Hauptauftragnehmer (HAN) (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979
Ein Betrieb, der für die Bauleistungen oder die Ausrüstungslieferungen bzw. für komplette Anlagen oder Teilaggregate eines Investitionsprojektes verantwortlich ist. Bezüglich der von ihm zu vertretenden Leistungen hat er für eine projektgetreue, termingerechte und qualitativ einwandfreie Arbeitsausführung Sorge zu tragen. Diese Verantwortung übernimmt er aufgrund von Verträgen, die er mit dem Generalauftragnehmer (GAN) oder, wenn ein solcher nicht bestellt wurde, direkt mit dem Auftraggeber abgeschlossen hat. Dem HAN steht das Recht zu, eigenverantwortlich Teile seines Auftrages an Nachauftragnehmer weiterzugehen. Für seine Koordinierungsfunktion steht ihm eine besondere Vergütung zu.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 595
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