DDR von A-Z, Band 1985

Mindestlohn (1985)

 

 

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979


 

Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland wird der Lohn für Arbeitnehmer in der DDR nach unten durch einen M. begrenzt. Die Mindestbruttolöhne für vollbeschäftigte Arbeiter und Angestellte wurden 1958 auf 220 Mark pro Monat festgesetzt. Die Anhebung des allgemeinen Lohnniveaus machte von Zeit zu Zeit eine Anpassung des M. nötig. Er wurde 1967 auf 300 Mark, 1971 auf 350 Mark und 1976 auf 400 Mark erhöht. Teilzeitbeschäftigte Personen erhalten den M. entsprechend der geleisteten Arbeitszeit anteilmäßig. Arbeitsrecht; Lohnformen und Lohnsystem.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 897


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.