
Betriebsschulen (1985)
Siehe auch:
Betriebliche Bildungseinrichtungen, die alle im Betrieb anfallenden Bildungsaufgaben wahrnehmen. Sie umfassen die Arbeit der Betriebsberufsschulen, der Betriebsakademien und anderer betrieblicher Einrichtungen. Aufgabe der B. ist vor allem die theoretische und praktische Berufsausbildung der Lehrlinge, ihre politische und fachliche Weiterbildung, ihre Bildung und Erziehung im Lehrlingswohnheim, die Aus- und Weiterbildung der Facharbeiter und Meister und die Erarbeitung betrieblicher Lehr- und Weiterbildungsprogramme.
Die B. unterstehen unmittelbar dem Direktor des Betriebes und werden nach dem Prinzip der doppelten Unterstellung zugleich von den Wirtschaftsabteilungen des zuständigen Rates (des Kreises oder Bezirks) angeleitet. Den B. kann auch die inhaltliche Verantwortung für den polytechnischen Unterricht und die wissenschaftlich-praktische Tätigkeit der Schüler der EOS übertragen werden. Gleiches gilt auch für die Weiterbildung der Fach- und Hochschulkader im Betrieb. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 212