
Fonds der Volksvertretungen (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Der FdV. besteht aus zusätzlichen, am Jahresende über den planmäßigen Kassenbestand der örtlichen Volksvertretungen hinausgehenden und in das nächste Haushaltsjahr übertragbaren Haushaltsmitteln. Der FdV. wird gebildet aus bestimmten Einsparungen (Minderausgaben) bzw. aus Mehreinnahmen über die geplanten Einnahmen der örtlichen Haushalte. Ausgenommen sind allerdings nicht verbrauchte Mittel für Investitionen sowie Werterhaltungsmaßnahmen, soweit sie nicht nachgewiesene Einsparungen betreffen. Mit dem FdV. sollen die örtlichen Volksvertretungen an einem sparsameren Einsatz der finanziellen Mittel interessiert werden.
Der FdV. darf verwendet werden zur Durchführung von Aufgaben im Rahmen des Volkswirtschaftsplanes sowie zur Erschließung zusätzlicher Reserven. Außerhalb des Planes kann er für Maßnahmen (begrenzt auch für Investitionen) im Handel, in den örtlichen VEB, der Kommunalwirtschaft und den staatlichen Einrichtungen, soweit sie der besseren Versorgung der Bevölkerung dienen, eingesetzt werden.
Der FdV. wird getrennt von den Haushaltsmitteln des laufenden Jahres (Staatshaushalt) auf besonderen Bankkonten geführt und in der Regel mit 3 v.H. verzinst.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 422