Seefahrtsamt der DDR (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979
Seit 1953 staatliches Organ für Schiffahrtsaufsicht auf den Seewasserstraßen, in den Seehäfen, inneren Seegewässern und auf den Territorialgewässern der DDR, mit Sitz in Rostock. Dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. Das S. ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Dem Leiter des S. unterstehen die Hafenämter in Rostock, Wismar, Stralsund, Saßnitz und Wolgast sowie die Seenotrettungs- und Verkehrsleitstelle in Rostock-Warnemünde.
Hauptaufgaben des S.: Überprüfen von Seeschiffen auf Einhalten nationaler und internationaler Sicherheitsvorschriften; Zulassen von Schiffen einschließlich Sportbooten durch Ausstellen der Fahrterlaubnisscheine; Führen des Seeschiffsregisters und Ausstellen von Schiffszertifikaten und Flaggenzeugnissen; An- und Abmustern von Seeleuten; Ausfertigen von Seefahrtsbüchern und Musterrollen (Besatzungslisten); Führen der zentralen Seemannskartei; Organisieren und Durchführen des Seenotrettungsdienstes; Maßnahmen bei Notaufenthalt von Fahrzeugen in den Gewässern der DDR (GBl. I, 1982); Verfügungsgewalt über Strandgut, soweit es sich nicht um Zollgut handelt; Wrackbeseitigung; Leitung der Eiskommission; Untersuchung von Havarien auf See, den Seewasserstraßen und in den Seehäfen durch die Seekammer und Große Seekammer beim Seefahrtsamt. „Das S. verwirklicht seine Aufgaben auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung …“ (AO über das S. der DDR vom 9. 5. 1980.)
Der Leiter des S. der DDR kann Ordnungsstrafbescheide erlassen gemäß der Anordnung über An- und Abmusterung von Seeleuten sowie in Zusammenhang mit Havarieverfahren. Gegen Entscheidungen des S., auch im Rahmen seiner Aufgaben gemäß der Strandungsordnung, kann Beschwerde eingelegt werden, über die letztlich der Hauptabteilungsleiter für den Bereich Seeverkehr des Ministeriums für Verkehrswesen entscheidet.
Zur Wahrnehmung der operativen Aufgaben legt der Leiter des S. Aufsichtsbereiche fest, die von Hafenkapitänen geleitet werden.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1142
Schwermaschinen- und Anlagenbau | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Seefunk |