DDR von A-Z, Band 1985

D. Plandurchführung und -kontrolle

 

Planung (1985)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979

 

I. Aufgaben und Probleme

 

 

P. ist der Prozeß der Überlegungen und Entscheidungen mit dem Ziel der Ausarbeitung von Plänen bzw. Programmen zur vorausschauenden Festlegung zukünftigen (insbesondere ökonomischen) Handelns sowie die Organisation und Kontrolle der Planausführung. Sie ist Hauptbestandteil der Wirtschaftspolitik und eines der konstitutiven Merkmale des Wirtschaftssystems der DDR (Wirtschaft). Rationalität und Zukunftsbezogenheit sind ihre typischen Merkmale. Die zentrale P. aller Produktionen und Leistungen sowie der Beschäftigung und der Kapitalbildung ist im Parteiprogramm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) von 1976 und in der Verfassung festgelegt. Art. 9 der DDR-Verfassung von 1968 in der Fassung von 1974 bestimmt: „Die Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik ist sozialistische Planwirtschaft.“

 

Die allgemeinen Aufgaben der P. sind: a) die Analyse der Gegenwart und die rationale Durchdringung der Zukunft, b) die Festlegung von miteinander abgestimmten volkswirtschaftlichen Wachstumszielen und von branchenmäßigen, territorialen und betrieblichen Entwicklungs- und Produktionsaufgaben, c) die Auswahl der Strategien und Mittel zur Durchführung, d) die Vorbereitung der Kontrollen durch die Fixierung von Sollgrößen als Maßstab für Soll-Ist-Vergleiche, e) das Zusammenwirken der Wirtschaftseinheiten untereinander und mit staatlichen Verwaltungsstellen. Im weiten Verständnis schließt P. auch Aufgaben der Leitung ein, in einem engen Verständnis meint P., Ziele und Aufgaben für künftige Tätigkeiten zu erarbeiten und festzulegen. P. und Leitung sollen sich dann in der Weise ergänzen, daß Leitung die Wirtschaftsabläufe mittels monetärer Instrumente (ökonomische Hebel) wie Preise, Zinsen und Prämien, aber auch durch direkte Anweisungen steuert. In der Praxis gehen P. und Leitung häufig ungeschieden ineinander über, so insbesondere im Bereich der kurzfristigen „operativen Leitung“ der Kombinate und Betriebe.

 

Die P. wird inhaltlich bestimmt durch die politischen Ziele der SED, die ökonomischen und sozialen Entwicklungsbedingungen der Volkswirtschaft (z.B. Arbeitskräftepotential, Mechanisierungsgrad der Produktion, Forschungslage), den Stand der innerdeutschen und internationalen Wirtschaftsbeziehungen, wobei im Vordergrund die Verflechtung mit der Wirtschaft der UdSSR und der RGW-Mitgliedsländer steht, und schließlich die allgemeine innen-, außen- und militärpolitische Lage.

 

Die Hauptprobleme der P. entstehen durch die Ungewißheit der zukünftigen Entwicklung und durch ein sich wandelndes Gestaltungsoptimum, das in erster Linie die Beziehungen zwischen P.-Zentrale und Wirtschaftseinheiten betrifft. Durch Veränderungen im Verhältnis von notwendigen zu vorhandenen Informationen und eine Anhebung der Informationsqualität wird versucht, diese Ungewißheit zu verringern.

 

Im Mittelpunkt der Gestaltungsproblematik steht die Frage nach dem mengenmäßig adäquaten Umfang der P. mit den Aspekten: a) Intensität der P. hinsichtlich der Ausführlichkeit und Genauigkeit, b) Kontinuität und Zeitraum (kurz-, mittel- und langfristige P.) und c) Verbindlichkeitsgrad. Des weiteren ist die P.-Organisation zu bestimmen, d.h. die Hierarchie der Institutionen und die Form des P.-Ablaufs.

 

Für das Funktionieren der Wirtschaft ist die Lösung bzw. Regelung existierender Widersprüche zwischen volkswirtschaftlichen, betrieblichen und individuellen Interessen von besonderer Bedeutung. Unabhängig von der diese Widersprüche leugnenden dogmatischen Behauptung der durch das Volkseigentum an Produktionsmitteln begründeten Interessenidentität zwischen individuellen, partikularen und gesamtgesellschaftlichen Interessen wird versucht, die Beschäftigten bei der Konkretisierung der zentral vorgegebenen Planziele mitwirken zu lassen, um zu erreichen, daß der Plan dem einzelnen nicht als ein ihn manipulierendes Instrument, sondern als schöpferisches, Leitungen und Belegschaften integrierendes und motivierendes Dokument erscheint (Interesse/Interessenübereinstimmung).

 

[S. 987]Zentralisierten Planentscheidungsverfahren wird der Vorzug vor Formen dezentraler Planentscheidungen gegeben. Entsprechend werden die Instrumente zentraler P., das sind vor allem Bilanzen und Kennziffern, ständig weiterentwickelt. Die Verfahren der zentralen P. stärken zugleich den streng hierarchischen Aufbau des Wirtschaftssystems. Bisher wurde auch daran festgehalten, umfangreiche Kennziffern-Kataloge anstelle einer einzelnen „synthetischen“ Kennziffer — etwa dem Gewinn oder der betrieblichen Eigenleistung — vorzugeben, wodurch widersprüchliches P.-Verhalten der Betriebe und staatlichen Verwaltungsstellen erleichtert wird. Mit Homogenisierungsformeln wie „Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag“, „Einheit von zentraler P. und eigenverantwortlicher P. der Betriebe“, „Einheit von kurz- und langfristiger P.“, sucht die Wirtschaftspolitik einem solchen Verhalten entgegenzuwirken. „Egoistisches“ Verhalten der Betriebe und Industriezweige bei der Aufteilung der Produktionsfaktoren, vor allem der Investitionsmittel, sowie die Schwerfälligkeit und die häufigen organisatorischen Änderungen des P.-Ablaufs führten und führen in Vergangenheit und Gegenwart immer wieder zu Zielkonflikten und zu wirtschaftlicher Ineffizienz.

 

Probleme entstehen ferner bei der Verflechtung von güterwirtschaftlicher und finanzieller P. (Finanzplanung und Finanzberichterstattung) sowie aus der Abstimmung der grundsätzlich ein- oder fünfjährigen P.-Fristen mit den davon abweichenden Entwicklungs- und Investitionszeiträumen.

 

Problematisch ist schließlich auch die Verbindung von vertikaler P. eines Wirtschaftsbereiches bzw. Industriezweigs und horizontaler P. der Bezirke, Kreise und Gemeinden. Eine weitere Überlagerung ergibt sich zunehmend aus den intensiveren Wirtschafts- und Wissenschaftsbeziehungen im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Bei hier auftretenden Konflikten wird in der Regel eine formal-administrative Lösung gesucht.

 

II. Planarten und Planinhalte

 

 

P. schlägt sich in Plänen und in Konzeptionen, die Vorstufen künftiger Pläne darstellen, nieder. Der Plan als wichtigstes wirtschaftspolitisches Instrument enthält die Entscheidungen zu 1. den Aufgaben und Zielen, 2. den einzusetzenden Mitteln, 3. den Zeiträumen und Terminen der Durchführung und 4. den Zuständigkeiten.

 

Er ist ein System von Aufforderungen (Direktiven, Normen oder Empfehlungen) und soll eine Folge von Handlungen hervorrufen und koordinierend leiten. Die Verhaltensanforderungen der Pläne sind verbindliche, rechtliche Normen. Planentscheidungen erhalten ihre Rechtsverbindlichkeit in Form von Plangesetzen (Jahresvolkswirtschaftsplan, Fünfjahrplan) oder in Form einzelner Vorschriften, z.B. zur Abwendung volkswirtschaftlicher Störungen. Rechtsverbindlich sind auf betrieblicher Ebene neben den Plänen auch einzelne betriebliche Normen und spezielle Entscheidungen, die nur für Teilbereiche der Betriebe gelten. Gegenwärtig sind außer der „langfristigen P.“ Fünfjahr- und Jahrespläne der Volkswirtschaft, der Ministerien, Kombinate, Bezirke, Kreise, Städte, Gemeinden und der Betriebe zu unterscheiden. Seit 1976 wird versucht, die Pläne nach einer einheitlichen, jeweils für die Zeiträume der Fünfjahrpläne 1976–1980 und 1981–1985 geltenden Ordnung aufzustellen. Die sonst üblichen jährlichen P.-Methodiken der Jahresvolkswirtschafts-P. sind damit entfallen. Nach dieser Ordnung ist die P. für kleinere Betriebe und für Betriebe und Kombinate der Bezirksgeleiteten Industrie und der örtlichen Versorgung nur in reduziertem Umfang durchzuführen. Da die P.-Ordnung von 1976 bzw. 1981 jedoch ständig revidiert wird, besteht aber auch gegenwärtig keine dauerhafte und einheitliche Ordnung.

 

A. Langfristige Planung

 

 

Unter langfristiger P. wird die vorausschauende Analyse (Prognose) und Festlegung der Hauptrichtungen und grundlegenden Proportionen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren verstanden. Sie ist auch ein Instrument zur Angleichung der Entwicklungskonzeptionen innerhalb des RGW. Gegenwärtig erstreckt sich die P. auf den Zeitraum 1976–1990, unterteilt in Fünfjahresabschnitte. Der Stellenwert der langfristigen P. bzw. der Perspektivpläne ist — insbesondere aus der Sicht der Kombinate und Betriebe — umstritten, da deren Festlegungen ständig in der Gefahr stehen, durch Entwicklungen auf dem Welt- und dem Binnenmarkt, der Außen- und Militärpolitik, der Wissenschaft und Forschung, der öffentlichen Haushalte u.a. überholt zu werden. Nach der P.-Ordnung von 1981 (GBl. SDr. 1020 a–q vom 1. 2. 1980, SDr. 1021 vom 22. 2. 1980) sind längerfristige Entwicklungskonzeptionen auf allen Ebenen der Wirtschaftsverwaltung zu den Themen wissenschaftlich-technischer Fortschritt, Sortiments- und Produktionsstruktur, Standortverteilung der Ressourcen sowie Arbeits- und Kapitalproduktivität zu erstellen.

 

B. Fünfjahrplan

 

 

Der Fünfjahrplan der Volkswirtschaft enthält Wachstumsziele für 5 Jahre und Strategien und Mittel zu ihrer Erreichung. Er bestimmt als Gesetz: a) die einzuschlagende Richtung von Wissenschaft und Technik, b) die grundlegende Zusammensetzung des Produktionssortiments, c) Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeitsziele, vor allem die anzustrebende Arbeitsproduktivität, d) einzelne bedeutsame Entwicklungs- und Produktionsziele sowie [S. 988]-vorhaben, e) den Kurs der außenwirtschaftlichen und bündnispolitischen Verflechtung (RGW), f) die Entwicklungsziele anderer Bereiche: der Aus- und Weiterbildung, der Jugend- und Frauenförderung, des Gesundheits- und Sozialwesens und der Kultur. Besonders mit dem Fünfjahrplan 1976–1980 sollte diese Planart — wie bereits ähnlich Ende der 60er Jahre — gegenüber dem Jahresvolkswirtschaftsplan an steuerungsinstrumenteller Bedeutung für die zentralen P.-Institutionen der SED- und Staatsführung gewinnen. Vorgesehen war, daß die P. von Wissenschaft und Technik künftig, anstelle der kurzen Jahresfrist, generell in Fünfjahreszeiträumen erfolgt. In die Ausarbeitung des Planes gingen ein: Programme zur Entwicklung einzelner Branchen und ausgewählter Komplexe der Wirtschafts-, Sozial- und Militärpolitik, „wissenschaftlich-technische Konzeptionen“ bzw. langfristige Konzeptionen von Erzeugnissen und Erzeugnisgruppen und Prognosen der erkennbaren demographischen, sozialen und ökonomischen Prozesse und der Trends von Wissenschaft und Technik in den nächsten 15–20 Jahren.

 

Übersicht über die Teilpläne des Fünfjahrplans 1981–1985 und der Jahresvolkswirtschaftspläne für die Jahre 1981–1985

 

Die Planungsordnung für die Jahre 1981–1985 zeigt folgende Gliederung:

  1. Grundsätze der Planungsordnung
  2. P. der Produktion der Industrie
  3. P. des Bauwesens
  4. P. der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft
  5. P. des Verkehrswesens und des Post- und Fernmeldewesens
  6. P. des Konsumgüterbinnenhandels
  7. P. des Bildungswesens
  8. P. des Gesundheits- und Sozialwesens
  9. P. der Körperkultur und des Sports, des Erholungswesens und des Tourismus
  10. P. der Bereiche der Kultur, des Fernsehens, des Rundfunks und des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes
  11. P. des komplexen Wohnungsbaus und der Wohnungswirtschaft
  12. P. der örtlichen Versorgungswirtschaft
  13. P. der Wasserwirtschaft
  14. Allgemeine Bestimmungen
  15. P. der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion
  16. P. des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung
  17. Konzeptionelle Vorbereitung des Fünfjahrplanes
  18. P. der sozialistischen Rationalisierung
  19. P. von Wissenschaft und Technik
  20. P. der Grundfonds und Investitionen
  21. P. der Materialökonomie
  22. Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung
  23. P. der Arbeitsproduktivität, des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und des Arbeitseinkommens
  24. P. der Berufsbildung
  25. Finanz- und Kostenplanung
  26. P. der Preise
  27. P. der Finanzen des Staates
  28. P. der Maßnahmen der sozialistischen ökonomischen Integration
  29. P. des Außenhandels und der Valutabeziehungen
  30. Territorialplanung
  31. P. der jugendpolitischen Aufgaben
  32. P. des Umweltschutzes
  33. Spezielle Planungsaufgaben zentraler Staatsorgane und der Räte der Bezirke: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

 

Komplexer Effektivitätsnachweis für die Volkswirtschaft insgesamt

 

 

P. des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung (zentrale Aufgaben)

 

 

Finanzbilanz des Staates

 

 

C. Jahresvolkswirtschaftsplan

 

 

Der Jahresplan der Volkswirtschaft stellt das verbindliche wirtschaftspolitische, in den Güter- und Finanzströmen abgestimmte Programm für ein Jahr dar. Er ist die Präzisierung der im Fünfjahrplan erfaßten Grundrichtung der Wirtschaftsentfaltung. Zu den im Jahresplan festgelegten Aufgaben gehören: 1. industrielle und landwirtschaftliche Produktion, darunter die Produktion wichtiger Positionen in Mengenangaben, 2. Nationaleinkommen, Kapitalbildung und -rentabilität, 3. Investitionen, hierbei auch Einzelvorhaben der Forschung und Entwicklung sowie der Rationalisierung, 4. Export und Import sowie Zusammenarbeit im RGW, 5. Arbeitsproduktivität, Lohnaufwendungen und Anzahl der Beschäftigten.

 

Seit 1973/74 sind durch die Kennziffern zudem folgende P.-Inhalte detaillierter vorgegeben worden: 1. die Konsumgüterproduktion in quantitativer und qualitativer Hinsicht, 2. die Intensivierung und Rationalisierung der Produktionsabläufe, 3. die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen, die P. von Wissenschaft und Technik sowie die Durchführung der betrieblichen Arbeitsorganisation, 4. die P. im Gesundheits- und Sozialwesen und im Kultursektor.

 

Darüber hinaus werden seit dem Jahr 1976 5. die Verwendung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, 6. die Richtungen und Schwerpunkte der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit innerhalb des RGW sowie 7. die künftige Entwicklung der Preise zentral detaillierter geplant. Die P.-Ordnung von 1981 hat ergänzend die P. jugendpolitischer Aufgaben sowie — nach der Bildung von Außenhandelsbetrieben bei einigen Kombinaten — des Außenhandels stärker betont.

 

D. Betriebsplan

 

 

Der Betriebsplan umfaßt die aufeinander abge[S. 989]stimmten Plankennziffern der VEB und Kombinate für ein Jahr oder ein Quartal. Er gliedert sich in Teilpläne, die sich jeweils beziehen auf den mengen- und wertmäßigen Produktionsumfang, die Modernisierung der Fertigungsverfahren, die Fortentwicklung des Sortiments, das Investitions- und Finanzierungsprogramm einschließlich des Gewinnzieles sowie die Beschäftigtenmobilität und die sozialen Einrichtungen. Neben den Betriebszielen enthält der Betriebsplan auch Regelungen zur Organisation der materiellen (Produktion) und der formalen Prozesse (Leitung, Kontrolle, Kommunikation) innerhalb eines Betriebes.

 

Seit dem Jahr 1974 ist die Betriebs-P. ausgeweitet worden. So schließt die Aufstellung der Betriebspläne gegenwärtig auch a) eine detaillierte Kosten-P., b) eine neu eingeführte Kapazitäts-P. und c) die intensivierte P. des Beschäftigteneinsatzes (u.a. im Schichteneinsatz) ein.

 

Übersicht über die Teilpläne des Betriebsplanes in der Industrie und im Bauwesen für die Jahre 1980–1985

  • Planteil 0: Koordinierende Pläne
    • 1. Plan der sozialistischen Rationalisierung
    • 2. Plan der Maßnahmen der sozialistischen ökonomischen Integration
    • 3. Plan des Umweltschutzes
    • 4. Plan der Aufgaben der sozialistischen Jugendpolitik
    • 5. Plan der Hauptkennziffern
  • Planteil 1: Produktion
    • 6. Produktionsplan Industrie
    • 7. Produktionsplan Bauwesen
    • 8. Produktionsplan Industrieanlagenbau
    • 9. Kapazitätsplan
  • Planteil 2: Absatz
    • 10. Absatzplan
    • 11. Exportplan
    • 12. Plan der Bedarfs- und Marktforschung
    • 13. Plan der Marktbearbeitung
    • 14. Transportplan
  • Planteil 3: Wissenschaft und Technik
    • 15. Plan der Forschung und Entwicklung
    • 16. Plan der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM-Plan)
    • 17. Plan des ökonomischen Nutzens aus Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts
    • 18. Plan der Maßnahmen der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation
    • 19. Plan der Neuerertätigkeit
  • Planteil 4: Grundfondsreproduktion (Anlagevermögen)
    • 20. Grundfondsplan
    • 21. Plan der Vorbereitung der Investitionen
    • 22. Investitionsplan
    • 23. Instandhaltungsplan
    • 24. Aussonderungsplan
  • Planteil 5: Materialökonomie
    • 25. Plan der materialökonomischen Kennziffern
    • 26. Materialplan
    • 27. Energieplan
    • 28. Sekundärrohstoff- und Abproduktplan
    • 29. Wasser- und Abwasserplan
  • Planteil 6: Arbeitsproduktivität und -kräfte
    • 30. Plan der Steigerung der Arbeitsproduktivität
    • 31. Arbeitskräfteplan
    • 32. Lohnplan
    • 33. Kader- und Bildungsplan
  • Planteil 7: Arbeits- und Lebensbedingungen
    • 34. Plan der Gesamtentwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen
    • 35. Maßnahmeplan
    • 36. Plan der Finanzierungsquellen
    • 37. Auslastungsplan
  • Planteil 8: Finanzen und Kosten
    • 38. Plan der Finanz- und Kostenkennziffern
    • 39. Plan des einheitlichen Betriebsergebnisses und Begründung der Entwicklung nach Hauptfaktoren
    • 40. Kostenplan
    • 41. Finanzplan
    • 42. Umlaufmittelplan

 

E. Plan Wissenschaft und Technik

 

 

Entsprechend dem industriell-technischen Niveau der Wirtschaft der DDR zählt der Plan Wissenschaft und Technik (PWT) (früher Plan Neue Technik) zu den wichtigen Teilplänen. Andererseits lassen sich wissenschaftliche Erkenntnisse nicht nach den strikten Methoden der Termin- und Leistungsfixierung, wie sie in der Produktions.-P. üblich sind, planen. Dies gilt besonders für die Grundlagenforschung und für die Entwicklung neuartiger Technologien (Basisinnovationen), weniger für die Aufgaben, bekannte Verfahren und Produkte durch Forschung weiterzuentwickeln. Als Instrument zur „schnellen Erreichung des Höchststandes der Technik“ wurde der PWT in der Vergangenheit vernachlässigt und stand entsprechend der untergeordneten Rolle betrieblicher Forschung und Entwicklung „neben“ den übrigen Teilplänen. Nachdem schon die forcierte Strukturpolitik zwischen 1967 und 1970 der Forschungs-P. starke Impulse gab, hat seit 1978 die zweite Welle der Kombinatsbildungen den PWT in seiner Bedeutung stabilisiert, da die Kombinatsleitungen nunmehr durch den Einsatz umfangreicher Forschungskapazitäten zu planen und zu leiten haben. Der PWT wird jährlich auf allen Leitungsebenen als Konkretisierung und Ausfüllung des jeweils gültigen Fünfjahrplanes aufgestellt und ist in allen Betrieben durchzuführen. Der vom Ministerium für Wissenschaft und Technik und der Staatlichen Plankommission (SPK) ausgearbeitete PWT enthält alle Struktur- und wachstumspolitisch wichtigen Aufgaben der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Forschung und Entwicklung. P.-Mittel sind seit 1977 (spezifizierte Regelungen seit 1981) Pflichtenhefte, die für alle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auszuarbeiten sind, die zu neuen Verfahren oder Erzeugnissen führen. In ihnen sind die wissenschaftlich-technische Aufgabe, die wirtschaftlichen [S. 990]Ziele und die Arbeitsbedingungen festgelegt. Pflichtenhefte sind Grundlage für die Finanzierung, Prämierung und den Effizienznachweis.

 

Im Jahr 1977 ist damit begonnen worden, über den Staatsplan Wissenschaft und Technik umfassende Neuerungsprozesse längerfristig, interdisziplinär und ressortübergreifend zu planen. Diese übergreifende P. soll mittels „Staatsaufträgen“ helfen, volkswirtschaftliche Engpässe auf dem Rohstoff- und Energiesektor, in der Zulieferindustrie sowie bei der Verbreitung moderner Technologien zu überwinden. Aktuelle Beispiele sind die zentral geplanten Forschungsvorhaben der lange Zeit in der DDR unterschätzten Mikroelektronik und Industrierobotertechnik. Den als Staatsaufträge hervorgehobenen Forschungsprojekten werden Personal, Finanzen, Maschinen und Ausrüstungen bevorzugt zugewiesen.

 

Der betriebliche PWT muß Einzelpläne enthalten für Forschung und Entwicklung, Standardisierung, Einführung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in die Produktion, Aufnahme neuer Konstruktionen und Verbesserungen in die Produktion, Beendigung der Produktion technisch veralteter Erzeugnisse, Automatisierung von Produktionsabschnitten, Lizenznahme und -vergabe, Wissenschaftsorganisation und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit sowie technisch-organisatorische Maßnahmen. Unter Anleitung der Betriebsgewerkschaftsorganisation bestehen in größeren Betrieben „Betriebskomitees Neue Technik“, die ebenso wie Neuereraktive die Durchführung der geplanten Maßnahmen unterstützen.

 

F. Territorialplanung

 

 

Die TP. (synonym benutzte Bezeichnung für Gebiets- oder Regional-P.) ist die P. auf regionaler Ebene für die einzelnen Verwaltungseinheiten, die als Folge-P. aufgrund der Pläne der Industriezweige und der nichtindustriellen Wirtschaftsbereiche durchgeführt wird. Die Anforderungen der zentral vorgegebenen Pläne dominieren in der Regel bei der Abstimmung von zweigbezogener und territorialer P. gegenüber regionalwirtschaftlichen Aspekten.

 

Die Grundlage der TP. sind volkswirtschaftliche Fünfjahr- und Jahrespläne, Fünfjahrpläne der Bezirke, die Generalverkehrspläne und Generalbebauungspläne sowie wissenschaftlich-technische Konzeptionen für die Standortverteilung industrieller Vorhaben und Standortstudien.

 

Ziel der TP. ist es, eine rationelle und ausgewogene regionale Organisation und Struktur der Wirtschaft in den einzelnen Bezirken und Wirtschaftsgebieten zu erreichen. In ihnen sind die Standorte der Wohnstätten, der Versorgungseinrichtungen, der Schulen u.a.m. festzulegen und die erforderlichen Arbeitskräfte bereitzustellen. Ihre Hauptaufgabe liegt jedoch in der Steuerung der Standortverteilung der Industrie. Für strukturpolitisch bedeutsame Investitionen ist neben der Standortgenehmigung durch die zuständigen örtlichen Räte (Räte im Staatsapparat) eine Standortbestätigung erforderlich. Sie kann als die wirtschaftlich günstigste Lokalisierung eines Vorhabens bezeichnet werden und setzt einen entsprechenden Beschluß des Rates des Bezirks (RdB) voraus, sofern sich nicht der Ministerrat diese Bestätigung selbst vorbehält. Die Standortbestätigung verpflichtet den RdB, für die bestätigten Investitionen in seinem Verantwortungsbereich Unterstützungsmaßnahmen zu treffen. Die Standortgenehmigung ist dagegen die Zustimmung des zuständigen Rates der Stadt oder Gemeinde zur Durchführung einer Investition auf ihrem Verwaltungsgebiet; sie ist die Voraussetzung für die weitere Vorbereitung und Ausführung dieses Vorhabens. Mit dem Genehmigungsrecht sind Auflagen- und Zustimmungsrechte beim Umweltschutz, der Arbeitszeitregelung und der Sicherheit auf Straßen und Wegen verbunden.

 

Nach der Überführung zahlreicher halbstaatlicher und privater Industrie- und Baubetriebe sowie industriell produzierender Handwerksbetriebe in Volkseigentum im Jahre 1972 stieg die Bedeutung der TP. So werden gegenwärtig im Bezirk Karl-Marx-Stadt über 800 mittlere und kleinere Betriebe von Bezirksgremien geleitet und geplant.

 

Für die TP. sind neben den örtlichen Räten und Volksvertretungen spezielle Organe zuständig: die Abteilung Territoriale P. der SPK, die Bezirksplankommissionen mit Büros für TP. und die Kreisplankommissionen.

 

III. Historische Entwicklung

 

 

Seit 1948 gab es folgende längerfristige, gesamtwirtschaftliche Pläne:

 

1. Halbjahrsplan 1948 (Juli-Dezember). Dieser Übergangsplan der „Deutschen Wirtschaftskommission“ betraf nur die Grundstoffindustrie. Prozentuale Steigerungen wurden bereits als Planziele angegeben.

 

2. Zweijahrplan 1949–1950. Unterteilt in zwei Volkswirtschaftspläne 1949 und 1950, war der Zweijahrplan der Deutschen Wirtschaftskommission und der Staatlichen Plankommission der erste umfassendere Wirtschaftsplan. Er wurde noch ohne ausreichende Kenntnis der Produktionskapazitäten aufgestellt.

 

3. Erster Fünfjahrplan 1951–1955. Ausgearbeitet von der Staatlichen Plankommission und vorbereitet durch den Zweijahrplan, zielte dieser langfristige Plan auf eine Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 sowie eine Beseitigung der durch die Teilung Deutschlands hervorgerufenen und durch Kriegszerstörungen und Reparationsleistungen verstärkten Disproportionen in der volks[S. 991]wirtschaftlichen Grundstruktur. Im Vordergrund stand der Auf- und Ausbau der Energieerzeugung (Braunkohlenindustrie), der Schwerindustrie (Erzbergbau, Hütten- und Walzwerke), der Chemischen Industrie und des Schwermaschinenbaus (Schwermaschinen- und Anlagenbau). Bei den wichtigen Positionen der Grundstoffindustrie konnten die Planziele nicht erreicht und der Bedarf der Verarbeitungsindustrien nicht gedeckt werden. Der Plan wurde während der Planperiode viermal geändert, u.a. als Folge von Abmachungen innerhalb des 1949 gegründeten RGW.

 

4. Zweiter Fünfjahrplan 1956(-1960). Dieser Plan wurde 1955 und 1956 vorbereitet, jedoch als Gesetz erst 1958 beschlossen. Er galt von 1956 bis 1958 und wurde dann abgebrochen. Die restlichen 2 Jahre zählten als die ersten Jahre des neuen Siebenjahrplans. Ziel des Zweiten Fünfjahrplans war die stärkere Förderung des Schwermaschinenbaus wie des allgemeinen Maschinenbaus zuungunsten der Grundstoffindustrie. Rohstoffe sollten in größerem Umfang importiert werden.

 

5. Siebenjahrplan 1959(-1965). In Anlehnung an die Periodisierung des sowjetischen Siebenjahrplans 1959–1965 wurden die 2 Restjahre des laufenden Fünfjahrplans mit dem schon vorbereiteten dritten Fünfjahrplan zusammengefaßt. Eine stärkere Verflechtung mit der sowjetischen Wirtschaft sollte dadurch erleichtert werden. Der Plan wurde 1961/62 abgebrochen. Seine wichtigen Planziele waren die Steigerung der Grundstofferzeugung um 90 v.H., des Maschinenbaus um mindestens 110 v.H., der Konsumgüterproduktion um 84 v.H. und der Arbeitsproduktivität um 85 v.H. Die beabsichtigte außergewöhnliche Erhöhung der Arbeitsproduktivität sollte in entscheidendem Maße helfen, das Niveau westlicher Volkswirtschaften zu erreichen, und gleichzeitig die überlegenen Möglichkeiten eines sozialistischen Systems demonstrieren. In der Realität der Planjahre bis 1962 zeigte sich, wie fehlerhaft der Plan vorbereitet worden war (z.B. falsche Einschätzung der Kapazitäten und der Kostenstrukturen). Mitte 1962 ergaben sich u.a. folgende Planrückstände: Investitionen 25 v.H., Industrieproduktion 35 v.H., Industriebau 30 v.H.

 

6. Perspektivplan bis 1970. Nach dem Scheitern des Siebenjahrplans wurden auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 ein „Perspektivplan 1964–1970“ angekündigt und einige Planziele genannt. Erst im Mai 1967 konnte der Plan als Gesetz vorgelegt und verabschiedet werden, so daß die Volkswirtschaftspläne 1964, 1965 und 1966 ohne Bezug zu einer verbindlichen, mittelfristig geplanten wirtschaftspolitischen Strategie entstanden. Die im Vergleich zum Siebenjahrplan kleineren Zuwachsquoten spiegelten das Bemühen der SED und der staatlichen Verwaltung um eine realistischere Wirtschaftspolitik im Zeichen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) bzw. Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) wider. Des weiteren fixierte der Plan die Zweige, die aus struktur- und außenhandelspolitischen Gründen besonders gefördert wurden: Elektrotechnische und elektronische Industrie, wissenschaftlicher Gerätebau, chemische Industrie, einzelne Branchen der Metallverarbeitung und des Maschinenbaus. Im Bereich von Forschung und Entwicklung wurden umfangreiche Investitionen durchgeführt. Planziel war eine Steigerung der finanziellen Mittel um mindestens 180 v.H. (1965 = 100). Im Zusammenhang damit wurden die Ausbildungskapazitäten in den naturwissenschaftlich-technischen Disziplinen erhöht. Absolventen dieser Fächer wurden vorzugsweise im Bereich der industriellen Forschung und Entwicklung eingesetzt.

 

Die im Juni 1968 im Rahmen der Reorganisation des P.-Systems für 1969/70 beschlossene P. „volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben“ bedeutete, daß Schwerpunktaufgaben wieder gesondert geplant und durchgeführt wurden. Das System der Schwerpunkt-P. verstärkte erneut zentralistische Tendenzen und stand somit in einem gewissen Gegensatz zu der im übrigen die Wirtschaftsreform prägenden Tendenz, die Eigenverantwortung der VVB und VEB zu stärken. Sie sollten sichern, daß die strukturpolitische Entwicklung der Volkswirtschaft den Anschluß an die technischen, ökonomischen und wissenschaftlichen Veränderungen in den führenden Industrieländern erreichte bzw. behielt. Die strukturpolitischen Aufgaben wurden vom Ministerrat nach Vorschlägen der SPK in einer Nomenklatur einzeln festgelegt: Der Ministerrat bestimmte für jedes Vorhaben einen federführenden, mit zusätzlichen Vollmachten ausgestatteten Minister, der seinerseits verantwortliche VVB, Kombinate, Betriebe und besonders „Auftragsleiter“ benannte. Strukturbestimmende Aufgaben wurden mit Vorrang geplant und realisiert. Davon wurden durch die wirtschaftliche Verflechtung (Zuliefer- und Exportbetriebe) erheblich mehr Betriebe berührt, als die Auftragsleitung unmittelbar erfaßte. Die zentral gesetzten Planprioritäten beeinträchtigten die auf die Eigenerwirtschaftung der Mittel zielenden Dispositionen der Betriebe sowie die angestrebte verbesserte Abstimmung der Interessen zwischen unterer und mittlerer Ebene (VVB, Bezirkswirtschaftsrat [BWR]). Die starke Konzentration auf „Wachstumsbranchen“ führte zur Vernachlässigung der Zulieferindustrie, der vorgelagerten Produktionsstufen und der ohnehin schwachen Infrastruktur. Die Folge war eine breite Wachstumskrise im Herbst 1970, die z. T. auch auf außerordentlich ungünstige Witterungsbedingungen zurückzuführen war. Die Planziele des Volkswirtschaftsplans 1970 mußten reduziert werden, was die Ausgangsbasis für den Perspektivplan 1971–1975 — ab 1971 hieß dieser Plan [S. 992]in Anlehnung an die sowjetische Terminologie wieder „Fünfjahrplan“ — veränderte.

 

7. Fünfjahrplan 1971–1975. Die Vorbereitung des Plans setzte 1967 ein und verlief in 2 Phasen. Ausgehend von einer „strukturpolitischen Konzeption“ der SPK und des Ministerrats wurden Orientierungsgrößen an die Wirtschaftseinheiten und die örtlichen Räte übergeben, die Planangebote zu erarbeiten hatten, die wiederum von der jeweils übergeordneten Leitungsinstanz in eine umfassendere Konzeption einzufügen waren. Verzögert durch die Entwicklungsstörungen, vor allem im Jahr 1970, wurde die erste Phase erst mit der „Direktive des VIII. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971–1975“ vom Juni 1971 abgeschlossen. In einem zweiten Durchlauf wurden bis zum Jahresende 1971 die endgültigen Planangebote erarbeitet, stufenweise zusammengefaßt, bilanziert und als Plangesetz verabschiedet. Die Ziele des Fünfjahrplans und die zur Planrealisierung getroffenen Maßnahmen der Finanz- und Investitionspolitik und der güterwirtschaftlichen Steuerung waren in erster Linie darauf gerichtet: 1. die entstandenen Disproportionen zu beseitigen, 2. den Übergang zu einer ausgewogenen Expansion zu finden, 3. alle Rationalisierungsmöglichkeiten zu nutzen.

 

Die meisten der in diesem Fünfjahrplan eher bescheidenen quantitativen Wachstumsziele konnten erfüllt werden. Die Wachstumsraten der industriellen Produktion entsprachen den Steigerungsraten im Planjahrfünft 1966–1970. Veränderungen gegenüber der Entwicklung in diesem Zeitraum richteten sich vor allem auf eine bessere Versorgung der Bevölkerung. Die Geldeinnahmen der Bevölkerung und der private Verbrauch stiegen spürbar an, während der Investitionszuwachs gekürzt wurde (Lebensstandard). Stärker als die Importe konnten die Exporte gesteigert werden. Während einige der quantitativen Aufgaben des Fünfjahrplans sogar übererfüllt wurden, blieb die Steigerung der Arbeitsproduktivität mit durchschnittlich jährlich 5,5 v.H. hinter dem Planziel von 6,2 v.H. zurück.

 

8. Fünfjahrplan 1976–1980. Im Unterschied zu vergangenen mittelfristigen Plänen wurde dieser Fünfjahrplan rechtzeitig ausgearbeitet. Er war Teil einer längerfristigen Entwicklungsorientierung, die mit durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten von 5 v.H. beim produzierten Nationaleinkommen, 7 v.H. bei der industriellen Produktion und 6,5 v.H. bei der Arbeitsproduktivität rechnete. Diese Wachstumsziele wurden während des P.-Zeitraums reduziert. Trotzdem wurde real die Expansion fortgesetzt, ohne jedoch die Planziele voll zu erreichen. Beim produzierten Nationaleinkommen lag die durchschnittliche jährliche Steigerung bei 4,1 v.H., die industrielle Warenproduktion stieg um durchschnittlich 5 v.H. (statt 6 v.H.), die Investitionen stiegen um 4,8 v.H. (statt 5,2 v.H.), die industrielle Arbeitsproduktivität um 4,7 v.H. (statt 5,4 v.H.) Dagegen wuchs der Einzelhandelsumsatz um 4,1 v.H. (statt 4 v.H.) und die Nettogeldeinnahmen der Bevölkerung stiegen mit 3,8 v.H. fast wie geplant (4,0 v.H.). Durch zwei Anhebungen stiegen die Renten stärker als die Arbeitseinkommen. Der Wirkung dieser sozialpolitischen Maßnahmen stand auf der Verbrauchsseite die faktische Spaltung des Konsumangebots in weiterhin hoch subventionierte Waren des Grundbedarfs und in hochwertige Konsumgüter, deren Preise erheblich höher liegen, entgegen (Exquisit- und Delikatläden). Nach den Strukturveränderungen der 60er Jahre haben die 70er Jahre insofern zur Konsolidierung geführt, als Zuliefer- und Grundstoffindustrien und das Verkehrswesen gefördert und der Lebensstandard angehoben wurde. Neue enorme Probleme entstanden mit den 1973 einsetzenden Preissteigerungen auf dem Weltmarkt. Seitdem ist die Außenhandelsbilanz der DDR defizitär; vor allem stieg die Verschuldung in konvertiblen Währungen nach Angaben der Baseler Bank für internationalen Zahlungsausgleich bis 1977 auf 5,3 Mrd. $ und bis Ende 1981 auf 9,6 Mrd. $.

 

9. Fünfjahrplan 1981–1985. Entsprechend dieser Problemlage setzt der Plan für den Zeitraum 1981–1985 weiterhin auf hohes Wirtschaftswachstum. Das produzierte Nationaleinkommen soll jährlich durchschnittlich um 5,1–5,4 v.H. wachsen. Abweichend von den 70er Jahren soll sich das Wirtschaftswachstum vor allem im Export realisieren, während die Investitionen (Steigerungsraten 1,8–2,3 v.H.) und der private Verbrauch nur schwach steigen sollen.

 

Bei erhöhten Konsumgüterpreisen soll der Einzelhandelsumsatz um 3,7–4,1 v.H. zunehmen. Die Steigerung des Exports wird von einer effizienteren Nutzung der vorhandenen Ressourcen, von Veränderungen der Industriestruktur durch Ausweitung moderner Veredelungsproduktion und von technologischen Erneuerungen bei spürbaren Material- und Energieeinsparungen erhofft. Wachstumsschwerpunkte sind die Industriebereiche Elektronik/Elektrotechnik (insbesondere die Mikroelektronik), Maschinenbau (vor allem der Werkzeug- und -verarbeitungsmaschinenbau), chemische Industrie, in der auf der Grundlage der heimischen Braunkohle die Karbochemie erneuert wird. In der Landwirtschaft soll vor allem die Pflanzenproduktion gesteigert werden (vorrangig die Futtermittelproduktion). Die Ergebnisse der Planjahre 1981 und 1982 zeigen, daß die Wachstumsziele des Fünfjahrplanes überhöht waren und aufgegeben werden mußten. Schuldentilgungen und um 10 v.H. reduzierte Erdöllieferungen der Sowjetunion trugen dazu bei, daß das Wachstum des produzierten Nationaleinkommens 1982 nur bei 3 v.H. lag. Die Ausfuhr konnte [S. 993]allerdings mit dem Ziel, die Auslandsverschuldung zu senken, um 14 v.H. gesteigert werden. Daraus ergaben sich jedoch Versorgungsengpässe auf dem Binnenmarkt, die zu merkbaren Mißstimmungen in der Bevölkerung führten.

 

IV. Planungsorganisation: Zentrale und territoriale Planungskommissionen

 

 

In der P.-Organisation sind 3 Ebenen zu unterscheiden: die zentrale, die mittlere und die untere Ebene. An der konkreten Bestimmung der Planziele wirken auf der zentralen Ebene alle wichtigen politischen und administrativen Organe mit: in erster Linie das Politbüro des ZK der SED und der zentrale Parteiapparat der SED, der Ministerrat mit seinen Fachressorts — insbesondere den Industrieministerien und der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik — sowie die Staatliche Plankommission, die die Hauptlast der Planausarbeitung trägt. Im Mittelpunkt der zentralen Planbestimmung stehen die Grundfragen der wirtschaftlichen Entwicklung, d.h.

 

a) das Verhältnis der erarbeiteten wirtschaftlichen Güter und Leistungen, des produzierten Nationaleinkommens zu seiner Verwendung, den Konsum- und Investitionsquoten, insbesondere auch das Verhältnis von Einkommensentwicklung der Haushalte und Warenbereitstellung;

 

b) das wirtschaftliche Wachstumstempo und die Entwicklung der Rentabilität und Effizienz des Ressourceneinsatzes;

 

c) die Gestaltung der Wirtschaftsstruktur (Anteil der „Wachstumsbranchen“);

 

d) das Niveau der Produktionskonzentration und -verflechtung (Kooperation);

 

e) die Förderung von Wissenschaft, Technik und Technologie;

 

f) das Ausmaß und die Struktur von Außenwirtschaft und Außenhandel und der internationalen Arbeitsteilung (Zusammenarbeit im RGW);

 

g) die regionale Entwicklung und Standortverteilung.

 

Die Mitwirkung der wirtschaftsleitenden Institutionen und der Wirtschaftseinheiten auf der mittleren Ebene der gesamtwirtschaftlichen Organisation, der Bezirksplankommissionen und -wirtschaftsräte und der Kombinate konzentriert sich auf die nähere Ausarbeitung und Konkretisierung der Planziele unter dem Gesichtspunkt der Ressourcen der Branchen und Bezirke. Die P. schließlich in den Betrieben, Kreisen und Gemeinden beschränkt sich inhaltlich vor allem darauf, übertragene Planaufgaben entsprechend den gegebenen personellen und materiellen Kapazitäten und den Möglichkeiten zur Mobilisierung der Betriebsbelegschaften erneut zu konkretisieren.

 

Die P.-Organisation wurde seit Bestehen der DDR im Rahmen wirtschaftspolitischer Kurswechsel wiederholt verändert. Nachdem das NÖS ab 1963 den VVB und Betrieben erhöhte P.-Kompetenzen eingeräumt und damit eine begrenzte Dezentralisierung wirtschaftlicher Entscheidungen bewirkt hatte, ist die P.-Organisation ab 1971 nach den wesentlich durch die strukturpolitischen Schwerpunktsetzungen hervorgerufenen, erheblichen wirtschaftlichen Wachstumsstörungen in den vorhergehenden beiden Jahren erneut drastisch umstrukturiert worden. Die direkte zentrale P. und Leitung wurde an Stelle der indirekten Lenkung mittels monetärer Lenkungsinstrumente (Preise, Zinsen, Kredite) ausgebaut. Die Zahl der den Betrieben zentral vorgegebenen Plankennziffern erhöhte sich wieder; das Bilanzsystem wurde ausgeweitet. Damit verlagerten sich die Entscheidungskompetenzen erneut von der mittleren auf die zentrale Ebene.

 

An der Spitze der P.-Organisation steht die Staatliche Plankommission. Ihr nachgeordnet sind Bezirks- und Kreisplankommissionen.

 

A. Staatliche Plankommission (SPK)

 

 

Die SPK ist das zentrale Organ des Ministerrates für die P. der Volkswirtschaft und die Kontrolle der Plandurchführung. Grundlegende Fragen der zukünftigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung legt sie dem Ministerrat zur Entscheidung vor. In allen bedeutenden Fragen muß darüber hinaus die Zustimmung der zuständigen Leitungsgremien der SED herbeigeführt werden.

 

Die SPK ist ein dem Ministerrat nachgeordnetes Organ und hat im Prinzip die gleiche Rechtsstellung wie ein Ministerium oder andere dem Ministerrat unmittelbar unterstellte zentrale Institutionen.

 

Nachdem die SPK bis Mitte 1961 oberstes weisungsberechtigtes Organ für die P., Leitung und Kontrolle der Wirtschaft war, wurden im Juli 1961 die mit der Anleitung der Industrie befaßten Hauptabteilungen aus der SPK ausgegliedert und unter der Bezeichnung Volkswirtschaftsrat (VWR) zu einem neuen Industrie-Leitungsorgan zusammengefaßt. Nach dessen Auflösung Ende 1965 wurde die SPK wieder — wie bis 1961 — zur allein federführenden P.-Instanz. Sie stützt sich in ihren Planarbeiten einerseits auf die von den Industrieministerien, Kombinaten und Betrieben auf der Grundlage der staatlichen Vorgaben ausgearbeiteten Planentwürfe, andererseits auf die Mitwirkung der Bezirks- und Kreisplankommissionen. Die Aufgaben der SPK sind:

 

1. Generell hat sie die langfristigen Pläne, Fünfjahrpläne und Jahresvolkswirtschaftspläne — ausgehend von den vorhandenen Ressourcen, den Realisierungsmöglichkeiten und politischen Notwendigkeiten sowie den Bedürfnissen der Bevölkerung — systematisch vorzubereiten und dem Ministerrat gegenüber zu begründen.

 

2. Die Ausarbeitung von Prognosen, Programmen und langfristigen Konzeptionen über grundlegende [S. 994]wirtschaftliche Prozesse und die thematische Beeinflussung der prognostischen Untersuchungen anderer staatlicher und wissenschaftlicher Institutionen.

 

3. Der Entwurf der langfristigen Pläne der volkswirtschaftlichen Entwicklung, verbunden mit der Herausgabe von „volkswirtschaftlichen Orientierungen“ für die langfristige P. der Ministerien und der RdB.

 

4. Der Entwurf der Fünfjahrpläne und der Jahresvolkswirtschaftspläne. Dabei sollen die Konsistenz der verschiedenen Pläne und die „Einheit von Analyse und Kontrolle“ sowie von branchenmäßiger und regionaler Entwicklung gesichert werden.

 

5. Die wirtschaftliche Absicherung von militärischen Aufgaben.

 

6. Die Ausarbeitung von Schwerpunkten der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit im RGW. Die SPK ist in diesem Zusammenhang auch für die bisher überwiegend noch bilateral verlaufende Abstimmung und Koordinierung der Pläne mit denen der RGW-Mitgliedsländer verantwortlich.

 

7. In Zusammenarbeit mit der Bezirksplankommission plant und leitet die SPK die regionale Verteilung der Produktionsfaktoren („Standortverteilung der Produktivkräfte“).

 

8. Die Anleitung der übrigen an der P. beteiligten Institutionen bei der Planausarbeitung und -bilanzierung.

 

9. Die ständige Kontrolle und Analyse der Wirtschaftsentwicklung hinsichtlich der geplanten Wachstums- und Strukturziele. Sie ist die Grundlage für interventionistische Maßnahmen und Plankorrekturen des Ministerrats während der Plandurchführung.

 

10. Der Vorsitzende der SPK ist nach dem neuen Statut der SPK vom 9. 8. 1973 (GBl. I, 1973, S. 418) zur Sicherung einer stabilen und kontinuierlichen Planerfüllung und eines gleichmäßigen Wirtschaftsablaufs verpflichtet und berechtigt, während der Planausarbeitung und -durchführung Weisungen an Minister und andere Leiter staatlicher Organe zu erteilen.

 

11. Die Erprobung und Verbesserung der P.-Verfahren und P.-Instrumente, einschl. der Teilnahme an den planungstheoretischen Arbeiten der Wirtschaftswissenschaften.

 

Für die Lösung ihrer Aufgaben weist die SPK folgende Struktur auf:

 

1. Der Vorsitzende (gegenwärtig: Diplom-Gesellschaftswissenschaftler Gerhard Schürer, Kandidat des Politbüros des ZK der SED) ist für die gesamte Tätigkeit der SPK und der ihr nachgeordneten Organe und Einrichtungen gegenüber der Volkskammer, dem Staatsrat, dem Ministerrat sowie dem Zentralkomitee (ZK) der SED verantwortlich und rechenschaftspflichtig und leitet die SPK nach dem Prinzip der Einzelleitung. Die innerhalb der SPK als beratendes Gremium fungierende Plankommission, die neben dem Leitungspersonal der SPK auch Vertreter anderer Ministerien und Ämter umfaßte, wurde 1973 nicht wieder neu konstituiert. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Weisungsbefugnis des Vorsitzenden deutlich erhöht.

 

2. Stellvertretende Vorsitzende (z.B. für Fünfjahr-P., für Jahres-P.). Dazu gehören 3 Staatssekretäre in der Staatlichen Plankommission (Karl Grünheid, Klaus Klopfer, Wolfgang Gress) und 9 weitere stellv. Vors. (alle SED), Gress und Klopfer sind Mitgl. des Ministerrates; Schürer gehört dem Präsidium des Ministerrates an.

 

3. Hauptabteilungen, Abteilungen und selbständige Sektoren (z.B. Abt. Territoriale P., Abt. Investitionen, Abt. Information und Dokumentation). Sie werden von Stellvertretern des Vorsitzenden, Abteilungs- und Sektorenleitern geführt. Diese haben auf ihren Gebieten für eine Zusammenarbeit mit den anderen zentralen Organen des Staatsapparates, den wirtschaftsleitenden Organen, den wissenschaftlichen Gremien und Institutionen, den örtlichen Staatsorganen und Betrieben zu sorgen.

 

4. Die Zentrale Staatliche Inspektion für Investitionen. (1980 gebildet aus dem seit 1958 bei der SPK bestehenden Staatlichen Büro für die Begutachtung von Investitionen [SBBI].) Es begutachtet die vom Ministerrat gelenkten Investitionen und leitet andere Gutachterstellen an. Es faßt die Erfahrungen der Gutachterstellen zusammen, informiert die SPK und unterbreitet gleichzeitig Vorschläge zur Verbesserung der Investitionstätigkeit.

 

5. Das Ökonomische Forschungsinstitut (ÖFI) wurde als Organ der SPK 1960 gegründet. Seine Forschungsarbeit dient der Verbesserung der Volkswirtschafts-P. und der Erforschung grundlegender, volks- und gebietswirtschaftlicher Strukturprobleme. Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich ist die Einführung der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) in die P.-Arbeit der SPK. Daneben nimmt es maßgeblichen Einfluß auf die Wirtschaftsforschung (Einbeziehung von Universitäten, Forschungseinrichtungen usw.) auf Gebieten der P., Bilanzierung, wirtschaftlichen Rechnungsführung, Finanzen, Strukturentwicklung und Datenverarbeitung. Das ÖFI ist Sitz des „Wissenschaftlichen Rates für die Vervollkommnung der P. und wirtschaftlichen Rechnungsführung“.

 

6. Als beratende Organe werden häufig für bestimmte Probleme Arbeitsgruppen bzw. Kommissionen (z.B. Prognosegruppen) gebildet.

 

7. Die Bezirks- und Kreisplankommissionen (BPK, KPK) unterstehen entsprechend dem Prinzip der doppelten Unterstellung (Anleitung und Kontrolle) der SPK und bilden auf der territorialen Ebene die Verbindung zwischen SPK und der bezirksgeleiteten Industrie sowie der örtlichen Versorgungswirtschaft.

 

[S. 995]Auf die Mitwirkung folgender Staatsorgane ist die SPK besonders angewiesen:

 

das Ministerium für Wissenschaft und Technik, dessen Arbeitsergebnisse die naturwissenschaftlich-technische Grundlage der Arbeit der SPK bilden;

 

das Ministerium der Finanzen (MdF) und die Staatsbank der DDR für die Ausarbeitung des Staatshaushaltsplans, des Geldumlaufplans, des Kreditplans und des Valutaplans, auf denen die finanzielle P. der SPK beruht;

 

das Amt für Preise beim Ministerrat (Preissystem und Preispolitik) für die P. von Preisänderungen;

 

die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS).

 

Von der SZS erhält die SPK statistische Informationen und Materialien, die ihr Berechnungen und Abrechnungen der Planaufgaben ermöglichen (z.B. Bilanzabrechnungen) (Rechnungsführung und Statistik).

 

B. Bezirksplankommission (BPK)

 

 

Die Anfang November 1961 errichteten BPK sind die für die Territorial-P. zuständigen Fachorgane der Räte der Bezirke (RdB). Gleichzeitig sind sie der SPK nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Im Unterschied zum Bezirkswirtschaftsrat (BWR) sind der BPK hauptsächlich plankoordinierende Tätigkeiten übertragen. Daneben ist sie zuständig für das Konzipieren von Vorschlägen zur wirtschaftlichen Entwicklungsperspektive des Bezirks.

 

Im einzelnen sind der BPK folgende Aufgabenbereiche zugewiesen: 1. Differenzierung der Planaufgaben auf die dem RdB unterstellten Bereiche; 2. Planabstimmungen mit den im Bezirk liegenden, dem RdB nicht unterstellten Einrichtungen und Wirtschaftseinheiten; 3. Analyse der ökonomischen Entwicklung des Bezirks, aufgrund deren der SPK Vorschläge unterbreitet werden; 4. Die BPK veranlaßt, daß die Arbeiten zu den Fünfjahr- und Jahresplänen in den Fachorganen des RdB nach einheitlichen Methoden und Terminen durchgeführt werden (z.B. durch Ausarbeitung von Netzwerkplänen); 5. Territoriale Koordinierung der Investitionstätigkeit im Bezirk (Voraussetzung: eigene Gebietskonzeption und Kenntnis von Investitionsabsichten der Zweige); 6. Berechnung der Entwicklung der Bevölkerungsstruktur, der Arbeitskräfte und des Berufsnachwuchses im Bezirk und Festlegung von Arbeitskräftezahlen und Beschäftigungslimiten für Betriebe; 7. Aufteilung der Flächenarten (z.B. Wohnungsbau-, Verkehrs-, Produktionsfläche und landwirtschaftliche Nutzfläche); 8. Bilanz zur Entwicklung der Geldeinlagen und -ausgaben der Bevölkerung des Bezirks (zur P. des Warenumsatzes, der Versorgung der Bevölkerung sowie der Entwicklung der Zweige mit Dienstleistungscharakter); 9. Durchführung von Standortgenehmigungsverfahren und Erteilung von Standortgenehmigungen, z.B. für Investitionen und Maßnahmen der Industrie, der Bauwirtschaft, des Post- und Fernmeldewesens, des Produktionsmittel- und Konsumgütergroßhandels, des Hoch- und Fachschulwesens, der Berufsbildung, des Verkehrswesens mit Ausnahme des kommunalen Verkehrs.

 

Die Aufgaben der BPK berühren stets die Belange mehrerer Zweige und Bereiche, deren Betriebe bzw. Einrichtungen im Wirtschaftsgebiet des Bezirks angesiedelt sind oder neu in dieses Gebiet aufgenommen werden sollen. Deshalb ist die BPK auf die enge Zusammenarbeit mit Kombinaten, Wirtschaftsräten der Bezirke, mit den Fachabteilungen der RdB und anderen Fachorganen (z.B. Wasserwirtschafts- und Reichsbahndirektionen, Bezirksstellen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik) angewiesen. Diese Organe übergeben der BPK die für die P. notwendigen Unterlagen und Angaben aus ihren Entwicklungskonzeptionen; ferner beteiligen sie sich an Untersuchungen bestimmter Probleme durch Arbeitsgruppen.

 

Die BPK hat folgende Organisationsstruktur:

 

Den Vorsitzenden: Er ist zugleich stellvertretender Vorsitzender des RdB;

 

Abteilungen: Sie sind nach Querschnittsgebieten aufgegliedert und werden von Abteilungsleitern geleitet (z.B. Amt für Arbeit und Berufsberatung als Abt. der BPK);

 

Büro für Territorial-P. Diese Einrichtung wurde am 1. 1. 1965 gegründet und den BPK zugeordnet. Mit umfangreichen Untersuchungen werden dort Unterlagen über die territorialen Auswirkungen der Entwicklung gebietsbestimmender Betriebe, über die Senkung des bezirkswirtschaftlichen Aufwandes bei wichtigen Investitionsvorhaben, über die Entwicklung des Siedlungsnetzes ausgewählter Städte und ländlicher Gemeinden u.a.m. erarbeitet und Entscheidungen vorbereitet. Außerdem führt das Büro für Territorial-P. den P.-Kataster — die maßgebende Unterlage für den Generalbebauungs- und den Generalverkehrsplan eines Bezirkes — und bereitet Standortgenehmigungen vor.

 

C. Kreisplankommission (KPK)

 

 

Die KPK ist das für die örtliche Territorial-P. zuständige Fachorgan des Rates des Kreises (RdK).

 

Gleichzeitig ist sie ein der Bezirksplankommission (BPK) nachgeordnetes Organ und somit „doppelt unterstellt“.

 

Insbesondere sind für ihre Tätigkeit Kenntnisse über die Entwicklung der örtlichen Industriezweige und der Landwirtschaft notwendig. Durch ständige Zusammenarbeit mit der BPK, durch eigene Analysen (z.B. Anfertigung von Standortstudien) sowie mit Hilfe von Untersuchungsergebnissen des Büros für Territorial-P. bei der BPK (z.B. aus Analysen über Pendler) verschafft sich die KPK Unterlagen über [S. 996]die Möglichkeiten der Wirtschaftsentwicklung in ihrem P.-Gebiet.

 

Zu den Aufgaben der KPK gehören: 1. Ausarbeitung von wirtschaftlichen Entwicklungskonzeptionen für die Städte; 2. Aufschlüsselung der Verteilung der Arbeitskräfte; 3. Bilanzierung des Baureparaturbedarfs und der bereitzustellenden Baureparaturkapazitäten; 4. Standortverteilung für die Industrie. Einerseits macht die KPK der BPK Vorschläge für die Zuordnung von Standorten, andererseits kann sie in eigener Verantwortung das Verfahren zur Standortfestlegung durchführen (z.B. für die Landwirtschaft, den Wohnungsbau, das kommunale Verkehrswesen, die örtliche Versorgungswirtschaft, Volksbildung und Kultur). Darüber hinaus kann der KPK von Fall zu Fall die Festlegung von Standorten auch für andere Zweige und Bereiche übertragen werden; 5. Erarbeitung von Hinweisen über territoriale Erfordernisse für die P.-Arbeit der Fachorgane des RdK (z.B. Fertigstellungstermine [S. 997]für den Wohnungsbau, Standorte von Versorgungseinrichtungen); 6. Koordinierung der Arbeit der einzelnen Ressorts am Kreisplan nach den von SPK und BPK vorgegebenen methodischen Richtlinien und Terminen.

 

V. Planungsablauf

 

 

Die Aufstellung der Wirtschaftspläne verläuft als — z. T. schrittweise wiederholter — Informationsaustausch und Korrekturprozeß zwischen P.-Institutionen und Betrieben und Kombinaten. Zentral gesetzte Wachstums- und Strukturziele sind mit den Produktionsmöglichkeiten und Bedarfsermittlungen der Wirtschaftseinheiten und dem Stand der Infrastruktur in Übereinstimmung zu bringen. Die Abstimmung und schrittweise Annäherung vollzieht sich in horizontaler (zwischen den Institutionen einer Leitungsebene) und vertikaler Richtung (zwischen Institutionen und Wirtschaftseinheiten verschiedener Ebenen).

 

Seitdem im Jahr 1974 die P.-Ordnung für 1976 bis 1980 und die Rahmenrichtlinie für die betriebliche P. erlassen wurden (GBl. 1974, SDr. 775 a, b, c; 1975, SDr. 780), sollen die Jahresvolkswirtschafts- und Fünfjahrpläne nach einer einheitlichen Regelung ausgearbeitet werden (vgl. Schema Planungsausarbeitung). Der zeitliche und formale Ablauf der Ausarbeitung ist mit einigen Modifikationen auch bei der P.-Ordnung für den Zeitraum 1981 bis 1985 beibehalten worden (GBl. 1980, SDr. 1020 a–q; 1980, SDr. 1021).

 

Die P. verläuft in 3 Etappen:

 

a) Januar-Mai: Volkswirtschaftliche Bilanzierungen, Planprojekt, Vorbereitung und Herausgabe der Staatlichen Aufgaben; vorbereitende Konzeptionen der Betriebe und Kombinate.

 

b) Juni-Oktober: Plandiskussion in Betrieben und Kombinaten, Ausarbeitung, Abstimmung und Verteidigung der Planentwürfe, zwischenbetriebliche Koordinierung und Bilanzierung.

 

c) Oktober-Dezember: Ausarbeitung der staatlichen Planentwürfe, Beschlußfassung, Differenzierung und Herausgabe der Staatlichen Planauflagen zur Fertigstellung und Durchführung der Pläne.

 

A. Planprojekt, langfristige Konzeptionen und staatliche Aufgaben

 

 

Die Ausarbeitung der Wirtschaftspläne wird durch prognostische Untersuchungen zur wissenschaftlich-technischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und durch Analysen der internationalen Politik und Wirtschaft vorbereitet. Auf ihrer Grundlage, den längerfristigen Plänen und den bestehenden internationalen Abkommen (vor allem den RGW-Abkommen) erarbeitet die SPK das Planprojekt, den Grobentwurf des Jahresplans, über das von den Führungsgremien der SED und dem Ministerrat entschieden wird. Die Vorstellungen zum Fünfjahrplan werden mit den P.-Institutionen der RGW-Mitgliedsländer abgestimmt. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei neben dem Warenaustausch vor allem der Zusammenarbeit bei der Bedarfsdeckung von Roh- und Brennstoffen sowie bei Vorhaben der Forschung und Entwicklung (Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit [WTZ]) geschenkt.

 

[S. 998]Mit der Übergabe der von der SPK aus dem Planprojekt abgeleiteten und erneut bestätigten staatlichen Aufgaben an die Ministerien, Kombinate, Räte der Bezirke und Betriebe beginnt die Planausarbeitung. Die staatlichen Aufgaben sind Kennziffern und verbale Fixierungen, die den Rahmen für den gesamtwirtschaftlichen Fortgang der kommenden Planperiode kennzeichnen. Sie beziehen sich u.a. auf die Produktion von Erzeugnissen und Erzeugnisgruppen, auf die kostengünstige Verwendung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, auf außenwirtschaftliche Leistungsziele, auf Vorhaben der Mechanisierung und Automatisierung sowie der Spezialisierung und Konzentration, die Entwicklung der Effektivität der Einsatzfaktoren (Kapital und Arbeit), der Rentabilität und der Bildung von Reserven. Die staatlichen Aufgaben werden in 2 Stufen — von den Ministerien und den Kombinaten — aufgeschlüsselt und für die Betriebe spezifiziert (Planaufschlüsselung).

 

Parallel hierzu sollen die Kombinate und Betriebe auf der Grundlage der bestehenden Pläne, strategischer Orientierung und längerfristiger Entscheidungen der Investitions- und Forschungspolitik sowie eigener Analysen und Prognosen der zukünftigen Entwicklung a) des Bedarfs, b) des Sortiments und c) der Nutzung der Ressourcen „langfristige Entwicklungskonzeptionen“ (Fünfjahrplan) und „Planprojekte“ (Jahresplan) erarbeiten (vgl. Schema Konzeptionelle Planvorbereitung). Diese Konzeptionen sollen möglichst in verschiedenen Varianten angelegt werden, um ggf. Planänderungen zu erleichtern.

 

 

B. Planentwürfe und Plandiskussionen

 

 

Ausgehend von den staatlichen Aufgaben und auf der Basis eigener Konzeptionen arbeiten die wirtschaftenden Einheiten und die Räte der Städte, Gemeinden, Kreise und Bezirke Planentwürfe aus. Sie müssen grundsätzlich alle Kennziffern und Bilanzen enthalten, die in den staatlichen Aufgaben aufgeführt wurden, und sind jeweils im Vergleich zur voraussichtlichen Erfüllung des noch laufenden Plans (Basisjahr) zu erstellen. Die Ausarbeitung des Entwurfs des betrieblichen Jahresplans schließt die vertragliche Abstimmung und Koordinierung mit den Zulieferanten und Käufern sowie den Kommunalorganen (z.B. über Arbeitskräfte-, Wohnungs- und Energiebedarf) mit ein. Die staatlichen Aufgaben und Planentwürfe werden in den Betrieben und den Ausschüssen der örtlichen Volksvertretungen diskutiert. Die Plandiskussionen werden gewöhnlich von den Betriebsgewerkschaftsorganisationen und der Betriebsparteileitung geleitet. Durch sie sollen die Werktätigen über die Planziele informiert, zu deren Verwirklichung motiviert und die Erfüllung und Übererfüllung des Betriebsplans durch Vereinbarungen über Wettbewerbe und sozialistische Gemeinschaftsarbeit gesichert werden. Die Veränderung der staatlichen Aufgaben ist nicht das Ziel der Plandiskussion.

 

Zur weiteren Mobilisierung von Leistungsreserven wurde seit dem Jahr 1973 regelmäßig prämierte Gegenpläne aufgestellt (GBl. I, 1979, S. 247 f.) — eine Bezeichnung, die 1980 überraschend zurückgenommen wurde, ohne an der Stimulierungsaufgabe etwas zu ändern (Sozialistischer Wettbewerb). Sie sind auf die Übererfüllung der Betriebsplanziele gerichtet, insbesondere in den Engpaßbereichen und bei der Steigerung der Arbeitsproduktivität. Mit ihnen soll zugleich der in den Betrieben nachweisbar gegebenen Tendenz zu „weichen“, d.h. leicht erfüllbaren Plänen entgegengewirkt werden. Die Verpflichtungen zur Mehrleistung müssen als Teil des Planentwurfs in Form von Kennziffern bei den übergeordneten Leitungsinstanzen eingereicht und von diesen bilanziert und im Hinblick auf die erforderliche Bereitstellung von zusätzlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen geprüft werden. Zusätzliche Zuführungen zum Betriebs-Prämienfonds — zu Lasten der Nettogewinnabführung an den Staatshaushalt — dienen der materiellen Stimulierung der Gegenpläne. Im Rücklauf werden die Entwürfe vor der jeweils übergeordneten Leitungsinstanz „verteidigt“, wobei der Darstellung abweichender Vorstellungen und nicht gelöster Aufgaben besondere Bedeutung zukommt. Ferner sind jeweils bestimmte Problemkomplexe generell vorgegeben, wie die Überbietung der ökonomischen Kennziffern, die Erzielung überragender Ergebnisse in Forschung und Technik und deren kurzfristige Überleitung in die Praxis, die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den RGW-Mitgliedsländern sowie die Verbesserung des Konsumangebots. Die betrieblichen Planentwürfe werden von den Kombinaten koordiniert, bilanziert und in die Gesamtkonzeption der Branche eingefügt. Auf der nächsthöheren Ebene fassen die Ministerien die Entwürfe der Kombinate zusammen. Über einen ähnlichen Weg laufen die Planentwürfe der kreis- und bezirksgeleiteten Betriebe (über die Räte der Gemeinden, Städte, Kreise und Bezirke) zurück. Nachdem die Ministerien die Entwürfe untereinander, mit anderen staatlichen Institutionen und vor allem mit den Führungsgremien der SED abgestimmt haben, entwirft die SPK einen zusammenfassenden Plan. Zusätzlich schlägt sie volkswirtschaftlich bedeutsame Problembereiche zur Beratung in Arbeitsgruppen des Ministerrats vor. Danach werden dem Ministerrat der Entwurf des Fünfjahrplans bzw. bei der Jahres-P. des Volkswirtschaftsplans zusammen mit dem Entwurf des Staatshaushaltsplans des Ministeriums der Finanzen und der Kreditbilanz der Staatsbank übergeben. Sind die Pläne sowie der Staatshaushaltsplan vom Politbüro der SED und vom Ministerrat beraten und beschlossen worden, folgt die Verabschiedung als Gesetz durch die Volkskammer.[S. 999]

 

C. Staatliche Planauflagen

 

 

Aufgrund der Positionen der beschlossenen Pläne und des Staatshaushalts erhalten die Ministerien, örtlichen Räte, staatlichen Einrichtungen und wirtschaftenden Einheiten staatliche Planauflagen von dem jeweils übergeordneten Leitungsorgan. Das sind verbindliche Aufträge, die in Art und Umfang den staatlichen Aufgaben gleichen und sich u.a. auf Produktions- und Exportaufgaben, Investitionen, Rationalisierungen, Entwicklung der Rentabilität und Bestimmungen über die Gewinnverwendung beziehen. Aus den stufenweise aufgeschlüsselten Planauflagen setzt sich der endgültige Betriebsplan zusammen, der wiederum in Quartals-, Monats- und Dekadenpläne untergliedert wird. Die Leiter der Wirtschaftseinheiten und staatlichen Institutionen sind berichts- und rechenschaftspflichtig hinsichtlich der Erfüllung der staatlichen Planauflagen.

 

 

 

Die Realisierung der Pläne wird operativ geleitet, d.h. die staatlichen Planauflagen sind nach Tagen und Arbeitsgruppen (Brigaden) zu präzisieren und zu konkretisieren. Die operative Leitung soll die Mittel der materiellen und nichtmateriellen Leistungsanreize zur Erreichung der Planziele einsetzen und Wettbewerbe zur Leistungsmessung und -steigerung initiieren und propagieren.

 

Durch die vorrangige P. und Leitung übergreifender wissenschaftlich-technischer Neuerungsprozesse sind dem Ministerium für Wissenschaft und Technik erhebliche Interventionsrechte in allen mit „Staatsaufträgen“ befaßten Betrieben erwachsen, wie ähnlich auch der SPK, die für alle flankierenden Maßnahmen zuständig wurde. Zudem stärkte die SPK ihre Interventionsmöglichkeiten bis in die Kombinate und Betriebe hinein durch die bei ihr neu geschaffene Staatliche Bilanzinspektion (GBl. I, 1981, S. 65 ff.).

 

Zur Plandurchführung zählen die regelmäßige Kontrolle und Abrechnung des Erfüllungsstandes der Pläne. Hieran sind neben der übergeordneten Leitungsinstanz auch die Gewerkschaften, die Volksvertretungen sowie die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) beteiligt. Die umfassende Zuständigkeit für die Abrechnung aller staatlichen Planauflagen liegt bei der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik, die zu diesem Zweck ein umfangreiches System der Berichterstattung aufgebaut hat.

 

VI. Planungsinstrumente

 

 

Die P. erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen zahlreicher rechtlicher Vorschriften: z.B. der Verfassung, Verordnungen über Betriebe, Kombinate, Ministerien und die örtliche Verwaltung, ferner P.-Ordnungen und -richtlinien sowie zentral definierten Begriffen der P., wirtschaftlichen Rechnungsführung und Statistik. Auch über die P.-Instrumente bestehen rechtliche Vorschriften. Da zwischen dem Erfolg einer P. und den dabei benutzten Instrumenten ein enger Zusammenhang besteht, wird fortwährend eine Verbesserung dieser Verfahren und Mittel angestrebt. Schon seit längerer Zeit werden neuere mathematische Verfahren (z.B. der Optimierungsrechnung, der kybernetischen Modelltheorie, der Netzplantechnik) auf ihre Anwendbarkeit hin überprüft (Mathematik). Ebenso wird an der Konstruktion von komplexen Kennziffern wie von relevanten Kriterien für Effektivitätsberechnungen (z.B. bei Investitionsentscheidungen) und zur Leistungsmessung (z.B. Messung der Arbeitsproduktivität) gearbeitet. Diese Bemühungen sind Ausdruck der von der SED-Führung nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) getroffenen grundlegenden Entscheidung, P. durch die theoretische und praktische Verbesserung zentral einsetzbarer P.-Instrumentarien weiterzuentwickeln. Diese Instrumentarien setzen sich vor allem zusammen aus Bilanzen, Kennziffern und Nomenklaturen.

 

A. Nomenklaturen und Systematiken

 

 

Sie stellen Instrumente zur einheitlichen Erfassung und Ordnung der wirtschaftlichen Abläufe dar. Für die volkswirtschaftliche und betriebliche P. sind die Betriebssystematik, der Zentrale Artikelkatalog, die Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur, die Staatsplannomenklatur, das Bilanzverzeichnis sowie einheitliche Kontenrahmen von besonderer Bedeutung.

  • Die Betriebssystematik regelt die Zuordnung der Betriebe auf diejenigen Fachgruppen der Erzeugnisse und Leistungen, auf die der Hauptteil der Produktion oder Leistung entfällt. Ihr entspricht die Gliederung der Volkswirtschaft in Wirtschaftsbereiche, -sektoren, -zweige und -gruppen. Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik nimmt die Zuordnung vor.
  • Der Zentrale Artikelkatalog enthält als Artikelnummer die Schlüsselnummer der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur, die um weitere 8 Zahlenstellen für die Grundspezifikation der Artikel sowie die elektronische Datenverarbeitung ergänzt sind. Die Artikelnummern erscheinen auf Etiketten, im Schriftwechsel der Betriebe und in den Abrechnungsunterlagen und dienen der Rationalisierung.
  • Die Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur ist eine zahlenförmige Systematisierung aller produzierten und importierten Erzeugnisse bzw. Leistungen der Industrie, Bauwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft und des produzierenden Handwerks nach Einzelerzeugnissen oder Gruppen ähnlicher Erzeugnisse (Erzeugnisgruppen) bzw. Leistungen. Sie ist verbindlich für die P. und Abrechnung der Produktion, der Materialwirtschaft und des Außenhandels. Sie wurde seit 1967 schrittweise eingeführt und löste das [S. 1000]zuvor bestehende „Allgemeine Warenverzeichnis“ und die frühere „Schlüsselliste für Produktion, Materialwirtschaft und Außenhandel“ ab. Sie enthält 8stellige Schlüsselzahlen für inzwischen rd. 100.000 Erzeugnisse bzw. Leistungen. Die Zahlenposition, die ein Erzeugnis bzw. eine Gruppe von Erzeugnissen kennzeichnet, wird auch Planposition genannt.
  • Staatsplannomenklatur: Planpositionen im weiteren Sinne sind dagegen die im Volkswirtschaftsplan aufgeführten volkswirtschaftlich wichtigen Erzeugnisse der Staatsplannomenklatur. Sie umfaßt neben dem Verzeichnis wichtiger Produktionsmaterialien, Anlagen und Konsumgüter einzeln aufgeführte Bedeutung (Staatsplanvorhaben). In die Staatsplannomenklatur aufgenommene Erzeugnisse und Leistungen heißen Staatsplanpositionen. Über sie werden Bilanzen über das Aufkommen und die Verwendung ausgearbeitet, die der Bestätigung unter Kontrolle durch zentrale staatliche Instanzen unterliegen. Bei den Staatsplanpositionen handelt es sich zumeist um volkswirtschaftlich wichtige Rohstoffe, Zuliefererzeugnisse, Konsum- und Exportgüter, bei denen Engpässe und Sortimentprobleme bestehen.
  • Das Bilanzverzeichnis führt die von den „bilanzierenden Organen“ aufzustellenden Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen und legt die Zuständigkeiten nach Bilanzpositionen und -organen fest.
  • Einheitliche Kontenrahmen für die Wirtschaftsbereiche regeln nach Maßgabe der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik die Kontenführung und die wertmäßige Abrechnung in den Betrieben und Kombinaten.

 

Weitere Nomenklaturen dienen der Ermittlung, P., Bilanzierung und Abrechnung nach unterschiedlichen Gesichtspunkten, z.B. die Nomenklatur der Abschreibungssätze, die Leistungsnomenklatur für bautechnische Projektierungen, die Nomenklaturen der Wissenschaftszweige und der Arbeitsstufen in Wissenschaft und Technik sowie die Nomenklatur der Preiskoordinierungsstellen. Für diese Zwecke werden auch Systematiken und Schlüssellisten verwendet, z.B. die Systematik des Staatshaushalts, die Beschäftigtensystematik, die Systematiken der staatlichen Dienststellen sowie der territoriale Grundschlüssel, der Daten über Wohnbezirke, Straßen und Grundstücke enthält.

 

B. Bilanzen

 

 

Sie sind zahlenförmige Gegenüberstellungen, die vereinfachend die Zusammenhänge des volkswirtschaftlichen Güter- und Geldkreislaufs beschreiben. Bilanzen stellen a) den Bedarf einer Planperiode der geplanten Produktion von Erzeugnissen und Leistungen gegenüber, b) den sich aus der geplanten Fertigung ergebenden Bedarf an Arbeitskräften, Fertigungskapazitäten, Energie, Material und Finanzen ihrem Aufkommen. Ziel der Bilanzierung sind Gleichgewichte zwischen Bedarf und Aufkommen bzw. Aufkommen und Verwendung. Mittels Bilanzen werden die materiellen und finanziellen Proportionen der Pläne ermittelt und kontrolliert. Als Teil des P.-Ablaufes erstreckt sich der Bilanzierungsprozeß über alle Leistungsebenen (vgl. Schema Planausarbeitung). Verbreitet sind zweiseitige Bilanzen, die Aufkommen und Verwendung wirtschaftlicher Größen enthalten.

 

 

Staatsbilanzen: Bilanzen werden unterschieden nach den von ihnen erfaßten Bereichen (z.B. Volkswirtschafts- oder Betriebsbilanzen), dem Gegenstand (z.B. Finanz- oder Materialbilanzen) und dem Zeitraum (z.B. Bilanzen der Jahres-P.). Mit der P.-Ordnung wird alljährlich auch die Bilanzierung festgelegt. Die Spitze einer Bilanzpyramide wird von Staatsbilanzen, die wichtigeren materiellen und finanziellen Proportionen der Gesamtwirtschaft erfassen, gebildet. Sie werden von der SPK, dem Ministerium der Finanzen und der Staatsbank der DDR zur Vorbereitung von P.-Entscheidungen erstellt. Ihre Aussagefähigkeit ist abhängig von der Qualität der Wirtschaftsstatistik und der den Bilanzen vorgelagerten Bilanzebene (Bezirk, VEB).

 

Aufgestellt werden Bilanzen 1. des „gesellschaftlichen Gesamtproduktes“, des Nationaleinkommens und des Volksvermögens, 2. der Produktionsfaktoren (Kapital und Arbeitskräfte), 3. der Konsumtion, 4. des Zahlungsausgleichs, des Staatshaushaltes und der staatlichen Finanzen, 5. von volkswirtschaftlich wichtigen Roh- und Brennstoffen, Investitionen und Konsumgütern.

 

Neben den Staatsbilanzen werden zahlreiche weitere Bilanzierungen vor allem von Ministerien und staatlichen Ämtern durchgeführt. Zu ihnen zählen Bevölkerungsbilanzen, Bilanzen und Modelle der Außenwirtschaft, Preisverflechtungsmodelle, Ressourcenbilanzen.

 

Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen: Im Mittelpunkt des volkswirtschaftlichen Bilanzsystems, das seit 1970 stärker ausgebaut und zum Hauptinstrument der P. entwickelt wurde, stehen die Erzeugnisbilanzen: „Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen“ (MAK-Bilanzen). Sie erfassen als Gegenüberstellungen von Aufkommen und Bedarf dem Großteil der Produktion sowie die importierten Erzeugnisse in Menge und Wert zu Industrieabgabepreisen. Mit der Bilanzierungs-VO vom 20. 5. 1971 wurde die Zahl der zentral bilanzierten Positionen und zentral kontingentierten Erzeugnisse erhöht. Die nach 1963 eingeführte Verlagerung von Bilanzierungsfunktionen auf die mittlere Leitungsebene (VVB) ist demgegenüber wieder abgebaut worden. Seit 1972 sind die in den Jahresvolkswirtschaftsplänen vorgesehenen über 5.000 Einzelbilanzen einem Bilanzverzeichnis entsprechend verschiedenen „bilanzierenden Organen“ zugeordnet. Seit 1981 werden 4 Typen unterschieden: [S. 1001]Bilanzen für a) Energieträger, b) Rohstoffe, Werkstoffe und Zulieferprodukte, c) Ausrüstungen, d) Konsumgüter. Die Zentralisierung der Bilanzierung zeigt sich darin, daß 75 v.H. der Produktion zentral in 2.136 Bilanzen entschieden wird. Sie setzen sich aus 376 Staatsplan-, 674 Minister- und 1086 Kombinatsbilanzen zusammen. Letztere müssen von Fachministerien bestätigt werden, während weitere 2.400 Kombinatsbilanzen der Generaldirektoren nach zentralen Vorgaben erstellt werden.

 

Der in den allgemeinen P.-Ablauf eingebettete Bilanzierungsprozeß verläuft stufenweise: die am Aufkommen und der Verwendung des bilanzierten Erzeugnisses beteiligten Produktions- und Handelsbetriebe übergeben Bilanzinformationen an das zuständige Bilanzorgan, das auf der Grundlage dieser Informationen, Markt- und Bedarfsforschung, eigener Berechnungen sowie verschiedener Koordinierungen Bilanzentwürfe erstellt und vor dem übergeordneten Bilanzorgan „verteidigt“. Dort werden die Entwürfe in das Gesamtkonzept eingefügt und bestätigt. Bei den Bilanzentscheidungen sollen die volkswirtschaftlichen Interessen im Vordergrund stehen. Bei auftretenden Disproportionen zwischen Aufkommen und Bedarf entscheidet das übergeordnete Bilanzorgan, wie die Lücke geschlossen wird.

 

Verflechtungsbilanzierung: Um die materielle Struktur der Verflechtung der Fertigungs- und Leistungsabläufe differenziert analysieren zu können, wurden Verflechtungsbilanzen entwickelt. Die Verflechtungsbilanzierung ist eine Methode, mit der die materiellen Beziehungen zwischen den Produktionszweigen einerseits und zwischen Produktion und Konsumtion, Investition, Außenhandel andererseits in Input-Output-Tabellen dargestellt werden. Sie ist zur Rationalisierung der Planausarbeitung geeignet, indem sie durch die Anwendung mathematischer Verfahren und der elektronischen Rechentechnik das Berechnen von Entscheidungsalternativen erlaubt. Verflechtungsbilanzen ermöglichen es, die Auswirkungen des technischen Fortschrittes, der Spezialisierung und Konzentration und anderer Faktoren auf die Produktion zu erfassen. Die angebotsmäßig orientierte P. kann auf diese Weise mit einer verbesserten Bedarfsermittlung ergänzt werden.

 

Verflechtungsbilanzen werden in der Volkswirtschafts-P. verstärkt seit 1966 aufgestellt. In der gegenwärtigen Form als Natural-Wert-Verflechtungsbilanz werden 600 Erzeugnispositionen erfaßt. Auf der Ebene der Betriebe und Kombinate werden in der chemischen Industrie, im Maschinenbau und in der Metallurgie auch Teilverflechtungsbilanzen angewendet, mit denen die technisch-ökonomischen Verbindungen zwischen den Erzeugnissen eines wirtschaftlichen Teilsystems über mehrere Fertigungsstufen hinweg analysiert werden. Ihre breite Verwendung scheiterte bisher am Mangel an eindeutigen Mengen- oder Werteinheiten (Normen).

 

C. Plankennziffern und Normen

 

 

Kennziffern sind zahlenförmige Angaben über eindeutig definierte Merkmale wirtschaftlicher Vorgänge. Sie dienen der P., Leitung und Abrechnung. Die Angabe kann in Mengeneinheiten (Natural- oder Mengenkennziffern, z. B. Stahlproduktion in Tonnen), in Werteinheiten (Wertkennziffern, z. B. Warenproduktion in Mark), in Zeiteinheiten (Zeitkennziffern, z. B. Produktionsarbeiterstunden) oder mit Hilfe von Bezugsgrößen (relative Kennziffern) erfolgen. In relativen Kennziffern werden 2 ökonomisch verbundene Größen gegenübergestellt und eine Verhältniszahl gebildet (z. B. „Technische Kennziffern“ und „Technisch-ökonomische Kennziffern [TÖK]“ für Arbeitsproduktivität, Investitionsnutzen u.a.). Plankennziffern stellen staatliche Aufgaben bzw. staatliche Planauflagen dar. Sie beziehen sich auf a) Fertigungs- und Leistungsziele, b) den zulässigen Aufwand an Ressourcen, c) die Anforderungen an Rentabilität und Effizienz und d) die materielle Stimulierung der Arbeitskräfte. Jede Kennziffer besteht aus einer Definition sowie der Bestimmung einer Maßeinheit und einer Berechnungsvorschrift.

 

Kennziffern können in einem Bestätigungsverfahren „Normativcharakter“ erhalten und für verbindlich erklärt werden. Sie sind in der Regel ein Jahr gültig. Im Rahmen der Fünfjahrpläne 1976–1980 und 1981–1985 wurden erstmals Kennziffern vorgegeben, die auch für die Jahrespläne dieses Zeitraums generell verbindlich waren. Dennoch ist das Spektrum der Kennziffern nach Inhalt und Anzahl von Jahr zu Jahr in Bewegung. Während im NÖS bzw. ÖSS häufiger relative Kennziffern verwendet wurden, um der einseitig quantitativen Produktionsorientierung der Betriebe („Tonnenideologie“) besser begegnen zu können, wurde seit 1971 erneut eine größere Anzahl von Mengen- oder Wertkennziffern zentral vorgegeben. Auch die Gesamtzahl der zentralen Plankennziffern hat sich erhöht.

 

Die Planmethodik für das Planjahr 1971 sah insgesamt 22 „Staatliche Plankennziffern“, 10 „Staatliche Normative“ und 15 „Volkswirtschaftliche Berech[S. 1002]nungskennziffern“ vor. In den Folgejahren wurden einige der zentralen Kennziffern wieder gestrichen und andere hinzugenommen, ihre Gesamtzahl veränderte sich jedoch nur geringfügig.

 

 

Mit der P.-Ordnung für den Zeitraum 1976–1980 erhöhte sich die Zahl der für Volkswirtschaftspläne aller Wirtschaftsbereiche verbindlichen Kennziffern (s. Tabelle).

 

Bedeutung haben vor allem die Kennziffern „Industrielle Warenproduktion“ zu Industrieabgabepreisen sowie konstanten Planpreisen, die das gesamte Produktionssoll wertmäßig festlegt, „Abgesetzte Produktion an Fertigerzeugnissen für die Bevölkerung“, „Entwicklung der Arbeitsproduktivität“, „Lohnfonds“, „Nettogewinnabführungsbetrag an den Staat“ in Mark, „Warenproduktion wichtiger Erzeugnisse in Menge bzw. in Menge und Wert je Erzeugnis“. Kostensenkende Wirkungen werden von den 1980 neu eingeführten Kennziffern „Nettoproduktion“ und „Grundmaterialkosten je 100 Mark Warenproduktion bzw. Produktion des Bauwesens“ erwartet. Alle Investitionen sowie der Umfang und die Struktur des Außenhandels sind durch Kennziffern vorgegeben. Für alle „wichtigen“ Erzeugnisse gelten wieder Mengen- bzw. Wertkennziffern; der Verbrauch der Roh- und Betriebsstoffe und der Energie ist an eine Vielzahl von Kennziffern gebunden.

 

Neben den Plankennziffern der zentralen P. spielen überbetriebliche, meistens branchenbezogene Normative eine große Rolle, da sie den materiellen, personellen und finanziellen Aufwand sowie die Mindestanforderungen an die zu erzielenden Ergebnisse der Produktion festlegen. So bestimmen z. B. Normative der Materialwirtschaft die durchschnittliche Bevorratung mit Materialien, Halbfertigwaren und Fertigerzeugnissen (Richtsatzplan). Sie sollen den kontinuierlichen Fertigungsprozeß sichern und das Entstehen von Überplanbeständen verhindern. Den Materialverbrauch in Industrie und Bauwesen steuern gegenwärtig insges. 12,5 Mill. Materialverbrauchsnormen, die das Grundmaterial vollständig und das Hilfs- und Reparaturmaterial zu rd. 60 v.H. erfassen.

 

Im Unterschied zu den staatlichen bzw. überbetrieblichen Kennziffern und Normativen gelten Normen in der Regel im einzelnen Betrieb oder Kombinat; sie werden im Rahmen der P. erarbeitet und für verbindlich erklärt. Die Normen sollen dazu dienen, daß die P. des zukünftigen Aufwandes zu „anspruchsvollen“, die Leistungsfähigkeit der Belegschaft und die Einsatzmöglichkeiten der Anlagen und Materialien voll ausnutzenden Betriebs- und Kombinatsplänen führt. Die Normenarbeit ist damit ein Angelpunkt für die Rentabilität und Effizienz der Wirtschaftsprozesse (Arbeitsnormung; Normen).

 

Die Ausgestaltung eines konsistenten Kennziffern- und Normenprogramms gehört zu den Grundproblemen der Planwirtschaft der DDR. Sie war in der Vergangenheit häufig Inhalt und Ausdruck wirtschaftspolitischer Veränderungen. Während in der Zeit von 1963 bis 1970 die zentrale P. durch ein indirektes monetäres Lenkungsinstrumentarium ergänzt wurde, legt die P.-Politik seit 1971 das Gewicht wieder auf die zentrale güterwirtschaftliche P.

 

D. Bruttoproduktion und Leistungsbewertung

 

 

Bruttoproduktion (B.) ist ein Begriff aus dem Bereich der statistischen Erfassung volkswirtschaftlicher Leistungen sowie der betrieblichen Planabrechnung. Die B. bezeichnet die Gesamtheit der in einer Wirtschaftsperiode (gewöhnlich in einem Jahr) produzierten Güter und „produktiven“ Leistungen, die insgesamt das Gesellschaftliche ➝Gesamtprodukt ergeben.

 

Die übliche Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung mit den Begriffen und den Zahlen der B. führt zu überhöhten Zuwachsraten, da die B. sämtliche Vorleistungen der Zulieferer bei der Errechnung der B. eines Betriebes einschließt und durch Kooperationsbeziehungen zusätzlich aufgebläht werden kann. Bisher konnte die Rechnung mit B.-Werten nicht durch eine Rechnungsart ersetzt werden, die die jeweilige betriebliche und gesamtwirtschaftliche Leistung exakt und real bewertet und ausweist.

 

 

Erst in den letzten Jahren wurden die begrenzte Aussagefähigkeit der B. als Plankennziffer in der [S. 1003]DDR zugegeben. Sie wurde auf der betrieblichen Ebene durch die Kennziffer „hergestellte industrielle Warenproduktion“ ersetzt, die alle im Betrieb fertiggestellten industriellen Erzeugnisse und erbrachten materiellen Leistungen wie Reparaturen und Lohnarbeiten summiert (vgl. Systematik wichtiger Kennziffern der Produktion). Jedoch auch diese Kennziffer weist den bekannten Mangel auf, die Produktionsleistung nur unzureichend messen zu können, da die Warenproduktion durch unwirtschaftliche Kooperationsbeziehungen mit Zulieferanten sowie Materialvergeudung erhöht werden kann, ohne daß diese Art der Produktionssteigerung — bekannt als „Tonnenideologie“ — von der neuen Kennziffer verdeutlicht wird. Zukünftig soll die Bewertung der betrieblichen Leistung daher stärker mit der Anwendung qualitativer Kriterien verbunden werden. Neben den in der „Systematik wichtiger Kennziffern der Effizienz“ genannten Meßgrößen, die den laufenden Aufwand erfassen sollen, bestehen weitere Kennziffern, die den einmaligen Aufwand messen sollen: die Quote der Investitionen, des Aufwands an Anlagekapital (Grundfonds) je Arbeitskraft und Quoten, die die Produktionsleistung und das Betriebsergebnis mit dem Anlagekapital relationieren. Aufgrund unterschiedlicher Bewertungsmaßstäbe, wie den verschiedenen Preisarten und -bemessungsjahren, ist allerdings auch ihre Aussagekraft erheblich beschränkt.

 

 

E. Planinformationen

 

 

Da die für 1969 und 1970 gültige Regelung, bei Konzentration der P. auf struktur- und wachstumspolitisch wichtige Entwicklungen der Gesamtwirtschaft, die Anzahl der Kennziffern beschränkte, entfiel für die zentralen Institutionen ein Teil der Informationen aus den früheren, umfassenderen Planentwürfen. Um trotzdem den Informationsbedarf (z. B. der SPK und der Ministerien der Finanzen, für Wissenschaft und Technik, für Außenwirtschaft) decken zu können, wurde mit der Jahres-P. 1969 ein System von Planinformationen bzw. ökonomischen Planinformationen aufgebaut. Mit der 1971 einsetzenden Rezentralisierung wurden die Planinformationen zu einer der Voraussetzungen des nunmehr auch die Produktionsdetails festlegenden, zentralen P.-Systems. Die gegenwärtigen „komplexen ökonomischen Planinformationen“ sollen Angaben enthalten über a) die Fertigungs-, Absatz- und Finanzsituation und b) die technischen und kaufmännischen Dispositionen und Vorhaben für das folgende Planjahr. Planinformationen geben Zusammenfassungen wichtiger Kennziffern bzw. staatlicher Planauflagen, deren Einhaltung auf diese Weise von den übergeordneten Instanzen kontrolliert werden kann. Wenn Planentwürfe eingereicht werden, müssen auch die Planinformationen übergeben werden. Sie sind jedoch kein Gegenstand der Planverteidigung. Planinformationen sind eine der Grundlagen für die Bestimmung der staatlichen Aufgaben des folgenden Planjahres.

 

F. Konstante Planpreise

 

 

Sie sind Meßwerte, mit denen wirtschaftliche Kennziffern (z.B. „Industrielle Produktion“, „Fondsintensität“), unbeeinflußt von der Preisentwicklung, langfristig beobachtet werden sollen. Im Zusammenhang mit der Industriepreisreform lösten sie ab 1. 1. 1968 die seit dem 1. 1. 1955 geltenden „Unveränderlichen Planpreise“ ab. Sie werden für alle industriellen Erzeugnisse gebildet. Bisher spiegelten sie unter der Bezeichnung konstante Preise den Kostenaufwand nach dem Stand vom 1. 1. 1967 wider. Beginnend mit der Ausarbeitung des Fünfjahrplanes 1976–1980 und des Jahresvolkswirtschaftsplanes 1976 erfolgte die P. und statistische Abrechnung der industriellen Fertigung auf der Grundlage der am 1. 1. 1975 gültigen Betriebspreise. Eine stufenweise, das Preisniveau anhebende Revision hat die Preise des Jahres 1980 zur neuen Preisbasis werden lassen. Wirtschaft.

 

Ralf Rytlewski

 

Literaturangaben

  • Zur Einheit von materieller und finanzieller Planung. Preis, Finanzen, wirtschaftliche Rechnungsführung im Rahmen der Einheit von materieller und finanzieller Planung. Hrsgg. v. L. Eichert u. M. Matho. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1975.
  • [S. 1004]Grote, G., D. Schulmeister u. G. Umbreit: Ökonomisch-mathematische Modelle in der sozialistischen Außenwirtschaftsplanung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1970.
  • Handbuch der Planung für Kombinate und Betriebe. Industrie. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Thiele. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982.
  • Haustein, H.-D.: Prognoseverfahren in der sozialistischen Wirtschaft. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1970.
  • Leistungsbewertung — Leistungsvergleich — Leistungssteigerung. Autorenkoll. u. Ltg. v. G. Schilling. Berlin (Ost): Dietz 1982.
  • Lexikon der Wirtschaft. Band Volkswirtschaftsplanung. Hrsgg. v. H. Steeger. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980.
  • Lindenau, G.: Der gebietswirtschaftliche Aufwand. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1968. (Planung und Leitung der Volkswirtschaft. 22.)
  • Lotze, H.-J., u. K.-H. Raeuß: Informationen für Bilanzen und Modelle. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1972. (Planung und Leitung der Volkswirtschaft. 41.)
  • Planung der Volkswirtschaft in der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Steeger. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1970.
  • Planung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus. Autorenkoll. u. Ltg. v. G. Manz. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1972. (Planung und Leitung der Volkswirtschaft. 44.)
  • Proft, G., H. Liebsch u. K. Werner: Planung in der sozialistischen ökonomischen Integration. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1973.
  • Volkswirtschaftlicher Produktionsprozeß und dynamische Modelle. (Bearb.: E. Müller). Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1973.
  • Roesler, J., Die Herausbildung der sozialistischen Planwirtschaft. Berlin (Ost): Akademie Verl. 1978.
  • Territorialplanung. Autorenkoll. u. Ltg. v. R. Bönisch, G. Mohs u. W. Ostwald. 2., neu ausgearb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980.
  • Verflechtungsbilanzen. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1966. (Planung und Leitung der Volkswirtschaft. 12.)
  • Volkswirtschaftsplanung. Lehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. H.-H. Kunze, H. Knop u. E. Seifert. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978.
  • Wirtschaftsstatistik. Lehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Lange u. U. Lange. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1971.

 

Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 986–1004


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

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