DDR von A-Z, Band 1985

Handelsrecht (1985)

 

 

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979


 

Als Sonderrecht für die verbliebenen Reste der Privatwirtschaft findet das H. auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) von 1897 noch Anwendung. Es soll auch in Zukunft erhalten bleiben, solange noch Reste privater Wirtschaftsformen oder nach Modellen des Privatrechts organisierte Betriebsformen in der DDR bestehen. Die Rechtsbeziehungen der sozialistischen Betriebe sind grundsätzlich in anderen Rechtsnormen geregelt (Wirtschaftsrecht).


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 590


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.