
DDR von A-Z, Band 1985
Handelsabgabe (1985)
Siehe auch:
Die HA. wurde 1957 (GBl. I, Nr. 10) als Bestandteil der differenzierten Umsatzsteuer im Bereich des volkseigenen Handels und der volkseigenen Apotheken und Gaststätten eingeführt. Mit ihrer Erhebung entfielen die Körperschafts-, Umsatz-, Gewerbe- [S. 590]und Beförderungssteuern. Bemessungsgrundlage war der Umsatz. Durch die Einführung der Handelsfondsabgabe wurde die HA. 1968 (GBl. II, 1967, Nr. 93) aufgehoben. Steuern.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 589–590
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