DDR von A-Z, Band 1985

Arbeitslosenversicherung (1985)

 

 

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Arbeitslosenunterstützung wurde bis zum Jahre 1977 (einschl.) in der DDR als „Unterstützung bei vorübergehendem unverschuldetem Verlust des Arbeitsplatzes“ von der Sozialversicherung gezahlt. Allerdings waren die Unterstützungssätze so niedrig, daß sie seit 1954 bis zur Höhe der jeweiligen Unterstützung der Sozialfürsorge aufgestockt werden mußten. Die die A. begründenden Verordnungen sind jedoch mit Inkrafttreten des neuen Arbeitsgesetzbuches (AGB) zum 1. 1. 1978 weggefallen. Dies war möglich, weil das neue AGB durch eine Vielfalt von Maßnahmen die Weiterzahlung des Arbeitsverdienstes den Betrieben auferlegt, die durch Rationalisierungsmaßnahmen, Strukturveränderungen o. ä. ihre Beschäftigtenzahl reduzieren oder Umsetzungen vornehmen müssen. Durch Änderungsverträge, Überleitungsverträge u.ä. m. ist der Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses gewährleistet. Auf Kosten der Betriebe werden Qualifizierungsmaßnahmen für eine neue Tätigkeit durchgeführt, wird ein möglicher Minderverdienst in neuer Tätigkeit durch ein Überbrückungsgeld — für ein Jahr — ausgeglichen (§ 121 AGB).

 

Da in der DDR Vollbeschäftigung herrscht und daher das Recht auf Arbeit gemäß Art. 24 der Verfassung als verwirklicht gilt, wird eine A. innerhalb der Sozialversicherung als überflüssig angesehen. Arbeitslosigkeit; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 63


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.