DDR von A-Z, Band 1985

Arbeitsgesetzbuch (AGB) (1985)

 

 

Siehe auch:


 

Das Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. 6. 1977 (GBl. I, S. 185) trat am 1. 1. 1978 in Kraft. Es löste das Gesetzbuch der Arbeit (GBA) vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) mit seinen Änderungen und Ergänzungen ab. Es ist die Kodifikation des Arbeitsrechts in der DDR, die freilich durch Folgebestimmungen ergänzt wird. Gegliedert ist es in 17 Kapitel:

  1. Grundsätze des sozialistischen Arbeitsrechts
  2. Leitung des Betriebes und Mitwirkung der Werktätigen
  3. Abschluß, Änderung und Auflösung des Arbeitsvertrages
  4. Arbeitsorganisation und sozialistische Arbeitsdisziplin
  5. Lohn und Prämie
  6. Berufsausbildung
  7. Aus- und Weiterbildung
  8. Arbeitszeit
  9. Erholungsurlaub
  10. Gesundheits- und Arbeitsschutz
  11. Geistig-kulturelles und sportliches Leben und soziale Betreuung der Werktätigen im Betrieb
  12. Besondere Rechte der werktätigen Frau und Mutter
  13. Arbeitsrechtliche Verantwortlichkeit der Werktätigen
  14. Schadenersatzleistungen des Betriebes
  15. Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten
  16. Kontrolle der Einhaltung des Arbeitsrechts
  17. Entscheidung von Arbeitsstreitfällen und von Streitfällen auf dem Gebiet der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten.

 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 57


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.