DDR von A-Z, Band 1985

Jugendwerkhöfe (1985)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Spezialheime der Jugendhilfe zur Umerziehung schwererziehbarer sowie straffällig gewordener Jugendlicher (AO über die Spezialheime der Jugendhilfe vom 22. 4. 1965 [GBl. II, S. 368] i.d.F. der AO über die Berufsausbildung Jugendlicher in J. vom 5. 5. 1980 [GBl. I, S. 167]). Die Jugendlichen erhalten eine Berufsausbildung bzw. Teilausbildung. Der theoretische Unterricht findet in den J., die praktische Ausbildung, außer in besonderen Fällen, in Betrieben statt.

 

Als Disziplinareinrichtung für Jugendliche von 14 bis 20 Jahren, die die Heimordnung „vorsätzlich schwerwiegend und wiederholt“ verletzt haben, gibt es den „geschlossenen J.“. Der Aufenthalt darf „in der Regel“ 6 Monate nicht übersteigen. Häufigste Gründe für die [S. 694]Einweisung in J. sind Schulbummelei, vorsätzliche Körperverletzung, Eigentumsdelikte und unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen. Die Zahl der Insassen der J. wird auf 3.000–5.000 geschätzt.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 693–694


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.