DDR A-Z 1985
Anlagevermögen (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Es umfaßt alle auch als Anlagemittel bezeichneten Bauten und Ausrüstungen (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Laboreinrichtungen) in der gesamten Volkswirtschaft mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr und einem Anschaffungswert von mehr als 1000 Mark. Uneinheitliche Bewertungsmaßstäbe dieser Grundmittel verhinderten bis zu Beginn der 60er Jahre eine realistische Einschätzung des Produktionspotentials der DDR, vermittelten falsche Vorstellungen über die Rentabilität der betrieblichen Anlagen und führten zu fehlerhaften (Investitions-)Entscheidungen der Planungsinstanzen. Deshalb wurde im Zuge der Wirtschaftsreformen (NÖS) 1963 eine Neubewertung des Brutto-A. auf der Preisbasis von 1962 zunächst für die Industrie und später auch für andere Bereiche durchgeführt. Grundmittelumbewertung. 1982 betrug das Brutto-A. der gesamten Wirtschaft der DDR — zu Preisen von 1962 — 780 Mrd. Mark. Davon entfielen 536 Mrd. Mark, das sind rd. 69 v.H., auf die produzierenden Bereiche (Industrie, Landwirtschaft, Bauwirtschaft, Verkehr, Handel). Damit sind die nichtproduzierenden Bereiche — vor allem die Infrastruktur (Straßen, Wohnungswesen, staatliche Verwaltung, kulturelle und soziale Einrichtungen) — mit einem Anteil von 31 v.H. erheblich niedriger vertreten als z.B. in der Bundesrepublik Deutschland, wo sie gut 60 v.H. aller Anlagemittel umfassen. Unter den produzierenden Bereichen entfiel 1982 auf das verarbeitende Gewerbe mit 343 Mrd. Mark der größte Teil, gefolgt vom Verkehr, Post- und Fernmeldewesen mit etwa 75 Mrd. Mark und der Landwirtschaft mit 69 Mrd. Mark. Während der Binnenhandel ein A. von etwa 28 Mrd. Mark aufwies, betrug es in der Bauwirtschaft rund 18 Mrd. Mark. Auf die sonstigen produzierenden Zweige (Wirtschaftsleitende Organe, Institute aller produzierenden Bereiche, Projektierungs- und Rechenbetriebe, Verlage, Reparaturkombinate und textiles Reinigungswesen) entfielen schließlich knapp 4 Mrd. Mark. Die Verteilung des Vermögens auf Ausrüstungen und Bauten zeigt, daß Landwirtschaft und Handel mit 69 bzw. 62 v.H. die höchsten Bauanteile sowie Bauwirtschaft und Verkehr, Post- und Fernmeldewesen mit 70 bzw. 61 v.H. die höchsten Ausrüstungsanteile aufweisen. Dicht danach folgt die Industrie mit einer Ausrüstungsquote von 58 v.H. Die Entwicklung des A. im Zeitverlauf zeigt seit 1960 die stärkste Zunahme beim A. der Bauwirtschaft sowie bei den sonstigen produzierenden Zweigen. Überdurch[S. 49]schnittlich expandierte es auch im verarbeitenden Gewerbe, in der Land- und Forstwirtschaft sowie beim Binnenhandel. Ein Vergleich des A. zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland — erschwert durch die bestehenden Unterschiede in Preisniveau, Preisstruktur und unterschiedlicher Bereichsabgrenzung — zeigt etwa folgendes Bild: Auf den produzierenden Sektor entfallen in der DDR gut zwei Drittel des Vermögens, in der Bundesrepublik sind es weniger als 40 v.H. Dieser Unterschied ist Ausdruck der vorrangigen Zuweisung von Investitionen für Industrie und in den siebziger Jahren auch für Landwirtschaft in der DDR. Die Vermögensanteile von Binnenhandel, Verkehr, Post- und Fernmeldewesen sowie Bauwirtschaft sind hier wie dort in etwa gleich. Demgegenüber ist der nicht produzierende Sektor in der Bundesrepublik (63 v.H.) erheblich stärker vertreten als in der DDR (31 v.H.); allein auf die Wohnungswirtschaft entfallen bei uns 35 v.H. Dieses unterschiedliche Bild ist auf die starke Vernachlässigung der Infrastrukturinvestitionen in der DDR zurückzuführen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 47, 49 Angestellte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Anleitung und KontrolleSiehe auch die Jahre 1975 1979 Es umfaßt alle auch als Anlagemittel bezeichneten Bauten und Ausrüstungen (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Laboreinrichtungen) in der gesamten Volkswirtschaft mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr und einem Anschaffungswert von mehr als 1000 Mark. Uneinheitliche Bewertungsmaßstäbe dieser Grundmittel verhinderten bis zu Beginn der 60er Jahre eine realistische Einschätzung des Produktionspotentials der DDR, vermittelten falsche Vorstellungen über die…
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Agrarwissenschaften (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Wissenschaftsgebiete. Die A. befassen sich mit der Erforschung und Lehre der natürlichen, technischen und ökonomischen Bedingungen der landwirtschaftlichen Produktion. Die A. umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher selbständiger Disziplinen der naturwissenschaftlichen Grundlagenfächer, der technischen Wissenschaften und der Gesellschaftswissenschaften. Die landtechnischen Disziplinen entwickelten sich als Spezialbereiche der Technikwissenschaften und als neue Erfordernisse der agrarischen Wissenschaften. Die aus den Naturwissenschaften Biologie, Chemie, Physik u.a. entstandenen Fachdisziplinen sind z.B. Acker- und Pflanzenbau, Pflanzen- und Tierernährung, Pflanzen- und Tierzucht; die aus den technischen Disziplinen hervorgegangenen landwirtschaftlichen Gebiete sind u.a. Landtechnik, Landwirtschaftliches Bauwesen, Meliorationstechnik. Der gesellschaftswissenschaftliche Bereich umfaßt Agrargeschichte, Agrarrecht, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Agrarsoziologie, Agrarökonomie u.a. Institutionen der A. sind landwirtschaftliche Sektionen der Universitäten, landwirtschaftliche Hochschulen, staatliche Akademien und Gesellschaften sowie Institute und Forschungsanstalten. Wesensmerkmal der A. in der DDR ist die enge Verknüpfung der wissenschaftlichen Forschung mit der landwirtschaftlichen Praxis, wie auch die Lehrtätigkeit häufig mit der Tätigkeit in landwirtschaftlichen Betrieben verbunden sein kann. Zwei Disziplinen aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich sind besonders hervorzuheben: Agrarökonomie und Agrarsoziologie. Diese Disziplinen haben in der Agrarpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) für die Realisierung ihrer gesellschaftspolitischen Zielvorstellungen auf dem Land im allgemeinen und die Landwirtschaft im speziellen besondere Bedeutung. a) Agrarökonomie (Aö.): Nach DDR-Verständnis sind die Grundlagen der sozialistischen Aö. von K. Marx und F. Engels geschaffen und von W. I. Lenin weiterentwickelt worden. Aus Erfahrungen und Ergebnissen der UdSSR entstand in der DDR eine Aö., die sich voll und ganz auf die Klassiker des Marxismus-Leninismus stützt. Die Aö. als Zweig der politischen Ökonomie umfaßt heute sowohl die Ökonomie der Landwirtschaft (innerhalb der Volkswirtschaft) als auch die Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL) für Landwirtschaftsbetriebe. Gemeinsame Aufgabe beider Wissenschaftszweige ist die Erforschung und Lehre der ökonomischen Gesetzmäßigkeiten bei der Planung, Leitung und Organisation der Wirtschaftsabläufe innerhalb der Landwirtschaft bzw. deren Betriebe. Ziel der Forschungstätigkeiten ist die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen einer effektiven und nutzbringenden Nahrungsgüterproduktion. Im Hinblick auf die volkswirtschaftliche Bedeutung der Aö. sollen mit ihrer Hilfe Grundlagen für die Leitung und Planung des Sektors Landwirtschaft innerhalb des Agrar-Industrie-Komplexes (AIK) erarbeitet werden, die den effektivsten Einsatz der verfügbaren Produktionsmittel ermöglichen. Für die im engeren Sinne betriebliche Aö. ist im Verlauf der verschiedenen Kollektivierungsphasen der Landwirtschaft die betriebswirtschaftliche Orientierung der landwirtschaftlichen [S. 30]Betriebsformen ständig verändert worden. In Zielsetzung und Methode unterscheidet sich die betriebliche Aö. dabei nicht wesentlich von der sozialistischen Betriebswirtschaftslehre. Im Wissenschaftlichen Rat für gesellschaftliche und ökonomische Fragen des volkswirtschaftlichen Agrar-Industrie-Komplexes werden Forschungsergebnisse beraten und mit anderen Gebieten verglichen bzw. verallgemeinert. Der Wissenschaftliche Rat hat seinen Sitz an der Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED. b) Agrarsoziologie (As.): Die As. ist ein Teilbereich der marxistisch-leninistischen Soziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. D.). Die As. erforscht die soziale Entwicklung auf dem Lande und in der Landwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der gesellschaftlichen Zielstellung der Überwindung der wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land. Die As. untersucht die Wechselbeziehungen zwischen wissenschaftlich-technischen, wirtschaftlichen, sozialen und geistig-kulturellen Entwicklungen der zunehmend industriemäßig produzierenden Landwirtschaft sowie der in ihr tätigen Landbevölkerung und deren veränderte Lebensweise (Lebensweise, Sozialistische). 2. Forschungsorganisation. a) Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (AdL). Durch Beschluß des Ministerrates vom 11. 1. 1951 wurde die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (DAL) gegründet; seit 1972 trägt sie ihren jetzigen Namen. Die AdL ist die zentrale Forschungseinrichtung für die Landwirtschafts- und Forstwissenschaften der DDR. Sie untersteht dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Die Organe der AdL sind der Präsident, das Präsidium, das Plenum (Vollversammlung der Akademiemitglieder) und die Sektionen. Die Sektionen entsprechen den einzelnen Wissenschaftszweigen; in ihnen arbeiten in der Regel Wissenschaftler, Praktiker sowie Vertreter der SED und der Massenorganisationen zusammen. Zur AdL gehören 2 Forschungszentren, 20 Institute sowie weitere Einrichtungen (z.B. Lehr- und Versuchsgüter mit rd. 35.000 ha LN). Die AdL hat rd. 10.000 Beschäftigte, von denen etwa 2.000 Wissenschaftler sind. Die AdL plant und koordiniert die Forschung in den A. mit den anderen Akademien, den Universitäten und Hochschulen sowie mit benachbarten Einrichtungen anderer Wirtschafts- und Wissenschaftszweige. Die AdL ist die zentrale Leitinstitution für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der A. mit anderen Staaten. Sie dient ferner als Zentraleinrichtung zur Auswertung und Sammlung internationaler Forschungsergebnisse. — Als Leiteinrichtung im Bereich Informationssammlung und -vermittlung verfügt die AdL über das Institut für landwirtschaftliche Information und Dokumentation (ILID). Dieses Institut gliedert sich in die Abteilungen Information, Dokumentation, Publikation und in die landwirtschaftliche Zentralbibliothek. Das ILID gibt produktionsorientierte Informationsreihen sowie Referatekarteien heraus. Außerdem veröffentlicht das ILID das 1953 von der DAL gegründete „Landwirtschaftliche Zentralblatt“. Das ILID arbeitet eng mit AGRO-INFORM, dem internationalen Informationssystem auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft (1964 für die Mitgliedsländer des RGW mit Sitz in Moskau gegründet) zusammen. Für hervorragende wissenschaftliche Leistungen verleiht die AdL die „Erwin-Baur-Medaille“. b) Universitäten und Hochschulen. Agrarwissenschaftliche Sektionen existieren an den Universitäten zu Berlin, Dresden, Halle, Jena, Leipzig und Rostock. Den Sektionen gehören je nach den in ihnen vertretenen Schwerpunkten in Forschung und Lehre spezielle Institute an: z.B. für Pflanzen- bzw. Tierproduktion, für das Veterinärwesen, für Agrartechnik, für Lebensmitteltechnologie, für Ernährungswissenschaften. Insgesamt gibt es ca. 100 derartige Institute. Die Universität Leipzig ist darüber hinaus auf die tropische und subtropische Landwirtschaft spezialisiert. Studenten aus Entwicklungsländern werden vornehmlich an der Universität Halle ausgebildet. Die Hochschulen für landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften in Meißen bzw. für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft in Bernburg bilden vor allem Fach- und Führungskader aus. Insgesamt sind an den Universitäten und Hochschulen rd. 8.000 Studierende in den agrarwissenschaftlichen Disziplinen eingeschrieben. Die jährlichen Absolventenzahlen betragen: rd. 600 in der Pflanzen- bzw. Tierproduktion und für die Agrartechnik; rd. 180 in der Lebensmitteltechnologie; rd. 40 im Veterinärwesen. Während die agrarwissenschaftlichen Einrichtungen an den Universitäten dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen zugeordnet sind, unterstehen die beiden Hochschulen in Bernburg und Meißen dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. c) Agrarwissenschaftliche Gesellschaft der DDR (AwG, auch AwiG). Diese Organisation wurde am 12. 10. 1960 als Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft gegründet; ihren heutigen Namen erhielt sie 1971. Die AwG besitzt Untergliederungen in den Bezirken und Kreisen; daneben bestehen auf allen Ebenen des Organisationsaufbaues Fachkommissionen. Der alle 5 Jahre stattfindende Kongreß der AwG wird auf Bezirksdelegiertenkonferenzen vorbereitet. Die SED nutzt die AwG, um die in dieser Organisation zusammengefaßten Hoch- und Fachschulkader sowie Spezialisten der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft für ihre agrarpolitischen Ziele zu gewinnen. Die AwG ist darüber hinaus ein wichtiges Instrument zur Weiterqualifizierung der in der Landwirtschaft praktisch Tätigen. Diesem Ziel dienen zeitweilige Arbeitsgemeinschaften, Exkursionen in Mustereinrichtungen, Einzelvorträge und Seminare. Die AwG hat über 50.000 Mitglieder und mehr als 450 Arbeitsgemeinschaften. d) Sonstige Einrichtungen der A.: 1. Das 1975 vom Ministerrat der DDR bestätigte Institut für Ökonomik der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (1972 als Institut für Agrarökonomik gegründet) ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung des MfLFN. Das Institut erforscht grundlegende Probleme der Weiter[S. 31]entwicklung der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft. Im Mittelpunkt seiner Forschungsaktivitäten stehen die ökonomischen Wechselbeziehungen und die Auswirkungen des Übergangs zur industriemäßig betriebenen Landwirtschaft, sowie die Steigerung der Effektivität mit Hilfe neuer Organisationsformen und verbesserter Produktionsverfahren. Weiter befaßt sich dieses Institut allgemein mit der Erhöhung der Arbeitsproduktivität und mit der Ausgestaltung der ökonomischen Beziehungen in und zwischen den Landwirtschaftsbetrieben. Als Einrichtung des Ministeriums kann dieses Institut andere wissenschaftliche Einrichtungen ebenso wie gesellschaftliche Organisationen zur Mitwirkung bei der Lösung von gemeinsam interessierenden Aufgaben heranziehen. 2. Andere Institute und Forschungseinrichtungen (wie z.B. Institute für bodenkundliche Untersuchungen oder für die Futtermittelforschung), die regelmäßig oder auch nur zeitweise für die A. und die Überführung von deren Ergebnissen in die Produktion tätig sind, unterstehen dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, da es sich bei ihnen vielfach um Einrichtungen der Bezirke handelt. 3. Forstwissenschaftliche Einrichtungen. Forst- und Holzwirtschaft. 4. Der Propagierung und Verbreitung von Forschungsergebnissen der A. dienen u.a. auch die Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR (LuG; agra) sowie die Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 29–31 Agrarsteuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie der Künste der DDR (AdK)Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Wissenschaftsgebiete. Die A. befassen sich mit der Erforschung und Lehre der natürlichen, technischen und ökonomischen Bedingungen der landwirtschaftlichen Produktion. Die A. umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher selbständiger Disziplinen der naturwissenschaftlichen Grundlagenfächer, der technischen Wissenschaften und der Gesellschaftswissenschaften. Die landtechnischen Disziplinen entwickelten sich als Spezialbereiche der Technikwissenschaften und…
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Übersiedlung in die DDR (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Nach einer 1965 in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichten amtlichen Statistik sollen von 1950 bis 1964 503.361~Personen [S. 1368]in die DDR übergesiedelt sein. Diese sowie andere vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Statistiken der Fortzüge aus dem Bundesgebiet in die DDR und nach Berlin (Ost) erfassen jedoch nur solche Übersiedler (Ü.), die sich unter Angabe ihres Zieles an ihrem bisherigen Wohnort im Bundesgebiet polizeilich abgemeldet haben. Trotzdem lassen diese Statistiken erkennen, daß die Zahl der Ü. seit 1962 stark zurückgegangen ist. Mit 36.676 Abwanderungen aus dem Bundesgebiet ist 1957 die größte Zahl von Ü. gezählt worden. 1961 waren es nur 14.564. In der folgenden Statistik der Jahre 1964–1981 sind die Fortzüge aus dem gesamten Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) in die DDR einschließlich Berlin (Ost) enthalten: In dieser Aufstellung fehlen die Ü., die ohne Abmeldung ihren Wohnsitz in die DDR verlegt haben. Deren Anteil ist relativ hoch, da nach den inzwischen auch von den DDR-Behörden gemachten Erfahrungen die meisten Ü. Anlaß haben, ihre Übersiedlung in die DDR geheimzuhalten, sei es, weil sie erhebliche Schulden zurückließen oder weil sie sich der Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland entziehen wollten. Ü., die derartige Motive für das Verlassen ihres westdeutschen Wohnsitzes haben, müssen allerdings damit rechnen, von den Behörden der DDR unverzüglich in die Bundesrepublik zurückgeschickt zu werden. Die Zahl mißglückter Versuche, in die DDR zu gelangen, ist daher recht groß. Seitens der DDR werden seit 1966 überhaupt keine Angaben über Ü. mehr gemacht. Bis dahin hatten Meldungen mit hohen Zahlen von Ü. aus Westdeutschland und in die DDR zurückgekehrten Flüchtlingen sowie eingehende Schilderungen von Einzelfällen den Anschein einer großen politisch bedingten Fluchtbewegung aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR erwecken sollen — als propagandistisches Gegengewicht zu der das Ansehen der DDR mindernden Massenflucht aus der DDR (Flüchtlinge). Die schlechten Erfahrungen mit Ü. aus Westdeutschland — nach DDR-Veröffentlichungen soll die Kriminalität von Ü. um ein Vierfaches über dem DDR-Durchschnitt gelegen haben — haben die DDR offenbar zur Einstellung dieser Propaganda und zu einer schärferen Auslese bei der Aufnahme der Ü. in die DDR veranlaßt. Die Ü. werden nach ihrer Ankunft zunächst in eines der „Aufnahmeheime für Ü. und Rückkehrer“ in Berlin-Blankenfelde, Barby, Eisenach, Pritzier ü/Hagenow (Mecklbg.) oder Saasa, Kr. Eisenberg/Thür. eingewiesen (für desertierte Bundeswehr-Angehörige gibt es besondere Aufnahmestellen), wo sie eingehend durch den Staatssicherheitsdienst geprüft und über die Verhältnisse in ihrer Heimat ausgefragt werden. Ein rechtlich geregeltes Einbürgerungsverfahren gibt es für Deutsche aus der Bundesrepublik nicht. Mit der Übergabe des Personalausweises der DDR gelten sie als Bürger der DDR. Sie erhalten keine Urkunde über die Verleihung der Staatsbürgerschaft der DDR, wie es im § 7 Abs. 3 des Staatsbürgerschaftsgesetzes vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 3) beim Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR durch Bürger anderer Staaten vorgesehen ist. Als Bürger der DDR dürfen die Ü. wie alle übrigen Bewohner der DDR nicht mehr ohne Genehmigung der DDR-Behörden in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren. Soweit sie nicht bei Verwandten Wohnsitz nehmen können, werden sie in einem der Bezirksaufnahmeheime untergebracht. Dort werden ihnen Aufenthaltsort und Arbeit zugewiesen. Dies gilt auch für zurückkehrende Flüchtlinge, die die DDR vor dem 1. 1. 1972 bzw. vor dem 1. 1. 1981 verlassen haben. Ihnen ist durch Gesetz zur Regelung der Staatsbürgerschaft vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265) und durch die VO zu Fragen der Staatsbürgerschaft vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 418) die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt und zugleich Straffreiheit wegen des ungenehmigten Verlassens der DDR zugesichert worden. Allerdings wird ihnen in der Regel die Ü. verweigert. Flüchtlinge, die seit dem 1. 1. 1981 aus der DDR geflüchtet sind, müssen dagegen bei ihrer Rückkehr grundsätzlich mit Bestrafung wegen ungesetzlichen Grenzübertritts (Republikflucht) rechnen. Sofortige Festnahme haben vor allem auch geflüchtete Partei- und Staatsfunktionäre und Angehörige der bewaffneten Organe zu erwarten, selbst wenn sie vor dem 1. 1. 1972 die DDR verlassen haben. Ihnen droht ein Strafverfahren wegen Spionage bzw. Fahnenflucht. Diese Rückkehrer werden im allgemeinen bei ihrer Entlassung aus dem Strafvollzug wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeschickt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1367–1368 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÜberweisungsverfahrenSiehe auch das Jahr 1979 Nach einer 1965 in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichten amtlichen Statistik sollen von 1950 bis 1964 503.361~Personen [S. 1368]in die DDR übergesiedelt sein. Diese sowie andere vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Statistiken der Fortzüge aus dem Bundesgebiet in die DDR und nach Berlin (Ost) erfassen jedoch nur solche Übersiedler (Ü.), die sich unter Angabe ihres Zieles an ihrem bisherigen Wohnort im Bundesgebiet polizeilich abgemeldet haben.…
DDR A-Z 1985
Akademie für Ärztliche Fortbildung (1985)
Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1969 1975 1979 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Unter diesem Namen sind 1970 3 der 4 Zentralinstitute zusammengefaßt worden, in die die 1948 gegründete Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung 1960 aufgeteilt worden war; nur das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin ist selbständig geblieben (Arbeitshygiene), das Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes ist 1976 erneut verselbständigt worden. Die A. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen. Nach ihrem Statut (15. 12. 1971) ist die A. „Leitinstitut für die Weiterbildung der im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Hochschulkader“ (d. s. die berufstätigen Hochschulabsolventen). Im einzelnen soll die A. 1. die Bildungsinhalte für die Leitungs- und Hochschulkader erarbeiten, 2. Qualifizierungsmaßnahmen für diese Kader zentral durchführen, 3. dezentrale Qualifizierungsmaßnahmen koordinieren, 4. die Weiterbildung der Ärzte und Zahnärzte fachlich und methodisch anleiten und koordinieren sowie eine hohe Qualität der obligatorischen Fortbildung für Ärzte sichern und dafür Referentenmaterial herausgeben, 5. Lehrmaterialien und Lehrmittel erarbeiten, 6. die Berufsausbildung und die Weiterbildung der Fachschulkader (d. s. die berufstätigen Fachschulabsolventen oder Mittleren medizinischen Fachkräfte) im Gesundheits- und Sozialwesen unterstützen. 7. wissenschaftliche Grundlagen zur Entwicklung der Berufs- und Qualifikationsstruktur im Gesundheits- und Sozialwesen erarbeiten, 8. philosophische und wissenschafts-theoretische Grundlagen von Medizin und Biologie und deren Anwendung im Gesundheitsschutz und Beiträge zur Theorie der Medizin erarbeiten. Ihre zentrale Forschungsaufgabe sieht sie in der wissenschaftlichen Grundlegung der medizinischen Wissenschaft und Praxis in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Die A. ruft die in der Ausbildung (Weiterbildung) zum Facharzt oder Fachzahnarzt stehenden Ärzte periodisch — nach Fachgebieten getrennt — zu ein- oder mehrwöchigen Seminaren zusammen und überwindet so die Schwierigkeit (der meisten Industrieländer, auch des Westens), während einer notwendigerweise im wesentlichen an Kranken in der angewandten Medizin sich vollziehenden Ausbildung das erforderliche theoretische und Systemwissen zu vermitteln. Außerdem hält die A. gesonderte Seminare für die Leitenden Ärzte an Krankenhäusern u. dgl. ab, die als Weiterbildungsleiter tätig sind. Sie hält damit die Facharztausbildung auf einheitlichem Niveau, auch hinsichtlich der Didaktik. Die A. ist schließlich für die Prüfung verantwortlich, mit der jede Facharztausbildung abgeschlossen wird. Sie bildet dafür Bezirkskommissionen. Für leitende Kader, also Leitende Ärzte u.a. in den medizinischen Einrichtungen, organisiert die A. ein postgraduales Studium, gleichfalls in Seminarform. Seit 1981 wird ein postgraduales Studium auch den Mitarbeitern des Gesundheitswesens mit anderer als medizinischer Hochschulausbildung angeboten. [S. 34]Der Fortbildung der Fachärzte und Fachzahnärzte dienen thematisch ausgerichtete Seminare einwöchiger Dauer sowie Gruppenhospitationen bei Einrichtungen des Gesundheitswesens mit jeweils etwa 20 Teilnehmer. Zudem unterhält die A. in den Bezirken Bezirksakademien, in denen für die Fortbildung der Ärzte und Zahnärzte kurze Seminare und (in Zusammenarbeit mit dem Institut für die Weiterbildung Mittlerer medizinischer Berufe in Potsdam) Lehrgänge für die theoretischen Abschnitte im Fernstudium zur Qualifizierung (Weiterbildung) der Fachschulkader oder Mittleren medizinischen Berufe abgehalten werden. Leiter der A. ist der Rektor. Er wird auf 3 Jahre vom Wissenschaftlichen Rat gewählt, einem Kollegium aus „hervorragenden Hochschullehrern und Wissenschaftlern“, das dem Rektor als „kollektives wissenschaftliches Beratungsorgan“ zur Seite steht. Allgemeines Beratungs- und Kontrollorgan des Rektors ist ein Gesellschaftlicher Rat, wie er an den Universitäten und Hochschulen existiert. Die A. ist in Sektionen gegliedert. Diese haben (insgesamt 31) Lehrstühle für die hauptamtlichen Dozenten, die zumeist im Rang eines Ordentlichen Professors stehen. Außerdem wirken an der A. als nebenamtliche Dozenten Hochschullehrer der Universitäten und Medizinischen Akademien sowie „hervorragende Ärzte und Wissenschaftler, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens eine leitende Funktion ausüben“ (1980: 136 bzw. 187 derartige Mitarbeiter). Rektor ist Prof. Dr. sc. med. Konstantin Spieß (bis Jahresmitte 1982 einer der Stellvertreter des Ministers für Gesundheitswesen). Sitz: Berlin-Lichtenberg. Gesundheitswesen, VI. A. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 33–34 Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG)Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1969 1975 1979 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Unter diesem Namen sind 1970 3 der 4 Zentralinstitute zusammengefaßt worden, in die die 1948 gegründete Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung 1960 aufgeteilt worden war; nur das…
DDR A-Z 1985
Sozialistischer Wettbewerb (1985) Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ideologische, politische und ökonomische Grundlagen Der SW. gilt im Marxismus-Leninismus als objektive Gesetzmäßigkeit der sozialistischen Produktionsweise und des sozialistisch/kommunistischen Aufbaus. In ihm komme der prinzipielle Wandel der Arbeit im Sozialismus und das daraus resultierende veränderte Gesellschaftliche ➝Bewußtsein der arbeitenden Menschen zum Ausdruck. Der Sozialismus sei von der Dialektik zwischen zentralem Plan und schöpferischer Masseninitiative gekennzeichnet. Die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln — so behauptet der Marxismus-Leninismus — habe zu einer Übereinstimmung von gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen mit den individuellen und kollektiven Interessen geführt (Interesse/Interessenübereinstimmung). Diese historisch neue Situation habe nicht nur die Voraussetzungen geschaffen für die Beteiligung aller Gesellschaftsmitglieder am Produktionsprozeß, sondern mache diese auch notwendig. Daraus folgt für den Marxismus-Leninismus jedoch nicht, daß die einzelnen und die Kollektive gleichsam selbständig, „spontan“ tätig werden. Vielmehr bleibt der SW., d.h. die „Masseninitiative“ eingebunden in das Prinzip des Demokratischen Zentralismus. Auch für den SW. bleibt das Führungsmonopol der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) unangetastet. Er ist zudem in die zentral geleitete und geplante Volkswirtschaft integriert und wird von den Massenorganisationen, insbesondere vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) organisiert und getragen. Die Bezeichnung SW. geht auf einen Hinweis von Marx (MEW, Bd. 23, S. 345) zurück. Der dort gebrauchte, das Wesen des SW. zutreffend bezeichnende Terminus „Wetteifer“ wurde auf dem Weg über die Übersetzung in das Russische (socialisticeskoe sorevnovanie) und deren Rückübertragung ins Deutsche zum „Wettbewerb“. In der marxistisch-leninistischen Politischen Ökonomie gilt er als das positive, sozialistische Gegenstück zur Konkurrenz unter marktwirtschaftlichen Bedingungen. „Der Sozialismus erstickt keineswegs den Wettbewerb, im Gegenteil, er schafft erstmalig die Möglichkeit, ihn auf breiter Grundlage wirklich im Massenumfang anzuwenden“ (Lenin, Werke, Bd. 26, Berlin [Ost] 1961, S. 401). Im Unterschied zum Konkurrenzverhalten in einer Marktwirtschaft soll der SW. durch die kameradschaftliche gegenseitige Hilfe und die solidarische Verbundenheit aller „Miteigentümer der Produktionsmittel“ gekennzeichnet sein (Moral, Sozialistische). Diese neuen Verhaltensprinzipien sorgten für eine planmäßige und somit gleichmäßige Mehrleistungsverpflichtung aller am Produktionsprozeß und am sozialen Leben Beteiligten. Als entscheidendes Kriterium für einen erfolgreichen SW. wird daher auch nicht der Leistungsvorsprung einzelner Beschäftigter oder Kollektive angesehen, sondern der koordinierte, gesamtgesellschaftliche Erfolg in Form der optimalen Planübererfüllung. In der Politischen Ökonomie des Sozialismus, der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre, aber auch in der marxistisch-leninistischen Staatslehre gilt der SW. als Hauptform der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung und Planung der Betriebe wie der Volkswirtschaft insgesamt (Demokratie, Sozialistische; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). Der SW. bildet somit ein wesentliches Element des gesamten Betriebsprozesses im Sinne der sog. dialektischen Einheit von Einzelleitung und Mitwirkung (§ 18 AGB). In der Betriebspraxis bleibt die Beteiligung am SW. also grundsätzlich an den Plan gebunden; er dient der Plandurchführung bzw. der Planoptimierung. Entsprechend werden die Wettbewerbsaufgaben aus den Kombinats- bzw. Betriebsplänen abgeleitet. Der Plan bestimmt demnach Form, Inhalt und Ziel der Masseninitiative ebenso wie die Mitwirkungsfunktionen der Beschäftigten überhaupt. Die Anbindung an den Plan ist in jüngerer Zeit vor allem darin deutlich geworden, daß die betrieblichen Wettbewerbsprogramme ebenfalls Plancharakter gewonnen haben, d.h. im SW. stehen nicht Einzelinitiativen nebeneinander, sondern sie sind zu einem koordinierten Gesamtvorhaben verdichtet. Besonders deutlich wurde das bei den in den 70er Jahren entwickelten Vorstellungen zum „Gegenplan“, der jedoch als Bezeichnung 1980 abgeschafft wurde (vgl. dazu #801#ii. II.). [S. 1193]Mit dem Oberbegriff Masseninitiative werden im Betrieb sowohl die Methoden und Formen des Wettbewerbs verstanden als auch andere Institutionen (z.B. sozialistischer Berufswettbewerb, Betriebskollektivvertrag (BKV)). Andere Wettbewerbsformen erstrecken sich auf die Wohngebiete: z.B. „Mach-mit-Wettbewerb“ (vgl. #801#iii. III. E.), Wettbewerb für die Anerkennung als „Bereich vorbildlicher Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ (vgl. #801#iv. IV., F.). Wenngleich für den SW. noch keine allgemeinverbindliche wissenschaftliche Definition vorliegt, wird als SW. in der Regel die Masseninitiative der Werktätigen in allen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Bereichen bezeichnet. Das engmaschig geknüpfte Netz des inner- und überbetrieblichen SW. in Form eines komplizierten Lenkungs-, Anreiz- und Kontrollsystems soll als wesentlicher Motor der Leistungsmotivation im System zentraler Lenkung und Planung der DDR dienen. In der Alltagspraxis besteht eine moralische Beteiligungspflicht für jeden einzelnen. Im Mittelpunkt der Wettbewerbsaufgaben stehen die Erhöhung der Arbeitsproduktivität, die Senkung der Selbstkosten und die Erhöhung der Qualität der Erzeugnisse. In jüngerer Zeit haben daneben Aufgaben bei der Einsparung von Material, Energie und Arbeitskraft sowie bei der Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts erheblich an Bedeutung gewonnen. Derartige Wettbewerbsziele orientieren sich an den Zielen der SED, wie sie in deren „ökonomischer Strategie der 80er Jahre“ zum Ausdruck kommen. (Vgl. z.B.: Wettbewerbsorientierung der 6. Tagung des FDGB-Bundesvorstandes 1983 in: Tribüne vom 13. 12. 1983.) (Wirtschaft). II. Zur Entwicklung und Leitung des SW. Als historischer Ausgangspunkt des SW. gilt die Bewegung der Subbotniki im Jahre 1919 in Rußland. Als Subbotniki wurden freiwillige Arbeitseinsätze einzelner Arbeitsgruppen an einem Sonnabend (Subbota) bezeichnet. Sie gelten noch heute als Vorbild der organisierten Wettbewerbsbewegung in den weiteren Entwicklungsphasen der sowjetischen Wirtschaft wie auch für den SW. in der DDR. Lenin sagte seinerzeit: „Jetzt, da eine sozialistische Regierung an der Macht ist, besteht unsere Aufgabe darin, den Wettbewerb zu organisieren“ (Lenin, Werke, Bd. 26, Berlin [Ost] 1961, S. 405). Mit dem Aufbau eines zentral geplanten und gelenkten Wirtschaftssystems in der SBZ/DDR nach 1945 wurde auch dort die Wettbewerbsbewegung nach sowjetischem Muster ins Leben gerufen. Den Auftakt für die Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung in der SBZ/DDR gab die arbeitstechnisch besonders vorbereitete, mehrfache Schichtnorm-Übererfüllung (387 v.H.) des Hauers Adolf Hennecke am 13. 10. 1948. Die von der SMAD und der DWK gleichermaßen initiierte Aktion orientierte sich am Vorbild des sowjetischen Hauers A. G. Stachanow, der im Jahre 1935 vergleichbare Leistungen erbracht hatte. In der Mehrzahl der Fälle waren seitdem die jeweiligen neuen Formen der Mehrleistungsverpflichtungen von Aktivisten oder Schrittmachern durch sowjetische Vorbilder bestimmt. Neben den Spitzenleistungen einzelner sind heute die Wettbewerbsverpflichtungen auf die Lösung komplexer inner- und überbetrieblicher Aufgaben orientiert. Zunehmend ist ferner die politisch-ideologische Bedeutung des SW. unterstrichen worden. Die Beteiligung und die Leistung im SW. gelten als Gradmesser für den jeweiligen Entwicklungsstand des „sozialistischen Bewußtseins“ der Werktätigen. Der Beginn einer organisierten, rechtlich normierten und umfassenden SW.-Konzeption geht auf das Gesetz der Arbeit … vom 19. 4. 1950 zurück. In diesem Gesetz wurden dem FDGB im Bereich der sozialistischen Wirtschaft zur Förderung und Lenkung der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung und zur Erzielung von „Pionier- und Spitzenleistungen“ (IV. § 18) wesentliche Aufgaben übertragen. Die Anstrengung, von den einzelnen Wettbewerbsinitiativen zu einer koordinierten Form des SW. zu kommen, fanden einen besonderen Ausdruck in dem zum Jahresbeginn 1974 in Kraft getretenen Gegenplan (G.) (GBl. I, 1974, S. 1). Dieser galt bis Ende der 70er Jahre als die fortschrittlichste Form der Verbindung von Planung und Masseninitiative. Dessen Benennung (eine Übersetzung aus dem Russischen) könnte die Vermutung nahelegen, daß es sich bei ihm um ein Gegenangebot zum eigentlichen Betriebsplan handeln könne. Dieser Eindruck täuscht jedoch. Im Gegenteil war der G. gedacht als ein auf der Basis zentral vorgegebener Leitlinien aufbauendes, zusätzlich zum Plan zu erstellendes und mit diesem abzustimmendes Programm zur Mobilisierung aller betrieblichen Produktionsreserven. [S. 1194](Mit derartigen Vorhaben wurde bereits seit 1972 in der DDR experimentiert.) Mit dem G. war beabsichtigt, im SW. das Element der Planung zu stärken. In seiner ersten Phase war er jedoch lediglich eine nach Beginn des Planjahres organisierte zusätzliche Aktion. In seiner zweiten Phase — etwa seit Mitte des Jahres 1974 einsetzend — erhielten dann die Betriebe zusammen mit der Übergabe der staatlichen Plankennziffern für das Jahr 1975 erstmalig auch Orientierungsziele zur Ausarbeitung des G. In einer dritten Phase (2. Halbjahr 1976) erfolgte dann durch Beschluß des Politbüros des ZK der SED die Koppelung der beiden bereits eingeführten Verfahren zu einem „doppelten G.“ Der G. sollte die gleiche rechtliche Verbindlichkeit haben (u.a. Bilanzvertragsabschlußpflicht) wie der Jahresplan. Das Prinzip des G. wurde auch auf andere Wettbewerbsformen zu übertragen versucht. So wurde der einzelne persönlich-schöpferische Plan (vgl. IV. A. 1.) als G. des einzelnen Beschäftigten gewertet (auch als „persönliches Gegenangebot“ bezeichnet). Das Ziel, das die Wirtschaftsführung mit dem G. verfolgte, nämlich ein auf den zentral festgelegten Planzielen beruhendes, in sich ausgewogenes, inner- wie überbetrieblich abgestimmtes, bilanziertes (und damit voll in die Planung integriertes) Programm zusätzlicher Leistungsverpflichtungen zu erstellen, wurde jedoch nur in Ausnahmefällen erreicht. Auch der G. erwies sich nicht als geeignetes Instrument, um den „Widerspruch zwischen der geringen persönlichen Teilnahme der Arbeiter an der Ausarbeitung des Wettbewerbsprogramms der Arbeitskollektive“ und den Forderungen der SED nach engagierter Teilnahme aller Beschäftigten am Produktionsprozeß zu lösen. Mit der „Anordnung zur Stimulierung der Überbietung staatlicher Aufgaben für die Ausarbeitung des einheitlichen Planvorschlags zum Volkswirtschaftsplan 1980“ (GBl. I, 1979, S. 247 f.) wurde der G. zumindest als Bezeichnung außer Kraft gesetzt. Die Gründe für diese Regelung sind im einzelnen nicht bekannt. Es gab jedoch nach Einführung des G. kritische Stimmen, die meinten, daß mit der Verwendung des Planbegriffes im SW. der Plan in seiner Eigenschaft als verbindliches „Gesetz“ abgewertet werden könnte. Die mit dem G. verfolgten Absichten, zu einer Vereinheitlichung und stärkeren organisatorischen Integration der verschiedenen Formen und Ziele des SW. zu kommen, sind jedoch bis heute nicht aufgegeben worden. Heute werden die Prinzipien, die Formen und die Ziele des SW. zentral festgelegt. In den letzten Jahren hat der Bundesvorstand des FDGB jeweils einen Beschluß über das Wettbewerbskonzept des folgenden Wirtschaftsjahres gefaßt. Auf dieser Grundlage werden von ausgewählten Betrieben erste Wettbewerbsprogramme mit Vorbildfunktion für alle verabschiedet. Betont wird darüber hinaus die einheitliche und straffe Leitung des SW. Die planmäßig und sich kontinuierlich ablösenden Wettbewerbskampagnen gelten im allgemeinen für eine Planperiode; dabei bestimmen die Jahrespläne die jeweiligen konkreten Wettbewerbsziele. Erfolgt die Auslösung des jeweiligen Wettbewerbs von „oben“ (Beschlüsse der Führungsgremien von SED und Gewerkschaft), antworten darauf auf der Grundlage gesteuerter, zentral initiierter und kanalisierter Wettbewerbsaktionen von „unten“ in der Regel Wettbewerbsaufrufe eines Betriebes, einer Brigade oder einer Einzelperson. Derartige Aufrufe stehen häufig im Zusammenhang mit konkreten Bestleistungen, die auf den aktuell besonders propagierten neuen Arbeitsmethoden beruhen. Diese zur allgemeinen Nachahmung bestimmten Methoden tragen vielfach den Namen des Initiators (z.B. Hennecke-Bewegung, Frieda-Hockauf-Bewegung u.a.). Im Verlauf der letzten Jahre haben sich jedoch für eine Reihe neuerer Wettbewerbsinitiativen auch Sachbezeichnungen durchgesetzt. Vielfach werden besondere politische Ereignisse (Parteitag, Tagung des ZK der SED), Ehrentage oder Gedenkdaten (u.a. Jahrestag der Gründung der DDR, Lenins Geburtstag, Karl-Marx-Jahr) zum Anlaß genommen, um zeitlich terminierte Wettbewerbskampagnen auszulösen. Die Auszeichnungen, die im Verlauf des SW. vergeben werden, tragen dann vielfach auf diesen Anlaß bezogene besondere Bezeichnungen. Die Bedeutung der Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) im Rahmen der Durchführung des SW. wurden in jüngerer Zeit verstärkt. Nach § 34 des Arbeitsgesetzbuches (AGB) von 1977 (GBl. I, S. 185 ff.) ist es deren Aufgaben, den SW. im Betrieb zu organisieren. Der Betriebsleiter ist seinerseits verpflichtet, die Voraussetzungen „für eine wirksame Führung“ des SW. zu schaffen (§ 35). In zahlreichen im Gesetz im einzelnen aufgeführten Fällen sind diese Voraussetzungen von der Zustimmung der Gewerkschaftsleitung abhängig, der das neue AGB ausdrücklich eine stärkere Einflußnahme und Mitwirkung im Betriebsgeschehen eingeräumt hat. Dementsprechend wurden in der neuen Fassung des AGB die Durchführungsbestimmungen des SW. differenzierter und deutlicher aufgenommen als im zuvor geltenden Gesetzbuch der Arbeit von 1966. Die jeweils erarbeitete Wettbewerbskonzeption wird nach Zustimmung durch die Betriebsgewerkschaftsleitung der Vertrauensleutevollversammlung zur Beschlußfassung zugeleitet. Die Wettbewerbskonzeption enthält sowohl die Ziele, Verpflichtungen und Maßnahmen des SW. als auch zugleich die Formen und den Umfang der ideellen und materiellen Anerkennungen für diejenigen, die sich besonders erfolgreich an seiner Durchführung beteiligt haben. In der Regel ist die Wettbewerbskonzeption integraler Bestandteil des Betriebskollektivver[S. 1195]trages (BKV), dessen Ausarbeitung mit der Plan- und Wettbewerbsdiskussion zeitlich wie sachlich eine Einheit bilden soll. Als wesentliche Voraussetzungen des SW. gelten die Aufschlüsselung aller Planaufgaben, möglichst bis auf den einzelnen Arbeitsplatz, sowie seine exakte Koordinierung mit dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Sind die Betriebs-, Gewerkschafts- und Kombinatsleitungen gemeinsam maßgebende Träger der zu erarbeitenden Wettbewerbskonzeption eines Betriebes oder Kombinats, so ist doch zu sehen, daß hierbei den Wirtschaftsleitungen besonderes Gewicht zukommt. Sie sind es, die auf der Grundlage des jeweils geltenden Jahresplanes die Grundstruktur der Wettbewerbskonzeption vorgeben, während der gewerkschaftlichen Betriebsorganisation in erster Linie die Aufgabe zukommt, die Werktätigen davon zu überzeugen, daß es in ihrem Interesse liegt, sich aktiv an dem Wettbewerb zu beteiligen. Besondere Beachtung haben in jüngerer Zeit die Aufgaben der Kombinatsleitungen für die Vereinheitlichung des SW. in den ihnen unterstellten Kombinatsbetrieben gefunden. [S. 1196]Die seit 1979 geltende VO über die Volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und Volkseigenen Betriebe vom 8. 11. 1979 (GBl. I, S. 355 ff.) verstärkte das Prinzip der Durchsetzung eines einheitlich geführten und aufeinander abgestimmten SW. innerhalb des Kombinates. Eine neue Form spezifischer Kombinatsordnungen und Kombinatsbetriebsordnungen (§ 29, 6 Kombinats-VO) erlaubt es den Kombinatsleitungen, besser als zuvor — gemäß den zentralen Auflagen und Leitlinien — innerhalb ihres Kombinates für alle Betriebe einheitliche Wettbewerbsrahmenbedingungen zu schaffen sowie diesen genaue Vorschriften über die Wettbewerbsführung zu machen. Es gilt als Ziel der 80er Jahre, eine optimale Abstimmung von Planaufschlüsselung, Plandiskussion, Kostenrechnung, Wettbewerbsführung, ökonomische Stimulierung und Rechenschaftslegung zu erreichen. Dabei kommt der innerbetrieblichen wirtschaftlichen Rechnungsführung besondere Bedeutung zu. Die Bemühungen, den SW. verstärkt in das betriebswirtschaftliche Instrumentarium einzubinden, unterstreichen bisher vorhandene wesentliche Schwachstellen. So propagieren Wirtschaftsführung und Gewerkschaft gemeinsam seit 1983 erneut mit besonderem Nachdruck den inner- und überbetrieblichen Leistungsvergleich als Teil des SW., obwohl derartige Vergleiche grundsätzlich schon immer eine zentrale Bedeutung im Funktionsmechanismus des SW. hätten haben sollen. Aus Sicht der politischen Führung der DDR gilt die Entwicklung des SW. als „gesetzmäßiger Prozeß“, in dessen Verlauf sich immer erneut gegenseitig ergänzende Wettbewerbsformen entwickeln sollen. Die Inhalte des SW. werden aus der wirtschaftspolitischen Linie der SED jeweils neu abgeleitet. In den Formen und Methoden des SW. der 80er Jahre spiegeln sich daher die aktuellen wirtschaftlichen Probleme der Volkswirtschaft. So bilden z.B. die Einbeziehung von Zielstellungen aus dem Bereich von Forschung und Entwicklung in Form der Pflichtenhefte (Kammer der Technik (KdT); Planung, II.; Qualität der Erzeugnisse, III.) einen neuen wesentlichen Schwerpunkt des SW. Weitere derartige Formen und Methoden des SW. in der Produktionsvorbereitung sind: Forscherkonten, Themenkollektive, Überleitungsgarantien usw. Entsprechend den Prinzipien des Staatsplans Wissenschaft und Forschung, wonach ausgewählte Planaufgaben Vorrang genießen, ist auch der SW. im Produktionsbereich stärker als zuvor auf die gezielte Förderung von Spitzenerzeugnissen oder -verfahren vor allem für Exportgüter gerichtet (z.B. als themengebundenes persönliches Planangebot oder als Verpflichtung zur Erhöhung der Zahl exportfähiger Erzeugnisse). Hinzu kommen intensive Bemühungen zur flexibleren und rascheren Anpassung von Methoden und Programmen an die wirtschaftspolitisch und produktionstechnisch veränderten Bedingungen. Weiter gehören hierzu erneute Bemühungen zur Abkehr vom offensichtlich noch immer häufig praktizierten „Schematismus“ (vgl. die Kritik auf dem 10. FDGB-Kongreß 1982) und den vielfach bloß formalen (also leicht erfüllbaren) Wettbewerbsverpflichtungen. Rechnerisch schwer erfaßbare Programme und Vorhaben oder nicht produktive Verpflichtungen (wie z.B. Solidaritätsbeiträge, Blutspenden) sollen heute nicht mehr oder nur noch am Rande bei der Bewertung von Wettbewerbsergebnissen herangezogen werden. III. Grundprinzipien und Hauptformen des SW. Die Formen und die Organisation des SW. sollen sich an 5, auf Lenin zurückgehende Grundprinzipien orientieren: 1. Öffentlichkeit des SW.; 2. Vergleich der Ergebnisse; 3. Erfahrungsaustausch und Wiederholung der besten Leistungen im Massenumfang; 4. Übernahme abrechenbarer Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Intensivierung (Intensivierung und Rationalisierung) und neuerdings der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO); 5. richtige Verbindung von moralischer und materieller Anerkennung der erzielten Wettbewerbsergebnisse. Allgemein lassen sich die Formen des SW. nach mehreren Aspekten unterteilen. Zum einen gemäß dem Umfang der Teilnahme: so gibt es einerseits den individuellen Wettbewerb zwischen einzelnen Beschäftigten als eine Grundform des SW. und andererseits den kollektiven Wettbewerb zwischen Arbeitsgruppen, Brigaden, Meisterbereichen, Betrieben und Kombinaten. Der kollektive Wettbewerb gilt heute als die vornehmlich anzustrebende und auch in der Praxis vorherrschende Form. Zum zweiten ist nach dem räumlichen Wirkungsbereich zu differenzieren, also zwischen inner- und zwischenbetrieblichem SW. Beide Formen können sowohl individuell als auch kollektiv geführt werden. Im Zeichen der sozialistischen ökonomischen Integration (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW)) hat auch die Form des kollektiv geführten internationalen SW. zwischen Wirtschaftseinheiten verschiedener Mitgliedsländer des RGW zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Wettbewerbspraxis ist durch eine Reihe meist wechselseitig eng verflochtener Verfahrensformen und -methoden charakterisiert. Ihnen entspricht ein differenziertes System von Maßnahmen und Regelungen zur moralischen Anerkennung (Auszeichnungen) und der Kritik und Selbstkritik sowie der finanziellen Stimulierung (Einkommensgestaltung, Leistungslohn und Prämie; Lohnformen und Lohnsystem), der Kontrolle (Haushaltsbuch, persönliche und kollektiv-schöpferische Pläne) und der [S. 1197]Produktionspropaganda (Wettbewerbslosungen, Tafel der Besten usw.). Alle Instrumente zur materiellen bzw. moralischen Stimulierung sowie der gegenseitigen Kontrolle sollen gleichermaßen der Förderung und Intensivierung des SW. dienen. A. Aktivistenbewegung Durch die Aktivistenbewegung sollen ausgehend von individuellen oder kollektiven Verpflichtungen zu gezielter Planübererfüllung verbesserte, intensivere und neue Arbeitsmethoden propagiert werden, um zu höheren Arbeitsleistungen zu kommen. Gefordert werden Initiativen nicht nur im unmittelbaren Produktionsprozeß, sondern — zur besseren Nutzung der verfügbaren Ressourcen — bereits in der Phase der Produktionsvorbereitung. Die erwarteten Ergebnisse sollen dabei bereits Eingang in die jeweiligen Jahrespläne der Betriebe finden. Derartige quantitative Spitzenleistungen wurden und werden vielfach unter besonders günstigen, z. T. künstlich geschaffenen optimalen Arbeitsbedingungen erreicht, um bis dahin geltende Normen zu überbieten und diese danach allgemein zu erhöhen. Von Anbeginn wurde großer Wert auf den Erfahrungsaustausch und die Verallgemeinerung erfolgreicher Arbeitsmethoden gelegt. Dieser Aufgabe dienen sowohl innerbetriebliche Aktivistenschulen als auch überbetriebliche Aktivistenkonferenzen. Im Zusammenhang mit der Aktivistenbewegung wurden zahlreiche Auszeichnungen geschaffen. Besondere Bedeutung hat der Titel „Aktivist“ erlangt. Die Benennung hat sich im Zeitverlauf mehrfach geändert (z.B. Aktivist des 2-Jahrplanes, Aktivist des 7-Jahrplanes, Aktivist des 3-Jahrplanes). 1982 wurden folgende Auszeichnungen verliehen: 45 erhielten den Ehrentitel „Held der Arbeit“, 4.097 den Titel „Verdienter Aktivist“ und 281.405 den Titel „Aktivist der sozialistischen Arbeit“. B. Sozialistische Gemeinschaftsarbeit In Weiterentwicklung der Aktivistenbewegung entstand 1958/59 als neue Form des SW. die Sozialistische Gemeinschaftsarbeit (SG.). Sie gilt als Ausdruck einer „höheren Qualität“ der schöpferischen Masseninitiative. Zum einen waren es nunmehr die Arbeitsbrigaden, die zum eigentlichen Träger des SW. wurden. Unter der Losung „sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ wurden in den SW. auch Aufgaben der Aus- und Weiterbildung sowie der Freizeitgestaltung einbezogen. Zum zweiten sollten Formen der SG. die Zusammenarbeit von Intelligenz und Produktionsarbeitern fördern. Anlaß für diese veränderte Zielrichtung des SW. war die Einsicht, daß die zunehmende Kompliziertheit der technischen und wirtschaftlichen Probleme gemeinschaftliche (kollektive) Anstrengungen voraussetzt, während Lösungen, die im „Alleingang“ erreicht werden, den gewachsenen Anforderungen häufig nicht mehr genügen. Die SG. gilt als die wirksamste Form gesellschaftlicher Arbeit im Sozialismus, in der durch gegenseitige Erziehung zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische) bereits „Keime für eine kommunistische Einstellung zur Arbeit“ gelegt werden würden. Mit dieser politisch-ideologischen Aussage soll zugleich ein deutlicher Unterschied zum marktwirtschaftlichen „teamwork“ markiert werden. Die Funktionen von Betriebsleiter und Betriebsgewerkschaftsorganisation zur Förderung der SG. sind im AGB (§§ 35, 22) im einzelnen festgelegt. Ziel der SG. ist ebenfalls die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die vor allem in jüngerer Zeit durch Erhöhung der Wirksamkeit des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Arbeitern und wissenschaftlich-technischer Intelligenz („Bündnis zwischen Arbeiterklasse und Intelligenz“) erreicht werden soll (Intensivierung und Rationalisierung). Eine spezielle Form der SG. waren lange Zeit die „sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften“ (Kooperation von Produktionsarbeitern und Angehörigen der wissenschaftlich-technischen Intelligenz in den Bereichen Forschung, Konstruktion und Produktion); sie werden in dieser Form neuerdings nicht mehr erwähnt. Sie scheinen durch differenziertere Wettbewerbsformen abgelöst worden zu sein, zu denen u.a. gehören: Themenkollektive, Überleitungskollektive (Forschung, I. C.; Forschung, IV.), Intensivierungsverträge, planmäßige kollektive Neuerertätigkeit, WAO-Kollektive und erzeugnisgebundene Komplexwettbewerbe. Allerdings wird auch in den Medien der DDR eingeräumt, daß der Aufwand für die Vielzahl derartiger Programme „oft größer als der entstehende Nutzen“ sei. Auch soll die Vielzahl sehr spezialisierter Auszeichnungen für bestimmte einzelne Wettbewerbsziele verringert werden. Im Mittelpunkt der Auszeichnungen innerhalb des SW. in Form der SG. steht der Staatstitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ (1963 erstmalig verliehen; vorher gab es die Titel „Brigade der sozialistischen Arbeit“ bzw. „Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit“ als Auszeichnungen). Er wird nicht nur an Kollektive in der Volkswirtschaft, sondern auch an Verwaltungen, wissenschaftliche Institutionen usw. verliehen. Eine zusammenfassende Regelung über die Vielzahl von Ehrentiteln und Medaillen, die im SW. verliehen werden, erfolgte in der „Bekanntmachung der Ordnungen über die Verleihung der bereits gestifteten staatlichen Auszeichnungen“ vom 28. 6. 1978 (GBl. SDr. 952 vom 28. 7. 1978, S. 1 ff.). Gegenwärtig gilt eine vom Ministerrat der DDR beschlossene Neufassung der „Ordnung über die Verleihung und Bestätigung der erfolgreichen Verteidigung des Ehrentitels ‚Kollektiv der sozialistischen Arbeit‘“ (GBl. I, 1982, S. 607 ff.). [S. 1198]Im Jahre 1983 standen 270.251 Kollektive (1982: 265.114) mit 4.847.200 Mitgliedern (1982: 4,76 Mill.) im Wettbewerb um diesen Titel. (Darunter waren 1982 117.444~Kollektive mit rd. 2,5 Mill. Mitgliedern aus dem Bereich der sozialistischen Industrie.) C. Neuererbewegung Inhalt und Aufgaben der Neuererbewegung (N.) werden durch das AGB (§§ 36, 37) und durch die N.-Verordnung (NVO) von 1972 (GBl. II, S. 1) sowie durch eine Reihe von Durchführungsbestimmungen (zuletzt: 5. DB vom 24. 2. 1981, GBl. I, S. 122) und eine Reihe von Folgebestimmungen (diese betreffen u.a. Nutzenabrechnung, Aufgaben bei Abschluß von Neuerervereinbarungen, Schutzrechtsbestimmungen usw.) geregelt. Mit diesen Rechtsnormen wurde die gleichnamige VO von 1963 und eine Reihe einschlägiger Bestimmungen zur N. abgelöst. Die N. gilt als eine Kernform des SW., die sowohl auf eine qualitative Leistungssteigerung des einzelnen als auch — in besonderem Maße — auf eine planmäßige Kooperation zwischen Arbeitern und Intelligenz gerichtet ist. Die Tätigkeit eines Neuerers oder eines N.-Kollektivs richtet sich auf das betriebliche Erfindungs- und Vorschlagswesen. Nach dem Selbstverständnis der DDR geht es in aller Regel um die „schöpferische Lösung“ eines bisher ungeklärten technischen, organisatorischen oder wissenschaftlichen Problems, wobei die damit zusammenhängenden Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitsleistung erbracht werden müssen. „Hauptinhalt der Neuerertätigkeit ist die weitere Intensivierung der Produktion durch sozialistische Rationalisierung“ (§ 2 NVO). Im Unterschied zum betrieblichen Vorschlagswesen in einer Marktwirtschaft ist der weit überwiegende Teil der Aufgabenstellungen der N. plangebunden und wird auf diese Weise weitgehend staatlich gelenkt und gefördert. In die gesamtstaatliche Leitung der „thematischen und kennziffermäßigen Planung“ der N. teilen sich das Amt für Erfindungs- und Patentwesen sowie der Bundesvorstand des FDGB. In der N. steht nicht der allgemeine Aspekt der schöpferischen Arbeit an sich im Vordergrund, sondern es geht in ihr in erster Linie um zeitlich fixierte und thematisch präzise umrissene Aufgaben. Als vereinbarte und geplante Lösungen dienen die Neuereraufgaben eines oder mehrerer Beschäftigter der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne (in jüngerer Zeit speziell des „Staatsplans Wissenschaft und Technik“). Entsprechend fixiert der Planteil Wissenschaft und Technik des Betriebsplans (Rahmenrichtlinie für die Jahresplanung, GBl., SDr. 1021, S. 97) in seinem Abschnitt 3.5 die Aufgabe der N. Mit der NVO hat der FDGB größere Einflußmöglichkeiten für die Entwicklung der N. in den Betrieben erhalten. Gleichzeitig sind die Rechte der Neuerer stärker abgesichert worden; ferner wurde der finanzielle Anreiz (N.-Vergütung) erhöht. Allerdings sind damit Umfang und Kompliziertheit der N.-Regelungen erheblich gewachsen und vielfach nur noch für Spezialisten überschaubar. Die besondere Bedeutung, die der N. beigemessen wird, kommt auch in der Vielzahl betrieblicher und überbetrieblicher Instanzen zum Ausdruck, die sich ihrer leitend und fördernd annehmen sollen. Auf seiten der Betriebsleiter nehmen die Betriebsbüros für die N. (BfN) wesentliche Funktionen wahr. Sie sind ein wichtiges Beratungs- und Koordinierungsorgan. Ihnen obliegt die Planung, Registrierung und rasche Nutzbarmachung von Neuerungen. Das BfN organisiert betriebliche Neuererkonferenzen und sorgt für die Weiterleitung schutz- und patentfähig erscheinender Ergebnisse an das Amt für Erfindungs- und Patentwesen. Neuerdings wird auch die Errichtung eines BfN auf der Ebene des Kombinates angestrebt. Bei den Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) bestehen Neuereraktivs. (Bis 1972 gab es mit ähnlicher Aufgabenstellung sog. Neuererräte.) Die Mitglieder des Neuereraktivs werden durch die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) berufen; sie haben den organisationsrechtlichen Status einer Kommission der BGL. Es wird auch als „ehrenamtlich arbeitendes beratendes und kontrollierendes Organ der BGL“ bezeichnet und ist gegenüber der BGL rechenschaftspflichtig. Neuereraktivs (Mitgliederzahl: 5–21) bestehen in der Mehrzahl der Betriebe und Institutionen mit mehr als 50 Beschäftigten. Für die Förderung des Erfahrungsaustausches, aber auch zur Anleitung der Kommissionen der BGL werden bei den Gewerkschaftsvorständen auf Kreis- und Bezirksebene ebenfalls Neuereraktivs gebildet. Die Neuereraktivs sind zur engen Zusammenarbeit mit den Kontrollposten der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Bewegung der Messen der Meister von Morgen (MMM), den Sektionen der Kammer der Technik (KdT) und den Gruppen der Gesellschaft für deutsch-sowjetische Freundschaft (DSF) im Betrieb verpflichtet. Neben speziellen Neuererbrigaden auf Meister- oder Abteilungsebene gibt es vielfach betriebliche Neuererzirkel; sie sollen die Kooperation verbessern und nehmen darüber hinaus eine beratende Funktion wahr. In größeren Betrieben gibt es Neuererinstrukteure, mit deren Hilfe eine Beschleunigung bei der Einführung betrieblicher Neuererlösungen erreicht werden soll. (In den LPG bestehen besondere Neuererkommissionen mit ähnlichen Funktionen, wie sie das BfN in den Betrieben wahrnimmt.) Zur Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit wurden 1972 bei den Wirtschaftsräten der Bezirke Bezirksneuerungszentren (BNZ) geschaffen (GBl. II, S. 422). Sie nehmen auf regionaler Ebene ähnliche Aufgaben wahr wie die BfN in den Betrieben (Beratung, Erfahrungsaustausch, Veranstaltungen [S. 1199]mit sowjetischen Neuerern, allgemeine Verbreitung von Neuerermethoden, Produktionspropaganda, Organisation von Schulungsveranstaltungen usw.). Der Abschluß einer Neuerervereinbarung (§§ 13 ff. NVO) für die geplante Lösung einer Neuereraufgabe erfolgt in Vertragsform schriftlich zwischen dem Betrieb und dem Neuerer bzw. dem Neuererkollektiv. In diesem Dokument werden detailliert die Aufgabenstellung, die zu erwartende Lösung, der Termin, zu dem die Neuerung vorliegen soll, sowie die Vergütung für die zu erbringende Neuererleistung festgelegt. Die Neuerervergütung ist für vertraglich vereinbarte Neuereraufgaben höher als für Neuerungen, die „spontan“ entstehen. Die Neuerervorschläge, die nicht aufgrund voraufgegangener Vereinbarungen gemacht werden, sind beim BfN (oder Betriebsleiter) einzureichen und werden dort geprüft und registriert. Sie können entweder als vergütungspflichtige Vorschläge anerkannt oder abgelehnt werden. Die Höhe der in der NVO (§ 30 Abs. 2 NVO) geregelten Vergütung beträgt: bei Neuererlösungen mindestens 30 Mark, höchstens 30.000 Mark, bei Erfindungen mindestens 75 Mark, höchstens 200.000 Mark. Vorgesehen sind ferner u.a. Zuschläge, Nachvergütungen (wenn sich der Nutzen höher als ursprünglich vorgesehen erweist) sowie andere zusätzliche Leistungen. Für die Regelung von Streitigkeiten, die sich zwischen Neuerern und Betriebsleitung ergeben, sind die Konfliktkommissionen (Gesellschaftliche Gerichte) oder die Arbeitsgerichte zuständig. Die früher bestehenden speziellen Schlichtungsstellen wurden 1972 abgeschafft. Für Jugendliche gibt es als besondere Form der N. die Bewegung der Messe der Meister von Morgen (MMM). Im Prinzip ähnlich organisiert wie die N., sind an dieser Form des SW. neben dem FDGB vor allem die Grundorganisationen der FDJ beteiligt. Mit Hilfe der MMM sollen Jugendliche frühzeitig an die Ideen der N. herangeführt und schwerpunktmäßig für eine Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts gewonnen werden. 1982/83 war mehr als die Hälfte aller Aufgaben im Rahmen der MMM aus dem Staatsplan Wissenschaft und Technik abgeleitet (ND 12./13. 11. 1983). Die MMM gelten als Lehr- und Leistungsschauen der Jugend und werden auf Schul-, Hochschul-, Betriebs-, Kreis-, Bezirks- und DDR-Ebene durchgeführt. An der Organisation ist vor allem auch das Amt für Jugendfragen beim Ministerrat beteiligt. Im Ergebnis der MMM werden Auszeichnungen vergeben, besondere Leistungen prämiert und Förderungsverträge mit Jugendlichen abgeschlossen. Im Jahr 1983 gab es 44.800 Messen auf den verschiedenen Ebenen, an denen sich 2,67 Mill. Jugendliche beteiligt hatten, die 781.400 Exponate ausstellten. An der N. in der volkseigenen Wirtschaft haben sich 1983 1,9 (1982: 1,8) Mill. Berufstätige beteiligt; das waren rd. 33,5 v.H. der Gesamtzahl der in diesem Bereich Tätigen. Der durchschnittliche Nutzen aus vereinbarten Neuererleistungen soll 1983 35.700 Mark, aus anderen Neuerervorschlägen 5.900 Mark betragen haben. Der volkswirtschaftliche Gesamtnutzen einschl. Nachnutzung für 1982: rd. 4,9 Mrd. Mark, für 1983 rd. 5,3 Mrd. Mark, das sind 2,5 v.H. des Gesellschaftlichen ➝Gesamtproduktes der DDR. 1982 erhielten 25 Neuerer den staatlichen Titel „Verdienter Erfinder“ (darunter keine Frau). Vielfach werden Neuerer aber auch mit dem Titel eines „Aktivisten“ oder „Verdienten Aktivisten“ ausgezeichnet. Daneben erhalten erfolgreiche Neuerer bei bedeutsamen Neuerervorschlägen oder wichtigen patentierten Erfindungen einen Neuererpaß als moralische Anerkennung, in der die Neuererleistungen des Inhabers eingetragen werden. Weitere Auszeichnungen sind u.a.: „Hervorragender Neuerer“ oder „Hervorragendes Neuererkollektiv“. Obwohl die Neuerervergütungen erhöht, die propagandistischen Anstrengungen verstärkt wurden und die Teilnehmerzahlen an der N. angestiegen sind, haben sich die kritischen Stimmen an den bisherigen Ergebnissen der N. nicht merklich verringert. Beklagt werden unverändert u.a. die langen Bearbeitungszeiten innerhalb der betrieblichen Verwaltungen, die zögernde Umsetzung der Neuerervorschläge in die betriebliche Praxis, die ungenügende Nachnutzung (d.h. die Übernahme von Neuerervorschlägen durch andere Betriebe bzw. Kombinate), die Einreichung von Verbesserungsvorschlägen innerhalb der N., die von Angehörigen der wissenschaftlich-technischen Intelligenz im Rahmen ihrer normalen Arbeitspflichten erarbeitet worden sind. Die Ursachen für diese Situation sind mannigfach: die Betriebsleitungen sind offensichtlich nur wenig interessiert, die oft sehr speziellen Ergebnisse der N., die nicht selten trotz erheblichen Aufwandes nur einen begrenzten Nutzen versprechen, wesentlich zu fördern. Zudem bleiben die Neuerervorschläge trotz aller Bemühungen um Planbarkeit in ihren technischen und inhaltlichen Aspekten unberechenbar. Die Schwerfälligkeit bzw. das Desinteresse der Betriebsleitungen führt auch bei engagierten N. häufig zur Resignation. Die Bereitschaft in den Belegschaften, sich wirklich engagiert an der N. zu beteiligen, hält sich aber auch aus anderen Gründen in Grenzen. Da die Arbeit an Neuerungen außerhalb der normalen Arbeitspflichten zu verrichten ist, steht der zeitliche Aufwand häufig noch immer in einem ungünstigen Verhältnis zu der erwarteten Neuerervergütung. Besonders zahlreich sind die Klagen über unzureichende Nachnutzungen. 1977 machten diese erstmals 5,3 v.H. des insgesamt aus der N. resultierenden Jahresnutzen aus (zuvor rd. 2–3 v.H.); seitdem stagniert dieser Anteil (1982: 5,4 v.H.). [S. 1200]<D. Produktionspropaganda> Um — wie angestrebt — Bestleistungen, Neuerermethoden, bewährte Formen des SW. usw. innerhalb des gleichen Betriebes, aber vor allem über diesen hinaus in ganzen Industriezweigen oder in der gesamten Volkswirtschaft wiederholen bzw. ebenfalls anwenden zu können, müssen diese veröffentlicht werden. Weiter ist es erforderlich, sie so weit aus den arbeitsplatzspezifischen Bedingungen herauszulösen, also sie zu formalisieren, daß sie vergleich- und übertragbar werden. Zudem erhofft sich die Wirtschaftsführung von dem Herausstellen und der Prämierung sowie der Bevorzugung verdienter einzelner und erfolgreicher Kollektive einen zusätzlichen Anreiz, um die Bereitschaft zur Nachahmung zu verstärken. Diesen Zwecken dient die Produktionspropaganda (P.). Die P. ist Instrument einer „systematischen, zweckbestimmten Aufklärungs-, Überzeugungs- und Erziehungsarbeit“, bei der ideologische und wirtschaftliche Ziele gleichermaßen zum Tragen kommen sollen. Sie soll alle Möglichkeiten zur Förderung des SW. durch Information, öffentliches Lob oder öffentlichen Tadel in Wort (periodische Rechenschaftslegungen, Beratungen zur Wettbewerbsauswertung, Betriebszeitung, Betriebsfunk, Veröffentlichungen in überbetrieblichen Medien, Berichte auf zentralen Versammlungen von Parteien und Massenorganisationen, Wettbewerbslosungen usw.) und Bild (zentrale Wettbewerbstafel, Straße der Besten, Tafeln der sozialistischen Kollektive, der Aktivisten, der besten Neuerer usw.) nutzen. Dabei spielt die moralische Anerkennung von Wettbewerbsleistungen eine besondere Rolle. Eine Vielzahl von staatlichen und betrieblichen Einzel- und Kollektivauszeichnungen, Anerkennungen und Belobigungen (Auszeichnungen) sowie Orden, Medaillen, Ehrenzeichen, -titel und -banner, Wanderfahnen und -wimpel stehen für diese Zwecke zur Verfügung. Die Formen der moralischen Anerkennung sind in aller Regel mit materiellen Vergünstigungen verbunden. E. Mach-Mit-Wettbewerb Die Prinzipien des SW. werden in Form des Mach-Mit-Wettbewerbs (MMW.) über den Wirtschaftsbereich hinaus auf die Wohngebiete übertragen (vgl. auch den Abschnitt IV. F.: Wettbewerb um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“). Sein jeweiliges Programm wird seit 1972 vom Nationalrat der Nationalen Front der DDR verabschiedet. Der MMW. steht unter der Wettbewerbslosung: „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit“ (aber auch: „Schöner unser Betrieb — Mach mit“). Inhalt dieses Wettbewerbs innerhalb und zwischen Städten, Dörfern, Wohnbereichen, Betrieben und den kommunalen Volksvertretungen ist die Verbesserung der Arbeits-, Lebens- und Wohnbedingungen. Er stellt den Versuch dar, die bisherige ehrenamtliche Beteiligung der Bevölkerung an vergleichbaren Aktionen (Nationales Aufbauwerk (NAW)) zu intensivieren und planmäßig zu gestalten. Zu den Wettbewerbsaufgaben zählen in erster Linie (nicht immer ganz) freiwillige Leistungen beim Um-, Ausbau und der Renovierung von Wohnungen, Gaststätten und Gebäuden des öffentlichen Lebens sowie die Einrichtung und Pflege von Grünanlagen. Der wachsende Umfang, aber auch die zunehmende Bürokratisierung zeigen sich in dem von den örtlichen Staatsorganen ausgearbeiteten, immer differenzierter werdenden Programm des MMW. Es umfaßt u.a. Angebotskataloge, den Abschluß von Ortsgestaltungskonzeptionen, die Ausarbeitung von Mietermitwirkungsverträgen, Hausreparaturplänen oder Grünflächenpflegeverträgen. An dringlichen Instandsetzungsarbeiten wie z.B. an der Aktion „Dächer dicht“ in städtischen Wohngebieten (geplante Laufzeit bis 1987) sind vor allem FDJ-Stoßbrigaden beteiligt. Weitere Wettbewerbsaufgaben sind z.B. die Sammlung und Erfassung von Altmaterialien im Zuge der Sekundärrohstoffversorgung. Der MMW. stellt eine Form der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in den Wohngebieten dar, und es gilt als moralische Pflicht, sich an ihm zu beteiligen. Auch im Rahmen des MMW. soll die Lösung sozialer bzw. ökonomischer Aufgaben mit der ideologischen Erziehung der einzelnen zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ und zur Festigung des „sozialistischen Patriotismus“ verbunden werden (Gesellschaftliche Tätigkeit; Persönlichkeitstheorie, Sozialistische). Neue Aufgaben und Impulse werden in jüngerer Zeit von der Übernahme von Aufgaben aus der territorialen Rationalisierung (d. s. Maßnahmen der örtlichen Staatsorgane zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in Territorien sowie zum Ausbau der Infrastruktur, um die ökonomischen Ziele in den Betrieben erreichen zu können) in den MMW. erwartet. In diesem Zusammenhang stehen die Bemühungen, die wechselseitige Ergänzung von Produktionswettbewerb und Wettbewerb im Wohngebiet zu verbessern. — 1983 belief sich laut offiziellen Angaben die Eigenleistung der Bevölkerung allein zur Wohnungserhaltung im Rahmen des MMW. auf rd. 3,6 Mrd. Mark (vgl. Tribüne vom 27. 1. 1984), das sind mehr als 215 Mark pro Kopf der Bevölkerung; diese Summe ist beachtlich, beträgt sie doch etwa einen Wochenlohn oder 2–3 Neubau-Monatsmieten. Städte und Gemeinden, die sich im MMW. besonders hervorgetan haben, erhalten Auszeichnungen und Ehrenurkunden. IV. Spezielle Formen und Methoden des SW. Die im Abschnitt III. dargestellten Grundformen und -prinzipien des SW. sind vor allem in jüngerer Zeit immer weiter verfeinert und vielfach kombi[S. 1201]niert worden. Die Ursachen für diese Ausdifferenzierung des Instrumentariums des SW. liegen in den Veränderungen der wirtschaftlichen Situation und in der auf diese reagierenden Wirtschaftspolitik der SED. Im Mittelpunkt stehen die Bemühungen um die Einsparung von Material, Energie und Arbeitskräften. Ferner werden die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschrittes sowie eine raschere Überführung neuer Produktionsverfahren und Produkte in die Fertigung angestrebt. Den Außenhandelsbeziehungen kommt dabei eine besondere Rolle zu: Exportgüter sollen in Qualität und Kosten mehr als bisher weltmarktfähig werden; andererseits ist die politische Führung bestrebt, den Umfang der Importe zu verringern. In diesem Zusammenhang wird besonderer Wert auf die Berechenbarkeit des SW. gelegt. Nicht nur die Zahl, sondern auch der Stellenwert derjenigen Wettbewerbsformen hat zugenommen, in denen eindeutige, ziffernmäßige Vorgaben gemacht werden. Dadurch ist die schon immer gegebene Verflechtung zwischen Wirtschaftlicher Rechnungsführung und SW. noch enger geworden. Die Wettbewerbsteilnehmer sollen konkrete Kennziffern über Kosten, Material- und Energieeinsatz, Maschinenzeiten usw. erhalten; umgekehrt wird der Wettbewerbsverlauf ständig rechnerisch überprüft und kontrolliert. Seine Ergebnisse finden laufend Eingang in das betriebliche Rechnungswesen. Bis in die 60er Jahre hinein war vor allem der Produktionsprozeß Ort des SW.; nunmehr ist erkannt worden, daß für die Nutzung von Forschung und Entwicklung der produktionsvorbereitenden Phase entscheidende Bedeutung zukommt und sie daher verstärkt in den SW. einbezogen werden muß. War zum Beginn des SW. vor allem die Produktionsarbeiterschaft am SW. beteiligt, sind heute auch die Angehörigen der wissenschaftlich-technischen Intelligenz voll in den Wettbewerb einbezogen. Forschung und Entwicklung erweitern zudem die zeitliche Dimension des SW., weil deren Tätigkeiten nicht nur das laufende Planjahr, sondern wesentlich auch die folgenden betreffen. Stärker noch als in früheren Jahrzehnten gilt daher für den SW., daß seine Aufgaben aus den längerfristigen Betriebsplänen abgeleitet, wie auch — im Umkehrschluß — seine Ergebnisse rechtzeitig in den Planungen berücksichtigt werden müssen. Diese komplizierter gewordenen Aufgabenstellungen im SW. sind — neben mancherlei bürokratischen und betrieblichem Wildwuchs — nicht nur Ursache für die Mannigfaltigkeit von Formen und Methoden des SW., sondern auch für die Schwierigkeiten, die genaue Ausformung und Bedeutung der einzelnen gegenwärtig propagierten konkreten Wettbewerbsmaßnahmen zu ermitteln und darzustellen. Selbst die Bezeichnungen sind keineswegs eindeutig, so daß nicht in jedem Fall festzustellen ist, ob sich hinter differierenden Namen auch sachliche Besonderheiten verbergen. Nachstehend können daher nur die wesentlichen Grundstrukturen beschrieben werden. Die Zuordnung der einzelnen Modelle zu den im Abschnitt II
Sozialistischer Wettbewerb (1985) Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ideologische, politische und ökonomische Grundlagen Der SW. gilt im Marxismus-Leninismus als objektive Gesetzmäßigkeit der sozialistischen Produktionsweise und des sozialistisch/kommunistischen Aufbaus. In ihm komme der prinzipielle Wandel der Arbeit im Sozialismus und das daraus resultierende…
DDR A-Z 1985
Leistungsprinzip (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das L. „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“ gilt im Historischen Materialismus als eines der spezifischen Merkmale der sozialistischen Gesellschaftsformation. Es entspricht den Vorstellungen, die Karl Marx in der „Kritik des Gothaer Programms“ zum Fortbestehen des Prinzips der äquivalenten Verteilung des Arbeitsertrags in der ersten, noch mit den „Muttermalen der alten Gesellschaft“ behafteten Phase des Kommunismus entwickelt hat (Marx/Engels, Werke, Bd. 19, S. 18 ff.). Das L. besagt, daß auf der Grundlage sozial gleicher Stellung der Gesellschaftsmitglieder zu den Produktionsmitteln ein differenzierter Anteil der einzelnen an der Einkommensbildung gewährleistet werden muß. In dem Maße, in dem in der DDR gegenwärtig das L. zur Begründung sozialer Differenzierungen herangezogen wird, wird die Erreichung sozialer Gleichheit in Produktion, Distribution und Konsumtion auf eine spätere, kommunistische Phase verschoben. Das L. ist in der Verfassung der DDR von 1968 — ebenso i. d. F. von 1974 — an prominenter Stelle (Art. 2 Abs. 3) als eine der gesellschaftspolitischen Leitvorstellungen normiert und in nachfolgenden Artikeln spezifiziert worden (Art. 24, 26). Besondere Bedeutung kommt dem L. für die Gestaltung der Lohnpolitik zu. Wie ähnlich bereits im Gesetzbuch der Arbeit aus dem Jahr 1961 (GBl. I, S. 27) bestimmt das Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR aus dem Jahr 1977 (GBl. I, S. 185) als Grundsatz: „Das Arbeitsrecht trägt zur konsequenten Verwirklichung des Prinzips ‚Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung‘ bei. Es sichert, daß den Werktätigen Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit gezahlt wird und daß Mann und Frau, Erwachsene und Jugendliche bei gleicher Arbeitsleistung gleichen Lohn erhalten.“ (Art. 2 Abs. 3) Auch das Zivilrecht hat gemäß dem neuen Zivilgesetzbuch vom 19. 6. 1975 das L. zu gewährleisten. Es ist so anzuwenden, daß die „Leistung des Bürgers für die sozialistische Gesellschaft Grundlage ist für seinen Anteil am gesellschaftlichen Reichtum“ (§ 3) (GBl. I, S. 465). In der Praxis ergeben sich Probleme der Leistungsbewertung nicht nur bei der qualitativen Messung von Arbeit, sondern in der Planwirtschaft der DDR auch daraus, daß neben der Sachkompetenz auch Loyalität und parteiliches Verhalten der Beschäftigten bewertet werden sollen. Die solcher Art nach Leistung differenzierte Entlohnung und Prämierung dient als wichtigstes Instrument zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Allerdings erstreckt sich die Materielle Interessiertheit der Beschäftigten neben dem Einkommen auch auf die Arbeits- und Lebensbedingungen, so daß kaum zu ermitteln ist, welche Anreizwirkungen tatsächlich auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität ausgehen. Unterschiede im Inhalt und in der Intensität der Arbeit beeinflussen über unterschiedliche Einkommensbildung das Konsumverhalten und darüber hinaus die Sozialstruktur. Lohnformen und Lohnsystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 828 Leistungsfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeistungsverordnungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das L. „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“ gilt im Historischen Materialismus als eines der spezifischen Merkmale der sozialistischen Gesellschaftsformation. Es entspricht den Vorstellungen, die Karl Marx in der „Kritik des Gothaer Programms“ zum Fortbestehen des Prinzips der äquivalenten Verteilung des Arbeitsertrags in der ersten, noch mit den „Muttermalen der alten Gesellschaft“…
DDR A-Z 1985
Interesse/Interessenübereinstimmung (1985)
Siehe auch: Interessen: 1979 Der Marxismus-Leninismus unterscheidet zwischen einem psychologischen und einem philosophischen bzw. soziologischen I.-Begriff. 1. I. im psychologischen Sinn. In der marxistisch-leninistischen Psychologie werden I. als „spezifische erkenntnismäßige Einstellungen zu den Gegenständen und Erscheinungen der Wirklichkeit“ definiert. Die I. veranlassen den einzelnen, sich „bewußt mit den Sachverhalten auseinanderzusetzen, auf die sie gerichtet sind … Sie sind deshalb von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der Persönlichkeit.“ (Wörterbuch der Psychologie, 3., neubearb. Aufl., Leipzig 1981, S. 293) Die Differenziertheit und Mannigfaltigkeit von I. gelten als Kennzeichen für den Grad der Entwicklung einer Persönlichkeit (Persönlichkeitstheorie, sozialistische). Inhalte und Gerichtetheit von I. werden nicht nur als psychisch, sondern wesentlich als gesellschaftlich bedingt begriffen: „Die I.-Richtungen entstehen in Abhängigkeit von verschiedenen gesellschaftlichen, ideologischen, pädagogischen, sozialen Bedingungen und den Bedingungen von Alters- und Geschlechtsgruppen sowie psychischen Bedingungen.“ Erziehung, Agitation und Propaganda, Schulung usw. haben u.a. zur Aufgabe, aktiv auf die Herausbildung der parteilich gewünschten I. Einfluß zu nehmen. 2. Philosophischer bzw. soziologischer I.-Begriff. Dem Begriff der gesellschaftlichen I. (ges. I.) kommt innerhalb des Marxismus-Leninismus besondere Bedeutung zu. Die ges. I. werden definiert als „Gesamtheit der durch die materiellen gesellschaftlichen Existenzbedingungen, besonders die Produktionsverhältnisse, bestimmten und geprägten Erfordernisse und Bestrebungen der Menschen (Klasse/Klassen, Klassenkampf, Gruppen, Individuen) einer ökonomischen Gesellschaftsformation, welche die Richtung ihrer gesamten gesellschaftlichen Tätigkeit und ihre Zielsetzungen bestimmen, indem sie zu Triebkräften und Motiven ihres Handelns werden“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 2., überarb. u. erw. Aufl., Berlin [Ost], 1974, S. 116). Entsprechend der marxistisch-leninistischen Geschichtsphilosophie gelten die ges. I. einerseits als „objektiv“ bestimmt, d.h. sie gehen „mit Notwendigkeit aus den jeweiligen materiellen Lebensbedingungen“ hervor und sind letztlich auf die Überwindung oder — im Falle des Sozialismus/[S. 666]Kommunismus — auf die Weiterentwicklung der jeweils gegebenen Gesellschaftsformation gerichtet. Andererseits haben I. aber auch eine „subjektive“ Seite, d.h. die I. müssen den einzelnen „als Bedürfnisse, Absichten, Wünsche, Zielvorstellungen bewußt werden“. Aus dieser widerspruchsvollen „Einheit von Objektivem und Subjektivem“ (Widerspruch) erklärt der Marxismus-Leninismus, daß Klassen, Schichten, Gruppen usw. ein „unzureichendes“ oder gar „falsches“ Bewußtsein von ihrer „objektiven Lage“ und damit ihren „objektiven I.“ haben können. Für die bürgerliche Gesellschaft — so behauptet der Marxismus-Leninismus — gelte z.B., daß die Bourgeoisie alles unternehme (insbes. durch ideologische Beeinflussung), um die Arbeiterklasse daran zu hindern, ein revolutionäres, auf Überwindung dieser Gesellschaftsformation gerichtetes „Klasseninteresse“ zu entwickeln. Aus dieser These rechtfertigen die marxistisch-leninistischen Parteien ihren Führungs- und Erziehungsanspruch gegenüber der Arbeiterklasse. Es sei Aufgabe der Partei, „der Arbeiterklasse ein richtiges, wissenschaftlich begründetes Bewußtsein von ihren grundlegenden I. zu vermitteln und sie zu befähigen, diese I. erfolgreich durchzusetzen“ (Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, a.a.O.). 3. I.-Antagonismus und I.-Übereinstimmung. Alle dem Sozialismus/Kommunismus voraufgegangenen Gesellschaftsformationen (Gesellschaftsordnung; Periodisierung) seien von antagonistischen, d.h. unversöhnlichen Interessengegensätzen zwischen „Herrschenden“ und „Beherrschten“, zwischen „Ausbeutern“ und „Ausgebeuteten“ bestimmt gewesen. Derartige I.-Gegensätze können innerhalb der gegebenen Gesellschaftsformation nicht gelöst werden, sondern müssen „objektiv“ zu revolutionären Umwälzungen führen. Für die neue politisch-soziale Ordnung des Sozialismus/Kommunismus nimmt der Marxismus-Leninismus in Anspruch, daß durch die Beseitigung des Privateigentums an Produktionsmitteln (Eigentum) die antagonistischen I.-Gegensätze verschwunden sind. Da alle sozialen Klassen und Schichten eine im wesentlichen gleiche Stellung zu den Produktionsmitteln hätten, gebe es über alle I.-Unterschiede hinweg allen gemeinsame I., eine grundsätzliche I.-Übereinstimmung (IÜ.) oder sogar eine I.-Identität. Dabei wird die tatsächliche Machtverteilung mit ihren durchaus ungleichen Konsequenzen für die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel, die Machtkonzentration an der Spitze des politischen Systems jedoch nicht thematisiert. — Galt die grundsätzliche IÜ. bis in die 60er Jahre hinein in der DDR „als objektiv gegeben“, so daß nur „Uneinsichtige“ oder gar „Feinde“ demgegenüber Sonder.-I. formulieren konnten, wird die Situation nunmehr um einiges realistischer beurteilt: „Dabei ist die Übereinstimmung zwischen den gesellschaftlichen, kollektiven und persönlichen Interessen keine statische Erscheinung, sondern ein ständig zu vollziehender konfliktreicher Prozeß…“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 672). Mit dieser Aussage wird zugleich das Fortbestehen besonderer I. anerkannt: „In ihnen finden sowohl die noch existierenden objektiv bedingten sozialen Unterschiede zwischen den Klassen, Schichten und sozialen Gruppen als auch die unterschiedlichen konkreten Existenzbedingungen der Betriebe, Kollektive, Organisationen, Vereinigungen und Institutionen ihren Ausdruck. Solche I. ergeben sich z.B. aus dem unterschiedlichen Reifegrad der beiden Formen des sozialistischen Eigentums, aus Unterschieden, die mit der aus dem Kapitalismus überkommenen Arbeitsteilung und Organisation der Arbeit zusammenhängen (Industrie — Landwirtschaft, Stadt — Land, körperliche — geistige Arbeit), aus dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der Produktivkräfte in den verschiedenen Bereichen der Volkswirtschaft u.ä. Bedingungen. Wie die allgemeinen, so stehen auch die besonderen I. der Klassen, Schichten, sozialen Gruppen, Institutionen usw. nicht neben oder außerhalb der persönlichen I. der diesen Gruppierungen zugehörenden Individuen. Modifiziert durch die jeweils individuell-besonderen Lebensumstände und -bedingungen der Individuen, erscheinen sie vielmehr in deren persönlichen I. und machen deren wesentlichen sozialen Inhalt aus“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 316). Daraus folgt für den Marxismus-Leninismus jedoch nicht, daß unter den gewandelten Eigentumsverhältnissen sich nunmehr das gesamtgesellschaftliche I. in einem Willensbildungsprozeß von unten nach oben herausbildet: „Aber auch nach der Beseitigung der Ausbeuterklassen, im Prozeß der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, vertritt und verwirklicht der sozialistische Staat kein Konglomerat von Einzel- und Gruppeninteressen und auch keinen sich aus den unterschiedlichen Interessen der werktätigen Klassen oder verschiedener sozialen Gruppen der Werktätigen ergebenden Mittelwert“ (Wolfgang Weichelt, Zur Realisierung der gesamtgesellschaftlichen Interessen durch die politische Organisation des Sozialismus, in: Staat und Recht, H. 4/1981, S. 290 ff.). Die Festlegung dessen, was jeweils gesamtgesellschaftliches I. sein soll, bleibt vielmehr unverändert Vorrecht der Partei bzw. der Parteiführung (Demokratischer Zentralismus), da nur ihr die Fähigkeit zugesprochen wird, über die wissenschaftlichen Einsichten zu verfügen, deren es nach marxistisch-leninistischer Ansicht bedarf, um die „Erfordernisse der gesetzmäßigen Entwicklung der Gesellschaft“ zu erkennen und in politische Strategien umzusetzen (Linie; Sozialistische Einheitspartei Deutschlands [SED]). Die von der Parteiführung festgelegten Ziele bestimmen damit aber zugleich, welche besonderen I. in welchem Maße berücksichtigt, welche Möglichkeiten der I.-Artikulation zulässig sind usw. Demokratie, Sozialistische; Massenorganisationen; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 665–666 Intensivierung und Rationalisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z International --- Informations- und Bildungszentrum e.V.Siehe auch: Interessen: 1979 Der Marxismus-Leninismus unterscheidet zwischen einem psychologischen und einem philosophischen bzw. soziologischen I.-Begriff. 1. I. im psychologischen Sinn. In der marxistisch-leninistischen Psychologie werden I. als „spezifische erkenntnismäßige Einstellungen zu den Gegenständen und Erscheinungen der Wirklichkeit“ definiert. Die I. veranlassen den einzelnen, sich „bewußt mit den Sachverhalten auseinanderzusetzen, auf die sie gerichtet sind … Sie…
DDR A-Z 1985
Bezirkswirtschaftsrat (BWR) (1985)
Siehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1969 1975 1979 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Übliche Bezeichnung für Wirtschaftsrat des Bezirks. Der BWR ist das für die Planung und Leitung der Bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirks. Gleichzeitig ist er dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“ (Anleitung und Kontrolle). Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR differieren entsprechend der jeweiligen Eigentumsform: Volkseigene Betriebe sind dem BWR unterstellt, während Privatbetriebe und industriell produzierende Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) ihm lediglich zugeordnet sind. Inzwischen hat die Kombinatsbildung auch auf der Ebene der Bezirke eingesetzt. 1981 gab es 93 derartige Kombinate. In seiner gegenwärtigen Form geht der BWR auf einen Beschluß des VI. Parteitags der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Januar 1963) zurück. Seine Hauptaufgabe besteht in der Ausarbeitung, Durchführung und Erfüllung der staatlichen Pläne der Bezirksgeleiteten Industrie. Da er keinen geschlossenen Teil eines Produktionszweiges leitet, kann er seine Aufgaben nur in Zusammenarbeit und unter maßgeblicher Einflußnahme der jeweiligen Kombinate erfüllen. So arbeitet der BWR mit den Kombinaten bei der Aufstellung der wissenschaftlich-technischen und anderer längerfristiger Konzeptionen und ihrer Verwirklichung, z.B. durch die Erzeugnisgruppenarbeit, zusammen (Betriebsformen und Kooperation, V.; Erzeugnisgruppen). Eine weitere wesentliche Aufgabe des BWR besteht in der Konzipierung eines eigenen Planprojektes für die ihm unterstellte Industrie. Weitere Bereiche seiner Tätigkeit sind die Aufsicht über eine rationelle geographische Verteilung der Betriebe im Bezirk, die Festlegung von Standorten für Neuinvestitionen oder die Auflockerung von Ballungsgebieten; die Lösung dieser Probleme erfordert jedoch — wegen Kompetenzüberschneidungen — eine Zusammenarbeit mit den Bezirks- und Kreisplankommissionen (Planung) und mit den Bezirks- und Kreisbauämtern. Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der BWR über verschiedene eigene Fonds. Die Organisationsstruktur der BWR ist nicht starr und detailliert festgelegt. Ihre wichtigsten Merkmale sind: a) Der Vors. als Mitglied des Rates des Bezirks wird vom Bezirkstag gewählt. Die Berufung in seine Funktion erfolgt durch den Minister für die Bezirksgeleitete und Lebensmittelindustrie. Er leitet den BWR nach dem Prinzip der Einzelleitung. Als Beratungsorgan können spezielle zeitweilige (z.B. Neuererrat) oder ständige Gremien gebildet werden. b) Der Stellv. für bestimmte Querschnittsbereiche, z.B. Abteilung Technik, Materialwirtschaft, Leit-Büro für Neuererbewegung (BfN), Finanzen. Auch diese Abteilungen sind Beratungsorgane für den Vorsitzenden. c) Die Industrieabteilungen, die nach dem Produktionsprinzip aufgebaut sind. Die jeweilige Industrieabteilung ist der direkte Partner der Betriebe eines Produktionszweiges im Bezirk. d) Das Neuererzentrum als Koordinierungsorgan für das Neuererwesen aller Betriebe im Bezirk (z.B. Erfahrungsaustausch über territoriale Rationalisierung). e) Den BWR sind in der Regel ein VEB für Rationalisierung bzw. ein Ingenieurbüro für Rationalisierung und ein Organisations- und Rechenzentrum unterstellt. Über seine Industrieabteilungen nimmt der BWR gegenüber den unterstellten Betrieben eine ähnliche Stellung ein wie bis 1978 die VVB und seitdem die Kombinatsleitungen gegenüber den Betrieben ihres Produktionszweiges; er besitzt Weisungsrecht. Bei nicht unterstellten (zugeordneten) Betrieben bestehen Möglichkeiten der indirekten Einwirkung (z.B. Materialkontingente, Bestätigung von Baubilanzen usw.). Da der BWR bei privaten Betrieben nicht weisungsberechtigt ist, müssen alle Vorstellungen über die perspektivische Gestaltung dieser Betriebe durch gegenseitige Ver[S. 225]einbarungen ausgehandelt werden. In steigendem Maße nehmen diese Vereinbarungen die Form vertraglicher Beziehungen an. Wirtschaft, V. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 224–225 Bezirksparteiorganisationen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BibliothekenSiehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1969 1975 1979 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Übliche Bezeichnung für Wirtschaftsrat des Bezirks. Der BWR ist das für die Planung und Leitung der Bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirks. Gleichzeitig ist er dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“ (Anleitung und Kontrolle). Die Beziehungen der bezirksgeleiteten…
DDR A-Z 1985
Frauen (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I. Gleichberechtigung der Frau Entsprechend der marxistisch-leninistischen Lehre vertritt die SED die Ansicht, die Grundlage wirklicher Gleichberechtigung der F. sei ihre ökonomische Unabhängigkeit vom Mann, die sie sich durch ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Produktionsprozeß sichere. Die Verwirklichung der gesellschaftlichen Gleichberechtigung der F. in der DDR basiert somit auf ihrer umfassenden Einbeziehung in das Wirtschaftsleben. Weibliche Berufstätigkeit ist allerdings nicht nur eine politisch-ideologisch begründete Notwendigkeit, sondern aufgrund des permanenten Arbeitskräftemangels in der DDR zugleich von eminent ökonomischer Bedeutung (volkswirtschaftlich weiterhin ungünstige Bevölkerungsstruktur mit erheblichem F.-Überschuß und hohem Rent[S. 444]neranteil). Doch auch dieser Aspekt wird von der SED auf den Emanzipationsgedanken zurückgeführt und ideologisch verankert; indem nämlich die berufstätigen F. um ökonomische Erfolge in der Produktion ringen würden, stärkten sie den sozialistischen Staat, der allein ihre wirkliche Gleichberechtigung garantieren könne. Neben diesen politisch-ideologischen und wirtschaftlich-pragmatischen Elementen umfaßt der Emanzipationsgedanke der SED auch erzieherische Aspekte. Denn ihr Arbeitsbegriff enthält den Gedanken der Selbstverwirklichung des Menschen, seiner Entfaltung durch und im Prozeß der Arbeit. Diese Theorie wird auch auf die F., ihre Emanzipation und Persönlichkeitsentfaltung angewendet: Nur durch die Berufstätigkeit, insbesondere im sozialistischen Kollektiv arbeitender Menschen, könne sie zur maximalen Entwicklung ihrer Persönlichkeit, zu Gesellschaftlichem ➝Bewußtsein und zur vollen Gleichberechtigung gelangen. In Übereinstimmung mit diesen ideologischen Grundmaximen ist die Gleichberechtigung der F. — was die formal-juristische Seite anlangt — in der DDR umfassend verwirklicht. Durch die Verfassung von 1949 wurden die volle rechtliche, ökonomische und politische Gleichstellung der F., ihre Gleichberechtigung auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens — insbesondere im Arbeits- und Familienrecht — prinzipiell und ohne Einschränkungen gesichert sowie alle der Gleichberechtigung der F. entgegenstehenden oder sie beeinträchtigenden gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben. In allen nachfolgenden einschlägigen Gesetzeswerken wurde das Prinzip der Gleichberechtigung der F. verankert bzw. noch weiterentwickelt. So nimmt Art. 20 Abs. 2 der Verfassung von 1968 die bereits in Art. 7 Abs. 1 der 1. Verfassung der DDR enthaltene Bestimmung über die Gleichberechtigung der F. in erweiterter Form auf: „Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.“ II. Frauenpolitik Wurde die Verwirklichung der Gleichberechtigung der F. in der DDR in den Jahren des Aufbaus des Sozialismus vor allem unter dem Aspekt ihrer zahlenmäßigen Teilnahme am Produktionsprozeß gesehen und die Gewinnung möglichst vieler weiblicher Arbeitskräfte für die Volkswirtschaft angestrebt, so hat sich mit Beginn der 60er Jahre der Akzent auf die Probleme der beruflichen Qualifikation der F., ihrer Stellung im Produktionsprozeß und ihres beruflichen Aufstiegs verlagert. Nicht zuletzt aus gesellschaftspolitisch-pragmatischen und ökonomischen Notwendigkeiten sollen die F. befähigt werden, einen den Männern gleichwertigen Platz in der zunehmend technisierten Produktion einnehmen zu können, der allein — so die gegenüber der ursprünglichen marxistisch-leninistischen Gleichberechtigungsideologie modifizierte Auffassung der SED — ihre gleichberechtigte Stellung in der sozialistischen Gesellschaft garantiere. Danach bestimmt die von den F. eingenommene berufliche Stellung den Grad ihrer Befreiung und Gleichberechtigung, den Grad ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integration. Unter den Verlautbarungen und gesetzlichen Bestimmungen zur F.-Politik der SED, die diese Akzentverschiebung widerspiegeln, kommt dem Kommuniqué des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 „Die Frau — der Frieden und der Sozialismus“ zentrale Bedeutung zu. Auf Veranlassung der F.-Kommission beim Politbüro entstanden, kritisierte das sog. „F.-Kommuniqué“ die unzureichende Durchsetzung der Forderungen der SED hinsichtlich der Rolle und Stellung der F. in der Gesellschaft. Die veränderten wirtschaftlichen und politischen Notwendigkeiten und Bedingungen berücksichtigend, präzisierte es die Verantwortung der Leitungen von Partei und Massenorganisationen, der Staats- und Wirtschaftsorgane für die Förderung der F., die gezielte Hebung ihres Qualifikationsniveaus, ihre verstärkte Gewinnung für naturwissenschaftlich-technische Berufe und für Leitungsfunktionen (Beschluß über die Aufgaben der Staatsorgane zur Förderung der F. und Mädchen in Durchführung des Kommuniqués des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 vom 19. 2. 1962; GBl. II, S. 295). Die normierende Wirkung des F.-Kommuniqués kommt vor allem in den Bereichen Familie, Arbeit und Bildung zum Ausdruck. A. Familiengesetzbuch Das Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) fixiert nicht nur die Gleichstellung der F. in Ehe und Familie, indem es alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens — Erziehung und Pflege der Kinder, Führung des Haushalts, materielle Aufwendungen für Haushalt und Familie — zu Rechten und Pflichten beider Ehegatten erklärt, sondern auch das Recht der F. auf Ausübung bzw. Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Es verpflichtet zudem die Ehegatten zu „kameradschaftlicher Rücksichtnahme und Hilfe“, wenn sich der andere Ehegatte zur Teilnahme an weiterbildenden Maßnahmen oder zur Leistung gesellschaftlicher Arbeit entschließt (Familienrecht). B. Arbeitsgesetzbuch Der bereits im Befehl Nr. 253 der SMAD aufgestellte und im Gesetz der Arbeit vom 19. 4. 1950 (GBl., S. 349) wiederholte Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wurde mit weiteren Bestimmungen des Arbeitsgesetzes sowie des Gesetzes [S. 445]über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der F. vom 27. 9. 1950 (GBl., S. 1037) im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) zusammengefaßt und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) vom 16. 6. 1977 (GBl. I, S. 185) als besondere Rechte der werktätigen F. und Mütter weiter ausgebaut. Die Bestimmungen beziehen sich u.a. auf die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für die Teilnahme der F. am Produktionsprozeß. Dazu zählen die Einrichtung von Kinderkrippen, -gärten und -horten, von betrieblichen Verkaufsstellen, Wäschereien und anderen Dienstleistungen. Sie betreffen weiterhin arbeitszeitliche Sonderregelungen und Kündigungsschutz für Schwangere und stillende Mütter (Verbot von Überstunden und Nachtarbeit, Schwangerschafts- und Wochenurlaub von 6 bzw. 20, bei Mehrlingsgeburten oder komplizierten Entbindungen 22 Wochen, Arbeitsfreistellung bis zum Ende des 1. bzw. — bei Nichtbereitstellung eines Krippenplatzes — des 3. Lebensjahres des Kindes bei teilweiser Zahlung von Mütterunterstützung, Stillpausen während der Arbeitszeit, Kündigungsverbot von mindestens einem bis zu drei Jahren; Mutterschutz/Förderung von Mutter und Kind) und Gewährung einer 40-Stunden-Arbeitswoche sowie von Hausarbeitstagen unter bestimmten Voraussetzungen für vollbeschäftigte F. Ferner sollen besondere Maßnahmen zum F.-Arbeitsschutz, wie Verbot von schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten, sowie eine entsprechende technisch-organisatorische Gestaltung der Arbeitsplätze den Einsatz der F. in einem weiten, auch nichttypische F.-Berufe umfassenden Tätigkeitsbereich ermöglichen. Außerdem sind detaillierte Weiterbildungsmaßnahmen für die weiblichen Beschäftigten in F.-Förderungsplänen (1978: mehr als 14.300) festzulegen, die als Bestandteil der Betriebskollektivverträge (BKV) von den Betriebsleitern in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen (BGL) aufgestellt werden. Als Maßnahme zur praktischen Durchsetzung der Gleichberechtigung der F. auf betrieblicher Ebene wurden auf Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 in den Betrieben der Industrie, den Volkseigenen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, in staatlichen Verwaltungen, Hochschulen und Universitäten Frauenausschüsse gebildet; sie arbeiteten zunächst unter Anleitung der Betriebsparteiorganisationen (BPO) in den VEB und wurden 1965 auf Empfehlung des Politbüros (Beschluß vom 15. 12. 1964) den BGL unterstellt. Anfang 1982 bestanden rd. 9.800 solcher F.-Ausschüsse mit 77.000 Mitgliedern. Um die spezifischen Probleme der F.-Arbeit in besonderem Maße berücksichtigen zu können, wurden in den industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben der DDR zudem Frauenbrigaden gebildet; dies sind Arbeitsgruppen, die ebenso wie die sonstigen Brigaden technologisch zusammenhängende Arbeitsaufträge bzw. -gänge arbeitsteilig im Kollektiv ausführen, jedoch ausschließlich aus weiblichen Arbeitskräften bestehen. C. Bildungsgesetz Das Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) garantiert den F. und Mädchen gleiche Bildungsmöglichkeiten und den gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsinstitutionen. Es fordert die Hinlenkung der Mädchen auf eine Ausbildung in technischen und landwirtschaftlichen Berufen, die Qualifizierung der F. zu Facharbeitern und ihre Vorbereitung auf die Übernahme von Kaderfunktionen. Ergänzt von einigen wichtigen Durchführungsbestimmungen (z.B. AO über die Aus- und Weiterbildung von F. für technische Berufe und ihre Vorbereitung für den Einsatz in leitenden Tätigkeiten vom 7. 7. 1966, GBl., SDr. 545, S. 25; AO zur Ingenieurausbildung von F. in Sonderklassen an den Fachschulen der DDR vom 15. 7. 1967, GBl. II, S. 506; AO zur Durchführung der Ausbildung von F. im Sonderstudium an den Hoch- und Fachschulen vom 15. 5. 1970, GBl. II, S. 407; AO über die Förderung von vollbeschäftigten werktätigen F. für die Ausbildung zu vollbeschäftigten Produktionsfacharbeiterinnen vom 12. 12. 1972, GBl. II, S. 860), bildet es die Grundlage für die vollständige Einbeziehung der F. in das allgemeine System der „abschnittsweisen“ Qualifizierung. Wesentliche Gremien zur Erarbeitung und Durchführung der F.-Politik sind die Abteilung Frauen des ZK mit den ihr nachgeordneten F.-Kommissionen bei den Bezirks- und Kreisparteileitungen sowie die F.-Kommission beim Politbüro. Der aus hauptamtlichen Funktionärinnen zusammengesetzten ZK-F.-Abteilung obliegt die Anleitung der — auf die gesamte weibliche Bevölkerung gerichteten — F.-Arbeit der Partei wie auch des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD) und die Kontrolle über die Durchführung entsprechender Beschlüsse. Bei der Vorbereitung von frauenpolitischen Richtlinien und Maßnahmen wird sie von der F.-Kommission beim Politbüro beraten und unterstützt, in der weibliche Führungskräfte des Staatsapparates, der Wirtschaft, Wissenschaft und der Massenorganisationen vereint sind. Seit der im Jahre 1964 erfolgten Gründung des Wissenschaftlichen Beirats „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ beim Präsidenten der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) stützen sich auch diese Parteigremien zunehmend auf wissenschaftliche Forschungsergebnisse (vgl. auch Beschluß über die weitere Durchführung der Forschung zu Problemen der Entwicklung und Förderung der F. und Mädchen in der DDR vom 20. 10. 1966; GBl. II, S. 777). Im April 1981 organisatorisch aufgewertet zu einem [S. 446]Wissenschaftlichen Rat an der AdW (Vorsitz: Prof. Dr. Herta Kuhrig), bildet er das Zentrum für die Planung und Koordinierung der F.-Forschung in der DDR. III. Probleme der Frauenarbeit Die Eingliederung der F. in den Produktionsprozeß ist der SED in beachtlichem Umfang gelungen. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist seit 1949 kontinuierlich gestiegen, der F.-Beschäftigungsgrad ist einer der höchsten der Welt. Als Ursachen des Anstiegs sind die im Schnitt relativ niedrigen Einkommen der Männer und wachsendes Konsumbedürfnis der Bevölkerung ebenso zu nennen wie die zum Teil erfolgreiche Durchsetzung des von der SED propagierten Leitbildes der berufstätigen Frau und Mutter. Allerdings stehen der weiblichen Berufstätigkeit — trotz aller bisherigen Anstrengungen — weiterhin einige grundlegende, z. T. aber auch neue Schwierigkeiten der F.-Arbeit entgegen. Noch ist das Ziel familialer Entlastung der F. durch weitestgehende Vergesellschaftung der Kinderpflege/-erziehung nicht erreicht und diese selbst in ihren psychisch-sozialen Auswirkungen problembehaftet: so machen neuere DDR-Untersuchungen für die zunehmende Jugend Kriminalität die fehlende Nestwärme mitverantwortlich. Zwar sind die Einrichtungen der Kinderbetreuung kontinuierlich ausgebaut worden — 1982 wurden 65,7 v.H. der Kinder im Alter bis zu 3 Jahren in Kinderkrippen, 91,7 v.H. der 3- bis 6jährigen Kinder in Kindergärten (leicht abnehmende Tendenz seit 1980!) und 80,6 v.H. der Schüler der 1. bis 4. Klasse in Schulhorten betreut —, doch fehlt es weiterhin vor allem an Krippenplätzen, auch als Folge der höheren Geburtenrate in den letzten Jahren; lediglich das Kindergartenproblem kann als weitgehend gelöst betrachtet werden. Noch weniger besteht indes Aussicht auf Bereitstellung eines qualitativ wie quantitativ ausreichenden Waren- und Dienstleistungsangebots, da die schwierige Wirtschaftslage zusätzliche Investitionen in diesem Bereich derzeit nicht zuläßt und von der alternativ empfohlenen optimaleren Nutzung des Iststandes keine durchgreifende Situationsverbesserung zu erwarten ist. Damit bleibt aber das Ziel weiterhin unerreichbar, den F. die noch immer überwiegend von ihnen allein erbrachte Hausarbeit spürbar zu erleichtern. Schwierigkeiten, die z. T. aus der mangelnden Erfüllung staatlicher Förderungsauflagen durch die Betriebsleiter resultieren bzw. Ausdruck des der Gleichberechtigung der F. immer noch entgegengebrachten Widerstandes der Männer sind, bilden z.B. ungünstige betriebliche Arbeitsbedingungen und der dem Ausbildungsniveau nicht gemäße Einsatz der weiblichen Arbeitskräfte. Letzteres trifft vor allem auf F. mit Hoch- und Fachschulabschluß zu, die auf den höheren Leitungsebenen von Betrieben und Verwaltungen deutlich unterrepräsentiert sind. Zusätzliche zeitliche Erschwernisse und familiäre Belastungen für die F. bewirkt aber auch die seit dem X. SED-Parteitag (1981) aus volkswirtschaftlichen Gründen propagierte Forderung, die weibliche Arbeitskraft durch leistungsgerechten Einsatz besser zu nutzen und deshalb auch die F. stärker in die Schichtarbeit einzubeziehen. Ebenso problematisch ist für sie die inzwischen stark negative Einstellung der SED zu der im Arbeitsgesetzbuch ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung (Halbtagsarbeit), die als unbefriedigend und von zweifelhaftem wirtschaftlichen Nutzen empfunden wird, da sie der völligen Eingliederung der F. in den Arbeits-, besonders aber in den Qualifizierungsprozeß im Wege steht. Bei weiblichen Führungskräften ergibt sich dabei zusätzlich das Problem, daß eine Teilzeitbeschäftigung sowohl die Kontinuität der Leitungstätigkeit wie die von Weiterbildungsmaßnahmen unterbricht. Trotz der Bemühungen zu ihrer Begrenzung auf jene Fälle, in denen aus gesundheitlichen oder familiären Gründen keine Ganztagsarbeit möglich ist, besteht unter den berufstätigen F. und insbesondere Müttern aber weiterhin ein starker Trend zur Teilzeitbeschäftigung; im Jahr 1976 arbeiteten 32 v.H. der F. in der DDR verkürzt. Aus der Tatsache, daß die DDR hierzu zwischenzeitlich keine neuen Angaben veröffentlicht hat, kann man schließen, daß sich diese Quote bis heute kaum verringert haben dürfte. Als ein besonderes Problem, das aus der Mehrfachbelastung der F. (berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit, Haushalt und Kindererziehung) resultiert, erweist sich für die DDR der in allen hochentwickelten Industrieländern zu beobachtende Rückgang der Geburtenziffern und Anstieg der Scheidungsquoten. Um dieser Entwicklung zu begegnen, hat die SED-Führung seit 1972 (Gemeinsamer Beschluß des ZK der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrats der DDR über sozialpolitische Maßnahmen in Durchführung der auf dem VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe des Fünfjahrplanes vom 27. 4. 1972) eine Serie von Maßnahmen zur Förderung der berufstätigen Mütter, der jungen Ehen und der Geburtenentwicklung beschlossen. Durch arbeitszeitliche Vergünstigungen und finanzielle Anreize konnte seitdem zwar die Geburtenfreudigkeit erhöht werden, jedoch nicht in dem von der SED gewünschten, die einfache Reproduktion der Bevölkerung gewährleistenden Maß (vielmehr Stabilisierung der Tendenz zur Ein- bis Zwei-Kinder-Familie). Zudem hat die günstigere Geburtenentwicklung neue betriebswirtschaftliche und F.-Arbeitsprobleme zur Folge, die sich auch allgemein aus dem inzwischen erreichten hohen Beschäftigungsgrad der F. ergeben: Aufgrund der erheblichen Verlängerung des Wochenurlaubs und [S. 447]der Inanspruchnahme des Rechts auf bezahlte Arbeitsfreistellung für ein Jahr nach der Geburt des 2. (und jedes weiteren) Kindes durch fast alle in Frage kommenden F. haben Betriebe mit hohem F.-Anteil — so vor allem im Erziehungs- und Gesundheitswesen und im Handel — mit erheblichen Ausfallquoten zu rechnen. Dies hat in der Praxis wiederum bewirkt, jüngere qualifizierte F. — in Erwartung einer möglichen Schwangerschaft oder evtl. Ausfallzeiten bei Erkrankung ihrer Kinder — nicht in den ihrer Ausbildung adäquaten beruflichen Positionen einzusetzen. In jüngster Zeit geht die SED zwar verstärkt gegen diese diskriminatorische Praxis vor, freilich nicht aus gleichberechtigungspolitischen Gründen, sondern ebenfalls aus ökonomischen Motiven. IV. Die Frau in Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichem Leben A. Die Frau in der Bevölkerung Nach den Angaben des Statistischen Jahrbuches der DDR, Ausgabe 1983, waren 1982 von den insgesamt 16.702.306 Einwohnern 8.840.242 F., das entspricht einem Anteil von 52,9 v.H. Der Altersaufbau der weiblichen Bevölkerung zeigt noch immer eine ähnlich ungünstige Struktur wie der der Gesamtbevölkerung (Menschenverluste im Krieg, geburtenschwache Jahrgänge). Zusätzlich negative Auswirkungen auf die weibliche Bevölkerungsstruktur hat der hohe F.-Überschuß in den älteren Jahrgangsgruppen, der sich 1982 wieder von der Gruppe der 46jährigen an bemerkbar machte (Schwankungen verursacht von der höheren Sterberate bei Männern dieses Alters). Während in den unteren Altersgruppen bis einschließlich der 45jährigen durchweg ein geringer Männerüberschuß bestand (5.527.624 Männer, 5.323.867 F.; 3,8 v.H. Männerüberschuß), betrug der F.-Überschuß ab der Gruppe der 46jährigen 50,6 v.H. (2.334.440 Männer, 3.516.375 F.; erstmals eine abnehmende Tendenz beim F.-Überschuß, über deren weitere Entwicklung aber noch keine Aussagen möglich sind). Die Diskrepanz zwischen männlichen und weiblichen Bevölkerungsanteilen in den höheren Altersgruppen macht sich aus volkswirtschaftlicher Sicht besonders nachteilig bemerkbar, da die Zahl der weiblichen Rentner ungleich höher ist als die der männlichen, zumal die F. bereits mit 60 Jahren in das Rentenalter eintreten, die Männer hingegen erst mit 65 Jahren; so standen 1982 den 2.068.437 Rentnerinnen 816.585 Rentner gegenüber. Unter der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter (Männer: 15 bis unter 65 Jahre; F.: 15 bis unter 60 Jahre) sind hingegen die männlichen und weiblichen Anteile ziemlich gleich: 5.441.550 Männern stehen 5.243.571 F. gegenüber (Bevölkerung). B. Die Frau in der Wirtschaft (Berufs- und Qualifikationsstruktur) Die seit Kriegsende bis 1973 rückläufige Anzahl der F. im arbeitsfähigen Alter verstärkte für die DDR-Behörden den Zwang, angesichts eines permanenten Arbeitskräftemangels die F. möglichst weitgehend in den Produktionsprozeß einzugliedern, um die volkswirtschaftlichen Planziele zu erfüllen. So waren 1982 von den insgesamt ca. 8,37 Mill. (mit Lehrlingen ca. 8,81 Mill.) Beschäftigten inzwischen 4,15 Mill. (mit weiblichen Lehrlingen 4,34 Mill.) F. Ihr Beschäftigtenanteil betrug demnach 49,6 v.H., der Beschäftigungsgrad der F. im arbeitsfähigen Alter 82,8 v.H. (1964: 66,5 v.H.; 1967: 76,3 v.H.; 1973: 81,7 v.H.; 1976: 82,6 v.H. Der geringfügige Rückgang des weiblichen Beschäftigungsgrades in den Jahren 1977–1981 hat bevölkerungs-, bildungs- und familienpolitische Ursachen: Eintritt geburtenstarker Jahrgänge ins arbeitsfähige Alter bei gleichzeitig längeren Ausbildungszeiten auch der Mädchen, anhaltender Trend zur Inanspruchnahme des „Babyjahres“. Angaben der SED über den Beschäftigungsgrad der F., der durch Einbeziehung auch der Schülerinnen und Studentinnen für Anfang 1982 mit 88 v.H. erheblich höher ausgewiesen wurde, verdecken indes diese Stagnation.) Die Berufsstruktur der F. ist in den offiziellen Angaben nur grob nach Berufsgruppen aufgeschlüsselt. Auch für 1982 gilt wie schon für die vorhergegangenen Jahre, daß nur ein Drittel der berufstätigen F. in der Industrie, fast die Hälfte aber in Bereichen arbeitet, in denen die Anzahl weiblicher Berufe traditionell am größten ist (Handel, nichtproduzierende Bereiche mit den Schwerpunktgebieten Volksbildung und Kultur sowie Gesundheits- und Sozialwesen). An dieser Struktur werden sich auf [S. 448]absehbare Zeit keine gravierenden Veränderungen ergeben, da auch die weiblichen Lehrlinge — trotz der seit Jahren intensiven Bemühungen der SED, sie für Ausbildungsgänge in den naturwissenschaftlich-technischen Branchen zu gewinnen — nach wie vor überwiegend in die traditionellen Bereiche der F.-Arbeit streben. Die Verteilung der weiblichen Berufstätigen (mit Lehrlingen) auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche zeigt für 1982 vorstehende Tabelle. Aufgrund intensiver nachträglicher Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der Erwachsenenqualifizierung, insbesondere der weiblichen, wobei die 1967 an den Hoch- und Fachschulen der DDR gebildeten F.-Sonderklassen den F. die berufliche Aus- und Weiterbildung erleichtern sollten, ist es der SED-Führung inzwischen gelungen, den Anteil weiblicher Beschäftigter mit abgeschlossener Berufsausbildung beträchtlich zu vergrößern. Er betrug Mitte 1983 77,5 v.H. (56,4 v.H. F. mit Facharbeiterabschluß, 0,9 v.H. mit Meisterprüfung, 15,1 v.H. mit Fachschulabschluß und 5,1 v.H. mit Hochschulabschluß; außerdem 3,1 v.H. F. mit Teilausbildung), was eine Steigerungsrate von über 10 v.H. gegenüber 1977 und 20 v.H. gegenüber 1974 bedeutet. Dieser Entwicklung entspricht ein seit 1967 überproportional hoher weiblicher Anteil bei den von Beschäftigten nachträglich absolvierten Facharbeiterprüfungen (im Durchschnitt rd. 54,5 v.H.), die von allen Qualifizierungsmaßnahmen beruflicher Aus- und Weiterbildung von F. am meisten frequentiert werden (1982 betrug der Anteil weiblicher Schulungsteilnehmer an den Maßnahmen beruflicher Aus- und Weiterbildung insgesamt 41,1 v.H., bei der Qualifizierung zum Facharbeiter jedoch 57,0 v.H.). Während in den jüngeren Altersgruppen der prozentuale Anteil von Männern und F. mit abgeschlossener Berufsausbildung sich inzwischen stark angenähert hat — 1977 hatten 78 v.H. der männlichen und 75 v.H. der weiblichen 18- bis 19jährigen sowie 84 v.H. der männlichen und 78 v.H. der weiblichen 20- bis 29jährigen einen Facharbeiterabschluß —, finden sich in den höheren Altersgruppen immer noch zahlreiche F. ohne entsprechende Berufsqualifikation: bei den 50- bis 59jährigen hatten 1977 nur 34 v.H. der F. gegenüber 77 v.H. der Männer eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dies läßt darauf schließen, daß das Interesse an nachträglicher beruflicher Qualifizierung und damit verbunden an höheren Verdienstmöglichkeiten bei jenen F. besonders groß ist, die bis zum Erreichen des Rentenalters noch eine längere Zeit erwerbstätig sind. Der Anteil der F. an den niedrigen Lohngruppen ist aufgrund ihrer unzureichenden Berufsausbildung, namentlich der älteren und vor allem der in der Industrie beschäftigten, traditionell hoch. Auffallend hoch ist inzwischen der weibliche Anteil an den Beschäftigten mit Fachschulabschluß (1982: rd. 573.500 F. = 59,3 v.H.) wie auch an den Fachschulstudenten (1982: 126.309 F. = 73,4 v.H., überwiegend im Direktstudium, wo der F.-Anteil 84,2 v.H. beträgt). Auch im Hochschulstudium (1982: 64.248 F. = 49,3 v.H., davon 56.892 F. = 52,8 v.H. im Direktstudium) wie bei den Beschäftigten mit Hochschulabschluß (1982: rd. 193.600 F. = 36,2 v.H.) ist der weibliche Anteil in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen — was Soziologen aus der DDR vor allem mit einem größeren Leistungswillen der Mädchen erklären. Aus entsprechenden Umfrageergebnissen leiten sie zugleich die Prognose ab, daß höherqualifizierte F. auch nach einer Eheschließung berufstätig und damit dem volkswirtschaftlichen Produktionsprozeß erhalten bleiben. Trotz der ständig wachsenden Zahl beruflich hochqualifizierter F. nehmen sie jedoch, wie bereits erwähnt, immer noch nicht einen adäquaten Platz in den Leitungsfunktionen der Wirtschaft ein. Zwar geben die DDR-Behörden schon seit Jahren bekannt, daß jeder dritte Leiter in der sozialistischen Wirtschaft (in der Industrie indes nur jeder fünfte Leiter) eine F. sei, doch fehlen stets detaillierte Angaben über die Art solcher Leitungsfunktionen. Nach wie vor verschwindend gering ist der Anteil weiblicher ökonomischer, kaufmännischer und vor allem technischer Direktoren in Kombinaten und Volkseigenen Betrieben. In den Führungsfunktionen des Gesundheits- und Erziehungswesen sowie der Justiz sind F. zwar erheblich zahlreicher vertreten: Inzwischen steht jede dritte Schule in der DDR unter weiblicher Leitung, und gut die Hälfte der Richter und der Schöffen an Kreis- und Bezirksgerichten sind F. Gemessen an ihrem in diesen Bereichen traditionell sehr hohen Beschäftigungsgrad (im Gesundheits- und Sozialwesen ist der F.-Anteil mit 86,2 v.H. für 1982 am höchsten, gefolgt vom Erziehungs- und Bildungswesen mit 76,5 v.H.) sind sie dennoch in den Führungsfunktionen erheblich unterrepräsentiert. C. Die Frau im öffentlichen Leben Die von der SED geforderte gleichberechtigte Teilnahme der F. am öffentlichen Leben ist besonders groß in jenen gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen und Gremien, die primär einen repräsentativen Charakter haben oder lediglich eine beratende Funktion ausüben. Die umfangreiche Einbeziehung von F. in die Volksvertretungen der DDR ist überdies ideologisch motiviert, da sie wegen deren verfassungsrechtlichen Primats als Beweis weiblicher Mitbestimmung in der Politik gilt. In den politischen Entscheidungsorganen und -funktionen von Partei und Staat, in denen ein hoher weiblicher Anteil wirksame Gleichberechtigung bedeuten könnte, sind die F. hingegen weder ihrem Mitgliederanteil in den Parteien — namentlich der SED — [S. 449]noch ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entsprechend vertreten. Die Massenorganisationen weisen traditionell hohe weibliche Mitgliederzahlen auf. Im FDGB waren 1982 ca. 4,7 Mill. F. = 51,5 v.H. aller Mitglieder, im Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) rd. 1,4 Mill. F. organisiert (seit Anfang der 60er Jahre relativ stagnierende Mitgliederzahlen des DFD). Anfang 1984 befanden sich unter den rd. 2,22 Mill. SED-Mitgliedern und -Kandidaten ca. 762.000 F. = 34,4 v.H. In annähernd gleichem Anteil (35,7 v.H.) sind die F. auch in den 261 Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksleitungen der SED vertreten (Januar 1981), wenn auch üblicherweise in prozentual größerem Maße als lediglich beratungsbefugte Kandidaten und weniger als stimmberechtigte Mitglieder. Unter den 2.578 Mitgliedern der Sekretariate der SED-Kreisleitungen gab es indes nur 296 F. = 11,5 v.H., von denen wiederum nur 121 F. = 4,7 v.H. als Sekretäre der Kreisleitungen fungierten. Lediglich 9 F. = 3,4 v.H. sind derzeit (Januar 1984) 1. Sekretär einer SED-Kreisleitung. Ein analoges Bild zeichnet sich für die im Februar 1984 gewählten 15 Bezirksleitungen der SED ab. Diesen gehörten zwar insgesamt (ohne Schwerin, das nicht veröffentlicht hat) 290 F. = 24,9 v.H. weibliche stimmberechtigte Mitglieder und 127 F. = 47,2 v.H. weibliche Kandidaten an, den entscheidungsbefugten Sekretariaten der Bezirksleitungen hingegen nur 13 weibliche Mitglieder (= 7,2 v.H.); lediglich 4 von ihnen waren Sekretäre (von insgesamt 91 Sekretären = 4,4 v.H.), allerdings nur in den Aufgabenbereichen Agitation/Propaganda und Volksbildung/Kultur tätig und nicht in den noch einflußreicheren Funktionen eines 1. oder 2. Sekretärs bzw. den Aufgabenbereichen Wirtschaft/Landwirtschaft. Auf dem X. Parteitag (1981) wurden 19 F. = 12,2 v.H. zu Mitgliedern und 5 F. = 8,8 v.H. zu Kandidaten des ZK der SED gewählt. Seit seiner Bildung im Januar 1949 hat dem Politbüro des ZK der SED noch keine F. als Vollmitglied angehört; seit Oktober 1973 (10. ZK-Plenum) befinden sich unter dessen Kandidaten 2 F. (Inge Lange, Margarete Müller) und unter den Sekretären des ZK-Sekretariats eine F. (Inge Lange, Sekretär für F.-Fragen). Eine größere weibliche Beteiligung in politisch bedeutenden Parteifunktionen ist schwerpunktmäßig in den Gremien und Institutionen der Parteikontrolle und Parteischulung gegeben. Auch im Bereich der staatlichen Exekutive üben nur wenige F. politische Entscheidungsfunktionen aus: nur in einem der 15 Bezirke der DDR steht eine F. an der Spitze des Bezirksrates (Irma Uschkamp in Cottbus); dem 45köpfigen Ministerrat der DDR gehört seit 1974 nur noch ein weiblicher Minister an (Margot Honecker, seit 1963 Minister für Volksbildung), während sich unter den rd. 200 Staatssekretären und Ministerstellvertretern lediglich 4 F. (Anfang 1984) befinden. Dem aus 26 Mitgliedern bestehenden Staatsrat gehören 5 F. an. Verhältnismäßig groß ist der Anteil der F. unter den Bürgermeistern; er beträgt rd. 25 v.H. (1980: 1868). In den Volksvertretungen hingegen ist der Anteil der F. erheblich höher. Den 1979 gewählten Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen (kreisangehörige Städte und Gemeinden) gehören 34,8 v.H., den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen (Land- und Stadtkreise) 41,7 v.H. F. an, den 1981 gewählten Bezirkstagen 39,0 v.H. F., der Volkskammer 32,4 v.H. F. Parlamentarische Führungsfunktionen (Fraktions-, Ausschußvorsitz) werden indes kaum von F. ausgeübt. Die politische Tätigkeit der weiblichen Abgeordneten — wie auch die der Funktionärinnen im Staatsapparat — konzentriert sich auf sozial-, kultur- und handelspolitische Bereiche. Die Gründe für die geringe Teilnahme von F. am gesellschaftlich-politischen Entscheidungsprozeß in der DDR sind vielschichtig und teilweise interdependent. Als wesentlichste seien genannt: nach wie vor bestehende tradierte Vorurteile gegen F.-Karrieren; erhebliche Gewichtung von Leitungsfunktionen aufgrund enger personeller Verbindung zwischen der Parteiführung und der Staats- und Wirtschaftsführung; unzureichendes weibliches Kaderreservoir in den mittleren Leitungsfunktionen; einseitige Konzentration der F. auf spezielle Sachgebiete in Politik und Wirtschaft; stärkere arbeitsmäßige Belastung der berufstätigen und/oder gesellschaftlich-politisch aktiven F. durch Haushalt und Familie; erheblicher Mehraufwand an Arbeitszeit und häufige Dienstreisen bei Ausübung leitender Funktionen; Fehlen geeigneter Organe zur Wahrnehmung der politischen Interessen der F. Gabriele Gast Literaturangaben Frau und Wissenschaft. Referate und ausgewählte Beiträge. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1968. Gast, Gabriele: Die politische Rolle der Frau in der DDR (Studien zur Sozialwissenschaft, 17). Düsseldorf: Bertelsmann Universitätsverl. 1973. Helwig, Gisela: Frau und Familie in beiden deutschen Staaten. Köln: Verl. Wissenschaft u. Politik 1982. Hieblinger, Inge: Frauen in unserem Staat. Einige Probleme der Förderung der Frau unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution in der DDR. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1967. Staatliche Dokumente zur Förderung der Frau in der Deutschen Demokratischen Republik. Gesetzesdokumentation, 2., erw. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1975. Ulbricht, Walter: Frauen — Miterbauerinnen des Sozialismus. Aus Reden und Aufsätzen. Leipzig: Verl. für die Frau 1968. <LI>Zur gesellschaftlichen Stellung der Frau in der DDR. Leipzig: Verl. für die Frau 1978. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 443–449 Fraktion, Fraktionsbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenbrigaden
Frauen (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I. Gleichberechtigung der…
DDR A-Z 1985
Totalitarismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1979 Innerhalb der Politischen Wissenschaft und der Politischen Soziologie entstanden in der Beschäftigung mit dem italienischen Faschismus, dem deutschen Nationalsozialismus und den kommunistischen Systemen sowjetischer Prägung (vor allem mit dem in der UdSSR selbst) Analyseansätze und Deutungen, die sich bemühten, das diesen verschiedenen Herrschaftssystemen Gemeinsame zu einem neuen Typus von Herrschaft, dem T. zu verdichten. Ausgangspunkt derartiger Überlegungen war der explizite Anspruch des Faschismus und des Nationalsozialismus, auf völlige Beherrschung der Gesellschaft durch den „totalen“ oder „totalitären“ Staat bei gleichzeitiger Konzentration der Macht in der Führungsspitze bzw. bei dem Führer sowie der exzessive, von allen rechtlichen Schranken befreite Gebrauch von Macht nach innen und außen. Faschismus und Nationalsozialismus verstanden sich selbst als Gegenbewegungen zum liberalen Rechtsstaat, zur Demokratie und zum Parlamentarismus. — Die Parteiherrschaft in der UdSSR der 20er Jahre sowie deren Weiterentwicklung zum Stalinismus mit seinen Massenverfolgungen führte schon früh zu der Ausdehnung des Begriffs T. auf die Sowjetunion. Angesichts der Etablierung von Systemen sowjetischen Typs in Ost- und Südosteuropa einschl. der SBZ/DDR sowie unter dem Eindruck der Ost-West-Konfrontation im Verlauf des Kalten Krieges wurden diese in die T.-Theorien einbezogen. Die kommunistischen Herrschaftssysteme standen seitdem im Mittelpunkt der Überlegungen zum T. Ausgangspunkt der T.-Theorien war die Feststellung, daß die bis dahin üblichen Begriffe der „Diktatur“ bzw. der „autoritären Herrschaft“ nicht mehr ausreichten, um das Neue derartiger politisch-gesellschaftlicher Systeme zureichend zu beschreiben. Erst die technisch-sozialen Entwicklungen des 20. Jahrhunderts machten die totale Organisation und Kontrolle einer Gesellschaft möglich. Die Auflösung der überkommenen sozialen Strukturen (Stände und Klassen) in der Massengesellschaft gilt als eine weitere Voraussetzung, um alle Bevölkerungsteile mit Hilfe zentraler Organisationen zu einem einheitlichen Ganzen zu integrieren und zugleich zu manipulieren. Mit dem Entstehen moderner Massengesellschaften sei ferner der Verfall traditionaler (religiöser, politischer und philosophischer) Wertsysteme verbunden gewesen; dieser Werteverfall habe — unterstützt durch die Entwicklung der modernen Massenkommunikationsmittel — den Ideologien kommunistischer, faschistischer und nationalsozialistischer Provenienz den Weg gebahnt. Diese gemeinsame, historisch-soziale Ausgangsposition habe letztlich auch zu Übereinstimmungen in der Konstitution der Herrschaftssysteme und der Herrschaftsausübung geführt, die es gerechtfertigt erscheinen lasse — unter Außerachtlassen von Verschiedenheiten in der Zielrichtung der jeweiligen Systeme —, von einem Typus „totalitärer Herrschaft“ zu sprechen. Die T.-Theorien knüpfen dabei an dem im Faschismus und Nationalsozialismus üblichen positiven Gebrauch der Wörter „total“ und „totalitär“ an und wenden diese zu einem kritischen Gegenbegriff. Dabei wird zwischen dem „institutionellen“ Aspekt totalitärer Herrschaft und den „dynamischen“ Ansprüchen totalitärer Bewegungen, Gesellschaft immer erneut in Bewegung zu setzen und revolutionär-terroristisch umzugestalten, unterschieden, wenn sich auch diese beiden Seiten des T. selbst in der Theorie kaum trennen lassen. Je nach der Akzentsetzung in den theoretischen Entwürfen — entsprechend der jeweiligen historischen Situation und dem hauptsächlichen Objekt der Analyse — gibt es sehr unterschiedliche Theorien des T. Als Ausdruck und Erscheinungsform der Dynamik totalitärer Herrschaft werden u.a. genannt: Terror, permanente Säuberungen von Partei und Staat, zwangsweise Durchsetzung eines neuen Wertsystems von oben. Institutionen totalitärer System sind: Einheitspartei, zentrale Wirtschaftsplanung, offizielle Ideologie mit absolutem Geltungsanspruch, Geheimpolizei, parteiliches Recht anstelle von Rechtsstaatlichkeit, parteiliche Ausrichtung und Kontrolle aller Massenkommunikationsmittel. — Zu einer Übereinstimmung in den Begriffsdefinitionen ist es trotz intensiver wissenschaftlicher Bemühungen bislang nicht gekommen. Die genannten Merkmale totalitärer Herrschaft finden sich in unterschiedlichen Kombinationen und Gewichtungen bei den Vertretern des T. (vgl. den kritischen Überblick von Walter Schlangen, Theorie und Ideologie des Totalitarismus. Bonn 1972 [Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, H. 92]). Trotzdem spielt das Wort T. in den politischen Auseinandersetzungen zwischen West und Ost — nicht zuletzt in Abhängigkeit von der jeweiligen politischen Gesamtsituation — eine große Rolle. Gegen die T.-Theorien ist u.a. eingewendet worden: sie seien weniger ein Instrument der Analyse als eines der Wertung; sie setzten die faschistischen/nationalsozialistischen Systeme mit den sowjet-sozialistischen in eins, obwohl zwischen diesen markante Unterschiede im politischen System, in der Sozialstruktur, in der Ideologie, in der Wirtschaftsplanung usw. bestünden; sie sähen die zu analysierenden Systeme in ihren Grundstrukturen grundsätzlich als statisch an, könnten daher Entwicklungen nur als Abweichungen vom totalitären Grundmodell, nicht aber als dessen Wandel analysieren; sie seien ungeeignet, vergleichbare Problemlagen in hochindustrialisierten Systemen in komparatistischen Analysen zu untersuchen; sie tendierten dazu, das eigene demokratische System zu idealisieren und damit reformerischer Kritik zu entziehen, indem sie ein Feindbild in ihrem theoretischen Ansatz verabsolutierten und als Bedrohung, herausstellten. Der Marxismus-Leninismus hat sich — wie auch gegen alle anderen kritischen westlichen Analyseansätze (Konvergenztheorie; Politologie) — gegen alle Ausprägungen der T.-Theorie gewendet. Besonders heftig wird die Gleichsetzung des eigenen Systems mit [S. 1361]dem des Faschismus/Nationalsozialismus abgelehnt: „Unter Leugnung der historischen Tatsachen und Erfahrungen behaupten die Verfechter dieser Doktrin, daß Faschismus und Sozialismus gleichen gesellschaftlichen Ursachen entspringen, wesensgleiche Staats- und Gesellschaftsformen darstellen und in ähnlicher Weise den Menschen unterdrücken und ihrer Freiheit berauben.“ Die „T.-Doktrin“ gilt als „bürgerliche, antikommunistische Geschichts- und Gesellschaftskonzeption zur Verfälschung der Praxis und Theorie des realen Sozialismus …“ schlechthin (Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus, Berlin [Ost] 1982, S. 386). Dabei wird vielfach das Vorhandensein eines T.-Konzepts selbst dann unterstellt, wenn dieser Begriff sich in den kritischen Analysen sozialistischer System explizit nicht findet. Antikommunismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1360–1361 TOM-Plan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TourismusSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1979 Innerhalb der Politischen Wissenschaft und der Politischen Soziologie entstanden in der Beschäftigung mit dem italienischen Faschismus, dem deutschen Nationalsozialismus und den kommunistischen Systemen sowjetischer Prägung (vor allem mit dem in der UdSSR selbst) Analyseansätze und Deutungen, die sich bemühten, das diesen verschiedenen Herrschaftssystemen Gemeinsame zu einem neuen Typus von Herrschaft, dem T. zu verdichten. Ausgangspunkt…
DDR A-Z 1985
Staatsverbrechen (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sammelbegriff für die im 2. Kapitel des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs behandelten „Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“. Es handelt sich um Straftatbestände, die bis zum Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 im wesentlichen in den Art. 6 der Verfassung von 1949 hineininterpretiert worden waren (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) und die erst durch das Strafrechtsergänzungsgesetz zu selbständigen Straftatbeständen entwickelt wurden. Das StGB fügte dann unter teilweise erheblicher Erweiterung der schon bestehenden noch einige neue Tatbestände hinzu. Durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139) erfolgten eine erneute Ausweitung der Straftatbestände und eine Verschärfung der Strafandrohungen. Gegenwärtig fallen unter St.: 1. Hochverrat (§ 96 StGB). Als H. wird das Unternehmen bestraft, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung durch gewaltsamen Umsturz oder planmäßige Untergrabung zu beseitigen oder die Unversehrtheit des Territoriums der DDR und ihre Souveränität anzugreifen. Auch Angriffe auf Leben und Gesundheit der führenden Repräsentanten der DDR und gegen deren verfassungsmäßige Tätigkeit werden als H. angesehen. Der strafrechtliche Schutz erstreckt sich nicht nur auf die Staatsordnung, sondern — und hierin kommt die Einheit von Partei und Staat zum Ausdruck — ebenso auf die sozialistische Gesellschaftsordnung. Schließlich ist von der Strafandrohung des H. auch betroffen, „wer es unternimmt, in verräterischer Weise die Macht zu ergreifen“. In diesem Fall braucht der Vorsatz des Täters nicht auf Beseitigung der sozialistischen Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtet zu sein. Einen praktischen Anwendungsfall für diesen 1968 neu eingeführten Tatbestand hat es noch nicht gegeben. Die Strafdrohung für jedes hochverräterische Unternehmen lautet auf Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren oder lebenslängliche Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen kann auf Todesstrafe erkannt werden. 2. Landesverrat. Unter die Strafbestimmungen des L. fallen: a) Spionage (§ 97 StGB). Der strafrechtliche Schutz des Spionage-Tatbestandes erstreckt sich auf Nachrichten oder Gegenstände, die geheimzuhalten sind. Auch hier ist 1968 mit dem neuen StGB eine Ausdehnung des Tatbestandes erfolgt. Als Empfänger von Spionagenachrichten nennt das StGB „eine fremde Macht, deren Einrichtungen oder Vertreter oder einen Geheimdienst oder ausländische Organisationen sowie deren Helfer“. Die Bezeichnung „imperialistischer Geheimdienst“ ist mit dem 3. Strafrechtsänderungsgesetz ebenso weggefallen wie die „Organisationen, deren Tätigkeit gegen die DDR oder andere friedliebende Völker gerichtet ist“. Bestraft wird, wer die geheimzuhaltenden Nachrichten oder Gegenstände sammelt, verrät, ausliefert oder in sonstiger Weise zugänglich macht. Der Tatbestand ist bereits bei Anwerbung für den erwähnten Empfängerkreis erfüllt. Als Strafen sind Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe angedroht. b) Landesverräterische Nachrichtenübermittlung (§ 99 StGB). Neben der eigentlichen Spionage ist die Sammlung oder Übermittlung nicht geheimzuhaltender Nachrichten an den unter a) erwähnten Empfängerkreis strafbar, wenn dies zum Nachteil der Interessen der DDR geschieht. Damit ist dieser Straftatbestand — früher „Agententätigkeit“ — uferlos ausgedehnt. Angedroht sind Freiheitsstrafen von 2 bis 12 Jahren. c) Landesverräterische Agententätigkeit (§ 100 StGB). Hiermit wurde der nur für außerhalb der DDR sich aufhaltende Staatsbürger der DDR geltende „landesverräterische Treubruch“ abgelöst. Nunmehr erstreckt sich die Strafdrohung von 1 bis 10 Jahren Freiheitsstrafe gegen jeden, der zu den in § 97 genannten Stellen oder Personen [s. oben unter a)] „Verbindung aufnimmt, oder sich zur Mitarbeit anbietet oder diese Stellen oder Personen in sonstiger Weise unterstützt, um die Interessen der DDR zu schädigen“. Spionagehandlungen, durch die die militärische Sicherheit gefährdet wird, fallen in die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit (Gerichtsverfassung, VI.). [S. 1303]3. Terror (§§ 101, 102 StGB). T. liegt vor, wenn der Täter mit bewaffneten Anschlägen, Geiselnahmen, Sprengungen, Brandstiftungen, Zerstörungen, Havarien oder anderen Gewaltakten das Ziel verfolgt, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung zu leisten oder Unruhe hervorzurufen. In dieser Zielsetzung liegt das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zu anderen Straftatbeständen (Brandstiftung, Widerstand gegen die Staatsgewalt). Wichtige Schutzobjekte dieser Strafbestimmung sind die Mauer in Berlin und die Sperren an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland. Häufig wurde von der Rechtsprechung ein Fluchtunternehmen („Grenzdurchbruch“) als T. (früher „Terrorismus“) gewertet und hart bestraft. Strafrechtlichen Schutz vor terroristischen Angriffen genießen nach § 102 StGB auch die Funktionäre, und zwar nicht nur die im Staatsapparat tätigen, sondern auch diejenigen, die ausschließlich gesellschaftliche Tätigkeiten ausüben, z.B. hauptamtliche Partei-, FDGB- und FDJ-Funktionäre. Auch hier muß beim Täter die Zielvorstellung bestehen, daß er mit seinem Angriff die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der DDR schädigen will. Die Strafandrohung für beide Arten von T. lautet auf Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, in besonders schweren Fällen auf lebenslängliche Freiheitsstrafe oder auf Todesstrafe. 4. Diversion (§ 103 StGB). Dieser Begriff wurde durch den Befehl 160 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) in das Strafrecht eingeführt. Unter Strafe gestellt sind das Zerstören, Unbrauchbarmachen, Beschädigen und Beiseiteschaffen von Maschinen, technischen Anlagen, Gebäuden u.a.m., was für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, die Volkswirtschaft oder die Verteidigung wichtig ist. Beim Täter muß die Zielsetzung bestehen, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR zu schädigen. Die Strafdrohung ist Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe. In der strafrechtlichen Praxis der DDR wird dieser Tatbestand seit Jahren vereinzelt bei Brandstiftungen auf dem Lande herangezogen. 5. Sabotage (§ 104 StGB). Auch dieses Staatsverbrechen stammt ursprünglich aus dem SMAD-Befehl Nr. 160, der bei den zum Zwecke der Enteignung durchgeführten Strafverfahren der 50er Jahre eine wichtige Rolle spielte. Das StGB versteht unter S. das mit dem Ziel der Untergrabung oder Schwächung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR und unter Mißbrauch einer Funktion oder Stellung oder durch Irreführung der zuständigen staatlichen oder volkswirtschaftlichen Organe vorgenommene Durchkreuzen oder Desorganisieren der planmäßigen Entwicklung der Volkswirtschaft oder der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne oder der Tätigkeit der Staatsorgane, gesellschaftlicher Organisationen, Verteidigungsmaßnahmen oder Außenwirtschaftsmaßnahmen der DDR. Damit wurde der Tatbestand gegenüber der alten Bestimmung des Strafrechtsergänzungsgesetzes erweitert. Angedroht ist Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe. 6. Staatsfeindlicher Menschenhandel (§ 105 StGB). Im Jahre 1955 hatte das Oberste Gericht begonnen, für die Aufforderung zum Verlassen der DDR oder für die Hilfe bei der Republikflucht den Straftatbestand der Abwerbung zu entwickeln, die als eine Erscheinungsform der Boykotthetze im Sinne des Art. 6 der alten Verfassung gewertet wurde. Das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) formulierte diesen Tatbestand dann als „Verleitung zum Verlassen der DDR“ und enthielt Strafandrohungen bis zu 15 Jahren Zuchthaus. Mehr und mehr ging die allgemeine Sprachregelung von „Abwerbung“ über auf „Menschenhandel“ und „Schleusungsverbrechen“, bis dann in § 105 StGB der StM. formuliert wurde. Für dessen Abgrenzung zu dem an anderer Stelle im StGB (§ 132) geregelten kriminellen M. und Mädchenhandel sollen in erster Linie die Zielsetzung des Täters, die beim StM. auf Schädigung der DDR gerichtet sein muß, oder seine Zusammenarbeit mit den in § 97 genannten Stellen oder Personen [s. o. 2 a)] entscheidend sein. Hier hat es in der Rechtsprechung seit 1979 eine merkwürdige Differenzierung gegeben (Republikflucht). Der äußere Tatbestand wird mit „abwirbt, verschleppt, ausschleust“ beschrieben. Gegenüber dem früheren Rechtszustand ist eingefügt worden der Straftatbestand, jemanden an der Rückkehr in die DDR zu hindern, und das 3. Strafrechtsänderungsgesetz bedroht jeden zusätzlich mit Strafe, der „in sonstiger Weise an der Tat mitwirkt“. Die Strafdrohung für alle Formen des StM. ist Freiheitsstrafe von 2 bis zu 15 Jahren; in besonders schweren Fällen kann auf lebenslängliche Freiheitsstrafe erkannt werden (2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977, Anlage I, Ziff. 14 — GBl. I, S. 100). In der Praxis spielt § 105 StGB vor allem seit Inkrafttreten des Transitabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Kampf gegen westliche Fluchthelfer eine große Rolle. Mit den vor dem Ost-Berliner Stadtgericht vom 30. 10. bis 5. 11. 1973 und vom 20. 1. bis 26. 1. 1976 durchgeführten Verfahren (Schauprozesse) sollte der Nachweis geführt werden, daß Bundesregierung und Senat von Berlin (West) durch Duldung und sogar aktive Förderung der Fluchthelfergruppen sich einer völkerrechtswidrigen Verletzung des Transitabkommens schuldig machten. Zahlreiche weitere Prozesse, auch vor Bezirksgerichten, folgten. Die verhängten Strafen waren hart; sie erreichten in mehreren Fällen 15 Jahre Freiheitsentzug. Aus der Zeit vom 4. 6. 1972 (Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens) bis zum 31. 3. 1984 sind 831 Verurteilungen wegen StM. bekanntgeworden. 7. Staatsfeindliche Hetze (§ 106 StGB). Dieser Straftatbestand hat seine Vorgänger in der „Boykotthetze“ in Art. 6 der Verfassung von 1949 (Strafrecht) und in der mit dem Strafrechtsergänzungsgesetz am 1. 2. 1958 eingeführten „staatsgefährdenden Propaganda und Hetze“. Jetzt wird als Tatbestandsverwirklichung der Angriff oder die Aufwiegelung gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und [S. 1304]Gesellschaftsordnung der DDR durch das Einführen, Herstellen, Verbreiten oder Anbringen die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR „diskriminierender“ Schriften, Gegenstände oder Symbole, das Androhen von Verbrechen gegen den Staat oder die Aufforderung, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der DDR zu leisten, gesehen. Wer „Repräsentanten oder andere Bürger der DDR wegen deren staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit“ oder „die Freundschafts- und Bündnisbeziehungen der DDR diskriminiert“ oder „den Faschismus oder Militarismus verherrlicht“, begeht gleichfalls staatsfeindliche Hetze. Das entscheidende Tatbestandsmerkmal „diskriminieren“ ist so allgemein gehalten, daß es jeder Auslegung fähig ist. Angedroht ist Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 5 Jahren. Ein schwerer Fall, der Freiheitsstrafen von 2 bis zu 10 Jahren nach sich zieht, liegt vor, wenn der Täter „zur Durchführung des Verbrechens mit Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen zusammenwirkt, deren Tätigkeit gegen die DDR gerichtet ist oder das Verbrechen planmäßig durchführt“. 8. Verfassungsfeindlicher Zusammenschluß (§ 107 StGB). Dieser Straftatbestand war 1968 als „staatsfeindliche Gruppenbildung“ neu aufgestellt worden, um einem inneren Widerstand mit strafrechtlichen Mitteln begegnen zu können. Er wird von demjenigen erfüllt, der „einer Vereinigung, Organisation oder einem sonstigen Zusammenschluß von Personen angehört, die sich eine verfassungsfeindliche Tätigkeit zum Ziel setzen“. Die verfassungsfeindliche Tätigkeit wird nicht näher beschrieben. Die Strafandrohung geht für die Angehörigen einer solchen Vereinigung von 2 bis zu 8 Jahren Freiheitsstrafe, für die Gründer oder Organisatoren von 3 bis zu 12 Jahren und für denjenigen, der „fördert oder in sonstiger Weise unterstützt“, von 1 bis zu 5 Jahren. 9. Gefährdung der internationalen Beziehungen (§ 109 StGB). Dieser ebenfalls neue Tatbestand soll dem Schutz der friedlichen internationalen Beziehungen der DDR dienen. Wer diese Beziehungen durch Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung gegen Angehörige eines anderen Staates oder Volkes gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von 2 bis zu 10 Jahren bestraft. Nach § 108 StGB werden die vorgenannten St. (mit Ausnahme Ziff. 9) auch dann bestraft, wenn sie sich gegen Staaten richten, die mit der DDR verbündet sind. Bis 1979 hieß es „Staaten des sozialistischen Weltsystems“. Mit Einführung dieser auf die „sozialistische Interessengemeinschaft und den proletarischen Internationalismus“ gestützten Bestimmung ist die DDR in ihrer Strafgesetzgebung dem Beispiel der Sowjetunion und anderer sozialistischer Staaten gefolgt. Ebensowenig wie die Republikflucht gehört die öffentliche ➝Herabwürdigung (vor dem 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 „Staatsverleumdung“ — § 220 StGB) in den Katalog der St. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1302–1304 Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StädtebauSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sammelbegriff für die im 2. Kapitel des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs behandelten „Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“. Es handelt sich um Straftatbestände, die bis zum Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 im wesentlichen in den Art. 6 der Verfassung von 1949 hineininterpretiert worden waren (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) und die erst durch das…
DDR A-Z 1985
Nationale Front der DDR (1985)
Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 Die NF. des Demokratischen Deutschland ging aus der Volkskongreßbewegung (Deutscher Volkskongreß) hervor, die 1947 von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) im Hinblick auf eine zunächst gesamtdeutsch gedachte Staatsgründung als eine Art Vorparlament initiiert wurde. Bereits am 14. 7. 1945 hatten sich die KPD, die SPD — sie bildeten am 21./22. 4. 1946 die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) —, die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) und die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) zum Block der antifaschistisch-demokratischen Parteien zusammengeschlossen, um beim Aufbau Nachkriegsdeutschlands zusammenzuarbeiten. Die bürgerlichen Parteien behielten zwar ihre Selbständigkeit, jedoch trugen das Prinzip der Einstimmigkeit der Beschlüsse des Blocks und die Politik der SMAD dazu bei, daß die KPD, später die SED, gegenüber den anderen Parteien ihren Führungsanspruch verwirklichen und ihre Konzeption der politisch-gesellschaftlichen Transformation durchsetzen konnte. Am 5. 8. 1948 wurden die Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) und der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) sowie am 7. 9. 1948 die National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) in den Block aufgenommen, der sich am 17. 6. 1949 in Demokratischer Block der Parteien und Massenorganisationen umbenannte. Mitglieder wurden weiter die Freie Deutsche Jugend (FDJ) (6. 7. 1950), der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) (13. 6. 1952) und später der Kulturbund der DDR (KB). Am 7. 10. 1949 wurde die NF. als zusätzliche Form der Bündnispolitik auf der programmatischen Grundlage der vom SED-Parteivorstand am 4. 10. 1949 angenommenen Entschließung „Die Nationale Front des Demokratischen Deutschland und die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands“ gegründet. Sie war als gesamtdeutsche Bewegung zur „Rettung der deutschen Nation“ konzipiert, der jede Partei, Organisation, Persönlichkeit in West und Ost unbeschadet ihrer politischen, ökonomischen oder weltanschaulichen Prinzipien beitreten konnte. Die gesamtdeutsche Funktion wurde von Anfang an durch die Aufgabe der wirtschaftlichen Stärkung der SBZ/DDR ergänzt. Unter Überwindung von Widerständen gegen die Bündnispolitik in den eigenen Reihen entwickelte die SED die NF. von einer allgemein antifaschistisch-demokratisch orientierten zu einer sozialistischen Volksbewegung. Ähnlich wie die Volksfronten in einigen anderen sozialistischen Ländern gilt die NF. als das breiteste und umfassendste „Bündnis aller politischen und sozialen Kräfte des werktätigen Volkes unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei“. Innerhalb des politischen Systems der DDR wird der NF. die Rolle eines wichtigen Bindegliedes zwischen Staat und Gesellschaft beigemessen, dessen Wirksamkeit an der erwünschten Annäherung der Klassen und Schichten an die Arbeiterklasse und der damit verbundenen wachsenden sozialen Homogenität sowie der politisch-moralischen Einheit der Bevölkerung gemessen wird. Charakteristisch für die Nationale Front der DDR — so die neue Bezeichnung seit 1973 — ist, daß sie keine Massenorganisation mit eingetragenen Mitgliedern und Grundorganisationen darstellt, sondern auf der breiten ehrenamtlichen Tätigkeit von gegenwärtig 350.000 Bürgern in 17.826 Orts-, Wohnbezirks-, Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirksausschüssen beruht. Bei den Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirksausschüssen bestehen hauptamtliche Sekretariate. [S. 929]In den Ausschüssen, die als wichtige Organisationsform nicht nur Repräsentativorgane der Parteien und Massenorganisationen der NF., sondern operative Arbeitsorgane im jeweiligen Territorium bilden, arbeiten auch nichtorganisierte Einzelpersonen ohne bestimmten Proporz zusammen. Den Ausschüssen gehören die Vorsitzenden der jeweiligen Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden an. Höchstes Organ der NF. ist der Kongreß. Seine Delegierten werden in einem Verfahren ermittelt, das zugleich der Wahl der Ausschüsse dient und mehrere Etappen umfaßt. In einem ersten Schritt findet in Einwohnerversammlungen die Wahl der Orts- und Wohnbezirksausschüsse, verbunden mit der Wahl der Delegierten zu Stadtbezirks- und Kreiskonferenzen, statt. Auf diesen werden anschließend aus dem Kreis der Delegierten die Stadtbezirks- und Kreisausschüsse sowie die Delegierten zu Bezirkskonferenzen gewählt. Abschließend wählen auf den Bezirkskonferenzen die Teilnehmer aus ihren Reihen die Bezirksausschüsse und die Delegierten des Kongresses. Auf diese Weise wurden für den V. (und bislang letzten) Kongreß (1969) 1650 Delegierte bestimmt; weitere 350 Delegierte gingen aus Wahlen in Gewerkschaftsversammlungen in 57 Großbetrieben hervor. Der Kongreß wählt den Nationalrat und dessen Präsidenten. Nach dem Tod des langjährigen Präsidenten Prof. Dr. Erich Correns, parteilos, wurde von dieser Regelung dadurch abgewichen, daß 1981 die Wahl des neuen Präsidenten Prof. Dr. Lothar Kolditz, parteilos, durch den Nationalrat erfolgte. Der Nationalrat leitet die Arbeit zwischen den Kongressen durch sein Präsidium und Sekretariat. Beim Nationalrat sowie bei Bezirks- und Kreisausschüssen bestehen Arbeitsgruppen, die als Konsultativgremien fungieren (z.B. Arbeitsgruppe Mittelstand seit 1956, 1963 in Arbeitsgruppe Komplementäre, Handwerker und Gewerbetreibende umbenannt sowie die Arbeitsgruppen „Christliche Kreise“). Den Kern und den Träger der NF. bildet der „Demokratische Block“, dessen Ausschüsse ähnlich staatlich-territorial wie die der NF. aus der jeweils gleichen Zahl von Vertretern der 5 Parteien (SED, DBD, CDU, LDPD, NDPD) und 4 Massenorganisationen (FDGB, FDJ, DFD, KB der DDR) zusammengesetzt sind. Neben den Organisationen des Blocks wirken in der NF. 26 weitere Vereinigungen, Gesellschaften und Verbände. Während in den Ausschüssen der NF. das Gemeinsame im Vordergrund der Arbeit stehen soll, dienen die Blockausschüsse durchaus als Foren, in denen parteipolitische Vorstellungen und auch kontroverse Meinungen diskutiert werden. Es ist jedoch die allgemeine Tendenz festzustellen, daß die NF. nicht nur umfangreichere Aufgaben und eine breitere Basis hat, sondern in der politischen Praxis mehr und mehr den Block auf allen Ebenen ersetzt. Zu den vielfältigen Aufgaben der NF gehören u.a.: Mobilisierung staatsbürgerlicher Aktivität und Verantwortung der Bürger bei der Vorbereitung und Durchführung der Gesetze der Volkskammer und der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen; Propaganda und Agitationsarbeit auf breitester Basis; rechtzeitiges Erkennen von neuen Problemen; Benennung der Kandidaten für Wahlen auf allen Ebenen; Unterbreitung der vom Demokratischen Block beratenen und beschlossenen Kandidatenliste sowie des Wahlprogramms; Bestätigung der Richterkandidaten und Unterstützung der Wahl und Tätigkeit der Gesellschaftlichen Gerichte im Wohnbezirk; Antragsrecht zur Abberufung von Abgeordneten; Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen, vor allem durch enge Verbindung der Ausschüsse mit den Abgeordneten; Mithilfe bei der Lösung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplans, u.a. durch den Wettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“; Unterstützung der Bemühungen, die vor allem im Produktionsbereich angestrebte Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen im Wohnbereich fortzuführen (Hausgemeinschaften). Mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben soll die NF. „einen wirksamen Beitrag zur Festigung der sozialistischen Staatsmacht und zur Entfaltung der sozialistischen ➝Demokratie leisten“ (Lexikon Wirtschaft, Berlin [Ost] 1982, S. 662). Seit 1982 wirkt die Zivilverteidigung mit der NF. zusammen, um die Bürger über Erfordernisse des Luft- und Katastrophenschutzes aufzuklären. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 928–929 Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale GeschichtsbetrachtungSiehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 Die NF. des Demokratischen Deutschland ging aus der Volkskongreßbewegung (Deutscher Volkskongreß) hervor, die 1947 von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) im Hinblick auf eine zunächst gesamtdeutsch gedachte Staatsgründung als eine Art Vorparlament initiiert wurde. Bereits am 14. 7. 1945 hatten sich die KPD, die SPD — sie bildeten am 21./22. 4.…
DDR A-Z 1985
Presse (1985)
Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Gesamtheit der nach marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten Zeitungen und Zeitschriften. Als „Presse neuen Typs“ ist sie wichtiges Instrument der Agitation und Propaganda der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Ihre politische Funktion im Herrschaftssystem der DDR (parteiliche Information, Kontrolle, Medienpolitik) ist grundverschieden von der in Ländern mit parlamentarisch-demokratischer Regierungsform. Die P. der DDR ist Lizenz-P.: Alle P.-Erzeugnisse (Tages- und Wochenzeitungen, Kreis- und Betriebszeitungen, Zeitschriften, Nachrichten- und P.-Dienste) dürfen nur mit staatlicher Erlaubnis (Lizenzpflicht) hergestellt und herausgegeben werden. Die Lizenzen erteilt das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR; für Kreis- und Betriebszeitungen, örtliche Mitteilungsblätter und Kulturspiegel erteilen sie die Vorsitzenden der Räte der Bezirke. Eine Lizenz „kann“ befristet oder unbefristet erteilt werden, „wenn der Charakter des Presseerzeugnisses den Gesetzen der DDR entspricht“ und „im Rahmen des Volkswirtschaftsplanes die erforderlichen Materialkontingente zur Herstellung zur Verfügung stehen“. Die Lizenz kann eingeschränkt oder wieder entzogen werden, wenn „festgestellt“ wird, daß die genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind (VO über die Herausgabe und Herstellung aller periodisch erscheinenden P.-Erzeugnisse vom 12. 4. 1962). In den ersten Nachkriegsjahren erfolgten die Lizenzverteilung und Zensur durch die SMAD. Damalige Tageszeitung der Besatzungsmacht: „Tägliche Rundschau“. Für alle periodisch erscheinenden P.-Erzeugnisse besteht ein staatliches Vertriebsmonopol, ausgeübt durch den Postzeitungsvertrieb (PZV) : In- und ausländische P.-Erzeugnisse dürfen in der DDR nur vertrieben, verkauft oder unentgeltlich verbreitet werden, wenn sie in die Postzeitungsliste des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen aufgenommen sind (Ausnahme: SED-Betriebszeitungen). Einzelheiten regelt die AO über den Vertrieb von P.-Erzeugnissen — Postzeitungsvertriebsordnung — vom 20. 11. 1975 (GBl. I, 1975, S. 769 ff.). Tageszeitungen. Sie sind nach der marxistisch-leninistischen Lehre von der Identität von Partei- und Massen-P. Organe der Parteien oder der Massenorganisationen, die die „politisch-ideologische Einheit in Inhalt und Wirkung“ zu gewährleisten haben. In der DDR erscheinen täglich Tageszeitungen mit einer Gesamtauflagenhöhe von ca. 8,9 Mill. Exemplaren, sonnabends mit Wochenendbeilage; seit Januar 1975 gibt es keine Sonntagszeitungen mehr. 1981 erschienen in der DDR 1770 Zeitungen und Zeitschriften mit einer Gesamtauflage von 40 Mill. Exemplaren. Der Zwang, Papier einzusparen, führte 1983 zur Kürzung der Papierkontingente: fast alle Zeitungen und Zeitschriften mußten ihre Seitenzahl oder Wochenendbeilagen und Sonderseiten verringern. Einige Wochenzeitungen und Zeitschriften (Die Wirtschaft, Forum, Deutsche Außenpolitik) stellten im April 1983 ihr Erscheinen ein, die außenpolitische Wochenzeitung Horizont erscheint seitdem nur noch monatlich. Nach Anzahl, Umfang und Auflagenhöhe kommt der SED-P., als „Kern des sozialistischen P.-Systems“, die größte Bedeutung zu. Die SED ist auch Eigentümerin des größten P.- und Verlagskonzerns (Zentrag). Zur parteieigenen P. gehören die Tageszeitungen der SED: „Neues Deutschland“, Zentralorgan der SED, (Ost-)Berliner und Republikausgabe; tägliche Auflage über 1 Mill. (1982); 15 Bezirkszeitungen als Organe der jeweiligen Bezirksleitungen der SED mit eigenem Titel, z. B. „Freiheit“, Halle; „Leipziger Volkszeitung“, Leipzig; „Sächsische Zeitung“, Dresden. Die SED-Tageszeitungen der 14 DDR-Bezirke erscheinen in 218 Kreisen mit eigenen Lokalseiten. Die „Berliner Zeitung“ — nach 1945 zunächst Magistratsblatt — ist, ebenso wie die „BZ am Abend“ (einzige Abendzeitung) Organ der SED-Bezirksleitung Berlin (Ost) und erscheint wie die (Ost-)Berliner Ausgabe des ND mit (Ost-)Berliner Lokalteil. Auflagenhöhe aller SED-Bezirkszeitungen (einschließlich „Berliner Zeitung“) 1981 tägl. 5 Mill. Exemplare. Die Tageszeitungen der anderen Parteien (überregionale Zentralorgane der Parteiführungen mit Ost-Berliner und Republikausgaben, alle zusammen 1981 unter 300.000) hatten 1981 folgende Auflagen: An regionalen Tageszeitungen mit eigenen Titeln geben heraus: die CDU 5, die LDPD 4 und die NDPD 5 für die ehemaligen Länderbereiche Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, einschließlich der Zentralorgane mit 69 Lokalseiten. Die DBD verzichtete auf eigene Regionalzeitungen, ihr Zentralorgan erscheint mit regionalen Bezirksseiten. Alle Tageszeitungen dieser Parteien erreichen insgesamt nicht einmal die Auflagenhöhe der von der Freien Deutschen Jugend (FDJ) herausgegebenen Tageszeitung „Junge Welt“, Organ des Zentralrats der FDJ, Auflage: 1,1 Mill. (1981). Weitere Tageszeitungen von SED-gelenkten Massenorganisationen: „Tribüne“, Organ des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) (Auflage 1982: 404.500); „Deutsches Sport[S. 1045]echo“, Organ des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB) der DDR (Auflage 1981: 178.000). Da sämtliche Parteien und SED-geführten Massenorganisationen und Verbände in ihren Statuten die führende Rolle der SED anerkennen und sich ihrer gesellschaftlichen und staatlichen Politik unterordnen, stimmen Aufmachung und Inhalt des allgemeinen Nachrichtenteils aller Tageszeitungen im wesentlichen überein. Ursächlich hierfür ist auch die Monopolstellung des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN), als einzige offiziell zugelassene Nachrichten- und Bildagentur der DDR. Zentrale Lenkung erfolgt nach genau festgelegten Auswahlprinzipien: „Um dem Leser ein richtiges Bild von der objektiven Wirklichkeit in ihren Zusammenhängen zu vermitteln, wird die Auswahl der zu veröffentlichenden Nachrichten, ihre Placierung, die Zusammenstellung der einzelnen Fakten innerhalb einer Nachricht sowie die Wortwahl und Überschriftengestaltung parteilich vorgenommen“, und: „Wir drucken nicht prinzipienlos alles mögliche ab. Unsere Presse bringt, was der Masse des Volkes dient. Der Gegner kommt nur zu Wort, falls uns das dient.“ (Journalistisches Handbuch der DDR, Leipzig 1960, S. 193; Sozialistische Journalistik, Leipzig 1966, S. 132) Die weitere Thematik ist in Auswahl und Ansprache, doch mit gleicher Zielsetzung („sozialistische Bewußtseinslenkung“) dem zugedachten Bezieherkreis angepaßt. Die führende Rolle der SED ist auch in allen anderen P.-Arten durch die Kaderpolitik und die journalistische Ausbildung (Journalismus) gesichert. Alle gesellschaftlich relevanten Wochenzeitungen und Zeitschriften werden von Verbänden, Organisationen, staatlichen Institutionen und Verlagen, die der Kontrolle der SED unterliegen, herausgegeben. Wochenzeitungen. „Neue Deutsche Bauernzeitung“, Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Auflage 1980: 163.000). „Sonntag“, kulturpolitische Wochenzeitung, Organ des Kulturbundes der DDR (KB) (Auflage 1981: 19.000). „Wochenpost“, Massenblatt für die Familie, gegliedert in: politische DDR-Umschau, Kultur-Umschau mit Filmpremieren, Außenpolitik (Ost/West), Kaleidoskop, Portrait der Woche, Anzeigen, DDR-Fernsehprogramm, Briefwechsel- und Heiratsanzeigen, Rätselseiten und Ratgeber (Garten, Hausarzt usw.); wöchentliche Auflage: 1,2 Mill. (1981). „Für Dich“, Illustrierte Zeitschrift für die Frau, 48 Seiten mit politischen Kommentaren, Frauenthemen, Erziehungsproblemen, Roman, Mode und Ratgeber; wöchentliche Auflage über 900.000 (1981). „FF-Dabei“, Funk/Fernseh-Programm-Illustrierte, Auflage: 1,4 Mill. (1981). Die Zeitschriften der Parteien, Massenorganisationen und Verbände dienen der ideologischen Vertiefung der jeweiligen Sach- oder Verbandsarbeit. Sie spiegeln daher oft aufschlußreicher als die Tageszeitungen das Spannungsverhältnis von Ideologie und Wirklichkeit wider. Die zuständigen Organe der SED sind ferner alleiniger Herausgeber von Betriebszeitungen. Sie erscheinen als Organe der Leitungen der SED-Betriebsparteiorganisationen (auch an staatlichen Institutionen, z. B. Universitätszeitungen) (Grundorganisationen der SED); 1982 gab es 657 Betriebszeitungen mit einer Gesamtauflage von rd. 2 Mill. Exemplaren. Sie gelten als „Führungsinstrumente der politisch-ideologischen Massenarbeit“ der Partei vor allem zur Erfüllung und Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne im Sozialistischen Wettbewerb (Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 4. 6. 1975, in: „Neuer Weg“, Nr. 14/1975). Eine AO des Ministers für Kultur regelt die materielle Anerkennung für werktätige Mitarbeiter an der Betriebszeitung (AO vom 22. 4. 1976, GBl. I, 1976, S. 281 ff.). Einige kirchliche Zeitungen und Zeitschriften werden von den Kirchen in der DDR herausgegeben. Westliche Zeitungen und Zeitschriften, sofern sie nicht in einem genehmigungspflichtigen Abonnement bezogen werden (ausgewählte Funktionäre und leitende Mitarbeiter und Wissenschaftler staatlicher Institutionen), sind für die Allgemeinheit nicht erhältlich (Zeitungsaustausch). An nur wenigen zentral gelegenen Zeitungskiosken der Post (Verkaufsmonopol) in Großstädten wie Berlin (Ost) und Leipzig und in Inter-Hotels werden einige westliche Zeitungen angeboten; an den für alle zugänglichen Verkaufsstellen jedoch nur kommunistische wie die französische „L'Humanité“ oder die italienische „L'Unità“ und das westdeutsche DKP-Organ „UZ“ sowie „Die Wahrheit“ der West-Berliner SEW (in den letzten Jahren allerdings ohne westliches Fernsehprogramm). Reichhaltig ist dagegen das P.-Angebot aus den osteuropäischen sozialistischen Staaten, vor allem sowjetische Publikationen z. T. in deutscher Sprache wie „Presse der Sowjetunion“, „Sowjetunion“, „Sowjetfrau“ usw. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1044–1045 Preissystem und Preispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PresseamtSiehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Gesamtheit der nach marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten Zeitungen und Zeitschriften. Als „Presse neuen Typs“ ist sie wichtiges Instrument der Agitation und Propaganda der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Ihre politische Funktion im Herrschaftssystem der DDR (parteiliche Information, Kontrolle, Medienpolitik) ist grundverschieden von der in Ländern mit…
DDR A-Z 1985
I. Medizin- und Sportsoziologie (MS. und SpS.)
Soziologie und Empirische Sozialforschung (1985) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Mit erheblicher Verspätung gegenüber der UdSSR und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1963) parteioffiziell positiv erwähnt und im seinerzeit beschlossenen Programm als „Lehre von der Leitung und Entwicklung der Gesellschaft“ bestimmt worden. Erst danach konnte sich die S. und mit ihr die ES. in der DDR etablieren, während in der UdSSR bereits 1958 eine Gesellschaft für S. bestand und in Polen schon 1956 empirisch-soziologische Forschungen durchgeführt wurden. S. und ES. in der DDR haben in erster Linie Informationen über die DDR-Gesellschaft bereitzustellen, die von der SED zur Herrschaftsausübung genutzt werden. Darauf hatte Politbüromitglied Kurt Hager, seinerzeit Leiter der Ideologischen Kommission beim Politbüro des ZK der SED, auf dem VI. Parteitag hingewiesen. Er forderte, daß „durch soziologische Massenforschungen zu grundlegenden und umfassenden Problemen unserer gesellschaftlichen Entwicklung … ein wichtiger Bei[S. 1233]trag zur politischen Führungs- und Leitungstätigkeit der Partei und des Staates geleistet“ werden soll. Ähnlich äußerte sich 1967 Horst Taubert, Sekretär des Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung in der DDR (Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED [AfG]): „Die Aufgaben- und Zielstellung jeglicher soziologischer Forschung besteht darin, durch die komplexe Analyse komplexe soziale Erscheinungen, Prozesse und Bereiche, Triebkräfte und Gesetzmäßigkeiten des gesellschaftlichen Handelns und Verhaltens bestimmter sozialer Gruppen, Klassen und Schichten aufzudecken und die hierbei gewonnenen Erkenntnisse für die wissenschaftliche Führungstätigkeit nutzbar zu machen“ (zitiert nach: Soziologie und Marxismus …, s. litsue Lit.-Hinw., Bd. I, S. 4 f.). Diese grundsätzliche Ausrichtung auf die „Führungstätigkeit“ der SED, die die S. mit anderen Gesellschaftswissenschaften gemein hat, ist noch immer gegeben (vgl. die Hager-Rede sowie die verschiedenen Diskussionsbeiträge auf der Gesellschaftswissenschaftlichen Konferenz des ZK der SED, 15./16. 12. 1983; Einheit, H. 1/1984). Sie ist in der DDR stärker ausgeprägt als in Polen und sogar der UdSSR; S. und ES. stehen in besonderem Maße unter der Kontrolle der Wissenschaftsfunktionäre der Partei. I. Grundlagen A. Das Verhältnis zum Marxismus-Leninismus Von Beginn an sah sich die S. vor das Problem gestellt, ihren Gegenstand bei gleichzeitiger Reflexion ihrer Stellung im Ensemble der Gesellschaftswissenschaften zu bestimmen. Dabei war und ist vorrangig, das Verhältnis insbesondere zum Historischen Materialismus zu klären. Bis in die Gegenwart hinein blieb im Kreise der marxistisch-leninistischen Soziologen umstritten, wie ihre Disziplin vom Historischen und Dialektischen Materialismus unmißverständlich abzugrenzen wäre (vgl. Grundlagen …, s. litsue Lit.-Hinw., S. 11 f.). Die vorherrschende Auffassung nicht nur in der DDR, sondern auch in der UdSSR ist, daß der Historische Materialismus die „allgemeine soziologische Theorie“ sei. Der Historische Materialismus wird dabei als „Wissenschaft von den allgemeinen Gesetzen der Gesellschaft“ begriffen. Als solche ist er sowohl (Gesellschafts-)Philosophie wie S. (Marxismus-Leninismus, II. A., II. C.). Durch diese identifizierende Einbettung in den Historischen Materialismus wird die marxistisch-leninistische S. zu einer Art Universalwissenschaft. Andererseits haben sich in der DDR im Zuge der Diskussion um die Bestimmung des Verhältnisses von S. und Historischem Materialismus genuine Ansätze einer allgemeinen soziologischen Theorie herausgebildet. Dabei ist es zu einer gewissen Ausgliederung der S. aus dem Marxismus-Leninismus gekommen. Die erkenntnistheoretische und methodologisch-methodische Dimension tritt in diesen Ansätzen stärker hervor als in jener Spielart, die die Antwort auf grundlegende Fragen den Theoretikern des Historischen und Dialektischen Materialismus überläßt. Erich Hahn, einer der führenden soziologisch-sozialphilosophischen Theoretiker und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rates für philosophische Forschung der DDR, bestimmt als Hauptkriterium jeder materialistischen Erkenntnistheorie deren Voraussetzungsgebundenheit und die spezifischen Verbindungen zwischen Subjekt und Objekt der Erkenntnis. Das Subjekt der Erkenntnis gehört stets auch der Gesellschaft, die es erkennen will, an. Das Subjekt der soziologischen Erkenntnis ist damit stets soziales Subjekt und für Hahn — eindeutig festgelegt — in erster Linie die Arbeiterklasse in der DDR. Das Objekt der Erkenntnis ist, in allgemein gehaltener Formulierung die „materielle Außenwelt“, genauer: die je geschichtlich gewordene Gesellschaft. Eine derart konzipierte Gesellschaft ist in ihrer Materialität der „übergreifende Bestimmungsgrund“ soziologischer Erkenntnis. Diese Grundannahmen implizieren die von Lenin im Rückgriff auf Marx behauptete Abbildfunktion der Erkenntnis. Die objektive Realität wird durch den Erkenntnisprozeß im Subjekt abgebildet. Das Subjekt ist auf diese Weise in die Realität, den sozialen Gesamtzusammenhang, in die „Praxis“ eingebunden. Durch sein Handeln kann es auf das Objekt einwirken. Allerdings bestehen zwischen Subjekt und Objekt, dem komplexen Charakter der gesellschaftlichen Wirklichkeit gemäß, noch weitere Beziehungen. Hier ist u.a. die Stellung des Menschen im Produktionsprozeß zu nennen, die nach marxistischer Auffassung vor allem durch die Produktionsweise oder, etwas allgemeiner gefaßt, die „materiellen gesellschaftlichen Verhältnisse“ bestimmt wird. Die Produktionsweise ist, schon bei Marx, charakterisiert durch die historisch bestimmte Form der menschlichen Arbeit. Der Mensch ist in der und durch die Arbeit gleichermaßen Subjekt und Objekt in der Gesellschaft. Das Bewußtsein seiner Arbeit gibt ihm als homo creator immer stärker die Möglichkeit, den Objektcharakter seiner Existenz zu überwinden. Die erkenntnistheoretische Beziehung zwischen Subjekt und Objekt wird also mit ontologischen, philosophisch-weltanschaulichen, soziologischen, historischen und psychologischen Komponenten angereichert. Diese umfassende Konzeption impliziert die Ablehnung jeder Trennung von Subjekt und Objekt. Objektive Realität erscheint für den marxistischen Soziologen vor allem als „gesellschaftliche Praxis“. Diese Sichtweise schließt durchaus die Gewinnung [S. 1234]von Erfahrung mit Hilfe von Beobachtung und Experiment in sich ein (vgl. unten Kap. #808#i. I. E.). Soziologische Erkenntnis und Forschung müssen jedoch stets als „Glied und Mittel der sozialen Erfahrung der Gesellschaft insgesamt“ begriffen werden. Sie können sich nicht auf eine partikulare Erfahrung, die von dem historisch-gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang abstrahiert, berufen. Für eine derart begriffene marxistisch-leninistische S. ergeben sich die soziologischen Kategorien sowohl aus ihrer Genesis, ihrem historischen Entwicklungszusammenhang wie aus der geschichtsphilosophisch eindeutig einzuordnenden Wirklichkeit der DDR-Gesellschaft und damit aus Verallgemeinerungen von Ergebnissen, die die ES. zur Verfügung stellt. Das bedeutet, daß Begriffe und Konzepte, wie sie in der westlichen, „bürgerlichen“ S. entwickelt worden sind, nicht ohne weiteres übernommen werden können. Doch sind entsprechende Vorbehalte im Laufe der Jahre z.T. abgebaut worden. Heute gehören Begriffe/Konzepte wie Gruppe, „Rolle“, „soziales Handeln“, „soziale Kontrolle“, ja selbst „Sozialprestige“ ebenso zum Vokabular der DDR-Soziologen, wie die im Westen z.B. in der sozialen Indikatorenforschung (Sozialindikatoren) erarbeiteten empirisch-soziologischen Methoden von ihnen diskutiert werden. B. Grundfunktionen und Aufgaben Die Grundfunktionen der marxistisch-leninistischen S. im theoretischen Bereich können wie folgt zusammengefaßt werden: 1. soll S. dazu beitragen, das Gesellschaftliche ➝Bewußtsein insbesondere der Arbeiterklasse zu stärken (weltanschaulich-ideologische Funktion); 2. obliegt es der S., ein eigenes Kategoriensystem (in das durchaus Begriffe der westlichen S. eingehen können) zu entwickeln, das sich in den von den Grundaxiomen des Historischen und Dialektischen Materialismus vorgegebenen Rahmen einzupassen hat. Dabei hat die S. sowohl das „Wesen“ des sozialen Ganzen, die Gesellschaft als wechselseitig aufeinander wirkende Elemente, zu erfassen wie gleichermaßen die konkret auffindbaren gesellschaftlichen „Erscheinungen“ abzubilden (theoretische oder Erkenntnisfunktion); 3. sind die speziellen oder Zweig-S. in den einheitlichen Wissenschaftszweig S. zu integrieren (Integrationsfunktion); 4. müssen methodologische Grundlagen für empirisch-soziologische Untersuchungen, die ihrerseits auf die Bewältigung von Problemen der gesellschaftlichen Praxis zielen, bereitgestellt werden (Anwendungsfunktion). </OL> Diese theoretischen Grundfunktionen sind vor dem Hintergrund der eingangs erwähnten prinzipiellen Ausrichtung der S. auf „Praxiswirksamkeit“ zu sehen. Zusammen mit den anderen Gesellschaftswissenschaften hat die S. wissenschaftliche Grundlagen für die Planung und Leitung der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung der DDR bereitzustellen. „Theorie“ und „Praxis“ werden auch hier, wie allgemein im Marxismus-Leninismus, als sich gegenseitig durchdringend begriffen. Die konkreten Aufgaben von S. und ES. in Forschung, gesellschaftlicher Praxis und Lehre lassen sich aus diesen Grundfunktionen ableiten. Für die Forschung sind sie in dem „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR“ im einzelnen festgelegt. Folgende Forschungskomplexe müssen S. und ES. in der gegenwärtigen Planperiode (1981–1985) u.a. bearbeiten (vgl. Einheit, Heft 12/80, S. 1209 ff.): „Entwicklung der Arbeiterklasse, der Klasse der Genossenschaftsbauern und der sozialistischen Intelligenz im Prozeß der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; territoriale Bedingungen der Entwicklung der Sozialstruktur und der sozialistischen ➝Lebensweise“ (Punkt 05.02). „Probleme der Entfaltung der Persönlichkeit im Prozeß der Arbeit, der Vertiefung der sozialistischen Beziehungen und der wechselseitigen Bereicherung des gesellschaftlichen und persönlichen Lebens“ (Punkt 08.03). „Entwicklung der sozialistischen Lebensweise bestimmter sozialer Gruppen“ (Punkt 08.04). „Analyse und Kritik der bürgerlichen Soziologie“ (Punkt 12.07). C. Spezielle soziologische Theorien und Empirische Sozialforschung Entstehung und Entwicklung der S. und ihre spezifische Ausprägung in der DDR sind, grundsätzlich gesehen, darauf zurückzuführen, daß die Kategorien und Gesetze des Historischen Materialismus einen hohen Allgemeinheits-(Abstraktions-)grad besitzen und die konkreten Strukturen und Prozesse in der DDR-Gesellschaft nur unzureichend erfassen können. Von der marxistisch-leninistischen S. wird deshalb vor allem „Konkretheit“ erwartet, auch wenn die ursprüngliche Phrase „konkrete soziologische Forschungen“ ungebräuchlich geworden ist. In Anbetracht solcher Erwartung konnten sich relativ selbständige, spezielle soziologische Theorien und eine ES. herausbilden. Die meisten Soziologen in der DDR, so das von Georg Aßmann und Rudhard Stollberg herausgegebene Lehrbuch unter dem Titel „Grundlagen der marxistisch-leninistischen S.“ (s. litsue Lit.-Hinw., S. 40 ff.), stimmen darin überein, daß spezielle Theorien „notwendig“ sind — und zwar dort, „wo zur Vervollständigung unserer Erkenntnisse über die sich in der Wirklichkeit vollziehenden sozialen Prozesse wie zur Beherrschung dieser Prozesse wis[S. 1235]senschaftliche Aussagen theoretischen Charakters erforderlich werden, die nicht den Rang der allgemeinen soziologischen Theorie erreichen, sondern auf der Grundlage dieser allgemeinen Theorie die Besonderheiten des jeweiligen Prozesses in bezug auf seinen zeitlichen Verlauf, seine konkrete Verlaufsrichtung, den Grad seiner allgemeinen Gültigkeit, die konkret hierauf einwirkenden Faktoren, die Stärke ihrer Wirkung und anderes widerspiegeln“. Damit ist zugleich die theoretisch-ideologische Begründung für die Herausbildung der Spezialsoziologien (s. unten Kap. #808#iv. IV.) gegeben. Manfred Lötsch, Leiter des Problemrates „Sozialstruktur in der sozialistischen Gesellschaft“, plädiert in diesem Zusammenhang für ein „Kontinuum“: Historischer Materialismus, allgemeine soziologische Theorie, spezielle Theorien (vgl. Informationen zur soziologischen Forschung in der DDR [im folgenden: IsF], Heft 4/1981, S. 16 ff.). Zur Erfassung der „Besonderheiten“ oder der „konkreten“ gesellschaftlichen Erscheinungen und Prozesse ist die marxistisch-leninistische S. auf empirische Methoden angewiesen. Dementsprechend hat sich eine ES. entwickeln können, der allerdings eine begrenzte Rolle zugewiesen wird. Die ES. ist eine „spezifische Phase (!) der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung, in der mittels verschiedener Methoden Erscheinungen des gesellschaftlichen Lebens beschrieben, d.h. Daten erhoben und nach bestimmten Kriterien geordnet und systematisiert, sowie einer ersten (!) Analyse unterworfen werden“. Die ES. „erfaßt und systematisiert die Fakten, indem sie die einzelnen Elemente einer Erscheinung voneinander isoliert und einer stufenweisen Analyse unterwirft. Diese Analyse dient der Entflechtung der mannigfachen Verbindungen und Beziehungen der einzelnen Elemente. Das Ergebnis empirischer Forschung sind Aussagen über allgemeine Eigenschaften und Merkmale, die einer Klasse von Elementen oder allen untersuchten Elementen gemeinsam sind.“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 157, 159) Damit wird deutlich, daß sich theoretische und empirische Analyse nach marxistisch-leninistischer Auffassung vor allem darin unterscheiden, daß die ES. allein nicht in das „Wesen“ der Gesellschaft eindringen, dieses nicht erklären kann, sondern Aussagen über die Vielfalt der „Erscheinungen“ in der Wirklichkeit macht. Die ES. ist deshalb auch als ein „Durchgangsstadium der Gesetzeserkenntnis in der Soziologie“ bestimmt worden (Jahrbuch für Soziologie und Sozialpolitik 1982, Berlin [Ost] 1982, S. 49). Sie ist eine Art Hilfswissenschaft. D. Methodologische Grundsätze Gemäß ihrer Einbettung in den Historischen und Dialektischen Materialismus (s. oben Kap. #808#i. I. A.) besitzen die marxistisch-leninistische S. und ES. keine selbständige Methodologie. Einige Grundsätze aus dem Gesamt der methodologischen Vorstellungen des Marxismus-Leninismus sind jedoch besonders relevant — vor allem auch im Vergleich zu westlichen Ausprägungen von S. und ES. Grundlegend ist das marxistisch-leninistische Axiom der Einheit von Theorie und Praxis. Die Theorie, so heißt es im „Kleinen Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie“ (4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] und Opladen 1979, S. 318), ist „untrennbar mit der gesellschaftlichen Praxis verbunden“; die Praxis ist „die letzte Grundlage der Theoriebildung und das höchste Kriterium ihrer Wahrheit. Theorie und Praxis bilden eine widersprüchliche, dialektische Einheit.“ Ihre Wechselbeziehung, so wird konzediert, ist „kompliziert, oft vielfach vermittelt“. Der Theorie wird sogar „eine zunehmende relative Selbständigkeit gegenüber der Praxis“ zugestanden. Doch ist damit die prinzipielle Einheit von Theorie und Praxis nicht aufgehoben. Im Sinne eines methodologischen Verständnisses, das sich auf M. Weber und die an ihn anschließenden soziologischen Theoretiker (z.B. H. Albert) beruft, wendet sich der Marxismus-Leninismus damit gegen die Trennung von Seins-(deskriptiven) und Sollens-(normativen) Aussagen. Die marxistisch-leninistische S. erkennt folgerichtig das Prinzip der Wertfreiheit nicht an, ja bekämpft es explizit als „Grundthese des Positivismus“ (vgl. Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 719 f.), indem sie das Prinzip der Parteilichkeit in den Vordergrund rückt. Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit schließen sich im Marxismus-Leninismus nicht nur nicht aus, sondern wissenschaftliche Erkenntnis ist, im gegenwärtigen und zukünftigen Stadium der Geschichte, nur möglich auf der Grundlage der Parteinahme für die Interessen des Proletariats, im Falle der DDR und der anderen kommunistisch regierten Staaten: der Arbeiterklasse. Interessengebundenheit wissenschaftlicher Erkenntnis fällt nach marxistisch-leninistischer Auffassung dann mit „Objektivität“ zusammen, wenn die Klasse, in deren Interessen Forschung betrieben wird, als die Trägerin des Fortschrittes der gesamten Menschheit begriffen wird. Dieses gelte für die Arbeiterklasse, bei der sich erstmals spezielles Klasseninteresse und allgemeines Menschheitsinteresse in Übereinstimmung befänden. So ist die dialektische Einheit von sozialistischer Parteilichkeit und Objektivität der wichtigste methodologische Grundsatz der marxistisch-leninistischen S. und ES. in der DDR. Nur unter Berücksichtigung der Existenz und Interessen der Arbeiterklasse ist Objektivität möglich; alle anderen Arten von Wissenschaftlichkeit werden als Objektivismus und Subjektivismus abqualifiziert. Parteilichkeit ergibt sich jedoch nicht unmittelbar, [S. 1236]„spontan“ aus dem empirisch aufzeigbaren Willen der Arbeiterklasse. Vielmehr bedarf es dazu nach marxistisch-leninistischer Auffassung der Partei, die als einzige imstande ist, mit Hilfe des Marxismus-Leninismus, das „objektive“ Klassen- und Menschheitsinteresse festzustellen und entsprechende Forschungs- und Handlungsmaximen verbindlich einzuleiten. Mit solcher Auffassung über Wissenschaftlichkeit verbindet sich der methodologische Grundsatz der dialektischen Einheit von Wesen und Erscheinung. Die marxistisch-leninistische S. darf sich nicht bei den Erscheinungen (Einzeldaten oder -ereignissen) aufhalten, sondern hat — im Sinne des Historischen Materialismus — zum Wesen (den „grundlegenden materiellen soziologischen Verhältnissen“) vorzustoßen oder das einzelne aus dem Gesamt zu interpretieren. „In Gestalt des historischen Materialismus als allgemeine soziologische Theorie wird die ideologisch-weltanschauliche Parteinahme zum inhärenten theoretischen Bestandteil und zum theoretisch-methodischen Prinzip der soziologischen Forschung, das die Aufdeckung der objektiven Wahrheit ermöglicht. Die Orientierung jeder soziologischen Forschung an der wissenschaftlichen Gesellschaftstheorie (historischer Materialismus) ist notwendig, weil jedes soziale Ereignis Ausdruck und Auswirkung der grundlegenden materiellen soziologischen Verhältnisse ist“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 474). Darüber hinaus gilt für die marxistisch-leninistische S. der methodologische Grundsatz der Einheit von Qualität und Quantität. Auch diese (dialektische) Einheit wird als kompliziert und widersprüchlich bestimmt, wobei Quantität sich nicht von vornherein der Qualität unterzuordnen hat. Für soziologische Forschungen sei das Bestreben kennzeichnend, „bei der komplexen Untersuchung konkreter sozialer Erscheinungen und Prozesse die wissenschaftliche Bestimmung der qualitativen Relationen und Strukturbeziehungen durch exakte, in numerische Größen faßbare Aussagen über die quantitativen Bestimmungen dieser Beziehungen zu erweitern … Hierzu setzt die soziologische Forschung einen spezifischen Apparat empirischer, halbempirischer und mathematisch-statistischer Methoden und Verfahren ein“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 529). Die Wirklichkeit, die quantitativ und qualitativ zu erfassen ist, wird als „dynamisch“ begriffen; sie ist durch Veränderungen, Entwicklungen und Prozesse charakterisiert. Gleichermaßen wird angenommen, daß den Entwicklungen „Regelmäßigkeiten“ und „Gesetzmäßigkeiten“ zugrunde liegen. Die dialektische Einheit von Prozeß und Struktur gehört damit ebenfalls zu den methodologischen Grundsätzen, die für die marxistisch-leninistische S. entscheidend sind. Schließlich wird die Einheit von Theorie und Empirie immer wieder als methodologisches Prinzip betont. Dieser Grundsatz ist dafür verantwortlich, daß die ES. nicht als selbständiger Teilbereich der S. gesehen wird (s. oben Kap. #808#i. I. C.). Die ES. im Sinne des Marxismus-Leninismus ist vielmehr „durch die Einheit von empirischer Erhebung und theoretischer Analyse und Verallgemeinerung gekennzeichnet. Empirische und theoretische Phase durchdringen sich im realen Forschungsprozeß zeitlich und graduell“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 157). Dementsprechend gibt es für die marxistisch-leninistische S. keine theorieunabhängigen Methoden. E. Der soziologische Forschungsprozeß Ohne daß man vom Vorhandensein einer Metamethodologie sprechen könnte, wird doch der soziologische Forschungsprozeß in einer Reihe von Veröffentlichungen (s. in den litsue Lit.-Hinw.: Grundlagen …; Berger/Jetzschmann, Der sozialwissenschaftliche Forschungsprozeß …; Stollberg, 1983) in differenzierter Weise — ähnlich wie in entsprechenden Arbeiten der westlichen S. — reflektiert. Entwurf der Forschungskonzeption, Definition des Forschungsproblems, Aufstellen von Hypothesen, Planung und Organisation der Forschung usw. — alle einzelnen Schritte sind in z. T. detaillierter Form dargestellt. Die Darstellungen beziehen sich auch auf die Rolle des empirischen Forschers. Er soll, so heißt es, nicht „bloßer Registrator“ sozialer Erscheinungen sein. Vielmehr hat er seine Erkenntnisse stets auch theoretisch zu orten und durch „aktive Teilnahme an der revolutionären gesellschaftlichen Praxis“ zu gewinnen. Seine „Praxisverbundenheit“ soll die Planung soziologischer Forschungen ebenso bestimmen wie deren Durchführung und die Berichterstattung. Ferner erstreckt sich die Diskussion auf mögliche Forschungsmethoden und -techniken. Tatsächlich werden in der DDR in allen Spezialsoziologien empirische Methoden und Techniken verwandt. Befragung, Beobachtung, Inhaltsanalyse, Experiment, primär- und sekundärstatistische Analysen, Faktorenanalyse, Korrelations- und Skalierungsverfahren sowie Stichprobenverfahren gehören zum Inventar der ES. Auch bewährte qualitative Methoden, so z.B. Dokumenten- oder Inhaltsanalysen, werden benutzt. Häufig wird mit Methodenkombinationen gearbeitet, Interviews plus Dokumentenanalyse plus Expertenbefragung beispielsweise. Einige Methoden, vor allem die im Rahmen der betriebssoziologischen Mikroanalyse im Westen verwendeten soziometrischen Tests sowie Rollen- und Interaktionsanalysen, haben demgegenüber erst in jüngster Zeit Eingang etwa in die Arbeits-S. gefunden. Zuvor waren sie besonders in der Pädagogischen Psychologie verwendet worden. [S. 1237]Großes Gewicht wird schließlich auf die Herausarbeitung und Diskussion von Sozialindikatoren gelegt. II. Entwicklungsgeschichte Vor der ersten parteioffiziellen positiven Anerkennung der marxistisch-leninistischen S. im Jahr 1963 sind bereits soziologische, sozialpsychologische und sozialgeschichtliche Arbeiten in Gang gesetzt worden. Etwa seit 1954 gab es Überlegungen zu einer eigenständigen marxistisch-leninistischen S. Die zunächst besonders von Jürgen Kuczynski vertretene Konzeption spezieller soziologisch-historischer „Gesetze“, die von den allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des Historischen Materialismus abzuheben sind, ist nach 1963 Allgemeingut der marxistisch-leninistischen S. in der DDR geworden. Seit 1958 sind empirische sozialpsychologische und sozialpädagogische Arbeiten besonders auf dem Gebiet der Jugendforschung durchgeführt worden. Von 1961 an wurde die Kritik an der westlichen („bürgerlichen“) S. erheblich intensiviert. Sie erfüllte und erfüllt im Prozeß der Herausbildung der marxistisch-leninistischen S. in der DDR verschiedene Aufgaben: Einmal wird die westliche S. als „Apologetik des Kapitalismus“ abgewertet. Im Zuge dieser abwertenden Kritik werden jedoch auch Begriffe, Fragestellungen und Methoden übernommen. Die Kritik hat also nicht nur Abwehr- und Machtsicherungs-, sondern auch Orientierungs- und Selbstverständigungsfunktion für die Soziologen in der DDR. Die — seit den 70er Jahren verstärkt nachweisbare — Orientierungsfunktion wird u.a. erkennbar, wenn die zweite, erweiterte Auflage des „Wörterbuches der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (1977) mit der ersten Auflage von 1969 verglichen wird. Bereits ein Blick in das Stichwortverzeichnis zeigt, daß in der zweiten Auflage viele soziologische, z. T. technisch-methodische Fachbegriffe aus der westlichen S. aufgenommen wurden, die in der ersten Auflage fehlten. Dazu gehören u.a. folgende Begriffe: „Ähnlichkeitskoeffizienten“, „Befragung“, „Bildungssoziologie“, „soziale Funktion“, „Entscheidung“, „Indikator“, „Informationsfluß“, „Klassifikation“, „Koordinierung“, „soziale Kontrolle“, „Macht“, „soziale Position“, „Referenzgruppe“, „taxonische Verfahren“, „Testverfahren“, „Verifikation“, „Wertfreiheit“. Nachdem das Politbüro des Zentralkomitees der SED im September 1964 die Bildung des Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung und die Aufnahme der Lehrtätigkeit auf dem Gebiet der marxistisch-leninistischen S. beschlossen hatte, hat sich die S. auf zahlreichen Gebieten schnell entwickelt. Studien zu Grundproblemen wurden ebenso vorangetrieben wie der Ausbau der Spezial-S. und der ES. Hand in Hand damit ging die institutionelle Expansion des Faches (vgl. Kap. #808#iii. III.). Am Anfang der offiziellen Entwicklung seit 1963/64 stand eine kurze Phase, in der es wesentlich darauf ankam, die Existenzberechtigung und Eigenständigkeit der „neuen“ Disziplin zu begründen. Doch seit spätestens Mitte der 70er Jahre kann die S. als im Rahmen der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften etabliertes Fach angesehen werden. Charakteristisch für ihre weitere Entwicklung waren eine zunehmend interdisziplinäre Orientierung und die ständige Ausweitung des Forschungsfeldes (vgl. Kap. #808#iv. IV.) im Einklang mit den gesellschaftlich-politischen Aufgaben, die die SED-Führung als vordringlich ansah. Mit dem Beginn der 80er Jahre hat die institutionelle Entwicklung eine Art Abschluß erreicht. In einem von den Vorsitzenden der beiden für die S. zuständigen Wissenschaftlichen Räte (s.u.), Rudi Weidig und Gunnar Winkler, verfaßten Artikel wird resümierend festgestellt, daß sich das „Grundprofil der institutionellen Entwicklung“ herausgebildet habe und „wesentliche quantitative Erweiterungen“ nicht mehr zu erwarten seien (Jahrbuch für Soziologie und Sozialpolitik, 1982, S. 36). Anders die kognitive Entwicklung. Die recht auffällige Ausweitung der ES. hat dazu geführt, daß neuerdings ein „Theoriedefizit“ beklagt wird. „Wir müssen“, so Rudi Weidig im Jahre 1981, „bei allen erreichten Fortschritten ein spürbares Defizit an soziologischer Theorie feststellen. Wir müssen einschätzen, daß das, was wir bisher an soziologischer Theorie … ausgearbeitet, aufbereitet und über Publikationen zugänglich gemacht haben, noch nicht ausreicht, um den an die Soziologie gestellten höheren Maßstäben der 80er Jahre … allseitig gerecht zu werden.“ Das Theoriedefizit äußert sich, nach Weidig, auf den Gebieten der allgemeinen soziologischen Theorie und der speziellen soziologischen Theorien ebenso wie in der unzureichenden Begründung ihres Verhältnisses zueinander. Es sei ferner in der mangelnden Berücksichtigung der „dialektischen Einheit“ von soziologischer Theorie und empirischer Forschung zu finden. Schließlich begreift Weidig als Theoriedefizit das bis vor kurzem beinahe vollständige Fehlen einer marxistisch-leninistischen Geschichte der S. und die Vernachlässigung des „Klassenstandpunktes“ bei der Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen „bürgerlichen“ S. (vgl. R. Weidig, „Aufgaben und Probleme der Entwicklung der marxistisch-leninistischen Soziologie als Wissenschaftsdisziplin in der DDR“, in: IsF, Heft 4/1981, S. 7). III. Organisation Institutionen. — Seit den Jahren 1963/64 hat sich die S. an den meisten Universitäten und Hochschulen, z. T. auch an Ingenieur- und Fachschulen etablieren können. In Lehre und Forschung dürften gegenwärtig in der DDR einige Hundert Soziologen tätig sein. [S. 1238]Hinzu kommen soziologisch orientierte Philosophen oder Vertreter des Marxismus-Leninismus sowie Sozialpsychologen, Medizinsoziologen, Sozialhygiene-Forscher und soziologisch interessierte Staats- und Wirtschaftswissenschaftler. Die Institute und/oder Lehrstühle, an denen sie forschen und lehren, sind unterschiedlichen Sektionen der Universitäten und Hochschulen zugeordnet: den Sektionen „Marxismus-Leninismus“, „Wirtschaftswissenschaften“ oder „Wissenschaftlicher Kommunismus“. Das Institut für marxistisch-leninistische S. an der Humboldt-Universität zu Berlin hat einen den Sektionen vergleichbaren Status. Auch an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) ist die S. vertreten, ferner an den direkt von der SED kontrollierten Einrichtungen (Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED) sowie an der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ und der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Neben diesen Formen der Institutionalisierung sind anfangs „soziologische Labors“ in Großbetrieben, Kombinaten und VVB eingerichtet worden. Hier arbeiteten Wissenschaftler, Wirtschaftsfunktionäre und „Arbeiterforscher“ z. T. in Kooperation mit soziologischen Instituten in nahe gelegenen wissenschaftlichen Einrichtungen an industrie- und betriebssoziologischen Fragestellungen. Heute gibt es in so gut wie allen Bereichen der DDR-Wirtschaft, -Landwirtschaft und des Staates (einschließlich des Medien- und Kultursektors) gesellschaftswissenschaftliche „Forschungskollektive“, denen Soziologen angehören. Das seit 1965 bestehende Institut für marxistisch-leninistische S. an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften (Direktor: Prof. Dr. Rudi Weidig) hat sich zu einer Art Leitinstitution für das Fachgebiet S. entwickelt. Daneben gibt es seit Anfang 1978 das Institut für S. und Sozialpolitik an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) (Direktor: Prof. Dr. Gunnar Winkler). In seinen Aufgabenbereich gehört außer der S. und der Sozialpolitik auch die Demografie (Bevölkerung). Weidig ist zugleich Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung, Winkler Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rates für Fragen der Sozialpolitik und Demografie. Besonders für das S.-Studium zuständig ist der Wissenschaftliche Beirat für marxistisch-leninistische S. (bis 30. 11. 1982: Arbeitskreis für …) beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (Vorsitzender: Prof. Dr. Rudhard Stollberg). Forschung. — Gemäß den im „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften“ ausgewiesenen „Forschungskomplexen“ und „Hauptforschungsrichtungen“ organisieren der Wissenschaftliche Rat für soziologische Forschung und der Wissenschaftliche Rat für Fragen der Sozialpolitik und Demografie sämtliche soziologische Forschungsvorhaben. Unter dem Schirm des Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung haben sich mindestens 6 Problemräte entsprechend den Forschungsschwerpunkten gebildet. Sie werden meist unter den folgenden Kurzbezeichnungen zitiert: Sozialstruktur; Kulturbedürfnisse und Stadtgestaltung; Lebensweise und Territorium; Genossenschaftsbauern und Lebensweise auf dem Lande; Methodik; Analyse und Kritik der bürgerlichen S. Im Wissenschaftlichen Rat für soziologische Forschung und damit am Institut für marxistisch-leninistische S. an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED laufen die Fäden der soziologischen Forschung zusammen. Hier werden auf der Grundlage der allgemeinen Vorgaben des „Zentralen Forschungsplanes“ Jahrespläne für die soziologischen Forschungseinrichtungen zusammengestellt. Dabei arbeitet der Rat mit dem Wissenschaftlichen Beirat für marxistisch-leninistische S. beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen zusammen. An die Akademie für Gesellschaftswissenschaften (Direktor für Forschung) haben die einzelnen Einrichtungen der S. ihre Jahresberichte zu senden, die in Form eines Gesamtberichtes im Wissenschaftlichen Rat diskutiert werden. Ausbildung. — An den Hoch- und Fachschulen der DDR war S. zunächst (seit 1967) nur als Nebenfachstudium für Ökonomen und Philosophen möglich. Erst 1975 wurde eine eigenständige Studienrichtung mit dem „Diplom-Soziologen“ als Abschluß eingeführt. Für das Direktstudium und die Weiterbildung in der „Fachrichtung marxistisch-leninistische S.“ gilt seit 1. 9. 1982 ein neuer Studienplan. Er sieht eine 5jährige Ausbildung zum Diplomsoziologen in 3 „Profilierungsrichtungen“ (Wirtschaftswissenschaften, marxistisch-leninistische Philosophie, wissenschaftlicher Kommunismus) und verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten vor. Ausbildungsstätten sind die Humboldt-Universität zu Berlin, die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Karl-Marx-Universität Leipzig. Zur Grundlagenausbildung gehören folgende Lehrgebiete: Theorie der marxistisch-leninistischen S.; Geschichte der S., Methodologie, Methoden und Techniken der soziologischen Forschung; Arbeits-, Industrie- und Betriebs-S.; Stadt-S. Großer Wert wird auf eine praxisnahe Ausbildung (Praktika, Einsatz in der Feldforschung) gelegt. Nach Angaben von R. Stollberg erhalten etwa 60 v.H. der S.-Absolventen Arbeitsplätze in der Wirtschaft; die übrigen werden in wissenschaftlichen Einrichtungen, in der staatlichen Verwaltung, in [S. 1239]politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Organisationen sowie im Gesundheitswesen beschäftigt. Nationale Kongresse. — Drei nationale Fachkongresse hat der Wissenschaftliche Rat für soziologische Forschung bisher organisiert (November 1969, Mai 1974, März 1980). Veranstaltungsort war jeweils Berlin (Ost). In allen Fällen handelte es sich um Großveranstaltungen (etwa 900 Teilnehmer in 1980), an denen nicht nur Wissenschaftler und Wissenschaftsfunktionäre, sondern auch, in erstaunlicher Zahl, Fachleute und Funktionäre aus der Praxis sowie Gäste aus dem sozialistischen Ausland teilnahmen. Protokolle der Verhandlungen wurden nicht veröffentlicht. Jedoch sind jeweils Berichte erschienen und die meisten Referate publiziert worden (s. litsue Lit.-Hinw.: Soziologie im Sozialismus; Lebensweise, Kultur, Persönlichkeit; Soziologische Probleme der Klassenentwicklung; Lebensweise und Sozialstruktur). Internationale Kontakte. — Die internationalen Kontakte mit Soziologen aus Ost und West organisiert und kontrolliert ebenfalls der Wissenschaftliche Rat für soziologische Forschung. Ursprünglich war die 1961 gegründete Sektion S. (erster Vorsitzender: Prof. Dr. Hermann Scheler) in der Vereinigung der Philosophischen Institutionen der DDR die Außenvertretung der DDR-Soziologen. Diese Funktion hat nach einigen Jahren das organisatorisch an die AdW angebundene Nationalkomitee für soziologische Forschung (Präsident: Prof. Dr. R. Weidig) in organisatorischer und personeller Union mit dem Wissenschaftlichen Rat übernommen. Die Sektion S. wurde im Jahre 1962 als „nationale Vertretung der Soziologen in der DDR“ in die International Sociological Association (ISA) aufgenommen. Doch schon am IV. ISA-Weltkongreß in Mailand und Stresa (1959) hatten Soziologen aus der DDR teilgenommen. Seit dem VI. Weltkongreß (Evian, 1967) besuchen sie diese Großveranstaltung regelmäßig und veröffentlichen ihre dort vorgetragenen Papiere (z.B. 1967 in dem Sammelband „Soziologie und Wirklichkeit“). Auch an dem bisher letzten, X. ISA-Weltkongreß (Mexico-City, 1982) beteiligten sich die DDR-Soziologen, und erstmals wurde ein DDR-Wissenschaftler (Prof. Dr. Artur Meier, Akademie der Pädagogischen Wissenschaften) in das Executive Committee der ISA gewählt. Die Beiträge der DDR-Soziologen zum Kongreßthema „Soziologische Theorie und gesellschaftliche Praxis“ sind in der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“ (Heft 6/1982) abgedruckt. In der seit 1974 bestehenden Multilateralen Problemkommission der Soziologen sozialistischer Länder arbeitet die DDR von Anfang an mit. Diese Kommission, die in mehrere Arbeitsgruppen untergliedert ist, veranstaltet nicht nur Tagungen, sondern führt auch länderübergreifende empirisch-soziologische Untersuchungen (zum Beispiel zu den Themenkomplexen „Lebensweise“ und „Sozialstruktur“) durch. Sie ist eine unter vielen institutionalisierten und nicht institutionalisierten Formen der internationalen, im wesentlichen ostblockinternen Zusammenarbeit der DDR-Soziologen. Schließlich resultieren aus der Mitgliedschaft der DDR in UNO und UNESCO internationale Kontakte auch für die DDR-Soziologen. So beteiligten sie sich beispielsweise an der ost-west-vergleichenden Großstudie über die Freizeitproblematik. Offizielle Publikationen. — Seit Mitte der 60er Jahre gibt es die Schriftenreihe „Soziologie“, die vom Wissenschaftlichen Rat für soziologische Forschung betreut wird. Im Jahre 1980 kam erstmals das vom Institut für S. und Sozialpolitik an der Akademie der Wissenschaften der DDR edierte „Jahrbuch für Soziologie und Sozialpolitik“ heraus. Ferner veröffentlicht die Zentralstelle für soziologische Information und Dokumentation bei der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, 1983 im 19. Jahrgang, die „Informationen zur soziologischen Forschung in der Deutschen Demokratischen Republik“ (hier abgekürzt: IsF). Diese als Referatekartei begründete Publikation bringt seit einigen Jahren z. T. recht ausführliche Berichte über Diskussionen und Forschungsvorhaben in der Disziplin. Eine soziologische Monats- oder Vierteljahresschrift existiert nach wie vor nicht. Soziologische Abhandlungen erscheinen vor allem in der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“ und der „Wirtschaftswissenschaft“ sowie der „Einheit“. Daneben sind als mehr oder minder offizielle Publikationen anzusehen: das „Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (1. Aufl., 1969; 2., überarb. Aufl., 1977) sowie das als „Lehrbuch“ apostrophierte Werk, das im Jahre 1977 unter dem Titel „Grundlagen der marxistisch-leninistischen S.“ (s. litsue Lit.-Hinw.) erschien und dessen 2. Auflage offensichtlich in Vorbereitung ist. IV. Spezialsoziologien Im Laufe der nunmehr ca. 20jährigen offiziell geförderten Entwicklung ihrer Disziplin haben die Soziologen in der DDR eine Aufgliederung des Gegenstandes vor allem auch für Lehrzwecke (vgl. o. Kap. #808#iii. III.) vorgenommen. Man unterscheidet — ähnlich wie in der traditionellen deutschen und heutigen bundesdeutschen S. — „Allgemeine S.“, „Geschichte der S.“ (einschließlich der Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen „bürgerlichen“ S.), „Spezielle S.“ oder „Zweig-S“, „Methodologie“. Im Lehrbuch „Grundlagen der marxistisch-leninistischen S.“ wird unter „speziellen S.“ zusätzlich differenziert zwischen „speziellen soziologischen Theorien“ und „Zweigdisziplinen“. Zu den „speziellen soziologischen Theorien“ zählen die Gebiete Sozial[S. 1240]strukturforschung, Organisations- und (Klein-) Gruppenforschung, Persönlichkeitsforschung. Als „Zweigdisziplinen“, auch „angewandte Wissenschaften“, werden vor allem genannt (S. 43 ff.): Arbeits-S. und (sich damit teilweise überschneidend) Industrie-S., Agrar-S., Betriebs-S., S. der Stadt, S. der Freizeit, Kultur-S., Familien-S., Jugend-S., Alters-S., Medizin-S., Bildungs-S., Wissenschafts-S., Sport-S., Wehr-S., Sprach-S., Kriminal-S. Stollberg hält in seiner neuesten Veröffentlichung (1983, s. litsue Lit.-Hinw.) grundsätzlich an dieser Unterscheidung fest und hebt die „speziellen soziologischen Arbeitsrichtungen“ oder „speziellen soziologischen Theorien“ von den „Zweig-S.“ ab. Alle so aus der Allgemeinen S. ausdifferenzierten Spezialgebiete (zu ihrer theoretisch-ideologischen Begründung s. o. Kap. #808#i. I. C.) sind dadurch charakterisiert, daß sie konkrete gesellschaftliche Teilbereiche vorzugsweise mit den Instrumenten der ES. und unter Verwendung verfügbarer (sozial-)statistischer Daten untersuchen. Im folgenden können nicht alle speziellen soziologischen Theorien und Zweigdisziplinen erörtert werden. Unter Ausklammerung der an anderer Stelle dieses Handbuches abgehandelten Teilgebiete (Freizeit; Jugendforschung]; Pädagogische Wissenschaft und Forschung; Sozialstruktur) sind diejenigen ausgewählt worden, die in der DDR am meisten gefördert wurden und werden. Darüber hinaus soll kurz auf die Religions-S. (s. unten Kap. #808#iv. IV. K) hingewiesen werden, die eine interessante, in dem Grundlagen-Lehrbuch beispielsweise überhaupt nicht erwähnte Randerscheinung darstellt. A. Gruppensoziologie (GS.) Schon früh in der Entwicklung der marxistisch-leninistischen S. ist das Thema GS. aufgegriffen worden (vgl. E. Hahn, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, Heft 4/1965, S. 405 ff.). Dabei interessierten einerseits die Abgrenzung von der „bürgerlichen“ GS. und andererseits die Bestimmung einer „marxistischen“ GS. Die entscheidende Bedeutung, die die Gruppe im gesellschaftlichen Leben spielt, wurde und wird ausdrücklich anerkannt. Soziale Gruppen werden als „vermittelnde Glieder in der grundlegenden Beziehung von Gesellschaft, Klasse und Individuum“ gesehen. Damit ist zugleich ausgesagt, daß sie definitorisch von der Gesellschaft ebenso abzugrenzen sind wie von der Klasse. Die marxistisch-leninistische GS. konzentriert sich auf die folgenden drei Arten von sozialen Gruppen: „1. die kleine Gruppe, in der jedes Gruppenmitglied jedes andere kennt und mit jedem anderen unmittelbar in Beziehung treten kann sowie auf der Grundlage der gemeinsamen Tätigkeit und gleicher Interessen und Normen gemeinsam handeln kann“ (= „Primärgruppe“ oder „kommunikative Gruppe“; konkret etwa die Brigade, das Arbeitskollektiv, die Partei-/Gewerkschaftsgruppe); „2. die größere soziale Gruppe, in der nicht mehr jeder jeden kennt, aber in der dennoch ein bewußtes Verhältnis zur Gruppe selbst besteht und (in der) auf der Grundlage der Teilnahme an der für die jeweils soziale Einheit wesentlichen gesellschaftlichen Tätigkeit sich eine Vielzahl von sozialen Beziehungen zwischen den Gruppenmitgliedern entwickelt“ (konkret etwa die Belegschaft eines Industriebetriebes, Mitglieder einer LPG, eines Forschungsinstituts); „3. die zeitweilige, zur Bewältigung einer gesellschaftlichen Aufgabe entstehende soziale Gruppe, die bei der Ausprägung der sozialen Aktivität der Individuen eine große Rolle spielt“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 230 f.). Diese Begriffsbestimmungen weisen darauf hin, daß enge Verbindungen zwischen der GS. und der Sozialpsychologie, der Arbeits- und Berufspsychologie (Psychologie) sowie der Organisations- und der Industrie- und Betriebssoziologie (s. unten Kap. #808#iv. IV. C.) bestehen. Auch in der Freizeit- und Jugendforschung] spielt der Begriff der Gruppe eine Rolle. Weitgehend ausgespart ist dagegen der Bereich der Sozialstruktur, in dem die DDR-Soziologen vor allem die Begriffe Klasse und Schicht verwenden. Thematisch stehen nach wie vor zwei Spezialaspekte im Vordergrund der GS.: die Rolle der sozialen Gruppen im „Umsetzungsprozeß gesellschaftlicher Erfordernisse in bewußtes individuelles Handeln“ und das Verhältnis von sozialer Gruppe und Persönlichkeit im Sinne des fortschreitenden „Vergesellschaftungsprozesses“ in der DDR (vgl. Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 228 f.). B. Organisationssoziologie (OS.) In den 60er Jahren hat sich neben der GS. und der Industrie- und Betriebs-S. (s. unten Kap. #808#iv. IV. C.) und von beiden stark beeinflußt eine neue spezielle S. herausgebildet, der von Soziologen, Ökonomen, Rechtswissenschaftlern und Psychologen starke Beachtung gezollt wird: die „soziologische Organisationsanalyse“. Die OS. steht in enger Verbindung mit der kybernetischen Systemtheorie und der Organisationswissenschaft. Der Hauptvertreter der OS. in der DDR war Kurt Braunreuther (1913–1975), der lange Jahre als Wirtschaftswissenschaftler und Soziologe an der Humboldt-Universität zu Berlin gewirkt hat. Seine Absicht war es, im Zuge der kritischen Rezeption westlich-bürgerlicher Ansätze eine marxistisch-leninistische OS. zu begründen. Seine entsprechenden Bemühungen sind jedoch, wie anläßlich eines Kolloquiums zur Feier seines 5. Todestages deutlich wurde, eher marginal geblieben. Die soziologische Analyse von Organisationen habe sich, so klagt G. [S. 1241]Aßmann, „nicht im erforderlichen Maße weiterentwickelt“ (IsF, Heft 3/1980, S. 43). Die Gründe hierfür sind vielfältig. Jedoch dürften sie kaum ausschließlich intern-disziplinärer Natur sein; denn die OS. teilt in gewissem Sinne ihr Schicksal mit der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft (dort). Die soziologische Organisationsanalyse, wie sie Braunreuther begründete, befaßt sich erstens mit Organisationsformen der verschiedensten Art, besonders im Bereich der Arbeitswelt. Insofern berührt sie sich mit der Industrie- und Betriebs-S. Dabei behandelt sie, vergleichbar der westlichen OS., Organisationsziele, Einstellungen der Organisationsmitglieder zu diesen Zielen, Funktions-, Autoritätsträger und -beziehungen in Organisationen, Informations-, Kommunikations- und Entscheidungsprozesse usw. Zweitens hat Braunreuther den Versuch gemacht, unter Zuhilfenahme von Erkenntnissen der OS. einen theoretisch-methodologischen Zugang zur Erforschung sozialer Strukturen zu öffnen. Damit gibt es in der DDR Verbindungslinien zwischen OS. und Sozialstrukturforschung (Sozialstruktur, III. A.). Beide Denkansätze, der mehr auf den (Industrie-) Betrieb ausgerichtete und der sozialstrukturell orientierte, sind in die Definition von Organisation eingegangen, die in dem Lehrbuch „Grundlagen der marxistisch-leninistischen S.“ (S. 193) zu finden ist: „Soziale Organisationen im Sozialismus sind bewußt zur planmäßigen und rationellen Erreichung sozialer Ziele geschaffene und organisierte Kooperationssysteme mit einem angebbaren und substituierbaren Mitgliederkreis und einer weitgehend fixierten internen Tätigkeits-, Kommunikations- und Informations-, Leitungs- und Gruppenstruktur, die auf die Erfüllung gesellschaftlicher Funktionen gerichtet sind. Soziale Organisationen werden auf ihre Effektivität hin an ihrem Beitrag zur Erfüllung ihnen übertragener gesamtgesellschaftlicher Aufgaben gemessen.“ C. Industrie- und Betriebssoziologie (IBS.) In enger Verbindung mit der GS. und der OS. steht die IBS. Ihr Arbeitsfeld sind die einzelnen Industriebetriebe, Produktionszweige, die Landwirtschaftsbetriebe sowie die Gesamtindustrie als Teilsystem der Gesellschaft. Wie alle Spezial-S. in der DDR ist auch die IBS. von bestimmten Axiomen des Historischen Materialismus abhängig. So ist es eine ihrer Grundvorstellungen, daß sich wesentlich in den Industriebetrieben die bewußtseinsmäßigen und sozialen Prozesse des Wachstums der Arbeiterklasse wie die „Entwicklung ihrer politischen Organisiertheit“ vollziehen. Die IBS. arbeitet mit dem Konzept der formellen und informellen Gruppen im Betrieb. Formelle Gruppen sind, nach K. Braunreuther, Gruppen, „die dem Betriebszweck dienen“, und zwar als „rechtlich oder traditionell legitimierte und dann gesellschaftlich anerkannte Einheiten“. Als Beispiele werden Neuerergruppen, jedoch auch Gruppen der SED, des FDGB, der FDJ sowie anderer Massenorganisationen im Betrieb herangezogen. Von den formellen werden informelle Gruppen unterschieden, deren Einfluß auf das Produktionsziel des Betriebes positiv, negativ oder ambivalent sein kann und von der IBS. zu erfassen gesucht wird. Den Gruppen wird deshalb besondere Aufmerksamkeit zuteil, weil sie die Grundeinheiten des Kommunikationsnetzes eines Betriebes darstellen und weil sich in ihnen Entscheidungen vollziehen. Die IBS. untersucht ferner: soziale Verhaltensweisen sowie soziale Rollen und Positionen einzelner und von Gruppen; das Betriebsklima; die Fluktuation und Disponibilität von Arbeitskräften; das Verhältnis zwischen älteren und jüngeren Arbeitern und Funktionären; die Autoritätsstruktur im Betrieb; die Motive menschlichen Handelns; die „Arbeitsfreude“; Rationalisierungsprobleme. Neuerlich wird dem Zusammenhang der VerhaltensweisSoziologie und Empirische Sozialforschung (1985) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Mit erheblicher Verspätung gegenüber der UdSSR und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1963) parteioffiziell positiv erwähnt und im seinerzeit beschlossenen Programm als „Lehre von der Leitung und Entwicklung der Gesellschaft“ bestimmt worden. Erst danach konnte sich die S. und mit ihr die ES. in der DDR…
DDR A-Z 1985
Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) (1985)
Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 Unter den Freundschaftsgesellschaften der DDR die bedeutendste und nach dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) die zweitgrößte Massenorganisation (1982: 6 Mill. Mitglieder). Anknüpfend an die Traditionen der 1923 gegründeten „Gesellschaft der Freunde des neuen Rußland in Deutschland“ und des „Bundes der Freunde der Sowjetunion“ (1928) bildeten sich 1945 und 1946 innerhalb des Kulturbundes (Kulturbund der DDR [KB]) in der SBZ Zirkel, die sich mit dem Studium der sowjetischen Kultur befaßten. Aus ihnen gingen Ortsgruppen hervor, die zum Zeitpunkt der Gründung der zentralen „Gesellschaft zum Studium der Kultur der Sowjetunion“ (30. 6. 1947) 2.200 Mitglieder hatten. Die Losung des Gründungskongresses „Durch Studium zur Wahrheit — durch Wahrheit zur Freundschaft mit der Sowjetunion“ spiegelte das Anliegen der Organisation in ihrer Anfangsphase wider, nämlich die in weiten Teilen der Bevölkerung verwurzelten, vor allem aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden antisowjetischen bzw. antirussischen Ressentiments zu überwinden. Der 2. Kongreß beschloß am 2. 7. 1949 die Umbenennung in „Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ und leitete den Übergang von einer Studiengesellschaft zu einer politischen Massenorganisation ein, die sich verstärkt an breitere Kreise der Bevölkerung wenden sollte. Der 3. Kongreß (1951) stand unter der auch später von der DSF immer wieder propagierten Losung „Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen“. Auf ihm wurde festgestellt, daß der Prozeß der bewußtseinsmäßigen Umerziehung der Bevölkerung weitgehend erfolgreich abgeschlossen sei. Fortan erfolgte die ideologische Tätigkeit in 3 Hauptrichtungen: Nachweis des Aufstiegs der Sowjetunion zur führenden Weltmacht; Erläuterung der Bedeutung des engen Bündnisses zwischen der DDR und der UdSSR; Nutzbarmachung der Erfahrungen der Sowjetunion beim Aufbau des Sozialismus/Kommunismus. Die seit dem VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) weiter gewachsene enge Anlehnung der DDR an die Sowjetunion (z.B. neuerlicher Vertrag über „Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ vom 7. 10. 1975) und die durch das Komplexprogramm (Juli 1971) forcierte Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) haben der Arbeit der DSF neue Impulse verliehen. Bei der Lösung der mit der ökonomischen Integration verbundenen Aufgaben kann Arbeitskollektiven durch die Kreisvorstände und den Zentralvorstand der Gesellschaft der Ehrenname „Brigade Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ verliehen werden. Sie sollen sich dadurch auszeichnen, daß ihre Mitglieder als Agitatoren der deutsch-sowjetischen Freundschaft auftreten, Initiatoren der Auswertung und Nutzung sowjetischer Erfahrungen, Vorbild im rationellen Einsatz sowjetischer Maschinen und Rohstoffe sowie in der Erfüllung der Planaufgaben, vor allem der Exportverpflichtungen gegenüber der Sowjetunion, sind. Inzwischen gibt es (Mai 1981) ca. 112.000 derartige Arbeitskollektive. Neben diesen Brigaden sind die „Zirkel zur Auswertung sowjetischer Erfahrungen“ (1981: 6.900 Zirkel mit 63.200 Mitgl.) und die „Zirkel zum Erlernen der russischen Sprache“ aktive Träger der DSF-Arbeit. Der DSF gehört der Verlag „Kultur und Fortschritt“; sie gibt die Wochenillustrierte „Freie Welt“ und die Monatsschriften „Sowjetwissenschaft, Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge“ sowie „Kunst und Literatur“ heraus. Von besonderer Bedeutung für die propagandistische Arbeit ist die 14täglich erscheinende „Presse der Sowjetunion“ mit der Beilage „Für den DSF-Funktionär“, die vom Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates in Zusammenarbeit mit dem DSF-Zentralvorstand herausgegeben wird. 25 Häuser der deutsch-sowjetischen Freundschaft sind wichtige Zentren der politisch-ideologischen und kulturellen Arbeit. Hinzu kommen noch 1600 sog. Kabinette der Freundschaft in Betrieben und sonstigen Einrichtungen. An verdienstvolle Russischlehrer und Schüler mit ausgezeichneten Leistungen im Fach Russisch wird jährlich die Johann-Gottfried-Herder-Medaille verliehen. In jedem Jahr organisiert die DSF sog. Freundschaftszüge und Studienreisen in die Sowjetunion. Das vom 9. Kongreß (1970) beschlossene Statut bezeichnet die politisch-ideologische Tätigkeit als Hauptaufgabe der DSF. „Durch ihren Beitrag zur Vermittlung des Beispiels und der Erfahrungen des Sowjetvolkes ist die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft gemeinsam mit den anderen gesellschaftlichen Kräften unserer Republik vor allem bemüht, den Kampf der Werktätigen um wissenschaftlich-technische Pionier- und Spitzenleistungen zu fördern.“ Organisationsaufbau und Tätigkeit beruhen auf dem Demokratischen Zentralismus. Die DSF ist nach dem Territorial- und Produktionsprinzip aufgebaut und gliedert sich in Grundeinheiten, Kreis- und Bezirksorganisationen. Die Wahl des Zentralvorstandes, der Vorstände der Bezirks- und Kreisorganisationen sowie der Grundeinheiten erfolgt in offener Abstimmung en bloc. Das höchste Organ ist der in der Regel alle 5 Jahre zusammentretende Kongreß; zwischen den Kongressen ist es der in der Regel jährlich mindestens 2mal zusammentretende Zentralvorstand. Dieser wählt zur Leitung der Gesellschaft zwischen seinen Tagungen das Präsidium und zur Leitung seiner laufenden Arbeit das Sekretariat des Zentralvorstandes. Das Fundament der Organisation bilden die Grundeinheiten (1981: 38.500), die überall dort eingerichtet werden, wo mindestens 10 Mitglieder vorhanden sind. Die Grundeinheiten wiederum gliedern sich in Zehnergruppen. Mitglied kann jeder Einwohner der DDR vom 14. Lebensjahr an werden; die Mitgliedschaft in der DSF gilt als Mindestnachweis „gesellschaftlicher Aktivität“. Die DSF ist Trägerin zahlreicher politischer und kultureller Veranstaltungen (Vorträge, Konzerte, Buch- und Kunstausstellungen usw.; 1981 waren es 996.700 mit fast 25 Mill. Teilnehmern). Präsident der DSF wurde auf dem 11. Kongreß (19./20. 5. [S. 547]1978) das Mitglied des Politbüros der SED Erich Mückenberger, nachdem der ehemalige Außenminister der DDR, Dr. Lothar Bolz (NDPD), nicht mehr für dieses Amt kandidierte. Generalsekretär ist seit 1967 Kurt Thieme. Der 12. Kongreß fand am 12. und 13. 5. 1983 in Berlin statt. Schwestergesellschaft in der UdSSR ist die am 7. 1. 1958 in Moskau gegründete „Gesellschaft für Sowjetisch-Deutsche Freundschaft und kulturelle Verbindungen“, die auf dem II. Unionskongreß (1965) in „Sowjetische Gesellschaft für Freundschaft mit der DDR“ umbenannt wurde. Ihr Vorsitzender ist S. G. Lapin, Vorsitzender des Staatlichen Komitees des Ministerrates der UdSSR für Fernsehen und Rundfunk. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 546–547 Geschlechtserziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem AuslandSiehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 Unter den Freundschaftsgesellschaften der DDR die bedeutendste und nach dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) die zweitgrößte Massenorganisation (1982: 6 Mill. Mitglieder). Anknüpfend an die Traditionen der 1923 gegründeten…
DDR A-Z 1985
Juni-Aufstand (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die vor allem von Industriearbeitern in Großstädten und industriellen Zentren getragene Erhebung vom 16. und 17. 6. 1953 wurde durch einen lohnpolitischen Konflikt ausgelöst und steigerte sich zu einem Massenprotest gegen die Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der DDR-Regierung. 1. Vorgeschichte. Der im Sommer 1952 auf der II. Parteikonferenz der SED unter der Parole Aufbau des Sozialismus proklamierte verschärfte Kurs zur sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft mündete in eine schwere wirtschaftliche und gesellschaftliche Krise, die ihren Ausdruck in steigenden Fluchtziffern fand. Nach dem Tode Stalins am 5. 3. 1953 leitete die Sowjetregierung im eigenen Land einen Kurswechsel ein, dem die SED-Führung jedoch erst verspätet und auf dringliche Weisung aus Moskau folgte. Im Anschluß an eine Plenarsitzung des Zentralkomitees (ZK) der SED beschloß der Ministerrat der DDR am 28. 5. 1953, daß die Arbeitsnormen in den volkseigenen Industriebetrieben bis Ende Juni generell um 10 v.H. zu erhöhen seien. Im Ergebnis bedeutete diese Regelung eine Lohnminderung bei verschärften Arbeitsanforderungen. Der Beschluß löste alsbald unter Ost-Berliner Bauarbeitern Widerspruch und Unruhe aus. Am 9. Juni faßte das Politbüro des ZK der SED Beschlüsse über den Neuen Kurs, die 2 Tage später veröffentlicht wurden. Darin war von einer „Reihe von Fehlern“ die Rede, die in der Vergangenheit begangen worden seien. An die Adresse mittelständischer Bevölkerungsgruppen gewandt, erklärte die Parteiführung, die „Interessen … der Einzelbauern, der Einzelhändler, der Handwerker, der Intelligenz“ seien „vernachlässigt“ worden. Sie versprach Abhilfe und einen grundlegenden Kurswechsel. Auf die von der Industriearbeiterschaft als besonders bedrückend empfundene Normenfrage ging sie jedoch nicht ein. 2. Die Ereignisse in Berlin (Ost). Am Morgen des 16. 6. 1953 erschien die Tageszeitung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) „Tribüne“ mit einem Artikel, dessen Kernsatz („Die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfang richtig“) die Arbeiter auf der Baustelle Block 40 der Stalinallee veranlaßte, ihre Tätigkeit einzustellen und einen Demonstrationszug zu formieren, der zuerst zum FDGB-Haus in der Wallstraße (es war verschlossen) und weiter zum „Haus der Ministerien“ (ehemaliges Reichsluftfahrtministerium) in der Leipziger Straße zog. Unterwegs wurde das Verlangen nach Herabsetzung, der Normen durch weiterreichende politische Forderungen ergänzt. Der Zug wuchs zuletzt auf etwa 10.000 Menschen an, die den Rücktritt der Regierung verlangten. Minister Selbmann und Prof. Havemann — seinerzeit Abgeordneter der Volkskammer der DDR —, die sich an [S. 695]die Streikenden und Demonstrierenden wandten, fanden kein Gehör — die Menge forderte vergeblich, daß Ulbricht oder der damalige Ministerpräsident Grotewohl zu den vor dem „Haus der Ministerien“ Versammelten sprechen sollten. Zu spät entschloß sich das Politbüro der SED, den Beschluß über die Normenerhöhung rückgängig zu machen — längst waren andere, politische Ziele proklamiert und mit der Aufforderung zu einem Generalstreik verbunden worden. Demonstranten bemächtigten sich der von der Parteiführung ausgesandten Lautsprecherwagen und riefen dazu auf, am folgenden Morgen auf dem Strausberger Platz eine Massenkundgebung abzuhalten. Die 12.000 Beschäftigte zählende Belegschaft des Stahl- und Walzwerkes Hennigsdorf machte sich in den frühen Morgenstunden des 17. 6. 1953 auf den Weg — die Streikenden wollten vom Norden durch den französischen Sektor von Berlin ins Stadtzentrum gelangen. Die Ausweitung der Demonstrationen veranlaßte den Militärkommandanten des sowjetischen Sektors, Generalmajor Dibrowa, in den Mittagsstunden den Ausnahmezustand zu verhängen. In der Leipziger Straße, am Potsdamer Platz, am Brandenburger Tor, von dem Demonstranten die rote Fahne herunterholten, und an anderen Stellen kam es zu Zusammenstößen zwischen der Volkspolizei und den protestierenden Ost-Berlinern. Einige Gebäude, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros wurden in Brand gesteckt oder demoliert. 3. Die Ereignisse in den DDR-Bezirken. Von Ost-Berlin griff der J. auf andere Großstädte und industrielle Zentren über (vor allem Bitterfeld, Halle, Leipzig, Merseburg, Magdeburg, Jena, Gera, Brandenburg und Görlitz). Die Kunde von den Ereignissen in Ost-Berlin wurde durch westliche Rundfunksender, aber auch durch Reisende und auf telefonischem Wege verbreitet. Die Streikenden stammten in erster Linie aus Betrieben des Bauwesens, des Bergbaus, der chemischen und eisenschaffenden Grundstoffindustrien und des Maschinenbaus. An verschiedenen Orten bildeten sich Streikleitungen, die jedoch untereinander keine Verbindung herzustellen vermochten. Die Demonstranten beseitigten Agitationsmittel der SED, besetzten an verschiedenen Orten Rathäuser und öffentliche Dienststellen und stürmten Gefängnisse, um Gefangene zu befreien. Im Mittelpunkt ihrer Forderungen standen neben dem Verlangen nach Herabsetzung der Normen und Senkung der allgemeinen Lebenshaltungskosten der Ruf nach Rücktritt der Regierung und Abhaltung freier und geheimer Wahlen. Außerdem bestanden sie auf der Zusicherung, daß die Streikenden und ihre Sprecher keinen Sanktionen unterworfen würden. Zu Arbeitsniederlegungen und Demonstrationen kam es an mehr als 272 Orten der DDR. Überall führte schließlich das Eingreifen sowjetischer Truppen zur Niederlage der Streikenden, mit denen sich teilweise auch Volkspolizisten solidarisiert hatten. Über die Zahl der während des J. getöteten und verletzten Zivilpersonen liegen gesicherte Angaben nicht vor. Die DDR-Regierung bezifferte sie offiziell mit 21 Toten und 187 Verletzten. Die Identität dieser Toten mit 18 nachweislich festgestellten standrechtlichen Erschießungen durch die Rote Armee und 3 von Gerichten der DDR verfügten und vollstreckten Hinrichtungen ist nicht zweifelsfrei festzustellen. Ferner sind in der Bundesrepublik Deutschland bis Ende der 60er Jahre 1386 zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilte Demonstranten registriert worden. 4. Charakter und Folgen des Juni-Aufstandes. Im Verständnis der DDR-Geschichtsschreibung gilt der J. als „konterrevolutionärer Putsch“, in dessen Verlauf es „Agenten der westlichen Geheimdienste und anderen gekauften Subjekten“ gelungen sei, „Teile der Werktätigen zur Arbeitsniederlegung und zu Demonstrationen zu verleiten“ (Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Band 7, Berlin [Ost] 1966, S. 232 f.). Die 1978 veröffentlichte, von einer Kommission des Politbüros bestätigte „Geschichte der SED“ verweist zwar auf „Unzufriedenheit und Mißstimmung von Werktätigen“, welche die „Feinde des Sozialismus im Innern der DDR“ für ihren „konterrevolutionären Putschversuch“ ausgenutzt hätten. Doch auch diese Darstellung behauptet erneut, am 17. 6. 1953 habe es eine „operative Anleitung durch in Westberlin und der BRD stationierte imperialistische Geheimdienste und Agentenzentralen sowie Sender der USA“ gegeben (Geschichte der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Abriß, Berlin [Ost] 1978, S. 294; ferner: Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin [Ost] 1981, S. 156 ff.). Der den tatsächlichen Ablauf des J. relativ realistisch beschreibende, auf dokumentarisches Material zurückgreifende Roman des DDR-Schriftstellers Stefan Heym „5 Tage im Juni“ konnte in der DDR bisher nicht veröffentlicht werden. Die nach wie vor in der DDR vorherrschende — durch Tatsachen nicht zu belegende — Version des J. als eines vom Westen planmäßig vorbereiteten und ausgelösten „Tages X“ steht aber auch im Widerspruch zu der Argumentation O. Grotewohls vor Parteiaktivisten am Abend des 16. 6. 1953. Der Ministerpräsident der DDR gab darin ernste Fehler zu, die durch „die Methode des Administrierens, der polizeilichen Eingriffe und der Schärfe der Justiz“ entstanden und nicht zu korrigieren gewesen seien: „Wenn sich Menschen von uns abwenden, … dann ist diese Politik falsch.“ Die von Grotewohl bei dieser Gelegenheit versprochenen — „unerschrocken und entschieden“ zu ziehenden Schlußfolgerungen blieben weitgehend aus: Unter dem Eindruck des J. setzte die sowjetische Führung erneut auf die Gruppe um W. Ulbricht, dessen Kritiker (Herrnstadt, Zaisser; Opposition und Widerstand) aus der Parteiführung ausgeschlossen wurden. Die von der SED behauptete Einwirkung des Westens auf den J. bestand im wesentlichen darin, daß westliche Rundfunksender — vor allem der Berliner RIAS — Nachrichten über die Ereignisse des 16. und 17. Juni Hörern in den Bezirken der DDR vermittelten, die sonst nur verspätet über das Geschehen informiert worden wären. Der Westen reagierte im übrigen zunächst verwirrt und zurückhaltend. Die Westalliierten hielten eine behutsame Berichterstattung für geboten — so wurde auf ihre Weisung das [S. 696]Stichwort „Generalstreik“ in den RIAS-Nachrichten vermieden. Der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen, Jakob Kaiser, rief am Abend des 16. Juni über den Rundfunk dazu auf, „sich weder durch Not noch durch Provokationen zu unbedachten Handlungen hinreißen zu lassen“, Kaiser empfahl, „im Vertrauen auf unsere Solidarität Besonnenheit zu wahren“. Eine eher aktivierende Tendenz deutete sich in der Rundfunkrede des West-Berliner DGB-Vorsitzenden Scharnowski am frühen Morgen des 17. Juni an, der dazu aufrief, der „Bewegung der Ost-Berliner Bauarbeiter, BVGer und Eisenbahner“ beizutreten und die „Strausberger Plätze überall“ aufzusuchen. Aus der von Arnulf Baring verfaßten, bisher gründlichsten Analyse des J. ist zu entnehmen, daß es sich um keinen „Aufstand des gesamten Volkes“ gehandelt hat: „In seinen wesentlichen Abschnitten hat allein die Industriearbeiterschaft den Aufstand getragen.“ Die bäuerliche und mittelständische Bevölkerung und die Intelligenz waren kaum beteiligt (A. Baring, Der 17. Juni 1953, Köln und Berlin [West] 1965, S. 66 f.). Doch gerade angesichts der Verwurzelung des J. in der Arbeiterschaft, für die die SED stets zu sprechen behauptet, wurden die Ereignisse des 16. und 17. 6. 1953 als schwere politisch-moralische Niederlage der DDR und der mit ihr verbündeten Sowjetunion empfunden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 694–696 Junge Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JustitiarSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die vor allem von Industriearbeitern in Großstädten und industriellen Zentren getragene Erhebung vom 16. und 17. 6. 1953 wurde durch einen lohnpolitischen Konflikt ausgelöst und steigerte sich zu einem Massenprotest gegen die Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der DDR-Regierung. 1. Vorgeschichte. Der im Sommer 1952 auf der II. Parteikonferenz der SED unter der Parole Aufbau…
DDR A-Z 1985
Schulen der sozialistischen Arbeit (1985)
Die S. sind eine Form der politischen Massenschulung, die in Verantwortung der Gewerkschaften (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB), V.) vor allem für deren parteilose Mitglieder in VE Industriebetrieben und anderen Bereichen der Volkswirtschaft durchgeführt wird. Die ersten S. entstanden im Jahr 1972 nach dem Vorbild der „Schulen der kommunistischen Arbeit“ in der So[S. 1138]wjetunion. Den S., zuweilen auch als „Lernbewegung unter den Arbeitern und technischen Mitarbeitern“ bezeichnet, wird eine wichtige Rolle im Rahmen der Wettbewerbsbewegung „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ zugeschrieben (Sozialistischer Wettbewerb). Ihre Aufgabe ist, die Teilnehmer mit den Ideen des Marxismus-Leninismus, mit der Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), insbesondere ihrer jeweiligen wirtschaftspolitischen Schwerpunkte, sowie mit den Aufgaben und Leistungen des FDGB auf verständliche Weise und unter Anknüpfung an die Alltagserfahrungen der Teilnehmer vertraut zu machen. Die S. sollen 15–25 Teilnehmer haben; sie werden entsprechend der Betriebsgliederung gebildet. 1983 gab es insges. 187.394 S. mit fast 3,7 Mill. Teilnehmern. Die S. stehen unter Leitung eines in der Regel der SED angehörenden Gesprächsleiters. Die Gesprächsleiter werden in Kursen auf ihre Aufgaben vorbereitet. Die S. werden nach einem festen Jahresprogramm einmal monatlich (Oktober-Mai; Veranstaltungsdauer: 1½–2 Std.) abgehalten. Um die Einheitlichkeit der Argumentation zu sichern und als Unterstützung für den Gesprächsleiter gibt die Abteilung Agitation und Propaganda des Bundesvorstandes des FDGB in Verbindung mit der Gewerkschaftshochschule „Fritz Heckert“ jeweils eine Broschüre heraus, in der die Grundstruktur der Referate sowie die Argumentationslinien skizziert sind, ferner ein Heft mit Anschauungsmaterial (dieses enthält: Tafeln, grafische Darstellungen, statistisches Material, Zitate aus Werken der Klassiker, aus Reden der Parteiführung sowie aus Beschlüssen von SED und FDGB). Die Themen für die S. 1982/83 lauteten: 1. Erste und wichtigste Aufgabe unserer Zeit: den Frieden sichern und erhalten; 2. Der Kampf um die Verwirklichung der ökonomischen Strategie bestimmt den Inhalt des sozialistischen Wettbewerbs; 3. Durch sozialistische Rationalisierung zu größerer Effektivität und besseren Arbeitsbedingungen; 4. Die Gewerkschaften stärken die sozialistische Planwirtschaft; 5. Die gewerkschaftlich geleitete Sozialversicherung — soziale Errungenschaft der Arbeiterklasse; 6. Karl Marx über die historische Mission der Arbeiterklasse; 7. Traditionen und Lehren des gewerkschaftlichen Kampfes gegen kapitalistische Ausbeutung und für die Errichtung der sozialistischen Gesellschaft; 8. Der Beitrag der Gewerkschaften für ein hohes Kultur- und Bildungsniveau der Werktätigen. Die Gesprächsrunden sollen bisher zu 20–25 v.H. Probleme des internationalen Klassenkampfes und der Friedenssicherung, zu 15–20 v.H. Fragen der führenden Rolle der Arbeiterklasse und der SED sowie der sozialistischen Demokratie und zu 60 v.H. Grundfragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik behandelt haben (Die Wirtschaft, Nr. 4/1982, S. 14). Der große Umfang, den die ökonomischen Themen in den S. einnehmen, findet seine Erklärung nicht zuletzt in der Aufgabe der S., einen ideologischen Vorlauf für anspruchsvolle Wettbewerbsinitiativen und für die tägliche gewissenhafte Arbeit an jedem Arbeitsplatz zu schaffen. Dabei wird angestrebt, den Teilnehmern den Zusammenhang zwischen ihren eigenen Arbeitsleistungen und ihren Arbeits- und Lebensbedingungen praxisbezogen deutlich zu machen. Die sich in der Herausgabe des für alle S. gleichermaßen verbindlichen Referentenmaterials zeigende Tendenz zur „Vereinheitlichung“ des Inhaltes der S. schränkt deren Möglichkeit, auf die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten einzugehen, wesentlich ein. Klagen über eine von den Erfahrungen der Teilnehmer weitgehend abstrahierende Behandlung der jeweiligen Themen sowie über das daraus resultierende Desinteresse der Schulungsteilnehmer finden sich dementsprechend häufig in Veröffentlichungen in der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1137–1138 Schulen der genossenschaftlichen Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchulordnungDie S. sind eine Form der politischen Massenschulung, die in Verantwortung der Gewerkschaften (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB), V.) vor allem für deren parteilose Mitglieder in VE Industriebetrieben und anderen Bereichen der Volkswirtschaft durchgeführt wird. Die ersten S. entstanden im Jahr 1972 nach dem Vorbild der „Schulen der kommunistischen Arbeit“ in der So[S. 1138]wjetunion. Den S., zuweilen auch als „Lernbewegung unter den Arbeitern und technischen Mitarbeitern“…
DDR A-Z 1985
Außenwirtschaft und Außenhandel (1985)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Aw. wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Ah. ist wichtigster Teilbereich der Aw. Über den Ah. werden die meisten anderen Formen der Aw.-Tätigkeit wie wissenschaftlich-technische Beziehungen, Spezialisierungs-, Investitions- und Kooperationsvorhaben, die Plankoordinierung mit den Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), der Austausch von kommerziellen und nichtkommerziellen Dienstleistungen (Transport, Touristik u.a.), die auswärtigen Kreditbeziehungen und die Erschließung internationaler Märkte realisiert. Für die gesamten Aw.-Beziehungen der DDR gilt das Ah.-Monopol des sozialistischen Staates, das auch in Art. 9 Ziff. 5 der Verfassung von 1968 (unverändert i. d. F. vom 7. 10. 1974) staatsrechtlich fixiert wurde. Es bedeutet die Beherrschung der gesamten Aw.-Tätigkeit durch den sozialistischen Staat. In einer Planwirtschaft sozialistischen Typs erweisen sich Planung und Kontrolle auch dieses Wirtschaftssektors durch zentrale, damit beauf[S. 123]tragte Instanzen (Ministerium für Außenhandel [MAH]; Kammer für Außenhandel [KfA]; Außenhandelsbetriebe [AHB] usw.) als notwendig, wenn keine schwerwiegenden Störungen auf dem zentral geplanten Binnenmarkt auftreten sollen. Die Aw. kann ihrer funktionalen außenpolitischen Bedeutung für den sozialistischen Staat nur entsprechen, wenn ihre zentrale Lenkung gesichert ist. Das Aw.-Monopol umschließt das Valuta-, Transport- und Ah.-Monopol, das die staatliche Planung, Durchführung und Kontrolle des gesamten Ah. bedeutet. Damit sichert der sozialistische Staat zugleich die Übereinstimmung von Ah. und zentraler Volkswirtschaftsplanung, die Durchsetzung einer den Zielen seiner Außenpolitik dienenden und den binnenwirtschaftlichen Erfordernissen angepaßten Volkswirtschaftspolitik. In der DDR wird darüber hinaus betont, daß nur das Aw.- bzw. Ah.-Monopol unerwünschte Einflüsse des Weltmarktes von der eigenen Wirtschaft fernhalten könne. Trotz uneingeschränkter Beibehaltung des Aw.-Monopols ist in den letzten Jahren in der DDR eine stärkere Verlagerung außenwirtschaftlicher Funktionen auf zentral- und bezirksgeleitete Kombinate (157 bzw. 66) festzustellen, womit eine größere Flexibilität in der Aw.-Politik angestrebt wird. Die DDR ist vor allem aus zwei Gründen auf die außenwirtschaftliche Tätigkeit angewiesen. Einmal bedarf sie der Importe von Roh- und Brennstoffen, um die traditionell stark vertretene verarbeitende Industrie zu versorgen, zum anderen kann sie die Enge des Binnenmarktes, die die Herausbildung effizienter Produktionsstrukturen verhindert, überwinden. Die allseitig wachsenden Anforderungen an das Wirtschaftspotential haben zu einem Wandel auch der Aufgabenstellung der Aw. im volkswirtschaftlichen Leistungsprozeß geführt. War ursprünglich die Aw.-Tätigkeit mehr auf die Importseite fixiert, um hierüber vor allem binnenwirtschaftliche Engpässe infolge mangelnder Selbstversorgung, Flexibilität oder Unterplanerfüllung zu beseitigen (Lückenbüßerfunktion des Ah.), so erlangte im Zuge zunehmender Intensivierung des Wirtschaftsprozesses seit Mitte der 60er Jahre die Exportseite eine eigenständigere Position. Dieser kommt nicht mehr allein die Aufgabe zu, die zur Bezahlung der Importe notwendigen Devisen zu beschaffen. Vielmehr sollen vor allem über den Export das volkswirtschaftliche Wachstum und die volkswirtschaftliche Effektivität durch die Entwicklung führender Zweige und dynamischer Produktionsstrukturen, die Herabsetzung der Fondsintensität und die verbesserte Kapazitätsausnutzung stimuliert werden. Gegenwärtig, wird in der DDR die erreichte Intensität und Struktur der außenwirtschaftlichen Verflechtung jedoch immer noch als unbefriedigend angesehen. Die nominell hohe Steigerung der Ah.-Verflechtung pro Kopf der Bevölkerung von 2.319 Valuta-Mark im Jahr 1970 auf 7.174 Valuta-Mark im Jahr 1980 ist nicht zuletzt auf das in diesem Zeitraum um rd. 56 v.H. gestiegene Ah.-Preisniveau zurückzuführen. Als Ursache für die noch — etwa im Vergleich zu führenden westlichen Ah.-Ländern — geringe Verflechtung der DDR sind vor allem der schwergängige und für binnen- und außenwirtschaftliche Störungen anfällige Bilateralismus im Handelsverkehr, das lange Zeit für alle Länder des RGW typische Autarkiestreben (breites Produktionssortiment bis Ende der 60er Jahre!) und die starke Orientierung der Wirtschaftsbeziehungen auf die sozialistischen Länder mit einem überwiegend noch komplementären und für die DDR zuweilen ineffizienten Güteraustausch zu nennen. II. Außenwirtschaftspolitik Die Aw.-Politik ist sowohl der allgemeinen Wirtschafts- als auch der Außenpolitik untergeordnet. Neben dem bis Anfang der 70er Jahre wichtigsten politischen Ziel — gegenüber den Entwicklungsländern und westlichen Industriestaaten das Streben nach völkerrechtlicher Anerkennung zu unterstützen — kam ihr jedoch stets die wichtige wirtschaftliche Aufgabe zu, über den Import den volkswirtschaftlich notwendigen Bedarf an Investitions- und Verbrauchsgütern zu decken. Als Bestandteil der Wirtschaftspolitik der SED-Führung ist das Bemühen der Aw.-Politik seit Beginn der 70er Jahre eindeutig darauf gerichtet, die Aw.-Beziehungen zur Durchsetzung des „wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ zu intensivieren, d.h. die Aw.-Politik ist gegenwärtig vor allem Instrument der nationalen Wachstums- und Strukturpolitik. Nach den Bestimmungen des geltenden Fünfjahrplans (1981–1985) werden die Aw.-Beziehungen mit den Mitgliedsländern des RGW, insbesondere mit der UdSSR (siehe dazu Punkt VI.), als entscheidende Grundlage für die gesamten Aw.-Beziehungen der DDR betrachtet. Auf dieser Grundlage sollen die Beziehungen zu den Entwicklungsländern und den — im Plan an letzter Stelle genannten — westlichen Industriestaaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils weiterentwickelt werden. Die angestrebten Formen praktischer außenwirtschaftlicher Tätigkeit sind gegenüber den einzelnen politisch-geographischen Regionen von unterschiedlicher Art. Mit den westlichen Industrie- und den Entwicklungsländern werden vor allem langfristige Handels- und Zahlungsabkommen abgeschlossen; lediglich mit ausgewählten nichtsozialistischen Schwerpunktländern bzw. „progressiven“ Entwicklungsländern sollen „vorteilhafte Kooperationsbeziehungen“, fixiert durch Rahmenkooperationsabkommen und Kooperationsverträge auf betrieblicher Ebene, entwickelt werden. Das Hauptgewicht [S. 124]bei der Gestaltung der Wirtschaftsbeziehungen zum RGW liegt auch weiterhin bei den bilateralen Abkommen über Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Neben diesen traditionellen außenwirtschaftlichen Verkehrsformen ist seit Beginn der 70er Jahre das Bemühen um den Abschluß von Kooperations- und Spezialisierungsabkommen im Bereich von Wissenschaft, Technik und Produktion und die im „Komplexprogramm“ vorgesehene zwei- und mehrseitige Plankoordinierung aller RGW-Länder, einschließlich des „Fünfjahrplans der mehrseitigen Integrationsmaßnahmen für die Jahre 1976–1980“ und des „Programms für die Koordinierung der Volkswirtschaftspläne für den Zeitraum 1986–1990“, stark in den Vordergrund gerückt. Besonders seit den weltweiten Rohstoffpreisverteuerungen hat die DDR ein starkes Interesse, ihre Rohstoff-, Brennstoff- und Energiebasis im RGW weiterzuentwickeln. Die im Plan 1981–1985 enthaltenen Mittel an Investitionsbeteiligungen im RGW sind vornehmlich für diesen Zweck vorgesehen. Die DDR gilt innerhalb des RGW als engagierter Befürworter der sozialistischen Integration. Die wirtschaftlichen Aktivitäten gegenüber den westlichen Industriestaaten führten unter anderem zum Abschluß von Handelsabkommen, die bis 1973 bzw. 1974 auf Kammer- oder Bankebene bzw. auf der Ebene des Amtes für Außenwirtschaftsbeziehungen und danach auf Regierungsebene wirksam wurden. Langfristige bilaterale Regierungsabkommen, die z. T. über mehrere Jahre laufen (in der Regel „Verträge über wissenschaftliche, technische und industrielle Zusammenarbeit“), konnten seit 1969 mit Frankreich, Italien, Finnland, Island, Großbritannien, Österreich, Japan, Australien, Schweden, den Niederlanden, Belgien und Dänemark (in dieser Reihenfolge) geschlossen werden. Darüber hinaus wurden die Westbeziehungen durch die Einrichtung staatlicher Handelsvertretungen, Niederlassungen und Servicestellen der Außenhandelsbetriebe (AHB) sowie durch die Teilnahme an international bedeutsamen Ausstellungen und Messen intensiviert, an denen die DDR 1980 in 111 (1976: 168) Fällen beteiligt war. Dieser Rückgang gegenüber den Vorjahren ist nicht als Abwendung vom Markt, sondern als Schwerpunktbildung anzusehen. Zu den vielfältigen außenwirtschaftlichen Beziehungen der DDR mit Staaten der westlichen Hemisphäre läßt sich zusammenfassend feststellen, daß sie ein wirtschaftlich bedeutendes Element der gesamten Aw.-Beziehungen sind, da die DDR auf diese Weise technologisches Know-how und eine Reihe von Engpaßgütern (u.a. Lebensmittel und Lebensmittelrohstoffe) beziehen kann. Der Westhandel ist aufgrund dieser Entwicklung gegenwärtig von einem hohen Importüberschuß auf seiten der DDR gekennzeichnet, der jedoch langsam abgebaut wird. Auch die Wirtschaftsbeziehungen mit den kommunistisch regierten Staaten, vor allem den RGW-Mitgliedern, beruhen auf dem Abschluß von Abkommen über den Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Diese mit den sozialistischen Ländern geschlossenen Handelsverträge sind der Laufzeit der langfristigen Perspektivpläne (1976–1980, 1981–1985) angepaßt und werden innerhalb des RGW zur Zeit noch bilateral koordiniert. Darüber hinaus ist von der DDR eine Vielzahl von zwei- und mehrseitigen Kooperations- und Spezialisierungsabkommen im RGW geschlossen worden. Die Integrationspolitik der DDR in und gegenüber dem RGW zeigt sich u.a. darin, daß sie, im Rahmen der Produktionsspezialisierung, die Fertigung wichtiger Erzeugnisse zugunsten anderer RGW-Länder eingestellt hat. Hervorzuheben ist die Einstellung der Flugzeugproduktion (bereits seit Anfang der 50er Jahre), von Bereichen des Lokomotiv-, des Straßenbahnwagen-, Webmaschinen-, Elektrogabelstapler-, Traktoren- und Omnibusbaus. Das mit der ČSSR geplante Spezialisierungsgroßprojekt einer gemeinsamen Pkw-Produktion scheiterte vor allem an Finanzierungsschwierigkeiten und an nationalen Unabhängigkeitserwägungen. Multi- und bilaterale Großprojekte im RGW, an denen die DDR beteiligt ist, wie die Erdgas-Transit-Leitung „Nordlicht“, der Bau eines Zellstoffkombinats in Sibirien, einer Olefinproduktions- und -verarbeitungsanlage in der ČSSR, eines metallurgischen Kombinats in der UdSSR (Iljimsk-Kursk) usw. deuten jedoch auf eine stärkere Einbindung der DDR in die östliche Wirtschaftsregion hin (Internationale ➝Wirtschaftsverträge). III. Die Organisation der Außenwirtschaft Mit dem sich allmählich vollziehenden Übergang zur verstärkten Nutzung intensiver Wachstumsfaktoren und mit der Einführung des NÖSPL bzw. des ÖSS in der DDR wurde auch das bestehende System der Aw. reformiert (Wirtschaft). Im Rahmen der bis etwa zum VI. Parteitag der SED (1963) praktizierten Aw.-Politik wurde der außenwirtschaftliche Bereich monetär und organisatorisch vom binnenwirtschaftlichen derart getrennt, daß die Industriebetriebe zu Binnenpreisen fakturierten und den Ah.-Betrieben nahezu ausschließlich der Kontakt mit den Außenmärkten überlassen wurde. Hauptanliegen der damaligen Reformmaßnahmen war es nun, diese Trennung bei grundsätzlicher Beibehaltung des Aw.-Monopols zu überwinden. Zur Durchsetzung dieses Monopols ist eine Reihe von Organisationen und Institutionen notwendig, deren Funktionen sich z. T. im Laufe der Änderungen am Aw.-System gewandelt haben. Das zentrale Organ ist das Ministerium für Außenhandel [S. 125](MAH) — bis 31. 12. 1973 Ministerium für Außenwirtschaft —, das im Auftrage des Ministerrates die Gesamtinteressen des Staates auf dem Gebiete der Aw. wahrzunehmen hat (VO Außenhandel GBl. I, Nr. 35, 1976) und dem eine Reihe von Ah.-Organen untergeordnet ist. Laut Statut des Ministeriums für Außenwirtschaft vom 9. 8. 1973 (GBl. I, Nr. 41, 1973) sind dies: die Handelsvertretungen und handelspolitischen Abteilungen der DDR in anderen Staaten, die Ah.-Betriebe (soweit sie nicht von VVB, Kombinaten oder Industrieministerien angeleitet werden), die Kammer für Außenhandel (KfA), die Zollverwaltung (Zollwesen), der VEB Leipziger Messeamt (Leipziger Messe), die Außenhandelswerbegesellschaft mbH, das Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR, das Zentrum für Information und Dokumentation der Außenwirtschaft, das Forschungsinstitut beim Ministerium für Außenhandel und die Fachschule für Außenwirtschaft „Joseph Orlopp“. Die Ende der 60er Jahre geplanten Reformmaßnahmen des Aw.-Systems sollten das Aw.-Monopol effektiver gestalten. Im organisatorischen Bereich sollten die AHB den Charakter von Verkaufsorganen einzelner oder mehrerer VVB, Kombinate oder VEB erhalten. Diese Maßnahmen ließen sich aufgrund der befürchteten Aufweichung des Aw.-Monopols jedoch nicht realisieren. Erst gegen Ende der 70er Jahre gab es Auflockerungen im Aw.-System, die die bis dahin dominierende Position der zentral vom MAH angeleiteten AHB relativierte. Die Hauptform des gegenwärtigen AHB ist der juristisch selbständige, dem Kombinat bzw. Industrieministerium und dem MAH doppelt unterstellte Betrieb. Nach Vorstellung der DDR-Wirtschaftsorganisatoren entstehen mit der Einordnung der Exporte und Importe in die Verantwortung der Kombinate günstigere Bedingungen für die Steigerung vor allem des Exports. Tätigkeiten, die vorher vornehmlich in den Bereich der AHB gehörten, werden nun von AHB und vom Kombinat gemeinsam durchgeführt. Hierzu gehören Markt- und Preisarbeit, internationale Spezialisierung und Kooperation und Weiterentwicklung von Erzeugnissen, Gestaltung der äußeren Absatz- und Bezugsorganisation, Entsendung von Fachkräften ins Ausland, Sicherung der Ersatzteilversorgung und Durchführung des Kundendienstes. Der Beitrag der Kombinate zur Lösung der außenwirtschaftlichen Aufgaben soll auch in der wirtschaftlichen Rechnungsführung wirksam gemacht werden. Den Kombinaten werden schrittweise staatliche Aufgaben und Auflagen für Valutaeinnahmen übergeben. Für mehr Valutaeinnahmen bzw. deren Sicherung sind neben Auslieferung und Produktion von Exportwaren die Generaldirektoren der Kombinate verantwortlich. Das Betriebsergebnis der den Kombinaten zugeordneten AHB wird jetzt in das einheitliche Betriebsergebnis der Kombinate einbezogen. Das einheitliche Betriebsergebnis als Summe der Erlöse aus abgesetzter Warenproduktion und von Exportstimulierungsmitteln ist bereits Ende der 60er Jahre eingeführt worden. Die Einbindung der Kombinate in den Aw.-Prozeß geht soweit, daß die Generaldirektoren die erwirtschafteten Exportgewinne für die Finanzierung der bei einzelnen Betrieben entstandenen Exportverluste einzusetzen haben. Nach wie vor schließen die AHB sogenannte Exportkommissionsverträge mit den jeweiligen Exportbetrieben ab. Die Geschäfte der AHB erfolgen damit im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Kombinate bzw. des Exportbetriebes. Die AHB arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung und erhalten für ihre Tätigkeit eine Handelsspanne. Die Eigengeschäftstätigkeit von Exportbetrieben ist erweitert worden. Nachdem bis 1976 die Exporteigengeschäfte an Bedeutung verloren hatten, wurde ab 1978 die Eigengeschäftstätigkeit wieder belebt. Sie erstreckt sich unter bestimmten Umständen (vor allem Ersatzteilbeschaffung) auch auf die Importseite. Einem Kombinatsbetrieb darf die Eigengeschäftstätigkeit nur vom AHB übertragen werden. Die Zahl der ursprünglich rd. 30 AHB hat sich bis zum Jahre 1982 auf 60 AHB, davon der größte Teil kombinatseigen, erhöht (ohne Dienstleistungs- und Vertretergesellschaften). Im Bereich der Planung und Leitung der Aw. ist im Zuge der Reformen der 60er Jahre die Mengen- durch die kombinierte Wert-Mengenplanung abgelöst worden, wobei der Wertaspekt deutlich in den Vordergrund tritt, obwohl Valutaanrechte für Exportbetriebe seit Beginn der 70er Jahre nicht mehr eingeräumt werden. Die nachfolgend aufgeführten Kennziffern sind von den Betrieben zu berücksichtigen: Ex- und Importe in Mark und Valuta-Mark nach Wirtschafts- und Währungsgebieten und zu Betriebspreisen bzw. Importpreisen, fob, nach sozialistischem und nichtsozialistischem Wirtschaftsgebiet (SW und NSW). Das sozialistische Wirtschaftsgebiet wird planerisch weiter in Export in die Sowjetunion und andere sozialistische Länder gegliedert, das nichtsozialistische je nach Export- (Devisenländer, Verrechnungsverkehr, Bundesrepublik Deutschland, Berlin [West]) und Importtätigkeit (Planung wie Export, nur in VM und Importabgabepreis). Der Ex- und Import wichtiger Erzeugnisse ist in Mark (SW) und VM (NSW) sowie in Mengeneinheiten zu planen. In die Planung gehen auch Waren für Kompensationsgeschäfte ein. Wirtschaftspolitisch richtet sich die Planung auf eine stärkere Ablösung von Importen (u.a. aus dem NSW) und auf eine forcierte Exporttätigkeit. Der Gesamtcharakter der Aw.-Organisation in den 80er Jahren ist durch eine im Vergleich zum Vorjahrzehnt aufgelockerte Gestaltung des Ah.-Monopols gekennzeichnet. Zwar bleibt nach wie vor die [S. 126]Kontrolle über das MAH, doch steht dem die gestärkte Kompetenz der Kombinate, der Fachministerien und der bezirksgeleiteten Industrie entgegen. So werden wichtige ökonomische Grundparameter wie Preis und Menge von den Kombinaten festgelegt bzw. entscheidend mitgestaltet. Der „klassische“ AHB behält seine Existenzberechtigung dort, wo das Verkaufsprogramm heterogen und von einer Vielzahl von Produzenten gestaltet wird. Die von E. Honecker geforderte organische Verbindung von Produktion und Absatz im In- und Ausland durch Kombinate ist erst noch zu schaffen, nicht zuletzt wegen der Abgrenzungsprobleme zwischen Industrie und Ah. und dem durch die Planwirtschaft gegebenen Erfordernis, das Ah.-Monopol beizubehalten. IV. Entwicklung des Außenhandels Eine hinreichend spezifizierte Aufstellung in der statistischen Berichterstattung der DDR ist weder über die gesamte außenwirtschaftliche noch über die nach Ländern gegliederte Warenstruktur bekannt. Ferner werden weder Zahlungsbilanzen noch — außer der Handelsbilanz — deren Teilbilanzen veröffentlicht. Es ist darüber hinaus unmöglich, die exakte Ah.-Verflechtung (Anteil der Ex- und Importe am Nationaleinkommen) zu ermitteln, da die Valuta-Mark (VM) eine Verrechnungsgröße darstellt, deren Umrechnungsverhältnis zu den Ex- und Importbinnenpreisen nicht bekanntgegeben wird. Seit 1970 ist das Nationaleinkommen (in vergleichbaren Preisen) um 59 v.H., der Ah.-Umsatz jedoch um rd. 303 v.H. (vgl. Tabelle 1) gestiegen; daraus kann eine zunehmende Ah.-Verflechtung der Wirtschaft der DDR abgelesen werden. Während der Ah.-Umsatz bis Ende der 60er Jahre real noch schneller als nominal stieg, haben die nominalen Wachstumsraten seit Anfang der 70er Jahre schneller als die realen zugenommen. Seit 1970 stieg das Ah.-Preisniveau insgesamt um 56 v.H., wobei sich die Exportpreise langsamer als die Importpreise erhöhten. Dadurch verschlechterten sich die realen Austauschverhältnisse — die terms of trade — im Ah. der DDR. Während die Handelsbilanz in den 60er Jahren überwiegend aktiv gestaltet werden konnte, so daß sich bis einschließlich 1972 ein kumulierter Handelsbilanzüberschuß von 6,8 Mrd. VM ergab, mußte die DDR von 1973 an in jedem Jahr Handelsbilanzdefizite hinnehmen. Diese Defizite sind zunächst durch eine Passivierung der Handelsbeziehungen mit westlichen Ländern entstanden. Sie wurden jedoch von 1975 an in erster Linie durch die Handelsbeziehungen mit der Sowjetunion verursacht. Allein im Zeitraum 1973–1976 bildete sich ein kumuliertes Handelsbilanzdefizit in Höhe von insgesamt 14,855 Mrd. VM (Basis: laufende Preise), von 1976 bis 1980 erhöhte es sich auf rund 29 Mrd. VM, allein gegenüber der Sowjetunion auf 10 Mrd. VM. Damit einhergehend wuchsen auch die Gesamtverbindlichkeiten gegenüber westlichen Ländern stark an (bis 1981 knapp 10 Mrd. US-$). Obwohl der Ah. — auch nach den Wirtschaftsreformen — über das Ah.-Monopol der DDR gelenkt wird, konnte er in der Vergangenheit nicht immer planmäßig entwickelt werden. So sind zwar die in den langfristigen Perspektivplänen vorgesehenen Umsatzvolumina meist erreicht worden, jedoch nicht immer die Jahrplanvorgaben und die angestrebten Ex- und Importrelationen. Das gilt sowohl für den abgebrochenen Siebenjahrplan (1959–1965), in dessen Zeitraum die Exporte um 60 v.H. (Plan 86 v.H.) und die Importe um 65 v.H. (Plan 57 v.H.) gestiegen waren, als auch für den abgelaufenen Fünfjahrplan für die Jahre 1971–1975. Einem Soll in Höhe von 160–170 v.H. stand ein Ist in Höhe von 186 v.H. gegenüber; dabei waren die über den Exportsteigerungen liegenden Importerhöhungen möglicherweise nicht eingeplant. Aus den Jahrplan- und -ergebnisdaten für 1976–1980 ist zu schließen, daß der Umsatzzuwachs von 61,5 v.H. unterhalb der Planvorgabe lag. V. Entwicklung der Waren- und Länderstruktur Die Warenstruktur des Ah. der DDR entspricht der einer hochentwickelten Volkswirtschaft (siehe Tabelle 2). Sowohl bei den Exporten als auch bei den Importen dominieren Maschinen, Ausrüstungen und Transportmittel. Von geringerer Bedeutung sind bei den Exporten die Rohstoffe und Halbfabrikate; die Rohstoffabhängigkeit der DDR ist an dem [S. 127]hohen Importanteil dieser Warengruppe ablesbar. Die Gruppe der industriellen Konsumgüter und die der chemischen Erzeugnisse haben einen beachtlichen Exportwert erreicht. Die Warenstruktur im Handel mit den OECD-Ländern unterlag seit 1960 einem deutlich erkennbaren Wandel. Auf der Ausfuhrseite ist der gestiegene Anteil der Investitionsgüter und der immer noch hohe Anteil der Grundstoffe/Produktionsgüter hervorzuheben, der in etwa dem volkswirtschaftlichen Produktionsprofil entspricht. Auf der Einfuhrseite vollzogen sich mit der Zunahme des Investitionsgüteranteils und der Abnahme des Anteils der landwirtschaftlichen und Ernährungsgüter die deutlichsten Änderungen, die einen Funktionswandel im Westhandel der DDR signalisieren. Seine Funktion als „Lückenbüßer“ — vor allem bei Konsumgütern — ist zugunsten der Rolle eines Wachstums- und Produktivitätsfaktors aufgegeben worden. Die regionale Ah.-Entwicklung in den Jahren zwischen 1960 und 1980 ist besonders durch einen schnell anwachsenden Westhandel (+ 745 v.H.) und einen wesentlich geringeren Anstieg des Handels mit den sozialistischen Staaten gekennzeichnet (+ 478 v.H.). Diese Entwicklung ist Ausdruck des Strebens der Staatsführung der DDR, über den Westhandel den Bedarf an hochproduktiven Industrieanlagen und technisch-organisatorischem Know-how zu decken. Seit dem Anstieg der Rohstoffpreise im Jahre 1973, dem sich vergrößernden Defizit im Westhandel und einer daraus resultierenden restriktiven Einfuhrpolitik hat sich auch die Dynamik des Osthandels der DDR an die ihres Westhandels angepaßt. Daneben ist — preisbedingt — der Handel mit den Entwicklungsländern seit 1973 schnell angestiegen. Die Regionalstruktur des Ah. der DDR ist von einem hohen Anteil der sozialistischen Länder gekennzeichnet, der bis zu den starken Preisanhebungen im RGW im Jahre 1975 langsam abgenommen hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt stieg der Anteil des Westhandels — zu laufenden Preisen bewertet — kontinuierlich an. Der relativ bescheidene Anteil des Handels mit den Entwicklungsländern in den 60er Jahren konnte auch in den 70er Jahren nicht wesentlich vergrößert werden, obwohl er absolut seit etwa 1974 rasch angewachsen ist. VI. Besondere Bindungen an die UdSSR Mit keinem anderen Land des RGW ist die wirtschaftliche Verflechtung der DDR so eng wie mit der UdSSR. 1981 wickelte die DDR rd. 38 v.H. des Ah. [S. 128]— das entspricht rd. 9,7 v.H. des Ah. der Sowjetunion — mit der UdSSR ab. Die Sowjetunion ist damit auch auf wirtschaftlichem Gebiet der wichtigste Partner der DDR. Diese Entwicklung erklärt sich aus der Tatsache, daß die UdSSR als Folge der Kriegsereignisse maßgeblich die Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik sowie den Aufbau, die Besetzung und die Organisation des gesamten Staatsapparates einschließlich des Wirtschaftssystems der DDR bestimmt hat und auf diesem Wege auch eine enge wirtschaftliche Bindung zwischen beiden Staaten herbeiführte. Gegenwärtig — vor allem nach Abschluß des Freundschaftsvertrages zwischen beiden Staaten im Oktober 1975 — gilt für die Parteiführung der DDR das Bekenntnis in der Direktive zum X. Parteitag der SED (1981): „Eine entscheidende Voraussetzung für die weitere stabile ökonomische und soziale Entwicklung in der DDR bildet die zielstrebige Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration mit der UdSSR und den anderen Bruderländern des RGW.“ (Protokoll des X. Parteitages …, Berlin [Ost] 1981, 2. Bd., S. 297). Der Außenhandel mit der UdSSR ist nach wie vor sehr hoch und weist, da wohl die UdSSR ihre Außenwirtschaftsaktivitäten verstärkt auch mit westlichen Ländern abwickelt, wertmäßig steigende Tendenz auf (vgl. Tabelle 5). Seit 1950 entwickelte sich der Handel DDR-UdSSR wie folgt: Die Warenstruktur des Ah. ist — obwohl Veränderungen zu beobachten sind — noch überwiegend komplementärer Natur. In ihrer wirtschaftlich bedeutendsten Funktion als Rohstofflieferant deckt die UdSSR den Importbedarf der DDR mit ca. 90 v.H. bei Baumwolle, Erdöl, Eisenerz, Buntmetallen und Holz, mit 80 v.H. bei Walzstahl und Blechen. Auch gegenüber der Sowjetunion wurde die DDR ihrem Ruf als größter Investitionsgüterlieferant des RGW gerecht: rund ein Viertel des gesamten Maschinen- und Ausrüstungsimports der Sowjetunion kommt gegenwärtig aus der DDR. Die herausragende Rolle der Investitionsgüterlieferungen der DDR kommt auch in dem hohen Anteil von rd. 70 v.H. an der Gesamtausfuhr der DDR in die UdSSR zum Ausdruck, dem ein Wert von 20 v.H. auf der Einfuhrseite gegenübersteht (1980). Bei den Einfuhren der DDR dominieren die Grundstoffe und Produktionsgüter mit einem Wert von rd. 50 v.H. Das für den Fünfjahreszeitraum 1981–1985 geschlossene Handelsabkommen zwischen der UdSSR und der DDR ist auf eine Verbesserung der Warenstruktur gerichtet, wenn auch die starken Rohstoffsicherungsinteressen der DDR nicht zu verkennen sind. Das Abkommen sieht vor, ein — preisbereinigtes — Volumen von über 48 Mrd. Rubel im Fünfjahrplan[S. 129]zeitraum abzuwickeln. Die ursprünglich geplante Steigerung des Handels um 40 v.H. 1985 gegenüber 1980 wird wahrscheinlich überboten werden, da die bislang realisierten Steigerungsraten über den Planansätzen liegen. Hauptlieferposten der DDR sind Schiffe, Schienenfahrzeuge, Landmaschinen, Werkzeugmaschinen, Hebe- und Fördermittel, Ausrüstungen für die chemische Industrie, bei Konsumgütern: Bekleidung, Möbel und Haushaltswaren. Hauptposten der UdSSR sind Pkws, Roh- und Grundstoffe wie Erdöl, Erdgas, Steinkohle, Walzstahl, Zellstoff, Baumwolle, Aluminium, Schnittholz, Papier, Getreide. Nicht gesichert ist die ursprünglich zugesagte Liefermenge von 19 Mill.~t Erdöl pro Jahr. Eine verminderte Lieferung wäre mit erheblichen Preissteigerungen verbunden, die den finanziellen Spielraum der DDR weiter einengen würden. Neben Handelsabkommen, welche die Grundlage für den Austausch von Waren und Dienstleistungen bilden, treten in zunehmendem Maße andere Formen wirtschaftlicher Zusammenarbeit, welche die Verflechtung der beiden Volkswirtschaften intensivieren sollen. So sind seit 1964 zahlreiche Regierungs- und Ministerabkommen über Forschungs- und Produktionskooperation zur Spezialisierung und langfristigen Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen vor allem auf dem Gebiet der Rohstoffversorgung und der Entwicklung und Lieferung „entscheidender Industrieerzeugnisse“ abgeschlossen worden — davon mehr als die Hälfte seit dem VIII. Parteitag der SED (1971). Seit 1967 werden — als eine besondere Art der Zusammenarbeit — „Direktbeziehungen“, die abrechnungspflichtige Arbeitspläne einschließen, zwischen den Industrieministerien, anderen zentralen staatlichen Organen und Kombinaten der DDR und der UdSSR gepflegt. Um die engen Bindungen noch weiter zu vertiefen, wird die Angleichung der Planungssysteme beider Länder vorangetrieben. Dabei soll sowohl die Planung der Investitionen, des Arbeitsvermögens, der materiell-technischen Versorgung und des Ah. als auch der Aufbau des Kennziffersystems und die Untergliederung der Jahres-, Fünfjahr- und Perspektivpläne weitgehend abgestimmt werden. Von zentraler Bedeutung für die wirtschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern ist die im März 1966 auf der Grundlage des (1975 völlig neugefaßten; GBl. II, S. 238) „Vertrages über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR“ (12. 6. 1964) gebildete „Paritätische Regierungskommission für ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit DDR-UdSSR“ (PRK). Die DDR wird gegenwärtig von G. Schürer (SED), stellv. Vors. des Ministerrats und Vors. der Staatlichen Plankommission der DDR, die UdSSR von N. A. Tichonow, Ministerratsvorsitzender der Sowjetunion, vertreten. Abwechselnd finden in beiden Staaten wenigstens 2 Tagungen pro Jahr statt, denen ein jeweils abgestimmter Arbeitsplan zugrunde liegt. Die wichtigsten Aufgaben der Kommission sind: Erweiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit (vor allem in den sog. Wachstumsbranchen); Koordinierung der Volkswirtschaftspläne, insbesondere der Fünfjahrpläne; Erarbeitung von Entwicklungsprognosen; Zusammenarbeit zwischen Planungsorganen, Ministerien und Institutionen; Aufnahme von „Direktbeziehungen“; Koordinierung und Kooperation der Tätigkeit der wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen; Vertiefung der Kooperation und Spezialisierung gemäß dem beiderseitigen Programm bis 1990. Bis Mitte 1982 tagte die Kommission 30mal. Auf der 30. Tagung wurden 16 Abkommen geschlossen. Das wohl bedeutendste betrifft die Errichtung einer Eisenbahnfährverbindung zwischen den Häfen Saßnitz und Klaipeda in der Litauischen SSR. Diese Linie hat den Vorzug vor der Errichtung einer Verbindung aus der Bundesrepublik Deutschland (Lübeck oder Kiel) in die Sowjetunion erhalten. Der Fährverkehr auf der neuen Linie soll im Jahre 1986 aufgenommen werden. Einen Schwerpunkt der Tagung stellte die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energiewirtschaft dar. Die gemeinsame Nutzung der Braunkohletechnologie soll vorangetrieben werden. Generell sind eine Reihe von Maßnahmen darauf gerichtet, die Erzeugnisqualität von Investitions- und Konsumgütern zu verbessern. Ob die DDR — vor allem was die geforderten Rohstoffpreise und die Qualität der von der UdSSR gelieferten Waren betrifft — ökonomisch von der UdSSR übervorteilt wird, läßt sich nicht eindeutig klären. Die tatsächliche Preisentwicklung bei Ex- und Importen Ende der 60er Jahre zeigt eine Verbesserung der terms of trade für die DDR, was die Behauptung von einer Preisausbeutung nicht stützt. Ferner macht die immer stärker werdende wirtschaftliche Position der DDR gegenüber der UdSSR derartige Praktiken, zumindest in der jüngeren Vergangenheit, nicht sehr wahrscheinlich. Wichtiger Grund hierfür ist, daß die UdSSR inzwischen in manchen Industriezweigen (Schiffsantriebe, Werkzeugmaschinen, Rechenmaschinen) in großem Umfang auf Importe aus der DDR angewiesen sein dürfte. Angesichts der hohen Kosten bei Förderung und Transport der sowjetischen Rohstoffe drängt die UdSSR seit Anfang der 60er Jahre jedoch darauf, von der DDR, wie auch von anderen Rohstoffbezugsländern im RGW, einen finanziellen und materiellen Kostenbeitrag zu erhalten. Ein derartiger Beitrag wird seitdem von der DDR in Form von Investitionsbeteiligungen auch geleistet. Insgesamt waren hierfür im Zeitraum 1976–1980 8 Mrd. Mark vorgesehen. [S. 130]Die neuerliche Verschlechterung der terms of trade gegenüber der Sowjetunion ist im wesentlichen auf die stark angestiegenen Rohstoffpreise, vor allem für Erdöl, zurückzuführen. Die Gründe für das Handelsbilanzdefizit gegenüber der Sowjetunion in Höhe von 1,7 Mrd. VM sind vor allem hier zu suchen. Gegenwärtig (1980) hat die DDR für 19 Mill. Tonnen Erdöl (incl. Erzeugnisse) 1,42 Mrd. Rubel zu zahlen. Aufgrund von Investitionsbeteiligungen im RGW verfügte die DDR bis 1980 über ein Sonderkontingent in Höhe von rd. 5 Mill. Tonnen zu einem günstigen Preis in Höhe von 15 Rubel je Tonne Erdöl. Der Wegfall dieses Vorteils sowie die laufenden Preisanpassungen im RGW könnten zu mehr als einer Verdoppelung der Erdölrechnung der DDR führen. Das DIW schätzt für 1985 einen Tonnenpreis von gut 170 gegenüber 65 Transfer-Rubel im Jahre 1980. Dieser läge allerdings nach wie vor unter dem Weltmarktpreis, nach DDR-Angaben waren es in der Vergangenheit 40 bis 50 v.H. VII. Außenhandelspreise und Verrechnungsverkehr Die Preisbildung im Ah. wird in Ermangelung eigener Bewertungsmaßstäbe im sozialistischen System überwiegend nach den auf den „internationalen Märkten“ herrschenden Preisen (Weltmarktpreisen) vorgenommen. Diese bilden unter Berücksichtigung verschiedener ökonomischer Faktoren (Angebot und Nachfrage, Lieferfristen, Bestellmenge, Rabatte usw.) die Basis für die zwischen den Wirtschaftspartnern stattfindenden Preisverhandlungen, deren Ergebnis in der Regel in ausländischer Währung festgelegt und danach in Valuta-Mark bzw. Binnenwährung umgerechnet wird. Die Umrechnung der Ah.- in Binnenpreise erfolgt beim Warenimport nach festgelegten Umrechnungskursen: Die Kurse richten sich nach dem Umfang des Warenexports, der notwendig ist, um die zur Einfuhr benötigten Devisen zu beschaffen. Bei Exportwaren werden die Differenzen zwischen Ah.- und Binnenpreisen, die auch durch die Richtungskoeffizienten beeinflußt werden können, in die finanziellen Ergebnisse der Produzenten eingerechnet (Exportpreis). Die Preisbildung anhand der Weltmarktpreise erfolgt [S. 131]sowohl im Handel mit westlichen kapitalistischen Ländern als auch mit den RGW-Mitgliedsländern und anderen sozialistischen Volkswirtschaften sowie den Entwicklungsländern. Innerhalb des RGW stellt die Preisgestaltung im Intrablockhandel ein vieldiskutiertes Problem dar, das vor allem aufgrund der Besonderheiten des sozialistischen Systems bis heute keiner Lösung zugeführt werden konnte. Im Komplexprogramm von 1971 war vorgesehen, von den gegenwärtig gültigen Preisbildungsprinzipien im gegenseitigen Handel auszugehen, d.h. die Preise auf der Grundlage der Weltmarktpreise „vom schädlichen Einfluß der konjunkturellen Faktoren des kapitalistischen Marktes bereinigt“ festzulegen, gleichzeitig aber „das Problem der Vervollkommnung des Außenhandelspreissystems gründlich zu analysieren“. Um die andauernde Abhängigkeit von den „kapitalistischen“ Weltmarktpreisen zu verringern bzw. ganz zu vermeiden, ist deshalb häufig vorgeschlagen worden (z.B. J. Arojo, M. Sawow), eine eigene — weltmarktpreisunabhängige — Preisbasis für die sozialistischen Länder zu schaffen. Dies scheiterte jedoch bisher in Ermangelung brauchbarer, theoretisch fundierter Preisbildungskriterien. So kann ein Preissystem, das von den Kostenstrukturen der RGW-Länder ausgeht, deshalb keine Alternative sein, da diese Strukturen als Ausdruck staatlicher Politik ein viel zu weit reichendes Spektrum der Abweichung vom tatsächlichen Wert dieser Güter aufweisen. Eine Modifizierung des bestehenden Preissystems wird jedoch für notwendig erachtet, da sich herausstellte, daß die mengen- und wertmäßige Abstimmung der Pläne innerhalb des RGW häufig unabhängig voneinander erfolgte, die Entwicklung neuer Formen der Zusammenarbeit (gemeinsame Investitionen, Betriebe, Austausch wissenschaftlicher Leistungen usw.) es vielfach nicht mehr möglich machte, vergleichbare Preise der Hauptwarenmärkte zu ermitteln und die Langfristigkeit der Planung neue Anforderungen an Stabilität und Anpassungsfähigkeit der RGW-(Plan-)Preise stellte. So sollen zur Förderung von Kooperation und Spezialisierung „wissenschaftlich begründete Preisprognosen“ erarbeitet werden, für die nicht nur der nationale Ist-Aufwand, sondern vor allem „internationale Wertgrößen“ (einschließlich der Berücksichtigung der Währungskurse; Währung/Währungspolitik, III. A.) die Basis bilden sollen. Da eine eigene weltmarktpreisunabhängige Preisbasis im RGW bisher nicht verwirklicht werden konnte, muß weiterhin von den Weltmarktpreisen ausgegangen werden. Angesichts der weltweiten Rohstoffpreisänderungen wurde jedoch eine Änderung des Berechnungsmodus vorgenommen. Bildeten sich die Basispreise im RGW bislang auf der Grundlage der Preise auf den Hauptwarenmärkten des dem jeweiligen Fünfjahrplan vorangehenden Fünfjahresabschnitts und waren diese Preise für die Fünfjahresperiode dann prinzipiell konstant, wurde von 1975 an von den durchschnittlichen Preisen auf den Weltmärkten der dem jeweiligen Planjahr vorangegangenen 5 Jahre ausgegangen. Dieser Berechnungsmodus schließt daher nunmehr jährliche Preisänderungen ein. Neben den Preisbildungsschwierigkeiten sehen sich die Wirtschaftsfachleute der DDR in der Frage des internationalen Verrechnungsverkehrs mit weiteren Problemen konfrontiert. Gegenüber westlichen bzw. nichtsozialistischen Ländern wurden in den 50er und 60er Jahren die gegenseitigen Forderungen sowohl im Rahmen von bilateralen Handels- und Zahlungsabkommen, d.h. auf dem Clearingwege, sowie über Kompensationen oder Switchoperationen beglichen. Seitdem wird auf der Grundlage von bilateralen Handels- oder Kooperations-(Rahmen-) Abkommen eine Zahlung in konvertibler Währung vorgenommen. Auch mit den RGW-Ländern wurden Zahlungstransaktionen bis 1964 vorwiegend auf bilateraler Ebene abgewickelt. Mit der Gründung der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) als internationale Verrechnungsinstanz und der Einführung des „transferablen Rubels“ (1964), der nicht mit westlichen konvertiblen Währungen vergleichbar, vielmehr lediglich als Verrechnungsgröße anzusehen ist, haben im RGW Bestrebungen begonnen, zu einer mehrseitigen Verrechnung überzugehen. Daß diese bislang nicht überzeugend funktionierte, lag nicht zuletzt in der Schwierigkeit und dem fehlenden Interesse der Mitgliedsländer begründet, die langfristigen, bilateral abgestimmten Ah.-Pläne und Handelsabkommen so auszurichten, daß entstehende Guthaben (bei der IBWZ) multilateral verwendet werden können. Auch Zahlung in konvertibler Währung innerhalb des RGW — besonders für „harte“ Waren wie z.B. Rohöl — ist künftig keinesfalls ausgeschlossen und wird z. T. bereits praktiziert. Ulrich Diech Literaturangaben Absatzwirtschaft der Kombinate und Betriebe. Hrsg. P. Kohlert (u.a.). Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Betriebswirtschaftliche Aufgaben im Außenhandel der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Kupferschmidt. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Außenhandel DDR. Handbuch. Hrsgg. v. d. Kammer f. Außenhandel der DDR. Berlin (Ost); Kammer f. Außenhandel 1977. Sozialistische Außenwirtschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. E. Faude, G. Grote u. C. Luft. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Bethkenhagen, J., u. H. Lambrecht: Die Außenhandelsbeziehungen der DDR vor dem Hintergrund von Produktion und Verbrauch. Köln: Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien 1979. (Berichte d. Bundesinst. f. ostwiss. u. internat. Studien. 1979.) Dietsch, Ulrich: Außenwirtschaftliche Aktivitäten der DDR. Hamburg: Weltarchiv 1976. (Veröff. d. HWWA-Inst. f. Wirtschaftsforschung — Hamburg.) Effektivität der Außenwirtschaftsbeziehungen der sozialistischen Volkswirtschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Bleßing. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Haendcke-Hoppe, M.: Die Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR. Grundzüge, Schwerpunkte, Perspektiven. Berlin: Forschungsstelle für gesamtdeutsche, wirtschaftliche und soziale Fragen 1980. (FS-Analysen. 1980, 4.) Lieser-Triebnigg, E.: Das Recht des Außenhandels in der DDR. Organisation und Arbeitsweise. Köln: Wissenschaft und Politik 1978. (Abhandlungen zum Ostrecht. 15.) <LI>Wörterbuch der Außenhandelspraxis. Ein Nachschlagewerk rund um das Außenhandelsgeschäft. Autorenkoll. u. Ltg. v. B. Stassen u. H. Schrader. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 122–131 Außenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausweis für Arbeit und SozialversicherungSiehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Aw. wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Ah. ist wichtigster Teilbereich der Aw. Über den Ah. werden die meisten anderen Formen der Aw.-Tätigkeit wie wissenschaftlich-technische…
DDR A-Z 1985
Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) / Deutsche Kommunistische Partei (DKP) (1985)
Unter Führung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht auf dem Gründungsparteitag (30. 12. 1918–1. 1. 1919 in Berlin) entstanden, erstrebte die KPD das Rätesystem und die Diktatur des Proletariats. Sie wurde 1919 Mitglied der Komintern, doch blieb sie anfangs in Programm und Politik unabhängig von Moskau. Nach mehreren Führungskrisen kam es unter Leitung Ernst Thälmanns (1925–1933) zur Stalinisierung der KPD; trotz Widerstand und Abspaltungen geriet die Partei in immer größere Abhängigkeit von der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU). In der NS-Zeit arbeitete die KPD illegal weiter; sie hatte im Widerstand große Blutopfer zu tragen. Am 11. 6. 1945 trat die KPD mit einer neuen Programmatik an die Öffentlichkeit. Darin setzte sie sich für die parlamentarisch-demokratische Republik ein und erklärte, „daß der Weg, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, falsch wäre“. Am 19./20. 4. 1946 erfolgte in der sowjetisch besetzten Zone (nicht zuletzt unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht) die Vereinigung von SPD und KPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). In Westdeutschland scheiterten die Vereinigungsbestrebungen, die westdeutsche KPD blieb organisatorisch selbständig, wurde jedoch vom ZK der SED angeleitet. Im 1. Bundestag war sie durch 13 Abgeordnete vertreten, bei den Wahlen 1953 erhielt sie nur noch 2,2 v.H. der Stimmen. Nach dem Verbot der KPD durch das Bundesverfassungsgericht (17. 8. 1956) verstärkte sich die Abhängigkeit der in der Illegalität weiter existierenden KPD von der SED. Die KPD vertrat nicht nur bedingungslos die politische Linie der SED, verschiedene führende SED-Mitglieder (z.B. Erich Glückauf) wurden direkt in das KPD-Politbüro aufgenommen. Die KPD-Führung unter Max Reimann residierte in Berlin (Ost), sie lenkte die illegale Parteiorganisation einerseits durch in die Bundesrepublik Deutschland reisende Instrukteure des ZK, andererseits durch westdeutsche Funktionäre, die ihre Direktiven in Berlin (Ost) oder im benachbarten Ausland erhielten. Die Mitgliederzahl der KPD ging von ca. 70.000 beim Verbot auf 7.000 (1968) zurück. Die Finanzierung der illegalen Arbeit erfolgte daher weitgehend durch die SED. Zur Schulung ihrer Mitglieder unterhielt die KPD in der DDR 4 Parteischulen; ihre Agitation wurde durch den „Freiheitssender 904“ aus der DDR unterstützt. Die Führung der illegalen KPD verstärkte ab 1965 die Bemühungen um Aufhebung des Parteiverbots, sie ging [S. 737]zur „offenen Arbeit“ über, brachte kommunistische Wochenschriften heraus usw. Eine Neugründung wurde jedoch kategorisch abgelehnt, statt dessen beharrte die KPD auf ihrer Wiederzulassung (Infiltration). Diese Taktik wurde 1968 geändert und am 26. 9. 1968 auf einer Pressekonferenz die Gründung der Deutschen Kommunistischen Partei, der DKP, bekanntgegeben. Die DKP unterbreitete am 23. 1. 1969 eine „Grundsatzerklärung“, in der sie eine „reale politische Demokratie für das Volk“ forderte. Eine „schematische Nachahmung des in der DDR beschrittenen Weges“ erklärte die DKP für nicht möglich. Der 1. Parteitag (12./13. 4. 1969 in Essen) bestätigte diese Linie, bekräftigte aber die politische Bindung an die SED und den Weltkommunismus Moskauer Prägung. Die Partei zählte 22.000 Mitglieder; es gelang ihr, über die Kader der alten KPD hinaus in neue Schichten, vor allem der Jugend, vorzustoßen. Unter Führung von Kurt Bachmann konnte die DKP zwar in Hochschulen und Betrieben einen gewissen Einfluß gewinnen, der Massendurchbruch gelang ihr jedoch nicht. Bei der Bundestagswahl 1972 erhielt die DKP nur 0,3 v.H. der Stimmen. Auf ihrem III. Parteitag (2.–4. 11. 1973) besaß die DKP fast 40.000 Mitglieder. Parteivorsitzender wurde Herbert Mies, der auch vom IV. Parteitag (19.–31. 3. 1976) sowie vom V. und VI. Parteitag (20.–22. 10. 1978 bzw. 29.–31. 5. 1981) und vom VII. Parteitag (6.–8. 1. 1984) bestätigt wurde. Zentralorgan ist „Unsere Zeit“ (UZ), seit Oktober 1973 Tageszeitung (Chefredakteur: Georg Polikeit). Die Mitgliederzahl stagniert. Auch die Nebenorganisationen (die Jugendorganisation „Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend“, die Kinderorganisation „Junge Pioniere“, die Studentenorganisation „MSB Spartakus“) verzeichnen nur an einigen Orten einen Mitgliederzuwachs. Bei der Bundestagswahl 1976 erreichte die DKP mit 118.000 Stimmen einen Anteil von 0,3 v.H. aller abgegebenen gültigen Stimmen, 1980 mit 72.230 Stimmen nur noch 0,2 v.H. und ebenfalls 1983 mit 64.986 Stimmen 0,2 v.H. Zunehmend hat sich die DKP auch offen zur Politik der SED bekannt; sie hält Distanz zum Eurokommunismus und beruft sich auf die Tradition der KPD. Allerdings wird diese Traditionslinie auch von den links von der DKP stehenden kleineren kommunistischen („maoistischen“) Gruppen beansprucht, so von der KPD (die sich inzwischen auflöste), dem KBW, der KPD-ML, der MLPD, dem Kommunistischen Bund u.a. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 736–737 Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonföderationUnter Führung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht auf dem Gründungsparteitag (30. 12. 1918–1. 1. 1919 in Berlin) entstanden, erstrebte die KPD das Rätesystem und die Diktatur des Proletariats. Sie wurde 1919 Mitglied der Komintern, doch blieb sie anfangs in Programm und Politik unabhängig von Moskau. Nach mehreren Führungskrisen kam es unter Leitung Ernst Thälmanns (1925–1933) zur Stalinisierung der KPD; trotz Widerstand und Abspaltungen geriet die Partei in immer größere Abhängigkeit…
DDR A-Z 1985
Staatsbürgerschaft (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder „Staatsbürger der DDR“ bereits seit 1957 in gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Daneben gab es aber weiterhin wie z. B. im Wahlgesetz 1958 den Begriff „Deutsche Staatsangehörigkeit“. Der Staatsratserlaß vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 128), der allen vor dem 13. 8. 1961 Geflüchteten Straffreiheit versprach, bezeichnet die Flüchtlinge und alle legal in den Westen übergesiedelten Bürger als „Bürger der DDR, die außerhalb der DDR wohnen“. Auch das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz vom 13. 10. 1966 (GBl. I, S. 81) gebraucht den Begriff „Bürger der DDR“. Mit dem Gesetz über die St. der Deutschen Demokratischen Republik (St.-Gesetz) vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 3) erging erstmals zu dieser Frage ein Regelungsgesetz. Das Gesetz legt zunächst fest, wen die DDR als Staatsbürger in Anspruch nimmt. Es sind dies alle [S. 1278]Personen, a) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, in der DDR ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hatten und die St. der DDR nicht verloren haben, b) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb der DDR hatten, danach keine andere St. erworben haben und entsprechend ihrem Willen durch Registrierung bei einem dafür zuständigen Organ der DDR als Bürger der DDR geführt werden, c) die nach den geltenden Bestimmungen die St. der DDR erworben und sie seitdem nicht verloren haben. Die St. der DDR wird erworben a) durch Abstammung, b) Geburt auf dem Territorium der DDR oder c) Verleihung. Ein Kind erwirbt mit seiner Geburt die St. der DDR, wenn die Eltern oder ein Elternteil Staatsbürger der DDR sind. Ein auf dem Territorium der DDR geborenes Kind erwirbt die St. der DDR, wenn es durch seine Geburt eine andere St. nicht erworben hat. Ein Findelkind auf dem Territorium der DDR ist Staatsbürger der DDR, sofern der Besitz einer anderen St. nicht nachgewiesen wird. Auf Antrag kann einem Bürger eines anderen Staates oder einem Staatenlosen die St. der DDR verliehen werden, „wenn er sich durch sein persönliches Verhalten und seine Einstellung zur Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik der Verleihung der St. der Deutschen Demokratischen Republik würdig erweist und der Verleihung keine zwingenden Gründe entgegenstehen“. Der Antragsteller soll in der Regel seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der DDR haben. Minderjährige erwerben mit der Verleihung der St. der DDR an die Eltern die St. der DDR, wenn der Antrag auch für sie gestellt ist. Das gilt auch, wenn nur ein Elternteil durch Verleihung Staatsbürger der DDR wird. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die St. der DDR geht verloren durch a) Entlassung, b) Widerruf der Verleihung oder c) Aberkennung. Ein Staatsbürger der DDR kann auf seinen Antrag aus der St. der DDR entlassen werden, wenn er seinen Wohnsitz mit Genehmigung der zuständigen staatlichen Organe der DDR außerhalb der DDR hat oder nehmen will, er eine andere St. besitzt oder zu erwerben beabsichtigt und der Entlassung aus der St. der DDR keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Darüber ist eine Urkunde auszuhändigen. Werden Eltern aus der St. der DDR entlassen, so erstreckt sich die Entlassung auch auf ihre minderjährigen Kinder, wenn der Antrag für sie gestellt war. Wird der Antrag nur von einem Elternteil gestellt, ist der andere Elternteil zu hören. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die Verleihung der St. kann widerrufen werden, wenn der Bürger bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat, welche die Verleihung der St. der DDR ausgeschlossen hätten, oder sich der Bürger der St. der DDR durch grobe Mißachtung der mit ihrer Verleihung übernommenen Verpflichtung nicht würdig erweist. Die St. kann Bürgern, die ihren Wohnsitz oder Aufenthalt außerhalb der DDR haben, wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten aberkannt werden. Durch Gesetz zur Regelung von Fragen der St. vom 16. 10. 1972 verloren die Flüchtlinge aus der DDR, welche die DDR nach dem St.-Gesetz für sich in Anspruch genommen hatte, mit dem 17. 10. 1972 die St. der DDR. Der Verlust wurde auch für Abkömmlinge der Flüchtlinge, die als Abkömmlinge von DDR-Bürgern ursprünglich in Anspruch genommen worden waren, angeordnet. Durch VO vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 348) wurde darüber hinaus auch Flüchtlingen sowie ihren Abkömmlingen, die die DDR vor dem 1. 1. 1982 verlassen hatten, die St. mit Wirkung vom 1. 7. 1982 an aberkannt. Wegen des „ungesetzlichen“ Verlassens der DDR sollen diese Personen nicht mehr strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wegen anderer Delikte, z.B. Fahnenflucht (§ 254 StGB-DDR; Staatsverbrechen) oder anderer Straftaten gegen die staatliche Ordnung (Strafrecht, VII.) geht indessen die Strafverfolgung weiter. Die Bundesrepublik Deutschland hält an einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit fest. Eine Möglichkeit, die St. der DDR mit der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit zu vereinen, ist, die St. der DDR als eine Regelungsform der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit anzusehen. Voraussetzung für diese Vorstellung ist, daß an einem Relikt staatlicher deutscher Einheit festgehalten wird. Das entspricht den Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Urteil vom 31. 7. 1973 — 2 BvF 1/73 — (BVerfGE 36, S. 1 ff.). Die DDR lehnt diese Auffassung noch ab. Die DDR hat mit der UdSSR, mit der Ungarischen Volksrepublik, der Volksrepublik Bulgarien, der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Mongolischen Volksrepublik Verträge zur Regelung von Fragen der doppelten St. abgeschlossen. Diese Verträge dienen der Vermeidung doppelter St. Danach behalten Personen, die am Tage des Inkrafttretens der Verträge aufgrund der Gesetzgebung der vertragschließenden Staaten deren Staatsbürger sind, nur die St. eines der vertragschließenden Staaten. Diese Personen können innerhalb eines Jahres vom Tage des Inkrafttretens der Verträge an optieren, welche St. sie behalten wollen. Personen, die eine Option nicht ausüben, behalten die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet sie am Tage des Ablaufs der Frist ihren Wohnsitz haben. Für Minderjährige können die Eltern die Option ausüben. Kommt keine übereinstimmende Erklärung der Eltern zustande, behalten die Minderjährigen die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet die Eltern am Tage des Ablaufes der genannten Frist ihren Wohnsitz hatten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1277–1278 Staatsbewußtsein, sozialistisches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsfunktionärSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder…
DDR A-Z 1985
Exportpreis (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Als E. wird der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte, vereinbarte oder erzielbare Preis angesehen. Der E. kann in Valuta oder [S. 369]— nach Umrechnung mittels des Valutakurses — in Valutagegenwerten ausgedrückt sein. Bis zur Einführung des im Rahmen der Reform des Außenwirtschaftssystems der DDR (Außenwirtschaft und Außenhandel, III.) im Jahre 1971 für alle zentralgeleiteten exportierenden Betriebe durchgesetzten einheitlichen Betriebsergebnisses (erprobt 1968 in allen zentralgeleiteten Betrieben einzelner Industriezweige, angewandt 1969) war bei der Bildung des E. grundsätzlich vom Tatbestand der Trennung des Außen- und Binnenmarktes in preislich-finanzieller und in organisatorischer Hinsicht auszugehen. Die fehlende Verbindung zwischen dem für die Abrechnung des Exportbetriebes ursprünglich maßgeblichen Inlandspreis und dem E. wurde durch ein über den Staatshaushalt geführtes Preisausgleichskonto hergestellt (Subventionierung des Exportes). Durch die angestrebte „Konfrontation der Betriebe mit dem Weltmarkt“ sollte die Isolierung der Exportbetriebe von diesem aufgehoben und auf diesem Wege die bislang mangelnde Interessiertheit der Betriebe an Exportgeschäften überwunden werden. Einen ersten Versuch in dieser Richtung bildete die Einführung des sog. Normativ-Außenhandelsergebnisses (Export). Dieser Versuch scheiterte jedoch, da das Ergebnis — wie im alten System — auf dem durch planwirtschaftliche Eingriffe verzerrten inländischen Preisniveau beruhte. Im Jahr 1968 wurde das Normativ durch eine sich an den Auslandspreisen — genauer den Weltmarktpreisen — orientierende Abrechnungsmethode abgelöst. Der E. ist insbesondere durch die seit 1975 geltenden neuen Preisbildungsprinzipien im RGW beeinflußt worden. Danach bestimmen sich die Preise im RGW-Intrablockhandel nach den durchschnittlichen Weltmarktpreisen der jeweils vorangegangenen 5 Jahre. Auf dem Weltmarkt sind jedoch die wichtigsten Rohstoffpreise weit stärker als die Preise für Fertigwaren gestiegen. Dies ermöglicht rohstoffreichen Ländern wie der Sowjetunion eine starke, rohstoffarmen Ländern wie der DDR nur eine geringe Erhöhung des E. Der endgültige E. bildet sich anhand dieses Maßstabes je nach Marktlage und Verhandlungsposition bzw. -geschick der Marktpartner. Mit der Umorientierung geht der E., der bei dieser Art der Ergebnisbildung der Exportbetriebe mit dem früher zwischen AHB und Exportbetrieb gebildeten Valutaverrechnungspreis identisch ist, direkt in das Betriebsergebnis ein. Um die Kombinate in ihrer Exporttätigkeit zu stimulieren, geht auch das Ergebnis der AHB in das einheitliche Betriebsergebnis ein. Das einheitliche Betriebsergebnis und damit die Konstruktion des E. haben sich offenbar bewährt, da sie für den Planungszeitraum 1981 bis 1985 verbindlich sind (Außenwirtschaft und Außenhandel, VII; Währung/Währungspolitik, III. A.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 368–369 Exportprämie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Exquisit- und DelikatlädenSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Als E. wird der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte, vereinbarte oder erzielbare Preis angesehen. Der E. kann in Valuta oder [S. 369]— nach Umrechnung mittels des Valutakurses — in Valutagegenwerten ausgedrückt sein. Bis zur Einführung des im Rahmen der Reform des Außenwirtschaftssystems der DDR (Außenwirtschaft und Außenhandel, III.) im Jahre 1971 für alle zentralgeleiteten exportierenden Betriebe durchgesetzten…
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Prognose (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Als P. werden in der DDR „wissenschaftlich begründete Aussagen über Inhalt, Richtung, Umfang und Beziehungen von bisher nicht bekannten, aber real möglichen oder wirklichen Sachverhalten“ bezeichnet, „die auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Theorie aus bekannten Gesetzesaussagen und Aussagen über gewisse Anfangs- und Randbedingungen des zu prognostizierenden Prozesses mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden abgeleitet werden. Sie haben das Ziel, Erkenntnisvorlauf für die aktive Gestaltung der Zukunft zu schaffen“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1982, S. 718). Da der Marxismus-Leninismus sich als einzige „wissenschaftliche Theorie“ über die Entwicklung von Natur und Gesellschaft begreift, er weiterhin für sich in Anspruch nimmt, die grundlegenden Gesetzmäßigkeiten auch der zukünftigen Entwicklung erkannt zu haben, seien damit erstmals die Möglichkeiten einer bewußten Gestaltung der Zukunft auf der Grundlage wissenschaftlicher P. gegeben. Durch die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln, durch die Entwicklung des Systems zentraler Leitung und Planung der Volkswirtschaft, durch die gegebene führende Rolle der Partei im politischen System usw. gebe es nunmehr in der DDR neben der wissenschaftlichen Theorie auch die gesellschaftlichen Verhältnisse und materiellen Voraussetzungen, die eine planmäßige Gestaltung der Zukunft in allen Bereichen ermöglichen. Es entspricht dem Wissenschaftsanspruch des Marxismus-Leninismus, daß er das „Kommunistische Manifest“ (1848) von Karl Marx und Friedrich Engels als erste Gesellschafts-P. im eigentlichen Sinne bezeichnet. Der „bürgerlichen Zukunftsforschung“ (Futurologie) wird mit der gleichen Begründung unterstellt, daß sie „nicht auf wissenschaftlichen Grundlagen aufbaut“ und daher „außer einzelnen Detailaussagen keine wissenschaftliche Gesellschafts-P. aufstellen“ könne. In der zweiten Hälfte der 60er Jahre gab es in der DDR im Gefolge der damals zeitweilig verstärkten Rezeption von Systemtheorie (System/Systemtheorie) und Kybernetik verbreitet Versuche, das methodische Instrumentarium für eine umfassende Gesellschafts-P. zu entwickeln. Als „Prognostik“ („Gesamtheit der Arbeiten, Methoden und wissenschaftlichen Auffassungen, die der Ausarbeitung von P. dienen“: Lexikon der Wirtschaft. Arbeit — Bildung — Soziales, Berlin [Ost] 1982, S. 746) entstand ein neuer Wissenschaftszweig im Rahmen der Gesellschaftswissenschaften. Die seinerzeit vorgestellten ersten Gesellschafts-P. mit einem Zeithorizont von 15 bis 20 Jahren erwiesen sich als zu spekulativ, da es an den entsprechenden Ausgangsdaten ebenso fehlte, wie an einem zureichenden Instrumentarium zur Voraussage zukünftiger Entwicklungen in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. P. mit einem derartigen umfassenden und langfristigen Anspruch finden sich in den 70er Jahren kaum noch. Statt dessen wird die Handhabung von P. heute sektoral und aufgabenspezifisch begrenzt. So sind z.B. im Bereich der Gesellschaftspolitik an die Stelle ambitionierter P. zur Entwicklung der Gesamtgesellschaft die Sozialpolitik und die Sozialplanung mit eingeschränkteren Aufgaben und Zielen getreten (Sozialindikatoren). In diesem Sinne haben P. gegenwärtig als Voraussicht der mittel- und langfristigen Entwicklung der Volkswirtschaft (Planungen über Zeiträume von mehr als 10 Jahren), als Voraussagen der Bevölkerungsentwicklung (Bevölkerung) und den damit zusammenhängenden Fragen der Arbeitskräfte- und Berufsstruktur sowie der Bildungsökonomie und vor allem als Instrument zur Planung des wissenschaftlich-technischen (w.-t.) Fortschritts Bedeutung behalten. Mit Hilfe der w.-t. P. sollen „aussichtsreiche Ziele und Aufgaben für die Forschung und Entwicklung zur Beschleunigung des w.-t. Fortschrittes“ ermittelt und zutreffend vorausgesagt werden. Derartige P. werden nicht zuletzt im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) angestellt. Sie sollen aber auch für w.-t. Teilbereiche von Kombinaten, Forschungsinstituten und Industriezweigen erarbeitet werden. In einem engen Zusammenhang mit derartigen w.-t. P. stehen P. der Technologie; diese stellen gleichsam deren praxisbezogene Ergänzung dar, sollen sie doch Auskunft geben über die Hauptentwicklungsrichtungen der technologischen Verfahren und deren Anwendungsmöglichkeiten in der Volkswirtschaft zur Durchsetzung von Intensivierung und Rationalisierung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1056 Produktivkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Progress Film-VerleihSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Als P. werden in der DDR „wissenschaftlich begründete Aussagen über Inhalt, Richtung, Umfang und Beziehungen von bisher nicht bekannten, aber real möglichen oder wirklichen Sachverhalten“ bezeichnet, „die auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Theorie aus bekannten Gesetzesaussagen und Aussagen über gewisse Anfangs- und Randbedingungen des zu prognostizierenden Prozesses mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden abgeleitet werden. Sie haben das Ziel,…
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Zivilrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 I. Begriff und Gegenstand Das Z. ist ein eigenständiges Rechtsgebiet innerhalb der einheitlichen sozialistischen Rechtsordnung der DDR. Es regelt Beziehungen, die von den Bürgern zur Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse mit Betrieben sowie untereinander eingegangen werden, und dient dem Schutz des sozialistischen Eigentums sowie des Eigentums der Bürger. Die Bestimmungen des Z. beruhen auf dem Prinzip der Einheit von Rechten und Pflichten und der Übereinstimmung von persönlichen Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen. Sie räumen den Bürgern auf der Basis der vorgegebenen sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnisse sowie der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten das Recht ein, ihre persönlichen Verhältnisse zu gestalten. Im Rahmen ihrer Versorgungsaufgaben gegenüber der Bevölkerung nehmen auch Betriebe als juristische Personen am Z.-Verkehr teil. Das gleiche gilt für staatliche Organe und Einrichtungen, gesellschaftliche und andere rechtlich selbständige Organisationen und Vereinigungen. Entsprechend der marxistisch-leninistischen Gesellschafts- und Wirtschaftstheorie wird das Z. nicht mehr als Privatrecht verstanden und bildet nicht mehr das rechtliche Kernstück des Wirtschaftssystems. Die Rechtsbeziehungen der sozialistischen Betriebe untereinander werden nicht durch das Z., sondern durch das Wirtschaftsrecht geregelt; die Bestimmungen des Z. finden hierauf allenfalls subsidiäre Anwendung. Auch sonst finden zivilrechtliche Bestimmungen in anderen Rechtsbereichen Anwendung, sofern diese keine speziellen Regelungen enthalten. [S. 1554]<II. Entwicklung und Normenmaterie> Der Kernbereich des Z. der DDR ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) kodifiziert, das am 1. 1. 1976 in Kraft getreten ist. Das ZGB hat das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) von 1896 abgelöst, das zusammen mit einer Reihe reichsrechtlicher Gesetze zivilrechtlichen Charakters bis 1975 auch in der DDR formell fortgegolten hat (zu den aufgehobenen Rechtsvorschriften siehe § 15 EGZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I, S. 517). Das ZGB ist grundsätzlich auch auf die bei seinem Inkrafttreten bestehenden Z.-Verhältnisse anzuwenden, soweit nicht das Einführungsgesetz zum ZGB ausdrücklich Ausnahmen vorsieht, was nur in wenigen Fällen geschieht. Trotz der Fortgeltung des BGB und anderer reichsrechtlicher Bestimmungen auch in der DDR bis 1975 hat das Z. zwischenzeitlich durch Gesetzgebungsakte und Rechtsprechung erhebliche Veränderungen erfahren. Wichtige, die Substanz des Z. betreffende Rechtsakte, die z. T. wieder aufgehoben wurden, zum Teil aber auch weitergelten, waren: das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. 5. 1950 (GBl. I, S. 437); das Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27), durch das die Bestimmungen des BGB über den Dienstvertrag (§§ 611 ff.) für das Arbeitsrecht gegenstandslos wurden; die Grundstücksverkehrsverordnung vom 11. 1. 1963 (GBl. II, S. 159); das Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 19) mit Änderungen des Erbrechts des Ehegatten und des nichtehelichen Kindes; das Vertragsgesetz vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 107), durch das weite Teile des Schuldrechts des BGB für den sozialistischen Sektor gegenstandslos wurden; die Verordnung über die Lenkung des Wohnraumes vom 14. 9. 1967 (GBl. II, S. 733), durch die das Mietrecht des BGB mit einem verwaltungsrechtlichen Zuweisungsverfahren gekoppelt wurde. Bedeutung für das Z. hatte auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 (GBl. I, S. 199), deren grundlegende Bestimmungen zum Eigentum (Art. 9–16) die zwischenzeitlich erfolgte Umgestaltung der Eigentumsordnung sanktionierten und damit zugleich den Rahmen für die Interpretation der eigentumsrechtlichen Regelungen des BGB absteckten. Darüber hinaus unterlagen jedoch auch alle übrigen Normen des Z. grundsätzlich einer veränderten Auslegbarkeit unter dem Gesichtspunkt der Sozialistischen Gesetzlichkeit und der für die politische Ordnung der DDR geltenden gesellschaftspolitischen Wertmaßstäbe. Im Ergebnis galt daher auch schon vor der Aufhebung des BGB in der DDR ein anderes Z. als in der Bundesrepublik Deutschland. Die erklärte Absicht, das BGB durch ein eigenes Zivilgesetzbuch abzulösen, bestand seit 1958 (V. Parteitag der SED). Dieses sollte nach der ursprünglichen Planung am 1. 1. 1962 in Kraft treten. Dieser Termin konnte vor allem wegen zwischenzeitlicher konzeptioneller Änderungen des Z. nicht eingehalten werden. Im Laufe der Jahre sind mehrere Entwürfe ausgearbeitet worden, jedoch nicht zur Ausführung gekommen. Das verabschiedete ZGB beruht auf einem Entwurf, der der Volkskammer im September 1974 vorgelegt, sodann von dieser dem Rechtsausschuß zur Einarbeitung vorgeschlagener Änderungen zugeleitet und nach erneuter Einbringung am 19. 6. 1975 verabschiedet wurde. Keiner der Entwürfe ist veröffentlicht worden. III. Das ZGB von 1975 A. Gliederung Das ZGB besteht aus 480 Paragraphen, es ist damit die kürzeste aller bekannten Z.-Kodifikationen (auch im Vergleich mit sozialistischen Staaten). Es ist in 7 Teile gegliedert: 1. Grundsätze des sozialistischen Z.; 2. Das sozialistische Eigentum und das persönliche Eigentum; 3. Verträge zur [S. 1555]Gestaltung des materiellen und kulturellen Lebens; 4. Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung; 5. Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums vor Schadenszufügung; 6. Erbrecht; 7. Besondere Bestimmungen für einzelne Z.-Verhältnisse. Mit dieser Gliederung verläßt das ZGB das traditionelle, von der Pandektenwissenschaft beeinflußte Aufbauschema westeuropäischer, aber auch sozialistischer (UdSSR, Polen, Ungarn) Zivilgesetzbücher, das an unterscheidbaren Gegenständen (Personen, Sachen, Verträgen) und systematisch aufeinander bezogenen Rechtsinstituten orientiert ist. Der für die Gliederung des ZGB (im Anschluß an das tschechoslowakische ZGB von 1964) maßgebliche Ordnungsgesichtspunkt ist die sachliche Zusammengehörigkeit sozialer Tatbestände (Lebensbereiche). Auffallendstes Ergebnis ist das Fehlen von geschlossenen Teilen, die dem „Allgemeinen Teil“ und dem „Sachenrecht“ des BGB entsprechen würden. Die vergleichbaren Bestimmungen sind auf die verschiedenen Teile des ZGB unter dem Gesichtspunkt ihrer sachlichen Zugehörigkeit verteilt. Die hinter dem Verzicht auf einen „Allgemeinen Teil“ stehende Absicht, den hohen Abstraktionsgrad des BGB zu vermeiden und eine größere Verständlichkeit der Z.-Normen für Laien zu erzielen, kann nur teilweise als gelungen bezeichnet werden, da auch das ZGB ohne allgemeine Bestimmungen von hoher Abstraktion, wenn auch an anderer Stelle, nicht auskommt. Im Ergebnis stellt das ZGB einen Kompromiß zwischen den beiden Aufbauprinzipien dar. Am klarsten durchgeführt ist die Gliederung nach Lebensbereichen bei den Teilen 4 (Nutzungsverhältnisse), 5 (Schadensersatzrecht) und 6 (Erbrecht), während der umfangreichste Teil 3 (Verträge zur Gestaltung des materiellen und kulturellen Lebens) zwar von der Überschrift her eine scheinbare Klammer unter dem Aspekt realer Zusammengehörigkeit erhalten hat, in Wirklichkeit aber ein „Schuldrecht“ im herkömmlichen Sinne darstellt. Keines der beiden genannten Aufbauprinzipien wird im 7. Teil (Besondere Bestimmungen über einzelne Z.-Verhältnisse) sichtbar, wo mit der nicht überzeugenden Begründung, atypische Fallregelungen zusammenfassen zu wollen, allgemeine, schuldrechtliche und sachenrechtliche Bestimmungen ohne sachlichen und systematischen Zusammenhang geregelt sind. B. Konzeption des ZGB Obwohl das ZGB eine Z.-Konzeption realisiert, die die Anwendbarkeit des Z. auf die Rechtsverhältnisse der Bürger beschränkt und Betriebe am Z.-Verkehr nur insoweit teilnehmen läßt, als sie Rechtsverhältnisse mit Bürgern eingehen, ergibt sich aus der Wirklichkeit eine Umkehr der Problemlage. Angesichts der bestehenden sozialistischen Produktionsverhältnisse müssen die Bürger die Masse der über das Z. abzuwickelnden Versorgungsbeziehungen mit Betrieben des sozialistischen Sektors (Kauf, Miete, Dienstleistungen usw.) oder gar Staatsorganen (Bodennutzung) eingehen, während das Rechtsverhältnis zwischen Bürgern eine geringere Rolle spielt. Das Z. ist daher in erster Linie Versorgungsrecht, nämlich das rechtliche Instrumentarium zur Realisierung der staatlichen Versorgungspolitik gegenüber der Bevölkerung, soweit diese nicht über andere Instrumentarien abgewickelt wird. Die vorgegebene ökonomische und reale Ungleichheit der Partner in den meisten Z.-Verhältnissen versucht das ZGB durch einen bewußten Verzicht auf den für das herkömmliche Z. charakteristischen Grundsatz der formalen Gleichheit der Partner auszugleichen. Dies findet darin seinen Ausdruck, daß die Verpflichtung der Betriebe zur Erfüllung ihrer Versorgungsaufgaben gegenüber der Bevölkerung auch im ZGB ausgesprochen wird (§ 10), daß für sie im Rahmen dieser Aufgaben eine generelle Pflicht zum Vertragsabschluß (Kontrahierungszwang) festgelegt wird (§ 12), daß ihnen zusätzliche Pflichten bei besonderen Vertragsverhältnissen auferlegt werden (so etwa beim Kauf eine Informations- und Beratungspflicht), daß für sie im Vertragsrecht weitgehende Garantiepflichten und im Schadensersatzrecht strengere Verantwortungskriterien gelten als für Bürger. Inwieweit all diese Bestimmungen, die das ZGB insgesamt verbraucherfreundlich erscheinen lassen, ausreichen, die Gefahren einer faktischen Monopolstellung der Betriebe zu neutralisieren, muß angesichts andauernder Versorgungsengpässe in der Praxis, die eine tatsächliche Geltendmachung der Konsumentenrechte häufig nicht sinnvoll erscheinen lassen, zweifelhaft bleiben. Unter dem Gesichtspunkt der Versorgungsfunktion des Z. sind auch die unter Berufung auf das Recht auf Mitwirkung (§ 9) für einige Z.-Verhältnisse vorgesehenen gesellschaftlichen Beteiligungsformen zu sehen, so im Mietrecht die Mietergemeinschaften, die insbesondere Eigeninitiative bei der Instandhaltung der Häuser entwickeln sollen, und im Kaufrecht die Kundenbeiräte und Ausschüsse, die beratend und kontrollierend tätig werden sollen. C. Staatliche Einwirkungen Entsprechend der Instrumentalfunktion des Z. bei der Planung und Leitung gesellschaftlicher Prozesse sind in das ZGB eine Reihe von Instrumentarien aufgenommen worden, die eine Lenkung und Kontrolle von Z.-Verhältnissen durch den Staat oder gar seine Beteiligung an ihnen gewährleisten sollen. So verpflichtet § 13 jedermann, „die gesellschaftlichen Erfordernisse zu berücksichtigen“ und „die Regeln des sozialistischen Zusammenlebens einzuhalten“. § 15 bestimmt, daß Rechte „entsprechend ihrem gesellschaftlichen Inhalt und ihrer Zweckbestimmung auszuüben“ sind, und erklärt eine den „Grundsätzen der sozialistischen Moral“ widersprechende Rechtsverfolgung für unzulässig. Diesen allgemeinen Generalklauseln des Ordre public steht eine Vielzahl weiterer Gemeinwohlfloskeln im Zusammenhang mit konkreten Regelungen zur Seite, die bei der Anwendung und Auslegung der Bestimmungen zu beachten sind. Einige Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer staatlichen Genehmigung. Dies gilt vornehmlich für Grundstücksgeschäfte (einschließlich des Kaufpreises, der Einräumung eines Vorkaufsrechts, eines Wege- und Überfahrtrechts, eines Nutzungsrechts an land- und forstwirtschaftlich nicht genutzten Bodenflächen sowie der Bestellung und Abtretung einer Hypothek), aber auch z.B. für den Erbschaftserwerb durch einen Betrieb oder durch eine Organisation und die Vereinbarung einer Zahlung in fremder Währung. Eng hiermit verbunden ist die Bindung der Vertragspartner an die staatlichen Güte-, Sicherheits-, Schutz- und Preisvorschriften, die grundsätzlich Vertragsinhalt sind (§§ 61, 62). Eine Sonderform der Genehmigungspflicht sieht das Mietrecht vor. Mietverhältnisse können nur auf der Grundlage staatlicher Zuweisung von Wohnraum geschlossen werden, und auch die Vereinbarung des Mietpreises beruht auf staatlicher Festsetzung (§§ 99, 103). Bei einigen Rechtsgeschäften verzichtet das ZGB auf zivilrechtliche Formen ihrer Begründung und ersetzt sie durch verwaltungsrechtliche. So werden die Rechtsinstitute „Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken“ (§§ 287–290) und „Persönliche Nutzung genossenschaftlich genutzten Bodens“ (§§ 291–294) nicht durch Vertrag, sondern durch Verleihung bzw. Zuweisung, also [S. 1556]durch Verwaltungsakt, begründet. Dementsprechend kann das Nutzungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder durch Verwaltungsakt entzogen werden (Bodenrecht). Die Entstehung eines Z.-Verhältnisses aufgrund staatlichen Antrages bzw. einer Rechtsvorschrift ist auch bei der Bestellung einer Aufbauhypothek und der Einrichtung eines Kontos möglich. Schließlich kennt das ZGB eine Reihe von Fällen, in denen der Staat in die Rechte eines Z.-Subjekts eintritt. Dies gilt insbesondere für die Einziehung des zu Unrecht Erlangten bei nichtigen Verträgen (§ 69 II), ferner aber auch im Hinblick auf Aneignungsrechte des Staates (bei Grundstücksaufgabe, herrenlosen Sachen von erheblichem gesellschaftlichem Wert, nicht abgeholten Fundsachen, Schatzfund, Entzug des Nutzungsrechts an volkseigenen Grundstücken). Schließlich ist der Staat gesetzlicher Erbe, wenn keine Erben bis zur dritten Ordnung vorhanden sind (§ 369). IV. Inhaltliche Schwerpunkte und Besonderheiten Trotz grundlegender Unterschiede der Funktion und Konzeption des ZGB im Vergleich zum BGB werden von ihm im wesentlichen die gleichen Rechtsfragen, zuweilen unter anderer Kennzeichnung, andersartiger Zuordnung oder andersartiger Anwendbarkeit und schließlich häufig in geringerer rechtlicher Ausformung, behandelt. Dabei enthält das ZGB eine Reihe von Regelungen, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Diskussion und der Rechtsprechung zum BGB verwerten und die als Weiterentwicklungen und zum Teil auch als Verbesserungen des bisherigen Z. angesehen werden können. A. Allgemeine Regeln Der Verzicht auf einen „Allgemeinen Teil“ hat zu einer Verlagerung zahlreicher allgemeiner Regeln in den Rahmen der allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmungen geführt. Daneben finden sich allgemeine Regeln vor allem im 1. und 7. Teil des ZGB. Die Rechtsfähigkeit (§ 6) wird den Bürgern in generell und gegenständlich beschränkter Weise gewährt. Bei der Geschäftsfähigkeit („Handlungsfähigkeit“, §§ 50–52) setzt das ZGB die Grenze der Geschäftsunfähigkeit auf 6 Jahre herunter und führt für Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, eine volle Geschäftsfähigkeit hinsichtlich eigener Mittel ein. Das ZGB verzichtet auf die komplizierte und für den Laien schwer zugängliche Unterscheidung zwischen allgemeinen Bestimmungen für Willenserklärungen und Verträge einerseits und Schuldverhältnissen aus Verträgen andererseits, sondern orientiert sich von vornherein an der Figur des Vertrages als dem wichtigsten Rechtsgeschäft bei der Gestaltung zivilrechtlicher Verhältnisse, und es erstreckt die Geltung der allgemeinen Vertragsbestimmungen auch auf einseitige Rechtsgeschäfte und andere nicht durch Verträge begründete Rechte und Pflichten. Bestimmungen über juristische Personen enthält das ZGB nicht mehr. Das Vereinsrecht ist in der VO vom 6. 11. 1975 (GBl. I, S. 723) geregelt (Freiwillige Gerichtsbarkeit); für Stiftungen gibt es einstweilen keine Nachfolgeregelungen. Soweit juristische Personen unter der Bezeichnung Betriebe im ZGB angesprochen sind, beziehen sich die betreffenden Regelungen auf deren Teilnahme am Z.-Verkehr. Bei den Bestimmungen über die Verjährung (§§ 472–480) ist die Verkürzung der längsten Verjährungsfristen von 30 auf 10 Jahre am auffallendsten. B. Sachenrecht An sachenrechtlichen Materien finden sich im ZGB über mehrere Teile verstreut Bestimmungen zum Eigentum (§§ 17–42, 295–311), über Nutzungsrechte an fremden Grundstücken (§§ 287–294, 321–322), über das Nachbarrecht (§§ 316–320) und über Grundpfandrechte (§§ 452–459) (Hypothek). Obwohl das sozialistische Eigentum nicht Gegenstand der Regelung durch das Z. ist, findet es in einigen Bestimmungen des ZGB wegen seiner grundlegenden Bedeutung für die gesamte Eigentums- und Z.-Ordnung Berücksichtigung. Von praktischer Bedeutung für das Z. sind insbesondere Schutzbestimmungen zugunsten des sozialistischen Eigentums, insbesondere ein Veräußerungs-, Pfändungs-, Belastungs- und Ersitzungsverbot, aber auch die Formulierung einer generellen Rechtsgrundlage für individuelle oder kollektive Nutzungsberechtigungen von Bürgern an sozialistischem Eigentum auf der Basis von Z.-Verhältnissen (§ 21). Das als Bodennutzungsinstitut geregelte persönliche Eigentum an Grundstücken und Gebäuden (§§ 295–311) enthält die wichtigsten Bestimmungen zum Immobiliarsachenrecht. Das ZGB hält zwar an dem Grundsatz fest, daß das Gebäudeeigentum dem Grundeigentum folgt, es enthält aber in § 295 II eine generelle Durchbrechungsermächtigung und dazu einige spezielle Ausnahmeregelungen. Der Grundstücksverkehr unterliegt einer strengen staatlichen Kontrolle (Grundeigentum). Neben dem persönlichen Grundstückseigentum werden auch andere sachenrechtlich bestimmte Bodennutzungsverhältnisse, Mitbenutzungsrechte und das Nachbarrecht als Rechtsinstitute des Bodenrechts behandelt. Von den Grundpfandrechten ist lediglich die Sicherungshypothek übriggeblieben. C. Schuldrecht 1. Allgemeine Bestimmungen Das ZGB gewährt für die Bürger den Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 8), der sich jedoch im wesentlichen auf die Abschlußfreiheit und die Typenwahl [S. 1557]bezieht. Dagegen ist die Gestaltungsfreiheit weitgehend dadurch eingeschränkt, daß staatliche Güte-, Sicherheits- und Schutzvorschriften grundsätzlich Vertragsinhalt sind (§ 61) und Vereinbarungen über den Preis den gesetzlichen Preisbestimmungen entsprechen müssen (§ 62). Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur zulässig, wenn sie als Rechtsvorschriften erlassen worden sind; sie müssen außerdem von den Benutzern in geeigneter Form bekanntgemacht werden (§ 46). In der Praxis spielt eine größere Anzahl „Allgemeiner Bedingungen“ für verschiedene Versorgungs- und Dienstleistungsbereiche eine große Rolle und ergänzt das oft lückenhafte Gesetzesrecht. Weiterentwicklungen von Rechtsprechung und Lehre zum BGB nimmt das ZGB insofern auf, als es die Institute des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 78), der positiven Vertragsverletzung und des vorvertraglichen Verschuldens (culpa in contrahendo) (§ 92) regelt. 2. Besonderes Schuldrecht Bei den einzelnen Vertragstypen (Verträge, Zivilrechtliche) ist eine Anpassung in Bezeichnung und Ausgestaltung an zeitgemäße Lebensvorgänge durch Konkretisierung und Aufgliederung von im BGB sehr abstrakt angelegten Vertragstypen erfolgt. Eine Anzahl der Vertragstypen des BGB sind entfallen, einige sind in anderen Teilen des ZGB untergebracht worden, wie die Pacht, die in einer Restsubstanz als Kleingartenpacht den Bodennutzungsverhältnissen (4. Teil) zugeordnet wurde, und die Bürgschaft, die bei den Sicherungsrechten (7. Teil) geregelt ist. Die wichtigsten und auch von ihrem Regelungsumfang her bedeutsamsten Vertragstypen sind die Wohnungsmiete (Mietrecht) und der Kauf (§§ 133–161), bei dem die Unterscheidung von Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft fortgefallen und die Gewährleistungsrechte des Käufers durch eine gesetzliche Gebrauchswertgarantie mit grundsätzlich unabdingbaren Garantieansprüchen abgelöst worden ist. Dabei liegen die Akzente auf einem kostenlosen Nachbesserungsanspruch und direkten vertraglichen Ansprüchen auch gegen den Produzenten. 3. Schadensrecht Das Schadensrecht ist in einem eigenen (5.) Teil des ZGB geregelt, der daneben nur noch die wegen des Fortfalls des Abstraktionsprinzips bedeutungslos gewordene ungerechtfertigte Bereicherung und den Fund enthält. Das Schadensrecht gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche; ihm sind Ansprüche aus Persönlichkeitsverletzungen (§ 327), auf Unterlassung und Beseitigung rechtswidriger Störungen (§ 328) und aus Immissionen (§ 329) vorangestellt. Das Schadensrecht basiert auf einer generellen Anspruchsgrundlage (§ 330) und dem Verschuldensgrundsatz mit umgekehrter Beweislast und unterschiedlichen Zurechnungskriterien für Bürger und Betriebe (§§ 333, 334). Die Gefährdungshaftung ist in das ZGB integriert und in Form generalisierter und offener Tatbestände geregelt (§§ 344, 345). Schädigungen durch staatliches Handeln werden nach den Bestimmungen der Staatshaftung abgewickelt. D. Erbrecht Das Erbrecht weist in Systematik und Anlage von allen Teilen des ZGB noch die stärksten Ähnlichkeiten mit dem BGB auf. Inhaltlich ist es von der Konzeption der Familienversorgung bestimmt, was insbesondere in der Privilegierung des überlebenden Ehegatten und in einer Beschränkung der testamentarischen Erbfolge im Falle des Vorhandenseins naher unterhaltsberechtigter Verwandter des Erblassers durch einen großen Pflichtteil seinen Ausdruck findet. Das ZGB hat die noch in § 9 EGFGB enthaltenen erbrechtlichen Beschränkungen des nichtehelichen Kindes (Familienrecht) gegenüber seinem Vater beseitigt. Klaus Westen Literaturangaben Kommentar zum Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975 und zum Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975, hrsgg. v. Ministerium der Justiz, Berlin (Ost), Staatsverlag der DDR 1983. Zivilrecht. Lehrbuch. Bde. I u. II. Autorenkoll. u. Ltg. v. J. Göring u. M. Posch. Berlin (Ost): Staatsverlag der DDR 1981. <LI>Das neue Zivilrecht der DDR nach dem Zivilgesetzbuch von 1975. Hrsg.: K. Westen. Baden-Baden: Nomos 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1553–1557 Zivilprozeß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zivilverteidigung
Zivilrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 I. Begriff und Gegenstand Das Z. ist ein eigenständiges Rechtsgebiet innerhalb der einheitlichen sozialistischen Rechtsordnung der DDR. Es regelt Beziehungen, die von den Bürgern zur Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse mit Betrieben sowie untereinander eingegangen werden, und dient dem Schutz des sozialistischen Eigentums sowie des Eigentums der Bürger. Die Bestimmungen des Z. beruhen auf dem…
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Asoziales Verhalten (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 „Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger“ (Art. 24 der Verf.). Der durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (Strafrecht) neu gefaßte Straftatbestand des § 249 StGB „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“ (bis dahin: „Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“) enthält die strafrechtliche [S. 92]Sanktion für die Verletzung dieser staatsbürgerlichen Pflicht zur Arbeit. Danach wird derjenige, der „das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht“, mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder einer Strafe ohne Freiheitsentzug (Strafensystem) verurteilt. Im Wiederholungsfall oder bei bestimmten Vorstrafen ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren angedroht. Zusätzlich zur Strafe oder in leichten Fällen kann auf staatliche Kontroll- und Erziehungsmaßnahmen erkannt werden. Für deren Verwirklichung sind gemäß § 4 Abs. 2 der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 (GBl. I, 1975, S. 130) in der Fassung der VO vom 6. 7. 1979 (GBl. I, S. 195) die örtlichen Räte verantwortlich. Diese sind berechtigt, Auflagen zur Erziehung und Kontrolle zu erteilen (Kriminalität, II., Kriminalität, V.). Die Strafbarkeit arbeitsscheuen Verhaltens ist bereits durch die VO über Aufenthaltsbeschränkung vom 24. 8. 1961 (GBl. II, S. 343) eingeführt worden. Gegen arbeitsscheue Personen konnte nach § 3 Abs. 2 dieser VO auf Verlangen der örtlichen Organe der Staatsmacht durch Urteil des Kreisgerichts Arbeitserziehung auf unbestimmte Zeit angeordnet werden. Diese zunächst auch im § 249 StGB vorgesehene Strafart ist durch das 2. Strafänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 abgeschafft worden. AV. gehört zu den Schwerpunkten der Kriminalität in der DDR. Die Zahl der nach § 249 StGB Verurteilten ist jedoch in der Kriminalstatistik oder in anderen Veröffentlichungen nie genannt worden. Seit 1977 sind zahlreiche Verurteilungen wegen AV. darauf zurückzuführen, daß Ausreisewillige wegen ihres Antrags auf Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland ihren Arbeitsplatz verloren oder ihre Arbeit niedergelegt haben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 91–92 Arzneimittelversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÄsthetikSiehe auch die Jahre 1975 1979 „Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger“ (Art. 24 der Verf.). Der durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (Strafrecht) neu gefaßte Straftatbestand des § 249 StGB „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“ (bis dahin: „Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“) enthält die strafrechtliche [S. 92]Sanktion für…
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Gesamtprodukt, Gesellschaftliches (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definition Wirtschaftliche Kennziffer zur Charakterisierung der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft der DDR in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr). In der DDR werden die gesamtwirtschaftlichen Leistungen in den Begriffen Bruttoprodukt (= GG.), Nettoprodukt, produziertes und im Inland verwendetes Nationaleinkommen zusammengefaßt. Diese Indikatoren werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelt, die in der DDR nach Prinzipien erstellt wird, die auf die Arbeitswertlehre von Karl Marx zurückgehen. Sie unterscheidet sich damit von den westlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, da die Marxsche Theorie nur solche Leistungen als wertschöpfend ansieht, die sich in materiellen Produkten realisieren. So werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der DDR die Dienste — mit Ausnahme der als „produktiv“ angesehenen Dienstleistungen — als Leistungen der „nichtproduzierenden“ Bereiche nicht ausgewiesen. Dazu gehören die meisten Leistungen des staatlichen Bereichs (Verwaltung, Einrichtungen des Gesundheitswesens), die Leistungen des Geld- und Versicherungswesens, des Dienstleistungshandwerks usw. Die „nichtproduzierenden“ Bereiche sind aber nicht identisch mit dem sog. tertiären Sektor in westlichen Ländern (es fehlen insbesondere der Binnenhandel und das Verkehrswesen, Post- und Fernmeldewesen), sondern umfassen lediglich einige seiner wesentlichen Teilstücke. Die DDR-Gesamtrechnung enthält vermutlich auch nicht die Produktion militärischer Ausrüstungen. Die Abgrenzung des „produzierenden“ Bereichs vom „nichtproduzierenden“ Bereich ist problematisch. Sie erfolgt durch Zuordnung der ökonomischen Grundeinheiten (Betriebe, Kombinate, Einrichtungen der Kultur und Volksbildung, des Gesundheits- und Sozialwesens usw.) entsprechend dem überwiegenden Schwerpunkt ihrer Produktion in ihrer Gesamtheit auf den „produzierenden“ und den „nichtproduzierenden“ Bereich. Die „produzierenden“ Betriebseinheiten gehören folgenden Wirtschaftsbereichen an: Industrie und produzierendes Handwerk; Bauwirtschaft (einschließlich Bauhandwerk); Land- und Forstwirtschaft; Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen; Binnenhandel (einschließlich Gaststättenwesen); sonstige produzierende Zweige (Projektierungsbetriebe, Verlage, Textilreinigungsbetriebe, Reparaturkombinate, Rechenbetriebe). Das GG. ist die Gesamtheit der von der Gesellschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt, in der Regel in einem Jahr, erzeugten materiellen Güter und produktiven Leistungen. Es ist damit die Summe der Bruttoproduktionswerte aller Betriebe des „produzierenden“ Bereichs der Volkswirtschaft. Das produzierte Nationaleinkommen (bzw. Volkseinkommen) errechnet sich aus dem GG. abzüglich des Produktionsverbrauchs (Abschreibungen, Mieten, [S. 533]Pachten und Nutzungsentgelte; Verbrauch von Material und produktiven Leistungen) und abzüglich der Subventionen für Materialkäufe, sog. Verrechnungen. Es ist damit die Summe der Nettoproduktwerte der Wirtschaftsbereiche abzüglich der Verrechnungen. Bei der Entstehungsrechnung ergibt sich das GG. als Summe der Bruttoprodukte aller „produktiven“ ökonomischen Grundeinheiten bzw. Wirtschaftsbereiche. Nach den vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung waren die einzelnen Wirtschaftsbereiche am Aufkommen des GG. 1981 (letzte verfügbare Angaben; in Klammern die Angaben für die Anteile am Nettoprodukt) mit folgenden Anteilen beteiligt: Industrie und produzierendes Handwerk (ohne Bauhandwerk) mit 71,5 v.H. (69,1 v.H.), Bauwirtschaft mit 7,4 v.H. (5,9 v.H.), Land- und Forstwirtschaft mit 8,8 v.H. (8,2 v.H.), Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen mit 5,4 v.H. (4,1 v.H.), der Binnenhandel mit 4,9 v.H. (9,6 v.H.) und die übrigen produzierenden Zweige mit 2,0 v.H. (3,1 v.H.). II. Vergleichbarkeit der Sozialproduktskennziffern Die Vergleichbarkeit östlicher und westlicher Sozialprodukts-Kennziffern ist nur bedingt möglich. Der wesentliche Unterschied zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der DDR besteht in der Bundesrepublik Deutschland darin (wo als Zusammenfassung volkswirtschaftlicher Leistungen der Bruttoproduktionswert, das Bruttoinlandsprodukt, das Bruttosozialprodukt und das Nettosozialprodukt zu Marktpreisen bzw. zu Faktorkosten [= Volkseinkommen] benutzt werden), daß das als Produktion anerkannt wird, was zur Bedarfsdeckung auf den Märkten einen Preis erzielt. Damit gehen prinzipiell alle Dienstleistungen in die gesamtwirtschaftlichen Leistungsindikatoren ein, also auch die, die zwar in der DDR gesellschaftlich nützlich sind, aber zum „unproduktiven“ Bereich gezählt werden. Dieses unterschiedliche methodische Konzept der Sozialproduktberechnung ließe sich bei einem Vergleich zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR z.B. dadurch — zumindest theoretisch — lösen, daß entweder das gesellschaftliche Produkt der DDR um die Dienstleistungen, die es nicht enthält, erhöht oder aber das Brutto- bzw. Nettosozialprodukt der Bundesrepublik um diese vermindert wird. Das Bruttosozialprodukt der Bundesrepublik Deutschland ist allerdings mit dem GG. (neben der schon erwähnten Nichteinbeziehung eines Teils der Dienstleistungen) vor allem auch deshalb nicht vergleichbar, weil in ihm keine Vorleistungen enthalten sind. Aufgrund der in den östlichen Zentralplanwirtschaften praktizierten Bruttorechnung bei der Ermittlung des GG., wobei die Vorleistungen anderer Betriebe und Wirtschaftszweige bei der Feststellung der Bruttoproduktion jedes einzelnen Betriebes stets mitgerechnet werden, enthält die in den statistischen Veröffentlichungen ausgewiesene Gesamtproduktgröße viele Doppel- und Mehrfachzählungen. Das Ausmaß dieser Doppel- und Mehrfachzählungen dürfte sich darüber hinaus im Zuge der sich wandelnden Verflechtungsbeziehungen ständig ändern. Auch das Nettosozialprodukt (Bundesrepublik Deutschland) ist nur bedingt mit dem Nettoprodukt (DDR) vergleichbar, selbst wenn es gelingt, dem Nettoprodukt sämtliche Dienstleistungen hinzuzuzählen. Die statistischen Definitionsprobleme können nur gelöst werden, wenn es gelingt, die Daten eines Landes gemäß den Konzeptionen des Vergleichslandes umzugruppieren. Das größte Hemmnis für den Vergleich besteht aber im Fehlen realistischer Umrechnungskurse der jeweiligen Währungen, so daß das Paritätsproblem jeden gesamtwirtschaftlichen Niveauvergleich beeinträchtigen muß. Die Verwendungsseite volkswirtschaftlicher Leistungsgrößen wird in der DDR anders abgerechnet als in der Bundesrepublik Deutschland. In der Bundesrepublik wird z.B. die Abgrenzung zwischen privatem und öffentlichem Verbrauch danach vorgenommen, wer Käufer der Güter ist, während in der DDR der Endverwender ausschlaggebend für die jeweilige Zuordnung ist. In der Statistik des Nationaleinkommens wird die Verwendung im Inland auf die Verwendungszwecke „Akkumulation“ (Nettoinvestitionen im „produzierenden“ Bereich, Investitionen im „nichtproduzierenden“ Bereich, Zuwachs an Beständen und Reserven) und „individuelle und gesellschaftliche Konsumtion“ verteilt. Zur gesellschaftlichen Konsumtion rechnet man den Verbrauch von Erzeugnissen und Leistungen aus dem „produktiven“ Bereich in Einrichtungen zur kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung (lebensstandardwirksame gesellschaft[S. 534]liche Konsumtion) sowie in Einrichtungen, die gesamtgesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen. Angaben über die Höhe oder die Struktur des öffentlichen Verbrauchs in der DDR fehlen in den statistischen Unterlagen. Nach vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in der DDR für 1982 verteilte sich das im Inland verwendete Nationaleinkommen zu 68,9 v.H. auf die individuelle Konsumtion, zu 13,1 v.H. auf die gesellschaftliche Konsumtion und zu 18,0 v.H. auf die Akkumulation. Peter Plötz Literaturangaben Barthel, Wilfried, Werner Karbstein u. Wolfgang Schmidt: Statistik des Nationaleinkommens — Berechnungsmethoden, Bilanzierung und Analyse. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1971. Haller, Frank: Die wirtschaftliche Entwicklung der BRD und der DDR 1950–1970. Hrsgg. v. Werner Gatz. Bremen 1974. (Schriften des Bremer Ausschusses für Wirtschaftsforschung.) Klinkmüller, Machowski: Nationaleinkommen und Bruttosozialprodukt einiger RGW-Länder, der USA und der Bundesrepublik Deutschland, in: Osteuropa-Wirtschaft. Hrsgg. v. der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde. H. 1/1966, S. 151 ff. Stuttgart: Deutsche Verl.-Anstalt 1966. Wilkens, Herbert: Das Sozialprodukt der Deutschen Demokratischen Republik im Vergleich mit dem der Bundesrepublik Deutschland. Berlin: Duncker & Humblot 1976. (Sonderheft des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. 115.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 532–534 Germanistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeschädigteSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definition Wirtschaftliche Kennziffer zur Charakterisierung der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft der DDR in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr). In der DDR werden die gesamtwirtschaftlichen Leistungen in den Begriffen Bruttoprodukt (= GG.), Nettoprodukt, produziertes und im Inland verwendetes Nationaleinkommen zusammengefaßt. Diese Indikatoren werden in der volkswirtschaftlichen…
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Literatur und Literaturpolitik (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Die gesellschaftliche Funktion der Schönen Literatur in der ideologischen Diskussion von Marx/Engels bis Stalin Nach Marx und Engels sollte im Kommunismus zwar der gesamte ökonomische Produktions- und Distributionsprozeß gesellschaftlich geregelt werden, dem einzelnen aber überlassen bleiben, „heute dies, morgen jenes zu tun“ („Deutsche Ideologie“). Die Künste wurden „nicht zur allgemeinen Produktion“ gezählt. Marx schlug sie zur „freien geistigen Produktion“ („Theorien über den Mehrwert“), für die in der Gesellschaft die „Freiheit der Sphäre“ erforderlich sei („Debatten über die Pressefreiheit“). Er [S. 831]nannte die Künste „ontologische Wesensbejahungen“ („Ökonomisch-Philosophische Manuskripte“). Eine Indienstnahme der Künste für bestimmte gesellschaftliche Interessen war für Marx und Engels nicht vorstellbar, weil sie die L. nicht den Klassen, sondern den Nationen zuordneten („Kommunistisches Manifest“). Eine solche Funktionszuweisung strebten sie auch in der Praxis nicht an. Ihr Umgang mit zeitgenössischen Belletristen zeigt: Im Fall Heine — Dichter müsse man ihre eigenen Wege gehen lassen; im Fall Freiligrath — Parteinahme solle allenfalls in großem historischem Sinn erfolgen; im Fall Lassalle — der Dramatiker habe Individuen, nicht Sprachröhren des Zeitgeistes zu schaffen; im Fall Harkness — lieber typische Charaktere unter typischen Umständen bilden, als sich von sozialen und politischen Anschauungen treiben zu lassen. Wie Marx und Engels bei der Kunstproduktion strenge Maßstäbe anlegten (Engels an Lassalle), so forderten sie beim Kunstgenuß höchste Anstrengung (K. Marx, „Ökonomisch-Philosophische Manuskripte“, 1843/44). Daß geistige Produktion als Teil des Überbaus der Basis folge (Vorwort „Zur Kritik der politischen Ökonomie“, 1859), wurde in der Diskussion in der DDR zunehmend bezweifelt. Marx und Engels haben die Vermittlung selbst nicht nachgewiesen; außerdem ist es zweifelhaft, ob die Metapher von ihnen selbst heuristisch als fruchtbar angesehen wurde. Unbestreitbar ist, daß sie für Marx und Engels ein Erklärungsversuch vielschichtiger Erscheinungen ex post war, daß L., ist sie als Überbauelement auf eine Basis reduzierbar, auch bereits bei ihrer Entstehung den Prozessen der ökonomischen Basis folgen müsse. Entstünde L. auf diese Weise, könnte sie nur „Massenvorurteile der Zeit“ ausdrücken, die Engels (zu Schlüter) der Revolutionspoesie anlastete. Dichter sollten sehen — wie Balzac: über die Zeit hinaus, ohne Rücksicht auf politisches Engagement (Engels an Harkness). Nach dem Tod von Marx (1883) und Engels (1895) galt es, im marxistischen Spektrum 2 wesentliche Probleme zwischen Kunst und Gesellschaft nach einer sozialistischen Revolution zu lösen: die Massen an die L. (wie an andere Künste) heranzuführen und Künstler und Schriftsteller materiell abzusichern. Das erste war eine pädagogische, das zweite eine distributive Frage. So wurden diese Probleme noch in der Sowjetunion zwischen 1917 und 1927 gesehen, obgleich der Begriff der gesellschaftlich zu regelnden Produktion weiter gefaßt wurde, als Marx und Engels es auch unter der Diktatur des Proletariats recht gewesen wäre. Lenin fügte den pädagogischen und distributiven Aspekten noch einen etatistischen Aspekt bei, indem er (zu Zetkin) sagte, der Sowjetstaat müsse, im Gegensatz zum Zarismus, die Künstler auch schützen. Die Sowjet-L. konnte sich in dieser Periode in verschiedene ästhetisch und politisch-inhaltliche Richtungen entfalten. Die gesellschaftliche Funktionsbestimmung der L. wurde erst bedeutsam, als, seit 1927 in der Periode der totalitären Diktatur, die gesamte Produktion gesellschaftlich geregelt werden sollte. Stalin nannte dies den großen „Umschwung“; dieser Begriff meinte von 1932 an, die führende Rolle der Partei, wie in allen anderen Bereichen, so auch in der L. uneingeschränkt durchzusetzen. 1934 gingen die bis zu dieser Zeit bestehenden verschiedenen literarischen Richtungen in einem einheitlichen Schriftstellerverband auf, der als Transmissionsriemen zwischen der Parteiführung und den Schriftstellern diente. Die Schriftsteller wurden angewiesen, für die politische Erziehung der Massen und für den Aufbau des Sozialismus zu wirken. Sie sollten Partei ergreifen, nicht, wie bei Marx, nur in großem historischem Sinn, sondern bei der Erfüllung einzelner konkreter Planziele und der Durchsetzung von Arbeitsdisziplin in einzelnen Betrieben. Die L. hatte jeder von der Partei als wesentlich erklärten Bewegung der Basis zu folgen. Schriftsteller, die sich widersetzten, wurden nicht mehr gedruckt, mehrere verschwanden in Arbeitslagern, wo sie umkamen oder erschossen wurden. Schriftsteller, die die Aufträge ausführten, wurden großzügig gefördert. Dieser Einbau der L. in die gesamtgesellschaftliche Planung versagte im II. Weltkrieg. Die Schaffensbedingungen wurden gelockert, und es erschienen wieder Werke, die als schädlich gegolten hatten. 1946 wurde jedoch der alte Zustand („Verplanung“ der L.-Produktion) wiederhergestellt. Er ist in dieser Form auf die DDR übertragen worden. Die Rekonstruktion verfiel seit 1950, als Stalin mit seiner Abhandlung über die Sprachwissenschaft eine neue Basis-Überbau-Diskussion eröffnete. Später festigten nationale Emanzipationstendenzen den wiedergewonnenen Spielraum. Die Literaturen gewannen wieder neue Vielfalt. Sie wurden aber offiziell aus ihrer gesellschaftlichen Funktion nicht entlassen. Es wurde ihnen jedoch das Recht zugestanden, daneben auch neue ästhetische Bedürfnisse zu befriedigen. II. Der sozialistische Realismus als Konzept der führenden Rolle der Partei in der Literatur Der sozialistische Realismus ist administrativen Ursprungs. Er ist im Frühjahr 1932 von I. Gronskij, dem stellv. Chefredakteur der „Iwestija“, als Begriff eingeführt, im Sommer 1932 von Stalin als Methode definiert und 1934 auf dem Gründungskongreß des Sowjetischen Schriftstellerverbandes von dem Leningrader Parteisekretär A. Shdanow kodifiziert worden. Seine Lehre bestand aus 5 Hauptaspekten. Der sozialistische Realismus: 1. trennt die Wahrheit von der objektiven Wirklichkeit und bindet sie zwecks politisch-pädagogischer Einwirkung an deren — jeweils von der Partei bestimmte — revolutionäre Veränderung; [S. 832]2. reduziert die Sujetbreite vorwiegend auf die Arbeitswelt, um soziale, psychologische, erotische und mythologische Beziehungselemente auszuschalten, die das gewünschte Bild von der Wirklichkeit abweichend einfärben könnten; 3. verfügt über eine revolutionäre Romantik mit einem positiven Helden, um das kalkulierte Werk zu emotionalisieren; 4. separiert die sozialistische L. von der bürgerlichen „Verfallsliteratur“; 5. läßt durch kritische Aneignung des klassischen Erbes von der Welt-L. nur ein Kompendium des Realismus gelten, in dem ausschließlich Werke zugelassen werden, die zugleich auch im Sinne der Partei als fortschrittlich gelten. </OL> Diese zuletzt genannten beiden Abgrenzungen dienten dazu, politisch unerwünschte literarische Einflüsse abzuschirmen, deren geschichtsphilosophische Etikette „Dekadenz“, „Reaktion“ und „Kosmopolitismus“, deren literaturwissenschaftliche „Naturalismus“ und „Formalismus“ lauten. So entstand eine L., die sich realistischen Kategorien entzog. Seit 1950 wurden ihr in der Sowjetunion auch offiziell Schematismus, Schwarzweißmalerei, Schönfärberei, Konfliktlosigkeit vorgeworfen. Stalins Nachfolger als Vorsitzender des Ministerrats (1953–1955), G. Malenkow, brachte schon auf dem XIX. Parteitag der KPdSU (1952) die Engelssche Rede vom Typischen wieder zu Ansehen. Er forderte die Schriftsteller zur Kritik auf und versprach ihnen den Schutz des Sowjetstaats. Der Begriff des sozialistischen Realismus fand bei ihm keine Erwähnung mehr. Die gesellschaftliche Funktion der L. sollte nun eher in Gesellschaftskritik bestehen. Das Tauwetter begann. Unter Chruschtschow (1. Sekretär des ZK d. KPdSU, 1953–1964), der eine Erneuerung der Führungsrolle der Partei in Staat und Gesellschaft und damit auch im literarischen Bereich durchzusetzen suchte, wurde verbal wieder auf den sozialistischen Realismus zurückgegriffen. Seine Wiederbelebung mißlang diesmal, weil zu viele Konzessionen gemacht werden mußten, um die L.-Doktrin der Partei zu retten. Die Annäherung an die Wirklichkeit, die Reproduktion des Privaten, und die weniger gefilterten Inspirationen aus der modernen und klassischen Welt-L. ließen in der Sowjet-L. wieder verschiedene Richtungen entstehen. Das Auf und Ab der Kulturpolitik Chruschtschows — von der Fortsetzung des Tauwetters durch Ermunterung zur Kritik bis zu seinem Ende — hatte seine Ursache in den Einbußen der Partei im Bereich der L. Auch Breschnews (1. Sekretär bzw. Generalsekretär des ZK der KPdSU, 1964–1982) Rückgriffe auf konsequente Administration konnten Parteiraison nicht mehr erzwingen. Sie bewirkten im Gegenteil, daß sowjetische Schriftsteller begannen, vom Kommunismus abzufallen. Die kurze Ära Andropow (1983) brachte keinen Wandel hervor; sein Nachfolger Tschernenko übernahm die gleichgebliebene Konstellation. Das Schicksal des sozialistischen Realismus in der DDR verlief, mit Verzögerungen, ähnlich. Der Funktionswandel der L., den Malenkow inaugurierte, wurde integriert. B. Brecht versuchte seit 1954, in der Adjektivkombination „sozialistisch-realistisch“ der realistischen Komponente den Vorrang zu geben, indem er als Kriterium für sozialistischen Realismus die Frage vorschlug, ob ein Werk sozialistisch und realistisch sei („10 Thesen über sozialistischen Realismus“). Schließlich war die Doktrin des sozialistischen Realismus nur noch mit Eklektizismus zu retten („Zur Theorie des sozialistischen Realismus“, hrsg. vom Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, Berlin [Ost] 1974). Es wurde alles subsumiert, wenn es nur „sozialistisch“ war. Bei zu krassen Gegensätzen zwischen Sozialismus und Realismus sind Werke „widersprüchlich“, oder sie stehen — wie die Stücke von Peter Hacks — „der einheitlichen sozialistischen Kunstentwicklung in der DDR nicht entgegen“ (ebd., S. 750). Im Fall Bobrowski zeigte sich, daß Werke, die realistisch sind, nicht einmal unbedingt sozialistisch zu sein brauchen, um „vollends zu den Positionen des sozialistischen Realismus“ vorzustoßen (ebd., S. 360). Vom sozialistischen Realismus als einer faßbaren L.-Theorie blieb die führende Rolle der Partei übrig (Ästhetik). III. Zur Organisierung der Schönen Literatur in der DDR Zur Organisierung und Kontrolle der L. bedient sich die SED des Schriftstellerverbandes der DDR als „Transmissionsriemens“. Die literaturpolitischen Ziele der jeweiligen Etappen werden von den Schriftstellerkongressen in großen Zügen entworfen. Die Kongresse folgten damit aber den entsprechenden Weichenstellungen, die an anderen Orten vorgenommen wurden: anfangs auf Konferenzen des Kulturbundes der DDR (KB), später zumeist auf Tagungen des Zentralkomitees (ZK) der SED. So wurden der I. Schriftstellerkongreß vom 4. bis 8. 10. 1947 auf dem 1. Bundeskongreß des Kulturbundes vorbereitet, der II. Schriftstellerkongreß vom 4. bis 6. 7. 1950 auf dem 2. Kongreß des Kulturbundes vom 25. bis 26. 11. 1949, der III. Schriftstellerkongreß vom 22. bis 25. 5. 1952 auf dem 5. Plenum des ZK (nach dem III. Parteitag der SED) vom 15. bis 17. 3. 1951, der IV. Schriftstellerkongreß, vom 14. bis 18. 1. 1956 auf dem 24. Plenum des ZK am 1. 6. 1955, der V. Schriftstellerkongreß vom 25. bis 27. 5. 1961 auf der durch ZK-Mitglieder erweiterten Sitzung des Schriftstellerverbandsvorstandes am 25. 1. 1961, [S. 833]der VI. Schriftstellerkongreß vom 28. bis 30. 5. 1969 auf dem 9. Plenum des ZK (nach dem VI. Parteitag der SED 1963) vom 22. bis 25. 10. 1968, der VII. Schriftstellerkongreß vom 14. bis 16. 11. 1973 auf dem 9. Plenum des ZK (nach dem VIII. Parteitag der SED 1971) vom 28. bis 29. 5. 1973, der VIII. Schriftstellerkongreß vom 29. bis 31. 5. 1978 auf der Sitzung des Politbüros am 7. 11. 1977 und der IX. Schriftstellerkongreß vom 31. 5. bis 2. 6. 1983 auf der FDJ-Kulturkonferenz vom 21. bis 22. 10. 1982 vorbereitet. Die Zeit zwischen den bestimmenden Konferenzen und den Schriftstellerkongressen, die durchschnittlich ein halbes Jahr betrug, diente der Einstimmung auf die neuen literaturpolitischen Ziele durch Diskussionen in der Presse und auf Sitzungen der Bezirksverbände. Aus den Debatten schälten sich die geeigneten Kandidaten für die Kongreßdebatten heraus. Die Vorbereitungen wurden so sorgfältig getroffen, daß sich auf den Kongressen bisher keine Überraschungen für die Partei ereigneten. Die Wirkungen der Kongresse waren begrenzt; es bedurfte oft flankierender Tagungen, um die führende Rolle der Partei zur Geltung zu bringen und durchzusetzen: 1957 der Kulturkonferenz des ZK der SED; 1959 der Bitterfelder Konferenz des Mitteldeutschen Verlages mit W. Ulbricht und Mitgliedern des ZK der SED; 1965 des 11. Plenums des ZK (nach dem V. Parteitag). Die exekutiven Organe waren anfangs das Amt für L. und Verlagswesen, das vom 16. 8. 1951 bis zum 28. 6. 1956, und die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten, die vom 31. 8. 1951 bis zum 7. 1. 1954 bestanden. Ihnen oblagen Zensur, Kontrolle und Korrektur der Entwicklung. Ihre Befugnisse wurden auf das Ministerium für Kultur übertragen (gegründet am 7. 1. 1954), das sukzessiv Entscheidungen in die Eigenverantwortlichkeit der Verlage delegierte. Dieser Prozeß bedeutete aber noch keine „Liberalisierung“ der Kulturpolitik, weil die Verlagsleiter im Sinne der Selbstzensur der SED unerwünschte Veröffentlichungen verhindern sollten. Allein die Verlagssäuberungen zeigten aber, daß sowohl das Ermessen wie die Zuverlässigkeit der Lektorate Grenzen haben. Von einer Aufhebung der Zensur kann nur in formalem Sinn gesprochen werden. Die Verlage ziehen in exponierten Fällen die Kulturabteilung des ZK der SED zu Rate. Die Zielvorstellungen der marxistisch-leninistischen Lp. werden durch ein „Auftragswesen“ realisiert, das offiziell als „eine wichtige Methode der Leitung künstlerischer Prozesse“ gilt („Kulturpolitisches Wörterbuch“, 1970). Als Auftraggeber fungieren Kultureinrichtungen (Theater, DEFA [ Filmwesen ] u.a.), gesellschaftliche Organisationen (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]; Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD); Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF); Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR u.a.), Investträger (Betriebe u.a.) und staatliche Organe (Ministerium für Kultur; Ministerium für Nationale Verteidigung, Räte der Bezirke u.a.). Ein Werkvertrag schließt oft Beratungen durch Kollektive von Werktätigen, Aktivs der Volksvertretungen sowie den Schriftstellerverband ein. Die Auftraggeber vertreten die gesellschaftlichen Interessen einer sozialistisch-realistischen L., die für die DDR repräsentativ sein soll; es wird dabei vorausgesetzt, daß sie mit den persönlichen Interessen der Schriftsteller übereinstimmen. Das Kulturpolitische Wörterbuch nennt als Beispiele für geförderte Vorhaben 3 Theaterstücke: C. Hammel — „Um neun an der Achterbahn“, R. Kerndl — „Seine Kinder“ und H. Salomon — „Katzengold“. Sie stehen nicht nur für zahlreiche erfolgreiche Vorhaben, sondern auch für gescheiterte Projekte, deren tatsächliche Zahl nicht bestimmbar ist. Nur einige sind bekanntgeworden, z.B. H. Pfeiffers Stück „Die Dritte Schicht“, das während der Bitterfelder Phase in Zusammenarbeit mit der Jugendbrigade einer Mansfelder Kupferhütte entstand und nach der 2. Aufführung abgesetzt wurde. Die materiellen Anreize für Schriftsteller in der DDR können als beträchtlich gelten. Sie werden bewußt als Steuerungsinstrumente eingesetzt, entwickeln jedoch oft eine Eigengesetzlichkeit, die den literaturpolitischen Zielsetzungen der SED-Führung oftmals entgegenwirkt. Heute kann sich ein Publikumsbedürfnis durchsetzen oder sich immerhin gegen lediglich von der Partei propagierte Werke ohne literarischen Wert artikulieren. Die hohen Einnahmen können Schriftstellern eine Selbständigkeit verschaffen, die ihnen einen eigenen Spielraum gegenüber den Aufträgen der Partei ermöglicht. So brauchte Stefan Heym auf der Grundlage der früheren und laufenden Einkünfte aus seinen bis 1965 erschienenen Publikationen keine Rücksichten zu nehmen, es sei denn, selbst auferlegte. Er konnte nach seinen Vorstellungen den „Lassalle“-Roman, die „Schmähschrift“ und den „König David Bericht“ schreiben, in westlichen Verlagen veröffentlichen und abwarten, bis diese Werke als mit den literaturpolitischen Zielsetzungen der Partei vereinbar angesehen wurden. Die wichtigsten Anreize für die Schriftsteller sind die hohen Auflagen, die bei der 1. Auflage durchschnittlich zwischen 10.000 und 25.000 Exemplare erreichen. Die Kalkulation beruht auf gesichertem Absatz bei den zahlreichen Büchereien der Betriebe und gesellschaftlichen Organisationen, dem stark ausgebauten öffentlichen Bibliothekswesen (Bibliotheken) und der vielfach geübten Praxis, Bücher als Prämien zu verschenken. Der bisher unerreichte [S. 834]Bestseller ist der KZ-Roman „Nackt unter Wölfen“ von Bruno Apitz, der allein in den Jahren von 1958 bis 1969 in der DDR in 32 Auflagen von insges. 860.000 Exemplaren erschien und bis 1969 in 26 Sprachen übersetzt worden ist. Die Auflagenhöhe ist im allgemeinen noch kein Hinweis auf den literarischen Rang eines Werkes oder die Publikumsreaktion. In der Spitzengruppe befinden sich Bücher mit 10–15 Auflagen, auf die die aufgeführten Maßstäbe in durchaus unterschiedlicher Weise zutreffen: „Der geteilte Himmel“ von Christa Wolf oder „Spur der Steine“ von Erik Neutsch gehören zu den Romanen der Periode des NÖS (1963–1967) — der einzigen, in der es bisher gelang, literaturpolitische Bedeutung und Publikumsinteresse in etwa miteinander in Deckung zu bringen. Die Bücher von Wolfgang Schreyer, Werner Steinberg oder Karl Zuchardt sind ausschließlich Publikumsreißer. Entsprechende Titel von Otto Gotsche, Bernhard Seeger oder Max Walter Schulz beschränken sich auf die kulturpolitische Bedeutung, die ihnen zugeschrieben wird; sie leitet sich von den Positionen der Verfasser, Gotsche als langjähriger Sekretär Ulbrichts, Seeger als langjähriges ZK-Mitglied und Schulz als Direktor des L.-Instituts, ab. Bei „Buridans Esel“ von Günter de Bruyn wurde der literarische Rang von der Zustimmung eines breiten Publikums honoriert; das konnte bei dem „Nachdenken über Christa T.“ von Christa Wolf nicht erfolgen, weil die Auflagen lange Zeit künstlich niedrig gehalten wurden. Den aus hohen Auflagen resultierenden Honoraren entsprechen die hohen Tantiemen von Stücken, die im günstigsten Fall über 20–50 Bühnen gehen können. Für umstrittene Dramatiker bietet sich als Ausweichmöglichkeit die Bearbeitung alter Stücke an. Auf diese Weise haben in Zeiten des Verrufs z.B. Peter Hacks und Heiner Müller ihren Lebensunterhalt bestritten. Zu den materiellen Anreizen gehören ferner hohe Entgelte für Fernsehspiele, Hörspiele, Filmszenarien, für die vielfach auch dann gezahlt wird, wenn die Arbeit an ihnen abgebrochen wird. Manche Schriftsteller wie Rolf Schneider fertigen sie „mit linker Hand“ an, um sich für ihre eigentlichen Arbeiten Spielraum zu verschaffen. Ferner sind Anstellungen als Lektor oder als Dramaturg attraktiv, bei denen der größte Teil der Arbeitszeit für die eigenen Produktionen verwendet werden kann. Zu den Privilegien gehören vergütete Mitgliedschaften (z.B. in der Akademie der Künste) und Beiratsfunktionen, die, wie bei Stephan Hermlin, Unabhängigkeit von den Einkünften aus literarischen Arbeiten garantieren. Diese materiellen Anreize werden durch ein ausgedehntes System von Preisen ergänzt. Die Regierung der DDR verleiht den Nationalpreis für Kunst, dessen 3 Klassen jeweils mit 100.000, 50.000 und 25.000 Mark dotiert sind. Die Akademie der Künste vergibt den Heinrich-Mann-Preis, den F.-C.-Weiskopf-Preis, den Alex-Wedding-Preis und den Hans-Marchwitza-Preis, das Ministerium für Kultur den Heinrich-Heine-Preis, den Lessing-Preis und den Johannes-R.-Becher-Preis. Es gibt einen L.-Preis des DFD, Kunstpreise des FDGB und der FDJ, die regelmäßig auch für L. vergeben werden. Die „Hauptstadt der DDR“, Berlin (Ost), hat den Goethe-Preis ausgeschrieben, Potsdam den Theodor-Fontane-Preis, Dresden den Martin-Andersen-Nexö-Preis, Magdeburg den Erich-Weinert-Preis, Neubrandenburg den Fritz-Reuter-Preis, Rostock den John-Brinckmann-Preis, Cottbus den Carl-Blechen-Preis. Dazu kommen nicht an Namen gebundene Kunst- und Kulturpreise für L. von den Bezirken bzw. den Städten: Weimar, Leipzig, Karl-Marx-Stadt, Gera, Erfurt, Meißen, Frankfurt/Oder, Schwedt, Rostock. Für sorbische L. stehen der Cisinski-Preis, den die Akademie der Künste, und der Kunst- und L.-Preis der Domowina bereit, den der Bund Lausitzer Sorben in 3 Klassen verleiht. Die Gesichtspunkte für die Verleihung entspringen vorwiegend der literaturpolitischen Opportunität, die selbst gegen Brecht ins Spiel gebracht wurde; dieser weigerte sich allerdings mit Erfolg, den Nationalpreis II. Klasse anzunehmen (1951 erhielt er dann doch noch den Nationalpreis I. Klasse) (Auszeichnungen). Als Ausbildungsstätte des schriftstellerischen Nachwuchses ist gegen den Widerstand des Kulturministers J. R. Becher 1955 das Institut für Literatur in Leipzig gegründet worden. Es erhielt nach Bechers Tod 1959 seinen Namen (Institut für Literatur „J. R. Becher“). Alfred Kurella leitete es bis 1957, Max Zimmering bis 1964, seitdem Max Walter Schulz (alle SED). Die Ausbildung erfolgt in den verschiedenen literarischen Gattungen, in L.-Geschichte und umfaßt die Vermittlung des sozialistischen Realismus und des Marxismus-Leninismus. Die Lehrgänge schließen nach 3 (anfangs 2) Jahren mit einem Abschlußexamen, das mit einem Diplom verbunden ist. Daneben gab es kurzfristigere Sonderlehrgänge. Nach der Absolventen-Bibliographie zum 15. Jahrestag des Instituts („Neue Deutsche Literatur“ 6/70) waren aus den regulären Lehrgängen bereits bis 1969 113 Schriftsteller hervorgegangen, von denen allerdings ein Teil schon vorher mit literarischen Arbeiten an die Öffentlichkeit getreten war (Erich Loest, Rudolf Bartsch, Gotthold Gloger, Joachim Kupsch u.a.). Von den 113 Absolventen konnten sich in der L. jedoch nur 26 einigermaßen profilieren: und von diesen 26 können wohl nur 4 (Joachim Kupsch, Karl-Heinz Jakobs, Rainer Kitsch, Axel Schulze) beanspruchen, Werke von künstlerischer Bedeutung geschaffen zu haben. Die Bilanz der Sonderlehrgänge ist im Verhältnis günstiger. Sie weist bisher an hervorstechenden Talenten jedoch auch nur 2 (Volker Braun und Wulf Kirsten) [S. 835]auf. Die Wege, die z.B. Kirsch und Kirsten einschlugen, unterschieden sich jedoch bald recht beträchtlich von den Erwartungen, die ihre Ausbilder daran geknüpft hatten. IV. Die Phasen der Literaturpolitik Die Phasen der Lp. verliefen, entsprechend ihren theoretischen und organisatorischen Voraussetzungen und Folgen, in wechselhafter Dramatik. Wesentliche literaturpolitisch bestimmende Entscheidungen fielen schon vor der Gründung der DDR: als auf dem I. Schriftstellerkongreß (1947) die Sowjet-L. zum Vorbild erhoben wurde, als 1948 der Kulturoffizier der SMA, Major A. Dymschiz, (am Beispiel der Malerei) den Formalismus in den deutschen Künsten angriff und als Alexander Abusch in seiner Rede „Der Schriftsteller und der Plan“ 1948 der L. die Aufgabe zuwies, den Zweijahrplan zu propagieren, und die Schriftsteller aufforderte, in die Betriebe und auf die Dörfer zu gehen. Die erste Phase der literaturpolitischen Entwicklung ging mit dem 17. 6. 1953 zu Ende. Sie wurde von der Erklärung Ministerpräsident Grotewohls 1950 bestimmt, der die Schriftsteller zu „Kampfgenossen der Regierung“ (II. Schriftstellerkongreß) erklärt und die Kunst dem politischen Kampf untergeordnet hatte (Berufung der Kunstkommission). Auf dem II. Schriftstellerkongreß (1950) wurde der Schriftstellerverband als Teil des Kulturbundes der DDR (KB) gegründet. Bodo Uhse als Sekretär des neuen Verbandes forderte seine Kollegen auf, sich das „Rüstzeug“ aus der Sowjet-L. anzueignen, das in der deutschen L. mit ihrem Mangel an gesellschafts-orientierten Werken traditionsgemäß fehlt. Die Ergebnisse des Kongresses wurden von der SED als unzureichend eingeschätzt. Auf dem III. Schriftstellerkongreß (1952) wurde Uhse durch den für seine orthodoxen Ansichten bekannten Kuba abgelöst; der Schriftstellerverband wurde zur eigenständigen Organisation. Ähnlich steigerte sich der Kampf gegen den Formalismus, der von 1951 an zu Veröffentlichungsverboten, Einstampfen von Büchern, Absetzung von Aufführungen und Übermalen von Wandbildern führte. Nach dem Ende der ersten Phase schrieb Wolfgang Harich 1953 in der „Berliner Zeitung“ von „Schaffenskrisen psychotischen Charakters selbst bei Menschen, die als hervorragende Künstler politisch ohne Schwankung auf dem Boden unserer Republik stehen“. Die zweite Phase der Entwicklung wurde vom Neuen Kurs geprägt. Sie ging mit der Verhaftung der Harich-Gruppe im November 1956 zu Ende. Die Formalismus-Kampagnen wurden in dieser Zeit zurückgenommen. Das Administrieren in der L. war von nun an verpönt; an seine Stelle sollte eine stärkere Eigenverantwortlichkeit der Schriftsteller treten. Die Kurskorrektur blieb indessen ambivalent. Das zeigte sich in der Tabuisierung des 17. Juni und in der Verschiebung des IV. Schriftstellerkongresses, auf dem der Neue Kurs auch literarisch institutionalisiert werden sollte. Er fand erst im Januar 1956 statt, nachdem der Neue Kurs selbst schon längst korrigiert worden war, und brachte einen Kompromiß zwischen ideologischer Klarheit, die bisher dominierte, und künstlerischer Meisterschaft, die bisher von doktrinärer Schulmeisterei verhindert worden war. Der Kompromiß hielt nicht einmal ein Jahr. Er ermunterte — vor dem Hintergrund des XX. Parteitags der KPdSU (1956) und der Bewegungen in Polen und Ungarn — zu einer antistalinistischen Kritik, die die Parteidisziplin zu sprengen begann; ihr Höhepunkt war der 2. Kongreß junger Künstler in Karl-Marx-Stadt im Juni 1956. Die dritte Entwicklungsphase erstreckte sich bis Ende 1960. Sie ist mit dem Konzept des Bitterfelder Weges verbunden. Auf der Kulturkonferenz Ende 1957 übten Schriftsteller, die der politischen Abweichung beschuldigt waren, Selbstkritik (Becher, Uhse, Hermlin u.a.). Es häuften sich Selbstverpflichtungen, wieder aufs Land und in die Betriebe zu gehen. In der Kulturkommission des Politbüros der SED wurde unter Leitung Kurellas das Programm einer „Einschmelzung“ der Künstler in den gesellschaftlichen Produktionsprozeß entworfen, das auf der Bitterfelder Konferenz im April 1959 von Ulbricht selbst verkündet worden war. Das Programm verfolgte ein literaturpolitisches Doppelziel, das auf der einen Seite die Schriftsteller stärker als bisher in die Planwirtschaft einbauen und andererseits mit der Bewegung der schreibenden Arbeiter („Greif zur Feder, Kumpel“) die „zurückbleibenden“ Schriftsteller anspornen sollte. Die Ergebnisse der Konferenz waren jedoch zu dürftig, um sie auf dem nächsten Schriftstellerkongreß als Errungenschaften zu feiern. Die vierte Phase reichte bis Ende 1965. Sie begann mit dem V. Schriftstellerkongreß 1961, auf dem die professionelle L. einer ähnlichen Kritik wie auf dem letzten Kongreß unterzogen wurde. Über die L. der schreibenden Arbeiter bemerkte Erwin Strittmatter, daß man sie den lesenden Arbeitern nicht zumuten könne. Der Kongreß endete mit der Formel: „Ideologische Klarheit und künstlerische Meisterschaft“. Die SED ließ nun eine Reihe von dogmatischen und administrativen Fehlern offen kritisieren. Es bildete sich schnell ein literarisches Spektrum heraus, das zum ersten Mal die Interessen von Partei, Schriftstellern und Lesern zu befriedigen schien. Doch schon im Dezember 1962 zeigte sich auf dem Lyrikabend der Akademie der Künste, wo unter Hermlins Leitung u.a. Wolf Biermann debütierte, daß das lange aufgestaute Kritikbedürfnis selbst vor den von der SED jetzt weiter gezogenen kulturpolitischen Schranken nicht haltmachen würde. 1965 sah sich die Partei daher gezwungen, die Entwicklung zu stoppen. [S. 836]In der fünften Phase, von 1966 bis 1971, wurde das Schicksal der führenden Rolle der Partei in der L. besiegelt. Die Auseinandersetzung wurde von der SED offensiv geführt, aber ohne sichtbaren Erfolg. Der Auftakt des 11. Plenums, Ende 1965, blieb so wirkungslos wie der VI. Schriftstellerkongreß (1969). Die Kampagnen gegen Formalismus und Dekadenz, die wieder aufflammten, konnten weder einschüchtern noch beeindrucken. Die L. begann sich zu emanzipieren. Sie machte sich die relative Selbständigkeit einzelner gesellschaftlicher Bereiche zunutze, die das „entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus“ vorsah, das 1967 zum Programm erhoben worden war (Geschichte der DDR). Die sechste Phase der Lp. in der DDR reichte bis zum VII. Schriftstellerkongreß im Dezember 1973. Sie begann mit erneuten Versuchen der SED, die politisch-literarische Emanzipation zurückzudrängen, und endete nach einigen kulturpolitischen Kursschwankungen mit ihrer Anerkennung. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) schien sich zunächst eine neue „Bitterfelder Bewegung“ anzukündigen. Kurt Hager klagte im Oktober 1971 auf der Tagung der Gesellschaftswissenschaftler darüber, daß die Formel vom sozialistischen Realismus in den letzten Jahren beinahe verschwunden sei. Honecker ließ sie dann schon im Dezember 1971 auf dem 4. Plenum wieder fallen und erklärte, von einer festen Position des Sozialismus aus dürfe es keine Tabus mehr geben. Er sprach fortan nur noch von „sozialistischer Literatur und Kunst“. Auf dem 6. Plenum des ZK der SED im Juli 1972 führte Hager einen — indessen freilich weniger engen — Begriff des „sozialistischen Realismus“ wieder ein, da sich in der SED-Führung offenbar eine Fronde gegen die Öffnung der Schleusen gebildet hatte. Honecker stellte sich auf dem 9. Plenum im Mai 1973 an ihre Spitze und verurteilte jene literarischen Tendenzen, die er selbst zunächst begünstigt hatte. Dieses Plenum sollte die Weichen für den VII. Schriftstellerkongreß stellen, der im Dezember 1973 stattfand, jedoch einen anderen Verlauf nahm. Noch während der Vorbereitungsdebatten wurde die offizielle Kritik zurückgenommen und die führende Rolle der Partei in der L. durch „Teilnahme“ der Schriftsteller „an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft“ ersetzt. Hermann Kant hob in seinem Referat den Wandel von der Unterordnung der L. unter die Politik zu einem Partnerschaftsverhältnis hervor, als er feststellte, daß sich die Beziehungen Arbeiterklasse und Schriftsteller nicht mehr wie früher „in Äußerungen von Wohlwollen hin und Ergebenheit her“ artikulieren könnten. Kant verband damit einen „Abschied vom Bitterfelder Weg“, der einst von Kurella als die Einheit von Politik, Wirtschaft und Kultur propagiert worden war. In der siebten Phase, die bis zum VIII. Schriftstellerkongreß im Mai 1978 reichte, folgte dem „Partnerschaftsverhältnis“, ohne daß es sich für beide Seiten vorteilhaft ausgewirkt hätte, der offene Bruch. Es waren mit ihm zu verschiedene Erwartungen verknüpft worden. Die SED-Führung erhoffte sich mehr Loyalität von den Schriftstellern, die ihr die Literaten wohl auch gezollt hätten, wäre die Partei nur bereit gewesen, ihnen etwas mehr künstlerische Freiheit zu gewähren. Die SED-Führung wehrte sich indessen gegen die fortgesetzte Kritik durch verstärkte Anwendung administrativer Kontrollen, z.B. über die Verlage. So wuchs die Zahl der Unzufriedenen durch Kollegen, die bis dahin wenig Grund zur Beschwerde gehabt hatten. Die Verhaftung jüngerer Schriftsteller, wohl auch als Warnung an die prominenteren gedacht, löste eine überraschend große Solidaritätswelle aus. Als im November 1976 Wolf Biermann aus der DDR ausgewiesen wurde, verfaßten Sarah Kirsch, Christa Wolf, Volker Braun (der seine Unterschrift später teilweise), Fritz Cremer (der sie ganz zurückzog), Franz Fühmann, Stefan Hermlin, Stefan Heym, Günter Kunert, Heiner Müller, Rolf Schneider, Gerhard Wolf und Jurek Becker eine Petition an die Parteiführung, der sich noch über 70 andere Schriftsteller anschlossen, um eine Korrektur der Maßnahme zu bewirken. Die SED reagierte mit Parteiausschlüssen gegen Gerhard Wolf, Becker und Kirsch, mit Parteiverfahren gegen Christa Wolf und Kunert, mit Rügen gegen Hermlin und Braun und mit Ausschlüssen aus dem Vorstand des Berliner Schriftstellerverbandes gegen Christa Wolf, Becker, Braun, Fühmann, Kirsch, de Bruyn und Plenzdorf. Der VIII. Schriftstellerkongreß (1978) zementierte den Bruch, indem er auf eine erzwungene Einheit verzichtete; die Frondeure blieben „vor der Tür“: sie wurden nicht geladen oder boykottierten den Kongreß — mit zwei Ausnahmen: V. Braun schwieg, und St. Hermlin verdeutlichte sogar seine „Anti-Position“ mit der Bemerkung, er sei ein spätbürgerlicher Schriftsteller. Hermann Kant, der erst auf dem VII. Schriftstellerkongreß das Partnerschaftsverhältnis begründet hatte, löste es auf diesem Kongreß wieder auf. Er sprach nun von „gegenseitigen Beratungen unter Führung der Partei“ — von denen bereits feststand, daß ein beträchtlicher und prominenter Teil der Literaten sie nicht akzeptieren würde. In der damit einsetzenden achten Phase der Lp. der SED endete alles, was sich sinnvoll noch mit Lp. bezeichnen ließ. Die Partei verteidigte den Restbestand ihrer Positionen mit reinen Repressalien. Sie verprellte mit dem Aufführungsverbot der Stücke „Die Flüsterparty“ von Rudi Strahl im Herbst 1978 in Berlin und „Kirschenpflücker“ von Helmut Baierl im Herbst 1979 in Dresden zwei weitere Vertreter der Parteiliteratur und ging mit eigens verschärften Strafgesetzen unbotmäßig vor. Den Auftakt bildete [S. 837]die Geldstrafe wegen Devisenvergehens gegen Stefan Heym, dessen Roman „Collin“ sich an den höheren Rängen der SED vergriffen hatte. Der Effekt war eine zweite Solidarisierungswelle gegen die Partei, die in einem Brief an Erich Honecker vom 16. 5. 1979 kulminierte, den Jurek Becker, Klaus Poche, Klaus Schlesinger, Erich Loest, Kurt Bartsch, Adolf Endler, Dieter Schubert und Martin Stade unterzeichneten. Als Gegenmaßnahme wurden am 7. 6. 1979 Heym, Poche, Schlesinger, Bartsch, Endler, Schubert, sowie Rolf Schneider, Karl Heinz Jakobs und Joachim Seyppel aus dem Schriftstellerverband ausgeschlossen; Becker und Stade traten selbst aus. Politisch ästhetische Konzeptionen lagen diesen Repressalien nicht mehr zugrunde. Die Folge dieser Situation war, daß bei den meisten Literaten eine Wiederannäherung an die Positionen der Parteiführung trotz versöhnlicher Gesten unterblieb oder sogar die Neigung, die DDR zu verlassen, wuchs. V. Wandel des Verhältnisses von Partei und Schöner Literatur A. Der Funktionswandel der Schönen Literatur Dieser Wandel im Verhältnis von Partei und Literatur hatte sich seit langem angekündigt. Die SED trennte sich damit von einem Konzept, das bereits mehrfach gescheitert war. Kuba, der nach dem III. Kongreß die Linie der SED besser als Uhse nach dem II. Kongreß durchsetzen sollte, stürzte beim IV. Kongreß; Kurella wurde aus der Kulturkommission des Politbüros in die Akademie der Künste abgeschoben, weil es ihm nicht gelungen war, die Auseinandersetzungen mit den Künstlern für die Partei erfolgreich zu beenden. Die Partei hat mehrfach versucht, ihre literaturpolitischen Mißerfolge zu vertuschen: Zunächst wurde von neuen Etappen des Bitterfelder Weges gesprochen; danach wurde die L. der „NÖS-Periode“ als Triumph des Bitterfelder Konzeptes ausgegeben. Aber das Konzept selbst war fehlerhaft und hat der Entwicklung der L. in der DDR beträchtlichen Schaden zugefügt. Indem die L. der Politik folgen mußte, konnten die Schriftsteller nur schlechte Kampfgenossen sein. Sie waren es auch, mindestens Anfang und Ende der 50er Jahre, als ihre Werke, wären sie weniger vordergründig den politischen Richtlinien gefolgt, die Partei hätten warnen und veranlassen können, den Neuen Kurs oder das Ökonomische System so rechtzeitig zu starten, daß es nicht zum 17. Juni 1953 oder zu der Massenflucht 1960/61 gekommen wäre. Becher hat die herrschende Kunstauffassung schon 1955 („Macht der Poesie“, S. 262) und Eisler 1962 (H. Bunge „Gespräche mit Hanns Eisler“, S. 319) als „sektiererisch“ bezeichnet (Sektierertum). Georg Lukács hat 1951 auf die Balzac-Interpretation von Engels zurückgegriffen, um die Mesalliance zwischen politischer Taktik und künstlerischer Sicht aufzulösen (Vorwort zu „Balzac und der französische Realismus“), und daraus 1956 den Begriff der Perspektive entwickelt, der eine gesellschaftliche Tendenz umschreibt, die unter Umständen andere Ergebnisse hervorbringt, als es sich Zeitgenossen vorzustellen vermögen (IV. Schriftstellerkongreß). Mit dem „Bitterfelder Weg“ hat die Parteiführung vergeblich gegen diese Konzeption gekämpft. Gegen Ende der Ära Ulbricht griff Jürgen Kuczynski in seinem Aufsatz „Der Wissenschaftler und die Schöne Literatur“ erneut auf die Balzac-Interpretation zurück („Neue deutsche Literatur“, 2/71). War Lukács 1951 und 1956 der literarischen Entwicklung voraus gewesen, so beschrieb Kuczynski 1971 nur, was von den Literaten bereits praktiziert wurde. B. Die literarische Emanzipation Die literarische Emanzipation setzte ziemlich früh, wenn auch zögernd ein. Becher erkannte schon 1950: „Eine Literatur kann sich nur entwickeln aufgrund einer Literaturbewegung. Solch eine Bewegung müssen wir schaffen“ (II. Schriftstellerkongreß). Das Dilemma der L.-Bewegung bestand aber darin, daß sie mit der These von der führenden Rolle der Partei nicht vereinbar war und daß die Erkenntnis dieser Situation sich nur langsam durchsetzte. Becher selbst hat die sich ankündigenden Differenzen bereits 1951 mit der Notiz ausgedrückt: „‚Du liegst schief‘ kann mich nicht schrecken, denn ich bin ein Segler (Und liebe jede Schräglage).“ („Tagebuch“, 9. 7. 1951); und Stefan Heym hat 1955 in der Nachterstedter Diskussion gesagt: „Der Schriftsteller kann sich nicht die Augen vor dem verschließen, was ist.“ Aber solange der „Zensor im Herzen des Schriftstellers“, von dem Heym auf dem IV. Schriftstellerkongreß sprach, das Geschehene nach Schaden und Nutzen für die Partei sonderte, nützte es wenig, wenn man sich die Augen nicht verschloß. Praktisch-politische Konsequenzen kündigten sich jedoch erst an, als Paul Wiens erklärte, die künstlerische Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit müsse nicht immer zum sozialistischen Realismus führen (V. Schriftstellerkongreß). Den nächsten Schritt ging Stefan Heym, als er auf dem Höhepunkt der NÖS-Belletristik die trügerische Einheit zwischen Schriftsteller, Partei und Leser zerstörte, indem er dieser L. vorwarf, nur Scheindebatten über Scheinkonflikte zu führen (Dezembercolloquium 1964). Der „Zensor im Herzen“ wurde endgültig erst überwunden, als Heym 1965 in seinem Manifest „Die Langeweile von Minsk“ für den Schriftsteller — gegenüber der SED — eine Rolle proklamierte, wie sie im Alten Testament die Propheten gegenüber der Priesterschaft ausübten. Ebenfalls 1965 rief Biermann aus: „Das Kollektiv liegt schief!“ („Die Drahtharfe“), und Hasso Grabner stellte fest: „Die Literatur hat immer die Mächtigen angegriffen. Jetzt hat [S. 838]die Partei die Macht. Die Partei muß sich also gefallen lassen, daß sie in der Literatur angegriffen wird.“ (Auf dem 11. ZK-Plenum von Paul Fröhlich abwehrend zitiert.) Als Christa Wolf auf dem 11. Plenum des ZK der SED (Ende 1965) die Aufgabe der Kunst, neue Fragen aufzuwerfen, für ein typisches literarisches Problem erklärte, zeichnete sich bereits ab, daß die Versuche der Partei zur Eindämmung der literarischen Emanzipation scheitern würden. Für die Eigengesetzlichkeit der L. sprachen z.B. der Dramatiker Pfeiffer, der die Kunst als eine „zweite Wirklichkeit“ umschrieb („Neue Deutsche Literatur“, 10/66) und der Lyriker Heinz Czechowski: „Das dichtende Subjekt sieht die Welt mit anderen Augen“ („Forum“, 8/66). 1969 beanspruchte gar Wiens im literarischen Bereich die „Machtbefugnis“ des Autors als ein „Naturrecht“ („Weimarer Beiträge“ 3/69). 1971 erklärten Manfred Streubel und Wulf Kirsten ihre Gleichgültigkeit gegenüber ihren Zeitgenossen („Sonntag“, 32/71). Zehn Jahre später bauten Rainer Kirsch in dem Essay-Band „Das Amt des Dichters“ (1980) und Franz Fühmann in seinen Erfahrungen mit Georg Trakls Gedichten „Von Feuerschlünden“ (1981) das gewonnene Terrain konzeptionell aus. VI. Die Hauptrichtungen der Schönen Literatur in der DDR Die Entwicklung der Schönen L. in der DDR fächerte sich zwischen den Polen von gesellschaftlicher Funktionszuweisung und Selbstbestimmung im Lauf ihrer Geschichte in 3 Hauptrichtungen auf: 1. in eine L., die die führende Rolle der Partei akzeptierte und von dieser entsprechend herausgestellt wurde (man kann sie als „Partei-L.“ bezeichnen); 2. in eine L., die, wenn auch parteinehmend, in „schiefer Lage“ entstand und anfangs kritisiert, später gesellschaftspolitisch integriert wurde (man kann sie „Partisanen-L.“ nennen); 3. in eine L., die in traditionellem Sinn L. ist, bei der Unterscheidungen wie „l'art pour l'art“ oder „Littérature engagée“ nur situationsbedingt gültig sind. A. Die „Partei-Literatur“ Die Partei-L. entsprach mit ihren Gewinnen und Verlusten an Wirklichkeit dem Auf und Ab der literaturpolitischen Zielsetzungen. Sie konnte von sich selbst aus keine literarische Bewegung einleiten. 1. Epik In den ersten beiden Phasen stand im Mittelpunkt der Epik das Bemühen um den Betriebsroman. Die wichtigsten Titel im industriellen Bereich waren „Menschen an unserer Seite“ (1951) von Eduard Claudius und „Helle Nächte“ (1953) von Karl Mundstock — im landwirtschaftlichen Bereich „Tiefe Furchen“ von Otto Gotsche (1949) und „Herren des Landes“ von Walter Pollatschek (1951). Während die Landwirtschaftsromane pauschal und schematisch blieben, gingen die Industrieromane, allerdings nur im Milieu und im Detail, nuancierter vor. Die Folge war, daß die Landwirtschaftsromane von der gesamten Kritik als „unzureichend“ bezeichnet wurden, gegen die Industrieromane sich jedoch Bedenken der Parteikritik richteten. Nach dem 17. 6. 1953 wurde das Bemühen um den Betriebsroman fortgesetzt, als habe es keine aufrührerischen Ereignisse gegeben. Da die Unruhen mehr in den Städten als auf dem Lande ausgebrochen waren, kehrte sich das Verhältnis um. Die Landwirtschaftsromane — „Tinko“ von Erwin Strittmatter (1954), „Der Weg über den Acker“ von Margarete Neumann (1955) — fielen in einzelnen Zügen wesentlich interessanter aus als die Industrieromane „Roheisen“ von Hans Marchwitza oder „Martin Hoop IV“ von Rudolf Fischer (1955). Auf dem IV. Schriftstellerkongreß wurde der Bankrott des Betriebsromans öffentlich zugegeben. Das Interesse wandte sich daraufhin privaten Konflikten vor betrieblichem Hintergrund zu. Die ersten Versuche („Von der Liebe soll man nicht nur sprechen“ von Claudius in landwirtschaftlichem oder „Die Ehe des Assistenten“ von August Hild in industriellem Milieu [1957]), die wegen ihrer attraktiven Titel viel gekauft worden sind, blieben psychologisch unbeholfen. In der dritten Phase ist mit Hilfe des Bitterfelder Konzeptes versucht worden, den Betriebsroman zu rekonstruieren. Von diesen Projekten konnte nur „Die Entscheidung“ von Anna Seghers (1959) groß herausgestellt werden — ein Buch, das lange vorher begonnen worden war und in dem die Verfasserin einer Schwarzweißmalerei verfiel, die sie selbst auf dem IV. Schriftstellerkongreß den bisherigen Betriebsromanen vorgeworfen hatte. Die eigentliche Bitterfelder L. waren Erzählungen, z.B. „In diesem Sommer“ von Werner Bräunig (1960) oder „Bitterfelder Geschichten“ von Erik Neutsch (1961) und Reportagen wie „Die Tage mit Sepp Zach“ von Regina Hastedt (1959); die „Kumpel“-Literatur wurde in den „Deubener Blättern“ gesammelt. Der Industrieroman „Ankunft im Alltag“ von Brigitte Reimann (1961) war mehr ein Jugendbuch, und der Landwirtschaftsroman „Herbstrauch“ von Seeger (1961) die Geschichte einer melodramatischen Freundschaft. Die vierte Phase mit der NÖS-L. brachte den größten Wirklichkeitsgewinn für die Partei-L.: Karl-Heinz Jakobs „Beschreibung eines Sommers“ (1961), Brigitte Reimann „Die Geschwister“ (1962), Christa Wolf „Der geteilte Himmel“ und Erwin Strittmatter „Ole Bienkopp“ (1963), „Spur der Steine“ von Neutsch (1964), „Haus unterm Regen“ von Herbert Nachbar und „Die Aula“ von Hermann Kant (1965). Die Versuche mit dem Betriebsroman waren in diesen Büchern aufgegeben worden. Die [S. 839]Verfasser knüpften bezeichnenderweise da an, wo die L. schon 1957 bei Claudius und Hild gestanden hatte, nur infolge der gesellschaftspolitischen Offenheit des NÖS gesellschaftlich und psychologisch differenzierter, weil das Individuum stärker in den Mittelpunkt des Interesses gerückt war. Dieser Standard ist von der Partei-L. seitdem nicht wieder erreicht worden. Anna Seghers wiederholte mit dem „Vertrauen“ (1968) das Fiasko der „Entscheidung“. Ende der 60er Jahre ist versucht worden, diesen erneuten Wirklichkeitsverlust durch eine lyrisch-kunstgewerbliche Ausdrucksweise zu überspielen: Beispiele dafür sind Alfred Wellms „Pause für Wanzka“, Werner Heiduczeks „Abschied von den Engeln“ und Martin Viertels „Sankt Urban“ (1968), Joachim Wohlgemuths „Verlobung in Hullerbusch“ (1969) und Joachim Knappes „Die Birke da oben“ (1970). Anfang der 70er Jahre versuchte man es mit einem fast forschen Ton: Herbert Otto „Zum Beispiel Josef“ (1970), Jakobs „Eine Pyramide für mich“ und Jochen Laabs „Das Grashaus oder Die Aufteilung von 35.000 Frauen auf zwei Mann“ (1971). Aber diese Versuche konnten nicht darüber hinwegtäuschen, daß die wesentlichen literarischen Ereignisse in der Partisanen-L. und der emanzipierten L. stattfanden. Wer diese literarischen „Lockerungsübungen“ fortsetzte, mündete mit seinem Schaffen unversehens in diese Strömungen ein. Was Partei-L. blieb, wie die letzten Werke von Neutsch und Seeger, verfiel der Kritik wegen bedenklicher künstlerischer Mängel. 2. Lyrik Wegen der individuellen Struktur der Lyrik hat die Gedichteproduktion der Partei-L. in allen literaturpolitischen Phasen selten die Grenzen der Agitationslyrik überschritten. Die Hauptvertreter dieser Richtung waren Kuba, Zimmering, Uwe Berger, Günther Deicke, Helmut Preißler und Jupp Müller. In ihren Anfängen zählten dazu auch Günter Kunert, Paul Wiens und Reiner Kunze. Eine moderne Variante schufen Volker Braun und Peter Gosse. 3. Dramatik Die Dramatik der Partei-L. blieb — aus anderen Gründen — ebenfalls innerhalb der Grenzen der Agitation. Vorgänge, wie sie in den Romanen dieser Richtung geschildert werden konnten, erhielten durch ihre Darstellung auf der Bühne eine radikalere Form. Deshalb sind solche Versuche alsbald in die Partisanen-L. hinübergeglitten. Die Hauptvertreter der dramatischen Partei-L. waren Gustav von Wangenheim, Harald Hauser, Paul Herbert Freyer, Helmut Baierl, Helmut Sakowski, Claus Hammel, Horst Salomon, Rainer Kerndl und Armin Stolper. Formal hat sich diese Gattung nicht entwickelt — im Gegensatz zu den Romanen, die mit der „Aula“ und dem „Haus unterm Regen“ immerhin Elemente moderner Erzähltechnik aufnahmen. B. Die „Partisanen-Literatur“ 1. Epik Die Entwicklung der Partisanen-L. wurde durch die Tabuisierung der Behandlung der Gründe und des Verlaufes des 17. Juni lange verzögert. Nachdem Heyms Roman „Der Tag X“, der die Ereignisse des Jahres 1953 behandelte, nicht veröffentlicht werden konnte, vergleichbare Vorhaben unterbunden wurden, konnte diese Richtung erst 1960 in der Epik hervortreten: mit den Erzählungsbänden „Schatten und Licht“ von Heym sowie „Und sie liebten sich doch“ von Boris Djacenko. In der NÖS-Periode schien es zunächst nicht notwendig, solche Versuche fortzusetzen, weil ein gewisses Entgegenkommen der SED bei zahlreichen Schriftstellern auf Bereitschaft zur Mitarbeit traf. Sie wurden jedoch wiederaufgenommen, als durch die Eigengesetzlichkeit der Stoffe veranlaßt einige Schriftsteller den als zu eng empfundenen Rahmen der Kritik durchbrachen: Manfred Bieler mit dem Roman „Das Kaninchen bin ich“ und Werner Bräunig mit dem Roman „Rummelplatz“ — beide Manuskripte konnten nicht mehr veröffentlicht werden, sie wurden Gegenstand der Kritik des 11. Plenums. Kant wurde mit seinem nächsten Roman „Das Impressum“ unfreiwillig in eine Partisanenposition abgedrängt; der Roman erschien erst nach dem Ende der Ära Ulbricht, allerdings politisch überarbeitet. Stefan Heym ließ seinen Lassalle-Roman, die „Schmähschrift“ und den „König David Bericht“, die nach dem VII. Schriftstellerkongreß in der DDR herauskamen, vorher in westlichen Verlagen erscheinen. Jurek Beckers „Irreführung der Behörden“ (1973) und „Die Interviewer“ von Karl-Heinz Jakobs (1974) ließen bereits spätere Entwicklungen ahnen. Mit der Veröffentlichung des „Tages X“ in der Bundesrepublik unter dem Titel „5 Tage im Juni“ (1974) war der Damm für die Partisanen-L. gebrochen. Eine steigende und reißende Flut kritischer Darstellungen überschwemmte die L.-Szene: 1975 — Volker Braun „Unvollendete Geschichte“; 1976 — Reiner Kunze „Wunderbare Jahre“, Christa Wolf „Kindheitsmuster“, Jurek Becker „Der Boxer“, Karl-Heinz Jakobs „Wüste kehr wieder“; 1977 — Hans-Joachim Schädlich „Versuchte Nähe“, Thomas Brasch „Vor den Vätern sterben die Söhne“, Jürgen Fuchs „Gedächtnisprotokolle“, Werner Heiduczek „Tod am Meer“; 1978 — Jurek Becker „Schlaflose Tage“, Erich Loest „Es geht seinen Gang“, Klaus Poche „Atemnot“; 1979 — Stefan Heym „Collin“, Rolf Schneider „November“; 1984 — Stefan Heym „Schwarzenberg“. Es half nichts, wenn die Partei den radikalsten Teil dieser L. in den Westen abdrängte. Sie kehrten in Exemplaren zurück, beherrschten die Diskussionen und wirkten ansteckend: auf Joachim Laabs „Der Ausbruch“ (1980), Monika Maron „Flugasche“ (1981) und [S. 840]Helga Schütz „Julia oder Erziehung zum Chorgesang“ (1982). 2. Lyrik Die Partisanenlyrik begann 1956 nach den Erschütterungen des XX. Parteitages der KPdSU, als Kunert, Wiens und Streubel aus der Parteiraison ausbrachen. Später, nach 1962, folgten Lyriker, die sozusagen als „Partisanen“ in die L. eintraten: Wolf Biermann, Reiner Kirsch, Sarah Kirsch, Karl Mickel, Heinz Czechowski und Volker Braun. 3. Dramatik Wegen der radikalisierenden Wirkung der Bühne war die Partisanendramatik am meisten behindert. Für Heinar Kipphardts „Shakespeare dringend gesucht“ (1953) war es von Vorteil, daß das Stück schon zu Beginn des Neuen Kurses vorlag — dessen frühes Ende (1954) sich dann allerdings so hemmend auswirkte, daß ein ähnliches Vorhaben, „Glatteis“ von Hans Lucke, als es 1957 aufgeführt wurde, nach zahlreichen Bearbeitungen von einem Agitationsstück kaum noch zu unterscheiden war. Joachim Knauths „Kampagne“ (1961) lag zu Beginn des NÖS vor, konnte aber, wie Kipphardts Stück, nicht Schule machen. Auch Bielers Satire „Zaza“ ist schon vor dem 11. Plenum nicht mehr aufgeführt worden. Pfeiffers „Begegnung mit Herkules“ wurde zwar 1966 noch inszeniert, aber vor der Premiere abgesetzt. Danach hatten Versuche in historischem Gewand ein unterschiedliches Schicksal. Mickels „Nausikaa“ wurde 1968 nur einmal gespielt, Pfeiffers „Leben und Tod Thomas Müntzers“ 1970 nur im Fernsehen gezeigt, Knauths „Aretino oder Ein Abend in Mantua“ blieb in der Schublade. Eine Übertragung des „Werther“-Themas in die Gegenwart durch Ulrich Plenzdorfs „Die neuen Leiden des jungen W.“ stieß lange auf Ablehnung, bis sie 1972 aufgeführt wurde und eine neue Theaterära einzuleiten schien. Sie fand jedoch ein rasches Ende, als ein Jahr später das Stück „Heinrich Schlaghands Höllenfahrt“ verboten und sein Autor Rainer Kirsch aus der Partei ausgeschlossen wurde. Ein in sich geschlossener, wiewohl in den Einzelstücken zu differenzierender Komplex der Partisanendramatik sind, in der Nachfolge Brechts, die Werke Heiner Müllers („Der Lohndrücker“, 1957; „Die Korrektur“, 1958; „Die Umsiedlerin“, 1959; „Der Bau“, 1965), Peter Hacks' („Die Sorgen und die Macht“, 1959/1962; „Moritz Tassow“, 1965), Hartmut Langes („Senftenberger Erzählungen“, 1961; „Marski“, 1965) und Volker Brauns („Kipper Paul Bauch“, 1965; „Die Freunde“, 1965; „Hans Faust“, 1968). Langes Stücke sind nicht, Müllers „Bau“ erst spät aufgeführt worden. „Die Umsiedlerin“, „Die Sorgen und die Macht“ und „Moritz Tassow“ wurden Gegenstand herber Kritik auf dem 11. Plenum des ZK der SED. Brauns „Kipper“-Stück wurde wie Plenzdorfs „Werther“-Paraphrase 1972 aufgeführt, doch mit geringerem Effekt. Dies lag nicht allein an der angepaßten Neufassung; das schöpferische Potential dieser Brecht-Nachfolge hatte sich selbst erschöpft. Sie bestand aus einer Mischung pittoresker Elemente der frühen Stücke Brechts und doktrinärer Elemente seiner Lehrstücke. Das hätte in der Aufbauphase mit den verschiedenen Roheiten der ursprünglichen sozialistischen Akkumulation seinen Platz gehabt, mußte aber bei der zunehmenden Differenzierung der sozialistischen Gesellschaft funktionslos werden. C. „Traditionelle“ Literatur 1. Epik Die Schöne L., die in der DDR nach traditionellen Anstößen geschrieben wird, gilt heute als die eigentlich repräsentative Literatur. Ihre ersten Anfänge in den 50er Jahren galten damals als letzte Ausläufer historisch „überholter“ Positionen. Es begann in der Epik auf dem imponderablen Gebiet der Kriegs-L., deren archetypische Situationen schwerlich zwischen Basis und Überbau im Sinne des
Literatur und Literaturpolitik (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Die gesellschaftliche Funktion der Schönen Literatur in der ideologischen Diskussion von Marx/Engels bis Stalin Nach Marx und Engels sollte im Kommunismus zwar der gesamte ökonomische Produktions- und Distributionsprozeß gesellschaftlich geregelt werden, dem einzelnen aber überlassen bleiben, „heute dies, morgen jenes zu tun“ („Deutsche Ideologie“). Die Künste wurden „nicht zur allgemeinen Produktion“ gezählt.…
DDR A-Z 1985
Bücheraustausch (1985)
Siehe auch: Bücheraustausch: 1979 Bücher-Austausch: 1966 1969 1975 Der Literaturaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geht einerseits (im Rahmen des Innerdeutschen Handels [IDH]) über den Buchhandel, andererseits (vorwiegend in west-östlicher Richtung) als Geschenkverkehr vor sich. Literatur aus der DDR ist in der Bundesrepublik Deutschland über jede Buchhandlung zu beziehen. Lizenzverträge zwischen Verlagen in der Bundesrepublik und der DDR können dem Buchexport aus der DDR entgegenstehen. (1981 wurden nach Angaben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels in Frankfurt/Main 374 Lizenzen von Verlagen aus der Bundesrepublik Deutschland erworben und 335 an diese vergeben.) Wer Literatur und sonstige Druckerzeugnisse aus der Bundesrepublik Deutschland, Berlin (West) und dem westlichen Ausland unmittelbar empfangen will, bedarf einer Sondergenehmigung des Ministeriums für Kultur, die Institutionen und einzelnen Bürgern bei nachgewiesenem Bedarf für ein bestimmtes Fachgebiet, eine bestimmte Literaturgattung oder einzelne Druckerzeugnisse auf Widerruf oder zeitlich begrenzt erteilt werden kann (AO des Min. für Kultur vom 13. 6. 1963). Ein Perspektivprogramm für die ideologische und kulturpolitische Arbeit auf dem Gebiet der Literatur, des Verlagswesens und der Literaturverbreitung von 1965 forderte eine außerordentliche Steigerung des Buch-Exports. Diese Forderung hat auch heute noch Gültigkeit. Voraussetzung dazu wären neben der Attraktivität der Produktion wirksame Schritte zur Befreiung des Bücheraustausches mit der Bundesrepublik Deutschland und dem westlichen Ausland von einengenden Vorschriften. Der Geschenkverkehr soll laut Erklärung des damaligen Staatssekretärs E. Wendt vom Januar 1964 durch die oben zitierte AO nicht betroffen sein. Bücher und Druckschriften sollen niemals in anderen Geschenksendungen beigepackt, sondern gesondert versandt werden. Welche Literatur von allen Geschenksendungen auch nach den eingetretenen Erleichterungen im Nichtkommerziellen ➝Warenverkehr ausgeschlossen bleibt, ist aus dem Merkblatt „Hinweise für Geschenksendungen in die DDR und nach Berlin (Ost)“, hrsg. vom Gesamtdeutschen Institut, Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben, zu entnehmen, das auf allen Postämtern der Bundesrepublik erhältlich ist. Die Bezüge und Lieferungen im innerdeutschen Handel mit Gegenständen des Buchhandels hatten 1982 folgenden wertmäßigen Umfang (ohne Geschenksendungen, in Mill. DM): Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 246 Brigadetagebuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BuchexportSiehe auch: Bücheraustausch: 1979 Bücher-Austausch: 1966 1969 1975 Der Literaturaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geht einerseits (im Rahmen des Innerdeutschen Handels [IDH]) über den Buchhandel, andererseits (vorwiegend in west-östlicher Richtung) als Geschenkverkehr vor sich. Literatur aus der DDR ist in der Bundesrepublik Deutschland über jede Buchhandlung zu beziehen. Lizenzverträge zwischen Verlagen in der Bundesrepublik und der DDR können dem…
DDR A-Z 1985
Wirtschaftliche Rechnungsführung (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die WR. gilt als „objektive ökonomische Kategorie der sozialistischen Produktionsweise und Methode der sozialistischen Wirtschaftsführung der Betriebe, Kombinate und Vereinigungen, die die zentrale staatliche Leitung der Wirtschaft mit der relativen Selbständigkeit der Wirtschaftseinheiten als Teile des einheitlichen Volkseigentums bei planmäßiger Ausnutzung der Ware-Geld-Beziehungen verknüpft und darauf zielt, eine höchstmögliche Effektivität im gesellschaftlichen Interesse zu erreichen“ (Lexikon der Wirtschaft. Arbeit — Bildung — Soziales. Berlin [Ost] 1982, S. 768 f.). In der von einem klassisch marxistischen Standpunkt vorgenommenen und in der DDR auch offiziell vertretenen Einschätzung, daß die VEB Erzeugnisse und Leistungen produzieren, die von vornherein für den Austausch, vermittelt durch Geld, bestimmt und daher Waren sind, obliegen der WR. wichtige Meß-, Kontroll- und Stimulierungsfunktionen für die Realisierung der Betriebsprozesse im Zeichen der Ware-Geld-Beziehungen. Die in der Literatur der DDR genannten Grundprinzipien der WR. sind, „mit möglichst niedrigen Ausgaben möglichst hohe Einnahmen zu erzielen“, eine dauerhafte hohe Rentabilität zu sichern und einen maximalen Nettogewinn zu erwirtschaften, letzterer definiert als Zielfunktion für die operative Betriebsführung (Gewinn). Als wichtigste Voraussetzungen hierfür werden in Literatur und Gesetzestexten älteren wie jüngeren Datums genannt: a) treuhänderische Ausstattung der Betriebe mit sog. Eigenen Fonds (unter Beachtung der prinzipiell unterschiedlichen Eigentums- und Dispositionsverhältnisse im Sinne der buchhalterischen Bilanz rechnerisch zu begreifen als Quasi-Korrelat zum Eigen-, Stamm- oder Grundkapital einer marktwirtschaftlichen Unternehmung); b) Verleihung des Status juristischer Selbständigkeit (Rechtsfähigkeit) an die VEB; c) Verpflichtung der Betriebe zur Aufbringung der Mittel für planmäßige, von übergeordneten Instanzen bewilligte Investitionen („Prinzip der Eigenerwirtschaftung der [S. 1504]Mittel für die erweiterte Reproduktion“); d) Installierung und streng leistungsorientierte Nutzung des „Prinzips der Materiellen Interessiertheit“); e) materielle Verantwortung und Haftung der VEB für ihre wirtschaftliche Tätigkeit; f) exakte wert- und mengenmäßige Widerspiegelung der betrieblichen Ablaufprozesse durch eine vollständig reglementierte Buchführung und Berichterstattung sowie nicht zuletzt g) permanente Kontrolle und Analyse der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe durch betriebswirtschaftliche, finanzwirtschaftliche, administrative, technische und gesellschaftliche Kontrolleinrichtungen und -organe. Hierzu zählen u.a. intensive Buch- und Betriebsprüfungen, innerbetrieblich durch den Hauptbuchhalter, überbetrieblich durch die „Staatliche Finanzrevision“ und (seit 1981) die „Staatliche Bilanzinspektion“ vertreten, eine dezidierte Bankenaufsicht in Verbindung mit dem Prinzip „Kontrolle durch die Mark“ (Währung/Währungspolitik), die Berichtspflicht und Weisungsabhängigkeit der VEB-Leitung gegenüber übergeordneten Instanzen, Empfehlungsfunktionen der Technischen Kontrollorganisation (TKO) im Betrieb sowie insbesondere Einsichtnahme-, Mitwirkungs- und Anzeigebefugnisse der Betriebsparteiorganisation, der Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO), der betrieblichen Ständigen ➝Produktionsberatungen und der Arbeiter-und-Bauern-Inspektionen (ABI). Die Geltung des Prinzips der WR. stand bis 1971 unter der Devise, das Problem der „Dialektik von schöpferischer Initiative der Betriebe und gesellschaftlicher Plandisziplin“ zu meistern (Planung). Nach weiterführender, im Schrifttum der DDR entwickelter Definition sollen damit die materiellen Interessen der Betriebe mit den Interessen der Gesellschaft in Verbindung gebracht werden, wobei in den einschlägigen Diskussionen etwa seit der Jahreswende 1977/78 eine Zeitlang ausdrücklich eingeräumt wurde, daß „nichtantagonistische Widersprüche zwischen der Planung und der WR. auftreten“ können. Die VO über die weitere Vervollkommnung der WR. auf der Grundlage des Plans vom 28. 1. 1982 (GBl. I, S. 85) tendiert dagegen wieder auf eine Betonung des direkten Zusammenhangs von WR. und Plan, was dem für das Wirtschaftssystem der DDR typischen Wechselspiel von Zentralisation — Dezentralisation und Rezentralisation entspricht und mit einer Verschärfung der Kontrollmechanismen einen neuerlichen Machtzuwachs der zentralen Staatsorgane im ökonomischen Bereich signalisiert. Ideologisch-zeithistorische Basis für das heute in der DDR geltende Verständnis von WR. ist das von Lenin entwickelte Prinzip „Chosrastschot“ (Kurzbezeichnung für „chosjaistwennyi rastschot“, in den amtlichen Übersetzungen der DDR interimistisch kurze Zeit als „Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit“ wiedergegeben, seitdem einheitlich WR. genannt). Von Lenin selbst möglicherweise lediglich als Übergangsempfehlung für die Periode der „Neuen Ökonomischen Politik“ (NEP) gedacht, wurde das Chosrastschot-Prinzip auch nach Beendigung der NEP durch einen Beschluß des ZK der KPdSU (B) vom 28. 12. 1929 ausdrücklich als weiterhin gültige Methode sozialistischer Betriebsführung bestätigt. Bis in die Gegenwart wird die konsequente Entwicklung der Prinzipien der WR. in Industriebetrieben, in Kolchosen, Sowchosen und den übrigen Teilbereichen der Wirtschaft sowohl in der UdSSR wie in der DDR als „sehr aktuell“ bezeichnet. In der DDR wurde schon anläßlich der „Großen Finanzpolitischen Konferenz“ vom September 1951 das System der WR. als die grundlegende Methode festgelegt, die nach den Erfahrungen des sozialistischen Aufbaus in der Sowjetunion als die zweckmäßigste Form der Leitung der VEB anzuwenden sei. Ihre erste gesetzliche Normierung fand die WR. mit der VO über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der WR. in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft vom 20. 3. 1952. Unbeschadet mancher Schwankungen in der Wertung anderer Elemente der Planung und Leitung im Zuge der Wirtschaftsreformen der DDR in den letzten drei Jahrzehnten ist die WR. seitdem konstant ein zentrales Anliegen der wirtschaftsleitenden Organe der DDR geblieben. Dies gilt gleichermaßen für die Periode des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) von 1963 bis 1967, für die Phase des auf dem VII. Parteitag der SED (1967) verkündeten Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) sowie für die neueren Direktiven seit dem VIII. Parteitag der SED (1971). Die Bedeutung der WR. nach wie vor stark hervorhebend, heißt es in der Direktive des X. Parteitages der SED (1981) zum Fünfjahrplan 1981–1985: „Um den Kampf um höchste Effektivität wirksam zu unterstützen, sind die Kategorien der wirtschaftlichen Rechnungsführung wie Kosten, Gewinn, Preis, Kredit und Zins planmäßig so zu gestalten und zu nutzen, daß von ihnen eine hohe stimulierende Wirkung auf ein dynamisches Leistungswachstum, auf die Verbesserung der Produktions- und Exportstruktur, auf die Erhöhung der Grundfonds und Materialökonomie sowie auf eine rationelle Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens ausgeht.“ Der Verwirklichung des Systems der WR. in der betrieblichen Praxis der DDR dient ein umfangreiches Bündel von Verfahrens- und Verhaltensweisen. Hierzu zählen u.a. das Sparsamkeitsregime („Spare mit jeder Sekunde, mit jedem Pfennig und jedem Gramm“), das Vertragssystem, das Dispatchersystem, Nutzung des technischen Fortschrittes, Standardisierung und Normung, Mechanisierung und Automatisierung, die Initiierung des Sozialistischen Wettbewerbs und seine Nutzung für innerbetriebliche WR. zum Zwecke der Steigerung der Arbeitsproduktivität sowie die Anwendung solcher mit dem „Wertgesetz“ verbundenen Kategorien wie Umsatz, Preis, Kosten, Gewinn, Lohn, Prämien, Produktionsfondsabgabe oder zinspflichtiger Kredit für die ökonomische Stimulierung der Betriebe. Für den Zeitraum des Fünfjahrplanes 1981–1985 behandelt die VO über die weitere Vervollkommnung der WR. v. 28. 1. 1982 eingehend 6 Hauptanliegen: 1. Straffung der Kostenplanung und Entwicklung von Kostenkonzeptionen mit dem Ziel einer drastischen Kostensenkung, [S. 1505]2. Erhöhung der ökonomischen Wirksamkeit des wissenschaftlich-technischen Fortschrittes, 3. Ausgestaltung der Fondsrechnung sowie Verstärkung des Einflusses von Kredit und Zins mit dem Ziel der unbedingten Erfüllung finanzieller Verpflichtungen — insbesondere der Gewinnabführung — gegenüber dem Staatshaushalt, 4. Verbesserung der rechnerischen und analytischen Grundlagen für die Preisbildung, 5. Stärkung der Verantwortung der Kombinate und Betriebe für die außenwirtschaftliche Tätigkeit, 6. Erhöhung der Verantwortung der Hauptbuchhalter im Rahmen ihrer Rechnungslegungs-, Kontroll-, Informations- und Anzeigepflichten. In diesem Kontext ist gleichermaßen die Aufgabe gestellt, die innerbetriebliche WR. — verstanden als „eine verselbständigte nach innen gerichtete Form der WR … mit dem Ziel höchstmöglicher Effektivität“ — weiter auszugestalten, um Planung, Wettbewerbsführung, Haushaltsbuch und Prämierung enger miteinander zu verbinden. Diese Hauptanliegen entspringen offensichtlich dem Bestreben, den von der DDR-Führung unleugbar erkannten Effektivitätsdefiziten im gegebenen Entwicklungsstadium vor allem durch betriebswirtschaftliche Maßnahmen zu begegnen. Dabei kommt nach den einschlägigen Kommentaren (so z.B. nach Harald Rost (SED), Stellvertreter des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission) der VO vom 28. 1. 1982 insofern besondere Bedeutung zu, als sie erstmalig „eine einheitliche, geschlossene, komplexe Rechtsvorschrift darstellt, in der die Anforderungen, Aufgaben und Maßnahmen zur Vervollkommnung der WR. zusammengefaßt enthalten sind“. Davon abgesehen bringt jedoch diese VO keineswegs etwas generell Neues. Alle darin genannten Postulate zur Erhöhung der Wirksamkeit der WR. wie z.B. engere Verbindung mit der Planung, stärkere Ausrichtung auf die quantitativen Faktoren des Wirtschaftswachstums, bessere Erfüllung der Außenwirtschaftsverpflichtungen, Indienststellung für die sozialistische Intensivierung, Verbesserung der Meßfunktionen und ökonomischen Information, Vervollkommnung der Haushaltsbücher, Einsparung von Arbeitszeit und Material sowie insbesondere Senkung der Kosten sind vielfach bereits in früheren Verlautbarungen zu finden. Wenn auch die WR. prinzipiell als ein komplexes Gesamtsystem für alle Tätigkeitsbereiche und Aktionsformen der VEB zu verstehen ist und ihre Funktionen — obwohl es sich vom Terminus her anbietet — keineswegs auf die Begriffe Buchführung oder Rechnungswesen reduziert werden dürfen, bilden dennoch eben diese Bereiche betriebswirtschaftlich zwangsläufig einen besonders wichtigen Bestandteil der verschiedenen Methoden, mit deren Hilfe die Erfüllung der Anforderungen der WR. stimuliert und kontrolliert werden soll. In diesem Kontext ist auf mannigfaltige Verordnungen zur Ausgestaltung des grundsätzlich nach dem System der Doppelten Buchführung strukturierten betrieblichen Rechnungswesens in der DDR zu verweisen, bei denen vielfach Empfohlenes widerrufen und Widerrufenes erneut empfohlen wurde. (So z.B. VO über die Finanzwirtschaft volkseigener Betriebe von 1948, Grundsätze des „Neuen Rechnungswesens“ von 1952, VO über die Buchführung und buchhalterische Berichterstattung der volkseigenen Industriebetriebe von 1955, Selbstkostenverordnung vom 12. 7. 1962, Einführung des Einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik: ab 1968 gem. allgemeiner VO und industriebetrieblich ergänzender AO in den GBl. II — vom 5. und 30. 7. 1966, neu gefaßt gem. AO vom 20. 6. 1975 — GBl. I, S. 585 ff. und GBl.-SDr. Nr. 800, S. 1, VO über die Produktionsfondsabgabe vom 16. 12. 1970, AO über die zentrale staatliche Kalkulationsrichtlinie vom 1. 11. 1972 bzw. deren wiederholte Neufassungen, zuletzt vom 17. 11. 1983 — GBl. I, S. 341 f., oder AO Nr. 3 über Rechnungsführung und Statistik in den Betrieben und Kombinaten vom 6. 9. 1982 — GBl. I, S. 604). Wie auch immer diese gesetzlichen Bestimmungen im einzelnen ausgestaltet sein mögen, läßt sich aus ihnen doch immer wieder das generelle Anliegen der Wirtschaftsorgane der DDR ablesen, das System der betrieblichen Wirtschaftsrechnung tendenziell aus einer statischen Gegenüberstellung von Aufwands- und Ertragskomponenten herauszuführen und dahingehend weiterzuentwickeln, daß es der Dynamik des Reproduktionsprozesses unter den Bedingungen der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) gerecht wird. Daß dieses Ziel bisher noch nicht erreicht ist, wird in den einschlägigen Verlautbarungen der DDR nicht nur nicht bestritten, sondern (so u.a. regelmäßig in den Präambeln der einschlägigen, etappenweise wiederkehrenden VO) ausdrücklich eingeräumt. Es ist folglich kein Zufall, daß in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur der DDR Probleme der Vervollkommnung und der weiteren Ausgestaltung der WR. — im Einklang mit neueren Diskussionen in der UdSSR unter dem Schlagwort „Die WR. im reifen Sozialismus“ — einen breiten Raum einnehmen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1503–1505 Wirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftsausschüsseSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die WR. gilt als „objektive ökonomische Kategorie der sozialistischen Produktionsweise und Methode der sozialistischen Wirtschaftsführung der Betriebe, Kombinate und Vereinigungen, die die zentrale staatliche Leitung der Wirtschaft mit der relativen Selbständigkeit der Wirtschaftseinheiten als Teile des einheitlichen Volkseigentums bei planmäßiger Ausnutzung der Ware-Geld-Beziehungen verknüpft und…
DDR A-Z 1985
Weltfriedensrat (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ständiges Organ der der Sowjetunion und ihren Verbündeten nahestehenden Weltfriedensbewegung. Diese Bewegung entstand, initiiert vor allem von Kommunisten in Ost und West, mit dem Ausbruch des Kalten Krieges Ende der 40er Jahre; ihre förmliche Konstituierung erfolgte auf dem I. Weltfriedenskongreß im April 1949. Auf diesem Kongreß, der zugleich in Prag und Paris stattfand, wurde das Ständige Komitee des Weltfriedenskongresses gebildet, das als Vorläufer des W. gelten kann. Die Einsetzung des W. als repräsentatives und beschließendes ständiges Organ der Weltfriedenskonferenz erfolgte 1950 in Warschau auf dem II. Weltfriedenskongreß. Sitz des W. ist seit 1968 Helsinki. Der W. ist auf nationaler Basis organisiert; seine Arbeit wird wesentlich von nationalen Friedensräten oder -komitees getragen (Friedensrat der DDR). Er erhebt den Anspruch, unabhängig zu sein, tatsächlich wird er in entscheidendem Maße von der Sowjetunion und den mit ihr verbündeten Staaten unterstützt, und zwar politisch und finanziell. Organisationen wie der Weltgewerkschaftsbund (WGB), der Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ), die Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF) u.a. sind Kollektivmitglieder des W. Der W. fördert und koordiniert die Aktionen der Weltfriedensbewegung. Er tritt ein für friedliche Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung, für ein System der Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, für den Verzicht auf Androhung und Anwendung von Gewalt zur Lösung von Konflikten, für ein absolutes Verbot des Einsatzes von Massenvernichtungsmitteln und für weltweite Abrüstung, ferner für die Unterstützung der nationalen Befreiungskämpfe gegen imperialistische Unterdrückung, für nationale Unabhängigkeit und Souveränität u.a.m. Auf seiner Präsidiumstagung in Lissabon im November 1982 forderte der W. z.B. die Kernwaffenmächte auf, dem Beispiel der Sowjetunion zu folgen und den Verzicht auf einen Ersteinsatz von Kernwaffen zu erklären. Präsident des W. ist Romesh Chandra (Indien). Günther Drefahl, Präsident des Friedensrates der DDR, ist Mitglied des Präsidiums des W. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1471 Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weltgewerkschaftsbund (WGB)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ständiges Organ der der Sowjetunion und ihren Verbündeten nahestehenden Weltfriedensbewegung. Diese Bewegung entstand, initiiert vor allem von Kommunisten in Ost und West, mit dem Ausbruch des Kalten Krieges Ende der 40er Jahre; ihre förmliche Konstituierung erfolgte auf dem I. Weltfriedenskongreß im April 1949. Auf diesem Kongreß, der zugleich in Prag und Paris stattfand, wurde das Ständige Komitee des…
DDR A-Z 1985
Fluktuation (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Unter F. (im engeren Sinne) versteht man in der DDR die (unerwünschte) Abwanderung von Arbeitskräften aus dem Betrieb, die aus persönlichen oder disziplinarischen Gründen (Entlassung) erfolgt und volkswirtschaftlich oder betrieblich nicht notwendig wäre. Nicht zur F. rechnen planmäßige Umsetzungen z.B. aufgrund struktureller Veränderungen des Betriebes, Freistellung zum Studium, Einberufung zum Wehrdienst usw. Die Zahl der Fluktuierenden liegt jährlich bei etwa 500.000; das entspricht einer F.-Quote von 7 bis 8 v.H. Am höchsten ist die F. in den Betrieben des Bauwesens und in jenen mit einem hohen Frauenanteil. Generell wechseln jüngere Arbeitskräfte und solche mit geringerer Qualifikation ihren Arbeitsplatz viel häufiger als ältere und hochqualifizierte Beschäftigte. Wegen des Lohngefälles wandern viele Arbeitnehmer mit Dienstleistungsberufen in die produzierenden Bereiche ab. Die volkswirtschaftlichen Verluste eines jeden Betriebswechsels betragen nach Angaben aus der DDR bei Facharbeitern 10.000 bzw. 15.000 Mark. Die hauptsächlichen Motive für den Arbeitsplatzwechsel sind (in der Reihenfolge ihrer Bedeutung): Bezahlung, Arbeitsklima, Schichtarbeit, gesundheitliche Erwägungen und Schwere der Arbeit. Diese Reihenfolge der F.-Gründe-Ergebnis einer Befragung (Hausinterviews) — weicht übrigens erheblich von den im früheren Betrieb gemachten Angaben ab. Da jede Kündigung schriftlich begründet werden muß und in der Regel erst nach Diskussion mit der Betriebsleitung angenommen wird, werden häufig vorgeschobene Gründe angegeben, um komplikationslos aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden zu können. Das gilt insbesondere für Frauen, die glaubhaft familiäre Gründe geltend machen können. Aber auch die Ergebnisse der Hausinterviews sind nach Auffassung von DDR-Soziologen mit Skepsis zu betrachten. Ihrer Meinung nach steht an der Spitze der F.-Gründe die Unzufriedenheit mit den Arbeitsinhalten und -bedingungen. Das Lohnargument würde bei Umfragen lediglich deshalb am häufigsten angegeben, weil sich die Arbeitnehmer vielfach selbst nicht im klaren über den wirklichen Kündigungsgrund sind oder dieser oft nicht so einfach zu benennen ist wie der Verdienst. Zudem ist man sich sicher, daß in der Regel nicht ein Motiv allein für einen Arbeitsplatzwechsel ausschlaggebend ist; meist gibt es mehrere Ursachen für eine Kündigung. Neben den oben genannten Gründen können auch folgende betriebliche Faktoren den Wunsch nach einem Arbeitsplatzwechsel begünstigen (die entgegen dem [S. 421]prinzipiellen Abwerbeverbot von den Betrieben „inoffiziell“ auch häufig zur Gewinnung zusätzlicher Arbeitskräfte benutzt werden): Unterschiede in der durchschnittlichen Höhe der Prämiengewährung, Versorgung mit Wohnraum durch die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG), Umfang, Lage und Ausstattung der betrieblichen Urlaubseinrichtungen sowie die Bereitstellung sozialer Betreuungsmaßnahmen und -einrichtungen. Zur Einschränkung der F. gibt es kaum direkte Einwirkungsmöglichkeiten; außer der amtlichen Zuweisung von Arbeitsplätzen für „Bummelanten“, der schriftlichen Begründung der Kündigung ist noch das — wenn auch nicht selten unterlaufene — Abwerbeverbot für Volkseigene Betriebe zu nennen. Ein stärkeres Gewicht haben die indirekten Maßnahmen; dazu zählen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Abbau des unerwünschten Lohngefälles zwischen einzelnen Wirtschaftsbereichen, die mindestens einjährige Betriebszugehörigkeit als Voraussetzung für die Gewährung der Jahresendprämie, Treueprämien für bestimmte Berufsgruppen (technische Intelligenz, Beschäftigte im Bergbau, Angehörige der Reichsbahn und der Post), Treueurlaub sowie der Anspruch auf Sonder- oder Zusatzrenten (Polizei, Zoll, Militär, Post, Bahn, „Intelligenz“, Renten/Altersversorgung). Der Arbeitsplatzwechsel auf Wunsch von Arbeitnehmern wird jedoch auch in der DDR nicht in jedem Fall als unerwünscht betrachtet. Der Zug zu neuen Arbeitsplätzen mit besseren Arbeitsbedingungen, die dem Qualifikationsniveau eher entsprechen, wirkt produktivitätssteigernd. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 420–421 Flüchtlingsvermögen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FondsSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Unter F. (im engeren Sinne) versteht man in der DDR die (unerwünschte) Abwanderung von Arbeitskräften aus dem Betrieb, die aus persönlichen oder disziplinarischen Gründen (Entlassung) erfolgt und volkswirtschaftlich oder betrieblich nicht notwendig wäre. Nicht zur F. rechnen planmäßige Umsetzungen z.B. aufgrund struktureller Veränderungen des Betriebes, Freistellung zum Studium, Einberufung zum Wehrdienst usw. Die Zahl der Fluktuierenden liegt…
DDR A-Z 1985
Nahrungsgüterwirtschaft (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 924]Die N. ist ein Teil des Industriebereiches der Lebensmittelindustrie. Sie umfaßt die Betriebe der ersten Be- und Verarbeitungsstufe der Agrarprodukte. Hierzu gehören die Milchverarbeitung, die Fleischwirtschaft, die Eier- und Geflügelwirtschaft, die Binnenfischerei, die Getreidewirtschaft, die Zucker- und Stärkeindustrie, die Mischfutterindustrie sowie die Betriebe der Kühl- und Lagerwirtschaft und der Bearbeitung tierischer Rohstoffe. In ihnen waren 1983 130.000 Arbeitskräfte tätig. Diese Industriebereiche wurden 1968 unter Leitung des Staatlichen Komitees für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (SKAV) zusammengefaßt und dem Landwirtschaftsrat unterstellt, der seitdem bis zu seiner Stillegung die Bezeichnung Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) trug. Die organisatorische Zusammenlegung der Landwirtschaft und der N. diente dem Ziel, beide Wirtschaftszweige einheitlich zu leiten und allmählich zum Agrar-Industrie-Komplex (AIK) zu entwickeln. Insbesondere sollte durch die vertikale Kooperation zwischen den Betrieben der N. und der Landwirtschaft in Form von Kooperationsverbänden (KOV) die Entwicklung spezialisierter Landwirtschaftsbetriebe gefördert werden. Nach Auflösung des SKAV im Januar 1975 wurden dessen Aufgaben mehreren neu gebildeten Abteilungen bzw. Bereichen im Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) übertragen. Die Leitung der Betriebe der N. erfolgt entweder direkt durch das MfLFN oder in Übereinstimmung mit den Räten der Bezirke. Zu den zentralgeleiteten Betrieben, Kombinaten und VEB der N. gehören die VE Kombinat Zucker, VE Kombinat Stärke und Kartoffelveredelung, VE Kombinat Kühl- und Lagerwirtschaft, VE Kombinat Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierprodukte, VEB Materiell-technische Versorgung der Nahrungsgüterwirtschaft, VEB Zentrales Projektierungsbüro der Nahrungsgüterwirtschaft sowie der VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat Eberswalde. Zu den bezirksgeleiteten Betrieben und Kombinaten der N. gehören die Vereinigungen zur Lenkung der milchverarbeitenden Industrie und die Kombinate der Milchwirtschaft, die VEB Kombinate der Fleischwirtschaft, die VEB Kombinate der Getreidewirtschaft sowie die VEB Kombinate für Industrielle Mast (KIM; Landwirtschaftliche Betriebsformen; Wirtschaftsverband). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 924 Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nation und nationale FrageSiehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 924]Die N. ist ein Teil des Industriebereiches der Lebensmittelindustrie. Sie umfaßt die Betriebe der ersten Be- und Verarbeitungsstufe der Agrarprodukte. Hierzu gehören die Milchverarbeitung, die Fleischwirtschaft, die Eier- und Geflügelwirtschaft, die Binnenfischerei, die Getreidewirtschaft, die Zucker- und Stärkeindustrie, die Mischfutterindustrie sowie die Betriebe der Kühl- und Lagerwirtschaft und der Bearbeitung tierischer Rohstoffe. In ihnen…
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Zentralisation (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Mit Z. wird die Kompetenz- und Aufgabenhäufigkeit an der Spitze einer hierarchisch strukturierten Organisation (z.B. Betrieb, Verwaltungseinheit) bzw. in einem Organisationenzusammenhang (z.B. volkswirtschaftliches Leitungssystem, Staatsapparat) bezeichnet. Der Grad der Z. bestimmt das Verhältnis der einzelnen Ebenen einer Organisation zueinander, insbesondere aber zur Organisationsspitze. Z. hat in der DDR immer einen sehr hohen positiven Stellenwert gehabt. Zentrale Leitung und Planung der Volkswirtschaft, die zentralisierten Führungs- und Organisationsstrukturen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), der zentralisierte Aufbau des Staatsapparates usw. gehören bisher auch in der politischen Theorie des Marxismus-Leninismus zu den unabdingbaren Systemprinzipien. (Demokratischer Zentralismus) Trotzdem hat es im Grad und in der Handhabung der Z. verschiedentlich Änderungen gegeben. Die zunehmende gesellschaftliche Arbeitsteilung in der Volkswirtschaft, die sich nicht egalisierende, sondern differenzierende Sozialstruktur, die zunehmende Bedeutung regionaler Probleme usw. machten die Anpassung der Leitungsstrukturen zu einer sich immer erneut stellenden Aufgabe für die politische Führung. Der Gegenbegriff zur Z., die „Dezentralisierung“ (D.), wurde in den Jahren 1956/58 positiv verwendet, als es erste Überlegungen und Ansätze zur Neugestaltung der Staats- und Wirtschaftsorganisation gab. Der Gebrauch [S. 1540]der Bezeichnung D. wurde jedoch sehr bald aus ideologischen Gründen abgelehnt; die Parteiführung sah darin eine prinzipielle Schwächung des Prinzips zentraler Leitung und damit einen Verstoß gegen das Prinzip des demokratischen Zentralismus. Mit den Wirtschaftsreformen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) (1963) — weitergeführt im Ökonomischen System des Sozialismus (ÖSS) 1967/68 — wurde ebenfalls eine Stärkung der unteren (VEB) und der mittleren (VVB) wirtschaftlichen Leitungsebenen angestrebt. Im Zusammenhang mit Vorstellungen der Kybernetik wurde in der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion von „sich selbst regulierenden Systemen“ gesprochen. Diese Ansätze gerieten jedoch gleichermaßen in den Verdacht, „Steuerung“, d.h. die zentrale Leitung von oben, abwerten zu wollen. Die Korrektur dieser Reformen in den Jahren 1970/71 brachte dementsprechend erneut eine Stärkung der zentralen Leitungsinstanzen. Als weitere Variante dieser gegensätzlichen Tendenzen hat die Kombinatsbildung der 70er Jahre (Betriebsformen und Kooperation) zwar einerseits die Betriebsebene in ihren Entscheidungskompetenzen geschwächt, andererseits aber auch unterhalb der Industrieministerien die mittlere wirtschaftliche Leitungsebene — Generaldirektoren der Kombinate — in ihrer Bedeutung gestärkt. Statt von D. wird heute in der DDR von „Stärkung der Eigenverantwortung“ gesprochen, wenn Kompetenzen nach unten delegiert werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1539–1540 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralkomitee (ZK) der SEDSiehe auch die Jahre 1975 1979 Mit Z. wird die Kompetenz- und Aufgabenhäufigkeit an der Spitze einer hierarchisch strukturierten Organisation (z.B. Betrieb, Verwaltungseinheit) bzw. in einem Organisationenzusammenhang (z.B. volkswirtschaftliches Leitungssystem, Staatsapparat) bezeichnet. Der Grad der Z. bestimmt das Verhältnis der einzelnen Ebenen einer Organisation zueinander, insbesondere aber zur Organisationsspitze. Z. hat in der DDR immer einen sehr hohen positiven Stellenwert…
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Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (1985)
Siehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1969 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 1979 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Die SED versteht sich als die konsequente Fortführerin der Tradition der deutschen Arbeiterbewegung, sie mißt daher der Geschichte der Arbeiterbewegung zur Stärkung des Traditionsbewußtseins große Bedeutung bei. Die Geschichte der Arbeiterbewegung, speziell die GdA, ist neben Philosophie, Politökonomie und „wissenschaftlichem Kommunismus“ der vierte Bereich der SED-Ideologie, sowohl in der Parteischulung als auch im gesamten wissenschaftlichen Leben der DDR. Seit 1956 beschäftigt sich die Geschichtsschreibung der DDR in zunehmendem Maße mit der GdA. Zahlreiche Quelleneditionen, Dokumentationen, Monographien und eine Flut von Broschüren zu diesem Thema wurden veröffentlicht. Um eine einheitliche Darstellung und offizielle Auslegung der GdA zu erreichen, befaßte sich das ZK der SED mehrmals mit der Ausarbeitung eines Lehrbuchs zur Parteigeschichte. Am 29. 7. 1956 beschloß das ZK, ein solches Lehrbuch vorzubereiten, am 19. 9. 1958 setzte es eine Kommission unter Vorsitz Walter Ulbrichts ein, die auf der 16. ZK-Tagung der SED (26.–28. 6. 1962) einen „Grundriß zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ vorlegte. Der „Grundriß“ widerspiegelte die These von Kurt Hager auf der 16. ZK-Tagung, „daß sich die Geschichtswissenschaft in der gesamten Arbeit jederzeit von den politischen Erfordernissen des gegenwärtigen Kampfes leiten läßt und daher von den Beschlüssen der Partei ausgehen muß“. Nach diesem Axiom hatten die Historiker die Fakten so darzustellen und vor allem so zu werten, daß die politische Linie der Parteiführung in Vergangenheit, Gegenwart und für die Zukunft ihre historische Rechtfertigung erfuhr. Die Folge war ein einseitig vorgeprägtes Geschichtsbild, in dem die Geschichte zur zurückprojizierten Gegenwart wurde. Dabei wurden seinerzeit noch der „Linie“ widersprechende Dokumente verschwiegen oder gar verfälscht (aus Faksimiles Teile weggeätzt oder Bilder retuschiert). Nicht zuletzt wurden die Namen sogenannter „Parteifeinde“ eliminiert, d.h. alle Parteiführer, die irgendwann mit der Partei in Konflikt geraten waren, wurden zur „Unperson“, ihre Namen aus der Geschichte „getilgt“. Zum 20. Jahrestag der SED-Gründung erschien im Frühjahr 1966 die achtbändige „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ (GdA). Sie war bis zur Ablösung W. Ulbrichts (1971) das Standardwerk der SED zur GdA. Das Werk, mit zahlreichen Dokumenten und einem umfangreichen Bildteil versehen, folgt einerseits der vorgegebenen Selbstinterpretation der Partei, doch sind andererseits die in ihm benutzten Quellen im großen und ganzen wissenschaftlich objektiv ausgewertet worden. Auf Fälschungen wurde weitgehend verzichtet. Bei aller Parteilichkeit der Aussage hat die Geschichtswissenschaft der DDR mit diesem Werk einen wesentlichen Beitrag zur GdA geleistet. Durch eine Reihe ergänzender Dokumentations- und Informationsbände (GdA-Chronik, GdA Biographisches Lexikon — dieser Band war einige Zeit aus dem Verkehr gezogen —, Sachwörterbuch zur GdA) ist der Trend zur Versachlichung der Betrachtung der GdA unterstrichen worden. [S. 52]Die GdA soll nachweisen, daß eine „Kontinuität der Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung von ihren Anfängen bis zur SED“ besteht (Bd. 1, S. 12). Periodisierung, Auswahl der Fakten und Bewertung der Ereignisse wurden dabei jedoch — entsprechend dem Postulat der parteilichen Geschichtsschreibung des Marxismus-Leninismus — einseitig vorgenommen und können aus westlicher historiographischer Sicht diese These der SED nicht hinreichend belegen. Trotzdem erfüllte die GdA die ihr von der SED gestellte Aufgabe: Grundlage für die Herausbildung des gewünschten historischen und politischen Bewußtseins zu sein. Sie diente als Unterlage der politischen Schulung im Parteilehrjahr der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), in der Freien Deutschen Jugend (FDJ), in der Nationalen Volksarmee (NVA) sowie als Lehrbuch an den Schulen und Hochschulen. 1978 erschien die „Geschichte der SED“, die vor allem als Ersatz für die letzten drei Bände der GdA dient. In dieser parteioffiziellen Darstellung widerspiegelt sich die neue Sicht der Parteigeschichte, wie sie sich in der Ära Honecker seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) herausgebildet hat. Formal wie inhaltlich fällt sie jedoch in einigen Passagen hinter die wissenschaftliche Qualität und den politisch-historischen Informationswert der GdA zurück. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 51–52 Arbeit, Gesetz der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterklasseSiehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1969 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 1979 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Die SED versteht sich als die konsequente Fortführerin der Tradition der deutschen Arbeiterbewegung, sie mißt daher der Geschichte der Arbeiterbewegung zur Stärkung des Traditionsbewußtseins große Bedeutung bei. Die Geschichte der Arbeiterbewegung, speziell die GdA, ist neben Philosophie,…
DDR A-Z 1985
Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das MHF. wurde im August 1967 als Nachfolger des 1951 eingerichteten „Staatssekretariats für Hoch- und Fachschulwesen“ geschaffen. Das Statut (GBl. II, 1969, S. 517) bezeichnet das MHF. als „Organ des Ministerrats zur Verwirklichung der einheitlichen Hoch- und Fachschulpolitik“ in der DDR. In dieser Funktion ist das MHF. verantwortlich für Prognose und Entwicklungsplanung im gesamten Hoch- und Fachschulbereich, die Erarbeitung von Grundsätzen und Direktiven für die Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne auf der Grundlage der Vorgaben der Staatlichen Plankommission (Planung) und des Ministeriums der Finanzen (MdF); ferner für die Planung der Studentenzahlen, der Investitionen, der Haushaltsmittel und der Arbeitskräfte und Lohnfonds. Das MHF. ist ferner verantwortlich für die Erarbeitung einer Systematik der Studienrichtungen, die Erarbeitung von Rahmenstudienprogrammen und anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung sowie die Qualifizierung von Hoch- und Fachschulkadern an Universitäten, Hoch- und Fachschulen. Schließlich übernimmt das MHF. die Verantwortung für die Planung und Leitung der Forschung zu Problemen des Hochschulwesens, wie Hoch- und Fachschulpädagogik oder bildungsökonomische Fragen. Es ist zu enger Zusammenarbeit mit Ministerien, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen verpflichtet, denen Hoch- oder Fachschulen unterstehen. Das MHF. fungiert darüber hinaus als staatliches Leitungsorgan für die ihm unterstellten Universitäten, Hoch- und Fachschulen und ist in dieser Funktion verantwortlich für den gesamten Prozeß der Ausbildung, Qualifizierung und Forschung sowie die Personalpolitik. Das M. wird nach dem Prinzip der Einzelleitung und der kollektiven Beratung vom Minister (1984) Prof. Dr. Hans-Joachim Böhme (SED) bzw. dessen 1. Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs Günter Bernhardt (SED) geleitet. Weitere Stellvertreter werden für Erziehung und Ausbildung, Weiterbildung, internationale Beziehungen, Strukturpolitik und für Gesellschaftswissenschaften und Forschung eingesetzt. Beim MHF. besteht eine Vielzahl von Beratungsorganen. Der Hoch- und Fachschulrat wurde im Januar 1966 gegründet und soll Empfehlungen zu grundsätzlichen Problemen der Prognose und Perspektivplanung des gesamten Hochschulwesens und zur Festlegung einheitlicher Grundsätze für den Inhalt und die Organisation von Aus- und Weiterbildung erarbeiten. Dem Rat gehören 110 Mitglieder aus allen gesellschaftlichen Bereichen an. Vorsitzender ist der Minister für Hoch- und Fachschulwesen. Als zentrale Forschungseinrichtung im Bereich des Hochschulwesens ist dem MHF. das am 15. 2. 1982 gegründete Zentralinstitut für Hochschulbildung unterstellt. Wissenschaftliche Beiräte bestehen seit 1952 als beratende Organe für einzelne Wissenschaftsbereiche (z.B. WB für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung, WB für Wirtschaftswissenschaften, WB für Fremdsprachen). Insgesamt bestehen ca. 10 WB. Ihre Mitglieder werden vom Minister berufen. Ein weiteres Beratungsorgan sind die Rektoren-Konferenzen. Zur sachkundigen Entscheidungsvorbereitung werden für Daueraufgaben Institute beim MHF. gebildet (z.B. u.a. Institute für Weiterbildung, für Fachschulwesen). Die Pflege internationaler Beziehungen erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten auf der Grundlage bilateraler und multilateraler Verträge, im Rahmen des RGW vor allem durch die Konferenz der Hochschulminister der sozialistischen Staaten. Fachschulen; Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 904 Ministerium für Handel und Versorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Kohle und EnergieSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das MHF. wurde im August 1967 als Nachfolger des 1951 eingerichteten „Staatssekretariats für Hoch- und Fachschulwesen“ geschaffen. Das Statut (GBl. II, 1969, S. 517) bezeichnet das MHF. als „Organ des Ministerrats zur Verwirklichung der einheitlichen Hoch- und Fachschulpolitik“ in der DDR. In dieser Funktion ist das MHF. verantwortlich für Prognose und Entwicklungsplanung im gesamten Hoch- und Fachschulbereich, die Erarbeitung von Grundsätzen und…
DDR A-Z 1985
Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) (1985)
Siehe auch: Gaskombinat Schwarze Pumpe, VEB: 1979 Der größte Braunkohlenveredelungsbetrieb der DDR. Zu den Hauptaufgaben des Kombinats zählen die Produktion von Braunkohlenbriketts, Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT) und Stadtgas. Der VEB GSP ist Vertragspartner für den Import von Erdgas aus der UdSSR (Energiewirtschaft, II. E.); als Generalauftragnehmer leitete er den Bau des DDR-Abschnitts an der Erdgasleitung „Sojus“ (Orenburg — sowjetische Westgrenze). Insgesamt sind im VEB GSP 38.000 Men[S. 487]schen beschäftigt, davon allein im gleichnamigen Stammbetrieb 14.000. Der Stammbetrieb befindet sich in der Nähe von Hoyerswerda (Kreis Spremberg); sein Name ist von einem früher auf dem Gelände befindlichen Gasthaus übernommen worden. Dem VEB GSP gehören neben dem Stammbetrieb u.a. an: Zentralwerkstätten im GSP. VEB Braunkohlenveredelung Lauchhammer, VEB Steinkohlenkokerei „August Bebel“ Zwickau mit der Großgaserei Magdeburg, dem zweitgrößten Stadtgasproduzenten der DDR, VEB Projektierungs-, Konstruktions- und Montagebüro (PKM) Kohleverarbeitung Leipzig, VEB Ferngasleitungsbau Engelsdorf, VEB Verbundnetz Gas Berlin, Brennstoffinstitut Freiberg. Das Kombinat verarbeitet jährlich rd. 70 Mill.~t Braunkohle. An der DDR-Produktion ist es mit folgenden Anteilen beteiligt (Angaben für 1981): Rohstoffgrundlage für das GSP ist das Niederlausitzer Revier (Bergbau), insbesondere die Großtagebaue von Welzow-Süd, Burghammer und Spreetal. Mit dem Bau des Werkes Schwarze Pumpe wurde 1956 begonnen. Die 1. Ausbaustufe war 1961 fertiggestellt; sie umfaßte eine Brikettfabrik (3 Mill.~t Jahresproduktion) und ein Kraftwerk (Kapazität zunächst 250 MW, später auf 1050 MW erweitert). Mit der Inbetriebnahme der Druckgaserzeugungsanlage (2. Ausbaustufe) im Jahre 1964 wurde Schwarze Pumpe zum größten Stadtgasproduzenten der DDR. Die 3. Ausbaustufe wurde 1964/65 in Angriff genommen. Nach dem Vorbild der bereits im VEB Braunkohlenkombinat Lauchhammer arbeitenden Großkokerei wurde u.a. eine BHT-Kokerei errichtet. Der BHT-Koks ist für den Einsatz in der Metallurgie und in einigen Bereichen der chemischen Industrie geeignet. Damit wird vor allem die Abhängigkeit von der Einfuhr von Hüttenkoks gemindert (Einfuhr von Steinkohlenkoks 1965: 3,2 Mill.~t, 1982: 2,0 Mill.~t). Da die Braunkohle, im Gegensatz zur Steinkohle, nicht die Eigenschaft hat, beim Entgasungsprozeß zusammenzubacken, muß die zur BHT-Verkokung verwendete Kohle zunächst brikettiert werden. Nebenprodukte des Verkokungsprozesses sind Teer, Öle und Gas. Eine Aufbereitung des Gases ist erforderlich, da sein Heizwert von ca. 2.800 kcal/m³ nicht der Stadtgasqualität entspricht (4.300 kcal/m³). Bereits 1968/69 wurde ein Kohledruckvergaser auf den Einsatz von schwerem Heizöl umgestellt. Das erzeugte Spaltgas dient als Mischkomponente bei der Stadtgasherstellung. Nachdem die DDR Anfang der 70er Jahre ihr Erdgasaufkommen durch Inlandsförderung und Importe deutlich erhöht hatte, konnte sie dazu übergehen, Erdgas auch zur Stadtgaserzeugung einzusetzen. Das in Salzwedel geförderte Erdgas wird durch eine Pipeline in das GSP transportiert. Somit werden im GSP folgende Gase zur Stadtgasmischung verwendet: Kohledruckvergasungsgas, Öldruckvergasungsgas, Entgasungsgas aus der BHT-Verkokung, Erdgas, Stickstoff, Flüssiggas und Spaltgas aus Erdgas. Insgesamt stammen zwei Drittel der Stadtgaserzeugung der DDR aus dem Stammbetrieb des GSP. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 486–487 Gartenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeburtenbeihilfenSiehe auch: Gaskombinat Schwarze Pumpe, VEB: 1979 Der größte Braunkohlenveredelungsbetrieb der DDR. Zu den Hauptaufgaben des Kombinats zählen die Produktion von Braunkohlenbriketts, Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT) und Stadtgas. Der VEB GSP ist Vertragspartner für den Import von Erdgas aus der UdSSR (Energiewirtschaft, II. E.); als Generalauftragnehmer leitete er den Bau des DDR-Abschnitts an der Erdgasleitung „Sojus“ (Orenburg — sowjetische Westgrenze). Insgesamt sind im VEB GSP…
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Sozialdemokratismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich von Lenin geprägter Begriff zur Kennzeichnung der Politik der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Nach 1945 wurde er von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zunächst verwendet, um Abweichungen eigener Parteimitglieder — vor allem ehemaliger SPD-Mitglieder — von der Linie der Parteiführung anzuprangern (Kleinbürgertum; Revisionismus). Nach dem Juni-Aufstand 1953 wurden oppositionelle Strömungen in der Gesamtgesellschaft (Opposition und Widerstand) häufig mit dem Vorwurf des S. belegt, darüber hinaus aber auch die Politik der SPD in der Bundesrepublik Deutschland, deren ideologische Diversion als einer der Hauptgründe für die Ereignisse des 17. 6. 1953 dargestellt wurde. Nach dem Abklingen dieser Auseinandersetzungen wurde das Schlagwort des S. in größerem Umfange erst wieder in Zusammenhang mit dem „Prager Frühling“ 1968 benutzt sowie im Zuge der danach einsetzenden Phase der Entspannungspolitik als Versuch der Abgrenzung gegenüber den für die Sicherheit der eigenen Ordnung als gefährlich erachteten Ideen des Demokratischen ➝Sozialismus (DS.). Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung in der DDR nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) führten eine gewisse Stabilisierung des Systems und die außenpolitische Neuorientierung im Vorfeld der KSZE auch zu begrifflichen Neu- bzw. Umformulierungen in der ideologischen Auseinandersetzung mit dem Ergebnis, daß seit 1973 der polemische Begriff des S. weitgehend durch die Formel des Sozialreformismus ersetzt worden ist. Auch hat die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem S. in der DDR seither an Ernsthaftigkeit und Differenziertheit gewonnen. Mit S. bzw. Sozialreformismus bezeichnet die SED heute vorrangig die gegenwärtige Politik der SPD in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie in den unterschiedlichen Ansätzen des DS. (bzw. des synonym gebrauchten Begriffes der „sozialen Demokratie“) zum Ausdruck kommt. Wenn auch die Kritik gegenüber dem S. im einzelnen differenzierter geworden ist, wird doch gegenüber allen Formen des S. einheitlich der Vorwurf erhoben, daß sie als untauglicher Versuch eines Dritten Weges durch ihre Beschränkung auf den Reformismus zumindest objektiv die Rolle des „Arztes am Krankenbett des Kapitalismus“ darstellten und so letztlich das Überleben des Imperialismus sicherten. Dabei wird der Diskussion um die Grundwerte des DS. auch eine direkt gegen die DDR gerichtete Funktion (Antikommunismus) unterstellt: „Die sozialdemokratische ‚Grundwerte‘-Propaganda erfüllt eine doppelte Aufgabe: den Kapitalismus auf seiner staatsmonopolistischen Stufe zwar als verbesserungsbedürftig, aber wandlungsfähig, also erhaltenswert, darzustellen; und den in den Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft realisierten Sozialismus als in angeblicher Demokratiefeindlichkeit erstarrt und abstoßend, also nicht erstrebenswert zu diffamieren“ (Klassenkampf und Demokratie, Berlin [Ost] 1982, S. 88). Als grundsätzlicher Mangel der Konzeptionen des DS. wird geltend ge[S. 1155]macht, daß Begriffe wie „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität … von den materiellen Bedingungen ihrer Verwirklichung, den Eigentums- und Machtverhältnissen“ abstrahierten (ebd.). Speziell „rechten“ Vertretern des DS. wird der Vorwurf des Opportunismus gemacht. Ihr Ziel sei es, „eine möglichst konfliktfreie Entwicklung des staatsmonopolistischen Kapitalismus zu gewährleisten, die Demokratiebestrebungen der Werktätigen zu kanalisieren und große Teile der werktätigen Bevölkerung für die Erhaltung und ‚Verbesserung‘ des staatsmonopolistischen Systems zu gewinnen“ (ebd., S. 87). Sofern Vorstellungen des DS. die Vergesellschaftung eines Teils der Produktionsmittel beinhalten, werden diese in der aktuellen Situation relativ positiv bewertet: „Der positive Ansatz dieser Forderungen besteht in ihrem antimonopolistisch-demokratischen Inhalt; sie kann insofern in der gegenwärtigen Etappe den Kampf um die Erweiterung der Einflußmöglichkeiten demokratischer Kräfte im staatlichen Bereich fördern“ (ebd., S. 90). Letztlich seien sie jedoch unzureichend, da sie „die Demokratisierung des politischen Systems nur als quantitatives Problem begriffen … Die Begrenztheit dieser Forderungen, die an den bestehenden — monopolkapitalistischen — Staat gerichtet werden, rührt (ferner) daher, daß die Kräfte, die diese Forderung stellen, den Klassencharakter dieses Staates nicht erkennen und — damit in Zusammenhang — die Möglichkeiten der bürgerlichen Demokratie und ihrer Gesetzgebung überschätzen“ (ebd., S. 90 f.). Politik; Staatslehre. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1154–1155 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialfürsorgeSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich von Lenin geprägter Begriff zur Kennzeichnung der Politik der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Nach 1945 wurde er von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zunächst verwendet, um Abweichungen eigener Parteimitglieder — vor allem ehemaliger SPD-Mitglieder — von der Linie der Parteiführung anzuprangern (Kleinbürgertum; Revisionismus). Nach dem Juni-Aufstand 1953…
DDR A-Z 1985
Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM) (1985)
Siehe auch: Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR: 1975 1979 Verband Deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler: 1969 Organisation der Komponisten und Musikwissenschaftler, Musikerzieher und Interpreten. Der im April 1951 gegründete V. löste sich 1952 aus der Zugehörigkeit zum 1945 gegründeten „Deutschen Kulturbund“ (Kulturbund der DDR [KB]) und wurde selbständig. Der V. hat in den verschiedenen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen, wo Fragen der Musik, des Musiklebens und der Musikpolitik zur Diskussion und Entscheidung stehen, direktes oder indirektes Mitspracherecht (Beirat des Ministeriums für Kultur; Beirat für Musikwissenschaft beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen; Beirat des Rundfunkkomitees; im Büro für Urheberrechte; im Musikrat der DDR u.a.m.). Der V. gliedert sich in Bezirksverbände. Das höchste Organ des V. ist die Delegiertenkonferenz (DK), die im Abstand von 5 Jahren zusammentritt. Die DK wählt den Zentralvorstand. Dieser bestimmt aus seiner Mitte Präsident und Vizepräsident, die Mitglieder des Präsidiums, den 1. Sekretär, seinen Stellvertreter und die weiteren Mitglieder des Sekretariats. Wichtige Bereiche der V.-Arbeit werden Fachkommissionen (z.Z. 9) übertragen. Außerdem können für bestimmte Aufgaben Arbeitsgruppen gebildet werden. Präsident ist nach dem Tode von Prof. Dr. Siegfried Köhler (SED) am 14. 7. 1984 Wolfgang Lessler, 1. Sekretär: Dr. Peter Spahn. Seit 1956 untersteht dem V. die Internationale Musikbibliothek (IMB). Seit 1963 berät er die Deutsche Künstleragentur (DKA) — ab 1968 Künstler-Agentur der DDR —, die Zentrale des „VEB Deutsche Konzert- und Gastspieldirektion“ (DKGD) — ab 1972 Konzert- und Gastspieldirektion (KGD) — bei der Programmgestaltung von In- und Auslandskonzerten. Die Agentur berichtet dem V. über das Auftreten von Künstlern der DDR im In- und Ausland. Der V. ist Veranstalter der Musik-Biennale bzw. der DDR-Musiktage — die alternierend stattfinden — sowie von wissenschaftlichen Kolloquien. Innerhalb der Reihe „Podium internationale“ (Berlin) stellt der V. Kammermusik aus anderen Ländern vor. Der V. verfügt über einen eigenen Verlag Neue Musik, in dem Studienpartituren bedeutender neuer Werke von DDR-Komponisten sowie musikwissenschaftliche Arbeiten zum neuen Schaffen in der DDR veröffentlicht werden. Verbandseigene Zeitschriften sind „Musik und Gesellschaft“ (gegr. 1951; mtl.) und „Beiträge zur Musikwissenschaft“ (seit 1959; vierteljährlich). Die Tätigkeit des V., dessen musikpolitische Aktivitäten sich vor allem auf die DDR konzentrieren, wird ergänzt durch diejenige des Musikrates der DDR“ (gegr. 1962), seit 1966 als Sektion DDR Mitglied im Internationalen [S. 1405]Musikrat, einer non-governmental organization der UNESCO. Der Musikrat ist dem Ministerium für Kultur unterstellt, er setzt sich zusammen aus Institutionen sowie Einzelpersönlichkeiten und repräsentiert die DDR außerhalb ihrer Grenzen. Präsident des M. ist der Konzertpianist Prof. Dieter Zechlin, Sekretär: Vera Reiner. Da die Unterhaltungsmusik im V. unterrepräsentiert ist, bereiten die Komponisten und Interpreten dieses Bereiches die Gründung eines eigenen Verbandes vor, dessen Vorläufer z. Z. eine Arbeitsgemeinschaft im Komitee für Unterhaltungskunst in Leipzig unter Vorsitz von Frank Schöbel ist. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1404–1405 Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter der DDR (VKSK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Theaterschaffenden der DDRSiehe auch: Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR: 1975 1979 Verband Deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler: 1969 Organisation der Komponisten und Musikwissenschaftler, Musikerzieher und Interpreten. Der im April 1951 gegründete V. löste sich 1952 aus der Zugehörigkeit zum 1945 gegründeten „Deutschen Kulturbund“ (Kulturbund der DDR [KB]) und…
DDR A-Z 1985
Sorben (Minderheitenpolitik) (1985)
Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR besteht als einzige nationale Minderheit der kleine westslawische Volksstamm der Lausitzer S., die früher auch als Wenden bezeichnet wurden. Die S. leben in Teilen der Ober- und Niederlausitz, mit den kulturellen Zentren Bautzen (für die Ober-S.) und Cottbus (für die Nieder-S.). In Art. 40 der Verfassung der DDR (unverändert in der Fassung vom 7. 10. 1974) heißt es: „Bürger der DDR sorbischer Nationalität haben das Recht auf Pflege ihrer Muttersprache und Kultur. Die Ausübung dieses Rechts wird vom Staat gefördert.“ Der Art. 11 der 1. Verfassung der DDR vom 7. 10. 1949 hatte noch allgemeiner und umfassender für die „fremdsprachigen Volksteile der Republik“ formuliert, daß diese „durch Gesetzgebung und Verwaltung in ihrer freien volkstümlichen [S. 1150]Entwicklung zu fördern (seien); sie dürfen insbesondere am Gebrauch ihrer Muttersprache im Unterricht, in der inneren Verwaltung und in der Rechtsprechung nicht gehindert werden“. Sagen die DDR-Verfassungen grundsätzlich die „Förderung“ der Rechte der Sorben auf ihre Sprache und Kultur zu, enthält z. B. die rumänische Verfassung eine „Garantie“ der Rechte nationaler Minderheiten, während die tschechoslowakische sowie die ungarische Verfassung von deren „Sicherung“ sprechen. Am 10. 5. 1945 war der Bund Lausitzer S. Domowina (Heimat) als antifaschistisch-demokratische Organisation neu gegründet worden. Die Domowina, Dachorganisation aller sorbischen Vereinigungen, besteht seit 1912 und wurde 1937 von den Nationalsozialisten verboten. Von Mai 1945 bis Anfang 1948 verfolgte die Domowina das Ziel, die Lausitz an die Tschechoslowakei anzuschließen oder die Gründung eines eigenen sorbischen Staates zu erreichen. (So in einer Denkschrift vom 25. 11. 1947 an die Konferenz der Außenminister der vier Großmächte in London.) Bis 1950 befanden sich im Bundesvorstand der Domowina die Kommunisten in der Minderheit. Nachdem jedoch 1952 die Reorganisation der Domowina zur „antifaschistisch-demokratischen Massenorganisation“ abgeschlossen war, wurde sie zum Instrument der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Durchsetzung ihrer Politik in der sorbischen Bevölkerung. Seit ihrem 7. Bundeskongreß (Februar 1969) versteht sich die Domowina als „sozialistische nationale Organisation in der DDR“, der rd. 13.000 Mitglieder angehören. Seit dem 10. Bundeskongreß der Domowina (März 1982) besteht der Vorstand aus 85 (bisher 73) Mitgliedern. Auf dem 9. Kongreß (März 1977) erklärte der Erste Sekretär der Domowina, Jurij Grós (SED), die Gleichberechtigung der Sprache dürfe man nicht mit Gleichheit verwechseln. Für alle S. bleibe die deutsche Sprache das Hauptkommunikationsmittel. Von den rd. 100.000 Lausitzer S. — die Große Sowjetenzyklopädie nennt sogar die Zahl von 150.000 S. — sprechen höchstens 50.000 die ober- oder niedersorbische Sprache fließend. Genaue Angaben über die Zahl der in der DDR lebenden S. werden von offizieller Seite nicht mehr gemacht. Die Nationalitätenpolitik der SED wird von Polen und der ČSSR, aber auch von Jugoslawien, mit Interesse verfolgt. Zu den Bundeskongressen der Domowina, an denen meistens Delegationen aus Polen, der ČSSR und der südslawischen Minderheit Ungarns teilnehmen, werden die Jugoslawen jedoch nicht eingeladen, obwohl seit 1912 in Ljubljana eine Gesellschaft der Freunde der S. existiert. Nach 1945 ist in der SBZ keine politische Partei der S. zugelassen worden (1933 war die sorbische „Lausitzer Volkspartei“ verboten worden und ein Antrag, auf Gründung einer „Sorbischen Partei der Arbeiter und Bauern“ wurde 1946 von der SMAD nicht genehmigt). Jedoch wurde und wird von der SED das sorbische Kulturleben recht großzügig gefördert. Bereits am 23. 3. 1948 hatte der Sächsische Landtag ein Gesetz zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung beschlossen; am 12. 9. 1950 folgte ein Regierungserlaß des Ministerrats des Landes Brandenburg zur Förderung und Entwicklung der sorbischen kulturellen Bestrebungen im Lande Brandenburg, der vor allem die S. in der Niederlausitz betraf. Gegenwärtig erscheinen 8 sorbische Zeitungen und Zeitschriften, davon 5 in obersorbischer und 3 in niedersorbischer Sprache. Für die obersorbische Bevölkerung wird in Bautzen die Tageszeitung „Nowa Doba“ (Neue Zeit), für die niedersorbische Bevölkerung in Cottbus die Wochenzeitung „Nowy Casnik“ (Neue Zeit) herausgegeben. Neben einer Zeitschrift für sorbische Kultur, einer sorbischen pädagogischen Zeitschrift und zwei Kinderzeitschriften wird ferner von der Sorbischen Pastoralen Vereinigung, der 30 katholische Priester angehören, der „Katolski Posoł“ (Katholischer Bote) herausgegeben. Dabei handelt es sich um eine der ältesten katholischen Zeitschriften Europas, die bereits seit 1863 erscheint. Dieses Blatt ist für die rd. 15.000 obersorbischen Katholiken bestimmt; für die niedersorbischen Protestanten wird die Zeitschrift „Pomhaj Bóh“ (Gott hilf) gedruckt. Der Vorsitzende der Sorbischen Pastoralen Vereinigung, Msgr. Martin Salowski, sorgte dafür, daß 1980 das sorbische katholische Hausbuch „Krajan“ (Landsmann), das die Nationalsozialisten 1939 verboten hatten, erstmalig wieder erscheinen konnte. Während im Jahre 1948 der Sender Dresden sorbischsprachige Sendungen ausstrahlte, wendet sich gegenwärtig (1984) nur noch der Sender Cottbus in wöchentlich insgesamt fünfeinhalb Stunden an die sorbische Bevölkerung. Auf Beschluß des Ministerrates der DDR mußte sich das 1948 gegründete Sorbische Volkstheater 1963 mit dem Bautzener Stadttheater zu einem Deutsch-Sorbischen Volkstheater mit deutschem Intendanten vereinigen. Dem Zentralkomitee (ZK) der SED gehört gegenwärtig kein Sorbe an; die Zahl der sorbischen Volkskammerabgeordneten hat sich, nachdem es bis 1967 nur einen Abgeordneten sorbischer Nationalität in der Volkskammer gab, in der 5. Wahlperiode auf 3, in der 6. (1971) auf 4 und in der 7. (1976) auf 6 erhöht. Seit Beginn der 8. Wahlperiode (1981) gehört der Volkskammer jedoch nur noch der 2. Sekretär des Bundesvorstandes der Domowina, Jurij Handrick, an. Im Staatsrat der DDR gab es lediglich von 1967 bis 1971 ein sorbisches Mitglied. Besondere Abteilungen, die für sorbische Angelegenheiten zuständig sind, gibt es beim Ministerium des Innern (MdI) und beim Ministerium für Kultur. Beim Schriftstellerverband der DDR, dem Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR und dem Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM) bestehen Arbeitskreise sorbischer Schriftsteller, Bildender Künstler und Komponisten. Im Februar 1980 wurde eine Produktionsgruppe „Sorbischer Film“ beim VEB DEFA-Studio für Trickfilme mit Sitz in Bautzen gegründet. Zu den Produktionen dieser Gruppe gehören Kurz- und Dokumentarfilme in sorbischer Sprache sowie Koproduktionen mit Prager Filmstudios. [S. 1151]Das 1951 in Bautzen gegründete Institut für sorbische Volksforschung untersteht der Akademie der Wissenschaften der DDR. Im Jahr 1952 erfolgte die Gründung des Staatlichen Ensembles für sorbische Volkskultur, das bei zahlreichen Gastspielen im Ausland für die M. der SED werben soll. An einem speziellen Institut für Lehrerbildung sind bisher mehr als 2.400 sorbische Lehrer ausgebildet worden. Gegenwärtig wird an 109 Grundschulen und 70 polytechnischen Oberschulen in der Lausitz sorbischer Sprachunterricht erteilt. In Bautzen und Cottbus gibt es außerdem je eine sorbische Oberschule, in der der gesamte Unterricht in ober- bzw. niedersorbischer Sprache erteilt wird. An der Karl-Marx-Universität Leipzig besteht seit 1951 ein Institut für Sorabistik, das alle 2 Jahre internationale Sorabistik-Kongresse vorbereitet, die meistens in Bautzen stattfinden. Der VEB Domowina-Verlag in Bautzen gibt Bücher in ober- und niedersorbischer sowie deutscher Sprache über die Geschichte der S., sorbische Sprache und Literatur, sorbische Volkskunde und Kunst, sorbische Bibliographien und Jahresschriften sowie sorbische Schulbücher heraus. In den von S. bewohnten Orten wird auf Ortstafeln, bei Straßenbezeichnungen, Fahrplänen und amtlichen Bekanntmachungen die Zweisprachigkeit strikt beachtet. Von den führenden Politikern der DDR hat sich vor allem ihr erstes Staatsoberhaupt Wilhelm Pieck als gebürtiger Lausitzer für die Belange der S. besonders interessiert und regelmäßig S.-Delegationen in Berlin (Ost) empfangen bzw. Besuche in der Lausitz gemacht; seine Nachfolger Ulbricht, Stoph und Honecker haben dies bislang versäumt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1149–1151 Signierliste A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SouveränitätSiehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR besteht als einzige nationale Minderheit der kleine westslawische Volksstamm der Lausitzer S., die früher auch als Wenden bezeichnet wurden. Die S. leben in Teilen der Ober- und Niederlausitz, mit den kulturellen Zentren Bautzen (für die Ober-S.) und Cottbus (für die Nieder-S.). In Art. 40 der…
DDR A-Z 1985
Weltraumforschung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Beginn der Weltraumforschung in der DDR. Die W. in der DDR begann parallel zum Start des ersten Sputniks durch die UdSSR am 4. 10. 1957. Sie erfolgte zunächst lediglich als „passive W.“, d.h. durch die Beteiligung mit bodengebundenen Verfahren an den „aktiven“ Weltraumexperimenten der Sowjetunion. Nachdem sich die DDR bei den Flügen von Sputnik~1 und Sputnik~2.1957 zunächst auf die optische Satellitenbeobachtung beschränkt hatte, setzte nach dem Start von Sputnik~3.1958 der funktechnische Empfang von Satellitensignalen am Observatorium Kühlungsborn ein. In den 60er Jahren wurden durch die Entwicklung umfangreicher Observatoriumsprogramme zur Erforschung der Hochatmosphäre (oberhalb 60km), durch die Beteiligung am internationalen Jahr der ruhigen Sonne 1964/65 und den daraus entstandenen internationalen Programmen und die Schaffung einer eigenen Satellitenbeobachtungsstation in Neustrelitz (anstelle des Observatoriums in Kühlungsborn) erste Voraussetzungen für den Übergang zur „aktiven W.“, d.h. für eigene Experimente im Kosmos, geschaffen. 2. Interkosmos. Die aktive W. der DDR begann Ende der 60er Jahre im Rahmen des Interkosmos-Programms und durch die Beteiligung am nationalen W.-Programm der UdSSR. Interkosmos ist eine „wissenschaftliche Forschungsgemeinschaft sozialistischer Länder für internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erforschung und friedlichen Nutzung des kosmischen Raumes“. 1967 wurde von den 9 Gründungsländern (Bulgarien, DDR, Kuba, Mongolei, Polen, Rumänien, Tschechoslowakei, UdSSR und Ungarn) ein entsprechendes Abkommen geschlossen, das zunächst die Bezeichnung „Sotrudnitschestwo“ (Zusammenarbeit) trug und 1970 in „Interkosmos“ umbenannt wurde. 1979 kam die Sozialistische Republik Vietnam als zehnter Teilnehmerstaat hinzu. In den beteiligten Ländern wurden Koordinierungskomitees geschaffen. Vorsitzender des DDR-Komitees ist der Generalsekretär der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Prof. Claus Grote. Höchstes Organ von Interkosmos ist die Beratung (Jahrestagung) der Vorsitzenden der staatlichen Koordinierungskomitees. Zur Umsetzung der Beschlüsse und zur Förderung der W. bestehen 5 ständige Arbeitsgruppen. Die Koordinierung der Forschungsarbeit erfolgt durch den bereits 1966 bei der AdW der UdSSR gegründeten Interkosmos-Rat. Am 13. 7. 1976 wurde ein mehrseitiges Regierungsabkommen von den Teilnehmerländern unterzeichnet, das alle rechtlichen Fragen der Kosmosforschung regelt. Zur Durchführung des Interkosmos-Programms stellt die UdSSR unentgeltlich die Trägersysteme und Raumflugkörper sowie ihre Startkomplexe und das Bahnverfolgungssystem zur Verfügung. Die Teilnehmerländer arbeiten eigene Forschungsprogramme aus und entwickeln die notwendigen wissenschaftlichen Apparaturen. Jedes Land finanziert die Arbeiten selbst, die von eigenen Fachleuten ausgeführt werden. Die Nutzung der Ergebnisse der W. erfolgt gemeinsam. 3. Beteiligung der DDR am Interkosmos-Programm. Die Beteiligung der DDR an den Interkosmos-Experimenten konzentrierte sich zunächst auf Arbeiten zur Meteorologie, zur Physik der oberen Atmosphäre und des erdnahen Weltraumes, zur Planetologie und zur Fernerkundung der Erde und ihrer Atmosphäre. Eingeleitet wurde diese erste Phase der aktiven W. der DDR durch die wissenschaftliche Mitarbeit an den Experimenten des im Rahmen des nationalen Programms der UdSSR gestarteten Satelliten Kosmos-261 (Start: 20. 12. 1968). An Bord von Interkosmos-1 (Start: 14. 10. 1969) befanden sich erstmals in der DDR entwickelte und gebaute Meßinstrumente. Bei den von der DDR in dieser Phase beigesteuerten Geräten handelte es sich u.a. um Fotometer, Sender, Stromversorgungsblöcke, Digitalmagnetbandspeicher, Elektronikblöcke und Plasmasonden. Im Zuge komplexerer Programmvorhaben kamen ab etwa 1972/73 spektrometrische Geräte und Systeme der Multispektralfotografie zur Fernerkundung mit aerokosmischen Mitteln hinzu, deren weiterentwickelte Ausführung heute zur Standardausrüstung von Interkosmos- und sowjetischen Satelliten und Raumstationen gehört. Höhepunkt der W. der DDR war die Teilnahme des DDR-Kosmonauten Oberstleutnant Sigmund Jähn am Flug von „Sojus 31“ im August 1978. Nach offiziellen Angaben (Herbst 1983) beteiligte sich die DDR mit eigenen wissenschaftlich-technischen Geräten, die z. T. mehrfach zum Einsatz kamen, an 13 von 22 bis Ende 1981 gestarteten Interkosmos-Satelliten. Ferner sind 19 in der DDR entwickelte und gebaute Gerätekomplexe in den Raumflugapparaten Sojus 22, Salut 6 und 7, Meteor 25, 28 und 29 sowie zwei Bordgeräte in den Interplanetarsonden Venera 15 und 16 sowie 13 Bordgeräte in vier „Vertikal“-Raketen zum Einsatz gekommen. Im Bereich der kosmischen Meteorologie beteiligte sich die DDR darüber hinaus mit 13 mehrfach eingesetzten Geräten an der Bestückung von 38 meteorologischen Forschungsraketen der Typen M 100 und MR 12. DDR-eigene Untersuchungsergebnisse in diesem Bereich fanden Eingang in Programme der meteorologischen Weltorganisation (WMO) wie die Welt-Wetter-Überwachung (WWW), das globale atmosphärische Forschungsprogramm (GARP) und das Weltklimaprogramm (FGGE). Insgesamt hat sich die DDR bis Ende 1984 mit 149 Bordgeräten an 65 kosmischen Objekten beteiligt. Außerdem sollen Hunderte von Bodenapparaturen entwickelt worden sein. [S. 1474]4. Intersputnik. Im Bereich „kosmische Nachrichtenverbindungen“ beteiligt sich die DDR sowohl an der Arbeit der entsprechenden Interkosmos-Arbeitsgruppe als auch am Intersputnik-Programm. Intersputnik ist eine internationale Organisation für kosmische Nachrichtenverbindungen, die der Zusammenarbeit beim Auf- und Ausbau und der Nutzung eines Nachrichtensystems mittels künstlicher Erdtrabanten dienen soll. Die Gründung erfolgte am 15. 11. 1971. Zu ihren Mitgliedern gehören neben der DDR Bulgarien, die VR Jemen, Kuba, Laos, die Mongolei, Polen, Rumänien, Syrien, die Tschechoslowakei, die UdSSR, Ungarn und Vietnam. Leitungsorgan der Organisation mit Sitz Moskau ist der Intersputnik-Rat, dem je ein Vertreter der Mitgliedsländer angehört. Die UdSSR stellt den wissenschaftlich-technischen Komplex von Trägerraketen, Raumflugkörpern und Funkleitzellen zur Verfügung. Von 1971 bis Ende 1973 erfolgte diese Bereitstellung kostenlos, seit 1974 vermietet die UdSSR ihre Nachrichtensatelliten an die Nutzer. Als DDR-Bodenstation für das Intersputnik-Programm nahm 1975 die Bodenfunkstelle bei Fürstenwalde mit einer 12-m-Parabolantenne den Empfangsbetrieb auf. Seit 1976/77 erfolgt der kommerzielle Betrieb der Nachrichtensatelliten. Auf diesem Wege erfolgen ein internationaler Austausch von Fernseh- und Rundfunkprogrammen sowie Telephonie und Telex, Faksimile- und Datenübertragung über große Entfernungen. Etwa 40 v.H. des Programmaustausches der „Intervision“ (östliches Gegenstück zur „Eurovision“) erfolgt über Satelliten. Weiterhin werden in der DDR erste Schritte zur Einführung von Satellitenrundfunk und -fernsehen getan. Hierunter wird die direkte Abstrahlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen über Satelliten an die einzelnen Empfänger verstanden. (Fernsehen; Neue Medien; Rundfunk). 5. Beteiligung an Tiefraummissionen. Eine neue Richtung der W. der DDR stellt die Beteiligung mit eigenen Geräten und Experimenten an kosmischen Tiefraummissionen, also Vorstößen sowjetischer Raumflugkörper in die Tiefen des Weltraumes dar. Der Einsatz von an Bord der sowjetischen interplanetaren Stationen Venus 15 und Venus 16 installierten Infrarot-Fourier-Spektrometer (Start: 2. bzw. 7. 6. 1983; Datenübertragung seit dem 12. 10. 1983), die von Einrichtungen der AdW der DDR entwickelt und gebaut worden war, markiert den Beginn dieser neuen Richtung der W. der DDR. Das Spektrometer-Experiment gilt der Untersuchung des Aufbaus, der Struktur und der Besonderheiten der Venus-Atmosphäre in Höhen zwischen 60 und 90 Kilometer. Die Auswertung der Meßdaten erfolgt gemeinsam mit Einrichtungen der W. der UdSSR. Die DDR gehört neben 8 ost- und westeuropäischen Ländern, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, zu den Teilnehmern der internationalen „VEGA-Mission“, deren Hauptträger die UdSSR ist. Innerhalb dieses Programmes ist geplant, 1985 zwei automatische Landeapparate auf der Venus abzusetzen. Im März 1986 sollen der Kern und die Korona (Gashülle) des „Halleyschen Kometen“, der einmal in 75 bis 76 Jahren die Sonne umläuft, erforscht werden. 6. Volkswirtschaftliche Bedeutung der W. Aus ihrer Beteiligung an der W. erhofft sich die DDR einerseits neue Erkenntnisse im Bereich der W. sowie in der Grundlagenforschung. Zum anderen ist die DDR bestrebt, neben den erweiterten Möglichkeiten in den genannten Gebieten der Meteorologie und Kommunikation durch die Überführung bzw. die Modifizierung von für die W. entwickelten Systemen und Geräten in anderen Bereichen (Industrie, Landwirtschaft, Wehrtechnik usw.) einen anwendungsbezogenen Nutzen für die Volkswirtschaft zu erzielen. Bereits Mitte der 60er Jahre konnte ein mittlerweile weiterentwickeltes automatisches Wetterbild-Empfangssystem (WES-2) zur Verfügung gestellt werden, das sich nicht nur beim Meteorologischen Dienst der DDR bewährt hat, sondern auch erfolgreich exportiert werden konnte. Gerätelösungen aus der ersten Phase der aktiven W. der DDR wurden z.B. angewandt bei der Entwicklung von Laborspektrometern im Infrarotbereich und von UV-Fotometern zur Messung von Gaskonzentrationen in technologischen Prozessen sowie bei der Entwicklung von universell einsetzbaren Meßgeräten zur Ermittlung von Wasserdampfkonzentrationen in Gasgemischen. Die Ergebnisse der W. ermöglichten den Aufbau eines nach dem Baukastenprinzip konzipierten Industrietelemetriesystems zur Erfassung und Übertragung von physikalischen Parametern unter extremen Umweltbedingungen und Fortschritte in der elektronischen Industrie durch Lösungen, die aus der Entwicklung zuverlässiger Magnetbandspeicher entstanden. Aufgrund der besonderen Bedingungen der Schwerelosigkeit verbinden sich mit der kosmischen Materialwissenschaft Nutzungserwartungen in Hinblick auf die Optimierung irdischer Produktionsverfahren und auf die Erzeugung spezieller, auf der Erde prinzipiell nicht herstellbarer Materialien. Die bisherigen Ergebnisse werden u.a. für die Entwicklung neuartiger Stofflegierungen, neuer Halbleitermaterialien und Verbindungen mit magnetischen Eigenschaften als bedeutsam angesehen. Die Arbeiten zur Sonnenforschung sind für die allgemeine Plasma- und Hochenergiephysik von Wichtigkeit. Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten wurden für Geräte und Methoden zur Fernerkundung der Erde mit aerokosmischen Mitteln und zur analogen und digitalen Bildverarbeitung erschlossen; insbesondere von dem im Kombinat Robotron hergestellten System zur automatisierten digitalen (Präzisions-)Bildverarbeitung BVS 6.741 werden praktische Anwendungsmöglichkeiten im Bauwesen (Thermographie), in der Medizin (bei morphologischen Analysen von Viren), in der Topographie (Digitalisierung von Vorlagen) und in der Geologie (Auswertung bildhafter Informationen) erwartet. Schließlich haben Experimente im Bereich der kosmischen Biologie und Medizin zu neuen Gerätelösungen und Behandlungsmöglichkeiten für die klinische Medizin (z.B. bei der Kreislauf- und der Streßforschung sowie bei der Heilung von Hirnödemen) geführt. Allein bis Mitte 1979 wird auf mehr als 500 Publikationen, Patente, Verfahren und Geräte verwiesen, die ausgehend von der W. nunmehr volkswirtschaftlich und gesellschaftlich genutzt wurden. [S. 1475]Im übrigen ist die DDR speziell an den Erkenntnissen der kosmischen Physik nicht nur aus naturwissenschaftlichen Gründen interessiert, sondern auch aus politisch-ideologischen und philosophischen. Mit fortschreitenden Erkenntnissen in diesem Bereich werden auch eine Bestätigung und ein Ausbau der materialistischen Weltanschauung und somit eine Förderung des dialektisch-materialistischen Weltverständnisses erwartet. 7. Organisationen der W. Leiteinrichtung der W. in der DDR ist seit dem 1. 4. 1981 das Institut für Kosmosforschung (IfK) der AdW als Nachfolger des zum gleichen Zeitpunkt aufgelösten Instituts für Elektronik der AdW (Direktor: Prof. Knuth). Daneben beschäftigen sich eine Reihe anderer Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Akademie der Wissenschaften der DDR mit diesem Forschungsbereich, u.a. die 1979 als Nachfolgeeinrichtung der 1960 gegründeten Deutschen Astronautischen Gesellschaft (später Astronautische Gesellschaft der DDR) entstandene Gesellschaft für Weltraumforschung und Raumfahrt der DDR (Präsident: bis März 1984 Prof. Fischer, seitdem Prof. Joachim, stellvertretender Direktor des IfK der AdW). Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Unterstützung der Forschung und Entwicklung, insbesondere der interdisziplinären Tätigkeit; die Verbreitung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse; die Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie die Erziehung „sozialistischer Wissenschaftler- und Technikerpersönlichkeiten“ und die Entfaltung der internationalen Zusammenarbeit. 8. Mitarbeit in internationalen Organisationen. Die DDR bzw. Einrichtungen der W. gehören folgenden internationalen Organisationen, die sich mit W. befassen, an: Weltorganisation für Meteorologie (WMO); Internationaler Rat Wissenschaftlicher Unionen (ICSU) mit verschiedenen wissenschaftlichen Komitees, u.a. für Ozeanforschung, für Antarktisforschung und für Raumfahrt (COSPAR): Internationale Union für Geodäsie und Geophysik (IUGG); Internationale Astronautische Förderation (IAF). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1473–1475 Weltpostverein A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WerbungSiehe auch die Jahre 1975 1979 1. Beginn der Weltraumforschung in der DDR. Die W. in der DDR begann parallel zum Start des ersten Sputniks durch die UdSSR am 4. 10. 1957. Sie erfolgte zunächst lediglich als „passive W.“, d.h. durch die Beteiligung mit bodengebundenen Verfahren an den „aktiven“ Weltraumexperimenten der Sowjetunion. Nachdem sich die DDR bei den Flügen von Sputnik~1 und Sputnik~2.1957 zunächst auf die optische Satellitenbeobachtung beschränkt hatte, setzte nach dem Start…
DDR A-Z 1985
Berufsausbildung, Landwirtschaftliche (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Ausbildungsstand Die DDR betreibt auf dem Gebiet der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft eine intensive Ausbildungspolitik, die sowohl die Ausbildung von Facharbeitern und Meistern als auch das Studium an Fachschulen sowie Universitäten und Hochschulen umfaßt. Die Entwicklung des Qualifikationsstandes der in den Landwirtschaftsbetrieben beschäftigten Mitarbeiter gibt jedoch nur teilweise die tatsächliche Ausbildungsleistung der DDR wieder. Sie sind zu ergänzen um die wegen Alters- oder aus sonstigen Gründen aus der Landwirtschaft ausgeschiedenen Arbeitskräfte bzw. um die Fachkräfte, die nach Abschluß ihrer Ausbildung keine Tätigkeit in den Landwirtschaftsbetrieben aufgenommen haben. Die insgesamt sehr hohen Ausbildungsleistungen sind das Ergebnis der Agrarpolitik der SED. Sie folgt dem im Marxismus-Leninismus vorgegebenen Klassenauftrag zur Überwindung der Unterschiede zwischen Stadt und Land im allgemeinen (Sozialstruktur) und des in der Landwirtschaft angeblich oder tatsächlich vorhandenen Bildungsrückstandes im besonderen. Mit der Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren (Landwirtschaft) ergab sich ab Ende der 60er Jahre für die landwirtschaftlich Berufstätigen zudem ein völlig neues Berufsbild. Die Konzentration der Produktionsmittel und der Arbeitskräfte in spezialisierten Großbetrieben führte einerseits zu spezialisierten Ausbildungsberufen bzw. Studien[S. 183]gängen. Andererseits war mit der Einrichtung von Großbetrieben zugleich auch die Einführung mehrerer Leitungsebenen und damit eine vertikale Gliederung der Berufstätigen nach Verantwortungsbereichen und entsprechend differenzierten Anforderungen an die berufliche Qualifikation verbunden. Den veränderten Einsatzbedingungen entsprechend war das Aus- und Weiterbildungssystem für die Landwirtschaft der DDR neu konzipiert worden. Hierbei kam der Weiterbildung — auch in Anbetracht des bereits erreichten Ausbildungsstandes — erhöhte Bedeutung zu. Sie umfaßte alle Ausbildungsstufen (vom Facharbeiter bis zum Hochschulabsolventen) und fand in vielfältigen Formen (vom 2–3tägigen Kurzlehrgang bis zum mehrere Semester dauernden postgradualen Studium) statt. II. Ausbildung zum Facharbeiter und Meister Die Ausbildung zum Facharbeiter kann sowohl auf dem Wege der Erwachsenenqualifizierung als auch im Rahmen der normalen Ausbildung des Berufsnachwuchses erfolgen. Die Anzahl der von den Erwachsenen abgelegten Facharbeiterprüfungen überschritt 1970 mit 51.387 ihren Höhepunkt und ging seitdem stark zurück. Offensichtlich ist das Reservoir an ausbildungsfähigen Berufstätigen erschöpft. Erstmals sank 1977 der Anteil der Erwachsenen auf unter 50 v.H. aller in der Landwirtschaft (einschließlich der Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei) abgelegten Facharbeiterprüfungen. 1982 erreichte er mit 23,6 v.H. den niedrigsten Stand. Auch die Anzahl der von Lehrlingen bestandenen Prüfungen verringerte sich zunächst von 9.800 (1970) auf 6.448 (1973). Nach Einführung des neuen Ausbildungssystems und der Entwicklung neuer Berufsbilder wurde jedoch die Werbung für landwirtschaftliche Berufe intensiviert mit dem Ergebnis, daß 1977 das Niveau von 1970 mit 9.780 abgelegten Prüfungen wieder erreicht wurde und 1982 auf 17.734 gesteigert werden konnte. A. Die Erwachsenenbildung Die theoretische Ausbildung wird in Kursen an den Landwirtschaftsschulen (z.T. auch an Agraringenieur- und Ingenieurschulen) vermittelt und schließt den Erwerb von Berechtigungsscheinen für die Bedienung von Maschinen und Anlagen ein. Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich in den gleichen Berufen wie die Lehrlingsausbildung (s. w. u.). Weiterhin gelten auch für die Landwirtschaft die in der Facharbeiterprüfungsordnung enthaltenen Bestimmungen (Neufassung am 24. 2. 1978, GBl. I, S. 117), die einen teilweisen oder vollständigen Erlaß der Abschlußprüfung vorsehen: Sofern Werktätige hervorragende Leistungen in der Erfüllung der Produktionspläne usw. erbringen, kann auf die Prüfung in berufspraktischen Fächern und auf die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit verzichtet werden. Sofern die Berufstätigen mehr als 3 Jahre in einem Ausbildungsberuf der Landwirtschaft gearbeitet und das Mindestalter von 35 Jahren (Frauen) bzw. 45 Jahren (Männer) erreicht haben, wird auf jede Abschlußprüfung verzichtet. Schließlich kann die Facharbeitereigenschaft unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag des Betriebes und mit Unterstützung der Gewerkschaftsleitung auch ohne spezielle Ausbildung und Prüfung zuerkannt werden. Die Mehrzahl der bis 1985 geplanten Qualifikationen dient jedoch der weiteren Spezialisierung bereits ausgebildeter Facharbeiter. Sie ist auf den künftigen Arbeitsplatz bezogen, an dem eine Vielzahl von Spezialisten mit unterschiedlicher Qualifikation und verschiedenen Teilaufgaben zu „Funktionsgruppen“ zusammengezogen werden. Die Ausbildung erfolgt in der Regel in den Kreislandwirtschaftsschulen, in den Kreisbetrieben für Landwirtschaft (KfL) oder in den Kooperationsakademien, die während des Winters in allgemeinbildenden Schulen, den Landwirtschafts- und Ingenieurschulen abgehalten werden. Das Ausbildungsprogramm wird durch eine Sendefolge des Fernsehens unterstützt. Für die Führungsaufgaben (LPG-Vorsitzende, Brigadeleiter usw.) sind insbesondere an den Hochschulen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) Fortbildungskurse eingerichtet. Für die Ausbildung von Leitungskadern und Berufstätigen, die in industriemäßigen Anlagen eingesetzt werden sollen, wurden zusätzlich folgende Bildungszentralen geschaffen: Rindermast — Bildungszentrum Dedelow bei Prenzlau; Schweinezucht- und -mast — Bildungszentrum Eberswalde; Geflügelhaltung — Bildungszentrum Königs Wusterhausen; Meliorationsanlagen — Agraringenieurschule Fürstenwalde; Landtechnik — Spezialschule für Landtechnik Großenhain bei Riesa; [S. 184] * Obst- und Gemüseerzeugung — Ingenieurschule für Gartenbau Werder; Sortier- und Lagerhallen für Pflanzkartoffeln — Agraringenieurschule Neugattersleben bei Staßfurt; Speisekartoffeln — Agraringenieurschule Neubrandenburg-Tollenseheim. Die saisonale Abhängigkeit der Pflanzenproduktion hat u.a. zur Folge, daß ein Teil der Berufstätigen auf dem Wege der Weiterbildung einen zweiten, außerlandwirtschaftlichen Beruf erlernen (Kraftfahrer, Schlosser, Meliorationsfacharbeiter, Bauhandwerker usw.). Im Winter 1982/83 waren rd. 60.000 Facharbeiter der Pflanzenproduktion in außerlandwirtschaftlichen Berufen tätig. Hiervon hatten bereits 18.500 eine Ausbildung für einen Zusatzberuf erworben. B. Facharbeiterausbildung Die Bestimmungen zur Ausbildung Jugendlicher für Berufe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sind während der Jahre 1975–1978 sämtlich neu gefaßt worden. Neben den allgemeingültigen Bestimmungen (AO über Berufsberatungszentren vom 7. 4. 1975. GBl. I, S. 334; AO über die Organisation des theoretischen und berufspraktischen Unterrichts vom 20. 7. 1977, GBl. I, S. 311; AO über die Bewerbung um eine Lehrstelle vom 11. 2. 1982, GBl. I, S. 95; AO über das Lehrverhältnis vom 15. 12. 1977, GBl. I, 1978, S. 33; Verfügung zur Weiterentwicklung der Berufsausbildung der Lehrlinge im Bereich des MfLFN vom 1. 7. 1981, Facharbeiterprüfungsanordnung [s.o.] sowie zahlreiche weitere Regelungen finanzieller und sozialer Fragen der Ausbildung) erfolgte die Reorganisation des landwirtschaftlichen Ausbildungswesens — in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Berufsausbildung — durch die Abteilung Aus- und Weiterbildung des MfLFN. Zur Analyse und Lösung grundsätzlicher Fragen unterhält das MfLFN ein Institut für Ausbildung und Qualifizierung (Brieselang). Die Ausbildung von Lehrkräften für den berufspraktischen Unterricht sowie die Weiterbildung von Lehrkräften für die theoretische und berufspraktische Ausbildung erfolgen durch das „Institut für Aus- und Weiterbildung“ des MfLFN in Schwerin-Paulshöhe. Am 1. 9. 1983 haben rd. 25.000 Schulabgänger eine Lehre im Bereich der Landwirtschaft, Nahrungsgüter- oder Forst- und Holzwirtschaft aufgenommen. Nach der gegenwärtig geltenden Systematik der Ausbildungsberufe (vom 15. 5. 1980, GBl. SDr. 1036) können sie in diesem Bereich zwischen 30 Ausbildungsberufen mit insgesamt 43 Spezialisierungsrichtungen wählen. Diese Berufe stehen jedoch nur für Absolventen der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule (POS) in voller Breite zur Wahl, während Schüler, die die POS mit dem Niveau der 8. Klasse verlassen, nur 7 landwirtschaftliche Berufe und 4 Berufe der Nahrungsgüterwirtschaft erlernen können. Die Ausbildungsdauer beträgt in diesen Fällen 3, bei Absolventen der 10. Klasse POS dagegen nur 2 Jahre. Wie in anderen Berufen besteht auch in den Grundberufen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft die Möglichkeit zur Berufsausbildung mit Abitur (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XI.). Absolventen dieses Ausbildungsweges sollen anschließend für ein landwirtschaftliches Hochschulstudium in der DDR oder einem anderen RGW-Staat gewonnen werden. Schließlich sind noch die Berufe zu nennen, die nicht im Rahmen der Berufsausbildung, sondern nur auf dem Weg der Weiterbildung erlernt werden können (Geflügelzüchter, Pelztierzüchter). Der Bedarf an Lehrlingen wird von den Räten der Bezirke (Abteilung LFN) auf der Grundlage zentraler staatlicher Berechnungen geplant und über die Räte der Kreise (Abteilung Land- und Forstwirtschaft in Abstimmung mit den Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung und den Kreisplankommissionen) den Betrieben als Bestandteil ihrer Betriebspläne vorgegeben. Die Betriebe haben in Zusammenarbeit mit den Berufsberatungszentren, den Schulen und den Abteilungen für Berufsbildung und Berufsberatung unter den Schülern (ab 6. Klasse) für die Aufnahme einer Ausbildung in der Landwirtschaft zu werben. Für den Zeitraum 1981–1985 ist vorgesehen, für die Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft mindestens 114.820, durchschnittlich jährlich also über 22.900 Schulabgänger, als Lehrlinge zu gewinnen. Im Bereich der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sind z. Z. rd. 1200 Betriebe als „staatlich anerkannte Ausbildungsbetriebe“ zugelassen. Betriebe, denen diese Anerkennung fehlt, delegieren die mit ihnen durch den Lehrvertrag verbundenen Lehrlinge in die anerkannten Lehrbetriebe. Als Lehrbetriebe werden grundsätzlich nur industriemäßig arbeitende Betriebe anerkannt. Sofern diese Voraussetzung nicht erfüllt werden kann, ist ein 2–3monatiges Praktikum der Lehrlinge in industriemäßigen Anlagen vorgesehen. Die 2jährige Ausbildung gliedert sich z. Z. in 22 Wochen Theorie mit ca. 800 Std. Unterricht und 55 Wochen Praxis in den unterschiedlichsten Fachbereichen, danach folgen 8 Wochen Einarbeitung am künftigen Arbeitsplatz. 1. Grundberufe der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Agrotechniker/Mechanisator (Ausbildung mit Abitur / 5 Spezialisierungsrichtungen) Zootechniker/Mechanisator (Ausbildung mit Abitur / 9 Spezialisierungsrichtungen) Meliorationstechniker (Ausbildung mit Abitur / 3 Spezialisierungsrichtungen) [S. 185] * Landmaschinenschlosser (Ausbildung mit Abitur / 5 Spezialisierungsrichtungen) Motorenschlosser / Landwirtschaft (Ausbildung mit Abitur / 5 Spezialisierungsrichtungen) Facharbeiter für die Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (Ausbildung mit Abitur / 7 Spezialisierungsrichtungen) 2. Weitere Ausbildungsberufe mit Spezialisierungsmöglichkeiten (ohne Abitur) Gärtner (6 Spezialisierungsrichtungen) Facharbeiter für Pferdezucht und Leistungsprüfungen (3 Spezialisierungsrichtungen) Facharbeiter für Fleischerzeugnisse (3 Spezialisierungsrichtungen) Facharbeiter für Milchwirtschaft (3 Spezialisierungsrichtungen) 3. Ausbildungsberufe ohne weitere Spezialisierung. Agrochemiker (Ausbildung mit Abitur), Schädlingsbekämpfer, Winzer, Blumenbinder, Facharbeiter für Grünanlagen, Imker, Binnenfischer, Forstfacharbeiter/Mechanisator (Ausbildung mit Abitur). 4. Ausbildungsberufe für Lehrlinge mit dem Abschluß der 8. Klasse POS. Facharbeiter für Agrotechnik, für Rinderproduktion, für Schweineproduktion, Schäfer, Gartenfacharbeiter, Forstfacharbeiter, Meliorationsfacharbeiter, Molkereifacharbeiter, Facharbeiter für die Be- und Verarbeitung von Körnerfrüchten (3 Spezialisierungsrichtungen), Fleischer. C. Ausbildung zum Meister der Landwirtschaft Als Voraussetzung für die Zulassung zu den Meisterlehrgängen gelten u.a.: Abgeschlossene Ausbildung als Facharbeiter und mehrjährige Berufstätigkeit in der Praxis sowie Abschluß der 10klassigen (polytechnischen) Oberschule. Die fehlende 9. und 10. Klasse kann in Vorkursen (118 Unterrichtsstunden) nachgeholt werden. Die Ausbildung soll in maximal 2 Jahren abgeschlossen sein, erfolgt in Kursen und ist in eine Grundausbildung (4 Kurse — 440 Std., davon 120 Marxismus-Leninismus) und eine Spezialausbildung (2–3 Kurse ca. 300 Stunden) gegliedert. Die bestandene Prüfung berechtigt je nach Ausbildungsrichtung zur Führung des Titels Meister der Pflanzenproduktion, Tierproduktion, Landtechnik, Nahrungsgüterproduktion usw. Die Ausbildung erfolgt in den Hauptrichtungen Feld- und Grünlandwirtschaft (nach Pflanzenarten weiter spezialisiert); Be- und Verarbeitung von Pflanzenprodukten; Tierproduktion (nach Tierarten spezialisiert); Be- und Verarbeitung von Tierprodukten; Gärtnerische Produktion (Obst, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen); Lagerwirtschaft und Konservierung; Melioration; Landwirtschaftsbau; Instandsetzung und Wartung. Die Ausbildung zum Meister hat an Bedeutung verloren, nachdem für die Leitung der Brigaden grundsätzlich die Qualifikation als Fachschulingenieur vorgesehen ist. III. Ingenieurausbildung Das Fachschulstudium ist für den Bereich der Land-, Forst- und Nahrungsgüter in Zusammenhang mit der Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren durch die Verfügung zur Weiterentwicklung der Fachschulausbildung im Bereich des MfLFN vom 4. 5. 1973 neu geordnet und gegliedert worden. An 36 Agraringenieur- und Ingenieurschulen werden in zahlreichen Spezialisierungsrichtungen Agrar-, Veterinär-, Gartenbau-, Forst- und Meliorationsingenieure sowie Ingenieure für Landtechnik, für Binnenfischerei und für Getreide-, Milch- und Fleischwirtschaft ausgebildet. Weitere Ausbildungsrichtungen zielen auf die Wirtschaftswissenschaften (Ökonom bzw. Ingenieurökonom) und auf die Ausbildung von Lehrkräften für den berufspraktischen Unterricht, die am Institut für Aus- und Weiterbildung von Ingenieurpädagogen in Schwerin erfolgt. Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist — neben den allgemeinen gesellschaftspolitischen und fachlichen Leistungen — der erfolgreiche Abschluß der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule und eine abgeschlossene Facharbeiterausbildung. Die Bewerbung zum Studium erfolgt über die Betriebe, die mit den jeweils Zugelassenen eine Delegierungsvereinbarung (Förderungsvertrag) für die Studienzeit abschließen. Die Studiendauer beträgt im Direktstudium 6 Semester, von denen 5 der theoretischen Ausbildung gewidmet sind. Während der ersten 2 Studienjahre ist je ein mehrwöchiges Praktikum zu absolvieren. Das letzte Semester verbringen die Studenten in ihrem künftigen Einsatzbetrieb und verfassen im Rahmen dieses „Berufspraktikums“ ihre Abschlußarbeit, in der ein Problem ihres künftigen Arbeitsplatzes zu behandeln ist. Zu diesem Zweck wird bereits zu Beginn des 5. Semesters mit dem künftigen Einsatzbetrieb ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der den Verbleib des Studenten für mindestens 3 Jahre nach Abschluß der Ausbildung in diesem Betrieb regelt. Von der Spezialisierung der Fachschulen nach Grundstudienrichtung und Fachrichtung abgesehen, ist der Studienablauf und Aufbau des Studiums für alle Studierenden der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft einheitlich gestaltet. Während der ersten 5 Semester wird der Lehrstoff in 17–20 Wochen pro Semester (2.600–3.000 Gesamtstunden je nach Studienrichtung) vermittelt. Unabhängig von der Fachrichtung umfaßt jedes Studium u.a. die Grundfächer „Grundlagen des Marxismus-Leninismus“ (rd. 320 Std.) und Körpererziehung (180–200 Std.). [S. 186]<A. Ausbildung zum Agraringenieur bzw. Ingenieur> Das Ausbildungsziel der Fachschulabsolventen „liegt im unmittelbaren Einsatz als Organisatoren der Produktion zur Leitung von Brigade- und Bereichskollektiven bzw. spezialisierten Arbeitsgruppen, als Komplex- und Schichtleiter“. Die Ausbildung ist in den Grundstudienrichtungen bzw. Fach- und Spezialisierungsrichtungen an den folgenden Ausbildungseinrichtungen (Agraringenieurschulen = AIS, Ingenieurschulen = IS) möglich: 1. Grundstudienrichtung Industriemäßige Pflanzenproduktion Fachrichtung landwirtschaftliche Pflanzenproduktion (AIS in Cottbus, Dahlen, Haldensleben, Naumburg, Neubrandenburg), Fachrichtung Technologie der industriemäßigen Pflanzenproduktion (AIS in Malchow), Fachrichtung Agrochemie (IS für Agrochemie in Halle/Saale), Fachrichtung „Gärtnerische Produktion“ mit Spezialisierungsrichtungen: Obstproduktion, IS f. Gartenbau Werder/Havel, Gemüseproduktion, IS f. Gartenbau Erfurt, Garten- und Landwirtschaftsgestaltung, IS f. Gartenbau Erfurt, Zierpflanzenwirtschaft, IS f. Gartenbau Bannewitz, Fachrichtung Saat- und Pflanzgutproduktion (AIS Neugattersleben), Fachrichtung Idw. Versuchswesen/Pflanzenproduktion (AIS Quedlinburg/Harz). 2. Grundstudienrichtung Meliorationswesen AIS Fürstenwalde/Spree. 3. Grundstudienrichtung Landtechnik mit Spezialisierungsrichtungen: Mechanisierung und Instandhaltung in der industriemäßigen Pflanzen- und Tierproduktion. Spezialisierte Instandsetzung, Fertigung, Montage und Anlagenbau (IS für Landtechnik in Friesack und Nordhausen), Technische Trocknung (IS für Landtechnik Nordhausen). 4. Grundstudienrichtung Industriemäßige Tierproduktion Fachrichtung landwirtschaftliche Tierproduktion mit Spezialisierungsrichtungen: Schweinefleischproduktion, Reproduktion der Schweinebestände (IS für Fleischwirtschaft Oranienburg-Luisenhof), Eier- und Geflügelfleischproduktion (IS für Fleischwirtschaft Oranienburg-Luisenhof), Milchproduktion und Reproduktion der Rinderbestände (AIS in Güstrow-Bockhorst, Stadtroda, Wernigerode, Zierow, Zug), Woll- und Schaffleischproduktion (AIS Wernigerode), Pferdezucht- und -sport (AIS Zierow), Tierzüchtung (AIS Wernigerode/Harz). Fachrichtung Technologie der industriemäßigen Tierproduktion (AIS Stadtroda), Fachrichtung landwirtschaftliches Versuchswesen/Tierproduktion (AIS f. ldw. Versuchswesen Quedlinburg/Harz), Fachrichtung Veterinärmedizin mit Spezialisierungsrichtungen: Veterinär in den Betrieben der industriemäßigen Produktion und der Nahrungsgüterwirtschaft (IS für Veterinärmedizin in Beichlingen und in Rostock), Labordiagnostik (IS für Veterinärmedizin Rostock), Fachrichtung Binnenfischerei (IS für Binnenfischerei Storkow). 5. Grundstudienrichtung Forstwirtschaft IS für Forstwirtschaft in Raben Steinfeld und in Schwarzburg. 6. Grundstudienrichtung Lebensmitteltechnologie Fachrichtung Technologie der Getreideverarbeitung (IS für Getreidewirtschaft Greiz), Fachrichtung Technologie der Milchverarbeitung (IS für Milchwirtschaft Halberstadt), Fachrichtung Technologie der Fleischverarbeitung (IS für Fleischwirtschaft Oranienburg). B. Die Ausbildung zum Ökonomen bzw. Ingenieurökonomen Die Absolventen sollen in der Landwirtschaft bzw. in den Betrieben der Nahrungsgüterwirtschaft auf den Gebieten der Planung, Produktionsvorbereitung, Finanzierung, Abrechnung sowie Analyse und Kontrolle der Produktionsprozesse arbeiten. Ausbildungsschwerpunkt der „Grundstudienrichtung Wirtschaftswissenschaften in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft“ sind die naturwissenschaftlichen Grundlagen, die Verfahren der industriemäßigen Produktion, das technologische Grundwissen, die Statistik, die Verwaltungsorganisation und die Informationsverarbeitung. Innerhalb der Grundstudienrichtung stehen folgende Fachrichtungen zur Wahl: 1. Fachrichtung sozialistische Betriebswirtschaft (SBW)/Ingenieurökonomie der Landwirtschaft (Titel: Ingenieurökonom) Spezialisierungsrichtung Pflanzenproduktion (AIS Weimar), Spezialisierungsrichtung Tierproduktion (AIS Güstrow-Bockhorst). 2. Fachrichtung SBW/Ingenieurökonomie der Forstwirtschaft (Titel: Ingenieurökonom) (IS für Forstwirtschaft Ballenstedt/Harz). 3. Fachrichtung SBW/Ingenieurökonomie der Nahrungsgüterwirtschaft (Titel: Ingenieurökonom) Spezialisierungsrichtungen Fleisch- und Milchwirtschaft (AIS Beelitz), Spezialisierungsrichtung Getreidewirtschaft (AIS Weimar). [S. 187]4. Fachrichtung Arbeitsökonomie (Titel: Ökonom) Spezialisierungsrichtung Pflanzenproduktion (AIS Weimar), Spezialisierungsrichtung Tierproduktion (AIS Güstrow-Bockhorst). 5. Fachrichtung Rechnungswesen und Statistik der Landwirtschaft (Titel: Ökonom) (AIS Beelitz, Güstrow-Bockhorst, Weimar). 6. Fachrichtung Datenverarbeitung in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (Titel: Ökonom) (AIS Weimar). Neben den aufgeführten Studienrichtungen und Ausbildungsinstitutionen bestehen weitere AIS (Bad Liebenstein-Altenstein, Zschortau, Zwickau) für das Fernstudium sowie zur Ausbildung auf den Gebieten des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes. Die Ausbildung auf dem Gebiet der tropischen Landwirtschaft (bisher 900 Ausländer aus 50 Entwicklungsländern) erfolgt in Altenburg. C. Die Ausbildung von Ingenieurpädagogen Die Ausbildung von Lehrkräften für den Unterricht in agrarwissenschaftlichen Fachrichtungen ist Aufgabe des „Instituts für Aus- und Weiterbildung von Ingenieurpädagogen“ in Schwerin. Die Ausbildung erfolgt nach Fachrichtungen getrennt für Lehrkräfte für den berufspraktischen Unterricht (LbU) der Pflanzenproduktion, der Tierproduktion sowie der Lebensmittelindustrie. Die Absolventen des Institutes werden als Leiter von Lehrlingsgruppen in den Ausbildungsbetrieben sowie bei der Ausbildung von Lehrlingen in den Arbeitskollektiven eingesetzt; sie leiten Lehrlingswohnheime und wirken im polytechnischen Unterricht und in der Berufsberatung mit. Als weitere Aufgabe kann ihnen die Weiterbildung der Facharbeiter und Aus- und Weiterbildung der Meister übertragen werden. Entsprechend den oben erwähnten Grundlagenfächern richtet sich die Ausbildung nach den vom Staatssekretär für Berufsbildung bestätigten Programmen. Der Lehrstoff wird in rd. 2.600 Vorlesungsstunden und 540 Stunden Laborarbeit und Praktika vermittelt. D. Sonderformen des Ingenieurstudiums Neben den genannten Ausbildungsgängen bestehen einige Sonderformen, mit denen der Personenkreis für das Ingenieurstudium der Landwirtschaft erweitert bzw. der Wissensstand der Absolventen der früheren Fachschulen den heutigen Anforderungen angeglichen werden soll. So werden staatlich geprüfte Landwirte durch einjähriges Zusatzstudium nach dem jeweiligen Stand der Lehrpläne zu Agraringenieuren einer der genannten Spezialrichtungen ausgebildet. Der Erweiterung des sich am Studium beteiligenden Personenkreises dienen das Fern- und Abendstudium und das Frauensonderstudium (Frauen). Die Voraussetzungen und Studiengänge entsprechen dem Direktstudium. 1. Fern- und Abendstudium. Die Vorlesungen werden durch Lehrbriefe ersetzt (3.240 Stunden Selbststudium). Zusätzlich wird das Studium durch turnusmäßig abgehaltene Konsultationen unterstützt. Für diese „wissenschaftlichen Sprechstunden“ und für die Vertiefung der im Selbststudium erworbenen Kenntnisse in Seminaren, in Laborpraktika und in Produktionspraktika sind weitere 1300 Stunden vorgesehen. Die Gesamtstudiendauer beträgt 4 Jahre für die Agraringenieure, Ingenieure und Ingenieurpädagogen. Für Ökonomen und Ingenieurökonomen ist eine Studienzeit von 4 bis 5 Jahren vorgesehen. Der Vorteil dieser Studienformen liegt darin, daß dem delegierenden Betrieb weitgehend die Arbeitskraft und dem Auszubildenden das Einkommen erhalten bleibt. Angesichts der doppelten Belastung der Studierenden hat jedoch die Bedeutung des Fern- und Abendstudiums in den letzten Jahren abgenommen. 2. Das kombinierte Studium für Lehrkräfte des berufspraktischen Unterrichts. Um einem vorübergehenden Mangel an Ingenieurpädagogen abzuhelfen, ist befristet auf den Zeitraum vom 1. 9. 1979 bis 31. 8. 1984 für die (technischen und) agrarwissenschaftlichen Fachrichtungen ein 4semestriges kombiniertes Studium zum Erwerb des Fachabschlusses als Ingenieurpädagoge eingerichtet worden (AO über das kombinierte Studium … vom 5. 7. 1978, GBl. I, S. 244 und AO über die Ausbildung … vom 23. 8. 1982, GBl. I, S. 592). Das Studium stellt eine Kombination zwischen Fern- und Direktstudium dar und ist in zwei grundlagenspezifische und einen fachrichtungsspezifischen Studienabschnitt gegliedert. 3. Die Ausbildung zu Agraringenieurökonomen an den Instituten des ZK der SED. Für die Ausbildung von Mitgliedern der SED, die sich zwar in der gesellschaftspolitischen Arbeit bewährt haben, jedoch über keinen Fachabschluß ver[S. 188]fügen, sind in Schwerin und in Pillnitz Institute eingerichtet worden, die in 2jährigen Studiengängen neue Kenntnisse auf dem Gebiet der Agrarökonomie sowie der Technologie industriemäßiger Produktionsverfahren vermitteln. Die Kapazität beider Institute erreicht gegenwärtig in 2-jährlichem Turnus ca. 450 Studierende, die nach Beendigung des Studiums als Agraringenieurökonomen zu etwa 50 v.H. im Parteiapparat sowie in den staatlichen Organen und Massenorganisationen eingesetzt werden. Die übrigen Absolventen nehmen eine wirtschaftsleitende Tätigkeit in den Landwirtschaftsbetrieben auf und leisten daneben ehrenamtliche Parteiarbeit. Zur Fortbildung von Führungskadern und Leitenden Kadern werden in einem weiteren ZK-Institut (Liebenwalde, Kr. Oranienburg) 4wöchige und 5monatige Lehrgänge abgehalten. In den genannten Instituten werden häufig kurzfristig anberaumte Seminare (2–3tägig) veranstaltet, die der Unterrichtung der Parteifunktionäre über Probleme der aktuellen Agrarpolitik der SED dienen (Parteischulung der SED). IV. Ausbildung an Universitäten und Hochschulen A. Das Universitätsstudium Das Studium ist Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems und untersteht der Verantwortung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen (Abt. Landwirtschaftswissenschaften). Zur Beratung fachspezifischer Fragen besteht bei diesem Ministerium ein Beirat für Agrarwissenschaften, dem Vertreter der landwirtschaftlichen Sektionen an den Universitäten angehören. Für die Ausarbeitung von Studienplänen bildet der agrarwissenschaftliche Beirat spezielle Arbeitsgruppen. Die Studienpläne sind mit den Sektionen der Universitäten, mit dem MfLFN sowie ggf. mit der Zentralstelle für das Hochschulfernstudium (Bereich Agrarwissenschaft), Dresden, abzusprechen. Die Aufgabe, Führungskräfte für die Landwirtschaft und die Landwirtschaftsbetriebe auszubilden, hat zur Folge, daß das agrarwissenschaftliche Studium stark auf die Praxis ausgerichtet ist. Da die Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft in mehreren Entwicklungsetappen sprunghaft verändert wurden (Agrarpolitik), waren ständig neue Anpassungen der Studienpläne unvermeidlich. Die Einführung der 3. Studienreform (ab 1968) fiel zeitlich zusammen mit der beginnenden Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren, deren wesentliches Merkmal die Spezialisierung der Landwirtschaftsbetriebe ist. Damit entfiel auch die Notwendigkeit zur „Allround“-Ausbildung der künftigen Betriebsleiter. Der auf dieser Grundlage zwischen 1968 und 1972 entwickelte Studienplan erwies sich aus verschiedenen Gründen als unzulänglich. Eine weitere Reform der Studienpläne war unvermeidbar. Zu den wichtigsten Veränderungen (seit dem Studienjahr 1976/77) gehört die Ausdehnung der Studiendauer von 8 auf 9 Semester mit rd. 3.600 Vorlesungs- und Übungsstunden an den Universitäten bzw. auf 8 Semester an der Ingenieurhochschule für Landtechnik in Berlin-Wartenberg. Weiterhin wurden als neue Spezialisierungsrichtungen die Techno[S. 189]logie für Pflanzenproduktion, die Technologie für Tierproduktion sowie Betriebs- und Arbeitsökonomie eingeführt. Weitere Spezialisierungsrichtungen werden geplant, so daß die Spezialisierung im Hochschulstudium künftig weitgehend der der Fachschulen gleicht (s. o.). Neu gestaltet wurde insbesondere die gesamte Ausbildung auf dem Gebiet der Agrarökonomie und des Agrar- und Vertragsrechts. Weiterhin wurde das 8 Monate dauernde „Leitungspraktikum“ auf die Zeit nach dem 4. Semester vorverlegt. Die 5 Wochen beanspruchende militärische Ausbildung ist während des 4. Semesters zu leisten. Schließlich ist — wie bereits mehrfach während der 50er und 60er Jahre — erneut ein einjähriges Vorpraktikum eingeführt und zur Voraussetzung zur Zulassung zum Studium gemacht worden (Änderung der „Zulassungsordnung“ vom 1. 7. 1971, GBl. II, S. 486 durch AO vom 22. 2. 1978, GBl. I, S. 129). Das Vorpraktikum kann erlassen werden, sofern ausreichende berufliche Erfahrungen vorliegen (Berufsausbildung mit Abitur, Facharbeiterbrief). Sofern der Grundwehrdienst geleistet wurde, verringert sich das Vorpraktikum auf 5 Monate, die vor und nach dem Wehrdienst zu absolvieren sind. Bei Studienbewerbern, die 3 Jahre gedient haben, entfällt das Vorpraktikum. B. Das Studium an den Hochschulen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft 1. LPG-Hochschule Meißen Auf Beschluß des Ministerrats vom 29. 12. 1952 über die Berufsausbildung und Qualifizierung der Mitglieder der LPG (GBl. 1953, S. 7) wurde am 1. 9. 1953 in Meißen die „Zentrale Hochschule für leitende Funktionäre der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ mit einer Kapazität von 300 Studienplätzen geschaffen. Voraussetzung zum Studium sind die Facharbeiterprüfung und der erfolgreiche Abschluß der Fachschule als Agraringenieur bzw. Agraringenieurökonom. Das Studium dauert 2 Jahre und berechtigt nach erfolgreichem Abschluß zur Führung des Titels Diplom-Agrarökonom. Daneben werden Finanzwirtschaftler ausgebildet. Anläßlich ihres 30jährigen Bestehens konnte die LPG-Hochschule Meißen Ende 1983 auf die Ausbildung von 6.243 sozialistischen Leitungskadern (Direkt- und Fernstudium) verweisen. 2. Hochschule für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg Die Hochschule ist Nachfolgerin des 1954 in Potsdam gegründeten „Spezialinstituts für Agrarökonomie“, das 1956 nach Bernburg verlegt und 1961 in den Rang einer Hochschule erhoben wurde. Die Studienvoraussetzungen entsprechen denen der LPG-Hochschule Meißen. Die ausgebildeten Diplom-Agrarökonomen werden als Führungskräfte für Aufgaben der Leitung, Planung und die Ökonomik des Reproduktionsprozesses der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft eingesetzt. Die Lehrpläne dieser Hochschulen werden wie die Lehrpläne der Universitäten zwischen dem MfLFN und dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen abgestimmt. C. Sonderformen des Hochschulstudiums 1. Das Hochschulfernstudium Das agrarwissenschaftliche Fernstudium wurde bereits 1953 eingerichtet. Bis 1982 hatten rd. 10.000 Absolventen dieses Studium (Studiendauer z. Z. 5 Jahre) erfolgreich abgeschlossen. Diese Studienform erreichte in den Jahren 1960–1965 ihren Höhepunkt mit 650 Absolventen pro Jahr. Seither entwickelt sich die Zahl der Studierenden rückläufig, obwohl die Zahl der Studienrichtungen in den Jahren 1969–1972 beträchtlich erweitert worden ist. Die Ausbildung erfolgt in den Studienrichtungen Pflanzenproduktion, Tierproduktion, Technologie der Pflanzen- bzw. Tierproduktion, Gartenbau, Meliorationswesen, Forstwirtschaft, Fischwirtschaft, Agrarpädagogik sowie in der Lebensmitteltechnologie. Verändert hat sich die Struktur der Studierenden: Der Anteil der Fachschulabsolventen nimmt ab, während der Anteil der Abiturienten mit geringer Berufserfahrung steigt. Die Zentralabteilung für das Hochschulfernstudium der Landwirtschaftswissenschaften (Leipzig-Markkleeberg) wurde 1970 in die Zentralstelle für das (gesamte) Hochschulfernstudium (Dresden) eingegliedert (Aufgaben: Lehrbriefherstellung, Studienbewerbung, Koordinierung und Statistik). Zur Betreuung der Studierenden bestehen in den Bezirken der DDR Konsultationszentren. [S. 190]2. Postgraduale Studien und Weiterbildung Da die Ausbildung von Hoch- und Fachschulabsolventen vorwiegend arbeitsplatz- und aufgabenbezogen erfolgt, die Arbeitsplätze sich jedoch durch die permanente Umgestaltung der Agrar- und Betriebsstruktur in ihrem Inhalt und Charakter ständig verändern, ist die Weiterbildung integraler Bestandteil des gesamten landwirtschaftlichen Ausbildungswesens. Dies gilt nicht zuletzt für die Leitungskräfte. Die klassischen Formen der Weiterbildung sind Kurzlehrgänge von einigen Tagen, mehreren Wochen oder auch bis zu 5 Monaten. Diese Lehrgänge werden vorwiegend an den Hochschulen des MfLFN abgehalten, finden jedoch auch auf dem Gelände der Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR (LuG; agra) oder in Instituten der Universitäten und Hochschulen bzw. Instituten der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (AdL) (Agrarwissenschaften) statt. Die traditionellen Formen werden seit 1973 ergänzt bzw. ersetzt durch reguläre postgraduale Studien (AO über das postgraduale Studium an den Hoch- und Fachschulen der DDR vom 1. 7. 1973, GBl. I, S. 308, Verfügung zur planmäßigen und organisierten Weiterbildung der Hoch- und Fachschulabsolventen im Bereich der LFN vom 15. 9. 1972, in: Verfügungen und Mitteilungen des MfLFN Nr. 9, 1972, S. 109 und Nr. 3, 1977, S. 35). Das postgraduale Studium ist ferner gedacht für Hoch- und Fachschulabsolventen, die während ihres Studiums noch keine spezialisierte Ausbildung erhalten haben. Für bestimmte Berufe (z.B. in der Pflanzenzüchtung) ist ein postgraduales Studium zwingend vorgeschrieben. Im Jahr 1979 waren postgraduale Studien in 35 verschiedenen Spezialgebieten möglich. Sofern zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben und Funktionen ein entsprechendes Zusatzstudium vorgeschrieben ist, wird mit der Ablegung der Abschlußprüfung der Titel eines Fachingenieurs (AO vom 16. 10. 1979, GBl. SDr. 1024) verliehen. Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn als Voraussetzung für die Aufnahme des postgradualen Studiums der erfolgreiche Abschluß eines Universitätsstudiums verlangt wird. Schwerpunkte der postgradualen Studien sind gegenwärtig der bewässerte Pflanzenbau, die Futterproduktion, die Gemüseproduktion in Gewächshäusern, die Obstproduktion, die technische Trocknung, Instandhaltung, Meliorationsbau und -projektierung, Pflanzenschutz, Tierernährung, Saatzucht, Tierzucht und Arbeitsökonomie. Das Studium kann sich über 3–4 Semester erstrecken und ist in der Regel als kombiniertes Studium (rd. 60 v.H. Selbststudium. rd. 40 v.H. Vorlesungen und Laborpraktika) angelegt. (Christian Krebs) / Bernd Spindler Literaturangaben Du und dein Beruf (Hochschulberufe, Studienmöglichkeiten, Inhalt und Ablauf der Aus- und Weiterbildung für Kader der sozialistischen Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft an den Hochschulen der DDR), hrsg. v. Ministerium f. Land-, Forst- u. Nahrungsgüterwirtschaft der DDR, Leipzig 1979. Eichler, C., u.a.: 20 Jahre landtechnische Ingenieursausbildung in Rostock, in: Agrartechnik, H. 1/1981, S. 7–10. Ende, Gerd von: Prüfungsfuhre, in: Neue Deutsche Bauernzeitung, Nr. 46/1983, S. 16–17. Franzke, Cl.: Neuer Studienplan für die Ausbildung von Diplom-Lebensmittelchemikern, in: Lebensmittelindustrie, H. 7/1982, S. 323. Günther, M.: Zur Ausbildung der Veterinäringenieure für das sozialistische Veterinärwesen, in: Monatshefte für Veterinärmedizin, Nr. 7/1981, S. 253–256. Link, D.: Gegenwärtiger Stand der Ausbildung von Ingenieuren für Landtechnik in Nordhausen, in: Agrartechnik, H. 11/1981, S. 481–483. Lötsch, D., und H. Pilz: Die Erziehung und Ausbildung der Studenten der Veterinärmedizin für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft in der DDR, in: Monatshefte für Veterinärmedizin, Nr. 19/1979, S. 728–730. Matz, H.: Zu den Aufgaben im Lehr- und Studienjahr 1983/84, in: Saat- und Pflanzgut, H. 10/1983, S. 149–151. Schleitzer, G.: Technologische Projektierung von Rationalisierungsvorhaben in der Tierproduktion — eine anspruchsvolle Aufgabe im Studium, in: Tierzucht, Nr. 1/1983, S. 28–29. Seidel, Ingeburg: Grundpositionen zur Weiterentwicklung der gärtnerischen Berufsausbildung in der DDR, in: Archiv für Gartenbau, H. 3/1981, S. 93–102. Triebler, G., und M. Hoffmann: Ziele, Aufgaben und Schwerpunkte der Erziehung und Ausbildung von Diplomagraringenieuren in der Grundstudienrichtung Tierproduktion an Universitäten der DDR, in: Tierzucht, Nr. 12/1982, S. 551–553. Tscheuschner, H.-D.: 25 Jahre Lebensmitteltechnik an der Technischen Universität Dresden, in: Lebensmittelindustrie, H. 4/1981, S. 165–166. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 182–190 Berliner Stadtkontor A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsberatung und Berufslenkung
Berufsausbildung, Landwirtschaftliche (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Ausbildungsstand Die DDR betreibt auf dem Gebiet der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft eine intensive Ausbildungspolitik, die sowohl die Ausbildung von Facharbeitern und Meistern als auch das Studium an Fachschulen sowie Universitäten und Hochschulen umfaßt. Die Entwicklung des Qualifikationsstandes der in den Landwirtschaftsbetrieben beschäftigten Mitarbeiter gibt jedoch nur teilweise die…
DDR A-Z 1985
Genossenschaften (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Formal sind G. unabhängig vom Wirtschaftssystem freiwillige Zusammenschlüsse zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zweckes. Ihre ordnungsspezifische Funktion hat sich in der DDR jedoch völlig gewandelt. Bereits von Marx wurden die Möglichkeiten der traditionellen G. zur Überwindung des Kapitalismus angezweifelt und aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Eigentumsform — auch als Gruppeneigentum — abgelehnt. Im Rahmen des „Leninschen Genossenschaftsplans“ wurde den G. unter bestimmten Voraussetzungen eine positive Rolle zugedacht: Die „Verfügungsgewalt des Staates über alle großen Produktionsmittel“ in Verbindung mit einem „genügend tiefen und breiten genossenschaftlichen Zusammenschluß“ wurde als notwendig und hinreichend zur Errichtung der sozialistischen Gesellschaft erachtet. Über „niedere“ Formen der G. auf den Gebieten des Absatzes, des Einkaufs, des Kredites sollte allmählich die Bildung von Produktions-G. (PG) erreicht werden. Die Lehre Lenins bildete die Basis für die G.-Politik in der DDR. In ihrer Durchführung orientierte sie sich dabei zunächst an der von Stalin auf dem XV. Parteitag der KPdSU 1927 proklamierten G.-Politik, in deren Verlauf das gesamte G.-Wesen umstrukturiert wurde und straff gelenkte Kollektivbetriebe in Landwirtschaft, Handel und Gewerbe entstanden, die sich nur noch durch den Grad der Vergesellschaftung von Staatsbetrieben unterschieden. Diese Kollektive sind Träger der zweiten Form des sozialistischen Eigentums : in der DDR wird es lt. Art. 10 der Verfassung als „genossenschaftliches Gemeineigentum werktätiger Kollektive“ definiert. Mit dieser Formulierung kommt zum Ausdruck, daß das genossenschaftliche Eigentum kein isoliertes Gruppeneigentum mehr ist, sondern ebenfalls als eine Form des sozialistischen Eigentums angesehen wird. 1945/46 nahmen aufgrund von SMAD-Befehlen die Handels- und Kredit-G. ihre Tätigkeit wieder auf. Sie übernahmen teilweise Kreditfunktionen der geschlossenen Banken. Handelsfunktionen des privaten Großhandels und Zuteilungsfunktionen, wie die ländlichen Genossenschaften (Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB]) und die Einkaufs- und Liefer-G. (ELG) des Handwerks (IV. 4.). Im Rahmen der 1948 einsetzenden zentralen Planung erfüllten sie organisatorische Aufgaben, wie Planaufschlüsselung, Produktionsmittelversorgung und zentrale Auftragserteilung, wodurch eine Mitgliedschaft bei den G. weitgehend obligatorisch wurde. Nach 1952 hatten sie die sozialistische Umgestaltung, insbesondere in Landwirtschaft und Handwerk, zu unterstützen, d.h. die Bildung von sozialistischen landwirtschaftlichen PG (LPG) und PG des Handwerks (PGH) als geeignetsten Weg zum Sozialismus für Bauern, Kleingewerbetreibende und Handwerker zu propagieren. Obwohl die sozialistischen PG auf der Basis freiwilliger Zusammenschlüsse entstehen sollten, mußten die erheblichen Widerstände vor allem von Bauern und Handwerkern in den 50er Jahren sowohl mittels wirtschaftlicher Anreize wie steuerlicher Vergünstigungen, bevorzugter Materialzuteilung und billiger Kredite beseitigt als auch durch politischen und psychologischen Druck (Zwangskollektivierung) gebrochen werden. In den neuen sozialistischen PG gingen die Nachkriegs-G. weitgehend auf. Bedeutung haben bis in die Gegenwart nur noch die nichtsozialistischen ELG für das private Handwerk. Im Unterschied zu den traditionellen Produktiv-G. dienen die sozialistischen PG der Beseitigung der Selbständigkeit des einzelnen. Die Dispositionsbefugnis bzw. das Eigentum an Produktionsmitteln gingen entsprechend dem Grad der Vergesellschaftung (3 Typen bei den LPG und 2 Stufen bei den PGH) auf das Kollektiv über. Durch die Einbeziehung in die Planung, die gemeinsame Arbeit und den Sozialstatus als gleichberechtigte Mitglieder (unabhängig von ihrer früheren Stellung) haben sich die kleinen Warenproduzenten von Privateigentümern zu sozialistischen Werktätigen zu entwickeln. Im Gegensatz zu anderen europäischen kommunistischen Ländern, mit Ausnahme der UdSSR, gibt es in der DDR keine industriell produzierenden G. mehr. Sie wurden 1972 in VEB umgewandelt. Die anfänglichen Vergünstigungen zur Bildung von PG sind weitgehend beseitigt worden. Auch die Sonderstellung hinsichtlich der Vergütung, der kollektiven Leitung und der Fondswirtschaft wird zunehmend beseitigt. So dienen die neuen Musterstatuten der PGH von 1973, der LPG Pflanzenproduktion und der LPG Tierproduktion (beide von 1977) (Agrarpolitik, III. E.) vor allem dem Zweck, die Rechtsstellung der G.-Handwerker und G.-Bauern derjenigen der Industriearbeiter weitgehend anzugleichen. Neben den beiden wichtigsten sozialistischen PG in Landwirtschaft und Handwerk bestehen u.a. die Gärtnerischen PG (GPG), die PG werktätiger Fischer (PwF — Binnenfischerei) und die Fischereipro[S. 513]duktionsgenossenschaften (FPG — See- und Küstenfischerei). Weitere sozialistische G. sind die Arbeiterwohnungsbau-G. (AWG) und die Konsum-G. (KG) (Binnenhandel, II., B., 2), die aufgrund ihrer zusätzlichen Eigenschaft als politische Massenorganisationen eine Sonderstellung einnehmen. Weiterhin sind die seit 1953 bestehenden Kollegien der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltschaft) als PG organisiert. Auf der Basis einer VO vom April 1982 (GBl. I, S. 349) sollen sich nun auch in derartigen als PG konstruierten Kollegien bildende Künstler organisieren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 512–513 GENEX A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GenossenschaftsbauerSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Formal sind G. unabhängig vom Wirtschaftssystem freiwillige Zusammenschlüsse zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zweckes. Ihre ordnungsspezifische Funktion hat sich in der DDR jedoch völlig gewandelt. Bereits von Marx wurden die Möglichkeiten der traditionellen G. zur Überwindung des Kapitalismus angezweifelt und aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Eigentumsform — auch als Gruppeneigentum — abgelehnt. Im Rahmen…
DDR A-Z 1985
Fernsehen (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das „Fernsehen der DDR“ (seit Januar 1972), früher „Deutscher Fernsehfunk“, ist als „äußerst wirksames Massenmedium“ eine einheitliche, zentralisierte staatliche Institution mit politisch-ideologischer Aufgabenstellung (Medienpolitik). 1. Geschichte. Im März 1950 wurde auf Beschluß der Regierung mit dem Aufbau des F. begonnen. Am 11. 6. 1951 erfolgte die Grundsteinlegung des Studiokomplexes Berlin-Adlershof. Am 20. 12. 1951 begannen erste Versuche, im August 1952 wurde der F.-Funk ein besonderer Intendanzbereich des „Staatlichen Rundfunkkomitees beim Ministerrat“. Die Chronik der folgenden raschen Entwicklung beweist, daß die SED sich zunehmend der Wirksamkeit des neuen Mediums bewußt wurde und dessen Entwicklung und Verbreitung in vielfältiger Weise förderte. 21. 12. 1952 20.00 Uhr — Beginn des täglichen offiziellen Versuchsprogramms aus dem Fernsehzentrum Adlershof, erste „Aktuelle Kamera“. 22. 12. 1952 Erste Sportsendung und erste Wetterkarte. 1953 Es gibt 600 Besitzer von F.-Geräten in der DDR. 12. 9. 1954 Erster F.-Film aus eigener Produktion: „Die Entscheidung des Tilman Riemenschneider“. 4. 10. 1954 „Deutsche Hochschule für Filmkunst“ in Potsdam-Babelsberg gegründet, heute „Hochschule für Film und Fernsehen der DDR“. 1954 2.300 angemeldete F.-Empfänger. 1955 13.600 angemeldete F.-Empfänger. 3. 1. 1956 Beginn des offiziellen F.-Programms (VHF-Bereich); 2,2 Stunden täglich unter dem Titel „Deutscher Fernsehfunk“. Ende 1956 sind 71.000 F.-Geräte angemeldet. 1959 594.000 F.-Geräte angemeldet. 30. 1. 1960 Gründung der „Intervision“ bei der OIRT/Prag (ČSSR, DDR, Polen, Ungarn). 1960 über 1 Mill. F.-Genehmigungen. 1961 Beitritt der Sowjetunion zur „Intervision“. 1965 über 3 Mill. F.-Genehmigungen erteilt. Sendezeit täglich 10,3 Stunden. Dez. 1965 Kritik an Film und F. auf der 11. ZK-Tagung. 15. 9. 1968 Bildung des Staatlichen Komitees für F. beim Ministerrat. 1968 4,17 Mill. F.-Empfänger-Genehmigungen, 12,7 Sendestunden täglich. Januar 1969 Erstsendung des fünfteiligen F.-Films „Krupp und Krause/Krause und Krupp“ (Beispiel für sozialistische Gegenwartsdramatik). 4. 2. 1969 Theoretische Konferenz des Staatlichen Komitees für F. über die Entwicklung sozialistischer F.-Dramatik. Referat „Sozialistische Volksgestalten als Träger unserer Macht“. Sept.1969 Beginn des Verkaufs von UHF- und Farbfernsehgeräten. 3. 10. 1969 Die Sender Berlin, Dresden, Dequede und Schwerin beginnen mit der Ausstrahlung des II. Programms (UHF-Bereich), erste Farbsendungen, System SECAM. Januar 1972 „Deutscher Fernsehfunk“ wird in „Fernsehen der DDR“ umbenannt. Ausbau des UHF-Sendenetzes. Ende 1972 erreichen die Sender etwa die Hälfte des DDR-Gebietes, 1973 seit den Weltjugendspielen, Farbsendungen auch im I. Programm. Sept. 1974 erste unterrichtsergänzende Sendungen. [S. 384]Sept. 1976 Schul-F. 1982 F.-Empfangsgenehmigungen: 89,7 v.H. aller Haushalte, Ausstattungsbestand: 111,4 F.-Geräte pro 100 Haushalte. 2. Organisation. Lenkungs- und Leitungsorgan ist seit dem 15. 9. 1968 das Staatliche Komitee für F. beim Ministerrat in Berlin (Ost), dessen Vorsitzender und seine Stellvertreter auf Beschluß des Ministerrates vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden. Dem Ministerrat (nach dem Prinzip der Einzelleitung) verantwortlicher Vorsitzender des Staatlichen Komitees für F. ist Heinz Adameck, Mitglied des Zentralkomitees (ZK) der SED, seit 1954 Intendant des Deutschen Fernsehfunks, der als besonderer Intendanzbereich bis 1968 dem Staatlichen Rundfunkkomitee beim Ministerrat zugeordnet war. Die weiteren Mitglieder des Komitees werden vom Komiteevorsitzenden berufen; sie vertreten gleichzeitig die Programmdirektionen, Hauptabteilungen und Chefredaktionen, in die das staatliche F. gegliedert ist. Die Hauptstudios befinden sich in Berlin-Adlershof und Berlin-Johannesthal, bedeutende Außenstudios in Halle und Rostock. Die technischen Sender-Einrichtungen, auch die Studiotechniker unterstehen dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen. Ausgestrahlt werden 2 zentrale Programme (keine Regionalprogramme), über 14 Sender im VHF- und 12 Sender im UHF-Bereich. Das I. Programm (VHF-Bereich) beginnt kurz vor 8.00 Uhr (außer sonntags und während der Schulferien) mit unterrichtsbegleitenden Schulfernsehsendungen (sprach- und naturwissenschaftliche Fächer, Geschichte und Staatsbürgerkunde) und wiederholt bis ca. 13.00 Uhr Informations- und Unterhaltungssendungen. Nach einer Sendepause von rd. 2 Stunden wird ein durchgehendes Programm bis ca. 23.00 Uhr mit Schul-F., politischer Information, Magazin-Sendungen, Kinder-F., Jugendsendungen, Sport, Unterhaltungsserien, Kriminal- und Spielfilmen aus östlicher und westlicher Produktion ausgestrahlt. An Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen gibt es ein ganztägiges Programm. Das II. Programm (UHF-Bereich) bringt vor- und nachmittags Schul-F., in den Ferien auch Wiederholungen von Unterhaltungssendungen. Das Hauptprogramm wird in der Regel von 17.40 bis ca. 23.30 Uhr, an Sonnabenden ab ca. 16.00 Uhr, an Sonntagen nach 14.00 Uhr ausgestrahlt. Das Abendprogramm war zunächst mit Theater-, Opern- und Konzertaufführungen kulturell anspruchsvoller als das I. Programm, im Filmangebot jedoch ideologisch akzentuierter u.a. durch vermehrte Ausstrahlung sowjetischer Filme („Für Freunde der russischen Sprache“). Nach der Programm-Struktur-Reform sendet auch das II. Programm seit dem 13. 12. 1982 zur abendlichen Hauptsendezeit ab 19.00 Uhr Unterhaltung, auch westliche Spielfilme, Krimis und Serien. Die „Aktuelle Kamera“ wurde auf 21.30 Uhr, politische Magazine wurden auf 22.00 Uhr verlegt, das Programm „Für Freunde der russischen Sprache“ auf Sonntagnachmittag, 15.30 Uhr. Sender und Frequenzen des I. (VHF) und des II. (UHF) Programms sind in der DDR-Programmzeitschrift „FF-Dabei“ oder in entsprechenden westlichen Publikationen veröffentlicht. Farbsendungen (System SECAM III b) gibt es zunehmend in beiden Programmen. Erste Farbsendungen erfolgten am 3. 10. 1969 im II., seit den Weltjugendfestspielen 1973 auch im I. Programm. 1978 wurden von 141 Programmstunden wöchentlich bis zu 106 Stunden in Farbe ausgestrahlt. 1981 waren 17 v.H. aller Fernseh-Haushalte mit Farbgeräten ausgestattet. Farbsendungen aus der Bundesrepublik Deutschland sind nur durch zusätzlichen Einbau von Farb-Decodern (Pal/Secam) zu empfangen; in Intershop-Geschäften oder über den Genex-Geschenkedienst sind Geräte für beide Farbsysteme gegen Westgeld erhältlich. Seit 1978 werden derartige Geräte jedoch auch im normalen Fachhandel für Mark der DDR zu allerdings sehr hohen Preisen (ca. 5.500 Mark) angeboten. Video-Geräte, Bildschirmtext u.ä. stehen für den privaten Gebrauch bisher nicht zur Verfügung (Neue Medien). Fernsehgebühren: I. Fernsehprogramm und Rundfunk 7 Mark, zusammen mit dem II. Fernsehprogramm 10 Mark. F.-Einnahmen im Staatshaushalt 1982 412,7 Mill. Mark, Ausgaben für F. 504,2 Mill. Mark. Als wöchentliche Programm-Illustrierte wird „FF-Dabei“ (Funk und Fernsehen), Auflage: 1,4 Mill., publiziert. Die Monatsschrift „Film und Fernsehen“ befaßt sich mit Theorie und Praxis des Film- und Fernsehschaffens. Ausbildungsstätte für künstlerischen Nachwuchs ist die „Hochschule für Film und Fernsehen der DDR“ in Potsdam-Babelsberg. Programm-Austausch und Übernahmen von Gemeinschaftssendungen erfolgen über die OIRT in Prag, seit 1960 über deren Sonderinstitution, die Intervision, auch über das im Aufbau befindliche Satelliten-Netz „Intersputnik“ der osteuropäischen Staaten mit Sitz in Moskau (Weltraumforschung). Offizielle Beziehungen (Austausch und Übernahmen, z.B. internationale Sportveranstaltungen) bestehen auch zur westlichen „Eurovision“; daneben gibt es direkte Austauschvereinbarungen mit westlichen Fernsehgesellschaften und Staaten der Dritten Welt. 3. Programmstruktur. Innerhalb des Programms existieren eine Reihe regelmäßiger Sendungen: Hauptnachrichten mit aktuellen Bildreportagen in „Aktuelle Kamera“ (AK), täglich 19.30–20.00 Uhr im I. Programm, Wiederholung um 21.30 Uhr im II., Spätausgabe der AK im I. um 22.30 Uhr. Politische Informations- und Agitationssendungen, z.B.: „Antworten — eine Sendung zu Fragen der Zeit“ (Interviews mit Partei- und Staatsfunktionären), „Die Fernsehpressekonferenz“, „Der schwarze Kanal“, eine 20-Minuten-Polemik des Chefkommentators des F. der DDR, Karl-Eduard von Schnitzler, zu Sendungen von Fernsehanstalten der Bundesrepublik Deutschland. „Aufgabe dieser Sendereihe ist es, am naheliegenden Beispiel des BRD-Fernsehens die Methoden kapitalistischer Massenmedien zu entlarven“ (Schnitzler, November 1973); eine 25-Minuten-Sendereihe „Alltag im Westen“ mit Reportagen aus der Bundesrepublik und westlichen Ländern: „Immer wird mit ihrer Aussage eine bestimmte Seite des kapita[S. 385]listischen Systems charakterisiert, bloßgelegt, angeklagt.“ (Tribüne 13. 12. 1977) Ratgeber- und Fortbildungsserien gibt es in beiden Programmen. Ein unterrichtsbegleitendes Schul-F. („wissenschaftlich, parteilich und lebensverbunden“) gibt es seit September 1976; es wird in Zusammenarbeit mit der UdSSR ausgebaut. Von den Unterhaltungssendungen ist „Ein Kessel Buntes“ am beliebtesten. Daneben gewinnt die neue Unterhaltungssendung zur Stärkung des sozialistischen Integrationsgedankens: „Gemeinsam macht's Spaß“ mit Teilnehmern aus anderen kommunistisch regierten Staaten an Bedeutung. Auch im Dokumentar- und Spielfilmeinsatz ist, im Zuge der Integrationspolitik, der Anteil von Filmen aus osteuropäischen Staaten verstärkt worden. Bei dem großen Bedarf an Spielfilmen (500–600 Filme im Jahr) ist jedoch neben dem Import von Filmen aus sozialistischen Ländern und der Eigenproduktion ein Rückgriff auf andere Quellen unumgänglich. So werden z.B. (montags abends) regelmäßig alte UfA-Filme eingesetzt und zahlreiche Spielfilme aus westlichen Staaten gezeigt, darunter, nach der Programmstrukturreform, Spitzenfilme (Unterhaltung, Krimis, Abenteuer, Problemfilme) aus amerikanischer, französischer, auch westdeutscher Produktion. 4. Programm-Grundsätze. Dem F., das in der Freizeitbeschäftigung der DDR-Bevölkerung den ersten Platz einnimmt (Freizeit), wird von der SED große Bedeutung beigemessen. Gefordert wird die „Einheit von Information, Unterhaltung, Bildung und Erziehung“ im Sinne „sozialistischer Parteilichkeit und Volksverbundenheit“. Unter dieser Zielsetzung soll das F. der DDR einen wesentlichen Beitrag zur Agitation und Propaganda im Sinne der Parteiführung und damit zur Entwicklung des gesellschaftlichen ➝Bewußtseins der Bevölkerung leisten. Die F.-Nachricht z.B. gibt „dem Zuschauer in einer Bildfolge (Film) eine Reihe von neuen, wesentlichen Tatsachen, deren Vermittlung der sozialistischen Bewußtseinsbildung und damit letztlich der Veränderung der Realität dient“. In der F.-Nachricht sei „die Kommentierung geradezu Bedingung“. Sie diene nicht nur der Erklärung des Bildes: „Sie erläutert und wertet gleichzeitig die im Bild gegebenen, parteilich ausgewählten Tatsachen und Erscheinungen in ihrem gesellschaftlichen Zusammenhang. Ihr Wesen als informatorisches Genre bleibt auch im Fernsehen Agitation durch Tatsachen, die als Prinzip das Wesen jeder Nachricht kennzeichnet.“ (Wörterbuch der Sozialistischen Journalistik, Leipzig 1973, S. 182) 5. Eingehen auf Zuschauerbedürfnisse. Zuschauerbefragungen zeigen hingegen immer erneut, daß im Gegensatz zu dem politischen Auftrag des F. in der Bevölkerung vor allem eine große Nachfrage nach Unterhaltungs- und Sportsendungen besteht. Erich Honecker forderte daher bereits auf dem VIII. Parteitag der SED (1971): „Unser Fernsehen, das auf gute Leistungen zurückblicken kann, sollte verstärkt bemüht sein, die Programmgestaltung zu verbessern, eine bestimmte Langeweile zu überwinden, den Bedürfnissen nach guter Unterhaltung Rechnung zu tragen, die Fernsehpublizistik schlagkräftiger zu gestalten und den Erwartungen jener Teile der werktätigen Bevölkerung besser zu entsprechen, deren Arbeitstag sehr zeitig beginnt, und die deshalb schon in den frühen Abendstunden Zuschauer wertvoller Fernsehsendungen sein möchten.“ Daraufhin kam es zu Zugeständnissen an den Publikumsgeschmack. Es wurden mehr Kriminalfilme, auch westliche Serien, Sendungen wie „Schlager-Studio“ (gestaltet nach dem Vorbild der ZDF-„Hitparade“) in das Programm aufgenommen; gleichzeitig stieg die Zahl der ausgestrahlten sowjetischen, polnischen, tschechoslowakischen, ungarischen und bulgarischen Filme. Die Probleme, die sich insbesondere aus der Vorführung westlicher Filme für die SED ergeben, verdeutlichte M. Haiduk im April 1973 auf einer zentralen SED-Konferenz zu dem Thema „Das kulturelle Lebensniveau der Arbeiterklasse in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“: „Der große Bedarf des Fernsehens an Fremdfilmen führt dazu, daß ein beträchtlicher Teil Filme eingesetzt wird, der beim Zuschauer unter Umständen kleinbürgerliche Auffassungen aktiviert oder produziert. Das beginnt beim vieldiskutierten Montag-Abend-Film, der häufig geradezu das Musterbeispiel kleinbürgerlicher Denk- und Verhaltensweisen bietet, der aber in der Regel hohe Zuschauerzahlen und relativ positive Bewertungen erhält. Das reicht bis zu den zahlreichen neueren und neuen Filmen aus kapitalistischen Ländern.“ Trotzdem wurde die Anfang der 70er Jahre eingeleitete stärkere Orientierung des F.-Programms an den Wünschen aus der Bevölkerung beibehalten. Der X. Parteitag der SED (1981) forderte eine bessere alternative Gestaltung des I. und II. Programms des F. Angesichts der zunehmenden Wirtschaftsprobleme und Leistungsanforderungen versuchte darüber hinaus die SED-Führung Anfang der 80er Jahre durch die bereits erwähnte Programmstrukturreform den Unterhaltungsbedürfnissen der Bevölkerung vermehrt Rechnung zu tragen, um „Kurzweil und Lebensfreude zu vermitteln“. („Zuschauerwünsche werden erfüllt“, FF-Dabei-Interview in: FF-Dabei, 51/1982.) 6. Einfluß des Westfernsehens. Ein weiteres, den Bereich des F. weit überschreitendes Problem ergibt sich aus der starken Konkurrenz westlicher F.-Sender mit dem F. der DDR. Da rd. 90 v.H. aller Haushalte mit einem F.-Gerät ausgestattet sind, und der größte Teil des Territoriums der DDR bis auf einige Bereiche im nordöstlichen Mecklenburg und im Raume Dresden von F.-Sendern aus der Bundesrepublik Deutschland erreicht wird, hat der überwiegende Teil der DDR-Bürger ungehinderten Zugang zu Informationen, wie sie in der Bundesrepublik — auch über die DDR — vermittelt werden. Vor allem die nach wie vor vorhandene systembedingte Einförmigkeit und Parteilichkeit der politischen Informationen des DDR-F. sowie deren Lückenhaftigkeit (die auch durch eine vermehrte Auslandsberichterstattung nicht prinzipiell geändert wurde) begründen nicht zuletzt die nach wie vor starke Anziehungskraft des West-F. (Stefan Heym: „Je voller der Mund, desto leerer die Sprüche“, Stern 10. 2. 1977; Fritz Pleitgen: „Die Erfahrungen eines [S. 386]Korrespondenten in der DDR“ in: Die Zeit, Nr. 34 u. 35, 1982). Die SED hat mehrfach versucht, den Empfang des West-F. durch FDJ-Abrißaktionen zur Entfernung von nach Westen ausgerichteten Antennen, Vorschriften in Stadtordnungen über Gemeinschaftsantennen und andere Maßnahmen einzuschränken bzw. zu unterbinden. Letztlich ist die SED jedoch mit diesen Bemühungen gescheitert. Erich Honecker formulierte auf der 9. Tagung des ZK der SED 1973: „Die westlichen Massenmedien, vor allem der Rundfunk und das Fernsehen der Bundesrepublik Deutschland, die ja bei uns jeder nach Belieben ein- oder ausschalten kann …“ Bestätigt wurde, daß bei den in der DDR in Angriff genommenen oder geplanten Verkabelungsprojekten auch die Programme der Westsender mit eingespeist werden, allerdings nur dort, wo sie bereits jetzt zu empfangen sind. Die attraktivere Gestaltung des eigenen Programms durch einen größeren Anteil an Unterhaltungssendungen und Spielfilmen ist vor diesem Hintergrund auch als ein Versuch zu verstehen, die DDR-Bürger auf diesem Wege vom Einschalten des West-F. abzuhalten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 383–386 Feriengestaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FernsprechdienstSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das „Fernsehen der DDR“ (seit Januar 1972), früher „Deutscher Fernsehfunk“, ist als „äußerst wirksames Massenmedium“ eine einheitliche, zentralisierte staatliche Institution mit politisch-ideologischer Aufgabenstellung (Medienpolitik). 1. Geschichte. Im März 1950 wurde auf Beschluß der Regierung mit dem Aufbau des F. begonnen. Am 11. 6. 1951 erfolgte die Grundsteinlegung des Studiokomplexes Berlin-Adlershof.…
DDR A-Z 1985
Jugendbrigade (1985)
Siehe auch: Hervorragende Jugendbrigade der DDR: 1956 Jugendbrigade: 1975 1979 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 „Die Jugendbrigade ist ein selbständiges sozialistisches Arbeitskollektiv junger Werktätiger in Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen, das konkret-abrechenbare Aufgaben bei der Erfüllung der Pläne löst“ (Junge Generation [JG] 1980, H. 9, nach S. 80). Die Zahl der Brigademitglieder beträgt in der Regel und im Durchschnitt 10–15, deren Mehrzahl nicht älter als 25 Jahre sein soll. Die Altersabgrenzung des Jugendgesetzes der DDR vom 28. 1. 1974 (GBl. I, S. 45) gab einige Probleme auf, die der Zentralrat der FDJ mit dem Hinweis auf die Förderungsabsichten des Gesetzes (Unterstützung und Anleitung der jungen Werktätigen durch die älteren, erfahrenen) beantwortete. Gründung und Aufgabenstellung der J. werden von der Betriebsleitung in den Jahres- und Fünfjahresplänen festgelegt, in Absprache mit bzw. auf Vorschlag von FDJ-Leitung und BGL. Es besteht ein Brigadevertrag, der zwischen dem staatlichen Leiter, der FDJ- und Gewerkschaftsleitung und der J. abgeschlossen wird. Die J. arbeiten über längere Zeit an einer festumrissenen betrieblichen Aufgabe, übernehmen Schwerpunktaufgaben als Jugendobjekte; daneben haben sie eine (selbst-)erzieherische Funktion bis in die Freizeit ihrer Mitglieder hinein. Die berufspraktische Ausbildung der Lehrlinge findet zunehmend in J. statt. Man verspricht sich davon die Vermittlung eines hohen beruflich-fachlichen Wissens und Könnens, von Leistungsbereitschaft, von „schöpferischer Haltung zur Arbeit und kommunistischen Verhaltensweisen“. Durch die regelmäßige Abrechnung der Arbeitsergebnisse vor dem Kollektiv werden die Lehrlinge zum Erreichen der Facharbeiterleistung angehalten (JW 17. 6. 1982, S. 5). Jugendschichten, Jugendbesatzungen und Jugendmeisterbereiche gelten, wenn nicht weiter untergliedert, in der Regel als J. Die Zahl der J. stieg von 1971 bis 1981 von 15.685 auf 40.249, die der Mitglieder von 199.725 auf 465.493. In der zentralgeleiteten Industrie sind (1982) durchschnittlich 25,3 v.H. der jungen Werktätigen in J. organisiert. Der Anteil variiert in den Kombinaten zwischen 8 und 52 v.H., ein Drittel der Lehrlinge erhält die Ausbildung in J. Anfang 1984 bestanden 42.544 J. sowie 1957 „Jugendforscherkollektive“. „Kern“ der J. ist die FDJ-Gruppe, welche die „politischen, geistig-kulturellen und ökonomischen Initiativen“ der J. und ihrer Mitglieder organisieren und unter anderem die älteren Kollektivangehörigen im Jugendverband halten bzw. zum Wiedereintritt bewegen soll. Nach DDR-Auffassung trug vor allem die zunehmende Einrichtung von J. dazu bei, daß sich die Zahl der in der FDJ organisierten Arbeiter wesentlich erhöhte (Freie Deutsche Jugend (FDJ), II.). In 90 v.H. aller J. arbeiten SED-Mitglieder mit, doch sei „die Sicherung des Parteieinflusses auch in jenen 4.017 J. unerläßlich, in denen es bisher noch keine Genossen gibt“ (Einheit 1982, H. 10, S. 988). Seit 1977 wird der Wettbewerb der J.-Kollektive von den Räten der Jugendbrigadiere angeleitet. Die Räte gelten als „ein wichtiges Arbeitsinstrument der FDJ-Grundorganisationsleitung und der BGL zur Führung [S. 688]des sozialistischen Wettbewerbs zwischen den J. eines Betriebes bzw. Kombinates“ (JG 1982, H. 2, nach S. 80). Die Räte setzen sich zusammen aus je einem Vertreter aller J., einem Mitglied der Betriebsparteileitung, einem Mitglied der BGL, einem Vertreter der Betriebsleitung, einem Vertreter der Abteilung Wettbewerb und Neuererwesen sowie FDJ-Gruppensekretären der führenden J. Aufgabe der Räte ist die Organisierung und Führung des Wettbewerbs von Brigade zu Brigade, der Erfahrungsaustausch und die Anleitung. Quartalsweise oder zu besonderen gesellschaftlichen Ereignissen wird die jeweils beste J. ermittelt. Seit 1978 wird auf Vorschlag der FDJ für jede J. ein erfahrener Funktionär des Betriebes als Pate eingesetzt (Patenschaften). Erstmals am 21. 5. 1977 ist der Tag der J. begangen worden, an dem die Leistungen abgerechnet und ausgezeichnet, neuen Brigaden feierlich ihre Berufungsurkunden verliehen und Feiern veranstaltet werden. 1982 wurden 200 Kollektive mit dem Titel „Hervorragendes Jugendkollektiv der DDR“ ausgezeichnet. Insgesamt dienen die J. und die übrigen Jugendkollektive vornehmlich der individuellen und vor allem gesellschaftlichen Leistungs- und Effektivitätssteigerung. Sie wurden daher vom Amt für Jugendfragen beim Ministerrat als eine „durch die FDJ organisierte Aktivität junger Menschen“, von der FDJ selbst als „neue Führungsmethode“ bezeichnet. Andererseits bestätigen empirische Untersuchungen des Zentralinstituts für Jugendforschung und andere Erhebungen den tendenziell positiven Einfluß der Jugendkollektive auf Kenntnisse, Arbeitshaltung, Selbstvertrauen und Selbständigkeit der Mitglieder. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 687–688 Jugendaustausch, Innerdeutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendforschungSiehe auch: Hervorragende Jugendbrigade der DDR: 1956 Jugendbrigade: 1975 1979 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 „Die Jugendbrigade ist ein selbständiges sozialistisches Arbeitskollektiv junger Werktätiger in Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen, das konkret-abrechenbare Aufgaben bei der Erfüllung der Pläne löst“ (Junge Generation [JG] 1980, H. 9, nach S. 80). Die Zahl der Brigademitglieder beträgt in der Regel…
DDR A-Z 1985
Strafvollzug (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gesetzliche Grundlage des St. sind das St.-Gesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 109) und die 1. und 2. Durchführungsbestimmung vom selben Tage (GBl. I, S. 118, 123). Diese Bestimmungen sind mit dem Wiedereingliederungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 98) mit Wirkung vom 5. 5. 1977 an die Stelle des erst durch Gesetz vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 607) geänderten St.- und Wiedereingliederungsgesetzes (SVWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109), durch das der St. erstmals gesetzlich geregelt wurde, getreten. Ziel des St. ist die gesellschaftliche Erziehung und Wiedereingliederung des Strafgefangenen in die sozialistische Gesellschaft. Im Mittelpunkt des Vollzuges steht die „gesellschaftlich nützliche Arbeit“. Der Strafgefangene soll durch die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit erzogen werden. Dadurch sollen sein Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein, die Disziplin und aktive und schöpferische Mitwirkung im Arbeitsprozeß gefördert werden. [S. 1343]Oberstes Vollzugsorgan ist die im Ministerium des Innern bestehende „Verwaltung St.“. Ihr unterstehen die verschiedenen St.-Einrichtungen: St.-Anstalten, St.-Kommandos, Jugendhäuser, Haftkrankenhäuser, St.-, Strafhaft-, Jugendhaft- und Militärstrafarrestabteilungen. Neben den großen St.-Anstalten für Männer (Bautzen, Berlin-Rummelsburg, Brandenburg, Bützow-Dreibergen, Cottbus, Leipzig, Naumburg, Torgau, Waldheim) und Frauen (Görlitz, Halle, Stollberg-Hoheneck) gibt es z. Z. ca. 30 St.-Kommandos, früher Haftarbeitslager genannt, sowie die Jugendhäuser Dessau, Gräfentonna, Ichtershausen und Luckau, in denen die zu Freiheitsstrafen verurteilten Jugendlichen untergebracht werden. Die Aufsicht über die Wahrung der Gesetzlichkeit beim St. und bei der Vorbereitung der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben übt die Staatsanwaltschaft aus. In der DDR gibt es 2 Vollzugsarten: den allgemeinen und den erleichterten Vollzug. Der strenge und der erst 1974 eingeführte verschärfte Vollzug für Rückfalltäter ist im Gesetzestext weggefallen, obwohl die Probleme der Bekämpfung der Rückfallkriminalität seitdem kaum geringer geworden sind. Die sichere Verwahrung und Erziehung des Strafgefangenen erfolgt durch Trennung des Vollzugs nach Arten der Strafen mit Freiheitsentzug, nach Geschlechtern, zwischen Jugendlichen und Erwachsenen, zwischen Erstbestraften und Rückfalltätern. Die unterschiedlichen Gruppen werden in verschiedenen Strafanstalten bzw. getrennten Abteilungen innerhalb einer St.-Einrichtung untergebracht. Welche Vollzugsart angewendet wird, bestimmt sich grundsätzlich nach der Qualifikation der Tat als Verbrechen (allg. Vollzug) oder Vergehen (erleichterter Vollzug). Politische ➝Häftlinge werden sich demnach künftig fast ausschließlich im allgemeinen Vollzug befinden, da ihre Taten grundsätzlich als Verbrechen (Strafrecht, III.) gewertet werden. Der erleichterte Vollzug gewährt den Gefangenen mehr Bewegungsfreiheit. Persönliche Verbindungen zu Außenpersonen sind in größerem Umfange möglich. Er wird nicht in verschlossenen oder nicht ständig geschlossenen Verwahrräumen durchgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Wechsel von der einen in die andere Vollzugsart erfolgen. In der Regel sollen die Strafgefangenen in derselben St.-Einrichtung sowie in denselben Kollektiven verbleiben, um eine kontinuierliche Erziehung zu gewährleisten. Der Arbeitseinsatz erfolgt in volkseigenen Betrieben. Die Arbeitszeit richtet sich nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften. Die Arbeitsleistung wird nach dem Leistungsprinzip durch die St.-Einrichtung vergütet. Berechnungsgrundlage ist der Betrag, den Werktätige als Nettolohn für die gleiche Arbeit erhalten. Bei Erfüllung der Arbeitsnormen erhält der Gefangene 18 v.H. des Nettolohnes für einen Arbeiter bei entsprechender Arbeit. Bei Übererfüllung der Norm erhöht sich dieser Prozentsatz. Außerdem sind Prämien für Neuerervorschläge und Materialeinsparungen vorgesehen. Die Vergütung dient zur Rücklage, Schuldentilgung sowie zum Einkauf von Waren des persönlichen Bedarfs. Im erleichterten Vollzug und bei Jugendlichen können bis zu 100 v.H. der Arbeitsvergütung für den Einkauf verwendet werden, im allgemeinen Vollzug bis zu 75 v.H. Strafgefangene, die wegen ihres Gesundheitszustandes nicht arbeiten können, dürfen im allgemeinen Vollzug bis zu 30 Mark und im erleichterten bis zu 50 Mark monatlich von ihren Angehörigen erhalten. In besonderen Fällen kann durch die St.-Einrichtung ein Taschengeld gewährt werden. Die Dauer des Arbeitseinsatzes in der Strafanstalt wird nach der Entlassung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit gleichgestellt. Der Arbeitseinsatz ist Voraussetzung für die Leistung von Unterhalt. Die Höhe der Unterhaltszahlung ist von der monatlichen Arbeitsleistung der unterhaltspflichtigen Strafgefangenen abhängig. Bemessungsgrundlage ist die gleiche wie bei unterhaltspflichtigen Werktätigen, die die gleiche Arbeit verrichten. Bei unverschuldetem Arbeitsausfall wird jedoch der laufende Unterhalt unabhängig von der Arbeitsvergütung durch die St.-Einrichtung aus staatlichen Mitteln geleistet, um größere finanzielle Auswirkungen der Bestrafung auf die Unterhaltsberechtigten des Strafgefangenen zu verhindern. Das St.-Gesetz sieht eine umfassende staatsbürgerliche Schulung durch Vorträge und Diskussionen vor. In der arbeitsfreien Zeit sollen Unterricht und kulturelle Selbstbetätigung in Gruppen und Arbeitsgemeinschaften durchgeführt werden. Die Strafgefangenen dürfen persönliche Verbindungen mit ihren Ehegatten, Kindern, Eltern, Geschwistern, Großeltern, Verlobten und anderen Personen aus ihren ehemaligen oder künftigen Wirkungs- und Lebensbereichen unterhalten. Einschränkungen sind möglich, wenn das Erziehungsziel gefährdet ist oder die Sicherheit beeinträchtigt wird. Im allgemeinen Vollzug dürfen monatlich 3, im erleichterten 4 Briefe abgesandt werden. Bei Jugendlichen ist die Zahl der Briefe nicht mehr begrenzt. Auch die Häufigkeit des Besuchs ist von der Vollzugsart abhängig. Im erleichterten Vollzug ist jeden Monat ein Besuch, im allgemeinen jeden zweiten Monat ein Besuch gestattet. Strafgefangene im erleichterten Vollzug und Jugendliche können jährlich bis zu 6 Pakete, Gefangene im allgemeinen Vollzug bis zu 4 Pakete empfangen. Diese dürfen Gegenstände des persönlichen Bedarfs enthalten. Für vorbildliche Arbeitsergebnisse, gute Arbeitsdisziplin oder aktive Unterstützung des Erziehungsprozesses können Anerkennungen erfolgen: Ausspruch eines Lobes, Gewährung von Vergünstigungen, Streichung früher ausgesprochener Disziplinarmaßnahmen, Prämiierung, Überweisung in den erleichterten Vollzug. Disziplinarmaßnahmen bei schuldhaften Verstößen gegen die Pflichten und sonstigen Verhaltensregeln in der St.-Einrichtung: Ausspruch einer Mißbilligung, Verwarnung, Einschränkung oder Entzug von Vergünstigungen und des Verfügungssatzes für den monatlichen Einkauf, Arrest. Der Arrest darf 21 Tage, bei Jugendlichen 14 Tage nicht übersteigen. Der strenge Einzelarrest mit [S. 1344]weitgehendem Entzug der Verpflegung ist durch das St.-Gesetz vom 7. 4. 1977 abgeschafft worden. Zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige des St. oder andere Personen, einer Flucht oder des Selbstmordes sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit dürfen als Sicherheitsmaßnahmen Einrichtungsgegenstände entzogen oder Absonderung und Unterbringung in Einzelhaft angeordnet werden. Unmittelbarer Zwang ist nach dem St.-Gesetz vom 7. 4. 1977 nur noch als letztes Mittel zulässig. Übergriffe von Angehörigen des St. sowie erhebliche Mißhandlungen von Strafgefangenen bei oft nur geringfügigem Anlaß kommen jedoch nach Berichten entlassener politischer Häftlinge immer noch recht häufig vor. In einem besonderen Kapitel sind die Rechte und Pflichten der Strafgefangenen zusammengefaßt. Sie haben das Recht auf ordnungsgemäße Unterbringung, Bekleidung und Ernährung, täglichen Aufenthalt im Freien (mindestens 1 Stunde), 8 Stunden Schlafenszeit, eine den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen entsprechende medizinische Betreuung und Versorgung, gesellschaftlich nützliche Arbeit, Erwerb von Waren des persönlichen Bedarfs, persönliche Verbindungen, Wahrung ihrer rechtlichen Interessen. Bei Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist ihnen auf Wunsch religiöse Betätigung zu ermöglichen. Die Strafgefangenen sind verpflichtet, ihnen zugewiesene Arbeit ordnungsgemäß durchzuführen, sich die für ihren Arbeitseinsatz erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse anzueignen, an den Maßnahmen der staatsbürgerlichen Erziehung und der allgemeinen und beruflichen Bildung teilzunehmen und aktiv mitzuarbeiten. Die Maßnahmen zur Resozialisierung Strafgefangener sind, im Unterschied zum SVWG vom 12. 1. 1968, in einem besonderen Wiedereingliederungsgesetz geregelt. Darin wird die Wiedereingliederung als ein gesamtgesellschaftliches Anliegen gewertet. Den aus dem St. entlassenen Bürgern wird die volle Wahrnehmung ihrer staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten, soweit sie nicht durch gerichtliche Entscheidungen eingeschränkt worden sind, garantiert. Zuständig sind die Räte der Kreise, Städte und Stadtbezirke, in deren Bereich der Entlassene seinen Wohnsitz hat. Sie sollen Wohnraum und Arbeitsplätze bereitstellen, wobei darauf zu achten ist, daß der Entlassene möglichst wieder bei seiner alten Arbeitsstelle tätig sein kann. Die örtliche Räte können bis zu einem Jahr nach der Entlassung oder der gerichtlich angeordneten Maßnahme zur Wiedereingliederung (Bewährung) Auskünfte von den Betrieben, Genossenschaften und sonstigen staatlichen Einrichtungen über den erreichten Entwicklungsstand des Entlassenen einholen. Zur Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung sollen die Räte mit der Staatsanwaltschaft, den Gerichten, der Volkspolizei, den St.-Einrichtungen und Jugendhäusern, Betrieben, Genossenschaften und gesellschaftlichen Organisationen eng zusammenarbeiten. Sie sollen staatsbewußte Bürger, die das Vertrauen der Werktätigen besitzen, als ehrenamtliche Mitarbeiter gewinnen. Jugendliche sollen eine durch die Freiheitsstrafe unterbrochene oder im St. begonnene Berufsausbildung beenden. Zu diesem Zweck sind schon vor der Entlassung aus dem Jugendhaus Lehrverträge abzuschließen. Wenn sich bei Verurteilung eines bereits mit Freiheitsentzug bestraften Täters herausstellt, „daß die erneute Straftat wesentlich durch seine Disziplinlosigkeit bei der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben begünstigt wurde“, kann das erkennende Gericht für 1–3 Jahre besondere Maßnahmen im Urteil festlegen (§§ 47, 48 StGB). Es kann ein Kollektiv beauftragen, dem Verurteilten bei der Wiedereingliederung zu helfen und erzieherisch auf ihn einzuwirken; der Verurteilte kann verpflichtet werden, einen ihm zuzuweisenden Arbeitsplatz nicht zu wechseln oder sich in bestimmten Gebieten nicht aufzuhalten sowie den für seinen Aufenthalt von den staatlichen Organen erteilten Auflagen strikt nachzukommen. Bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat kann auf die Zulässigkeit staatlicher Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Deutschen Volkspolizei erkannt werden (Polizeiaufsicht). Verletzt der Strafentlassene vorsätzlich die ihm erteilten Auflagen, kann er nach § 238 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder mit Geldstrafe bestraft werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1342–1344 Strafvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StraßenbenutzungsgebührenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gesetzliche Grundlage des St. sind das St.-Gesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 109) und die 1. und 2. Durchführungsbestimmung vom selben Tage (GBl. I, S. 118, 123). Diese Bestimmungen sind mit dem Wiedereingliederungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 98) mit Wirkung vom 5. 5. 1977 an die Stelle des erst durch Gesetz vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 607) geänderten St.- und Wiedereingliederungsgesetzes (SVWG)…
DDR A-Z 1985
Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nachfolgeorganisation der am 21. 2. 1953 aufgelösten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die am 23. 2. 1947 zur Vertretung der Interessen aller Verfolgten des Naziregimes, zur Durchsetzung einer gerechten Wiedergutmachung und zur Verhinderung neuer nationalsozialistischer bzw. faschistischer Herrschaft gegründet worden war. Ab Sommer 1950 sind die meisten der nichtkommunistischen Widerstandskämpfer und überlebenden Opfer des Naziregimes aus der VVN ausgeschieden. Das KdAW. gilt als von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gelenkte, kommunistische gesellschaftliche Organisation (Massenorganisationen), „deren Existenz und Wirken sich aus den besonderen historischen und nationalen Bedingungen“ (in der DDR) ergibt. Ohne Teil der Nationalen Front der DDR zu sein, arbeitet sie eng mit dieser zusammen. Bereits im März 1958 erklärte der Vorstand des KdAW.: „Den Ehrentitel ‚Widerstandskämpfer‘ verdient nur, wer auch heute die Führung der Partei der Arbeiterklasse anerkennt, die Einheit der Partei schützt und leidenschaftlich verteidigt und alles tut für den Aufbau des Sozialismus.“ [S. 735]Im Zuge einer seit 1974 zu beobachtenden starken Betonung des antifaschistischen Widerstandes und des damit verbundenen Versuches, diesen Widerstand als eine besondere Form des Klassenkampfes (Klasse/Klassen, Klassenkampf) zu verstehen, wuchsen auch dem KdAW. neue Aufgaben zu. Leitungsorgane des KdAW. sind die Zentralleitung und das aus deren Mitgliedern gewählte Präsidium und Sekretariat. Als regionale Untergliederungen bestehen 15 Bezirks- und 111 Kreiskomitees. Das KdAW. hatte 1983 ca. 2.500 Mitglieder. Als weitere Untergliederungen bestehen die Sektion ehemaliger Spanienkämpfer, die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Häftlinge des Zuchthauses Brandenburg (zu denen E. Honecker gehört) sowie Arbeitsgemeinschaften für verschiedene Konzentrationslager, z.B. die „Lagergemeinschaft“ Buchenwald-Dora, und eine Reihe anderer sog. Aktivs. Dem KdAW. obliegt vor allem die Vermittlung des „Erfahrungsschatzes des nationalen und internationalen Kampfes gegen den Faschismus“; es hat also im Rahmen der in der DDR betriebenen „historisch-revolutionären Traditionspflege“ eine wichtige propagandistische und erzieherische Funktion (Nationale Geschichtsbetrachtung). In den 80er Jahren ist es verstärkt in die allgemeine Auseinandersetzung zwischen Ost und West einbezogen worden (z.B. in der Rüstungsfrage). Für Mitglieder des KdAW. (sog. „Kämpfer gegen den Faschismus“) bestehen Sonderregelungen in der Altersversorgung (Renten) bzw. werden Ehrenpensionen (Wiedergutmachung) gezahlt. Das KdAW. ist Mitglied der kommunistisch dominierten „Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer“ (FIR). Die FIR tagte im September 1982 erstmalig in Berlin (Ost). Bei dieser Gelegenheit unterstützten die Delegierten aus 24 Ländern uneingeschränkt die Positionen des Warschauer Paktes in der Abrüstungsfrage. — Das KdAW. unterhält ferner Beziehungen zu „Kameraden“-Organisationen in den sozialistischen Ländern, z.B. zum Verband der polnischen Widerstandskämpfer, aber auch zu vergleichbaren Verbänden in westlichen Staaten, z.B. dem Nationalen Verband ehemaliger Widerstandskämpfer Frankreichs und zur VVN — Bund der Antifaschisten in der Bundesrepublik Deutschland. Vorsitzender der Zentralleitung des KdAW. ist seit 1974 Otto Funke (Mitglied des ZK der SED); er ist zugleich seit 1972 einer der 16 Vizepräsidenten des FIR. Als Monatszeitschrift erscheint als Organ des KdAW. „Der antifaschistische Widerstandskämpfer“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 734–735 Komintern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommissionen der örtlichen VolksvertretungenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nachfolgeorganisation der am 21. 2. 1953 aufgelösten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die am 23. 2. 1947 zur Vertretung der Interessen aller Verfolgten des Naziregimes, zur Durchsetzung einer gerechten Wiedergutmachung und zur Verhinderung neuer nationalsozialistischer bzw. faschistischer Herrschaft gegründet worden war. Ab Sommer 1950 sind die meisten der nichtkommunistischen Widerstandskämpfer…
DDR A-Z 1985
Zollwesen (1985)
Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 Die Aufgaben des Z. der DDR unterscheiden sich grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnungen angewandt wird. Während es nämlich Aufgabe des Zolldienstes im traditionellen Sinne ist, sowohl im Interesse des Staatshaushaltes als auch der einheimischen Wirtschaft dafür zu sorgen, daß Auslandswaren nicht ohne Mitwirkung des Zolldienstes in den Inlandsverkehr kommen, der Wettbewerb und die Inlandspreisbildung nicht durch Einschleusen billiger Auslandserzeugnisse in den Inlandsverkehr gestört werden, treffen diese Funktionen nur zum Teil auf den Zolldienst einer zentral verwalteten planwirtschaftlichen Staatsordnung zu. Das Außenwirtschaftsmonopol (Außenwirtschaft und Außenhandel) und die Art der Preisgestaltung (Preissystem und Preispolitik) können Zölle sogar entbehrlich machen, da die Steuerung von Export und Import bereits durch Plandirektiven erfolgt (Planung). Auch eine fiskalpolitische Bedeutung kommt den Zöllen nicht zu, weil die staatlichen Handelsorgane ohnehin die Preise für die Außenhandelsgüter festlegen. Das Z. der DDR ist gekennzeichnet durch folgende programmatische Aufgabenstellung: 1. einen ordnungsgemäßen, den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger entsprechenden Warenverkehr über die Grenzen zu gewährleisten — und dadurch eine störungsfreie Abwicklung des Außenhandels zu sichern; 2. im Rahmen des Warenverkehrs über die Grenzen die für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Tier- und Pflanzenwelt notwendigen Maßnahmen durchzuführen; 3. den Nationalreichtum zu sichern, besonders aber zur Erhaltung des Kunstbesitzes und anderer Kulturwerte der DDR beizutragen. Insbesondere die beiden letzten Aspekte machen die Abkehr vom herkömmlichen Zollrecht deutlich. Insgesamt wird aus der Aufgabenstellung ersichtlich, daß das Zollrecht ein außen- und innenpolitisches Instrument ist, dem einzelne polizeiordnungsrechtliche Züge innewohnen. Grundlage des Z. ist das Gesetz über das Z. der DDR vom 28. 3. 1962 (GBl. I. S. 42), zu dem inzwischen 31 Durchführungsbestimmungen (DB) — die sich indessen teilweise wieder aufgehoben haben — und Verordnungen (VO) mit ebenfalls mehreren DB und Anordnungen (AO) ergangen sind. Der Zeitpunkt des Erlasses des Zollgesetzes war ursprünglich auch Ausdruck der damaligen Deutschlandpolitik der SED. Im übrigen werden mit dem Zollrecht auch konkrete Ziele der Außenpolitik der DDR verfolgt, da es formal der Durchsetzung des Außenhandels- und Valutamonopols dient. Als Zollgebiet gilt das Territorium der DDR, das von der Zollgrenze umschlossen wird. „Westberlin“ ist im Zollrecht ein eigener Abschnitt gewidmet. Es wird festgelegt, daß „Westberlin“ nicht zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gehört. Seine zollrechtliche Stellung soll im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen geregelt werden. Berlin (West) wird jedoch bisher auch nicht als Zollinland der DDR behandelt (Berlin). Im ZG ist ein 3stufiger Zolltarif vorgesehen: 1. der Grundzolltarif, der den bis vor Erlaß des Gesetzes für private Sendungen geltenden Tarif ablöst; 2. der Vertragszolltarif, der für Länder gelten soll, die der DDR die Meistbegünstigung einräumen; 3. der Sonderzolltarif, der auf die Einfuhr aus Staaten abgestellt ist, die der DDR die Meistbegünstigung nicht gewähren. Diese Tarifdifferenzierung — sehr niedrige oder keine Zölle im Falle der Meistbegünstigung, hohe Zölle („Kampfzölle“) bei deren Fehlen — richtete sich z. T. gegen die Außenhandelspolitik der EG. Indessen ist die DDR wie die übrigen Mitgliedstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) im Interesse des Funktionierens der eigenen Wirtschaft vorwiegend an einer handelspolitischen Zusammenarbeit auch mit der EG und ihren Mitgliedstaaten interessiert. Freilich kann die Zolldifferenzierung je nach politischer Lage und Zielsetzung angewandt werden. Das ZG beinhaltet Bestimmungen über die technischen Modalitäten beim Grenzübertritt von Waren, Geld, Devisen und Personen; zudem überträgt es die Befugnis zur Regelung von Einzelfragen den zuständigen Stellen des Ministerrates. Im einzelnen sind geregelt: die Kontrolle, Untersuchung und evtl. Sicherstellung von Waren und Beförderungs[S. 1559]mitteln beim Grenzübertritt, die Einholung von Gutachten und Auskünften, der Erlaß von Verfügungen und deren Durchsetzung auch durch unmittelbaren Zwang, die körperliche Durchsuchung von Personen, das Genehmigungsverfahren für den Warenverkehr, Zollverfahrensfragen, die Art der Zollerhebung sowie die Zollstrafen- und Strafbestimmungen zur Durchsetzung dieser Regelungen. Für folgende Kategorien von Waren bzw. Warenbewegungen sind besondere Vorschriften in den DB und VO ergangen: die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren, von Waren im Rahmen der Kulturabkommen, von Mustern, Proben und Werbematerial, von Waren für den Bedarf und die Zwecke der diplomatischen oder anderen Vertretungen der DDR sowie für den Bedarf und die Zwecke der in der DDR akkreditierten diplomatischen und anderen diplomatischen ausländischen Vertretungen, von Waren und Ausstellungen, von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Ersatzteilen, von Reisebedarf und sonstigen mitgeführten Gegenständen im Reiseverkehr, von Waren im Geschenkverkehr, von Literatur, Druckerzeugnissen, Ton- und Bildträgern, von Rückwaren und Reparaturgut, Umzugs- und Erbschaftsgut sowie die Durchfuhr von Waren aller Art durch das Zollgebiet der DDR auf allen Verkehrswegen. Gemäß der VO vom 25. 6. 1959 (GBl. I, S. 610) ist die Einfuhr von Kraftfahrzeugen sowie Zubehör- und Ersatzteilen nur über die staatlichen Außenhandelsbetriebe zulässig. In besonderen Ausnahmefällen kann allerdings das Ministerium für Außenhandel eine Einfuhrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug erteilen. Für die Ein- und Ausfuhr von Waren im Reiseverkehr, im Geschenkpaket- und -päckchenverkehr und von Umzugs- und Erbschaftsgut, d.h. für den Nichtkommerziellen ➝Warenverkehr, gelten besondere Bestimmungen. Die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren richtet sich vollständig nach dem Außenhandelsmonopol (Außenwirtschaft und Außenhandel) und ist daher nur über die Außenhandelsbetriebe und andere vom Ministerium für Außenhandel (MAH) ermächtigte Betriebe und Organe möglich. Der Definition nach gelten als Handelswaren somit Waren, die im Rahmen des Außenhandelsplanes aus- und eingeführt werden, sowie Einfuhren aus Valutaanrechten und Devisenkrediten. Wegen der besonderen Berlin-Regelung im ZG sind die meisten DB zum ZG für Berlin (West) ebenso wie für alle sonstigen Gebiete außerhalb der DDR durch AO in Kraft gesetzt worden. Die Durchführung der Aufgaben nach dem Zollrecht obliegt der Zollverwaltung der DDR, die als zentral geleitetes Organ dem Ministerium für Außenhandel untersteht. Die Zollverwaltung gliedert sich in die Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen — meist 2 politische Verwaltungsbezirke zusammengefaßt —, Zollämter und Zollstellen. Grenz-, Binnen- und Postzollämter unterstehen den Bezirksverwaltungen, während für die Überwachung der Zollstellen die Zollämter zuständig sind. Mit dem ZG vom 28. 3. 1962 übernahm die Zollverwaltung die Aufgaben des früheren Amts für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs. Zum Aufgabengebiet gehören hauptsächlich die Kontrolle der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren, Devisen und Zahlungsmitteln nach den Bestimmungen des ZG und die Erhebung von Zöllen im Außenhandels-, Post- und Eisenbahnverkehr. Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet die Zollverwaltung eng mit anderen Kontroll- und bewaffneten Organen wie auch mit anderen zentralen und örtlichen Staatsorganen zusammen. Genehmigungsgebühren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1558–1559 Zivilverteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zoologische GärtenSiehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 Die Aufgaben des Z. der DDR unterscheiden sich grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von marktwirtschaftlich orientierten…
DDR A-Z 1985
Londoner Protokoll (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Unter der Sammelbezeichnung LP. ist zu verstehen: 1. Das Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944, 2. das Abkommen über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. 9. 1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 14. 11. 1944, 3. das Abkommen über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. 9. 1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 26. 7. 1945 und 4. die Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland vom 5. 6. 1945. </OL> Frankreich, Großbritannien, die UdSSR und die Vereinigten Staaten einigten sich über die Aufteilung von „Deutschland … innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. 12. 1937 bestanden, für Besatzungszwecke in vier Zonen …“ Die Besatzungstruppen jeder Zone unterstanden einem von der verantwortlichen Macht bestimmten Oberbefehlshaber. Das Gebiet von Groß-Berlin wurde von Truppen einer jeden der Vier Mächte besetzt. „Zwecks gemeinsamer Leitung der Verwaltung dieses Gebietes“ wurde eine interalliierte Behörde (russisch: Komendatura) errichtet, die aus vier von den entsprechenden Oberbefehlshabern ernannten Kommandanten bestand. Die Demarkationslinien zwischen den Besatzungszonen verlaufen nach dem LP. weitgehend entlang den 1945 bestehenden Landes- bzw. Provinzgrenzen. Örtliche Abweichungen dieser Grenze erfolgten aufgrund späterer Vereinbarungen der damaligen Besatzungsmächte. Die Bundesrepublik Deutschland entstand in den Grenzen der ehemaligen amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone, die DDR innerhalb der Grenzen der sowjetisch besetzten Zone. Berlin war nicht Bestandteil einer der vier Besatzungszonen, insbesondere nicht der es umgebenden sowjetischen Besatzungszone; Deutschland wurde in die Zonen und das Sondergebiet Berlin geteilt. In einer Erklärung zu Protokoll beim Abschluß des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Grundlagenvertrag) über die Aufgaben der Grenzkommission durch die beiden Delegationsleiter wurde Einvernehmen darüber erklärt, daß der Verlauf der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sich nach den diesbezüglichen Festlegungen des LP. vom 12. 9. 1944 bestimmt. Soweit örtlich die Grenze von diesen Festlegungen aufgrund späterer Vereinbarungen der damaligen Besatzungsmächte abweicht, sollte ihr genauer Verlauf durch die Grenzkommission an Ort und Stelle unter Beiziehung aller Unterlagen festgelegt und markiert werden. Diese Kommission hat ihre Arbeit mit der Unterzeichnung eines Protokolls am 29. 11. 1978 vorläufig abgeschlossen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 851 Lohnzuschläge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LotterieSiehe auch die Jahre 1975 1979 Unter der Sammelbezeichnung LP. ist zu verstehen: 1. Das Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944, 2. das Abkommen über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. 9. 1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 14. 11. 1944, 3. das Abkommen über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. 9. 1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von…
DDR A-Z 1985
Elternhaus und Schule (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Nach der Verfassung und dem Bildungsgesetz ist es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Eltern, „ihre Kinder zu sozialistischen Persönlichkeiten und staatstreuen Bürgern zu erziehen“ und dabei mit den gesellschaftlichen und staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen zusammenzuwirken. Wenn auch die (gesellschaftliche) Bildung und Erziehung stets als das gemeinsame Anliegen aller Erziehungsträger und die Schule als das Zentrum aller pädagogischen Bemühungen angesehen werden, so wird doch auch der Erziehung der Kinder und Jugendlichen durch die Eltern bzw. in der Familie große Bedeutung beigemessen. Um die erzieherischen Potenzen der Familie für die gesellschaftliche Erziehung der Kinder voll zu nutzen, werden die Eltern angehalten und zum Teil auch verpflichtet, eine sinnvolle gegenseitige Ergänzung von häuslicher Erziehung und erzieherischer Einwirkung durch die gesellschaftlichen Bildungseinrichtungen anzustreben, ständig an schulischen Fragen interessiert zu sein sowie an Elternversammlungen teilzunehmen und damit engen Kontakt zur Schule zu halten. Andererseits ist aber auch die Schule — das gilt auch für den Kindergarten, den Hort und die Einrichtungen der Berufsausbildung Jugendlicher — verpflichtet, eng mit dem Elternhaus zusammenzuarbeiten und dabei nicht nur den Wünschen der Eltern nach Erziehungshilfen zu entsprechen, sondern im Sinne der Bildungs- und Erziehungsziele — auch über die Betriebe, in denen die Eltern tätig sind, z.B. im Rahmen der Bewegung „Kollege, wie erziehst du dein Kind?“ — nachdrücklich einzuwirken. Die Familienerziehung, die also den gleichen Zielen und Grundsätzen wie die gesellschaftliche Erziehung verpflichtet ist, wird vor allem unter dem Gesichtspunkt der Kollektiv- und Arbeitserziehung gesehen und zu beeinflussen getrachtet; sie wird aber auch insofern als besonders problematisch angesehen, als die Sozialisations- und Erziehungsein[S. 349]flüsse in der Familie im geringsten Maße gesellschaftlich steuerbar sind, weshalb auch die ganztägige erzieherische Beeinflussung in Ergänzung zur schulischen Bildung und Erziehung besonders forciert wird. Mitwirkung der Eltern bei der Gestaltung der schulischen Bildung und Erziehung und Einflußnahme der Schule auf die Familienerziehung stehen also in einem engen wechselseitigen Verhältnis. Als gewählte Elternvertretungen an den Schulen sollen die Elternbeiräte und die Klassen- Elternaktive Mitverantwortung für die Sicherung hoher Ergebnisse der schulischen Bildung und Erziehung übernehmen. Für Elternbeiräte der Schule beträgt die Wahlperiode zwei Jahre, für Klassenelternaktive ein Jahr. Darüber hinaus werden Schulelternversammlungen einmal jährlich und Klassenelternversammlungen etwa dreimal jährlich durchgeführt. Der Vorsitzende des Elternbeirats wirkt im pädagogischen Rat der Schule beratend an der Schulleitung mit (Schulordnung). Grundsätzlich sollen alle Veranstaltungen der Schule mit den Eltern immer auch der pädagogischen Propaganda dienen; darunter wird die Gesamtheit der Bildungsmaßnahmen verstanden, die darauf gerichtet sind, die Werktätigen, und insbesondere die Eltern, zu befähigen, ihrer speziellen erzieherischen Verantwortung in den verschiedenen Bereichen ihrer gesellschaftlichen Tätigkeit gerecht zu werden. Durch vermehrtes pädagogisches Wissen der Eltern soll auch die Familienerziehung stärker pädagogisiert werden und die „Pädagogik der individuellen Erfahrung“ ablösen. Hauptformen der pädagogischen Propaganda sind einmal die von der Schule durchgeführten Elternseminare sowie die pädagogischen Seminare, die vor allem von der Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) in Zusammenarbeit mit den Volksbildungsorganen, den gesellschaftlichen Organisationen und den kulturellen Einrichtungen durchgeführt werden. Durch die Behandlung der Grundfragen der sozialistischen Bildungspolitik, der politisch-ideologischen Erziehung im Elternhaus, von Erziehungs- und Lernschwierigkeiten, der Freizeitgestaltung der Kinder (Feriengestaltung; Freizeit) usw. sollen vor allem die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern zur „sozialistischen Erziehung“ ihrer Kinder und zur Zusammenarbeit mit der Schule gefördert werden. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, V. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 348–349 Elektrotechnische und Elektronische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EnergiemaschinenbauSiehe auch die Jahre 1975 1979 Nach der Verfassung und dem Bildungsgesetz ist es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Eltern, „ihre Kinder zu sozialistischen Persönlichkeiten und staatstreuen Bürgern zu erziehen“ und dabei mit den gesellschaftlichen und staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen zusammenzuwirken. Wenn auch die (gesellschaftliche) Bildung und Erziehung stets als das gemeinsame Anliegen aller Erziehungsträger und die Schule als das Zentrum aller…