DDR von A-Z, Band 1985

Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) (1985)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1979


 

Bezeichnung für Betriebe, deren Eigentümer eine finanzielle Beteiligung des Staates aufnehmen und in der Regel in Form einer Kommanditgesellschaft organisiert sind. Sie werden auch halbstaatliche Betriebe genannt. Die BSB wurden 1956 als eine Übergangsform auf dem Wege zur Vollsozialisierung aller Wirtschaftseinheiten eingeführt.

 

Der Anteil der BSB an der industriellen Bruttoproduktion stieg bis 1971 auf ca. 10 v.H. und war besonders stark in der Textil- und Leichtindustrie. Die halbstaatlichen Betriebe im industriellen Sektor sind im Jahr 1972 sozialisiert, d.h. in Volkseigentum überführt worden. BSB bestehen weiterhin im Handel (auf der Grundlage von Kommissionsverträgen) (1981 7 v.H. an der Nettoproduktion) und Verkehrswesen (1981 1,5 v.H. an der Nettoproduktion). Betriebsformen und Kooperation; Binnenhandel; Eigentum; Handwerk.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 193


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.