DDR von A-Z, Band 1985

Betriebsräte (1985)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Bereits im Sommer 1945 bildeten sich in vielen Betrieben der SBZ B., die durch das Kontrollratsgesetz Nr. 22 vom 10. 4. 1946 eine für alle Besatzungszonen geltende rechtliche Grundlage erhielten. Die vom Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) am 25./26. 11. 1948 in Bitterfeld gefaßten Beschlüsse verfügten die Auflösung aller B. in Betrieben, in denen über 80 v.H. der Beschäftigten Gewerkschaftsmitglieder waren, zugunsten der Leitungen der Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO). Damit wurden Interessenvertretung und Mitwirkungsrechte der Belegschaften unmittelbar in den sich zur marxistisch-leninistischen Massenorganisation entwickelnden FDGB eingebunden und eine Voraussetzung für die Einführung einer am sowjetischen Vorbild orientierten Planwirtschaft sowie der damit verbundenen Formen der Arbeitsorganisation geschaffen. Das Gesetz der Arbeit vom 19. 4. 1950 sah demzufolge nur noch die BGL als „Vertretung der Arbeiter und Angestellten im Betrieb“ vor (§ 6).


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 212


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.