DDR von A-Z, Band 1985

Hauptauftragnehmer (HAN) (1985)

 

 

Siehe auch die Jahre 1975 1979


 

Ein Betrieb, der für die Bauleistungen oder die Ausrüstungslieferungen bzw. für komplette Anlagen oder Teilaggregate eines Investitionsprojektes verantwortlich ist. Bezüglich der von ihm zu vertretenden Leistungen hat er für eine projektgetreue, termingerechte und qualitativ einwandfreie Arbeitsausführung Sorge zu tragen. Diese Verantwortung übernimmt er aufgrund von Verträgen, die er mit dem Generalauftragnehmer (GAN) oder, wenn ein solcher nicht bestellt wurde, direkt mit dem Auftraggeber abgeschlossen hat. Dem HAN steht das Recht zu, eigenverantwortlich Teile seines Auftrages an Nachauftragnehmer weiterzugehen. Für seine Koordinierungsfunktion steht ihm eine besondere Vergütung zu.


 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 595


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.