
DDR von A-Z, Band 1985
Handelsrecht (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979
Als Sonderrecht für die verbliebenen Reste der Privatwirtschaft findet das H. auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) von 1897 noch Anwendung. Es soll auch in Zukunft erhalten bleiben, solange noch Reste privater Wirtschaftsformen oder nach Modellen des Privatrechts organisierte Betriebsformen in der DDR bestehen. Die Rechtsbeziehungen der sozialistischen Betriebe sind grundsätzlich in anderen Rechtsnormen geregelt (Wirtschaftsrecht).
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 590
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