Feiertage (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Die Zahl der gesetzlichen, also arbeitsfreien F. ist anläßlich der Einführung der 5tägigen Arbeitswoche 1967 vermindert worden; geschützt sind: 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag, 7. Oktober („Tag der Republik“), 25. und 26. Dezember. Zu Werktagen wurden Ostermontag, Himmelfahrt und Bußtag, ferner der „Tag der Befreiung“ (8. Mai). An den 3 genannten kirchlichen F. sowie an Fronleichnam und am Reformationstag soll den Werktätigen zum Besuch des Gottesdienstes auf Wunsch unbezahlte Freizeit gewährt werden. Staatsfeiertage sind der 1. Mai („Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen“) und der 7. Oktober (Gründung der DDR, 1949).
Im übrigen gibt es noch rund 30 Gedenktage bzw. „Festtage“, die allerdings alle keinen F.-Charakter ha[S. 379]ben. So gelten beispielsweise als Gedenktage der 21. April (Gründung der SED, 1946) und der 7. November (Jahrestag der „Großen Sozialistischen Oktoberrevolution in Rußland“, 1917). Festtage gibt es für die Angehörigen fast aller Berufsgruppen; sie reichen vom „Tag des Werktätigen des Post- und Fernmeldewesens“ (im Februar) bis zum „Tag des Metallurgen“ (im November). Fast alle diese Tage wechseln datumsmäßig von Jahr zu Jahr und werden zumeist auf einen Samstag oder Sonntag festgesetzt, also auf die Wochenendtage, an denen nicht gearbeitet wird.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 378–379
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