
Sparkaufbrief (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Zur Förderung der bargeldlosen Zahlungs- und Verrechnungsverfahren am 31. 3. 1955 eingeführtes Spar- und Kaufsystem (GBl. I, S. 280). Der S. wird an natürliche Personen von zum Sparverkehr zugelassenen Geldinstituten gegen Abbuchung des Gegenwertes vom Spar- oder Kontokorrentkonto oder gegen Bareinzahlung ausgegeben und berechtigt zum Einkauf im Einzelhandel. Er besteht aus dem Deckblatt, auf dem die festgelegte Geldsumme eingetragen wird, und 6 Quittungsabschnitten. Er ist nicht übertragbar. Bei Einkäufen mit dem S. ist der Personalausweis vorzulegen. Der S. stellt somit eine Art Scheckheft dar, in dem der Zahlungsempfänger für die empfangenen Schecks quittiert.
Seine Gültigkeitsdauer beträgt höchstens 1 Jahr. Danach ist der S., wenn er nicht in Anspruch genommen worden ist, zurückzugeben. Der nicht verbrauchte Betrag wird mit 3 v.H. verzinst und dem Konto gutgeschrieben oder bar ausgezahlt. Alle Einzelhandelsgeschäfte sind verpflichtet, den S. als Zahlungsmittel anzunehmen.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1247