
Zeugen Jehovas (1985)
Siehe auch:
Die aktivste illegal arbeitende religiöse Sekte in der DDR. Die zur streng hierarchisch [S. 1543]geordneten internationalen Wachtturm-Gesellschaft (Sitz: New York) gehörenden ZJ. wurden 1950 mit dem Vorwurf der Spionage und verfassungswidriger Tätigkeit verboten, jede Betätigung im Sinne der Sekte für strafbar erklärt. Die Behörden sehen jedoch in der Regel von Verfahren gegen ZJ. ab, zu deren Religionsausübung missionarische Besuche von Haus zu Haus gehören. Ihre „Versammlungen“ treffen sich in Privathäusern. Bekannt sind Verurteilungen wegen totaler Wehrdienstverweigerung. Die Mitgliederzahl der ZJ. in der DDR wurde 1984 auf 28.000 geschätzt. Seit 1967 erscheint in Gera das Monatsblatt „Christliche Verantwortung“ (mit staatlicher Duldung, doch ohne Lizenz des Presseamtes), hrsgg. von einer gleichnamigen Studiengruppe. Es wendet sich an Anhänger der ZJ. und will sie mit ihrer eigenen biblischen Argumentationsweise dazu bewegen, sich von der Wachtturm-Gesellschaft und ihren Lehren (u.a. Verweigerung des Militärdienstes und der Bluttransfusion, politische und gesellschaftliche Abstinenz) zu lösen. Eine direkte Verbindung dieser Gruppe zu Staatsorganen oder zur SED ist nicht erkennbar, jedoch kann man mit Sicherheit davon ausgehen, daß ihre Aktivitäten in staatlichem Interesse liegen. Kirchen, III.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1542–1543
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