Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) (1985)
Siehe auch:
- Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft: 1969
[S. 1043]Aus der Deutschen Bauernbank (1950) bzw. Landwirtschaftsbank (1965) durch Erweiterung des Geschäftsbereichs und Umbenennung am 1. 10. 1968 (GBl. II, 1969, S. 41) hervorgegangenes Spezialinstitut des Bankwesens für die Geld- und Kreditpolitik im Bereich der Landwirtschaft, Nahrungsgüter - und Forst- und Holzwirtschaft. Für ihren Zuständigkeitsbereich erarbeitet die BLN eine Kreditbilanz und führt als kontoführende Geschäftsbank der genossenschaftlichen und staatlichen Betriebe sowie deren kooperativen Einrichtungen, der sonstigen Betriebe und staatlichen Leitungsorgane alle bankenüblichen Aufgaben des Einlagen- und Kreditgeschäfts, Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs durch. Die Bevölkerung kann bei der BLN sowie den in bezug auf die Bankgeschäfte ihrer Aufsicht unterstellten und von ihr finanzierten Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) mit über 2.400 Zahlstellen Spar- und Spargirokonten halten. Über ihre Finanzierungstätigkeit hinaus nimmt die Bank auch Kontrollfunktionen wahr, führt Konten des Staatshaushalts und erfüllt Aufgaben der Haushaltsdurchführung. Bei der BLN besteht das „Revisionsorgan für die sozialistischen Produktionsgenossenschaften der Landwirtschaft“, das als Einrichtungen der Bank nachgeordnete Revisionsorgane in den Bezirken unterhält.
Die BLN gliedert sich in die Zentrale mit Sitz in Berlin (Ost) und Niederlassungen (Bezirksdirektionen, Kombinatsbankfilialen und Filialen mit Außenstellen). Sie arbeitet auf der Grundlage eines Statuts vom 23. 10. 1975 (GBl. I, S. 692), stellt einen Finanzplan auf, verfügt über ein Grundkapital von 250 Mill. Mark und einen Reservefonds.
Die BLN ist ein zentrales Organ des Ministerrates, der auch ihren Präsidenten (z. Z. Günther Schmidt, SED) beruft.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1043
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