
Bauaufsicht, Staatliche (1985)
Siehe auch:
Verschiedenen Institutionen übertragene Aufgabe zur Überwachung der Einhaltung baurechtlicher, bautechnischer und bauwirtschaftlicher Bestimmungen. Im Sinne der StB. sind tätig das Ministerium für Bauwesen und die Bauämter der Räte der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden. Eigene Zuständigkeiten auf diesem Gebiete haben das Ministerium für Nationale Verteidigung, das Ministerium des Innern, das Ministerium für Staatssicherheit, das Ministerium für Verkehr, das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen, das Amt für Wasserwirtschaft, das Amt für Kernforschung und Kerntechnik sowie die SDAG Wismut. Die Organe der StB. sind berechtigt, Verweise, Ordnungsstrafen und Zwangsgelder zu verhängen.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 149
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