
Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979
Bezeichnung für Betriebe, deren Eigentümer eine finanzielle Beteiligung des Staates aufnehmen und in der Regel in Form einer Kommanditgesellschaft organisiert sind. Sie werden auch halbstaatliche Betriebe genannt. Die BSB wurden 1956 als eine Übergangsform auf dem Wege zur Vollsozialisierung aller Wirtschaftseinheiten eingeführt.
Der Anteil der BSB an der industriellen Bruttoproduktion stieg bis 1971 auf ca. 10 v.H. und war besonders stark in der Textil- und Leichtindustrie. Die halbstaatlichen Betriebe im industriellen Sektor sind im Jahr 1972 sozialisiert, d.h. in Volkseigentum überführt worden. BSB bestehen weiterhin im Handel (auf der Grundlage von Kommissionsverträgen) (1981 7 v.H. an der Nettoproduktion) und Verkehrswesen (1981 1,5 v.H. an der Nettoproduktion). Betriebsformen und Kooperation; Binnenhandel; Eigentum; Handwerk.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 193
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