Sperrkonten (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Konten mit Guthaben von Personen aus der Bundesrepublik Deutschland, Berlin (West) und dem Ausland werden bei den Kreisfilialen der Staatsbank der DDR (auch Berliner Stadtkontor) als „Devisenausländerkonten“ geführt.
Nach den Devisenbestimmungen der DDR (4. DB zum Devisengesetz vom 19. 12. 1973; GBl. I., S. 586) wird zwischen „Devisenausländerkonten A“ und „Devisenausländerkonten B“ unterschieden.
Auf „Devisenausländerkonten A“ werden alle Beträge aus Arbeitseinkommen, Stipendien oder Geldumtausch gebucht. Über diese Konten kann in der DDR frei verfügt werden, mit Ausnahme der Bezahlung von Verbindlichkeiten des Waren- und Dienstleistungsverkehrs und von Anlagengeschäften.
„Devisenausländerkonten B“ werden als S. bezeichnet und als Girokonten, nicht als Sparkonten geführt. Ihre Verzinsung beträgt jährl. 1 v.H., wenn sich das Guthaben auf mindestens 3.000 Mark beläuft, geringere Guthaben werden nicht verzinst. S. unterliegen der Besteuerung. An Vermögensteuer wird jährlich 0,5 v.H. für Guthaben bis 25.000 Mark oder 1,5 v.H. für Guthaben von 25.000 bis 500.000 Mark erhoben. Die jährliche Einkommensteuer beträgt 25 v.H. der Zinserträge.
Die Verfügung ist nur über S. natürlicher Personen zugelassen. Sie ist auf bestimmte Zwecke beschränkt, wie Unterhaltsverpflichtungen kraft Rechtsvorschrift, Zahlung von Steuern, unentgeltliche Zuwendungen an nahe Angehörige, Bestattungs- und Grabpflegekosten von Verwandten; bei Guthaben aus Haus- und Grundstückserträgnissen auf Aufwendungen für deren Erhaltung und laufende Bewirtschaftung.
Bei Besuchen in der DDR kann über S. bis zu 15 Mark je Tag und Person (Kontoinhaber, Ehegatte, Kinder und Enkel vor Vollendung des 16. Lebensjahres) verfügt werden (Dienst- und Geschäftsreisen sind ausgenommen; bei Grundstückskonten ist vorherige Zustimmung des zuständigen Rates der Stadt oder der Gemeinde erforderlich). Devisen; Treuhandvermögen; Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender.
Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1250