Hygiene-Inspektion (1985)
Siehe auch:
Einheitliche Bezeichnung für die Dienststellen auf allen Ebenen der staatlichen Gesundheits-Fachverwaltung, denen die Aufsicht über die Lebensmittel- und die Ortshygiene, die Abwehr der Erreger von Infektionskrankheiten beim Menschen und die Überwachung der Schadstoff-Konzentrationen im Umweltschutz obliegt: Im Ministerium für Gesundheitswesen als zentrale Leitstelle eine Hauptabteilung, untergliedert in mehrere „Hauptinspektionen“ (für Gesundheitsschutz, Seuchenschutz usf.). bei den Räten der Bezirke ein besonderes Referat der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen, ebenso bei der entsprechenden Abt. jedes Kreises als Kreis-HI. Jede HI. hat gegenüber den nachgeordneten Instanzen der Hygiene-Aufsicht praktisch uneingeschränktes Weisungsrecht und in allen Instanzen Exekutiv- und Strafvollmacht (Ordnungswidrigkeiten).
Den Bezirks-HI. zugeordnet sind (insgesamt 22) Bezirks-Hygiene-Institute, die die technischen Untersuchungsaufgaben wahrnehmen.
Für den Bereich des Ministeriums für Verkehrswesen hat dessen Medizinischer Dienst (MDV) die Funktion der HI. für Eisenbahn, Luftverkehr und Schiffahrt unter Einschluß auch des hafenärztlichen Dienstes nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften.
Die HI. in Bezirken und Kreisen werden von „Hygiene-Ärzten“ — einer besonderen Gruppe unter den Fachärzten — geleitet. Die Fachkräfte der Hygiene-Aufsicht im Mittleren medizinischen Personal sind die Hygiene-Inspektoren (Medizinischer Assistent); sie werden auf einer Medizinischen Fachschule in Berlin (Ost) ausgebildet. Als örtliche Einsatzgruppen werden „Hygiene-Aktivs“ aus ehrenamtlichen Helfern gebildet; sie sollen nicht nur Mängel in der Hygiene aufdecken und ausräumen, sondern zugleich auch an der Erziehung zu Sauberkeit und Schadstoffabwehr mitwirken. Gesundheitswesen.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 601
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