DDR A-Z 1985

XVIII. Das Programm von 1976

Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) (1985) Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 [S. 1161]#796#xiii. XIII. Von Ulbricht zu Honecker Die Gründung der SED erfolgte auf deren I. Parteitag, der am 21./22. 4. 1946 im sowjetisch besetzten Teil von Berlin stattfand. Auf dieser als „Vereinigungsparteitag“ in die Geschichte eingegangenen Veranstaltung beschlossen die Delegierten der seit Juni 1945 im Machtbereich der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) zugelassenen Arbeiterparteien, der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), gemeinsame „Grundsätze und Ziele“ sowie ein einheitliches Parteistatut. <Erster Teil: Geschichte bis zur Ablösung Walter Ulbrichts (1945–1971)> I. Vorgeschichte Im Gegensatz zu anderen in Deutschland von 1933 bis 1945 verbotenen und verfolgten Parteien besaß die KPD im Moskauer Exil am Ende des II. Weltkrieges eine intakte Führung. Unter Kontrolle der Sowjets hatte dort die Parteiführung in den Jahren nach 1933 weiterarbeiten, unter den kriegsgefangenen Offizieren und Soldaten agitieren (Nationalkomitee Freies Deutschland) und sich auf die politische Arbeit im Nachkriegsdeutschland vorbereiten können. In enger Zusammenarbeit mit der Politverwaltung der sowjetischen Streitkräfte wurde unter der Leitung des damaligen Mitgliedes des Politbüros und Sekretärs des Zentralkomitees der KPD, W. Ulbricht, Anfang Februar 1945 eine Kommission ins Leben gerufen, die Einzelheiten der politischen Arbeit im Nachkriegsdeutschland festlegte. Die von dieser Kommission ausgearbeiteten Thesen, die sich auf Vorarbeiten aus den Jahren 1943/44, so das „Aktionsprogramm des Blocks der Kämpferischen Demokratie“ (1. Fassung Oktober 1944), stützten, enthielten folgende Leitlinien für die politisch-gesellschaftliche Gestaltung Nachkriegsdeutschlands: 1. Das deutsche Volk ist kollektiv verantwortlich für die Entfesselung des II. Weltkrieges und die Kriegsgreuel (Kollektivschuld). 2. Nach dem Krieg ist die „bürgerlich-demokratische Umgestaltung“ zu vollenden; der unmittelbare revolutionäre Übergang zum Sozialismus liegt nicht im Interesse der kommunistischen Bewegung (antifaschistisch-demokratische Ordnung). 3. Nach Kriegsende sind alle antifaschistischen Kräfte in einem „Block“ zu sammeln (antifaschistisch-demokratischer Block; Bündnispolitik; Nationale Front der DDR). 4. Die Einheit der Arbeiterklasse ist herbeizuführen; linkssektiererische Gruppen sind aufzulösen (Einheitsfront). Ein unmittelbar danach verabschiedetes 14-Punkte-Programm legte Einzelmaßnahmen fest und sollte die bürgerlichen Freiheitsrechte garantieren. Ziel war die „Vollendung der bürgerlichen Revolution“ und nicht die „sozialistische Revolution“. Im Gegensatz zu solchen Vorstellungen der Moskauer Exil-KP waren unter den in Deutschland verbliebenen, illegal arbeitenden und inhaftierten Kommunisten sowie unter den Mitgliedern der ebenfalls seit 1933 verbotenen SPD (nicht selten in Kontakt und Übereinstimmung mit ehemaligen KPD-Mitgliedern, die das Schicksal der Verfolgung teilten) andere Auffassungen für die Neuordnung nach dem Kriege entwickelt worden. Die sog. „Buchenwalder Plattform“ vom 1. 5. 1944 und das „Buchenwalder Manifest“ vom 13. 4. 1945 optierten beispielsweise klar für die „Verwirklichung des Sozialismus“. II. Erste Anfänge Ende April 1945 kehrte die erste Gruppe kommunistischer Emigranten, die sog. Gruppe Ulbricht, aus der Sowjetunion nach Berlin zurück. Am 10. 6. 1945 erließ die SMAD den Befehl Nr. 2, der die Gründung antifaschistischer Parteien und Gewerkschaften gestattete. Bereits am nächsten Tag trat das ZK der KPD mit einer Proklamation, die überwiegend von den aus Moskau zurückgekehrten Kommunisten (u.a. A. Ackermann, W. Pieck und W. Ulbricht) unterzeichnet war, an die Öffentlichkeit. Der „Aufruf“ zielte — bei Ausnutzung bürgerlich-demokratischer Formen — auf eine frühzeitige Sicherung der eigenen Vorherrschaft. Er ließ eine gewisse Flexibilität erkennen: „Mit der Vernichtung des Hitlerismus gilt es gleichzeitig, die Sache der Demokratisierung Deutschlands, die Sache der bürgerlich-demokratischen Umbildung, die 1848 begonnen wurde, zu Ende zu führen, die feudalen Überreste völlig zu beseitigen und den reaktionären altpreußischen Militarismus mit allen seinen ökonomischen und politischen Ablegern zu vernichten. — Wir sind der Auffassung, daß der Weg, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, falsch wäre, denn [S. 1162]dieser Weg entspricht nicht gegenwärtigen Entwicklungsbedingungen in Deutschland. — Wir sind vielmehr der Auffassung, daß die entscheidenden Interessen des deutschen Volkes in der gegenwärtigen Lage für Deutschland einen anderen Weg vorschreiben und zwar den Weg der Aufrichtung eines antifaschistischen, demokratischen Regimes, einer parlamentarisch-demokratischen Republik mit allen demokratischen Rechten und Freiheiten für das Volk“ (in: Kleßmann, Die doppelte Staatsgründung …, s. Lit.-Hinw., S. 412 f.). Besonders unter den in Deutschland aktiv gebliebenen KPD-Mitgliedern und vor allem bei den Überlebenden der Konzentrationslager regte sich gegen diese Generallinie Widerstand. In den Augen dieser Kommunisten bedeuteten die Konzeptionen der von der SMAD gesteuerten KPD-Führung eine Absage an die revolutionären Traditionen der deutschen Arbeiterbewegung. Gleich nach Kriegsende hatten ferner ehemalige Mitglieder der SPD, die in der Zeit 1933–1945 in Deutschland geblieben waren, im Untergrund gekämpft hatten und sich nach Kriegsende in Berlin zusammenfanden, als Führungsgremium der wieder aufzubauenden Partei den Zentralausschuß (ZA) unter O. Grotewohl gebildet. Der „Aufruf des Zentralausschusses der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zum Aufbau eines antifaschistisch-demokratischen Deutschland“ vom 15. 6. 1945 faßte das politische Programm der Partei in der Losung zusammen: „Demokratie in Staat und Gemeinde, Sozialismus in Wirtschaft und Gesellschaft“. Er forderte auf zum „Kampf um die Neugestaltung auf dem Boden der organisierten Einheit der deutschen Arbeiterklasse“ und stellte fest: „Wir sehen darin eine moralische Wiedergutmachung politischer Fehler der Vergangenheit …“ (in: Kleßmann, Die doppelte Staatsgründung …, s. Lit.-Hinw., S. 415 und 417). In dieser Haltung kommt die seinerzeit nicht nur in der SPD verbreitete Auffassung zum Ausdruck, daß der Zusammenbruch der Weimarer Republik hätte verhindert werden können, wenn es rechtzeitig zu einer Aktionseinheit von SPD und KPD gekommen wäre. Der Wille, die „organisierte Einheit der deutschen Arbeiterklasse“ herbeizuführen, manifestierte sich auch in dem „Aufruf des Vorbereitenden Gewerkschaftsausschusses für Groß-Berlin“ vom 15. 6. 1945. Hier kündigte sich, erstmals in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, die Gründung einer überparteilichen Einheitsgewerkschaft (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB)) an. Schließlich traten die Christlich-Demokratische Union (CDU) (26. 6.) und die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) (5. 7.) mit Gründungsaufrufen an die Öffentlichkeit. Wie KPD und SPD erhielten auch sie von der SMAD die Genehmigung zur Aufnahme ihrer Tätigkeit. Alle Parteien mußten sich jedoch im „Block der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ (Gründung am 14. 7. 1945) zusammenschließen. Das ZK der KPD und der ZA der SPD hatten zuvor (19. 6. 1945) ein „Aktionsabkommen“ geschlossen, so daß den „in Aktionseinheit handelnden Arbeiterparteien“ die führende Rolle im Block zukam (Aktionseinheit der Arbeiterklasse). Die KPD in der SBZ und in Berlin war damit zwar die von der sowjetischen Besatzungsmacht favorisierte Partei, gleichzeitig jedoch nur eine politische Kraft unter mehreren. Die „Einheitsorganisation der Arbeiterklasse“ lehnte sie zu diesem frühen Zeitpunkt ab. Durch die Aktionseinheit mit der SPD und die Blockpolitik hatte sie sich jedoch breitere politische Einflußmöglichkeiten gesichert, als ihr aufgrund der Zahl ihrer Mitglieder und Anhänger in der Bevölkerung gebührt hätten. Im Block versuchte sie, unterstützt durch die SMAD, die Einparteienherrschaft vorzubereiten (der Gemeinsame Ausschuß durfte z.B. nur einstimmige Beschlüsse fassen). Als die SPD — nach der Aufnahme ihrer Tätigkeit auch in den Westzonen unter K. Schumacher, der von der Londoner Exil-SPD Unterstützung erhielt, sowie aufgrund ihrer starken gesamtdeutschen Ambitionen — politisch zu mächtig zu werden drohte und als zudem die Kommunisten im Herbst bei den Wahlen in Österreich und Ungarn in der Minderheit blieben, nahm die KPD in der SBZ konsequenten Kurs auf eine Vereinigung mit der SPD. Doch der Berliner ZA unter O. Grotewohls Vorsitz stellte Bedingungen an das formal von W. Pieck und de facto von W. Ulbricht im Einvernehmen mit der SMAD geführte ZK der KPD. Zu echten Verhandlungen zwischen beiden Spitzengremien ist es dann aber nicht gekommen. Vielmehr ließen der zunehmende Druck der sowjetischen Besatzungsmacht, einzelne Verhaftungen von SPD-Funktionären, jedoch auch Spannungen in der Partei selbst (insbesondere mit Schumacher in Hannover) Grotewohl Ende des Jahres 1945 nachgeben. Hinzu kam, daß unabhängig von den Führungsgremien Mitglieder in den SPD- und KPD-Landesverbänden von Sachsen, Thüringen und Mecklenburg für eine Verschmelzung beider Parteien eintraten. Schon im Februar 1946 war es auf Kreisebene zu Vereinigungen gekommen, wobei Widerstand durch „Überredung“ und auch Willkürakte seitens der Besatzungsmacht gebrochen wurde. Zur endgültigen Entscheidung der Vereinigungsfrage erlaubte die SMAD indes weder gesamtdeutsche Parteitage beider Parteien noch eine Urabstimmung ihrer Mitglieder. Die einzige freie Urabstimmung fand in der SPD in den Westsektoren von Berlin am 31. 3. 1946 statt. Hier entschieden sich, bei einer Wahlbeteiligung von ca. 73 v.H., 82 v.H. gegen eine sofortige Vereinigung mit den Kommuni[S. 1163]sten. Allerdings sprach sich eine deutliche Mehrheit (62 v.H.) für eine Zusammenarbeit von SPD und KPD aus. III. Die „Vereinigung“ (1946) In der SBZ wurden die Vereinigungsbeschlüsse auf dem vom ZA unter Grotewohl organisierten 40. Parteitag der SPD und dem 15. der KPD gefaßt (19./20. 4. 1946). Der I. Parteitag der SED (Vereinigungsparteitag, 21./22. 4. 1946) fand anschließend im Admiralspalast in Berlin statt. Die Mehrheit der (1055) Delegierten kam entsprechend dem Mitgliederstand aus der SPD, 230 Delegierte waren aus den Westzonen angereist. Die Partei gab sich ein (Organisations-)Statut. Gemäß diesem (1.) Statut wählte der Parteitag einen 80köpfigen Parteivorstand (PV), aus dem ein 14 Personen umfassendes Zentralsekretariat (ZS) hervorging. Die Bildung von Landes- und Kreisvorständen (später, nach Auflösung der Länder im Jahre 1952, Bezirksleitungen [BZL] und Kreisleitungen [KL] genannt) war ebenfalls in dem Statut festgelegt. Für den Organisationsaufbau wurde zwischen der früheren Organisationsform der SPD (Wohnbezirksgruppen) und der KPD (Betriebsgruppen) ein Kompromiß insofern gefunden, als neue Mitglieder zwar von den „Ortsgruppen“ aufgenommen, aber berufstätige Mitglieder gleichzeitig der „Betriebsgruppe“ der SED angehören mußten (Grundorganisationen der SED). Territorial- und Produktionsprinzip bestanden nebeneinander. Alle Leitungsfunktionen — von Betriebs- und Ortsgruppen bis zum ZS — wurden paritätisch aus ehemaligen KPD- und SPD-Mitgliedern besetzt. Pieck und Grotewohl wurden zu Vorsitzenden der Partei, Ulbricht und P. Fechner zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Das ZS, das auf dem II. Parteitag (20.–24. 9. 1947) um je einen Vertreter von KPD und SPD erweitert wurde, faßte selbständig Beschlüsse. In besonders wichtigen Fällen wurden sie dem PV zur Entscheidung unterbreitet. Die SED hatte sich in den vom I. Parteitag verabschiedeten „Grundsätzen und Zielen“ programmatisch auf einen „demokratischen“ deutschen Weg zum Sozialismus festgelegt. Das lag auf der Linie der vom späteren ZS-Mitglied A. Ackermann im Auftrag der sowjetischen Führung erarbeiteten und im Februar 1946 in der Zeitschrift „Einheit“ vertretenen These vom „besonderen deutschen Weg zum Sozialismus“. Das Ziel, der Sozialismus, sollte auf demokratischem Wege „erstrebt“ werden, wenn nicht „die kapitalistische Klasse den Boden der Demokratie verläßt“. Obwohl sich die SED — wenn auch bis 1948 nicht offen — als „sozialistische“ Partei verstand und auf den Marxismus als grundlegende Theorie berief, wurden in die für ganz Deutschland konzipierten „Gegenwartsforderungen“ der „Grundsätze“ Programmpunkte (z.B. Bestrafung aller Kriegsverbrecher, Punkt. 1) aufgenommen, die zeigten, daß die Partei eine breite Basis suchte. Bekenntnisse zur Meinungs- und Koalitionsfreiheit und zum Streikrecht standen allerdings erst an 8. und 9., die „Einheit Deutschlands“ an 12. Stelle. Sozialistisch-kommunistische Züge waren an folgenden Forderungen zu erkennen: Beseitigung der kapitalistischen Monopole (Punkt 2), Entmachtung der Großgrundbesitzer und Durchführung der demokratischen Bodenreform (Punkt 3), wirtschaftlicher Aufbau auf der Grundlage von Wirtschaftsplänen (Punkt 6). Solche Ambivalenz in den „Grundsätzen“ war nicht zufällig, denn die von der Parteiführung in ihrem Streben nach Erweiterung der Herrschaftsbasis zu berücksichtigenden Interessenlagen waren sehr unterschiedlich. Daneben mußte Rücksicht auf die Traditionen der Sozialdemokratischen Partei genommen werden. Die Verbreitung eines demokratischen Profils bei der Mitgliedschaft und der Bevölkerung lag im Interesse der Parteiführung. Sie versprach sich davon Erleichterungen in der Verfolgung gesamtdeutscher Ziele. Damals wie auch in den folgenden Jahren war die SED vorbereitet, in Übereinstimmung mit der sowjetischen Deutschlandpolitik durch Ausdehnung ihrer Organisation aktiv Einfluß auch in den Westzonen auszuüben. Das starke gesamtdeutsche Engagement wurde deutlich, als der PV am 7. 5. 1946 in einem offenen Brief alle SPD- und KPD-Mitglieder in den drei westlichen Besatzungszonen aufforderte, auch in ihrem Gebiet eine Sozialistische Einheitspartei zu gründen (Deutschlandpolitik der SED). Im Herbst 1946 fanden in der SBZ die ersten Wahlen statt. Die SED erhielt in den Gemeindewahlen im Durchschnitt 58,5 v.H., in den Kreistagswahlen 50,3 v.H. und in den Wahlen zu den Landtagen 47,5 v.H. aller Stimmen. CDU und LDPD unterlagen bei diesen Wahlen bereits starken Behinderungen. In den meisten größeren Städten konnte die SED nicht die absolute Mehrheit erringen. In Groß-Berlin, wo sie gegen CDU, LDPD und SPD angetreten war, kam sie lediglich auf 19,8 v.H. der Stimmen. Hier war die SPD mit 48,7 v.H. stärkste Partei. Insgesamt war die SED — trotz Hilfestellung von seiten der Besatzungsmacht — hinter ihrem selbstgesteckten Ziel zurückgeblieben. Andererseits war sie stärker und besser organisiert als die bürgerlichen Parteien. Ihr Mitgliederstand wuchs (s. u. XXII.), und die Zahl ihrer Grundorganisationen stieg von ca. 13.000 (I. Parteitag) auf 24.000 (II. Parteitag). Den Aufbau ihres Apparates hatte die SED der sowjetzonalen Verwaltungsstruktur angeglichen und sich durch die Gründung Personalpolitischer Abteilungen (PPA) bei den verschiedenen Parteiorganisationen wirksame Instrumente geschaffen, um die Personalpolitik in allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitbestimmen zu können. Noch waren allerdings innerhalb der SED die Moskau-orientier[S. 1164]ten ehemaligen KPD-Mitglieder, die vor allem für solche Maßnahmen verantwortlich zeichneten, auf die ehemalige SPD und andere Gruppierungen angewiesen. Die SED trug deutliche Züge einer Massenpartei. Ihre Umwandlung im Sinne einer „Partei neuen Typus“ sollte die Aufgabe der kommenden Jahre sein. IV. Ausrichtung an der KPdSU und der UdSSR ab 1947 Der II. Parteitag (20.–24. 9. 1947) beschloß die weitere Geltung der „Grundsätze und Ziele“ bis zur Verabschiedung eines Parteiprogramms, zu der es allerdings erst 1963 kam. Der Marxismus — nicht ausdrücklich seine Verbindung mit dem Leninismus — sollte der „sichere Kompaß“ auf dem Weg zur demokratischen Neugestaltung und zur Einheit Deutschlands sein. Der Kampf um diese Einheit wurde zur „Hauptaufgabe“ der Arbeiterklasse erklärt; dabei verstand die SED sich als politisch führende Kraft in ganz Deutschland (Deutscher Volkskongreß). Gleichzeitig wurde gefordert, in den Volkseigenen Betrieben (VEB) die Überlegenheit der neuen demokratischen Wirtschaftsordnung über die „kapitalistische Wirtschaftsanarchie“ zu beweisen. Besondere Bedeutung kam dabei der politischen Aktivität der ca. 13.000 Betriebsgruppen der SED zu, auf die sich nun immer mehr das Schwergewicht der politischen Arbeit verlagerte. Dies zeigte sich auf der zentralen Organisations-Schulungskonferenz, die vom 27. 1. bis 6. 2. 1948 im Gebäude der Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS) stattfand. Auf ihr wurden Richtlinien zur Verbesserung der Arbeitsmethoden der Parteileitungen und der Arbeit der Grundorganisationen bekannt gegeben, aus denen sich eine deutliche Bevorzugung der Betriebsgruppen zuungunsten der Wohngruppen ergab. Gleichzeitig wurden von der SED erste Formen der späteren Aktivistenbewegung, der organisatorischen Vorform des Sozialistischen Wettbewerbs, in einzelnen Betrieben eingeführt. Die SED der Jahre 1946 und 1947 kann weder als eine Fortsetzung der alten KPD noch als eine Kaderpartei leninistischen Typs angesehen werden. Erst der sich verschärfende Ost-West-Gegensatz, die auf der Gründungskonferenz des Kominform im Herbst 1947 von Stalins Vertrautem, dem Ersten Sekretär der Leningrader Parteiorganisation Shdanow, erstmals nach dem Ende des II. Weltkrieges vorgenommene orthodoxe Einteilung der Welt in zwei feindliche Lager (Zwei-Lager-Theorie) und der Konflikt der Sowjetunion mit Jugoslawien führten zu eindeutigeren Strukturen. Innenpolitisch wurde diese Entwicklung gestützt durch die von der SMAD befohlenen gesellschaftlichen Umwandlungen (Agrarpolitik; Besatzungspolitik; Enteignung; Geschichte der DDR), die zunehmende Anpassung an das sowjetische Wirtschaftsmodell (Planung), die schrittweise Aufwertung der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) im Sinne einer Regierung der SBZ und späteren DDR, die Auflösung der Betriebsräte und die weitere Stärkung der Betriebsgruppen sowie schließlich die generelle Einführung der Aktivistenbewegung. Die außen- und innenpolitisch motivierte Ausrichtung der SED an der KPdSU und der SBZ/DDR an der UdSSR wurde seit 1948 konsequent weiterverfolgt. So forderte der PV im Juni 1948, die SED zu einer Partei neuen Typus (s. u. #796#v. V., #796#xix. XIX.) zu entwickeln. Grotewohl erklärte außerdem auf der 11. Tagung des PV am 29./30. 6. 1948 die Spaltung Deutschlands für vollzogen und lehnte für Deutschland jegliche Brückenfunktion im Ost-West-Konflikt ab. Von ihm wie von Ulbricht wurde betont, daß die SBZ sich eindeutig am volksdemokratischen Vorbild (Staatslehre) zu orientieren und von der UdSSR zu lernen habe. Nachdem sich das ZS in einer Resolution vom 3. 7. 1948 auf die Seite Stalins und des Kominform-Büros gegen die jugoslawischen Kommunisten gestellt hatte, begann in allen Parteiorganisationen der SED eine Kampagne, die eine positive Haltung zur Politik der KPdSU-Führung und zum gesellschaftspolitischen Modell der Sowjetunion erzwingen sollte. Den Funktionären des Verwaltungsapparates wurde die angezielte Einordnung in den Sowjetblock und deren Konsequenzen für die Funktionsweise des Staatsapparates (Beseitigung der Selbstverwaltung, Durchsetzung des Prinzips des Demokratischen Zentralismus) auf der 1. Staatspolitischen Konferenz in Werder (23./24. 7. 1948) erläutert. Gegen diese neue Linie der Partei erhob sich besonders in den Reihen ehemaliger SPD-Mitglieder Widerstand. Nach Shdanows Rede über die „zwei Lager“ hatten bereits die sowjetischen Organe ehemalige Sozialdemokraten verschärft überwacht. Reden führender SED-Funktionäre, die aus der SPD kamen, wurden zensiert bzw. durften in der Parteipresse nicht publiziert werden. In der Sicht vieler Sozialdemokraten, die den Zusammenschluß mit der KPD als ein Experiment, das in ganz Deutschland einen demokratisch-sozialistischen Neubeginn vorbereiten sollte, unterstützt hatten, war die Einheitspolitik gescheitert. Sie konnten nicht verhindern, daß der von den Sowjets gestützte Ulbricht immer mächtiger wurde. Ulbricht forderte nun die Beseitigung des Prinzips der paritätischen Besetzung der Führungspositionen der SED, und auf der 12. und der 13. PV-Tagung gelang es ihm, Beschlüsse durchzusetzen, die sich eindeutig gegen nicht anpassungswillige ehemalige SPD-Mitglieder richteten. Die 12. PV-Tagung (28./29. 7. 1948) forderte die „organisatorische Festigung der Partei“ und „ihre Säuberung von feindlichen und entarteten Elementen“ sowie, zur Unterstützung [S. 1165]der jetzt nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus arbeitenden Leitungen, die Bildung eines „festen Funktionärsstabs“ bei den Parteileitungen (Parteiaktiv), der die zuverlässigsten Mitglieder umfassen sollte. Die 13. PV-Tagung (15./16. 9. 1948) beschloß die Errichtung der Zentralen Parteikontrollkommission und den sofortigen Aufbau von Parteikontrollkommissionen bei den Landes- und Kreisvorständen (Parteikontrollkommissionen der SED). Ihre Bedeutung bestand zunächst darin, oppositionelle Sozialdemokraten zu entfernen. In mehreren Fällen wurden auch oppositionelle Alt-Kommunisten bzw. ehemalige Angehörige kommunistischer Splittergruppen ausgeschlossen. Gleichzeitig wurde die Aufnahme von neuen Mitgliedern in die Partei erschwert. Im Vordergrund der 12. und 13. PV-Tagungen stand ferner die Absage an die These vom „besonderen deutschen Weg zum Sozialismus“ (vgl. u. #796#iii. III.) Gleichzeitig suchte die SED die verstärkte Übernahme sowjetischer Herrschaftsmethoden und die Anpassung der Verhältnisse in der SBZ an das sowjetische Gesellschaftsmodell zu rechtfertigen, indem sie auf die größeren „Erfahrungen“ der KPdSU beim Aufbau des Sozialismus verwies und die Propagierung der Lehren Stalins in allen gesellschaftlichen Bereichen verstärkte. Im September 1948 wurden alle Parteimitglieder zum Studium von Stalins Schrift „Kurzer Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“ verpflichtet. Durch den Beschluß der 14. PV-Tagung (20./21. 10. 1948) „Zur Verbesserung der Arbeit der Parteibetriebsgruppen in den Großbetrieben“ (später: Betriebsparteiorganisationen, BPO), wurde die Arbeit der Partei auf diese Grundorganisationen konzentriert. Auch dies war ein Schritt weg von den Organisationsprinzipien der SPD und hin zur leninistischen Kaderpartei (Grundorganisationen der SED; Kaderpolitik). Unmittelbar vor der 1. Parteikonferenz wurde auf der 16. PV-Tagung (24. 1. 1949) das Prinzip der paritätischen Besetzung von Leitungsfunktionen auch formal aufgehoben; nur in der Einrichtung zweier Parteivorsitzender blieb es weiter bestehen. Auf dieser Tagung wurden ferner erstmals in der Geschichte der SED, ein Politisches Büro (Politbüro des ZK der SED (PB), seinerzeit mit 7 Mitgliedern und 2 Kandidaten unter der Leitung von Pieck und Grotewohl) sowie ein sog. Kleines Sekretariat des Politbüros (5 Mitglieder unter der Leitung von Ulbricht) eingerichtet. Entsprechende Änderungen wurden für die SED-Landes- und Kreisvorstände beschlossen. Schließlich wurde eine Kandidatenzeit (Kandidat) als Bedingung für die Aufnahme in die Partei vorgesehen (vgl. u. #796#xx. XX.). Für eine kurze Zeit bestanden ZS, PB und das Kleine Sekretariat des PB nebeneinander, denn das ZS wurde erst im Laufe des Jahres 1949 aufgelöst. Im PB fielen, unter Berücksichtigung entsprechender sowjetischer Weisungen, alle wichtigen Entscheidungen; dem Kleinen Sekretariat des PB (ab 1950: Sekretariat des ZK der SED) oblag die Durchführung der Beschlüsse des PB und damit zugleich die Anleitung und Kontrolle der einzelnen Abteilungen des Parteiapparates. Die 1. Parteikonferenz (25.–28. 1. 1949) bestätigte den vorangegangenen organisatorisch-politischen Wandel, in dessen Verlauf die Massenpartei SED typische Elemente einer Kaderpartei übernommen hatte. Danach war „Fraktionsmacherei“ (Fraktion, Fraktionsbildung) in der Partei strikt verboten. Die führende Rolle der Sowjetunion und der KPdSU (B) wurde zu einem für alle Mitglieder verbindlichen politischen Grundsatz. Die 1. Organisationskonferenz der SED (7./8. 6. 1949) verpflichtete erneut alle Mitglieder in den Betrieben, sich in den BPO zu organisieren. Sämtliche SED-Mitglieder wurden zu verstärktem Selbststudium der Werke Stalins angehalten. Im Oktober des gleichen Jahres wurden die PPA entsprechend dem sowjetischen Vorbild in Kaderabteilungen umbenannt und ein Nomenklatursystem für leitende Funktionäre eingeführt (Kaderpolitik; Nomenklatur). Nach der Gründung der DDR (7. 10. 1949) entwickelte sich die SED offen zur dominierenden Partei auch im Staatsapparat. Alle wichtigen Leitungspositionen in Regierung, Verwaltung und Gesellschaft wurden in zunehmendem Maße mit ihren Mitgliedern besetzt. Ihre Vorsitzenden traten an die Spitze des Staates: Pieck als Präsident, Grotewohl als Ministerpräsident. Trotz dieses deutlich erkennbaren Vormarsches der SED zur herrschenden Partei war ihre „Suprematie“ (s. Kap. #796#xxiii. XXIII.) noch nicht verfassungsmäßig verankert. Die Verfassung von 1949 sieht für die DDR die Existenz mehrerer Parteien vor. Zu den bestehenden drei Parteien waren 1948 noch die Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) und die National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) hinzugekommen. Der „antifaschistisch-demokratische Block“, dem sie und die wichtigsten Massenorganisationen angehörten, wurde mit der Gründung der DDR zum organisatorischen Kern der Nationalen Front. Spätestens bei den ersten Wahlen zur Volkskammer (15. 10. 1950) zeigte sich jedoch, daß ein Mehrparteiensystem im westlich-demokratischen Verständnis von der sowjetischen Besatzungsmacht und der SED nicht geduldet wurde. Über die Nationale Front und die entsprechenden Bestimmungen im Wahlgesetz vom 9. 8. 1950 war es der SED möglich, alle zu wählenden Kandidaten selbst zu benennen bzw. deren Aufstellung zu billigen und sie mit Hilfe der Einheitslisten auch wählen zu lassen (Wahlen). Die von der SED auf diese Weise in ihrer [S. 1166]Zusammensetzung bestimmte Volkskammer wählte ihrerseits die Regierung der DDR. Unersetzlich für die Erreichung dieser Stufe ihrer Herrschaft war für die SED der Staatssicherheitsdienst, dessen organisatorischer Aufbau im Februar 1950 mit der Schaffung des Ministeriums für Staatssicherheit abgeschlossen worden war. V. „Partei neuen Typus“ (1950) Auf dem III. Parteitag (20.–24. 7. 1950) stellte sich die SED in ihrem (2.) Statut als „Partei neuen Typus“ vor. Sie definierte sich als „die Partei der deutschen Arbeiterklasse, ihr bewußter und organisierter Vortrupp, die höchste Form ihrer Klassenorganisation“, die „den fortschrittlichsten Teil der Werktätigen in ihren Reihen“ vereinigt. Ihre theoretische Grundlage sei der Marxismus-Leninismus. Von nun an war die SED, ihrem Selbstverständnis nach, eine marxistisch-leninistische Partei (vgl. u. #796#xix. XIX.). Die Betonung des Marxismus-Leninismus als theoretische Grundlage und die Übernahme von wesentlichen Elementen einer Kaderpartei führten konsequent zu der Forderung des Parteitages nach dem „Kampf gegen die Überreste des Sozialdemokratismus“. Die „Grundsätze und Ziele“ von 1946 wurden für überholt erklärt, die Vorbildrolle der KPdSU (B) sowie die Einbindung der DDR in das System der Volksdemokratien bestätigt. Gesamtdeutsche Ambitionen wurden allerdings nicht aufgegeben: Der III. Parteitag verabschiedete (wie seinerzeit der Vereinigungsparteitag) ein „Manifest an das deutsche Volk“. Auch als „Partei neuen Typus“ spiegelte die SED damit eine Ambivalenz der Zielsetzungen: Moskau-Gebundenheit bzw. -Hörigkeit einerseits, Deutschland-Orientierung andererseits, wider. Das Verhältnis zu den anderen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen in der DDR wurde mit den Worten, daß die SED auf diese „Einfluß ausübe“, umschrieben; eine normative Setzung der „Suprematie“ war also noch nicht erfolgt. Die vorher eingeleiteten innerparteilichen Umstrukturierungen erfuhren im Statut ihre Bestätigung. Der PV wurde durch ein Zentralkomitee (ZK: 51 Mitglieder und 30 Kandidaten) mit 2 Vorsitzenden (Pieck und Grotewohl) ersetzt. Das ZK seinerseits wählte das PB (9 Mitglieder und 6 Kandidaten, unter ihnen nur noch 3 ehemalige Sozialdemokraten) und das Sekretariat des ZK (11 Mitglieder) mit Ulbricht als Generalsekretär an der Spitze. In dieser Funktion hatte Ulbricht im politischen Entscheidungsprozeß größere Macht als die Parteivorsitzenden, Pieck und Grotewohl. In der Absicht, die Masse der passiven Mitglieder zu aktiven „Parteiarbeitern“ und zuverlässigen politische Kadern zu erziehen, wurden die statutenmäßigen Ansprüche an die Mitglieder erhöht und der Parteiausschluß (der zu dieser Zeit überwiegend den Verlust der beruflichen Stellung nach sich zog) denen angedroht, die die Forderungen der Partei (Parteiauftrag) nicht erfüllten. Die BPO wurden zur wichtigsten Grundeinheit. Am 1. 11. 1950 begann das 1. Parteilehrjahr, in dessen Verlauf 1 Mill. Mitglieder und Kandidaten systematisch mit Grundfragen des Marxismus-Leninismus, der Geschichte der deutschen und sowjetischen Arbeiterbewegung sowie der Strategie und Taktik der SED vertraut gemacht werden sollten (Parteischulung der SED). Als ein weiteres Mittel der Disziplinierung dienten im 1. Halbjahr 1951 die Überprüfungen der Parteimitgliedschaften durch Umtausch der Parteimitgliedsbücher und -kandidatenkarten (Parteidokument). VI. Säuberungen und Krisen (1950--1954) Die in den osteuropäischen Nachbarländern stattfindenden Schauprozesse („Titoisten“-Prozesse) wurden von der SED-Führung zwar mit Beifall kommentiert, jedoch vermied sie ähnliche Prozesse in der DDR. Bereits die 2. ZK-Tagung (24. 8. 1950) beschloß indes Säuberungen in der Partei- und Staatsspitze. Ehemalige KPD-Mitglieder, die während der NS-Zeit in den Westen emigriert waren und nach ihrer Rückkehr führende Positionen in der DDR bekleideten, wurden unter Spionagebeschuldigungen (sog. Affäre Noel H. Field) aus der Partei ausgeschlossen. Das prominenteste unter ihnen war P. Merker, seit Juli 1946 ununterbrochen Mitglied des ZS bzw. des PB, seit Oktober 1949 außerdem Staatssekretär im Ministerium für Land- und Forstwirtschaft. Er wurde im August 1950 seiner Ämter enthoben, allerdings erst im Dezember 1952 verhaftet. (Nachdem er 1956 entlassen worden war, hat er, ohne rehabilitiert worden zu sein, bis zu seinem Tode 1969 in der DDR gelebt.) Insgesamt waren die Jahre 1950–1952 durch permanente Säuberungen der Partei vor allem von Altkommunisten mit „Westvergangenheit“, oppositionellen Sozialdemokraten, sog. Zionisten und Angehörigen ehemaliger linker Splittergruppen der Arbeiterbewegung gekennzeichnet. Allein im Zuge der Aktion „Überprüfung der Parteimitgliedschaft“ (s.o.), die im 1. Halbjahr 1951 stattfand, wurden, nach offiziellen Angaben, 150.696 Mitglieder ausgeschlossen. Von November 1950 bis Juni 1951 sind keine Neuaufnahmen erfolgt. Eine zentrale Kaderkonferenz (25. 1. 1952) forderte, in der Nomenklatur auf Westemigranten weitgehend zu verzichten und eine neue Intelligenz (Kader mit hoher wissenschaftlicher Qualifikation und Spezialkenntnissen zur Leitung der Betriebe) heranzuziehen. Im Mai 1953 schließlich gelang es Ulbricht, seinen damals stärksten Opponenten in der SED-Spitze, F. Dahlem (Altkommunist, Westemigrant und Mitglied der KPD- bzw. SED-Führung seit 1945), seiner Funktionen zu entheben sowie ihn aus dem PB und dem ZK-Sekretariat auszuschließen. (Dahlem [S. 1167]wurde allerdings schrittweise rehabilitiert und 1957 wieder in das ZK aufgenommen. Er ist 1981 gestorben und hat ein Staatsbegräbnis erhalten.) Zugleich verstärkte die Parteiführung die Propagierung des Marxismus-Leninismus Stalinscher Prägung und die administrative Übernahme zahlreicher Merkmale des sowjetischen Wirtschaftsmodells (Wirtschaftsrecht, V. B.; Wirtschaftliche Rechnungsführung; Kollektivierung der Landwirtschaft). Der Kult um Stalin und das sowjetische Gesellschaftsmodell nahm groteske Züge an. Nachdem die innerparteilichen Umorganisationen im Sinne der „Partei neuen Typus“ in ihren Grundzügen abgeschlossen waren, präsentierte sich die SED mit eindeutig sozialistisch-kommunistischen gesellschaftspolitischen Vorstellungen auf der2. Parteikonferenz (9.–12. 7. 1952). Hier wurde das Ende der „antifaschistisch-demokratischen Phase“ verkündet und der „planmäßige Aufbau des Sozialismus“, verbunden mit einem verschärften „Klassenkampf nach innen“, als weitere politische Linie beschlossen. Mit dieser Periodisierung der eigenen Geschichte rechtfertigte die SED einerseits die vorangegangenen Umorganisationen in Wirtschaft und Gesellschaft und leitete andererseits die Kollektivierung in der Landwirtschaft (Agrarpolitik), verschärfte Maßnahmen in der Arbeitspolitik sowie eine umfassende Verwaltungsneugliederung (Länder; Bezirke) ein. Der Tod Stalins (5. 3. 1953) führte zu einer der schwersten politischen Krisen der SED, denn die SED-Führung wurde von der aus der Stalin-Nachfolge erwachsenden Unsicherheit in der Führung der KPdSU besonders stark betroffen. Hinzu kam, daß sich in der DDR selbst als Folge der Kollektivierungsmaßnahmen auf dem [S. 1168]Lande und der Steigerung der Arbeitsnormen (ohne entsprechende Erhöhung der Löhne) in der Industrie eine explosive Stimmung entwickelt hatte. In dieser Situation wurde die SED-Führung durch sowjetische Intervention gezwungen, das Tempo des gerade erst begonnenen Aufbaus des Sozialismus zu verlangsamen. Mit PB-Beschluß vom 9. 6. 1953 wurde der Neue Kurs verkündet. Diese Maßnahme ist ein Versuch gewesen, nicht nur die Unzufriedenheit in der Bevölkerung abzubauen, sondern auch innerparteiliche Kritik abzufangen. In der Hoffnung auf einen Sieg der Malenkow-Berija-Gruppe im PB der KPdSU hatte sich im SED-Politbüro eine gegen Ulbrichts Politik gerichtete Fronde gebildet, die in den Personen des damaligen Ministers für Staatssicherheit, W. Zaisser (zugleich Mitglied des PB), und des damaligen Chefredakteurs des „Neuen Deutschland“, R. Herrnstadt (zugleich Kandidat des PB), eine personelle und sachliche Alternative darstellte. Es scheint heute sicher, daß Ulbricht mehrere Wochen keine Mehrheit in den SED-Führungsgremien, vor allem im PB, fand. Nach dem 17. Juni (Juni-Aufstand) konnte sich die Sowjetunion jedoch offenbar keine Experimente am Rande ihres Machtbereichs leisten; zudem war Berija inzwischen (Ende Juni 1953) ausgeschaltet worden. Auf diesem Hintergrund erreichte Ulbricht auf der 15. ZK-Tagung (24.–26. 7. 1953) den Ausschluß Zaissers und Herrnstadts aus dem ZK (und damit automatisch auch aus dem PB); sie verloren zugleich ihre anderen Funktionen. Wegen Unterstützung der Zaisser-Herrnstadt-Opposition wurden ferner A. Ackermann, H. Jendretzky und E. Schmidt nicht wieder in das PB, das im Juli 1953 vom ZK gewählt wurde, aufgenommen, blieben jedoch zunächst Mitglieder des ZK. Im Gegensatz zu der relativ milden Behandlung, die diese Moskau-orientierte Gruppe altgedienter hoher KPD- bzw. SED-Funktionäre erfuhr, wurde im direkten Zusammenhang mit dem 17. Juni der aus der SPD stammende damalige Justizminister und ehemalige stellvertretende Parteivorsitzende, M. Fechner, bedeutend härter gestraft. Er verlor seine Mitgliedschaft in der SED und wurde verhaftet. Ihm wurde zum Vorwurf gemacht, den Arbeitern nicht entschieden genug widersprochen zu haben, als sie am 17. Juni die Anerkennung ihres (damals noch) verfassungsmäßig garantierten Streikrechts forderten. Auf der 17. ZK-Tagung (22./23. 1. 1954) wurden Zaisser und Herrnstadt auch aus der SED ausgeschlossen, blieben aber auf freiem Fuß; ihre Sympathisanten sowie andere als oppositionell eingeschätzte Parteimitglieder erhielten schwere Parteistrafen, und nicht wenige wurden verhaftet. (Fechner wurde teilweise rehabilitiert, im Juni 1958 wieder in die SED aufgenommen und 1972, ein Jahr vor seinem Tod, mit dem Karl-Marx-Orden ausgezeichnet. Zaisser starb 1958, Herrnstadt 1966.) Die anschließende Parteisäuberung erfaßte den Apparat und die einfachen Mitglieder. Von den 1952 gewählten Mitgliedern der 15 Bezirksleitungen schieden 62 v.H. bis zum IV. Parteitag im Jahre 1954 aus. Von den im Juni 1953 amtierenden 1. und 2. Kreissekretären wurden sogar 71 v.H. ausgewechselt. Unter den von Juli bis Oktober 1953 ausgeschlossenen Tausenden von einfachen Parteimitgliedern hatte fast ein Drittel mehr als 20 Jahre einer der vor 1933 bestehenden Arbeiterparteien angehört. Die SED verließ sich auf diejenigen, die während der Juni-Ereignisse loyal geblieben waren; die „Parteiaktivisten“ (Parteiaktiv) wurden die Stütze der Partei an der Basis. VII. Neue Weichenstellungen in den Jahren 1954 und 1955 Obwohl die Parteiführung keine Fehler-Diskussion zuließ, machte sie der Bevölkerung doch politische wie soziale Zugeständnisse. Der vor dem 17. Juni 1953 eingeleitete Neue Kurs brachte einen vorübergehenden Halt in der Kollektivierung auf dem Lande und eine Reihe sozialer, vor allem lohnpolitischer Erleichterungen für die Arbeitnehmerschaft. Auch der IV.~Parteitag (30. 3.–6. 4. 1954) fand noch unter den Zeichen des Neuen Kurses statt. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen die notwendige Modernisierung der Industrieproduktion und die Schaffung eines breiteren Konsumgüterangebots. Verschiedene Eigentumsformen sollten zwar noch längere Zeit nebeneinander bestehen können, doch wurde zugleich betont, daß die Partei zur „Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ übergegangen sei. Der IV. Parteitag verabschiedete das(3.) Statut. In ihm wurde, entsprechend dem Bericht der ZPKK (durch H. Matern), erstmals der Charakter der Partei als „revolutionärer“ Avantgarde betont sowie ihre Führungsrolle („Suprematie“) gegenüber allen gesellschaftlichen Organisationen (s. u. #796#xxiii. XXIII.) festgelegt. Von nun an gab es keine Vorsitzenden des ZK mehr; die Spitze der Partei bildete vielmehr der Erste Sekretär des ZK. Ferner war das Prinzip der Kollektiven Führung wieder stärker betont worden. (Das zeigte sich u.a. darin, daß bei den BZL und KL Büros als kollektive Leitungsorgane gebildet wurden.) § 70 des Statuts legte fest, daß die Grundorganisationen das Recht der Kontrolle über die Tätigkeit der Betriebsleitungen in allen VEB, einschließlich der verstärkt zu fördernden LPG, haben sollten. Ulbricht wurde zum Ersten Sekretär des ZK (zuvor Generalsekretär) der SED gewählt, das Sekretariat auf 6 Mitglieder verkleinert. In das neue PB wurden 9 Mitglieder und 5 Kandidaten aufgenommen. Im November 1954 wurde zugegeben, daß die Verfolgungen von Westemigranten auf erpreßten und gefälschten Geständnissen beruht hatten. Die erst 1956 zögernd eingeleitete Rehabilitierung (28. ZK-Tagung, 27.–29. 7. 1956) führte die seinerzeit gemaßregelten Funktionäre jedoch nicht in ihre alten Parteiämter zurück (Rehabilitierungen). Ab 1954 unternahm die SED verstärkte Anstrengungen, um die Effektivität der Wirtschaft zu erhöhen. Ulbricht forderte auf einer Konferenz mit 600 Wissenschaftlern und Ingenieuren (16. 6. 1954), sich an internationalen Spitzenleistungen zu orientieren und den Weltruf deutscher Erzeugnisse zu erhalten. Die BPO wurden verpflichtet, sich für die Qualitätssteigerung der produzierten Waren und ein strenges Sparsamkeitsregime einzusetzen sowie stärker als bisher Kosten- und Preisprobleme zu studieren. Die 21. ZK-Tagung (12.–14. 11. 1954) beschloß eine Vereinfachung der Planung. Die 1. Baukonferenz des ZK und des Ministeriums für Bauwesen (3.–6. 4. 1955: Beginn der Industrialisierung in der Bauwirtschaft) und die II. Wissenschaftlich-technische Konferenz (6.–8. 7. 1955) rückten Probleme der Modernisierung in den Vordergrund. Im Beschluß der 24. ZK-Tagung (1./2. 6. 1955) über die Förderung von Wissenschaft und Technik zeichnete sich die gleiche Tendenz ab. Auf der 25. ZK-Tagung (24.–27. 10. 1955) wurde dann neben der ideologisch-politischen Erziehungsarbeit die Propagierung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zur wichtigsten Aufgabe der leitenden Parteiorgane erklärt. Im Sommer/Herbst 1955 wurden im Zusammenhang mit der Genfer Gipfelkonferenz der Kriegsalliierten neue Vorstellungen für eine deutsche Wiedervereinigung formuliert (Deutschlandpolitik der SED). Vorausgegangen waren von seiten der UdSSR der Verzicht auf noch ausstehende Reparationsleistungen sowie die Streichung aller Nachkriegsschulden und die Gewährung eines beträchtlichen Kredits (Wirtschaft). Mit diesen Maßnahmen verfolgten die Sowjets nicht nur wirtschaftliche Ziele, sondern u.a. auch die politische Stärkung der SED. Letzteres wurde ferner durch die Auflösung der Sowjetischen Kontrollkommission (Besatzungspolitik) und die Unterzeichnung des „Vertrages über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ am 20. 9. 1955 (Außenpolitik) erreicht. Am Ende der Besatzungszeit war die DDR in das System der Volksdemokratien, in das Sozialistische Weltsystem, eingegliedert (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW)). Die Umwandlung der SED in eine Moskau-hörige Kaderpartei mit Massenbasis kann zu diesem Zeitpunkt als abgeschlossen gelten. VIII. Unter den Zeichen des XX. Parteitages der KPdSU (1956) Chruschtschows Geheimrede und seine Enthüllungen über die Stalinschen Herrschaftsmethoden auf dem XX. Parteitag der KPdSU (14.–25. 2. 1956) stürzten die Führung der SED erneut in eine Krise. Diesmal ging es — stärker als im Jahr 1953 — auch um den seit Kriegsende praktizierten Herrschaftsstil der Partei und um ihr Selbstverständnis als „führende Kraft der Arbeiterklasse“. Zwar konnte die SED-Führung auf erhebliche Aufbauleistungen verweisen, mußte sich jedoch den Fragen der Parteimitglieder und der Bevölkerung nach ihrem Verhältnis zu Stalin und nach der „innerparteilichen Demokratie“ stellen. In dieser Situation tagte die3. Parteikonferenz (24.–30. 3. 1956). Entgegen den Erwartungen vieler Delegierter und Parteimitglieder erfolgte auf ihr keine deutliche Distanzierung von den stalinistischen Terrormethoden. Wie schon 1955 geplant, beschäftigte sich die Konferenz vielmehr überwiegend mit struktur- und wirtschaftspolitischen Fragen. In dem Beschluß „Zur breiteren Entfaltung der Demokratie in der DDR“ stellte sich die SED die [S. 1169]Aufgabe, den Staatsapparat für die Organisation des „endgültigen Sieges der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ vorzubereiten (vgl. Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957; Gesetz über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates vom 11. 2. 1958; Staatsapparat). Er zeigte gleichzeitig, daß die Parteispitze einen neuen Führungsstil suchte, wenn auch — angesichts der Erfahrungen von 1953 — in sehr vorsichtiger Weise. Die Ereignisse in Polen und Ungarn im Jahre 1956 bestärkten die SED-Führung in ihrer vorsichtig-abwartenden Haltung zur „Entstalinisierung“. Die Betonung wirtschaftspolitischer Fragen auf der 3. Parteikonferenz wurde von zahlreichen Mitgliedern und Unterorganisationen der Partei als ein Manöver, das von den Fehlern der eigenen Vergangenheit ablenken s

Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) (1985) Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 [S. 1161]#796#xiii. XIII. Von Ulbricht zu Honecker Die Gründung der SED erfolgte auf deren I. Parteitag, der am 21./22. 4. 1946 im sowjetisch besetzten Teil von Berlin stattfand. Auf dieser als „Vereinigungsparteitag“ in die Geschichte…

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Jugendweihe (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Feier am Ende des 8. Schuljahres, in der die Schüler in die „Reihe der Erwachsenen aufgenommen“ werden und sich in einem Gelöbnis zum Sozialismus und zur DDR als ihrem Staat bekennen. Die J. ist heute fester Bestandteil des sozialistischen Erziehungssystems. Der Zentrale Ausschuß für J. wurde im November 1954 gegründet, J. wurden erstmals im Frühjahr 1955 durchgeführt. Damals nahmen 52.322 Mädchen und Jungen, 17,7 v.H. aller 14jährigen, an der J. teil. Seit 1956 wird die J. in das Familienstammbuch eingetragen. Träger der J. sind die Ausschüsse für J., denen und deren Kommissionen 1982 75.000 ehrenamtliche Mitarbeiter angehörten. SED-Funktionäre und Veteranen, Künstler, Arbeiter aus den Patenbetrieben (Patenschaften), „jährlich rund 80.000 Persönlichkeiten aus Partei, Staat und Wirtschaft“, tragen den Unterricht, der gewöhnlich mit einer Klassenfahrt zu den Nationalen Mahn- und Gedenkstätten (z.B. Besuch der Gedenkstätte Buchenwald) verbunden wird. Grundlage ist das (im Buchhandel nicht erhältliche) Lehrbuch „Vom Sinn unseres Lebens“, das die Teilnehmer bei der J. als Geschenk erhalten (früher: „Weltall — Erde — Mensch“, [S. 693]dann: „Der Sozialismus — Deine Welt“). Der Band stellt, wie es heißt, „auf altersgemäße Weise die Weltanschauung der Arbeiterklasse in der Einheit ihrer Bestandteile dar“ (JW 11. 11. 1982, S. 2). Der Zentrale Ausschuß für J. gibt für die Mitarbeiter und Helfer das Monatsblatt „Jugendweihe“ heraus. Die Teilnahme gilt offiziell als freiwillig und soll mit den Kirchenpflichten (Konfirmation, Kommunion) vereinbar sein. Tatsächlich bestimmt die atheistische Weltanschauung des Marxismus-Leninismus die J. Dementsprechend gilt die Teilnahme an den Jugendstunden zur J. für die FDJ-Mitglieder der 8. Klassen als „Hauptform der Aneignung marxistisch-leninistischen Wissens außerhalb des Unterrichts“ und „zugleich als ihr FDJ-Studienjahr“ (Junge Generation 1977, H. 9, S. 39) (Freie Deutsche Jugend [FDJ], V.). Die J. „leistet, abgestimmt mit allen Erziehungsträgern, einen spezifischen Beitrag zur Erziehung junger Revolutionäre: Die 14jährigen Jungen und Mädchen bereiten sich bewußt auf den neuen Lebensabschnitt vor, ihre Aufnahme in die Reihen der Erwachsenen. Dabei haben sie zahlreiche Probleme und Fragen wie die nach dem Sinn des Lebens, nach ihrer eigenen Verantwortung, ihren Rechten und Pflichten als sozialistische Staatsbürger. In den Jugendstunden erhalten sie hierauf schlüssige Antworten“ (Pionierleiter 1982, H. 21, S. 15). Zur Vorbereitung auf die J. dienen die 10 Jugendstunden. Am 11. 11. 1981 beschloß der Zentrale Ausschuß für J. in der DDR ein neues Jugendstundenprogramm, das mit dem Jugendstundenjahr 1982/83 in Kraft getreten ist. Die danach vorgesehenen Themen sind: 1. „Unser sozialistisches Vaterland“. 2. „Freundschaft zum Lande Lenins — Herzenssache unseres Volkes“, 3. „Die Welt verändert sich“, 4. „Deine Arbeit wird gebraucht“, 5. „Kultur und Kunst machen unser Leben reicher und schöner“, 6. „Der andere neben Dir“. Neu aufgenommen, „um aktuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen“, wurden die Themen 7. „Wir erfüllen das revolutionäre Vermächtnis“, 8. „Der Friede ist kein Geschenk“, 9. „Wissenschaftlich-technischer Fortschritt — Herausforderung an Dich“, 10. „Dein Recht und Deine Pflicht im Sozialismus“. Im Mittelpunkt der J. steht das Gelöbnis, das die Jugendlichen in einer J.-Feier öffentlich ablegen. Es hat folgenden Wortlaut: „Liebe junge Freunde! Seid ihr bereit, als junge Bürger unserer Deutschen Demokratischen Republik mit uns gemeinsam, getreu der Verfassung, für die große und edle Sache des Sozialismus zu arbeiten und zu kämpfen und das revolutionäre Erbe des Volkes in Ehren zu halten, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als treue Söhne und Töchter unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates nach hoher Bildung und Kultur zu streben, Meister eures Faches zu werden, unentwegt zu lernen und all euer Wissen und Können für die Verwirklichung unserer großen humanistischen Ideale einzusetzen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als würdige Mitglieder der sozialistischen Gemeinschaft stets in kameradschaftlicher Zusammenarbeit, gegenseitiger Achtung und Hilfe zu handeln und euren Weg zum persönlichen Glück immer mit dem Kampf für das Glück des Volkes zu vereinen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als wahre Patrioten die feste Freundschaft mit der Sowjetunion weiter zu vertiefen, den Bruderbund mit den sozialistischen Ländern zu stärken, im Geiste des proletarischen Internationalismus zu kämpfen, den Frieden zu schützen und den Sozialismus gegen jeden imperialistischen Angriff zu verteidigen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Wir haben euer Gelöbnis vernommen. Ihr habt euch ein hohes und edles Ziel gesetzt. Feierlich nehmen wir euch auf in die große Gemeinschaft des werktätigen Volkes, das unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer revolutionären Partei, einig im Willen und im Handeln, die entwickelte sozialistische Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik errichtet. Wir übertragen euch eine hohe Verantwortung. Jederzeit werden wir euch mit Rat und Tat helfen, die sozialistische Zukunft schöpferisch zu gestalten.“ Wegen der atheistischen Grundlage haben die Kirchen die Unvereinbarkeit von J. und Konfirmation bzw. Kommunion erklärt. An dieser Auffassung halten sie prinzipiell weiter fest, insbesondere wegen des Inhalts der vorangehenden Jugendstunden und wegen des pseudo-religiösen Charakters der Zeremonie. Nachdem die J. Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre mit Hilfe gesellschaftlichen Drucks fast allgemein durchgesetzt wurde, haben die ev. Kirchen aus seelsorgerischen Gründen auch Jugendgeweihten die Möglichkeit der Konfirmation eingeräumt, z. T. nach einem Jahr Wartezeit. Die Beteiligung an den kirchlichen Feiern ist dennoch kontinuierlich zurückgegangen. Die Abwehr der Kirchen und des christlichen Bevölkerungsteils gegen die J. war vergeblich. 1960 nahmen bereits 87,8 v.H. der Schüler der 8. Klassen an der J. teil. 1983 waren es 230.000 Jugendliche, über 98 v.H. aller 14jährigen, die anläßlich von 6.600 J.-Feiern das Gelöbnis ablegten. Man schätzt, daß nur noch um 10 v.H. der 14jährigen konfirmiert werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 692–693 Jugendstrafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendwerkhöfe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Feier am Ende des 8. Schuljahres, in der die Schüler in die „Reihe der Erwachsenen aufgenommen“ werden und sich in einem Gelöbnis zum Sozialismus und zur DDR als ihrem Staat bekennen. Die J. ist heute fester Bestandteil des sozialistischen Erziehungssystems. Der Zentrale Ausschuß für J. wurde im November 1954 gegründet, J. wurden erstmals im Frühjahr 1955 durchgeführt. Damals nahmen 52.322…

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Syndikalismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Aus dem französischen Wort „syndicalisme“ (Gewerkschaftswesen) entstandenen Bezeichnung für jene Richtungen in der Arbeiterbewegung, die Parteien und die Beteiligung an den politischen Institutionen (Wahlen, Parlament, Regierung) entweder völlig ablehnen oder als unwichtig sehr gering bewerten. Der S. geht davon aus, daß der Klassengegensatz in der Ökonomie seine Ursache habe. Die ökonomische Auseinandersetzung sei daher die eigentliche „direkte Aktion“, auf die es sich zu konzentrieren gelte. Parteien, Regierungen usw., also „Politik“ im engeren Sinne, seien nur abgeleitete Phänomene; Handeln in diesem Bereich gilt dem S. daher nur als „indirekte Aktion“. Dementsprechend sieht der S. in den ökonomischen Organisationen der Arbeiterklasse, den Gewerkschaften, die eigentlichen Träger der sozialen und revolutionären Auseinandersetzungen. Der Kampf um die Verbesserung der Lebensbedingungen und zur Überwindung des kapitalistischen Gesellschaftssystems wird vom S. als ein einheitlicher Prozeß gesehen. Kampfinstrumente des S. sind Boykott, Sabotage, Massendemonstrationen, Streiks und als letzte bzw. höchste Kampfform der revolutionäre Generalstreik. Der S. hatte und hat in Restbeständen noch heute — z. T. in Form des auf föderative Strukturen und direkte Demokratie verpflichteten Anarchosyndikalismus — vor allem in Frankreich, Italien, Spanien und einzelnen Ländern Lateinamerikas Bedeutung. Kommunistische Parteien haben den S. immer in gleicher Weise wie den Anarchismus bekämpft. Für den Marxismus-Leninismus ist die Partei die höchste Organisationsform, der die Gewerkschaften untergeordnet sind. — In der UdSSR wurde die „Arbeiteropposition“, die sich für die Übernahme der Volkswirtschaft durch die Gewerkschaften und die Einführung der Arbeiterselbstverwaltung einsetzte (A. G. Schljapnikow, Alexandra M. Kollontai), von W. I. Lenin 1921 als „syndikalistische und bis zu einem gewissen Grad halbanarchistische Abweichung“ gebrandmarkt (W. I. Lenin, Werke, Bd. 32, Berlin [Ost], 1961, S. 176). In der DDR ist der Vorwurf des S. dann von seiten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) erhoben worden, wenn betriebliche Gewerkschaftskommissionen oder Arbeitskollektive versuchten — in sehr begrenzter Weise —, in die Kompetenzen des Betriebsleiters einzugreifen (Einzelleitung; Demokratischer Zentralismus). Das war z.B. der Fall, als einige Ständige Produktionsberatungen 1959/60 versuchten, ihren Beschlüssen gegenüber den Werkleitern größeres Gewicht zu geben und als einzelne Brigaden der sozialistischen Arbeit (Sozialistischer Wettbewerb) etwa zur gleichen Zeit Prämien selbst aufteilen, Urlaubspläne in eigener Verantwortung aufstellen wollten usw. Auch im internationalen Feld sehen die kommunistischen Parteien nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit, mit syndikalistischen Organisationen kurzfristige Bündnisse (Bündnispolitik) einzugehen. Der S. ist in aller Regel antisowjetisch orientiert und gehört zu den energischsten Kritikern der Herrschaftssysteme sowjetischen Typs. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1347 Subjektivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z System der fehlerfreien Arbeit

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Aus dem französischen Wort „syndicalisme“ (Gewerkschaftswesen) entstandenen Bezeichnung für jene Richtungen in der Arbeiterbewegung, die Parteien und die Beteiligung an den politischen Institutionen (Wahlen, Parlament, Regierung) entweder völlig ablehnen oder als unwichtig sehr gering bewerten. Der S. geht davon aus, daß der Klassengegensatz in der Ökonomie seine Ursache habe. Die ökonomische Auseinandersetzung sei daher die…

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Kulturelle Zusammenarbeit (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die KZus., die im Sprachgebrauch der DDR meist als „kultureller Austausch“, als „Kulturaustausch“ oder auch als „kulturelle Auslandsbeziehungen“ (Kleines Politisches Wörter[S. 765]buch, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1973) bezeichnet wird, hat im gegenwärtigen Stadium der internationalen Politik der Entspannung und der Friedlichen Koexistenz einen besonderen Stellenwert. In den 1973 in Helsinki verabschiedeten Schlußempfehlungen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) haben die Teilnehmerstaaten, darunter auch die DDR, vereinbart, u.a. auch Vorschläge zur Erweiterung und Verbesserung der Zusammenarbeit und des Austausches auf den verschiedenen Gebieten der Kultur zu erarbeiten. Die im „3. Korb“ angenommenen Empfehlungen haben freilich für die sozialistischen Staaten mehr deklamatorischen als verbindlichen Charakter. Dies hat sich auch bei der Bestandsaufnahme auf der Belgrader KSZE-Folgekonferenz (Oktober 1977 — März 1978) bestätigt. Die DDR steht — wegen der besonderen innerdeutschen Gegebenheiten — mehr noch als andere Länder des sozialistischen Lagers vor der Notwendigkeit, die in langfristiger Entwicklung unvermeidliche KZus. mit der bisher praktizierten Politik der kulturellen Abgrenzung in Einklang zu bringen. Hierzu dienen „Prinzipien“, die nach Auffassung der DDR für den Kulturaustausch gelten müssen. In erster Linie wird hier der Grundsatz der „Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten“ beansprucht; dieser Grundsatz ist im Schlußbericht der UNESCO-Konferenz von Helsinki vom 20. 6. 1972, nicht jedoch im Grundlagenvertrag vom 21. 12. 1972 enthalten. Ein weiteres Prinzip ist die Forderung nach „Achtung der Gesetze und Sitten eines jeden Landes“ im Zusammenhang mit dem Kulturaustausch. Diese Forderung ist, schon im Vorzeichen der gesamteuropäischen Konferenz von Helsinki, von Leonid I. Breschnew anläßlich des 50. Jahrestages der Gründung der UdSSR am 21. 12. 1972 besonders hervorgehoben worden. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung der KZus. hat das ideologische Prinzip, daß auch in der Politik der friedlichen Koexistenz der Grundwiderspruch zwischen Sozialismus und Kapitalismus nicht aufgehoben ist, besondere Bedeutung: „Die Politik der friedlichen Koexistenz ist ökonomischer, politischer und ideologischer Klassenkampf.“ (Kleines Politisches Wörterbuch, a.a.O., S. 243) Aus dieser Grundeinstellung ergibt sich eine Differenzierung in der auswärtigen Kulturpolitik der DDR. Die KZus. mit der UdSSR und den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft besitzt qualitativ und quantitativ den Vorrang. Diese Beziehungen werden als ein bewußter und planmäßig gesteuerter Prozeß der Kooperation und Annäherung der verschiedenen nationalen Kulturen verstanden. Die KZus. mit den „progressiven Ländern“ Asiens, Afrikas und Lateinamerikas verfolgt das Ziel, die politische Entwicklung dieser Länder zu beeinflussen und zugleich das politische und kulturelle Ansehen der DDR dort zu steigern. Die kulturellen Beziehungen mit den Ländern der „Dritten Welt“ und mit den „kapitalistischen Ländern“ waren bis zur allgemeinen internationalen Anerkennung der DDR (1973) vor allem auf das Ziel der vollen Anerkennung ausgerichtet. Die KZus. mit „demokratischen und antiimperialistischen Kräften“ in diesen Ländern wird besonders gepflegt. Häufig tritt die Kulturpolitik der DDR mit dem Anspruch auf, „Hüter des deutschen Kulturerbes“ (Kulturelles Erbe) zu sein; sie vermeidet dabei jede Zusammenarbeit mit der Auswärtigen Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland. In der KZus. mit der Bundesrepublik Deutschland bestreitet die DDR strikt den „innerdeutschen Charakter“ dieser Beziehungen. Der Hinweis auf die Gemeinsamkeiten von Geschichte, Kultur und Sprache ist verpönt. Auch im Luther-Jahr 1983 hat die SED-Führung „gemeinsame Traditionslinien“ kategorisch geleugnet. Das Ausmaß der kulturellen Beziehungen ist insgesamt — im Vergleich zu dem Verkehr über „offene Grenzen“ — unbeträchtlich. Es gibt gewerblich vermittelte Gastspiele in beiden Richtungen. Auf dem Gebiet der Jazz- und Popmusik haben sich die Gastspielbeziehungen in den letzten Jahren merklich belebt. Aufmerksamkeit haben die offiziellen Präsentationen auf der Grundlage von Gegenseitigkeit gefunden. Im Herbst 1982 kam die Ausstellung „Stadt Park — Park Stadt“ zustande. In ihr zeigte die Bundesrepublik Deutschland Modelle der Stadterneuerung (Ausstellungsorte: Berlin [Ost], Karl-Marx-Stadt und Magdeburg). Im Gegenzug zeigte die DDR in Hamburg eine Schinkel-Ausstellung. Gelegentlich stellen Museen und Sammlungen Leihgaben für Ausstellungen im anderen deutschen Staat zur Verfügung. Die gewerblichen Buchhandelsbeziehungen beruhen auf Vereinbarungen des Innerdeutschen Handels (IDH) (Bücher-Austausch; Buchexport). Die Teilnahme von Wissenschaftlern und Künstlern aus der DDR an Veranstaltungen im Bundesgebiet (und in umgekehrter Richtung) ist zwar kein Ausnahmefall; diese Beziehungen sind jedoch noch recht spärlich und zweifellos — wie die KZus. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR überhaupt — besonders entwicklungsbedürftig und entwicklungsfähig. Die Entwicklung der KZus. ist im Art. 7 des Grundlagenvertrags vom 21. 12. 1972 vereinbart worden; die nach dem Zusatzprotokoll (Ziffer 7) vorgesehenen Verhandlungen über den Abschluß von Regierungsabkommen sind am 27. 11. 1973 aufgenommen worden. Nach 5 Verhandlungsrunden wurde im Oktober 1975 kein neuer Verhandlungstermin vereinbart. Die DDR hatte als Voraussetzung für die Fortführung der Verhandlungen die Bereitschaft zur Herausgabe wichtiger Bestände der Stiftung Preußischer Kulturbesitz gefordert. Die Bundesregierung ist dagegen der Auffassung, daß über diese Bestände rechtlich entschieden ist und dies damit kein Thema für Verhandlungen mit der DDR sein kann. Im Herbst 1982 hat der Staatsratsvorsitzende Honecker die Bereitschaft auf seiner Seite zur Fortsetzung der Verhandlungen über ein Kulturabkommen unter Ausklammerung der Problematik um den früheren preußischen Kulturbesitz bekanntgegeben. Im September 1983 sind die Verhandlungen wieder aufgenommen worden. Im Art. 7 des Grundlagenvertrags haben die Vertrags[S. 766]parteien auch die Entwicklung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik vereinbart; die für den Abschluß von Regierungsabkommen erforderlichen Verhandlungen (nach Ziffer 2 des Zusatzprotokolls) haben am 30. 11. 1973 begonnen. Nach vielen Verhandlungsrunden ist bei der Regelung von Sachfragen weitgehend Einvernehmen erzielt worden. Doch sind nach wie vor (Mai 1984) wichtige Fragen, zu denen auch die Einbeziehung von Berlin (West) gehört, noch offen. Die kulturellen Austauschbeziehungen der DDR beruhen weitgehend auf Kulturabkommen, die in der Regel mit Arbeitsplänen und Arbeitsprogrammen ausgefüllt werden. Seit November 1972 gehört die DDR der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) an. Die Mitgliedschaft zu Organisationen und Institutionen der UNESCO (z.B. zum Internationalen Musikrat, zum Internationalen Theater-Institut, zum Internationalen Rat der Museen usw.) hatte die DDR schon früher erworben. Für die Praxis des kulturellen Austausches steht der DDR ein seit Jahren entwickeltes Instrumentarium zur Verfügung, das auch die Ausschaltung störender und unerwünschter Einflüsse garantiert. Die Künstler-Agentur der DDR besitzt eine Monopolstellung bei der Vermittlung von Ensembles und Solisten, die außerhalb der DDR gastieren sollen; auch Gastspiele aus dem Bundesgebiet in der DDR und aus dem Ausland können nur von der genannten Künstler-Agentur vermittelt werden. Die in der Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossenen Freundschaftsgesellschaften und Freundschaftskomitees sind insbesondere in den Gastländern weitgehend die Träger und Gestalter der kulturpolitischen Veranstaltungen der DDR. Seit der internationalen Anerkennung der DDR sind auch die diplomatischen Vertretungen am Kulturaustausch beteiligt (Diplomatische Beziehungen). In verschiedenen Ländern gibt es Kulturzentren bzw. Kultur- und Informationszentren (KIZ) der DDR (in Europa in den Städten Rom, Helsinki, Stockholm, Kopenhagen und auch in Paris). Als zentrale Vorstudienanstalt für ausländische Studierende und als Stätte zur Förderung deutscher Sprachkenntnisse dient das Herder-Institut in Leipzig (Ausländerstudium). Ein Auslandsschulwesen, das den von der Bundesrepublik Deutschland geförderten deutschen Auslandsschulen vergleichbar ist, unterhält die DDR dagegen nicht. Neben der intensiven Förderung des deutschen Sprachunterrichts, vor allem in Ländern der „Dritten Welt“, befaßt sich die auswärtige Kulturarbeit der DDR auch mit der Präsentation von Filmen; Sprachunterricht und Filmvorführung bieten besonders gute Möglichkeiten, ein vorteilhaftes „Image“ des anderen deutschen Staates zu erzeugen (Auslandspropaganda). Auch die Entsendung künstlerischer Ensembles nimmt einen breiten Raum ein. Die DDR hat es dabei verstanden, das hohe Niveau ihrer Musik- und Bühnenkunst als kontinuierliche Weiterentwicklung des traditionell im Ausland geschätzten deutschen Kulturerbes zu präsentieren. Aus den Beständen der Museen — es sind in erster Linie die Staatlichen Museen in Dresden und Berlin (Ost) zu nennen — veranstaltet die DDR vor allem im westlichen Ausland Ausstellungen alter Meister und Maler des 19. Jahrhunderts. Hervorzuheben ist die große, fünf Jahrhunderte umfassende Ausstellung „The Splendor of Dresden“, die 1978 in Washington, New York und San Francisco gezeigt wurde. Mit zahlreichen Buchausstellungen im Ausland will sich die DDR ferner „als ein Land des Buches“ darstellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 764–766 Kulturbund der DDR (KB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelles Erbe

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die KZus., die im Sprachgebrauch der DDR meist als „kultureller Austausch“, als „Kulturaustausch“ oder auch als „kulturelle Auslandsbeziehungen“ (Kleines Politisches Wörter[S. 765]buch, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1973) bezeichnet wird, hat im gegenwärtigen Stadium der internationalen Politik der Entspannung und der Friedlichen Koexistenz einen besonderen Stellenwert. In den 1973 in Helsinki verabschiedeten Schlußempfehlungen der Konferenz über Sicherheit und…

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Buchhandel (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der B. der DDR wird in folgenden Eigentumsformen betrieben: Volks-B., privater B. mit Kommissionshandelsvertrag, privater B. mit staatlicher Beteiligung und privater B. Der Volks-B. errang frühzeitig die führende Stellung im Sortiments-B.; 1975 wurden ca. 85 v.H. der in der DDR verkauften Bücher vom Volks-B. vertrieben. Die Geschichte des B. spiegelt die gesellschaftspolitische Entwicklung der DDR im allgemeinen sowie ihre wirtschafts- und kulturpolitische Entwicklung im besonderen wider. Am 15. 9. 1945 erließ die SMAD den Befehl über die „Vernichtung faschistischer Literatur zur schnellen Ausmerzung der nazistischen Ideen und des Militarismus“. Diese Maßnahmen verliefen nicht reibungslos und zogen sich über mehrere Jahre hin. Der Neuaufbau des Bucheinzelhandels erfolgte nicht nur auf der Grundlage kommerzieller Privatunternehmen, sondern es trat von Anfang an ein auf gesellschaftlichem Eigentum beruhender B. in Erscheinung. Die Gründung dieser Buchhandlungen erfolgte zunächst örtlich durch die KPD und SPD, ab 1946 durch die SED, durch gesellschaftliche Organisationen und kommunale Verwaltungen. Um die Leitung der Volks-Buchhandlungen nach einheitlichen Prinzipien auszurichten, wurden 1947 in den 5 Ländern der SBZ B.-Gesellschaften gegründet. Am 25. 5. 1947 erließ die Deutsche Verwaltung für Volksbildung eine „Richtlinie für die Neuzulassung, Führung und Übernahme buchhändlerischer Betriebe“, die den B., ausgehend von dessen kulturpolitischer Bedeutung, in den in der SBZ in Angriff genommenen gesellschaftlichen Transformationsprozeß einbezog. Aus dem „Hauptmeßplatz“ des deutschen B., Leipzig, war bereits im 19. Jh. der „Hauptkommissionsplatz“, der sog. Leipziger Platz, geworden; an diese Traditionen knüpfte man nach 1945 wieder an. 1946 erhielt der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig von der SMAD eine Lizenz und durfte seine Tätigkeit wiederaufnehmen (Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR). Nach der Gründung von Verlagen und Buchhandlungen auf der Basis gesellschaftlichen Eigentums war es folgerichtig, einen Zwischenbuchhandelsbetrieb auf gleicher Grundlage zu schaffen. So entstand 1946 der LKG (Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel GmbH), der als Verleger- und Sortimenterkommissionär eine entscheidende Rolle beim Aufbau des Volks-B. spielte. Bereits 1952 lieferte der LKG drei Viertel der gesamten Verlagsproduktion der DDR aus. Wegen ihrer unterschiedlichen Wirksamkeit wurden am 1. 9. 1952 die B.-Gesellschaften der Länder aufgelöst und die 322 Volksbuchhandlungen direkt dem LKG unterstellt, in dem eine Hauptabteilung Volksbuchhandel eingerichtet wurde. Am 1. 1. 1954 wurde die Zentrale Verwaltung des Volksbuchhandels in Leipzig gegründet, wodurch der Volks-B. ein juristisch selbständiger Betrieb wurde, dem alle Volksbuchhandlungen, ausgenommen die in Berlin (Ost), angehörten. Der Aufbau eines leistungsfähigen B. war mit der Entwicklung neuer Vertriebsformen verbunden. So ging der Volks-B. Anfang der 50er Jahre dazu über, nach dem Vorbild des Literaturobmanns in der KPD der Weimarer Republik in Betrieben und Institutionen arbeitende Werktätige als ehrenamtliche Vertriebsmitarbeiter zu gewinnen (1978: rd. 13.000), die direkt am Arbeitsplatz Bücher verkaufen und 10 v.H. des Erlöses erhalten. Ähnliche Aufgaben erfüllen auch die rd. 40.000 Literaturobleute der SED-Grundorganisationen. Vor allem um den Buchvertrieb auf dem Lande zu gewährleisten, wurde ein Netz von ca. 5.000 Agenturen aufgebaut. Die Volksbuchhandlungen schlossen zu diesem Zweck mit den Verkaufsstellen des staatlichen und genossenschaftlichen Handeds, aber auch mit Einzelhändlern, Agenturverträge ab. Diese Verkaufsstellen beziehen von der nächstliegenden Volksbuchhandlung Bücher und erhalten einen Rabatt von 15 v.H. Als Einrichtung des Volks-B. wurde am 21. 10. 1949 ein zentraler Versand-B., das Buchhaus Leipzig, geschaffen. Weitere Formen der Literaturpropaganda und des Literaturvertriebs sind u.a. die „Woche des Buches“, Buchausstellungen und die Buchbasare, auf denen sich Leser und Autoren begegnen. Nachdem das umfangreiche Verlagsangebot von der Lagerhaltung her die finanzielle Leistungsfähigkeit privater Buchhändler überstieg und die 3. Parteikonferenz der SED (1956) im Rahmen der Bündnispolitik die verstärkte Einbeziehung der Einzelhändler in den Aufbau des Sozialismus beschlossen hatte, wurde am 1. 3. 1957 der erste Kommissionsvertrag zwischen der [S. 248]LKG und einem privaten Buchhändler geschlossen. Der LKG übernahm die Warenbestände, erstattete die fixen Kosten und gewährte eine Provision, die bei Übererfüllung des Verkaufs-Planes ein höheres Einkommen sicherte. Der private Buchhändler war damit in die staatliche Planung einbezogen. Für ihn erwies es sich in den folgenden Jahren als attraktiver auch im B. — wie in anderen Bereichen des Handels — Verträge direkt mit dem Volks-B. und nicht mit dem Großhandel abzuschließen. Von 1960 bis 1964 wechselten alle Kommissionshandelspartner der LKG zum Volks-B. über, da die örtliche Zusammenarbeit günstigere Voraussetzungen bot. Gegenwärtig bestehen weniger als 100 Kommissions-Buchhandlungen. Eine weitere Organisationsform im B. entwickelte sich 1959, als die erste private Buchhandlung mit staatlicher Beteiligung zu arbeiten begann; 1975 existierten nur noch ca. 900 private, meist kleinere Buchhandlungen. Unter Rückgriff auf sowjetische Erfahrungen wurde 1969 in einer LPG die erste gesellschaftliche Buchverkaufsstelle eingerichtet. 1971 bestanden in den Schwerpunkten von Industrie und Landwirtschaft sowie in schulischen Einrichtungen bereits über 40 gesellschaftliche Buchverkaufsstellen (1982: ca. 1000), die meistens von ehrenamtlichen Vertriebsmitarbeitern geführt werden. Dem gesellschaftlichen Literaturvertrieb — mit diesem Begriff werden seit 1969 die Vertriebsmitarbeiter und die gesellschaftlichen Buchverkaufsstellen zusammenfassend bezeichnet — gilt gegenwärtig die besondere Aufmerksamkeit des Volks-B. Der Volks-B. im engeren Sinne umfaßt dagegen 750 Volksbuchhandlungen mit ca. 6.000 Beschäftigten (1975). Seine noch heute gültige Struktur erhielt der Buchvertrieb durch den Beschluß des Ministerrates vom 21. 12. 1962, ab 1. 1. 1963 die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur zu bilden, und zwar „zur Herstellung einer einheitlichen politisch-ideologischen und ökonomischen staatlichen Leitung des Verlagswesens und des Groß- und Einzelbuchhandels“. Die Aufgaben, Rechtsstellung, Arbeitsweise, Planung und Finanzierung des Volks-B. wurden nach Bildung der Hauptverwaltung im August 1964 durch das neue „Statut des Volksbuchhandels“ geregelt, das vom Minister für Kultur erlassen wurde. Ihm zufolge gehören dem Volks-B. die 14 Zweigstellen in den Bezirken und die Zweigstelle Berliner Buchhandels-Gesellschaft sowie das Buchhaus Leipzig und das Zentralantiquariat der DDR in Leipzig an. Die bisherigen Bezirksbetriebe und die zentralen Einrichtungen waren damit nicht mehr wie bislang selbständige Betriebe, sondern als Zweigstellen Teil des Gesamtbetriebes Volks-B. Nachdem sich 1963 im Buchgroß- und Bucheinzelhandel die Bestände bei insgesamt steigendem Umsatz vergrößerten, andererseits bei zahlreichen Titeln das Angebot nicht ausreichte, wurde seit 1964 systematisch die Buchmarktforschung aufgebaut. Im LKG wurde die Abteilung Buchmarktforschung gebildet, die für den gesamten Wirtschaftszweig tätig ist. Außerdem schuf der Volks-B. Testbuchhandlungen, die auf bestimmten Literaturgebieten die Erfahrungen des Buchvertriebs systematisch sammeln und den Verlagen als Berater zur Verfügung stehen. Im Jahre 1964 wurde die 1961 begonnene Spezialisierung des Volks-B. abgeschlossen; danach ist das Handelsnetz heute nach 4 Kategorien gegliedert: Spezialbuchhandlungen (z.B. für Fremdsprachen, Pädagogik usw.), allgemeine Sortimentsbuchhandlungen mit Spezialabteilungen, allgemeine Sortimentsbuchhandlungen mit erweitertem Fachbuchsortiment, allgemeine Sortimentsbuchhandlungen. Beim Aufbau des Verlagswesens und des B. war eine Vielzahl von gesetzlichen und vertraglichen Regelungen entstanden, die durch die am 1. 7. 1969 vom Ministerium für Kultur erlassene „Ordnung für den Literaturvertrieb“ zusammengefaßt und aktualisiert wurden. Die AO des Ministers für Kultur vom 8. 4. 1970 regelt den Antiquariats-B., der überwiegend in den Händen des der Zentralen Leitung des Volks-B. unterstehenden Zentralantiquariats der DDR in Leipzig liegt, aber auch privat und auf der Basis von Kommissionsverträgen betrieben wird. Für die Antiquariatsangebote steht der Deutschen Staatsbibliothek Berlin (Ost), dem Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, der Deutschen Bücherei Leipzig und der Deutschen Militärbibliothek ein Vorkaufsrecht binnen 10 Tagen nach Eingang der Kataloge zu. Im Antiquariats-B. werden auch Nachdrucke (Reprints) vertrieben. Der Wirtschaftszweig Verlagswesen und B. verfügt über ein geschlossenes Aus- und Weiterbildungssystem. Die Lehrausbildung erfolgt an der zentralen Betriebsberufsschule des Volks-B. in Leipzig (bis Ende 1971 Deutsche Buchhändler-Lehranstalt); die Facharbeiterprüfung wird nach 2 Jahren vor der Prüfungskommission des jeweiligen Bezirks abgenommen. Für die Qualifizierung stehen je eine Bildungsstätte in Berlin (Ost) und Leipzig sowie das Schulungszentrum der Zentralen Leitung des Volks-B. in Leipzig zur Verfügung. Die seit 1957 bestehende Fachschule für Buchhändler in Leipzig bildet mittlere Leitungskader im Verlagswesen und B. im Direkt- (3 Jahre) und Fernstudium (4 Jahre) aus und führt für ihre Absolventen Weiterbildungskurse durch. Das Institut für Verlagswesen und Buchhandel nahm 1968 seine Lehrtätigkeit auf und ist für die Ausbildung von Führungskräften zuständig. Wichtige Publikationen für den B. und andere Bereiche des Buchwesens sind: die vom Börsenverein für den Deutschen Buchhandel herausgegebene Zeitschrift „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel“ (wöchentlich) und die von der Deutschen Bücherei in Leipzig herausgegebenen Allgemeinbibliographien deutschsprachiger Veröffentlichungen wie „Deutsche Nationalbibliographie“ mit den Reihen A „Neuerscheinungen des Buchhandels“ (wöchentlich), B „Neuerscheinungen außerhalb des Buchhandels“ (zweimal im Monat) und C „Dissertationen und Habilitationen“ (monatlich); „Deutsches Bücherverzeichnis“ als Zusammenfassung sämtlicher deutschsprachiger Veröffentlichungen in Fünfjahresbänden; „Deutsche Musikbibliographie“; „Bibliographie der Übersetzungen deutschsprachiger Werke“; „Bibliographie der Bibliographien“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 247–248 Buchgemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bündnispolitik

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der B. der DDR wird in folgenden Eigentumsformen betrieben: Volks-B., privater B. mit Kommissionshandelsvertrag, privater B. mit staatlicher Beteiligung und privater B. Der Volks-B. errang frühzeitig die führende Stellung im Sortiments-B.; 1975 wurden ca. 85 v.H. der in der DDR verkauften Bücher vom Volks-B. vertrieben. Die Geschichte des B. spiegelt die gesellschaftspolitische Entwicklung der DDR im…

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Neutralität (1985)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Dem Begriff der N. kommen im außenpolitischen Sprachgebrauch der DDR drei verschiedene Bedeutungen zu. 1. Unter N. im Kriegsfall wird — ähnlich wie in der westlichen Völkerrechtslehre — vor allem die Nichtteilnahme an einem Krieg zwischen anderen Staaten, die Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen zu den kriegführenden Parteien und die bewaffnete Verteidigung dieser N. verstanden. Rechte und Pflichten neutraler Staaten wurden im V. und XIII. Haager Abkommen von 1907 niedergelegt. 2. Ständige N. eines Staates gilt als zeitlich unbegrenzte N. auch in Friedenszeiten und wird freiwillig oder durch einen völkerrechtlichen Vertrag festgelegt. Staaten mit ständiger N. dürfen keinen Militärbündnissen angehören, keine ausländischen Militärstützpunkte auf ihrem Gebiet dulden und müssen eine Politik treiben, die ihre Verwicklung in eine kriegerische Auseinandersetzung möglichst ausschließt. (Die Haager Abkommen gelten analog.) In Europa haben z.B. die Schweiz (seit 1815) und Österreich (seit 1955) den Status ständiger N. Die in der DDR-Literatur behauptete ständige N. auch von Laos und Kampuchea ist angesichts der politischen Nähe dieser Staaten zum Sozialistischen Weltsystem zumindest nicht unumstritten. 3. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der internationalen Beziehungen erachtet die außenpolitische Theorie der DDR jedoch die sog. „aktive“ oder „positive“ N. Sie soll die Außenpolitik jener jungen Nationalstaaten kennzeichnen, die beim Zusammenbrach des „imperialistischen Kolonialsystems“ nach dem II. Weltkrieg und besonders nach 1960 (3. „Entkolonialisierungsphase“) entstanden sind. Nach Chruschtschows „Wiederentdeckung“ (seit Lenin) der Prinzipien der Friedlichen Koexistenz (1956) gewann der Begriff der „positiven“ N. für die Einschätzung der Stellung der Staaten der Dritten Welt durch die sozialistischen Staaten zusätzliche Bedeutung. Die Begriffsmerkmale der ständigen N. wurden um die „aktive Teilnahme am Friedenskampf“, den Kampf um die „Erhaltung und Festigung der Unabhängigkeit“ (antiimperialistische und antikolonialistische Außenpolitik) und die „Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz“ erweitert. Den jungen Nationalstaaten, deren Außenpolitik diesen Grundsätzen folgt, wird der Status „positiver“ N. zugesprochen. Sie werden damit in der internationalen „Auseinandersetzung der Systeme“ als Verbündete des „sozialistischen“ bzw. von den sozialistischen Ländern geführten „Friedenslagers“ betrachtet. (Eine N.-Politik, die sich demgegenüber bemüht, nicht in die Ost-West-Auseinandersetzung verwickelt zu werden und zu allen, auch den ehemaligen Kolonialstaaten gute Beziehungen zu unterhalten, wird dagegen abgelehnt.) „Positive“ N. wird als wirksames Mittel der Veränderung der internationalen Kräfteverhältnisse angesehen, die der „Stärkung der Friedenskräfte“ dient. Für „positive“ N. werden auch die Bezeichnungen „Politik der Bündnisfreiheit“ oder „Nichtpaktgebundenheit“ („non-alignment“) gebraucht. Der Begriff der N. darf aus dieser Sicht nicht mit dem des Neutralismus verwechselt werden, der in der DDR sprachsynonym auch für eine „prinzipienlose“ politische Haltung von Individuen benutzt wird, bzw. in der internationalen Politik zur Charakterisierung von „ständigem Wechseln der Fronten“ dient; Neutralismus in dieser Sicht vermeidet die eindeutige Stellungnahme zugunsten „des Fortschritts“, also des „sozialistischen Lagers“ und wird daher in abwertender Weise gebraucht. In der Deutschlandfrage ist von der SED bis 1955 stets ausgeschlossen worden, daß ein wiedervereinigtes Deutschland politisch neutral sein könne und daß beide deutsche Staaten in der Ost-West-Auseinandersetzung (der Auseinandersetzung zwischen „Kapitalismus und Sozialismus“) N. bewahren können. Dem widerspricht nicht, daß sowohl in den sowjetischen Friedensvertragsentwürfen von 1952, 1954 und 1959 als auch in den zahlreichen deutschlandpolitischen Initiativen der DDR ein militärisch neutrales, wiedervereinigtes Deutschland, bzw. nach 1955 der Status militärischer N. für beide deutsche Staaten — durch Austritt aus NATO und Warschauer Pakt — vorgeschlagen wurde (Abrüstung; Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED). Seit Anfang der 70er Jahre, mit der Absage an jede Form der Wiedervereinigung, wird jedoch der Austritt der DDR aus dem Warschauer Pakt kategorisch abgelehnt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 945 Neues Ökonomisches System (NÖS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nomenklatur

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Dem Begriff der N. kommen im außenpolitischen Sprachgebrauch der DDR drei verschiedene Bedeutungen zu. 1. Unter N. im Kriegsfall wird — ähnlich wie in der westlichen Völkerrechtslehre — vor allem die Nichtteilnahme an einem Krieg zwischen anderen Staaten, die Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen zu den kriegführenden Parteien und die bewaffnete Verteidigung dieser N. verstanden. Rechte und Pflichten neutraler Staaten wurden…

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Atomenergie (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen in der DDR Ende 1955. Zentrum der Kernforschung ist das Zentralinstitut für Kernforschung mit Sitz in Rossendorf bei Dresden. Nach der Auflösung des beim Ministerrat errichteten „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ untersteht es seit dem 1. 5. 1963 der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). Direktor des Instituts ist gegenwärtig Prof. Dr. G. Flach. Die Hauptarbeitsgebiete des Instituts betreffen: Fragen der Kernphysik, Radiochemie sowie Kernenergie. Das Institut ist Leitinstitut für die gesamte Kernforschung in der DDR. Es arbeitet eng mit entsprechenden wissenschaftlichen Einrichtungen in der Sowjetunion zusammen, in der auch ein großer Teil des wissenschaftlichen Nachwuchses — nach vorbereitendem Studium in Dresden — eine zusätzliche Ausbildung erhält. Außerdem ist die DDR Mitglied des „Vereinigten Instituts für Kernforschung“. Diesem 1956 gegründeten Forschungsinstitut mit Sitz in Dubna (UdSSR) gehören alle RGW-Länder sowie Nordkorea an. Es soll die wissenschaftliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der theoretischen und experimentellen Kernphysik ermöglichen. Die Finanzierung des Instituts erfolgt durch die Mitgliedsländer. Leitendes Organ ist das „Komitee der Bevollmächtigten Regierungsvertreter“, in das jedes Land einen Vertreter entsendet. Über die Forschungsarbeiten entscheidet ein wissenschaftlicher Rat. Bis Ende 1981 weilten 60 DDR-Wissenschaftler für einen längeren Forschungsaufenthalt in Dubna. Darüber hinaus gibt es bilaterale Kooperationen; so mit dem Institut für Atomenergie (Kurtschatowinstitut) der UdSSR in Moskau. Mit Unterstützung der Sowjetunion wurden in Rossendorf 1957 und 1962 die ersten Forschungsreaktoren in Betrieb genommen. 1958 erhielt das Institut aus der UdSSR ein Zyklotron mit 120 t Magnetgewicht. Einen Protonenbeschleuniger lieferte die UdSSR 1972. Innerhalb von 20 Jahren wurde die Leistung des Rossendorfer Forschungsreaktors schrittweise von 2 Megawatt (MW) auf 8 MW erhöht. Die zum Betrieb benötigten Uran-Brennstäbe mit einem Anreicherungsgrad von 36 v.H. wurden von der UdSSR geliefert. Gegenwärtig stellen Arbeiten zur Neutronensteuerung einen wesentlichen Teil seiner Nutzung dar. Die wichtigste Arbeit des Forschungsreaktors ist die Produktion radioaktiver Nuklide. Die auch für den Export bestimmte Produktion erreichte 1977 einen Wert von über 8 Mill. Mark. Rund 60 v.H. der Produktion des Rossendorfer Instituts an radioaktiven Präparaten werden exportiert. Das Isotopenlieferprogramm des Binnen- und Außenhandelsunternehmens Isocommerz GmbH in Berlin (Ost) enthält eine Vielzahl radioaktiver und stabiler Isotope für die Forschung sowie für medizinische und technische Zwecke. Nach der Sowjetunion ist die DDR der zweitgrößte Isotopenproduzent im RGW. [S. 97]Eine weitere Forschungsstätte ist das Zentralinstitut für Hochenergiephysik der Akademie der Wissenschaften der DDR in Zeuthen. Fakultäten für Kerntechnik entstanden an der Technischen Hochschule in Dresden sowie an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Berlin (Ost). Darüber hinaus gründete die Kammer der Technik (KDT) einen „Arbeitskreis Kernpraxis“, der Kurse und Vorträge veranstaltet. 1979 wurde an der Ingenieurhochschule Zittau ein Lehr- und Forschungsreaktor in Betrieb genommen. Es handelt sich um den ersten wassermoderierten Reaktor im Hochschulwesen der DDR. Seine Kapazität beträgt 10 Watt. Diese Leistung ist zwar sehr gering, für Forschungszwecke ist sie jedoch ausreichend. Kerntechnische Anlagen werden im „VEB Kombinat Kernenergetik“ entwickelt und projektiert. Er ist gleichzeitig Leitbetrieb für den Bau kerntechnischer Anlagen. Das besondere Interesse der Atomenergieforschung gilt der Nutzung von Atomenergie für die Erzeugung von elektrischer Energie (Energiewirtschaft). Das ständige Zurückbleiben der Stromerzeugung hinter dem steigenden Bedarf führte zu Planungen, die für 1970 Atomkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 3.000 MW vorsahen. Ende 1957 wurde nördlich von Berlin bei Rheinsberg (Mark) der Bau des ersten Atomkraftwerks mit einer Leistung von 70 MW begonnen. Es war das erste Kernkraftwerk im RGW außerhalb der UdSSR. Der von der UdSSR gelieferte Druckwasserreaktor nahm 1966 seinen Betrieb auf, 1971 wurde er auf eine Leistung von 75 MW aufgestockt. Den spaltbaren Kernbrennstoff liefert die UdSSR. Dieses Atomkraftwerk trägt jedoch nur teilweise zur Energieversorgung bei; es dient darüber hinaus Ausbildungs- und Forschungszwecken. Das erste rein industriell genutzte Atomkraftwerk entstand in Lubmin bei Greifswald. Entscheidend für die Standortwahl waren das im Greifswalder Bodden vorhandene Kühlwasserreservoir sowie die Tatsache, daß die Nordbezirke keine Rohstoffgrundlage für Kohlekraftwerke besitzen. Die Endkapazität dieses Kernkraftwerks Nord (KKW Nord) — offizielle Bezeichnung zunächst VEB Kernkraftwerke Greifswald/Rheinsberg „Bruno Leuschner“, seit 1980: VE Kombinat Kernkraftwerke „Bruno Leuschner“, dessen Stammbetrieb das Kernkraftwerk in Lubmin ist — soll 3.520 MW betragen. Mit dem Bau des Werkes wurde 1967 begonnen, im Dezember 1973 nahm der erste Reaktorblock seinen Probebetrieb auf. Ende 1979 lieferte der 4. Block erstmals Strom. Die Kapazität liegt z. Z. bei 1760 MW. Eingesetzt werden von der Sowjetunion gelieferte Druckwasserreaktoren (Wasser-Wasser-Energiereaktor WWER 440) vom Typ Nowo-Woronesh. Jeder von ihnen betreibt zwei 220-MW-Turbinen und wird im Gleichgewichtsbetrieb mit Urandioxyd beschickt, das auf einen 3,5-v.H.-Gehalt an spaltbarem Uran 235 angereichert ist. Der Jahresverbrauch eines Reaktors beträgt 14 t Uranbrennstoff; er wird von der UdSSR geliefert. Beim Ausbau der Kernenergie sind allerdings bemerkenswerte Verzögerungen eingetreten. Anfang 1981 wurde noch die Verdoppelung der Kapazität des KKW Nord, also ein Zuwachs von 1760 MW, bis 1985 in Aussicht gestellt. Aus dem kurze Zeit später verabschiedeten Fünfjahrplan ergibt sich indes nur eine Kapazitätserweiterung um 440 MW; 1985 soll die Kernenergie wie bereits 1981 12–14 v.H. des Stromangebotes bereitstellen. Auch die Fertigstellung des 3. KKW in Stendal — dessen Bau bereits 1974 mit der UdSSR vereinbart wurde und dessen Gesamtkapazität rd. 3.500 MW betragen soll — wird nicht entsprechend den ursprünglichen Plänen im Jahr 1985 erreicht. Priorität hat der Ausbau der Braunkohlekraftwerke. Die Umlenkung der Mittel auf die Braunkohlekraftwerksindustrie hatte zur Folge, daß die DDR ihren Lieferverpflichtungen an Ausrüstungsgegenständen für Kernkraftwerke gegenüber dem RGW nicht nachkommen konnte. Umgekehrt haben aber auch die UdSSR und andere RGW-Staaten Schwierigkeiten, die ursprünglich vereinbarten Investitionslieferungen vertragsgerecht zu erbringen, so daß auch aus diesen Gründen die Realisierung ursprünglicher Planungen unmöglich wurde. Erstmals soll im KKW Stendal ein 1000-MW-Reaktor aus der UdSSR eingesetzt werden. Frühestens in der ersten Hälfte der 90er Jahre könnten neben den z. Z. eingesetzten thermischen Reaktoren auch „schnelle Brutreaktoren“ in der DDR genutzt werden. Ihr Vorteil besteht darin, daß sie mehr spaltbares Material erzeugen, als sie benötigen. Kontroverse Diskussionen über die Sicherheit von Atomkraftwerken werden in der DDR in der Öffentlichkeit nicht geführt. Vielmehr wird in der Presse ihre Umweltfreundlichkeit betont und das Sicherheitsproblem als grundsätzlich gelöst betrachtet. Die Problematik beider Aspekte wird in diesem Zusammenhang als wesentlich weniger kompliziert als z.B. bei Kohlekraftwerken oder in der chemischen Industrie dargestellt. Hinsichtlich der Aufbewahrung radioaktiver Abfälle heißt es, daß die hochaktiven Brennstoffe wieder zurück in die Sowjetunion geliefert werden. Abfälle mittlerer und schwacher Radioaktivität werden dagegen in ehemaligen Salzbergwerken gelagert. 1981 wurde das ehemalige Salzbergwerk Morsleben zur zentralen Endlagerstätte für radioaktive Abfälle bestimmt. Es befindet sich in der Nähe des Grenzüberganges Helmstedt/Marienborn, nördlich der Transitautobahn nach Berlin. Mit der zentralen Erfassung und Endlagerung radioaktiver Abfälle ist das VE Kombinat Kernkraftwerke „Bruno Leuschner, Betrieb Endlager für radioaktive Abfälle, Morsleben“ beauftragt. Die Belange der Atomsicherheit und des Strahlenschutzes werden vom Staatli[S. 98]chen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR wahrgenommen. Die DDR ist Mitglied der Ständigen Kommission des RGW für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Atomenergie. Außerdem gehört sie der „Internationalen Wirtschaftsvereinigung für Ausrüstungen und Apparaturen zur Nutzung der Atomenergie“ („Interatominstrument“) sowie der internationalen Wirtschaftsvereinigung „Interatomenergo“, beides Organisationen im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), an. Interatominstrument (gegründet im Februar 1972) hat die Aufgabe, Forschung, Entwicklung, Konstruktion und Produktion auf dem Sektor des kerntechnischen Gerätebaus zu koordinieren bzw. Spezialisierungsvereinbarungen herbeizuführen. Ferner soll sie Normen vereinheitlichen und den Lizenzaustausch organisieren. 1977 wurde von den Mitgliedsländern ein erster multilateraler Spezialisierungsvertrag geschlossen. Dieses Abkommen regelt die Aufteilung der Produktion von 26 Geräten, deren Anteil rd. 20 v.H. des RGW-Handels an kerntechnischen Geräten entspricht. Danach spezialisiert sich die DDR u.a. auf die Produktion von Dosimetern für medizinische Zwecke. Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Kernkraftwerkebaus zu koordinieren ist Aufgabe von „Interatomenergo“. Diese im Dezember 1973 von den europäischen RGW-Ländern und Jugoslawien gebildete Wirtschaftsvereinigung soll als Generallieferant für Anlagen und Ausrüstungen für Kernkraftwerke fungieren sowie die Ersatzteilversorgung und die Ausbildung von Fachkräften sichern. Die DDR hat 1972 den Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen (Atomwaffensperrvertrag) unterzeichnet. Seit 1973 ist sie Mitglied der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA). Sie hat damit die Kontrolle ihrer kerntechnischen Anlagen durch internationale Inspektoren der IAEA unterworfen. Ziel dieser Kontrollen ist es, den militärischen Mißbrauch der friedlichen Nutzung von Kernenergie zu verhindern. Die DDR stellt Inspektoren, die im Namen der IAEA Sicherheitskontrollen in anderen Ländern durchführen. Der Brennstoffkreislauf dürfte allerdings zusätzlich einer strengen sowjetischen Kontrolle unterliegen. Der Uranbergbau in der DDR erfolgt durch die Wismut-SDAG (Uranbergbau). Die UdSSR liefert die angereicherten Brennstäbe, und die DDR ist zur Rücklieferung der abgebrannten Stäbe verpflichtet, denn Wiederaufbereitung und Endlagerung der abgebrannten Stäbe erfolgen ebenfalls in der UdSSR. Hinsichtlich des Exports kerntechnischer Anlagen in Drittländer hat sich die DDR dem internationalen Reglement unterworfen, das vom London Suppliers Club 1978 vereinbart wurde. Diese Richtlinien haben das Ziel, einen militärischen Mißbrauch ziviler Anlagen zu verhindern. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 96–98 Ästhetik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbau des Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen in der DDR Ende 1955. Zentrum der Kernforschung ist das Zentralinstitut für Kernforschung mit Sitz in Rossendorf bei Dresden. Nach der Auflösung des beim Ministerrat errichteten „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ untersteht es seit dem 1. 5. 1963 der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). Direktor des Instituts ist gegenwärtig Prof. Dr. G. Flach. Die…

DDR A-Z 1985

Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) (1985)

Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Gründungsaufruf am 5. 7. 1945: Bekenntnis zur „liberalen Weltanschauung“ und „demokratischen Staatsgesinnung“, zu Freiheitsrechten, Privateigentum, freier Wirtschaft und Berufsbeamtentum. Wie die anderen Parteien mußte sich die LDPD am 14. 7. 1945 in eine „feste Einheitsfront der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ einreihen. Ihr Vorsitzender, Dr. Wilhelm Külz, versuchte bis zu seinem Tode (10. 4. 1948) liberale und demokratische Politik beim Wiederaufbau in der sowjetischen Besatzungszone trotz aller Behinderungen seitens der SED und der Besatzungsmacht zur Geltung zu bringen. Im Frühjahr 1946 zählte die LDPD bereits 113.000 Mitglieder, im Dezember 1950 waren es sogar 198.920. Obwohl die Partei wie auch die CDU im Wahlkampf zu den einzigen annähernd demokratischen Wahlen in der SBZ im Herbst 1946 in vieler Hinsicht benachteiligt oder unterdrückt wurde, erreichte sie bei den Gemeindewahlen (September 1946) 21,1 v.H., bei den Landtagswahlen (20. 10. 1946) 24,6 v.H. und war nach der SED die zweitstärkste Partei geworden. Auf ihrem III. Parteitag (27. 2. 1949 in Eisenach) beschloß sie ein liberales Grundsatzprogramm, in dem sie ihre wesentlichen Forderungen aufrechterhielt und sich zu einer einzigen deutschen parlamentarisch-demokratischen Republik bekannte. Ein halbes Jahr später war der Widerstand der LDPD gegen ihre Gleichschaltung und die Gründung der DDR ohne vorher abgehaltene Wahlen zusammengebrochen. Ihre Führer Prof. Kastner, Dr. Hamann und Dr. Loch wurden Regierungsmitglieder der DDR, zahlreiche Liberaldemokraten wurden verhaftet und verurteilt, viele flüchteten und spielten später im politischen Leben der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige Rolle. 1952 bekannte sich die LDPD-Führung vorbehaltlos zum „planmäßigen Aufbau des Sozialismus“. Seitdem band sie sich schrittweise immer stärker im Zuge der Bündnispolitik an die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Die LDPD verfügt heute über kein Parteiprogramm mehr; vielmehr faßt sie auf ihren Parteitagen Beschlüsse, in denen sie die jeweilige Linie der SED übernimmt und für ihre besonderen Aufgaben (insbesondere Beeinflussung der Reste des städtischen Kleinbürgertums) spezifiziert. Der Begriff „liberal-demokratisch“ spielt lediglich insoweit eine Rolle, als die LDPD damit „die geistigen Überlieferungen fortschrittlicher Vertreter des Bürgertums“ als Tradition — bei scharfer Abgrenzung gegenüber allen Formen des gegenwärtigen Liberalismus — für sich selbst reklamiert. In ihrer auf dem 13. Parteitag (5.–7. 4. 1982 in Weimar) angenommenen neuen Satzung ist das Wort „liberal“ nicht mehr enthalten. In ihr bezeichnet sie sich als „eine im und für den Sozialismus wirkende demokratische Partei. Sie sieht ihre geschichtliche Aufgabe darin, unter Führung der Partei der Arbeiterklasse und gemeinsam mit den in der Nationalen Front der DDR vereinten Parteien und Massenorganisationen die entwickelte sozialistische Gesellschaft in der DDR zu gestalten“. Die LDPD hat 82.000 Mitglieder (1982; 1977: 75.000), von denen (1981) 32,0 v.H. Angestellte, 23,8 v.H. Handwerker und Gewerbetreibende, 18,0 v.H. Angehörige der Intelligenz und 10,0 v.H. in der Landwirtschaft tätig waren. Den Rest bildeten Nichtberufstätige und Rentner. Der relativ starke Anteil „bürgerlicher“ Restgruppen in der Mitgliedschaft verweist auf die spezielle Aufgabenstellung der LDPD. Sie richtet ihre politisch-ideologische Arbeit darauf aus, daß vor allem die Handwerker und Gewerbetreibenden im Bereich der Dienst-, Reparatur- und Versorgungsleistungen ihren „Bündnisbeitrag“ zur Erfüllung der von der SED festgelegten wirtschaftlichen Leistungsziele erbringen: hohe Effektivität, kürzere Liefer- und Wartezeiten, steigende Qualität der Dienst- und Versorgungsleistungen. Die LDPD wird nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus geleitet und gliedert sich nach dem Territorialprinzip in Grundeinheiten (Wohngebiets- und Ortsgruppen), Stadt-, Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirksverbände. An der Spitze steht der Zentralvorstand, der einen Politischen Ausschuß und das Sekretariat des Zentralvorstandes einsetzt. Vorsitzender der Partei ist seit 1967 Dr. Manfred Gerlach (Jahrgang 1928). Seine Stellvertreter sind Hans-Joachim Heusinger, Willi-Peter Konzok und Gerhard Lindner. Höchstes Organ ist der Parteitag, der alle 5 Jahre stattfinden soll und die Berichte der Organe entgegennimmt, über die grundsätzlichen Aufgaben der Partei beschließt und den Zentralvorstand wählt. Im Staatsrat der DDR ist die LDPD durch Gerlach als einer der stellvertretenden Vorsitzenden und Kurt Anclam als Mitglied vertreten, im Ministerrat durch Heusinger als Justizminister, Klaus [S. 830]Lohsse als einer der stellv. Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie sowie Martin Maaßen als einer der stellv. Finanzminister. Die LDPD stellt in der Volkskammer wie die übrigen Blockparteien 52 Abgeordnete (10,4 v.H.) (Bezirksebene 10,0 v.H.; Kreisebene 6,9 v.H.; Gemeindeebene 3,3 v.H.). Zentralorgan ist die Tageszeitung „Der Morgen“ (Berlin-Ost), ferner gibt es im Parteibesitz die „Norddeutsche Zeitung“ (Schwerin), die „Liberal-Demokratische Zeitung“ (Halle), das „Sächsische Tageblatt“ (Dresden) und die „Thüringische Landeszeitung“ (Weimar) (Gesamtauflage: 442.300 Exemplare). Seit 1958 besteht auch der Buchverlag „Der Morgen“. Funktionärsorgan sind die „LDPD-Informationen“. Zentrale Schulungsstätte ist die Parteischule „Dr. Wilhelm Külz“ in Bantikow (Kreis Kyritz). Verdiente Mitglieder oder Ortsgruppen erhalten die „Wilhelm-Külz-Ehrennadel“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 829–830 Leitungswissenschaft, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Liberman-Diskussion

Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Gründungsaufruf am 5. 7. 1945: Bekenntnis zur „liberalen Weltanschauung“ und „demokratischen Staatsgesinnung“, zu Freiheitsrechten, Privateigentum, freier Wirtschaft und Berufsbeamtentum. Wie die anderen Parteien mußte sich die LDPD am 14. 7. 1945 in eine „feste Einheitsfront der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ einreihen.…

DDR A-Z 1985

Strafrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1954 1969 1975 1979 I. Strafgesetzbuch Das materielle St. ist weitgehend im Strafgesetzbuch (StGB) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) zusammengefaßt, das mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an die Stelle des bis dahin noch gültigen Deutschen Strafgesetzbuches von 1871 und des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 643) getreten ist. In das StGB sind das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht und die wichtigsten Vorschriften des Wirtschaftsstrafrechts aufgenommen worden. Mit seinem Inkrafttreten sind die meisten strafrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen und Verordnungen außer Kraft gesetzt worden. Soweit diese weiter gültig blieben, waren sie den Grundsätzen des StGB anzupassen und vom Justizministerium in einer Zusammenstellung aller geltenden Straftatbestände außerhalb des StGB zu veröffentlichen (zuletzt durch Bekanntmachung vom 9. 3. 1978 — GBl. I, S. 130). Das StGB ist bereits dreimal durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 591), das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) und das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139) nicht unwesentlich geändert und ergänzt worden. 1979 ist vor allem das politische St. erneut ausgeweitet und bei einigen Strafbestimmungen ver[S. 1333]schärft worden. Außerdem wurden die Vorschriften zur Bekämpfung der Rückfallkriminalität und der Katalog der Maßnahmen zur Wiedereingliederung (Bewährung) ergänzt sowie der Rahmen der Geld- und Haftstrafe erweitert (Strafensystem). II. Grundsätze des Strafrechts Die „Grundsätze des sozialistischen St.“ sind im 1. Kapitel des allgemeinen Teils den eigentlichen strafrechtlichen Bestimmungen des StGB vorangestellt. Darin wird der „Kampf gegen alle Erscheinungen der Kriminalität, besonders gegen die verbrecherischen Anschläge auf den Frieden, auf die Souveränität der DDR“ als „gemeinsame Sache der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger“ bezeichnet (Art 1). Aufgaben des St. sind nach Art. 2 der Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, der Bürger und ihrer Rechte vor kriminellen Handlungen, die Verhütung von Straftaten und die wirksame Erziehung der Gesetzesverletzer zur sozialistischen Staatsdisziplin und zu verantwortungsbewußtem Verhalten (Rechtswesen). III. Straftaten und Verfehlungen Das StGB unterscheidet zwischen Vergehen und Verbrechen. Unterscheidungsmerkmal ist der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit. Dieser ist wiederum an der im Strafgesetz angedrohten oder im Einzelfall ausgesprochenen Strafe abzulesen. Als Vergehen gelten vorsätzlich oder fahrlässig begangene gesellschaftswidrige Straftaten, für die der Täter vor einem Gesellschaftlichen Gericht zur Verantwortung gezogen oder zu einer Strafe ohne Freiheitsentzug oder zur Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren verurteilt wird. Verbrechen sind gesellschaftsgefährliche Handlungen. Dazu zählen nach § 1 Abs. 3 alle Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit, die Menschenrechte und Kriegsverbrechen (Aggressionsverbrechen), sämtliche Staatsverbrechen, vorsätzliche Tötung sowie solche Straftaten, „die eine schwerwiegende Mißachtung der Sozialistischen Gesetzlichkeit darstellen“ und für die deshalb mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht oder im Einzelfall mehr als 2 Jahre verhängt werden. Viele Straftaten, die grundsätzlich wegen der für den Normalfall angedrohten Höchststrafe Vergehen sind, wie z.B. Diebstahl und Betrug, können somit durch die Wertung als schwerer Fall und den Ausspruch einer mehr als 2jährigen Freiheitsstrafe vom Richter zu Verbrechen erklärt werden. Sind die Auswirkungen der Tal und die Schuld des Täters unbedeutend, können Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verleumdung sowie Diebstahl oder Betrug zum Nachteil sozialistischen und persönlichen oder privaten Eigentums als Verfehlungen gewertet werden. Bei Eigentumsverfehlungen soll der Schaden den Betrag von 50 Mark nicht wesentlich übersteigen. Diese Verfehlungen gelten nicht als Straftat und werden daher nicht im Strafregister eingetragen. Sie werden durch disziplinarische, insbesondere arbeitsrechtliche Erziehungsmaßnahmen, polizeiliche Strafverfügungen mit Geldbußen bis zu 300 Mark oder durch Maßnahmen der gesellschaftlichen Gerichte geahndet. Bei Eigentumsverfehlungen im sozialistischen Einzelhandel können die Verkaufsstellenleiter von dem Kunden einen Betrag bis zum 3fachen Wert des verursachten Schadens, mindestens 5 Mark, höchstens 150 Mark verlangen, wenn sie zur selbständigen Ahndung derartiger Verfehlungen durch das wirtschaftsleitende Organ dazu ermächtigt sind (1. DVO zum EG des StGB vom 19. 12. 1974, GBl. I, 1975, S. 128). Einige nach dem StGB an sich strafbare Handlungen können auch als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden (Hausfriedensbruch, Gefährdung der Brandsicherung, Beeinträchtigung der Brand- oder Katastrophenbekämpfung). IV. Schuldbegriff Der Schuldbegriff des StGB unterstellt, daß in der sozialistischen Gesellschaft Identität der Interessen der Gesellschaft und des Bürgers besteht. Deshalb sei der einzelne für sein Handeln in jeder Beziehung gesellschaftlich verantwortlich („in der sozialistischen Gesellschaft braucht niemand mehr Verbrecher zu werden“; Kriminalität, I., III.). Wenn der Täter trotz der ihm gegebenen Möglichkeit zum gesellschaftsgemäßen Verhalten durch verantwortungsloses Handeln den gesetzlichen Tatbestand eines Vergehens oder Verbrechens verwirklicht, so handelt er schuldhaft (§ 5). Auch die Definition des direkten Vorsatzes als bewußter Entscheidung zur Tat (§ 6) setzt die Entscheidungsfreiheit des Täters voraus. Zum Vorsatz gehört die Kenntnis der Tatumstände (§ 13). Unkenntnis des Verbotenen der Handlung schließt dagegen die Strafbarkeit grundsätzlich nicht aus. Fahrlässiges Handeln ist strafbar, wo dies ausdrücklich bestimmt ist. Das StGB kennt 3 Arten der Fahrlässigkeit (§§ 7, 8): bewußte Pflichtverletzung in Form bewußt leichtfertigen Handelns, obwohl die möglichen schädlichen Folgen vorausgesehen werden, bewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehen der voraussehbaren und vermeidbaren schädlichen Folgen, unbewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehen der möglichen Folgen (Handeln aus verantwortungsloser Gleichgültigkeit oder Gewöhnung an pflichtwidriges Verhalten). Dem Täter kommt der schuldhaft herbeigeführte, die Zurechnungsfähigkeit ausschließende oder mildernde Rauschzustand überhaupt nicht zugute (Alkoholmißbrauch). Der Tatbestand der „Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls“ (§ 196) [S. 1334]stellt die Höhe der Strafe auf den eingetretenen Schaden und nicht auf die Schuld des Täters ab, falls sich sein „fahrlässiges Verschulden“ auch auf den Folgeschaden erstreckt (§ 12 StGB). Fragwürdig wird das Schuldprinzip auch bei den als Unternehmensdelikte ausgestalteten Staatsverbrechen. Überhaupt werden durch die Ausweitung vieler, insbesondere politischer Strafbestimmungen, durch unbestimmte Tatbestandsmerkmale, durch den Begriff des Unternehmens — nach § 94 jede auf die Verwirklichung eines Verbrechens gerichtete Tätigkeit — und die ausdrückliche Strafbarkeit der Vorbereitung bei zahlreichen Delikten (Anwerbung für imperialistische Kriegsdienste, Kriegshetze, faschistische Propaganda, Sammeln von Nachrichten, landesverräterischer Treubruch, staatsfeindliche Hetze, Mord, Menschenhandel, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffe auf das Verkehrswesen, ungesetzlicher Grenzübertritt [ Republikflucht ] und schweres Rowdytum) die Grenzen zwischen verbotenem (schuldhaftem) und erlaubtem Handeln unklar. V. Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Es gibt folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe sowie Zusatzstrafen (§ 23) (Strafensystem). Für Jugendliche gelten noch einige Besonderheiten (Jugendstrafrecht). VI. Geltungsbereich der Strafgesetze Der Geltungsbereich der Strafgesetze ist für politische Straftaten stark ausgeweitet worden. Das StGB der DDR ist gemäß § 80 nicht nur auf alle im Gebiet der DDR begangenen Straftaten (Territorialprinzip) und auf alle Bürger der DDR, auch für die im Ausland begangenen Straftaten (Personalprinzip), sondern auch auf Ausländer wegen im Ausland begangener Staatsverbrechen anzuwenden, wie sie in Kap. 1 und 2, Besonderer Teil des StGB aufgeführt werden (s. u. #854#vii. VII.). Die Strafverfolgung verjährt je nach der gesetzlich angedrohten Strafe in 2 bis 25 Jahren. Die Verjährung ruht aber, solange sich der Täter außerhalb der DDR aufhält (§ 83). Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen verjähren überhaupt nicht (§ 84). VII. Straftatbestände Inhalt der ersten beiden Kapitel des Besonderen Teils des StGB sind die politischen Straftatbestände der Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und der Staatsverbrechen. Im Gegensatz zu der z. T. westlichen Reformen entsprechenden Neugestaltung strafrechtlicher Bestimmungen im Allgemeinen Teil und im Bereich des allgemeinen St., insbesondere des Sexualstrafrechts, ist das politische St. ausgebaut worden. Im 1. Kapitel gibt es eine Reihe neuer mit Höchststrafen bedrohter Straftatbestände. Die Verbrechen gegen die DDR (2. Kapitel) sind durch neue Delikte (landesverräterische Nachrichtenübermittlung [§ 99], verfassungsfeindlicher Zusammenschluß [§ 107], Gefährdung der internationalen Beziehungen [§ 109]) ergänzt, die bereits bestehenden Tatbestände z. T. erweitert und die angedrohten Strafen mehrmals, zuletzt durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz verschärft worden. Im 3. Kapitel folgen die Straftaten gegen die Persönlichkeit mit den Delikten gegen Leben und Gesundheit und den Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Das in diesem Abschnitt und z. T. im folgenden Kapitel „Straftaten gegen Jugend und Familie“ enthaltene Sexualstrafrecht ist modernisiert worden. Nicht mehr strafbar sind die Unzucht zwischen erwachsenen Männern, die Sodomie, der Geschlechtsverkehr zwischen Verschwägerten und der Ehebruch. Die Doppelehe ist nur noch mit Verurteilung auf Bewährung bedroht. Den Tatbestand der Kuppelei gibt es zusammengefaßt mit der Zuhälterei nur noch in Form der „Ausnutzung und Förderung der Prostitution“ (§ 123). Dagegen ist der Schutz Jugendlicher vor sexuellem Mißbrauch durch Erwachsene auch für den Bereich der Homosexualität auf Angehörige beiderlei Geschlechts erweitert worden. Dem Schutze Jugendlicher und Kinder dienen auch die Strafbestimmungen der Verleitung zum Alkoholmißbrauch (§ 147) und Verleitung zur asozialen Lebensweise (§ 145). Der Tatbestand der „Verbreitung von Schund- und Schmutzerzeugnissen“ (§ 146) wird ebenso wie die entsprechenden Strafbestimmungen der früher gültigen VO zum Schutz der Jugend vom 15. 9. 1955 in der Praxis vorwiegend gegen die Verbreitung von Zeitschriften, Zeitungen und sonstiger Literatur aus der westlichen Welt, die zum großen Teil willkürlich als Schund- und Schmutzliteratur gewertet werden, eingesetzt. Die Abtreibung durch die Schwangere selbst ist straflos. Die Fremdabtreibung ist nur dann strafbar, wenn sie den Bestimmungen des Gesetzes über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. 3. 1972 (GBl. I, S. 89), das die Unterbrechung der Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach deren Beginn durch ärztlichen Eingriff in einer geburtshilflichen und gynäkologischen Einrichtung gestattet, widerspricht. Die gegen das sozialistische sowie gegen das persönliche und private Eigentum gerichteten Straftaten sind trotz weitgehender Übereinstimmung im Wortlaut gesondert in die Kapitel 5 bzw. 6 aufgenommen [S. 1335]worden, um den grundsätzlichen Unterschied zwischen diesen Eigentumskategorien (Eigentum) hervorzuheben. Unterschlagung ist im Diebstahlsbegriff enthalten, aber kein besonderes Delikt mehr. Betrug und Diebstahl werden besonders definiert, aber in der strafrechtlichen Wertung zusammen als Vergehen oder Verbrechen zum Nachteil sozialistischen Eigentums bzw. persönlichen oder privaten Eigentums abgehandelt. Der Strafrahmen ist für alle Eigentumsarten gleich, d.h. Verfahren vor einem gesellschaftlichen Gericht, Strafe ohne Freiheitsentzug oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, bei verbrecherischem Diebstahl oder Betrug 2 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. Das gleiche gilt für vorsätzliche oder verbrecherische Sachbeschädigungen (§§ 164, 184, hier Höchststrafe 8 Jahre). Unterschiede gibt es nur beim Tatbestand der Untreue. Die erst durch das Gesetz vom 19. 12. 1974 geschaffene Strafbestimmung der Untreue zum Nachteil sozialistischen Eigentums (§ 161 a) sieht im schweren Fall wie beim verbrecherischen Diebstahl und Betrug Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren vor. Die Untreue zum Nachteil persönlichen oder privaten Eigentums ist im schweren Fall nur mit Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren bedroht (§ 182 Abs. 2). Zu den Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit (7. Kapitel) gehören Brandstiftung und Verursachung einer Katastrophengefahr, Verursachung einer Umweltgefahr (§§ 191 a u. b, eingefügt durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz), Straftaten gegen den Gesundheits- und Arbeitsschutz, Straftaten gegen die Verkehrssicherheit, Straftaten gegen den Nachrichtenverkehr sowie Waffendelikte. Brandstiftung, besonders in Betrieben, wird bei Unterstellung einer staatsfeindlichen Absicht vielfach als Diversion bestraft. Erheblich beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit und damit Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Sinne des § 200 StGB wird bei einem Blutalkoholwert ab 1¼ Promille angenommen. Hervorzuheben als vor allem in der Praxis bedeutsame Strafbestimmungen des 8. Kapitels „Straftaten gegen die staatliche Ordnung“ sind Widerstand gegen staatliche Maßnahmen (§ 212), ungesetzlicher Grenzübertritt (§ 213; Republikflucht), Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit (§ 214), (Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland), Rowdytum (§ 215) und im Zusammenhang damit Zusammenrottung (§ 217) sowie ungesetzliche Verbindungsaufnahme (§ 219), Öffentliche ➝Herabwürdigung (§ 220) und Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch Asoziales Verhalten (§ 249). Im Abschnitt Straftaten gegen die Rechtspflege gibt es nur noch den Tatbestand der vorsätzlichen falschen Aussage (§ 230), da durch Wegfall des Eides der Meineid gegenstandslos geworden ist. Außerdem gibt es das mit Strafe ohne Freiheitsentzug oder mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedrohte Vergehen der falschen Versicherung zum Zwecke des Beweises (§ 231). Bei beiden Delikten kann von Strafe abgesehen werden, wenn der Täter die falsche Aussage so rechtzeitig berichtigt, daß schädliche Auswirkungen nicht eintreten oder er durch die wahrheitsgemäße Aussage sich oder einen nahen Angehörigen der Strafverfolgung ausgesetzt hätte. Die Nichtanzeige von Straftaten ist nach § 225 strafbar bei den meisten Verbrechen des 1. Kapitels, fast allen Staatsverbrechen, den vorsätzlichen Tötungsdelikten, Brandstiftung, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffen auf das Verkehrswesen, Waffenbesitz oder -vernichtung sowie ungesetzlichem Grenzübertritt im schweren Fall und Fahnenflucht. Wer von dem Vorhaben, der Vorbereitung oder der Ausführung dieser Delikte vor ihrer Beendigung glaubwürdig Kenntnis erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Strafe ohne Freiheitsentzug, im besonders schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bestraft. Die gleiche Strafe droht demjenigen, der Kenntnis von einem Waffenversteck erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt. Die Anzeige ist bei einer Dienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit, notfalls auch bei einem anderen staatlichen Organ zu erstatten. Die Anzeigepflicht besteht auch für Angehörige des Täters; nur bei Ehegatten, Geschwistern und Personen, die mit dem Täter in gerader Linie verwandt oder durch Adoption verbunden sind, kann von Bestrafung abgesehen werden (§ 226). VIII. Wirtschaftsstrafrecht Der das sozialistische Eigentum betreffende „Vertrauensmißbrauch“ (§ 165) ist in den Abschnitt Straftaten gegen die Volkswirtschaft aufgenommen worden. Zum Tatbestand gehört hier ein bedeutender wirtschaftlicher Schaden. Vertrauensmißbrauch wird im Normalfall mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder Geldstrafe, im schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bedroht. Vertrauensmißbrauch sowie Wirtschaftsschädigung (§§ 166, 167) und Schädigung des Tierbestandes (§ 168) liegen nicht vor, wenn der Täter im Rahmen eines gerechtfertigten Wirtschafts- oder Forschungs- und Entwicklungsrisikos gehandelt hat. Diese neue in das Wirtschaftsstrafrecht aufgenommene Bestimmung soll dem Staats- und Parteifunktionär die Furcht vor Strafe im Fall des Mißerfolges wirtschaftlicher Maßnahmen nehmen und demzufolge seine Entscheidungsbereitschaft stärken. Weitere Wirtschaftsstrafbestimmungen sind in anderen gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Wichtig vor allem für den innerdeutschen Reise- und Warenverkehr sind insbesondere die Strafbestimmungen des Zollgesetzes vom 28. 6. 1979 (GBl. I, [S. 1336]S. 147) sowie des Devisengesetzes vom 19. 12. 1973 (GBl. I, S. 574) (Zollwesen). IX. Militärstrafrecht Das letzte (9.) Kapitel enthält das Militärstrafrecht, dessen Bestimmungen an die Stelle des durch das Einführungsgesetz zum StGB außer Kraft gesetzten Militärstrafgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 25) getreten sind. Es gibt folgende Militärstraftaten: Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls, Meuterei, Feigheit vor dem Feind, Verletzung der Dienstvorschriften über den Wach-, Streifen- oder Tagesdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über die Grenzsicherung, Verletzung der Dienstvorschriften über den funktechnischen oder Bereitschaftsdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über den Flugbetrieb, Verletzung der Dienstvorschriften über den Dienst auf Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Mitteln, Verletzung der Meldepflicht, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte, Wachen, Streifen oder andere Militärpersonen, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung der Dienstaufsichtspflicht durch Vorgesetzte, Beleidigung Vorgesetzter oder Unterstellter, Verletzung des Beschwerderechts, Verrat militärischer Geheimnisse, Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft der Kampftechnik, Verlust der Kampftechnik, unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und Geräten, Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung, Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter, Anwendung verbotener Kampfmittel, Verletzung der Rechte der Kriegsgefangenen, Verletzung des Zeichens des Roten Kreuzes, Verletzung der Rechte der Parlamentäre. Beim Handeln auf Befehl ist zu beachten, daß nach § 258 Abs. 3 die Verweigerung oder Nichtausführung eines Befehls, dessen Ausführung gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder gegen Strafgesetze verstoßen würde, nicht strafbar ist. Fahnenflucht, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls und Meuterei, im Verteidigungszustand begangen, sowie Feigheit vor dem Feind, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte pp., Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung und Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter können in besonders schweren Fällen mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder mit Todesstrafe bestraft werden (§ 283 Abs. 2). Auch für eine Reihe anderer Militärstraftaten sind höhere Strafen für den Fall des Verteidigungszustandes vorgesehen. X. Anwendung der Strafgesetze In der sog. Strafpolitik geht man von der Auffassung aus, daß die Kriminalität ein Erbe der früheren Gesellschaft und ein Ausdruck alter Gewohnheiten und rückständiger Denk- und Lebensweise sei, die vom „Klassenfeind“ ständig neu belebt werde. Dabei wird weiterhin zwischen der Mehrzahl der Gesetzesverletzungen, die nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern beruhen, und den eine klassenfeindliche Gesinnung dokumentierenden Verbrechen unterschieden, wie die Definition der Straftaten in § 1 StGB und der neueingeführte Begriff der Verfehlungen sowie die erweiterten Befugnisse der Gesellschaftlichen Gerichte zeigen. Für die richtige Strafpolitik kommt es daher auf den zu treffenden differenzierten Einsatz der staatlichen Zwangsmaßnahmen gegenüber den gesellschaftsgefährlichen Verbrechen und der im StGB angebotenen verschiedenen Maßnahmen zur Erziehung und damit zur Entfaltung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger an, wobei der Schwerpunkt zwischen Zwang und Erziehung jeweils entsprechend den politischen Erfordernissen („Klassenkampfsituationen“) zu verlagern ist (Rechtswesen, V.). Horst Hildebrand Literaturangaben Roggemann, Herwig: Strafgesetzbuch und Strafprozeßordnung der DDR mit Nebengesetzen. 2. Aufl. Berlin (West): Berlin Verl. 1978. Rosenthal, Walter: Das neue politische Strafrecht der DDR. Frankfurt a. M.: Metzner 1968. Schuller, Wolfgang: Geschichte und Struktur des politischen Strafrechts der DDR bis 1968. Ebelsbach: Gremer 1980. Strafrecht der DDR: Kommentar zum StGB. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Strafrecht, allgem. Teil: Lehrbuch. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1976. <LI>Strafrecht, bes. Teil: Lehrbuch. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1332–1336 Strafensystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafregister

Strafrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1954 1969 1975 1979 I. Strafgesetzbuch Das materielle St. ist weitgehend im Strafgesetzbuch (StGB) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) zusammengefaßt, das mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an die Stelle des bis dahin noch gültigen Deutschen Strafgesetzbuches von 1871 und des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 643) getreten ist. In das StGB sind das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht und die wichtigsten Vorschriften des…

DDR A-Z 1985

Politische Ökonomie (1985) Siehe auch: Politische Ökonomie: 1969 1975 1979 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die PÖ. im weiteren Sinne ist die „Wissenschaft von den Bedingungen und Formen, unter denen die verschiedenen menschlichen Gesellschaften produziert und ausgetauscht und unter denen sich demgemäß jedesmal die Produkte verteilt haben“ (Marx/Engels Werke, Bd. 20, Berlin [Ost] 1962, S. 139). Sie untersucht also die Produktionsverhältnisse und wirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten aller ökonomischen Gesellschaftsformationen von der Urgemeinschaft bis zum Kommunismus (Gesellschaftsordnung). Im engeren Sinne ist die PÖ. die Wissenschaft von den ökonomischen Gesetzmäßigkeiten in einer bestimmten Gesellschaftsformation. I. Funktion und Stellung im Marxismus-Leninismus Die PÖ. als „wissenschaftliche Theorie der Arbeiterklasse“ wurde von Marx und Engels auf der [S. 1011]Grundlage der Kritik der klassischen bürgerlichen PÖ. entwickelt und von Lenin im historischen Entwicklungsprozeß ausgeformt und weiterentwickelt. Sie gilt heute in ihrer engen Verflechtung und Durchdringung mit dem Dialektischen und Historischen Materialismus und zusammen mit dem wissenschaftlichen Kommunismus als einer der drei Bestandteile des Marxismus-Leninismus. Sie versteht sich als historische wie als aktuelle Gesellschaftswissenschaft und untersucht die Produktionsverhältnisse in ihrer geschichtlichen Entwicklung und will die Entstehung, Entwicklung und Ablösung der gesellschaftlichen Produktionsformen durch neue, fortschrittlichere zeigen. Die innere Struktur und die Bewegungsgesetze einer Gesellschaftsformation erforschend, betrachtet sie den Zusammenhang von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen, von Produktionsweise und gesellschaftlichem Überbau sowie deren jeweilige Durchdringung und Wechselwirkung. Am Ende der Untersuchung werden allgemeine, für alle oder mehrere bzw. für bestimmte Gesellschaftsformationen geltende Gesetzmäßigkeiten formuliert, um aus ihnen dann Erfordernisse und Konsequenzen für das Handeln der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten zur Erfüllung ihrer historischen Aufgabe abzuleiten (Sozialstruktur). In diesem Sinne ist sie parteilich und trägt, da sie ihre Analysen vom Standpunkt der Arbeiterklasse aus formuliert, Klassencharakter. „Alle Wissenschaft wäre überflüssig, wenn die Erscheinungsform und das Wesen der Dinge unmittelbar zusammenfielen.“ (Marx/Engels Werke, Bd. 25, S. 825) Ausgehend von den äußeren Erscheinungsformen sucht die marxistische PÖ. das „Wesen“ der Verhältnisse und die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Beziehungen zu erkennen. Sie soll die reale Bewegung der inneren Widersprüchlichkeit gesellschaftlicher Prozesse abbilden. Die verwendeten polit-ökonomischen Kategorien haben die quantitativen und qualitativen Änderungen und den treibenden Grund der realen Bewegung zu erfassen; als theoretische Ausdrücke der historisch bestimmten Produktionsverhältnisse sind sie in ihrem Gehalt ebenfalls historische und damit vergängliche Produkte. Die marxistische PÖ. bedient sich dabei nahezu aller Gesellschaftswissenschaften als Hilfswissenschaften, besonders also spezieller Disziplinen der Ökonomie wie Industrieökonomik, Arbeitsökonomie, Agrarökonomie u.a. m., sowie aber auch der Mathematik und Kybernetik. II. Geschichte Die Geschichte der PÖ. ist von der bürgerlichen Geschichte des ökonomischen Denkens zu unterscheiden. Sie begann mit dem Zerfall der Urgemeinschaft und erlebte in der Sklavenhaltergesellschaft ihren ersten Aufschwung (Aristoteles). Die eigentliche Geschichte der PÖ. beginnt mit der systematischen Analyse des Kapitalismus. Sie vollzieht sich im marxistisch-leninistischen Selbstverständnis in Abhängigkeit von der Entwicklung der jeweiligen Produktionsweise, ist Ausdruck der materiellen Interessen bestimmter Gesellschaftsklassen und somit Bestandteil des ideologischen Klassenkampfes. Im Gegensatz zur bürgerlichen Geschichtsschreibung, die die Entwicklung der PÖ. als ständige Weiterentwicklung ökonomischer Theorien darstellt, behandelt die marxistische Theoriengeschichtsschreibung die Geschichte der PÖ. als Teil der materiellen und ideologischen Entwicklung der Gesellschaft. Der Aufschwung der Waren- und Geldwirtschaft, die Ausdehnung des Handels und später die Anfänge der kapitalistischen Industrieproduktion weckten das Interesse an der Untersuchung und Formulierung aller in der Volkswirtschaft wirkenden Gesetzmäßigkeiten. Als eigentlicher Beginn der Nationalökonomie gilt die klassische PÖ., die sich hauptsächlich in England zugleich mit der Entwicklung der kapitalistischen Produktion entfaltete und ihre wichtigsten Vertreter in Adam Smith und David Ricardo hatte. Ihre Theorien waren eng mit dem Kampf des industriellen Bürgertums gegen die feudalen Verhältnisse und die Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit verbunden. Da mit seinem politischen Sieg das Bürgertum an einer Stabilisierung der sozialen Verhältnisse interessiert war und sich einer allmählich erstarkenden Arbeiterbewegung gegenüber fand (Chartisten in England), die kapitalistischen Produktionsverhältnisse als „ewige Naturform gesellschaftlicher Produktion“ (Marx) ansah, wurde die bürgerliche PÖ. aus marxistischer Sicht zunehmend zur Rechtfertigungsideologie („Vulgärökonomie“). Auf der Grundlage des Forschungsstandes der klassischen PÖ., in der Tradition der bürgerlichen Philosophie, unter dem moralisch-politischen Anspruch utopischer Sozialisten in England und Frankreich und der sich entwickelnden Arbeiterbewegung schrieben Marx und Engels ihre Kritik der PÖ., die im „Kapital“ (1. Bd. 1867) ihre systematische Darstellung fand. Seit Marx und Engels entwickelte sich die PÖ. in zwei gesonderten Strömungen, der (marxistischen) PÖ. der Arbeiterbewegung und der bürgerlichen Ökonomie. Der Eintritt des Kapitalismus in die „monopolistisch-imperialistische“ Entwicklungsphase um die Jahrhundertwende brachte neue Erscheinungen hervor (Monopolbildung, Aufgabe der freien Konkurrenz, Konflikte der Kolonialpolitik, Strukturkrisen, Ansteigen der Reallöhne u.a. m.), die die innermarxistische Diskussion belebten: Eindringen revisionistischer Strömungen in die Arbeiterbewegung (Revisionismus), die die Marxsche These von der Verschärfung der inneren Widersprüche [S. 1012]des Kapitalismus in Frage stellte (Bernstein, David, Tugan-Baranowski); Diskussion über die Frage des Einflusses des Kapitalismus auf Rußland; Diskussion über Entwicklungstendenzen der Landwirtschaft im Kapitalismus. Ein zentrales Problem in der theoretischen Diskussion war die politische und wissenschaftliche Erklärung des Imperialismus (Hilferdings: „Finanzkapital“ 1910; R. Luxemburgs: „Die Akkumulation des Kapitals“ 1913; Lenins: „Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“ 1916). Vor allem die Schriften Lenins über den Imperialismus wurden in der Sicht der Marxisten-Leninisten zum Fundament einer neuen Strategie der Arbeiterbewegung, da nach Lenin die Ungleichmäßigkeit der Entwicklung der kapitalistischen Länder zur Instabilität führe und die Möglichkeit des revolutionären Umsturzes in nur einem Land geschaffen werde. Zugleich ziehe der Imperialismus den Aufschwung nationaler Befreiungsbewegungen in den Kolonien nach sich, die zum Bundesgenossen der internationalen Arbeiterbewegung würden. Die bürgerliche Theorie nahm eine andere Entwicklung. Sie spaltete sich in eine „subjektivistische“ und eine historische Richtung. Die Subjektivisten entwickelten zum einen die Lehre von der Verfügung der Güter nach ihrem Grenznutzen, den das einzelne Gut für den jeweiligen Konsumenten habe und der somit auf dem Markt den Wert bestimme (Wieser, Böhm-Bawerk), zum andern entwickelte sie die Theorie von der Grenzproduktivität der Produktionsfaktoren, nach der die Eigentümer verschiedener Produktionsfaktoren so viel erhalten, wie die von ihnen gestellten Faktoren zum Wert des Sozialprodukts beigetragen haben (J. B. Clark). Beide Theorien berücksichtigen nach marxistisch-leninistischer Sicht den geschichtlich-gesellschaftlichen Charakter der kapitalistischen Produktion nicht; sie dienten lediglich zur Rechtfertigung der kapitalistischen Distributionsverhältnisse. Die historische Schule entstand als Kritik der klassischen bürgerlichen Ökonomie und grenzte sich gegen die historisch-materialistische Theorie ab; sie bestritt die Existenz ökonomischer Gesetze überhaupt (Roscher) und beschränkte sich immer mehr auf die Wirtschaftsgeschichtsschreibung (Schmoller). Aus dieser Schule gingen die Werke von W. Sombart („Der moderne Kapitalismus“ 1902) und Max Weber („Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“ 1904/05) über die Entstehung und Entwicklung des Kapitalismus hervor. Sie gingen in Auseinandersetzung mit Marxschen Vorstellungen ebenfalls von der historischen Bedingtheit des Kapitalismus aus, fanden aber die Erklärung für die Entstehung und Entwicklung des Kapitalismus im „kapitalistischen Geist“ (Sombart) und in der calvinistisch geprägten protestantischen Ethik (Weber). Unter dem Einfluß von Marx stand auch J. A. Schumpeter, der den Ursprung der Dynamik der kapitalistischen Wirtschaft im Streben der Unternehmer nach technischem Fortschritt im Produktionsprozeß sah, diese Ursache aber im Unterschied zu Marx nicht als objektive Notwendigkeit des kapitalistischen Produktionsprozesses erklärte, sondern der schöpferischen und risikofreudigen Einstellung der Unternehmer zuschrieb. Die Errichtung des sowjetischen Staates als Ergebnis der Oktoberrevolution 1917 und die Entwicklung des Kapitalismus nach dem I. Weltkrieg schufen neue Bedingungen für die Weiterentwicklung der PÖ. Die entstehenden sozialistischen Produktionsverhältnisse verlangten nach einer PÖ. des Sozialismus, die allerdings ihre eigene „konkret-materielle Grundlage“ erst schaffen mußte. Da sich die Erfahrungen und die Gesetze des sozialistischen Wirtschaftens erst allmählich herausbildeten, kam es auch erst langsam zu theoretischen Schlußfolgerungen. Zentrale Probleme der Diskussion waren der sozialistische Umbau der Landwirtschaft, die Bedeutung des Ware-Geld-Verhältnisses und die Wirtschaftsrechnung im Sozialismus. Im Zuge der Vorbereitungen für den ersten Fünfjahrplan in der UdSSR (1928–1932) wurden die Grundlagen der Prinzipien der Wirtschaftsplanung herausgearbeitet. Das von Stalin in den 30er Jahren geschaffene System der wirtschaftlichen und politischen Leitung ließ kaum Untersuchungen über das Wirken objektiver ökonomischer Gesetze zu. Als Beleg dafür kann die 1952 veröffentlichte Arbeit Stalins „Ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR“ gelten. Sie eröffnete allerdings zugleich mit dem Hinweis auf das Wirken ökonomischer Gesetze sowie auf die Existenz von Widersprüchen zwischen den Produktionsverhältnissen und den Produktivkräften im Sozialismus den Weg zu wissenschaftlichen Analysen, wie die Belebung in der PÖ. des Sozialismus nach 1956 zeigt. Bei ihrer Ausarbeitung befaßte man sich zunächst vor allem mit Problemen der Herausbildung sozialistischer Eigentumsverhältnisse (Eigentum). Die Errichtung eines sozialistischen Wirtschaftssystems seit 1917 und vor allem eines ganzen Systems von Staaten mit sozialistischer Gesellschaftsordnung als Ergebnis des II. Weltkrieges schuf eine neue Lage für die Staaten mit kapitalistischer Wirtschaftsordnung und auch für die Entwicklung der bürgerlichen Ökonomie. Sie war nun nicht mehr das einzige System der Weltwirtschaft und zur Koexistenz mit einem rivalisierenden sozialistischen System und somit zu einer kritischen Analyse des eigenen Systems gezwungen, die über Rechtfertigungstheorie hinausgehen mußte. Unmittelbarer Anlaß waren die Weltwirtschaftskrise 1929–1933 und die darauf folgende Depression bis zum Ausbruch des II. Weltkrieges. In dieser Situation entwarf J. M. Keynes seine „Neue Ökonomie“. Ausgehend von der Feststellung, daß die reife kapitalistische Wirtschaft [S. 1013]nicht imstande ist, die gesamte vorhandene Arbeitskraft zu beschäftigen, forderte er die aktive Intervention des Staates, um private Investitionen anzuregen, eine Hebung des Beschäftigungsgrades zu erreichen und die Konsumtätigkeit durch gesellschaftliche Umverteilung der Einkommen zugunsten der unteren Schichten zu steigern. Gleichzeitig intensivierte sich auch die sozialistische Kritik an der kapitalistischen Gesellschaftsordnung sowohl aus der UdSSR (Eugen Varga) wie auch in kapitalistischen Ländern (Bauer, Sweezy, Dobb, Kalecki, Lange). Auch die bürgerliche Ökonomie selbst wandte sich nun im Zusammenhang mit Problemen der Planung der Wirtschaft, die sich konsequenterweise aus den Keynesschen Forderungen ergaben, nach dem II. Weltkrieg die relativ enge Analyse der Markterscheinungen verlassend, den grundlegenden Konzepten der klassischen bürgerlichen PÖ. zu und begann, die Prozesse der Akkumulation und Reproduktion zu untersuchen (Joan Robinson und P. Sraffa). Die marxistische Analyse des „Monopolkapitalismus“ wurde ebenfalls nach dem II. Weltkrieg fortgesetzt, wobei sie sich einerseits mit der vermeintlichen Unfähigkeit des Kapitalismus zur Industrialisierung schwach entwickelter Länder befaßte (Baran), andererseits die Wandlungen in der wirtschaftlichen und sozialen Struktur der kapitalistischen Länder untersuchte. Aus dem Versuch, eine systematische Theorie der grundlegenden ökonomischen Gesetze des Monopolkapitalismus zu formulieren, ist die Doktrin vom staatsmonopolistischen Kapitalismus (Imperialismus) entwickelt worden. III. Verhältnis zur klassischen bürgerlichen Politischen Ökonomie Die klassische bürgerliche PÖ. entstand in der Zeit von etwa 1650 bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts in den damals am weitesten industrialisierten Ländern England und Frankreich und hatte in A. Smith und D. Ricardo ihre bekanntesten Vertreter. Ihr historisches Verdienst war es, wesentliche Zusammenhänge der bürgerlichen Produktion aufgedeckt und somit dazu beigetragen zu haben, die entwickelten Produktivkräfte aus den Fesseln der feudalen Eigentums- oder Produktionsverhältnisse befreit zu haben. Von besonderer Bedeutung war die Entwicklung der Arbeitswerttheorie durch die klassische bürgerliche PÖ. — alles, was nicht Resultat menschlicher Arbeit ist, ist Natur und als solche nicht sozialer Reichtum —, wodurch sie den Mehrwert in Form von Profit, Zins und Grundrente als Abzug vom Produkt der Arbeit erklären konnte und damit faktisch die kapitalistische Ausbeutung aufdeckte. Allerdings fand sie — nach Marx — nicht den „Springpunkt, um den sich das Verständnis der Politischen Ökonomie dreht“ (Marx/Engels Werke, Bd. 23, Berlin [Ost], S. 56), und den er als erster nachgewiesen hat, nämlich den Doppelcharakter der Arbeit, konkret-nützlich und abstrakt-gesellschaftlich zu sein (Wert- und Mehrwerttheorie). Aus diesem Mangel würden sich auch letztlich alle anderen Unzulänglichkeiten bürgerlicher Theorie erklären. Die klassische PÖ. verwickelt sich nicht nur bei der Analyse in Widersprüche; ihre Entwicklung entspricht vielmehr der realen Entwicklung der in der kapitalistischen Produktionsweise enthaltenen gesellschaftlichen Gegensätze. Der tatsächlich vorhandene Antagonismus, der sich bei der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft notwendig einstellt, findet selbst Eingang in die ökonomische Theorie und tritt ihr nach marxistischer Auffassung als mehr oder minder utopischer, kritischer und revolutionärer Gegensatz entgegen. Der Mangel der Analyse der klassischen PÖ., die auf Aneignung fremder Arbeit gerichtete Produktion nicht als historisch spezifische Form der Produktion aufzufassen, wird jedoch am Ende der Entwicklung dieser Wissenschaft selbst aufgelöst. Daher brachten die Klassiker des Marxismus-Leninismus der klassischen bürgerlichen PÖ. große Wertschätzung entgegen und hoben sie positiv von der ihr folgenden „Vulgärökonomie“ ab. IV. Kritik der Politischen Ökonomie (Politische Ökonomie des Kapitalismus) Die Kritik der PÖ. ist die Bezeichnung für den Teil der marxistischen ökonomischen Theorie, der die kapitalistische Produktionsweise zum Untersuchungsgegenstand hat. Sie will die Bewegungsgesetze der kapitalistischen Produktionsweise in ihrer Widersprüchlichkeit aufzeigen, ihre historische Begrenztheit nachweisen und die Arbeiterklasse als die gesellschaftliche Kraft hervorheben, die berufen sei, die Ablösung des Kapitals zu vollziehen. 1844 formulierte Marx in der Auseinandersetzung mit der klassischen PÖ. die These, daß in der Bewegung des Privateigentums, eben in der Ökonomie, die revolutionäre Bewegung ihre empirische und theoretische Basis findet. Die bürgerliche Gesellschaft ist die entwickeltste und vielfältigste Organisation der Produktion, der eine komplizierte Struktur von ökonomisch-sozialen Verhältnissen zugrunde liegt, die man als eigenständige Sphäre für sich analysieren kann (Basis) und über die sich eine ebenso komplizierte Struktur anderer Gesellschaftsphären als Überbau erhebt. Von Anbeginn seines Schaffens kritisierte Marx die Art und Weise, in der die klassische PÖ. die Verhältnisse der kapitalistischen Reichtumsproduktion erfaßt: sie sei nicht in der Lage, die spezifische Gesellschaftlichkeit, die sich in Form von Lohn, Profit und Grundrente reflektiert, zu erfassen. Er wendet sich gegen das Verfahren der klassischen Theorie, die PÖ. auf reine Wirtschaftswissenschaft als Fachökonomie zu reduzieren. Demgegenüber beansprucht die Marxsche Kritik der [S. 1014]PÖ., den Vermittlungszusammenhang aller Gesellschaftssphären darstellen zu können. Damit formuliert Marx zugleich eine Kritik philosophischer Bewußtseinsformen: Ideologie als bestimmte theoretische Bewußtseinsform und als praktisches Verhalten der Individuen kann nach seiner Auffassung nicht auf Basis philosophischer Abstraktionen begriffen werden, sondern nur, indem die jeweils zugrundeliegende gesellschaftliche Lebenssphäre selbst betrachtet wird. Die Entwicklung wissenschaftlichen Wissens wird so als theoretischer Reflex verschiedener Entwicklungsstufen gesellschaftlicher Arbeit begriffen. Daher seien die deutsche idealistische Philosophie, die klassische PÖ. und der utopische Sozialismus eben nicht als theoretische Quellen des wissenschaftlichen Sozialismus zu verhandeln, sondern erweisen sich als theoretische Reflexe der mehr oder minder entwickelten bürgerlichen Form der Arbeit. Die Kritik der PÖ. bedürfe keines philosophischen Fundaments; sie habe ihr Fundament in der Priorität gesellschaftlicher Arbeit gegenüber allen anderen, abgeleiteten Lebenssphären der bürgerlichen Gesellschaft. Ohne eine klare Fassung der Grundstrukturen der bürgerlichen Gesellschaft ist eine kritische Darstellung aller Lebensbereiche nicht möglich. Die Ausarbeitung eines Leitfadens zur Analyse der kapitalistischen Produktionsweise ist im System der Kritik der PÖ., im „Kapital“, formuliert. Das dreibändige Hauptwerk von K. Marx, „Das Kapital“, ist als Kritik der bürgerlichen PÖ. konzipiert. Es will, vom inneren Zusammenhang der kapitalistischen Produktion ausgehend, über den Zirkulationsprozeß dem Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital bis an die Oberfläche der bürgerlichen Gesellschaft folgen, um zum einen das innere Band dieses Verhältnisses aufzudecken und um zum andern die Formen aufzuzeigen, in denen es an der Oberfläche erscheint. Es will zeigen, wie die ökonomischen Kategorien die dahinterstehenden gesellschaftlichen Beziehungen verschleiern und wie der Produktionsprozeß des Kapitals diese gesellschaftlichen Beziehungen der Abhängigkeit, der Ausbeutung, des Zwangs ständig produziert und reproduziert, zugleich aber auch, da er widersprüchlich und krisenhaft sei, die Bedingungen seiner Aufhebung schaffe. Mit der systematischen Darstellung der Struktur des bürgerlichen Gesamtproduktionsprozesses ist es mit Marx nach Auffassung seiner Anhänger möglich, sowohl die gesamte konkrete Gestalt der bürgerlichen Gesellschaft eines Landes zu begreifen, als auch die revolutionäre Politik der Arbeiterorganisationen genau zu bestimmen. Auf der Grundlage des Marxschen Gesetzes von der Konzentration und Zentralisation des Kapitals konstatierte Lenin das Umschlagen der Konkurrenz in das Monopol. Der Monopolkapitalismus ist nach Lenin vor allem gekennzeichnet durch die Verschränkung von Banken und industriellem Kapital zum Finanzkapital und soll das letzte und höchste Stadium des Kapitalismus vor dem Übergang in den Kommunismus sein. Als seine letzte, heute erreichte Stufe gilt der staatsmonopolistische Kapitalismus (Stamokap) (ein Begriff, den Lenin schon 1917 verwendet, der dann aus der marxistischen Diskussion verschwindet und erst wieder seit 1955 gebraucht wird). Er ist dadurch gekennzeichnet, daß der Staat die Verwertungsbedingungen des Kapitals und den gesamten Reproduktionsprozeß der Gesellschaft sichern muß. Eine unter Marxisten allgemein akzeptierte Theorie des staatsmonopolistischen Kapitalismus (SMK) konnte bisher nicht entwickelt werden. Die Entstehung einer theoretischen Diskussion um den SMK ist Reflex einer Phase lang dauernder Prosperität in den Ländern des kapitalistischen Weltmarktes, einer Phase, während der die Phänomene der zyklischen Bewegung bei genauer Betrachtung zwar erkennbar bleiben, im Vergleich zu den überdurchschnittlichen Wachstumsraten jedoch in den Hintergrund treten. V. Politische Ökonomie des Sozialismus A. Grundlagen Unter PÖ. des Sozialismus wird die Wissenschaft von den ökonomischen Gesetzen und der Planung, rationellen Organisation und Leitung der Produktion und des Austausches in der auf dem sozialistischen Eigentum an Produktionsmitteln und der politischen Herrschaft der Arbeiterklasse beruhenden sozialistischen Gesellschaft verstanden. Sie befaßt sich mit der Entstehung und Entwicklung der sozialistischen Produktionsweise und gilt als theoretische Grundlage, auf der die gesellschaftliche Reproduktion planmäßig, rationell und effektiv durchgeführt werden soll. Zu diesem Zweck erforscht sie die Wirkungsweise der „objektiven ökonomischen Gesetze“ der sozialistischen Produktionsweise und die Grundformen der gesellschaftlichen Organisation der Produktion und der erweiterten sozialistischen Reproduktion sowie die gesellschaftlichen und persönlichen Interessen der sozialistischen Produzenten. Gegenwärtig wird davon ausgegangen, daß alle im Sozialismus wirkenden unterschiedlichen und sich gegenseitig beeinflussenden ökonomischen Gesetze sich in einem in sich geschlossenen, sehr komplizierten System bewegen. Diese Gesetze werden nach unterschiedlichen Merkmalen klassifiziert; es werden im wesentlichen 3 Gruppen unterschieden: 1. spezifisch ökonomische Gesetze der sozialistischen/kommunistischen Gesellschaftsformation; 2. allgemeine ökonomische Gesetze, die während der gesamten Geschichte menschlicher Gesellschaft wirken; 3. besondere ökonomische Gesetze, die in mehreren, aber nicht allen Gesellschaftsformationen wirken. In diesem System der ökonomischen Gesetze, wird [S. 1015]dem „ökonomischen Grundgesetz des Sozialismus“ die entscheidende Bedeutung eingeräumt; diesem sind das „Gesetz der planmäßigen proportionalen Entwicklung“ und das „Gesetz der Ökonomie der Zeit“ nachgeordnet. Das Hintansetzen des „Gesetzes der Ökonomie der Zeit“ verwundert: denn dem Anspruch nach soll in der sozialistischen Gesellschaft die Entgegensetzung von gesellschaftlicher Arbeit und Tätigkeit im Nicht-Arbeitsbereich verschwinden. Schließlich gelten die Schaffung von frei verfügbarer Zeit und die Entwicklung von Bedürfnissen des gesellschaftlichen Subjekts als die entscheidenden Maßstäbe für die Produktion im Sozialismus. Eine sozialistische Produktionsweise müßte daher so ausgestaltet sein, daß in ihr so viel an gesellschaftlich disponibler Arbeitszeit gewonnen werden könnte, daß trotz größeren Vermittlungsaufwandes für den gesellschaftlichen Charakter der Produktion (z.B. Planung), die Arbeitszeit weiter gesenkt werden kann. Im Zentrum der Arbeitsverausgabung einer sozialistischen Gesellschaft müßte also die Ökonomie der Zeit stehen. Als ökonomische Theorie hat die PÖ. des Sozialismus die Wechselbeziehungen zwischen Produktivkräften, Produktionsverhältnissen und politisch-ideologischem Überbau zu erforschen (z.B. Rückwirkung der staatlichen Wirtschaftspolitik auf die Dynamik der Produktivkräfte). Ob es ein spezifisches Verhältnis von ökonomischer Basis und ideologisch-politischem Überbau in einer sozialistischen Gesellschaft im Unterschied zum Kapitalismus gibt und wie diese Spezifik ausgestaltet ist, ist ständiges Thema aller gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen in der DDR. Die These von der relativen Selbständigkeit des Überbaus, wonach dieser also kein bloßer Reflex der ökonomischen Basis, sondern ihr organisch notwendiger Bestandteil ist, wird weithin akzeptiert. Während im Kapitalismus die Gesetze ökonomischer Reproduktion über die Konkurrenz vermittelt sind, wird diese Funktion im Sozialismus z. B. durch die zentrale Wirtschaftsplanung vom politischen Überbau (Partei/Staat) übernommen. Strittig ist in diesen Diskussionen jedoch die Frage, ob ökonomische Gesetze nur über bewußt gesetzte Verhaltensvorgaben (Plan/Recht) wirksam werden oder auch über die Erfahrungen der Menschen und über die auf dieser Grundlage sich bildenden Verhaltensmaximen. Würde dieses zugestanden, wäre damit eingeräumt, daß ökonomische Gesetze ihren Ausdruck sowohl in staatlicher Rechtsdurchsetzung als auch in der Reaktion der Werktätigen auf ihre gewandelten Arbeits- und Lebensverhältnisse finden können. Derartige Reaktionen könnten durchaus auch Forderungen nach Korrektur unwirksamer ökonomischer Regelungen bis hin zu Rechtsverletzungen umfassen; also nicht nur den Nachvollzug politischer Entscheidungen, sondern durch positive inhaltliche Bestimmung durch die Produzenten selbst. Damit ist der Sache nach formuliert, daß im Sozialismus sich die Bedürfnisse und Interessen der Bevölkerung über die Lösung von Widersprüchen im politischen Überbau verwirklichen. B. Rolle der Politischen Ökonomie im Sozialismus Nach der Oktoberrevolution 1917 wurde einer PÖ. des Sozialismus die Existenzberechtigung überhaupt bestritten, die Möglichkeit einer ökonomischen Wissenschaft im Sozialismus verneint (Bucharin). Die sozialistische Revolution sollte das Ende der PÖ. als Wissenschaft bedeuten (R. Luxemburg), da im Sozialismus nur noch technische und praxisbedingte Probleme auftauchen würden, die durch planmäßige Gestaltung der Produktion zu lösen seien. Doch da — so wurde dem entgegengehalten — die Ablösung des Kapitalismus nicht gleichbedeutend sei mit der Beseitigung aller Widersprüche und solange noch Entscheidungen über verschiedene Ziele und Mittel (Ressourcen, Programme) zu fällen seien, könnten politische Komponenten nicht ausgeschlossen werden. So bedürfe der Sozialismus einer eigenen PÖ., welche die Bewegungsgesetze der Gesellschaft erfaßt, ihre „Widersprüche“ aufdeckt und ein Konzept der Überwindung dieser Widersprüche formuliert. Die PÖ. des Sozialismus stand damit vor einem Dilemma: Sie konnte sich nicht, ähnlich wie die klassische bürgerliche PÖ., allmählich entwickeln, sondern sollte vom Zeitpunkt der Gründung der UdSSR parallel zur Schaffung ihrer materiellen Grundlagen zugleich bereits erste wissenschaftliche Ergebnisse vorweisen; sie war damit zunächst eine Wissenschaft ohne Geschichte; es fehlte an entfalteten Analysen des Funktionsmechanismus und an systematisierbaren Erkenntnissen. Auch die Äußerungen von Marx und Engels zu Funktionsprinzipien einer sozialistischen Wirtschaft waren zurückhaltend, weil sie sich über den Mangel an Prämissen für eine wissenschaftliche Begründung konkreter, historischer Entwicklungsformen klar waren. Daher sind diese Äußerungen immer allgemeiner Natur und unter zweierlei Umständen entstanden: 1. im Zusammenhang mit der Analyse der Bewegungsgesetze des Kapitalismus und mit dem Zweck, dessen historischen Charakter hervorzuheben; 2. im Zusammenhang mit den praktischen Bedürfnissen des ideologischen Klassenkampfes, vor allem um ihrer Meinung nach falschen Programmthesen entgegenzutreten (Kritik des Gothaer Programms und III. Teil des Anti-Dühring). Dennoch lassen sich — mit aller Vorsicht — aus ihren Formulierungen der allgemeine Rahmen der Funktionsprinzipien der sozialistischen Wirtschaft herauslesen und die wichtigsten Merkmale benennen: direkte, ex ante Regulierung der gesellschaftlichen Arbeitsteilung; direkte Bestimmung der individuell aufgewendeten lebendigen und vergegenständlich[S. 1016]ten Arbeit; notwendige Bilanzierung des Reproduktionsprozesses in stofflichen Größen; Verteilung des erzeugten Sozialproduktes unter dem Gesichtspunkt der Befriedigung der allgemeinen Bedürfnisse, wobei der Arbeitsaufwand das Kriterium für die Zuteilung des individuellen Konsumfonds ergibt; Konzentration des Akkumulationsfonds und der Entscheidung der Verwendung in den Händen der ganzen Gesellschaft. Die Anwendung der Naturalrechnung in stofflichen Einheiten galt von Beginn an als einzig adäquate Form der Verteilung im Sozialismus, und die Bemühungen der Theoretiker liefen durchweg darauf hinaus, zu begründen, warum es noch nicht möglich sei, das System der Naturalverteilungswirtschaft zu verwirklichen. Nach der Oktoberrevolution hatte Lenin sich für die Notwendigkeit und für die Erhaltung der Ware-Geld-Beziehungen in der ersten Periode der Machtübernahme ausgesprochen. Doch der Ausbruch des Bürgerkrieges und die Einführung des Kriegskommunismus vereitelten die Verwirklichung der Reform der Geldzirkulation. Die Periode des Kriegskommunismus (1919–1921) begann mit der Einführung der entschädigungslosen Ablieferungspflicht von Getreide- und Futtermitteln an den Staat. Sie stellte der PÖ. die Aufgabe, eine Methode der volkswirtschaftlichen Erfassung für die Ökonomik der geldlosen sozialistischen Wirtschaft auszuarbeiten. Obgleich Lenin erkannte, daß der Kriegskommunismus keine normale Entwicklungsetappe war, sah er in ihm die Möglichkeit zu einem direkten Übergang zum Naturalverteilungssystem. Die reale geschichtliche Entwicklung hat die Unhaltbarkeit des Vorgehens gezeigt, man mußte zu Ware-Geld-Formen zurückkehren (Geldtheorie und Geldpolitik). Die Neue Ökonomische Politik (seit März 1921) stellte eine Konzeption dar, in der die Ware-Geld-Beziehungen durch den sozialistischen Staat in der Übergangsperiode genutzt werden sollten. Sie beruhte auf der Einsicht, daß die Ware-Geld-Formen sich nicht auf die Beziehungen zwischen Stadt und Land beschränken dürfen, sondern auch auf den staatlichen Sektor ausgedehnt werden müssen, um die Rentabilität zum Kriterium des Nutzeffekts der staatlichen Industrie zu machen. Dies verlieh dieser zwar größere Selbständigkeit, bedeutete aber nicht eine Ablehnung des zentralen Planes, insbesondere dann nicht, wenn die grundsätzlichen Entscheidungen bei den staatlichen Organen lagen und die Möglichkeit fortbestand, in die Tätigkeit der Betriebe in gesamtgesellschaftlich begründeten Fällen einzugreifen. Auf die Formel gebracht, hieß das, „daß die Neue Ökonomische Politik den einheitlichen staatlichen Wirtschaftsplan nicht ändert und seinen Rahmen nicht überschreitet, sondern die Art und Weise ändert, wie seine Verwirklichung in Angriff genommen werden muß“ (Lenin Werke, 4. Aufl., dt., Bd. 35, S. 510). Auch die weitere Diskussion der 20er Jahre in der UdSSR ergab, daß die sozialistische Wirtschaft in allen ihren Bestandteilen eine zentralgeleitete Wirtschaft ist, daß der Marktmechanismus im sozialistischen System ein widersprüchliches Moment darstellt, das man zwar eine Zeitlang wegen der Existenz unterschiedlicher Eigentumsformen und nichtsozialistischer Sektoren und zur Ankurbelung der Industrialisierung tolerieren müsse, aber auch so rasch wie möglich überwinden sollte. Mit dem Übergang zur Neuen Ökonomischen Politik ist ein Wandel der Einstellung der sozialistischen Nationalökonomen zu verzeichnen: Man mußte aus der Wiederherstellung der Ware-Geld-Wirtschaft die Konsequenzen, die sich für das Funktionieren des sozialistischen Sektors ergaben, theoretisch aufarbeiten. Die Auffassung, daß Ware-Geld-Formen dem Plan widersprechen, wurde relativiert, man erblickte mehr und mehr im Markt einen zum Plan gehörenden Mechanismus. Das bedeutete, das Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung auszubauen (Erzielung maximalen Ausstoßes bei minimalen Kosten) und dem Wertgesetz unter Einschränkungen wieder Wirkung zukommen zu lassen. Die Bedenken gegen den Markt, die sich vor allem zur Zeit des ersten Fünfjahrplanes 1928–1932 nochmals lautstark artikulierten, hatten ihre Ursache in den Erfahrungen der ersten Jahre der Neuen Ökonomischen Politik: Es hatte sich ein enger Zusammenhang zwischen dem Markt und dem sich entwickelnden privaten, also auch kapitalistischen Sektor herausgebildet, welcher sich einerseits besser als die vergesellschafteten Betriebe an die Marktsituation anzupassen vermocht hatte, andererseits der Planungstätigkeit des Staates und der sozialistischen Entwicklung ständig entgegenwirkte. In der UdSSR hat es ausgiebige und kontroverse Debatten über die Interpretation der Marxschen PÖ. gegeben (z. B. Rubin/Bessonow 1927–1929); dabei waren sich die Kontrahenten durchaus der schwerwiegenden politischen Konsequenzen für die Taktik der kommunistischen Partei bewußt. Die z. T. unverhüllte Gegensätzlichkeit der Standpunkte hatte ihren objektiven Grund in der Entwicklungsstufe der neuen Formen der gesellschaftlichen Arbeit, die durch die tradierten Vermittlungsformen der gesellschaftlichen Arbeit auf der einen Seite und durch die beginnende Emanzipation des gesellschaftlichen Produktionsprozesses von den Beschränkungen der bürgerlichen Gesellschaft auf der anderen gekennzeichnet war. Der Versuch, diesen Widerspruch theoretisch zu lösen, endete in einer dogmatischen Verteidigung der Marxschen Theorie und in der zeitweiligen Preisgabe ihres kritischen Gehaltes. [S. 1017]<C. Die besonderen Aufgaben der Politischen Ökonomie im Sozialismus> 1. Allgemeine Probleme Mit der Entwicklung der PÖ. des Sozialismus eng verbunden, entstanden neue Wirtschaftswissenschaften, wie die Industrieökonomik, Agrarökonomie, Arbeitsökonomie u.a.m. Diese „konkreten Ökonomien“ und die Einbeziehung von Mathematik und Kybernetik sollen eine wirkungsvollere perspektivische Planung und Leitung der sozialistischen Wirtschaft ermöglichen. Umstritten sind Abgrenzung und Zuordnung der ökonomischen Spezialdisziplinen zur PÖ. In der darüber geführten Diskussion gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen, bis zu dem Vorschlag, ein „System des optimalen Funktionierens der Ökonomie“ (SOFÖ) an die Stelle der traditionellen PÖ. zu setzen. Als Begründung für diesen Vorschlag wird gesagt, daß es falsch sei, die konkreten ökonomischen Wissenschaften nur als angewandte PÖ., nur als Konkretisierung einer Fundamentalwissenschaft zu betrachten. Hinter diesem Argument steckt jedoch im Kern die Überzeugung, daß die politische Umwälzung zum Sozialismus/Kommunismus eigentlich vollzogen sei und es jetzt nur noch darum gehe, mit Hilfe von Fachökonomien die Volkswirtschaft zu optimieren. Das Festhalten an der PÖ. als Leitwissenschaft drückt dagegen das Bewußtsein aus, daß Ökonomie es immer auch mit sozialen und politischen und kulturellen Beziehungen zu tun hat. Nach offizieller Auffassung gliedert sich das System der ökonomischen Wissenschaften wie folgt: 1. PÖ. als theoretische und methodologische Grundlage des gesamten Systems ökonomischer Disziplinen; 2. allgemeine ökonomische Disziplinen (Geschichte der Ökonomie, Volkswirtschaftsplanung usw.); 3. Querschnittswissenschaften (Geldzirkulation, Kredit usw.); 4. Zweigdisziplinen (Industrieökonomie, Bildungsökonomie usw.). Die theoretischen Auseinandersetzungen über den Funktionsmechanismus der sozialistischen Wirtschaft kreisten von Anfang an um den Problemkreis: Plan und Markt, Zentralisierung und Dezentralisierung der ökonomischen Entscheidungen, was nicht hieß, Plan und Markt, Zentralisierung und Dezentralisierung seien als sich gegenseitig ausschließende Alternative zu begreifen, sondern es ging um die Art der Verbindung von Plan und Markt, um die optimale Abgrenzung der Bereiche zentralisierter und dezentralisierter Entscheidungen. Nationale Wirtschaftsprogrammierung verlangt nach dem doppelten Prozeß der Planung der gesellschaftlichen Nachfrage und der Planung des gesellschaftlichen Angebots; beides zusammengenommen würde neue Formen der Willensbildung auf allen Ebenen voraussetzen. Es müßte eine breite Diskussion über die Rangfolge der Bedürfnisse und über die daraus erwachsenden Prioritäten stattfinden. Die Beteiligung an diesen Diskussionen und an den Entscheidungen auf den verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen wäre ein schrittweiser Prozeß der Entwicklung gesellschaftlich vermittelter Bedürfnisstrukturen und der rationellen Verteilung der gesellschaftlichen Arbeit auf die verschiedenen Arbeitszweige. Ein solches Verfahren würde es erlauben, daß die Klassen und Schichten sich konstruktiv am Aufbau des Sozialismus beteiligen. Die zu fällenden wirtschaftlichen Entscheidungen in einer sozialistischen Gesellschaft werden in 3 Gruppen geteilt: 1. die grundlegenden makro-ökonomischen Entscheidungen mit dem Charakter von direkten Entscheidungen auf zentraler Ebene; 2. Entscheidungen über die Struktur des individuellen Konsums bei gegebenem Einkommen sowie über Berufswahl und Arbeitsplatz; 3. die laufenden Wirtschaftsentscheidungen (Umfang und Struktur der Produktion in Betrieben und Branchen, Volumen und Struktur der Aufwendungen, Absatzstrategie, Rohstoffversorgung, kleinere Investitionen, konkrete Form der Entlohnung usw.), wobei für die Problemstellung Plan und/oder Markt die dritte Gruppe von Entscheidungen bedeutsam ist. 2. Rolle des Wertgesetzes in der Politischen Ökonomie des Sozialismus Die PÖ. des Sozialismus konnte die o.g. Problemstellung nur lösen, wenn sie sich über das Wirken des Wertgesetzes im Sozialismus klar wurde. Das Wirken des Wertgesetzes bedeutet, daß die Wertrelationen die Preisrelationen bestimmen, nicht in dem Sinne, daß sie sich in jedem Fall decken, sondern daß eine kontinuierliche Rückführung der Preisrelationen auf die Wertrelationen stattfindet. Dabei mußte zugleich beachtet werden, daß die Existenz von Ware-Geld-Formen nicht zugleich der Beweis ist für das Wirken des Wertgesetzes; denn überall dort, wo ein Disponent über hochgradig konzentrierte Vorräte einen wirksamen Einfluß auf die Gesamtstruktur der ökonomischen Größe hat, ist das Auftreten der Ware-Geld-Formen nicht mehr identisch mit dem Wirken des Wertgesetzes: Auf der Basis gesellschaftlichen Eigentums findet Kontrolle über den Großteil der wirtschaftlichen Ressourcen statt und bei Planung der Proportionen der gesellschaftlichen Produktion und der Preise kann in der Theorie das Abweichen der Preisrelationen von den Wertrelationen nur als Ergebnis einer bewußten Politik verstanden werden. Die Schwierigkeit besteht darin, die These vom Wirken des Wertgesetzes mit der These in Einklang zu bringen, nach der die Proportionen der sozialistischen Produktion sich nach anderen ökonomischen Gesetzen (ökonomisches Grundgesetz des Sozialismus und das Gesetz der geplanten proportionalen Entwicklung) herausbilden. Das Wirken des Wertgesetzes ist nicht loszulösen von der Regulierung der Produktionspropor[S. 1018]tionen, die das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage bei Annäherung von Preis- und Wertrelationen herstellen sollen. Es ist kein absoluter, allgemeiner Regulator der Produktions- und Tauschproportionen mehr; es behält aber seine regulierende Rolle in den von den zentralen Entscheidungen gezogenen Grenzen. In diesem Fall kommt es sogar um so direkter zur Anwendung, je näher die Produktions- und Tauschproportionen dem Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage kommen. Das heißt, daß das Wertgesetz im Sozialismus begrenzt wirksam ist. Heute wird in den sozialistischen Ländern ohne Wenn und Aber von der Existenz von Ware-Geld-Beziehungen ausgegangen, die allerdings gegenüber den Bedingungen des Kapitalismus als mit einem prinzipiell neuen, sozialistischen Inhalt bekleidet angesehen werden. Daraus wird gefolgert, daß die Ware-Geld-Beziehungen im Sozialismus nicht einzuschränken, sondern durch die Anwendung Wirtschaftlicher Rechnungsführung — also durch Kategorien wie Preis, Gewinn, Kredit usw. — auszunutzen seien. Wachstumsdefizite und Probleme bei der Planerfüllung werden folgerichtig nicht der Fortexistenz, sondern der unzulänglichen Ausnutzung der Ware-Geld-Beziehungen zugeschrieben. 3. Zentralisation/Dezentralisation; Plan/Markt Wie für die Wirtschaftspolitik eine optimale Verbindung von Plan und Markt zu erreichen ist, hängt davon ab, welche theoretische Einschätzung Zentralisierung und Dezentralisierung durch die PÖ. des Sozialismus erfahren, welche historischen Erfahrungen berücksichtigt werden und auf welchem Entwicklungsstand sich die jeweiligen Volkswirtschaften befinden. Als negative Merkmale des zentralisierten Systems gelten: mangelnde Elastizität der Produktion, exzessive Kosten bei der Realisierung der Planziele sowie falsche Aufgliederung des Produktionsprogramms, mangelhafte Ausschöpfung des vorhandenen Produktionsapparates, ungleichmäßige Entwicklung der Branchen, geringe Entfaltung der ökonomischen Hebel, wodurch die Verbindung von individuellen und gesellschaftlichen Interessen geschwächt ist, Bürokratismus und Schwerfälligkeit des Staats- und Wirtschaftsapparates. Die Vorteile der Zentralisierung werden vor allem in ihrer Leistungsfähigkeit für die Aufbau- und Industrialisierungsphase gesehen, in der es für notwendig erachtet wird, durch rücksichtslose Beschleunigung des Wachstumstempos und durch den Zwang zu raschen und einschneidenden Veränderungen in der ökonomischen Struktur einen hohen Konzentrationsgrad der Investitionsmittel zu sichern, die Wirtschaft dynamisch zu entwickeln, was in einer komplexen Wirtschaft faktisch nicht ohne Disproportionalitäten realisierbar ist. Zur Rechtfertigung des Marktmechanismus in den Grenzen der vom Plan festgesetzten Bedingungen wird die Elastizität der Anpassung der Angebots- an die Nachfragestruktur angesehen; die angestrebte Maximierung des Gewinns löse eine stetige Tendenz zur Senkung der Produktionskosten aus, die Gleichmäßigkeit im Prozeß der erweiterten Reproduktion werde gefördert, ein höheres Maß von Autonomie für die unteren Stufen führe zur Entlastung der zentralen Ebene und gebe ihr Spielraum für die langfristige Planerstellung; als gesellschaftlicher Aspekt ergebe sich die Heranführung breiter Massen an Probleme der Wirtschaftstätigkeit, die Verbindung der Individual- und Gruppeninteressen mit den Interessen der gesamten Volkswirtschaft, was bedeute, zugleich die Grundvoraussetzungen für die Überwindung von Entfremdung zu schaffen. Als Einwände gegen die Dezentralisierung wurden genannt: Der Marktmechanismus erlaube keine präzise Bestimmung der Entwicklungsproportionen; die Lenkung der Produktion mit Hilfe des Marktmechanismus sei uneffektiv, da der Markt eine Regulierung ex post sei und nur die Regulierung ex ante Gleichgewichtsstörungen vermeiden könne, der Marktmechanismus fordere eine größere Elastizität der Preisstruktur, die die Betriebe zur Gewinnmaximierung verleiten könne. 4. Reformversuche Mitte der 60er Jahre gingen fast alle sozialistischen Länder dazu über, entscheidende Reformen ihrer Wirtschaftssysteme vorzunehmen, die sowohl zeitlich als auch in ihrer grundsätzlichen Orientierung weitgehende Parallelitäten aufwiesen. Diese Orientierung kann als Übergang von einem überzentralisierten System zu einer Planwirtschaft mit Elementen eines Marktmechanismus verstanden werden (Wirtschaft). Die Reformen sollten für die Anpassung der Angebots- an die Nachfragestruktur und für die Reduktionen der Aufwendungen und zur Stimulierung von Innovationen im Produktionsbereich günstigere Bedingungen schaffen. Die Notwendigkeit der Reformen wie auch ihre langsame Verwirklichung werden als Ausdruck des bewußten Übergangs von der extensiven zur intensiven Entwicklungsphase erklärt. Dieser Übergang wurde durch eine Verlangsamung der Entwicklungsdynamik und durch eine geringe Effizienz der Aufwendungen, die sich in der Nichterfüllung der Planziele und damit als mangelnde Bedürfnisbefriedigung manifestierte, hervorgerufen. Da die sozialistische Volkswirtschaft erklärtermaßen die möglichst umfassende Befriedigung der gesamtgesellschaftlichen Bedürfnisse zum Zweck hat, müssen die Formen der Planwirtschaft diesem Ziel untergeordnet werden. Um die Zentrale dabei nicht zu überfordern, sei es wichtig, Elemente der Selbstregulierung einzubauen. Als allgemeine Aussage über eine solche Planwirt[S. 1019]schaft kann der objektive Widerspruch zwischen der Notwendigkeit einer Gesamtkonzeption auf nationaler Ebene und der Notwendigkeit von Einzelinitiativen auf den verschiedenen Stufen der Produktion formuliert werden. Dieser Widerspruch zwischen vertikaler und horizontaler Struktur des Planes und seinen hierarchischen Abstufungen soll auf der Basis eines entwickelten Demokratischen Zentralismus durch Einführung von zwei Prinzipien gelöst werden, wobei eingeräumt wird, daß sie ein hochentwickeltes ökonomisches Niveau zur Voraussetzung haben: 1. auszugehen sei von den erkannten ökonomischen Bedürfnissen bei Produktion und Dienstleistung, um darauf aufbauend die Pläne zu erstellen. Dies scheint eine Umkehrung des Zwecks von Produktion und Konsumtion zu sein. 2. Es handele sich darum, eine Koordination für Leitung und Planung von wirtschaftlich umfassenden Programmen zu institutionalisieren, die sowohl für die Branchen der Volkswirtschaft als auch für die territorialen Verwaltungseinheiten gilt. Es wird darauf verwiesen, daß die eingeleiteten Reformen nicht nur ökonomische Aspekte, sondern auch weittragende soziale und politische Bedeutung haben; sie seien daher in den Gesamtzusammenhang der Gesellschaftspolitik einzuordnen. Die in der DDR ab 1963 erfolgten organisatorischen Umgestaltungen der ökonomischen und politischen Strukturen (NÖS/ÖSS) waren in der Folge begleitet von Diskussionen um die Qualitätsmerkmale sozialistischer Gesellschaften (z.B.: Beginn der Diskussion um Sozialpolitik und um eine Sozialistische ➝Persönlichkeitstheorie). Sie leiteten erst Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre zu einer neuen politischen Programmatik über: die Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Sie waren Ausdruck eines Bewußtseins von dem erreichten Entwicklungsstand, nach dem die unmittelbaren Lebensfragen — siehe das spätere Wohnungsbauprogramm — eben noch nicht gelöst sind. Im Rückblick ist festzuhalten, daß die organisatorischen Umgestaltungen und die inhaltlich-programmatischen Schwerpunktsetzungen zu einer Erhöhung der Leistungsfähigkeit und zu einer Stabilisierung der DDR-Ökonomie geführt haben. Die damit verbundene Verbesserung des Lebensstandards hat in der Bevölkerung eine positive Resonanz gefunden. Nicht erreicht wurde jedoch eine breite Mobilisierung für bzw. ein allgemein akzeptierter Konsens über die weitere sozialistische Gestaltung der eigenen Entwicklung; dazu fehlte es weiterhin an einer, effektive Mitwirkung ermöglichenden, Öffnung des politischen Systems als Voraussetzung für einen von der Gesellschaft ausgehenden Einfluß auf Inhalt und Durchführung der zentralen und betrieblichen Pläne. Statt dessen wurde das Gewicht der zentralen Planung verstärkt und damit die Aufgabenfülle der staatlichen Organe vermehrt. 5. Leitung und Planung. Rolle des Staates Kernpunkt einer seit mehreren Jahren kontrovers geführten Auseinandersetzung ist die Bestimmung der gesellschaftlichen Form, in der im „entwickelten Sozialismus“ die gesamtgesellschaftliche Leitung und Planung der Produktion organisiert werden soll. Ausgegangen wird von der Tatsache, daß die wirtschaftspolitische und damit die wirtschaftlich-organisatorische Tätigkeit des Staates ständig an Bedeutung und im Umfang zunimmt. In der sich daran entzündenden Diskussion gibt es im wesentlichen zwei Positionen: Die Vertreter der einen meinen, daß dies als gesetzmäßiges Ergebnis der zunehmenden Aktivität des politischen Überbaus zu werten sei und deshalb seinen Ausdruck auch im Anwachsen der organisatorischen und lenkenden Rolle der Partei als Führungskern der politischen Organisation finden muß. Die anderen sehen in der Verstärkung der ökonomischen Rolle des Staates das Ergebnis eines Prozesses der Objektivierung seiner wirtschaftlich-organisatorischen Funktion, seine Umwandlung in einen Teil der ökonomischen Basis, in ein Element der Produktionsverhältnisse. Der gemeinsame Bezugspunkt beider Positionen ist, daß sich die materiellen Verhältnisse — die Basis — ohne das Bewußtsein der Menschen „zu durchlaufen“ herausbilden, was auch im Sozialismus unverändert fortgelte. Zwar würden die Menschen nun bewußt und planmäßig auch die materiellen Grundlagen schaffen, aber der objektive Charakter der Basisverhältnisse bleibe bestehen. Daraus wird nun einerseits geschlossen, daß die staatliche Leitung zu den Produktionsverhältnissen gehöre, denn die Leitungsbeziehungen seien notwendige, vom Willen der Menschen unabhängige Beziehungen; die andere Seite hält daran fest, daß diese Leitungsbeziehungen, da sie erst von der Wissenschaft entdeckt werden müßten, das Bewußtsein durchlaufen und deshalb dem Überbau angehören. Die Konsequenzen der beiden Auffassungen werden beim Aufwerfen der Frage nach dem Absterben des Staates deutlich. Von den einen wird die wachsende wirtschaftliche Bedeutung des sozialistischen Staates — eben weil sie mit einer Wandlung des Staates von einem Element des Überbaus in ein Element der Basis verbunden sei — als Symptom seines bereits beginnenden Absterbens interpretiert; die anderen beharren darauf, daß die Erweiterung seiner Funktion als Vermittler der Wirtschaftspolitik der Partei ihn zu der wichtigsten Institution des Überbaus werden läßt. Eine Umwandlung der Funktion des Staates von einer überwiegend politischen in eine administrative vollziehe sich erst im entwickelten Kommunismus. 6. Ökonomische Integration im RGW Das Problem der Bestimmung der gesellschaftlichen Form der Organisation der Produktion im Sozialis[S. 1020]mus stellt sich darüber hinaus aber auch im internationalen Rahmen der „ökonomischen Integration“ des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), vor allem nach der Annahme des Komplexprogramms von 1971. Die PÖ. des Sozialismus betrachtet das Entwicklungsniveau der sozialistischen ökonomischen Integration als eine unerläßliche materielle Bedingung für den den entwickelten Sozialismus charakterisierenden Entwicklungsstand der Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse und damit für das Wirken der ökonomischen Gesetze im innerstaatlichen Maßstab wie in der sozialistischen Staatengemeinschaft. Mit den sich verdichtenden wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern des RGW entwickeln sich neue Bedingungen, die nachhaltig die Wirtschaftspolitik im Innern eines jeden Landes beeinflussen. Mit der angestrebten Vereinheitlichung des Entwicklungsniveaus der industriellen Produktivkräfte wird auch der Reproduktionsprozeß in den RGW-Ländern vereinheitlicht. Das zentrale Problem besteht für die PÖ. in diesem Zusammenhang in der Beurteilung der Rolle der einzelstaatlichen Leitung der Volkswirtschaft in diesem Prozeß. In der Diskussion wird gelegentlich von einem „Grundwiderspruch“ zwischen der Internationalisierung der Produktivkräfte und der national-staatlichen Organisation der Produktion gesprochen, was bedeutet, die einzelstaatliche Leitung und Planung zu Fesseln der gesellschaftlichen Entwicklung zu erklären. VI. Perspektiven Zum Ende der 70er/Beginn der 80er Jahre zeichnet sich ab, daß die RGW-Länder auf Grenzen ihrer ökonomischen Entwicklung stoßen, die — so scheint es — nur überwunden werden können durch Eingriffe und Veränderungen in die Struktur ihres Vergesellschaftungszusammenhanges, in die Struktur ihrer Organisation der gesellschaftlichen Arbeit. Die sich in den letzten Jahren abzeichnende relative Effizienzschwäche der sozialistischen Länder drückt sich in abnehmenden Wachstumsraten der Industrieproduktion aus. Nach Einschätzung von DDR-Ökonomen soll die Reduzierung der Wachstumstempi nur von zeitweiliger und partieller Natur sein; es wird darauf verwiesen, daß ein prinzipiell stabiles und dynamisches Wachstum im Sozialismus durc

Politische Ökonomie (1985) Siehe auch: Politische Ökonomie: 1969 1975 1979 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die PÖ. im weiteren Sinne ist die „Wissenschaft von den Bedingungen und Formen, unter denen die verschiedenen menschlichen Gesellschaften produziert und ausgetauscht und unter denen sich demgemäß jedesmal die Produkte verteilt haben“ (Marx/Engels Werke, Bd. 20, Berlin [Ost] 1962, S. 139). Sie untersucht also die Produktionsverhältnisse und…

DDR A-Z 1985

Gesetzgebung (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Rechtsetzende Organe. Die G. als das Setzen allgemeinverbindlicher Rechtsnormen obliegt in einem Staate mit Gewaltkonzentration wie der DDR (Verfassung, II. A.) nicht wie in einem gewal[S. 554]tenteiligen Staate ausschließlich einem Staatsorgan oder einer Gruppe von Staatsorganen, sondern ist staats- und rechtstheoretisch dem zentralen Organ vorbehalten, das als Träger der einheitlichen Staatsmacht bezeichnet wird. Weil dieses Organ aber in seiner Omnipotenz (absoluten Machtstellung) befugt ist, im Sinne einer Arbeitsteilung seine Kompetenzen auf andere Staatsorgane zu übertragen, ist es auch in der Lage, die Befugnis zur Rechtsetzung von sich auf andere Staatsorgane zu delegieren. So sind auch in der DDR zentrale Staatsorgane oder deren Leiter in großem Umfange sowie die örtlichen Volksvertretungen und sogar Wirtschaftseinheiten mit der Rechtsetzung betraut. In formaler Hinsicht besteht insofern eine Ordnung, als die Rechtsetzungsakte je nach dem Organ, von dem sie stammen, unterschiedliche Bezeichnungen tragen. In Art. 48 Abs. 2 Satz 1 DDR-Verfassung von 1968/1974 wird die Volkskammer als das einzige verfassung- und gesetzgebende Organ in der DDR bezeichnet. Durch die Verfassung, durch Gesetze und aufgrund von Gesetzen haben indessen auch andere Organe die Kompetenz zur Rechtsetzung erhalten. Nur die Rechtsetzungsakte der Volkskammer führen die Bezeichnung „Gesetze“, so daß formal dieses Staatsorgan das einzige „gesetzgebende Organ“ im engen Wortsinn ist. Die Übertragung der Rechtsetzungsbefugnis gilt entweder generell oder speziell für bestimmte Tätigkeitsbereiche oder speziell zur Durchführung eines Gesetzes. Der Staatsrat faßt zur Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben „Beschlüsse“ (bis zur Verfassungsrevision von 1974: „Erlasse“) (Beispiel: Zur Durchführung der Art. 71 Abs. 2 und 73 Abs. 1 der Verf. den Beschluß über die militärischen Dienstgrade vom 25. 3. 1982 — GBl. I, S. 230). Er kann aber auch zum Erlaß von Rechtsnormen eigens ermächtigt werden (Beispiel: Konfliktkommissionsordnung und Schiedskommissionsordnung, beide vom 12. 3. 1982 — GBl. I, S. 274 und 283 aufgrund des § 1 Abs. 3 Gesetz über die Gesellschaftlichen Gerichte vom 25. 3. 1982 — GBl. I, S. 269). Der Ministerrat ist nach Art. 78 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 Ministerratsgesetz vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 223) befugt, Rechtsvorschriften in Form von „Verordnungen“ und „Beschlüssen“ zu erlassen. Da nach § 11 Abs. 2 Ministerratsgesetz das Präsidium des Ministerrates zwischen den Tagungen des Ministerrates dessen Funktion wahrnimmt, ist es ebenfalls befugt, wie der Ministerrat Rechtsvorschriften zu erlassen. Es nimmt jedoch in letzter Zeit diese Funktion nicht mehr wahr. Der Nationale Verteidigungsrat (NVR) ist befugt, zur zentralen Leitung der Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen Rechtsvorschriften in Form von „Anordnungen“ und „Beschlüssen“ zu erlassen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 Verteidigungsgesetz vom 13. 10. 1978 — GBl. I, S. 377). Die Mitglieder des Ministerrates sind durch § 8 Abs. 3 Satz 1 Ministerratsgesetz generell ermächtigt, Rechtsvorschriften in Form von „Anordnungen“ zu erlassen. Die Leiter zentraler Staatsorgane, die nicht Mitglieder des Ministerrates sind, können durch Beschluß des Ministerrates, der auch im Statut eines solchen Organs enthalten sein kann, zur Rechtsetzung in Form von „Anordnungen“ ermächtigt werden (Beispiele: Vorsitzender der Staatlichen Plankommission [ Planung ] durch § 7 Abs. 4 Statut vom 9. 8. 1973 — GBl. I, S. 417; Leiter der Zivilverteidigung durch Beschluß vom 2. 8. 1979 — GBl. I, S. 272; Leiter des Amtes für Jugendfragen durch § 2 Abs. 2 Statut vom 1. 12. 1980 — GBl. I, S. 369). Der Ministerrat kann durch Gesetz, die Mitglieder des Ministerrates und die Leiter zentraler Staatsorgane, die nicht Mitglieder des Ministerrates sind, können durch Verordnung ermächtigt werden, Folgebestimmungen zu diesem Gesetz bzw. zu dieser Verordnung als „Durchführungsverordnung“ bzw. „Durchführungsbestimmung“ zu erlassen. Der Nationale Verteidigungsrat kann durch Gesetz ermächtigt werden, als Folgebestimmungen „Anordnungen“, sowie selbst Mitglieder des Ministerrates, wie den Minister für Nationale Verteidigung, oder Leiter zentraler Staatsorgane, wie den Leiter der Zivilverteidigung, ermächtigen, Folgebestimmungen in Form von „Durchführungsbestimmungen“ zu erlassen. Nach Art. 82 Abs. 1 Verf. und § 1 Abs. 3 Satz 3 Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) fassen die örtlichen Volksvertretungen „Beschlüsse“, die für alle im Territorium gelegenen Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen sowie für die Bürger verbindlich, d.h. allgemeinverbindlich sind. Rechtsnormen enthalten vor allem die von den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen (Örtliche Organe der Staatsmacht) nach § 55 Abs. 6 a.a.O. beschlossenen „Stadtordnungen“ und „Ortssatzungen“. Ob die „Satzungen“ und „Ordnungen“ der Kombinate und die „Betriebsordnungen“ der volkseigenen Betriebe (Betriebsformen und Kooperation) Rechtsnormen enthalten oder lediglich „normative Leitungsentscheidungen“ sind, ist in der DDR umstritten. Der Streit ist müßig, weil die von den Kombinaten oder Betrieben gesetzten Rechtsakte für einen unbestimmbaren Kreis von Adressaten verbindlich und insoweit allgemeinverbindlich sind. Die Grenzen der Rechtsauslegung überschreitend, übt auch das Oberste Gericht (Gerichtsverfassung) zuweilen eine Quasi-G. in den zur Leitung der Rechtsprechung erlassenen Richtlinien und Beschlüssen seines Plenums und den Beschlüssen seines Präsidiums aus, die rechtlich für alle Gerichte und damit in der Praxis für jedermann verbindlich sind. 2. Rangordnung der Rechtsnormen und Bedeutung der Rechtsetzung. Unter den Rechtsnormen besteht eine Rangordnung entsprechend dem Rang des rechtsetzenden Organs im politischen System der DDR. So darf ein Gesetz nicht der Verfassung, eine Verordnung oder eine Anordnung nicht einem Gesetz widersprechen. Weil es aber eine Verfassungsgerichtsbarkeit in der DDR nicht gibt (Verfassung, I.), ist eine Kontrolle über die Einhaltung der Rangordnung auf juristischem Wege nicht möglich. Die Rechtsetzung hat in der postrevolutionären Etappe [S. 555]der DDR, also etwa seit 1968 (neue Verfassung), eine erhöhte Bedeutung erhalten, weil im wesentlichen über sie die Entwicklung zur Vollendung des Aufbaus des Sozialismus und zum Kommunismus (Marxismus-Leninismus) vorangetrieben werden soll. Gesetze (im formalen Sinn) gehen in der Regel auf Beschlüsse der Führungsgremien der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zurück. Rechtsvorschriften unterhalb des Ranges von Gesetzen haben inhaltlich ebenfalls den Forderungen der Politik dieser Partei zu folgen. Der Ministerrat hat mit Wirkung vom 1. 9. 1980 zur Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften in Form von Gesetzen, Verordnungen, Durchführungsverordnungen, Durchführungsbestimmungen und Anordnungen den Beschluß vom 25. 7. 1980 (SDr. des GBl. Nr. 1056) erlassen. Er gilt nicht für Rechtsvorschriften, die der Staatsrat, der Nationale Verteidigungsrat, die örtlichen Volksvertretungen und die Wirtschaftseinheiten setzen. Bezeichnend ist, daß der Beschluß auch für die Vorbereitung und Gestaltung der Rechtsetzungsakte der Volkskammer, also die Gesetze im formalen Sinne, gilt, obgleich der Ministerrat nur das Recht zur Einbringung von Gesetzesvorlagen hat, ein Recht, das den Abgeordneten der in der Volkskammer vertretenen Parteien und Massenorganisationen, den Ausschüssen der Volkskammer, dem Staatsrat und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) gleichermaßen zusteht. Der Ministerrat könnte — folgt man der Logik der formalen Verfassungskonstruktion — deshalb eigentlich nur die Vorbereitung und Gestaltung von Gesetzesvorlagen, die von ihm bei der Volkskammer eingebracht werden, regeln. Daß trotzdem der erwähnte Beschluß seinem Wortlaut nach auch die Vorbereitung und Gestaltung von Gesetzen ganz allgemein bestimmt, ist selbst, wenn dabei redaktionelle Ungeschicklichkeit in Rechnung gestellt wird, ein Zeichen, welch geringer Achtung sich das „oberste staatliche Machtorgan der DDR“ in der Praxis des Ministerrates erfreut. Es wird offensichtlich davon ausgegangen, daß Gesetze auf Vorlagen des Ministerrates beruhen und diese, allenfalls unwesentlich verändert, von der Volkskammer angenommen werden. Der Beschluß vom 25. 7. 1980 regelt nicht nur das Verfahren der Vorbereitung und die äußere Gestaltung der Rechtsvorschriften, sondern enthält auch Vorschriften darüber, wann Entscheidungen über die weitere Rechtsetzung zu treffen sind, wer darüber zu entscheiden hat und Grundsätze für den Inhalt der Rechtsvorschriften. Sie dürfen auch für jene Institutionen, die nicht unter den Beschluß fallen, gelten: den Staatsrat und den Nationalen Verteidigungsrat. Verantwortlich für die ständige Übereinstimmung des sozialistischen Rechts mit den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung sind die Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich. Diese Verantwortlichkeit besteht „entsprechend den Beschlüssen der Partei der Arbeiterklasse, den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften“. Die Bedeutung der Beschlüsse der SED für die Rechtsetzung wird damit bestätigt. Die Bindung an die Verfassung wird nicht erwähnt. Die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane haben die notwendigen Entscheidungen über die weitere Rechtsetzung, einschließlich der Rechtsanpassung und Rechtsbereinigung, entweder für den Ministerrat vorzubereiten oder in eigener Zuständigkeit zu treffen. Sie haben dem Ministerrat auch vorzuschlagen, ob eine Rechtsvorschrift als Entwurf eines Gesetzes vorbereitet oder als Verordnung erlassen werden soll. Während die Entscheidung, ob eine Rechtsvorschrift in Form einer Anordnung (durch den Minister) oder durch eine Verordnung (durch den Ministerrat) ergehen soll, davon abhängt, ob die zu regelnde Materie in den Verantwortungsbereich eines Ministers oder Leiters eines zentralen Staatsorgans fällt, gibt es eine entsprechende Beschränkung für den Ministerrat nicht. Dieser ist — mit Ausnahme der ihm nicht übertragenen Verteilungsaufgaben — allzuständig wie die Volkskammer (Ministerrat). Der Beschluß vom 25. 7. 1980 bestätigt also die schon früher getroffene Feststellung, derzufolge die Entscheidung, ob eine Rechtsvorschrift in Form eines Gesetzes oder einer Verordnung ergeht, letztlich beim Ministerrat liegt — was wiederum die zweitrangige Bedeutung der Volkskammer in der Staatspraxis der DDR verdeutlicht. Für die inhaltliche Gestaltung der Rechtsvorschriften schreibt der Beschluß vor, daß sie so vorzubereiten und zu gestalten sind, daß sie wirksam dazu beitragen, insbesondere a) die staatliche Leitung und Planung entsprechend dem Prinzip des demokratischen Zentralismus zu vervollkommnen und die sozialistische Demokratie weiterzuentwickeln, b) die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, II. B., durchzusetzen, die Organisation der Volkswirtschaft (Wirtschaft, III.) sowie der anderen gesellschaftlichen Bereiche effektiv zu gestalten und die kooperative Zusammenarbeit der Kombinate, Betriebe, wirtschaftsleitenden Organe, Einrichtungen und Genossenschaften (Betriebsformen und Kooperation) bei der Ausarbeitung und Durchführung der Volkswirtschaftspläne (Planung) mit hohem Nutzen zu sichern, c) die Initiative der Werktätigen, ihrer Kollektive und aller Bürger zu entwickeln und auf die Erfüllung der gesellschaftlichen Aufgaben zu lenken (Grundrechte, Sozialistische; Verfassung, III.), d) die planmäßige Nutzung und Mehrung des sozialistischen Eigentums sowie seinen umfassenden Schutz zu sichern (Eigentum, II. A.), e) den Schutz der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung (Verfassung, I. und II.), die Sozialistische Gesetzlichkeit und die Rechtssicherheit zu gewährleisten, Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu erhöhen sowie die Rechte der Bürger zu sichern, f) die allseitige Erfüllung der Aufgaben der Landesverteidigung (Militärpolitik; Nationale Volksarmee [NVA]; Sicherheitspolitik; Wehrdienst) zu gewährleisten, [S. 556]g) die Zusammenarbeit der Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft, insbesondere die sozialistische ökonomische Integration (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]), immer enger zu gestalten. Der Ministerrat hat jeweils für einen Fünfjahrplanzeitraum einen G.-Plan zu beschließen. Ob er diesem Auftrag nachgekommen ist, welchen Inhalt ein derartiger Plan hat und inwieweit er verwirklicht wird, ist nicht bekannt. In Anbetracht der Neuregelung aller wesentlichen Rechtsgebiete entsprechend den Vorgaben der SED in jüngster Zeit stehen allenfalls die Regelung von Randgebieten aus sowie die Neufassung bestehender Gesetze. Nur sie könnten Gegenstand der Planung sein. Der wissenschaftlichen Literatur ist zu entnehmen, daß Erörterungen über eine „Präzisierung“ des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) (Volksvertretungen) im Gange sind (Staat und Recht, Berlin [Ost] 1982, S. 122). Der Beschluß vom 25. 7. 1980 sieht ausdrücklich das enge Zusammenwirken mit den Gewerkschaften (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]) und anderen gesellschaftlichen Organisationen bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften vor. Die Koordination zwischen den Ministern und den Leitern der anderen zentralen Staatsorgane und die Einbeziehung wissenschaftlicher Einrichtungen sind sicherzustellen. Die Verantwortung für die Aufgaben sowie die Ausübung von Rechten und Pflichten sind jeweils auf das Ministerium oder das zentrale Staatsorgan zu beziehen. Die persönliche Verantwortung eines Ministers oder Leiters eines zentralen Staatsorgans ist dann festzulegen, wenn die Wahrnehmung von Aufgaben, Rechten und Pflichten nicht delegiert werden darf. Entsprechendes gilt für Kombinate, Betriebe, wirtschaftsleitende Organe, Einrichtungen und Genossenschaften und deren Leiter oder Vorstände. Bei der Festlegung der Verantwortung der örtlichen Räte soll im einzelnen bestimmt werden, wann der Rat eine kollektive Entscheidung zu treffen bzw. wann der Vorsitzende des Rates, einer seiner Stellvertreter oder ein anderes Ratsmitglied zu entscheiden hat. Das Bemühen um eine eindeutige Rangordnung der Rechtsvorschriften wird in der Bestimmung erkennbar, derzufolge eine Rechtsvorschrift nur durch eine Rechtsvorschrift gleichen oder höheren Ranges außer Kraft gesetzt oder geändert werden darf. Zur formalen Gestaltung der Rechtsvorschriften schreibt der Beschluß vom 25. 7. 1980 u.a. vor, daß der räumliche, sachliche, persönliche und zeitliche Geltungsbereich zu bestimmen ist. Die Rechtsvorschriften sollen wie folgt gegliedert werden: Geltungsbereich; Grundsätze, Ziele und Aufgaben; allgemeine und besondere Verhaltensanforderungen, Festlegungen über Rechtsmittel und Rechtsfolgen; Schlußbestimmungen über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften sowie die Außerkraftsetzung oder Änderung anderer Rechtsvorschriften. Rechtsvorschriften sind kurz und präzise zu formulieren. Für gleiche Begriffsinhalte sind einheitliche Begriffe zu verwenden. Begriffe, deren Kenntnis bei den Adressaten nicht vorausgesetzt werden kann, sind in den Rechtsvorschriften zu definieren. In Gesetzen und Verordnungen definierte Begriffe sollen in anderen Rechtsvorschriften in gleicher Bedeutung verwendet werden. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Bestimmung soll ausdrücklich genannt werden. In einer Anlage zum Beschluß sind weitere Regeln enthalten: u.a. sollen Rechtsvorschriften einen Titel tragen, dem eine Kurzform oder offizielle Abkürzung beigefügt werden kann, Rechtsvorschriften sind in Paragraphen zu gliedern, die in Abschnitte zusammengefaßt werden können. Bei umfangreichen Rechtsvorschriften werden mehrere Abschnitte in Kapitel und mehrere Kapitel in Teile zusammengefaßt. Der Beschluß vom 25. 7. 1980 resultiert offensichtlich aus Schwächen der bisherigen formalen Gestaltung von Rechtsvorschriften und zeigt das Bemühen, diesen abzuhelfen. 3. Der Gesetzgebungsvorgang. Entscheidet sich der Ministerrat dafür, daß Rechtsvorschriften in Form des Gesetzes ergehen sollen, so leitet er den Entwurf der Volkskammer zu. Das Präsidium der Volkskammer übergibt die Entwürfe den Ausschüssen der Volkskammer, wo sie beraten werden. Nach Abschluß dieser Beratungen beschließt über sie das Plenum der Volkskammer. In der Regel findet nur eine Lesung statt. Grundlegende Gesetze sollen einer Volksaussprache unterbreitet werden (z.B. Jugendgesetz 1974; Familiengesetz 1965; Verfassung 1968). Jedoch wurde das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 425) nicht dem Volk zur Aussprache vorgelegt. Ist eine Volksaussprache durchgeführt, so findet eine zweite Lesung durch das Plenum der Volkskammer statt. Wenn nach Art. 53 Verfassung die Volkskammer die Durchführung einer Volksabstimmung beschließen kann, so ist damit auch die Möglichkeit eröffnet, die Bevölkerung über die Annahme von Gesetzen entscheiden zu lassen (z.B. Verfassung 1968). Nach Art. 65 werden die von der Volkskammer verabschiedeten Gesetze vom Vorsitzenden des Staatsrates innerhalb eines Monats im Gesetzblatt verkündet. Nach Art. 89 sind Gesetze und andere allgemein verbindliche Rechtsvorschriften der DDR im Gesetzblatt und anderweitig zu veröffentlichen. Seit dem 1. 1. 1973 gilt die VO über das Gesetzblatt der DDR vom 16. 8. 1972 (GBl. II, S. 571). Danach erscheint das Gesetzblatt der DDR mit dem Teil I, Teil II und dem Sonderdruck. Im Teil~I des Gesetzblattes werden Gesetze und andere allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften mit Ausnahme von völkerrechtlichen Verträgen veröffentlicht. Im Teil II des Gesetzblattes werden völkerrechtliche Verträge veröffentlicht. Allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften, die nur einen begrenzten Kreis von staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen oder Bürgern betreffen, können im Sonderdruck des Gesetzblattes veröffentlicht werden. Erfahrungsgemäß werden nicht alle Sonderdrucke in Gebiete außerhalb der DDR ausgeliefert. Das [S. 557]Gesetzblatt der DDR wird vom Büro des Ministerrates herausgegeben. Die Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe werden in geeigneter Form veröffentlicht. Das geschieht in der Tagespresse oder in besonderen amtlichen Verkündungsblättern. Das „Verordnungsblatt für Groß-Berlin“, in dem in Hinblick auf den besonderen politischen Status dieses Gebietes (Berlin. XV.) sowohl in globaler Form die Übernahme der gesetzlichen Bestimmungen der DDR für Berlin (Ost) verkündet wurde, als auch nur für Berlin (Ost) geltende Rechtsvorschriften des Magistrats von Berlin (Ost) veröffentlicht wurden, erscheint seit September 1976 nicht mehr. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 553–557 Gesetzbuch der Arbeit (GBA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesundheitswesen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Rechtsetzende Organe. Die G. als das Setzen allgemeinverbindlicher Rechtsnormen obliegt in einem Staate mit Gewaltkonzentration wie der DDR (Verfassung, II. A.) nicht wie in einem gewal[S. 554]tenteiligen Staate ausschließlich einem Staatsorgan oder einer Gruppe von Staatsorganen, sondern ist staats- und rechtstheoretisch dem zentralen Organ vorbehalten, das als Träger der einheitlichen Staatsmacht…

DDR A-Z 1985

Bankwesen (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 In der Politischen Ökonomie wird den Banken als den „Zentren des modernen Wirtschaftslebens“ (Lenin, SW. nach d. 4. russ. Ausgabe, dt., Berlin [Ost] 1961 ff., Bd. 25, S. 338) für den Aufbau des sozialistischen Wirtschaftssystems eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Ausgehend von der im „Kommunistischen Manifest“ erhobenen Forderung nach „einer Nationalbank mit Staatskapital und ausschließlichem Monopol“ schrieb Lenin im Oktober 1917: „Ohne die Großbanken wäre der Sozialismus nicht zu verwirklichen. Die Großbanken sind jener ‚Staatsapparat‘, den wir für die Verwirklichung des Sozialismus brauchen und den wir vom Kapitalismus fertig übernehmen … Eine einheitliche Staatsbank allergrößten Umfangs mit Zweigstellen in jedem Amtsbezirk, bei jeder Fabrik — das ist schon zu neun Zehnteln ein sozialistischer Apparat. Das bedeutet eine gesamtstaatliche Buchführung, eine gesamtstaatliche Rechnungsführung über die Produktion und die Verteilung der Produkte, das ist sozusagen eine Art Gerippe der sozialistischen Gesellschaft.“ (Lenin, a.a.O., Bd. 26, S. 89 f.) Obwohl dieses dem Wirtschaftssystem adäquate Einbanksystem in der DDR (noch) nicht realisiert worden ist, wird die systemnotwendige Einheitlichkeit durch das staatliche Bankmonopol und die damit verbundene Kompetenzabgrenzung nach spezifischen Aufgaben und Funktionen gewährleistet. I. Entwicklung Die etappenweise Umgestaltung des B. hat sich in vier Phasen vollzogen: 1. Auf der Grundlage von Befehlen der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) wurden die traditionellen Geld- und Kreditinstitute geschlossen (April 1945) und die Einstellung der weiteren Tätigkeit der alten Banken sowie die Gründung neuer Banken angeordnet (Befehl Nr. 01 der SMAD über die Neuorganisation der deutschen Finanz- und Kreditorgane vom 23. 7. 1945). Während die Landes- und Provinzialbanken als regionale Universalbanken und die Sparkassen neu gebildet wurden, konnten die genossenschaftlichen Kreditinstitute wiedereröffnet werden, d.h., die ländlichen Genossenschaften und die Banken für [S. 144]Handwerk und Gewerbe wurden als Rechtsnachfolger der Raiffeisenkassen bzw. Volksbanken akzeptiert. In dieser Zeit des Übergangs (Transformationsphase 1945–1948) bestanden auch noch private Banken, und die Kreditgewährung erfolgte nach herkömmlichen Methoden. Lediglich die Neubauernkredite, die Einführung der Aufbaugrundschuld zur Wiedererrichtung zerstörten Wohnraums und die Ausgabe von Länderanleihen zur Finanzierung staatlicher Aufgaben stellten etwas Neues dar. Der Abschluß dieser Phase erfolgte durch die Bildung von fünf Länderbanken (Emissions- und Girobanken), denen am 26. 5. 1948 die Deutsche Emissions- und Girobank (Potsdam) als zentrales Koordinierungsinstitut übergeordnet wurde. Obwohl der Name darauf hindeutete, war dieses Spezialinstitut dennoch keine Emissionsbank im Sinne der westlichen Bankwirtschaft, da es nicht zur Ausgabe von Noten berechtigt war. 2. Nach der Währungsreform setzte mit der Vorbereitung der zentralen Wirtschaftsplanung die Einbeziehung der Kreditinstitute in das Wirtschaftssystem durch den Aufbau des zentralisierten Bankensystems sowie die Einführung systemadäquater bankpolitischer Maßnahmen ein (Integrationsphase 1948–1963). Die am 20. 7. 1948 aus der Deutschen Emissions- und Girobank hervorgegangene Deutsche Notenbank (DNB) trat als zentrales Organ des Ministerrats an die Spitze des Bankensystems und bildete als Zentral- und Geschäftsbank das Emissions- und Verrechnungszentrum der DDR. Ihr folgten weitere Spezialbanken für die Investitionsfinanzierung (Deutsche Investitionsbank [DIB] 1948), für die Landwirtschaft (Deutsche Bauernbank [DBB] 1950) und zur finanziellen Abwicklung von Außenhandelsgeschäften (Deutsche Handelsbank AG [DHB] 1956). Durch die Reform des Kreditwesens (1949) wurde der Bankkredit bei Einführung der Kreditplanung zum finanziellen Instrument der Planerfüllung und Plankontrolle. Im Zahlungsverkehr wurden Maßnahmen zur Erhöhung der Kontroll- und Lenkungsfunktionen der Banken ergriffen (z.B. Kontenführungspflicht; Verrechnungsverfahren). 3. Nach Einleitung der Wirtschaftsreform (1963) wurden auch Veränderungen innerhalb des B. notwendig, um die beabsichtigte Umstellung von überwiegend administrativen Weisungen auf ökonomische Lenkungsinstrumente („ökonomische Hebel“) zu ermöglichen. In dieser Zeit der wirtschaftspolitischen Experimente (Experimentierphase 1964–1971) erfolgten vier institutionelle Veränderungen innerhalb des Bankwesens. Ab 1963 wurden als „Hausbanken“ der nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden und somit finanziell verselbständigten Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) (Betriebsformen und Kooperation) Spezialbankfilialen zur Abwicklung bestimmter Bankgeschäfte (z.B. Kreditvergabe, Kontenführung, Finanzkontrolle) sowie der Beziehungen zum Staatshaushalt gebildet. Als Industriebankfilialen waren sie direkt dem Präsidenten der Deutschen Notenbank und als Kombinats- und VVB-Filialen dem Präsidenten der Landwirtschaftsbank unterstellt. 1966 erfolgte als Vorgriff auf die ein Jahr später durchgeführte Bankreform durch Ausgliederung aus der Deutschen Notenbank die Gründung der Deutschen Außenhandelsbank AG (DABA). Sie übernahm — neben der Deutschen Handelsbank AG (DHB) — die Geschäftsbankfunktionen der Zentralbank für den Bereich der Außenwirtschaft. Ihre letzten Geschäftsbankfunktionen gab die Deutsche Notenbank Ende 1967 auf, als durch Zusammenlegung mit der Deutschen Investitionsbank die Industrie- und Handelsbank (IHB) der DDR errichtet wurde. Während in dieser Geschäftsbank die Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung für Betriebe und Einrichtungen von Industrie, Bauwesen, Handel und Verkehr zusammengefaßt wurden, konnte sich die mit Wirkung vom 1. 1. 1968 aus der Deutschen Notenbank hervorgegangene Staatsbank der DDR auf die Zentralbankfunktionen konzentrieren. Durch diese Trennung von Staats- und Geschäftsbankfunktionen hatte sich das B. der DDR in dieser Phase vom sowjetischen Vorbild losgelöst und wies eine starke formale Ähnlichkeit mit den Banksystemen westlicher Industriestaaten auf. Schließlich wurde die Landwirtschaftsbank 1968 mit Erweiterung ihres Geschäftsbereichs auf die Betriebe und Leitungsorgane der Nahrungsgüterindustrie in Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) umbenannt. Neben diesen organisatorischen Veränderungen erfolgte in dieser Phase auch eine Ökonomisierung der Banktätigkeit mit dem Ziel, in Analogie zu der gewachsenen Selbständigkeit der Betriebe die Entscheidungsbefugnisse der Banken zu erhöhen und somit zu einer Verbesserung des wirtschaftspolitischen Instrumentariums beizutragen. Besonders deutlich traten diese Veränderungen bei der Finanzierung der Investitionen hervor. Während bis 1967 die Betriebe einen automatischen Anspruch auf die Zuteilung von Krediten hatten, sollten die Banken gemäß der Kreditverordnung vom 19. 6. 1968 (GBl. II, S. 653) „Kredite grundsätzlich nur nach dem Nutzeffekt der Investitionen und der Effektivität der Umlaufmittel … gewähren und vom Einsatz eigener Mittel abhängig … machen“ (§ 3 Abs. 1). In einem betriebsindividuellen Kreditvertrag legten der Betrieb und die für ihn zuständige Geschäftsbank die ausgehandelten Kreditbedingungen und vor allem den Zinssatz fest. Zusammen mit dem seit 1967 maßgeblichen Prinzip der Eigener[S. 145]wirtschaftung der Investitionsmittel — statt der zuvor praktizierten Finanzierung durch den Staatshaushalt — erfuhr das Verhältnis zwischen Betrieben und Banken eine zuvor nicht gekannte Verselbständigung. Im Rahmen dieser „aktiven Kreditpolitik“ sollte der Kredit als „ökonomischer Hebel“ — anstelle eines administrativen Aktionsparameters — wirken. Der verstärkte Einsatz monetärer Steuerungsinstrumente bei gleichzeitigem Festhalten am Prinzip der imperativen Zentralplanung führte zu Funktionsschwächen des Lenkungssystems. Konflikte zwischen Kredit und Plan traten vornehmlich bei der Realisierung langfristiger und strukturpolitischer Planziele, der proportionalen Entwicklung der Wirtschaft und einer nach Auffassung der zentralen Wirtschaftsführung optimalen Verteilung der Ressourcen auf. Da darüber hinaus das vorgeblich „in sich geschlossene System ökonomischer Hebel“ — u.a. auch aufgrund der Funktionsschwächen des Preissystems (Preissystem und Preispolitik) — nicht wirksam werden und somit auch nicht die Steuerungsfunktion übernehmen konnte, erhielten die Betriebe mehr Kreditmittel, als ökonomisch vertretbar erschien, denn die Banken zeigten sich aufgrund ihrer Zielvorgabe (Gewinnmaximierung = Prämienmaximierung) einer maximalen Kreditvergabe stärker zugeneigt denn einer optimalen. Aus dieser Kollision zwischen betrieblichen und staatlichen Investitionszielen („strukturbestimmende Erzeugnisse“) resultierte eine Verknappung der Investitionsgüter, die sich in einer Erhöhung der Kosten für die einzelnen Investitionsobjekte sowie in einer Expansion der Importe niedergeschlagen hat. Somit wurde durch dieses Beispiel in der Kreditpolitik demonstriert, daß in einem Wirtschaftssystem durch eine Reform, die „auf halbem Wege stehengeblieben“ ist, der Einsatz finanzpolitischer Lenkungsinstrumente unter Beibehaltung der dominierenden Rolle imperativer Zentralplanung nicht möglich ist. Daher ist es nur folgerichtig, daß durch die VO vom 20. 1. 1971 (GBl. II, S. 88) Kredite nur noch auf der Grundlage eines vom Ministerrat beschlossenen Kreditplanes — aufgestellt von der Staatsbank in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen (MdF) — sowie der für die Betriebe und Kombinate festgelegten volkswirtschaftlichen Berechnungskennziffer über die Veränderung des Kreditvolumens ausgereicht werden. Die staatlichen Plankennziffern „Investitionen“ und „genehmigte Investitionsvorhaben“ (zentrale Titelliste) determinieren die Aufnahme von Krediten für Investitionen, deren Wirtschaftlichkeit anhand von volkswirtschaftlichen Berechnungskennziffern (z.B. Rückflußdauer, Kapitalrentabilität, Bauzeitnormen) nachzuweisen ist. Durch die nunmehr erkennbare dominierende Rolle des zentralen staatlichen Planes sowie der Rezentralisierung von Entscheidungsbefugnissen kann zwar von einer Abkehr vom früheren Lenkungskonzept der Wirtschaftsreformen gesprochen werden. Allerdings besteht in dieser Abkehr keine Rückkehr zu der Zeit vor 1963, da die finanzwirtschaftlichen Leistungskennziffern zwar auf der Grundlage des zentralen staatlichen Planes wirksam werden sollen, aber nicht aufgehoben wurden. 4. Seit 1972 erfolgten weitere Maßnahmen zur Vereinheitlichung des B. der DDR (Zentralisierungsphase). So wurde durch einen nicht veröffentlichten Ministerratsbeschluß vom 13. 9. 1972 der Präsident der Staatsbank wieder Mitglied des Ministerrates und darüber hinaus Vorsitzender eines einheitlichen Leitungsgremiums des B., dem die Präsidenten der Geschäftsbanken angehören. Somit war der Staatsbank einerseits die Aufgabe gestellt, bei der Vorbereitung von Entscheidungen mit volkswirtschaftlichen Auswirkungen auf das Kredit- und Geldsystem von Anfang an mitzuwirken und andererseits die Übereinstimmung zwischen der zentralen Kreditplanung und der von den Filialen der Banken vorgenommenen Kreditgewährung zu gewährleisten. Mit Wirkung vom 1. 7. 1974 (GBl. I, S. 305) wurde die Industrie- und Handelsbank in die Staatsbank eingegliedert. Diese Maßnahme hat jedoch nicht zur intendierten Beschleunigung des Umschlags der Umlaufmittel der Betriebe, Steigerung der Effizienz der Investitionstätigkeit — Argumente, die 1968 als Begründung zur Trennung von Staats- und Geschäftsbankfunktionen vorgegeben wurden — und zur Verminderung der Doppelarbeit zwischen den Banken geführt — wie die Verschärfung der Eingriffs- und Kontrollrechte im Jahr 1982 belegt (GBl. I, S. 126 ff.). Damit sind seit diesem Zeitpunkt die Planung und Bilanzierung des Geldumlaufs und der Kredite unmittelbar mit der Finanzierung und Kontrolle der Betriebe verbunden. Mit ihren 15 Bezirksdirektionen, 41 Industriebankfilialen, 180 Kreisfilialen und mehr als 100 Zweig- und Wechselstellen hat die Staatsbank die Aufgabe, die staatliche Geld- und Kreditpolitik einheitlich gegenüber den Betrieben, Verwaltungseinrichtungen und der Bevölkerung zu verwirklichen. Ihr Präsident übt dazu das Weisungs- und Kontrollrecht gegenüber den anderen Geschäftsbanken aus und erläßt die Grundsatzregelungen für den Geldumlauf, Kredit, Zins sowie Zahlungs- und Verrechnungsverkehr. Diese Maßnahme wurde auch mit „Erfahrungen“ begründet, die in der UdSSR und anderen sozialistischen Ländern mit einem stärker zentralisierten Bankensystem vorgeblich gemacht wurden. Dies entspricht der oben zitierten Vorstellung Lenins von der Rolle der Staatsbank. Weitere Schritte zum Einbanksystem dürften folgen. Naheliegend wäre die Fusion der beiden für die Außenwirtschaft zuständigen Banken — sogar noch bestehend in der Rechtsform einer Aktiengesell[S. 146]schaft (AG) — und die Auflösung der Genossenschaftskassen, denen aber während der Übergangsperiode zum Kommunismus eine Existenzberechtigung zugebilligt wird (vgl. Zagolow, N. A. u.a., Lehrbuch Politische Ökonomie, Frankfurt/Main 1972, S. 494). II. Organisation und Struktur Zum Banksystem der DDR (vgl. Strukturschema) gehören die Staatsbank, die staatlichen und genossenschaftlichen Geschäftsbanken sowie die Sparkassen. Als Emissionsbank nimmt die Staatsbank im B. der DDR eine zentrale Stellung ein, da sie die Konten der übrigen Kreditinstitute führt und somit durch die Festlegung der Konditionen für die Einlagen sowie Gewährung von Refinanzierungskrediten und die Festlegung der Grundsätze für den Zahlungs-, Verrechnungs- und Kreditverkehr deren Geschäftstätigkeit bestimmt und kontrolliert. Ihr Präsident übt gegenüber den anderen Geschäftsbanken das Weisungs- und Kontrollrecht aus und vertritt die DDR in den Räten der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) und der Internationalen Investitionsbank (IIB) des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) in Moskau. Als Geschäftsbank ist sie zuständig für die Wirtschaftsbereiche Industrie (ohne Nahrungsgüterindustrie), Bauwesen, Handel und Verkehr sowie den Verkauf von Reisezahlungsmitteln an die Bevölkerung. Die Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) ist allein für die Durchführung der Bankgeschäfte dieses Wirtschaftsbereiches zuständig und wickelt mit den ihr unterstellten Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) den Spar- und Zahlungsverkehr der auf dem Lande lebenden Bevölkerung ab. Für die Abwicklung des durch die Außenwirtschaftsbeziehungen bedingten Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs sowie die Finanzierung der Außenhandelsbetriebe wird im Auftrage der Staatsbank die Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) tätig, während die Deutsche Handelsbank AG (DHB) mit der finanztechnischen Abwicklung von Transitgeschäften beauftragt ist. Die Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK) sind als Geschäftsbanken vornehmlich für die genossenschaftlichen und privaten Handwerks- und Handelsbetriebe zuständig (Handwerk). Bankfunktionen werden auch von den Sparkassen ausgeübt. Sie sind den Räten der Kreise unterstellt und unterliegen der Kontrolle des Ministeriums der Finanzen. In diesem Zusammenhang sei auf die Postsparkasse (Postsparkassendienst) und die Postscheckämter sowie die Reichsbahnsparkasse und die Reichsbahnkasse hingewiesen. III. Aufgaben und Funktionen Die Tätigkeit der Banken konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die Verteilung und Umverteilung des Nationaleinkommens (Verteilungsfunktion) (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches), die Überwachung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Produktions- und Verwaltungseinrichtungen (Kontrollfunktion) und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit dieser im Rahmen des staatlichen Planungs- und Leitungssystems (Stimulierungsfunktion). Durch ihre Operationen sollen die Banken nicht nur die Einhaltung der in den Plänen vorgegebenen wirtschaftspolitischen Ziele (passiv) registrieren, sondern darüber hinaus auch „aktiv“ auf den Ablauf der Wirtschaftsprozesse einwirken, um so Reserven und Wege zur Steigerung der Produktivität aufzudecken. Zu ihren wichtigsten Funktionen gehören: 1. Sammlung zeitweilig freier Geldmittel. Alle Betriebe sind verpflichtet, ihr Geld auf Konten der jeweils zuständigen Geschäftsbank zu halten (Kontenführungspflicht). Hierbei wird den Betrieben in Finanzierungsrichtlinien vorgeschrieben, auf welchen Konten und zu welchem Zweck zeitweilig freie Geldmittel zu halten sind. Während das laufende Bankkonto in der Regel als Umlaufmittelkredit mit einer Verzinsung von 5 v.H. geführt wird, gewährt die Bank für Sonderbankkonten mit Ausnahme der Prämien-, Kultur- und Sozialfonds (1 v.H.) seit 1982 (GBl. I, S. 135). Es besteht nicht die Möglichkeit — z.B. aus Gründen der Zinsersparnis —, Guthaben von Sonderbankkonten auf das laufende Verrechnungskonto zu übertragen. Die Haltung und Verfügung über Bargeld ist den Betrieben nur im Rahmen eines engen Kassenlimits erlaubt. Auch die Bevölkerung — und darin besteht eine der Hauptaufgaben der Sparkassen — soll angeregt werden, ihre Bargeldbestände so niedrig wie möglich zu halten. Als Finanzorgane sind die Banken integrierender Bestandteil des Finanzsystems und — da Finanzämter bzw. -kassen nicht bestehen — Kassenvollzugsorgane des Staatshaushalts, dessen Konten von der Staatsbank geführt werden. 2. Durchführung des Zahlungsverkehrs. Innerhalb der DDR wird der Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zwischen den Wirtschaftseinheiten überwiegend bargeldlos abgewickelt. Zur Begleichung von Geldforderungen können das Überweisungsverfahren, Scheckverfahren, Lastschriftverfahren oder Akkreditivverfahren (Zahlungs- und Verrechnungsverfahren) vereinbart werden. Aber auch die Bevölkerung wird z.B. durch den Sparkaufbrief zur bargeldlosen Zahlung angehalten. Der grenzüberschreitende ➝Zahlungsverkehr mit dem Ausland wird auf der Grundlage eines Valutaplanes nach besonderen Vorschriften durchgeführt. 3. Finanzierung der Wirtschaft. Durch die Ausrei[S. 147]chung von Bankkrediten wird Geld in Umlauf gesetzt und mit jeder Tilgung aus dem Umlauf gezogen. Der Kredit wird in der einzig legalen Form als Bankkredit entsprechend dem Kreditplan für bestimmte Objekte und unter festgelegten Konditionen ausgereicht, d.h., die Planmäßigkeit und nicht die Liquiditätslage bzw. Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Kreditnehmers gilt als wichtigste Voraussetzung. Ist dies nicht gewährleistet, so kann die Bank die Kreditausreichung einstellen oder aber das Stabilisierungsverfahren zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit — verbunden mit bestimmten Auflagen an die Betriebsführung — einleiten. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt hauptsächlich aus eigenen Mitteln der Betriebe (Gewinne und Amortisationen). Hinzu kommen dann noch Kredite und Staatshaushaltszuschüsse. Begrenzt auf die Industrie erhöhte sich der Kreditanteil an der Finanzierung von Investitionen allerdings von 3 v.H. (1966) über 31,8 v.H. (1971) und 39,5 v.H. (1975) auf mehr als 40 v.H. zum Beginn der 80er Jahre. 4. Planung und Regulierung des Bargeldumlaufs. Die systemnotwendige Erfassung der Geldströme erfolgt über zentrale Geldbilanzen, von denen die Finanzbilanz des Staates zur Koordination der volkswirtschaftlichen Finanzbeziehungen und die Staatshaushaltsbilanz, Kreditbilanz, Versicherungsbilanz und Bilanz der Geldeinnahmen und -ausgaben der Bevölkerung zur Bestimmung der zentralen Geldfonds dienen. Hierbei wird der Festlegung des Geldvolumens eine geringere Bedeutung zugewiesen als der Regulierung des Geldumlaufs, da sich aus seiner nicht planadäquaten Entwicklung Störungen für den Ablauf der Wirtschaftsprozesse ergeben. Während der Buchgeldumlauf aufgrund der bestehenden Kontenführungspflicht relativ einfach kontrolliert werden kann, wird der Bargeldumlauf nur z. ‚I‘. durch gesetzliche Regelungen determiniert. Alle Geld- und Kreditinstitute sind daher verpflichtet, im Auftrag der Staatsbank auf der Grundlage jährlicher Bargeldanmeldungen der Betriebe und eigener Einschätzungen den Bargeldumsatzplan aufzustellen, der die Bargeldbewegungen zwischen den Betrieben, der Bevölkerung und den Banken erfaßt. Die bisherigen Veränderungen im B. haben — gemessen an dem Zustand vor 1963 — zu einer Verbesserung der Bankarbeit geführt, für die die Versachlichung in der Diskussion über die Funktionen von Geld, Kredit und Zins innerhalb dieses Wirtschaftssystems wesentliche Impulse beinhaltete (Geldtheorie und Geldpolitik; Zins und Zinspolitik). Beim Vergleich mit westlichen Banken gilt es zu beachten, daß sich nicht nur die Eigentumsformen und Strukturen unterscheiden, sondern darüber hinaus auch andere Funktionen durch das B. der DDR wahrgenommen werden. Ein Geld- und Kapital[S. 148]markt existiert nicht. Kredit und Zins üben keine Steuerungsfunktionen (Allokationsfunktionen) aus, sondern sind als Instrumente der zentralen staatlichen Planung zu verstehen. Insofern kann das B. einer Volkswirtschaft auch nicht losgelöst vom gesamten Wirtschaftssystem betrachtet werden. Präsident der Staatsbank ist Horst Kaminsky (SED). Herwig E. Haase Literaturangaben Blei, Alexander: Leitfaden zur Finanzierung der volkseigenen Industrie. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. Deckers, Josef: Die Transformation des Bankensystems in der sowjetischen Besatzungszone/DDR. Berlin: Duncker & Humblot 1974. Sozialistische Finanzwirtschaft. Autorenkoll. u. d. Ltg. v. Gerd Gebhardt. Hochschullehrbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Geld und Finanzen in der sozialistischen Reproduktion. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Geldzirkulation und Kredit im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1982. Geldzirkulation und Kredit in der sozialistischen Planwirtschaft. Hrsg.: Willi Ehlert, Diethelm Hunstock u. Karlheinz Tannert. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Kunze, Christian: Änderungen in Bankpolitik und Bankwesen als Teil der Wirtschaftsreformen der DDR. Berlin: Duncker & Humblot 1972. Mühlhaupt, Ludwig, u. Ursula Fox: Das Bankwesen der Deutschen Demokratischen Republik. Wiesbaden: Betriebswirtschaftlicher Verl. Gabler 1971. Pütsch, Manfred: Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik. Frankfurt a. M.: Knapp 1978. <LI>Titz, Wolfgang: Die Deutsche Außenhandelsbank AG der DDR. Köln: Dissertationsdruck 1972. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 143–148 Bankenabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bargeldumlauf

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 In der Politischen Ökonomie wird den Banken als den „Zentren des modernen Wirtschaftslebens“ (Lenin, SW. nach d. 4. russ. Ausgabe, dt., Berlin [Ost] 1961 ff., Bd. 25, S. 338) für den Aufbau des sozialistischen Wirtschaftssystems eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Ausgehend von der im „Kommunistischen Manifest“ erhobenen Forderung nach „einer Nationalbank mit Staatskapital und ausschließlichem Monopol“ schrieb Lenin im Oktober…

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Presseamt (1985)

Siehe auch: Presseamt: 1975 1979 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen (VO über die Herausgabe und Herstellung aller periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse vom 12. 4. 1962; Presse; Medienpolitik), und das Weisungsrecht des Vorsitzenden des Ministerrates gegenüber der staatlichen Nachrichten- und Fotoagentur Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN) aus. Es veröffentlicht die Kommuniqués und Erklärungen des Ministerrates (die die Bevölkerung auf die Durchführung der vom Ministerrat gefaßten Beschlüsse orientieren sollen), veranstaltet Pressekonferenzen und Pressebesprechungen zu „wichtigen staatlichen Ereignissen und Veranstaltungen“ sowie zur „Erläuterung richtungweisender Beschlüsse“, leitet an und koordiniert die publizistische Tätigkeit der zentralen Staatsorgane und organisiert Exkursionen für Journalisten zu Schwerpunkten politisch-wirtschaftlicher Vorhaben in der DDR. Mehrmals wöchentlich gibt das P. die (gedruckten) [S. 1046]„Presse-Informationen“ heraus, die von allen Redaktionen, Staatsorganen und Großbetrieben bezogen werden. Wesentliche Aufgabe der Presse-Informationen ist es, „in Kurzkommentaren Fragen zu aktuellen wirtschaftlichen und politischen Problemen zu beantworten und damit zugleich den Redaktionen Hinweise zu geben“ (Kurt Blecha, SED, Leiter des P. seit April 1958). Außerdem versorgt das P. die Redaktionen mit graphisch-statistischem Material und gibt seit Februar 1950 gemeinsam mit der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) das Bulletin „Presse der Sowjetunion“ heraus, eine (ebenfalls richtungweisende) Auswahl von Kommentaren und Beiträgen aus sowjetischen Zeitungen und Zeitschriften, die ebenso in den Spalten der DDR-Presse erscheinen wie die Kurzkommentare und Beiträge der Presse-Informationen. Nach Einstellung der offiziellen sowjetischen Zensur im August 1949 wurde im September die „Hauptverwaltung für Information“ als deutsche Zentralbehörde in der sowjetischen Besatzungszone errichtet. Nach Gründung der DDR erfolgte im Oktober 1949 die Umbenennung in „Amt für Information“; vom Dezember 1952 bis 1963 lautete die offizielle Bezeichnung „P. beim Ministerpräsidenten der DDR“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1045–1046 Presse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsberatungen, Ständige

Siehe auch: Presseamt: 1975 1979 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen (VO…

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Arbeitsökonomie (1985)

Siehe auch: Arbeitsökonomik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie: 1975 1979 Die A. ist Teil der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaften und Disziplin der sozialistischen Arbeitswissenschaften. Gegenstand der A. sind die „ökonomischen Gesetzmäßigkeiten“ auf dem Gebiet der Arbeit in der gesellschaftlichen, volkswirtschaftlichen und betrieblichen Praxis im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Produktivkräfte und des Charakters der Arbeit. Die A. untersucht, inwieweit sich wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten im System der Leitung und Planung für die gesellschaftliche Organisation der Arbeit und die Reproduktion des Arbeitsvermögens ausnutzen lassen und welche Bedeutung sie für die Organisation des Arbeitsprozesses haben. Die A. soll ferner Maßnahmen und Methoden zur rationellen Entwicklung und Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens im Zusammenhang mit der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts vorbereiten bzw. erarbeiten. Die arbeitsökonomische Forschung konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte: 1. Untersuchung der Wirkungsweise und der Erfordernisse des „ökonomischen Gesetzes“ der „stetigen Steigerung der Arbeitsproduktivität“ unter Berücksichtigung der Aufgaben zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der Intensivierung und Erhöhung des Nutzeffektes der Arbeit als den entscheidenden Quellen des wirtschaftlichen Wachstums und der Erhöhung des Nationaleinkommens (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches). 2. Untersuchung der wirtschaftlichen Aspekte des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung. 3. Untersuchung der Arbeitskräfteentwicklung einschließlich der bildungsökonomischen Voraussetzungen. 4. Untersuchungen zur Entwicklung wirksamer Formen der persönlichen Materiellen Interessiertheit unter Einbeziehung der Masseninitiative der Werktätigen. 5. Untersuchung der Leitung, Planung und Entlohnung der Arbeit unter Berücksichtigung der Prinzipien der sozialistischen Wirtschaftspolitik. Die A. bemüht sich um die Verallgemeinerung der Erfahrungen bei der Verteilung und Lenkung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens; sie wertet dafür die Erfahrungen der Ämter für Arbeit und Löhne aus und berät diese Institutionen (Staatssekretariat für Arbeit und Löhne). Ihre Erkenntnisse finden auf betrieblicher Ebene vor allem im Bereich der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) Anwendung. Ferner soll ein enger Arbeitszusammenhang zwischen A., Technologie und Sozialistischer Betriebswirtschaftslehre hergestellt werden. Sozialistischer Wettbewerb. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 66 Arbeitsnormung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO)

Siehe auch: Arbeitsökonomik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie: 1975 1979 Die A. ist Teil der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaften und Disziplin der sozialistischen Arbeitswissenschaften. Gegenstand der A. sind die „ökonomischen Gesetzmäßigkeiten“ auf dem Gebiet der Arbeit in der gesellschaftlichen, volkswirtschaftlichen und betrieblichen Praxis im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Produktivkräfte und des…

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Fachschulen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 370]F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems. Sie entsprechen nach den Eingangsvoraussetzungen, Organisation und Inhalt des Studiums, den mit dem Studium erworbenen Berechtigungen und den anschließenden Verwendungsmöglichkeiten am ehesten unseren Fachhochschulen. In der DDR bestanden 1970 194 F. Ihre Zahl erhöhte sich durch Neugründungen und die Anhebung der mittleren medizinischen Ausbildung auf F.-Niveau auf gegenwärtig 240. Die F. gliedern sich nach folgenden fachlichen Schwerpunkten (1978): 53 Ingenieurschulen der Industrie, des Bau-, Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesens, 38 Ingenieurschulen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, 63 medizinische F., 9 wirtschafts- und staatswissenschaftliche F., 51 pädagogische F., 20 F. für Bibliotheks- und Informationswesen, Kultur und Kunst, Journalismus u.a. Außerdem verfügt die Nationale Volksarmee (NVA) über 4 eigene Bildungseinrichtungen mit F.-Charakter. Die F. wurden den jeweiligen Fachministerien oder deren nachgeordneten Organen unterstellt. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, dem zur wissenschaftlichen Untersuchung und Ausarbeitung von Grundsatzfragen der F.-Politik das „Institut für Fachschulwesen“ in Karl-Marx-Stadt untersteht. Auf diese Weise soll gesichert werden, daß die Aus- und Weiterbildung an den F. „unmittelbarer Bestandteil des Reproduktionsprozesses der betreffenden Zweige“ wird, daß die ständige Weiterentwicklung der Bildungsinhalte und Erziehungsmethoden sich an den Bedürfnissen der Praxis orientiert und die Kapazitäten der F. für Entwicklungs- und Rationalisierungsaufgaben der Betriebe genutzt werden. Ferner ermöglicht diese Konstruktion eine bessere Kooperation von F. und betrieblichen Qualifizierungseinrichtungen. Innerhalb der F.-Ausbildung sind 2 Bildungswege zu unterscheiden: 1. Voraussetzung sind der 10.-Klassenabschluß und eine Berufsausbildung, d.h. die Studenten verfügen über Berufserfahrung. Ausbildungsschwerpunkte sind die ingenieurwissenschaftlichen Fächer, die Wirtschaftswissenschaft und die Ausbildung von Berufsschullehrern. 2. In den medizinischen, pädagogischen Fächern (Grundschullehrer) und einigen künstlerischen Fachrichtungen schließt das Studium unmittelbar an die 10. Klasse der allgemeinbildenden Oberschule an. In der ersten Gruppe studieren etwa 59 v.H., in der zweiten 41 v.H. der F.-Studenten. Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel 3 Jahre, die in 6 Semester gegliedert sind, und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Im Fernstudium dauert die Ausbildung 5 Jahre. Mit dem Abschluß der F. wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Eine F.-Ausbildung steht auch für Abiturienten der EOS und Absolventen der Berufsausbildung mit Abitur offen. Absolventen der EOS werden — wegen ihrer fehlenden Berufserfahrung — in der Regel zu besonderen Seminargruppen zusammengefaßt und erhalten eine erweiterte berufspraktische Ausbildung. Die insges. 172.058 Studenten verteilten sich im Jahre 1982 auf folgende Fachrichtungen: Die Zahl der Berufstätigen mit F.-Abschluß erhöhte sich von 232.593 im Jahre 1961 auf 967.400 im Jahre 1982 (Statistisches Jahrbuch der DDR 1983, S. 123). Ein entscheidender Grund für diesen erheblichen Anstieg ist die nachträgliche Anerkennung der Ausbildung in einer Reihe mittlerer medizinischer Berufe als Ausbildung und die Gleichstellung der medizinischen F. mit den anderen F. Mitte der 70er Jahre. Fernstudium; Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 370 Exquisit- und Delikatläden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familie

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 370]F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems. Sie entsprechen nach den Eingangsvoraussetzungen, Organisation und Inhalt des Studiums, den mit dem Studium erworbenen Berechtigungen und den anschließenden Verwendungsmöglichkeiten am ehesten unseren Fachhochschulen. In der DDR bestanden 1970 194 F. Ihre Zahl erhöhte sich durch Neugründungen und die Anhebung der mittleren…

DDR A-Z 1985

Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR (1985)

Siehe auch: Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR: 1979 Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR: 1975 Dieses Amt ist das für Atomsicherheit und Strahlenschutz zuständige Organ des Ministerrates; es hat seinen Sitz in Berlin (Ost) und wird gegenwärtig (1981) von Staatssekretär Prof. Dr. Sitzlack (SED) geleitet. Zu den Aufgaben des Amtes gehören: 1. Erarbeitung von Grundsätzen zur Erreichung eines einheitlichen Schutzes der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung sowie des Schutzes von Arbeitern und Angestellten, die Strahlenbelastungen ausgesetzt sind. 2. Schutz sowohl der Umwelt als auch von Sachgütern vor radioaktiven Verunreinigungen sowie die sichere Lagerung radioaktiver Abfälle. 3. Physischer Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen (GBl. I, 1982, S. 410 ff.). 4. Analyse internationaler Erkenntnisse auf dem Gebiet der Atomsicherheit, Durchführung eigener diesbezüglicher Forschungen sowie wissenschaftliche Zusammenarbeit auf diesem Gebiet mit anderen RGW-Staaten. 5. Gewährleistung der Atomsicherheit sowie Realisierung der aufgrund internationaler Kontrollverpflichtungen (vgl. Abkommen zwischen der Regierung der DDR und der Internationalen Atomenergieorganisation über die Anwendung von Sicherheitskontrollen im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, GBl. II, 1972, S. 181 ff.) notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit hinsichtlich spaltbarer Materialien. 6. Festlegung der in der DDR auf dem Gebiet der Atomsicherheit und des Strahlenschutzes verbindlichen Grenzwerte, Richtwerte und Normative sowie der normalerweise und in Katastrophenfällen anzuwendenden Maßnahmen. 7. Erteilung von Strahlenschutzgenehmigungen für den Verkehr mit radioaktiven Stoffen und den Betrieb von Kernanlagen sowie die Durchführung von Strahlenschutzbauartprüfungen und die Erteilung von Zulassungen für entsprechende Anlagen. 8. Kontrolle der Herstellung sowie des Importes radioaktiver Stoffe — wie Uran mit natürlicher Isotopenzusammensetzung, U-235, U-233, an U-235 oder U-233 angereichertes Uran, Thorium, Pu-239. 9. Begutachtung von Strahlenschäden, die Durchführung von strahlenschutzmedizinischen Untersuchungen an beruflich strahlenexponierten Personen sowie an Gruppen aus der Bevölkerung und die Durchführung von Analysen über die zivilisationsbedingte und natürliche Strahlenbelastung der Bevölkerung. 10. Ermittlung der Grundstrahlung sowie Kontrolle der Umwelt und der Nahrungsmittelketten auf natürliche und zivilisationsbedingte Radioaktivität. 11. Weiterbildung, (gemäß § 29 der Strahlenschutzverordnung, GBl. II, 1969, S. 627) von Leitern und Mitarbeitern von Organisationen und Institutionen, in denen radioaktive Stoffe Verwendung finden, sowie von Strahlenschutz- und Kernmaterialbeauftragten, von für Strahlenschutz verantwortlichen Ärzten, von Mitarbei[S. 1268]tern des StAfAuSt. und von anderen beruflich strahlenexponierten Personen (GBl. I, 1975, S. 194 ff.). Für diesen Personenkreis ist ein postgraduales Studium vorgesehen; nach erfolgreichem Abschluß wird ein Qualifikations- bzw. Befähigungsnachweis erteilt. 12. Die Vertretung der DDR in der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) sowie gegenüber der gesamten UNO (GBl. I, 1975, S. 106). Die Höhe der Gebühren, die das StAfAuSt. für die von ihm durchgeführten Leistungen (z. B. Gutachten, Prüfungen, Genehmigungen, Begleitung von Transporten mit radioaktiven Stoffen, Abfuhr von radioaktiven Abfällen) verlangen darf, ist verbindlich vorgeschrieben (GBl. I, 1975, S. 10 f.). Besonders wichtig sind dabei Strahlenschutzbauartprüfungen sowie Strahlenschutzbauartzulassungen für umschlossene Strahlenquellen und solche Anlagen, die ionisierende Strahlen aussenden; derartige Anlagen bedürfen — soweit sie importiert werden sollen — zusätzlich einer Importzulassung (GBl. 1978, SDr. Nr. 947). Vorgänger des StAfAuSt. sind das 1957 errichtete Institut für Staubforschung und radioaktive Schwebstoffe sowie die 1959 gegründete Zentrale für radioaktive Rückstände und Abfälle. Aus diesen Instituten ging Anfang der 60er Jahre die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz der DDR hervor, die dann ihrerseits wiederum — nachdem die DDR den Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen unterzeichnet und damit im Zusammenhang mit der Internationalen Atomenergieorganisation einen Vertrag über nukleare Sicherheitskontrollen geschlossen hatte — im Jahre 1973 zum StAfAuSt. umgewandelt wurde. In den Händen dieses Amtes liegt neben dem Nuklearen Umweltschutz auch die Kontrolle von Kernmaterial. Bei dieser geht es sowohl um die Überwachung des Kernmaterialeinsatzes als auch um den Nachweis, daß Kernmaterial nicht für Kernwaffen oder andere Sprengvorrichtungen abgezweigt werden kann (GBl. II, 1973, S. 451 ff.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1267–1268 Staatliche Versicherung der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Amt für technische Überwachung

Siehe auch: Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR: 1979 Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR: 1975 Dieses Amt ist das für Atomsicherheit und Strahlenschutz zuständige Organ des Ministerrates; es hat seinen Sitz in Berlin (Ost) und wird gegenwärtig (1981) von Staatssekretär Prof. Dr. Sitzlack (SED) geleitet. Zu den Aufgaben des Amtes gehören: 1. Erarbeitung von Grundsätzen zur Erreichung eines einheitlichen Schutzes der Bevölkerung vor…

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Wissenschaftliche Räte (1985)

Siehe auch: Wissenschaftliche Beiräte: 1965 1966 Wissenschaftliche Räte: 1975 1979 WR. werden als forschungsleitende und koordinierende Gremien gebildet und erlangen in der Wissenschaftsorganisation eine zunehmende Bedeutung. Es gibt WR. für die naturwissenschaftliche und solche für die gesellschaftswissenschaftliche Forschung. 1. WR. für die naturwissenschaftliche Forschung. Gesetzliche Grundlage sind zwei Verordnungen aus dem Jahre 1975. Diese WR. werden gemeinsam vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) für die langfristige Entwicklung der naturwissenschaftlichen und mathematischen Grundlagenforschung, Planung, Durchführung und Kontrolle großer Forschungsvorhaben sowie für die Überführung von Forschungsergebnissen in die Produktion gebildet. Mitglieder der WR. sind Wissenschaftler aus der Akademie der Wissenschaften, den Universitäten und Hochschulen, Vertreter staatlicher und wirtschaftsleitender Organe u.a. Im Rahmen der staatlichen Forschungspläne bestehen WR. für folgende Forschungsprogramme: Mathematik, Mechanik, Kybernetik und Informationsverarbeitung, Physik einschließlich Kern- und Werkstofforschung, Chemie (Grundlagen der Stoffe und Stoffumwandlung), Biowissenschaften einschließlich naturwissenschaftliche Grundlagen der Medizin, [S. 1523] * Geo- und Kosmoswissenschaften, Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen der Energiewirtschaft, Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen der Be- und Verarbeitung. 2. WR. für die gesellschaftswissenschaftliche Forschung. [S. 1524]Ihre Gründung geht auf einen Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 22. 10. 1968 über die Entwicklung der Gesellschaftswissenschaft in der DDR zurück. Im Rahmen des „Zentralen Forschungsplans der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaft“ sind sie für die inhaltliche Ausgestaltung, Organisation und Koordinierung der Forschungsvorhaben verantwortlich. Die WR. übernehmen damit Funktionen, die vor 1969 allein beim damaligen Institut, der heutigen Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG), und beim Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) lagen. Die WR. werden verschiedenen wissenschaftlichen Institutionen zugeordnet, wobei in den letzten Jahren eine deutliche Vorzugsstellung der Akademie der Wissenschaften zu konstatieren ist. Dies entspricht der Aufwertung dieser Einrichtung nach dem VIII. Parteitag der SED (1971). Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1522–1524 Wissenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlicher Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW

Siehe auch: Wissenschaftliche Beiräte: 1965 1966 Wissenschaftliche Räte: 1975 1979 WR. werden als forschungsleitende und koordinierende Gremien gebildet und erlangen in der Wissenschaftsorganisation eine zunehmende Bedeutung. Es gibt WR. für die naturwissenschaftliche und solche für die gesellschaftswissenschaftliche Forschung. 1. WR. für die naturwissenschaftliche Forschung. Gesetzliche Grundlage sind zwei Verordnungen aus dem Jahre 1975. Diese WR. werden gemeinsam vom…

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Institut für Literatur „J. R. Becher“ (1985)

Siehe auch: Institut für Literatur: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Literatur „J. R. Becher“: 1975 1979 Die Verordnung über die Bildung des IfL. vom 3. 2. 1955 erklärt: „Um [S. 655]die zeitgenössische deutsche Literatur im Geiste der progressiven Traditionen und Errungenschaften der deutschen und Weltliteratur zu entwickeln und die ideologische und künstlerische Ausbildung der Schriftsteller zu fördern, ist die Schaffung eines Instituts für Literatur notwendig.“ Das IfL. mit Hochschulcharakter wurde am 18. 9. 1955 in Leipzig eröffnet und untersteht dem Ministerium für Kultur. Es arbeitet eng mit dem Schriftstellerverband der DDR zusammen. Erster Direktor wurde Alfred Kurella (bis 1957, Nachfolger Max Zimmering). Kurella — der eigentliche Spiritus rector des Instituts — hatte die Gründung des IfL. gegen den Widerstand einflußreicher Persönlichkeiten, insbesondere J. R. Bechers, durchgesetzt. Nach dem Tode von Johannes R. Becher wurde das Institut 1959 nach ihm benannt. In mehrjährigen Lehrgängen sollen Schriftsteller eine Grundausbildung erhalten. 1969 wurde nach dem VI. Schriftstellerkongreß ein neues Ausbildungsprogramm am IfL. eingeführt: Ab 15. 9. 1969 ist ein 3jähriges Fernstudium möglich „im Interesse einer Verstärkung und qualitativen Verbesserung der Bewegung Schreibender Arbeiter, im Interesse vor allem der Herausbildung einer Literaturgesellschaft und der ästhetischen Erziehung der Werktätigen“ (Anweisung des Ministeriums für Kultur vom 2. 3. 1970). Gleichzeitig wurden eine „künstlerische Aspirantur“ (jährlich sollen 5–6 junge Schriftsteller für 2 Jahre am Institut tätig sein) und Sonderkurse für junge Schriftsteller (9 Monate) eingeführt. Das 3jährige Studium wurde in ein 2jähriges Aufbaustudium umgewandelt. Direktor war von 1964 bis 1983 Max Walter Schulz, der von 1957 bis 1959 am IfL. studiert hat. Seit Herbst 1983 ist Dr. Rudolf Gehrke kommissarisch mit der Leitung beauftragt. Literatur und Literaturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 654–655 Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML)

Siehe auch: Institut für Literatur: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Literatur „J. R. Becher“: 1975 1979 Die Verordnung über die Bildung des IfL. vom 3. 2. 1955 erklärt: „Um [S. 655]die zeitgenössische deutsche Literatur im Geiste der progressiven Traditionen und Errungenschaften der deutschen und Weltliteratur zu entwickeln und die ideologische und künstlerische Ausbildung der Schriftsteller zu fördern, ist die Schaffung eines Instituts für Literatur…

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Jugendbrigade (1985)

Siehe auch: Hervorragende Jugendbrigade der DDR: 1956 Jugendbrigade: 1975 1979 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 „Die Jugendbrigade ist ein selbständiges sozialistisches Arbeitskollektiv junger Werktätiger in Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen, das konkret-abrechenbare Aufgaben bei der Erfüllung der Pläne löst“ (Junge Generation [JG] 1980, H. 9, nach S. 80). Die Zahl der Brigademitglieder beträgt in der Regel und im Durchschnitt 10–15, deren Mehrzahl nicht älter als 25 Jahre sein soll. Die Altersabgrenzung des Jugendgesetzes der DDR vom 28. 1. 1974 (GBl. I, S. 45) gab einige Probleme auf, die der Zentralrat der FDJ mit dem Hinweis auf die Förderungsabsichten des Gesetzes (Unterstützung und Anleitung der jungen Werktätigen durch die älteren, erfahrenen) beantwortete. Gründung und Aufgabenstellung der J. werden von der Betriebsleitung in den Jahres- und Fünfjahresplänen festgelegt, in Absprache mit bzw. auf Vorschlag von FDJ-Leitung und BGL. Es besteht ein Brigadevertrag, der zwischen dem staatlichen Leiter, der FDJ- und Gewerkschaftsleitung und der J. abgeschlossen wird. Die J. arbeiten über längere Zeit an einer festumrissenen betrieblichen Aufgabe, übernehmen Schwerpunktaufgaben als Jugendobjekte; daneben haben sie eine (selbst-)erzieherische Funktion bis in die Freizeit ihrer Mitglieder hinein. Die berufspraktische Ausbildung der Lehrlinge findet zunehmend in J. statt. Man verspricht sich davon die Vermittlung eines hohen beruflich-fachlichen Wissens und Könnens, von Leistungsbereitschaft, von „schöpferischer Haltung zur Arbeit und kommunistischen Verhaltensweisen“. Durch die regelmäßige Abrechnung der Arbeitsergebnisse vor dem Kollektiv werden die Lehrlinge zum Erreichen der Facharbeiterleistung angehalten (JW 17. 6. 1982, S. 5). Jugendschichten, Jugendbesatzungen und Jugendmeisterbereiche gelten, wenn nicht weiter untergliedert, in der Regel als J. Die Zahl der J. stieg von 1971 bis 1981 von 15.685 auf 40.249, die der Mitglieder von 199.725 auf 465.493. In der zentralgeleiteten Industrie sind (1982) durchschnittlich 25,3 v.H. der jungen Werktätigen in J. organisiert. Der Anteil variiert in den Kombinaten zwischen 8 und 52 v.H., ein Drittel der Lehrlinge erhält die Ausbildung in J. Anfang 1984 bestanden 42.544 J. sowie 1957 „Jugendforscherkollektive“. „Kern“ der J. ist die FDJ-Gruppe, welche die „politischen, geistig-kulturellen und ökonomischen Initiativen“ der J. und ihrer Mitglieder organisieren und unter anderem die älteren Kollektivangehörigen im Jugendverband halten bzw. zum Wiedereintritt bewegen soll. Nach DDR-Auffassung trug vor allem die zunehmende Einrichtung von J. dazu bei, daß sich die Zahl der in der FDJ organisierten Arbeiter wesentlich erhöhte (Freie Deutsche Jugend (FDJ), II.). In 90 v.H. aller J. arbeiten SED-Mitglieder mit, doch sei „die Sicherung des Parteieinflusses auch in jenen 4.017 J. unerläßlich, in denen es bisher noch keine Genossen gibt“ (Einheit 1982, H. 10, S. 988). Seit 1977 wird der Wettbewerb der J.-Kollektive von den Räten der Jugendbrigadiere angeleitet. Die Räte gelten als „ein wichtiges Arbeitsinstrument der FDJ-Grundorganisationsleitung und der BGL zur Führung [S. 688]des sozialistischen Wettbewerbs zwischen den J. eines Betriebes bzw. Kombinates“ (JG 1982, H. 2, nach S. 80). Die Räte setzen sich zusammen aus je einem Vertreter aller J., einem Mitglied der Betriebsparteileitung, einem Mitglied der BGL, einem Vertreter der Betriebsleitung, einem Vertreter der Abteilung Wettbewerb und Neuererwesen sowie FDJ-Gruppensekretären der führenden J. Aufgabe der Räte ist die Organisierung und Führung des Wettbewerbs von Brigade zu Brigade, der Erfahrungsaustausch und die Anleitung. Quartalsweise oder zu besonderen gesellschaftlichen Ereignissen wird die jeweils beste J. ermittelt. Seit 1978 wird auf Vorschlag der FDJ für jede J. ein erfahrener Funktionär des Betriebes als Pate eingesetzt (Patenschaften). Erstmals am 21. 5. 1977 ist der Tag der J. begangen worden, an dem die Leistungen abgerechnet und ausgezeichnet, neuen Brigaden feierlich ihre Berufungsurkunden verliehen und Feiern veranstaltet werden. 1982 wurden 200 Kollektive mit dem Titel „Hervorragendes Jugendkollektiv der DDR“ ausgezeichnet. Insgesamt dienen die J. und die übrigen Jugendkollektive vornehmlich der individuellen und vor allem gesellschaftlichen Leistungs- und Effektivitätssteigerung. Sie wurden daher vom Amt für Jugendfragen beim Ministerrat als eine „durch die FDJ organisierte Aktivität junger Menschen“, von der FDJ selbst als „neue Führungsmethode“ bezeichnet. Andererseits bestätigen empirische Untersuchungen des Zentralinstituts für Jugendforschung und andere Erhebungen den tendenziell positiven Einfluß der Jugendkollektive auf Kenntnisse, Arbeitshaltung, Selbstvertrauen und Selbständigkeit der Mitglieder. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 687–688 Jugendaustausch, Innerdeutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendforschung

Siehe auch: Hervorragende Jugendbrigade der DDR: 1956 Jugendbrigade: 1975 1979 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 „Die Jugendbrigade ist ein selbständiges sozialistisches Arbeitskollektiv junger Werktätiger in Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen, das konkret-abrechenbare Aufgaben bei der Erfüllung der Pläne löst“ (Junge Generation [JG] 1980, H. 9, nach S. 80). Die Zahl der Brigademitglieder beträgt in der Regel…

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1985: K

Kabarett Kaderpolitik Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik (KdT) Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kandidat Karikatur Karl-Marx-Universität Leipzig Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH) Katastrophenschutz Kauffonds der Bevölkerung Kaufkraft Kinderbeihilfen Kinderkrippe, Kindergarten Kinder- und Jugendliteratur Kirchen Klasse/Klassen, Klassenkampf Klassenbewußtsein Kleinbürgertum Klub der Intelligenz Kollegien Bildender Künstler Kollegien der Ministerien Kollektive Führung Kollektiv, Sozialistisches Kollektiv- und Arbeitserziehung Kombinat Kraftverkehr, VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei Kominform Komintern Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen Kommissionsvertrag Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) / Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Konföderation Konkurs Konsumgenossenschaften Konsumgütermessen Konsumtion, Gesellschaftliche Kontenführungspflicht Kontrollrat Konvergenztheorie Kooperation in der Landwirtschaft Kooperationsakademien Kooperationsrat Kooperationsverband (KOV) Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport Korrespondenten Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Kraftfahrzeugindustrie Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche Kraftstoffversorgung Krankengeld Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Kredit Kreis Kreisparteiorganisationen der SED Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Kritik und Selbstkritik Kulturarbeit des FDGB Kulturbund der DDR (KB) Kulturelles Erbe Kulturelle Zusammenarbeit Kulturfonds Kulturpolitik Kulturstätten Kultur- und Sozialfonds Kunsthandel Künstler-Agentur der DDR Kupfererzbergbau Kuren der Sozialversicherung Kurorte Kybernetik

Kabarett Kaderpolitik Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik (KdT) Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kandidat Karikatur Karl-Marx-Universität Leipzig Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH) Katastrophenschutz Kauffonds der Bevölkerung Kaufkraft Kinderbeihilfen Kinderkrippe, Kindergarten Kinder- und Jugendliteratur Kirchen Klasse/Klassen, Klassenkampf Klassenbewußtsein Kleinbürgertum …

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Nationales Olympisches Komitee (NOK) der DDR (1985)

Siehe auch: Nationales Olympisches Komitee (NOK): 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationales Olympisches Komitee (NOK) der DDR: 1975 1979 Gegründet am 22. 4. 1951 in Berlin (Ost). Sein erster Präsident war Kurt Edel. Am 8. 5. 1951 erfolgte die Ablehnung des Aufnahmeantrages des NOK der DDR durch die 45. Session des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in Wien. Bei der 50. Session des IOC vom 13. bis 18. 6. 1955 in Paris mit 27: 7 Stimmen vorläufige Anerkennung des NOK der DDR und Auflage zur Bildung gesamtdeutscher Olympiamannschaften. Nach Ausscheidungskämpfen und von Olympiade zu Olympiade politisch immer stärker belasteten Verhandlungen zwischen den beiden deutschen NOK gab es gesamtdeutsche Mannschaften 1956 für die Winterspiele in Cortina (58 Aktive NOK für [die Bundesrepublik] Deutschland: 18 Aktive NOK der DDR), Sommerspiele in Melbourne (138: 37); 1960 Winterspiele in Squaw Valley (50: 35), Reiterspiele in Stockholm (9: 0), Sommerspiele in Rom (189: 130); 1964 — nach insgesamt 14 NOK- und 96 Verbandsverhandlungen — Winterspiele in Innsbruck (68: 49), Sommerspiele in Tokio (182: 194). Am 8. 10. 1965 bei der 63. Session des IOC in Madrid erging auf Antrag des NOK der DDR der Beschluß über die künftige Zulassung selbständiger DDR-Olympiamannschaften, für 1968 jedoch unter gesamtdeutschen Protokollvorschriften. Am 12. 10. 1968 erfolgte bei der 67. IOC-Session in Mexiko Stadt volle protokollarische Anerkennung des NOK der DDR (ab 1972 eigene Fahne, eigenes Emblem, eigene Hymne). Dem NOK der DDR obliegen vorwiegend außenpolitische Funktionen. Im Gegensatz zu der vom IOC geforderten „Unabhängigkeit“ ist es bei allen Entscheidungen an die Weisungen der Partei- und Staatsführung [S. 939]gebunden. Innerhalb des Sports in der DDR ist das NOK vom Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR abhängig; sportorganisatorisch, weil die Sportfachverbände als Mitglieder des NOK nur Organe des DTSB sind und nicht selbständige und unabhängige Organisationen, sportpolitisch wegen der Führungsrolle des DTSB als „sozialistische Massenorganisation der Turner und Sportler der DDR“. Die enge Verflechtung wurde durch die Präsidiumsumbildung am 16. 3. 1973 weiter personalisiert: Nachfolger des seit 1955 amtierenden NOK-Präsidenten Dr. h. c. Heinz Schröbel (ab 1966 IOC-Mitglied, gest. 26. 4. 1980) wurde DTSB-Präsident Manfred Ewald (SED), NOK-Vizepräsident Rudolf Hellmann (Leiter der Abteilung Sport im ZK der SED). Die NOK-Mitgliederversammlung bestimmte am 3. 12. 1982 den bis dahin als Generalsekretär fungierenden DTSB-Vizepräsidenten Günther Heinze (SED) zu einem weiteren NOK-Vizepräsidenten. Heinze war im Oktober 1981 durch die 84. IOC-Session zum IOC-Mitglied berufen worden. Neuer NOK-Generalsekretär wurde Wolfgang Gitter. Gemäß dem Boykott-Beschluß der sozialistischen Länder nahm das NOK der DDR nicht an den Spielen der XXIII. Olympiade Los Angeles 1984 teil. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 938–939 Nationales Komitee für Gesundheitserziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalhymne

Siehe auch: Nationales Olympisches Komitee (NOK): 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationales Olympisches Komitee (NOK) der DDR: 1975 1979 Gegründet am 22. 4. 1951 in Berlin (Ost). Sein erster Präsident war Kurt Edel. Am 8. 5. 1951 erfolgte die Ablehnung des Aufnahmeantrages des NOK der DDR durch die 45. Session des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in Wien. Bei der 50. Session des IOC vom 13. bis 18. 6. 1955 in Paris mit 27: 7 Stimmen vorläufige Anerkennung des NOK der DDR…

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Intelligenz (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 658]Die I. wird als „Schicht“ oder auch als „Zwischenschicht“ bezeichnet. Sie steht neben den beiden Grundklassen: den Arbeitern und Angestellten einerseits, den Genossenschaftsbauern andererseits. Die Zahl der zur Schicht der I. Gehörenden ist ebensowenig fest umrissen wie ihre — in der einschlägigen Fachliteratur aus der DDR immer wieder geforderte — präzise sozialstrukturelle Definition. So ist es z.B. strittig, ob höhere Funktionäre der SED zur I. oder zu den „Arbeitern und Angestellten“ zu zählen sind. Auch weist das „Statistische Jahrbuch der DDR“ keine Bevölkerungsgruppe als I. aus. Kategoriale Unsicherheit war einer der Gründe dafür, daß bisher weder eine differenziertere I.-Statistik aufgebaut noch einfache umfassendere Erhebungen durchgeführt wurden. In neueren soziologischen Arbeiten aus der DDR wird die „besondere Rolle“ der I. in der „gesellschaftlichen Organisation der Arbeit“ als konstitutives Merkmal angegeben. Allerdings hat die Soziologie in der DDR bisher die „objektive Dialektik“ der Stellung der I. in der DDR-Gesellschaft nicht empirisch entschlüsseln können. Mehr als der Hinweis, daß die I. einerseits durch die gleichen Eigentumsverhältnisse wie andere soziale Klassen und Schichten gekennzeichnet sei, andererseits sich durch eine „Vielzahl von Eigenschaften von der Arbeiterklasse“ unterscheide, ist auch in soziologischen Standardwerken nicht zu finden (vgl. „Grundlagen der marxistisch-leninistischen Soziologie“, Hrsg. G. Aßmann und R. Stollberg, Berlin [Ost] 1977, S. 182 ff.). Generell werden zur I. Personen gerechnet, die beruflich vorwiegend geistige Arbeit leisten und meistens eine Fach- bzw. Hochschulausbildung besitzen: Wissenschaftler, Ärzte, Lehrer, Ingenieure, Techniker, Künstler und Schriftsteller. Entsprechend werden je nach den Tätigkeitsbereichen unterschieden: „wissenschaftliche I.“, „medizinische I.“, „pädagogische I.“, „technische I.“ und „künstlerische I.“. Alle Personen mit Universitäts- bzw. Hochschulabschluß und mit Fachschulabschluß zählen zur I. In diesen Gruppen sind laut „Statistisches Jahrbuch“ diejenigen Fachkräfte eingeschlossen, denen — ohne Absolvierung eines Studiums oder einer Fachschule aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder besonderer Leistungen — ein wissenschaftlicher Grad bzw. Titel oder der Qualifikationsgrad „Ingenieur“ bzw. „Techniker“ zuerkannt wurde. Die Zahl der Ende 1982 in der Wirtschaft Tätigen mit Hochschul- bzw. mit Fachschulabschluß betrug 534.700 bzw. 967.400. Im gleichen Jahr studierten 130.442 Studenten an den Universitäten und Hochschulen (ohne Forschungsstudium) sowie 172.058 an den Fachschulen. Während die Zahl der Studierenden an den Universitäten und Hochschulen seit 1973 gefallen ist, stieg die Zahl der Studierenden an den Fachschulen zwischen 1974 und 1981 ständig an. Der Anteil der Berufstätigen mit einem Hoch- oder Fachschulabschluß je 1000 Berufstätiger stieg zwischen 1961 und 1982 beim Hochschulabschluß von 22 auf 70 und beim Fachschulabschluß von 39 auf 127. Die wichtigsten Massenorganisationen der I., der Kulturbund der DDR (KB) sowie die Kammer der Technik (KdT), hatten Ende 1982 244.706 bzw. 250.255 Mitglieder, darunter 79.521 bzw. 66.556 Angehörige der I. im engeren Sinne, d.h. mit Hochschulabschluß. Der überwiegende Teil der gegenwärtig tätigen I. hat seine Ausbildung bereits nach 1945 in der DDR erhalten. Die in der Nachkriegszeit in der SBZ bzw. DDR verbliebene „bürgerliche“ I. wurde materiell bevorzugt und berufspolitisch gefördert, wenn deren Mitglieder zur Mitarbeit in der Wirtschaft und in anderen Gesellschaftsbereichen und zu einer gewissen sozialen Integration bereit waren. Erheblich bevorzugt wurden besonders naturwissenschaftlich-technische Spezialisten und Berufsgruppen, z.B. bei der Festlegung des Arbeitseinkommens und des Urlaubsanspruchs (über Einzelverträge), der Wohnungszuweisung und Versorgung. Die in der Zwischenzeit ausgebildete „sozialistische“ I. hat auf materielle Vergünstigungen nicht verzichten müssen und stellt dementsprechend heute — allerdings ohne Lehrer, Ingenieure und Techniker — eine Sozialgruppe mit überdurchschnittlichem Lebensstandard dar, wenn auch die Einkommensdifferenz zwischen I.-Einkommen und durchschnittlichem Facharbeiterlohn in der Regel nicht so groß wie in der Bundesrepublik Deutschland ist. Wiederholt hat die I.-Politik der SED der Annäherung der I. und der Arbeiterklasse das Wort geredet. Als Teil einer Gesamtpolitik, die die gesellschaftliche Entwicklung in allererster Linie auf die Entwicklung der Produktivkräfte zurückführt, verfolgte sie dabei vor allem das Ziel, Wissenschaft zur Wirkung zu bringen. Besonders prägnant zeigte sich dies Ende der 60er Jahre, als eine naturwissenschaftlich-technische „sozialistische Großforschung“ aus dem organisatorischen, planerischen und finanziellen Zusammenschluß von universitärer und betrieblicher I. gebildet werden sollte. Über erste Gründungen von Großforschungszentren kamen diese Bemühungen schon aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht hinaus. Im Rahmen der Kombinatsbildungen und der Förderung der Kombinatsforschung seit Beginn der 80er Jahre wurde diese Linie wieder aufgenommen, ohne allerdings auch die gesellschaftspolitische Erwartung zu erneuern, aus den engen Arbeitszusammenhängen von produktionsnaher Forschung und forschungsbezogenem Ingenieurwesen mit dem jüngeren „Arbeiter-Wissenschaftler“ den Prototyp des zukünftigen Gesellschaftsmitgliedes zu gewinnen. Gegenwärtig verfährt die I.-Politik traditionalistisch und sucht individuelle Leistungsmotivation über Konkurrenzverhalten und die Aussicht auf individuelle Karrieren zu fördern. Seit dem X. Parteitag der SED werden von der I. mehr Meinungsstreit und die Herausbildung miteinander konkurrierender wissenschaftlicher Schulen erwartet. Ferner soll die Talentförderung zukünftig individualisierter, die Ausbildung wie die Entlohnung der I.-Gruppen weniger starr und vermehrt leistungsbezogen erfolgen. In der Vergangenheit haben die starke Verschulung der Ausbildung — die individuellen Befähigungen wenig Beachtung schenkte — sowie mangelnde fachwissenschaftliche Information und Kommunikation, die starre Entlohnung, die Dominanz [S. 659]politisch engagierter I. in Wissenschaftsfragen sowie schließlich die begrenzten Lebensverhältnisse dahin geführt, daß trotz der starken quantitativen Ausweitung der I. die DDR im internationalen Vergleich relativ wenige hervorragende wissenschaftliche Leistungen verzeichnen und kommerziell verwerten konnte. Sozialstruktur; Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 658–659 Integration A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Intensivierung und Rationalisierung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 658]Die I. wird als „Schicht“ oder auch als „Zwischenschicht“ bezeichnet. Sie steht neben den beiden Grundklassen: den Arbeitern und Angestellten einerseits, den Genossenschaftsbauern andererseits. Die Zahl der zur Schicht der I. Gehörenden ist ebensowenig fest umrissen wie ihre — in der einschlägigen Fachliteratur aus der DDR immer wieder geforderte — präzise sozialstrukturelle Definition. So ist…

DDR A-Z 1985

Politik (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 P. ist nach Auffassung des Marxismus-Leninismus unter Berufung auf W. I. Lenin „das Verhältnis zwischen den Klassen“ einer Gesellschaft „in bezug auf die politische Macht, den Staat“ (Klasse/Klassen, Klassenkampf). P. gilt als eine historische Erscheinung, die mit dem Privateigentum an Produktionsmitteln entstanden sei. Die spezifischen Eigentumsverhältnisse bestimmen die Produktionsweise (Gesellschaftsordnung; Periodisierung) und zugleich die Klassenstruktur einer Gesellschaft. Die Klasse, die die Produktionsmittel besitzt, gilt nicht nur als ökonomisch, sondern zugleich auch als politisch herrschende Klasse, die über den Staat ihre ökonomischen Interessen durchzusetzen und zu verwirklichen vermag. Insoweit gilt P. als „ökonomisch determiniert“; P. ist demnach nicht Teil der ökonomischen Basis sondern des Überbaus einer Gesellschaft. In der Theorie des Staatsmonopolistischen Kapitalismus (Imperialismus) wird jedoch eingeräumt, daß die P. gegenüber den letztlich determinierenden ökonomischen Bedingungen „eine relative Selbständigkeit“ besitzt, die es ihr ermöglicht, „aktiv auf die Ökonomie“ zurückzuwirken. Ferner wird inzwischen gesehen, daß auch Traditionen, die Besonderheiten des jeweiligen politischen Systems usw. die P. beeinflussen. Unterschieden wird im Marxismus-Leninismus zwischen Innen-P. und Außen-P., die allerdings beide gleichermaßen als von Klasseninteressen geprägt begriffen werden. Ferner wird je nach Aufgabengebiet zwischen den verschiedenen Einzel-P. (z. B. Sozial-P.; Wirtschafts-P.; Bildungs-P.; Bündnis-P.; Militär-P.) differenziert. Für das eigene politische System wird bereits im Stadium des Sozialismus für die P. ein „qualitativ neuer Inhalt“ beansprucht. Obwohl die Fortexistenz von unterschiedlichen Klassen und sozialen Schichten und damit von Interessenunterschieden anerkannt wird, P. also weiterhin notwendig ist, habe die Abschaffung des Privateigentums die antagonistischen Klassengegensätze beseitigt (Widerspruch), an die Stelle des „Klassenkampfes“ sei als Inhalt und Grundlage der P. „die kameradschaftliche Zusammenarbeit“, die „gegenseitige Hilfe“ der verschiedenen Klassen und sozialen Schichten getreten (Bündnispolitik). Dabei komme der Arbeiterklasse und damit ihrer Partei die führende Rolle bei der Bestimmung der Inhalte und Ziele der P. zu. Insoweit sei P. im Sozialismus P. im Interesse einer Klasse, der Arbeiterklasse; doch sei dieses Interesse letztlich identisch mit dem der Gesamtgesellschaft (Interesse/Interessenübereinstimmung). Im Zuge der nach marxistisch-leninistischer Auffassung zur klassenlosen Gesellschaft führenden Entwicklung, würden P. und Staat „absterben“, d.h. es entfällt die politisch zu sichernde Herrschaft eines spezifischen Interesses. Bleiben soll hingegen auch in der kommunistischen Gesellschaft die Notwendigkeit der „Leitung gesellschaftlicher Prozesse“ einschließlich der dazugehörigen Leitungs- und Verwaltungsorganisationen (Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus, Berlin [Ost] 1982, S. 294 ff.). — Für die Gegenwart und die überschaubare Zukunft sehen jedoch der Marxismus-Leninismus und die Staats- und Rechtswissenschaft in der DDR nicht eine Minderung der Rolle des Staates und damit der P., sondern deren Ausbau und Stärkung einschließlich der repressiven Funktionen innerhalb des politischen Systems (Staatslehre). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1010 Politbüro des ZK der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Politische Ökonomie

Siehe auch das Jahr 1979 P. ist nach Auffassung des Marxismus-Leninismus unter Berufung auf W. I. Lenin „das Verhältnis zwischen den Klassen“ einer Gesellschaft „in bezug auf die politische Macht, den Staat“ (Klasse/Klassen, Klassenkampf). P. gilt als eine historische Erscheinung, die mit dem Privateigentum an Produktionsmitteln entstanden sei. Die spezifischen Eigentumsverhältnisse bestimmen die Produktionsweise (Gesellschaftsordnung; Periodisierung) und zugleich die Klassenstruktur…

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Lohnformen und Lohnsystem (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Realeinkommen und Arbeitseinkommen Jegliches Einkommen, das die Werktätigen in der DDR erhalten, wird statistisch unter dem Begriff Realeinkommen gefaßt. Teile dieses Realeinkommens sind unabhängig von den individuellen Leistungen der Werktätigen und werden entsprechend den Bedürfnissen über den gesellschaftlichen Konsumtionsfonds verteilt. Hierzu gehören u.a. die Aufwendungen für Bildung, Kultur, Verwaltung, Sicherheit, Gesundheitswesen usw. In der kommunistischen Gesellschaftsformation soll die „Verteilung nach den Bedürfnissen“ alleinige Einkommensform werden. Entsprechend dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte könne jedoch im realen Sozialismus die Verteilung nach den Bedürfnissen noch nicht die umfassende gesellschaftliche Verteilungsform sein: Der weitaus größte Teil des Realeinkommens ist in dieser Phase noch von der Arbeitsleistung abhängig. Dieses Einkommen wird als Arbeitseinkommen bezeichnet, als dasjenige Einkommen, „welches entsprechend der Quantität und Qualität der geleisteten Arbeit vom sozialistischen Staat in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung planmäßig zur Verfügung gestellt wird“. Das Niveau des Arbeitseinkommens in der DDR wird demnach von drei Faktoren bestimmt: von der Effektivität der gesellschaftlichen Gesamtarbeit, der Leistung des Betriebes und der Leistung des einzelnen. Das Arbeitseinkommen soll so gestaltet sein, daß jedem einzelnen Berufstätigen der Zusammenhang dieser drei Ebenen sichtbar wird. II. Arbeitseinkommen und Arbeitslohn Das Arbeitseinkommen, als Einkommen aus eigener Arbeit, setzt sich zusammen aus dem Arbeitslohn und anderen Beträgen, die mit der Arbeitsleistung der Werktätigen unmittelbar zusammenhängen, aber nicht aus dem Lohnfonds finanziert werden, wie die Prämien und die Zuschläge zur Entlohnung. Als Zuschläge zur Entlohnung werden gefaßt: Zuschläge für Arbeitserschwernisse wie Schmutz, Gefahr, Hitze. Zuschläge für planmäßige Schichtarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Zuschläge für Überstunden (Lohnzuschläge); Zusatzlöhne als Entgelt für Zeiträume, in denen keine Arbeitsleistung für den Betrieb erfolgt, so beispielsweise für Erholungsurlaub, Haushaltstag und für die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten; Zuschläge, Zusatzlohn und Lohnausgleich sind Bestandteile des Arbeitslohnes. Zuwendungen, wie Kinder- und Ehegattenzuschläge sowie Weihnachtszuwendungen, die dem Arbeits[S. 844]einkommen, nicht aber dem Arbeitslohn zugerechnet werden. Bei qualitätsgeminderter Produktion und bei Ausschuß besteht die Möglichkeit von Lohnabzug. Der Arbeitslohn als wichtigster Bestandteil des Arbeitseinkommens bildet die Hauptform der Verteilung nach der Arbeitsleistung. In der materiellen Produktion beträgt der Anteil des Arbeitslohnes am Arbeitseinkommen durchschnittlich 95 v.H. Dem Arbeitslohn werden im wesentlichen zwei sich wechselseitig bedingende Funktionen übertragen: 1. als Reproduktionsfaktor der Arbeitskraft, 2. als ökonomischer Hebel (Materielle Interessiertheit). Zugleich ist der Arbeitslohn Kostenfaktor der sozialistischen Produktion. Der Mindestlohn soll gewährleisten, daß die Werktätigen als Träger der Arbeitskraft sich selbst reproduzieren können, die Ernährung einer Familie und Bildung und Erziehung des Werktätigen gesichert sind. Diese Bedingungen gelten als objektive Faktoren zur Bestimmung des Mindestlohnniveaus. Sie sichern, daß die Werktätigen in dem Umfang mit materiellen Lebensgütern versorgt werden, die die einfache Reproduktion — das Existenzminimum — gewährleistet. Dieses Existenzminimum verändert sich mit dem Wandel in den Lebensbedingungen der werktätigen Bevölkerung. In der DDR herrscht die Meinung, daß unter sozialistischen Produktionsverhältnissen nicht von der einfachen Reproduktion auszugehen ist, sondern von dem „sozialistischen Reproduktionsminimum“. Hierunter wird die „unumgängliche erweiterte Reproduktion“ der Arbeitskraft verstanden, die allein die Herausbildung „allseitig entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten“ gewährleistet. Damit sind die objektiven Faktoren der Reproduktionskosten nicht mehr allein ausschlaggebendes Moment für die Festsetzung des Mindestlohns. Dieser wird vielmehr von dem Niveau der Produktivkräfte und der daraus resultierenden Größe des Konsumtionsfonds bestimmt. Hieraus wird gefolgert, daß mit der Entwicklung der Produktivkräfte der Mindestlohn, ausgehend vom Reproduktionsminimum, kontinuierlich steigt, bis die Verteilung nach den Bedürfnissen möglich sein wird. Seit dem 1. Oktober 1976 beträgt der monatliche Mindestbruttolohn 400 Mark (vorher 350 Mark). Der Lohn als ökonomischer Hebel zur Stimulierung der sozialistischen Produktion soll auf eine optimale Übereinstimmung zwischen den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ und den „persönlichen materiellen Interessen“ hinwirken. In diesem Zusammenhang soll der Lohn die Werktätigen vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten der Betriebe, zu einer optimalen Kapazitätsausnutzung und einer hohen Qualität der Arbeitsausführung stimulieren. Daneben spielt der Lohn als Qualifizierungsanreiz eine wesentliche Rolle, da der Grad der Qualifikation die Lohnhöhe beeinflußt. Von einem gegebenen Gesamtvolumen des Lohnes innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ausgehend, ergibt sich allerdings ein gewisser Widerspruch zwischen der Forderung nach Erhöhung des Mindestlohnes und der Forderung nach Stimulierung durch den Lohn. Denn je höher der Mindestlohn ist, desto weniger Lohnmasse kann der Staat als Anreiz für die „materielle Interessiertheit“ einsetzen. Das Verhältnis zwischen dem gesamten Lohnvolumen und dem Teil, der für die Mindestlöhne benötigt wird, ist also nicht beliebig variierbar, wenn die Rolle des Arbeitslohnes als ökonomischer Hebel aufrechterhalten werden soll. III. Tariflohn und Mehrleistungslohn Der Arbeitslohn setzt sich zusammen aus dem Tariflohn und dem Mehrleistungslohn. Im Mehrleistungslohn finden die Qualität der Arbeitsausführung und Quantität der Arbeitsleistung Berücksichtigung und werden durch ihn stimuliert. Die Höhe des Tariflohnes wird durch die Qualität der Arbeitsleistung bestimmt. Der Tariflohn ist jener Anteil am Arbeitslohn, der die Reproduktion der Arbeitskraft sichert und zugleich das Interesse an weiterer Qualifizierung anregen soll. Ausgangspunkt des Tariflohnsystems ist der Mindesttariflohn, der für einfache Arbeit gezahlt wird. Dies ergibt sich aus der bereits entwickelten Argumentation, daß bei jeder Entlohnung die Reproduktion und ein dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte entsprechender Lebensstandard gesichert sein soll und der Mindestlohn diese Bedingungen gerade erfüllt. Daß der Mindesttariflohn also gleich dem Mindestlohn sei, ist zumindest theoretisch zutreffend, da nur der Tariflohn gesichertes Einkommen ist und der Mehrleistungslohn von der Arbeitsausführung abhängig, also unbestimmt ist. Aus dem Prinzip der Verteilung nach der Arbeitsleistung folgt, daß der Tariflohn — aufbauend auf dem Mindesttariflohn — entsprechend den Anforderungen der verschiedenen Tätigkeiten, insbesondere an die Qualifikation und die Verantwortung der Werktätigen, differenziert wird. Die qualitativ unterschiedlichen Arbeitsanforderungen werden durch die Arbeitsklassifizierung berücksichtigt. Mit ihrer Hilfe wird die Anforderung an das Arbeitsvermögen ermittelt und jeweils einer Lohn- bzw. Gehaltsgruppe zugeordnet, denen wiederum unterschiedliche Tariflöhne entsprechen. Die Tarifsätze der einzelnen Beschäftigtengruppen (= Produktionsarbeiter, Meister und Lehrmeister, technische und kaufmännische Angestellte, Wirtschaftler, ingenieur-technisches Personal, nicht in der Produktion Beschäftigte) sind in Tariftabellen zusammengefaßt. Die Tarifsätze aller Tariftabellen [S. 845]sollen entsprechend dem Grad der Arbeitsanforderung in richtigen Proportionen zueinander stehen, damit das Leistungsprinzip nicht verletzt wird. Gegenwärtig ist die Schaffung eines für alle Werktätigen einheitlichen Tarifsystems noch nicht erreicht. Es gibt in der DDR noch Lohndifferenzen, die nicht auf unterschiedlichen Arbeitsanforderungen beruhen: die noch bestehende Differenzierung des Arbeitslohnes nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Wirtschaftszweige; die noch bestehende Differenzierung innerhalb der Zweige durch die Anwendung von Betriebsklassen, d.h. Differenzierung in Abhängigkeit von der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Betriebes; Differenzierung der Tarifsätze nach Ortsklassen. Gegenwärtig gibt es noch 2 Ortsklassen, neben Sonderklassen für Schwerpunktobjekte und Großstädte. Ein besonderes Problem sozialistischer Lohnpolitik in der DDR (vgl. Abschn. #540#vi. VI.: Lohnpolitik und Lohnreform) besteht in der Bestimmung eines wirtschaftlich sinnvollen Verhältnisses zwischen Tariflohn und Mehrleistungslohn. In der DDR besteht Einigkeit darüber, daß der Tariflohn den Hauptanteil des Lohnes ausmachen sollte, weil über ihn die Qualität der Arbeitsleistung abgegolten und somit die Werktätigen an der Qualifizierung auch materiell interessiert werden. Grundsätzlich reicht jedoch der Tariflohn zur Bewertung der Arbeitsleistung nicht aus, denn mit ihm können quantitative Leistungsunterschiede — bei gleicher Arbeitsanforderung, d.h. bei qualitativ gleichartiger Arbeit — nicht erfaßt und somit auch nicht materiell ausreichend anerkannt werden. Der Mehrleistungslohn soll den Tariflohn somit dort ergänzen, wo mit diesem die Arbeitsleistung nicht genügend bewertet werden kann. Damit stellt der Mehrleistungslohn das Äquivalent für meßbar unterschiedliche Leistungen dar. Dadurch fungiert der Mehrleistungslohn zugleich als ökonomischer Hebel, der die persönliche materielle Interessiertheit der Werktätigen auf die „Durchsetzung der gesellschaftlichen Erfordernisse zur Erhöhung des Nutzeffekts der Arbeit“ orientieren soll. Von daher ergibt sich die Notwendigkeit, die unterschiedlichen konkreten Produktions- und Arbeitsleistungen im Lohn zu berücksichtigen. Dies geschieht durch den Einsatz verschiedener Lohnformen (Lf.), durch die festgelegt wird, „in welchem Maße die auf der Grundlage von Arbeitsnormen und anderen Leistungskennziffern gemessene Arbeitsleistung im Einzelfall lohnmäßig berücksichtigt wird … Je nach den gegebenen Produktionsbedingungen sowie der aus ihnen resultierenden konkreten Art der Arbeitsleistung ergibt sich die entsprechende ökonomisch zweckmäßige Form der Entlohnung.“ Zur Bestimmung des Mehrleistungslohnes sind daher Arbeitsnormen (Arbeitsnormung) und andere Leistungskennziffern erforderlich, welche die Maßstäbe für eine differenzierte Entlohnung nach der Quantität der Arbeitsleistung und der Qualität der Arbeitsergebnisse setzen. IV. Lohnformen Durch die Lf. wird festgelegt, wie die auf der Grundlage von Arbeitsnormen und Leistungskennziffern gemessene Arbeitsleistung im Lohn berücksichtigt und hierdurch der Mehrleistungslohn realisiert wird. Mit Hilfe von Arbeitsnormen und Kennziffern ist es möglich, auf dem Tariflohn aufbauend diejenige Lf. zu finden, die den jeweiligen speziellen Betriebsbedingungen, am besten angepaßt ist. Infolgedessen können die Betriebe selbst über die Ausarbeitung und Festlegung ökonomisch zweckmäßiger Lf. entscheiden (Arbeitsgesetzbuch [AGB] der DDR vom 16. 6. 1977, § 103,17). Die möglichen Varianten der Entlohnung lassen sich auf 2 Grund-Lf. zurückführen: den Zeitlohn und den Stücklohn. Beim Stücklohn ist die Lohnhöhe abhängig vom Tarifsatz und vom Arbeitszeitaufwand für die Produktion eines bestimmten Erzeugnisses. Die Arbeitsleistung wird also direkt anhand der erzielten Arbeitsergebnisse gemessen. Der Mehrleistungslohn, der sich in diesem Falle prozentual im selben Verhältnis entwickelt wie die Normübererfüllung, ist einseitig an mengenmäßigen Arbeitsergebnissen orientiert. Seine Anwendung ist daher wirtschaftlich nur vertretbar, wenn der Zeitaufwand exakt meßbar und entscheidendes Kriterium ist, wenn für die Qualität des Erzeugnisses keine weitere Kennziffer benötigt wird und die Senkung des Arbeitszeitaufwandes pro Erzeugnis der wichtigste variable Faktor ist. Um bei dieser Form der Entlohnung ungerechtfertigte Lohnsteigerungen zu unterbinden, wird hierbei besonders auf die Einhaltung des Grundsatzes „Neue Technik — Neue Normen“ geachtet. Eine Weiterentwicklung des einfachen Stücklohnes ist der Prämienstücklohn. Da in diesem Fall der aufgrund des mengenmäßigen Arbeitsergebnisses erarbeitete Mehrleistungslohn durch den Erfüllungsgrad qualitativer Kennziffern ergänzt wird, ist eine rein mengenmäßige Leistungsorientierung nicht mehr möglich. Die bei dieser Lf. angewendeten qualitativen Kennziffern können u.a. die Qualität des Erzeugnisses, den Materialverbrauch oder die Kapazitätsausnutzung berücksichtigen. Um jedoch diese Lf. nicht zu kompliziert zu gestalten und den Zusammenhang zwischen Lohn und Leistung für die Werktätigen transparent zu halten, sollten nur 2, höchstens 3 Kennziffern Anwendung finden (vgl.: Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16. 6. 1977, § 103,2). Beim Zeitlohn ist die Lohnhöhe abhängig vom Tarifsatz und der geleisteten Arbeitszeit. Die Arbeitsergebnisse werden nicht direkt berücksichtigt, wobei [S. 846]allerdings vorausgesetzt wird, daß die mit der Arbeitsaufgabe verbundene Leistung quantitativ und qualitativ ständig erbracht wird. Dafür stellt der Tariflohn als Ausdruck der Arbeitsanforderung das entsprechende Äquivalent dar. Zwar sind auch hier Leistungsunterschiede möglich, die im Rahmen der „Von-Bis-Spannen“ der Tarifsätze/Gehälter abgegolten werden können, aber grundsätzlich gilt der materielle Anreiz zur Verbesserung der Arbeitsergebnisse als unzureichend. Daher wird der Zeitlohn nur dort angewendet, wo keine meßbaren Leistungskennziffern eingesetzt werden können bzw. ihre Anwendung zu aufwendig ist. Der Prämienzeitlohn, bei dem der einfache Zeitlohn durch ein Prämiensystem ergänzt wird, findet dort seine zweckmäßige Anwendung, wo mengenmäßige Ergebnisse nicht unmittelbar beeinflußt werden können bzw. nicht exakt meßbar sind, aber andere, das materielle Interesse stimulierende Bedingungen gegeben sind, d.h. wo der Arbeiter kaum Einfluß auf den Arbeitszeitaufwand, wohl aber auf die Qualität seiner Produkte und den Materialverbrauch nehmen kann. Mit fortschreitender Mechanisierung und Automatisierung gewinnt diese Lf. wachsende Bedeutung. Grundsätzlich gibt es in der Praxis keine starre Abgrenzung zwischen den einzelnen Lf.; besonders zwischen dem Prämienzeitlohn und dem Prämienstücklohn sind die Grenzen fließend. Eine Unterscheidung der Lf. auf einer ganz anderen Ebene ergibt sich aus ihrer individuellen bzw. kollektiven Anwendung. Bei der individuellen Entlohnung ist die Arbeitsaufgabe eine individuell erfaßbare und abrechenbare Größe. Kollektive Entlohnung bedeutet, daß der Lohn für eine Gruppe von Arbeitskräften in Abhängigkeit von der kollektiven Leistung berechnet wird und die Lohnhöhe des einzelnen sich aus dem Tarifsatz entsprechend seiner Lohngruppe, aus seiner geleisteten Arbeitszeit und aus der Erfüllung der Normen und Kennziffern durch das Kollektiv ergibt. Seine Anwendung kann aus technologischen (Zusammenarbeit an einer Maschine) oder wirtschaftlichen Gründen (Schnellreparatur) notwendig sein. Der Anwendungsbereich dieser kollektiven Lf. wird sich mit der technischen Entwicklung vergrößern. Ein Mangel dieser Lf. war, daß individuelle Leistungsunterschiede innerhalb des Kollektivs kaum Berücksichtigung finden konnten und so die Möglichkeit ungerechtfertigter Gleichbezahlung bestand. Um dem vorzubeugen, hat das neue Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR festgelegt, daß, wenn einzelne Kollektivmitglieder durch herausragende Leistungen einen besonders hohen Anteil an der Leistung des Kollektivs erringen, der Betriebsleiter nach Beratung im Kollektiv die Lohnhöhe der Mitglieder des Kollektivs nach ihrem persönlichen Anteil an der kollektiven Leistung festlegen kann (AGB § 108). Eine kollektive Lf., die zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist der Prämienlohn nach Plannormen. Er verbindet unmittelbar die persönliche materielle Interessiertheit mit der Erfüllung der Planaufgaben. Seine Anwendung setzt die Aufschlüsselung des betrieblichen Produktionsplanes voraus. Wichtigste Grundlage sind die TAN (Technischen Arbeitsnormen, Arbeitsnormung), die für jeden Arbeitsgang unter Einbeziehung von gegebenen Leistungskennziffern (u.a. Kapazitätsausnutzung, Qualität) ermittelt werden müssen. Aus der Zusammenfassung der Einzelnormen aller Arbeitsgänge, die in einem Arbeitsbereich vorkommen, werden sogenannte Komplexnormen je Erzeugnis festgelegt, die sodann, multipliziert mit der nach Plan anzufertigenden Menge (Erzeugnismenge), die Plannorm ergeben. Diese Plannorm ist somit die in Arbeitsstunden und in Naturaleinheiten ausgedrückte Planaufgabe für ein Kollektiv. Die Höhe des Mehrleistungslohnes des Kollektivs mißt sich an der Erfüllung der Plannormen und der anderen (qualitativen) Kennziffern. Ausgehend von diesem kollektiv erarbeiteten Mehrleistungslohn wird der individuelle Anteil jedes Werktätigen entsprechend seiner Leistung festgelegt. Das AGB hat ferner gesetzlich geregelt, daß die Ausarbeitung der anzuwendenden Lf. mit den Werktätigen gemeinsam erfolgt. Lf. und Termin ihrer Einführung werden allerdings zwischen dem Betriebsleiter und der zuständigen Betrieblichen Gewerkschaftsleitung (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]) vereinbart (AGB § 104,1). Der Termin der Einführung einer neuen Lf. oder einer Lf.-Veränderung ist den Werktätigen mindestens 2 Wochen vorher bekanntzugeben. Gleichzeitig ist der Betrieb verpflichtet, den Werktätigen Inhalt und Auswirkung der Lf. zu erläutern und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß sie unter den neuen Bedingungen bei gleicher Leistung nicht weniger als bisher verdienen (AGB § 105,1). Dieser Passus steht zumindest insofern im Konflikt mit § 104,1, als er es möglich erscheinen läßt, daß die Ausarbeitung einer neuen Lf. unabhängig von den Wünschen und Bedürfnissen der Belegschaften, „von oben“ durchgesetzt werden kann. Diese Vermutung wird noch dadurch erhärtet, daß bei Lf.-Veränderungen ein Anspruch auf den Durchschnittslohn lediglich bei Fristverletzung gemäß § 105 Abs. 1 besteht (AGB § 105,2). V. Prämie Neben dem Arbeitslohn bilden die Prämien den zweiten wichtigen Teil des Arbeitseinkommens. Die Prämie ist ein Geldbetrag oder Sachwert, der in Anerkennung hervorragender individueller oder kollektiver Leistungen beim Sozialistischen Wettbewerb, bei der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit, in der Neuererbewegung und der Durchset[S. 847]zung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts an Werktätige gezahlt wird. Ebenfalls fällig wird eine Prämie als leistungsgerechter Anteil bei der Erfüllung, Übererfüllung und Überbietung der staatlichen Planaufgaben. Die Prämie soll die Funktion des Arbeitslohns ergänzen und das persönliche materielle Interesse an der Durchsetzung der ökonomischen Gesetze und der Erfüllung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben verstärken. Dies soll geschehen, indem die Prämie — beweglicher und variabler als der Lohn — nicht nur auf die individuelle Leistung der Werktätigen bezogen ist, sondern wesentlich von dem Arbeitsergebnis des gesamten Betriebskollektivs abhängt. Damit sind die unterschiedlichen Funktionen von Lohn und Prämie ein Ausdruck der individuellen und der kollektiven Verantwortung, die die Werktätigen im Betrieb tragen. A. Prämienfonds Der Prämienfonds (P.) ist ein zweckgebundener Fonds zur Prämierung von Kollektiv- und Einzelleistungen der Werktätigen. Er ist zu bilden von volkseigenen Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen, die nach der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten. Quelle für die Bildung des P. der Betriebe ist der Nettogewinn. Die gesetzlichen Grundlagen für die Planung, Bildung und Verwendung des P. werden durch den Ministerrat der DDR im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) festgelegt. Diese Festlegungen sind für die Bereiche der Volkswirtschaft unterschiedlich, dienen jedoch von ihrer Bestimmung her der ökonomischen Stimulierung der Betriebskollektive sowie einzelner Beschäftigter. Damit knüpfen sie an die Materielle Interessiertheit der Werktätigen an. In der Periode des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) war der P. nur an Höhe und Entwicklung des tatsächlichen Nettogewinns des Betriebes gekoppelt. Und zwar schrieben die Regelungen der Jahre 1969 und 1970 (GBl. II, S. 490 ff.) vor, daß er aus einem bestimmten Anteil am P. des Vorjahres (Basisnormativ = Grundzuführung + 15 v.H. des P.-Zuwachses des Vorjahres) sowie aus einem Prozentsatz des Nettogewinnzuwachses des betrachteten Jahres (Zuwachsnormativ) zu bilden war. Der VVB fiel dabei die Aufgabe zu, die Basis- und Zuwachsnormative nach strukturpolitischen Gesichtspunkten zu differenzieren. Weiterhin war festgelegt, daß bei unzureichender Erfüllung bestimmter Aufgaben (z.B. wissenschaftlich-technische Aufgaben oder vorrangige Investitionsprojekte) Minderungen sowie bei unzulässigen Überschreitungen des Lohnfonds Abzüge beim P. wirksam wurden. 1971 ist der P. neben der Abhängigkeit vom Nettogewinn auch an die volle Erfüllung zweier vom Betrieb im voraus auszuwählender Aufgaben (z.B. geplanter Export, vorgesehene Kapitalproduktivität) gekoppelt worden. Beginnend mit dem Jahr 1972 trat neben die Bindung an den Nettogewinn auch der Grad der Erfüllung der staatlichen Kennziffer Warenproduktion; nur im Falle von Erhöhungen des P. über das geplante Niveau hinaus war nunmehr zusätzlich die Durchführung zweier — von folgenden Planaufgaben ausgewählter — Aufgaben Voraussetzung: Export nach Wirtschaftsgebieten, an die Bevölkerung abzusetzende Warenproduktion, Arbeitsproduktivität sowie die Produktion wichtiger Erzeugnisse (z.B. Ersatzteile, bestimmte Konsumgüter). (Vgl. GBl. II, 1972, S. 49 ff. u. S. 379 ff.; I, 1973, S. 293 u. S. 485 f. sowie I, 1979, S. 197.) Bei Nichterreichen der geplanten Höhe der Kennziffern Warenproduktion und Nettogewinn erfolgten in jeweils unterschiedlicher Höhe Kürzungen (maximal bis zu 20 v.H. des Prämienfonds) und bei Übererfüllungen Erhöhungen des Fonds. Wurden die Übererfüllungen bereits im voraus in Gegenplänen vom Betrieb übernommen (GBl. I, 1977, S. 4 ff. sowie 1978, S. 37 ff.), so waren verstärkte Erhöhungen des P. vorgesehen. Als zusätzliche P.-Zuführungen in v.H. galten je 1 v.H. Übererfüllung der Plankennziffer Mit diesen höheren Zuführungen sollte der Betrieb freiwillig und im voraus zur Übernahme von Verpflichtungen zur Planüberbietung veranlaßt werden. Deshalb wurde auch bestimmt, daß der Betrieb im Falle von höheren als in seinem Gegenplan festgelegten Überbietungen lediglich die normalen zusätzlichen P.-Zuführungen für die über den Gegenplan hinausgehenden Planüberschreitungen durchführen durfte. Nach dem Wegfall des Gegenplans im Jahre 1981 wurden die gleichen Regelungen — für bereits bei der Planausarbeitung übernommene bzw. für normale Übererfüllungen — beibehalten (vgl. GBl. I, 1981, S. 311). Wurde die geplante Höhe des Nettogewinns oder der Warenproduktion nicht erreicht, so waren die Prämienzuführungen um 0,5 bzw. 1,5 v.H. je 1 v.H. Unterschreitung zu mindern, für Unter- bzw. Überschreitung eines geplanten Verlustes galt je Prozent eine Erhöhung bzw. Minderung des P. um 0,5 v.H. Der geplante P. sollte jeweils mindestens so hoch sein wie der geplante Fonds des Vorjahres; als Höchstzuführungen galten je vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten (3 Lehrlinge rechnen dabei als 1 Arbeiter) 900 Mark; dieser Betrag durfte allerdings um die aus der Überbietung von Planauflagen resultierenden P.-Zuführungen überschritten werden, jedoch nur um maximal 200 Mark je Beschäftigten. [S. 848]Nach den neuen, seit Anfang Januar 1983 in Kraft getretenen Regelungen (GBl. I, 1982, S. 595 ff. und S. 598 ff.) setzen sich die Zuführungen zum P. nunmehr zusammen aus: (a) einem — mindestens der Vorjahreshöhe entsprechenden — Grundbetrag je Beschäftigten (x Anzahl der geplanten Vollbeschäftigten [VbE]) plus (b) zusätzliche Zuführungen aus Planüberbietungen sowie für hohe Leistungen bei Exporten und bei der Konsumgüterbereitstellung. Die unter (b) zunächst genannten Zuführungen sind an 2 Faktoren gebunden: 1. Die Übererfüllung zweier Kennziffern, die zunächst aus den folgenden vier auszuwählen waren: Warenproduktion, Nettoproduktion, Nettogewinn, Export zu Valutagegenwert. Die für das jeweilige Kombinat bzw. den jeweiligen VEB anzuwendenden zwei Kennziffern wurden von der Staatlichen Plankommission auf Vorschlag des zuständigen Ministers ausgewählt. Seit Einführung der vier Hauptkennziffern der Leistungsbewertung zum Jahresanfang 1984 (Nettoproduktion, Nettogewinn, Erzeugnisse und Leistungen für die Bevölkerung, Export), gilt nunmehr, daß stets der Nettogewinn und eine der anderen Hauptkennziffern Basis für die Zuführungen sind. In der Regel ist es die Materialeinsparungen stimulierende Nettoproduktion, bei Exportbetrieben der Valutagegenwert und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kennziffer Erzeugnisse und Leistungen für die Bevölkerung. In Sonderfällen kann das zuständige Ministerium auch andere Kennziffern vorschlagen, wenn daran die Leistungsfortschritte besser widerzuspiegeln sind. Die Höhe der Zuführungen beträgt jährlich beispielsweise je 1 v.H. Übererfüllung, egal, ob dafür bereits bei der Planausarbeitung eine Verpflichtung übernommen wurde oder nicht: beim Nettogewinn (bzw. bei der Unterbietung eines geplanten Verlustes) 5 Mark je VbE, bei der Nettoproduktion 10 Mark je VbE, beim Export zu Valutagegenwert 20 Mark je VbE. Als maximale zusätzliche Zuführung zum P. ist je VbE — wie bisher — ein Betrag von 200 Mark vorgesehen. Bei Nichterfüllung der relevanten Leistungskennziffern mindern sich die Zuführungen zum P. nach den gleichen — oben genannten — Normativen; der Grundbetrag muß allerdings erhalten bleiben. 2. Die zusätzliche Erfüllung zweier weiterer Kennziffern, die der Generaldirektor des Kombinates mit Zustimmung der zuständigen Gewerkschaftsleitung jährlich aus folgenden acht Kennziffern auswählt: Nettoproduktion, Grundmaterialkosten je 100 Mark Warenproduktion, Export nach Wirtschaftsgebieten zu Valutagegenwert, Warenproduktion (bei Baukombinaten und -betrieben Bauproduktion), Steigerung der Arbeitsproduktivität, Senkung der Selbstkosten, Fertigerzeugnisse für die Bevölkerung, Warenproduktion mit Gütezeichen Q. Seit Einführung der vier Hauptkennziffern scheint nunmehr in der Regel die Bedingung zu gelten, daß sie alle vier mindestens erfüllt sein müssen. Generell ist ausgeschlossen, daß unter (1) festgelegte Kennziffern unter (2) nochmals ausgewählt werden dürfen. Für jede, entsprechend Bedingung (2) ausgewählte, aber nicht erfüllte Kennziffer werden die P.-Zuführungen um 25 v.H. gekürzt. Unabhängig von und über (1) und (2) hinaus, können die Betriebe für die Erfüllung hoher Leistungen beim Export sowie für die Erfüllung von Aufgaben der Konsumgüterproduktion mit zusätzlichen P.-Zuführungen belohnt werden. Die Finanzierung des P. erfolgt aus dem Nettogewinn des Betriebes, wobei zusätzliche Zuführungen aus Zusatzgewinnen zu bestreiten sind. Können einzelne Betriebe die notwendigen Mittel planmäßig nicht aus eigenem Gewinn bereitstellen, so erfolgt die Finanzierung aus dem zentralisierten Nettogewinn des Kombinates. Ist einzelnen Betrieben infolge von Mindergewinnen — nach geleisteter Nettogewinnabführung — nicht einmal die Bildung des P. in Höhe des Grundbetrages möglich, so sind Mittel aus dem Reservefonds des Kombinates (Fonds) heranzuziehen. B. Ziel- und Initiativprämien Stärker als bisher dienen die Mittel des Prämienfonds — als Ziel- und Initiativprämien — zur Stimulierung von Schwerpunktaufgaben der Leistungsentwicklung (z.B. Produktivitäts-, Effizienzerhöhungen, wissenschaftlich-technische Neuerungen, Materialeinsparungen, Exportsteigerungen, Qualitätsverbesserungen, Kostensenkungen, Einsparung von Arbeitsplätzen). Die dafür anzuwendenden — aus dem Plan abgeleiteten — Leistungskriterien sowie der Anteil der einzelnen Werksbereiche und Produktionsabschnitte am betrieblichen Prämienfonds — entsprechend ihrem Beitrag zur Produktivitäts- und Effizienzsteigerung — werden im Betriebskollektivvertrag (BKV) vereinbart. Für diese Ziel- und Initiativprämien finden grundsätzlich die zusätzlichen, über den Grundbetrag bereitgestellten Prämienmittel Verwendung; sie dürfen zur Finanzierung der Jahresendprämie nur dann herangezogen werden, wenn sonst das Vorjahresniveau der Jahresendprämie nicht zu erreichen wäre. C. Die Jahresendprämie Die J. dient dazu, die Planerfüllung des ganzen Jahres anzuerkennen. Der Durchschnittsbetrag je VbE soll in der Regel in der gleichen Höhe festgelegt werden wie im Vorjahr und — im Gegensatz zu früher — auf dieser Höhe längere Zeit verbleiben, sofern sich nicht aus Veränderungen der Beschäftigten- und Qualifikationsstruktur (z.B. Zunahme der Schichtarbeit, vermehrter Einsatz von Facharbeitern und Fachschulabsolventen) zulässige Änderungen ergeben. Haben Betriebe allerdings einen [S. 849]Durchschnittsbetrag von weniger als 800 Mark je VbE, so kann er auf 800 Mark mit Zustimmung des Generaldirektors des Kombinates sowie der zuständigen Gewerkschaftsleitung erhöht werden, wenn überdurchschnittliche Leistungssteigerungen erreicht worden sind. Für die einzelnen Arbeitskollektive sowie einzelne Mitarbeiter erfolgt eine Differenzierung der J. nach Leistung und Beitrag zur Planerfüllung, unter besonderer Berücksichtigung der übernommenen Schichtarbeit. Bei Fehlschichten und Verstößen kann die J. der betreffenden Werktätigen gemindert werden. Die J. wird auch an die leitenden Mitarbeiter von Betrieb und Kombinat gewährt; für sie sind die Hauptkriterien der Leistung: Erfüllung der Exportaufgaben und Verbesserung der Exportrentabilität sowie auch wissenschaftlich-technische Leistungsziele, die Einhaltung bzw. Unterschreitung der beauflagten materiellen und finanziellen Fonds und die vertragsgerechte Erfüllung der Lieferverpflichtungen nach Sortiment und Qualität. Voraussetzung ist allerdings die Bestätigung der Jahresabschlußdokumente durch die Staatliche Finanzrevision. Die Prämierung erfolgt am Schluß jeden Jahres für alle Beschäftigten, die mindestens ein Jahr im Betrieb tätig waren. Im Jahr 1972 erhielten 3,7 Mill. Beschäftigte der zentralgeleiteten Betriebe im Bereich der Industrieministerien eine J. von durchschnittlich 650 Mark, 1975 wurden 764 Mark erreicht. Für das Jahr 1981 wurden je Beschäftigten durchschnittlich 832 Mark gezahlt. Insgesamt zeigt sich eine Tendenz, die J. künftig auf dem 1983 erreichten Niveau einzufrieren, bei allerdings gewisser leistungsbedingter Differenzierung für bestimmte Arbeitskollektive (oder sogar Mitarbeiter). Deutlich verstärkt wurde die Stimulierungsfunktion von Ziel- und Initiativprämien, um Arbeitskollektiven und einzelnen Mitarbeitern besondere Anreize zur Erreichung höherer Exporte, verstärkter Materialeinsparungen und Kostensenkungen sowie zur vermehrten Durchsetzung von Qualitätsverbesserungen zu gewähren. VI. Lohnpolitik und Lohnreform Die in den Betrieben der DDR praktizierte Lohnpolitik unterschied sich jahrelang beträchtlich von dem von der SED-Führung angestrebten Zustand. Grundsätzliche Fragen der Entwicklung und Gestaltung des Lohn- und Tarifvertragssystems werden vom Ministerrat (Staatssekretariat für Arbeit und Löhne) in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) beschlossen. Auf dieser Grundlage wird die Gestaltung der Tariflöhne von den wirtschaftsleitenden Organen unter Mitwirkung der zuständigen Gewerkschaftsorgane in Rahmenkollektivverträgen (RKV) geregelt. Aufgabe der Lohnpolitik ist es, den Lohnfonds, der in den Plänen für die gesamte Volkswirtschaft bis hin zu den einzelnen Betrieben und Institutionen festgelegt ist, so einzusetzen, daß er den wachstumspolitischen Zielen entspricht. Im einzelnen sollen eine Erhöhung der Arbeitsleistung, die Hebung des Qualifikationsniveaus und die Lenkung der Arbeitskräfte mit Hilfe der Lohnpolitik erreicht werden. Dazu bedient man sich der Materiellen Interessiertheit der Arbeitnehmer. Das Streben nach einem höheren Lebensstandard soll durch die Differenzierung der Löhne und Gehälter nach Leistung, Anforderung und volkswirtschaftlicher Bedeutung der Wirtschaftszweige in die gewünschten Bahnen gelenkt werden. Das z. T. noch praktizierte, konzeptionell aber bereits überwundene Ls. konnte diese Aufgaben nur unvollkommen erfüllen: In zahlreichen Betrieben hatten sich nicht leistungsbedingte Unterschiede im Lohn herausgebildet; zudem wurde qualifizierte Arbeit oft schlechter als nichtqualifizierte entlohnt. Lohnerhöhungen hatten sich vor allem bei den Produktionsarbeitern über den Mehrleistungslohn vollzogen. Der Anteil des Tariflohns am Arbeitseinkommen betrug durchschnittlich nur noch ca. 50 v.H., in einigen Betrieben noch weniger. Dadurch waren die Wirkungsmöglichkeiten des Tarifsystems als Steuerungsinstrument weitgehend eingeschränkt. Weil der Mehrleistungslohn kaum noch in Abhängigkeit von der Erfüllung der Norm als quasi fester Lohnbestandteil ausgezahlt wurde, verhinderte er eine leistungsgerechte Entlohnung, wenn — wie vielfach beobachtet — Arbeitsproduktivitätssteigerungen nicht durch Normkorrekturen berücksichtigt werden. Außerdem wurden die vorwiegend an den Tarifen ausgerichteten Löhne in Bereichen, in denen eine Leistungsmessung schwer möglich ist, benachteiligt. Häufig wurden davon höher Qualifizierte (z.B. Meister, Techniker) betroffen. Diese Ausweitung des Mehrlohnanteils stand somit der Bereitschaft zu höherer Qualifizierung entgegen. Eine weitere unerwünschte Folge dieser Entwicklung war die Fluktuation aus Bereichen mit geringerem Mehrlohnanteil (z.B. Handel, Dienstleistungen) in solche mit hohem Mehrleistungsanteil. Der Ministerrat der DDR sah sich deshalb veranlaßt, seine Lohnpolitik zu überprüfen. Auf dem 8. Bundeskongreß des FDGB 1972 wurden Änderungen angekündigt, die entsprechend dem „Gemeinsamen Beschluß des Zentralkomitees der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrates der DDR über die weitere planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Zeitraum 1976–1980 vom 27. 5. 1976“ für 1,5 Mill. Produktionsarbeiter der Industrie, des Bauwesens und anderer Bereiche der Volkswirtschaft im Verlauf des Planjahrfünfts Wirklichkeit werden sollten: Für diese Arbeiter wurden in Verbindung mit der Wissenschaftlichen ➝Ar[S. 850]beitsorganisation (WAO) neue Grundlöhne eingeführt. Diese lohnpolitischen Veränderungen sahen im Kern eine Anhebung des Tariflohnanteils am Bruttolohn auf 70 bis 80 v.H. vor. Wesentliche Teile des bisherigen Mehrleistungslohnes sollten also in den Tariflohn eingehen. Die Neufestsetzung des Tariflohnes (jetzt Grundlohn genannt) erfolgte auf der Grundlage einer Klassifizierung der formalen Qualifikation sowie der Bewertung der Anforderungen einschließlich der Verantwortung am zu bewertenden Arbeitsplatz. Der gegenwärtig ca. 80 v.H. an der gesamten Bruttolohnsumme betragende Grundlohn wird bei einer Normerfüllung von 100 v.H. voll bezahlt. Wird die Norm von 100 v.H. nicht erfüllt, erfolgen Abzüge vom Grundlohn in Relation zur tatsächlich erbrachten Leistung. Die stärkere Anbindung des neuen Grundlohnes an individuell oder kollektiv beeinflußbare Kennziffern ist ein wesentliches Element dieser Lohngestaltung. Diese unmittelbare Koppelung des Grundlohnes an die Erfüllung technisch begründeter, zumeist quantitativer Arbeitsnormen hat vor allem deswegen gewisse Erfolge gehabt, weil sich die Über- bzw. Untererfüllung der vorgegebenen Normen im Lohn sehr viel drastischer auswirkte als zuvor, da der erhöhte Grundlohnanteil die Bezugsbasis seiner Berechnung darstellt. Erst bei der Normübererfüllung entsteht für den Arbeiter ein Anspruch auf Mehrleistungslohn. Das Kennziffernsystem für den Mehrleistungslohn wurde zugleich über die bloß quantitative Normerfüllung hinaus erweitert. So gibt es Mehrlohnanteile für Qualitätsarbeit und für die produktive Nutzung der Arbeitszeit. Die Mehrlohnanteile für Qualitätsarbeit und produktive Nutzung der Arbeitszeit kommen zur Auszahlung, wenn die Vorgaben mit 100 v.H. erfüllt werden. Bei Übererfüllung erhöhen, bei Untererfüllung reduzieren sich diese Beträge im Verhältnis zur erbrachten Leistung. Sie entfallen, wenn die festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllt werden. Trotz der — zumindest nach offiziellen Bekundungen — insgesamt positiven Bilanz der Grundlohnreform gilt diese, obwohl nur ein Teil der Beschäftigten von ihr erfaßt wurde, nach Aussagen des Staatssekretärs für Arbeit und Löhne, Wolfgang Beyreuther, mit dem Jahr 1982 als „im wesentlichen abgeschlossen“. Bis zu diesem Zeitpunkt waren für 1,8 Mill. Produktionsarbeiter Grundlöhne und für 600.000 Meister, Hoch- und Fachschulkader den Prinzipien der Grundlöhne entsprechende leistungsabhängige Gehälter eingeführt worden. Der Grund für den Abbruch dieser Reform scheint darin zu liegen, daß auch die Grundlöhne noch nicht die arbeitsplatzbezogene Flexibilität aufweisen, die aus der Sicht der Wirtschaftsführung angesichts beschleunigter Rationalisierung und Modernisierung notwendig ist, um zu der angestrebten Leistungsstimulierung zu kommen. Beyreuther nannte bei gleicher Gelegenheit folgende „neue Elemente“, die zukünftig in der Lohnpolitik berücksichtigt werden sollen: „1. … in den meisten Betrieben (kommen) gleichzeitig mehrere Kennziffern der Leistungsstimulierung zur Anwendung … Meist wird eine Kennziffer an Mengenleistungen und eine andere an Qualitätsleistungen gebunden. In zunehmendem Maße werden diese Kennziffern differenzierter. Sie werden immer mehr aus den beeinflußbaren Leistungsfaktoren abgeleitet, die in einem konkreten Arbeitsprozeß gegeben sind. Es ist also ein deutlicher Trend zu einer komplexeren Leistungsstimulierung ablesbar. 2. Für Tätigkeiten, für die in der Vergangenheit zumeist ein reiner Zeitlohn zur Anwendung kam, werden in zunehmendem Maße Leistungskennziffern ausgearbeitet und angewendet. Das gilt z.B. für die Arbeitsaufgaben in den sogenannten Hilfsprozessen. Aber auch für Meister sowie Hoch- und Fachschulkader … Damit werden im Grunde genommen alle Werktätigen über Kennziffern der Arbeitsleistung … materiell interessiert. 3. In den Betrieben wird eine flexible Arbeit mit Leistungskennziffern angestrebt … Was gemeinsam zu verantworten ist und was gemeinsam zu erarbeiten ist, wird kollektiv stimuliert, und was individuell abrechenbar an Leistungen vollbracht wird, wird auch über individuelle Kennziffern … anerkannt.“ Obwohl diese Ausführungen nur wenig „neues“ erkennen lassen, weisen sie darauf hin, daß in den nächsten Jahren eine Vielzahl neuer, rasch wechselnder und kombinierter angewendeter Leistungskennziffern zur Grundlage der Lohnbemessung gemacht werden soll. (Vgl. zu den Einzelheiten: Sozialistische Arbeitswissenschaft, H. 1/1984, S. 8 f.) Jürgen Straßburger (I.-IV., VI.) <autor=“Manfred Melzer (V.)”> Literaturangaben Arbeitsökonomie. Lehrbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. <LI>Napierkowski, Erich, Werner Rogge u. Annemarie Süßmilch: Lohn und Prämie. Erläuterungen zum 5. Kapitel des Arbeitsgesetzbuches der DDR. 3., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Tribüne 1981. (Schriftenreihe zum Arbeitsgesetzbuch der DDR.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 843–850 Lohnfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lohnzuschläge

Lohnformen und Lohnsystem (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Realeinkommen und Arbeitseinkommen Jegliches Einkommen, das die Werktätigen in der DDR erhalten, wird statistisch unter dem Begriff Realeinkommen gefaßt. Teile dieses Realeinkommens sind unabhängig von den individuellen Leistungen der Werktätigen und werden entsprechend den Bedürfnissen über den gesellschaftlichen Konsumtionsfonds verteilt. Hierzu gehören u.a. die Aufwendungen für Bildung, Kultur, Verwaltung,…

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Schießbefehl (1985)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Anwendung der Schußwaffe durch Angehörige der Grenztruppen richtete sich bis zum Inkrafttreten des Grenzgesetzes vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 197; Grenze, Innerdeutsche) gemäß § 62 der Grenzordnung vom 15. 6. 1972 (GBl. II, S. 483) nach den „Schußwaffengebrauchsbestimmungen für die Wachen, Posten und Streifen der Nationalen Volksarmee“ von 1963 (DV-10/4), die aber „unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Grenzsicherung anzuwenden“ waren. In Erweiterung der Bestimmungen der DV-10/4 beruhte der Schußwaffengebrauch der an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland und zu Berlin (West) eingesetzten Grenzposten auf der DV-30/10 von 1965. Nach diesen Vorschriften durfte nur entlang der Grenze oder ins Hinterland geschossen werden. Dem Schußwaffengebrauch mußte grundsätzlich der Anruf: „Halt, Grenzposten, Hände hoch!“ vorangehen. Danach konnte ohne Warnschuß gezielt geschossen werden. Diese Dienstvorschriften waren durch einige Geheimbefehle, die nur den Kompanieführern zugänglich sind, verschärft worden. Bei der Vergatterung erhielten die Grenzposten den Befehl, Grenzdurchbrüche nicht zuzulassen, Grenzverletzer festzunehmen oder zu „vernichten“ und Provokationen in das Gebiet der DDR gegebenenfalls mit der Schußwaffe zu verhindern. Die am 1. 5. 1982 in Kraft getretene Bestimmung des § 27 des Grenzgesetzes entspricht im wesentlichen den früheren Vorschriften über den Sch. Sie hat folgenden Wortlaut: (1) Die Anwendung der Schußwaffe ist die äußerste Maßnahme der Gewaltanwendung gegenüber Personen. Die Schußwaffe darf nur in solchen Fällen angewendet werden, wenn die körperliche Einwirkung ohne oder mit Hilfsmitteln erfolglos blieb oder offensichtlich keinen Erfolg verspricht. Die Anwendung von Schußwaffen gegen Personen ist erst dann zulässig, wenn durch Waffenwirkung gegen Sachen oder Tiere der Zweck nicht erreicht wird. (2) Die Anwendung der Schußwaffe ist gerechtfertigt, um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer Straftat zu verhindern, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt. Sie ist auch gerechtfertigt zur Ergreifung von Personen, die eines Verbrechens dringend verdächtigt sind. (3) Die Anwendung der Schußwaffe ist grundsätzlich durch Zuruf oder Abgabe eines Warnschusses anzukündigen, sofern nicht eine unmittelbar bevorstehende Gefahr nur durch die gezielte Anwendung der Schußwaffe verhindert oder beseitigt werden kann. (4) Die Schußwaffe ist nicht anzuwenden, wenn a) das Leben oder die Gesundheit Unbeteiligter gefährdet werden können, b) die Personen dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter sind oder c) das Hoheitsgebiet eines benachbarten Staates beschossen würde. Gegen Jugendliche und weibliche Personen sind nach Möglichkeit Schußwaffen nicht anzuwenden. (5) Bei der Anwendung der Schußwaffe ist das Leben von Personen nach Möglichkeit zu schonen. Verletzten ist unter Beachtung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen Erste Hilfe zu erweisen.« [S. 1136]Die Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter, die sich mit der Verfolgung dieser Gewaltverbrechen befaßt, hat bis 30. 6. 1984 119~Vorfälle, davon 110 nach dem 13. 8. 1961 erfaßt, in denen anzunehmen ist, daß ein Mensch bei dem Versuch, die innerdeutsche Grenze (in beiden Richtungen) zu überqueren, ums Leben gekommen ist. 72 weitere solcher Vorfälle an der Grenze um Berlin (West) hat der Polizeipräsident in Berlin bisher festgestellt. Die genaue Zahl der Toten ist jedoch nicht bekannt. Insgesamt hat die Zentrale Erfassungsstelle bis 30. 6. 1984 4.306 Tötungshandlungen (Schußwaffengebrauch durch DDR-Grenzposten, Explosionen von Minen und Selbstschußanlagen) allein an der Grenze zum Bundesgebiet registriert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1135–1136 Scheckverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schiffbau

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Anwendung der Schußwaffe durch Angehörige der Grenztruppen richtete sich bis zum Inkrafttreten des Grenzgesetzes vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 197; Grenze, Innerdeutsche) gemäß § 62 der Grenzordnung vom 15. 6. 1972 (GBl. II, S. 483) nach den „Schußwaffengebrauchsbestimmungen für die Wachen, Posten und Streifen der Nationalen Volksarmee“ von 1963 (DV-10/4), die aber „unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Grenzsicherung…

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Erbrecht (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das E. ist als 6. Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB) (Zivilrecht) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) neu geregelt worden und am 1. 1. 1976 in Kraft getreten. Das E. des BGB findet weiterhin Anwendung, wenn der Erbfall vor dem Inkrafttreten des ZGB eingetreten ist (§ 8 Einf.-G. zum ZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I, S. 517). Das E. wird durch Art. 11 der Verfassung der DDR gewährleistet; es ist jedoch von vornherein auf den Rahmen beschränkt, in dem natürliche Personen persönliches oder privates Eigentum haben können. Objekte des sozialistischen Eigentums können nicht Gegenstand des E. sein (Eigentum). Das E. des ZGB unterscheidet die gesetzliche und die testamentarische Erbfolge. Gesetzliche Erben sind der Ehegatte und Verwandte des Erblassers. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die Erben nach „Ordnungen“ eingeteilt, wobei Erben der vorhergehenden Ordnung diejenigen der nachfolgenden Ordnungen von der Erbschaft ausschließen. Der Ehegatte ist neben den Kindern Erbe 1. Ordnung und erbt mit ihnen zu gleichen Teilen, jedoch mindestens ein Viertel des Nachlasses sowie die Gegenstände des ehelichen Haushalts. Sind Nachkommen des Erblassers nicht vorhanden, erbt der Ehegatte allein. Das gesetzliche Verwandten-E. endet bei der 3. Ordnung (Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen), danach ist der Staat gesetzlicher Erbe. Wer volljährig und geschäftsfähig ist, kann auch durch handschriftliches oder notarielles oder durch Nottestament (mündliche Erklärung gegenüber zwei Zeugen) über seinen Nachlaß verfügen. Der Kreis der möglichen testamentarischen Erben ist durch das Gesetz nicht beschränkt. Testamentarische Verfügungen, die gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen Grundsätze der sozialistischen Moral verstoßen, sind nichtig. Der Ehegatte sowie im Zeitpunkt des Erbfalls unterhaltsberechtigte Abkömmlinge und Eltern des Erblassers haben im Falle ihres Ausschlusses von der Erbfolge durch Testament einen Pflichtteilanspruch in Höhe von zwei Dritteln ihres gesetzlichen Erbteils. Für Nachlaßverbindlichkeiten haftet der Erbe grundsätzlich nur bis zur Höhe des Nachlasses; ohne diese Begrenzung haftet der Erbe für die Bestattungskosten, die Kosten des Nachlaßverfahrens, für Kreditzinsen sowie für alle Nachlaßverbindlichkeiten, wenn der Erbe die Pflicht zur Errichtung eines ordnungsgemäßen Nachlaßverzeichnisses schuldhaft verletzt hat. Für die Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten ist das Staatliche Notariat zuständig. Dieses erteilt auf Antrag einen Erbschein, der die Vermutung der Erbberechtigung begründet. Ein Erbschein kann auch für in der DDR befindliche Nachlaßgegenstände erteilt wer[S. 364]den, wenn das Staatliche Notariat für die Erteilung eines Erbscheins über den gesamten Nachlaß nicht zuständig ist (gegenständlich beschränkter Erbschein). In der Praxis wird dieser für alle in der DDR befindlichen Vermögenswerte verlangt. Das Staatliche Notariat trifft, soweit ein Fürsorgebedürfnis besteht, auch Maßnahmen, um die Erben zu ermitteln, den Nachlaß zu sichern und die Rechte der Nachlaßgläubiger zu wahren. Auch wenn die Erben bekannt sind, diese aber keine Möglichkeit haben, für die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses Sorge zu tragen, hat das Staatliche Notariat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört insbesondere die Bestellung eines Nachlaßpflegers, die Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachlaßverzeichnisses und — soweit dies nicht ausreicht — die Anordnung der Nachlaßverwaltung. Der Nachlaßverwalter verwaltet den Nachlaß und erfüllt die Nachlaßverbindlichkeiten; er ist im Rahmen seiner Befugnisse gesetzlicher Vertreter der Erben. Das E. des ZGB schließt auch für Bewohner der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, Bewohner der DDR in gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge zu beerben, nicht aus (Flüchtlingsvermögen; Sperrkonten; Warenverkehr, nichtkommerzieller). Die Rechtsanwendungsfragen regelt das Rechtsanwendungsgesetz vom 5. 12. 1975 (GBl. I, S. 748). Danach findet auf die erbrechtlichen Verhältnisse das Recht des Staates Anwendung, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte. Hinsichtlich des Eigentums und anderer Rechte an Grundstücken und Gebäuden in der DDR findet das ZGB Anwendung. Für die testamentarische Erbfolge findet das Recht des Staates Anwendung, in dem der Erblasser zur Zeit der Testamentserrichtung seinen Wohnsitz hatte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 363–364 Entwicklungshilfe-Sonderfonds der IIB des RGW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das E. ist als 6. Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB) (Zivilrecht) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) neu geregelt worden und am 1. 1. 1976 in Kraft getreten. Das E. des BGB findet weiterhin Anwendung, wenn der Erbfall vor dem Inkrafttreten des ZGB eingetreten ist (§ 8 Einf.-G. zum ZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I, S. 517). Das E. wird durch Art. 11 der Verfassung der DDR gewährleistet; es ist jedoch von vornherein auf den…

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Nation und nationale Frage (1985)

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit ihrem VIII. Parteitag im Juni 1971 vertritt die SED die Ansicht, daß die NF. auf deutschem Boden endgültig von der Geschichte „entschieden“ sei. Honecker erklärte vor dem Parteitag, man müsse bei der Einschätzung der NF. „von ihrem Klasseninhalt ausgehen“: Während in der Bundesrepublik Deutschland die „bürgerliche Nation“ fortbestehe, deren Wesen durch den „unversöhnlichen Klassenwiderspruch zwischen der Bourgeoisie und den werktätigen Massen“ bestimmt werde, entwickle sich in der DDR die „sozialistische Nation“. Im Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR 1972 konnte eine gemeinsame Deutung der NF. nicht mehr gefunden werden. Die Bundesregierung hielt an ihrer Überzeugung fest, daß die Einheit der N. ein verbindendes Element zwischen den Deutschen in beiden Staaten sei. Dem widersprach die DDR. Beide Seiten kamen schließlich überein, den Vertrag unbeschadet ihrer unterschiedlichen Auffassungen „zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage“ abzuschließen. Wenn Repräsentanten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) schließlich betonten, es gäbe „nicht zwei Staaten einer Nation, sondern zwei Nationen in Staaten verschiedener Gesellschaftsordnung“ (A. Norden, Fragen des Kampfes gegen den Imperialismus, Berlin [Ost] 1972, S. 22), so stand diese Interpretation der NF. in klarem Gegensatz zu der von der SED bis 1969 eingenommenen Position. Während der ersten zwei Jahrzehnte der Geschichte der DDR versicherte die SED stets, daß die Wiederherstellung des einheitlichen deutschen Nationalstaates ein wichtiges Ziel ihrer Politik sei: „Wir sind für die Einheit Deutschlands, weil die Deutschen im Westen unserer Heimat unsere Brüder sind, weil wir unser Vaterland lieben, weil wir wissen, daß die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands eine unumstößliche historische Gesetzmäßigkeit ist und jeder zugrunde gehen wird, der sich diesem Gesetz entgegenzustellen wagt.“ (W. Ulbricht in seinem Schlußwort auf dem IV. SED-Parteitag 1954) Im Dezember 1960 bezeichnete Ulbricht vor dem Zentralkomitee (ZK) der SED die Ansicht, daß zwei deutsche N. entstehen könnten, als „falsche Perspektive“. Im Mittelalter habe es geschehen können, daß sich vom Körper der deutschen N. einzelne Glieder lösten und zu selbständigen N. wurden. Sobald sich jedoch erst einmal eine moderne N. herausgebildet habe, sei „trotz vorübergehender Spaltung die Wiederherstellung der Einheit der Nation historisch unvermeidlich“. In den 50er Jahren bediente sich die DDR des Attributs „national“ häufig zur Charakterisierung wesentlicher Elemente und Institutionen ihrer Politik (Nationale Front der DDR; Nationale Geschichtsbetrachtung seit 1952; Nationale Volksarmee (NVA); Nationales Aufbauwerk [NAW]). Bei der Definition des Begriffs N. folgte sie zunächst der Begriffsbestimmung Stalins aus dem Jahre 1913: „Eine Nation ist eine historisch entstandene stabile Gemeinschaft von Menschen, entstanden auf der Grundlage der Gemeinschaft der Sprache, des Territoriums, des Wirtschaftslebens und der sich in der [S. 925]Gemeinschaft der Kultur offenbarenden psychischen Wesensart.“ (Stalin in „Marxismus und nationale Frage“) Seit 1962 ist diese Definition Stalins mehrfach als formal und abstrakt kritisiert worden, ohne daß es jedoch der SED gelang, eine neue verbindliche Kurzformel zu finden. In der „Einheit“ (Heft 5, 1962) bezweifelte A. Kosing die Verwendbarkeit der zuvor stets als verbindlich anerkannten Begriffsbestimmung Stalins mit dem Hinweis darauf, daß N. auf bestimmten sozialökonomischen Grundlagen gewachsen seien und daß im Osten und Westen unterschiedliche Entwicklungsstufen existierten. Die Schlußfolgerung, in Deutschland entstünden mithin zwei N., lehnte Kosing indessen ab. Nachdem Ulbricht 1962 — nach der amerikanisch-sowjetischen Konfrontation in der Kuba-Frage — einen „nationalen Kompromiß“ zur Lösung der NF. der Deutschen auf der Grundlage Friedlicher Koexistenz zwischen beiden Staaten empfohlen hatte, ohne den Inhalt eines solchen Kompromisses näher zu erläutern, versicherte die SED in ihrem auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 verabschiedeten Programm, sie halte „unverrückbar an ihrem Ziel, der Wiederherstellung der nationalen Einheit Deutschlands“, fest. Historische Mission der Partei sei es, durch die „umfassende Verwirklichung des Sozialismus“ in der DDR eine feste Grundlage dafür zu schaffen, daß „in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt, die Monopolbourgeoisie auch in Westdeutschland entmachtet und die nationale Frage im Sinne des Friedens und des gesellschaftlichen Fortschritts gelöst wird“. Auch die Verfassung der DDR von 1968 ging in ihrer Präambel und vor allem in den Artikeln 1 und 8 von der Existenz einer deutschen N. in zwei Staaten aus. Nachdem in den 60er Jahren insbesondere sowjetische Ideologen versucht hatten, die von Stalin genannten Kriterien einer N. zu verfeinern und durch weitere Begriffsmerkmale zu ergänzen, ohne daß ihnen eine neue verbindliche Definition gelang, bemühte sich die SED um eine genauere Unterscheidung verschiedener Typen von N.: 1. „Bürgerliche N.“, die — wie die britische und die französische — bereits in einer „vorkapitalistischen“ Periode entstanden seien, 2. „sozialistische N.“ in der Sowjetunion und in den nach 1945 entstandenen Volksdemokratien, 3. aus kolonialer Abhängigkeit befreite N. in Asien und Afrika, 4. die durch „imperialistische Mächte im Bund mit der einheimischen Reaktion“ gespaltenen N. in Deutschland, Korea und Vietnam (E. Hühns, Heimat — Vaterland — Nation, Berlin [Ost] 1969). In der zweiten Hälfte der 60er Jahre legte die SED ferner zunehmend Wert auf eine Unterscheidung der Begriffe „N.“, „Staatsvolk“ und „Bevölkerung“. Die letztere Bezeichnung wurde im Hinblick auf die mehr als 2 Mill. West-Berliner Bürger verwendet, um nicht der Entscheidung darüber vorzugreifen, ob Berlin (West) als eigener Staat mit voller Völkerrechtssubjektivität anzusehen sei. Die Bewohner der Bundesrepublik Deutschland einerseits, die der DDR andererseits wurden dagegen jeweils als voneinander völlig unabhängige „Staatsvölker“ bezeichnet — 1967 kodifizierte die DDR ein spezifisches Staatsangehörigkeitsrecht aller DDR-Bürger (einschließlich derer, die nach 1949 ohne Genehmigung das Territorium der DDR und Berlin-Ost verlassen hatten). Dennoch hielt die Partei noch bis 1969 daran fest, daß die Deutschen in beiden Staaten zu einer N. gehörten. Anfang 1970 vollzog die SED in der NF. einen abrupten Kurswechsel. Er stellte eine Reaktion auf die Deutschlandpolitik der Bundesregierung dar, die sich in der Regierungserklärung des Kabinetts Brandt-Scheel die Formel „Zwei Staaten — eine Nation“ zu eigen gemacht hatte, sie aber zugleich gegen das Begehren der DDR nach ausdrücklicher Anerkennung ihrer Völkerrechtssubjektivität ins Feld führte, und zudem aus der These vom Fortbestand der N. sowie der fortbestehenden Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes ihre Forderung nach besonderen innerdeutschen Beziehungen ableitete. Die im Art. 1 der Verfassung vom April 1968 enthaltene Charakterisierung der DDR als „sozialistischer Staat deutscher Nation“ wurde seitdem im politischen Sprachgebrauch durch die Bezeichnung „sozialistischer deutscher Nationalstaat“ ersetzt. Die im Widerspruch zur neuen Interpretation der NF. stehenden Verfassungsnormen wurden schließlich von der Volkskammer mit Wirkung vom 7. 10. 1974 abgeschafft: Als „ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ (Art. 1) will die DDR nunmehr verstanden werden. Aus der Präambel der Verfassung wurde der Hinweis auf die Verantwortung für den zukünftigen Weg der „ganzen deutschen Nation“ entfernt. Der 2. Absatz des Art. 8, der die „schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ postulierte, wurde ersatzlos gestrichen. Für die Führung der DDR stellte die 1969/70 eingeleitete neue Ostpolitik der sozialliberalen Bundesregierung insofern eine ernste Herausforderung dar, als sie ihr eigenes Bemühen um die Herausbildung eines spezifischen DDR-Staatsbewußtseins durch intensivere Kontakte und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Deutschen in beiden Staaten behindert und gefährdet sah. Zudem meinte die SED, in dem Rückgriff der Bundesregierung auf die ursprünglich auch von ihr gebrauchte Formel „Zwei Staaten — eine Nation“ ein Instrument zur fortgesetzten Einwirkung auf die innere Entwicklung der DDR sehen zu müssen, obwohl ein solcher Anspruch von der Bundesrepublik nicht geltend gemacht wurde. Im Grundlagenvertrag (Art. 6) war festgelegt worden, daß sich die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten auf sein Staatsgebiet beschränkt und die Unabhängigkeit und Selbständigkeit beider in inneren und äußeren Angelegenheiten zu respektieren ist. Trotzdem fühlte sich die SED durch die Ost- und Deutschlandpolitik der Bundesregierung in die Defensive gedrängt, die ihren deutlichsten Ausdruck in der Politik der Abgrenzung der DDR findet. Nach Auffassung der SED-Führung läßt derzeit kein Kriterium den Schluß zu, daß eine einheitliche deutsche N. bestünde — weder existiere ein gemeinsames Territorium beider Staaten noch eine gemeinsame Wirtschaft. [S. 926]Auch ein drittes Kriterium — die Gemeinsamkeit bestimmender psychischer und moralischer Eigenschaften — verweise auf diametrale Unterschiede in den Lebensgewohnheiten und Denkweisen der Bürger beider Staaten. Eine gemeinsame Kultur existiere nicht mehr („Denn die herrschende Kultur ist stets die Kultur der herrschenden Klasse“, so A. Norden a.a.O., S. 23), von geschichtlicher Gemeinsamkeit könne angesichts des abweichenden Geschichtsverständnisses ebenfalls nicht mehr gesprochen werden. Schließlich lasse auch die gemeinsame deutsche Sprache keinen Schluß auf den Fortbestand einer N. zu: Deutsch werde in Österreich sowie in Teilen der Schweiz, Luxemburgs und Ostfrankreichs gesprochen, ohne daß daraus die Zugehörigkeit zur deutschen N. abzuleiten sei. Zwar dürfen nach Meinung der SED ethnische Besonderheiten nicht übersehen werden; sie könnten jedoch nicht das Wesen einer N. bestimmen — als das Bestimmende gilt vielmehr die Klassenstruktur, die sozialökonomische Gestalt einer Gesellschaft: „Nationen sind in erster Linie das Resultat grundlegender ökonomischer und sozialer Entwicklungsprozesse und geschichtlicher Klassenkämpfe.“ (H. Axen, Zur Entwicklung der sozialistischen Nation in der DDR, Berlin [Ost] 1973, S. 16) Diese Anfang der 70er Jahre vollzogene Umdeutung der NF. ist in breiten Schichten der Bevölkerung der DDR auf Unverständnis und Widerspruch gestoßen — teilweise sogar bei Mitgliedern der SED, die viele Jahre lang in einer ganz anderen Konzeption geschult worden waren. Im Anschluß an die von der Volkskammer am 7. 10. 1974 beschlossene Verfassungsänderung hielt E. Honecker eine Erläuterung für geboten. Auf der 13. Tagung des ZK der SED erklärte er im Dezember 1974: „Unser sozialistischer Staat heißt Deutsche Demokratische Republik, weil ihre Staatsbürger der Nationalität nach in der übergroßen Mehrheit Deutsche sind … Staatsbürgerschaft — DDR, Nationalität — deutsch. So liegen die Dinge.“ (ND 13. 12. 1974) Das auf dem IX. Parteitag im Mai 1976 verabschiedete Parteiprogramm der SED beschreibt die „sozialistische Nation“ als „eine von antagonistischen Widersprüchen freie, stabile Gemeinschaft freundschaftlich verbundener Klassen und Schichten, die von der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführt wird. Sie umfaßt das Volk der Deutschen Demokratischen Republik und ist gekennzeichnet durch den souveränen Staat auf deren Territorium.“ In der DDR wachse ein „sozialistisches Nationalbewußtsein, in dem sich sozialistischer Patriotismus und proletarischer Internationalismus organisch verbinden“. Auf die Bedeutung der NF. im Verständnis der SED hat schließlich im Jahr 1976 A. Kosing in einer umfangreichen Studie hingewiesen: „Das Problem der Nation ist so für uns zu einem wichtigen Feld des ideologischen Klassenkampfes geworden.“ (A. Kosing, Nation in Geschichte und Gegenwart, Berlin [Ost] 1976, S. 16) Die sozialistische N. in der DDR, deren Herausbildung nach Kosing bereits Mitte der 50er Jahre begann, und die „kapitalistische Nation in der BRD“ seien „Entwicklungsformen entgegengesetzter ökonomischer Gesellschaftsformationen“ (a.a.O., S. 99), sie ließen sich nicht vereinigen. Vergleiche mit anderen geteilten Ländern wie Korea und Vietnam hält der Autor nicht für zulässig. Während in diesen außereuropäischen Ländern ein Vereinigungsprozeß möglich bleibe, habe die DDR erkannt, daß ihre „frühere Zielsetzung, die beiden deutschen Staaten zu vereinigen und in einem längeren Entwicklungsprozeß zu einer einheitlichen sozialistischen deutschen Nation zu gelangen, durch die Gestaltung der realen geschichtlichen Bedingungen, durch den Verlauf des Klassenkampfes im nationalen wie internationalen Maßstab gegenstandslos und irreal“ geworden sei (a.a.O., S. 107). Ein „Nachweis der relativen ethnischen Homogenität der sozialistischen Nation in der DDR und der kapitalistischen Nation in der BRD“ zeige nur ihre „gemeinsame geschichtliche Herkunft“, beweise aber nichts hinsichtlich einer „sogenannten Einheit der gegensätzlichen sozialen Organismen“ (a.a.O., S. 146). Kosing legte großen Wert auf die Unterscheidung von N. und Nationalität: „Die sozialistische Nation in der DDR und die kapitalistische Nation in der BRD unterscheiden sich nicht ihrer ethnischen Charakteristik, ihrer Nationalität nach, sondern ihren sozialen Grundlagen und Inhalten nach, weil es sich um zwei qualitativ verschiedene historische Typen der Nation handelt.“ (a.a.O., S. 179) Die Frage, ob zu einem späteren Zeitpunkt — nach einem Sieg der „sozialistischen Revolution“ in der Bundesrepublik Deutschland — wieder eine einheitliche, dann „sozialistische deutsche N.“ entstehen könnte, wollte Kosing „weder positiv noch negativ beantworten. Das wird von geschichtlichen Bedingungen abhängen, die heute niemand vorhersagen kann. Möglich ist verschiedenes.“ (a.a.O., S. 305 f.) Im Entwurf des ZK-Berichts an den IX. Parteitag der SED (1976) war zunächst ein Abschnitt über die Perspektiven zweier N. — einer bürgerlichen und einer sozialistischen — und ihre mögliche Vereinigung im Sozialismus enthalten. In der veröffentlichten Endfassung des Berichts fehlte dieser Aspekt. Bei der Vorbereitung des X. Parteitages der SED (1981) erklärte Honecker: „… wenn der Tag kommt, an dem die Werktätigen der Bundesrepublik an die sozialistische Umgestaltung der Bundesrepublik Deutschland gehen, dann steht die Frage der Vereinigung beider deutscher Staaten vollkommen neu.“ (ND 16. 2. 1981) Ein am 10. 10. 1983 im ND veröffentlichter Brief Honeckers an Bundeskanzler Kohl endete mit der Feststellung, die DDR schließe sich der Forderung nach einem atomwaffenfreien Europa „im Namen des deutschen Volkes“ an. Auch andere Äußerungen von Sprechern der SED lassen es als nicht ausgeschlossen erscheinen, daß die DDR in einer veränderten und für sie günstigeren Situation einen Rückgriff auf die „nationale“ Argumentation der 50er und 60er Jahre als Mittel einer offensiven Deutschlandpolitik neu entdeckt. Vorerst jedoch bereitet es der SED erhebliche Mühe, die seit Anfang der 70er Jahre gewandelte Interpretation der NF. im eigenen Herrschaftsbereich und auf interna[S. 927]tionaler Ebene zu begründen und zu verteidigen. Deutschlandpolitik der SED; Nationalismus; Staatsbürgerschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 924–927 Nahrungsgüterwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD)

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit ihrem VIII. Parteitag im Juni 1971…

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Forst- und Holzwirtschaft (1985) Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 I. Aufgaben der Forst- und Holzwirtschaft Die F. der DDR als Zweig der Volkswirtschaft umfaßt den Aufbau, die Pflege, die Unterhaltung, den Schutz und die Nutzung der Wälder und Flurholzflächen. Die Stellung und Bedeutung der F. ist geprägt durch die H., eng verbunden mit dem Erholungswert des Waldes, der Bedeutung des Waldes für die Regulierung des Wasser-Kreislaufes, der Wasserspeicherung, der Luftfilterung, des Windschutzes und der Klimaregulierung. Die FuH. hat Belange der Jagd und des Naturschutzes sowie Umweltschutzes zu berücksichtigen. Zentrales Leitungsorgan für die F. ist die Hauptabteilung F. im Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Die H. der DDR ist heute nicht mehr eindeutig zu trennen von der F., da eine Vielzahl ihrer Aufgaben von der F. mit wahrgenommen werden. Im ursprünglichen Sinne umfaßt der Begriff H. die Bearbeitung des von [S. 438]der F. geborgenen Rohholzes, seine Ausformung, Lagerung und Weiterverarbeitung bis hin zur Behandlung und Bearbeitung in der Holz- und Papierindustrie. Aus sachlichen, technischen und organisatorischen Gegebenheiten bestehen in der DDR sehr enge Beziehungen und Verbindungen zwischen FuH. sowie der Landwirtschaft. Zentrale Aufgabe der F. sind die Steigerung der Rohholzgewinnung bei Erhöhung der lebenden Holzvorräte und die Erschließung weiterer Holzressourcen. Abnehmer sind neben der holzbe- und -verarbeitenden Industrie die Landwirtschaft, das Bauwesen und der Bergbau. Neben der Rohholzbergung haben in der F. die Gewinnung von Harz, Rinde und einigen anderen Rohstoffen Bedeutung. Auch Wald- und Forstwege sowie -brückenbau gehören zu den Aufgaben der F., Neben- und Zusatzproduktionen werden ebenfalls durchgeführt. II. Produktionsgrundlagen A. Forstbestand Die forstwirtschaftliche Nutzfläche (FN) beträgt 2,96 Mill. ha oder 27,3 v.H. der gesamten Wirtschaftsfläche der DDR. Sie nimmt von Jahr zu Jahr geringfügig zu. Der Anteil der FN ist in den Bezirken recht unterschiedlich verteilt. Den höchsten Waldanteil haben Suhl (50 v.H.) und Cottbus (41 v.H.), den geringsten Leipzig (14 v.H.) und Rostock (16 v.H.). Die Baum- und Holzartenverteilung sowie das Altersklassenverhältnis werden regelmäßig durch die staatlichen Institutionen registriert (s. #266#ii. II. B. 3.) und in die forstwirtschaftliche Planung einbezogen. Die Kiefer ist mit einem Flächenanteil von gut 53 v.H. des gesamten Waldbestandes der „Brotbaum“ auf dem Gebiet der DDR. Fichte und sonstige Nadelhölzer haben daneben einen Anteil von über 23 v.H., ihre wichtigsten Anbaugebiete liegen in den Bezirken Suhl und Karl-Marx-Stadt. Der Anteil der Buchen beträgt etwa 8 v.H., doch ist der Bestand überaltert (rd. 45 v.H. sind älter als 100 Jahre). Die Anteile von Kiefern, Fichten sowie Buchen werden in Zukunft abnehmen zugunsten schnellwüchsiger neuer Baumarten (z.B. Aspen, Pappeln) oder auch Neuzüchtungen. Der Eichenanteil von derzeit rd. 5 v.H. wird ebenfalls eine geringfügige Abnahme erfahren. Sonstige Hart- bzw. Weichhölzer haben Anteile von jeweils rd. 6 v.H. des Waldbestandes der DDR. B. Einrichtungen und Betriebe der Forstwirtschaft 1. Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) StFB sind volkseigene Betriebe, denen die Durchführung der Aufgaben der F. obliegt. Gegenwärtig bestehen 71 StFB mit rd. 45.000 Beschäftigten. Es sollen außerdem einige militärische FB existieren. Die Zahl der StFB hat in den letzten Jahren ständig abgenommen, die Zahl der Berufstätigen steigt dagegen seit Beginn der 70er Jahre. Der Verdienst der Berufstätigen in der F. ist geringfügig höher als in der Landwirtschaft (Einkommen). Ein StFB ist juristische Person und wird nach dem Prinzip der Einzelleitung und persönlichen Verantwortung des Direktors des StFB geleitet. Er ist dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes für die politische, ökonomische und organisatorische Arbeit rechenschaftspflichtig. Die Abteilung F. beim Rat des Bezirkes leitet den StFB wiederum an. Dem Direktor unterstehen die Fachdirektoren für Produktion, Ökonomie und Konsumgüterproduktion, der Hauptbuchhalter, der Leiter der Abteilung Kader und Bildung sowie ein Sicherheitsinspektor. Die bewirtschaftete Fläche eines StFB erstreckt sich im allgemeinen über 2–3 politische Kreise mit 30.000–60.000 ha. Die durchschnittliche FN eines StFB liegt bei 37.000 ha. Je nach Größe gliedert sich ein StFB in 5–8 Oberförstereien, die ihrerseits je 4–6 Revierförstereien umfassen. Durchschnittlich bewirtschaftet eine Oberförsterei etwa 7.500 ha FN, eine Revierförsterei rd. 1400 ha FN. Oberförster haben in der Regel einen Bildungsabschluß als Diplomforstingenieur, Revierförster als Forstingenieur. Der Einsatz der Arbeitskräfte erfolgt in der Regel zentral durch den StFB in sog. Technikbrigaden und Technikkomplexen mit ca. 30–40 Facharbeitern. Der Einsatz teurer Forsttechnik und die Arbeit hochqualifizierter technischer Arbeitskräfte hat zu verstärkter Zwei-Schicht-Arbeit in der F. der DDR geführt. Dieser Trend hält an. Zwischen den Pflanzenbaubetrieben der Landwirtschaft der DDR und der F. findet ein intensiver Arbeitskräfteaustausch auf vertraglicher Basis und bei gegenseitiger ökonomischer Verrechnung statt. So helfen die Arbeitskräfte der F. im Sommer bei der Ernte, während im Winter Arbeitskräfte der Pflanzenproduktion bei Waldarbeiten tätig sind. 2. Zwischengenossenschaftliche Einrichtung der Waldwirtschaft (ZEW) Neben den StFB existieren noch 18 ZEW mit 171 Beschäftigten. Die Bedeutung der ZEW ist in den letzten Jahren stark gesunken. Sie konnten auf der Grundlage des LPG-Gesetzes von 1959 gegründet werden. Die ZEW erreichten 1973 zahlenmäßig mit 494 Einrichtungen und rd. 4.200 Berufstätigen ihren größten Umfang. Mitglieder einer ZEW konnten waldbesitzende LPG werden, deren Waldflächen gemeinsam von der ZEW bewirtschaftet wurden. Oft handelte es sich um in ungünstiger Streulage gelegene Waldflächen. Vorangegangene Versuche benachbarter LPG, unter einer „Leit-LPG“ die Waldungen gemeinsam zu bewirtschaften, schlugen fehl oder waren unwirtschaftlich. Die ZEW übernahmen diese Aufgaben und konnten damit die Kooperation zwischen Landwirtschaft und F. einigermaßen sichern. Maschinen und Arbeitskräfte wurden gegen Berechnung von den LPG zur Verfügung gestellt. Die ZEW waren durch Verträge häufig eng an die StFB und damit an das staatliche Planungssystem gebunden. Die ZEW werden weiterhin abnehmende Bedeutung haben; ihre Aufgaben und Arbeiten werden zunehmend von den StFB übernommen. 3. VEB Forstprojektierung Potsdam Dieser VEB ist direkt der Hauptabteilung F. des MfLFN unterstellt. Er ist für alle Arbeiten der Forsteinrichtung der DDR zuständig und verfügt über Betriebsteile in Potsdam, Schwerin, Dresden und Weimar. Da die Forsteinrichtung als regelmäßige Waldinventur und -kontrolle wesentliche Planungs- und Prognosedaten liefert, wird ihr in der DDR große Bedeutung beigemessen. Die Forsteinrichtung wird als Teil der Forstwissenschaften, aber auch als Teil der praktischen forstwirtschaftlichen Tätigkeit betrieben. 4. VEB Kombinat Forsttechnik Waren/Müritz Laut Ministerratsbeschluß vom November 1975 wurden per 1. 1. 1976 durch die Gründung des VEB die Forschung, Entwicklung, Produktion und Instandhaltung auf dem Gebiet der Forsttechnik neu geordnet. Der VEB untersteht dem MfLFN. Der Stammbetrieb in Waren ist der VEB Wissenschaftlich-Technisches Zentrum, der in der forsttechnischen Forschung eng mit dem Institut für Forstwissenschaft Eberswalde (IFE) kooperiert. Zum Kombinat gehören zwei Produktionsmittelbau- und zwei Instandsetzungsbetriebe sowie eine Ersatzteil-Handelsabteilung. Das Kombinat ist beteiligt an den forsttechnischen Spezialisierungsprogrammen des RGW. 5. Ingenieurbüro für Forstwirtschaft (IfF) Das IfF untersteht ebenfalls der Hauptabteilung F. des MfLFN. Ihm obliegen im wesentlichen die Erarbeitung von Rationalisierungsplänen und die Vorbereitung, Projektierung und Realisierung von Rationalisierungsvorhaben. III. Produktionsleistungen der Forstwirtschaft A. Holzeinschlag Die Waldbestände auf dem Gebiet der DDR wurden durch Kriegseinwirkungen und Übernutzung nach Kriegsende erheblich geschädigt. Erst allmählich konnte eine gewisse Stabilisierung von Holzertrag und Holzvorrat erreicht werden. Steigender Bedarf an Holz und Holzprodukten haben die DDR zu einem Holzimportland werden lassen. Ein großer Teil der Importe stammt aus RGW-Ländern, vornehmlich aus der UdSSR und Polen. Der Holzeinschlag schwankte zwischen 13,9 Mill. Festmeter (fm) im Jahre 1950 und 6,5 Mill. fm 1965. Für das Planjahrfünft 1981–1985 ist ein jährlicher Einschlag von 10,0 bis 10,25 Mill. fm vorgesehen. Planmäßig sollen davon über 93 v.H. Nutz- und rd. 7 v.H. Brennholz sein. Der Holzvorrat stieg von 113 Vorratsfestmeter (Vfm/ha FN) je ha FN im Jahre 1949 auf 172 Vfm/ha FN 1983. Intensive Waldpflegemaßnahmen, verstärkte Düngung und verlustarme Bergung der Holzernte steigern die Holzvorräte in der DDR trotz einem gestiegenen Hiebsatz, der z. Z. bei 3,8 fm/ha FN liegt. Der durchschnittliche Umtrieb liegt damit bei etwa 50 Jahren. Trotz der beträchtlichen Produktionssteigerungen liegt der Importbedarf noch über 30 v.H. des Gesamt-Holzverbrauchs. Verstärkte Nutzung von Kronen-, Ast- und Stockholz, die vermehrte Bereitstellung von Dünnholz durch Erhöhung der Jungbestandspflege, die umfangreiche Bergung von Wind- und Schneebruchholz, die Verarbeitung von Nadelgrüngut sowie die Verdreifachung des Rohstoffaufkommens aus der offenen Landschaft sollen den Importbedarf weiter senken helfen. B. Harz Harz wird als Fichtenscharrharz und als Kiefernrohbalsam in einem recht handarbeitsintensiven Arbeitsprozeß gewonnen. Harz wird als Rohstoff für die Herstellung von Terpentinöl und Kolophonium benötigt. Beide Stoffe werden für die Herstellung von zahlreichen Produkten des täglichen Bedarfs (Lacke, Farben, Schreibpapier, Schuhcreme u.a.) verwendet. Die DDR hat einen jährlichen Eigenbedarf von 1,4 kg Rohharz je Einwohner errechnet [S. 440](d. s. 23,7 Mill. kg). Bis 1985 soll die Harzgewinnung jährlich um 1000 Tonnen gesteigert werden. Dies soll durch größere Ernteflächen, Behandlung der Rißflächen mit chemischen Reizstoffen sowie einer Erhöhung der Anzahl der Risse erreicht werden. C. Rinde Chemisch-technische Entwicklungen und Produktionsprozesse haben den Bedarf an Eichengerbrinde erheblich sinken lassen. Seit einer Null-Produktion im Jahre 1976 ist sie in der DDR allerdings wieder leicht ansteigend. Auch die Produktion von Fichtenschälrinde ist zurückgegangen und sinkt weiter. Als neuer Zweig der Verwertung von Rindenabfällen wurden Betriebe aufgebaut, die die Verarbeitung organischer Substanzen vornehmen (Landwirtschaftliche Betriebsformen). D. Korbweiden In 36 Erzeugerbetrieben werden jährlich rd. 2.000 t Weidenruten produziert. Per 1. 1. 1980 wurde der VEB Korb- und Flechtwaren, Seebad Heringsdorf gegründet. 71 Produktionsbetriebe aller Eigentumsformen verarbeiten sowohl die Korbweiden von den 1700 ha Anbauflächen der DDR als auch importiertes Rattan, Bambus- und Palmrohr. E. Forstnebennutzung Hierzu zählen die Be- und Verarbeitung von Reiserholz, der Vertrieb von Schmuckreisig, die Anzucht von Baumschulerzeugnissen für nichtforstliche Betriebe sowie Haltung, Mast und Zucht von Enten, Puten, Pelztieren, Fischen u.a. Durch häufige Kooperation von LPG mit StFB werden vielfach landwirtschaftliche Arbeitskräfte zu Tätigkeiten im Bereich der Forstnebennutzung delegiert, die geringere Qualifikation erfordern. Die Herstellung von Obst- und Gemüsesteigen ist z.B. ein derartiges typisches Arbeitsfeld. Darüber hinaus werden die StFB angehalten, verstärkt Konsumgüter für die Bevölkerung herzustellen und anzubieten. F. Saatgutproduktion Neben der natürlichen Verjüngung der Waldbestände nutzt die DDR seit 1953 durch Anlage von Samenplantagen die gezielte Auslese forstlichen Saatgutes. In 43 StFB bestehen 111 Samenplantagen mit rd. 242 ha FN. Zentrale wissenschaftliche Einrichtung ist die Zweigstelle für Forstpflanzenzüchtung in Waldsieversdorf des IFE. Die auf den Plantagen z. T. unter Plastikfolienzelten gewonnenen Samen werden in der Regel in mehreren Forstbaumschulen der StFB herangezogen und als Setzlinge für Pflanzungen, Wiederaufforstungen, Vor- oder Unterbau meist maschinell ausgepflanzt (jährlich über 21.000 ha FN). Die Setzlingsproduktion der DDR reicht jedoch bei weitem nicht aus, so daß erhebliche Mengen aus Polen und der UdSSR importiert werden müssen. Neuer Forschungszweig in der Forstpflanzenzüchtung sind Vermehrungen von Organ- und Gewebekulturen. Ergebnisse derartiger Versuche liegen noch nicht vor. Von ihnen kann erst langfristig mit Ergebnissen für den praktischen Waldbau gerechnet werden. G. Spezialkulturen Zu ihnen gehören einerseits die Edellaubhölzer, die sehr lange Wachstums- oder Umtriebszeiten haben, z.B. Vogelkirsche 70, Esche 110, Bergahorn 120 und Ulme 130 Jahre. Die Edellaubhölzer erzielen besonders gute Preise. Als schnellwüchsige Baumart für die Zündholzindustrie wurden Holzzuchtplantagen mit Aspensorten angelegt, die auf Grenzstandorten der Kulturpappel noch gute Wuchsleistungen erbringen. H. Forstschutz F. der DDR hat einen ausgebauten Forstschutzmeldedienst. Seine Aufgaben sind zum einen die praktische Prognose, Erkennung, Prophylaxe und Bekämpfung von abiotischen und biotischen Gefahren und Krankheiten einzelner Bäume oder Wälder, zum anderen die Waldbrandverhütung und -bekämpfung und schließlich die Bestandsaufnahme und Behandlung von durch Rauch, Wind, Frost oder Schnee geschädigten Bäumen. Forstschutzmaßnahmen werden mit den Jagdgesellschaften abgestimmt (Jagd). Prophylaktische Forstschutzmaßnahmen sind Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz, die meistens durch Flugzeuge (Agrarflug) erfolgen. In Rauchschadengebieten werden Wiederaufforstungen meistens mit rauchhärteren Sorten vorgenommen. IV. Forstwissenschaften Wissenschaftszweig, dessen Einzeldisziplinen den Natur-, Gesellschafts- und Technikwissenschaften entstammen bzw. diesen zuzuordnen sind. Aus den naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern bildeten sich Disziplinen wie Waldbau, forstliche Bodenkunde, Forstschutz, Standortkunde, Forsteinrichtung u.a. Zu den Gesellschaftswissenschaften gehören z.B. Forstökonomie, Forstsoziologie; forsttechnische Wissenschaften sind z.B. Holzmeßkunde, Forst-, Holz- und Fasertechnologie, Holzbauwesen. Die Lehre in den Forstwissenschaften findet an der Sektion Forstwissenschaft der Technischen Universität Dresden in Tharandt statt. Die Forschung [S. 441]obliegt sowohl dem IFE als auch der TU Dresden. Die Ausbildungskapazität der TU Dresden beträgt jährlich etwa 50 Studenten. Das Studium schließt mit dem Titel „Diplomforstingenieur“ ab. Andreas Kurjo Literaturangaben Die Forst- und Holzwirtschaft in Mitteldeutschland. Berlin: Duncker & Humblot 1968. (Wirtschaft und Gesellschaft in Mitteldeutschland. 7.) Intensivierung der Waldwirtschaft. Markkleeberg: Landwirtschaftsausstellung der DDR 1978. Mette, H.-J., O. Bloßfeld u. M. Willing: Rationelle Holzausnutzung. Markkleeberg: Landwirtschaftsausstellung der DDR 1978. Prien, S., u. L. Böcker: Intensivierung der Waldwirtschaft. Markkleeberg: Landwirtschaftsausstellung der DDR 1977. Prien, S., u. G. Knorr: Intensivierung der Jagdwirtschaft. Markkleeberg: Landwirtschaftsausstellung der DDR 1978. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 437–441 Forschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fotografie

Forst- und Holzwirtschaft (1985) Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 I. Aufgaben der Forst- und Holzwirtschaft Die F. der DDR als Zweig der Volkswirtschaft umfaßt den Aufbau, die Pflege, die Unterhaltung, den Schutz und die Nutzung der Wälder und Flurholzflächen. Die Stellung und Bedeutung der F. ist geprägt durch die H., eng verbunden mit dem Erholungswert des Waldes, der Bedeutung des Waldes…

DDR A-Z 1985

Automatisierung (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Begriff, Gegenstand und Voraussetzungen. Bezeichnung für einen Prozeß, in dessen Verlauf menschliche Arbeit sowohl in ihrer arbeitsausführenden wie in ihrer arbeitskontrollierenden Funktion durch sich selbst regelnde und steuernde Maschinen und Maschinensysteme ersetzt wird. Darüber hinaus bedeutet A. die Modifikation menschlicher Arbeit und ihre Erweiterung, um neue Tätigkeitsprofile und Organisationsstrukturen herauszubilden. Gegenstand der A. sind ausschließlich formalisierbare, materielle und geistige Tätigkeiten des Menschen. Die A. wird als die höchste Stufe im Prozeß der Technisierung, des Einsatzes von technischen Hilfsmitteln zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität verstanden. Die Vorstufen der A. sind handwerkliche Arbeit und darauf folgend die mechanisierte Produktion. Durch die Mechanisierung wird menschliche Arbeit in ihrer körperlich-ausführenden Funktion durch maschinelle Werkzeuge bzw. Maschinen ersetzt. Je nach der Art der eingesetzten technischen Hilfsmittel (Arbeitsmittel) und dem Umfang des mechanisierten Fertigungsablaufs (einzelner Arbeitsplatz, Teil- oder Gesamtablauf) wird der Grad der Mechanisierung unterschieden in Kleinmechanisierung, Teil- und Vollmechanisierung. Ähnlich wird bei der A. der Einsatz von selbsttätigen Maschinen für Teilprozesse (Teil-A.) unterschieden von deren Einsatz für Gesamtprozesse (Voll-A.). Der Begriff Voll-A. wird auch in dem Sinne verwendet, daß adaptive Automaten nicht nur die Steuerung des Arbeitsablaufs, sondern als Maschine-Maschine-Dialog auch die begrenzt selbsttätige Auswahl des Arbeitsweges (Steuerung der Steuerung) übernehmen (Industrierobotertechnik). Zu den Voraussetzungen der A. zählt in wissenschaftlicher Hinsicht die Anwendung der Kybernetik, Mathematik, Logik, Systemanalyse, Entscheidungs- und Simulationstheorie. Praktische Voraussetzungen der A. von Produktionsabläufen mittels Automaten mit relativ starren Programmen (Einzweck-A.) sind: a) Der Produktionsablauf muß als fließender, kontinuierlicher Gesamtprozeß konzipiert sein. b) Größere Stückzahlen müssen über einen längeren Zeitraum gefertigt werden. c) Die ausgereiften Konstruktionen der Erzeugnisse und Technologien müssen über einen längeren Zeitraum relativ konstant bleiben, d) Nur geringe Qualitätsschwankungen dürfen bei der Zulieferung von Roh- und Betriebsstoffen auftreten, e) Entsprechend fachlich geschulte Arbeitskräfte müssen vorhanden sein. Mit dem vorgesehenen Übergang zu adaptiven — algorithmisiert lernenden — Automaten wandeln sich einige dieser Voraussetzungen, z.B. können dann Qualitätsschwankungen bei den Rohstoffen leichter ausgeglichen werden usw. Publizistisch ist der A. von Produktionsabläufen bereits in den 50er Jahren viel Aufmerksamkeit gewidmet worden. Seit Mitte der 60er Jahre hat sich die A.-Diskussion besonders der automatisierten Informationsverarbeitung zugewandt, von der man anfangs und im Unterschied zur Gegenwart schnell praktikable Lösungen für Leitungs- und Verwaltungstätigkeiten — etwa durch vollautomatische Leitungssysteme oder vollautomatische Sprachübersetzung — erwartete. Das Ausmaß der A. in der Industrie wurde in den letzten 25 Jahren deutlich gesteigert, ist jedoch in der DDR im Vergleich zu anderen Industrieländern nicht sehr hoch. Die A. wird in der DDR statistisch gemessen am Anteil [S. 141]der teil- und vollautomatisierten Ausrüstungen am Gesamtbestand der volkseigenen Industrie (A.-Grad) und am Anteil der an teil- und vollautomatisierten Aggregaten, Maschinen und Anlagen Beschäftigten zur Gesamtzahl der Beschäftigten (A.-Koeffizient). Beide Angaben geben jedoch keinerlei Auskunft über die durch A. erzielte Produktivitätssteigerung und die aufgewandten Kosten. Teil- und Voll-A. werden statistisch nicht unterschieden. Bei der Teil-A. bestehen einzelne automatisierte Ausrüstungen unverkettet neben herkömmlichen Maschinen. Automatisiert werden bei dem gegebenen Stand der Automatenentwicklung in der DDR in erster Linie Bearbeitungs- und Transportprozesse in der Massenproduktion der Chemischen Industrie, der Textilindustrie, in Zweigen des Maschinenbaus, in der Elektrotechnischen und Elektronischen Industrie sowie der Energiewirtschaft. Daneben werden aber auch geistige Tätigkeiten, z.B. bei Konstruktionsarbeiten und in der Leitungs- und Verwaltungstätigkeit (durch Elektronische ➝Datenverarbeitung [EDV]) automatisiert. Die staatliche Zentralverwaltung für Statistik hat die bereits bestehende Zentrale Datenbank in Berlin (Ost) durch Bezirksdatenbänke ergänzt und die Umstellung auf das in den RGW-Mitgliedstaaten angewandte Einheitliche System der Elektronischen Rechentechnik (ESER) eingeleitet (Information). 2. A.-Arten und deren Anwendung. Verschiedene A.-Arten lassen sich unterscheiden: a) Einzweck-A.. Sie ist die gegenwärtig vorherrschende Art, bei der mehr oder weniger große Abschnitte von relativ starren Produktionslinien der Serien- und Massenfertigung automatisiert wurden. Vor allem auf die Einzweck-A. entfallen die statistischen Angaben zum A.-Koeffizienten und A.-Grad. Der A.-Koeffizient der Arbeit beträgt gegenwärtig in der zentral geleiteten Industrie der DDR rd. 10 v.H. (1970: 6,6 v.H.). In der metallverarbeitenden Industrie entwickelte sich der A.-Koeffizient zwischen 1970 und 1978 (neuere statistische Angaben liegen nicht vor) von 5,5 v.H. auf 13 v.H. Der weniger aussagekräftige A.-Grad der technischen Ausrüstung stieg in derselben Zeit von 30 v.H. auf 45 v.H., während der Anteil der automatisierten Fertigung an der gesamten Fertigungszeit sich trotz dieser erweiterten A. kaum veränderte (von 2,0 auf 2,1 v.H.). Der A.-Grad der maschinellen Ausrüstungen in den zentral geleiteten Industriebetrieben stieg von 33,1 v.H. im Jahr 1970 auf 45,7 v.H. im Jahr 1978. Er betrug 1961 für alle Branchen der metallverarbeitenden Industrie lediglich rd. 14 v.H. und für die Leichtindustrie rd. 24 v.H. (Schätzungen). — Die A. erfolgt vor allem über Neuinvestitionen. So waren 51 v.H. der von 1971 bis 1973 in der Industrie installierten Maschinen automatisiert, gegenüber 39 v.H. im Zeitraum von 1966 bis 1970. Die Mehrzahl der eingesetzten automatisierten Maschinen wird numerisch gesteuert (z.B. Werkzeugmaschinen). Am weitesten fortgeschritten ist die A. in Zweigen mit kontinuierlicher Fertigung: z.B. in der chemischen Industrie, in der Zementerzeugung und in der Energie- und Brennstoffindustrie. Die Schlußlichter in der A. der Ausrüstungen waren 1970 die Industriebereiche: Lebensmittelindustrie, Wasserwirtschaft und Maschinen- und Fahrzeugbau; 1978 nahm die Baumaterialienindustrie den Platz des Maschinen- und Fahrzeugbaus ein (vgl. Tabelle „Automatisierungsgrad der Ausrüstungen in der volkseigenen Industrie“). Eine Reihe von gravierenden Problemen entsteht durch die Konzentration der A. auf die Hauptprozesse der Fertigung und die Ungleichmäßigkeit, mit der die A. innerhalb von Betrieben wie auch zwischen Betrieben und Industriezweigen durchgeführt wird. Neben sprunghaften Effizienzsteigerungen durch einzelne automatisierte Maschinen, Maschinenteile oder gelegentlich ganze Maschinensysteme entstehen nicht selten gleichzeitig Effizienzverluste. Sie treten vor allem durch sehr hohe Anschaffungskosten bei A. von isolierten Teilphasen der Produktionsprozesse auf, wenn die übrigen installierten Maschinen den Kapazitäten der automatisierten Anlage nicht entsprechen, die aus der A. resul[S. 142]tierenden Leistungen also nicht voll genutzt werden können. b) Flexible A.: Nachdem die A. in den 70er Jahren nur langsam vorankam, verspricht sich die politische Führung neuerdings von der verstärkten Anwendung der Mikroelektronik auch den Übergang zur flexiblen A., um damit die Intensivierung und Rationalisierung auf breitester Front zu beschleunigen. Vor allem die metallverarbeitende Industrie, an deren gesamter Fertigungszeit die automatisierte Fertigung 1980 nur mit 2,0 v.H. beteiligt war, wird vorrangig als Feld für die flexible A. angesehen. Die flexible A. zielt nicht mehr nur auf die relativ starren Fertigungsabläufe zur Herstellung eines bestimmten Massenproduktes, sondern will variable, schnell und kostengünstig steuerbare Bearbeitungsmöglichkeiten für die Produktion auch von kleineren und mittleren Serien bereitstellen. Die Mikroelektronik ermöglicht im Rahmen lernfähiger Systeme Dialoge von Maschine zu Maschine mittels Prozeßrechner, so daß Menschen von den Aufgaben der unmittelbaren Beschickung und Kontrolle von Maschinen befreit werden können. Kennzeichnend für die Fortentwicklung der A. ist die Tendenz, die Hilfsprozesse (z.B. innerbetrieblicher Transport, Qualitätskontrolle) und die formalisierbaren Leitungselemente unter Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere der in der DDR erst relativ spät geförderten Mikroelektronik, in den Fertigungsablauf zu integrieren. Zu diesem Zweck sind Konzepte für sog. „integrierte Systeme automatisierter Informationsverarbeitung“ (ISAIV) entwickelt worden, die die Informationen aus den Bereichen der Fertigung, des Absatzes, der Arbeitskräfteplanung, der Finanzen und der Produktionsvorbereitung einer abgegrenzten Leitungseinheit sammeln, speichern, aufbereiten und auswerten sollen. Die flexible A. der Produktion soll aus dem Zusammenwirken von a) numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (NC-Maschinen), b) Industrierobotern und c) integrierten, anpassungsfähigen Fertigungssystemen bestehen. Durch die Mikroelektronik können die bislang hohen Kosten für die Meß-, Regel- und Steuerungstechnik der NC-Werkzeugmaschinen gesenkt werden. Der Kostenvorteil gilt auch für anpassungsfähig programmierbare Industrieroboter, die einen großen Teil der für Handhabe- und Hilfsprozesse eingesetzten Arbeitskräfte freisetzen, den Anteil der körperlich schweren und geistig monotonen Arbeit reduzieren und die Arbeitsproduktivität überdurchschnittlich steigern sollen. Je nach Entwicklungsstand integriert ein flexibles Fertigungssystem mittels Rechner und Mikroprozessoren nicht lediglich einzelne Bearbeitungsarten, sondern auch das Zusammenwirken und den Programmwechsel von verschiedenen Maschinen und Robotern, das die Qualitätskontrolle und die Analyse und partielle Behebung von Störungen einschließt. Intensiver untersucht wurden bisher die Anwendungsmöglichkeiten der A. in der Produktionsvorbereitung. So wurde an einem System zur A. der technischen Vorbereitung der Produktion (AUTEVO) gearbeitet, in dem die Routinetätigkeiten durch den Einsatz von EDV-Anlagen automatisiert werden. Breitere Anwendung fanden EDV-Anlagen in Großbetrieben bei arbeitsaufwendigen Informationsprozessen in der Produktionsvorbereitung. Auf der Grundlage gespeicherter Daten und eingegebener Programme werden Ausgangsinformationen bereitgestellt, z.B. Berechnungen des Materialverbrauchs, der Auslastung von Maschinenkapazitäten. der termingerechten Versorgung mit Werkstücken und Baugruppen. EDV-Anlagen übernehmen auch technisch-wissenschaftliche Berechnungen und Programmierungen von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Die gespeicherten Grundinformationen wurden in einigen Betrieben schon zu zentralen Datenbanken integriert, die Daten über Fertigungsgegenstände und Arbeitsplätze für die Produktionsvorbereitung bereithalten. c) Büro- und Verwaltungs-A.. Sie meint den Einsatz elektronischer Geräte zum Erfassen. Speichern, Aufbereiten, Bearbeiten, Übermitteln und Darstellen von Informationen. Der Aufbau von automatisierten Informationsverarbeitungssystemen wird seit längerem betrieben (Information). Sachgebietsorientierte Programmiersysteme wurden in Verbindung mit EDV-Anlagen zur Speicherung und Reorganisation verschiedener Daten entwickelt. Praktische Anwendungsfälle finden sich in der staatlichen Wirtschaftsverwaltung und Statistik, in Betrieben, im Verkehrs- und im Gesundheitswesen. Auch Arbeitsabläufe im Haushalts- und Meldewesen sowie in der Wohnungsverwaltung einzelner Kreise und Städte wurden automatisiert. Bemerkenswert ist jedoch die öffentliche Kritik daran, daß vorhandenes elektronisches Gerät nicht wirkungsvoll genutzt wird, so daß sich A.-Effekte im Sinne von Kostensenkungen oder der Freisetzung von Arbeitskräften nicht einstellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 140–142 Auszeichnungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Begriff, Gegenstand und Voraussetzungen. Bezeichnung für einen Prozeß, in dessen Verlauf menschliche Arbeit sowohl in ihrer arbeitsausführenden wie in ihrer arbeitskontrollierenden Funktion durch sich selbst regelnde und steuernde Maschinen und Maschinensysteme ersetzt wird. Darüber hinaus bedeutet A. die Modifikation menschlicher Arbeit und ihre Erweiterung, um neue Tätigkeitsprofile und Organisationsstrukturen…

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Parteilichkeit (1985)

Siehe auch: Parteilichkeit: 1969 1975 1979 Parteilichkeit, Bolschewistische: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundlegender Begriff des Marxismus-Leninismus. Er bezeichnet „den Klassencharakter aller Formen des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins und des menschlichen Handelns in der Klassengesellschaft“. Zugleich ist P. „ein bewußtes theoretisch-methodisches Prinzip, das dem objektiven Zusammenhang von Wissenschaftlichkeit und Parteinahme für die Interessen des Proletariats entspricht“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 245). Im Hintergrund der marxistisch-leninistischen Lehre von der P. steht die Auffassung, daß die Menschen in ihrem Denken und Handeln stets Partei ergreifen, womit eine recht breite Skala von Bedeutungen, nicht nur das Einnehmen eines (partei-)politischen Standpunktes [S. 968]gemeint ist (vgl. neuerdings: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, Heft 1/1983, S. 72 f.). Solche Parteinahme verfestige sich im Laufe der Geschichte zu Ideologie. Anders ausgedrückt: Der Marxismus-Leninismus geht davon aus, daß sich in der Ideologie das unmittelbar parteiliche Handeln und Denken der Menschen (oder Klassen) „widerspiegele“ und in einen theoretischen Gesamtzusammenhang gebracht wird. Da jede Ideologie als Ausdruck der Interessen einer Klasse gedacht wird (Marxismus-Leninismus, II. C. 3.), steht P. in einem engen Zusammenhang mit dem Begriff des (Klassen-)Interesses (Interessen/Interessenübereinstimmung). P. im Sinne der „wahren“, also nicht partiell-parteilichen/ideologischen, Erkenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge und des „richtigen“ Handelns ist, nach marxistisch-leninistischer Auffassung, nur vom (Klassen-)Interesse, vom Klassenstandpunkt des Proletariats aus möglich, da „das Proletariat historisch als der Interessenvertreter der Menschheit und der Vollstrecker der geschichtlichen Notwendigkeit auftritt“ (ebda., S. 246; Proletariat). Die Behauptung, P. sei ein „Prinzip“, schließt ein, „daß Erkenntnis, vor allem Erkenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge nur als parteiliches Erkennen möglich ist. P. ist in diesem Sinne ein konstitutives Moment allen Erkennens und davon abgeleiteten Handelns“ (M. Buhr, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, H. 8/1980, S. 902). Als allgemeines Erkenntnisprinzip bildet P. somit ein konstitutives Element von Wissenschaftlichkeit. Wissenschaftlichkeit und P. sind aus marxistisch-leninistischer Sicht als untrennbare dialektische Einheit aufzufassen (Gesellschaftswissenschaften; Wissenschaft). Von dieser Warte aus werden alle Richtungen der westlichen Geistes- und Sozialwissenschaften, die nach Objektivität unter Vermeidung der P. streben, als „objektivistisch“ abqualifiziert (Objektivismus). Abgelehnt werden jedoch ebenso auch „kritisch“, „gesellschaftskritisch“ oder „kulturkritisch“ engagierte Theorieansätze, soweit sie sich nicht innerhalb des Marxismus-Leninismus bewegen. Die vom Klassenstandpunkt des Proletariats ausgehende P. ist jeweils konkret-inhaltlich festgemacht: an einer bestimmten Arbeiterklasse und einer bestimmten Partei, d.h. im Falle der DDR am Programm und an den Beschlüssen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der Generallinie der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) (Internationalismus, Proletarischer). Die so verstandene P. ist für die Anhänger der SED der entscheidende Maßstab für die Beurteilung allen Handelns und Denkens. Von jedem DDR-Bürger (und besonders von den SED-Mitgliedern selbst) wird P. in allen Lebensbereichen, am Arbeitsplatz, in der Wohngemeinschaft und in der Familie erwartet bzw. gefordert (Moral, Sozialistische). P. ist daher wesentlicher Inhalt und herausragendes Erziehungsziel aller Bildungs- und Schulungsbemühungen, um parteiliches Verhalten in der Persönlichkeitsstruktur der einzelnen zu verankern (Lebensweise, Sozialistische; Persönlichkeitstheorie, Sozialistische). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 967–968 Parteikontrollkommissionen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteischulung der SED

Siehe auch: Parteilichkeit: 1969 1975 1979 Parteilichkeit, Bolschewistische: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundlegender Begriff des Marxismus-Leninismus. Er bezeichnet „den Klassencharakter aller Formen des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins und des menschlichen Handelns in der Klassengesellschaft“. Zugleich ist P. „ein bewußtes theoretisch-methodisches Prinzip, das dem objektiven Zusammenhang von Wissenschaftlichkeit und Parteinahme für die Interessen des…

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Kampfgruppen (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. der Arbeiterklasse — so die offizielle Bezeichnung seit 1959 — gelten im Selbstverständnis der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) als das „unmittelbare bewaffnete Organ der Arbeiterklasse“ in den Betrieben, LPG, staatlichen Verwaltungen und Institutionen, das für die Gewährleistung der inneren Sicherheit und Verteidigung der DDR eine wichtige Rolle spielt. Die K. sind als die typische organisatorische Erscheinungsform der marxistisch-leninistischen Vorstellung von „Volksbewaffnung“ und der „bewaffneten Arbeiterklasse“ zu betrachten. In der Traditionspflege werden als unmittelbare Vorbilder die proletarischen Hundertschaften aus den ersten Jahren der Weimarer Republik (1918–1923) und die im Juni 1924 gegründete Wehrorganisation der KPD, der Rote Frontkämpferbund (RFB), angesehen, außerdem die im Spanischen Bürgerkrieg eingesetzten Internationalen Brigaden (1936–1938) sowie die tschechoslowakischen Arbeitermilizen, die im Februar 1948 wesentlich an der kommunistischen Machtübernahme beteiligt waren. Die Vorläufer der K. bildeten die im zweiten Halbjahr 1952 aufgestellten Betriebs-K. Konsequent und in großem Maßstab wurde die Aufstellung weiterer Verbände „in einer Periode verschärften Klassenkampfes“ (Juni-Aufstand) seit September 1953 betrieben. Während der Maiparade 1954 traten die „Kämpfer“ — wie die K.-Angehörigen genannt werden — mit blauem Overall und roter Armbinde uniformiert zum ersten Mal in der Öffentlichkeit auf. Bis dahin nur aus SED-Mitgliedern und -Kandidaten bestehend, nahmen die K. ab April 1954 auch zuverlässig erscheinende Parteilose in ihre Reihen auf. Der Beschluß des Politbüros des ZK der SED „Über die Organisierung und Ausbildung der K.“ (31. 5. 1955) leitete die Entwicklung der K., die zunächst nur zum Schutz der Betriebe dienen sollten, „zu einem wirksamen Instrument der Heimatverteidigung“ ein. Aus den Ereignissen in Ungarn folgerte das Zentralkomitee (ZK) der SED (14. 11. 1956), daß die K. ihre Aufgaben »gemeinsam mit der Deutschen Volkspolizei (DVP) und erforderlichenfalls mit den Einheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) lösen sollten. Ihre Bewährungsprobe hatten die K. bei der Durchführung der Sperrmaßnahmen am 13. 8. 1961; anläßlich der 10. Wiederkehr dieses Datums fand in Berlin eine Parade der K. statt. An dem Manöver „Waffenbrüderschaft“ im Herbst 1970 nahmen erstmals auch Einheiten der K. teil. Im Herbst 1959 hatten die K. die heute noch gültige Organisationsstruktur erreicht. Alle grundsätzlichen Entscheidungen und Anweisungen werden im ZK der SED getroffen. Die Kommission für Nationale Sicherheit des Politbüros und des ZK und die Abteilung Sicherheit beim ZK wirken auf 2 Wegen auf die K. ein: 1. über die Abteilung K. im Ministerium des Innern (MdI) und die dem Ministerium nachgeordneten Volkspolizeibehörden — vorwiegend auf den Gebieten Ausbildung, Ausrüstung und Einsatz; 2. über die SED-Bezirks- und SED-Kreisleitungen — vorwiegend in personeller und politischer Hinsicht. [S. 708]Die 1. Sekretäre der SED-Bezirks- bzw. Kreisleitungen sind Vorsitzende der Einsatzleitungen der K. auf Bezirks- bzw. Kreisebene. Die personelle Basis der K. ist der Betrieb. Grundeinheit ist die Hundertschaft, gegliedert in 3 Züge von je 3 Gruppen. 3 Hundertschaften bilden ein allgemeines (leichtes) Bataillon. Daneben bestehen schwere K.-Bataillone der Bezirksreserve, die in je 2 motorisierte Hundertschaften und 1 schwere Hundertschaft (Pak-Geschütze, mittlere und schwere Granatwerfer, schwere Maschinengewehre, leichte Flak) gegliedert sind. Den K. gehören ca. 400.000 Kämpfer an. Zum Dienst in den K. werden Männer zwischen 25 und 60 Jahren (nach dem vollendeten 55. Lebensjahr als Reserve) von den örtlichen SED-Leitungen dienstverpflichtet. Frauen dürfen nur als Sanitäter und Funker eingegliedert werden. Die Uniform ist steingrau; auf dem linken Arm wird das Emblem der K. gezeigt: ein hochgehaltener Karabiner mit daran befestigter roter Fahne. Für Beschaffung und Lagerung der Waffen ist die Deutsche Volkspolizei (DVP) zuständig. Die Grundausbildung (132 Stunden) erfolgt in 33 Wochen an 16 Wochenenden außerhalb der Arbeitszeit durch die DVP, die Ausbildung der Hundertschafts- und Zugführer an der Zentralschule für Kampfgruppen „Ernst Thälmann“ in Schmerwitz, die Ausbildung der Offiziere an der Lehranstalt „Hans Baimler“ in Watrin. Zu Einsatzaufgaben der K. zählen Unterdrückung von Aufständen; Erschließung von Hilfsgütern; Schutz der Bevölkerung; Schutz wichtiger Gebäude; Sicherung der Operationsfreiheit der Streitkräfte; Übernahme von logistischen Aufgaben; Bekämpfung von aus der Luft abgesetzten feindlichen Einheiten; direkte taktische Unterstützung der Streitkräfte. Großer Wert wurde während der letzten Ausbildungsperioden auf Vereinheitlichung der Ausbildung, Ausrüstung und Bewaffnung gelegt, um die Einheiten der K. wie die einer aktiven militärischen Truppe untereinander austauschbar zu machen und ihren Einsatz über die jeweilige Kreis- oder Bezirksebene hinaus zu ermöglichen. Nach Einschätzung des Londoner Institute for Strategic Studies bilden die K. ein Instrument, dem auch die anderen Warschauer-Pakt-Staaten mit ihren Milizen nichts Vergleichbares an die Seite stellen können. Der Wert der K. besteht für die Militärpolitik der DDR u.a. auch darin, daß die K. als Miliztruppe im Falle einer west-östlichen Vereinbarung über die Reduzierung der Stärke der regulären Streitkräfte nicht betroffen wären. Organ der K. ist die Zeitschrift „Der Kämpfer“. Bewaffnete Kräfte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 707–708 Kammerabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kampflied

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. der Arbeiterklasse — so die offizielle Bezeichnung seit 1959 — gelten im Selbstverständnis der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) als das „unmittelbare bewaffnete Organ der Arbeiterklasse“ in den Betrieben, LPG, staatlichen Verwaltungen und Institutionen, das für die Gewährleistung der inneren Sicherheit und Verteidigung der DDR eine wichtige Rolle spielt. Die K. sind als die typische…

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Flaggen (1985)

Siehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1975 1979 Nach der VO über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik — Flaggenverordnung — vom 3. 1. 1973 (GBl. SDr. Nr. 751, S. 3) werden folgende F. und Fahnen geführt: Staats-F. der DDR; F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR; Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR; Dienst-F. der a) Nationalen Volksarmee, b) Schiffe und Boote der Volksmarine (Seestreitkräfte), c) Boote der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee, d) Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste; Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee; Fahnen der Dienststellen und Einheiten der Deut[S. 418]schen Volkspolizei und der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Inneren. Dienstwimpel können auf Schiffen und Booten geführt werden, wenn diese sich zur Durchführung staatlicher Aufgaben im Einsatz befinden. Die Staatsflagge der DDR besteht nach Art. 1. Verfassung und dem weiter geltenden Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl. I, S. 705) i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 691) aus den Farben Schwarz-Rot-Gold und trägt auf beiden Seiten in der Mitte das Staatswappen der DDR (Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen ist) (Wappen). Die Farben Schwarz-Rot-Gold sind in der Staats-F. in drei gleich breiten Streifen angeordnet. Die F. wird in der Weise geführt, daß der schwarze Farbstreifen oben, der rote Farbstreifen in der Mitte und der goldene Farbstreifen unten erscheint. Die F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR ist rot. In der Mitte der Flagge befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates ist quadratisch, trägt in der Mitte auf rotem Grund das Staatswappen der DDR, wird von den Farben der DDR eingefaßt und durch goldene Fransen abgeschlossen. Die Dienst-F. der Nationalen Volksarmee entspricht in Form und Größe der Staats-F. der DDR. In der Mitte der Dienst-F. befindet sich auf rotem Grund das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. für Kampfschiffe und -boote der Volksmarine trägt auf rotem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. Die Breite des Mittelstreifens beträgt ⅓ der Breite der F. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. für Hilfsschiffe der Volksmarine trägt auf blauem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. der Boote der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee entspricht in Form, Größe und Gestaltung der Dienst-F. der Nationalen Volksarmee. Am Liek befindet sich ein grüner Streifen. Die Dienst-F. der Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste entspricht in Form, Größe und Gestaltung der Dienst-F. für Kampfschiffe und -boote der Volksmarine. Am Liek befindet sich ein grüner Streifen. Die Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee entsprechen in ihrer Form der Staats-F. der DDR. Um das Staatswappen der DDR stehen auf rotem Grund die Worte „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“. Staatswappen und Umschriftung sind von einem goldenen Lorbeerkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die militärische Bezeichnung. Die Fahnen sind mit goldenen Fransen eingefaßt. Die Fahnen der Dienststellen und Einheiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Inneren entsprechen in Form und Größe der Staats-F. der DDR. In der Mitte der Fahne befindet sich der zwölfzackige Polizeistern mit dem Staatswappen der DDR in der Mitte. Um den Polizeistern stehen die Worte „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“. Die Polizeisterne und die Umschriftung sind von einem Eichenlaubkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die Bezeichnung der Dienststelle bzw. Einheit. Die Fahnen sind mit Fransen eingefaßt. Der Polizeistern, die Umschriftung, der Eichenlaubkranz, die Bezeichnung der Dienststelle bzw. Einheit sowie die Fransen sind in Silber gehalten. Die Dienstwimpel der Schiffe und Boote der Schiffahrtsaufsicht, der Zollverwaltung der DDR, des Gesundheitswesens, der Wasserwirtschaft/Gewässeraufsicht und der Fischereiaufsicht sind dreieckig. Sie tragen beiderseits auf weißem Grund das Staatswappen der DDR. Die Dienstwimpel tragen an beiden langen Seiten einen farbigen Streifen in einer Breite von 1/10 der Breite der Dienstwimpel. Die Farben der Streifen sind bei der Schiffahrtsaufsicht blau, bei der Zollverwaltung der DDR grün, beim Gesundheitswesen gelb, bei der Wasserwirtschaft/Gewässeraufsicht hellblau und bei der Fischereiaufsicht silbergrau. Nach der F.-Ordnung vom 3. 1. 1973 führt die Deutsche Post keine eigene Dienst-F. mehr. Vorher waren deren Farben schwarz-rot-gold. In der Mitte des roten Streifens befand sich ein goldgelbes Posthorn mit einer goldgelben Schnur, 2 goldgelben Quasten und 4 goldgelben Blitzen. Welche F. und Fahnen jeweils in der Nationalen Volksarmee geführt werden müssen, regelt die F.-AO vom 9. 2. 1973 (GBl., SDr. Nr. 751, S. 19). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 417–418 Fischwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Flüchtlinge

Siehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1975 1979 Nach der VO über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik — Flaggenverordnung — vom 3. 1. 1973 (GBl. SDr. Nr. 751, S. 3) werden folgende F. und Fahnen geführt: Staats-F. der DDR; F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR; Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR; Dienst-F. der a) Nationalen Volksarmee,…

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Sozialdemokratismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich von Lenin geprägter Begriff zur Kennzeichnung der Politik der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Nach 1945 wurde er von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zunächst verwendet, um Abweichungen eigener Parteimitglieder — vor allem ehemaliger SPD-Mitglieder — von der Linie der Parteiführung anzuprangern (Kleinbürgertum; Revisionismus). Nach dem Juni-Aufstand 1953 wurden oppositionelle Strömungen in der Gesamtgesellschaft (Opposition und Widerstand) häufig mit dem Vorwurf des S. belegt, darüber hinaus aber auch die Politik der SPD in der Bundesrepublik Deutschland, deren ideologische Diversion als einer der Hauptgründe für die Ereignisse des 17. 6. 1953 dargestellt wurde. Nach dem Abklingen dieser Auseinandersetzungen wurde das Schlagwort des S. in größerem Umfange erst wieder in Zusammenhang mit dem „Prager Frühling“ 1968 benutzt sowie im Zuge der danach einsetzenden Phase der Entspannungspolitik als Versuch der Abgrenzung gegenüber den für die Sicherheit der eigenen Ordnung als gefährlich erachteten Ideen des Demokratischen ➝Sozialismus (DS.). Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung in der DDR nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) führten eine gewisse Stabilisierung des Systems und die außenpolitische Neuorientierung im Vorfeld der KSZE auch zu begrifflichen Neu- bzw. Umformulierungen in der ideologischen Auseinandersetzung mit dem Ergebnis, daß seit 1973 der polemische Begriff des S. weitgehend durch die Formel des Sozialreformismus ersetzt worden ist. Auch hat die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem S. in der DDR seither an Ernsthaftigkeit und Differenziertheit gewonnen. Mit S. bzw. Sozialreformismus bezeichnet die SED heute vorrangig die gegenwärtige Politik der SPD in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie in den unterschiedlichen Ansätzen des DS. (bzw. des synonym gebrauchten Begriffes der „sozialen Demokratie“) zum Ausdruck kommt. Wenn auch die Kritik gegenüber dem S. im einzelnen differenzierter geworden ist, wird doch gegenüber allen Formen des S. einheitlich der Vorwurf erhoben, daß sie als untauglicher Versuch eines Dritten Weges durch ihre Beschränkung auf den Reformismus zumindest objektiv die Rolle des „Arztes am Krankenbett des Kapitalismus“ darstellten und so letztlich das Überleben des Imperialismus sicherten. Dabei wird der Diskussion um die Grundwerte des DS. auch eine direkt gegen die DDR gerichtete Funktion (Antikommunismus) unterstellt: „Die sozialdemokratische ‚Grundwerte‘-Propaganda erfüllt eine doppelte Aufgabe: den Kapitalismus auf seiner staatsmonopolistischen Stufe zwar als verbesserungsbedürftig, aber wandlungsfähig, also erhaltenswert, darzustellen; und den in den Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft realisierten Sozialismus als in angeblicher Demokratiefeindlichkeit erstarrt und abstoßend, also nicht erstrebenswert zu diffamieren“ (Klassenkampf und Demokratie, Berlin [Ost] 1982, S. 88). Als grundsätzlicher Mangel der Konzeptionen des DS. wird geltend ge[S. 1155]macht, daß Begriffe wie „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität … von den materiellen Bedingungen ihrer Verwirklichung, den Eigentums- und Machtverhältnissen“ abstrahierten (ebd.). Speziell „rechten“ Vertretern des DS. wird der Vorwurf des Opportunismus gemacht. Ihr Ziel sei es, „eine möglichst konfliktfreie Entwicklung des staatsmonopolistischen Kapitalismus zu gewährleisten, die Demokratiebestrebungen der Werktätigen zu kanalisieren und große Teile der werktätigen Bevölkerung für die Erhaltung und ‚Verbesserung‘ des staatsmonopolistischen Systems zu gewinnen“ (ebd., S. 87). Sofern Vorstellungen des DS. die Vergesellschaftung eines Teils der Produktionsmittel beinhalten, werden diese in der aktuellen Situation relativ positiv bewertet: „Der positive Ansatz dieser Forderungen besteht in ihrem antimonopolistisch-demokratischen Inhalt; sie kann insofern in der gegenwärtigen Etappe den Kampf um die Erweiterung der Einflußmöglichkeiten demokratischer Kräfte im staatlichen Bereich fördern“ (ebd., S. 90). Letztlich seien sie jedoch unzureichend, da sie „die Demokratisierung des politischen Systems nur als quantitatives Problem begriffen … Die Begrenztheit dieser Forderungen, die an den bestehenden — monopolkapitalistischen — Staat gerichtet werden, rührt (ferner) daher, daß die Kräfte, die diese Forderung stellen, den Klassencharakter dieses Staates nicht erkennen und — damit in Zusammenhang — die Möglichkeiten der bürgerlichen Demokratie und ihrer Gesetzgebung überschätzen“ (ebd., S. 90 f.). Politik; Staatslehre. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1154–1155 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialfürsorge

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich von Lenin geprägter Begriff zur Kennzeichnung der Politik der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Nach 1945 wurde er von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zunächst verwendet, um Abweichungen eigener Parteimitglieder — vor allem ehemaliger SPD-Mitglieder — von der Linie der Parteiführung anzuprangern (Kleinbürgertum; Revisionismus). Nach dem Juni-Aufstand 1953…

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Krankenstand (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 K. ist der mit Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall begründete Ausfall an Arbeitszeit, ausgedrückt als Vomhundertanteil an den planmäßig zu leistenden Arbeitszeiten in der Wirtschaft; er wird also anders berechnet als in der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland, die als K. den Anteil der Arbeitsunfähigen an den versicherungspflichtig Beschäftigten an Stichtagen mißt. Der vorausgeschätzte K. ist Grundlage der Planung von Ausgaben für Krankengeld und geht über den Arbeitskräfteplan in Betriebsplan und Volkswirtschaftsplan ein. Der tatsächliche K. hat den geplanten K. stets erheblich überschritten. Alle Bemühungen, ihn mittels Überwachung der Arbeitsbefreiung unter Kontrolle zu bringen, haben weder eine Senkung auf den der Planung zugrunde gelegten Standard von 5 v.H. zu bewirken, noch vor allem die sehr starken Schwankungen und die regionalen und betrieblichen Unterschiede zu überwinden vermocht. Im Durchschnitt betrug der K. 1965: 5,37; 1970: 5,63; 1973: 6,29; 1975: 6,21; 1978: 6,34; 1980: 6,28; 1982: 6,14 mit regionalen Maxima über 8,3 und betrieblichen über 10 v.H. Der K. bei der Staatlichen Versicherung der DDR (Krankenversicherung der Landwirtschaftlichen und Handwerklichen Produktionsgenossenschaften und der Selbständig Erwerbstätigen) verläuft stets etwa parallel, lag aber 1973 um 17 und noch 1975 um 12 v.H. niedriger. Seitdem hat er sich dem K. der Sozialversicherung des FDGB angeglichen. Die Höhe des K. wird von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt. Zu den objektiven Faktoren zählen vor allem die ungünstige Altersstruktur der Berufstätigen und die Doppelbelastung der nahezu vollständig in den Produktionsprozeß einbezogenen Frauen. Die regionalen Unterschiede lassen erkennen, daß — wie in allen hochindustrialisierten Ländern — die Gebiete mit der stärksten Anspannung des Arbeitskräftepotentials auch den höchsten K. aufweisen. Stärkster subjektiver Faktor ist das Fehlen eines Arbeitsplatzrisikos, da Entlassungen wegen der Garantie des allgemeinen Rechts auf Arbeit nur in Ausnahmefällen möglich sind (Arbeitsrecht, III. 3.--6.). Die Fakten werden in der DDR — im Gegensatz zu früheren Zeiten — offen diskutiert, nicht aber die Hintergründe, die nicht allein in der hohen Beanspruchung aller Ressourcen, sondern auch im psychischen und sozialpsychologischen Bereich gesucht werden dürfen (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV.). Kaum zur Diskussion steht die Einsicht der Sachkundigen westlicher Industrieländer, daß ungünstiges „Betriebsklima“ und schlechte Arbeitsplatzbedingungen überaus wichtige Faktoren bilden. Durch Mehrfacherkrankungen in kurzen Zeitabständen ohne objektive Krankheitsbefunde stellt ein kleiner Teil der Arbeitnehmer einen hohen Anteil an den Ausfallzeiten. Statt auf die genannten Faktoren einzuwirken, konzentrieren sich die Bemühungen der verantwortlichen Organe auf die Beeinflussung der Ärzte: hoher K. wird als Zeichen geringer Qualität der ärztlichen Diagnostik und Behandlung gewertet. Dem soll durch statistische Vergleiche der Ärzte untereinander und die Messung ihrer K.-Werte am Optimum des jeweiligen Kreises abgeholfen werden. Tatsächlich werden schon die strengen Überwachungsvorschriften nur lückenhaft eingehalten: selbst bei langfristig Kranken, die spätestens nach 35 Tagen Arbeitsunfähigkeit der Ärzteberatungskommission (ÄBK) vorgestellt werden sollen, wird dies in einem hohen Anteil der Fälle von den Betriebsleitern nicht veranlaßt. Ausfallzeiten; Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 749 Krankengeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krankenversicherung, Freiwillige

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 K. ist der mit Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall begründete Ausfall an Arbeitszeit, ausgedrückt als Vomhundertanteil an den planmäßig zu leistenden Arbeitszeiten in der Wirtschaft; er wird also anders berechnet als in der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland, die als K. den Anteil der Arbeitsunfähigen an den versicherungspflichtig Beschäftigten an Stichtagen mißt. Der…

DDR A-Z 1985

Parteiaktiv (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 P. werden, lt. Statut der SED von 1976 (Ziff. 29), in den „Bezirken, Städten, Kreisen und Stadtbezirken, den Industriezentren, Industriezweigen, Kombinaten und großen Betrieben, in städtischen Wohngebieten, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie zur Organisation des Zusammenwirkens von Betrieben der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft“ durch die zuständigen Parteileitungen gebildet. Ihnen gehören Parteifunktionäre, Staats- und Wirtschaftsfunktionäre, die zugleich Parteimitglieder sind, sowie besonders aktive sonstige Parteimitglieder des jeweiligen Bereiches an. „Im Parteiaktiv sind die qualifiziertesten und erfahrensten Genossen zusammengefaßt …“ (Studieneinführung für Teilnehmer der Kreis- und Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus. Studienjahr 1982/83, Teil 1, Berlin [Ost] 1982, S. 52). Das Statut der SED von 1976 weist den P. folgende Aufgaben zu: „Sie sichern die einheitliche Orientierung der Parteikräfte, die breite Einbeziehung der Parteimitglieder in die leitende Tätigkeit, beraten die politischen, ökonomischen und organisatorischen Aufgaben, sorgen für eine rasche Information der Parteiorganisation über grundlegende Beschlüsse der Partei und deren Durchführung in ihrem Bereich.“ Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden die P. in unregelmäßigen Abständen von der jeweils zuständigen, gewählten Parteileitung zu P.-Tagungen zusammengerufen. Beschlüsse dieser Tagungen bedürfen der Bestätigung durch die einberufende Leitung. P. werden seit Ende der 40er Jahre gebildet (vgl. J. Schultz, Der Funktionär in der Einheitspartei, Stuttgart-Düsseldorf 1950, S. 33 ff.). Erstmals in einem veröffentlichten Dokument beschrieben sind sie in der Entschließung des Parteivorstandes der SED „Über die Verbesserung der Organisationsarbeit der Partei“ vom 21. 7. 1949 (Dokumente der SED, Bd. 2, Berlin [Ost] 1950, S. 264, vgl. auch ibd., S. 125). Seit 1950 finden sich in allen Statuten der SED Bestimmungen über die P., die allerdings voneinander abweichen. So wird z.B. im Statut von 1976 erstmals die Bildung von P. in Stadtbezirken und städtischen Wohngebieten verankert (vgl. auch den Beschluß des ZK der SED vom 17. 10. 1979, in: Dokumente der SED, Bd. 17, Berlin [Ost] 1981, S. 320). Die P. sind ein wichtiges Instrument der SED-Führung. Sie ermöglichen es ihr, die in Programm und Statut festgeschriebenen anspruchsvollen Normen für den aktiven Kern der Partei aufrechtzuerhalten, durch ihn die Gesamtpartei zu strukturieren und gegebenenfalls zu mobilisieren. In der Massenpartei SED repräsentieren die P. das Element der Kaderpartei. Vor allem in Krisensituationen stützte und stützt sich die Parteiführung auf die P., so z.B. nach dem Juni-Aufstand und im Zusammenhang mit dem 13. 8. 1961 (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands [SED], VI., IX., XIX.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 964 Papierindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteiauftrag

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 P. werden, lt. Statut der SED von 1976 (Ziff. 29), in den „Bezirken, Städten, Kreisen und Stadtbezirken, den Industriezentren, Industriezweigen, Kombinaten und großen Betrieben, in städtischen Wohngebieten, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie zur Organisation des Zusammenwirkens von Betrieben der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft“ durch die zuständigen Parteileitungen gebildet. Ihnen gehören…

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Produktionsverhältnisse (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die Gesamtheit der Beziehungen, die die Menschen notwendigerweise in den Bereichen der Produktion, des Austausches und der Verteilung des gesellschaftlichen Produkts (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches) eingehen. Die P. gelten als die grundlegenden gesellschaftlichen Verhältnisse und bestimmen die jeweils besondere Form der gesellschaftlichen Produktion und Reproduktion (Produktionsweise). Ihr Wesen werde bestimmt durch die Eigentumsverhältnisse (Eigentum). Der Begriff P. wird nicht nur als formaljuristische Kategorie verstanden, sondern auch als soziologische, wie die folgende Aufzählung der wichtigsten Merkmale zeigt: 1. Die Beziehungen zwischen den Menschen in ihrer Bestimmtheit durch das Eigentum an den Produktionsmitteln und der damit verbundene Charakter der Arbeit; daraus ergebe sich die Stellung der Klassen, Schichten und sozialen Gruppen zueinander (Klasse/Klassen, Klassenkampf); 2. die Formen der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, die Verteilung der Produktionsmittel und der gesellschaftlichen Arbeit auf die verschiedenen Bereiche der Volkswirtschaft sowie der Organisation der Produktion; 3. die Leitungsbeziehungen in der gesellschaftlichen Produktion, in denen die Einheit des arbeitsteiligen Produktionsprozesses verwirklicht werde; 4. die verschiedenen Formen des Austausches der Arbeit oder der Produkte zwischen den Produzenten; 5. die gesellschaftlichen Formen der Verteilung des gesellschaftlichen Gesamtprodukts und der Materiellen Interessiertheit an der Entwicklung und Nutzung der Produktivkräfte. In der Politischen Ökonomie werden vor allem zwei Haupttypen von P. behandelt. Der eine beruhe auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln. Er sei durch Ausbeutung und Unterdrückung der unmittelbaren Produzenten und durch die daraus resultierenden unversöhnlichen Klassengegensätze und Klassenkämpfe gekennzeichnet, da wesentliche Teile des von allen erzeugten gesellschaftlichen Gesamtprodukts privat angeeignet würden und — wie auch die Produktionsmittel — der privaten Verfügung unterlägen. Die so beschriebenen P. sollen sich von der Sklaverei über den Feudalismus bis zum Kapitalismus, wo die antagonistischen (d.h. innerhalb des gegebenen Systems unauflösbaren) Klassengegensätze ihre höchste Zuspitzung erfahren hätten (Widerspruch), entwickelt haben. Im revolutionären Prozeß der Beseitigung des kapitalistischen Privateigentums an den Produktionsmitteln entstehe der andere Typ von P., der auf gesellschaftlichem Eigentum beruhe und den feindlichen Gegensatz der Klassen beseitige, da in ihm die gesellschaftliche Produktion nicht den Gesetzen der Ausbeutung, sondern den Regeln der gegenseitigen Hilfe und Zusammenarbeit tendenziell folge. Die P. sollen sich in wechselseitigem Zusammenhang mit und in Abhängigkeit von den Produktivkräften entwickeln. Die historisch-konkrete Form der P. werde durch das jeweilige Niveau der Produktivkräfte bestimmt, auf das sie hemmend oder fördernd einwirken. Produktivkräfte und P. bilden in ihrer Einheit die Produktionsweise. Die sozialistischen P. werden von der Politischen Ökonomie als die adäquaten Entwicklungsformen der modernen Produktivkräfte angesehen, da sie auf der Identität von Produzent und Eigentümer im gesellschaftlichen Maßstab beruhen und somit dem ständig steigenden Grad der Vergesellschaftung der Produktion gerecht würden. Daher seien die durch die Dynamik der Produktivkräfte auftretenden gesellschaftlichen Widersprüche nichtantagonistischer Natur und könnten durch Vervollkommnung der P. innerhalb der sozialistischen Produktionsweise gelöst werden. Als Beleg dafür wird heute z.B. angeführt, daß die Bildung und Ausgestaltung der Kombinate in Industrie und Bauwesen (Betriebsformen und Kooperation) Ausdruck von Produktivkräften und P. gleichermaßen seien. Die planmäßige Entwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse sei mit der weiteren Vergesellschaftung der Produktion (vor allem durch Arbeitsteilung, Konzentration, Kooperation und Kombination der Produktion auch über Ländergrenzen hinweg) verbunden, ferner mit dem Wachstum des Volkseigentums bei Verstärkung seiner bestimmenden Funktion im Wirtschaftsprozeß, mit der zunehmenden Reife des genossenschaftlichen Eigentums und der schrittweisen Annäherung und Verflechtung beider Eigentumsformen, mit der Vervollkommnung der Verteilungsverhältnisse, mit der Erhöhung des Lebensniveaus des Volkes sowie mit der Herausbildung der Sozialistischen ➝Lebensweise. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1051 Produktionsprozeß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsweise

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die Gesamtheit der Beziehungen, die die Menschen notwendigerweise in den Bereichen der Produktion, des Austausches und der Verteilung des gesellschaftlichen Produkts (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches) eingehen. Die P. gelten als die grundlegenden gesellschaftlichen Verhältnisse und bestimmen die jeweils besondere Form der gesellschaftlichen Produktion und Reproduktion…

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I. Medizin- und Sportsoziologie (MS. und SpS.)

Soziologie und Empirische Sozialforschung (1985) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Mit erheblicher Verspätung gegenüber der UdSSR und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1963) parteioffiziell positiv erwähnt und im seinerzeit beschlossenen Programm als „Lehre von der Leitung und Entwicklung der Gesellschaft“ bestimmt worden. Erst danach konnte sich die S. und mit ihr die ES. in der DDR etablieren, während in der UdSSR bereits 1958 eine Gesellschaft für S. bestand und in Polen schon 1956 empirisch-soziologische Forschungen durchgeführt wurden. S. und ES. in der DDR haben in erster Linie Informationen über die DDR-Gesellschaft bereitzustellen, die von der SED zur Herrschaftsausübung genutzt werden. Darauf hatte Politbüromitglied Kurt Hager, seinerzeit Leiter der Ideologischen Kommission beim Politbüro des ZK der SED, auf dem VI. Parteitag hingewiesen. Er forderte, daß „durch soziologische Massenforschungen zu grundlegenden und umfassenden Problemen unserer gesellschaftlichen Entwicklung … ein wichtiger Bei[S. 1233]trag zur politischen Führungs- und Leitungstätigkeit der Partei und des Staates geleistet“ werden soll. Ähnlich äußerte sich 1967 Horst Taubert, Sekretär des Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung in der DDR (Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED [AfG]): „Die Aufgaben- und Zielstellung jeglicher soziologischer Forschung besteht darin, durch die komplexe Analyse komplexe soziale Erscheinungen, Prozesse und Bereiche, Triebkräfte und Gesetzmäßigkeiten des gesellschaftlichen Handelns und Verhaltens bestimmter sozialer Gruppen, Klassen und Schichten aufzudecken und die hierbei gewonnenen Erkenntnisse für die wissenschaftliche Führungstätigkeit nutzbar zu machen“ (zitiert nach: Soziologie und Marxismus …, s. litsue Lit.-Hinw., Bd. I, S. 4 f.). Diese grundsätzliche Ausrichtung auf die „Führungstätigkeit“ der SED, die die S. mit anderen Gesellschaftswissenschaften gemein hat, ist noch immer gegeben (vgl. die Hager-Rede sowie die verschiedenen Diskussionsbeiträge auf der Gesellschaftswissenschaftlichen Konferenz des ZK der SED, 15./16. 12. 1983; Einheit, H. 1/1984). Sie ist in der DDR stärker ausgeprägt als in Polen und sogar der UdSSR; S. und ES. stehen in besonderem Maße unter der Kontrolle der Wissenschaftsfunktionäre der Partei. I. Grundlagen A. Das Verhältnis zum Marxismus-Leninismus Von Beginn an sah sich die S. vor das Problem gestellt, ihren Gegenstand bei gleichzeitiger Reflexion ihrer Stellung im Ensemble der Gesellschaftswissenschaften zu bestimmen. Dabei war und ist vorrangig, das Verhältnis insbesondere zum Historischen Materialismus zu klären. Bis in die Gegenwart hinein blieb im Kreise der marxistisch-leninistischen Soziologen umstritten, wie ihre Disziplin vom Historischen und Dialektischen Materialismus unmißverständlich abzugrenzen wäre (vgl. Grundlagen …, s. litsue Lit.-Hinw., S. 11 f.). Die vorherrschende Auffassung nicht nur in der DDR, sondern auch in der UdSSR ist, daß der Historische Materialismus die „allgemeine soziologische Theorie“ sei. Der Historische Materialismus wird dabei als „Wissenschaft von den allgemeinen Gesetzen der Gesellschaft“ begriffen. Als solche ist er sowohl (Gesellschafts-)Philosophie wie S. (Marxismus-Leninismus, II. A., II. C.). Durch diese identifizierende Einbettung in den Historischen Materialismus wird die marxistisch-leninistische S. zu einer Art Universalwissenschaft. Andererseits haben sich in der DDR im Zuge der Diskussion um die Bestimmung des Verhältnisses von S. und Historischem Materialismus genuine Ansätze einer allgemeinen soziologischen Theorie herausgebildet. Dabei ist es zu einer gewissen Ausgliederung der S. aus dem Marxismus-Leninismus gekommen. Die erkenntnistheoretische und methodologisch-methodische Dimension tritt in diesen Ansätzen stärker hervor als in jener Spielart, die die Antwort auf grundlegende Fragen den Theoretikern des Historischen und Dialektischen Materialismus überläßt. Erich Hahn, einer der führenden soziologisch-sozialphilosophischen Theoretiker und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rates für philosophische Forschung der DDR, bestimmt als Hauptkriterium jeder materialistischen Erkenntnistheorie deren Voraussetzungsgebundenheit und die spezifischen Verbindungen zwischen Subjekt und Objekt der Erkenntnis. Das Subjekt der Erkenntnis gehört stets auch der Gesellschaft, die es erkennen will, an. Das Subjekt der soziologischen Erkenntnis ist damit stets soziales Subjekt und für Hahn — eindeutig festgelegt — in erster Linie die Arbeiterklasse in der DDR. Das Objekt der Erkenntnis ist, in allgemein gehaltener Formulierung die „materielle Außenwelt“, genauer: die je geschichtlich gewordene Gesellschaft. Eine derart konzipierte Gesellschaft ist in ihrer Materialität der „übergreifende Bestimmungsgrund“ soziologischer Erkenntnis. Diese Grundannahmen implizieren die von Lenin im Rückgriff auf Marx behauptete Abbildfunktion der Erkenntnis. Die objektive Realität wird durch den Erkenntnisprozeß im Subjekt abgebildet. Das Subjekt ist auf diese Weise in die Realität, den sozialen Gesamtzusammenhang, in die „Praxis“ eingebunden. Durch sein Handeln kann es auf das Objekt einwirken. Allerdings bestehen zwischen Subjekt und Objekt, dem komplexen Charakter der gesellschaftlichen Wirklichkeit gemäß, noch weitere Beziehungen. Hier ist u.a. die Stellung des Menschen im Produktionsprozeß zu nennen, die nach marxistischer Auffassung vor allem durch die Produktionsweise oder, etwas allgemeiner gefaßt, die „materiellen gesellschaftlichen Verhältnisse“ bestimmt wird. Die Produktionsweise ist, schon bei Marx, charakterisiert durch die historisch bestimmte Form der menschlichen Arbeit. Der Mensch ist in der und durch die Arbeit gleichermaßen Subjekt und Objekt in der Gesellschaft. Das Bewußtsein seiner Arbeit gibt ihm als homo creator immer stärker die Möglichkeit, den Objektcharakter seiner Existenz zu überwinden. Die erkenntnistheoretische Beziehung zwischen Subjekt und Objekt wird also mit ontologischen, philosophisch-weltanschaulichen, soziologischen, historischen und psychologischen Komponenten angereichert. Diese umfassende Konzeption impliziert die Ablehnung jeder Trennung von Subjekt und Objekt. Objektive Realität erscheint für den marxistischen Soziologen vor allem als „gesellschaftliche Praxis“. Diese Sichtweise schließt durchaus die Gewinnung [S. 1234]von Erfahrung mit Hilfe von Beobachtung und Experiment in sich ein (vgl. unten Kap. #808#i. I. E.). Soziologische Erkenntnis und Forschung müssen jedoch stets als „Glied und Mittel der sozialen Erfahrung der Gesellschaft insgesamt“ begriffen werden. Sie können sich nicht auf eine partikulare Erfahrung, die von dem historisch-gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang abstrahiert, berufen. Für eine derart begriffene marxistisch-leninistische S. ergeben sich die soziologischen Kategorien sowohl aus ihrer Genesis, ihrem historischen Entwicklungszusammenhang wie aus der geschichtsphilosophisch eindeutig einzuordnenden Wirklichkeit der DDR-Gesellschaft und damit aus Verallgemeinerungen von Ergebnissen, die die ES. zur Verfügung stellt. Das bedeutet, daß Begriffe und Konzepte, wie sie in der westlichen, „bürgerlichen“ S. entwickelt worden sind, nicht ohne weiteres übernommen werden können. Doch sind entsprechende Vorbehalte im Laufe der Jahre z.T. abgebaut worden. Heute gehören Begriffe/Konzepte wie Gruppe, „Rolle“, „soziales Handeln“, „soziale Kontrolle“, ja selbst „Sozialprestige“ ebenso zum Vokabular der DDR-Soziologen, wie die im Westen z.B. in der sozialen Indikatorenforschung (Sozialindikatoren) erarbeiteten empirisch-soziologischen Methoden von ihnen diskutiert werden. B. Grundfunktionen und Aufgaben Die Grundfunktionen der marxistisch-leninistischen S. im theoretischen Bereich können wie folgt zusammengefaßt werden: 1. soll S. dazu beitragen, das Gesellschaftliche ➝Bewußtsein insbesondere der Arbeiterklasse zu stärken (weltanschaulich-ideologische Funktion); 2. obliegt es der S., ein eigenes Kategoriensystem (in das durchaus Begriffe der westlichen S. eingehen können) zu entwickeln, das sich in den von den Grundaxiomen des Historischen und Dialektischen Materialismus vorgegebenen Rahmen einzupassen hat. Dabei hat die S. sowohl das „Wesen“ des sozialen Ganzen, die Gesellschaft als wechselseitig aufeinander wirkende Elemente, zu erfassen wie gleichermaßen die konkret auffindbaren gesellschaftlichen „Erscheinungen“ abzubilden (theoretische oder Erkenntnisfunktion); 3. sind die speziellen oder Zweig-S. in den einheitlichen Wissenschaftszweig S. zu integrieren (Integrationsfunktion); 4. müssen methodologische Grundlagen für empirisch-soziologische Untersuchungen, die ihrerseits auf die Bewältigung von Problemen der gesellschaftlichen Praxis zielen, bereitgestellt werden (Anwendungsfunktion). </OL> Diese theoretischen Grundfunktionen sind vor dem Hintergrund der eingangs erwähnten prinzipiellen Ausrichtung der S. auf „Praxiswirksamkeit“ zu sehen. Zusammen mit den anderen Gesellschaftswissenschaften hat die S. wissenschaftliche Grundlagen für die Planung und Leitung der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung der DDR bereitzustellen. „Theorie“ und „Praxis“ werden auch hier, wie allgemein im Marxismus-Leninismus, als sich gegenseitig durchdringend begriffen. Die konkreten Aufgaben von S. und ES. in Forschung, gesellschaftlicher Praxis und Lehre lassen sich aus diesen Grundfunktionen ableiten. Für die Forschung sind sie in dem „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR“ im einzelnen festgelegt. Folgende Forschungskomplexe müssen S. und ES. in der gegenwärtigen Planperiode (1981–1985) u.a. bearbeiten (vgl. Einheit, Heft 12/80, S. 1209 ff.): „Entwicklung der Arbeiterklasse, der Klasse der Genossenschaftsbauern und der sozialistischen Intelligenz im Prozeß der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; territoriale Bedingungen der Entwicklung der Sozialstruktur und der sozialistischen ➝Lebensweise“ (Punkt 05.02). „Probleme der Entfaltung der Persönlichkeit im Prozeß der Arbeit, der Vertiefung der sozialistischen Beziehungen und der wechselseitigen Bereicherung des gesellschaftlichen und persönlichen Lebens“ (Punkt 08.03). „Entwicklung der sozialistischen Lebensweise bestimmter sozialer Gruppen“ (Punkt 08.04). „Analyse und Kritik der bürgerlichen Soziologie“ (Punkt 12.07). C. Spezielle soziologische Theorien und Empirische Sozialforschung Entstehung und Entwicklung der S. und ihre spezifische Ausprägung in der DDR sind, grundsätzlich gesehen, darauf zurückzuführen, daß die Kategorien und Gesetze des Historischen Materialismus einen hohen Allgemeinheits-(Abstraktions-)grad besitzen und die konkreten Strukturen und Prozesse in der DDR-Gesellschaft nur unzureichend erfassen können. Von der marxistisch-leninistischen S. wird deshalb vor allem „Konkretheit“ erwartet, auch wenn die ursprüngliche Phrase „konkrete soziologische Forschungen“ ungebräuchlich geworden ist. In Anbetracht solcher Erwartung konnten sich relativ selbständige, spezielle soziologische Theorien und eine ES. herausbilden. Die meisten Soziologen in der DDR, so das von Georg Aßmann und Rudhard Stollberg herausgegebene Lehrbuch unter dem Titel „Grundlagen der marxistisch-leninistischen S.“ (s. litsue Lit.-Hinw., S. 40 ff.), stimmen darin überein, daß spezielle Theorien „notwendig“ sind — und zwar dort, „wo zur Vervollständigung unserer Erkenntnisse über die sich in der Wirklichkeit vollziehenden sozialen Prozesse wie zur Beherrschung dieser Prozesse wis[S. 1235]senschaftliche Aussagen theoretischen Charakters erforderlich werden, die nicht den Rang der allgemeinen soziologischen Theorie erreichen, sondern auf der Grundlage dieser allgemeinen Theorie die Besonderheiten des jeweiligen Prozesses in bezug auf seinen zeitlichen Verlauf, seine konkrete Verlaufsrichtung, den Grad seiner allgemeinen Gültigkeit, die konkret hierauf einwirkenden Faktoren, die Stärke ihrer Wirkung und anderes widerspiegeln“. Damit ist zugleich die theoretisch-ideologische Begründung für die Herausbildung der Spezialsoziologien (s. unten Kap. #808#iv. IV.) gegeben. Manfred Lötsch, Leiter des Problemrates „Sozialstruktur in der sozialistischen Gesellschaft“, plädiert in diesem Zusammenhang für ein „Kontinuum“: Historischer Materialismus, allgemeine soziologische Theorie, spezielle Theorien (vgl. Informationen zur soziologischen Forschung in der DDR [im folgenden: IsF], Heft 4/1981, S. 16 ff.). Zur Erfassung der „Besonderheiten“ oder der „konkreten“ gesellschaftlichen Erscheinungen und Prozesse ist die marxistisch-leninistische S. auf empirische Methoden angewiesen. Dementsprechend hat sich eine ES. entwickeln können, der allerdings eine begrenzte Rolle zugewiesen wird. Die ES. ist eine „spezifische Phase (!) der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung, in der mittels verschiedener Methoden Erscheinungen des gesellschaftlichen Lebens beschrieben, d.h. Daten erhoben und nach bestimmten Kriterien geordnet und systematisiert, sowie einer ersten (!) Analyse unterworfen werden“. Die ES. „erfaßt und systematisiert die Fakten, indem sie die einzelnen Elemente einer Erscheinung voneinander isoliert und einer stufenweisen Analyse unterwirft. Diese Analyse dient der Entflechtung der mannigfachen Verbindungen und Beziehungen der einzelnen Elemente. Das Ergebnis empirischer Forschung sind Aussagen über allgemeine Eigenschaften und Merkmale, die einer Klasse von Elementen oder allen untersuchten Elementen gemeinsam sind.“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 157, 159) Damit wird deutlich, daß sich theoretische und empirische Analyse nach marxistisch-leninistischer Auffassung vor allem darin unterscheiden, daß die ES. allein nicht in das „Wesen“ der Gesellschaft eindringen, dieses nicht erklären kann, sondern Aussagen über die Vielfalt der „Erscheinungen“ in der Wirklichkeit macht. Die ES. ist deshalb auch als ein „Durchgangsstadium der Gesetzeserkenntnis in der Soziologie“ bestimmt worden (Jahrbuch für Soziologie und Sozialpolitik 1982, Berlin [Ost] 1982, S. 49). Sie ist eine Art Hilfswissenschaft. D. Methodologische Grundsätze Gemäß ihrer Einbettung in den Historischen und Dialektischen Materialismus (s. oben Kap. #808#i. I. A.) besitzen die marxistisch-leninistische S. und ES. keine selbständige Methodologie. Einige Grundsätze aus dem Gesamt der methodologischen Vorstellungen des Marxismus-Leninismus sind jedoch besonders relevant — vor allem auch im Vergleich zu westlichen Ausprägungen von S. und ES. Grundlegend ist das marxistisch-leninistische Axiom der Einheit von Theorie und Praxis. Die Theorie, so heißt es im „Kleinen Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie“ (4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] und Opladen 1979, S. 318), ist „untrennbar mit der gesellschaftlichen Praxis verbunden“; die Praxis ist „die letzte Grundlage der Theoriebildung und das höchste Kriterium ihrer Wahrheit. Theorie und Praxis bilden eine widersprüchliche, dialektische Einheit.“ Ihre Wechselbeziehung, so wird konzediert, ist „kompliziert, oft vielfach vermittelt“. Der Theorie wird sogar „eine zunehmende relative Selbständigkeit gegenüber der Praxis“ zugestanden. Doch ist damit die prinzipielle Einheit von Theorie und Praxis nicht aufgehoben. Im Sinne eines methodologischen Verständnisses, das sich auf M. Weber und die an ihn anschließenden soziologischen Theoretiker (z.B. H. Albert) beruft, wendet sich der Marxismus-Leninismus damit gegen die Trennung von Seins-(deskriptiven) und Sollens-(normativen) Aussagen. Die marxistisch-leninistische S. erkennt folgerichtig das Prinzip der Wertfreiheit nicht an, ja bekämpft es explizit als „Grundthese des Positivismus“ (vgl. Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 719 f.), indem sie das Prinzip der Parteilichkeit in den Vordergrund rückt. Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit schließen sich im Marxismus-Leninismus nicht nur nicht aus, sondern wissenschaftliche Erkenntnis ist, im gegenwärtigen und zukünftigen Stadium der Geschichte, nur möglich auf der Grundlage der Parteinahme für die Interessen des Proletariats, im Falle der DDR und der anderen kommunistisch regierten Staaten: der Arbeiterklasse. Interessengebundenheit wissenschaftlicher Erkenntnis fällt nach marxistisch-leninistischer Auffassung dann mit „Objektivität“ zusammen, wenn die Klasse, in deren Interessen Forschung betrieben wird, als die Trägerin des Fortschrittes der gesamten Menschheit begriffen wird. Dieses gelte für die Arbeiterklasse, bei der sich erstmals spezielles Klasseninteresse und allgemeines Menschheitsinteresse in Übereinstimmung befänden. So ist die dialektische Einheit von sozialistischer Parteilichkeit und Objektivität der wichtigste methodologische Grundsatz der marxistisch-leninistischen S. und ES. in der DDR. Nur unter Berücksichtigung der Existenz und Interessen der Arbeiterklasse ist Objektivität möglich; alle anderen Arten von Wissenschaftlichkeit werden als Objektivismus und Subjektivismus abqualifiziert. Parteilichkeit ergibt sich jedoch nicht unmittelbar, [S. 1236]„spontan“ aus dem empirisch aufzeigbaren Willen der Arbeiterklasse. Vielmehr bedarf es dazu nach marxistisch-leninistischer Auffassung der Partei, die als einzige imstande ist, mit Hilfe des Marxismus-Leninismus, das „objektive“ Klassen- und Menschheitsinteresse festzustellen und entsprechende Forschungs- und Handlungsmaximen verbindlich einzuleiten. Mit solcher Auffassung über Wissenschaftlichkeit verbindet sich der methodologische Grundsatz der dialektischen Einheit von Wesen und Erscheinung. Die marxistisch-leninistische S. darf sich nicht bei den Erscheinungen (Einzeldaten oder -ereignissen) aufhalten, sondern hat — im Sinne des Historischen Materialismus — zum Wesen (den „grundlegenden materiellen soziologischen Verhältnissen“) vorzustoßen oder das einzelne aus dem Gesamt zu interpretieren. „In Gestalt des historischen Materialismus als allgemeine soziologische Theorie wird die ideologisch-weltanschauliche Parteinahme zum inhärenten theoretischen Bestandteil und zum theoretisch-methodischen Prinzip der soziologischen Forschung, das die Aufdeckung der objektiven Wahrheit ermöglicht. Die Orientierung jeder soziologischen Forschung an der wissenschaftlichen Gesellschaftstheorie (historischer Materialismus) ist notwendig, weil jedes soziale Ereignis Ausdruck und Auswirkung der grundlegenden materiellen soziologischen Verhältnisse ist“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 474). Darüber hinaus gilt für die marxistisch-leninistische S. der methodologische Grundsatz der Einheit von Qualität und Quantität. Auch diese (dialektische) Einheit wird als kompliziert und widersprüchlich bestimmt, wobei Quantität sich nicht von vornherein der Qualität unterzuordnen hat. Für soziologische Forschungen sei das Bestreben kennzeichnend, „bei der komplexen Untersuchung konkreter sozialer Erscheinungen und Prozesse die wissenschaftliche Bestimmung der qualitativen Relationen und Strukturbeziehungen durch exakte, in numerische Größen faßbare Aussagen über die quantitativen Bestimmungen dieser Beziehungen zu erweitern … Hierzu setzt die soziologische Forschung einen spezifischen Apparat empirischer, halbempirischer und mathematisch-statistischer Methoden und Verfahren ein“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 529). Die Wirklichkeit, die quantitativ und qualitativ zu erfassen ist, wird als „dynamisch“ begriffen; sie ist durch Veränderungen, Entwicklungen und Prozesse charakterisiert. Gleichermaßen wird angenommen, daß den Entwicklungen „Regelmäßigkeiten“ und „Gesetzmäßigkeiten“ zugrunde liegen. Die dialektische Einheit von Prozeß und Struktur gehört damit ebenfalls zu den methodologischen Grundsätzen, die für die marxistisch-leninistische S. entscheidend sind. Schließlich wird die Einheit von Theorie und Empirie immer wieder als methodologisches Prinzip betont. Dieser Grundsatz ist dafür verantwortlich, daß die ES. nicht als selbständiger Teilbereich der S. gesehen wird (s. oben Kap. #808#i. I. C.). Die ES. im Sinne des Marxismus-Leninismus ist vielmehr „durch die Einheit von empirischer Erhebung und theoretischer Analyse und Verallgemeinerung gekennzeichnet. Empirische und theoretische Phase durchdringen sich im realen Forschungsprozeß zeitlich und graduell“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 157). Dementsprechend gibt es für die marxistisch-leninistische S. keine theorieunabhängigen Methoden. E. Der soziologische Forschungsprozeß Ohne daß man vom Vorhandensein einer Metamethodologie sprechen könnte, wird doch der soziologische Forschungsprozeß in einer Reihe von Veröffentlichungen (s. in den litsue Lit.-Hinw.: Grundlagen …; Berger/Jetzschmann, Der sozialwissenschaftliche Forschungsprozeß …; Stollberg, 1983) in differenzierter Weise — ähnlich wie in entsprechenden Arbeiten der westlichen S. — reflektiert. Entwurf der Forschungskonzeption, Definition des Forschungsproblems, Aufstellen von Hypothesen, Planung und Organisation der Forschung usw. — alle einzelnen Schritte sind in z. T. detaillierter Form dargestellt. Die Darstellungen beziehen sich auch auf die Rolle des empirischen Forschers. Er soll, so heißt es, nicht „bloßer Registrator“ sozialer Erscheinungen sein. Vielmehr hat er seine Erkenntnisse stets auch theoretisch zu orten und durch „aktive Teilnahme an der revolutionären gesellschaftlichen Praxis“ zu gewinnen. Seine „Praxisverbundenheit“ soll die Planung soziologischer Forschungen ebenso bestimmen wie deren Durchführung und die Berichterstattung. Ferner erstreckt sich die Diskussion auf mögliche Forschungsmethoden und -techniken. Tatsächlich werden in der DDR in allen Spezialsoziologien empirische Methoden und Techniken verwandt. Befragung, Beobachtung, Inhaltsanalyse, Experiment, primär- und sekundärstatistische Analysen, Faktorenanalyse, Korrelations- und Skalierungsverfahren sowie Stichprobenverfahren gehören zum Inventar der ES. Auch bewährte qualitative Methoden, so z.B. Dokumenten- oder Inhaltsanalysen, werden benutzt. Häufig wird mit Methodenkombinationen gearbeitet, Interviews plus Dokumentenanalyse plus Expertenbefragung beispielsweise. Einige Methoden, vor allem die im Rahmen der betriebssoziologischen Mikroanalyse im Westen verwendeten soziometrischen Tests sowie Rollen- und Interaktionsanalysen, haben demgegenüber erst in jüngster Zeit Eingang etwa in die Arbeits-S. gefunden. Zuvor waren sie besonders in der Pädagogischen Psychologie verwendet worden. [S. 1237]Großes Gewicht wird schließlich auf die Herausarbeitung und Diskussion von Sozialindikatoren gelegt. II. Entwicklungsgeschichte Vor der ersten parteioffiziellen positiven Anerkennung der marxistisch-leninistischen S. im Jahr 1963 sind bereits soziologische, sozialpsychologische und sozialgeschichtliche Arbeiten in Gang gesetzt worden. Etwa seit 1954 gab es Überlegungen zu einer eigenständigen marxistisch-leninistischen S. Die zunächst besonders von Jürgen Kuczynski vertretene Konzeption spezieller soziologisch-historischer „Gesetze“, die von den allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des Historischen Materialismus abzuheben sind, ist nach 1963 Allgemeingut der marxistisch-leninistischen S. in der DDR geworden. Seit 1958 sind empirische sozialpsychologische und sozialpädagogische Arbeiten besonders auf dem Gebiet der Jugendforschung durchgeführt worden. Von 1961 an wurde die Kritik an der westlichen („bürgerlichen“) S. erheblich intensiviert. Sie erfüllte und erfüllt im Prozeß der Herausbildung der marxistisch-leninistischen S. in der DDR verschiedene Aufgaben: Einmal wird die westliche S. als „Apologetik des Kapitalismus“ abgewertet. Im Zuge dieser abwertenden Kritik werden jedoch auch Begriffe, Fragestellungen und Methoden übernommen. Die Kritik hat also nicht nur Abwehr- und Machtsicherungs-, sondern auch Orientierungs- und Selbstverständigungsfunktion für die Soziologen in der DDR. Die — seit den 70er Jahren verstärkt nachweisbare — Orientierungsfunktion wird u.a. erkennbar, wenn die zweite, erweiterte Auflage des „Wörterbuches der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (1977) mit der ersten Auflage von 1969 verglichen wird. Bereits ein Blick in das Stichwortverzeichnis zeigt, daß in der zweiten Auflage viele soziologische, z. T. technisch-methodische Fachbegriffe aus der westlichen S. aufgenommen wurden, die in der ersten Auflage fehlten. Dazu gehören u.a. folgende Begriffe: „Ähnlichkeitskoeffizienten“, „Befragung“, „Bildungssoziologie“, „soziale Funktion“, „Entscheidung“, „Indikator“, „Informationsfluß“, „Klassifikation“, „Koordinierung“, „soziale Kontrolle“, „Macht“, „soziale Position“, „Referenzgruppe“, „taxonische Verfahren“, „Testverfahren“, „Verifikation“, „Wertfreiheit“. Nachdem das Politbüro des Zentralkomitees der SED im September 1964 die Bildung des Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung und die Aufnahme der Lehrtätigkeit auf dem Gebiet der marxistisch-leninistischen S. beschlossen hatte, hat sich die S. auf zahlreichen Gebieten schnell entwickelt. Studien zu Grundproblemen wurden ebenso vorangetrieben wie der Ausbau der Spezial-S. und der ES. Hand in Hand damit ging die institutionelle Expansion des Faches (vgl. Kap. #808#iii. III.). Am Anfang der offiziellen Entwicklung seit 1963/64 stand eine kurze Phase, in der es wesentlich darauf ankam, die Existenzberechtigung und Eigenständigkeit der „neuen“ Disziplin zu begründen. Doch seit spätestens Mitte der 70er Jahre kann die S. als im Rahmen der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften etabliertes Fach angesehen werden. Charakteristisch für ihre weitere Entwicklung waren eine zunehmend interdisziplinäre Orientierung und die ständige Ausweitung des Forschungsfeldes (vgl. Kap. #808#iv. IV.) im Einklang mit den gesellschaftlich-politischen Aufgaben, die die SED-Führung als vordringlich ansah. Mit dem Beginn der 80er Jahre hat die institutionelle Entwicklung eine Art Abschluß erreicht. In einem von den Vorsitzenden der beiden für die S. zuständigen Wissenschaftlichen Räte (s.u.), Rudi Weidig und Gunnar Winkler, verfaßten Artikel wird resümierend festgestellt, daß sich das „Grundprofil der institutionellen Entwicklung“ herausgebildet habe und „wesentliche quantitative Erweiterungen“ nicht mehr zu erwarten seien (Jahrbuch für Soziologie und Sozialpolitik, 1982, S. 36). Anders die kognitive Entwicklung. Die recht auffällige Ausweitung der ES. hat dazu geführt, daß neuerdings ein „Theoriedefizit“ beklagt wird. „Wir müssen“, so Rudi Weidig im Jahre 1981, „bei allen erreichten Fortschritten ein spürbares Defizit an soziologischer Theorie feststellen. Wir müssen einschätzen, daß das, was wir bisher an soziologischer Theorie … ausgearbeitet, aufbereitet und über Publikationen zugänglich gemacht haben, noch nicht ausreicht, um den an die Soziologie gestellten höheren Maßstäben der 80er Jahre … allseitig gerecht zu werden.“ Das Theoriedefizit äußert sich, nach Weidig, auf den Gebieten der allgemeinen soziologischen Theorie und der speziellen soziologischen Theorien ebenso wie in der unzureichenden Begründung ihres Verhältnisses zueinander. Es sei ferner in der mangelnden Berücksichtigung der „dialektischen Einheit“ von soziologischer Theorie und empirischer Forschung zu finden. Schließlich begreift Weidig als Theoriedefizit das bis vor kurzem beinahe vollständige Fehlen einer marxistisch-leninistischen Geschichte der S. und die Vernachlässigung des „Klassenstandpunktes“ bei der Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen „bürgerlichen“ S. (vgl. R. Weidig, „Aufgaben und Probleme der Entwicklung der marxistisch-leninistischen Soziologie als Wissenschaftsdisziplin in der DDR“, in: IsF, Heft 4/1981, S. 7). III. Organisation Institutionen. — Seit den Jahren 1963/64 hat sich die S. an den meisten Universitäten und Hochschulen, z. T. auch an Ingenieur- und Fachschulen etablieren können. In Lehre und Forschung dürften gegenwärtig in der DDR einige Hundert Soziologen tätig sein. [S. 1238]Hinzu kommen soziologisch orientierte Philosophen oder Vertreter des Marxismus-Leninismus sowie Sozialpsychologen, Medizinsoziologen, Sozialhygiene-Forscher und soziologisch interessierte Staats- und Wirtschaftswissenschaftler. Die Institute und/oder Lehrstühle, an denen sie forschen und lehren, sind unterschiedlichen Sektionen der Universitäten und Hochschulen zugeordnet: den Sektionen „Marxismus-Leninismus“, „Wirtschaftswissenschaften“ oder „Wissenschaftlicher Kommunismus“. Das Institut für marxistisch-leninistische S. an der Humboldt-Universität zu Berlin hat einen den Sektionen vergleichbaren Status. Auch an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) ist die S. vertreten, ferner an den direkt von der SED kontrollierten Einrichtungen (Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED) sowie an der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ und der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Neben diesen Formen der Institutionalisierung sind anfangs „soziologische Labors“ in Großbetrieben, Kombinaten und VVB eingerichtet worden. Hier arbeiteten Wissenschaftler, Wirtschaftsfunktionäre und „Arbeiterforscher“ z. T. in Kooperation mit soziologischen Instituten in nahe gelegenen wissenschaftlichen Einrichtungen an industrie- und betriebssoziologischen Fragestellungen. Heute gibt es in so gut wie allen Bereichen der DDR-Wirtschaft, -Landwirtschaft und des Staates (einschließlich des Medien- und Kultursektors) gesellschaftswissenschaftliche „Forschungskollektive“, denen Soziologen angehören. Das seit 1965 bestehende Institut für marxistisch-leninistische S. an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften (Direktor: Prof. Dr. Rudi Weidig) hat sich zu einer Art Leitinstitution für das Fachgebiet S. entwickelt. Daneben gibt es seit Anfang 1978 das Institut für S. und Sozialpolitik an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) (Direktor: Prof. Dr. Gunnar Winkler). In seinen Aufgabenbereich gehört außer der S. und der Sozialpolitik auch die Demografie (Bevölkerung). Weidig ist zugleich Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung, Winkler Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rates für Fragen der Sozialpolitik und Demografie. Besonders für das S.-Studium zuständig ist der Wissenschaftliche Beirat für marxistisch-leninistische S. (bis 30. 11. 1982: Arbeitskreis für …) beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (Vorsitzender: Prof. Dr. Rudhard Stollberg). Forschung. — Gemäß den im „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften“ ausgewiesenen „Forschungskomplexen“ und „Hauptforschungsrichtungen“ organisieren der Wissenschaftliche Rat für soziologische Forschung und der Wissenschaftliche Rat für Fragen der Sozialpolitik und Demografie sämtliche soziologische Forschungsvorhaben. Unter dem Schirm des Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung haben sich mindestens 6 Problemräte entsprechend den Forschungsschwerpunkten gebildet. Sie werden meist unter den folgenden Kurzbezeichnungen zitiert: Sozialstruktur; Kulturbedürfnisse und Stadtgestaltung; Lebensweise und Territorium; Genossenschaftsbauern und Lebensweise auf dem Lande; Methodik; Analyse und Kritik der bürgerlichen S. Im Wissenschaftlichen Rat für soziologische Forschung und damit am Institut für marxistisch-leninistische S. an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED laufen die Fäden der soziologischen Forschung zusammen. Hier werden auf der Grundlage der allgemeinen Vorgaben des „Zentralen Forschungsplanes“ Jahrespläne für die soziologischen Forschungseinrichtungen zusammengestellt. Dabei arbeitet der Rat mit dem Wissenschaftlichen Beirat für marxistisch-leninistische S. beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen zusammen. An die Akademie für Gesellschaftswissenschaften (Direktor für Forschung) haben die einzelnen Einrichtungen der S. ihre Jahresberichte zu senden, die in Form eines Gesamtberichtes im Wissenschaftlichen Rat diskutiert werden. Ausbildung. — An den Hoch- und Fachschulen der DDR war S. zunächst (seit 1967) nur als Nebenfachstudium für Ökonomen und Philosophen möglich. Erst 1975 wurde eine eigenständige Studienrichtung mit dem „Diplom-Soziologen“ als Abschluß eingeführt. Für das Direktstudium und die Weiterbildung in der „Fachrichtung marxistisch-leninistische S.“ gilt seit 1. 9. 1982 ein neuer Studienplan. Er sieht eine 5jährige Ausbildung zum Diplomsoziologen in 3 „Profilierungsrichtungen“ (Wirtschaftswissenschaften, marxistisch-leninistische Philosophie, wissenschaftlicher Kommunismus) und verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten vor. Ausbildungsstätten sind die Humboldt-Universität zu Berlin, die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Karl-Marx-Universität Leipzig. Zur Grundlagenausbildung gehören folgende Lehrgebiete: Theorie der marxistisch-leninistischen S.; Geschichte der S., Methodologie, Methoden und Techniken der soziologischen Forschung; Arbeits-, Industrie- und Betriebs-S.; Stadt-S. Großer Wert wird auf eine praxisnahe Ausbildung (Praktika, Einsatz in der Feldforschung) gelegt. Nach Angaben von R. Stollberg erhalten etwa 60 v.H. der S.-Absolventen Arbeitsplätze in der Wirtschaft; die übrigen werden in wissenschaftlichen Einrichtungen, in der staatlichen Verwaltung, in [S. 1239]politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Organisationen sowie im Gesundheitswesen beschäftigt. Nationale Kongresse. — Drei nationale Fachkongresse hat der Wissenschaftliche Rat für soziologische Forschung bisher organisiert (November 1969, Mai 1974, März 1980). Veranstaltungsort war jeweils Berlin (Ost). In allen Fällen handelte es sich um Großveranstaltungen (etwa 900 Teilnehmer in 1980), an denen nicht nur Wissenschaftler und Wissenschaftsfunktionäre, sondern auch, in erstaunlicher Zahl, Fachleute und Funktionäre aus der Praxis sowie Gäste aus dem sozialistischen Ausland teilnahmen. Protokolle der Verhandlungen wurden nicht veröffentlicht. Jedoch sind jeweils Berichte erschienen und die meisten Referate publiziert worden (s. litsue Lit.-Hinw.: Soziologie im Sozialismus; Lebensweise, Kultur, Persönlichkeit; Soziologische Probleme der Klassenentwicklung; Lebensweise und Sozialstruktur). Internationale Kontakte. — Die internationalen Kontakte mit Soziologen aus Ost und West organisiert und kontrolliert ebenfalls der Wissenschaftliche Rat für soziologische Forschung. Ursprünglich war die 1961 gegründete Sektion S. (erster Vorsitzender: Prof. Dr. Hermann Scheler) in der Vereinigung der Philosophischen Institutionen der DDR die Außenvertretung der DDR-Soziologen. Diese Funktion hat nach einigen Jahren das organisatorisch an die AdW angebundene Nationalkomitee für soziologische Forschung (Präsident: Prof. Dr. R. Weidig) in organisatorischer und personeller Union mit dem Wissenschaftlichen Rat übernommen. Die Sektion S. wurde im Jahre 1962 als „nationale Vertretung der Soziologen in der DDR“ in die International Sociological Association (ISA) aufgenommen. Doch schon am IV. ISA-Weltkongreß in Mailand und Stresa (1959) hatten Soziologen aus der DDR teilgenommen. Seit dem VI. Weltkongreß (Evian, 1967) besuchen sie diese Großveranstaltung regelmäßig und veröffentlichen ihre dort vorgetragenen Papiere (z.B. 1967 in dem Sammelband „Soziologie und Wirklichkeit“). Auch an dem bisher letzten, X. ISA-Weltkongreß (Mexico-City, 1982) beteiligten sich die DDR-Soziologen, und erstmals wurde ein DDR-Wissenschaftler (Prof. Dr. Artur Meier, Akademie der Pädagogischen Wissenschaften) in das Executive Committee der ISA gewählt. Die Beiträge der DDR-Soziologen zum Kongreßthema „Soziologische Theorie und gesellschaftliche Praxis“ sind in der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“ (Heft 6/1982) abgedruckt. In der seit 1974 bestehenden Multilateralen Problemkommission der Soziologen sozialistischer Länder arbeitet die DDR von Anfang an mit. Diese Kommission, die in mehrere Arbeitsgruppen untergliedert ist, veranstaltet nicht nur Tagungen, sondern führt auch länderübergreifende empirisch-soziologische Untersuchungen (zum Beispiel zu den Themenkomplexen „Lebensweise“ und „Sozialstruktur“) durch. Sie ist eine unter vielen institutionalisierten und nicht institutionalisierten Formen der internationalen, im wesentlichen ostblockinternen Zusammenarbeit der DDR-Soziologen. Schließlich resultieren aus der Mitgliedschaft der DDR in UNO und UNESCO internationale Kontakte auch für die DDR-Soziologen. So beteiligten sie sich beispielsweise an der ost-west-vergleichenden Großstudie über die Freizeitproblematik. Offizielle Publikationen. — Seit Mitte der 60er Jahre gibt es die Schriftenreihe „Soziologie“, die vom Wissenschaftlichen Rat für soziologische Forschung betreut wird. Im Jahre 1980 kam erstmals das vom Institut für S. und Sozialpolitik an der Akademie der Wissenschaften der DDR edierte „Jahrbuch für Soziologie und Sozialpolitik“ heraus. Ferner veröffentlicht die Zentralstelle für soziologische Information und Dokumentation bei der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, 1983 im 19. Jahrgang, die „Informationen zur soziologischen Forschung in der Deutschen Demokratischen Republik“ (hier abgekürzt: IsF). Diese als Referatekartei begründete Publikation bringt seit einigen Jahren z. T. recht ausführliche Berichte über Diskussionen und Forschungsvorhaben in der Disziplin. Eine soziologische Monats- oder Vierteljahresschrift existiert nach wie vor nicht. Soziologische Abhandlungen erscheinen vor allem in der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“ und der „Wirtschaftswissenschaft“ sowie der „Einheit“. Daneben sind als mehr oder minder offizielle Publikationen anzusehen: das „Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (1. Aufl., 1969; 2., überarb. Aufl., 1977) sowie das als „Lehrbuch“ apostrophierte Werk, das im Jahre 1977 unter dem Titel „Grundlagen der marxistisch-leninistischen S.“ (s. litsue Lit.-Hinw.) erschien und dessen 2. Auflage offensichtlich in Vorbereitung ist. IV. Spezialsoziologien Im Laufe der nunmehr ca. 20jährigen offiziell geförderten Entwicklung ihrer Disziplin haben die Soziologen in der DDR eine Aufgliederung des Gegenstandes vor allem auch für Lehrzwecke (vgl. o. Kap. #808#iii. III.) vorgenommen. Man unterscheidet — ähnlich wie in der traditionellen deutschen und heutigen bundesdeutschen S. — „Allgemeine S.“, „Geschichte der S.“ (einschließlich der Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen „bürgerlichen“ S.), „Spezielle S.“ oder „Zweig-S“, „Methodologie“. Im Lehrbuch „Grundlagen der marxistisch-leninistischen S.“ wird unter „speziellen S.“ zusätzlich differenziert zwischen „speziellen soziologischen Theorien“ und „Zweigdisziplinen“. Zu den „speziellen soziologischen Theorien“ zählen die Gebiete Sozial[S. 1240]strukturforschung, Organisations- und (Klein-) Gruppenforschung, Persönlichkeitsforschung. Als „Zweigdisziplinen“, auch „angewandte Wissenschaften“, werden vor allem genannt (S. 43 ff.): Arbeits-S. und (sich damit teilweise überschneidend) Industrie-S., Agrar-S., Betriebs-S., S. der Stadt, S. der Freizeit, Kultur-S., Familien-S., Jugend-S., Alters-S., Medizin-S., Bildungs-S., Wissenschafts-S., Sport-S., Wehr-S., Sprach-S., Kriminal-S. Stollberg hält in seiner neuesten Veröffentlichung (1983, s. litsue Lit.-Hinw.) grundsätzlich an dieser Unterscheidung fest und hebt die „speziellen soziologischen Arbeitsrichtungen“ oder „speziellen soziologischen Theorien“ von den „Zweig-S.“ ab. Alle so aus der Allgemeinen S. ausdifferenzierten Spezialgebiete (zu ihrer theoretisch-ideologischen Begründung s. o. Kap. #808#i. I. C.) sind dadurch charakterisiert, daß sie konkrete gesellschaftliche Teilbereiche vorzugsweise mit den Instrumenten der ES. und unter Verwendung verfügbarer (sozial-)statistischer Daten untersuchen. Im folgenden können nicht alle speziellen soziologischen Theorien und Zweigdisziplinen erörtert werden. Unter Ausklammerung der an anderer Stelle dieses Handbuches abgehandelten Teilgebiete (Freizeit; Jugendforschung]; Pädagogische Wissenschaft und Forschung; Sozialstruktur) sind diejenigen ausgewählt worden, die in der DDR am meisten gefördert wurden und werden. Darüber hinaus soll kurz auf die Religions-S. (s. unten Kap. #808#iv. IV. K) hingewiesen werden, die eine interessante, in dem Grundlagen-Lehrbuch beispielsweise überhaupt nicht erwähnte Randerscheinung darstellt. A. Gruppensoziologie (GS.) Schon früh in der Entwicklung der marxistisch-leninistischen S. ist das Thema GS. aufgegriffen worden (vgl. E. Hahn, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, Heft 4/1965, S. 405 ff.). Dabei interessierten einerseits die Abgrenzung von der „bürgerlichen“ GS. und andererseits die Bestimmung einer „marxistischen“ GS. Die entscheidende Bedeutung, die die Gruppe im gesellschaftlichen Leben spielt, wurde und wird ausdrücklich anerkannt. Soziale Gruppen werden als „vermittelnde Glieder in der grundlegenden Beziehung von Gesellschaft, Klasse und Individuum“ gesehen. Damit ist zugleich ausgesagt, daß sie definitorisch von der Gesellschaft ebenso abzugrenzen sind wie von der Klasse. Die marxistisch-leninistische GS. konzentriert sich auf die folgenden drei Arten von sozialen Gruppen: „1. die kleine Gruppe, in der jedes Gruppenmitglied jedes andere kennt und mit jedem anderen unmittelbar in Beziehung treten kann sowie auf der Grundlage der gemeinsamen Tätigkeit und gleicher Interessen und Normen gemeinsam handeln kann“ (= „Primärgruppe“ oder „kommunikative Gruppe“; konkret etwa die Brigade, das Arbeitskollektiv, die Partei-/Gewerkschaftsgruppe); „2. die größere soziale Gruppe, in der nicht mehr jeder jeden kennt, aber in der dennoch ein bewußtes Verhältnis zur Gruppe selbst besteht und (in der) auf der Grundlage der Teilnahme an der für die jeweils soziale Einheit wesentlichen gesellschaftlichen Tätigkeit sich eine Vielzahl von sozialen Beziehungen zwischen den Gruppenmitgliedern entwickelt“ (konkret etwa die Belegschaft eines Industriebetriebes, Mitglieder einer LPG, eines Forschungsinstituts); „3. die zeitweilige, zur Bewältigung einer gesellschaftlichen Aufgabe entstehende soziale Gruppe, die bei der Ausprägung der sozialen Aktivität der Individuen eine große Rolle spielt“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 230 f.). Diese Begriffsbestimmungen weisen darauf hin, daß enge Verbindungen zwischen der GS. und der Sozialpsychologie, der Arbeits- und Berufspsychologie (Psychologie) sowie der Organisations- und der Industrie- und Betriebssoziologie (s. unten Kap. #808#iv. IV. C.) bestehen. Auch in der Freizeit- und Jugendforschung] spielt der Begriff der Gruppe eine Rolle. Weitgehend ausgespart ist dagegen der Bereich der Sozialstruktur, in dem die DDR-Soziologen vor allem die Begriffe Klasse und Schicht verwenden. Thematisch stehen nach wie vor zwei Spezialaspekte im Vordergrund der GS.: die Rolle der sozialen Gruppen im „Umsetzungsprozeß gesellschaftlicher Erfordernisse in bewußtes individuelles Handeln“ und das Verhältnis von sozialer Gruppe und Persönlichkeit im Sinne des fortschreitenden „Vergesellschaftungsprozesses“ in der DDR (vgl. Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 228 f.). B. Organisationssoziologie (OS.) In den 60er Jahren hat sich neben der GS. und der Industrie- und Betriebs-S. (s. unten Kap. #808#iv. IV. C.) und von beiden stark beeinflußt eine neue spezielle S. herausgebildet, der von Soziologen, Ökonomen, Rechtswissenschaftlern und Psychologen starke Beachtung gezollt wird: die „soziologische Organisationsanalyse“. Die OS. steht in enger Verbindung mit der kybernetischen Systemtheorie und der Organisationswissenschaft. Der Hauptvertreter der OS. in der DDR war Kurt Braunreuther (1913–1975), der lange Jahre als Wirtschaftswissenschaftler und Soziologe an der Humboldt-Universität zu Berlin gewirkt hat. Seine Absicht war es, im Zuge der kritischen Rezeption westlich-bürgerlicher Ansätze eine marxistisch-leninistische OS. zu begründen. Seine entsprechenden Bemühungen sind jedoch, wie anläßlich eines Kolloquiums zur Feier seines 5. Todestages deutlich wurde, eher marginal geblieben. Die soziologische Analyse von Organisationen habe sich, so klagt G. [S. 1241]Aßmann, „nicht im erforderlichen Maße weiterentwickelt“ (IsF, Heft 3/1980, S. 43). Die Gründe hierfür sind vielfältig. Jedoch dürften sie kaum ausschließlich intern-disziplinärer Natur sein; denn die OS. teilt in gewissem Sinne ihr Schicksal mit der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft (dort). Die soziologische Organisationsanalyse, wie sie Braunreuther begründete, befaßt sich erstens mit Organisationsformen der verschiedensten Art, besonders im Bereich der Arbeitswelt. Insofern berührt sie sich mit der Industrie- und Betriebs-S. Dabei behandelt sie, vergleichbar der westlichen OS., Organisationsziele, Einstellungen der Organisationsmitglieder zu diesen Zielen, Funktions-, Autoritätsträger und -beziehungen in Organisationen, Informations-, Kommunikations- und Entscheidungsprozesse usw. Zweitens hat Braunreuther den Versuch gemacht, unter Zuhilfenahme von Erkenntnissen der OS. einen theoretisch-methodologischen Zugang zur Erforschung sozialer Strukturen zu öffnen. Damit gibt es in der DDR Verbindungslinien zwischen OS. und Sozialstrukturforschung (Sozialstruktur, III. A.). Beide Denkansätze, der mehr auf den (Industrie-) Betrieb ausgerichtete und der sozialstrukturell orientierte, sind in die Definition von Organisation eingegangen, die in dem Lehrbuch „Grundlagen der marxistisch-leninistischen S.“ (S. 193) zu finden ist: „Soziale Organisationen im Sozialismus sind bewußt zur planmäßigen und rationellen Erreichung sozialer Ziele geschaffene und organisierte Kooperationssysteme mit einem angebbaren und substituierbaren Mitgliederkreis und einer weitgehend fixierten internen Tätigkeits-, Kommunikations- und Informations-, Leitungs- und Gruppenstruktur, die auf die Erfüllung gesellschaftlicher Funktionen gerichtet sind. Soziale Organisationen werden auf ihre Effektivität hin an ihrem Beitrag zur Erfüllung ihnen übertragener gesamtgesellschaftlicher Aufgaben gemessen.“ C. Industrie- und Betriebssoziologie (IBS.) In enger Verbindung mit der GS. und der OS. steht die IBS. Ihr Arbeitsfeld sind die einzelnen Industriebetriebe, Produktionszweige, die Landwirtschaftsbetriebe sowie die Gesamtindustrie als Teilsystem der Gesellschaft. Wie alle Spezial-S. in der DDR ist auch die IBS. von bestimmten Axiomen des Historischen Materialismus abhängig. So ist es eine ihrer Grundvorstellungen, daß sich wesentlich in den Industriebetrieben die bewußtseinsmäßigen und sozialen Prozesse des Wachstums der Arbeiterklasse wie die „Entwicklung ihrer politischen Organisiertheit“ vollziehen. Die IBS. arbeitet mit dem Konzept der formellen und informellen Gruppen im Betrieb. Formelle Gruppen sind, nach K. Braunreuther, Gruppen, „die dem Betriebszweck dienen“, und zwar als „rechtlich oder traditionell legitimierte und dann gesellschaftlich anerkannte Einheiten“. Als Beispiele werden Neuerergruppen, jedoch auch Gruppen der SED, des FDGB, der FDJ sowie anderer Massenorganisationen im Betrieb herangezogen. Von den formellen werden informelle Gruppen unterschieden, deren Einfluß auf das Produktionsziel des Betriebes positiv, negativ oder ambivalent sein kann und von der IBS. zu erfassen gesucht wird. Den Gruppen wird deshalb besondere Aufmerksamkeit zuteil, weil sie die Grundeinheiten des Kommunikationsnetzes eines Betriebes darstellen und weil sich in ihnen Entscheidungen vollziehen. Die IBS. untersucht ferner: soziale Verhaltensweisen sowie soziale Rollen und Positionen einzelner und von Gruppen; das Betriebsklima; die Fluktuation und Disponibilität von Arbeitskräften; das Verhältnis zwischen älteren und jüngeren Arbeitern und Funktionären; die Autoritätsstruktur im Betrieb; die Motive menschlichen Handelns; die „Arbeitsfreude“; Rationalisierungsprobleme. Neuerlich wird dem Zusammenhang der Verhaltensweis

Soziologie und Empirische Sozialforschung (1985) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Mit erheblicher Verspätung gegenüber der UdSSR und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1963) parteioffiziell positiv erwähnt und im seinerzeit beschlossenen Programm als „Lehre von der Leitung und Entwicklung der Gesellschaft“ bestimmt worden. Erst danach konnte sich die S. und mit ihr die ES. in der DDR…

DDR A-Z 1985

VI. Planungsinstrumente

Planung (1985) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Aufgaben und Probleme P. ist der Prozeß der Überlegungen und Entscheidungen mit dem Ziel der Ausarbeitung von Plänen bzw. Programmen zur vorausschauenden Festlegung zukünftigen (insbesondere ökonomischen) Handelns sowie die Organisation und Kontrolle der Planausführung. Sie ist Hauptbestandteil der Wirtschaftspolitik und eines der konstitutiven Merkmale des Wirtschaftssystems der DDR (Wirtschaft). Rationalität und Zukunftsbezogenheit sind ihre typischen Merkmale. Die zentrale P. aller Produktionen und Leistungen sowie der Beschäftigung und der Kapitalbildung ist im Parteiprogramm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) von 1976 und in der Verfassung festgelegt. Art. 9 der DDR-Verfassung von 1968 in der Fassung von 1974 bestimmt: „Die Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik ist sozialistische Planwirtschaft.“ Die allgemeinen Aufgaben der P. sind: a) die Analyse der Gegenwart und die rationale Durchdringung der Zukunft, b) die Festlegung von miteinander abgestimmten volkswirtschaftlichen Wachstumszielen und von branchenmäßigen, territorialen und betrieblichen Entwicklungs- und Produktionsaufgaben, c) die Auswahl der Strategien und Mittel zur Durchführung, d) die Vorbereitung der Kontrollen durch die Fixierung von Sollgrößen als Maßstab für Soll-Ist-Vergleiche, e) das Zusammenwirken der Wirtschaftseinheiten untereinander und mit staatlichen Verwaltungsstellen. Im weiten Verständnis schließt P. auch Aufgaben der Leitung ein, in einem engen Verständnis meint P., Ziele und Aufgaben für künftige Tätigkeiten zu erarbeiten und festzulegen. P. und Leitung sollen sich dann in der Weise ergänzen, daß Leitung die Wirtschaftsabläufe mittels monetärer Instrumente (ökonomische Hebel) wie Preise, Zinsen und Prämien, aber auch durch direkte Anweisungen steuert. In der Praxis gehen P. und Leitung häufig ungeschieden ineinander über, so insbesondere im Bereich der kurzfristigen „operativen Leitung“ der Kombinate und Betriebe. Die P. wird inhaltlich bestimmt durch die politischen Ziele der SED, die ökonomischen und sozialen Entwicklungsbedingungen der Volkswirtschaft (z.B. Arbeitskräftepotential, Mechanisierungsgrad der Produktion, Forschungslage), den Stand der innerdeutschen und internationalen Wirtschaftsbeziehungen, wobei im Vordergrund die Verflechtung mit der Wirtschaft der UdSSR und der RGW-Mitgliedsländer steht, und schließlich die allgemeine innen-, außen- und militärpolitische Lage. Die Hauptprobleme der P. entstehen durch die Ungewißheit der zukünftigen Entwicklung und durch ein sich wandelndes Gestaltungsoptimum, das in erster Linie die Beziehungen zwischen P.-Zentrale und Wirtschaftseinheiten betrifft. Durch Veränderungen im Verhältnis von notwendigen zu vorhandenen Informationen und eine Anhebung der Informationsqualität wird versucht, diese Ungewißheit zu verringern. Im Mittelpunkt der Gestaltungsproblematik steht die Frage nach dem mengenmäßig adäquaten Umfang der P. mit den Aspekten: a) Intensität der P. hinsichtlich der Ausführlichkeit und Genauigkeit, b) Kontinuität und Zeitraum (kurz-, mittel- und langfristige P.) und c) Verbindlichkeitsgrad. Des weiteren ist die P.-Organisation zu bestimmen, d.h. die Hierarchie der Institutionen und die Form des P.-Ablaufs. Für das Funktionieren der Wirtschaft ist die Lösung bzw. Regelung existierender Widersprüche zwischen volkswirtschaftlichen, betrieblichen und individuellen Interessen von besonderer Bedeutung. Unabhängig von der diese Widersprüche leugnenden dogmatischen Behauptung der durch das Volkseigentum an Produktionsmitteln begründeten Interessenidentität zwischen individuellen, partikularen und gesamtgesellschaftlichen Interessen wird versucht, die Beschäftigten bei der Konkretisierung der zentral vorgegebenen Planziele mitwirken zu lassen, um zu erreichen, daß der Plan dem einzelnen nicht als ein ihn manipulierendes Instrument, sondern als schöpferisches, Leitungen und Belegschaften integrierendes und motivierendes Dokument erscheint (Interesse/Interessenübereinstimmung). [S. 987]Zentralisierten Planentscheidungsverfahren wird der Vorzug vor Formen dezentraler Planentscheidungen gegeben. Entsprechend werden die Instrumente zentraler P., das sind vor allem Bilanzen und Kennziffern, ständig weiterentwickelt. Die Verfahren der zentralen P. stärken zugleich den streng hierarchischen Aufbau des Wirtschaftssystems. Bisher wurde auch daran festgehalten, umfangreiche Kennziffern-Kataloge anstelle einer einzelnen „synthetischen“ Kennziffer — etwa dem Gewinn oder der betrieblichen Eigenleistung — vorzugeben, wodurch widersprüchliches P.-Verhalten der Betriebe und staatlichen Verwaltungsstellen erleichtert wird. Mit Homogenisierungsformeln wie „Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag“, „Einheit von zentraler P. und eigenverantwortlicher P. der Betriebe“, „Einheit von kurz- und langfristiger P.“, sucht die Wirtschaftspolitik einem solchen Verhalten entgegenzuwirken. „Egoistisches“ Verhalten der Betriebe und Industriezweige bei der Aufteilung der Produktionsfaktoren, vor allem der Investitionsmittel, sowie die Schwerfälligkeit und die häufigen organisatorischen Änderungen des P.-Ablaufs führten und führen in Vergangenheit und Gegenwart immer wieder zu Zielkonflikten und zu wirtschaftlicher Ineffizienz. Probleme entstehen ferner bei der Verflechtung von güterwirtschaftlicher und finanzieller P. (Finanzplanung und Finanzberichterstattung) sowie aus der Abstimmung der grundsätzlich ein- oder fünfjährigen P.-Fristen mit den davon abweichenden Entwicklungs- und Investitionszeiträumen. Problematisch ist schließlich auch die Verbindung von vertikaler P. eines Wirtschaftsbereiches bzw. Industriezweigs und horizontaler P. der Bezirke, Kreise und Gemeinden. Eine weitere Überlagerung ergibt sich zunehmend aus den intensiveren Wirtschafts- und Wissenschaftsbeziehungen im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Bei hier auftretenden Konflikten wird in der Regel eine formal-administrative Lösung gesucht. II. Planarten und Planinhalte P. schlägt sich in Plänen und in Konzeptionen, die Vorstufen künftiger Pläne darstellen, nieder. Der Plan als wichtigstes wirtschaftspolitisches Instrument enthält die Entscheidungen zu 1. den Aufgaben und Zielen, 2. den einzusetzenden Mitteln, 3. den Zeiträumen und Terminen der Durchführung und 4. den Zuständigkeiten. Er ist ein System von Aufforderungen (Direktiven, Normen oder Empfehlungen) und soll eine Folge von Handlungen hervorrufen und koordinierend leiten. Die Verhaltensanforderungen der Pläne sind verbindliche, rechtliche Normen. Planentscheidungen erhalten ihre Rechtsverbindlichkeit in Form von Plangesetzen (Jahresvolkswirtschaftsplan, Fünfjahrplan) oder in Form einzelner Vorschriften, z.B. zur Abwendung volkswirtschaftlicher Störungen. Rechtsverbindlich sind auf betrieblicher Ebene neben den Plänen auch einzelne betriebliche Normen und spezielle Entscheidungen, die nur für Teilbereiche der Betriebe gelten. Gegenwärtig sind außer der „langfristigen P.“ Fünfjahr- und Jahrespläne der Volkswirtschaft, der Ministerien, Kombinate, Bezirke, Kreise, Städte, Gemeinden und der Betriebe zu unterscheiden. Seit 1976 wird versucht, die Pläne nach einer einheitlichen, jeweils für die Zeiträume der Fünfjahrpläne 1976–1980 und 1981–1985 geltenden Ordnung aufzustellen. Die sonst üblichen jährlichen P.-Methodiken der Jahresvolkswirtschafts-P. sind damit entfallen. Nach dieser Ordnung ist die P. für kleinere Betriebe und für Betriebe und Kombinate der Bezirksgeleiteten Industrie und der örtlichen Versorgung nur in reduziertem Umfang durchzuführen. Da die P.-Ordnung von 1976 bzw. 1981 jedoch ständig revidiert wird, besteht aber auch gegenwärtig keine dauerhafte und einheitliche Ordnung. A. Langfristige Planung Unter langfristiger P. wird die vorausschauende Analyse (Prognose) und Festlegung der Hauptrichtungen und grundlegenden Proportionen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren verstanden. Sie ist auch ein Instrument zur Angleichung der Entwicklungskonzeptionen innerhalb des RGW. Gegenwärtig erstreckt sich die P. auf den Zeitraum 1976–1990, unterteilt in Fünfjahresabschnitte. Der Stellenwert der langfristigen P. bzw. der Perspektivpläne ist — insbesondere aus der Sicht der Kombinate und Betriebe — umstritten, da deren Festlegungen ständig in der Gefahr stehen, durch Entwicklungen auf dem Welt- und dem Binnenmarkt, der Außen- und Militärpolitik, der Wissenschaft und Forschung, der öffentlichen Haushalte u.a. überholt zu werden. Nach der P.-Ordnung von 1981 (GBl. SDr. 1020 a–q vom 1. 2. 1980, SDr. 1021 vom 22. 2. 1980) sind längerfristige Entwicklungskonzeptionen auf allen Ebenen der Wirtschaftsverwaltung zu den Themen wissenschaftlich-technischer Fortschritt, Sortiments- und Produktionsstruktur, Standortverteilung der Ressourcen sowie Arbeits- und Kapitalproduktivität zu erstellen. B. Fünfjahrplan Der Fünfjahrplan der Volkswirtschaft enthält Wachstumsziele für 5 Jahre und Strategien und Mittel zu ihrer Erreichung. Er bestimmt als Gesetz: a) die einzuschlagende Richtung von Wissenschaft und Technik, b) die grundlegende Zusammensetzung des Produktionssortiments, c) Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeitsziele, vor allem die anzustrebende Arbeitsproduktivität, d) einzelne bedeutsame Entwicklungs- und Produktionsziele sowie [S. 988]-vorhaben, e) den Kurs der außenwirtschaftlichen und bündnispolitischen Verflechtung (RGW), f) die Entwicklungsziele anderer Bereiche: der Aus- und Weiterbildung, der Jugend- und Frauenförderung, des Gesundheits- und Sozialwesens und der Kultur. Besonders mit dem Fünfjahrplan 1976–1980 sollte diese Planart — wie bereits ähnlich Ende der 60er Jahre — gegenüber dem Jahresvolkswirtschaftsplan an steuerungsinstrumenteller Bedeutung für die zentralen P.-Institutionen der SED- und Staatsführung gewinnen. Vorgesehen war, daß die P. von Wissenschaft und Technik künftig, anstelle der kurzen Jahresfrist, generell in Fünfjahreszeiträumen erfolgt. In die Ausarbeitung des Planes gingen ein: Programme zur Entwicklung einzelner Branchen und ausgewählter Komplexe der Wirtschafts-, Sozial- und Militärpolitik, „wissenschaftlich-technische Konzeptionen“ bzw. langfristige Konzeptionen von Erzeugnissen und Erzeugnisgruppen und Prognosen der erkennbaren demographischen, sozialen und ökonomischen Prozesse und der Trends von Wissenschaft und Technik in den nächsten 15–20 Jahren. <fd=“Übersicht über die Teilpläne des Fünfjahrplans 1981–1985 und der Jahresvolkswirtschaftspläne für die Jahre 1981–1985”> Die Planungsordnung für die Jahre 1981–1985 zeigt folgende Gliederung: Grundsätze der Planungsordnung P. der Produktion der Industrie P. des Bauwesens P. der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft P. des Verkehrswesens und des Post- und Fernmeldewesens P. des Konsumgüterbinnenhandels P. des Bildungswesens P. des Gesundheits- und Sozialwesens P. der Körperkultur und des Sports, des Erholungswesens und des Tourismus P. der Bereiche der Kultur, des Fernsehens, des Rundfunks und des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes P. des komplexen Wohnungsbaus und der Wohnungswirtschaft P. der örtlichen Versorgungswirtschaft P. der Wasserwirtschaft Allgemeine Bestimmungen P. der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion P. des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung Konzeptionelle Vorbereitung des Fünfjahrplanes P. der sozialistischen Rationalisierung P. von Wissenschaft und Technik P. der Grundfonds und Investitionen P. der Materialökonomie Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung P. der Arbeitsproduktivität, des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und des Arbeitseinkommens P. der Berufsbildung Finanz- und Kostenplanung P. der Preise P. der Finanzen des Staates P. der Maßnahmen der sozialistischen ökonomischen Integration P. des Außenhandels und der Valutabeziehungen Territorialplanung P. der jugendpolitischen Aufgaben P. des Umweltschutzes Spezielle Planungsaufgaben zentraler Staatsorgane und der Räte der Bezirke: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Komplexer Effektivitätsnachweis für die Volkswirtschaft insgesamt P. des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung (zentrale Aufgaben) Finanzbilanz des Staates C. Jahresvolkswirtschaftsplan Der Jahresplan der Volkswirtschaft stellt das verbindliche wirtschaftspolitische, in den Güter- und Finanzströmen abgestimmte Programm für ein Jahr dar. Er ist die Präzisierung der im Fünfjahrplan erfaßten Grundrichtung der Wirtschaftsentfaltung. Zu den im Jahresplan festgelegten Aufgaben gehören: 1. industrielle und landwirtschaftliche Produktion, darunter die Produktion wichtiger Positionen in Mengenangaben, 2. Nationaleinkommen, Kapitalbildung und -rentabilität, 3. Investitionen, hierbei auch Einzelvorhaben der Forschung und Entwicklung sowie der Rationalisierung, 4. Export und Import sowie Zusammenarbeit im RGW, 5. Arbeitsproduktivität, Lohnaufwendungen und Anzahl der Beschäftigten. Seit 1973/74 sind durch die Kennziffern zudem folgende P.-Inhalte detaillierter vorgegeben worden: 1. die Konsumgüterproduktion in quantitativer und qualitativer Hinsicht, 2. die Intensivierung und Rationalisierung der Produktionsabläufe, 3. die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen, die P. von Wissenschaft und Technik sowie die Durchführung der betrieblichen Arbeitsorganisation, 4. die P. im Gesundheits- und Sozialwesen und im Kultursektor. Darüber hinaus werden seit dem Jahr 1976 5. die Verwendung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, 6. die Richtungen und Schwerpunkte der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit innerhalb des RGW sowie 7. die künftige Entwicklung der Preise zentral detaillierter geplant. Die P.-Ordnung von 1981 hat ergänzend die P. jugendpolitischer Aufgaben sowie — nach der Bildung von Außenhandelsbetrieben bei einigen Kombinaten — des Außenhandels stärker betont. D. Betriebsplan Der Betriebsplan umfaßt die aufeinander abge[S. 989]stimmten Plankennziffern der VEB und Kombinate für ein Jahr oder ein Quartal. Er gliedert sich in Teilpläne, die sich jeweils beziehen auf den mengen- und wertmäßigen Produktionsumfang, die Modernisierung der Fertigungsverfahren, die Fortentwicklung des Sortiments, das Investitions- und Finanzierungsprogramm einschließlich des Gewinnzieles sowie die Beschäftigtenmobilität und die sozialen Einrichtungen. Neben den Betriebszielen enthält der Betriebsplan auch Regelungen zur Organisation der materiellen (Produktion) und der formalen Prozesse (Leitung, Kontrolle, Kommunikation) innerhalb eines Betriebes. Seit dem Jahr 1974 ist die Betriebs-P. ausgeweitet worden. So schließt die Aufstellung der Betriebspläne gegenwärtig auch a) eine detaillierte Kosten-P., b) eine neu eingeführte Kapazitäts-P. und c) die intensivierte P. des Beschäftigteneinsatzes (u.a. im Schichteneinsatz) ein. <Übersicht über die Teilpläne des Betriebsplanes in der Industrie und im Bauwesen für die Jahre 1980–1985> Planteil 0: Koordinierende Pläne 1. Plan der sozialistischen Rationalisierung 2. Plan der Maßnahmen der sozialistischen ökonomischen Integration 3. Plan des Umweltschutzes 4. Plan der Aufgaben der sozialistischen Jugendpolitik 5. Plan der Hauptkennziffern Planteil 1: Produktion 6. Produktionsplan Industrie 7. Produktionsplan Bauwesen 8. Produktionsplan Industrieanlagenbau 9. Kapazitätsplan Planteil 2: Absatz 10. Absatzplan 11. Exportplan 12. Plan der Bedarfs- und Marktforschung 13. Plan der Marktbearbeitung 14. Transportplan Planteil 3: Wissenschaft und Technik 15. Plan der Forschung und Entwicklung 16. Plan der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM-Plan) 17. Plan des ökonomischen Nutzens aus Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts 18. Plan der Maßnahmen der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation 19. Plan der Neuerertätigkeit Planteil 4: Grundfondsreproduktion (Anlagevermögen) 20. Grundfondsplan 21. Plan der Vorbereitung der Investitionen 22. Investitionsplan 23. Instandhaltungsplan 24. Aussonderungsplan Planteil 5: Materialökonomie 25. Plan der materialökonomischen Kennziffern 26. Materialplan 27. Energieplan 28. Sekundärrohstoff- und Abproduktplan 29. Wasser- und Abwasserplan Planteil 6: Arbeitsproduktivität und -kräfte 30. Plan der Steigerung der Arbeitsproduktivität 31. Arbeitskräfteplan 32. Lohnplan 33. Kader- und Bildungsplan Planteil 7: Arbeits- und Lebensbedingungen 34. Plan der Gesamtentwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen 35. Maßnahmeplan 36. Plan der Finanzierungsquellen 37. Auslastungsplan Planteil 8: Finanzen und Kosten 38. Plan der Finanz- und Kostenkennziffern 39. Plan des einheitlichen Betriebsergebnisses und Begründung der Entwicklung nach Hauptfaktoren 40. Kostenplan 41. Finanzplan 42. Umlaufmittelplan E. Plan Wissenschaft und Technik Entsprechend dem industriell-technischen Niveau der Wirtschaft der DDR zählt der Plan Wissenschaft und Technik (PWT) (früher Plan Neue Technik) zu den wichtigen Teilplänen. Andererseits lassen sich wissenschaftliche Erkenntnisse nicht nach den strikten Methoden der Termin- und Leistungsfixierung, wie sie in der Produktions.-P. üblich sind, planen. Dies gilt besonders für die Grundlagenforschung und für die Entwicklung neuartiger Technologien (Basisinnovationen), weniger für die Aufgaben, bekannte Verfahren und Produkte durch Forschung weiterzuentwickeln. Als Instrument zur „schnellen Erreichung des Höchststandes der Technik“ wurde der PWT in der Vergangenheit vernachlässigt und stand entsprechend der untergeordneten Rolle betrieblicher Forschung und Entwicklung „neben“ den übrigen Teilplänen. Nachdem schon die forcierte Strukturpolitik zwischen 1967 und 1970 der Forschungs-P. starke Impulse gab, hat seit 1978 die zweite Welle der Kombinatsbildungen den PWT in seiner Bedeutung stabilisiert, da die Kombinatsleitungen nunmehr durch den Einsatz umfangreicher Forschungskapazitäten zu planen und zu leiten haben. Der PWT wird jährlich auf allen Leitungsebenen als Konkretisierung und Ausfüllung des jeweils gültigen Fünfjahrplanes aufgestellt und ist in allen Betrieben durchzuführen. Der vom Ministerium für Wissenschaft und Technik und der Staatlichen Plankommission (SPK) ausgearbeitete PWT enthält alle Struktur- und wachstumspolitisch wichtigen Aufgaben der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Forschung und Entwicklung. P.-Mittel sind seit 1977 (spezifizierte Regelungen seit 1981) Pflichtenhefte, die für alle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auszuarbeiten sind, die zu neuen Verfahren oder Erzeugnissen führen. In ihnen sind die wissenschaftlich-technische Aufgabe, die wirtschaftlichen [S. 990]Ziele und die Arbeitsbedingungen festgelegt. Pflichtenhefte sind Grundlage für die Finanzierung, Prämierung und den Effizienznachweis. Im Jahr 1977 ist damit begonnen worden, über den Staatsplan Wissenschaft und Technik umfassende Neuerungsprozesse längerfristig, interdisziplinär und ressortübergreifend zu planen. Diese übergreifende P. soll mittels „Staatsaufträgen“ helfen, volkswirtschaftliche Engpässe auf dem Rohstoff- und Energiesektor, in der Zulieferindustrie sowie bei der Verbreitung moderner Technologien zu überwinden. Aktuelle Beispiele sind die zentral geplanten Forschungsvorhaben der lange Zeit in der DDR unterschätzten Mikroelektronik und Industrierobotertechnik. Den als Staatsaufträge hervorgehobenen Forschungsprojekten werden Personal, Finanzen, Maschinen und Ausrüstungen bevorzugt zugewiesen. Der betriebliche PWT muß Einzelpläne enthalten für Forschung und Entwicklung, Standardisierung, Einführung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in die Produktion, Aufnahme neuer Konstruktionen und Verbesserungen in die Produktion, Beendigung der Produktion technisch veralteter Erzeugnisse, Automatisierung von Produktionsabschnitten, Lizenznahme und -vergabe, Wissenschaftsorganisation und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit sowie technisch-organisatorische Maßnahmen. Unter Anleitung der Betriebsgewerkschaftsorganisation bestehen in größeren Betrieben „Betriebskomitees Neue Technik“, die ebenso wie Neuereraktive die Durchführung der geplanten Maßnahmen unterstützen. F. Territorialplanung Die TP. (synonym benutzte Bezeichnung für Gebiets- oder Regional-P.) ist die P. auf regionaler Ebene für die einzelnen Verwaltungseinheiten, die als Folge-P. aufgrund der Pläne der Industriezweige und der nichtindustriellen Wirtschaftsbereiche durchgeführt wird. Die Anforderungen der zentral vorgegebenen Pläne dominieren in der Regel bei der Abstimmung von zweigbezogener und territorialer P. gegenüber regionalwirtschaftlichen Aspekten. Die Grundlage der TP. sind volkswirtschaftliche Fünfjahr- und Jahrespläne, Fünfjahrpläne der Bezirke, die Generalverkehrspläne und Generalbebauungspläne sowie wissenschaftlich-technische Konzeptionen für die Standortverteilung industrieller Vorhaben und Standortstudien. Ziel der TP. ist es, eine rationelle und ausgewogene regionale Organisation und Struktur der Wirtschaft in den einzelnen Bezirken und Wirtschaftsgebieten zu erreichen. In ihnen sind die Standorte der Wohnstätten, der Versorgungseinrichtungen, der Schulen u.a.m. festzulegen und die erforderlichen Arbeitskräfte bereitzustellen. Ihre Hauptaufgabe liegt jedoch in der Steuerung der Standortverteilung der Industrie. Für strukturpolitisch bedeutsame Investitionen ist neben der Standortgenehmigung durch die zuständigen örtlichen Räte (Räte im Staatsapparat) eine Standortbestätigung erforderlich. Sie kann als die wirtschaftlich günstigste Lokalisierung eines Vorhabens bezeichnet werden und setzt einen entsprechenden Beschluß des Rates des Bezirks (RdB) voraus, sofern sich nicht der Ministerrat diese Bestätigung selbst vorbehält. Die Standortbestätigung verpflichtet den RdB, für die bestätigten Investitionen in seinem Verantwortungsbereich Unterstützungsmaßnahmen zu treffen. Die Standortgenehmigung ist dagegen die Zustimmung des zuständigen Rates der Stadt oder Gemeinde zur Durchführung einer Investition auf ihrem Verwaltungsgebiet; sie ist die Voraussetzung für die weitere Vorbereitung und Ausführung dieses Vorhabens. Mit dem Genehmigungsrecht sind Auflagen- und Zustimmungsrechte beim Umweltschutz, der Arbeitszeitregelung und der Sicherheit auf Straßen und Wegen verbunden. Nach der Überführung zahlreicher halbstaatlicher und privater Industrie- und Baubetriebe sowie industriell produzierender Handwerksbetriebe in Volkseigentum im Jahre 1972 stieg die Bedeutung der TP. So werden gegenwärtig im Bezirk Karl-Marx-Stadt über 800 mittlere und kleinere Betriebe von Bezirksgremien geleitet und geplant. Für die TP. sind neben den örtlichen Räten und Volksvertretungen spezielle Organe zuständig: die Abteilung Territoriale P. der SPK, die Bezirksplankommissionen mit Büros für TP. und die Kreisplankommissionen. III. Historische Entwicklung Seit 1948 gab es folgende längerfristige, gesamtwirtschaftliche Pläne: 1. Halbjahrsplan 1948 (Juli-Dezember). Dieser Übergangsplan der „Deutschen Wirtschaftskommission“ betraf nur die Grundstoffindustrie. Prozentuale Steigerungen wurden bereits als Planziele angegeben. 2. Zweijahrplan 1949–1950. Unterteilt in zwei Volkswirtschaftspläne 1949 und 1950, war der Zweijahrplan der Deutschen Wirtschaftskommission und der Staatlichen Plankommission der erste umfassendere Wirtschaftsplan. Er wurde noch ohne ausreichende Kenntnis der Produktionskapazitäten aufgestellt. 3. Erster Fünfjahrplan 1951–1955. Ausgearbeitet von der Staatlichen Plankommission und vorbereitet durch den Zweijahrplan, zielte dieser langfristige Plan auf eine Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 sowie eine Beseitigung der durch die Teilung Deutschlands hervorgerufenen und durch Kriegszerstörungen und Reparationsleistungen verstärkten Disproportionen in der volks[S. 991]wirtschaftlichen Grundstruktur. Im Vordergrund stand der Auf- und Ausbau der Energieerzeugung (Braunkohlenindustrie), der Schwerindustrie (Erzbergbau, Hütten- und Walzwerke), der Chemischen Industrie und des Schwermaschinenbaus (Schwermaschinen- und Anlagenbau). Bei den wichtigen Positionen der Grundstoffindustrie konnten die Planziele nicht erreicht und der Bedarf der Verarbeitungsindustrien nicht gedeckt werden. Der Plan wurde während der Planperiode viermal geändert, u.a. als Folge von Abmachungen innerhalb des 1949 gegründeten RGW. 4. Zweiter Fünfjahrplan 1956(-1960). Dieser Plan wurde 1955 und 1956 vorbereitet, jedoch als Gesetz erst 1958 beschlossen. Er galt von 1956 bis 1958 und wurde dann abgebrochen. Die restlichen 2 Jahre zählten als die ersten Jahre des neuen Siebenjahrplans. Ziel des Zweiten Fünfjahrplans war die stärkere Förderung des Schwermaschinenbaus wie des allgemeinen Maschinenbaus zuungunsten der Grundstoffindustrie. Rohstoffe sollten in größerem Umfang importiert werden. 5. Siebenjahrplan 1959(-1965). In Anlehnung an die Periodisierung des sowjetischen Siebenjahrplans 1959–1965 wurden die 2 Restjahre des laufenden Fünfjahrplans mit dem schon vorbereiteten dritten Fünfjahrplan zusammengefaßt. Eine stärkere Verflechtung mit der sowjetischen Wirtschaft sollte dadurch erleichtert werden. Der Plan wurde 1961/62 abgebrochen. Seine wichtigen Planziele waren die Steigerung der Grundstofferzeugung um 90 v.H., des Maschinenbaus um mindestens 110 v.H., der Konsumgüterproduktion um 84 v.H. und der Arbeitsproduktivität um 85 v.H. Die beabsichtigte außergewöhnliche Erhöhung der Arbeitsproduktivität sollte in entscheidendem Maße helfen, das Niveau westlicher Volkswirtschaften zu erreichen, und gleichzeitig die überlegenen Möglichkeiten eines sozialistischen Systems demonstrieren. In der Realität der Planjahre bis 1962 zeigte sich, wie fehlerhaft der Plan vorbereitet worden war (z.B. falsche Einschätzung der Kapazitäten und der Kostenstrukturen). Mitte 1962 ergaben sich u.a. folgende Planrückstände: Investitionen 25 v.H., Industrieproduktion 35 v.H., Industriebau 30 v.H. 6. Perspektivplan bis 1970. Nach dem Scheitern des Siebenjahrplans wurden auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 ein „Perspektivplan 1964–1970“ angekündigt und einige Planziele genannt. Erst im Mai 1967 konnte der Plan als Gesetz vorgelegt und verabschiedet werden, so daß die Volkswirtschaftspläne 1964, 1965 und 1966 ohne Bezug zu einer verbindlichen, mittelfristig geplanten wirtschaftspolitischen Strategie entstanden. Die im Vergleich zum Siebenjahrplan kleineren Zuwachsquoten spiegelten das Bemühen der SED und der staatlichen Verwaltung um eine realistischere Wirtschaftspolitik im Zeichen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) bzw. Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) wider. Des weiteren fixierte der Plan die Zweige, die aus struktur- und außenhandelspolitischen Gründen besonders gefördert wurden: Elektrotechnische und elektronische Industrie, wissenschaftlicher Gerätebau, chemische Industrie, einzelne Branchen der Metallverarbeitung und des Maschinenbaus. Im Bereich von Forschung und Entwicklung wurden umfangreiche Investitionen durchgeführt. Planziel war eine Steigerung der finanziellen Mittel um mindestens 180 v.H. (1965 = 100). Im Zusammenhang damit wurden die Ausbildungskapazitäten in den naturwissenschaftlich-technischen Disziplinen erhöht. Absolventen dieser Fächer wurden vorzugsweise im Bereich der industriellen Forschung und Entwicklung eingesetzt. Die im Juni 1968 im Rahmen der Reorganisation des P.-Systems für 1969/70 beschlossene P. „volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben“ bedeutete, daß Schwerpunktaufgaben wieder gesondert geplant und durchgeführt wurden. Das System der Schwerpunkt-P. verstärkte erneut zentralistische Tendenzen und stand somit in einem gewissen Gegensatz zu der im übrigen die Wirtschaftsreform prägenden Tendenz, die Eigenverantwortung der VVB und VEB zu stärken. Sie sollten sichern, daß die strukturpolitische Entwicklung der Volkswirtschaft den Anschluß an die technischen, ökonomischen und wissenschaftlichen Veränderungen in den führenden Industrieländern erreichte bzw. behielt. Die strukturpolitischen Aufgaben wurden vom Ministerrat nach Vorschlägen der SPK in einer Nomenklatur einzeln festgelegt: Der Ministerrat bestimmte für jedes Vorhaben einen federführenden, mit zusätzlichen Vollmachten ausgestatteten Minister, der seinerseits verantwortliche VVB, Kombinate, Betriebe und besonders „Auftragsleiter“ benannte. Strukturbestimmende Aufgaben wurden mit Vorrang geplant und realisiert. Davon wurden durch die wirtschaftliche Verflechtung (Zuliefer- und Exportbetriebe) erheblich mehr Betriebe berührt, als die Auftragsleitung unmittelbar erfaßte. Die zentral gesetzten Planprioritäten beeinträchtigten die auf die Eigenerwirtschaftung der Mittel zielenden Dispositionen der Betriebe sowie die angestrebte verbesserte Abstimmung der Interessen zwischen unterer und mittlerer Ebene (VVB, Bezirkswirtschaftsrat [BWR]). Die starke Konzentration auf „Wachstumsbranchen“ führte zur Vernachlässigung der Zulieferindustrie, der vorgelagerten Produktionsstufen und der ohnehin schwachen Infrastruktur. Die Folge war eine breite Wachstumskrise im Herbst 1970, die z. T. auch auf außerordentlich ungünstige Witterungsbedingungen zurückzuführen war. Die Planziele des Volkswirtschaftsplans 1970 mußten reduziert werden, was die Ausgangsbasis für den Perspektivplan 1971–1975 — ab 1971 hieß dieser Plan [S. 992]in Anlehnung an die sowjetische Terminologie wieder „Fünfjahrplan“ — veränderte. 7. Fünfjahrplan 1971–1975. Die Vorbereitung des Plans setzte 1967 ein und verlief in 2 Phasen. Ausgehend von einer „strukturpolitischen Konzeption“ der SPK und des Ministerrats wurden Orientierungsgrößen an die Wirtschaftseinheiten und die örtlichen Räte übergeben, die Planangebote zu erarbeiten hatten, die wiederum von der jeweils übergeordneten Leitungsinstanz in eine umfassendere Konzeption einzufügen waren. Verzögert durch die Entwicklungsstörungen, vor allem im Jahr 1970, wurde die erste Phase erst mit der „Direktive des VIII. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971–1975“ vom Juni 1971 abgeschlossen. In einem zweiten Durchlauf wurden bis zum Jahresende 1971 die endgültigen Planangebote erarbeitet, stufenweise zusammengefaßt, bilanziert und als Plangesetz verabschiedet. Die Ziele des Fünfjahrplans und die zur Planrealisierung getroffenen Maßnahmen der Finanz- und Investitionspolitik und der güterwirtschaftlichen Steuerung waren in erster Linie darauf gerichtet: 1. die entstandenen Disproportionen zu beseitigen, 2. den Übergang zu einer ausgewogenen Expansion zu finden, 3. alle Rationalisierungsmöglichkeiten zu nutzen. Die meisten der in diesem Fünfjahrplan eher bescheidenen quantitativen Wachstumsziele konnten erfüllt werden. Die Wachstumsraten der industriellen Produktion entsprachen den Steigerungsraten im Planjahrfünft 1966–1970. Veränderungen gegenüber der Entwicklung in diesem Zeitraum richteten sich vor allem auf eine bessere Versorgung der Bevölkerung. Die Geldeinnahmen der Bevölkerung und der private Verbrauch stiegen spürbar an, während der Investitionszuwachs gekürzt wurde (Lebensstandard). Stärker als die Importe konnten die Exporte gesteigert werden. Während einige der quantitativen Aufgaben des Fünfjahrplans sogar übererfüllt wurden, blieb die Steigerung der Arbeitsproduktivität mit durchschnittlich jährlich 5,5 v.H. hinter dem Planziel von 6,2 v.H. zurück. 8. Fünfjahrplan 1976–1980. Im Unterschied zu vergangenen mittelfristigen Plänen wurde dieser Fünfjahrplan rechtzeitig ausgearbeitet. Er war Teil einer längerfristigen Entwicklungsorientierung, die mit durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten von 5 v.H. beim produzierten Nationaleinkommen, 7 v.H. bei der industriellen Produktion und 6,5 v.H. bei der Arbeitsproduktivität rechnete. Diese Wachstumsziele wurden während des P.-Zeitraums reduziert. Trotzdem wurde real die Expansion fortgesetzt, ohne jedoch die Planziele voll zu erreichen. Beim produzierten Nationaleinkommen lag die durchschnittliche jährliche Steigerung bei 4,1 v.H., die industrielle Warenproduktion stieg um durchschnittlich 5 v.H. (statt 6 v.H.), die Investitionen stiegen um 4,8 v.H. (statt 5,2 v.H.), die industrielle Arbeitsproduktivität um 4,7 v.H. (statt 5,4 v.H.) Dagegen wuchs der Einzelhandelsumsatz um 4,1 v.H. (statt 4 v.H.) und die Nettogeldeinnahmen der Bevölkerung stiegen mit 3,8 v.H. fast wie geplant (4,0 v.H.). Durch zwei Anhebungen stiegen die Renten stärker als die Arbeitseinkommen. Der Wirkung dieser sozialpolitischen Maßnahmen stand auf der Verbrauchsseite die faktische Spaltung des Konsumangebots in weiterhin hoch subventionierte Waren des Grundbedarfs und in hochwertige Konsumgüter, deren Preise erheblich höher liegen, entgegen (Exquisit- und Delikatläden). Nach den Strukturveränderungen der 60er Jahre haben die 70er Jahre insofern zur Konsolidierung geführt, als Zuliefer- und Grundstoffindustrien und das Verkehrswesen gefördert und der Lebensstandard angehoben wurde. Neue enorme Probleme entstanden mit den 1973 einsetzenden Preissteigerungen auf dem Weltmarkt. Seitdem ist die Außenhandelsbilanz der DDR defizitär; vor allem stieg die Verschuldung in konvertiblen Währungen nach Angaben der Baseler Bank für internationalen Zahlungsausgleich bis 1977 auf 5,3 Mrd. $ und bis Ende 1981 auf 9,6 Mrd. $. 9. Fünfjahrplan 1981–1985. Entsprechend dieser Problemlage setzt der Plan für den Zeitraum 1981–1985 weiterhin auf hohes Wirtschaftswachstum. Das produzierte Nationaleinkommen soll jährlich durchschnittlich um 5,1–5,4 v.H. wachsen. Abweichend von den 70er Jahren soll sich das Wirtschaftswachstum vor allem im Export realisieren, während die Investitionen (Steigerungsraten 1,8–2,3 v.H.) und der private Verbrauch nur schwach steigen sollen. Bei erhöhten Konsumgüterpreisen soll der Einzelhandelsumsatz um 3,7–4,1 v.H. zunehmen. Die Steigerung des Exports wird von einer effizienteren Nutzung der vorhandenen Ressourcen, von Veränderungen der Industriestruktur durch Ausweitung moderner Veredelungsproduktion und von technologischen Erneuerungen bei spürbaren Material- und Energieeinsparungen erhofft. Wachstumsschwerpunkte sind die Industriebereiche Elektronik/Elektrotechnik (insbesondere die Mikroelektronik), Maschinenbau (vor allem der Werkzeug- und -verarbeitungsmaschinenbau), chemische Industrie, in der auf der Grundlage der heimischen Braunkohle die Karbochemie erneuert wird. In der Landwirtschaft soll vor allem die Pflanzenproduktion gesteigert werden (vorrangig die Futtermittelproduktion). Die Ergebnisse der Planjahre 1981 und 1982 zeigen, daß die Wachstumsziele des Fünfjahrplanes überhöht waren und aufgegeben werden mußten. Schuldentilgungen und um 10 v.H. reduzierte Erdöllieferungen der Sowjetunion trugen dazu bei, daß das Wachstum des produzierten Nationaleinkommens 1982 nur bei 3 v.H. lag. Die Ausfuhr konnte [S. 993]allerdings mit dem Ziel, die Auslandsverschuldung zu senken, um 14 v.H. gesteigert werden. Daraus ergaben sich jedoch Versorgungsengpässe auf dem Binnenmarkt, die zu merkbaren Mißstimmungen in der Bevölkerung führten. IV. Planungsorganisation: Zentrale und territoriale Planungskommissionen In der P.-Organisation sind 3 Ebenen zu unterscheiden: die zentrale, die mittlere und die untere Ebene. An der konkreten Bestimmung der Planziele wirken auf der zentralen Ebene alle wichtigen politischen und administrativen Organe mit: in erster Linie das Politbüro des ZK der SED und der zentrale Parteiapparat der SED, der Ministerrat mit seinen Fachressorts — insbesondere den Industrieministerien und der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik — sowie die Staatliche Plankommission, die die Hauptlast der Planausarbeitung trägt. Im Mittelpunkt der zentralen Planbestimmung stehen die Grundfragen der wirtschaftlichen Entwicklung, d.h. a) das Verhältnis der erarbeiteten wirtschaftlichen Güter und Leistungen, des produzierten Nationaleinkommens zu seiner Verwendung, den Konsum- und Investitionsquoten, insbesondere auch das Verhältnis von Einkommensentwicklung der Haushalte und Warenbereitstellung; b) das wirtschaftliche Wachstumstempo und die Entwicklung der Rentabilität und Effizienz des Ressourceneinsatzes; c) die Gestaltung der Wirtschaftsstruktur (Anteil der „Wachstumsbranchen“); d) das Niveau der Produktionskonzentration und -verflechtung (Kooperation); e) die Förderung von Wissenschaft, Technik und Technologie; f) das Ausmaß und die Struktur von Außenwirtschaft und Außenhandel und der internationalen Arbeitsteilung (Zusammenarbeit im RGW); g) die regionale Entwicklung und Standortverteilung. Die Mitwirkung der wirtschaftsleitenden Institutionen und der Wirtschaftseinheiten auf der mittleren Ebene der gesamtwirtschaftlichen Organisation, der Bezirksplankommissionen und -wirtschaftsräte und der Kombinate konzentriert sich auf die nähere Ausarbeitung und Konkretisierung der Planziele unter dem Gesichtspunkt der Ressourcen der Branchen und Bezirke. Die P. schließlich in den Betrieben, Kreisen und Gemeinden beschränkt sich inhaltlich vor allem darauf, übertragene Planaufgaben entsprechend den gegebenen personellen und materiellen Kapazitäten und den Möglichkeiten zur Mobilisierung der Betriebsbelegschaften erneut zu konkretisieren. Die P.-Organisation wurde seit Bestehen der DDR im Rahmen wirtschaftspolitischer Kurswechsel wiederholt verändert. Nachdem das NÖS ab 1963 den VVB und Betrieben erhöhte P.-Kompetenzen eingeräumt und damit eine begrenzte Dezentralisierung wirtschaftlicher Entscheidungen bewirkt hatte, ist die P.-Organisation ab 1971 nach den wesentlich durch die strukturpolitischen Schwerpunktsetzungen hervorgerufenen, erheblichen wirtschaftlichen Wachstumsstörungen in den vorhergehenden beiden Jahren erneut drastisch umstrukturiert worden. Die direkte zentrale P. und Leitung wurde an Stelle der indirekten Lenkung mittels monetärer Lenkungsinstrumente (Preise, Zinsen, Kredite) ausgebaut. Die Zahl der den Betrieben zentral vorgegebenen Plankennziffern erhöhte sich wieder; das Bilanzsystem wurde ausgeweitet. Damit verlagerten sich die Entscheidungskompetenzen erneut von der mittleren auf die zentrale Ebene. An der Spitze der P.-Organisation steht die Staatliche Plankommission. Ihr nachgeordnet sind Bezirks- und Kreisplankommissionen. A. Staatliche Plankommission (SPK) Die SPK ist das zentrale Organ des Ministerrates für die P. der Volkswirtschaft und die Kontrolle der Plandurchführung. Grundlegende Fragen der zukünftigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung legt sie dem Ministerrat zur Entscheidung vor. In allen bedeutenden Fragen muß darüber hinaus die Zustimmung der zuständigen Leitungsgremien der SED herbeigeführt werden. Die SPK ist ein dem Ministerrat nachgeordnetes Organ und hat im Prinzip die gleiche Rechtsstellung wie ein Ministerium oder andere dem Ministerrat unmittelbar unterstellte zentrale Institutionen. Nachdem die SPK bis Mitte 1961 oberstes weisungsberechtigtes Organ für die P., Leitung und Kontrolle der Wirtschaft war, wurden im Juli 1961 die mit der Anleitung der Industrie befaßten Hauptabteilungen aus der SPK ausgegliedert und unter der Bezeichnung Volkswirtschaftsrat (VWR) zu einem neuen Industrie-Leitungsorgan zusammengefaßt. Nach dessen Auflösung Ende 1965 wurde die SPK wieder — wie bis 1961 — zur allein federführenden P.-Instanz. Sie stützt sich in ihren Planarbeiten einerseits auf die von den Industrieministerien, Kombinaten und Betrieben auf der Grundlage der staatlichen Vorgaben ausgearbeiteten Planentwürfe, andererseits auf die Mitwirkung der Bezirks- und Kreisplankommissionen. Die Aufgaben der SPK sind: 1. Generell hat sie die langfristigen Pläne, Fünfjahrpläne und Jahresvolkswirtschaftspläne — ausgehend von den vorhandenen Ressourcen, den Realisierungsmöglichkeiten und politischen Notwendigkeiten sowie den Bedürfnissen der Bevölkerung — systematisch vorzubereiten und dem Ministerrat gegenüber zu begründen. 2. Die Ausarbeitung von Prognosen, Programmen und langfristigen Konzeptionen über grundlegende [S. 994]wirtschaftliche Prozesse und die thematische Beeinflussung der prognostischen Untersuchungen anderer staatlicher und wissenschaftlicher Institutionen. 3. Der Entwurf der langfristigen Pläne der volkswirtschaftlichen Entwicklung, verbunden mit der Herausgabe von „volkswirtschaftlichen Orientierungen“ für die langfristige P. der Ministerien und der RdB. 4. Der Entwurf der Fünfjahrpläne und der Jahresvolkswirtschaftspläne. Dabei sollen die Konsistenz der verschiedenen Pläne und die „Einheit von Analyse und Kontrolle“ sowie von branchenmäßiger und regionaler Entwicklung gesichert werden. 5. Die wirtschaftliche Absicherung von militärischen Aufgaben. 6. Die Ausarbeitung von Schwerpunkten der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit im RGW. Die SPK ist in diesem Zusammenhang auch für die bisher überwiegend noch bilateral verlaufende Abstimmung und Koordinierung der Pläne mit denen der RGW-Mitgliedsländer verantwortlich. 7. In Zusammenarbeit mit der Bezirksplankommission plant und leitet die SPK die regionale Verteilung der Produktionsfaktoren („Standortverteilung der Produktivkräfte“). 8. Die Anleitung der übrigen an der P. beteiligten Institutionen bei der Planausarbeitung und -bilanzierung. 9. Die ständige Kontrolle und Analyse der Wirtschaftsentwicklung hinsichtlich der geplanten Wachstums- und Strukturziele. Sie ist die Grundlage für interventionistische Maßnahmen und Plankorrekturen des Ministerrats während der Plandurchführung. 10. Der Vorsitzende der SPK ist nach dem neuen Statut der SPK vom 9. 8. 1973 (GBl. I, 1973, S. 418) zur Sicherung einer stabilen und kontinuierlichen Planerfüllung und eines gleichmäßigen Wirtschaftsablaufs verpflichtet und berechtigt, während der Planausarbeitung und -durchführung Weisungen an Minister und andere Leiter staatlicher Organe zu erteilen. 11. Die Erprobung und Verbesserung der P.-Verfahren und P.-Instrumente, einschl. der Teilnahme an den planungstheoretischen Arbeiten der Wirtschaftswissenschaften. Für die Lösung ihrer Aufgaben weist die SPK folgende Struktur auf: 1. Der Vorsitzende (gegenwärtig: Diplom-Gesellschaftswissenschaftler Gerhard Schürer, Kandidat des Politbüros des ZK der SED) ist für die gesamte Tätigkeit der SPK und der ihr nachgeordneten Organe und Einrichtungen gegenüber der Volkskammer, dem Staatsrat, dem Ministerrat sowie dem Zentralkomitee (ZK) der SED verantwortlich und rechenschaftspflichtig und leitet die SPK nach dem Prinzip der Einzelleitung. Die innerhalb der SPK als beratendes Gremium fungierende Plankommission, die neben dem Leitungspersonal der SPK auch Vertreter anderer Ministerien und Ämter umfaßte, wurde 1973 nicht wieder neu konstituiert. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Weisungsbefugnis des Vorsitzenden deutlich erhöht. 2. Stellvertretende Vorsitzende (z.B. für Fünfjahr-P., für Jahres-P.). Dazu gehören 3 Staatssekretäre in der Staatlichen Plankommission (Karl Grünheid, Klaus Klopfer, Wolfgang Gress) und 9 weitere stellv. Vors. (alle SED), Gress und Klopfer sind Mitgl. des Ministerrates; Schürer gehört dem Präsidium des Ministerrates an. 3. Hauptabteilungen, Abteilungen und selbständige Sektoren (z.B. Abt. Territoriale P., Abt. Investitionen, Abt. Information und Dokumentation). Sie werden von Stellvertretern des Vorsitzenden, Abteilungs- und Sektorenleitern geführt. Diese haben auf ihren Gebieten für eine Zusammenarbeit mit den anderen zentralen Organen des Staatsapparates, den wirtschaftsleitenden Organen, den wissenschaftlichen Gremien und Institutionen, den örtlichen Staatsorganen und Betrieben zu sorgen. 4. Die Zentrale Staatliche Inspektion für Investitionen. (1980 gebildet aus dem seit 1958 bei der SPK bestehenden Staatlichen Büro für die Begutachtung von Investitionen [SBBI].) Es begutachtet die vom Ministerrat gelenkten Investitionen und leitet andere Gutachterstellen an. Es faßt die Erfahrungen der Gutachterstellen zusammen, informiert die SPK und unterbreitet gleichzeitig Vorschläge zur Verbesserung der Investitionstätigkeit. 5. Das Ökonomische Forschungsinstitut (ÖFI) wurde als Organ der SPK 1960 gegründet. Seine Forschungsarbeit dient der Verbesserung der Volkswirtschafts-P. und der Erforschung grundlegender, volks- und gebietswirtschaftlicher Strukturprobleme. Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich ist die Einführung der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) in die P.-Arbeit der SPK. Daneben nimmt es maßgeblichen Einfluß auf die Wirtschaftsforschung (Einbeziehung von Universitäten, Forschungseinrichtungen usw.) auf Gebieten der P., Bilanzierung, wirtschaftlichen Rechnungsführung, Finanzen, Strukturentwicklung und Datenverarbeitung. Das ÖFI ist Sitz des „Wissenschaftlichen Rates für die Vervollkommnung der P. und wirtschaftlichen Rechnungsführung“. 6. Als beratende Organe werden häufig für bestimmte Probleme Arbeitsgruppen bzw. Kommissionen (z.B. Prognosegruppen) gebildet. 7. Die Bezirks- und Kreisplankommissionen (BPK, KPK) unterstehen entsprechend dem Prinzip der doppelten Unterstellung (Anleitung und Kontrolle) der SPK und bilden auf der territorialen Ebene die Verbindung zwischen SPK und der bezirksgeleiteten Industrie sowie der örtlichen Versorgungswirtschaft. [S. 995]Auf die Mitwirkung folgender Staatsorgane ist die SPK besonders angewiesen: das Ministerium für Wissenschaft und Technik, dessen Arbeitsergebnisse die naturwissenschaftlich-technische Grundlage der Arbeit der SPK bilden; das Ministerium der Finanzen (MdF) und die

Planung (1985) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Aufgaben und Probleme P. ist der Prozeß der Überlegungen und Entscheidungen mit dem Ziel der Ausarbeitung von Plänen bzw. Programmen zur vorausschauenden Festlegung zukünftigen (insbesondere ökonomischen) Handelns sowie die Organisation und Kontrolle der Planausführung. Sie ist Hauptbestandteil der Wirtschaftspolitik und eines der konstitutiven Merkmale des Wirtschaftssystems der DDR (Wirtschaft).…

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Interesse/Interessenübereinstimmung (1985)

Siehe auch: Interessen: 1979 Der Marxismus-Leninismus unterscheidet zwischen einem psychologischen und einem philosophischen bzw. soziologischen I.-Begriff. 1. I. im psychologischen Sinn. In der marxistisch-leninistischen Psychologie werden I. als „spezifische erkenntnismäßige Einstellungen zu den Gegenständen und Erscheinungen der Wirklichkeit“ definiert. Die I. veranlassen den einzelnen, sich „bewußt mit den Sachverhalten auseinanderzusetzen, auf die sie gerichtet sind … Sie sind deshalb von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der Persönlichkeit.“ (Wörterbuch der Psychologie, 3., neubearb. Aufl., Leipzig 1981, S. 293) Die Differenziertheit und Mannigfaltigkeit von I. gelten als Kennzeichen für den Grad der Entwicklung einer Persönlichkeit (Persönlichkeitstheorie, sozialistische). Inhalte und Gerichtetheit von I. werden nicht nur als psychisch, sondern wesentlich als gesellschaftlich bedingt begriffen: „Die I.-Richtungen entstehen in Abhängigkeit von verschiedenen gesellschaftlichen, ideologischen, pädagogischen, sozialen Bedingungen und den Bedingungen von Alters- und Geschlechtsgruppen sowie psychischen Bedingungen.“ Erziehung, Agitation und Propaganda, Schulung usw. haben u.a. zur Aufgabe, aktiv auf die Herausbildung der parteilich gewünschten I. Einfluß zu nehmen. 2. Philosophischer bzw. soziologischer I.-Begriff. Dem Begriff der gesellschaftlichen I. (ges. I.) kommt innerhalb des Marxismus-Leninismus besondere Bedeutung zu. Die ges. I. werden definiert als „Gesamtheit der durch die materiellen gesellschaftlichen Existenzbedingungen, besonders die Produktionsverhältnisse, bestimmten und geprägten Erfordernisse und Bestrebungen der Menschen (Klasse/Klassen, Klassenkampf, Gruppen, Individuen) einer ökonomischen Gesellschaftsformation, welche die Richtung ihrer gesamten gesellschaftlichen Tätigkeit und ihre Zielsetzungen bestimmen, indem sie zu Triebkräften und Motiven ihres Handelns werden“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 2., überarb. u. erw. Aufl., Berlin [Ost], 1974, S. 116). Entsprechend der marxistisch-leninistischen Geschichtsphilosophie gelten die ges. I. einerseits als „objektiv“ bestimmt, d.h. sie gehen „mit Notwendigkeit aus den jeweiligen materiellen Lebensbedingungen“ hervor und sind letztlich auf die Überwindung oder — im Falle des Sozialismus/[S. 666]Kommunismus — auf die Weiterentwicklung der jeweils gegebenen Gesellschaftsformation gerichtet. Andererseits haben I. aber auch eine „subjektive“ Seite, d.h. die I. müssen den einzelnen „als Bedürfnisse, Absichten, Wünsche, Zielvorstellungen bewußt werden“. Aus dieser widerspruchsvollen „Einheit von Objektivem und Subjektivem“ (Widerspruch) erklärt der Marxismus-Leninismus, daß Klassen, Schichten, Gruppen usw. ein „unzureichendes“ oder gar „falsches“ Bewußtsein von ihrer „objektiven Lage“ und damit ihren „objektiven I.“ haben können. Für die bürgerliche Gesellschaft — so behauptet der Marxismus-Leninismus — gelte z.B., daß die Bourgeoisie alles unternehme (insbes. durch ideologische Beeinflussung), um die Arbeiterklasse daran zu hindern, ein revolutionäres, auf Überwindung dieser Gesellschaftsformation gerichtetes „Klasseninteresse“ zu entwickeln. Aus dieser These rechtfertigen die marxistisch-leninistischen Parteien ihren Führungs- und Erziehungsanspruch gegenüber der Arbeiterklasse. Es sei Aufgabe der Partei, „der Arbeiterklasse ein richtiges, wissenschaftlich begründetes Bewußtsein von ihren grundlegenden I. zu vermitteln und sie zu befähigen, diese I. erfolgreich durchzusetzen“ (Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, a.a.O.). 3. I.-Antagonismus und I.-Übereinstimmung. Alle dem Sozialismus/Kommunismus voraufgegangenen Gesellschaftsformationen (Gesellschaftsordnung; Periodisierung) seien von antagonistischen, d.h. unversöhnlichen Interessengegensätzen zwischen „Herrschenden“ und „Beherrschten“, zwischen „Ausbeutern“ und „Ausgebeuteten“ bestimmt gewesen. Derartige I.-Gegensätze können innerhalb der gegebenen Gesellschaftsformation nicht gelöst werden, sondern müssen „objektiv“ zu revolutionären Umwälzungen führen. Für die neue politisch-soziale Ordnung des Sozialismus/Kommunismus nimmt der Marxismus-Leninismus in Anspruch, daß durch die Beseitigung des Privateigentums an Produktionsmitteln (Eigentum) die antagonistischen I.-Gegensätze verschwunden sind. Da alle sozialen Klassen und Schichten eine im wesentlichen gleiche Stellung zu den Produktionsmitteln hätten, gebe es über alle I.-Unterschiede hinweg allen gemeinsame I., eine grundsätzliche I.-Übereinstimmung (IÜ.) oder sogar eine I.-Identität. Dabei wird die tatsächliche Machtverteilung mit ihren durchaus ungleichen Konsequenzen für die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel, die Machtkonzentration an der Spitze des politischen Systems jedoch nicht thematisiert. — Galt die grundsätzliche IÜ. bis in die 60er Jahre hinein in der DDR „als objektiv gegeben“, so daß nur „Uneinsichtige“ oder gar „Feinde“ demgegenüber Sonder.-I. formulieren konnten, wird die Situation nunmehr um einiges realistischer beurteilt: „Dabei ist die Übereinstimmung zwischen den gesellschaftlichen, kollektiven und persönlichen Interessen keine statische Erscheinung, sondern ein ständig zu vollziehender konfliktreicher Prozeß…“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 672). Mit dieser Aussage wird zugleich das Fortbestehen besonderer I. anerkannt: „In ihnen finden sowohl die noch existierenden objektiv bedingten sozialen Unterschiede zwischen den Klassen, Schichten und sozialen Gruppen als auch die unterschiedlichen konkreten Existenzbedingungen der Betriebe, Kollektive, Organisationen, Vereinigungen und Institutionen ihren Ausdruck. Solche I. ergeben sich z.B. aus dem unterschiedlichen Reifegrad der beiden Formen des sozialistischen Eigentums, aus Unterschieden, die mit der aus dem Kapitalismus überkommenen Arbeitsteilung und Organisation der Arbeit zusammenhängen (Industrie — Landwirtschaft, Stadt — Land, körperliche — geistige Arbeit), aus dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der Produktivkräfte in den verschiedenen Bereichen der Volkswirtschaft u.ä. Bedingungen. Wie die allgemeinen, so stehen auch die besonderen I. der Klassen, Schichten, sozialen Gruppen, Institutionen usw. nicht neben oder außerhalb der persönlichen I. der diesen Gruppierungen zugehörenden Individuen. Modifiziert durch die jeweils individuell-besonderen Lebensumstände und -bedingungen der Individuen, erscheinen sie vielmehr in deren persönlichen I. und machen deren wesentlichen sozialen Inhalt aus“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 316). Daraus folgt für den Marxismus-Leninismus jedoch nicht, daß unter den gewandelten Eigentumsverhältnissen sich nunmehr das gesamtgesellschaftliche I. in einem Willensbildungsprozeß von unten nach oben herausbildet: „Aber auch nach der Beseitigung der Ausbeuterklassen, im Prozeß der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, vertritt und verwirklicht der sozialistische Staat kein Konglomerat von Einzel- und Gruppeninteressen und auch keinen sich aus den unterschiedlichen Interessen der werktätigen Klassen oder verschiedener sozialen Gruppen der Werktätigen ergebenden Mittelwert“ (Wolfgang Weichelt, Zur Realisierung der gesamtgesellschaftlichen Interessen durch die politische Organisation des Sozialismus, in: Staat und Recht, H. 4/1981, S. 290 ff.). Die Festlegung dessen, was jeweils gesamtgesellschaftliches I. sein soll, bleibt vielmehr unverändert Vorrecht der Partei bzw. der Parteiführung (Demokratischer Zentralismus), da nur ihr die Fähigkeit zugesprochen wird, über die wissenschaftlichen Einsichten zu verfügen, deren es nach marxistisch-leninistischer Ansicht bedarf, um die „Erfordernisse der gesetzmäßigen Entwicklung der Gesellschaft“ zu erkennen und in politische Strategien umzusetzen (Linie; Sozialistische Einheitspartei Deutschlands [SED]). Die von der Parteiführung festgelegten Ziele bestimmen damit aber zugleich, welche besonderen I. in welchem Maße berücksichtigt, welche Möglichkeiten der I.-Artikulation zulässig sind usw. Demokratie, Sozialistische; Massenorganisationen; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 665–666 Intensivierung und Rationalisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z International --- Informations- und Bildungszentrum e.V.

Siehe auch: Interessen: 1979 Der Marxismus-Leninismus unterscheidet zwischen einem psychologischen und einem philosophischen bzw. soziologischen I.-Begriff. 1. I. im psychologischen Sinn. In der marxistisch-leninistischen Psychologie werden I. als „spezifische erkenntnismäßige Einstellungen zu den Gegenständen und Erscheinungen der Wirklichkeit“ definiert. Die I. veranlassen den einzelnen, sich „bewußt mit den Sachverhalten auseinanderzusetzen, auf die sie gerichtet sind … Sie…

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Neokolonialismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sammelbegriff in Presse und Fachliteratur der DDR für eine Vielzahl komplexer Methoden „imperialistischer“ Politik, mit der die „kapitalistischen Staaten“ durch indirekten und direkten Druck („ökonomische Infiltration“) und „sozialstrategische Steuerung“ politischen Einfluß auf Staaten der Dritten Welt zu gewinnen bzw. rückzugewinnen suchen. Grundzug versuchter und praktizierter Einflußnahme des N. sei der Antikommunismus. Demzufolge richte er sich in erster Linie gegen Entwicklungsländer mit „sozialistischer Orientierung“ bzw. gegen die Ausweitung des revolutionären Kampfes in einzelnen Ländern und damit gegen das sich „ständig vertiefende Bündnis des Weltsozialismus mit den nationalen Befreiungsbewegungen“. Neben den kapitalistischen Staaten — Hauptkraft sei der „US-Imperialismus“ — werden auch die Weltbank, die EG, die Interamerikanische und Asiatische Entwicklungsbank sowie die internationalen Konzerne des N. in seiner gegenwärtig charakteristischen Form, des kollektiven Kolonialismus, beschuldigt. Auch die Assoziierungsabkommen von AKP-Staaten (Länder Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums) mit der EG dienen nach Auffassung der SED den Zielen des N. Im Kampf gegen den N. sei die sozialistische Staatengemeinschaft der natürliche Verbündete der „national befreiten Staaten“, denen auch von der DDR bei jeder Gelegenheit solidarische, d.h. uneigennützige Hilfe auf politischem, wirtschaftlichem, militärischem, technischem und kulturellem Gebiet versprochen wird. Der Vorwurf westlicher Staaten, aber ebenso zahlreicher Entwicklungsländer, es gebe auch einen sozialistisch drapierten N., wird von der DDR entschieden zurückgewiesen. Die von einer Mehrzahl der nichtpaktgebundenen Entwicklungsländer erhobene Forderung nach Schaffung einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung wird zwar von der DDR verbal, z.B. in der UNO und auf den Welthandelskonferenzen, energisch unterstützt, jedoch in erster Linie als gegen den Imperialismus gerichtet interpretiert. Sie ist z.B. für den Entwicklungsländerhandel der DDR bisher ohne Konsequenzen geblieben, der nach wie vor streng bilateral abgewickelt wird und sich am „gegenseitigen Nutzen“ orientieren soll. Außenpolitik, V.; Entwicklungshilfe. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 941 Naturschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nettogewinnabführung

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sammelbegriff in Presse und Fachliteratur der DDR für eine Vielzahl komplexer Methoden „imperialistischer“ Politik, mit der die „kapitalistischen Staaten“ durch indirekten und direkten Druck („ökonomische Infiltration“) und „sozialstrategische Steuerung“ politischen Einfluß auf Staaten der Dritten Welt zu gewinnen bzw. rückzugewinnen suchen. Grundzug versuchter und praktizierter Einflußnahme des N. sei der Antikommunismus.…

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Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD) (1985)

Siehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 Gegründet am 12./13. 7. 1943 mit sowjetischer Planung und Unterstützung in Krasnogorsk bei Moskau. Führende kommunistische Emigranten aus Deutschland (u.a. Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Pieck, Ulbricht, die Schriftsteller Bredel und Weinert) bewogen — Monate nach Stalingrad — kriegsgefangene deutsche Offiziere und Soldaten dazu, ein Manifest an die Wehrmacht und das deutsche Volk zu unterzeichnen, in dem zum Widerstand gegen Hitler, zur sofortigen Beendigung des Krieges und für ein freies und unabhängiges Deutschland aufgerufen wurde. Als führendes Organ der Bewegung „Freies Deutschland“ wählte die Konferenz ein Nationalkomitee aus 38 Personen, Präsident wurde Erich Weinert. Das NKFD sollte einerseits den Widerstand gegen Hitler koordinieren, andererseits setzte die sowjetische Führung das NKFD als Propagandainstrument bei der Kriegführung gegen Deutschland ein. Das Komitee gab die Zeitung „Freies Deutschland“ heraus und leitete den Sender „Freies Deutschland“. Neben der Arbeit in Kriegsgefangenenlagern schickte das NKFD an einige Frontabschnitte auch „Frontbevollmächtigte“. Es wurde im November 1945 aufgelöst. Zahlreiche Mitglieder wurden damals auf „Antifaschulen“ („Antifaschistische Schulen“ in den Kriegsgefangenenlagern zur Umerziehung kriegsgefangener deutscher Soldaten, überwiegend durch emigrierte deutsche Kommunisten) ausgebildet, sie übernahmen später vielfach Funktionen in der SBZ/DDR. Am 13. 9. 1943 wurde als Nebenorgan des NKFD der Bund Deutscher Offiziere gegründet, dessen Mitglieder später ebenfalls in der DDR (bei der Organisierung der NDPD, beim Aufbau der Kasernierten Volkspolizei) eine Rolle spielten. Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 939 Nationalhymne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalkommunismus

Siehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 Gegründet am 12./13. 7. 1943 mit sowjetischer Planung und Unterstützung in Krasnogorsk bei Moskau. Führende kommunistische Emigranten aus Deutschland (u.a. Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Pieck, Ulbricht, die Schriftsteller Bredel und Weinert) bewogen — Monate nach Stalingrad — kriegsgefangene deutsche…

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Nationaler Verteidigungsrat der DDR (NVR) (1985)

Siehe auch: Nationaler Verteidigungsrat der DDR: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch Gesetz vom 10. 2. 1960 (GBl. I, S. 89) errichtete die Volkskammer den NVR. Dieses Gesetz trat nach Verabschiedung des neuen Verteidigungsgesetzes vom 13. 10. 1978 (GBl. I, S. 377), das jetzt auch die Aufgaben und Pflichten des NVR regelt, außer Kraft. Der NVR beschließt über die „allgemeine oder teilweise Mobilmachung“, und zwar bereits, wenn eine „bedrohliche Lage“ dies erfordert. Im Falle des inneren oder äußeren Notstandes erhält er alle legislativen und exekutiven Vollmachten. Nach Art. 73 der Verfassung der DDR (unverändert i. d. F. vom 7. 10. 1974) organisiert der Staatsrat „die Landesverteidigung mit Hilfe“ des NVR. Weitere Aufgaben können dem NVR „die Volkskammer oder ihr Präsidium übertragen“. Sein Vorsitzender, im Verteidigungsfall Oberbefehlshaber aller Bewaffneten Kräfte der DDR, wird von der Volkskammer (Art. 50, unverändert i. d. F. vom 7. 10. 1974) gewählt, seine („mindestens“ 12) Mitglieder aber werden seit dessen Konstituierung (12. 9. 1960) vom Staatsrat (Art. 73, Absatz 2) berufen. Ihm (wie der Volkskammer) gegenüber sind sie auch für ihre Tätig[S. 938]keit verantwortlich. Die Namen der Mitglieder des NVR wurden bisher nicht bekanntgegeben. Vorsitzender des NVR war seit seiner Gründung bis Juni 1971 der Vorsitzende des Staatsrates, W. Ulbricht, Sekretär war E. Honecker. Am 24. 6. 1971 wurde, nach Ablösung Ulbrichts, der Erste Sekretär (seit 1976 Generalsekretär) des Zentralkomitees (ZK) der SED, E. Honecker, zum Vorsitzenden gewählt und 1976 und 1981 in diesem Amt bestätigt. Honecker, seit Ende 1976 auch Vorsitzender des Staatsrats der DDR, hat damit drei der wichtigsten Funktionen im Herrschaftsapparat der DDR inne. Sekretär des NVR ist (seit 1972) der stellvertretende Verteidigungsminister und Chef des Hauptstabes der Nationalen Volksarmee (NVA), Generaloberst Streletz (SED). Zu den Mitgliedern des NVR dürften ferner u.a. der Vorsitzende des Ministerrates, W. Stoph, die Minister für Auswärtige Angelegenheiten, des Inneren, für Nationale Verteidigung und für Staatssicherheit, Fischer, Dickel, Hoffmann und Mielke, der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission, Schürer, die ZK-Sekretäre für Sicherheits- und Wirtschaftspolitik, Verner und Mittag, sowie möglicherweise die Chefs der Truppengattungen der NVA gehören. Dem NVR unterstehen eine zentrale Einsatzleitung sowie die operativen Einsatzleitungen auf Bezirks- und Kreisebene, deren Vorsitzende stets die 1. Sekretäre der SED-Bezirks- bzw. Kreisleitungen sind. Zur Durchführung seiner Aufgaben kann der NVR Rechtsvorschriften in der Form von Anordnungen und Beschlüssen erlassen, die von „Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften“ abweichen dürfen. Im Notstandsfall ist er damit oberstes Entscheidungsgremium und vereinigt in sich alle exekutiven und legislativen Befugnisse. Militärpolitik; Notstandsgesetzgebung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 937–938 Nationale Volksarmee (NVA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationales Aufbauwerk (NAW)

Siehe auch: Nationaler Verteidigungsrat der DDR: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch Gesetz vom 10. 2. 1960 (GBl. I, S. 89) errichtete die Volkskammer den NVR. Dieses Gesetz trat nach Verabschiedung des neuen Verteidigungsgesetzes vom 13. 10. 1978 (GBl. I, S. 377), das jetzt auch die Aufgaben und Pflichten des NVR regelt, außer Kraft. Der NVR beschließt über die „allgemeine oder teilweise Mobilmachung“, und zwar bereits, wenn eine „bedrohliche Lage“ dies erfordert. Im…

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Strafensystem (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das StGB (Strafrecht, I.) unterscheidet folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe, Zusatzstrafen. 1. Gesellschaftliche Gerichte können lediglich Erziehungsmaßnahmen festlegen. 2. Strafen ohne Freiheitsentzug sind: Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und öffentlicher Tadel. Diese Strafen sind „unter Berücksichtigung der Schwere der Tat und der Schuld des Täters gegenüber Personen anzuwenden, die ein Vergehen aus Undiszipliniertheit, Pflichtvergessenheit, ungefestigtem Verantwortungsbewußtsein oder Unachtsamkeit oder wegen besonderer persönlicher Schwierigkeiten begehen. Zweck der Strafen ohne Freiheitsentzug ist es, den Täter zur eigenen Bewährung und Wiedergutmachung anzuhalten, damit er künftig seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird“ (§ 30 StGB). Die Geldstrafe, lange Zeit als eine für das „kapitalistische“ Strafrecht typische Strafart verpönt, soll den Täter durch einen empfindlichen Eingriff in seine persönlichen Vermögensinteressen zur Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechte der Bürger erziehen (§ 36 StGB). Sie kann auch als Zusatzstrafe verhängt werden (s. u. 5 a). Ihre zulässige Höchstgrenze ist durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 von 10.000 Mark auf 100.000 Mark, bei Straftaten, die auf erheblicher Gewinnsucht beruhen, auf 500.000 (bisher 100.000) Mark heraufgesetzt worden. Gleichzeitig wurde ihr Anwendungsbereich erweitert. Der öffentliche Tadel ist auszusprechen, wenn das Vergehen keine erheblichen schädlichen Auswirkungen hat und die Schuld des Täters gering ist (§ 37 StGB). 3. Strafen mit Freiheitsentzug sind: Freiheitsstrafe und Haftstrafe (bei Jugendlichen Jugendhaft). Gegenüber Militärpersonen gibt es noch den Strafarrest. Die Freiheitsstrafe ist bei Verbrechen und bei solchen Vergehen auszusprechen, durch die besonders schädliche Folgen herbeigeführt oder in anderer Weise eine schwerwiegende Mißachtung der gesellschaftlichen Disziplin zum Ausdruck gebracht worden ist, oder gegenüber Tätern, die aus bisherigen Strafen keine Lehren gezogen haben (§ 39 StGB). Die Dauer der Freiheitsstrafe beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 15 Jahre. Außerdem gibt es die lebenslängliche Freiheitsstrafe. Ausnahmsweise kann auch eine Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten verhängt werden, wenn die verletzte Strafbestimmung auch Strafen ohne Freiheitsentzug androht (§ 40 StGB). Die Haftstrafe dient der unverzüglichen, u. U. durch sofortige Untersuchungshaft einzuleitenden und nachdrücklichen Disziplinierung dieser Täter. Durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz von 1979 ist der Strafrahmen von bisher 1 Woche bis 6 Wochen wesentlich erweitert worden. Haftstrafe kann seitdem bis zu 6 Monaten, Jugendhaft bis zu 3 Monaten betragen. Ursprünglich nur bei wenigen Delikten wie Rowdytum, Zusammenrottung (§ 217) und Asozialem Verhalten zulässig, ist die Haftstrafe durch die verschiedenen Änderungen des Strafgesetzbuches seit 1974 in einer Reihe weiterer Straftatbestände des StGB, darunter [S. 1332]auch ungesetzlichen Grenzübertritt (Republikflucht) und fast alle anderen Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung sowie in die Strafbestimmungen des Zoll- und Devisengesetzes eingefügt worden. Während ihres Vollzuges ist gesellschaftlich nützliche Arbeit zu leisten (§ 41). Die Strafe der Arbeitserziehung ist durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) abgeschafft worden. 4. Die Todesstrafe ist außer bei Mord bei einer Anzahl politischer Delikte und Militärstraftaten vorgesehen. 5. Wenn es „zur Erziehung des Täters oder zum Schutz der Gesellschaft erforderlich ist“, können Zusatzstrafen verhängt werden, wenn sie in dem verletzten Gesetz ausdrücklich angedroht sind oder die besonderen Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Zusatzstrafe vorliegen. Folgende Zusatzstrafen sind vorgesehen: a) Geldstrafe neben der Verurteilung auf Bewährung oder der Freiheitsstrafe zur Verstärkung der erzieherischen Wirksamkeit der Strafen. b) Öffentliche Bekanntmachung zur Erziehung des Täters, zur erzieherischen Einwirkung auf andere Personen oder zur Aufklärung der Bevölkerung oder ihre Mobilisierung zur Bekämpfung bestimmter Erscheinungen der Kriminalität (§ 50 StGB). c) Aufenthaltsbeschränkung (AB) für die Dauer von 2 bis 5 Jahren. Für diese Zeit wird den Verurteilten der Aufenthalt in bestimmten Orten oder Gebieten der DDR untersagt. Durch die zuständigen staatlichen Organe kann er außerdem zum Aufenthalt in bestimmten Gebieten oder Orten verpflichtet werden. In Ausnahmefällen kann die AB auch zeitlich unbegrenzt ausgesprochen werden, wenn dies im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erforderlich ist (§§ 51, 52). d) Verbot bestimmter Tätigkeiten. e) Entzug der Fahrerlaubnis oder anderer Erlaubnisse (§§ 54, 55). f) Einziehung von Gegenständen, die zu einer vorsätzlichen Straftat benutzt oder bestimmt oder durch eine solche Tat erlangt sind (§ 56). Als Gegenstände gelten Sachen, Rechte, künftige Gewinne und andere materielle Vorteile. g) Vermögenseinziehung „bei Verbrechen gegen die Souveränität der DDR“ (Aggressionsverbrechen), schweren Verbrechen gegen die DDR (Staatsverbrechen), „schweren Verbrechen gegen die sozialistische Volkswirtschaft oder anderen schweren Verbrechen“, wenn diese unter Mißbrauch oder zur Erlangung persönlichen Vermögens begangen worden sind und der sozialistischen Gesellschaft erheblichen Schaden zugefügt haben und wenn deswegen eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren ausgesprochen worden ist. Die Vermögenseinziehung soll dem Verurteilten die Möglichkeit nehmen, „sein Vermögen zum Schaden der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse zu mißbrauchen, ihm die Schwere seines Verbrechens bewußtmachen sowie ihn und andere Personen von der Begehung weiterer Verbrechen zurückhalten“. Die Vermögenseinziehung erstreckt sich auf das gesamte Vermögen des Täters, mit Ausnahme der unpfändbaren Gegenstände (§ 57). h) Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte, zulässig bei Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, Staatsverbrechen und Mord (§ 58). i) Ausweisung von Ausländern (bisher: von Tätern, die nicht Bürger der DDR sind). Sie kann jederzeit anstelle des weiteren Vollzugs der Freiheitsstrafe angeordnet werden (§ 59). 6. Für die gegenüber Jugendlichen zulässigen Strafmaßnahmen gelten einige besondere Bestimmungen des 4. Kapitels des StGB (Jugendstrafrecht). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1331–1332 Steuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafrecht

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das StGB (Strafrecht, I.) unterscheidet folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe, Zusatzstrafen. 1. Gesellschaftliche Gerichte können lediglich Erziehungsmaßnahmen festlegen. 2. Strafen ohne Freiheitsentzug sind: Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und öffentlicher Tadel. Diese Strafen…

DDR A-Z 1985

Nationale Mahn- und Gedenkstätten (1985)

Siehe auch: Nationale Gedenkstätten: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nationale Mahn- und Gedenkstätten: 1975 1979 Die NMG. wurden unter maßgeblicher Mitwirkung des Komitees der antifaschistischen Widerstandskämpfer und eines am 1. 4. 1955 gegründeten „Kuratoriums für den Aufbau NMG.“ errichtet. Laut Statut vom 28. 1. 1961 unterstehen sie dem Ministerium für Kultur und haben gemäß § 2 „a) den Kampf der deutschen Arbeiterklasse und aller demokratischen Kräfte gegen die drohende faschistische Gefahr, b) die Rolle der KPD als der stärksten und führenden Kraft im Kampf gegen das verbrecherische Naziregime, … g) die historische Rolle der DDR darzustellen und zu erläutern“ (GBl. II, S. 381). Unter den NMG. werden unterschieden die der Erinnerung dienen an: 1. historische Ereignisse der deutschen Arbeiterbewegung bis 1917 (u.a. Gedenkstätten der SPD-Parteitage in Eisenach 1869, Gotha 1875 und Er[S. 931]furt 1891); 2. historische Ereignisse der deutschen Arbeiterbewegung (sprich KPD) 1918–1933 (u.a. Gedenkstätten revolutionärer Kämpfe 1918–1923 in Halle, Hettstedt und Leuna); 3. den antifaschistischen Widerstand von 1933 bis 1945 (u.a. Konzentrationslager Buchenwald, Ravensbrück, Sachsenhausen, Zuchthaus Brandenburg); 4. bedeutende Arbeiterführer (u.a. in Berlin an Karl Marx, Friedrich Engels, Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg; in Schloß Hubertusburg, Festung Königstein und Borsdorf an August Bebel und Wilhelm Liebknecht; in Wiederau und Birkenwerder an Clara Zetkin; in Eichwalde, Ziegenhals, Bautzen und Buchenwald an Ernst Thälmann). In Berlin (Ost) existieren u.a. folgende NMG.: Friedhof der Sozialisten in Friedrichsfelde, Sowjetisches Ehrenmal in Treptow, Mahnmal für die Opfer des Faschismus und Militarismus „Neue Wache“ Unter den Linden, Friedhof der Märzgefallenen von 1848 und Gräber der Revolutionskämpfer von 1918 im Friedrichshain sowie Museum für deutsche Geschichte (ehemals Zeughaus) Unter den Linden. Die NMG. werden in der Zentralen Denkmalliste vom 25. 9. 1979 genannt (GBl. SDr. 107). Neben den NMG. von überregionaler, sind in fast allen Gemeinden der DDR Gedenkstätten (G.) der Arbeiterbewegung, des antifaschistischen Widerstandes und des Aufbaus des Sozialismus von vorwiegend lokaler bzw. regionaler Bedeutung entstanden. Die Formen der G. sind mannigfaltig. Unter G. werden sowohl Gedenktafeln an Geburts- und Wohnhäusern von Persönlichkeiten aus der Arbeiterbewegung bzw. Verfolgte des Naziregimes, Gräber bzw. Friedhöfe gefallener sowjetischer Soldaten als auch historisch bedeutsame Plätze, Säle und Gebäude sowie Denkmäler verstanden. In der DDR gibt es mehrere tausend dieser G. (Anna Dora Miethe, Gedenkstätten: Arbeiterbewegung — Antifaschistischer Widerstand — Aufbau des Sozialismus, 2. Aufl., Leipzig-Jena-Berlin [Ost] 1975), die in den Schulunterricht, in die Jugendweihestunden, in örtliche Feiern usw. entsprechend den Zielen der Nationalen Geschichtsbetrachtung einbezogen werden. Größere G. der Arbeiterbewegung sind zu Museen ausgebaut worden (rd. 80), für die bei dem Rat für Museumswesen beim Ministerium für Kultur eine Arbeitsgruppe museale G. der Arbeiterbewegung besteht. Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 930–931 Nationale Geschichtsbetrachtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Volksarmee (NVA)

Siehe auch: Nationale Gedenkstätten: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nationale Mahn- und Gedenkstätten: 1975 1979 Die NMG. wurden unter maßgeblicher Mitwirkung des Komitees der antifaschistischen Widerstandskämpfer und eines am 1. 4. 1955 gegründeten „Kuratoriums für den Aufbau NMG.“ errichtet. Laut Statut vom 28. 1. 1961 unterstehen sie dem Ministerium für Kultur und haben gemäß § 2 „a) den Kampf der deutschen Arbeiterklasse und aller demokratischen Kräfte gegen die…

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Leipziger Messe (1985)

Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1969 1975 1979 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 825]Die LM. ist mit ihrer über 800jährigen Tradition (Gründung um 1165) die älteste Messe der Welt. Sie gehört heute nach der Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Sie findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Schwerpunkte sind dabei zur Frühjahrsmesse: die Branchen Werkzeugmaschinen, Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik und wissenschaftlicher Gerätebau, Metallurgie, Schwermaschinen- und Anlagenbau sowie Land- und Nahrungsgütertechnik. Zur Herbstmesse stehen im Vordergrund: Chemie und Chemieanlagen, Textilmaschinen, Straßenfahrzeuge, Freizeitgestaltung und Sportartikel sowie Unterrichtsmittel, Ausstattungen und Möbel für Bildungseinrichtungen. Auf beiden LM. werden in den Konsumgüterbranchen Textilien und Bekleidung, Nahrungs- und Genußmittel, Glas und Keramik sowie Leichtchemie und — zur Frühjahrsmesse — Bücher besonders gefördert. An der Veränderung der Ausstellungsfläche und der wachsenden Zahl der Aussteller läßt sich die Entwicklung der LM. erkennen. Die 1970 zu beobachtende Verringerung der Ausstellungsfläche und die Abnahme der Ausstellerzahlen ab 1969/70 haben ihren Grund vor allem in der seit 1969 vorgenommenen schwerpunktmäßigen Aufteilung der Hauptbranchen auf Frühjahrs- und Herbstmessen mit einer Verschiebung zugunsten der Herbstmesse. Von östlicher Seite wird die Bedeutung der LM. für die „Förderung des wissenschaftlich-technischen Leistungsvergleiches“ sowie für den „völkerverbindenden Handel“, insbesondere den Ost-West-Handel (Außenwirtschaft und Außenhandel), hervorgehoben. Seit 1963 werden die besten technischen Erzeugnisse und Konsumgüter mit Goldmedaillen und Diplomen ausgezeichnet. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung der LM. kaum an den gemeldeten Abschlußzahlen abgelesen werden kann, da es sich vielfach nicht um echte Messeabschlüsse handelt. Bereits ausgehandelte Verträge werden oft nur im Rahmen der Messe unterzeichnet. Die mit den sozialistischen Ländern getätigten Umsätze sind in der Regel ohnehin planmäßig gebunden. Zusätzliche echte Abschlüsse außerhalb der Planung lassen sich nicht abgrenzen, da nicht zu überprüfen ist, inwieweit die DDR die erforderlichen Reserven für zusätzliche Leistungen freimachen kann. In der Zeit unmittelbar nach dem II. Weltkrieg lag die Bedeutung der LM. nicht allein auf wirtschaftlichem, sondern eher auf politischem Gebiet. Der Partei- und Staatsführung der DDR ging es darum, ihrer Bevölkerung und den Besuchern die Erfolge sozialistischen Wirtschaftens vor Augen zu führen. Vor allem aber sah die SED-Führung die LM. ähnlich wie die regelmäßig von der DDR besuchten westlichen Messen und Ausstellungen (s. u.) als geeignete Plattform zur Propagierung ihrer außen- und deutschlandpolitischen Zielvorstellungen an. Mit Beginn der vor allem von der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Entspannungspolitik Anfang der 70er Jahre, besonders jedoch nach Abschluß des Grundlagenvertrages und dem Einsetzen der „Anerkennungswelle“, nahm der politische Charakter der LM. ab. An seine Stelle trat eine eher von wirtschaftlich-pragmatischen Gesichtspunkten geprägte Atmosphäre. So wurde z.B. die Leipziger Herbstmesse 1973 als unpolitische Veranstaltung bezeichnet, nicht zuletzt, weil auf ihrer Eröffnungsfeier erstmals Parteiprominenz fehlte. Die Messediskussion steht mit zunehmendem Westhandel der DDR im Zeichen der damit verbundenen wirtschaftlichen Probleme, so vor allem der Finanzierung des Handelsbilanzdefizits über Kompensationen, der Kreditierung und Intensivierung der noch ungenügend entwickelten Kooperationsaktivitäten der DDR. [S. 826]Andererseits ist die weitgehende Ignorierung der Bundesrepublik Deutschland, die der größte westliche Aussteller ist, in der Messeberichterstattung beibehalten worden, obwohl auch hier Auflockerungstendenzen spürbar sind. Trotz der tendenziell abnehmenden Beteiligung von Ausstellern aus der Bundesrepublik — zur Frühjahrsmesse 1982 kamen rd. 780 Aussteller gegenüber nahezu 1000 Ausstellern im Jahre 1970 — wird regelmäßig die starke Beteiligung von Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland unter Nennung einiger repräsentativer Firmennamen angesprochen. Einer Versachlichung der Messeatmosphäre dient die Maßnahme der Messeleitung, bestimmte Angebotsbereiche aus den Nationenständen herauszunehmen und sie Fachgruppen, für die eigene Serviceeinrichtungen geschaffen wurden, zuzuordnen. Die folgenden Fachgruppen wurden bisher gebildet: Glasmaschinen, textile Flächenbildung, konfektionierte Oberkleidung, Sondermaschinen (innerhalb des Werkzeugmaschinenbaues), Verpackungsmaschinen. Jedoch nicht nur im organisatorischen, sondern auch im Bereich des Handels sind Wandlungen eingetreten. Waren ursprünglich die Aussteller vor allem aus kapitalistischen Ländern auf den Markt der DDR orientiert, ist seit 1973 zu beobachten, daß die Messen zunehmend als Drehscheibe des Ost-West-Handels fungieren. Die organisatorische Leitung liegt in den Händen des LM.-Amtes. Es hat für die Konzipierung, Vorbereitung und Durchführung der LM. zu sorgen. Leitungsmäßig ist es an die Weisungen der Kammer für Außenhandel (KfA) bzw. des Ministeriums für Außenhandel (MAH) gebunden. Hauptaufgaben des Amtes: Gesamtgestaltung der LM.; Anwerbung und Auswahl der Aussteller; Werbung von Einkäufern; Organisation der Dienstleistungen für Aussteller und Besucher; Organisation des wissenschaftlich-technischen Programms; Herausgabe von Publikationen („Leipziger Messe-Journal“, „Wer liefert was?“, „MM-Informationen“) und Presseinformationen. Das Amt mit Sitz in Leipzig unterhält Zweigstellen in Berlin (Ost) und im Ausland. Die Messeaktivitäten der DDR beschränken sich nicht nur auf die LM. Eine weitere wichtige internationale Messe ist z.B. die „Internationale Leipziger Rauchwarenauktion“. Besonders seit Mitte der 60er Jahre zeigt die DDR im Zuge ihrer verstärkten Westhandelsorientierung auch ein wachsendes Interesse an Messe- und Ausstellungsbeteiligungen in westlichen Industrieländern. Wurden 1963 lediglich 24 Messen und Fachausstellungen — davon 8 Kollektivbeteiligungen von Außenhandelsbetrieben und 16 Einzelbeteiligungen — in westlichen Industriestaaten besucht, waren es 1964 schon 56 Beteiligungen (11 Kollektiv-, 45 Einzelbeteiligungen der AHB). Im Jahr 1980 wurden 111 Gesamtbeteiligungen gezählt. Im Jahr 1963 wurden noch 7.170 qm, 1980 22.100~qm Fläche in Anspruch genommen. Regionale Schwerpunkte der Messe- und Ausstellungsaktivitäten der DDR in den westlichen Industrieländern sind die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande und Österreich. Diese Länder zählen gleichzeitig zu den größten westlichen Handelspartnern der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 825–826 Leichtindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungsfonds

Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1969 1975 1979 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 825]Die LM. ist mit ihrer über 800jährigen Tradition (Gründung um 1165) die älteste Messe der Welt. Sie gehört heute nach der Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Sie findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Schwerpunkte sind dabei zur Frühjahrsmesse: die Branchen Werkzeugmaschinen,…

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Staatliche Versicherung der DDR (1985)

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Mit dem staatlichen Versicherungsmonopol ausgestattete Versicherungseinrichtung für die Sach-, Haftpflicht- und (private) Personenversicherung und Träger der Sozialversicherung der Mitglieder von Produktionsgenossenschaften, der Kollegien Bildender Künstler und Rechtsanwaltskollegien, der Handwerker, der selbständig Erwerbstätigen sowie der freiberuflich Tätigen (Freie Berufe; Genossenschaften; Handwerk; Rechtsanwaltschaft); für den gleichen Personenkreis führt die StV. die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VII.) durch. Außerdem ist die StV. Träger der zusätzlichen Altersversorgung der Intelligenz (Renten). Die StV. wurde im November 1952 unter dem Namen Deutsche Versicherungs-Anstalt (DVA) durch Zusammenschluß Rechtsnachfolgerin der 5 Landesversicherungsanstalten; am 1. 1. 1969 ist sie in StV. umbenannt worden. Die StV. ist juristische Person. Sie unterliegt der Anleitung, Aufsicht und Kontrolle des Ministers der Finanzen. Der Hauptdirektor ist für die gesamte Tätigkeit der StV. persönlich verantwortlich (Prinzip der Einzelleitung). Die StV. gliedert sich in die Hauptverwaltung mit Sitz Berlin (Ost), Bezirksdirektionen in allen 15 Bezirken, in 128 Kreisdirektionen und rd. 80 Kreisstellen. Daneben bestehen Technische Stationen (Datenverarbeitungseinrichtungen), die für alle Ebenen der StV. arbeiten. Während die Hauptverwaltung und die Bezirksdirektionen im wesentlichen Anleitungs-, Koordinierungs- und Kontrollfunktionen erfüllen, obliegt den Kreisdirektionen und -stellen vornehmlich die unmittelbare Betreuung der Versicherungsnehmer und der Sozialversicherten. Geleitet wird die StV. nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung, d.h., die Versicherungsverhältnisse werden so gestaltet, daß die Beitragseinnahmen die Versicherungsleistungen und Kosten decken und ein Überschuß erzielt wird. Ausgenommen davon ist der Sozialversicherungszweig, dort reichen die Beiträge bei weitem nicht aus, um die Leistungen bestreiten zu können. Für diesen Verwendungszweck erhält die StV. Zuschüsse aus dem Staatshaushalt. Die StV. stellt jährlich eine Bilanz mit Gewinn-und-Verlustrechnung auf. Überschüsse werden z. T. den eigenen Fonds (Eigenmittelfonds, Sicherheitsrücklagen) zugeführt, z. T. an den Staatshaushalt abgegeben. Über die in der Übersicht dargestellten Einnahmen hinaus verwaltete die StV. die Sparguthaben der (freiwilligen) Lebens- und Rentenversicherung im Umfang von 10,1 Mrd. Mark. Sowohl die Mittel aus den Sicherheitsrücklagen als auch aus den Sparguthaben müssen bei der Staatsbank bzw. in Wertpapieren angelegt werden. Auf diese Weise wird die StV. in das [S. 1267]Kreditwesen der DDR einbezogen und bildet darin einen wichtigen Faktor. Die StV. ist mit Ausnahme der SV der Arbeiter und Angestellten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und der Sach- und Haftpflichtversicherung, bei denen eine Entschädigung ganz oder teilweise in fremder Währung anfallen kann (Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR [DARAG]), der alleinige Versicherungsträger in der DDR. Ihr Tätigkeitsfeld erstreckt sich im wesentlichen auf folgende Gebiete: volkseigene Wirtschaft, sozialistische Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft, Produktionsgenossenschaften, staatliche Organe und Einrichtungen sowie auf den einzelnen Bürger. Die Versicherungsverträge werden aufgrund freiwilliger Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschriften (Pflichtversicherung) geschlossen. Zu den wichtigsten Pflichtversicherungen gehören die Kfz-Haftpflicht-V., die Feuer-V., die Versicherung der volkseigenen (und sozialistischen) Wirtschaft, die Versicherung der staatlichen Organe und Einrichtungen sowie die Sozialversicherung. Die gebräuchlichsten Formen der freiwilligen Versicherungen sind in der Wirtschaft die Haftpflicht-V., die Kfz-Kasko-V., die Transport-V., die Leitungswasser-V. und die Einbruch-Diebstahl-V. In der Landwirtschaft gibt es daneben noch die freiwillige Versicherung der Bodenerzeugnisse; ihre Leistungen gehen über die der Pflichtversicherung hinaus. Ferner existiert im nichtvolkseigenen Sektor die freiwillige Gruppenunfallversicherung, die im volkseigenen Sektor zu den Pflichtversicherungen gehört. Ein großer Teil der Bürger der DDR ergänzt den Schutz, den die Sozial-(pflicht-)versicherung bietet, durch den Beitritt zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung der SV sowie durch den Abschluß von — z. T. kombinierten — Lebens- und Unfallversicherungen. Ende 1980 waren gut 75 v.H. aller Berechtigten der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung beigetreten, auf 100 Einwohner kamen 63 Lebensversicherungsverträge und rd. 30 Unfallversicherungen. Bei den freiwilligen Sach- und Haftpflichtversicherungen handelt es sich im wesentlichen um Haushaltsversicherungen (kombinierte Hausrat- und Haftpflichtversicherung), Kfz-Kasko- und Gepäckversicherungen und Unfallversicherungen für die Insassen von Kfz. Für fast 95 v.H. aller Haushalte in der DDR besteht eine Haushaltsversicherung. Im einzelnen verwaltet die StV. (1982) rd. 26,5 Mill. freiwillige Versicherungsverträge, darunter 10,5 Mill. sparwirksame Lebensversicherungen (durchschnittliche Versicherungssumme 2.900 Mark), 3,5 Mill. Unfallversicherungen, 5,7 Mill. Haushaltsversicherungen (durchschnittliche Versicherungssumme 28.000 Mark), 2,1 Mill. Kaskoversicherungen, 1,4 Mill. Gebäudeversicherungen. Insgesamt existieren bei der StV. 39 verschiedene Versicherungsarten. 1981 gab es 3,2 Mill. Leistungsfälle (1970: 2,2 Mill.) Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1266–1267 Sprache A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Mit dem staatlichen Versicherungsmonopol ausgestattete Versicherungseinrichtung für die Sach-, Haftpflicht- und (private) Personenversicherung und Träger der Sozialversicherung der…

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Ökonomisches Grundgesetz (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wirtschaftliche Zusammenhänge in Gesellschaft und Staat werden im Verständnis des Historischen Materialismus und der Politischen Ökonomie (Marxismus-Leninismus) als durch ökonomische Gesetze beherrscht angesehen, die ebensowenig wie Naturgesetze aufgehoben werden können. Danach ist für die Produktionsweise jeder Gesellschaftsordnung ein spezifisches, durch die jeweils herrschenden Eigentumsverhältnisse bestimmtes System von ökonomischen Gesetzen kennzeichnend (Eigentum). In diesen Gesetzen sollen sich die wirtschaftlichen Ziele, Wege und Mittel einer Gesellschaft äußern; sie sollen das Verhältnis der Klassen und Schichten zueinander regeln (Klasse/Klassen, Klassenkampf) und über Produktion, Distribution und Güterverwendung bestimmen. Mit dem ÖG. wird die Vorstellung verbunden, daß die mannigfaltigen Erscheinungen einer Gesellschaftsordnung auf eine vorrangige Gesetzmäßigkeit zurückführbar seien. Demnach postuliert das ÖG. des Kapitalismus, das von Marx entdeckte Ziel der kapitalistischen Produktion sei die Erzeugung des Mehrwerts, das durch ständige Ausdehnung der Produktion, verbunden mit wachsender Ausbeutung der arbeitenden Klassen, realisiert werde. Demgegenüber konstatiert das ÖG. des Sozialismus, [S. 953]das Charakteristikum sozialistischen Wirtschaftens bestehe in der gesetzmäßigen „ununterbrochenen Erweiterung und Vervollkommnung der Produktion auf der Basis der führenden Technik, der sozialistischen Zusammenarbeit zur möglichst vollständigen Befriedigung der ständig wachsenden Bedürfnisse und der allseitigen Entwicklung aller Mitglieder der Gesellschaft“ (Polit. Ökonomie, Berlin [Ost] 1964, S. 472). Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) wird das Wirken des ÖG. darin gesehen, daß es den Zusammenhang von Produktion und Gesellschaftlicher ➝Konsumtion im Sozialismus unterstreicht, demzufolge „die Befriedigung der individuellen und gesellschaftlichen Bedürfnisse im Sozialismus nur durch das ständige Wachstum der Produktion erfolgen kann“ (Einführung in die Politische Ökonomie des Sozialismus, Berlin [Ost] 1974, S. 143). Diese Vorstellung wird auf dem IX. und X. Parteitag der SED (1976, 1981) dahingehend erweitert, daß das zukünftige Wirtschaftswachstum stärker als je zuvor an die wirkungsvolle Umsetzung wissenschaftlich-technischer Entwicklungen und Neuerungen in die Produktion gebunden sei. Die ökonomische Überlegenheit des Sozialismus gegenüber dem Kapitalismus wird aus der für den Sozialismus als gegeben erachteten Bewußtheit des ökonomischen Handelns geschlossen, die sich einerseits in der allmählichen Bildung kollektiven Verantwortungsbewußtseins, andererseits in einer durch den Plan „wissenschaftlich“ begründeten Sozialistischen Wirtschaftsführung zeige. Das ÖG. des Sozialismus gilt offiziell als oberste wirtschaftspolitische Richtlinie. Allerdings weisen auch führende Wirtschaftswissenschaftler der SED, wie W. Kalweit (AdW), darauf hin, daß sich aus den allgemein gehaltenen Formulierungen des ÖG. kaum konkrete Handlungsweisungen für die praktische Wirtschaftspolitik herleiten lassen. Nach wie vor sind die Kategorien und Wirkungsweisen des ÖG. und der korrespondierenden Nebengesetze auch nach Auffassung der Ökonomen in der DDR nicht zureichend erkannt und dargestellt worden. Daraus habe sich die paradoxe Situation ergeben, inzwischen in der Praxis über einen differenzierten planwirtschaftlichen Mechanismus zu verfügen, dessen theoretische Grundlagen jedoch nicht so aufgedeckt sind, daß die Menschen nunmehr, wie gefordert, imstande wären, im Unterschied zur kapitalistischen Wirtschaft „ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten gemeinsam (zu) ermitteln“ (U.-J. Heuer, Gesellschaftliche Gesetze und politische Organisation, Berlin [Ost] 1974, S. 111). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 952–953 Ökonomisches Forschungsinstitut bei der Staatlichen Plankommission (ÖFI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wirtschaftliche Zusammenhänge in Gesellschaft und Staat werden im Verständnis des Historischen Materialismus und der Politischen Ökonomie (Marxismus-Leninismus) als durch ökonomische Gesetze beherrscht angesehen, die ebensowenig wie Naturgesetze aufgehoben werden können. Danach ist für die Produktionsweise jeder Gesellschaftsordnung ein spezifisches, durch die jeweils herrschenden Eigentumsverhältnisse bestimmtes System von…

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Schriftstellerverband der DDR (1985)

Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1969 1975 1979 Schriftstellerverband: 1969 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 (Bis November 1973 Deutscher Schriftstellerverband.) Er wurde am 22. 5. 1952 auf dem III. Deutschen Schriftstellerkongreß gegründet und ging als Vereinigung der Schriftsteller der DDR aus dem Kulturbund hervor. Schriftsteller im Sinne des Statuts sind die Verfasser, Übersetzer und Herausgeber schöngeistiger Werke sowie Literaturkritiker und Essayisten; Literaturwissenschaftler und Lektoren können ebenfalls Mitglieder werden. Der Verband gliedert sich in Bezirksverbände. Für die einzelnen Literaturgattungen bestehen Sektionen und Aktivs. Fachsektionen: Dramatik, Film und Funk, Kinder- und Jugendbuch, Prosa, Lyrik, Übersetzungen, Kulturpolitik. Höchstes Organ ist der Kongreß. Er wird vom Vorstand einberufen. Der Vorstand besteht aus den vom Kongreß gewählten Mitgliedern sowie den Vorsitzenden der Bezirksverbände und den Verbandssekretären. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und die Vizepräsidenten. Präsidentin war von 1952 bis 1978 Anna Seghers (1978 bis zu ihrem Tod 1983 Ehrenpräsidentin); seit Mai 1978 Präsident Hermann Kant; Vizepräsidenten: Jurij Brezan, Gerhard Holtz-Baumert, Rainer Kerndl, Joachim Nowotny, Max Walter Schulz (Stand Juni 1984). Der Vorstand wurde 1978 von 65 auf 82 Mitglieder erweitert. Das Publikationsorgan ist die monatlich erscheinende Zeitschrift „Neue Deutsche Literatur“. Zusammen mit dem Institut für Literatur „J. R. Becher“ werden die Materialien für die Arbeitsgemeinschaften Junger Autoren und die Zirkel Schreibender Arbeiter herausgegeben. Schriftstellerkongresse (stets Ausdruck der jeweiligen Kulturpolitik): I: 1947, II: 1950, III: 1952, IV: 1956, V: 1961, VI: 1969, VII: 1973, VIII: 1978, IX: 1983. Literatur und Literaturpolitik Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1137 Schnelle Medizinische Hilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulen der genossenschaftlichen Arbeit

Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1969 1975 1979 Schriftstellerverband: 1969 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 (Bis November 1973 Deutscher Schriftstellerverband.) Er wurde am 22. 5. 1952 auf dem III. Deutschen Schriftstellerkongreß gegründet und ging als Vereinigung der Schriftsteller der DDR aus dem Kulturbund hervor. Schriftsteller im Sinne des Statuts sind die Verfasser, Übersetzer und…