DDR von A-Z, Band 1985

Warenzeichen (1985)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Nach dem W.-Gesetz vom 17. 2. 1954 (GBl. S. 267 i. d. F. vom 15. 11. 1968, GBl. I, S. 357, sowie des § 12 Ziff. 3 EGZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I, S. 517) sind alle industriellen Erzeugnisse so zu kennzeichnen, daß der Hersteller eindeutig festgestellt werden kann. Daneben gibt es den freiwilligen Markenschutz durch W., die in das beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen geführte W.-Register eingetragen werden. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre, sie kann um jeweils 10 Jahre verlängert werden. Durch die 3. DB zum W.-Gesetz vom 1. 3. 1971 (GBl. II, S. 269) ist die Gründung von W.-Verbänden ermöglicht worden, denen sozialistische Betriebe und Vereinigungen, aber auch Privatbetriebe als Mitglieder angehören können. Im Ausland darf ein W. erst nach Anmeldung beim Patentamt der DDR angemeldet werden. Die Anmeldung und Aufrechterhaltung des Schutzrechts bedürfen der staatlichen Genehmigung. Für Rechtsuchende, die [S. 1459]in der DDR weder Niederlassung noch Wohnsitz haben, ist das Büro für die Vertretung in Patent-, Muster- und Zeichenangelegenheiten („Internationales Patentbüro Berlin“) zuständig. Für Streitigkeiten in W.-Angelegenheiten ist das Bezirksgericht Leipzig ausschließlich zuständig. Seit 1956 ist auch die DDR wieder dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken vom 14. 4. 1891 angeschlossen (VO vom 15. 3. 1956, GBl. S. 271). Ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. 12. 1959 (Recht in Ost und West, 1960, S. 201), wonach die internationalen Marken der DDR in der Bundesrepublik Deutschland keinen Schutz genießen, weil die DDR von der Bundesrepublik nicht als ein für den Beitritt zu internationalen Abkommen geeignetes Völkerrechtssubjekt anerkannt werde, muß insoweit seit Abschluß des Grundlagenvertrages vom 8. 11. 1972 als gegenstandslos angesehen werden.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1458–1459


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.