
Bau- und Montagekombinate (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979
Volkseigene Großbetriebe des Bauwesens (Bau- und Wohnungswesen), gebildet durch Zusammenschluß einer Anzahl von Bau- und Montagebetrieben in einem bestimmten Gebiet (in der Regel 2–3 Bezirke umfassend). Auf Beschluß des Ministerrats gebildet seit 1963.
Das Bauwesen umfaßt gegenwärtig etwa 20 zentralgeleitete Kombinate mit rd. 250.000 Beschäftigten. Darunter befinden sich 8 allgemeine BuM., 6 Spezialbaukombinate (z.B. Metalleichtbaukombinat, Kombinat Autobahnbau) sowie 6 Kombinate für Baumaterialien (z.B. Kombinat Bau- und Grobkeramik, Zementkombinat). Daneben gibt es 15 regionale Wohnungsbaukombinate, die sowohl zentral als auch regional geleitet werden, und andere regional geleitete Kombinate und Betriebe. Die Kombinate des Bauwesens werden als Generalauftragnehmer (GAN) für die Durchführung staatlicher Investitionsaufgaben innerhalb ihres Gebietes eingesetzt. Die Betriebsteile der BuM. sind — wie die Kombinatsbetriebe im Verhältnis zu ihrer Kombinatsspitze bei den Industriekombinaten — wirtschaftlich selbständig. Hauptaufgaben der Kombinate des Bauwesens sind: Sicherstellung des vorrangigen Aufbaus der Investitionsbauvorhaben, Durchführung anderer wichtiger Industriebauten, Einflußnahme auf Vorbereitung und Durchführung der staatlichen Investitionspläne, Förderung der Industrialisierung des Industriebaus, Erfüllung des Wohnungsbauprogramms sowie Sicherstellung der Versorgung mit Baustoffen.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 152
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