DDR von A-Z, Band 1985
Arbeitsgesetzbuch (AGB) (1985)
Siehe auch:
Das Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. 6. 1977 (GBl. I, S. 185) trat am 1. 1. 1978 in Kraft. Es löste das Gesetzbuch der Arbeit (GBA) vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) mit seinen Änderungen und Ergänzungen ab. Es ist die Kodifikation des Arbeitsrechts in der DDR, die freilich durch Folgebestimmungen ergänzt wird. Gegliedert ist es in 17 Kapitel:
- Grundsätze des sozialistischen Arbeitsrechts
- Leitung des Betriebes und Mitwirkung der Werktätigen
- Abschluß, Änderung und Auflösung des Arbeitsvertrages
- Arbeitsorganisation und sozialistische Arbeitsdisziplin
- Lohn und Prämie
- Berufsausbildung
- Aus- und Weiterbildung
- Arbeitszeit
- Erholungsurlaub
- Gesundheits- und Arbeitsschutz
- Geistig-kulturelles und sportliches Leben und soziale Betreuung der Werktätigen im Betrieb
- Besondere Rechte der werktätigen Frau und Mutter
- Arbeitsrechtliche Verantwortlichkeit der Werktätigen
- Schadenersatzleistungen des Betriebes
- Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten
- Kontrolle der Einhaltung des Arbeitsrechts
- Entscheidung von Arbeitsstreitfällen und von Streitfällen auf dem Gebiet der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 57
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