Werktätiger (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Als W. werden im offiziellen Sprachgebrauch der DDR diejenigen bezeichnet, die ihren Lebensunterhalt durch „gesellschaftlich nützliche“, eigene geistige oder körperliche Arbeit verdienen. Sie heben sich positiv ab von all denen, die ihr Einkommen aus der „Ausbeutung fremder Arbeitskraft“ beziehen (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Insofern steht W. in begrifflicher Nähe zum „Proletarier“ (Proletariat). In der DDR werden zu den W. nicht nur die Arbeiter und Angestellten (Arbeiterklasse), die Genossenschaftsbauern und die Angehörigen der Intelligenz gezählt, sondern auch die „kleinen Warenproduzenten und Gewerbetreibenden“. Diese Unschärfe in der inhaltlichen Begriffsbestimmung ermöglicht es der SED, unter W. mehr oder weniger alle Mitglieder der DDR-Gesellschaft zu begreifen. Entsprechend heißt es in Art. 2 Abs. 1 der DDR-Verfassung i. d. F. von 1974: „Alle politische Macht in der Deutschen Demokratischen Republik wird von den Werktätigen in Stadt und Land ausgeübt.“
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1476
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