DDR A-Z 1979

Warenverkehr, Nichtkommerzieller (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Der NW. zwischen Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland und Bewohnern der DDR läßt sich untergliedern in den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr; das Verbringen von Geschenken außerhalb des Postverkehrs (Bahnversand, Reiseverkehr); die Versendung von Umzugs- und Erbschaftsgut. Das Verfahren für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege ist in der 20. Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz der DDR vom 14. 6. 1973 geregelt, die am 21. 6. 1973 in Kraft getreten ist. Dazu erlassen wurden die Anlagen zu § 7 der 20. DB mit den Zollsätzen für die Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege, die Bekanntmachung über im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr geltende Verbote und Beschränkungen vom 14. 6. 1973 und die AO über die Aussetzung der Erhebung von Zöllen bei der Einfuhr von Geschenksendungen auf dem Postwege vom 14. 6. 1973 (GBl. I., Nr. 28). Nach diesen DDR-Bestimmungen darf jeder Bewohner der DDR jährlich bis zu 12 Geschenksendungen empfangen. Bei Sendungen aus dem Ausland in die DDR wird Zoll in Höhe von 10 bis 40 v. H. erhoben, sofern der Wert der Sendung 200 Mark der DDR übersteigt. Ausgesetzt ist die Zollerhebung für Empfänger, die im Rentenalter stehen, bzw. Invalidenrentner oder Sozialunterstützungsempfänger sind. Für Sendungen aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in die DDR ist die Zollerhebung ohne Wertgrenze ausgesetzt. Für alle Geschenke gilt die Vorschrift, daß sie für den persönlichen Bedarf des Empfängers bestimmt sein müssen. Der Versand von Büchern ist erlaubt. Dies gilt jedoch nicht für Literatur, sonstige Druckerzeugnisse, Bilder und Darstellungen, deren Inhalt „gegen die Erhaltung des Friedens gerichtet ist oder andere Hetze enthält“ oder „deren Inhalt bzw. Einfuhr in anderer Weise den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger widerspricht“. Nicht erlaubt ist der Versand von Adressenverzeichnissen, Kalendern, Almanachen, Jahrbüchern sowie Presseerzeugnissen, die nicht in der Postzeitungsliste der DDR enthalten sind. Ausnahmslos verboten ist z. B. der Versand von Arzneimitteln und ihnen gleichgestellten Stoffen oder Zubereitungen, Werbematerial und Zahlungsmitteln. Der Versand von Schallplatten ist gestattet, „soweit diese Werke des kulturellen Erbes oder des wirklichen kulturellen Gegenwartschaffens betreffen“. Seit dem 21. 9. 1977 können Genußmittel in Geschenksendungen auf dem Postwege ohne Mengenbegrenzungen in die DDR versandt werden (Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten). Die Deutsche Post der DDR ist verpflichtet, alle Geschenksendungen der Zollverwaltung der DDR vorzuführen. Verstöße gegen die DDR-Bestimmungen können zu entschädigungslosem Einziehen der gesamten Sendung bzw. des beanstandeten Teils der Sendung oder zur Zurücksendung an den Absender führen. Im Postabkommen mit der DDR 1976 wurde vereinbart, daß in Fällen der Zurückweisung der Zurückweisungsgrund auf der Sendung angegeben werden muß. Bei Beschlagnahme der gesamten Sendung wird das [S. 1156]Aufgabepostamt benachrichtigt, in Fällen der Teileinziehung der Empfänger. Für Geschenksendungen aus der DDR gelten größere Einschränkungen als umgekehrt. Die jährlich bis zu 12 zugelassenen Geschenksendungen je Absender in der DDR dürfen nur einen Wert bis zu je 100 Mark der DDR haben. Sind in den Sendungen Textilien enthalten, so dürfen diese den Gesamtwert von 60 Mark der DDR je Geschenksendung nicht übersteigen, wobei z. B. der Versand von Arbeits- und Berufskleidung aus Textilien und Ledermaterialien, Kinder- und Babykleidung sowie Bettwäsche und Bettwäschestoffen, ferner von Zahlungsmitteln, Schuhwaren aller Art, Fleisch und Fleischwaren aus der DDR generell verboten ist. Einzelheiten über den zulässigen Inhalt von Geschenksendungen in die DDR und über die Haftung der Deutschen Bundespost beim Verlust von Sendungen sind aus einem bei den Postämtern in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) erhältlichen Merkblatt zu ersehen. Das Verbringen von Geschenken außerhalb des Postverkehrs ist nur im Reiseverkehr möglich, weil die DDR für den Bahnversand erforderliche Genehmigungen in der Regel nicht erteilt. Das Genehmigungsverfahren für die Aus- und Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr ist in der 11. Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz der DDR ― Genehmigungsverfahrensordnung ― vom 13. 12. 1968 (GBl. II, Nr. 132), zuletzt geändert durch die 29. Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz der DDR vom 19. 9. 1977 (GBl. I, Nr. 29), geregelt. Die Erhebung von Gebühren für die Erteilung von Genehmigungen zur Aus- und Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr richtet sich nach der AO (Nr. 1) — Genehmigungsgebührenordnung — vom 12. 12. 1968 (GBl. II, Nr. 132) i. d. F. der AO Nr. 2 vom 12. 12. 1969 (GBl. II, Nr. 100) und der AO Nr. 3 vom 24. 6. 1971 (GBl. II, Nr. 54). Nach diesen Bestimmungen der DDR dürfen Reisegebrauchs- und -verbrauchsgegenstände genehmigungs- und gebührenfrei ein- und ausgeführt werden. Bei der Einreise in die DDR ist die Mitnahme von Geschenken. deren Einfuhr nicht verboten ist (einfuhrverboten sind z. B. Kinderspielzeug militärischen Charakters, Briefmarken und Briefmarkenkataloge, bestimmte Druckerzeugnisse, Fernsehgeräte und gebrauchte Gegenstände mit Ausnahme von Textilien und Schuhen), im Gesamtwert bis zu 500 Mark der DDR genehmigungs- und gebührenfrei zulässig. Bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen beträgt die Freigrenze 100 Mark der DDR je Tag des Aufenthalts. Seit 21. 9. 1977 können Genußmittel (Tabakwaren, Kaffee, alkoholische Getränke) im grenzüberschreitenden Reiseverkehr für den persönlichen Bedarf oder als Geschenk genehmigungs- und gebührenfrei ohne Anrechnung auf die Freigrenzen mitgenommen werden. Übersteigt der Wert der mitgenommenen Geschenke, der sich nach den Einzelhandelsverkaufspreisen in der DDR richtet, die Genehmigungsfreigrenzen, so werden Genehmigungsgebühren zwischen 10 v. H. und 40 v. H. erhoben. Bei der Ausreise aus der DDR dürfen Gegenstände, deren Ausfuhr nicht verboten ist (verboten ist z. B. die Ausfuhr von ungültigen Zahlungsmitteln und Münzen, Kunstgegenständen, Briefmarken, Porzellan, feuerfesten Glaswaren, Fleisch und Fleischwaren sowie einer Reihe von Textilerzeugnissen), im Gesamtwert bis zu 100 Mark der DDR genehmigungs- und geführenfrei mitgebracht werden. Bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen beträgt die Freigrenze 20 Mark der DDR je Tag des Aufenthalts. Über diese Wertgrenze hinaus bedarf die Mitnahme der Genehmigung der Zollstelle. Dafür sind Genehmigungsgebühren zwischen 20 v. H. und 50 v. H. des Warenwerts zu entrichten. Für Gegenstände, die in der DDR mit Devisen oder mit ordnungsgemäß eingetauschter Mark der DDR gekauft sind, gelten besondere Vergünstigungen. Nähere Einzelheiten über die Mitnahme von Gegenständen im Reiseverkehr mit der DDR sind aus einem bei den Reisebüros und den Auskunftsstellen der Deutschen Bundesbahn erhältlichen Merkblatt „Reisen in die DDR“ zu ersehen, das vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben wird. Das Aus- und Einfuhrverfahren für Umzugs- und Erbschaftsgut richtet sich nach der 22. Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz der DDR vom 14. 6. 1973 und der Bekanntmachung über bei der Aus- und Einfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut geltende Verbote und Beschränkungen vom 14. 6. 1973, die am 21. 6. 1973 in Kraft getreten sind (GBl. I. Nr. 28). Nach diesen Bestimmungen bedarf die Ein- und Ausfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut keiner Genehmigung, es sei denn, es handelt sich um Kraftfahrzeuge und Produktionsmittel. Die Ein- und Ausfuhr von Umzugsgut muß grundsätzlich zusammen mit der Übersiedlung abgewickelt werden; sie ist in Ausnahmefällen innerhalb eines Jahres danach zulässig. Die Ein- und Ausfuhr von Erbschaftsgut muß grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach der Annahme der Erbschaft bzw. nach Abschluß der Erbauseinandersetzung erfolgt sein. Die Ein- und Ausfuhr von Umzugsgut unterliegt der Zollabfertigung, wobei die Ausfuhr 3 Wochen vorher beim zuständigen Binnenzollamt beantragt werden muß. Der Zollantrag ist durch eine Aufstellung aller zur Ein- oder Ausfuhr vorgesehenen Gegenstände in 2facher Ausfertigung zu stellen. Beizufügen ist für Umzugsgut eine Bestätigung der zuständigen DDR-Behörden über die Notwendigkeit der vorübergehenden Ein- oder Ausfuhr oder eine Übersiedlungsgenehmigung sowie bei verspäteter Ein- oder Ausfuhr ein Nachweis, daß die Verspätung gerechtfertigt ist. Für Erbschaftsgut ist der Nachweis der Erbberechtigung durch die Vorlage einer Ausfertigung des Erbscheines oder dessen notariell beglaubigte Abschrift zu erbringen. [S. 1157]Umzugs- und Erbschaftsgut darf auch im Reiseverkehr mitgenommen werden, wobei die erforderlichen Nachweise an der Grenze erbracht werden müssen. Zu beachten sind die von der DDR bekanntgemachten Ein- und Ausfuhrverbote und Beschränkungen für Umzugs- und Erbschaftsgut. Nicht eingeführt werden dürfen z. B. Schußwaffen, topographische Karten, Personaldokumente, Akten, Sparkassenbücher und andere Wertpapiere, bestimmte Druckerzeugnisse und Briefmarken sowie Briefmarkensammlungen, Münzen und Münzsammlungen, „soweit deren Inhalt gegen die Erhaltung des Friedens gerichtet ist oder andere Hetzen enthält“. Von der Ausfuhr sind die gleichen Gegenstände ausgenommen und darüber hinaus z. B. Kunstgegenstände und Archivgut. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1155–1157 Warenverkehr, innerdeutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Warenzeichen

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Der NW. zwischen Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland und Bewohnern der DDR läßt sich untergliedern in den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr; das Verbringen von Geschenken außerhalb des Postverkehrs (Bahnversand, Reiseverkehr); die Versendung von Umzugs- und Erbschaftsgut. Das Verfahren für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege ist in der 20. Durchführungsbestimmung zum…

DDR A-Z 1979

Staatslehre (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen „Klassengehalt“ bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den einzelnen Formationen der Ausbeutergesellschaft entsprechend werden 3 Typen des Ausbeuterstaates unterschieden: der Sklavenhalterstaat, der Feudalstaat und der kapitalistische Staat. Alle Ausbeuterstaaten seien Diktaturen von Minderheiten über die Mehrheit, deren Hauptfunktion die Unterdrückung zum Zwecke der Aufrechterhaltung der jeweiligen Ausbeuterordnung sei. Für Marx und Engels war der Ausbeuterstaat mit dem Staat überhaupt identisch und ein Fortbestehen des Staates über die proletarische Revolution hinaus nur für die kurze Übergangsphase der Diktatur des Proletariats und ausschließlich zu dem Zwecke denkbar gewesen, die fortbestehenden Reste der ehemaligen Ausbeuterklassen zu unterdrücken. Stalin hat dann, in Anknüpfung an Lenin, die Lehre von einem neuen Staatstyp, dem sozialistischen Staat, entwickelt. Als Rechtfertigung diente ihm die These von der kapitalistischen Einkreisung der Sowjetunion. Die Funktionen des sozialistischen Staates werden heute in innere und äußere Funktionen eingeteilt. Unter den inneren Funktionen sollen die wirtschaftlich-organisatorische und die kulturell-erzieherische Funktion im Vordergrund stehen; die Unterdrückungsfunktion soll zunehmend an Bedeutung verlieren, doch wird neuerdings von der DDR betont, daß sie auch in der gegenwärtigen Periode der entwickelten sozialistischen Gesellschaft potentiell erhalten bleibe und je nach der politischen Lage sogar einen Bedeutungszuwachs erfahren könne. Von den äußeren Funktionen werden insbesondere die militärische Landesverteidigung, der Kampf für die Friedliche Koexistenz und die brüderliche Zusammenarbeit in der sozialistischen Völkergemeinschaft hervorgehoben. Der sozialistische Staat gilt als Machtinstrument der Arbeiterklasse, die die Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen Werktätigen ausübt. Die Lehre vom sozialistischen Staat und seinen Entwicklungsphasen hat in der Folgezeit manche Veränderungen erfahren, die in erster Linie durch die Schwankungen in der Periodisierung bedingt sind. In der Zeit der durch die sowjetische Besatzungsmacht unterstützten kommunistischen Machtergreifung in den Ländern Osteuropas nach 1945 wurde der Begriff der „Volksdemokratie“ geprägt, um die diskreditierte Formel von der „Diktatur des Proletariats“ zu kaschieren. Der Sache nach wurde und wird die Volksdemokratie als eine Form der Diktatur des Proletariats neben der Sowjetdemokratie betrachtet. Die Volksdemokratie soll im Ergebnis eines einheitlichen Prozesses zweier Revolutionen, der antifaschistisch-demokratischen und der sozialistischen Revolution, entstanden sein. Dieser Umstand sowie die Existenz einer sozialistischen Weltmacht, der Sowjetunion, sollen trotz gleicher Grundzüge gewisse Besonderheiten des volksdemokratischen Staates im Vergleich zum Sowjetstaat bedingt haben. Diese äußerten sich in der Organisation der Staatsmacht. in dem Fortbestand von politischen Parteien in einer Reihe von Ländern und in der Beibehaltung der Nationalen Front oder Volksfront auch in der Periode des sozialistischen Aufbaus. Die führende Rolle der kommunistischen Partei sei aber ein Wesensmerkmal auch der Volksdemokratie. In der DDR wurde der Ausdruck „Volksdemokratie“ zur Kennzeichnung des eigenen Entwicklungsstadiums seit der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 gebraucht. auf der die „Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ und damit das Ende der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ verkündet worden war. Die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ ist erst seit Ende der 50er Jahre verwendet worden. Bedeutsame Veränderungen hat in der St. die von Chruschtschow entwickelte Konzeption des „Volksstaates“ bewirkt. Im Parteiprogramm der KPdSU von [S. 1038]1961 wurde behauptet, die Diktatur des Proletariats habe in der Sowjetunion ihre historische Mission erfüllt, ihr Staat habe sich zu einem Staat des gesamten Volkes gewandelt und die sozialistische Staatlichkeit würde zunehmend in die gesellschaftliche Selbstverwaltung hinüberwachsen. Diese Thesen, die nur für die Sowjetunion, die sich bereits in der fortgeschritteneren Entwicklungsphase des „umfassenden Aufbaus des Kommunismus“ befunden haben sollte, unmittelbar Geltung besaßen, wurden in der DDR rezipiert. In dem auf dem VI. Parteitag der SED (Januar 1963) verabschiedeten Parteiprogramm wurde ebenfalls das baldige Ende der Diktatur des Proletariats und der Übergang zum Volksstaat in Aussicht gestellt. Seither wurde die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ immer weniger gebraucht, ohne daß sie ausdrücklich aufgegeben worden wäre. Statt dessen bürgerte sich der Terminus „sozialistische Demokratie“ zur Bezeichnung des politischen Systems der DDR ein. In der St. wurden nur bis 1964/65 verschiedentlich Probleme des Volksstaates erörtert. Der Grund hierfür ist in den ideologischen Auswirkungen von Chruschtschows Sturz Ende 1964 zu suchen. Die neue sowjetische Führung distanzierte sich allmählich von den ideologischen Neuerungen des Parteiprogramms von 1961 und so zunächst auch von der Konzeption des Volksstaates. Ende der 60er Jahre ist der Begriff „allgemeiner Volksstaat“ (obschtschenarodnoje gossudarstvo) von der sowjetischen St. wieder aufgegriffen und schließlich in die neue Sowjetverfassung vom 7. 10. 1977 aufgenommen worden. In der DDR wie in den anderen Ländern des sowjetischen Hegemonialbereichs ist das Leitbild des „Staates des ganzen Volkes“ noch eine Zielvorstellung. Anders als in der Chruschtschow-Ära wird der enge Zusammenhang zwischen der Diktatur des Proletariats und dem Staat des ganzen Volkes, die beide den einheitlichen sozialistischen Staatstyp repräsentierten, wieder nachdrücklich hervorgehoben. In der DDR ist der Terminus „Diktatur des Proletariats“ durch eine Rede W. Ulbrichts vom 12. 10. 1968 als Reaktion auf die Ereignisse in der Tschechoslowakei wieder in den allgemeinen politischen Sprachgebrauch eingeführt worden (Staat und Recht. 1968, S. 1735 ff.). Zugleich sind die These von der führenden Rolle der Partei, der Organisationsgrundsatz des demokratischen Zentralismus und sonstige Elemente der orthodox-stalinistischen St. stark in den Vordergrund gerückt worden. Diese Tendenzen haben sich nach der Entmachtung Ulbrichts und seit dem VIII. Parteitag der SED vom Juni 1971 noch verschärft. Die DDR begreift sich heute als Diktatur des Proletariats. Gleichzeitig versteht sie sich als sozialistische Demokratie. Beide Begriffe werden synonym gebraucht, da die Entfaltung der Demokratie für die Massen der Werktätigen ein charakteristisches Merkmal der Diktatur des Proletariats sei (Verf. Komm., Bd. I, S. 217). Die Anfang der 60er Jahre einsetzenden ideologischen Kursschwankungen sind von der St. der DDR nicht vollständig bewältigt worden. Insbesondere hinsichtlich der Formenlehre des sozialistischen Staates waren im Schrifttum lange Zeit keine substantiellen Aussagen anzutreffen. Erst im Zusammenhang mit dem Erscheinen des Lehrbuchs „Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie“ im Jahre 1975 hat sich eine gewisse Begriffsklärung abgezeichnet. Nach dem gegenwärtigen Stand soll es nur einen Typus des sozialistischen Staates geben, der allerdings verschiedene Entwicklungsetappen aufweist (Lehrbuch, S. 191 ff.). Es handelt sich um folgende Entwicklungsetappen: <1.> der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode von seiner Errichtung bis zum Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse (Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus); 2. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse bis zur Herausbildung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; 3. der sozialistische Staat des ganzen Volkes nach dem vollständigen Sieg des Sozialismus in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. In der letzten Entwicklungsetappe soll sich gegenwärtig ausschließlich die Sowjetunion befinden. Die Einordnung der DDR in dieses Schema ist nicht ganz klar. Der „endgültige Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ wurde auf dem VI. Parteitag der SED (1963) verkündet, aber der Ausdruck „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ ist erst auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) eingeführt worden. Das auf dem IX. Parteitag der SED (1976) angenommene Programm begnügt sich mit der Feststellung, daß der VIII. Parteitag eine „allseitige Begründung“ der bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu lösenden Aufgaben gegeben habe und die DDR gegenwärtig eine Form der Diktatur des Proletariats sei, die die Interessen des ganzen Volkes vertrete. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1037–1038 Staatshaushalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsmacht

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen „Klassengehalt“ bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den einzelnen…

DDR A-Z 1979

Feiern, Sozialistische (1979)

Siehe auch: Feiern, Sozialistische: 1969 1975 1985 Sozialistische Feiern: 1969 1975 SF. sind in der DDR zur Ablösung entsprechender kirchlicher, bisher in der Tradition verankerter Feiern geschaffen worden. Bedeutsamste SF. ist die Jugendweihe für die 14jährigen, die seit 1954 zunächst neben, später zunehmend an die Stelle der evangelischen Konfirmation getreten ist. Seit 1957 gibt es die Namensweihe, zunächst sozialistische Namensgebung genannt, die sozialistische Eheschließung (auch Eheweihe), das sozialistische Begräbnis (Grabweihe) und die sozialistische Arbeiterweihe. Material und Anleitungen für die verschiedenen Weihehandlungen und anderen Feiern werden vom „Zentralhaus für Kulturarbeit“, Leipzig, zur Verfügung gestellt. Die Jugendweihe, seit 1954 stark propagiert, ist inzwischen zum festen Bestandteil des sozialistischen Erziehungssystems in der DDR geworden. 1978 wurde die Beteiligung von 283.500 Jugendlichen gemeldet, das sind mehr als 95 v. H. des in Frage kommenden Jahrganges. Mit der Jugendweihe, die keine unmittelbar staatliche Einrichtung ist, jedoch in mehreren Gesetzen vorausgesetzt wird, werden die 14jährigen in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen. Die Teilnehmer werden in Jugendstunden darauf vorbereitet. Sie geloben in der seit 1968 gültigen Fassung des Gelöbnisses, „für die große und edle Sache des Sozialismus zu kämpfen und das revolutionäre Erbe des Volkes in Ehren zu halten“, nach „hoher Bildung“ zu streben, den Kampf um persönliches Glück mit dem Kampf für das Glück des Volkes zu verbinden, die feste Freundschaft mit der Sowjetunion und den Bruderbund mit den sozialistischen Ländern zu stärken, „im Geiste des proletarischen Internationalismus zu kämpfen, den Frieden zu schützen und den Sozialismus gegen jeden imperialistischen Angriff zu verteidigen“. Der Text des Gelöbnisses faßt die Grundinhalte der staatlichen Erziehung zusammen, der Inhalt entspricht dem in den Lehrplänen immanent fixierten Bildungs- und Erziehungsauftrag der sozialistischen Schule. Beteiligung an der Jugendweihe gilt als politische und gesellschaftliche Voraussetzung für weiterführende Bildung und Ausbildung. Der Inhalt des Jugendweihegelöbnisses ist mehrfach verändert worden. Das Gelöbnis hat dabei stärker die Ausrichtung auf Verpflichtung zum sozialistischen Staatsbürger entsprechend der Verfassung erhalten und seinen unmittelbar weltanschaulichen Charakter mit atheistischem Akzent im Sinne des Marxismus-Leninismus verloren. Aufgrund dieses Charakters haben die Kirchen die Unvereinbarkeit von Jugendweihe und Konfirmation bzw. Kommunion erklärt. An dieser Auffassung halten sie prinzipiell weiter fest, insbesondere wegen des Inhalts der vorangehenden Jugendstunden und wegen des pseudo-religiösen Charakters der Zeremonie. Nachdem die Jugendweihe Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre mit Hilfe gesellschaftlichen Drucks fast allgemein durchgesetzt wurde, haben die Kirchen aus seelsorgerlichen Gründen auch Jugendgeweihten die Möglichkeit der Konfirmation eingeräumt, z. T. nach einem Jahr Wartezeit. Die Beteiligung an den kirchlichen Feiern ist dennoch kontinuierlich zurückgegangen. Weniger als 20 v. H. der 14jährigen werden gegenwärtig (1978) in der DDR konfirmiert. Statistische Angaben über Namensweihe, sozialistische Eheschließung und Begräbnis liegen nicht vor. Die christliche Säuglingstaufe ist nicht durch die Namensweihe verdrängt worden. Die meisten Neugeborenen werden heute allerdings weder getauft noch von den Eltern zur sozialistischen Namensweihe gebracht. [S. 369]Die sozialistische Eheschließung ersetzt nicht die standesamtliche Trauung, sondern folgt ihr ähnlich wie die kirchliche Trauung. Kirchliche Trauungen sind selten geworden; die sozialistische Eheschließung, die oft vom Betrieb eines der Ehegatten ausgerichtet wird, ist verbreiteter. Am seltensten ist das sozialistische Begräbnis, obgleich auch hier eine Zunahme beobachtet wird. Neuerdings werden in zunehmendem Maß sozialistische Arbeiterweihen veranstaltet; es handelt sich um staatlich organisierte F. für Lehrlinge beim Übergang von der Lehre in den Beruf. Jugend. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 368–369 Feierabendarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feiertage

Siehe auch: Feiern, Sozialistische: 1969 1975 1985 Sozialistische Feiern: 1969 1975 SF. sind in der DDR zur Ablösung entsprechender kirchlicher, bisher in der Tradition verankerter Feiern geschaffen worden. Bedeutsamste SF. ist die Jugendweihe für die 14jährigen, die seit 1954 zunächst neben, später zunehmend an die Stelle der evangelischen Konfirmation getreten ist. Seit 1957 gibt es die Namensweihe, zunächst sozialistische Namensgebung genannt, die sozialistische Eheschließung…

DDR A-Z 1979

Betriebsgeschichte (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Zweig der Wirtschaftsgeschichte, der sich in Forschung, Darstellung und propagandistisch-agitatorischer Verwertung mit der ökonomischen, technischen, politischen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Betriebe und der in ihnen tätigen Menschen und Organisationen beschäftigt. Dabei werden sowohl die sich verändernde Stellung des Betriebes im Industriezweig bzw. in der gesamten Volkswirtschaft in Verbindung mit der allgemeinen politischen Geschichte als auch die sich aus der Geschichte der Arbeiterbewegung ergebenden Aspekte in die Untersuchung einbezogen. Die B. beruft sich auf Maxim Gorki, dessen Forderung nach einer Geschichtsschreibung über sowjetische Betriebe 1931 zu einem entsprechenden Beschluß des ZK der KPdSU geführt hatte. Die propagandistisch-agitatorischen Aufgaben der B. sind: 1. Förderung der Entwicklung eines sozialistischen Geschichtsbewußtseins; 2. Festigung der Betriebsverbundenheit und Verbesserung des Betriebsklimas, um zur Bildung von Stammbelegschaften beizutragen. Sie werden wesentlich von ehrenamtlichen Kommissionen für B. wahrgenommen, die Gremien der Betriebsparteileitungen (BPL) sind. Die BPL bestätigen die Mitglieder (langjährige Belegschaftsangehörige, Vertreter der Massenorganisationen im Betrieb und der Werkleitung, Wirtschaftshistoriker, Geschichtslehrer. Betriebsarchivare) und die Arbeitspläne der Kommissionen für B. Für die inhaltliche Leitung und die Koordinierung der Arbeiten zur B. ist die Abteilung „Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung und B.“ des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) verantwortlich, bei dem als konsultatives Gremium ein „Problemrat“ für B. eingerichtet wurde. Das IML veröffentlicht Analysen und Direktiven zur B. in den Zeitschriften „Neuer Weg“ und „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung“. Das Sekretariat des ZK der SED forderte in seinem Beschluß vom 7. 6. 1977: Richtlinien zur Erforschung und Propagierung der B., erneut eine Konzentration der B. auf die Geschichte nach 1945, insbesondere aber auf die Entwicklungen seitdem VIII. Parteitag der SED (1971) und eine deutlichere Hervorhebung der Rolle der Partei. Neben Einzelveröffentlichungen soll die B. verstärkt in den Betriebszeitungen berücksichtigt sowie zur Einrichtung von Traditionskabinetten, Betriebsmuseen, Ausstellungen usw. genutzt werden. B. als Wissenschaftsdisziplin leistet einen Beitrag zur Wirtschaftsgeschichtsschreibung. Die Analyse bestimmter betrieblicher Probleme und Erfahrungen (Anwendung bestimmter Lohnsysteme, Wettbewerbsformen, Produktionsverfahren. Leitungsformen usw.) soll darüber hinaus der unmittelbaren Verbesserung der Leitungstätigkeit und der Förderung der Forschungsarbeit in den wirtschaftswissenschaftlichen Einzeldisziplinen dienen. Für diesen Aufgabenbereich besteht die Fachkommission B. der Historiker-Gesellschaft der DDR, die mehrtägige Jahrestagungen veranstaltet und mit dem IML zusammenarbeitet. Das vom Institut für Wirtschaftsgeschichte der Akademie der Wissenschaften der DDR herausgegebene „Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte“ veröffentlicht neben jährlichen Bibliographien methodische und theoretisch-methodologische Grundsatzartikel zur B. sowie Ergebnisse der B. Obwohl die häufig noch diskontinuierliche Tätigkeit der B.-Kommissionen kritisiert und der unwissenschaftliche Festschrift-Charakter mancher Publikationen bemängelt werden, ist doch eine große Zahl umfangreicher Studien entstanden, die u. a. in der Reihe „Geschichte der Fabriken und Werke“ im Tribüne-Verlag veröffentlicht wurden. Insgesamt sind von 1945 bis 1976 1.200 selbständige betriebsgeschichtliche Veröffentlichungen in der DDR erschienen, davon bis 1972 über 60 Habilitations- und Dissertationsschriften. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 184 Betriebsformen und Kooperation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsgesundheitswesen

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Zweig der Wirtschaftsgeschichte, der sich in Forschung, Darstellung und propagandistisch-agitatorischer Verwertung mit der ökonomischen, technischen, politischen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Betriebe und der in ihnen tätigen Menschen und Organisationen beschäftigt. Dabei werden sowohl die sich verändernde Stellung des Betriebes im Industriezweig bzw. in der gesamten Volkswirtschaft in Verbindung mit der allgemeinen politischen Geschichte…

DDR A-Z 1979

Geschichte der DDR (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Am 7. 10. 1949 konstituierte sich der „Deutsche Volksrat“ in Berlin (Ost) als „Provisorische Volkskammer“ und nahm eine Verfassung an. Auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone war damit die Deutsche Demokratische Republik, die DDR, gegründet. Seither durchlief die DDR verschiedene Phasen (Periodisierung). Auf Weisung und mit Unterstützung der Besatzungsmacht entstand durch radikale Veränderung der ökonomischen, sozialen und politischen Strukturen ein neues System, das sich an der Sowjetunion orientierte. I. 1945--1949 Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR war Ausdruck der wachsenden Spaltung Deutschlands. Die vier Siegermächte USA, UdSSR. Großbritannien und Frankreich, die das Deutsche Reich 1945 in Besatzungszonen aufteilten und zunächst selbst regierten, erklärten den Aufbau eines demokratischen Deutschland zu ihrem Ziel. Die unterschiedlichen Gesellschaftsstrukturen und Ideologien in den Staaten der Besatzungsmächte führten aber zu gegensätzlichen Vorstellungen über die Demokratisierung und verhinderten eine einheitliche politische und gesellschaftliche Entwicklung in allen Teilen Deutschlands. Der Ost-West-Konflikt verschärfte die Situation; die Besatzungsmächte übertrugen nun ihr System auf den jeweils von ihnen okkupierten Teil Deutschlands. Der kalte Krieg forcierte die Einbeziehung der Zonen in die Machtblöcke und damit die Spaltung Deutschlands. Bereits vor der Gründung der DDR waren die Voraussetzungen für die neue Gesellschaftsordnung gelegt worden. Die Grundlage dazu bildeten verschiedene Reformen: 1945 die Bodenreform (Aufteilung des Großgrundbesitzes), 1946 die Schulreform (Einheitsschule), 1945/46 die Justizreform („Volksrichter“, Beherrschung durch die SED) und vor allem ab 1946 die Industriereform (Schaffung eines Staatssektors der Industrie). Auch das politische System änderte sich schrittweise: Die SPD wurde 1946 unter Zwangsanwendung in die kommunistische SED eingeschmolzen, die bürgerlichen Parteien CDU und LDPD nach und nach auf SED-Kurs gebracht und 1948 mit der NDPD und der DBD Satellitenparteien der SED geschaffen. Alle Massenorganisationen (FDGB, FDJ usw.) gerieten in völlige Abhängigkeit von der SED. Die SED selbst war 1948 in eine stalinistische „Partei neuen Typus“ umgewandelt und damit auf die allmähliche Übernahme der Macht von der sowjetischen Besatzung vorbereitet worden. Die. Provisorische Volkskammer wählte zusammen mit der neugeschaffenen Länderkammer am 11. 10. 1949 Wilhelm Pieck (1876–1960) zum Präsidenten der DDR. Pieck gehörte zu den Mitbegründern der KPD und hatte nach Thälmanns Verhaftung 1933 die Leitung der KPD in der Emigration übernommen. Seit 1946 war er zwar Vorsitzender der SED, doch hatte der jovial wirkende und der Sowjetunion voll ergebene „Landesvater“ kaum noch politische Bedeutung. Als Ministerpräsidenten bestätigte die Volkskammer am 12. 10. 1949 Otto Grotewohl (1894–1964). [S. 461]Er hatte sich 1912 der SPD angeschlossen und war für seine Partei in der Weimarer Republik u. a. Minister in Braunschweig gewesen. 1945 Mitbegründer der SPD in Berlin, beugte er sich dem Druck der sowjetischen Besatzung und überführte die Ost-SPD in die SED, deren Vorsitzender er neben Pieck wurde. Mit der Umbildung der SED in eine „Partei neuen Typus“ wurden die Sozialdemokraten nach 1948 zurückgedrängt, und Grotewohl unterwarf sich immer mehr der kommunistischen Disziplin. Obwohl er seine Funktion bis zu seinem Tod behielt, sank sein Einfluß ständig. Die wichtigsten Posten in der Regierung Grotewohl nahmen 1949 sofort SED-Führer ein. Als der eigentlich entscheidende Mann erwies sich rasch der damalige stellvertretende Ministerpräsident Walter Ulbricht (1893–1973). Er hatte sich in den 20er Jahren als guter Organisator im Apparat der KPD hochgearbeitet und bestimmte bereits in der Emigration weitgehend die Linie der KPD, da er sich stets besonders geschickt an der Haltung der Sowjetunion und vor allem Stalins orientierte. Durch die Wahl zum Generalsekretär der SED im Juli 1950 (später: Erster Sekretär) und seit 1960 als Vorsitzender des Staatsrates wurde Ulbricht auch nach außen sichtbar die zentrale Figur, die sich zunächst uneingeschränkt den sowjetischen Weisungen unterwarf, in den 60er Jahren jedoch auch eigene Schritte ging. Mit Ulbrichts Person ist die Entwicklung der DDR weitgehend verknüpft, er hat Partei und Staat bis zu seiner Ablösung 1971 nachhaltig mitgeprägt. II. 1949--1955 Mit der Verschärfung des kalten Krieges und der wachsenden Konfrontation der beiden Blöcke bestimmten die Zentren ― Washington und Moskau ― die Weltpolitik. Im Osten wurden die Volksdemokratien zu Satelliten der UdSSR; die Abhängigkeit der aus einem Besatzungsgebiet entstandenen DDR zur Sowjetunion war besonders groß. Die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurden schrittweise gelöst, die Konflikte nahmen auf allen Gebieten zu. Die damalige westliche Strategie, durch eine Politik der Stärke den Kommunismus zurückzudrängen und damit die Konfrontation zu verhärten, band die kommunistischen Parteiführungen der Volksdemokratien, vor allem der DDR, noch fester an die UdSSR. Unter der maßgeblichen Führung Ulbrichts wurde in der DDR in der Phase von 1949 bis 1955 das stalinistische System der Sowjetunion übernommen (abgesehen von einigen Varianten, wie z. B. das formal weiterbestehende Mehrparteiensystem). Die gesamte Macht wurde nun — zunächst im Auftrag und unter Kontrolle der sowjetischen Besatzungsmacht- von der SED-Führung mit diktatorisch-bürokratischen Methoden ausgeübt. Die weitgehend noch bürgerlich-demokratische Verfassung von 1949 wurde in der Praxis ausgehöhlt. Die Realität der DDR war in dieser Periode gekennzeichnet durch das Anwachsen des staatlichen und genossenschaftlichen Eigentums, eine zentralgeleitete Planwirtschaft sowie durch die „führende Rolle“ der SED, die nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus Staat, Wirtschaft, Kultur und Massenorganisationen befehligte und ein Meinungsmonopol errichtete, wobei der Marxismus-Leninismus Stalinscher Prägung zur herrschenden Ideologie wurde. Nach Beschlüssen des III.. Parteitages der SED (Juli 1950) versuchte die DDR, mit einem Fünfjahrplan (1951–1955) den Wiederaufbau der zerstörten Wirtschaft zu bewältigen, aber auch die gewachsenen wirtschaftlichen Bindungen an Westdeutschland zu lösen. Bei der Überwindung der großen ökonomischen Schwierigkeiten (die Ausgangssituation war durch Reparationen. das Fehlen der Schwerindustrie usw. weit schlechter als in der Bundesrepublik Deutschland) neigten einige Parteiführer zu einem flexibleren Kurs. Der damalige Planungschef Heinrich Rau (1899–1961) galt zeitweise als Gegenspieler zu Ulbricht; Fritz Selbmann (1899–1975), bis 1955 Minister für Industrie, wurde mehrmals wegen „Managertums“ kritisiert. Mit der Aufnahme der DDR in den Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (September 1950) festigten sich die Bindungen an das Wirtschaftssystem des RGW-Bereichs, und schon bis 1955 verdreifachte sich der Außenhandel mit den kommunistischen Ländern (Außenwirtschaft und Außenhandel). Die ersten Volkskammerwahlen im Oktober 1950 waren ein Einschnitt in der Parteienentwicklung: Es gab nur noch Einheitslisten der Nationalen Front. Die Wahlen, die vielerorts nicht mehr geheim, sondern offen durchgeführt wurden, zeigten das bei sowjetischen Abstimmungen übliche Bild: 98 v. H. Wahlbeteiligung, 99,72 v. H. Stimmen für die Kandidaten. Die Flüchtlingszahlen der kommenden Jahre offenbarten die Brüchigkeit solcher Wahlergebnisse. In der Volkskammer erhielten die SED 100 Sitze, CDU und LDPD je 60 Sitze, NDPD und DBD je 30, der FDGB 40 und die anderen Massenorganisationen zusammen 80 Sitze. Da fast alle Abgeordneten der Massenorganisationen auch der SED angehörten, besaß diese in der Volkskammer die absolute Mehrheit. Auch die neue Regierung unter Grotewohl spiegelte den verstärkten Einfluß der SED wider, von der sie abhängig war: SED-Führer dominierten im Kabinett, und die Beschlüsse des (1949 geschaffenen) Politbüros des ZK der SED waren für die Regierung verbindlich. Die DDR baute ihre militärische Streitmacht aus. Bereits 1948 war ― im Rahmen der Spaltung Deutschlands und des beginnenden kalten Krieges ― eine Bereitschaftspolizei geschaffen worden, aus der [S. 462]im Sommer 1952 die „Kasernierte Volkspolizei“ hervorging, eine militärische Kadertruppe mit etwa 100.000 Mann. Im Mai 1952 nahm die DDR die Unterzeichnung des EVG-Vertrags durch die Bundesrepublik Deutschland zum Anlaß, die Grenze zwischen Ost- und Westdeutschland abzuriegeln. Am 26. 5. 1952 erließ die Grotewohl-Regierung eine Verordnung über eine 5 km breite Sperrzone entlang der Demarkationslinie. Eine Verwaltungsreform zentralisierte den Staatsaufbau. Durch Gesetz vom 23. 7. 1952 löste die Regierung die Länder (Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg) auf und schuf an ihrer Stelle 14 Verwaltungsbezirke, womit die Anleitung des Staatsapparats durch die SED vereinfacht wurde. Höhepunkt der Übertragung des sowjetischen Systems auf die DDR war die offizielle Verkündung des Aufbaus des Sozialismus durch Ulbricht auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952. Ulbricht erklärte, die Volkswirtschaft sei für den „Übergang zum Sozialismus reif“ (der „sozialistische Sektor“ der Industrie erwirtschaftete fast 80 v. H. des Bruttoprodukts gegenüber 73 v. H. im Jahre 1950). Typisch für die Atmosphäre war nun der Stalin-Kult, der sich bei Ulbrichts Schlußwort offenbarte: „Wir werden siegen, weil uns der große Stalin führt“ (Protokoll II. Parteikonferenz, S. 464). Im Rahmen ihrer ideologischen Offensive verhärtete sich 1952/53 die Haltung der SED gegenüber der Kirche (Kirchen). Seit Ende 1952 verschärfte sich auch der staatliche Kampf gegen die Kirche: Von Januar bis April 1953 wurden etwa 50 Geistliche und Laienhelfer verhaftet, 300 Oberschüler als Angehörige der Jungen Gemeinde relegiert. Der überstürzte Aufbau der Schwerindustrie ging zu Lasten der Lebenshaltung der Bevölkerung, deren materielle Lage sich verschlechterte. Die neuen sozialen und politischen Strukturen wurden überdies nicht selten mit Gewalt und Terror gegen den Widerstand der Bevölkerung durchgesetzt. Der im Februar 1950 gegründete Staatssicherheitsdienst spielte dabei eine verhängnisvolle Rolle (Opposition und Widerstand). Nach dem Tod Stalins (5. 3. 1953) schwenkte die verwirrte SED-Führung unter dem Druck der neuen Sowjetführung zwar zu einem Neuen Kurs um, erhöhte aber gleichzeitig die Arbeitsnormen. Daraufhin entlud sich der lang angestaute Unwille der Arbeiterschaft in Arbeitsniederlegungen und im Aufstand vom 17. 6. 1953. Der Aufstand zeigte die Schwäche und Isolierung der DDR-Führung und des Gesamtsystems, das damals nur mit Hilfe der sowjetischen Besatzungstruppen überleben konnte. Nach Niederschlagung der Erhebung versuchte die SED, mit dem „Neuen Kurs“ eine flexiblere Haltung zu finden, wollte aber auch weiterhin das System durch Säuberungen festigen (Juni-Aufstand). Ähnlich terroristische Exzesse, wie sie die KPdSU mit ihren Säuberungen während der Ära J. W. Stalins erfahren hat, erlebte die SED nicht. Seit ihrer Gründung ist sie dennoch von mehreren Säuberungen erfaßt worden. 1948/49 richtete sich eine erste Aktion dieser Art gegen ehemalige Sozialdemokraten sowie gegen Anhänger einer „nationalkommunistischen“, am „titoistischen“ Beispiel Jugoslawiens orientierten Politik. In Auswirkung der Affäre Noel H. Field sowie im Zusammenhang mit den Schauprozessen gegen Lászlo Rajk u. a. in Ungarn und gegen Traitscho Kostoff u. a. in Bulgarien beschloß das ZK der SED am 24. 8. 1950 eine Säuberung, die sich gegen ehemalige Westemigranten unter führenden Parteifunktionären (Paul Merker, Bruno Goldhammer. Leo Bauer. Willi Kreikemeyer, Lex Ende und Maria Weiterer u. a.) richtete. Einige von ihnen (Merker, Goldhammer, Bauer) verbüßten mehrjährige Haftstrafen, andere starben in der Haft (Kreikemeyer) oder als Verbannte (Ende). Für die Zeit vom 15. 1. bis 30. 6. 1951 wurden auf ZK-Beschluß sämtliche Mitglieder und Kandidaten der SED durch Umtausch der Parteidokumente individuell einer politisch-ideologischen Überprüfung unterzogen. Erklärtes Ziel war die Säuberung von „parteifremden und feindlichen oder moralisch unsauberen Elementen“. Insgesamt wurden 150.696 Mitglieder und Kandidaten durch Streichung ihrer Mitgliedschaft oder Kandidatenschaft oder durch Ausschluß aus der SED entfernt. Gezielte Säuberungen richteten sich in den Folgejahren gegen führende deutsche Kommunisten, die zu Walter Ulbricht in Opposition getreten waren: 1953 wurde Franz Dahlem auf dem 13. Plenum des ZK (13.–14. Mai) aller Funktionen enthoben; auf dem 15. Plenum des ZK (Juli 1953) fielen Wilhelm Zaisser und Rudolf Herrnstadt der Säuberung zum Opfer; Anton Ackermann. Elli Schmidt und Hans Jendretzky, die mit ihnen sympathisiert hatten, verloren ebenfalls ihre Parteifunktionen. Sie wurden jedoch später nicht wie Zaisser und Herrnstadt aus der SED ausgeschlossen. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Zentrale Kontrollkommission der SED. Sie wurde von Hermann Matern (1893–1971) geleitet, der in dieser Funktion eine der wichtigsten Stützen Ulbrichts war. Prominente Opfer von Säuberungen im Staatsapparat wurden 1952/53 der damalige Handels- und Versorgungsminister Dr. Karl Hamann (LDPD), der damalige Außenminister Georg Dertinger (CDU) und der damalige Justizminister Max Fechner (SED, vorher SPD). III. 1956--1961 Auch in der Phase von 1956 bis 1961 versuchte die SED, die stalinistische Grundstruktur in der DDR zu [S. 463]konservieren. Zwar hatte die Sowjetunion der DDR im September 1955 die „völlige Souveränität“ zuerkannt, doch blieb die Abhängigkeit weiter bestehen. Die offene Entstalinisierung, die vom XX. Parteitag der KPdSU 1956 eingeleitet wurde, mußte daher von der SED nachvollzogen werden; sie blieb allerdings in der DDR formal: So distanzierte sich die SED nur vom Personenkult und den terroristischen Methoden der Stalin-Ära. Eine intellektuelle Opposition gegen die DDR-Praxis, die einen Dritten Weg, einen „menschlichen Sozialismus“, forderte (Harich), konnte keinen Einfluß gewinnen. Doch die Widersprüche der Entstalinisierung wirkten sich bis in die Parteispitze aus. Eine Oppositionsgruppe im Politbüro (Schirdewan, Wollweber, Ziller, Oelßner) setzte sich für Reformen ein. Ulbricht gelang es jedoch, sie auf dem 35. Plenum des ZK (Februar 1958) auszuschalten und zu entmachten. Überhaupt zeigte dann der V. Parteitag der SED (Juli 1958) Ulbrichts dominierende Stellung in Partei und Staat: Seine Spitzenposition war nun für über ein Jahrzehnt gefestigt. Dieser Parteitag proklamierte die „Vollendung“ des sozialistischen Aufbaus in der DDR. Nach Ulbrichts Forderung bestand die „ökonomische Hauptaufgabe“ der DDR darin, die Volkswirtschaft so zu entwickeln, daß „innerhalb weniger Jahre“ der „Pro-Kopf-Verbrauch unserer werktätigen Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern den Pro-Kopf-Verbrauch der Gesamtbevölkerung in Westdeutschland erreicht und übertrifft“ (Protokoll V. Parteitag, Bd. 1, S. 68). Diese Zielsetzung war irreal und wurde nicht verwirklicht; jedoch glaubte die SED-Führung, die Bevölkerung durch ideologische Indoktrination mobilisieren zu können. Ulbricht verkündete dazu „10 Gebote der Sozialistischen ➝Moral“. Der Erziehung der jungen Generation wurde große Aufmerksamkeit gewidmet, im September 1958 der „polytechnische Unterricht“ eingeführt, Ende 1959 die „sozialistische Entwicklung des Schulwesens“ (10jährige Schulpflicht) beschlossen und ein modernes Bildungswesen geschaffen. Die DDR zeigte 1958/59 eine gewisse wirtschaftliche Stabilität, die Flüchtlingszahlen sanken auf den niedrigsten Stand seit 1950, viele Menschen schienen sich mit den Verhältnissen abzufinden, die Beziehungen zwischen Partei und Bevölkerung versachlichten sich allmählich. Doch 1960 verhärtete sich die SED-Politik erneut. Die Kollektivierung der Landwirtschaft, die vor allem im März/April 1960 forciert wurde, führte ebenso zu neuem Druck und zu neuer Massenflucht wie wirtschaftliche Schwierigkeiten durch zu hoch gesteckte Planziele (der 2. Fünfjahrplan wurde 1959 abgebrochen und durch den Siebenjahrplan 1959–1965 ersetzt). Dennoch konnte Ulbricht seine Position festigen: Anfang 1960 wurde er Vorsitzender des neugeschaffenen Nationalen Verteidigungsrates und nach dem Tode Wilhelm Piecks (7. 9. 1960) auch Vorsitzender des damals mächtigen Staatsrates. Der Massenflucht der Bevölkerung 1961 begegnete die DDR-Führung auf ihre Weise: Mit dem Bau der Mauer am 13. 8. 1961 riegelte sie die DDR ab und zwang die Bevölkerung, sich mit dem System zu arrangieren. IV. 1961--1971 Die Periode von 1961 bis 1971 brachte die wirtschaftliche Stabilisierung der DDR. Durch die Entstalinisierung einerseits und stärkere Anpassung an die Anforderungen der modernen Industriegesellschaft andererseits wandelten sich die Herrschaftsmethoden in der DDR beträchtlich; sie verlagerten sich immer mehr vom Terror auf die Manipulierung der arbeitenden Massen. Da die Wünsche und Forderungen der Bevölkerung stärker berücksichtigt werden mußten, rückte das neue Ziel der Modernisierung und Rationalisierung des ökonomischen Systems die Effizienz der Wirtschaft in den Mittelpunkt. Die DDR wurde zur „sozialistischen“ Leistungs- und Konsumgesellschaft mit deutlich konservativen Zügen. Schließlich versuchte die Führung unter Ulbricht, sich von der unkritischen Übernahme des sowjetischen Modells zu lösen. Einschneidend war der VI. Parteitag der SED im Januar 1963. Er gab das Signal für ein neues Wirtschaftssystem, das Neue ökonomische System der Planung und Leitung (NÖSPL). Damit war der Weg frei für wirtschaftliche Reformexperimente und die Verbesserung der Lebenslage der Bürger. Schwerpunkte waren die „wissenschaftlich begründete Führung“ der Volkswirtschaft und der verstärkte materielle Anreiz für die Werktätigen, die Ausnutzung des Gewinnstrebens. Zwar zeigten das vom VI. Parteitag angenommene Programm und das neue Statut, daß sich die SED weiterhin als kommunistische Partei im Sinne des Sowjetkommunismus verstand; jedoch leitete der Parteitag auf verschiedenen Gebieten Reformen ein (z. B. die Lockerung der Parteifesseln im kulturellen Bereich). Um das Verhältnis des Staates zur Jugend zu verbessern, gestanden das „Jugendgesetz“ (Mai 1964) und die „10 Grundsätze der sozialistischen Jugendpolitik“ (März 1967) der Jugend mehr Selbständigkeit zu, nachdem ihr bereits günstige berufliche Aufstiegsmöglichkeiten in allen Bereichen gewährt worden waren. Auch die Gleichberechtigung der Frau wurde vorangetrieben. Ende 1961 war in einem Kommuniqué „Die Frau — der Frieden und der Sozialismus“ die Forderung erhoben worden, die Frau müsse „beim Aufbau des Sozialismus mehr als bisher zur Geltung kommen“. Da damals bereits 68 v. H. aller arbeitsfähigen Frauen im Berufsleben (1979: 87 v. H.) standen, galt die Hauptsorge der weiteren Qualifizierung der Frauen (von 1961 bis 1968 verdoppelte [S. 464]sich die Anzahl der Frauen mit Hoch- oder Fachschulabschluß). Allerdings zeigt sich, daß die Mitwirkung der Frauen von unten nach oben immer geringer wird; in der obersten politischen Führung waren und sind kaum Frauen vertreten. Durch das Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem vom Februar 1965 und die folgende III. Hochschulreform wurde das Bildungswesen weiter reformiert. Allerdings gab es 1965 (vor allem auf dem 11. ZK-Plenum im Dezember 1965) auf dem Gebiet der Kulturpolitik Rückschläge. Liberale Ansätze wurden als „schädliche Tendenzen“ kritisiert und abgelehnt. Andererseits wurden soziale Fortschritte erzielt, so durch die Einführung der Fünf-Tage-Arbeitswoche 1966 bzw. April 1967. Das „Neue Ökonomische System“ wurde mehrfach modifiziert; nach dem VII. Parteitag der SED im April 1967 sollte im „entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus“ die „Wissenschaft als Produktivkraft“ eine Hauptrolle spielen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der DDR steigern. Eine Neuordnung des Strafrechts zielte auf eine Konsolidierung des Staatswesens ab. Am 12. Januar 1968 beschloß die Volkskammer ein neues Strafgesetzbuch und eine neue Strafprozeßordnung. Allerdings wurde das politische Strafrecht verschärft und ausgeweitet. Im Februar 1968 wurde der Entwurf einer neuen Verfassung veröffentlicht und nach Diskussionen am 6. 4. 1968 der Bevölkerung zum Volksentscheid vorgelegt. Es war der erste Volksentscheid in der DDR, und die Zahl derjenigen, die sich nicht an der Abstimmung beteiligten oder gegen den Entwurf stimmten, war höher als bei den Volkskammerwahlen: 94,5 v. H. der Wahlberechtigten stimmten der Verfassung zu (in Berlin [Ost] 90,9 v. H.). Anders als die Verfassung von 1949 war die Verfassung von 1968 der Realität der DDR stärker angepaßt; dies zeigte sich nicht zuletzt in der verfassungsmäßigen Verankerung der Führungsrolle der SED. Im Gegensatz zur ersten Verfassung — die sich an der Weimarer Verfassung orientiert hatte — war nun die Stalinsche Verfassung der UdSSR von 1936 Vorbild, teilweise auch die Verfassung der ČSSR von 1960. Als zweitstärkste Industriemacht des RGW war die DDR inzwischen zum „Juniorpartner“ der Sowjetunion geworden. Damit wuchs das Selbstbewußtsein ihrer Führer, vor allem Ulbrichts, der den Anspruch erhob, dem DDR-Aufbau Modellcharakter für hochindustrialisierte sozialistische Staaten zuzuschreiben. Ebenso wurde erklärt, die SED habe den Marxismus-Leninismus selbständig weiterentwickelt. Mit solchen Thesen geriet Ulbricht in Gegensatz zur sowjetischen Führung. Ulbricht unterstützte auch die sowjetische Entspannungspolitik in Mitteleuropa nur halbherzig. Die Gespräche zwischen dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt und dem damaligen Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, Willi Stoph, in Erfurt und Kassel 1970 blieben zunächst ohne sichtbaren Erfolg. Schließlich gab es erneut wirtschaftliche Schwierigkeiten; zahlreiche Reformen des Neuen Ökonomischen Systems wurden 1970 zugunsten einer verstärkten zentralen Anleitung wieder rückgängig gemacht. V. Nach 1971 Am 3. 5. 1971 wurde Ulbricht abgesetzt; damit begann 1971 eine neue Phase der Entwicklung in der DDR. Die SED unter ihrem neuen Ersten Sekretär (seit 1976 Generalsekretär) Erich Honecker erkannte die Führungsrolle der UdSSR und das sowjetische Vorbild wieder als absolut verbindlich an. Das bedeutete keine Wiederholung der Abhängigkeit der 50er Jahre, da die DDR ihre Eigeninteressen als Juniorpartner der Sowjetunion heute stärker ins Spiel bringen kann. Der Arbeitsstil unter Honecker ist sachlicher geworden, und in der DDR wird seit 1971 versucht, Ansätze einer Mitwirkung von unten zu entwickeln. Doch baut die SED ihre Führungsposition in Politik und Gesellschaft weiter aus und verstärkt ihre Herrschaft, wobei flexibler und effektiver regiert wird als in den 50er Jahren. Eine gewisse Berücksichtigung sozialer Interessen der Arbeiter und der unteren Einkommensschichten (Einkommen) ist nicht zu übersehen: Die neuen Sozialmaßnahmen, die mit einem Beschluß des ZK der SED und des Bundesvorstandes des FDGB vom April 1972 eingeleitet wurden, verbessern die materielle Lage der Bevölkerung beträchtlich. Der VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) hatte die Weichen für die neue Politik gestellt. Verschiedene Thesen Ulbrichts („sozialistische Menschengemeinschaft“, „Sozialismus als sozialökonomische Formation“) wurden nun verworfen. Honecker stellte der SED die „Hauptaufgabe“, „alles zu tun für das Wohl des Menschen, für das Glück des Volkes, für die Interessen der Arbeiterklasse und aller Werktätigen. Das ist der Sinn des Sozialismus. Dafür kämpfen und arbeiten wir“ (Protokoll VIII. Parteitag, Bd. 1, S. 34). Die starke Betonung des „Wohls der Menschen“ in der DDR (und die seitherige konkrete Verbesserung der Lebenslage) bedeutet ein deutliches Abheben von der Ulbricht-Ära. Die „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ der DDR (auch als „reifer Sozialismus“ definiert) soll der Bevölkerung Erleichterungen bringen und die Staatsorgane flexibler auf die Vorstellungen der Massen reagieren lassen. Die Fristenregelung im Dezember 1971 oder das vom 10. ZK-Plenum (Oktober 1973) ausgearbeitete Wohnungsbauprogramm 1976–1990 sind Beispiele für diese Haltung. Von Februar bis Mai 1972 wurde die Eigentumsstruktur nochmals verändert: Die „halbstaatlichen“ [S. 465]Betriebe, die etwa 10 v. H. Anteil an der Bruttoproduktion hatten, wurden verstaatlicht und in „Volkseigene Betriebe“ umgewandelt. Damit war die wirtschaftliche Grundstruktur der DDR weiter an die Sowjetunion angepaßt. Gleichzeitig verstärkte die Führung die zentrale Anleitung der Wirtschaft, das Prinzip der „Leitung und Planung“ ersetzte die frühere „Planung und Leitung“. Die gesamte Macht liegt trotz aller Flexibilität weiterhin allein bei der Parteiführung, wie die Wahlen zur Volkskammer (14. 11. 1971) mit den üblichen 99,85 v. H. Ja-Stimmen ebenso bewiesen wie die Regierungsbildung nach dem Tode Ulbrichts (1. 8. 1973), bei der Horst Sindermann im Oktober 1973 Regierungschef und Willi Stoph Staatsratsvorsitzender wurden. Die „X. Weltfestspiele der Jugend und Studenten“ (28. 7.–5. 8. 1973) in Berlin (Ost) hatten ein verstärktes Selbstbewußtsein der jungen Generation der DDR signalisiert. Für die Führung der DDR bringt dies ebenso größere Komplikationen mit sich wie die „nationale Frage“ (Nation und nationale Frage). Die Absage an die „einheitliche deutsche Nation“ und die Deklarierung einer „sozialistischen Nation“ der DDR hat 2 Seiten. Sie ist im Rahmen der Abgrenzung gegen die Politik der Bundesrepublik Deutschland gerichtet, aber gleichzeitig soll sie auch die weitere Integration der DDR in das „sozialistische Lager“ unter Führung der UdSSR ideologisch vorbereiten. Zum 25. Jahrestag der DDR-Gründung im Oktober 1974 versuchte die DDR-Führung nicht nur, ihren Staat als modernen, sozialen und demokratischen Industriestaat darzustellen, der sich auf dem richtigen Weg in eine glänzende Zukunft befinde, sondern änderte auch die Verfassung von 1968 in wesentlichen Punkten: Die Begriffe „Deutschland“ und „Deutsche Nation“ wurden eliminiert und die „für immer und unwiderrufliche“ Bindung an die UdSSR in Art. 6 aufgenommen. Entsprechend war auch die große Kampagne zum „30. Jahrestag der Befreiung“ im Mai 1975 darauf ausgerichtet, einerseits die DDR als selbständigen Staat mit großen historischen Erfolgen zu zeigen, andererseits aber die immer engeren Bindungen an die UdSSR zu demonstrieren. Die Teilnahme Erich Honeckers an der KSZE-Gipfelkonferenz in Helsinki (30. 7.–1. 8. 1975) und die Unterzeichnung der Schlußakte waren für die DDR Bestätigung ihrer Souveränität im Rahmen des Warschauer Paktes und ein Höhepunkt ihrer außenpolitischen Aktivitäten, die zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit fast allen Staaten und zum Beitritt in die Vereinten Nationen geführt hatten. Doch auch die innenpolitischen Auswirkungen der KSZE-Akte waren für die DDR beträchtlich. Die Diskussion über die Gewährung der Menschenrechte griff auch auf die DDR über. Die von Honecker geführte SED hatte auch zu wirtschaftlichen Erwartungen der Bevölkerung geführt, die (u. a. wegen der Auswirkung der krisenhaften Entwicklung in der Weltwirtschaft) nicht erfüllt wurden. Die neuen Konflikte führten in der DDR erneut zu krisenhaften Erscheinungen. Sie wurden noch verstärkt durch den Konflikt im Weltkommunismus, da die Ideen des Eurokommunismus auch auf die DDR ausstrahlten. Die SED-Führung konnte die Konferenz von 29 kommunistischen und Arbeiterparteien Europas in Berlin (Ost) (29./30. 6. 1976) zwar als Erfolg buchen, doch wurden die abweichenden politischen Konzeptionen vor allem der westeuropäischen Kommunisten gerade für die DDR eine Belastung. Um so enger schloß sich die DDR-Führung an die Sowjetunion an. Der neue Freundschafts- und Beistandspakt (7. 10. 1975) sah die verstärkte Zusammenarbeit auf allen Gebieten, vor allem in der Wirtschaft, vor. Die weitere Integration in die „sozialistische Staatengemeinschaft“ sollte durch entsprechende Verträge, so mit Ungarn (März 1977), Polen und der Mongolei (Mai 1977), Bulgarien (September 1977) und der ČSSR (Oktober 1977) gesichert werden. Der IX. Parteitag der SED (18.–22. 5. 1976) sollte Übereinstimmung mit der Sowjetunion sowie innenpolitische Stabilität demonstrieren. Die Delegierten, die rd. 2 Mill. Mitglieder und Kandidaten der Staatspartei vertraten, billigten ein neues Parteiprogramm, ein neues Parteistatut und die Direktiven für den Fünfjahrplan bis 1980. Im Programm und Statut ist die neue Politik der SED festgeschrieben, die nach der Zäsur durch die Ablösung Ulbrichts 1971 verfolgt wurde: als politische Ziele sind sowohl das Streben nach effektiverer Wirtschaftsleitung, die Abgrenzungspolitik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland sowie die noch stärkere Anlehnung an das sowjetische Modell nun für alle Parteimitglieder mit besonderer Verbindlichkeit ausgestattet worden. Erich Honecker, der 1976 den Titel eines Generalsekretärs erhielt, konnte seine Position als Parteiführer weiter stärken. Nach dem Parteitag beschlossen das ZK der SED, der Ministerrat und der Bundesvorstand des FDGB soziale Verbesserungen; so wurden ab Oktober 1976 die Mindestlöhne und ab Dezember 1976 die Renten erhöht, ab Mai 1977 für Schichtarbeiter die Arbeitszeit verkürzt, ab Januar 1979 der Mindesturlaub verlängert. Die Wahlen zur Volkskammer (17. 10. 1976) brachten das aus der Vergangenheit bereits bekannte Ergebnis: 99,86 v. H. der gültigen Stimmen wurden für den Wahlvorschlag der Nationalen Front abgegeben. Bei der konstituierenden Sitzung der Volkskammer (29. 10. 1976) kam es allerdings zu Veränderungen in der Führungsspitze: der bisherige Vorsitzende des Ministerrates, Horst Sindermann, wurde zum Präsidenten der Volkskammer gewählt. [S. 466]Zum Vorsitzenden des Staatsrates berief die Volkskammer Erich Honecker; da er zugleich als Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates bestätigt wurde, vereinigt der Generalsekretär der SED (wie seinerzeit Ulbricht) damit die 3 bedeutendsten Partei- und Staatsfunktionen in seiner Hand. Zum Vorsitzenden des Ministerrates wurde der bisherige Staatsratsvorsitzende Willi Stoph berufen. Der 9. Kongreß des FDGB (Mai 1977) und die Parteitage von LDPD (März 1977), NDPD (April 1977), DBD (Mai 1977) und CDU (Oktober 1977) machten sich wie schon in der Vergangenheit die Beschlüsse der SED zu eigen und zeigten erneut, daß das Parteiensystem der DDR auch in der Zeit nach Ulbricht von der „führenden Rolle“ der SED geprägt ist und die Parteien und Massenorganisationen als Transmissionsorgane der Führungspartei fungieren. Die veränderte Führungsmannschaft der DDR mußte nicht nur wirtschaftliche Schwierigkeiten bewältigen, sie hatte sich auch mit der Unruhe unter Künstlern und Intellektuellen auseinanderzusetzen. Ausgelöst wurde diese Unruhe durch die Ausbürgerung Wolf Biermanns nach seiner zunächst genehmigten Vortragsreise nach Köln (16. 11. 1976). Dieser Vorgang und die im Jahre 1977 erfolgte Ausbürgerung Reiner Kunzes bedeuteten eine Wende der Kulturpolitik. Zahlreiche prominente Künstler und Schriftsteller protestierten, der Druck gegen sie führte zu einem Exodus (Kulturpolitik). Auch innerhalb der SED kam es offenbar (nicht zuletzt unter dem Eindruck der sozialen Spannungen sowie der Ideen des Eurokommunismus) zu ideologischen Auseinandersetzungen; Anzeichen dafür waren das Buch von Rudolf Bahro „Die Alternative“ und das sog. Manifest einer Gruppe „demokratischer Kommunisten“. Die SED reagierte hart, wie die Verhaftung Bahros (23. 8. 1977) und seine Verurteilung zu 8 Jahren Zuchthaus (3. 7. 1978) zeigten. Die Staatspartei wollte und mußte ihre innere Geschlossenheit zu wahren suchen, um mit den krisenhaften Erscheinungen vor allem in der Wirtschaft der DDR 1977/78 fertig zu werden. Die Rede Erich Honeckers vor den Kreissekretären der SED (17. 2. 1978) und die anschließende Diskussion in den Medien waren Beispiele für dieses Bemühen. Die Stabilisierung des Systems soll offenbar auch durch eine flexible Haltung erreicht werden, etwa gegenüber der Evangelischen Kirche. Mit einer breit angelegten Kampagne zum 30. Jahrestag der DDR wollte die Parteiführung die historische Kontinuität der DDR und die „Erfolge beim Aufbau des Sozialismus“ beweisen. Damit sollte nicht nur von Krisenerscheinungen abgelenkt werden: Die Führung versuchte, die Stärke des politischen Systems mit dem Hinweis zu untermauern, daß die DDR fest ins „sozialistische Lager“ eingebettet und keine Alternative zu ihrer Herrschaftspraxis vorhanden sei. Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED; Berlin. Hermann Weber Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 460–466 Geschenkpaketversand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschichtsbetrachtung

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Am 7. 10. 1949 konstituierte sich der „Deutsche Volksrat“ in Berlin (Ost) als „Provisorische Volkskammer“ und nahm eine Verfassung an. Auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone war damit die Deutsche Demokratische Republik, die DDR, gegründet. Seither durchlief die DDR verschiedene Phasen (Periodisierung). Auf Weisung und mit Unterstützung der Besatzungsmacht entstand durch radikale Veränderung der ökonomischen, sozialen und politischen Strukturen ein…

DDR A-Z 1979

Strafverfahren (1979) Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Gesetzliche Grundlage Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung (StPO) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die im Zuge der ersten Justizreform geschaffene StPO vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Sie gilt nunmehr in der Fassung des 1. Änderungsgesetzes zur Strafprozeßordnung vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 597) und des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100). Die StPO regelt die Voraussetzungen der Strafverfolgung, das Verfahren der staatlichen Gerichte, des Staatsanwalts und der staatlichen Untersuchungsorgane. Auf Verfahren vor den Gesellschaftlichen [S. 1066]Gerichten und in Ordnungsstrafverfahren (Ordnungswidrigkeiten) findet die StPO keine Anwendung. II. Grundsatzbestimmungen Nach § 1 StPO dient das St. „der gerechten Anwendung des sozialistischen Strafrechts und damit dem Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und jedes Bürgers. Es sichert, daß jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird“. Mit dem St. sollen die Ursachen und Bedingungen von Straftaten beseitigt und neuen Straftaten vorgebeugt werden. Auf diese Weise soll das St. beitragen „zum Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung und ihres Staates und der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger vor Straftaten, zur Gestaltung der sozialistischen Beziehungen der Bürger zu ihrem Staat und im gesellschaftlichen Zusammenleben und zur Entwicklung der schöpferischen Kräfte des Menschen und der gesellschaftlichen Verhältnisse“ (§ 2 Abs. 3 StPO). In Übereinstimmung mit der Verfassung verpflichtet auch die StPO die Gerichte und die Strafverfolgungsorgane, die Grundrechte und die Würde des Menschen zu achten. Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, Unantastbarkeit der Person, Unverletzlichkeit des Eigentums, der Wohnung und des Post- und Fernmeldegeheimnisses werden garantiert. Willkürliche und unangemessene Strafverfolgungshandlungen sollen, wie der Lehrkommentar zum Strafrecht der DDR ausführt (S. 51), unzulässig sein. Die aus diesen allgemeinen Grundsätzen abgeleitete Auffassung, daß Vernehmungsmethoden, die die Menschenwürde verletzen, unzulässig sind, haben zur Abkehr von Foltermethoden geführt, die insbesondere der Staatssicherheitsdienst (Ministerium für Staatssicherheit) in den 50er Jahren praktiziert hat. Nach wie vor ist jedoch die Praxis des SSD von dem Ziel bestimmt, ein Geständnis des Beschuldigten zu erhalten. Die Methoden, ein Geständnis zu erzielen, sind vielseitig. Es wurden Dauerverhöre bis zur völligen Erschöpfung des Vernommenen ebenso festgestellt wie Versprechungen für vorzeitige Haftentlassung oder Zusagen, von Repressalien gegen Familienangehörige absehen zu wollen. Eine Schutzvorschrift gegen verbotene Vernehmungsmethoden wie im Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 136 a StPO) gibt es in der DDR nicht. Ausdrücklich hervorgehoben sind in den Grundsatzbestimmungen der StPO die richterliche Unabhängigkeit. das Rechtsprechungsmonopol der Gerichte, das Verbot doppelter Bestrafung („ne bis in idem“), das Recht auf Verteidigung (Verteidiger) und das Prinzip der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung, von dem nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen abgewichen werden darf. Unter Berufung auf eine Gefährdung der Sicherheit des Staates oder auf „die Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen“ (§ 211 Abs. 3 StPO) ist allerdings der Ausschluß der Öffentlichkeit ziemlich leicht zu erreichen. Nichtöffentlich werden St. gegen ehemalige Volkspolizisten und Armeeangehörige sowie solche politische St. verhandelt, in denen der Angeklagte trotz aller Bemühungen nicht zu einem Geständnis gebracht wurde und die Zeugenaussagen oder sonstigen Beweismittel wenig überzeugend sind. Wenn aber von einem St. eine besondere erzieherische Wirkung erwartet wird, dann sollen die Gerichte die Verhandlungen unmittelbar in Betrieben, Genossenschaften pp. zu einer Tageszeit durchfuhren, die es den Werktätigen ermöglicht, daran teilzunehmen. In Schauprozessen wird die Öffentlichkeit häufig dadurch beeinträchtigt, daß nur ein bestimmter und speziell ausgesuchter Kreis von Zuhörern zugelassen wird. Am St. kann auch der durch eine Straftat Geschädigte mitwirken. Er ist berechtigt, Schadensersatzanträge geltend zu machen. Beweisanträge zu stellen und Beschwerde in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen einzulegen. In St. gegen Jugendliche gelten keine besonderen Grundsätze; es soll aber auf die entwicklungsbedingten Besonderheiten der Beschuldigten Rücksicht genommen und eng mit den Organen der Jugendhilfe zusammengearbeitet werden. Die Eltern und anderen Erziehungsberechtigten sowie die Schule, der Lehrbetrieb, die Jugendorganisation und sonstige gesellschaftliche Kräfte sind am Verfahren zu beteiligen. III. Ermittlungsverfahren A. Einleitung und Abschluß Das St. gliedert sich in das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren. Das Ermittlungsverfahren wird unter Leitung der Staatsanwaltschaft von den staatlichen Untersuchungsorganen (UOrg) durchgeführt. Dies sind die Kriminalpolizei, der Staatssicherheitsdienst und die zuständigen Dienststellen der Zollverwaltung (bei Zoll- und Devisenvergehen). Die UOrg haben die Befugnis, durch schriftlich begründete Verfügung ihres Leiters die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens anzuordnen und dieses Verfahren durchzuführen. Von ihrer Weisungsbefugnis macht die Staatsanwaltschaft in der Praxis gegenüber dem Staatssicherheitsdienst keinen Gebrauch. Der Leiter eines UOrg ist auch befugt, das Ermittlungsverfahren selbständig einzustellen (§§ 141, 143 StPO) oder an ein Gesellschaftliches Gericht zu übergeben (§ 142 StPO). Erfolgt das nicht, so hat das UOrg die Akten dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammenfaßt, zu übergeben. Alle Ermittlungsverfahren sollen innerhalb einer Frist von höchstens 3 Monaten abgeschlossen [S. 1067]sein. Überschreitungen dieser Höchstfrist bedürfen der Genehmigung des Bezirksstaatsanwalts, die in der Regel erteilt wird. Bereits im Ermittlungsverfahren ist den Betriebsleitungen, Dienststellen oder gesellschaftlichen Einrichtungen Mitteilung zu machen, wenn gegen einen Mitarbeiter des Betriebes pp. der Verdacht einer Straftat besteht. B. Zwangsmittel Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren sind Durchsuchung, Beschlagnahme, vorläufige Festnahme und Verhaftung (Untersuchungshaft). Obwohl § 121 StPO vorschreibt, daß jede Beschlagnahme einer richterlichen Bestätigung bedarf, wird diese in der Mehrzahl der Fälle nicht eingeholt, vor allem dann nicht, wenn die Beschlagnahme von der Zollverwaltung vorgenommen wird, die das Recht zur selbständigen Anordnung von Beschlagnahmen hat. Die Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft sind, daß gegen den Beschuldigten dringende Verdachtsgründe vorliegen und daß Fluchtverdacht, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr gegeben sind, daß ein Verbrechen (Strafrecht) den Gegenstand des Verfahrens bildet oder daß bei einem schweren fahrlässigen Vergehen der Ausspruch einer Freiheitsstrafe von über 2 Jahren zu erwarten ist. Untersuchungshaft kann schließlich auch dann verhängt werden, wenn die den Gegenstand des Verfahrens bildende Tat mit Haftstrafe oder als Militärstraftat mit Strafarrest (Strafensystem) bedroht ist. Bei „Verbrechen“ im Sinne des StGB bedarf es also zur Anordnung der Untersuchungshaft keines zusätzlichen Fluchtverdachts, keiner Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr. Das trifft mithin zu bei Aggressionsverbrechen, Staatsverbrechen, vorsätzlichen Straftaten gegen das Leben und bei anderen Straftaten, wenn entweder mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht oder mehr als 2 Jahre Freiheitsstrafe erwartet werden. Gegen einen richterlichen Haftbefehl ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig, aber nur ein einziges Mal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls. Eine weitere Beschwerde gibt es nicht. Ein formales Haftprüfungsverfahren kennt das DDR-Strafprozeßrecht gleichfalls nicht. § 131 StPO beschränkt sich auf die allgemeine Klausel: „Der Staatsanwalt und nach Einreichung der Anklageschrift auch das Gericht haben jederzeit zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft noch vorliegen. Das Ergebnis ist zum Zwecke der Nachprüfung aktenkundig zu machen.“ § 130 StPO schreibt vor, daß dem Verhafteten nur die Beschränkungen auferlegt werden dürfen, die der Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Anstalt oder die Sicherheit erfordern. Trotzdem ist vor allem im politischen St. das Recht des in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten, zusätzlich Lebensmittel zu erhalten. Bücher und Zeitschriften zu lesen, zu schreiben und Besuche zu empfangen, in der Praxis so starken Einschränkungen unterworfen, daß es als nicht bestehend angesehen werden kann. Der Untersuchungsgefangene befindet sich in einer fast totalen Isolierung von der Außenwelt, z. T. auch von Mitgefangenen. Erheblichen Einschränkungen unterliegt der Untersuchungsgefangene auch im brieflichen oder persönlichen Verkehr mit seinem Verteidiger. C. Beweismittel Als Beweismittel werden von der StPO für zulässig erklärt: Zeugenaussagen und Aussagen sachverständiger Zeugen, Sachverständigengutachten, Aussagen von Beschuldigten und Angeklagten, Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Beweismittel sind auch die Aussagen von „Vertretern der Kollektive“ (s. u. Ziff. 5), soweit sie die Mitteilung von Tatsachen zum Inhalt haben. Unter Beweisgegenständen sind Sachen zu verstehen, „die durch ihre Beschaffenheit und Eigenart oder ihre Beziehung zu der Handlung, die Gegenstand der Untersuchung ist, Aufschluß über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen sowie den Beschuldigten oder den Angeklagten geben“ (§ 49 Abs. 1). Aufzeichnungen sind „Schriftstücke oder in anderer Form fixierte Mitteilungen. deren Inhalt für die Aufklärung der Handlungen, deren Ursachen und Bedingungen und der Person des Beschuldigten oder des Angeklagten von Bedeutung sind“ (§ 49 Abs. 2). Mit dieser Definition soll den Erfordernissen der modernen Technik Rechnung getragen werden, so daß also auch Tonbandaufzeichnungen zu den Beweismitteln zählen. Ehegatten und Geschwister des Beschuldigten oder Angeklagten und Personen, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder unter Annahme an Kindes Statt verbunden sind, sind zur Verweigerung der Zeugenaussage ebenso berechtigt wie Geistliche, Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Apotheker und Hebammen über das, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes oder ihrer Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist. Der Kreis der zur Aussageverweigerung berechtigten Personen ist kleiner als nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Ausnahme für Geistliche besteht das Aussageverweigerungsrecht für den gesamten Personenkreis nicht, soweit nach dem Strafgesetz eine Pflicht zur Anzeige besteht. Das ist u. a. nach § 225 StGB bei allen Staatsverbrechen der Fall. Sachverständige, die bei staatlichen Einrichtungen angefordert werden sollen, können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Der Beschuldigte ist zu der gegen ihn erhobenen Beschuldigung zu vernehmen. Ein Recht, jede Äußerung zur Beschuldigung abzulehnen oder schon vor seiner Vernehmung einen zu wählenden Verteidiger zu befragen, gewährt die StPO nicht. [S. 1068]<D. Abschluß des Ermittlungsverfahrens> Das Ermittlungsverfahren schließt mit der Einstellung des Verfahrens, der Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht, der vorläufigen Einstellung des Verfahrens oder der Übergabe des Verfahrens an den Staatsanwalt. Der Staatsanwalt fällt seinen Entschluß nach Prüfung des vom Untersuchungsorgan vorgelegten Schlußberichts. Er kann folgende Entscheidungen treffen: Einstellung, vorläufige Einstellung, Übergabe an ein gesellschaftliches Gericht, Rückgabe an das Untersuchungsorgan (mit bestimmten Weisungen), Erhebung der Anklage, Beantragung eines Strafbefehls. IV. Das Gerichtsverfahren A. örtliche Zuständigkeit In den Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit der Gerichte ist die in der NS-Zeit aufgenommene Bestimmung enthalten, daß auch das Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte oder Angeklagte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 170 Abs. 3). Hierdurch ist es dem Untersuchungsorgan möglich, die gerichtliche Zuständigkeit durch Begründung eines entsprechenden Verwahrungsortes eines inhaftierten Beschuldigten zu bestimmen. B. Eröffnungsbeschluß Das Gericht beschließt über die Eröffnung oder die Nichteröffnung des Hauptverfahrens unter Mitwirkung der Schöffen. Es kann auch die vorläufige oder endgültige Einstellung des Verfahrens, die Rückgabe an den Staatsanwalt sowie die Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht beschließen. Die Anklageschrift und der Eröffnungsbeschluß müssen dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zur Hauptverhandlung zugestellt werden. Bei Gefährdung der Staatssicherheit oder bei Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen wird die Anklageschrift nicht zugestellt, sondern dem (dann in der Regel inhaftierten) Angeklagten nur zur Kenntnis gebracht (§ 203 Abs. 3). C. Hauptverhandlung und Beweisaufnahme In der Hauptverhandlung soll das Gericht „die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in belastender und entlastender Hinsicht allseitig und unvoreingenommen“ feststellen (§ 222). Der Angeklagte ist zu vernehmen. Eine Bestimmung des Inhalts, daß es dem Angeklagten freisteht, sich zu der Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§ 243 Abs. 4 StPO der Bundesrepublik Deutschland), ist in der StPO/DDR nicht enthalten; der Angeklagte ist zur Aussage verpflichtet. Aussagen des Angeklagten, die in einem richterlichen, staatsanwaltschaftlichen oder polizeilichen Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können durch Verlesung zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden. Das Plenum des OG hat in einer Richtlinie vom 16. 3. 1978 (GBl I, S. 169) Grundsätze zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im Strafprozeß besonders herausgestellt. Zunächst gilt der Grundsatz der Wissenschaftlichkeit und Unvoreingenommenheit der Beweisführung, wobei eine Einheit von Wahrheit, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit angenommen wird. Der Grundsatz der Präsumtion der Unschuld wird ausdrücklich als in enger Beziehung zum Grundsatz der Wissenschaftlichkeit und Unvoreingenommenheit der Beweisführung stehend genannt. Die Beweisführungspflicht des Gerichts umfaßt die Pflicht, alle erforderlichen Beweismittel festzustellen und der Beweisführung zugrunde zu legen, das Recht des Angeklagten, an der Wahrheitsfindung mitzuwirken, das Verbot, dem Angeklagten eine Beweisführungspflicht aufzuerlegen. Aus dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme ergibt sich, daß für die Urteilsfindung nur solche Beweismittel herangezogen werden können, die Gegenstand der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung waren. Angeklagte, Zeugen und Kollektivvertreter sind in der gerichtlichen Beweisaufnahme grundsätzlich mündlich zu vernehmen, Beweisgegenstände sind grundsätzlich in der Hauptverhandlung vorzulegen, Aufzeichnungen im erforderlichen Umfang den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu bringen. Aussagen von Zeugen dürfen aber gemäß § 225 Abs. 1 Ziffer 2 StPO durch Verlesen des Protokolls über eine frühere Vernehmung ersetzt werden, wenn dem Erscheinen des Zeugen u. a. nicht zu beseitigende oder erhebliche Hindernisse entgegenstehen. Zum Geständnis des Angeklagten legt die Richtlinie fest, daß dadurch das Gericht nicht von der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit entbunden wird. Das Geständnis ist insbesondere dann kein ausreichender Beweis, wenn aus anderen Quellen begründete Zweifel bestehen. Zur rationellen Gestaltung des Verfahrens ist aber immer zu prüfen, ob es bei Vorliegen eines Geständnisses noch der Vernehmung von Zeugen bedarf, wenn das Geständnis bereits mit anderen Beweismitteln übereinstimmt. Am Schluß der Beweisaufnahme erhalten der Staatsanwalt, der gesellschaftliche Ankläger, der gesellschaftliche Verteidiger, der Angeklagte oder sein Verteidiger das Wort zu ihren Ausführungen und Anträgen. Den Angeklagten gebührt das letzte Wort. D. Urteil Die Hauptverhandlung schließt mit dem Urteil oder [S. 1069]mit einem auf Einstellung oder vorläufige Einstellung lautenden Beschluß. Bei einem auf Freispruch lautenden Urteil sind Formulierungen, welche die Unschuld des Freigesprochenen in Zweifel ziehen (Freispruch „mangels Beweises“ oder „mangels ausreichenden Beweisen“), unzulässig. Nicht auf Freisprechung, sondern auf Einstellung des Verfahrens durch Beschluß ist zu erkennen, wenn Voraussetzungen für die Strafverfolgung fehlen, jugendliche Angeklagte eine mangelnde Entwicklungsreife aufweisen oder der Angeklagte zurechnungsunfähig ist. Das Urteil des Gerichts ist während der Beratung schriftlich zu begründen, von allen Richtern (auch den Schöffen) zu unterschreiben und öffentlich „Im Namen des Volkes“ zu verkünden. E. Hauptverhandlung gegen Flüchtige und Abwesende Die gesetzliche Regelung über die Hauptverhandlung gegen Flüchtige und Abwesende geht recht weit. Jedes Verfahren kann auch gegen einen Abwesenden oder Flüchtigen durchgeführt werden. Als flüchtig gilt, wer sich dem Gerichtsverfahren dadurch entzieht, daß er sich außerhalb des Gebietes der DDR aufhält oder sich verbirgt. Diese Bestimmungen über die Durchführung der Hauptverhandlung gegen Flüchtige finden auch auf Personen Anwendung, denen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden und die sich außerhalb der DDR aufhalten (§ 262). V. Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte An der Auseinandersetzung mit einem straffällig gewordenen Bürger soll sich nicht nur das Gericht, sondern auch die Gesellschaft beteiligen. Die StPO bestimmt in § 4, daß die „Bürger in Verwirklichung ihres grundlegenden Rechts auf Mitgestaltung aller staatlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten aktiv und unmittelbar an der Durchführung des Strafverfahrens“ teilnehmen. Als Formen der Mitwirkung werden erwähnt: Schöffen (Rechtswesen), Vertreter der Kollektive, gesellschaftliche Ankläger, gesellschaftliche Verteidiger und Übernahme von Bürgschaften. Bereits der Rechtspflege-Erlaß des Staatsrats vom 4. 4. 1963 hatte angeordnet, daß die Gerichte in St. Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften oder anderen Kollektiven der Werktätigen zur Teilnahme an der Hauptverhandlung laden sollen. A. Vertreter der Kollektive Nach § 53 StPO haben Vertreter der Kollektive (VdK) zur allseitigen Aufklärung der Straftaten, ihrer Ursachen und Bedingungen und der Persönlichkeit des Angeklagten im St. mitzuwirken. Als VdK können Personen von einem Kollektiv aus dem Arbeits- und Lebensbereich des Beschuldigten oder Angeklagten beauftragt werden. Neben dem Vertreter des Arbeitskollektivs kann ein Vertreter aus dem Wohngebietskollektiv, aus einer gesellschaftlichen Organisation oder aus der Interessenssphäre des Beschuldigten, z. B. Sportgemeinschaft, benannt werden. Der VdK soll dem Gericht die Meinung des Kollektivs zur Straftat, zu ihren Ursachen und begünstigenden Umständen und den vorhandenen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung darlegen. Er soll auch die Person des Angeklagten, insbesondere dessen Arbeitsmoral und seine Arbeitsleistungen, einschätzen und damit zur Erziehung und Selbsterziehung des straffällig gewordenen Bürgers und zur Verhütung weiterer Straftaten beitragen. Der VdK hat im Unterschied zu den Zeugen das Recht auf ununterbrochene Anwesenheit in der Hauptverhandlung (§ 221 StPO) und darf auch nach seiner Vernehmung bis zum Schluß der Beweisaufnahme zu allen bedeutenden Fragen Stellung nehmen (§ 227 StPO). Anträge zur Schuld- und Straffrage darf er aber nicht stellen. B. Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger Neben den VdK oder an dessen Stelle kann ein gesellschaftlicher Ankläger (GA) oder gesellschaftlicher Verteidiger (GV) treten. Als GA oder GV können Volksvertreter, Vertreter der Ausschüsse der Nationalen Front, Vertreter der Gewerkschaften, der ehrenamtlichen Organe der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, anderer gesellschaftlicher Organisationen sowie sozialistischer Kollektive in der Hauptverhandlung mitwirken. Voraussetzung ist, daß sie von ihrem Kollektiv einen entsprechenden Auftrag haben und vom Gericht durch Beschluß zugelassen werden. Der ablehnende oder zulassende Beschluß, an dem auch die Schöffen mitwirken müssen, unterliegt nicht der Beschwerde (§ 197). Die GA und GV haben in der Hauptverhandlung eine andere Stellung als die Vertreterder Kollektive. Ihre Darlegungen sind keine Beweismittel. Sie sollen dem Gericht die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Angeklagten vortragen. Sie können Beweisanträge stellen und ihre Ansicht über die Bestrafung und das Strafmaß darlegen (§ 54 Abs. 2). Das Gericht hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und in seiner Entscheidung zu ihren Vorbringen, Anträgen und Vorschlägen Stellung zu nehmen. Im Jahr 1977 haben 44.100 „Werktätige“ als VdK, GA oder GV an St. mitgewirkt (Neue Justiz 1978, H. 9, S. 373). Ein GA soll insbesondere dann beauftragt werden, wenn der Verdacht einer schwerwiegenden, die sozialistische Gesetzlichkeit im besonderen Maße verletzenden Straftat besteht und dadurch oder auch durch den Verdacht einer weniger schwerwiegenden Straftat besondere Empörung in der Öffentlichkeit oder im betreffenden Kollektiv hervorgerufen wurde. Ein GV soll beauftragt werden, wenn nach der Auffassung des Kollektivs oder gesellschaftlichen [S. 1070]Organs unter Berücksichtigung der Schwere des bestehenden Tatverdachts und des bisherigen Verhaltens des Beschuldigten oder des Angeklagten eine Strafe ohne Freiheitsentzug oder der Verzicht auf eine Strafe möglich erscheinen. GA oder GV sind zur Hauptverhandlung zu laden, Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß sind ihnen jedoch nicht zu übersenden. Sie haben das Recht, nach ihrer Zulassung Einsicht in die Akten zu nehmen. Sie sind in der Hauptverhandlung vorzustellen und im Urteilsrubrum aufzuführen. In einem Strafverfahren kann sowohl ein GA als auch ein GV auftreten, die jedoch nicht vom selben Kollektiv oder Organ beauftragt sein dürfen. Dem Staatsanwalt, dem Angeklagten und seinem Verteidiger ist mitzuteilen, wer als GA oder GV zugelassen wurde. Begründete Einwendungen gegen die Person des Zugelassenen soll der Angeklagte dem Gericht unverzüglich zur Kenntnis bringen. Ob in diesem Falle, wie dies noch die aufgehobene Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. II, 1967, S. 17) vorschrieb, das Gericht den Zulassungsbeschluß aufheben muß, wenn das Kollektiv keinen anderen GA oder GV beauftragt, geht aus der StPO nicht eindeutig hervor. VI. Rechtsmittel Rechtsmittel sind die Berufung des Angeklagten, der Protest der Staatsanwaltschaft und die Beschwerde. Die Einlegungsfrist beträgt eine Woche nach Verkündigung der angefochtenen Entscheidung. Eine Begründung für das eingelegte Rechtsmittel ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Berufung und Protest sollen aber begründet werden. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Rechtsmittelgericht ohne Hauptverhandlung durch einstimmigen Beschluß als „offensichtlich unbegründet“ verworfen werden, während über den form- und fristgerecht eingelegten Protest der Staatsanwaltschaft immer verhandelt werden muß. Eine im Entwurf zur StPO insoweit zunächst vorgesehene Gleichbehandlung von Berufung und Protest wurde bei der endgültigen Fassung des Gesetzes wieder fallengelassen, so daß es also bei dieser dem St.-Recht der Bundesrepublik unbekannten Beschlußverwerfung des Rechtsmittels bei der Besserstellung der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Angeklagten verblieben ist. Ein Rechtsmittel gegen zweitinstanzliche Entscheidungen, wie etwa die „Revision“, gibt es nicht. Die Beschwerde ist zulässig gegen alle von den Gerichten in erster Instanz erlassenen Beschlüsse, sofern diese nicht ausdrücklich einer Anfechtung entzogen sind. Durch Einlegung der Beschwerde wird die Durchführung des angefochtenen Beschlusses nicht gehemmt. Eine „weitere Beschwerde“ gibt es nicht. Rechtskräftige Urteile können durch die in der Praxis kaum vorkommende Wiederaufnahme des Verfahrens angefochten werden, deren Einleitung aber nur durch den Staatsanwalt erfolgen kann. Ein bedeutsames Institut für die Beseitigung von rechtskräftigen Entscheidungen, die nicht der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechen, ist die Kassation. VII. Kosten Gerichtskosten für die Durchführung eines St. werden nicht erhoben. Der Verurteilte hat lediglich die Auslagen des Verfahrens zu tragen. Das sind Auslagen des Staatshaushalts und notwendige Auslagen eines am Verfahren Beteiligten. Auslagen des Staatshaushalts sind die Aufwendungen, die bei der Vorbereitung und Durchführung des gerichtlichen Verfahrens für die Entschädigung von Zeugen, Vertretern der Kollektive, Sachverständigen und Pflichtverteidigern, für Post-, Fernsprech- und Telegrammgebühren sowie für ähnliche Zwecke oder für die Veröffentlichung der Entscheidung entstehen, soweit sie 3 Mark übersteigen (§ 362 StPO). Die weiteren Aufwendungen der Untersuchungsorgane und der Staatsanwaltschaft gehören nicht zu diesen Auslagen. Notwendige Auslagen eines am Verfahren Beteiligten sind dessen Aufwendungen bei der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten im Verfahren, insbesondere Verdienstausfall und Reisekosten sowie erstattungsfähige Kosten des gewählten Verteidigers des Angeklagten und des Rechtsanwalts des Geschädigten (§ 362 Abs. 4 StPO). Verurteilten, die nicht Bürger der DDR sind und in der DDR keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, können auch die weiteren durch die Strafverfolgung, die Untersuchungshaft und den Strafvollzug entstandenen Kosten auferlegt werden (§ 364 Abs. 4 StPO). Walther Rosenthal Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1065–1070 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollstreckung

Strafverfahren (1979) Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Gesetzliche Grundlage Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung (StPO) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die im Zuge der ersten Justizreform geschaffene StPO vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Sie gilt nunmehr in der Fassung des 1. Änderungsgesetzes zur Strafprozeßordnung vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 597) und des 2.…

DDR A-Z 1979

Arbeitsklassifizierung (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Ziel der A. ist die analytische Ermittlung und Klassifizierung der Anforderungen der Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und die körperliche und geistige Beanspruchung der Werktätigen. A. soll stets im Zusammenhang mit dem Arbeitsstudium, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung angewendet werden. Als Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation sind der A. folgende Aufgaben zugewiesen: 1. Ermittlung der Anforderungen an das Arbeitsvermögen der Werktätigen mit dem Ziel, qualifizierte Arbeit höher als unqualifizierte anzuerkennen. 2. Bei der Festlegung der Arbeitsaufgaben soll darauf geachtet werden, daß diese von ihrem Inhalt und Umfang sowie von ihren Bedingungen her zur allseitigen Persönlichkeitsentwicklung beitragen. [S. 54]3. Die A. soll dazu dienen, Unterlagen für die qualitativ erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft bereitzustellen (z. B. erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen und Qualifizierungspläne). Gleichzeitig fördert die A. die materielle Stimulierung von Qualifizierungsprozessen unter Berücksichtigung des stufenweisen Bildungsprozesses. 4. Im Rahmen der Planung des betrieblichen Reproduktionsprozesses ist es Aufgabe der A., Unterlagen für die exakte Bestimmung des Bedarfs an Arbeitskräften und deren erforderliches Qualifikationsniveau zu ermitteln. Die Einführung der A. in Industrie und Bauwesen soll die Anwendung der Wirtschaftszweiglohngruppen und Gehaltsgruppenkataloge allmählich überflüssig machen. Das Tempo der Durchsetzung und Anwendung der A. ist hierbei stark von der Veränderung der Produktions- und Arbeitsbedingungen abhängig, die sich aus den Maßnahmen der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung ergeben (Inbetriebnahme neuer Produktionsbereiche, Einführung neuer Technologien, Einsatz neuer Arbeitsmittel, Veränderung der Produktions- und Arbeitsorganisation usw.). Um die einheitliche Durchführung der A. in allen Betrieben der DDR zu sichern, gab das Staatliche Amt für Arbeit und Löhne beim Ministerrat der DDR am 4. 2. 1970 die Richtlinie für die Arbeitsklassifizierung der Produktionsarbeiten in der Industrie und im Bauwesen heraus. Des weiteren liegt für die praktische Durchführung der A. die vom Zentralen Forschungsinstitut für Arbeit in Dresden erarbeitete Grundmethodik der Arbeitsklassifizierung für Produktionsarbeiten in der Industrie und im Bauwesen vor. Die Anwendung der A. in den Betrieben ergibt sich auch aus Artikel 24 der Verfassung der DDR. Danach hat jeder Bürger „das Recht auf einen Arbeitsplatz … entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation. Er hat das Recht auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit.“ Das Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16. 6. 1977 schreibt im Zusammenhang mit der A. in § 79 vor. daß der Betrieb „gemeinsam mit den Werktätigen bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen durch Einführung neuer Technik und Technologien sowie bei der Verbesserung der Arbeitsorganisation zu gewährleisten (hat), daß die Arbeit inhaltsreicher wird und entsprechende Arbeitsaufgaben festgelegt werden. Auf dieser Grundlage sind die Anforderungen an die Qualifikation und Verantwortung der Werktätigen sowie auftretende Arbeitserschwernisse zu ermitteln und mit den Werktätigen die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen zu vereinbaren sowie Maßnahmen zur schrittweisen Beseitigung der Arbeitserschwernisse zu treffen.“ In § 97 des gleichen Gesetzes wird vorgeschrieben, daß. entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen der Arbeitsaufgaben an die Qualifikation und Verantwortung der Werktätigen und den zweigspezifischen allgemeinen Produktions- und Arbeitsbedingungen für die einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen Tariflöhne festzulegen sind. Lohnformen und Lohnsystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 53–54 Arbeitshygiene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräfte

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Ziel der A. ist die analytische Ermittlung und Klassifizierung der Anforderungen der Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und die körperliche und geistige Beanspruchung der Werktätigen. A. soll stets im Zusammenhang mit dem Arbeitsstudium, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung angewendet werden. Als Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation sind der A. folgende Aufgaben zugewiesen: 1. Ermittlung der Anforderungen an das…

DDR A-Z 1979

Katastrophenschutz (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Im Interesse der einheitlichen Vorbereitung und Durchführung wirkungsvoller Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen erging die VO vom 13. 1. 1971 (GBl. II, S. 117). Als Katastrophen im Sinn dieser VO sind folgenschwere Naturereignisse und andere Schadens- oder Unglücksfälle großen und in der Regel überörtlichen Ausmaßes zu verstehen, deren Bekämpfung den koordinierten) Einsatz von Kräften, materiellen und technischen Mitteln sowie eine einheitliche, komplex-territoriale Führung erforderlich machen. Havarien sind keine Katastrophen im Sinne der VO. Die Hauptanstrengungen sollen auf die Verhütung von Katastrophen und auf die Vorbereitung wirksamer Bekämpfungsmaßnahmen gerichtet werden. Die Leitung, Koordinierung und Kontrolle des K. obliegt dem Leiter der Zivilverteidigung der DDR und den Vorsitzenden der örtlichen Räte als Leiter der Zivilverteidigung (Notstandsgesetzgebung). Sie sind für die komplex-territoriale Planung, Koordinierung und Durchsetzung der zur Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen verantwortlich und haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse auf dem Gebiet des K. Weisungs- und Kontrollrecht. Sie planen, koordinieren und kontrollieren die Maßnahmen des vorbeugenden K. und gewährleisten die Leitung der Bekämpfung von Katastrophen mit Hilfe der Stäbe bzw. Komitees der Zivilverteidigung. Sie sind auch für die Führung der zur Bekämpfung von Katastrophen, zur Beseitigung der unmittelbaren Folgen von Katastrophen sowie zur schnellen Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens eingesetzten Kräfte verantwortlich. Die Leiter der Staatsorgane und der Wirtschaftseinheiten sind verpflichtet, auf Anordnung des zuständigen Leiters der Zivilverteidigung Kräfte und Mittel zur Katastrophenbekämpfung zum Einsatz zu bringen bzw. erforderliche zweigspezifische Bekämpfungsmaßnahmen zu veranlassen. Die Leiter der Staatsorgane und die Wirtschaftseinheiten sind für die Maßnahmen des K. in ihrem Bereich verantwortlich. Zur Vorbereitung und Beratung grundsätzlicher Fragen der Katastrophenverhütung und -bekämpfung bestehen Katastrophenkommissionen auf der Stufe der Republik, der Bezirke und der Kreise. Alle Bürger sind verpflichtet, Wahrnehmungen Feststellungen über vorhandene Gefahrenquellen und eingetretene Katastrophen den Staatsorganen zu melden und aktiv an der Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen teilzunehmen. Die Staatsorgane sind ver[S. 583]pflichtet, Mitteilungen der Bevölkerung sowie eigene Wahrnehmungen über Gefahrenquellen oder eingetretene Katastrophen dem zuständigen Leiter der Zivilverteidigung unverzüglich mitzuteilen. Zur Abwehr und Bekämpfung drohender oder eingetretener Katastrophen können die Leiter der Zivilverteidigung der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden von den Leitern der Zivilverteidigung der Kreise bzw. Bezirke ermächtigt werden, arbeitsfähige Bürger zur Arbeitsleistung zu verpflichten und den Einsatz von technischen und materiellen Mitteln anzuordnen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 582–583 Katastrophenkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kauffonds

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Im Interesse der einheitlichen Vorbereitung und Durchführung wirkungsvoller Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen erging die VO vom 13. 1. 1971 (GBl. II, S. 117). Als Katastrophen im Sinn dieser VO sind folgenschwere Naturereignisse und andere Schadens- oder Unglücksfälle großen und in der Regel überörtlichen Ausmaßes zu verstehen, deren Bekämpfung den koordinierten) Einsatz von Kräften, materiellen und technischen Mitteln sowie eine…

DDR A-Z 1979

Feierabendarbeit (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Freiwillige bezahlte Arbeitsleistungen, die von vollbeschäftigten Arbeitern und Angestell[S. 368]ten außerhalb ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses oder von Bürgern aus der nichtberufstätigen Bevölkerung unter Leitung der staatlichen Organe und Einrichtungen geleistet werden. Im Gegensatz zur früheren Regelung (AO über die Vergütung von F. in den Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen vom 23. 10. 1967 — GBl. II, S. 746) ist seit dem Beschluß zur Durchsetzung von Ordnung und Disziplin bei Leistung zusätzlicher Arbeit in Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen vom 4. 2. 1970 (GBl. II, S. 133) den Betrieben und sozialistischen Genossenschaften untersagt, zusätzliche Arbeit im Rahmen von F. und ähnlichen Formen durchzuführen. Gesetzliche Grundlage ist jetzt der Beschluß zur Erhöhung von Ordnung und Disziplin sowie zur Durchsetzung einer straffen Kontrolle bei Leistung zusätzlicher Arbeit vom 14. 8. 1975 (GBl. I, S. 631). Er verpflichtet die Leiter staatlicher und wirtschaftsleitender Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, durch Maßnahmen zur weiteren Intensivierung der Produktion und die Förderung der Masseninitiative der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb sowie die volle rationelle Nutzung des zur Verfügung stehenden Arbeitszeitfonds die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Planaufgaben in der gesetzlichen Arbeitszeit erfüllt werden. Zusätzliche Arbeitsleistungen dürfen nur im Rahmen von Überstunden erbracht werden, sofern sie über die gesetzliche Arbeitszeit hinausgehen. „Sozialistische Hilfe“ zwischen den Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen ist auf vertraglicher Grundlage durchzuführen. Hierbei sollen die einschlägigen Bestimmungen über die vorübergehende Übertragung einer anderen Arbeit beachtet werden (Arbeitsrecht, IV. 4.). Freiwillige bezahlte Tätigkeit von Werktätigen außerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse und von Genossenschaftsmitgliedern ist nur unter bestimmten, im einzelnen aufgeführten Voraussetzungen zulässig. Die Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes sollen konsequent durchgesetzt werden. Die wichtigste Ausnahme gilt für den Baubereich. Es gilt dafür die AO über die Zulässigkeit, Vergütung und Kontrolle von zusätzlicher Arbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen vom 25. 8. 1975 (GBl. I, S. 632). Darin ist im einzelnen geregelt, für welche Baumaßnahmen zusätzliche Arbeit erlaubt ist. Die Vergütung erfolgt nach in einer Anlage zur AO festgelegten Stundenverrechnungssätzen. Sonn- und Feiertagszuschläge sind zu zahlen. Die Vergütung ist lohnsteuerfrei und unterliegt nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Nicht unter die AO fällt die organisierte Aufbauarbeit im Rahmen des Nationalen Aufbauwerkes. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 367–368 FDJ-Schulung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feiern, Sozialistische

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Freiwillige bezahlte Arbeitsleistungen, die von vollbeschäftigten Arbeitern und Angestell[S. 368]ten außerhalb ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses oder von Bürgern aus der nichtberufstätigen Bevölkerung unter Leitung der staatlichen Organe und Einrichtungen geleistet werden. Im Gegensatz zur früheren Regelung (AO über die Vergütung von F. in den Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen vom 23. 10. 1967 — GBl. II, S. 746) ist seit dem…

DDR A-Z 1979

Akademie der Künste der DDR (AdK) (1979)

Siehe auch: Akademie der Künste der DDR: 1975 Akademie der Künste der DDR (AdK): 1985 Akademie der Künste, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie der Künste: 1969 1975 Die am 24. 3. 1950 gegründete Deutsche Akademie der Künste zu Berlin verstand sich als Rechtsnachfolger der preußischen Akademie der Künste (gegr. 1696), die bis nach dem I. Weltkrieg als Teil der Preußischen Akademie der Wissenschaften existierte. Sie wurde im April 1974 umbenannt in AdK der DDR. Die AdK der DDR „hilft mit an der Entwicklung und Verbreitung einer parteilichen und volksverbundenen Kunst des sozialistischen Realismus, die zur Bildung sozialistischer Persönlichkeiten beiträgt, einer Kunst, die das geistige Leben des Volkes bereichert und als Bestandteil der kulturvollen Lebensweise im Sozialismus wirkt. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Erforschung, Pflege, Erschließung und Verbreitung des kulturellen und künstlerischen Erbes“ (Statut der AdK der DDR vom 26. 1. 1978). Die AdK untersteht dem Ministerrat. Organe sind: das Plenum, das Präsidium und die Sektionen. Zum Präsidium gehören der Präsident, die Vizepräsidenten, die Sekretäre der Sektionen und der Generaldirektor. Das Plenum der ordentlichen Mitglieder wählt die ordentlichen und korrespondierenden Mitglieder. Die Sektionen der AdK sind: Bildende Kunst. Darstellende Kunst, Literatur und Sprachpflege, Musik. Analog zu den Sektionen arbeiten 4 wissenschaftliche Abteilungen; 72 Archive und Nachlässe bedeutender Künstler werden betreut. Die Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur in Weimar sind der AdK angeschlossen. Die AdK unterhält enge Kontakte zur Akademie der Künste der UdSSR. Es besteht zwischen diesen beiden Akademien ein „Freundschaftsvertrag“, aufgrund dessen Arbeitspläne für jeweils 2 Jahre vereinbart werden. Regelmäßig werden Ausstellungen der bildenden Kunst im In- und Ausland, Stunden der Akademie und „Dialoge am Abend“ veranstaltet. Regelmäßige Veröffentlichungen: Sinn und Form (seit 1950), Mitteilungen der Akademie (seit 1963), Arbeitshefte (seit 1968). Preise: Heinrich-Mann-Preis, Käthe-Kollwitz-Preis, F.-C.-Weiskopf-Preis, Willi-Lammert-Gedächtnis-Preis, Hans-Marchwitza-Preis, Alex-Wedding-Preis. Präsidium der AdK (seit April 1974): Präsident ist Konrad Wolf (seit 1965), zum 1. Vizepräsidenten ist 1978 Robert Weimann gewählt worden. Vizepräsidenten sind Helmut Baierl, Johann Cilensek. Fritz Cremer, Wieland Förster. Manfred Wekwerth. Als Sekretäre der Sektionen sind ferner Mitglieder des Präsidiums Ruth Berghaus (Darstellende Kunst), Werner Klemke (Bildende Kunst), Siegfried Matthus (Musik). Günter Rücker (Literatur und Sprachpflege). Zum Generaldirektor und Mitglied des Präsidiums wurde Heinz Schnabel berufen. Bisherige Präsidenten: Arnold Zweig (bis 1953). Johannes R. Becher (bis 1956), Otto Nagel (bis 1962), Willi Bredel (bis 1965). Die AdK arbeitet auf der Grundlage eines Beschlusses des Ministerrats der DDR vom 30. 3. 1962 „Über die neue Stellung und die nächsten Aufgaben der Deutschen Akademie der Künste zu Berlin als sozialistische Akademie der DDR“. Ihr 1. Statut vom 30. 5. 1969 wurde durch ein neues vom 26. 1. 1978 ersetzt (GBl. I, 1978, S. 69 ff.). Ein im April 1974 beschlossenes Statut wurde nicht veröffentlicht. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 32 Agronom A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR

Siehe auch: Akademie der Künste der DDR: 1975 Akademie der Künste der DDR (AdK): 1985 Akademie der Künste, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie der Künste: 1969 1975 Die am 24. 3. 1950 gegründete Deutsche Akademie der Künste zu Berlin verstand sich als Rechtsnachfolger der preußischen Akademie der Künste (gegr. 1696), die bis nach dem I. Weltkrieg als Teil der Preußischen Akademie der Wissenschaften existierte. Sie wurde im April…

DDR A-Z 1979

Liberman-Diskussion (1979)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Bezeichnung für die durch einen Aufsatz des sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlers Liberman im September 1962 ausgelöste Diskussion über eine Reform des betrieblichen Planungssystems. Die Diskussion wurde bald darauf auch in der DDR aufgenommen. Liberman argumentierte, daß zur Steigerung der Produktivität der Wirtschaft eine größere Freiheit der Betriebe notwendig sei. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung weniger Daten beschränken. um die Dispositionsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen. Als Maßstab für die Beurteilung der betrieblichen Leistung schlug er eine Gewinn- bzw. Rentabilitätskennziffer vor, deren Erfüllung als Grundlage für die Gewährung von Prämien an die Belegschaft dienen sollte. Diese Konzeption, die Liberman in den Schlagworten „Schluß mit der kleinlichen Bevormundung der Betriebe durch administrative Maßnahmen!“ und „Was der Gesellschaft nützt, muß auch jedem Betrieb nützlich sein!“ zusammenfaßte, berührt den Bereich der Volkswirtschaftlichen Gesamtplanung nur indirekt. Sie konzentriert sich vielmehr auf die Beseitigung der Schwierigkeiten, die zwischen den Betrieben und den ihnen direkt übergeordneten wirtschaftsleitenden Organen existierten. Die Reaktion in der DDR beschränkte sich zunächst auf die kommentarlose Wiedergabe der sowjetischen Diskussion. Nach dem 17. Plenum des ZK der SED im Oktober 1962, auf dem Ulbricht auf die Notwendigkeit einer Reform des Wirtschaftssystems hingewiesen hatte, erschienen in der Wirtschaftspresse der DDR die ersten relativ zurückhaltenden Stellungnahmen, in denen die Vorschläge Libermans im Prinzip anerkannt, der „Gewinn“ als Hauptkennziffer aber abgelehnt wurde. Auf dem VI. Parteitag der SED (15.–21. 1. 1963) unterbreitete Ulbricht Vorschläge für eine Reform des Wirtschaftssystems, die u. a. Einflüsse des von Liberman entwickelten Konzeptes erkennen ließen. Nach ersten Reformexperimenten in 10 VEB und in 4 VVB wurde Ende Juni 1963 auf einer gemeinsamen Wirtschaftskonferenz des ZK der SED und des Ministerrates deutlich, daß die DDR über die in der UdSSR durchgeführten Reformen hinauszugehen bereit war. Am 11. 7. 1963 ist das Reformkonzept durch den Beschluß des Ministerrats über die Richtlinie für das Neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft gesetzlich verankert worden. Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 680 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Liegenschaftsdienst

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Bezeichnung für die durch einen Aufsatz des sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlers Liberman im September 1962 ausgelöste Diskussion über eine Reform des betrieblichen Planungssystems. Die Diskussion wurde bald darauf auch in der DDR aufgenommen. Liberman argumentierte, daß zur Steigerung der Produktivität der Wirtschaft eine größere Freiheit der Betriebe notwendig sei. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung weniger Daten…

DDR A-Z 1979

Finanzorgane (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Dazu gehören alle staatlichen Verwaltungen und Institutionen in der DDR, die sich mit der Planung der Geldversorgung befassen, denen die Regulierung der Geldkapitalbildung anvertraut ist und welche die Bewegungen der Geldströme innerhalb der Volkswirtschaft zu kontrollieren haben. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben müssen sich die F. nach den Zielen der lang- und kurzfristigen staatlichen Wirtschaftspläne richten. Die F. sind in der DDR in die allgemeine Staats- und Wirtschaftsverwaltung eingebaut bzw. mit ihr verflochten. Es handelt sich um eine von den Aufgaben her spezialisierte Hierarchie von Weisungs- und Kontrollinstanzen. Maßgebendes Organisationsprinzip für den Aufbau der mit finanzwirtschaftlichen Aufgaben betrauten Behördenhierarchie ist das Territorialprinzip. Dementsprechend lehnt sich der Aufbau des Instanzen[S. 382]zuges der F. an die territoriale Gliederung des Staatsgebietes der DDR in Republik, Bezirke, Kreise und Gemeinden an. Einzelne F. werden in die auf diesen Verwaltungsebenen bestehenden Leitungsorgane integriert. Die Befehlswege zwischen der zentralen finanzpolitischen Leitungsinstanz (Ministerium der Finanzen) und den einzelnen (Finanz-)Verwaltungsorganen und Institutionen der Geldbewirtschaftung (z. B. den Banken) in den Gebietseinheiten der DDR sind nach dem „Liniensystem“ miteinander verbunden. Gemäß dem allgemeinen Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus sind alle F. verpflichtet, die Weisungen des jeweils höheren finanzpolitischen Leitungsorgans zu befolgen. Die in der DDR bestehenden F. werden nach Haushaltsorganen, Bankorganen und Versicherungsorganen unterschieden. An der Spitze der Hierarchie der F. steht das Ministerium der Finanzen (MdF.). Ferner gehören dazu die Abteilungen Finanzen und Preise der Räte der Bezirke und Kreise und die Prüfungsorgane der staatlichen Finanzrevision zu den Haushaltsorganen. Die Staatsbank der DDR, die staatlichen Geschäftsbanken, die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken bilden die Bankorgane. Die Versicherungsorgane bieten die folgenden 2 Versicherungsarten an: 1. Versicherungsleistungen zur Abdeckung der verschiedensten Risiken; 2. eine allgemeine Volksversicherung in Gestalt der Sozialversicherung. Bei der Sozialversicherung sind die soziale Altersversorgung, die Krankheitsfürsorge und die Absicherung der Erwerbstätigen gegen Unfallgefahren und -schaden konzentriert. Sie ist für die Arbeiter und Angestellten, die Mitglieder von Produktionsgenossenschaften, die Kommissionshändler, die kleinen selbständigen Gewerbetreibenden und die Angehörigen der freischaffenden Intelligenz zuständig. Das Versicherungswesen der DDR ist stark konzentriert. Daher gibt es nur 2 nach Kundenkreisen spezialisierte verselbständigte Versicherungsunternehmen. Dies sind 1. die Staatliche Versicherung der DDR. Sie ist für Versicherungsgeschäfte im Inland zuständig; 2. die Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG. Diese Versicherung gewährt ihren Kunden Versicherungsschutz gegen drohende Schäden im Ausland und bei zwischenstaatlichen Handelsgeschäften (z. B. bei Importen und Exporten sowie bei Einsätzen von Wasser- und Luftfahrzeugen im Auslandsdienst). Die Staatliche Zollverwaltung der DDR wird nicht zu den F. gerechnet. Durch die Wirtschaftsreform (1963–1970) erhielt die Geld- und Finanzpolitik eine Fülle neuer Lenkungsaufgaben übertragen. Damit wuchs zugleich die Kompliziertheit der Probleme, welche die Staatsführung der DDR bei der Gestaltung der monetären Wirtschaftslenkung lösen mußte. Um diesen erhöhten Ansprüchen an die Effektivität der Wirtschafts- und Finanzpolitik gerecht zu werden, beschloß der Ministerrat 1967, einen Finanzrat zu bilden. Als Organ des Ministerrates soll dieses Gremium die Regierung durch sachverständige Gutachten und Urteile unterstützen, die jeweils zweckmäßigsten monetären Wachstums- und Stabilisierungsmaßnahmen zu entwickeln und in Vorschlag zu bringen. Der Rat selbst übt jedoch keine leitenden Funktionen aus. Der Ministerrat der DDR schränkte den Aufgabenkreis des Finanzrates vor allem auf 2~Untersuchungskomplexe ein. 1. Alle Maßnahmen vorbereitend zu beraten, welche die Regierung auf dem Gebiete der Staatseinnahmen- und der Staatsausgabenpolitik durchzuführen beabsichtigt. Seitdem die SED auf dem VIII. (1971) und IX. Parteitag (1976) auch ihre eigene „sozialistische Sozialpolitik“ ausführlich formuliert und propagiert hat. gehören zu seinen Aufgaben auch Untersuchungen darüber, ob die von der Staatsführung geplanten sozialen Verbesserungen für die Bevölkerung nicht evtl, die Leistungskraft der Volkswirtschaft überfordern und ob die vorgesehenen neuen Sozialleistungen finanziert werden können. 2. Der Rat besitzt ferner die Aufgabe, die auf dem Gebiete der Währungspolitik geplanten Aktivitäten sachkundig vorzubereiten, miteinander abzustimmen und ihre Wirkungskraft ständig zu kontrollieren. Maßnahmen dieser Art sind Interventionen zur besseren außenwirtschaftlichen Absicherung der Binnenwährung der DDR, Vorhaben zur Erhöhung des Aufkommens an konvertierbarer Valuta (Devisenpolitik), Korrekturen bei den Touristenkursen und Neuerungen zur erleichterten Abwicklung des kommerziellen und nichtkommerziellen zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs. Mitglieder des Finanzrates sind der Minister der Finanzen, der Präsident der Staatsbank, die Präsidenten der zwei überregionalen Geschäftsbanken, der Leiter des Amtes für Preise sowie ausgewählte Finanzwissenschaftler und Wirtschaftspraktiker aus Hochschulinstituten, regionalen Staatsorganen und Großkombinaten. Über den tatsächlichen praktischen Einfluß dieses Finanzrates auf die Wirtschaftspolitik des Ministerrates und im besonderen auf die Währungs-, Geld- und Finanzpolitik speziell lassen sich keine zuverlässigen Angaben machen. Über seine Tätigkeit wird in der Tages- und der Fachpresse der DDR kaum berichtet. Ähnliche Aufgaben, wie sie auf der zentralen Leitungsebene der Republik der Finanzrat zu erfüllen hat. sind den bei vielen Räten der Bezirke und Kreise gebildeten Finanzbeiräten übertragen worden. Diese Gremien sollen die F. auf örtlicher Ebene beraten. In den Beiräten werden die Entwürfe der jährlichen Haushaltspläne der Gebietseinheiten vorberaten. Ferner diskutieren die Ratsmitglieder die Berichte der im Territorium angesiedelten staatlichen Wirtschaftsbetriebe über ihre Erfolge und Mißerfolge, studieren die Leistungsbilanzen der örtlichen Produktionsgenossenschaften und erörtern die Geschäftsergebnisse der Sparkassen. Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber von diesen Beiräten. daß sie auch nachprüfen, wie effizient die örtlichen Staatsorgane ihre Regierungsgeschäfte erfüllen. Mitglieder der Finanzbeiräte sind u. a. die Leiter der Abteilungen Finanzen und Preise der Räte der Be[S. 383]zirke und Kreise, die Direktoren der örtlichen Filialen der Geschäftsbanken und Sparkassen und die der örtlichen Direktionen der staatlichen Versicherungseinrichtungen. Den Vorsitz in diesem Gremium führt stets der Leiter der Abteilung Finanzen und Preise der örtlichen Räte. Alle größeren finanzpolitischen Aktionen der F. im Bezirk oder Kreis müssen seit der Verwaltungsreorganisation in den Jahren 1963/64 in Form schriftlicher Vereinbarungen konkretisiert und als gemeinsames Programm beschlossen werden. Die Durchführung soll dann nach einem untereinander abgestimmten Ablaufplan erfolgen. Ausarbeitungs-, Beschluß- und Überwachungsinstanz ist der Finanzbeirat. Die bei solchen Aktionen untereinander getroffenen Absprachen werden den jeweils übergeordneten Staats- und Wirtschaftsorganen laufend mitgeteilt (z. B. der Staatlichen Plankommission, den wirtschaftsleitenden Ministerien), damit diese in die Lage versetzt werden, die örtlichen mit den zentralen finanzpolitischen Maßnahmen abzustimmen. Finanzsystem; Finanzkontrolle und Finanzrevision; Staatshaushalt; Örtliche Organe der Staatsmacht; Staatsapparat; Wirtschaft; Bankwesen: Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Geld; Währung und Währungspolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 381–383 Finanzökonomik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzplanung und Finanzberichterstattung

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Dazu gehören alle staatlichen Verwaltungen und Institutionen in der DDR, die sich mit der Planung der Geldversorgung befassen, denen die Regulierung der Geldkapitalbildung anvertraut ist und welche die Bewegungen der Geldströme innerhalb der Volkswirtschaft zu kontrollieren haben. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben müssen sich die F. nach den Zielen der lang- und kurzfristigen staatlichen Wirtschaftspläne richten. Die F. sind in der DDR in die allgemeine…

DDR A-Z 1979

Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA) (1979)

Siehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1969 1985 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Die SED versteht sich als die konsequente Fortführerin der Tradition der deutschen Arbeiterbewegung, sie mißt daher der Geschichte der Arbeiterbewegung zur Stärkung des Traditionsbewußtseins große Bedeutung bei. Die Geschichte der Arbeiterbewegung, speziell die GdA, ist neben Philosophie, Politökonomie und „wissenschaftlichem Kommunismus“ der vierte Bereich der SED-Ideologie, sowohl in der Parteischulung als auch im gesamten wissenschaftlichen Leben der DDR. Seit 1956 beschäftigt sich die Geschichtsschreibung der DDR in zunehmendem Maße mit der GdA. Zahlreiche Quelleneditionen, Dokumentationen, Monographien [S. 48]und eine Flut von Broschüren zu diesem Thema wurden veröffentlicht. Um eine einheitliche Darstellung und offizielle Auslegung der GdA zu erreichen, befaßte sich das ZK der SED mehrmals mit der Ausarbeitung eines Lehrbuchs zur Parteigeschichte. Am 29. 7. 1956 beschloß das ZK, ein solches Lehrbuch vorzubereiten, am 19. 9. 1958 setzte es eine Kommission unter Vorsitz Walter Ulbrichts ein, die auf der 16. ZK-Tagung der SED (26.–28. 6. 1962) einen „Grundriß zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ vorlegte. Der „Grundriß“ widerspiegelte die These von Kurt Hager auf der 16. ZK-Tagung, „daß sich die Geschichtswissenschaft in der gesamten Arbeit jederzeit von den politischen Erfordernissen des gegenwärtigen Kampfes leiten läßt und daher von den Beschlüssen der Partei ausgehen muß“. Nach diesem Axiom hatten die Historiker die Fakten so darzustellen und vor allem so zu werten, daß die politische Linie der Parteiführung in Vergangenheit, Gegenwart und für die Zukunft ihre historische Rechtfertigung erfuhr. Die Folge war ein einseitig vorgeprägtes Geschichtsbild, in dem die Geschichte zur zurückprojizierten Gegenwart wurde. Dabei wurden der „Linie“ widersprechende Dokumente verschwiegen oder verfälscht (aus Faksimiles weggeätzt oder Bilder retuschiert). Vor allem wurden die Namen sogenannter „Parteifeinde“ eliminiert, d. h. alle Parteiführer, die irgendwann mit der Partei in Konflikt geraten waren, wurden zur „Unperson“, ihre Namen aus der Geschichte „getilgt“. Zum 20. Jahrestag der SED-Gründung erschien im Frühjahr 1966 die achtbändige „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ (GdA), die seither das Standardwerk der SED zur Geschichte der A. ist. Das Werk, mit zahlreichen Dokumenten und Bildteil versehen, ist im großen und ganzen mit wissenschaftlicher Objektivität verfaßt worden. Auf Fälschungen wurde weitgehend verzichtet. Bei aller Parteilichkeit der Aussage hat die Geschichtswissenschaft der DDR mit diesem Werk einen wesentlichen Beitrag zur GdA geleistet. Durch eine Reihe wichtiger Dokumentations- und Informationsbände (GdA-Chronik, GdA Biographisches Lexikon — dieser Band war allerdings einige Zeit aus dem Verkehr gezogen —, Sachwörterbuch zur GdA) ist der Trend zur Versachlichung der Betrachtung der GdA noch verstärkt worden. Die materialreiche Untersuchung soll nachweisen, daß eine „Kontinuität der Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung von ihren Anfängen bis zur SED“ besteht (Bd. 1. S. 12). Periodisierung, Auswahl der Fakten und Bewertung der Ereignisse wurden dabei jedoch — entsprechend dem Postulat der parteilichen Geschichtsschreibung des Marxismus-Leninismus — einseitig vorgenommen und können aus westlicher historiographischer Sicht diese These der SED nicht hinreichend belegen. Allerdings kann die GdA der von der SED gestellten Aufgabe dienen: Unterlage für politische Schulung in allen Bereichen zu sein, nicht nur in der FDJ und in der Nationalen Volksarmee, sondern auch in allen Schulen und Hochschulen. Die GdA zählt auch im Parteilehrjahr der SED ständig zu den Grundlagenwerken, die studiert werden, um das Traditionsbewußtsein der Mitglieder und Funktionäre zu stärken. 1978 erschien die „Geschichte der SED. Abriß“, die als Ersatz für die letzten 3 Bände der GdA dienen soll. Diese parteioffizielle Darstellung widerspiegelt die neue Sicht der Parteigeschichte in der Ära Honecker; formal wie inhaltlich fällt sie in einigen Passagen hinter die wissenschaftliche Qualität und den politischen Informationswert der GdA zurück. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 47–48 Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiterfestspiele

Siehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1969 1985 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Die SED versteht sich als die konsequente Fortführerin der Tradition der deutschen Arbeiterbewegung, sie mißt daher der Geschichte der Arbeiterbewegung zur Stärkung des Traditionsbewußtseins große Bedeutung bei. Die Geschichte der Arbeiterbewegung, speziell die GdA, ist neben Philosophie,…

DDR A-Z 1979

Energiewirtschaft (1979) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. [S. 327]Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie. In ihr sind die Zweige Braun- und Steinkohlenindustrie und Energiebetriebe zusammengeschlossen. 1977 arbeiteten in der Energie- und Brennstoffindustrie 6,4 v. H. (199.000) aller Industriebeschäftigten; der Anteil an der industriellen Bruttoproduktion lag bei knapp 9 v. H. (1977). Die E. gehört zu den kapitalintensiven Wirtschaftsbereichen. Der Grundmittelbestand je Arbeiter und Angestellten betrug 1976 in diesem Industriebereich 297.000 Mark, im Industriedurchschnitt hingegen nur 79.000 Mark. Allein 25 v. H. aller für die Industrie bereitgestellten Investitionsmittel wurden im Zeitraum 1970–1976 der E. zugewiesen. Trotzdem bildet sie das Schlußlicht in der Wachstumsrangfolge aller Industriebereiche. Während die industrielle Bruttoproduktion zwischen 1970 und 1976 im Jahresdurchschnitt um 6,4 v. H. zunahm, verzeichnete die Energie- und Brennstoffindustrie lediglich einen Zuwachs von 3,2 v. H. (davon Energiebetriebe 5,5 v. H.). Damit konnte die bestehende Energielücke — sie führte vor allem in den 60er Jahren zu zeitweiligen Strom- und Gasabschaltungen sowohl im privaten als auch im industriellen Bereich — nicht vollständig geschlossen werden. II. Primärenergieaufkommen Bezeichnung für das erstmalige Aufkommen eines Landes an Energieträgern. Hierzu zählen Gewinnung und Förderung von natürlichen Energierohstoffen, der Nettoimport (Import minus Export) von Energieträgern jeder Art, also auch von solchen, die bereits einer Verarbeitung bzw. Umwandlung unterworfen wurden (Sekundärenergieträger) sowie die Bestandsveränderungen. A. Entwicklung und Struktur 1977 betrug das aus dem Inland stammende Primärenergieaufkommen 83 Mill. t Steinkohleneinheiten (SKE) — 1960 waren es 68 Mill. t SKE. Viel schneller als die Inlandsproduktion (+ 22 v. H.) haben im selben Zeitraum die Nettoimporte zugenommen (+ 340 v. H.). Betrugen sie 1960 erst 8,3 Mill. t SKE, so waren es 1977 bereits 36,8 Mill. t SKE. Damit hat die Auslandsabhängigkeit der Energieversorgung der DDR zugenommen: 1960 wurden 11 v. H. des Inlandsverbrauchs importiert (netto), 1977 waren es hingegen 31 v. H. Gemessen an der Bundesrepublik Deutschland, die immerhin 51 v. H. ihres Primärenergiebedarfs aus dem Ausland deckt, ist das Ausmaß der Abhängigkeit allerdings (noch) geringer. Die Gründe für diese unterschiedliche Importabhängigkeit sind strukturbedingt. Während die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die übrigen westlichen Industrieländer über 50 v. H. ihres Energiebedarfs durch Erdöl(-importe) deckt, nutzt die DDR stärker ihre inländischen Rohstoffe. Das Primärenergieaufkommen wies in den Jahren 1960, 1970 und 1977 folgende Struktur auf (Angaben in v. H.): Die intensive Nutzung der inländischen Energieträger führt zwar zu einer geringen Importabhängigkeit und vermindert den Devisenbedarf. Diese Vorteile dürften aber mit Einsatzkosten verbunden sein, die in einigen Bereichen sicher niedriger wären, wenn man stärker auf andere Energieträger zurückgegriffen hätte. Nicht zuletzt diese Tatsache hat die Wirtschaftsführung der DDR zu der Entscheidung veranlaßt, den Braunkohlenanteil weiter zu senken und den Verbrauchszuwachs an Primärenergie vor allem durch Erdöl und Erdgas zu decken. Damit wird aber auch die Importabhängigkeit der E. der DDR weiter zunehmen. B. Braunkohle Der mit Abstand bedeutendste Energieträger wird daher noch für lange Zeit die Braunkohle bleiben. Die Gesamtvorräte der DDR werden auf etwa 35 Mrd. t geschätzt. Von der anstehenden Kohle sind jedoch beim gegenwärtigen Stand der Abbautechnik nur etwa 20 Mrd. t wirtschaftlich gewinnbar. Obwohl dies noch nicht einmal 2 v. H. der Weltvorräte sind, ist die DDR mit einem Anteil von 30 v. H. das bedeutendste Braunkohlenförderland der Welt. 1977 wurden 254 Mill. t gefördert (1960: 226 Mill. t). Da die Braunkohle im Tagebau gewonnen werden kann, sind die Förderkosten relativ niedrig (günstige Mechanisierungsmöglichkeiten). Bis 1980 soll die Ausbringung nicht mehr nennenswert gesteigert werden (254 Mill. t). Allerdings ist vorgesehen, nach 1980 die Braunkohlenproduktion auf etwa 270 Mill. t zu erhöhen. Ungünstiger werdende Abbaubedingungen und Qualitätsverschlechterungen begründen diese Beschränkungen. Gegenwärtig beträgt der Heizwert der DDR-Braunkohle etwa 2.000 Kcal/kg, das sind 0,286 SKE. Aufgrund des relativ niedrigen Heizwertes ist es nicht wirtschaftlich, Braunkohle über große Entfernungen zu transportieren. Daher sind 4/s der Bruttoproduktion der Energie- und Brennstoffindustrie auf die Bezirke Cottbus (37 v. H), Halle (20 v. H.), Leipzig (14 v. H.) und Dresden (11 v. H.) konzentriert (1972). Hier wird die Braunkohle vor allem in Kraftwerken verfeuert. Seit 1960 hat die DDR die Braunkohlenexporte be[S. 328]trächtlich eingeschränkt (1960: 6,3 Mill. t — 1977: 2,2 Mill. t). Betroffen war davon vor allem der Innerdeutsche Handel. Gehörte nämlich die Braunkohle 1960 mit einem Lieferanteil von ca. 25 v. H. noch zu einem bedeutenden „Devisenbringer“, so ist ihr Anteilswert bis zum Jahre 1977 auf einen „Erinnerungsposten“ von knapp 3 v. H. zurückgegangen (nicht ganz 1~Mill. t). C. Steinkohle Die Steinkohle spielt für die Energieversorgung der DDR nur eine relativ geringe Rolle. Die Inlandsförderung reicht zur Bedarfsdeckung nicht aus, sie mußte mangels abbauwürdiger Vorkommen 1977 eingestellt werden. 1976 wurden etwa 0,5 Mill. t gefördert, das sind 2 Mill. t weniger als 1960. Um die Versorgung der Industriebetriebe zu sichern, die nicht oder nur teilweise auf Braunkohle ausweichen können (z. B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und chemischen Industrie sowie Gaswerke), wurden 1977 6,1 Mill. t Steinkohle und 3,1 Mill. t Steinkohlenkoks importiert. Lieferländer sind die Sowjetunion, Polen und die ČSSR. D. Erdöl Erdöl gehört zu den expandierenden Energieträgern. Da die DDR über keine nennenswerten Vorkommen verfügt, ist sie auf diesem Sektor fast zu 100 v. H. importabhängig. Das mit Abstand wichtigste Lieferland ist die Sowjetunion: Rund ⅘ der sowjetischen Lieferungen werden durch die 1964 fertiggestellte Pipeline „Freundschaft“ nach Schwedt transportiert. 1973 wurde der zweite Strang dieser Leitung in Betrieb genommen. Durch das 5.330 km lange Rohrleitungssystem ist die DDR direkt mit den westsibirischen Erdölfeldern verbunden. Daneben gelangt Erdöl über Rostock in die DDR. Von dort besteht eine Pipelineverbindung zum Stammbetrieb des „VEB Petrochemisches Kombinat“, dem Erdölverarbeitungswerk in Schwedt. In den letzten Jahren ist der Anteil der aus der Sowjetunion stammenden Importe mit rd. 90 v. H. konstant geblieben. Einfuhren aus arabischen Ländern (u. a. Ägypten, Irak, Syrien) waren dagegen von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der im RGW-Intrablockhandel herrschenden Preisbildungsprinzipien (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe) konnte die UdSSR ihre Rohölpreise erst ab 1975 ― und seitdem nur schrittweise ― an die gestiegenen Weltmarktpreise anpassen. 1976 bezahlte die DDR für die Tonne sowjetisches Erdöl im Durchschnitt 32 Transfer-Rubel (1974: 19 TRbl). Der Weltmarktpreis war zu dieser Zeit doppelt so hoch. Bis 1980 muß die DDR allerdings mit einer weiteren Verdoppelung rechnen. E. Erdgas Ebenso wie das Erdöl gehört das Erdgas zu den an Bedeutung gewinnenden Energieträgern. Infolge des 1967 mit Hilfe sowjetischer Spezialisten erfolgten Aufschlusses der Erdgaslagerstätte Salzwedel-Peckensen (Altmark) verfügt die DDR über eine nennenswerte Erdgasquelle. Die Vorräte dieser im Grenzgebiet zur Bundesrepublik befindlichen Lagerstätte werden auf 150 bis 200 Mrd. Nm³ geschätzt, wovon 10 v. H. auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entfallen. Nachdem die Erdgasförderung zwischen 1969 und 1974 von 0,2 auf 8 Mrd. Nm³ gesteigert worden war, ist keine Produktionserhöhung mehr erzielt worden. Künftig soll die Fördermenge auf dem erreichten Niveau gehalten werden. Das in der Altmark geförderte Erdgas ist von minderer Qualität. Mit einem Heizwert von nur 3.000 Kcal/Nm³ liegt es weit unter der nordwesteuropäischen Norm (Hu = 7.600 Kcal/Nm³). Über dieser Norm liegt das seit April 1973 importierte Erdgas aus der Sowjetunion. Dieses Gas (1977: 3,6 Mrd. Nm³) bezieht die DDR über die durch die ČSSR führende Pipeline, durch die auch die Bundesrepublik Deutschland beliefert wird. Das hochwertige Importgas wird vor allem in der chemischen Industrie, der Metallurgie, der Glas- und keramischen Industrie, der Leichtindustrie und in der E. eingesetzt. Die Bedeutung der sowjetischen Erdgaslieferungen für die E. der DDR wird künftig weiter zunehmen. Wie alle europäischen RGW-Länder hat sich die DDR am Bau einer mehr als 2.500 km langen Erdgasleitung von Orenburg zur sowjetischen Westgrenze beteiligt. Die UdSSR wird diese Kreditleistung der DDR (in Form von Waren und Dienstleistungen) mit Erdgaslieferungen ab 1979 zurückzahlen. F. Sonstige Die Bedeutung der ebenfalls zum Primärenergieaufkommen zählenden Kernenergie (Atomenergie) und Wasserkraft ist gering, ihr Anteil am Energieverbrauch lag 1976 erst bei etwa 2,5 v. H.; Wasserkraft wird vor allem in Form von Pumpspeicherwerken genutzt. Sie sind hinsichtlich des Ausgleichs von Belastungsspitzen von Bedeutung. 1975 wurde mit dem Bau des künftig größten Pumpspeicherwerks der DDR begonnen. Das in Markersbach im Erzgebirge errichtete Werk soll eine Gesamtkapazität von 1050 MW (6 x 175 MW) erhalten. [S. 329]<III. Sekundärenergie> A. Elektroenergie 1977 waren in der DDR rd. 17.900 MW installiert. Damit ist die Kapazität innerhalb von 17 Jahren mehr als verdoppelt worden (1960: 7.840 MW). Allerdings konnten in den vergangenen Jahren die geplanten und für die Befriedigung des steigenden Strombedarfs unbedingt erforderlichen Kapazitätszugänge nicht realisiert werden. Im Zeitraum 1971–1975 sollte die installierte Kraftwerksleistung um rd. 6.150 MW gesteigert werden; es wurde jedoch nur ein Zuwachs von 5.000 MW erreicht. Dieser Wert wurde auch als Ziel für den Fünfjahrplan 1976–1980 vorgegeben. Zwar hat sich angesichts der Kapazitätserweiterungen die Versorgungssituation entspannt. Vor allem in Wintermonaten wird die Elektroenergieerzeugung noch für längere Zeit unterhalb der potentiellen Bedarfsgrenze liegen und eine Bedrohung für ein stetiges Wirtschaftswachstum darstellen. Dies um so mehr, als die Stromerzeugung zu 84 v. H. (1977) auf dem Einsatz von Braunkohle basiert. Um Lagerkosten zu sparen, werden die in Tagebaunähe befindlichen Kraftwerke direkt bekohlt — d. h., die Speicherkapazitäten reichen nur bis zur Höhe eines 1-Tag-Bedarfs. Damit ist aber eine gewisse Anfälligkeit der E. gegeben, denn bei starkem Frost kann die Braunkohle wegen ihres hohen Wassergehalts — er schwankt zwischen 45 und 65 v. H. — gefrieren. Auch künftig werden noch überwiegend Braunkohlenkraftwerke gebaut. Kernkraft wird erst in geringem Umfang zur Stromerzeugung eingesetzt (Anteil an der Stromerzeugung 1976: 6 v. H.). Zusätzlich zum Kernkraftwerk Rheinsberg (75 MW) wurden Ende 1973/74 die ersten beiden 440-MW-Reaktoren des Kernkraftwerks Nord in der Nähe von Lubmin (Bezirk Rostock) mit jeweils zwei 220-MW-Turbosätzen in Betrieb genommen. 1978 wurde der dritte Block an das Netz angeschlossen (Atomenergie). Im Zeitraum 1976–1980 sollen rd. ¼ aller zusätzlichen Stromerzeugungskapazitäten auf Kernenergiebasis arbeiten. Bei Realisierung dieses Ziels würden 1980 Mrd. rd. 10 v. H. aller Kraftwerkskapazitäten aus Atomkraftwerken bestehen. Vermutlich wird zunächst das Kernkraftwerk Nord (Lubmin) weiter ausgebaut (bis 1980: 3 x 440 MW). Mit dem Bau eines dritten Kernkraftwerks in Stendal (Raum Magdeburg) soll bis 1980 begonnen werden. Die Kapazität jedes Werkes soll 3.500 MW erreichen. Während in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1960 und 1977 die Stromproduktion um knapp 7 v. H. jährlich zunahm — dies entspricht einer Verdoppelung in 10 Jahren — wurde die Elektrizitätserzeugung in der DDR im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 5 v. H. gesteigert. 1977 wurden im Inland 92,5 Mrd. kWh verbraucht (1960: 39,9 Mrd. kWh). Das Stromaufkommen verteilte sich auf die wichtigsten Abnehmergruppen 1976 (1960) wie folgt: Industrie (einschl. Energieindustrie und Netzverluste): 75,5 v. H. (79,8 v. H.), Haushalte und Kleinverbraucher 22,5 v. H. (18,3 v. H.), Verkehr 2,0 v. H. (1,9 v. H.). Damit die Nachfrage dem teilweise noch unzureichenden Angebot angepaßt werden kann, soll der spezifische Elektroenergieverbrauch im Jahresdurchschnitt um 2,9 v. H. gesenkt werden. Um dieses Ziel durchsetzen zu können, werden für energieintensive Prozesse Verbrauchsnormative festgesetzt, die „dem wissenschaftlich-technischen Höchststand“ entsprechen sollen. Außerdem darf Elektroenergie auch in den nächsten Jahren nur in Ausnahmefällen als Raumheizung genutzt werden. Der Erzielung von Kosteneinsparungen dient auch der Einsatz von immer größeren Kraftwerksblöcken (Turbine und Generator). 1970 wurde im Kraftwerk Thierbach (bei Leipzig) erstmals ein 210-MW-Block eingesetzt. 1976 nahm im Kraftwerk Hagenwerder (östlich von Dresden) der erste 500-MW-Block der DDR seinen Betrieb auf. Ausbaupläne: Im Zeitraum 1976–1990 sollen die Kraftwerkskapazitäten der DDR um 20.000 MW ― davon 5.000 MW im Zeitraum 1976–1980 ― erweitert werden. Neben dem Ausbau bereits bestehender Kraftwerke (Boxberg, Kernkraftwerk Nord) ist u. a. die Errichtung neuer Werke bei Magdeburg (3.500-MW-Kernkraftwerk) und bei Jänschwalde (3.000-MW-Braunkohle) geplant. Die Kosten je kWh betragen in der DDR 8 Pfennig für private Haushalte, für die Industrie 12 Pfennig. Die DDR ist Mitglied der „Vereinigten Energiesysteme der Mitgliedsländer des RGW“ (populäre Kurzform: Verbundsystem „Frieden“ bzw. „MIR“). Sitz der zentralen Dispatcherverwaltung ist seit 1963 Prag. Ziel der Organisation: Ausgleich der Spitzenbelastungszeiten, Hilfe im Katastrophenfall, Ausnutzung zeitweilig freier Kapazitäten. Der Spareffekt wird für die DDR im Jahr 1980 etwa 220 MW betragen. In diesem System waren 1976 Kraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 77.000 MW zusammengeschlossen. 1975 wurden über die zur Verfügung stehenden Leitungen 25 Mrd. kWh ausgetauscht. Die DDR ist mit ihren Nachbarländern Polen und der ČSSR derzeit mit insgesamt 5 grenzüberschreitenden Elektrizitätshochspannungsleitungen verbunden; nach Polen führen die Leitungen Kraftwerk Hirschfelde — Umspannwerk Turow (110 kV) Kraftwerk Hagenwerder — Umspannwerk Mikulowa (220 kV) Kiesdorf (Bezirk Dresden) — Mikulowa (380 kV). Einen Stromaustausch mit der ČSSR ermöglichen die Leitungen: Umspannwerk Zwönitz — Umspannwerk Hradec (220 kV)[S. 330] Umspannwerk Röhrsdorf — Umspannwerk Hradec (380 kV). Mit der 1978 vorgesehenen Inbetriebnahme einer 780-kV-Leitung zwischen der UdSSR und Ungarn soll der Stromaustausch zwischen den RGW-Ländern weiter intensiviert und vor allem der sowjetische Beitrag zu diesem System gesteigert werden. B. Mineralölverarbeitung Die DDR deckt ihren Bedarf an Mineralölerzeugnissen ausschließlich aus eigenen Raffinerien. Anfang 1977 dürfte die Verarbeitungskapazität knapp 20 Mill. t betragen haben; sie soll bis 1980 auf 23 Mill. t gesteigert werden. Rd. ¾ der Erdölverarbeitungskapazität sind im VEB Petrolchemisches Kombinat Schwedt konzentriert. Es umfaßt neben dem Stammbetrieb Schwedt mit dem Betriebsteil Erkner noch den VEB „Otto Grotewohl“ Böhlen (Betriebsteile: Espenhain und Rositz), den VEB Hydrierwerk Zeitz (Betriebsteile: Lützkendorf, Mieste, Völpke, Webau und Klaffenbach) sowie den VEB Mineralölverbundleitung Heinersdorf. Daneben wird Erdöl vor allem noch in Leuna verarbeitet. Neben der Benzin- und Dieselproduktion (Kraftstoffversorgung) fallen vor allem Heizöle an (1976: 8,8 Mill. t; 1960 waren es erst 0,4 Mill. t). Heizöl wird für Hochtemperaturprozesse in der Metallurgie, in der Glas- und Zementindustrie sowie in Heiz- und Heizkraftwerken eingesetzt. Ohne Bedeutung ist der private Verbrauch. Für die chemische Weiterverarbeitung (Petrochemie) wird ein relativ geringer Teil des Erdölaufkommens eingesetzt. Der 1975 erreichte Anteil von 8 v. H. (Bundesrepublik Deutschland etwa 12 v. H.) soll bis 1985 auf 14 v. H. erhöht werden. Für den Mineralöltransport innerhalb der DDR steht ein Rohrleitungssystem zur Verfügung. Es umfaßt folgende Trassen: Rostock–Schwedt (202 km), Schwedt–Leuna (340 km). Leuna–Böhlen–Zeitz (50 km) sowie die Kraftstoffleitung Schwedt–Seefeld (72 km) und die Rohbenzinpipeline Zeitz-Böhlen. Im Vergleich zu westlichen Industrieländern ist der Verbrauch an Mineralölerzeugnissen noch relativ gering. Einem Pro-Kopf-Verbrauch von 0,9 t in der DDR steht ein entsprechender Wert für die Bundesrepublik Deutschland von 2,2 t im Jahre 1976 gegenüber. C. Koks und Briketts Mit Ausnahme der Produktion von Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT-Koks) hat sich die Kohlenveredelung in den letzten Jahren rückläufig entwickelt. Zur Verminderung der Steinkohlenabhängigkeit wurden in Lauchhammer und im Kombinat Schwarze Pumpe Großkokereien errichtet, in denen BHT-Koks produziert wird. Sein Heizwert liegt zwischen 6.300 und 7.200 Kcal/kg. Dieser Hartkoks ist jedoch nur als Beimischung zu Steinkohlenkoks verwendbar. Während die Produktion von BHT-Koks von 1~Mill. t (1960) auf 2,2 Mill. t (1977) gesteigert wurde, ist mit der Stillegung veralteter und unwirtschaftlich arbeitender Anlagen die Kokserzeugung aus Steinkohle von 3,2 Mill. t auf 1,7 Mill. t 1976 zurückgegangen. Die Erzeugung von Braunkohlentieftemperaturkoks verminderte sich von 6,7 Mill. t auf 3 Mill. t (1977). Ebenfalls zurückgenommen wurde die Briketterzeugung. Mit 49 Mill. t wurden 1977 7 Mill. t weniger Briketts produziert als im Jahre 1960. D. Stadtgas Das Stadtgasaufkommen betrug 1977 5,8 Mrd. Nm³. Zur Deckung des Spitzenbedarfs kann auf die seit 1965 errichteten unterirdischen Speicherkapazitäten zurückgegriffen werden. In den nächsten Jahren soll die Stadtgasproduktion nicht wesentlich gesteigert werden (1980: 6 Mrd. cbm). Der durch die Stillegungen veralteter und unwirtschaftlicher Kokereien und Gaswerke entstandene Produktionsausfall soll durch Erdgaszumischung und -Spaltung ausgeglichen werden. Der Bedarfszuwachs im Haushaltssektor soll durch den rückläufigen Einsatz im Industriebereich (zunehmender Erdöl- und Erdgaseinsatz) abgedeckt werden. Stadtgas wird in der DDR nach verschiedenen Verfahren hergestellt: Etwa ⅓ der Produktion stammt aus Sauerstoffdruckvergasungsanlagen für Braunkohle. Dieses Verfahren wird künftig nur noch im Gaskombinat Schwarze Pumpe angewandt. Ein weiteres Drittel entfällt auf Stein- und Braunkohlenkokereien. Die thermische Spaltung von Heizöl und Flüssiggas liefert einen Anteil von 10 v. H. Die nach diesem Verfahren arbeitenden Kapazitäten sollen ausgebaut werden und 1985 etwa des Winterbedarfs decken. Über 10 v. H. des Gasaufkommens werden durch die Zumischung von Erdgas, Flüssiggas und Stickstoff zu den im Kombinat Schwarze Pumpe erzeugten Gasen gewonnen. Auch dieses Produktionsverfahren soll künftig an Bedeutung gewinnen. Die Möglichkeit, inländisches Erdgas im größeren Umfange zur Stadtgaserzeugung zu verwenden. hat zu einer Verbesserung der Versorgung geführt, denn 1972/73 konnte die Industrie erstmals ausreichend mit Stadtgas versorgt werden. Die Stadtgasversorgung erfolgt über ein zentralgesteuertes Ferngasnetz, durch das alle Bezirke der DDR miteinander verbunden sind. Damit ist es möglich, die Produktion zu konzentrieren. So deckt allein das Werk Schwarze Pumpe etwa die Hälfte des Stadtgasbedarfs der DDR. 1976 verbrauchte die Industrie 40 v. H. des Stadtgasaufkommens, in die übrigen Bereiche wurden 49 v. H. geleitet. Die Netzverluste werden mit 11 v. H. angegeben. E. Fernwärme Die Versorgung mit Fernwärme erfolgt vor allem in Großstädten. Der Versorgungsradius ist wegen der [S. 331]hohen Leitungsverluste gering. Er beträgt bei Heizwasser 15–20 km, bei Dampf 5–8 km. Vor allem neue Wohngebiete sollen mit Fernwärme versorgt werden. So sollen bis 1980 von 550.000 geplanten Neubauwohnungen 415.000 (75 v. H.) fernbeheizt werden. Gas- und Elektrospeicherheizungen sind vordringlich für zu modernisierende Wohnungen und für kleine Wohngebiete vorgesehen. Die Erzeugung soll auf große, leistungsfähige Heizwerke und Heizkraftwerke konzentriert werden. Schrittweise stillgelegt werden sollen sog. kleine Heizhäuser ― davon existieren rd. 25.000 ―, die vor allem kommunale Einrichtungen versorgen. Um die Versorgungssicherheit zu erhöhen, sollen in Berlin (Ost), Halle, Leipzig, Dresden, Karl-Marx-Stadt und Rostock Verbundsysteme geschaffen werden. Atomenergie. Jochen Bethkenhagen [S. 332] Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 326–332 Energiemaschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Enteignung

Energiewirtschaft (1979) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. [S. 327]Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie. In ihr sind die Zweige Braun- und Steinkohlenindustrie und Energiebetriebe…

DDR A-Z 1979

Aggressionsverbrechen (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach einer Definition des Generalstaatsanwalts Streit, der sich dabei auf eine so[S. 6]wjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als Rechtfertigung einer bewaffneten Einmischung dienen“ (Neue Justiz, H. 6, 1967, S. 169). An dieser Auffassung haben Sowjetunion und sozialistische Staaten bis heute festgehalten (vgl. Seidel, „Die Definition des Begriffs der Aggression, Geschichte und aktuelle Probleme“ in: Neue Justiz, H. 17, 1974. S. 509). Danach ist die versteckte oder offene Unterstützung oder gar Entfachung kommunistischer Umsturzversuche keine A., während eine von außen gewährte militärische Hilfe gegen solche Versuche A. wäre. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 22. 10. 1962 (GBl. II, S. 751) war beim Generalstaatsanwalt eine „Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen“ gebildet worden. Sie sollte, „gestützt auf die Charta der Vereinten Nationen, alle friedensgefährdenden direkten oder indirekten Aggressionshandlungen gegen die DDR erfassen und die Voraussetzungen für deren systematische Ahndung schaffen“. Nachdem A. Gegenstand des neuen Strafgesetzbuchs geworden sind, wurde die Tätigkeit der Arbeitsgruppe in eine offizielle staatsanwaltschaftliche Tätigkeit umgewandelt. Das StGB behandelt die A. im 1. Kapitel des Besonderen Teils (§§ 85 ff.). Unter Strafandrohung bis zur Todesstrafe stehen die „Androhung, Planung, Vorbereitung oder Durchführung eines Aggressionskrieges“, Durchführung von oder Mitwirkung an einem „Aggressionsakt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit der DDR oder eines anderen Staates“, die „Anwerbung von Bürgern der DDR für imperialistische Kriegsdienste“ und die Teilnahme von Bürgern der DDR an „kriegerischen Handlungen zur Unterdrückung eines Volkes“. Wegen „Kriegshetze“ wird mit Freiheitsstrafe von 2 bis 8 Jahren bestraft, „wer einen Aggressionskrieg, einen anderen Aggressionsakt oder die Verwendung von Atomwaffen oder anderen Massenvernichtungsmitteln zu Aggressionszwecken propagiert“, „wer zum Bruch völkerrechtlicher Vereinbarungen, die der Wahrung und Festigung des Friedens dienen, auffordert“ oder „wer in diesem Zusammenhang zur Verfolgung von Anhängern der Friedensbewegung aufreizt, gegen diese Personen wegen ihrer Tätigkeit Gewalt anwendet, sie verfolgt oder verfolgen läßt“. Mit der Schaffung dieses Tatbestandes sollte der von der UN-Vollversammlung am 16. 12. 1966 bestätigten Konvention über Bürgerrechte und politische Rechte entsprochen werden. Schließlich werden im Zusammenhang mit den A. noch die faschistische Propaganda, Völker- und Rassenhetze, Kriegsverbrechen (Verletzung völkerrechtlicher Normen bei bewaffneten Auseinandersetzungen, die „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ [§ 90]) sowie die Verbrechen gegen die Menschlichkeit behandelt. Zu letzteren zählt § 91 StGB die Verfolgung, Vertreibung oder Vernichtung von nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppen oder andere unmenschliche Handlungen gegen diese Gruppen und droht Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren an. Bei vorsätzlicher Verursachung besonders schwerer Folgen kann lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe verhängt werden. Mit dem 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, 1977, S. 100) wurde die Strafandrohung für „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ auf Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren erhöht. Gleichzeitig wurden das Friedensschutzgesetz und das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz aufgehoben. Nach § 95 StGB ist es bei objektiver Erfüllung dieser Straftatbestände ausgeschlossen, daß sich der Täter auf Befehlsnotstand berufen kann; er bleibt in jedem Falle strafrechtlich verantwortlich. Strafrecht; Friedensgefährdung; Staatsbürgerschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 5–6 Agententätigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agitation und Propaganda

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach einer Definition des Generalstaatsanwalts Streit, der sich dabei auf eine so[S. 6]wjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als…

DDR A-Z 1979

Betriebsverfassung (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 Die rechtlichen Grundlagen der B. der Volkseigenen Betriebe (VEB) und Kombinate sind das Arbeitsgesetzbuch (AGB) sowie die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. 3. 1973 (GBl. I, S. 129). Diese VO löste eine Anzahl vorangegangener Regelungen von grundsätzlicher Bedeutung ab, so insbesondere für die VEB die VO über Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. 2. 1967 und für die Kombinate die VO über Bildung und Rechtsstellung von volkseigenen Kombinaten vom 16. 10. 1968. Ein Anfang 1967 veröffentlichter Entwurf zur VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der VVB wurde dann zwar vielfach wie geltendes Recht behandelt, erlangte jedoch keine Gesetzeskraft. Rechtliche Grundlagen für eine B. der VEB waren erstmals 1952 geschaffen worden. Die bis dahin unselbständigen Teilbetriebe einer VVB waren in rechtlich selbständige und nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitende Wirtschaftseinheiten (VEB) überführt worden. Mit der VO 73 trat zum erstenmal in der DDR eine geschlossene Regelung für VEB, Kombinate und VVB in Kraft. Sie bildet im Zusammenhang mit dem Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972 (Ministerrat) und dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 (Örtliche Organe der Staatsmacht) ein umfassendes, aufeinander abgestimmtes Gesetzeswerk zur Strukturierung der Wirtschaftsleitung. Die DDR besitzt damit heute eine bessere rechtliche Abgrenzung der Kompetenzen und Funktionen der nach den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus gestalteten Leitungsebenen im Vergleich zu vorangegangenen Regelungen. Die VO 73 bestimmt die Stellung der wirtschaftenden Einheiten im Wirtschaftssystem (Wirtschaft). Nach den „Grundsätzen“ der VO 73 (§ 1) sind die VEB, Kombinate und VVB „Bestandteil der einheitlichen sozialistischen Volkswirtschaft der DDR“. Sie erfüllen „ihre Aufgaben im Auftrage des sozialistischen Staates und in Verwirklichung des Beschlusses der Partei der Arbeiterklasse, der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften“. Die zentralen staatlichen Pläne bilden die verbindliche Grundlage ihrer Arbeit. VEB, Kombinate und VVB werden nach dem Prinzip der Einzelleitung durch den Direktor des Betriebes oder Kombinats (Generaldirektor der VVB) und nach einer „kollektiven Beratung der Grundfragen“ unter Mitwirkung der Werktätigen geführt. Die Rolle der Gewerkschaftsorganisation im Betrieb steht heute stärker als bisher im Vordergrund; ihre wesentlichen Mitwirkungsrechte im Betrieb sind im neuen AGB ausführlicher als bisher geregelt (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). Dafür sind seit der VO 73 eine Reihe von Beratungsgremien entfallen (Gesellschaftliche Räte in VVB, wissenschaftlich-ökonomische Räte in Kombinaten; die Produktionskomitees in den VEB waren bereits vorher aufgelöst worden). Diese Regelung wird offiziell damit begründet, daß dadurch der direkte Einfluß der Werktätigen über Partei und Gewerkschaft besser zu sichern sei. Neben den wesentlichen betrieblichen Funktionen wurden auch verstärkt die sozialpolitischen Aufgaben herausgearbeitet und die Pflicht zur Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen betont. Nach geltenden Regelungen haben außerdem die VEB, Kombinate und VVB die „ihnen übertragene Aufgabe zur materiell-technischen Sicherstellung und andere Maßnahmen der Landesverteidigung, einschließlich der Zivilverteidigung“ durchzuführen. Die Betriebe werden verpflichtet, die sozialistische Wehrerziehung zu fördern und dazu auch materielle Unterstützung zu leisten. Der Volkseigene Betrieb (VEB) fungiert sowohl als wirtschaftliche als auch als gesellschaftliche Grundeinheit, also nicht nur als „arbeitsteiliges Glied“ der Volkswirtschaft, sondern auch als Zentrum zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten. Der VEB ist rechtsfähig und führt einen eigenen Betriebsnamen. Mit der VO 73 wird auf die ausdrückliche Feststellung der juristischen Selbständigkeit des VEB verzichtet. Alle Betriebe der volkseigenen Wirtschaft sind verpflichtet, sich in das beim Ministerrat durch das Staatliche Vertragsgericht geführte Register eintragen zu lassen (GBl. II, 1970, S. 573). Die Registerführung erfolgt beim Bezirksvertragsgericht. Nach der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre in der DDR ist der Betrieb ein Kollektiv von Werktätigen, ausgestattet mit volkseigenen materiellen und finanziellen Fonds. Als ökonomische Grundeinheit und sozialistischer Warenproduzent erfüllt der Betrieb die durch die staatlichen Pläne fixierten Teilaufgaben und arbeitet nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Daneben ist eine Reihe besonderer Weisungen zu beachten, wie die Verpflichtung zur ter[S. 191]min-, sortiments- und bedarfsgerechten Produktion, für eine hohe Qualität und Zuverlässigkeit wie auch für eine moderne Industrielle Formgestaltung der Erzeugnisse zu sorgen und die Produktion zu niedrigsten Kosten zu erbringen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Verantwortung der Betriebe im Hinblick auf die Forderungen der sozialistischen ökonomischen Integration gezollt. Die Betriebe sind gehalten, die Konsequenzen einer fortschreitenden Integration im RGW umfassend zu berücksichtigen. Nach dem Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel für die erweiterte Reproduktion der Betriebe besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zur Selbstfinanzierung über Gewinn und Kredit; generell bedeutet jedoch die vielzitierte „Eigenverantwortung“ nur eine relative Selbständigkeit im Rahmen einer weitgehend an überbetriebliche Weisungen und Normen gebundenen Dispositionsbefugnis insbesondere für das „Wie“ der Planerfüllung. Alle wesentlichen Kompetenzen liegen in den Händen der Kombinate, VVB und Ministerien. Teilweise sind bei den Kombinaten und VVB auch wichtige betriebliche Funktionen zentralisiert. Mit der VO 73 entfielen einige im Zuge der Wirtschaftsreform seit 1967 den VEB erteilten Rechte (z. B. das Recht eines finanziellen Ausgleichsanspruchs bei Eingriffen und Planänderung durch übergeordnete Instanzen), die im Vergleich zur VEB-VO 1967 eine erneute Beschränkung des Dispositionsspielraumes bedeuten. Gründe hierfür sind nicht zuletzt in Bemühungen der Betriebe zu suchen, ihren Betriebserfolg durch sehr flexible Handhabung oder bewußte Umgehung von Plananweisungen und Rechtsvorschriften zu sichern oder zu erhöhen. Der Spitzenfunktionär in der Betriebshierarchie ist der Betriebsdirektor. Als „Beauftragter des sozialistischen Staates“ und Betriebsleiter, berufen durch den Leiter des übergeordneten Organs, fungiert er in doppelter Funktion als Wirtschaftsleiter und als sozialistischer Erzieher. Seine Position ist in ein System der gesellschaftlichen Leitung (Partei, Gewerkschaft, FDJ usw.) eingebettet. Gemäß dem Prinzip der Einzelleitung ist er gegenüber seiner übergeordneten Instanz persönlich voll verantwortlich und besitzt Weisungsrecht gegenüber allen Mitarbeitern des Betriebes (AGB §§ 82, 83). Seine Verpflichtungen hinsichtlich einer effektiven Arbeitsorganisation und straffen Arbeitsdisziplin werden im AGB (4. Kap.) besonders hervorgehoben. Die straffe Subordination der innerbetrieblichen Struktur ist durch die Ausbildung eines für die Leitungsorganisation des sozialistischen Betriebes typischen Gegengewichtsprinzips zur allseitigen Kontrolle innerhalb der betrieblichen Führung gekennzeichnet. Typisch hierfür ist die doppelte Unterstellung des Hauptbuchhalters. Ebenso richtet sich das System der gesellschaftlichen Leitung gegen „individuelle und kollektive Sonderinteressen“ des Betriebes. Der Betriebsdirektor hat die Grundsätze und Normen des sozialistischen Arbeitsrechts zu verwirklichen. Er ist für die Ausarbeitung und Erfüllung des Betriebsplans und seiner Aufschlüsselung bis hin zum Arbeitsplatz verantwortlich und hat den Betriebsplan vor seinem vorgesetzten Leiter zu verteidigen. Er legt die Aufgabenbereiche und Befugnisse der leitenden Mitarbeiterfest. Er kann seine Befugnisse partiell auf diese übertragen. Er ist ferner verantwortlich für Arbeitsgestaltung, Festlegung der Arbeitsnormen und die Ausarbeitung und Festsetzung sonstiger Leistungskennziffern. Gemäß dem sozialistischen Leistungsprinzip hat er das Arbeitspotential des Betriebes auf hohe Planerfüllung und maximale Steigerung der Arbeitsproduktivität zu konzentrieren wie auch „die Beziehungen zwischen Tarif. Leistung und Lohn so zu gestalten, daß jeder Werktätige daran interessiert ist, hohe Leistungen zu erreichen“ (VO 73, § 9). Mitwirkungsorgane der Belegschaft sind nicht als Beginn des Übergangs zur kollektiven Leitung im Sinne einer Mitbestimmung, sondern als Form einer straffen Leitung durch kollektive Mitwirkung und Beratung im Dienste einer intensiven Kontrolle zu verstehen. Ihr Recht auf Mitwirkung sollen die Werktätigen grundsätzlich durch die BGL und die BPO verwirklichen. „Im Betrieb … wirken die Werktätigen unmittelbar und mit Hilfe ihrer gewählten Organe an der Leitung mit“ (Verfassung der DDR Art. 42, 1). Betriebsdirektor. Partei und Gewerkschaft organisieren, kanalisieren und steuern die Mitwirkung. Dabei ist der Form nach zwischen kollektiven Verträgen (Betriebskollektivvertrag [BKV]), beratenden Gremien (Ständige Produktionsberatungen), gelenkten Produktionsinitiativen (Formen des Sozialistischen Wettbewerbs) und Versammlungen verschiedener Art (Rechenschaftslegungen usw.) zu unterscheiden. Mitwirkung bedeutet Mitsprache zur Mobilisierung der Reserven des Betriebes durch Ausnutzung der „schöpferischen Initiative“ der Belegschaft. Die Grundsätze der B. eines VEB gelten in der Regel gleichermaßen für die Betriebe eines Kombinates, soweit diese einen eigenen Betriebsnamen führen. Für unselbständige Betriebsteile eines Kombinates bestehen Sonderregelungen (Betriebsformen und Kooperation). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 190–191 Betriebssportgemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebswirtschaft, Sozialistische

Siehe auch die Jahre 1969 1975 Die rechtlichen Grundlagen der B. der Volkseigenen Betriebe (VEB) und Kombinate sind das Arbeitsgesetzbuch (AGB) sowie die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. 3. 1973 (GBl. I, S. 129). Diese VO löste eine Anzahl vorangegangener Regelungen von grundsätzlicher Bedeutung ab, so insbesondere für die VEB die VO über Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. 2. 1967 und…

DDR A-Z 1979

Industrialisierung der Landwirtschaft (1979)

Siehe auch das Jahr 1975 Kurzform für „Einführung industriemäßiger Produktionsmethoden in die Landwirtschaft“. Agrarpolitisches Programm, das auf dem VII. Parteitag der SED (1967) entwickelt und auf dem VIII. Parteitag (1971) sowie den jeweils nachfolgenden Bauernkongressen (Bauernkongreß der DDR) konkretisiert wurde. Das Programm geht von der Vorstellung aus, daß die beabsichtigte planmäßig proportionale Entwicklung aller Volkswirtschaftszweige nur dann zu gewährleisten ist, wenn in der Landwirtschaft durch die Übernahme industrieller Fertigungsmethoden der Industrie vergleichbare Rationalisierungseffekte erzielt werden. Zur Erreichung dieses Zieles sind seit 1974 für die einzelnen Nutzvieharten folgende Stallkapazitäten vorgesehen: In der Pflanzenproduktion werden 5.000–6.000 ha LN pro Betrieb angestrebt bzw. erreicht. Der Aufbau großer Spezialbetriebe erfolgt durch die Konzentration der Produktionsfaktoren Arbeit, Kapital und Boden auf dem Wege der horizontalen Kooperation zwischen den Landwirtschaftsbetrieben. Er wird durch die vertikale Kooperation zwischen Betrieben der Landwirtschaft und der Nahrungsgüterwirtschaft unterstützt) Kooperation in der Landwirtschaft). Folgende Merkmale sind in der DDR für die Einführung industriemäßiger Produktionsmethoden kennzeichnend: 1. Handarbeit wird durch die Arbeit mit Maschinensystemen abgelöst. Diese werden auf dem Wege der Kooperation zwischen mehreren Betrieben gebildet und in Schichtarbeit eingesetzt. Landtechnik. 2. Die Erzeugung großer und einheitlicher Mengen landwirtschaftlicher Produkte entspricht den Anforderungen der Verarbeitungsindustrie. 3. Die Spezialisierung führt zur Stufenproduktion und damit zur vertikalen Kooperation in Kooperationsverbänden. 4. Die industriemäßige Produktion ist verbunden mit der Anwendung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse der Gesellschaftswissenschaften, Ökonomie, Naturwissenschaften sowie der Pädagogik, Psychologie und Soziologie. Aufgabe insbesondere der Landwirtschaftswissenschaft [S. 514]ist es, die Agrarproduktion, soweit möglich, von den negativen Einflüssen der Naturgewalten freizuhalten. 5. Nebenleistungen (Düngung. Pflanzenschutz, Transport und Lagerung usw.) werden aus dem unmittelbaren Produktionsbereich in Spezialbetriebe verlagert. 6. Voraussetzung dieser Produktionsweise sind die Ausdehnung der wissenschaftlichen Forschung und die Aus- und Weiterbildung aller Berufstätigen. 7. Ziele der industriemäßigen Agrarproduktion müssen sein: die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen; das Landleben modern zu gestalten, d. h. das Leben im Dorf dem in der Stadt weiter anzugleichen. Die besonderen Schwierigkeiten der „industriemäßigen Agrarproduktion“ ergeben sich daraus, daß die Agrarproduktion ein biologischer Prozeß ist, der zudem in der Pflanzenproduktion saisonabhängig ist. Die Spezialisierung birgt insbesondere in der Pflanzenproduktion phytopathologische Risiken und erschwert einen ganzjährigen Arbeitsausgleich. Die mit der industriemäßigen Agrarproduktion verbundene „Konzentration“ ist nur in Grenzen möglich und — von der flächenunabhängigen Veredelungsproduktion (Schweinemast, Geflügelhaltung) abgesehen — mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. Diese Kosten entstehen, weil die Agrarproduktion unabhängig von der Betriebsgröße an die Fläche gebunden ist und infolgedessen dezentral erfolgen muß. Insbesondere steigt die innerbetriebliche Transportleistung (Ausbringung von Saat- und Pflanzgut, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, Durchführung der Bestell- und Pflegearbeiten, Ernte- bzw. Futtertransporte) entsprechend. In gleicher Weise steigt der Aufwand für die Beseitigung der in den Großställen anfallenden organischen Düngstoffe, die auf mehreren tausend ha LN verteilt bzw. verregnet werden müssen. Der Nachteil der hohen Transportleistung kann durch Änderungen in der Transporttechnik nur teilweise verringert werden. Dies gilt vor allem deshalb, weil die Intensivierung der Agrarproduktion zusätzlichen Transportaufwand pro Flächeneinheit bedeutet. Infolgedessen müssen die Motive für den Aufbau industriemäßiger Anlagen in der Landwirtschaft der DDR weniger im Wunsch nach Steigerung der Kapital-Boden- und/oder Arbeitsproduktivität als vielmehr in der gesellschaftspolitischen Zielsetzung der SED gesucht werden. Hierbei stehen die Absicht, die Arbeits- und Lebensverhältnisse des ländlichen Raumes denen der Stadt anzugleichen, und die erstrebte Annäherung der „Klasse der Genossenschaftsbauern“ an die „Arbeiterklasse“ im Vordergrund (Agrarpolitik). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 513–514 Individualversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrie

Siehe auch das Jahr 1975 Kurzform für „Einführung industriemäßiger Produktionsmethoden in die Landwirtschaft“. Agrarpolitisches Programm, das auf dem VII. Parteitag der SED (1967) entwickelt und auf dem VIII. Parteitag (1971) sowie den jeweils nachfolgenden Bauernkongressen (Bauernkongreß der DDR) konkretisiert wurde. Das Programm geht von der Vorstellung aus, daß die beabsichtigte planmäßig proportionale Entwicklung aller Volkswirtschaftszweige nur dann zu gewährleisten ist, wenn in…

DDR A-Z 1979

Zeitungsaustausch (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Zwischen den beiden Teilen Deutschlands wurden nach dem Verbot des freien Zeitungsvertriebes in der sowjetischen Besatzungszone im August 1948 Tageszeitungen und Zeitschriften in verhältnismäßig geringer Anzahl gegenseitig im Abonnementsverfahren für Regierungsstellen, Massenmedien, Partei- und Verbandszentralen, Institute und dazu berechtigte Einzelpersonen (Genehmigungspflicht) bezogen. Seit dem 1. 8. 1968 (zunächst befristet, ab 1. 4. 1971 unbefristet) ist in der Bundesrepublik Deutschland der Bezug von Zeitungen und Zeitschriften aus der DDR ohne Einschränkungen erlaubt (einseitige Liberalisierung ohne Gegenleistungen). Trotz Nachfrage westlicher Großhändler sind jedoch von der DDR nicht mehr politische Tageszeitungen ausgeliefert worden (Kontingentierung). Bereits ab 1. 11. 1961 hatte die DDR die Lieferung von Bezirks- und Kreiszeitungen eingestellt (Exportverbot für Bundesrepublik und Berlin [West]). 1970 wurden monatlich ca. 2.800 Abonnenten im Westen mit Tageszeitungen der DDR (Ost-Berliner Zentralblätter, davon 1640 „Neues Deutschland“) beliefert; einschließlich Zeitschriften waren es über 5.000 Abonnenten. Bestellung und Lieferung erfolgen über den westlichen Großhandel, in der DDR über die Firma Buchexport, Leipzig (Bestellung, Angebot in besonderem Katalog), und die Exportabteilung des Postzeitungsvertriebsamtes in Berlin (Ost) (Lieferung). Die DDR bezog 1976 überregionale Tages- und Wochenzeitungen sowie Zeitschriften aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in einer Gesamtzahl von mehreren tausend Exemplaren, die jedoch für Privatpersonen in der DDR nicht abonnierbar sind. Für wissenschaftliche Zwecke sind Fachzeitschriften auch aus der Bundesrepublik beziehbar über den Postzeitungsdienst (genehmigungspflichtig). Nur Presseorgane von westeuropäischen kommunistischen Parteien („UZ“, DKP; „Die Wahrheit“, SEW) sind an einigen zentralen Zeitungsverkaufsständen erhältlich. Nach der Alliierten Kontrollratsdirektive Nr. 55 war die freie Verbreitung von Zeitungen und Zeitschriften, die von den einzelnen Besatzungsmächten lizensiert waren, in allen Besatzungszonen erlaubt. Mit der Zentralisierung und Verstaatlichung des Zeitungsvertriebes in der sowjetischen Besatzungszone (SMAD-Befehl Nr. 105 vom 8. 6. 1948, Postzeitungsamt gegründet am 1. 8. 1948) wurde auch der Vertrieb westlich lizenzierter Zeitungen und Zeitschriften in der sowjetischen Besatzungszone verboten. Der westliche Zeitungshandel beantwortete das Verbot mit dem Boykott der Ostzeitungen, deren Bezug später (Staatsschutzgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland) genehmigungspflichtig gemacht wurde. Anstoß zur völligen Liberalisierung des Bezuges von DDR-Zeitungen in der Bundesrepublik gab ein Vorschlag Ulbrichts auf der II. Bitterfelder Konferenz am 25. 4. 1964: „ … wären wir bereit, einige westdeutsche Zeitungen, wie etwa ‚Die Zeit‘ oder die ‚Süddeutsche Zeitung‘, bei uns zum Verkauf auszulegen, wenn die Garantie dafür gegeben wäre, daß in Westdeutschland das ‚Neue Deutschland‘ in gleichem Maße öffentlich verkauft wird.“ Das SED-Zentralorgan „Neues Deutschland“ schlug daraufhin der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“ zur Vorbereitung dieses Z. einen „vereinbarten Artikelaustausch“ vor, der aber nach einem ersten gegenseitigen Artikelabdruck vom „ND“ abgebrochen wurde („Die Zeit“ vom 14. 8. 1964). Zögerndes Verhalten der Bundesregierung (Erhard) und neue Bedingungen der DDR (Vereinbarungen auf Regierungsebene) führten in der Frage des Z. zu keinem Ergebnis: Während die Bedenken in Bonn gegen die Einfuhr propagandistischer Druckerzeugnisse aus der DDR im Laufe der Zeit abnahmen, stiegen in Berlin (Ost) die Befürchtungen vor ideologischer Aufweichung. Die in der Bundesrepublik Deutschland notwendige Änderung der Staatsschutzgesetzgebung (Genehmigungspflicht für den Bezug von Zeitungen aus der DDR) erfolgte 1968 (große Koalition): ab 1. 8. wurde der Bezug, zunächst befristet bis März 1971, ab 1. 4. 1971 (sozialliberale Koalition) unbefristet freigegeben. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1199 Zeitschriften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zeitungsvertriebsamt (ZVA)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Zwischen den beiden Teilen Deutschlands wurden nach dem Verbot des freien Zeitungsvertriebes in der sowjetischen Besatzungszone im August 1948 Tageszeitungen und Zeitschriften in verhältnismäßig geringer Anzahl gegenseitig im Abonnementsverfahren für Regierungsstellen, Massenmedien, Partei- und Verbandszentralen, Institute und dazu berechtigte Einzelpersonen (Genehmigungspflicht) bezogen. Seit dem 1. 8. 1968 (zunächst befristet, ab 1. 4. 1971…

DDR A-Z 1979

Diplomatische Beziehungen (1979)

Siehe auch: Diplomatische Beziehungen: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Diplomatische Vertreter: 1960 1962 Die Führung der DDR versteht Diplomatie als eines der wichtigsten Mittel zur Verwirklichung ihrer Außenpolitik. Weitere Mittel sind z. B. außenwirtschaftliche, kulturelle Beziehungen usw. Die Hauptformen diplomatischer Tätigkeit sind: Verhandlungen auf diplomatischen Kongressen, Konferenzen oder Beratungen; Vorbereitung und Abschluß diplomatischer Verträge; diplomatischer Schriftwechsel; ständige oder zeitweilige Vertretung des Staates im Ausland (durch diplomatische oder konsularische Vertretungen oder Sondermissionen); Teilnahme staatlicher Vertretungen an der Tätigkeit internationaler Organisationen; Erläuterung des Standpunktes der Regierung zu außenpolitischen Fragen in der Presse, Herausgabe öffentlicher Informationen und völkerrechtlicher Dokumente. Als ständige offizielle Auslandsvertretungen gibt es a)diplomatische Vertretungen (Botschaften, Gesandtschaften und Missionen, denen diplomatische Rechte zuerkannt worden sind); b) konsularische Vertretungen; c) staatliche Wirtschafts- und Handelsmissionen bzw. Handelsvertretungen. Das seit dem Wiener Reglement (1815) international gebräuchliche und in der Wiener Konvention über DB. vorn 18. 4. 1961 erneut kodifizierte System der diplomatischen Rangfolge wurde in der Vergangenheit auch von der Staatsführung der DDR zugrundegelegt. Ein Beschluß des Staatsrates nahm „in Übereinstimmung mit den außenpolitischen Erfordernissen und internationalen Gepflogenheiten“ eine Aktualisierung vor, die nunmehr folgende Ränge vorsieht: Außerordentlicher und Bevollmächtigter Botschafter, Außerordentlicher Gesandter und Bevollmächtigter Minister, Botschaftsrat, I. Sekretär, II. Sekretär, III. Sekretär, Attaché, Generalkonsul, Konsul, Vizekonsul, Konsularagent, Konsularsekretär. Handelsvertreter, Handelsrat, Stellvertreter des Handelsvertreters, Handelsattaché, Militärattaché, Marineattaché, Luftwaffenattaché, Gehilfe des Militärattachés, Gehilfe des Marineattachés, Gehilfe des Luftwaffenattachés. Da nach der Gründung der DDR im Diplomatischen Dienst Mangel an politisch zuverlässigen Berufsdiplomaten bestand, befanden sich auf wichtigen diplomatischen Posten häufig verdiente Altkommunisten oder Spitzenfunktionäre des Parteiapparates. Heute wird der diplomatische Nachwuchs an speziellen Hochschulen ausgebildet, wie dem zur Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR gehörenden Institut für Internationale Beziehungen sowie dem sowjetischen Institut für Internationale Beziehungen und der sowjetischen Diplomaten-Hochschule. Nach eigenen Angaben unterhält die DDR zu 126 Staaten DB. (Stand 15. 3. 1979), wobei sowohl die Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland (Deutschlandpolitik der SED) als auch die suspendierten Beziehungen zur Zentralafrikanischen Republik sowie zu Chile eingeschlossen sind. Nachdem die DDR nach 1949 zunächst international isoliert war und nur zu den sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten mit der Zeit DB. aufnehmen konnte, gelang es ihr, ab 1969 von den arabischen und einigen afro-asiatischen Staaten anerkannt zu werden. Die diplomatische Blockade konnte erst mit der Ende 1972 einsetzenden Anerkennung (Unterzeichnung des Grundlagenvertrages am 21. 12. 1972) im Zuge der Normalisierung des Verhältnisses DDR–Bundesrepublik Deutschland durchbrochen werden. Bis zur Einrichtung von Botschaften unterhielt die DDR Generalkonsulate in 5 Staaten: Burma, Ceylon, Indonesien, Volksdemokratische Republik Jemen und Tansania. Im Rahmen DB. bestehen heute zusätzliche Konsulate in Polen (GK in Danzig, K in Breslau), UdSSR (GK in Leningrad, Kiew und Minsk), ČSSR (GK in Bratislava), Bulgarien (K in Varna), Jugoslawien (GK in Zagreb), Ägypten (K in Alexandria) und Tansania (K in Sansibar). Bis zur Herstellung DB. verfügte die DDR in 28 Län[S. 286]dern über Handelsvertretungen, die bis auf 3 Ausnahmen (Finnland, Guinea, Mali) einseitig errichtet worden waren und neben außenwirtschaftlichen Aufgaben auch außenpolitisch für die diplomatische Anerkennung werben sollten. Solche Handelsvertretungen bestanden entweder aufgrund von Regierungsabkommen und nahmen damit z. T. auch konsularische Aufgaben wahr oder aufgrund von Abkommen im Handels- und Zahlungsverkehr, wobei die Kammer für Außenhandel bzw. das Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR als Träger fungierten. Nach der Aufnahme DB. wurden die Aufgaben dieser Vertretungen in der Regel durch die handelspolitischen Abteilungen der neuen Botschaften wahrgenommen. Die dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellten, auf Aufgaben des Transitverkehrs spezialisierten Verkehrsvertretungen in Dänemark, Österreich und Schweden blieben auch nach Anerkennung der DDR durch diese Staaten bestehen. Nach eigener Statistik unterhält die DDR zu folgenden Staaten DB. (Stand 15. 3. 1979): 1. Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (15. 10. 1949), 2. Volksrepublik Bulgarien (17. 10. 1949), 3. Volksrepublik Polen (18. 10. 1949), 4. Tschechoslowakische Sozialistische Republik (18. 10. 1949), 5. Ungarische Volksrepublik (19. 10. 1949), 6. Sozialistische Republik Rumänien (22. 10. 1949), 7. Volksrepublik China (25. 10. 1949), 8. Koreanische Volksdemokratische Republik (7. 11. 1949), 9. Volksrepublik Albanien (2. 12. 1949), 10. Demokratische Republik Vietnam (3. 2. 1950), 11. Mongolische Volksrepublik (13. 4. 1950), 12. Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien (10. 10. 1957), 13. Republik Kuba (12. 1. 1963), 14. Kambodscha (8. 5. 1969), 15. Republik Irak (10. 5. 1969), 16. Demokratische Republik Sudan (3. 6. 1969), 17. Syrische Arabische Republik (5. 6. 1969), 18. Volksdemokratische Republik Jemen (10. 7. 1969), 19. Arabische Republik Ägypten (11. 7. 1969), 20. Volksrepublik Kongo (8. 1. 1970), 21. Demokratische Republik Somalia (8. 4. 1970), 22. Zentralafrikanische Republik (18. 4. 1970; am 14. 8. 1971 durch die Zentralafrikanische Republik unterbrochen, inzwischen im Jahr 1974 wiederaufgenommen), 23. Demokratische Volksrepublik Algerien (20. 5. 1970), 24. Republik der Malediven (22. 5. 1970), 25. Republik Sri Lanka (16. 6. 1970). 26. Republik Guinea (9. 9. 1970), 27. Republik Chile (16. 3. 1971; am 21. 9. 1973 durch die DDR unterbrochen), 28. Republik Äquatorial-Guinea (14. 4. 1971). 29. Republik Tschad (6. 6. 1971), 30. Volksrepublik Bangladesh (16. 1. 1972), 31. Republik Indien (8. 10. 1972), 32. Islamische Republik Pakistan (15. 11. 1972), 33. Kaiserreich Iran (7. 12. 1972), 34. Republik Burundi (7. 12. 1972), 35. Republik Ghana (13. 12. 1972), 36. Republik Tunesien (17. 12. 1972), 37. Republik Zaire (18. 12. 1972), 38. Staat Kuweit (18. 12. 1972), 39. Schweizerische Eidgenossenschaft (20. 12. 1972), 40. Königreich Nepal (20. 12. 1972), 41. Republik Indonesien (21. 12. 1972), 42. Königreich Schweden (21. 12. 1972), 43. Republik Österreich (21. 12. 1972), 44. Republik Zypern (21. 12. 1972), 45. Vereinigte Republik Tansania (21. 12. 1972), 46. Jemenitische Arabische Republik (21. 12. 1972), 47. Republik Sierra Leone (21. 12. 1972), 48. Australischer Bund (22. 12. 1972), 49. Republik Uruguay (24. 12. 1972), 50. Republik Libanon (24. 12. 1972), 51. Königreich Belgien (27. 12. 1972), 52. Republik Peru (28. 12. 1972), 53. Königreich Marokko (29. 12. 1972), 54. Königreich der Niederlande (5. 1. 1973), 55. Großherzogtum Luxemburg (5. 1. 1973), 56. Republik Uganda (5. 1. 1973), 57. Republik Finnland (7. 1. 1973). 58. Republik Costa Rica (9. 1. 1973), 59. Spanien (11. 1. 1973), 60. Republik Island (12. 1. 1973), 61. Königreich Dänemark (12. 1. 1973), 62. Republik Gambia (15. 1. 1973), 63. Königreich Norwegen (17. 1. 1973). 64. Republik Afghanistan (17. 1. 1973), 65. Italienische Republik (18. 1. 1973), 66. Islamische Republik Mauretanien (22. 1. 1973), 67. Kaiserreich Äthiopien (1. 2. 1973), 68. Staat Malta (6. 2. 1973), 69. Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (8. 2. 1973), 70. Französische Republik (9. 2. 1973), 71. Bundesrepublik Nigeria (10. 2. 1973), 72. Republik Rwanda (14. 2. 1973), 73. Republik Sambia (21. 2. 1973), 74. Union von Burma (23. 2. 1973), 75. Republik Kolumbien (23. 3. 1973), 76. Föderation Malaysia (4. 4. 1973), 77. Republik Obervolta (13. 4. 1973), 78. Kooperative Republik Guyana (13. 4. 1973), 79. Republik Togo (18. 4. 1973), 80. Republik Mali (19. 4. 1973), 81. Japan (15. 5. 1973), 82. Griechenland (25. 5. 1973), 83. Vereinigte Mexikanische Staaten (5. 6. 1973), 84. Libysche Arabische Republik (11. 6. 1973), 85. Republik Argentinien (25. 6. 1973), 86. Fürstentum Liechtenstein (28. 6. 1973), 87. Vereinigte Republik Kamerun (21. 7. 1973), [S. 287]88. Republik Ecuador (23. 7. 1973), 89. Republik Venezuela (24. 7. 1973), 90. Republik Singapur (10. 8. 1973), 91. Republik Senegal (22. 8. 1973), 92. Volksrepublik Benin (14. 9. 1973) 93. Republik Bolivien (18. 9. 1973), 94. Republik der Philippinen (21. 9. 1973), 95. Republik Liberia (28. 9. 1973), 96. Haschemitisches Königreich Jordanien (8. 10. 1973), 97. Föderative Republik Brasilien (22. 10. 1973), 98. Republik San Marino (26. 11. 1973), 99. Republik Madagaskar (29. 11. 1973), 100. Republik Fidschi (11. 1. 1974), 101. Republik Panama (29. 1. 1974), 102. Bundesrepublik Deutschland (14. 3. 1974) (Datum der Eröffnung der Ständigen Vertretungen in Bonn und Berlin [Ost]), 103. Republik Gabun (4. 4. 1974), 104. Republik Guinea-Bissau (17. 4. 1974), 105. Königreich Laos (27. 5. 1974), 106. Neuseeland (31. 5. 1974), 107. Republik Türkei (1. 6. 1974), 108. Portugal (Abkommen über die Herstellung der DB. am 19. 6. 1974 unterzeichnet), 109. Thailand (3. 9. 1974), 110. USA (4. 9. 1974), 111. Mauritius (29. 10. 1974), 112. Republik Niger (4. 3. 1975), 113. Kenia (19. 5. 1975), 114. Mosambik (25. 6. 1975), 115. Sao Tome und Principe (15. 7. 1975), 116. Kanada (1. 8. 1975), 117. Kap Verden (5. 8. 1975), 118. Volksrepublik Angola (11. 11. 1975), 119. Republik Komoren (14. 2. 1976), 120. Königreich Lesotho (22. 3. 1976), 121. Republik Seychellen (3. 7. 1976), 122. Jamaika (21. 3. 1977) 123. Republik Botswana (13. 5. 1977), 124. Republik Djibouti (30. 6. 1977), 125. Papua-Neuguinea (1. 12. 1978), 126. Santa Lucia (15. 3. 1979). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 285–287 DIN (Deutsche Industrie-Norm) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Direktion Seeverkehr und Hafenwirtschaft

Siehe auch: Diplomatische Beziehungen: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Diplomatische Vertreter: 1960 1962 Die Führung der DDR versteht Diplomatie als eines der wichtigsten Mittel zur Verwirklichung ihrer Außenpolitik. Weitere Mittel sind z. B. außenwirtschaftliche, kulturelle Beziehungen usw. Die Hauptformen diplomatischer Tätigkeit sind: Verhandlungen auf diplomatischen Kongressen, Konferenzen oder Beratungen; Vorbereitung und Abschluß diplomatischer Verträge;…

DDR A-Z 1979

Patenschaften (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 P. sind Abkommen zwischen (vorwiegend) Betrieben bzw. Genossenschaften und (vornehmlich) Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Heimen, Fach- und Hochschulen) über wirtschaftliche, kulturelle und politische Unterstützung und Zusammenarbeit, geregelt in Patenschaftsverträgen. Diese sollen nach § 7 des Bildungsgesetzes vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen am Leben des Betriebes sichern, sie an die moderne Wissenschaft und Technik heranführen und sie in die Arbeit der Kollektive einbeziehen. Auf der betrieblichen Seite sind die P. Bestandteil der Jugendförderungspläne (Jugend), nach denen die Betriebe soziale, kulturelle, politische und Verpflichtungen auf sportlichem und wehrsportlichem Gebiet gegenüber der Jugend im Kreis oder in der Gemeinde übernehmen. Meist verpflichtet der P.-Vertrag den Betrieb: 1. einen ständigen Vertreter in den Elternbeirat und in den Pädagogischen Rat der Schule zu entsenden; 2. der Schule Ausbilder für den Werkunterricht, die Gesellschaft für Sport und Technik (GST), ggf. auch Pionierleiter zu stellen; 3. politische Vorträge halten zu lassen; 4. Geld- und Sachleistungen zu erbringen; 5. zur Verbesserung des polytechnischen Unterrichts beizutragen. Dagegen verpflichtet der P.-Vertrag die Schule: 1. zur Rechenschaftslegung über die Schulleistungen vor der Belegschaft des Betriebes; 2. zur Abhaltung von Elternseminaren; 3. zur Heranziehung der Betriebsleitung und der BGL bei Jugendweihe, Berufsberatung und für den Sozialistischen Wettbewerb. Die P. mit einer LPG setzt andere Aufgaben, vor allem sollen die Schüler auf dem Lande Arbeitseinsätze leisten, und die Schule soll für Landwirtschaftsberufe werben. Neben diesen auf den Unterricht und die Tätigkeit des Jugendverbandes abgestimmten, auf die „klassenmäßige Erziehung der Schuljugend“ und die Verbindung von Schule und Arbeitswelt abzielenden P. bestehen P. zwischen Schulen, FDJ-Gruppen sowie Betrieben und Einheiten der NVA, die der Nachwuchswerbung der Armee dienen, P. zwischen Hochschulen bzw. Fakultäten oder Instituten und Betrieben, deren Zweck die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ist, sowie P. zwischen Betrieben sowie Ausbildungs- und anderen Einrichtungen, die der „Festigung des Bündnisses der Arbeiter-und-Bauernklasse“, vor allem aber der Deckung des Arbeitskräftebedarfs in Spitzenzeiten (Ernte) dienen. Ferner bestehen innerhalb der Betriebe zwei Formen von P.-Beziehungen: kollektive P. von Brigaden und Jugendbrigaden zu Lehrlingsklassen und persönliche P. zwischen erfahrenen Facharbeitern und Lehrlingen bzw. jungen Facharbeitern. P. in dieser Form dienen vor allem der fachlich-beruflichen Anleitung und Beratung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 797 Paßwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Patenschaftsverträge

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 P. sind Abkommen zwischen (vorwiegend) Betrieben bzw. Genossenschaften und (vornehmlich) Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Heimen, Fach- und Hochschulen) über wirtschaftliche, kulturelle und politische Unterstützung und Zusammenarbeit, geregelt in Patenschaftsverträgen. Diese sollen nach § 7 des Bildungsgesetzes vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen am Leben des…

DDR A-Z 1979

Kredit (1979)

Siehe auch: Kredit: 1975 1985 Kredite: 1962 1963 1965 1966 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 Grundsätzlich wird auch im sozialistischen Wirtschaftssystem die befristete und in der Regel mit dem Zins verbundene Überlassung von Kaufkraft als K. bezeichnet. Allerdings tritt er legal nur in Form des Bank-K. auf und erfüllt auf der Grundlage der materiellen Planung ― wie auch die übrigen Instrumente des Finanzsystems ― subsidiäre Funktionen der Verteilung und Umverteilung von Geldmitteln. Stimulierung von ökonomischen Verhaltensweisen der Wirtschaftssubjekte und Kontrolle des Ablaufs der Wirtschaftsprozesse. „Aktive K.-Politik“ und die auf dem IX. Parteitag der SED (1976) hervorgehobene wachsende Rolle der Geld- und K.-Politik sind somit keine Alternative, sondern integrale Bestandteile der staatlichen Wirtschaftslenkung und zielen auf eine Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz ab. Im Mittelpunkt der K.-Planung steht die von der Staatsbank erarbeitete und vom Ministerrat zu bestätigende Bilanz des K.-Systems. Sie erfaßt neben den K.-Quellen die Bestände, Veränderungen und Struktur der K. nach folgenden Hauptpositionen: 1. K. an die Wirtschaft zur Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung; [S. 614]<2.> K. an das Wohnungswesen und den Bau staatlicher Einrichtungen; 3. K. an die Bevölkerung; 4. K. für Auslandsbeziehungen, z. B. Investitionsbeteiligungen und zur Finanzierung von Exportgeschäften der Außenhandelsbetriebe (in Mark); 5. Refinanzierungskredite der Staatsbank (GBl., SDr., Nr. 775 a, S. 66, 225). Für die K.-Gewährung der Institute des Bankwesens an die Wirtschaft gelten im einzelnen die K.-VO sozialistischer Betriebe vom 22. 12. 1971 (GBl. II. 1972. S. 41), die Kreditanordnung Landwirtschaft vom 15. 2. 1977 sowie zwei Verordnungen vom 15. 12. 1970 für Betriebe mit staatlicher Beteiligung (GBl. II. S. 699) und die Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie der Fischwirtschaft (GBl. II., S. 715). Auf der Grundlage von K.-Plänen werden den Betrieben folgende K.-Arten ausgereicht: 1. Investitions-K. im Rahmen der Investitionspläne (Titellisten) mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu 5 Jahren; 2. Umlaufmittel-K. auf der Grundlage des Umlaufmittelplans; 3. Zusatz-K. zur Vorfinanzierung bzw. für zusätzliche, im volkswirtschaftlichen Interesse liegende Projekte und zur Überbrückung zeitweiliger Liquiditätsschwierigkeiten ; 4. Devisen-K. auf der Grundlage der Valutapläne zur Bezahlung planmäßiger Importe. Die Einzelheiten regeln K.-Verträge zwischen den Betrieben und den zuständigen Geschäftsbanken, die Zweck, Höhe und Termine der Inanspruchnahme, Laufzeit. Tilgungsfristen. Folgen bei Vertragsverletzungen sowie den Zinssatz enthalten müssen. Letzterer kann als Grundzinssatz von 5 v. H. oder aber, zur Stimulierung ökonomischer Verhaltensweisen, in differenzierter Höhe durch Zu- oder Abschläge als Vorzugszinssatz (1,8 v. H.), Zinssatz für außerplanmäßige K. (8 v. H.) oder Sanktionszinssatz (10 v. H.) bei Verstößen gegen Bestimmungen des K.-Vertrages festgelegt sein. Die besondere Rolle der Banken wird nicht nur in der von der gewählten Finanzierungsform unabhängigen Finanzkontrolle sichtbar. Darüber hinaus steht ihnen das Recht zu. Betriebe für bedingt kreditwürdig oder kreditunwürdig zu erklären und somit die Einleitung eines Stabilisierungsverfahrens zu beantragen. Von besonderem Interesse ist die gesamtwirtschaftliche Bedeutung des K. Insgesamt beläuft sich der K.-Anteil an der Umlaufmittelfinanzierung auf über 50 v. H., während er bei den Investitionen niedriger liegt und in der Industrie über ein Drittel sowie in der Landwirtschaft etwa ein Viertel der Gesamtaufwendungen erreicht. Von der Bevölkerung können unter bestimmten Voraussetzungen folgende wohnungs-, Verbrauchs- und bevölkerungspolitisch motivierte K.-Arten in Anspruch genommen werden: 1. K. zur Finanzierung von Modernisierungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen sowie Baureparaturen an privaten Wohngebäuden, die im Prinzip mit 4,5 v. H. zu verzinsen und mit mindestens 1,5 v. H. zu tilgen sind. Sonderregelungen gelten für förderungswürdige Bauten und Maßnahmen von Arbeiter- oder kinderreichen Familien, bei denen der K. zu jeweils 1~v. H. Zins und Tilgung ausgereicht wird (GBl. I, 1960, S. 351). 2. K. zum Bau von Eigenheimen für Bürger, die eine staatliche Genehmigung erhalten haben. Sofern sie mindestens 25 v. H. der Baukosten aus eigenen Mitteln decken, ist der K. in gleichbleibender Zahlungsleistung für Zinsen (4 v. H.) und Tilgung (1. v. H.) zurückzuzahlen (GBl. II, 1970. S. 722). Auch bei dieser K.-Art werden Arbeiter- und kinderreiche Familien bevorzugt: Sie erhalten zur Finanzierung des Baumaterials einen unverzinslichen K. (Tilgung: 1~v. H. jährlich) sowie einen Bauleistungs-K., der zur Stimulierung eines möglichst hohen Eigenanteils mit 4 v. H. zu verzinsen und mit 1~v. H. jährlich zu tilgen ist (GBl. II, 1971, S. 709). Seit dem 24. 11. 1971 bis Ende März 1978 wurden 3,5 Mrd. Mark ― darunter 2,1 Mrd. Mark zinsfrei ― zum Bau von 48.000 Eigenheimen vergeben. 3. Teilzahlungskredite zum Kauf bestimmter Güter, die in einem vom Ministerium für Handel und Versorgung herausgegebenen Warenverzeichnis enthalten sind. Sie dienen vornehmlich zur Belebung der Nachfrage für Erzeugnisse, bei denen Marktsättigungstendenzen erkennbar sind (z. B. Fernsehgeräte). In der Regel sind K.-Laufzeit mit 2 Jahren, K.-Höhe mit 2.000 Mark und die K.-Zinsen mit 6 v. H. fixiert. Die Eigenmittelbeteiligung liegt differenziert nach Warenart und 9 K.-Nehmern (Erleichterungen für kinderreiche Familien. Rentner und Fürsorgeempfänger) zwischen 0 und 25 v. H. des Einzelhandelsverkaufspreises (GBl. II, 1964, S. 610). Für Familien mit 4 und 5 Kindern ermäßigt sich der Zinssatz auf 3 v. H., Familien mit 6 und mehr Kindern erhalten zinslose Teilzahlungs-K., die für diese Personenkreise eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren haben. 4. Zinsermäßigte Darlehen bis zu 4.000 Mark für in die DDR zuziehende Personen (GBl. II. 1966. S. 676) 5. K. an Arbeiter. Angestellte und Genossenschaftsmitglieder, die nicht älter als 26 Jahre sind, eine Erst-Ehe eingehen und deren gemeinsames Bruttoeinkommen 1.400 Mark monatlich nicht übersteigt. Die jungen Ehepaare erhalten einen zweckgebundenen und bis zur Höhe von 5.000 Mark zinslosen K. für den Erwerb von Anteilen der Wohnungsbaugenossenschaften oder den Kauf, Bau oder Umbau eines Eigenheims mit einer Laufzeit von 8 Jahren, wobei die Tilgung spätestens nach 3 Jahren einsetzt. Zur Beschaffung von Einrichtungsgegenständen auf der Grundlage einer Liste „kreditwürdiger“ Erzeugnisse kann ein gleich hoher K. aufgenommen werden, der innerhalb von 8 Jahren zurückzuzahlen ist. Während dieses Zeitraums werden bei der Geburt des 1. Kindes 1000 Mark, des 2. Kindes 1.500 Mark und des 3. Kindes weitere 2.500 Mark erlassen bzw. zurückerstattet. Diese Starthilfe zur Familiengründung nahmen, seit diese Möglichkeit besteht, nahezu alle jungen Ehepaare in Anspruch. Seit 1972 wurden für diesen Zweck eine halbe Mill. K. in Höhe von 2,5 Mrd. Mark ausgereicht und für über 343.000 Geburten K.-[S. 615]Erlasse mit einem Volumen von 387 Mill. Mark gewährt, d. h. vorrangig für Erstgeburten. Die Mittel dienen überwiegend der Wohnungsausstattung, während nur 11 v. H. zur Wohnraumbeschaffung verwendet wurden (Stand: 31. 3. 1978). Im Rahmen der internationalen Finanzbeziehungen gewährt und empfängt die DDR K. Hervorgehoben seien die Waren-K. im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (Internationale Investitionsbank). Davon wurden als Investitionsbeteiligungen in den Jahren 1966–1977 über 7,8 Mrd. Mark bereitgestellt (vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1978, S. 79). Im Rahmen des Außenhandels mit den westlichen Industrieländern tritt die DDR vor allem als K.-Schuldner auf. Außenwirtschaft und Außenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 613–615 Krankenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreis

Siehe auch: Kredit: 1975 1985 Kredite: 1962 1963 1965 1966 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 Grundsätzlich wird auch im sozialistischen Wirtschaftssystem die befristete und in der Regel mit dem Zins verbundene Überlassung von Kaufkraft als K. bezeichnet. Allerdings tritt er legal nur in Form des Bank-K. auf und erfüllt auf der Grundlage der materiellen Planung ― wie auch die übrigen Instrumente des Finanzsystems ― subsidiäre Funktionen der Verteilung und Umverteilung von…

DDR A-Z 1979

Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei) (1979)

Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Am 28. 1. 1. 1946 durch die Sowjetische Militäradministration aufgestellte Truppen, die seit 1948 kaserniert und militärisch ausgebildet wurden. Bis zum 15. 5. 1952 unterstand die Deutsche Grenzpolizei (DG.) aus Tarnungsgründen der Deutschen Volkspolizei und somit dem Ministerium des Innern, dann bis zum 27. 6. 1953 dem Ministerium für Staatssicherheit. Nach anschließender Unterstellung unter das MdI ging die DG. im Mai 1955 erneut an das Staatssekretariat für Staatssicherheit über, das im November 1955 wieder in ein Ministerium umgewandelt wurde. Als Folge der im „Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR“ vom 20. 9. 1955 bekräftigten Souveränität der DDR übergab die sowjetische Hohe Kommission am 1. 12. 1955 der DG. die Sicherung und Kontrolle der Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West). Nachdem im November 1957 das Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs die Kontrollfunktionen an den Kontrollpassierpunkten übernahm, widmete sich die DG. nur noch der militärischen Sicherung. Am 1. 3. 1957 erfolgte erneut eine Unterstellung unter das MdI. Im Frühjahr 1958 erhielt die DG. auch schwere Waffen (Sturmgeschütze und Schützenpanzerwagen). Seit Juni 1958 wurden zur Unterstützung der DG. „Freiwillige Helfer der DG.“ herangezogen. Durch Befehl des Vors. des Nationalen Verteidigungsrates der DDR wurde die DG. in Stärke von 50.000 Mann am 15. 9. 1961 als NVA-Kommando Grenze in die Nationale Volksarmee eingegliedert. Gleichzeitig wurden Formationen der damaligen Bereitschaftspolizei, die in Berlin (Ost) und an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland eingesetzt waren, in das NVA-Kommando Grenze einbezogen. Im Juli 1962 wurde darüber hinaus die „Grenzbrigade Küste“ (vor allem zum Schutz der Ostseeküste) aufgestellt. Um die Jahreswende 1973/74 wurden die Einheiten des NVA-Kommandos Grenze (ca. 46.000 Mann) in G. umbenannt; sie unterstehen jedoch weiterhin dem Ministerium für Nationale Verteidigung. Als Grund für die Ausgliederung aus der NVA könnte vermutet werden, daß die G. dadurch nicht zum Verhandlungsgegenstand der Wiener Verhandlungen über die gegenseitige Reduzierung der Streitkräfte und Rüstungen in Mitteleuropa (Abrüstung) gemacht werden sollten. Nach der von 1961 bis 1971 bestehenden Gliederung der G. in Grenzbrigaden wurden sie in die Grenzkommandoabschnitte Nord (Stabsitz Calbe), Mitte (Stabsitz Berlin), Süd (Stabsitz Erfurt) und die der Volksmarine unterstehende Grenzbrigade Küste unterteilt. Den Grenzkommandos unterstehen jeweils 6 Grenzregimenter. Ein Grenzregiment gliedert sich in 3 Bataillone zu je 4 Kompanien, wobei die Kompanien an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland 3 Züge, die Kompanien in Berlin (Ost) 4 Züge haben sollen. Der Zug hat 3 Gruppen zu je 10 Mann. An den Grenzen zu Polen und zur Tschechoslowakei ist je ein Grenzregiment stationiert. Chef der G. ist Generalleutnant Erich Peter, dessen Kommandostab sich in Pätz bei Königs Wusterhausen befindet. Die Ausbildung der Offiziere erfolgt an der Offiziersschule „Rosa Luxemburg“ in Plauen. Die G., in der Vergangenheit vom Minister für Nationale Verteidigung, Armeegeneral Heinz Hoffmann, mehrfach als „Garde der NVA“ bezeichnet, können als eine Art militärische Elite betrachtet werden. Grenztruppenhelfer. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 492 Grenzpolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenztruppenhelfer

Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Am 28. 1. 1. 1946 durch die Sowjetische Militäradministration aufgestellte Truppen, die seit 1948 kaserniert und militärisch ausgebildet wurden. Bis zum 15. 5. 1952 unterstand die Deutsche Grenzpolizei (DG.) aus Tarnungsgründen der Deutschen Volkspolizei und somit dem Ministerium des Innern, dann bis zum 27. 6. 1953 dem Ministerium für…

DDR A-Z 1979

Staatsapparat (1979) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der St. stellt den Teil des Staates dar, der als vollziehend-verfügender Apparat der Volksvertretungen diesen die Ausübung staatlicher Macht durch Vollzug ihrer Entscheidungen ermöglicht. Gemäß der marxistisch-leninistischen Lehre vom sozialistischen Staat wird der St. nicht als eigenständige staatliche Gewalt gesehen. Seine Existenz und seine organisatorische Gestaltung werden mit funktionalen Erfordernissen, die aus der Rolle und den Funktionen des Staates bei der Entwicklung der Gesellschaft resultieren, begründet. I. Organisation Das grundlegende Organisationsprinzip des St. ist der Demokratische Zentralismus. Es besagt, daß die Grundfragen der staatlichen Leitung und Planung zentral entschieden werden, daß diese Entscheidungen für die nachgeordneten Organe verbindlich sind, daß die Durchführung dieser Entscheidungen auch im Fall der Existenz zentraler Richtlinien in eigener Verantwortung der nachgeordneten Organe erfolgt, daß eine strenge Staatsdisziplin durchgesetzt und die Mitwirkung der Bürger an der Ausarbeitung und Durchführung staatlicher Entscheidungen gewährleistet werden muß. Der demokratische Zentralismus regelt somit das Verhältnis der hierarchisch geordneten Ebenen im St. zueinander und bestimmt damit auch den jeweiligen Grad der Zentralisation, konstituiert aber auch die Mitwirkung der Bürger an der Leitung der staatlichen Aufgaben als Ausdruck der Sozialistischen ➝Demokratie. Zum St. gehören: der Staatsrat, der Ministerrat mit den Ministerien, Staatssekretariaten, Ämtern, Kommissionen, Verwaltungen und anderen Organen, wie z. B. der Nationale Verteidigungsrat, die örtlichen Räte auf der Ebene der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden mit ihren Fachabteilungen, das Oberste Gericht mit den Bezirks- und Kreisgerichten sowie der Generalstaatsanwalt und die Bezirks- und Kreisstaatsanwälte, die Nationale Volksarmee, die Deutsche Volkspolizei und die Organe der Staatssicherheit. Generaldirektoren der VVB, der Kombinate und der VEB gehören ebenfalls zum St., nicht aber die Leiter anderer staatlicher Institutionen und Einrichtungen, wie z. B. Rektoren von Hochschulen. Die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion ist staatlich strukturiertes Organ der SED; ihr Leiter ist Mitglied des Ministerrats. Die Spitze des St. bildet die Regierung als das höchste Exekutivorgan des Staates. Von 1949 bis 1960/61 und seit 1970/71 wurde bzw. wird die Regierungsfunktion vom Ministerrat wahrgenommen. Zwischen 1961 und 1969/70 hat der im September 1960 gegründete Staatsrat Regierungsfunktionen ausgeübt. In der Verfassung der DDR (in der Fassung vom 7. 10. 1974) heißt es: „Der Ministerrat ist als Organ der Volkskammer die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.“ Er setzt sich [S. 1029]aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und den übrigen Mitgliedern zusammen. II. Die Ministerien (M.) Die M. sind staatliche Organe, die für die zentrale Anleitung und Durchführung der staatlichen Aufgaben in den verschiedenen Gebieten (Wirtschaft; Industrieministerien). Innen-, Außen- und Sozialpolitik verantwortlich sind. Verantwortungsbereich, Struktur und Kompetenzen sind im Statut des jeweiligen M. festgelegt. Die M. sind für die planmäßige Entwicklung der von ihnen geleiteten Industriezweige bzw. anderen Bereiche verantwortlich und verpflichtet, Beschlüsse der SED, die Gesetze sowie andere staatliche Rechtsnormen durchzuführen und die dafür notwendigen Entscheidungen zu treffen. Zu diesem Zweck haben sie das Recht, eigenverantwortlich am Rechtsverkehr teilzunehmen und vermögensrechtliche Beziehungen einzugehen, wozu ihnen durch den Staatshaushalt der DDR jährlich finanzielle Mittel in Form eines Haushalts übertragen werden. Zur Verwirklichung der dem M. übertragenen Leitungsaufgaben erläßt das M. Erlasse und Verordnungen. Die Beschäftigung der Mitarbeiter wird nach arbeitsrechtlichen, in bestimmten Fällen nach zivilrechtlichen Vorschriften gestaltet. Als Sitz aller M. ist Berlin (Ost) festgelegt. Die Bildung der M. als zweig- und bereichsleitende Organe wird durch die existierende Spezialisierung und Arbeitsteilung im St. bedingt, wobei das Prinzip der Zweigleitung Ausdruck der zentralisierten staatlichen Leitung ist. Veränderungen der Zahl und der Art von M. erfolgen vor allem dann, wenn durch die Entwicklung der Produktion und der Struktur der Bereiche und Zweige, aber auch durch veränderte staatliche Leitungsaufgaben neue Strukturen erforderlich werden. Der Ministerrat legt die Grundsätze für die Tätigkeit der M. fest, bestimmt deren Aufgaben und übt die Kontrolle über ihre Verwirklichung aus. Er schafft die Voraussetzungen für die Koordination und Kooperation der M. untereinander bzw. mit den örtlichen Räten. A. Zusammenarbeit der Ministerien mit den Räten der Bezirke Die Beziehungen zwischen den M. und den örtlichen Räten sind nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus zu gestalten und sollen auf einer klaren Abgrenzung der Kompetenzen beruhen. Die Formen der Zusammenarbeit reichen von gegenseitiger Information und Abstimmung, gemeinsamer Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen bis zur arbeitsteiligen Durchführung bestimmter Vorhaben (Investitionsmaßnahmen). Diese Zusammenarbeit findet in der Hauptsache zwischen den Räten der Bezirke und den M. in sog. Komplexberatungen, z. B. bei vorbereitenden Plandiskussionen im Bezirk, statt. Das Prinzip der doppelten Unterstellung erlaubt es dem Minister, dem Leiter des entsprechenden Fachorgans des Rats des Bezirks Anweisungen zu erteilen; Beschlüsse der Räte können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Ministerrat aufgehoben werden (§ 8 Abs. 4 Gesetz über den Ministerrat, GBl. I, 1972, S. 253). B. Zusammenwirken von Ministerien Das Zusammenwirken von M. geschieht zur Vorbereitung von Ministerrats-Entscheidungen in Form gemeinsamer Arbeitsgruppen; bei der Durchführung komplexer Aufgaben kann der Ministerrat ein M. mit Koordinierungsaufgaben betrauen, wodurch dieses Leitungsfunktionen gegenüber ihm nicht unterstellten Einrichtungen wahrnehmen kann. C. Aufgaben der Ministerien Die Aufgaben der M. erstrecken sich auf: die Ausarbeitung von Planvorschlägen für ihren Bereich auf der Grundlage staatlicher Direktiven; die Leitung und Planung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts; die Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf den Gebieten der Finanzen, Preise und der Wirtschaftlichen Rechnungsführung; die Steuerung der Arbeitskräfte und die Erarbeitung der Lohnpolitik (Lohnformen und Lohnsystem) ihres Zweiges bzw. Bereiches. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben sind sie verpflichtet, volkswirtschaftliche Verflechtung im nationalen wie internationalen Bereich zu berücksichtigen, mit den für Fragen der Planung, der Wissenschaft und Technik, der Preispolitik (Preissystem und Preispolitik) und der Lohnpolitik zentral verantwortlichen Organen wie dem Ministerium für Wissenschaft und Technik, der Staatlichen Plankommission, dem Amt für Preise oder dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne zusammenzuarbeiten und ein effektives Wirtschaften der ihnen unterstellten Einrichtungen, Betriebe und Institutionen zu ermöglichen. Bei der Erfüllung ihrer fachspezifischen Leitungsaufgaben sind sie berechtigt, im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen im System der doppelten Unterstellung (Anleitung und Kontrolle) den nachgeordneten Apparaten auf der örtlichen Ebene Weisungen zu erteilen. D. Die Leitung der Ministerien Die M. werden vom Minister nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Er hat die Befugnis, zur Wahrnehmung seiner Verantwortung rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen. Die dem Minister als Mitglied des Ministerrates übertragenen Rechte und Pflichten kann dieser nicht auf seine Stellvertreter oder den Apparat übertragen. Die wichtigsten dieser Rechte und Pflichten sind: die kollektive Beratung und Beschlußfassung im Ministerrat; die Vorbereitung von Entscheidun[S. 1030]gen des Ministerrates und das Einbringen von Vorlagen; die Ausübung der Rechtsetzungsbefugnis; die Wahrnehmung von Regierungsverantwortung in auswärtigen Beziehungen, internationalen Gremien und Ausschüssen, z. B. des RGW, und seine Befugnisse als höchster Disziplinarvorgesetzter seines Verantwortungsbereiches. Die Praxis zeigt, daß bei Verhinderung diese Rechte und Pflichten auch vom 1. Stellvertreter des Ministers wahrgenommen werden. E. Beratungsorgan Zur Vorbereitung seiner Entscheidungen stehen dem Minister das Kollegium und bestimmte Einrichtungen seines Ministeriums (Stäbe) zur Verfügung. Außerdem existieren als Beratungsorgane bei den meisten M. wissenschaftliche Beiräte für bestimmte Fachgebiete, wissenschaftliche Räte für den gesamten Bereich des Ministeriums und andere Beratungsgremien, wie z. B. der Hoch- und Fachschulrat beim Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen. Diese Gremien, deren Mitglieder vom Minister berufen und die häufig von leitenden Mitarbeitern des M. oder ihm unterstellten Einrichtungen geleitet werden, setzen sich aus Vertretern des St., Wissenschaftlern, Praktikern und Funktionären der im jeweiligen Bereich tätigen Massenorganisationen (Kammer der Technik; FDGB) sowie der SED zusammen. Sie werden über anstehende Entscheidungen informiert, diskutieren Vorlagen, informieren über bereichsbezogene Aspekte und Aktivitäten, geben fachspezifische Informationen und erstellen selbst, soweit sie dazu geeignet sind und beauftragt werden, Entscheidungsunterlagen. Sie können sich in Arbeitsgruppen und -kreise untergliedern, arbeiten nach einem mit dem Ministerium abgestimmten Arbeitsplan und werden auch als institutioneller Ausdruck der sozialistischen Demokratie im St. betrachtet. F. Stellvertreter des Ministers Der Minister verfügt über mehrere Stellvertreter; ihre Zahl ist abhängig vom Umfang der vom M. wahrzunehmenden Aufgaben und Außenbeziehungen. Der 1.~Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs ist verantwortlich für den Geschäftsbetrieb des M. Er vertritt den Minister. Die anderen Stellvertreter sind für einzelne Bereiche des M. verantwortlich, haben aber gegenüber den Struktureinheiten der ihnen zugeordneten Bereiche (Abteilungen und Sektoren) kein leitungsbezogenes, sondern nur ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht. Die Bereiche sind nach inhaltlichen (z. B. Weiterbildung, internationale Beziehungen), funktionalen (z. B. im Sicherheitsbereich) oder regionalen (z. B. im Außenwirtschafts- und Außenministerium) Kriterien organisiert. G. Organisationsstruktur der Ministerien Eine verbindliche Organisationsstruktur für alle M. gibt es nicht; der Ministerrat entscheidet nur über die Hauptstruktur. M. gliedern sich in der Regel in Hauptabteilungen (Hauptverwaltungen), Abteilungen (Verwaltungen) und Sektoren, wobei nur in großen M. Hauptabteilungen bzw. -Verwaltungen bestehen. Durch Spezialisierung, Kooperation, Bildung von Kombinaten und Entwicklung neuer Industriezweige werden die inneren Strukturen der M. verändert und den Erfordernissen angepaßt. Die Struktureinheiten werden entweder dem funktionalen oder dem linearen Typ zugeordnet. Bei dem funktionalen Strukturtyp werden die unterstellten Bereiche und Zweige durch den Minister und seine Stellvertreter mit Hilfe von Fachstäben geleitet, die für alle unterstellten Einheiten jeweils einen funktional bestimmten Bereich (Planung. Bilanzierung, Technik, Außenhandel usw.) bearbeiten. Bei dem linearen Typ der Leitung werden die jeweils unterstellten Industriezweige vom M. in allen Fragen komplex geleitet. Die Aufgabenstellungen der Abteilungen des M. sind zweigbezogen; ihre Leiter können im Auftrag des Ministers bzw. seines Stellvertreters gegenüber den Leitern der unterstellten wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen anleitend tätig werden. In den meisten M. findet sich ein gemischter Typ der Organisationsstruktur, d. h. die gleichzeitige Existenz von zweigbezogenen neben funktional aufgebauten Abteilungen und Sektoren. Die Stabsabteilungen des M. sind diesen Typen nicht zuzuordnen. Sie stehen vor allem dem Minister als Spezialistengruppen für bestimmte Fragen (grundsätzliche Probleme der Perspektiv- und Jahresplanung, wissenschaftlich-technischer Fortschritt) zur Verfügung, leisten analytische und prognostische Arbeit, ziehen aus wissenschaftlich-technischen sowie organisatorischen Entwicklungen Schlußfolgerungen und legen diese dem Minister zur Entscheidung vor. Die Entscheidungen des Ministers ergehen in der Form von Anordnungen, Durchführungsbestimmungen. Verfügungen, Richtlinien und Dienstanweisungen. Sie unterscheiden sich nach Dauer, Umfang, Inhalt und Adressatenkreis. III. Andere zentrale Organe des Ministerrats Die anderen zentralen Organe des Ministerrats, wie die Staatssekretariate oder die zentralen Ämter, unterscheiden sich von den Ministerien hinsichtlich ihrer Aufgaben und der Führung z. T. dadurch, daß sie Querschnittsaufgaben wahrnehmen (Amt für Preise), nicht über mehrere Leitungsebenen verfügen und ihre Leiter nicht Mitglied des Ministerrates sind [S. 1031](Ausnahmen: Amt für Preise, SPK, Staatl. Vertragsgericht, Staatsbank, Staatssekretariat für Arbeit und Löhne). Sie sind ansonsten den gleichen Prinzipien der Leitung und Organisation unterworfen. IV. Der Staatsapparat auf der örtlichen Ebene Die Räte und deren Fachabteilungen bilden den St. auf der örtlichen Ebene. Die Mitglieder der Räte werden durch die Volksvertretung gewählt, die Leiter der Fachabteilungen durch den Rat in Abstimmung mit dem Leiter des übergeordneten Fachorgans, im Falle des Bezirkes mit dem Minister, berufen. Die Volksvertretung bestätigt die Entscheidung. Die Räte bestehen aus dem Vorsitzenden, dem Ersten Stellvertreter, dem Sekretär und den übrigen Mitgliedern. Der Vorsitzende leitet den Rat; er ist berechtigt, den Mitgliedern des Rates, den Leitern der Fachorgane und den dem Rat unterstellten Einrichtungen und Betrieben Weisungen zu erteilen und deren Durchführung zu kontrollieren. Weisungen an den Vorsitzenden dürfen nur vom Vorsitzenden des übergeordneten Rates bzw. dem Vorsitzenden des Ministerrates erteilt werden. Die Leiter der Fachabteilungen haben das Recht, im Rahmen ihrer Kompetenzen im System der doppelten Unterstellung Weisungen an Leiter von Fachabteilungen nachgeordneter Räte zu erteilen, wovon der Ratsvorsitzende unterrichtet werden muß. Weisungen dürfen nicht in die von den örtlichen Volksvertretungen beschlossenen Pläne eingreifen, Entscheidungen der Räte können durch die Volksvertretung, den übergeordneten Rat und den Ministerrat aufgehoben werden. Die Beziehungen der verschiedenen Ebenen des St. werden durch rechtliche Regelungen fixiert, die entsprechend dem gesellschaftlichen Entwicklungsstand, den Anforderungen an die staatliche Leitung und den erklärten Bedürfnissen (z. B. rasche Umsetzung von wissenschaftlichen Ergebnissen in die Produktion) formuliert werden. Das Prinzip des Demokratischen Zentralismus ermöglicht die Regelung der Beziehungen auch dann, wenn eine rechtliche Fixierung noch nicht stattgefunden hat bzw. bestehende Regelungen durch neue Entwicklungen überholt worden sind und sich die Erfüllung der Rechtsbeziehung als Hemmnis der gesellschaftlichen Entwicklung erweisen würde. Deshalb sind die in der Verfassung und in einzelnen Gesetzen formulierten Vorschriften über Rolle und Funktion der Organe des St. nur bedingt geeignet, verbindliche Aussagen über ihre jeweils aktuelle Bedeutung und Stellung zu machen. V. Partei und Staatsapparat Die marxistisch-leninistische Staatslehre definiert den sozialistischen Staat als wichtigstes Instrument der Arbeiterklasse und ihrer Partei zur Gestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung. Das Verhältnis von Partei und St. verdeutlicht die instrumentale Rolle des Staats. Die Beschlüsse der Partei sind die Grundlagen der staatlichen Normsetzung und verbindlich für die Arbeit des St. Seine Entscheidungen konkretisieren die Vorgaben der Partei, soweit diese nicht bereits detaillierte Durchführungsbestimmungen enthalten. Die Umsetzung der Parteibeschlüsse in die staatliche Tätigkeit erfolgt sowohl auf der zentralen wie auf der örtlichen Ebene durch verschiedene Methoden und Mechanismen. Gemeinsame Beschlüsse von Politbüro der SED und Präsidium des Ministerrates oder des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrats, in sozialpolitischen Angelegenheiten auch des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB, werden ohne Umsetzung direkt vom St. durchgeführt. Das Politbüro gibt dem Ministerrat Hinweise, Empfehlungen oder Anweisungen, in bestimmten Angelegenheiten tätig zu werden bzw. Vorlagen für Gesetze auszuarbeiten; diese werden dann über das Präsidium der Volkskammer der Volkskammer vorgelegt. Partei- und St. bilden gemeinsame Kommissionen bzw. Arbeitsgruppen zur Vorbereitung, operativen Durchführung und Kontrolle von Entscheidungen. Die Parteileitungen, d. h. die Sekretariate, geben dem St. der entsprechenden Ebene „Hinweise“ zur Erfüllung bestimmter Aufgaben. Sie legen die Grundzüge der Tätigkeit der Parteikader im St. fest. Mitglieder der hauptamtlichen Leitungen der SED sind befugt, an Sitzungen der Leitungsgremien des St. teilzunehmen, Konsultationen mit Staatsfunktionären durchzuführen und grundsätzliche Fragen der Durchführung der staatlichen Politik zu erörtern. Leitende Funktionen im St. werden von Mitgliedern der SED wahrgenommen, die faktisch als Beauftragte der Partei staatliche Funktionen ausüben. Die Vorsitzenden der Räte und anderer Einheiten des St. sind Mitglieder der Sekretariate der Parteileitungen der örtlichen Ebenen. Auf der zentralen Ebene sind z. B. der Vorsitzende des Ministerrates, seine beiden Ersten Stellvertreter sowie zwei Minister Mitglieder des Politbüros des ZK der SED; die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, der Bezirksplankommissionen und -Wirtschaftsräte sind stets Mitglieder der Sekretariate der Bezirksleitung der SED. Die Partei besitzt das Recht, die von ihr als wichtig angesehenen Positionen im St. nach ihren Vorstellungen zu besetzen. Dies geschieht mit Hilfe des Nomenklatursystems (Nomenklatur). Die Mitglieder der SED im St. werden in nach besonderen Vorschriften des Statuts arbeitenden Parteiorganisationen zusammengefaßt. Sie bzw. ihre Leitungen leisten politisch-ideologische Erziehungsarbeit, kontrollieren die Tätigkeit der Mitarbeiter und Institutionen bezüglich der Durchführung [S. 1032]der Parteibeschlüsse, organisieren gemeinsam mit den Gewerkschaftsleitungen Kampagnen und Wettbewerbe, sorgen für die Schulung von Mitgliedern, Kandidaten und Parteilosen im Parteilehrjahr und die marxistisch-leninistische Weiterbildung mit Hilfe der Kreis- und Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus, informieren die übergeordneten Parteileitungen über die Probleme der Organisationsbereiche und sind bemüht, neben politisch-ideologischen auch fachliche Anforderungen zu erfüllen, um so die — früher häufig zu beobachtende unzureichende — Autorität der Parteifunktionäre zu stärken. Die SED geht davon aus, daß der Parteiapparat die Funktionen des St. nicht übernehmen kann und darf. Er soll den St. als das wichtigste Instrument der Partei gemäß deren Beschlüssen anleiten, Entwicklungen kontrollieren und, falls notwendig, entstehende Konflikte rechtzeitig kanalisieren bzw. lösen. Zwischen Partei- und St. bestehen zahlreiche strukturelle Ähnlichkeiten. Die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder beider Apparate führen jedoch zu einer Reihe von Konflikten. Die wachsende Komplexität des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens sowie die Tatsache, daß der St. stets unmittelbarer Adressat der Wünsche der Bevölkerung ist, wirken sich in besonderer Weise auf die Formen staatlicher Leitungstätigkeit aus und bedingen deren rascheren Wandel. Insofern bedeutet die Anweisung der Parteiführung an die örtlichen Parteileitungen, sich nicht in die Arbeit des St. im Sinne der Übernahme seiner Funktionen einzumischen, auch eine Anerkennung der Tatsache, daß die Tätigkeiten von Partei und St. sich gegenseitig bedingen und die Vermischung der Aufgaben die notwendige Arbeitsteilung durchbricht. So führen die Kooperationsformen zwischen Partei- und St. im Rahmen der Entscheidungsprozesse (Einleitung, Ausarbeitung und Durchführung von Entscheidungen für das Gesamtsystem DDR) zu einer weitgehenden fachlichen Abhängigkeit der Partei vom St. Die Kritik an Mängeln der staatlichen Leitungstätigkeit, der gelegentlich dem St. gegenüber erhobene Vorwurf des Bürokratismus und andere kritische Stellungnahmen seitens der SED richten sich vor allem gegen Einzelpersonen und Verfahrensweisen. Eine Änderung im Verhältnis von Partei und St. als Bestandteile des politischen Systems wird von der SED-Führung gegenwärtig als unmöglich erklärt, da dies die Machtfrage entscheidend berühren würde. Gero Neugebauer Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1028–1032 Staatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsarchive

Staatsapparat (1979) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der St. stellt den Teil des Staates dar, der als vollziehend-verfügender Apparat der Volksvertretungen diesen die Ausübung staatlicher Macht durch Vollzug ihrer Entscheidungen ermöglicht. Gemäß der marxistisch-leninistischen Lehre vom sozialistischen Staat wird der St. nicht als eigenständige staatliche Gewalt gesehen. Seine Existenz und seine organisatorische Gestaltung werden mit funktionalen…

DDR A-Z 1979

DDR-Schiffsrevision und -Klassifikation (DSRK) (1979)

Siehe auch: DDR-Schiffsrevision und -klassifikation (DSRK): 1985 DDR-Schiffs-Revision und -Klassifikation (DSRK): 1975 Organ des Ministeriums für Verkehrswesen, zuständig für die Gewährleistung der technischen Sicherheit aufsichts- und klassifikationspflichtiger Wasserfahrzeuge, für deren Bauteile, Ausrüstungen und Einrichtungen. Die DSRK ist juristische Person und Haushaltsorganisation mit Sitz in Zeuthen bei Berlin (Ost); dort befinden sich die Direktionsbereiche „Wissenschaft und Technik“ (mit einem wissenschaftlich-technischen Rat als beratendem Organ des Hauptdirektors in wissenschaftlichen Grundsatzfragen), „Auslandsbeziehungen“ und „Ökonomie“. Inspektionen für die Klassifikations- und Aufsichtstätigkeit bestehen in den Zentren der Seeschiffahrt (Rostock, Wismar und Stralsund) und der Binnenschiffahrt (Berlin [Ost], Magdeburg, Leipzig und Dresden) der DDR. Die DSRK ist Rechtsnachfolger der Deutschen Schiffs-Revision und -Klassifikation, die 1950 als Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet worden war und seit 1960 als staatliches Organ bestanden hat. Die Hauptaufgaben der DSRK gemäß ihrem Statut (vom 1. 1.. 1973) sind: Vorschriften für die technische Schiffssicherheit auszuarbeiten und selbständig zu erlassen, wobei Arbeitsschutz und Umweltschutz zu berücksichtigen sind, das Einhalten dieser Vorschriften und internationaler Bestimmungen über Schiffsklassifikation und -Sicherheit zu überwachen sowie die erforderlichen Dokumente auszustellen, die Fahrtüchtigkeit der aufsichtspflichtigen Schiffe (Seeschiffe ab 20 BRT und Binnenschiffe ab 12 m Länge) zu kontrollieren, Klassifikation aller Seeschiffe mit einer Bruttovermessung von 80 RT und mehr, aller Binnenschiffe mit einer Antriebsleistung von 75 PS und mehr, aller Schiffe mit Fahrgastplätzen für mehr als 12 Personen, aller Tankschiffe, Schlepper, Schubschiffe und Eisbrecher sowie Ausstellen der Klassen-Atteste (Urkunden, in denen die Seetüchtigkeit der Schiffe bzw. ihrer Maschinenanlagen bewertet sind; sie dienen als Unterlage für Versi[S. 248]cherer, Makler und Verlader) und Führen des Klasse-Registers, Festlegen und Prüfen des Freibords sowie Eichen der Binnenschiffe. Außerdem wurde die DSRK aufgrund des Beitritts der DDR zur Internationalen Konvention über sichere Container (CSC) von November 1972 als allein zuständiges Organ der DDR berechtigt und verpflichtet, Container für den Seeverkehr zu prüfen und zuzulassen. Der Internationalen Freibord-Konvention (Fassung vom 12. 10. 1971), in der einheitliche Grundsätze und Regeln hinsichtlich der Maßeinheiten, bis zu denen Schiffe auf Auslandsfahrt beladen werden dürfen, festgelegt sind, ist die Regierung der DDR 1975 beigetreten (GBl. II, 1976. S. 268 ff.). Stellung und Aufgaben der DSRK sind ferner von ihrer Mitarbeit in der Organisation der Organe für Technische Aufsicht und Klassifikation von Schiffen (OTAK) der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe mit Sitz in Moskau, geprägt. Im Rahmen der OTAK und aufgrund bilateraler Vereinbarungen arbeitet die DSRK mit den Klassifikationsorganen der anderen RGW-Staaten zusammen. Zweiseitige Vereinbarungen über Zusammenarbeit mit Schiffsregistergesellschaften westlicher Staaten hat die DSRK seit 1971 mit Det Norske Veritas, Oslo (Juni 1971); Bureau Veritas, Paris (Oktober 1972); Lloyds Register of Shipping, London (Juni 1973) und Germanischer Lloyd, Hamburg, getroffen. Die DSRK der DDR ist assoziiertes Mitglied der Internationalen Vereinigung der Klassifikationsgesellschaften (IACS = International Association of Classification Societies). Der Vereinigung gehören 9 international anerkannte Klassifikationsgesellschaften als Vollmitglieder an. Sie beschäftigt sich vorrangig mit Problemen der Schiffssicherheit (Verhütung von Tankerunfällen). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 247–248 DBD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Delikatläden

Siehe auch: DDR-Schiffsrevision und -klassifikation (DSRK): 1985 DDR-Schiffs-Revision und -Klassifikation (DSRK): 1975 Organ des Ministeriums für Verkehrswesen, zuständig für die Gewährleistung der technischen Sicherheit aufsichts- und klassifikationspflichtiger Wasserfahrzeuge, für deren Bauteile, Ausrüstungen und Einrichtungen. Die DSRK ist juristische Person und Haushaltsorganisation mit Sitz in Zeuthen bei Berlin (Ost); dort befinden sich die Direktionsbereiche…

DDR A-Z 1979

Produktionsweise (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die P. ist die dialektisch-widerspruchsvolle Einheit der gesellschaftlichen Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse; sie ist die grundlegende und spezifische Existenzbedingung der Gesellschaft und bestimmt den gesamten Charakter einer ökonomischen Gesellschaftsformation, die sowohl die P. als auch den politisch-ideologischen Überbau umfaßt. Ausgehend von historisch unterscheidbaren P. lassen sich 3 Stufen von gesellschaftlicher Entwicklung beschreiben: 1. Persönliche Abhängigkeitsverhältnisse, in denen sich die menschliche Produktivität nur in geringem Umfang und an isolierten Punkten entwickelt; 2. persönliche Unabhängigkeit, auf sachlicher Abhängigkeit gegründet, eine Phase, in der sich ein System des allgemeinen gesellschaftlichen „Stoffwechsels“, der universalen Beziehungen, allseitiger Bedürfnisse und universeller Produktionspotenzen bildet; 3. freie Individualität, gegründet auf die universelle Entwicklung der Individuen und die Unterordnung ihrer gesellschaftlichen Produktivität unter die selbstbewußte Kontrolle dieser Individuen. Die marxistisch-leninistische Geschichtsschreibung kennt die einander ablösenden P. der Urgemeinschaft, der Sklaverei, des Feudalismus, des Kapitalismus und des Kommunismus. Die Entstehung und Ablösung der verschiedenen P. seien ein gesetzmäßiger historischer Prozeß, wobei die Entwicklung vom Niederen zum Höheren verläuft. Dieser Prozeß unterliege einem Entwicklungsgesetz, das in allen Gesellschaftsformationen wirke und deren Ablösung durch die nächsthöhere zur Folge hat. Das Gesetz fordert die Übereinstimmung des Charakters der Produktivkräfte mit den Produktionsverhältnissen. Die Ablösung einer alten P. durch eine neue sei das zwangsläufige Ergebnis der Entwicklung der Widersprüche zwischen den wachsenden Produktivkräften und den veralteten, sie ehemals fördernden, nun aber hemmenden Produktionsverhältnissen. Dieser Widerspruch werde durch soziale Revolution gelöst, d. h., das Gesetz setze sich nicht im Selbstlauf durch, sondern bedürfe der bewußten politischen Unterstützung durch die zu diesem Zeitpunkt fortschrittlichste Klasse, z. B. des liberalen Bürgertums gegen den Feudaladel. Auch der Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus ist Ausdruck des Wirkens dieses Gesetzes. Das Kapital revolutioniere mit der Entfaltung der Produktivkräfte auch die sozialen und politischen Strukturen der Gesellschaft. Der gesellschaftliche Charakter der modernen Produktivkräfte dränge auf Beseitigung der überlebten kapitalistischen Produktionsverhältnisse (Privatbesitz an Produktionsmitteln) und auf Schaffung sozialistischer Produktionsverhältnisse (gesellschaftlicher Besitz an Produktionsmitteln). Dieser Übergang könne nur im konsequenten Kampf der Arbeiterklasse (historisch fortschrittlichste Klasse) und ihrer Verbündeten um die politische Macht vollzogen werden. Die Zerstörung der kapitalistischen P. gestalte sich weltweit als ein schwieriger und verschlungener Prozeß, in dem durch schrittweise Transformation ein neuer Typ wirtschaftlicher, sozialer und politischer Entwicklung hin zu einer bewußt gemeinschaftlich gestalteten Produktion etabliert werde. Einer jeden P. liege ein ökonomisches Gesetz zugrunde, das die grundlegende Entwicklungsrichtung der spezifischen P. ausdrücke und ihr Wesen charakterisiere, indem es das soziale Ziel der Produktion und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels formuliere. Dieses Ökonomische Grundgesetz der P. gelte als ihr allgemeinstes Bewegungsgesetz, das in allen Phasen entsprechend den jeweiligen konkreten Bedingungen wirke. Als das ökonomische Grundgesetz des Kapitalismus gelte das Mehrwertgesetz, das, untrennbar an die kapitalistische P. gebunden, sich heute im monopolistischen Kapitalismus in der Form des Monopolprofits durchsetze. Es postuliert, daß die Produktion von Mehrwert oder „Plusmacherei“ das absolute Gesetz dieser P. sei und deren Charakter durch das Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital bestimmt würde. Mit dem Übergang zur kommunistischen P. werde dieses Gesetz durch das ökonomische Grundgesetz des Kommunismus abgelöst, das für die planmäßige, wissenschaftlich begründete Wirtschaftsführung auf allen Ebenen der Volkswirtschaft oberstes Gebot sei und dessen Wirkung die prinzipielle Überlegenheit des Kommunismus über den Kapitalismus ausdrücken soll. Es besagt, daß in der kommunistischen P. die gesellschaftliche Produktion planmäßig der ständig besseren Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse aller Mitglieder der Gesellschaft und der freien allseitigen Entfaltung ihrer Persönlichkeit sowie ihrer gesellschaftlichen Beziehungen untergeordnet sei, was nur auf Basis der ständigen Erweiterung, Vervollkommnung und Intensivierung der Produktion und Reproduktion entsprechend dem wissenschaftlich-technischen Höchststand möglich sei. Dieses Gesetz drückt die wesentlichsten Beziehungen der kommunistischen P. aus, deren wichtigste genannt werden: direkte juristische und ökonomische Verbindung der Werktätigen mit den Produktionsmitteln; planmäßige, proportionale Verteilung der gesellschaftlichen Arbeitskraft und der im gesellschaftlichen Besitz befindlichen Produktionsmittel auf die Produktionsbereiche; Einhaltung der Proportionen des Gesellschaftli[S. 867]chen ➝Gesamtprodukts zwischen der Menge der verschiedenen Gebrauchswertarten, die in der Gesellschaft beispielsweise innerhalb eines Jahres erzeugt werden; Übereinstimmung von Produktion und Konsumtion einschließlich der Bildung der notwendigen Vorräte zur Sicherung eines reibungslosen Reproduktionsprozesses; planmäßige proportionale Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft. Dabei werden tatsächlich auftretende Disproportionen (z. B. zwischen Industrie und Landwirtschaft, zwischen den Geldeinnahmen der Bevölkerung und dem Warenangebot) nicht geleugnet, sondern theoretisch mit objektiven Ursachen (Bestehen von Ware-Geld-Beziehungen) und subjektiven (Mängel in der Produktionsleitung) erklärt. Die kommunistische Gesellschaftsformation durchlaufe bestimmte Entwicklungsstufen, deren niedere der Sozialismus sei und deren höhere Phase als Kommunismus bezeichnet wird. Der Sozialismus als besondere Entwicklungsstufe könne nicht übersprungen werden. Der Aufbau des Sozialismus vollziehe sich in den verschiedenen Ländern unter historisch unterschiedlichen Bedingungen; dennoch werden gleiche Wesensmerkmale herausgearbeitet: In einer Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus würden die Grundlagen des Sozialismus aufgebaut; in der 1. Etappe des Sozialismus beginne die Periode der Vollendung des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft, die mit dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse ende; daran schließe sich als 2. Etappe des Sozialismus die Schaffung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft an. auf deren Grundlage und nach deren Vollendung der Übergang zum Kommunismus erfolgt. Die sozialistische Revolution selbst sei an bestimmte Bedingungen der wirtschaftlichen Entwicklung gebunden. Historisch habe sich darüber hinaus bestätigt, daß auch aus einem relativ unentwickelten Stadium heraus der Übergang zu einer höheren Form gesellschaftlicher Arbeit vollzogen werden könne. Dabei träten allerdings bestimmte Probleme für die politische Form der sozialen Emanzipation auf. Sie beständen vor allem darin, daß der gesellschaftliche Aufbau in seinen verschiedensten Phasen nicht auf „rationellste und humanste Weise“ durchlaufen werde, da sich die nationale Planung nicht unter der Beteiligung aller unmittelbaren Produzenten, sondern in verselbständigter Form vollziehe. Der VI. Parteitag der SED (1963) konstatierte den Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse in der DDR; dies bedeutete, daß die SED-Führung glaubte, über einen solchen Stand der Produktivkräfte, der Produktionsverhältnisse und des staatlichen Überbaus sowie über genügend Erfahrung in der Leitung von Wirtschaft und Gesellschaft zu verfügen, daß die Grundbedingungen für die Schaffung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft gegeben seien. Mit dem Fünfjahrplan des I. Parteitages wurde die „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ fortgesetzt; zu deren Wesensmerkmalen zählen u. a.: Sozialistisches Eigentum an den Produktionsmitteln; Realisierung des Gesetzes der Verteilung nach der Arbeitsleistung; starke materiell-technische Basis, moderne Strukturen der Produktivkräfte, hohes und beständiges Wachstum der Arbeitsproduktivität; bewußte Anwendung aller ökonomischen Gesetze des Sozialismus; planmäßige Durchsetzung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW; hohes Niveau der Bildung und Entwicklung der Massen. Entfaltung der sozialistischen Beziehungen der Werktätigen, Annäherung der Klassen und Schichten; Weiterentwicklung des sozialistischen Staates bei wachsender Führungsrolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei (s. Politisches Grundwissen, Berlin [Ost] 1972, S. 41 f.). Die genannten Merkmale seien Ausdruck einer Wandlung der Sozialstruktur in der DDR. Diese sei ablesbar an einer verstärkten individuellen wie auch gesellschaftlichen Leistungs- und Bedarfsorientierung, die zu einer beachtlichen horizontalen und vertikalen Mobilität führe. Diese Veränderungen schlugen sich auf politischer Ebene in der vom VIII. Parteitag der SED (1971) beschlossenen Hauptaufgabe nieder, die ihren Ausdruck in der Formel von der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik findet. Entsprechend den wirtschafts- und sozialpolitischen Beschlüssen des IX. Parteitages der SED sowie des Parteiprogramms von 1976, deren „Kernstück“ das Wohnungsbauprogramm ist. soll im Planzeitraum 1976–1980 der Warenumsatz auf 120–122 v. H. bei stabilen Verbraucherpreisen steigen und soll der Staat von 1976 bis 1980 aus den gesellschaftlichen Fonds für die materiellen und kulturellen Lebensbedürfnisse ca. 207–210 Mrd. Mark aufwenden, eine Steigerung gegenüber dem Zeitraum 1971–1975 auf 129–131 v. H. Die Gestaltung der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ und ihrer Wirtschaft in der DDR stellt hohe Ansprüche an die wirtschaftspolitische Funktion des Staates. Zu konstatieren ist eine ständig wachsende Rolle des sozialistischen Staates, seine sich ständig verstärkende wirtschaftlich-organisatorische und damit die Gesellschaft umgestaltende Tätigkeit. Da sich in der DDR die gesellschaftliche Leitung und Planung der Produktion wesentlich unter Führung des Partei- und Staatsapparates vollziehen, die an sich außerhalb der produktiven Arbeit stehen, wird erst die konkrete historische Entwicklung zeigen, wie sich einerseits das politisch-organisatorische Verhältnis von Partei und Staat gestaltet, andererseits welche Funktion der Staat übernehmen wird, damit die Arbeit unmittelbar gesellschaftlichen Charakter erhalten kann. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 866–867 Produktionsverhältnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktivität

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die P. ist die dialektisch-widerspruchsvolle Einheit der gesellschaftlichen Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse; sie ist die grundlegende und spezifische Existenzbedingung der Gesellschaft und bestimmt den gesamten Charakter einer ökonomischen Gesellschaftsformation, die sowohl die P. als auch den politisch-ideologischen Überbau umfaßt. Ausgehend von historisch unterscheidbaren P. lassen sich 3 Stufen von gesellschaftlicher Entwicklung…

DDR A-Z 1979

Werkzeugmaschinenbau (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig des Industriebereichs Maschinen- und Fahrzeugbau, der alle Betriebe zum Bau, zur Reparatur und Montage von spanabhebenden und kaltumformenden Werkzeugmaschinen sowie von Scheren- und Schmiedeausrüstungen umfaßt. Die Bruttoproduktion des W. stieg von 1960 bis 1976 um das 3,4fache (zum Vergleich: die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum nur um das 2,62fache). Bis Ende 1967 gehörte der W. zum Industriezweig Schwermaschinenbau im Industriebereich Metallverarbeitende Industrie. Der W. umfaßte damals ca. 70 Betriebe mit etwa 30.000 Beschäftigten. Gegenwärtig gehören zum Industriezweig W. 60 Volkseigene Betriebe, die in 5 Kombinaten mit insgesamt 70.000 Beschäftigten zusammengefaßt sind. Im Rahmen der 1969/70 verfolgten strukturpolitischen Konzeption, strukturbestimmende Bereiche zusammenzufassen, wurden u. a. im W. folgende Kombinate gegründet: der VEB Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“ Magdeburg (1969 gegründet - 13.000 Beschäftigte -), der VEB Werkzeugmaschinenkombinat „Fritz Heckert“ Karl-Marx-Stadt (1970 gegründet) und der VEB Werkzeugkombinat Schmalkalden (1969 gegründet). 1977 stammten 40 v. H. aller in der DDR gefertigten Werkzeugmaschinen aus den Betrieben des VEB Werkzeugkombinat „Fritz Heckert“ Karl-Marx-Stadt. Das Kombinat umfaßt 15 Produktionsbetriebe, 1 Projektierungsbetrieb und das Forschungszentrum des W. in Karl-Marx-Stadt. Insgesamt sind 25.000 Werktätige in diesem Kombinat beschäftigt. Der hohe Eigenbedarf an Werkzeugmaschinen kann durch die DDR nicht gedeckt werden, da mit der UdSSR langfristige Lieferabkommen eingegangen wurden, die die Maschinenbaukapazitäten auf Jahre hinaus beanspruchen. Im W. — z. B. in der spanlosen Verformung bei Bohrwerken, Dreh- und Schleifmaschinen — können Werkzeugmaschinen aus der DDR durchaus einen Qualitätsvergleich mit Produkten aus westlichen Industrieländern bestehen. In Osteuropa nimmt der W. der DDR eine führende Position ein. Nach Angaben des „American Machinist“ bestritt die DDR 1976 5,6 v. H. der Weltproduktion an Werkzeugmaschinen (13,26 Mrd. US-$) und 10,8 v. H. des Weltwerkzeugmaschinenexports (5,57 Mrd. US-$) und lag damit weiterhin an fünfter bzw. zweiter Stelle in der Länderrangfolge. Die Exportintensität des W. der DDR wird nur von wenigen Industrieländern übertroffen bzw. erreicht. Sie ist auch höher als die der Bundesrepublik Deutschland. Hauptabnehmer der Werkzeugmaschinen aus der DDR ist die UdSSR; mit Abstand folgen die übrigen RGW-Länder. Um den aus der Verbreiterung des Teilesortiments bei sinkenden Losgrößen resultierenden Anwenderwün[S. 1170]schen — z. B. nach rascher Umrüstbarkeit — nachzukommen und gleichzeitig die eigene Fertigung zu rationalisieren. hat sich auch in der DDR das Baukastenprinzip immer stärker durchgesetzt. Für Sondermaschinen genügt es oft, die Baukastenelemente mit Zusatzausrüstungen zu ergänzen. Zugleich ist das Angebot universell einsetzbarer Maschinen größer geworden. Der W. soll im gegenwärtigen Fünfjahrplan (1976 bis 1980) seine Produktion um 56–57 v. H. gegenüber 1975 erhöhen. Maschinenbau. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1169–1170 Werktätiger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wertgesetz

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig des Industriebereichs Maschinen- und Fahrzeugbau, der alle Betriebe zum Bau, zur Reparatur und Montage von spanabhebenden und kaltumformenden Werkzeugmaschinen sowie von Scheren- und Schmiedeausrüstungen umfaßt. Die Bruttoproduktion des W. stieg von 1960 bis 1976 um das 3,4fache (zum Vergleich: die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum nur um das 2,62fache).…

DDR A-Z 1979

Amt für Preise beim Ministerrat (1979)

Siehe auch das Jahr 1985 Das AfP. wurde auf Beschluß des Ministerrates im Dezember 1965 gebildet. Entsprechend der VO über das Statut dieser Institution (GBl. II, 1968, S. 17) ist es Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik, zur Leitung der Preisbildung, Preisbestätigung und Preisplanung sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. hat zu gewährleisten, daß die Beschlüsse des ZK der SED und des Ministerrates sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer in der Preispolitik durchgesetzt werden. Im einzelnen soll es bei der Preisgestaltung sowohl die wirtschaftspolitischen Ziele des Staates unterstützen als auch sicherstellen, daß die Preise zur Stärkung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, zur Verbesserung des Material- und Arbeitsmitteleinsatzes, zur Senkung der Kosten und zur verbesserten Qualität der Erzeugnisse beitragen. Zudem sollen alle Konsumgüterpreise grundsätzlich stabil bleiben. Zur Realisierung dieser Aufgaben führt das AfP. eine planmäßige Preisbildung und eine umfangreiche Preiskontrolle durch, daneben erarbeitet es laufende Analysen bezüglich der Wirksamkeit der Preise. Neben dem Erlaß der zentralen staatlichen Kalkulationsrichtlinie (GBl. II. 1972, S. 741 ff.), die bis Mitte 1976 galt und inzwischen leicht verändert wurde (GBl. I. 1976, S. 321 ff.), bestätigt es spezielle Kalkulationsrichtlinien und Kalkulationsnormative. Gemeinsam mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen setzt es die Gewinnormative fest und bestätigt die kalkulationsfähigen Normative für Forschung und Entwicklung sowie die Gemeinkostennormative. Weiterhin bestätigt das AfP. die Preise für neu- und weiterentwickelte Erzeugnisse. Unterstützt wird das AfP. durch den Zentralen Preisbeirat, der auf dem Gebiet der Konsumgüterpreise Entscheidungen sachkundig vorbereitet. Bis 1965 lag die Planung und Überwachung der Preise in der Zuständigkeit der Regierungskommission für Preise, die ebenfalls Organ des Ministerrates war. Ihr Vorsitzender war der Minister der Finanzen. Mir der Bildung des AfP. wurde die Regierungskommission für Preise mit ihren Nebenstellen aufgelöst und deren Aufgaben auf das neugebildete AfP. übertragen, dessen Leiter im Rang eines Ministers gegenwärtig (seit 1965) Walter Halbritter ist. Seit der Rezentralisierung ist das AfP. in seiner Rolle als entscheidende Kontrollinstanz für alle Preisbildungsprozesse aufgewertet worden: Es muß nicht nur die staatliche Preispolitik durch entsprechende Grundsatz- und Detailregelungen durchsetzen, sondern auch ständig Preiskontrollen in Betrieben und Kombinaten durchführen. Dazu gehören auch die Verhängung von Ordnungsstrafen bei Preismanipulationen sowie die Erarbeitung einer jährlich dem Ministerrat vorzulegenden Analyse über die Entwicklung von Kosten, Gewinnen und Preisen. Durch seinen Einfluß auf die jeweils geltenden Gewinn[S. 43]normen und die Kostenkalkulation kommt dem AfP. eine entscheidende Rolle bei der Ausrichtung der monetären Planungsbeziehungen zu. Da aber gerade die gegenwärtig in der DDR praktizierte außerordentlich komplizierte Preisbildung eine Unmenge an Detailinformationen aller beteiligten Wirtschaftseinheiten erfordert. dürfte das AfP. trotz seiner umfangreichen Kompetenzen allein schon wegen der übermäßigen Verwaltungsarbeit nicht in der Lage sein, die Prinzipien der Preisfestsetzung auch konsequent durchzusetzen. Allenfalls in Teilbereichen mag die Ausbreitung und Verstärkung von Preisverzerrungen oder auch Kostensteigerungen gebremst werden. Von den seit Mitte 1976 wirksamen Preisbildungsverfahren. mit denen Preise für neue und weiterentwickelte Produkte nach dem sog. Preis-Leistungs-Verhältnis festgelegt werden, erhoffte sich das AfP. wesentliche Erleichterungen gegenüber der bisher äußerst zeitaufwendigen Kontrolle der Kosten. Man glaubte, eine schnellere Preisbestätigung als bisher zu erreichen, da das AfP. und ihm nachgeordnete Organe die neuen Preise leichter aufgrund des bereits anerkannten Aufwands je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen bilden können. Es hat sich jedoch gezeigt, daß objektive Maßstäbe zur Messung der Gebrauchswertverbesserungen neuer Erzeugnisse häufig fehlen und die Betriebe versuchen, Verbesserungen überzubewerten, hingegen Nachteile ihrer Neuerungen verschweigen. Somit obliegt dem AfP. nunmehr die gegenüber den Problemen der Kostenkontrolle noch schwierigere Aufgabe, eine wirksame Kontrolle und Bewertung der Gebrauchseigenschaften neuer Güter vorzunehmen. Insgesamt zeigt sich, daß es dem AfP. gegenwärtig nicht möglich ist, die Preise zu einem echten Maßstab des volkswirtschaftlich notwendigen Aufwands — unter den gegebenen Bedingungen der DDR — entwickeln zu können. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 42–43 Amt für Jugendfragen beim Ministerrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung

Siehe auch das Jahr 1985 Das AfP. wurde auf Beschluß des Ministerrates im Dezember 1965 gebildet. Entsprechend der VO über das Statut dieser Institution (GBl. II, 1968, S. 17) ist es Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik, zur Leitung der Preisbildung, Preisbestätigung und Preisplanung sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. hat zu…

DDR A-Z 1979

Imperialismus (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Unter I. wird die Ausnutzung der ökonomischen und politischen Vormachtstellung der wichtigsten kapitalistischen Länder auf Kosten vor allem der unterentwickelten Nationen verstanden. Nach einer in den Staaten des sowjetischen Einflußbereichs verbreiteten Auffassung hat der I. als letztes Stadium der kapitalistischen Gesellschaftsformation zu einer qualitativen Veränderung der politischen und gesellschaftlichen Realität des Kapitalismus geführt. Lenin hat (in seiner 1916 verfaßten Schrift „Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“) in der Ablösung der freien Konkurrenz durch das Monopol das wichtigste Merkmal des I. gesehen. Er sei durch folgende Merkmale gekennzeichnet: 1. hohe Konzentration der Produktion und des Kapitals; 2. Verschmelzung des Bankkapitals mit dem Industriekapital; 3. zunehmende Bedeutung des Kapitalexports gegenüber dem Warenexport; 4. Bildung internationaler monopolistischer Kapitalistenverbände, die auf der Basis der von ihnen errichteten Herrschaftsverhältnisse und damit verbundener Gewalt die Preise regulieren und hohe Monopolprofite erzielen; 5. territoriale Aufteilung der Erde unter die kapitalistischen Großmächte. Der I. sei — nach Lenin — nicht, wie oft behauptet, ein spätes Produkt der Geschichte des Kapitalismus, sondern er habe in der Entstehungsperiode des Kapitalismus, vermittelt über Kolonialsystem, internationales Kreditsystem und Protektionismus, die industrielle Vormachtstellung auf dem Weltmarkt errungen. Die Einschätzung des I. als spätes Stadium des Kapitalismus geht demgegenüber davon aus, Marx habe im „Kapital“ die historische Entwicklung des Kapitalismus bis zu den ersten Ansätzen der Monopolbildung dargelegt und nur das Fortschreiten zum Monopol als dominierendes Produktionsverhältnis nicht mehr analysieren können. Jedoch ist festzuhalten, daß Marx im „Kapital“ keine Untersuchung der historischen Entwicklungsetappen des Kapitalismus geliefert hat, sondern die ökonomische Struktur der bürgerlichen Gesellschaft, gleich welcher konkreten historischen Ausprägung, darstellen wollte. Er verstand die Monopolbildung als zeitliche und örtliche Störung der Entwicklung des Kapitalismus, die im Wertgesetz ihre Grenze findet und somit auch in seinem theoretischen Lehrgebäude einen systematischen Stellenwert erhalten hat. Die Vorstellung vom Monopol als einem allgemeinen Produktionsverhältnis bildet auch die Grundlage für die Theorie vom staatsmonopolistischen Kapitalismus (SMK). Im monopolistischen Kapitalismus beherrschen die Monopole die Preisbewegung aufgrund ihrer Machtpositionen, aufgrund ihrer Herrschaft über Produktion und Konsumtion; ihre Profite resultieren aus Aufschlägen auf den Warenwert. Durch die ständige Verschiebung des Verhältnisses von Wert und Preis der Waren erfahren die Durchsetzungsformen des von Marx im „Kapital“ beschriebenen Wertgesetzes eine qualitative Veränderung. Der monopolistische Kapitalismus beruht somit auf einer qualitativen Weiterentwicklung der Gesetzmäßigkeit der bürgerlichen Gesellschaft. Eine weitere qualitative Modifikation, so behaupten die Vertreter dieser politökonomischen Schule, vollziehe sich im SMK, da eine neue Qualität der Einwirkung des Staates auf die wirtschaftlichen Prozesse festzustellen sei und in der wachsenden Verflechtung von staatlichen Organen, Finanzkapital und Industriekonzernen sowie in neuen Instrumentarien (Konjunktursteuerung, Kreditpolitik, Subventionen u. a. m.) ihren Ausdruck finde. Dadurch soll ermöglicht werden, den normalen zyklischen Verlauf der Konjunktur entscheidend zu modifizieren, so daß an die Stelle des industriellen Zyklus eine Kombination von zyklischer und chronischer Krise tritt, die sich zur „allgemeinen Krise des SMK“ auswächst. Damit ergebe sich auf der gesellschaftspolitischen Ebene ein sozialer Hauptwiderspruch zwischen den mit dem Staat verschmolzenen Monopolen und dem Rest der Gesellschaft. Grundmangel der verschiedenen Versionen der SMK-„Theorie“ ist, daß sie bis zur Gegenwart keine Antwort auf die Frage geben, wie denn die Monopolprofite, die allgemein mit der Vorstellung vom „ungleichen Tausch“ erklärt werden, realisiert werden können: eine Seite, das Monopol, erhält von der anderen, dem Konsumenten. durch den Verkauf ihrer Waren immer größeren Tribut, ohne daß erklärt wird, womit die verarmende Seite diesen Tribut zahlt. Ferner gibt es auch gegenwärtig weder einen theoretischen noch empirischen Beweis für eine neue Qualität des kapitalistischen Reproduktionsprozesses. Für die Gesellschaftswissenschaftler der DDR, die die verschiedenen Vorstellungen vom SMK zum Ausgangspunkt ihrer Forschungsarbeit machen, treten einerseits Probleme bei der konkreten, empirisch-statistischen Erfassung und Erklärung der gegenwärtigen Entwicklung des Kapitalismus, andererseits aber auch bei dem Versuch auf, eine Übereinstimmung von Marxscher Theorie mit dem Lehrgebäude des SMK herzustellen. Die in den letzten Jahren wieder deutlicher ausgeprägten zyklischen Schwankungen in der Akkumulationsbewegung des Kapitals zwingen stets erneut zur Diskussion von Widersprüchen zwischen theoretischem Modell und politischer Praxis. So belegen differenzierte Darstellungen den zyklischen Charakter der kapitalistischen Produktion in den USA seit 1929, die eine Tendenz zur Verkürzung des industriellen Zyklus wie zur Wiederherstellung der Synchronität des kapitalistischen Weltzyklus mit der Krise 1975 zeigen. Diese Deutungen kommen überein[S. 513]stimmend zu dem Ergebnis, daß die amerikanische Wirtschaft trotz aller Elemente von staatsmonopolistischer Regulierung in ihren Grundzügen eine sog. spontane Marktwirtschaft bleibt. Die den Analysen der staatlichen Investitionen zugrunde liegenden empirischen Daten in der Bundesrepublik Deutschland wie auch in den USA belegen einen eher rückläufigen Einfluß des Staates auf die wirtschaftlichen Prozesse. Von einer „Verschmelzung“ von Staat und Monopolen kann daher nicht gesprochen werden. Damit können zentrale Aussagen der Theorie des SMK als widerlegt gelten. Warum jedoch das Ausmaß der Staatseingriffe zurückgeht und warum der Monetarismus als der theoretische Ausdruck dieser Entwicklung heute einen neuen Aufschwung — in entschiedenem Gegensatz zur keynesianischen Politik und Theorie — erlebt, hat die SMK-Theorie bisher (noch) nicht klären können. Für die wirtschaftswissenschaftliche Diskussion in der DDR läßt sich feststellen, daß neben den ungelösten empirischen Forschungsproblemen eine theoretische Debatte in Gang gekommen ist, die erste Anzeichen für eine zumindest teilweise Aufgabe der SMK-„Theorie“ enthält. In einer Kontroverse zwischen J. Kuczynski und P. Hess geht es z. B. darum, ob im SMK ein spezifisches kapitalistisches Bewegungsgesetz wie das der zyklischen Überproduktion aufgehoben ist und daher von einer weitgehenden Veränderung der Gesetzmäßigkeiten des Kapitalismus gesprochen werden kann. Diese Frage ist von den meisten Politökonomen in der DDR einschließlich Hess selbst bejaht worden. Kuczynski, der diese Einschätzung kritisiert hat, behauptet, daß alle Politökonomen der DDR in der Mitte der 60er Jahre irrten, als sie die Rolle des Staates im kapitalistischen Reproduktionsprozeß über- und die Gesetzmäßigkeiten des industriellen Zyklus unterschätzten. Die Forderung von Hess nach Intensivierung der methodologischen Diskussion widerlegt zugleich die allgemeine Vorstellung, in der Politökonomie der DDR würden keine kontroversen Debatten geführt. Syndikalismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 512–513 Ideologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Individualversicherung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Unter I. wird die Ausnutzung der ökonomischen und politischen Vormachtstellung der wichtigsten kapitalistischen Länder auf Kosten vor allem der unterentwickelten Nationen verstanden. Nach einer in den Staaten des sowjetischen Einflußbereichs verbreiteten Auffassung hat der I. als letztes Stadium der kapitalistischen Gesellschaftsformation zu einer qualitativen Veränderung der politischen und…

DDR A-Z 1979

Kulturpolitik (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 629] I. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auch in der K. gilt das Dogma von der „führenden Rolle der Partei“. Folgerichtig fordert daher die SED „die Verwirklichung der sozialistischen Revolution auf dem Gebiet der Ideologie und Kultur und die Herausbildung einer der Arbeiterklasse, dem schaffenden Volk und der Sache des Sozialismus ergebenen zahlreichen Intelligenz“. Diese Definition der K. findet sich bereits in der „Erklärung der Kommunistischen und Arbeiterparteien“ von 1957 und wird gegenwärtig als „allgemeine Gesetzmäßigkeit des sozialistischen Aufbaus in allen Ländern“ verstanden (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1973, S. 478). Die K. soll der Durchführung einer „sozialistischen Kulturrevolution“ dienen, wobei gegenwärtig als Reflex auf die Haltung der SED in der nationalen Frage die enge Wechselwirkung von sozialistischem Patriotismus und Proletarischem ➝Internationalismus besonders betont wird. Sie soll sich in Etappen vollziehen und hat „alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zu durchdringen“. Eine derart umfangreiche Aufgabenstellung ordnet die K. in den Prozeß der allgemeinen sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft ein. Objektive Grundlage der K. soll die Beachtung der Einheit von Politik, Ökonomie und Kultur bilden. Wie in den Bereichen Politik und Ökonomie beansprucht die SED auch in der Kultur die Planung und Leitung der allgemeinen Entwicklung. „Inhalt und Aufgaben der Kulturpolitik der SED sind bestimmt vom strategischen Ziel, das mit dem Programm der SED vom IX. Parteitag beschlossen wurde, in der DDR weiterhin die entwickelte sozialistische Gesellschaft zu gestalten und so grundlegende Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus zu schaffen; von der weiteren Vertiefung der Freundschaft und Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft; von den Erfordernissen der verschärften Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin : [Ost] 1978, S. 403). Dabei ist es häufig zu Konflikten zwischen den Schriftstellern bzw. Künstlern und Kulturfunktionären gekommen. Die Durchsetzung der K. erfolgt über die Parteiorganisationen auf den verschiedenen Ebenen, die staatlichen Organe, kulturelle Institutionen und gesellschaftliche Organisationen sowie die einzelnen Künstlerverbände. Die einzelnen Bereiche der K. werden im „Programm der SED“ von 1976 umschrieben. Die Partei, so heißt es darin, „setzt sich dafür ein, den Reichtum materieller und geistiger Werte der sozialistischen Kultur umfassend zu mehren und ein vielseitiges anregendes kulturelles Leben zu entfalten. Ein wichtiges Anliegen ist die systematische Erhöhung der sozialistischen Arbeitskultur in allen Stätten der Arbeit und des Lernens. Die Partei tritt dafür ein, alle Möglichkeiten und vielfältigen Formen für die Entwicklung eines kulturvollen sozialistischen Gemeinschaftslebens in den Städten, Dörfern und Erholungsgebieten zu nutzen. Es gilt, mehr Voraussetzungen für kulturelle Gemeinschaftserlebnisse, für niveauvolle Geselligkeit, Unterhaltung und Tanz sowie für sportliches Wetteifern zu schaffen.“ Als „die verschiedenen Elemente der sozialistischen Kultur“ nannte der zuständige Sekretär im ZK der SED, Kurt Hager, auf der 6. Tagung des ZK der SED am 6./7. 7. 1972 „die sozialistische Arbeitskultur, den Schutz und die Gestaltung der Umwelt, die Kultur in den menschlichen Beziehungen und im persönlichen Lebensstil, die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Weltanschauung und ihre Verbreitung im Volk, die Förderung von Wissenschaft und Bildung, die Pflege des humanistischen Kulturerbes und seine Aneignung durch die Werktätigen, den Aufschwung der Kunst und ihre gesellschaftliche Wirksamkeit, die Entwicklung aller schöpferischen Begabungen und Talente des Volkes“. Die sozialistische Kulturrevolution versteht sich nach Lenin als „Entwicklung der besten Vorbilder, Traditionen und Ergebnisse der bestehenden Kultur vom Standpunkt der marxistischen Weltanschauung“; sie zielt in der DDR auf die Herausbildung einer sozialistischen Nationalkultur, die sich als legitimer Erbe aller demokratischen und humanistischen Traditionen der deutschen Geschichte betrachtet. Seit 1961 wird der These von einer fortbestehenden „Einheit der deutschen Kultur“ entgegengetreten und die Abgrenzung von der in der Bundesrepublik herrschenden „imperialistischen Kultur“ auch historisch mit dem Hinweis begründet, daß es eine „außerhalb der Bestrebungen der Klassen stehende einheitliche deutsche Kultur nie gegeben“ habe (Hager). Im Verhältnis zu den kulturellen Erscheinungen in der Bundesrepublik Deutschland soll genau unterschieden werden „zwischen den Produkten kapitalistischer Kulturindustrie, die dem Imperialismus unmittelbar dienen, und jenen künstlerischen Anstrengungen, die humanistische und demokratische Positionen, aber auch noch verschwommene Wünsche, Gedanken, Forderungen nach Frieden, Entspannung, sozialer Sicherheit zum Ausdruck bringen“. Das gleiche gilt auch für den kulturellen Kontakt und Austausch mit anderen kapitalistischen Staaten; so wird z. B. von entsprechenden Kriterien die Auswahl von dort übernommener literarischer, [S. 630]filmischer und anderer künstlerischer Werke bestimmt. Die angestrebte verstärkte Integration der sozialistischen Staaten auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet führte auch zu einer Intensivierung der kulturellen Beziehungen der DDR zu diesen Staaten, wie dies vor allem schon mit der Sowjetunion seit langem praktiziert wird. Ihren Ausdruck findet diese Entwicklung in regelmäßigen Beratungen der Kultur-, Hochschul- und Volksbildungsminister und zwischen den entsprechenden Künstlerverbänden sowie in zwischenstaatlichen Arbeitsvereinbarungen und Abkommen auf allen Gebieten der K. In Berlin (Ost) bestehen Kulturhäuser der Sowjetunion, der ČSSR, Polens, Ungarns und Bulgariens, die durch Ausstellungen, Film-, Musik- und Vortragsveranstaltungen, Sprachkurse sowie den Verkauf einheimischer Kulturwaren Informationen über die Kultur ihrer Länder liefern und z. T. auch entsprechende Veranstaltungen in den Bezirken der DDR durchführen. Kulturellem Austausch dienen auch meist auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit durchgeführte Kulturtage der einzelnen sozialistischen Länder. II. Etappen der Kulturpolitik Die „antifaschistisch-demokratische“ Phase der K. von. 1945 bis 1951 war vor allem gekennzeichnet durch 1. die Aufklärung über die NS-Vergangenheit, 2. die Anknüpfung an die humanistischen Traditionen des Bürgertums in der Kunst, 3. die durch soziale und materielle Vergünstigungen unterstützte Einbeziehung der bürgerlichen Intelligenz in den Aufbauprozeß bei gleichzeitiger Besetzung der Schlüsselpositionen des Kulturapparats mit Kommunisten und 4. die Anfänge einer Schul- und Hochschulreform, die einmal der Entnazifizierung des Bildungswesens und zum anderen seiner Öffnung für Arbeiter- und Bauernkinder diente. Zur schnellen Heranbildung einer neuen Intelligenz aus der Arbeiterklasse wurden insbesondere 1946 die später in Arbeiter- und-Bauern-Fakultäten umbenannten Vorstudienanstalten eingerichtet, die jungen Arbeitern und Bauern den Zugang zum Universitäts- und Hochschulstudium ermöglichten. Die eigentliche „sozialistische Kulturrevolution“ wurde 1951 durch eine Zentralisierung der Lenkung der gesamten K. eingeleitet. So wurden in diesem Jahr das „Amt für Literatur und Verlagswesen“ und die „Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten“ eingerichtet; 1952 folgte die Gründung des „Staatlichen Komitees für Filmwesen“ und des „Staatlichen Rundfunkkomitees“. Die von diesen Institutionen betriebene Ausrichtung der K. auf die Aufgaben des Fünfjahrplanes und die durch den kalten Krieg verschärfte Auseinandersetzung mit dem Westen erfolgten vorwiegend durch administrative Maßnahmen und wurden bestimmt durch den auf der 5. Tagung des ZK der SED vom 17. 3. 1951 gefaßten Beschluß „Der Kampf gegen den Formalismus in Kunst und Literatur, für eine fortschrittliche deutsche Kultur“ und die Orientierung auf den „Sozialistischen Realismus“. Die davon ausgehende kunstfremde Kritik traf selbst prominente Vertreter des Kulturlebens in der DDR und allgemein anerkannte Kunstwerke. Beispiele dafür sind: Die Oper „Das Verhör des Lukullus“ von B. Brecht und P. Dessau, die nach ihrer Uraufführung 1951 von den Autoren umgearbeitet und in „Die Verurteilung des Lukullus“ umbenannt werden mußte; der nach dem gleichnamigen Roman von A. Zweig gedrehte DEFA-Film „Das Beil von Wandsbek“, der nach der Premiere zurückgezogen wurde; eine Barlach-Ausstellung, die 1952 nach vorausgegangener Kritik an dem „düsteren, bedrückenden, pessimistischen Charakter“ der Kunst des Bildhauers vorzeitig geschlossen wurde. Die dogmatische Auslegung der Begriffe „Formalismus“ und „Sozialistischer Realismus“ war beeinflußt durch die damalige stalinistische K. der Sowjetunion und stieß ebenso wie die zur Durchsetzung entsprechender kulturpolitischer Richtlinien angewandten Praktiken der staatlichen Organe (nach Proklamierung des „Neuen Kurses“ am 9. 6. 1953) auf die Kritik der betroffenen Künstler, insbesondere der Deutschen Akademie der Künste in Berlin (Ost). Die Folgen waren eine Auflösung der 1951/52 etablierten Institutionen (mit Ausnahme des „Staatlichen Rundfunkkomitees“) und die Übernahme ihrer Funktionen durch ein am 7. 1. 1954 gebildetes Ministerium für Kultur. In der dazu erlassenen VO hieß es u. a.: „Verständnisloses Administrieren darf nicht an Stelle des Überzeugens und der Selbstverständigung der Künstler treten“, und die DDR „wird alle Möglichkeiten einer gesamtdeutschen Zusammenarbeit zur Pflege und Erhaltung einer humanistischen deutschen Kultur wahrnehmen“. Nachdem die auf dem XX. Parteitag der KPdSU geübte Stalin-Kritik kulturpolitischen Liberalisierungstendenzen in der DDR und Kritik der Künstler an bürokratischen und schematischen Leitungsmethoden neuen Auftrieb gegeben hatte, wies eine vom ZK der SED zum 23./24. 10. 1957 einberufene Kulturkonferenz solche Erscheinungen auch unter dem Eindruck der Ereignisse in Ungarn zurück. Schon vorher hatten kulturpolitische Repressionen gegen antistalinistische Kräfte eingesetzt, wobei insbesondere die Inhaftierung und Verurteilung der Gruppe um den Ost-Berliner Philosophie-Dozenten W. Harich und Auseinandersetzungen um die revisionistischer Ideologie beschuldigte Philosophie des von 1948 bis zur Zwangsemeritierung 1957 in Leipzig lehrenden E. Bloch eine Rolle spielten. Die SED orientierte sich jetzt wieder verstärkt auf die Erfordernisse der sozialistischen Kulturrevolution im Zu[S. 631]sammenhang mit den politischen und ökonomischen Aufgaben des zweiten Fünfjahrplanes. In der Bildungspolitik bedeutete dies die Einführung des Systems der polytechnischen Bildung in den Unterricht, die 1959 mit der Errichtung der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule für alle Schüler Gesetz wurde. In der Kunstpolitik hieß das die Herstellung engerer Verbindungen zwischen Kunstproduzenten und -konsumenten, was Schriftsteller und Künstler dadurch realisieren sollten, daß sie sich mit Leben und Arbeit an den Schwerpunkten industriellen und landwirtschaftlichen Aufbaus vertraut machen. Besonders forciert wurde diese K. mit der Zielvorstellung einer Überwindung der „noch vorhandenen Trennung von Kunst und Leben, der Entfremdung zwischen Künstler und Volk“ durch die als 1. Bitterfelder Konferenz bekanntgewordene Autorenkonferenz des Mitteldeutschen Verlages Halle vom 24. 4. 1959 im Kulturpalast des VEB Elektrochemisches Kombinat Bitterfeld. Die hier von W. Ulbricht ausgegebenen kulturpolitischen Direktiven wurden in der Folgezeit als „Bitterfelder Weg“ popularisiert. Sie beinhalteten u. a. Bestrebungen zur Erhöhung des Kulturniveaus der Arbeiter, wie die Einbeziehung von „Kultur- und Bildungsplänen“ der Arbeitskollektive in den sozialistischen Wettbewerb und eine starke Förderung des künstlerischen Volksschaffens, z. B. durch die „Bewegung Schreibender Arbeiter“ und „Junger Talente“ sowie die Bildung von Arbeiter- und Bauerntheatern aus Laien. Auf der 2. Bitterfelder Konferenz am 24./25. 4. 1964 wurde u. a. auf den Zusammenhang der Kulturrevolution mit der wissenschaftlich-technischen Revolution hingewiesen; die durch diese aufgeworfenen Probleme standen besonders Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre auch im Mittelpunkt verschiedener literarischer Werke, Theaterstücke, Filme und Fernsehspiele. 1965 wurde das Einheitliche sozialistische Bildungssystem gesetzlich fixiert. Zu seinen Bestandteilen gehören die Einrichtungen der Vorschulerziehung (Kinderkrippen und Kindergärten), die 10klassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, die Einrichtungen der Berufsausbildung, die zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen, die Ingenieur- und Fachschulen, die Universitäten und Hochschulen, die Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung der Berufstätigen sowie die Sonderschuleinrichtungen. In allen Bildungseinrichtungen wird auf der Grundlage staatlicher Lehrpläne gearbeitet, für die das Ministerium für Volksbildung bzw. für Hoch- und Fachschulwesen verantwortlich ist. Die 3. Hochschulreform, deren Inhalte und Ziele vom VII. Parteitag der SED 1967 präzisiert wurden, koordinierte Lehre und Forschung mit den Bedürfnissen und den planmäßigen Veränderungen in den Betrieben. Der „Bitterfelder Weg“ führte in der Praxis zeitweise zu einer Nivellierung kunstästhetischer Maßstäbe. Kontroversen zwischen Vertretern der SED-K. und verschiedenen Künstlern entstanden auch aus unterschiedlichen Meinungen über die kritische Funktion der Kunst. Die nach der äußeren Abgrenzung durch die Maßnahmen des 13. 8. 1961 in Berlin erreichte innere Konsolidierung der DDR erlaubte nach Meinung dieser Künstler und einiger Kulturpolitiker eine offenere Auseinandersetzung mit Mängeln der eigenen Gesellschaft. Verschiedene Werke der Literatur, des Theaters und des Films, in denen diese Einstellung zum Ausdruck kam, wurden Mitte der 60er Jahre offizieller Kritik unterzogen, teilweise vom Spielplan abgesetzt bzw. durften nicht erscheinen. Davon betroffen waren u. a. Schriftsteller wie V. Braun, P. Hacks, St. Heym und Ch. Wolf. Waren die entsprechenden Differenzen vor allem durch das 11. Plenum des ZK der SED im Dezember 1965 offenkundig und beeinflußt worden, so markierte der VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 den Beginn eines positiveren Verhältnisses zwischen Künstlern und Partei, das seitdem mehrfach durch Begriffe wie „gegenseitiges Vertrauen“ und „schöpferische Atmosphäre“ gekennzeichnet wurde. Auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurden Schriftsteller und Künstler zum „offenen, sachlichen, schöpferischen Meinungsstreit“ ermuntert und ihrer „schöpferischen Suche nach neuen Formen volles Verständnis“ zugesichert. E. Honecker ergänzte bald darauf diese Ankündigungen einer „offeneren“ K. durch die Feststellung, daß, „wenn man von festen Positionen des Sozialismus ausgeht, … es … auf dem Gebiet von Kunst und Literatur keine Tabus geben“ könne. Die für die durch den VIII. Parteitag der SED eingeleitete neue Phase der K. gültigen Richtlinien wurden auf der 6. Tagung des ZK der SED am 6./7. 7. 1972 präzisiert. K. Hager erklärte im Grundsatzreferat, daß es in der K. „um die Befriedigung sehr differenzierter kultureller und künstlerischer Bedürfnisse“ gehe und „in der Kunst des sozialistischen Realismus … eine reiche Vielfalt der Themen, Inhalte, Stile, Formen und Gestaltungsweisen zu erschließen“ sei. Die in den letzten Jahren bei der Auslegung des Begriffs „Sozialistischer Realismus“ gewonnene zunehmende Variationsbreite wurde noch einmal durch den ausdrücklichen Hinweis auf „Weite und Vielfalt aller Möglichkeiten des sozialistischen Realismus“ unterstrichen, gleichzeitig aber betont, daß dies „jede Konzession an bürgerliche Ideologien und imperialistische Kunstauffassungen“ ausschließe. („Von den Beschlüssen [der Partei] ausgehen“ bedeute „im künstlerischen Schaffen nicht, sie zu illustrieren“. „Künstler sein heißt Entdecker neuer Wirklichkeiten sein, heißt Vordringen zu neuen Stoffen, Lebenstatsachen und Lebensbereichen.“) Die Gestaltung von Widersprüchen und Konflikten [S. 632]in Kunstwerken wurde legitimiert, auch wenn dabei keine fertigen Lösungen geboten werden. „Das ‚Kritische Element‘“ erweise sich aber „nur produktiv in seinem dialektischen Verhältnis zur konstruktiven Funktion der Kunst in der sozialistischen Gesellschaft“. Besonders hervorgehoben wurde auch die künstlerische und gesellschaftliche Bedeutung des Heiteren. Schließlich hieß es: „Der Arbeitsstil aller leitenden Organe der Partei, des Staates und der gesellschaftlichen Organisationen muß durch Sachlichkeit und Sachkenntnis, durch das verständnisvolle Verhalten zu den Künstlern und Künsten, durch das umsichtige Fördern aller Talente geprägt sein. In ihm verbinden sich Prinzipienfestigkeit mit Feinfühligkeit für die vielschichtigen und komplizierten kulturell-künstlerischen Prozesse, die das für das weitere Erblühen der Kunst und Kultur gedeihliche Klima gewährleisten.“ Daß sich der so umrissene neue „verwissenschaftlichte“ und von den administrativ-dogmatischen Methoden der 50er und 60er Jahre unterscheidende Führungsstil der Partei auf dem Gebiet der K. allmählich durchsetzte, ist auch eine Folge der in den 60er Jahren begonnenen Ausbildung von „Kulturkadern“ in speziell konzipierten Hochschulstudiengängen und Sonderlehrgängen. Die sich in diesen theoretischen Äußerungen dokumentierenden Modifikationen in der K. seit dem VIII. Parteitag blieben auf dem Gebiet der Kunst nicht ohne Konsequenzen. Einige bislang unterdrückte Werke durften erscheinen; zeitweise repressiv behandelte Künstler erfuhren eine Aufwertung; bessere Möglichkeiten zur Entfaltung formaler und inhaltlicher Eigenarten führten zu höherer Qualität künstlerischer Produkte; die Rolle des Individuums in der sozialistischen Gesellschaft rückte stärker in den Mittelpunkt künstlerischer Gestaltung; bisher durch ideologische Bedenken eingeschränkte Möglichkeiten zum Kennenlernen und zur Auseinandersetzung mit künstlerischen Werken der Vergangenheit und Gegenwart aus dem sozialistischen und kapitalistischen Ausland wurden erweitert. Zunächst schien die SED-Führung diesen Kurs weiter steuern zu wollen. Sie verband Mitte der 70er Jahre mit der vorläufigen Absage an die Einheit der deutschen Nation eine stärkere Betonung der „sozialistischen Nationalkultur“ und bemühte sich um eine Erweiterung des Begriffs Kulturelles Erbe. Das „Programm der SED“, vom IX. Parteitag (1976) verabschiedet, forderte für die künstlerische Entwicklung „eine Atmosphäre, die durch hohe ideelle, moralische und ästhetische Ansprüche an die Kunstschaffenden, durch verständnisvolles Verhalten gegenüber den Künstlern sowie durch die Förderung aller Talente charakterisiert wird“. Diese Politik lief parallel zu den politischen Auswirkungen, die die DDR-Führung nach der Sicherheitskonferenz von Helsinki (1975) und der Berliner Konferenz kommunistischer und Arbeiterparteien vom Juni 1976 zu bewältigen hatte. Künstler und Schriftsteller diskutierten und gestalteten immer stärker nicht nur die Vorzüge, sondern auch die Nachteile des „realen Sozialismus“. Ein Eklat bahnte sich am 29. 10. 1976 an. An diesem Tag schloß der Bezirksverband Erfurt des DDR-Schriftstellerverbandes den Autor des Buches „Die wunderbaren Jahre“, Reiner Kunze, aus seinen Reihen aus. Am 3. 11. bestätigte das Verbandspräsidium diesen Beschluß. 13 Tage später, am 16. 11. 1976, wurde der „Liedermacher“ Wolf Biermann nach einem Konzert-Auftritt in Köln, der ihm von den Behörden in Berlin (Ost) zuvor genehmigt worden war, von der DDR durch Aberkennung der Staatsbürgerschaft in Abwesenheit ausgebürgert. Unmittelbar darauf begann eine bis dahin einmalige Solidaritäts-Aktion führender Schriftsteller und Künstler aus der DDR, der sich über hundert Künstler aller Kunstrichtungen anschlossen. Sie wandten sich in einem westlichen Agenturen übergebenen Protest gegen die Biermann-Ausbürgerung und baten die Parteiführung, „die beschlossenen Maßnahmen zu überdenken“. Eine von der SED-Führung in den Medien sofort inszenierte Zustimmungs-Kampagne zu ihrem Beschluß vertiefte allerdings nur die Kluft zwischen parteikonformen Künstlern und denen, die gleichzeitig Solidarität mit Biermann üben und die seit Anfang der 70er Jahre errungenen künstlerischen Freiräume verteidigen wollten. Das Mitglied des Politbüros der SED Kurt Hager beschuldigte Ende November 1976 die „gegnerische Propaganda“, den Eindruck zu erwecken, „daß die Intelligenz der DDR mit dem Kurs des VIII. und IX. Parteitags unzufrieden sei und einen anderen, einen ‚dritten Weg‘ suche“. Gleichzeitig kündigte er an, daß mit denjenigen Genossen, die gegen die Ausbürgerung protestiert hatten, „die Auseinandersetzung in ihrer Parteiorganisation“ erfolgen werde. Am 25. 1. 1977 faßte das SED-Politbüro einen Beschluß „über die politisch-ideologische Führung des geistig-kulturellen Lebens“. Sein Wortlaut wurde bisher nicht veröffentlicht. Lediglich Kernsätze daraus wurden von Generalsekretär Honecker auf dem 5. ZK-Plenum zitiert. Sie finden sich wieder im „Kulturpolitischen Wörterbuch“, Berlin (Ost), 1978, S. 404: Jeder Künstler, dessen Werke dem Frieden, dem Humanismus, der Demokratie, der antiimperialistischen Solidarität und dem realen Sozialismus verpflichtet sind, hat reiche Wirkungsmöglichkeiten. Die Grundfrage ist und bleibt die künstlerische Verantwortung im und für den Sozialismus. Durch ihre Kulturpolitik fordert die SED die Entwicklung einer schöpferischen Atmosphäre, die durch hohe ideelle, moralische und ästhetische Ansprüche und durch prinzipienfestes und zugleich vertrauensvolles Verhalten gegenüber den Schriftstellern und Künstlern gekennzeichnet ist.“ Die praktische Umsetzung dieser widersprüchlichen [S. 633]Politik hinterließ tiefe Spuren in der Kulturlandschaft der DDR. Die angekündigte „Auseinandersetzung“ mit den Biermann-Sympathisanten hatte weitreichende psychologische Folgen. Enge Freunde des „Liedermachers“ sowie Organisatoren von Protest-Resolutionen in der Provinz wurden wenige Tage nach dem Ausbürgerungs-Beschluß verhaftet und Monate später in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Einigen Schriftstellern und Schauspielern erfüllte man den Ausreisewunsch sofort. Für die Mehrzahl jedoch begannen langwierige und vielfach unerträgliche Diskussionen mit der Parteiführung und den Funktionären in den Künstlerverbänden. In ihrem Verlauf zog eine Reihe der prominentesten Künstler der DDR ein ungewisses Schicksal im Westen der ständigen Bevormundung durch die Kulturfunktionäre der SED vor. Schriftsteller (Manfred Jentzsch, Reiner Kunze, Sarah Kirsch, Jurek Becker, Hans-Joachim Schädlich), Schauspieler (Manfred Krug), Regisseure (Adolf Dresen), Komponisten (Thilo Medek), um nur die wichtigsten zu nennen, wurden im Lauf des Jahres 1977 aus der DDR-Staatsbürgerschaft entlassen oder erhielten für einen längeren „Urlaub“ die Ausreisegenehmigung aus der DDR. Unter dem Eindruck ihres Weggangs begannen zahlreiche der Biermann-Sympathisanten, die aus Überzeugung entschlossen waren zu bleiben, mit Hilfe westlicher Medien, vor allem des Fernsehens, eine Diskussion über die Rolle des Künstlers und das Wesen der sozialistischen Gesellschaft zu führen. Die bei diesen Gelegenheiten geäußerten Zweifel fielen zeitlich und inhaltlich mit der Veröffentlichung des Buches „Die Alternative“ des DDR-Ingenieurökonomen Rudolf Bahro in der Bundesrepublik Deutschland zusammen, in dem ebenfalls von einer sozialistischen Position aus Möglichkeiten zur Überwindung des Widerspruchs zwischen Ideal und Wirklichkeit im „real existierenden Sozialismus“ gesucht wurden. Selbst führende SED-Politiker warnten in dieser Zeit vor dem behaupteten „Austrocknen der DDR-Kulturlandschaft“. Die VIII. Kunstausstellung der DDR in Dresden im Herbst 1977 ließ wenigstens in der Bildenden Kunst noch Raum für Kritik erkennen. Auf dem Theater bedienten sich einige Regisseure des Umwegs über die Inszenierung ausländischer, zumeist sowjetischer Stücke, um einer Erstarrung künstlerischer Ausdrucksformen zu entgehen und neue stilistische und inhaltliche Darstellungsmittel ausprobieren zu können. Die nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) eingeleitete vorsichtige Erweiterung des Buch- und Filmangebots aus dem westlichen Ausland wurde bisher aufrechterhalten. Die meisten veröffentlichten Werke von schreibenden Biermann-Sympathisanten blieben, unabhängig davon, ob diese die DDR verlassen hatten oder nicht, auch weiterhin im Angebot der Buchhandlungen in der DDR. Einige neue Werke allerdings erschienen nur noch im Westen. Diese widersprüchlichen Tendenzen waren auch auf dem IX. Kongreß des Kulturbundes der DDR im September 1977 zu erkennen. Während sein neugewählter Präsident Hans Pischner einräumte, „auf unserem Weg auch Fehler gemacht“ zu haben, vermochte Kurt Hager „nicht, irgendwelche Schwankungen“ der Kulturpolitik der SED zu erkennen. Geradezu beschwörend meinte er, daß es „niemandem und niemals gelingen (werde), das Vertrauensverhältnis zwischen unserer Partei und den Kulturkunstschaffenden zu zerstören“. Vom Bemühen um Vertrauen war ein veröffentlichter Politbüro-Beschluß über die „Aufgaben der Literatur- und Kunstkritik“ vom November 1977 gekennzeichnet. Danach sollen „Probleme nicht verwischt oder verschwiegen werden, Fehler oder Schwächen einzelner Kunstwerke sollten mit Verständnis für die Kompliziertheit künstlerischer Schaffensprobleme offen besprochen werden“. Der kulturpolitische Alltag allerdings sah, besonders bei der Vorbereitung des VIII. Schriftstellerkongresses der DDR im Mai 1978, anders aus. Durch Manipulationen bei der Nominierung wurden einige der bedeutendsten Schriftsteller der DDR nicht zum Kongreß delegiert. Andere verzichten aus Solidarität mit gemaßregelten Kollegen von sich aus auf eine Teilnahme. Die Kluft zwischen den Biermann-Sympathisanten und der Parteiführung konnte seitdem nicht geschlossen werden. Sie wurde weiter aufgerissen, als Politbüro-Mitglied Konrad Naumann wenige Tage vor Kongreßbeginn auf dem 8. ZK-Plenum im Mai 1978 Erinnerungen an das berüchtigte 11. Plenum des ZK der SED im Jahr 1965 weckte. Erhielt „einigen wenigen“ Schriftstellern, die im westlichen Ausland publiziert haben, ihre Deviseneinnahmen vor und diffamierte sie als „bürgerliche Künstler“. Daraufhin sprach Stephan Hermlin, einer der Initiatoren der Protesterklärung für Biermann, auf dem Kongreß von „Demagogie“ und bezeichnete sich selbst als einen „spätbürgerlichen Schriftsteller“. Nach dieser öffentlichen Kontroverse schienen sich beide Seiten intern zunächst um einen Ausgleich zu bemühen. Das kulturpolitische Klima blieb jedoch vorläufig von schwer überbrückbaren Gegensätzen zwischen der Mehrzahl der Künstler und den Kultur-„Apparatschiks“ der Partei bestimmt. Ende 1978 wurden Theaterstücke vor der Uraufführung abgesetzt („Die Flüsterparty“ von Rudi Strahl), die Ausstrahlung von Fernsehspielen aus politischen Gründen verschoben („Geschlossene Gesellschaft“ von Klaus Poche). Anfang 1979 erschienen 2 Romane von DDR-Autoren, die sich kritisch mit den herrschenden Zuständen in ihrem Land auseinandersetzten nur im Westen. Stefan Heyms „Collin“ über die stalinistische Vergangenheit der [S. 634]DDR, Rolf Schneiders „November“ über die Biermann-Ausbürgerung. Erich Honecker, der sich bis dahin mit richtungsweisenden Erklärungen zur K. eher zurückgehalten hatte, stellte sich zur selben Zeit hinter den scharfen kulturpolitischen Kurs Konrad Naumanns. III. Kulturapparat, Institutionen und Organisationen Die Anleitung und Kontrolle der K. erfolgt zentral über entsprechende Abteilungen im ZK der SED und die Ministerien für Kultur, für Volksbildung und für Hoch- und Fachschulwesen, das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport, das Staatssekretariat für Berufsbildung, das Amt für Jugendfragen und die mit diesen Fragen befaßten Ausschüsse der Volkskammer. Bei den Räten der Bezirke. Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden bestehen Abteilungen für Kultur, für Volksbildung, für Arbeit und Berufsausbildung und für Jugendfragen sowie ständige Kommissionen für Kultur, denen Abgeordnete der Volksvertretungen und kulturell interessierte Mitglieder gesellschaftlicher Organisationen angehören. Eine wichtige Rolle bei der Kulturvermittlung ― entweder durch die Organisierung von Veranstaltungen in Klub- und Kulturhäusern oder als Anreger kultureller Bildung ― spielen Kulturbund, FDGB (mit rd. 250.000 Kulturobleuten in den Betriebsgewerkschaftsgruppen), FDJ. DSF und Urania. Für die Durchführung der den Kulturschaffenden gestellten kulturpolitischen Aufgaben mitverantwortlich sind die Akademie der Künste der DDR, die Gewerkschaft Kunst im FDGB (mit rd. 65.000 Mitgliedern = etwa 94 v. H. aller im kulturellen Bereich Tätigen) und die verschiedenen Künstlerverbände: Schriftstellerverband der DDR, Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR, Verband Bildender Künstler der DDR, Verband der Theaterschaffenden der DDR, Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR und Bund der Architekten der DDR. Diese Institutionen und Organisationen üben auch beratende Funktionen bei der Konzipierung der K. aus. Die überwiegend Volks- bzw. organisationseigenen Verlage sowie die wenigen kleinen privaten Verlage unterstehen mit ihrer Buch- und Zeitschriftenproduktion genauso wie das gesamte Filmwesen und die Staatstheater dem Ministerium für Kultur; städtische Bühnen und Kabaretts unterstehen den örtlichen Staatsorganen, ebenso die jn jedem Bezirk bestehenden VEB Konzert- und Gastspieldirektionen, denen Organisierung und Durchführung aller übrigen künstlerischen Veranstaltungen ernster und unterhaltender Art obliegen. Das alleinige Recht zur Vermittlung von Künstlern und künstlerischen Ensembles aus der DDR ins Ausland und umgekehrt besitzt die Künstler-Agentur der DDR. Im Jahr 1977 gaben Solisten der DDR 2.100 Konzerte in anderen Ländern. Theater und Orchester traten mit rd. 600 Vorstellungen und Konzerten im Ausland auf, Solisten und Gruppen aus dem Bereich der Unterhaltungskunst hatten über 700 Auslandsauftritte. Umgekehrt gastierten im selben Jahr 71 ausländische Ensembles mit 480 Konzerten und Vorstellungen in der DDR, 390 Konzert- und Theatersolisten hatten mehr als 1.200 Auftritte. Auch dabei bezieht die DDR unter dem Begriff „Ausland“ Gastspiele aus bzw. in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) ein. Allgemein ist festzustellen, daß der innerdeutsche Kulturaustausch trotz Fehlens eines Kulturabkommens seit Unterzeichnung des Grundlagenvertrages zugenommen hat. Verantwortlich für Rundfunk und Fernsehen sind ein Staatliches Komitee für Rundfunk und ein Staatliches Komitee für Fernsehen beim Ministerrat der DDR. IV. Finanzierung kultureller Aufgaben und materielle Lage der Kulturschaffenden Zum Teil durch Subventionierung aus dem Staatshaushalt sind die Kosten für Kulturgüter für den Konsumenten relativ niedrig; z. B. betragen die Preise für Bücher oft nur etwa ein Drittel vergleichbarer Ausgaben in der Bundesrepublik, Schallplatten kosten zwischen 4,10 Mark (Singles) und 16,10 1 Mark (LP), und die Eintrittspreise der Kinos bewegen sich zwischen 0,50 und 3 Mark. Durch einen Aufschlag von 0,05 bzw. 0,10 Mark auf Eintrittspreise bei Kulturveranstaltungen. Rundfunkgebühren und Schallplattenpreise wird der Kulturfonds der DDR finanziert. Er untersteht dem Ministerium für Kultur und wird durch ein Kuratorium verwaltet, dem u. a. die Präsidenten der Künstlerverbände, der [S. 635]Akademie der Künste, der Vorsitzende der Gewerkschaft Kunst und der 1. Bundessekretär des Kulturbundes der DDR angehören. Es entscheidet aufgrund staatlicher Richtlinien über die Verwendung der Mittel zur Förderung sozialistischer Kunst, z. B. für Finanzierung bestimmter in Auftrag gegebener Kunstwerke und für die „Verbesserung der Lebens- und Schaffensbedingungen der Schriftsteller und Künstler“. Auftraggeber für Künstler, vor allem in den Bereichen der bildenden Kunst, der Dramatik, der Musik, des Films, aber auch in der Literatur, sind neben entsprechenden Kultureinrichtungen, wie Theater, Orchester, DEFA u. a., staatliche Institutionen. Betriebe und gesellschaftliche Organisationen. Zum Teil bestimmen die Aufträge als unmittelbare Partner der Künstler Arbeitskollektive aus den Betrieben, um auf diese Weise engere Beziehungen zwischen Kunstproduzenten und -konsumenten zu fördern. Erfahrungen mit aus unterschiedlichen Auffassungen von Künstlern und Auftraggebern resultierenden Konflikten führten immer wieder zu Aufforderungen seitens kulturpolitischer Leitungsorgane, den individuellen künstlerischen Schaffensprozessen größeres Verständnis entgegenzubringen. Kulturminister Hans-Joachim Hoffmann und der Sekretär des Rates für Kultur beim Minister für Kultur, Dr. Werner Kühn, betonten im theoretischen Organ des ZK der SED „Einheit“ (Nr. 6/1974), daß es bei der Auftragserteilung „nicht allein um Pläne und Beschlüsse“ gehe. Der „gesellschaftliche Auftrag“ sei nicht nur als „das Bestellen von Kunstwerken“, sondern „als eine produktiv-geistige Anregung, als Formulierung gesellschaftlicher Erwartung, als Ausdruck von Bedürfnis nach Kunsterlebnis“ zu verstehen. Man dürfe „unter keinen Umständen jenen Auftrag zurückstellen oder vergessen, den sich der Künstler selbst erteilt“. Vier Jahre später („Einheit“, Nr. 7/8, 1978) schrieben die selben Autoren, „die Freiheit des künstlerischen Schaffens“ erweise sich „als eine spezifische Verflechtung der Absichten und des Schaffens der Künstler und der sozialen Bedürfnisse und Erfordernisse der Gesellschaft. von Kunst und Volk“. Ein umfangreiches System in der Regel mit steuerfreien Geldzuwendungen verbundener Preise und Auszeichnungen auf dem Gebiete der Kultur, Wissenschaft und Pädagogik sowie Stipendien, bevorzugte Wohnraumbeschaffung und Reisemöglichkeiten bieten zusätzliche materielle Anreize für Leistungen im Sinne der K. Literatur und Literaturpolitik. Heinz Kersten / Harald Kleinschmidt Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 629–635 Kulturobmann A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturstätten

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 629] I. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auch in der K. gilt das Dogma von der „führenden Rolle der Partei“. Folgerichtig fordert daher die SED „die Verwirklichung der sozialistischen Revolution auf dem Gebiet der Ideologie und Kultur und die Herausbildung einer der Arbeiterklasse, dem schaffenden Volk und der Sache des Sozialismus ergebenen zahlreichen Intelligenz“. …

DDR A-Z 1979

Finanzsystem (1979) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Wirtschaftsordnung der DDR gründet sich auf die ausschließliche Nutzungsmacht der politischen Führung über die in Staatseigentum überführten Produktionsmittel nahezu sämtlicher Betriebe. Kernstück der Wirtschaftsordnung ist die Lenkungsordnung zur Steuerung der wirtschaftlichen Aktivitäten. Diese wird in der DDR durch die zentrale Planung und Leitung der Wirtschaftsprozesse auf der Ebene der Unternehmen geprägt. In Übereinstimmung mit dem Staatseigentum an Produktionsmitteln und der zentralen Lenkung der Volkswirtschaft sind in der DDR auch die Betriebsfinanzen der staatseigenen Produktionsorganisationen (VEB, Kombinate. VVB) Teil der öffentlichen Finanzwirtschaft. In der DDR wurden die Finanzen der volkseigenen Wirtschaft, die Bankgeschäfte der Kreditinstitute und die Finanzoperationen der Versicherungen zusammen mit der Mittelbeschaffung des Fiskus und der Ausgabenpolitik der Regierung zum einheitlichen sozialistischen F. verschmolzen. I. Operationsbereiche des Finanzsystems Das F. umfaßt 5 Bereiche: 1. Die vereinigten Haushalte aller Gebietseinheiten zusammen mit dem in den öffentlichen Gesamthaushalt integrierten Sonderetat der Sozialversicherung. Zum Gesamthaushalt des Einheitsstaates gehören neben dem Etat der Republik (= Budgets der zentralen Staatsorgane) die Haushalte der Bezirke, Kreise und Gemeinden. Ferner zählt zum [S. 386]F. im engeren Sinne der Finanzausgleich zwischen dem Haushalt der Republik und den Einzeletats der Räte der regionalen Gebietseinheiten. 2. Bestandteil des F. sind ferner die Etats der gesellschaftlichen Organisationen. 3. Die Finanzen der Volkseigenen Betriebe sind in das F. integriert worden. Dazu gehören nicht nur die Finanzen der staatseigenen Wirtschaftsunternehmen, sondern auch das Finanzwesen derjenigen „sozialistischen“ Produktionsorganisationen, die in der Rechtsform kollektiv geleiteter Produktionsgenossenschaften in den Wirtschaftssektoren Bauwirtschaft, Landwirtschaft und Handwerk bestehen (z. B. der LPG). 4. In das öffentliche F. sind außerdem die Staatsbank, die Geschäftsbanken und die Sparkassen zusammen mit den von ihnen betriebenen Geld- und Kreditgeschäften einbezogen worden. Diese Verschmelzung war insbesondere deshalb erforderlich, um die Geldschöpfung, die Bargeldzirkulation und die Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs innerhalb der DDR und zwischen dem In- und Ausland der staatlichen Steuerung und Kontrolle zu unterwerfen. 5. Das staatliche F. erstreckt sich auch auf die Versicherungsunternehmen und ihre speziellen Geschäfte. Zum staatlichen Versicherungswesen rechnet sowohl die obligatorische als auch die freiwillige Sach- und Personenversicherung. Einen Sonderfall bilden die Währungsordnung und die Währungspolitik. Diese werden von der Wirtschaftswissenschaft der DDR zwar auch als Operationsgebiete des Finanzwesens betrachtet. Jedoch werden sie selten als eigenständiger Bereich des F. ausgewiesen. Zur Währungsordnung und Währungspolitik gehören die Festlegung der Währungseinheit, die Absicherung der Rolle der Mark als einer reinen Binnenwährung, die Wahrnehmung des Valutamonopols durch den Staat, die Devisenbewirtschaftung und die Wechselkurspolitik. Das F. umfaßt somit nahezu die Gesamtheit der im Lande zu einem Zeitpunkt angesammelten Geld(kapital)bestände (= Geldfonds) der Wirtschaftseinheiten und der zwischen ihnen umlaufenden Geldströme. Außerhalb dieses umfassenden „sozialistischen F.“ bleiben nur 2 Ausnahmebereiche. Es sind a) die Finanzen der restlichen kleinen privaten Gewerbebetriebe und der privat wirtschaftenden Handwerker und b) die Geldeinkommen und Geldausgaben der privaten Haushalte sowie die Ersparnisse der natürlichen Personen und Vereine. Allerdings werden diese Geldströme und Geldbestände ständig durch die Finanzbehörden. Banken und Sparkassen überwacht. Diese nehmen darüber hinaus auf die Verwertung der Geldeinkommen und Geldvermögensbestände der privaten Haushalte Einfluß, um die Bevölkerung zu einem plankonformen Wirtschaftsverhalten zu veranlassen und um die Kaufkraft der Währung zu stabilisieren. II. Wirtschaftspolitisches Zielprogramm und Zweckmäßigkeit der finanzpolitischen Instrumente Die Hauptaufgabe des F. besteht darin, an der vorrangigen Erfüllung des wirtschaftspolitischen Zielprogramms der Staatsführung mitzuwirken. Dieses wird in Jahres- und Mehrjahresplänen konkretisiert und ist mit den politischen Absichten und Interessen der SED-Führung identisch. Um das wirtschafts- und gesellschaftspolitische Programm durchzusetzen, müssen alle Steuerungsinstrumente, Belohnungsangebote, Kontrollmittel und Sanktionen des F. zweckmäßig miteinander verkoppelt werden. Dabei richten sich sämtliche Anstrengungen der Wirtschaftspolitiker stets darauf, die Wirksamkeit von monetären Impulsen, Belohnungen und Restriktionen zu erhöhen, um über diese Hebel die gewünschten Reaktionen im Bereich der Güterwirtschaft zu erzeugen. Durch die monetäre Wirtschaftslenkung sollen u. a. folgende Ziele erreicht werden: Eine bessere Ausnutzung der Rohstoffe, die Senkung des spezifischen Materialverbrauchs, die Steigerung der Produktion, die Stimulierung der Leistungsbereitschaft, die Erhöhung der Arbeitsproduktivität und, bei Versorgungskrisen, sogar eine zeitweise Senkung des privaten Verbrauchs (= mehr Sparen durch Konsumverzicht). Die Regierung der DDR hat während der vergangenen 30 Jahre in Anpassung an den gewählten wirtschaftspolitischen Kurs ihre währungs-, geld- und finanzpolitischen Steuerungsinstrumente häufig gewechselt. Dabei ging es im Verlauf zahlreicher wirtschaftspolitischer Experimente stets um Reorganisationsmaßnahmen der zentralen Planung und Umgestaltungen der Lenkungsmethoden, insbesondere auch der monetären, um die Effizienz der Wirtschaftsprozesse zu steigern. Welche Art von monetären Impulsen und Regulierungsmitteln jeweils benötigt werden, hängt im wesentlichen von 2 Einflußfaktoren ab. Erstens von der Art und Zahl der Ziele, die in den Jahresvolkswirtschaftsplänen und in den Perspektivplänen als vorrangig festgelegt worden sind. Zweitens kommt es darauf an, welchen Zentralisierungsgrad bei ökonomischen Führungsentscheidungen die Regierung der DDR in einer bestimmten Zeitetappe bevorzugt, wenn es darum geht, wie die Wirtschaftsprozesse in den VEB, Kombinaten und VVB gestaltet werden sollen. Zu diesen Entscheidungen gehören Beschlüsse über die Produktionsprogrammgestaltung, über Investitionen, Importe, Ausfuhren, Rationalisierungsmaßnahmen, die Werbung und die auszuwählende Absatzstrategie. Dabei läßt sich folgendes feststellen: Je mehr der [S. 387]zentralen Wirtschaftsverwaltung Entscheidungsbefugnisse entzogen und den Leitungen der staatlichen Konzerne. Kombinate und Betriebe übertragen werden, um so mehr gewinnt die Geld- und Finanzpolitik für den Staat an Bedeutung. Denn sobald güterwirtschaftlich ausformulierte Planbefehle nicht mehr die führende Rolle bei der Wirtschaftslenkung spielen, müssen „monetäre Regulatoren“ (= Preise, Steuern, Kredite, Zinsen, Prämien usw.) die Steuerung der Wirtschaftsentwicklung übernehmen und [S. 388]für die Beseitigung von Disproportionen sorgen. Sobald jedoch die Entscheidungsbefugnisse über die Gestaltung der Wirtschaftsprozesse an der Produktionsbasis erneut in die zentrale Wirtschaftsadministration zurückverlagert werden, verlieren die monetären Steuerungsinstrumente ihren dominierenden Einfluß. III. Die Funktionen des Finanzsystems Im Prinzip erfüllt das F. der DDR die gleichen Grundfunktionen in der staatlichen Wirtschaftspolitik wie das öffentliche Finanzwesen in der Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland. Insgesamt sind ihm 6 Aufgaben übertragen worden: 1. eine Meß- und Rechnungslegungsfunktion; 2. eine Mittelbeschaffungsfunktion; 3. eine Allokations- und Lenkungsfunktion; 4. eine Stabilisierungs- und Stimulierungsfunktion; 5. eine Verteilungsfunktion (Distributionsaufgabe) und 6. eine Kontrollfunktion. Im Sprachgebrauch der marxistisch-leninistischen Ökonomie werden häufig die an 3. und 4. Stelle genannten Aufgaben als die „Hebelfunktionen“ der Finanzen charakterisiert. A. Funktion der Rechnungslegung In Verbindung mit der administrativen Preisfestsetzung dienen Geld- und Finanzwesen als Instrument der Rechnungslegung über Aufwand und Ertrag der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen (= Meßfunktion). B. Mittelbeschaffungsfunktion Um dem Staat die notwendigen Geldmittel für die Finanzierung öffentlicher Leistungen zu verschaffen, konzentriert der Fiskus über das Steuer- und F. einen bedeutenden Teil des jährlichen Volkseinkommens im Zentralhaushalt und in den Haushalten der Gebietsverwaltungen (= Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden). Grenzt man das Ausgabenvolumen des „einheitlichen Staatshaushalts“ der DDR nach der in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Methodik für die Aufstellung des „öffentlichen Gesamthaushalts“ ab (Bund, Länder, Gemeinden), so beanspruchte der Staat in der DDR im Jahr 1974/75 rd. 70 v. H. vom Volkseinkommen (= Nationaleinkommen) für seine Zwecke. C. Allokations- und Lenkungsfunktion Mit Hilfe der Instrumente der Finanzpolitik ist die Regierung laufend darum bemüht, die individuellen Wünsche der Bürger in bezug auf den Konsum, die Freizeit und das Sparen zu steuern und zu korrigieren. Damit sollen die Bedürfnisse der Individuen dem jeweils vom Staat bevorzugten Prioritätenkatalog für die Erzeugung und Verwendung von Gütern und Dienstleistungen angepaßt werden. So nimmt die Wirtschaftsführung a) durch die Erhebung und die Gestaltung der Einkommensteuer, der Umsatz- und der Verbrauchssteuern und b) durch die Verwendung der erzielten Etateinkünfte Einfluß darauf, welcher Anteil vom jährlich erzeugten Güterfonds auf die privaten Haushalte entfällt und welchen Anteil der Staat erhält, um seine öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Darüber hinaus werden in der DDR die kombinierten Umsatz- und Verbrauchssteuern auch dazu benutzt, um die Kaufentschlüsse der Konsumenten zu steuern. Daher vermag die Wirtschaftsführung über diese „steuerpolitischen Hebel“ zugleich die Struktur des Angebotes bei der Herstellung von Verbrauchsgütern zu beeinflussen. I). Stabilisierungs- und Stimulierungsfunktion In dieser Funktion hat die Geld- und Finanzpolitik in der DDR vor allem 2 Aufgaben zu erfüllen: 1. Sie soll Wohlfahrtsverluste vermeiden helfen, die durch unerwünschte Aktivitätsschwankungen bei der Auslastung der Produktionskapazitäten entstehen und 2. müssen alle Störungen im Wirtschaftsablauf unterbunden werden, die durch Disproportionen aufgrund der unterschiedlichen Expansion des Geld- und des Güterkreislaufs verursacht werden. Solche Disproportionen zwischen der Geld- und der Gütersphäre und die verschiedenen gesamtwirtschaftlichen Instabilitäten können in den Wirtschaftssystemen mit zentraler administrativer Lenkung nicht durch das freie Spiel der relativen Preise der Konsumgüter und Produktionsfaktoren abgebaut werden, da die Preise für Güter und Dienste festgesetzt sind und meist über viele Jahre hinweg konstant bleiben. Wettbewerb und Marktpreisbildung fehlen somit als relativ selbsttätig funktionierende dynamische Korrektur- und Stabilisierungsinstrumente zur Absorption von Störungen im Wirtschaftsablauf und zur Herstellung immer wieder neuer Gleichgewichte zwischen den mikro- und makroökonomischen Geld- und Gütergrößen. Deshalb fällt in der Zentralplanwirtschaft der DDR diese Aufgabe zu einem großen Teil der Finanzplanung und der Finanzpolitik zu. Es muß hier darauf hingewiesen werden, daß sich die Finanzpolitik in den Zentralplanwirtschaften auf einem wichtigen Gebiet der monetären Wirtschaftslenkung vollständig von der Finanzpolitik unterscheidet, wie sie vorrangig in den marktwirtschaftlich organisierten Industriestaaten zur Anwendung kommt (= Marktwirtschaften mit Globalsteuerung). Diese Finanzpolitik basiert hauptsächlich auf der makroökonomischen Theorie und den wirtschaftspolitischen Empfehlungen des englischen Wirtschaftswissenschaftlers und Diplomaten J. M. Keynes. Sie besteht im wesentlichen aus einer konträr zum Konjunkturverlauf vorgenommenen Erhöhung oder Verminderung der Staatsausgaben (= antizyklische Budgetpolitik). Diese Ausgabenpolitik wird [S. 389]auf der Einnahmenseite des Staatsetats durch gleichgerichtete Einnahmenverzichte des Fiskus (z. B. in Form von Steuererleichterungen) oder durch die Stillegung der in Hochkonjunkturzeiten reichlich fließenden Steuereinnahmen unterstützt (= Bildung von Konjunkturrücklagen). Im Mittelpunkt der fiskalischen Konjunkturtherapie stehen somit im Westen kompensatorische Einnahmen- und Ausgabenvariationen. Sie sollen erreichen, daß gesamtwirtschaftlich gefährliche Bestrebungen oder Unterlassungen des privaten Wirtschaftssektors ausgeglichen werden. In zentral gelenkten Volkswirtschaften sorgen dagegen die in den staatlichen Wirtschaftsplänen festgelegten Leistungsaufträge an die Staatsbetriebe für „Dauerkonjunktur“ und Vollbeschäftigung. Zwar gibt es auch in diesen Wirtschaftsordnungen merkliche wirtschaftliche Aktivitätsschwankungen. Doch führen sie in der Regel nicht zur „offenen Arbeitslosigkeit“, zu einem massiven Rückgang der Kapazitätsauslastung und zur Stillegung von Produktionsbetrieben. Daher benötigt auch die Regierung der DDR kein auf verschiedene Konjunkturphasen abgestimmtes Repertoire an finanz-, währungs- und geldpolitischen Instrumenten, mit dessen Hilfe sowohl die wirtschaftlichen Aktivitäten zur Erreichung der Vollbeschäftigung angekurbelt als auch eine Überbeanspruchung des volkswirtschaftlichen Leistungspotentials abgebaut werden kann. Für die Regierung der DDR sind fiskalische Konjunktur- und Stabilitätsprogramme kein geeignetes Mittel, um die Leistungsschwächen der Volkswirtschaft zu überwinden und die systemspezifischen Mängel dieser Lenkungsordnung zu mildern. Infolge der nahezu vollständigen Verstaatlichung der Produktionsmittel gibt es in der DDR keinen nennenswerten privaten Wirtschaftssektor mehr. Durch ihn können somit auch keine gesamtwirtschaftlichen Nachfrageschwankungen mehr ausgelöst oder verstärkt werden. Der verstaatlichten Wirtschaft werden ihre Leistungsaufträge durch Planbefehle erteilt. Dabei versucht die SED- und Staatsführung die Leistungsansprüche bei jedem neuen Jahresvolkswirtschaftsplan so hoch anzusetzen, daß die Planträger (= VEB, Kombinate, VVB, Produktionsgenossenschaften) bei der Erfüllung der Staatsplanziele bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gefordert werden. Der Staatshaushaltsplan dient demgemäß auch in der DDR der Wirtschaftsführung als Hauptfinanzplan der Volkswirtschaft und die Staatskasse ist die wichtigste Finanzierungsquelle der „sozialistischen Wirtschaft“ und der „Einrichtungen der gesellschaftlichen Konsumtion“. Daraus folgt: Im Unterschied zur Finanzpolitik in der Bundesrepublik Deutschland wird Vollbeschäftigung in der DDR nur in einem äußerst bescheidenen Maße durch haushaltspolitische Maßnahmen induziert. Sie wird hauptsächlich durch staatliche Wirtschaftspläne und -Programme sichergestellt. Diesen Programmen kommt bei der Sicherung einer „Dauerkonjunktur“ die führende Rolle zu. Der Staatshaushalt dagegen hat sich in Einnahmen und Ausgaben den Jahresvolkswirtschaftsplänen anzupassen, deren Leistungsziele gegenwärtig überwiegend in Form güterwirtschaftlicher Plankennziffern festgeschrieben werden. Für den Fall, daß der Volkswirtschaftsplan aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse während einer Planperiode geändert werden muß, wird auch ein neuer Haushaltsplan aufgestellt. In der DDR ist der jährliche Haushalt stets ausgeglichen und schließt mit einem geringen Einnahmeüberschuß ab. Um wirtschaftliche Aktivitätsschwankungen auszugleichen, nimmt die DDR über den Staatsetat keine kompensatorischen Einnahme- und Ausgabevariationen vor. Mehrausgaben über die Etatansätze hinaus sind nur in Sonderfällen möglich, sofern diese durch Mehreinnahmen oder durch Einsparungen an anderer Stelle gedeckt sind und nachweislich der Mobilisierung von Leistungsreserven dienen. In der DDR haben die Steuer-, die Kredit- und die Zinspolitik die Hauptlast bei der Stimulierung der Leistungsbereitschaft und bei der Stabilisierung der vor Eintritt in die jeweils nächste Wirtschaftsperiode vorprogrammierten Wirtschaftsabläufe zu tragen. Diese 3 finanzpolitischen Instrumente werden dabei vorwiegend für die Erfüllung von 3 Aufgaben eingesetzt: 1. um bisher noch unentdeckt gebliebene Leistungsreserven für die Planerfüllung zu mobilisieren; 2. um ein zufriedenstellendes Wirtschaftswachstum zu erreichen; 3. um den Geldwert stabil zu halten. Zur Verwirklichung dieser Ziele ist z. B. die Staatsführung der DDR — entweder ständig oder bei Bedarf — darum bemüht, durch gezielte Steuervergünstigungen und durch differenzierte Senkungen der individuellen Abgabenlasten die Leistungsbereitschaft der Erwerbstätigen zu steigern und damit der Wirtschaft Wachstumsimpulse zu vermitteln. Ferner dienen z. B. die Besteuerung der Einkommensbezüge durch die Lohn- und die Einkommensteuer und die Abgabenbelastung der Einkommensverwendung für den Erwerb von Waren durch die Umsatz- und die Verbrauchssteuern dazu, Disproportionen auszugleichen, die sich bei ungleichgewichtiger Expansion von Güter- und Geldkreislauf (und starren Planpreisen) zwischen der monetären Nachfrage einerseits und dem materiellen Warenangebot andererseits gebildet haben. Die hierbei in der DDR von den Umsatz- und Verbrauchssteuern zu leistende Stabilisierungsaufgabe besteht überwiegend darin, einen Teil der überschüssigen Kaufkraft durch steuerliche Teuerungszuschläge auf die Betriebspreise der Einzelhandelsgüter abzuschöpfen (= produktgebundene Abgaben). [S. 390]Die Stabilisierungsfunktion der Zins- und Kreditpolitik besteht vor allem in der Abstimmung der Geldschöpfung und der Geldmengenvermehrung auf die Expansion des volkswirtschaftlichen Güterfonds. Als Mittel der Finanzpolitik sind somit sowohl die von der Bevölkerung zu zahlenden Steuern als auch die Kredit- und die Zinspolitik dazu geeignet, um eine „zurückgestaute“ Inflation zu bekämpfen und damit dem sozialpolitischen Ziel zu dienen, die Kaufkraft der Währung zu stabilisieren. E. Verteilungs- oder Distributionsfunktion Im Unterschied zur Regierung der Bundesrepublik Deutschland besitzen in der DDR die SED-Führung und der Ministerrat die Macht und die Mittel, um auf direktem Wege die von ihnen gewünschte Verteilung der Ergebnisse des volkswirtschaftlichen Arbeitsprozesses (= Wertschöpfung = Volkseinkommen) auf Staat. Wirtschaft und Bevölkerung durchzusetzen. Zu den systemspezifischen Instrumenten der Verteilungspolitik gehört vor allem die administrative Festlegung der Lohn- und Einkommenstarife und der Einkommensentwicklung. Die Besteuerung der Löhne und Einkommen der Erwerbstätigen aus verteilungspolitischen. Gründen ist daher grundsätzlich nicht erforderlich. In der Praxis läßt jedoch die direkte Einkommenszumessung an die einzelnen Berufsgruppen der unselbständig Beschäftigten und der Selbständigen keine ausreichende verteilungspolitische Feinsteuerung zu. Darüber hinaus sind alle Regierungen in den sozialistischen Staaten Osteuropas bei der personalen Verteilung der volkswirtschaftlichen Lohnsumme zunächst einmal gezwungen, von der Vorstellung einer weitgehend egalitären Entlohnung der Werktätigen Abstand zu nehmen. Bisher haben sich nämlich stark differenzierte, leistungsbezogene Löhne stets als das wirksamste Mittel erwiesen, um die Einsatzbereitschaft der Beschäftigten zu erhöhen und um zusätzliche Arbeitskräfte in Branchen und Regionen mit hohem Arbeitskräftebedarf zu lenken. Greift der Staat in diese Verteilung der Nominaleinkommen nicht mit korrigierenden Umverteilungsmaßnahmen ein, so entstehen nach einer gewissen Zeit erhebliche Unterschiede in der Einkommens- und Vermögensverteilung innerhalb der Bevölkerung, die zu sozialen Unruhen führen können und die zudem nicht mit den Vorstellungen von einer „klassenlosen Gesellschaft“ vereinbar sind. Deshalb müssen auch in der DDR direkte Steuern vom Einkommen. nach Verbrauchsgüterarten differenzierte Umsatzsteuern und der Staatshaushalt selbst distributive Aufgaben erfüllen. Diesen finanzpolitischen Umverteilungsinstrumenten obliegt ferner die Unterstützung und Versorgung der Stipendiaten, Kranken, Bedürftigen und Rentner. In einer Übergangsphase von der kapitalistischen Wirtschaftsordnung zur zentralgelenkten Staatswirtschaft werden ferner finanzpolitische Umverteilungsmaßnahmen bei den Einkommen und Vermögen ergriffen, um die Vermögen der Produktionsmitteleigentümer zu dezimieren, die Überführung von privatem Produktivvermögen in Staatseigentum durchzusetzen und um soziale Zuwendungen an privilegierte Klassen, Schichten und Gruppen der Bevölkerung zu finanzieren. Betrachtet man ausschließlich die bisher hier vorgestellten 5 Grundfunktionen, die das F. der DDR zu erfüllen hat, so zeigt sich, daß seine Hauptaufgaben weitgehend mit denen des „öffentlichen Finanzwesens“ in der Bundesrepublik Deutschland übereinstimmen. Lediglich bei der 6. Grundfunktion, die dem Finanz- und Steuersystem übertragen wurde, handelt es sich um eine „systemspezifische“ Aufgabe. Das umfassende „öffentliche“ Finanzwesen hat vielfältige wirtschafts- und sozialpolitische Kontrollfunktionen zu übernehmen. Andernfalls erhält die Wirtschaftsführung kein umfassendes Bild von dem jeweils erreichten Grad der Erfüllung der staatlichen Wirtschaftspläne und der öffentlichen Sozialprogramme. F. Kontrollfunktion So hat z. B. die Staatsführung der DDR die kombinierte Umsatz- und Verbrauchssteuer so konstruiert und die Form ihrer Einziehung so organisiert, daß die Wirtschafts- und Finanzbehörden über die periodischen Steuereingänge kontrollieren können, ob die Betriebe der Konsumgüterindustrie ihre Produktions- und Absatzpläne erfüllen und damit ihrer sozialpolitischen Aufgabe nachkommen, die Bevölkerung ausreichend mit Verbrauchsgütern zu versorgen. G. Transformationsfunktion Wie bereits oben kurz dargestellt, leistete in der „Übergangsperiode“ von 1945 bis Anfang 1953 ein umfunktioniertes Finanzwesen der KPD/SED und der sowjetischen Besatzungsmacht wertvolle Hilfe bei der Umgestaltung der bei Kriegsende bestehenden Wirtschaftsordnung in eine Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs. Diese Transformationsfunktion des Finanzwesens wurde von den Finanzwissenschaftlern der DDR noch bis Anfang der 60er Jahre als eine eigenständige Dienstleistung des „sozialistischen F.“ herausgestellt. Seit der fast völligen Verstaatlichung der Produktionsmittel und dem Eintritt in die erste Phase grundlegender Wirtschaftsreformen (1963/64) wird in der Literatur über diese Einsatzmöglichkeit des F. kaum noch berichtet. In der Zeitspanne von 1945 bis 1953 ― und in einzelnen Produktionsbereichen auch noch während der 50er Jahre ― benutzte die SED-Führung vor allem die Steuer- und Kreditpolitik als „Instrument des [S. 391]Klassenkampfes“. Konfiskatorische Steuerforderungen, drückende Kreditbedingungen und gezielte Kreditsperren wirkten dabei zusammen, um die wirtschaftlichen Existenzbedingungen der privaten Gewerbebetriebe, bäuerlichen Familienbetriebe und privat wirtschaftenden Handwerksbetriebe zu untergraben und die Eigentümer zur Aufgabe zu zwingen. In den 60er Jahren waren dann das private Handwerk und die Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) mehrfach der Adressat einer derart ausgerichteten finanzpolitischen Sonderbehandlung. Dabei zielten die diskriminierenden finanzpolitischen Maßnahmen gegenüber den privaten Handwerkern vor allem darauf ab, diese zum Eintritt in „sozialistische Produktionskollektive“ zu bewegen. Einzelne Elemente dieser finanzpolitischen Klassenkampfmaßnahmen sind auch gegenwärtig noch im Steuer- und Kreditrecht der DDR nachweisbar (vgl. dazu die differenzierte Steuerlastverteilung bei der Lohn- und Einkommensbesteuerung nach Einkommensarten und sozialen Gruppen im Standardwerk von H. Balling, „Besteuerung des Arbeitseinkommens“, hrsg. v. Ministerium der Finanzen der DDR, Berlin [Ost] 1971). IV. Finanzsystem und Wirtschaftsreformen In der Zeit der besonders streng zentralistisch betriebenen administrativen Wirtschaftslenkung (1948–1963) sollte und konnte das F. in allen seinen Bestandteilen nur Unterstützungsarbeit bei der Planerfüllung leisten und Kontrollaufgaben bei der Sicherung der Plandisziplin erfüllen. Das Geld verharrte in dieser Zeit in einer überwiegend passiven Rolle. Die Verteilung von Geldkapital an die Orte seiner Verwendung diente vorwiegend dem Zweck, um administrativ getroffene Produktions-, Investitions- und Verbrauchsentscheidungen über Geldzuteilungen verwirklichen zu helfen. Die Rolle des F. im Rahmen der staatlichen Wirtschaftspolitik beschränkte sich damit in dieser Zeit auf die Erfüllung administrativ vorgezeichneter Allokationsaufgaben und auf die Übernahme von Überwachungsfunktionen. Diese Einengung auf im wesentlichen nur 2 Funktionen entsprach der bis 1963 bevorzugten Methodik der straff administrativen Wirtschaftslenkung. Diese gewährte den Staatsbetrieben nur einen sehr geringen operativen Entscheidungs- und Handlungsspielraum im Rahmen der detaillierten vollzugsverbindlichen Staatspläne. Durch die Wirtschaftsreform (1963–1970) erfolgte dann eine beträchtliche Dezentralisierung von prozeßpolitischen Entscheidungen zugunsten der Betriebe und überbetrieblichen Zusammenschlüsse (Kombinate. VVB). Gleichzeitig wurde die monetäre Wirtschaftslenkung deutlich aufgewertet. Das Geld übernahm zusammen mit dem von Verzerrungen merklich bereinigten System der Güter- und Dienstleistungspreise eigenständige Steuerungsaufgaben. Dadurch wurden die Lenkungs-, die Stabilisierungs- und die Stimulierungsfunktion des F. die wichtigsten Aufgaben des Geld- und Finanzwesens der DDR. Entsprechend dieser ab 1963/64 dominierenden Aufgabenstellung gestaltete die Wirtschaftsführung Schritt für Schritt a) die Finanzgrößen (d. s. Kredite. Kreditzinsen, Kreditlimite, Verzugszinsen, Steuern, Löhne. Prämien usw.) und b) die Finanzbeziehungen (dazu gehören die Kreditaufnahmebedingungen, die Verfahrenstechniken im Zahlungs- und Verrechnungsverkehr) zu „ökonomischen Hebeln“ um. Diesen monetären Regulatoren ist vor allem die Steuerung der Wirtschaftsaktivitäten der Produktionsorganisationen und der Erwerbstätigen anvertraut worden. Sie sollten auf indirektem Wege Leistungswillen und Leistungsinteressen der Belegschaften und Betriebsleitungen mit den Leistungsanforderungen der staatlichen Wirtschaftsführung in Einklang bringen. Zielgröße und Anknüpfungspunkt aller monetären Lenkungsmaßnahmen in der Produktionssphäre wurde der Gewinn der VEB, Kombinate und VVB. Daher sind gleich zu Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 a) die Höhe der individuellen Prämieneinkommen und b) die Finanzierung von kulturellen und sozialen Maßnahmen für die Belegschaften aus den „Kultur- und Sozialfonds“ der Wirtschaftsunternehmen direkt von der Gewinnerzielung abhängig gemacht worden. Die Regierung der DDR glaubte, durch diese Verkoppelung der privaten Einkommensinteressen mit der Gewinnerzielung der Staatsbetriebe endlich eine Wirksame Methode gefunden zu haben, die Produktionseinheiten zu einem effizienteren Einsatz der wirtschaftlichen Ressourcen anzuspornen und über eine gezielte Einflußnahme auf die Bildung, Verteilung und Verwendung der Unternehmensgewinne die Betriebskollektive zur Mobilisierung aller Leistungsreserven zu ermuntern. Doch der Gewinn konnte die ihm zugedachte Steuerungsrolle nicht zufriedenstellend erfüllen. Er mußte versagen, als ihm die Aufgabe übertragen wurde, zentraler Maßstab (= Hauptkennziffer) für die Leistung zu sein, welche die Betriebskollektive in jeder Wirtschaftsperiode für die Deckung des volkswirtschaftlichen Bedarfs erbracht hatten. Denn trotz aller Wirtschaftsreformen wurden die Preise der Güter und Dienste nach wie vor administrativ festgesetzt. Sie waren somit kein brauchbarer Gradmesser für die Knappheit der Waren. Infolge dieser Verzerrungen im Preissystem ergaben sich zwangsläufig auch verzerrte, ökonomisch nicht begründete Gewinne. Dies wiederum führte zu einer Fehlallokation knapper Wirtschaftsgüter und zu einem suboptimalen Einsatz von Arbeitskräften. Ende 1970/Anfang 1971 wurde die Lenkungskonzeption der Wirtschaftsreformjahre aufgegeben und ein wirtschaftspolitischer Kurswechsel eingeleitet. [S. 392]Trotz des Abbruchs der Wirtschaftsreform und einer erneuten Rezentralisierung im Wirtschaftssystem wurde ein erheblicher Teil der finanzpolitischen Lenkungsinstrumente, die in den Jahren von 1963 bis 1970 eingeführt worden waren, nicht kurzerhand wieder beseitigt. Allerdings ist ihr gegenwärtiger Lenkungs- und Stimulierungseffekt vergleichsweise gering zu veranschlagen. V. Gesamtwirtschaftliche Geldstromanalysen als Koordinierungs- und Kontrollinstrumente In der Finanzwissenschaft und in der Finanzplanung der DDR wird die gesamtstaatliche Finanzwirtschaft zutreffend als ein Verbund verschiedener Subsysteme angesehen, die infolge ihrer wechselseitigen Beziehungen untereinander als Einheit zu betrachten und demgemäß miteinander zu verknüpfen sind. Die einzelnen Subsysteme selbst sind identisch mit den Geldquellen und den Geldkapitalsammelbecken der in der Volkswirtschaft bestehenden großen „Wirtschaftsgruppen“. Zu ihnen gehören der Staat (= Zentralstaat plus regionale Gebietsverwaltungen), die organisatorisch verselbständigten Einrichtungen für die soziale, gesundheitliche und kulturelle Betreuung der Bevölkerung (= Wirtschaftsgruppe „gesellschaftliche Konsumtion“), die Banken, die Versicherungen, die Gesamtheit der staatlichen und genossenschaftlichen Produktionsbetriebe und die Bevölkerung. Bedingt durch den Leistungsaustausch zwischen den Wirtschaftsgruppen und veranlaßt durch unentgeltlich vorgenommene Übertragungen, fließen zwischen den einzelnen Wirtschaftsgruppen ständig Geldströme. Diese Geldstrombewegungen versucht die Wirtschaftsführung der DDR auf einem gesamtwirtschaftlichen Großkontensystem buchhalterisch zu erfassen. Dabei wird für jede Wirtschaftsgruppe („Pol“ des Geldkreislaufs) eine eigene Finanzbilanz aufgestellt. Auf jedem dieser Großkonten werden auf der Aufkommensseite alle Geldzuflüsse verbucht und auf der Verwendungsseite alle Geldabflüsse aufgezeichnet. Diese nach Ablauf jedes Wirtschaftsjahres in Form von Ist-Bilanzen aufgestellten Einnahmen- und Ausgabenrechnungen für die wichtigsten „Pole“ des Geldkreislaufs geben der Wirtschaftsführung einen ausführlichen Überblick über den Leistungsaustausch zwischen den Wirtschaftsgruppen und über die zwischen ihnen erfolgte unentgeltliche Übertragung von Umverteilungseinkommen. Solche kontenmäßig erfaßten Geldstromanalysen dienen ferner als Orientierung für die in der Wachstums- und Stabilitätspolitik zu ergreifenden Maßnahmen und als Wegweiser für die künftige Gestaltung der Wirtschaftspläne. Planung; Investitionen; Währung/Währungspolitik; Zins und Zinspolitik; Staatliche Versicherung der DDR; Betriebsformen und Kooperation; Bankwesen; Staatsbank; Sparkassen; Verrechnungsverfahren. Hannsjörg Buck Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 385–392 Finanzrevision A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzwissenschaft und Finanzökonomik

Finanzsystem (1979) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Wirtschaftsordnung der DDR gründet sich auf die ausschließliche Nutzungsmacht der politischen Führung über die in Staatseigentum überführten Produktionsmittel nahezu sämtlicher Betriebe. Kernstück der Wirtschaftsordnung ist die Lenkungsordnung zur Steuerung der wirtschaftlichen Aktivitäten. Diese wird in der DDR durch die zentrale Planung und Leitung der Wirtschaftsprozesse auf der Ebene der…

DDR A-Z 1979

Parteischulung der SED (1979)

Siehe auch: Parteischulen: 1953 1954 Parteischulen der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Parteischulung der SED: 1975 1985 Die P. ist eines der wichtigsten Mittel zur ideologischen Beeinflussung der Mitglieder und zur politisch-ideologischen Aus- und Weiterbildung der Kader (Kaderpolitik). Das Schulungssystem der SED ist in folgende Stufen gegliedert: Parteilehrjahr als Instrument der Massenqualifizierung der Parteimitglieder; Kreis- und Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus: Bezirksparteischulen; Sonderschulen der Bezirksleitungen; Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED; Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED; Sonderschulen des ZK. 1. Geschichte. Bereits im Sommer 1945 richtete die KPD in der sowjetischen Besatzungszone „Schulungsabende“ für ihre Mitglieder ein und baute besondere Internatsschulen auf Landesebene für die Parteikader auf. Nach Gründung der SED wurden die Schulungsabende fortgeführt und 1950 durch das Parteilehrjahr ersetzt. Durch Beschluß des Parteivorstandes der SED vom 14. 5. 1946 wurden neben den von der KPD übernommenen Landesschulen Kreisparteischulen und die Parteihochschule „Karl Marx“ eingerichtet. 1952 wurde das Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED gegründet, das vor allem Dozenten für die Parteischulen und das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium an den Hoch- und Fachschulen ausbildete. 1953 sind dann zusätzlich „Zentralschulen“ eingerichtet worden, an denen leitende Kader des Parteiapparates eine politisch-fachliche Ausbildung erhielten. 2. Funktion der Parteischulung. Die Funktion der P. ist in ihrer gegenwärtig gültigen Fassung in zwei Beschlüssen des Sekretariats des ZK der SED vom März und April 1968 festgelegt worden: Im Rahmen eines umfassenden Weiterbildungssystems (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.) wurde der P. eine eindeutig politische Aufgabenstellung übertragen. Sie erhielt somit keine grundsätzlich neue Funktion; ihre Bildungsmaßnahmen wurden aber verstärkt mit denen anderer Institutionen koordiniert; im Gegensatz zu anderen Weiterbildungsbereichen wurden in der P. keine strukturellen Veränderungen vorgenommen; die Schulungsinhalte sollten verändert und den Anforderungen entsprechend gestaltet werden, welche die „wissenschaftliche Führungstätigkeit“ an die Partei stellt. Davon war die Aufgabenverteilung im Weiterbildungsbereich nicht berührt, da nach 1963 die fachliche Weiterbildung der Parteikader aus dem Schulungssystem der SED herausgenommen worden war. Der politische Stellenwert der P. wurde durch diese Maßnahmen nicht tangiert. Nach wie vor ist der Besuch von Parteischulen neben der fachlichen und berufsbezogenen Weiterbildung unabdingbare Voraussetzung dafür, leitende Positionen im Staats- und Wirtschaftsapparat oder anderen gesellschaftlichen Bereichen zu erlangen. Daher nehmen nicht nur Mitarbeiter des Parteiapparates, sondern auch Kader aus dem Staats- und Wirtschaftsapparat, den Massenorganisationen, dem Wissenschafts- und Kultursektor u. a. in ihrer Funktion als Parteimitglieder an den Kursen und Lehrgängen der Parteischulen teil. Die Weiterbildung der Mitarbeiter des Parteiapparates beschränkt sich jedoch nicht auf den Besuch einer Parteischule; vielmehr wurde besonders nach 1963 der Versuch unternommen, die leitenden Parteikader dazu [S. 789]zu bewegen, ein Hoch- oder Fachschulstudium zu absolvieren oder sich auf andere Weise fachlich zu qualifizieren. (Zum Zeitpunkt des VIII. Parteitages der SED [1971] verfügten z. B. 95,3 v. H. der Mitglieder der Sekretariate der Kreisleitungen und 80 v. H. der Parteisekretäre in Großbetrieben über einen Hoch- oder Fachschulabschluß. Bis zum IX. Parteitag [1976] erhöhten sich diese Zahlen auf nahezu 100 v. H. bzw. 94 v. H.) 3. Das Parteilehrjahr. Grundlage des Parteilehrjahres ist ein Beschluß des Politbüros der SED vom 8. 6. 1976: „Aufgaben und Gestaltung des Parteilehrjahres in den Jahren 1976–1981“ (Neuer Weg, Nr. 12, 1976, Beilage). Wichtigste Neuerung dieses Beschlusses ist die Neueinstufung der Teilnehmer „entsprechend ihrer Qualifikation, ihren Interessen und den Aufgaben der Grundorganisationen“. Für Kandidaten und Mitglieder, „die erst beginnen, sich mit dem Marxismus-Leninismus zu beschäftigen“, werden „Zirkel“ (1. für die Kandidaten; 2. für Mitglieder) zum „Studium der Grundlagen des Marxismus-Leninismus“, für die übrigen Mitglieder „Seminare“ eingerichtet. Seminarthemen sind: Studium von Grundproblemen des revolutionären Weltprozesses; zur Theorie und Politik der weiteren Gestaltung der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ in der DDR; zum Studium von Grundproblemen der Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR und der sozialistischen ökonomischen Integration; zum Studium der Geschichte der KPdSU; zum Studium der Geschichte der SED? Ferner finden im Rahmen des Parteilehrjahres Vorträge und Seminare für leitende Kader statt, die an den Parteischulen durchgeführt und von führenden Politikern der SED geleitet werden. Dieses Rahmenprogramm wird durch jährliche Themenpläne konkretisiert, die vom Sekretariat des ZK der SED verabschiedet werden. Arbeitsmaterial sind im parteieigenen Dietz-Verlag erscheinende Studieneinführungen zu den Themenschwerpunkten des Parteilehrjahrs. 4. Parteischulen. Bei allen Kreisleitungen der SED bestehen Kreisschulen des Marxismus-Leninismus, in Großbetrieben mit Grundorganisationen, im Staatsapparat und in den Massenorganisationen Betriebsschulen. Letztere wurden in größerem Umfang 1967/68 eingerichtet. Beide führen in erster Linie Lehrgänge zur „marxistisch-leninistischen Grundausbildung“ auf allgemeinverständlichem Niveau durch. Arbeitsgrundlage sind vom ZK der SED herausgegebene Themenprogramme und inhaltliche Materialien. Die Lehrgangsteilnehmer — vorwiegend Sekretäre und Leitungsmitglieder der Grundorganisationen, Parteigruppenorganisatoren, Nachwuchskader für die Funktion des Parteigruppenorganisators und Mitglieder der FDJ — werden während des Studiums nicht oder nur teilweise (bei ganztägigen Seminaren) von ihrer Arbeit befreit. In der Regel dauern die Lehrgänge ein Jahr, vielfach ist wöchentlich ein ganzer Tag für Lehrveranstaltungen vorgesehen. Die Schulen arbeiten häufig mit ehrenamtlichen Lektoren und Seminarleitern, die vorwiegend aus anderen Bildungseinrichtungen kommen. Ein praxisbezogener Schwerpunkt der Lehre sind Probleme der Parteiarbeit in den Grundorganisationen und ein entsprechender Erfahrungsaustausch der Teilnehmer. Den Kreisschulen ist außerdem die Durchführung offizieller Qualifizierungslehrgänge für Nomenklaturkader der Kreisleitungen — vor allem Parteisekretäre, Mitglieder und Mitarbeiter der Kreisleitungen und Kader aus den staatlichen Organen und Massenorganisationen — übertragen, deren vorrangiges Ziel es ist, mit jeweils aktuellen Beschlüssen der Partei und Problemen der „wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ vertraut zu machen. Wichtigste Aufgabe der Bezirksparteischulen ist die Durchführung von einjährigen Internatslehrgängen für Nomenklaturkader der Bezirks- und Kreisleitungen der SED, darüber hinaus aber auch für höhere Funktionäre der FDJ. Da insbesondere leitende Kader selten in der Lage sind, ein Jahr aus ihrer Tätigkeit auszuscheiden, wird zunehmend die Möglichkeit geboten, das Pensum des Einjahrlehrgangs im Rahmen eines 2jährigen Fernunterrichts zu absolvieren. Ferner werden seit 1967 externe Klassen für weibliche Leitungskader eingerichtet. Themenschwerpunkte sind neben den auf allen Ebenen der P. behandelten — wenn auch auf unterschiedlichem Niveau — gleichen politisch-ideologischen Themen Fragen der Staats- und Rechtsordnung, der Sozialistischen ➝Demokratie und der „wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ der Partei. Bei den meisten Bezirksleitungen wurden Sonderschulen eingerichtet, an denen Nomenklaturkader der Bezirks- und Kreisleitungen qualifiziert werden. (Der erfolgreiche Abschluß eines 3monatigen Lehrgangs an einer Sonderschule ist in der Regel auch die Voraussetzung für den Besuch der Bezirksparteischule.) Sie wurden vor allem für Mitglieder der Bezirks- und Kreisleitungen eingerichtet, „die entsprechend ihrer Funktion noch nicht über die erforderlichen marxistisch-leninistischen Kenntnisse verfügen“, ferner für Parteisekretäre großer Grundorganisationen, für Leitungsmitglieder aus Parteiorganisationen im Staatsapparat, aus den Massenorganisationen und dem Bereich der Volksbildung sowie für leitende Funktionäre der FDJ. Die Sonderschulen führen darüber hinaus Kurzlehrgänge (3–4 Wochen) und einwöchige Kurzlehrgänge zu aktuellen Fragen durch. Letztere dienen vor allem der „Auswertung“ von Parteitagen und ZK-Tagungen und der Erläuterung der „Parteilinie“. Die Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED führt ein 3jähriges Diplomstudium für Gesellschaftswissenschaften, einjährige Lehrgänge zur Weiterbildung leitender Parteikader und Vorträge in unregelmäßigen Abständen durch. Sie besitzt Promotions- und Habilitationsrecht und ist von daher den Universitäten und Hochschulen gleichgestellt. Die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, höchste Bildungseinrichtung der Partei, führt die Bildungsmaßnahmen der Parteihochschule fort und hat vor allem Forschungsaufgaben. Das Studium findet in Form einer wissenschaftlichen Aspirantur statt und endet nach 4 Jahren mit der Promotion. Schließlich sind dem ZK der SED 3 Sonderschulen zu[S. 790]geordnet, die — anders als die entsprechenden Einrichtungen der Bezirksleitungen — mit der Weiterbildung eines speziellen Personenkreises betraut sind. Gegenwärtig bestehen: die Sonderschule für die Ausbildung hauptamtlicher Parteikader in Brandenburg; die Sonderschule für die marxistisch-leninistische Weiterbildung von Lehrern der Bezirksparteischulen der SED und Dozenten des gesellschaftswissenschaftlichen Grundstudiums an den Universitäten. Hoch- und Fachschulen in Klein-Machnow; die Sonderschule für die Ausbildung von Kulturkadern in Woltersdorf. Die Sonderschule des ZK in Brandenburg führt laufend kurzfristige Lehrgänge durch, an denen leitende Kader des zentralen und regionalen Parteiapparates und Parteikader der Wirtschaft, des Staatsapparates, der Massenorganisationen, wichtiger Bildungsinstitutionen und der Massenmedien teilnehmen. Die 1973 erfolgte Gründung der Sonderschule des ZK in Klein-Machnow (in den früheren Räumlichkeiten der Parteihochschule) verweist darauf, daß sowohl die Qualität des gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagenstudiums an den Universitäten. Hoch- und Fachschulen als auch das Niveau der Lehrveranstaltungen an den Bezirksparteischulen von der SED als ungenügend angesehen wird. Ihr wurde das Recht verliehen, die akademischen Grade „Diplom-Philosoph“ und „Diplom-Ökonom“ zu verleihen, was im wesentlichen der „Akademisierung“ des Lehrpersonals an den Bezirksparteischulen dienen dürfte. Neben den erwähnten Weiterbildungseinrichtungen bestehen noch Institute des ZK zur Weiterbildung von Parteikadern für die sozialistische Landwirtschaft in Schwerin, Pillnitz und Liebenwalde. In diesem Zusammenhang sei schließlich noch die Parteihochschule beim ZK der KPdSU erwähnt, da der Besuch eines mehrjährigen Lehrgangs an dieser Hochschule nach wie vor Voraussetzung dafür ist, Spitzenfunktionen in Partei, im Wirtschafts- und Staatsapparat zu erlangen. In jüngerer Zeit nutzt die SED unter dem Aspekt der fachlichen Weiterbildung ihres Führungspersonals zunehmend auch außerparteiliche Bildungsinstitutionen. Sie ist vor allem bestrebt, Leitungsfunktionen des Parteiapparates in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen oder der Landwirtschaft mit qualifizierten Fachleuten zu besetzen. Die Weiterbildung dieser Kader erfolgt zum Beispiel am Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung, an den Industrieinstituten oder in Sonderklassen an den Hoch- und Fachschulen, die für langjährige Parteiarbeiter eingerichtet wurden mit dem Ziel, diesen Personenkreis in einem 2jährigen Studium zu Diplom-Ingenieuren, Diplom-Ökonomen oder staatlich geprüften Landwirten auszubilden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 788–790 Parteipresse der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteitag/Parteikonferenz

Siehe auch: Parteischulen: 1953 1954 Parteischulen der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Parteischulung der SED: 1975 1985 Die P. ist eines der wichtigsten Mittel zur ideologischen Beeinflussung der Mitglieder und zur politisch-ideologischen Aus- und Weiterbildung der Kader (Kaderpolitik). Das Schulungssystem der SED ist in folgende Stufen gegliedert: Parteilehrjahr als Instrument der Massenqualifizierung der Parteimitglieder; Kreis- und…

DDR A-Z 1979

Journalismus (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Berufliche Tätigkeit für Presse, Nachrichtenagentur, Rundfunk, Fernsehen; ursprünglich nur für den Pressebereich gebraucht. Der Begriff „J.“ ist vom Begriff „Publizistik“ nicht scharf zu trennen. Dieser gilt im weiteren Sinne für alle gesellschaftspolitischen Veröffentlichungen, auch in Büchern, Broschüren, Flugblättern usw. Er wird in der DDR vor allem verwandt für die „gesellschaftspolitische Kampfliteratur“ (literarische Publizistik), ebenso spricht man von Dokumentarfilm- und Bildpublizistik. Von den Medienpolitikern der SED wird J. definiert als Institution des politischen Überbaus. Unterschieden wird jedoch zwischen bürgerlichem und sozialistischem J. Der sozialistische J. wird verstanden als „massenwirksamstes Instrument“ der SED, der anderen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen sowie des sozialistischen Staates zur Entwicklung des Sozialistischen Bewußtseins, als „entscheidendes politisches Machtinstrument“. Er sammelt und verbreitet gesellschaftliche Informationen, die „erforderlich und geeignet“ sind, das bewußte, klassenmäßige Verhalten des Volkes, seiner Klassen und Schichten zu entwickeln, und vermittelt die „dafür notwendigen Argumentationen“. Orientierende und anleitende Funktion kommt der Presse der SED zu (Presse; Medienpolitik). Der Journalist ist in diesem Verständnis Partei- oder Staatsfunktionär, der mit journalistischen Mitteln an der Leitung ideologischer Prozesse teilnimmt. „Ein sozialistischer Journalist ist ein Funktionär der Partei und unserer Gesellschaft, der mit seinen spezifischen Waffen … seine Funktion als kollektiver Organisator wahrnimmt“ (W. Lamberz, VDJ-Vorstandstagung, Juni 1976). Der Verband der Journalisten der DDR (VDJ) ist die zuständige Berufsorganisation (1946 als „Verband der Deutschen Presse gegründet, I. Delegierten-Konferenz 1947). Bis Juli 1953 (IV. Delegierten-Konferenz) war der Verband dem FDGB angeschlossen, wurde dann aber selbständig und 1959 auf der VI. Delegierten-Konferenz zunächst in „Verband der Deutschen Presse“ und später auf dem IX. Kongreß. 1972, in „Verband der Journalisten der DDR“ (VDJ) umbenannt. Vorsitzender des Verbandes mit über 7.000 Mitgliedern (1974) ist seit Dezember 1967 Harri Czepuck (SED), der 1971 von der Funktion des stellvertretenden Chefredakteurs des SED-Zentralorgans „Neues Deutschland“ abgelöst wurde, um sich ganz der Verbandsarbeit widmen zu können. Der VDJ ist nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus organisiert: Organe sind der Kongreß, der Zentralvorstand, das Präsidium und das Sekretariat; es gibt 1 5 Bezirksverbände. Bis zum X. Kongreß sollten zentrale Fachsektionen mit zentralen Sektionsleitungen für Wirtschafts-, Agrar-, Militär- und außenpolitische Journalisten gebildet werden. Der Zentralvorstand gibt die „Neue Deutsche Presse“ (NDP) - Zeitschrift für Presse, Funk und Fernsehen der DDR heraus, die 14täglich erscheint. Hauptaufgabe des VDJ ist die politisch-ideologische Erziehung und die fachliche Qualifizierung (Weiterbildung) der Journalisten. Er versteht sich als „eine Kampfabteilung an der ideologischen Front des Sozialismus“, als „ein zuverlässiger Mitstreiter der Partei der Arbeiterklasse und unseres sozialistischen Staates“ (Entschließung des IX. Kongresses, Juni 1972, „Neue Deutsche Presse“, Nr. 14/1972). Der Verband ist seit September 1949 Mitglied der (kommunistischen) „Internationalen Organisation der Journalisten“ (IOJ) mit Sitz in Prag. Als journalistische Auszeichnungen werden in der DDR die „Franz-Mehring-Ehrennadel“ und seit 1973 der „Journalistenpreis des FDGB“ verliehen. Dem VDJ ist die 1956 gegründete „Fachschule für Journalistik“ unterstellt; Absolventen führen nach 3jährigem Studium (in Internatskursen kombiniert mit Fernstudium) die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung „Journalist“. Gleichzeitig unterhält der VDJ seit 1963 die „Schule der Solidarität“ (Internationales Institut für Journalistik) in Berlin (Ost), an der „fortschrittliche“ Journalisten aus Staaten der „Dritten Welt“ ausgebildet werden (1963–1978 insgesamt 12 Halbjahreskurse für fast 400 angehende Journalisten aus 39 Ländern Afrikas und Asiens; der Diplomabschluß wird von der IOJ anerkannt). Einzige wissenschaftliche Ausbildungsstätte für Journalisten („journalistische Kader“) in der DDR ist die Sektion Journalistik an der Karl-Marx-Universität Leipzig, die im Januar 1951 als „Institut für Publizistik und Zei[S. 557]tungswissenschaft“ an der Universität Leipzig gegründet wurde, ab September 1954 „Fakultät für Journalistik“ der Karl-Marx-Universität hieß und seit der 3. Hochschulreform in Sektion umbenannt worden ist. Sie ist seit 1973 untergliedert in Wissenschaftsbereiche (z. B. „Journalistischer Arbeitsprozeß“) und Fachgebiete (z. B. „Leitung und Planung sozialistischer Tageszeitungen“). Als Zweig der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften ist die „sozialistische Journalistik“ eine gesellschaftswissenschaftliche Disziplin. Gegenständ von Lehre und Forschung sind Geschichte sowie Theorie und Praxis der Massenmedien. Untersucht werden u. a. aus marxistisch-leninistischer Sicht die „Gesetzmäßigkeiten innerhalb der Medien“, „der Beitrag der Journalistik zur Veränderung der gesellschaftlichen Wirklichkeit“ und „die Methoden der Menschenführung und der Leitungstätigkeit der Partei der Arbeiterklasse mittels der journalistischen Massenmedien“. Als Begründer der sozialistischen Journalistik gelten Marx, Engels und Lenin. Das 4jährige Studium gliedert sich in ein 1jähriges Grundstudium, ein 2jähriges Fachstudium und ein 1jähriges Spezialstudium (spezialisiert in Presse-J. einschließlich Bild-J., Rundfunk- oder Fernseh-J.). Mit einer Abschluß-Diplomarbeit wird der Titel „Diplom-Journalist“ erworben. Statt des Spezialstudiums kann ein 3jähriges Forschungsstudium für die wissenschaftliche Laufbahn absolviert werden, das in der Regel mit der Promotion abschließt. Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist u. a. ein 1jähriges Volontariat bei einer Zeitung, einer Pressestelle, bei Rundfunk oder Fernsehen. Das Studium anderer Fachrichtungen (Sektionen) kann bis zur Hälfte der vorgeschriebenen Studienzeit angerechnet werden. Seit kurzem müssen auch Praktika in jedem Studienjahr und ein Lehrfach „Mündliche Argumentation“ absolviert werden. Die Sektion gibt als wissenschaftliche Zeitschrift „Theorie und Praxis des sozialistischen Journalismus“ heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 556–557 Jazz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jüdische Gemeinden

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Berufliche Tätigkeit für Presse, Nachrichtenagentur, Rundfunk, Fernsehen; ursprünglich nur für den Pressebereich gebraucht. Der Begriff „J.“ ist vom Begriff „Publizistik“ nicht scharf zu trennen. Dieser gilt im weiteren Sinne für alle gesellschaftspolitischen Veröffentlichungen, auch in Büchern, Broschüren, Flugblättern usw. Er wird in der DDR vor allem verwandt für die „gesellschaftspolitische Kampfliteratur“ (literarische Publizistik), ebenso spricht man…

DDR A-Z 1979

Fachschulen (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems, in dem Werktätige nach erfolgreichem Abschluß der 10klassigen polytechnischen Oberschule und einer Berufsausbildung im Direkt-, Fern- oder Abendstudium zu mittleren wissenschaftlich-technischen bzw. ökonomischen Kadern für die industrielle bzw. landwirtschaftliche Produktion, die Volksbildung, das Gesundheitswesen, den Handel, für künstlerische Berufe und andere gesellschaftliche Bereiche aus- und weitergebildet werden (Kaderpolitik). Die F. gliedern sich in technische F. (Ingenieurschulen), nichttechnische F. und Institute mit F.-Charakter (für den Erziehungssektor). Im Rahmen der 3. Hochschulreform wurde ursprünglich 10 Ingenieurschulen der Status von Ingenieurhochschulen verliehen. In der DDR bestanden 1970 194 F. Ihre Zahl erhöhte sich durch Neugründungen und die Anhebung der mittleren medizinischen Ausbildung auf F.-Niveau auf gegenwärtig 233. Die F. wurden den jeweiligen Fachministerien oder deren nachgeordneten Organen unterstellt. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, dem zur wissenschaftlichen Untersuchung und Ausarbeitung von Grundsatzfragen der F.-Politik das „Institut für Fachschulwesen“ in Karl-Marx-Stadt untersteht. Auf diese Weise soll gesichert werden, daß die Aus- und Weiterbildung an den F. „unmittelbarer Bestandteil des Reproduktionsprozesses der betreffenden Zweige“ wird, daß die ständige Weiterentwicklung der Bildungsinhalte und Erziehungsmethoden sich an den Bedürfnissen der Praxis orientiert und die Kapazitäten der F. für Entwicklungs- und Rationalisierungsaufgaben der Betriebe genutzt werden. Ferner ermöglicht diese Konstruktion eine bessere Kooperation von F. und betrieblichen Qualifizierungseinrichtungen. Eine F.-Ausbildung erfolgt in den Zweigen: Technische Wissenschaften (Maschinenwesen, Schiffswesen, Textil-, Bekleidungs- und Ledertechnologie u. a.); Medizin/Gesundheitswesen (Medizintechnik. Medizinische Assistenz u. a.); Agrarwissenschaften (Pflanzenproduktion u. a.); Wirtschaftswissenschaften (u. a. Sozialistische Betriebswirtschaft / Ingenieurökonomie für verschiedene Industriebereiche); Staats- und Gesellschaftswissenschaften; Dokumentations- und Bibliothekswissenschaften (Staatswissenschaft. Museumskunde u. a.); Kultur-, Erziehungs- und Sportwissenschaft (Erzieher, Oberschullehrer für untere Klassen u. a.); Literatur- und Sprachwissenschaften, Kunst sowie Militärwesen. Schwerpunktfächer sind die Technischen Wissenschaften mit 42.259 und die Wirtschaftswissenschaften mit 37.965 Direkt-, Fern- und Abendstudenten im Studienjahr 1976/77. Zwischen den einzelnen Fächern haben sich seit Beginn der 70er Jahre erhebliche Verschiebungen ergeben. So verringerte sich die Zahl der Studierenden im Fach Maschinenwesen von 26.422 im Jahre 1971 auf 13.833.1976/77. Die Gesamtzahl der Studenten an F. verringerte sich im selben Zeitraum von 174.360 auf 159.955 (darunter 51.031 Fern- und 11.403 Abendstudenten). Der Anteil der F.-Absolventen bei den Berufstätigen der DDR-Wirtschaft erhöhte sich von 232.593 im Jahre 1961 auf 620.300 im Jahre 1975. Durch die Anerkennung einer Reihe mittlerer medizinischer Berufe als F.-Abschluß erhöhte sich diese Zahl auf 772.500 im Jahre 1976. Universitäten und Hochschulen; Stipendien; Fernstudium. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 344 Fachhochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fachstudium

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems, in dem Werktätige nach erfolgreichem Abschluß der 10klassigen polytechnischen Oberschule und einer Berufsausbildung im Direkt-, Fern- oder Abendstudium zu mittleren wissenschaftlich-technischen bzw. ökonomischen Kadern für die industrielle bzw. landwirtschaftliche Produktion, die Volksbildung, das Gesundheitswesen, den Handel, für…

DDR A-Z 1979

Handwerk (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Betriebsformen Handwerkliche Leistungen werden in der DDR zu 60 v. H. (Ende 1977) von privaten Betrieben und zu 40 v. H. von Produktionsgenossenschaften des H. (PGH) erbracht. Damit ist das H. der einzige Wirtschaftsbereich in der DDR, in dem sich Eigentum an Produktionsmitteln und Verfügungsgewalt überwiegend in privater Hand befinden. Ein privater H.-Betrieb darf grundsätzlich nicht mehr als 10 Personen beschäftigen; der Inhaber muß die Meisterprüfung abgelegt haben und Mitglied der Handwerkskammer sein. Die 157 Tätigkeiten, die handwerksmäßig betrieben werden können, enthält das Verzeichnis der H.-Berufe von 1957 (GBl. I, Nr. 78). Nach der ab 1. 1. 1975 geltenden Ausbildungsordnung für Meister des II. (GBl. I, Nr. 9) wurden die Fachrichtungen zunächst auf 62 verringert und inzwischen wieder auf 70 erweitert (in der Bundesrepublik Deutschland gibt es gegenwärtig 125). Neben den privaten H.-Betrieben werden seit 1950 auch die sog. Kleinindustriebetriebe zum H. gerechnet; ihre Beschäftigtenzahl ist ebenfalls auf 10 begrenzt; sie sind in die Gewerberolle der H.-Kammern eingetragen. Die PGH sind sozialistische Genossenschaften. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Musterstatut [S. 503]vom Februar 1973 (GBl. I, Nr. 14), welches das alte Musterstatut von 1955 abgelöst hat. Die PGH entstehen durch Zusammenschluß ehemals Selbständiger aus H. und Kleinindustrie und deren Beschäftigten. Unabhängig von ihrer ehemaligen Stellung haben sie als Mitglieder der PGH den gleichen sozialen Status. Ähnlich den Typen der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) werden die PGH entsprechend ihrem Vergesellschaftungsgrad nach Stufen unterschieden. In der Stufe~I wird noch mit Produktionsmitteln in privaten Werkstätten produziert, genossenschaftliches Eigentum entsteht erst durch Investitionen, die aus dem genossenschaftlichen Fonds finanziert werden. In Stufe II geht das Eigentum an Maschinen, Werkzeugen, Produktions- und Lagerraum durch Verkauf an die PGH über. 1977 gehörten 92 v. H. aller PGH der Stufe 11 an. Das neue Musterstatut dient dazu, die „Arbeits- und Lebensbedingungen“ in den PGH denjenigen in den VEB anzugleichen. Das betrifft sowohl die Planung, das Fondssystem, die Vergütung als auch die Ausarbeitungen von Betriebsordnungen entsprechend den Arbeitsordnungen in den VEB. Mitglieder dürfen nur noch aus dem H. und Kleingewerbe aufgenommen werden, Lohnarbeiter dürfen, abgesehen von Einzelfällen (Rentner, Schwerbeschädigte usw.), überhaupt nicht mehr beschäftigt werden. II. Leitung und Planung Seit 1972 sind die PGH und privaten Handwerker unmittelbar in die Leitung und Planung der örtlichen Organe einbezogen. Die gesetzliche Handhabe dazu bilden das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen von 1973 (GBl. I, Nr. 32) im Zusammenhang mit der VO über die Förderung des H. von 1972 (GBl. II, Nr. 47) und das neue Musterstatut der PGH. Mit Ausnahme des Kfz- und des Bau-H. ist das H. Bestandteil der sog. örtlichen Versorgungswirtschaft ÖVW. Das Kfz-H. wird zum Verkehrswesen und das Bau-H. zur Bauwirtschaft gerechnet. Die örtlichen Staatsorgane, d. h. die Abteilung ÖVW der Kreise und Gemeinden, planen und bilanzieren die Arbeitskräfte und die Lehrlinge für das H. Seit 1972/73 ist das wichtigste Planungsinstrument die staatliche Planauflage für die PGH und — in erheblichem Umfang — auch für die privaten Handwerker und Gewerbetreibenden. Die PGH mußten bereits seit 1966 ihren Betriebsplan der Volkswirtschafts- und Perspektivplanung anpassen. Die staatlichen Planauflagen enthalten Vorgaben über die Leistung bzw. die Leistungsarten, den Anteil der Leistung für die Bevölkerung, bestimmte Sortimente in Menge und Umfang, Lieferfristen. Öffnungszeiten und Kundendienste. Privaten Handwerkern, die gegen die Planauflagen verstoßen, kann die Gewerbegenehmigung entzogen werden. III. Entwicklung der Beschäftigten und Umsätze Die Zahl der Beschäftigten im gesamten H. ging von 1950 bis 1977 von 858.300 auf 401.100 zurück. Der Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten in der DDR beträgt weniger als 5 v. H. Die privaten Betriebe verringerten sich im gleichen Zeitraum von 303.821 auf 85.111. Seit 1978 ist wieder ein Anstieg der Zahl der privaten Betriebe zu erwarten. Bei den PGH zeichnet sich in den letzten Jahren ein Konzentrationsprozeß ab. Bei wachsender Beschäftigtenzahl nimmt die Zahl der PGH ab. 47 v. H. der gesamten handwerklichen Umsätze entfielen Ende 1977 auf die Produktion ohne Bau, knapp 23 v. H. auf die Bauproduktion und rd. 30 v. H. auf Reparatur- und Dienstleistungen. Der Anteil der direkten Reparatur- und Dienstleistungen für die Bevölkerung konnte trotz der seit 1973 eingeleiteten Maßnahmen nur von etwas mehr als 15 v. H. auf knapp 18 v. H. gesteigert werden. [S. 504]<IV. Handwerkspolitik> Die H.-Politik der SED-Führung ist in den vergangenen Jahren durch häufigen Wechsel sowohl restriktiver wie fördernder Maßnahmen gekennzeichnet: Einerseits sollte eine möglichst rasche und weitgehende Anpassung eines noch immer überwiegend privat produzierenden Wirtschaftsbereiches an das sozialistische Wirtschaftssystem erfolgen, andererseits mußten dadurch entstehende Reibungsschwierigkeiten bei der Versorgung der Bevölkerung mit durch Importe nicht zu ersetzenden Leistungen wie z. B. Reparaturen, Dienstleistungen und individuelle Produktion soweit wie möglich vermieden werden. Je nachdem, wie die Parteiführung diesen beiden volkswirtschaftlichen Zielen Priorität verlieh, lassen sich 4 Phasen der H.-Politik unterscheiden. A. Die Gleichschaltung 1946--1960 In der Zeit von 1950 bis 1960 ist versucht worden, das H. vollständig in die Planwirtschaft der DDR einzubeziehen. Bereits 1946 waren die fachlichen Selbstverwaltungsorgane (Innungen) durch den SMAD-Befehl Nr. 161 beseitigt worden. Die regionalen Selbstverwaltungsorgane (Handwerkskammern) wurden umgestaltet. Auf der Grundlage des heute noch geltenden Gesetzes zur Förderung des Handwerks von 1950 (GBl. Nr. 91) erfolgte eine neue Abgrenzung und Verkleinerung des H.-Sektors. Zum H. rechnen seitdem auch Kleinindustriebetriebe, die ebenfalls höchstens 10 Beschäftigte haben dürfen. Die ausgegliederten Betriebe mit höherer Beschäftigtenzahl wurden den Industrie- und Handelskammern zugeordnet und unterlagen damit den Steuersätzen der privaten Industrie. Weitere Ausgliederungen erfolgten 1957 durch eine Verkürzung der Positivliste auf 157 Berufe und 1958 durch Überführung aller Betriebe an die IHK, deren Handelsumsätze mehr als 50 v. H. der Gesamtumsätze betrugen. Im Gegensatz zur privaten Industrie wurde der noch verbleibende H.-Sektor seit 1950 steuerlich erheblich begünstigt (Handwerkssteuer). Nahezu sämtliche privaten Betriebe mußten sich in den Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) organisieren, die bis heute als Auftrags- und Materialverteiler fungieren (1977 gab es rd. 1100 ELG). Die ELG galten als Wegbereiter der Sozialisierung des H. Den Auftakt dazu bildete die 2. Parteikonferenz der SED (1952), auf der Ulbricht die Bildung der sozialistischen PGH ankündigte. Als auf dem V. Parteitag der SED (1958), analog zur Landwirtschaft, der Startschuß zur Vollkollektivierung des H. gegeben wurde, war die volkswirtschaftliche Bedeutung der PGH mit einem Anteil von nur 3 v. H. am H.-Umsatz immer noch extrem niedrig. Mit direktem und indirektem Zwang wurde nunmehr versucht, den Anschluß der privaten Handwerker an die PGH, die ebenso wie ihre Mitglieder bis 1967 fast völlige Steuerfreiheit genossen und bei Materialverteilungen bevorzugt wurden, zu erreichen. Versorgungsschwierigkeiten zwangen jedoch im Frühsommer 1960 zum Abbruch der Kollektivierungskampagne und zur Maßregelung örtlicher „übereifriger“ Organe durch Ulbricht. B. Die Stabilisierung 1961--1970 In der Zeit von 1961 bis 1970 setzte sich zwar der Schrumpfungsprozeß im privaten H. erheblich verlangsamt fort, die Leistungen konnten jedoch gesteigert werden. Durch die Ausbreitung der PGH nahm auch das Gesamt-H. einen erheblichen Aufschwung. Trotz gesamtwirtschaftlichem Arbeitskräftemangel hatte das H. durch Abwerbung aus der volkseigenen Wirtschaft mit Hilfe von höheren Vergütungen seine Beschäftigtenzahl schneller steigern können als die Industrie. Im Zuge der seit 1965 in verstärktem Maß propagierten sozialistischen Kooperation wurden im Rahmen der Erzeugnis- und Versorgungsgruppenarbeit die Zulieferbeziehungen zur Industrie ausgebaut. C. Die Umstrukturierung 1971--1975 Von Ende 1970 an sind die Umstrukturierung bzw. Rückführung des H. auf seine „ursprünglichen Aufgaben“ sowie die nahezu völlige Einbeziehung in die staatliche Planung eingeleitet worden. Sowohl die günstige Arbeitsmarktlage im H., bedingt durch die bessere Einkommenssituation vor allem der PGH, als auch die Bevorzugung der Produktion gegenüber Reparaturen und Dienstleistungen waren wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch unerwünschte Erscheinungen. Mit massiven steuerlichen Maßnahmen für beide Eigentumsformen und mit einem Einstellungsstopp für die PGH wurde 1971 dieser Situation begegnet. Besonders die gegen die industriell produzierenden PGH gerichteten Maßnahmen ließen bereits eine Verstaatlichung entsprechend der 1956 eingeleiteten Verstaatlichung der sowjetischen produzierenden Gewerbegenossenschaften vermuten. Sie wurde im Frühjahr 1972 im Zuge der Umwandlung von privaten und halbstaatlichen Industriebetrieben in VEB (unveröffentlichter Politbüro- und Ministerratsbeschluß vom 8./9. 2. 1972) für ca. 1.600 industriell produzierende PGH überwiegend der Stufe II durchgeführt. Die VO über die Förderung des H. bei Dienst- und Reparaturleistungen und die Regelung der privaten Gewerbetätigkeit vom Juli 1972 bilden nunmehr die rechtliche Grundlage für die Herauslösung der noch verbliebenen PGH und der privaten Betriebe aus der Produktion. Danach werden Dienst- und Reparaturleistungen steuerlich begünstigt. PGH und private Betriebe hatten die Auflage, ihre Mitarbeit in Er[S. 505]zeugnisgruppen bis Ende 1973 einzustellen und sich grundsätzlich auf die Mitarbeit in Versorgungsgruppen zu konzentrieren. Die Herauslösung aus den Erzeugnisgruppenbeziehungen führt zu einer Reihe von Schwierigkeiten mit Partnern in der Industrie, die von den Vertragsgerichten entschieden werden müssen. Weiterhin mußten die PGH bis Ende 1973 alle Lohnarbeiter entlassen oder in Ausnahmefällen als Mitglieder aufnehmen. (Nach dem alten Statut durften sie noch mit behördlicher Genehmigung 10 v. H. der Mitglieder als Lohnarbeiter einstellen.) Starke Überalterung und damit verbundene zunehmende Betriebsschließungen, fast völlig fehlende Nachwuchsförderung — Gewerbegenehmigungen wurden nur noch in Ausnahmefällen erteilt wie z. B. an Bäcker — sowie eine verstärkte Kollektivierungskampagne bis Mitte 1975 führten zu einer Stagnation der Gesamthandwerksleistung gerade in einem Zeitraum, in dem im Rahmen der Erfüllung der ökonomischen Hauptaufgabe seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) Verbesserungen, insbesondere auf dem Dienstleistungssektor, eintreten sollten. D. Die Förderungspolitik seit 1976 Der unveröffentlichte Politbüro- und Ministerratsbeschluß vom 12. 2. 1976 „Zur Förderung privater Einzelhandelsgeschäfte, Gaststätten und Handwerksbetriebe für Dienstleistungen im Interesse der weiteren Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung“ war das Eingeständnis einer verfehlten Politik und führte zu einer erheblichen Kurskorrektur in der H.-Politik. Finanzielle Starthilfen, steuerliche Erleichterungen und vor allem Nachwuchsförderung, verbunden mit der Erteilung von Gewerbegenehmigungen, kennzeichnen diese neue Politik ebenso wie eine bis dahin ungewohnt positive Berichterstattung in den Medien. Erste Erfolge der Förderung des H. lassen sich bereits ablesen. 1976 und 1977 nahm die Zahl der Lehrlinge im H. deutlich zu. und 1978 stieg auch erstmals in der Geschichte der DDR die Gesamtzahl der privaten H.-Betriebe wieder an. Daß der neuen Einstellung zum H., insbesondere zum privaten, gegenwärtig nicht nur taktische, sondern auch „strategische“ Bedeutung zukommen soll, begründen die Propagandisten der SED damit, daß die Förderung des privaten H. ausdrücklich in das auf dem IX. Parteitag (1976) verabschiedete neue Parteiprogramm der SED aufgenommen wurde. Maria Haendcke-Hoppe Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 502–505 Handschellengesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handwerkskammern der Bezirke

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Betriebsformen Handwerkliche Leistungen werden in der DDR zu 60 v. H. (Ende 1977) von privaten Betrieben und zu 40 v. H. von Produktionsgenossenschaften des H. (PGH) erbracht. Damit ist das H. der einzige Wirtschaftsbereich in der DDR, in dem sich Eigentum an Produktionsmitteln und Verfügungsgewalt überwiegend in privater Hand befinden. Ein privater H.-Betrieb darf grundsätzlich nicht mehr als…

DDR A-Z 1979

Karikatur (1979)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Aufgabe der K. wird in der DDR völlig anders gesehen als in der Bundesrepublik Deutschland oder anderen westlichen Staaten. Es gehört zum Wesen jeder K., das Charakteristische einer Erscheinung besonders hervorzuheben, die Zeichnung mit dem, was verdeutlicht werden soll, besonders zu überladen. Während die Karikaturisten in der westlichen Presse das hervorheben und verdeutlichen, was sich ihnen individuell nach Lage der Dinge als charakteristisch oder besonders bemerkenswert darbietet, ist jeder Karikaturist, der für die Presse der DDR arbeitet, verpflichtet, in seinen Darstellungen die Positionen der marxistisch-leninistischen Ideologie zu berücksichtigen. Er soll vor allem diese Denkpositionen mit seinen Mitteln verdeutlichen und Darstellungen vermeiden, die ihnen widersprechen könnten. Dadurch sind den Karikaturisten in der DDR wie in den übrigen osteuropäischen Staaten Ziele und Grenzen der K. weitgehend vorgegeben. Kurt Hager, Mitglied des Politbüros der SED, maßgebend für ideologische Grundsatzfragen und Probleme der Kulturpolitik in der DDR, sagte dazu am 6. 7. 1972: „Durch Lachen, Humor, Heiterkeit sollten die Künstler stärker sozialistisches Selbstbewußtsein, Überlegenheitsgefühl fördern helfen. Manchmal bedarf es nicht nur gutmütigen Humors, sondern auch spitzer Ironie und bissiger Satire, die vor allem den Gegner entlarvt, seine Hohlheit und Aufgeblasenheit, die sich aber auch gegen alles richten kann, was sich bei uns an unsozialistischen Verhaltensweisen breitmacht und nicht gutmütig geduldet werden kann. Wie wir niemandem erlauben, unsere sozialistischen Gesellschaftsgrundlagen anzutasten, werden wir auch zu wachen wissen, daß niemand unsere Bereitschaft zur Selbstkritik für das schmutzige Geschäft unserer Feinde ausnutzen kann.“ In der DDR veröffentlichte K. lassen sich in nachstehende Themenbereiche ordnen: 1. Darstellung von Mißständen, deren Beseitigung sowohl von der Bevölkerung wie von der politischen Führung gewünscht wird. Beispiele: Versorgungsmängel, [S. 581]Versagen von Dienstleistungsbetrieben, organisatorische Pannen bei Ämtern. Planungsfehler im Bereich der Wirtschaft u. ä. 2. Erzieherische K.: Die Darstellung soll dem Betrachter eigenes Fehlverhalten oder das Fehlverhalten anderer in seinem unmittelbaren Einflußbereich bewußtmachen und zur Änderung des kritisierten Verhaltens anregen. Beispiele: Unrat aus dem eigenen Garten wird auf öffentliche Wege geschüttet; knappe Materialien werden sinnlos vergeudet; öffentliches Eigentum verkommt oder wird beschädigt; Kritik an schlechtem Benehmen oder Umgangsformen im zwischenmenschlichen Bereich. 3. „Antiimperialistische“ K.: Zeichnungen, in denen die Zustände in den nichtkommunistischen Ländern oder die Verhaltensweisen nichtkommunistischer Politiker aus der ideologisch fixierten Sicht des Marxismus-Leninismus dargestellt werden. Diese K. wirken auf den Betrachter meist unglaubwürdig, weil hier in der Regel nicht ein vorhandener Wahrheitsgehalt übertrieben wird, sondern eine kommunistische Propagandabehauptung als wahr unterstellt wird. Beispiele: Bettelarme Arbeiterin den westlichen Ländern hausen in verfallenen Elendsquartieren, an denen „Kapitalisten“ in Luxusautos vorbeifahren und hämische Bemerkungen machen. Darstellung von unbelasteten westlichen Politikern in Form eines Hakenkreuzes oder in Verbindung mit anderen nazistischen Symbolen; Bundesverteidigungsminister werden als raubgierige Landsknechte oder Schlächter gezeichnet. Die K. dieser Art diffamieren ihren jeweiligen Gegenstand bewußt. Sie sind im Wesen und in der Funktion mitden mittelalterlichen Schandbildern vergleichbar. In der Presse des Westens gibt es kaum K. dieser Art. 4. „Positive“ K.: Darunter fallen K., die durch Übertreibung positiver Eigenschaften oder Verhaltensweisen zu Tätigkeiten anregen sollen, die im Sinne des SED-Regimes liegen. Beispiele: Ein junger Mann zeigt stolz seine Muskeln, die beim freiwilligen Einsatz im Produktionsbetrieb gewachsen sind. Ein junges Mädchen drückt ihrem Verehrer eine Schaufel in die Hand. Sie arbeiten gemeinsam für die Allgemeinheit und gehen nicht spazieren. Ein klug aussehender junger Mann trägt einen großen Bücherpacken und ermuntert den Betrachter zum Lernen. K. dieser Art sollen den Betrachter zu eifriger Arbeit und zum Lernen anregen. Sie sind kennzeichnend für das Gesellschaftssystem in den kommunistisch regierten Staaten Osteuropas, weil sie vor allem die Erfüllung und Übererfüllung der Produktionspläne stimulieren sollen. Neben K. aus den genannten 4 Kategorien gibt es auch in der Presse der DDR den an der Grenze zur K. stehenden „Schwarzen Humor“ sowie Witzzeichnungen ohne satirische oder politische Absicht. K. von amtierenden kommunistischen Politikern oder von führenden Kommunisten aus der übrigen Welt gibt es in der Presse der DDR nicht. Außerdem erscheinen keine K., die die marxistisch-leninistische Ideologie in Frage stellen. Die „antiimperialistische“ K. sowie die „positive“ K. enthalten fast alle Presseorgane der DDR. Die meisten K. aus allen bisher erwähnten Kategorien enthält die wöchentlich erscheinende Zeitschrift „Eulenspiegel“. Sie beschäftigt die namhaftesten Karikaturisten der DDR. u. a. Heinz Behling, Kurt Klamann, Karl Schrader, Louis Rauwolf. „Eulenspiegel“ ist mit der Zeitschrift „Pardon“, dem früheren „Simplicissimus“ oder dem englischen „Punch“ nicht vergleichbar. Die Zeitschrift hat Pendants in allen osteuropäischen Staaten. Weitgehendes Vorbild in Inhalt und Aufmachung ist die sowjetische Zeitschrift „Krokodil“. Kabarett. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 580–581 Kandidatengruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Karl-Marx-Universität Leipzig

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Aufgabe der K. wird in der DDR völlig anders gesehen als in der Bundesrepublik Deutschland oder anderen westlichen Staaten. Es gehört zum Wesen jeder K., das Charakteristische einer Erscheinung besonders hervorzuheben, die Zeichnung mit dem, was verdeutlicht werden soll, besonders zu überladen. Während die Karikaturisten in der westlichen Presse das hervorheben und verdeutlichen, was sich ihnen individuell nach Lage der…

DDR A-Z 1979

Besatzungspolitik (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Entsprechend den Vereinbarungen der Kriegskonferenzen der Alliierten und dem Potsdamer Abkommen sollte in Deutschland nach Kriegsende eine einheitliche B. getrieben werden. Da jedoch die Oberbefehlshaber der Vier Mächte in ihren Besatzungszonen allein verantwortlich waren und nur einstimmig gefaßte Beschlüsse des Kontrollrates in ganz Deutschland zur Durchführung gelangen konnten, hat die unterschiedliche B. der Vier Mächte seit Kriegsende entscheidend zur Teilung Deutschlands beigetragen. In der SBZ bestand seit der deutschen Kapitulation eine Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) in Berlin-Karlshorst, die 1949 aufgelöst wurde. Soweit ihre Aufgaben nicht an Regierungsorgane der DDR übertragen wurden und mit der „Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den Vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ in Zusammenhang standen, war die neugebildete „Sowjetische Kontrollkommission“ (SKK) für die sowjetische B. verantwortlich. An die Stelle der SKK trat im Mai 1953 eine sowjetische „Hohe Kommission“, die im Anschluß an den „Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR“ am 20. 9. 1955 aufgelöst wurde. Rechte und Pflichten aus bestehenden Vier-Mächte-Vereinbarungen, die sich die UdSSR weiter vorbehalten hatte, nahmen nun der sowjetische Botschafter in Berlin (Ost) und der Oberbefehlshaber der sowjetischen Besatzungstruppen wahr. Da der Alliierte Kontrollrat nur in seltenen Fällen einstimmige und präzise Beschlüsse fassen konnte und alliierte Beschlüsse von allen Beteiligten unterschiedlich ausgelegt wurden, trieb die SMAD von 1945 an eine B., die auf eine politische, ökonomische und sozialstrukturelle Umwandlung ihrer Besatzungszone und damit faktisch auf deren Eingliederung in den Ostblock hinauslief. Hauptziele der sowjetischen B. waren die Sicherstellung von Reparationen, Aufbau eines kommunistischen Verwaltungsapparates (Deutsche Wirtschaftskommission). Einleitung einer Boden- und Währungsreform, Enteignung von privatem Industriebesitz und Aufbau einer volksdemokratischen Wirtschaftsordnung zentralverwaltungswirtschaftlichen Typs. Die Durchführung dieser B. war weitgehend unabhängig von der Arbeit des Alliierten Kontrollrates, dessen faktische Auflösung am 20. 3. 1948 (Auszug der sowjetischen Vertreter) für die sowjetische B. ohne besondere Bedeutung war. Für den Zeitraum von 1945 bis 1949, als die SMAD volle Regierungsgewalt ausübte und durch „Befehle“ das gesamte Leben in ihrer Zone bis in Einzelheiten bestimmte und kontrollierte, kann man von einer B. im engeren Sinne sprechen. Sowohl bis 1955 als auch nach Proklamierung der vollen Souveränität unterliegt die DDR jedoch einer B. im weiteren Sinne, da sich die UdSSR u. a. im Truppenvertrag von 1957 Sonderrechte vorbehalten hat und nach wie vor alle militärpolitischen und -wirtschaftlichen Entscheidungen einer unmittelbaren sowjetischen Einflußnahme unterliegen. Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED; Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland; Berlin. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 174 Berufswettbewerb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Besatzungstruppen, Sowjetische

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Entsprechend den Vereinbarungen der Kriegskonferenzen der Alliierten und dem Potsdamer Abkommen sollte in Deutschland nach Kriegsende eine einheitliche B. getrieben werden. Da jedoch die Oberbefehlshaber der Vier Mächte in ihren Besatzungszonen allein verantwortlich waren und nur einstimmig gefaßte Beschlüsse des Kontrollrates in ganz Deutschland zur Durchführung gelangen konnten, hat die…

DDR A-Z 1979

Jazz (1979)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 In der DDR unterscheidet man in der Entwicklung des J. 3 wesentliche Strömungen: eine „volkstümlich-demokratische“, die die Anfangsphase der J.-Entwicklung kennzeichnet und bis heute wirksam geblieben ist, die Strömungen des „kommerzialisierten J.“ und diejenigen des „snobistischen J.“, dessen Aufkommen vor allem nach dem II. Weltkrieg angesetzt wird. Nach anfänglicher Ablehnung des J. und zwischenzeitlichen Verboten (u. a. Verbot von J.-Sendungen im Rundfunk) haben heute dessen „progressive, volkstümlich-demokratische“ Strömungen „im Rahmen der vielfältigen Musikpflege in der DDR … einen gleichberechtigten Platz neben den anderen Formen und Stilen der Weltmusikkultur“. Die Abwehr von Einflüssen der „bürgerlichen Dekadenz“ auf die Kunst und Lebensauffassung der SED führte schon 1958 mit der AO über die Programmgestaltung bei Unterhaltungs- und Tanzmusik zu weitgehendem Verbot westlicher Tanzmusik. (Ein entsprechendes Verbot der Wiedergabe westlicher Tanz- und Unterhaltungsmusik wurde 1973, nach dem Aufkommen einer Vielzahl von Diskotheken während der vorangegangenen 2 Jahre, mit der AO über Diskothekveranstaltungen - Diskothekordnung [GBl. I. S. 38 f.] erlassen.) Diese Maßnahmen wirkten sich auch auf den J. aus, mit dem man die Gefahr der Übertragung „amerikanischer Lebensweise“ aufkommen sah, und dessen Einflüsse deshalb im Hinblick auf die Entwicklung einer eigenen kulturellen Massenarbeit, besonders der Volksmusik, als negativ angesehen wurden. Nach 1961 traten wieder Lockerungen ein. 1965 wurde die heute noch bestehende Konzertreihe „Jazz in der Kammer“ begonnen. Diese vom Deutschen Theater Berlin getragenen Veranstaltungen, die im Abstand von 6 Wochen stattfinden, sollen vor allem von unmittelbarem westlichem Einfluß freie zeitgenössische moderne Strömungen des J. vorstellen. In Anlehnung an diese Reihe und in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern der Berliner J.-Abende wurde 1973 vom Volkstheater Rostock die Reihe „Jazz-Szene“ begonnen. Auch hier werden in- und ausländische Gruppen vorgestellt. Inzwischen hat sich die Einstellung zum amerikanischen [S. 556]J. entschärft. Seit 1975 liegt bei AMIGA (Musik) eine Edition nahezu aller bedeutenden J.-Musiker der Vergangenheit nach Originalaufnahmen von RCA-Schallplatten aus den 30er und 40er Jahren (Goodman, Gillespie, Count Baisie, D. Ellington u. a.) vor. In der gleichen Reihe erschienen Aufnahmen, die der Entwicklung des J. in der DDR gewidmet sind. Auch in einigen osteuropäischen sozialistischen Staaten (vor allem in Polen, der ČSSR und der DDR) sind in der Entwicklung des J. ähnliche Erscheinungen erkennbar wie in den nichtsozialistischen Ländern. Auch dort wird teilweise eine Synthese zwischen J. und zeitgenössischer europäischer Avantgarde angestrebt, wobei es sich bei den Komponisten und Interpreten sowohl um J.-Musiker als auch um Komponisten und Kompositionsstudenten der sog. ernsten Musik handelt. Osteuropäisches Forum für den zeitgenössischen J. (Free Jazz) sind in erster Linie das J.-Festival in Warschau („Jazz Jamboree“) sowie das Prager J.-Festival. Seit 1971 findet in Dresden jährlich das Dixieland-Festival statt, an dem Gruppen aus verschiedenen Ländern teilnehmen. Zu den führenden J.-Musikern bzw. J.-Gruppen der DDR gehören: der Posaunist Konrad Bauer, der Saxophonist Ernst-Ludwig Petrowski, das Friedhelm-Schönfeld-Trio, das Hubert-Katzenbeier-Quintett, die „Klaus-Lenz-Band“ mit der Sängerin Uschi Brüning, die „Modern-Soul-Band“ mit dem Sänger Klaus Nowodworski, die Gollasch Big Band, die Gruppe Praxis~II, die Gruppe SOK, die Gruppe Synopsis und die Old Memory Jazz Band. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 555–556 Jahresendprämie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Journalismus

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 In der DDR unterscheidet man in der Entwicklung des J. 3 wesentliche Strömungen: eine „volkstümlich-demokratische“, die die Anfangsphase der J.-Entwicklung kennzeichnet und bis heute wirksam geblieben ist, die Strömungen des „kommerzialisierten J.“ und diejenigen des „snobistischen J.“, dessen Aufkommen vor allem nach dem II. Weltkrieg angesetzt wird. Nach anfänglicher Ablehnung des J. und zwischenzeitlichen Verboten (u. a. Verbot von…

DDR A-Z 1979

Strafvollzug (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Gesetzliche Grundlage des St. sind das St.-Gesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 109) und die 1. und 2. Durchführungsbestimmung vom selben Tage (GBl. I, S. 118. 123). Diese Bestimmungen sind mit dem Wiedereingliederungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 98) mit Wirkung vom 5. 5. 1977 an die Stelle des erst durch Gesetz vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 607) geänderten St.- und Wiedereingliederungsgesetzes (SVWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109), durch das der St. erstmals gesetzlich geregelt wurde, getreten. Ziel des St. ist die gesellschaftliche Erziehung und Wiedereingliederung des Strafgefangenen in die sozialistische Gesellschaft. Im Mittelpunkt des Vollzuges steht die „gesellschaftlich nützliche Arbeit“. Der Strafgefangene soll durch die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit erzogen werden. Dadurch sollen sein Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein, die Disziplin und aktive und schöpferische Mitwirkung im Arbeitsprozeß gefördert werden. Oberstes Vollzugsorgan ist die im Ministerium des Innern bestehende „Verwaltung St.“. Ihr unterstehen die verschiedenen St.-Einrichtungen: St.-Anstalten, St.-Kommandos, Jugendhäuser, Haftkrankenhäuser, St.-, Strafhaft-, Jugendhaft- und Militärstrafarrestabteilungen. Neben den großen St.-Anstalten für Männer (Bautzen, Berlin-Rummelsburg, Brandenburg, Bützow-Dreibergen, Cottbus, Leipzig, Naumburg, Torgau. Waldheim) und Frauen (Görlitz, Halle, Stollberg-Hoheneck) gibt es z. Z. ca. 30 St.-Kommandos, früher Haftarbeitslager genannt, sowie die Jugendhäuser Dessau, Gräfentonna, Ichtershausen und Luckau, in denen die zu Freiheitsstrafen verurteilten Jugendlichen untergebracht werden. Die Aufsicht über die Wahrung der Gesetzlichkeit beim St. und bei der Vorbereitung der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben übt die Staatsanwaltschaft aus. In der DDR gibt es 2 Vollzugsarten: den allgemeinen und den erleichterten Vollzug. Der strenge und der erst 1974 eingeführte verschärfte Vollzug für Rückfalltäter ist im Gesetzestext weggefallen, obwohl die Probleme der Bekämpfung der Rückfallkriminalität seitdem kaum geringer geworden sind. Die sichere Verwahrung und Erziehung des Strafgefangenen erfolgt durch Trennung des Vollzugs nach Arten der Strafen mit Freiheitsentzug, nach Geschlechtern, zwischen Jugendlichen und Erwachsenen, zwischen Erstbestraften und Rückfalltätern. Die unterschiedlichen Gruppen werden in verschiedenen Strafanstalten bzw. getrennten Abteilungen innerhalb einer St.-Einrichtung untergebracht. Welche Vollzugsart angewendet wird, bestimmt sich grundsätzlich nach der Qualifikation der Tat als Verbrechen (allg. Vollzug) oder Vergehen (erleichterter Vollzug). Politische ➝Häftlinge werden sich demnach künftig fast ausschließlich im allgemeinen Vollzug befinden, da ihre Taten grundsätzlich als Verbrechen (Strafrecht) gewertet werden. Der erleichterte Vollzug gewährt den Gefangenen größere Bewegungsfreiheit. Persönliche Verbindungen zu Außenpersonen sind in größerem Umfange möglich. Er wird nicht in verschlossenen oder nicht ständig geschlossenen Verwahrräumen durchgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Wechsel von der einen in die andere Vollzugsart erfolgen. In der Regel sollen die Strafgefangenen in derselben St.-Einrichtung sowie in denselben Kollektiven verbleiben, um eine kontinuierliche Erziehung zu gewährleisten. Der Arbeitseinsatz erfolgt in volkseigenen Betrieben. Die Arbeitszeit richtet sich nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften. Die Arbeitsleistung wird nach dem Leistungsprinzip durch die St.-Einrichtung vergütet. Berechnungsgrundlage ist der Betrag, den Werktätige als Nettolohn für die gleiche Arbeit erhalten. Bei Erfüllung der Arbeitsnormen erhält der Gefangene 18 v. H. des Nettolohnes für einen Arbeiter bei entsprechender Arbeit. Bei Übererfüllung der Norm erhöht sich dieser Prozentsatz. Außerdem sind Prämien für Neuerervorschläge und Materialeinsparungen vorgesehen. Die Vergütung dient zur Rücklage, Schuldentilgung sowie zum Einkauf von Waren des persönlichen Bedarfs. Im erleichterten Vollzug und bei Jugendlichen können bis zu 100 v. H. der Arbeitsvergütung für den Einkauf verwendet werden, im allgemeinen Vollzug bis zu 75 v. H. Strafgefangene, die wegen ihres Gesundheitszustandes nicht arbeiten können, dürfen im allgemeinen Vollzug bis zu 30 Mark und im erleichterten bis zu 50 Mark monatlich von ihren Angehörigen erhalten. In besonderen Fällen kann durch die St.-Einrichtung ein Taschengeld gewährt werden. Die Dauer des Arbeitseinsatzes in der Strafanstalt wird nach der Entlassung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit gleichgestellt. Der Arbeitseinsatz ist Voraussetzung für die Leistung von Unterhalt. Die Höhe der Unterhaltszahlung ist von der monatlichen Arbeitsleistung der unterhaltspflichtigen Strafgefangenen abhängig. Bemessungsgrundlage ist die gleiche wie bei unterhaltspflichtigen Werktätigen, die die gleiche Arbeit verrichten (Familienrecht). Bei unverschuldetem Arbeitsausfall wird jedoch der laufende Unterhalt unabhängig von der Arbeitsvergütung durch die St.-Einrichtung aus staatlichen Mitteln geleistet. um größere finanzielle Auswirkungen der Bestra[S. 1072]fung auf die Unterhaltsberechtigten des Strafgefangenen zu verhindern. Das St.-Gesetz sieht eine umfassende staatsbürgerliche Schulung durch Vorträge und Diskussionen vor. In der arbeitsfreien Zeit sollen Unterricht und kulturelle Selbstbetätigung in Gruppen und Arbeitsgemeinschaften durchgeführt werden. Die Strafgefangenen dürfen persönliche Verbindungen mit ihren Ehegatten, Kindern, Eltern, Geschwistern. Großeltern, Verlobten und anderen Personen aus ihren ehemaligen oder künftigen Wirkungs- und Lebensbereichen unterhalten. Einschränkungen sind möglich, wenn das Erziehungsziel gefährdet ist oder die Sicherheit beeinträchtigt wird. Im allgemeinen Vollzug dürfen monatlich 3, im erleichterten 4 Briefe abgesandt werden. Bei Jugendlichen ist die Zahl der Briefe nicht mehr begrenzt. Auch die Häufigkeit des Besuchs ist von der Vollzugsart abhängig. Im erleichterten Vollzug ist jeden Monat ein Besuch, im allgemeinen jeden zweiten Monat ein Besuch gestattet. Strafgefangene im erleichterten Vollzug und Jugendliche können jährlich bis zu 6 Pakete, Gefangene im allgemeinen Vollzug bis zu 4 Pakete empfangen. Diese dürfen Gegenstände des persönlichen Bedarfs enthalten. Für vorbildliche Arbeitsergebnisse, gute Arbeitsdisziplin oder aktive Unterstützung des Erziehungsprozesses können Anerkennungen erfolgen: Ausspruch eines Lobes, Gewährung von Vergünstigungen, Streichung früher ausgesprochener Disziplinarmaßnahmen, Prämiierung, Überweisung in den erleichterten Vollzug. Disziplinarmaßnahmen bei schuldhaften Verstößen gegen die Pflichten und sonstigen Verhaltensregeln in der St.-Einrichtung: Ausspruch einer Mißbilligung, Verwarnung, Einschränkung oder Entzug von Vergünstigungen und des Verfügungssatzes für den monatlichen Einkauf, Arrest. Der Arrest darf 21 Tage, bei Jugendlichen 14 Tage nicht übersteigen. Der strenge Einzelarrest mit weitgehendem Entzug der Verpflegung ist durch das St.-Gesetz vom 7. 4. 1977 abgeschafft worden. Zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige des St. oder andere Personen, einer Flucht oder des Selbstmordes sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit dürfen als Sicherheitsmaßnahmen Einrichtungsgegenstände entzogen oder Absonderung und Unterbringung in Einzelhaft angeordnet werden. Unmittelbarer Zwang ist nach dem St.-Gesetz vom 7. 4. 1977 nur noch als letztes Mittel zulässig. Übergriffe von Angehörigen des St. sowie erhebliche Mißhandlungen von Strafgefangenen bei oft nur geringfügigem Anlaß kommen jedoch nach Berichten entlassener politischer Häftlinge immer noch recht häufig vor. ' In einem besonderen Kapitel sind die Rechte und Pflichten der Strafgefangenen zusammengefaßt. Sie haben das Recht auf ordnungsgemäße Unterbringung, Bekleidung und Ernährung, täglichen Aufenthalt im Freien (mindestens 1 Stunde), 8 Stunden Schlafenszeit, eine den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen entsprechende medizinische Betreuung und Versorgung, gesellschaftlich nützliche Arbeit, Erwerb von Waren des persönlichen Bedarfs, persönliche Verbindungen, Wahrung ihrer rechtlichen Interessen. Bei Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist ihnen auf Wunsch religiöse Betätigung zu ermöglichen. Die Strafgefangenen sind verpflichtet, ihnen zugewiesene Arbeit ordnungsgemäß durchzuführen, sich die für ihren Arbeitseinsatz erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse anzueignen, an den Maßnahmen der staatsbürgerlichen Erziehung und der allgemeinen und beruflichen Bildung teilzunehmen und aktiv mitzuarbeiten. Die Maßnahmen zur Wiedereingliederung Strafgefangener sind, im Unterschied zum SVWG vom 12. 1. 1968, in einem besonderen Wiedereingliederungsgesetz geregelt. Darin wird die Wiedereingliederung als ein gesamtgesellschaftliches Anliegen gewertet. Den aus dem St. entlassenen Bürgern wird die volle Wahrnehmung ihrer staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten, soweit sie nicht durch gerichtliche Entscheidungen eingeschränkt worden sind, garantiert. Zuständig sind die Räte der Kreise, Städte und Stadtbezirke, in deren Bereich der Entlassene seinen Wohnsitz hat. Sie sollen Wohnraum und Arbeitsplätze bereitstellen, wobei darauf zu achten ist, daß der Entlassene möglichst wieder bei seiner alten Arbeitsstelle tätig sein kann. Die örtliche Räte können bis zu einem Jahr nach der Entlassung oder der gerichtlich angeordneten Maßnahme zur Wiedereingliederung (Bewährung) Auskünfte von den Betrieben, Genossenschaften und sonstigen staatlichen Einrichtungen über den erreichten Entwicklungsstand des Entlassenen einholen. Zur Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung sollen die Räte mit der Staatsanwaltschaft, den Gerichten, der Volkspolizei, den St.-Einrichtungen und Jugendhäusern. Betrieben, Genossenschaften und gesellschaftlichen Organisationen eng zusammenarbeiten. Sie sollen staatsbewußte Bürger, die das Vertrauen der Werktätigen besitzen, als ehrenamtliche Mitarbeiter gewinnen. Jugendliche sollen eine durch die Freiheitsstrafe unterbrochene oder im St. begonnene Berufsausbildung beenden. Zu diesem Zweck sind schon vor der Entlassung aus dem Jugendhaus Lehrverträge abzuschließen. Wenn sich bei Verurteilung eines bereits mit Freiheitsentzug bestraften Täters herausstellt, „daß die erneute Straftat wesentlich durch seine Disziplinlosigkeit bei der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben begünstigt wurde“, kann das erkennende Gericht für 1–3 Jahre besondere Maßnahmen im Urteil festlegen (§§ 47, 48 StGB). Es kann ein Kollektiv beauftragen, dem Verurteilten bei der Wiedereingliederung zu helfen und erzieherisch auf ihn einzuwirken; der Verurteilte kann verpflichtet werden, einen ihm zuzuweisenden Arbeitsplatz nicht zu wechseln oder sich in bestimmten Gebieten nicht aufzuhalten sowie den für seinen Aufenthalt von den staatlichen Organen erteilten Auflagen strikt nachzukommen. Bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat kann auf die Zulässigkeit staatlicher Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Deutschen Volkspolizei erkannt werden (Polizeiaufsicht). Verletzt der Strafentlassene vorsätzlich die ihm erteilten Auflagen, kann er nach § 238 StGB mit Freiheitsstrafe [S. 1073]bis zu 2 Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder mit Geldstrafe bestraft werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1071–1073 Strafvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Straßen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Gesetzliche Grundlage des St. sind das St.-Gesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 109) und die 1. und 2. Durchführungsbestimmung vom selben Tage (GBl. I, S. 118. 123). Diese Bestimmungen sind mit dem Wiedereingliederungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 98) mit Wirkung vom 5. 5. 1977 an die Stelle des erst durch Gesetz vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 607) geänderten St.- und Wiedereingliederungsgesetzes (SVWG)…

DDR A-Z 1979

Wirtschaftsverträge, Internationale (1979)

Siehe auch das Jahr 1985 Mit zunehmender Teilnahme an der internationalen Arbeitsteilung ergab sich für das Planwirtschaftssystem der DDR die Aufgabe, diesen Beziehungen einen rechtlich fixierten Rahmen zu geben. Für den Abschluß von IW. ist deshalb eine Reihe von Regelungen geschaffen worden. Neben dem zu Beginn des Jahres 1976 in Kraft getretenen Gesetz über IW. (GIW, GBl. I, Nr. 5, 1976) bestimmen die verschiedenen Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft (z. B. Ordnung und Planung der Volkswirtschaft 1976–1980), über die Rechtsstellung der Leitungsorgane und der Wirtschaftsorganisationen (vor allem der Außenhandelsbetriebe), über das Wechsel- und Scheckrecht, über den gewerblichen Rechtsschutz und über das Zivilgesetzbuch der DDR (Schutz des Eigentums usw.) den rechtlichen Rahmen außenwirtschaftlicher Aktivitäten. Während das GIW als zentrales außenwirtschaftliches Rechtsdokument speziell für den Abschluß von IW. auf betrieblicher Ebene und die damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse geschaffen worden ist, bilden für den Abschluß völkerrechtlich verbindlicher Wirtschaftsabkommen z. B. über Handel und Kooperation prinzipiell die Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft die Basis (u. a. Gesetz über den Ministerrat der DDR, GBl. I, Nr. 16, 1972, Statut des MfA, GBl. Nr. 41, 1973, VO über die Leitung und Durchführung des Außenhandels, GBl. I, Nr. 35, 1976). Rechtssubjekte in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen sind die Staaten als Ganzes bzw. die von ihnen geschaffenen Organisationen. Die von ihnen getroffenen Vereinbarungen haben überwiegend bilateralen Charakter, jedoch ist die DDR vor allem seit ihrer internationalen Anerkennung auch einer Reihe von multilateralen Vereinbarungen und Organisationen beigetreten (z. B. der UNO und ihren Unterorganisationen, der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums, dem Genfer Scheck- und Wechselabkommen, dem Internationalen Abkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr). Ein Kernstück ihrer internationalen Wirtschaftsbeziehungen auf überbetrieblicher Ebene sind die bilateralen Abkommen über den Warenaustausch. Während diese Abkommen gegenüber den westlichen Industriestaaten bis zu Beginn der 70er Jahre weniger dem wirtschaftlichen Ziel dienten, neue Märkte zu erschließen bzw. zu sichern und Grundlagen für die nationale Außenwirtschaftsplanung zu schaffen, als vielmehr das Ziel der völkerrechtlichen Anerkennung verfolgten, kann seitdem beinahe von einer Umkehrung der Zielsetzung gesprochen werden. Gegenüber den sozialistischen osteuropäischen Staaten haben die seit der frühzeitigen Anerkennung der DDR zu Beginn der 50er Jahre geschlossenen Handelsabkommen im wesentlichen die Aufgabe, den Warenaustausch rechtsverbindlich festzulegen. Die fehlende Anerkennung durch die westlichen Staaten versagte es der DDR zunächst, völkerrechtlich verbindliche Abkommen auf Regierungsebene zu schließen. Unterhalb dieser Ebene gelang der DDR-Führung jedoch schon zu Beginn der 50er Jahre der Abschluß einer Reihe von Abkommen auf Jahresbasis, die in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung Abkommen auf Regierungsebene nahekamen, wenn sie auch alle die Einräumung der von der DDR angestrebten Meistbegünstigung ausschlossen. Dies gilt einmal für die noch bis Mitte der 50er Jahre mit westlichen, z. T. privatrechtlich organisierten Wirtschaftsvereinigungen abgeschlossenen sog. globalen Kompensationsabkommen auf Verrechnungsbasis, weiterhin für die Ende der 50er und in den 60er Jahren getroffenen Kammerabkommen, die z. T. den [S. 1189]Warenaustausch auf konvertibler Zahlungsbasis festlegten, und schließlich für die seit 1970 abgeschlossenen Abkommen auf der Ebene des Amtes für Außenwirtschaftsbeziehungen. Etwa seit Mitte der 60er Jahre wurden Handelsabkommen mit den Partnern in den westlichen Industriestaaten bzw. diesen Staaten selbst, den Planungsinteressen und den politischen Wünschen der DDR entsprechend, mit längerer Laufzeit (von 3 und 5 Jahren) abgeschlossen. Inhaltlich enthalten sie neben der Regelung der Laufzeit u. a. die Bestimmung des handelspolitischen Regimes (Meistbegünstigung bei Regierungsabkommen). Regelungen über den Zahlungsverkehr (Zahlung in konvertibler Währung oder in Verrechnungseinheiten), die Festlegung der Liefer- und Bezugskontingente und die Bestimmung von Kontaktgremien (gemischte Kommissionen o. ä.). Seit der internationalen Anerkennung der DDR durch die Mehrzahl der in der UNO vertretenen Staaten sind außer Handelsabkommen mit westlichen Ländern auch Rahmenabkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit unterzeichnet worden. Sie beschreiben im wesentlichen die Art, Form und die Bereiche der Zusammenarbeit. Sie können als Signal dafür verstanden werden, daß die DDR nach Jahren der teilweise erzwungenen, teilweise selbst auferlegten Zurückhaltung nunmehr grundsätzlich zur Intensivierung ihrer Beziehungen mit westlichen Industriestaaten auf zahlreichen Gebieten bereit ist. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1188–1189 Wirtschaftsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftswerbung

Siehe auch das Jahr 1985 Mit zunehmender Teilnahme an der internationalen Arbeitsteilung ergab sich für das Planwirtschaftssystem der DDR die Aufgabe, diesen Beziehungen einen rechtlich fixierten Rahmen zu geben. Für den Abschluß von IW. ist deshalb eine Reihe von Regelungen geschaffen worden. Neben dem zu Beginn des Jahres 1976 in Kraft getretenen Gesetz über IW. (GIW, GBl. I, Nr. 5, 1976) bestimmen die verschiedenen Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft (z. B.…

DDR A-Z 1979

Apotheken (1979)

Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. sind 1949 durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission enteignet worden. Die Apotheker sollten für ihre Person berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht jedoch, ihn durch andere (Erben, Pächter) weiterführen zu lassen. Nach der „A.-Ordnung“ von 1958 sind A. grundsätzlich staatliche Einrichtungen; Inhaber älterer Betriebsrechte haben die „Staatliche Befugnis zum Betrieb der A.“ erhalten, die zurückgenommen werden kann und als Übergangsregelung zu verstehen ist. A. werden als „öffentliche A.“ vom Rat des Kreises betrieben, können aber verpachtet sein; sie können Arzneimittelausgabestellen als Nebenstellen führen, um Industriebetriebe. Einrichtungen des Gesundheitswesens und verkehrsmäßig wenig erschlossene Gebiete zu versorgen. Daneben gibt es als „nichtöffentliche A.“ Krankenhaus-A. und Tierärztliche A., außerdem die A. der bewaffneten Organe. Die A. sind zwar in der Regel kleine Einzelbetriebe, werden jedoch in jedem Kreis zentral von einem Kreis-Apotheker angeleitet; in vielen Kreisen sind Buchhaltung, Rezeptabrechnung und oft auch Lagerhaltung und Belieferung in einer „Pharmazeutischen Zentrale“ unter Leitung eines „Direktors für Pharmazie“ bei der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen des Ra[S. 47]tes des Kreises bzw. der Stadt zusammengefaßt, häufig auch Spezialaufgaben (Rezeptur, Defektur) auf die A. einer Stadt verteilt. Damit soll der Lagerbestand an Arzneimitteln möglichst klein gehalten werden. Rezeptur und eigene Arzneimittelherstellung als Fertigpräparate machen je 5 v. H. des Arzneimittelumsatzes aus, industrielle Präparate stellen 90 v. H. Der Verkauf von Arzneimitteln auf Kosten der Einzelverbraucher hat einen Umsatzanteil von nur 12 v. H.; zwei Drittel des Umsatzes gehen zu Lasten der Sozialversicherung, der Rest wird in den Einrichtungen des Gesundheitswesens verbraucht, die aber in der Regel vom zuständigen Versorgungsbetrieb für Pharmazie und Medizintechnik direkt beziehen (Arzneimittelversorgung) Bestand: Anfang 1977 gab es 1.388 A., davon werden 1292 als Staatliche A., 14 als Verpachtete staatliche A., 36 als nichtstaatliche A. geführt (die nichtstaatlichen stellen 2,6 v. H. dar — 1950 waren noch 645 oder 38 v. H. aller A. in Privatbesitz); hinzukommen 574 Arzneimittelausgabestellen, außerdem 46 Krankenhaus-A. Auf 8.350 Einwohner kommt also 1 A. oder Arzneimittelausgabestelle. Das Deutsche Institut für Apothekenwesen in Jena, errichtet 1964, ist „Leitstelle“ für die angewandte Pharmazie (Technologie, Qualitätsprüfung, Organisation und Betriebswesen der A.) und Fortbildung des Personals. Es untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen. Die Arbeit in den A. ist stark verlagert worden von den Apothekern mit Hochschulabschluß hin zu mittleren medizinischen Kräften, zu den mittleren medizinischen Berufen mit Fachschulausbildung (A.-Assistenten. Pharmazie-Ingenieure) und A.-Facharbeitern (früher: A.-Helfer) mit Lehrausbildung. Aufgabe des Apothekers ist die technische und organisatorische Leitung der A. und die Anleitung und Überwachung des Personals. Bestand Anfang 1977: 3.498 Apotheker einschl. derjenigen in Industrie und Großvertrieb, sowie 6.400 A.-Assistenten und Pharmazie-Ingenieure. Mittleres medizinisches Personal in den A. erhält — nach Abschluß der 10klassigen Oberschule — seine (3jährige) Fachschulausbildung auf der Pharmazieschule in Leipzig (Ausbildungskapazität rd. 2.400 Studenten, davon nur 780 im „Direktstudium“, 1.500 im Fernstudium). A.-Facharbeiter durchlaufen eine 2jährige Lehrausbildung; sie können nach Bewährung in der Berufstätigkeit durch Weiterbildung zum A.-Assistenten oder Pharmazie-Ingenieur aufsteigen. Das geschieht überwiegend im Fernstudium. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 46–47 Antisemitismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Apothekenassistenten

Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. sind 1949 durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission enteignet worden. Die Apotheker sollten für ihre Person berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht jedoch, ihn durch andere (Erben, Pächter) weiterführen zu lassen. Nach der „A.-Ordnung“ von 1958 sind A. grundsätzlich staatliche Einrichtungen; Inhaber älterer Betriebsrechte haben die „Staatliche…

DDR A-Z 1979

Industrierohstoffe (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach eigenen Angaben kann die Industrie der DDR ihren Rohstoffverbrauch nur zu 40 v. H. aus einheimischen Quellen decken. Der Importanteil ausgewählter Rohstoffe beträgt bei: Erdöl knapp 100 v. H., Steinkohle 100 v. H., Eisenerz 90 v. H., Zink 90 v. H., Primäraluminium 60 v. H., Kupfer 50 v. H., Schnittholz 50 v. H., Walzstahl 45 v. H. Lediglich die Braunkohlen- sowie die Kali- und Steinsalzvorkommen reichen aus, um den inländischen Bedarf zu befriedigen (Bergbau). Wichtigster Rohstofflieferant ist die Sowjetunion. Sie deckt rd. die Hälfte des Importbedarfs an Rohstoffen. 1977 stellte sie vom DDR-Bedarf 90 v. H. bei Erdöl und Baumwolle, 66 v. H. bei Eisenerz und 40 v. H. bei Walzstahl. Aufgrund der relativ schmalen Rohstoffbasis und des überdurchschnittlichen Anstiegs der Rohstoffpreise auf den Weltmärkten werden erhebliche Anstrengungen unternommen, sog. Sekundärrohstoffe (Abfälle und Altmaterial) wieder dem Produktionsprozeß zuzuführen. Die jährlich anfallenden Sekundärrohstoffe haben einen Wert von über 2 Mrd. Mark. Sie bilden für einige Bereiche bereits eine beachtliche Rohstoffquelle: So deckt z. B. Stahlschrott zu 75 v. H. den Rohstoffbedarf in der Stahlindustrie, Altpapier zu mehr als 45 v. H. den der Papier- und Pappenindustrie; 60 v. H. des Glasbedarfs der Spirituosen- und Lebensmittelindustrie werden durch wiederverwendbare Flaschen und Gläser gedeckt. Dennoch stecken im Recyclingausbau noch beträchtliche Reserven; 1975 blieben 76 v. H. aller Sekundärrohstoffe und Abprodukte ungenutzt. 1980 sollen rd. 30 v. H. der Altstoffe einer Wiederverwendung zugeführt werden. Damit wären 10 v. H. des Rohstoffbedarfs der DDR durch Sekundärrohstoffe gedeckt. Da der spezifische Verbrauch von Rohstoffen bei einer Reihe von Erzeugnissen noch etwa 15–30 v. H. über dem internationalen Niveau liegt, soll im Zeitraum 1976–1980 der Aufwand an volkswirtschaftlich wichtigen Roh- und Werkstoffen jährlich um durchschnittlich 3 v. H. gesenkt werden. Angesichts der starken Verteuerung der Rohstoffe wurde dieses Ziel 1978 erstmals auf 4 v. H. heraufgesetzt; diese Rate soll bis in die 80er Jahre hinein jährlich realisiert werden. Zur Durchsetzung dieser Ziele werden sog. Materialverbrauchsnormen festgesetzt. Da gegenwärtig über 50 Mill. Materialverbrauchsnormen existieren, ist eine kontinuierliche Anpassung an die technische Entwicklung nicht gewährleistet. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 521 Industriepreisreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industriesoziologie

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach eigenen Angaben kann die Industrie der DDR ihren Rohstoffverbrauch nur zu 40 v. H. aus einheimischen Quellen decken. Der Importanteil ausgewählter Rohstoffe beträgt bei: Erdöl knapp 100 v. H., Steinkohle 100 v. H., Eisenerz 90 v. H., Zink 90 v. H., Primäraluminium 60 v. H., Kupfer 50 v. H., Schnittholz 50 v. H., Walzstahl 45 v. H. Lediglich die Braunkohlen- sowie die Kali- und Steinsalzvorkommen reichen aus, um den inländischen Bedarf zu…

DDR A-Z 1979

Nationaler Verteidigungsrat der DDR (1979)

Siehe auch: Nationaler Verteidigungsrat der DDR: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Nationaler Verteidigungsrat der DDR (NVR): 1985 Durch Gesetz vom 10. 2. 1960 (GBl. I, S. 89) errichtete die Volkskammer den NVR. Im Falle des inneren oder äußeren Notstandes erhält er alle legislativen und exekutiven Vollmachten. Nach Art. 73 der Verfassung der DDR (unverändert in der Fassung vom 7. 10. 1974) organisiert der Staatsrat „die Landesverteidigung mit Hilfe“ des NVR. Weitere Aufgaben können dem NVR. „die Volkskammer oder ihr Präsidium übertragen“. Sein Vorsitzender, im Verteidigungsfall Oberbefehlshaber aller Bewaffneten Kräfte der DDR. wird von der Volkskammer (Art. 50, unverändert in der Fassung vom 7. 10. 1974) gewählt, seine (12) Mitglieder aber werden seit dessen Gründung (12. 9. 1960) vom Staatsrat (Art. 73 Abs. 2) berufen. Ihm (wie der Volkskammer) gegenüber sind sie auch für ihre Tätigkeit verantwortlich. Die Namen der Mitglieder des NVR. wurden bisher nicht bekanntgegeben. Vorsitzender des NVR. war seit seiner Gründung bis Juni 1971 der Vorsitzende des Staatsrates, W. Ulbricht, Sekretär war E. Honecker. Am 24. 6. 1971 wurde, nach Ablösung Ulbrichts, der Erste Sekretär (seit 1976 Generalsekretär) des ZK der SED, E. Honecker, von der Volkskammer zum Vorsitzenden des NVR. gewählt und 1975 in diesem Amt bestätigt. Honecker, seit Ende 1976 auch Vorsitzender des Staatsrats der DDR, hat damit drei der wichtigsten Funktionen im Herrschaftsapparat der SED inne. Zu den Mitgliedern des NVR. dürften ferner u. a. W. Stoph, der Vorsitzende des Ministerrates, die Minister für Auswärtige Angelegenheiten, des Inneren, für Nationale Verteidigung und für Staatssicherheit, Fischer, Dickel, Hoffmann und Mielke, so[S. 759]wie möglicherweise die Chefs der Truppengattungen gehören. Dem NVR. unterstehen eine zentrale Einsatzleitung sowie die operativen Einsatzleitungen auf Bezirks- und Kreisebene, deren Vorsitzende stets die 1. Sekretäre der SED-Bezirks- bzw. -Kreisleitungen sind. Notstandsgesetzgebung; Militärpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 758–759 Nationaler Kompromiß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationales Aufbauwerk (NAW)

Siehe auch: Nationaler Verteidigungsrat der DDR: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Nationaler Verteidigungsrat der DDR (NVR): 1985 Durch Gesetz vom 10. 2. 1960 (GBl. I, S. 89) errichtete die Volkskammer den NVR. Im Falle des inneren oder äußeren Notstandes erhält er alle legislativen und exekutiven Vollmachten. Nach Art. 73 der Verfassung der DDR (unverändert in der Fassung vom 7. 10. 1974) organisiert der Staatsrat „die Landesverteidigung mit Hilfe“ des NVR. Weitere Aufgaben…

DDR A-Z 1979

Staatssekretariat für Arbeit und Löhne (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Das StAL. arbeitet als Organ des Ministerrats dessen Beschlüsse auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen sowie in weiten Teilen des sozialpolitischen Bereichs aus und koordiniert und kontrolliert ihre Durchführung. Im August 1972 erhielt das bisherige Staatliche Amt für Arbeit und Löhne die Stellung eines Staatssekretariats. Es wird von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der sich in Grundsatzfragen mit dem Kollegium des StAL., dem seine Stellvertreter, andere leitende Mitarbeiter und die Direktoren der unterstellten Forschungseinrichtungen angehören, berät. Für seine Aufgabengebiete hat das StAL. ein Vorschlagsrecht gegenüber der Staatlichen Plankommission. Es unterstützt die Minister, die Leiter zentraler Staatsorgane und die Räte der Bezirke bei der Durchführung der Beschlüsse und koordiniert deren Tätigkeit auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen. Die Ämter für Arbeit und Löhne der Räte der Bezirke werden vom StAL. angeleitet und kontrolliert, die Berufung bzw. Abberufung ihrer Direktoren bedarf seiner Zustimmung. Das StAL. ist gehalten, bei der Ausarbeitung seiner Beschlußvorlagen und Entscheidungen die Hinweise und Vorschläge des Bundesvorstandes des FDGB zu berücksichtigen. Das StAL. hat folgende Aufgabengebiete: 1. Erschließung von Arbeitskräftereserven; Entwicklung bzw. Unterstützung der Einführung rationeller Arbeitsverfahren insbesondere der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation, der Arbeitsnormung und der Arbeitsklassifizierung; 2. Ausarbeitung von Vorschlägen für die staatliche Lohn- und Prämienpolitik zur Stimulierung hoher Leistungen und für die Gestaltung der Einkommensrelationen zwischen den verschiedenen Beschäftigtengruppen; alle tarifvertraglichen Festlegungen bedürfen seiner Zustimmung; 3. Perspektivische Arbeit auf dem Gebiet der Rentenversicherung und der materiellen Versorgung im Fall der Arbeitsunfähigkeit; 4. Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die berufstätigen Frauen; 5. Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für die Planung, Bildung und Verwendung der Kultur- und Sozialfonds der VEB; 6. Ausarbeitung von Grundsätzen für die Gestaltung der Arbeitszeit- und Arbeitspausenregelungen sowie für den Erholungsurlaub; 7. Entwicklung und Unterstützung des Arbeitsschutzes, der Planung der Arbeitsschutztechnik, -kleidung und -mittel; 8. Weiterentwicklung des Arbeitsrechts und Einflußnahme auf seine einheitliche Anwendung; in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand des FDGB Festlegung der Grundsätze für den Inhalt und den Abschluß von Rahmenkollektiv-, Tarif- und Betriebskollektivverträgen; 9. Leitung und Koordinierung der Forschung auf dem Gebiet der Arbeitswissenschaften, des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes; das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit und das Zentralinstitut für Arbeitsschutz sind ihm unterstellt; 10. Einflußnahme auf die Aus- und Weiterbildung von arbeitswissenschaftlichen Hoch- und Fachschulkadern; Unterstützung der Weiterbildungsarbeit der Kammer der Technik in diesem Bereich; 11. Zusammenarbeit in eigenen Aufgabengebieten im Rahmen des RGW; Leitung der Mitarbeit der DDR in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Das StAL. gibt „Verfügungen und Mitteilungen“ heraus, die der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ beiliegen. Staatssekretär ist (1978) Wolfgang Beyreuther (SED). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1040 Staatssekretär beim Ministerrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für Berufsbildung

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Das StAL. arbeitet als Organ des Ministerrats dessen Beschlüsse auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen sowie in weiten Teilen des sozialpolitischen Bereichs aus und koordiniert und kontrolliert ihre Durchführung. Im August 1972 erhielt das bisherige Staatliche Amt für Arbeit und Löhne die Stellung eines Staatssekretariats. Es wird von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der sich in Grundsatzfragen mit dem Kollegium des StAL.,…

DDR A-Z 1979

Industrie (1979) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Ausgangssituation A. Branchenstruktur und Produktionsanteile vor dem II. Weltkrieg Das Gebiet der DDR war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfang industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Im letzten Jahr mit normaler Friedensproduktion vor dem II. Weltkrieg, d. h. 1936, entfielen ca. 30 v. H. der I.-Produktion der heutigen Gebiete von Bundesrepublik Deutschland und DDR auf den DDR-Raum. (Zum Vergleich: Das Gebiet der heutigen DDR ist um weniger als halb so groß wie das der Bundesrepublik Deutschland — 108.000 zu 248.000 qkm —; 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16,7 Mill. Einwohner, auf dem der Bundesrepublik 43,0 Mill.) Während jedoch in der Bundesrepublik Deutschland die Grundstoffindustrie und der Schwermaschinenbau konzentriert waren, hatten in Mitteldeutschland vor allem der Textilmaschinenbau, das Druckgewerbe, die Feinmechanische und Optische Industrie, die Leichtindustrie und die Lebensmittel-I. ihre Hauptstandorte. Die Grundstoff-I. und der materialintensive Schwermaschinenbau waren gering entwickelt, weil hier die erforderlichen Bodenschätze fehlten. Der Anteil des heutigen DDR-Gebietes an der Förderung des Reichsgebietes betrug 1936 bei Eisenerz 5,0 v. H. und bei Steinkohle 2,3 v. H., so daß die Ausgangsstoffe zur Herstellung schwerer I.-Ausrüstungen fehlten. Dementsprechend war die Produktion von Kokereikoks, Roheisen, Rohstahl und Walzwerkerzeugnissen auf die Westgebiete konzentriert. Allein die Kali- und Braunkohlenförderung war auf dem heutigen Gebiet der DDR sehr stark entwickelt. Der sehr schmalen metallurgischen Basis stand eine stark spezialisierte arbeitsintensive metallverarbeitende I. gegenüber. Mit einem Bevölkerungsanteil von ca. 25 v. H. hatte das Gebiet der heutigen DDR innerhalb des Reichsgebietes z. B. folgende Anteile an der I.-Produktion: [S. 515]B. Kapazitätsverluste durch Kriegs- und Demontageschäden Die I. auf dem Gebiet, das heute die DDR umfaßt, war 1936 mit ca. 27 v. H. am Bruttosozialprodukt des Reichsgebietes beteiligt. Durch Kriegs- und Kriegsfolgeschäden verlor sie mehr als die Hälfte ihrer Produktionskapazitäten von 1936, wobei die Kriegsfolgebilanz nur geschätzt werden kann. Wegen des Fehlens von Nachkriegsstatistiken kann die genaue Höhe der Demontageschäden nicht exakt ermittelt werden. Verschiedene Schätzungen beziffern die Kapazitätsverluste der I. der SBZ/DDR mit bis zu 200 v. H. der westdeutschen I. II. Schwerpunkte des Wiederaufbaus nach 1945 Der Auf- und Ausbau der I. nach 1945 geschah nach dem von der Sowjetunion bestimmten und von der SED-Führung durchgeführten Programm, in dem politische Gesichtspunkte den Vorrang hatten. Die Spaltung Deutschlands schnitt die Verarbeitungs-I. Mitteldeutschlands von ihren traditionellen Bezugsquellen für Rohstoffe und Halbfabrikate in Westdeutschland ab. Die dadurch verursachten Schwierigkeiten waren um so größer, als die einzelnen I.-Zweige durch den Krieg und die sowjetische Reparationspolitik unterschiedliche Kapazitätsverluste erlitten hatten. Die I. bedurfte daher — wie die I. der Bundesrepublik Deutschland unter anderen Bedingungen — der Hilfe von außen. Die SED-Führung stützte sich dabei auf die Sowjetunion und übernahm weitgehend das sowjetische Wirtschaftssystem. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehörten die Verstärkung der Grundstoffindustriebereiche (Braunkohlen-I., Energiewirtschaft, eisenschaffende I., chemische Grundstoff-I.) und die Inangriffnahme des Aufbaus einer bis dahin in Mitteldeutschland nicht beheimateten Schwermaschinenbau-I. Die Komplettierung der mitteldeutschen I.-Struktur verschlang erhebliche Investitionsmittel, die die Bevölkerung teilweise durch erzwungenen Konsumverzicht aufzubringen hatte. III. Stellenwert der Industrie in der Volkswirtschaft der DDR Die I. ist der weitaus bedeutendste Wirtschaftsbereich der DDR. Ihr Anteil an der Bildung des Sozialprodukts (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches) beträgt mehr als die Hälfte; der Beschäftigtenanteil (einschließlich Lehrlinge) der I. lag 1977 mit 38,7 v. H. weit über dem aller anderen Wirtschaftsberei[S. 516]che. Die Bedeutung der I. wird auch dadurch unterstrichen, daß sie 51,3 v. H. der Bruttoanlageinvestitionen der gesamten Wirtschaft auf sich vereinigt (1977). IV. Strukturdaten A. Branchenstruktur Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Branchenstruktur der DDR-I. Während 1950 die Leichtindustrie einschließlich der Textilindustrie mit knapp 25 v. H. an der Produktion der gesamten I. sehr stark vertreten war, zeigen die Metallurgie mit 6 v. H. sowie der Maschinen- und Fahrzeugbau mit 17 v. H. relativ geringe Anteile. Die Branchenstruktur der I. hat sich aber im Zuge des Aufbaus eines eigenen Schwermaschinenbaus, der Ausweitung der Metallurgie und der Chemie verbessert. B. Konzentrationsgrad Parallel mit der Veränderung der Produktionsstruktur vollzog sich ein bedeutender Prozeß der Konzentration der Produktion. In den vergangenen 20 Jahren verringerte sich die Anzahl der I.-Betriebe von etwa 20.000 auf 6.480 (1977). Vor allem in der Grundstoff-I. ist — wie in anderen I.-Ländern auch — die Produktion in wenigen Großbetrieben konzentriert. 1975 waren zwei Drittel aller Beschäftigten der Zentralgeleiteten Industrie, auf die ca. vier Fünftel der I.-Produktion entfielen (kleinere und vor allem kommunale I.-Betriebe gehören überwiegend zur Bezirksgeleiteten Industrie), in Kombinaten tätig. 1974 war in den 40 den Industrieministerien direkt unterstellten Kombinaten ein Drittel aller in der I. Tätigen beschäftigt. Der Konzentrationsgrad der Produktion zeigt sich im Anteil der Produktion der Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten an der industriellen Produktion der jeweiligen Branche. Auf Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten entfallen bei der Energie- und Brennstoff-I. 99 v. H. der Produktion, bei der chemischen I. 81, der Metallurgie 95, dem Maschinen- und Fahrzeugbau 64, dem Bereich Elektrotechnik, Elektronik und Gerätebau 79 und bei der Textil-I. 76 v. H. (1975). Ein Vergleich der Struktur der I. nach der Zahl der Betriebe und dem Anteil an der I.-Produktion zeigt, daß gegenwärtig — wie in allen industrialisierten Ländern — zwischen den I.-Bereichen große Unterschiede im Konzentrationsgrad der Produktion bestehen. C. Hauptstandorte Die Hauptstandorte der I. liegen in den südlichen Bezirken der DDR und im Berliner Raum, vor allem bedingt durch die Konzentration der Bodenschätze im Süden und die traditionell im Norden vorherrschende Landwirtschaft. Durch Ausbau der Fischerei- und Werft-I. im Bezirk Rostock und die Ansiedlung von Produktionsstätten der Nahrungsgüter-I. sowie des Maschinen- und Fahrzeugbaus in allen 3 nördlichen Bezirken erhöhte sich ihre industrielle Bedeutung bei weiterhin dominierender Stellung des traditionellen L-Zentrums Berlin (Ost) und der Bezirke Dresden, Halle, Karl-Marx-Stadt und Leipzig. In den 4 Ballungszentren der I., Karl-Marx-Stadt/Zwickau, Dresden, Halle/Leipzig und Berlin (Ost), ist auf 15 v. H. der Fläche der DDR die Hälfte der I.-Produktion konzentriert. D. Industrieproduktion Die I.-Produktion wurde seit 1950 bei einer Erhöhung der Beschäftigtenzahl um ca. 25 v. H. um nahezu das 8fache gesteigert. In den 50er Jahren be[S. 517]trug das Wachstum der I.-Produktion jährlich ca. 14 v. H.; nach der Phase der extensiven Erweiterung der Produktionsquellen und dem Übergang zum intensiven Wachstum Mitte der 60er Jahre hat sich die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate der I.-Produktion 1966–70 auf 6,5 v. H., 1971–1975 auf 6,3 v. H. verringert. Der Rückstand der industriellen Arbeitsproduktivität in der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland beträgt nach Berechnungen westdeutscher Sachverständiger auch ge[S. 518]genwärtig immer noch ca. ein Drittel. Entsprechend besteht im mengenmäßigen Produktionsniveau je Kopf der Bevölkerung ein beträchtlicher Abstand zur I. der Bundesrepublik. E. Eigentumsform Durch die Überführung halbstaatlicher und privater Betriebe in Volkseigentum (auch Produktionsgenossenschaften des Handwerks mit industrieller Produktion wurden in volkseigene I.-Betriebe umgewandelt) änderte sich die „sozialökonomische“ Struktur der I. im Jahre 1972. Basis für die 1972 erfolgte Umwandlung der letzten noch bestehenden Privatbetriebe oder der privaten Anteile an Betrieben in Volkseigentum waren die auf der 4. Tagung des ZK der SED (16./17. 12. 1971) beschlossenen Aufgaben zur „Weiterentwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse und zur Beseitigung von gewissen Erscheinungen der Rekapitalisierung“. Peter Plötz Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 514–518 Industrialisierung der Landwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrieabgabepreis (IAP)

Industrie (1979) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Ausgangssituation A. Branchenstruktur und Produktionsanteile vor dem II. Weltkrieg Das Gebiet der DDR war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfang industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Im letzten Jahr mit normaler Friedensproduktion vor dem II. Weltkrieg, d. h. 1936, entfielen ca. 30 v. H. der I.-Produktion der heutigen Gebiete von Bundesrepublik Deutschland und…

DDR A-Z 1979

Politische Ökonomie (1979)

Siehe auch: Politische Ökonomie: 1969 1975 1985 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die Pö. im weiteren Sinne ist die „Wissenschaft von den Bedingungen und Formen, unter denen die verschiedenen menschlichen Gesellschaften produziert und ausgetauscht und unter denen sich demgemäß jedesmal die Produkte verteilt haben“ (Marx/Engels [S. 831]Werke, Bd. 20, Berlin [Ost] 1962, S. 139). Sie untersucht also die Produktionsverhältnisse und wirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten aller ökonomischen Gesellschaftsformationen von der Urgemeinschaft bis zum Kommunismus, sie bezeichnet in ihrem engeren Sinne die Wissenschaft von den Gesetzmäßigkeiten in einer bestimmten Gesellschaftsformation. I. Funktion und Stellung im Marxismus-Leninismus Die Pö. als „wissenschaftliche Theorie der Arbeiterklasse“ wurde von Marx und Engels auf der Grundlage der Kritik der klassischen bürgerlichen Pö. entwickelt und von Lenin im historischen Entwicklungsprozeß ausgeformt und weiterentwickelt. Sie gilt heute in ihrer engen Verflechtung und Durchdringung mit dem Dialektischen und Historischen Materialismus und zusammen mit dem wissenschaftlichen Kommunismus als einer der drei Bestandteile des Marxismus-Leninismus, die die ideologische Basis der Politik der kommunistischen und Arbeiterparteien bilden. Sie versteht sich als historische wie als Gesellschaftswissenschaft und untersucht die Produktionsverhältnisse in ihrer geschichtlichen Entwicklung und will die Entstehung, Entwicklung und Ablösung der gesellschaftlichen Produktionsformen durch neue, fortschrittlichere zeigen. Die innere Struktur und die Bewegungsgesetze einer Gesellschaftsformation erforschend, betrachtet sie den Zusammenhang von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen, von Produktionsweise und gesellschaftlichem Überbau sowie deren jeweilige Durchdringung und Wechselwirkung. Am Ende der Untersuchung werden allgemeine, für alle oder mehrere bzw. für bestimmte Gesellschaftsformationen geltende Gesetzmäßigkeiten formuliert, um aus ihnen dann Erfordernisse und Konsequenzen für das Handeln der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten zur Erfüllung ihrer historischen Aufgabe abzuleiten. In diesem Sinne ist sie parteilich und trägt, da sie ihre Analysen vom Standpunkt der Arbeiterklasse aus formuliert, Klassencharakter. „Alle Wissenschaft wäre überflüssig, wenn die Erscheinungsform und das Wesen der Dinge unmittelbar zusammenfielen“ (Marx/Engels Werke, Bd. 25, S. 825). Ausgehend von den äußeren Erscheinungsformen sucht die marxistische PÖ. das „Wesen“ der Verhältnisse und die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Beziehungen zu erkennen. Ihre Methode ist die des dialektischen und des historischen Materialismus, der dialektisch-logischen Analyse, der Abstraktion und Konkretion, des Aufsteigens vom Einfachen zum Komplizierten, der Verallgemeinerung und ihrer Gegenüberstellung mit dem historischen Entwicklungsprozeß. Damit soll die Verallgemeinerung die reale Bewegung der inneren Widersprüchlichkeit gesellschaftlicher Prozesse abbilden; die verwendeten polit-ökonomischen Kategorien haben die quantitativen und qualitativen Änderungen und den treibenden Grund der realen Bewegung zu erfassen; als theoretische Ausdrücke der historisch bestimmten Produktionsverhältnisse sind sie in ihrem Gehalt ebenfalls historische und damit vergängliche Produkte. Die marxistische PÖ. bedient sich dabei nahezu aller Gesellschaftswissenschaften als Hilfswissenschaften, besonders spezieller Disziplinen der Ökonomie wie Industrieökonomik, Arbeitsökonomik, Agrarökonomik u. a. m., sowie aber auch der Mathematik und Kybernetik (mathematische Methoden der Bilanzrechnung — Einsatz-Ausstoß-Analyse — von W. Leontiew). II. Geschichte Sie ist zu unterscheiden von der bürgerlichen Geschichte des ökonomischen Denkens; sie beginnt mit dem Zerfall der Urgemeinschaft und erlebte in der Sklavenhaltergesellschaft ihren ersten Aufschwung (Aristoteles). Die eigentliche Geschichte der PÖ. beginnt mit der systematischen Analyse des Kapitalismus. Sie hat zum Gegenstand das ökonomische theoretische Denken und seine Entwicklung seither. Sie vollzieht sich im marxistisch-leninistischen Selbstverständnis in Abhängigkeit von der Entwicklung der jeweiligen Produktionsweise, ist Ausdruck der materiellen Interessen bestimmter Gesellschaftsklassen und somit auch Bestandteil des ideologischen Klassenkampfes. Im Gegensatz zur bürgerlichen Geschichtsschreibung, die die Entwick[S. 832]lung der PÖ. als ständige Weiterentwicklung ökonomischer Ideen darstellt, behandelt die marxistische Theoriengeschichtsschreibung die Geschichte der PÖ. als Teil der materiellen und ideologischen Entwicklung der Gesellschaft. Der Aufschwung der Waren- und Geldwirtschaft, die Ausdehnung des Handels und später die Anfänge der kapitalistischen Industrieproduktion weckten das Interesse an der Untersuchung und Formulierung aller in der Volkswirtschaft wirkenden Gesetzmäßigkeiten. Als eigentlicher Beginn der Nationalökonomie gilt die klassische PÖ., die sich hauptsächlich in England zugleich mit der Entwicklung der kapitalistischen Produktion entfaltete und ihre wichtigsten Vertreter in Adam Smith und David Ricardo hatte. Ihre Theorien waren eng mit dem Kampf des industriellen Bürgertums gegen die feudalen Verhältnisse und die Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit verbunden. Damit seinem politischen Sieg das Bürgertum an einer Stabilisierung der sozialen Verhältnisse interessiert war und sich einer allmählich erstarkenden Arbeiterbewegung gegenüber fand (Chartisten in England), die kapitalistischen Produktionsverhältnisse als „ewige Naturform gesellschaftlicher Produktion“ (Marx) ansah, geriet seine Theorie zur Rechtfertigungsideologie („Vulgärökonomie“). Auf der Grundlage des Forschungsstandes der klassischen PÖ., in der Tradition der bürgerlichen Philosophie, unter dem moralisch-politischen Anspruch utopischer Sozialisten in England und Frankreich und der sich entwickelnden Arbeiterbewegung schrieben Marx und Engels ihre Kritik der PÖ., die im „Kapital“ (1. Bd. 1867) ihre systematische Darstellung fand. Seit Marx und Engels entwickelte sich die PÖ. in zwei gesonderten Strömungen, der (marxistischen) PÖ. der Arbeiterbewegung und der bürgerlichen Ökonomie. Der Eintritt des Kapitalismus in die „monopolistisch-imperialistische“ Entwicklungsphase um die Jahrhundertwende brachte neue Erscheinungen hervor (Monopolbildung, Aufgabe der freien Konkurrenz, Konflikte der Kolonialpolitik. Strukturkrisen, Ansteigen der Reallöhne u. a. m.), die die innermarxistische Diskussion belebten: Eindringen revisionistischer Strömungen in die Arbeiterbewegung, die die Marxsche These von der Verschärfung der inneren Widersprüche des Kapitalismus in Frage stellte (Bernstein, David, Tugan-Baranowski); Diskussion über die Frage des Einflusses des Kapitalismus auf Rußland; Diskussion über Entwicklungstendenzen der Landwirtschaft im Kapitalismus. Ein zentrales Problem in der theoretischen Diskussion war die politische und wissenschaftliche Erklärung des Imperialismus (Hilferding: „Finanzkapital“ 1910; R. Luxemburg: „Die Akkumulation des Kapitals“ 1913; Lenin: „Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“ 1916). Vor allem die Schriften Lenins über den Imperialismus wurden in der Sicht der Marxisten-Leninisten zum Fundament einer neuen Strategie der Arbeiterbewegung, da nach Lenin die Ungleichmäßigkeit der Entwicklung der kapitalistischen Länder zur Instabilität führe und die Möglichkeit des revolutionären Umsturzes in nur einem Land geschaffen werde. Zugleich ziehe der Imperialismus den Aufschwung nationaler Befreiungsbewegungen nach sich, die zum Bundesgenossen der internationalen Arbeiterbewegung würden. Die bürgerliche Theorie nahm eine andere Entwicklung. Sie spaltete sich in eine „subjektivistische“ und eine historische Richtung. Die Subjektivisten entwickelten zum einen die Lehre von der Verfügung der Güter nach ihrem Grenznutzen, den das einzelne Gut für den jeweiligen Konsumenten habe und der somit auf dem Markt den Wert bestimme (Wieser. Böhm-Bawerk), zum andern entwickelte sie die Theorie von der Grenzproduktivität der Produktionsfaktoren, nach der die Eigentümer verschiedener Produktionsfaktoren so viel erhalten, wie die von ihnen gestellten Faktoren zum Wert des Sozialprodukts beigetragen haben (J. B. Clark). Beide Theorien berücksichtigen nach marxistisch-leninistischer Sicht den geschichtlich-gesellschaftlichen Charakter der kapitalistischen Produktion nicht; sie dienten lediglich zur Rechtfertigung der kapitalistischen Distributionsverhältnisse. Die historische Schule entstand als Kritik der klassischen bürgerlichen Ökonomie und grenzte sich gegen die historisch-materialistische Theorie ab; sie bestritt die Existenz ökonomischer Gesetze überhaupt (Roscher) und beschränkte sich immer mehr auf die Wirtschaftsgeschichtsschreibung (Schmoller). Aus dieser Schule gingen die Werke von W. Sombart („Der moderne Kapitalismus“ 1902) und Max Weber („Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“ 1904/05) über die Entstehung und Entwicklung des Kapitalismus hervor. Sie gingen in Auseinandersetzung mit Marxschen Vorstellungen ebenfalls von der historischen Bedingtheit des Kapitalismus aus, fanden aber die Erklärung für die Entstehung und Entwicklung des Kapitalismus im „kapitalistischen Geist“ (Sombart) und in der calvinistisch geprägten protestantischen Ethik (Weber). Unter dem Einfluß von Marx stand auch J. A. Schumpeter, der den Ursprung der Dynamik der kapitalistischen Wirtschaft im Streben der Unternehmer nach technischem Fortschritt im Produktionsprozeß sah, diese Ursache aber im Unterschied zu Marx nicht als objektive Notwendigkeit des kapitalistischen Produktionsprozesses erklärte, sondern der schöpferischen und risikofreudigen Einstellung der Unternehmer zuschrieb. Die Errichtung des sowjetischen Staates als Ergebnis der Oktoberrevolution 1917 und die Entwicklung des Kapitalismus nach dem I. Weltkrieg schufen neue Bedingungen für die Weiterentwicklung der [S. 833]PÖ. Die entstehenden sozialistischen Produktionsverhältnisse verlangten nach einer PÖ. des Sozialismus, die allerdings ihre eigene „konkret-materielle Grundlage“ erst schaffen mußte. Da sich die Erfahrungen und die Gesetze des sozialistischen Wirtschaftens erst allmählich herausbildeten, kam es auch erst langsam zu theoretischen Schlußfolgerungen. Zentrale Probleme der Diskussion waren der sozialistische Umbau der Landwirtschaft, die Bedeutung des Ware-Geld-Verhältnisses und die Wirtschaftsrechnung im Sozialismus. Im Zuge der Vorbereitungen für den ersten Fünfjahrplan in der UdSSR (1928–1932) wurden die Grundlagen der Prinzipien der Wirtschaftsplanung herausgearbeitet. Das von Stalin in den 30er Jahren geschaffene System der wirtschaftlichen und politischen Leitung ließ kaum Untersuchungen über das Wirken objektiver ökonomischer Gesetze zu. Als Beleg dafür kann die 1952 veröffentlichte Arbeit Stalins „Ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR“ gelten. Sie eröffnete allerdings zugleich mit dem Hinweis auf das Wirken ökonomischer Gesetze sowie auf die Existenz von Widersprüchen zwischen den Produktionsverhältnissen und den Produktivkräften im Sozialismus den Weg zu wissenschaftlichen Analysen, wie die Belebung in der PÖ. des Sozialismus nach 1956 zeigt. Bei ihrer Ausarbeitung befaßte man sich zunächst vor allem mit Problemen der Herausbildung sozialistischer Eigentumsverhältnisse. Die Errichtung eines sozialistischen Wirtschaftssystems seit 1917 und vor allem eines ganzen Systems von Staaten mit sozialistischer Gesellschaftsordnung als Ergebnis des II. Weltkrieges schuf eine neue Lage für die Staaten mit kapitalistischer Wirtschaftsordnung und auch für die Entwicklung der bürgerlichen Ökonomie. Sie war nun nicht mehr das einzige System der Weltwirtschaft und zur Koexistenz mit einem rivalisierenden sozialistischen System und somit zu einer kritischen Analyse des eigenen Systems gezwungen, die über Rechtfertigungstheorie hinausgehen mußte. Unmittelbarer Anlaß waren die Weltwirtschaftskrise 1929–1933 und die darauf folgende Depression bis zum Ausbruch des II. Weltkrieges. In dieser Situation entwarf J. M. Keynes seine „Neue Ökonomie“. Ausgehend von der Feststellung, daß die reife kapitalistische Wirtschaft nicht imstande ist, die gesamte vorhandene Arbeitskraft zu beschäftigen, forderte er die aktive Intervention des Staates, um private Investitionen anzuregen, eine Hebung des Beschäftigungsgrades zu erreichen und die Konsumtätigkeit durch gesellschaftliche Umverteilung der Einkommen zugunsten der unteren Schichten zu steigern. Gleichzeitig intensivierte sich auch die sozialistische Kritik an der kapitalistischen Gesellschaftsordnung sowohl aus der UdSSR (Eugen Varga) wie auch in kapitalistischen Ländern (Bauer, Sweezy, Dobb, Kalecki, Lange). Auch die bürgerliche Ökonomie selbst wandte sich nun im Zusammenhang mit Problemen der Planung der Wirtschaft, die sich konsequenterweise aus den Keynes-schen Forderungen ergaben, nach dem II. Weltkrieg die relativ enge Analyse der Markterscheinungen verlassend, den grundlegenden Konzepten der klassischen bürgerlichen PÖ. zu und begann, die Prozesse der Akkumulation und Reproduktion zu untersuchen (Joan Robinson und P. Sraffa). Die marxistische Analyse des „Monopolkapitalismus“ wurde ebenfalls nach dem II. Weltkrieg fortgesetzt, wobei sie sich einerseits mit der vermeintlichen Unfähigkeit des Kapitalismus zur Industrialisierung schwach entwickelter Länder befaßte (Baran), andererseits die Wandlungen in der wirtschaftlichen und sozialen Struktur der kapitalistischen Länder untersuchte. Aus dem Versuch, eine systematische Theorie der grundlegenden ökonomischen Gesetze des Monopolkapitalismus zu formulieren, ist die Doktrin vom staatsmonopolistischen Kapitalismus entwickelt worden. Neue Probleme ergeben sich für die PÖ. beider Gesellschaftssysteme aus der Koexistenz von Sozialismus und Kapitalismus, wobei sich sowohl für die wirtschaftspolitische als auch für die inhaltlich-methodische Ebene der Theorien wechselseitige Einwirkungen konstatieren lassen. Die marxistische PÖ. wendet sich in diesem Zusammenhang entschieden gegen konvergenztheoretische Vorstellungen. III. Verhältnis zur klassischen bürgerlichen Politischen Ökonomie Die klassische bürgerliche PÖ. entstand in der Zeit von etwa 1650 bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts in den damals am weitesten industrialisierten Ländern England und Frankreich und hatte in A. Smith und D. Ricardo ihre bekanntesten Vertreter. Ihr historisches Verdienst war es, wesentliche Zusammenhänge der bürgerlichen Produktion aufgedeckt und somit dazu beigetragen zu haben, die entwickelten Produktivkräfte aus den Fesseln der feudalen Eigentums- oder Produktionsverhältnisse befreit zu haben. Von besonderer Bedeutung war die Entwicklung der Arbeitswerttheorie durch die klassische bürgerliche PÖ. — alles, was nicht Resultat menschlicher Arbeit ist, ist Natur und als solche nicht sozialer Reichtum —, wodurch sie den Mehrwert in Form von Profit, Zins und Grundrente als Abzug vom Produkt der Arbeit erklären konnte und damit faktisch die kapitalistische Ausbeutung aufdeckte. Allerdings fand sie — nach Marx — nicht den „Springpunkt, um den sich das Verständnis der Politischen Ökonomie dreht“ (Marx/Engels Werke, Bd. 23, Berlin [Ost], S. 56) und den er als erster nachgewiesen hat, nämlich den Doppelcharakter der Arbeit, konkret-nützlich und abstrakt-gesellschaftlich zu sein (Wert- und Mehrwerttheorie). Aus diesem [S. 834]Mangel würden sich auch letztlich alle anderen Unzulänglichkeiten ihrer Theorie erklären. Die klassische PÖ. verwickelt sich nicht nur bei der Analyse in Widersprüche; ihre Entwicklung entspricht vielmehr der realen Entwicklung der in der kapitalistischen Produktionsweise enthaltenen gesellschaftlichen Gegensätze. Der tatsächlich vorhandene Antagonismus, der sich bei der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft notwendig einstellt, findet selbst Eingang in die ökonomische Theorie und tritt ihr nach marxistischer Auffassung als mehr oder minder utopischer, kritischer und revolutionärer Gegensatz entgegen. Der Mangel der Analyse der klassischen PÖ., die auf Aneignung fremder Arbeit gerichtete Produktion nicht als historisch spezifische Form der Produktion aufzufassen, wird jedoch am Ende der Entwicklung dieser Wissenschaft selbst aufgelöst. Daher brachten die Klassiker des Marxismus-Leninismus der klassischen bürgerlichen Pö. große Wertschätzung entgegen und hoben sie positiv von der ihr folgenden „Vulgärökonomie“ ab. IV. Politische Ökonomie des Kapitalismus (Kritik der Politischen Ökonomie) Pö. des Kapitalismus ist die Bezeichnung für den Teil der marxistischen ökonomischen Theorie, der die kapitalistische Produktionsweise zum Untersuchungsgegenstand hat. Sie will die Bewegungsgesetze der kapitalistischen Produktionsweise in ihrer Widersprüchlichkeit aufzeigen, ihre historische Begrenztheit nachweisen und die Arbeiterklasse als die gesellschaftliche Kraft hervorheben, die berufen ist, die Ablösung des Kapitals zu vollziehen. Das dreibändige Hauptwerk von K. Marx. „Das Kapital“, ist als Kritik der bürgerlichen PÖ. konzipiert. Es will, vom inneren Zusammenhang der kapitalistischen Produktion ausgehend, über den Zirkulationsprozeß dem Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital bis an die Oberfläche der bürgerlichen Gesellschaft folgen, um zum einen das innere Band dieses Verhältnisses aufzudecken und um zum andern die Formen aufzuzeigen, in denen es an der Oberfläche erscheint. Es will zeigen, wie die ökonomischen Kategorien die dahinterstehenden gesellschaftlichen Beziehungen verschleiern und wie der Produktionsprozeß des Kapitals diese gesellschaftlichen Beziehungen der Abhängigkeit, der Ausbeutung, des Zwangs ständig produziert und reproduziert, zugleich aber auch, da er widersprüchlich und krisenhaft sei, die Bedingungen seiner Aufhebung schaffe. Mit der systematischen Darstellung der Struktur des bürgerlichen Gesamtproduktionsprozesses ist es mit Marx möglich, sowohl die gesamte konkrete Gestalt der bürgerlichen Gesellschaft eines Landes zu begreifen, als auch die revolutionäre Politik der Arbeiterorganisationen genau zu bestimmen. Die Marxsche Kritik der Pö. behandelt das in der klassischen PÖ. vorgefundene „Gedankenmaterial“ als den jeweiligen geistigen Reflex veränderter wirtschaftlicher, sozialer und politischer Tatsachen. Die Abstraktionen der klassischen Ökonomie, auch die von Marx und Engels, sind historisch bedingte theoretische Abstraktionen, die nur auf der Grundlage einer bestimmten Entwicklungsstufe der menschlichen Gesellschaft vorgenommen werden konnten. Auf der Grundlage des Marxschen Gesetzes von der Konzentration und Zentralisation des Kapitals konstatierte Lenin das Umschlagen der Konkurrenz in das Monopol. Der Monopolkapitalismus ist nach Lenin vor allem gekennzeichnet durch die Verschränkung von Banken und industriellem Kapital zum Finanzkapital und soll das letzte und höchste Stadium des Kapitalismus vor dem Übergang in den Kommunismus sein. Als seine letzte, heute erreichte Stufe gilt der staatsmonopolistische Kapitalismus (Stamokap) (ein Begriff, den Lenin schon 1917 verwendet, der dann aus der marxistischen Diskussion verschwindet und erst wieder seit 1955 gebraucht wird). Er ist dadurch gekennzeichnet, daß der Staat die Verwertungsbedingungen des Kapitals und den gesamten Reproduktionsprozeß der Gesellschaft sichern muß. Eine unter Marxisten allgemein akzeptierte Theorie des staatsmonopolistischen Kapitalismus (SMK) konnte bisher nicht entwickelt werden. Die Entstehung einer theoretischen Diskussion um den SMK ist Reflex einer Phase lang dauernder Prosperität in den Ländern des kapitalistischen Weltmarktes, einer Phase, während der die Phänomene der zyklischen Bewegung bei genauer Betrachtung zwar erkennbar bleiben, im Vergleich zu den überdurchschnittlichen Wachstumsraten jedoch in den Hintergrund treten. V. Politische Ökonomie des Sozialismus Unter PÖ. des Sozialismus wird die Wissenschaft von den ökonomischen Gesetzen und der Planung, rationellen Organisation und Leitung der Produktion und des Austausches in der auf dem sozialistischen Eigentum an Produktionsmitteln und der politischen Herrschaft der Arbeiterklasse beruhenden sozialistischen Gesellschaft verstanden. Sie befaßt sich mit der Entstehung und Entwicklung der sozialistischen Produktionsweise und gilt als theoretische Grundlage, auf der die gesellschaftliche Reproduktion planmäßig, rationell und effektiv durchgeführt werden soll. Zu diesem Zweck erforscht sie die Wirkungsweise der „objektiven ökonomischen Gesetze“ der sozialistischen Produktionsweise und die Grundformen der gesellschaftlichen Organisation der Produktion und der erweiterten sozialistischen Reproduktion sowie die gesellschaftlichen und persönlichen Interessen der sozialistischen Produ[S. 835]zenten. Als einer der Hauptbestandteile des Marxismus-Leninismus hat sie politische und ideologische Funktionen (handlungsanleitend und bewußtseinsbildend). Als ökonomische Theorie hat sie die Wechselbeziehungen zwischen Produktivkräften, Produktionsverhältnissen und politisch-ideologischem Überbau zu erforschen (z. B. Rückwirkung der staatlichen Wirtschaftspolitik auf die Dynamik der Produktivkräfte), und in diesem Sinne hat sie perspektivischen Charakter. Mit der Entstehung des sozialistischen Staatensystems gehört die Analyse der ökonomischen Beziehungen zwischen den sozialistischen Ländern und den dabei wirkenden ökonomischen Gesetzen zu ihrem Untersuchungsbereich. Mit der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft wachsen die Anforderungen an die PÖ. des Sozialismus als Theorie der Vervollkommnung der sozialistischen Produktionsweise. So wurde sie im Zuge der Wirtschaftsreformen bei der Ausarbeitung und Gestaltung des NÖS und ÖSS mit neuen Problemen der Prognostik, der Perspektivplanung, der wirtschaftlichen Rechnungsführung und der wissenschaftlich-technischen Revolution konfrontiert. Mit der Entwicklung der PÖ. des Sozialismus eng verbunden entstanden neue Wirtschaftswissenschaften wie die Industrieökonomik, Agrarökonomik, Arbeitsökonomik u. a. m. Diese Zweigwissenschaften und die Einbeziehung von Mathematik und Kybernetik sollen eine wirkungsvollere perspektivische Planung und Leitung der sozialistischen Wirtschaft ermöglichen und unter Ausnutzung der vermeintlichen Vorzüge der sozialistischen Ordnung (demokratischer Zentralismus) eine allseitige Überlegenheit gegenüber dem Kapitalismus sichern. Nach der Oktoberrevolution 1917 wurde einer PÖ. des Sozialismus die Existenzberechtigung überhaupt bestritten, die Möglichkeit einer ökonomischen Wissenschaft im Sozialismus verneint (Bucharin). Die sozialistische Revolution sollte das Ende der PÖ. als Wissenschaft bedeuten (R. Luxemburg), da im Sozialismus nur noch technische und praxisbedingte Probleme auftauchen würden, die durch planmäßige Gestaltung der Produktion zu lösen seien. Doch da — so wurde dem entgegengehalten — die Ablösung des Kapitalismus nicht gleichbedeutend sei mit der Beseitigung aller Widersprüche und solange noch Entscheidungen über verschiedene Ziele und Mittel (Ressourcen, Programme) zu fällen seien, könnten politische Komponenten nicht ausgeschlossen werden. So bedürfe der Sozialismus einer eigenen PÖ., welche die Bewegungsgesetze der Gesellschaft erfaßt, ihre „Widersprüche“ aufdeckt und ein Konzept der Überwindung dieser Widersprüche formuliert. Die PÖ. des Sozialismus stand damit vor einem Dilemma: Sie konnte sich nicht, ähnlich wie die klassische bürgerliche PÖ., allmählich entwickeln, sondern sollte vom Zeitpunkt der Gründung der UdSSR parallel zur Schaffung ihrer materiellen Grundlagen zugleich bereits erste wissenschaftliche Ergebnisse vorweisen; sie war damit zunächst eine Wissenschaft ohne Geschichte; es fehlte an entfalteten Analysen des Funktionsmechanismus und an systematisierbaren Erkenntnissen. Auch die Äußerungen von Marx und Engels zu Funktionsprinzipien einer sozialistischen Wirtschaft waren zurückhaltend, weil sie sich über den Mangel an Prämissen für eine wissenschaftliche Begründung konkreter, historischer Entwicklungsformen klar waren. Daher sind diese Äußerungen immer allgemeiner Natur und unter zweierlei Umständen entstanden: 1. im Zusammenhang mit der Analyse der Bewegungsgesetze des Kapitalismus und mit dem Zweck, dessen historischen Charakter hervorzuheben; 2. im Zusammenhang mit den praktischen Bedürfnissen des ideologischen Klassenkampfes, vor allem um ihrer Meinung nach falschen Programmthesen entgegenzutreten (Kritik des Gothaer Programms und III. Teil des Anti-Dühring). Dennoch lassen sich — mit aller Vorsicht — aus ihren Formulierungen der allgemeine Rahmen der Funktionsprinzipien der sozialistischen Wirtschaft herauslesen und die wichtigsten Merkmale benennen: direkte, ex ante Regulierung der gesellschaftlichen Arbeitsteilung; direkte Bestimmung der individuell aufgewendeten lebendigen und vergegenständlichten Arbeit; notwendige Bilanzierung des Reproduktionsprozesses in stofflichen Größen; Verteilung des erzeugten Sozialproduktes unter dem Gesichtspunkt der Befriedigung der allgemeinen Bedürfnisse, wobei der Arbeitsaufwand das Kriterium für die Zuteilung des individuellen Konsumfonds ergibt; Konzentration des Akkumulationsfonds und der Entscheidung der Verwendung in den Händen der ganzen Gesellschaft. Die Anwendung der Naturalrechnung in stofflichen Einheiten galt von Beginn an als einzig adäquate Form der Verteilung im Sozialismus, und die Bemühungen der Theoretiker liefen durchweg darauf hinaus, zu begründen, warum es noch nicht möglich sei, das System der Naturalverteilungswirtschaft zu verwirklichen. Nach der Oktoberrevolution hatte Lenin sich für die Notwendigkeit und für die Erhaltung der Ware-Geld-Beziehungen in der ersten Periode der Machtübernahme ausgesprochen. Doch der Ausbruch des Bürgerkrieges und die Einführung des Kriegskommunismus vereitelten die Verwirklichung der Reform der Geldzirkulation. Die Periode des Kriegskommunismus (1919–1921) begann mit der Einführung der entschädigungslosen Ablieferungspflicht von Getreide- und Futtermitteln an den Staat. Sie stellte der PÖ. die Aufgabe, eine Methode der volkswirtschaftlichen Erfassung für die Ökonomik der geldlosen sozialistischen Wirtschaft auszuarbeiten. Obgleich Lenin erkannte, daß der Kriegskom[S. 836]munismus keine normale Entwicklungsetappe war, sah er in ihm die Möglichkeit zu einem direkten Übergang zum Naturalverteilungssystem. Die reale geschichtliche Entwicklung hat die Unhaltbarkeit des Vorgehens gezeigt, man mußte zu Ware-Geld-Formen zurückkehren (Geld im Sozialismus). Die Neue Ökonomische Politik (seit März 1921) stellte eine Konzeption dar, die die Nutzung der Ware-Geld-Beziehungen durch den sozialistischen Staat in der Übergangsperiode zeigte. Sie beruhte auf der Einsicht, daß die Ware-Geld-Formen sich nicht auf die Beziehungen zwischen Stadt und Land beschränken dürfen, sondern auch auf den staatlichen Sektor ausgedehnt werden müssen, um die Rentabilität zum Kriterium des Nutzeffekts der staatlichen Industrie zu machen. Dies verlieh dieser zwar größere Selbständigkeit, bedeutete aber nicht eine Ablehnung des zentralen Planes, insbesondere dann nicht, wenn die grundsätzlichen Entscheidungen bei den staatlichen Organen lagen und die Möglichkeit fortbestand, in die Tätigkeit der Betriebe in gesamtgesellschaftlich begründeten Fällen einzugreifen. Auf die Formel gebracht, hieß das, „daß die Neue Ökonomische Politik den einheitlichen staatlichen Wirtschaftsplan nicht ändert und seinen Rahmen nicht überschreitet, sondern die Art und Weise ändert, wie seine Verwirklichung in Angriff genommen werden muß“ (Lenin Werke, 4. Aufl., dt., Bd. 35, S. 510). Auch die weitere Diskussion der 20er Jahre in der UdSSR ergab, daß die sozialistische Wirtschaft in allen ihren Bestandteilen eine zentralgeleitete Wirtschaft ist, daß der Marktmechanismus im sozialistischen System ein widersprüchliches Moment darstellt, das man zwar eine Zeitlang wegen der Existenz unterschiedlicher Eigentumsformen und nichtsozialistischer Sektoren und zur Ankurbelung der Industrialisierung tolerieren muß, aber auch so rasch wie möglich überwinden sollte. Mit dem Übergang zur Neuen Ökonomischen Politik ist ein Wandel der Einstellung der sozialistischen Nationalökonomen zu verzeichnen: Man mußte aus der Wiederherstellung der Ware-Geld-Wirtschaft die Konsequenzen, die sich für das Funktionieren des sozialistischen Sektors ergaben, theoretisch aufarbeiten. Die Auffassung, daß Ware-Geld-Formen dem Plan widersprechen, wurde relativiert, man erblickte mehr und mehr im Markt einen zum Plan gehörenden Mechanismus. Das bedeutete, das Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung auszubauen (Erzielung maximalen Ausstoßes bei minimalen Kosten) und dem Wertgesetz unter Einschränkungen wieder Wirkung zukommen zu lassen. Die Bedenken gegen den Markt, die sich vor allem zur Zeit des ersten Fünfjahrplanes 1928–1932 nochmals lautstark artikulierten, hatten ihre Ursache in den Erfahrungen der ersten Jahre der Neuen Ökonomischen Politik: Es hatte sich ein enger Zusammenhang zwischen dem Markt und dem sich entwickelnden privaten, also auch kapitalistischen Sektor herausgebildet, welcher sich einerseits besser als die vergesellschafteten Betriebe an die Marktsituation anzupassen vermocht hatte, andererseits der Planungstätigkeit des Staates und der sozialistischen Entwicklung ständig entgegenwirkte. In der UdSSR hat es ausgiebige und kontroverse Debatten über die Interpretation der Marxschen PÖ. gegeben (z. B. Rubin/Bessonow 1927–1929); dabei waren sich die Kontrahenten durchaus der schwerwiegenden politischen Konsequenzen für die Taktik der kommunistischen Partei bewußt. Die z. T. unverhüllte Gegensätzlichkeit der Standpunkte hatte ihren objektiven Grund in der Entwicklungsstufe der neuen Formen der gesellschaftlichen Arbeit, die durch die tradierten Vermittlungsformen der gesellschaftlichen Arbeit auf der einen Seite und durch die beginnende Emanzipation des gesellschaftlichen Produktionsprozesses von den Beschränkungen der bürgerlichen Gesellschaft auf der anderen gekennzeichnet war. Der Versuch, diesen Widerspruch theoretisch zu lösen, endete in einer dogmatischen Verteidigung der Marxschen Theorie und in der zeitweiligen Preisgabe ihres kritischen Gehaltes. Die theoretischen Auseinandersetzungen über den Funktionsmechanismus der sozialistischen Wirtschaft kreisten um den Problemkreis: Plan und Markt, Zentralisierung und Dezentralisierung der ökonomischen Entscheidungen, was nicht hieß, Plan und Markt, Zentralisierung und Dezentralisierung seien als sich gegenseitig ausschließende Alternative zu begreifen, sondern es ging um die Art der Verbindung von Plan und Markt, um die optimale Abgrenzung der Bereiche zentralisierter und dezentralisierter Entscheidungen. Die zu fällenden wirtschaftlichen Entscheidungen in einer sozialistischen Gesellschaft werden in 3 Gruppen geteilt: 1. die grundlegenden makro-ökonomischen Entscheidungen mit dem Charakter von direkten Entscheidungen auf zentraler Ebene; 2. Entscheidungen über die Struktur des individuellen Konsums bei gegebenem Einkommen sowie über Berufswahl und Arbeitsplatz; 3. die laufenden Wirtschaftsentscheidungen (Umfang und Struktur der Produktion in Betrieben und Branchen, Volumen und Struktur der Aufwendungen, Absatzstrategie, Rohstoffversorgung, kleinere Investitionen, konkrete Form der Entlohnung usw.), wobei für die Problemstellung Plan und/oder Markt die dritte Gruppe von Entscheidungen bedeutsam ist. Die PÖ. des Sozialismus konnte die o.g. Problemstellung nur lösen, wenn sie sich über das Wirken des Wertgesetzes im Sozialismus klar wurde. Das Wirken des Wertgesetzes bedeutet, daß die Wertrelationen die Preisrelationen bestimmen, nicht in dem Sinne, daß sie sich in jedem Fall decken, sondern daß [S. 837]eine kontinuierliche Rückführung der Preisrelationen auf die Wertrelationen stattfindet. Dabei muß zugleich beachtet werden, daß die Existenz von Ware-Geld-Formen nicht zugleich der Beweis ist für das Wirken des Wertgesetzes; denn überall dort, wo ein Disponent über hochgradig konzentrierte Vorräte einen wirksamen Einfluß auf die Gesamtstruktur der ökonomischen Größe hat, ist das Auftreten der Ware-Geld-Formen nicht mehr identisch mit dem Wirken des Wertgesetzes: Auf der Basis gesellschaftlichen Eigentums findet Kontrolle über den Großteil der wirtschaftlichen Ressourcen statt und bei Planung der Proportionen der gesellschaftlichen Produktion und der Preise kann in der Theorie das Abweichen der Preisrelationen von den Wertrelationen nur als Ergebnis einer bewußten Politik verstanden werden. Die Schwierigkeit besteht darin, die These vom Wirken des Wertgesetzes mit der These in Einklang zu bringen, nach der die Proportionen der sozialistischen Produktion sich nach anderen ökonomischen Gesetzen (ökonomisches Grundgesetz des Sozialismus und das Gesetz der geplanten proportionalen Entwicklung) herausbilden. Das Wirken des Wertgesetzes ist nicht loszulösen von der Regulierung der Produktionsproportionen, die das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage bei Annäherung von Preis- und Wertrelationen herstellen sollen. Es ist kein absoluter, allgemeiner Regulator der Produktions- und Tauschproportionen mehr; es behält aber seine regulierende Rolle in den von den zentralen Entscheidungen gezogenen Grenzen. In diesem Fall kommt es sogar um so direkter zur Anwendung, je näher die Produktions- und Tauschproportionen dem Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage kommen. Das heißt, daß das Wertgesetz im Sozialismus begrenzt wirksam ist. Bei neueren Untersuchungen zur Preisdynamik in der UdSSR über einen längeren Zeitraum sind erhebliche Diskrepanzen in der Wert- und Preisrelation zutage getreten. Diese Tendenzen zur faktischen Veränderung des Preismaßstabes im Sozialismus bedürfen allerdings noch genauerer, theoretisch abgesicherter Analysen. Wie für die Wirtschaftspolitik eine optimale Verbindung von Plan und Markt zu erreichen ist, hängt davon ab, welche theoretische Einschätzung Zentralisierung und Dezentralisierung durch die PÖ. des Sozialismus erfahren, welche historischen Erfahrungen berücksichtigt werden und auf welchem Entwicklungsstand sich die jeweiligen Volkswirtschaften befinden. Als negative Merkmale des zentralisierten Systems gelten: mangelnde Elastizität der Produktion, exzessive Kosten bei der Realisierung der Planziele sowie falsche Aufgliederung des Produktionsprogramms, mangelhafte Ausschöpfung des vorhandenen Produktionsapparates, ungleichmäßige Entwicklung der Branchen, geringe Entfaltung der ökonomischen Hebel, wodurch die Verbindung von individuellen und gesellschaftlichen Interessen geschwächt ist, Bürokratisierung und Schwerfälligkeit des Staats- und Wirtschaftsapparates. Die Vorteile der Zentralisierung werden vor allem in ihrer Leistungsfähigkeit für die Aufbau- und Industrialisierungsphase gesehen, in der es für notwendig erachtet wird, durch rücksichtslose Beschleunigung des Wachstumstempos und durch den Zwang zu raschen und einschneidenden Veränderungen in der ökonomischen Struktur einen hohen Konzentrationsgrad der Investitionsmittel zu sichern, die Wirtschaft dynamisch zu entwickeln, was in einer komplexen Wirtschaft faktisch nicht ohne Disproportionalitäten realisierbar ist. Zur Rechtfertigung des Marktmechanismus in den Grenzen der vom Plan festgesetzten Bedingungen wird die Elastizität der Anpassung der Angebots- an die Nachfragestruktur angesehen; die angestrebte Maximierung des Gewinns löse eine stetige Tendenz zur Senkung der Produktionskosten aus, die Gleichmäßigkeit im Prozeß der erweiterten Reproduktion werde gefördert, ein höheres Maß von Autonomie für die unteren Stufen führe zur Entlastung der zentralen Ebene und gebe ihr Spielraum für die langfristige Planerstellung; als gesellschaftlicher Aspekt ergebe sich die Heranführung breiter Massen an Probleme der Wirtschaftstätigkeit, die Verbindung der Individual- und Gruppeninteressen mit den Interessen der gesamten Volkswirtschaft, was bedeute, zugleich die Grundvoraussetzungen für die Überwindung von Entfremdung zu schaffen. Als Einwände gegen die Dezentralisierung wurden genannt: Der Marktmechanismus erlaube keine präzise Bestimmung der Entwicklungsproportionen; die Lenkung der Produktion mit Hilfe des Marktmechanismus sei uneffektiv, da der Markt eine Regulierung ex post sei und nur die Regulierung ex ante Gleichgewichtsstörungen vermeiden könne, der Marktmechanismus fordere eine größere Elastizität der Preisstruktur, die die Betriebe zur Gewinnmaximierung verleiten könne. Mitte der 60er Jahre gingen fast alle sozialistischen Länder dazu über, entscheidende Reformen ihrer Wirtschaftssysteme vorzunehmen, die sowohl zeitlich als auch in ihrer grundsätzlichen Orientierung weitgehende Parallelitäten aufwiesen. Diese Orientierung kann als Übergang von einem überzentralisierten System zu einer Planwirtschaft mit Elementen eines Marktmechanismus verstanden werden. Die Reformen sollten für die Anpassung der Angebots- an die Nachfragestruktur und für die Reduktionen der Aufwendungen und zur Stimulierung von Innovationen im Produktionsbereich günstigere Bedingungen schaffen. Die Notwendigkeit der Reformen wie auch ihre langsame Verwirklichung werden als Ausdruck des bewußten Übergangs von der extensiven zur intensiven Entwicklungsphase erklärt. Dieser Übergang wurde durch eine Verlangsamung der Entwick[S. 838]lungsdynamik und durch eine geringe Effizienz der Aufwendungen, die sich in der Nichterfüllung der Planziele und damit als mangelnde Bedürfnisbefriedigung manifestierte, hervorgerufen. Da die sozialistische Volkswirtschaft erklärtermaßen die möglichst umfassende Befriedigung der gesamtgesellschaftlichen Bedürfnisse zum Zweck hat, müssen die Formen der Planwirtschaft diesem Ziel untergeordnet werden. Unter den momentanen historischen Bedingungen scheint ein planwirtschaftlich regulierter Marktmechanismus als adäquate Form der Planwirtschaft zu gelten. Da der wirtschaftliche Prozeß immer komplizierter werde und sein Ergebnis in ständig größerem Maße von der Verbesserung der Produktion, vom technischen Fortschritt, von der Ausweitung des Außenhandels usw. abhänge, erfordere diese Situation geradezu den Einsatz des Marktmechanismus, zur Sicherung des Charakters der Planwirtschaft. Um die Zentrale nicht zu überfordern, sei es wichtig, Elemente der Selbstregulierung — hier in Form eines regulierten Marktmechanismus — einzubauen. Es wird zugleich mit Nachdruck darauf verwiesen, daß die Reformen nicht nur ökonomische Aspekte, sondern auch weittragende soziale und politische Bedeutung haben und somit in den Gesamtzusammenhang der Gesellschaftspolitik gehören und nur von da aus zu beurteilen seien. Als allgemeine Aussage über eine solche Planwirtschaft kann der objektive Widerspruch zwischen der Notwendigkeit einer Gesamtkonzeption auf nationaler Ebene und der Notwendigkeit von Einzelinitiativen auf den verschiedenen Stufen der Produktion formuliert werden. Neuere Diskussionen — vor allem in der UdSSR — versuchen den Widerspruch zwischen vertikaler und horizontaler Struktur des Planes und seinen hierarchischen Abstufungen auf der Basis eines entwickelten Demokratischen Zentralismus durch Einführung von zwei neuen Prinzipien zu lösen, wobei eingeräumt wird, daß sie ein hochentwickeltes ökonomisches Niveau zur Voraussetzung haben: 1. auszugehen sei von den erkannten ökonomischen Bedürfnissen bei Produktion und Dienstleistung, um so rückwirkend die Pläne zu erstellen. Dies scheint eine Umkehrung des Zwecks von Produktion und Konsumtion zu sein. 2. Es handele sich darum, eine Ad-hoc-Koordination für Leitung und Planung von wirtschaftlich umfassenden Programmen zu institutionalisieren, die sowohl für die Branchen der Volkswirtschaft als auch für die territorialen Verwaltungseinheiten gilt (vgl. Breschnew und Kossygin auf dem XXV. Parteitag der KPdSU; Vorschlag von interministeriellen Kommissionen zur Leitung solcher Prozesse). 1976 wurden in den osteuropäischen sozialistischen Staaten die neuen Fünfjahrpläne beschlossen, so auch im Dezember 1976 in der DDR. Der Plan ist vor allem durch Bilanziertheit und durch die Intensivierung und Rationalisierung der erweiterten Reproduktion charakterisiert. Es werden jedoch auch auf Betriebsebene Fünfjahrpläne, die aus gesamtgesellschaftlichen Kennziffern abgeleitet sind, erarbeitet, um die Interessen der Volkswirtschaft und der Betriebe besser in Übereinstimmung zu bringen. Intensivierung meint beschleunigte Entfaltung der gesellschaftlichen Produktionskräfte. Die durchschnittlich für den Zeitraum von 1976 bis 1980 geplanten 5 v. H. Wachstum müssen ohne zahlenmäßiges Wachstum der Industriearbeiterschaft erreicht werden und ohne die volkswirtschaftliche Leistung zu Lasten der Arbeitsbedingungen zu verbessern. Neben der Forderung nach rationeller Anwendung der Produktionsmittel und dem ständig wiederholten Aufruf, das Gebot der Materialökonomie zu beachten, besteht die Hauptrichtung der Intensivierung der Produktion in der Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, dem sowohl die Entfaltung des Sozialistischen Wettbewerbs wie auch die Verbesserung der Neuererbewegung dienen sollen (Planmäßigkeit und Bilanziertheit auch im Forschungsbereich und Einbeziehung der Neuerer in den Entwicklungsprozeß). Die bessere Kontrollierbarkeit der wirtschaftlichen Entwicklung bis auf die Ebene des Betriebes wird erhöhte Anforderungen sowohl an die Planung als auch an die Betriebsleitung stellen. Kernpunkt einer seit mehreren Jahren kontrovers geführten Auseinandersetzung ist die Bestimmung der gesellschaftlichen Form, in der im „entwickelten Sozialismus“ die gesamtgesellschaftliche Planung und Leitung der Produktion organisiert werden soll. Ausgegangen wird von der nicht zu leugnenden Tatsache, daß die wirtschaftspolitischen Funktionen des sozialistischen Staates ständig wachsen, daß die umgestaltende Wirkung der Wirtschaftspolitik größer wird und sich die wirtschaftlich-organisatorische Tätigkeit des Staates damit erheblich verstärkt. In dieser Diskussion gibt es im wesentlichen zwei Positionen: Die Vertreter der einen meinen, daß dies als gesetzmäßiges Ergebnis der zunehmenden Aktivität des politischen Überbaus zu werten sei und deshalb seinen Ausdruck auch im Anwachsen der organisatorischen und lenkenden Rolle der Partei als Führungskern der politischen Organisation finden muß. Die anderen sehen in der Verstärkung der ökonomischen Rolle des Staates das Ergebnis eines Prozesses der Objektivierung seiner wirtschaftlich-organisatorischen Funktion, seine Umwandlung in einen Teil der ökonomischen Basis, in ein Element der Produktionsverhältnisse. Der gemeinsame Bezugspunkt beider Positionen ist, daß sich die materiellen Verhältnisse — die Basis — ohne das Bewußtsein der Menschen „zu durchlaufen“ herausbilden, was auch im Sozialismus unverändert fortgelte. Zwar schüfen die Menschen nun bewußt und planmäßig auch die [S. 839]materiellen Grundlagen, aber der objektive Charakter der Basisverhältnisse bleibe bestehen. Daraus wird nun einerseits geschlossen, daß die staatliche Leitung zu den Produktionsverhältnissen gehöre, denn die Leitungsbeziehungen seien notwendige, vom Willen der Menschen unabhängige Beziehungen; die andere Seite hält daran fest, daß diese Leitungsbeziehungen, da sie erst von der Wissenschaft entdeckt werden müßten, das Bewußtsein durchlaufen und deshalb dem Überbau angehören. Die Konsequenzen der beiden Auffassungen werden beim Aufwerfen der Frage nach dem Absterben des Staates deutlich. Zum einen wird die wachsende wirtschaftliche Bedeutung des sozialistischen Staates als Symptom seines bereits beginnenden Absterbens interpretiert, zum anderen wird darauf beharrt, daß die Erweiterung seiner Funktion als Vermittler der Wirtschaftspolitik der Partei ihn zu der wichtigsten Institution des Überbaus werden läßt. Eine Umwandlung der Funktion des Staates von überwiegend politischer in eine einfach administrative vollziehe sich erst im entwickelten Kommunismus, wodurch eine qualitativ neue Form des Überbaus entstehe. Die Kontroverse macht soviel deutlich, daß in der DDR die Formen der bewußten gesellschaftlichen Organisation der Produktion so weit entwickelt sind, daß ihr Charakter — als integraler Teil der produktiven gesellschaftlichen Arbeit — zunehmend in Widerspruch zu ihrer noch vorherrschenden gesellschaftlichen Form eines allgemeinen Willensverhältnisses tritt und sich nur unter der Vermittlung von Institutionen (Partei und Staat) vollzieht, die an sich außerhalb der produktiven gesellschaftlichen Arbeit stehen. Das aktuelle und auch politisch drängende Problem besteht darin, wie die Arbeit unmittelbar gesellschaftlichen Charakter erhalten kann, wenn sich der gesellschaftliche Zusammenhang über den Staat den unmittelbaren Produzenten, d. h. den Werktätigen, als ein „objektives Gesetz“ aufdrängt. Das Problem der Bestimmung der gesellschaftlichen Form der gesamtgesellschaftlichen Organisation der Produktion im Sozialismus stellt sich auch im internationalen Rahmen der „ökonomischen Integration“ des RGW, vor allem nach der Annahme des Komplexprogramms von 1971. Die PÖ. des Sozialismus betrachtet das Entwicklungsniveau der sozialistischen ökonomischen Integration als eine unerläßliche materielle Bedingung für den den entwickelten Sozialismus charakterisierenden Entwicklungsstand der Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse und damit für das Wirken der ökonomischen Gesetze im innerstaatlichen Maßstab wie in der sozialistischen Staatengemeinschaft. Mit den sich verdichtenden wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern des RGW entwickeln sich neue Bedingungen, die nachhaltig die Wirtschaftspolitik im Innern eines jeden Landes beeinflussen. Mit der tendenziellen Vereinheitlichung des Entwicklungsniveaus der industriellen Produktivkräfte wird auch der Reproduktionsprozeß in den RGW-Ländern vereinheitlicht. Das zentrale Problem besteht auch hier darin, wie in diesem Prozeß die einzelstaatliche Leitung der Volkswirtschaft zu beurteilen ist; in der Diskussion wird gelegentlich von einem „Grundwiderspruch“ zwischen der Internationalisierung der Produktivkräfte und der national-staatlichen Organisation der Produktion gesprochen, was bedeute, die staatliche Leitung und Planung zu Fesseln der gesellschaftlichen Entwicklung zu erklären. Die Unsicherheit bei der Beurteilung des Charakters der sozialistischen ökonomischen Integration ist nach Meinung einiger Autoren durch die Übertragung des Beispiels der UdSSR — der Aufbau des Sozialismus in einem Land — entstanden, durch die die einzelstaatliche Organisation der Produktion überbewertet worden sei. Als Aufgabe wird formuliert, die „Hüllen“ abzustreifen, die die PÖ. des Sozialismus durch den Aufbau des Sozialismus in zunächst einem Land erhalten habe. Hasko Hüning Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 830–839 Politische Hauptverwaltung der NVA (PHV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Politoffizier

Siehe auch: Politische Ökonomie: 1969 1975 1985 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die Pö. im weiteren Sinne ist die „Wissenschaft von den Bedingungen und Formen, unter denen die verschiedenen menschlichen Gesellschaften produziert und ausgetauscht und unter denen sich demgemäß jedesmal die Produkte verteilt haben“ (Marx/Engels [S. 831]Werke, Bd. 20, Berlin [Ost] 1962, S. 139). Sie untersucht also die Produktionsverhältnisse und wirtschaftlichen…

DDR A-Z 1979

Ästhetik (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 I. Grundlagen Ä. wird i.e.S. häufig als „Wissenschaft vom Schönen“ bezeichnet. Im Marxismus-Leninismus spricht man von der Ä. im Sinne der ästhetischen Aktivität des Menschen und der Erforschung der „Gesetze“ dieser ästhetischen Aktivität. Als Inhalt dieser ästhetischen Aktivität wird die Formung des Lebens in der Gesellschaft nach den „Gesetzen der Schönheit“ angegeben. Der marxistisch-leninistischen Ä. liegt damit eine bestimmtem Anthropologie zugrunde. Der Mensch wird als ein Wesen begriffen, das bestimmte Wertvorstellungen emotional erspürt und erkennt, die für die produktive Steigerung des individuellen Lebens wie der gesellschaftlichen Prozesse eine entscheidende Bedeutung besitzen. Mit einer solchen anthropologischen These wird die Anthropologie der Aufklärung (Diderot), jedoch auch Hegels und Lukács', in der zwischen „Wahr[S. 82]nehmung“ und „Denken“ unterschieden wird, abgelehnt. In diesem Zusammenhang wendet sich die marxistisch-leninistische Ä. auch gegen Hegels und Lukács' Auffassung, Ä. sei mit „Theorie der Kunst“ identisch; denn in einer solchen Identifizierung würde das ästhetische Verhältnis nicht als „sinnliche Praxis des menschlichen Subjekts“, sondern lediglich als Bewußtseinsphänomen begriffen. Im Zuge der Dynamik der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ wird die Gestaltung von Natur und Gesellschaft nach ästhetischen Maßstäben immer mehr zum integralen Bestandteil der „Vergegenständlichung menschlicher Wesenskräfte“ (Marx). Nach marxistischer Auffassung wird ein ästhetisches Werten und Verhalten mehr und mehr in allen Bereichen der produktiven Tätigkeit des Menschen manifest. Die wichtigste Frage für den marxistischen Ästhetiker lautet demnach: „Welche Bedeutung hat die ästhetische Beziehung und die ästhetische Wertbestimmung für die Gestaltung und Entwicklung des gesellschaftlichen Lebensprozesses und der Persönlichkeit im Sozialismus und Kommunismus?“ (Philosophisches Wörterbuch, Hrsg. M. Buhr und G. Klaus, 2 Bde., 11. Aufl., Leipzig 1975, Bd. I, S. 135) Die marxistisch-leninistische Ä. steht in engem Verhältnis zur marxistischen Erkenntnistheorie zur Psychologie, zur Pädagogik und zur Soziologie. Auch die marxistische Ä. fragt: Gibt es objektive Kriterien für den ästhetischen Wert? Sie konzentriert sich auf die Herausarbeitung aller objektiven und subjektiven ästhetischen Erscheinungen in der geschichtlich-gesellschaftlichen Entwicklung. Sie soll zur planmäßigen Gestaltung der Kultur der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ beitragen und sich dabei von einer Wissenschaft, die sich ausschließlich mit der Deutung ästhetischer Phänomene befaßt, zu einer „produktiven“ Wissenschaft wandeln. Die ästhetische Kultur soll durch die Massenkommunikationsmittel dynamisiert und gefördert, die Ä. für die Steuerung der Gesamtgesellschaft mit herangezogen werden. Dabei steht die bereits von Marx formulierte Vorstellung im Hintergrund, daß die Kunst stets untrennbar mit der Entwicklung der menschlichen Fähigkeit verbunden ist, der „gegenständlichen Arbeit“ einen „universellen Charakter“ zu verleihen und sie damit von den unmittelbaren materiellen Bedürfnissen des Menschen abzuheben. Die marxistisch-leninistische Ä. konzentriert sich auf folgende Kategorien bzw. Kategorienpaare: das Schöne und das Häßliche, das Erhabene und das Niedrige, das Tragische und das Komische. Sie beschäftigt sich ferner mit den einzelnen Kunstgattungen sowie der „Dialektik“ von Form und Inhalt in der Kunst und den Beziehungen zwischen Künstler und Gesellschaft (Klassen; Volk; Nation). Im einzelnen geht die marxistisch-leninistische Ä. von folgenden erkenntnistheoretischen Voraussetzungen aus: Die objektive Welt ist vom Subjekt unabhängig. Sie wird im subjektiven Bewußtsein widergespiegelt. Für das Bewußtsein gelten daher dieselben Gesetze der Dialektik, die in der objektiven Realität gelten. Die gesellschaftliche Umwelt entwickelt sich jedoch in historischen Gesetzmäßigkeiten. Die einzelnen Subjekte sind in dieser historisch-gesellschaftlichen Umwelt Teile und vermitteln sie daher entsprechend ihrem Stand innerhalb der historischen Entwicklung der Gesellschaft durch ihre jeweilige gesellschaftliche Tätigkeit. Da die Geschichte eine Geschichte von Klassenkämpfen ist, nimmt auch die Widerspiegelung einen jeweils bestimmten Platz innerhalb dieser Klassenkämpfe ein. Die Kunst als eine „spezifische Art und Weise der Widerspiegelung der Wirklichkeit“ ist daher nicht neutral; Kunst ist stets „parteilich“ (Parteilichkeit). Das ästhetische Bewußtsein spiegelt das Sein nicht einfach wider, sondern lenkt die Tätigkeit des Menschen und wird zu einer subjektiven Voraussetzung für die praktische Veränderung der Welt. Damit ist zweierlei gesagt: 1. die Kunst ist jeweils auch die Widerspiegelung einer bestimmten politischen Position; 2. die Kunst hat als Form des Bewußtseins eine handlungsanleitende und damit erzieherische Funktion. In der Geschichte ist die Kunst stets Ausdruck der Ideologie der sie tragenden Klasse und des Standortes, den diese Klasse im Geschichtsverlauf einnimmt. Solange z. B. die „Bourgeoisie“ noch „fortschrittlich“ gewesen ist und gegen die Feudalaristokratie um demokratische Rechte gekämpft hat. hatten die bürgerliche Kunst, Malerei, Literatur und Musik eine hohe Blüte erlebt. Mit dem Aufkommen der „Arbeiterklasse“ jedoch wurde die „Bourgeoisie“ historisch überholt, ihre Kunst verfiel. Besonders stark zeigt sich dies im Kapitalismus und Imperialismus. Die Verachtung der Massen und damit des Menschen offenbarte die Kunst in ihrer Esoterik (l'art pour l'art, Formalismus), in ihrer Unverständlichkeit und Inhaltsleere. Wie die „Bourgeoisie“ ihren Sinn in der Geschichte eingebüßt hat, hat der reaktionäre bürgerliche Künstler keinen Sinn mehr widerzuspiegeln. Kunst ist sinnliche Widerspiegelung der Realität. Die adäquate Methode ist die des Realismus. Das künstlerische Material muß deshalb so bearbeitet werden, daß die objektiven und sinnlich wahrnehmbaren Erscheinungen in ihm wiedererkannt werden können. Dabei wird unterschieden zwischen dem bürgerlichen, kritischen Realismus, der die Realität der bürgerlichen Gesellschaft kritisiert, ohne schon ihre Ursachen und das in ihr ruhende Neue zu entdecken, dem dekadenten Naturalismus, der sich in der genauen Wiedergabe der Oberfläche der Phänomene erschöpft, und dem sozialistischen Realis[S. 83]mus, der zum historisch-fortschrittlichen Wesen der Erscheinungen vorstößt. Das Aufzeigen dieses Wesens in seinen sinnlich-konkreten Erscheinungsformen wird mit dem Begriff des Typischen analysiert. Indem sie Typisches, das in einem Auswählen und Umstrukturieren der vorgefundenen Realität besteht, darstellt, erfüllt die Kunst ihre erkenntnisvermittelnde Funktion. Gleichzeitig ist durch die Erfahrung des Typischen ein normatives Element in die Kunst integriert: Typisch kann nur etwas sein, was das Wesen der (sozialistischen) Gesellschaft „richtig“ widerspiegelt. Die künstlerische Qualität eines Werkes erschöpft sich im Verständnis des Marxismus-Leninismus jedoch nicht in der „richtigen“ Wiedergabe des Typischen. Gleichzeitig muß das Problem des Verhältnisses von Form und Inhalt in harmonischer Weise gelöst sein. Dabei ist der Inhalt das Primäre. Ein bestimmter Inhalt zieht eine bestimmte Form nach sich. Allerdings ist die Abhängigkeit der Form vom Inhalt nicht einseitig determiniert. Auch ein historisch richtiger Inhalt kann in eine historisch inadäquate Form gefaßt sein. Vollkommen ist nur das Kunstwerk, in dem Inhalt und Form harmonisch übereinstimmen. Wo der Inhalt ein historisches Verfallsprodukt ist (wie z. B. in der reaktionären bürgerlichen Literatur und Kunst von Joyce bis Beckett, von den Futuristen bis zu den Gegenstandslosen), mag zwar eine Form-Inhalt-Harmonie bestehen, aber sie ist ästhetisch wertlos, da der Inhalt historisch überholt ist. Der zentrale Begriff innerhalb der marxistisch-leninistischen Ä. ist der Begriff des Schönen. Hauptquelle des Schönen in der Kunst ist das Schöne im Leben. Schön ist etwas, was ein positives ästhetisches Urteil bei anderen Menschen, mit denen der Künstler zusammen lebt und arbeitet, hervorruft. Damit ist Schönheit jedoch nicht bloß subjektive Empfindung. Ihre Wahrnehmung ist stets eine Widerspiegelung bestimmter objektiver Eigenschaften der Wirklichkeit. des objektiv Schönen. Zwar hat es, nach marxistisch-leninistischer Auffassung, in der Geschichte verschiedene Schönheitsbegriffe gegeben. Diese beleuchteten jedoch nur jeweils verschiedene Seiten des An-Sich-Schönen, das damit eine ahistorische Kategorie darstelle. Das Schöne sei darüber hinaus kein ausschließliches Merkmal der Kunst. Jede beliebige und vergegenständlichte Arbeit des Menschen schlösse Momente des Schönen ein. Neben dem ahistorischen Schönheitsbegriff bestehe ein mit dem des Wesens, des Typischen verbundener historischer Begriff des Schönen. Schönheit komme dem Wesen der fortschrittlichen Gesellschaft zu. II. Historische Entwicklung Die Entwicklung der Ä. in der DDR läßt sich in 3 Hauptetappen untergliedern: 1. Bis 1956 sind folgende Richtungen zu unterscheiden: die dogmatische mit einem besonders engen Realismusbegriff, die verschiedenen Tendenzen im Umkreis von Georg Lukács und schließlich Auffassungen im Umkreis von Bertolt Brecht. 2. Charakteristisch für die Zeit bis etwa 1962 waren vor allem die Versuche, den Einfluß von Lukács zurückzudrängen und einen neuen Realismusbegriff zu finden. 3. Bis zur Gegenwart werden diese Diskussionen fortgeführt. Gleichzeitig ist eine starke Konzentration auf das Problem der gesellschaftspolitischen Wirkung der Ä. im allgemeinen und des Kunstwerkes im besonderen zu beobachten. A. 1. Die dogmatische Richtung in der Ä. der DDR (vertreten u. a. durch W. Girnus und A. Kurella), die Grundlage der offiziellen Kulturpolitik war, ging von einem engen Realismusbegriff aus. Dieser galt sowohl für die Malerei als auch für die Literatur sowie für die Architektur und die Musik. Als das spezifische Neue des sozialistischen Realismus galt der neue Inhalt. Die neuen Beziehungen der Menschen, denen Schönheit, Kraft usw. zukommen soll, müssen im Kunstwerk unmittelbar und gegenständlich zum Ausdruck gebracht werden. Daher rührt der stark monumentale, emblematische Charakter der bildenden Kunst und der typisierende, „schönfärbende“ der Literatur, daher z. B. die Betonung des positiven Helden, der Mut, Klugheit, Fleiß, Hingabe an die Sache des Sozialismus in sich vereinigt. 2. Die andere Richtung hatte ihren Hauptvertreter in Georg Lukács. Sie bildete allerdings keine einheitliche Schule. Neben Lukács waren — in den späten 40er und frühen 50er Jahren — Ernst Bloch, Wolfgang Harich und Hans Mayer ihre herausragenden Repräsentanten. Diese marxistisch-leninistische Ä. ging von einem freieren Verhältnis von Basis und Überbau aus und damit letztlich auch von einer anderen Anthropologie, einem anderen Erkenntnis- und Geschichtsbegriff. Die einzelnen Individuen, die in der Geschichte stehen, seien ideologisch zwar an ihre Klasse gebunden, ihre geistigen Arbeiten jedoch würden eine neue Realität schaffen, die ihre eigenen Gesetze habe, mittels derer sich ein schöpferischer Geist aus seiner Klassengebundenheit auch lösen könne. Damit wurde sowohl die Rolle des autonomen schöpferischen Subjekts als auch die des Geistigen gegenüber der (gesellschaftlichen) Basis stärker betont. Obwohl Lukács selbst einen verengten, vor allem Balzac als Richtmaß nehmenden Realismusbegriff besaß, wurde besonders von dieser Position her Kritik an der Praxis des sozialistischen Realismus in der DDR und der Sowjetunion geübt. 3. Eine dritte Richtung, die — relativ unabhängig, im wesentlichen auf die Literatur und das Theater beschränkt — zu jener Zeit bestand, gründet sich auf die Anschauungen Bertolt Brechts. Auch sie kannte [S. 84]eine starke Betonung der Rolle des Subjekts. Das Schauspiel sollte keine Autorität sein, der sich das Publikum kritiklos unterordnet, sondern Gegenstand kritischen Überlegens. Um dies zu erleichtern, wurde der Ablauf der Spielhandlung „verfremdet“. Weder Schauspieler noch Zuschauer sollten sich mit den dargestellten Personen identifizieren. Brechts Theorie der Verfremdung ist bis heute Bestandteil der marxistisch-leninistischen Ä. in Ost und West. B. Nach dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) veränderte sich auch die kultur- und kunstpolitische Szene in der DDR. In der ästhetischen Theorie setzte sich eine neue Konzeption des sozialistischen Realismus durch. Hatte die dogmatische Richtung im Anschluß an Shdanow die Kunstgeschichte noch als Kampf zwischen Realismus und Antirealismus betrachtet und sie dem Kampf zwischen Idealismus und Materialismus in der Philosophiegeschichte gleichgesetzt, so wurde der Realismusbegriff nun historisiert. Als seine Entstehungszeit ist meist das Aufkommen des Bürgertums angegeben worden. Gleichzeitig wurde eine größere Autonomie des Inhalts gegenüber der Form postuliert. Der Akzent verschob sich von der „getreuen Wiedergabe der Realität“ auf die „wahrheitsgetreue Wiedergabe“. Darin war impliziert, daß ein richtiger Inhalt sich eine eigene Form suchen müsse. Allerdings wurde mit der Betonung des Inhalts zugleich die formale Einheit des Kunstwerks gefordert. Die Details sollten sich nicht verselbständigen — weder in der photographischen Wiedergabe der Realität noch im formalistischen Sinn. In dieser Aufnahme der Realismusdiskussion war die Kritik an der Theorie des Realismus, wie sie Georg Lukács vertrat, enthalten. Nicht der „große (bürgerliche) Realismus“ von Balzac bis Tolstoi sollte den ästhetischen Maßstab bilden. sondern die gesellschaftliche Wirklichkeit in der DDR. Eine wichtige Neuerung in der ästhetischen Theorie war zu jener Zeit die begrifflich exaktere Unterscheidung von Kunst und Wissenschaft. In Anlehnung an die Konzeption des sowjetischen Ästhetikers A. I. Burow wurde postuliert, daß Kunst und Wissenschaft einen je anderen Gegenstand hätten. Der eigentliche Gegenstand der Kunst sei das menschliche Wesen, der Mensch als gesellschaftliches Wesen, das sowohl in seiner individuellen wie in seiner gesellschaftlich-historischen Totalität von den Gesellschaftswissenschaften nicht erfaßt werde. Ferner wurde der analoge Charakter von materieller und geistiger, künstlerischer Arbeit stärker betont. Die Rolle des Künstlers und seine gesellschaftliche Arbeit rückten in den Vordergrund. Kunst wurde als „Praxis“ konzipiert. Sie sei mehr als bloß Erkenntnis, und dieses Mehr gewährleiste erst wahrhaften Realismus. Auch hier ist eine Frontstellung gegen Lukács und seine Konzeption des Künstlers als „Partisan“ deutlich zu erkennen. III. Gegenwärtige Diskussion Die beiden Hauptthemen der marxistisch-leninistischen Ä. der späten 50er Jahre, die Frage „Was ist sozialistischer Realismus?“ und das Problem der Stellung des Künstlers in der sozialistischen Gesellschaft werden bis in die Gegenwart — unabhängig von Georg Lukács — ständig weiterverfolgt. Der entscheidende Schwerpunkt der ästhetischen Diskussion ist seit den frühen 60er Jahren jedoch die Frage der „Volksverbundenheit“ der Kunst. Volksverbundenheit bedeutet einerseits, daß die Kunst erzieherischen Charakter besitzt bzw. besitzen soll, dessen Vorbedingungen Verständlichkeit, Vermittlung von Erkenntnis und eines bestimmten Lebensgefühls sowie Parteilichkeit sind; andererseits, daß die Kunst sich den Prinzipien des sozialistischen Realismus unterzuordnen bzw. diese weiterzuentwickeln habe. In diesem Zusammenhang wird neuerdings, auch von Vertretern der marxistisch-leninistischen Ä., betont, daß der wichtigste Gegenstand sowohl der ästhetischen Aktivität des Menschen wie des Künstlers, der diese Aktivität darzustellen habe — wie schließlich der Wissenschaft von der Ä. der Mensch selbst sei, seine Psyche, seine Normen und Wertvorstellungen, seine Lebensäußerungen und Lebensverhältnisse. In dem Maße, in dem der Mensch seine Fähigkeiten in der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ frei entfalten könne, sei seine Tätigkeit als „schön“ zu bezeichnen. Diese Konzeption enthält u. a. auch die Aufhebung der Trennung von hoher Kunst und Volkskunst, die auf der ersten Bitterfelder Konferenz (24. 4. 1959) durch die Initiierung der Bewegung „schreibender Arbeiter“ unterstrichen, jedoch auf der zweiten Bitterfelder Konferenz (24./25. 4. 1964) durch eine stärkere Betonung der Arbeitsteilung zwischen Berufs- und Laienkünstler partiell wieder zurückgenommen worden ist (Kulturpolitik; Literatur und Literaturpolitik). Neben den eher programmatischen und abstrakt-philosophischen Erörterungen zu diesen Themen in der gegenwärtigen marxistisch-leninistischen Ä. ist im Zusammenhang mit der Entwicklung der Literatur- und Kunstsoziologie zunehmend auch die Verwendung empirischer Methoden diskutiert worden. Die Akzentuierung des Kunstwerkes als eines neben anderen Arbeitsprodukten, des Künstlers als „Arbeiter“ sowie die für die marxistisch-leninistische Ä. charakteristische Blickrichtung auf die Wirkung des Kunstwerks scheinen einen unmittelbaren Zugang zur empirischen Forschung zu eröffnen. Andererseits jedoch ist die marxistisch-leninistische Ä., stärker als die marxistisch-leninistische Soziologie, von einem grundlegenden Mißtrauen gegenüber dem „Empirismus“ (dessen Erkenntnisse als „historisch“ und „abstrakt“, „zergliedernd“ abgewertet werden) durchdrungen und hat deshalb empirische Methoden nur zögernd angewendet. P. C. Ludz Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 81–84 Aspirantur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Atheismus

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 I. Grundlagen Ä. wird i.e.S. häufig als „Wissenschaft vom Schönen“ bezeichnet. Im Marxismus-Leninismus spricht man von der Ä. im Sinne der ästhetischen Aktivität des Menschen und der Erforschung der „Gesetze“ dieser ästhetischen Aktivität. Als Inhalt dieser ästhetischen Aktivität wird die Formung des Lebens in der Gesellschaft nach den „Gesetzen der Schönheit“ angegeben. Der marxistisch-leninistischen Ä. liegt damit eine bestimmtem Anthropologie…

DDR A-Z 1979

Kinderkrippen, Kindergarten (1979)

Siehe auch: Kinderkrippe, Kindergarten: 1985 Kinderkrippen: 1965 1966 1969 Kinderkrippen, Kindergarten: 1975 Kinder bis zu 3 Jahren werden in der DDR nach Möglichkeit in Kk. untergebracht. Nach dem Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem werden in den Kk. „vorwiegend Kinder, deren Mütter berufstätig sind oder studieren, von den ersten Lebenswochen bis zur Vollendung [S. 585]des 3. Lebensjahres in engem Zusammenwirken mit der Familie gepflegt und erzogen. In den Kinderkrippen ist zu gewährleisten, daß sich die Kinder gesund und, vor allem durch das Spiel, körperlich und geistig harmonisch entwickeln.“ In den Kk., die der Aufsicht des Ministeriums für Gesundheitswesen (MfG) unterstehen, wurden 1978 rd. 60 v. H. der Kinder bis zu 3 Jahren betreut. Für jeden Krippenplatz gewährt der Staat einen jährlichen Zuschuß von rd. 2.300 Mark. Das MfG hat für die Arbeit in den Kk. einheitliche Grundsätze herausgegeben. Danach wird das Kind in der Krippe mit der „unmittelbaren Umwelt“ bekannt gemacht, hier lernt es seinen Lebenskreis kennen und wird in der Gruppe an Ordnung und Regelmäßigkeit gewöhnt. Breiter Raum wird der Körperertüchtigung gewidmet. Empfindungs- und Erlebnisfähigkeit sowie Sprechen und Denken werden systematisch gefördert. Eine umfassende Gesundheitsfürsorge ist sichergestellt. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Früherfassung von geschädigten Kindern. Der Kg. ist nach Zielstellung und Bildungs- und Erziehungsinhalt grundlegender Bestandteil des „einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“. Anleitung und Aufsicht unterstehen deshalb dem Ministerium für Volksbildung. In den Kg. wurden (1978) rd. 97 v. H. der Drei- bis Sechsjährigen betreut. Der Kg. soll „Stätte frohen Kinderlebens“ sein. Begabungen werden systematisch gefördert; so werden z. B. musikbegabte Kinder vom 5. Lebensjahr an zum Besuch einer Musikschule angehalten. Für jeden Kg.-Platz zahlt der Staat jährlich einen Zuschuß von rd. 1050 Mark. Gegenwärtig liegt die Zahl der ausgebildeten Erzieherinnen in den Kg. bei 50.000. Danach hat jede Kindergärtnerin im Durchschnitt 14 Kinder zu betreuen. Als Erziehungsschwerpunkte im Kg. gelten die Vorbereitung der Kinder auf das „Leben in der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ sowie die Heranbildung zu „harmonisch entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten“. Dazu gehört, daß sich die Kinder in die Gemeinschaft ― das Kollektiv ― einfügen lernen, um in ihr später „gesellschaftlich nützlich“ tätig zu werden. Sie sollen Verhaltensweisen erlernen, die den „sozialistischen Normen“ entsprechen. Systematisch sollen die Kinder auf den Schulbesuch vorbereitet, aber ihnen noch keine von der Schule vermittelte Fähigkeiten, wie zum Beispiel Lesen und Schreiben, beigebracht werden. Alle Erziehungs- und Lerninhalte sollen aber bereits von den Vorstellungen und Normen des Marxismus-Leninismus durchdrungen sein. Für Kinder, die nur im Elternhaus aufwachsen, weil für sie noch kein Kg.-Platz bereitsteht, werden alle 14 Tage „Spiel-Lernnachmittage“ veranstaltet. Sie finden unter der Leitung von Kindergärtnerinnen und Lehrern oder Lehrerinnen statt und sollen jeweils 90 Minuten dauern. Betreut werden die Kinder in den Kk. und Kg. von Kindergärtnerinnen mit abgeschlossener Fachschulausbildung, Erziehungshelferinnen mit pädagogischer Kurz- oder Teilausbildung, Helferinnen ohne pädagogische Ausbildung. Kindergärtnerin kann jedes Mädchen werden, das den Abschluß der 10. Klasse hat (oder entsprechenden Bildungsstand). Nach einer Eignungsprüfung studiert sie im Direkt- oder Fernstudium 3 Jahre lang an einer „Pädagogischen Schule“. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 584–585 Kinderhort A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kinder- und Jugendliteratur

Siehe auch: Kinderkrippe, Kindergarten: 1985 Kinderkrippen: 1965 1966 1969 Kinderkrippen, Kindergarten: 1975 Kinder bis zu 3 Jahren werden in der DDR nach Möglichkeit in Kk. untergebracht. Nach dem Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem werden in den Kk. „vorwiegend Kinder, deren Mütter berufstätig sind oder studieren, von den ersten Lebenswochen bis zur Vollendung [S. 585]des 3. Lebensjahres in engem Zusammenwirken mit der Familie gepflegt und erzogen. In…

DDR A-Z 1979

Kulturbund der DDR (1979)

Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1975 Kulturbund der DDR: 1975 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Auf allen Gebieten der Kulturpolitik arbeitende Organisation, die in ihren Reihen kulturell interessierte Bürger aller Berufe und Schichten vereint, besonders aber die kulturell tätige Intelligenz. Im Juli 1945 auf Initiative der SMAD unter dem Namen „Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands“ gegründet, war der K. der DDR anfangs interzonal und überparteilich tätig. Die Tatsache, daß sich die sozialistische Umorientierung der ursprünglich allgemein humanistisch ausgerichteten Organisation nur unter Widerständen vollzog und daß der K. jenen Schichten ein Betätigungsfeld bot, die parteipolitisches Engagement vermeiden wollten, rief häufige Kritik der SED hervor. Die Auseinandersetzungen über die kulturpolitische Linie wurden durch den V. Bundeskongreß 1958 vorläufig abgeschlossen, der die Annahme eines Programms, größere Veränderungen in den Führungsgremien und die Umbenennung in „Deutscher Kulturbund“ beschloß. Seitdem bemüht sich die Organisation ― der VIII.~Bundeskongreß 1974 gab ihr den neuen Namen „Kulturbund der DDR“ —, als gesellschaftlicher Partner die staatliche sozialistische Kulturpolitik zu unterstützen sowie als Massenorganisation im Rahmen der Bündnispolitik zur Annäherung der Intelligenz an die Arbeiterklasse beizutragen. Die rd. 209.000 Mitglieder (1977) wirken in ca. 1.200 Freundeskreisen, Interessen- und Arbeitsgemeinschaften für Natur und Heimat, Fotografie und Philatelie sowie in rd. 1800 Ortsgruppen. Die 141 Klubs der Intelligenz, in denen vor allem Kulturschaffende organisiert sind, wurden 1957 dem K. eingegliedert, nachdem sie wegen politischer Unabhängigkeitstendenzen kritisiert worden waren. Bei der Lösung der sich aus dem VIII. Parteitag der SED (1971) ergebenden Aufgabe, zur Hebung des kulturellen Lebensniveaus der Werktätigen beizutragen, steht der K. vor der Schwierigkeit, den weitgehenden, oft durch soziale Exklusivität bedingten Zirkelcharakter seiner Grundeinheiten zugunsten einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit auf geben zu müssen; in diesem Zusammenhang wird an den K. immer wieder die Forderung der „Öffnung“ herangetragen. Als weitere Probleme stellen sich der Organisation geringe Popularität unter der Jugend und zu schwache Verankerung auf dem Lande. Der K. ist durch eine Fraktion in der Volkskammer ) und Abgeordnete in den örtlichen Volksvertretungen vertreten. Er gibt die Wochenzeitschrift „Sonntag“ heraus. Präsident des K. ist (1978) Hans Pischner (SED), 1. Bundessekretär ist Dr. Karl-Heinz Schulmeister. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 626 Kulturarbeit des FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelle Zusammenarbeit

Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1975 Kulturbund der DDR: 1975 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Auf allen Gebieten der Kulturpolitik arbeitende Organisation, die in ihren Reihen kulturell interessierte Bürger aller Berufe und Schichten vereint, besonders aber die kulturell…