
Normung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979
[S. 946]Bezeichnung für die verbindliche Festlegung von Vereinheitlichungen in Wirtschaft und Gesellschaft. In der Wirtschaft sind als Ergebnisse der N. zu unterscheiden: a) Standards (bzw. technische Normen), die die Vereinheitlichung von Erzeugnis- und Verfahrensmerkmalen festlegen (Standardisierung); b) Aufwandsnormen, die den Arbeitsaufwand (Arbeitsnormen einschließlich der Verkaufsnormen) und den Materialverbrauch normieren (Materialverbrauchsnormen, Abschreibungsnormen); c) Bestandsnormen, die die Vorratshöhe bei Erzeugnissen bestimmen (Vorratsnormen); d) Kapazitätsausnutzungsnormen.
Im Recht werden durch N. Rechtsnormen u. -vorschriften schriftlich fixiert und bekanntgemacht. Standards und Normen sind wichtige Hilfsinstrumente der Planung, VI. G. Arbeitsnormung.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 946