DDR von A-Z, Band 1985

Sparkaufbrief (1985)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Zur Förderung der bargeldlosen Zahlungs- und Verrechnungsverfahren am 31. 3. 1955 eingeführtes Spar- und Kaufsystem (GBl. I, S. 280). Der S. wird an natürliche Personen von zum Sparverkehr zugelassenen Geldinstituten gegen Abbuchung des Gegenwertes vom Spar- oder Kontokorrentkonto oder gegen Bareinzahlung ausgegeben und berechtigt zum Einkauf im Einzelhandel. Er besteht aus dem Deckblatt, auf dem die festgelegte Geldsumme eingetragen wird, und 6 Quittungsabschnitten. Er ist nicht übertragbar. Bei Einkäufen mit dem S. ist der Personalausweis vorzulegen. Der S. stellt somit eine Art Scheckheft dar, in dem der Zahlungsempfänger für die empfangenen Schecks quittiert.

 

Seine Gültigkeitsdauer beträgt höchstens 1 Jahr. Danach ist der S., wenn er nicht in Anspruch genommen worden ist, zurückzugeben. Der nicht verbrauchte Betrag wird mit 3 v.H. verzinst und dem Konto gutgeschrieben oder bar ausgezahlt. Alle Einzelhandelsgeschäfte sind verpflichtet, den S. als Zahlungsmittel anzunehmen.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1247


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.