
Jugendherbergen (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Zu den Jugenderholungseinrichtungen der DDR gehörten 1983 247 J., 15 Jugendtourist(en)hotels und 2 Jugenderholungszentren. Diese Einrichtungen hatten insgesamt 24.000 Übernachtungsplätze, die Zahl der Übernachtungen betrug etwa 5 Mill. J. sind staatliche Einrichtungen, geleitet vom Komitee für Touristik und Wandern (Tourismus). Rechtsträger sind die Räte der Gemeinden und Städte. FDJ- und Pioniergruppen, Schüler- und Lehrlingskollektive werden (für maximal 5 Tage) vorrangig aufgenommen. Die Anmeldung hat bei der J.-Vermittlungsstelle des Heimatbezirks der Wandergruppe zu erfolgen. Den J. sind freizeitpädagogische Aufgaben zugewiesen, die Herbergsleiter pädagogisch ausgebildet. Seit 1972 absolvieren sie ein 4jähriges Fachschulfernstudium beim Institut für Heimerzieherausbildung Hohenprießnitz (Lehrer und Erzieher).
Jugendtourist(en)hotels sind nachgeordnete Einrichtungen der Räte der Bezirke und deren Abteilungen für Jugendfragen, Körperkultur und Sport unterstellt. Sie werden überwiegend vom FDJ-Reisebüro „Jugendtourist“ belegt. Ausstattung und Service sollen dem internationalen Niveau des Jugendtourismus entsprechen. Die Hotels dienen der FDJ zur Unterbringung ausländischer Jugendgruppen sowie Jugendreisegruppen aus der Bundesrepublik Deutschland (Innerdeutscher ➝Jugendaustausch) und zur Begegnung mit diesen.
Jugenderholungszentren sind staatliche Einrichtungen, die insbesondere jungen Werktätigen und den Familien junger Arbeiter zur Verfügung stehen sollen. Sie stellen einen Komplex von Bungalows und Anlagen zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung dar. Die Vermittlung erfolgt durch das FDJ-Reisebüro „Jugendtourist“.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 689