Außenpolitik (1985)
I. Zielsetzung und Methoden
Grundlage der A. der DDR ist der Marxismus-Leninismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozioökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Die Kategorie des Klassenkampfes wird damit auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen (Klasse/Klassen, Klassenkampf). A. sozialistischer Staaten bedeutet darum vor allem „Kampf“ mit nichtmilitärischen Mitteln bis zum „Sieg des Sozialismus im Weltmaßstab“ (als Fernziel). Aber auch die Zusammenarbeit mit nichtsozialistischen Staaten ist — als besondere Form dieses „Kampfes“ — in die Vorstellungen durchaus einbezogen. Diese außenpolitische Konzeption unterscheidet zwischen Fern- und Nahzielen (Strategie und Taktik), Trägern und Triebkräften des internationalen Klassenkampfes und den Methoden und Mitteln revolutionärer A. Träger sind danach in erster Linie das „internationale Proletariat“, das von den kommunistischen und Arbeiterparteien organisiert und geführt wird. Als wichtige Triebkräfte werden außerdem revolutionäre Befreiungsbewegungen und staatstragende Parteien einer Reihe von Entwicklungsländern (z.B. in Syrien, Irak, Angola, Kongo-Brazzaville, Äthiopien, Moçambique, Nikaragua) angesehen, die einen nichtkapitalistischen Entwicklungsweg ihrer einheimischen Volkswirtschaften und Gesellschaftssysteme propagieren (Entwicklungshilfe). Ferner wird der Ausnutzung einer Reihe von Widersprüchen die Rolle einer Triebkraft im internationalen Klassenkampf zugesprochen. Dies sind die Widersprüche zwischen Bourgeoisie und Proletariat in den kapitalistischen Ländern, zwischen den kapitalistischen Ländern und den unabhängig gewordenen jungen Nationalstaaten der Dritten Welt, zwischen den einzelnen kapitalistischen Ländern und zwischen kapitalistischem und sozialistischem Lager.
Ähnlich wie in nichtsozialistischen Herrschaftssystemen auch, bestehen zwischen den ideologisch fixierten Grundlinien der A. der DDR und realpolitischen Erfordernissen der Tagespolitik Spannungen, die im Einzelfall nicht immer auflösbar sind, aber in der [S. 105]DDR auch nicht geleugnet werden. Diese Spannungen lassen sich nicht auf den schlichten Gegensatz Machtpolitik versus Ideologie reduzieren. Vielmehr spielen in konkreten außenpolitischen Aktionen der DDR stets beide Momente eine Rolle, freilich — entsprechend den außenpolitischen Sachzwängen — mit unterschiedlicher Intensität, d.h. in einem pragmatisch bestimmten, jedoch stets erfolgsorientierten Mischungsverhältnis. Wenn sich die DDR-Führung in bestimmten außenpolitischen Situationen „realpolitisch“ verhält, also auch dort ihren außenpolitischen Nutzen sucht, wo ideologische Rechtfertigungen nicht oder vorübergehend nicht greifen, so bedeutet dies insgesamt noch keinen Verzicht auf Ideologie als Motivations- und Legitimationsinstrument überhaupt.
Unverändert großes Gewicht hat die Ideologie bei der Festlegung des Hauptzieles der A. der DDR, zumal hier weltanschauliche Prämissen und realpolitische Zwänge eine besonders enge Verbindung eingehen. Dieses Hauptziel besteht darin, „gemeinsam mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Staaten die günstigsten internationalen Bedingungen für den sozialistischen und kommunistischen Aufbau zu sichern“ (Wörterbuch der Außenpolitik und des Völkerrechts, Berlin [Ost] 1980, S. 66). Als „Hauptzentrum“ der Koordination der A. gilt dabei der Warschauer Pakt, vor allem die regelmäßigen Konferenzen seines Politischen Beratenden Ausschusses, sowie die bis 1982 jährlich mit Ausnahme des Jahres 1975 auf der Krim in der UdSSR durchgeführten Treffen aller, oder wie 1982, einiger „Führer der kommunistischen und Arbeiterparteien der Bruderländer“. Der von November 1982 bis Februar 1984 amtierende Generalsekretär Andropow hat die Tradition der Krim-Treffen 1983 nicht fortgesetzt.
Bei der Durchführung dieser Hauptaufgabe gelten für die A. der DDR folgende Grundprinzipien: Zu den sozialistischen Staaten will sie ihre Beziehungen auf der Basis des „Prinzips des sozialistischen Internationalismus“ gestalten, der als „höhere Stufe“ des Proletarischen ➝Internationalismus verstanden wird. Dabei wird seit Gründung der DDR die Freundschaft zur UdSSR als „Grundpfeiler der Außenpolitik“ bezeichnet (Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 12. 10. 1949). Faktisch führte dies mit einigen Einschränkungen — in der Berlin-Frage nahm die DDR zeitweise eine abweichende Haltung ein — zu weitgehender Identifikation mit den außenpolitischen Zielen und Aktivitäten der UdSSR. Nach der Verfassungsrevision vom 7. 10. 1974 wird in Art, 6 Abs. 2 der zweiten Verfassung von 1968 das völkerrechtliche Verhältnis zur UdSSR erstmals auch verfassungsrechtlich normiert („… für immer und unwiderruflich … verbündet“).
Zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung sollen die Prinzipien der Friedlichen Koexistenz gelten, die sowohl einen Kooperations- als auch einen Klassenkampfaspekt enthalten.
Wichtige außenpolitische Funktionen nehmen in erster Linie wahr: das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Außenhandel (MAH), das Ministerium für Nationale Verteidigung und die für die Beziehungen zu ausländischen kommunistischen Parteien zuständige Abteilung für Internationale Verbindungen des Sekretariats des Zentralkomitees (ZK) der SED sowie die anderen Abteilungen, die sich speziell mit Fragen der „BRD und Westberlins“ befassen. Die außenpolitischen Befugnisse des Staatsrates, der von 1960 bis 1970 mehr als 30 internationale Verträge ratifizierte, sind nach der Verfassungsrevision von 1974 fast vollständig beseitigt bzw. auf die „Regierung“ der DDR, d.h. auf den Ministerrat, faktisch auf sein Präsidium, übertragen worden.
Während das MfAA außenpolitische Entscheidungen „vorbereitet“ und „durchführt“ sowie für alle Ministerien eine außenpolitische Koordinierungsfunktion ausübt, werden alle wichtigen Entscheidungen auf außenpolitischem Gebiet im 18köpfigen (Vollmitglieder) Politbüro des ZK der SED getroffen (Stand: 31. 12. 1983). Damit ist die für Herrschaftssysteme sozialistisch-kommunistischer Prägung charakteristische Zweigleisigkeit der A. — durch Staats- und Parteiorgane — institutionell verankert. Zweigleisigkeit bedeutet hier, daß — soweit möglich — offizielle Beziehungen traditionellen Typs zu den Organen des anderen Staates unterhalten und gleichzeitig Parteibeziehungen zu den jeweiligen kommunistischen bzw. sozialistischen Parteien, auch wenn diese nicht an der Regierung beteiligt sind, gepflegt werden.
Unter der Verantwortung dieser zentralen Organe nahm die außenpolitische Aktivität der DDR — vor allem bis zur diplomatischen Anerkennung durch die Mehrzahl der UN-Mitglieder Ende 1972/Anfang 1973 (Diplomatische Beziehungen) — vielgestaltige Formen auf diplomatischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlich-technischer, kultureller und sport-politischer Ebene an und entwickelte die unterschiedlichsten, den besonderen Gegebenheiten des Ziel-Staates angepaßten Methoden.
Instrumente und Kanäle dieser Aktivität waren bis zu diesem Zeitpunkt neben den Botschaften, die zur Pflege der diplomatischen Beziehungen in den sozialistischen Ländern errichtet wurden, und den zahlreichen Handelsvertretungen in erster Linie die Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA), der Staatsbank der DDR, des Leipziger Messeamtes, der Deutschen Seereederei, des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN), des Deutschen Reisebüros und der volkseigenen Handelsorganisationen (vor allem volkseigener Außenhandelsbetriebe [AHB]) im Ausland.
[S. 106]Als Medien der Kontaktaufnahme und -pflege und der Propagierung außenpolitischer Ziele dienten ferner die Entsendung eigener und der Empfang ausländischer (Parlamentarier-)Delegationen, die Einrichtung von Städte- und Betriebspartnerschaften, die Beteiligung an ausländischen Messen, die in westlichen Ländern bevorzugte Inseratenwerbung in der Tagespresse, internationale Sportveranstaltungen, wissenschaftliche und kulturelle Kongresse und tägliche, mehrstündige, fremdsprachige Radiosendungen. Auf allen diesen Ebenen trieb die DDR eine technisch sowie finanziell aufwendige und nicht immer erfolglose Auslandspropaganda.
Hierbei spielten die etwa 50 Auslands- und Freundschaftsgesellschaften und -komitees (Stand: 31. 12. 1983) mit globaler, regionaler oder auf einzelne Länder gerichteter Zuständigkeit, die in der 1961 gegründeten Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossen wurden, eine wichtige Rolle. Ihnen oblag vor allem die Kontaktpflege zu kapitalistischen Staaten und Staaten der Dritten Welt. Diese Vereinigungen und die entsprechenden Gesellschaften in den jeweiligen Partnerländern sollten von der Gesamtentwicklung der DDR ein positives Image verbreiten und für ihre außenpolitischen Ziele werben. Die SED versprach sich davon vor allem günstige Auswirkungen auf die Erreichung ihres damaligen außenpolitischen Hauptzieles: der diplomatischen Anerkennung.
Bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages 1972 war die A. der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland von spezifischen Zielsetzungen bestimmt, d.h. die Deutschlandpolitik war wichtigstes Aktionsfeld der A. der DDR (Deutschlandpolitik der SED).
In beiden Teilen Deutschlands waren entgegengesetzte Vorstellungen über die politische Gestalt eines wiedervereinigten Deutschland entwickelt worden. Die DDR vermochte jedoch ihren Anspruch auf uneingeschränkte Souveränität und völkerrechtliche Anerkennung als selbständiger deutscher Staat gegen die Politik der Bundesrepublik Deutschland nicht durchzusetzen. Ferner hat die SED-Führung gerade in der Frage der deutschen Nation einen schwankenden Kurs verfolgt (Nation und nationale Frage), d.h. ihre Deutschlandpolitik blieb lange Zeit von widersprüchlichen Aussagen und Positionswechseln in dieser zentralen Frage der politisch-propagandistischen Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik bestimmt. Die A. wurde daher im Zeitraum vor dem Grundlagenvertrag in entscheidendem Maß von deutschlandpolitischen Überlegungen geformt, auch wenn sie regional und politisch über den europäischen Raum hinauswirkte.
Mit der Absage der SED an die Vorstellung einer einheitlichen deutschen Nation 1970, wie sie sich u.a. in den offiziellen Reaktionen auf die Regierungserklärung der kleinen Koalition vom Oktober 1969 zeigte, und nach der ersten Anerkennungswelle Anfang der 70er Jahre hat die Deutschlandpolitik ihr überragendes Gewicht innerhalb der A. der DDR eingebüßt und ist — wie die SED immer wieder betont — gleichrangiger Bestandteil ihrer gesamten A. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, daß die DDR nach der Regierungsübernahme der kleinen Koalition 1969 ihr Ziel der (de-facto-)Anerkennung als souveräner Staat, insbesondere durch die innerdeutsche Vertragspolitik der folgenden Jahre, als erreicht ansehen konnte. In der außenpolitischen Praxis blieb freilich nach wie vor die Deutschlandpolitik ein wichtiges Aktionsfeld für die SED.
II. Das Verhältnis zur UdSSR
Bis zur Übertragung der staatlichen Souveränität durch die UdSSR mit deren Note vom 25. 3. 1954 war die A. der DDR direkt durch die Besatzungspolitik der Sowjetunion bestimmt. Entgegen Behauptungen der SED-Führung und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht kann erst das Datum dieser sowjetischen Erklärung als der Zeitpunkt gelten, von dem an die DDR als formal souveräner Staat anzusehen ist. Die von sowjetischer Seite stets — zuletzt beim Abschluß des Viermächte-Abkommens über Berlin — geltend gemachten Vorbehalte haben jedoch den Charakter von Souveränitätsbeschränkungen, auch wenn dies von der SED bestritten wird.
Durch Erlaß der Sowjetregierung vom 25. 1. 1955 beendete die UdSSR einseitig den Kriegszustand mit Deutschland. Von Januar bis April 1955 vollzogen die ČSSR, die Volksrepublik Polen, die VR Albanien, die Rumänische VR, die Ungarische VR und die VR China den gleichen Schritt.
Nach der Unterzeichnung der Pariser Verträge im Herbst 1954, insbesondere nach der Londoner Neunmächte-Konferenz (28. 9.–3. 10. 1954), auf der die Westmächte das Alleinvertretungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für alle Deutschen uneingeschränkt unterstützten, nach der gescheiterten Gipfelkonferenz vom Sommer 1955 (18.–23. 7. 1955) und dem Besuch Bundeskanzler Adenauers in Moskau (9.–13. 9. 1955), in dessen Verlauf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurde, wurde am 20. 9. 1955 in Moskau ein „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ unterzeichnet, der von Völkerrechtlern der DDR als „Beginn einer neuen Etappe in den Beziehungen zwischen beiden Staaten“ bezeichnet wird. Dieser Vertrag sollte die Souveränität der DDR erneut bekräftigen. Gleichzeitig löste die UdSSR das Amt ihres „Hohen Kommissars“ in der DDR auf. Der [S. 107]Art. 1 Abs. 2 des Vertrages übertrug der DDR die „Entscheidung über Fragen ihrer Innen- und Außenpolitik, einschließlich der Beziehungen zur Deutschen Bundesrepublik …“ (Dokumente …, Bd. 3, Berlin [Ost] 1956, S. 281).
Der Vertrag regelte u.a. (bis zum Abschluß eines Truppenvertrages zwischen beiden Staaten am 12. 3. 1957) die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Truppen“ auf dem Gebiet der DDR. (Seitdem werden die in der DDR stationierten Teile der sowjetischen Armee als Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland [GSSD] bezeichnet.) Um die DDR auch ökonomisch zu stärken und den wirtschaftlichen und psychologischen Folgen des 17. 6. 1953 entgegenzuwirken, hatte die UdSSR schon im April 1950 teilweise und im August 1953 auf alle noch ausstehenden Reparationszahlungen (2,5 Mrd. Dollar nach DDR-Quellen) verzichtet, weitere 33 SAG-Betriebe an die DDR zurückgegeben, alle Nachkriegsschulden erlassen, die Stationierungskosten für die Truppen auf dem Gebiet der DDR verringert und ihr beträchtliche Kredite (etwa 1 Mrd. Rubel) eingeräumt.
Große Bedeutung für die vom Rohstoffimport abhängige DDR hatten ebenfalls die Wirtschaftsverhandlungen am 16. und 17. 7. 1956 in Moskau. Die UdSSR halbierte noch einmal die Stationierungskosten für ihre Truppen (von 1,6 Mrd. auf 0,8 Mrd. Mark, ab 1959 wurden sie ganz gestrichen) und verpflichtete sich nach Angaben aus der DDR zu langfristigen Rohstofflieferungen für zusätzliche 7,5 Mrd. Rubel.
Die Zeit zwischen dem V. und VI. Parteitag der SED (1958–1963) ist eine Phase besonders enger Beziehungen zur Sowjetunion. Deren Deutschlandpolitik war nach der Machtkonsolidierung Chruschtschows darauf gerichtet, in einem erneuten Anlauf sowohl das Berlin-Problem als auch — durch Aufwertung und Ausweitung der internationalen Anerkennung der DDR — die deutsche Frage im Sinne der sowjetischen weltpolitischen Interessen zu lösen. Die DDR hat in ihrer A. das Berlin-Ultimatum Chruschtschows, die sowjetische Friedensvertrags -Politik, aber auch die Haltung der Sowjets auf der Genfer Abrüstungskonferenz (1959) ohne Einschränkung unterstützt. Der Bau der Mauer in Berlin, der mit vollem Einverständnis und Förderung durch den Warschauer Pakt erfolgte, markierte den Höhepunkt einer Entwicklung, die von weitreichender Übereinstimmung der außenpolitischen Interessen von DDR und UdSSR bestimmt war und sich — in dieser Form — bis in die Gegenwart nicht wiederholt hat. Chruschtschows Rede auf dem VI. Parteitag der SED 1963, mit der er auch „parteioffiziell“ das Ende der von der Sowjetunion ausgelösten Berlin-Krise und der Auseinandersetzungen um einen Friedensvertrag verkündete, warf für die A. der DDR neue Fragen auf. Die Abschließung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), die beginnenden Wirtschaftsreformen usw. hatten zu einer Stabilisierung des Herrschaftssystems in der DDR geführt. Vor diesem Hintergrund kam es 1964 zu einer neuen vertraglichen Festlegung des Verhältnisses zwischen der DDR und der Sowjetunion.
Die SED-Führung bezeichnete den mit der UdSSR am 12. 6. 1964 in Moskau abgeschlossenen (1.) „Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit“ als das „bis dahin wichtigste Ereignis und Ergebnis“ ihrer A. und als „folgerichtige“ Fortsetzung und Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen, die mit dem Vertrag vom 20. 9. 1955 begonnen hätten. Er sollte „der Freundschaft zwischen beiden Staaten Richtung und Perspektive bis über das Jahr 2.000 hinaus“ geben.
In seinen Kernsätzen bekräftigt der Vertrag die Zugehörigkeit beider Staaten zum Warschauer Pakt, garantiert die Unantastbarkeit der Grenzen der DDR, bezeichnet — erstmalig in einem völkerrechtlichen Vertrag — Berlin (West) als „selbständige politische Einheit“ und fordert die „Normalisierung der Lage in West-Berlin auf der Basis eines Friedensvertrages“. Die „hohen vertragschließenden Seiten“ erklärten ferner, daß ein einheitlicher deutscher Staat nur durch „gleichberechtigte Verhandlungen und eine Verständigung zwischen beiden souveränen deutschen Staaten“ erreicht werden könne. Die UdSSR behielt sich auch in diesem Vertrag „Rechte und Pflichten“ vor, die ihr aus „internationalen Abkommen einschließlich des Potsdamer Abkommens“ erwachsen sind. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Länder will der Vertrag optimal entwickeln und durch Koordinierung der Volkswirtschaftspläne den „nationalen Wirtschaften beider Staaten ein Höchstmaß an Produktivität sichern“. Der Vertrag hatte eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren, falls er nicht „auf Wunsch“ beider Seiten im Falle der „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen und friedliebenden deutschen Staates“ oder des Abschlusses eines deutschen Friedensvertrages „überprüft“ wird.
Nach Auffassung westlicher Völkerrechtler bedeutete dieser Beistandspakt, obwohl er explizit keine neuen Verpflichtungen schuf, die über die des Warschauer Paktes hinausgingen, durch die Betonung des Prinzips des sozialistischen Internationalismus und der Verpflichtung zur „brüderlichen Hilfe“, die sich beide Seiten gegebenenfalls leisten wollen, verstärkte Interventionsmöglichkeiten für die UdSSR. Darüber hinaus bedeutete dieser Vertrag die völkerrechtliche Festlegung beider Staaten auf die bis dahin verfolgte Deutschlandpolitik. Die Bündnisklausel (Art. 5 Abs. 1) entspricht der des Warschauer Paktes. Danach bestimmt allein die UdSSR, mit welchen Mitteln sie Beistand leistet, eine automatische Hilfeleistung ist nicht vorgesehen. Einer[S. 108]seits ist die DDR mit dem Vertrag vom 12. 6. 1964 erstmalig in das System der bilateralen Konsultations- und Beistandspakte im sowjetischen Einflußbereich einbezogen und damit noch stärker als bisher vertraglich an die UdSSR gebunden worden; andererseits erhielt sie jedoch durch ihn eine erhöhte Existenzgarantie seitens der UdSSR und ein begrenztes Mitspracherecht in der sowjetischen Deutschlandpolitik.
Die engen ideologischen und machtpolitischen Bindungen an die UdSSR konnten jedoch nicht Spannungen verdecken, die mit einer wachsenden, aber eng begrenzten Emanzipation der DDR — vom einstigen Vasallen zum Juniorpartner der Hegemonialmacht UdSSR — auftreten mußten. Gründe hierfür sind in erster Linie die Auswirkungen des sowjetisch-chinesischen Konflikts auf die Bindungen innerhalb des osteuropäischen Paktsystems und in der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung der DDR als größter Handelspartner der UdSSR zu suchen. Wegen der politischen Abhängigkeit der Führungsgruppe der SED von der KPdSU führten Spannungen zwar nicht zu offener Obstruktion gegenüber sowjetischer Politik. Gelegentlich deuteten jedoch Zeitpunkt und Inhalt von DDR-Verlautbarungen, in denen sowjetische außenpolitische Aktionen oder innersowjetische Ereignisse kommentiert wurden, auf mangelnde „völlige Übereinstimmung“ hin. So hat sich z.B. Ulbricht bis 1961 in der öffentlichen Unterstützung des Chruschtschowschen Entstalinisierungskurses auffällig zurückgehalten. Ebenso wurden die Auswirkungen des kurzfristigen literarischen Tauwetters in der UdSSR im Jahre 1962 in der DDR rigoros bekämpft, die Reise und das Auftreten des Lyrikers Jewtuschenko in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1963 sogar heftig kritisiert. Der Sturz Chruschtschows im Oktober 1964 fand in der DDR nur ein vorsichtig registrierendes Echo. Zwar hatte die Schwächung des sowjetischen Parteichefs durch den Ausgang der Kuba-Krise auch negative Rückwirkungen auf sein „Durchhaltevermögen“ in der Berlin-Politik — das Berlin-Ultimatum wurde schließlich sang- und klanglos aufgegeben und offiziell als überflüssig nach dem Mauerbau bezeichnet —, jedoch wurden gerade zum damaligen Zeitpunkt seine Verdienste um die DDR bezüglich der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) und des Abschlusses des Freundschaftsvertrages vom Juni 1964 auffällig betont und von der SED-Führung in den Vordergrund gerückt. Andererseits sind die Vorbereitungen des für Herbst 1964 geplanten Besuches von Chruschtschow in der Bundesrepublik Deutschland kritisch bis ablehnend diskutiert worden.
Im chinesisch-sowjetischen Konflikt hatte die SED auf ihrem VI. Parteitag im Jahre 1963 eindeutig die sowjetische Position unterstützt. Diese Einstellung wurde jedoch von ihr im Herbst 1964 vorsichtig modifiziert. Auch Ulbricht äußerte nun Bedenken gegen die Einberufung einer kommunistischen Weltkonferenz, die nach Chruschtschows Intention die Exkommunikation der KP Chinas aus der kommunistischen Weltbewegung beschließen sollte. Danach haben sich jedoch die Beziehungen zur VR China ständig verschlechtert und erreichten Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre einen absoluten Tiefpunkt. Die SED-Führung hatte sich ohne Vorbehalte den sowjetischen Standpunkt zu eigen gemacht. Die Außen- und Innenpolitik Pekings wurde als „antisowjetisch“, „unmarxistisch“, „revisionistisch“ und „chauvinistisch“ bezeichnet (Maoismus). Zwar wurden weiter diplomatische Beziehungen unterhalten und jährlich Protokolle über den Handelsaustausch unterzeichnet, jedoch wurde die VR China von der SED nicht mehr uneingeschränkt als sozialistischer Staat anerkannt: die Existenz sozialistischer Produktionsverhältnisse in China ist im Widerspruch dazu jedoch nie bestritten worden. Als Folge der seit etwa 1981 verminderten Spannungen zwischen der UdSSR und der VR China haben sich auch die staatlichen Beziehungen zwischen der DDR und der VR China deutlich verbessert. Auf dem 5. Plenum des ZK der SED (25.–26. 11. 1982) ist zum ersten Mal seit 20 Jahren mit keinem Wort Kritik an der Politik der KP Chinas geübt worden. Vielmehr kündigte die SED-Führung an, sie unternähme — auf der Grundlage des Prinzips der friedlichen Koexistenz — „konstruktive Schritte“ zur Normalisierung des bilateralen Verhältnisses. Eine durchgreifende Verbesserung der Beziehungen zwischen SED und KP Chinas ist jedoch vorläufig nicht zu erwarten.
Die DDR sieht nach wie vor in der UdSSR den einzig wirksamen Garanten ihrer Grenzen und damit ihrer Existenz. Zwar hat sie weder einen separaten Friedensvertrag mit der UdSSR abschließen noch in den 60er Jahren ihre einseitige Forderung nach Umwandlung von Berlin (West) in eine „Freie Stadt“ in Moskau durchsetzen können. Volle Übereinstimmung zwischen beiden Staaten bestand und besteht jedoch hinsichtlich eines Grundsatzes der A. der DDR:
Jede Entspannung in Europa darf den territorialen und politischen Status quo nicht in Frage stellen. Diesem Grundsatz entsprechend hat die DDR während der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (1973–1975), während der Belgrader (Oktober 1977 — März 1978) und auf der Madrider Folgekonferenz (November 1980 bis September 1983) die sowjetische Konferenzdiplomatie uneingeschränkt unterstützt. Insbesondere die erfolgreichen Versuche der sowjetischen Konferenzstrategie, im Abschlußdokument der KSZE (1975) neben der Möglichkeit einer einvernehmlichen, d.h. friedlichen Änderung bestehender Grenzen (Prinzip I) die „Unverletzlichkeit der Grenzen“ (als Prinzip III) [S. 109]aufzunehmen, haben die volle Zustimmung der DDR gefunden.
Die kompromißlose Bejahung der sowjetischen Politik gegenüber den Reformbewegungen in der ČSSR 1968 lag im ureigensten Interesse der Dogmatiker in der SED. Mögliche Rückwirkungen auf die Deutschlandfrage (Unterbrechung der Verhandlungen zwischen Bonn und Moskau über einen Gewaltverzichtsvertrag und der damals ins Auge gefaßten innerdeutschen Annäherung) wurden dafür in Kauf genommen.
In den letzten Jahren vor der Ablösung Ulbrichts im Mai 1971 war im Verhältnis zur UdSSR jedoch offenbar eine Veränderung eingetreten, die im Westen als Versuch einer begrenzten Emanzipation der DDR von der Sowjetunion gedeutet worden ist. Das Bemühen Ulbrichts, die Interessen der DDR auch gegenüber der UdSSR stärker zur Geltung zu bringen, zeigte sich deutlich während der Bundespräsidentenwahl im März 1969, der letzten in Berlin (West), als die SED-Führung im Gegensatz zur UdSSR eine schwere Berlin-Krise in Kauf nahm, während Moskau offenbar einen Konflikt mit den Westmächten zu Beginn einer neuen, eigenen Entspannungsoffensive zu vermeiden suchte. Auch während der Vorbereitungen und in der ersten Phase der Vier-Mächte-Verhandlungen über Berlin schien die DDR eher einer Konfliktstrategie zu folgen, als die Anstrengungen Moskaus zu unterstützen, mit den Westmächten (über Berlin) zu einem vertraglich ausgehandelten Modus vivendi zu gelangen. Westliche Beobachter haben die Ablösung Ulbrichts u.a. auf dessen Widerstand gegen die neue sowjetische Europa- und insbesondere Berlinpolitik zurückgeführt. Unter der Führung Honeckers ist wieder eine nahezu vollständige Unterordnung unter die Außenpolitik der UdSSR zu beobachten.
Die vertragliche Grundlage des gegenwärtigen Verhältnisses zwischen beiden Staaten bildet der (2.) „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ vom 7. 10. 1975. Obwohl die Laufzeit seines Vorgängers vom 12. 6. 1964 (20 Jahre) noch nicht beendet war, hielten es beide Parteiführungen offenbar für notwendig, nach Abschluß der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Ende Juli/Anfang August 1975 in Helsinki die völkerrechtliche Fixierung ihrer Beziehungen den veränderten Bedingungen anzupassen.
In dem Vertrag von 1975 fehlt nunmehr jeder gesamtdeutsche Bezug. Die Betonung der Prinzipien des sozialistischen Internationalismus ist an die erste Stelle, im Unterschied zum Vertrag von 1964, noch vor die Aufzählung der Grundsätze der staatlichen Souveränität getreten. Die noch 1964 und in Verträgen mit einzelnen Warschauer-Pakt-Staaten 1967 verwendete Formulierung von der „besonderen“ bzw. „selbständigen politischen Einheit Westberlin“ taucht nicht mehr auf, dafür wird — wenn auch in dem westlichen Rechtsstandpunkt widersprechenderweise — auf das Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 rekurriert, wenn die künftige Politik gegenüber Berlin (West) angesprochen wird.
Die in Art. 6 fixierte Grenzgarantie („Unantastbarkeit“) erstreckt sich auf alle Grenzen der Teilnehmerstaaten des Warschauer Paktes, nicht nur auf die der beiden Vertragspartner. Überraschenderweise werden die Grenzen zu Berlin (West) nicht besonders erwähnt, vielmehr so behandelt, als ob sie auch Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland seien. Im Gegensatz zum Warschauer Vertrag und dem zweiseitigen Vertrag von 1964 ist 1975 jede regionale Begrenzung des Bündnisfalls entfallen, was bedeutet, daß die Nationale Volksarmee künftig auch an der sowjetisch-chinesischen Grenze eingesetzt werden könnte. Allerdings ist diese Begrenzung auch schon in einigen früheren bilateralen Verträgen der UdSSR und der DDR mit osteuropäischen Staaten aufgegeben worden.
Von Bedeutung ist schließlich, daß der Vertrag von 1975 nichts über die Aufhebung (Aussetzung?) der Verträge von 1964 und 1955 aussagt. Gilt also der völkerrechtliche Grundsatz „lex posterior derogat legi priori“ (Das später erlassene Gesetz geht dem älteren vor) oder hat sich die UdSSR den Rückgriff z.B. auf die gesamtdeutschen Bezüge der früheren Verträge bewußt offengelassen? Insgesamt bringt der neue Vertrag im Rahmen der sowjetischen Deutschlandpolitik eine beträchtliche völkerrechtliche Aufwertung und Anerkennung der Interessen der DDR, wie sie insbesondere auch in der neu aufgenommenen Konsultationsklausel des Art. 9 zum Ausdruck kommt.
Das Verhältnis DDR-UdSSR wird gegenwärtig von folgenden Hauptfaktoren bestimmt: An der politischen Abhängigkeit der DDR von ihrer Garantiemacht Sowjetunion hat sich nichts geändert. Dies zeigt sich u.a. darin, daß die SED-Führung ihre außenpolitischen Ziele nur in enger Abstimmung und mit offener oder stillschweigender Billigung des Kreml verfolgen kann und will. Darüber hinaus jedoch hat sich der Prozeß der Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit auf allen Gebieten fortgesetzt. Beide Staaten sind (Stand: Februar 1983) durch rd. 500 Regierungsabkommen, Ministervereinbarungen, Abkommen und Vereinbarungen zwischen gesellschaftlichen Organisationen, Einrichtungen und Institutionen miteinander verbunden (davon allein 160 Regierungsabkommen auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-technischem Gebiet). Dieser hohe Verflechtungsgrad wäre nicht ohne Schaden auch für den größeren Partner reduzierbar.
Letztlich ist die DDR aufgrund der ungelösten deutschen Frage gerade in der Europa- und Deutschlandpolitik der Sowjetunion deren wichtigster Verbün[S. 110]deter, über und mit dem — unter Anerkennung und Ausnutzung der spezifischen, deutschlandpolitischen Interessen der DDR — auf die Politik des westlichen Bündnisses, nicht zuletzt auf die NATO-Politik der Bundesregierungen Einwirkungsversuche unternommen wurden und werden. An diesen objektiven, die bilateralen Beziehungen bestimmenden Bedingungen hat der Tod von Generalsekretär Breschnew (10. 11. 1982) nichts geändert, auch wenn dessen enges, persönliches Verhältnis zu Generalsekretär Honecker ein nicht zu unterschätzender Faktor in den bilateralen Beziehungen gewesen sein dürfte. Das erste Treffen Honeckers mit dem Nachfolger Breschnews, Andropow, am 20. 12. 1982, der Besuch des sowjetischen Außenministers Gromyko im Januar 1983 in der DDR und der offizielle Besuch einer Partei- und Regierungsdelegation unter Leitung Honeckers in der Sowjetunion (3.–7. 5. 1983) haben bereits gezeigt, daß der Wechsel an der Spitze der sowjetischen Parteiführung das Verhältnis DDR-UdSSR keinesfalls negativ beeinflußt hatte. Dies bestätigte sich erneut nach dem Tod Andropows am 9. 2. 1984. Auch unter dem neuen Generalsekretär der KPdSU Tschernenko hat die SED bisher ihre herausgehobene Position als Bündnispartner der Sowjetunion und ihren — freilich begrenzten — außenpolitischen Spielraum behaupten können.
III. Das Verhältnis zu anderen sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten
Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der DDR (15. 10. 1949) folgten diesem Schritt auch die übrigen osteuropäischen Staaten: am 17. 10. 1949 Bulgarien, am 18. 10. 1949 Polen, die ČSSR, Ungarn und Rumänien, am 25. 10. 1949 die VR China, am 6. 11. 1949 Nord-Korea. In allen Fällen wurden zunächst nur diplomatische Missionen eingerichtet, ein Botschafteraustausch erfolgte erst 1953. Albanien stimmte am 2. 12. 1949 dem Austausch von diplomatischen Missionen zu, die 1953 zu Gesandtschaften und am 28. 3. 1955 zu Botschaften erhoben wurden. Ebenso wie Albanien verfuhr eine Reihe asiatischer kommunistischer Staaten. Die seit dem 13. 4. 1950 bestehenden diplomatischen Missionen in der Mongolischen VR und Berlin (Ost) wurden am 17. 10. 1955 wechselseitig in Botschaften umgewandelt. Mit Nord-Vietnam wurden am 16. 12. 1954 Botschafter ausgetauscht; die mit Kuba seit 1960 bestehenden Beziehungen in der Form diplomatischer Missionen wurden 1963 durch Botschafteraustausch aufgewertet. Die seit Oktober 1957 zwischen Jugoslawien und der DDR bestehenden Gesandtschaften wurden am 12. 10. 1966 in den Rang von Botschaften erhoben. In zweiseitigen Abkommen mit Polen und der ČSSR erstrebte die DDR frühzeitig eine Konsolidierung ihrer östlichen Grenzen. Am 6. 6. und 6. 7. 1950 wurden in zwei Abkommen mit Polen Oder und Lausitzer Neiße zur „unantastbaren Friedens- und Freundschaftsgrenze“ zwischen beiden Staaten erklärt, obwohl sich die SED-Führung anfangs einer Abtretung deutscher Ostgebiete an Polen widersetzt hatte. Am 23. 6. 1950 bestätigten sich DDR und ČSSR, daß es zwischen ihnen keine „offenen und strittigen“ Fragen gebe und die „Umsiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Mit allen Ländern Osteuropas ist bis heute eine Vielzahl von bilateralen Handelsverträgen, Kreditabkommen und Protokollen über wissenschaftlich-technische und kulturelle Zusammenarbeit abgeschlossen worden (Außenwirtschaft und Außenhandel).
Keine unmittelbaren handelspolitischen Auswirkungen hatte zunächst die Aufnahme der DDR (29. 9. 1950) in den am 25. 1. 1949 von der UdSSR, Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der ČSSR gegründeten Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die DDR war von da an zwar in allen vom 1959 verabschiedeten Statut des RGW vorgesehenen Organen vertreten, und 3 „Ständige Kommissionen“ (für Chemische Industrie, für Bauwesen und für Standardisierung) haben ihren ständigen Sitz in Berlin (Ost). Der Schwerpunkt der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedern des RGW lag jedoch in den Jahren 1950–1960 auf den bilateralen langfristigen Handelsabkommen, unter anderen: DDR-UdSSR (23. 9. 1951 und 20. 2. 1957), DDR-ČSSR (1. 12. 1951), DDR-Polen (10. 11. 1951), DDR-Rumänien (23. 1. 1952).
Da auch die späteren Versuche der UdSSR (vor allem 1962), eine höhere Rechtsform der Integration, eine Art „Supranationalität“ im RGW durchzusetzen, am wachsenden Selbständigkeitsstreben einzelner RGW-Länder (insbesondere Rumäniens) scheiterten, blieben die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen auch für die DDR die entscheidenden Formen der wirtschaftlichen Intra-Block-Beziehungen. Die DDR galt und gilt jedoch bis heute als die entschiedenste Verfechterin einer möglichst engen Verflechtung und Arbeitsteilung zwischen den nationalen Volkswirtschaften, von der sie sich angesichts ihres industriellen Entwicklungsniveaus Vorteile verspricht. Sie dringt auf völkerrechtliche „direkte Verbindlichkeit der Ratsempfehlungen“ im RGW, lehnt allerdings jede Form von „Supranationalität“, d.h. auch die Einführung von Mehrheitsentscheidungen, als unvereinbar mit der sozialistischen Souveränität ab.
Von größerer Bedeutung für die außenpolitischen Bindungen der DDR war die Schaffung des Warschauer Paktes (14. 5. 1955), dem sie von Anfang an angehörte. Formal, jedoch nicht tatsächlich, von Anfang an gleichberechtigt, ist die DDR in allen Organen der Paktorganisation vertreten. Die am 18. 1. 1956 in Nationale Volksarmee (NVA) um[S. 111]benannte Kasernierte Volkspolizei (KVP) wurde jedoch erst am 28. 1. 1956 dem Vereinigten Oberkommando (Sitz Moskau) unterstellt. Vieles deutet darauf hin, daß — einer Anregung W. Gomulkas aus dem Jahr 1957 zufolge — die Armeen der VR Polen, der ČSSR, der DDR zusammen mit den in Polen und der DDR stationierten sowjetischen Truppen innerhalb des Paktes — bis zum Ausbruch der Unruhen in Polen im Sommer 1980 — eine Sonderstellung einnahmen. („Neues Deutschland“ vom 24. 5. 1965 sprach von einer „Ersten Strategischen Staffel“ des Warschauer Paktes.)
Angesichts des seit Mitte der 60er Jahre zu beobachtenden Wandels des Paktes zu einer „machtpolitischen Allianz klassischer Provenienz“ (R. Löwenthal) hat die vollständige Einbindung der DDR in den Pakt auch eine Stärkung ihres außenpolitischen Gewichts im sozialistischen Lager insofern zur Folge gehabt, als Ulbricht insbesondere in den Jahren 1968–1971 z. T. erfolgreich versuchte, über das östliche Allianzsystem eine Kontrolle der Politik vor allem der kleineren Paktmitglieder gegenüber der Bundesrepublik Deutschland auszuüben. Der außenpolitische Entscheidungsspielraum der DDR ist jedoch aufgrund ihrer geographischen Lage und ihres besonderen politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses zur UdSSR geringer als der der übrigen Paktmitglieder. Das wurde gerade seit 1969 deutlich, als die UdSSR in der Phase der eigenen Annäherung an die Bundesrepublik den Warschauer Pakt als Disziplinierungsinstrument gegen westpolitische Alleingänge der anderen Mitglieder einsetzte.
Neben dem Pakt („lex generalis“) haben die DDR, Polen und die ČSSR von 1963 bis 1967 untereinander und mit der UdSSR eine Reihe von bilateralen Bündnisverträgen („leges speciales“) abgeschlossen, so die DDR im März 1967 mit Polen und der ČSSR, im Mai 1967 mit Ungarn und im September 1967 auch mit Bulgarien. Diese Verträge sollten vornehmlich der Konsolidierung des sozialistischen Lagers und dem Kampf „gegen die imperialistische Reaktion“ dienen. Die Bestimmungen über den Bündnisfall und über Art und Umfang der Beistandsleistung entsprachen weitgehend denen des Warschauer Paktes. Die Bundesrepublik Deutschland wurde zwar in diesen Verträgen nicht explizit als potentieller Aggressor genannt (der Warschauer Vertrag als sog. „offener“ Pakt spricht nur vom möglichen Angriff „irgendeines Staates oder einer Staatengruppe“); nach einheitlicher östlicher und westlicher Interpretation der Bündnisklauseln war sie aber implizit immer gemeint, wenn von möglichen Angreifern gesprochen wurde.
In allen Verträgen wurde ex- oder implizit die sowjetische Zwei-Staaten-Theorie hinsichtlich Deutschlands bekräftigt. Mit Ausnahme des Vertrages DDR–Ungarn, der darauf überhaupt keinen Hinweis enthält, ist in allen Verträgen das Potsdamer Abkommen, das die Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes festlegte, nur in der Weise erwähnt worden, daß die DDR seine Prinzipien verwirklicht habe. Sofern sich die Vertragstexte überhaupt auf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands beziehen, wurde sie nur nach „Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten“ für möglich erklärt. In den Verträgen der DDR mit Ungarn und Bulgarien wird eine mögliche Vereinigung beider deutscher Staaten auch nicht indirekt erwähnt. In allen Verträgen wurde als Grundbedingung für eine deutsche Friedensregelung die Überwindung des „deutschen Militarismus und Neonazismus“ genannt. Berlin (West) wird in den Verträgen der DDR mit Polen, Ungarn und der ČSSR als „besondere politische Einheit“, im Vertrag DDR–Bulgarien als „selbständige politische Einheit“ bezeichnet. Die Forderung nach Umwandlung Berlins (West) in eine „Freie und entmilitarisierte Stadt Westberlin“ konnte die DDR dagegen vertraglich nicht bekräftigen.
Die DDR verstand diese Verträge als zusätzliche Garantie ihrer Grenzen und damit als Vorleistung an ein zu schaffendes, den Status quo in Europa zementierendes Sicherheitssystem (W. Ulbricht in „Neues Deutschland“ vom 8. 9. 1967). Sie sollten ferner zu verstärkter Zusammenarbeit und Abstimmung auf allen Gebieten des politischen und gesellschaftlichen Lebens der Vertragspartner führen. Diese Abstimmung sah die DDR als „wirksames Mittel zur Durchführung gemeinsamer außenpolitischer Aktionen“ gegen die mit der Ostpolitik der Großen Koalition in Bonn verbundene Befürchtung an, zwischen den beteiligten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland könnten sich im Zuge dieser Politik Sonderverhältnisse an der DDR vorbei entwickeln. Da diese Verträge das Prinzip des sozialistischen Internationalismus stark betonten, boten sie der DDR nach westlicher und östlicher Auffassung die rechtliche Grundlage für die — in der ČSSR im Frühjahr und Sommer 1968 — zu beobachtenden direkten und indirekten Interventionen in die inneren Angelegenheiten des Nachbarstaates. Die „Präventivfunktion“ dieser Verträge hatte für die SED seit dem Abschluß des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland und der ihm folgenden internationalen diplomatischen Anerkennung an Bedeutung verloren. Inzwischen hat die DDR-Führung im Jahr 1977 mit Ungarn (24. 3.), mit Polen (28. 5.), mit Bulgarien (14. 9.) und der ČSSR (3. 10.) neue Verträge über „Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ nach dem Vorbild des Vertrages mit der UdSSR vom 7. 10. 1975 geschlossen. Diese Verträge traten an die Stelle der noch nicht abgelaufenen aus dem Jahr 1967. Gemeinsames Merkmal dieser Verträge ist, daß in ihnen nunmehr jeder Bezug auf die Überwin[S. 112]dung der Spaltung Deutschlands fehlt, allerdings auch Angriffe auf den „westdeutschen Militarismus und Revanchismus“ in ihnen nicht mehr enthalten sind.
Einen Sonderfall stellte das Verhältnis der DDR zu Rumänien dar. Rumänien hatte sich seit 1962 sowjetischen Integrationsbestrebungen im Rahmen des RGW widersetzt, weil es darin Nachteile für seine Volkswirtschaft befürchtete. 1967 hatte es als erstes sozialistisches Land Osteuropas diplomatische Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, ohne die vorherige völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch Bonn zur Vorbedingung zu machen. Darüber war es zu einer öffentlich ausgetragenen scharfen Kontroverse zwischen der SED und der rumänischen Parteiführung gekommen. Die rumänische KP hatte sich ferner 1968 an der Intervention der übrigen Staaten des Warschauer Paktes in der ČSSR nicht beteiligt und diese Aktion auch öffentlich mißbilligt.
Die in dieser Politik zum Ausdruck kommenden unterschiedlichen Auffassungen über die Bedeutung der nationalen Unabhängigkeit und Souveränität sowie über die Prinzipien des sozialistischen Internationalismus zwischen Rumänien und den übrigen Mitgliedsstaaten des Warschauer Vertrages (einschließlich der UdSSR) führten u.a. dazu, daß ein Freundschafts- und Beistandsvertrag zwischen DDR und Rumänien zwar im Oktober 1970 paraphiert, aber erst im Mai 1972 unterzeichnet wurde. Seine Bestimmungen gleichen — bis auf geringfügige Abweichungen — denen der Verträge des Jahres 1967. Schon damals waren polemische Angriffe auf die Bundesrepublik Deutschland vermieden und auf eine besondere Bezugnahme auf die deutsche Wiedervereinigung verzichtet worden. Lediglich in Art. 10 wurde die „Herstellung normaler gleichberechtigter Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten auf der Basis des Völkerrechts“ gefordert. Unter diesem Aspekt bedurfte der Vertrag von 1972 auch keiner Erneuerung, als Honecker im Februar 1977 zu einem Staatsbesuch nach Rumänien und Ceauşescu im Juni des gleichen Jahres zu einem Gegenbesuch in die DDR reisten. Die mit Rumänien zunächst aber fortbestehenden Differenzen wurden erneut anläßlich des Besuches des Vorsitzenden des Ministerrates, Stoph, in Bukarest im Frühjahr 1978 deutlich. Zum Nahostproblem, in der Abrüstungspolitik, zum proletarischen Internationalismus und in der Chinafrage gibt es gegenwärtig keine volle Übereinstimmung der Ansichten. Diese Differenzen bestehen auch nach dem letzten Freundschaftsbesuch Honeckers im Juni 1980 in Bukarest fort, sind jedoch im Zuge einer deutlichen Verbesserung der bilateralen Beziehungen in den Jahren 1981, 1982 und 1983 nicht zum Anlaß öffentlicher Auseinandersetzungen gemacht worden. Dies zeigte sich anläßlich des Freundschaftsbesuches des Ministerratsvorsitzenden Stoph im November 1982 in Rumänien, als z.B. der Standpunkt der Bukarester Parteiführung in der europäischen Abrüstungspolitik, die entgegen Moskauer Vorstellungen Rüstungsbegrenzung in West und Ost anstrebt, indirekt Eingang in das Abschlußkommuniqué fand.
Verträge über „Freundschaft und Zusammenarbeit“ hat die DDR auch mit der Mongolischen Volksrepublik (6. 5. 1977) und mit der Sozialistischen Republik Vietnam (4. 12. 1977) abgeschlossen, die jedoch beide keinerlei militärische Beistandsverpflichtungen enthalten. Hervorzuheben ist hierbei, daß im Vertrag mit Vietnam auch kein Bezug auf die erfolgreich erkämpfte Wiedervereinigung Vietnams genommen wird, Hanoi also durch diese „Nichterwähnung“ den Standpunkt der SED-Führung in der nationalen Frage politisch unterstützt.
Ein gleiches Entgegenkommen ist von einem anderen kommunistisch regierten Land, Nord-Korea, nicht gezeigt worden. Während einer längeren Asienreise des Staatsratsvorsitzenden Honecker im November und Dezember 1977, in derem Verlauf er auch politische Gespräche mit Kim Il Sung, dem nordkoreanischen Parteichef, führte, unterblieb die Unterzeichnung eines politischen Paktes offenbar wegen nicht überbrückbarer Differenzen in der Frage, wie auf die von Nord-Korea angestrebte Wiedervereinigung des Landes eingegangen und dabei der Standpunkt der SED-Führung in der deutschen Frage berücksichtigt werden sollte.
Eine Analyse der Vertragspolitik der DDR-Führung ergibt einige Besonderheiten, die die A. der SED gegenüber dem und im sozialistischen Lager charakterisiert. Die wichtigsten sind:
1. Im Vertrag mit Polen sprechen sich beide Parteien auch gegen die friedliche Veränderung der Grenzen in Europa aus („Unveränderlichkeit“). Die implizite völkerrechtliche Absage auch an eine friedliche Wiedervereinigung Deutschlands blieb freilich bisher ein Einzelfall und trägt den besonderen Interessen Polens Rechnung,
2. In den Verträgen mit Ungarn, Bulgarien und der Tschechoslowakei wird in den Präambeln die Breschnew-Doktrin („gemeinsame internationalistische Pflicht“ zum „Schutz der sozialistischen Errungenschaften“) ausdrücklich bekräftigt. In den Verträgen mit Polen, der Mongolei und Vietnam fehlt die Bestimmung „gemeinsam“. Geographische Distanz und polnische Vorsicht gegenüber militärischen Hilfeleistungen aus der DDR mögen dafür maßgebend gewesen sein.
3. Die Konsultationsklauseln in allen Verträgen — außer in denen mit Polen und Vietnam — wurden qualifiziert; bisher standen sie nur in den Verträgen mit der UdSSR und Bulgarien.
4. Die erstmals im Vertrag mit der UdSSR enthaltene Formel von der „Annäherung der sozialistischen Nationen“ findet sich jetzt auch in den jüng[S. 113]sten Verträgen mit den osteuropäischen Ländern (Ausnahme wieder: Rumänien), in leicht abgeschwächter Form, ferner im Vertrag zwischen der DDR und Polen. Hanoi und Ulan-Bator konnten dem offenbar (noch) nicht zustimmen.
Besonders in diesen Bestandteilen der Vertragstexte kommt das Bestreben der SED-Führung zum Ausdruck, den Prozeß der politischen Integration der sozialistischen Staatengemeinschaft — zumindest verbal-propagandistisch und normativ-präjudizierend — voranzutreiben und auf diese Weise allen Erwartungen im Hinblick auf eine Wiedervereinigung Deutschlands einen Riegel vorzuschieben. Diese Vertragspolitik gegenüber den Partnern im Warschauer Pakt ist in den Jahren 1979–1983 von einer intensiven Politik der Begegnungen, Konsultationen und zusätzlicher Kooperationsvereinbarungen auf allen Ebenen ergänzt und ausgefüllt worden. Es kam zu zahlreichen Gipfeltreffen der Ersten Sekretäre der kommunistischen Parteien; dabei ist unverkennbar, daß sich die A. der DDR vor allem auf die ČSSR und die VR Ungarn konzentrierte. Ungarn ist bisher, aufgrund seiner — im Vergleich mit anderen RGW-Staaten — weitreichenden Wirtschaftsreformen, mit seinen ökonomischen Problemen vor allem im Westhandel relativ gut fertig geworden. Neben Bulgarien ist Ungarn heute das RGW-Land mit den geringsten Hartwährungsschulden. Eine Verbesserung der Beziehungen zu Budapest bot sich daher nicht zuletzt aus außenhandelspolitischen Gründen für die DDR an. Die ČSSR, als Nachbar Polens, war von den dortigen innenpolitischen Vorgängen ebenso betroffen wie die DDR; der Aufbau einer gemeinsamen Abwehrfront gegen Rückwirkungen der polnischen Entwicklung lag daher im Interesse auch der SED-Führung. Darüber hinaus wurde die ČSSR als industriell vergleichbar hochentwickeltes Land auch unter handels- und kooperationspolitischen Aspekten in dem Maße noch wichtiger, als in den Wirtschaftsbeziehungen mit Polen die Schwierigkeiten zunahmen.
Die Beziehungen der DDR zur VR Polen werden offiziell von „brüderlicher Solidarität“ bestimmt. Die Medien der DDR haben jedoch von Anfang an, also seit dem Sommer 1980, die Entstehung unabhängiger Gewerkschaften in Polen scharf kritisiert und die unentschlossene, auf Ausgleich bedachte Führung der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei (PVAP) zu energischem Eingreifen, d.h. zur gewaltsamen Auflösung der „Solidarität“, gedrängt. Die SED-Führung hat zwar die Installation einer Militärdiktatur durch General Jaruzelski im Dezember 1981 als notwendig bezeichnet, weil sich die PVAP in Selbstauflösung befand; doch dürften die nicht zuletzt auch ideologischen Konsequenzen dieses bisher im kommunistischen Machtbereich einmaligen Vorgangs — Ausübung der Macht nicht durch die kommunistische Partei, sondern (zumindest vorübergehend) durch die kommunistische Armeeführung — für alle „Bruderstaaten“, also auch für die DDR, erheblich sein. Es ist daher nur folgerichtig, daß die SED auf Wiederherstellung des Herrschaftsmonopols einer restaurierten PVAP drängt. Der Besuch Jaruzelskis in der DDR im März 1982 hat keine durchgreifende Verbesserung der Beziehungen gebracht. Die DDR hat bisher rd. 0,75–1 Mrd. Valuta-Mark (geschätzt), davon allein 250 Mill. $ an verbilligten Krediten bzw. unentgeltlichen Leistungen, der zerrütteten polnischen Wirtschaft zur Verfügung gestellt und muß einen um etwa 7 v.H. (1982 gegenüber 1980) zurückgegangenen Handelsaustausch, vor allem nicht erfüllte polnische Lieferverpflichtungen, verkraften. Erst 1983 hatte der Gesamtumsatz wieder die Höhe des Jahres 1980 erreicht bzw. knapp überschritten. Der seit 1972 visafreie Grenzverkehr über die Oder wird von der DDR seit 30. 10. 1980 administrativ so stark behindert, daß er faktisch als unterbrochen gelten muß.
Die A. der DDR gegenüber einigen außereuropäischen Staaten, die zum erweiterten Einflußbereich der Sowjetunion gerechnet werden können, verzeichnete dagegen einige Erfolge. Dabei handelt es sich ihrem ökonomischen Status nach um Entwicklungsländer. Im Ergebnis zweier Auslandsreisen von Partei- und Staatschef Honecker sind mit Angola und Moçambique (19. und 24. 2. 1979) sowie mit Äthiopien und der VDR Jemen (15. und 17. 11. 1979) Verträge über „Freundschaft und Zusammenarbeit“ (im Falle von Angola und Moçambique „auf der Grundlage des proletarischen ➝Internationalismus“) unterzeichnet worden. Ein ähnlicher Vertrag („auf der Grundlage des sozialistischen Internationalismus“) wurde anläßlich eines Staatsbesuches Honeckers am 31. 5. 1980 mit Kuba abgeschlossen. Auch mit Kampuchea (18. 3. 1980), Laos (21. 9. 1982) und Afghanistan (11. 5. 1982), dessen Besetzung durch sowjetische Truppen im Dezember 1979 von der DDR mit sowjetischen Argumenten gerechtfertigt wird, kamen derartige Freundschaftsverträge zustande.
Damit ist nach 1977 der Bereich jener Staaten, mit denen die DDR dieses besondere Vertragsverhältnis einzugehen bereit war, entscheidend ausgeweitet worden. Unabhängig von der Tatsache, daß zwischen den einzelnen Verträgen trotz eines einheitlichen Grundmusters Unterschiede bestehen, zeigt diese Vertragspolitik, daß sie zu einem wichtigen Instrument in der A. der DDR geworden ist. Die neuen Vertragspartner aus der Dritten Welt, zu denen bereits vorher enge Beziehungen gepflegt wurden, sollten auch in völkerrechtlich verbindlicher Form an die „sozialistische Staatengemeinschaft“ gebunden werden und als regionale Schlüsselländer für die A. der DDR deren künftige Schwerpunkte markieren.[S. 114]
IV. Das Verhältnis zu den nichtsozialistischen Industriestaaten
Bis 1972 gelang es der A. der DDR nicht, von einem europäischen Staat außerhalb des sowjetischen Einflußbereiches die völkerrechtliche, diplomatische Anerkennung als souveräner Staat zu erlangen. Dies lag gleichermaßen an der politischen Solidarität der Mehrzahl der europäischen Staaten mit der Bundesrepublik Deutschland, die in einer Anerkennung der DDR eine Bestätigung der Teilung Deutschlands sahen, an den politisch-moralischen Überzeugungen und Sicherheitserwägungen der westlichen Bündnispartner und nicht zuletzt an der Wirksamkeit der von den Mitgliedern des Warschauer Paktes und der DDR heftig bekämpften sog. Hallstein-Doktrin (1955). Unterhalb der Schwelle der diplomatischen Anerkennung erlangte die DDR jedoch frühzeitig eine de-facto-Anerkennung insofern, als sie mit den meisten nichtsozialistischen Staaten Europas vertragliche Handelsbeziehungen anknüpfen, Verkehrs- und Finanzabkommen abschließen und/oder in diesen Staaten Niederlassungen volkseigener Außenhandelsunternehmen etablieren konnte. So bestanden Ende der 60er Jahre in 12 europäischen Staaten (einschließlich der Türkei) Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA) der DDR, in Zypern und Finnland gab es eine Handelsvertretung. Als einziger europäischer Staat unterhielt Finnland — bedingt durch sein besonderes Verhältnis zur UdSSR — in Berlin (Ost) ebenfalls eine Handelsvertretung, die (ebenso wie die Vertretung der DDR in Helsinki) einen quasi-konsularischen Status besaß.
Eine ständige politische Offensive entwickelte die DDR etwa seit 1957 gegenüber den skandinavischen Staaten, die ihren alljährlichen Höhepunkt in der Veranstaltung der Rostocker Ostseewoche erreichte. Unter der Losung „Die Ostsee muß ein Meer des Friedens sein“ versuchte die DDR nicht ohne Erfolg einige Vorbehalte, insbesondere Dänemarks und Norwegens, gegen die NATO für die eigene Politik auszunutzen, die eine Schwächung der NATO-Flanke und eine Aufwertung des eigenen außenpolitischen Status in diesem Gebiet zum Ziel hatte. In Kopenhagen, Stockholm und Oslo bestanden bis 1973 (nur) Vertretungen der KfA.
Die finanziell aufwendige und agitatorisch den Bedingungen der jeweiligen Länder sich anpassende Öffentlichkeitsarbeit aller derartigen Vertretungen der DDR im Ausland hatte jedoch ihr internationales Prestige merkbar aufgewertet. Ziel dieser wie auch der intensiven handelspolitischen Anstrengungen vor allem im Westen war es, die außenpolitische Isolierung zu durchbrechen und die Anerkennung als souveräner deutscher Staat zu erreichen.
Kurz vor und nach dem Abschluß des Grundlagenvertrages (1972) mit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Aufnahme in die Organisation der Vereinten Nationen (1973), hat die DDR (vom 1. 1. 1969 bis 31. 12. 1973) zu weiteren 86 Staaten Diplomatische Beziehungen aufgenommen. (Insgesamt haben bis Februar 1983 132 Staaten [ohne Bundesrepublik Deutschland] die DDR diplomatisch anerkannt.) Die diplomatischen Beziehungen zu Chile gelten seit dem Sturz Allendes als unter-, aber nicht als abgebrochen.
Bei der formalen Gestaltung der neuen außenpolitischen Beziehungen folgt die SED weitgehend den traditionellen Mustern. Sie hat deshalb auch zu jenen Staaten diplomatische Beziehungen aufgenommen, die vorher jahrelang im Zentrum ihrer propagandistischen Angriffe (wie z.B. Spanien, der Iran u.a.) standen. Ihr Ziel ist es dabei, als möglichst „normaler“ Partner auf dem diplomatischen Parkett anerkannt zu werden. Aus der Sicht der SED ist dieses Ziel gegenwärtig weitgehend erreicht. So sprach Generalsekretär Honecker auf dem 5. ZK-Plenum der SED (25.–26. 11. 1982) vom international gewachsenen Ansehen der DDR, das auf ihre — die Entspannung fördernde — „Friedenspolitik“ zurückzuführen sei.
Der Inhalt der A. der DDR gegenüber der nichtsozialistischen, insbesondere der kapitalistischen Welt kann als eher defensiv (im politischen Bereich) und offensiv (im handelspolitischen Bereich) charakterisiert werden. Zwar sollen die Prinzipien der friedlichen Koexistenz und der antiimperialistische Kampf weiterhin die Grundlage ihrer A. bilden. Jedoch scheint die SED zunächst vor allem daran interessiert zu sein, ihre gewonnene internationale Präsenz in möglichst intensive wirtschaftliche, staatlich kontrollierte kulturelle und wissenschaftlich-technische Kontakte umzusetzen.
Die auf diesem Wege angestrebte, vor allem wirtschaftliche Stabilisierung der DDR müßte sich zwangsläufig in einer Stärkung ihres politischen Gewichts innerhalb des Warschauer Pakts und des RGW auswirken. Da gleichzeitig die Agitation gegen die Bundesrepublik Deutschland seit 1971 verringert wurde, scheint die ständig proklamierte „Verschärfung des ideologischen Kampfes“ in den internationalen Beziehungen vorrangig der innenpolitischen Absicherung der Westpolitik zu dienen. Vor allem geht es der SED-Führung darum, die ideologisch-politischen und praktischen Konsequenzen der auch von ihr 1975 unterzeichneten Schlußakte der KSZE-Konferenz von Helsinki für die innere Stabilität ihres Herrschaftssystems unter Kontrolle zu halten. Eine über die weitere Normalisierung der zwischenstaatlichen Beziehungen hinausgehende politische Zusammenarbeit mit den Staaten Westeuropas bleibt daher auch künftig von den sicherheitspolitischen Einschätzungen der Parteiführung abhängig.
Der Abschluß von 43 (Stand: 30. 11. 1983) Konsular[S. 115]verträgen (darunter auch mit den USA [1979], Großbritannien [1976] und Frankreich [1980]), mit denen die DDR-Führung ihrer Auffassung von der Existenz zweier deutscher Staatsbürgerschaften auch internationale Anerkennung zu verschaffen sucht, von langfristigen Handelsabkommen und Abkommen über wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (1973 mit Großbritannien auf 10 Jahre, 1975 mit Frankreich auf 5 Jahre, inzwischen verlängert) und von Straßen- und Luftverkehrsabkommen sowie weiterer Abkommen mit einigen westeuropäischen Staaten diente dem Ziel, die mit der diplomatischen Anerkennung errungenen Positionen kontinuierlich auszubauen. Für Fortschritte bei der angestrebten Normalisierung spricht auch, daß in 6 nichtsozialistischen Staaten (darunter in den NATO-Staaten Belgien und Italien) Militärattachés der DDR akkreditiert werden konnten. Zudem erarbeiten relativ regelmäßig sog. „Gemischte Regierungskommissionen“ die Grundlagen für den langfristigen Warenaustausch. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Abkommen z.B. im Hochschulbereich, auf den Gebieten Rundfunk, Fernsehen und Sport. Insgesamt sind mit den Staaten der EG und der EFTA bzw. mit Institutionen und Organisationen in diesen Staaten von 1974 bis 1982 mehr als 150 Verträge, Vereinbarungen, Protokolle und vertragliche Absprachen vor allem auf wirtschaftlichem, technischem, kulturellem und medienpolitischem Gebiet unterzeichnet worden. Trotz einer verstärkten „sozialistischen Integration“ in die von der UdSSR geführte „sozialistische Staatengemeinschaft“, die bisher schon zu einer weitgehend mit den Bündnispartnern abgestimmten A. („koordinierten A.“) geführt hat, sucht die SED ein neues Verhältnis zu den westeuropäischen Industriestaaten und damit auch einen neuen Standort gegenüber den westeu[S. 116]ropäischen Einigungsbestrebungen im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft zu gewinnen.
Die politische Realität der EG — in der Propaganda der DDR als untauglicher Versuch des „Monopolkapitals“ zur Überwindung seiner inneren Widersprüche bezeichnet — wird seit 1973 wie von der Sowjetunion auch von der SED-Führung nicht mehr geleugnet. Sie kritisiert zwar das darin zum Ausdruck kommende Anwachsen des politisch-wirtschaftlich-militärischen Potentials Westeuropas; andererseits wird in diesem Zusammenhang in den Medien der DDR darauf hingewiesen, daß mit dieser Entwicklung eine größere Unabhängigkeit Europas von den USA erreicht werden könne, d.h. faktisch die atlantischen Bindungen gelockert würden.
Für die DDR ist Europa „ein Hauptfeld der internationalen Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Kapitalismus und zugleich jene Region der Welt“, in der die Entspannung „die bisher greifbarsten Ergebnisse“ gebracht hat. Dem entspricht, daß die SED insofern einen Mittelkurs steuert, als sie sich zwar im Ost-West-Konflikt mit der Politik der Sowjetunion identifiziert, d.h. insbesondere in der rüstungspolitischen Auseinandersetzung (Militärpolitik) ohne Einschränkung z.B. hinter der Prager Deklaration des Warschauer Paktes vom Januar 1983 steht. Gleichzeitig gehört die DDR jedoch auch zu jenen Staaten der „sozialistischen Staatengemeinschaft“, deren Spitzenpolitiker am häufigsten von der besonderen Verantwortung der beiden deutschen Staaten (also auch der eigenen) für den Frieden in Europa und immer wieder, öfter als dies in anderen osteuropäischen Hauptstädten geschieht, von den wirtschaftlichen Belastungen ständig wachsender Rüstung für die Volkswirtschaften der Bündnispartner sprechen (Abrüstung). An Fortschritten bei den europäischen Abrüstungsverhandlungen und an einer Fortsetzung des Rüstungsbegrenzungsdialogs zwischen den Großmächten zeigt die SED-Führung erheblich stärkeres Interesse als die Hegemonialmacht UdSSR. Da der DDR in diesem Bereich weder die Definition „nationaler“, vom eigenen Bündnis abweichender Ziele (soweit solche überhaupt existieren sollten), noch gar deren Verfolgung ohne Abstimmung mit der UdSSR möglich ist, läßt ihr deutliches Bekenntnis zu einem vereinbarten Rüstungsstopp in Europa den Wunsch erkennen, von einer Mehrzahl europäischer Staaten als Bündnispartner der sozialistischen und als verantwortungsbewußtes Mitglied der europäischen Staatengemeinschaft akzeptiert zu werden. DDR-Diplomaten vermeiden z.B. in offiziellen Stellungnahmen und auf internationalen Abrüstungskonferenzen zumeist alles, was die DDR in den Ruf bringen könnte, innerhalb ihres Bündnisses eine abrüstungspolitische Bremserrolle zu spielen.
Es ist nicht auszuschließen, daß die DDR ihre Rolle als europäische — und nicht nur — kommunistisch regierte Mittelmacht durchaus ernstzunehmen gewillt ist. Als Mittelmacht ist die DDR aber nicht nur von den besonderen europäischen Konflikten betroffen, sondern sie sucht selbstverständlich auch von den „bisher greifbarsten Ergebnissen“ (der Entspannung) zu profitieren. So wird in der DDR immer häufiger davon gesprochen, „die Vorteile einer gesamteuropäischen Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und anderen Gebieten zur Bewältigung der eigenen Probleme zu nutzen“. Das bedeutet, die SED muß versuchen, den Anschluß an die hochindustrialisierten Staaten Westeuropas zu halten bzw. zu gewinnen. Ihre aktive, mit der Sowjetunion abgestimmte Westpolitik konzentriert sich daher seit Anfang der 70er Jahre auf eine Normalisierung („Verstetigung“) der bilateralen Beziehungen zu den westeuropäischen Industriestaaten. Es scheint, daß sich inzwischen die SED bei der Verfolgung dieses Zieles auch von den — lange Zeit politisch-propagandistisch heftig bekämpften — westeuropäischen Einigungsprozessen nicht mehr grundsätzlich behindert fühlt. Dies zeigt sich unter anderem in der unverändert von Dialogbereitschaft bestimmten Deutschlandpolitik der SED seit Amtsübernahme der Regierung Kohl-Genscher, die es an einer Bekräftigung der Westbindungen der Bundesrepublik Deutschland nicht hat fehlen lassen.
Anhaltende Probleme für die Europapolitik der DDR bestehen dort weiter, wo sie aufgrund ideologischer Fixierungen oder praktisch-politischer Zwänge zu einem ständigen Balanceakt zwischen „normaler“ zwischenstaatlicher Kooperation und revolutionär-progressiver Attitüde oder sogar — durch Unterstützung fremder kommunistischer Parteien wie z.B. der DKP in der Bundesrepublik — zu aktiver Einmischung in die Angelegenheiten anderer Staaten gezwungen ist. Ursache hierfür ist die unauflösbare Spannung zwischen dem Prinzip der friedlichen Koexistenz, das die A. gegenüber Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung bestimmen soll, und dem des proletarischen ➝Internationalismus, das „brüderliche“ Hilfe für jene kommunistische Parteien Westeuropas zur Pflicht macht, die den Führungsanspruch der KPdSU nach wie vor anerkennen. Die daraus resultierende Zweigleisigkeit der A. der DDR bestärkt immer wieder das Mißtrauen zahlreicher Regierungen Westeuropas, die sich einerseits mit einem ständig vorgetragenen Wunsch nach Normalisierung der Beziehungen, andererseits mit offener politischer und/oder verdeckter materieller Unterstützung revolutionärer Aktionen der kommunistischen Parteien in ihren Ländern konfrontiert sehen. Hinzu kommt, daß hinter außenpolitischen Aktionen der DDR häufig — und nicht immer zu Recht — der lange Arm Moskaus vermutet wird. Die Ablehnung sowjetischer Hegemonialansprüche, verbunden mit der Annahme, zwischen der UdSSR und der DDR bestünde Interessenidentität, obwohl nur eine, allerdings weitreichende Interessenparallelität gegeben ist, führt dann zur Skepsis gegenüber der gesamten A. der DDR selbst, und zwar auch dort, wo zum Nutzen aller Beteiligten von einem (begrenzten) Spielraum der DDR-A. ausgegangen werden kann. Ausdruck dieses Mißtrauens (wie auch der fortbestehenden Ablehnung der Herrschaftsverhältnisse in der DDR) ist die Tatsache, daß trotz aller Normalisierung erst wenige Außenminister von NATO-Staaten (Frankreichs: 1980 und 1984; Italiens, Norwegens und Dänemarks: 1983) die DDR offiziell besucht haben, obwohl DDR-Außenminister Fischer inzwischen zahlreiche Besuche in westlichen Hauptstädten absolviert hat.
Belastend für die Europapolitik der SED bleibt, daß sie sich z.B. während der Madrider Verhandlungen auf der 2. KSZE-Folgekonferenz zwar für die Einberufung einer europäischen Abrüstungskonferenz einsetzte, aber — wie schon auf der 1. Folgekonferenz in Belgrad 1977/78 — in den für die westliche Seite wichtigen Fragen der Realisierung des „Korbes III“ der Helsinki-Schlußakte (Menschenrechte, „menschliche Erleichterungen“) genauso ablehnend reagierte, wie ihre Verbündeten. Die SED-Führung wird auch künftig weder eine unabhängige Friedensbewegung in ihrem Staat erlauben, noch einen unkontrollierten freien Fluß von Informationen und Meinungen von West nach Ost, einen freien individuellen Reiseverkehr (außerhalb von offiziellen Delegationen und neben Funktionärsreisen) und einen Besuch ihrer Gefängnisse durch amnesty international zulassen, selbst wenn dies alles ihrem Image schadet und ihrer Europapolitik abträglich ist.
In den Beziehungen zu den USA (diplomatische Anerkennung: 4. 9. 1974) zeichnet sich nur eine langsame Verbesserung ab. Die A. der DDR betreibt gegenwärtig eine intensive, vor allem kulturpolitische Imagepflege (u.a. durch Entsendung von Symphonie-Orchestern und Veranstaltung von Gemäldeausstellungen) auf dem nordamerikanischen Kontinent; die Unterzeichnung von Arbeitsprogrammen auf den bisherigen Sitzungen der Wirtschaftsausschüsse DDR–USA und USA–DDR, an denen der amerikanische Staat jedoch nicht beteiligt ist, blieb bisher einer der wenigen greifbaren Erfolge dieser Bemühungen. Seit 1979 gibt es einen begrenzten Wissenschaftleraustausch, der auf seiten der USA allerdings nur vom halbstaatlichen „International Research and Exchange Board“ organisiert wird.
Einer weiteren Normalisierung des Verhältnisses zwischen beiden Staaten steht u.a. die beharrliche Weigerung der DDR entgegen, in den USA lebenden jüdischen Opfern des Nationalsozialismus individuelle Wiedergutmachungszahlungen zu leisten und für die Enteignung amerikanischen Eigentums Entschädigung zu zahlen (Antisemitismus) Darüber hinaus dürften aufgrund der amerikanischen Haltung in der Berlin-Frage — Festhalten am Vier-Mächte-Status von ganz Berlin — auch in Zukunft schnelle Fortschritte bei der Verbesserung des Verhältnisses nicht zu erwarten sein.
In den letzten Jahren waren die USA allerdings größter westlicher Lieferant landwirtschaftlicher Erzeugnisse, vor allem von Futtermitteln.
Der erste Botschafter der DDR in den USA, Prof. Dr. Rolf Sieber, war Wirtschaftswissenschaftler. Er wurde Mitte 1978 von Dr. Horst Grunert, bis dahin stellvertretender Außenminister, abgelöst, der am 12. 7. 1983 durch Dr. Gerhard Herder (zugleich Botschafter in Kanada) ersetzt wurde.
Die Besuche des Staatsratsvorsitzenden E. Honecker im Dezember 1977 auf den Philippinen und des Politbüromitglieds G. Mittag in Japan im November 1977 sollten wohl in erster Linie — vor allem in Manila — die internationale Präsenz der DDR und die Reichweite ihrer A. dokumentieren. In beiden [S. 117]Fällen kam es zum Abschluß von Regierungsvereinbarungen über die Intensivierung der wirtschaftlich-technischen Zusammenarbeit und des Warenaustausches. Die Asienpolitik der DDR bleibt nach wie vor ohne eigene Konturen, d.h. den sowjetischen Interessen absolut untergeordnet, ohne allerdings das von der UdSSR vorgeschlagene kollektive Sicherheitssystem für Asien allzu deutlich zu unterstützen. Gegenüber Japan war sie (diplomatische Anerkennung: 15. 5. 1973) zunächst ambivalent: Exportinteressen, vor allem aber der Wunsch nach Import von japanischem technologischen Know-how, erforderten den Ausbau der bereits seit 1954 auf der Ebene von Verträgen der Außenhandelsbetriebe bestehenden Wirtschaftsbeziehungen; Anfang 1975 kam es erstmals zu einem auf Regierungsebene abgeschlossenen Handelsabkommen, und 1977 wurde ein Kreditabkommen in Höhe von rd. 600 Mill. Mark unterzeichnet. Andererseits hat die SED-Presse den Abschluß des chinesisch-japanischen Freundschaftsvertrages von 1978 ebenfalls als gegen die UdSSR gerichtet kritisiert. Auf der Parteiebene hat die SED die zur Sozialistischen Partei Japans bestehenden Kontakte ständig weiter ausgebaut und verhält sich gegenüber der moskaukritischen Kommunistischen Partei Japans zurückhaltend. Der von den SED-Medien stark herausgestellte Staatsbesuch Honeckers in Japan im Mai 1981, sein erster in einem führenden westlichen Industriestaat, dürfte zwar Impulse für den wechselseitigen Warenaustausch (1981: knapp 1 Mrd., 1982: rd. 1,3 Mrd. Valuta-Mark) gebracht haben, sein politischer Ertrag bestand jedoch in erster Linie in dem für den Hausgebrauch wichtigen Prestigegewinn der Parteiführung.
V. Das Verhältnis zu den Staaten der Dritten Welt
Als Hauptaufgaben ihrer A. gegenüber den Staaten der Dritten Welt bezeichnet die DDR: 1. Solidarische Unterstützung des nationalen Befreiungskampfes der Völker Asiens, Afrikas und Lateinamerikas im Kampf gegen Imperialismus, Kolonialismus und Neokolonialismus. 2. Hilfe bei der Festigung der politischen und der Herstellung der ökonomischen Unabhängigkeit.
Das Schwergewicht der Beziehungen zu diesen Staaten lag lange Zeit fast ausschließlich auf wirtschaftlichem bzw. kulturellem Sektor, jedoch sollte in jener Phase „der Außenhandel den Kampf um die diplomatische Anerkennung der DDR“ unterstützen.
Weiteres Ziel der A. der DDR gegenüber den Entwicklungsländern war neben der Erlangung der eigenen völkerrechtlichen Anerkennung die Ausdehnung des sozialistischen Weltsystems auf Kosten des „kapitalistischen Lagers“. Dabei spielten die Theorie vom „nichtkapitalistischen Entwicklungsweg“, die eigenen Aufbauleistungen und ihre Beispielwirkung für unterindustrialisierte Länder sowie die allgemeine Affinität einiger herrschender Machteliten in der Dritten Welt zum „sozialistischen Lager“ eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Entgegen manchen westlichen Befürchtungen haben die außenpolitischen Bemühungen der DDR in diesem Bereich jedoch eine weltweite völkerrechtliche Anerkennung der DDR bis 1972 nicht entscheidend gefördert. Auch der frühzeitige Abschluß langfristiger Handelsabkommen mit Ägypten, Burma, Ceylon (Sri Lanka), Guinea, Indonesien, Irak, Jemen (Nord), Kambodscha, Libanon, Mali, Marokko, Tansania, Sudan, Syrien und Tunesien vermochte daran, trotz erklärter außenpolitischer Zielsetzungen, zunächst nichts zu ändern.
Begrenzte außenpolitische Erfolge für die DDR stellten jedoch die Stellungnahmen der großen Konferenzen nichtpaktgebundener Staaten zur deutschen Frage (1961 in Belgrad, 1965 in Kairo, 1970 in Lusaka, 1976 in Colombo) dar. Schon in Belgrad war von der „Existenz zweier deutscher Staaten“ gesprochen worden.
Die frühe diplomatische Anerkennung durch Kambodscha, Irak, Sudan, Südjemen, Syrien und Ägypten (Mai bis Juli 1969) war weniger ein unmittelbarer Verdienst der A. der DDR, als vielmehr eine Folge der Nahost-Krise von 1967, in deren Verlauf die DDR (wie, mit Ausnahme Rumäniens, alle Staaten der „sozialistischen Staatengemeinschaft“) vorbehaltlos den arabischen Standpunkt eingenommen hatte.
Seit 1977/78 ist ein verstärktes Engagement der A. der DDR vor allem in einigen Krisenzentren Schwarz-Afrikas und Asiens festzustellen. Mehrere ausgedehnte Besuchsreisen von Verteidigungsminister H. Hoffmann (u.a. April und Mai 1978: Kongo-Brazzaville, Guinea, Angola, Nigeria, Tunesien; Mai 1979: Sambia, Moçambique, Äthiopien; Januar 1982: Vietnam, Laos, Kampuchea, Indien) bestätigen, was auch die SED-Führung inzwischen zugegeben hat: die DDR leistet auch militärische Entwicklungshilfe.
Im Bürgerkrieg in Äthiopien hat die Regierung der DDR — genau wie die Sowjetunion und Kuba — ohne Einschränkung zugunsten der Zentralregierung in Addis Abeba und gegen die Eritreische Befreiungsfront Partei ergriffen und militärische Ausbilder und Ausrüstungen entsandt. Die in Angola, VDR Jemen, Moçambique und — mit Einschränkungen — in Äthiopien herrschenden, sozialistisch-kommunistisch orientierten Einheitsparteien werden von der SED als „Bruderparteien“ betrachtet und entsprechend ideologisch und organisatorisch unterstützt. Mit Tansania, Guinea, Guinea-Bissau, Nigeria und den in der sog. „Ablehnungsfront“ gegen Israel zusammengeschlossenen arabischen Staaten Algerien, Libyen, Syrien und Irak pflegt die DDR-Führung gegenwärtig ebenfalls enge Beziehungen auf vielen Ebenen.
Die Beziehungen zu Ägypten haben sich demgegen[S. 118]über abgekühlt bzw. sind — zumindest vorübergehend — auf korrekte zwischenstaatliche, überwiegend handelspolitische Kontakte reduziert worden. Der Außenhandelsumsatz mit Ägypten ist von 1975 bis 1982 um knapp 50 v.H. zurückgegangen. Gegenwärtig ist jedoch wieder eine Zunahme der Kontakte zu Kairo zu beobachten, dessen Camp-David-Politik (1979), verbunden mit einer Öffnung zum Westen unter dem 1981 ermordeten Präsidenten Sadat von der DDR zurückhaltend, aber unmißverständlich kritisiert wurde.
Die Beziehungen zu Indien, das wegen seiner Führungsrolle in der Bewegung der Blockfreien stets von der DDR umworben wurde, haben sich insbesondere nach dem Staatsbesuch Honeckers im Januar 1979 weiter verbessert, obwohl die indische Regierung in keiner der für die Sowjetunion wichtigen weltpolitischen Fragen (Afghanistan, Kampuchea) ihre kritische Haltung geändert hat. Der Außenhandelsumsatz mit Indien hat von 1975 bis 1982 um rd. 40 v.H. zugenommen.
Daß die Beziehungen der DDR zur Dritten Welt zunehmend auch von Opportunitätserwägungen bestimmt werden, denen im Bedarfsfall die „proletarische internationale Solidarität“ geopfert wird, zeigt das Verhältnis zum Kaiserreich Iran. Bis Mitte 1978 ist in der Presse der DDR über die sozialrevolutionären Unruhen in Persien so gut wie nichts berichtet worden; vielmehr war der Austausch von Grußtelegrammen und freundlichen Berichten über protokollarische Ereignisse am Hof von Teheran die Regel. Die DDR meidet ebenfalls jede Kritik am Regime des Ajatollah Chomeini; im iranisch-irakischen Krieg nimmt sie, trotz ihrer guten Beziehungen zum Irak, eine neutrale Haltung ein. Der Warenaustausch mit dem Iran ist von 1980 bis 1982 um rd. 130 v.H., mit dem Irak im gleichen Zeitraum um rd. 30 v.H. gestiegen. Aus beiden Staaten bezieht die DDR in geringem Umfang Rohöl.
Im Verhältnis zur Dritten Welt verfolgt die DDR im einzelnen ein Bündel eng miteinander verflochtener Ziele. Falsch wäre die Annahme, sie träte ausschließlich als verlängerter Arm der UdSSR auf, auch wenn davon auszugehen ist, daß die europäischen sozialistischen Staaten und die Sowjetunion die Grundzüge ihrer Aktivitäten in Krisengebieten der Dritten Welt im Sinne der gemeinsamen „koordinierten Außenpolitik“ abstimmen. In der Wahrnehmung ihrer Eigeninteressen stehen vor allem wirtschaftliche Erwägungen im Vordergrund. Bei der unverändert starken politischen und materiellen Unterstützung für revolutionäre Befreiungsbewegungen (die Palästinensische Befreiungsbewegung unterhält seit 1981 sogar eine Botschaft in Berlin-Ost; die SWAPO [Namibia] und der ANC [Südafrika] haben gleichfalls quasi-diplomatische Vertretungen in der DDR) geht es in erster Linie um den Nachweis „antiimperialistischer Solidarität“ als Grundelement der gesamten A. der DDR. Zugleich dient sie dem Ziel der gesamten „sozialistischen Staatengemeinschaft“, in der globalen Auseinandersetzung mit dem Westen Verbündete und Einfluß in Krisengebieten zu gewinnen.
Beim Staatsbesuch Honeckers in Mexiko im September 1981 ging es der DDR sowohl um den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen zu diesem ölreichen Staat, als auch darum, sich im krisengeschüttelten Mittelamerika neben Kuba ein weiteres politisches Standbein zu schaffen, das die Einflußnahme auf die Entwicklung in den dortigen Ländern gegebenenfalls erleichtert.
Die Auslandsreise Honeckers im Oktober 1982, auf der er zum ersten Mal u.a. einen Besuch in einem konservativen Golfstaat, im Scheichtum Kuweit, absolvierte, dürfte einerseits im Hinblick auf die Sicherung der Rohstoffimporte der DDR, andererseits aber auch unter Berücksichtigung der Tatsache erfolgt sein, daß dieser erdölreiche Staat zu den wichtigsten Finanziers der antiisraelischen arabischen Ablehnungsfront gehört.
Gegenwärtig scheint die DDR ihr Verhältnis zur Mehrzahl der Staaten der Dritten Welt auf den Status traditioneller Beziehungen zurückzustufen, wobei gleichzeitig ihre handelspolitischen Interessen an Bedeutung gewinnen. Europa als neuer Schwerpunkt außenpolitischer Aktivitäten hat die Bedeutung der „Dritten Welt“ für die Durchsetzung außenpolitischer Ziele der DDR reduziert.
VI. Das Verhältnis zu internationalen Organisationen
Bis 1953 hatte die DDR nach eigener Darstellung „gezögert“, sich um Mitgliedschaft in internationalen Organisationen zu bewerben. Sie begründet das damit, daß eine — damals auch von der DDR noch erstrebte — gesamtdeutsche Regierung nicht in ihren Entscheidungen „präjudiziert“ werden sollte. Tatsächlich bestanden jedoch Einwände einer Mehrheit von UN-Mitgliedern gegen eine Mitgliedschaft der DDR, der mangelnde Souveränität, Nichterfüllung einer Reihe in der Charta der UN verankerter Vorbedingungen und Vertiefung der Spaltung Deutschlands im Falle ihres Beitritts vorgehalten wurde. Aus diesen Gründen, für deren Wirksamkeit die DDR vornehmlich die Propaganda der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich machte, scheiterten auch alle Anträge auf Aufnahme in einzelne UN-Spezialorganisationen (wie am 8. 5. 1968 in die WHO) oder wurden von der DDR wegen der für sie ungünstigen Mehrheitsverhältnisse (wie 1955 in dem ECOSOC) zurückgezogen.
Der am 28. 2. 1966 vom Staatsrat der DDR gestellte Antrag auf Aufnahme der DDR in die UN hatte mangels einer Empfehlung des Sicherheitsrates an die Vollversammlung ebenfalls keine Chance, obwohl die SED-Führung damals noch behauptete, im [S. 119]Interesse einer einheitlichen deutschen Nation zu handeln.
Mit der Aufnahme sollte gleichzeitig die internationale Anerkennung der DDR durchgesetzt werden, ohne daß dafür in der innerdeutschen Auseinandersetzung ein politischer Preis zu zahlen gewesen wäre. Damit war auch die UN-Politik ein wesentliches Instrument der Deutschlandpolitik der SED, das sich jedoch so lange als unwirksam erwies, wie in Europa ein Zustand der Konfrontation zwischen den Blöcken herrschte und in der deutschen Frage keine Fortschritte erzielt wurden.
Erst nach dem Abschluß der Verträge von Moskau und Warschau zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR bzw. der Volksrepublik Polen, nach Ratifizierung des Viermächte-Abkommens über Berlin und der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland (1972) war für die DDR der Weg in die UN frei.
Am 18. 9. 1973 wurde die DDR als 133. Staat in die Weltorganisation aufgenommen. Das Verhalten der DDR in den ersten 9 Jahren ihrer Mitgliedschaft (September 1973 bis September 1982) läßt inzwischen einige Schlüsse auf ihre künftige Politik in der UNO zu. Bei den inzwischen erfolgten einigen hundert Abstimmungen bzw. Resolutionen stimmte sie stets — bis auf unwesentliche Ausnahmen — genauso wie die UdSSR. Dies wurde erneut besonders deutlich anläßlich der 2. UNO-Sonderabrüstungskonferenz im Juni–Juli 1982. Ein erster gemeinsamer Antrag von Bundesrepublik Deutschland, DDR und der Republik Österreich, Deutsch als offizielle UN-Sprache zuzulassen (d.h. vor allem, offizielle Dokumente der UN auch ins Deutsche zu übersetzen), ist 1974 positiv entschieden worden. Offenbar beabsichtigt die SED vorläufig nicht, in der UNO eine offene Konfrontationspolitik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu betreiben, vielmehr durch sachbezogene Mitarbeit in einzelnen Gremien der Weltorganisation ihr „Image“ als „friedliebender“ und „sozialistischer deutscher Staat“ (als Staat des „real existierenden Sozialismus“) vor allem bei den Ländern der Dritten Welt weiter zu verbessern. Auf der 37. Generalversammlung im Jahr 1982 hat sie nur in wenigen Fällen nicht mit der Mehrheit der UNO-Mitglieder gestimmt.
Allerdings ist gleichzeitig eine unverminderte Fortsetzung ihrer Abgrenzungspolitik gegenüber der Bundesrepublik auch in der UNO festzustellen, wobei vor allem die Debatten der UN-Vollversammlungen als internationales Forum genutzt werden. Dies wurde u.a. in der Rede von DDR-Außenminister Fischer während der Generaldebatte im September 1982 deutlich, in deren Verlauf beide deutsche Außenminister ihre unterschiedlichen Standpunkte zur beide deutsche Staaten besonders berührenden Abrüstungsfrage dargelegt haben.
Für die Jahre 1980–1981 wurde die DDR zum nichtständigen Mitglied des Sicherheitsrates gewählt. Im Januar 1980 scheiterte die Aufforderung des Rates zum Rückzug der sowjetischen Truppen aus Afghanistan am sowjetischen Veto, das die DDR als einziges seiner übrigen 10 Mitglieder unterstützte. Eine schwere Schlappe erlitt die UNO-Politik der Sowjetunion und damit auch der DDR, als auf einer Sondertagung der Generalversammlung im gleichen Monat die sowjetische Intervention in Afghanistan mit 104 gegen 18 Stimmen bei 18 Enthaltungen verurteilt wurde. Dem Wirtschafts- und Sozialrat der UN (ECOSOC) gehörte die DDR von 1974 bis 1976, von 1979 bis 1981 und wieder seit 1983 an; in der Wirtschaftskommission für Europa (ECE), einer Unterorganisation des ECOSOC, ist sie seit 1973 Mitglied. Dem Internationalen Gerichtshof (IGH) und dem Treuhandrat gehört die DDR nicht an. Im Generalsekretariat ist sie mit einigen hohen Posten vertreten, jedoch ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland unterrepräsentiert.
Gegenwärtig (1983) ist die DDR Mitglied u.a. in den folgenden Organen der Vollversammlung bzw. Spezialorganisationen der UNO:
Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) seit 1972;
Internationale Fernmeldeunion (ITU) seit 1973;
Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit 1973;
Weltpostverein (UPU) seit 1973;
Weltorganisation für Meteorologie (WMO) seit 1973;
Internationale Atomenergieorganisation (IAEA) seit 1973;
Internationale Beratende Seeschiffahrtsorganisation (IMCO) seit 1973;
Internationale Organisation zum Schutz geistigen Eigentums (WIPO) seit 1972;
Internationale Arbeitsorganisation (ILO) seit 1974.
Welternährungsrat (WFC) bis 1980;
Sonderausschuß über die Charta der UNO seit 1974.
Ferner arbeitet die DDR mit u.a. am
- Entwicklungshilfeprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) seit 1973; in der
- Organisation für industrielle Entwicklung (UNIDO) seit 1973; im
- Weltkinderhilfswerk (UNICEF) seit 1973: in der
- Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) seit 1973; am
- Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) seit 1973.
Sie ist darüber hinaus Mitglied zahlreicher Unterorganisationen der UN: u.a. der Suchtstoffkommission, dem Komitee für Menschenrechte (bis 1982), der Kommission für die Rechtsstellung der Frau, dem Komitee für Natur-Ressourcen und dem Abrüstungsausschuß in Genf.
Ohne Begründung bleibt die DDR bisher u.a. der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation [S. 120](ICAO), der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO), der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA), der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds (IMF) und einigen weiteren Sonderorganisationen der UNO fern.
Vom Haushaltsaufkommen der UN (1984/85 rd. 3,6 Mrd. DM) hat die DDR 1,39 v.H. (Bundesrepublik 8,54 v.H.) zu tragen.
Die UNO-Politik der DDR läßt sich insgesamt wie folgt charakterisieren: sie bekräftigt unermüdlich ihre Unterstützung für die Ziele der UNO-Charta, d.h. aus der Sicht der SED, den „Kurs der friedlichen Koexistenz, Rüstungsbegrenzung und Zusammenarbeit der Völker“. Ihre bisherige Politik in der UNO bezeichnet die SED als „positiv, erfolgreich und konstruktiv“. Wenn es der koordinierten A. der „sozialistischen Staatengemeinschaft“ nützt, wird die Weltorganisation stets, geschlossen im Stimmblock der 16 Staaten unter direktem und indirektem sowjetischen Einfluß, als prestigeträchtiges Propagandaforum genutzt. (So hat diese Gruppe bisher in rd. 90 v.H. aller Fälle einheitlich abgestimmt; die EG-Staaten waren dagegen nur in rd. 65 v.H. aller Abstimmungen einer Meinung.) Wenn es um von der UdSSR eingebrachte oder getragene Resolutionsentwürfe zur Abrüstungspolitik, gegen Apartheid in Südafrika, für eine Nah-Ost-Regelung im Sinne der PLO, gegen „Imperialismus, Neokolonialismus und Rassismus“ und um Änderung der bestehenden Weltwirtschaftsordnung (allerdings zu Lasten allein der westlichen Industriestaaten) geht, waren die Positionen der DDR zumeist mehrheitsfähig. Ihre Vertreter sind auch, genauso wie die der Sowjetunion und die der anderen europäischen Verbündeten, stets allen Überlegungen zur Reform der UNO (mehr Einfluß für den Generalsekretär, Modifizierung der VETO-Macht der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates usw.) entgegengetreten, obwohl viele Staaten der Dritten Welt (die gegenwärtig rd. 120 von insgesamt 157 Mitgliedern stellt) an einem Abbau der Privilegien der Großmächte in der UNO interessiert sind.
Das Bild von der uneingeschränkten UNO-Treue der DDR trübt sich, wenn man berücksichtigt, daß sie in allen jenen Gremien ihre Mitarbeit verweigert, in denen gegen finanzstarke westliche Mitglieder bzw. aufgrund der Mehrheitsverhältnisse eine „antiimperialistische“ Politik nicht betrieben werden kann. Auch in den Hauptorganen der UNO stimmt die DDR dann gegen Mehrheiten, wenn das den Zielen ihrer A. und der der Verbündeten dient. So wendet sie sich z.B., wie ihre Verbündeten, beharrlich dagegen, daß der Sitz Kampucheas nach wie vor, allerdings satzungsmäßig zu Recht, vom Vertreter der Pol-Poth-Regierung eingenommen wird und damit dem von der UdSSR und Vietnam gestützten Heng-Somrin-Regime die Anerkennung der UNO versagt bleibt.
Damit zeigt sich erwartungsgemäß, daß es zwischen der Politik der DDR in der UNO und anderen Aktionsfeldern ihrer A. keine Unterschiede gibt; sie ist Instrument zur Durchsetzung spezifischer Interessen einer Staatengruppe. Sie dient nicht dazu, die Kompetenz der UNO als internationales Schiedsorgan mit Aufgaben der weltweiten Konfliktminderung bzw. -lösung — wenn nötig auch gegen den Willen eines Mitgliedes — zu stärken.
Im Rahmen ihrer außenpolitischen Aktivitäten (innerhalb und außerhalb der UNO) hat die DDR ca. 600 multilaterale, völkerrechtliche Verträge mitunterzeichnet, darunter u.a. das Kernwaffenteststoppabkommen von 1963, den Nonproliferationsvertrag von 1968, den Vertrag über das Verbot der Stationierung von Kernwaffen auf dem Meeresboden von 1971, die Konvention über das Verbot bakteriologischer Waffen von 1972 und die Konvention über das Verbot militärischer und sonstiger feindseliger Anwendung von Mitteln zur Einwirkung auf die Umwelt von 1977.
Von besonderer Bedeutung ist die Ratifizierung der beiden Menschenrechtspakte (Bürgerrechts- und Sozialrechtspakt) der UN durch die DDR, die im Jahr 1976 völkerrechtlich in Kraft getreten sind (GBl. II, 1974, Nr. 6 u. 7). Der im Bürgerrechtspakt enthaltenen Berichtspflicht (Art. 40) ist die DDR im August 1977 und im Herbst 1982 nachgekommen. Sie hat auf Anfragen bezüglich Menschenrechtsverletzungen in der DDR jedoch stets nur ungenau geantwortet und konnte lediglich durch Geschäftsordnungstricks sowjetischer und bulgarischer Diplomaten der Genfer Berichtskommission vor einer möglichen Verurteilung bewahrt werden. Dabei ist erneut deutlich geworden, daß die SED-Führung in Darstellung und Handhabung der Menschenrechtsproblematik den sozialen Menschenrechten („Recht auf Arbeit“) den absoluten Vorrang vor den politischen einräumt.
Die DDR ist gegenwärtig Mitglied in einer Reihe zwischenstaatlicher Organisationen außerhalb der UNO. Sie gehört z.B. seit 1956 der Internationalen Organisation für das gesetzliche Meldewesen (OIML) und seit 1975 der Welt-Tourismus-Organisation (WTO) an. Sie ist seit 1971 Mitglied des Internationalen Instituts für die Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT) und hat 1973 die beiden Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfracht- und -personenverkehr (CIM/CIV) unterzeichnet.
Darüber hinaus gehört die DDR gegenwärtig mehr als 250 nichtstaatlichen internationalen Organisationen wie z.B. der Internationalen Rundfunk- und Fernsehorganisation (OIRT) und der internationalen Liga der Rotkreuzgesellschaften an und ist gleichberechtigtes Mitglied in allen internationalen Sportverbänden (seit 1968 auch im IOC).
Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Warschauer [S. 121]Pakt (seit 1955) und im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (seit 1950) gehört die DDR weiteren 13 sogenannten sozialistischen internationalen Organisationen an.
VII. Zusammenfassung und Ausblick
Mit der völkerrechtlichen Anerkennung durch 132 Staaten (Dezember 1983) ist für die DDR eine wichtige Phase ihrer A. abgeschlossen. In ihrem Verlauf ging es in erster Linie darum, durch Erlangung dieser Anerkennung einen Beitrag zur Existenzsicherung der DDR und damit zur Stärkung der Machtposition der SED zu leisten. Die A. hatte damit in besonderem Maß eine innenpolitische Funktion und Dimension.
Aber auch gegenwärtig gilt, daß jede außenpolitische Aktion, unabhängig von ihrer unmittelbaren konkreten „Nützlichkeit“, d.h. ihrem außenpolitischen Image-, Einfluß- und Zieldurchsetzungspotential, vor allem im Hinblick auf die Förderung der politischen Stabilität des Herrschaftssystems der SED unternommen wird. Nur so ist z.B. die selektive Berichterstattung über außenpolitische Ereignisse in den Medien der DDR zu erklären: Die Bevölkerung hat aus der Presse der SED bisher so gut wie nichts über den Einsatz von Soldaten der Nationalen Volksarmee in Angola sowie in Äthiopien erfahren, dafür um so mehr von den Pflichten der „internationalen Solidarität“, die diese Aktivitäten ideologisch absichert und gleichzeitig den Eindruck erwecken soll, die A. der DDR befinde sich stets und überall in Übereinstimmung mit den humanen Prinzipien des allgemeinen Völkerrechts.
Die A. der DDR läßt sich gegenwärtig folgendermaßen charakterisieren:
1. Die DDR-Führung kann heute nicht mehr damit rechnen, daß ihren Problemen und Forderungen dieselbe internationale Aufmerksamkeit entgegengebracht wird wie in jenen Jahren, als sich die Aussicht auf ihre diplomatische Anerkennung noch als Druckmittel gegen den Westen im allgemeinen und die Bundesrepublik Deutschland im besonderen ausnutzen ließ. Ein Wandel im außenpolitischen Instrumentarium war daher notwendig, wenn sich die SED-Führung nicht mit der ausschließlichen Vertretung ihrer Interessen durch die „koordinierte Außenpolitik“ ihrer kommunistischen Partner abfinden wollte. Dieser Wandel hat sich inzwischen insofern vollzogen, als sich der DDR gerade in den letzten Jahren zahlreiche neue Möglichkeiten eröffnet haben, insbesondere durch Herstellung normaler, zum Teil dichter Beziehungen auf vielen Ebenen zu den westlichen Industriestaaten, ihr erwünschtes Image als friedliebender, antifaschistischer deutscher Staat und vertrauenswürdiges Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft zu fördern.
2. Die seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) zu beobachtende, sich auf dem IX. und X. Parteitag (1976 und 1981) fortsetzende, mit der Verfassungsänderung von 1974 und dem neuen Freundschaftsvertrag mit der UdSSR von 1975 jetzt auch staats- und völkerrechtlich normierte Anlehnung und strikte Unterordnung unter die UdSSR hat das diplomatisch-politische Gewicht der DDR aus der Sicht westlicher Staaten zwar nicht verringert, jedoch auch nicht vergrößert, da ihr außenpolitischer Spielraum im Vergleich mit anderen osteuropäischen Staaten als gering eingeschätzt wird. Aufgrund ihrer relativen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Stabilität hat sich die DDR aber zum wichtigsten Bündnispartner der Sowjetunion entwickelt, so daß es ihr gelungen ist, auch nach den Moskauer Führungswechseln 1982 und 1984 ihren außenpolitischen Spielraum zu konsolidieren.
3. In der konkreter werdenden Auseinandersetzung mit der Dritten Welt („Nord-Süd-Dialog“) wird sich die SED-Führung entscheiden müssen, ob sie in der Gefolgschaftstreue zur UdSSR ihre Entwicklungshilfepolitik weiterhin selektiv nur gegenüber Moskau-freundlichen Staaten betreiben oder aber, ohne politische Bedingungen und mit stärkerem materiellen Einsatz, bei der Lösung der aktuellen Entwicklungsprobleme in Afrika, Asien und Lateinamerika mitwirken will. Dem wird sich die DDR auf Dauer nicht entziehen können, selbst wenn — wie der Verlauf des X. Parteitages der SED 1981 gezeigt hat — in der Einschätzung der SED die Dritte Welt als (manipulierbare) revolutionäre Triebkraft in der Auseinandersetzung zwischen Ost und West an Bedeutung verloren hat. Die DDR-Führung muß dabei auch bedenken, daß die Haltung der Entwicklungsländer in der deutschen Frage (bisher weitgehend: Gleichgültigkeit) keine unabänderliche Größe ist, mithin nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Wille des deutschen Volkes zur Wiedervereinigung zu gegebener Zeit die Unterstützung einer breiten Mehrheit in der UNO finden könnte.
Die Mitgliedschaft in der UNO bedeutet auch, daß die DDR zu internationalen Streitfragen oder in Krisen- und Konfliktsituationen deutlicher als bisher Stellung nehmen muß. In den Entwicklungsländern jedenfalls wird aufmerksam registriert, ob das Programm der sog. „koordinierten A.“ der sozialistischen Staaten von einzelnen Ländern nicht dazu mißbraucht wird, sich einer eindeutigen Stellungnahme in internationalen Krisensituationen, z.B. zum iranisch-irakischen Krieg, zum Expansionismus Libyens usw., zu entziehen.
4. Das unverkennbare Bestreben der DDR, als eigenständiger deutscher Staat und als möglichst „normales“ Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft akzeptiert zu werden, konfrontiert ihre Führung ständig mit der Notwendigkeit, immer wieder einen Ausgleich zwischen selbstgestelltem, ihrem ideologischen Grundverständnis entspringendem „Auftrag“ im „internationalen Klassenkampf“ (Bei[S. 122]trag zum Sieg des Sozialismus/Kommunismus im Weltmaßstab) und ihren, staatliche Interessen berücksichtigenden, den konkreten internationalen Ereignissen sich anpassenden, Verhaltensweisen zu suchen. Dort, wo es seit etwa 1972 Fortschritte in der Normalisierung des Verhältnisses zur nichtsozialistischen Staatenwelt gegeben hat, scheint ihr dieser Ausgleich ohne größere Brüche gelungen zu sein. Einiges dürfte in der Zukunft davon abhängen, ob die SED-Führung diesen Weg weitergehen kann. In diesem Bereich kann sie — bei entsprechender Berücksichtigung blockpolitischer Erfordernisse — relativ autonom über ihre A. bestimmen.
5. Die Deutschlandpolitik der SED bleibt auch in Zukunft ein wichtiges Aktionsfeld ihrer A. Obwohl die SED im Verlauf der westlichen Nachrüstungsdiskussion das Schicksal der innerdeutschen Beziehungen wiederholt mit abrüstungspolitischen Fragen propagandistisch verknüpft hat, bleibt sie auch nach Beginn der Stationierung neuer Raketensysteme in beiden deutschen Staaten an einem Interessenausgleich zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR interessiert. Es wird jedoch nicht allein vom SED-Politbüro abhängen, ob der Kurs der innerdeutschen „Schadensbegrenzung“ durchgehalten werden kann. Innerdeutsche Beziehungen
Johannes Kuppe
Literaturangaben
- Veröffentlichungen aus der Bundesrepublik Deutschland und westlichen Ländern werden in den Literaturhinweisen am Ende des Handbuches in der Gruppe 10 (Außenpolitik) genannt. Auf ihre Angabe an dieser Stelle wird daher verzichtet.
- Außenpolitik der DDR. Sozialistische deutsche Friedenspolitik. Autorenkollektiv u. Ltg. v. Stefan Doernberg, 2., überarb. u. erg. Aufl., Berlin (Ost): Staatsverl. 1982.
- Die DDR und die Verwirklichung der Schlußakte von Helsinki. Dokumente und Materialien. Hrsgg. v. Institut für Internationale Beziehungen an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Berlin (Ost): Staatsverl. 1980.
- Die Didaktik von Innen- und Außenpolitik bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR. Autorenkollektiv u. Ltg. v. Erhard Crome. Hrsgg. v. d. Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften. Potsdam-Babelsberg 1981. (Aktuelle Beiträge der Staats- und Rechtswissenschaft, H. 234.)
- Honecker, Erich: Dem Frieden unsere Tat. Ausgewählte Reden und Aufsätze für Militär- und Sicherheitspolitik der SED 1976–1981, Berlin (Ost): Militärverl. Militärverl. 1982.
- Sechs Jahrzehnte Kampf um Frieden und Sicherheit in Europa. Eine Dokumentation zu den Initiativen der Sowjetunion und der anderen Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages für die kollektive Gewährleistung der europäischen Sicherheit. Zusammengest. u. eingel, von Ernst Laboor. Berlin (Ost): Dietz 1977.
- Klein, Peter, u. Klaus Engelhardt: Weltproblem Abrüstung. Praktische und ökonomische Probleme der Rüstung und Rüstungsbegrenzung. Berlin (Ost): Staatsverl. 1979.
- Kohrt, Günter: Auf stabilem Kurs. Stationen der Außenpolitik der DDR. Berlin (Ost): Dietz 1980.
- Pabst, Joachim: Internationale Beziehungen neuen Typs. Erfahrungen, Entwicklungsetappen, Probleme. Berlin (Ost): Staatsverl. 1981.
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- Sozialismus und internationale Beziehungen. Berlin (Ost): Dietz 1981.
- Wörterbuch der Außenpolitik und des Völkerrechts. Hrsgg. v. Institut für Internationale Beziehungen an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Redaktion Kollektiv u. Vors. v. Wolfgang Hänisch. Berlin (Ost): Dietz 1980.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 104–122
Außenhandelsbetriebe (AHB) | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Außenwirtschaft und Außenhandel |