
Betriebsschutz (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Unabhängig von den Kampfgruppen der SED und weit älter als sie ist der B., eine Gliederung der Deutschen Volkspolizei (DVP). Ihm obliegen die ständige Bewachung und der Werkschutz in Betrieben und Behörden aller Art. Er gliedert sich in den B. „A“ (aktive Volkspolizisten, ca. 15.000 Mann) und „B“ (Arbeitnehmer der Betriebe, die nur für Zwecke des B. unter Polizeibefehl stehen und seit 1. 1. 1954 Lohnzuschläge beziehen). Um Arbeitskräfte für die Produktion zu gewinnen, wurde ab 1. 1. 1958 der Bestand des zivilen Werkschutzes („B“) örtlich geringfügig verringert.
Als Volkspolizisten wirken die Angehörigen des B. „A“ als Ausbilder in den Kampfgruppen. Die Angehörigen des B. „B“ gehören fast stets den Kampfgruppen an. Zuweilen werden die Einheiten „B“ des B. als „Betriebswachen“ bezeichnet.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 212