Küste bestehenden Fischereibezirksgrenzen hinweg zu versetzen. Darüber hinaus werden veraltete Kutter ausgesondert und durch größere und komfortable Fahrzeuge der 26,5-m-Klasse ersetzt. 1975 verfügte die See- und Küstenfischerei über 177 Kutter Nachdem der Kutterbestand auf weniger als 170 Einheiten gesunken ist, sollen nunmehr insgesamt 26 der neuen Kutter aus polnischer Produktion zusätzlich eingesetzt werden. In Zusammenhang mit der Einrichtung von Territorialgewässern in der Ostsee und mit Artikel~XII Abs.~1 der „Konvention über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten“ vom 13. 9. 1973 (GBl. II, 1974, S. 193) sind die gesetzlichen Bestimmungen über die Aufgaben des Oberfischmeisteramtes und über die Bildung einer Fischereikontrollbehörde in den Jahren 1974–1977 mehrfach modifiziert und schließlich mit Wirkung vom 1. 1. 1979 außer Kraft gesetzt worden. Zum gleichen Zeitpunkt wurden die bereits erwähnte Fischereiordnung und das Statut des Fischereiaufsichtsamtes der DDR wirksam (GBl. I, 1979, S. 38–46). Die Vollmacht des Fischereiaufsichtsamtes erstreckt sich nunmehr auf den gesamten Fischfang in den Territorialgewässern (Fischereischutzzone s. o.) und umfaßt gleichzeitig wie bisher die von der See- und Küstenfischerei bewirtschafteten Gewässer, die um die von der Binnenfischerei des Bezirkes Rostock bewirtschafteten Flächen erweitert und (bereits seit 1976) in insgesamt 9 Fischfangbezirke gegliedert sind. Die Einhaltung der für die See- und Küstenfischerei geltenden [S. 397]Bestimmungen (Mindestmaße für Fangfische, Fanggeräte, Schonbezirke und Schonzeiten, Fischkrankheiten) wird in den Fangbezirken durch Fischereiaufsichtsstellen gewährleistet, die vom Fischereiaufsichtsamt geleitet werden. Das Fischereiaufsichtsamt untersteht dem Ministerium für Bezirksgeleitete und Lebensmittelindustrie, das auch den Leiter dieser Behörde und dessen Stellvertreter beruft und abberuft. Das Fischereiaufsichtsamt erteilt die Erkennungsbuchstaben und -zahlen an die Fahrzeuge der bezirksgeleiteten F., führt die Registrierlisten und stellt die erforderlichen Bescheinigungen aus. Die strukturelle und institutionelle Entwicklung der See- und Küstenfischerei der DDR weist zahlreiche Parallelen zur Entwicklung der bäuerlichen Landwirtschaft auf. Bei Kriegsende befanden sich die verbliebenen Kutter und das sonstige Fanggerät im privaten Eigentum der Fischer. Zunächst wurden die schon in der Vorkriegszeit auf der Insel Rügen bestehenden Fanggenossenschaften der Küstenfischer (Kommünen) zu Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer (Kurzform Fischereiproduktionsgenossenschaften = FPG) umgebildet. Nach diesem Beispiel erfolgte der Aufbau bzw. die Gründung weiterer FPG, in die auch die Kutterfischerei einbezogen wurde. Wie in der Landwirtschaft standen mehrere Genossenschaftstypen zur Wahl, die sich durch den Vergesellschaftungsgrad der Produktionsmittel unterscheiden. In der Regel wurden die Fischer eines Ortes in einer Brigade und mehrere Brigaden zu einer FPG zusammengefaßt. Ähnlich den MTS in der Landwirtschaft wurden auf Ministerratsbeschluß vom 28. 4. 1955 staatliche Fischereifahrzeuge- und Gerätestationen (FGS) in Warnemünde, Stralsund, Bergen, Wolgast und Wismar eingerichtet, deren Kutter den Genossenschaften zur Verfügung gestellt wurden. Der höhere Bedarf an Produktionsmitteln in der Seefischerei führte dazu, daß hier die vollgenossenschaftliche Produktionsweise weit früher erreicht wurde als in der Küstenfischerei, deren Produktionsmittel sich noch 1965 ― von Großreusen und einigen Kuttern abgesehen ― im Eigentum der Fischer befanden. Wie in der Landwirtschaft wurden ab 1963 die Kutter und sonstigen Fangausrüstungen der FGS an die FPG verkauft und die FGS durch Beschluß des Ministerrates vom 11. 9. 1968 aufgelöst. Gleichzeitig wurden die zahlreichen kleinen FPG zum Zusammenschluß in Groß-FPG veranlaßt. Die auf die gesamte Küstenlänge verteilten Küstenfischer konnten in der Regel nur kleine, mitgliederschwache FPG gründen. Von den 5 1~FPG des Jahres 1965 befaßten sich 35 mit Küstenfischerei. Die Gesamtzahl der Genossenschaften nahm von 1960 (55 FPG) bis 1974 auf 28 FPG ab. In Zusammenhang mit der Auflösung der 5 FGS wurden die FPG am 1. 11. 1968 gemeinsam mit 9 Fischverarbeitungsbetrieben (2 VEB-Fischverarbeitungsbetriebe, 4 Betriebe mit staatlicher Beteiligung, 1~PGH und 2 Privatbetriebe) zu einem Kooperationsverband der bezirksgeleiteten Fischindustrie zusammengeschlossen. Zur Zeit gehören dem Kooperationsverband neben den 32 FPG 5 VEB-Fisch- verarbeitungsbetriebe an. denen der VEB Fischwirtschaft in Warnemünde als Leitbetrieb vorsteht. Wie in der Landwirtschaft die Mähdrescher, so werden in der See- und Küstenfischerei Fangboote verschiedener Heimathäfen über die Fangbezirksgrenzen hinaus verlegt, sofern die Fangerwartung das Leistungspotential der im Fanggebiet vorhandenen Flotte übersteigt. Wie in der Landwirtschaft werden in der See- und Küstenfischerei Kooperative Einrichtungen (KOE) gegründet, an denen entweder ausschließlich FPG (= Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen) oder aber FPG und Volkseigene Betriebe (VEB) der F. (= Zwischenbetriebliche Einrichtungen) beteiligt sind (AO über kooperative Einrichtungen in der See- und Küstenfischerei vom 30. 12. 1977; GBl. SDr. 944, S. 11–13). KOE der See- und Küstenfischerei errichten und unterhalten Fischaufzucht- und Mastanlagen, sie nutzen gemeinsam Kühlanlagen und Verarbeitungskapazitäten sowie Einrichtungen für die Herstellung von Rationalisierungsmitteln und für Reparaturarbeiten. Die Zusammenarbeit der beteiligten Betriebe wird in einem Organisationsvertrag geregelt, der vom Generaldirektor der VVB Hochseefischerei bestätigt werden muß. Auch der Leiter der KOE wird vom Generaldirektor der VVB berufen und abberufen. Abweichend von den Bestimmungen für die KOE der Landwirtschaft entsteht durch die Beteiligung an den KOE der See- und Küstenfischerei kein „kooperatives Eigentum“. Vielmehr bleiben nach der AO vom 30. 12. 1977 die beteiligten Betriebe Eigentümer ihrer Produktionsmittel und sind ihrem Beteiligungsanteil entsprechend am Wirtschaftsergebnis beteiligt. Wie die LPG in der Landwirtschaft haben die FPG im Jahr 1977 ein neues Statut erhalten (Agrarpolitik, Landwirtschaftliche Betriebsformen). Es wurde am 10. 11. 1977 in Rostock auf einer Delegiertenkonferenz beraten (Bauernkongreß der DDR) und am 15. 12. 1977 vom Ministerrat der DDR bestätigt (GBl. I, 1978, S. 49 und SDr. Nr. 944, S. 3 f.). Wie in der Landwirtschaft wurden gleichzeitig Grundsätze für die Ausarbeitung der Betriebsordnungen und der Betriebspläne in Form einer AO veröffentlicht (SDr. 944, S. 15 f.). Die bisherigen Statuten der FPG waren dem Musterstatut folgend bis zum 30. 6. 1978 abzuändern und den Räten der Kreise zur Registrierung vorzulegen. Im Gegensatz zur Landwirtschaft dürfen jedoch die FPG nur dann Werktätige im Arbeitsrechtsverhältnis beschäftigen (Arbeiter und Angestellte), wenn es sich um eine befristete Tätigkeit handelt (Zustimmung des Kreises erforderlich), oder aber, wenn die Aufnahme der Werktätigen als Mitglieder durch die nächstfolgende Vollversammlung der Genossenschaft vorgesehen ist. 4. Die Binnenfischerei der DDR wird (mit Ausnahme des Bezirks Rostock) durch das MfLFN (Sektor Binnenfischerei) geleitet. Sie wird auf der Grundlage des Fischereigesetzes vom 2. 12. 1959 (GBl. 1, S. 864) und der AO über die Ausübung des Fischfangs im Bereich der Binnenfischerei (Binnenfischereiordnung) vom 7. 12. 1959 (ebenda, S. 868) vollzogen. Die fischbare Wasserfläche umfaßte 1978 rd. 130.000 ha, die zu 114.913 ha aus See- und Flußgewässern und zu 13.064 ha aus Tei[S. 398]chen bestehen. Ferner wird ein geringer Anteil der Wasserfläche für die Erzeugung von Satzfisch in Intensivanlagen sowie für den Bedarf des Deutschen Anglerverbandes der DDR (DAV) in Anspruch genommen (Angelsport). Die Bewirtschaftung der Wasserflächen obliegt einerseits den Volkseigenen Betrieben (VEB) Binnenfischerei, die mit rd. 1.800 Mitarbeitern etwa 85 v. H. der Teichflächen und 40 v. H. der Seegewässer bewirtschaften. Daneben arbeiten in 36 Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF) rd. 700 Mitglieder in der Binnenfischerei. Rd. 30.000 ha Gewässerfläche werden zusätzlich durch die etwa 394.000 Mitglieder des DAV genutzt, der in eigener Regie auf 375 ha 28 Karpfenteichwirtschaften und 15 Forellenzuchten betreibt. Der erste VEB Binnenfischerei wurde am 1. 1. 1950 in Peitz, Bez. Cottbus, eingerichtet. Es folgten zahlreiche weitere Neugründungen, deren Betriebe 1964 mit dem Ziel der einheitlichen Leitung in zunächst 15 bezirksgeleiteten VEB Binnenfischerei zusammengefaßt und der mit Wirkung vom 1. 9. 1964 eingerichteten Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) Binnenfischerei unterstellt wurden. Soweit in einzelnen Bezirken (Neubrandenburg, Magdeburg, Dresden) mehrere VEB nebeneinander bestanden, wurden diese 1969 zu einem Betrieb vereinigt. Bei diesen und bei der VVB arbeiteten „technisch ökonomische Räte“ (früher Fischereiräte), die aus Vertretern der Verwaltung, der Wissenschaft und der Fischereibetriebe gebildet wurden. Zur Anleitung aller nichtstaatlichen Betriebe sind in den Bezirken Leitbetriebe eingerichtet worden. Der Direktor eines Leitbetriebes ist zugleich der Oberfischmeister des Bezirks. In Zusammenhang mit der Reorganisation des MfLFN. und mit der Entwicklung des internationalen Fischereirechtes ergaben sich für das Leitungssystem der Binnenfischerei der DDR insofern Veränderungen, als die VVB Binnenfischerei 1976 aufgelöst wurde. Ihre Aufgaben werden vom Sektorenleiter Binnenfischerei im MfLFN. wahrgenommen. Ein Teil der Kompetenzen ging auf die Fachorgane für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft bei den Räten der Bezirke bzw. auf die VEB (B) Binnenfischerei über. Im Bezirk Rostock wurde die Leitung der Binnenfischerei mit der Leitung für die See- und Küstenfischerei beim Fischereiaufsichtsamt zusammengefaßt. Die ersten PwF wurden 1952 am Müritzsee (Bezirk Neubrandenburg) gegründet. Ein spezielles Musterstatut für diese Betriebe wurde am 14. 1. 1954 erlassen (GBl., 1954, S. 117), jedoch vollzog sich der Zusammenschluß der „werktätigen Einzelfischer“ weit weniger konsequent als in der Landwirtschaft oder in der See- und Küstenfischerei. Die Zahl der PwF und ihrer Mitglieder stieg bis 1973 auf insgesamt 42 Betriebe und 761 Mitglieder an. Seitdem ist die Anzahl der Betriebe und der Mitglieder rückläufig. Die Binnenfischerei wird von den Problemen des internationalen Seerechtes auch insofern berührt, als die Erzeugung maximal gesteigert werden und 1980 mit 23.000 t (davon 20.700 t Speisefisch) um 42 v. H. über dem Ergebnis von 1975 liegen soll. Produktionssteigerungen in diesem Umfang konnten bisher nicht erreicht werden. Da die Erträge der Seen- und Küstenfischerei (jährlich z. Z. 50.000 t) relativ konstant sind, können Produktionsziele nur durch eine weitere Intensivierung der Teichwirtschaft verwirklicht werden. Der Durchschnittsertrag der Teichwirtschaften betrug 1972 rd. 576 kg/ha Teichfläche. In der Fluß- und Seenfischerei wurden dagegen nur 29,1 kg/ha Wasserfläche erzielt. Der Produktionssteigerung dienen u. a. die intensive Besatzwirtschaft (einschließlich Düngung und Schutzimpfung), die Käfighaltung (= Senkung des Futteraufwandes von 4,5 kg auf 2,5 kg je kg Zuwachs), die Verwendung des Kühlwassers von Kraftwerken (das mit 22–28°C dem Temperaturoptimum für die Karpfenhaltung entspricht) sowohl für die Aufzucht von Setzlingen als auch für die Mast, die Rinnenhaltung in der Forellenzucht, die künstliche Befruchtung des Fischlaichs in Brutapparaten sowie die Einführung neuer Fischarten. Der Intensivierung dient weiterhin die Spezialisierung der Betriebe auf einen bestimmten Produktionszweig (Forellenzuchtzentrum im VEB Binnenfischerei Potsdam, Satzkarpfenproduktion im VEB Binnenfischerei Königswartha). Mit Hilfe dieser und anderer Maßnahmen gelang es z. B., den Durchschnittsertrag der Karpfenteichwirtschaften von 839 kg/ha (1970) auf 1039 kg/ha Wasserfläche um 23,8 v. H. im Jahr 1975 zu steigern. (In Ausnahmefällen konnten bis zu 3.640 kg Speisefisch je ha Wasserfläche erzielt werden.) Die Intensivierung und Spezialisierung haben jedoch zur Folge, daß Nebenzweige, die seit Jahrzehnten in den Binnenfischereibetrieben unterhalten wurden, weitgehend aufgegeben werden mußten. Hierzu gehört einerseits die Pelztierhaltung und zum anderen die in großem Umfang betriebene Geflügelmast, die in der Regel spezialisierten Landwirtschaftsbetrieben (KIM, VEG, KOE. LPG) übertragen wurde. [S. 399]Eine weitere Folge der Spezialisierung ist die Einführung von Kooperationsverbänden (KOV) nach landwirtschaftlichem Vorbild. Der Gründung des ersten Verbandes (1968) sind bisher weitere 18 gefolgt. In diesen Verbänden sind die VEB Binnenfischerei, PwF, evtl. ZBE Fischproduktion, der DAV, das Institut für Binnenfischerei und/oder die Ingenieurschule für Binnenfischerei sowie die Einzelhandelsverbände (VE Fischhandel, Bezirksdirektion der HO, Bezirksverband der Konsumgenossenschaften) vertreten. Häufig unterhalten die KOV in den Städten und Gemeinden eigene Verkaufsstellen. Von den 1977 in der Binnenfischerei beschäftigten Mitarbeitern haben 76,4 v. H. eine Berufsausbildung als Binnenfischer abgeschlossen, 7,1 v. H. hatten ein Fachschulstudium und 4,7 v. H. ein Hochschulstudium absolviert. Die Ausbildung als „Binnenfischer“ erfolgt nach Abschluß der 10. Klasse der POS in 2 Jahren bzw. bei Abschluß der 8. Klasse der POS in 3 Jahren. Das berufstheoretische Wissen vermittelt die „Fischereischule Königswartha“, Kr. Bautzen, die berufspraktische Ausbildung erhalten die Lehrlinge in (5) anerkannten Lehrbetrieben. Bei erfolgreichem Abschluß und entsprechendem Studienauftrag kann an der Ingenieurschule für Binnenfischerei, Hubertushöhe, Kr. Storkow (Bez. Frankfurt/Oder), in 3jährigem Direktstudium (bei einem Jahr Studienpraxis) die Ausbildung zum Ingenieur der Binnenfischerei (früher staatlich geprüfter Fischwirt) erfolgen. Die Möglichkeit zur Ausbildung zu Diplomfischereiingenieuren (früher Diplomfischwirt) besteht für die Binnen- wie für die Küstenfischerei an der Sektion für Tierzucht und Veterinärmedizin der Humboldt-Universität Berlin (2 Jahre Grundstudium, 2 Jahre Fachstudium). Zur weiteren Qualifizierung wird ein postgraduales Studium auf dem Gebiet des Fischgesundheitsdienstes angeboten. Die Forschung der Binnenfischerei ist im Institut für Binnenfischerei Berlin-Friedrichshagen, das mit seiner Zweigstelle für Mechanisierung, Jägershof bei Potsdam der AdL untersteht, konzentriert. In diesem Institut waren im Herbst 1969 insgesamt 82 Mitarbeiter, hiervon 26 Wissenschaftler, tätig. Fischwirtschaftliches Organ sind die Zeitschrift für die Binnenfischerei der DDR sowie die Vereinszeitung Deutscher Angelsport. 5. Fischvermarktung. Als leichtverderbliche Ware stellen die angelandeten Fische hinsichtlich der schnellen Be- und Verarbeitung und des Handels an die zentral gelenkte Planwirtschaft der DDR hohe Anforderungen. Eine besondere Schwierigkeit bestand für die DDR darin, daß die Verarbeitungsindustrie der deutschen F. fast ausschließlich an den Nordseehäfen konzentriert war. Eine Ausnahme bildeten die relativ kleinen traditionellen Verarbeitungsbetriebe der See- und Küstenfischerei (Aalräuchereien, Sprottenherstellung usw.). Es wurden infolgedessen völlig neue Be- und Verarbeitungskapazitäten errichtet, die der VVB Hochseefischerei unterstehen. Die Be- und Verarbeitung der Fänge der großen und kleinen Hochseefischerei erfolgt in den Betrieben der Kombinate Rostock und Saßnitz. Weitere Be- und Verarbeitungsbetriebe finden sich in Lauterbach auf Rügen, Barth (Stralsund), Schwaan bei Rostock und in Wismar, die die Fänge der See- und Küstenfischerei aufnehmen. Die Betriebe produzieren soweit möglich arbeitsteilig, d.h., es werden in jedem Betrieb nur bestimmte Fischarten zu einer begrenzten Anzahl von Produkten (Präserven oder Konserven) verarbeitet. Insgesamt beschäftigt die Fischindustrie in rd. 140 Betrieben z. Z. 10.000 Mitarbeiter. Der Absatz der Produkte wird zentral durch die Absatzorganisation Fisch (AOF) betrieben. Der Einzelhandel erfolgt in den Verkaufsstellen des VE-Fischhandels der Handels-Organisation (HO) und der Konsumgenossenschaften. Die gleichen Verkaufsstellen vermarkten grundsätzlich auch die Erzeugnisse der Binnenfischerei. Jedoch werden zunehmend im Rahmen der Kooperationsverbände Kooperationsverkaufsstellen für Frischfisch und Fischpräserven der Binnenfischerei eingerichtet (Binnenhandel). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 393–399 Fischereirecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlaggenSiehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1985 Die F. umfaßt die kleine und die große Hochseefischerei, die See- und Küstenfischerei sowie die Binnenfischerei der DDR, die aufgrund voneinander abweichender Produktionsverfahren und aufgrund ihrer unterschiedlichen Entstehung getrennt organisiert sind sowie verschiedenen Leitungsorganen (Ministerien) unterstehen. 1. Entwicklung und gegenwärtige Situation der Fischwirtschaft. Die Entwicklung…
DDR A-Z 1979
1979: W, X, Y, Z
Waffenbesitz Wahlen Wählerauftrag Währung/Währungspolitik Waldheimer Prozesse Wandel, sozialer Wappen Warenfonds Warenhäuser Warenkontore, Zentrale Warenverkehr, innerdeutscher Warenverkehr, Nichtkommerzieller Warenzeichen Warschauer Pakt Wartezeiten Wasserstraßen Wasserwirtschaft Wehrbezirkskommando Wehrdienst Wehrdienstverweigerung Wehrersatzdienst Wehrerziehung Wehrkreiskommando Wehrpflicht Weinbau Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ) Weltfestspiele der Jugend Weltfriedensrat Weltgewerkschaftsbund (WGB) Weltraumforschung Wenden Werbung Werkstattprinzip Werktätiger Werkzeugmaschinenbau Wertgesetz Wertpapiere Wert- und Mehrwerttheorie Westgeldeinnahmen Westorientierung Wettbewerb, Sozialistischer Widerspruch Widerstand Wiedergutmachung Wiedervereinigungspolitik der SED Wilhelm-Pieck-Universität Rostock Wirtschaft Wirtschaftliche Rechnungsführung Wirtschaftsausschüsse Wirtschaftsmessen und -ausstellungen Wirtschaftspläne Wirtschaftspolitik Wirtschaftsrecht Wirtschaftsstrafrecht Wirtschaftssystem Wirtschaftsverband Wirtschaftsverträge Wirtschaftsverträge, Internationale Wirtschaftswerbung Wirtschaftswissenschaften Wirtschaftszweig-Lohngruppenkatalog Wismut-AG Wissenschaft Wissenschaftliche Industriebetriebe Wissenschaftliche Räte Wissenschaftlicher Beirat für Jugendforschung Wissenschaftlicher Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW Wissenschaftlicher Sozialismus Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR) Wissenschaftlich-technischer Vorlauf Wissenschaftlich-technische Zentren Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) Wohnbezirk Wohnungsbau Wohnungswesen Zahlenlotto Zahlungsbilanz und Zahlungsbilanzpolitik Zahlungsverkehr Zehn Gebote der Sozialistischen Moral Zeitlohn Zeitnormative Zeitschriften Zeitungsaustausch Zeitungsvertriebsamt (ZVA) Zensur Zentrag Zentrale Arbeitskreise für Forschung und Technik (ZAK) Zentrale Entwicklungs- und Konstruktionsbüros Zentrale Revisionskommissionen (ZRK) Zentrales Forschungsinstitut für Arbeit (ZFA) Zentrales Unternehmen „konsument“ Zentralgeleitete Industrie Zentralhaus für Kulturarbeit Zentralinstitut für Arbeitsmedizin Zentralinstitut für Arbeitsschutz, Dresden Zentralinstitut für Fertigungstechnik des Maschinenbaus der DDR (ZIF) Zentralinstitut für Hochenergie-Physik Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID) Zentralinstitut für Jugendforschung Zentralinstitut für Kernforschung Zentralinstitut für Schweißtechnik (ZIS) Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED Zentralisation Zentralkomitee (ZK) der SED Zentralrat der FDJ Zentralverwaltung für Statistik Zeugen Jehovas Zins und Zinspolitik Zivilgesetzbuch Zivilprozeß Zivilrecht Zivilverteidigung Zollbestimmungen im innerdeutschen Reiseverkehr Zölle Zollgesetz Zollverwaltung der DDR Zollwesen Zoologische Gärten Zusatzrentenversicherung, Freiwillige (FZR) Zuwachsrate Zwangsvollstreckung Zweijahrplan Zwei-Staaten-TheorieWaffenbesitz Wahlen Wählerauftrag Währung/Währungspolitik Waldheimer Prozesse Wandel, sozialer Wappen Warenfonds Warenhäuser Warenkontore, Zentrale Warenverkehr, innerdeutscher Warenverkehr, Nichtkommerzieller Warenzeichen Warschauer Pakt Wartezeiten Wasserstraßen Wasserwirtschaft Wehrbezirkskommando Wehrdienst Wehrdienstverweigerung Wehrersatzdienst Wehrerziehung Wehrkreiskommando Wehrpflicht Weinbau Weltbund der Demokratischen Jugend…
DDR A-Z 1979
Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) (1979)
Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Gesellschaftliche Organisation zur Popularisierung von Ergebnissen aus allen Gebieten der Wissenschaften und zur propagandistischen Unterstützung der jeweils gegebenen politischen Schwerpunktaufgaben. Die U. wurde am 17. 6. 1954 in Anlehnung an das Vorbild der sowjetischen Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse gegründet. Anknüpfend an den von Prof. Julius Schasel 1924 in Jena gegründeten linkssozialistischen freidenkerischen Bildungsverein „U./Freies Bildungsinstitut e. V.“ (mit Zeitschrift U. und gleichnamigem Verlag; 1933 aufgelöst und verboten) nahm die GzVwK. auf ihrem 4. Kongreß 1966 ihren jetzigen Namen an. Mitglieder der U. sind Angehörige der Intelligenz und erfahrene Praktiker, die sich verpflichten, ihre Kenntnisse in populärwissenschaftlichen Vorträgen einem breiten Interessentenkreis zu vermitteln. Höchstes Organ der U. sind der Kongreß, das Präsidium und dessen Büro. Die U. untergliedert sich weiter in Bezirks- und Kreisorganisationen mit den entsprechenden Leitungsgremien. In größeren Betrieben der Industrie und Landwirtschaft (1975: 528) sowie an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen (1975: 101) bestehen Mitgliedergruppen. Beim Präsidium der U. arbeiten über 20 zentrale Sektionen bzw. Arbeitsgruppen, die in ihrer Aufgabenstellung der Unterteilung der Gesellschafts- und Naturwissenschaften bzw. gewissen politischen Schwerpunkten folgen (z. B. Agrarwissenschaften, Astronomie, Biologie, Internationale Fragen, Militärpolitik. Staats- und Rechtswissenschaft). Diese leiten ihrerseits die entsprechenden Einrichtungen auf Bezirks- und Kreisebene an, organisieren den Erfahrungsaustausch und versorgen sie mit Informationsmaterial. Konferenzen und wissenschaftliche Kolloquien sind die bevorzugten Formen, in denen die U. die eigenen Mitglieder/Referenten weiterbildet. Die U. arbeitet mit ausländischen Organisationen vergleichbarer Aufgabenstellung, insbesondere mit deren populärwissenschaftlichen Verlagen zusammen. Vom 23. bis 25. 9. 1975 fand in Moskau die I. Internationale wissenschaftlich-methodische Konferenz der GzVwK. der sozialistischen Länder statt. [S. 1111]Die U. gibt in ihrem Verlag U. die Jahrbücher „U.-Universum“ (seit 1954) und „Wissenschaft und Menschheit“ (seit 1965; zusammen mit dem Moskauer Verlag „Snanije“) sowie die populärwissenschaftliche Monatszeitschrift „U.“ (seit August 1947; zusammen mit dem Kulturbund der DDR) heraus. In den Massenmedien ist die U. mit den Sendereihen „Neue Fernseh-U.“ (seit 1974; 1. Prog.) und „Wissenschaft im Meinungsstreit“ (seit 1977; Radio DDR II) vertreten; Mitschnitte der Sendungen werden im Vortragsangebot der U. verwendet. Präsident der U. ist gegenwärtig Prof. Dr.-Ing. Dr. h. c. Eberhard Leibnitz. Die Tätigkeit der U. versteht sich als ein Beitrag zur sozialistischen Allgemeinbildung. Diesem Zweck dient die Vermittlung parteilicher Informationen über die Entwicklungen im In- und Ausland ebenso wie die Verbreitung neuester wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse unter dem Gesichtspunkt ihrer Anwendbarkeit in der Produktion. Die U. bestreitet mit ihren Veranstaltungen weitgehend das allgemeinbildende Angebot der Volkshochschulen und nimmt Aufgaben in der Erwachsenenbildung wahr (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.). Die Urania leistet ihre Arbeit in Form von Vorträgen, Kursen, Aussprachen, Exkursionen und Ausstellungen. Sie stützt sich dabei auf Vortragszentren, Betriebs- und Dorfakademien sowie auf die Kultur- und Klubhäuser. Über ein Fünftel der Veranstaltungen der U. finden auf den Dörfern und in landwirtschaftlichen Betrieben statt. Über die Zusammenarbeit mit dem FDGB wurde 1972 eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die beide Organisationen zur gegenseitigen Unterstützung bei der politisch-ideologischen Arbeit in den Betrieben verpflichtet. Diesem Ziel dienen regelmäßige Konsultationen zwischen den Verbandsleitungen auf den verschiedenen Stufen, in denen im übrigen auch der jeweils andere Verband personell vertreten sein soll. Die Zahl der Veranstaltungen stieg von 227.459 im Jahr 1970 mit über 7,8 Mill. Teilnehmern auf 357.495 im Jahr 1977, die von rd. 12,3 Mill. besucht wurden. Die Mitgliederzahlen stiegen von 28.160 (1971) und 33.675 (1975) auf mehr als 36.000 (1977). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1110–1111 Uranbergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UrheberrechtSiehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Gesellschaftliche Organisation zur Popularisierung von Ergebnissen aus allen Gebieten der Wissenschaften und zur propagandistischen Unterstützung der jeweils gegebenen politischen…
DDR A-Z 1979
Besatzungspolitik (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Entsprechend den Vereinbarungen der Kriegskonferenzen der Alliierten und dem Potsdamer Abkommen sollte in Deutschland nach Kriegsende eine einheitliche B. getrieben werden. Da jedoch die Oberbefehlshaber der Vier Mächte in ihren Besatzungszonen allein verantwortlich waren und nur einstimmig gefaßte Beschlüsse des Kontrollrates in ganz Deutschland zur Durchführung gelangen konnten, hat die unterschiedliche B. der Vier Mächte seit Kriegsende entscheidend zur Teilung Deutschlands beigetragen. In der SBZ bestand seit der deutschen Kapitulation eine Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) in Berlin-Karlshorst, die 1949 aufgelöst wurde. Soweit ihre Aufgaben nicht an Regierungsorgane der DDR übertragen wurden und mit der „Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den Vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ in Zusammenhang standen, war die neugebildete „Sowjetische Kontrollkommission“ (SKK) für die sowjetische B. verantwortlich. An die Stelle der SKK trat im Mai 1953 eine sowjetische „Hohe Kommission“, die im Anschluß an den „Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR“ am 20. 9. 1955 aufgelöst wurde. Rechte und Pflichten aus bestehenden Vier-Mächte-Vereinbarungen, die sich die UdSSR weiter vorbehalten hatte, nahmen nun der sowjetische Botschafter in Berlin (Ost) und der Oberbefehlshaber der sowjetischen Besatzungstruppen wahr. Da der Alliierte Kontrollrat nur in seltenen Fällen einstimmige und präzise Beschlüsse fassen konnte und alliierte Beschlüsse von allen Beteiligten unterschiedlich ausgelegt wurden, trieb die SMAD von 1945 an eine B., die auf eine politische, ökonomische und sozialstrukturelle Umwandlung ihrer Besatzungszone und damit faktisch auf deren Eingliederung in den Ostblock hinauslief. Hauptziele der sowjetischen B. waren die Sicherstellung von Reparationen, Aufbau eines kommunistischen Verwaltungsapparates (Deutsche Wirtschaftskommission). Einleitung einer Boden- und Währungsreform, Enteignung von privatem Industriebesitz und Aufbau einer volksdemokratischen Wirtschaftsordnung zentralverwaltungswirtschaftlichen Typs. Die Durchführung dieser B. war weitgehend unabhängig von der Arbeit des Alliierten Kontrollrates, dessen faktische Auflösung am 20. 3. 1948 (Auszug der sowjetischen Vertreter) für die sowjetische B. ohne besondere Bedeutung war. Für den Zeitraum von 1945 bis 1949, als die SMAD volle Regierungsgewalt ausübte und durch „Befehle“ das gesamte Leben in ihrer Zone bis in Einzelheiten bestimmte und kontrollierte, kann man von einer B. im engeren Sinne sprechen. Sowohl bis 1955 als auch nach Proklamierung der vollen Souveränität unterliegt die DDR jedoch einer B. im weiteren Sinne, da sich die UdSSR u. a. im Truppenvertrag von 1957 Sonderrechte vorbehalten hat und nach wie vor alle militärpolitischen und -wirtschaftlichen Entscheidungen einer unmittelbaren sowjetischen Einflußnahme unterliegen. Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED; Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland; Berlin. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 174 Berufswettbewerb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Besatzungstruppen, SowjetischeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Entsprechend den Vereinbarungen der Kriegskonferenzen der Alliierten und dem Potsdamer Abkommen sollte in Deutschland nach Kriegsende eine einheitliche B. getrieben werden. Da jedoch die Oberbefehlshaber der Vier Mächte in ihren Besatzungszonen allein verantwortlich waren und nur einstimmig gefaßte Beschlüsse des Kontrollrates in ganz Deutschland zur Durchführung gelangen konnten, hat die…
DDR A-Z 1979
Feiern, Sozialistische (1979)
Siehe auch: Feiern, Sozialistische: 1969 1975 1985 Sozialistische Feiern: 1969 1975 SF. sind in der DDR zur Ablösung entsprechender kirchlicher, bisher in der Tradition verankerter Feiern geschaffen worden. Bedeutsamste SF. ist die Jugendweihe für die 14jährigen, die seit 1954 zunächst neben, später zunehmend an die Stelle der evangelischen Konfirmation getreten ist. Seit 1957 gibt es die Namensweihe, zunächst sozialistische Namensgebung genannt, die sozialistische Eheschließung (auch Eheweihe), das sozialistische Begräbnis (Grabweihe) und die sozialistische Arbeiterweihe. Material und Anleitungen für die verschiedenen Weihehandlungen und anderen Feiern werden vom „Zentralhaus für Kulturarbeit“, Leipzig, zur Verfügung gestellt. Die Jugendweihe, seit 1954 stark propagiert, ist inzwischen zum festen Bestandteil des sozialistischen Erziehungssystems in der DDR geworden. 1978 wurde die Beteiligung von 283.500 Jugendlichen gemeldet, das sind mehr als 95 v. H. des in Frage kommenden Jahrganges. Mit der Jugendweihe, die keine unmittelbar staatliche Einrichtung ist, jedoch in mehreren Gesetzen vorausgesetzt wird, werden die 14jährigen in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen. Die Teilnehmer werden in Jugendstunden darauf vorbereitet. Sie geloben in der seit 1968 gültigen Fassung des Gelöbnisses, „für die große und edle Sache des Sozialismus zu kämpfen und das revolutionäre Erbe des Volkes in Ehren zu halten“, nach „hoher Bildung“ zu streben, den Kampf um persönliches Glück mit dem Kampf für das Glück des Volkes zu verbinden, die feste Freundschaft mit der Sowjetunion und den Bruderbund mit den sozialistischen Ländern zu stärken, „im Geiste des proletarischen Internationalismus zu kämpfen, den Frieden zu schützen und den Sozialismus gegen jeden imperialistischen Angriff zu verteidigen“. Der Text des Gelöbnisses faßt die Grundinhalte der staatlichen Erziehung zusammen, der Inhalt entspricht dem in den Lehrplänen immanent fixierten Bildungs- und Erziehungsauftrag der sozialistischen Schule. Beteiligung an der Jugendweihe gilt als politische und gesellschaftliche Voraussetzung für weiterführende Bildung und Ausbildung. Der Inhalt des Jugendweihegelöbnisses ist mehrfach verändert worden. Das Gelöbnis hat dabei stärker die Ausrichtung auf Verpflichtung zum sozialistischen Staatsbürger entsprechend der Verfassung erhalten und seinen unmittelbar weltanschaulichen Charakter mit atheistischem Akzent im Sinne des Marxismus-Leninismus verloren. Aufgrund dieses Charakters haben die Kirchen die Unvereinbarkeit von Jugendweihe und Konfirmation bzw. Kommunion erklärt. An dieser Auffassung halten sie prinzipiell weiter fest, insbesondere wegen des Inhalts der vorangehenden Jugendstunden und wegen des pseudo-religiösen Charakters der Zeremonie. Nachdem die Jugendweihe Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre mit Hilfe gesellschaftlichen Drucks fast allgemein durchgesetzt wurde, haben die Kirchen aus seelsorgerlichen Gründen auch Jugendgeweihten die Möglichkeit der Konfirmation eingeräumt, z. T. nach einem Jahr Wartezeit. Die Beteiligung an den kirchlichen Feiern ist dennoch kontinuierlich zurückgegangen. Weniger als 20 v. H. der 14jährigen werden gegenwärtig (1978) in der DDR konfirmiert. Statistische Angaben über Namensweihe, sozialistische Eheschließung und Begräbnis liegen nicht vor. Die christliche Säuglingstaufe ist nicht durch die Namensweihe verdrängt worden. Die meisten Neugeborenen werden heute allerdings weder getauft noch von den Eltern zur sozialistischen Namensweihe gebracht. [S. 369]Die sozialistische Eheschließung ersetzt nicht die standesamtliche Trauung, sondern folgt ihr ähnlich wie die kirchliche Trauung. Kirchliche Trauungen sind selten geworden; die sozialistische Eheschließung, die oft vom Betrieb eines der Ehegatten ausgerichtet wird, ist verbreiteter. Am seltensten ist das sozialistische Begräbnis, obgleich auch hier eine Zunahme beobachtet wird. Neuerdings werden in zunehmendem Maß sozialistische Arbeiterweihen veranstaltet; es handelt sich um staatlich organisierte F. für Lehrlinge beim Übergang von der Lehre in den Beruf. Jugend. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 368–369 Feierabendarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FeiertageSiehe auch: Feiern, Sozialistische: 1969 1975 1985 Sozialistische Feiern: 1969 1975 SF. sind in der DDR zur Ablösung entsprechender kirchlicher, bisher in der Tradition verankerter Feiern geschaffen worden. Bedeutsamste SF. ist die Jugendweihe für die 14jährigen, die seit 1954 zunächst neben, später zunehmend an die Stelle der evangelischen Konfirmation getreten ist. Seit 1957 gibt es die Namensweihe, zunächst sozialistische Namensgebung genannt, die sozialistische Eheschließung…
DDR A-Z 1979
Presse (1979)
Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Gesamtheit der nach marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten Zeitungen und Zeitschriften. Als „Presse neuen Typs“ ist sie wichtiges Instrument der Medienpolitik der SED. Ihre politische Funktion im Herrschaftssystem der DDR (parteiliche Information, Kontrolle, Agitation und Propaganda) ist grundverschieden von der in Ländern mit parlamentarisch-demokratisch verfaßter Regierungsform. Die P. der DDR ist Lizenz-P.: Alle P.-Erzeugnisse (Tages- und Wochenzeitungen, Kreis- und Betriebszeitungen, Zeitschriften, Nachrichten- und P.-Dienste) dürfen nur mit staatlicher Erlaubnis (Lizenzpflicht) hergestellt und herausgege[S. 859]ben werden. Die Lizenzen erteilt das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR; für Kreis- und Betriebszeitungen, örtliche Mitteilungsblätter und Kulturspiegel erteilen sie die Vorsitzenden der Räte der Bezirke. Eine Lizenz „kann“ befristet oder unbefristet erteilt werden, „wenn der Charakter des Presseerzeugnisses den Gesetzen der DDR entspricht“ und „im Rahmen des Volkswirtschaftsplanes die erforderlichen Materialkontingente zur Herstellung zur Verfügung stehen“. Die Lizenz kann eingeschränkt oder wieder entzogen werden, wenn „festgestellt“ wird, daß die genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind (VO über die Herausgabe und Herstellung aller periodisch erscheinenden P.-Erzeugnisse vom 12. 4. 1962). In den ersten Nachkriegsjahren erfolgten die Lizenzverteilung und Zensur durch die SMAD. Damalige Tageszeitung der Besatzungsmacht: „Tägliche Rundschau“. Für alle periodisch erscheinenden P.-Erzeugnisse besteht ein staatliches Vertriebsmonopol, ausgeübt durch den Postzeitungsvertrieb: In- und ausländische P.-Erzeugnisse dürfen in der DDR nur vertrieben, verkauft oder unentgeltlich verbreitet werden, wenn sie in die Postzeitungsliste des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen aufgenommen sind (Ausnahme: SED-Betriebszeitungen). Einzelheiten regelt die AO über den Vertrieb von P.-Erzeugnissen — Postzeitungsvertriebsordnung — vom 20. 11. 1975 (GBl. I, 1975, S. 769 ff.). Tageszeitungen: Sie sind nach der marxistisch-leninistischen Lehre von der Identität von Partei- und Massen-P. Organe der Parteien oder der Massenorganisationen. 1977 gab es in der DDR 38 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflagenhöhe von täglich 8,3 Mill. Exemplaren. Erscheinungsweise: montags bis sonnabends (mit Wochenendbeilage); seit Januar 1975 erscheinen keine Sonntagszeitungen mehr. Nach Anzahl, Umfang und Auflagenhöhe kommt der SED-P., als „Kern des sozialistischen P.-Systems“, die größte Bedeutung zu. Die SED ist auch Eigentümerin des größten P.- und Verlagskonzerns (Zentrag). Zur parteieigenen P. gehören die Tageszeitungen der SED: „Neues Deutschland“, Zentralorgan der SED, (Ost-)Berliner und Republikausgabe; tägliche Auflage über 1 Mill. (1977); 15 Bezirkszeitungen als Organe der jeweiligen Bezirksleitungen der SED mit eigenem Titel, z. B. „Freiheit“, Halle; „Leipziger Volkszeitung“, Leipzig; „Sächsische Zeitung“, Dresden. Die SED-Tageszeitungen der 14 DDR-Bezirke erscheinen in 218 Kreisen mit eigenen Lokalseiten. Die „Berliner Zeitung“ - nach 1945 zunächst Magistratsblatt — ist, ebenso wie die „BZ am Abend“ (einzige Abendzeitung) Organ der SED-Bezirksleitung Berlin (Ost) und erscheint wie die (Ost-)Berliner Ausgabe des ND mit (Ost-)Berliner Lokalteil. Auflagenhöhe aller SED-Bezirkszeitungen (einschließlich „Berliner Zeitung“) 1977: täglich 4,7 Mill. Exemplare. Die Tageszeitungen der anderen Parteien (überregionale Zentralorgane der Parteiführungen mit Ost-Berliner und Republikausgaben) hatten in den 70er Jahren folgende Auflagen: An regionalen Tageszeitungen geben mit eigenen Titeln heraus: die CDU 5, die LDPD 4 und die NDPD 5 für die ehemaligen Länderbereiche Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, einschließlich der Zentralorgane mit 69 Lokalseiten. Die DBD verzichtete auf eigene Regionalzeitungen, ihr Zentralorgan erscheint mit regionalen Bezirksseiten. Alle Tageszeitungen dieser Parteien erreichen insgesamt nicht einmal die Auflagenhöhe der von der FDJ herausgegebenen Tageszeitung „Junge Welt“, Organ des Zentralrats der FDJ, Auflage: 900.000 (1978). Weitere Tageszeitungen von SED-gelenkten Massenorganisationen: „Tribüne“, Organ des Bundesvorstandes des FDGB (Auflage 1974: 400.000); „Deutsches Sportecho“, Organ des DTSB. Da sämtliche Parteien und SED-geführten Massenorganisationen und Verbände in ihren Statuten die führende Rolle der SED anerkennen und sich ihrer gesellschaftlichen und staatlichen Politik unterordnen, stimmen Aufmachung und Inhalt des allgemeinen Nachrichtenteils aller Tageszeitungen im wesentlichen überein (ADN). Zentrale Lenkung erfolgt nach den genau festgelegten Auswahlprinzipien: „Um dem Leser ein richtiges Bild von der objektiven Wirklichkeit in ihren Zusammenhängen zu vermitteln, wird die Auswahl der zu veröffentlichenden Nachrichten, ihre Placierung, die Zusammenstellung der einzelnen Fakten innerhalb einer Nachricht sowie die Wortwahl und Überschriftengestaltung parteilich vorgenommen“, und: „Wir drucken nicht prinzipienlos alles mögliche ab. Unsere Presse bringt, was der Masse des Volkes dient. Der Gegner kommt nur zu Wort, falls uns das dient“ (Journalistisches Handbuch der DDR, Leipzig 1960, S. 193; Sozialistische Journalistik, Leipzig 1966, S. 132). Die weitere Thematik ist in Auswahl und Ansprache, doch mit gleicher Zielsetzung („sozialistische Bewußtseinslenkung“) dem zugedachten Bezieherkreis angepaßt („Sozialistisches Pressesystem“). Die führende Rolle der SED ist auch in allen anderen P.-Arten durch die Kaderpolitik und die journalistische Ausbildung (Journalismus) gesichert. Alle gesellschaftlich relevanten Wochenzeitungen und Zeitschriften werden von Verbänden, Organisationen, staatlichen Institutionen und Verlagen, die der Kontrolle der SED unterliegen, herausgegeben. Wochenzeitungen: „Horizont“. Sozialistische Wochenzeitung für internationale Politik und Wirtschaft, parteiliches Informationsblatt über Ausland, Außenpolitik und internationalen Kommunismus (Dokumentationsteil); sie übernahm z. T. mit die Funktion des eingestellten Bulletins „Aus der internationalen Arbeiterbewegung“. „Die Wirtschaft“, Zeitung für Politik, Wirtschaft und Technik, praxisbezogene Abhandlungen zur Wirt[S. 860]schaftspolitik der SED mit RGW-Berichterstattung. „Neue Deutsche Bauernzeitung“, Organ des ZK der SED (Auflage 1973: 185.000). „Sonntag“, kulturpolitische Wochenzeitung, Organ des Kulturbundes. „Wochenpost“. Massenblatt für die Familie mit 32 Seiten, gegliedert in: politische DDR-Umschau, Kultur-Umschau mit Filmpremieren, Außenpolitik (Ost/West), Kaleidoskop, Portrait der Woche, Anzeigen, DDR-Fernsehprogramm, Briefwechsel- und Heiratsanzeigen, Rätselseiten und Ratgeber (Garten, Hausarzt usw.); wöchentliche Auflage: 1,1 Mill. (1974). „Für Dich“, Illustrierte Zeitschrift für die Frau, 48 Seiten mit politischen Kommentaren, Frauenthemen, Erziehungsproblemen, Roman, Mode und Ratgeber; wöchentliche Auflage: 850.000 (1969). „FF dabei“, Funk/Fernseh-Programmillustrierte; Auflage: 1,4 Mill. (1974). 1977 erschienen 31 Wochenzeitungen mit einer Gesamtauflage von 8,7 Mill. Exemplaren. Die Zeitschriften der Parteien, Massenorganisationen und Verbände dienen der ideologischen Vertiefung der jeweiligen Sach- oder Verbandsarbeit. Sie spiegeln daher oft aufschlußreicher als die Tageszeitungen das Spannungsverhältnis von Ideologie und Wirklichkeit wider (Zeitschriften). Die zuständigen Organe der SED sind ferner alleiniger Herausgeber von Betriebszeitungen. Sie erscheinen als Organe der Leitungen der SED-Betriebsparteiorganisationen (auch an staatlichen Institutionen, z. B. Universitätszeitungen); 1977 gab es 630 Betriebszeitungen mit einer Gesamtauflage von rd. 2 Mill. Exemplaren. Sie gelten als „Führungsinstrumente der politisch-ideologischen Massenarbeit“ der Partei vor allem zur Erfüllung und Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne im sozialistischen Wettbewerb (Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 4. 6. 1975, in: „Neuer Weg“, Nr. 14/1975). Eine AO des Ministers für Kultur regelt die materielle Anerkennung für werktätige Mitarbeiter an der Betriebszeitung (AO vom 22. 4. 1976, GBl. I, 1976, S. 281 ff.). Einige kirchliche Zeitungen und Zeitschriften werden von den Kirchen in der DDR herausgegeben. Westliche Zeitungen und Zeitschriften, sofern sie nicht in einem genehmigungspflichtigen Abonnement bezogen werden (ausgewählte Funktionäre und leitende Mitarbeiter und Wissenschaftler staatlicher Institutionen), sind für die Allgemeinheit nicht erhältlich (Zeitungsaustausch). An nur wenigen zentral gelegenen Zeitungskiosken der Post (Verkaufsmonopol) in Großstädten wie Berlin (Ost) und Leipzig und in Inter-Hotels werden einige westliche Zeitungen angeboten; an den für alle zugänglichen Verkaufsstellen jedoch nur kommunistische wie die französische „L'Humanité“ oder die italienische „L'Unità“ und das westdeutsche DKP-Organ „UZ“ sowie „Die Wahrheit“ der West-Berliner SEW (in den letzten Jahren allerdings ohne westliches Fernsehprogramm). Reichhaltig ist dagegen das P.-Angebot aus den osteuropäischen sozialistischen Staaten, vor allem sowjetische Publikationen z. T. in deutscher Sprache wie „Presse der Sowjetunion“. „Sowjetunion“, „Sowjetfrau“ usw. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 858–860 Preissystem und Preispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PresseamtSiehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Gesamtheit der nach marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten Zeitungen und Zeitschriften. Als „Presse neuen Typs“ ist sie wichtiges Instrument der Medienpolitik der SED. Ihre politische Funktion im Herrschaftssystem der DDR (parteiliche Information, Kontrolle, Agitation und Propaganda) ist grundverschieden von der in Ländern mit parlamentarisch-demokratisch verfaßter…
DDR A-Z 1979
Chemische Industrie (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die 3 IG.-Farbenwerke in Bitterfeld und andere Werke waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1945 entfielen 35 v. H. der Produktion und der Beschäftigten der deutschen ChI. auf die damalige sowjetische Besatzungszone, nahezu zwei Drittel auf die Westzonen. Auf dem Territorium der späteren DDR befand sich nach 1945 die Produktion von Grundchemikalien. Ihre Rohstoffgrundlage bestand in den Braunkohlevorkommen, den Salzlagerstätten und einem Rohstoffreservoir an Gips, Kalk und Ton. Die Verteilung des Produktionspotentials der ChI. entsprach nach der Teilung in etwa der Bevölkerungsproportion, allerdings ergaben sich aus der Sicht der Branchenstruktur erhebliche Disproportionen. In der sowjetischen Besatzungszone wurden vor allem Grundchemikalien gewonnen, während in den Westzonen vornehmlich die verarbeitende ChI. konzentriert war. Die Produktion anorganischer Chemikalien war seit 1949 in der DDR bereits relativ gut entwickelt, mit Ausnahme der Schwefelsäureproduktion. Ein besonderer Mangel bestand weiterhin an einigen hochveredelten chemischen Erzeugnissen, deren Produktion im westdeutschen Raum konzentriert war. Die Herstellung von Farbstoffen auf Teergrundlage, die Paraffinverarbeitung und die Produktion von Pharmazeutika lagen zum größten Teil auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die ChI. 1945–1946 empfindliche Demontagen hinnehmen. Die wichtigsten Chemie-Großbetriebe wurden von der UdSSR beschlagnahmt. Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets über mehr als 52 v. H. aller Kapazitäten in der ChI. (Stand: Anfang 1952). Erst am 1. 1. 1954 wurden die SAG-Betriebe der ChI. an die deutsche Verwaltung zurückgegeben. In der Periode des ersten Siebenjahrplans sollte die Produktion der ChI. bis 1965 gegenüber 1958 annähernd verdoppelt werden (Chemieprogramm von 1958). Entwicklungsschwerpunkte waren Kunststoffe (Plaste) und synthetische Fasern. Die Kraftstofferzeugung und die Düngemittelproduktion sollten gegenüber 1958 um 100 v. H. gesteigert werden. Alle Planziele wurden jedoch nicht erreicht. Nach 4 Jahren Laufzeit des ersten Siebenjahrplans hat die ChI. nur 45 v. H. des in dieser Zeit geplanten Zuwachses der Produktion erzielt. Gegenwärtig ist die ChI. entsprechend ihrer Beschäftigtenzahl mit 335.488 Arbeitern und Angestellten, die 1976 in 556 Betrieben tätig waren, der viertgrößte, entsprechend ihrem Produktionswert nach dem Maschinen- und Fahrzeugbau und der Lebensmittelindustrie der drittgrößte Industriebereich der DDR. Ihr Anteil an der industriellen Bruttoproduktion der DDR betrug 1976 14,4 v. H. Von 1960 bis 1976 konnte die ChI. die Bruttoproduktion um das 3,37fache steigern (zum Vergleich: Steigerung der gesamten industriellen Brutto[S. 241]produktion im gleichen Zeitraum um das 2,62fache). Im einzelnen umfaßt die ChI. folgende Industriezweige: Kali- und Steinsalzindustrie; Erdöl-, Erdgas- und Kohlewertstoffindustrie; Anorganische und organische Grundchemie; Pharmazeutische Industrie; Plasteindustrie; Gummi- und Asbestindustrie; Chemiefaserindustrie; Industrie chemischer und chemisch-technischer Spezialerzeugnisse. Die einzelnen Industriezweige in der ChI. der DDR zeigten in den letzten Jahren eine Entwicklung, wie sie internationalem Standard entspricht. Relativ hohe Produktionszuwächse erzielten die Kunststoff- und die Faserindustrie, aber auch die pharmazeutische Industrie. Die Faserproduktion soll bis 1980 nur noch um 4,5 v. H. jahresdurchschnittlich steigen; dies deutet auf gewisse Sättigungserscheinungen hin. Die Hauptstandorte der ChI. liegen in den Bezirken Halle, Frankfurt (Oder), Leipzig und Dresden. Die ChI. ist auch heute noch überwiegend Braunkohlenchemie, d. h., sie basiert primär auf der Verarbeitung der noch reichlich verfügbaren Braunkohle. Allerdings ist seit einigen Jahren ein bedeutsamer Strukturwandel im Rohstoffeinsatz — von der Braunkohlen- zur Mineralölverarbeitung — eingetreten. In beachtlichem Umfang sind die Kapazitäten der Petrochemie und Erdölverarbeitung erweitert worden. Die Erdölverarbeitung stieg von 10,6 Mill. t (1960) auf 17 Mill. t (1975) und soll bis 1980 auf 23 Mill. t wachsen. Das über 5.000 km lange Pipelinesystem „Freundschaft“ transportiert Erdöl aus Westsibirien in die Verarbeitungswerke von Schwedt (Bezirk Frankfurt/Oder), Böhlen (Bezirk Leipzig) und Leuna (Bezirk Halle). Die bedeutendsten VVB und VEB des Ministeriums für Chemische Industrie sind: VEB Chemiefaserkombinat Schwarza „Wilhelm Pieck“ (27.000 Beschäftigte) VEB Chemiekombinat Bitterfeld VVB Agrochemie und Zwischenprodukte VEB Petrolchemisches Kombinat Schwedt (28.000 Beschäftigte) VVB Plast- und Elastverarbeitung VVB Pharmazeutische Industrie VVB Lacke und Farben VEB Filmfabrik Wolfen, Fotochemisches Kombinat VVB Leichtchemie VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“ (30.000 Beschäftigte) VEB Chemische Werke Buna (18.000 Beschäftigte) VVB Chemieanlagen VEB Reifenkombinat Fürstenwalde Die Spezialisierung führt aber dazu, daß neben den „Industriegiganten“ 1975 noch 467 Betriebe mit weniger als 200 Beschäftigten bestanden, die 76,4 v. H. aller Chemiebetriebe ausmachten. Absolut ist das Produktionsniveau in der Bundesrepublik Deutschland bei fast allen wichtigen chemischen Erzeugnissen erheblich höher als in der DDR; dies gilt auch in den meisten Fällen beim Vergleich der Produktion pro Kopf der Bevölkerung. Ausnahmen bilden hiervon u. a. die Produktion von Steinsalz, Kali-Düngemitteln, Phosphatdüngern, Kalziumkarbid und Viskosefasern. Den technologischen Rückstand der DDR dokumentieren die hohen Produktionszahlen bei Viskosefasern und Kalziumkarbid, da sie einerseits die noch in den Anfängen befindliche Umstellung auf synthetische Fasern und andererseits die verzögerte Umstellung der Rohstoffbasis von Kohle auf Erdöl zeigen. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die organische Chemie zu 95 v. H. auf Erdöl- bzw. Erdgasbasis umgestellt gegenüber ca. 60~v. H. in der DDR, eine Relation, die in der Bundesrepublik Deutschland bereits 1963 erreicht war. Vor allem in denjenigen Bereichen ist sie im längerfristigen Vergleich in der Enwicklung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zurückgeblieben, in denen weltweit der stärkste Technologiewandel stattgefunden hat, also bei Kunststoffen. Arzneimitteln, syn[S. 242]thetischen Fasern sowie deren Vorprodukten und Verarbeitungsstufen. Innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe hingegen hält die ChI. der DDR technologisch meist eine Spitzenposition. Das zeigt sich u. a. auch darin, daß die ständige RGW-Kommission für die ChI. ihren Sitz in Berlin (Ost) hat und vom Minister für ChI. geleitet wird. Zwischen der DDR und den anderen RGW-Ländern bestanden im Chemiebereich 1978 bereits über 30 Regierungsabkommen und mehr als 20 Spezialisierungs- und Kooperationsverträge. Die bedeutsamsten Objekte sind gegenwärtig die Zusammenarbeit zwischen der DDR und der ČSSR ― hier sind seit 1975 aufgrund eines 1972 unterzeichneten Vertrages die Chemischen Werke in Böhlen (DDR) mit dem Chemischen Betrieb in Litvinov (ČSSR) durch eine Rohrleitung miteinander verbunden, wobei die DDR Olefine, die ČSSR Polyolefine liefert ― sowie die gemeinsame Entwicklung eines Hochdruck-Polyäthylen-Verfahrens und der dazugehörigen Anlagen durch sowjetische und deutsche Spezialisten. Die DDR-Chemie ist an 4 Wirtschaftsorganisationen des RGW beteiligt: Mit der Sowjetunion gemeinsam trägt die DDR die Organisationen „Assofoto“ (Fotoprodukte und Magnetaufzeichnungsmaterial) und „Domochim“ (Produkte der Haushaltschemie). Die beiden anderen Organisationen „Interchim“ (kleintonnagige Chemikalien) und „Interchimwolokno“ (Chemiefasern) arbeiten multinational. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 240–242 Chemiefaserindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ChristenlehreSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die 3 IG.-Farbenwerke in Bitterfeld und andere Werke waren Lieferanten Westdeutschlands…
DDR A-Z 1979
Produktivkräfte (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Politische Ökonomie als Teil des Marxismus-Leninismus faßt die P. einer Gesellschaft als die Gesamtheit der subjektiven (Menschen) und der gegenständlichen (Produktionsmittel) Faktoren und Bedingungen auf, die durch ihr zielgerichtetes Zusammenwirken im Arbeitsprozeß eine historisch bestimmte Form der Produktion materieller Güter und [S. 868]Leistungen realisieren und den Produktivitätsgrad der Arbeit bestimmen. Sie sollen die Fähigkeit einer Gesellschaft repräsentieren, die notwendigen Mittel zur Befriedigung ihrer wachsenden Bedürfnisse mit immer geringerem relativem Aufwand an gesellschaftlicher Arbeit zu produzieren. Die lebendige Arbeitskraft des Menschen gilt als Haupt-P. Neben ihr zählen dazu die Produktionsmittel, die Wissenschaft, die Technologie, die gesellschaftliche Arbeitsteilung, die Kooperation der Arbeit, die Organisation der Produktion, die wissenschaftliche Planung und Leitung des gesellschaftlichen Produktionsprozesses, die Naturreichtümer und Naturkräfte. Jede Gesellschaftsformation muß von einem bestimmten, vorgefundenen Entwicklungsstand der P. ausgehen und entwickelt diese im Zuge des gesellschaftlichen Produktionsprozesses weiter. Ihre ständige Höherentwicklung ist zugleich die materielle Grundlage für die Entwicklung der Gesellschaft. In Verbindung mit den Produktionsverhältnissen sollen sie Triebkraft und Gradmesser des gesellschaftlichen Fortschritts sein. Durch die enge wechselseitige Beeinflussung von P. und Produktionsverhältnissen (letztere können hemmend oder fördernd auf die P. wirken) verändere sich die Produktionsweise und damit auch die gesamte ökonomische und politische Struktur der Gesellschaft. Der Widerspruch zwischen den sich entwickelnden Produktivkräften und den überlebten Produktionsverhältnissen sprenge den Rahmen der alten Produktionsweise und sei letztlich grundlegende Ursache für soziale Revolutionen. Die P. werden als das revolutionärste Element der gesellschaftlichen Entwicklung angesehen, von deren Entwicklungsstand abhänge, welche Produktionsverhältnisse auf einer bestimmten historischen Entwicklungsstufe möglich und notwendig seien. Aus marxistisch-leninistischer Sicht hat in den entwickelten kapitalistischen Ländern die Entfaltung der P. einen Stand erreicht, der objektiv den Übergang zum Sozialismus erforderte, um den in der kapitalistischen Produktionsweise mittlerweile herausgebildeten antagonistischen (unaufhebbaren) Widerspruch zwischen den P. und veralteten Produktionsverhältnissen zu beseitigen. Dem heutigen Niveau der P. und ihrem gesellschaftlichen Charakter entsprächen allein die sozialistischen Produktionsverhältnisse, da nur sie eine kontinuierliche und planmäßige Entwicklung der P. gewährleisteten. Gegenwärtig vollziehe sich ihre Entwicklung im Rahmen der Wissenschaftlich-technischen Revolution auf der Grundlage einer umfassenden Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse (Revolutionierung der energetischen Basis, direkte Stoffumwandlung auf der Basis chemischer Prozesse, Automatisierung usw.) zur Sicherung und Erweiterung des gesamtgesellschaftlichen Produktionsprozesses. Die auch im Sozialismus zugegebenermaßen auftretenden Konflikte („Widersprüche“) zwischen der Entwicklung der P. und den Produktionsverhältnissen seien nichtantagonistisch und damit aufhebbar. So könne sich die Haupt-P. Mensch zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit frei, bewußt und schöpferisch zum eigenen Nutzen entfalten. In der DDR ist gegenwärtig eine intensive wissenschaftliche Beschäftigung mit der Geschichte der P. zu verzeichnen (u. a. „Forschungsgemeinschaft Geschichte der Produktivkräfte“). Ziel ist es, das Wissen von den Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der P., von der „Dialektik“ zwischen P. und Produktionsverhältnissen, von der Dialektik zwischen P. und dem aktiven Einwirken des Überbaus zu erweitern; dabei soll vermieden werden, eine allgemeine Geschichte der Wirtschaft oder der Technik zu schreiben. Zur Disposition steht eine Geschichte der P. in Deutschland im 19. Jahrhundert, die zum Hauptthema die industrielle Revolution des Kapitalismus hat und zugleich zum Verständnis der gegenwärtigen wissenschaftlich-technischen Revolution beitragen soll. Es geht dabei um praxiswirksame Vorschläge und Schlußfolgerungen u. a. mit dem Ziel, die langfristige Entwicklung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und seiner sozialen Wirkungen zu prognostizieren, diesen Fortschritt zu beschleunigen und effektiver zu gestalten, fundierte Empfehlungen zur Intensivierung des Reproduktionsprozesses zu erarbeiten, neue Aspekte in der Reproduktion der Arbeitskraft zu erfassen, den Strukturwandel der Volkswirtschaft im Interesse hoher Effektivität voranzutreiben, die den modernen Produktivkräften entsprechenden Formen der gesellschaftlichen Organisation der Produktion zu finden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 867–868 Produktivität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PrognoseSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Politische Ökonomie als Teil des Marxismus-Leninismus faßt die P. einer Gesellschaft als die Gesamtheit der subjektiven (Menschen) und der gegenständlichen (Produktionsmittel) Faktoren und Bedingungen auf, die durch ihr zielgerichtetes Zusammenwirken im Arbeitsprozeß eine historisch bestimmte Form der Produktion materieller Güter und [S. 868]Leistungen realisieren und den Produktivitätsgrad der…