
Sachversicherung (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Die S. ist ein Teil der Schadensversicherung, bei der im Gegensatz zur Summenversicherung die Höhe der Versicherungsleistung von der Höhe des exakt nachzuweisenden Schadens abhängig ist. Die S. ist eine freiwillige Versicherung; sie umfaßt vor allem folgende Zweige: Feuer, Einbruch-Diebstahl, Hausrat und Glas, Leitungswasser- und Sturmschäden, Maschinen, Reisegepäck, Hagel, Waldbrand, lebende und Schlachttiere, Kraftfahrzeugkasko- und allgemeine Haftpflicht.
In der „Haushaltsversicherung“ können alle zu einem privaten Haushalt gehörenden Personen und Sachen gegen verschiedene Risiken (Einbruch-Diebstahl, Überschwemmung u.a.) versichert werden. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Versicherungssumme und der Zahl der versicherten Personen. Alleiniger Träger ist die Staatliche Versicherung der DDR.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1134
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