
Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) (1985)
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Zentrale deutsche Verwaltungsinstanz in der SBZ. Sie wurde auf Befehl Nr. 138 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 4. 6. 1947 am 11. 6. 1947 (das früher genannte Datum 14. 6. 1947 ist aufgrund der Forschungen des DDR-Historikers Weißleder zu berichtigen) in Berlin gegründet und bestand bis zur Bildung der DDR am 7. 10. 1949.
Zur Durchführung ihrer Aufgaben wurden der DWK die Mehrzahl der bereits durch Befehl Nr. 17 der SMAD vom 27. 7. 1945 gegründeten Deutschen Zentralverwaltungen unterstellt. Am 10. 8. 1945 hatten sich Zentralverwaltungen auf folgenden Arbeitsgebieten konstituiert: Industrie, Landwirtschaft, Brennstoffindustrie, Handel und Versorgung, Nachrichtenwesen, Verkehrswesen, Finanzen, Arbeit und Sozialfürsorge, Gesundheitswesen; später folgte die Gründung von Zentralverwaltungen auch für Inneres, Umsiedler und für Interzonen- und Außenhandel. Unabhängig von der DWK blieben die Zentralverwaltung für Volksbildung, Justiz und Inneres. Die Deutschen Zentralverwaltungen arbeiteten unabhängig voneinander. Ohne Kompetenzen zum Erlaß von Gesetzen und Verordnungen lag das Schwergewicht ihrer Arbeit auf der Koordination der Verwaltungsmaßnahmen der Länder der SBZ und der zentralen Einrichtungen.
Die DWK setzte sich aus den Präsidenten der Deutschen Zentralverwaltungen für Industrie, Verkehr, Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoff und Energie sowie den 1. Vors. des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) zusammen. Einen Vorsitzenden hatte die DWK zunächst nicht. In der Anfangsphase bestanden ihre Aufgaben hauptsächlich darin,
a) die Arbeiten der angeschlossenen Zentralverwaltungen zu koordinieren,
b) die SMAD zu beraten und
c) die Reparationsleistungen an die Sowjetunion sicherzustellen.
Durch Befehl Nr. 32 der SMAD vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten der DWK um die Vollmacht zum Erlaß von Verordnungen und Anordnungen erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Während nunmehr die Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als Verordnungen innerhalb der SBZ galten, wurden die Anweisungen des neu institutionalisierten ständigen Vorsitzenden (H. Rau, KPD/SED) und seiner zwei Stellvertreter (B. Leuschner, F. Selbmann, beide KPD/SED) zu verpflichtenden Anordnungen für den Apparat der DWK. Ferner erhielt die DWK, die weiterhin unter der Kontrolle der SMAD stand, eine Abteilung für die Planung und Leitung der Wirtschaft. Am 9. 3. 1948 wurden die Zentralverwaltungen in Hauptverwaltungen (HV) umbenannt und ihre Zahl von 12 auf 17 erhöht. Auf Befehl Nr. 183 der SMAD vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 38 auf 101 Mitglieder erweitert. Hinzu kamen 48 „Vertreter der Bevölkerung“, ferner 15 Vertreter der Parteien und 10 Vertreter der Massenorganisationen. Aufgrund der übertragenen Vollmachten hatte das Sekretariat der DWK allmählich die Funktionen einer ersten Regierung der SBZ übernommen. Mit der Proklamation der SBZ zur Deutschen Demokratischen Republik vom 7. 10. 1949 ging die DWK in der „Provisorischen Regierung“ der DDR auf.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 276
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