DDR von A-Z, Band 1985

Kinderbeihilfen (1985)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1979


 

Aus Mitteln des Staatshaushaltes an Familien mit Kindern gezahlte Unterstützungen in verschiedener Form:

 

1. Einmalige finanzielle Unterstützung bei der Geburt eines Kindes von 1000 Mark (Geburtenbeihilfen).

 

2. Staatliches Kindergeld. Mit der VO vom 4. 12. 1975 (GBl. I, 1976, S. 52 ff.) wurden bestehende Leistungen mit ähnlichen Regelungen zum staatlichen Kindergeld zusammengefaßt. Anspruch darauf haben alle Bürger der DDR mit Kindern. Es wird bis zur Beendigung der zehnklassigen Schulen gezahlt oder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn die Kinder aus gesundheitlichen Gründen keine Schulen besuchen und nicht erwerbstätig sein können. Für Lehrlinge, Schüler der Klassen 11 und 12 sowie für Studenten entfällt das Kindergeld. Sie oder ihre Eltern erhalten Lehrlingsentgelte, Ausbildungsbeihilfen und Stipendien (Ausbildungsförderung).

 

Das Kindergeld beträgt monatlich für das 1. und 2. Kind 20 Mark und für das 3. und jedes weitere Kind 100 Mark (VO vom 29. 10. 1981, GBl. I, S. 381). Steuerliche Abgaben werden darauf nicht erhoben.

 

Kinderzuschläge werden auch von der Sozialversicherung zu den Renten gezahlt (Renten). Anspruch auf Kinderzuschlag von 45 Mark monatlich zu den Alters-, Invaliden- und Kriegsbeschädigtenrenten (Kriegsopferversorgung) besteht grundsätzlich bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, bei weiterführender (Hoch-) Schulausbildung bis zum 18. Lebensjahr und wird in bestimmten Fällen bis zum Abschluß einer Lehrausbildung auch länger anerkannt.

 

Zu den Unfallrenten wird bei einem Körperschaden von mindestens 50 v.H. ein Kinderzuschlag in Höhe von 10 v.H. der Versichertenrente für jedes Kind, das im Falle des Todes des Versicherten einen Anspruch auf Waisenrente hätte, gezahlt; bei Körperschäden von 66⅔ v.H. und mehr erhöht sich dieser Zuschlag um 20 Mark und beträgt mindestens 45 Mark.

 

Die Sozialunterstützung (Sozialfürsorge) für minderjährige Kinder und Kinder, die noch die erweiterte allgemeinbildende polytechnische Oberschule besuchen, beträgt monatlich 45 Mark.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 713


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.