Postzeitungsvertrieb (PZV) (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979
Durch die Befehle der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) Nr. 105 vom 9. 6. 1948 und Nr. 199 vom 9. 12. 1948 sowie durch die als Ergänzung dazu herausgegebenen Verordnungen der Deutschen Post (DP) hat sich auf dem Gebiet des Pressewesens eine völlige Neuordnung vollzogen. Aus dem Postzeitungsdienst ist ein im Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen (GBl. I, 1959, Nr. 27) verankertes Monopol für die Beförderung und für den Vertrieb von Presseerzeugnissen einschließlich des Freiverkaufs geworden. Die Post tritt dem Verlag gegenüber als Käufer seiner Erzeugnisse auf und dem Leser gegenüber als Verkäufer. Die DP hat somit eindeutig Handelsfunktionen übernommen.
In der DDR dürfen nur die in der Postzeitungsliste enthaltenen fortlaufend erscheinenden Presseerzeugnisse vertrieben werden. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden die in der DDR erscheinenden Betriebszeitungen.
Als Vertrieb gilt jede organisierte Verbreitung von Presseerzeugnissen, gleichgültig, ob sie verkauft oder unentgeltlich abgegeben werden. Presseerzeugnisse, die in der DDR nicht vertrieben werden dürfen, sind auch von der Beförderung durch die DP ausgeschlossen. Die DP vertreibt Presseerzeugnisse im Abonnement und im Einzelverkauf. Außerdem liefert sie Presseerzeugnisse an Wiederverkäufer.
Die Rechtsverhältnisse zwischen den Verlagen und der DP einerseits sowie zwischen der DP und den Beziehern andererseits regelt die Postzeitungsvertriebsordnung, die am 1. 1. 1976 in Kraft getreten ist (GBl. I, 1975, S. 769 ff.) (Zeitungsvertriebsamt [ZVA]).
Der Anteil der in der DDR vertriebenen Zeitschriften (keine Zeitungen) aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) ist sehr gering. Zur Zeit handelt es sich nur um 75 Zeitschriften aus der Bundesrepublik Deutschland und 77 aus Berlin (West).
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1030
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