DDR von A-Z, Band 1985

Bauaufsicht, Staatliche (1985)

 

 

Siehe auch:


 

Verschiedenen Institutionen übertragene Aufgabe zur Überwachung der Einhaltung baurechtlicher, bautechnischer und bauwirtschaftlicher Bestimmungen. Im Sinne der StB. sind tätig das Ministerium für Bauwesen und die Bauämter der Räte der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden. Eigene Zuständigkeiten auf diesem Gebiete haben das Ministerium für Nationale Verteidigung, das Ministerium des Innern, das Ministerium für Staatssicherheit, das Ministerium für Verkehr, das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen, das Amt für Wasserwirtschaft, das Amt für Kernforschung und Kerntechnik sowie die SDAG Wismut. Die Organe der StB. sind berechtigt, Verweise, Ordnungsstrafen und Zwangsgelder zu verhängen.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 149


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.