Ministerium für Bauwesen (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979
Nach Auflösung des Volkswirtschaftsrats (Ende 1965) reorganisiertes zentrales Anleitungs- und Kontrollorgan zur Planung und Leitung des gesamten Bauwesens. Gliederung des MfB.: je ein Bereich für Industriebau, Landwirtschaftsbau, Wohnungsbau und Baumaterialindustrie. Direkt unterstellt sind neben den Instituten der Bauforschung (Bauakademie der DDR mit ihren Instituten), den Kombinaten der Baumaterialindustrie, den Betrieben des Baumaterialhandels und der Baumechanisierung die Bau- und Montagekombinate, die Bauämter bei den Räten der Bezirke sowie die Kreisbauämter. Den beiden zuletzt genannten örtlichen Organen des Bauwesens, die gleichzeitig neben dem MfB. den Räten der Bezirke und Kreise unterstellt sind, unterstehen wiederum die Kombinate und Betriebe des örtlich geleiteten Bauwesens (einschließlich der privaten und genossenschaftlichen Betriebe des Bauhandwerks). Mit der Doppelunterstellung wird versucht, der Verzahnung zwischen zentralen Vorstellungen und regionalen Möglichkeiten Rechnung zu tragen (vgl. GBl., I/1975, S. 682 ff.). Minister: Bauingenieur Wolfgang Junker (SED). Staatssekretäre und 1. stellvertretende Minister sind Karlheinz Martini (SED) und Dr. Karl Schmiechen (SED). Das MfB. ist für den zusammengefaßten Plan der Bauwirtschaft (einschließlich der Bilanzierung nach Enderzeugnissen und Standorten) verantwortlich; es sichert die Planaufschlüsselung auf Betriebe und Kombinate, organisiert die Kontrolle der Plandurchführung, trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Kennziffern, Normative sowie der Qualität und übt weisungsberechtigt Funktionen der Staatlichen ➝Bauaufsicht aus. Architektur; Bau- und Wohnungswesen.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 900
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