DDR von A-Z, Band 1985

Normung (1985)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1979


 

[S. 946]Bezeichnung für die verbindliche Festlegung von Vereinheitlichungen in Wirtschaft und Gesellschaft. In der Wirtschaft sind als Ergebnisse der N. zu unterscheiden: a) Standards (bzw. technische Normen), die die Vereinheitlichung von Erzeugnis- und Verfahrensmerkmalen festlegen (Standardisierung); b) Aufwandsnormen, die den Arbeitsaufwand (Arbeitsnormen einschließlich der Verkaufsnormen) und den Materialverbrauch normieren (Materialverbrauchsnormen, Abschreibungsnormen); c) Bestandsnormen, die die Vorratshöhe bei Erzeugnissen bestimmen (Vorratsnormen); d) Kapazitätsausnutzungsnormen.

 

Im Recht werden durch N. Rechtsnormen u. -vorschriften schriftlich fixiert und bekanntgemacht. Standards und Normen sind wichtige Hilfsinstrumente der Planung, VI. G. Arbeitsnormung.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 946


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.