
Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR (DARAG) (1985)
Siehe auch:
- Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG: 1969
Aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung 1957 unter dem Namen Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG) als Rechtsnachfolger der sowjetischen Schwarzmeer-Ostsee-Versicherungs-AG gegründeter Monopolbetrieb für die Durchführung der internationalen Rückversicherung und sämtlicher Auslandsversicherungen mit Ausnahme der von der Staatlichen Versicherung der DDR übernommenen Kraftverkehrsversicherung im grenzüberschreitenden Verkehr. Sie erhielt in den 70er Jahren ihren gegenwärtigen Namen. Als Auslandsversicherung, deren Beiträge und Entschädigungen in fremder Währung (Währung/Währungspolitik) erforderlich sein können, betreibt die DARAG die Pflicht- und freiwillige Versicherung der staatlichen Betriebe für Gütertransport und Montagen, die Schiffs- und Luftfahrzeugkaskoversicherung sowie die Versicherung von Messe- und Ausstellungsgütern. Da sie zu ausländischen Versicherungsunternehmen Beziehungen unterhält, wurde — wie auch bei anderen Betrieben der Außenwirtschaft (Außenwirtschaft und Außenhandel) — zur „Anpassung an internationale Gepflogenheiten“ die Rechtsform einer AG mit Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand gewählt.
Die DARAG arbeitet nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Der Sitz ihrer Generaldirektion ist Berlin (Ost), in Rostock besteht eine Filialdirektion (Schiffsversicherungen) und in Leipzig eine Filiale (Messegut-Versicherungen). Die DARAG unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht durch das Ministerium der Finanzen (MdF).
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 103
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