DDR A-Z 1979

Aktionseinheit der Arbeiterklasse (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Definiert als Zusammenwirken verschiedener Organisationen der Arbeiterbewegung in nichtsozialistischen Staaten zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen ungeachtet politischer und ideologischer Unterschiede. Die AdA. soll die organisatorische Spaltung der Arbeiterbewegung überwinden helfen und den Kern eines umfassenderen Bündnisses aller antikapitalistischen Kräfte bilden. Bereits die Niederschlagung des Kapp-Putsches in Deutschland 1920 gilt als Erfolg der Verwirklichung der AdA. In ihrer allgemeinen Form wurde diese jedoch erst angesichts des Faschismus durch den VII. Weltkongreß der Kommunistischen Internationale (Komintern) 1935 theoretisch konzipiert. Die SED, die sich selbst als Ergebnis der auf dem Gebiet der heutigen DDR praktizierten Aktionseinheit zwischen Kommunisten und Sozialdemokraten begreift, propagierte bis zum VII. Parteitag der SED 1967 die Herstellung der AdA. in der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für auch dort durchzuführende gesellschaftspolitische Veränderungen und setzte sich, weiterhin, für die Herstellung einer AdA. der DDR und der Bundesrepublik als Voraussetzung für die Normalisierung zwischen beiden deutschen Staaten ein. Auch die internationale Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien in Moskau 1969 forderte die Kommunisten und anderen oppositionellen Kräfte nichtsozialistischer Staaten, besonders die Sozialdemokraten, zur Aktionseinheit auf. Mit der AdA., die eine wichtige Rolle in der gegenwärtigen Politik kommunistischer Parteien Westeuropas spielt, ist nicht der Begriff der „Aktionseinheit aller Kommunisten“ zu verwechseln, den die SED und andere eng mit der KPdSU verbündete Parteien in der internen Diskussion der kommunistischen Weltbewegung verwenden, wenn sie an abweichlerische Parteien appellieren, ihre Positionen zugunsten der Wiederherstellung der größeren Geschlossenheit im Weltkommunismus — zumindest zeitweilig für die gemeinsame Durchführung einzelner Aktionen — zurückzustellen. Bündnispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 37 Aktien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aktiv

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Definiert als Zusammenwirken verschiedener Organisationen der Arbeiterbewegung in nichtsozialistischen Staaten zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen ungeachtet politischer und ideologischer Unterschiede. Die AdA. soll die organisatorische Spaltung der Arbeiterbewegung überwinden helfen und den Kern eines umfassenderen Bündnisses aller antikapitalistischen Kräfte bilden. Bereits die Niederschlagung des…

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Leipziger Messe (1979)

Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1969 1975 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die LM. ist mit ihrer über 800jährigen Tradition (Gründung 1165) die älteste Messe der Welt. Sie gehört heute nach der Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Sie findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Schwerpunkte sind dabei zur Frühjahrsmesse: die Branchen Werkzeugmaschinen, Elektrotechnik, Elektronik. Informationstechnik und wissenschaftlicher Gerätebau, Metallurgie, Schwermaschinen- und Anlagenbau sowie Land- und Nahrungsgütertechnik. Zur Herbstmesse stehen im Vordergrund: Chemie und Chemieanlagen, Textilmaschinen, Straßenfahrzeuge, Freizeitgestaltung und Sportartikel sowie Unterrichtsmittel, Ausstattungen und Möbel für Bildungseinrichtungen. Auf beiden LM. werden in den Konsumgüterbranchen Textilien und Bekleidung, Nahrungs- und Genußmittel, Glas und Keramik sowie Leichtchemie und — zur Frühjahrsmesse — Bücher besonders gefördert. An der Veränderung der Ausstellungsfläche und der wachsenden Zahl der Aussteller läßt sich die Entwicklung der LM. erkennen (Tab. unten). Die 1970 zu beobachtende Verringerung der Ausstellungsfläche und die Abnahme der Ausstellerzahlen ab 1969/70 haben ihren Grund vor allem in der seit 1969 vorgenommenen schwerpunktmäßigen Aufteilung der 1 Hauptbranchen auf Frühjahrs- und Herbstmessen mit einer Verschiebung zugunsten der Herbstmesse. Von östlicher Seite wird die Bedeutung der LM. für die „Förderung des wissenschaftlich-technischen Leistungsvergleiches“ sowie für den „völkerverbindenden Handel“, insbesondere den Ost-West-Handel (Außenwirtschaft und Außenhandel), hervorgehoben. Seit 1963 werden die besten technischen Erzeugnisse und Konsumgüter mit Goldmedaillen und Diplomen ausgezeichnet. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung der LM. kaum an den gemeldeten Abschlußzahlen abgelesen werden kann, da es sich vielfach nicht um echte Vertragsabschlüsse handelt. Bereits ausgehandelte Verträge werden oft nur im Rahmen der Messe unterzeichnet. Die mitden sozialistischen Ländern getätigten Umsätze sind in der Regel ohnehin planmäßig gebunden. Zusätzliche echte Abschlüsse außerhalb der Planung lassen sich nicht abgrenzen, da nicht zu überprüfen ist, inwieweit die DDR die erforderlichen Reserven für zusätzliche 1 Leistungen freimachen kann. In der Zeit unmittelbar nach dem II. Weltkrieg lag die Bedeutung der LM. nicht allein auf wirtschaftlichem, sondern eher auf politischem Gebiet. Der Partei- und Staatsführung der DDR ging es darum, ihrer Bevölkerung und den Besuchern die Erfolge sozialistischen Wirtschaftens vor Augen zu führen. Vor allem aber sah die SED-Führung die LM. ähnlich wie die regelmäßig von der DDR besuchten westlichen Messen und Ausstellungen (s. u.) als geeignete Plattform zur Propagierung ihrer außen- und deutschlandpolitischen Zielvorstellungen an. Mit Beginn der vor allem von der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Entspannungspolitik Anfang der 70er Jahre, besonders jedoch nach Abschluß des Grundlagenvertrages und dem Einsetzen der „Anerkennungswelle“, nahm der politische Charakter der LM. ab. An seine Stelle trat eine eher von wirtschaftlich-pragmatischen Gesichtspunkten geprägte Atmosphäre. So wurde z. B. die Leipziger Herbstmesse 1973 als unpolitische Veranstaltung bezeichnet, nicht zuletzt, weil auf ihrer Eröffnungsfeier erstmals Parteiprominenz [S. 677]fehlte. Die Messediskussion steht mit zunehmendem Westhandel der DDR im Zeichen der damit verbundenen wirtschaftlichen Probleme, so vor allem der Finanzierung des Handelsbilanzdefizits über Kompensationen und Intensivierung der noch ungenügend entwickelten Kooperationsaktivitäten der DDR. Andererseits ist die weitgehende Ignorierung der Bundesrepublik Deutschland, die der größte westliche Aussteller ist, in der Messeberichterstattung beibehalten worden, obwohl auch hier Auflockerungstendenzen spürbar sind. Trotz der tendenziell abnehmenden Beteiligung von Ausstellern aus der Bundesrepublik — zur Frühjahrsmesse 1978 kamen rund 790 Aussteller gegenüber nahezu 1.000 Ausstellern im Jahre 1970 — wird regelmäßig die starke Beteiligung von Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland unter Nennung einiger repräsentativer Firmennamen angesprochen. Einer Versachlichung der Messeatmosphäre dient die Maßnahme der Messeleitung, bestimmte Angebotsbereiche aus den Nationenständen herauszunehmen und sie Fachgruppen, für die eigene Serviceeinrichtungen geschaffen wurden, zuzuordnen. Die folgenden Fachgruppen wurden bisher gebildet: Glasmaschinen, textile Flächenbildung, konfektionierte Oberkleidung, Sondermaschinen (innerhalb des Werkzeugmaschinenbaues), Verpackungsmaschinen. Jedoch nicht nur im organisatorischen, sondern auch im Bereich des Handels sind Wandlungen eingetreten. Waren ursprünglich die Aussteller vor allem aus kapitalistischen Ländern auf den Markt der DDR orientiert, ist seit 1973 zu beobachten, daß die Messen zunehmend als Drehscheibe des Ost-West-Handels fungieren. Bei einer Umfrage (1973) erklärten 78 v. H. der Befragten (aus kapitalistischen Ländern), sie orientierten sich auf den DDR-Markt. Bei der Leipziger Frühjahrsmesse 1974 waren es nur noch 70 v. H. Demgemäß benutzten 30 v. H. die Messe, um Verbindungen mit anderen östlichen Volkswirtschaften aufzunehmen bzw. zu pflegen. Die organisatorische Leitung liegt in den Händen des LM.-Amtes. Es hat für die Konzipierung, Vorbereitung und Durchführung der LM. zu sorgen. Leitungsmäßig ist es an die Weisungen der Kammer für Außenhandel bzw. des Ministeriums für Außenhandel gebunden. Hauptaufgaben des Amtes: Gesamtgestaltung der LM.; Anwerbung und Auswahl der Aussteller; Werbung von Einkäufern; Organisation der Dienstleistungen für Aussteller und Besucher; Organisation des wissenschaftlich-technischen Programms; Herausgabe von Publikationen („Leipziger Messe-Journal“, „Wer liefert was?“, „MM-Informationen“) und Presseinformationen. Das Amt mit Sitz in Leipzig unterhält Zweigstellen in Berlin (Ost) und im Ausland. Die Messeaktivitäten der DDR beschränken sich nicht nur auf die LM. Besonders seit Mitte der 60er Jahre zeigt die DDR im Zuge ihrer verstärkten Westhandelsorientierung ein wachsendes Interesse an Messe- und Ausstellungsbeteiligungen in westlichen Industrieländern. Nicht zuletzt war die Messepolitik stets auch Bestandteil der Anerkennungspolitik. Wurden 1963 lediglich 24 Messen und Fachausstellungen — davon 8 Kollektivbeteiligungen von Außenhandelsbetrieben und 16 Einzelbeteiligungen — in westlichen Industriestaaten besucht, waren es 1964 schon 56 Beteiligungen (11 Kollektiv-, 45 Einzelbeteiligungen der AHB). Im Jahr 1977 wurden 113 Gesamtbeteiligungen, darunter 6 Kollektiv- und 107 Einzelbeteiligungen gezählt. Im Jahr 1963 wurden noch 7.170 qm, 1976 bereits 29.500 qm Fläche in Anspruch genommen. Regionale Schwerpunkte der Messe- und Ausstellungsaktivitäten der DDR in den westlichen Industrieländern sind 1977 die Bundesrepublik Deutschland mit 37, Frankreich mit 16, Italien mit 6 und die Niederlande und Österreich mit je 9 Einzelbeteiligungen von Außenhandelsbetrieben. Diese Länder zählen gleichzeitig zu den größten westlichen Handelspartnern der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 676–677 Leichtindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungsfonds

Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1969 1975 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die LM. ist mit ihrer über 800jährigen Tradition (Gründung 1165) die älteste Messe der Welt. Sie gehört heute nach der Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Sie findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Schwerpunkte sind dabei zur Frühjahrsmesse: die Branchen Werkzeugmaschinen, Elektrotechnik,…

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Kooperation in der Landwirtschaft (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Zusammenarbeit mehrerer Betriebe mit dem Ziel der optimalen Gestaltung der Produktion, der Be- bzw. Verarbeitung und der Vermarktung von Agrarprodukten. Im Ergebnis werden höhere Produktionsleistungen bei geringerem Aufwand (Stückkosten) erwartet. Mit Bezug auf die Landwirtschaft wird von der „K. auf zwei Ebenen“ (horizontal und vertikal) gesprochen. Die vertikale K. von Landwirtschaftsbetrieben mit Betrieben der Produktionsmittelversorgung, der Nahrungsgüterwirtschaft und/oder des Handels erfolgt auf vertraglicher Grundlage und unter Aufrechterhaltung der juristischen Selbständigkeit der beteiligten Betriebe in Form von Kooperationsverbänden, Wirtschaftsverbänden oder auch Agrar-Industrie-Vereinigungen (AIV). Die horizontalen K.-Formen der DDR weisen im Verhältnis zu den in den westlichen Staaten gebräuchlichen Formen charakteristische Besonderheiten auf. Die horizontale K. ist (nach Marx) typisch für die handwerkliche und landwirtschaftliche Produktion, die erst wenig spezialisiert ist. Mit zunehmender Mechanisierung sollen sich auch in der Landwirtschaft auf einzelne Produktionszweige oder Produktionsverfahren ausgerichtete Spezialbetriebe entwickeln, deren Kapazität durch die Leistungsfähigkeit der verfügbaren Technologie bestimmt ist. Diesen Vorstellungen folgend, sind die horizontalen K.-Formen in der Landwirtschaft der DDR als partielle, d. h. produktionsspezifische Fusionen zu verstehen. Zur Industrialisierung der Landwirtschaft werden aus [S. 605]den ursprünglich vielseitig organisierten Landwirtschaftsbetrieben einzelne Produktionszweige oder Produktionsverfahren herausgelöst und in Spezialbetrieben zusammengefaßt, die unmittelbar oder kurz nach ihrer Gründung juristische Selbständigkeit erlangen. Bisher entstanden vereinzelt Spezialbetriebe für die Zweige der tierischen Produktion, überwiegend jedoch solche des Dienstleistungsbereiches und der Pflanzenproduktion wie Zwischengenossenschaftliche Baubetriebe, Meliorationsbetriebe, Waldwirtschaftsbetriebe, die Agrochemischen Zentren (ACZ), die landwirtschaftlichen Trockenwerke und die LPG bzw. VEG Pflanzenproduktion (Landwirtschaftliche Betriebsformen). Die weitgehende Spezialisierung führte zu neuen Formen der vertikalen K., die außer durch die schon erwähnten K.-Verbände durch sog. K.-Räte geregelt wird. Die erwarteten wirtschaftlichen Vorteile konnten zwar bei einzelnen Produktionsverfahren festgestellt werden, sie werden jedoch durch den steigenden finanziellen Aufwand auf anderen Gebieten überkompensiert (Landwirtschaft). Daher müssen die Vorzüge der sozialistischen K. überwiegend in der Durchsetzung der mit der Industrialisierung verbundenen gesellschaftspolitischen Ziele der Parteiführung gesehen werden (Agrarpolitik). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 604–605 Kooperation in der Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kooperationsverband (KOV)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Zusammenarbeit mehrerer Betriebe mit dem Ziel der optimalen Gestaltung der Produktion, der Be- bzw. Verarbeitung und der Vermarktung von Agrarprodukten. Im Ergebnis werden höhere Produktionsleistungen bei geringerem Aufwand (Stückkosten) erwartet. Mit Bezug auf die Landwirtschaft wird von der „K. auf zwei Ebenen“ (horizontal und vertikal) gesprochen. Die vertikale K. von Landwirtschaftsbetrieben mit Betrieben der Produktionsmittelversorgung, der…

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Verteidiger (1979)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verfassung und Strafprozeßordnung der DDR geben einem einer strafbaren Handlung Beschuldigten das Recht, in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines V. in Anspruch zu nehmen (Art. 102 der Verf., § 15 StPO). Als V. kann jeder in der DDR zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden. Während in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) jeder deutsche Rechtsanwalt, also auch ein Anwalt aus der DDR, als V. in Strafsachen auftreten kann, ist dies einem Rechtsanwalt aus der Bundesrepublik Deutschland oder aus Berlin (West) vor den Gerichten der DDR oder in Berlin (Ost) nicht möglich. Das DDR-Recht kennt auch das Institut der Pflichtverteidigung: In allen Strafverfahren erster und zweiter Instanz vor dem Obersten Gericht und in Strafverfahren erster Instanz vor den Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) ist dem Angeklagten, der sich keinen V. gewählt hat, ein solcher von Amts wegen zu bestellen, in gewissen Ausnahmefällen auch vor dem Kreisgericht (§ 63 StPO). Die Wahl eines V. steht aus den Einzelanwälten und den Kollegiumsanwälten (Rechtsanwaltschaft) offen. Als Pflicht-V. darf hingegen nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der einem Kollegium der Rechtsanwälte angehört. Für die Hauptverhandlung kann dem Angeklagten auch ein gesellschaftlicher V. bestellt werden (Strafverfahren, V.B.). Der V. soll unabhängig von anderen Prozeßbeteiligten die Rechte des Beschuldigten zu dessen Verteidigung wahrnehmen, den Beschuldigten beraten und alle entlastenden oder die Verantwortlichkeit mindernden Umstände vortragen. Ihm wird das Recht eingeräumt, den inhaftierten Beschuldigten zu sprechen, Beweisanträge zu stellen, an der gerichtlichen Hauptverhandlung mitzuwirken sowie Rechtsmittel einzulegen. Dabei ist jedoch festzustellen, daß dem Recht des V. enge Grenzen gezogen sind. Die dem V. auferlegte Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung hat vor dem Schutzinteresse für den Beschuldigten oder Angeklagten den Vorrang. Entscheidend für den V. in seiner praktischen Tätigkeit dürfen mithin nicht etwa nur die Rechte des Angeklagten sein, sondern vor allem die Interessen der Gesellschaft: weil es „im Arbeiter-und-Bauern-Staat keine Gegensätzlichkeit der Interessen der Gesellschaft zu den gesetzlich geschützten Interessen des einzelnen Bürgers gibt, bedeutet die richtige, die gesetzlich fundierte Wahrung der Rechte des einzelnen zugleich Schutz der Interessen und Rechte aller, also der Rechte der Gesellschaft“ (Neue Justiz, 1963, H. 1, S. 18). Der V. ist zur Festigung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger verpflichtet. Eine Unabhängigkeit des V. von Partei und Staat gibt es nicht. Das dem V. gewährte Recht auf Akteneinsicht ist dadurch eingeschränkt, daß diese Einsicht nur an Gerichtsstelle vorgenommen werden darf; der V. darf die Akten nicht [S. 1135]in sein Büro mitnehmen. Die Sprech- oder Korrespondenzerlaubnis kann der Staatsanwalt mit einschränkenden Bedingungen versehen. Weitere Einschränkungen des Rechts auf Verteidigung ergeben sich aus Bestimmungen der Strafprozeßordnung. Mit einem rechtskräftigen Urteil ist die Aufgabe des V. noch nicht beendet. Er soll bei der Auswertung von Strafverfahren, der Erziehung des Verurteilten und der Eingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben mitwirken. Strafvollzug. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1134–1135 Versorgungskontore A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verteidigungsgesetz

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verfassung und Strafprozeßordnung der DDR geben einem einer strafbaren Handlung Beschuldigten das Recht, in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines V. in Anspruch zu nehmen (Art. 102 der Verf., § 15 StPO). Als V. kann jeder in der DDR zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden. Während in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) jeder deutsche Rechtsanwalt, also auch ein Anwalt aus der DDR, als V. in Strafsachen…

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CDU (1979)

Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Die Christlich-Demokratische Union (CDU) trägt als einzige Partei in der DDR den gleichen Namen wie eine Partei in der Bundesrepublik Deutschland. Beide haben dieselbe Wurzel. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 (1. Vors. Hermes, Stellv. Schreiber) folgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung zur Gründung durch die SMAD. Bereits im August erreichte die Partei einen Mitgliederstand von über 100.000. Nach dem von der SMAD erzwungenen Rücktritt von Hermes und Schreiber wegen eines Konfliktes vor allem über die Bodenreform, übernahm Jakob Kaiser die Führung der Partei, die sich in den folgenden Monaten heftig gegen die Volkskongreßpolitik der im April 1946 durch Zusammenschluß von KPD und SPD entstandenen SED wehrte. Als auch Kaiser durch die Sowjets aus seinem Amt gedrängt wurde, ging die Führung an Otto Nuschke über, der die Partei gegen den Willen der meisten Mitglieder vollständig in die Bündnispolitik der SED einordnete. Zunächst übernahm)- er interimistisch mit Wilhelm Wolff die Leitung der CDU. Auf dem 3. Parteitag, 19. 9. 1948, wurde Nuschke ihr Vorsitzender. Die CDU fand damals ihre Anhänger vornehmlich in den Reihen der Bauern, Handwerker und kleinen Gewerbetreibenden. Viele engagierte Christen, darunter auch Pfarrer und Theologen beider Konfessionen, gehörten ihr an. Den höchsten Mitgliederstand verzeichnete sie im Dezember 1947: 218.000. Ende der 40er Jahre — vor allem im Zusammenhang mit der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft — sank die Zahl stark ab. Zwar wurden genaue Angaben seitdem nicht mehr: bekanntgegeben, die Partei soll jedoch bis in die 60er Jahre nur rd. 70.000 Mitglieder gehabt haben. Erst im Juli 1975 wurden wieder Mitgliederzahlen veröffentlicht. Sie schwanken seither zwischen 100.000 und 140.000 (1977); 37.000 sollen „Mandatsträger“ im gesellschaftlichen Leben, 21.000 in Funktionen der Nationalen Front der DDR und 1.500 in Leitungsfunktionen in Staat und Wirtschaft tätig sein. Unter Nuschkes Führung und der totalen Unterordnung unter die SED, die der 6. Parteitag der CDU im Oktober 1952 offiziell bestätigte, wandelte sich die ideologische Konzeption der Partei zum „christlichen Realismus“. Gerald Götting. Generalsekretär der CDU 1949–1966 und seither ihr Vorsitzender, definierte auf der Meißner Arbeitstagung Oktober 1951: „Echte Christen sind Friedensfreunde.“ Daraus ergab sich, daß sie im „Friedenslager“ der UdSSR stehen müssen, wie auch Christus „im Lager des Fortschritts“ gestanden habe („Neue Zeit“ Nr. 244/1951). Nach der vom 6. Parteitag angenommenen neuen Satzung werden ein „Politischer Ausschuß“ und ein „Hauptvorstand“ ― entsprechend dem Politbüro und dem ZK der SED ― als oberste Organe gebildet. Nuschke: „Wir sind eine einschränkungslos sozialistische Partei.“ Nach Nuschkes Tod im Dezember 1957 übernahm auf dem 9. Parteitag der CDU im Oktober 1958 August Bach den Vorsitz. Die Partei folgte dem verschärften kirchenpolitischen Kurs der SED und forderte ihrerseits die Kirchen in Ost und West auf, den in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Militärseelsorgevertrag rückgängig zu machen. Sie unterstützte fortan auch die verstärkten Bemühungen der SED-Regierung, die EKD zu spalten. Als Ulbricht am 9. 2. 1961 in seinem Amtssitz eine größere Anzahl evangelischer Theologen und kirchlicher Amtsträger unter Führung von Prof. Emil Fuchs empfing, rechnete sich die CDU diese Begegnung, die einen gewissen Wendepunkt in den Beziehungen zwischen Staat und Kirche darstellte, als ihr Verdienst an. Als eine ihrer wichtigsten Aufgaben nannte die CDU in den 60er Jahren die Verwirklichung einer immer engeren Zusammenarbeit von Christen und Marxisten („Bündnispolitik“). Sie bezeichnet die DDR als die politische und geistige Heimat der Christen in Deutschland. Die 1958 von der Regierung der DDR in Angriff genommene Vollkollektivierung des Handwerks nach dem Vorbild der Landwirtschaft wurde von der CDU; unterstützt. Die Partei warb im Einklang mit den gesellschaftspolitischen Zielen der SED unter Einzelhändlern, Handwerkern und Unternehmern für die vollständige Überführung noch vorhandener privater Betriebe in Staatseigentum. Daneben betrachtet sie es als ihre [S. 239]Aufgabe, die „parteilosen Christen“ zur gesellschaftspolitischen Mitarbeit zu gewinnen. Dazu werden vornehmlich die in vielen Orten und Kreisen innerhalb der „Nationalen Front“ gebildeten „Arbeitsgemeinschaften Christliche Kreise“ benutzt. Ebenso, wie sich die CDU bei der Niederschlagung der Unruhen im Juni 1953 und bei der Errichtung der Berliner Mauer im August 1961 hinter die SED stellte, begrüßte sie die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einmarsch der Warschauer-Pakt-Truppen in die ČSSR 1968. Zu einer Modifikation ihres Kurses sah sich die Partei 1971 nach der Ablösung Ulbrichts durch Honecker gezwungen. Der von Ulbricht geschaffene und jahrelang von der CDU als politische Maxime erachtete Begriff der „sozialistischen Menschengemeinschaft“, in der Christen und Marxisten gemeinsam an der Verwirklichung des Sozialismus arbeiteten, wurde von Honecker zugunsten einer Wiederbelebung des Klassenkampfkonzeptes und der Rückbesinnung auf die Grundlagen des Marxismus-Leninismus fallen gelassen. Die CDU legte fortan das Schwergewicht ihrer Aktivität auf außenpolitische Fragen, die mit Problemen von „Frieden und Sicherheit in Europa“ zusammenhängen. Sie drängte zugleich die Kirchen, sich stärker im Sinne der von der UdSSR und der Regierung der DDR verfolgten europäischen Politik zu engagieren. Auf dem 13. Parteitag im Oktober 1972 in Erfurt tauchte erstmals in einer Rede von SED-Politbüro-Mitglied Albert Norden der Begriff „sozialistische Staatsbürger christlichen Glaubens“ auf, der künftig in der Propaganda der CDU eine Vorrangstellung einnahm und den Christen die Möglichkeit einräumen sollte, sich als vollwertige Bürger des sozialistischen Staates unter Verzicht auf ein ausdrückliches Bekenntnis zur materialistisch-atheistischen Staatsideologie zu fühlen. Der Begriff verschwand jedoch 1974 aus Publizistik und Agitation. An seine Stelle trat 1975 die Formel „Christenpflicht ist Bürgerpflicht“. Sie schien geeignet, auch die nicht der Partei angehörenden Christen auf eine Gefolgschaft gegenüber den von der CDU festgelegten politischen Zielen zu verpflichten und so die Basis der Partei zu verbreitern. Bekannte sich die CDU längst zur „sozialistischen Schule“ und suchte bei christlichen Eltern Bedenken gegen die marxistische Erziehung auszuräumen. so befürwortete sie auf ihrem Parteitag in Dresden im Oktober 1977 sogar die von den christlichen Kirchen nachdrücklich abgelehnte atheistische Jugendweihe. In zunehmendem Maß hat die CDU den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf kulturelles Gebiet verlegt und ihre Außenbeziehungen mit befreundeten Parteien in den osteuropäischen sozialistischen Staaten ausgebaut. Kontakte wurden auch zu christlichen Gruppierungen in westeuropäischen Ländern sowie nach Afrika und Lateinamerika aufgenommen. Die SED-Führung scheint jedoch der CDU als Mittlers für das Gespräch mit den Kirchen kaum noch zu bedürfen. Das wurde zuletzt deutlich, als Honecker am 6. 3. 1978 die Spitze des Evangelischen Kirchenbundes empfing, ohne daß der Vorsitzende der CDU oder sein Stellvertreter daran teilnahmen. In enger, z. T. auch personaler Verbindung steht die CDU zur Christlichen Friedenskonferenz und zur Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten. Über beide Organisationen pflegt sie zahlreiche internationale Verbindungen nach Ost und West. Enge Kontakte bestehen zur polnischen PAX-Bewegung und zur Christlichen Volkspartei in der ČSSR bzw. zur dortigen Friedenspriesterbewegung „Pacem in terris“. Ähnliche Kontakte unterhält die Partei nach Ungarn. Entscheidendes Führungsorgan der CDU ist das Präsidium des Hauptvorstandes (21 Mitglieder). Parteivorsitzender Götting (Jahrg. 1923) bekleidet neben diesem Posten das Amt des Stellvertretenden Staatsratsvorsitzenden; er ist außerdem Präsident der Liga für Völkerfreundschaft. Die Leitung der Volkskammer, die er seit 1969 innehatte, mußte er 1976 an Horst Sindermann (SED) abgeben. Dem Präsidium der CDU gehören u. a. der Präsident des Obersten Gerichts der DDR. Heinrich Toeplitz, ferner die beiden Stellvertretenden Minister. Harald Naumann (Handel und Versorgung) und Rudolf Schulze (Post) sowie der Stellvertreter des Staatssekretärs für Kirchenfragen, Hermann Kalb, an. Presse: Zentralorgan „Neue Zeit“ und 5 Provinzzeitungen mit einer Gesamtauflage von rd. 150.000. Als Funktionärsorgan fungiert „Union teilt mit“. Der Union-Verlag in Berlin (Ost) druckt neben politischer Literatur vornehmlich Bücher mit historischer und kirchlich-relevanter Thematik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 238–239 Caritas A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Checkpoint Charlie

Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Die Christlich-Demokratische Union (CDU) trägt als einzige Partei in der DDR den gleichen Namen wie eine Partei in der Bundesrepublik Deutschland. Beide haben dieselbe Wurzel. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 (1. Vors. Hermes, Stellv. Schreiber)…

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Staatsarchive (1979)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das gesamte staatliche Archivwesen eine bis heute gültige organisatorische Neuregelung, durch die vor allem das Netz der St. den politischen und staatsrechtlichen Strukturwandlungen in der DDR angepaßt wurde. Im Unterschied zu den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland ist das Archivwesen in der DDR straff zentralisiert. Aufsicht und Leitung obliegen von jeher dem Ministerium des Innern. Seine Aufgaben werden jedoch praktisch von der bereits 1953 geschaffenen Staatlichen Archivverwaltung des Ministeriums des Innern (Sitz Potsdam) wahrgenommen. Unterstellt ist ihr das gesamte staatliche Archivnetz, das aus dem Zentralen St. der DDR, weiteren 9 St., 5 Historischen St., 2 Archivdepots, aus zentralen Technischen Werkstätten sowie der Fachschule für Archivwesen besteht. Als Archiv mit zentralem Aufgabenbereich verwaltet das Zentrale St. (ZStA, ehem. DZA) Potsdam, gegr. 1946, in seiner Historischen Abt. 1 die in der DDR lagernden Aktenbestände deutscher Reichsbehörden. Größtenteils stammen diese Bestände aus Aktenrückgaben aus der UdSSR und Polen, die zwischen 1952 und 1961 erfolgten. Die 1960 entstandene „Abt. Sozialismus“ des ZStA verwaltet unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen Akten der seit 1945 auf dem Gebiet der Sowjetzone gebildeten „Staatsbehörden“ mit zentralem Aufgabenbereich, jedoch nur soweit diese wiederum aufgelöst wurden. Nach wie vor werden ferner wertvolle ältere Urkunden- und Aktenbestände der Archive der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck in Potsdam zurückgehalten. In der 1949 gegründeten Abt. Merseburg, die 1950 ins ZStA eingegliedert wurde und seitdem als Historische Abt. II des ZStA firmiert, sind die von Berlin-Dahlem im Kriege ausgelagerten Bestände des Preußischen Geheimen St. sowie des Hohenzollernschen Hausarchivs mehr oder weniger provisorisch untergebracht. Insgesamt verwaltet das ZStA mit seinen Abteilungen in Potsdam, Merseburg und Coswig über 60.000 lfd. Meter Akten, d. h. ein knappes Drittel des gesamten sog. Staatlichen Archivfonds. In Anpassung der Archivorganisation an die staatliche Gliederung wurden die ehem. 5 Landeshauptarchive (LHA). deren provinzielle Zuständigkeit den 5 Ländern der SBZ entsprach, mit VO vom 17. 6. 1965 zu St. umgebildet und erhielten damit den Charakter von Bezirksarchiven entsprechend der Bezirkseinteilung der DDR. Dem gleichen Ziel diente auch die Neugründung von weiteren 4 St., die allerdings aus ehem. Landesarchiven hervorgegangen sind, so daß sich die Zahl der St. auf 9 erhöhte (Dresden, Greifswald. Leipzig. Magdeburg, Meiningen. Potsdam, Rudolstadt, Schwerin und Weimar). Darüber hinaus wurden in Anlehnung an frühere territorialstaatliche Bildungen 6 Historische St. geschaffen (Altenburg, Bautzen, Freiberg [ehem. Oberbergamtsarchiv], Gotha, Greiz und Oranienbaum/Anhalt). Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf die Archivierung von regionalem Schriftgut der Zeit bis 1945 bzw. 1952. Außen den genannten St. bestehen Kreis-, Stadt-, Betriebs-, Literatur-, Film-, Bild- und Tonarchive sowie besondere Archive wissenschaftlicher Einrichtungen (z. B. Archive der Akademie der Wissenschaften zu [S. 1033]Berlin). Als Verwaltungsarchive haben sie die Funktion von Zwischenarchiven und verwalten das anfallende Schriftgut bis zur möglichen Abgabe an das staatliche Endarchiv. Teilweise sind sie zugleich Verwaltungs- und Endarchiv. Politisch-institutionelle Rücksichten führten darüber hinaus zur Bildung von Sonderarchiven. 1955 wurde als Sonderarchiv für Filmmaterial das Staatliche Filmarchiv gegründet, das einen Neubau mit Bunkern zur Aufbewahrung von 1.000 t Filmmaterial bezog. Durch Befehl des Ministeriums für Nationale Verteidigung der DDR vom 15. 7. 1964 wurde das Militärarchiv der DDR in Potsdam gegründet. Es ist Zentralarchiv der NVA und historisches Archiv für militärische Akten der Zeit ab 1800. Insgesamt lagert in den staatlichen Endarchiven eine Aktensubstanz von über 220.000 lfd. Metern. Auch das Ausbildungswesen für den Archivdienst erfuhr grundlegende Wandlungen. Seit 1953 erfolgte zunächst eine Zentralisierung der Ausbildung für den höheren und mittleren Dienst in Potsdam. Neuerdings wird eine in drei Stufen gestaffelte Archivausbildung angestrebt (Diplomarchivare, Fachschularchivare, Archivassistenten). die nicht mehr in Potsdam konzentriert ist. Das für die Ausbildung des höheren Archivdienstes zuständige Institut für Archivwissenschaft, 1950 in Potsdam gegründet, wurde seit 1958 und endgültig durch AO vom 10. 8. 1961 der Fachrichtung Geschichte der Ost-Berliner Humboldt-Universität angegliedert und mit dem Promotions- und Habilitationsrecht für Archivwissenschaft ausgestattet. Seitdem obliegt dem „Bereich Archivwissenschaft“ der Humboldt-Universität die DDR-einheitliche Hochschulausbildung der Archivare, die nicht mehr als 16monatiges Zusatzstudium angelegt ist, sondern zu einem 5jährigen Direktstudium (78 Semesterwochen), gegliedert in Grundlagen-, Fach- und Spezialstudium, ausgebaut wurde. Für die Ausbildung von Beschäftigten des mittleren Archivdienstes (Direkt- und Fernstudium) ist nach wie vor die am 1. 9. 1955 in Potsdam eröffnete Fachschule für Archivwesen zuständig. Erstmals 1976 lief dort auf der Grundlage der Beschlüsse des VIII. SED-Parteitags von 1971 ein zweigeteiltes Studium an, das sich aus 5 Semestern Fachschulstudium und einsemestrigem Einsatz am künftigen Arbeitsplatz zusammensetzt. Kennzeichnend für die gesamte Archivpolitik in der DDR ist ihr ständiges Bemühen, den Einklang zur jeweils herrschenden Staats- und Parteilinie der SED herzustellen. In den Planungen für die Archive ist viel von der „Erhöhung des gesellschaftlichen Nutzeffekts der Archivarbeit“, von der notwendigen Abstimmung „mit den Perspektivplänen der Volkswirtschaft“ und neuerdings auch von der Forderung, jede Arbeitsaufgabe „mit einem strengen Maßstab des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses“ zu prüfen, die Rede. Eine Hauptsorge gilt nach wie vor der ideologischen Qualifizierung der Archivare, von denen „parteiliches Herangehen“ bei der Herausarbeitung und Propagierung des marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes verlangt wird. Von den Archivaren wird ferner erwartet, daß sie maßgeblich bei der Weiterentwicklung der „marxistisch-leninistischen Archivwissenschaft“ mitwirken und sich auch unmittelbar an der politisch-ideologischen Arbeit in den Betrieben beteiligen („Geschichtspropaganda“, „Traditionskabinette“ u. a.). Das Ziel der propagandistischen und informierenden Tätigkeit der St. wurde zuletzt durch VO vom 11. 3. 1976 formuliert. Darin heißt es, daß „das staatliche Archivwesen durch Bereitstellung von Informationen die Organe und Einrichtungen bei Erfüllung ihrer Aufgaben, die marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften, insbesondere die Geschichtswissenschaft, bei der Erforschung der gesellschaftlichen Entwicklung, der revolutionären und anderen progressiven Traditionen und des Kulturellen Erbes sowie bei der Weiterentwicklung des marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes“ zu unterstützen habe. Nach den gleichen Grundsätzen dürften auch die Anträge westlicher Besucher zur Benutzung von Archiven der DDR bearbeitet werden. Seit Jahrzehnten erhält nur eine streng ausgewählte Minderheit von Interessenten aus westlichen Ländern, insbesondere aus der Bundesrepublik Deutschland, die Erlaubnis zur Einsichtnahme in die archivalischen Zeugnisse der deutschen Vergangenheit, soweit sie auf dem Gebiet der DDR aufbewahrt werden. Im Planjahrfünft 1976–1980 ist den Archivaren der DDR die Aufgabe gestellt, den Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Auswertung des Archivgutes zu verlagern. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1032–1033 Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbank

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das gesamte staatliche Archivwesen eine bis heute gültige organisatorische Neuregelung, durch die vor allem das Netz der St. den politischen und staatsrechtlichen Strukturwandlungen in der DDR angepaßt wurde. Im Unterschied zu den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland ist das Archivwesen in der DDR straff zentralisiert. Aufsicht und Leitung obliegen von jeher dem…

DDR A-Z 1979

Arbeitskräfte (1979)

Siehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Kriegsfolgen (Zerstörungen, Demontagen, Zustrom von Vertriebenen aus den Ostgebieten) führten auch in der SBZ zu Arbeitslosigkeit. Mit dem Wiederaufbau der Wirtschaft und den starken Abwanderungen in die Bundesrepublik Deutschland wurden seit Mitte der 50er Jahre jedoch die A. in der DDR knapp. Durch den Bau der Mauer in Berlin gelang es 1961, den Beschäftigtenrückgang zu stoppen und in der Folgezeit die Zahl der A. leicht zu erhöhen, obwohl die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bis 1969 weiter zurückging. Der Grund für diese Entwicklung ist in erster Linie in der zunehmenden Beanspruchung des weiblichen A.-Potentials zu suchen. Die Quote der berufstätigen Frauen (einschl. beschäftigter Rentnerinnen) — gemessen an der Zahl der Frauen im erwerbsfähigen Alter — stieg bis 1976 auf 84 v. H. (1960: 67 v. H.). 48 von 100 Beschäftigten waren Frauen (1960: 43). Damit dürften fast alle Frauen dieser Altersklassen bis auf Schülerinnen, Studentinnen, Mütter von Kleinkindern usw. berufstätig gewesen sein. Mit dem Ansteigen des Beschäf[S. 55]tigungsgrades nahm allerdings die Teilzeitbeschäftigung zu; ein Drittel aller Frauen arbeitete verkürzt. Die Zahl der berufstätigen Männer blieb im gleichen Zeitraum nahezu konstant; ihr A.-Potential ist völlig ausgeschöpft. Die Quote der männlichen Berufstätigen — bezogen auf die Männer im erwerbsfähigen Alter — betrug 1976 über 94 v. H. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung der DDR ist berufstätig (Bundesrepublik Deutschland: 45 v. H.) — eine Erwerbsquote, die zu den höchsten in der Welt zählt. Seit 1960 hat ein bedeutender Strukturwandel in der Verteilung der A. auf Wirtschaftsbereiche stattgefunden. Die Beschäftigung in der Landwirtschaft nahm ab. während sie in der Bauwirtschaft und im Dienstleistungsbereich zunahm und in den übrigen Bereichen nahezu konstant blieb. Die Veränderungen entsprachen den typischen Tendenzen wachsender Industriegesellschaften. Die Industrie hatte mit 42 v. H. 1976 den höchsten Anteil an der Beschäftigung, gefolgt vom Dienstleistungsbereich, der 24 v. H. der A. auf sich vereinigte. In der Landwirtschaft war ein mit 11 v. H. immer noch relativ hoher Anteil gebunden. Auch die sozio-ökonomische Struktur der Erwerbstätigen hat sich verändert. Ebenso wie in anderen Ländern sank die Zahl der Selbständigen und der mithelfenden Familienangehörigen, während die Arbeitnehmer ihren Anteil an der Gesamtbeschäftigung erhöhten. Typisch für die DDR ist der hohe Anteil der Genossenschaftsmitglieder. Die genossenschaftliche Beschäftigung nahm allerdings seit Mitte der 60er Jahre wegen der aus Altersgründen ausscheidenden LPG-Mitglieder ständig ab. Die Umwandlung der industriell produzierenden Genossenschaften des Handwerks in volkseigene Betriebe führte 1972 zur Reduzierung auch der PGH-Mitglieder. An der angespannten Arbeitskräftesituation wird sich, trotz nachrückender geburtenstarker Jahrgänge in das erwerbsfähige Alter, auch in den nächsten Jahren kaum etwas ändern: Die Nachfrage der Wirtschaft nach A. steigt ständig. Außerdem wird die Zahl der berufstätigen Rentner abnehmen, da die Bevölkerung im Rentenalter zurückgeht. Noch sind über 600.000 Altersrentner berufstätig. Insgesamt wird die Zahl der Erwerbstätigen voraussichtlich 1976–1980 um 285.000, 1981–1985 um 215.000, 1986–1990 um 40.000 Personen steigen. Die Beschäftigungsausweitung wird überwiegend — in den 80er Jahren sogar vollständig — von männlichen Personen getragen. Bislang überwog der Anteil der Frauen. An eine merkliche Ausweitung des Einsatzes von Gastarbeitern ist offensichtlich nicht gedacht. Im Jahre 1977 dürften rd. 50.000 ausländische A. (in erster Linie Polen, Ungarn und Vietnamesen) in der DDR tätig gewesen sein. Viele von ihnen halten sich allerdings lediglich zu Ausbildungszwecken in der DDR auf. Arbeitskräfte, Ausländische. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 54–55 Arbeitsklassifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräfte, Ausländische

Siehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Kriegsfolgen (Zerstörungen, Demontagen, Zustrom von Vertriebenen aus den Ostgebieten) führten auch in der SBZ zu Arbeitslosigkeit. Mit dem Wiederaufbau der Wirtschaft und den starken Abwanderungen in die Bundesrepublik Deutschland wurden seit Mitte der 50er Jahre jedoch die A. in der DDR knapp. Durch den Bau der Mauer in Berlin gelang es 1961, den Beschäftigtenrückgang zu stoppen und in…

DDR A-Z 1979

Bezirkswirtschaftsrat (BWR) (1979)

Siehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1969 1975 1985 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Übliche Bezeichnung für Wirtschaftsrat des Bezirkes. Der BWR ist das für die Planung und Leitung der Bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirkes. Gleichzeitig ist er dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR differieren entsprechend der jeweiligen Eigentumsform: Volkseigene Betriebe sind dem BWR unterstellt, während Privatbetriebe und industriell produzierende Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) ihm lediglich zugeordnet sind. So unterstehen dem BWR des Bezirkes Dresden 583 Volkseigene Betriebe (1976), in denen über 11.000 Erzeugnisse von rd. 50.000 Beschäftigten gefertigt werden. In seiner gegenwärtigen Form geht der BWR auf einen Beschluß des VI. Parteitags der SED (Januar 1963) zurück. Seine Hauptaufgabe besteht in der Ausarbeitung. Durchführung und Erfüllung der staatlichen Pläne der Bezirksgeleiteten Industrie. Da er keinen geschlossenen Teil eines Produktionszweiges leitet, kann er seine Aufgaben nur in Zusammenarbeit und unter maßgeblicher Einflußnahme der jeweiligen VVB und Kombinate erfüllen. So arbeitet der BWR mit den VVB bei der Aufstellung der wissenschaftlich-technischen Konzeptionen und ihrer Verwirklichung, z. B. durch die Erzeugnisgruppenarbeit, zusammen. Eine weitere wesentliche Aufgabe des BWR besteht in der Konzipierung eines eigenen Planprojektes für die ihm unterstellte Industrie. Weitere Bereiche seiner Tätigkeit sind die Aufsicht über eine rationelle geographische Verteilung der Betriebe im Bezirk, die Festlegung von Standorten für Neuinvestitionen oder die Auflockerung von Ballungsgebieten die Lösung dieser Probleme erfordert jedoch — wegen Kompetenzüberschneidungen — eine Zusammenarbeit mit den Bezirks- und Kreisplankommissionen und mit den Bezirks- und Kreisbauämtern. Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der BWR über eine Reihe von Fonds: a) den Fonds Technik, b) den Verfügungsfonds, c) den Gewinnabführungs-, Amortisations- und Umlaufverteilungsfonds, d) den Prämienfonds, e) den Exportprämienfonds. Die Organisationsstruktur der BWR ist nicht starr und detailliert festgelegt. Ihre wichtigsten Merkmale sind: a) Der Vors. als Mitglied des Rates des Bezirks wird vom Bezirkstag gewählt. Die Berufung in seine Funktion erfolgt durch den Minister für die Bezirksgeleitete und] Lebensmittelindustrie. Er leitet den BWR nach dem Prinzip der Einzelleitung. Als Beratungsorgan können spezielle zeitweilige (z. B. Neuererrat) oder ständige Gremien gebildet werden. b) Der Stellv. für bestimmte Querschnittsbereiche, z. B. Abteilung Technik. Materialwirtschaft, Leit-Büro für Neuererbewegung (BfN), Finanzen. Auch diese Abteilungen sind Beratungsorgane für den Vorsitzenden. c) Die Industrieabteilungen, die nach dem Produktionsprinzip aufgebaut sind. Die jeweilige Industrieabateilung ist der direkte Partner der Betriebe eines Produktionszweiges im Bezirk. d) Das Neuererzentrum als Koordinierungsorgan für das Neuererwesen aller Betriebe im Bezirk (z. B. Erfahrungsaustausch über territoriale Rationalisierung). e) Den BWR sind in der Regel ein VEB für Rationalisierung bzw. ein Ingenieurbüro für Rationalisierung und ein Organisations- und Rechenzentrum unterstellt. Über seine Industrieabteilungen nimmt der BWR gegenüber den unterstellten Betrieben eine ähnliche Stellung ein wie die VVB gegenüber den Betrieben ihres Produktionszweiges; er besitzt Weisungsrecht. Bei nicht unterstellten (zugeordneten) Betrieben bestehen Möglichkeiten der indirekten Einwirkung (z. B. Materialkontingente. Bestätigung von Baubilanzen usw.). Da der BWR bei privaten Betrieben nicht weisungsberechtigt ist, müssen alle Vorstellungen über die perspektivische Gestaltung dieser Betriebe durch gegenseitige Vereinbarungen ausgehandelt werden. In steigendem Maße nehmen diese Vereinbarungen die Form vertraglicher Beziehungen an. Planung; Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 214 Bezirkstag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirkszeitungen

Siehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1969 1975 1985 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Übliche Bezeichnung für Wirtschaftsrat des Bezirkes. Der BWR ist das für die Planung und Leitung der Bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirkes. Gleichzeitig ist er dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR…

DDR A-Z 1979

Deutschlandpolitik der SED (1979) Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 Nation und nationale Frage: 1975 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Grundzüge Die Geschichte der Teilung Deutschlands und der Wandel der deutschlandpolitischen Vorstellungen der KPD/SED seit dem Ende des II. Weltkrieges sind aufs engste verknüpft mit jenem internationalen Konflikt, der seit 1947 als „Kalter Krieg“ bezeichnet worden ist. Der Zerfall der Staatenkoalition, die sich während des Krieges gegen das Deutschland Hitlers vereinigt hatte, die Entstehung zweier Blöcke, zweier politischer, wirtschaftlicher und militärischer Allianzsysteme, schließlich das Bemühen, die zwischen Ost und West bestehenden friedensgefährdenden Spannungen abzubauen und die zwei Jahrzehnte andauernde Konfrontation durch neue Formen der Kooperation (Friedliche Koexistenz) zu ersetzen — dieser weltpolitische Entwicklungsgang setzte die Rahmenbedingungen für die D. der SED. Die Frage, ob und inwieweit die SED überhaupt imstande war, ihren politischen Kurs autonom zu bestimmen und in welchem Ausmaß sie auf die Deutschland- und Europapolitik der Sowjetunion einzuwirken vermochte, läßt sich nicht beantworten. Als die SED 1946, kurz vor den ersten Wahlen in der Sowjetzone, hinsichtlich der künftigen Grenzziehung an Oder und Neiße eine von der sowjetischen Position abweichende Haltung einnahm und sich gegen die Abtrennung der Ostgebiete wandte, war dies nur eine Episode. Ende der 40er und im Laufe der [S. 262]50er Jahre hielt sich die SED strikt, bis in Nuancen, an die von der Sowjetunion vertretene Linie. In den 60er Jahren mehrten sich Anzeichen dafür, daß das politisch-ökonomische Gewicht der DDR groß genug geworden war, um ihr im Verhältnis zur Sowjetunion und zu anderen Partnern ein Mitspracherecht zu sichern. Die DDR-Regierung achtete jedoch stets sorgsam darauf, daß ihre D. bis in Einzelheiten mit der der Sowjetunion abgestimmt war. Ihre Sprecher betonten stets die Führungsrolle der KPdSU innerhalb der kommunistischen Weltbewegung. Als Mitglied des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe seit 1950 und als einer der an der Gründung des Warschauer Paktes 1955 beteiligten Staaten betrachtet die DDR ihre Zugehörigkeit zum östlichen Bündnissystem als eine fundamentale Bedingung ihrer politischen Existenz. Ihre enge Bindung an die Sowjetunion ist völkerrechtlich durch die Verträge vom 20. 9. 1955, vom 12. 6. 1964 und vom 7. 10. 1975 bekräftigt worden; ihre Beziehungen zu den übrigen Staaten der Allianz gründen sich auf bilaterale Bündnis- und Beistandsverträge, die in den Jahren 1967/68 und in modifizierter Form 1977 abgeschlossen wurden. Im Artikel 6 Abs. 2 ihrer neuen Verfassung vom April 1968 hat die DDR die „allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“ zum Verfassungsgrundsatz erhoben. Nach der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 lautet der entsprechende Artikel 6 Abs. 2 Satz 1: „Die Deutsche Demokratische Republik ist für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet.“ Diese Vertrags- und Verfassungsnormen spiegeln die Bereitschaft der DDR-Führung, in ihrer D. stets die Bündnissolidarität zu wahren. Dies allerdings stellt keinen Verzicht auf die Vertretung spezifischer eigener Interessen der DDR bei der Festlegung des generellen außenpolitischen Kurses der Allianz dar; spätestens seit Mitte der 60er Jahre haben die Bündnispartner der DDR ihrerseits dieser besonderen Interessenlage Rechnung zu tragen versucht. Die D. der KPD/SED läßt verschiedene Phasen erkennen. 1941–1945: Während des Krieges bereitete sich die Führung der KPD in Moskau in doppelter Weise auf die Rückkehr nach Deutschland vor. Einerseits bemühte sie sich um ein Bündnis mit antifaschistischen, bürgerlich-konservativen Kräften unter kriegsgefangenen Offizieren und Soldaten, die sie für die Gründung des Nationalkomitees Freies Deutschland und des Bundes Deutscher Offiziere zu gewinnen wünschte. Dabei bekundeten die Repräsentanten der KPD allgemeine demokratisch-republikanische Zielvorstellungen. Zu dieser Zeit vermieden sie es, von der Notwendigkeit tiefgreifender gesellschaftlicher Strukturreformen zu sprechen. Andererseits setzte die KPD-Führung im Februar 1944 eine 20köpfige Arbeitskommission ein, die während der folgenden Monate eine Reihe von Entwürfen zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen vorbereitete. Im Oktober 1944 wurde ein „Aktionsprogramm des Blocks der kämpferischen Demokratie“ im Entwurf fertiggestellt. Anfang April 1945 verabschiedete das Politbüro der KPD Richtlinien für die Tätigkeit der im Gefolge der Sowjetarmee nach Deutschland zurückkehrenden Initiativgruppen, deren wichtigste die Gruppe Ulbricht in Berlin war. Während des Krieges hatte die D. der KPD Rücksicht auf die zwischen der Sowjetunion und den Westmächten getroffenen Vereinbarungen zu nehmen. Die von den „Großen Drei“ in den Konferenzen von Teheran (28. 11.–1. 12. 1943), Jalta (4.–11. 2. 1945) und Potsdam (17. 7.–2. 8. 1945) erörterten Pläne für eine gemeinsame Nachkriegspolitik gegenüber Deutschland erwiesen sich jedoch nicht als tragfähige Basis, da die Großmächte die vor allem im Potsdamer Abkommen umrissenen gesellschaftspolitischen Zielsetzungen auf unterschiedliche Weise auslegten. 1945–1947: Solange die Kriegsalliierten noch bemüht blieben, trotz wachsender Spannungen zwischen Ost und West ihre Zusammenarbeit im Alliierten Kontrollrat und auf den Außenministerkonferenzen fortzusetzen, verfolgte die KPD — ebenso wie nach ihrer Gründung 1946 die SED — einen gesellschaftspolitisch behutsamen Kurs, für den die Feststellung im KPD-Aufruf vom 11. 6. 1945, es wäre falsch, „Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen“, und die 1946/47 propagierte These vom „eigenen deutschen Weg zum Sozialismus“ das Leitmotiv bildeten. In dieser Phase unterstützten die deutschen Kommunisten das Verlangen der Sowjetunion nach Reparationen — auch aus der laufenden Produktion neuer Güter — im Wert von 10 Mrd. Dollar sowie nach einer Vier-Mächte-Kontrolle der Ruhrindustrie. 1948–1952: Nach dem Scheitern der Außenministerkonferenzen von Moskau (10. 3.–24. 4. 1947) und London (25. 11.–15. 12. 1947) begann im Frühjahr 1948 eine neue Phase der D.; die SED fing an, sich auf eine fortdauernde Teilung Deutschlands einzustellen. Ihr Wandel zur „Partei neuen Typus“ signalisierte einen neuen gesellschaftspolitischen Kurs: Das sowjetische Vorbild galt in allen Bereichen bis in Details hinein als nachahmenswert. Die Spaltung Berlins während der Blockade ging der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 voraus. In den der Staatengründung folgenden beiden Jahren stagnierte der politisch-diplomatische Disput der Großmächte über Deutschland. Die SED-Führung versuchte mit harten repressiven Mitteln die Umformung der Gesellschaft zu einer volksdemokrati[S. 262]schen Ordnung voranzutreiben, eine Politik, die sie auf der II. Parteikonferenz im Juli 1952 als beginnenden „Aufbau des Sozialismus“ bezeichnete (Periodisierung). 1952–1955: Vier Monate vor dieser II. Parteikonferenz der SED hatte die Sowjetunion jedoch, offensichtlich beunruhigt über die seit dem Ausbruch des Korea-Krieges im Sommer 1950 auf westlicher Seite mit Nachdruck betriebene Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der atlantischen Allianz, eine neue diplomatische Initiative eingeleitet, die zwar das Angebot einer Wiedervereinigung Deutschlands enthielt, jedoch auf Ausklammerung eines gesamtdeutschen Staates aus dem östlichen und westlichen Bündnissystem gerichtet war und ihn auf einen neutralen Status verpflichten wollte. Mit der Parole „Deutsche an einen Tisch“ warb die SED — wie schon in den frühen 50er Jahren — um die Anerkennung der DDR als gleichrangigen Gesprächs- und Verhandlungspartner des westlichen Deutschland. 1955–1957: Nach dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Nordatlantischen Vertrag (NATO), der im Mai 1955 völkerrechtlich wirksam wurde, änderte sich die D. der SED ebenso wie die der UdSSR in mehreren wichtigen Punkten: Die These von der Existenz zweier deutscher Staaten, die man nicht mehr auf „mechanische Weise“, also durch freie gesamtdeutsche Wahlen vereinigen könne, wurde mit der Forderung nach einer Garantie der Sozialistischen ➝Errungenschaften der DDR im Falle einer Wiedervereinigung verbunden. Die SED leitete daraus ihren Vorschlag für die Bildung einer deutschen Konföderation ab, der zum ersten Mal gegen Ende des Jahres 1956 kurz erwähnt und in der Folgezeit mehrfach präzisiert, kommentiert und ergänzt wurde. 1958–1961: Die seit Beginn des Jahres 1958 von der SED erhobene Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages mit zwei deutschen Staaten hatte zum Ziel, das Deutschlandproblem erneut auf internationaler Ebene zu erörtern, um einerseits die Anerkennung der DDR, andererseits bestimmte Rüstungsbegrenzungen für die Bundesrepublik — vor allem deren verbindlichen Verzicht auf Verfügungsmacht über Kernwaffen — zu erreichen. Als der Westen keine Bereitschaft zeigte, auf den von der Sowjetunion und der DDR eingeleiteten Friedensvertragsvorstoß positiv zu reagieren, entschloß sich die sowjetische Führung im November 1958, auf die vorgeschobene Position des Westens in Berlin Druck auszuüben. Die folgenden Jahre standen im Zeichen der zweiten schweren Berlin-Krise, die ihren Höhepunkt in der Errichtung der Mauer im August 1961 fand. 1962–1966: Nach der Absperrung West-Berlins konzentrierte die SED ihre Anstrengungen auf die innere Konsolidierung ihres Herrschaftssystems und auf eine Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz (Neues Ökonomisches System). Im Anschluß an die sowjetisch-amerikanische Machtprobe während der Kuba-Krise sprach W. Ulbricht im Dezember 1962 von der Möglichkeit eines nationalen Kompromisses zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland. Die Passierscheinabkommen der Jahre 1963–1966 galten als Ausdruck einer „Politik der kleinen Schritte“, zu der die DDR — wenn auch widerstrebend — offenbar unter dem Eindruck internationaler Entspannungstendenzen nach dem Abschluß des Test-Stopp-Vertrages im Sommer 1963 einen Beitrag leistete, obwohl ihr die erhoffte völkerrechtliche Anerkennung durch westliche Staaten, vor allen durch die Bundesrepublik Deutschland, weiterhin versagt blieb. 1967–1969: Gegenüber der Ende 1966 gebildeten Regierung der Großen Koalition in Bonn bezog die SED eine verhärtete Position, zumal ihr bei der Vorbereitung des zunächst mit der SPD vereinbarten, dann jedoch von der SED abgesagten Redneraustausches im Frühjahr und Sommer 1966 bewußt geworden war, daß eine Intensivierung der Kontakte innenpolitische Wirkungen zeitigte, die der Parteiführung bedrohlich und ein Sicherheitsrisiko zu enthalten schienen (Sozialdemokratismus). In dieser Phase fand sich die Bundesregierung zum ersten Mal bereit, offizielle Kontakte zu Regierungsinstitutionen der DDR aufzunehmen, ohne damit allerdings eine Anerkennung des SED-Regimes zu verbinden. Die Entwicklung seit Herbst 1969 wurde schließlich von der Absicht der sozialliberalen Regierung bestimmt, auf vertraglicher Basis ein geregeltes Nebeneinander zweier Staaten in Deutschland zu erreichen, um so den Zusammenhalt der deutschen Nation trotz fortdauernder Teilung zu wahren. In Reaktion auf die „Neue Ostpolitik“ der Regierung Brandt-Scheel, die aus der These vom Fortbestand einer Nation in zwei deutschen Staaten ihren Anspruch auf besondere innerdeutsche Beziehungen ableitete und einer völkerrechtlichen Anerkennung der DDR — „als Ausland“ — widersprach, änderte die SED zu Beginn des Jahres 1970 ihre Haltung zur „nationalen Frage“ (Nation und nationale Frage). Hatte die DDR sich selbst in ihrer Verfassung vom April 1968 als „sozialistischen Staat deutscher Nation“ bezeichnet, so wurde dieser Begriff zu Beginn des Jahres 1970 — ohne formelle Änderung der Verfassung — im politischen Sprachgebrauch der SED durch die Formel vom „sozialistischen deutschen Nationalstaat DDR“ ersetzt. Die SED berief sich auf die marxistisch-leninistische Deutung der Klassenstrukturen in beiden deutschen Staaten und behauptete, in der DDR entwickle sich die „sozialistische Nation“, die mit der in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden „bürgerlichen Nation“ nichts mehr gemein habe. [S. 263]Der um die Jahreswende 1969/70 erfolgte Positionswandel der SED in der „nationalen Frage“ läßt sich eindrucksvoll an dem veränderten Verhalten der DDR gegenüber den Vereinten Nationen ablesen. Als die DDR 1966 zum ersten Mal einen Aufnahmeantrag an die Weltorganisation richtete, legte sie in einem Memorandum ihres Außenministeriums an die Vereinten Nationen großen Wert auf die Feststellung, daß ein Beitritt „die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands fördern“ könnte. Beide deutschen Staaten hätten sich konsolidiert und selbständig entwickelt, jeder von ihnen habe seine eigene Verfassung, seinen eigenen Staatsapparat, seinen eigenen Wirtschaftsorganismus und seine selbständige Armee: „Diese beiden deutschen Staaten bilden ungeachtet dessen eine Nation“ (Dokumente zur Außenpolitik der DDR, Berlin [Ost] 1966, XIV/1, S. 643). Als dagegen Außenminister O. Winzer am 1. 10. 1973 nach vollzogener Aufnahme der beiden deutschen Staaten in die Vereinten Nationen vor der Vollversammlung sprach, erklärte er, aus der Gegensätzlichkeit der gesellschaftlichen und politischen Ordnungen in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR ergäbe sich als „zwingende Schlußfolgerung“, daß zwischen ihnen „eine Vereinigung niemals möglich“ sein werde. Bis Ende der 60er Jahre war die D. der SED noch auf eine Wiedervereinigung Deutschlands gerichtet — gemeint war allerdings, wie Art. 8 der DDR-Verfassung vom April 1968 bekräftigte, eine „Vereinigung auf der Grundlage von Demokratie und Sozialismus“, wobei diese beiden Begriffe im Sinne der marxistisch-leninistischen Lehre verstanden wurden. Die in jener Verfassungsnorm geforderte „schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten“ ist seit 1970 nicht mehr postuliert worden. Statt dessen spricht die SED-Führung von einem objektiven Prozeß der Abgrenzung, der sich zwischen ihnen vollziehe. 1972–1978: Die Abgrenzungspolitik der SED ist zugleich Bestandteil und Voraussetzung einer D., die erstmals in ihrer Geschichte (abgesehen vom Innerdeutschen Handel) zu zahlreichen vertraglichen Regelungen zwischen beiden deutschen Staaten führte. Nach Unterzeichnung des „Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ (Grundlagenvertrag) am 21. 12. 1972 konnten Folgevereinbarungen über die Beziehungen auf verkehrspolitischem, gesundheitspolitischem, wirtschaftlichem, kommunikativem Gebiet sowie bezüglich Fragen des Reise- und Sportverkehrs, der Markierung der innerdeutschen Grenze und der Errichtung von Ständigen Vertretungen in Berlin (Ost) und Bonn abgeschlossen werden. In dieser Phase hatte die D. der SED der sowjetischen Entspannungspolitik zu folgen, die seit Unterzeichnung des Viermächte-Abkommens über Berlin im September 1971 auf allen Ebenen die Abhaltung einer Sicherheitskonferenz über Europa anstrebte. Die Ablösung W. Ulbrichts durch E. Honecker als Ersten Sekretär des ZK der SED im Frühjahr 1971 schuf auch personell die Voraussetzung einer verstärkten Unterordnung unter die sowjetische Europapolitik. Um den Preis einer begrenzten Öffnung der DDR für rasch anwachsende millionenfache Kontakte auf privater Ebene auf der Grundlage völkerrechtlich gültiger Vereinbarungen führte diese D. aber auch zur internationalen Anerkennung der DDR durch die Mehrzahl der Staaten, zu ihrer Aufnahme in die UN und zu ihrer gleichberechtigten Teilnahme an der „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (KSZE), deren Schlußakte auch von SED-Chef Honecker unterzeichnet wurde. Die D. der SED besteht gegenwärtig (1979) vor allem darin, die innenpolitischen Folgen der innerdeutschen Vertragspolitik abzufangen und neue Verträge mit der Bundesrepublik Deutschland — abgesehen von der Regelung von Verkehrsfragen — nur noch zu schließen, wenn damit auch grundsätzliche deutschlandpolitische Positionen der SED-Führung nicht berührt werden. In der Staatsbürgerschaftsfrage (Staatsbürgerschaft), in Fragen der Einbeziehung von Berlin (West) in Verträge und wegen Ansprüchen der DDR auf Teile der Bestände der Stiftung Preußischer Kulturbesitz stehen sich gegensätzliche Auffassungen gegenüber. Die DDR-Führung verhandelt zwar über einige der zuletzt genannten Bereiche zögernd weiter, Übereinkünfte sind jedoch nicht in Sicht. Rückschauend lassen sich in der D. der SED vier entscheidende Wendepunkte aufzeigen: 1948 der Kurswechsel in Richtung auf eine eigene Staatsgründung, 1955 die Proklamation der Zwei-Staaten-These in Verbindung mit der gesellschaftspolitisch relevanten Forderung nach Garantie der „sozialistischen Errungenschaften“, 1960–1962 ideologische Absicherung des Rückzugs auf die „Nationale Mission“ der DDR als souveräner deutscher Staat sowie endgültige Spaltung Berlins und gewaltsame Unterbrechung des Flüchtlingsstroms durch Bau der Mauer, 1970 die Abkehr von der Formel „zwei Staaten — eine Nation“ und der grundsätzliche Verzicht auf das Ziel einer deutschen Wiedervereinigung. Diese Phasen sollen im folgenden genauer beschrieben werden. II. Von der Kapitulation bis zur Gründung der DDR In der „Atlantik-Charta“ (12. 8. 1941) hatten die USA und Großbritannien ihre Kriegsziele verkündet. Sie versicherten darin u. a., daß „ihre Länder keinerlei Gebiets- und sonstige Vergrößerungen erstrebten“, die „nicht mit den frei zum Ausdruck gebrachten Wünschen der betreffenden Völker über[S. 264]einstimmten“. Auf der Sitzung des Interalliierten Rates in London vom 24. 9. 1941 hatte u. a. die UdSSR dieser Proklamation voll zugestimmt. Ohne eine freie Willensäußerung des deutschen Volkes abzuwarten, erörterten die Alliierten auf ihren folgenden Kriegskonferenzen Pläne für eine Aufteilung Deutschlands in 5 Teile (28. 11.–1. 12. 1943 in Teheran) und einigten sich vorläufig auf eine Ausdehnung Polens von der Curzon-Linie bis zur Oder. Auf der Konferenz in Jalta (3.–11. 2. 1945) wurden, insbesondere auf Veranlassung Stalins, schließlich die „völlige Entwaffnung, Entmilitarisierung und Zerstückelung Deutschlands“ beschlossen. Da es außer dieser Formulierung im Protokoll der Konferenz keinen förmlichen Beschluß über die Aufgliederung Deutschlands und die Art ihrer Durchführung gab, sollten diese Fragen von dem „Ausschuß für die deutsche Teilungsfrage“ (Dismemberment Committee) in London weiterberaten werden. Die UdSSR hat sich an den Beratungen dieses Komitees weitgehend uninteressiert gezeigt. Gleichzeitig einigte man sich in Potsdam, der Moskauer Reparationskommission als „Diskussionsgrundlage“ eine deutsche Wiedergutmachung von 20 Mrd. Dollar (50 v. H. an die UdSSR) zu empfehlen. Sicher haben die Frage der Reparationen und die Sorge der Sowjets, bei einer Aufteilung Deutschlands von den Industrie-Zentren des Rheinlandes abgeschnitten zu werden, entscheidend dazu beigetragen, daß Stalin seit dem Abschluß des sowjetisch-polnischen Bündnispaktes am 21. 4. 1945 alle sowjetischen Pläne einer „Zerstückelung“ Deutschlands in Abrede stellte (Stalins Rundfunkansprachen vom 9. 5. 1945 aus Anlaß der Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde in Reims/Karlshorst am 8. 5. 1945). Das Potsdamer Protokoll legt fest. Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu behandeln und, soweit „praktisch durchführbar“, die „deutsche Bevölkerung in ganz Deutschland“ gleich zu behandeln. Als Folge der hinsichtlich der deutschen Frage ergebnislosen alliierten Konferenzen der Jahre 1947 und 1948 begann in beiden Teilen Deutschlands eine Entwicklung, die 1949 zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR führte. In der SBZ schuf die Sowjetische Militäradministration (SMAD) am 25. 7. 1946 11 deutsche Zentralverwaltungen, deren Errichtung eine einseitige Vorwegnahme der nach dem Potsdamer Abkommen für ganz Deutschland vorgesehenen Zentralverwaltungen darstellte und insofern die Abspaltung der SBZ von den anderen Besatzungszonen verstärkte. Im September und Oktober 1945 erließen die 5 Landesregierungen Verordnungen über die Durchführung der Bodenreform. Gleichzeitig begann die Enteignung, die sich zunächst nur gegen Betriebe ehemaliger Nationalsozialisten richtete. Der im August 1946 von den Sowjets geschaffenen „Deutschen Verwaltung des Inneren“ wurden bereits die Polizeien aller 5 SBZ-Länder unterstellt, wodurch eine weitgehende Zentralisierung der Verwaltung der SBZ erreicht wurde. Durch SMAD-Befehl Nr. 138 vom 27. 6. 1947 wurden die 11 Zentralverwaltungen zur Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) zusammengefaßt und deren Zuständigkeit seit Februar/März 1948 erheblich ausgeweitet. Außerhalb der DWK wurden noch einige Zentralverwaltungen (für Justiz, Volksbildung, Gesundheitswesen und Inneres) eingerichtet, die formal dem ersten DWK-Präsidenten (Heinrich Rau [SED]) unterstanden. Die DWK nahm von Anfang an gewisse Funktionen einer Zentralregierung wahr. In den westlichen Zonen gab es zu dieser Zeit keine vergleichbaren zentralen deutschen Verwaltungen. Das Scheitern der Münchner Ministerpräsidentenkonferenz (6.–7. 6. 1947) zeigte, daß die Westmächte einerseits damals nicht bereit waren, vor einer grundsätzlichen Einigung zwischen den Alliierten, Vertreter deutscher Verwaltungsorgane über politische Fragen der Wiedervereinigung beraten zu lassen. Andererseits bewiesen SED und Sowjets durch den von ihnen erzwungenen Auszug der 5 Vertreter der SBZ, daß sie der ersten gesamtdeutschen Beratung nach dem Krieg nur unter ihren Bedingungen zuzustimmen bereit waren. Sowohl die Schaffung der „Bi-Zone“ (2. 12. 1946) als auch die Gründung eines „deutschen Wirtschaftsrates“ (29. 5. 1947) und die Zusammenlegung aller 3 westlichen Zonen zur „Tri-Zone“ (Sommer 1948) hatten überwiegend wirtschaftliche Gründe, da sich die Alliierten über die Behandlung Deutschlands als wirtschaftlicher Einheit nicht zu einigen vermochten (Vier-Mächte-Außenministerkonferenz vom 23. 5. bis 20. 6. 1949 in Paris) und die Durchführung einer Währungsreform notwendig geworden war. Diese und ihre Nichtbeteiligung an der inoffiziellen Londoner Sechsmächtekonferenz (23. 2.–3. 6. 1948) nahmen die Sowjets zum Anlaß, den Alliierten Kontrollrat zu verlassen (20. 3. 1948) und gegen Berlin die Blockade (24. 6. 1948) zu verhängen. Gleichzeitig „bestätigte“ der 3. Deutsche Volkskongreß der SBZ am 30. 5. 1949 die 1. Verfassung der „Deutschen Demokratischen Republik“. Er wählte einen Deutschen Volksrat, der sich am 7. 10. 1949 zur „provisorischen Volkskammer“ erklärte. Die ersten Wahlen zur 1. Volkskammer (15. 10. 1950) erfolgten nach Einheitslisten der Nationalen Front. Am 10. 10. 1949 wurde die SMAD in eine Sowjetische Kontrollkommission (SKK) umgewandelt und die Regierung der DDR für Außenpolitik und Außenhandel zuständig erklärt. Die Bundesregierung hat von Anfang an die Gründung der DDR als „rechtswidrig“ bezeichnet, da keine freie Willensäußerung des deutschen Volkes stattgefunden habe. [S. 265]Auf der New Yorker Außenministerkonferenz der 3 Westmächte (18. 9. 1950) wurde dieser Standpunkt der Bundesregierung bestätigt und die Bundesregierung erstmalig offiziell für berechtigt erklärt, als einzige deutsche Regierung bis zur Wiedervereinigung für das gesamte Deutschland zu sprechen. Die SED behauptete dagegen, die Westmächte hätten das Potsdamer Abkommen gebrochen, die „Bildung der Bonner Marionettenregierung“ habe den „nationalen Notstand und die Kriegsgefahr verstärkt“. Sie forderte die Schaffung einer „provisorischen Regierung des demokratischen Deutschland“ und den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland („Neues Deutschland“ vom 5. 10. 1949). III. Gesamtdeutsche Politik bis zur Gründung des Warschauer Paktes Zur D. sagte Wilhelm Pieck, Präsident der DDR, am 10. 11. 1949 vor der Volkskammer: „Niemals wird die Spaltung Deutschlands … von der Deutschen Demokratischen Republik anerkannt werden … Es geht nicht darum, ob die westdeutsche Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik sich gegenseitig anerkennen, sondern darum, gemeinsam oder nebeneinander den nationalen Interessen des deutschen Volkes zu dienen … wir wollen ein demokratisches, nationales und wirtschaftlich selbständiges Deutschland …“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd. I, Berlin [Ost] 1954, S. 15–16). In seiner ersten Regierungserklärung vom 12. 10. 1949 bezeichnete O. Grotewohl die Gründung des „Bonner Separatstaates“ als „Vollendung der Spaltung Deutschlands“. Gleichzeitig wurde „die Wiedervereinigung aller Teile Deutschlands zu einer einheitlichen demokratischen Republik“ gefordert, deren „Rechtsgrundlage“ im Potsdamer Abkommen enthalten sei. Die im Westen beginnende Diskussion um die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft unter Einschluß der Bundesrepublik Deutschland und die vorerst versteckte, später offene Aufrüstung in der DDR (bereits 1950 wurde mit dem Aufbau paramilitärischer Verbände in Form der Kasernierten Volkspolizei begonnen) leiteten die Phase der Einbeziehung beider Teile Deutschlands in das östliche und westliche Bündnissystem ein. Im folgenden zeigte es sich, daß die Regierungen in beiden deutschen Staaten (und die hinter ihnen stehenden Mächtegruppierungen) in der deutschen Frage auf entgegengesetzten Positionen beharrten und keine praktischen Schritte unternahmen, die zu einer Annäherung hätten führen können. Die Bundesregierung forderte stets als ersten Schritt zur Wiederherstellung der deutschen Einheit gesamtdeutsche, freie, geheime, gleiche und von den Besatzungsmächten unbeeinflußte Wahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung (so in ihrer Erklärung vom 25. 3. 1950 und in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 14. 9. 1950 zu den bevorstehenden Volkskammerwahlen am 15. 10. 1950). Die Regierung der DDR schlug in Anlehnung an die Empfehlungen der Prager Außenministerkonferenz (20.–21. 10. 1950) vor, zunächst einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands“ zu bilden, der die Einsetzung einer „gesamtdeutschen souveränen demokratischen und friedliebenden provisorischen Regierung vorzubereiten, mit der Ausarbeitung eines Friedensvertrages zu beginnen und Vorbereitungen für die Durchführung gesamtdeutscher Wahlen zu treffen hätte“ (so in einer Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 15. 9. 1950, in einem „Beschluß des Ministerrates der DDR“ vom 25. 10. 1950 und einem Brief Grotewohls an Bundeskanzler Adenauer vom 30. 11. 1950). Die SED hat ihr Wahlsystem — Einheitsliste der Kandidaten der Nationalen Front, Beteiligung der Massenorganisationen an der Kandidatenaufstellung, faktische Ausschaltung aller nicht im „Demokratischen Block“ zusammengeschlossenen politischen Parteien und Organisationen — stets als vorbildlich bezeichnet. Am 15. 9. 1951 modifizierte Grotewohl in einer Regierungserklärung seinen Vorschlag über die Bildung eines Gesamtdeutschen konstituierenden Rates bzw. einer „Gesamtdeutschen Beratung“, indem er dessen paritätische Zusammensetzung als „nicht von grundlegender Bedeutung“ bezeichnete. Als der Bundestag am 27. 9. 1951 „14 Grundsätze einer neuen Wahlordnung für gesamtdeutsche Wahlen“ verabschiedete und deren internationale Kontrolle forderte, erklärte Grotewohl in einer Regierungserklärung vom 10. 10. 1951 diese Vorschläge in der Mehrzahl als „annehmbar“ und eine internationale Kontrolle als diskutabel, falls es vorher zu einer „gesamtdeutschen Beratung“ käme. Eine solche Beratung wurde jedoch am 16. 10. 1951 erneut von Bundeskanzler Adenauer vor dem Bundestag abgelehnt. Auf Vorschlag der 3 Westmächte verabschiedete die UN-Vollversammlung am 20. 12. 1951 (u. a. gegen die Stimmen des Sowjetblocks) eine Resolution über die Einsetzung einer UN-Kommission, die die Voraussetzung für freie Wahlen in ganz Deutschland prüfen sollte. Die Resolution wurde am 9. 1. 1952 von der Regierung der DDR als „rechtsungültig“ bezeichnet und am 23. 3. 1952 der UN-Kommission in Berlin die Einreise in die DDR verweigert. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen standen sowohl die Frage des Wahlmodus — wie die beiden Wahlgesetzentwürfe der Volkskammer vom 9. 1. 1952 und des Deutschen Bundestages vom [S. 266]6. 2. 1952 zeigen — als auch die Reihenfolge der Schritte, die zur Wiedervereinigung führen sollten. Der Notenwechsel zwischen der UdSSR und den Westmächten im Jahre 1952 zeigte, daß die UdSSR nicht bereit war, freien Wahlen vor dem Abschluß eines Friedensvertrages zuzustimmen. Aus diesem Grunde lehnten die Westmächte auch den Entwurf eines Friedensvertrages und den Vorschlag zur Bildung einer „Provisorischen gesamtdeutschen Regierung“ ab, den Molotow auf der Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 unterbreitete. Darüber hinaus stieß der sowjetische Vorschlag im Westen auf Ablehnung, da er als diplomatischer Schachzug gegen den geplanten Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO (im Oktober 1954 auf der Londoner Neunmächtekonferenz beschlossen) verstanden wurde. Um die Ratifizierung der Pariser Verträge durch die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern, erklärte sich die UdSSR am 14. 1. 1955 bereit, „Gesamtdeutschen Wahlen“ unter internationaler Aufsicht zuzustimmen, falls sich „die Regierungen der DDR und der BRD damit einverstanden erklären“. Unter Abkehr von seiner bisherigen Haltung stimmte der Ministerrat der DDR am 20. 1. 1955 einer internationalen Aufsicht über gesamtdeutsche Wahlen zu. Die Bundesregierung lehnte diesen Vorschlag am 22. 1. 1955 mit der Begründung ab, daß die UdSSR zwar einer internationalen Aufsicht von Wahlen (endlich) zugestimmt habe, diese Kontrolle sich hingegen nicht auf „wirkliche freie Wahlen“ erstrecken solle. Am 5. 5. 1955 traten die Pariser Verträge in Kraft, das Besatzungsstatut wurde aufgehoben, und die Bundesrepublik Deutschland trat der WEU bei, am 9. 5. 1955 wurde sie in den Nordatlantikpakt aufgenommen. Die DDR trat dem am 14. 5. 1955 gegründeten Warschauer Pakt bei. Damit war die Einbeziehung beider Teile Deutschlands in die Militärblöcke des Westens und Ostens vollzogen, eine neue Etappe der D. begann. IV. Die UdSSR lehnt Verantwortung für Wiedervereinigung ab In einer TASS-Erklärung vom 12. 7. 1955 hatte die UdSSR eine deutschlandpolitische Schwenkung vollzogen. Sie bezeichnete nunmehr die „Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ als „wichtigste Frage“, der gegenüber das „Verfahren der Durchführung von Wahlen“ (in Deutschland) eine „untergeordnete Frage“ sei. Zwar einigten sich die Regierungschefs der Vier Mächte auf der Genfer Gipfelkonferenz (17.–23. 7. 1955) in der Direktive an ihre Außenminister, die „Regelung des deutschen Problems und der Wiedervereinigung Deutschlands mittels freier Wahlen“ anzustreben. Jedoch schon auf der Rückreise von Genf nannte Chruschtschow am 26. 7. 1955 die „mechanische Vereinigung beider Teile Deutschlands“ (durch Wahlen zu einer gesamtdeutschen Nationalversammlung) eine „unreale Sache“. Er lehnte es ab, die „deutsche Frage“ auf „Kosten der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu lösen“. In einer Regierungserklärung vom 12. 8. 1955 schloß sich Grotewohl dem sowjetischen Standpunkt an und betonte, daß eine Wiedervereinigung „nur Schritt für Schritt auf dem Wege der Zusammenarbeit und der Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeigeführt werden kann“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd. III, Berlin [Ost] 1956, S. 32). „Freie demokratische Wahlen“ würden ― so Grotewohl ― erst stattfinden, wenn ihre „Ausnutzung zu Aggressionszwecken“ nicht mehr möglich sei. Als konkrete Maßnahmen zur „Annäherung beider deutscher Staaten“ schlug er eine Beteiligung an der Ausarbeitung eines Systems der kollektiven Sicherheit in Europa vor und regte verstärkte wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zwischen ihnen und eine „Verbesserung der Bedingungen für den Verkehr der Bevölkerung zwischen beiden Staaten“ an. Erstmalig wurde von Grotewohl offiziell gefordert, daß in der Bundesrepublik Deutschland die „Herrschaft der Monopolkapitalisten und Großgrundbesitzer“ gebrochen werden müsse, wenn „die friedliebenden Kräfte des deutschen Volkes“ die „realen Voraussetzungen für die Vereinigung Deutschlands“ schaffen wollten. Im folgenden hat die DDR ihre Vorstellungen zur D. und zur Lösung des deutschen Problems mehrmals formuliert. Die verschiedenen Modifikationen enthielten aber stets ein feststehendes Grundmuster, indem eine Wiedervereinigung durch freie Wahlen im westlichen Sinne abgelehnt. Vereinbarungen „zwischen beiden deutschen Regierungen“ jedoch befürwortet wurden. Am 31. 12. 1956 schlug Ulbricht im „Neuen Deutschland“ im „Interesse der Wiedervereinigung der Arbeiterklasse ganz Deutschlands“ vor, zunächst eine „Annäherung“ der zwei deutschen Staaten mit verschiedenen gesellschaftlichen Systemen herbeizuführen, um „später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation zu finden“. Erst daran anschließend könnten „wirkliche demokratische Wahlen“ zu einer Nationalversammlung stattfinden. V. Über eine Konföderation zur Wiedervereinigung Was die SED unter einer „Konföderation“ verstand, hat sie mehrmals präzisiert. Am 30. 1. 1957 nannte Ulbricht zunächst die Vorbedingungen für eine „Annäherung beider deutscher Staaten“: u. a. Erweiterung des westdeutschen Betriebsverfassungsgesetzes, Beseitigung aller Vorrechte der Groß[S. 267]grundbesitzer, Volksabstimmung über die Überführung der Schlüsselindustrien in Volkseigentum, demokratische Boden- und Schulreform. Danach könnten die Mitglieder eines paritätisch zusammengesetzten „Gesamtdeutschen Rates“ auf der Basis der geltenden Wahlgesetze gewählt werden. Dieser Rat wäre als Regierung der Konföderation, eines Staatenbundes aus DDR und Bundesrepublik Deutschland, befugt, „freie gesamtdeutsche Wahlen“ vorzubereiten. Während der Diskussion über den ersten Rapacki-Plan im Jahre 1957 erneuerte der Ministerrat der DDR am 26. 7. 1957 seinen Konföderationsvorschlag. jedoch mit der wichtigen Einschränkung, daß ein „Gesamtdeutscher Rat“ nur „beratenden Charakter“ haben sollte. Da einerseits in einer Konföderation jeder der beiden deutschen Staaten seine bestehende gesellschaftspolitische Verfassung unverändert beibehalten sollte, blieb unklar, wie sich die SED die „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen, friedliebenden und antiimperialistischen deutschen Staates“ vorstellte. Am 2. 8. 1957 bekannte sich die UdSSR zwar zur Viermächte-Verantwortung für Deutschland, jedoch wurde eine Konföderation nur als „erster Schritt“ auf dem Weg zur Beseitigung der deutschen Spaltung bezeichnet. Die UdSSR hatte ― zum wiederholten Male in einer Note vom 8. 1. 1958 an die Bundesregierung ― den Plan der SED entschieden befürwortet, während die Bundesregierung eine Konföderation am 20. 1. 1958 mit der Begründung ablehnte, die Wiedervereinigung sei nicht Sache zweier Regierungen, sondern liege in der „ausschließlichen Zuständigkeit des deutschen Volkes“. Schon am 22. 1. 1958 antwortete Chruschtschow darauf in einer Rede in Minsk und bestritt, daß sich die UdSSR jemals zur Abhaltung freier Wahlen als erstem Schritt auf dem Weg zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verpflichtet hätte. Auf dem Boden Deutschlands existierten jetzt „zwei souveräne Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung“, deren Aufgabe es in erster Linie sei, die „nationale Einheit Deutschlands als einheitlichen, friedliebenden demokratischen Staat wiederherzustellen“. Worauf es jedoch der SED mit ihrem Vorschlag für eine Konföderation in erster Linie ankam, bekannte Ulbricht am 13. 2. 1958 in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. Demnach sollte die Bildung eines Staatenbundes durch den Abschluß eines völkerrechtlich gültigen Vertrages zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR vorgenommen werden. Gleichzeitig machte er alle Schritte auf eine Wiedervereinigung hin davon abhängig, daß sich die Bundesrepublik Deutschland positiv zur Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa im Sinne des Rapacki-Planes äußere. Die „Vereinigung der beiden deutschen Staaten“ ― so sagte Ulbricht bei dieser Gelegenheit ― sei kein „einmaliger Akt, sondern ein Prozeß“. Die Bestimmung eines Zeitpunktes für „gemeinsame Wahlen“ nannte er „reine Spekulation“. Die Forderung nach Bildung einer „Konföderation“ ist für die D. der SED bis Mitte der 60er Jahre kennzeichnend gewesen. Der Begriff Konföderation wurde von der SED ideologisch interpretiert und als „dialektische Einheit von friedlicher Koexistenz und Selbstbestimmung“, als eine „besondere Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus auf deutschem Boden“ bezeichnet. Das Jahr 1958 war gleichzeitig auch von verstärkter sowjetischer Aktivität hinsichtlich der Durchsetzung der internationalen Anerkennung der DDR charakterisiert. Jedoch haben die Westmächte und die Bundesregierung alle von der UdSSR unterstützten Konföderations-Vorschläge der DDR zurückgewiesen, da sie darin keinen Weg zur Überwindung der deutschen Spaltung, sondern lediglich ein Vehikel zur Aufwertung und letztlich zur völkerrechtlichen Anerkennung der DDR sahen. Der V. Parteitag der SED (Juli 1958) führte zu einer weiteren Verhärtung der D. der SED. Nunmehr sollten die „sozialistischen Errungenschaften“ nicht mehr nur in der Phase des Zusammenschlusses „beider deutscher Staaten“ geschützt werden, sondern jetzt wurden sie als „für immer unantastbar“ bezeichnet. Die DDR repräsentiere den einzigen „rechtmäßigen souveränen deutschen Staat“ — bisher war von „zwei souveränen deutschen Staaten“ gesprochen worden. Da der Parteitag weiterhin offen an die „friedliebenden Kräfte“ in der Bundesrepublik appellierte, eine „bürgerlich-demokratische Ordnung“ (d. h. vor allem Wiederzulassung der im August 1956 durch das Bundesverfassungsgericht verbotenen KPD) als Voraussetzung für eine Wiedervereinigung zu errichten und aus der NATO auszutreten, fanden die SED-Vorschläge selbst bei oppositionellen Kräften in der Bundesrepublik Deutschland wenig Unterstützung. VI. Statt Wiedervereinigung --- Abschluß eines Friedensvertrages Bis zum VI. Parteitag 1963 weist die D. der SED einige Grundzüge auf, die in erster Linie den Abschluß eines „Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten“ und die Konsolidierung der DDR zum Inhalt haben. Entsprechend der sowjetischen Deutschlandpolitik trat nunmehr die Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages vor der Abhaltung von Wahlen in den Vordergrund (Note der Regierung der DDR an die Bundesregierung vom 4. 8. 1958, in der die Bildung einer gesamtdeutschen Kommission vorgeschlagen wird, die die Vier Mächte bei der Ausarbeitung eines Friedensvertrages für Deutschland bera[S. 268]ten soll). Die Frage eines deutschen Friedensvertrages wurde akut, als Chruschtschow (so u. a. am 5. 3. 1959 in Leipzig, am 14. 1. 1960 in Moskau, am 15. 6. 1961 im Moskauer Fernsehen) und Gromyko (auf der Genfer Außenministerkonferenz am 10. 6. 1959) mit dem Abschluß eines Friedensvertrages mit der DDR allein und allen sich daraus möglicherweise ergebenden Konsequenzen drohten. Am deutlichsten kommen die Bestrebungen der SED im „Friedensplan“ zum Ausdruck, den die Volkskammer am 6. 7. 1961 (einen Monat vor Errichtung der Berliner Mauer) verabschiedete. Darin wird die Bildung einer „Deutschen Friedenskommission“ vorgeschlagen, die deutsche Vorschläge für einen Friedensvertrag ausarbeiten sollte. Von besonderer Bedeutung für die Beurteilung der D. der SED war, welche Interpretation der von Chruschtschow (seit dem XX. Parteitag der KPdSU im Februar 1956) vertretenen Koexistenz-Konzeption gegeben wurde und wieweit Ulbricht sie auch bei der Gestaltung der innerdeutschen Verhältnisse praktizieren würde. Sofern Koexistenz auch Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines nichtsozialistischen Gesellschaftssystems bedeutet, hat die SED diese Auffassung durch Betonung der „einen gesamtdeutschen Arbeiterklasse“ in ganz Deutschland und der „Aktionsgemeinschaft mit allen friedliebenden Kräften“ in der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen. „Die Anwendung des Prinzips der friedlichen Koexistenz auf das Verhältnis zwischen beiden deutschen Staaten würde bedeuten, den Klassenstandpunkt der Arbeiterklasse zu verraten. Wir betrachten auch die Beseitigung der Macht der Monopolherren und Militaristen (in Westdeutschland) nicht nur als eine Angelegenheit der Werktätigen Westdeutschlands. Deshalb hat unsere Partei auch niemals eine Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik proklamiert“ (W. Horn, Der Kampf der SED um die Festigung der DDR und den Übergang zur zweiten Etappe der Revolution, Berlin [Ost] 1959). Diesem Konzept von politischer Nichteinmischung entsprach der vom ZK der SED im April 1960 veröffentlichte „Deutschlandplan des Volkes — Offener Brief an die Arbeiterklasse Westdeutschlands“. Um über die Anhängerschaft der verbotenen KPD hinaus breitere Kreise in der Bundesrepublik anzusprechen, forderte die SED darin „sozialdemokratische, christliche und parteilose Arbeiter, ehrliche Patrioten in Stadt und Land“ und „fortschrittliche Unternehmer“ auf, den „westdeutschen Militarismus zu beseitigen und so die Voraussetzung für eine Konföderation beider deutscher Staaten zu schaffen“. Die SED hat zu diesem Zeitpunkt nicht nur eine grundlegende Umgestaltung der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland als Vorbedingung für eine Wiedervereinigung gefordert, sondern wollte selbst diese Umgestaltung aktiv fördern. Dabei wurde stets betont, daß die DDR der „rechtmäßige deutsche Staat“ sei und jede innerdeutsche Verständigung eine Anerkennung ihrer Souveränität voraussetze. Diese Forderungen sind von der SED in dem am 25. 3. 1962 vom Nationalrat der Nationalen Front der DDR vorgelegten Dokument „Die geschichtliche Aufgabe der DDR und die Zukunft Deutschlands“ zusammengefaßt worden. Der Gedanke der Konföderation wurde zwar beibehalten, jedoch hieß es jetzt: Ob „mit oder ohne Konföderation — der Sozialismus ist auch die Zukunft Westdeutschlands“, und: „der sozialistische deutsche Staat verkörpert die Zukunft der ganzen Nation“. Trotz der von der SED seit 1960 gelegentlich erklärten Kompromißbereitschaft in nationalen Fragen (erstmalig wurde von „nationalem Kompromiß“ in einem Brief W. Ulbrichts an Bundeskanzler Adenauer vom 28. 1. 1960 gesprochen), war in grundsätzlichen Fragen von ihr kein Entgegenkommen zu erwarten. Ulbricht selbst hat diese Befürchtungen teilweise bestätigt, als er am 13. 9. 1962 im „Neuen Deutschland“ erklärte, daß „die Grenzlinie in Deutschland nicht an der Elbe verläuft, sondern die Frontlinie mitten durch Westdeutschland geht“. Und im Rechenschaftsbericht des ZK auf dem VI. Parteitag hieß es noch, daß nur „die Vereinigung aller patriotischen Kräfte unter der Führung der Arbeiterklasse in beiden deutschen Staaten zum Erfolg der Volksbewegung in Westdeutschland“ führen würde. Diese Auslegung des Koexistenzprinzips wurde von der SED erst im Anschluß an den Ausgang der Kuba-Krise im Okt. 1962 inhaltlich der sowjetischen angepaßt. So sprach Ulbricht bereits am 2. 12. 1962 in Cottbus von „Kompromissen“, die die Politik der friedlichen Koexistenz auch bei der „Lösung der nationalen Frage“ erfordere. Da aber seit Anfang der 60er Jahre als „Hauptinhalt der nationalen Frage“ die „Entmachtung der westdeutschen Militaristen und Monopolkapitalisten“ bezeichnet wurde, hat die SED nie deutlich gemacht, in welchen Punkten sie zu Kompromissen bereit war. VII. Der VI. Parteitag --- innere Konsolidierung der DDR vor Wiedervereinigung Entgegen der Meinung einiger westlicher Beobachter bedeutete der VI. Parteitag der SED vom 15. bis 21. 1. 1963 eine Korrektur ihrer bisherigen D. Es gab deutliche Anzeichen, die für eine verstärkte Hinwendung der SED zur inneren Konsolidierung ihres Herrschaftssystems sprachen. Dies bedeutete eine relative Abkehr von ihrer bis dahin eher offensiven D. Die Proklamation des Neuen Ökonomischen Systems, die verstärkten Bemühungen in den folgenden Jahren, die Herausbildung eines eigenen [S. 269]DDR-Staatsbewußtseins zu fördern, und die gewandelte Einschätzung der „Klassenkampfsituation“ in der Bundesrepublik sind Kennzeichen einer vorsichtigen Umorientierung der D. der SED. So sah sie nun „die historische Mission der DDR darin, durch eine umfassende Verwirklichung des Sozialismus im ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staat die feste Grundlage dafür zu schaffen, daß in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt“. Andererseits hieß es an gleicher Stelle: „Die günstigen Voraussetzungen für den umfassenden Aufbau des Sozialismus wie für den Übergang zum Kommunismus in der DDR werden gegeben sein, wenn in Westdeutschland Imperialismus und Militarismus überwunden sind und die beiden deutschen Staaten im Rahmen einer Konföderation in gesicherter friedlicher Koexistenz miteinander wetteifern“ (Programm der SED, ND vom 25. 1. 1963). Damit wurden als „günstige Voraussetzungen“ für den gesellschaftlichen Fortschritt in der DDR Änderungen der innenpolitischen Verhältnisse in der Bundesrepublik angesehen. Die Möglichkeit einer solchen Änderung wurde etwa seit 1966 von der SED wesentlich skeptischer beurteilt als in früheren Jahren. Da die Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig die gesellschaftliche Periode des „staatsmonopolistischen Kapitalismus“ durchlaufe und in dieser Epoche das Eintreten zyklischer Krisen nicht mehr mit derselben Zwangsläufigkeit erfolge, schienen die Hoffnungen der SED auf eine Mobilisierung der westdeutschen Arbeiterschaft geringer geworden zu sein. Auf dem VI. Parteitag wurde die These von der einheitlichen „gesamtdeutschen Arbeiterklasse“, deren anerkannte Avantgarde die SED sei, vollständig aufgegeben. Eine indirekte Begründung findet sich im Rechenschaftsbericht des ZK, in dem es heißt, daß die „lang anhaltende Nachkriegskonjunktur es der westdeutschen Großbourgeoisie gestattete, Teile der Arbeiterklasse, des Kleinbürgertums und der Intelligenz ökonomisch zu korrumpieren und eine starke Arbeiteraristokratie entstehen zu lassen“. Dadurch seien bei der westdeutschen Bevölkerung „Illusionen“ über den „Charakter der kapitalistischen Gesellschaftsordnung“ entstanden. Auch in anderer Weise hatte sich der Schwerpunkt der Argumentation der SED verschoben. Nachdem Chruschtschow auf dem VI. Parteitag den Abschluß eines Friedensvertrages aufgrund der

Deutschlandpolitik der SED (1979) Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 Nation und nationale Frage: 1975 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Grundzüge Die…

DDR A-Z 1979

Wert- und Mehrwerttheorie (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Von der Politischen Ökonomie des Marxismus-Leninismus entwickelte Theorie zur Erklärung der Entstehung des Werts und seiner Vermehrung. Die von der klassischen bürgerlichen Politischen Ökonomie begründete W. führte den Wert auf menschliche Arbeit zurück (sog. objektive W.); sie wurde von der Marxschen Politischen Ökonomie mit der Erklärung des Doppelcharakters der warenproduzierenden Arbeit (konkrete und abstrakte Arbeit) sowie des Doppelcharakters der Ware (Gebrauchswert und Wert) vervollständigt. Die Marxschen Ausführungen beziehen sich auf die kapitalistische Produktionsweise mit dem Ziele, die Struktur und die „Bewegungsgesetze“ der kapitalistischen Gesellschaft zu erklären. Grundlagen dieser Gesellschaft sind nach Marx die Warenproduktion und das gesellschaftliche Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital. Merkmal einer warenproduzierenden Gesellschaft ist einmal die Arbeitsteiligkeit der gesellschaftlichen Produktion; weiterhin zeichnet eine solche Gesellschaft aus, daß sich der Zusammenhang der einzelnen selbständigen Privatarbeiten nicht über einen gesellschaftlichen Plan herstellt, sondern durch den Austausch der Produkte über den Markt. Die Produkte sind vergegenständlichte Formen der Arbeiten der Produzenten. Sie tauschen sich als Waren aus, weil sie Gebrauchswerte für andere als den Hersteller sind und weil sie Werte (Tauschwerte) für den Hersteller sind. Daher muß der Doppelcharakter der Ware (Gebrauchswert und Wert) seine Entsprechung im Doppelcharakter der Arbeit finden, nämlich gebrauchswertschaffende und wertschaffende Arbeit zu sein. Die konkret-nützliche Arbeit — z. B. Tischler- oder Schneiderarbeit — schafft unterschiedliche Gebrauchswerte — Tisch, Hose usw. Sieht man von der unterschiedlichen konkret-nützlichen Form der verschiedenen Arbeiten ab, so bleibt allen Arbeiten gemeinsam, daß sie allgemein menschliche Arbeit sind, Arbeit als Verausgabung von Herz, Muskel und Hirn schlechthin, abstrahiert von jeder spezifischen Form ihrer Verausgabung, also abstrakt-menschliche Arbeit. Diese abstrakt-menschliche Arbeit ist die Eigenschaft, die alle Arbeiten vergleichbar und damit austauschbar macht. Der Tauschwert der Ware ist so die Erscheinungsform ihres Wertes, nämlich aufgehäufte abstrakt-menschliche Arbeit zu enthalten. Der gleiche Prozeß, der die konkrete Arbeit auf die abstrakte Arbeit zurückführt, erlaubt es, die komplizierte Arbeit auf einfache Durchschnittsarbeit zurückzuführen, wobei die komplizierte als ein Vielfaches der einfachen gilt. Da alle Arbeit, die die Substanz des Wertes einer Ware bildet, gleiche allgemein menschliche Arbeit ist, kann nur die unterschiedliche Zeitdauer ihrer Aufwendung (Arbeitszeit) die unterschiedlichen Wertgrößen verschiedener Waren ausmachen. Hier zählt allerdings nur die Arbeitszeit, die gesellschaftlich notwendig ist, d. h. die zur Produktion eines Exemplars einer Warenart mit den existierenden gesellschaftlichen Produktionsbedingungen und dem gesellschaftlichen Durchschnittsgrad von Geschick und Intensität der Arbeit erforderlich ist. Nur in der bürgerlichen Gesellschaft ist der Wert als ökonomische Qualität der Arbeitsprodukte Ausdruck [S. 1171]eines bestimmten gesellschaftlichen Verhältnisses. Wäre die Arbeit unmittelbar gemeinschaftlich, stellten sich die Verhältnisse der warenproduzierenden Subjekte nicht als Werte von Dingen dar. Auch in der kapitalistischen Gesellschaft findet jedoch gesellschaftliche Produktion statt. Die einzelnen Individuen behandeln die Verausgabung ihrer jeweiligen Arbeitskräfte aber nicht als einen Prozeß mit gesellschaftlicher Qualität, sondern diese Qualität wird erst durch einen komplizierten Vermittlungsprozeß hergestellt. Im Austausch werden die Waren als Werte aufeinander bezogen; der Austausch realisiert sich jedoch nur, wenn es ein allgemein anerkanntes Tauschmittel gibt, in dem sich die Werte aller Waren darstellen können: das Geld. Dieses allgemeine Tauschmittel (Äquivalent) bildete sich in einem langen historischen Prozeß heraus und fungiert im Austauschprozeß als Maß des Wertes und als Zirkulationsmittel. Dieser Austauschprozeß hat seine eigenen (Aneignungs-)Gesetze, die letztlich Gesetze aus der Produktionssphäre sind: Fremde Ware kann nur durch Weggabe eigener Arbeit angeeignet werden (abgesehen von Raub, Prellerei usw.). „So erscheint das dem Austausch vorhergehende Eigentum an der Ware … unmittelbar entspringend aus der Arbeit ihres Besitzers und die Arbeit als die ursprüngliche Weise der Aneignung“ Arbeit und Eigentum an dem Resultat der eigenen Arbeit erscheinen also als die Grundvoraussetzung, ohne welche die sekundäre Aneignung durch die Zirkulation nicht stattfände“ (K. Marx, Grundrisse, Berlin [Ost], 1953, S. 902). Im Austausch erkennen sich die Produzenten wechselseitig als Eigentümer ihrer Waren an. Als Subjekte des Austausches treten sie sich als gleiche gegenüber, wie auch ihre Waren als Gegenstände des Austausches dem Gesetz der Gleichheit unterworfen sind (Äquivalententausch = Tausch gleicher Wertgrößen). Diese einfache Warenzirkulation ist darauf gerichtet, durch den Tausch der eigenen Ware mittels des Geldes in den Besitz einer anderen Ware zu gelangen — zwecks Konsumtion ihres Gebrauchswertes. Ziel der kapitalistischen Warenzirkulation ist nicht die individuelle Konsumtion einer anderen Ware, sondern der Wert: Eine Wertsumme — Geld — wird gegen einen Gebrauchswert — Ware — ausgetauscht, um eine neue Wertsumme — Geld — zu realisieren. In der Bewegung Geld – Ware – Geld (G-W-G) vermittelt nicht mehr das Geld die Zirkulation der Waren, sondern die Waren vermitteln die Bewegung des Geldes. Diese Bewegung hat jedoch nur dann einen Sinn, wenn am Ende mehr Geld aus der Zirkulation herausgezogen wird, als hineingeworfen wurde. Die Bewegung heißt nun G-W-G’, wobei G’ größer als G ist; die Differenz wird Mehrwert genannt. Geld, das diese Bewegung vollzieht, heißt Kapital. Ziel der Bewegung G-W-G' war ausschließlich die Verwertung des vorgeschossenen Geldes, eine Bewegung, die kontinuierlich vollzogen werden muß, soll das Geld als Kapital erhalten bleiben. Da sich für die Warenzirkulation bei der Gleichberechtigung aller Warenbesitzer Äquivalententausch als zwingend erwiesen hat, die Zirkulation daher keinen Wert schafft, kann auch aus ihr kein Mehrwert entspringen. Die Selbstverwertung des Wertes kann deshalb nur aus einer Ware entspringen, deren besondere Eigenschaft sie vor allen anderen Waren auszeichnet, nämlich in ihrem Gebrauch Quelle von Wert zu sein, und zwar von mehr Wert, als sie selbst hat. Da in der warenproduzierenden Gesellschaft nur die Arbeit wertschaffend ist. kann es sich auch nur um die Ware Arbeitskraft handeln, die die Verwertung des Kapitals bewerkstelligt. Damit der Geldbesitzer diese besondere Ware Arbeitskraft auf dem Warenmarkt vorfindet, mußten bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, die sich in einem historischen Prozeß herausbildeten (ursprüngliche Akkumulation), der als ein historischer Prozeß der Herausbildung der kapitalistischen Produktionsweise zugleich der Auflösungsprozeß vorkapitalistischer Produktionsweisen ist und zusammenfassend als Prozeß der Trennung des unmittelbaren Produzenten von den Verwirklichungsbedingungen seiner Arbeit (Grund und Boden, Arbeitsinstrumente) charakterisiert werden kann: „Zur Verwandlung von Geld in Kapital muß der Geldbesitzer also den freien Arbeiter auf dem Warenmarkt vorfinden, frei in dem Doppelsinn, daß er als freie Person über seine Arbeitskraft als seine Ware verfügt, daß er andererseits andere Waren nicht zu verkaufen hat, los und ledig, frei ist von allen zur Verwirklichung seiner Arbeitskraft nötigen Sachen“, nämlich frei von Produktionsmitteln (Marx/Engels Werke, Bd. 23, Berlin [Ost] 1969, S. 183). Eine weitere Voraussetzung zur Verwertung des Kapitals ist der hochentwickelte Stand der Produktivkraft der Arbeit schon zu Beginn der kapitalistischen Epoche (Übergang Zunftwesen — Kooperation — Manufaktur), der die Produktion eines Mehrprodukts und damit die Aneignung fremder Arbeit (Ausbeutung) ermöglichte, wie schon die Sklaverei und die Feudalordnung zeigten. Der Arbeiter verkauft seine Arbeitskraft und erhält in Form des Lohnes ein Äquivalent dafür. Wie jede andere Ware ist der Wert der Ware Arbeitskraft bestimmt durch die zu ihrer Reproduktion (Nahrung, Wohnung, Kleidung, Ausbildung, Nachwuchs usw.) gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit. Der Gebrauchswert der Ware Arbeitskraft für den Kapitalbesitzer — Quelle von Mehrwert zu sein — kann sich nur im Prozeß der Warenproduktion verwirklichen, der in seiner kapitalistischen Form Einheit von Arbeits- und Wertbildung bzw. Verwertungsprozeß ist. Um den Produktionsprozeß einzuleiten, muß der Kapitalbesitzer die verschiedenen Elemente des Produktionsprozesses kaufen: Produktionsmittel, deren Kapitalanteil konstantes Kapital (C) genannt wird, da sein Wert nur übertragen wird und sich seine Wertgröße somit nicht ändert; Arbeitskräfte, deren Kapitalanteil variables Kapital (V) genannt wird, da er im Produktionsprozeß einen Überschuß über sein eigenes Äquivalent erzielt, seine Wertgröße also wechselt. Der gesamte Kapitalvorschuß besteht aus K = C + V. Mit dem variablen Kapital kauft der Kapitalbesitzer die Ware Arbeitskraft z. B. zu ihrem Tageswert, und er kann und [S. 1172]wird sie während eines Tages im Produktionsprozeß verbrauchen, arbeiten lassen. Aufgrund des Standes der Produktivkräfte produziert der Arbeiter einen größeren Wert als den, dem seine Arbeitskraft entspricht. Er leistet über die zur Reproduktion von V notwendige Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit, die die Form des Mehrwerts annimmt. Der Wertbildungs- wurde zum Verwertungsprozeß, wodurch sich der Kapitalbesitzer einen Teil der Arbeit des Arbeiters, die unbezahlte Mehrarbeit, ohne Äquivalent aneignet. „Der Umstand, daß die tägliche Erhaltung der Arbeitskraft nur einen halben Arbeitstag kostet, obgleich die Arbeitskraft einen ganzen Tag wirken, arbeiten kann, daß daher der Wert, den ihr Gebrauch eines Tages schafft, doppelt so groß ist wie ihr eigener Tageswert, ist ein besonderes Glück für den Käufer, aber durchaus kein Unrecht gegen den Verkäufer“, da „die Gesetze des Warentausches nicht verletzt wurden. Äquivalent wurde gegen Äquivalent getauscht“ (a. a. O., S. 208 f.). Erschien in der Sphäre der einfachen Warenzirkulation das Eigentumsrecht auf eigene Arbeit gegründet (s. o.), so vollzieht sich die Verwandlung von Geld in Kapital gemäß den Gesetzen der Warenproduktion, in der, bei voller Kontinuität des kapitalistischen Produktionsprozesses, die gegenwärtige Aneignung lebendiger unbezahlter Arbeit auf Eigentum an vergangener unbezahlter Arbeit (Produktionsmittel) beruht, und zwar auf stets wachsender Stufenleiter. Auf diese Weise ist das auf der einfachen Warenzirkulation basierende Gesetz des Privateigentums in sein direktes Gegenteil umgekehrt, ein Vorgang, der von der bürgerlichen Ökonomie niemals analysiert worden ist. Da in der kapitalistischen Produktion das spezifische Produkt nicht Ware schlechthin oder eine besondere Warensorte ist, sondern der Mehrwert, gilt nur solche Arbeit als produktiv, die dem Kapital Mehrwert bringt. Der Grad der Aneignung von Mehrarbeit, der Ausbeutungsgrad, drückt sich aus in dem Verhältnis von Mehrarbeit/notwendige Arbeit, bzw., da die Mehrarbeit die Form des Mehrwerts annimmt und die notwendige Arbeit das variable Kapital reproduziert, in dem Verhältnis Mehrwert / variables Kapital = M/V, in der sog. Mehrwertrate. Sie gibt die relative Verwertung des variablen Kapitals an. Der Wert einer Ware zerfällt also in W = C + V + M. Da sich auf gesamtgesellschaftlichem Maßstab eine allgemeine Steigerung der Produktivkraft der Arbeit durchsetzt, soll damit zugleich tendenziell eine Steigerung der Mehrwertrate, also eine Steigerung des Ausbeutungsgrades trotz Anhebung des variablen Kapitalteils verbunden sein. Im Begriff der Mehrwertrate wird das innere notwendige Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital als charakteristisches Produktionsverhältnis des Kapitalismus ausgedrückt. Der Arbeiter wird nur in die Lage versetzt, seine notwendigen Lebensmittel zu produzieren, wenn er Mehrarbeit für das Kapital leistet. Dadurch ist ein gegenüber früheren Produktionsweisen neues Verhältnis der Über- und Unterordnung, der ökonomischen Abhängigkeit etabliert. Sie resultiert daraus, daß dem Arbeiter sowohl seine objektiven Arbeitsbedingungen als auch die notwendigen Lebensmittel als vom Käufer seiner Arbeitskraft monopolisiert gegenübertreten. Den einzelnen Kapitalbesitzer interessiert aber nicht die Herkunft, sondern lediglich die Größe seines Profits (als Erscheinungsform des Mehrwertes an der Oberfläche der Gesellschaft), bzw. die Größe seines Profits, bezogen auf sein vorgeschossenes Gesamtkapital, die sog. Profitrate. Nicht die Mehrwertrate, die den Ausbeutungsgrad anzeigt, sondern die Profitrate als Grad der Verwertung des Kapitals ist für ihn wichtig. Infolge der unterschiedlichen „organischen Zusammensetzung“ der angelegten Kapitale auf gesamtgesellschaftlicher Ebene sind die Profitraten, die in den verschiedenen Produktionszweigen erreicht werden, wiederum sehr unterschiedlich. Sie werden jedoch durch die Konkurrenz am Markt zu einer allgemeinen Profitrate ausgeglichen. Nach Marx fällt diese Profitrate, die sich gesamtgesellschaftlich als Durchschnittsprofitrate darstellt, tendenziell, d. h. über lange Zeiträume gesehen, und trotz aller ihr entgegenwirkenden Ursachen. Dieser tendenzielle Fall der Durchschnittsprofitrate ― unter Marxisten ist umstritten, ob er empirisch nachweisbar ist ― bereite notwendig den Boden für die Umwälzung der kapitalistischen Gesellschaftsformation. In der Betrachtungsweise von Marx wird der Austauschprozeß von einem sachlichen Verhältnis von Produkten zu einem gesellschaftlichen Verhältnis von Produzenten. Diese Auffassung der Arbeitswertlehre als einer bestimmten Betrachtungsweise des Tausches unterscheidet Marx von der klassischen Ökonomie, die sich für die Arbeitswertlehre immer nur als Preistheorie interessiert hat. Auch die moderne bürgerliche Ökonomie ist vorrangig an der Preisbildung interessiert und führt sie auf das Verhältnis von Angebot und Nachfrage zurück. Die subjektive Einschätzung des Konsumentensouveräns (der Gebrauchswert bestimmt den Tauschwert) sei ausschlaggebend. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1170–1172 Wertpapiere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Westgeldeinnahmen

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Von der Politischen Ökonomie des Marxismus-Leninismus entwickelte Theorie zur Erklärung der Entstehung des Werts und seiner Vermehrung. Die von der klassischen bürgerlichen Politischen Ökonomie begründete W. führte den Wert auf menschliche Arbeit zurück (sog. objektive W.); sie wurde von der Marxschen Politischen Ökonomie mit der Erklärung des Doppelcharakters der warenproduzierenden Arbeit (konkrete und abstrakte Arbeit) sowie des Doppelcharakters der Ware…

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Investitionsrechnung (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 In der DDR kann man von einer I. im westlichen Verständnis nicht sprechen. „Nutzeffektsberechnungen“ unter den Bedingungen politisch vorgeprägter und planwirtschaftlich durchgeführter Investitionsentscheidungen haben eine viel geringere Bedeutung als Rentabilitätskalküle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen; denn in der DDR-Wirtschaft werden Knappheiten nicht durch Marktpreise, sondern durch Ungleichgewichte in Mengenbilanzen ausgewiesen. stehen nicht einzelwirtschaftliche, sondern volkswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsüberlegungen im Vordergrund und entscheiden nicht gewinnorientierte Betriebe, sondern in erster Linie politisch motivierte Zentralinstanzen. Häufig wird bei Investitionsüberlegungen versucht, Kennziffern wie Arbeitsproduktivität und Grundfondsquote (Kapitalproduktivität) heranzuziehen. Solche Verfahren können jedoch nicht als I. bezeichnet werden, denn die Veränderung dieser gesamtwirtschaftlich durchaus sinnvollen Kennziffern läßt sich nur in den wenigsten Fällen einzelnen Investitionen zurechnen. Tatsächlich werden investitionsrechnerische Methoden in der DDR-Wirtschaft praktisch nur bei der Entscheidung zwischen mehreren Investitionsvarianten angewendet. Die Grundformel der sogenannten Rückflußfristenrechnung lautet: I = Investitionsaufwendungen der Varianten~1 und 2; S = die (laufenden) Selbstkosten der Produktion nach Variante~1 und 2 und RN = die normative Rückflußdauer, die in der DDR für alle Wirtschaftszweige 5 Jahre beträgt. Diese Formel besagt folglich, daß ― gleiche Erträge vorausgesetzt ― die höheren Investitionskosten einer Variante durch die niedrigeren laufenden Kosten dieser Variante innerhalb von 5 Jahren amortisiert sein müßten, wenn diese Variante mit den höheren Investitionskosten als vorteilhaft gelten soll. Anderenfalls ist die Variante mit den geringeren Investitionskosten vorzuziehen. Diese Grundformel läßt sich so abwandeln. daß mit unterschiedlichen Erträgen gerechnet wird und daß der Nutzkoeffizient aus dem Kehrwert von gebildet und zur Gewichtung der Investitionskosten benutzt wird. Diese formalen Umwandlungen und anderen Anwendungen der Formel verändern die genannte Frage nach der Einhaltung einer zentral gesetzten Amortisationsdauer oder Rückflußfrist nicht. Solche „Amortisationsrechnungen“ („Pay off“-Methoden), die auch in der I.-Praxis von marktwirtschaftlichen Betrieben angewendet werden, können bei der Abschätzung des Investitionsrisikos Hilfsdienste leisten. Zur Messung der Rentabilität (Wirtschaftlichkeit) einer Investition sind sie nach einhelliger wirtschaftswissenschaftlicher Meinung in der freien Wirtschaft nicht geeignet. Nach dieser Methode wird nämlich nicht über die gesamte Lebensdauer einer Investition gerechnet. Außer der Mißachtung dieser grundlegenden Anforderung an jedes Investitionskalkül sind jedoch bei der normati[S. 552]ven Rückflußrechnung in der DDR noch andere wesentliche methodische Mängel nachzuweisen (z. B. Zinssatz von 20 v. H. zu hoch; Restbuchwerte fälschlich eingerechnet; Abschreibung nicht verzinst). Dennoch sind die Hauptmängel der Investitionspolitik der DDR kaum auf diese unzureichende I.-Methode zurückzuführen; denn die grundlegenden Investitionsentscheidungen sind politisch, strukturell und mengenwirtschaftlich bestimmt. Hinzu kommt als weiterer bedeutsamer Mangel die im gegenwärtigen Preissystem bestehenden Preisverzerrungen (Preissystem und Preispolitik), die Investitionsprojekte beispielsweise rentabel erscheinen lassen, die bei echter Kostenerfassung sowohl der zu erzeugenden Endprodukte als auch des Investitionsaufwands verlustreich sind. Investitionen; Planung; Investitionsplanung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 551–552 Investitionsplanung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jagd

Siehe auch die Jahre 1975 1985 In der DDR kann man von einer I. im westlichen Verständnis nicht sprechen. „Nutzeffektsberechnungen“ unter den Bedingungen politisch vorgeprägter und planwirtschaftlich durchgeführter Investitionsentscheidungen haben eine viel geringere Bedeutung als Rentabilitätskalküle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen; denn in der DDR-Wirtschaft werden Knappheiten nicht durch Marktpreise, sondern durch Ungleichgewichte in Mengenbilanzen ausgewiesen. stehen nicht…

DDR A-Z 1979

Bewußtsein, Gesellschaftliches (1979)

Siehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1985 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 1969 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Nach Auffassung des Dialektischen und Historischen Materialismus ist das Bewußtsein des Menschen stets historisch-gesellschaftlich determiniert. Das GB. spiegelt das „gesellschaftliche Sein“ bzw. die gesamte objektive Realität wider. Im engeren Sinn wird unter GB. als einem der beiden Grundbegriffe des Historischen Materialismus (neben dem des „gesellschaftlichen Seins“) die Gesamtheit der politischen, philosophischen, moralischen, juristischen Anschauungen und Theorien verstanden, die den ideellen Bestandteil des Überbaus einer bestimmten Gesellschaft bilden. GB. ist für den Marxismus-Leninismus ein am Gesamtinteresse einer sozialen Klasse orientiertes Bewußtsein; in der Klassengesellschaft hat es stets Klassencharakter. Als solches ist es ein Produkt der gesellschaftlichen Entwicklung und nicht die Summe der individuellen Bewußtseinshaltungen der Menschen. Andererseits ist das individuelle Bewußtsein vom GB. beeinflußt. Der herrschenden Lehre des Marxismus-Leninismus zufolge soll das GB. nach dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und im Verlauf des „Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft“ in zunehmendem Maße gemeinsame Lebensbedingungen und Interessen „wissenschaftlich exakt“ widerspiegeln. Um diese Entwicklung zu garantieren, muß das [S. 198]GB. durch die Partei der Arbeiterklasse in die werktätigen Massen hineingetragen werden. Damit ist ausgesagt, daß die Umgestaltung des GB. „der breiten Massen des Volkes nur auf der Grundlage und im Zusammenhang mit der praktischen sozialistischen Umgestaltung des gesellschaftlichen Seins möglich“ ist (Philosophisches Wörterbuch, Hrsg. G. Klaus und M. Buhr, 11. Aufl., Berlin [Ost] 1975, Bd. I, S. 478). Klassenbewußtsein; Moral, Sozialistische; Staatsbewußtsein, sozialistisches; Erziehung, Politisch-Ideologische. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 197–198 Bewährung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten

Siehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1985 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 1969 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Nach Auffassung des Dialektischen und Historischen Materialismus ist das Bewußtsein des Menschen stets historisch-gesellschaftlich determiniert. Das GB. spiegelt das „gesellschaftliche Sein“ bzw. die gesamte objektive Realität wider. Im engeren Sinn wird unter GB. als einem der beiden…

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Preissystem und Preispolitik (1979)

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1985 I. Grundsätze des Preissystems Die Preisbildung folgt in der DDR anderen Prinzipien als in marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen. In diesen führt prinzipiell der Preismechanismus unter der Voraussetzung, daß wirksamer Wettbewerb vorliegt, eine Angleichung der Angebots- und Nachfragebeziehungen herbei und signalisiert den weitgehend autonomen Marktparteien (Wirtschaftseinheiten); was zu produzieren ertragreich ist bzw. welche Güter von Nutzen sind. Das bedeutet, die Koordination der Entscheidungen der Wirtschaftseinheiten erfolgt weitgehend über die Preise auf den Märkten. Im Gegensatz dazu ist das Ps. in der DDR — genauso wie in anderen Wirtschaftssystemen des Ostblocks — Instrument der zentralen staatlichen Wirtschaftsführung und dient der Durchsetzung zentraler Ziele. Es ist Bestandteil des Gesamtsystems „ökonomischer Hebel“, zu dem u. a. die Steuern, Kredite, Zinsen, Fonds und Prämien (Jahresendprämie) gehören. Die Preise sind sowohl Gegenstand der Planung — deshalb erfolgt ihre Festsetzung generell auch durch staatliche Instanzen — als auch Instrumente zur Durchsetzung der Planziele. Die Wirksamkeit des Ps. zur Unterstützung der Planerfüllung hängt von seiner Übereinstimmung mit den jeweiligen Planzielen und den angewendeten Methoden des Planungssystems ab (Planung). Unter den Bedingungen einer Zentralplanwirtschaft würden dann ökonomisch optimale Planpreise innerhalb einer Planperiode vorliegen, wenn diese in Abhängigkeit von den für diese Periode aufgestellten Planzielen die relative Knappheit der betreffenden Güter zum Ausdruck brächten. Hier knüpft das von Novožilov und Kantorovič entwickelte „Modell der optimalen Planung“ mit den daraus abgeleiteten „Schattenpreisen“ an. Es versucht, auf der Grundlage staatlich festgesetzter Zielfunktionen einerseits sowie der gegebenen Ressourcen (Arbeitskräfte, Kapazitäten, Rohstoffe, Importmöglichkeiten) andererseits einen optimalen Plan auszuarbeiten und aus diesem dann durch entsprechende Matrixoperationen Preise zu ermitteln, die das Angebot an die vorgegebene Nachfrage angleichen. Auch unter Zuhilfenahme bestimmter mathematisch-statistischer Verfahren (z. B. Input-Output-Analyse und lineare Programmierung) ist es jedoch bisher weder in der DDR noch in anderen sozialistischen Staaten in Osteuropa gelungen, auch nur annähernd derartig optimale Preise zu bestimmen. Erschwerend kommt hinzu, daß sich die staatlich gesetzten Einzelziele im Zeitverlauf ständig ändern, so daß die Modelle laufend korrigiert werden müßten. Da die Bildung solcher „Optimalpreise“ bisher noch weitgehend unmöglich erscheint, bleibt als praktikable Lösung lediglich die Schaffung von Preisen auf der Basis des volkswirtschaftlich erforderlichen Aufwands. Unabhängig davon, wie man dabei wesentliche Probleme löst, z. B. die Bestimmung des notwendigen Aufwands, die Bewertung der Knappheit der Produktionsfaktoren, die Gewinnzurechnung als Entgelt für die Leistung des Betriebes, die Reduzierung der betriebsindividuellen auf die als „gesellschaftlich notwendig“ von den zentralen Organen anerkannten Selbstkosten, der Vorzug des Preises als Meßfunktion bleibt erhalten: Der gesamtwirtschaftlich erforderliche Aufwand wird zum Orientierungsmaßstab für Leistungen und für Zielentscheidungen. Da der sozialistische Staat jedoch seine z. T. politisch bestimmten Wirtschaftsziele nicht ausschließlich am notwendigen Aufwand messen will, läßt er nicht in jedem Falle die Berechnung aufwandsgleicher Preise zu, strebt sie aber grundsätzlich an. Damit erweist sich als zentrales — im Grunde unlösbares — Problem die Bestimmung von Wertkategorien, die sowohl aufwandsgleich sind als auch den staatlichen Zielvorstellungen entsprechen. Für die tatsächliche Preisfestsetzung bedeutet dies, daß sich Grundsätze der Preisbildung widersprechen können. Zudem können die Preise, die zwangsläufig bei zentraler Preisfestsetzung für längere Zeit terminiert sind, durch Änderungen der Planziele laufend in Gegensatz zu ihrer Funktion als Instrument der Plandurchsetzung gelangen. So hatte man nach dem Krieg die Preise wichtiger Grundstoffe mit Hilfe von Subventionen weit unter den Selbstkosten festgelegt, um den Investitionsgüterbereich durch Unterbewertung der Vorprodukte zu begünstigen. Für Konsumgüter galten hingegen meist überhöhte Prei[S. 851]se, um dadurch die Entwicklung des Konsums zugunsten der Investitionen zu hemmen. Damit standen die Preise jedoch bis zum Beginn der Industriepreisreform bewußt im Gegensatz zu dem auch in östlichen Wirtschaftssystemen — wie bereits dargestellt — grundsätzlich angestrebten Prinzip der Kostendeckung, das wiederum für Wahlentscheidungen im Rahmen des Planungsprozesses, insbesondere für die Messung der Wirtschaftlichkeit alternativer Produktionen von entscheidender Bedeutung ist. Bei Konsumgütern ist ferner von Bedeutung, daß Preisdifferenzierungen aus sozialpolitischen Gründen durchgeführt werden mußten: So werden seit Jahren die Preise einer Reihe von Grundnahrungsmitteln (z. B. Brot, Kartoffeln, Fisch, Fleisch, Backwaren), aber auch von Kinderbekleidung und Dienstleistungen (z. B. Mieten, Verkehrstarife, Leistungen der Friseure und Wäschereien) durch staatliche Subventionen niedrig gehalten. Demgegenüber werden Erzeugnisse des gehobenen Bedarfs (z. B. Fernsehgeräte, Autos, Waschmaschinen, Kühlschränke) mit hohen Produktionsabgaben belastet. Den Preisen kommt in diesem Fall eine gewisse Verteilungsfunktion zu. Als besondere Schwierigkeit erweist sich, daß bei unterbewerteten Produkten im Zeitverlauf die erforderlichen Preissubventionen in der Regel zunehmen. Ihr Abbau in besonders krassen Fällen würde aber wiederum kurzfristige Substitutionsprozesse auslösen, denen die dann bevorzugten Erzeugnisgruppen mangels zureichender Kapazitäten möglicherweise nicht gewachsen wären. Um solche Störungen sowie generell aus Preisänderungen resultierende Einflüsse zu vermeiden, tendieren Zentralplanwirtschaften zu einer Preisstarrheit, die über einen längeren Zeitraum hinweg wiederum nicht einmal die Übereinstimmung einiger wichtiger Preise mit bestimmten zentralen Zielvorstellungen gewährleisten kann. Solange aber die Preise der einzelnen Güter weder als Maßstab des erforderlichen volkswirtschaftlichen Aufwands noch der Dringlichkeit des im Plan festgelegten Bedarfs angesehen werden können, ist eine auf annähernd optimale Leistungsfähigkeit ausgerichtete Planung unmöglich, weil ihr der Orientierungsmaßstab für den Grad der ökonomischen Effizienz der verschiedenartigen Leistungen fehlt. Deshalb versuchte man auch im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) und des Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) mit einer Reihe von aufeinanderfolgenden Schritten Verbesserungen des damaligen, recht widersprüchlichen Ps. durchzusetzen. II. Die Industriepreisreform In mehreren Stufen wurden in den Jahren 1964 bis 1967 in der DDR sämtliche Industriepreise auf der Basis der vorausgeschätzten Selbstkosten des Jahres 1967 neu festgelegt. Das Ziel dieser umfangreichen Preisreform war es, einen bedeutenden Teil der vor dem erheblichen Preisverzerrungen zu beseitigen. Da das bis 1964 geltende Ps. — besonders für Vorleistungen und Materialien — zum großen Teil auf Preisen des Jahres 1944 basierte, spiegelte es die in der DDR bestehenden volkswirtschaftlichen Kosten- [S. 852]und Knappheitsverhältnisse nur ungenau und erheblich verzerrt wider. Vor 1964 lagen die Preise wichtiger Grundstoffe beträchtlich unter den Herstellungskosten. Dies erforderte umfangreiche staatliche Subventionen. So wiesen beispielsweise die Preise für Rohstoffe wie Kohle, Gas, Elektroenergie, Holz, Eisen, Mauersteine und Dachziegel ein Niveau von nur 45–60 v. H. der effektiven Erzeugungskosten auf. Demgegenüber galten für Konsumgüter z. T. überhöhte Preise, weil die konsumnahen Bereiche hohe Steuern in Form der Produktionsabgaben zu tragen hatten. Diese Preisverzerrungen bewirkten volkswirtschaftliche Fehlentwicklungen: Es traten Rohstoffverschwendungen auf - sowohl als Folge zu niedrig bewerteter Rohstoffe als auch wegen zu seltener Nutzung technisch günstigerer, aber häufig überbewerteter substitutiver Einsatzgüter. Die Sortimentsstruktur der von den Betrieben erzeugten Fertigprodukte konzentrierte sich bei der vom Mengendenken beherrschten Planung z. T. auf Güter, deren volkswirtschaftlicher Aufwand die betrieblichen Kosten weit überstieg, weil der je Produkt ausgewiesene Gewinn kein echter Maßstab der betrieblichen Leistung sein konnte. Schließlich wurde der technische Fortschritt behindert, weil infolge der verzerrten Preise bei neuen Produktionsverfahren und Investitionsprojekten nicht die tatsächlich zu erwartende Wirtschaftlichkeit bestimmbar war; realisiert wurden daher z. T. Projekte mit vermeintlich hohem Nutzen, der sich bei kostengerechten Preisen als nur gering erwiesen hätte. Der Industriepreisreform war eine Neuberechnung der viel zu niedrigen Abschreibungen vorausgegangen; sie entsprachen infolge einer uneinheitlichen Unterbewertung der Anlagegüter nicht dem Wert des tatsächlichen Verschleißes. Zu ihrer Neufestsetzung war deshalb eine Neubewertung des Brutto-Anlagevermögens (Grundmittelumbewertung) notwendig, die 1963 nach umfangreichen Vorarbeiten durchgeführt worden ist. Die Industriepreisreform wurde in den folgenden — in der Tabelle dargestellten — 3 Etappen durchgeführt. Da ein wichtiges Merkmal der Industriepreisreform darin bestand, die Konsumgüterpreise unverändert zu lassen, mußten die Betriebe der verbrauchsnahen Branchen Kostensteigerungen ihrer Vorprodukte durch vermehrte Rationalisierungen bzw. Gewinneinbußen ausgleichen. Allerdings wurden vereinzelt auch Minderungen der Produktionsabgaben vorgenommen bzw. Subventionen eingeführt, wenn die eingetretenen Kostenerhöhungen die Betriebe zu stark belastet hätten. Somit wirkte sich die letzte Etappe der Industriepreisreform vor allem auf die Preise der Investitionsgüter aus, die sich durchschnittlich um 16 v. H. erhöhten. Bei den Ausrüstungen stiegen die Preise im Durchschnitt um 8 v. H., bei den Bauinvestitionen um 33 v. H. Allgemein nahmen die Baupreise um 26 v. H. zu. Als positives Ergebnis der Preisreform läßt sich vermerken, daß die staatlichen Preissubventionen in verschiedenen Bereichen von vorher etwa 13,5 Mrd. Mark auf 7,5 Mrd. Mark reduziert werden konnten. Damit wurden auch wesentliche Preisdisproportionen zwischen den Erzeugnissen verschiedener Wirtschaftszweige z. T. bereinigt. III. Ungelöste Probleme der Preisreform Obwohl die Industriepreisreform merklich bessere Preisverhältnisse geschaffen hatte, wiesen auch die neuen Preise Mängel auf. Sie entsprachen dem volkswirtschaftlich notwendigen Aufwand noch immer nicht und berücksichtigten die in der DDR gege[S. 853]benen Knappheitsverhältnisse nur unzureichend. Insbesondere zeigten sich folgende Mängel: 1. Der Preisreform hatte man die voraussichtlichen Kosten von 1967 zugrunde gelegt, die wiederum aufgrund vorausgeschätzter Durchschnittswerte für die Verarbeitungskosten sowie anhand globaler Umrechnungskoeffizienten für Rohstoffgruppen ermittelt worden waren. Dabei mußten zwangsläufig Schätzfehler auftreten. 2. In den Industriepreisen waren zwar die Abschreibungen, nicht jedoch der Kapitalzins für Eigen- und Fremdmittel enthalten, so daß die Erzeugnisse kapitalintensiver Zweige generell unterbewertet waren. Ursache der Vernachlässigung des Kapitalzinses war die vor den Reformen praktizierte kostenfreie Zuweisung von Staatshaushaltsmitteln für Investitionen. 3. Demgegenüber führte das Festhalten an den teilweise überhöhten Konsumgüterpreisen — trotz starker staatlicher Abschöpfungen — zu einer überhöhten Rentabilität entsprechender Konsumgüterproduktionen. 4. Da das Ps. grundsätzlich nur starre Preisrelationen kennt, erbrachten die im Zeitverlauf auftretenden Veränderungen der Kostenrelationen erneute Verzerrungen der Preisstruktur. So entsprachen beispielsweise die bei der Grundmittelumbewertung benutzten Wertmaßstäbe von 1962 schon 1968 — nach der Preisreform — nicht mehr den damaligen Wiederbeschaffungspreisen, so daß die Produktionsfondsabgabe auf eine nicht mehr einheitliche Bemessungsgrundlage bezogen und die Abschreibungen falsch ausgewiesen wurden. 5. Auch die neuen Preise stimulierten Neuentwicklungen nur unzureichend, da deren Produzenten nur den durchschnittlichen Kalkulationsgewinn erzielten, während sie bei älteren Erzeugnissen infolge von Kosteneinsparungen höhere Gewinne erreichen konnten. 6. Die mit der Industriepreisreform geschaffenen Preise berücksichtigten weder die in der DDR gege[S. 853]benen Knappheitsrelationen der Produktionsfaktoren noch die Dringlichkeit der Nachfrage. IV. Preispolitik in den Jahren 1968--1970 In den letzten Jahren der NÖS-Periode wurde zur Beseitigung einiger der bereits erwähnten Preismängel eine Reihe von interessanten preispolitischen Maßnahmen realisiert: a) Die Einführung des Fondsbezogenen Preises (GBl. II, 1968, S. 497): Mit diesem Preistyp sollte im Gegensatz zur bisherigen Preisbildung (sog. kostenbezogener Preistyp) auch der volkswirtschaftlich erforderliche Kapitalaufwand im Preis berücksichtigt werden, um damit die Zahlung der Produktionsfondsabgabe für kapitalintensive Betriebe zu ermöglichen. Bei diesem Preistyp wurde der Gewinnanteil ausschließlich als Prozentsatz (höchstens 18 v. H.) des notwendigen — und nicht des tatsächlichen — Kapitalaufwandes kalkuliert, der wiederum am Kapitaleinsatz der günstigsten Betriebe einer Erzeugnisgruppe bemessen war. Da der Preis somit nur den „optimalen“ Kapitaleinsatz sowie die „günstigste“ Höhe der Umlaufmittelbestände berücksichtigte, die Produktionsfondsabgabe aber auf den effektiven Kapitalaufwand bezogen war, konnte der Betrieb seinen Nettogewinn (Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe) bei gegebenen Verarbeitungskosten nur durch Entscheidungen zur Verbesserung seiner Kapitalnutzung maximieren. b) Die Schaffung von Preisdynamisierungsmaßnahmen (GBl. II, 1968, S. 497): Ausgelöst durch im Zeitverlauf auftretende Kostenminderungen sollte beim Industriepreisregelsystem eine Überschreitung der festgelegten Obergrenze des fondsbezogenen Gewinns automatisch Preissenkungen auslösen, bis die vorbestimmte Gewinnuntergrenze erreicht war. Den Generaldirektoren der VVB oblag die Feststellung, inwieweit sich die Rentabilität der jeweiligen Erzeugnisgruppe an den Höchstgewinn annäherte; bei Überschreiten desselben sollten sie Preisherabsetzungen für Einzelerzeugnisse bzw. Erzeugnisgruppen Vorschlägen oder selbst durchführen. Preissenkungen sollten jedoch ausgeschlossen sein, wenn die dann eintretenden Nachfrageerhöhungen bei bestehenden Kapazitäten nicht hätten befriedigt werden können oder wenn verfälschte Preisrelationen für Substitutionsgüter entstanden wären. Um zu erreichen, daß die Betriebe auch tatsächlich an Kosten- und Preisminderungen interessiert waren, durften sie — gemäß den für 1969 und 1970 geltenden Bestimmungen — die aufgrund von Preisreduktionen eintretenden Gewinneinbußen voll von der an den Staat zu zahlenden Nettogewinnabführung abziehen. Zur Förderung der Entwicklung neuer sowie der Ausschaltung veralteter Güter wurde weiterhin eine Preisdegression für neu- und weiterentwickelte Erzeugnisse eingeführt, die bei zunächst erhöhtem Gewinn und danach folgenden kontinuierlichen Preis- und Gewinnminderungen dem Hersteller eines Gutes schließlich dann Verluste bringen sollte, wenn das Produkt nicht mehr dem allgemeinen technischen Niveau entsprach. .so 1979_../Pool/Preissystem_Preisdegression_neuentwickelte_Industrieprodukte.pic An der Festlegung sowohl des Ausgangspreises als auch an der Preisdegression waren neben dem Hersteller und den Abnehmern vor allem die zuständigen Preiskontrollorgane beteiligt (z. B. Amt für Preise, Industrieministerium, VVB). Die Preisdegression sollte sich nach der voraussichtlichen „ökonomischen Lebensdauer“ des Erzeugnisses, also der [S. 854]Periode richten, in der das Produkt dem in der DDR erreichten durchschnittlichen technischen Niveau entsprach. Dabei war vorgesehen, eine stärkere Preisdegression im Zeitverlauf festzulegen, als Kosteneinsparungen zu erwarten waren, um beim Produzenten einen wirksamen Druck auf die Kosten auszulösen. Nach Ablauf der „ökonomischen Lebensdauer“ des Erzeugnisses sollte sein Hersteller durch Verluste zur Produktionseinstellung des nunmehr „veralteten“ Produktes veranlaßt werden. c) Die Einführung differenzierter Preisformen: Um eine größere Beweglichkeit der Preisbildung zu erreichen, wurden neben den bis dahin fast ausschließlich geltenden Festpreisen auch Preisformen wie Höchstpreise und Vereinbarungspreise eingeführt (GBl. II, 1967, S. 153 sowie 1968, S. 971). Während Festpreise, die weder über- noch unterschritten werden durften und nur durch planmäßige Preisänderungen (z. B. Industriepreisregelsystem) verändert werden konnten, vor allem bei Erzeugnissen Anwendung fanden, die als Vorleistungen Niveau und Struktur der Kosten weiter Abnehmerkreise beeinflußten, wurden Höchstpreise für verschiedenartige Güter festgelegt. Diese Preisform war für alle Konsumgüter sowie für Erzeugnisse, die einer raschen technischen Entwicklung unterliegen, vorgesehen. Mit den Höchstpreisen, die unter-, aber nicht überschritten werden durften, wurde den Betrieben ein gewisser eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum hinsichtlich Preissenkungen zur Erzielung von Absatzsteigerungen eingeräumt. Unter Vereinbarungspreisen sind solche Preise zu verstehen, die ohne Bestätigung der Preisorgane auf der Grundlage der geltenden Kalkulationsrichtlinien, jedoch mit höherem bzw. niedrigerem als dem vorgesehenen kalkulatorischen Gewinnsatz frei zwischen Herstellern und Abnehmern (insbesondere für Einzelanfertigungen, Spezialmaschinen usw.) vereinbart werden durften. d) Preisprognose und Preisplanung (GBl. III, 1968, S. 29): Ein wichtiges Problem der Planung zu konstanten Preisen besteht darin, daß bei auftretenden Preisänderungen die im Plan festgelegten Strukturentscheidungen überprüft und der neuen Preissituation angepaßt werden müssen. Zur Überwindung dieser Schwierigkeiten sollten Preisprognosen auf betrieblicher Ebene sowie eine gesamtwirtschaftliche Preisplanung dienen. Zu diesem Zweck wurden für den Fünfjahrplanzeitraum 1971–1975 probeweise unter Leitung des Amtes für Preise in einigen zentralgeleiteten Betrieben entsprechende Planinformationen erarbeitet. Es war dabei die 1969 bestehende Kostenstruktur zu ermitteln sowie die für den Zeitraum 1971–1975 zu erwartende Entwicklung der Selbstkosten, des Brutto-Anlagevermögens und der Umlaufmittel einzuschätzen. Die ermittelten Daten wurden in ein zentrales, 1.150 Erzeugnisgruppen umfassendes Preisverflechtungsmodell übertragen. Unter Berücksichtigung zentraler Entscheidungen (z. B. über Außenhandel, Strukturänderungen, Lohnerhöhungen) sollten dann aus dem dynamisierten Preisverflechtungsmodell Preisänderungskoeffizienten für die einzelnen Erzeugnisgruppen erarbeitet werden, die dann eine der Grundlagen für die Fünfjahrplanentwürfe bilden sollten. Während bis 1970 tatsächlich für rd. ein Drittel der industriellen Warenproduktion fondsbezogene Preise eingeführt worden waren, zeigte sich bei den Preisdynamisierungsinstrumenten als deutliche Schwäche, daß statt der angestrebten Preisminderungen faktisch Preiserhöhungen eintraten. Dies dürfte seine Ursache darin haben, daß leistungsfähige Betriebe bis dahin keinen genügenden Anreiz zu Preissenkungen hatten: Eine formale Kostenverrechnung im bisher üblichen Umfang war für sie auch im Falle echter Kosteneinsparungen günstiger als die Erhöhung des Nettogewinns, weil auf diese Weise unauffällig Leistungen für Investitionen finanziert werden konnten, ohne den Weg über die betriebliche Fondsbildung nehmen zu müssen; denn vom Nettogewinn blieb ihnen nach Abzug der Nettogewinnabführung (Gewinn) sowie der zweckgebundenen Fonds nur ein kleiner Teil zur Verwirklichung eigener Investitionsvorhaben übrig. Bei der Preisdegression für neue Güter konnten die Betriebe auf Kostensteigerungen von Vorleistungen verweisen, die die eigenen Einsparungen infolge von Produktivitätsfortschritten übertrafen; sie konnten aber auch durch erneute Produktveränderungen versuchen, die Produktion der bisherigen Erzeugnisse auslaufen zu lassen, bevor sie überhaupt in den Bereich stärkerer Preisdegression gelangten. Auch die Preisplanung verlief nicht erwartungsgemäß. Offensichtlich gab es bei der praktischen Anwendung des Preisverflechtungsmodells erhebliche Schwierigkeiten: Die Betriebe konnten nicht mit ausreichender Genauigkeit künftige Entwicklungen der Kosten und Preise prognostizieren; häufig wurde mangels entsprechender Daten lediglich von einer Extrapolation der bisher beobachteten Entwicklungen ausgegangen; schließlich waren weder die zentralen Planungsorgane noch die Betriebe — mangels entsprechender Erfahrungen — in der Lage, künftige Bedarfsentwicklungen für wichtige Konsumgüter vorauszusagen. V. Preispolitik in den Jahren 1971--1975 Die Rezentralisierung von Ende 1970 wirkte sich besonders ungünstig auf das Ps. aus. Gerade als es begann, aktives Instrument der Planung zu werden, indem es stimulierend auf Kostensenkungen und eine bessere Nutzung des technischen Fortschritts hinwirken sollte, wurde das NÖS- bzw. ÖSS-Modell abgebrochen. Angesichts der geschilderten Unzulänglichkeiten ist das Industriepreisregelsystem so[S. 855]wie die Preisdegression bei neuen und weiterentwickelten Erzeugnissen aufgehoben und die weitere Einführung fondsbezogener Preise ausgesetzt worden (GBl. II, 1972, S. 761). Ohne nachhaltige Kostenminderungen sah man keine Möglichkeit, für kapitalintensive Produktionen — bei Vermeidung von Preisheraufsetzungen — zu fondsbezogenen Preisen zu gelangen. Besonders ungünstig wirkte der generelle Preisstopp für alle 1971 produzierten Güter (GBl. II, 1971, S. 669 ff. und S. 674 ff.). Er war ursprünglich bis zum Jahre 1975 begrenzt, ist nunmehr aber praktisch bis 1980 verlängert worden, mit Ausnahme einiger Erzeugnisse, für die planmäßig Preiskorrekturen vorgesehen sind. Damit wurden die Preise wieder passives Systemelement, das kaum effizienzsteigernde Impulse auslösen vermochte. Mit dem Preisstopp ergaben sich für kapitalintensive Produktionen Finanzierungsprobleme, soweit für sie noch keine fondsbezogenen Preise galten: Die Betriebe der betroffenen Branchen waren gar nicht in der Lage, die Produktionsfondsabgabe in Höhe von 6 v. H. des Anlagevermögens und der Umlaufmittel zu bezahlen, ohne z. T. beträchtliche Einbußen bei ihrer Fondsbildung hinnehmen zu müssen. Dem ist offenbar durch Minderungen der Nettogewinnabführung bzw. durch Subventionen begegnet worden. Da bei einem Preisstopp die Preisfestsetzung für neue oder weiterentwickelte Produkte zum Problem wurde, haben die zentralen Wirtschaftsorgane ein umständliches und äußerst bürokratisches Preisantrags- und Preisbestätigungsverfahren entwickelt (GBl. II, 1972, S. 257 ff.) sowie die dafür erforderliche einheitliche Kalkulationsrichtlinie (GBl. II, 1972, S. 741 ff.) in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurde die Vielzahl stark differenzierter früherer Preisverordnungen aufgehoben (GBl. I, 1973, S. 9 ff.). Die neuen Bestimmungen verlangten einen exakten Kostennachweis und die Einhaltung vorgegebener Normative für Verarbeitungs- und Gemeinkosten. Das Preisantrags- und -bestätigungsverfahren wurde wie folgt gehandhabt: a) Preise für neue oder verbesserte Konsumgüter mußten nach eingehender Kontrolle der Preis- und Kostenkalkulation von zentralen Organen (z. B. durch das Amt für Preise, dem ein Zentraler Preisbeirat beigeordnet ist) bestätigt werden. Ausgangspunkt des komplizierten Preisbestätigungsverfahrens war ein vom Betrieb zu stellender Preisantrag, der neben Angaben über Produktionsvolumen und dem zu erwartenden Bedarf sowohl die nach den geltenden Kalkulationsvorschriften ermittelten Kosten als auch einen mitden Hauptabnehmern abgestimmten Preisvorschlag enthalten sollte. Dieser ging nacheinander den wirtschaftsleitenden Organen der Industrie, des Handels, die ihrerseits durch einzelne Preisbeiräte unterstützt wurden, und dann dem Ministerium für Handel und Versorgung sowie schließlich — bei wichtigen Erzeugnissen — dem Amt für Preise bzw. dem Ministerrat zu. Alle Instanzen hatten eine eingehende Prüfung und Stellungnahme sowie dem jeweils übergeordneten Organ einen Preisvorschlag zu unterbreiten, bis schließlich bei der letzten Instanz die endgültige Preisentscheidung getroffen wurde. Lediglich bei der Preiseinstufung endete der Prozeß bereits beim wirtschaftsleitenden Organ des Handels (z. B. Zentrales Warenkontor), soweit der Betrieb anhand von Preisberechnungsvorschriften nicht selbst einstufen durfte. b) Bei den Industriepreisen verlief das Verfahren der Preisbestätigung im Prinzip genauso, nur standen in der Mitte der Kette der zentralen Prüfungsinstanzen statt der Organe des Handels und des Ministeriums für Handel und Versorgung die jeweils zuständigen Fachministerien, die durch Arbeitskreise bzw. zeitweilige Expertenkommissionen unterstützt wurden. Die Preiseinstufung erfolgte auch hier durch das Preiskoordinierungsorgan der Industrie bzw. die Betriebe selbst. Bei neuen Produkten wurde grundsätzlich für 3 Jahre ein höherer Gewinnzuschlag zugestanden, jedoch durften sie nur um weniger verteuert werden, als ihrer Qualitätsverbesserung zum bisherigen Erzeugnis entsprach. Zur Stimulierung besserer Qualitäten wurden bei Produkten mit dem amtlichen Gütezeichen „Q“ oder „1“ Preiszuschläge gewährt. Um aber grundsätzlich auf möglichst niedrige Preise hinzuwirken, wurden für Neuentwicklungen bereits im Entwicklungsstadium unter Mitwirkung der Hauptabnehmer und Zulieferer Preislimite festgelegt. Bei ganzen Investitions[S. 856]projekten durften Auftraggeber sowie General- und Hauptauftragnehmer entsprechend der geltenden Kalkulations- und Kostenregelungen im Rahmen verbindlicher Angebote Vereinbarungspreise bilden. Dabei durfte der Auftraggeber Einsicht in die Berechnungsunterlagen der Anbieter nehmen. Damit folgte die Preisbildung für Neuerungen dem in folgendem Schema dargestellten Prinzip: Entscheidend waren einerseits ein auf 3 Jahre begrenzter, sich vermindernder Gewinnzuschlag und der Verzicht auf eine darüber hinausgehende, im voraus festgelegte Preisdegression. Ferner bestimmte die Kalkulationsrichtlinie, daß im Fall erheblicher Kostensenkungen durch Rationalisierungen — zur Vermeidung von ungerechtfertigten Übergewinnen — auf Antrag (z. B. der Industrieminister bzw. anderer wirtschaftsleitender Organe) eine Herabsetzung des Betriebspreises durch das Amt für Preise durchgesetzt werden konnte. Für die Hersteller bedeutete dies, daß ein Festhalten an veralteten Erzeugnissen unerwünschte Preisreduktionen bewirken konnte. Für tatsächliche Neuerungen war der Anreiz aber ebenfalls noch immer zu gering, da ein erheblicher Teil des ohnehin nur relativ kleinen Zusatzgewinns an den Staatshaushalt abzuführen und der Rest genau vorgeschriebenen Zwecken (Fonds) zuzuführen war. Deshalb hatten leistungsfähige Betriebe auch kein Interesse an der Aufdeckung ihrer Reserven, denn angesichts des komplizierten Verfahrens der Preisbestätigung für neue oder verbesserte Produkte gelang ihnen vielfach die Durchsetzung von Preisvorteilen auf dem Wege des Produktwandels. Insgesamt nahmen mit dem Wegfall wichtiger Preisbildungskonzeptionen des NÖS und dem 1971 verhängten Preisstopp die Preisverzerrungen wieder zu. Denn nunmehr galten 3 Gruppen von Preisen nebeneinander: Für einen großen Teil der Erzeugnisse wurden noch die mit der Industriepreisreform geschaffenen Preise angewandt, bei einer Gruppe von Produkten bestanden fondsbezogene Preise, und für eine weitere Gruppe neuer oder weiterentwickelter Güter wurden neue — in der Regel allerdings nicht fondsbezogene — Preise angewandt. Wegen dieser Uneinheitlichkeit der Preise haben die einst mit der Industriepreisreform verminderten Preismängel wieder deutlich zugenommen: Bei formal konstanten Preisen blieben die infolge laufend auftretender Kosten- und Aufwandsveränderungen entstehenden Verschiebungen der Wert-Relationen zwischen den Gütern verborgen. Auch inflationäre Erscheinungen wurden verdeckt, da Preiserhöhungen vermittels Produktwandels auftraten, indem billige Erzeugnisse aufgegeben und durch neue — im Preis überhöhte — Produkte ersetzt wurden. Eine wirtschaftlich sinnvolle — d. h. wenigstens annähernd kostengerechte — Leistungsbewertung war daher kaum noch möglich. Dies wiederum erwies sich als Störfaktor der Planung, da die bestehenden Preise volkswirtschaftliche Verlustproduktionen induzierten und notwendige Innovationsprozesse behindern oder in falsche Richtungen lenken konnten. Hinzu kam, daß es den Preisbildungsorganen nicht gelang, die Preise für neuentwickelte oder verbesserte Erzeugnisse mit den divergierenden Preisen der bisherigen Warensortimente in Einklang zu bringen. Das Amt für Preise war trotz seiner umfangreichen Kompetenzen schon wegen der übermäßigen Verwaltungsarbeit überfordert, die Prinzipien der Preisfestsetzung konsequent durchzusetzen. VI. Tendenzen der Preispolitik seit 1976 Zusätzlich zu den geschilderten Preisverzerrungen im Inland kam extern ein entscheidendes neues Problem hinzu: die weltweiten Energiepreissteigerungen. Obwohl zwischen Binnen- und Außenpreisen in der DDR grundsätzlich keine Verbindung besteht, mußte die Wirtschaftsführung der DDR entscheiden, ob und wie sie die z. T. erhebliche Verteuerung der Rohstoffimporte sowie die Verschlechterung der geologischen Bedingungen der heimischen Braunkohle bei den Binnenpreisen berücksichtigen sollte. Eine bloße Subventionierung ohne Preiserhöhung kam nicht in Frage, da aus einem derartigen Verfahren keine Impulse zu Materialeinsparungen erwachsen wären, die zentralen Planinstanzen der DDR aber zwei Drittel des für den Produktionszuwachs bis 1980 erforderlichen Energiebedarfs über Einsparungen zu realisieren hofften. Aber auch eine sofort in Kraft tretende Veränderung aller Preise von Halb- und Fertigerzeugnissen der Rohstoffverwender in der Industrie (soweit nicht Konsumgüter) war nicht möglich, da sonst das — ohnehin gestörte — Preisgefüge vollends durcheinandergekommen wäre und bereits im ersten Jahr der Fünfjahrplanperiode 1976–1980 der Jahresplan 1976 auf einer wesentlich anderen Preisgrundlage hätte aufgebaut werden müssen als der Fünfjahrplan. Deshalb entschied sich die Wirtschaftsführung für schrittweise Preisveränderungen: Seit 1. 1. 1976 wurden höhere Preise für Rohstoffe und rohstoffintensive Erzeugnisse (z. B. Erdöl, Elektroenergie, Gas, Wärme, Brennstoffe, Baustoffe) festgelegt (GBl. I, 1975, S. 369 ff.) sowie seit 1. 1. 1977 neue Preise für Halbfabrikate, Ersatzteile und einige Fertigprodukte (z. B. metallurgische und chemische Produkte, Holz, Glas, Wolle, Baumaterialien, Maschinenbauerzeugnisse) bestimmt (GBl. I, 1976, S. 264 ff.). Am 1. 1. 1978 erfolgten weitere Preiskorrekturen (z. B. für chemische Spezialerzeugnisse, Pharmazeutika, Farben, Garne, Spinnstoffe, Lederprodukte, Kunststofferzeugnisse, Geräte, Ersatzteile sowie eine Reihe von Maschinen und Ausrüstungen) (vgl. GBl. I, 1977, S. 153 f.). Seit 1. 1. 1979 gelten neue Preise für Neubau- und Montageleistungen, Wohn[S. 857]raumtextilien, Konfektionserzeugnisse. Textilien, Wirk- und Strickwaren, für Kunstleder- und Lederwaren. Schuhe, Tonwaren, für Holzkohle und Holzteer, Hopfen, Hopfenprodukte sowie für bestimmte Maschinen und Ausrüstungen (vgl. GBl. I. 1978, S. 182 f.). Wegen der politischen Entscheidung, die Preise für Konsumgüter nach wie vor konstant zu halten, sind die neuen Preise nur für die Verwender in der Industrie wirksam. Die entstandenen Kostensteigerungen werden bei den Herstellern von Konsumgütern sowie von solchen Produkten, für die bestimmte Substitutionsbeziehungen angestrebt werden, über staatliche Preisstützungen bzw. Änderungen der produktgebundenen Abgaben ausgeglichen. Bei industriellen Abnehmern werden Verteuerungen u. a. durch Minderungen der Nettogewinnabführung sowie durch Produktivitätsanstrengungen der Betriebe abgefangen (GBl. I, 1975, S. 419 ff., S. 422 ff. und S. 424 ff. sowie 1976, S. 373 f. und 1978, S. 54 ff.). Damit entstanden neue Probleme: die zusätzliche Belastung des Staatshaushaltes, ein erheblicher Verwaltungsaufwand und die Schwierigkeiten eines doppelten Preisniveaus, indem gleiche Erzeugnisse für Konsumenten billiger blieben als für andere Verwender. Schließlich trat das Problem auf, diese Preisrevisionen auch in Zukunft wegen der inzwischen weiter gestiegenen Importpreise für Energierohstoffe weiterführen zu müssen. Da auch mit den neuen Rohstoffpreisen keine ausreichenden Materialeinsparungen erreichbar waren und die Betriebe nach wie vor die Produktion veralteter Erzeugnisse Neuerungen vorzogen, sind Mitte 1976 kurzfristig zusätzliche Neuregelungen (GBl. I, 1976, S. 317 ff.) durchgesetzt worden: Danach darf der Betrieb den Betriebspreis bei Kosteneinsparungen bis zum Jahre 1980 konstant halten; das bedeutet. daß Materialeinsparungen die Planabrechnung nicht mehr negativ beeinflussen, sondern durch Gewinnvorteile belohnt werden. Für neue bzw. weiterentwickelte Erzeugnisse werden nunmehr Preise nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis gebildet, d. h. in Relation zur Gebrauchswertverbesserung gegenüber Vergleichserzeugnissen. Da mit dieser Regelung die rein kostenmäßige Preisbildung verlassen wurde, mußte die Kalkulationsrichtlinie von 1972 aufgegeben und durch eine neue ersetzt werden (GBl. I. 1976, S. 321 ff.). Diese Kalkulationsrichtlinie gewährt dem Hersteller einen größeren Anteil an der Nutzensteigerung des neuen Erzeugnisses (70 v. H.) als dem Verwender (30 v. H.). Für den Hersteller erhöht sich der Gewinn, für den Anwender ergibt sich — bezogen auf den Gesamtnutzen des Produktes — eine Verbilligung. Gegenüber der bisherigen Preisfestlegung ist der Zusatzgewinn für den Hersteller nicht nur höher, er wird auch für 2 Jahre in voller Höhe und erst in den folgenden 3 Jahren — also langsamer — abgebaut. Ferner haben Kostensenkungen bis zum Jahre 1980 keinerlei Preisreduktionen mehr zur Folge. Als Vorteil des neuen Verfahrens erhoffen sich die Planungsorgane der DDR einerseits Erleichterungen bei den ihnen im Rahmen der Preisantrags- und Preisbestätigungsverfahren zufallenden Kontrollaufgaben. Statt einer eingehenden Überprüfung der Kosten glauben sie den neuen Preis schneller und einfacher direkt aus dem bisher bereits anerkannten Aufwand je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen ableiten zu können. Andererseits ist eine bessere Einordnung der neuen Güter in bestehende Sortimente zu erwarten, da die Preise in Relation zu vergleichbaren Erzeugnissen gebildet werden. Die neuen Regelungen stellen indessen nur einen kleinen Schritt in Richtung auf die gewünschten Verbesserungen dar. und zwar aus drei Gründen: 1. Der Anreiz der Betriebe zu Neuentwicklungen ist bei den gegebenen Vorschriften der Gewinnverwendung relativ gering; 2. häufig fehlen objektive Maßstäbe zur Messung der Gebrauchseigenschaften neuer Güter, d. h. aber, die Betriebe werden alle positiven Eigenschaften ihrer Erzeugnisse herausstellen bei gleichzeitiger Vernachlässigung der Nachteile. Die zentralen Organe stehen damit vor der Aufgabe, statt der bisher undurchführbaren Kontrolle der Kosten die genauso schwierige Messung der Gebrauchswerte durchzuführen. 3. Mit den neuen Preisen werden die bestehenden Preisverzerrungen keineswegs aufgehoben, sondern lediglich neue Güter besser in bestehende Sortimente eingefügt. [S. 858]Zur Durchsetzung der Preisantragspflicht für neue Erzeugnisse (Produktionsmittel und Konsumgüter) sind kürzlich einheitliche Preisantragsverfahren entwickelt, entsprechende Formblätter geschaffen, Antragstermine (Zeit vor Aufnahme der Produktion) bestimmt und Ordnungsstrafen bei Verletzung der Antragspflicht in Höhe von 10 bis 1.000 Mark festgelegt worden (GBl. I, 1978, S. 44 ff. sowie SDr. Nr. 941/1978). Die heute gebräuchlichen Preisarten, die sich sowohl nach der Anzahl der Preiselemente als auch nach unterschiedlichen Funktionen unterscheiden, lassen sich durch das folgende Schaubild charakterisieren. Im Gegensatz zu den bei Konsumgütern wirksamen Großhandels- oder Einzelhandels-Verkaufspreisen gelten für Investitionsgüter, Rohstoffe, Materialien, Halbprodukte und Vorleistungen in den zwischenbetrieblichen Wirtschaftsbeziehungen sowie zwischen den Betrieben und dem Produktionsmittelhandel die sog. Industriepreise. Hierzu rechnen einmal der Betriebspreis, der sich aus den kalkulierbaren Kosten zuzüglich des gemäß den Kalkulationsvorschriften zulässigen Gewinns zusammensetzt, und zum anderen der Industrieabgabepreis (Betriebspreis + Produktionsabgabe). Dafür Investitionsgüter in der Regel keine Produktionsabgabe zu zahlen ist, fallen bei diesen Betriebspreis und Industrieabgabepreis zusammen. VII. Gegenwärtige Preisprobleme Die Preisprobleme haben sich noch weiter verschärft, denn zusätzlich zu den bereits erläuterten drei — miteinander unvereinbaren — Gruppen von Preisen gibt es nunmehr noch eine vierte Gruppe: Preise, die aufgrund des Preis-Leistungs-Verhältnisses für Güter mit teilweise nur scheinbaren bzw. überbewerteten Gebrauchswertverbesserungen gebildet wurden. Verbesserungen der Preisbildungsmethoden dürften auch zu Anfang der 80er Jahre kaum zu erwarten sein. Offensichtlich ist eine umfassende Preisreform sowohl wegen der Unsicherheiten der künftigen Rohstoffpreisentwicklung auf dem Weltmarkt und innerhalb des RGW als auch wegen der bei erheblichen Preisanhebungen eintretenden Gefährdung der politisch gewollten Konstanz des Konsumgüterpreisniveaus vorläufig nicht vorgesehen. Deshalb wird versucht, wenigstens mit periodischen Preisrevisionen einige starke Veränderungen der Aufwandsrelationen zwischen den Gütern abzufangen. Die Planabrechnung im Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 erfolgt auf der Basis der Preise vom 1. 1. 1975 (GBl. I, 1974, S. 240 f.) — d. h. unter Beibehaltung der gegenwärtig verzerrten Preisrelationen. Für die nächste Fünfjahrplanperiode ist der Übergang auf eine neue Preisbasis wahrscheinlich. Allerdings werden damit die Unzulänglichkeiten der gegebenen Preisstrukturen nicht zu überwinden sein, sondern lediglich die bisher erfolgten Preisrevisionen berücksichtigt. Insgesamt haben die einst mit der Industriepreisreform verminderten Preismängel wieder erheblich zugenommen: 1. Die Preise weichen heute wieder stärker von den Kosten ab; 2. die bei der Kapitalbewertung (Anlagevermögen) zugrunde gelegten Preise von 1962 entsprechen heute keineswegs mehr den tatsächlichen Wiederbeschaffungspreisen; 3. der volkswirtschaftlich erforderliche Kapitalaufwand ist in vielen Wirtschaftsbereichen im Preis noch immer nicht berücksichtigt; 4. mit dem gegenwärtigen Preissystem wird kein ausreichender „Wettbewerb“ im Hinblick auf Kosten- und Preisminderungen ausgelöst; 5. auch die neuen Preisbildungsmethoden üben keinen genügenden Anreiz zu Innovationen aus; 6. das Amt für Preise, das die Kalkulationsrichtlinien bestimmt und die im Preis berücksichtigten Gewinnormen gemeinsam mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen festlegt, ist überfordert. Manfred Melzer Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 850–858 Preis-Leistungs-Verhältnis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presse

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1985 I. Grundsätze des Preissystems Die Preisbildung folgt in der DDR anderen Prinzipien als in marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen. In diesen führt prinzipiell der Preismechanismus unter der Voraussetzung, daß wirksamer Wettbewerb vorliegt, eine Angleichung der Angebots- und Nachfragebeziehungen herbei und signalisiert den weitgehend autonomen…

DDR A-Z 1979

Verkehrswesen (1979) Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1985 Das V. in der DDR gilt als „vierte Sphäre der materiellen Produktion“. Durch die zunehmende Arbeitsteilung und Spezialisierung hat das V. als selbständiger Wirtschaftszweig in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Sein politischer und strategischer Wert ist in der DDR unbestritten. Bis Anfang der 60er Jahre war das V. durch Kriegseinwirkungen und Demontagen erheblich beeinträchtigt. Die Anstrengungen liefen darauf hinaus, „ohne Rücksicht auf Verluste“ den quantitativen Anforderungen gerecht zu werden. Kennzeichnend waren die Disproportionen in den Investitionen von Industrie und V. (in den ersten Nachkriegsjahren 60 v. H. : 6 v. H.). Schwierigkeiten bereitete die Umpolung des Hauptverkehrsstromes von der Ost-West-Richtung in die Nord-Süd-Richtung infolge der Teilung Deutschlands. Die in Wandlung befindliche Territorial- und Siedlungsstruktur, das Aufgeben traditioneller Produktionsgebiete und Schaffen neuer Industriebasen verändert noch heute ständig Güterströme und Qualitätsanforderungen an die Verkehrsbedienung. Seit 1967 werden größere materielle Anstrengungen unternommen, um das qualitative Angebot des V. zu verbessern. Durch Erhöhen des Investitionsanteils auf jetzt jährlich ca. 16 v. H. für das V. konnten neue Verkehrsanlagen in Dienst gestellt und alte Anlagen modernisiert werden. Im V. sind 450.000 Personen beschäftigt. I. Verkehrswege Das Verkehrswegenetz der DDR ist mit rd. 590 km/1000 km² eines der dichtesten in Europa. Allerdings ist die Netzdichte in den Bezirken unterschiedlich. Der südliche und westliche Raum der DDR sind verkehrmäßig besser erschlossen als der nördliche und östliche Teil. Der Bezirk Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) hat z. B. eine Verkehrswegedichte von ca. 1000 km Länge pro 1000 km², der Bezirk Schwerin nur etwa ein Drittel davon. II. Transportleistung III. Transportträger Transportträger sind die Deutsche Reichsbahn, der VEB Deutsche Binnenreederei und die von ihm an der Erfüllung der Transportaufgaben beteiligten Schiffseigner, der VEB Deutsche Seereederei, die [S. 1123]volkseigenen Kombinate und die Betriebe des Kraftverkehrs sowie andere Betriebe und Einrichtungen, sofern ihre Kraftfahrzeuge durch die Kraftverkehrseinsatzstellen für öffentliche Transportaufgaben eingesetzt werden. Neben den Transportkunden und den Transportträgern wirken am öffentlichen Gütertransport mit: Die sozialistischen und privaten Speditions- und Umschlagsbetriebe sowie Binnenhafen- und Seehafenbetriebe, soweit sie Transportraum der Transportträger be- und entladen. Die Transportaufgaben sollen so auf die Transportträger aufgeteilt werden, daß mit den geringsten Kosten für das Transportwesen und gegen geringstmögliches Entgelt für Transport- und Umschlagleistungen zu Lasten der Transportkunden transportiert wird. Zur Durchsetzung der Aufgabenteilung kann der Minister für V. Transportaufgaben bestimmten Transportträgern übertragen. IV. Transportplanung Das V. der DDR („sozialistisches V.“) unterscheidet sich im wesentlichen dadurch von dem westlicher Länder, daß es keinen Verkehrsmarkt gibt, auf dem Angebot und Nachfrage auch in bezug auf Verkehrsleistungen geregelt werden. Es wird dirigistisch von Organen der Staatsmacht „gelenkt“. Das wichtigste Mittel dazu ist die „Operative Transportplanung“. Charakteristisch für das V. ist eine Fülle von kurz-, mittel- und langfristigen (Perspektiv-)Plänen, nach denen sich die Leistungen der Transportträger zu entwickeln haben. Das wichtigste Planungsinstrument ist die Transportverordnung (TVO), in der u. a. die Grundsätze für die Aufgabenverteilung zwischen Eisenbahn und Binnenschiffahrt bzw. Kraftverkehr festgelegt werden, d. h. welche Transporte „schiffsgünstig“ bzw. „kraftverkehrsgünstig“ sind. Sollen abweichend von diesen Bestimmungen Schiffs- oder kraftverkehrsgünstige Transporte von der Eisenbahn durchgeführt werden, bedarf dies der Zustimmung verschiedener Gremien. Bis dahin hat die DR Wagenbestellungen für solche Transporte abzulehnen. Umgekehrt können die in Frage kommenden Gremien beschließen, ausnahmsweise eisenbahngünstige Transporte dem Kraftverkehr oder der Binnenschiffahrt zuzuweisen. Allgemein gelten Transporte im 50-km-Luftlinienumkreis als „kraftverkehrsgünstig“. Für die einheitliche Planung, Leitung, Koordinierung und Entwicklung des V. ist das Ministerium für Verkehrswesen (MfV) zuständig. Außerdem sind zahlreiche zentrale und örtliche Staatsorgane, wirtschaftsleitende Organe, Kombinate und Betriebe in Verbindung mit den Organen des MfV am Verkehrsprozeß beteiligt. Zum Planmechanismus gehören auch das Erfassen und Verteilen der Transportkapazitäten von Eisenbahn, Kraftverkehr und Binnenschiffahrt. 1965 wurde als Grundlage der komplexen Verkehrsplanung mit der Aufstellung der Generalverkehrspläne für die einzelnen Bezirke begonnen. Sie sollen den prognostischen Verkehrsbedarf und die ökonomisch günstigste Arbeitsteilung der Verkehrsträger festlegen. Für die gesamte DDR entstand, abgestimmt mit den regionalen Generalverkehrsplänen, ein Generalverkehrsschema. Diese neuen Konzepte sollen die materiell-technische Territorialstruktur des Verkehrswesens langfristig verbessern und eine volkswirtschaftlich optimale Koordination der Verkehrsträger bewirken. In diesen Plänen sollen die Strukturveränderungen des V. und der gesamten Volkswirtschaft mit den Substitutionsprozessen in der Material- und Energiebasis berücksichtigt sein. Das MfV ist auch das höchste exekutive Organ für das komplizierte Plan- und Lenkungssystem des V. An seiner Spitze steht der Minister für V., der zugleich Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn (DR) ist. Der Minister ist der Abteilung Verkehr und Verbindungswesen des ZK der SED rechenschaftspflichtig. Dem Minister für V. sind 7 Stellvertreter beigegeben, von denen der Stellvertreter des Ministers für die 4 operativen Hauptverwaltungen - Betriebs- und Verkehrsdienst, Maschinendienst, Wagenwirtschaft, Reichsbahnausbesserungswerke — als „Staatssekretär Deutsche Reichsbahn“ — fungiert. Die anderen 6 Stellvertreter des Ministers leiten die Hauptverwaltungen (HV) der DR für Bahnanlagen und HV Sicherungs- und Fernmeldewesen sowie die HV Kraftverkehr, HV Straßenwesen, HV Zivile Luftfahrt, HV Seeschiffahrt und Hafenwirtschaft, HV Binnenschiffahrt und Wasserstraßen. Die örtlichen Räte haben die Kooperation der am Gütertransport Beteiligten zu organisieren. Als beratende Organe zur Koordinierung der Transportaufgaben bestehen Transportausschüsse (TPA) (1 Zentraler TPA sowie Bezirks-, Kreis-TPA und Stadt-TPA). Die Entscheidungen der Vorsitzenden der TPA sind für alle Staats- und Wirtschaftsorgane im Zuständigkeitsbereich verbindlich. Dem Zentralen TPA gehören außer den Vorsitzenden der Bezirks-TPA auch der Minister für V. und andere führende Mitarbeiter zentraler Staats- und wirtschaftsleitender Organe an. V. Deutsche Reichsbahn Die Deutsche Reichsbahn bewältigt immer noch ca. 75 v. H. der tonnenkilometrischen Verkehrsleistungen des Binnenverkehrs in der DDR. Sie wird auch künftig noch für lange Zeit der wichtigste Verkehrsträger bleiben. Von den Kriegszerstörungen und Demontagen ist die DR besonders hart betroffen gewesen. Über die Hälfte des Fahrzeugparks war [S. 1124]vernichtet oder als Beutegut abtransportiert worden. Auch die Bahnanlagen, Gleise, Bahnbetriebswerke, Ausbesserungswerke, Bahnkraftwerke usw. waren überwiegend zerstört oder den Demontagen zum Opfer gefallen. Die Länge des Streckennetzes verringerte sich von 18.500 km auf 14.215 km. Fast alle zweiten Gleise wurden demontiert, so daß bis in die Gegenwart der Eisenbahnbetrieb weitgehend eingleisig durchgeführt wird. Bis 1980 läuft aber ein Programm für den mehrgleisigen Ausbau von Hauptstrecken für den Transitverkehr. Es werden dann 25 v. H. des Streckennetzes zwei- und mehrgleisig befahrbar sein. Dieser Ausbau ist notwendig, weil auf 7.500 km Hauptstrecken 80 v. H. der gesamten DR-Transportleistungen abgewickelt werden und diese Strecken bis zur Kapazitätsgrenze ausgelastet sind. Umstrukturierungen des Eisenbahnnetzes waren aufgrund der neuen territorialen Verhältnisse erforderlich. Mangels Materials und Geldes konnten diese nur langsam vollzogen werden. Dadurch gab es beträchtliche betriebliche Schwierigkeiten. In den 50er Jahren durften kurze Streckenabschnitte für Überholungen und zum Umfahren von großen Gleisknoten gebaut werden. Die Abschnürung von Berlin (West) bedingte 1959 den Bau eines großen Gleisaußenringes um Berlin. Die wichtigste Maßnahme zur Leistungssteigerung des eingleisigen Streckennetzes der DDR war die Einführung des Dispatchersystems nach sowjetischem Vorbild. Es handelt sich um ein Informations- und Zugleitungssystem zur optimalen Ausnutzung sowohl der Bahnanlagen als auch der Schienenfahrzeuge. Im Vergleich zum klassischen Zug- und Lokomotivleitungssystem westlicher Länder ist das Dispatchersystem perfekter, weil es durch die wesentlich erweiterten Befehlsverhältnisse eine dynamische Lenkungsweise ermöglicht. Das wirkt sich vor allem bei den auf eingleisigen Strecken häufig auftretenden Unregelmäßigkeiten günstig aus. Von Nachteil ist allerdings der hohe Personalaufwand bei diesem System. Die weitgehenden Befugnisse der Dispatcher, die bis in den Privatbereich der Eisenbahner reichen, wären bei westlichen Eisenbahnen nicht möglich. Zur Zeit gibt es bei der DR 150 Dispatcher-Zentralen und 250 Streckendispatcher-Stellen. Das Dispatchersystem setzt das „Vierbrigadesystem“ für den Personaleinsatz im operativen Dienst voraus. In jeder Dienstschicht leisten bestimmte „Brigaden“ Dienst, deren Einsatz in Vierbrigadeplänen geregelt ist. Das Vierbrigadesystem soll einen kontinuierlichen Arbeitsablauf bewirken und ermöglichen, die Leistung jeder Brigade an allen Tagen — einschließlich Sonn- und Feiertagen — zu kontrollieren und durch gegenseitige Wettbewerbe zu steigern. Mitte der 60er Jahre hat bei der DR ein Rekonstruktionsprozeß eingesetzt mit dem Ziel, den im Vergleich zu westlichen Eisenbahnen immer größer werdenden technischen und leistungsspezifischen Rückstand zu verringern: Beabsichtigt wurde die Erneuerung des Fahrzeugparks, der Traktionswandel (Umstellung von Dampftraktion auf Diesel- bzw. E-Traktion), der Bau moderner Stellwerke, der Einbau von Gleisbremsen in Rangieranlagen, das Einrichten von Rangierfunkanlagen usw. Wichtigste Aktion war in diesem Zusammenhang die Rekonstruktion des Oberbaues bzw. der Strecken. Die jahrelangen Versäumnisse auf diesem Sektor konnten jedoch bis heute noch nicht wieder ausgeglichen werden. Beachtliche Rationalisierungserfolge sind durch Konzentrierung des Stückgut- und Wagenladungsverkehrs auf wenige Knotenbahnhöfe erzielt worden (Rationalisierung). Die „Perspektivpläne“ der DR sehen vor, das derzeitige Eisenbahnnetz bis 1985 zu reduzieren. Nicht ausgelastete Strecken sollen stillgelegt werden, volkswirtschaftlich unrentable Transporte auf andere Verkehrsträger übergehen. Auf 6.000 km Hauptstrecken werden nach den derzeitigen Prognosen 90 v. H. der Verkehrsströme liegen. Bis 1985 soll ein weiterer schrittweiser zwei- und mehrgleisiger Ausbau dieser Strecken erfolgen. Etwa 10 v. H. der Hauptstrecken sind für Geschwindigkeiten bis 160 km/h und 50 v. H. für 120 km/h gedacht. Am künftigen Hauptnetz liegen alle Bezirksstädte und 75 v. H. der Kreisstädte, so daß sich 90 v. H. der Bevölkerung im Einzugsgebiet der Hauptstrecken befinden. Die nicht zum Hauptnetz gehörenden Strecken sollen aufgrund ihrer Zubringer- und Verteilerfunktion ausreichend, aber nicht voll ausgelastet sein. Es besteht aller Voraussicht nach aber keine Möglichkeit, die hier noch vorhandenen Kapazitätsreserven zu nutzen. Die künftige Verkehrsteilung sowie die vorgesehenen Automatisierungsvorhaben zwingen zur Konzentrierung der Zugangsstellen für den Güter- und Personenverkehr. Im Güterverkehr sollen die Zugangsstellen auf die Hälfte verringert werden, nachdem in den vergangenen Jahren durch Einführen des Wagenladungs-Knotenpunktverkehrs bereits 20 v. H. der Zugangsstellen geschlossen wurden. VI. Containerverkehr Der Containerverkehr wird als neue Transporttechnologie propagiert. Ihm wird große Bedeutung beigemessen, um den Transportaufwand zu verringern. Für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Transcontainern wurde die DDR-Transcontainer-Organisation (DDR-CONT) gebildet, als zentrale Dienststelle der DR. Sie übernimmt die diesbezüglichen Aufgaben, die bislang von der Generaldirektion des volkseigenen Speditionsunternehmens VEB Deu[S. 1125]trans (Spedition) wahrgenommen worden waren, insbesondere die Zusammenarbeit mit den Außenhandels- und Exportbetrieben der DDR, desgleichen die Abrechnung internationaler Transporte mit Kunden innerhalb und außerhalb der DDR. Künftig soll DDR-CONT auch die kommerziellen Belange des Binnenverkehrs wahrnehmen, damit optimale Bedingungen für den Ausbau eines großen Netzes von Containerzug-Verbindungen zwischen allen Ländern des RGW geschaffen werden können. 1971 wurden von der DR wöchentlich 325 Containerzüge gefahren, 1976 waren es rd. 600 Züge pro Woche. 1979 sollen 400.000 Container im grenzüberschreitenden Verkehr abgefertigt werden. Größter Container-Terminal ist Berlin-Frankfurter Allee. Auch Kleinbehälter- und Palettenverkehr werden begünstigt, um durchgehende Transportketten zu ermöglichen. Bei Containern wird nach Groß- und Mittelcontainern unterschieden. Anlagen für Elektronische ➝Datenverarbeitung (EDV) werden in zunehmendem Maße eingesetzt. Die DR ist in bezug auf EDV in der DDR am weitesten fortgeschritten. Ihr, „System AD AG“ (Automatische Disposition und Abrechnung des Fahrzeugparks im Güterverkehr) gilt als vorbildlich für alle Eisenbahnen des RGW. Es handelt sich um ein umfassendes Datenverarbeitungssystem zur Betriebsleitung, Abrechnung und Statistik. 1973 wurde im Rahmen dieses Systems die „Zentrale Frachtbe- und -abrechnung“ (ZEFBA) eingeführt. Die technische Basis bildet ein Rechenzentrum (RZDR) mit 8 Rechenstationen. Auch die auf dem Netz der DR befindlichen Fremdwagen werden im System ADAG erfaßt. Bisher wurde mit Rechnern vom Typ R-300 gearbeitet. In den Jahren 1977/78 erfolgte in verstärktem Maß die Umstellung auf ESER (Einheitliches System elektronischer Rechner). VII. Reiseverkehr Der Reiseverkehr und ganz besonders der Berufsverkehr sind nach wie vor Gegenstand der öffentlichen Kritik in der DDR, obwohl auf diesem Sektor in den vergangenen Jahren ebenfalls erhebliche Verbesserungen zu verzeichnen sind. Unregelmäßigkeiten im Güterverkehr wirken sich auf den eingleisigen Strecken zwangsläufig auf die Pünktlichkeit im Reiseverkehr aus. Da mit Ausnahme von Berlin (Ost) der Berufsverkehr in den Ballungszentren der DDR auf Ferngleisen abgewickelt werden muß, sind z. T. beträchtliche Verspätungen auch im Eisenbahn-Berufsverkehr nicht zu vermeiden. Beim Personen-Nahverkehr, der 70 v. H. des gesamten Personenverkehrs (ohne Individualverkehr) ausmacht, müssen die Vorstellungen des Ministeriums für Verkehrswesen mit den örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten in Einklang gebracht werden, was Aufgabe der Bezirks- und Kreisräte, der Transportausschüsse und der Verkehrsbetriebe ist. Dabei haben die „Berufsverkehrsaktive“ wegen ihrer praxisnahen Kenntnisse einen nicht unerheblichen Einfluß auf den Einsatz und die Fahrplangestaltung der verschiedenen Verkehrsmittel. Die Planungsmethodik ist in einer „Planungsordnung“ festgelegt, die alle Wirtschaftszweige umfaßt. Verbindlich sind auch die „Generalverkehrspläne“, die langfristig die Entwicklung der Verkehrs-Infrastruktur beinhalten. Schließlich befaßt sich auch der „Staatsplan Wissenschaft und Technik“ mit der „Weiterentwicklung und Rationalisierung des Berufs-, Schüler- und Reiseverkehrs in Städten und Ballungsgebieten“. Zur Verbesserung des Berufsverkehrs werden in Ballungsräumen bzw. Industriezentren S-Bahnen geschaffen, die allerdings bis auf weiteres auf den Fernstrecken verkehren. Ihr Vorteil liegt in einer dichteren Zugfolge, verbesserten Relationen und besserem Wagenpark. Neuerdings werden außer Doppelstockeinheiten auch moderne Triebzüge eingesetzt. 1977 wurden 2,716 Mill. Reisezüge gefahren, darunter 0,246 Mill. Schnell- und Eilzüge. Insgesamt sind 631 Mill. Menschen befördert worden. Züge, die in bezug auf Geschwindigkeit und Komfort internationalen Ansprüchen gerecht werden, gibt es jedoch noch nicht. VIII. Kraftverkehr Im Kraftverkehr sind etwa 130.000 Personen beschäftigt. Trotz allgemeiner Verstaatlichung war noch lange Zeit ein beträchtlicher Anteil der Kraftfahrzeugkapazität in privater Hand. Auch heute noch gibt es wenige private Kraftverkehrsbetriebe. Allerdings bestanden von Anfang an Vertragsverhältnisse der privaten Eigner mit den volkseigenen Kraftverkehrsbetrieben. Der Kraftverkehr wird von Bezirksdirektionen für Kraftverkehr geleitet. Oberste Instanz ist die Hauptverwaltung Kraftverkehr im Ministerium für Verkehrswesen. In jüngster Zeit werden zwecks noch strafferer Organisation und besserer Ausnutzung der Kapazitäten Kombinate für Kraftverkehr gebildet. Das erste und größte Kombinat ist das VEB Kombinat Trans, Sitz Berlin (Ost). IX. Güterkraftverkehr Der Güterkraftverkehr hat sich zwar in bezug auf die beförderten Mengen (von 1963 bis 1976 Steigerung um 20 v. H.) nicht ungünstig entwickelt, doch entlastet er die Eisenbahn nicht im gewünschten Maße. Das beweist sein geringer Anteil an den tonnenkilometrischen Leistungen des gesamten Binnen-Güterverkehrs von ca. 25 v. H. Das liegt einerseits an den Grundsätzen für die Aufteilung der Transporte zwischen Eisenbahn und Kraftverkehr (zulässig bis 50 km) und zum anderen am immer noch unzureichenden Kfz-Park sowie an der Straßenqualität. [S. 1126]1977 entfielen auf den öffentlichen Güterkraftverkehr 18 v. H. der im Binnenverkehr beförderten Menge (in t) und auf den Werkverkehr 50 v. H. Bei den Beförderungsleistungen (tkm) lag der Anteil des öffentlichen Kraftverkehrs und des Werkverkehrs bei je 12 v. H. Das Wachstumstempo des Lkw-Bestandes (1949 90.000, 1970 229.000, 1977 332.000) liegt weiter unter den volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten. Zum Teil ist das auch darauf zurückzuführen, daß bestimmte Lkw nicht mehr in der DDR produziert werden, sondern aus der CSSR importiert werden müssen. Das in Ludwigsfelde bei Berlin (Ost) errichtete Lkw-Werk baut nur 5-t-Typen. X. Personenkraftverkehr Im Zuge von Stillegungen unwirtschaftlicher Nebenbahnstrecken hat der Personenkraftverkehr mit Omnibussen als Schienen-Ersatzverkehr und für den Berufsverkehr an Bedeutung gewonnen. Dem „Arbeiter-, Berufs- und Schülerverkehr“ wird auch in Zukunft Aufmerksamkeit gewidmet. „Berufsverkehrsaktive“ arbeiten mit den Betrieben und kommunalen Stellen zusammen, um das Platzangebot zu erhöhen und um Pünktlichkeit. Sauberkeit und Sicherheit zu gewährleisten. 1977 bediente der öffentliche Personenkraftverkehr 17.552 Linien mit einer Gesamtlänge von 600.886 km. Der private, individuelle Personenkraftverkehr wird nicht gefördert, aber auch nicht unterdrückt. Dennoch nimmt der private Besitz von Pkw immer mehr zu, auch wenn die Lieferzeiten für Pkw mehrere Jahre betragen. Der relativ hohe Bestand an Pkw läßt noch keine Schlüsse auf die private Motorisierung zu, weil ein großer Teil davon den gesellschaftlichen Organisationen und VEB und nicht privaten Besitzern gehört. Auch Taxis und Mietwagen sind in diesen Zahlen enthalten. XI. Straßen Das Straßennetz ist nach dem Kriege nicht in dem Maße ausgebaut worden wie in der Bundesrepublik Deutschland. Lediglich die Kriegszerstörungen wurden beseitigt. Die Gesamtlänge der klassifizierten Straßen ist deshalb mit ca. 47.000 km nahezu unverändert geblieben. Auch in absehbarer Zukunft wird sich daran nicht viel ändern. Lediglich die Qualität der Straßen soll verbessert werden. Bis jetzt fehlte es an Steinkohlenbitumen für den Straßenbau. Das reichlich vorhandene Braunkohlenbitumen ist nicht ausreichend verschleißfest. Neuerdings wird Bitumen aus Erdölrückständen verwendet. Eine Verbesserung der Straßenqualität wird auch im Zusammenhang mit der Einführung des Knotenverkehrs bei der DR für erforderlich gehalten, um einen optimalen Effekt dieses Verkehrs zu erzielen. Die in der DDR nach dem Kriege vorhanden gewesenen Autobahnstrecken haben durch Neubauten keine nennenswerte Veränderung erfahren. Bislang wurde nur die Autobahn Leipzig-Dresden (74 km) im Jahr 1971 als reine Neubaustrecke dem Verkehr übergeben. 500 km Autobahn-Neubauten waren seit längerer Zeit geplant. Als erstes wurde das Autobahnprojekt Rostock-Berlin in Angriff genommen, um den größten Seehafen der DDR mit dem Hinterland zu verbinden. Diese Autobahn ist auch als Nord-Süd-Magistrale für den Transitverkehr mit den skandinavischen Ländern gedacht. Seit 1. 4. 1979 ist die Autobahn Berlin-Rostock geöffnet. Die Autobahnen haben z. Z. eine Länge von 2.085 km. Zur Verbesserung des Transitverkehrs mit der Bundesrepublik Deutschland wird der Autobahnabschnitt Helmstedt-Marienborn sechsspurig ausgebaut. Die Kosten hat weitgehend die Bundesrepublik Deutschland übernommen (Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten). Seit Januar 1978 ist eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. In ihr sind die Bestimmungen aus 10 Rechtsvorschriften zusammengefaßt. Sie ist orientiert an internationalen Verkehrsregeln und Verkehrszeichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt innerhalb von Ortschaften 50 km/h, außerhalb von Ortschaften 90 km/h, auf Autobahnen 100 km/h (Straßenverkehrsrecht). XII. Binnenschiffahrt Aufgabe des Verkehrsträgers Binnenschiffahrt ist es, die DR durch den Transport von Massengütern auf den Wasserstraßen zu entlasten. Das ist heute nur in ungenügendem Maße der Fall. Seit Jahren stagniert das Leistungsvolumen mit ca. 14 Mill. t/Jahr Transportmenge und ca. 2.400 Mill. tkm/Jahr Beförderungsleistung. Auf den zunehmenden gesamten Gütertransport der DDR bezogen, geht der Prozentanteil der Binnenschiffahrt immer mehr zurück. Er liegt unter 3 v. H. Hauptgrund für die relativ geringen Transportleistungen trotz guter Wasserstraßen ist die Tatsache, daß das Wasserstraßennetz der DR auf die ursprünglichen Verkehrsbeziehungen Ost-West orientiert ist und eine Umpolung nur durch kostspielige Kanalbauten ermöglicht werden kann. Ein verhältnismäßig kleiner Teil der neuen Wirtschaftszentren ist an das Wasserstraßennetz angeschlossen. Vor allem [S. 1127]fehlt ein Anschluß der neuen Ostseehäfen, in erster Linie Rostocks, an das Binnenwasserstraßennetz. Für den Bereich Binnenschiffahrt ist der VEB Deutsche Binnenreederei alleiniger Frachtführer für alle Gütertransporte der Binnenschiffahrt auf allen Wasserstraßen der DDR sowie im Import- und Exportverkehr. Der VEB Deutsche Binnenreederei beteiligt alle Betriebe, die Eigentümer von Schiffsraum für den Gütertransport sind. Soweit noch private Schiffahrtsbetriebe existieren, sind diese verpflichtet, ihren Schiffsraum für den VEB Deutsche Binnenreederei ständig einsatzbereit zu halten und seinen Dispositionen Folge zu leisten. Die sich daraus ergebenden wechselseitigen Beziehungen werden durch Schiffsraum-, Charter-, Überlassungs- oder Mietverträge geregelt. Wasserfahrzeuge und schwimmende Geräte, die im Schiffsregister eingetragen sind, dürfen nur abgewrackt, stillgelegt oder in ihrer Transportraumkapazität gemindert werden, wenn dies staatlich genehmigt ist. Vom VEB Deutsche Binnenreederei werden hauptsächlich Massengüter transportiert. Dabei bilden Baustoffe, Kohle, Düngemittel, Salze sowie im Herbst- und Winterverkehr landwirtschaftliche Massenprodukte wie Zuckerrüben den Hauptanteil. Im grenzüberschreitenden Verkehr werden Kalisalze, Getreide, Futtermittel sowie Stahl- und Walzwerkerzeugnisse befördert. Es wird angestrebt, die Binnenschiffahrt für den Containerverkehr einzuschalten. Die meisten Reedereien wurden nach dem Kriege durch den Befehl Nr. 124 der SMAD zunächst unter Sequester gestellt und dann enteignet. Ausgenommen die Reedereien auf der Oder, die im Rahmen der Reparationsleistungen vorübergehend in der „Sowjetischen Staatlichen Oderschiffahrt AG (SSOAG)“ zusammengefaßt wurden. Nach ihrer Rückgabe 1952 wurden auch diese Reedereien mit dem Rest der Tonnage in den „sozialistischen Sektor der Binnenschiffahrt“ überführt. Der „Aderlaß“ in der B. durch Abzug von ca. 2.500 Lastkähnen als Reparationen ist heute durch Neubauten moderner Frachtkähne mit eigenem Antrieb, durch Indienststellen neuer Schlepper und vor allem durch Aufbau einer Schubflotte überwunden. Aus diesen Zahlen ist deutlich die Modernisierung der Binnenschiffsflotte zu erkennen. Der Güterverkehr mit Binnenschiffen ist auf die zentralen Bezirke der DDR konzentriert, wobei Magdeburg, Frankfurt (Oder), Potsdam und Berlin (Ost) Schwerpunkte bilden. In diesen Bezirken liegen fast zwei Drittel der Wasserstraßen von Elbe, Oder, Havel und das sie verbindende Kanalsystem. Für die Energieversorgung von Berlin (Ost) spielt die Binnenschiffahrt eine große Rolle. In Königs Wusterhausen wird Kohle von der Eisenbahn auf Binnenschiffe umgeschlagen und zum Ost-Berliner Kraftwerk Klingenberg transportiert. Auch die Versorgung des Heizkraftwerkes Berlin-Mitte mit Heizöl erfolgt mit Binnenschiffen. Im Zusammenhang mit der Modernisierung der Binnenschiffsflotte sind auch die Binnenhäfen in den vergangenen Jahren zu leistungsfähigen Umschlagplätzen ausgebaut worden. Wichtigster Binnenhafen der DDR ist Magdeburg. Dann folgen: Frankfurt (Oder), Dresden. Berlin (Ost), Potsdam und Halle. Durch die Transportverordnung und die Durchführungsbestimmungen sind alle Fragen der Transportplanung, Transportverträge, des Einsatzes von Schiffsraum, der Inanspruchnahme und Bereitstellung des Transportraumes, Lade- und Löschfristen, Schiffsliegegelder und Zuschläge, Lieferfristen, Aufnahme von Schäden an Schiffen sowie die allgemeinen Leistungsbedingungen für Transportverträge mit dem VEB Deutsche Binnenreederei gesetzlich geregelt. Die DR ist danach verpflichtet, Wagenbestellungen für schiffsgünstige Transporte abzulehnen, wenn der Absender nicht den entsprechenden Beschluß des Transportausschusses vorlegt. Schiffsgünstig sind Massentransporte, die zum überwiegenden Teil der Transportstrecke auf dem Wasserwege durchgeführt werden können. Es gelten folgende Grundsätze: Die Bahnvor- bzw. -nachlaufstrecke im kombinierten Transport darf eine Entfernung von 125 km (bei Im- und Exporten 300 km) nicht überschreiten, 50 v. H. der direkten Bahnstrecke nicht übersteigen und nicht länger sein als der anteilige Wasserweg. Beim kombinierten Importverkehr über DDR-Seehäfen ist eine Bahnvor- oder -nachlaufstrecke bis 200 km zulässig. Beim kombinierten Exportverkehr über DDR-Seehäfen sind in der Bahnvorlaufstrecke bis 300 km, in der Bahnnachlaufstrecke bis 200 km erlaubt. XIII. Wasserstraßen Wichtigste Wasserstraßen sind die Elbe (566 km auf DDR-Gebiet) mit Anschlüssen an den Weser-Elbe-Kanal, die Saale und die Oder. Auf diesen ca. 1.900 km langen Haupt-W. werden ca. 90 v. H. der Transportleistungen der Binnenschiffahrt abgewickelt. Die Neben-W. in den Bezirken Schwerin, Neubrandenburg und Potsdam haben nur für den lokalen Verkehr Bedeutung. Von Nachteil ist, daß die Mündungen von Elbe und Oder nicht im Gebiet der DDR liegen und die Industriegebiete von diesen Strömen [S. 1128]zu weit entfernt sind. Bis jetzt ist es trotz verschiedener Planansätze nicht gelungen, den Mittellauf der Elbe zu kanalisieren. Niedrigwasserperioden beeinträchtigen deshalb die Schiffahrt auf der Elbe. Während bei normalen Wasserverhältnissen die Elbe mit 1350-t-Schiffen befahren werden kann, ist die Saale bis Halle-Trotha nur für Schiffe bis 750 t geeignet. Auch die Saale schwankt in der Wasserführung. Die Oder als die zweitgrößte natürliche Wasserstraße ist in noch stärkerem Maße als die Elbe Tauchtiefenschwankungen unterworfen. Der schiffbare Teil der Oder im DDR-Bereich ist 163 km lang. Bei Mittelwasser kann er von Schiffen bis 750 t befahren werden. Das Kanal- und Flußsystem zwischen Elbe und Oder ist bei annähernd konstanten Tauchtiefen bis zu 2 m für Schiffe von 750 bis 1000 t Tragfähigkeit befahrbar. Der alte Plan, den Häfen Wismar und Rostock durch Ausbau der bestehenden Gewässer eine Verbindung zum Hinterland zu verschaffen, ist Ende 1957 neu aufgegriffen worden. Das Projekt eines Nord-Süd-Kanals sieht vor, im Zusammenhang mit dem Ausbau des Seehafens Rostock einen 150 km langen Kanal zu bauen, der über Sternberg-Crivitz zum Elbe-Müritz-Kanal führen, ab Neustadt-Gleve in südöstlicher Richtung verlaufen und bei Wittenberge „in das Elbe-Wasserstraßennetz“ einmünden soll. Die Bauzeit würde etwa 15 Jahre betragen. Um den Bau dieses Kanals ist es in den letzten Jahren still geworden. Von anderen Projekten ist nach 1945 nur der aus politischen Gründen zur Umgehung von Berlin (West) gebaute Kanal Paretz-Nieder-Neuendorf mit einer Länge von 35 km ausgeführt worden. Im Zusammenhang mit der Einführung der Schubschiffahrt sollen nunmehr die Wasserstraßen durch Baggerungen, Erhöhung der Deiche, Begradigungen usw. ausgebaut werden. Zu diesen Vorhaben gehört auch der Plan der schrittweisen Kanalisierung der Elbe bei Magdeburg; schließlich soll auch Leipzig an das Wasserstraßennetz angeschlossen werden. Die Verwirklichung dieser Pläne ist jedoch noch nicht abzusehen. Es gibt einige weitere Zukunftspläne; z. B. soll ein Verbindungskanal von der Elbe zur Oder gebaut werden, so daß über einen weiteren Kanal zwischen Kosel an der Oder und Bratislava (Preßburg) an der Donau ― unter Einbeziehung der March ― der Anschluß an das Schwarze Meer gewonnen werden kann. An eine Realisierung dieses Projekts (wie in der Bundesrepublik Deutschland das Rhein-Main-Donau-Kanal-Projekt) ist aber vorläufig aus Kostengründen nicht zu denken. Die Binnenschiffahrt der DDR ist in starkem Maße von den klimatischen Gegebenheiten abhängig. Wegen Niedrigwassers kommt es in den Sommermonaten meist zu Schwierigkeiten. Im Winter erliegt bei starken Frösten der Binnenschiffsverkehr. Nur wichtige Strecken können von Eisbrechern befahrbar gehalten werden. XIV. Seeschiffahrt Die Seeschiffahrt mußte unter sehr schwierigen Bedingungen völlig neu aufgebaut werden. Unter Berufung auf das Potsdamer Abkommen und die Direktiven des Alliierten Kontrollrats waren alle Seeschiffe konfisziert. In den ersten Nachkriegsjahren wurden auf den durch Reparationsentnahmen weitgehend dezimierten Werften der DDR zunächst lediglich Schiffe für die Sowjetunion repariert (Schiffbau). Ab 1950 gestattete die sowjetische Besatzungsmacht den Aufbau einer Handelsflotte, die sich inzwischen zu einem stattlichen Instrument einer aktiven Seefahrtspolitik der DDR entwickelt hat. Hinter der UdSSR und Polen rangiert die DDR an 3. Stelle in der Flottenrangordnung der Staaten des RGW. Die Flotte besteht aus modernen, auch teilautomatisierten Schiffen. 1972 verfügte die DDR über 9 Tanker mit 168.974 BRT bzw. 106.776 NRT (204.906 tdw), 1977 über 10 Tanker mit 272.017 BRT bzw. 170.282 NRT (491.625 tdw), davon 1 Tanker mit 11.670 tdw, 2 Tanker mit zusammen 40.165 tdw und 7 Tanker mit zusammen 439.790 tdw. Ferner gehören dem VEB Bagger-, Bugsier- und Bergungsreederei gegenwärtig 10 Bagger, 26 Schlepper, 2 Eisbrecher, 9 Lotsenboote, 4 Tauchschiffe sowie weitere Spezialeinheiten. Parallel mit dem Aufbau der Flotte erfolgte ein Ausbau der Seehäfen an der Ostseeküste. Von den 3 verfügbaren Häfen Wismar. Rostock, Stralsund ist vor allem Rostock groß ausgebaut worden. Es verfügt über einen Überseehafen als Universalhafen mit Ölhafen, Schüttgutbereich. Stückgutbereich und über den Passagierkai Warnemünde. [S. 1129]Die Seeschiffahrt ist vollständig verstaatlicht. Ausführender Betrieb ist der VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei mit Sitz Rostock, der für die Linienschiffahrt und die Befrachtung von Schiffen zuständig ist. Ferner wird von ihm die gesamte Massengut-, Tank- und Spezialschiffstonnage der DDR bereedert. Seit 1968 gibt es einen Containerliniendienst, und seit 1977 bietet der VEB Deutfracht/Seereederei Rostock (DSR Lines) einen regelmäßigen Containerdienst zwischen Nordeuropa und der Levante. 1976 sind über 26.000 Container im Export über den Hafen Rostock transportiert und umgeschlagen worden. Für die Abfertigung in- und ausländischer Schiffe in den Häfen ist der VEB Deutsche Schiffsmaklerei (Rostock) zuständig. Zum organisatorischen Komplex gehören noch der VEB Lotsen-Bugsier- und Bergungsdienst und der VEB Schiffsversorgung sowie die Deutsche Tallierungs-Gesellschaft mbH. Darüber hinaus gehören als Komplex für die S. das Institut des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft und das Ingenieurbüro für Rationalisierung zur Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft. Mehrere Liniendienste werden in Gemeinschaft mit ausländischen Reedereien bedient, darunter mit der polnischen Reederei RZM in der Relation Europa-Westafrika (UNIAFRICA), der gemeinsam mit der polnischen Reederei PZM sowie der tschechoslowakischen Reederei Československo Namoni Plovba unterhaltene Liniendienst in der Relation Rostock/Stettin-Kuba (CUBALCO) und der gemeinsam mit der polnischen Reederei PLO betriebene Liniendienst nach Ostafrika (BALTAFRICA). Oberste Instanz für alle Organe der Seeschiffahrt ist die Hauptverwaltung Seeschiffahrt und Hafenwirtschaft im Ministerium für Verkehrswesen. Ausgenommen sind die Fährschiffe für den Trajektverkehr, die der DR unterstehen. XV. Fährverkehr Die DR ist Partner der Gemeinschaftslinien DDR-Schweden zwischen Saßnitz und Trelleborg (107 km) sowie DDR-Dänemark zwischen Warnemünde und Gedser (47 km). Die Eisenbahn-Fährschiffe unterstehen dem Fährschiffamt der DR in Saßnitz. Ab Mai 1978 gibt es während der Sommermonate auch eine Fährschiffverbindung Saßnitz-Rönne auf Bornholm. Auf der Route Saßnitz-Trelleborg sind folgende DR-Fährschiffe eingesetzt: „Saßnitz“ seit 1959, „Stubbenkammer“ seit 1971, „Rügen“ seit 1972 und „Rostock“ seit 1977. Auf schwedischer Seite verkehren auf dieser Route „Skane“ seit 1966, „Götaland“ und „Sveland“ seit 1973. Die Route Warnemünde-Gedser wird seit 1955 von der dänischen „König Frederick IX“ und seit 1963 von dem DDR-Schiff „Warnemünde“ befahren. 1965 wurden insgesamt 1,5 Mill. t Eisenbahngüter zwischen Saßnitz und Trelleborg trajektiert, 1972 waren es 2,3 Mill. t. Im Lkw-Verkehr stieg die Zahl von ca. 1000 im Jahr 1967 auf 7.000 im Jahr 1972. Für 1979 wird damit gerechnet, daß über diese Linie der Ostsee 40.000 Eisenbahnwagen und 13.400 Kraftfahrzeuge befördert werden. Zwischen Saßnitz und Trelleborg, der bedeutendsten Fährroute, wurden 1975 14.300 Lkw, 1976 knapp 18.000 Lkw befördert. Mit der Eisenbahn wurden 1974 3,654 Mill. t, 1976 rd. 2,970 Mill. t trajektiert. Während der Lkw-Verkehr seitdem noch weiter gering zunimmt, ist der Eisenbahngüterverkehr stark rückläufig. XVI. Seehäfen Die DDR verfügt über 3 für Seeschiffe benutzbare Häfen, die allerdings keinen direkten Binnenwasserstraßenanschluß haben: Rostock, Wismar und Stralsund. In Rostock konnten wegen ständiger Versandung bis 1960 nur Schiffe bis 7.000 BRT anlegen. Wismar kann von Schiffen bis 12.000 BRT angelaufen werden, Stralsund nur von kleineren Schiffen bis 2.500 BRT. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus, entweder Wismar, Stralsund oder Rostock zu einem großen Überseehafen auszubauen. Die Entscheidung fiel 1957 zugunsten von Rostock. Ausschlaggebend waren die Nähe der Werften in Rostock und Warnemünde, die relative Nähe des Nord-Ostsee-Kanals und die günstigen Voraussetzungen für den Bau eines Binnenwasserweges für den Anschluß des Hafens an Wasserstraßen, die alle Teile der DDR miteinander, aber auch mit der CSSR verbinden. Der neue Seehafen Rostock hat an Bedeutung gewonnen. Seine Umschlagskapazität soll bis 1980 20 Mill. t/Jahr erreichen; gegenwärtig beträgt sie aber nur rd. 14 Mill. t/Jahr. Es konnten bis jetzt Überseeschiffe bis 25.000 BRT abgefertigt werden. Er verfügt u. a. über einen Ölhafen mit 2 Liegeplätzen und 100.000 m³ Tanklagerkapazität, eine Schüttgutpier mit 3 Liegeplätzen, 13.200 m² Freilagerfläche und 6 Bunkerkranbrücken, 1 Schwergutumschlagplatz, Pier 1 mit 15 Stückgutkränen, Pier 2 mit 13 Liegeplätzen, 85.000 m² gedeckten Flächen, 52 Kränen; die Tauchtiefe der Hafenbecken beträgt 10 m. Die Verbindung mit der offenen See stellt ein 7 km langer Kanal her. Das Fahrwasser ist von 1972 bis 1977 für 80.000-t-Schiffe vertieft worden. Die Wassertiefe beträgt jetzt 13 m. Am seewärtigen Beginn ist der Kanal 250 m breit. Er verjüngt sich bis zu den Molen auf 80 m. Im Ölhafen wurden 1974 ca. 7 Mill. t gelöscht. Der Anteil des Umschlags von Rostock am gesamten Umschlag in den Seehäfen der DDR beträgt 80 v. H. Mit dem Hinterland verbinden Rostock eine Eisenbahnmagistrale und die 1978 fertiggestellte Autobahn nach Berlin (Ost). Die Pläne für einen Nord-Süd-Kanal zum Anschluß [S. 1130] Rostocks an das Wasserstraßennetz der DDR sind jedoch auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Während sich Rostock zu einem universellen Stückguthafen und zu einem Importhafen für Schüttgüter, Früchte und Rohöle entwickelt hat, ist Wismar zum Spezialhafen für den Umschlag von Getreide und für den Kaliexport geworden. Der Hafen ist über eine 28 km lange Zufahrt mit 8,2 m Tauchtiefe zu erreichen. Im Seehafen Stralsund werden vorwiegend Holz und Schüttgüter (Salz) umgeschlagen. Der Hafen ist 60 km von der offenen See entfernt. Der Güterumschlag der Seehäfen betrug insgesamt 1970 12,8 Mill. t und erreichte 1974 den bisher höchsten Wert von 16,3 Mill. t. Seit 1975 liegt die Jahresumschlagleistung bei rd. 15,4 Mill. t. Organisatorisch sind die 3 Häfen selbständige VEB-Betriebe. XVII. Luftverkehr Der Luftverkehr hat sich in den vergangenen Jahren stark entwickelt. Aufgrund des Potsdamer Abkommens durfte dieser Verkehrsträger lange Zeit nicht tätig werden. Die Luftverkehrsmittel waren an die Alliierten abzuliefern. Auch die Hoheitsrechte des Luftverkehrs übernahm die Besatzungsmacht. Nach Abschluß des Vertrages zwischen der DDR und der UdSSR am 20. 9. 1955 waren die rechtlichen Grundlagen für den Aufbau eines zivilen Luftverkehrs gegeben. Noch im selben Jahr sind der sowjetischen Verkehrsfliegerschule Uljanowsk die ersten Flugzeugbesatzungen für den DDR-Luftverkehr zur Ausbildung zugewiesen worden. Die sowjetische Fluggesellschaft AEROFLOT leistet bis auf den heutigen Tag dem Luftverkehr der DDR Entwicklungshilfe. Seit 1955 werden für den Luftverkehr Flugzeuge der sowjetischen Flugzeugindustrie geliefert, zunächst zweimotorige Passagier-Flugzeuge vom Typ JL 14, die zeitweilig auch im Dresdner Flugzeugwerk in Lizenz gebaut worden sind. Die Eigenproduktion wurde aber nach Absturz eines selbst entwickelten Mittelstreckenflugzeuges mit Strahlantrieb aufgegeben. Die Luftfahrtgesellschaft der DDR erhielt zunächst den traditionellen Namen „Deutsche Lufthansa“. Sie war bis 1957 dem Ministerium des Innern, dann dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt. Heute ist das Ministerium für Verkehr für zivile Luftfahrt zuständig. Da aufgrund von Gerichtsentscheidungen Flugzeuge der DDR-Lufthansa unter dem Namen „Deutsche Lufthansa“ Flughäfen westlicher Länder nicht anfliegen dürfen, wurde 1958 in Berlin (Ost) eine neue Luftfahrtgesellschaft, die Interflug GmbH., gegründet. Nachdem diese 5 Jahre lang neben der „Lufthansa“ bestanden hatte, wurde ihr nach Auflösung der „Lufthansa“ der gesamte Luftverkehr übertragen. Das Flugliniennetz der Luftfahrtgesellschaft der DDR umfaßt 51 Strecken mit einer Gesamtlänge von 93.032 km. Mit 27 Staaten hat die DDR Luftverkehrsabkommen geschlossen, in 24 unterhält die Interflug eigene Stadtbüros, 16 ausländische Luftverkehrsgesellschaften haben Vertretungen in Berlin (Ost), darunter die niederländische KLM, die skandinavische SAS, die finnische FINNAIR und die österreichische AUA (Stand: 30. 6. 1974). 1977 wurden über 1,2 Mill. Fluggäste befördert, die Personenbeförderungsleistung stieg von 950 Mill. Pkm (1970) auf knapp 1590 Mill. Pkm (1977). Hauptflughafen ist Berlin-Schönefeld. Neben den Hauptstädten aller europäischen Mitgliedsstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (sowie Leningrad und Kiew) werden regelmäßig u. a. Bagdad, Beirut, Belgrad, Conakry, Damaskus, Kairo, Khartum, Tirana, Maputo bedient. Ferner werden Kopenhagen, Amsterdam, Helsinki, Wien und Mailand von der Interflug direkt angeflogen. Die Interflug ist Mitglied in mehreren internationalen Luftverkehrsorganisationen, so z. B. in der Societé Internationale de Telecommunications Aéronautiques (SITA), gehört jedoch nicht dem Internationalen Lufttransportverband (IATA) an. XVIII. Ausbildung Der wissenschaftliche Nachwuchs für das V. kommt von der 1952 gegründeten Hochschule für V. (HfV) Dresden. Sie trägt den Namen des deutschen Eisenbahnpioniers Friedrich List. Im Jahr 1977 gehören zum Lehrkörper etwa 125 Professoren und Dozenten sowie 600 wissenschaftliche Mitarbeiter. Die Zahl der Studenten beträgt 4.400; 15 v. H. sind Stu[S. 1131]denten im Fernstudium (Anteil der ausländischen Studenten 2 v. H.) Die Ausbildung erfolgt in 5 Grund- und 12 Fachstudienrichtungen. Dazu zählen: Verkehrs- und Betriebswirtschaft, Fahrzeugdienst, Technische Verkehrskybernetik, Verkehrsbauwesen, Mathematik, Rechentechnik und Naturwissenschaften. Vorlesungen in der Sektion „Marxismus-Leninismus“ sind Pflicht. 1971 wurde die Sektion „Militärisches Transport- und Nachrichtenwesen“ gegründet. Seit 1973 gibt es die Hauptabteilung (HA) für Wissenschaft und Technik im MfV. Sie besteht aus den Abteilungen I Entwicklung des V., II Entwicklung der DR, III Neuererbewegung und Standardisierung. Die bisherigen zentralen Abteilungen „Forschung und Entwicklung“, „Prognose und Generalverkehrsplanung“ sowie die „Arbeitsgruppe für Automatisierung und Rationalisierung“ wurden neben anderen Büros und Koordinierungsgruppen in die neue HA überführt. Durch die Neuorganisation wird eine höhere Effektivität von Wissenschaft und Technik erwartet. Der neuen HA sind das „Zentrale Forschungsinstitut des V. der DDR“, das „Forschungs- und Entwicklungswerk Blankenburg“, die „Zentrale Prüf- und Entwicklungsstelle Kirchmöser“ und das „Rechenzentrum der DR“ zugeordnet. Alle übrigen forschungs- und Entwicklungseinrichtungen des V. und die technischen Prüf- und Kontrollstellen wurden ebenfalls der HA Wissenschaft und Technik unterstellt. Dazu gehören die Versuchs- und Entwicklungsstelle (VES) in Dresden der HV Betrieb und Verkehr, die VES in Halle der HV Maschinenwirtschaft, die VES in Delitzsch der HV Wagenwirtschaft, die VES Magdeburg-Buckau der HV Bahnanlagen und die VES in Berlin der HV Sicherungs- und Fernmeldewesen; ferner die VES „Kraftverkehr“, „Straßenwesen“, „Zivile Luftfahrt“, „Seeschiffahrt und Hafenwirtschaft“ sowie „Binnenschiffahrt“. Paul Kalinowski Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1122–1131 Verkehrsvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verlagswesen

Verkehrswesen (1979) Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1985 Das V. in der DDR gilt als „vierte Sphäre der materiellen Produktion“. Durch die zunehmende Arbeitsteilung und Spezialisierung hat das V. als selbständiger Wirtschaftszweig in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Sein politischer und strategischer Wert ist in der DDR unbestritten. Bis Anfang der 60er Jahre war das V. durch Kriegseinwirkungen und…

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Ministerium des Innern (1979)

Siehe auch: Ministerium des Innern: 1954 1975 Ministerium des Innern (MdI): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Das MdI., zentrales staatliches Organ des Ministerrats zur Durchführung der Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, arbeitet dabei mit dem Ministerium für Staatssicherheit und den Organen der Rechtspflege zusammen. Grundlage seiner Tätigkeit sind die Beschlüsse und Direktiven des ZK der SED, die in der Kommission für Nationale Sicherheit beim Politbüro entschieden, vom MdI. durchgeführt und von der Abteilung Sicherheit beim ZK der SED kontrolliert werden. Für Fragen der Organisation des Dienstes in den Organen des MdI. ist der Nationale Verteidigungsrat zuständig. Das MdI. wird geleitet vom Minister, der gleichzeitig Chef der Deutschen Volkspolizei ist. Die Stellvertreter des Ministers leiten die übrigen Organe des MdI., die Feuerwehr und den Strafvollzug sowie die einzelnen Dienstzweige der VP: Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Kriminal- und Transportpolizei. Minister und Chef der Deutschen Volkspolizei ist (1978) Generaloberst Friedrich Dickel (SED). 1. stellv. Minister ist Generalleutnant Rudolf Riss (SED). Weitere stellvertretende Minister sind die Generalmajore Günter Giel, Ernst Marterer und Karl-Heinz Wagner sowie die Generalleutnante Werner Reuther und Willi Seifert (alle SED). Das MdI. war bis zur Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) oberstes staatliches Führungsorgan der bewaffneten Kräfte der DDR. Der Hauptstab des MdI. führt jetzt die dem MdI. unterstehenden bewaffneten Kräfte: die Bereitschaften der VP und die Transportpolizei. Das MdI. ist zuständig für die Ausbildung und den Einsatz der Kampfgruppen. Der Bereich der Zivilverteidigung wurde aus dem MdI. ausgegliedert und dem Ministerium für Nationale Verteidigung zugewiesen. Das MdI. übt ferner die politische und fachliche Aufsicht über das Staatssekretariat für Kirchenfragen aus und leitet die Stellvertretenden Vorsitzenden der örtlichen Räte für Inneres an. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 729 Ministerium der Justiz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau

Siehe auch: Ministerium des Innern: 1954 1975 Ministerium des Innern (MdI): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1985 Das MdI., zentrales staatliches Organ des Ministerrats zur Durchführung der Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, arbeitet dabei mit dem Ministerium für Staatssicherheit und den Organen der Rechtspflege zusammen. Grundlage seiner Tätigkeit sind die Beschlüsse und Direktiven des ZK der SED, die in der Kommission für Nationale…

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Produktivkräfte (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Politische Ökonomie als Teil des Marxismus-Leninismus faßt die P. einer Gesellschaft als die Gesamtheit der subjektiven (Menschen) und der gegenständlichen (Produktionsmittel) Faktoren und Bedingungen auf, die durch ihr zielgerichtetes Zusammenwirken im Arbeitsprozeß eine historisch bestimmte Form der Produktion materieller Güter und [S. 868]Leistungen realisieren und den Produktivitätsgrad der Arbeit bestimmen. Sie sollen die Fähigkeit einer Gesellschaft repräsentieren, die notwendigen Mittel zur Befriedigung ihrer wachsenden Bedürfnisse mit immer geringerem relativem Aufwand an gesellschaftlicher Arbeit zu produzieren. Die lebendige Arbeitskraft des Menschen gilt als Haupt-P. Neben ihr zählen dazu die Produktionsmittel, die Wissenschaft, die Technologie, die gesellschaftliche Arbeitsteilung, die Kooperation der Arbeit, die Organisation der Produktion, die wissenschaftliche Planung und Leitung des gesellschaftlichen Produktionsprozesses, die Naturreichtümer und Naturkräfte. Jede Gesellschaftsformation muß von einem bestimmten, vorgefundenen Entwicklungsstand der P. ausgehen und entwickelt diese im Zuge des gesellschaftlichen Produktionsprozesses weiter. Ihre ständige Höherentwicklung ist zugleich die materielle Grundlage für die Entwicklung der Gesellschaft. In Verbindung mit den Produktionsverhältnissen sollen sie Triebkraft und Gradmesser des gesellschaftlichen Fortschritts sein. Durch die enge wechselseitige Beeinflussung von P. und Produktionsverhältnissen (letztere können hemmend oder fördernd auf die P. wirken) verändere sich die Produktionsweise und damit auch die gesamte ökonomische und politische Struktur der Gesellschaft. Der Widerspruch zwischen den sich entwickelnden Produktivkräften und den überlebten Produktionsverhältnissen sprenge den Rahmen der alten Produktionsweise und sei letztlich grundlegende Ursache für soziale Revolutionen. Die P. werden als das revolutionärste Element der gesellschaftlichen Entwicklung angesehen, von deren Entwicklungsstand abhänge, welche Produktionsverhältnisse auf einer bestimmten historischen Entwicklungsstufe möglich und notwendig seien. Aus marxistisch-leninistischer Sicht hat in den entwickelten kapitalistischen Ländern die Entfaltung der P. einen Stand erreicht, der objektiv den Übergang zum Sozialismus erforderte, um den in der kapitalistischen Produktionsweise mittlerweile herausgebildeten antagonistischen (unaufhebbaren) Widerspruch zwischen den P. und veralteten Produktionsverhältnissen zu beseitigen. Dem heutigen Niveau der P. und ihrem gesellschaftlichen Charakter entsprächen allein die sozialistischen Produktionsverhältnisse, da nur sie eine kontinuierliche und planmäßige Entwicklung der P. gewährleisteten. Gegenwärtig vollziehe sich ihre Entwicklung im Rahmen der Wissenschaftlich-technischen Revolution auf der Grundlage einer umfassenden Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse (Revolutionierung der energetischen Basis, direkte Stoffumwandlung auf der Basis chemischer Prozesse, Automatisierung usw.) zur Sicherung und Erweiterung des gesamtgesellschaftlichen Produktionsprozesses. Die auch im Sozialismus zugegebenermaßen auftretenden Konflikte („Widersprüche“) zwischen der Entwicklung der P. und den Produktionsverhältnissen seien nichtantagonistisch und damit aufhebbar. So könne sich die Haupt-P. Mensch zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit frei, bewußt und schöpferisch zum eigenen Nutzen entfalten. In der DDR ist gegenwärtig eine intensive wissenschaftliche Beschäftigung mit der Geschichte der P. zu verzeichnen (u. a. „Forschungsgemeinschaft Geschichte der Produktivkräfte“). Ziel ist es, das Wissen von den Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der P., von der „Dialektik“ zwischen P. und Produktionsverhältnissen, von der Dialektik zwischen P. und dem aktiven Einwirken des Überbaus zu erweitern; dabei soll vermieden werden, eine allgemeine Geschichte der Wirtschaft oder der Technik zu schreiben. Zur Disposition steht eine Geschichte der P. in Deutschland im 19. Jahrhundert, die zum Hauptthema die industrielle Revolution des Kapitalismus hat und zugleich zum Verständnis der gegenwärtigen wissenschaftlich-technischen Revolution beitragen soll. Es geht dabei um praxiswirksame Vorschläge und Schlußfolgerungen u. a. mit dem Ziel, die langfristige Entwicklung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und seiner sozialen Wirkungen zu prognostizieren, diesen Fortschritt zu beschleunigen und effektiver zu gestalten, fundierte Empfehlungen zur Intensivierung des Reproduktionsprozesses zu erarbeiten, neue Aspekte in der Reproduktion der Arbeitskraft zu erfassen, den Strukturwandel der Volkswirtschaft im Interesse hoher Effektivität voranzutreiben, die den modernen Produktivkräften entsprechenden Formen der gesellschaftlichen Organisation der Produktion zu finden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 867–868 Produktivität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Prognose

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Politische Ökonomie als Teil des Marxismus-Leninismus faßt die P. einer Gesellschaft als die Gesamtheit der subjektiven (Menschen) und der gegenständlichen (Produktionsmittel) Faktoren und Bedingungen auf, die durch ihr zielgerichtetes Zusammenwirken im Arbeitsprozeß eine historisch bestimmte Form der Produktion materieller Güter und [S. 868]Leistungen realisieren und den Produktivitätsgrad der…

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Gesamtprodukt, Gesellschaftliches (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Wirtschaftliche Kennziffer zur Charakterisierung der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft der DDR in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr). In der DDR werden die gesamtwirtschaftlichen Leistungen in den Begriffen Bruttoprodukt (= GG.), Nettoprodukt, produziertes und im Inland verwendetes Nationaleinkommen zusammengefaßt. Diese Indikatoren werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelt, die in der DDR nach Prinzipien erstellt wird, die auf die Arbeitswertlehre von Karl Marx zurückgehen. Sie unterscheidet sich damit von den westlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, da die Marxsche Theorie nur solche Leistungen als wertschöpfend ansieht, die sich in materiellen Produkten realisieren. So werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der DDR die Dienste ― mit Ausnahme der als „produktiv“ angesehenen Dienstleistungen ― als Leistungen der „nichtproduzierenden“ Bereiche nicht ausgewiesen. Dazu gehören die meisten Leistungen des staatlichen Bereichs (Verwaltung, Einrichtungen des Gesundheitswesens), die Leistungen des Geld- und Versicherungswesens, des Dienstleistungshandwerks usw. Die „nichtproduzierenden“ Bereiche sind aber nicht identisch mit dem sog. tertiären Sektor in westlichen Ländern (es fehlen insbesondere der Binnenhandel und das Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen), sondern umfassen lediglich einige seiner wesentlichen Teilstücke. Die DDR-Gesamtrechnung enthält vermutlich auch nicht die Produktion militärischer Ausrüstungen. Die Abgrenzung des „produzierenden“ Bereichs vom „nichtproduzierenden“ Bereich ist problematisch. Sie erfolgt durch Zuordnung der ökonomi[S. 459]schen Grundeinheiten (Betriebe, Kombinate, Einrichtungen der Kultur und Volksbildung, des Gesundheits- und Sozialwesens usw.) entsprechend dem überwiegenden Schwerpunkt ihrer Produktion in ihrer Gesamtheit auf den „produzierenden“ und den „nichtproduzierenden“ Bereich. Die „produzierenden“ Betriebseinheiten gehören folgenden Wirtschaftsbereichen an: Industrie und produzierendes Handwerk; Bauwirtschaft (einschließlich Bauhandwerk); Land- und Forstwirtschaft; Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen; Binnenhandel (einschl. Gaststättenwesen); sonstige produzierende Zweige (Projektierungsbetriebe, Verlage, Textilreinigungsbetriebe, Reparaturkombinate, Rechenbetriebe). Das GG. ist die Gesamtheit der von der Gesellschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt, in der Regel in einem Jahr, erzeugten materiellen Güter und produktiven Leistungen. Es ist damit die Summe der Bruttoproduktionswerte aller Betriebe des „produzierenden“ Bereichs der Volkswirtschaft. Das produzierte Nationaleinkommen (bzw. Volkseinkommen) errechnet sich aus dem GG. abzüglich des Produktionsverbrauchs (Abschreibungen. Mieten. Pachten und Nutzungsentgelte; Verbrauch von Material und produktiven Leistungen) und abzüglich der Subventionen für Materialkäufe, sog. Verrechnungen. Es ist damit die Summe der Nettoproduktwerte der Wirtschaftsbereiche abzüglich der Verrechnungen. Bei der Entstehungsrechnung ergibt sich das GG. als Summe der Bruttoprodukte aller „produktiven“ ökonomischen Grundeinheiten bzw. Wirtschaftsbereiche. Nach den vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung waren die einzelnen Wirtschaftsbereiche am Aufkommen des GG. 1977 (in Klammern die Angaben für die Anteile am Nettoprodukt) mit folgenden Anteilen beteiligt: Industrie und produzierendes Handwerk (ohne Bauhandwerk) mit 65,3 v. H. (60,9 v. H.), Bauwirtschaft mit 8,5 v. H. (7,6 v. H.), Land- und Forstwirtschaft mit 10,9 v. H. (10,2 v. FI.), Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen mit 5,8 v. H. (5,1 v. H.), der Binnenhandel mit 7,7 v. H. (14,8 v. H.) und die übrigen produzierenden Zweige mit 1,9 v. H. (3,0 v. H.). Die Vergleichbarkeit östlicher und westlicher Sozialprodukts-Kennziffern ist nur bedingt möglich. Der wesentliche Unterschied zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der DDR besteht in der Bundesrepublik Deutschland darin (wo als Zusammenfassung volkswirtschaftlicher Leistungen der Bruttoproduktionswert, das Bruttoinlandsprodukt, das Bruttosozialprodukt und das Nettosozialprodukt zu Marktpreisen bzw. zu Faktorkosten [= Volkseinkommen] benutzt werden), daß das als Produktion anerkannt wird, was zur Bedarfsdeckung auf den Märkten einen Preis erzielt. Damit gehen prinzipiell alle Dienstleistungen in die gesamtwirtschaftlichen Leistungsindikatoren ein, also auch die, die zwar in der DDR gesellschaftlich nützlich sind, aber zum „unproduktiven“ Bereich gezählt werden. Dieses unterschiedliche methodische Konzept der Sozialproduktberechnung ließe sich bei einem Vergleich zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR z. B. dadurch ― zumindest theoretisch ― lösen, daß entweder das gesellschaftliche Produkt der DDR um die Dienstleistungen, die es nicht enthält, erhöht oder aber das Brutto- bzw. Nettosozialprodukt der Bundesrepublik um diese vermindert wird. Das Bruttosozialprodukt der Bundesrepublik Deutschland ist allerdings mit dem GG. (neben der schon erwähnten Nichteinbeziehung eines Teils der Dienstleistungen) vor allem auch deshalb nicht vergleichbar, weil in ihm keine Vorleistungen enthalten sind. Aufgrund der in den östlichen Zentralplanwirtschaften praktizierten Bruttorechnung bei der Ermittlung des GG., wobei die Vorleistungen anderer Betriebe und Wirtschaftszweige bei der Feststellung der Bruttoproduktion jedes einzelnen Betriebes stets mitgerechnet werden, enthält die in den statistischen Veröffentlichungen ausgewiesene Gesamtproduktgröße viele Doppel- und Mehrfachzählungen. Das Ausmaß dieser Doppel- und Mehrfachzählungen dürfte sich darüber hinaus im Zuge der sich wandelnden Verflechtungsbeziehungen ständig ändern. Auch das Nettosozialprodukt (Bundesrepu[S. 460]blik Deutschland) ist nur bedingt mit dem Nettoprodukt (DDR) vergleichbar, selbst wenn es gelingt, dem Nettoprodukt sämtliche Dienstleistungen hinzuzuzählen. Die statistischen Definitionsprobleme können aber gelöst werden, indem die Daten eines Landes gemäß den Konzeptionen des Vergleichslandes umgruppiert werden. Das größte Hemmnis für den Vergleich besteht aber im Fehlen realistischer Umrechnungskurse der jeweiligen Währungen, so daß das Paritätsproblem jeden gesamtwirtschaftlichen Niveauvergleich beeinträchtigen muß. Die Verwendungsseite volkswirtschaftlicher Leistungsgrößen wird in der DDR anders abgerechnet als in der Bundesrepublik Deutschland. In der Bundesrepublik wird z. B. die Abgrenzung zwischen privatem und öffentlichem Verbrauch danach vorgenommen, wer Käufer der Güter ist, während in der DDR der Endverwender ausschlaggebend für die jeweilige Zuordnung ist. In der Statistik des Nationaleinkommens wird die Verwendung im Inland auf die Verwendungszwecke „Akkumulation“ (Nettoinvestitionen im „produzierenden“ Bereich, Investitionen im „nichtproduzierenden“ Bereich, Zuwachs an Beständen und Reserven) und „individuelle und gesellschaftliche Konsumtion“ verteilt. Zur gesellschaftlichen Konsumtion rechnet man den Verbrauch von Erzeugnissen und Leistungen aus dem „produktiven“ Bereich in Einrichtungen zur kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung (lebensstandardwirksame gesellschaftliche Konsumtion) sowie in Einrichtungen, die gesamtgesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen. Angaben über die Höhe oder die Struktur des öffentlichen Verbrauchs in der DDR fehlen in den statistischen Unterlagen. Nach vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in der DDR für 1977 verteilte sich das im Inland verwendete Nationaleinkommen zu 66,0 v. H. auf die individuelle Konsumtion, zu 11,1 v. H. auf die gesellschaftliche Konsumtion und zu 22,9 v. H. auf die Akkumulation. Peter Plötz Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 458–460 Germanistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschenkpaketversand

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Wirtschaftliche Kennziffer zur Charakterisierung der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft der DDR in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr). In der DDR werden die gesamtwirtschaftlichen Leistungen in den Begriffen Bruttoprodukt (= GG.), Nettoprodukt, produziertes und im Inland verwendetes Nationaleinkommen zusammengefaßt. Diese Indikatoren werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung…

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Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA) (1979)

Siehe auch: Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA): 1969 Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1985 Am 1. 7. 1966 durch Ausgliederung der für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften zuständigen Bereiche aus der Deutschen Notenbank gebildet, ist die DABA als Teil des Bankwesens die zuständige Geschäftsbank für die Abwicklung des zwischenstaatlichen Kredit-, Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs; die Finanzierung und Finanzkontrolle in Mark sowie ausländischen Währungen (Valuta) der Außenhandelsbetriebe und der im Rahmen des Außenwirtschaftsmonopols tätigen Verkehrsbetriebe; die Ausreichung von Devisenkrediten sowie die Refinanzierung der übrigen Geschäftsbanken für deren Kreditgewährung in ausländischen Zahlungsmitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Auftrage der Staatsbank unterhält die DABA Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Banken und wickelt alle im internationalen Bankverkehr üblichen Geschäftsoperationen einschließlich der Aufnahme und Vergabe von Depositen und Krediten sowie des Geld- und Devisenhandels ab. Besonders intensive Beziehungen unterhält die DABA mit der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ), über die aufgrund der regionalen Struktur des Außenhandels der größte Teil des Zahlungs- und Verrechungsverkehrs der DDR in transferablen Rubeln abgewickelt wird. Den Filialen der DABA obliegen die Bearbeitung und Weiterleitung von Exportdokumenten, die Durchführung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland sowie die Beratung der exportierenden Betriebe. Die DABA gliedert sich in die Zentrale mit Sitz in Berlin (Ost), Filialen und Außenstellen. Im Ausland unterhält sie Vertretungen bzw. Repräsentanzen (u. a. in Paris, London, Rom). Diese „volkseigene Außenhandelsbank“ hat den juristisch-organisatorischen Status einer Aktiengesellschaft mit Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand sowie einer Satzung. Ihr Grundkapital beträgt 300 Mill. Mark, als Aktionäre dürfen die Staatsbank und Außenhandelsbetriebe fungieren. Präsident der DABA ist (Januar 1979) Werner Polze. Außenwirtschaft und Außenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 253 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Bauakademie

Siehe auch: Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA): 1969 Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1985 Am 1. 7. 1966 durch Ausgliederung der für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften zuständigen Bereiche aus der Deutschen Notenbank gebildet, ist die DABA als Teil des Bankwesens die zuständige Geschäftsbank für die Abwicklung des zwischenstaatlichen Kredit-, Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs; die Finanzierung und Finanzkontrolle in Mark sowie…

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Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten) (1979)

Siehe auch: Nationale Demokratie: 1975 Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten): 1985 Nationale Demokratie (Staaten der Nationalen Demokratie): 1969 Gegenwärtig in der DDR nur noch selten gebrauchte Bezeichnung für einen Typ von Entwicklungsländern, die nach der erstmals auf der kommunistischen Weltkonferenz von 1960 entwickelten These den „Weg des sozialen Fortschritts rascher … beschreiten“, „konsequent gegen den Imperialismus und seine Militärblöcke“ und die „neuen Formen des Kolonialismus“ kämpfen, „der Bevölkerung breiteste demokratische [S. 751]Rechte und Freiheiten“ gewähren und deren Führer sich gegen „den demagogischen Mißbrauch der sozialistischen Losungen durch die bürgerlichen Politiker“ wenden und enge Beziehungen zum sozialistischen Lager unterhalten. Staaten der ND. sind aus dieser Sicht gekennzeichnet durch „ein breites Bündnis verschiedener Klassen und Schichten“, zu denen die „Arbeiterklasse, die werktätige Bauernschaft, das ländliche Halbproletariat, das städtische Kleinbürgertum sowie die demokratische und revolutionäre Intelligenz“ zählen (Wörterbuch zum sozialistischen Staat. Berlin [Ost] 1974, S. 194 f.). Der Gruppe von Staaten der ND. wurden zunächst Indonesien, Ceylon, Irak, die VAR (Ägypten), Ghana, Guinea zugerechnet. Nach den innenpolitischen Änderungen in einigen dieser Staaten und der folgenden Verschlechterung der Beziehungen zur Sowjetunion wird seit 1965 auf eine Konkretisierung, welche Staaten im einzelnen als Staaten der ND. zu bezeichnen sind, weitgehend verzichtet. Statt dessen werden gegenwärtig die Entwicklungsländer (E.) in die folgenden Kategorien eingeteilt: E., die einen „nichtkapitalistischen Entwicklungsweg“ gehen und sich außenpolitisch an das „sozialistische Lager“ anlehnen (auch: „Länder sozialistischer Orientierung“). E., die sich (noch) auf dem kapitalistischen Entwicklungsweg befinden, aber eine „antiimperialistische Außenpolitik“ treiben. E., die den kapitalistischen Entwicklungsweg eingeschlagen haben und sich auch außenpolitisch an die „imperialistischen Länder“ anlehnen, E., die noch einen „halbkolonialen Status“ besitzen, deren „nationale Befreiungsbewegungen“ aber die Loslösung von den Mutterländern erkämpfen. Außenpolitik; Entwicklungshilfe; Neokolonialismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 750–751 Nationaldemokratische Partei Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur

Siehe auch: Nationale Demokratie: 1975 Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten): 1985 Nationale Demokratie (Staaten der Nationalen Demokratie): 1969 Gegenwärtig in der DDR nur noch selten gebrauchte Bezeichnung für einen Typ von Entwicklungsländern, die nach der erstmals auf der kommunistischen Weltkonferenz von 1960 entwickelten These den „Weg des sozialen Fortschritts rascher … beschreiten“, „konsequent gegen den Imperialismus und seine Militärblöcke“ und die…

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Warschauer Pakt (1979)

Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Warschauer Pakt: 1975 1985 Im Westen gebräuchliche Kurzform für den „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“, der am 14. 5. 1955 zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, Polen, Rumänien, der CSSR und Ungarn als militärischer Beistandspakt abgeschlossen wurde. Die DDR wurde offiziell am 28. 1. 1956 als Mitglied, die Nationale Volksarmee (NVA) (bis 18. 1. 1956 gab es nur eine „Kasernierte Volkspolizei“) am 24. 6. 1956 in das Vereinte Oberkommando aufgenommen. Albanien ist im September 1968 aus Protest gegen den Einmarsch von WP.-Truppen in die CSSR am 21. 8. 1968 aus der Paktorganisation ausgetreten. Der WP. soll ausschließlich bei einem Angriff auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten „in Europa“ wirksam werden. Er wurde auf die Dauer von 20 Jahren abgeschlossen und bleibt, da er 1975 nicht gekündigt wurde, weitere 10 Jahre in Kraft. Organe des WP. sind: Der Politische Beratende Ausschuß (PBA); ihm gehören die Vorsitzenden der Ministerräte, d. h. die Regierungschefs der Mitgliedstaaten an. Dem PBA stehen Hilfsorganisationen zur Verfügung: a) Ständige Kommissionen (für Logistik, Rüstungsforschung usw.), b) das Vereinigte Sekretariat; Vorsitzender ist in Personalunion der Chef des Stabes des Vereinten Oberkommandos. Die Position ist stets mit einem hohen sowjetischen Armeeführer besetzt, gegenwärtig (seit Oktober 1976) mit Generaloberst A. Gribkow, dem bisherigen Befehlshaber des Leningrader Militärbezirkes. Der PBA gilt formal als höchstes Organ des WP. Das Vereinte Oberkommando mit Sitz in Moskau; an der Spitze steht seit 1965 stets ein sowjetischer General, seit November 1976 Marschall W. G. Kulikow. Die Verteidigungsminister der Mitgliedstaaten fungieren als seine Stellvertreter. Sie leiten gelegentlich auch gemeinsame Manöver der Paktstreitkräfte. Das Komitee der Verteidigungsminister (seit 1969); sie sind gleichzeitig stellvertretende Oberbefehlshaber der Vereinten Streitkräfte und Oberste Befehlshaber der Streitkräfte des eigenen Landes. Außerdem delegiert jedes Mitgliedsland einen hochrangigen Offizier als Vertreter in das Vereinte Oberkommando; das Oberkommando entsendet einen „Vertreter des Vereinten Oberkommandos“ in jedes Teilnehmerland. Der Stab des Vereinten Oberkommandos mit Sitz in Moskau. Chef des Stabes ist bisher ein sowjetischer Militärführer. Stabskonferenzen mit den Stabschefs bzw. den Chefs der Hauptstäbe der Armeen der Mitgliedstaaten finden regelmäßig statt. Als beratendes Organ fungiert der Militärrat der Vereinten Streitkräfte, Vorsitzender ist ebenfalls der Oberbefehlshaber bzw. Chef des Vereinten Oberkommandos. Ihm gehören ferner die Generalstabschefs der Mitgliedsländer und die Verbindungsoffiziere beim Vereinten Oberkommando an. Da offenbar der PBA bisher die politische Aufgabe der Koordinierung der Außenpolitik der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erfüllt hat, wurde auf der Tagung vom November 1976, die erstmals seit 10 Jahren wieder in Bukarest stattfand, der weitere institutionelle Ausbau des WP. beschlossen. Zu diesem Zweck ist ein Komitee der Außenminister konstituiert worden, dessen bisher nicht näher beschriebene Kompetenzen z. T. von regelmäßigen Konferenzen der Stellvertretenden Außenminister der Mitgliedstaaten wahrgenommen werden. Eine weitere Stärkung der politischen Funktionen des [S. 1158]WP. ist in den inzwischen zur Regel (Ausnahme: 1975) gewordenen Krim-Konferenzen der Ersten und Generalsekretäre der kommunistischen Parteien der WP.-Staaten zu sehen. Dem Vereinten Oberkommando unterstehen im Kriegsfall alle Land- und Luftstreitkräfte der Teilnehmerstaaten; die Seestreitkräfte Polens, der DDR und der sowjetischen Ostseeflotte auch zu Friedenszeiten der Vereinten Ostseeflotte mit Sitz in Leningrad. In Friedenszeiten unterstellen die Teilnehmerstaaten nur Teile ihrer Streitkräfte dem Vereinten Oberkommando. Ständig unterstellt sind: die sowjetischen Truppen in Polen (Gruppe Nord, Hauptquartier Liegnitz — 2 Divisionen), in Ungarn (Gruppe Süd, Hauptquartier Budapest — 4 Divisionen); in der CSSR (Zentrale Gruppe, Hauptquartier Milovice — 5 Divisionen); die Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) (Hauptquartier Wünsdorf bei Berlin — 21 Divisionen mit rd. 425.000 Mann, einschließlich 20 Raketen-Bataillonen, die mit taktischen Kurzstreckenraketen ausgerüstet sind. Ferner untersteht der GSSD die 24. Taktische Luftflotte, die als modernste Luftstreitmacht der Roten Armee gilt); alle bewaffneten Verbände der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA, Hauptquartier Strausberg bei Berlin, insgesamt rd. 203.000 Mann, einschließlich Grenztruppen) ohne Einheiten der Territorialverteidigung (ca. 493.000 Mann). In der konventionellen Bewaffnung scheint der WP. dem Nordatlantischen Verteidigungsbündnis (NATO) zahlenmäßig weit überlegen zu sein. Allerdings ist die Kampfkraft der Verbände nur schwer einzuschätzen; Vorteile auf Seiten des WP. bestehen aber darin, daß die Waffensysteme im Gegensatz zur NATO weitgehend standardisiert und bei einzelnen Typen (schwere Artillerie, Panzer) vollständig vereinheitlicht worden sind. [S. 1159] Die Bewaffnung aller Verbände der Mitgliedstaaten des WP. wurde auch qualitativ der der Roten Armee angeglichen und wird von westlichen Militärexperten als sehr modern und teilweise der NATO gleichwertig eingeschätzt. Obwohl die UdSSR sowohl der Ausrüstung als auch der Reorganisation der Armeen des WP., insbesondere nach der Invasion der CSSR 1968, größere Aufmerksamkeit widmete, hat sie bisher weder Atomwaffen noch strategische und taktische Trägersysteme an die Armeen der übrigen Mitgliedstaaten weitergegeben. Unbekannt ist, ob sie Personal der anderen „Bruderarmeen“ an atomaren Waffen ausbildet. Seit Mitte 1976 sind verstärkte militärische Aufrüstungen im Rahmen des WP. festzustellen. So ist z. B. mit der Umrüstung der GSSD auf den modernsten sowjetischen Panzertyp, den T-72, begonnen worden. Ferner werden die mehr als 600 in Osteuropa und den westlichen Militärbezirken der UdSSR stationierten Mittelstreckenraketen (MRBM: Reichweite 5.000 km) mit modernsten Mehrfachsprengköpfen vom Typ SS-20 ausgestattet. Seit 1961 werden gemeinsame Manöver der WP.-Staaten abgehalten. Neben einer großen Zahl von Kommando- bzw. Kommandostabs-, Nachschub- und Flottenübungen fanden u. a. folgende größere Landmanöver bzw. kombinierte Land- und Luftlandemanöver unter Beteiligung der NVA statt: September 1962 „Vito“ (UdSSR. DDR, CSSR), September 1963 „Quartett“ (UdSSR, DDR, Polen, CSSR), April 1965 „Manöverübung Berlin“ (UdSSR, DDR), Oktober 1965 „Oktobersturm“ (UdSSR. DDR. Polen, CSSR), September 1966 „Moldau“ (UdSSR, DDR, CSSR, Ungarn), September 1967 „Dnjepr“ (UdSSR, CSSR, Ungarn, DDR), Juli/August 1968 „Njemen“ (UdSSR. DDR. Polen, Ungarn), September/Oktober 1969 „Oder-Neiße“ (UdSSR, Polen, DDR), Oktober 1970 „Waffenbrüderschaft“ (UdSSR, DDR, CSSR, Ungarn, Bulgarien, Rumänien), Oktober/November 1972 „Schild“ (UdSSR, DDR, CSSR, Polen, Ungarn). September 1976 „Schild 76“ (UdSSR, Polen, CSSR, DDR). Bereits 1973, 1974 und 1975 hatten Manöver unter dem Tarnnamen „Schild“ und mit Beteiligung dieser Staaten stattgefunden. Ferner fanden in Ungarn und Bulgarien eine Reihe von Manövern statt, an denen die NVA jedoch nicht teilnahm. Die NVA nimmt im Rahmen der Vereinten Streitkräfte des WP. eine Sonderstellung ein: Sie gilt gegenwärtig als bestausgerüstete Truppe neben der Roten Armee. Ihre Verbände gehören der 1965 gebildeten „1. Strategischen Staffel“, d. h. einer Gruppierung an, die vor allem aus Truppen der UdSSR, der DDR und Polens besteht. Diese voll mobile Formation hat im Fall einer kriegerischen Auseinandersetzung besondere Aufgaben zu erfüllen. Westliche Manöveranalysen legen die Vermutung nahe, daß sie auch für offensive Einsätze gerüstet und gegliedert ist. DDR-Verteidigungsminister H. Hofmann hat bisher als einziger der Stellvertreter des sowjetischen Oberkommandierenden (mindestens) 2 große Manöver geleitet („Quartett“ und „Waffenbrüderschaft“). Als einzige Armee ist die NVA voll in die Vereinten Streitkräfte integriert, sie besitzt keinen eigenen Generalstab. Die Analyse des Textes des Warschauer Vertrages zeigt eine entscheidene Benachteiligung der DDR: Während alle nichtdeutschen Fassungen festlegen, daß die Teilnehmerstaaten selbst Umfang und Zeitpunkt der von ihnen zu leistenden Hilfe (im Beistandsfall) bestimmen, heißt es in der deutschen Übersetzung, daß der von der DDR zugunsten der anderen Mitglieder zu leistende Beistand von diesen bestimmt wird (Art. 11 Abs. 3). Im Gegensatz zu dem Stationierungsvertrag, der den Aufenthalt sowjetischer Truppen in Polen regelt und der polnischen Regierung formell ein Mitspracherecht bei Truppenbewegungen einräumt, sieht der Truppenstationierungsvertrag zwischen DDR und UdSSR (1957) nur eine „Verständigung“ vor. Die politische Bedeutung des WP. resultiert vor allem aus seiner Funktion für die Blockpolitik der UdSSR. Aufgrund ihres militärischen und politischen Übergewichts in der Paktorganisation sichert er der sowjeti[S. 1160]schen Führung die Kontrolle über alle Streitkräfte der übrigen Staaten, die in Ausbildung, Ausrüstung, Bewaffnung und Logistik vollständig von der UdSSR abhängig sind. Darüber hinaus ist es der UdSSR möglich, durch direkte und indirekte Beeinflussung im Rahmen des WP. ihre sicherheits- und militärpolitischen Vorstellungen innerhalb ihres Einflußbereiches uneingeschränkt zur Geltung zu bringen. Bemerkenswert ist, neben dem Ausbau der politischen Organe des WP., die seit der Tagung der Stellvertretenden Außenminister im Juli 1976 in Moskau zu beobachtende konsultative Teilnahme von Vertretern asiatischer Staaten (Mongolei, Vietnam, Laos) an den Beratungen der Mitgliedsländer. Über die unmittelbare militärische Bedeutung des WP., d. h. seine Verteidigungsfunktion für das westliche Glacis der UdSSR, hinaus, garantiert er gleichzeitig die politische Stabilität des „sozialistischen Lagers“, wie der Einsatz der WP.-Truppen im August 1968 in der CSSR deutlich macht. Ein Austritt aus der Paktorganisation, wie im Jahr 1956 von der Regierung Nagy in Ungarn verkündet, wird von der UdSSR als Angriff gegen alle Mitglieder verstanden. Er hat den Einsatz militärischer Machtmittel der „Verbündeten“ zur Folge und ist daher praktisch unmöglich. In welchem Umfang die UdSSR die politischen Druckmittel des WP. einzusetzen gedenkt, zeigen die besonders zahlreichen Zusammenkünfte der sowjetischen Führung mit polnischen und rumänischen Partei- und Regierungsvertretern vor allem im Jahr 1976. In beiden Fällen kam es bereits Ende 1976 zu gemeinsamen Erklärungen, in denen die Sowjets eine verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen des WP. durchsetzen konnten. Die für den Fall der Auflösung der NATO dem Westen angebotene Kündigung des Warschauer Vertrages ist politisch ohne Bedeutung, da gegenwärtig zwischen allen Mitgliedstaaten und der UdSSR (wie zwischen den Teilnehmerländern selbst) bilaterale Beistandspakte geschlossen wurden, die von einer Auflösung des WP. nicht betroffen wären. Die DDR hat mit der UdSSR (1964), mit Polen, der CSSR, Ungarn und Bulgarien (1967 und 1977) und Rumänien (1972) ebenfalls derartige zweiseitige Verträge unterzeichnet, deren Beistandsklauseln denen des WP. entsprechen (Außenpolitik). Die militärische Niederschlagung des ungarischen Aufstandes 1956 und die bewaffnete Invasion von Truppen des WP. in der CSSR 1968 stellen bisher die einzigen Fälle der „Anwendung“ des Warschauer Vertrages dar. In beiden Fällen handelt es sich um einen objektiven Bruch des Vertrages, der nur gegen Angreifer „von außen“, also gegen Nichtmitglieder, wirksam werden sollte. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1157–1160 Warenzeichen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wartezeiten

Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Warschauer Pakt: 1975 1985 Im Westen gebräuchliche Kurzform für den „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“, der am 14. 5. 1955 zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, Polen, Rumänien, der CSSR und Ungarn als militärischer Beistandspakt abgeschlossen wurde. Die DDR wurde offiziell am 28. 1. 1956 als Mitglied, die Nationale Volksarmee (NVA) (bis 18. 1. 1956 gab es nur…

DDR A-Z 1979

Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die PB. ist ein charakteristischer Bestandteil der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung, speziell der schulischen Allgemeinbildung, die ausdrücklich als „polytechnisch“ charakterisiert wird; dies wird auch in der Bezeichnung „allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ zum Ausdruck gebracht. Generelle Aufgabe der PB. und Erziehung ist es, den Schülern die wissenschaftlich-technischen, technologischen und politisch-ökonomischen Grundlagen der Produktionsprozesse und vielseitige Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen der Produktionsarbeit zu vermitteln sowie sie zu befähigen, dieses polytechnische Wissen und Können in den gesellschaftlichen Zusammenhang und ihr sozialistisches Weltbild einzuordnen und ihrer Erziehung (im engeren Sinne) nutzbar zu machen. Die PB. steht daher auch in engem wechselseitigem Bezug zur politisch-ideologischen, zur Kollektiv- und Arbeitserziehung, zur Körpererziehung und zur Erziehung zu bewußter Disziplin. Zur Begründung der Konzeption der PB. wird vor allem auf Karl Marx verwiesen, der einer umfassenden (polytechnischen) Bildung eine ökonomische oder im engeren Sinn berufsvorbereitende Funktion (mit dem Ziel einer möglichst großen Verfügbarkeit der Arbeiter) und eine humanistische oder emanzipatorische Funktion (mit dem Ziel der Umwälzung der Gesellschaft und der tendenziellen Aufhebung der Entfremdung) zuschrieb und für alle Kinder vom 9. Lebensjahr an die Verbindung des Unterrichts mit produktiver Arbeit forderte. Das im Sinn von Marx aufgestellte Ziel einer allseitig entwickelten sozialistischen Persönlichkeit wird in der DDR jedoch erheblich eingeschränkt; im Vordergrund steht vielmehr der vielseitig gebildete Fachmann, der jedoch zuerst Spezialist am Arbeitsplatz sein soll. Zur Erreichung dieses Zieles, nämlich zur Vermittlung eines „polytechnischen Gesichtskreises“, wurden in der Konzeption der PB. in der DDR — stark beeinflußt von entsprechenden Entwicklungen in der UdSSR — zeitweilig sehr unterschiedliche Schwerpunkte — von einer polytechnischen Akzentuierung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts bis hin zu einer „Professionalisierung“ als einer speziellen Berufs(grund)ausbildung bereits in der allgemeinbildenden Schule — gesetzt. Seit 1966 hat die PB. (im Sinn einer allgemeinen Grundlagenbildung) eindeutig den Charakter der Berufsvorbereitung (im Sinn der vorberuflichen Bildung) im Rahmen der Allgemeinbildung. Die Bestimmung ihres Gegenstandes orientiert sich an den Grundlagen der Technik und ihrer allgemeinen, den Bereich der Produktion überschreitenden Bedeutung; ihre Inhalte versucht man als zu entwickelnde „technisch-ökonomische Querschnittswissenschaft“ zu systematisieren. Die Realisierung der Ziele der PB. (Einführung in die „geistigen Grundlagen der Produktion“, Befähigung zur technischen Tätigkeit, Berufsvorbereitung und „sozialistische Erziehung der Schülerpersönlichkeit“) soll in 2 Formen erreicht werden: einmal als fachübergreifendes Unterrichtsprinzip in allen Fächern der Oberschule und in der außerunterrichtlichen Betätigung, zum anderen in einem speziellen Fach (bzw. Fächergruppe), dem PU., d. h. im Werkunterricht (Klassen 1–3: je 1 Wochenstunde; Klassen 4–6: je 2 Wochenstunden), im Schulgartenunterricht (2. Halbjahr der Klasse 1 bis Klasse 4: je 1 Wochenstunde) und im berufsvorbereitenden PU. mit den Disziplinen (Fächern) „Einführung in die sozialistische Produktion“ (Klassen 7 und 8: je 1 Wochenstunde; Klassen 9 und 10: je 2 Wochenstunden), „Technisches Zeichnen“ (Klassen 7 und 8: je 1 Wochenstunde) und „Produktive Arbeit der Schüler in sozialistischen Betrieben“ (Klassen 7 und 8: je 2 Wochenstunden; Klassen 9 und 10: je 3 Wochenstunden). In der Erweiterten Oberschule wird der PU. (seit 1969) im Rahmen der wissenschaftlich-praktischen Arbeit mit jeweils 4 Wochenstunden in Klasse 11 und im ersten Halbjahr der Klasse 12 fortgesetzt. Innerhalb des berufsvorbereitenden PU. lassen sich zwei Elemente unterscheiden: 1. die systematische Vermittlung von handwerklich-technischen Kenntnissen und Fertigkeiten und die Heranführung an „gesellschaftlich nützliche, produktive Arbeit“ und an die Grundelemente sozialistischer Arbeitsmoral sowie 2. die Vermittlung technisch-ökonomischer Grundkenntnisse in den wichtigsten Produktionszweigen sowie die Vorbereitung auf die Berufswahl und -arbeit. Besonders betont wird die angestrebte Verallgemeinerung der von den Schülern bei praktischer Betätigung gewonnenen Erfahrungen und die Erziehung zu schöpferischer Initiative. Aktivität und Selbständigkeit; demzufolge wird auch das Forschen (vom Basteln und Knobeln bis zur Lösung von Aufgaben des „wissenschaftlich-technischen Fortschritts“) neben dem unterrichtlichen Lernen und dem produktiven bzw. praktischen Arbeiten in den Vordergrund gestellt. [S. 841]Bereits in der Vorschulerziehung der Kindergärten werden PB. und Arbeitserziehung miteinander verbunden, besonders in der Beschäftigungsform „Arbeit“ sowie beim „Basteln und Bauen“; dabei werden Gegenstände für das Spiel und den täglichen Gebrauch hergestellt und den Vorschulkindern elementare Kenntnisse und Fertigkeiten in bezug auf Arbeitsmaterialien, Werkzeuge und Bearbeitungs- bzw. Herstellungsverfahren vermittelt; die älteren Vorschulkinder sollen dabei lernen, das jeweils geeignete Material auszusuchen, die notwendigen Werkzeuge auszuwählen, die Arbeit untereinander aufzuteilen sowie mit dem Material sparsam umzugehen. Im Werk- und Schulgartenunterricht der Klassen 1–6 der Oberschulen sollen hauptsächlich die Einübung von Arbeitsfertigkeiten, die Orientierung auf „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ und die Gewöhnung an eine sozialistische Arbeitshaltung, vor allem an Fleiß, Ordnungsliebe, Disziplin und Sparsamkeit erfolgen; außerdem sollen bereits Kontakte zu Betrieben geknüpft und durch Betriebsbesichtigungen, Kooperationsarbeiten und Patenschaftsverträge systematisiert und intensiviert werden. Ab Klasse 7 wird der berufsvorbereitende PU. in Form eines differenzierten Lehrgangssystems fortgeführt. Im Fach „Einführung in die sozialistische Produktion“ (EsP) werden die Schüler in den Lehrgängen „Mechanische Technologie und Maschinenkunde“ (einheitlich in den Klassen 7 und 8, in Klasse 9 aufgeteilt nach Industrie und Landwirtschaft), „Grundlagen der Produktion des sozialistischen Betriebes“ (nur in Klasse 9 mit den auch für die produktive Arbeit vorgesehenen Varianten) und „Elektrotechnik“ (nur in Klasse 10) durch die Vermittlung von Kenntnissen auf die produktive Arbeit in einem (bestimmten) Betrieb vorbereitet und die Produktionserfahrungen der Schüler in den technischen, technologischen und ökonomischen Zusammenhang gestellt. In dem Fach „Technisches Zeichnen“ werden den Schülern der Klassen 7 und 8 die Grundlagen des Anfertigens und Lesens von technischen Zeichnungen vermittelt; dieser Unterricht wird in den Klassen 9 und 10 im Rahmen des Faches EsP fortgesetzt. Für die produktive Arbeit der Schüler in sozialistischen Betrieben ist für die Klassen 7 und 8 nur eine Differenzierung nach den Richtungen Industrie und Landwirtschaft vorgesehen (bei Betonung des weitgehend einheitlichen Charakters); dagegen erfolgt in den Klassen 9 und 10 eine Differenzierung nach nunmehr 10 (mit den entsprechenden Lehrplänen nacheinander) eingeführten Varianten, und zwar seit 1967/68 „Metallverarbeitende Industrie“, „Elektroindustrie“, „Bauwesen“, „Landwirtschaft“, „Textilindustrie“ und „Chemische Industrie“ sowie seit 1974/75 auch nach den Varianten „Bekleidungsindustrie“, „Lederverarbeitende Industrie“, „Holzverarbeitende Industrie“ und „Instandhaltung der Landtechnik“. Mit dieser (erweiterten) Differenzierung wird den regional und betrieblich unterschiedlichen Möglichkeiten der produktiven Arbeit stärker Rechnung getragen, wobei eine weitgehende Einheitlichkeit des PU. gesichert werden bzw. bleiben soll. Der PU. für die Schüler der Klassen 7–10 wird sowohl in den Oberschulen als auch — und dies vor allem — in den Polytechnischen Kabinetten und Produktionsabteilungen der Betriebe, die zu diesem Zweck auch Ausbildungsgemeinschaften bilden, sowie in (überbetrieblichen Polytechnischen Zentren durchgeführt, und zwar in enger arbeitsteiliger Kooperation von Oberschule und Trägerbetrieb. Je nach den Gegebenheiten in den verschiedenen Regionen bzw. Wirtschaftszweigen ist auch die organisatorische Durchführung des PU. — jedoch nach den einheitlichen Bestimmungen des Lehrplans — unterschiedlich. Daher wurden auch für die verschiedenen Wirtschaftszweige von den zuständigen Ministerien besondere Bestimmungen für die Durchführung des PU. in ihrem Zuständigkeitsbereich erlassen. Die Trägerbetriebe (früher Patenbetriebe) haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß der PU. lehrplangemäß erfolgen kann, den Schülern der Übergang in die Produktion erleichtert wird und die Berufsvorbereitung und Berufsorientierung (Berufsberatung und Berufslenkung) nach den geltenden Richtlinien erfolgt; vor allem aber haben die Betriebe die erforderlichen polytechnischen Fachkabinette, z. B. für Maschinenkunde, für Elektrotechnik usw., ferner Lehrfelder, Reparaturkapazitäten usw. sowie die benötigten und entsprechend vorgebildeten Lehrmeister und Betreuer zur Verfügung zu stellen, zum Teil auch Lehrkräfte, z. B. Ingenieurpädagogen. Der theoretisch-polytechnische Unterricht wird jedoch hauptsächlich von Lehrern für Polytechnik der Oberschulen erteilt. Während der (theoretische) PU. hauptsächlich in den entsprechenden Unterrichtsräumen und Fachkabinetten der Oberschulen und der Betriebe erteilt wird, soll die produktive Arbeit der Schüler, vor allem der Klassen 9 und 10, möglichst in den Produktionsabteilungen der Betriebe, zumindest aber in Schülerproduktionsabteilungen, geleistet werden. Wegen der Schwierigkeiten, die bei der Durchführung der produktiven Arbeit der Schüler, insbesondere in technisch-technologisch fortgeschrittenen bzw. hochspezialisierten Betrieben auftreten, werden Bestrebungen zur Zentralisierung und Auslagerung der produktiven Arbeit der Schüler unterstützt; davor wird andererseits jedoch deshalb gewarnt, weil die Zusammenarbeit zwischen Schule und Betrieb zu kompliziert zu werden und vor allem der unmittelbare Bezug zur sozialistischen Produktion verlorenzugehen droht. Die wissenschaftlich-praktische Arbeit in der Erweiterten Oberschule wird nach Rahmenprogrammen für die (wahlweise-obligatorischen) Gebiete Elektrotechnik, Elektronik. Datenverarbeitung, BMSR-Technik. Chemotechnik, Technologie, Ökonomie, mathematisch-statistische Methoden in der Ökonomie sowie Agrotechnik durchgeführt; sie soll PU. auf höherer Stufe sein und die Schüler an produktive Tätigkeiten beim Lösen wissenschaftlich-praktischer Aufgaben heranführen. Die notwendige enge Verbindung zwischen Schule und Betrieb wird durch den Abschluß schriftlicher Vereinbarungen (Patenschaftsverträge) hergestellt. Am „Tag der Bereitschaft von Schule und Betrieb“ sollen die ge[S. 842]troffenen Vereinbarungen über die konkrete Durchführung des berufsvorbereitenden polytechnischen Unterrichts und besonders der produktiven Arbeit, z. B. in der Form des „Unterrichtstages in der sozialistischen Produktion“ (UTP), der Öffentlichkeit dargestellt werden. Wichtige Koordinierungsgremien sind die aus Vertretern der Betriebsleitungen, der gesellschaftlichen Organisationen, Lehrern, Eltern und Werktätigen bestehenden „Polytechnischen Beiräte“, die eng mit den Schulen zusammenarbeiten und bei der Planung und Durchführung des PU. mitwirken. Die Finanzierung des PU. erfolgt hauptsächlich durch die Betriebe; für die produktive Arbeit erhalten die Schüler keine Vergütung, gelegentlich jedoch — bei besonderen Leistungen — Sachprämien u. ä. Der PU. wird ergänzt durch die — vor allem von der Pionierorganisation und der FDJ organisierte und von den Betrieben unterstützte — außerunterrichtliche und außerschulische Betätigung der Schüler in Arbeitsgemeinschaften, Kursen usw., deren Themen stark an den Produktionsbereichen der Betriebe orientiert sind. Ferner werden diese Kurse usw. durch die freiwillige produktive Arbeit der Schüler der 9. bis 12. Klassen während der Ferien in den „Lagern der Erholung und produktiven Arbeit“ und in den Betrieben, für die eine Vergütung gezahlt wird, ergänzt. Die Entwicklung der Konzeption der PB. und auch der Vorstellungen über ihre Realisierung kann keineswegs als abgeschlossen betrachtet werden; vor allem ist die Systematisierung der Inhalte im Sinne einer „technisch-ökonomischen Querschnittswissenschaft“ und unter Berücksichtigung der zunehmenden Automation noch unzureichend. Auch die Notwendigkeit eines speziellen Faches PU. wird wieder stärker diskutiert. Es ist möglich, daß diese Diskussion — in Verbindung mit der bereits erfolgten und fortgesetzten Differenzierung nach unterschiedlichen Varianten im PU. und bei verstärkter Berücksichtigung volkswirtschaftlicher und betrieblicher Erfordernisse — zu einer weiteren Einschränkung der angestrebten breiten Grundlagenbildung und damit zu einer neuen Phase der Spezialisierung und Professionalisierung des PU. führt. Auch die Organisation des PU. und die Berufsorientierung der Schüler sind bisher noch nicht optimal gelöst; so wirft die Integration der Schüler in den Produktionsprozeß ständig neue Probleme auf und führt, vor allem infolge notwendiger Zentralisierungsmaßnahmen, zu einer (tendenziellen) Beeinträchtigung der Verbindung des Unterrichts mit produktiver Arbeit. Besonders die — nach den jeweils am Ort vorhandenen Betrieben durchgeführte — Auswahl der Richtungen bzw. Varianten der produktiven Arbeit wirkt sich einengend auf die Berufswahl der Schüler aus, was andererseits jedoch — im Hinblick auf eine bessere Steuerung des Facharbeiternachwuchses — auch als durchaus wünschenswert angesehen wird. Schließlich wird auch der wichtige und stark expansive Bereich der Dienstleistungen (einschließlich des medizinisch-sozialen Sektors) mit den heute vorgesehenen Varianten des PU. (im Unterschied zur UdSSR, in der zumindest eine hauswirtschaftliche Variante vorgesehen ist) überhaupt noch nicht oder erst ganz am Rande erfaßt. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 840–842 Polizeistunde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Positivismus

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die PB. ist ein charakteristischer Bestandteil der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung, speziell der schulischen Allgemeinbildung, die ausdrücklich als „polytechnisch“ charakterisiert wird; dies wird auch in der Bezeichnung „allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ zum Ausdruck gebracht. Generelle Aufgabe der PB. und Erziehung ist es, den Schülern die wissenschaftlich-technischen, technologischen und politisch-ökonomischen Grundlagen der…

DDR A-Z 1979

Frauen (1979) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I. Gleichberechtigung der Frau Entsprechend der marxistisch-leninistischen Lehre vertritt die SED die Ansicht, die Grundlage einer „wahrhaften“ Gleichberechtigung der F. sei ihre ökonomische Unabhängigkeit vom Mann, die sie sich durch ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Produktionsprozeß sichere. Die Verwirklichung der gesellschaftlichen Gleichberechtigung der F. in der DDR basiert somit auf ihrer umfassenden Einbeziehung in das Wirtschaftsleben. Weibliche Berufstätigkeit ist allerdings nicht nur eine politisch-ideologisch zu motivierende Notwendigkeit, sondern aufgrund des permanenten Arbeitskräftemangels in der DDR zugleich von eminent ökonomischer Bedeutung (volkswirtschaftlich ungünstige Bevölkerungsstruktur mit erheblichem F.-Überschuß und hohem Rentneranteil). Doch auch dieser Aspekt wird von der SED auf den Emanzipationsgedanken zurückgeführt und ideologisch verankert; indem nämlich die berufstätigen F. um ökonomische Erfolge in der Produktion ringen würden, stärkten sie „ihren“ sozialistischen Staat, der allein ihre wirkliche Gleichberechtigung garantieren könne. Neben diesen politisch-ideologischen und wirtschaftlich-pragmatischen Elementen umfaßt der Emanzipationsgedanke der SED auch erzieherische Aspekte. Denn ihr Arbeitsbegriff enthält den Gedanken der Selbstverwirklichung des Menschen, seiner Entfaltung durch und im Prozeß der Arbeit. Diese Theorie wird auch auf die F., ihre Emanzipation und Persönlichkeitsentfaltung angewendet: Nur durch die Berufstätigkeit, insbesondere im sozialistischen Kollektiv arbeitender Menschen, könne sie zur maximalen Entwicklung ihrer Persönlichkeit, zu Gesellschaftlichem ➝Bewußtsein und zur vollen Gleichberechtigung gelangen. In Übereinstimmung mit diesen ideologischen Grundmaximen ist die Gleichberechtigung der F. ― [S. 422]was die formal-juristische Seite anlangt ― in der DDR umfassend verwirklicht. Durch die Verfassung von 1949 wurde die volle rechtliche, ökonomische und politische Gleichstellung der F., ihre Gleichberechtigung auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens — insbesondere im Arbeits- und Familienrecht ― prinzipiell und ohne Einschränkungen gesichert sowie alle der Gleichberechtigung der F. entgegenstehenden oder sie beeinträchtigenden gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben. In allen nachfolgenden einschlägigen Gesetzeswerken wurde das Prinzip der Gleichberechtigung der F. verankert bzw. noch weiterentwickelt. So nimmt Art. 20 Abs. 2 der Verfassung von 1968 die bereits in Art. 7 Abs.~1 der 1. Verfassung der DDR enthaltene Bestimmung über die Gleichberechtigung der F. in erweiterter Form auf: „Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen. staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.“ II. Frauenpolitik Wurde die Verwirklichung der Gleichberechtigung der F. in der DDR in den Jahren des Aufbaus des Sozialismus vor allem unter dem Aspekt ihrer zahlenmäßigen Teilnahme am Produktionsprozeß gesehen und die Gewinnung möglichst vieler weiblicher Arbeitskräfte für die Volkswirtschaft angestrebt, so hat sich mit Beginn der 60er Jahre der Akzent auf die Probleme der beruflichen Qualifikation der F., ihrer Stellung im Produktionsprozeß und ihres beruflichen Aufstiegs verlagert. Nicht zuletzt aus gesellschaftspolitisch-pragmatischen und ökonomischen Notwendigkeiten sollen die F. befähigt werden, einen den Männern gleichwertigen Platz in der zunehmend technisierten Produktion einnehmen zu können, der allein — so die gegenüber der ursprünglichen marxistisch-leninistischen Gleichberechtigungsideologie modifizierte Auffassung der SED — ihre gleichberechtigte Stellung in der sozialistischen Gesellschaft garantiere. Danach bestimmt die von den F. eingenommene berufliche Stellung den Grad ihrer Befreiung und Gleichberechtigung, den Grad ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integration. Unter den Verlautbarungen und gesetzlichen Bestimmungen zur F.-Politik der SED, die diese Akzentverschiebung widerspiegeln, kommt dem Kommuniqué des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 „Die Frau - der Frieden und der Sozialismus“ zentrale Bedeutung zu. Auf Veranlassung der F.-Kommission beim Politbüro entstanden, kritisierte das sog. „F.-Kommuniqué“ die unzureichende Durchsetzung der Forderungen der SED hinsichtlich der Rolle und Stellung der F. in der Gesellschaft. Die veränderten wirtschaftlichen und politischen Notwendigkeiten und Bedingungen berücksichtigend, präzisierte es die Verantwortung der Leitungen von Partei und Massenorganisationen, der Staats- und Wirtschaftsorgane für die Förderung der F., die gezielte Hebung ihres Qualifikationsniveaus, ihre verstärkte Gewinnung für naturwissenschaftlich-technische Berufe und für Leitungsfunktionen (Beschluß über die Aufgaben der Staatsorgane zur Förderung der F. und Mädchen in Durchführung des Kommuniqués des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 vom 19. 2. 1962; GBl. II, S. 295). Die normierende Wirkung des F.-Kommuniqués kommt vor allem in den Bereichen Familie, Arbeit und Bildung zum Ausdruck. A. Familiengesetzbuch Das Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) fixiert nicht nur die Gleichstellung der F. in Ehe und Familie, indem es alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens ― Erziehung und Pflege der Kinder. Führung des Haushalts, materielle Aufwendungen für Haushalt und Familie ― zu Rechten und Pflichten beider Ehegatten erklärt, sondern auch das Recht der F. auf Ausübung bzw. Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Es verpflichtet zudem die Ehegatten zu „kameradschaftlicher Rücksichtnahme und Hilfe“, wenn sich der andere Ehegatte zur Teilnahme an weiterbildenden Maßnahmen oder zur Leistung gesellschaftlicher Arbeit entschließt (Familienrecht). B. Arbeitsgesetzbuch Der bereits im Befehl Nr. 253 der SMAD aufgestellte und im Gesetz der Arbeit vom 19. 4. 1950 (GBl., S. 349) wiederholte Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wurde mit weiteren Bestimmungen des Arbeitsgesetzes sowie des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der F. vom 27. 9. 1950 (GBl., S. 1037) im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) zusammengefaßt und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) vom 16. 6. 1977 (GBl. I. S. 185) als besondere Rechte der werktätigen F. und Mütter weiter ausgebaut. Die Bestimmungen beziehen sich u. a. auf die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für die Teilnahme der F. am Produktionsprozeß. Dazu zahlen die Einrichtung von Kinderkrippen, -gärten und -horten, von betrieblichen Verkaufsstellen. Wäschereien und anderen Dienstleistungen. Sie betreffen weiterhin arbeitszeitliche Sonderregelungen und Kündigungsschutz für Schwangere und stillende Mütter (Verbot von Überstunden und Nachtarbeit, Schwangerschafts- und Wochenurlaub von 6 bzw. 20, bei Mehrlingsgeburten oder komplizierten Entbindungen 22 Wochen, Arbeitsfreistellung bis zum Ende des 1. bzw. ― bei Nichtbereitstellung eines Krippenplatzes ― des 3. Lebensjahres des Kindes bei teilweiser Zahlung von Mütterunterstützung, Still[S. 423]pausen während der Arbeitszeit, Kündigungsverbot von mindestens einem bis zu drei Jahren; Mutterschutz) und Gewährung einer 40-Stunden-Arbeitswoche sowie von Hausarbeitstagen unter bestimmten Voraussetzungen für vollbeschäftigte F. Ferner sollen besondere Maßnahmen zum F.-Arbeitsschutz, wie Verbot von schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten, sowie eine entsprechende technisch-organisatorische Gestaltung der Arbeitsplätze den Einsatz der F. in einem weiten, auch nichttypische F.-Berufe umfassenden Tätigkeitsbereich ermöglichen. In von den Betriebsleitern in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen (BGL) als Bestandteil der Betriebskollektivverträge (BKV) aufzustellenden F.-Förderungsplänen (1978: mehr als 14.300) sind außerdem detaillierte Weiterbildungsmaßnahmen für die weiblichen Beschäftigten festzulegen. Als Maßnahme zur praktischen Durchsetzung der Gleichberechtigung der F. auf betrieblicher Ebene wurden auf Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 in den Betrieben der Industrie, den Volkseigenen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, in staatlichen Verwaltungen, Hochschulen und Universitäten F.-Ausschüsse gebildet, die zunächst unter Anleitung der Betriebsparteiorganisationen (BPO) in den VEB arbeiteten und 1965 auf Empfehlung des Politbüros (Beschluß vom 15. 12. 1964) den BGL unterstellt wurden. Um die spezifischen Probleme der F.-Arbeit in besonderem Maße berücksichtigen zu können, wurden in den industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben der DDR zudem F.-Brigaden gebildet, Arbeitsgruppen, die ebenso wie die sonstigen Brigaden technologisch zusammenhängende Arbeitsaufträge bzw. -gänge arbeitsteilig im Kollektiv ausführen, jedoch ausschließlich aus weiblichen Arbeitskräften bestehen. C. Bildungsgesetz Das Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) garantiert den F. und Mädchen gleiche Bildungsmöglichkeiten und den gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsinstitutionen. Es fordert die Hinlenkung der Mädchen auf eine Ausbildung in technischen und landwirtschaftlichen Berufen, die Qualifizierung der F. zu Facharbeitern und ihre Vorbereitung auf die Übernahme von Kaderfunktionen. Ergänzt von einigen wichtigen Durchführungsbestimmungen (z. B. AO über die Aus- und Weiterbildung von F. für technische Berufe und ihre Vorbereitung für den Einsatz in leitenden Tätigkeiten vom 7. 7. 1966, GBl., SDr. 545, S. 25; AO zur Ingenieurausbildung von F. in Sonderklassen an den Fachschulen der DDR vom 15. 7. 1967, GBl. II, S. 506; AO zur Durchführung der Ausbildung von F. im Sonderstudium an den Hoch- und Fachschulen vom 15. 5. 1970, GBl. II, S. 407; AO über die Förderung von vollbeschäftigten werktätigen F. für die Ausbildung zu vollbeschäftigten Produktionsfacharbeiterinnen vom 12. 12. 1972, GBl. II, S. 860). bildet es die Grundlage für die vollständige Einbeziehung der F. in das allgemeine System der „abschnittsweisen“ Qualifizierung. Wesentliche Gremien zur Erarbeitung und Durchführung der F.-Politik sind die Abteilung Frauen des ZK mit den ihr nachgeordneten F.-Kommissionen bei den Bezirks- und Kreisparteileitungen sowie die F.-Kommission beim Politbüro. Der aus hauptamtlichen weiblichen Funktionären zusammengesetzten ZK-F.-Abteilung obliegt die Anleitung der — auf die gesamte weibliche Bevölkerung gerichteten — F.-Arbeit der Partei wie auch des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD) und die Kontrolle über die Durchführung entsprechender Beschlüsse. Bei der Vorbereitung von frauenpolitischen Richtlinien und Maßnahmen wird sie von der F.-Kommission beim Politbüro beraten und unterstützt, in der weibliche Führungskräfte des Staatsapparates, der Wirtschaft, Wissenschaft und der Massenorganisationen vereint sind. Seit der im Jahre 1964 erfolgten Gründung des Wissenschaftlichen Beirats „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ beim Präsidenten der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) stützen sich auch diese Parteigremien zunehmend auf wissenschaftliche Forschungsergebnisse (vgl. auch Beschluß über die weitere Durchführung der Forschung zu Problemen der Entwicklung und Förderung der F. und Mädchen in der DDR vom 20. 10. 1966; GBl. II, S. 777). III. Probleme der Frauenarbeit Die Eingliederung der F. in den Produktionsprozeß ist der SED in beachtlichem Umfang gelungen. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist seit 1949 kontinuierlich gestiegen, der F.-Beschäftigungsgrad ist einer der höchsten der Welt. Als Ursachen des Anstiegs sind die im Schnitt relativ niedrigen Einkommen der Männer und wachsendes Konsumbedürfnis der Bevölkerung ebenso zu nennen wie die zum Teil erfolgreiche Durchsetzung des von der SED propagierten Leitbildes der berufstätigen Frau und Mutter. Allerdings stehen der weiblichen Berufstätigkeit ― trotz aller bisherigen Anstrengungen ― immer noch erhebliche Schwierigkeiten der F.-Arbeit entgegen. Weder sind genügend Plätze in den Einrichtungen der Kinderbetreuung vorhanden - 1977 wurden 60,1 v. H. der Kinder im Alter bis zu 3 Jahren in Kinderkrippen, 89,2 v. H. der 3- bis 6jährigen Kinder in Kindergärten und 74,1 v. H. (Anfang 1977) der Schüler der 1. bis 4. Klasse in Schulhorten betreut noch steht gegenwärtig ein qualitativ wie quantitativ ausreichendes Waren- und Dienstlei[S. 424]stungsangebot zur Verfügung, um den F. die noch immer zu 70–80 v. H. von ihnen allein erbrachte Hausarbeit spürbar zu erleichtern. So kritisieren denn auch die SED-F.-Funktionärinnen unablässig den im Vergleich zu kinderlosen F. und mehr noch zu Männern nach wie vor unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand berufstätiger Mütter von wöchentlich rd. 37 Stunden für Hausarbeit und Kindererziehung. Weitere Schwierigkeiten, die z. T. aus der mangelnden Erfüllung staatlicher Förderungsauflagen durch die Betriebsleiter resultieren bzw. Ausdruck des der Gleichberechtigung der F. immer noch entgegengebrachten Widerstandes der Männer sind, bilden z. B. ungünstige betriebliche Arbeitsbedingungen und der dem Ausbildungsniveau nicht gemäße Einsatz der weiblichen Arbeitskräfte. Letzteres trifft vor allem auf F. mit Hoch- und Fachschulabschluß zu, die auf den höheren Leitungsebenen von Betrieben und Verwaltungen deutlich unterrepräsentiert sind. Auch die im Arbeitsgesetzbuch ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung (Halbtagsarbeit) wird in zunehmendem Maße als unbefriedigend und von zweifelhaftem wirtschaftlichem Nutzen empfunden, da sie der völligen Eingliederung der F. in den Arbeits-, besonders aber in den Qualifizierungsprozeß im Wege steht. Bei weiblichen Führungskräften ergibt sich darüber hinaus die Problematik, daß eine Teilzeitbeschäftigung sowohl die Kontinuität der Leitungstätigkeit wie die von Weiterbildungsmaßnahmen unterbricht. Trotz der Bemühungen zu ihrer Begrenzung auf jene Fälle, in denen aus gesundheitlichen oder familiären Gründen keine Ganztagsarbeit möglich ist. besteht unter den berufstätigen F. und insbesondere Müttern aber weiterhin ein starker Trend zur Teilzeitbeschäftigung; im Jahr 1976 arbeiteten 32 v. H. der F. in der DDR verkürzt. Als ein besonderes Problem, das aus der Mehrfachbelastung der F. (berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit, Haushalt und Kindererziehung) resultiert, erweist sich für die DDR der in allen hochentwickelten Industrieländern zu beobachtende Rückgang der Geburtenziffern und Anstieg der Scheidungsquoten. Um dieser Entwicklung zu begegnen, hat die SED-Führung seit 1972 (Gemeinsamer Beschluß des ZK der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrats der DDR über sozialpolitische Maßnahmen in Durchführung der auf dem VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe des Fünfjahrplanes vom 27. 4. 1972) eine Serie von Maßnahmen zur Förderung der berufstätigen Mütter, der jungen Ehen und der Geburtenentwicklung beschlossen. Durch arbeitszeitliche Vergünstigungen und finanzielle Anreize konnte seitdem zwar die Geburtenfreudigkeit erhöht werden, jedoch nur um den Preis neuer betriebswirtschaftlicher und F.-Arbeitsprobleme, die sich auch allgemein aus dem inzwischen erreichten hohen Beschäftigungsgrad der F. ergeben: Aufgrund der erheblichen Verlängerung des Wochenurlaubs und der Inanspruchnahme des Rechts auf Arbeitsfreistellung für ein Jahr nach der Geburt eines Kindes durch rd. zwei Drittel der F. haben Betriebe mit hohem F.-Anteil ― so vor allem im Gesundheitswesen und im Handel ― mit erheblichen Ausfallquoten zu rechnen. Dies hat in der Praxis dazu geführt, jüngere qualifizierte F. — in Erwartung einer möglichen Schwangerschaft — nicht in den ihrer Ausbildung adäquaten beruflichen Positionen einzusetzen. III. Die Frau in Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichem Leben A. Die Frau in der Bevölkerung Nach den Angaben des Statistischen Jahrbuches der DDR waren 1977 von den insgesamt 16.757.857 Einwohnern 8.940.816 F., das entspricht einem Anteil von 53,4 v. H. Der Altersaufbau der weiblichen Bevölkerung zeigt noch immer eine ähnlich ungünstige Struktur wie der der Gesamtbevölkerung (Menschenverluste im Krieg, geburtenschwache Jahrgänge). Zusätzlich negative Auswirkungen auf die weibliche Bevölkerungsstruktur hat der hohe F.-Überschuß in den älteren Jahrgangsgruppen, der sich 1977 von der Gruppe der 47jährigen an bemerkbar machte. Während in den unteren Altersgruppen bis einschließlich der 46jährigen ein geringer Männerüberschuß bestand (5.642.103 Männer, 5.437.687 F.; 3,8 v. H. Männerüberschuß), erhöhte sich der F.-Überschuß ab der Gruppe der 47jährigen (2.174.938 Männer, 3.503.129 F.; 61,1 v. H. F.-Überschuß) gegenüber 1972 um weitere 6,4 v. H. Die Diskrepanz zwischen männlichen und weiblichen Bevölkerungsanteilen in den höheren Altersgruppen macht sich aus volkswirtschaftlicher Sicht besonders nachteilig bemerkbar, da die Zahl der weiblichen Rentner ungleich höher ist als die der männlichen, zumal die F. bereits mit 60 Jahren in das Rentenalter eintreten, die Männer hingegen erst mit 65 Jahren; so standen 1977 den 2.175.330 Rentnerinnen 985.716 Rentner gegenüber. Unter der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter (Männer: 15 bis unter 65 Jahre; F.: 15 bis unter 60 Jahre) sind hingegen die männlichen und weiblichen Anteile nahezu gleich: 5.139.336 Männern stehen 5.156.426 F. gegenüber (Bevölkerung). B. Die Frau in der Wirtschaft (Berufs- und Qualifikationsstruktur) Die seit Kriegsende bis 1973 rückläufige Anzahl der F. im arbeitsfähigen Alter verstärkte für die DDR- Behörden den Zwang, angesichts eines permanenten Arbeitskräftemangels die F. möglichst weitgehend in den Produktionsprozeß einzugliedern, um die volkswirtschaftlichen Planziele zu erfüllen. So waren 1977 von den insgesamt ca. 8,06 Mill. (mit Lehrlin[S. 425]gen ca. 8,55 Mill.) Beschäftigten inzwischen 4,03 Mill. (mit weiblichen Lehrlingen 4,25 Mill.) F. Ihr Beschäftigtenanteil betrug demnach 50,0 v. H., der Beschäftigungsgrad der F. im arbeitsfähigen Alter 82,3 v. H. (1964: 66,5 v. H.; 1967: 76,3 v. H., 1973: 81,7 v. H.; 1976: 82,6 v. H. Der geringfügige Rückgang des weiblichen Beschäftigungsgrades 1977 hat bevölkerungs-, bildungs- und familienpolitische Ursachen: Eintritt eines geburtenstarken Jahrgangs ins arbeitsfähige Alter bei gleichzeitigem Ausscheiden von im I. Weltkrieg geburtenschwachen Jahrgängen aus dem Arbeitsprozeß, anhaltender Trend zu längerer und höherer Bildung der Mädchen, verstärkte Inanspruchnahme des „Babyjahres“.) Diese hohe Quote weiblicher Berufstätiger wird vor allem durch die Mitarbeit einer großen Anzahl von Müttern erreicht (1977 waren 1,9 Mill. F. mit Kindern unter 16 Jahren voll berufstätig), wobei ihr Beschäftigungsgrad ― wie Zahlenangaben von 1970 (neuere Daten sind nicht mehr publiziert worden) erkennen lassen ― proportional zur Einkommenshöhe des Ehemannes und der Anzahl der Kinder abnimmt: Die Berufsstruktur der F. ist in den offiziellen Angaben nur grob nach Berufsgruppen aufgeschlüsselt. Für 1977 wie bereits für die vorhergegangenen Jahre gilt, daß nur ein Drittel der berufstätigen F. in der Industrie, fast die Hälfte aber in Bereichen arbeitet, in denen die Anzahl weiblicher Berufe traditionell am größten ist (Handel, nichtproduzierende Bereiche mit den Schwerpunktgebieten Volksbildung und Kultur sowie Gesundheits- und Sozialwesen). An dieser Struktur werden sich auf absehbare Zeit keine gravierenden Veränderungen ergeben, da auch die weiblichen Lehrlinge — trotz der seit Jahren intensiven Bemühungen der SED, sie für Ausbildungsgänge in den naturwissenschaftlich-technischen Branchen zu gewinnen — nach wie vor überwiegend in die traditionellen Bereiche der F.-Arbeit streben. Die Verteilung der weiblichen Berufstätigen (mit Lehrlingen) auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche zeigt für 1977 untenstehende Tabelle. Aufgrund intensiver Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Erwachsenenqualifizierung, insbesondere der weiblichen, wobei die 1967 an den Hoch- und Fachschulen der DDR gebildeten F.-Sonderklassen den F. die berufliche Aus- und Weiterbildung erleichtern sollten, ist es der SED-Führung inzwischen gelungen, den Anteil weiblicher Beschäftigter mit abgeschlossener Berufsausbildung beträchtlich zu vergrößern. So hat sich der Anteil der Produktionsarbeiterinnen mit Facharbeiterabschluß von 27 v. H. im Jahre 1972 bis Anfang 1977 auf 44,9 v. H. erhöht; insgesamt verfügten Anfang 1978 66 v. H. der weiblichen Beschäftigten über eine abgeschlossene Berufsausbildung, was eine Steigerungsrate von 10 v. H. gegenüber 1974 bedeutet. Dieser Entwicklung entspricht ein seit 1967 überproportional hoher weiblicher Anteil bei den von Beschäftigten nachträglich absolvierten Facharbeiterprüfungen (im Durchschnitt von rd. 42.250 F. jährlich = 54,1 v. H.), die von allen Qualifizierungsmaßnahmen beruflicher Aus- und Weiterbildung von F. am meisten frequentiert werden (1977 betrug der Anteil weiblicher Schulungsteilnehmer an den Maßnahmen beruflicher Aus- und Weiterbildung insgesamt 39,4 v. H., bei der Qualifizierung zum Facharbeiter jedoch 56,0 v. H.). Während in den jüngeren Altersgruppen der prozentuale Anteil von Männern und F. mit abgeschlossener Berufsausbildung sich inzwischen stark angenähert hat — 1977 hatten 78 v. H. der männlichen und 75 v. H. der weiblichen 18- bis 19jährigen sowie 84 v. H. der männlichen und 78 v. H. der weiblichen 20- bis 29jährigen einen Facharbeiterabschluß —, finden sich in den höheren Altersgruppen immer noch zahlreiche F. ohne entsprechende Berufsqualifikation: bei den 50- bis 59jährigen hatten 1977 nur 34 v. H. der F. gegenüber 77 v. H. der Männer eine abgeschlossene Berufsausbil[S. 426]dung. Dies läßt darauf schließen, daß das Interesse an nachträglicher beruflicher Qualifizierung und damit verbunden an höheren Verdienstmöglichkeiten bei jenen F. besonders groß ist, die bis zum Erreichen des Rentenalters noch eine längere Zeit erwerbstätig sind. Der Anteil der F. an den niedrigen Lohngruppen ist aufgrund ihrer unzureichenden Berufsausbildung, namentlich der älteren und vor allem der in der Industrie beschäftigten, traditionell hoch. Auffallend hoch ist inzwischen der weibliche Anteil an den Beschäftigten mit Fachschulabschluß (1977: rd. 436.100 F. = 53,9 v. H.) wie auch an den Fachschulstudenten (1977: rd. 113.600 F. = 69,9 v. H., überwiegend im Direktstudium, wo der F.-Anteil 81,0 v. H. beträgt). Auch im Hochschulstudium (1977: 61.600 F. = 47,5 v. H.) wie bei den Beschäftigten mit Hochschulabschluß (1977: rd. 147.100 F. = 33,1 v. H.) ist der weibliche Anteil in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen — was Soziologen aus der DDR vor allem mit einem größeren Leistungswillen der Mädchen erklären. Aus entsprechenden Umfrageergebnissen leiten sie zugleich die Prognose ab, daß höherqualifizierte F. auch nach einer Eheschließung berufstätig und damit dem volkswirtschaftlichen Produktionsprozeß erhalten bleiben. Trotz der ständig wachsenden Zahl beruflich hochqualifizierter F. nehmen sie jedoch, wie bereits erwähnt, immer noch nicht einen adäquaten Platz in den Leitungsfunktionen der Wirtschaft ein. Zwar gaben die DDR-Behörden Ende 1977 bekannt, daß jeder vierte Leiter in der sozialistischen Wirtschaft eine F. sei, doch fehlen detaillierte Angaben über die Art solcher Leitungsfunktionen. Nach wie vor verschwindend gering ist der Anteil weiblicher ökonomischer, kaufmännischer und vor allem technischer Direktoren in Kombinaten und Volkseigenen Betrieben. In den Führungsfunktionen des Gesundheits- und Erziehungswesens sowie der Justiz sind F. zwar erheblich zahlreicher vertreten: Jede vierte Schule in der DDR steht unter weiblicher Leitung, ein Drittel der Richter und die Hälfte der Schöffen an Kreis- und Bezirksgerichten sind F. Gemessen an ihren in diesen Bereichen traditionell sehr hohen Anteilen (im Gesundheitswesen ist der F.-Anteil mit 86 v. H. für Anfang 1978 am höchsten, gefolgt vom Erziehungs- und Bildungswesen mit 75,7 v. H. für 1977) sind sie auch in den Führungsfunktionen erheblich unterrepräsentiert. Wie die Sekretärin für F.-Fragen im ZK der SED, Inge Lange, im Jahr 1975 mitteilte, ist vor allem der Anteil von F. mit mehreren Kindern in leitenden Funktionen besonders gering (Quelle: Einheit, 1975, H. 9. S. 960). C. Die Frau im öffentlichen Leben Die von der SED geforderte gleichberechtigte Teilnahme der F. am öffentlichen Leben ist besonders groß in jenen gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen und Gremien, die primär einen repräsentativen Charakter haben oder lediglich eine beratende Funktion ausüben. In den politischen Entscheidungsorganen und -funktionen von Partei und Staat, in denen ein hoher weiblicher Anteil wirksame Gleichberechtigung bedeuten könnte, sind die F. weder ihrem Mitgliederanteil in den Parteien ― namentlich der SED ― noch ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entsprechend vertreten. Die Massenorganisationen weisen traditionell hohe weibliche Mitgliederzahlen auf. Im FDGB waren 1977 ca. 4,2 Mill. F. = 51 v. H., im Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) rd. 1,4 Mill. F. organisiert (seit Anfang der 60er Jahre relativ stagnierende Mitgliederzahlen des DFD). Im Jahr 1976 befanden sich unter den 2 Mill. SED-Mitgliedern und -Kandidaten ca. 639.700 F. = 31,3 v. H. An der Spitze der 269 SED-Kreisleitungen gab es im März aber nur 1 1 weibliche 1. Sekretäre = 4,1 v. H. Den im März/April 1976 gewählten 15 Bezirksleitungen der SED gehörten zwar insgesamt 25,7 v. H. weibliche stimmberechtigte Mitglieder und 42,9 v. H. weibliche Kandidaten an, den entscheidungsbefugten Sekretariaten der Bezirksleitungen hingegen nur 9 weibliche Mitglieder (= 5 v. H.), darunter 4 weibliche Sekretäre (von insgesamt 90 Sekretären). Auf dem IX. Parteitag 1976 wurden 19 F. = 13,1 v. H. zu Mitgliedern und 5 F. = 8,8 v. H. zu Kandidaten des ZK der SED gewählt. Seit seiner Bildung im Januar 1949 hat dem Politbüro des ZK der SED noch keine F. als Vollmitglied angehört; seit Oktober 1973 (10. ZK-Plenum) befinden sich unterdessen Kandidaten 2 F. (Inge Lange, Margarete Müller) und unter den Sekretären des ZK-Sekretariats eine F. (Inge Lange, Sekretär für F.-Fragen). Eine größere weibliche Beteiligung in politisch bedeutenden Parteifunktionen ist schwerpunktmäßig in den Gremien und Institutionen der Parteikontrolle und Parteischulung gegeben. Auch im Bereich der staatlichen Exekutive üben nur wenige F. politische Entscheidungsfunktionen aus: nur in einem der 15 Bezirke der DDR steht eine F. an der Spitze des Bezirksrates (Irma Uschkamp in Cottbus); dem rd. 40köpfigen Ministerrat der DDR gehört seit 1974 nur noch ein weiblicher Minister an (Margot Honecker, seit 1963 Minister für Volksbildung), während sich unter den rd. 200 Staatssekretären und Ministerstellvertretern lediglich 3 F. befinden. Dem aus 25 Mitgliedern bestehenden Staatsrat gehören 5 F. an. In den Volksvertretungen hingegen ist der Anteil der F. erheblich höher. Den 1974 gewählten Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen (kreisangehörige Städte und Gemeinden) gehören 32,6 v. H., den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen (Land- und Stadtkreise) 39,7 v. H. F. an, den 1976 gewählten Bezirkstagen 37,9 v. H. F., der Volkskammer 33,6 v. H. F. [S. 427]Die politische Tätigkeit der weiblichen Abgeordneten ― wie auch die der Funktionärinnen im Staatsapparat ― konzentriert sich auf sozial-, kultur- und handelspolitische Bereiche. Die Gründe für die geringe Teilnahme von F. am gesellschaftlich-politischen Entscheidungsprozeß in der DDR sind vielschichtig und teilweise interdependent. Als wesentlichste seien genannt: nach wie vor bestehende tradierte Vorurteile gegen F.-Karrieren; erhebliche Gewichtung von Leitungsfunktionen aufgrund enger personeller Verbindung zwischen der Parteiführung und der Staats- und Wirtschaftsführung; unzureichendes weibliches Kaderreservoir in den mittleren Leitungsfunktionen; einseitige Konzentration der F. auf spezielle Sachgebiete in Politik und Wirtschaft; stärkere arbeitsmäßige Belastung der berufstätigen und/oder gesellschaftlich-politisch aktiven F. durch Haushalt und Familie; erheblicher Mehraufwand an Arbeitszeit und häufige Dienstreisen bei Ausübung leitender Funktionen; Fehlen geeigneter Organe zur Wahrnehmung der politischen Interessen der F. Gabriele Gast Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 421–427 Fraktionsbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenausschüsse

Frauen (1979) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I. Gleichberechtigung der…

DDR A-Z 1979

FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) (1979)

Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 [S. 351] Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR (Art. 44,1) und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR gibt seiner Monopolstellung die rechtliche Grundlage. Als der „umfassenden Klassenorganisation der Arbeiterklasse“ und als der zahlenmäßig stärksten Massenorganisation kommt dem FDGB im Herrschafts- und Gesellschaftssystem der DDR zentrale Bedeutung zu. Der von der SED erhobene Führungsanspruch und der Marxismus-Leninismus als ideologisch-programmatische Grundlage gewerkschaftlichen Handelns werden in der Satzung des FDGB ausdrücklich anerkannt; die in der Verfassung (Art. 44,2) betonte Unabhängigkeit der Gewerkschaften kann demnach nur als Ausfüllung der auf diese Weise grundsätzlich vorgeformten Handlungsspielräume und Aufgabenstellungen verstanden werden. I. Zum Selbstverständnis des FDGB Die Funktion des FDGB als Interessenvertretung wird von der Auffassung bestimmt, daß mit der Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln der Klassenkonflikt beseitigt und im Grundsätzlichen die Interessenidentität zwischen den Gesellschaftsmitgliedern hergestellt worden sei. Der FDGB ist seinem Selbstverständnis nach nicht ein Interessenverband abhängig Beschäftigter, der Arbeitgebern gegenübertritt, sondern eine Organisation von Werktätigen, die zugleich als Miteigentümer der als im Volkseigentum befindlich verstandenen Produktionsmittel aufgefaßt werden. Auf dem Hintergrund dieser Interpretation werden im gesamtgesellschaftlichen Interesse, wie es die SED und die Staatsorgane aktualisieren und konkretisieren, die Einzelinteressen von Individuen, Gruppen. Schichten und Klassen immer als in ihm aufgehoben gesehen. Interessenvertretung hat so wesentlich die Propagierung dieser parteilichen und staatlichen Zielsetzungen bzw. die Mobilisierung der Mitgliedschaft für ihre Erfüllung zum Inhalt. Doch ist bereits in der auch heute noch für den FDGB verbindlichen leninschen Gewerkschaftskonzeption die Perspektive enthalten, daß die postulierte Interessenidentität sich erst in einem längeren historischen Prozeß realisieren läßt und nicht als etwas Gegebenes, sondern als etwas jeweils erneut Herzustellendes begriffen werden muß. Ferner können danach Verselbständigungstendenzen staatlicher und wirtschaftlicher Verwaltungseinheiten (Bürokratisierung usw.) und die selbstherrliche Verletzung gesetzlicher Bestimmungen durch einzelne Funktionäre nicht ausgeschlossen werden. So sei es notwendig, den Gewerkschaften eine gewisse Eigenständigkeit zuzubilligen, damit sie die unmittelbaren Interessen der in ihren Reihen Organisierten artikulieren und vertreten, eine gewisse Kontrollfunktion gegenüber staatlichen, vor allem wirtschaftlichen Teilstrukturen ausüben und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeits-, Arbeitsschutz-, Sozial- und Bildungsrechts Sorge tragen können. Während diese Seite der Arbeit des FDGB bis weit in die 50er Jahre hinein im Hintergrund stand und seine Tätigkeit von der einseitigen Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen politischen und ökonomischen Zielsetzungen, wie sie in den Parteibeschlüssen zum Ausdruck kamen, geprägt war, ist seitdem eine gewisse Korrektur erfolgt. Zu diesen Veränderungen haben neben aktuellen politischen und sozialen Konflikten, die den Verlust der integrativen Funktion der Gewerkschaften drastisch demonstrierten (Ungarnaufstand, Polnischer Oktober. Dezemberstreiks in Polen, Fluktuation der Arbeitskräfte, ungenügende Steigerung der Arbeitsproduktivität usw.) auch die neueren theoretisch-ideologischen Diskussionen beigetragen. In ihnen wurde das Vorhandensein sozialer Konflikte (nichtantagonistischer Widersprüche) auch in den sich herausbildenden neuen gesellschaftlichen Strukturen nicht nur zugegeben, sondern als unvermeidlich und den Entwicklungsprozeß letztlich fördernd anerkannt. In diesem Zusammenhang sind allerdings Fragen nach der tatsächlichen Machtverteilung, nach der realen Verfügungsgewalt über den Wirtschaftsapparat nicht gestellt, das Postulat von der grundsätzlichen Interessenidentität nicht bezweifelt worden. Ebenso blieb der Anspruch der Partei, mit ihrer Politik das Entstehen ausgedehnterer Konfliktfelder durch vorausschauende (wissenschaftliche), planmäßige „Leitung der gesellschaftlichen Prozesse“ zu verhindern, unangetastet. Trotzdem wich im Ergebnis dieser Diskussionen die Vorstellung von einer weitgehend „harmonistischen“ Gesellschaft, in der jedes dieses Konzept störende Sonderinteresse bzw. jeder Konflikt als vom „Klassenfeind“ inspiriert und potentiell „feindlich“ erscheinen mußte, einer nüchterneren Einsicht in die Interessenvielfalt und Konflikthaltigkeit der Gesellschaft. Damit erhielt der Teil der Gewerkschaftsarbeit, der im herkömmlichen Sinn als unmittelbare Vertretung der Interessen der Mitglieder verstanden werden kann, auch von der theoretisch-ideologischen Seite her ein größeres Gewicht. Dabei werden im Selbstverständnis des FDGB gesamtgesellschaftliche und partikulare Interessen nicht voneinander getrennt gesehen oder gar einan[S. 352]der gegenübergestellt. Vielmehr werden sie als eine konfliktreiche (dialektische) Einheit gedeutet, in der im Ergebnis die Lösung von Zielkonflikten immer zugunsten des Gesamtinteresses gesucht wird. So bedeutet z. B. die gewerkschaftliche Kontrolle bei der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen einerseits Schutz des Beschäftigten vor Gesetzesverletzungen durch die Werkleitungen, andererseits den Einsatz gewerkschaftlicher Mittel, um bei den Betriebsbelegschaften gleichfalls die Befolgung der rechtlichen Vorschriften zu sichern (Arbeitsrecht; Gesellschaftliche Gerichte). Auf diesem Hintergrund sind die Funktionen und die Einbeziehung des FDGB in die Herrschaftsstrukturen zu sehen und zu beurteilen. Der FDGB versteht sich als „Schule des Sozialismus“, d. h. er beteiligt sich an der Erziehung seiner Mitglieder zum sozialistischen Bewußtsein, vermittelt Kenntnisse über politische, gesamtgesellschaftliche und insbesondere volkswirtschaftliche Zusammenhänge und strebt die Herausbildung neuer sozialer Verhaltensweisen (Arbeitsdisziplin, Eigentümerbewußtsein, sozialistische Hilfe am Arbeitsplatz, Kritik und Selbstkritik usw.) an. Als Teil der „Sozialistischen Demokratie“ setzt er sich für die Durchführung der Beschlüsse der SED und der staatlichen Organe ein, aktiviert seine Mitglieder für die Erfüllung bzw. Übererfüllung der ökonomischen Aufgaben und bietet zugleich in seiner Organisationsstruktur vorgegebene und abgestufte Möglichkeiten für die Mitwirkung an den staatlichen und ökonomischen Entscheidungsprozessen, insbesondere auf betrieblicher Ebene. Von besonderer Bedeutung sind die Mitwirkungsrechte des FDGB im Arbeitsrecht sowie in der Sozial- und Kulturpolitik. Die im Selbstverständnis und in den grundsätzlichen Aufgabenstellungen des FDGB angelegten Gegensätze und Konflikte führen in der täglichen Gewerkschaftsarbeit zu mannigfachen Schwierigkeiten. Die Vorrangigkeit der wirtschaftlichen Zielsetzungen, die Abhängigkeit des FDGB von der SED und die Einbindung der Gewerkschaften in die staatliche und ökonomische Entscheidungs- und Leitungspyramide begünstigen nach wie vor Tendenzen zur Vernachlässigung der unmittelbaren Interessenvertretung der Werktätigen am Arbeitsplatz. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß, beginnend mit den Wirtschaftsreformen 1963 Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963) und verstärkt nach dem VIII. Parteitag der SED 1971, die gewerkschaftlichen Kontrollrechte gegenüber den Wirtschaftsleitungen und die Mitgestaltungsrechte im sozialpolitischen Bereich gestärkt worden sind. Diese Entwicklung zeigt sich nicht zuletzt in dem Ausbau der gewerkschaftlichen Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte in den verschiedenen Kodifikationen des Arbeitsrechts, zuletzt in dem am 1. 1. 1978 in Kraft getretenen AGB. Der FDGB ist im Verlauf dieses Prozesses neben der SED und dem Staatsapparat zu einem dritten, wenn auch schwächeren, tragenden Teil des politischen Systems in der DDR geworden. II. Zur Geschichte Als der SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 die Gründung von Gewerkschaften erlaubte und am 15. 6. 1945 der vorbereitende Gewerkschaftsausschuß für Groß-Berlin zur Schaffung freier Gewerkschaften aufrief, hatten sich erstmals in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung unter dem Eindruck des Versagens der verschiedenen Gewerkschaftsrichtungen vor dem Nationalsozialismus und angesichts des totalen Zusammenbruchs von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft alle bedeutenden weltanschaulichen Richtungen (sozialdemokratisch, kommunistisch, christlich und liberal) zusammengefunden. um eine überparteiliche Einheitsgewerkschaft ins Leben zu rufen. Damit war es der KPD gelungen, aus der Außenseiterrolle, die sie in den freien Gewerkschaften und mit den Roten Gewerkschaftsorganisationen (RGO) in der Weimarer Republik gespielt hatte, herauszutreten und sich von Anbeginn maßgeblich an der Führung der neuen Gewerkschaftsbewegung zu beteiligen. Der Gründungsvorgang fand im Februar 1946 auf der I. Zentralen Delegiertenkonferenz des FDGB seinen Abschluß. Die Konstituierung des FDGB bildete eine wichtige Voraussetzung für die Vereinigung von KPD und SPD, da letztere ihren traditionellen Rückhalt in den sozialdemokratisch orientierten freien Gewerkschaften verloren hatte. Der Zusammenschluß von KPD und SPD zur SED förderte seinerseits die Umgestaltung des FDGB in eine Gewerkschaft kommunistischen Typs; er drängte die Vertreter der früheren christlichen und Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften von vornherein in eine aussichtslose Minderheitenposition. Die Ausschaltung ehemals sozialdemokratischer Gewerkschaftsfunktionäre, soweit sie an ihren Vorstellungen festhielten, wurde zu einem innerparteilichen Problem der SED, das diese im Zuge ihrer Entwicklung zu einer „bolschewistischen Partei neuen Typs“ lösen konnte. Die Auflösung der Betriebsräte und die Übertragung des Vertretungsrechts der Belegschaften gegenüber den Werkleitungen an die Betriebsgewerkschaftsorganisationen aufgrund der Bitterfelder Beschlüsse 1948 war ein weiterer entscheidender Schritt in der Formung des FDGB zu seiner heutigen Gestalt. Die Herausbildung des Planungssystems, die Konzentrierung der Gewerkschaftsarbeit auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität mit Hilfe der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung, das Fehlen des traditionellen Gegenspielers in Form der Arbeitgeberverbände, die verboten blieben, bestimmten sehr bald die Tätigkeit des FDGB. Auf dem 3. FDGB-[S. 353]Kongreß 1950 wurde in der Satzung der Führungsanspruch der SED auch öffentlich anerkannt, der traditionellen Gewerkschaftsarbeit als „Nur-Gewerkschaftertum“ der Kampf angesagt und der Demokratische Zentralismus als Organisationsprinzip festgelegt. In den folgenden Jahren, die gekennzeichnet waren durch die Einführung der Planwirtschaft sowjetischen Typs, durch die Überwindung der Kriegsfolgen und den Neuaufbau einer industriellen Produktionsbasis, durch die Umwandlung der überkommenen Sozialstrukturen und die Herausbildung einer neuen politisch-gesellschaftlichen Ordnung, steht der FDGB ganz im Dienst dieser ökonomischen und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen; er vollendet seine Ausformung zu einer voll in das Herrschaftssystem integrierten marxistisch-leninistischen Gewerkschaft. Die Erfahrungen aus den polnischen und ungarischen Unruhen 1956 im Zusammenhang mit den sich zur gleichen Zeit anbahnenden Diskussionen um neue Formen der ökonomischen und in begrenzterer Weise auch der politischen Organisation (Gesetz über die örtl. Organe der Staatsmacht 1957, erste Reorganisation der Planungs- und Leitungsinstanzen im ökonomischen Bereich usw.) führen zu Ansätzen einer Stärkung der Kontroll- und Mitwirkungsrechte des FDGB (z. B. gesetzt Verankerung der ständigen Produktionsberatung 1959). Die Einführung des Neuen Ökonomischen Systems 1963 mit seinem Abgehen von der zentralen Detailplanung und der daraus resultierenden größeren Selbständigkeit der VEB, VVB und regionalen Staatsorgane vergrößerten die Möglichkeiten der Einwirkung und die Notwendigkeit der Kontrolle durch den FDGB. Seit dem 6. FDGB-Kongreß 1963 wird die Vertretung der unmittelbaren Interessen der Beschäftigten als gewerkschaftliche Aufgabe immer erneut unterstrichen und die Kontrollfunktion des FDGB betont. Herbert Warnke formulierte als Vorsitzender des FDGB dieses stärkere Absetzen von den wirtschaftlichen Leitungsorganen auf dem 7. FDGB-Kongreß 1968: „Die Gewerkschaftsfunktionäre sind die Vertrauensleute der Arbeiterklasse, sie sind nicht die Assistenten der Werkleiter.“ Die Teilrevision der Wirtschaftsreformen 1970/71 hat diese Entwicklung nur insoweit beeinträchtigt, als die stärkeren Planbindungen der Betriebe deren Entscheidungsspielraum und damit auch die Mitwirkungsmöglichkeiten einengten. Im Gegenteil haben die Ergebnisse des VIII. Parteitages der SED den FDGB aus den anderen Massenorganisationen deutlich herausgehoben. Die Akzentuierung der Sozialpolitik als zentralen Teils der gesellschaftspolitischen Linie der SED für die nächsten Jahre brachte einen Aufgabenzuwachs, die Auflösung von Mitwirkungsgremien (Produktionskomitees in den VEB. Gesellschaftliche Räte bei den VVB usw.) machte den FDGB zum alleinigen Träger von Mitwirkungsorganen. Die Betonung der Bedeutung der Gewerkschaften fand ihren Niederschlag u. a. in dem Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972, in dem der FDGB als einzige Massenorganisation genannt wird (§ 1,3). Der Ministerrat wird darin zur Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft „bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und allseitigen Stärkung der sozialistischen Staatsmacht“ verpflichtet; gemeinsame Beschlüsse sind zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens und für die Ausarbeitung der Grundlinie der Sozial-, Lohn- und Einkommenspolitik vorgesehen. Seitdem sind eine Reihe solcher gemeinsamer Beschlüsse vom Politbüro des ZK der SED, Ministerrat und Bundesvorstand des FDGB vor allem auf sozialpolitischem Gebiet und über neue Formen des Sozialistischen Wettbewerbs veröffentlicht worden. allerdings ohne daß dabei der inhaltliche Anteil des FDGB an ihrer Formulierung zu ersehen gewesen wäre. Der Entwurf des AGB wurde 1977 in der Tageszeitung des FDGB, der „Tribüne“, veröffentlicht, in der Gewerkschaftsorganisation diskutiert, mit — z. T. nicht unwesentlichen — Änderungen auf der Grundlage des Diskussionsverlaufs auf dem 9. Kongreß des FDGB (16.–19. 5. 1977) verabschiedet und von der FDGB-Fraktion in der Volkskammer als Gesetzesvorlage eingebracht. Zwar ist dieses Gesetz damit kein Normenwerk des FDGB; die gewählte Form, in der es zur Verabschiedung gelangte, unterstreicht jedoch das Bemühen der politischen Führung, den FDGB faktisch und im allgemeinen Bewußtsein aufzuwerten. III. Organisationsaufbau Der Organisationsaufbau des FDGB beruht auf dem Industriegewerkschaftsprinzip; ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Gegenwärtig bestehen 16 Industriegewerkschaften (IG) bzw. Gewerkschaften (Gew.) (in Klammern die Mitgliederzahl 1976 und der Vom-Hundert-Anteil der Gewerkschaftsmitglieder an den Beschäftigten im Organisationsbereich): IG Bau-Holz (843.256; 94,9 v. H.); IG Bergbau-Energie (390.033; 98,5 v. H.); IG Chemie, Glas und Keramik (514.141; 97,7 v. H.); IG Druck und Papier (151.129; 97 v. H.); IG Metall (1.643.128; 97,7 v. H.); IG Textil — Bekleidung — Leder (603.419; 95,7 v. H.); IG Transport- und Nachrichtenwesen (707.850; 97,9 v. H.); IG Wismut (ohne Angaben); Gew. Gesundheitswesen (451.704; 96,9 v. H.); Gew. Handel. Nahrung und Genuß (943.689; 94,6 v. H.); Gew. Kunst (62.324; 94,9 v. H.); Gew. Land, Nahrungsgüter und Forst (539.909; 91 v. H.); Gew. Mitarbeiter der Staatsorgane und Kommunalwirtschaft (541.338; [S. 354]96,4 v. H.); Gew. Unterricht und Erziehung (422.907; 98,3 v. H.); Gew. Wissenschaft (148.121; 98,4 v. H.); Gew. der Zivilangestellten der Nationalen Volksarmee (ohne Angaben). Der FDGB ist jedoch kein „Bund“ unabhängiger Einzelgewerkschaften, sondern eine Einheitsorganisation. Die IG/Gew. haben den Charakter ausgegliederter Fachabteilungen, die die bindenden Beschlüsse der zentralen Organe des FDGB entsprechend den spezifischen Bedingungen ihres jeweiligen Organisationsbereichs durchführen. Ihre organisatorische Abhängigkeit zeigt sich u. a. in dem Recht des Bundesvorstandes (BV) des FDGB. über Veränderungen im Organisationsaufbau verbindlich zu beschließen (z. B. Auflösung oder Neugründung von IG/Gew.), und in der Unterstellung der regionalen Vorstände der IG/Gew. unter die jeweiligen FDGB-Vorstände der gleichen Ebene. Ferner besitzen die IG/Gew. keine eigene Finanzhoheit, sondern erhalten die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Mittel auf der Grundlage des vom Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB bestätigten Finanzplanes der Gesamtorganisation. Unterste Organisationseinheiten des FDGB sind die gewerkschaftlichen Grundorganisationen: Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) bestehen in allen Betrieben, in denen mehr als 10 Mitglieder beschäftigt sind; die bis 1974 gültige Untergrenze von 20 Mitgliedern wurde gesenkt, um die in Volkseigentum überführten, vielfach sehr kleinen und verhältnismäßig schlecht erfaßten früheren privaten, halbstaatlichen und genossenschaftlichen Betriebe voll in die Gewerkschaftsorganisation einzubeziehen), Schulgewerkschaftsorganisationen (SGO) und Orts- bzw. Dorfgewerkschaftsorganisationen (OGO fassen die FDGB-Mitglieder in Kleinbetrieben ohne BGO sowie Hausangestellte, Heimarbeiter, Rentner usw. zusammen). Leitungsorgan der BGO ist die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Die BGO untergliedert sich in Gewerkschaftsgruppen (10–30 Mitglieder), die von den Vertrauensleuten geleitet werden. In größeren Betrieben werden für die einzelnen Betriebsabschnitte Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) gebildet. Die Größe der AGL (5–13 Mitglieder) und der BGL bzw. OGL (3–25 Mitglieder) richtet sich nach der Zahl der in ihrem Organisationsbereich erfaßten Mitglieder. Die AGL und BGL bilden zur Unterstützung ihrer Arbeit je nach Größe und spezieller Aufgabenstellung. des Betriebes eine Reihe von Kommissionen, deren Vorsitz jeweils ein Leitungsmitglied innehat, deren Mitglieder jedoch überwiegend nicht den gewählten Gewerkschaftsleitungen angehören. Die differenzierte und ausgedehnte Organisationsstruktur des FDGB insbesondere im Betrieb dient sowohl der Erfüllung der mannigfachen gewerkschaftlichen Aufgaben als auch der aktiven Integration möglichst vieler Mitglieder durch die Übernahme ehrenamtlicher Funktionen. Sind mehrere VEB zu Kombinaten zusammengefaßt, werden Kombinationsgewerkschaftsleitungen (KGL: 11–21 Mitglieder) gewählt; allerdings sollen diese sich wesentlich um eine abgestimmte und einheitliche Gewerkschaftsarbeit im Kombinat bemühen, während das Schwergewicht der FDGB-Arbeit bei den BGL bleibt. Mit ähnlicher Aufgabenstellung werden auf Großbaustellen ebenfalls Gesamtleitungen (11–21 Mitglieder) gebildet. In Großkombinaten, die den Ministerien direkt unterstehen, wie z. B. Leuna, Buna, Carl Zeiss Jena, haben die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen den Status einer IG-Kreisleitung, unterstehen also unmittelbar ihrem zuständigen Bezirksvorstand. Die BGL werden von den Kreisvorständen (25–55 Mitglieder) der zuständigen IG/Gew. angeleitet. Diese wählen für die laufenden Arbeiten Sekretariate (hauptamtliche, geschäftsführende Vorstände) und bilden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit, Lohn und Arbeitsrecht; Sozialpolitik; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung. In ihren zweigspezifischen Aufgaben unterstehen sie den Bezirksvorständen der IG/Gew. (35–80 Mitglieder), die in gleicher Weise wie die Kreisvorstände gegliedert sind. In Kreisen, in denen die Mitgliederzahl einer Einzelgewerkschaft so gering ist, daß der umfangreiche Apparat eines regulären Kreisvorstandes nicht gerechtfertigt ist, können die Bezirksvorstände des FDGB in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksvorstand der betroffenen Gewerkschaft einen ehrenamtlichen Kreisvorstand als Koordinierungsstelle wählen lassen. Die Kreis- und Bezirksvorstände der IG/Gew. arbeiten in industriezweigspezifischen Fragen mit den Fachorganen der Räte der Kreise bzw. der Bezirke zusammen. Die Kreis- und Bezirksvorstände der IG/Gew. unterstehen den jeweiligen regionalen FDGB-Vorständen der gleichen Ebene (Kreisvorstand: 40–80, Bezirksvorstand: 80–120 Mitglieder). Die FDGB- Kreis- bzw. Bezirksvorstände tragen für ihren Bereich jeweils die ausschließliche gewerkschaftspolitische Verantwortung, koordinieren die Arbeit der IG/Gew. und vertreten die Gewerkschaften gegenüber den regionalen Staatsorganen. Außer in ihrem satzungsmäßigen Weisungsrecht gegenüber den Leitungen der IG/Gew. zeigt sich ihre umfassendere Aufgabenstellung in der großen Zahl der bei ihnen bestehenden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit und Löhne; Sozialpolitik; Feriendienst; Kurenkommission; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung; Finanzkommission; Frauenkommission; Jugendausschuß; Neuereraktiv; Rat für Sozialversicherung; Beschwerdekommission der Sozialversicherung. Die eigentliche Führungstätigkeit obliegt auch bei den Kreis- bzw. Bezirksvorständen des FDGB den Se[S. 355]kretariaten. Die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände gehören den Sekretariaten der SED-Leitungen auf der gleichen Ebene, die BGL-Vorsitzenden den Betriebsparteileitungen an. Besondere Probleme ergeben sich für die IG Transport- und Nachrichtenwesen durch die von der territorialen Gliederung des Staatsapparats abweichenden Organisationsstrukturen im Transportwesen, bei der Post und der Reichsbahn. Entsprechend gibt es getrennte Bezirksgewerkschaftsleitungen für Transport- bzw. Post- und Fernmeldewesen. Bei der Reichsbahn bestehen in den Reichsbahnamtsbezirken Gewerkschaftsleitungen, bei den Reichsbahndirektionen Bezirksgewerkschaftsleitungen. Die in der Zeit von 1963 bis 1970 zu beobachtenden mannigfachen Versuche, die Zuständigkeiten zwischen FDGB- und IG/Gew.-Leitungen zugunsten der letzteren neu zu ordnen — Ausdruck der größeren Selbständigkeit der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) und der daraus resultierenden Bemühungen, die industriezweigspezifischen Bedingungen stärker zur Grundlage der Gewerkschaftsarbeit zu machen, wurden unmittelbar nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 zunächst rückgängig gemacht (z. B. sind die bei den VVB bestehenden Gewerkschaftskomitees aufgelöst worden, an ihre Stelle traten Instrukteure der Zentralvorstände [ZV] der IG/Gew.). Seit Mitte der 70er Jahre ist hier jedoch erneut eine Veränderung zu beobachten. Es hat sich als notwendig erwiesen, entsprechend der unterschiedlichen Situation in den einzelnen Betrieben und Industriezweigen, den zweigspezifischen Anleitungsaufgaben der GL der IG/Gew. mehr Gewicht zu geben und ihnen das Recht einzuräumen, in Fragen ihres Organisationsbereiches direkt mit den zuständigen Fachorganen des Staats- und Wirtschaftsapparates zu verhandeln. An der Spitze der IG/Gew. stehen die ZV (60–120 Mitglieder), die ihrerseits Präsidien wählen, deren hauptamtlichen Führungskern die Sekretariate bilden; ihre Aufgabe ist es, die allgemeinen, die IG/Gew. bindenden Beschlüsse des BV des FDGB bzw. seines Präsidiums auf die Problematik des eigenen Wirtschaftsbereichs anzuwenden, die sich daraus oder aus gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien und VVB zu führen, Rahmenkollektivverträge abzuschließen sowie die eigenen nachgeordneten Leitungen anzuleiten. Zwischen den Kongressen ist der BV des FDGB (mit 200 Mitgliedern und 25 Kandidaten) das höchste Organ. Für die laufenden Arbeiten wählt der BV ein 26köpfiges Präsidium sowie das diesem zugleich angehörende Sekretariat. Zusammensetzung des Präsidiums nach dem 9. FDGB-Kongreß 1977: Vorsitzender: Harry Tisch; Stellvertreter: Prof. Dr. Johanna Töpfer; Sekretäre: Harald Bühl, Werner Heilemann. Horst Heintze, Margarete Müller, Heinz Neukrantz, Fritz Rösel, Kurt Zahn; Chefredakteur der „Tribüne“: Claus Friedrich; 7 Vorsitzende von IG/Gew.; 5 Vorsitzende von Bezirksvorständen des FDGB; 1~Vorsitzender eines Kreisvorstandes des FDGB, 1~Vorsitzender und 1~stellv. Vorsitzender einer BGL; 1~Instrukteur für das Neuererwesen einer IG. Vorsitzender der Zentralen Revisionskommission ist (1978) Alfred Wilke. Bei allen Leitungen des FDGB und der IG/Gew. werden Revisionskommissionen gewählt, die deren Finanzgebaren, die Einhaltung der Satzung und die Durchführung der Beschlüsse der jeweils übergeordneten Organe kontrollieren sollen. Sie erstatten laufend Bericht an die übergeordnete Revisionskommission, nehmen, soweit sich kritische Anhaltspunkte aus ihrer Revisionstätigkeit ergeben, Einfluß auf die Arbeit der gewählten Leitungen und berichten anläßlich der Gewerkschaftswahlen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit. Der FDGB erkennt in seiner Satzung den demokratischen Zentralismus als verbindliches Organisationsprinzip an; d. h. daß alle Leitungen von unten nach oben gewählt werden, diese ihren Wahlgremien gegenüber rechenschaftspflichtig sind, abgewählt werden können und alle Leitungen an die Beschlüsse und Richtlinien der übergeordneten Gremien gebunden sind. Die Wahlen finden bis zur Bezirksebene alle 2½ Jahre, für die zentrale Ebene (Zentrale Delegiertenkonferenzen der IG/Gew. und Bundeskongreß des FDGB) alle 5 Jahre statt. (Der früher gültige Rhythmus von 2 bzw. 4 Jahren wurde auf dem 8. FDGB-Kongreß 1972 an die Satzungsregelung der SED und die Laufzeit der Fünfjahrpläne angeglichen.) Die Funktionäre der Gewerkschaftsgruppen und die Arbeiterkontrolleure werden in Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen, die Mitglieder der Frauenausschüsse in Frauen-, die Jugendvertrauensleute in Jugendvollversammlungen in offener Abstimmung gewählt. Die Wahlen der AGL, BGL, OGL und der Delegierten für die Kreisdelegiertenkonferenzen erfolgen in den Betrieben direkt und geheim auf der Grundlage einer einheitlichen Kandidatenliste mit verbindlicher Reihenfolge. Nach dem gleichen Verfahren wählt die Delegiertenkonferenz einer Organisationsstufe den entsprechenden Vorstand und die Delegierten für die nächsthöhere Stufe. Zu den Wahlen erläßt der BV Wahldirektiven und Richtlinien; in ihnen werden die politischen Schwerpunkte für die Rechenschaftslegung durch die alten Vorstände, die Diskussionsthemen in den Mitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen, das Wahlverfahren, die zahlenmäßige Größe der zu wählenden Körperschaften festgelegt und kaderpolitische Hinweise gegeben. Die amtierenden Leitun[S. 356]gen arbeiten in Zusammenhang mit den übergeordneten Gewerkschaftsorganen und den zuständigen SED-Leitungen die Kandidatenlisten aus, die der Bestätigung durch die Wahlgremien bedürfen. Die Ablehnung von Kandidaten, die Streichung einzelner Namen und die Hinzufügung anderer ist prinzipiell möglich, das Bild der gesamten Liste wird damit jedoch kaum verändert. Als gewählt gilt in der Reihenfolge der Kandidatenliste jeder, der mehr als 50 v. H. der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Konkurrierende, organisierte Gegenvorschläge können nicht gemacht werden. Die Bekleidung von Wahlfunktionen oberhalb der betrieblichen Ebene hat eine mehrjährige Mitgliedschaft im FDGB zur Voraussetzung (Kreis: 2 Jahre. Bezirk: 3 Jahre. BV: 6 Jahre). Die gewählten Vorstände tagen in größeren Zeitabständen (Kreis und Bezirk: 3monatlich; BV: Monatlich; ZV: 6monatlich), so daß die eigentliche Führungstätigkeit bei den hauptamtlichen Sekretariaten liegt. Die Leitungen sind gehalten, den jeweiligen Wahlkörperschaften regelmäßig Rechenschaft zu legen. Ein wichtiges Leitungsinstrument und Diskussionsforum sind Gewerkschaftsaktivtagungen. Die haupt- und ehrenamtlichen Gewerkschaftsfunktionäre werden auf der jeweiligen Leitungsebene zu einem Gewerkschaftsaktiv zusammengefaßt; dieses bildet gleichsam den aktiven Kern der Organisationseinheit. In der Regel einmal im Vierteljahr, aber auch aus besonderem Anlaß wird das Gewerkschaftsaktiv von der gewählten Leitung zu einer Tagung zusammengerufen. Je nach Themenstellung können an ihr auch Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz ohne Funktion, die sich durch besondere Produktionsleistungen hervorgetan haben, teilnehmen. Auf den Gewerkschaftsaktivtagungen werden unter kritischer Einschätzung der bisherigen Arbeit von der Gewerkschaftsleitung die aktuellen Schwerpunkte der Organisationsarbeit erläutert und die sich daraus ergebenden Aufgaben für die einzelnen Funktionäre an Beispielen verdeutlicht und festgelegt; sie dienen ferner dem Erfahrungsaustausch. Beschlüsse der Gewerkschaftsaktivtagungen bedürfen der Zustimmung durch die einberufende Leitung. Die in der Satzung gegebene Möglichkeit der Abberufung von Leitungsmitgliedern, wenn sie „gegen die Satzung bzw. die Beschlüsse verstoßen haben und nicht mehr das Vertrauen genießen“, spielt in der Praxis keine Rolle. Die Ablösung bzw. Neuberufung von hauptamtlichen Funktionären erfolgt allgemein durch die übergeordnete Leitung und durch Kooptation; sie wird im nachhinein durch die gewählten Vorstände sanktioniert. Die SED nimmt auf vielfache Weise Einfluß auf die Tätigkeit und die Zusammensetzung der Gewerkschaftsvorstände: 1. Entsprechend der Satzung des FDGB sind die Parteibeschlüsse verbindliche Grundlage der Gewerkschaftsarbeit; 2. die bei den jeweiligen Parteileitungen bestehenden Abteilungen Gewerkschaften und Sozialpolitik legen die gewerkschaftspolitische Linie für ihren Zuständigkeitsbereich fest und wirken bei der Auswahl der Kandidaten für die Gewerkschaftsleitungen, insbesondere für die hauptamtlichen Positionen, entsprechend den Kadernomenklaturen, mit; 3. die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände sind Mitglieder der Sekretariate der SED-Leitungen, in den Betrieben gehören die BGL-Vorsitzenden der Betriebsparteileitung an; 4. die Parteimitglieder sind auch als Gewerkschaftsmitglieder der Parteidisziplin (Parteiaufträge) unterworfen. Die im Prinzip des Demokratischen Zentralismus enthaltene strikte Bindung der nachgeordneten Leitungen an die Beschlüsse der übergeordneten vervollständigt das Instrumentarium, das den FDGB als eine autoritär geführte und voll in die Strukturen des Herrschaftssystems integrierte Massenorganisation erscheinen läßt. Es darf jedoch nicht verkannt werden, daß die vielfältigen Diskussionsprozesse, der sich in den Kommissionen und Arbeitsgruppen äußernde Sachverstand und die Möglichkeiten — wenn auch ohne organisatorische Verfestigung-, Kritik zu üben, die Entscheidungen der Leitungen beeinflußt. Besonders in den Betrieben wirken Kritik am Arbeitsplatz, Unzufriedenheiten, die zu Leistungsminderungen führen, Fluktuation von Betriebsangehörigen usw. korrigierend auf die Gewerkschaftsarbeit. Im Verlag des FDGB erscheint als Organ des BV die Tageszeitung „Tribüne“ und als Funktionärsorgan 8mal jährlich „Die Arbeit“. Daneben wird eine Reihe von speziellen Zeitschriften herausgegeben wie z. B. „Sozialversicherung und Arbeitsschutz“. „Kulturelles Leben“ u. a. Die IG/Gew. unterhalten eigene, auf die Spezialproblematik ihres Industriezweiges abgestellte Zeitschriften. Mit Broschüren, umfangreichen Handbüchern und Monographien unterstützt der Verlag Tribüne die Anleitung sowie die politische und fachliche Qualifizierung der Gewerkschaftskader. Der Vertrieb der Gewerkschaftsliteratur erfolgt weitgehend über die Kulturobleute in den Betrieben durch den Literatur- und Vordruckvertrieb des FDGB in Markranstädt. Die Mitgliedschaft im FDGB ist grundsätzlich freiwillig; sie ist jedoch Voraussetzung für beruflichen und sozialen Aufstieg. Ein Anreiz für den Beitritt sind auch die Vergünstigungen, die mit der Mitgliedschaft im FDGB verbunden sind (Ferienreisen. Fahrgeldermäßigungen, Unterstützungszahlungen usw.). Mitglied kann jeder Arbeiter, Angestellte oder Angehörige der Intelligenz werden, nicht jedoch freiberuflich Tätige sowie Mitglieder von LPG und PGH. Während des Direktstudiums und der Zugehörigkeit zur NVA ruht die Mitgliedschaft. [S. 357]Rentner und längerfristig Kranke können die Mitgliedschaft aufrechterhalten. 1976 hatte der FDGB 8.155.521 Mitglieder, darunter 4.086.609 Frauen. Die Finanzierung des FDGB erfolgt durch Mitgliedsbeiträge (1 bis 1,5 v. H. des Bruttoeinkommens) und den Verkauf von Spendenmarken. Bei den BGO verbleiben 40 bis 60 v. H. der Beitragseinnahmen. Ein Teil der gewerkschaftlichen Aufgaben wird aus Mitteln der Betriebe mitgetragen (Kulturarbeit aus den Kultur- und Sozialfonds, Lohnfortzahlung bei Lehrgangsbesuch usw.). 1974 hat der FDGB 785 Mill. Mark ausgegeben (darin sind an Staatszuschüssen 119 Mill. Mark für Feriendienst und 18,2 Mill. Mark für gewerkschaftlichen Arbeitsschutz enthalten). Die Ausgaben verteilen sich wie folgt: Verwaltungsausgaben 36,1 Mill. (4,8 v. H.), Vorstands- und Kommissionstätigkeit 137,6 Mill. (18,1 v. H.), Schulung 39 Mill. (5,1 v. H.), Kulturarbeit 75 Mill. (9,9 v. H.), Jugend und Sport 41,7 Mill. (5,5 v. H.), Arbeitsschutz 18,2 Mill. (entspricht dem Staatszuschuß: 2,4 v. H.), Feriendienst 234,3 Mill. (30,9 v. H.), gewerkschaftliche Unterstützungen und Ehrungen 176,3 Mill. (23,3 v. H.). Für das Jahr 1976 liegen nur unvollständige und zusammengefaßte Angaben vor. Danach wendete der FDGB 175,76 Mill. Mark für Kultur. Bildung, Jugend und Sport, 186,4 Mill. Mark für Unterstützungen und Ehrungen sowie 130 Mill. Mark für Urlaub und Erholung auf. IV. Aufgaben Die Aufgaben des FDGB ergeben sich aus dem gewerkschaftlichen Selbstverständnis (vgl. Abschnitt I) und werden als Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte der Werktätigen gedeutet. Seit dem VIII. Parteitag der SED 1971 sind die betrieblichen und überbetrieblichen Anhörungs- und Mitwirkungsrechte des FDGB u. a. im Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972 (vgl. Abschnitt II) und im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 6. 1973 sowie durch das neue AGB unterstrichen und erweitert worden. Im Mittelpunkt der Gewerkschaftsarbeit steht der Arbeitsprozeß. Der zentrale Wert, der der ökonomischen Leistung allgemein zugemessen wird, erklärt sich einmal aus der philosophisch-anthropologischen Deutung der Arbeit als Konstituenz menschlicher Existenz, zum anderen aus dem leninistischen Axiom, daß die Höhe der Arbeitsproduktivität letztlich Ausweis der Überlegenheit eines Gesellschaftssystems sei. Allerdings wird der Arbeitsprozeß durchaus nicht ausschließlich im engen Sinn als Produktionsprozeß, sondern als ein komplexer sozialer Zusammenhang begriffen, zu dem soziologische und sozialpolitische Elemente ebenso wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, leistungsgerechte Entlohnung, Versorgung mit Konsumgütern, Bildung usw. gehören. Die behauptete Einheit dieser Teilaspekte kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß sie sich keineswegs zu einem konfliktlosen Ganzen fügen. Für den FDGB, der die gesamtgesellschaftliche Zielsetzung zugleich mit den unmittelbaren Interessen seiner Mitglieder vertreten soll, ergeben sich daraus immer erneut Zielkonflikte. Seine Aufgabe wird wesentlich dadurch erschwert, daß die behauptete Position des Werktätigen als Miteigentümer sich in einer gleichberechtigten Stellung im Herrschaftssystem und in der Gewerkschaftsorganisation zeigen müßte: die tatsächliche Machtverteilung und das Funktionieren der Leitungs- und Entscheidungsstränge stehen dazu noch immer im Gegensatz. Notwendig muß daher die erzieherische und propagandistische Arbeit des FDGB auch Elemente der ideologischen Verhüllung der gegebenen Machtverhältnisse enthalten. Immerhin hat die Anerkennung der Unvermeidlichkeit sozialer Konflikte dazu geführt, Sozialpolitik und Sozialplanung als ein zwar mit der ökonomischen Planung zusammenhängendes, aber doch eigenes Aufgabengebiet anzuerkennen und die Artikulation und Vertretung unmittelbarer Interessen zu rechtfertigen. Schwerpunkt gewerkschaftlicher Arbeit ist der Betrieb; Grundlage für die Tätigkeit der BGO bzw. der BGL bildet die ökonomische Aufgabenstellung, wie sie der Betriebsplan festlegt. Der Planentwurf, den die Werkleitung auf der Grundlage zentral vorgegebener Produktionsauflagen und Kennziffern (Planung) anfertigt, wird in einer von der BGL in Absprache mit der Betriebsparteileitung geleiteten Plandiskussion sowohl allen Belegschaftsmitgliedern bekanntgemacht als auch durch das Aufdecken von Reserven präzisiert und verbessert. Seit der Plandiskussion 1975 wird mit dem Produktionsplan auch bereits der „Gegenplan“, die gegenwärtig im Vordergrund stehende Form des Sozialistischen Wettbewerbs, mit entworfen. Im Unterschied zu früheren Jahren sind es gegenwärtig weniger die quantitativen (mengenmäßigen) als die qualitativen Kennziffern (Senkung des Materialverbrauchs, Erhöhung der Qualität, bessere Maschinenauslastung durch Schichtarbeit, raschere Überführung von Forschungsergebnissen in die Produktion usw.), auf die in der Plandiskussion das Schwergewicht gelegt wird. Außerdem ist das Bestreben der Wirtschaftsführung spürbar, die Erhöhung der Leistung mit der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbinden. Mit der inhaltlichen Aufschlüsselung des Betriebsplanes auf den einzelnen Arbeitsplatz wird angestrebt, daß der Werktätige sich besser mit seiner ihm unmittelbar vorgegebenen Arbeitsaufgabe identifizieren kann und er, anknüpfend an die einzelnen Kennziffern, zu weiteren berechenbaren Verbesserungen seiner Arbeitsleistungen, insbesondere aber [S. 358]auch zu Materialeinsparungen, veranlaßt wird. Der endgültige Planvorschlag wird von dem Werkleiter ausgearbeitet und den übergeordneten Wirtschaftsleitungen zur Bestätigung vorgelegt. An der Planverteidigung wird der Vorsitzende der jeweiligen Gewerkschaftsleitung persönlich beteiligt; die BGL fertigen zu diesem Zweck eigene Stellungnahmen an. Diese Beteiligung des FDGB findet sich auf allen Stufen der Planungspyramide; zu den Ein- und Mehrjahrplänen im DDR-Maßstab faßt der BV des FDGB einen entsprechenden Beschluß. Auf der Grundlage des bestätigten Betriebsplanes wird in einem erneuten Diskussionsprozeß der Betriebskollektivvertrag (BKV) erarbeitet. Auch hier erfolgt die Vorlage des Entwurfs in aller Regel durch die Werkleitung. Neben einer erneuten Information über die Arbeitsaufgabe des Planjahres finden in ihm vor allem die sozialpolitischen Belange, die Qualifizierungs-, Kultur- und Bildungsvorhaben, die anzuwendenden Lohnformen, die Kriterien für die Aufteilung des Prämienfonds und besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen und Jugendliche (Jugend- bzw. Frauenförderungspläne, die als eigene Anlagen zum BKV unter maßgeblicher Beteiligung der Jugendkommissionen bzw. Frauenausschüsse erarbeitet werden) ihren Niederschlag. Die BKV, die, von den Werkleitern und den BGL unterschrieben, auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen verabschiedet werden, sind eine gemeinsame Verpflichtung zur Erfüllung der betrieblichen Produktionsaufgaben und zugleich das soziale und kulturpolitische Programm für die jeweilige Planperiode. Die dafür benötigten Mittel sind in den Kultur- und Sozialfonds vorgegeben, werden jedoch bei Übererfüllung des Betriebsplans durch Sonderzuführungen verstärkt und sind insoweit durch die Leistungen der Betriebskollektive zu beeinflussen. Ein Teil der der BGL verbleibenden Beitragsanteile der Gewerkschaftsmitglieder wird ebenfalls für kulturelle und soziale Leistungen verwendet. (1974: Fast 50 v. H. der Beitragseinnahmen verblieben bei den BGO bzw. OGO = 277 Mill. Mark.) Die Pflicht der Werkleiter, über den Stand der Erfüllung der BKV und der Produktionspläne regelmäßig Rechenschaft zu legen, und die Arbeit der gewerkschaftlichen Kommissionen bieten der Gewerkschaftsorganisation die Möglichkeit, im Verlauf des Planjahres auf die Werkleitungen kritisch einzuwirken und zur Behebung betrieblicher Engpässe die Belegschaften zu mobilisieren. Sozialistischer Wettbewerb, Neuererbewegung, Rationalisierung, die Überleitung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in die Produktion werden maßgeblich von den BGL und deren Organen propagandistisch-agitatorisch unter den Belegschaftsmitgliedern und durch Kontrolle und Kritik der Betriebsleitungen gefördert. Trotzdem bleibt festzuhalten, daß die Kontroll-, Kritik- und Vorschlagsrechte, die als gewerkschaftliche Mitwirkung oder auch als sozialistische Demokratie im Betrieb bezeichnet werden, das Prinzip der Einzelleitung, den Demokratischen Zentralismus und den politischen Primat der SED auf betrieblicher Ebene im Kern nicht antasten. Zwar wird durch Diskussion und Kritik Druck auf die Werkleitungen ausgeübt; wenn diese den Empfehlungen und Vorschlägen jedoch nicht Rechnung tragen, bleibt den BGL allenfalls der Weg der Beschwerde bei den jeweils übergeordneten Leitungsorganen. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß das große Informationsangebot die Chance zu einer bewußten Identifikation mit der Arbeitsaufgabe dann schafft, wenn die Pläne sich als real erweisen und wenn die ungeplanten Störungen im Produktionsablauf gering gehalten werden können. Die Tätigkeit der Gewerkschaften im Bereich der Lohnpolitik und bei der Verteilung von Prämien dient der Durchsetzung des Prinzips der Materiellen Interessiertheit. Im Lohn sollen die individuelle Leistung, die volkswirtschaftlich-politische Bewertung der spezifischen Arbeitsaufgabe, die Qualifikation der Werktätigen zum Ausdruck kommen. Mit dem durch die Anwendung dieser Grundsätze entstehenden, stark gestuften Entlohnungssystem wird das Ziel verfolgt, sowohl einen ständigen Anreiz zur Steigerung der individuellen Arbeitsleistung zu bieten als auch die Arbeitskräfte entsprechend den ökonomischen Zielsetzungen zu lenken. Lohnhöhe, Lohnformen, industriezweigspezifische Lohnzuschläge und die allgemeinen Arbeitsbedingungen werden in Tarifverträgen niedergelegt. Die Tarifverträge werden zwischen den jeweils zuständigen staatlichen Wirtschaftsleitungen, staatlichen Organen usw. und den Einzelgewerkschaften im Rahmen der in den Jahres- bzw. Mehrjahresplänen vorgegebenen Größen abgeschlossen und bei dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne geprüft und registriert. Den BGL obliegt es wesentlich, die korrekte Anwendung dieser Bestimmungen im Betrieb durch die Werkleitung und Betriebsangehörigen zu überwachen. Die sehr detaillierten Regelungen haben nicht verhindert, daß entgegen den Intentionen die erreichte Qualifikationsstufe nur ungenügend im Entgelt zum Ausdruck kommt und die gewollte Abstufung zwischen den einzelnen Industrie- und Wirtschaftsbereichen nicht verwirklicht werden konnte. Auf dem 8. FDGB-Kongreß ist aus diesem Grund eine generelle Reform des Lohnsystems angekündigt und mit der Einführung der Grundlöhne in Angriff genommen worden, die, ohne daß es zu Lohnsenkungen kommt, den allgemeinen Zielen der Lohnpolitik besser gerecht werden soll. Die starke Betonung des individuellen materiellen Nutzens im Leistungslohnsystem hat sich zwar als produktivitätsfördernd bewährt, aber andererseits der Zielset[S. 359]zung, ein Bewußtsein zu schaffen, das die persönliche Arbeitsleistung vor allem an der politisch-gesellschaftlichen Aufgabe mißt, vielfach entgegengewirkt. Durch immaterielle Anerkennung (Ehrentitel, lobende Erwähnung in den Betriebszeitungen und Massenmedien usw.) bei den Wettbewerben und verstärkte ideologische Schulung (Schulen der sozialistischen Arbeit) wird versucht, erzieherisch doch dem Ziel, ein „sozialistisches Eigentümerbewußtsein“ zu schaffen, näher zu kommen. Die Schutzfunktionen des FDGB im Bereich des Arbeitsrechts, der staatlichen und betrieblichen Sozialpolitik sind unter doppeltem Aspekt zu sehen: Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowohl durch die Wirtschaftsleitungen als auch durch die Belegschaften soll gleichermaßen erreicht, bestehende Rechte sollen nicht verkürzt, aber auch nicht „mißbräuchlich“ zugunsten der Betroffenen ausgeweitet werden. Rechtsberatungsstellen bei den Rechtskommissionen der Kreisvorstände des FDGB gewähren unter Berücksichtigung dieser Aufgabenstellung den Gewerkschaftsmitgliedern Rechtsschutz bei den Gerichten. Ferner leitet der FDGB die Konfliktkommissionen (Gesellschaftliche Gerichte) an, schult deren Mitglieder, die auf Mitgliederversammlungen gewählt werden. Die BGL besitzt ein Mitwirkungsrecht bei der Begründung, Änderung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Die betriebliche Sozialpolitik umfaßt das betriebliche Gesundheitswesen, Kindergärten und -horte, Betriebsferienlager, die Werkverpflegung, betriebliche Einkaufsmöglichkeiten usw. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Betriebe nimmt die BGL auf die Ausgestaltung dieser Einrichtungen über ihre Kommissionen und Frauenausschüsse Einfluß. In jüngster Zeit sind Bemühungen zu erkennen, die verschiedenen sozialpolitischen Anstrengungen zu einer einheitlichen betrieblichen Konzeption unter Einschluß des Arbeitsschutzes, der Qualifizierungsmaßnahmen, der Kulturarbeit usw. zusammenzufassen. Der Planteil: Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im BKV ist Teil dieses Versuchs, der sich offensichtlich an dem Vorbild der in der Sowjetunion bereits üblichen Sozialpläne der Betriebe orientiert. Eine starke Stellung hat der FDGB nach wie vor durch die Vermittlung verbilligter Ferienreisen im Rahmen seines Feriendienstes in organisationseigene oder Vertragsheime, wenn auch die zusätzlichen Reisemöglichkeiten im Rahmen des Ausbaus der Touristik stark erweitert worden sind. Bedeutsam sind in jüngster Zeit die vom FDGB geförderten Naherholungsmöglichkeiten geworden. FDGB-Mitglieder, die sich nicht am Feriendienst beteiligen können, kommen mit ihren Familienangehörigen ebenfalls einmal jährlich in den Genuß einer um ein Drittel ermäßigten Fahrt mit der Reichsbahn. Im Zeichen der Wissenschaftlich-technischen Revolution, aus der sich ständig neue und erhöhte Anforderungen an die fachliche Ausbildung der Berufstätigen herleiten, wirbt die Gewerkschaft verstärkt für eine Beteiligung an der Qualifizierung (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII). Notwendige Umsetzungen von Arbeitskräften in oder zwischen Betrieben als Auswirkung von Rationalisierungsmaßnahmen oder bedingt durch den Ausbau bzw. die Einschränkung bestimmter Wirtschaftszweige unterstützt der FDGB durch aufklärende Propaganda und versucht, die sozialen Auswirkungen zu mildern. Die den langfristigen Arbeitskräftebedarf des Betriebes bzw. Wirtschaftszweiges berücksichtigenden Qualifizierungspläne werden unter Mitarbeit der zuständigen Gewerkschaftsleitungen ausgearbeitet. Die Kulturarbeit des FDGB wirbt um die rezeptive und eigenschöpferische Teilnahme der Gewerkschaftsmitglieder am kulturellen Leben. Neben der fachlichen Qualifikation geht es ihr um die Heranbildung des „allseitig gebildeten sozialistischen Menschen“. Sie ist der Versuch, ausgehend vom Betrieb die Freizeitgestaltung (Freizeit) zu beeinflussen. Die gewerkschaftliche Kulturarbeit wirkt, besonders in territorial bestimmenden Großbetrieben, in erheblichem Maß auf die Ausgestaltung des kulturellen Lebens in den Wohngebieten ein. Mit der Übergabe der Sozialversicherung in die Alleinverwaltung des FDGB auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen sind den Gewerkschaften staatliche Aufgaben zugewiesen worden, die sie ohne direkten Einsatz staatlicher Zwangsmittel lösen müssen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Mit der Übertragung der Kontrolle über den Arbeitsschutz und der Einrichtung der Arbeitsschutzinspektionen bei den Gewerkschaftsleitungen ist dieser Prozeß fortgesetzt worden. Die Verantwortung, die die Gewerkschaften für die Anleitung, Wahl und Schulung der Konfliktkommissionen haben, kann ebenfalls als eine Ablösung staatlichen Zwangs durch Organisationszwänge (gegenüber den eigenen Mitgliedern und den Wirtschaftsleitungen) verstanden werden. Gegenüber staatlichen Organen hat der FDGB auch außerhalb der Plandiskussionen, besonders in arbeitsrechtlichen, sozial- und kulturpolitischen Fragen ein Beratungs- und Mitwirkungsrecht, das durch die gewerkschaftliche Beteiligung an Beiräten, Arbeitsgruppen, durch schriftliche Stellungnahmen usw. ausgeübt wird. Das Prinzip der Einzelleitung wird jedoch auch hier durch die Gewerkschaften nicht eingeschränkt. Die Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB wirken an der Vorbereitung und Festlegung der regionalen Pläne mit. Mit den in den Betrieben gewählten Arbeiterkontrolleuren (1 Arbeiterkontrolleur auf 30–50 Gewerkschaftsmitglieder) beteiligt sich der FDGB an den Aufgaben der Arbeiter-und-Bau[S. 360]ern-Inspektion. Die Arbeiterkontrolleure werden vor allem für die innerbetriebliche Kontrolle und für die Inspektion in Handel, Versorgung und Wohnungswesen eingesetzt (1976: 92.707 Arbeiterkontrolleure). Die Bedeutung, die dem FDGB im Herrschafts- und Gesellschaftssystem zugemessen wird, spiegelt sich u. a. darin, daß er die nach der SED größte Anzahl von Mitgliedern in die Volksvertretungen entsendet, 1976 gehörten in der Volkskammer 68 von 500 Abgeordneten zur FDGB-Fraktion. Von 2.840 Bezirksabgeordneten stellte der FDGB 394, von 20.763 Abgeordneten der Kreistage 3.762, von 166.299 Abgeordneten in den Städten und Gemeinden 22.466. V. Schulung Nachdem in den Jahren der Wirtschaftsreform (1963–1970/71) die Massenschulung als Aufgabe des FDGB eher in den Hintergrund getreten war, heißt es in seiner Satzung von 1977: „Die Gewerkschaften verbreiten aktiv die Weltanschauung der Arbeiterklasse, den Marxismus-Leninismus. Darin sieht der FDGB eine grundlegende Aufgabe zur Vertiefung des sozialistischen Bewußtseins und der Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten.“ Mit dieser Zielsetzung ist seit 1972 in den „Schulen der sozialistischen Arbeit“ (SdsA.) eine neue Form der propagandistischen Breitenarbeit in Anlehnung an das sowjetische Vorbild der „Schulen der kommunistischen Arbeit“ in Verantwortung der Gewerkschaften entwickelt worden. Die SdsA. sind kleine Gruppen (15–25 Teilnehmer), die in den jeweiligen Betriebsabschnitten (Brigade-, Meisterbereiche, Abteilungen usw.) gebildet werden und unter Leitung eines Gesprächsleiters (in der Regel ein der SED angehörender Wirtschaftsfunktionär) zweimonatlich (mit einer Pause in den Monaten Juli/August) Fragen der aktuellen Politik der SED mit den entsprechenden Aspekten des Marxismus-Leninismus in möglichst großer Nähe zu den aktuellen Arbeitsaufgaben diskutieren sollen. Durch die geforderte Praxisnähe hofft man einerseits, abstrakte ideologische Vorträge zu vermeiden und Anschaulichkeit zu erreichen, andererseits einen erlebbaren Zusammenhang zwischen der ideologischen bzw. politisch-programmatischen Ebene und dem Geschehen im Betrieb herstellen zu können. Die Gefahren, daß sich die SdsA. entgegen diesen Vorstellungen entweder bei zu starker Betonung aktueller Betriebsprobleme zu einer anderen Form von Mitgliederversammlungen oder Produktionsberatungen entwickeln oder aber erneut in rasch ermüdende Schulungsvorträge münden bzw. ein unkontrolliertes Kritikpotential freisetzen könnten, werden gesehen. Eine straffe inhaltliche Anleitung durch Themenvorgabe, Bereitstellen von Lehrmaterialien, themenbezogene Beiträge in den Massenmedien usw. sollen Verselbständigungstendenzen entgegenwirken. Für 1976–1978 wurde vom BV des FDGB ein 15 Themen umfassender, verbindlicher Themenkatalog vorgegeben. 1976 gab es 110.125 SdsA. mit 2.081.981 Teilnehmern, von denen rd. 80 v. H. parteilos gewesen sein sollen. Ein nicht minder wichtiger Bereich gewerks

Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 [S. 351] Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR…

DDR A-Z 1979

Journalismus (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Berufliche Tätigkeit für Presse, Nachrichtenagentur, Rundfunk, Fernsehen; ursprünglich nur für den Pressebereich gebraucht. Der Begriff „J.“ ist vom Begriff „Publizistik“ nicht scharf zu trennen. Dieser gilt im weiteren Sinne für alle gesellschaftspolitischen Veröffentlichungen, auch in Büchern, Broschüren, Flugblättern usw. Er wird in der DDR vor allem verwandt für die „gesellschaftspolitische Kampfliteratur“ (literarische Publizistik), ebenso spricht man von Dokumentarfilm- und Bildpublizistik. Von den Medienpolitikern der SED wird J. definiert als Institution des politischen Überbaus. Unterschieden wird jedoch zwischen bürgerlichem und sozialistischem J. Der sozialistische J. wird verstanden als „massenwirksamstes Instrument“ der SED, der anderen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen sowie des sozialistischen Staates zur Entwicklung des Sozialistischen Bewußtseins, als „entscheidendes politisches Machtinstrument“. Er sammelt und verbreitet gesellschaftliche Informationen, die „erforderlich und geeignet“ sind, das bewußte, klassenmäßige Verhalten des Volkes, seiner Klassen und Schichten zu entwickeln, und vermittelt die „dafür notwendigen Argumentationen“. Orientierende und anleitende Funktion kommt der Presse der SED zu (Presse; Medienpolitik). Der Journalist ist in diesem Verständnis Partei- oder Staatsfunktionär, der mit journalistischen Mitteln an der Leitung ideologischer Prozesse teilnimmt. „Ein sozialistischer Journalist ist ein Funktionär der Partei und unserer Gesellschaft, der mit seinen spezifischen Waffen … seine Funktion als kollektiver Organisator wahrnimmt“ (W. Lamberz, VDJ-Vorstandstagung, Juni 1976). Der Verband der Journalisten der DDR (VDJ) ist die zuständige Berufsorganisation (1946 als „Verband der Deutschen Presse gegründet, I. Delegierten-Konferenz 1947). Bis Juli 1953 (IV. Delegierten-Konferenz) war der Verband dem FDGB angeschlossen, wurde dann aber selbständig und 1959 auf der VI. Delegierten-Konferenz zunächst in „Verband der Deutschen Presse“ und später auf dem IX. Kongreß. 1972, in „Verband der Journalisten der DDR“ (VDJ) umbenannt. Vorsitzender des Verbandes mit über 7.000 Mitgliedern (1974) ist seit Dezember 1967 Harri Czepuck (SED), der 1971 von der Funktion des stellvertretenden Chefredakteurs des SED-Zentralorgans „Neues Deutschland“ abgelöst wurde, um sich ganz der Verbandsarbeit widmen zu können. Der VDJ ist nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus organisiert: Organe sind der Kongreß, der Zentralvorstand, das Präsidium und das Sekretariat; es gibt 1 5 Bezirksverbände. Bis zum X. Kongreß sollten zentrale Fachsektionen mit zentralen Sektionsleitungen für Wirtschafts-, Agrar-, Militär- und außenpolitische Journalisten gebildet werden. Der Zentralvorstand gibt die „Neue Deutsche Presse“ (NDP) - Zeitschrift für Presse, Funk und Fernsehen der DDR heraus, die 14täglich erscheint. Hauptaufgabe des VDJ ist die politisch-ideologische Erziehung und die fachliche Qualifizierung (Weiterbildung) der Journalisten. Er versteht sich als „eine Kampfabteilung an der ideologischen Front des Sozialismus“, als „ein zuverlässiger Mitstreiter der Partei der Arbeiterklasse und unseres sozialistischen Staates“ (Entschließung des IX. Kongresses, Juni 1972, „Neue Deutsche Presse“, Nr. 14/1972). Der Verband ist seit September 1949 Mitglied der (kommunistischen) „Internationalen Organisation der Journalisten“ (IOJ) mit Sitz in Prag. Als journalistische Auszeichnungen werden in der DDR die „Franz-Mehring-Ehrennadel“ und seit 1973 der „Journalistenpreis des FDGB“ verliehen. Dem VDJ ist die 1956 gegründete „Fachschule für Journalistik“ unterstellt; Absolventen führen nach 3jährigem Studium (in Internatskursen kombiniert mit Fernstudium) die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung „Journalist“. Gleichzeitig unterhält der VDJ seit 1963 die „Schule der Solidarität“ (Internationales Institut für Journalistik) in Berlin (Ost), an der „fortschrittliche“ Journalisten aus Staaten der „Dritten Welt“ ausgebildet werden (1963–1978 insgesamt 12 Halbjahreskurse für fast 400 angehende Journalisten aus 39 Ländern Afrikas und Asiens; der Diplomabschluß wird von der IOJ anerkannt). Einzige wissenschaftliche Ausbildungsstätte für Journalisten („journalistische Kader“) in der DDR ist die Sektion Journalistik an der Karl-Marx-Universität Leipzig, die im Januar 1951 als „Institut für Publizistik und Zei[S. 557]tungswissenschaft“ an der Universität Leipzig gegründet wurde, ab September 1954 „Fakultät für Journalistik“ der Karl-Marx-Universität hieß und seit der 3. Hochschulreform in Sektion umbenannt worden ist. Sie ist seit 1973 untergliedert in Wissenschaftsbereiche (z. B. „Journalistischer Arbeitsprozeß“) und Fachgebiete (z. B. „Leitung und Planung sozialistischer Tageszeitungen“). Als Zweig der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften ist die „sozialistische Journalistik“ eine gesellschaftswissenschaftliche Disziplin. Gegenständ von Lehre und Forschung sind Geschichte sowie Theorie und Praxis der Massenmedien. Untersucht werden u. a. aus marxistisch-leninistischer Sicht die „Gesetzmäßigkeiten innerhalb der Medien“, „der Beitrag der Journalistik zur Veränderung der gesellschaftlichen Wirklichkeit“ und „die Methoden der Menschenführung und der Leitungstätigkeit der Partei der Arbeiterklasse mittels der journalistischen Massenmedien“. Als Begründer der sozialistischen Journalistik gelten Marx, Engels und Lenin. Das 4jährige Studium gliedert sich in ein 1jähriges Grundstudium, ein 2jähriges Fachstudium und ein 1jähriges Spezialstudium (spezialisiert in Presse-J. einschließlich Bild-J., Rundfunk- oder Fernseh-J.). Mit einer Abschluß-Diplomarbeit wird der Titel „Diplom-Journalist“ erworben. Statt des Spezialstudiums kann ein 3jähriges Forschungsstudium für die wissenschaftliche Laufbahn absolviert werden, das in der Regel mit der Promotion abschließt. Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist u. a. ein 1jähriges Volontariat bei einer Zeitung, einer Pressestelle, bei Rundfunk oder Fernsehen. Das Studium anderer Fachrichtungen (Sektionen) kann bis zur Hälfte der vorgeschriebenen Studienzeit angerechnet werden. Seit kurzem müssen auch Praktika in jedem Studienjahr und ein Lehrfach „Mündliche Argumentation“ absolviert werden. Die Sektion gibt als wissenschaftliche Zeitschrift „Theorie und Praxis des sozialistischen Journalismus“ heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 556–557 Jazz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jüdische Gemeinden

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Berufliche Tätigkeit für Presse, Nachrichtenagentur, Rundfunk, Fernsehen; ursprünglich nur für den Pressebereich gebraucht. Der Begriff „J.“ ist vom Begriff „Publizistik“ nicht scharf zu trennen. Dieser gilt im weiteren Sinne für alle gesellschaftspolitischen Veröffentlichungen, auch in Büchern, Broschüren, Flugblättern usw. Er wird in der DDR vor allem verwandt für die „gesellschaftspolitische Kampfliteratur“ (literarische Publizistik), ebenso spricht man…

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Produktionsmittel (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Gesamtheit der Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstände, die der Mensch im Produktionsprozeß verwendet, um materielle Güter und Leistungen zu erzeugen. Arbeitsgegenstand ist alles, was im Produktionsprozeß der Bearbeitung unterliegt (z. B. Erze, Rohstoffe); Arbeitsmittel sind Instrumente (Werkzeug, Maschinen, Automaten), mit denen der Arbeitsgegenstand bearbeitet wird. Mit der Entwicklung des gesellschaftlichen Produktionsprozesses (Arbeitsteilung, Kooperation) und mit dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik vervollkommnen sich die Arbeitsmittel, nehmen Menge und Verwendungsmöglichkeiten der Arbeitsgegenstände zu und wächst die Zahl der erzeugten unterschiedlichen Produkte. Der technologische und gesellschaftliche Entwicklungsstand der Arbeitsmittel gilt als Gradmesser für die Herrschaft des Menschen über die Natur. Die Zurechnung der Erzeugnisse zu den P. erfolgt nach ihrem überwiegenden Verwendungszweck: Entweder gehen sie wieder in den Produktionsprozeß ein oder werden individuell bzw. gesellschaftlich konsumiert (Konsumtionsmittel). Die Entwicklung der P. vollzieht sich gegenwärtig vor allem im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Revolution, die die Zeitspanne zwischen neuen Entdeckungen und ihrer technischen Realisierung verkürzt. Aus der Zersetzung der Feudalverhältnisse und der Auflösung des bäuerlichen Privateigentums (zersplitterte Kleinproduktion) entstand das moderne kapitalistische Privateigentum: Die entscheidenden P. befinden sich in Besitz-, Nutzungs- und Verfügungsgewalt einzelner Kapitalbesitzer bzw. monopolistischer Vereinigungen. Für diese Entwicklungsphase ist die Trennung der Produzenten von den P. charakteristisch. Da der marxistische Eigentumsbegriff nicht nur die Beziehung zwischen Kapitalbesitzer und seinen P. erfaßt, sondern auch die Beziehungen der Menschen im Produktionsprozeß umgreift, drückt das Privateigentum an P. auch die gesellschaftliche Beziehung zwischen Eigentümer und Nichteigentümer an P. aus. Insofern werden auch die P. als Kapital betrachtet, als sie einen Wert darstellen, der mittels fremder Arbeit einen Mehrwert produziert, den sich der P.-Besitzer aneignet (Wert- und Mehrwerttheorie). Privateigentum an P. wird als Schranke für ihre Weiterentwicklung angesehen, da der hohe Grad der Vergesellschaftung der Produktion die Verfügung der ganzen Gesellschaft über die P. und über die mit ihrer Hilfe erzeugten Güter erfordere. Mit dem erklärten Ziel, einerseits diese Schranke aufzuheben und andererseits die modernen P. im Interesse der ganzen Gesellschaft einzusetzen, seien im Sozialismus die entscheidenden P. in gesellschaftliches Eigentum übergeführt worden, das im ökonomischen Sinne erst dann besteht, wenn der Reproduktionsprozeß selbst im ganzen von der Gesellschaft geleitet und kontrolliert wird, d. h. die politischen Institutionen greifen in die wirtschaftlichen Vermittlungszusammenhänge ein und werden selbst wieder zu organisierten Instrumenten der ökonomisch-gesellschaftlichen Umwälzung. Die P. sind dann nicht mehr Kapital, sondern bilden den stofflichen Inhalt der Produktionsfonds. Ihre Weiterentwicklung vollzieht sich im entwickelten Sozialismus über die sozialistische Automatisierung und Rationalisierung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 863 Produktionskosten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsmittelhandel

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Gesamtheit der Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstände, die der Mensch im Produktionsprozeß verwendet, um materielle Güter und Leistungen zu erzeugen. Arbeitsgegenstand ist alles, was im Produktionsprozeß der Bearbeitung unterliegt (z. B. Erze, Rohstoffe); Arbeitsmittel sind Instrumente (Werkzeug, Maschinen, Automaten), mit denen der Arbeitsgegenstand bearbeitet wird. Mit der Entwicklung des…

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Bauakademie der DDR (1979)

Siehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1985 Bauakademie, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Die B. (ehemals: Deutsche Bauakademie/DBA) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Architektur und Bauwesen in der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Sie wurde durch Gesetz vom 6. 9. 1950 als Nachfolger des Instituts für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften und des Instituts für Städtebau und Hochbau der Deutschen Wirtschaftskommission mit 5 Instituten und 3 Meisterwerkstätten gegründet und untersteht dem Ministerium für Bauwesen (Statut: GBl. I, 1973. Nr. 8). Zu den Aufgaben der B. gehören: Prognose der Entwicklung des Bauwesens; Methodik der Bauplanung; Grundlagen- und angewandte Forschung unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze des ökonomischen, industrialisierten und rationalisierten Bauens; Materialforschung; Typisierung und Systematisierung; experimentelles Bauen; Anwendung neuer Methoden; die Diskussion konzeptioneller Fragen der Architekturtheorie und -geschichte; internationale Standardisierung und Integration; Weiterbildung der Führungskader des Bauwesens; Dokumentation und Information. Die Geschichte der B. ist zugleich die Geschichte der Architektur in der DDR. Der erste Präsident der DBA, Kurt Liebknecht, orientierte die Architektur der DDR stark an sowjetischen Vorbildern („sozialistischer Inhalt — nationale Form“ / Karl-Marx-Allee 1. Bauabschnitt) und kritisierte die funktionelle Architektur als inhuman (Funktionalismus). An seine Stelle traten 1961 Gerhard Kosel und 1965 Werner Heynisch. Unter ihrer Präsidentschaft wurde das Bauwesen der DDR noch einmal grundlegend verändert. Heynisch hat vor allem dem Ingenieur- und Industriebau mit zum Durchbruch verholfen und 1966 das Institut für Städtebau und Architektur reorganisiert. Die B. wird von einem Präsidenten geleitet, der auf Vorschlag des Ministers für Bauwesen vom Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ernannt wird. Ihm zur Seite stehen der 1. Stellvertreter und Wissenschaftliche Direktor sowie die Vizepräsidenten (zugleich Direktoren eines Instituts der B.). Die B. hat ordentliche (max. 25), kandidierende (max. 30) und korrespondierende Mitglieder. Die ordentlichen und kandidierenden Mitglieder bilden das Plenum der B.; sie arbeiten innerhalb der B. in Fachbereichen (Sektionen) und erhalten eine Dotation. Das Plenum berät über grundsätzliche Probleme des Bauwesens; die Sektionen sind Arbeitsgremien des Plenums, die sich noch einmal in Fachgruppen unterteilen. Es gibt die Sektionen: Ökonomie, Städtebau und Architektur, ingenieurtheoretische Grundlagen, Projektierung und Rechentechnik, Tiefbau, Wohn- und Gesellschaftsbau, Industriebau, Landwirtschaftsbau, technische Gebäudeausrüstung, ingenieurtechnische Grundlagen (die Sektion ingenieurtechnische Grundlagen z. B. hat 10 Fachgruppen für Baumechanik, Brandschutz, Akustik, Sicherheit u. a.). Die B. hat Promotionsrecht und verleiht akademische Grade (Dr.-Ing.) sowie Auszeichnungen (z. B. die Ehrenplakette „Für hervorragende Leistungen in der Bauforschung“). Sie stellt die Dokumentationskartei „Zeitgeschichte des Bauwesens in der DDR“ zusammen (1945–1970 mit 5.000 Ereignissen fertiggestellt; z. Z. bearbeitet: 1971–1976). Die Forschungsarbeit wird hauptsächlich in den von den Vizepräsidenten geleiteten Instituten geleistet: im Zentralinstitut Einheitssystem Bau, im Institut für Städtebau und Architektur, in den Instituten für Ingenieur- und Tiefbau, für Industriebau, für Wohnungs- und Gesellschaftsbau, für landwirtschaftliche Bauten, für Technologie und Mechanisierung, für Projektierung und Standardisierung, für Baustoffe oder für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik. Den Instituten sind Werkstätten angegliedert, die als besonders vorbildlich geltende Beispiele des Bauwesens erarbeiten und ver[S. 135]wirklichen und neue Technologien und Werkstoffe experimentell erproben sollen. Präsident: Prof. Dr. sc. techn. Hans Fritsche (seit 1977; Vorgänger: Werner Heynisch), Vizepräsident für Forschung und Planung: Ulrich Hofmann. Vizepräsident und Direktor des Instituts für Städtebau und Architektur: U. Lammert; Leiter der Architektur-Werkstatt: Hermann Henselmann. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 134–135 Basis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bauaktivs

Siehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1985 Bauakademie, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Die B. (ehemals: Deutsche Bauakademie/DBA) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Architektur und Bauwesen in der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Sie wurde durch Gesetz vom 6. 9. 1950 als Nachfolger des Instituts für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften und des Instituts für Städtebau…

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Gartenbau (1979)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der G. in der DDR ist ein Wirtschaftszweig der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft mit den Produktionsrichtungen Gemüse- und Obstbau, Zierpflanzenbau, Anbau von Sonderkulturen, Gemüse- und Blumensamenbau, Baumschulen und Landschaftsgärtnerei. Die gegenwärtige Entwicklung des G., ist durch den schrittweisen Aufbau von Großproduktionsanlagen in sämtlichen Produktionsrichtungen gekennzeichnet. Infolgedessen bestehen z. Z. Betriebe bzw. Betriebsteile sehr unterschiedlicher Größe. Träger der Produktion sind die G.-Brigaden der LPG und VEG (Landwirtschaftliche Betriebsformen), die Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG), die Volkseigenen Gartenbaubetriebe und der Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK). Vorrangige Aufgabe des G. ist die Versorgung der Bevölkerung mit Gemüse und Obst. Im Durchschnitt der Jahre 1973–1977 wurden nach Angaben der DDR pro Kopf und Jahr durchschnittlich 62,6 kg Obst (einschließlich 18,8 kg Südfrüchte) sowie 89,6 kg Gemüse verzehrt. Diese Angaben werden durch die Produktions- und Einfuhrstatistik nicht bestätigt. Das Marktaufkommen aus eigener Erzeugung betrug 1975–1977 durchschnittlich 298.980 t Obst (17,7 kg pro Kopf) und 1,13 Mill. t Gemüse (66,8 kg pro Kopf). Das Marktaufkommen soll bis 1980 auf 0,6–0,65 Mill. t Obst und 1,5–1,6 Mill. t Gemüse angehoben werden. Gegenwärtig werden jährlich ca. 200.000 t Obst, 200.000 t Südfrüchte und ca. 110.000 t Gemüse (ohne Konserven und Säfte) importiert. Die Obst- und Gemüseimporte stammen zu über 80 v. H. aus den RGW-Staaten. Auch in Zukunft wird die DDR auf umfangreiche Importe angewiesen sein. Die Übertragung der Produktion auf Großbetriebe hat zur Folge, daß der Anbau insbesondere der arbeitsaufwendigen Kulturen (Feingemüse, Beerenobst usw.) zurückgegangen ist. Seit 1970 werden infolgedessen die im VKSK zusammengeschlossenen Kleingärtner und Siedler (1978 rd. 890.000 Mitglieder) zur Obst- und Gemüseerzeugung für den Markt herangezogen. Diese Marktbelieferung erreichte 1977 mit 82.160 t Obst rd. 29,7 v. H. des gesamten Marktaufkommens. Im Gemüseaufkommen sind die Kleingärtner und Siedler mit durchschnittlich 8–10 v. H. (1977 mit 127.598 t = 9 v. H.) beteiligt. Ihre Leistungen sollen künftig vor allem bei Obst und einigen Gemüsesorten erhöht werden. Obstbau. Die Entwicklung der Obstproduktion verlief bisher wenig befriedigend. Die Einrichtung spezialisierter landwirtschaftlicher Großunternehmen führte zur Vernachlässigung der nicht veränderbaren, d. h. nicht konzentrierbaren Obstflächen. Die Obstanbaufläche ging von 1963 bis 1973 um rd. 15.000 ha zurück, weshalb der Ministerrat der DDR am 30. 8. 1973 grundsätzliche Maßnahmen zur Steigerung der Obst- und Gemüseproduktion beschloß. Es wird angestrebt, die Anbaufläche um rd. 30.000 ha zu erweitern, die in 5 geschlossenen Anbaugebieten eingerichtet werden sollen. Die jährlichen Pflanzleistungen betragen z. Z. 3.500–4.300 ha. Durch die gleichzeitige Beseitigung überalterter Anlagen und durch Betriebszusammenlegungen wurde erreicht, daß 1975 bereits 57 v. H. der gewerblichen Obstanbaufläche in Betrieben mit mehr als 100 ha Obstanbau konzentiert waren. Die von den Landwirtschafts- und G.-Betrieben bewirtschaftete Fläche umfaßte 1978 rd. 49.000 ha (Anteil der Erdbeeren rd. 4.200 ha), von denen rd. 15 v. H. bewässert werden können. Trotz des Intensivierungsprogramms entsprechen die Ertragsleistungen nicht den Erwartungen. So wird bei Äpfeln (rd. 60 v. H. der Obstanbaufläche) eine durchschnittliche Marktleistung von nur 4–5 t/ha erreicht. Auch die Erträge der Spezialbetriebe bleiben mit 10–11 t/ha bei Äpfeln erheblich hinter dem Ziel (13–15 t/ha) zurück. Neben der angestrebten Intensivierung hat die Einrichtung der Großanlagen arbeitswirtschaftliche und pflanzenpathologische Vorzüge. Zur Senkung des Arbeitsaufwandes werden Baumpflanzmaschinen, Pflück- bzw. Erntemaschinen sowie Baumschnittgeräte entwickelt und eingesetzt. Der Gemüsebau findet in Form der Freilandproduktion (ca. 62.000 ha LN) und in den Haus- und Kleingärten statt (ca. 40.000 ha LN), die jedoch gleichzeitig dem Zierpflanzenbau und dem Obstbau usw. dienen. In gleicher Weise werden 650 ha Gewächshauswirtschaften nur zu ca. 45 v. H. für die Produktion von Treibgemüse herangezogen, während der größere Anteil zur Anzucht von Pflanzen bzw. zur Blumenerzeugung dient. Die Saat- und Pflanzguterzeugung umfaßt z. Z. ein Produktionsprogramm von 216 Gemüse- und 1300 Blumensorten auf ca. 10.800 ha und ist ein traditioneller Exportzweig der DDR. Das Sortiment umfaßte 1978 etwa 45 Gemüsearten in rd. 180 verschiedenen Sorten. Erzeugt werden vor allem Weißkohl, Möhren, Rotkohl und Pflückerbsen. Wie im Obstbau soll der bisher auf Selbstversorgung innerhalb der Bezirke ausgerichtete Gemüsebau künftig auf die Versorgungszentren oder ― sofern spezielle Standortansprüche bestehen ― auf die günstigsten natürlichen Standorte konzentriert werden. Die Neuerrichtung von Unterglasflächen (Anlagen mit mehreren ha Größe, die von Traktoren und Lkw befahren werden können) orientiert sich ausschließlich auf die Siedlungszentren. Die günstigsten Gebiete für den Freilandbau liegen um Halle, Dresden und Magdeburg sowie bei Potsdam, im Oderbruch, um Erfurt und Quedlinburg. Im Gegensatz zum Obstbau konnte die Gemüseanbaufläche 1977 zu [S. 436]98 v. H. bewässert werden. Die in der Erntestatistik ausgewiesenen Erträge lagen jedoch ― witterungsbedingt ― nur bei Grabgemüse, Möhren und Pflückbohnen über dem mehrjährigen Durchschnitt. Mit einer Ernte von über 1,4 Mill. t. wurden die für 1980 gestellten Ziele zu rd. 90 v. H. erreicht. Die Konzentration des Obst- und Gemüseanbaus in Großbetrieben erfordert die horizontale Zusammenarbeit mehrerer Betriebe (GPG, LPG oder VEG) in kooperativen Abteilungen der Gemüse- und Obstproduktion, die in den ausgewiesenen Anbaugebieten gemeinsam mit den Kühl- und Lagereinrichtungen, den Verarbeitungs- und Handelsbetrieben zu vertikal organisierten Kooperationsverbänden zusammengeschlossen sind. Die Vermarktung für Frischobst und Gemüse obliegt der Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse und Speisekartoffeln, die seit dem 1. 4. 1973 nicht mehr dem Verband der Konsumgenossenschaften, sondern dem Ministerium für Handel und Versorgung (Binnenhandel) unterstellt ist. Die der Wirtschaftsvereinigung angeschlossenen Betriebe sind gehalten, mit den Erzeugerbetrieben feste Vertragsbeziehungen einzugehen, die im voraus das Sortiment, die Menge und den Zeitpunkt der Lieferungen festlegen. Die Handels- und Verarbeitungsbetriebe sind verpflichtet, Überproduktionen abzunehmen. Auf diese Weise soll versucht werden, die bisherigen Mängel der Vermarktung zu vermeiden. Sonderkulturen werden in der DDR in beträchtlichem Umfang angebaut. Unter ihnen nimmt der Anbau der Gewürz- und Heilpflanzen mit 5.500 ha die erste Stelle ein. Der Anbau ist in 50 Landwirtschaftsbetrieben, von denen 10 auf rd. 300 ha LN Arznei- und Gewürzdrogen anbauen, in den Bezirken Halle, Magdeburg, Erfurt und Potsdam konzentriert. Insgesamt werden jährlich von ca. 100 verschiedenen Pflanzenarten 8.000 t Kräuter und Drogen erzeugt. Für die Anbauplanung ist das Staatliche Drogenkontor in Leipzig verantwortlich. Der Ankauf der angebauten und der von der Bevölkerung gesammelten Pflanzen erfolgt über den VEB Drogenhof Gera, der in anderen Bezirken insgesamt 32 Annahme- und Beratungsstellen unterhält. Die Tabakanbaufläche der DDR ist von 1961 bis 1971 um ca. 35 v. H. auf 3.500 ha zurückgegangen. Die Produktion deckt den Bedarf zu etwa 30 v. H. Durch Technisierung soll der hohe Handarbeitsaufwand gesenkt und der Tabakanbau erneut ausgedehnt werden. In gleicher Weise soll der erst 1950 in die Produktion aufgenommene Hopfenbau von z. Z. 2.200 ha auf ca. 4.000 ha bis 1980 ausgedehnt werden. Am Anbau sind Betriebe in den Bezirken Erfurt, Magdeburg, Halle, Leipzig und Dresden beteiligt, dient Anbau, Forschung und Beratung durch den VEB Hopfen und Malz in Leipzig betreut werden. Mit Durchschnittserträgen von 12 dz/ha LN können z. Z. 60 v. H. des Bedarfs gedeckt werden. Durch die Anbauausdehnung soll die Selbstversorgung ab 1980 gesichert werden. Flächenmäßig ist der Weinbau mit ca. 450 ha Rebfläche unerheblich. Bei einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von ca. 5 I/Kopf und Jahr konnte mit einer Erzeugung von ca. 14.000 hl der Bedarf zu ca. 1,4 v. H. gedeckt werden. Annähernd 1~Mill. hl werden jährlich aus Bulgarien, Rumänien, Ungarn und der Sowjetunion, in kleinen Partien auch aus Jugoslawien. Frankreich, Algerien. Österreich und der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Der Anbau erfolgt in GPG bzw. LPG, die in Winzergenossenschaften zusammengeschlossen sind bzw. in VEG. Er ist aufgrund der hohen Standortansprüche auf die Räume Freyburg/Unstrut (Winzergenossenschaft Freyburg, 400 Mitglieder, 260 ha Rebfläche) und Naumburg/Saale (VEB Bad Kösen, 60 ha) sowie auf das Elbtal (Winzergenossenschaft Meißen, rd. 100 ha und VEB Radebeul, rd. 80 ha) zwischen Meißen und Dresden beschränkt. Die Anbaufläche soll bis 1985 um rd. 200 ha ausgedehnt werden. Flächenmäßig ebenso unbedeutend ist der Anbau von Schnittblumen mit rd. 2.380 ha Freiland (1976) sowie rd. 380 ha (1976) bzw. 432 ha (1977) unter Glas bzw. Folien. An der G.-Forschung sind u. a. folgende Institute der AdL beteiligt: Institut für Gemüseproduktion in Großbeeren bei Berlin. Institut für Obstforschung in Dresden-Pillnitz mit Außenstelle in Börthen, Institut für Pflanzenschutzforschung in Kleinmachnow bei Berlin, Institut für Züchtungsforschung in Quedlinburg (Abt. Naumburg). Außerdem bestehen an der Humboldt-Universität Berlin (Ost) Forschungsbereiche für Zierpflanzenproduktion, Bodenfruchtbarkeit und Technik. An der Überführung der Forschungsergebnisse in die Praxis wirken mit: die Zentralstelle für Sortenwesen in Nossen (Sachsen) und in Marquardt/Potsdam, der VEB Saatzucht Zierpflanzen mit 4 Betriebsteilen (Barth bei Stralsund, Dresden. Quedlinburg und Weixdorf bei Dresden) und das VEG Saatzucht Baumschulen Dresden mit 11 Betriebsteilen (Dresden-Tolkewitz, Ketzin, Berlin-Baumschulenweg, Magdeburg, Weimar, Leipzig, Gotha, Frankfurt/Oder, Leutersdorf, Blankenburg und Klein-Zetelvitz). Die gärtnerische Berufsausbildung entspricht dem landwirtschaftlichen Ausbildungswesen. Lehr- und Versuchsgüter der AdL bestehen in Großbeeren und Tornau-Püsendorf, eine Ingenieurschule für G. besteht irr Werder (G.-Ingenieur). Die Hochschulausbildung findet an der Sektion G. der Humboldt-Universität Berlin (Ost) statt (Hochschulgartenbauingenieur). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 435–436 Ganztagsschule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gärtnerische Produktionsgenossenschaft

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der G. in der DDR ist ein Wirtschaftszweig der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft mit den Produktionsrichtungen Gemüse- und Obstbau, Zierpflanzenbau, Anbau von Sonderkulturen, Gemüse- und Blumensamenbau, Baumschulen und Landschaftsgärtnerei. Die gegenwärtige Entwicklung des G., ist durch den schrittweisen Aufbau von Großproduktionsanlagen in sämtlichen Produktionsrichtungen gekennzeichnet. Infolgedessen bestehen z. Z.…

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Pflichtversicherung (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Versicherungspflicht besteht, wenn die Gefahr des Auftretens beträchtlicher Schäden bei wichtigen Objekten vorhanden ist, wenn die Bürger allgemein vor den finanziellen Folgen besonderer Risiken geschützt werden sollen oder wenn für eine finanzielle Absicherung Vorsorge getroffen werden muß. In der DDR gibt es folgende Formen der P.: 1. Kraftfahrzeughaftpflicht für Halter und Fahrer aller in der DDR zum Straßenverkehr zugelassenen und registrierten Kraftfahrzeuge. 2. Feuerpflichtversicherung für alle Gebäude und Betriebseinrichtungen. 3. Pflichtversicherung der volkseigenen Wirtschaft, sozialistischer Betriebe der Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft sowie der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen. Neben 1. und 2. erstreckt sich die Versicherungspflicht auf das Grund- und Umlaufvermögen (gegen Schäden durch bestimmte Elementarereignisse) und auf eine zusätzliche Unfallhaftpflicht (unabhängig von den Leistungen der SV). Bei Unfällen, die sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignen und die einen Körperschaden von mindestens 50 v. H. oder Tod zur Folge haben, besteht Anspruch auf einen vollen Bruttojahreslohn (100 v. H. Körperschaden oder Tod) bzw. auf eine anteilige Leistung (Körperschaden zwischen 50 und 100 v. H.). Darüber hinaus müssen die Betriebe der Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft eine Versicherung des lebenden Inventars sowie eine Tierseuchen- und Schlachtviehversicherung abschließen. Die staatlichen Organe und Einrichtungen sind verpflichtet, besonderen Versicherungsschutz für das persönliche Eigentum und für Unfälle der dort betreuten Personen (z. B. Kinder, Schüler, Bewohner von Altenwohnheimen) zu schaffen, ebenso wie für Schadenersatzansprüche, die gegen diese Organe und Einrichtungen geltend gemacht werden könnten. 4. In der Sozialversicherung sind pflichtversichert alle Beschäftigten mit Ausnahme a) beschäftigter Ehegatten mit geringeren Jahreseinkünften als 900 Mark, b) gelegentlich Tätiger und solcher mit geringfügigem Einkommen, c) bestimmter Geistlicher und Kirchenangestellter (seit 1971 sind auch die Selbständigen, die mehr als 5 Personen beschäftigen, pflichtversichert), d) Ausländer, die sich in der Ausbildung befinden und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 801 Pflegegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PGH-Steuer

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Versicherungspflicht besteht, wenn die Gefahr des Auftretens beträchtlicher Schäden bei wichtigen Objekten vorhanden ist, wenn die Bürger allgemein vor den finanziellen Folgen besonderer Risiken geschützt werden sollen oder wenn für eine finanzielle Absicherung Vorsorge getroffen werden muß. In der DDR gibt es folgende Formen der P.: 1. Kraftfahrzeughaftpflicht für Halter und Fahrer aller in der…

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Fernsehen (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das „Fernsehen der DDR“ (seit Januar 1972), früher „Deutscher Fernsehfunk“, ist als „äußerst wirksames Massenmedium“ eine einheitliche, zentralisierte staatliche Institution mit politisch-ideologischer Aufgabenstellung (Medienpolitik). Lenkungs- und Leitungsorgan ist seit dem 15. 9. 1968 das Staatliche Komitee für F. beim Ministerrat in Berlin (Ost), dessen Vorsitzender und seine Stellvertreter auf Beschluß des Ministerrates vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden. Dem Ministerrat (nach dem Prinzip der Einzelleitung) verantwortlicher Vorsitzender des Staatlichen Komitees für F. ist Heinz Adameck, Mitglied des ZK der SED, seit 1954 Intendant des Deutschen Fernsehfunks, der als besonderer Intendanzbereich bis 1968 dem Staatlichen Rundfunkkomitee beim Ministerrat zugeordnet war. Die weiteren Mitglieder des Komitees werden vom Komiteevorsitzenden berufen; sie vertreten gleichzeitig die Programmdirektionen, Hauptabteilungen und Chefredaktionen, in die das [S. 373]staatliche F. gegliedert ist. Die Hauptstudios befinden sich in Berlin-Adlershof und Berlin-Johannesthal, nennenswerte Außenstudios in Halle und Rostock. Ausgestrahlt werden zwei zentrale Programme (keine Regionalprogramme): Das I. Programm (VHF-Bereich) beginnt kurz vor 8.00 Uhr (außer sonntags) mit unterrichtsbegleitenden Schulfernsehsendungen (sprach- und naturwissenschaftliche Fächer, Geschichte und Staatsbürgerkunde, z. B.: „Die wachsende Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei“) und wiederholt bis ca. 13.00 Uhr Informations- und Unterhaltungssendungen. Nach einer Sendepause von rd. 2 Stunden wird ein durchgehendes Programm bis 23.00 Uhr mit Schulfernsehen, politischer Information, Magazin-Sendungen, Kinder-F., Jugendsendungen. Sport, Unterhaltungsserien, Kriminal- und Spielfilmen aus östlicher und auch westlicher Produktion ausgestrahlt. An Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen gibt es ein ganztägiges Programm. Das II. Programm (UHF-Bereich) wird in der Regel von 17.40 Uhr bis ca. 23.00 Uhr, an Sonnabenden ab 16.25 Uhr, an Sonntagen etwa ab 15.30 Uhr ausgestrahlt. Während der Schulzeit werden in einem kurzen Vormittagsprogramm nur Schulfernseh- und populärwissenschaftliche Beiträge gesendet. Das Abendprogramm ist mit Theater-, Opern- und Konzertaufführungen kulturell anspruchsvoller als das I. Programm, im Filmangebot jedoch ideologieträchtiger u. a. durch vermehrte Ausstrahlung sowjetischer Filme („Für Freunde der russischen Sprache“). Regelmäßige Sendungen: Hauptnachrichten mit aktuellen Bildreportagen in „Aktuelle Kamera“ täglich 19.30–20.00 Uhr in beiden Programmen, ebenfalls Spätnachrichten zum Sendeschluß. Politische Informations- und Agitationssendungen, z. B.: „Antworten — eine Sendung zu Fragen der Zeit“ (Interviews mit Partei- und Staatsfunktionären), „Die Fernsehpressekonferenz“, „Der schwarze Kanal“, eine 25-Minuten-Polemik des Chefkommentators des F. der DDR, Karl-Eduard von Schnitzler, zu Sendungen von Fernsehanstalten der Bundesrepublik Deutschland. „Aufgabe dieser Sendereihe ist es, am naheliegenden Beispiel des BRD-Fernsehens die Methoden kapitalistischer Massenmedien zu entlarven“ (Schnitzler, November 1973) (montags 21.40 Uhr im I., mittwochs 19.00 Uhr im II. Programm). Seit kurzem gibt es eine 25-Minuten-Sendereihe „Alltag im Westen“ (z. Z. [1978] sonntags 12.00 Uhr im I. Programm mit Wiederholungen). produziert von der „Gruppe Dr. Katins“ mit Reportagen aus der Bundesrepublik Deutschland und westeuropäischen Ländern: „Immer wird mit ihrer Aussage eine bestimmte Seite des kapitalistischen Systems charakterisiert, bloßgelegt, angeklagt“ (Tribüne 13. 12. 1977). Ratgeber- und Fortbildungsserien gibt es in beiden Programmen, z. B.: „Fragen Sie Professor Kaul“ (Rechtsfragen), „Sie und Er und 1000 Fragen“ (Eheberatung) und „English for you“; „Kooperationsakademie“ für LPG-Bauern, Fortbildung für Lehrer. Ein unterrichtsbegleitendes Schulfernsehen („wissenschaftlich, parteilich und lebensverbunden“) gibt es seit September 1976 und wird in Zusammenarbeit mit der UdSSR ausgebaut. Von den Unterhaltungssendungen ist am beliebtesten „Ein Kessel Buntes“ mit Gästen aus dem Westen. Neue Unterhaltungssendung zur Stärkung des sozialistischen Integrationsgedankens: „Gemeinsam macht's Spaß“ mit Teilnehmern aus anderen kommunistisch regierten Staaten. Auch im Dokumentar- und Spielfilmeinsatz ist, im Zuge der Integrationspolitik, der Anteil von Filmen aus osteuropäischen Staaten verstärkt worden. Farbsendungen (System SECAM III b) gibt es zunehmend in beiden Programmen. Erste Farbsendungen erfolgten am 3. 10. 1969 im II., seit den Weltjugendfestspielen 1973 auch im I. Programm. 1978 wurden von 141 Programmstunden wöchentlich bis zu 106 Stunden in Farbe ausgestrahlt. Farbfernsehsendungen aus dem Westen sind nur durch zusätzlichen Einbau von Farb-Decodern (Pal/Secam) zu empfangen, im Intershop sind jedoch Westfarbfernseher direkt erhältlich. Fernsehgebühren: I. Fernsehprogramm und Rundfunk 7 Mark, zusammen mit dem II. Fernsehprogramm 10 Mark. Als wöchentliche Programm-Illustrierte wird „FF dabei“ (Funk und Fernsehen), Auflage: 1,4 Mill., publiziert. Die Monatsschrift „Film und Fernsehen“ befaßt sich mit Theorie und Praxis des Film- und Fernsehschaffens. Ausbildungsstätte für künstlerischen Nachwuchs ist die „Hochschule für Film und Fernsehen der DDR“ in Potsdam-Babelsberg. [S. 374]Programm-Austausch und Übernahmen von Gemeinschaftssendungen erfolgen über die OIRT in Prag, seit 1960 über deren Sonderinstitution, die „Intervision“, auch über das im Aufbau befindliche Satelliten-Netz „Intersputnik“ der osteuropäischen Staaten mit Sitz in Moskau. Offizielle Beziehungen (Austausch und Übernahmen, z. B. internationale Sportveranstaltungen) bestehen auch zur westlichen „Eurovision“, daneben direkte Austauschvereinbarungen mit westlichen und Staaten der Dritten Welt. Programm-Grundsätze: Dem F., das in der Freizeitbeschäftigung der DDR-Bevölkerung den ersten Platz einnimmt — nach Angaben von Kurt Hager auf der 6. ZK-Tagung der SED. Juli 1972, verbringt im Durchschnitt jeder DDR-Bürger etwa 15 Stunden in der Woche vor dem Bildschirm —, wird von der SED große Bedeutung beigemessen. Gefordert wird die „Einheit von Information, Unterhaltung, Bildung und Erziehung“ im Sinne „sozialistischer Parteilichkeit und Volksverbundenheit“. Sozialistische Bewußtseinsbildung soll durch Bild und Ton erzielt werden: „Dabei muß der Zuschauer durch die parteiliche Auswahl der (Bild-)Motive und Details und durch die bewertende und deutende Art der Darstellung (Kameraführung) zum Verständnis des Wesentlichen geführt werden, wobei ihm die logische Verknüpfung der Einzelbilder (Montage) eine verallgemeinernde Schlußfolgerung ermöglichen soll“ (Heinz Grote in „Journalistisches Handbuch der DDR“). Die F.-Nachricht gibt, nach gleicher Quelle, „dem Zuschauer in einer Bildfolge (Film) eine Reihe von neuen, wesentlichen Tatsachen, deren Vermittlung der sozialistischen Bewußtseinsbildung und damit letztlich der Veränderung der Realität dient“. In der F.-Nachricht sei „die Kommentierung geradezu Bedingung“. Sie dient nicht nur der Erklärung des Bildes: „Sie erläutert und wertet gleichzeitig die im Bild gegebenen parteilich ausgewählten Tatsachen und Erscheinungen in ihrem gesellschaftlichen Zusammenhang. Ihr Wesen als informatorisches Genre bleibt auch im F. ‚Agitation durch Tatsachen‘, die als Prinzip das Wesen jeder Nachricht kennzeichnet.“ Problematik bei Spielfilmen: Der große Bedarf (500–600 Filme im Jahr) kann aus der Eigenproduktion der DDR nicht gedeckt werden, vor allem nicht bei Unterhaltungsfilmen (Kriminal-, Abenteuer- und Lustspielfilmen). Der Rückgriff auf alte UFA-Filme (Montag-Abend-Film im I. Programm unter der Rubrik „Für den Filmfreund“) und der Einsatz westlicher Filme entsprechen zwar dem Unterhaltungsbedürfnis der Bevölkerung der DDR, widersprechen aber der Forderung der SED nach sozialistischer Parteilichkeit: „Der große Bedarf des Fernsehens an Fremdfilmen führt dazu, daß ein beträchtlicher Teil Filme eingesetzt wird, der beim Zuschauer unter Umständen kleinbürgerliche Auffassungen aktiviert oder produziert. Das beginnt beim vieldiskutierten Montag-Abend-Film, der häufig geradezu das Musterbeispiel kleinbürgerlicher Denk- und Verhaltensweisen bietet, der aber in der Regel hohe Zuschauerzahlen und relativ positive Wertungen erhält. Das reicht bis zu den zahlreichen neueren und neuen Filmen aus kapitalistischen Ländern.“ Und: „Bei dem großen Bedarf an Filmen für das Fernsehen und den zunehmend kulturellen Verbindungen zu Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung ist es unvermeidbar, wenn wir mit Filmen konfrontiert werden, die bürgerliche Denk- und Verhaltensweisen widerspiegeln, vom Einfluß des gegnerischen Fernsehens hier gar nicht zu sprechen. Um so notwendiger ist ein reiches Angebot an Filmen, die unsere Ideologie verbreiten“ (M. Haiduk auf einer zentralen SED-Konferenz zum Thema „Das kulturelle Lebensniveau der Arbeiterklasse in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, April 1973). Zuschauerforschung und Programmgestaltung: Bereits 1967 ergab eine vom Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED in 10 Städten der DDR durchgeführte Untersuchung über die kulturelle Betätigung der Bevölkerung (Lesen von Büchern. Theater- und Kino-Besuche usw., ohne Rundfunkhören) eine dominierende Stellung des F.: Von 100 Produktionsarbeitern nannten 91 (Angestellte 89, Techniker und Ingenieure 87 v. H.) den Empfang von F.-Sendungen. 1976 waren rd. 85 v. H. aller Haushalte mit einem F.-Gerät ausgestattet. Das I. Programm kann nach Ausbau des Netzes nahezu überall in der DDR empfangen werden, das II. Programm dagegen nur von etwa 80 v. H. der Bevölkerung, über 60 v. H. davon auch in Farbe. Geräte mit UHF-Teil für das II. Programm, UHF-Zusatzgeräte und Farbfernseher sind erst seit 1969 im Handel. Über die Sehgewohnheiten der Bevölkerung ermittelte die Abteilung Zuschauerforschung des DDR-F. 1971 nach einer Befragung von 10.000 F.-Zuschauern, daß die größte F.-Teilnahme zwischen 18.30 und 21.00 Uhr liegt. Um 18.30 Uhr sind 80 v. H. aller Zuschauer von der Arbeit zurück, um 21.00 Uhr aber fast ein Drittel schlafen gegangen, um 21.30 Uhr sind es schon knapp die Hälfte (ein Viertel muß um 4.30 Uhr wieder auf sein, um 6.00 Uhr sind es 80 v. H.). Um 22.00 Uhr sind nur noch 7 v. H. der F.-Zuschauer zu erreichen. Eine zur gleichen Zeit gestartete Leserumfrage in den Zeitungen nach Programmwünschen ergab eine große Nachfrage nach mehr Unterhaltungs- und Sportsendungen, erwünscht war mehr Humor im Programm, mehr Kriminalfilme wurden gefordert. Eine vom Zentralinstitut für Jugendforschung in Leipzig 1971 veröffentlichte Studie über „Massenkommunikation und Jugend“ stellte fest: Jugendliche verbringen im Durchschnitt pro Tag eine Stunde vor dem Bildschirm. „Während beim Rundfunk ein starkes Interesse an Schlagersendungen und Tanzmusik zu verzeichnen ist, sind beim Fernsehen vor allem Kriminalfilme, Abenteuerfilme. Fernsehspiele. Fernsehfilme und Spielfilme gefragt. Sehr häufig werden auch Unterhaltungssendungen gesehen.“ (Vgl. dazu: L. Bisky: „Massenmedien und ideologische Erziehung der Jugend“, VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin [Ost] 1976.) Die SED, der starken Konkurrenz des westdeutschen F. bewußt, reagierte: „Unser Fernsehen, das auf gute Leistungen zurückblicken kann, sollte verstärkt bemüht sein, die Programmgestaltung zu verbessern, eine be[S. 375]stimmte Langeweile zu überwinden, den Bedürfnissen nach guter Unterhaltung Rechnung zu tragen, die Fernsehpublizistik schlagkräftiger zu gestalten und den Erwartungen jener Teile der werktätigen Bevölkerung besser zu entsprechen, deren Arbeitstag sehr zeitig beginnt, und die deshalb schon in den frühen Abendstunden Zuschauer wertvoller Fernsehsendungen sein möchten“ (E. Honecker auf dem VIII. Parteitag der SED. Juni 1971). Seitdem sind die Programme attraktiver geworden, auch die „Aktuelle Kamera“ widmet sich gegenwärtig mehr der Auslandsberichterstattung; systembedingte Einförmigkeit und Parteilichkeit sind weitgehend geblieben. (Siehe Stefan Heym: „Je voller der Mund, desto leerer die Sprüche“, in „Der Stern“, 10. 2. 1977.) Zugeständnisse an den Publikumsgeschmack (mehr Kriminalfilme, auch westliche Serien, Sendungen wie „Schlager-Studio“, nach Vorbild der ZDF-„Hitparade“, andererseits aber auch die verstärkte Ausstrahlung von mehr sowjetischen, polnischen, tschechoslowakischen, ungarischen und bulgarischen Filmen) deuten auf den von Haiduk angesprochenen latenten Zielkonflikt. So besteht nach wie vor eine starke Anziehungskraft des West-F. Das gilt aber auch für die politische Information, deren Einseitigkeit ebenfalls viele DDR-Bürger, einschließlich Funktionäre der SED. veranlaßt, zur Schließung der Informationslücken auf West-Empfang zu schalten. Er ist in jenen Gebieten stark verbreitet, in denen westliche Sender, vor allem im VHF-Bereich, empfangen werden können: im gesamten Bereich der DDR vom Harz über den Berliner Raum bis zur Oder, in Thüringen und Teilen von Sachsen und im nordwestlichen und südlichen Teil Mecklenburgs. Über die Bedeutung des West-F., Einschaltquoten und die Kritik aus der DDR vgl. den Bericht: „Künftig auch wieder mehr an uns denken“ in: „Der Spiegel“ Nr. 17/1978, S. 41. Die SED hat mehrfach versucht, den Empfang des West-F. durch Störsender, FDJ-Abrißaktionen zur Entfernung von nach Westen ausgerichteten Antennen nach dem Mauerbau 1961, Vorschriften in Stadtordnungen über Gemeinschaftsantennen und andere Maßnahmen einzuschränken bzw. zu unterbinden. 1973, auf der 9. Tagung des ZK der SED, mußte Honecker indirekt ein Scheitern dieser Bemühungen eingestehen: „Die westlichen Massenmedien, vor allem der Rundfunk und das Fernsehen der Bundesrepublik Deutschland, die ja bei uns jeder nach Belieben ein- oder ausschalten kann …“ Geschichte: Im März 1950 wurde auf Beschluß der Regierung mit dem Aufbau des F. begonnen. Am 11. 6. 1951 erfolgte die Grundsteinlegung des Studiokomplexes Berlin-Adlershof. Am 20. 12. 1951 begannen erste Versuche, im August 1952 wurde der F.-Funk ein besonderer Instanzbereich des „Staatlichen Rundfunkkomitees beim Ministerrat“. Die Chronik der folgenden raschen Entwicklung beweist, daß die SED sich zunehmend der Wirksamkeit des neuen Mediums bewußt wurde und es für ihre Zwecke zu nutzen verstand. 21. 12. 1952 20.00 Uhr — Beginn des täglichen offiziellen Versuchsprogramms aus dem Fernsehzentrum Adlershof, erste „Aktuelle Kamera“. 22. 12. 1952 Erste Sportsendung und erste Wetterkarte. 1953 Es gibt 600 Besitzer von F.-Geräten in dep DDR. 12. 9. 1954 Erster F.-Film aus eigener Produktion: „Die Entscheidung des Tilman Riemenschneider“. 4. 10. 1954 „Deutsche Hochschule für Filmkunst“ in Potsdam-Babelsberg gegründet, heute „Hochschule für Film und Fernsehen der DDR“. 1954 2.300 angemeldete F.-Empfänger. 1955 13.600 angemeldete F.-Empfänger. 3. 1. 1956 Beginn des offiziellen F.-Programms (VHF-Bereich); 2,2 Stunden täglich unter dem Titel „Deutscher Fernsehfunk“. Ende 1956 sind 71.000 F.-Geräte angemeldet, 1959 594.000 F.-Geräte angemeldet. 30. 1. 1960 Gründung der „Intervision“ bei der OIRT/Prag (ČSSR, DDR, Polen, Ungarn), 1961 Beitritt der Sowjetunion. 1960 über 1~Mill. F.-Genehmigungen, 1965 über 3 Mill. F.-Genehmigungen erteilt. Sendezeit täglich 10,3 Stunden. Dez. 1965 Kritik an Film und F. auf der 11. ZK- Tagung. 15. 9. 1968 Bildung des Staatlichen Komitees für F. beim Ministerrat. 1968 4,17 Mill. F.-Empfänger-Genehmigungen, 12,7 Sendestunden täglich. Januar 1969 Erstsendung des fünfteiligen F.-Films „Krupp und Krause/Krause und Krupp“ (Beispiel für sozialistische Gegenwartsdramatik). 4. 2. 1969 Theoretische Konferenz des Staatlichen Komitees für F. über die Entwicklung sozialistischer F.-Dramatik. Referat „Sozialistische Volksgestalten als Träger unserer Macht“. Sept. 1969 Beginn des Verkaufs von UHF- und Farbfernsehgeräten. 3. 10. 1969 Die Sender Berlin. Dresden, Dequede und Schwerin beginnen mit der Ausstrahlung des II. Programms (UHF-Bereich), erste Farbsendungen, System SECAM. Januar 1972 „Deutscher Fernsehfunk“ wird in „Fernsehen der DDR“ umbenannt. Ausbau des UHF-Sendenetzes (II. Programm), Ende 1972 erreichen die Sender etwa die Hälfte des DDR-Gebietes, 1973 seit den Weltjugendspielen, Farbsendungen auch im I. Programm. Sept. 1974 erste unterrichtsergänzende Sendungen. Sept. 1976 Schul-F. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 372–375 Ferienscheck A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fernsprechdienst

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das „Fernsehen der DDR“ (seit Januar 1972), früher „Deutscher Fernsehfunk“, ist als „äußerst wirksames Massenmedium“ eine einheitliche, zentralisierte staatliche Institution mit politisch-ideologischer Aufgabenstellung (Medienpolitik). Lenkungs- und Leitungsorgan ist seit dem 15. 9. 1968 das Staatliche Komitee für F. beim Ministerrat in Berlin (Ost), dessen Vorsitzender und seine Stellvertreter auf Beschluß…

DDR A-Z 1979

Vertragssystem (1979)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gesamtheit der Maßnahmen zur Regelung des zwischenbetrieblichen Austauschs von Lieferungen und Leistungen durch Wirtschaftsverträge. Es umfaßt alle auf gesetzlicher Grundlage vertraglich gestalteten binnenwirtschaftlichen Kooperationsbeziehungen zwischen den Betrieben. Das V. wird als „wichtiges Mittel zur planmäßigen Leitung der sozialistischen Betriebe und zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung“ bezeichnet. Die Betriebe werden durch das V. zur rechtsverbindlichen Fixierung ihrer planmäßigen Liefer- und Abnehmerpflichten angehalten. Zugleich dienen die Wirt[S. 1137]schaftsverträge — zu deren Abschluß die Betriebe verpflichtet sind — der Vorbereitung, Konkretisierung und Erfüllung der Wirtschaftspläne. Im Rahmen der ihnen zugewiesenen Entscheidungsmöglichkeiten unterstützen die Betriebe durch den Abschluß und die Erfüllung von Wirtschaftsverträgen die Feinplanung der jeweiligen zwischenbetrieblichen Verflechtung. Das V. erfaßt die Betriebe aller Eigentumsformen, Genossenschaften, VVB und staatliche Einrichtungen, und stellt auch insofern ein Instrument dar, das die zentrale Planung und Leitung mit den eigenverantwortlichen Aktivitäten der Wirtschaftseinheiten und staatlichen Einrichtungen verbindet. Das V. wurde 1951 verabschiedet. Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen sind in dem Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft — Vertragsgesetz — vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 107) und in den inzwischen erlassenen Durchführungsverordnungen enthalten. Normiert das Vertragsgesetz die binnenwirtschaftlichen Beziehungen der Betriebe, so sind die außerwirtschaftlichen Beziehungen durch die Rechtsvorschriften im Rechtsanwendungsgesetz vom 5. 12. 1975 (GBl. I, S. 748) sowie vor allem im Gesetz über Internationale ➝Wirtschaftsverträge (GIW) vom 5. 2. 1976 (GBl. I. S. 51) geregelt worden. I. Vertragsgesetz Das Vertragsgesetz von 1965 ersetzte das bis dahin gültige Vertragsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 627). Es geht davon aus, daß die Wirtschaftsverträge ein kennzeichnender Bestandteil der zentralen Planung und der im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung entwickelten „Wissenschaftlichen Führungstätigkeit mittels ökonomischer Hebel“ sind. Das Gesetz regelt die „wechselseitigen Beziehungen der Betriebe bei der Lieferung von Erzeugnissen, bei der Durchführung von Bau- und Montageleistungen, von wissenschaftlich-technischen und sonstigen Leistungen und bestimmt die Aufgaben wirtschaftsleitender Organe bei der Organisation dieser Beziehungen“ (§ 1). Es enthält materielles Zivilrecht, das den zunächst noch geltenden vertragsrechtlichen Bestimmungen des BGB bzw. seit Beginn des Jahres 1976 des Zivilgesetzbuches der DDR (Dritter Teil) und anderen Zivilgesetzen vorgeht. Betriebe im Sinne des Vertragsgesetzes sind VEB, Kombinate, VVB, rechtlich selbständige staatliche Organe und Einrichtungen, soweit sie Partner von Wirtschaftsverträgen sind, sozialistische Genossenschaften und ihre rechtlich selbständigen Einrichtungen, andere Betriebe, die Planaufgaben erhalten, gesellschaftliche Organisationen und ihre rechtlich selbständigen Einrichtungen. II. Wirtschaftsverträge Die Betriebe haben miteinander Wirtschaftsverträge abzuschließen, in denen Lieferumfang, Lieferfristen, Qualität und Sortiment u. a. m. geregelt sind. Dafür stehen verschiedene Vertragstypen des Leistungsrechts zur Verfügung (vgl. zur Abgrenzung der Leistungs- und Kooperationsverträge das untenstehende Schema): 1. Liefervertrag, 2. Vertrag über wissenschaftlich-technische Leistungen, 3. Investitionsleistungsvertrag, 4. Werkvertrag, 5. Nutzungs- und Kommissionsverträge, 6. Kreditvertrag, 7. Gütertransportvertrag, 8. Versicherungsvertrag, 9. Kooperationsvertrag. Zu jedem Typ bestehen Untertypen, die auf verschiedenartige Anwendungsfälle zugeschnitten sind. So bestehen Untertypen des Liefervertrages für die Landwirtschaft, über die Binnenbeziehungen des [S. 1138]Außenhandels, für die Lieferung an militärische Abnehmer sowie über die Lieferung von Konsumgütern und von gebrauchten Anlagen und Ausrüstungen. Spezielle Ausprägungen des Vertrags über wissenschaftlich-technische Leistungen sind der Forschungsvertrag, der Entwicklungs- oder Erprobungsvertrag sowie Wirtschaftsverträge über Standardisierungsleistungen, über die Entwicklung neuer Konstruktionen und Erzeugnisse, die Entwicklung und Lieferung neuer chemischer Produkte sowie die entgeltliche Nachnutzung wissenschaftlich-technischer Resultate. Insgesamt besteht ein breit gefächertes System von Vertragsarten zur Regelung der unterschiedlichen Austauschprozesse in der Wirtschaft. Das Vertragsgesetz von 1965 erhöht die Verantwortung der Betriebsleiter für den Abschluß und die Gestaltung der Wirtschaftsverträge. Während zuvor der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vielfach festlag, soll jetzt der Vertrag erst dann abgeschlossen werden, wenn die dafür erforderlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind. Diese neue Regelung soll eine größere Beweglichkeit und Kontinuität in der Planung sichern. Da andererseits die Wirtschaftsverträge möglichst schon in der Phase der Planausarbeitung abgeschlossen werden sollen, gibt es häufig Auseinandersetzungen zwischen den Liefer- und Abnehmerbetrieben über den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. In der VO zur Sicherung der Einheit von Plan und Vertrag vom 26. 1. 1978 (GBl. I, S. 85) wird deshalb generell vorgeschrieben, daß die Fertigung bzw. Dienstleistung erst dann begonnen werden kann, wenn der Absatz vertraglich gesichert ist. Eine Produktion „auf Verdacht“, d. h. ohne Absatzvertrag, soll damit unterbunden werden. Dem Vertragsgesetz liegt das Prinzip der materiellen Verantwortlichkeit zugrunde. Bei Nichterfüllung oder nicht vertragsgerechter Erfüllung der vertraglichen Pflichten hat der Verletzer alle materiellen Folgen der Vertragsverletzung zu tragen. Der Partner ist berechtigt, die Abnahme der Leistungen zu verweigern, Garantieforderungen zu erheben, Vertragsstrafen und Preissanktionen zu veranlassen und Ersatz des darüber hinausgehenden Schadens zu verlangen. Bei mangelhafter Leistung ist der Lieferer zur Nachbesserung, Ersatzleistung oder Minderung seiner Forderung verpflichtet. Bei Leistungsverzug müssen Vertrags- und Preisstrafen zwischen 8 v. H. und 12 v. H. des Wertes der Leistung gezahlt werden. Zur Absicherung eines bedarfsgerechten Konsumgüterangebots wurde 1972 mit der „Wirtschaftssanktion“ eine weitere Sanktionsform eingeführt. Die Verträge sollen genügend Spielraum für die Berücksichtigung von nachfolgenden technischen Verbesserungen und Weiterentwicklungen der Erzeugnisse sowie Kundenwünschen aufweisen. Sie laufen in der Regel über 1 Jahr (bis zur konkreten Planentscheidung für das anschließende Planjahr). Bei längerfristigen Fertigungs- und Leistungsprozessen werden auf der Grundlage von Fünfjahrplänen auch langfristige Wirtschaftsverträge, die vor allem die Kooperation in der Forschung, Entwicklung, Projektierung und bei der Errichtung kompletter Industrieanlagen betreffen, abgeschlossen. III. Das Staatliche Vertragsgericht Das durch VO vom 6. 12. 1951 geschaffene Vertragsgericht nahm im April 1952 seine Tätigkeit auf. Aufbau und Verfahren sind zuletzt in der VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts vom 12. 3. 1970 (GBl. II, S. 209 ff.) geregelt worden. Das Staatliche Vertragsgericht ist kein Gericht, sondern ein zentrales staatliches Organ, das dem Ministerrat unterstellt und rechenschaftspflichtig ist. Das Gericht wird von einem Vorsitzenden (gegenwärtig: Manfred Flegel) geleitet. Es gliedert sich in das zentrale Vertragsgericht und in die Vertragsgerichte in den Bezirken und in Berlin (Ost) (Bezirks-Vertragsgerichte). Die Tätigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts wird durch Arbeitspläne geregelt, die nach „politisch-ökonomischen Schwerpunkten“ aufzustellen sind. Es hat die Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe bei der Anwendung des V. zu unterstützen. Das Staatliche Vertragsgericht ist das zentrale staatliche Organ zur Entscheidung von Streitigkeiten aus Wirtschaftsrechtsverhältnissen. Es ist ferner zuständig für alle anderen vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Betrieben, Genossenschaften, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen. Über Streitfälle entscheidet das Staatliche Vertragsgericht in Schiedsverfahren. Diese Verfahren können sich auf die Gestaltung von Wirtschaftsverträgen und auf die Feststellung ihres Bestehens sowie auf den Anspruch auf Vertragsleistungen und auf die Sicherung der Vertragserfüllung richten. Daneben erteilt es auch besondere Auflagen (kontrollfähige Forderungen) zur Herbeiführung von notwendigen Entscheidungen durch die Leiter der Betriebe und wirtschaftlichen Instanzen. Die Tätigkeit des Vertragsgerichts besteht nicht nur in Konfliktentscheidungen, sondern auch darin, mit seiner Tätigkeit auf den planmäßigen Ablauf des Reproduktionsprozesses einzuwirken. Deshalb kann das Vertragsgericht auch Verfahren ohne Antrag einleiten, um eine plangerechte zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zu sichern. Damit obliegen dem Vertragsgericht neben der Feststellung von Leistungsansprüchen und Ansprüchen zum Ausgleich von Nachteilen auch Verfahren zum Abschluß, zur Änderung oder Aufhebung von Verträgen. So sind vom Vertragsgericht Verfahren einzuleiten, wenn Wirtschaftsverträge zur Steuerung volkswirtschaftlich bedeutsamer Aufgaben nicht oder nicht rechtzeitig abgeschlossen wer[S. 1139]den, durch einseitiges betriebliches Verhalten volkswirtschaftliche Interessen bei der Gestaltung und Durchführung von zwischenbetrieblichen Kooperationsbeziehungen beeinträchtigt werden oder pflichtwidriges Unterlassen der Berechnung von Vertragsstrafe und anderen Sanktionen zu einer Störung in den zwischenbetrieblichen Beziehungen führen. Hinzu kommt, daß auch außerplanmäßige Eingriffe übergeordneter Organe in den Planungsablauf Vertragskorrekturen bedingen; einen Anspruch auf Ausgleich der daraus resultierenden wirtschaftlichen Nachteile kommt dem Betrieb nach der neuen VEB-VO (GBl. I, 1973, S. 129 ff.) allerdings nicht mehr zu. Handlungen oder Leistungen können vom Staatlichen Vertragsgericht durch Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zu 50.000 Mark erzwungen werden. Die Beitreibung von Geldforderungen erfolgt gegenüber sozialistischen Betrieben durch Abbuchung vom Konto des Schuldners. Zur Vollstreckung in das Bankguthaben oder in eine andere Forderung eines nichtsozialistischen Betriebes erläßt das Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zugunsten des Staatshaushalts. Vertragsstrafen kann das Staatliche Vertragsgericht einziehen, wenn ihre Durchsetzung durch den Berechtigten nicht mehr möglich, pflichtwidrig unterlassen oder verzögert worden ist. Gegen Leiter und leitende Mitarbeiter eines Betriebes kann das Vertragsgericht bei Verletzung der Vertragsdisziplin Ordnungsstrafen bis zu 1.000 Mark verhängen. Gegen Schiedssprüche der Bezirks-Vertragsgerichte können die Beteiligten und ihre übergeordneten Organe beim Vorsitzenden des Staatlichen Vertragsgerichts Einspruch einlegen. Dieser hat ein Nachprüfungsverfahren anzuordnen, wenn der Schiedsspruch „den im sozialistischen Recht enthaltenen Grundsätzen der Wirtschaftspolitik widerspricht und dem betroffenen Partner schwerwiegende Nachteile entstehen“. Das Nachprüfungsverfahren kann der Vorsitzende des Staatlichen Vertragsgerichts selbst oder eine von ihm eingesetzte Nachprüfungskommission ohne mündliche Verhandlung durchführen. In den Verfahren vor den Vertragsgerichten können sich die Partner durch einen Rechtsanwalt, der Mitglied eines Anwaltskollegiums ist, vertreten lassen. Planung; Wirtschaftsrecht; Rechtsanwaltschaft. Ralf Rytlewski Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1136–1139 Vertragsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertrauensmann

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gesamtheit der Maßnahmen zur Regelung des zwischenbetrieblichen Austauschs von Lieferungen und Leistungen durch Wirtschaftsverträge. Es umfaßt alle auf gesetzlicher Grundlage vertraglich gestalteten binnenwirtschaftlichen Kooperationsbeziehungen zwischen den Betrieben. Das V. wird als „wichtiges Mittel zur planmäßigen Leitung der sozialistischen Betriebe und zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung“ bezeichnet. Die…

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KPdSU (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Kommunistische Partei der Sowjetunion. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands (SDAPR), als sich unter Lenins Führung die radikalen Bolschewiki von den Menschewiki abspalteten. Der organisatorische Bruch erfolgte 1912. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Unter Führung Lenins und Trotzkis übernahmen die Bolschewiki durch die Oktoberrevolution 1917 die Macht in Rußland. Die KP Rußland (Bolschewiki), wie sie seit dem VII. Parteitag 1918 hieß, wurde zur führenden und alleinbestimmenden Partei im Sowjetstaat. Nach Lenins Tod (1924) gelangte Stalin an die Spitze der bolschewistischen Partei, die sich seitdem XIV. Parteitag 1925 KPdSU (B) nannte (seit dem XIX. Parteitag 1952: KPdSU). Unter Stalins Führung beherrschte die KPdSU auch die Komintern und damit die Kommunistischen Parteien aller Länder. Die KPdSU vollzog unter Stalins Regime (durch die Kollektivierung der Landwirtschaft und die Fünfjahrpläne der Industrie) in den 30er Jahren die Industrialisierung Rußlands, die die Sowjetunion zur Weltmacht werden ließ. Zugleich praktizierte der Stalinismus eine uneingeschränkte politische Diktatur. Während der Stalinschen Säuberungen 1936–1938 wurden die führenden Kommunisten der Lenin-Ära und ein Großteil des Funktionärskorps der KPdSU liquidiert. Nach dem II. Weltkrieg bestimmte die KPdSU auch über die Kommunistischen Parteien der Ostblockstaaten, darunter die SED. Der XX. Parteitag 1956 und der XXII. Parteitag 1961 verurteilten unter der Führung N. S. Chruschtschows die drastischen Auswirkungen der Stalin-Herrschaft. Die völlige Abhängigkeit der Kommunistischen Parteien, auch der SED, wurde durch eine Art „Juniorpartnerschaft“ ersetzt. Im Oktober 1964 wurde Chruschtschow als Parteiführer abgelöst, sein Nachfolger ist L. I. Breschnjew. Die KPdSU hat sich aus einer Kaderpartei zu einer staatstragenden Massenpartei entwickelt (Mitglieder 1918: 300.000; 1939: 2,4 Mill.; 1952: 6,8 Mill.; 1976: 15,7 Mill.). Formal ist die Partei nach dem Territorialprinzip gegliedert, der Demokratische Zentralismus ist Organisationsprinzip. Danach ist der Parteitag oberstes Organ, er tagt alle 5 Jahre (XXV. Parteitag 1976). Er ist ebenso wie das ZK (287 Mitglieder und 139 Kandidaten) mehr ein Akklamations- als ein Entscheidungsorgan. Die politisch entscheidenden Führungsgremien sind das Politbüro (16 Mitglieder, 6 Kandidaten) und das Sekretariat (11 Mitglieder), in denen die politischen Grundsatzentscheidungen getroffen werden und deren Durchführung mit Hilfe des Parteiapparates (etwa 250.000 hauptamtliche Funktionäre) kontrolliert wird. Die KPdSU hat auf allen Gebieten der Gesellschaft das Führungsmonopol. In der kommunistischen Weltbewegung wird die „führende Rolle“ der KPdSU nach wie vor von zahlreichen Parteien (auch der SED), mit Ausnahme der „eurokommunistischen“, anerkannt (Eurokommunismus). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 609 KPD/DKP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Kommunistische Partei der Sowjetunion. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands (SDAPR), als sich unter Lenins Führung die radikalen Bolschewiki von den Menschewiki abspalteten. Der organisatorische Bruch erfolgte 1912. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Unter Führung Lenins und Trotzkis übernahmen die Bolschewiki durch die…

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Aufbau des Sozialismus (1979)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Entstand als ein politisch-programmatischer Begriff, der der SED ursprünglich zur Bezeichnung ihres Konzepts gesellschaftspolitischer Transformation diente und spielte eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und künftigen Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952 wurde der AdS. als die grundlegende Aufgabe verkündet. Er bedeutete auf wirtschaftlichem Gebiet die Ausdehnung des sozialistischen Sektors und auf politischem Gebiet die Durchsetzung des sowjetischen Modells der Volksdemokratie. Die vom V. Parteitag der SED (1958) in Angriff genommene „Vollendung des sozialistischen Aufbaus“ beinhaltete vor allem die durchgängige Kollektivierung der Landwirtschaft. Der VI. Parteitag der SED (1963) verband seine Feststellung über den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ in Industrie und Landwirtschaft der DDR mit der Zielstellung, nunmehr den „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ durchzuführen. Der Begriff „umfassender Aufbau des Sozialismus“ trat jedoch in den Hintergrund, als der VII. Parteitag der SED (1967) die „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ als neue Leitkonzeption einführte, die wiederum vom VIII. Parteitag der SED (1971) verworfen wurde, der stattdessen die „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ als Orientierungsrahmen ausgab. In dem Bemühen, trotz dieser begrifflichen Veränderungen die Kontinuität der Politik zu betonen, erklärte Kurt Hager 1971, die Begriffe „umfassender Aufbau des Sozialismus“, „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ und „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ würden im wesentlichen das gleiche besagen. Nach der 1974 gültigen Etappensicht setzte 1945 in der SBZ die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ ein, die 1961/62 nach dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ abgeschlossen worden sei. Seitdem befinde sich die DDR in der Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, auf die nach dem Erreichen eines durch bestimmte Kriterien gekennzeichneten Entwicklungsstandes die Etappe der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ bzw. des „reifen Sozialismus“ folgen werden. Sofern der Begriff AdS. gelegentlich noch auftaucht, wird er als zusammenfassende Bezeichnung für die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ und die Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ verwendet. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 86 Atomwaffensperrvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbaugesetz

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Entstand als ein politisch-programmatischer Begriff, der der SED ursprünglich zur Bezeichnung ihres Konzepts gesellschaftspolitischer Transformation diente und spielte eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und künftigen Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952 wurde der AdS. als die grundlegende Aufgabe verkündet. Er…

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Innerdeutscher Handel (IDH) (1979)

Siehe auch: Innerdeutscher Handel: 1969 Innerdeutscher Handel (IDH): 1975 1985 [S. 529] I. Ausgangslage und Entwicklung Nach der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches am 8. 5. 1945 verwirklichten die Siegermächte ihre im II. Weltkrieg entwickelten Vorstellungen über die Zukunft Deutschlands. Das Deutsche Reich wurde entmilitarisiert und seiner zentralen Staatsmacht beraubt, die Ostgebiete wurden abgetrennt und Restdeutschland in Besatzungszonen aufgeteilt. Zwischen den 4 Besatzungszonen entwickelte sich nach dem Wiedererwachen des Wirtschaftslebens, nach der Beseitigung der Verkehrsschwierigkeiten und administrativen Hemmnisse seit Frühjahr 1946 langsam ein Güteraustausch. Als dann die 3 Westzonen politisch und wirtschaftlich zu einer Einheit zusammenwuchsen und sich die Ost-West-Spaltung im Zeichen des kalten Krieges vertiefte, wurde unter „Interzonenhandel“ nicht mehr der Warenaustausch zwischen den vier Besatzungszonen verstanden. Seitdem wird damit der zweiseitige Handel zwischen den beiden deutschen Währungsgebieten bezeichnet. Als Interzonenhandel (I.) — seit Ende der 60er Jahre Innerdeutscher Handel (IDH) — wird der Güter- und Dienstleistungsverkehr zwischen der SBZ/DDR, einschließlich Berlin (Ost), und der heutigen Bundesrepublik Deutschland, einschließlich Berlin (West), bezeichnet. Der Güteraustausch zwischen dem östlichen und westlichen Teil Deutschlands wurde von Anfang an durch zweiseitige Abkommen geregelt. In der Zusammenstellung (s. unten) sind die wichtigsten IDH-Abkommen aufgeführt. Mit der Verschärfung des kalten Krieges zeigte sich immer deutlicher, daß sich die Verbündeten aus dem II. Weltkrieg nicht über die weitere politische Zukunft Gesamtdeutschlands einigen konnten. Als die Siegermächte in ihren Besatzungszonen jeweils Staats- und Gesellschaftssysteme nach ihrem Vorbild errichteten, ging auch die wirtschaftliche Einheit verloren, zu deren Erhaltung sich die Siegermächte nach Kriegsende im Potsdamer Abkommen (2. 8. 1945) verpflichtet hatten. Nach der Blockade der Westsektoren Berlins durch die UdSSR, der Währungsreform (Währung) und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik berücksichtigten die Vertragspartner in den Interzonenhandelsabkommen die veränderte Lage in Deutschland und schlossen die Vereinbarungen zwischen den Währungsgebieten der DM-West und der DM-Ost ab. II. Berliner Abkommen Das „Berliner Abkommen“ („Abkommen über den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark [DM-West] und den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank [DM-Ost]“) bildet in der Fassung vom 16. 8. 1960 bis heute mit seinen Anlagen, Verordnungen, Durchführungsverordnungen, allgemeinen Ausnahmegenehmigungen zur Interzonenhandelsverordnung, Interzonenrunderlassen, Bekanntmachungen (Ausschreibungen) und anderen Bestimmungen die Rechtsgrundlage des IDH. Nach den Bestimmungen des Berliner Abkommens wird der Warenaustausch auf der Grundlage der vereinbarten Warenlisten abgewickelt, die seit 1961 unbefristet gültig sind und den Bezugs- und Liefermöglichkeiten angepaßt werden. Grundsätzlich dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder in der DDR produzierte Waren ausgetauscht werden; der Handel mit ausländischen Produkten bedarf besonderer Vereinbarungen. Gegenseitigkeits- und Kompensationsgeschäfte sind nicht gestattet. Da die alliierten Devisenbewirtschaftungsgesetze aus dem Jahre 1949 für den IDH weiterhin gelten und zwischen den Währungen der beiden deutschen Staaten keine offizielle Kursrelation besteht, sind direkte Überweisungen von einem Währungsgebiet in das andere im Rahmen des IDH nicht möglich. Der Zahlungsverkehr erfolgt ausschließlich im Verrechnungswege über die Staatsbank der DDR und die Deutsche [S. 530]Bundesbank. Beide Notenbanken führen ein Verrechnungskonto der Zentralbank der anderen Seite. Die Zahlungen von Beziehern aus der DDR, die auf Leistungen aus der Bundesrepublik Deutschland oder Berlin (West) beruhen, sind bei der Staatsbank der DDR in Mark der DDR zu leisten, worauf dann ein von den Vertragspartnern vereinbarter entsprechender Betrag von der Staatsbank der DDR dem Konto der Deutschen Bundesbank in Verrechnungseinheiten (VE) gutgeschrieben wird. Befindet sich der Bezieher in der Bundesrepublik, gilt sinngemäß das gleiche. Durch den Verrechnungsverkehr verwandelt sich eine bei der Deutschen Bundesbank eingezahlte DM über eine Verrechnungseinheit in eine Mark der DDR für den östlichen Zahlungsempfänger und umgekehrt. Im Verrechnungswege wird eine DM einer Mark der DDR gleichgesetzt; das Verrechnungsverhältnis 1:1 ist nur ein Clearingwert, der nicht die DM der Mark der DDR währungsmäßig gleichsetzt. Die IDH-Geschäfte werden in der Regel auf der Basis der westdeutschen Marktpreise abgeschlossen. Die Notenbanken der DDR und der Bundesrepublik haben für die finanzielle Abwicklung des IDH auf jeder Seite 3 Unterkonten eingerichtet. Über das Unterkonto~1 werden alle Zahlungen verrechnet, die sich aus Lieferungen und Bezügen nach der Warenliste zum Unterkonto~1 ergeben. Diese Warenliste enthält die vereinbarten Kontingente für die „harten“ Waren (Bergbau- und Mineralölerzeugnisse, forstwirtschaftliche Erzeugnisse. Maschinen und Rohstoffe bei Lieferungen der DDR; Eisen- und Stahlerzeugnisse, Nicht-Eisenmetalle, Bergbauerzeugnisse, elektrotechnische Erzeugnisse und Maschinen bei Lieferungen der Bundesrepublik Deutschland). Über das Unterkonto~2 werden alle Zahlungen nach der Warenliste Unterkonto~2, auf der die „weichen“ Waren (die übrigen Waren im IDH) verzeichnet sind, abgewickelt. Über das Unterkonto~3 werden alle Zahlungen abgewickelt, die für Dienstleistungen erfolgen. Die Konten können bis zu einem vereinbarten Betrag (Swing) überzogen werden. Wenn eine Seite diesen Überziehungskredit ausgeschöpft hat, kann die Notenbank der anderen Seite ihre Zahlungen zu Lasten des betreffenden Unterkontos einstellen. In diesem Falle können weitere Lieferungen nur noch gegen Barzahlung über das Sonderkonto S erfolgen. III. Entwicklung und Struktur Die Umsatzentwicklung des statistisch ausgewiesenen IDH zeigt, daß sich der Warenverkehr von 1950 bis 1978 verelffacht hat. Allerdings war der Warenaustausch der ersten Nachkriegsjahre höher als in den veröffentlichten Zahlen angegeben. In den Statistiken ist nur der legale, vertragsmäßige IDH erfaßt. In den Anfangsjahren wurde jedoch ein großer Teil des Warenverkehrs außerhalb der Verträge als private Kompensationsgeschäfte, durch Dreiecksgeschäfte unter Einschaltung von ausländischen Zwischenhändlern und in Form des Schwarzhandels abgewickelt. Überdies sind in den Zahlen für die Jahre bis 1952 nicht die Angaben für Berlin enthalten. Der illegale IDH wurde 1953 auf 40 bis 200 v. H. des legalen Handels geschätzt. Der IDH entwickelte sich ungleichmäßig. Die Jahre 1951–1953, 1960–1963 und 1967/68 brachten größere Rückschläge; dazwischen lagen Phasen relativ stabilen Wachstums. In den ersten beiden Zeitabschnitten ging der Warenaustausch aus politischen Gründen zurück, während 1967/68 die bestehenden Regelungen im IDH-Verfahren die Entwicklung hemmten. Zu Beginn der 50er Jahre behinderte die westliche Embargo-Politik die Entwicklung. Anfang der 60er Jahre wirkten sich die Behinderungen des freien Zugangs nach Berlin und die daraufhin von der Bundesregierung ausgesprochene vorsorgliche Kündigung des Berliner Vertrags (30. 9. 1960), das Bestreben der DDR, von westdeutschen Lieferungen unabhängig zu werden („Störfreimachung“), die Vollkollektivierung der Landwirtschaft und der Mauerbau in Berlin handelshemmend aus. Die Entspannung des innerdeutschen Verhältnisses und die kooperationsbereitere Handelspolitik der Bundesregierung der Großen Koalition führten dann Ende der 60er Jahre zu einer Intensivierung des IDH. 1969 stiegen die Umsätze um 36,8 v. H., 1970 um 12,3 v. H., 1971 um 10,4 v. H., 1972 um 10,2 v. H., und erst 1973 begann mit einer Umsatzsteigerung von nur 6,6 v. H. — bei Berücksichtigung der Preissteigerung bedeutete das real eine Stagnation — eine Phase verminderten realen Wachstums. In der no[S. 531]minellen Expansion des Jahres 1974 (+ 22,4 v. H.) sind ebenfalls die erheblichen Preissteigerungen enthalten ― real hat der IHD auch 1974 stagniert. Im Gegensatz zu 1976 war 1977 und 1978 die nominale und reale Entwicklung identisch. Die verlangsamte Wirtschaftsentwicklung in der Bundesrepublik und die Erhöhung des Exports in die sozialistischen Länder (infolge gestiegener Rohstoffpreise) schränkten den Lieferspielraum der DDR im IDH ein. Die Umsätze im Dienstleistungsverkehr haben sich seit 1964 nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft wie folgt entwickelt: Dienstleistungen in diesem Sinne sind Kosten und Vergütungen, die im Zusammenhang mit der Beförderung und dem Verkauf von Gütern stehen, also vor allem Fracht-, Hafen-, Lager-, Montage-, Gerichts- und Messekosten sowie Provisionen, Lizenzgebühren, Bankspesen, Bankzinsen, Schadensersatzzahlungen sowie die Postausgleichszahlungen. Transportkosten und Nebenleistungen des Warenverkehrs, die über die einzelnen Warengruppen direkt abgerechnet werden, sind in den Umsätzen des Unterkontos 3 nicht enthalten. Die Warenstruktur des IDH entspricht weder der Außenhandelsstruktur der beiden hochindustrialisierten Länder Bundesrepublik Deutschland und DDR, noch ist sie dem Entwicklungsstand beider Volkswirtschaften angemessen. Während der Anteil der verschiedenen Wirtschaftsgruppen bei den Lieferungen in den vergangenen Jahren bemerkenswert konstant blieb, änderte sich die Struktur der Bezüge erheblich. Am stärksten änderten sich die Bezüge von Erzeugnissen der Produktionsgüterindustrien, deren Anteil sich seit der Mitte der 50er Jahre um die Hälfte verringerte. Dagegen stieg der Anteil der Verbrauchs[S. 532]güter an den Gesamtbezügen von knapp 20 v. H. in der zweiten Hälfte der 50er Jahre auf knapp ein Drittel 1978. Diese Strukturveränderungen sind bei den Grund- und Produktionsgütern auf den verringerten Bezug von Bergbau- und Mineralölerzeugnissen zurückzuführen. Die Nachfrage nach Braunkohlebriketts sank rapide, als die Verbraucher in der zweiten Hälfte der 60er Jahre Heizöl bevorzugten; die Heizölbezüge sanken, als die DDR 1964 aufgrund administrativer Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland Erlöseinbußen hinnehmen mußte und 1967/68 die Lieferungen — bis die Bundesrepublik 1969 Ausgleichszahlungen leistete — sogar einstellte. Die Verbrauchsgüter konnten ihren Anteil an den Gesamtbezügen der Bundesrepublik Deutschland verbessern, weil die DDR bestrebt war, hier Lieferüberschüsse zu erzielen, mit denen sie dann andere Bezugswünsche finanzieren konnte. Durch eine beharrliche Absatzpolitik gelang es der DDR trotz starker Konkurrenz, feste Marktpositionen zu erobern. Die Erzeugnisse der Verbrauchsgüterindustrien hatten 1978 nach den Erzeugnissen der Grundstoff- und Produktionsgüterindustrien den zweitgrößten Anteil an den Gesamtbezügen. Land- und ernährungswirtschaftliche Produkte machten nur 15 v. H. der Bezüge aus, lediglich ein Zehntel der bezogenen Waren bestanden aus Erzeugnissen der Investitionsgüterindustrien. Der Investitionsgüteranteil hatte 1970 noch 17,1 v. H. betragen. Bei den Lieferungen der Bundesrepublik hatten die Erzeugnisse der Grundstoff- und Produktionsgüterindustrien 1978 einen Anteil von 39,9 v. H., als zweitgrößte Warengruppe folgten die Produkte der Investitionsgüterindustrien mit 31,6 v. H. Diesen Warengruppenfolgen die bergbaulichen Erzeugnisse, die Produkte der Landwirtschaft und der Ernährungsindustrie sowie der industriellen Verbrauchsgüter. Wenn auch innerhalb dieser Warengruppen erhebliche Veränderungen zu beobachten waren, so besteht doch diese Struktur fast unverändert seit den 50er Jahren. Der Anteil des IDH machte 1977 fast unverändert lediglich 1,6 v. H. des Außenhandelsumsatzes der Bundesrepublik aus - 1950 hatte dieser Anteil immerhin noch bei 3,8 v. H. gelegen. Für die DDR und den gesamten Ost-West-Handel hatte der IDH ein ungleich größeres Gewicht: Der Anteil am Außenhandel der DDR betrug 1977 8,5 v. H. (1950 waren es noch 16 v. H.). Die Bundesrepublik ist der drittgrößte Handelspartner der DDR überhaupt, die ihrerseits mit der Bundesrepublik einen annähernd so großen Warenaustausch wie mit allen übrigen westlichen Industrieländern zusammen hat. IV. Politische Bedeutung Wenn die Bundesregierung den IDH selbst während des kalten Krieges und oftmals gegen den Widerstand ihrer Verbündeten, die in ihm eine Gefährdung der Embargo-Politik sahen, förderte, dann geschah das fast ausschließlich aus politischen Gründen. Die Interzonenhandelspolitik der Bundesregierung war immer ein Teil ihrer Deutschlandpolitik. [S. 533]Die wirtschaftliche Bedeutung dieses Handels wurde gering eingeschätzt. In den 50er Jahren sollte der IDH eine doppelte Funktion erfüllen: Einerseits sollte er als eine der letzten Klammern zwischen beiden Teilen Deutschlands die Versorgung der mitteldeutschen Bevölkerung verbessern helfen, zur Erhaltung der Kontakte zwischen den Menschen beitragen und die Reste der Verflechtung beider Volkswirtschaften bewahren; andererseits sollte der IDH als ökonomischer Hebel die eigenen politischen Ziele durchsetzen helfen, d. h. in erster Linie den freien Zugang nach und in Berlin sichern. In den 50er Jahren schuf die Bundesregierung die institutionellen und rechtlichen Grundlagen, die dem IDH bis in die Gegenwart den Charakter einer von allen Seiten anerkannten Sonderbeziehung geben. Die wichtigsten Merkmale dieser Sonderbeziehung sind: Bilateralität, Einschaltung der Treuhandstelle für den Interzonenhandel. Zoll- und Abschöpfungsfreiheit. Da die Bundesregierung die staatliche Anerkennung der DDR vermeiden wollte, gleichzeitig aber die bestehenden Wirtschaftskontakte auszubauen suchte, ließ sie durch Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft beim Deutschen Industrie- und Handelstag bereits Anfang November 1949 in Frankfurt/Main die Treuhandstelle für den Interzonenhandel gründen, die seit April/Mai 1950 ihren Sitz in Berlin (West) hat. 1963 wurde die Treuhandstelle der Aufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft unterstellt. Die Treuhandstelle handelte stets auf Weisung der Bundesregierung. Sie wurde ermächtigt, mit den obersten Wirtschaftsorganen der Währungsgebiete der DM-Ost in allen Fragen, die die geschäftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) und den Währungsgebieten der DM-Ost betreffen, Verbindung zu halten. Verhandlungen zu führen und Vereinbarungen zu treffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft übertrug der Treuhandstelle wiederholt die Wahrnehmung von Aufgaben, die nicht direkt mit der Abwicklung des IDH zusammenhingen. 1951 konnte die Bundesregierung in der Ergänzung zum Torquay-Protokoll zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) durchsetzen, daß „der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland keine Änderung der gegenwärtigen Regelungen oder des gegenwärtigen Zustandes für den innerdeutschen Handel mit Gütern deutschen Ursprungs erfordert“. Im Protokoll über den IDH und die damit zusammenhängenden Fragen vom März 1957 ließ sich die Bundesregierung von ihren EWG-Partnerländern bestätigen, daß die DDR von der Errichtung einer Zollgrenze zur Bundesrepublik Deutschland verschont bleibt. Die DDR gehört seitdem praktisch zum EWG-Innenmarkt. Auf Lieferungen von gewerblichen Gütern aus der DDR in die Bundesrepublik werden deswegen keine Zollabgaben erhoben und bei Agrarerzeugnissen keine Abschöpfungen vorgenommen. Die Bundesregierung betonte in den 50er Jahren wiederholt, der IDH sei ein wichtiges Instrument zur Sicherung Berlins. Bereits vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR sind Berlin (West) und Berlin (Ost) in die Vereinbarungen über den Interzonenhandel einbezogen worden. Der bestehende Zustand wurde dann zuerst im Frankfurter und später im Berliner Abkommen vertraglich geregelt. Beide Abkommen sind zwischen den Währungsgebieten geschlossen worden, diese Kompromißformel umging die staatliche Anerkennung der DDR, bestätigte aber die faktische Zugehörigkeit von Berlin (West) zur Bundesrepublik Deutschland und von Berlin (Ost) zur DDR. Zwei Anlagen zum Frankfurter Abkommen bestimmten, der Anteil von Berlin (West) an den Umsätzen des IDH solle ein Drittel betragen, während das Berliner Abkommen in Artikel I, Ziffer 3 von einem „angemessenen Teil“ spricht, der auf die Lieferungen und Bezüge der Berliner Wirtschaft entfallen soll. Aufgrund der so bestätigten Zugehörigkeit Berlins zum Bund konnten die Unterhändler der Bundesrepublik behaupten, es bestehe ein Junktim zwischen dem Handel und dem freien Zugang nach Berlin. Das Junktim zwischen ungehindertem Berlin-Ver[S. 534]kehr und IDH ist dann im Januar 1961 durch die sog. Widerrufsklausel zum letzten Mal hergestellt worden. Sie besagte, daß Warenbegleitscheine für Lieferungen von Waren des Unterkontos~1 nur noch unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs im Falle einer schweren politischen Störung des Berlin-Verkehrs genehmigt werden. Tatsächlich ist diese Klausel niemals angewandt worden. Trotz mehrfacher Behinderungen des freien Zugangs nach Berlin verzichtete die Bundesregierung in den folgenden Jahren darauf, den IDH als politisches Druckmittel anzuwenden. Mit der Kündigung des Berliner Abkommens zum Jahresende 1960 wollte die Bundesregierung die DDR dazu zu bewegen, die Kontrolle des Besucherverkehrs an der Sektorengrenze, die Nichtanerkennung der Bundespässe von West-Berlinern und die Behinderungen des Lastwagenverkehrs zwischen Berlin und dem Bundesgebiet aufzuheben und formell zu widerrufen. Die DDR beugte sich jedoch diesem Druck nicht. Nach vierwöchigen Verhandlungen mußte die westliche Seite einem für sie ungünstigen Kompromiß zustimmen. Daraufhin vereinbarten die Unterhändler am 29. 12. 1960, das Berliner Abkommen mit allen Zusatzvereinbarungen in seiner Neufassung vom 16. 8. 1960 am 1. 1. 1961 in Kraft treten zu lassen. Die Kündigung des Abkommens hatte in der DDR die Aktion „Störfreimachung“ ausgelöst, durch die die Abhängigkeit von Bezügen aus „kapitalistischen Ländern“, vor allem aber von Lieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland, verringert werden sollte. Während die Verhandlungen über die Fortsetzung des IDH noch liefen, erklärte Bruno Leuschner als Vorsitzender der Staatlichen Plankommission im Dezember 1960 vor dem ZK der SED, es sei die vordringlichste Aufgabe, alles so zu organisieren und umzustellen, daß es für die Betriebe von der Bundesrepublik Deutschland her keine Störungen mehr geben könne. Die DDR- Wirtschaft werde sich auf Lieferungen aus den sozialistischen Ländern orientieren und die Produktion umstellen. Die „Störfreimachung“ wurde 1962 aufgegeben, denn die sowjetischen Lieferungen konnten die Bedürfnisse der DDR-Industrie nur unvollkommen ersetzen, und es war für die DDR günstiger, dringend benötigte hochwertige Industrieprodukte aus der Bundesrepublik zu beziehen, als sie in kleinen Serien und dementsprechend teuer selbst herzustellen. Die Versuche der Bundesregierung, die DDR durch Kündigung des Berliner Abkommens unter Druck zu setzen, um sie zur Änderung ihrer Berlin-Politik zu veranlassen, trugen zum Rückgang des IDH bei und führten zu einer intensiveren Integration der DDR in den RGW sowie zur engeren Kooperation mit der UdSSR. Die IDH-Umsätze sanken 1961 gegenüber dem Vorjahr um 12,9 v. H. Der Anteil der RGW-Länder am gesamten Außenhandelsumsatz der DDR stieg von 74,9 v. H. im Jahre 1960 (UdSSR: 42,8 v. H.) auf 79,0 v. H. im Jahre 1962 (UdSSR: 48,9 v. H.). umgekehrt sank der Anteil des IDH am Außenhandel der DDR von 10,3 v. H. im Jahre 1960 auf 8,3 v. H. 1962. Die Kündigung des Berliner Abkommens zeigte, daß der IDH nur in eng begrenztem Maße als Druckmittel taugt und daß die DDR in Schwierigkeiten gerät, wenn sie sich wirtschaftlich von der Bundesrepublik abgrenzt. Für die DDR war und ist der IDH in weit größerem Maße als für die Bundesrepublik Deutschland eine ökonomische Notwendigkeit. Deshalb sprachen sich die Politiker der SBZ bzw. der DDR bis in die 60er Jahre immer wieder dafür aus, den IDH zu erleichtern und zu erweitern. Auf jede westdeutsche Maßnahme, die die wirtschaftliche Teilung Deutschlands vertiefte, reagierte die DDR-Führung mit propagandistischen Angriffen und ernstgemeinten Vorschlägen, die der Erschwerung des Handels entgegenwirken sollten. Sie kritisierte vor allem die westliche Embargo-Politik und die Einführung von Sperrlisten, die Kontingentierung von Einfuhr und Ausfuhr sowie das zentrale Ausschreibungs- und Genehmigungsverfahren. Die Ost-Berliner Regierung forderte mehrjährige Abkommen, die Erhöhung des Swings und das Zusammenlegen der Unterkonten. Diesen Forderungen ist die westdeutsche Seite bereits in den 50er Jahren weitgehend entgegengekommen: 1951 betrug der Swing 30 Mill. VE, bis 1958 ist er von der Bundesregierung schrittweise auf 200 Mill. ausgeweitet worden. Mit der grundlegenden Veränderung der deutschlandpolitischen Konzeption der SED-Führung wandelte sich 1967/68 auch die Einstellung gegenüber dem IDH. Im August 1967 wurde das für die innerdeutschen Wirtschaftsbeziehungen zuständige Ministerium für Außenhandel und innerdeutschen Handel in Ministerium für Außenwirtschaft umbenannt (seit 1. 1. 1974 Ministerium für Außenhandel). Die DDR leugnete nun immer häufiger den Sondercharakter der innerdeutschen Wirtschaftsbeziehungen. Die Interzonenhandelspolitik der Bundesrepublik hatte sich bereits zu Beginn der 60er Jahre geändert. Im IDH wurde zunehmend ein Instrument zum Abbau der politischen Gegensätze zwischen beiden deutschen Staaten gesehen. Das Freund-Feind-Denken aus der Zeit des kalten Krieges wich langsam dem Willen, im Verhältnis zur DDR über ein „geregeltes Nebeneinander“ zum „Miteinander“ zu kommen. Im IDH sah man immer weniger ein Druckmittel und immer mehr eine Leistung, für die man etwas einhandeln kann. Statt von „Interzonenhandel“ wurde nun auch von Regierungsseite immer häufiger vom „Innerdeutschen Handel“ gesprochen. Dadurch fand der Funktionswandel seinen sprachlichen Ausdruck. Die Bundesregierung der Großen Koalition gab den [S. 535]Forderungen der Wirtschaft und der DDR nach und befreite den IDH weitgehend von den aus politischem Kalkül entstandenen Hemmnissen. Im März 1967 wurde die Bundesgarantie für langfristige Investitionsgüterlieferungen auf den IDH ausgedehnt. Im Mai 1967 entstand die Gesellschaft zur Finanzierung von Industrieanlagen (GEFI), durch die Lieferungen und Leistungen in die DDR durch mittelfristige Kredite finanziert werden können. Im August desselben Jahres wurde die Widerrufsklausel aufgehoben, die Swing-Beträge für die einzelnen Unterkonten wurden zu einem Gesamtswing zusammengefaßt; seitdem kann die DDR den Swing für die Waren beanspruchen, für die er benötigt wird; die Aufteilung des Warenverkehrs in 2 Unterkonten hat heute praktisch keine Bedeutung mehr. Die Maschinenkontingente wurden im August 1967 aufgestockt. Im September 1967 ist eine Sonderregelung zum neuen Mehrwertsteuergesetz erlassen worden. Im Dezember 1967 wurde dann durch Briefaustausch eine neue Grundlage bis 1975 geschaffen: Die Bundesregierung erklärte sich dazu bereit, die seit Jahren anhängende Mineralölfrage durch Ausgleichszahlungen zu bereinigen; beide Seiten verpflichteten sich zur kontinuierlichen Erhöhung ihrer Lieferkontingente für Maschinen, Fahrzeuge und elektrotechnische Erzeugnisse; zur Erleichterung des Warenverkehrs sollte der Swing von bisher 200 Mill. DM in Zukunft elastisch sein, er sollte jeweils 25 v. H. der Lieferungen der DDR des vergangenen Jahres entsprechen und jeweils im Januar für das laufende Jahr neu festgesetzt werden. Im Mai 1969 wurde die Einrichtung von Kommissions- und Konsignationslagern vereinbart. Im April 1969 erfolgte die Erweiterung der Bezugsmöglichkeiten durch eine Erhöhung der wertbegrenzten Abschreibungen bzw. Überführung wertbegrenzter Bezugspositionen in die offene Ausschreibung. Für einen großen Teil der Lieferungen wurde im Januar 1969 die Einzelgenehmigungspflicht durch die allgemeine Genehmigung ersetzt. Warenbegleitscheine für Lieferungen in die DDR mußten nicht mehr beantragt und genehmigt werden - für diese Waren brauchte statt der bisherigen Anträge auf Einzelgenehmigung künftig nur noch eine Bezugserklärung gegenüber dem Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft für statistische Zwecke abgegeben zu werden. Durch die Allgemeine Genehmigung Nr. 3 (B) wurde im Dezember 1969 auch der Bezug von Waren von der Einzelgenehmigungspflicht freigestellt. Voraussetzungen für den Geschäftsabschluß sind danach vor allem ein schriftlicher Kaufvertrag, die Zahlung des Kaufpreises über die Unterkonten~1 und 2 und die Meldung der Verträge an das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft. Im gewerblichen Sektor waren 1970 von den rund 5.200 Warenpositionen 191 für den Bezug kontingentiert, 1971 waren nur noch 79, Ende 1972 103 und Ende 1977 87 Positionen kontingentiert. Im landwirtschaftlichen Sektor ist der Kontingentierungsstand nach wie vor höher als im gewerblichen. Diese Handelserleichterungen bewirkten nach 1968 die schnellste Umsatzausweitung in der Geschichte des IDH. Am 6. 12. 1974 wurde eine Vereinbarung paraphiert, nach der die Swing-Regelung vom 6. 12. 1968 bis zum 31. 12. 1981 mit der Maßgabe verlängert wird, daß die Beträge die Höchstgrenze von 850 Mill. VE nicht überschreiten. V. Ausblick Trotz Abgrenzungspolitik und Polemik gegen die neue Ostpolitik und deren Anspruch, die bestehenden Sonderbeziehungen auszubauen, stimmte die DDR im Grundlagenvertrag der Erhaltung dieser Sonderbeziehungen zu. Nach Artikel 7 des Grundlagenvertrages sollen Abkommen geschlossen werden, „um auf der Grundlage dieses Vertrages und zum beiderseitigen Vorteil die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft… zu entwickeln und zu fördern“. Im Zusatzprotokoll zu Artikel 7 heißt es in Ziffer 1: „Der Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wird auf der Grundlage der bestehenden Abkommen abgewickelt.“ Das Berliner Abkommen bleibt also weiterhin die Rechtsgrundlage des IDH, und die Besonderheiten in den innerdeutschen Wirtschaftsbeziehungen bleiben bestehen. Die Haltung der DDR bleibt jedoch auch nach dem Abschluß des Grundlagenvertrages ambivalent. Einerseits verleugnet sie weiterhin den Sonderstatus des IDH, andererseits gab Honecker im November 1972 zu, daß es nach dem Grundlagenvertrag „keinen Grund zu Veränderungen“ gebe und im Handel „eine der wenigen Besonderheiten … in den Beziehungen weiterbestehen“ (ND, 25. 11. 1972, S. 4). Am 29. 3. 1978 verteidigte das „Neue Deutschland“ in einem redaktionellen Artikel den IDH gegen Kritiker in der Bundesrepublik Deutschland und im eigenen Lager. Die SED-Führung warnte in dieser Erklärung vor Versuchen, „den Handel mit der DDR und speziell die Swing-Regelung als Mittel des politischen Drucks zu benutzen“ und brachte ihren Willen zum Ausdruck, „den Handel mit der BRD zum gegenseitigen Vorteil weiter zu entwickeln“. Die gegenwärtig amtierende Bundesregierung will ihre unter der Großen Koalition begonnene Politik weiter verfolgen: Sie will den IDH als Sonderbeziehung ausbauen und dadurch dazu beitragen, die Möglichkeit einer deutschen Wiedervereinigung offenzuhalten. Gegenüber den Regierungen ihrer Partnerländer in der Europäischen Gemeinschaft vertritt Bonn weiterhin die Ansicht, daß der in den Beitrittsverträgen zum GATT, zur Montanunion und zum EWG-Vertrag vereinbarte Sonderstatus für den IDH weiter gilt. Dieser Standpunkt wurde im [S. 536]März und September 1973 dem Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft vorgetragen und von den Partnern erneut anerkannt. Dieser Sonderstatus wird also gegenwärtig (1979) von keiner Seite in Frage gestellt. Dadurch ist jedoch keineswegs die Ausweitung des Warenaustauschs gewährleistet. Eine weitere Steigerung des Handelsvolumens kann nur erreicht werden, wenn sich beide Vertragspartner auf Absatz~2 der Nr.~1 des Zusatzprotokolls zu Artikel 7 des Grundlagenvertrages besinnen, in dem „langfristige Vereinbarungen mit dem Ziel …, eine kontinuierliche Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen zu fördern, überholte Regelungen anzupassen und die Struktur des Handels zu verbessern“, in Aussicht gestellt worden sind. Der IDH wird langfristig nur dann kontinuierlich wachsen können, wenn zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR qualitativ höherwertige Formen der Kooperation möglich werden. Siegfried Küpper Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 529–536 Innerdeutsche Beziehungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Innere Mission

Siehe auch: Innerdeutscher Handel: 1969 Innerdeutscher Handel (IDH): 1975 1985 [S. 529] I. Ausgangslage und Entwicklung Nach der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches am 8. 5. 1945 verwirklichten die Siegermächte ihre im II. Weltkrieg entwickelten Vorstellungen über die Zukunft Deutschlands. Das Deutsche Reich wurde entmilitarisiert und seiner zentralen Staatsmacht beraubt, die Ostgebiete wurden abgetrennt und Restdeutschland in Besatzungszonen aufgeteilt.…

DDR A-Z 1979

Auszeichnungen (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Allgemeines Seit Bestehen der DDR sind zahlreiche A. gestiftet worden, mit denen besondere Leistungen, Verdienste oder Treue-Verdienste belohnt werden. Wie in kommunistisch-sozialistischen Staaten üblich, sind auch in der DDR A. Ausdruck gesellschaftspolitischer und wirtschaftlicher Anerkennung. Das Auszeichnungswesen in der DDR — orientiert an dem der UdSSR — ist inflationär: Im Laufe der Jahre wurden immer mehr A. gestiftet, es gibt inzwischen kaum eine Berufsgruppe, für deren Mitglieder nicht eine spezielle A. geschaffen worden ist. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen staatlichen A., die von oder im Namen der obersten Staatsorgane, und A., die von Parteien, Massenorganisationen, Akademien, Bezirken oder Städten verliehen werden. Die staatlichen A. sind in die 4 Gruppen — Orden, Preise, Medaillen und Ehrentitel — gegliedert. Die A. werden verliehen an Einzelpersonen, Kollektive, Betriebe sowie an Teilkollektive, sofern sie eine organisatorische Einheit bilden. Der Trend zur Kollektiv-A. in der DDR hat im Laufe der Jahre deutlich zugenommen. Mit einigen A. können auch ausländische Staatsangehörige geehrt werden. Zu den staatlichen A. gehören in der Regel eine Urkunde und die Befugnis, sich als Träger der jeweiligen A. zu bezeichnen (z. B. „Träger der Medaille für [S. 116]ausgezeichnete Leistungen in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse“). Staatliche A. sind — bis auf wenige Ausnahmen — mit dem Tragen eines Ordens oder einer Medaille verbunden. Für fast alle tragbaren staatlichen A. gibt es Interimsspangen. Zur Verleihung vieler staatlicher A. gehört die Zahlung einer Geldprämie. Bei der Verleihung von staatlichen A. an Kollektive wird in der Regel die Geldprämie so geteilt, daß kein Kollektivmitglied eine größere Summe erhält, als bei einer Einzelverleihung vorgesehen ist. Derartige Geldzuwendungen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig. Für alle staatlichen A. gibt es Verordnungen über die jeweilige A. durch den Ministerrat bzw. Änderungsverordnungen. Details über die Verleihungen der jeweiligen staatlichen A. sind in Ordnungen verzeichnet, die im Gesetzblatt der DDR erscheinen. Die staatlichen A. werden vornehmlich verliehen am 1.~Mai, dem „Kampf- und Feiertag der internationalen Arbeiterklasse“, und am 7. Oktober, dem „Tag der Republik“; ferner an den Ehrentagen der auszuzeichnenden Berufsgruppen (z. B. für pädagogische Berufe am 12. Juni, dem „Tag des Lehrers“, oder an Angehörige der NVA am 1.~März, dem „Tag der Nationalen Volksarmee“); bei A., die den Namen bestimmter Personen tragen, in der Regel an den Geburtstagen der Namensgeber (z. B. den Johannes-R.-Becher-Preis und die dazugehörige Medaille jeweils am 22. Mai, dem Geburtstag des Dichters); bei bestimmten A. „unmittelbar nach gezeigter Leistung“ (z. B. Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee) oder aus zeitlich bestimmten Anlässen (z. B. Medaille für hervorragende Leistungen in der Bewegung „Messen der Meister von Morgen“ während der „Zentralen Messe der Meister von Morgen“). Das Recht zum Tragen einer staatlichen A. bzw. zum Führen eines Ehrentitels kann aberkannt werden, „wenn der Ausgezeichnete sich der Auszeichnung unwürdig erweist oder nachträglich Tatsachen bekannt werden, die die Auszeichnung zur Zeit der Verleihung ausgeschlossen hätten“ oder wenn gegen ihn durch Gerichtsurteil auf Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte erkannt worden ist. Einige staatliche A. der DDR werden nicht mehr verliehen oder sind durch andere ersetzt worden. So ist zum Beispiel an Stelle der 3 Ehrentitel Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit, Brigade der hervorragenden Leistung, Brigade der besten Qualität im Jahre 1962 der Ehrentitel Kollektiv der sozialistischen Arbeit geschaffen worden. 1969 wurde der Ehrentitel Aktivist der sozialistischen Arbeit gestiftet, der die bis dahin verliehenen A. Aktivist des Siebenjahrplanes und Medaille für ausgezeichnete Leistungen ablöste. Nicht mehr verliehen werden Wanderfahnen, mit denen von 1950 bis 1963 vornehmlich Betriebe und landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften ausgezeichnet wurden. II. Nichtstaatliche Auszeichnungen Neben den staatlichen A. gibt es noch zahlreiche nichtstaatliche A., die von Parteien, Massenorganisationen, Akademien, Bezirken und Städten verliehen werden. Mit ihnen werden zumeist sowohl Einzelpersonen als auch Betriebe oder Kollektive geehrt. Wie bei den staatlichen A. sind auch die meisten nichtstaatlichen A. mit dem Tragen einer Medaille verbunden. Eine Reihe der nichtstaatlichen A. haben inzwischen im Auszeichnungswesen der DDR einen bestimmten Prestigewert erhalten. So zum Beispiel die A., die alljährlich vom Zentralrat der Freien Deutschen Jugend verliehen werden: Artur-Becker-Medaille; Medaille „Für hervorragende Leistungen bei der sozialistischen Erziehung in der Pionierorganisation Ernst Thälmann“; Ehrendiplom „Vorbildlicher Freundschaftspionierleiter“; Ehrenmedaille der FDJ „Für die Festigung der brüderlichen Beziehungen zwischen der Freien Deutschen Jugend und dem Leninschen kommunistischen Jugendverband der Sowjetunion“; Erich-Weinert-Medaille, Kunstpreis der FDJ; Abzeichen für gutes Wissen; Preis der FDJ für hervorragende wissenschaftliche Leistungen. Die folgende, nicht vollständige Liste der nichtstaatlichen A. soll die kaum noch zu überblickende Vielzahl der A. in der DDR dokumentieren (die Angaben hinter den A. beschreiben den Bezieherkreis und/oder den Preisverteiler): Alex-Wedding-Medaille, Kinderbuchautoren; Literaturpreis des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands; Heinrich-Mann-Preis, Literaturpreis, Akademie der Künste der DDR; Hans-Marchwitza-Preis, Literaturpreis für junge Schriftsteller, Akademie der Künste der DDR; Alex-Wedding-Preis, Preis für belletristische Kinder- und Jugendliteratur, Akademie der Künste der DDR; F.-C.-Weiskopf-Preis, Literaturpreis. Akademie der Künste der DDR; J.-R.-Becher-Medaille, Preis für Kulturpolitiker, Kulturbund der DDR; Kulturpreis des FDGB; Kunstpreis des FDGB; Goethe-Preis der Hauptstadt der DDR Berlin; Martin-Andersen-Nexö-Kunstpreis der Stadt Dresden; Kunstpreis für den Bezirk Gera; Händel-Preis des Rates des Bezirks Halle; [S. 117]Kulturpreis des Bezirks Karl-Marx-Stadt; Gutenberg-Preis der Stadt Leipzig; Fritz-Reuter-Preis für Kunst und Literatur des Bezirks Neubrandenburg; Kulturpreis der Stadt Rostock; Fritz-Reuter-Kunstpreis des Rates des Bezirks Schwerin; Max-Reger-Kunstpreis des Bezirks Suhl; Carl-Blechen-Preis des Rates des Bezirks Cottbus; John-Brinckmann-Preis des Rates des Bezirks Rostock, Kulturpreis der Stadt Erfurt; Kunstpreis des Bezirks Frankfurt (Oder); Kunstpreis der Stadt Halle; Kunstpreis der Stadt Leipzig; Erich-Weinert-Kunstpreis der Stadt Magdeburg; Theodor-Fontane-Preis für Kunst und Literatur; Winkelmann-Medaille; Literatur- und Kunstpreis der Stadt Weimar; Wilhelm-Bracke-Medaille, Börsenverein der Deutschen Buchhändler; Arthur-Nikisch-Preis, Preis für Dirigenten, Stadt Leipzig; Carl-Maria-von-Weber-Preis, Preis (alle zwei Jahre) für junge Künstler, Stadt Dresden; Fritz-Heckert-Medaille, Auszeichnung für verdiente Gewerkschaftler, FDGB; Hanns-Eisler-Preis, Preis für neue Kompositionen und musikwissenschaftliche Arbeiten; Hans-Otto-Preis, Preis für Theaterkollektive, Zentralvorstand der Gewerkschaft Kunst. III. Staatliche Auszeichnungen A. Orden Von den 6 Orden der DDR werden 4 vom Vorsitzenden des Staatsrates oder in seinem Namen verliehen. Den Scharnhorst-Orden verleiht der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungsrates und den Kampforden für „Verdienste tun Volk und Vaterland“ der Minister für Nationale Verteidigung. Bis auf den Scharnhorst-Orden, mit dem nur Einzelpersonen geehrt werden, können die Orden auch an Kollektive verliehen werden, der Vaterländische Verdienstorden auch an Städte und Gemeinden. Mit einem Orden ausgezeichnete Kollektive bilden dessen Abzeichen auf ihren Hauseingängen, Briefbogen oder Druckerzeugnissen ab. Die oberste Klasse des Sterns der Völkerfreundschaft wird am Schulterband getragen, die beiden anderen Klassen dieses Ordens sind Bruststerne, alle anderen Orden werden auf der linken oberen Brustseite angelegt. 1. Der Karl-Marx-Orden gilt als die ehrenvollste staatliche A. der DDR. Er wird verliehen „für hervorragende Verdienste a) in der Arbeiterbewegung, b) bei der schöpferischen Anwendung des Marxismus-Leninismus, c) bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus mit seinem Kernstück, dem ökonomischen System des Sozialismus, d) auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, e) auf den Gebieten der Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, f) im Kampf um die Sicherung des Friedens, g) in der Pflege und Förderung echter freundschaftlicher Beziehungen zur Sowjetunion, zu den anderen sozialistischen Staaten und allen friedliebenden Völkern der Welt sowie solcher Beziehungen von Angehörigen und Organisationen dieser Völker zur Deutschen Demokratischen Republik“. Prämie bei Verleihung an Einzelpersonen: 20.000 Mark. 2. Der Vaterländische Verdienstorden wird in den Stufen Bronze, Silber, Gold und Ehrenspange zu Gold verliehen „für besondere Verdienste a) im Kampf der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung und im Kampf gegen den Faschismus, b) beim Aufbau, bei der Festigung und Stärkung sowie beim Schutz der Deutschen Demokratischen Republik, c) im Kampf um die Sicherung des Friedens sowie bei der Erhöhung des internationalen Wirkens der Deutschen Demokratischen Republik“. Der Orden kann nur einmal in der gleichen Stufe verliehen werden. Prämien bei Verleihung an Einzelpersonen: Bronze 2.500. Silber 5.000, Gold 10.000 Mark. Prämien bei Verleihung an Kollektive (bis zu 10 Mitgliedern): Bronze 500, Silber 1000, Gold 2.000 Mark. Ordensträger, die die A. bis zum Jahre 1973 erhalten haben, beziehen statt der Prämie ein jährliches Ehrengeld: für Bronze 250, für Silber 500, für Gold 1000 Mark. Träger der Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden in Gold erhalten keine Geldzuwendungen. 3. Der Stern der Völkerfreundschaft „dient der Würdigung außerordentlicher Verdienste um die Deutsche Demokratische Republik, um die Verständigung und die Freundschaft der Völker und um die Erhaltung des Friedens“. Der Orden wird in drei Klassen verliehen: I. Klasse Großer Stern der Völkerfreundschaft in Gold, II. Klasse Stern der Völkerfreundschaft in Gold, III. Klasse Stern der Völkerfreundschaft in Silber. 4. Der Orden Banner der Arbeit wird verliehen für „hervorragende und langjährige Leistungen bei der Stärkung und Festigung der DDR. insbesondere für hohe Arbeitsergebnisse in der Volkswirtschaft“. Für die Auswahl der Vorschläge sind folgende Kriterien zugrunde zu legen: „Die Erfüllung und zielgerichtete Übererfüllung des Volkswirtschaftsplans, ständige Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Erreichung einer hohen Effektivität der Produktion, der Senkung der Kosten und einer hohen Qualität der Erzeugnisse, die Intensivierung der Produktion durch umfassende sozialistische Rationalisierung, die Entwicklung vorbildlicher Initiativen und Ergebnisse im sozialistischen Wettbewerb und in der Neuerertätigkeit, die Entwicklung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, die schnelle Überleitung neuer Technologien und Verfahren sowie die [S. 118]Einführung neuer qualitätsgerechter Erzeugnisse in die Produktion, die Erfüllung und Übererfüllung der Außenhandelsaufgaben, die Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration, die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen.“ Der Orden ist im Jahr 1974 in drei Klassen aufgeteilt worden. Jahresquoten der einzelnen Stufen: Stufe III bis zu 1000 Orden, Stufe II bis zu 500 Orden, Stufe~I bis zu 250 Orden. Die vorher verliehenen Orden gelten als Orden der Stufe~I. Prämienzahlungen bei Verleihung an Einzelpersonen: Stufe~III 2.000, Stufe~II 3.500, Stufe~I 5.000 Mark. Prämienzahlungen beider Verleihung an Kollektive bis zu 20 Mitgliedern: Stufe III 500, Stufe II 750, Stufe~I 1000 Mark. 5. Der Scharnhorst-Orden — benannt nach dem Schöpfer des preußischen Volksheeres Gerhard von Scharnhorst (1755–1813) — wird verliehen „für besondere Verdienste a) bei der Erfüllung von Aufgaben zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft der Deutschen Demokratischen Republik, b) auf dem Gebiet der Truppenführung, c) beim Einsatz der ganzen Persönlichkeit zum Schutze der Deutschen Demokratischen Republik, d) bei der Weiterentwicklung der Militärwissenschaft und Militärtechnik, e) bei der Festigung der Militärkoalition der sozialistischen Bruderarmeen“. Die Ordensträger erhalten eine Prämie von 5.000 Mark. 6. Der Kampforden „Für Verdienste um Volk und Vaterland“ wird verliehen „für hervorragende Verdienste a) bei der sozialistischen Wehrerziehung der Jugend, b) auf dem Gebiet der Truppenführung, c) bei der Erziehung und Ausbildung, d) in der persönlichen Einsatzbereitschaft, e) bei der Wartung und Instandhaltung der technischen Ausrüstung und Bewaffnung und bei der Entwicklung der Militärtechnik, f) bei der Entwicklung der Militärwissenschaft, g) bei Einsätzen, die für den Aufbau und den Schutz des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik von großem Nutzen sind, h) um die Festigung der Waffenbrüderschaft mit den sozialistischen Bruderarmeen“. Der Orden wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen. B. Preise Die höchste A., der Nationalpreis, wird vom Vorsitzenden des Staatsrates, alle anderen Preise werden von den für die Preisverteilung zuständigen Ministern des Ministerrates verliehen (die meisten vom Minister für Kultur). Mit nahezu allen Preisen werden sowohl Einzelpersonen als auch Kollektive ausgezeichnet. Jeder Preisträger erhält eine Medaille. 1. Der Nationalpreis wird verliehen für „hervorragende schöpferische Arbeiten auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, bedeutende mathematisch-naturwissenschaftliche Entdeckungen und technische Erfindungen, die Einführung neuer Arbeits- und Produktionsmethoden“ sowie für „hervorragende Werke und Leistungen auf den Gebieten der Kunst und Literatur“. Der Nationalpreis wird in drei Klassen an Einzelpersonen und Kollektive bis zu 6 Personen verliehen. Die Höhe des Preises: 1. Klasse 100.000, II. Klasse 50.000. III. Klasse 25.000 Mark. 2. Der Johannes-R.-Becher-Preis — benannt nach dem Dichter und ehemaligen Minister für Kultur der DDR Johannes R. Becher (1891–1958) — wird verliehen „für Werke der deutschen Lyrik, die im Geiste der großen Dichtung von Johannes R. Becher einen würdigen Beitrag zur sozialistischen deutschen Nationalliteratur bilden“. Der Preis, der alle zwei Jahre verliehen wird, ist mit einer Geldprämie von 20.000 Mark verbunden. 3. Der Preis für künstlerisches Volksschaffen wird für „hervorragende Neuschöpfungen, beispielgebende künstlerische Interpretation, richtungweisende wissenschaftliche Forschungsarbeit oder vorbildliche kulturpolitische Leistungen auf dem Gebiet des künstlerischen Volksschaffens“ verliehen. Die Höhe des Preises, der in zwei Klassen verliehen wird, beträgt für Einzelpersonen bis zu 15.000 (1. Klasse), bis zu 3.000 (II. Klasse), für Gruppen (je nach Struktur) 5.000–15.000 (I. Klasse), 3.000–10.000 Mark (II. Klasse). 4. Der Heinrich-Heine-Preis wird verliehen für „a) lyrische Werke und b) Werke der literarischen Publizistik“. Die Höhe des Preises — jährlich eine A. für lyrische Werke und eine für Werke der literarischen Publizistik — beträgt 12.500 Mark. 5. Der Lessing-Preis wird verliehen für „hervorragende Werke a) auf dem Gebiet der Bühnendichtung und b) auf dem Gebiet der Kunsttheorie und Kunstkritik“. Die Höhe des Preises — jährlich eine A. für ein Werk der Bühnendichtung und ein Werk auf dem Gebiet der Kunsttheorie oder Kunstkritik — beträgt 10.000 Mark. 6. Der Friedrich-Engels-Preis wird verliehen für „hervorragende Leistungen in der Forschung oder in der Wissenschaftsorganisation, die der Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Landesverteidigung insgesamt oder eines ihrer Teilsysteme dienen“. Die Höhe des Preises, der in drei Klassen verliehen wird, beträgt für Kollektive bis zu 25.000 (I. Klasse), bis zu 15.000 (II. Klasse), bis zu 10.000 Mark (III. Klasse); für Einzelpersonen bis zu 10.000 (I. Klasse), bis zu 6.000 (II. Klasse), bis zu 4.000 Mark (III. Klasse). 7. Der Heinrich-Greif-Preis — benannt nach dem 1946 verstorbenen Schauspieler Heinrich Greif, der von 1935 bis 1945 Sprecher der deutschsprachigen Sendungen im Moskauer Rundfunk war — wird verliehen für „hervorragende Einzel- und Kollektivleistungen in der deutschen Filmkunst“. Der Preis, der jährlich in drei Klassen je einmal für Leistungen aus dem Vorjahr verliehen wird, ist dotiert bei Einzelleistungen bis zu 7.500 (I. Klasse), bis zu 5.000 [S. 119](II. Klasse), bis zu 3.500 Mark (III. Klasse); bei Kollektivauszeichnungen bis zu 20.000 (I. Klasse), bis zu 15.000 (II. Klasse), bis zu 10.000 Mark (III. Klasse). 8. Der Kunstpreis der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende schöpferische oder interpretierende Leistungen“ sowie für „Leistungen auf den Gebieten des Theaters, des Films, des Fernsehens, des Rundfunks, der Unterhaltungskunst, der Musik für Interpretation und Komposition, der bildenden und angewandten Kunst“. Die Höhe des Preises, der jährlich bis zu 20mal verliehen werden kann, beträgt für Einzelpersonen 6.000, für Kollektive bis zu 20.000 Mark. 9. Der Architekturpreis der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende städtebauliche und architektonische Leistungen“. Der Preis, der im Jahr bis zu 5mal vergeben werden kann, ist mit einer Geldprämie von 5.000 Mark für Einzelpersonen und bis zu 20.000 Mark für Kollektive verbunden. 10. Der Guts-Muths-Preis — benannt nach dem Begründer des Schulturnens Johann Christoph Friedrich Guts Muths (1759–1839) — wird verliehen für „hervorragende wissenschaftliche Arbeiten, die geeignet sind, die Entwicklung der sozialistischen Körperkultur in der Deutschen Demokratischen Republik zu fördern“. Die Höhe des Preises, der jährlich an 5 Einzelpersonen oder Kollektive verliehen wird, beträgt für Einzelpersonen 5.000, für Kollektive (bis zu 6 Personen) bis zu 15.000 Mark. 11. Der Theodor-Körner-Preis — benannt nach dem Dichter Theodor Körner (1791–1813) — wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Schaffung bedeutender Werke der Literatur, der bildenden Kunst, der Musik, des Films, des Theaterschaffens und der Fernsehdramatik, in denen die Entwicklung und die Leistungen der Nationalen Volksarmee und der anderen bewaffneten Organe … Gestaltung finden“. Die Höhe des Preises, der jährlich bis zu 8mal verliehen wird, beträgt für Kollektive bis zu 15.000, für Einzelpersonen 5.000 Mark. 12. Der Cisinski-Preis — benannt nach dem wendischen Schriftsteller Jakub Bart-Cisinski (1856 bis 1909) — wird verliehen für „hervorragende Neuschöpfungen, beispielgebende künstlerische Interpretation, richtungweisende wissenschaftliche Forschungsarbeit oder andere vorbildliche kulturpolitische Leistungen auf dem Gebiet des sorbischen Volksschaffens“. Mit dem Preis, der alle? Jahre verliehen wird, können jeweils bis zu 3 Einzelpersonen und bis zu 3 Kollektive ausgezeichnet werden. Die Höhe des Preises beträgt für Einzelpersonen bis zu 5.000 (I. Klasse), bis zu 3.000 Mark (II. Klasse); für Kollektive bis zu 8.000 (I. Klasse), bis zu 5.000 Mark (II. Klasse). 13. Der Rudolf-Virchow-Preis — benannt nach dem Anatomen und Pathologen Rudolf Virchow (1821–1902) — dient „der Förderung der medizinischen Wissenschaft und wird vorwiegend an Nachwuchswissenschaftler verliehen“. Die Höhe des Preises, der jährlich bis zu 6mal verliehen wird, beträgt bei Einzelauszeichnungen bis zu 3.000, bei Kollektivauszeichnungen bis zu 5.000 Mark. 14. Der Designpreis der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „für hervorragende Leistungen, die als ein wesentlicher Beitrag zur besseren Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung und zur Steigerung der volkswirtschaftlichen Effektivität vollbracht worden sind“. Die Höhe des Preises, der jährlich 5mal verliehen werden kann, beträgt für Einzelpersonen 5.000, für Kollektive (bis zu 6 Personen) 20.000 Mark. 15. Der Jacob- und Wilhelm-Grimm-Preis der Deutschen Demokratischen Republik — benannt nach den Sprachwissenschaftlern und Brüdern Jacob (1785–1863) und Wilhelm Grimm (1786–1859) — wird verliehen für „hervorragende wissenschaftliche und pädagogische Leistungen bei der Förderung der deutschen Sprache und Germanistik im Ausland“. Die Höhe des Preises, der jährlich 6mal, davon 5mal an Bürger anderer Staaten vergeben werden kann, beträgt für Einzelpersonen 5.000, für Kollektive (bis zu 6 Personen) 10.000 Mark. C. Medaillen Die Medaillen werden in der DDR — je nach Bedeutung — vom Vorsitzenden des Ministerrates, den einzelnen Ministern, von den Leitern staatlicher Ämter bis hinunter durch Betriebsleiter verliehen. So wird beispielsweise ein Träger der Treuedienstmedaille der Deutschen Post in Bronze oder Silber vom Leiter des jeweiligen Postamtes dekoriert, die Medaille in Gold wird vom Leiter der Bezirksdirektion der Post übergeben und die Verleihung der Ehrenspange zur Medaille in Gold nimmt der Minister für das Post- und Fernmeldewesen vor. Mit den Medaillen werden Einzelpersonen, aber in zunehmendem Maße auch Kollektive ausgezeichnet. Verdienstmedaillen 1. Die Clara-Zetkin-Medaille — benannt nach der langjährigen kommunistischen Reichstagsabgeordneten Clara Zetkin (1857–1933) — wird verliehen für „hervorragende Verdienste a) beim Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik, b) um die Erhaltung des Friedens, c) in der Frauenarbeit bei der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Frauen und bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau“. Prämie bei Einzelpersonen 2.500, bei Kollektiven (bis zu 10 Personen) 5.000 Mark. Medaillen-Träger, die bis 1964 ausgezeichnet wurden, erhalten, sobald Vollrentenanspruch besteht, eine jährliche Ehrenrente von 300 Mark. 2. Die Hufeland-Medaille — benannt nach dem [S. 120]Berliner Arzt Christoph Wilhelm Hufeland (1762–1836) — wird verliehen für „besondere Verdienste und vorbildliche Initiativen im sozialistischen Wettbewerb bei der Erfüllung der staatlichen Planaufgaben des Gesundheits- und Sozialwesens in hoher Qualität und Effektivität“. Die Medaille mit den Stufen Bronze, Silber und Gold wird in jeder Stufe nur einmal und nur an Einzelpersonen verliehen. Prämien für Bronze 300, für Silber 500, für Gold 1000 Mark. 3. Die Humboldt-Medaille — benannt nach dem Gründer der Berliner Universität, Wilhelm von Humboldt (1767–1835) — wird verliehen für „hervorragende Leistungen und langjährige treue Dienste im sozialistischen Hoch- und Fachschulwesen“. Die Medaille in den Stufen Bronze, Silber und Gold kann an Einzelpersonen und Kollektive verliehen werden. Einzelpersonen erhalten für die Medaille in Bronze eine Prämie von 500, in Silber von 750, in Gold von 1000 Mark; Kollektive für Bronze bis zu 2.000 Mark, für Silber bis zu 3.000 Mark, für Gold bis zu 4.000 Mark. 4. Die Dr.-Theodor-Neubauer-Medaille — benannt nach dem kommunistischen Reichstagsabgeordneten und Pädagogen Theodor Neubauer (1890–1945) — wird verliehen für „außerordentliche Verdienste beim Aufbau des sozialistischen Bildungs- und Erziehungswesens“. Die Medaille mit den Stufen Bronze, Silber und Gold kann mehrmals verliehen werden. Einzelpersonen erhalten für die Medaille in Bronze eine Prämie von 500, für Silber 750, für Gold 1000 Mark; Kollektive für Bronze 2.000, für Silber 3.000, für Gold 4.000 Mark. 5. Die Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „besondere Leistungen und treue Pflichterfüllung beim Aufbau des Sozialismus und bei der Stärkung und Festigung der Deutschen Demokratischen Republik“. 6. Die Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn wird in den Stufen I, II und III verliehen für „aktiven und selbstlosen Einsatz, beispielhafte Arbeit, mutiges und umsichtiges Verhalten und andere hohe Leistungen“. 7. Die Verdienstmedaille der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik wird für „hervorragende Verdienste und persönliche Einsatzbereitschaft bei der ständigen zuverlässigen Sicherung der Land- und Seegrenze“ in den Stufen Bronze, Silber und Gold, gegebenenfalls in den einzelnen Stufen mehrmals, verliehen. 8. Die Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee wird entsprechend den Verdiensten in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen für „hervorragende Verdienste und persönliche Einsatzbereitschaft beim Aufbau und bei der Festigung der Nationalen Volksarmee“. 9. Die Verdienstmedaille der Kampfgruppen der Arbeiterklasse wird verliehen „in Anerkennung treuer und gewissenhafter Pflichterfüllung in den Reihen der Kampfgruppen der Arbeiterklasse und für vorbildliche Leistungen zur Festigung und Stärkung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“. Mit der Verleihung der Medaille ist eine Prämie von 300 Mark verbunden. 10. Die Verdienstmedaille der Seeverkehrswirtschaft wird verliehen in den Stufen Bronze, Silber und Gold für „aktiven und selbstlosen Einsatz, beispielhafte Arbeitserfolge, mutiges und umsichtiges Verhalten und andere hohe Leistungen“. 11. Die Verdienstmedaille der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen für „hervorragende Verdienste bei der Erfüllung der der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik gestellten Aufgaben zur Stärkung und Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik“. 12. Die Verdienstmedaille der Deutschen Post wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Entwicklung des sozialistischen Post- und Fernmeldewesens und bei der Gewährleistung seiner ständigen Einsatzbereitschaft“. Die Prämie für die A. in Bronze beträgt 400, in Silber 600 und in Gold 1000 Mark. 13. Die Verdienstmedaille der Organe des Ministeriums des Innern wird verliehen für „Verdienste und persönliche Einsatzbereitschaft zur Erhöhung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, zum Schutz des umfassenden Aufbaus des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik und zur Festigung der Deutschen Volkspolizei und der anderen Organe des Ministeriums des Innern sowie für andere hohe Leistungen“. Die Medaille kann in den Stufen Bronze, Silber und Gold mehrmals verliehen werden. 14. Die Verdienstmedaille für Zivilverteidigung wird verliehen für „a) hervorragende Leistungen und persönliche Einsatzbereitschaft bei der Erfüllung der Aufgaben der Zivilverteidigung und b) besondere Verdienste bei der Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Zivilverteidigung, bei der Erziehung. Ausbildung und Schulung ihrer Kräfte sowie bei der Instandhaltung und Weiterentwicklung der technischen Ausrüstung“. Sie kann in den Stufen Bronze, Silber und Gold mehrmals zuerkannt werden. Die. Prämie beträgt für Einzelpersonen: Bronze 200. Silber 300, Gold 400 Mark. Prämie für Kollektive: Bronze 600, Silber 1000, Gold 1500 Mark. 15. Die Medaille für Verdienste um das Grubenrettungswesen wird verliehen für „persönliche Tapferkeit und selbstlosen Einsatz bei der Rettung von Menschen und Bergung von Verunglückten im Bergbau“ sowie andere „hervorragende Leistungen“. Prämie bei Einzel-A. 500, bei Kollektiv-A. 1500 Mark. 16. Die Medaille für Verdienste in der Rechtspflege wird verliehen für „Verdienste auf dem Gebiet der [S. 121]sozialistischen Rechtspflege“. Die A. erfolgt in drei Stufen, bei „großen Verdiensten“ in Bronze, bei „außerordentlichen Verdiensten“ in Silber, bei „hervorragenden und beispielhaften Verdiensten“ in Gold. Die Prämie beträgt für Bronze 500, für Silber 750, für Gold 1000 Mark. 17. Die Medaille für Verdienste im Brandschutz wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Erfüllung der den Brandschutzorganen gestellten Aufgaben zur Sicherung der Volkswirtschaft sowie des Lebens, der Gesundheit und des persönlichen Eigentums der Bürger“ und anderer „besonderer Verdienste“. Die Prämie beträgt bei Einzel-A. bis zu 500, bei Kollektiv-A. bis zu 1000 Mark. Die Medaille kann mehrmals verliehen werden. 18. Die Medaille für Verdienste in der Kohleindustrie der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „in Würdigung hervorragender Leistungen sowie langjähriger Zugehörigkeit zur Kohleindustrie“. Die A. erfolgt nach einer 15jährigen ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Kohleindustrie in Bronze, 25jähriger Zugehörigkeit in Silber und 40jähriger Zugehörigkeit in Gold, bei „besonders hervorragenden Leistungen“ vorzeitig. Die Prämien betragen bei A. in Bronze 250, in Silber 500, in Gold 1000 Mark. 19. Die Medaille für Verdienste im künstlerischen Volksschaffen der DDR wird verliehen für „besondere kulturpolitische und künstlerische Leistungen auf dem Gebiet des künstlerischen Volksschaffens“. Zur A. gehört eine Prämie von 350 Mark. 20. Die Medaille für Verdienste in der Energiewirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „in Würdigung langjähriger Zugehörigkeit und von hervorragenden Leistungen im Industriezweig Energie“. Die A. erfolgt nach einer 15jährigen ununterbrochenen Tätigkeit im Industriezweig Energie in Bronze, 25jährigen Zugehörigkeit in Silber und nach 40jähriger Zugehörigkeit in Gold, bei „besonders hervorragenden Leistungen“ vorzeitig. Die Prämien betragen bei A. in Bronze 250, in Silber 500, in Gold 1000 Mark. 21. Die Medaille für Verdienste in der Volkskontrolle der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „langjährige und vorbildliche Arbeit in der Volkskontrolle“. Die A. ist mit einer Prämie von 200 Mark verbunden. 22. Die Medaille für Waffenbrüderschaft wird verliehen in den Stufen Bronze, Silber und Gold für „Leistungen und Verdienste, die zur Festigung der Beziehungen zwischen den sozialistischen Bruderarmeen und zur Entwicklung der gemeinsamen Zusammenarbeit beitragen“. 23. Die Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse wird verliehen für „besondere Verdienste beim Einsatz, beim Aufbau und bei der Festigung der Kampfgruppen“. 24. Die Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern wird verliehen für „ausgezeichnete Leistungen bei der Erfüllung der den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern gestellten Aufgaben zur Stärkung und Festigung der Deutschen Demokratischen Republik“. 25. Die Medaille für ausgezeichnete Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften wird verliehen für „besondere Leistungen bei der Steigerung der Produktion und der Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft“. 26. Die Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb wird verliehen an „Werktätige, die Initiatoren neuer Formen des sozialistischen Wettbewerbs zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der Verbesserung der sozialistischen Arbeitsorganisation und der Produktion sind“. Prämien für Einzelpersonen bis zu 500 Mark, für Kollektive bis zu 1000 Mark. Jährlich können bis zu 500 Medaillen verliehen werden. 27. Die Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen wird verliehen für „selbstlosen Einsatz, beispielhafte Hilfeleistungen, aufopferungsvolle Arbeit und andere hervorragende Leistungen bei der Verhinderung und der Bekämpfung von Katastrophen sowie bei der Beseitigung entstandener Schäden“. 28. Die Medaille für vorbildlichen Grenzdienst wird verliehen für „vorbildliche Leistungen und persönliche Einsatzbereitschaft bei der Sicherung der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik“ sowie „für andere hohe Leistungen zum Schutz der Staatsgrenzen“. 29. Die Medaille für hervorragende Leistungen im Bauwesen der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „in Würdigung hervorragender Leistungen sowie langjähriger Zugehörigkeit im Bauwesen der Deutschen Demokratischen Republik“. Die Medaille wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen. Die Prämien betragen für Bronze 250, für Silber 500, für Gold 1000 Mark. 30. Die Medaille für hervorragende Leistungen im Bereich der haus- und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen sowie langjährige verdienstvolle Arbeit“ in diesem Bereich. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 31. Die Medaille für hervorragende Leistungen im Bergbau und in der Energiewirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen und vorbildliche Einsatzbereitschaft“ in diesen Bereichen. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 32. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der chemischen Industrie der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen sowie langjährige Tätigkeit“ in diesem [S. 122]Bereich. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 33. Die Medaille für hervorragende Leistungen im Handel der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen und langjährige vorbildliche Arbeit bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben im sozialistischen Handel und Außenhandel“. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 34. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der Land- und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Planaufgaben sowie für langjährige verdienstvolle Tätigkeit“ in diesen Bereichen. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 35. Die Medaille für hervorragende Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Planaufgaben sowie für langjährige verdienstvolle Tätigkeit“ in diesem Bereich. Die A. ist mit einer Prämie von 1000 Mark verbunden. 36. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsgüterindustrie der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen sowie langjährige verdienstvolle Arbeit“ in diesen Bereichen. Die A. ist mit einer Prämie von 1000 Mark verbunden. 37. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der Metallurgie der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Planaufgaben sowie für langjährige verdienstvolle Tätigkeit“ in diesem Bereich. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 38. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der metallverarbeitenden Industrie der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für hervorragende Leistungen sowie langjährige verdienstvolle Tätigkeit“ in diesem Bereich. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 39. Die Medaille für hervorragende Leistungen im Verkehrswesen der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Erfüllung und Übererfüllung der Planaufgaben“ in diesem Bereich. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 40. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der Wasserwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb zur Erfüllung und Übererfüllung der volkswirtschaftlichen Aufgaben in der Wasserwirtschaft in Verbindung mit einer langjährigen Tätigkeit“. Die Prämie für die A. beträgt 1000 Mark. 41. Die Karl-Liebknecht-Medaille — benannt nach dem Gründer des Spartakusbundes, Karl Liebknecht (1871–1919) — wird verliehen „an Lehrlinge, die in ihrer Berufsausbildung im Rahmen des sozialistischen Berufswettbewerbs ständig Höchstleistungen vollbringen, über einen festen Standpunkt der Arbeiterklasse verfügen und sich zu einer sozialistischen Facharbeiterpersönlichkeit entwickelt haben“. Die Verleihung der Medaille ist mit einer Prämie von 300 Mark verbunden. 42. Die Medaille Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei wird verliehen für „hervorragende Leistungen beim Aufbau und der Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ und „zur Stärkung und Festigung der bewaffneten Organe des Ministeriums des Innern“ sowie für „hervorragende Tapferkeit und selbstlosen Einsatz der eigenen Person beim Schutze der Deutschen Demokratischen Republik“. 43. Die Medaille Ehrenzeichen für Körperkultur und Sport der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Verdienste und langjährige erfolgreiche Tätigkeit bei der Entwicklung von Körperkultur und Sport“. Die A. kann mehrmals an dieselbe Person verliehen werden. Die Prämie bei Einzel-A. beträgt bis zu 2.500, bei Kollektiv-A. 10.000–20.000 Mark (aktive Sportler erhalten keine Prämie). 44. Die Medaille ausgezeichnetes Volkskunstkollektiv der DDR wird verliehen an Kollektive, „die auf der Grundlage kollektiver Verpflichtungen vorbildliche kulturpolitische und künstlerische Leistungen auf dem Gebiet des künstlerischen Volksschaffens erbracht haben“. Die Prämie für die Kollektiv-A. beträgt bis zu 1000 Mark. 45. Die Medaille für sehr gute Leistungen im sozialistischen Berufswettbewerb wird verliehen an Lehrlinge, die im Berufswettbewerb besonders gute Ergebnisse erzielt haben. Die Verleihung der A. ist mit einer Prämie von 150 Mark verbunden. 46. Die Medaille Vorbildliches Lehrlingskollektiv im sozialistischen Berufswettbewerb wird verliehen an Lehrlingskollektive, die „bei der Verwirklichung ihrer kollektiven Verpflichtungen“ besondere Anforderungen erfüllt haben. Jedes Kollektivmitglied erhält bei der Verleihung eine Prämie von 50 Mark. 47. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der Bewegung Messen der Meister von Morgen wird verliehen für „hervorragende schöpferische Leistungen Jugendlicher auf wissenschaftlichem, technischem und ökonomischem Gebiet“, deren volkswirtschaftliche Nutzbarkeit nachzuweisen ist. Die Prämien betragen bei Einzelpersonen 200, bei Kollektiven bis zu 1000 Mark. 48. Die Rettungsmedaille wird verliehen für „die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr, wenn die Rettungstat unter eigener Lebensgefahr erfolgte“. Die Verleihung der Medaille ist mit einer finanziellen Anerkennung in Höhe von 500 Mark bzw. einem Geschenk dieses Wertes verbunden. [S. 123]49. Die Medaille für langjährige Pflichterfüllung zur Stärkung der Landesverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik hat 4 Stufen, deren Verleihung von einer bestimmten Dienstzeit abhängig und jeweils mit einer Prämie verbunden ist: Bronze (10 Jahre, 200 Mark), Silber (20 Jahre, 300 Mark), Gold (30 Jahre, 500 Mark) und nochmals Gold (35 Jahre bei Frauen, 40 Jahre bei Männern, jeweils 1000 Mark). 50. Die Medaille für treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn wird verliehen für „treue, gewissenhafte und disziplinierte Arbeit bei der Deutschen Reichsbahn“. Die Medaille hat 4 Stufen, deren Verleihung jeweils mit einer Prämie verbunden ist: Bronze für 10jährige ununterbrochene Dienstzeit (200), Silber für 20jährige Dienstzeit (400), Gold für 30jährige Dienstzeit (750), Ehrenspange zu Gold für 35jährige (Frauen) bzw. 40jährige (Männer) Dienstzeit (1000 Mark). 51. Die Medaille für treue Dienste im Gesundheits- und Sozialwesen wird in 3 Stufen verliehen: Bronze für 10jährige, Silber für 20jährige und Gold für 30jährige „ununterbrochene Tätigkeit“. 52. Die Medaille für treue Dienste in den Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „langjährige, gewissenhafte und treue Pflichterfüllung“. Die A. hat 4 Stufen: Bronze für 5jährige, Silber für 10jährige, Gold für 15jährige und nochmals Gold für 20jährige Zugehörigkeit zu den Grenztruppen. 53. Die Medaille für treue Dienste in der Nationalen Volksarmee wird verliehen für „ehrliche, gewissenhafte und treue Pflichterfüllung in der Nationalen Volksarmee“. Die Medaille hat 4 Stufen: Bronze nach 5-, Silber nach 10-, Gold nach 15- und nochmals Gold nach 20jähriger Dienstzeit. 54. Die Medaille für treue Dienste in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern wird verliehen „für treue, gewissenhafte und ehrliche Pflichterfüllung in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern“. Die Medaille hat 6 Stufen für 5-, 10-, 15-, 20-, 25- und 30jährige ununterbrochene Dienstzeit. 55. Die Medaille für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr wird verliehen für „treue, gewissenhafte und aktive Mitarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren“. Die Medaille wird in 3 Stufen verliehen: Bronze für 10jährige, Silber für 25jährige und Gold für 40jährige Mitarbeit. 56. Die Medaille für treue Dienste in der zivilen Luftfahrt wird verliehen für „treue, gewissenhafte und disziplinierte Arbeit in der zivilen Luftfahrt“. Die Medaille hat 3 Stufen: Bronze für 5jährige, Silber für 10jährige und Gold für 15jährige ununterbrochene Beschäftigungszeit. 57. Die Medaille für treue Dienste in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse wird verliehen für „treue, gewissenhafte und ehrliche Pflichterfüllung in den Reihen der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“. Die Medaille hat 3 Stufen: Bronze für 10jährige, Silber für 15jährige und Gold für 20jährige treue Dienste. 58. Die Medaille für treue Dienste in der Seeverkehrswirtschaft wird verliehen für „langjährige, treue, gewissenhafte und disziplinierte Arbeit in der Seeverkehrswirtschaft“. Sie hat 3 Stufen: Bronze für 15jährige, Silber für 25jährige und Gold für 40jährige ununterbrochene Beschäftigungszeit. 59. Die Medaille für treue Dienste in der Zivilverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „gewissenhafte, langjährige und treue Pflichterfüllung beim Aufbau und bei der Festigung der Zivilverteidigung der DDR“. Die Medaille hat 4 Stufen: Bronze für 5jährige, Silber für 10jährige, Gold für 15jährige und nochmals Gold für 20jährige Dienstzeit. 60. Die Medaille für treue Dienste in der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „ehrliche, treue und gewissenhafte Pflichterfüllung in der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik“. Die Medaille hat 6 Stufen für 5-, 10-, 15-, 20-, 25- und 30jährige ununterbrochene Dienstzeit. 61. Die Medaille für treue Pflichterfüllung in der Zivilverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „langjährige, treue, gewissenhafte und aktive Arbeit für die Zivilverteidigung der DDR“. Die Medaille hat 3 Stufen: Bronze für 10jährige, Silber für 20jährige, Gold für 30jährige „treue Pflichterfüllung“. 62. Die Treuedienstmedaille der Deutschen Post wird verliehen für „treue Dienste bei der Deutschen Post“. Die Medaille hat 4 Stufen, deren Verleihung jeweils mit einer Geldprämie verbunden ist: Bronze für 10jährige (200), Silber für 20jährige (400). Gold für 30jährige (750), Ehrenspange zu Gold für 35 jährige (Frauen) bzw. 40jährige (Männer) ununterbrochene Dienstzeit (1000 Mark). 63. Die Pestalozzi-Medaille für treue Dienste — benannt nach dem Jugenderzieher Johann Heinrich Pestalozzi (1746–1827) — wird an Lehrer und Erzieher verliehen. Die Medaille hat 3 Stufen: Bronze für 10jährige, Silber für 20jährige und Gold für 30jährige Dienstzeit. 64. Die Hans-Beimler-Medaille — benannt nach dem Mitglied der internationalen Brigaden im Spanischen Bürgerkrieg Hans Beimler (1895–1936) — wird verliehen für „Verdienste im national-revolutionären Befreiungskampf des spanischen Volkes 1936 bis 1939“. 65. Die Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918–1923 wird verliehen für „aktive Teilnahme an den in Deutschland in den Jahren 1918–1923 stattgefundenen bewaffneten Kämpfen gegen Reaktion und Militarismus, für Frieden, Demokratie und Sozialismus“. [S. 124]66. Die Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945 wird verliehen für Teilnahme am „antifaschistischen Kampf“ und ist mit einem jährlichen Ehrengeld von 500 Mark verbunden. 67. Die Medaille 30. Jahrestag der Gründung der DDR wird einmalig (am 7. Oktober 1979) verliehen „für Verdienste bei der Herausbildung, Gründung und Festigung der DDR in den Jahren 1945–1952“. 68. Die Medaille für hervorragende Leistungen in der Volkswirtschaftsplanung der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen und hohe Einsatzbereitschaft sowie für langjährige verdienstvolle Tätigkeit in der staatlichen Planung“. Die Medaille hat 3 Stufen, deren Verleihung jeweils mit einer Prämie verbunden ist: Bronze (400), Silber (700). Gold (1000 Mark). 69. Die Medaille für hervorragende Leistungen im Finanzwesen der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen und Verdienste sowie für langjährige vorbildliche Einsatzbereitschaft im sozialistischen Finanz-, Geld- und Kreditwesen sowie auf dem Gebiet der Preise“. Die A. wird in 3 Stufen verliehen, die jeweils mit Prämien verbunden sind: Bronze (400), Silber (700), Gold (1000 Mark). D. Ehrentitel Ehrentitel werden vornehmlich an Einzelpersonen verliehen, aber auch Kollektive können mit ihnen ausgezeichnet werden. Zu jedem Ehrentitel gehört eine Geldprämie (außer bei der Verleihung von Ehrentiteln an Sportler, die offiziell keine Geldzuwendungen erhalten dürfen). Die Ehrentitel Held der Deutschen Demokratischen Republik, Held der Arbeit und Hervorragender Wissenschaftler des Volkes werden vom Vorsitzenden des Staatsrates verliehen. Die Mehrzahl der anderen Ehrentitel wird von den zuständigen Ressortministern und den Leitern der obersten Behörden oder in deren Namen verliehen. Jeder Ehrentitel ist mit der Verleihung einer tragbaren Medaille verbunden (außer den Ehrentiteln Kollektiv der sozialistischen Arbeit und Betrieb der sozialistischen Arbeit). 1. Der Ehrentitel Held der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen an Personen, „die durch ihre außerordentlichen Leistungen und Verdienste Heldentaten für die Deutsche Demokratische Republik, für ihre Entwicklung und allseitige Stärkung, für die internationale Anerkennung und Autorität sowie für ihren sicheren militärischen Schutz vollbracht haben“. Die A., die bis zu 10mal jährlich verliehen werden kann, ist seit 1978 mit der gleichzeitigen Verleihung des Karl-Marx-Ordens verbunden. Die Prämie beträgt für beide A. zusammen 25.000 Mark. 2. Der Ehrentitel Held der Arbeit wird an Personen verliehen, die „durch ihre besonders hervorragende, bahnbrechende Tätigkeit, insbesondere in der Industrie, der Landwirtschaft, dem Verkehr oder dem Handel oder durch wissenschaftliche Entdeckungen oder technische Erfindungen sich besondere Verdienste um den Aufbau und den Sieg des Sozialismus erworben haben und durch diese Tätigkeit die Volkswirtschaft und damit das Wachstum und das Ansehen der Deutschen Demokratischen Republik förderten“. Der Ehrentitel, der mit einer Prämie bis zu 10.000 Mark dotiert ist. kann jährlich bis zu 50mal verliehen werden. 3. Der Ehrentitel Hervorragender Wissenschaftler des Volkes wird verliehen für „hervorragende Gesamtleistungen um die Weiterentwicklung der Wissenschaft im Dienste des Friedens durch Forschung und Lehre auf den Gebieten der Natur- und Gesellschaftswissenschaften“. Die A., die mit einer Prämie bis zu 4.000 Mark verbunden ist. kann jährlich bis zu 6mal verliehen werden. 4. Der Ehrentitel Hervorragender Genossenschaftler wird verliehen an „sozialistische Genossenschaften sowie an in der Landwirtschaft tätige Personen, die an der Entwicklung der sozialistischen Genossenschaften der Landwirtschaft einen hervorragenden Anteil haben“. Der Ehrentitel, verbunden mit einer Prämie bis 1000 Mark, kann jährlich bis zu 200mal verliehen werden. 5. Der Ehrentitel Hervorragender Jungaktivist wird an Jugendliche verliehen, „die im sozialistischen Wettbewerb besondere Leistungen durch die Anwendung neuer Arbeitsmethoden zur Steigerung der Arbeitsproduktivität vollbringen, den technischwissenschaftlichen Fortschritt verwirklichen helfen, überdurchschnittliche Ergebnisse in der Sparsamkeitsbewegung erzielen und maßgeblich zur Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Pläne beitragen“. Der Ehrentitel, verbunden mit einer Prämie bis zu 500 Mark, kann jährlich an bis zu 100 Jugendliche verliehen werden. 6. Der Ehrentitel Aktivist der sozialistischen Arbeit wird an Werktätige verliehen, „die hervorragende Leistungen beim Aufbau des Sozialismus und bei der Festigung und Stärkung der Deutschen Demokratischen Republik vollbrachten“, insbesondere „vorbildliche Leistungen bei der Durchsetzung des sozialistischen Wettbewerbs“. Der Ehrentitel ist verbunden mit einer materiellen Anerkennung „entsprechend dem erreichten ökonomischen Nutzen“. 7. Der Ehrentitel Verdienter Aktivist wird an Werktätige verliehen, „die durch ihre über einen längeren Zeitraum währende hervorragende Tätigkeit … die Einführung und Ausnutzung der modernen Technik und Technologie und die Durchsetzung sozialistischer Arbeitsorganisation förderten, erprobte Neuerermethoden anwandten, andere Werktätige qualifizierten und insbesondere im sozialistischen Wettbewerb hohe Leistungen erzielten“. Die Prämie für den Ehrentitel, der jährlich bis zu 600mal verliehen werden kann, beträgt 1000 Mark. [S. 125]8. Der Ehrentitel Verdienter Angehöriger der Grenztruppen der DDR wird verliehen für „hervorragende Leistungen um den zuverlässigen Schutz der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik“. Die Prämie für die A., die bis zu 5mal im Jahr verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 9. Der Ehrentitel Verdienter Angehöriger der Nationalen Volksarmee wird verliehen für „hervorragende Leistungen und besondere Verdienste um die Erhöhung der Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft der Nationalen Volksarmee“. Die Prämie für die A., die bis zu 20mal jährlich verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 10. Der Ehrentitel Verdienter Angehöriger der Zivilverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik wird für „hervorragende Leistungen, besondere Verdienste und langjährige vorbildliche Pflichterfüllung“ verliehen. Die A., die jährlich bis zu 5mal verliehen werden kann, ist mit einer Prämie von 5.000 Mark verbunden. 11. Der Ehrentitel Verdienter Arzt des Volkes wird verliehen für „bedeutsame Leistungen“ in der wissenschaftlichen Forschung und in der praktischen ärztlichen Tätigkeit. Die Prämie für den Ehrentitel, der nur einmal an dieselbe Person verliehen werden darf, kann bis zu 8.000 Mark betragen. Jährlich können bis zu 30 A. vorgenommen werden. 12. Der Ehrentitel Verdienter Bauarbeiter der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen „für hervorragende Leistungen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben des Bauwesens“ sowie für „langjährige, vorbildliche persönliche Einsatzbereitschaft“. Die Prämie beträgt 5.000 Mark. Der Titel kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. 13. Der Ehrentitel Verdienter Bergmann der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben im Bergbau“. Die Prämie für die A., die bis zu 30mal im Jahr verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 14. Der Ehrentitel Verdienter Chemiearbeiter der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben der chemischen Industrie“. Die Prämie für die A., die jährlich bis zu 45mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark, 15. Der Ehrentitel Verdienter Eisenbahner der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „vorbildliche und disziplinierte Arbeit sowie hervorragende Initiativleistungen zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“. Die A. kann nur einmal an die selbe Person und nur an Einzelpersonen verliehen werden. Die Prämie für den Ehrentitel, der jährlich bis zu 30mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 16. Der Ehrentitel Verdienter Energiearbeiter der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben in der Energiewirtschaft“. Die Prämie für die A., die im Jahr bis zu 25mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 17. Der Ehrentitel Verdienter Erfinder wird verliehen an Personen, „die sich durch die Schaffung von Erfindungen, die Pionier- und Spitzenleistungen … darstellen, hervorragende Verdienste bei der Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution … erworben haben“. Die Prämie für Einzelpersonen beträgt 4.000, für Kollektive 15.000 Mark. Der Ehrentitel kann jährlich bis zu 50mal verliehen werden. 18. Der Ehrentitel Verdienter Genossenschaftsbauer der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Lösung volkswirtschaftlicher Aufgaben in der Landwirtschaft“. Die Prämie für die A. beträgt 5.000 Mark. 19. Der Ehrentitel Verdienter Hochschullehrer der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Verdienste bei der Erziehung und Ausbildung wissenschaftlicher Kader“. Die Prämie für diese A., die bis zu 10mal im Jahr verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 20. Der Ehrentitel Verdienter Lehrer des Volkes wird verliehen für „besondere Erfolge bei der Arbeit für die sozialistische Erziehung und Ausbildung der Jugend in Verbindung mit beispielhafter gesellschaftlicher und politischer Tätigkeit in der Öffentlichkeit“. Die Prämie beträgt bis zu 5.000 Mark. Bis zu 40 A. im Jahr. 21. Der Ehrentitel Verdienter Meister wird verliehen an Meister, die über einen längeren Zeitraum bei der Erfüllung der staatlichen Pläne „überragende Erfolge“ erzielten. Die Prämie beträgt bis zu 3.000 Mark. Jährlich erfolgen bis zu 100 A. 22. Der Ehrentitel Meister des Sports wird verliehen für „hervorragende sportliche Leistungen a) bei Erfüllung der bestätigten Normative in olympischen Sportarten bzw. Disziplinen entsprechend der Sportklassifizierung der Deutschen Demokratischen Republik, b) beim Abschluß der sportlichen Laufbahn als Leistungssportler für beständige hervorragende Leistungen über mehrere Jahre“. Der Titel kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. 23. Der Ehrentitel Verdienter Meister des Sports wird verliehen für „hervorragende Verdienste und Erfolge vorrangig auf dem Gebiet des Leistungssports“, insbesondere „für die Erringung von olympischen Medaillen. Weltmeistertiteln oder für gleichbedeutende sportliche Erfolge“. Der Titel, mit dem auch erfolgreiche Trainer und Sportwissenschaftler ausgezeichnet werden, kann mehrmals an dieselbe Person verliehen werden. 24. Der Ehrentitel Meisterhauer wird an Hauer verliehen „mit besonders hoher fachlicher Qualifika[S. 126]tion, die auch bei schwierigen Arbeiten überdurchschnittliche Leistungen vollbringen“. Die Prämie beträgt bis zu 1000 Mark. Jährlich erfolgen bis zu 50 A. 25. Der Ehrentitel Verdienter Metallarbeiter der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen im sozialistischen Wettbewerb bei der Lösung volkswirtschaftlicher Aufgaben in der metallverarbeitenden Industrie“. Die Prämie für die A., die im Jahr bis zu 105mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 26. Der Ehrentitel Verdienter Metallurge der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben in der Metallurgie“. Die Prämie für die A., die jährlich bis zu 25mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 27. Der Ehrentitel Verdienter Militärflieger der DDR wird verliehen für „hervorragende Leistungen und besondere Verdienste in der fliegerischen Tätigkeit“. Die Prämie für die A., die jährlich bis zu 10mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 28. Der Ehrentitel Verdienter Mitarbeiter des Handels der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben zur Versorgung der Bevölkerung“. Die Prämie für die A., die im Jahr bis zu 50mal verliehen werden kann, beträgt 5.000 Mark. 29. Der Ehrentitel Verdienter Mitarbeiter der Staatssicherheit wird verliehen für „besondere Verdienste beim Schutz und bei der Sicherung der sozialistischen Gesellschaftsordnung vor Angriffen der imperialistischen Mächte und deren Geheimdienste sowie für langjährige, vorbildliche persönliche Einsatzbereitschaft“. Zur A., die bis zu 20mal im Jahr verliehen werden kann, gehört eine Prämie von 5.000 Mark. 30. Der Ehrentitel Verdienter Mitarbeiter der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik wird verliehen für „besondere Verdienste und Initiativen zur Verbesserung der Wirksamkeit der zolldienstlichen Arbeit sowie für langjährige vorbildliche persönliche Einsatzbereitschaft“. Die Prämie beträgt 5.000 Mark. Jährlich gibt es 10 A. Der Titel kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. 31. Der Ehrentitel Verdienter Seemann wird verliehen für „die entscheidende Weiterentwicklung der Seeverkehrswirtschaft und für di

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Allgemeines Seit Bestehen der DDR sind zahlreiche A. gestiftet worden, mit denen besondere Leistungen, Verdienste oder Treue-Verdienste belohnt werden. Wie in kommunistisch-sozialistischen Staaten üblich, sind auch in der DDR A. Ausdruck gesellschaftspolitischer und wirtschaftlicher Anerkennung. Das Auszeichnungswesen in der DDR — orientiert an dem der UdSSR — ist inflationär: Im Laufe der Jahre…

DDR A-Z 1979

Binnenhandel (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 I. Grundlagen Der B. ist derjenige Teil des Handels, der als Hauptträger der Warenzirkulation Produktion und Konsumtion miteinander verbindet und aktiv auf beide einwirkt. In der DDR wird das Hotel- und Gaststättenwesen auch zum B. gerechnet. Die ungenügende ideologische Fundierung des B., dem im Sozialismus nur eine zeitliche Bedeutung zukommt, bis der Kommunismus und damit die Verteilung nach den Bedürfnissen erreicht ist, führte dazu, daß der B. als Instrument der Verteilung der Güter der Abteilung II lange Zeit „Stiefkind des wirtschaftlichen Aufschwungs“ (Honecker) war. Zwar wurden bereits 1953 zur Zeit des Neuen Kurses nach Stalins Tod unter dem damaligen sowjetischen Handelsminister Mikojan, der die bisherige Unterbewertung und Vernachlässigung der Rolle des B. kritisierte, zögernde Anläufe auch in der DDR gemacht; aber die entscheidende Erkenntnis, daß der Konsumgütermarkt und die Konsumgüterverteilung volkswirtschaftliche Wachstumsfaktoren sind, setzte sich erst während des NÖS vor allem nach dem VII. Parteitag der SED 1967 durch. Im Gesetz über den Fünfjahrplan 1971–1975 wurde schließlich die Forderung aufgestellt: „Auf dem Gebiet des Handels sind alle Anstrengungen darauf zu konzentrieren, daß in den Verkaufsstellen, Kaufhallen und Warenhäusern sowie in den Gaststätten sichtbare Veränderungen bei der Versorgung der Bevölkerung erreicht werden.“ Dennoch sind bis in die Gegenwart ― kaum erkennbar ― Verbesserungen zu verzeichnen. Verantwortlich dafür sind in erster Linie die zu niedrigen Investitionen, die bis 1976 ständig unter dem Stand von 1969 lagen; erst 1977 zeichnete sich eine Wende ab. Bei weitgehend unveränderter Beschäftigtenzahl wurde trotz ständig steigenden Warenangebots bis 1974 weder die Verkaufsraumfläche ausgedehnt noch die notwendige technische Modernisierung in Groß- und Einzelhandel vorgenommen. Diese Mängel in der Distributionssphäre potenzierten in der Vergangenheit die vorhandenen Schwierigkeiten, die bei der Versorgung der Bevölkerung durch zu niedrige oder fehlgeplante Warenfonds auftraten. Zusätzlich ergaben sich regionale Verschlechterungen der Einkaufsbedingungen durch den Konzentrationsprozeß (Großraumverkaufsstellen) sowie den ständigen Rückgang der privaten und Kommissionshandelsverkaufsstellen. Entsprechend den von Honecker auf dem IX. Parteitag der SED (1976) aufgestellten Forderungen sollte durch erhöhte Investitionen die notwendige Modernisierung in Groß- und Einzelhandel vorgenommen und durch den Ausbau der Direktbeziehungen der Umschlagprozeß der Waren beschleunigt werden. Auf der Grundlage des unveröffentlichten Polit- und Ministerratsbeschlusses vom 12. 2. 1976 „Zur Förderung privater Einzelhandelsgeschäfte, Gaststätten und Handwerksbetriebe für Dienstleistungen im Interesse der weiteren Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung“ werden nun wieder Gewerbegenehmigungen zur Eröffnung privater Geschäfte erteilt, Kredite als Starthilfen vergeben und der berufliche Nachwuchs gefördert. Die Umgestaltung der einzelnen Binnenhandelszweige vollzog sich seit 1945 unterschiedlich schnell. Gegenwärtig ist der Binnenhandel in erster Linie Konsumgüterhandel, gegliedert in Groß- und Einzelhandel; der Produktionsmittelhandel spielt dagegen eine untergeordnete Rolle. II. Der Produktionsmittelhandel Der Produktionsmittelhandel umfaßt denjenigen Teil der Produktionsmittelzirkulation, der nicht im [S. 224]Direktverkehr (Direktbezug), d. h. ohne Zwischenlagerung vom Produzenten zum Bedarfsträger geht. Er ist das Bindeglied zwischen Produktion und produktiver Konsumtion. Sein Anteil an der gesamten Produktionsmittelzirkulation beträgt nur etwa 35 v. H. Die Stellung des Produktionsmittelhandels war aufgrund der marxistisch-leninistischen Theorie längere Zeit umstritten. Noch 1955 galt die sowjetische Auffassung auch in der DDR, daß Produktionsmittel keinen Warencharakter hätten. Unmittelbar nach dem Kriege bildete er jedoch aufgrund des beschränkten Konsumgüterumsatzes den Schwerpunkt im Großhandel. 1958–1966 waren für den Produktionsmittelhandel die Absatzabteilungen der Produktionsministerien und die von der Deutschen Handelszentrale (DHZ) gebildeten Staatlichen Kontore zuständig. Diese wurden 1966 den neugegründeten Industrieministerien und dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie unterstellt. Die 13 Staatlichen Kontore sind zentrale Leitungsorgane, die branchenmäßig (z. B. staatliches Holzkontor, staatliches Kohlenkontor) gegliedert sind. Den Staatlichen Kontoren sind Versorgungskontore nachgeordnet, die als Sortimentsgroßhandelsbetriebe für die planmäßige Versorgung ihrer Abnehmer verantwortlich sind. Neben dem industriellen Produktionsmittelhandel entstanden der Versorgungs- und Erfassungsgroßhandel der Landwirtschaft und der Vermittlungsgroßhandel; hier ist von besonderer Bedeutung das Staatliche Vermittlungskontor für Maschinen und Materialreserven. Es hat Lenkungsfunktionen bei der Erfassung und Verteilung von wertgeminderten Maschinen, Produktionsmaterial und nichtmetallischen Altstoffen; dazu gehörte bis Ende 1974 auch der Gebrauchtwagenhandel. III. Handel A. Der Großhandel gilt als verselbständigte Handelsstufe und umfaßt heute in erster Linie den Konsumgütergroßhandel, der die Funktion eines Bindegliedes von Produktion und Konsumtion hat. Auf „Vorschlag“ von Ulbricht auf der 1. Parteikonferenz im März 1946 wurden Ende 1946 Handelskontore geschaffen, an denen zu 51 v. H. staatliches und zu 49 v. H. privates Kapital beteiligt war (an denen Konsumgenossenschaften und Großhandel beteiligt waren). Ihnen oblag die Fertigwarenbewegung, den gleichzeitig entstandenen Industriekontoren die Rohstoffbewegung. 1948 wurde als Dachorganisation für den Großhandel die Deutsche Handelsgesellschaft (DHG-Berlin) geschaffen, die bereits 1949 in die Deutsche Handelszentrale (DHZ) übergeleitet wurde. Sie unterstand zunächst der Deutschen Wirtschaftskommission und später den Fachministerien; neben reinen Verteilungsfunktionen hatte sie auch echte Handelsfunktionen. Die noch im erheblichen Umfange bestehenden privaten Firmen mußten ihre Produktionsmittel über die eigens dafür gegründeten Vertragskontore beziehen. Ihre Handelsspannen waren extrem niedrig (6–15 v. H.) und mußten teilweise mit dem staatlichen Großhandel geteilt werden. Der private landwirtschaftliche Großhandel wurde zunächst auf die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BGH) verlagert. 1953 wurden die Großhandelskontore gebildet und direkt dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstellt. Im Jahr 1955 war die Sozialisierung des Großhandels als einer „Kommandohöhe der Volkswirtschaft“ (Lenin) weitgehend abgeschlossen, nur noch 10 v. H. des Umsatzes wurden vom privaten und halbstaatlichen Großhandel getätigt. Gegenwärtig beträgt der Anteil rd. 2 v. H. des Umsatzes; die halbstaatlichen Großhandelsbetriebe sind 1972 nicht wie die Mehrzahl der übrigen halbstaatlichen Betriebe in Volkseigentum umgewandelt worden. Im Jahr 1960 sind die volkseigenen Großhandelskontore mit den konsumgenossenschaftlichen Großhandelsbetrieben zu volkseigenen Großhandelsgesellschaften (GHG) zusammengeschlossen worden (GBl. I, 1960, Nr. 20). Nach Branchengruppen gegliedert, unterstanden sie bis 1968 den Räten der Bezirke bzw. der Kreise. Ebenfalls 1960 wurden als wirtschaftsleitende Organe 6 Zentrale Warenkontore (ZWK) für die Warenversorgung mit Industriewaren und Nahrungsmitteln gegründet. Seit 1968 obliegt ihnen, und nicht mehr den Räten der Bezirke, die Gründung der als GHG organisierten sozialistischen Großhandelsbetriebe. Seit dem 1. 1. 1974 ist die bis dahin dem Verband der Konsumgenossenschaften unterstellte „Zentrale Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse, Speisekartoffeln“ (OGS) auch volkseigenes Großhandelsorgan. Von den rd. 200 sozialistischen Großhandelsbetrieben sind diejenigen der zentralen Wirtschaftsvereinigung OGS jedoch nicht als GHG organisiert. Ebenfalls nicht als Gesellschaft organisiert sind der VE Handelsbetrieb Exquisit, der den gesamten Einzelhandel mit Exquisiterzeugnissen zu versorgen hat, sowie das Zentrale Handelsunternehmen Delikat (Exquisit- und Delikatläden). Die Betriebe des Großhandels „Waren des täglichen Bedarfs“ (WtB) und OGS müssen die gleiche Umsatzleistung erbringen wie alle Betriebe des Industriewarengroßhandels zusammen, zugleich beliefern sie annähernd doppelt so viele Verkaufseinrichtungen. B. Der Einzelhandel ist das letzte Glied in der Warenzirkulation; auch in diesem Bereich überwiegt die sozialistische Eigentumsform in der Form des volkseigenen Einzelhandels (HO) sowie des genossenschaftlichen Einzelhandels (KG), die 1977 einen Anteil von 87 v. H. am Einzelhandelsumsatz (ein[S. 225]schließlich Gaststättenumsatz) erzielen konnten. Der Rest entfällt zu annähernd gleichen Teilen auf Kommissions- und Privathändler. 1. Der volkseigene Einzelhandel (HO). Die Handelsorganisation HO wurde auf Beschluß Nr. 257 der Deutschen Wirtschaftskommission vom 20. 10. 1948 als zweiter sozialistischer, heute wichtigster Träger des Einzelhandels gegründet. Die HO-Verkaufsstellen hatten zunächst allein die Genehmigung, rationierte Lebensmittel und Gebrauchsgüter frei zu verkaufen. Ihnen fiel die Aufgabe zu, durch stark überhöhte Preise die Kaufkraft offiziell abzuschöpfen und die abgeschöpften Beträge an den Staatshaushalt abzuführen (Preissystem und Preispolitik). 1950 hatte die HO bereits einen Umsatzanteil von über 30 v. H. erreicht, ihr Anteil blieb aber aufgrund des gespaltenen Preisniveaus bis zur Aufhebung der Rationierung 1958 preislich verzerrt. Die rd. 300 volkseigenen Einzelhandelsbetriebe erbringen über 50 v. H. des gesamten Einzelhandelsumsatzes. Neben den volkseigenen Einzelhandelsbetrieben HO bestehen als wichtige sozialistische Einzelhandelsbetriebe das Warenhaus und das Interhotel. Weitere Betriebsformen der HO sind die teilweise regional zusammengefaßten Kaufhallen und Kaufhausverbände. Spezifische sozialistische Einzelhandelsbetriebsformen sind: die Betriebe des Wismuthandels zur Versorgung der Beschäftigten der deutsch-sowjetischen Wismut-AG, der Spezial- und Militärhandel zur Versorgung der sowjetischen Streitkräfte, der NVA und der Grenztruppen der DDR sowie, seit 1975, der dem Ministerium für Außenhandel unterstellte Versorgungsbetrieb VERSINA für die Angehörigen des Diplomatischen Corps. 2. Die Konsumgenossenschaften (KG) spielten bei der Umgestaltung des B. eine wichtige Rolle. Mit SMAD-Befehl Nr. 176 vom 18. 12. 1945 erhielten die während der Nazizeit aufgelösten und unmittelbar nach Kriegsende wiedererrichteten KG ihre Rechtsgrundlage. Zu ihrer früheren Funktion als reine Verbraucherorganisation trat ihre Rolle als politisches Instrument. „Sie verkörpern die Einheit von gesellschaftlicher Massenorganisation und sozialistischem Handelsorgan“ (Wörterbuch der Ökonomie — Sozialismus, Berlin [Ost] 1973, S. 484). Mit 4,1 Mill. Mitgliedern entwickelten sie sich zur zweitgrößten Massenorganisation nach dem FDGB. Seit 1953 mußten die KG zugunsten der staatlichen Einzelhandelsorgane ihren traditionellen Schwerpunkt aus den Städten auf das flache Land verlegen, wo mit den Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) eine Arbeitsteilung herbeigeführt wurde, indem die KG alle Waren außer den bäuerlichen Bedarfsartikeln führen. Ihnen fiel die wichtige Rolle zu. die Kollektivierung der Landwirtschaft vorzubereiten. Die KG sind in dem 1949 gegründeten und nach den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus aufgebauten Verband Deutscher KG (VDK) organisiert. 1970–1972 wurden die bis dahin bestehenden über 900 KG zu knapp 200 KG auf der Kreisebene zusammengeschlossen. Die KG erzielen etwa ein Drittel des gesamten Einzelhandelsverkaufsumsatzes. Der Hauptanteil von 64 v. H. entfällt dabei auf Nahrungs- und Genußmittel. Daneben besitzen die KG ca. 250 Produktionsbetriebe, in denen 1971 Konsumgüter im Werte von 4,5 Mrd. Mark produziert wurden. 3. Der Kommissionshandel bildet die dritte Eigentumsform im Einzelhandel. Er besteht seit 1956 (GBl. I. Nr. 6) als besondere Form der Einbeziehung der privaten Einzelhändler in den Sozialismus in Anlehnung an die Betriebe mit staatlicher Beteiligung in der Industrie. Der Kommissionshändler führt seine Geschäfte nicht mehr auf eigene Rechnung, für die Waren hat er eine Kaution von 33⅓ v. H. des Warenwertes zu stellen. Er unterliegt einer den Sätzen der Lohnsteuer ähnlichen Belastung und ist von Umsatz- und Gewerbesteuer befreit. Die Kommissionsverträge werden seit 1959 nur noch mit der HO und KG abgeschlossen. Die gesetzliche Grundlage für den Kommissionshandel wurde erst 1966 mit der „Kommissionshandelsverordnung“ geschaffen (GBl. II, Nr. 68). 1971 wurden für den Kommissionshandel Steuererhöhungen eingeführt (GBl. II, 1970, Nr. 97), die Beschäftigtenzahl wurde bis auf Ausnahmefälle auf 3 begrenzt. 4. Der private Einzelhandel verlor aufgrund der massiven Förderung der KG und der Errichtung der HO seit 1950 immer stärker an Bedeutung. Ungünstige Steuerregelungen, extrem niedrige Handelsspannen, die Benachteiligung der Warenzuteilung und die Propagierung des Kommissionshandels bewirkten. daß sein Anteil am Gesamtumsatz 1977 nur noch reichlich 5 v. H. auswies. Davon betrug bis 1966 der Anteil des Handwerks mit Einzelhandel fast 50 v. H., seitdem fehlt ein getrennter statistischer Ausweis. Ebenso wie die Kommissionshändler gehört der private Einzelhandel den Industrie- und Handelskammern (IHK) an. IV. Beschäftigte, Verkaufsstellen, Umsatz Im Jahr 1977 gab es rd. 700.000 Berufstätige im Handel einschließlich der Hotels und Gaststätten. Auf den volkseigenen Großhandel entfielen davon 100.800, auf den volkseigenen Einzelhandel 295.500 Beschäftigte. Im konsumgenossenschaftlichen Einzelhandel sind 207.600 Personen beschäftigt gewesen. Im Kommissionsgroß- und -einzelhandel gab es 51.300 und im priva[S. 226]ten Groß- und Einzelhandel 44.200 Berufstätige, davon waren in beiden Eigentumsformen zusammen 56.000 Arbeiter und Angestellte. Von den ca. 100.000 Verkaufsstellen (1978) mit 4,8 Mill. m² Verkaufsraumfläche entfielen auf den sozialistischen Einzelhandel 80 v. H., während der Rest private und Kommissionshandelseinrichtungen sind, deren Anteil an der Verkaufsfläche nur 20 v. H. betrug. Die sog. Großraumverkaufsstellen (Kaufhallen. Warenhäuser und Kaufhäuser) sind ausschließlich volkseigen oder konsumgenossenschaftlich. Ihr Anteil an der gesamten Verkaufsraumfläche ist jedoch mit rd. 15 v. H. noch recht niedrig. Vom größten Verkaufsstellentyp, dem Warenhaus (Mindestverkaufsraum 2.500 m²), gibt es erst mehr als 30, zwei Drittel davon entfallen auf den Typ VE CENTRUM, und ein Drittel gehört zu den KG Warenhäusern „konsument“. Daneben gibt es etwa 90 Kaufhäuser (Mindestverkaufsraum 1000 m²); ebenfalls zwei Drittel sind HO-Kaufhäuser mit dem Schwerpunkt Textil- und Bekleidungserzeugnisse. Als wichtigste Vertriebsform für WtB hat sich in den letzten Jahren die Kaufhalle (Mindestverkaufsraum 200 m²) entwickelt (1978: 900). Davon entfallen ebenfalls zwei Drittel auf HO-Kaufhallen. Für die Versorgung auf dem flachen Land spielen die von den KG betriebenen, rd. 300 ländlichen Einkaufszentren eine zunehmende Rolle. Als letzte Vertriebsform ist der Versandhandel zu erwähnen, der mit einem Anteil von weniger als 1~v. H. niemals eine nennenswerte Rolle gespielt hat. 1974 wurde er ohne offizielle Bekanntgabe einge[S. 227]stellt. Seit 1956 bestand lediglich ein Versandhaus der HO in Leipzig und seit Ende der 60er Jahre eines der KG in Karl-Marx-Stadt (Chemnitz). V. Leitungsstruktur, Planung, Rationalisierung und Kooperation A. Die Leitungsstruktur war in der Vergangenheit ständigen Umorganisationen unterworfen. Ihre Kompliziertheit trägt zur geringen Flexibilität im B. bei. Zentrales staatliches Leitungsorgan für den Handel ist das Ministerium für Handel und Versorgung, örtliche Leitungsorgane sind die Räte der Bezirke. Nach dem VII. Parteitag der SED (1967) wuchs zunächst die Selbständigkeit der Handelsbetriebe, seit der Rezentralisierung Ende 1970 (GBl. II. Nr. 100) ist dagegen die Befugnis der Räte der Bezirke wieder erweitert worden. Ihre Rechte sind im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen (GBl. I, 1973, Nr. 32) niedergelegt. Danach sind sie für die Grundlinie der Entwicklung des gesamten Handelsnetzes in ihren Territorien verantwortlich. Als zentrale wirtschaftsleitende Organe fungieren die 4 Zentralen Warenkontore (ZWK) für den Industriewarengroßhandel, die Großhandelsdirektion Textil- und Kurzwaren (bis 1965 ZWK), die Hauptdirektionen Wismut- und Spezialhandel sowie die Vereinigung Interhotel und die Vereinigung Volkseigener Warenhäuser CENTRUM. Daneben bestehen die zentralgeleiteten Betriebe und Einrichtungen des Ministeriums für Handel und Versorgung. Das ZWK Großhandel WtB, die zentrale Wirtschaftsvereinigung OGS sowie die Hauptdirektion [S. 228]HO sind lediglich zentrale Koordinationsorgane, während die bezirklichen Organe die wirtschaftsleitende Funktion im Rahmen der örtlichen staatlichen Leitung, d. h. der Abteilung Handel und Versorgung bei den Räten der Bezirke, wahrnehmen. Im Bereich des VDK gibt es als zentrale wirtschaftsleitende Organe die zentralen Produktionsbetriebe und das Zentrale Unternehmen „konsument“, das im Gegensatz zur VVW CENTRUM nach dem Kombinatsprinzip (Betriebsformen und Kooperation, III.) aufgebaut ist. B. Die Planung im B. ist derjenige Faktor, der von den Mängeln in der Distributionssphäre und der Leitungsstruktur Hauptursache für Versorgungsschwierigkeiten ist. Sowohl modischen als auch saisonalen Schwankungen wurde das starre Planungssystem bisher nicht gerecht. Die bedarfsgerechte Versorgung ist daher seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) immer stärker in den Vordergrund gerückt worden. Als „bestimmende Größe“ der Planung des B. soll daher der Bedarf gelten. Laut Planungsordnung (GBl., SDr., Nr. 775 a, S. 379) hat die Planung auf der Grundlage von Markt und Marktforschung zu erfolgen; dieses wichtige Instrumentarium ist jedoch immer noch wenig entwickelt. Unabhängig von den unbefriedigenden Ergebnissen der Bedarfsforschung sind nach wie vor die Ursachen für die z. T. nicht bedarfsgerechte Produktion im Mechanismus der zentralen Planung zu suchen. Bis 1976 galten zudem unterschiedliche methodische Regelungen für die Planung der wirtschaftsleitenden Organe einerseits und die staatlichen Organe andererseits. Erst im Rahmen der Planungsordnung aus dem Jahr 1974 (GBl., SDr., Nr. 775) wurden einheitliche Regelungen ausgearbeitet. Aber auch eine stärker vereinheitlichte Planungsordnung ist nicht in der Lage, den bisher zu geringen Einfluß des Handels auf die Produktion zu stärken. Zwar bildet die Planung des Handels die Grundlage für die Planung der Konsumgüterproduzenten, sie erfolgt jedoch lange vor dem Verbrauchszeitraum. In der Praxis schließen die Großhandelsbetriebe auf den Konsumgütermessen im Herbst Verträge für die jeweils nächste Planperiode ab. für welche die Planauflagen noch nicht bekannt sind. Auch mit entsprechenden Regelungen, wie Planungstoleranzen sowie Kapazitäts- und Dispositionsreserven, konnte man dieses Problem bisher nicht lösen. Im Rahmen der betrieblichen Planung hat sich in der Vergangenheit die Hauptkennziffer Warenumsatz zu Einzelhandelspreisen als Hindernis für die bedarfsgerechte Versorgung erwiesen, da sie ausschließlich den Verkauf teuerer Waren stimuliert. Auch die 1968 eingeführte Kennziffer Handelsfondsabgabe hatte negative Auswirkungen auf die Versorgung, weil der Einzelhandel seine Lagerhaltung auf das plangebundene Minimum reduzierte, um die Abgabe so gering wie möglich zu halten. Daneben bestehen staatliche Plankennziffern wie: Warenfonds, Bilanzteile für zentral bilanzierte Konsumgüter, Lohnfonds. Nettogewinn und Nettogewinnabführung. C. Rationalisierung und Kooperation gelten als wichtigste Faktoren, um den B. effizienter zu gestalten. In der Zeit nach dem VII. Parteitag der SED (1967) standen dem B. zwar höhere, jedoch keineswegs ausreichende Investitionen zur Modernisierung und Rationalisierung zur Verfügung. Ab 1971 galt dagegen die Devise, ohne Erhöhung der Investitionen zu rationalisieren. Schrittmacher war und ist dabei auf dem Gebiet des Verkaufsstellennetzes die Stadt Bergen auf Rügen. Das „Bergener Modell“ wird hinsichtlich seiner Umorganisation und Zusammenfassung von bestehenden Verkaufsstellen unterschiedlicher Eigentumsformen nach Sortimentskomplexen propagiert. Erfolge hat es vor allem in kleineren Städten gebracht. In der Fünfjahrplanperiode bis 1980 stehen wieder höhere Investitionsmittel zur Verfügung, mit denen 40 v. H. des Verkaufsstellennetzes umgestaltet und 25 v. H. der Lagerfläche rationalisiert bzw. neu geschaffen werden sollen. Der Anteil des Handels am Nationaleinkommen von bisher konstant knapp 15 v. H. soll bis 1980 erhöht werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Ausbau des Direktbezuges, um Lagerflächen bei Einzel- und Großhandel einzusparen. Weitere Anstrengungen werden gegenwärtig beim Ausbau der vertikalen und horizontalen Kooperation innerhalb des Handels gemacht. Groß- und Einzelhandelsbetriebe arbeiten zwecks besserer Arbeitsteilung z. B. mit Dienstleistungsbetrieben zusammen. Im Rahmen des Technikhandels wurde in [S. 229]diesem Sektor das „Kontaktringsystem“ aufgebaut. Auch die vertikale Kooperation zwischen Handel und Industrie, die überhaupt erst Ende der 60er Jahre einsetzte, wird allmählich intensiviert. Vorreiter bei der Durchführung dieser Maßnahmen war der Wirtschaftsverband Bekleidung, in dem auf der Grundlage gemeinsamer Sortimentskonzeptionen zwischen Konsumgüterindustrie und Handel die Zusammenarbeit vertraglich geregelt ist. Ebenso kann der Ausbau der Konsumgütermessen, die ursprünglich nur im Textil- und Bekleidungsbereich stattfanden, als ein Fortschritt angesehen werden. Auf dem Nahrungsmittelsektor gewinnt in der letzten Zeit, insbesondere seit dem Jahr 1976, die sog. vertikale Kooperation in der „Mundproduktion“ an Bedeutung. Auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen werden volkseigene und genossenschaftliche Verkaufseinrichtungen von den Nahrungsgüterproduzenten direkt beliefert. Im Jahr 1977 bestanden rd. 650 derartiger Kooperationsverkaufsstellen. Maria Haendcke-Hoppe Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 223–229 Bildungssystem der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Binnenhandelsmessen

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 I. Grundlagen Der B. ist derjenige Teil des Handels, der als Hauptträger der Warenzirkulation Produktion und Konsumtion miteinander verbindet und aktiv auf beide einwirkt. In der DDR wird das Hotel- und Gaststättenwesen auch zum B. gerechnet. Die ungenügende ideologische Fundierung des B., dem im Sozialismus nur eine zeitliche Bedeutung zukommt, bis der Kommunismus und damit die Verteilung nach den Bedürfnissen erreicht ist, führte dazu, daß der B.…

DDR A-Z 1979

Jugend (1979) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Begriff, Umfang, Zusammensetzung Der Begriff J. ist mehrdeutig. Sprachgebrauch und Recht unterscheiden zwischen den bis zu 14jährigen Kindern, den über 14jährigen Jugendlichen (der J. im engeren Sinne) und den volljährigen Erwachsenen. Das Jugendgesetz der DDR stellt dagegen auf die Gesamtheit der unter 25jährigen ab. Allerdings hatte der Jugendverband der DDR, die FDJ, 1977/78 unter seinen Mitgliedern einen Anteil von etwa 4–5 v. H., die 25 Jahre oder älter waren. Der Anteil der J. im Sinne des J.-Gesetzes an der Gesamtbevölkerung der DDR betrug am 31. 12. 1976 36,8 v. H. Von diesen rd. 6,19 Mill. junger DDR- Bürger waren noch nicht schulpflichtig: 1,15 Mill.; Schüler aller Schularten (POS, EOS, Sonderschulen): 2,65 Mill.; Lehrlinge: 0,46 Mill.; Berufstätige: rd. 1,2 Mill.; Studenten (zum geringeren Teil auch 25 Jahre und älter): 0,19 Mill. Die restlichen rd. 0,4 Mill. Personen dürften überwiegend nicht berufstätige Ehefrauen und Angehörige der bewaffneten Kräfte sein. II. Jugendpolitik, Ziele, Grundlagen Die J. auf die künftigen Aufgaben vorzubereiten und sie in die Gesellschaft zu integrieren, ist das Ziel der weite Bereiche der Bildungs-, Wirtschafts-, Sozial-, Kultur-, Gesundheits-, Kriminal- u. a. Politik umfassenden J.-Politik. Nach in der DDR vorherrschendem Verständnis ist sie „die Politik, die den Platz und die Aufgaben der Jugend und des sozialistischen Jugendverbandes im Kampf für den Sozialismus analysiert und bestimmt“ und hieraus Einzelmaßnahmen entwickelt. Die Ansprüche der J.-Politik der DDR beruhen auf der marxistisch-leninistischen Theorie einerseits und der von ihr geleiteten Analyse der konkreten gesellschaftlichen Situation andererseits. Danach wird die erzieherische Funktion des sozialistischen Staates als eine seiner wichtigsten bezeichnet; die Interessen der J. gelten als in denen von Staat und Gesellschaft aufgehoben bzw. als mit ihnen identisch. Jeglicher Generationenkonflikt sei „aufgrund der Übereinstimmung in den [S. 558]grundlegenden Lebensinteressen und der gemeinsamen sozialistischen Ideale“ ausgeschlossen (Siegfried Lorenz in der Volkskammer anl. der Beratung des 3. J.-Gesetzes. Junge Welt 18. Jg. 1974, Nr. 26 B, S. 4). Damit ist J. (in erster Linie) „allseitig zu beeinflussender“ Erziehungsgegenstand, wobei sich die ihr gestellten Aufgaben aus den gesamtgesellschaftlichen Zielen ergeben, der Beitrag der J. zur Lösung ihrer Aufgaben jedoch in jugendspezifischer Weise, in eigenen Formen und mit eigenen Methoden geleistet werden kann und soll. Die Grundsätze der J.-Politik der SED sind im J.-Gesetz zusammengefaßt. Das Gesetz über die Teilnahme der J. an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der DDR (J.-Gesetz) vom 28. 1. 1974 (GBl. I, S. 45) löste, das am 8. 5. 1964 in Kraft getretene Gesetz über die Teilnahme der J. der DDR am Kampf um den umfassenden Aufbau des Sozialismus und die allseitige Förderung ihrer Initiative bei der Leitung der Volkswirtschaft und des Staates, in Beruf und Schule, bei Kultur und Sport ab, dessen Vorgänger das Gesetz über die Teilnahme der J. am Aufbau der DDR und die Förderung der J. in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung vom 8. 2. 1950 war. Ziel des (3.) J.-Gesetzes ist die „Förderung der Jugend“ und die „Gewährleistung ihrer Teilnahme an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“. Es weist in seinen 10 Abschnitten den Hauptgruppen der J.-Bevölkerung, den Berufstätigen, den Schülern, den Lehrlingen, den Studenten und den Soldaten. Reservisten und in der vormilitärischen Ausbildung Befindlichen sowie den verantwortlichen Leitern der Staats- und Wirtschaftsorgane und der FDJ Rechte und Pflichten zu. Schwerpunkte des Gesetzes sind: 1. Die Erziehung der J. zu „sozialistischen Persönlichkeiten“, gekennzeichnet durch Wissen und Können sowie durch eine Reihe näher angegebener staatsbürgerlicher, sozialer und Arbeitstugenden, 2. der Beitrag der J. zur Steigerung der Arbeitsproduktivität in speziellen „jugendgemäßen“ Kooperationsformen. Diese Zielsetzungen sind gekoppelt 3. mit einer Reihe sozial-, gesundheits- und bildungspolitischer Maßnahmen, die der J. zugute kommen sollen, und 4. einer Erweiterung der Zuständigkeiten der FDJ als Vertretung der J. in Schule, Hochschule, Betrieb und Staat. Das Gesetz weist der J.-Organisation der SED eine zentrale Rolle in der J.-Politik zu. Es spiegelt die Schwerpunkte der Politik der DDR seit dem VIII. Parteitag der SED wider (verstärkte Zusammenarbeit mit der UdSSR, verbesserte Versorgung der Bevölkerung, Verstärkung der politisch-ideologischen Erziehung) und setzt den Staatsratsbeschluß vom 31. 3. 1967 „Jugend und Sozialismus“ sowie eine Reihe von Einzelregelungen außer Kraft, wahrt jedoch den Rahmen des Kommuniqués des Politbüros des ZK der SED zu Problemen der J. in der DDR: „Der Jugend Vertrauen und Verantwortung“ (J.-Kommuniqué vom 21. 3. 1963). Die darin enthaltenen Vorstellungen zur Förderung des Leistungsstrebens, zur politisch-ideologischen Erziehung, zur Erhöhung der schulischen und beruflichen Anforderungen, zu den Aufgaben der staatlichen und Wirtschaftsleiter gegenüber der J., zu den Problemen der in der Landwirtschaft Tätigen, zur Freizeitgestaltung sowie zur J.-Forschung und zur wissenschaftlichen Begründung der jugendpolitischen Maßnahmen bilden Grundlage und Richtschnur auch des 3. J.-Gesetzes der DDR. Die Leitung der staatlichen Aufgaben der J.-Politik liegt „in Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse im Auftrag der Volkskammer“ beim Ministerrat und dessen Amt für Jugendfragen (AfJ). Das AfJ ist „dem vom Ministerrat beauftragten Stellv. des Vors. des Ministerrats unmittelbar unterstellt“ und verantwortlich für die gesamte J.-Arbeit. Er ist federführend für den J.-Etat, hat wesentliches Mitspracherecht bei der J.-Gesetzgebung und ist wissenschaftsleitendes Organ der Jugendforschung (Leiter des AfJ: Hans Jagenow). Die J.-Politik ist mit dem ZR der FDJ abzustimmen, der auch berechtigt ist. Vorschläge für Beschlüsse und Verordnungen zur J.-Politik und zur Berufung des Leiters des AfJ einzureichen. Auf örtlicher und regionaler Ebene sind die Volksvertretungen bzw. die staatlichen und Wirtschaftsleitungen in Abstimmung mit den Vorschlags- und kontrollberechtigten FDJ-Leitungen für die Planung, Durchführung und Kontrolle der jugendpolitischen Maßnahmen verantwortlich. III. Beteiligung der Jugend am öffentlichen Leben Als Erfolg der J.-Politik gilt die Teilnahme der J. am öffentlichen Leben auf der Grundlage des auf 18 Jahre festgelegten Mündigkeits- und Wahlberechtigungsalters und des vorwiegend über die Mitarbeit in der FDJ angebotenen Kontroll-, Mitsprache- und Vertretungsrechts im politisch-staatlichen und wirtschaftlichen Bereich, dessen formale Voraussetzung die Bestimmung des Art. 20,3 der Verfassung ist. Dort heißt es: „Die Jugend wird in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert. Sie hat alle Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Ordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen.“ So waren im Jahr 1977 jünger als 25 Jahre: 40 von 500 Abgeordneten der Volkskammer; 441 von 2.840 Abgeordneten der Bezirkstage; 4.502 von 20.763 Abgeordneten der Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen; 23.997 von 166.279 Abgeordneten der Gemeindevertretungen; 776 von 3.833 Abgeordneten der Stadtbezirksversammlun[S. 559]gen und 46.672 von 358.189 Mitgliedern der 51.763 Kommissionen der Bezirkstage und anderer örtlicher Volksvertretungen. Daneben gilt die Mitwirkung der J. in den Gremien des FDGB (1977: 17.978 gewählte J.-Vertrauensleute; 5.971 J.-Kommissionen mit 40.579 ― nur z. T. jugendlichen ― Mitgliedern), in den Ausschüssen der Nationalen Front (1976: 17.000 Ausschüsse mit 335.000 Mitgliedern, davon 40.000 Jugendliche); in den FDJ-Kontrollposten und insbesondere in Produktion und Wettbewerb (s. u.) als Einlösung des Verfassungsgebots verantwortlicher Mitgestaltung beim Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft. IV. Bildungspolitik Als Erfolge der J.-Politik gelten ferner: 1. Beseitigung von Bildungsbarrieren durch die Schaffung der Einheitsschulen und von Zentralschulen auf dem Lande und die Einführung der 10klassigen obligatorischen Oberschule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem). 2. Abbau der beruflichen Benachteiligung der Mädchen und Frauen. V. Jugend in Ausbildung und Beruf Zu den Gebieten der J.-Politik zählen auch: J.-Arbeitsschutz, J.-Förderungsplan und der Beitrag der J. zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Auf arbeitsrechtlichem Gebiet konkretisierte sich die J.-Politik der SED zunächst in dem bereits im Arbeitsgesetz vom 19. 4. 1950 niedergelegten und in Art. 24 der Verfassung von 1968 i. d. F. v. 7. 10. 1974 ebenfalls enthaltenen Prinzip, daß Jugendliche das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeitsleistung haben. Ferner gelten für Jugendliche besondere Arbeitsschutzanordnungen und Arbeitszeitregelungen. Bedeutsamer sind die über diese Maßnahmen hinausgehenden Bestimmungen zur beruflichen Ausbildung und vor allem die spezifischen Förderungsmaßnahmen, die im J.-Gesetz und im Arbeitsgesetzbuch angeordnet werden. In jährlich zwischen Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) und Betriebsleiter unter aktiver Beteiligung der FDJ im Rahmen des Betriebskollektivvertrages abzuschließenden J.-Förderungsplänen, die zugleich eine Reihe betrieblicher und staatlicher Maßnahmen zugunsten der J. enthalten (Weiterqualifizierung, J.- und Sporteinrichtungen usw.) soll die J. angehalten werden, ihren Beitrag zur Steigerung der Arbeitsproduktivität zu leisten. VI. Jugendförderungspläne Die J.-Förderungspläne wurden am 4. 2. 1954 durch die 5. AO zum (1.) J.-Gesetz von 1950 eingeführt. Sollten sie anfänglich der beruflichen und kulturellen Förderung der J. dienen, so bestimmte die AO des 1. Stellv. des Ministerrates für den J.-Förderungsplan im Jahre 1963, es sei die Arbeit in Jugendbrigaden. J.-Abteilungen, J.-Schichten und anderen ständigen und zeitweiligen J.-Kollektiven die „beste, tausendfach bewährte Form für die Förderung der Initiative und für die sozialistische Entwicklung unserer Jugend“. Der J.-Förderungsplan beruht seit seiner Verkündung auf § 55 des J.-Gesetzes. Alljährlich wird die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J.-Förderungsplans ordnet, ergänzt durch örtliche J.-Förderungspläne in den Betrieben, LPG, Städten und Gemeinden. Daran wirken neben der FDJ die Volksvertretungen, Betriebsleitungen, die Leitungen des FDGB, des DTSB und der GST mit. Die J.-Förderungspläne sind Teil der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise und Gemeinden. Allerdings werden sie z. T. immer noch als bloßes „Anhängsel“ der Planung betrachtet. Der J.-Förderungsplan regelt insbesondere die Teilnahme der J. am Sozialistischen Wettbewerb in speziellen, „jugendgemäßen“ Formen. VII. Berufswettbewerb und Masseninitiativen Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs ist der von der Betriebsleitung und der Berufsschule in Zusammenarbeit mit FDJ und FDGB organisierte Berufswettbewerb der Lehrlinge. Seine Ziele sind der nachweisbare Erwerb guter beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten, die abrechenbare Mitarbeit an der Erreichung der betrieblichen Planziele und „gesellschaftliches Verhalten und gesellschaftliche Tätigkeit“ auf der Basis der schulischen Lehrpläne, der betrieblichen Planung und der Zielsetzungen und Vorgaben der FDJ. Hervorragende Leistungen werden durch staatliche Auszeichnungen anerkannt. Die Gesamtheit der Lehrlinge nimmt am Berufswettbewerb teil. Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs sind die von der FDJ ausgelösten „ökonomischen Masseninitiativen“. So war es das Ziel der FDJ, im Planjahr 1978 55 Mill. Arbeitsstunden einzusparen, 1,2 Mrd. Mark Nutzen in der FDJ-Aktion „Materialökonomie“ zu erwirtschaften, 330.000 Tonnen Schrott und 40.000 Tonnen Altpapier der Wiederverarbeitung zuzuführen. 6.900 Wohnungen zu modernisieren und in der Landwirtschaft den Futterverbrauch um 15 Mill. Mark zu senken. VIII. Jugendkollektive, Jugendbrigaden und Jugendobjekte Der nach Umfang und Bedeutung wichtigste Bestandteil des Beitrags der werktätigen J. zur Lösung der betrieblichen und der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben ist die Arbeit in den J.-Kollektiven, die als J.-Brigaden, J.-Objekte, Klubs junger Neuerer, J.-Meisterbereiche, J.-Abteilungen, J.-Schichten [S. 560]usw. bezeichnet werden. J.-Brigaden (1978: 32.000 mit 386.000 Mitgliedern) sind Kollektive junger Werktätiger (in der Regel und im Durchschnitt 10–15 Mitglieder), deren Mehrheit nicht älter als 26 Jahre und deren Kern die FDJ-Gruppe sein soll. Die Altersabgrenzung des J.-Gesetzes gab einige Probleme auf, die der Zentralrat der FDJ mit dem Hinweis auf die Förderungsabsichten des Gesetzes (Unterstützung und Anleitung der jungen Werktätigen durch die älteren, erfahrenen) beantwortete. Die Brigaden arbeiten über längere Zeit an einer fest umrissenen betrieblichen Aufgabe; daneben haben sie eine (selbst-)erzieherische Funktion bis in die Freizeit ihrer Mitglieder hinein. Seit 1977 wird der Wettbewerb der J.-Kollektive von den „Räten der Jugendbrigaden“ angeleitet. Leiter ist der Funktionär für sozialistischen Wettbewerb der jeweiligen GO der FDJ; Mitglieder sind die J.-Brigadiere, FDJ-Gruppenleiter und je ein Vertreter der BGL und der Betriebsleitung. Seit 1978 wird auf Vorschlag der FDJ für jede J.-Brigade ein „erfahrener Funktionär des Betriebes“ als „Pate“ eingesetzt. Erstmals am 21. 5. 1977 ist der „Tag der J.-Brigaden“ begangen worden, an dem die Leistungen „abgerechnet“ und ausgezeichnet, neuen Brigaden „feierlich ihre Berufungsurkunden“ verliehen und Feiern veranstaltet werden. Im Jahr 1977 bestanden u. a.: im Bauwesen 3.879 J.-Brigaden mit nahezu 40.000 Mitgliedern (jeder 3. junge Baufacharbeiter); im Produktionsbereich Elektronik/Elektrotechnik arbeiteten 1217 J.-Brigaden. Im Jahr 1978 gab es u. a.: 970 ständige J.-Brigaden „Technik in der Pflanzenproduktion“. Es wird in der DDR gelegentlich allerdings beklagt, daß die J.-Kollektive oft schon nach 2 oder 3 Jahren wieder aufgelöst werden. 1977 wurden 203 Kollektive mit dem Titel „Hervorragendes J.-Kollektiv der DDR“ ausgezeichnet. Auch die Leistungen einzelner im Sozialistischen Wettbewerb, bei der Entwicklung und Anwendung neuer Arbeitsmethoden und in der Neuererbewegung (s. u.), aber auch auf politischem und militärischem Gebiet werden ausgezeichnet. Die FDJ verleiht in der Regel an ihrem Jahrestag (7. 3.), sonst anläßlich der MMM (s. u.) oder unmittelbar nach Vollbringung hervorragender Leistungen den Titel „Jugendaktivist“ (erstmals 1949). Für besonders hohe Leistung wird die staatliche Auszeichnung „Hervorragender Jungaktivist“ verliehen. J.-Meisterbereiche und J.-Abteilungen (1976: 2.864 mit 52.958 Mitarbeitern) entsprechen im wesentlichen den J.-Brigaden. J.-Objekte sind „exakt meß- und abrechenbare, zeitlich begrenzte Aufgaben, die einem Kollektiv junger Menschen zur Lösung übertragen werden“. Sie unterscheiden sich von anderen vor allem dadurch. daß sie als Schwerpunkte der FDJ-Arbeit gelten und nur Jugendliche beteiligt sind. Hinsichtlich Arbeitsorganisation und Stellung zu den wirtschaftsleitenden Organen gibt es keine Unterschiede zu anderen industriellen oder sonstigen Vorhaben. Die Zahl der J.-Objekte stieg von 1970 bis 1977 von 24.954 auf 83.053, die der „Mitglieder“ von 313.954 auf 1.042.000. Vorwiegend handelt es sich bei diesen Objekten um Produktionsaufgaben (im weitesten Sinne), doch werden auch J.-Objekte in der NVA genannt. Mitarbeiterzahl, Anspruchsniveau, wirtschaftliche Bedeutung und organisatorische Einordnung der J- Objekte sind recht unterschiedlich, doch zielen sie insgesamt auf die Bewältigung betrieblicher und volkswirtschaftlicher Schwerpunktaufgaben ab. Seit dem X. Parlament der FDJ (Juni 1976) sind dies: „Meisterung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ (MMM-Bewegung, Entwicklung neuer Erzeugnisse usw.), „effektive Auslastung der Grundfonds“ (insbesondere durch Einführung der Schichtarbeit), „hohe Materialökonomie“ (Senkung der Materialkosten), Lösung der Wohnungsfrage bis 1990, Mitwirkung an der „sozialistischen ökonomischen Integration“ im RGW (Export in die UdSSR, Mitarbeit an Vorhaben in der UdSSR) und Mitarbeit bei der „industriemäßigen Produktion in der Landwirtschaft“. Diesen Schwerpunkten entsprechend werden J.-Kollektive und -Objekte ins Leben gerufen. So bestanden im Jahr 1977 in der Landwirtschaft die Zentralen J.-Objekte „Zentrale Erntetechnik“ mit über 100 Mähdreschern und 2.686 Mitgliedern, „Industriemäßige Fleischproduktion Eberswalde“ und „Havelobst“, ferner 14 Bezirks-J.-Objekte und 1262 FDJ-Komplexe in der Halmfrucht-, Hackfrucht- und Futterernte. 49.216 FDJler der Oberschulen in 452 „Lagern der Erholung und Arbeit“ halfen vor allem bei Meliorationsarbeiten und in der Ernte (Feriengestaltung). In der UdSSR arbeiteten bis Herbst 1978 über 3.000 FDJler zusammen mit älteren Kollegen über 3 Jahre an dem Bau einer zum „Zentralen Jugendobjekt Drushba-Trasse“ erklärten Pipeline mit. Der Wohnungsbau in Berlin (Ost) wurde ebenfalls zum „Zentralen Jugendobjekt“ erklärt. Der „Hauptteil der J.-Objekte“ dürfte in der Industrie eingerichtet worden sein. So gab es 1977 allein im Bereich Elektrotechnik/Elektronik 4.120 derartiger Vorhaben. Eine Vorstufe der J.-Objekte waren (1978) die 48.899 „Pionierobjekte“ der Schüler unter 14 Jahren, die vor allem der Instandhaltung der Schulen dienen. IX. Jugendneuererbewegung und Messe der Meister von Morgen Die J.-Neuererbewegung ist Teil der allgemeinen Neuererbewegung, in deren Rahmen auch die betei[S. 561]ligten Jugendlichen ihre Vorschläge, Verbesserungen und Erfindungen einreichen (Sozialistischer Wettbewerb). Doch mit dem Unterschied, daß ihre Neuerungen alljährlich auf den Messen der Meister von Morgen (MMM) ausgestellt werden, und zwar zunächst auf Betriebsebene, danach in einem Auswahlverfahren auf der Kreis- und Bezirksebene. Die jeweils besten Ergebnisse werden prämiiert. Höhepunkt der MMM-Bewegung ist die jährlich stattfindende Zentrale Messe der Meister von Morgen (erstmals im Oktober 1958 in Leipzig). Der Leiter des AfJ und der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission geben zu Beginn jedes Jahres eine Richtlinie über die Weiterführung der MMM heraus. Veranstalter der Zentralen MMM ist eine Messeleitung mit dem Leiter des AfJ an der Spitze, Veranstalter der Bezirks- und Kreismessen sind die Räte der Bezirke und Kreise. Auch die MMM-Bewegung wird entscheidend von der FDJ (sowie vom FDGB, der Kammer der Technik, der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft als weiteren „gesellschaftlichen Trägerorganisationen“) bestimmt. Hatte die MMM-Bewegung anfangs eher den Charakter einer Hobby- und Bastelschau, so gelten die von den Beteiligten entwickelten Neuerungen heute als „planmäßige und planbare Beiträge zur Entwicklung von Wissenschaft und Technik“. Neuerungen werden aufgrund von Neuerungsvereinbarungen im Rahmen der J.-Förderungspläne entwickelt, und zwar zu über 95 v. H. von Kollektiven. 1976 gab es 27.700 Messen mit 582.900 Exponaten und rd. 2,2 Mill. Teilnehmern, davon 262.562 Lehrlinge. Die hohe Teilnehmerzahl läßt auf das unterschiedliche Anspruchsniveau der Exponate und auf unterschiedliche Grade der Mitwirkung der Teilnehmer an der Realisierung der Neuerung schließen. Vermutlich sind in den 2,2 Mill. Neuerern auch die nur mit Teilaufgaben Befaßten enthalten. Kern der MMM-Bewegung sind Arbeitskollektive, die als „Klubs Junger Neuerer“, „Klubs Junger Techniker“ oder als „Forschungsgemeinschaften“ bezeichnet werden. 1976 bestanden 21.333 derartiger Kollektive mit 246.019 Mitgliedern. Die Neuerungen der Studenten und jungen Wissenschaftler werden auf der „Zentralen Leistungsschau der Studenten und jungen Wissenschaftler“ präsentiert. Die Vorhaben der MMM-Bewegung gelten z. Z. vornehmlich der Rationalisierung, der Materialökonomie, der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes, der industriemäßigen Produktion in der Landwirtschaft und der Rationalisierung der Lehr- und Lernprozesse (z. B. auch in der Ausbildung der NVA). Zwischen den verschiedenen Varianten von J.-Kollektiven gibt es keine starren Grenzen. Eine vereinbarte Neuerung kann als J.-Objekt realisiert werden, oder innerhalb einer J.-Brigade entsteht ein Neuererkollektiv, um ein anstehendes Problem zu lösen. Die genannten Zahlen zeigen daher nur die Größenordnungen an. Danach sind die „Klubs Junger Techniker“ usw. eher Angelegenheit einer technischwissenschaftlichen Elite, während die Mitarbeit an J.-Objekten und in der Neuererbewegung zur Aufgabe immer größerer Teile der schulischen und berufstätigen J. wird: 1968 gab es 8.400 J.-Brigaden und 12.044 J.-Objekte; für 1977 lauten die Zahlen: 29.897 bzw. 83.053. Die MMM-Bewegung wuchs zwischen 1970 und 1976 von 0,6 auf 2,2 Mill. Teilnehmer. Insgesamt dienen die J.-Kollektive vornehmlich der individuellen und vor allem gesellschaftlichen Leistungs- und Effektivitätssteigerung. Sie wurden daher vom AfJ als eine „durch die FDJ organisierte Aktivität junger Menschen“, von der FDJ selbst als „neue Führungsmethode“ bezeichnet. Andererseits bestätigen empirische Untersuchungen des Zentralinstituts für J.-Forschung und andere Erhebungen den tendenziell positiven Einfluß der J.-Kollektive auf Kenntnisse, Arbeitshaltung, Selbstvertrauen und Selbständigkeit der Mitglieder. X. Sozialpolitische Maßnahmen Als Erfolge der sozialistischen J.-Politik gelten ferner die sozialpolitischen Maßnahmen zur Förderung junger Ehen, für Studenten und Lehrlinge sowie für junge Mütter wie: Geburtenbeihilfe, Arbeitszeit- und Urlaubsregelung, Gewährung von Krediten und der mit der Geburt von Kindern verbundene Krediterlaß, Schulspeisung, Stipendien für 90 v. H. der Studenten. Internatsplätze und finanzielle Förderung für Studentinnen mit Kind. Ferner die Maßnahmen und Erfolge auf dem Gebiete des Sports, der Wehrerziehung und der Kulturpolitik. XI. Jugendweihe und Arbeiterweihe Alle Maßnahmen der J.-Politik im Bildungs- und Ausbildungssektor, in der Arbeitswelt, auf dem Gebiet der Sozial-, Sport-, Wehr- und Kulturpolitik sind eng verknüpft mit dem Grundziel der „Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins“. Dieser Zielsetzung dienen auch 2 spezielle Formen politisch-moralischer Erziehung: die Jugendweihe und die sog. Arbeiterweihe. Markiert die J.-Weihe die „Aufnahme in das aktive gesellschaftliche Leben“, so wird z. B. seit dem Jahr 1973 in zunächst einzelnen Betrieben der Deutschen Post im Bezirk Neubrandenburg auch die Aufnahme der Lehrlinge in das Betriebskollektiv in „würdiger Form gestaltet“. Seit dem gemeinsamen Beschluß des Zentralkomitees der SED, des Ministerrats der DDR, des Bundesvorstandes des FDGB und des Zentralrats der FDJ vom 7. 12. 1976 über Fragen der Berufsbildung, der auch „von neuen Traditionen bei der Aufnahme der jungen Facharbeiter in die Arbeitskollektive“ spricht, hat sich die Zahl der Ar[S. 562]beiterweihen stark erhöht. Das Facharbeiterzeugnis, der erste Arbeitslohn, der Betriebsausweis, gelegentlich auch ein Satz Werkzeuge und eine Urkunde über die Zugehörigkeit zur Arbeiterklasse werden in einer Feierstunde, die teilweise nach sowjetischem Vorbild als Arbeiterweihe bezeichnet wird, von Aktivisten oder Arbeiterveteranen überreicht. Die jungen Facharbeiter geloben, „durch ihre Arbeitstaten den revolutionären Arbeitsruhm des Betriebes (Kombinates, der Brigade usw.) zu mehren“. So meldet der Bezirk Neubrandenburg, daß im Jahr 1976 44 v. H. und 1977 bereits 85 v. H. aller auslernenden Lehrlinge an Arbeiterweihen teilgenommen hätten. Mit Hilfe dieser Weihen sucht die SED die Herausbildung sozialistischen Bewußtseins bei den Jugendlichen zu fördern und damit das Hauptziel ihrer politisch-ideologischen Erziehung in den Schulen und Universitäten sowie den Schulungsveranstaltungen von FDJ und JP zu unterstützen. Die hohe Zahl der Ehescheidungen, die hohe Erwerbsquote der Frauen und Mütter, die Jugendhilfe und die Kriminalität der J. sowie der hohe Stellenwert, der der Erziehung zu bewußter Disziplin beigemessen wird, deuten auf ungelöste Probleme in der J.-Politik der SED-Führung hin. Arnold Freiburg Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 557–562 Jüdische Gemeinden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendarzt

Jugend (1979) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Begriff, Umfang, Zusammensetzung Der Begriff J. ist mehrdeutig. Sprachgebrauch und Recht unterscheiden zwischen den bis zu 14jährigen Kindern, den über 14jährigen Jugendlichen (der J. im engeren Sinne) und den volljährigen Erwachsenen. Das Jugendgesetz der DDR stellt dagegen auf die Gesamtheit der unter 25jährigen ab. Allerdings hatte der Jugendverband der DDR, die FDJ, 1977/78 unter seinen Mitgliedern einen…

DDR A-Z 1979

Nationale Volksarmee (NVA) (1979)

Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Die NVA ist die Armee der DDR und wichtigster Teil der von der Militärpolitik der SED konzipierten Landesverteidigung. Die Kennzeichnung als „sozialistische Armee“ wird im Selbstverständnis mit mehreren Kriterien begründet: Sie ist das Klassen- und Machtinstrument der Arbeiter-und-Bauern-Macht, die das sozialistische Vaterland gegen alle Feinde des Sozialismus schützt; sie ist Teil des kollektiven Verteidigungsbündnisses der sozialistischen Staaten im Warschauer Pakt; sie arbeitet vor allem eng mit der Sowjetarmee zusammen; sie erfüllt ihren revolutionären Klassenauftrag unter Führung der SED und ist ideologisch gefestigt und stets bereit, nach deren Beschlüssen zu handeln; schließlich liegt ihrer Aufgabenstellung und ihrem Selbstverständnis eine einheitliche Militärdoktrin zugrunde. I. Gründung und Entwicklung der NVA Die Gründung der NVA begann mit dem Beitritt der DDR zum Warschauer Pakt im Mai 1955 und endete mit der offiziellen Aufnahme der Tätigkeit des Ministeriums für Nationale Verteidigung und der Aufstellung der ersten Einheiten der NVA aus den Bereitschaften der Kasernierten Volkspolizei (KVP) am 1. 3. 1956 (Tag der NVA). Die gesetzliche Grundlage schuf die Volkskammer mit dem Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung am 18. 1. 1956, das u. a. zur Umbenennung der KVP-Einheiten führte. Die Gründung der NVA war der vorläufige Schlußpunkt einer Entwicklung, die 1952 mit der Proklamation der „Nationalen Streitkräfte“ begonnen hatte und in deren Verlauf vor allem die KVP sowie die Grundstrukturen der künftigen Militärorganisation auf- und ausgebaut worden waren. Die Aufstellung der NVA ist nur bedingt als Fortsetzung dieser Politik zu verstehen; neu war vor allem, daß der Aufbau sich im Rahmen des Warschauer Vertrages unter wesentlicher Anleitung der Sowjetunion vollzog. Die Entwicklung der NVA ist nicht nur von der Tatsache ihrer Unterstellung unter das Oberkommando des Warschauer Vertrages und ihrer Einbindung in das östliche Militärbündnis geprägt. Wesentlichen [S. 754]Einfluß hatten innenpolitische Voraussetzungen, unter denen sich ihr Aufbau vollzog. Im Unterschied zu den anderen Vertragsarmeen war die NVA bis 1962 eine Freiwilligenarmee. Die Schwierigkeit, den Aufbau einer Armee vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen des deutschen Volkes zu begründen, wurde durch die Aufstellung der Bundeswehr kaum erleichtert. Das Freiwilligenprinzip, als Ausweg aus dem Dilemma gewählt, bedingte das Risiko, den personellen Ausbau der NVA nicht planmäßig gestalten zu können. Von der SED, den Gewerkschaften und vor allem der FDJ betriebene Kampagnen zum Eintritt in die NVA führten nicht zum gewünschten Ergebnis, da es weder genug Freiwillige gab, noch ihre militärische Vorbildung einen schnellen und effektiven Einsatz gestattete. In den Augen der SED war daran jedoch positiv zu werten, daß auf diese Weise die „klassenmäßige Basis“ der NVA gestärkt wurde, was als Kompensation mancher Nachteile des Freiwilligenprinzips angesehen wurde. Mit der Einführung der Wehrpflicht im Januar 1962 wurde, nachdem das Verteidigungsgesetz im September 1961 die Voraussetzungen für die Neuregelung des Wehrdienstes geschaffen hatte, das Personalproblem der NVA beseitigt, da nun genügend Soldaten planmäßig rekrutiert werden konnten. Die Entwicklung der NVA zu einer auch nach westlichen Maßstäben modern ausgerüsteten und kampfstarken Armee ist nicht ohne Schwierigkeiten und Komplikationen verlaufen. Diese betrafen beispielsweise bis in den Anfang der 60er Jahre das Verhältnis zwischen politischer und militärisch-fachlicher Qualifikation der Offiziere, die Ausrüstung — die Sowjetunion lieferte und liefert nicht immer das neueste und modernste Gerät — sowie die Rekrutierung länger dienenden Personals, vor allen Dingen der Offiziere. Es ist der SED jedoch gelungen, im Rahmen ihrer Militärpolitik sowohl ihre bündnispolitischen Verpflichtungen zu erfüllen als auch durch eine intensive Parteiarbeit in der NVA die politische Führung der Streitkräfte durch die Partei aufrechtzuerhalten. Dies und die enge Anbindung an die Sowjetarmee, die durch zahlreiche Aktivitäten zwischen Einheiten der NVA und der Sowjetarmee gefördert wird, werden von der SED als Voraussetzungen einer erfolgreichen Entwicklung der NVA zu einer „sozialistischen Armee“ genannt. II. NVA und Warschauer Pakt Am 28. 1. 1956 beschloß der Politische Beratende Ausschuß (PBA) des Warschauer Vertrages, die Kontingente der NVA in die Vereinten Streitkräfte einzubeziehen und dem Vereinigten Oberkommando zu unterstellen; der Minister für Nationale Verteidigung der DDR wurde einer der Stellvertreter des Oberkommandierenden. Im Mai 1958 bestätigte der PBA den Beschluß zur Einbeziehung der Truppen der NVA in die Warschauer Vertragsstreitkräfte. Aufbau, Ausrüstung (ab 1957 mit sowjetischen Waffen und sonstigem militärischem Gerät) und Führung der Truppen der NVA geschahen näch den Richtlinien des Oberkommandos, was u. a. zur raschen Überwindung bestimmter Anlaufschwierigkeiten in strukturellen Fragen führte. Die Angleichung an die sowjetischen Prinzipien wurde durch bereits 1957 durchgeführte Kommandostabs- und Truppenübungen mit sowjetischen Stäben und Einheiten beschleunigt; in den Stäben und Einheiten der NVA waren sowjetische Militärspezialisten als Berater tätig. Seit 1961 wurden auch mit anderen Vertragsstaaten gemeinsame Manöver durchgeführt, z. B. 1961 mit polnischen Verbänden, 1962 auf dem Gebiet der ČSSR mit Verbänden der Sowjetarmee und der tschechoslowakischen Volksarmee, 1963 das Manöver „Quartett“ in Thüringen mit Verbänden der NVA, der polnischen, tschechoslowakischen und Sowjetarmee, 1965 die Manöver „Berlin“ und „Oktobersturm“ ebenfalls in der DDR mit den gleichen Beteiligten, 1966 das Manöver „Moldau“ in der ČSSR, an dem zusätzlich ungarische Verbände beteiligt waren, 1967 das Manöver „Dnjepr“, das in der Sowjetunion unter Beteiligung von Kommandostäben der NVA stattfand, 1969 das Manöver „Oder-Neiße“ (Sowjetarmee, NVA, poln. Armee), 1970 das Manöver „Waffenbrüderschaft“, das auch Kampfgruppen und VP-Bereitschaften einbezog und an dem erstmalig rumänische Verbände beteiligt waren, sowie das Manöver „Schild“, das im Herbst 1972 auf den Territorien der DDR, Polens und der UdSSR stattfand und an dem ca. 80.000 Mann beteiligt waren. Unabhängig von diesen gemeinsamen Manövern führte die NVA Manöver, Truppenübungen und Stabsübungen auf verschiedenen Ebenen mit Einheiten der sowjetischen Armee in der DDR durch. Die Luftstreitkräfte sind im Rahmen des Diensthabenden Systems an Luftverteidigungsmanövern und die Volksmarine an Flottenmanövern mit sowjetischen und polnischen Einheiten und Verbänden beteiligt. Die im März 1969 vom PBA getroffene Entscheidung zum Aufbau gemeinsamer Verbände der Land-, Luft- und Seestreitkräfte hat zur Integration der mobilen Verbände und Truppenteile der NVA in eine neue Kommandostruktur geführt; diese Verbände gehören zu den strategischen Einsatzkräften (erste strategische Staffel) der Warschauer Vertragsstreitkräfte. III. Ausbildung Die Notwendigkeit, genügend politisch, militärisch und fachlich geschultes Personal zur Aufrechterhal[S. 755]tung der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte und zur Führungstätigkeit zu benötigen, bestimmte seit 1958 die Ausbildungspolitik in der NVA. 1958/59 wurde in der NVA mit der Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen begonnen. Die 1956 gegründeten und in Offiziersschulen umgewandelten Bildungseinrichtungen der NVA wurden zu Fachschulen erklärt. Auf ihnen wurden vor allem Offiziere bis zur Führungsebene Regiment ausgebildet. Der Umwandlungsbeschluß des Präsidiums des Ministerrates von November 1958 führte nur zur Gleichstellung mit Fachschulen; die neuen Lehrprogramme wurden auf einer Schulkonferenz 1959 beraten. Als Aufgabe wurde den Offiziersschulen die Heranbildung von Offizieren mit Kommandeureigenschaften, ausreichenden politischen, taktischen, technischen und methodischen sowie allgemeinen Kenntnissen gestellt. Diese Aufgabenstellung wurde 1963 auf einer Kaderkonferenz verändert. Nunmehr wurde ein noch höheres Niveau an politischer, militärischer, militärtechnischer, naturwissenschaftlicher und pädagogischer Ausbildung für die Offiziere der NVA gefordert. Im Herbst 1963 wurden für die 3 Teilstreitkräfte sowie für die Grenztruppen je eine Offiziersschule durch Zusammenlegung der bisherigen gegründet. Am 1. 12. 1963 trat für die NVA ein einheitliches Bildungssystem in Kraft, das u. a. eine wesentliche Verbesserung der gesellschaftswissenschaftlichen Ausbildung vorsah. Die im September 1965 erlassene AO des Ministers für Nationale Verteidigung „Über die Grundlagen für die Organisation der Ausbildung an den Offiziersschulen der NVA“ bestimmte, daß die 4jährige Ausbildung auf 3 Jahre reduziert und die technischen Ausbildungszweige mit der Ingenieurqualifikation abgeschlossen werden sollten. Auf der 1. Bildungskonferenz der NVA im Dezember 1968 wurden die neuen Ausbildungsforderungen an die Offiziersschulen begründet, die im Februar 1971 zu Offiziershochschulen aufgewertet wurden. Die Aufgabe, Offiziere für Führungsfunktionen in hohen Kommandopositionen und für Spezialbereiche auszubilden, wird seit Gründung der NVA auch von sowjetischen Schulen und Militärakademien erfüllt. Die 1959 gegründete Militärakademie „Friedrich Engels“ in Dresden, an der Offiziere für Führungsaufgaben von der Regimentsebene (Truppenteil) aufwärts ausgebildet werden, erhielt bereits 1962 den Status einer Hochschule. Sie verleiht die Grade Dipl.-Militärwissenschaftler, Dipl.-Gesellschaftswissenschaftler, Dipl.-Ingenieur; seit 1965 besitzt sie das Promotionsrecht. An ihr werden Offiziere aller Teilstreitkräfte je nach Fachrichtung — in 3–4jährigen Kursen — ausgebildet; jährlich etwa 240 Offiziere, die für einen Generals- bzw. Admiralsrang vorgesehen sind, erhalten eine Ausbildung in der Sowjetunion. Spezialausbildungen für Offiziere finden zusätzlich statt u. a. an der Militärpolitischen Hochschule „Wilhelm Pieck“ (Ausbildung von Polit-Offizieren) und an der Militärärztlichen Akademie der NVA in Greifswald (Militärärzte und -Zahnärzte); an zivilen Hochschuleinrichtungen werden Offiziere für militärische Körperertüchtigung, für Militärbauwesen, für Informationsverarbeitung/-elektronik, für Finanzen und Militärdolmetscher ausgebildet. Ausbildungsmöglichkeiten für Berufsunteroffiziere gibt es an der Technischen Unteroffiziersschule der NVA, an 4 Unteroffiziersschulen der Landstreitkräfte, der Flottenschule der Volksmarine sowie der Unteroffiziersschule der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung. An den Unteroffiziersschulen der Teilstreitkräfte werden auch die Unteroffiziere auf Zeit geschult; sie erhalten eine gesellschaftswissenschaftliche, eine Gefechts-, eine Spezial- sowie eine allgemeinmilitärische Ausbildung. Laut Förderungsverordnung vom 13. 2. 1975 gelten die im aktiven Wehrdienst erworbenen Diplome, Zeugnisse, Berechtigungen, Qualifikations- und Befähigungsnachweise wie vergleichbare Dokumente von Hoch- oder Fachschulen. Außerdem können Armeeangehörige nach der Entlassung unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte Ausbildung absolvieren und eine Facharbeiterqualifikation erwerben. Die ständig steigenden Bildungsanforderungen an die militärischen Führungskader, die komplizierte Militärtechnik, die Entwicklung der Militärwissenschaft, d. h. die „Revolution im Militärwesen“ und die erhöhten Anforderungen der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit, die sich nach Ansicht der SED aus der durch die „Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“ geprägten politischen Lage, besonders durch die vielfältigen Formen der ideologischen Diversion, ergeben, begründen die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in der NVA auch in der Zukunft. IV. Gliederung Die NVA gliedert sich in Landstreitkräfte, Luftstreitkräfte/Luftverteidigung und die Volksmarine; die Grenztruppen der DDR sind dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt, aber keine Teilstreitkraft der NVA. Oberste Führungsinstanz ist das Ministerium für Nationale Verteidigung, das den Militärbezirk I bildet. Der Hauptstab des Ministeriums führt die Landstreitkräfte. Diese sind in die Militärbezirke III (Leipzig) und V (Neubrandenburg) gegliedert. Militärbezirke sind in der NVA „eine höhere militäradministrative territoriale Vereinigung von Verbänden, Truppenteilen, Einheiten und militärischen Einrichtungen verschiedener Waffengattungen, Spezialtruppen und Dienste“ (Militärlexikon, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1974). [S. 756]Die Landstreitkräfte sind die größte (1977: 105.000 Mann) und vielseitigste Teilstreitkraft der NVA. Sie gliedern sich in Waffengattungen (motorisierte Schützentruppen. Panzertruppen, Raketentruppen und Artillerie. Truppenluftabwehr, Fallschirmjäger), Spezialtruppen (Nachrichten- und Pioniertruppen) und Dienste (rückwärtige Dienste, chemischer Dienst). Berufsoffiziere werden an der Offiziershochschule der Landstreitkräfte „Ernst Thälmann“ für folgende Funktionen ausgebildet: Kommandeure von Motorisierten Schützeneinheiten, von Panzereinheiten, von Raketeneinheiten, von Artillerieeinheiten, von Einheiten der Truppenluftabwehr, von Pioniereinheiten, von Einheiten der chemischen Abwehr, des Militärtransportwesens und von Nachrichteneinheiten. Weiterhin werden ausgebildet: Offiziere der raketentechnischen, waffentechnischen und funkmeßtechnischen Dienste sowie des Panzerdienstes, des Kfz-Dienstes und der rückwärtigen Dienste. Die Luftstreitkräfte/Luftverteidigung (LSK/LV) bilden den Militärbezirk II. Sie sind in Waffengattungen (Fla-Raketen-Truppen, Fliegerkräfte, Funktechnische Truppen) gegliedert und verfügen über folgende Spezialtruppen und Dienste: Truppen der fliegertechnischen und flugplatztechnischen Sicherstellung, Nachrichten- und Flugsicherungstruppen. Truppen der chemischen Abwehr, Truppen der versorgungstechnischen und medizinischen Sicherstellung, meteorologischer Dienst, Werkstätten, Lager- und Transporteinrichtungen. Zu den Fliegerkräften gehören neben 2 Jagdfliegerdivisionen und 1 Jagdfliegerausbildungsdivision Hubschraubereinheiten und Transportfliegerkräfte für Spezialaufgaben (Personen- und Lastentransport, Verbindungs-, Such- und Rettungsflüge). Die Fla-Raketen-Truppen, die Jagdfliegerkräfte und die Funktechnischen Truppen (Funkmeßstationen und Leitstellen) sind in das diensthabende System der Luftverteidigung des Warschauer Vertrages einbezogen. An der Offiziershochschule der LSK/LV „Franz Mehring“ werden Flugzeugführer und Offiziere für Führungsorgane, Offiziere des Fliegeringenieurdienstes, der Funktechnischen Truppen und der Fla-Raketen-Truppen ausgebildet. Zur LSK/LV gehörten 1977 ca. 36.000 Mann, 416 Kampfflugzeuge (MiG 17, MiG 21, IL 14) und 2 Fla-Raketen-Bataillone mit 22 SA-2- und 3 SA-3-Abschußrampen sowie 120 57 mm und 100 mm Flak (5 Regimenter). Die Volksmarine (Militärbezirk IV)- sie trägt diesen Namen seit dem 3. 11. 1960 (Tag des Matrosenaufstandes von Kiel 1918) - verfügt über Stoßkräfte (Raketen- und Torpedoschnellboote), Sicherungskräfte (U-Boot-Abwehrschiffe, Minen-Such- und Raumschiffe, Küstenschutzschiffe) sowie mittlere und kleine Landungsschiffe. Zu diesen Kampfschiffen kommen Hilfsschiffe (Versorger-, Tank-, Bergungsschiffe, Schlepper, Feuerlöschboote und Taucherfahrzeuge) hinzu. Daneben gehören zur VM noch Seefliegerkräfte (1 Hubschrauberstaffel) sowie verschiedene Spezialtruppen (Pioniere) und Dienste (Chemischer Dienst). An der Offiziershochschule der VM „Karl Liebknecht“ werden Seeoffiziere und Schiffsmaschinenoffiziere ausgebildet. 1977 zählten zur Volksmarine ca. 16.000 Mann; unter den rd. 190 Kriegs- und ca. 80 Hilfsschiffen befanden sich u. a. 2 Begleitschiffe der RIGA-Klasse, 15 TS-Boote (Typ OSA) mit Schiff-Schiff-Raketen (Typ Styx) und 70 Motortorpedoboote der „Shershen“- (15), „Iltis“- (40) und „Libelle“-Klasse (15). Mitte 1978 wurde ein neues Küstenschutzschiff in Dienst gestellt. Die Grenztruppen der DDR sind keine Teilstreitkraft der NVA, haben aber im Kriegsfall militärische Aufgaben zu erfüllen. Der Chef der Grenztruppen ist Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung. Die „Grenzbrigade Küste“ sichert zusammen mit der Volksmarine die Seegrenze der DDR (360 km); die Verbände der Kommandos Nord, Mitte und Süd die Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland (1.393 km) sowie die Grenze um Berlin (West) (160 km). Die Grenztruppen überwachen auch mit 2 Regimentern die Grenzen zur ČSSR und zur VR Polen. Zu den Grenztruppen (Stärke 1977: ca. 48.000 Mann) gehören 3 Ausbildungsregimenter; an der Offiziershochschule „Rosa Luxemburg“ werden Kommandeure von Einheiten der Grenztruppen der DDR ausgebildet. Die Unteroffiziersschule „Egon Schultz“ bildet Unteroffiziere der Grenztruppen (Grenzsicherung), der Rückwärtigen Dienste und des Kfz-Dienstes sowie Nachrichtenunteroffiziere für Kommandeursverwendungen aus. Eine besondere Aufgabe erfüllt der Kommandantendienst der NVA. Er arbeitet die Grundsätze des Verhaltens im Dienst aus, bearbeitet und untersucht strafbare Handlungen und besondere Vorkommnisse entsprechend der Melde- und Untersuchungsordnung und achtet auf die Durchführung der Bestimmungen über Wachsamkeit, Geheimnisschutz sowie Umgang mit Verschlußsachen. Er verrichtet militärische Ordnungs- und Verkehrsdienste (Verkehrsreglereinheiten), kontrolliert das Verhalten der Soldaten der NVA in der Öffentlichkeit, bei Truppenübungen und Manövern, überprüft deren Dokumente (Wehrdienstausweis, Urlaubsschein), achtet auf das vorschriftsmäßige Tragen der Uniform, stellt die Disziplin und öffentliche Ordnung bei Verstößen und Fehlverhalten von Angehörigen der NVA her und kontrolliert Militär- und Zivilkraftfahrer der NVA, deren Fahrzeuge sowie deren Verhalten im Verkehr. Die Angehörigen der NVA unterscheiden sich nach dem Dienstverhältnis in: Soldaten im Grundwehrdienst (18 Monate Wehrpflicht), Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere auf Zeit (Mindestverpflichtung [S. 757]3 Jahre), Offiziere auf Zeit (Bewerberkreis: Unteroffiziere auf Zeit), Berufsunteroffiziere (Mindestdienstzeit 10 Jahre), Fähnriche (Mindestdienstzeit 25 Jahre) sowie Berufsoffiziere (Mindestdienstzeit 25 Jahre). Der Einsatz in Dienststellen als Vorgesetzte oder Unterstellte richtet sich nach dem Dienstgrad und der Ausbildung; durch Aus- und Weiterbildung ist der Übergang in höhere Dienststellungen möglich. In der NVA existieren folgende Dienstgradbezeichnungen: Die Armeeangehörigen leisten folgenden Fahneneid: „Ich schwöre: Der Deutschen Demokratischen Republik, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und sie auf Befehl der Arbeiter-und-Bauern-Regierung gegen jeden Feind zu schützen. Ich schwöre: An der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns verbündeten sozialistischen Länder als Soldat der Nationalen Volksarmee jederzeit bereit zu sein, den Sozialismus gegen alle Feinde zu verteidigen und mein Leben zur Erringung des Sieges einzusetzen. Ich schwöre: Ein ehrlicher, tapferer, disziplinierter und wachsamer Soldat zu sein, den militärischen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, die Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die militärischen und staatlichen Geheimnisse immer streng zu wahren. Ich schwöre: Die militärischen Kenntnisse gewissenhaft zu erwerben, die militärischen Vorschriften zu erfüllen und immer und überall die Ehre unserer Republik und ihrer Nationalen Volksarmee zu wahren. Sollte ich jemals diesen meinen feierlichen Fahneneid verletzen, so möge mich die harte Strafe der Gesetze unserer Republik und die Verachtung des werktätigen Volkes treffen.“ (Quelle: Anlage zur AO des Nationalen Verteidigungsrates der DDR über den aktiven Wehrdienst in der NVA vom 10. 12. 1973; GBl. I, S. 561.) V. SED und NVA Die führende Rolle der SED in der NVA wird als das ausschlaggebende Kriterium für ihren Klassencharakter bezeichnet. Sie wird durch verschiedene Mechanismen und Organisationen verwirklicht. Die in der NVA tätigen Parteimitglieder sind verpflichtet, die Beschlüsse der SED zu erfüllen. Diese Beschlüsse sind die Grundlage der gesamten Tätigkeit der NVA. d. h. sie bestimmen nicht nur die politisch-ideologische, sondern auch die militär-fachliche Seite. Die Verwirklichung der Beschlüsse wird unmittelbar von der Parteiführung — dem Politbüro mit der Kommission für Nationale Sicherheit — angeleitet. Im zentralen Parteiapparat ist die Abteilung Sicherheit für die NVA zuständig. Als leitende Organe gelten in den Streitkräften die Politorgane; Grundlage ihrer Tätigkeit sind die vom Politbüro des ZK erlassenen Instruktionen für die Arbeit der Parteiorganisationen und Politorgane in der NVA, Beschlüsse der Parteitage und des ZK sowie Anweisungen der Politischen Hauptverwaltung der NVA. Sie erstreckt sich auf die Bereiche: ideologische und politische Arbeit, Organisationspolitik und Personalpolitik. Wichtigstes Arbeitsgebiet ist die politische Arbeit in der NVA, die als Komplex vielfältiger politischer Maßnahmen und Handlungen der Kommandeure, Politorgane und Funktionäre der Partei- und Massenorganisationen mit dem Ziel der Durchführung der Politik der SED in der NVA betrieben wird. Zu ihr gehören die politische Massenarbeit, die politische Schulung, die gesellschaftswissenschaftliche Weiterbildung, die militärische Traditionspflege und die kulturelle Arbeit. Die Leiter und Mitarbeiter der Politorgane sind wie die hauptamtlichen Sekretäre der SED- und FDJ-Organisationen und die gesellschaftswissenschaftlichen Lehrkräfte als Politarbeiter Parteifunktionäre und, entsprechend ihren Aufgaben und Tätigkeitsmerkmalen, auch militärische Vorgesetzte. Der Leiter eines Politorgans untersteht als leitender Parteifunktionär dem Leiter des nächsthöheren Politorgans. Gleichzeitig ist er als Stellvertreter des Kommandeurs für politische Arbeit dem Kommandeur unmittelbar unterstellt. [S. 758]Oberstes Organ ist die Politische Hauptverwaltung der NVA. Sie hat den Status einer SED-Bezirksleitung und ist den Abteilungen des ZK der SED gleichgestellt. Ihr unterstehen die Politorgane auf der Ebene der Militärbezirke, im Kommando der LSK/LV, im Kommando Volksmarine und im Kommando der Grenztruppen der DDR (politische Verwaltung); die Politischen Abteilungen in den Divisionen, deren Leiter zugleich 1. Sekretäre der Parteiorganisation der Division sind; die vom Politstellvertreter geleiteten Polit-Gruppen in den Regimentern; die Stellvertreter des Bataillonskommandeurs für politische Arbeit; die Stellvertreter des Kompaniechefs für politische Arbeit. Die Politarbeiter, die als Offiziere tätig sind, erhalten eine Sonderausbildung an der Militärpolitischen Hochschule „Wilhelm Pieck“. Diese Schule, 1956 als Politoffiziersschule von der KVP übernommen und 1962 aufgelöst, wurde im Februar 1968 als „Schule des Ministeriums für Nationale Verteidigung zur Heran- und Weiterbildung von Polit- und Parteikadern“ neu gegründet und im März 1970 als Hochschule konstituiert. Im Okt. 1972 erhielt sie ihren jetzigen Namen. Der Politischen Hauptverwaltung der NVA obliegt die Leitung der Parteiorganisation der SED in der NVA. Diese wird von allen Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten, die Mitglieder der SED sind, gebildet. Sie hat den Rang einer Bezirksparteiorganisation, die Politische Hauptverwaltung den einer Bezirksleitung. Der Leiter der PHV ist Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung sowie 1. Sekretär der PO der SED in der NVA. Auf der Ebene der Militärbezirke und Divisionen existieren Parteikreise mit dem Status einer SED-Kreisleitung; sie werden von einem Sekretariat unter Leitung des 1. Sekretärs und Leiters der Politischen Verwaltung angeleitet. Ihnen unterstehen die Regimentsparteiorganisationen, in denen Bataillone mit Parteigrundorganisationen vorhanden sind. Die kleinste Einheit ist die von einem ehrenamtlich tätigen Sekretär geleitete Parteigruppe in den Kompanien. Politorgane und Parteiorganisationen existieren ebenfalls in der Militärakademie sowie an den Schulen der NVA. Die Arbeit der Parteiorganisationen erstreckt sich vorwiegend auf den Bereich der politisch-ideologischen Schulung, auf die Durchsetzung der Parteibeschlüsse in der militärischen Praxis und auf die Initiierung und Führung des Wettbewerbs, den es seit 1959 als „Bestenbewegung“ und seit 1961, begründet durch den Wettbewerbsbefehl des Ministers für Nationale Verteidigung, als ständige Mobilisierung, als Kampagne zur Ausnützung aller persönlichen und materiellen Reserven zwecks Erfüllung der Aufgaben im Militärbereich gibt. Besonderes Augenmerk richtet die SED auf die politische Zuverlässigkeit und richtige klassenmäßige Zusammensetzung des Offizierskorps. 1956 waren bereits 79,5 v. H. der Offiziere Mitglieder der SED; der Anteil beträgt seit 1969/70 98 v. H. Die soziale Zusammensetzung (Rekrutierung) hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert: 1971 stammten 80 v. H. der Offiziere der NVA aus der Arbeiterklasse; Ende 1975 waren es nur noch 70 v. H., während 5 v. H. aus der Bauernschaft, 6 v. H. aus der sozialistischen Intelligenz und 19 v. H. aus der Schicht der Angestellten kamen. Diese Veränderungen sind Teil eines sozialstrukturellen Wandels in der DDR, der die SED-Führung bei der schwieriger werdenden Werbung für den Offiziersnachwuchs zu einer Differenzierung ihrer Rekrutierungspolitik zwingt. Es ist das oberste Ziel der SED, durch ihre politische Arbeit die Integration von Streitkräften und Gesellschaft zu sichern und ihre volle politische Anleitung und Kontrolle über die Armee zu erhalten. Gero Neugebauer Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 753–758 Nationale Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaleinkommen

Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Die NVA ist die Armee der DDR und wichtigster Teil der von der Militärpolitik der SED konzipierten Landesverteidigung. Die Kennzeichnung als „sozialistische Armee“ wird im Selbstverständnis mit mehreren Kriterien begründet: Sie ist das Klassen- und Machtinstrument der…

DDR A-Z 1979

Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Die P. ist die sozialistische Massenorganisation der Kinder. Unter Leitung der FDJ soll sie helfen, unter Verwendung altersspezifischer Methoden die Kinder vom 6. Lebensjahr an zu jungen Sozialisten zu erziehen. Geschichte: Bei den kommunalen Jugendausschüssen wurden bereits 1945 erste Kindergruppen gebildet, die 1946 den Namen „Kinderland“ annahmen. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen gründete eine „Kindervereinigung der FDJ“, die sowohl in den Wohngebieten als auch in den Schulen tätig werden sollte. Auf der 17. Tagung des Zentralrats (ZR) der FDJ am 13. 12. 1948 wurde unter Anlehnung an das Vorbild der sowjetischen Pioniere die Bildung der „Organisation der Jungen Pioniere“ beschlossen. Anläßlich des ersten Pioniertreffens in Dresden (19. 8. 1952) erhielt die P. vom ZK der SED das Recht, den Namen „Ernst Thälmann“ zu tragen. In den Jahren 1957–1966 war die P. organisatorisch eigenständig unter Beibehaltung der Anleitung durch die FDJ. Das geänderte Statut der P. vom 9. 4. 1968 bezog sie wieder in die FDJ-Arbeit ein und betonte ihren politischen Charakter. Organisation: Grundeinheit der P. ist die Pionierfreundschaft (Pf.), die an jeder Schule gebildet wird. Sie faßt die in allen 1.–7. Klassen bestehenden Pioniergruppen (Pg.) zusammen. In den Klassen 1–3 werden die Pg. als Gruppen der Jungpioniere, in den Klassen 4–7 als Gruppen der Thälmann-Pioniere bezeichnet. Die Pg. wählen in den Klassen 4–7 einen Gruppenrat, bestehend aus dem Gruppenvorsitzenden, seinem Stellvertreter, der zugleich für den Wimpel verantwortlich ist, dem Kassierer und dem Schriftführer; in den 3. Klassen können Jungpionierräte in gleicher Zusammensetzung gebildet werden, die Pg. der Klassen 1 und 2 wählen ihren Wimpelträger. Die Pf. wählen einen Freundschaftsrat mit bis zu 15 Mitgliedern: Freundschaftsvorsitzender, dessen Stellvertreter (zugleich verantwortlich für die Pionierfahne), Schriftführer, Wandzeitungsredakteur, „Trommel“-Reporter (Mitarbeiter der Zeitschrift der Thälmann-Pioniere), Hauptkassierer, verantwortliche Pioniere für die verschiedenen Arbeitsgebiete der Pf. Die Mitglieder der Gruppenräte und des Freundschaftsrates bilden mit anderen tätigen Mitgliedern der P. das Pionieraktiv. Der Freundschaftsrat hat gegenüber den Pg. gewisse Anleitungsbefugnisse, z. B. kann er [S. 809]ihnen Aufträge im Rahmen der Beschlüsse des ZR der FDJ erteilen. Die Wahlen für die Pionierräte finden jährlich statt. Für die eigentliche Leitung der Arbeit der Pf. wird von der Kreisleitung der FDJ ein hauptamtlicher Pionierleiter eingesetzt (1978 gab es 4 95 8 Freundschaftspionierleiter gegenüber ca. 5.500 10klassigen Normalschulen und Sonderschulen, an denen die P. ebenfalls vertreten ist). Der Pionierleiter ist ausgebildeter Pädagoge und kann nach einigen Dienstjahren in den Lehrerberuf überwechseln. Er ist gleichberechtigtes Mitglied des Kollegiums und verpflichtet, zu hospitieren. Die Pionierleiter werden durch ebenfalls berufene, ehrenamtliche Gruppenpionierleiter unterstützt (FDJ-Mitglieder höherer Klassen, jüngere Lehrer, nach Möglichkeit auch Mitglieder der FDJ-Grundorganisation des Patenbetriebes; 1978 gab es 71.936 Gruppenpionierleiter). Bei jeder Pf. wird ein Rat der Freunde der P. (RdF) gebildet, dem Eltern, Vertreter des Patenbetriebes, FDJ-Mitglieder der oberen Klassen, Vertreter der SED und der Massenorganisationen aus dem Wohngebiet angehören; den Vorsitz im RdF führt der Pionierleiter. Der RdF soll den einzelnen Arbeitsgemeinschaften der Pioniere helfen und seine Kontakte zum Elternbeirat, zum Patenbetrieb und zu den Organisationen im Wohngebiet für die Pionierarbeit fruchtbar machen. Die Pf. und die FDJ-Grundorganisation der Schule sind zu enger Zusammenarbeit, gegenseitiger Hilfe und gemeinsamem Auftreten verpflichtet. In der Leitung der FDJ-Grundorganisation des Patenbetriebes ist der Funktionär für Pionierarbeit, der zugleich Mitglied des RdF ist, für die Verbindung zur Pf. verantwortlich. Die Pf. der Kreise werden zu Kreisorganisationen, die Kreisorganisationen zu Bezirksorganisationen der P., die Bezirksorganisationen zum Gesamtverband der P. zusammengefaßt. Die Vorsitzende der P. (Helga Labs) ist Mitglied des Büros und des Sekretariats des ZR der FDJ. Der ZR leitet die P., beschließt ihr Statut, erteilt Verbandsaufträge usw. Auf den verschiedenen Stufen des Organisationsaufbaus der P. werden von den FDJ-Leitungen RdF als beratende und helfende Organe berufen. Ihnen gehören Vertreter der SED, der Bildungseinrichtungen, der staatlichen Organe, der Betriebe, der Elternbeiräte an. Mitglied der P. kann jedes Kind vom 6. bis zum 14. Lebensjahr werden. In den 8. Klassen werden die Pg. aufgelöst, die 14jährigen bilden eine FDJ-Organisation, in der die jüngeren Schüler, die noch Pioniere bleiben, mitarbeiten. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Pioniere möglichst vollzählig in die FDJ zu übernehmen. Die Thälmann-Pioniere entrichten einen monatlichen Beitrag von 0,10 Mark. Im Jahr 1978 zählte die P. 1.740.000 Mitglieder. Damit waren nach Angaben aus der DDR 99 v. H. aller Kinder von 6 bis 13 Jahren in der P. organisiert. Es bestanden 5.421 Pf. und 71.936 Pg. Im Verlag der FDJ „Junge Welt“ werden neben einer Reihe von Kinderzeitschriften für die Jungpioniere die „ABC-Zeitung“, für die Thälmann-Pioniere „Die Trommel“, für die Gruppenpionierleiter und Pionierleiter der „Pionierleiter“ herausgegeben. Formen der Arbeit der P.: Eine wichtige Rolle in der Erziehungsarbeit der P. spielen die Formen der Teilnahme am Organisationsleben. Die Uniform, das Emblem, der Wimpel und die Fahne, der Pioniergruß werden zu Symbolen aufgewertet. Die 10 Gebote der Jungpioniere haben verpflichtenden programmatischen Charakter. Sie enthalten u. a. ein Bekenntnis zur DDR und zur Freundschaft mit der UdSSR, Verpflichtungen zu Fleiß, Disziplin, Ordnung, Sauberkeit, gegenseitiger Hilfe, zur Liebe zu den Eltern und Beteiligung am Sport. Für die älteren Kinder werden sie zu „Gesetzen der Thälmannpioniere“ erweitert und enthalten eine Parteinahme für den Sozialismus, ein Bekenntnis zum Haß „gegen die Kriegstreiber“, daneben Verpflichtungen zur Arbeit für die Allgemeinheit, zum Schutz des Volkseigentums usw. Die Jungpioniere legen beim Eintritt in die P. ein Versprechen ab, nach den „Geboten“ zu handeln, das bei der Übernahme in die Thälmann-Pioniere erneuert wird. Durch die Übertragung kleinerer und größerer Verantwortung im überschaubaren Raum der Schule, die durch Auszeichnungen und Rangabzeichen (Mitglieder des Gruppenrates haben einen, Vorsitzende des Gruppenrates und Mitglieder des Freundschaftsrates zwei, der Vorsitzende des Freundschaftsrates drei rote Armstreifen) gesellschaftlich anerkannt wird, sollen frühzeitig die Bereitschaft zum gesellschaftlichen Engagement und das Gefühl für die Notwendigkeit von Ein-, Unter- und Überordnung geweckt werden. Alljährlich wird vom ZR für die FDJ und P. als Arbeitsgrundlage eine Losung ausgegeben, die für die verschiedenen Aufgaben der einzelnen Organisationsbereiche als „Auftrag“ für ein Schuljahr präzisiert wird. Der Pionierauftrag für das Schuljahr 1977/78 lautete z. B.: „Vollbringt Pioniertaten für den Sozialismus!“ In 5 Etappen (2–3 Monate umfassende Abschnitte) wird die Tätigkeit der P. auf bestimmte Gedenktage, die Messen der Meister von Morgen, das Deutsche Turn- und Sportfest u. a. ausgerichtet und damit die Voraussetzung geschaffen, Selbstverpflichtungen, Pionieraufträge, Wettbewerbe an bestimmte Termine zu binden. Intensiv wird für die Beteiligung an verschiedenen schulischen und außerschulischen Arbeits- und Interessengemeinschaften geworben, in denen besonders die technisch-naturwissenschaftlichen Kenntnisse vertieft werden sollen. Die Arbeitsgemeinschaften bestehen teils bei den Schulen, teils bei den häufig gut ausgerüsteten Stationen der Jungen Naturforscher und Jungen Techniker sowie bei den Pionierhäusern. Pionierhäuser gibt es vorwiegend in großen Städten. Es sind Klubhäuser, die z. B. Kindertheater, Vortragssäle, Werkräume, Räume für Arbeitsgemeinschaften, Büchereien, Lesezimmer, Fernseh-, Spiel-, Filmräume u. a. m. enthalten und nur für Kinder bis zu 14 Jahren bestimmt sind. Das Pionierhaus Dresden wird als „Pionierpalast“ bezeichnet. Im „Zentralhaus der Jungen Pioniere“ in Berlin-Lichtenberg, das den Namen des sowjetischen Raumfahrers German Titow trägt, arbeitet der Lenkungsstab für alle anderen Pionierhäuser. Das Jugendwandern fördern die „Stationen Junger Touristen“. Sportliche Wettkämpfe, regionale und überregionale Spartakiaden [S. 810]sollen zu außerschulischer sportlicher Betätigung anregen. Musische Arbeitsgemeinschaften führen die Kinder an die Volkskunstbewegung heran. Die Beteiligung an den „Messen der Meister von Morgen“ soll ebenso wie die Mitarbeit von Angehörigen der Patenbetriebe in den Arbeitsgemeinschaften den Praxisbezug des Schulstoffes herstellen oder verdeutlichen. In den zentralen Pionierferienlagern werden die außerschulischen Arbeitsgemeinschaften, das Geländespiel usw. besonders gepflegt. Pioniervorhaben zur Verschönerung und Instandhaltung von Klassenräumen, Schulen und örtlichen Gemeinschaftseinrichtungen werden als „gesellschaftlich nützliche Taten“ gefordert und anerkannt. Am 1. 6. 1978 bestanden: 141 Pionierhäuser und Pionierparks, 48 Zentrale Pionierlager, 194 Stationen junger Naturforscher und Techniker sowie 45 Stationen junger Touristen. Im Schuljahr 1977/78 sammelte die P. im Rahmen der Aktion „Großfahndung — Millionen für die Republik“ Schrott für 6 Mill. Mark; 1,5 Mill. Jungen und Mädchen leisteten an 48.899 Pionierobjekten, vor allem der eigenen Schule, freiwillige Arbeit; 180.000 Schüler arbeiteten als freiwillige Helfer in 2.600 „Timur-Zentralen“ (zum Vergleich: in der DDR gibt es 7.200 Gemeinden) mit, besonders bei der Betreuung von „Veteranen der Arbeit“ und Familien von Armeeangehörigen; 1,4 Mill. Pioniere der Klassen 1–7 waren in 82.000 Arbeitsgemeinschaften tätig; 160.000 Pioniere wurden für fleißiges Lernen mit dem Abzeichen „Für gute Arbeit in der Schule“ ausgezeichnet; über 20.000 Thälmann-Pioniere nahmen an wehrsportlichen Arbeitsgemeinschaften teil. Im Sommer 1978 verbrachten 100.000 Thälmann-Pioniere die Ferien in den Zentralen Pionierlagern. Schulung: Die Ausbildung zum Freundschaftspionierleiter erfolgt als 4jähriges pädagogisches Fachschul- oder Hochschulstudium. Absolventen der 10. Klasse studieren am Zentralinstitut der P. in Droyßig oder an den Instituten für Lehrerbildung in Berlin-Köpenick, Potsdam, Radebeul, Rostock und Weimar, Abiturienten an den Pädagogischen Hochschulen Dresden, Halle und Zwickau. Hochschüler erwerben gleichzeitig das Diplom als Fachlehrer für Geschichte oder Biologie, Chemie oder Staatsbürgerkunde. Für das Jahr 1978 wurde mitgeteilt, daß jährlich 635 Bewerber das Studium aufnähmen. Diese im Vergleich zur Zahl der Pionierfreundschaften große Zahl zeigt, daß die Funktion des Freundschaftspionierleiters von jungen Pädagogen nur für wenige Jahre ausgeübt wird. Ende 1975 waren 84,6 v. H. aller Freundschaftspionierleiter weiblich; 1978 besaßen 98,2 v. H. der Pionierleiter eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachschulausbildung. Gruppenpionierleiter und Mitglieder der Freundschaftsräte werden in den Pionierhäusern geschult und durch Arbeitsanleitungen unterstützt. Die Vorbereitung der Schüler der 7. Klassen auf den Eintritt in die FDJ in den Zirkeln „Unter der blauen Fahne“, die Vorbereitung auf die Jugendweihe und die Veranstaltungen zur Unterstützung des Staatsbürgerkundeunterrichts werden als Vorstufe der Massenschulung in der FDJ angesehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 808–810 Pionierleiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plan Neue Technik

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Die P. ist die sozialistische Massenorganisation der Kinder. Unter Leitung der FDJ soll sie helfen, unter Verwendung altersspezifischer Methoden die Kinder vom 6. Lebensjahr an zu jungen Sozialisten zu erziehen. Geschichte: Bei den kommunalen Jugendausschüssen wurden bereits 1945 erste Kindergruppen gebildet, die 1946 den Namen „Kinderland“ annahmen. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen gründete eine „Kindervereinigung der FDJ“, die…

DDR A-Z 1979

Außenpolitik (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Zielsetzung und Methoden Theoretische Grundlage der A. der DDR ist der Marxismus-Leninismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozioökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Die Kategorie des Klassenkampfes wird damit auch auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen. A. sozialistischer Staaten bedeutet darum vor allem „Kampf“ mit dem Fernziel der Herstellung einer internationalen klassenlosen Gesellschaft und erst in zweiter Linie Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Diese außenpolitische Konzeption unterscheidet zwischen Fern- und Nahzielen, Trägern und Triebkräften des internationalen Klassenkampfes und den Methoden (Strategie und Taktik) und Mitteln revolutionärer A. Träger sind danach in erster Linie das „internationale Proletariat“, das von den kommunistischen und Arbeiterparteien geführt und organisiert wird. Als wichtige Triebkräfte werden außerdem die revolutionären Befreiungsbewegungen in den kolonialen und halbkolonialen Ländern und die staatstragenden Parteien einer Reihe von Entwicklungsländern (wie etwa die Baath-Partei in Syrien und dem Irak) angesehen, die vor allem in ihren wirtschaftlichen Programmen einen nichtkapitalistischen Entwicklungsweg ihrer einheimischen Volkswirtschaften und Gesellschaftssysteme propagieren. Ferner wird der Ausnutzung einer Reihe von Widersprüchen die Rolle einer Triebkraft im internationalen Klassenkampf zugesprochen. Dies sind im wesentlichen die Widersprüche zwischen Bourgeoisie und Proletariat in den kapitalistischen Ländern, zwischen den kapitalistischen Ländern und ihren Kolonien bzw. den unabhängig gewordenen jungen Nationalstaaten der Dritten und Vierten Welt, zwischen den einzelnen kapitalistischen Ländern und zwischen kapitalistischem und sozialistischem Lager. Aus diesem Grundverständnis leitet die SED als „Hauptaufgabe der sozialistischen A.“ — für die DDR wie für alle sozialistischen Staaten — „die Sicherung der günstigsten internationalen Bedingungen für den Sozialismus und Kommunismus wie für die Entfaltung des Kampfes aller fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte“ ab (Wörterbuch zum sozialistischen Staat, Stichwort Außenpolitik, Berlin [Ost] 1974, S. 37). Als wirksamste Methode zur Verwirklichung dieser Hauptaufgabe bezeichnet die SED ihre mit der UdSSR — als „Hauptmacht“ — und den übrigen Staaten des Warschauer Paktes „Koordinierte Außenpolitik“ (ebenda, S. 162/163). Als „Hauptzentrum“ der Koordination gilt dabei der Warschauer Pakt, vor allem die regelmäßigen Konferenzen seines Politischen Beratenden Ausschusses, sowie die inzwischen jährlich mit Ausnahme des Jahres 1975 auf der Krim in der UdSSR durchgeführten Treffen der „Führer der kommunistischen und Arbeiterparteien der Bruderländer“. Bei der Durchführung dieser Hauptaufgabe gelten für die A. der DDR folgende Grundprinzipien: Zu den sozialistischen Staaten will sie ihre Beziehungen auf der Basis des „Prinzips des sozialistischen Internationalismus“ gestalten, der als „höhere Stufe“ des Proletarischen ➝Internationalismus verstanden wird. Dabei wird seit Gründung der DDR insbesondere die Freundschaft zur UdSSR als „Grundpfeiler der Außenpolitik“ bezeichnet (Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 12. 10. 1949). Faktisch führte dies mit einigen Einschränkungen — in der Berlin-Frage nahm die DDR zeitweise eine differenzierte Haltung ein — zu weitgehender Identifikation mit den außenpolitischen Zielen und Aktivitäten der UdSSR. Nach der Verfassungsrevision vom 7. 10. 1974 wird in Art. 6 Abs. 2 der zweiten Verfassung von 1968 das völkerrechtliche Verhältnis zur UdSSR auch verfassungsrechtlich normiert („… für immer und unwiderruflich … verbündet“). Zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung sollen die Prinzipien der Friedlichen Koexistenz gelten, die gleichermaßen einen Kooperations- wie Klassenkampfaspekt enthalten. Wichtige außenpolitische Funktionen nehmen in erster Linie wahr: das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (MfAA), das Ministerium für Außenhandel, das Ministerium für Nationale Verteidigung und die für die Beziehungen zu ausländischen kommunistischen Parteien zuständige Abteilung für Internationale Verbindungen sowie die anderen Abteilungen des Sekretariats des ZK der SED, die sich speziell mit Fragen der „BRD und Westberlins“ befassen. Die außenpolitischen Befugnisse des Staatsrates, der von 1960 bis 1970 mehr [S. 92]als 30 internationale Verträge ratifizierte, sind nach der Verfassungsrevision von 1974 fast vollständig beseitigt bzw. auf die „Regierung“ der DDR, d. h. auf den Ministerrat. faktisch auf sein Präsidium, übertragen worden. Während das MfAA außenpolitische Entscheidungen „vorbereitet“ und „durchführt“ sowie für alle Ministerien eine außenpolitische Koordinierungsfunktion ausübt, werden alle wichtigen Entscheidungen auf außenpolitischem Gebiet im 19köpfigen Politbüro der SED getroffen. Damit ist die für Herrschaftssysteme sozialistisch-kommunistischer Prägung charakteristische Zweigleisigkeit der A. — durch Staats- und Parteiorgane — institutionell verankert. Zweigleisigkeit bedeutet hier, daß — soweit möglich — offizielle Beziehungen traditionellen Typs zu den Organen des anderen Staates unterhalten und gleichzeitig Parteibeziehungen zu den jeweiligen kommunistischen bzw. sozialistischen Parteien, auch wenn diese nicht an der Regierung beteiligt sind, gepflegt werden. Unter der Verantwortung dieser zentralen Organe nahm die außenpolitische Aktivität der DDR — vor allem bis zur diplomatischen Anerkennung durch die Mehrzahl der UN-Mitglieder Ende 1972/Anfang 1973 — vielgestaltige Formen auf diplomatischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlich-technischer und kultureller Ebene an und entwickelte die unterschiedlichsten, den Gegebenheiten des jeweiligen Staates angepaßten Methoden. Instrumente und Kanäle dieser Aktivität waren bis zu diesem Zeitpunkt neben den Botschaften, die zur Pflege der diplomatischen Beziehungen in den sozialistischen Ländern errichtet wurden, und den zahlreichen Handelsvertretungen in erster Linie die Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA), der Staatsbank der DDR, der Deutschen Reichsbahn, des Leipziger Messeamtes, der Deutschen Seereederei, des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN), des Deutschen Reisebüros und die Vertretung Volkseigener Handelsorganisationen (vor allem volkseigene Außenhandelsbetriebe) im Ausland. Als Medien der Kontaktaufnahme und -pflege und der Propagierung außenpolitischer Ziele dienten ferner die Entsendung eigener und der Empfang ausländischer Parlamentarier-Delegationen, die Einrichtung von Städte- und Betriebspartnerschaften, die Beteiligung an ausländischen Messen, die in westlichen Ländern bevorzugte Inseratenwerbung in der Tagespresse, internationale Sportveranstaltungen, wissenschaftliche Kongresse und tägliche, mehrstündige, fremdsprachliche Radiosendungen. Auf allen diesen Ebenen trieb die DDR eine technisch und finanziell aufwendige und nicht immer erfolglose Auslandspropaganda. Hierbei spielten die etwa 40–50 Auslands- und Freundschaftsgesellschaften und Komitees mit globaler, regionaler oder auf einzelne Länder gerichteter Zuständigkeit, die in der 1961 gegründeten Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossen wurden, eine wichtige Rolle. Ihnen oblag vor allem die Kontaktpflege zu kapitalistischen Staaten und Staaten der Dritten Welt. Diese Vereinigungen und die entsprechenden Gesellschaften in den jeweiligen Partnerländern sollten von der DDR ein günstiges Bild ihrer innenpolitischen Entwicklung verbreiten und für ihre außenpolitischen Ziele werben. Die SED versprach sich davon vor allem günstige Auswirkungen auf die Erreichung ihres außenpolitischen Hauptzieles: die diplomatische Anerkennung. Bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages 1972 war die A. der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland von spezifischen — deutschlandpolitischen — Zielsetzungen bestimmt, d. h. Deutschlandpolitik war wichtigstes Aktionsfeld und im wesentlichen identisch mit der A. der DDR. In beiden Teilen Deutschlands waren entgegengesetzte Vorstellungen über die politische Gestalt eines wiedervereinigten Deutschland entwickelt worden. und die DDR vermochte ihren Anspruch auf uneingeschränkte Souveränität und völkerrechtliche Anerkennung als selbständiger deutscher Staat gegen die Politik der Bundesrepublik nicht durchzusetzen. Ferner hat die SED-Führung gerade in der Frage der deutschen Nation einen schwankenden Kurs verfolgt, d. h. ihre Deutschlandpolitik blieb lange Zeit von widersprüchlichen Aussagen und raschen Positionswechseln in dieser zentralen Frage der politisch-propagandistischen Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik beeinflußt. Die A. wurde daher in entscheidendem Maß von deutschlandpolitischen Überlegungen bestimmt, auch wenn sie regional und politisch über den mitteleuropäischen Raum hinauswirkte. Noch Mitte der 60er Jahre galt als „Hauptziel und Hauptinhalt der gesamten außenpolitischen Tätigkeit (der DDR)… die Sicherung der deutschen Nation vor Krieg und Vernichtung …“, d. h. die DDR verstand sich als Verfechterin der „nationalen Interessen Deutschlands“. Die These von der zwar noch einheitlichen, aber staatlich schon gespaltenen Nation wurde von der SED nur kurze Zeit vertreten. Gegen Ende der 60er Jahre und als Reaktion auf Beschwörungen der Bundesrepublik Deutschland auf die Einheit der Nation behauptete die SED-Führung die Existenz zweier deutscher Nationen, einer bürgerlichen in der Bundesrepublik und einer sich entwickelnden sozialistischen in der DDR, wobei die Hereinnahme ideologischer, von der Klassenkampfdoktrin geprägter Erklärungsmuster in den sozialistischen Nationenbegriff neben defensiven auch offensive (Angliederung der Bundesrepublik an den „nationalen Kern“ DDR) deutschlandpolitische Züge aufwies. [S. 93]Die 1974 schließlich auch verfassungsrechtlich fixierte Aufgabe dieses Nation-Konzeptes (nach der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 ist die DDR ein „sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ statt, wie bis dahin, ein „sozialistischer Staat deutscher Nation“), läßt vermuten, daß die SED für die nächste Zukunft weniger denn je eine selbständige Deutschlandpolitik unter (sozialistisch-) nationalem Vorzeichen zu treiben gedenkt und vielmehr das Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland mit klassischen Mitteln und im Rahmen ihrer gesamten A., d. h. ohne Vorrang und bei strikter Unterordnung unter die sowjetische Deutschlandpolitik, zu gestalten beabsichtigt (Nation und nationale Frage). Damit ist vor allem auch jene Phase abgeschlossen, in der zur Erreichung außen- und deutschlandpolitischer Nahziele (wie der Anerkennung) die besondere „Unterstützung der nationalen Befreiungsbewegungen“ als wichtige „internationale Verpflichtung“ in erster Linie mit dem Ziel betrieben wurde, bei den Adressaten in massiver Form für die völkerrechtliche Anerkennung der DDR zu werben. Die Auslandspropaganda suchte vor allem der Deutschlandpolitik der Bundesrepublik entgegenzuwirken, der direkte Einmischung in die „Entwicklung normaler Beziehungen“ der Staaten der Dritten Welt zur DDR vorgeworfen worden ist. II. Das Verhältnis zur UdSSR Nach Gründung der DDR übertrug am 10. 10. 1949 die seit dem 9. 6. 1945 bestehende Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) einen Teil ihrer Funktionen auf die Provisorische Regierung der DDR. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) gebildet, die für die „Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den Vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ zuständig blieb. Seit diesem Zeitpunkt betrachtet sich die DDR als souverän in der Gestaltung ihrer außenpolitischen wie außenwirtschaftlichen Beziehungen. Am 28. 5. 1953 wurde die SKK in eine „Hohe Kommission“ umgewandelt. Im Anschluß an die erfolglose Berliner Außenministerkonferenz der Vier Mächte erklärte die UdSSR am 25. 3. 1954, daß sie mit der DDR „die gleichen Beziehungen … wie mit anderen souveränen Staaten“ aufnehmen wolle. Gleichzeitig wurde die Tätigkeit der sowjetischen „Hohen Kommission“, soweit sie die Überwachung staatlicher Organe der DDR betraf, als beendet erklärt. Die Regierung in Moskau stellte jedoch gleichzeitig fest, daß sie sich auch künftig bestimmte Funktionen vorbehalte, die mit der „Gewährleistung der Sicherheit im Zusammenhang stehen und sich aus den Verpflichtungen ergeben, die der UdSSR aus den Viermächte-Abkommen erwachsen“ (Dokumente zur Außenpolitik der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. Bd. 1, Berlin [Ost] 1954, S. 303). Entgegen früheren Behauptungen der SED-Führung und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht kann erst das Datum dieser sowjetischen Erklärung als der Zeitpunkt gelten, von dem an die DDR als formal souveräner Staat anzusehen ist. Die von sowjetischer Seite stets — zuletzt beim Abschluß des Viermächte-Abkommens über Berlin — geltend gemachten Vorbehalte haben jedoch den Charakter von Souveränitätsbeschränkungen, auch wenn dies von der SED bestritten wird. Durch Erlaß der Sowjetregierung vom 25. 1. 1955 beendete die UdSSR einseitig den Kriegszustand mit Deutschland. Von Januar bis April 1955 vollzogen die ČSSR, die Volksrepublik Polen, die VR Albanien, die Rumänische VR, die Ungarische VR und die VR China den gleichen Schritt. Nach der Unterzeichnung der Pariser Verträge im Herbst 1954, insbesondere nach der Londoner Neunmächte-Konferenz (28. 9.–3. 10. 1954), auf der die Westmächte das Alleinvertretungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für alle Deutschen uneingeschränkt unterstützten, nach der gescheiterten Gipfelkonferenz vom Sommer 1955 (18.–23. 7. 1955) und dem Besuch Bundeskanzler Adenauers in Moskau (9.–13. 9. 1955), in dessen Verlauf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurde, ist am 20. 9. 1955 in Moskau ein „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ unterzeichnet worden, der von Völkerrechtlern der DDR als „Beginn einer neuen Etappe in den Beziehungen zwischen beiden Staaten“ bezeichnet wird. Dieser Vertrag sollte die Souveränität der DDR erneut bekräftigen. Gleichzeitig löste die UdSSR ihre „Hohe Kommission“ in der DDR auf. Art.~1 Abs. 2 des Vertrages übertrug der DDR die „Entscheidung über Fragen ihrer Innen- und Außenpolitik, einschließlich der Beziehungen zur Deutschen Bundesrepublik …“ (Dokumente …, Bd. 3, Berlin [Ost] 1956, S. 281). Der Vertrag rückte seitens der DDR und der UdSSR die innerdeutschen Beziehungen einseitig in den Bereich des Völkerrechts; die Wiedervereinigung Deutschlands sollte seitdem nur noch über völkerrechtlich gültige Verträge zwischen beiden deutschen Staaten erreichbar sein. Der Vertrag regelte ferner (bis zum Abschluß eines Truppenvertrages zwischen beiden Staaten am 12. 3. 1957) die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Truppen“ auf dem Gebiet der DDR. (Seit 1970 werden die in der DDR stationierten Teile der Roten Armee als Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland bezeichnet.) Um die DDR auch ökonomisch zu stärken und den wirtschaft[S. 94]lichen und psychologischen Folgen des 17. 6. 1953 entgegenzuwirken, hatte die UdSSR schon im April 1950 teilweise und im August 1953 auf alle noch ausstehenden Reparationszahlungen (2,5 Mrd. Dollar nach DDR-Quellen) verzichtet, weitere 33 SAG-Betriebe an die DDR zurückgegeben, alle Nachkriegsschulden erlassen, die Stationierungskosten für die Truppen auf dem Gebiet der DDR verringert und ihr beträchtliche Kredite (etwa 1~Mrd. Rubel) eingeräumt. Große Bedeutung für die vom Rohstoffimport abhängige Wirtschaft hatten ebenfalls die Wirtschaftsverhandlungen am 16. und 17. 7. 1956 in Moskau. Die UdSSR halbierte noch einmal die Stationierungskosten für ihre Truppen (von 1,6 Mrd. auf 0,8 Mrd. Mark, ab 1959 wurden sie ganz gestrichen) und verpflichtete sich nach Angaben aus der DDR zu langfristigen Rohstofflieferungen für zusätzliche 7,5 Mrd. Rubel. Die SED-Führung bezeichnete den mit der UdSSR am 12. 6. 1964 in Moskau abgeschlossenen „Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit“ als das „bis dahin wichtigste Ereignis und Ergebnis“ ihrer A. und als „folgerichtige“ Fortsetzung und Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen, die mit dem Vertrag vom 20. 9. 1955 begonnen hätten. Er sollte „der Freundschaft zwischen beiden Staaten Richtung und Perspektive bis über das Jahr 2.000 hinaus“ geben. In seinen Kernsätzen bekräftigt der Vertrag die Zugehörigkeit beider Staaten zum Warschauer Pakt, garantiert die Unantastbarkeit der Grenzen der DDR, bezeichnet — erstmalig in einem völkerrechtlichen Vertrag — Berlin (West) als „selbständige politische Einheit“ und fordert die „Normalisierung der Lage in West-Berlin auf der Basis eines Friedensvertrages“. Die „hohen vertragschließenden Seiten“ erklärten ferner, daß ein einheitlicher deutscher Staat nur durch „gleichberechtigte Verhandlungen und eine Verständigung zwischen beiden souveränen deutschen Staaten“ erreicht werden könne. Die UdSSR behielt sich auch in diesem Vertrag „Rechte und Pflichten“ vor, die ihr aus „internationalen Abkommen einschließlich des Potsdamer Abkommens“ erwachsen sind. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Länder will der Vertrag optimal entwickeln und durch Koordinierung der Volkswirtschaftspläne den „nationalen Wirtschaften beider Staaten ein Höchstmaß an Produktivität sichern“. Der Vertrag hat eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren, falls er nicht „auf Wunsch“ beider Seiten im Falle der „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen und friedliebenden deutschen Staates“ oder des Abschlusses eines deutschen Friedensvertrages „überprüft“ wird. Nach Auffassung westlicher Völkerrechtler bedeutete dieser Beistandspakt, obwohl er explizit keine neuen Verpflichtungen schuf, die über den Warschauer Pakt hinausgehen, durch die Betonung des Prinzips des sozialistischen Internationalismus und der Verpflichtung zur „brüderlichen Hilfe“, die sich beide Seiten gegebenenfalls leisten wollen, verstärkte Interventionsmöglichkeiten für die UdSSR aufgrund eines international gültigen Vertrages. Darüber hinaus bedeutete dieser Vertrag die völkerrechtliche Festlegung beider Staaten auf die bis dahin verfolgte Deutschlandpolitik. Die Bündnisklausel (Art. 5 Abs. 1) entspricht der des Warschauer Paktes. Danach bestimmt allein die UdSSR, mit welchen Mitteln sie Beistand leistet, eine automatische Hilfeleistung ist nicht vorgesehen. Einerseits ist die DDR mit dem Vertrag vom 12. 6. 1964 erstmalig in das System der bilateralen Konsultations- und Beistandspakte einbezogen und damit noch stärker als bisher vertraglich an die UdSSR gebunden worden; andererseits erhielt sie jedoch durch ihn eine erhöhte Existenzgarantie seitens der UdSSR und ein begrenztes Mitspracherecht in der sowjetischen Deutschlandpolitik. Die engen völkerrechtlichen und machtpolitischen Bindungen an die UdSSR konnten jedoch nicht Spannungen verdecken, die mit einer wachsenden, aber eng begrenzten Emanzipation der DDR — vom einstigen Vasallen zum Juniorpartner der Hegemonialmacht UdSSR — auftreten mußten. Gründe hierfür sind in erster Linie die Auswirkungen des sowjetisch-chinesischen Konflikts auf die Bindungen innerhalb des osteuropäischen Paktsystems und in der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung der DDR als größter Handelspartner der UdSSR zu suchen. Wegen der ideologischen Verbundenheit und der machtpolitischen Abhängigkeit der strategischen Führungsgruppe der SED von der KPdSU führten Spannungen zwar nicht zu offener Obstruktion gegenüber sowjetischer Politik. Gelegentlich deuteten jedoch Zeitpunkt und Inhalt von DDR-Verlautbarungen, in denen sowjetische außenpolitische Aktionen oder innersowjetische Ereignisse kommentiert wurden, auf mangelnde „völlige Übereinstimmung“ hin. So hat sich z. B. Ulbricht bis 1961 in der öffentlichen Unterstützung des Chruschtschowschen Entstalinisierungskurses auffällig zurückgehalten. Ebenso wurden die Auswirkungen des kurzfristigen literarischen Tauwetters in der UdSSR im Jahre 1962 in der DDR rigoros bekämpft, die Reise und das Auftreten des Lyrikers Jewtuschenko in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1963 sogar heftig kritisiert. Der Sturz Chruschtschows im Oktober 1964 fand in der DDR nur ein vorsichtig registrierendes Echo. Zwar war der sowjetische Parteichef durch den Ausgang der Kuba-Krise auch mit seiner Berlinpolitik (Berlin-Ultimatum von 1958) gescheitert, jedoch wurden gerade zum damaligen Zeitpunkt seine Verdienste um die DDR bezüglich der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems und des Abschlusses des Freundschaftsvertra[S. 95]ges vom Juni 1964 auffällig betont und von der SED-Führung in den Vordergrund gerückt. Andererseits sind die Vorbereitungen des für Herbst 1964 geplant gewesenen Besuches des sowjetischen Partei- und Staatschefs Chruschtschow in der Bundesrepublik Deutschland kritisch bis ablehnend diskutiert worden. Im chinesisch-sowjetischen Konflikt hatte die SED auf ihrem VI. Parteitag im Jahre 1963 eindeutig die sowjetische Position unterstützt. Diese Einstellung wurde jedoch von ihr im Herbst 1964 vorsichtig modifiziert. Auch Ulbricht äußerte nun Bedenken gegen die Einberufung einer kommunistischen Weltkonferenz, die nach Chruschtschows Intention die Exkommunikation der KP Chinas aus der kommunistischen Weltbewegung beschließen sollte. Seitdem haben sich die Beziehungen zur VR China ständig verschlechtert und seit Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre einen absoluten Tiefpunkt erreicht. Die SED-Führung hat sich ohne Vorbehalte den sowjetischen Standpunkt zu eigen gemacht. Die Außen- und Innenpolitik Pekings wird als „antisowjetisch“, „unmarxistisch“, „revisionistisch“ und „chauvinistisch“ bezeichnet (Maoismus). Im Jahr 1978 wurden zwar noch diplomatische Beziehungen unterhalten, und bisher sind jährlich Protokolle über den Handelsaustausch unterzeichnet worden, jedoch wird die VR China von der SED nicht mehr uneingeschränkt als sozialistischer Staat anerkannt; die Existenz sozialistischer Produktionsverhältnisse in China ist im Widerspruch dazu jedoch nicht bestritten worden. Die DDR sieht nach wie vor in der UdSSR den einzig wirksamen Garanten ihrer Grenzen und damit ihrer Existenz. Zwar hat sie bisher weder einen separaten Friedensvertrag mit der UdSSR abschließen noch ihre einseitige Forderung nach Umwandlung Berlins (West) in eine „Freie Stadt“ in Moskau durchsetzen können. Volle Übereinstimmung zwischen beiden Staaten bestand und besteht jedoch hinsichtlich eines Grundsatzes der A. der DDR: Jede Entspannung in Europa darf den territorialen und politischen Status quo nicht in Frage stellen. Diesem Grundsatz entsprechend hat die DDR während der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (1973–1975) und während der Belgrader Folgekonferenz (Oktober 1977 – März 1978) die sowjetische Konferenzdiplomatie uneingeschränkt unterstützt. Insbesondere die Weigerung der UdSSR, in das Abschlußdokument der KSZE (1975) die Möglichkeit einer einvernehmlichen, d. h. friedlichen Änderung bestehender Grenzen aufzunehmen, hat die volle Unterstützung der DDR gefunden (Europapolitik der SED). Die kompromißlose Unterstützung der sowjetischen Politik gegenüber den Reformbewegungen in der ČSSR 1968 lag zwar im ureigensten Interesse der Dogmatiker in der SED. ist aber auch als politischer Preis für die bis dahin unveränderte sowjetische Haltung in der Deutschlandfrage anzusehen. Jedoch war in den letzten Jahren vor der Ablösung Ulbrichts als Erster Sekretär des ZK der SED im Juni 1971 im Verhältnis zur UdSSR offenbar eine Veränderung eingetreten, die von einer wachsenden politischen Emanzipation der DDR bedingt war. Das Bemühen Ulbrichts, die Interessen der DDR auch gegenüber der UdSSR stärker zur Geltung zu bringen, zeigte sich deutlich während der letzten Bundespräsidentenwahl in Berlin (West) im März 1969, als die SED-Führung im Gegensatz zur UdSSR eine schwere Berlin-Krise in Kauf nahm, während Moskau offenbar einen Konflikt mit den Westmächten zu Beginn der eigenen Entspannungsoffensive zu vermeiden suchte. Auch während der Vorbereitungen und in der ersten Phase der Vier-Mächte-Verhandlungen über Berlin schien die DDR eher einer Konfliktstrategie zu folgen, als die Anstrengungen Moskaus zu unterstützen, mit den Westmächten (über Berlin) und der Bundesrepublik Deutschland zu einem vertraglich ausgehandelten Modus vivendi zu gelangen. Westliche Beobachter haben die Ablösung Ulbrichts u. a. auf dessen Widerstand gegen die neue sowjetische Europa- und insbesondere Berlinpolitik zurückgeführt. Unter der Führung Honeckers ist wieder eine nahezu vollständige Unterordnung unter die Außenpolitik der UdSSR zu beobachten, der sich die SED-Führung mit Zugeständnissen (durch Einbeziehung von Berlin [West]) in den ersten mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Folgeverträgen zum Berlin-Abkommen und zum Grundlagenvertrag anzupassen suchte. Die vertragliche Grundlage des gegenwärtigen Verhältnisses zwischen beiden Staaten bildet der neue „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ vom 7. 10. 1975. Obwohl die Laufzeit seines Vorgängers vom 12. 6. 1964 (20 Jahre) noch nicht beendet war, hielten es beide Parteiführungen offenbar für notwendig, nach Abschluß der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Ende Juli/Anfang August 1975 in Helsinki die völkerrechtliche Fixierung ihrer Beziehungen den veränderten Bedingungen anzupassen. Nunmehr fehlt jeder gesamtdeutsche Bezug, und die Betonung der Prinzipien des sozialistischen Internationalismus ist an die erste Stelle, im Gegensatz zum Vertrag von 1964, noch vor die Aufzählung der Grundsätze der staatlichen Souveränität getreten. Die noch 1964 und in Verträgen mit einzelnen Warschauer-Pakt-Staaten 1967 verwendete Formulierung von der „besonderen“ bzw. „selbständigen politischen Einheit Westberlin“ taucht nicht mehr auf, dafür wird — wenn auch in nicht zutreffender Weise — auf das Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 rekurriert, wenn die künftige Politik gegenüber Berlin (West) angesprochen wird. [S. 96]Die in Art.~6 fixierte Grenzgarantie („Unantastbarkeit“) erstreckt sich auf alle Grenzen der Teilnehmerstaaten des Warschauer Paktes, nicht nur auf die der Vertragspartner. Erstaunlicherweise werden die Grenzen zu Berlin (West) nicht besonders erwähnt, vielmehr so behandelt, als ob sie auch Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland seien. Im Gegensatz zum Warschauer Vertrag und dem zweiseitigen Vertrag von 1964 ist 1975 jede regionale Begrenzung des Bündnisfalls entfallen, was bedeutet, daß die Nationale Volksarmee künftig auch an der sowjetisch-chinesischen Grenze eingesetzt werden könnte. Allerdings ist diese Begrenzung auch schon in einigen früheren bilateralen Verträgen der UdSSR und der DDR mit osteuropäischen Staaten aufgegeben worden. Von Bedeutung ist schließlich, daß der Vertrag von 1975 nichts über die Aufhebung (Aussetzung?) der Verträge von 1964 und 1955 aussagt. Gilt also der völkerrechtliche Grundsatz „lex posterior derogat legi priori“ oder hat sich die UdSSR den Rückgriff z. B. auf die gesamtdeutschen Bezüge der früheren Verträge offengelassen? Insgesamt bringt der neue Vertrag unter dem Dach der sowjetischen Deutschlandpolitik eine beträchtliche völkerrechtliche Aufwertung und Anerkennung der Interessen der DDR, wie sie insbesondere auch in der neu aufgenommenen Konsultationsklausel des Art. 9 zum Ausdruck kommt. III. Das Verhältnis zu den Staaten des Warschauer Paktes Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der DDR (15. 10. 1949) folgten diesem Schritt auch die übrigen osteuropäischen Staaten: am 17. 10. 1949 Bulgarien, am 18. 10. 1949 Polen, die ČSSR, Ungarn und Rumänien, am 25. 10. 1949 die VR China, am 6. 11. 1949 Nord-Korea. In allen Fällen wurden zunächst nur diplomatische Missionen eingerichtet, ein Botschafteraustausch erfolgte erst 1953. Albanien stimmte am 2. 12. 1949 dem Austausch von diplomatischen Missionen zu, die 1953 zu Gesandtschaften und am 28. 3. 1955 zu Botschaften erhoben wurden. Ebenso wie Albanien verfuhr eine Reihe asiatischer kommunistischer Staaten. Die seit dem 13. 4. 1950 bestehenden diplomatischen Missionen in der Mongolischen VR und Berlin (Ost) wurden am 17. 10. 1955 wechselseitig in Botschaften umgewandelt. Mit Nord-Vietnam wurden am 16. 12. 1954 Botschafter ausgetauscht; die mit Kuba seit 1960 bestehenden Beziehungen in der Form diplomatischer Missionen wurden 1963 durch Botschafteraustausch aufgewertet. Die seit Oktober 1957 zwischen Jugoslawien und der DDR bestehenden Gesandtschaften wurden am 12. 10. 1966 in den Rang von Botschaften erhoben. In zweiseitigen Abkommen mit Polen und der ČSSR erstrebte die DDR frühzeitig eine relative Konsolidierung ihrer östlichen Grenzen. Am 6. 6. und 6. 7. 1950 wurden in zwei Abkommen mit Polen Oder und Lausitzer Neiße zur „unantastbaren Friedens- und Freundschaftsgrenze“ zwischen beiden Staaten erklärt, obwohl sich die SED-Führung anfangs einer Abtretung deutscher Ostgebiete an Polen ebenfalls widersetzt hatte. Am 23. 6. 1950 bestätigten sich DDR und ČSSR, daß es zwischen ihnen keine „offenen und strittigen“ Fragen gebe und die „Umsiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Mit allen Ländern Osteuropas ist bis heute eine Vielzahl von bilateralen Handelsverträgen, Kreditabkommen und Protokollen über wissenschaftlich-technische und kulturelle Zusammenarbeit abgeschlossen worden (Außenwirtschaft und Außenhandel). Keine unmittelbaren handelspolitischen Auswirkungen hatte zunächst die Aufnahme der DDR (29. 9. 1950) in den am 25. 1. 1949 von der UdSSR, Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der ČSSR gegründeten Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die DDR war von da an zwar in allen vom 1959 verabschiedeten Statut des RGW vorgesehenen Organen vertreten, und 3 „Ständige Kommissionen“ (für Chemische Industrie, für Bauwesen und für Standardisierung) haben ihren ständigen Sitz in Berlin (Ost). Der Schwerpunkt der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedern des RGW lag jedoch in den Jahren 1950–1960 auf den bilateralen langfristigen Handelsabkommen, unter anderen: DDR–UdSSR (23. 9. 1951 und 20. 2. 1957), DDR–ČSSR (1. 12. 1951), DDR-Polen (10. 11. 1951), DDR-Rumänien (23. 1. 1952). Da auch die späteren Versuche der UdSSR (vor allem 1962), eine höhere Rechtsform der supranationalen Integration im RGW durchzusetzen, am wachsenden Selbständigkeitsstreben einzelner RGW-Länder (insbesondere Rumäniens) scheiterten, blieben die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen auch für die DDR die entscheidenden Formen der wirtschaftlichen Intra-Block-Beziehungen. Die DDR galt und gilt jedoch bis heute als die entschiedenste Verfechterin einer möglichst engen Verflechtung und Arbeitsteilung zwischen den nationalen Volkswirtschaften. Sie dringt auf völkerrechtliche „direkte Verbindlichkeit der Ratsempfehlungen“ im RGW, lehnt allerdings jede Form von „Supranationalität“, d. h. auch die Einführung von Mehrheitsentscheidungen, als Verstoß gegen die sozialistische Souveränität ab. Von größerer Bedeutung für die außenpolitischen Bindungen der DDR war die Schaffung des Warschauer Paktes (14. 5. 1955), dem sie von Anfang an angehörte. Formal, jedoch nicht tatsächlich, von Anfang an gleichberechtigt, ist die DDR in allen Orga[S. 97]nen der Paktorganisation vertreten. Die am 18. 1. 1956 in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannte Kasernierte Volkspolizei (KVP) wurde jedoch erst am 28. 1. 1956 dem Vereinigten Oberkommando (Sitz Moskau) unterstellt. Rechtlich erhebliche Unterschiede und dadurch bedingte Einschränkungen der außen- und militärpolitischen Entscheidungsfreiheit der DDR sind in den unterschiedlichen Formulierungen der die Beistandsklauseln betreffenden Passagen der Vertragstexte festzustellen. Während der für die übrigen Pakt-Staaten maßgebende Text in russischer, polnischer und tschechischer Sprache abgefaßt ist und bestimmt, daß jeder dieser Staaten über die Formen seines Beistandes zugunsten der DDR allein entscheidet, legt die für die DDR geltende deutsche Fassung fest, daß die Art des Beistandes der DDR zugunsten der anderen Teilnehmerstaaten von diesen bestimmt werden kann. Diese vertragsrechtliche Benachteiligung der DDR, verbunden mit den einseitig auf die Sicherheitsinteressen der sowjetischen Truppen in der DDR abgestellten Konsultationsklauseln des Truppenvertrages von 1957 -die in ähnlichen Verträgen der UdSSR mit Polen und Ungarn den Stationierungsländern mehr Mitspracherechte einräumen, verringerte aber nicht das faktische Gewicht, das die DDR im Pakt erlangen konnte. Seit gemeinsame Manöver der Paktstreitkräfte (Herbst 1961) stattfinden, hat der DDR-Verteidigungsminister Heinz Hoffmann, als einziger der Stellvertreter des sowjetischen Oberbefehlshabers, zwei größere Truppenübungen geleitet. Vieles deutet darauf hin, daß — einer Anregung W. Gomulkas aus dem Jahr 1957 zufolge — die Armeen der VR Polen, der ČSSR, der DDR zusammen mit den in Polen und der DDR stationierten sowjetischen Truppen innerhalb des Paktes eine Sonderstellung einnahmen. („Neues Deutschland“ vom 24. 5. 1965 sprach von einer „Ersten Strategischen Staffel“ des Warschauer Paktes.) Angesichts des seit Mitte der 60er Jahre zu beobachtenden Wandels des Paktes zu einer „machtpolitischen Allianz klassischer Provenienz“ (R. Löwenthal) hat die vollständige Einbindung der DDR in den Pakt auch eine Stärkung ihres außenpolitischen Gewichts im sozialistischen Lager insofern zur Folge gehabt, als Ulbricht insbesondere in den Jahren 1968–1971 z. T. erfolgreich versuchte, über das östliche Allianzsystem eine Kontrolle der Politik vor allem der kleineren Paktmitglieder gegenüber der Bundesrepublik Deutschland auszuüben. Der außenpolitische Entscheidungsspielraum der DDR ist jedoch aufgrund ihrer geographischen Lage und ihres besonderen politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses zur UdSSR geringer als der der übrigen Paktmitglieder. Das wurde gerade seit 1969 deutlich, als die UdSSR in der Phase der Annäherung an die Bundesrepublik den Warschauer Pakt verstärkt als Disziplinierungsinstrument gegenüber Osteuropa benutzte. Neben dem Pakt („lex generalis“) haben die Länder des „Eisernen Dreiecks“ (DDR, Polen, ČSSR) von 1963 bis 1967 untereinander und mit der UdSSR eine Reihe von bilateralen Bündnisverträgen („leges speciales“) abgeschlossen, so die DDR im März 1967 mit Polen und der ČSSR, im Mai 1967 auch mit Ungarn und im September 1967 mit Bulgarien. Diese Verträge sollten vornehmlich der Konsolidierung des sozialistischen Lagers und dem Kampf „gegen die imperialistische Reaktion“ dienen. Die Bestimmungen über den Bündnisfall und über Art und Umfang der Beistandsleistung entsprachen weitgehend denen des Warschauer Paktes. Die Bundesrepublik Deutschland wurde zwar in diesen Verträgen nicht explizit als potentieller Aggressor genannt (der Pakt als sog. „offener“ Pakt spricht nur vom möglichen Angriff „irgendeines Staates oder einer Staatengruppe“); nach einheitlicher östlicher und westlicher Interpretation der Bündnisklauseln war sie aber implizit immer gemeint, wenn von möglichen Angreifern gesprochen wurde. In allen Verträgen wurde ex- oder implizit die sowjetische Zwei-Staaten-Theorie hinsichtlich Deutschlands bekräftigt. Mit Ausnahme des Vertrages DDR–Ungarn ist in allen Verträgen das Potsdamer Abkommen, das die Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes festlegte, nur in der Weise erwähnt worden, daß die DDR seine Prinzipien verwirklicht habe. Sofern sich die Vertragstexte überhaupt auf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands beziehen, wurde sie nur nach „Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten“ für möglich erklärt. In den Verträgen der DDR mit Ungarn und Bulgarien ist eine mögliche Vereinigung beider deutscher Staaten überhaupt nicht erwähnt worden. In allen Verträgen wurde als Grundbedingung für eine deutsche Friedensregelung die Überwindung des „deutschen Militarismus und Neonazismus“ genannt. Berlin (West) wird in den Verträgen der DDR mit Polen, Ungarn und der ČSSR als „besondere politische Einheit“, im Vertrag DDR-Bulgarien als „selbständige politische Einheit“ bezeichnet. Die Forderung nach Umwandlung Berlins (West) in eine „Freie und entmilitarisierte Stadt Westberlin“ konnte die DDR dagegen vertraglich nicht bekräftigen. Die DDR verstand diese Verträge als zusätzliche Garantie ihrer Grenzen und damit als Vorleistung an ein zu schaffendes, den Status quo in Europa zementierendes Sicherheitssystem (W. Ulbricht in „Neues Deutschland“ vom 8. 9. 1967). Sie sollten ferner zu verstärkter Zusammenarbeit und Abstimmung auf allen Gebieten des politischen und gesellschaftlichen Lebens der Vertragspartner führen. Diese Abstimmung sah die DDR als „wirksames Mittel zur Durchführung gemeinsamer außenpolitischer Aktionen“ [S. 98]gegen die Ostpolitik der Großen Koalition in Bonn an. Da diese Verträge das Prinzip des sozialistischen Internationalismus stark betonten, boten sie der Blockpolitik der DDR nach westlicher und östlicher Auffassung die rechtliche Grundlage für die — besonders in der ČSSR im Frühjahr und Sommer 1968 — zu beobachtenden direkten und indirekten Interventionen in die inneren Angelegenheiten der betroffenen Partnerstaaten. Die „Präventivfunktion“ dieser Verträge (Blockierung schwer kontrollierbarer Entwicklungen im Verhältnis der Bündnispartner zur Bundesrepublik Deutschland) hatte für die SED seit dem Abschluß des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland und der ihm folgenden internationalen diplomatischen Anerkennung an Bedeutung verloren. Inzwischen hat die DDR-Führung im Jahr 1977 mit Ungarn (24. 3.), mit Polen (28. 5.), mit Bulgarien (14. 9.) und der ČSSR (3. 10.) neue Verträge über „Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ nach dem Vorbild des Vertrages mit der UdSSR vom 7. 10. 1975 geschlossen. Auch diese Verträge traten an die Stelle der noch nicht abgelaufenen aus dem Jahr 1967. Gemeinsames Merkmal dieser Verträge ist, daß auch ihnen nunmehr jeder Bezug auf die Überwindung der Spaltung Deutschlands fehlt, allerdings auch Angriffe auf den „westdeutschen Militarismus und Revanchismus“ nicht mehr enthalten sind. Einen Sonderfall stellte das Verhältnis der DDR zu Rumänien dar. Rumänien hatte sich seit 1962 sowjetischen Integrationsbestrebungen im Rahmen des RGW widersetzt, weil es darin Nachteile für seine Volkswirtschaft befürchtete. 1967 hatte es als erstes sozialistisches Land Osteuropas diplomatische Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. ohne die vorherige völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch Bonn zur Vorbedingung zu machen. Darüber war es zu einer öffentlich ausgetragenen scharfen Kontroverse zwischen der SED und der rumänischen Parteiführung gekommen. Die rumänische KP hatte sich 1968 an der Intervention der übrigen Staaten des Warschauer Paktes in der ČSSR nicht beteiligt und diese Aktion auch öffentlich mißbilligt. Die in dieser Politik zum Ausdruck gekommenen unterschiedlichen Auffassungen über die Bedeutung der nationalen Unabhängigkeit und Souveränität sowie über die Prinzipien des sozialistischen Internationalismus zwischen Rumänien und den übrigen Mitgliedsstaaten des Warschauer Vertrages (einschließlich der UdSSR) führten u. a. dazu, daß ein Freundschafts- und Beistandsvertrag zwischen DDR und Rumänien zwar im Oktober 1970 paraphiert, aber erst im Mai 1972 unterzeichnet wurde. Seine Bestimmungen gleichen — bis auf geringfügige Abweichungen — denen der Verträge des Jahres 1967. Schon damals waren polemische Angriffe auf die Bundesrepublik Deutschland vermieden und auf eine besondere Bezugnahme auf die deutsche Wiedervereinigung verzichtet worden. Lediglich in Art. 10 wurde die „Herstellung normaler gleichberechtigter Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten auf der Basis des Völkerrechts“ gefordert. Unter diesem Aspekt bedurfte der Vertrag von 1972 auch keiner Erneuerung, als der rumänische Parteichef Ceausescu im Juni 1977 zu einem offiziellen Staatsbesuch in die DDR reiste. Die mit Rumänien fortbestehenden Differenzen sind erneut anläßlich des Besuches des Vorsitzenden des Ministerrates, Stoph, in Bukarest im Frühjahr 1978 deutlich geworden. Zum Nahostproblem, zur Neutronenwaffe, zum proletarischen Internationalismus und in der Chinafrage gibt es gegenwärtig keine Übereinstimmung der Ansichten. Verträge über „Freundschaft und Zusammenarbeit“ hat die DDR mit der Mongolischen Volksrepublik (6. 5. 1977) und mit der Sozialistischen Republik Vietnam (4. 12. 1977) abgeschlossen, die beide keinerlei militärische Beistandsverpflichtungen enthalten. Hervorzuheben ist hierbei, daß im Vertrag mit Vietnam auch kein Bezug auf die erfolgreich erkämpfte Wiedervereinigung Vietnams genommen wird, Hanoi also insofern den Standpunkt der SED-Führung in der nationalen Frage politisch unterstützt. Ein gleiches Entgegenkommen ist von einem anderen kommunistisch regierten Land, Nord-Korea, nicht gezeigt worden. Während einer längeren Asienreise des Staatsratsvorsitzenden Honecker im November und Dezember 1977, in derem Verlauf er auch politische Gespräche mit Kim Il Sung, dem nordkoreanischen Parteichef, führte, unterblieb die Unterzeichnung eines politischen Paktes offenbar wegen nicht überbrückbarer Differenzen in der Frage, wie auf die von Nord-Korea angestrebte Wiedervereinigung des Landes eingegangen und dabei der Standpunkt der SED-Führung in der deutschen Frage berücksichtigt werden sollte. Eine Analyse der Vertragspolitik der DDR-Führung ergibt ferner einige Besonderheiten, die die A. der SED gegenüber dem und im sozialistischen Lager charakterisiert. Die wichtigsten sind: 1. Im Vertrag mit Polen sprechen sich beide Parteien auch gegen die friedliche Veränderung der Grenzen in Europa aus („Unveränderlichkeit“). Die implizite völkerrechtliche Absage an die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands blieb freilich bisher ein Einzelfall und trägt den besonderen Interessen Polens Rechnung. 2. In den Verträgen mit Ungarn, Bulgarien und der Tschechoslowakei wird in den Präambeln die Breschnjew-Doktrin („gemeinsame internationalistische Pflicht“ zum „Schutz der sozialistischen Er[S. 99]rungenschaften“) ausdrücklich bekräftigt. In den Verträgen mit Polen, der Mongolei und Vietnam fehlt die Bestimmung „gemeinsam“. Geographische Distanz und polnische Vorsicht gegenüber militärischen Hilfeleistungen aus der DDR mögen dafür maßgebend gewesen sein. 3. Die Konsultationsklauseln in allen Verträgen — außer in denen mit Polen und Vietnam — wurden qualifiziert; bisher bestanden sie nur in den Verträgen mit der UdSSR und Bulgarien. 4. Die erstmals im Vertrag mit der UdSSR aufgetauchte Formel von der „Annäherung der sozialistischen Nationen“ findet sich jetzt auch in den Verträgen mit den osteuropäischen Ländern (Ausnahme wieder: Rumänien), in leicht abgeschwächter Form auch im ostdeutsch-polnischen Vertrag. Hanoi und Ulan-Bator konnten dem offenbar (noch) nicht zustimmen. Besonders in diesen Bestandteilen der Vertragstexte kommt das Bestreben der SED-Führung zum Ausdruck, den Prozeß der politischen Integration der sozialistischen Staatengemeinschaft — zumindest verbal-propagandistisch und normativ-präjudizierend — voranzutreiben und auf diese Weise allen Erwartungen im Hinblick auf eine Wiedervereinigung Deutschlands (auch auf der „Grundlage des Sozialismus“) einen Riegel vorzuschieben. IV. Das Verhältnis zu den nichtsozialistischen Industriestaaten Bis 1972 gelang es der A. der DDR nicht, von einem europäischen Staat außerhalb des sowjetischen Einflußbereiches die völkerrechtliche, diplomatische Anerkennung als souveräner Staat zu erlangen. Dies lag gleichermaßen an der politischen Solidarität der Mehrzahl der europäischen Staaten mit der Bundesrepublik Deutschland, die eine Anerkennung der Teilung Deutschlands verbot, an den politisch-moralischen Überzeugungen und Sicherheitserwägungen der westlichen Bündnispartner und nicht zuletzt an der Wirksamkeit der von den Mitgliedern des Warschauer Paktes und der DDR heftig bekämpften sog. Hallstein-Doktrin (1955). Unterhalb der Schwelle der diplomatischen Anerkennung erlangte die DDR jedoch frühzeitig eine De-facto-Anerkennung insofern, als sie mit den meisten nichtsozialistischen Staaten Europas vertragliche Handelsbeziehungen anknüpfen, Verkehrs- und Finanzabkommen abschließen und/oder in diesen Staaten Niederlassungen volkseigener Außenhandelsunternehmen etablieren konnte. So bestanden Ende der 60er Jahre in 12 europäischen Staaten (einschließlich der Türkei) Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA) der DDR, in Zypern und Finnland gab es eine Handelsvertretung. Als einziger europäischer Staat unterhielt Finnland — bedingt durch sein besonderes Verhältnis zur UdSSR — in Berlin (Ost) ebenfalls eine Handelsvertretung, die (ebenso wie die DDR-Vertretung in Helsinki) quasi-konsularischen Status besaß. Eine ständige politische Offensive entwickelte die DDR etwa seit 1957 gegenüber den skandinavischen Staaten, die ihren alljährlichen Höhepunkt in der Veranstaltung der Rostocker Ostseewochen erreichte. Unter der Losung „Die Ostsee muß ein Meer des Friedens sein“ versuchte die DDR nicht ohne Erfolg einige Vorbehalte, insbesondere Dänemarks und Norwegens, gegen die NATO für die eigene Ostseepolitik auszunutzen, die eine Schwächung der NATO-Flanke zum Ziel hatte und hat und den eigenen außenpolitischen Status in diesem Gebiet aufwerten sollte. (Am 2. 9. 1957 hatte die DDR in einer offiziellen Erklärung allen skandinavischen Staaten den Abschluß zwei- und mehrseitiger Freundschaftsverträge angeboten.) In Kopenhagen, Stockholm und Oslo bestanden bis 1973 (nur) Vertretungen der KfA. Die finanziell aufwendige und agitatorisch den Bedingungen der jeweiligen Länder sich anpassende Öffentlichkeitsarbeit dieser wie aller anderen Vertretungen der DDR im Ausland hatte jedoch ihr internationales Prestige merkbar aufgewertet. Ziel aller derartigen wie auch der intensiven handelspolitischen Anstrengungen vor allem im Westen war es, die außenpolitische Isolierung zu durchbrechen und die völkerrechtliche Anerkennung als souveräner deutscher Staat zu erreichen. Im Zusammenhang mit dem Abschluß des Grundlagenvertrages (1972) mit der Bundesrepublik und der Aufnahme der DDR in die Organisation der Vereinten Nationen (1973) hat sie zu über 90 Staaten Diplomatische Beziehungen aufgenommen. (Insgesamt haben bis Juli 1978 123 [ohne Bundesrepublik Deutschland] Staaten die DDR diplomatisch anerkannt.) Bei der formalen Gestaltung der neuen außenpolitischen Beziehungen folgt die SED weitgehend den traditionellen Mustern. Sie hat deshalb auch zu jenen Staaten diplomatische Beziehungen aufgenommen, die vorher jahrelang im Zentrum ihrer propagandistischen Angriffe (wie z. B. Spanien, der Iran u. a.) standen. Ihr Ziel ist es dabei, als möglichst „normaler“ Partner auf dem diplomatischen Parkett anerkannt zu werden. So sprachen alle Redner, insbesondere Außenminister O. Fischer, auf dem 7. ZK-Plenum der SED (24./25. 11. 1977) vom international gewachsenen Ansehen der DDR, das auf ihre, die Entspannung fördernde. „Friedenspolitik“ zurückzuführen sei. Der Inhalt der A. der DDR gegenüber der nichtsozialistischen, insbesondere der kapitalistischen Welt kann als defensiv-unentschlossen (im politischen Bereich) und offensiv (im handelspolitischen Bereich) charakterisiert werden. Zwar sollen die Prinzipien der friedlichen Koexistenz und der antiimpe[S. 100]rialistische Kampf weiterhin die Grundlage ihrer A. bilden. Jedoch scheint die SED zunächst vor allem daran interessiert zu sein, ihre jüngst gewonnene internationale Präsenz in möglichst intensive wirtschaftliche Kontakte umzusetzen. Die auf diesem Wege angestrebte wirtschaftliche Stabilisierung der DDR müßte sich zwangsläufig in einer Stärkung ihres politischen Gewichts innerhalb des Warschauer Pakts und des RGW auswirken. Da gleichzeitig die Agitation gegen die Bundesrepublik Deutschland seit 1971 verringert wurde, scheint die angekündigte „Verschärfung des ideologischen Kampfes“ in den internationalen Beziehungen vor allem der Kontrolle nach innen zu dienen und eine gegenwärtig eher defensive Westeuropapolitik abzusichern. Vor allem geht es der SED-Führung darum, die ideologisch-politischen Konsequenzen der auch von ihr 1975 unterzeichneten Schlußakte der KSZE-Konferenz von Helsinki für die innere Stabilität ihres Herrschaftssystems unter Kontrolle zu halten. Eine über die weitere Normalisierung der zwischenstaatlichen Beziehungen hinausgehende politische Zusammenarbeit mit den Staaten Westeuropas bleibt daher auch künftig von den sicherheitspolitischen Perzeptionen der Parteiführung abhängig. Der Abschluß einer Reihe von Konsularverträgen (z. B. mit Finnland und Österreich 1975, mit Großbritannien 1976), mit denen die DDR-Führung ihrer Auffassung von der Existenz zweier deutscher Staatsbürgerschaften auch internationale Anerkennung zu verschaffen sucht, von langfristigen Handelsabkommen und Abkommen über wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (1973 mit Großbritannien auf 10 Jahre, 1975 mit Frankreich auf 5 Jahre) und von Straßen- und Luftverkehrsabkommen sowie weiterer Abkommen mit einigen westeuropäischen Staaten diente dem Ziel, die mit der diplomatischen Anerkennung errungenen Positionen kontinuierlich auszubauen. Insgesamt sind mit den Staaten der EG und der EFTA bzw. mit Institutionen und Organisationen in diesen Staaten von 1974 bis 1978 mehr als 100 Verträge, Vereinbarungen, Protokolle und vertragliche Absprachen vor allem auf wirtschaftlichem, technischem, kulturellem und medienpolitischem Gebiet unterzeichnet worden (Europapolitik der SED). In den Beziehungen zu den USA (diplomatische Anerkennung: 4. 9. 1974) zeichnet sich nur eine langsame Verbesserung ab. Die A. der DDR betreibt gegenwärtig eine intensive, vor allem kulturpolitische Imagepflege (u. a. durch Entsendung von Symphonie-Orchestern und Veranstaltung von Gemäldeausstellungen) auf dem nord amerikanischen Kontinent; die Unterzeichnung eines Arbeitsprogramms auf der ersten gemeinsamen Sitzung der Wirtschaftsausschüsse DDR–USA und USA-DDR im Juni 1977 in Washington blieb bisher der einzige greifbare Erfolg dieser Bemühungen. Einer weiteren Normalisierung des Verhältnisses zwischen beiden Staaten steht die beharrliche Weigerung der DDR entgegen, in den USA lebenden jüdischen Opfern des Nationalsozialismus individuelle Wiedergutmachungszahlungen zu leisten und für die Enteignung amerikanischen Eigentums Entschädigung zu zahlen. Darüber hinaus dürften aufgrund der amerikanischen Haltung in der Berlin-Frage — Festhalten am Vier-Mächte-Status von ganz Berlin — auch in Zukunft schnelle Fortschritte bei der Verbesserung des Verhältnisses nicht zu erwarten sein. In den letzten Jahren waren die USA allerdings größter westlicher Lieferant landwirtschaftlicher Erzeugnisse, vor allem von Mais. Der erste Botschafter der DDR in den USA, Prof. Dr. Rolf Sieber, war Wirtschaftswissenschaftler. Er wurde Mitte 1978 von dem Karriere-Diplomaten Dr. Horst Grunert, bis dahin stellvertretender Außenminister, abgelöst. Die Besuche des Staatsratsvorsitzenden E. Honecker im Dezember 1977 auf den Philippinen und des Politbüromitglieds G. Mittag in Japan im November 1977 sollten wohl in erster Linie — vor allem in Manila — die internationale Präsenz der DDR und die Reichweite ihrer A. dokumentieren. In beiden Fällen kam es zum Abschluß von Regierungsvereinbarungen über die Intensivierung der wirtschaftlich-technischen Zusammenarbeit und des Warenaustausches. Die Asienpolitik der DDR bleibt nach wie vor ohne eigene Konturen, d. h. den sowjetischen Interessen absolut untergeordnet, ohne allerdings das von der UdSSR vorgeschlagene kollektive Sicherheitssystem für Asien allzu deutlich zu unterstützen. Sie ist „antichinesisch“ und gegenüber Japan (diplomatische Anerkennung: 15. 5. 1973) ambivalent: Exportinteressen erfordern den Ausbau der bereits seit 1954 auf der Ebene von Verträgen der Außenhandelsbetriebe bestehenden Wirtschaftsbeziehungen zur Industriemacht Japan; Anfang 1975 kam es erstmals zu einem auf Regierungsebene abgeschlossenen Handelsabkommen, und 1977 wurde ein Kreditabkommen in Höhe von rd. 600 Mill. DM unterzeichnet. Andererseits hat die SED-Presse den Abschluß des chinesisch-japanischen Freundschaftsvertrages von 1978 ebenfalls als gegen die UdSSR gerichtet zurückhaltend kritisiert. Auf der Parteiebene hat die SED die zur Sozialistischen Partei Japans bestehenden Kontakte ständig weiter ausgebaut und verhält sich gegenüber der moskaukritischen Kommunistischen Partei Japans sehr zurückhaltend. In der Auseinandersetzung zwischen der KPdSU und dem Eurokommunismus hat sich die SED-Führung erwartungsgemäß die Positionen Moskaus zu eigen gemacht. Insbesondere zu den kommunistischen Parteien Italiens, Spaniens und Frankreichs bestehen in zentralen ideologischen (proletarischer Internationalismus, führende Rolle der KPdSU im [S. 101]Weltkommunismus, Diktatur des Proletariats) und taktisch-politischen Fragen (Garantierung aller bürgerlichen Grundrechte auch nach einem Wahlsieg, Akzeptierung der Spielregeln des Parlamentarismus, Verhältnis zu Sozialisten und Sozialdemokraten) tiefgreifende Gegensätze. Auf der im Juli 1976 in Berlin (Ost) von der SED organisierten Konferenz der 29 kommunistischen und Arbeiterparteien Europas konnte zwischen regierenden und nicht-regierenden kommunistischen Parteien keine Übereinstimmung auf diesen Gebieten erzielt

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Zielsetzung und Methoden Theoretische Grundlage der A. der DDR ist der Marxismus-Leninismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozioökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Die Kategorie des Klassenkampfes wird damit auch auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen. A.…

DDR A-Z 1979

Staatslehre (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen „Klassengehalt“ bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den einzelnen Formationen der Ausbeutergesellschaft entsprechend werden 3 Typen des Ausbeuterstaates unterschieden: der Sklavenhalterstaat, der Feudalstaat und der kapitalistische Staat. Alle Ausbeuterstaaten seien Diktaturen von Minderheiten über die Mehrheit, deren Hauptfunktion die Unterdrückung zum Zwecke der Aufrechterhaltung der jeweiligen Ausbeuterordnung sei. Für Marx und Engels war der Ausbeuterstaat mit dem Staat überhaupt identisch und ein Fortbestehen des Staates über die proletarische Revolution hinaus nur für die kurze Übergangsphase der Diktatur des Proletariats und ausschließlich zu dem Zwecke denkbar gewesen, die fortbestehenden Reste der ehemaligen Ausbeuterklassen zu unterdrücken. Stalin hat dann, in Anknüpfung an Lenin, die Lehre von einem neuen Staatstyp, dem sozialistischen Staat, entwickelt. Als Rechtfertigung diente ihm die These von der kapitalistischen Einkreisung der Sowjetunion. Die Funktionen des sozialistischen Staates werden heute in innere und äußere Funktionen eingeteilt. Unter den inneren Funktionen sollen die wirtschaftlich-organisatorische und die kulturell-erzieherische Funktion im Vordergrund stehen; die Unterdrückungsfunktion soll zunehmend an Bedeutung verlieren, doch wird neuerdings von der DDR betont, daß sie auch in der gegenwärtigen Periode der entwickelten sozialistischen Gesellschaft potentiell erhalten bleibe und je nach der politischen Lage sogar einen Bedeutungszuwachs erfahren könne. Von den äußeren Funktionen werden insbesondere die militärische Landesverteidigung, der Kampf für die Friedliche Koexistenz und die brüderliche Zusammenarbeit in der sozialistischen Völkergemeinschaft hervorgehoben. Der sozialistische Staat gilt als Machtinstrument der Arbeiterklasse, die die Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen Werktätigen ausübt. Die Lehre vom sozialistischen Staat und seinen Entwicklungsphasen hat in der Folgezeit manche Veränderungen erfahren, die in erster Linie durch die Schwankungen in der Periodisierung bedingt sind. In der Zeit der durch die sowjetische Besatzungsmacht unterstützten kommunistischen Machtergreifung in den Ländern Osteuropas nach 1945 wurde der Begriff der „Volksdemokratie“ geprägt, um die diskreditierte Formel von der „Diktatur des Proletariats“ zu kaschieren. Der Sache nach wurde und wird die Volksdemokratie als eine Form der Diktatur des Proletariats neben der Sowjetdemokratie betrachtet. Die Volksdemokratie soll im Ergebnis eines einheitlichen Prozesses zweier Revolutionen, der antifaschistisch-demokratischen und der sozialistischen Revolution, entstanden sein. Dieser Umstand sowie die Existenz einer sozialistischen Weltmacht, der Sowjetunion, sollen trotz gleicher Grundzüge gewisse Besonderheiten des volksdemokratischen Staates im Vergleich zum Sowjetstaat bedingt haben. Diese äußerten sich in der Organisation der Staatsmacht. in dem Fortbestand von politischen Parteien in einer Reihe von Ländern und in der Beibehaltung der Nationalen Front oder Volksfront auch in der Periode des sozialistischen Aufbaus. Die führende Rolle der kommunistischen Partei sei aber ein Wesensmerkmal auch der Volksdemokratie. In der DDR wurde der Ausdruck „Volksdemokratie“ zur Kennzeichnung des eigenen Entwicklungsstadiums seit der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 gebraucht. auf der die „Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ und damit das Ende der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ verkündet worden war. Die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ ist erst seit Ende der 50er Jahre verwendet worden. Bedeutsame Veränderungen hat in der St. die von Chruschtschow entwickelte Konzeption des „Volksstaates“ bewirkt. Im Parteiprogramm der KPdSU von [S. 1038]1961 wurde behauptet, die Diktatur des Proletariats habe in der Sowjetunion ihre historische Mission erfüllt, ihr Staat habe sich zu einem Staat des gesamten Volkes gewandelt und die sozialistische Staatlichkeit würde zunehmend in die gesellschaftliche Selbstverwaltung hinüberwachsen. Diese Thesen, die nur für die Sowjetunion, die sich bereits in der fortgeschritteneren Entwicklungsphase des „umfassenden Aufbaus des Kommunismus“ befunden haben sollte, unmittelbar Geltung besaßen, wurden in der DDR rezipiert. In dem auf dem VI. Parteitag der SED (Januar 1963) verabschiedeten Parteiprogramm wurde ebenfalls das baldige Ende der Diktatur des Proletariats und der Übergang zum Volksstaat in Aussicht gestellt. Seither wurde die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ immer weniger gebraucht, ohne daß sie ausdrücklich aufgegeben worden wäre. Statt dessen bürgerte sich der Terminus „sozialistische Demokratie“ zur Bezeichnung des politischen Systems der DDR ein. In der St. wurden nur bis 1964/65 verschiedentlich Probleme des Volksstaates erörtert. Der Grund hierfür ist in den ideologischen Auswirkungen von Chruschtschows Sturz Ende 1964 zu suchen. Die neue sowjetische Führung distanzierte sich allmählich von den ideologischen Neuerungen des Parteiprogramms von 1961 und so zunächst auch von der Konzeption des Volksstaates. Ende der 60er Jahre ist der Begriff „allgemeiner Volksstaat“ (obschtschenarodnoje gossudarstvo) von der sowjetischen St. wieder aufgegriffen und schließlich in die neue Sowjetverfassung vom 7. 10. 1977 aufgenommen worden. In der DDR wie in den anderen Ländern des sowjetischen Hegemonialbereichs ist das Leitbild des „Staates des ganzen Volkes“ noch eine Zielvorstellung. Anders als in der Chruschtschow-Ära wird der enge Zusammenhang zwischen der Diktatur des Proletariats und dem Staat des ganzen Volkes, die beide den einheitlichen sozialistischen Staatstyp repräsentierten, wieder nachdrücklich hervorgehoben. In der DDR ist der Terminus „Diktatur des Proletariats“ durch eine Rede W. Ulbrichts vom 12. 10. 1968 als Reaktion auf die Ereignisse in der Tschechoslowakei wieder in den allgemeinen politischen Sprachgebrauch eingeführt worden (Staat und Recht. 1968, S. 1735 ff.). Zugleich sind die These von der führenden Rolle der Partei, der Organisationsgrundsatz des demokratischen Zentralismus und sonstige Elemente der orthodox-stalinistischen St. stark in den Vordergrund gerückt worden. Diese Tendenzen haben sich nach der Entmachtung Ulbrichts und seit dem VIII. Parteitag der SED vom Juni 1971 noch verschärft. Die DDR begreift sich heute als Diktatur des Proletariats. Gleichzeitig versteht sie sich als sozialistische Demokratie. Beide Begriffe werden synonym gebraucht, da die Entfaltung der Demokratie für die Massen der Werktätigen ein charakteristisches Merkmal der Diktatur des Proletariats sei (Verf. Komm., Bd. I, S. 217). Die Anfang der 60er Jahre einsetzenden ideologischen Kursschwankungen sind von der St. der DDR nicht vollständig bewältigt worden. Insbesondere hinsichtlich der Formenlehre des sozialistischen Staates waren im Schrifttum lange Zeit keine substantiellen Aussagen anzutreffen. Erst im Zusammenhang mit dem Erscheinen des Lehrbuchs „Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie“ im Jahre 1975 hat sich eine gewisse Begriffsklärung abgezeichnet. Nach dem gegenwärtigen Stand soll es nur einen Typus des sozialistischen Staates geben, der allerdings verschiedene Entwicklungsetappen aufweist (Lehrbuch, S. 191 ff.). Es handelt sich um folgende Entwicklungsetappen: <1.> der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode von seiner Errichtung bis zum Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse (Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus); 2. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse bis zur Herausbildung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; 3. der sozialistische Staat des ganzen Volkes nach dem vollständigen Sieg des Sozialismus in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. In der letzten Entwicklungsetappe soll sich gegenwärtig ausschließlich die Sowjetunion befinden. Die Einordnung der DDR in dieses Schema ist nicht ganz klar. Der „endgültige Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ wurde auf dem VI. Parteitag der SED (1963) verkündet, aber der Ausdruck „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ ist erst auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) eingeführt worden. Das auf dem IX. Parteitag der SED (1976) angenommene Programm begnügt sich mit der Feststellung, daß der VIII. Parteitag eine „allseitige Begründung“ der bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu lösenden Aufgaben gegeben habe und die DDR gegenwärtig eine Form der Diktatur des Proletariats sei, die die Interessen des ganzen Volkes vertrete. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1037–1038 Staatshaushalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsmacht

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen „Klassengehalt“ bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den einzelnen…

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Preis-Leistungs-Verhältnis (1979)

Im Juli 1976 wurden neue Regelungen zur Preisbildung wirksam (GBl. I. 1976, S. 317 ff.), um einen höheren Anreiz zur Einsparung von Rohstoffen und Material, zur Verbesserung von Erzeugnissen sowie zu einer sinnvolleren Einfügung von Neuerungen in bestehende Sortimente zu erreichen. Die Preise für neue bzw. weiterentwickelte Erzeugnisse werden nunmehr nach dem sog. PLV. gebildet, d. h. in Relation zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften gegenüber Vergleichserzeugnissen. Ausgehend vom Preis des bisherigen Erzeugnisses mit der größten Vergleichbarkeit wird die Verbesserung der Gebrauchseigenschaften des neuen Produktes gemessen und danach — gemäß der neuen Kalkulationsrichtlinie (GBl. I. 1976, S. 321 ff.) — der neue Preis kalkuliert (Industrieabgabepreis; Einzelhandels-Verkaufspreis). Dem Hersteller werden im Preis 70 v. H. des Nutzenvorteils des neuen Erzeugnisses vergütet; damit erhöht sich für ihn auch der Gewinn. 30 v. H. des Nutzen Vorteils gehen an den Anwender; für ihn ergibt sich somit — bezogen auf den Gesamtnutzen des Produktes — eine Verbilligung. Nach dem neuen Verfahren wird zunächst der Industriepreis bei einem „Realpreisindex von 1“ gebildet. Damit ergibt sich der Preis, den das neue Erzeugnis aufgrund der Leistungsverbesserungen in Relation zum bisherigen Produkt erzielen müßte, damit der Aufwand je Leistungseinheit gleichbleibt. Anhand dieses Preises läßt sich der Nutzenvorteil des neuen Gutes ableiten, entweder durch Vergleich mit dem Preis des Vergleichsproduktes (P0) oder — wenn die Kosten des neuen Erzeugnisses höher sind als P0 — durch Vergleich mit den Kosten (einschl. kalkulatorischer Gewinn) des verbesserten Produktes. Von diesem Nutzenvorteil werden dem Hersteller 70 v. H. im Preis vergütet. Die schematische Darstellung zeigt, daß die nach dem PLV. gebildeten Preise sowohl auf die Kosten als auch auf die Verbesserung der Gebrauchseigenschaften bezogen sind. Wichtiger Grundsatz ist, daß die Preiserhöhung geringer sein soll als die Gebrauchswertsteigerung; das bedeutet, das PLV. soll tendenziell sinken. Ist die Kostensteigerung größer als die Erhöhung des Gebrauchswertes, so liegt kein verbessertes Erzeugnis vor. Ein Sonderfall des neuen Preisbildungsprinzips liegt vor, wenn der Betrieb Kostensenkungen (z. B. Materialeinsparungen) bei unveränderten Produkten erzielt; der Betrieb kann in diesem Fall den Betriebspreis bis zum Jahre 1980 konstant lassen, d. h. das PLV. bleibt mehrere Jahre unverändert. Davon ausgenommen sind allerdings Qualitätsminderungen und ein Absinken unter das bestehende technische Niveau. In diesen Fällen müssen Preisabschläge — mindestens in Höhe der von staatlichen Stellen festgestellten Gebrauchswertminderungen — vorgenommen werden. Erhält ein Erzeugnis hingegen das amtliche Gütezeichen „Q”, so ist ein [S. 850]Preiszuschlag in Höhe von grundsätzlich 2 v. H. des Betriebspreises vorgesehen. Obwohl das neue Preisbildungsverfahren eine bessere Einordnung neuer Güter in bestehende Sortimente ermöglicht, überwiegen seine Nachteile.: Der Anreiz der Betriebe für Neuentwicklungen ist angesichts der bestehenden Vorschriften zur Gewinnverwendung relativ gering; objektive Maßstäbe zur Messung der Gebrauchseigenschaften neuer Erzeugnisse fehlen, so daß an die Stelle einer unzureichenden Bewertung des Aufwands nur eine unzureichende Messung der Gebrauchseigenschaften getreten ist. Das Amt für Preise und die von ihm beauftragten staatlichen Preisbildungsorgane dürften auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen, eine wirksame Kontrolle und Bewertung der Gebrauchseigenschaften durchzuführen, da die Hersteller alle wirklichen und vermeintlichen positiven Eigenschaften ihrer neuen oder verbesserten Erzeugnisse herausstellen, die Nachteile hingegen verdecken werden. Preissystem und Preispolitik. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 849–850 Präsidium des Obersten Gerichts A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Preissystem und Preispolitik

Im Juli 1976 wurden neue Regelungen zur Preisbildung wirksam (GBl. I. 1976, S. 317 ff.), um einen höheren Anreiz zur Einsparung von Rohstoffen und Material, zur Verbesserung von Erzeugnissen sowie zu einer sinnvolleren Einfügung von Neuerungen in bestehende Sortimente zu erreichen. Die Preise für neue bzw. weiterentwickelte Erzeugnisse werden nunmehr nach dem sog. PLV. gebildet, d. h. in Relation zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften gegenüber Vergleichserzeugnissen. Ausgehend vom…

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Betriebsgeschichte (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Zweig der Wirtschaftsgeschichte, der sich in Forschung, Darstellung und propagandistisch-agitatorischer Verwertung mit der ökonomischen, technischen, politischen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Betriebe und der in ihnen tätigen Menschen und Organisationen beschäftigt. Dabei werden sowohl die sich verändernde Stellung des Betriebes im Industriezweig bzw. in der gesamten Volkswirtschaft in Verbindung mit der allgemeinen politischen Geschichte als auch die sich aus der Geschichte der Arbeiterbewegung ergebenden Aspekte in die Untersuchung einbezogen. Die B. beruft sich auf Maxim Gorki, dessen Forderung nach einer Geschichtsschreibung über sowjetische Betriebe 1931 zu einem entsprechenden Beschluß des ZK der KPdSU geführt hatte. Die propagandistisch-agitatorischen Aufgaben der B. sind: 1. Förderung der Entwicklung eines sozialistischen Geschichtsbewußtseins; 2. Festigung der Betriebsverbundenheit und Verbesserung des Betriebsklimas, um zur Bildung von Stammbelegschaften beizutragen. Sie werden wesentlich von ehrenamtlichen Kommissionen für B. wahrgenommen, die Gremien der Betriebsparteileitungen (BPL) sind. Die BPL bestätigen die Mitglieder (langjährige Belegschaftsangehörige, Vertreter der Massenorganisationen im Betrieb und der Werkleitung, Wirtschaftshistoriker, Geschichtslehrer. Betriebsarchivare) und die Arbeitspläne der Kommissionen für B. Für die inhaltliche Leitung und die Koordinierung der Arbeiten zur B. ist die Abteilung „Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung und B.“ des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) verantwortlich, bei dem als konsultatives Gremium ein „Problemrat“ für B. eingerichtet wurde. Das IML veröffentlicht Analysen und Direktiven zur B. in den Zeitschriften „Neuer Weg“ und „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung“. Das Sekretariat des ZK der SED forderte in seinem Beschluß vom 7. 6. 1977: Richtlinien zur Erforschung und Propagierung der B., erneut eine Konzentration der B. auf die Geschichte nach 1945, insbesondere aber auf die Entwicklungen seitdem VIII. Parteitag der SED (1971) und eine deutlichere Hervorhebung der Rolle der Partei. Neben Einzelveröffentlichungen soll die B. verstärkt in den Betriebszeitungen berücksichtigt sowie zur Einrichtung von Traditionskabinetten, Betriebsmuseen, Ausstellungen usw. genutzt werden. B. als Wissenschaftsdisziplin leistet einen Beitrag zur Wirtschaftsgeschichtsschreibung. Die Analyse bestimmter betrieblicher Probleme und Erfahrungen (Anwendung bestimmter Lohnsysteme, Wettbewerbsformen, Produktionsverfahren. Leitungsformen usw.) soll darüber hinaus der unmittelbaren Verbesserung der Leitungstätigkeit und der Förderung der Forschungsarbeit in den wirtschaftswissenschaftlichen Einzeldisziplinen dienen. Für diesen Aufgabenbereich besteht die Fachkommission B. der Historiker-Gesellschaft der DDR, die mehrtägige Jahrestagungen veranstaltet und mit dem IML zusammenarbeitet. Das vom Institut für Wirtschaftsgeschichte der Akademie der Wissenschaften der DDR herausgegebene „Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte“ veröffentlicht neben jährlichen Bibliographien methodische und theoretisch-methodologische Grundsatzartikel zur B. sowie Ergebnisse der B. Obwohl die häufig noch diskontinuierliche Tätigkeit der B.-Kommissionen kritisiert und der unwissenschaftliche Festschrift-Charakter mancher Publikationen bemängelt werden, ist doch eine große Zahl umfangreicher Studien entstanden, die u. a. in der Reihe „Geschichte der Fabriken und Werke“ im Tribüne-Verlag veröffentlicht wurden. Insgesamt sind von 1945 bis 1976 1.200 selbständige betriebsgeschichtliche Veröffentlichungen in der DDR erschienen, davon bis 1972 über 60 Habilitations- und Dissertationsschriften. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 184 Betriebsformen und Kooperation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsgesundheitswesen

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Zweig der Wirtschaftsgeschichte, der sich in Forschung, Darstellung und propagandistisch-agitatorischer Verwertung mit der ökonomischen, technischen, politischen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Betriebe und der in ihnen tätigen Menschen und Organisationen beschäftigt. Dabei werden sowohl die sich verändernde Stellung des Betriebes im Industriezweig bzw. in der gesamten Volkswirtschaft in Verbindung mit der allgemeinen politischen Geschichte…

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Erbrecht (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das E. ist als 6. Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB) (Zivilrecht) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) neu geregelt worden und am 1. 1. 1976 in Kraft getreten. Das E. des BGB findet weiterhin Anwendung, wenn der Erbfall vor dem Inkrafttreten des ZGB eingetreten ist (§ 8 Einf.-G. zum ZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I. S. 517). Das E. wird durch Art. 11 der Verfassung der DDR gewährleistet; es ist jedoch von vornherein auf den Rahmen beschränkt, in dem natürliche Personen persönliches oder privates Eigentum haben können. Objekte des sozialistischen Eigentums können nicht Gegenstand des E. sein (Eigentum). Das E. des ZGB unterscheidet die gesetzliche und die testamentarische Erbfolge. Gesetzliche Erben sind der Ehegatte und Verwandte des Erblassers. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die Erben nach „Ordnungen“ eingeteilt, wobei Erben der vorhergehenden Ordnung diejenigen der nachfolgenden Ordnungen von der Erbschaft ausschließen. Der Ehegatte ist neben den Kindern Erbe 1. Ordnung und erbt mit ihnen zu gleichen Teilen, jedoch mindestens ein Viertel des Nachlasses sowie die Gegenstände des ehelichen Haushalts. Sind [S. 336]Nachkommen des Erblassers nicht vorhanden, erbt der Ehegatte allein. Das gesetzliche Verwandten-E. endet bei der 3. Ordnung (Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen), danach ist der Staat gesetzlicher Erbe. Wer volljährig und geschäftsfähig ist, kann auch durch handschriftliches oder notarielles oder durch Nottestament (mündliche Erklärung gegenüber zwei Zeugen) über seinen Nachlaß verfügen. Der Kreis der möglichen testamentarischen Erben ist durch das Gesetz nicht beschränkt. Testamentarische Verfügungen, die gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen Grundsätze der sozialistischen Moral verstoßen, sind nichtig. Der Ehegatte sowie im Zeitpunkt des Erbfalls unterhaltsberechtigte Abkömmlinge und Eltern des Erblassers haben im Falle ihres Ausschlusses von der Erbfolge durch Testament einen Pflichtteilanspruch in Höhe von zwei Dritteln ihres gesetzlichen Erbteils. Für Nachlaßverbindlichkeiten haftet der Erbe grundsätzlich nur bis zur Höhe des Nachlasses; ohne diese Begrenzung haftet der Erbe für die Bestattungskosten, die Kosten des Nachlaßverfahrens, für Kreditzinsen sowie für alle Nachlaßverbindlichkeiten, wenn der Erbe die Pflicht zur Errichtung eines ordnungsgemäßen Nachlaßverzeichnisses schuldhaft verletzt hat. Für die Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten ist das Staatliche Notariat zuständig. Dieses erteilt auf Antrag einen Erbschein, der die Vermutung der Erbberechtigung begründet. Ein Erbschein kann auch für in der DDR befindliche Nachlaßgegenstände erteilt werden, wenn das Staatliche Notariat für die Erteilung eines Erbscheins über den gesamten Nachlaß nicht zuständig ist. Das Staatliche Notariat trifft, soweit ein Fürsorgebedürfnis besteht, auch Maßnahmen, um die Erben zu ermitteln, den Nachlaß zu sichern und die Rechte der Nachlaßgläubiger zu wahren. Auch wenn die Erben bekannt sind, diese aber keine Möglichkeit haben, für die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses Sorge zu tragen, hat das Staatliche Notariat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört insbesondere die Bestellung eines Nachlaßpflegers, die Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachlaßverzeichnisses und ― soweit dies nicht ausreicht ― die Anordnung der Nachlaßverwaltung. Der Nachlaßverwalter verwaltet den Nachlaß und erfüllt die Nachlaßverbindlichkeiten; er ist im Rahmen seiner Befugnisse gesetzlicher Vertreter der Erben. Das E. des ZGB schließt auch für Bewohner der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, Bewohner der DDR in gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge zu beerben, nicht aus. Die Rechtsanwendungsfragen regelt das Rechtsanwendungsgesetz vom 5. 12. 1975 (GBl. I, S. 748). Danach findet auf die erbrechtlichen Verhältnisse das Recht des Staates Anwendung, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte. Hinsichtlich des Eigentums und anderer Rechte an Grundstücken und Gebäuden in der DDR findet das ZGB Anwendung. Für die testamentarische Erbfolge findet das Recht des Staates Anwendung, in dem der Erblasser zur Zeit der Testamentserrichtung seinen Wohnsitz hatte. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 335–336 Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erbschaftsteuern

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das E. ist als 6. Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB) (Zivilrecht) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) neu geregelt worden und am 1. 1. 1976 in Kraft getreten. Das E. des BGB findet weiterhin Anwendung, wenn der Erbfall vor dem Inkrafttreten des ZGB eingetreten ist (§ 8 Einf.-G. zum ZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I. S. 517). Das E. wird durch Art. 11 der Verfassung der DDR gewährleistet; es ist jedoch von vornherein auf…

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Flaggen (1979)

Siehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1975 1985 Nach der VO über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik — Flaggenverordnung — vom 3. 1. 1973 (GBl. SDr. Nr. 751, S. 3) werden folgende F. und Fahnen geführt: Staats-F. der DDR; F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR; Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR; Dienst-F. der a) Nationalen Volksarmee, b) Schiffe und Boote der Volksmarine (Seestreitkräfte), c) Boote der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee, d) Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste; Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee; Fahnen der Dienststellen und Einheiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Inneren. Dienstwimpel können auf Schiffen und Booten geführt werden, wenn diese sich zur Durchführung staatlicher Aufgaben im Einsatz befinden. Die Staats-F. der DDR besteht nach Art. 1. Verfassung und dem weiter geltenden Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl. I, S. 705) in der Fassung des Änderungsgesetzes [S. 400]vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 691) aus den Farben Schwarz-Rot-Gold und trägt auf beiden Seiten in der Mitte das Staatswappen der DDR (Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen ist). Die Farben Schwarz-Rot-Gold sind in der Staats-F. in drei gleich breiten Streifen angeordnet. Die F. wird in der Weise geführt, daß der schwarze Farbstreifen oben, der rote Farbstreifen in der Mitte und der goldene Farbstreifen unten erscheint. Die F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR ist rot. In der Mitte der Flagge befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates ist quadratisch, trägt in der Mitte auf rotem Grund das Staatswappen der DDR, wird von den Farben der DDR eingefaßt und durch goldene Fransen abgeschlossen. Die Dienst-F. der Nationalen Volksarmee entspricht in Form und Größe der Staats-F. der DDR. In der Mitte der Dienst-F. befindet sich auf rotem Grund das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. für Kampfschiffe und -boote der Volksmarine trägt auf rotem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. Die Breite des Mittelstreifens beträgt ⅓ der Breite der F. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. für Hilfsschiffe der Volksmarine trägt auf blauem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. der Boote der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee entspricht in Form, Größe und Gestaltung der Dienst-F. der Nationalen Volksarmee. Am Liek befindet sich ein grüner Streifen. Die Dienst-F. der Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste entspricht in Form, Größe und Gestaltung der Dienst-F. für Kampfschiffe und -boote der Volksmarine. Am Liek befindet sich ein grüner Streifen. Die Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee entsprechen in ihrer Form der Staats-F. der DDR. Um das Staatswappen der DDR stehen auf rotem Grund die Worte „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“. Staatswappen und Umschriftung sind von einem goldenen Lorbeerkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die militärische Bezeichnung. Die Fahnen sind mit goldenen Fransen eingefaßt. Die Fahnen der Dienststellen und Einheiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Inneren entsprechen in Form und Größe der Staats-F. der DDR. In der Mitte der Fahne befindet sich der zwölfzackige Polizeistern mit dem Staatswappen der DDR in der Mitte. Um den Polizeistern stehen die Worte „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“. Die Polizeisterne und die Umschriftung sind von einem Eichenlaubkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die Bezeichnung der Dienststelle bzw. Einheit. Die Fahnen sind mit Fransen eingefaßt. Der Polizeistern, die Umschriftung, der Eichenlaubkranz, die Bezeichnung der Dienststelle bzw. Einheit sowie die Fransen sind in Silber gehalten. Die Dienstwimpel der Schiffe und Boote der Schiffahrtsaufsicht, der Zollverwaltung der DDR, des Gesundheitswesens, der Wasserwirtschaft-Gewässeraufsicht und der Fischereiaufsicht sind dreieckig. Sie tragen beiderseits auf weißem Grund das Staatswappen der DDR. Die Dienstwimpel tragen an beiden langen Seiten einen farbigen Streifen in einer Breite von 1/10 der Breite der Dienstwimpel. Die Farben der Streifen sind bei der Schiffahrtsaufsicht blau, bei der Zollverwaltung der DDR grün, beim Gesundheitswesen gelb, bei der Wasserwirtschaft/Gewässeraufsicht hellblau und bei der Fischereiaufsicht silbergrau. Nach der F.-Anordnung vom 9. 2. 1973 führt die Deutsche Post keine eigene Dienst-F. mehr. Vorher waren deren Farben schwarz-rot-gold. In der Mitte des roten Streifens befand sich ein goldgelbes Posthorn mit einer goldgelben Schnur, 2 goldgelben Quasten und 4 goldgelben Blitzen. Welche F. und Fahnen jeweils in der Nationalen Volksarmee geführt werden müssen, regelt die F.-AO vom 9. 2. 1973 (GBl., SDr. Nr. 751, S. 19). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 399–400 Fischwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Flüchtlinge

Siehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1975 1985 Nach der VO über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik — Flaggenverordnung — vom 3. 1. 1973 (GBl. SDr. Nr. 751, S. 3) werden folgende F. und Fahnen geführt: Staats-F. der DDR; F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR; Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR; Dienst-F. der a) Nationalen Volksarmee,…

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Bau- und Wohnungswesen (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Bauwirtschaft Die Bauwirtschaft ist der Wirtschaftsbereich für Hoch- und Tiefbau sowie Bauinstandsetzungen, der grundsätzlich jene Betriebe umfaßt, die am Prozeß der Bau Vorbereitung und Baudurchführung teilhaben. Seit 1960 hat sich der Anteil der Bauwirtschaft am Nettoprodukt der DDR (Nationaleinkommen) von 7 v. H. (1960) auf 8 v. H. (1977) und ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung von 6 auf 7 v. H. erhöht. Die bauwirtschaftliche Gesamtleistung, im Bauvolumen erfaßt, wird in der DDR zu 67 v. H. von der Bauindustrie, zu 11 v. H. vom Bauhandwerk, zu rund 8 v. H. von den Baueinrichtungen der Landwirtschaft (Zwischengenossenschaftliche Bauorganisationen der Landwirtschaft und Meliorationsgenossenschaften) sowie zu 14 v. H. von den übrigen Betrieben außerhalb der B. (z. B. landwirtschaftliche Baubrigaden [1977: 2 v. H.] sowie Betrieben anderer Wirtschaftsbereiche) erzeugt. II. Entwicklung des Bauvolumens Das Bauvolumen der DDR entwickelte sich ähnlich wie die Brutto-Anlageinvestitionen (Investitionen) und zeigt seit 1960 deutliche Wachstumsschwankungen. Eine schwache Entwicklung trat während der Wachstumskrise zu Anfang der 60er Jahre, im Jahre 1966 — damals ergaben sich Anpassungsschwierigkeiten an die Reformen (Neues Ökonomisches System) — sowie Anfang der 70er Jahre auf. Systemimmanente Schwächen der B. wurden sichtbar: Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Baumaterialien, die nicht bedarfsgerechte regionale Verteilung der Baukapazitäten, eine Zersplitterung der Bauleistungen der Betriebe auf zu viele gleichzeitig begonnene Baustellen sowie Probleme bei der Einführung neuer Technologien. Mit der Rezentralisierung sollten auch diese Probleme überwunden werden. Auffällig ist, daß die Entwicklung der Investitionen und des Bauvolumens seit 1969 stärker voneinander abweicht als in der vorhergegangenen Periode. Den seitdem erheblichen Schwankungen in der Investitionstätigkeit stehen fast konstante Zunahmen der Bauleistungen gegenüber, die in den meisten Jahren 5–6 v. H. erreichten, gelegentlich sogar darüber lagen. Diese relative Stabilität erklärt sich einerseits aus der teilweisen Überwindung der erwähnten strukturellen Schwächen des Bausektors, andererseits aber auch aus dem zunehmenden sozialpolitischen Gewicht, das dem Wohnungsbau von der Parteiführung zugewiesen wurde. Charakteristisch für die DDR ist der relativ hohe Anteil der Baureparaturen, die — nach der in der DDR üblichen Abgrenzung — zu einem Viertel bis zu einem Drittel auch die Generalreparaturen enthalten. Von der gesamten Bauproduktion sind seit 1960 22–28 v. H. auf Baureparaturen entfallen, von de[S. 137]nen wiederum ein Drittel die Instandhaltung der stark veralteten und lange Zeit vernachlässigten Wohngebäude des Altbaus betraf. Dabei haben seit einigen Jahren Versuche an Bedeutung gewonnen, mit industriellen Reparaturmethoden — bei zeitweiliger Umsiedlung der Mieter — ganze Straßenzüge rationell zu überholen und zu modernisieren. Die sonstigen Bauleistungen — zu ihnen rechnen Abbruch- und Enttrümmerungsleistungen, Architektenleistungen für die reine Baudurchführung, Bodennutzungsgebühren, Aufwendungen für Erschließungsarbeiten u. ä. — haben in den letzten Jahren mit den Großvorhaben und der damit verbundenen Intensivierung der Vorarbeiten stark zugenommen. III. Die Bauinvestitionen Genauso wie bei den Brutto-Anlageinvestitionen (Investitionen) vereinigen in der DDR die „produktiven“ Bereiche auch den größten Teil der Bauinvestitionen; seit 1960 stieg deren Anteil von gut 58 auf 65 v. H. aller Bauinvestitionen. Allein die Industrie hat 1965 wie auch seit 1970 40 v. H. der gesamten Bauinvestitionen durchgeführt, 1960 waren es erst 30 v. H. Zweitgrößter Investor des „produzierenden Sektors“ ist die Land- und Forstwirtschaft mit einem Anteil von 16 bis 21 v. H. aller Neubauten. Darin zeigt sich der mit erheblicher Bautätigkeit verbundene Übergang zu „industriemäßigen Produktionsmethoden“. Auf die Bereiche Verkehr, Post- und Fernmeldewesen sowie auf den Handel entfielen seit 1965 je 5 v. H. aller Neubauten und auf die Bauwirtschaft selbst schließlich 2–3 v. H. Bei den „nichtproduzierenden“ Zweigen konzentrierte sich die Neubautätigkeit vor allem auf den Wohnungsbau, dessen Anteil an den Bauinvestitionen von 1960 bis 1970 von 28 auf 18 v. H. zurückfiel, seitdem aber wieder 23 v. H. erreichte. Auf kulturelle und soziale Einrichtungen (Bildungswesen, Kunst, Gesundheits- und Sozialwesen sowie Sport und Touristik) entfielen 3–7 v. H. der Bauinvestitionen. Die übrigen nichtproduzierenden Bereiche (Staatliche Verwaltung, Bank- und Versicherungswesen) erhielten in der Regel nur 1–3 v. H. aller Bauinvestitionen. Auf beides zusammen entfällt gegenwärtig nur noch ein Anteil von 4 v. H. der Neubauten. IV. Die Wohnungsbauleistungen Die Wohnungsversorgung war, gemessen an der Zahl der Wohnungen, im Gebiet der heutigen DDR schon immer besser als in der Bundesrepublik Deutschland. Die Wohndichte betrug 1939 im Gebiet der heutigen DDR 3,35 Personen je Wohnung, in der Bundesrepublik dagegen 3,7 Personen (vgl. Klaus Dieter Arndt: Wohnverhältnisse und Wohnungsbedarf in der sowjetischen Besatzungszone, Sonderheft des DIW, Nr. 50, Berlin 1960, S. 36). Hinzu kamen geringere Kriegszerstörungen in der DDR und eine stagnierende Bevölkerung, während in der Bundesrepublik durch starke Zuwanderungen eine beträchtliche Bevölkerungszunahme auftrat. So betrug die Wohndichte (Zahl der Personen je Wohnung) in der DDR 1950 und 1961 3,6 und 3,1 Personen gegenüber 4,9 bzw. 3,4 Personen in der Bundesrepublik. Inzwischen hat die Bundesrepublik die DDR eingeholt; in beiden Gebieten beträgt die Wohndichte gegenwärtig 2,5 Personen. Aus dieser geringeren Dringlichkeit zum Wohnungsneubau erklärt sich auch der vergleichsweise niedrigere Anteil des Wohnungsbauvolumens der DDR am gesamten Bauvolumen: In den 50er Jahren waren es bei insgesamt nur geringem Bauvolumen [S. 138]35–40 v. H. (Bundesrepublik Deutschland: über 50 v. H.), heute sind es 24 v. H. (Bundesrepublik: 41 v. H.). Je Einwohner gerechnet wurden 1950 weniger als ein Viertel, gegenwärtig werden bereits zwei Drittel der westdeutschen Pro-Kopf-Produktion an Wohnbauten erstellt. Obwohl bei dieser Berechnung das Wohnungsbauvolumen zu jeweiliger Preisbasis beider deutscher Staaten von 1967 zugrunde gelegt worden ist, dürften die Ergebnisse den realen Niveauunterschied widerspiegeln, da 1967 die Baukosten im Wohnungsbau in beiden Gebieten einander etwa entsprochen haben. Im Zeitraum 1971 bis Ende 1978 wurden 1089.800 Wohnungen geschaffen, davon 721.400 Neubauwohnungen (einschließlich 65.400 Eigenheime). 102.300 Wohnungseinheiten sind durch Um- bzw. Ausbau von Dachgeschossen und Läden gewonnen worden, 266.100 entfallen auf die Modernisierung von Altbauten und stellen somit keine Erhöhung des Bestandes dar. In der Bundesrepublik Deutschland betrug die Vergleichszahl für reine Neubauten in der gleichen Zeit 3,8 Mill. Wohnungen. Die Ausstattung der neugebauten Wohnungen hat sich deutlich verbessert: So sind alle 1977 gebauten Wohnungen mit Bad bzw. Dusche und Warmwasser (1960: 17 v. H.) versehen worden sowie mit Einbauküchen (1960: 26 v. H.) eingerichtet, 91 v. H. weisen Zentralheizung (1960: 9 v. H.) und zwei Drittel (1960: 37 v. H.) Balkon bzw. Loggia auf. Die durchschnittliche Wohnungsgröße der neugebauten Wohnungen betrug Anfang der 60er Jahre 55 bzw. 56 qm, sie verringerte sich bis 1967 auf 51 qm; gegenwärtig erreicht sie 60 qm. In der Bundesrepublik Deutschland hat die Durchschnittsgröße seit 1962 von 77 auf 97 qm zugenommen. V. Der Wohnungsbestand Am 1. 1. 1971 gab es gemäß den Ergebnissen der Wohnraum- und Gebäudezählung ca. 6 Mill. Wohnungen in der DDR. Der Bestand hat sich somit gegenüber März 1961 um 550.000 Wohnungen erhöht. Bei Berücksichtigung des Nettozugangs der Jahre 1971 bis Mitte 1978 läßt sich der Wohnungsbestand zum 30. 6. 1978 auf 6,7 Mill. Wohnungen beziffern. Damit standen bei einer Wohnbevölkerung von 17 Mill. Personen 398 Wohnungen je 1000 Einwohner zur Verfügung, 1961 waren es 327 Wohnungen. In der Bundesrepublik verfügten bei einem Gesamtbestand von 24,5 Mill. Wohnungen durchschnittlich 1000 Einwohner über 400 Wohnungen. Bei diesen Feststellungen ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland im Durchschnitt um 36 v. H. größer sind als in der DDR (79 gegenüber 58 qm). Somit ist der an der Wohnfläche bemessene Versorgungsgrad in der Bundesrepublik günstiger: Je Einwohner gibt es durchschnittlich 31 qm Wohnfläche gegenüber nur 23 qm (1961: 17 qm) in der DDR. Die Wohnungen mit einem oder zwei Wohnräumen machen in der DDR 46 v. H. des Gesamtbestandes aus, in der Bundesrepublik gehören nur 35 v. H. aller Wohnungen in diese Kategorie. Während in der DDR die Zweiraumwohnung mit einem Anteil von 37 v. H. aller Wohnungen die häufigste Wohnungsgröße darstellt, dominiert in der Bundesrepublik die [S. 139]Dreizimmerwohnung (31 v. H.). Wohnungen mit 4 und mehr Wohnräumen sind in der DDR mit einem Anteil von 19 v. H. des Bestandes vertreten gegenüber 34 v. H. in der Bundesrepublik. Die Wohnräume erreichen in der DDR nur eine Durchschnittsgröße von 15 qm, in der Bundesrepublik hingegen mehr als 20 qm. Wegen der im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland erheblich niedrigeren Wohnungsbauleistung besteht in der DDR eine weitaus ungünstigere Altersstruktur der Wohnungen: Mitte 1978 entfielen nur 30 v. H. des Gesamtbestandes auf nach 1945 gebaute Wohnungen — in der Bundesrepublik dagegen über 60 v. H. Die Hälfte aller Wohnungen der DDR sind vor 1919 errichtet worden und damit über 60 Jahre alt, 20 v. H. sind in den Jahren von 1919 bis 1945 gebaute Wohnungen. Die Instandhaltung und Modernisierung der Wohngebäude ist in der DDR jahrzehntelang vernachlässigt worden. Eine planmäßige Sanierung von Altbeständen wird erst seit Anfang der 70er Jahre vorgenommen. Deshalb zeigt die Ausstattung der Wohnungen gegenwärtig noch immer erhebliche Mängel: Lediglich 20 v. H. aller Wohnungen (1971: 11 v. H.) haben Zentralheizung, nur 49 v. H. sind mit Bad bzw. Dusche ausgerüstet (1971: 39 v. H.). Die Hälfte des Bestandes verfügt über Innentoilette (1971: 42 v. H.), 88 v. H. (1971: 82 v. H.) haben Wasseranschluß in der Wohnung. Dies stellt ein Ausstattungsniveau dar. das in der Bundesrepublik Deutschland bei Bad/Dusche bereits Anfang der 60er Jahre und bei Innentoiletten schon in den 50er Jahren erreicht worden ist. 1968 waren in der Bundesrepublik 79 v. H. aller Wohnungen mit WC, 68 v. H. mit Bad und 32 v. H. mit Sammelheizung ausgerüstet — im Jahr 1978 verfügten etwa 90 v. H. aller Wohnungen über Bad und WC sowie 60 v. H. über eine Sammelheizung. Besonders zurückgeblieben ist in der DDR der Altbestand. Beiden bis 1918 gebauten Wohnungen gibt es derzeit nur in jeder zwanzigsten Zentralheizung, in jeder vierten eine Innentoilette und ein Bad. In den Bezirken Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Dresden ist der Altbestand besonders hoch. [S. 140] [S. 141]<VI. Wohnungswesen> Bei den staatlichen Organen (Räte der Kreise, der Bezirke und Gemeinden) bestehen Wohnungskommissionen, die über die Wohnraumverwendung entscheiden. In der Regel müssen Wohnungssuchende — insbesondere für Neubauwohnungen — lange Wartezeiten hinnehmen. Mit Vorrang werden Personen behandelt, die besondere Leistungen für den Aufbau der DDR geleistet haben, oder aber auch Familien von Arbeitern neuer, erweiterter bzw. besonders wichtiger Industriebetriebe. Deshalb nehmen die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) Einfluß auf die Verteilung fertiggestellter Wohnungen, aber auch auf die Verteilung des Altwohnraums. Seit März 1958 bestehen in den meisten Städten „Volkseigene kommunale Wohnungsverwaltungen“, deren Aufgabe es ist, neben den vormals schon staatlichen Wohnbauten auch die in den Nachkriegsjahren aufgrund der sowjetischen Befehle enteigneten Grundstücke (Eigentum; Enteignung) zu verwalten, ebenso Grundstücke ausländischer oder Eigentümer aus der Bundesrepublik Deutschland, ferner Grundbesitz von Personen, die nach dem 17. 6. 1953 die DDR „illegal“ verlassen haben. Erträge aus Grundstücken bzw. Wohnungen, deren Eigentümer bereits vor 1945 im Ausland oder im Gebiet der heutigen Bundesrepublik lebten, werden nach Abzug der Instandhaltungs- und Verwaltungskosten einem Sperrkonto bei der Staatsbank der DDR überwiesen. Grundstücke bzw. Wohnungen von nach dem 17. 6. 1953 nach der Bundesrepublik Deutschland abgewanderten Eigentümern wurden von den „Kommunalen Wohnungsverwaltungen“ in Treuhänderschaft übernommen. Die Eigentümer haben kein Recht auf die Erteilung von Auskünften oder auf Zahlung von Erträgen aus der Vermietung. Die „Volkseigenen kommunalen Wohnungsverwaltungen“ sind auch die Träger des „Volkseigenen Wohnungsbaus“. Daneben gibt es die seit 1953 existierenden Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG), die den sog. Arbeiterwohnungsbau (1961: 59 v. H., 1967: 25 v. H., 1976/77: 36 v. H. der errichteten Neubauwohnungen) durchführen und die entstandenen Wohnungen verwalten. Seit Ende 1963 sind die „Volkseigenen kommunalen Wohnungsverwaltungen“ auch zuständig für die Organisierung der Reparaturarbeiten an in privatem Besitz befindlichen Wohnungen. Über die Mietermitverwaltung wird angestrebt, die Mieter zu teilweise kostenlosen Reparaturarbeiten an den von ihnen bewohnten Wohnhäusern zu veranlassen. Anders als im Westen konnte in der DDR das — nur durch hohe staatliche Subventionen aufrechterhaltene — äußerst niedrige Mietenniveau weder die Kommunalen Wohnungsverwaltungen und die Wohnungsgenossenschaften noch den privaten Hausbesitz, dem heute immer noch 60 v. H. aller Wohngebäude gehören, zu nachhaltigen Modernisierungsmaßnahmen veranlassen. Dies erklärt den weitgehend baufälligen Zustand eines großen Teils der Miethäuser. Erst als der Staat mit Beginn der 70er Jahre die (aus Staatshaushaltsmitteln und Krediten finanzierte) Modernisierung der Altsubstanz in die Pläne aufnahm, trat hier eine Besserung ein. Die Altbaumieten befinden sich noch immer auf dem Stand von 1938. Wie niedrig das Mietenniveau für Neubauten ist, wird an der Anfang 1972 für einen bestimmten Personenkreis durchgeführten Mietpreissenkung der seit 1967 fertiggestellten Wohnungen deutlich: So zahlen gegenwärtig Arbeiter- und Angestelltenfamilien mit einem Monatseinkommen bis 2.000 Mark in Berlin (Ost) 1,– bis 1,25 Mark und in den Bezirken der DDR 0,80 bis 0,90 Mark je qm Wohnfläche, Personen mit höherem Einkommen bis zu einem Drittel mehr. VII. Die Wohnungsbauprogramme bis 1990 Das Wohnungsbauprogramm des gegenwärtigen Fünfjahrplans sieht für die Jahre 1976–1980 vor, 750.000 Wohnungen zu bauen, davon 550.000 Neubauwohnungen (einschl. Eigenheime). Dieses Programm ist inzwischen durch Selbstverpflichtung des FDGB um 100.000 zu modernisierende Wohnungen erweitert worden. Der vorgesehene Neubau konzentriert sich besonders auf die Bezirke (Erfurt, Dresden, Magdeburg, Leipzig, Suhl) mit hohen Altbeständen, um Anfang der 80er Jahre den Abriß nicht erneuerungswürdiger Wohngebäude zu ermöglichen. Mit der Modernisierung sollen die dafür geeigneten Altbestände den heutigen Ausstattungsanforderungen angepaßt werden. Darüber hinaus spielt als Ziel des Wohnungsbauprogramms auch die Schaffung von Wohnraum für Arbeitskräfte in neueren Industriegebieten eine Rolle — beispielsweise in den Bezirken Frankfurt, Cottbus und Rostock. Rund je ein Zehntel aller Neubauwohnungen ist geplant für die Bezirke Halle, Karl-Marx-Stadt, Dresden und Berlin (Ost). Hier entfallen allein 20.000 Wohnungen auf den neuen Stadtteil Berlin-Marzahn, der nach seiner Fertigstellung 1985 35.000 Wohnungen umfassen soll. Daneben sind hohe Planziele auch für die Bezirke Leipzig und Magdeburg (je 40.000 Neubauwohnungen) vorgesehen; auch hier werden neue Wohngebiete — Leipzig-Grünau mit 20.000 und Magdeburg-Nord mit 10.500 Wohnungen — erschlossen. Nur weniger als 5 v. H. der Neubauwohnungen sind wegen des hohen Mehraufwands in Hochhäusern geplant, vor allem in Berlin (Ost) und in einigen Bezirkshauptstädten. Deshalb konzentriert sich der Wohnungsbau hauptsächlich auf fünf- und sechsgeschossige, gelegentlich auch auf zehn- und elfgeschossige Gebäude. Unter Berücksichtigung der erreichten Neubauleistung von knapp 259.000 Wohnungen der Jahre [S. 142]1976 bis Mitte 1978 verbliebe für die zweite Hälfte der gegenwärtigen Fünfjahrplanperiode noch ein Planziel von 292.000 Wohnungen. Dieses Ziel erfordert in den meisten Bezirken der DDR erhebliche Anstrengungen. Bei der Modernisierung hingegen (einschl. Um- und Ausbau) dürfte das verbleibende Plansoll leichter zu erreichen sein. Seit 1971 wird der Bau von Eigenheimen für Familien von Arbeitern und Genossenschaftsbauern, für kinderreiche Familien sowie für junge Ehepaare — bei Übernahme größerer Eigenleistungen — insbesondere in kleinen und mittleren Städten und Dörfern gefördert. Insgesamt sollen im gegenwärtigen Planjahrfünft 55.000 Eigenheime gebaut werden. Hemmend scheinen sich beim Eigenheimbau bisher allerdings noch Schwierigkeiten bei der Materialbereitstellung auszuwirken. Für das Wohnungsbauprogramm sind im gegenwärtigen Planjahrfünft einschließlich Folgeeinrichtungen (z. B. Kindergärten und Kaufhallen) 55 Mrd. Mark vorgesehen. Zieht man davon den geplanten Reparaturaufwand (einschl. Modernisierung) von 14 Mrd. Mark ab, so handelt es sich um ein Investitionsvolumen von 40 Mrd. Mark — das entspricht einem Anteil von fast 17 v. H. aller bis 1980 geplanten Investitionen. Etwa zur Hälfte wird der Gesamtaufwand aus dem Staatshaushalt finanziert, davon jährlich etwa 3 Mrd. Mark für die aus Mieten nicht zu deckenden Reparaturleistungen (Mietpreissubventionen). Da auch bei Erfüllung des Wohnungsbauprogramms des Fünfjahrplanes sowohl wegen der starken Überalterung als auch wegen der recht erheblichen Ausstattungsmängel der Wohnungen die Wohnbedingungen noch weit hinter den Erfordernissen zurückbleiben werden, hat die Wirtschaftsführung der DDR ein weiteres, recht umfassendes Wohnungsbauprogramm bis 1990 konzipiert. Danach ist für den Zeitraum von 1981 bis 1990 der Bau bzw. die Modernisierung von 2,0 bis 2,2 Mill. Wohnungen [S. 143]vorgesehen. Der Wohnungsbau bleibt damit auch weiterhin Schwerpunkt der Investitionstätigkeit. Der Gesamtaufwand soll 140–145 Mrd. Mark betragen. Angesichts der gestiegenen Rohstoffkosten erscheint es jedoch fraglich, ob diese Größenordnung eingehalten werden kann. Manfred Melzer Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 136–143 Bau- und Montagekombinate A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beamte

Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Bauwirtschaft Die Bauwirtschaft ist der Wirtschaftsbereich für Hoch- und Tiefbau sowie Bauinstandsetzungen, der grundsätzlich jene Betriebe umfaßt, die am Prozeß der Bau Vorbereitung und Baudurchführung teilhaben. Seit 1960 hat sich der Anteil der Bauwirtschaft am Nettoprodukt der DDR (Nationaleinkommen) von 7 v. H. (1960) auf 8 v. H. (1977) und ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung von 6 auf 7 v. H. erhöht. Die bauwirtschaftliche Gesamtleistung,…

DDR A-Z 1979

Einheitliches sozialistisches Bildungssystem (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Ziele und Grundsätze Nach Auffassung der marxistisch-leninistischen Pädagogik (Pädagogische Wissenschaft und Forschung), wie sie gegenwärtig in der DDR ― darin vor allem der sowjetischen Pädagogik und Bildungspolitik folgend ― offiziell vertreten wird, ist die sozialistisch-kommunistische Bildung und Erziehung und darin besonders die Herausbildung eines sozialistischen Bewußtseins (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung) bei allen Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen eine notwendige Voraussetzung für die Errichtung und Sicherung der sozialistischen bzw. kommunistischen Gesellschaftsordnung. [S. 293]Für die sozialistische Bildungskonzeption wird aus der Sicht des Marxismus-Leninismus, d. h. aus der marxistisch-leninistischen Persönlichkeitstheorie, vor allem gefolgert, daß alle Bildungs- und Erziehungsprozesse (Sozialisationsprozesse) unlösbar in lebendige geschichtliche Prozesse eingebettet sind und von den materiellen Lebensprozessen, den politischen Kämpfen der Klassen und ihren ideologischen Reflexionen in bezug auf Ziele, Inhalte und Methoden entscheidend bestimmt werden. Sie können nur im Rahmen revolutionärer gesellschaftlicher Veränderungen unter der Führung der SED voll wirksam und zu einem bedeutenden Faktor des gesellschaftlichen Fortschritts werden. Dabei müsse aufgrund der Dialektik der äußeren und inneren Entwicklungsbedingungen und -Ursachen die Entwicklung des Menschen als ein „ununterbrochener Prozeß der aktiven Aneignung und Verinnerlichung der historisch-konkreten Umwelt“, der menschlichen Kultur in ihrer Gesamtheit, in der Arbeit, im Lernen und in weiteren „kulturschöpferischen Tätigkeiten“ verstanden und verwirklicht werden. Nach dem Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 (GBl. I, 1965, S. 83) i. d. F. des Beschlusses vom 30. 6. 1966 (GBl. II, 1965, S. 571), das die bildungspolitischen Beschlüsse des Parteiprogramms der SED von 1963 rechtlich regelte und das auch nach Verabschiedung des neuen Parteiprogramms (1976) weiter Geltung hat, ist es das Hauptziel des B., alle Bürger zu „allseitig und harmonisch entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten, die bewußt das gesellschaftliche Leben gestalten, die Natur verändern und ein erfülltes, glückliches, menschenwürdiges Leben führen“, zu bilden und zu erziehen. Insbesondere sollen sie befähigt werden, „die technische Revolution zu meistern und an der Entwicklung der sozialistischen Demokratie mitzuwirken“. Dazu sollen sie eine moderne Allgemeinbildung und eine hohe Spezialbildung sowie „Charakterzüge im Sinne der sozialistischen Moral“ erwerben. Durch die gemeinsame, einheitliche Bildungs- und Erziehungsarbeit des sozialistischen Staates und aller gesellschaftlichen Kräfte sollen die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen befähigt werden, „als gute Staatsbürger wertvolle Arbeit zu leisten, ständig weiter zu lernen, sich gesellschaftlich zu betätigen, mitzuplanen und Verantwortung zu übernehmen, gesund zu leben, die Freizeit sinnvoll zu nutzen, Sport zu treiben und die Künste zu pflegen“. Dazu sichern Verfassung und Bildungsgesetz allen Bürgern das gleiche Recht auf Bildung zu, das gleichermaßen die gesellschaftliche Pflicht zur Bildung einschließt. Diese programmatischen Forderungen und gesetzlichen Bestimmungen sagen allerdings noch nichts über die individuelle Möglichkeit der Verwirklichung des Rechtes auf Bildung für alle aus. Maßgeblich für den Aufbau des Bildungssystems und für die inhaltliche Gestaltung der Bildung und Erziehung sind die Grundsätze der Einheit von Bildung und Erziehung, der Verbindung von Bildung und Erziehung mit dem „Leben“, der Verbindung von Theorie und Praxis, der Verbindung von Lernen und produktiver Arbeit sowie der Allseitigkeit und Permanenz der Bildung und Erziehung. In der DDR wird in der Regel der komplexe Begriff „Bildung und Erziehung“ für die Gesamtheit sowohl der pädagogischen Prozesse als auch ihrer Ergebnisse verwendet, um damit das Grundprinzip der Einheit von Bildung und Erziehung (im engeren Sinne) zum Ausdruck zu bringen. Dabei sollen wohl auch die Schwierigkeiten einer der Praxis standhaltenden definitorischen Abgrenzung beider pädagogischer Grundbegriffe vermieden werden. Unter Berücksichtigung der Einheit, also der praktischen Untrennbarkeit von Bildung und Erziehung, wird unter „Bildung“ jene Komponente der Gesamtheit der pädagogischen Prozesse und ihrer Ergebnisse verstanden, in der die Aneignung des vor allem in den Lehrplänen und anderen curricularen Materialien aufbereiteten Bildungsgutes unter dem Gesichtspunkt der Kenntnisse, Erkenntnisse, Fähigkeiten. Fertigkeiten usw., akzentuiert wird. Der Begriff „Erziehung“ (im engeren Sinne) meint jene Seite aller pädagogischen Prozesse und ihrer Ergebnisse, die sich auf die Herausbildung ideologischer (politischer, weltanschaulicher, ethischer und ästhetischer) Wertmaßstäbe, Normen und Einstellungen und auf die Entwicklung von Überzeugungen, Charaktereigenschaften und Verhaltensweisen beziehen. Der jeweilige Gebrauch der Begriffe „Bildung“ oder „Erziehung“ (im engeren Sinne) meint jedoch nicht immer die dargestellte Differenzierung, sondern stellt häufiger nur eine Abkürzung des Gesamtbegriffes dar. Wenn beispielsweise von „Polytechnischer Bildung“ oder von „Politisch-ideologischer Erziehung“ gesprochen wird, so ist in der Regel damit „Polytechnische Bildung und Erziehung“ bzw. „Politisch-ideologische Bildung und Erziehung“ als untrennbare Einheit, nicht jedoch in der jeweiligen Akzentuierung gemeint. Der Grundsatz der Einheit von hoher wissenschaftlicher Bildung und „klassenmäßiger sozialistischer“ Erziehung beruht einmal auf der Erkenntnis der Unteilbarkeit der pädagogischen Prozesse, zum anderen aber auf dem marxistisch-leninistischen Grundaxiom der Einheit bzw. Identität von Wissenschaft und sozialistischer Ideologie und von Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus; er findet seinen inhaltlichen Niederschlag in allen Bereichen der Bildung und Erziehung, sei es nun in der politisch-ideologischen bzw. staatsbürgerlichen, der polytechnischen oder der ästhetischen Bildung und Erziehung, in der Körper-, Wehr-, Arbeits- oder Kollektiverziehung. [S. 294] Dies gilt aber auch für die damit eng verbundenen Grundsätze der Verbindung von Theorie und Praxis in der Bildung und Erziehung sowie der Verbindung von Lernen und produktiver Arbeit. Der Grundsatz der Allseitigkeit und Permanenz von Bildung und Erziehung schließlich ist vor allem bezogen auf die Realisierung eines ihrer wichtigsten Ziele, nämlich auf die Herbeiführung und langfristige Sicherung der beruflichen Disponibilität möglichst aller Bürger unter Berücksichtigung sowohl ihrer Befähigungen und Neigungen als auch der jeweiligen wechselnden volkswirtschaftlichen Erfordernisse. Eine möglichst weitgehende Übereinstimmung zwischen individuellen Neigungen und gesellschaftlichen bzw. volkswirtschaftlichen Erfordernissen zu erreichen, ist eine zentrale Aufgabe aller Bildungseinrichtungen, speziell aber der umfassend angelegten Berufsberatung und Berufslenkung. Dazu wird eine „moderne sozialistische Allgemeinbildung“ angestrebt, deren Bestandteile „die mathematische, naturwissenschaftliche und polytechnische, die staatsbürgerliche, gesellschaftswissenschaftliche und moralische, die muttersprachliche, fremdsprachliche, ästhetische und körperliche Bildung und Erziehung“ sind und die auch auf den oberen Stufen des Bildungssystems fortgeführt werden soll. Auf diese Allgemeinbildung soll jede Spezialbildung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit aufbauen und immer wieder zurückgreifen können. Damit wiederum eng verbunden ist die Befähigung zu selbständigem Lernen und zur Selbsterziehung. Umfassende sozialistische Bildung und Erziehung, verstanden und gestaltet als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, läßt kaum bildungs- und erziehungslose Freiräume zu und versucht darüber hinaus, auch die Familienerziehung und die außerschulische und außerunterrichtliche Bildung und Erziehung intentional-inhaltlich und organisatorisch-institutionell möglichst genau zu reglementieren und zu kontrollieren. Auf diese weitgreifende gesellschaftspolitische Zielstellung läßt sich partiell zurückführen, wenn heute in der DDR die Merkmale einer ausgeprägten Lern- und Leistungsgesellschaft zu beobachten sind. II. Aufbau und Gliederung Wird das B. vor allem unterintentional-inhaltlichem Gesichtspunkt als „sozialistisch“ bezeichnet, so erfolgt die Bezeichnung als „einheitlich“ besonders im Hinblick auf die Struktur und Gliederung in vertikaler Sicht. Das B. ist in aufeinander folgenden Stufen aufgebaut; in horizontaler Sicht ist das B. gegliedert in [S. 295]Dem Grundatz der Einheitlichkeit und Differenzierung (bei Dominanz der Einheitlichkeit) teils entsprechend, teils widersprechend, ist das B. zugleich vertikal gegliedert, und zwar auch so, daß unterschiedliche, voneinander deutlich geschiedene und undurchlässige Bildungswege entstehen, die qualitativ unterschiedliche Bildungschancen und soziale Aufstiegsmöglichkeiten bieten; in vertikaler Sicht ist das B. gegliedert in A. Normal- bzw. Regel-Bildungseinrichtungen (Normalkindergärten, Normalschulen), B. Spezialschulen und Spezialklassen, C. Sonderschulen und andere sonderpädagogische Einrichtungen, D. Sorbische Oberschulen und Klassen, E. Einrichtungen der Jugendhilfe und Heimerziehung, F. Einrichtungen der ganztägigen Bildung und Erziehung, G. Kulturelle Einrichtungen. Die „Einheitlichkeit“ wird in diesen speziellen bzw. komplementären Bildungseinrichtungen zumindest dadurch angestrebt, daß auch hier die verbindlich festgelegten Ziele der politisch-ideologischen Erziehung verwirklicht werden sollen. Wenn es im Bildungsgesetz heißt, das B. sei so aufgebaut, daß jedem Bürger der Übergang zur jeweils nächsthöheren Stufe bis zu den höchsten Bildungsstätten, den Universitäten und Hochschulen, möglich sei, so wird diese Möglichkeit im unmittelbaren Anschluß daran wieder durch die Bestimmung ― und zwar, wie die Praxis deutlich zeigt, erheblich ― eingeschränkt, daß nämlich für die höheren Bildungseinrichtungen nur die Besten und Befähigtesten unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung, d. h. möglichst unter Bevorzugung der Arbeiter- und Bauernkinder und damit Benachteiligung anderer sozialer Schichten, ausgewählt werden. Das Schema für die Gliederung des B. auf Seite 294, in dem die oben unter C. aufgeführten Einrichtungen nicht enthalten sind, kann deshalb nur einen Überblick über die verschiedenen Bildungswege als prinzipielle Möglichkeiten vermitteln, erlaubt also keine quantitative Aussage über ihre tatsächliche Nutzung. III. Planung und Leitung Planung und Leitung aller zwecks Realisierung der gestellten Bildungs- und Erziehungsaufgaben durchzuführenden Maßnahmen einschließlich der Weiterentwicklung des B. obliegen den zentralistisch-hierarchisch organisierten Volksbildungsorganen, die ihrerseits der Weisung und Kontrolle durch die oberste Staatsführung sowie durch die entsprechenden Abteilungen des Zentralkomitees der SED unterliegen. Zu den Volksbildungsorganen im weiteren Sinne zählen der Ministerrat der DDR, das Staatssekretariat für Berufsbildung, das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, die Industrieministerien, das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, das Ministerium für Gesundheitswesen, das Ministerium für Kultur, das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport und das Ministerium für Nationale Verteidigung sowie die ihnen unter- und zugeordneten Organe und Institutionen auf den verschiedenen Ebenen. Als Volksbildungsorgane (im engeren Sinne) fungieren vor allem das Ministerium für Volksbildung und die Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke und der Kreise einschließlich der Bezirks- bzw. der Kreis-Schulräte und -Inspektoren. Das Ministerium für Volksbildung hat insbesondere die Aufgabe, diejenigen grundsätzlichen Aufgaben des Bildungsgesetzes zu erfüllen, die wegen ihrer Bedeutung einer zentralen Koordination über den Verantwortungsbereich der unter- und zugeordneten Organe und Institutionen hinausgehen. Es hat zwecks Sicherung des erwünschten „Bildungsvorlaufes“ durch rechtzeitige Entscheidung der wesentlichen Grundfragen der Volksbildung den nachgeordneten Organen und Institutionen die Erfüllung der jeweils gestellten Aufgaben zu ermöglichen und mit Unterstützung der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften die Organisation sowie die (speziellen) Lernziele und Lerninhalte der Einrichtungen der Vorschulerziehung (Kindergärten usw.), der allgemeinbildenden Oberschulen, der zur Hochschulreife führenden Einrichtungen, der Spezialschulen und Spezialklassen, der Sonderschulen, der Einrichtungen und Veranstaltungen der außerschulischen und außerunterrichtlichen Bildung und Erziehung einschließlich der Feriengestaltung und der Einrichtungen der Jugendhilfe und Heimerziehung zu bestimmen. Es soll ferner die Erarbeitung entsprechender Vorschriften (Bildungsgesetz, Schulordnung usw.) sowie Lehrpläne, Lehrbücher und anderer Unterrichtsmittel gewährleisten. Ihm obliegen die Planung, Leitung und Kontrolle der pädagogischen Wissenschaft und Forschung — mit Ausnahme der Forschungen auf dem Gebiet der Berufsbildung und des Fach- und Hochschulwesens — unter Konzentration auf die im Bildungsgesetz gestellten Aufgaben. Ziele und Inhalte der Aus- und Weiterbildung der Lehrer und Erzieher sowie der Schulfunktionäre sind von ihm zu bestimmen, die entsprechenden Studienpläne zu bestätigen sowie die Arbeitsbedingungen und Vergütungen der Lehrer und Erzieher festzulegen. Durch Einbeziehung vor allem der Volkseigenen Betriebe, der gesellschaftlichen Organisationen, der Jugendorganisationen und der Eltern hat es eine einheitliche sozialistische Bildungs- und besonders Schulpolitik durchzusetzen sowie auf der Grundlage des Perspektivplans zur Entwicklung der Volkswirtschaft die proportionale Entwicklung der Bildungseinrichtungen und die [S. 296]ökonomische Verwendung der zur Verfügung stehenden personellen und materiellen Mittel zu garantieren. Im Jahr 1976 beliefen sich die Ausgaben für das Bildungswesen im Rahmen des Staatshaushaltes auf 8,9 Mrd. Mark, davon 6,3 Mrd. für die Volksbildung (Kindergärten und allgemeinbildende Schulen), 0,74 Mrd. für die Berufsausbildung Jugendlicher und für die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen (die hauptsächlich von den Betrieben finanziert werden) sowie 1,8 Mrd. Mark für das Fach- und Hochschulwesen, was 7,6 v. H. des gesamten Staatshaushaltes entspricht. Grundlage für die Planung im Bildungssystem bilden die für die gesamte Volkswirtschaft geltenden mehr- und einjährigen Volkswirtschaftspläne. Im Gesetz über den Fünfjahrplan 1976–1980 werden als wichtigste Ziele festgelegt: in der Volksbildung die 10klassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule als Kernstück des ESB. inhaltlich weiter auszugestalten mit dem Ziel, das Niveau der Oberschulbildung als Einheit von Bildung und kommunistischer Erziehung stetig zu erhöhen und alle Kinder bis zum Abschluß der 10jährigen Oberschulbildung weiterzuführen, den polytechnischen Charakter der Oberschulen weiter auszuprägen, ein hohes Niveau fachlichen und pädagogischen Wissens und Könnens aller Lehrer zu sichern, es jedem Schüler zu ermöglichen, die aus unterschiedlichen Gründen die Oberschule vor dem Abschluß verlassen, ihre Allgemeinbildung im Rahmen der Berufsausbildung zu vervollkommnen, die Qualität der Betreuung und Erziehung in den Kindergärten und Schulhorten weiter zu verbessern, schrittweise Möglichkeiten zu schaffen, daß alle Kinder der entsprechenden Altersgruppen in Kindergärten erzogen, betreut und gut auf die Schule vorbereitet werden können, die Plätze in den Schulhorten zu erhöhen, daß alle Kinder der Klassen 1–4, deren Eltern es wünschen, aufgenommen werden können, die materiell-technischen Bedingungen der Einrichtung der Volksbildung kontinuierlich weiter zu entwickeln, entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen die Berufsberatung weiter zu vervollkommnen und dazu das Netz der Berufsberatungszentren weiter auszugestalten, in der Berufsbildung die Ausbildung und Erziehung von etwa 1~Mill. Schulabgängern zu Facharbeitern in hoher Qualität zu sichern und dabei den Inhalt der Ausbildung stärker auf die Erfordernisse der Intensivierung und Rationalisierung der gesellschaftlichen Produktion zu richten und so zu vervollkommnen, daß sich das Leistungsniveau der ausgebildeten Facharbeiter erhöht sowie die Investitionen vor allem für den erforderlichen Ausbau der Einrichtungen für die theoretische und praktische Berufsausbildung sowie für die internatsmäßige Unterbringung der bis 1980 wachsenden Zahl von Jugendlichen einzusetzen (und dazu 41.390 Plätze in Lehrlingswohnheimen zu schaffen) und schließlich die Zulassungen zum Hoch- und Fachschulstudium und deren Struktur nach Fachrichtungen entsprechend den langfristigen Erfordernissen des gesellschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Fortschritts und in Übereinstimmung mit der planmäßigen Entwicklung der Qualifikationsstruktur des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens festzulegen, d. h. relativ gering zu halten. Diese wie alle übrigen Bestimmungen für das Bildungswesen sollen die Erfüllung der Hauptaufgaben des Fünfjahrplans sichern helfen. IV. Vorschulerziehung Die Vorschulerziehung umfaßt die Bildung und Erziehung der Kinder in gesellschaftlichen Einrichtungen und in den Familien bis zu ihrem Eintritt in die allgemeinbildende Schule, d. h. bis zum beginnenden 7. Lebensjahr. Die wichtigsten Kindereinrichtungen der Vorschulerziehung, deren Besuch nicht obligatorisch ist, sind Kinderkrippen und Kindergarten; sie repräsentieren zugleich die beiden zeitlich aufeinanderfolgenden Etappen der Vorschulerziehung. Die erste Etappe der Vorschulerziehung (Elementarstufe I), die Pflege und Erziehung der Kinder von den ersten Lebenswochen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres vor allem in den Kinderkrippen, aber auch in den Saisonkrippen und Dauerheimen, soll in engem Zusammenwirken mit der Familie erfolgen. Die Einrichtungen der ersten Etappe der Vorschulerziehung unterliegen der Aufsicht durch das Ministerium für Gesundheitswesen, das einheitliche Grundsätze insbesondere für die Arbeit in den kommunalen, betrieblichen, genossenschaftlichen, aber auch kirchlichen Kinderkrippen erläßt. Dagegen ist die zweite Etappe der Vorschulerziehung (Elementarstufe II), die vorschulische Bildung und Erziehung der Kinder vom 3. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht, also der 3- bis 5 jährigen, grundlegender Bestandteil des ESB. und untersteht deshalb auch der Anleitung und Aufsicht durch das Ministerium für Volksbildung; daher gelten die generellen Ziele und Grundsätze der sozialistischen Bildung und Erziehung der Jugend in der DDR auch für die vorschulische Bildung und Erziehung der 3- bis 5jährigen. Sie werden jedoch durch spezielle Ziele, Inhalte und Realisationsformen, die sich vor allem aus der Altersspezifik der 3- bis 5jährigen ergeben, präzisiert, komplettiert und auch modifiziert. Durch eine entsprechende vorschulische Bildung und Erziehung, wie sie insbesondere in der Kinder[S. 297]gartenordnung (1968) festgelegt ist, sollen die 3- bis 5jährigen — vor allem in den (kommunalen, betrieblichen, genossenschaftlichen, aber auch kirchlichen) Kindergärten und Wohnkindergärten sowie in den Ernte- und anderen Saisonkindergärten — auf das gesellschaftliche Leben in der DDR und auf das Lernen in der Schule bzw. im Klassenverband vorbereitet werden. Neben dieser Bildungs- und Erziehungsfunktion hat die Vorschulerziehung in beiden Etappen auch eine sozio-ökonomische Funktion zu erfüllen. Sie hat die berufstätigen Mütter und auch Väter von der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder im vorschulischen Alter zu entlasten. Diese Funktion gewinnt um so größere Bedeutung, je stärker Staat und Wirtschaft bestrebt sind, das Arbeitskräftepotential maximal auszuschöpfen. Deshalb werden auch Kinder alleinstehender Mütter oder Väter bzw. berufstätiger und auch studierender Mütter laut VO über Kindereinrichtungen (1976) bevorzugt in die Vorschuleinrichtungen aufgenommen. Für die Kinder im letzten vorschulischen Jahr, also für die 5jährigen, besteht im Rahmen der Vorschulerziehung ein dreiteiliges System der systematischen Schulvorbereitung; es umfaßt die Schulvorbereitung der älteren Gruppe des Kindergartens nach dem Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten (der auch für die jüngere und mittlere Gruppe gilt), ferner Spiel- und Lernnachmittage und die Vorbereitung in der Familie nach dem Buch „Bald bin ich ein Schulkind“ (1967). Die Vorschulerziehung und besonders die Schulvorbereitung erfolgen — entsprechend den Festlegungen des „Bildungs- und Erziehungsplans für den Kindergarten“ (1967) — in den „Beschäftigungen“ (unterrichtliche Sachgebiete) Muttersprache, Bekanntmachen mit der Kinderliteratur, Malen, Zeichnen, Formen, Basteln und Bauen, Bekanntmachen mit dem gesellschaftlichen Leben, mit der Natur, mit Mengen (Vergleich von Längen, Breiten und Höhen), Turnen und Musik. Zum Zweck der Kollektiv- und Arbeitserziehung werden im Kindergarten verschiedene Arbeitsarten geübt. Neben der Hinführung zum verantwortlichen Handeln in der Gemeinschaft durch Übernahme entsprechender Arbeitsaufgaben hat die Arbeitserziehung der Vorschulkinder insofern propädeutischen Charakter, als mit der Anleitung zur Herstellung von Gegenständen für das Spiel und den täglichen Gebrauch die Kinder erste Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben sollen, die später im polytechnischen Unterricht der Schule als Grundlage für den Erwerb weiterer, komplexerer Arbeitsfähigkeiten dienen können bzw. sollen. Zunehmende Bedeutung wird der Wehrerziehung der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Vorschulerziehung beigemessen. Die Kindergartenkinder werden in 3 Alters- bzw. Jahrgangsgruppen zusammgengefaßt: die jüngere Gruppe umfaßt die 3jährigen, die mittlere Gruppe die 4jährigen und die ältere Gruppe die 5jährigen Kinder; daneben gibt es auch gemischte Gruppen. Die Gruppenstärke beträgt in der Regel 18–20 Kinder. Im Kindergarten arbeiten Kindergärtnerinnen mit staatlicher Abschlußprüfung, Erziehungshelferinnen mit pädagogischer Kurz- oder Teilausbildung und — meist nur stundenweise eingesetzte — Helferinnen ohne Ausbildung, und zwar in den Funktionen als Leiterin des Kindergartens, als stellvertretende Leiterin, als Gruppenleiterin und als Helferin. Die Spiel- und Lernnachmittage sind vorschulische, insbesondere schulvorbereitende Veranstaltungen der Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise, die vorwiegend an den Oberschulen für diejenigen Kinder im letzten vorschulischen Jahr durchgeführt werden, die keinen Kindergarten besuchen. In 20 14täglich stattfindenden und ca. 90 Minuten dauernden Spiel- und Lernnachmittagen werden die Vorschulkinder anhand des Planes für die Spiel- und Lernnachmittage (1968) und der darin vorgesehenen Beschäftigungsthemen systematisch auf das gemeinsame Lernen in der Schule vorbereitet, und zwar vorwiegend von Lehrern der unteren Klassen, aber auch von Kindergärtnerinnen und Horterzieherinnen. V. Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule Die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, Oberschule (OS) genannt, ist die staatliche Regel- bzw. Normal-Pflichtschule der DDR, die jedoch keineswegs von allen Kindern bis zu ihrem Abschluß besucht wird. Mit der Bezeichnung „Oberschule“ wird zum Ausdruck gebracht, daß in ihr eine relativ hohe Allgemeinbildung als Grundlage für jede weiterführende Bildung und Berufsbildung vermittelt werden soll; die Bezeichnung „polytechnisch“ weist auf die besondere Bedeutung hin, die im Rahmen der schulischen Allgemeinbildung der Polytechnischen Bildung und dem polytechnischen Unterricht beigemessen wird. Obligatorische Unterrichtsfächer (mit Angabe der Gesamtwochenstunden, in denen das jeweilige Fach in den betreffenden Schuljahren unterrichtet wird) sind Deutsch (78), Russisch (23), Geschichte (11), Staatsbürgerkunde (5), Geographie (11), Mathematik (54), Physik (13), Chemie (10), Biologie (11), Astronomie (1), Werkunterricht (9), Schulgartenunterricht (4), Polytechnischer Unterricht (18), Zeichnen (10), Musik (11) und Sport (23); fakultative Unterrichtsfächer sind Nadelarbeit (2) und der Unterricht in Englisch oder Französisch als 2. Fremdsprache (11). Der Unterricht erfolgt ausschließlich anhand verbindlicher Lehrpläne (Lehrplanreform) und Unterrichtsmittel einschließlich Schulbücher, die vom Ministerium für Volksbildung herausgegeben [S. 298]bzw. bestätigt werden. Der im Bildungsgesetz festgelegten organisatorischen Gliederung der Oberschule in Unterstufe (Kl. 1–3), Mittelstufe (Kl. 4–6) und Oberstufe (Kl. 7–10), die zuzüglich der Abiturstufe (Kl. 11 und 12) das System 3 + 3 + 4 + + 2 bildet, steht bei Zugrundelegung der inhaltlichen Gliederung nach der Einführung der Unterrichtsfächer sowie der Übergangsmöglichkeiten in Spezialschulen und -klassen ein tatsächliches Zweijahresblock-System 2 + 2 + 2 + 2 + + 2 + + 2 gegenüber, bei dem besonders die Übergänge zu den Klassen 9 und 11 selektiv wirken. Die Unterstufe, die offiziell die Klassen 1–3 sowie faktisch auch noch die als Übergangsklasse bezeichnete Klasse 4 umfaßt, hat die Aufgabe, ein Fundament für den weiterführenden Unterricht und für die Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umwelt zu legen und die Schüler vor allem an beharrliches und fleißiges Lernen zu gewöhnen, und zwar in einem nach dem eingeschränkten Fachlehrerprinzip erteilten und bereits gefächerten Unterricht mit Deutsch einschließlich Heimatkunde und Mathematik als tragenden Fächern und den Fächern Werk- und Schulgartenunterricht, Sport, Musik und Zeichnen. Der Anfangsunterricht in der 1.~Klasse stellt an die betreffenden Lehrer insofern besondere Anforderungen, als die Schulanfänger zum größeren Teil eine systematische Schulvorbereitung zumindest im letzten vorschulischen Jahr erhalten haben, ein kleiner Teil jedoch noch an systematisches Lernen gewöhnt werden muß. Im Deutschunterricht der Klasse~1 steht der Erwerb der Grundfertigkeiten im Lesen und Schreiben im Vordergrund, wobei die analytisch-synthetische Leselernmethode und eine aus der Antiqua abgeleitete Schulausgangsschrift verbindlich sind. Der Mathematikunterricht zielt ― als Bestandteil einer von Klasse~1 bis 10 bzw. 12 reichenden Gesamtkonzeption ― auf die Vermittlung grundlegenden mathematischen Wissens sowie auf die Entwicklung des mathematischen Denkens und der Rechenfertigkeiten, und zwar anhand traditioneller Lehrstoffe, ist also nicht an Begriffen und Inhalten der Mengenlehre orientiert. Die polytechnische Bildung wird vor allem im Werkunterricht und die Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung besonders im Heimatkundeunterricht (innerhalb des Faches Deutsch) vermittelt. Nach Abschluß der Klasse 2 besteht die erste Möglichkeit zum Übergang in Spezialklassen, nämlich in die Klassen 3 mit erweitertem Russischunterricht. Auf der Unterstufe stehen Schulunterricht und Schulhortarbeit in besonders engem Zusammenhang. Die Mittelstufe (Kl. 4 bzw. 5 und 6) ist vor allem dadurch gekennzeichnet, daß in ihr der Unterricht in den Fächern Russisch, Geschichte, Geographie, Biologie und Physik sowie die systematische Berufsberatung beginnen. Nach Abschluß der 5. Klasse besteht die Möglichkeit zum Übergang in weitere Spezialschulen und -klassen. Die polytechnische Bildung wird vor allem im Werkunterricht vermittelt. Die Oberstufe (Kl. 7–10) untergliedert sich in eine untere Oberstufe (Kl. 7 und 8) und eine obere Oberstufe (Kl. 9 und 10); denn mit Abschluß der Klasse 8 endet die eigentliche Einheitsschule und beginnt eine Verstärkung der Differenzierung in qualitativ unterschiedliche Bildungswege, wenn auch die Mehrzahl der Schüler die 9. und 10. Klassen der Normal-Oberschule besucht. Die Oberstufe wird dadurch differenziert, daß ab Klasse 7 der fakultative Unterricht in einer 2. Fremdsprache (Englisch oder Französisch mit 3 Wochenstunden) einsetzt und im Rahmen des polytechnischen Unterrichts auch die produktive Arbeit der Schüler in den beiden Varianten „Industrie“ und „Landwirtschaft“ durchgeführt wird. Eine noch stärkere Differenzierung erfährt der Unterricht in den Klassen 9 und 10 (obere Oberstufe) durch die zwar als außerunterrichtlich bezeichneten, jedoch eng mit dem Unterricht verbundenen jeweils wöchentlich 2stündigen Arbeitsgemeinschaften, für die 26 Rahmenprogramme vorliegen, sowie durch die polytechnischen Disziplinen Grundlagen der Produktion des sozialistischen Betriebes und produktive Arbeit der Schüler (seit 1974) in 10 Varianten. Auch mit dieser Differenzierung werden bereits verschiedene Bildungsgänge mit unterschiedlichen Aufstiegsmöglichkeiten angebahnt. Die zum 1. 9. 1978 erfolgte „Einführung des Wehrunterrichts als obligatorischer Bestandteil der Allgemeinbildung in den Klassen 9 und 10 der sozialistischen Oberschule“ stellt international eine bezeichnende didaktische bzw. intentional-inhaltliche Rarität dar. Der Wehrunterricht umfaßt für die Klasse 9: 4 Doppelstunden zu Fragen der sozialistischen Landesverteidigung für alle Schüler, die Wehrausbildung im Lager für Jungen (freiwillig; 12 Ausbildungstage zu je 8 Stunden) und den Lehrgang „Zivilverteidigung“ für alle Mädchen und den Teil der Jungen, der nicht an der Wehrausbildung im Lager teilnimmt (12 Lehrgangstage zu je 6 Stunden); für die Klasse 10: 4 Doppelstunden zu Fragen der sozialistischen Landesverteidigung für alle Schüler und 3 Tage Wehrbereitschaft mit insgesamt 18 Stunden für alle Schüler. Auf die Stundentafel bezogen, bedeutet dies für die 9. Klasse 3 und für die 10.~Klasse 1~Wochenstunde. Die Vorbereitungsklassen 9 und 10 stellen eine besondere Form der oberen Oberstufe insofern dar, als sie unmittelbar bzw. speziell auf den Unterricht in der Abiturstufe, insbesondere in der Erweiterten Oberschule, vorbereiten. Organisatorisch sind sie teilweise der 10klassigen Oberschule, hauptsächlich aber der Erweiterten Oberschule zugeordnet; sie [S. 299]stellen ein Relikt der vormals die Klassen 9–12 umfassenden Erweiterten Oberschule und „eine Übergangslösung, die lange Zeit Gültigkeit haben wird“, dar. Für die Aufnahme von Schülern in die Vorbereitungsklassen 9 und 10 gelten im wesentlichen die gleichen Grundsätze und Bedingungen wie für die Aufnahme in die Abiturstufe, insbesondere in die Erweiterte Oberschule. Zu einer Oberschule gehören in der Regel noch der Schulhort, unter Umständen auch das Schulinternat. Mit Ausnahme der 1. Klasse erfolgt am Ende jeder Klasse die Versetzung oder Nichtversetzung der Schülerin die nächsthöhere Klasse; probeweise Versetzung oder Rückversetzung sind nicht vorgesehen. Zum Abschluß der 10. Klasse wird von den Schülern der betreffenden Klassen in den verschiedenen Schulen die Abschlußprüfung (schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathematik und Russisch sowie in Physik oder Chemie oder Biologie, mündliche Prüfung in 2 auszuwählenden Fächern und Sportprüfung) abgelegt und bei Bestehen das Abschlußzeugnis mit einem Gesamtprädikat erteilt. An den Abschlußprüfungen nehmen auch Lehrlinge, die bereits nach der 8. Klasse in die Berufsausbildung eingetreten sind und dort einen entsprechenden nachholenden allgemeinbildenden Unterricht erhalten haben, sowie Teilnehmer entsprechender Lehrgänge der Volkshochschulen teil. Für sämtliche Zeugnisse gilt eine einheitliche fünfgradige Zensurenskala: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), genügend (4), ungenügend (5). Für besonders gute Leistungen bei der Abschlußprüfung werden Auszeichnungen verliehen (Schüler und Lehrlinge). Nach der Schulordnung (1967) sind alle Direktoren, Lehrer und Erzieher verpflichtet, ihre Leitungstätigkeit sowie ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit ausschließlich auf der Grundlage der verbindlichen staatlichen Lehrpläne, Stundentafeln, Lehrbücher und anderer Dokumente zu leisten und durch gewissenhafte Erfüllung der in diesen Dokumenten festgelegten Aufgaben die Voraussetzung dafür zu schaffen, daß alle Schüler das Ziel der Klasse und der Schule erreichen können. Die politische, pädagogische und schulorganisatorische Leitung der Schule einschließlich des Schulhortes und des Schulinternates erfolgt nach dem Prinzip der Einzelleitung durch den Direktor sowie unter Teilnahme der Lehrer und Erzieher an der Arbeit des Pädagogischen Rates und der Schulleitung. Der Schulleitung, die vom Direktor ernannt wird, gehören an voll ausgebauten Oberschulen mindestens der Stellvertr. des Direktors, der Stellvertr. des Direktors für außerunterrichtliche Arbeit, der Leiter des Schulhortes, eventuell der Leiter des Schulinternats, der Lehrer für Berufsberatung (und polytechnischen Unterricht) sowie der Beauftragte des Patenbetriebes für den polytechnischen Unterricht an. Den Pädagogischen Rat, die Vollversammlung aller Lehrer und Erzieher einer Oberschule und beratendes Organ des Direktors, bilden die Schulleitung, alle Lehrer und Erzieher sowie der Freundschaftspionierleiter und der Vorsitzende des Elternbeirates. Die Ergebnisse der Beratungen des Pädagogischen Rates werden in Beschlüssen zusammengefaßt, die jedoch der Bestätigung durch den Direktor bedürfen und durch die die persönliche Verantwortung und damit auch die Entscheidung des Direktors nicht aufgehoben werden. Als Pläne für die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Oberschule sind jährlich der Arbeitsplan der Schule, die Klassenleiterpläne, der Stundenplan und der Zeitplan für die außerunterrichtliche Bildungs- und Erziehungsarbeit auszuarbeiten. Der Unterricht durch Privatschulen ist in der DDR grundsätzlich ausgeschlossen; Unterricht durch Privatpersonen an einzelne Schüler oder Schülergruppen außerhalb des obligatorischen Schulunterrichts in den schulischen Fächern darf nur mit Genehmigung des für die betreffenden Schüler zuständigen Schuldirektors erteilt werden. VI. Abiturstufe Die zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen, die Abiturstufe bzw. Abiturklassen, umfassen hauptsächlich die Erweiterte Oberschule mit den Klassen 11 und 12, aber auch die verschiedenen Spezialschul- und Sonderschul-Klassen 11 und 12, die Abiturklassen der Berufsausbildung (Jugendlicher), die Abiturlehrgänge (Gesamtlehrgänge) und die Sonderreifelehrgänge der Volkshochschulen sowie die (noch bestehenden) Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten der Bergakademie Freiberg und der Universität Halle-Wittenberg. Die fachgebundene Hochschulreife kann außerhalb dieses Systems auch in einer Sonderreifeprüfung an den Universitäten und Hochschulen erworben werden. An den Ingenieur- und Fachschulen erwerben die Studierenden die fachgebundene Hochschulreife mit der Abschlußprüfung. Die Hochschulreife bzw. das Abitur bezeugt lediglich den erfolgreichen Erwerb der für ein Hochschulstudium erforderlichen Allgemeinbildung und berechtigt nur zur Bewerbung, nicht jedoch zum Hochschulstudium, schon gar nicht in einem Fach eigener Wahl; denn der Zugang zum Hochschulstudium ist darüber hinaus von einem strengen Auswahl- und Zulassungsverfahren der Universitäten und Hochschulen abhängig, das jedoch praktisch immer mehr auf die 10. Klasse vorverlagert wird. Die Erweiterte Oberschule (EOS) bereitet unmittelbar und ausschließlich auf die Hochschulreife vor, auch wenn zahlreiche Abiturienten anschließend eine Berufsausbildung zum Facharbeiter im Rahmen der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen erwerben müssen; eine Ausbildung zum Facharbeiter ne[S. 300]ben der Vorbereitung auf den Erwerb der Hochschulreife, wie sie das Bildungsgesetz von 1965 noch vorsieht, erfolgt seit 1967/68 in den EOS nicht mehr. Obligatorische Unterrichtsfächer (mit Angabe der Gesamtwochenstundenzahl für beide Schuljahre) der EOS sind Deutsch (6), Russisch (6), 2. Fremdsprache (5), Staatsbürgerkunde (3), Geschichte (3), Geographie (2), Sport (4), Mathematik (10), Physik (6), Chemie (5) und Biologie (5); wahlweise-obligatorische Unterrichtsfächer sind Kunsterziehung oder Musik (2) sowie die wissenschaftlich-praktische Arbeit (8), die als Fortsetzung der Polytechnischen Bildung und des polytechnischen Unterrichts der Oberschule nach 9 verschiedenen Rahmenprogrammen durchgeführt werden kann. Für fakultative 25- und 50stündige Lehrgänge stehen insgesamt 6 Wochenstunden für beide Schuljahre sowie z. Z. 20 zusätzliche Lehrgangspläne unterschiedlicher Thematik zur Verfügung. Den EOS — wie auch den zur Hochschulreife führenden Spezial- und Sonderschul-Klassen — sind in der Regel Vorbereitungsklassen, deren Schüler nach den Lehrplänen für die Normalklassen 9 und 10 unterrichtet werden und die am Ende der 10. Klasse die Abschlußprüfung der Oberschule ablegen, sowie in den größeren Städten der ländlichen Bezirke häufig Schulinternate zur Aufnahme von Schülern aus den verschiedenen weiter entfernten Orten angegliedert. Die Reifeprüfung erfolgt als schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch. Russisch und Mathematik sowie in Physik oder Chemie oder Biologie, als mündliche Prüfung in 2 aus bestimmten Fächergruppen auszuwählenden Fächern und als Sportprüfung. Die Zahl der Fächer der mündlichen Prüfung kann bis auf 5 erhöht werden. Bei bestandenen Prüfungen wird das Reifezeugnis mit einem Gesamtprädikat ausgehändigt; für besonders gute Leistungen bei der Reifeprüfung werden Auszeichnungen verliehen (Schüler und Lehrlinge). In den Abiturlehrgängen (Gesamtlehrgängen) der Volkshochschulen werden Berufstätige mit abgeschlossener Oberschulbildung (10. Klasse) oder mit einer Bildung, die dem Niveau der Oberschulbildung entspricht, in 2 Jahren zum Abitur geführt, und zwar in den obligatorischen Fächern Deutsch (4), Russisch (4), Mathematik (8,5), Physik (5), Staatsbürgerkunde (2) und Geographie (1) sowie in den wahlweise-obligatorischen Fächern Chemie oder Biologie (4). Daneben werden an den Volkshochschulen auch Sonderreifelehrgänge zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulreife durchgeführt. Die Reifeprüfungen werden nach den Bestimmungen der Reifeprüfung für die EOS abgelegt und bewertet. In den Abiturklassen der Berufsausbildung werden Abgänger der Klasse 10 der Oberschule in einer in der Regel 3jährigen Lehrzeit zur Reife- und zur Facharbeiterprüfung geführt und vor allem auf ein Studium an Technischen und Ingenieur-Hochschulen vorbereitet; sie sollen deshalb auch vorrangig in solchen Berufen ausgebildet werden, die für den festgelegten Bedarf an Studienbewerbern in den technischen und ökonomischen Hauptfachrichtungen der Technischen und Ingenieur-Hochschulen die besten Voraussetzungen bieten. In den Abiturklassen der Berufsausbildung z. B. technischer und ökonomischer Richtung sind die obligatorischen allgemeinbildenden Fächer Deutsch (6), Russisch (6), 2. Fremdsprache (10), Staatsbürgerkunde (3), Geschichte (3), Geographie (2), Sport (6), Mathematik (10), Physik (6) und Chemie (5); dazu kommt noch der gegenüber der regulären Facharbeiterausbildung etwas gekürzte berufstheoretische (18) und berufspraktische Unterricht (22). Die Reifeprüfung wird nach den Bestimmungen für die Reifeprüfung an den EOS, die Facharbeiterprüfung nach den Bestimmungen der Facharbeiterprüfungsordnung durchgeführt; sind beide Prüfungen bestanden, so wird ein Reife- und Facharbeiterzeugnis mit zwei Gesamtprädikaten ausgehändigt; für besonders gute Prüfungsleistungen werden Auszeichnungen verliehen. Zur Aufnahme in die Abiturstufe, insbesondere in die EOS und dazu zuvor in die Vorbereitungsklassen 9 und 10, werden „die besten und befähigtesten Schüler unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung“ ausgewählt. Zu diesem Zweck schlagen die Direktoren der Oberschulen dem Kreisschulrat mit Zustimmung der Eltern die besten Schüler der 8. Klasse zur Vorbereitung auf den Besuch der EOS vor. Die vorgeschlagenen Schüler sollen sich sowohl durch gute Leistungen im Unterricht als auch durch einwandfreies Verhalten auszeichnen und „ihre Verbundenheit mit der DDR durch ihre Haltung und ihre gesellschaftliche Tätigkeit bewiesen haben“. Ferner werden bei den Vorschlägen Kinder von „Angehörigen der Arbeiterklasse“ besonders berücksichtigt. Aber auch Eltern von Schülern der 8. Klasse können beim Direktor der Oberschule einen Antrag auf Aufnahme ihrer Kinder in die Vorbereitungsklassen stellen. Der Direktor berät seine Vorschläge und die Anträge der Eltern zur Vorbereitung auf den Besuch der EOS mit den Klassenleitern und Fachlehrern der 8. Klasse unter Teilnahme des Elternbeiratvorsitzenden und des Freundschaftspionierleiters der Schule und reicht die von ihm übernommenen Vorschläge und Anträge an den Kreisschulrat weiter; dieser entscheidet in Zusammenarbeit mit den Direktoren der delegierenden Oberschulen und der EOS über die Aufnahme. Die in die Vorbereitungsklassen 9 und 10 aufgenommenen Schüler gelten als für den Besuch der EOS voraussichtlich geeignet und bleiben formal Schüler der Oberschule — auch wenn die Vorbereitungsklassen, wie es hauptsächlich der Fall ist, der EOS angegliedert sind — und legen am Ende des [S. 301]10. Schuljahres die Abschlußprüfung der Oberschule ab. Zur (endgültigen) Aufnahme in die EOS schlagen die Direktoren der EOS mit Vorbereitungsklassen die für geeignet befundenen Schüler der Klasse 10 vor. Darüber hinaus können aber auch Eltern von Schülern der Vorbereitungsklassen 10 die endgültige Aufnahme in die EOS beantragen. Aber auch von allen Schülern der 10. Normalklassen der Oberschule mit sehr guten Leistungen in den wissenschaftlichen Fächern, im fakultativen Unterricht einer zweiten Fremdsprache und in den außerunterrichtlichen Arbeitsgemeinschaften bzw. von deren Eltern können entsprechende Anträge gestellt werden. Zur (endgültigen) Aufnahme in die EOS bilden die Kreisschulräte Aufnahmekommissionen, die über jeden einzelnen Antrag entscheiden. Da die Aufnahmekommissionen in der Regel vor den Abschlußprüfungen tagen, erfolgt bei positiver Entscheidung die Aufnahme unter dem Vorbehalt, daß die Eignung durch die Leistungen und das Gesamtverhalten bis zur Abschlußprüfung der Oberschule und durch die Abschlußprüfung selbst bestätigt wird. Für die Aufnahme in die Berufsausbildung mit Abitur, d. h. in die Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung Jugendlicher, für die im Prinzip die gleichen Grundsätze wie für die Aufnahme in die EOS gelten, kommen vor allem solche Schulabgänger in Frage, die ein Studium an Ingenieurhochschulen, Technischen Hochschulen und Offiziershochschulen (mit technischer Fachrichtung) anstreben. Die Vorschläge und die Aufnahmeverfahren (Aufnahmekommission) werden jedoch in Zusammenarbeit mit den Kombinaten, Betrieben und Genossenschaften auf der Grundlage des zahlenmäßig eng begrenzten „Plans zur Neueinstellung von Schulabgängern für die Ausbildung in Abiturklassen“ durchgeführt, die auch die entsprechenden Lehrverträge abschließen. Die Aufnahmeverfahren werden zum Teil bereits im Laufe des 9. Schuljahres für die betreffenden Schüler durchgeführt. Auch bei der Aufnahme in die Abiturklassen der Berufsausbildung sollen Arbeiter- und Bauernkinder sowie Mädchen besonders berücksichtigt werden. Für den Besuch der Abiturlehrgänge (Gesamtlehrgänge) für Berufstätige an den Volkshochschulen ist eine Beurteilung durch den Betrieb, in dem der betreffende Berufstätige arbeitet, notwendig; Lehrlingen, sofern sie nicht in der Berufsausbildung mit Abitur lernen, ist seit kurzem die Teilnahme an den Abiturlehrgängen der Volkshochschulen (und Betriebsakademien) verboten; zeitweilig nicht berufstätige Frauen können dagegen aufgenommen werden. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurde das auch heute noch anhaltende Bestreben deutlich, die Zahl der jährlichen Abiturienten und dazu die Schülerplätze an den zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen so niedrig zu halten, daß ihre Zahl möglichst weitgehend der in den Volkswirtschaftsplänen festgelegten Zahl der Hochschulstudienplätze entspricht. Dies bedeutet nichts anderes, als den „Numerus clausus“ vom Hochschuleingang auf den Abiturstufeneingang vorzuverlagern. VII. Sonderschulen und sonderpädagogische Einrichtungen Zum Sonderschulwesen gehören als Einrichtungen für wesentlich physisch oder psychisch geschädigte, jedoch schulbildungsfähige Kinder und Jugendliche Schulen für Schwachsinnige, Gehörlose, Schwerhörige, Sprachgestörte, Blinde, Sehschwache und Körperbehinderte sowie Schulen und Klassen für langfristig stationär Behandlungsbedürftige bzw. chronisch Erkrankte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, und auch die sonderpädagogischen Beratungsstellen. Vorschul- und Berufsschulteile sowie zum Abitur führende Klassen sind jeweils organisatorische Bestandteile der betreffenden Sonderschulen. Darüber hinaus gibt es aber auch eigenständige Sonderkindergärten und Sonderberufsschulen, z. B. Sprachheilkindergarten, Gehörlosen-Berufsschule, Berufshilfsschule. Sonderschulen, die Kinder und Jugendliche eines oder mehrerer Kreise oder Bezirke aufnehmen, sind in der Regel Internatsschulen. Hilfsschulen sind 8klassige Schulen, denen zum Teil Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sind. Die schulbildungsfähigen schwachsinnigen Kinder und Jugendlichen werden entsprechend dem Grad ihrer Schädigung in einem A-, B- oder C-Zug nach differenzierten Lehrplänen unterrichtet. Die Gehörlosen-Schulen und die Gehörlosen-Hilfsschulen, denen Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein können, betreuen Kinder und Jugendliche, die auch bei Einsatz elektro-akustischer Hilfsmittel die Lautsprache auf natürlichem (akustischem) Wege nicht erlernen können. Die Gehörlosen-Schulen sind 10klassig, die Gehörlosen-Hilfsschulen 5klassig. Die 10- bzw. 12klassigen Schwerhörigen-Schulen und die 8klassigen Schwerhörigen-Hilfsschulen nehmen Kinder und Jugendliche auf, die durch eine Hörminderung dem Unterricht außerhalb dieser Einrichtungen nicht folgen können, die Sprache jedoch über das Ohr ― in der Regel mit Hörhilfen ― erlernen oder dem Unterricht über das Absehen vom Munde zu folgen vermögen; auch diesen Schulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. In den Sprachheilschulen oder durch ihre ambulant tätigen Sprach- und Stimmheilpädagogen werden Kinder und Jugendliche sonderpädagogisch gebildet und behandelt, die an einem totalen oder partiellen Unvermögen leiden, die normale Umgangssprache zu erlernen, so daß Erkenntnisfähigkeit und Kommunikation beeinträchtigt sind. Die sonderpädago[S. 302]gische Behandlung Sprach- und Stimmgeschädigter erfolgt in der Regel durch ambulant tätige Pädagogen in sonderpädagogischen Beratungsstellen; nur Kinder mit solchen Sprachstörungen, für deren Behandlung die Bedingungen der Beratungsstelle nicht genügen, werden in Vorschulgruppen und Sprachheilschulen eingewiesen. Die Sprachheilschulen sind 3- bzw. 6klassige Oberschulen, denen Vorschulgruppen angegliedert sind. Ziel der Sprachheilschulen ist es, die erfaßten Kinder sprachlich so zu fördern, daß die Mehrzahl von ihnen nach dem 3. Schuljahr in die Normalschule umgeschult werden kann. In den in der Regel 10klassigen Blindenschulen, denen Vorschulgruppen, Berufsschulklassen, zum Abitur führende Klassen für Sehgeschädigte sowie Hilfsschulklassen angegliedert sein können, werden Kinder und Jugendliche betreut, die infolge hochgradiger Sehschädigung auch mit Spezialsehhilfen Flachschrift nicht lesen und schreiben können und deren vollwertige Bildung und Erziehung außerhalb dieser Einrichtungen nicht gewährleistet ist. Abgänger der Blindenschule erhalten ihre Berufsausbildung im Rehabilitationszentrum für Blinde. Befähigte Schüler können in Klassen für Sehgeschädigte (Blinde und Sehschwache) zum Abitur geführt werden. Schulbildungsfähige schwachsinnige Blinde besuchen Hilfsschulklassen in den Blindenschulen. Die 10klassige Sehschwachen-Schule hat die Aufgabe, die Schüler auf der Grundlage der Lehrpläne der Normalschule mit Hilfe sonderpädagogischer Maßnahmen zum Oberschulabschluß zu führen. Befähigte Schüler können in den zum Abitur führenden Klassen für Sehgeschädigte die Hochschulreife erlangen. Abgänger aus der Sehschwachenschule, deren berufliche Ausbildung unter allgemeinen Bedingungen nicht gesichert werden kann, werden ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechend in speziellen Berufsschulklassen und gegebenenfalls Ausbildungsgruppen beruflich ausgebildet. Schulbildungsfähige schwachsinnige Sehschwache besuchen die 8klassigen Sehschwachen-Hilfsschulen. Ihre Berufsausbildung bzw. berufliche Eingliederung erfolgt nach den Rechtsvorschriften für Hilfsschulabgänger. Den Sehschwachen-Schulen und den Sehschwachen-Hilfsschulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. In Körperbehinderten-Schulen werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die in einer anderen Schule keine vollwertige Bildung und Erziehung erhalten können bzw. der Gefahr weiterer gesundheitlicher Schädigung oder psychischer Fehlentwicklung ausgesetzt sind; sie sind in der Regel 10klassig. Befähigte Schüler können in den zum Abitur führenden Klassen für Körperbehinderte die Hochschulreife erlangen. Abgänger aus den Körperbehindertenschulen, deren Berufsausbildung in den allgemeinen Ausbildungsstätten nicht gesichert werden kann, werden in Rehabilitationsstätten auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet. Schulbildungsfähige schwachsinnige Körperbehinderte besuchen die 8klassigen Körperbehinderten-Hilfsschulen; den Körperbehinderten-Schulen und den Körperbehinderten-Hilfsschulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. Für Kinder und Jugendliche, die auch in Sonderschulen nicht betreut werden können, gibt es sonderpädagogische Einrichtungen, die auf allen Stufen die schul- und unterrichtsorganisatorischen Bedingungen, Methoden, Arbeitstechniken und pädagogischen Hilfen sowohl den Auswirkungen der Erkrankung als auch den Anforderungen der gültigen Lehrpläne anpassen und den altersgemäßen Übergang zur entsprechenden Bildungsstufe einer Sonder- oder örtlichen Oberschule ermöglichen sollen. Kinder und Jugendliche mit wesentlichen physischen und psychischen Schädigungen unterliegen der Meldepflicht; meldepflichtig sind die Jugendärzte, alle anderen Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens, Lehrer, Erzieher, Kindergärtnerinnen sowie die Eltern der geschädigten Kinder; die Meldung erfolgt an die zuständige Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises. VIII. Sorbische Schulen und Klassen Auf der Grundlage zunächst des Gesetzes des Landes Sachsen zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung (1948), später der Verfassung der DDR und des Bildungsgesetzes wurden in dem sog. 2sprachigen Gebiet der heutigen Bezirke Cottbus und Dresden sorbische Schulen und Klassen bzw. sorbischer Sprachunterricht eingeführt. Darüber hinaus wird aber auch an anderen Bildungseinrichtungen, so in Kindergärten, an Berufsschulen, Betriebsakademien und Volkshochschulen der Gebrauch der sorbischen Sprache ermöglicht. Die Ausbildung entsprechend sprachlich befähigter Kindergärtnerinnen, Erzieher und Lehrer der unteren Klassen erfolgt am Sorbischen Institut für Lehrerbildung in Bautzen, die der Fachlehrer für das Fach Sorbisch in der Oberstufe erfolgt an der Karl-Marx-Universität Leipzig. Die schulischen und anderen Möglichkeiten zur Pflege der sorbischen Sprache und Kultur sind offensichtlich größer als das tatsächliche Verlangen dieser Bevölkerungs- bzw. Sprachgruppe, insbesondere ihrer jüngeren Mitglieder, diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Sorben (Minderheitenpolitik). IX. Spezialschulen und Spezialklassen Spezialschulen und Spezialklassen sind elitäre Bildungseinrichtungen im Rahmen des allgemeinbildenden Schulwesens, zum Teil auch in Verbindung [S. 303]mit dem Hochschulwesen, die „besonderen Erfordernissen der Nachwuchsentwicklung für die Wirtschaft, die Wissenschaft, den

Einheitliches sozialistisches Bildungssystem (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Ziele und Grundsätze Nach Auffassung der marxistisch-leninistischen Pädagogik (Pädagogische Wissenschaft und Forschung), wie sie gegenwärtig in der DDR ― darin vor allem der sowjetischen Pädagogik und Bildungspolitik folgend ― offiziell vertreten wird, ist die sozialistisch-kommunistische Bildung und Erziehung und darin besonders die Herausbildung eines sozialistischen Bewußtseins…

DDR A-Z 1979

Kupferbergbau (1979)

Siehe auch: Kupferbergbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Kupfererzbergbau: 1985 In der DDR gehören die in Abbau stehenden Kupfererzvorräte dem Kupferschiefer des unteren Zechsteins an. Weitere kupferführende Erze befinden sich in einigen Gangsystemen der Mittelgebirge; ihre gegenwärtige wirtschaftliche Bedeutung ist gering. Das Verbreitungsgebiet des Kupferschiefers umfaßt große Teile der DDR. Seine bekanntesten Vorkommen liegen in den südwestlichen Bezirken der DDR, wo der Kupferschiefer den Harz und den nordwestlichen Thüringer Wald säumt und in den benachbarten Becken und Mulden untertaucht. Innerhalb dieses Verbreitungsgebietes weist der Kupferschiefer jedoch nur an wenigen Stellen abbauwürdige Metallanreicherungen auf. Am umfangreichsten ist die Metallführung des Kupferschiefers in den am Südostrand des Harzes liegenden geologischen Mulden von Mansfeld und Sangerhausen. In diesen Mulden enthalten die erzreicheren Teile des Kupferschiefers im allgemeinen Kupfer mit 1,5–4,0 v. H., Blei mit 0,1–0,8 v. H. und Zink mit 0,1–2,0 v. H. Die beiden Mulden von Mansfeld und Sangerhausen, die zu Hauptabbaugebieten des Kupferschiefers geworden sind, werden durch den Homburger Sattel, eine nach Südosten ziehende Fortsetzung der zechsteinfreien Hochscholle des Harzes, getrennt. Nordöstlich von ihm dehnt sich die Mansfelder Mulde bis zum Hettstedter Gebirgsrücken aus, südwestlich erstreckt sich die Sangerhäuser Mulde bis zu einer Linie, die vom Südrand des Harzes bis Rottleberode entlang dem Nordostabfall des Kyffhäusers bis zum Bottendorfer Höhenzug verläuft. Beide Teile des K. in der DDR, das Sangerhäuser und Mansfelder Revier, können auf eine jahrhundertealte Bergbautradition zurückblicken. Man spricht von Vorräten, die einen Abbau mindestens bis zum Jahre 200 sicherstellen. Die Vorräte des Mansfelder Reviers scheinen jedoch zur Neige zu gehen. Es kam bereits zu Hütten- und Zechenschließungen. So wurden z. B. die Krughütte zwischen Eisleben und Wimmelburg, der in der Nähe gelegene Max-Lademann-Schacht und der Ernst-Seidel-Schacht mit seiner Sonderförderung an Blei- und Zinkerzen geschlossen. An Hauptförderungsschächten existieren nur noch der Fortschritt-Schacht, der Ernst-Thälmann-Schacht sowie der Otto-Brosowski-Schacht. Ihre gegenwärtige Abbautiefe liegt stellenweise zwischen 1.300 m und 1.400 m Tiefe. Der als bauwürdig bezeichnete Abbaubetrieb bewegt sich mittlerweile in Richtung Wolferstedter Wüste (Flurbezeichnung). Von den deutschen Kupfervorkommen liegen etwa vier Fünftel in der DDR. Gleichwohl deckt die Förderung nur etwa 30 v. H. des Bedarfs der verarbeitenden Industrie. Knapp drei Viertel des Bedarfs müssen importiert werden. Mittelpunkt des Wirtschaftszweiges K. ist der VEB Mansfeld Kombinat „Wilhelm Pieck“. Mit über 20.000 Beschäftigten zählt der Betrieb zu den größten Volkseigenen Betrieben der DDR. 1977 wurden in der DDR 17.000 t Kupfer gewonnen (Weltproduktion 1977: 8 Mill. t). Da mit steigender Industrieproduktion auch der Kupferbedarf wächst, bleibt auch in Zukunft eine sehr erhebliche Importabhängigkeit bestehen. Das Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali hat 1976 die Verwendung von Kupfer für dekorative und architektonische Zwecke, für Behälter und Rohrleitungen verboten. Wegen der Knappheit an Kupfer sollen in diesen Bereichen billigere Ersatzstoffe, so Aluminium und Zink, eingesetzt werden. In der DDR werden die NE-Erzbergbaubetriebe entsprechend der ab 1968 gültigen Industriezweigsystematik zur Wirtschaftsgruppe NE-Metall-Erzbergbaubetriebe und NE-Metall-Gewinnungsbetriebe des Industriezweiges NE-Metallurgie gezählt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 636 Kunstpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kuren der Sozialversicherung

Siehe auch: Kupferbergbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Kupfererzbergbau: 1985 In der DDR gehören die in Abbau stehenden Kupfererzvorräte dem Kupferschiefer des unteren Zechsteins an. Weitere kupferführende Erze befinden sich in einigen Gangsystemen der Mittelgebirge; ihre gegenwärtige wirtschaftliche Bedeutung ist gering. Das Verbreitungsgebiet des Kupferschiefers umfaßt große Teile der DDR. Seine bekanntesten Vorkommen liegen in den südwestlichen Bezirken…

DDR A-Z 1979

Elektrotechnische und Elektronische Industrie (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zwei Industriezweige, die zum Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau zählen. Der gesamte Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau, der neben der EuEI. noch die Zweige Meß-, Steuer- und Regelungstechnik. Feinmechanische und Optische Industrie umfaßt, beschäftigte 1976 in 565 Betrieben 429.053 Arbeiter und Angestellte (13,9 v. H. aller in [S. 325]der Industrie Beschäftigten), die 9,9 v. H. der industriellen Bruttoproduktion erzeugten. Damit steht dieser Industriebereich an fünfter Stelle der Industrie der DDR. 25 v. H. des Produktionsaufkommens werden in 70 Länder exportiert, wobei die UdSSR der wichtigste Partner ist. Die Hauptstandorte liegen in den Bezirken Berlin (Ost), Gera, Erfurt, Dresden und Karl-Marx-Stadt. Zentrales Anleitungs- und Kontrollorgan ist das Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik, dem 14 Kombinate und VVB zugeordnet sind. Die Elektrotechnische Industrie umfaßt alle Betriebe der Wirtschaftsgruppen Elektromaschinenbau, Transformatoren- und Wandlerbau. Bau von Hoch- und Niederspannungsschaltgeräten und -einrichtungen. Herstellung von Kabeln und Leitungen, von Elektromontagematerial und elektrotechnischen Spezialausrüstungen für Straßen- und Schienenfahrzeuge, von radiologischen und medizinisch-elektronischen Erzeugnissen, von sonstigen Erzeugnissen der elektrotechnischen Industrie, Reparatur- und Montagebetriebe (Betriebe, die elektrische Haushaltsgeräte und Leuchten herstellen, zählen ab 1968 zur Metallwarenindustrie). Die wichtigsten Betriebe sind: VEB Elektromaschinenbau Sachsenwerk, Dresden; VEB Elektro-Apparate-Werke, Berlin-Treptow; VEB Starkstrom-Anlagenbau, Karl-Marx-Stadt. Besonders kennzeichnend für diesen Industriezweig ist die Mitte der 60er Jahre durchgeführte Zusammenfassung von Betrieben mit gleicher Erzeugnisgruppenproduktion zu kombinatsähnlichen Organisationsgebilden. Beispiel: Die 7 Kabelwerke der DDR wurden 1967 zum Kombinat Kabelwerk Oberspree „Wilhelm Pieck“ vereinigt (ca. 14.000 Beschäftigte). 1978 wurden 2 neue Kombinate für Mikroelektronik und elektrotechnische Bauelemente gebildet und dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik direkt unterstellt. Von 1960 bis 1976 hat sich die Bruttoproduktion der Elektrotechnischen Industrie um das 3,13fache erhöht (zum Vergleich: Steigerung der industriellen Bruttoproduktion im gleichen Zeitraum um das 2,62fache). Die Elektronische Industrie umfaßt alle Betriebe, die folgende Erzeugnisse herstellen: Erzeugnisse der Drahtnachrichtentechnik, der Funktechnik, der Elektroakustik und Geräte für Bild- und Tonaufzeichnungen, Rundfunk- und Fernsehempfänger, elektrische Lichtquellen. Elektronenröhren. Halbleiterbauelemente usw. Die wichtigsten Betriebe sind: VEB Kombinat Halbleiterwerk Frankfurt (Oder) (Kombinat gegründet 1969); VEB Werk für Fernsehelektronik, Berlin-Oberschöneweide; VEB Fernsehgerätewerk Staßfurt; Kombinat für Meßelektronik Dresden (gegründet 1969); VEB Elektronische Bauelemente Teltow (Kombinat gegründet 1969). Die Elektronische Industrie gehört zu den besonders geförderten Industriezweigen der DDR. Von 1960 bis 1976 stieg ihre Bruttoproduktion um das 5,4fache. Zum überproportionalen Wachstum der EuEI. haben vor allem die rasch ausgeweitete Elektronik-Industrie und die Datenverarbeitung beigetragen. Bei elektronischen Bauelementen und allen darauf aufbauenden Geräten einschließlich Datenverarbeitungsanlagen besteht jedoch gegenüber westlichen Ländern ein erheblicher technologischer Rückstand. An die EuEI. werden hohe Anforderungen für den Inlands- und Exportbedarf gestellt. Aufgrund eines zu breiten Produktionssortiments kommt es allerdings zur Zersplitterung im Forschungs- und Entwicklungsbereich. Die Zusammenarbeit im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe ist besonders ausgeprägt auf den Gebieten Nachrichten- und Datenverarbeitungstechnik. In den Industriezweigen der EuEI. sollen bis 1980 insgesamt 80 zentrale Fertigungen auf- oder ausgebaut werden. u. a. für die Herstellung elektronischer Baugruppen für Automatisierungsgeräte und numerische Steuerungen, für die Rechentechnik und für die Konsumgüterelektronik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 324–325 Eisen- und Stahlindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Elternbeiräte

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zwei Industriezweige, die zum Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau zählen. Der gesamte Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau, der neben der EuEI. noch die Zweige Meß-, Steuer- und Regelungstechnik. Feinmechanische und Optische Industrie umfaßt, beschäftigte 1976 in 565 Betrieben 429.053 Arbeiter und Angestellte (13,9 v. H. aller in [S. 325]der Industrie Beschäftigten), die…