DDR von A-Z, Band 1985

Betriebsschulen (1985)

 

 

Siehe auch:


 

Betriebliche Bildungseinrichtungen, die alle im Betrieb anfallenden Bildungsaufgaben wahrnehmen. Sie umfassen die Arbeit der Betriebsberufsschulen, der Betriebsakademien und anderer betrieblicher Einrichtungen. Aufgabe der B. ist vor allem die theoretische und praktische Berufsausbildung der Lehrlinge, ihre politische und fachliche Weiterbildung, ihre Bildung und Erziehung im Lehrlingswohnheim, die Aus- und Weiterbildung der Facharbeiter und Meister und die Erarbeitung betrieblicher Lehr- und Weiterbildungsprogramme.

 

Die B. unterstehen unmittelbar dem Direktor des Betriebes und werden nach dem Prinzip der doppelten Unterstellung zugleich von den Wirtschaftsabteilungen des zuständigen Rates (des Kreises oder Bezirks) angeleitet. Den B. kann auch die inhaltliche Verantwortung für den polytechnischen Unterricht und die wissenschaftlich-praktische Tätigkeit der Schüler der EOS übertragen werden. Gleiches gilt auch für die Weiterbildung der Fach- und Hochschulkader im Betrieb. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 212


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.