
Richtungskoeffizient (1985)
Siehe auch das Jahr 1979
Der betriebliche Gewinn soll beim sog. einheitlichen Betriebsergebnis (Gewinn), dessen Aufstellung seit 1971 verbindlich ist, auch die Aufwendungen und Erlöse aus Exportbeziehungen berücksichtigen; dazu müssen die Exporterlöse jedoch in Inlandswährung umgerechnet werden. Hierfür reicht die bloße Verwendung der einseitigen offiziellen Wechselkurse nicht aus. Um daher sowohl Verzerrungen wegen falscher Wechselkurse und bestehender Unterschiede in der Preisstruktur zwischen In- und Ausland auszugleichen, als auch politisch erwünschte Handelsbeziehungen zu fördern, wird der Valutagegenwert der Exporte in Mark mit dem sog. R. multipliziert. Dieser nach Ländern bzw. Ländergruppen stark differenzierte Koeffizient kommt somit einem Korrekturfaktor des vorgegebenen Valutakurses gleich. Die durch diese Berechnung entstehenden Unterschiede zum rein kursmäßig ermittelten betrieblichen Exportumsatz in Mark werden als Zuschläge aus dem Staatshaushalt gewährt oder sind — bei einem Koeffizienten von kleiner als 1 — als Abzüge an ihn abzuführen. Die Höhe der R. unterliegt strenger Geheimhaltung. Währung/Währungspolitik.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1129