
Transfer-Rubel (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979
Der TR. ist die gemeinsame Währungseinheit der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) der RGW-Länder (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe). Sein Wert wurde von 1963 bis 1971 durch den amtlichen Goldgehalt von 0,987.412g bestimmt (d.h. 1 TR. = 1,11 US-$). Seither paßt die IBWZ den Kurs des TR. an die Wertveränderungen westlicher Währungen regelmäßig an, und zwar anhand des durchschnittlichen Kurses eines Währungskorbes, in dem die Währungen der wichtigsten westlichen Handelspartner der RGW-Staaten enthalten sind (1. Halbjahr 1984: 1 TR. = 1,26 US-$ = 3,41 DM). Der TR. ist weder mit dem sowjetischen Valuta-Rubel, der sowjetischen Außenwährungseinheit (obwohl beide denselben amtlichen Goldgehalt besitzen), noch mit dem sowjetischen Binnenrubel identisch. Der Binnenrubel ist eine reine Binnenwährung; für ihn gibt es deshalb auch keinen amtlichen Wechselkurs. Seine Kaufkraft im Verhältnis zu anderen Währungen ist unbekannt.
Die ökonomische Funktion des TR. ist in der Außenhandelspraxis allerdings stark eingeengt: Der Handel zwischen den RGW-Mitgliedsländern wird nach wie vor überwiegend auf der Grundlage von zweiseitigen Regierungsabkommen abgewickelt. Ein Guthaben in TR. ermöglicht keine unmittelbaren Käufe in einem anderen Partnerland, denn der Saldenausgleich erfolgt nicht durch die automatische Verrechnung in TR., sondern muß jedesmal in einem Handelsabkommen neu vereinbart werden. Aus diesem Grunde ist kein RGW-Land daran interessiert, im Intrablockhandel Überschüsse, d.h. Guthaben in TR. zu erzielen. Außerhalb des Handelsverkehrs zwischen den RGW-Ländern repräsentiert der TR. keine selbständige Kaufkraft.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1364