Generalauftragnehmer (GAN) (1985)
Siehe auch:
GAN sind Betriebe — in der Regel Bau- und Montagebetriebe (Industriebau), Spezialkombinate bzw. Betriebe oder Kombinate des Maschinen- und Anlagenbaus sowie Projektierungsbetriebe —, denen die Durchführung eines gesamten Investitionsvorhabens vom Auftraggeber übertragen wurde. Voraussetzung sind bestätigte Vorbereitungsdokumente und die Aufnahme des Vorhabens im Plan. Ihre Aufgabe besteht darin, die Zulieferung aller beteiligten Betriebe zu organisieren und zu überwachen sowie alle Teilleistungen zeitlich aufeinander abzustimmen. Zu diesem Zweck schließt der GAN Verträge mit den beteiligten Liefer- und Leistungsbetrieben ab, um diese zu einer termin- und qualitätsgerechten Übergabe kompletter und funktionsgerechter Teilanlagen zu verpflichten. Zu seiner Unterstützung kann er für bestimmte Lieferungen und Leistungen sowie für ein Bündel von Leistungen einen oder mehrere Hauptauftragnehmer bestellen.
Mit der Übernahme einer weitgehenden Gesamtverantwortung über das durchzuführende Investitionsprojekt — also über die selbst durchzuführenden Leistungen hinaus — erwachsen dem GAN zusätzlich Risiken, für die ihm allerdings eine genau festgelegte Vergütung (GAN-Vergütung) zukommt.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 511