DDR A-Z 1985
Elektrotechnische und Elektronische Industrie (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zwei Industriezweige, die zum Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau zählen. Der gesamte Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau, der neben der EuEI. noch die Zweige Meß-, Steuer- und Regelungstechnik, Feinmechanische und Optische Industrie umfaßt, beschäftigte 1982 in 359 Betrieben 443.827 Arbeiter und Angestellte (13,9 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten), die 8,9 v.H. der industriellen Warenproduktion erzeugten. Damit steht dieser Industriebereich an sechster Stelle der Industrie der DDR. Seit 1970 hat sich — vor allem durch die Kombinationsreform von 1978/79 — die Anzahl der Betriebe deutlich vermindert, während sich die Zahl der Beschäftigten um annähernd 80.000 erhöht hat. Ab 1980 sind dem zentralen Anleitungs- und Kontrollorgan, dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik, 17 Kombinate (u.a. Robotron, Dresden, das mit 70.000 Arbeitern und Angestellten der Beschäftigungszahl nach größte Kombinat der DDR), acht Ingenieurschulen und fünf Außenhandelsbetriebe direkt unterstellt. Betriebe, die elektrische Haushaltsgeräte herstellen, zählen ab 1968 zur Metallwarenindustrie — Kombinat Haushaltsgeräte Karl-Marx-Stadt — und sind dem Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau unterstellt. Durchschnittlich sind in den dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik unterstellten Kombinaten 27.500 Arbeiter und Angestellte beschäftigt. Nahezu ein Viertel aller Beschäftigten in der EuEI. ist mit Leitungs- und Verwaltungsaufgaben betraut; die angestrebte Ausweitung der direkt im Produktionsbereich Beschäftigten stößt seit Jahren auf erhebliche Probleme. In der EuEI. herrscht aufgrund eines breiten Produktionssortiments die Klein- und Mittelserienfertigung vor. Nur 2 v.H. der Montageprozesse sind automatisiert. Über 50 v.H. des Produktionsaufkommens der EuEI. werden exportiert, wobei die Sowjetunion der wichtigste Partner ist. Die Exportquoten derjenigen Kombinate, die vor allem Endprodukte erstellen, liegen deutlich höher (Pentacon und Robotron je 70 v.H.; Carl Zeiss, Jena 80 v.H.). Die Hauptstandorte der EuEI. liegen in den Bezirken Berlin, Gera, Erfurt, Dresden und Karl-Marx-Stadt. [S. 348]An die EuEI. werden seit Jahren hohe Anforderungen für den Inlands- und Exportbedarf gestellt. Zum überproportionalen Wachstum der EuEI. hat vor allem die rasch ausgeweitete Elektronik-Industrie beigetragen. So gewann in der zweiten Hälfte der 70er Jahre die Mikroelektronik durch umfangreiche Investitionen — über ein Drittel sämtlicher Investitionsmittel im Bereich des Ministeriums für Elektrotechnik und Elektronik fließen in die Betriebe für mikroelektronische Bauelemente — eine Schlüsselposition in der Industrie der DDR. Bei elektronischen Bauelementen und allen darauf aufbauenden Geräten einschließlich Anlagen der Elektronischen ➝Datenverarbeitung besteht großer Nachholbedarf. Eine besondere Bedeutung kommt der EuEI. im gegenwärtigen Fünfjahrplanzeitraum (1981–1985) in Hinblick auf die angestrebte Expansion der Industrieproduktion zu. Bei einer tendenziell fallenden Investitionsquote sollen mit Hilfe der Modernisierung, Rekonstruktion sowie dem weiter zu verstärkenden Eigenbau von Rationalisierungsmitteln in den Betriebseinheiten die notwendigen Produktivitätsfortschritte realisiert werden. Deshalb sollen bis 1985 40.000 bis 50.000 Roboter und Handhabungsgeräte die Produktionsabläufe in der DDR-Industrie automatisieren sowie Werkzeugmaschinen mit numerischen Steuerungen ausgerüstet werden (Industrierobotertechnik). Der verstärkte Einsatz elektronischer Datenverarbeitung soll Arbeitskräfte im Verwaltungsbereich ersetzen. Vor allem soll mit Hilfe der Mikroelektronik das Energiesparprogramm in den 80er Jahren durchgesetzt werden. Hierzu muß bei sehr vielen Maschinen und Anlagen in der DDR-Industrie der energetische Wirkungsgrad deutlich erhöht werden (Energiewirtschaft). Ebenso wie im Bereich der Mikroelektronik in den 70er Jahren der Anschluß an westliche Technologien verpaßt wurde, droht dies in den 80er Jahren im Bereich moderner Kommunikationssysteme zu geschehen (Neue Medien). 125.000 bis 150.000 Arbeiter und Angestellte im Bereich des Ministeriums für Elektrotechnik und Elektronik produzieren direkt für den Konsumgüterbereich. Die monetäre Nachfrage nach hochwertigen elektronischen Konsumgütern (Farbfernsehern, Stereoanlagen, Taschenrechnern, Heimwerkergeräten usw.) übertrifft aber gegenwärtig das monetäre Angebot. Güter, die inzwischen in der Bedarfsstruktur westlicher Haushalte einen hohen Stellenwert haben — Videorecorder, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen usw. —, werden wohl auch zukünftig nicht, zumindest nicht in ausreichendem Maße gefertigt werden. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 347–348 Eisen- und Stahlindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Elternhaus und SchuleSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zwei Industriezweige, die zum Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau zählen. Der gesamte Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau, der neben der EuEI. noch die Zweige Meß-, Steuer- und Regelungstechnik, Feinmechanische und Optische Industrie umfaßt, beschäftigte 1982 in 359 Betrieben 443.827 Arbeiter und Angestellte (13,9 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten), die 8,9 v.H.…
DDR A-Z 1985
Staatsapparat (1985) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der St. stellt den Teil des Staates dar, der als vollziehend-verfügender Apparat der Volksvertretungen diesen die Ausübung staatlicher Macht ermöglicht. Gemäß dem Verständnis der marxistisch-leninistischen Staatslehre von der „Gewalteneinheit“ (gegenüber der „Gewaltenteilung“ in bürgerlich-parlamentarischen Systemen) wird der St. nicht als eigenständige „exekutive“ Gewalt gesehen. Seine Existenz und seine organisatorische Gestaltung werden mit funktionalen Erfordernissen, die aus der Rolle und den Funktionen des Staates bei der Entwicklung der Gesellschaft resultieren, begründet. I. Organisation Das grundlegende Organisationsprinzip des St. ist der Demokratische Zentralismus. Es besagt, daß die Grundfragen der staatlichen Leitung und Planung zentral entschieden werden, daß diese Entscheidungen für die nachgeordneten Organe verbindlich sind, daß die Durchführung dieser Entscheidungen in eigener Verantwortung der nachgeordneten Organe erfolgt, daß eine strenge Staatsdisziplin durchgesetzt und die Mitwirkung der Bürger an der Ausarbeitung und Durchführung staatlicher Entscheidungen gewährleistet werden muß. Der demokratische Zentralismus regelt somit das Verhältnis der hierarchisch geordneten Ebenen im St. zueinander und bestimmt damit auch den jeweiligen Grad der Zentralisation, konstituiert aber auch die Mitwirkung der Bürger an den staatlichen Aufgaben als Ausdruck der Sozialistischen ➝Demokratie. Zum St. gehören: der Staatsrat, der Ministerrat mit den Ministerien, Staatssekretariaten, Ämtern, Kollegien der Ministerien, Verwaltungen [S. 1272]und anderen Organen, wie z. B. der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR), die örtlichen Räte auf der Ebene der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden mit ihren Fachabteilungen und Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen, das Oberste Gericht mit den Bezirks- und Kreisgerichten (Gerichtsverfassung) sowie der Generalstaatsanwalt und die Bezirks- und Kreisstaatsanwälte (Staatsanwaltschaft), die Nationale Volksarmee (NVA), die Deutsche Volkspolizei (DVP) und die Organe der Staatssicherheit (Ministerium für Staatssicherheit). Generaldirektoren der Kombinate und der VEB gehören ebenfalls zum St. (Betriebsformen und Kooperation), nicht aber die Leiter anderer staatlicher Institutionen und Einrichtungen, wie z. B. Rektoren von Universitäten und Hochschulen. Die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) ist staatlich strukturiertes Organ der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED); ihr Leiter ist Mitglied des Ministerrates. Die Spitze des St. bildet die Regierung als das höchste Exekutivorgan des Staates. Von 1949 bis 1960/61 und seit 1970/71 wurde bzw. wird die Regierungsfunktion vom Ministerrat wahrgenommen. Zwischen 1961 und 1969/70 hat der im September 1960 gegründete Staatsrat Regierungsfunktionen ausgeübt. In der Verfassung der DDR (in der Fassung vom 7. 10. 1974) heißt es: „Der Ministerrat ist als Organ der Volkskammer die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.“ Er setzt sich aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und den übrigen Mitgliedern zusammen. II. Die Ministerien (M.) Die M. sind staatliche Organe, die für die zentrale Anleitung und Durchführung der staatlichen Aufgaben in den verschiedenen Gebieten (Wirtschaft; Industrieministerien), Innen-, Außen- und Sozialpolitik verantwortlich sind. Verantwortungsbereich und Kompetenzen sind im Statut des M. festgelegt. Die M. sind für die planmäßige Entwicklung der von ihnen geleiteten Industriezweige bzw. anderen Bereiche verantwortlich und verpflichtet, Beschlüsse der SED, die Gesetze sowie andere staatliche Rechtsnormen durchzuführen und die dafür notwendigen Entscheidungen zu treffen. Zu diesem Zweck haben sie das Recht, eigenverantwortlich am Rechtsverkehr teilzunehmen und vermögensrechtliche Beziehungen einzugehen, wozu ihnen durch den Staatshaushalt der DDR jährlich finanzielle Mittel in Form eines Haushalts übertragen werden. Zur Verwirklichung der dem M. übertragenen Leitungsaufgaben erläßt das M. Erlasse und Verordnungen. Die Beschäftigung der Mitarbeiter wird nach arbeitsrechtlichen, in bestimmten Fällen nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften gestaltet (Staatsfunktionär). Als Sitz aller M. ist Berlin (Ost) festgelegt. Die Bildung der M. als zweig- und bereichsleitende Organe wird durch die existierende Spezialisierung und Arbeitsteilung in der Gesellschaft im St. bedingt, wobei das Prinzip der Zweigleitung Ausdruck der zentralisierten staatlichen Leitung ist. Veränderungen der Zahl und der Art von M. erfolgen vor allem dann, wenn durch die Entwicklung der Produktion und der Struktur der Bereiche und Zweige, aber auch durch veränderte staatliche Leitungsaufgaben neue Strukturen erforderlich werden. Der Ministerrat legt die Grundsätze für die Tätigkeit der M. fest, bestimmt deren Aufgaben und übt die Kontrolle über ihre Verwirklichung aus. Er schafft die Voraussetzungen für die Koordination der M. untereinander bzw. mit den örtlichen Räten. A. Aufgaben der Ministerien Die Aufgaben sowie die Struktur der M. sind in einem Rahmenstatut (für Industrie-M. vgl. GBl. I, 1975, Nr. 7) bzw. in einem für das jeweilige Ressort geltenden Statut festgelegt. Die M. sollen ihre Aufgaben „in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse, auf der Grundlage der Verfassung der DDR, der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften“ (Statut des M. der Justiz vom 25. 3. 1976, GBl. I, S. 185) erfüllen. Sie sind verpflichtet, mit anderen M. sowie zentralen staatlichen Instanzen zusammenzuarbeiten. Bei der Erfüllung ihrer fachspezifischen Leitungsaufgaben sind sie berechtigt, im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen im System der doppelten Unterstellung (Anleitung und Kontrolle) den nachgeordneten Apparaten auf der örtlichen Ebene Weisungen zu erteilen. B. Die Leitung der Ministerien Die M. werden vom Minister nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Er hat die Befugnis, zur Wahrnehmung seiner Verantwortung rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen. Die dem Minister als Mitglied des Ministerrates übertragenen Rechte und Pflichten kann dieser nicht auf seine Stellvertreter übertragen. Die wichtigsten dieser Rechte und Pflichten sind: die kollektive Beratung und Beschlußfassung im Ministerrat; die Vorbereitung von Entscheidungen des Ministerrates und das Einbringen von Vorlagen; die Ausübung der Rechtsetzungsbefugnis; die Wahrnehmung von Regierungsverantwortung in auswärtigen Beziehungen, internationalen Gremien und Ausschüssen (z. B. des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]). Der Minister ist ferner höchster Disziplinarvorgesetzter seines Verantwortungsbereiches. Die Praxis zeigt jedoch, daß bei Verhinderung des Ministers diese Rechte und Pflichten von seinem 1. Stellvertreter wahrgenommen werden. C. Stellvertreter des Ministers Der Minister verfügt über mehrere Stellvertreter; ihre Zahl ist abhängig vom Umfang der vom M. [S. 1273]wahrzunehmenden Aufgaben und Außenbeziehungen. Der 1. Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs ist verantwortlich für den Geschäftsbetrieb des M. Er vertritt den Minister. Die weiteren Stellvertreter sind für einzelne Bereiche des M. verantwortlich, haben aber gegenüber den Struktureinheiten der ihnen zugeordneten Bereiche (Abteilungen und Sektoren) kein leitungsbezogenes, sondern nur ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht. Die Bereiche sind nach inhaltlichen (z. B. Weiterbildung, internationale Beziehungen), funktionalen (z. B. im Sicherheitsbereich) oder regionalen (z. B. im Außenwirtschafts- und Außenministerium) Kriterien organisiert. D. Organisationsstruktur der Ministerien Eine für alle M. verbindliche Organisationsstruktur gibt es nicht; der Ministerrat entscheidet nur über die Hauptstruktur. M. gliedern sich in der Regel in Hauptabteilungen (Hauptverwaltungen), Abteilungen (Verwaltungen) und Sektoren, wobei nur in großen M. Hauptabteilungen bzw. -verwaltungen bestehen. Durch Spezialisierung, Kooperation, Bildung von Kombinaten und Entwicklung neuer Industriezweige werden die inneren Strukturen der M. verändert; sie müssen den neuen Erfordernissen jeweils angepaßt werden. Die Struktureinheiten sind entweder dem funktionalen oder dem linearen Typ zuzuordnen. Bei dem funktionalen Strukturtyp werden die unterstellten Bereiche und Zweige durch den Minister und seine Stellvertreter mit Hilfe von Fachstäben geleitet, die für alle unterstellten Einheiten jeweils einen funktional bestimmten Bereich (Planung, Bilanzierung, Technik, Außenhandel usw.) bearbeiten. Bei dem linearen Typ der Leitung werden die jeweils unterstellten Industriezweige vom M. in allen Fragen komplex geleitet. Die Aufgabenstellungen der Abteilungen des M. sind zweigbezogen; ihre Leiter können im Auftrag des Ministers bzw. seines Stellvertreters gegenüber den Leitern der unterstellten wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen anleitend tätig werden. In den meisten M. findet sich ein gemischter Typ der Organisationsstruktur, d.h. die gleichzeitige Existenz von zweigbezogenen neben funktional aufgebauten Abteilungen und Sektoren. Die Stabsabteilungen des M. sind diesen Typen nicht zuzuordnen. Sie stehen vor allem dem Minister als Spezialistengruppen für bestimmte Fragen (grundsätzliche Probleme der Perspektiv- und Jahresplanung, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts) zur Verfügung, leisten analytische und prognostische Arbeit, ziehen aus wissenschaftlich-technischen sowie organisatorischen Entwicklungen Schlußfolgerungen und legen diese dem Minister zur Entscheidung vor. Die Entscheidungen des Ministers ergehen in der Form von Anordnungen, Durchführungsbestimmungen, Verfügungen, Richtlinien und Dienstanweisungen. Sie unterscheiden sich nach Dauer, Umfang, Inhalt und Adressatenkreis. E. Beratungsorgan Zur Vorbereitung seiner Entscheidungen stehen dem Minister das Kollegium des Ministeriums und bestimmte Einrichtungen (Stäbe) zur Verfügung. Außerdem existieren als Beratungsorgane bei den meisten M. wissenschaftliche Beiräte für bestimmte Fachgebiete, wissenschaftliche Räte für den gesamten Bereich des Ministeriums und andere Beratungsgremien, wie z. B. der Hoch- und Fachschulrat beim Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen. Diese Gremien, deren Mitglieder vom Minister berufen und die häufig von leitenden Mitarbeitern des M. oder ihm unterstellten Einrichtungen geleitet werden, setzen sich aus Vertretern des St., Wissenschaftlern, Praktikern und Funktionären der im jeweiligen Bereich tätigen Massenorganisationen (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]; Kammer der Technik [KDT]) sowie der SED zusammen. Sie werden über anstehende Entscheidungen informiert, diskutieren Vorlagen, informieren über bereichsbezogene Aspekte und Aktivitäten, geben fachspezifische Informationen und erstellen selbst, soweit sie dazu geeignet sind und beauftragt werden, Entscheidungsunterlagen. Sie können sich in Arbeitsgruppen und -kreise untergliedern und arbeiten nach einem mit dem Ministerium abgestimmten Arbeitsplan. F. Zusammenwirken von Ministerien Das Zusammenwirken von M. dient der Vorbereitung von Ministerrats-Entscheidungen und vollzieht sich meist in Form gemeinsamer Arbeitsgruppen. Bei der Durchführung komplexer Aufgaben kann der Ministerrat ein M. mit Koordinierungsaufgaben betrauen, wodurch dieses Leitungsfunktionen auch gegenüber ihm nicht unterstellten Einrichtungen wahrnehmen kann. G. Zusammenarbeit der Ministerien mit den Räten der Bezirke Die Beziehungen zwischen den M. und den örtlichen Räten sind nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus gestaltet und sollen auf einer klaren Abgrenzung der Kompetenzen beruhen. Die Formen der Zusammenarbeit reichen von gegenseitiger Information und Abstimmung, gemeinsamer Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen bis zur arbeitsteiligen Durchführung bestimmter Vorhaben (Investitionsmaßnahmen). Diese Zusammenarbeit findet in der Hauptsache zwischen den Räten der Bezirke und den M. in sog. Komplexberatungen, z. B. bei vorbereitenden Plandiskussionen im Be[S. 1274]zirk, statt. Das Prinzip der doppelten Unterstellung erlaubt es dem Minister, dem Leiter des entsprechenden Fachorgans des Rats des Bezirks Anweisungen zu erteilen; Beschlüsse der Räte können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Ministerrat aufgehoben werden (§ 8 Abs. 4 Gesetz über den Ministerrat, GBl. I, 1972, S. 253). III. Andere zentrale Organe des Ministerrats Die anderen zentralen Organe des Ministerrats, wie die Staatssekretariate oder die zentralen Ämter, unterscheiden sich von den Ministerien hinsichtlich ihrer Aufgaben und der Führung z. T. dadurch, daß sie Querschnittsaufgaben wahrnehmen (Amt für Preise), nicht über mehrere Leitungsebenen verfügen und ihre Leiter in der Regel nicht Mitglied des Ministerrates sind (Ausnahmen: Amt für Preise, SPK, Staatl. Vertragsgericht, Staatsbank, Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, Amt für Jugendfragen). Sie sind ansonsten den gleichen Prinzipien der Leitung und Organisation unterworfen. IV. Der Staatsapparat auf der örtlichen Ebene Die Räte und deren Fachabteilungen bilden den St. auf der örtlichen Ebene. Die Mitglieder der Räte werden durch die Volksvertretung gewählt, die Leiter der Fachabteilungen durch den Rat in Abstimmung mit dem Leiter des übergeordneten Fachorgans (im Falle des Bezirkes mit dem zuständigen Fachminister) berufen. Die Volksvertretung bestätigt die Entscheidung. Der Vorsitzende leitet den Rat; er ist berechtigt, den Mitgliedern des Rates, den Leitern der Fachorgane und den dem Rat unterstellten Einrichtungen und Betrieben Weisungen zu erteilen und deren Durchführung zu kontrollieren. Weisungen an den Vorsitzenden dürfen nur vom Vorsitzenden des übergeordneten Rates bzw. dem Vorsitzenden des Ministerrates erteilt werden. Die Leiter der Fachabteilungen haben das Recht, im Rahmen ihrer Kompetenzen im System der doppelten Unterstellung Weisungen an Leiter von Fachabteilungen nachgeordneter Räte zu erteilen, wovon der Ratsvorsitzende unterrichtet werden muß. Weisungen dürfen nicht in die von den örtlichen Volksvertretungen beschlossenen Pläne eingreifen, Entscheidungen der Räte können durch die Volksvertretung, den übergeordneten Rat und den Ministerrat aufgehoben werden. Die Beziehungen der verschiedenen Ebenen des St. werden durch rechtliche Regelungen fixiert. Sie sollen dem gesellschaftlichen Entwicklungsstand, den Anforderungen an die staatliche Leitung und den jeweiligen politischen und ökonomischen Zielsetzungen und Dringlichkeiten (z.B. rasche Umsetzung von wissenschaftlichen Ergebnissen in die Produktion) entsprechen. Das Prinzip des Demokratischen Zentralismus läßt die Regelung der Beziehungen auch dann zu, wenn eine rechtliche Fixierung noch nicht stattgefunden hat bzw. bestehende Regelungen durch neue Entwicklungen überholt worden sind. Deshalb sind die in der Verfassung und in einzelnen Gesetzen formulierten Vorschriften über Rolle und Funktion der Organe des St. nur bedingt geeignet, verbindliche Aussagen über deren jeweilige Bedeutung und Stellung zu machen. V. Partei und Staatsapparat Die marxistisch-leninistische Staatslehre definiert den sozialistischen Staat als wichtigstes Instrument der Arbeiterklasse und ihrer Partei zur Gestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung. Das Verhältnis von Partei und St. verdeutlicht die instrumentale Rolle des Staates. Die Beschlüsse der Partei sind die Grundlagen der staatlichen Normsetzung und verbindlich für die Arbeit des St. Seine Entscheidungen konkretisieren die Vorgaben der Partei, soweit diese nicht bereits detaillierte Durchführungsbestimmungen enthalten. Die Umsetzung der Parteibeschlüsse in die staatliche Tätigkeit erfolgt sowohl auf der zentralen wie auf der örtlichen Ebene durch verschiedene Methoden und Mechanismen. Gemeinsame Beschlüsse von Politbüro des ZK der SED und Präsidium des Ministerrats oder des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrats, in sozialpolitischen Angelegenheiten auch unter Beteiligung des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB, werden ohne Umsetzung direkt vom St. durchgeführt. Das Politbüro gibt dem Ministerrat Hinweise, Empfehlungen oder Anweisungen, in bestimmten Angelegenheiten tätig zu werden bzw. Vorlagen für Gesetze auszuarbeiten; diese werden dann über das Präsidium der Volkskammer der Volkskammer vorgelegt. Partei- und St. bilden gemeinsame Kommissionen bzw. Arbeitsgruppen zur Vorbereitung, operativen Durchführung und Kontrolle von Entscheidungen. Die Parteileitungen, d.h. die Sekretariate, geben dem St. der entsprechenden Ebene „Hinweise“ zur Erfüllung bestimmter Aufgaben. Sie legen die Grundzüge der Tätigkeit der Parteikader im St. fest. Mitglieder der hauptamtlichen Leitungen der SED sind befugt, an Sitzungen der Leitungsgremien des St. teilzunehmen, Konsultationen mit Staatsfunktionären durchzuführen und grundsätzliche Fragen der Durchführung der staatlichen Politik zu erörtern. Leitende Funktionen im St. werden von Mitgliedern der SED wahrgenommen, die faktisch als Beauftragte der Partei staatliche Funktionen ausüben. Die Vorsitzenden der Räte und anderer Einheiten des St. sind Mitglieder der Sekretariate der Parteileitungen der örtlichen Ebenen. Auf der zentralen Ebene sind z.B. der Vorsitzende des Ministerrates, seine beiden Ersten Stellvertreter sowie zwei Minister [S. 1275]Mitglieder des Politbüros des ZK der SED; die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, der Bezirksplankommissionen und -wirtschaftsräte sind stets Mitglieder der Sekretariate der Bezirksleitung der SED. Die Partei besitzt das Recht, die von ihr als wichtig angesehenen Positionen im St. nach ihren Vorstellungen zu besetzen. Dies geschieht mit Hilfe des Nomenklatursystems (Kaderpolitik; Nomenklatur). Die Mitglieder der SED im St. werden in nach besonderen Vorschriften des Statuts arbeitenden Parteiorganisationen zusammengefaßt. Sie bzw. ihre Leitungen leisten politisch-ideologische Erziehungsarbeit, kontrollieren die Tätigkeit der Mitarbeiter und Institutionen bezüglich der Durchführung der Parteibeschlüsse, organisieren gemeinsam mit den Gewerkschaftsleitungen Kampagnen und Wettbewerbe, sorgen für die Schulung von Mitgliedern, Kandidaten und Parteilosen im Parteilehrjahr und die marxistisch-leninistische Weiterbildung mit Hilfe der Kreis- und Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus, informieren die übergeordneten Parteileitungen über die Probleme der Organisationsbereiche und sind bemüht, neben politisch-ideologischen auch fachliche Anforderungen zu erfüllen, um so die — früher häufig zu beobachtende unzureichende — Autorität der Parteifunktionäre zu stärken. Die SED geht davon aus, daß der Parteiapparat die Funktionen des St. nicht übernehmen kann und darf. Er soll den St. als das wichtigste Instrument der Partei gemäß deren Beschlüssen anleiten. Entwicklungen kontrollieren und, falls notwendig, entstehende Konflikte rechtzeitig kanalisieren bzw. lösen. Zwischen Partei- und St. bestehen zahlreiche strukturelle Ähnlichkeiten. Die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder beider Apparate führen jedoch zu einer Reihe von Konflikten. Die wachsende Komplexität des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens, die sich daraus ergebenden, rasch wechselnden Aufgabenstellungen, die Forderungen nach erhöhter Effektivität von Leitungsprozessen, sowie die Tatsache, daß der St. stets unmittelbarer Adressat der Wünsche der Bevölkerung ist, wirken sich in besonderer Weise auf die Formen staatlicher Leitungstätigkeit aus und bedingen deren rascheren Wandel. Insofern bedeutet die Anweisung der Parteiführung an die örtlichen Parteileitungen, sich nicht in die Arbeit des St. im Sinne der Übernahme seiner Funktionen einzumischen, auch eine Anerkennung der Tatsache, daß die Tätigkeiten von Partei und St. sich gegenseitig bedingen und die Vermischung der Aufgaben die notwendige Arbeitsteilung durchbricht. So führen die Kooperationsformen zwischen Partei- und St. im Rahmen der Entscheidungsprozesse (Einleitung, Ausarbeitung und Durchführung von Entscheidungen für das Gesamtsystem DDR) zu einer weitgehenden fachlichen Abhängigkeit der Partei vom St. Die Kritik an Mängeln der staatlichen Leitungstätigkeit, der gelegentlich dem St. gegenüber erhobene Vorwurf des Bürokratismus und andere kritische Stellungnahmen seitens der SED richten sich vor allem gegen Einzelpersonen und Verfahrensweisen; sie markieren zugleich das Selbstverständnis der SED hinsichtlich des St. Eine Änderung im Verhältnis von Partei und St. als den beiden bedeutendsten Teilen des politischen Systems wird von der SED-Führung gegenwärtig als unmöglich erklärt, da damit die Machtfrage entscheidend berührt würde. Gero Neugebauer Literaturangaben Brandt, Hans-Jürgen: Die Kandidatenaufstellung zu den Volkskammerwahlen in der DDR. Entscheidungsprozesse und Auswahlkriterien. Baden- Baden: Nomos 1983. Glaeßner, Gerd: Herrschaft durch Kader. Leitung der Gesellschaft und Kaderpolitik in der DDR am Beispiel des Staatsapparates. Opladen: Westdeutscher Verl. 1977. Lapp, Peter Joachim: Der Staatsrat im politischen System der DDR (1960–1971). Opladen: Westdeutscher Verl. 1972. Lapp, Peter Joachim: Wahlen in der DDR. Wählt die Kandidaten der Nationalen Front. Berlin: Holzapfel 1982. Staatliche Leitung bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1982. Neugebauer, Gero: Partei und Staatsapparat in der DDR. Aspekte der Instrumentalisierung des Staatsapparates durch die SED. Opladen: Westdeutscher Verl. 1978. Wissenschaftliche Organisation der staatlichen Leitung. Grundriß. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Marxistisch-leninistische Partei und sozialistischer Staat. Gesamtherstellung: Gerhard Schüßler. Berlin (Ost): Dietz 1978. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der DDR. Studientexte für die politische Bildung. 2., verb. u. erw. Aufl., Opladen: Westdeutscher Verl. 1980. Sorgenicht, Klaus: Unser Staat in den achtziger Jahren. Berlin (Ost): Dietz 1982. Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie. Lehrbuch. 3., bearb. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1270–1275 Staatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsarchive
Staatsapparat (1985) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der St. stellt den Teil des Staates dar, der als vollziehend-verfügender Apparat der Volksvertretungen diesen die Ausübung staatlicher Macht ermöglicht. Gemäß dem Verständnis der marxistisch-leninistischen Staatslehre von der „Gewalteneinheit“ (gegenüber der „Gewaltenteilung“ in bürgerlich-parlamentarischen Systemen) wird der St. nicht als eigenständige „exekutive“ Gewalt gesehen. Seine Existenz und…
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Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Gewerkschaftliche Grundorganisation (GO), die in allen Betrieben und Institutionen, in denen wenigstens 10 Mitglieder des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) beschäftigt sind, gebildet wird. (Die Gewerkschaftsmitglieder an allgemeinbildenden Schulen werden in Schulgewerkschaftsorganisationen [SGO] mit eigener Schulgewerkschaftsleitung [SGL], Gewerkschaftsmitglieder, die in Kleinbetrieben ohne eigene BGO arbeiten, in Ortsgewerkschaftsorganisationen [OGO] mit eigener Ortsgewerkschaftsleitung [OGL] zusammengefaßt. Aufbau, Leitung und Aufgaben entsprechen denen der BGO.) 1. Organisation der BGO. Die BGO untergliedert sich in Anlehnung an die Betriebsstruktur (Produktionsprinzip) nach Brigaden, Schichten, Meisterbereichen, Produktions- bzw. Verwaltungsabschnitten usw. in Gewerkschaftsgruppen. An der Spitze der BGO steht die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Sie wird alle 2½ Jahre (d.h. zweimal in einem Fünfjahrplan-Zeitraum) von der Mitgliederversammlung, in Großbetrieben von der Vertrauensleutevollversammlung, direkt und geheim gewählt. Zahlenmäßige Größe (3–25 Mitglieder) und Wahlmodus werden in den jeweils vor den Wahlen veröffentlichten Wahlordnungen des FDGB-Bundesvorstandes festgelegt. Die sozialstrukturelle Zusammensetzung der BGL (Frauen-, Produktionsarbeiteranteil) soll möglichst der des Betriebes entsprechen. Die Zahl der für die Leitungsarbeit freigestellten BGL-Mitarbeiter ist gleichfalls von der Größe des Betriebes abhängig; überwiegend ist Gewerkschaftsarbeit jedoch ehrenamtlich; selbst in Großbetrieben sind außer dem BGL-Vorsitzenden nur wenige BGL-Mitglieder für ihre Leitungstätigkeit von ihrer Arbeit freigestellt. In Betrieben mit mehr als 300 Gewerkschaftsmitgliedern werden als mittlere Leitungsebene in den einzelnen Betriebsabteilungen Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL: 5–13 Mitglieder) gewählt. Die AGL organisieren in ihrem Bereich die Gewerkschaftsarbeit, sichern die Durchführung der Beschlüsse der BGL und halten die Mitgliederversammlung ab. Die Kandidatenaufstellung für die Wahl zu den AGL und der BGL sowie für die Wahl zu den Kreisdelegiertenkonferenzen erfolgt auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen. Die Kandidatenauswahl wird zwischen amtierender BGL und Betriebsparteileitung (BPL), der der BGL-Vorsitzende in aller Regel angehört, sowie mit den übergeordneten Gewerkschafts- und Parteileitungen vorher abgesprochen. Vorgeschlagene Kandidaten können von der Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlung in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit abgelehnt werden; über die Reihenfolge der Kandidaten und den Abschluß der Kandidatenliste wird ebenfalls offen abgestimmt. Die Wahl erfolgt geheim, Streichungen und Hinzufügungen können vorgenommen werden. Gewählt sind die Kandidaten (in der festgelegten Reihenfolge des Wahlvorschlages), die mehr als 50 v.H. der Stimmen erhalten haben. Die BGL bildet Kommissionen (K.), in denen jeweils ein BGL-Mitglied den Vorsitz führt und deren Angehörige von der Leitung berufen werden: K. Arbeit und Löhne; K. Agitation und Propaganda; Arbeitsschutz-K.; Feriendienst-K. (Feriendienst des FDGB); Finanz-K.; Frauen-Kommission; Jugend-K.; Küchen-K.; K. Kultur und Bildung (Kulturarbeit des FDGB); Kur-K. (Kuren der Sozialversicherung); Neuereraktiv (Sozialistischer Wettbewerb); Rechts-K.; K. für sozialistische Erziehung der Kinder (Patenschaften; Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht); K. Sozialpolitik; Rat für Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen); Wohnungs-K. (Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften [AWG]; Bau- und Wohnungswesen). Je nach Größe des Betriebes und nach den aktuell von der BGL zu behandelnden Problemen können weitere K. oder zeitweilige Arbeitsgruppen eingerichtet, in kleineren Betrieben verschiedene K. auch zu einer einzigen zusammengefaßt bzw. kann auf die Bildung von K. überhaupt verzichtet werden. Die AGL sind aufgefordert, für ihren Bereich ebenfalls K. zu bilden, doch ist die Zahl der AGL relativ gering (ca. 22.000), und es gibt Schwierigkeiten, auf der Abteilungsebene genügend Mitglieder zu aktivieren, über eine Wahlperiode hinweg als Funktionäre aktiv zu bleiben. Die K. sind „Hilfsorgane“ der Leitungen und sollen diese bei der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle des Arbeitsplanes der BGL unterstützen. Neuere Untersuchungen zeigen, daß etwa 25 v.H. der K.-Mitglieder dauerhaft in die Tätigkeit der BGL einbezogen sind. Unter den K. kommt der K. Arbeit und Löhne besondere Bedeutung zu. Seit die Zahl der Ständigen ➝Produktionsberatungen stark zurückgegangen ist und es eine eigene K. für den Sozialistischen Wettbewerb nicht mehr gibt, ist sie die einzige K., die sich mit ökonomischen Fragen (Plandiskussion, Plandurchführung, Organisation des Wettbewerbs, Anwendung der Methoden der wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation [WAO], Fragen der Einführung neuer Arbeitsverfahren sowie der Intensivierung und Rationalisierung) befaßt. Ihr zweiter Aufgabenbereich liegt in der Durchsetzung einer leistungsorientierten Lohnpolitik (Lohnformen und Lohnsystem; Materielle Interessiertheit). Sie ist dabei an die Bestimmungen des Rahmenkollektivvertrages (RKV) und rechtlicher Vorschriften gebunden, kann aber bei der Ausarbeitung [S. 208]der Kriterien für die Vergabe der Prämien, wie sie in den Betriebskollektivvertrag (BKV) Eingang finden, die Entscheidung der BGL vorbereiten. Von den K. der BGL sind sowohl die Konflikt-K. als auch die Revisions-K. zu unterscheiden. Die Konflikt-K. sind Teil des Systems der Rechtsprechung. Die BGL sind aber an der Auswahl der Kandidaten beteiligt, führen deren Wahl in Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen durch, werten die Beschlüsse der Konflikt-K. in der Gewerkschaftsarbeit aus und organisieren in der Zusammenarbeit mit der Rechts-K. des Kreisvorstandes des FDGB deren rechtliche Aus- und Weiterbildung. Hierbei und bei der Rechtsberatung der Gewerkschaftsmitglieder stützen sich die BGL auf ihre Rechts-K. (Gesellschaftliche Gerichte). — Die Revisions-K. sind Kontrollorgane innerhalb der Gewerkschaftsorganisation. Sie werden parallel mit den BGL gewählt. Ihnen obliegt die Kontrolle des Finanzgebarens und der satzungsgemäßen Arbeit der Leitung. Es entspricht der Intention, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Gewerkschaftsarbeit einzubeziehen, um einen ständigen Prozeß der Selbsterziehung in Gang zu setzen, daß bereits in der Gewerkschaftsgruppe (G.) mehrere Wahlfunktionen zu besetzen sind. Die G. soll etwa 10–30 Mitglieder haben. Sie wird vom Vertrauensmann (zugleich Kassierer) geleitet. Sein Stellvertreter ist der Kulturobmann. Weitere Funktionäre der G. sind der Arbeitsschutzobmann, der Bevollmächtigte für Sozialversicherung und der Sportorganisator. Die Wahl aller G.-Funktionäre erfolgt grundsätzlich in offener Abstimmung. Die G. soll monatlich und zu besonderen Anlässen (Plandiskussion, Übernahme von Wettbewerbsverpflichtungen usw.) zu Versammlungen außerhalb der Arbeitszeit zusammenkommen. Ihre Tätigkeit wird inhaltlich durch die Beschlüsse der BGL und AGL bestimmt, die wesentlich durch die Arbeit in den G. verwirklicht werden müssen und auf die die G. ihrerseits durch Kritik, Information und Vorschläge Einfluß nehmen. — Bis zu den FDGB-Wahlen 1976/77 gab es in den G., denen mehr als drei Jugendliche angehörten, einen Jugendvertrauensmann. An dessen Stelle ist seitdem — in Betrieben mit mehr als 30 jugendlichen Beschäftigten — die Jugend-K. getreten. Auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen wird für jeweils 30–50 Mitglieder ein Arbeiterkontrolleur gewählt. Diese kontrollieren auf der Grundlage eines von der BGL beschlossenen Arbeitsplanes innerhalb der Betriebe und Kombinate die Erfüllung der planmäßigen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und sollen weiterhin Material- und Leistungsreserven aufdecken. Im Territorium werden u.a. Handels- und Versorgungseinrichtungen auf Einhaltung der Preisvorschriften und einwandfreie Arbeitsweise sowie die Wohnungsämter auf die korrekte Vergabe von Wohnungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Die Arbeiterkontrolleure arbeiten eng mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) und mit den FDJ-Kontrollposten (Freie Deutsche Jugend [FDJ]) zusammen. Vielfach werden den Arbeiterkontrolleuren ihre Aufgaben zentral vom Bundesvorstand bzw. regional von den Bezirksvorständen des FDGB vorgegeben. In den Jahren 1977–1981 gab es 24 zentrale und 159 bezirkliche gewerkschaftliche Kontrollen; ferner waren die Arbeiterkontrolleure an 53 zentralen Kontrollen des Komitees der ABI, an 259 Kontrollen, die die Bezirkskomitees der ABI organisieren, sowie an 33 zentralen Preiskontrollen, für die die Organe des Amtes für Preise beim Ministerrat, das Ministerium für Handel und Versorgung sowie der FDGB gemeinsam verantwortlich zeichneten, beteiligt. — Im Unterschied zu allen anderen betrieblichen Gewerkschaftsfunktionären werden die Arbeiterkontrolleure auf 5 Jahre gewählt, da die ihnen zugewiesenen Kontrollfunktionen gegenüber den Werkleitungen bzw. im betrieblichen und örtlichen Versorgungsbereich eine erst in längerer Tätigkeit zu erwerbende Kenntnis von rechtlichen Regelungen, Institutionen und Personen voraussetzen. Bei den staatlichen Organen, Banken, Sparkassen, Versicherungen sowie in den Bereichen Unterricht, Erziehung und Kunst werden keine Arbeiterkontrolleure gewählt. In den 70er Jahren wurde die Gewerkschaftsarbeit unter denjenigen FDGB-Mitgliedern, die das Rentenalter erreicht hatten, verstärkt und hierfür auch eine neue organisatorische Form, die Veteranen-AGL geschaffen; diese AGL haben faktisch den organisatorischen Status einer K. der BGL. Ziel dieser Einrichtungen ist es, den Rentnern zu ermöglichen, den Kontakt zu ihrer früheren Arbeitsstätte und dem dortigen Kollegenkreis aufrechtzuerhalten sowie die betrieblichen Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen weiter zu nutzen (z.B. nehmen über 200.000 Rentner an verbilligten Kantinenessen in ihren ehemaligen Betrieben teil). Allerdings sind es vor allem Großbetriebe, in denen diese AGL bestehen und in denen entsprechende Aufgaben im Rahmen der Altenpolitik übernommen werden können. Die 1982 bestehenden 3.815 Veteranen-AGL mit 29.650 Mitgliedern erfaßten insges. 566.716 Arbeiterveteranen. Als Ergebnis der Gewerkschaftswahlen in Vorbereitung des X. FDGB-Kongresses (1982) wurden folgende Zahlen über die GO veröffentlicht: es bestanden 46.744 GO, in denen 2.319.543 Mitgl. (darunter 1.179.569 = 50,9 v.H. Frauen) Funktionen übernommen hatten (Gesamtmitgliedschaft des FDGB zum gleichen Zeitpunkt: 9,1 Mill., darunter 52 v.H. Frauen). Den BGL, OGL und SGL gehörten 370.273 Mitgl. an. In den Kommissionen dieser Leitungen waren 591.982 Mitgl. tätig (darunter 77.580 Frauen in 9.736 Frauen-K., 73.973 Mitgl. in Neuereraktivs, 30.754 in Jugend-K., 76.707 in Arbeitsschutz-K., 69.591 in Feriendienst-K.). Ferner wird für diesen Zeitpunkt von rd. 4.000 Rechts-K. und 12.436 Räten für Sozialversicherung sowie von 39.748 Revisions-K. berichtet. — Auf der mittleren Leitungsebene des Betriebes zählten die AGL 174.058 Mitgl. Besonders groß ist die Zahl der ehrenamtlichen Funktionäre in den 315.553 Gewerkschaftsgruppen; sie betrug 1982 1.445.042 (darunter: 315.553 Vertrauensleute, 301.231 Kulturobleute, 299.642 Bevollmächtigte für Sozialversicherung, 282.575 Arbeitsschutzobleute, 246.041 [S. 209]Sportorganisatoren). Weiter wurden 1982 94.113 Arbeiterkontrolleure gewählt. Diese Zahlen zeigen den hohen Mobilisierungs- und Integrationseffekt, den der FDGB als wichtigste und größte Massenorganisation der DDR an der Basis seiner Organisation zu erreichen vermag. Allerdings ist bei der Bewertung dieser Angaben zu berücksichtigen, daß die einzelnen Gewählten häufig mehrere Funktionen gleichzeitig ausfüllen. BGL- und AGL-Mitglieder sind ebenso wie die Funktionäre der G. zugleich in den K. tätig. Außerdem sagt die Wahl in eine Funktion noch nichts darüber aus, ob bzw. mit welcher Intensität diese tatsächlich ausgeübt wird. Die Tätigkeiten der BGO werden vor allem aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert, von denen in den Jahren 1977–1981 durchschnittlich 45,7 v.H. in den Betrieben verblieben. Für bestimmte betriebliche, soziale und kulturelle Aufgaben stehen darüber hinaus Mittel aus den Kultur- und Sozialfonds sowie dem Leistungsfonds zur Verfügung. — Durch den Beschluß des Bundesvorstandes des FDGB vom 12. 12. 1975 wurde den BGL und OGL die Rechtsfähigkeit zuerkannt. Die Rechtsvertretung liegt bei dem BGL-Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung bei dem Stellvertreter. Den SGL wurde lediglich das Recht zuerkannt, Bankkonten zu führen; sie können aber keine Verträge schließen, klagen oder verklagt werden. 2. Aufgaben der BGO. Inhalt und Möglichkeiten der Arbeit der BGO bzw. der BGL werden bestimmt durch die feste Einbindung in den durch den Demokratischen Zentralismus bestimmten Organisationszusammenhang des FDGB, dem Primat der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und die (durch das Prinzip der Einzelleitung, zentral vorgegebene bzw. entschiedene Produktionspläne, gesetzlich vorgeschriebene Formen der Verwendung der betrieblichen Fonds bestimmte) Struktur und Funktionsweise des Betriebes. Die Tätigkeit der BGL richtet sich sowohl auf die optimale Erfüllung der wirtschaftlichen Aufgaben, die Einhaltung und Durchführung der staatlichen, gewerkschaftlichen und Parteibeschlüsse als auch innerhalb dieses Rahmens auf die Vertretung der unmittelbaren Interessen der Gewerkschaftsmitglieder. Zwar spricht das Arbeitsgesetzbuch der DDR (AGB; Arbeitsrecht) der BGO und ihren Organen ausdrücklich die Aufgabe zu, „die Interessen der Werktätigen im Betrieb“ zu vertreten, die Parteibeschlüsse, Planauflagen, rechtlichen Normen usw. gelten jedoch im marxistisch-leninistischen Verständnis als grundsätzlich nicht in Frage zu stellender Ausdruck des gesamtgesellschaftlichen Interesses und beanspruchen von daher Vorrang vor den Interessen einzelner oder sozialer Gruppen (Interessen/Interessenübereinstimmung). Insoweit sind in der Alltagsarbeit einer BGL die durchaus einander widersprechenden Interessen der einzelnen Mitglieder bzw. bestimmter Beschäftigtengruppen mit dem postulierten Gesamtinteresse in den politischen, ökonomischen und arbeits- bzw. sozialrechtlichen Vorgaben immer erneut erst in Übereinstimmung zu bringen. Die im AGB vorgesehenen Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- (und) Mitwirkungsrechte der Werktätigen sind an die Tätigkeit der BGO gebunden. Danach soll die BGL mit Hilfe der differenzierten Organisationsstruktur der BGO die Betriebsangehörigen in den Plandiskussionen mobilisieren, deren Initiative wecken und eine Optimierung der Planaufgaben erreichen. Im Ergebnis erarbeitet die BGL eine eigene Stellungnahme zum Betriebsplanentwurf und vertritt diesen gegenüber dem Kombinatsdirektor. Auf der Basis des Betriebsplanes schließt sie jährlich den Betriebskollektivvertrag (BKV) (einschl. Jugend- und Frauenförderungsplan sowie Planteil Förderung der Arbeits- und Lebensbedingungen) mit der Werkleitung ab und vereinbart Arbeitsschutz- und Prämienordnungen. Der BKV und andere Vereinbarungen werden zuvor der Mitgliederversammlung, in Großbetrieben der Vertrauensleutevollversammlung unterbreitet. Diesen Gremien gegenüber legt die BGL vierteljährlich einen Rechenschaftsbericht ab. Auf der Grundlage des Betriebsplanes und zu seiner Erfüllung organisiert die BGL auf der Basis einer von der Werkleitung ausgearbeiteten Wettbewerbskonzeption den Sozialistischen Wettbewerb und unterstützt die Neuererbewegung. Es gehört zu den Aufgaben der BGL, sich gegenüber der Werkleitung und zugleich gegenüber den Gewerkschaftsmitgliedern für die Ausarbeitung und Einhaltung der Arbeitsnormen (Arbeitsklassifizierung; Arbeitsnormung) und der Lohn- und Prämiensysteme einzusetzen; diese beruhen auf den Rahmenkollektivverträgen (RKV) und anderen gesetzlichen Vorgaben und sollen leistungsstimulierend wirken (Lohnformen und Lohnsystem; Materielle Interessiertheit). Abschluß, Änderung, Auflösung und Kündigung von Arbeitsverträgen bedürfen der Mitwirkung bzw. der Mitbestimmung der BGL. Die BGL gewährt Rechtsschutz, erzieht aber zugleich ihre Mitglieder zur Arbeitsmoral und -disziplin sowie zur Erfüllung ihrer anderen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Weitgehende Mitgestaltungsrechte hat die BGL im Rahmen der den Betrieben zur Verfügung stehenden Fonds in der betrieblichen Sozialpolitik. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung und Weiterbildung der Werktätigen, kulturelle Betreuung, Versorgung mit Dienstleistungen, Konsumgütern und Wohnraum (Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften [AWG]) werden von der BGL wesentlich mit bestimmt. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen, insbesondere mit den Vertretern des FDGB in den Volksvertretungen, greift die Arbeit der BGL in die Wohngebiete über. Zunehmend übernehmen die Betriebe dort Aufgaben in der politischen, sozialen und kulturellen Betreuung der Bevölkerung. Durch die von der BGL organisierte Form der Massenschulung, die Schulen der sozialistischen Arbeit, durch Wochenendkurse sowie durch die Delegation zu Lehrgängen an Gewerkschaftsschulen unterstützen die BGO die Herausbildung eines sozialistischen ➝Staatsbewußtseins bei ihren Mitgliedern und tragen zur Heranbildung neuer Kader bei (Kaderpolitik). In jüngerer Zeit gibt es Bemühungen, die BGO direkt in die Wehrerziehung einzubeziehen. [S. 210]Die auf und nach dem VIII. Parteitag der SED zu beobachtende Betonung der Rolle des FDGB als Massenorganisation der gesellschaftspolitisch entscheidenden Klasse hat auch zu einer Stärkung der Stellung der BGO, insbesondere der BGL, geführt. Das am 1. 1. 1978 in Kraft getretene AGB hat diese bis dahin eingetretenen Veränderungen zusammengefaßt und in einzelnen Punkten weitergeführt. Der BGL-Vorsitzende hat nunmehr — wie der Parteisekretär (Grundorganisationen der SED) — das Recht, an den Arbeitssitzungen der Betriebsleitung teilzunehmen und in die Betriebsunterlagen, einschließlich der Personalakten, Einsicht zu nehmen; dieses Recht ist allerdings an seine Person gebunden und kann nicht auf ein anderes Mitglied der BGL übertragen werden. Soweit Entscheidungen des Betriebsleiters zustimmungspflichtig sind (z.B. bei der Änderung oder Auflösung bestehender Arbeitsverhältnisse), erhalten diese erst dann Rechtskraft, wenn die BGL eine entsprechende Entscheidung herbeigeführt hat. Das — bereits zuvor vorhandene — Recht der BGL zur Beschwerde über Betriebsleiter bei deren übergeordneten Wirtschaftsleitungen wurde deutlicher gefaßt; Fälle, in denen eine BGL davon Gebrauch gemacht hat, sind bisher allerdings nicht bekannt geworden. Das Prinzip der Einzelleitung gilt zwar weiterhin uneingeschränkt, jedoch hat die BGL gegenwärtig neben der BPL der SED und der Werkleitung eine rechtlich gestärkte Position und kann in den mannigfachen betrieblichen Entscheidungsprozessen nicht mehr übergangen werden. Die Frage, inwieweit diese Stärkung der BGL auch zu einer positiven Haltung der Mitglieder zum FDGB als ihrer Interessenvertretung geführt hat, ist kaum schlüssig zu beantworten. Unverkennbar ist jedoch bei den Werktätigen die Bereitschaft gewachsen, von den Rechten, die ihnen das AGB und die Satzung des FDGB einräumen, Gebrauch zu machen. 3. Einbettung der BGO in überbetriebliche Organisationszusammenhänge. Die BGO werden von den jeweiligen Kreisvorständen (KV) der für sie zuständigen Einzelgewerkschaften (IG/Gew.) in allen zweigspezifischen Fragen angeleitet. Daneben gibt es Aufgaben, für die die KV des FDGB — die die Arbeit der KV der IG/Gew. in ihrem territorialen Bereich koordinieren und in allgemeinen gewerkschaftspolitischen Fragen anleiten — von vornherein zuständig sind; dazu gehören der Feriendienst und die Sozialversicherung. Die Kombinatsbildung (Betriebsformen und Kooperation) hat wesentliche Auswirkungen auf die Funktionsweise der BGO gehabt, die bis heute noch nicht endgültig organisatorisch gelöst sein dürften. Die Bestimmungen des AGB sind grundsätzlich an den Betrieb, nicht aber an Betriebszusammenschlüsse, Kombinate, gerichtet. So werden z.B. Arbeitsverträge mit dem Betrieb abgeschlossen, geändert und aufgelöst. Andererseits hat der Kombinatsdirektor für einen optimalen Einsatz der in den Kombinatsbetrieben Tätigen zu sorgen, soll für das gesamte Kombinat eine einheitliche Wettbewerbskonzeption ausarbeiten und durchsetzen usw. Die sich damit stellenden Fragen wurden zusätzlich dadurch kompliziert, daß in vielen Fällen Betriebe zu einem Kombinat zusammengefaßt wurden, die in den Organisationsbereich unterschiedlicher IG/Gew. gehören und in denen dementsprechend unterschiedliche Rahmenkollektivverträge gelten. Bemühungen, die gewerkschaftliche Zuordnung der Kombinatsbetriebe zu vereinheitlichen, sind aufgegeben worden, weil sie offensichtlich nicht „kostenneutral“ zu verwirklichen waren und zudem auch die Interessen der Einzelgewerkschaften berührt wurden. Ebenso sind Überlegungen, den Kombinatsdirektor anstelle der Betriebsleiter in die arbeitsvertraglichen Beziehungen einzusetzen, fallen gelassen worden. Nicht zuletzt die räumliche und sachliche Distanz der Kombinatsebene zum Arbeitsplatz verboten ein solches Vorgehen. Trotzdem ist ein Verlust an Entscheidungsspielraum auf der Ebene des Betriebes zu beobachten, der auch die Möglichkeiten der BGL eingeschränkt hat. Als gewerkschaftliche Mitwirkungsgremien auf der Ebene des Kombinats wurden zwei Einrichtungen geschaffen: a) das Kollektiv der BGL-Vorsitzenden, b) das Gewerkschaftsaktiv. Dem Kollektiv der BGL-Vorsitzenden gehören die Vorsitzenden aus den wichtigsten Kombinatsbetrieben an. Über die Zusammensetzung entscheiden je nach Struktur und Größe des Kombinats die zuständigen Zentralvorstände der IG/Gew. und der FDGB-Vorstand des Bezirkes, in dem die Kombinatsleitung ihren Sitz hat. Aufgabe dieses Gremiums ist die Koordinierung der laufenden Gewerkschaftsarbeit im Kombinat; es dient im übrigen der Beratung gemeinsamer Aufgaben sowie dem Erfahrungsaustausch. Das Gewerkschaftsaktiv ist ein zahlenmäßig größeres Gremium, das sich aus den BGL-Vorsitzenden, aber auch aus anderen aktiven Gewerkschaftsfunktionären des Kombinats zusammensetzt. Es tagt in größeren zeitlichen Abständen als das Kollektiv der BGL-Vorsitzenden, das sich vor allem mit aktuellen Fragen befaßt. Demgegenüber soll das Gewerkschaftsaktiv die „grundlegenden Aufgaben der Gewerkschaftsarbeit beraten und beschließen“. Es hat ferner eine Kontrollfunktion gegenüber der Arbeit der einzelnen BGL. Der Generaldirektor des Kombinats gibt seinen Rechenschaftsbericht gegenüber dem Gewerkschaftsaktiv ab. (Das Gewerkschaftsaktiv des Kombinats ist nicht zu verwechseln mit dem sonst üblichen Ausdruck „Gewerkschaftsaktiv“, in dem territorial oder innerhalb eines Betriebes alle aktiven Gewerkschaften zusammengefaßt sind und das Aufgaben wahrnimmt, die im Rahmen des FDGB dem des Parteiaktivs der SED vergleichbar sind.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 207–210 Betriebsgeschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebskollektivvertrag (BKV)Siehe auch die Jahre 1975 1979 Gewerkschaftliche Grundorganisation (GO), die in allen Betrieben und Institutionen, in denen wenigstens 10 Mitglieder des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) beschäftigt sind, gebildet wird. (Die Gewerkschaftsmitglieder an allgemeinbildenden Schulen werden in Schulgewerkschaftsorganisationen [SGO] mit eigener Schulgewerkschaftsleitung [SGL], Gewerkschaftsmitglieder, die in Kleinbetrieben ohne eigene BGO arbeiten, in Ortsgewerkschaftsorganisationen…
DDR A-Z 1985
Katastrophenschutz (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Im Interesse der einheitlichen Vorbereitung und Durchführung wirkungsvoller Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen gilt die VO vom 15. 5. 1981 (GBl. I, S. 257), zuvor die VO vom 13. 1. 1971 (GBl. II, S. 117). Als Katastrophen im Sinn dieser VO sind folgenschwere Naturereignisse einschließlich extremer Wettererscheinungen und andere Schadens- oder Unglücksfälle großen und in der Regel überörtlichen Ausmaßes zu verstehen, deren Bekämpfung den koordinierten Einsatz von Kräften, materiellen und technischen Mitteln sowie eine einheitliche, komplexe territoriale Führung erforderlich machen. Havarien sind keine Katastrophen im Sinne der VO. Die Hauptanstrengungen sollen auf die Verhütung von Katastrophen und auf die Vorbereitung wirksamer Bekämpfungsmaßnahmen gerichtet werden. Die zentrale staatliche Leitung der Maßnahmen des K. obliegt dem Ministerrat. Zur Leitung der Bekämpfung von Katastrophen können auf Beschluß des Ministerrates bzw. auf Weisung des Vorsitzenden des Ministerrates Regierungskommissionen eingesetzt werden. Die zentrale Anleitung und Kontrolle des vorbeugenden K. obliegt dem zentralen Leiter der Zivilverteidigung, die Leitung des K. den Vorsitzenden der örtlichen Räte als Leiter der Zivilverteidigung (Notstandsgesetzgebung). Sie sind für die komplex-territoriale Planung, Koordinierung und Durchsetzung der zur Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen verantwortlich und haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse auf dem Gebiet des K. Weisungs- und Kontrollrecht. Sie planen, koordinieren und kontrollieren die Maßnahmen des vorbeugenden K. und gewährleisten die Leitung der Bekämpfung von Katastrophen mit Hilfe der Stäbe bzw. Komitees der Zivilverteidigung. Sie sind auch für die Führung der zur Bekämpfung von Katastrophen, zur Beseitigung der unmittelbaren Folgen von Katastrophen sowie zur schnellen Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens eingesetzten Kräfte verantwortlich. Die Leiter der Staatsorgane und der Wirtschaftseinheiten sind verpflichtet, auf Anordnung des zuständigen Leiters der Zivilverteidigung Kräfte und Mittel zur Katastrophenbekämpfung zum Einsatz zu bringen bzw. erforderliche zweigspezifische Bekämpfungsmaßnahmen zu veranlassen. Die Leiter der Staatsorgane und die Wirtschaftseinheiten sind für die Maßnahmen des K. in ihrem Bereich verantwortlich. Zur Leitung und Koordinierung aller Maßnahmen zur Bekämpfung von Katastrophen besteht beim Ministerrat eine Zentrale Katastrophenkommission. Als beratende — nicht mehr leitende und koordinierende Organe, wie bis zum 15. 7. 1981 — bestehen bei den Vorsitzenden der Räte der Bezirke Bezirkskatastrophenkommissionen, bei den Vorsitzenden der Räte der Kreise Kreiskatastrophenkommissionen. In besonders gefährdeten Städten und Gemeinden sowie in den Stadtbezirken der Bezirksstädte können die Vorsitzenden der übergeordneten Räte die Bildung von Katastrophenkommissionen anordnen. Alle Bürger sind verpflichtet, Wahrnehmungen und Feststellungen über vorhandene Gefahrenquellen und eingetretene Katastrophen den Staatsorganen zu melden und aktiv an der Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen teilzunehmen. Die Staatsorgane sind verpflichtet, Mitteilungen der Bevölkerung sowie eigene Wahrnehmungen über Gefahrenquellen oder eingetretene Katastrophen dem zuständigen Leiter der Zivilverteidigung unverzüglich mitzuteilen. Zur Abwehr und Bekämpfung drohender oder eingetretener Katastrophen können die Leiter der Zivilverteidigung der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden von den Leitern der Zivilverteidigung der Kreise bzw. Bezirke ermächtigt werden, arbeitsfähige Bürger zur Arbeitsleistung zu verpflichten und den Einsatz von technischen und materiellen Mitteln anzuordnen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 711 Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kauffonds der BevölkerungSiehe auch die Jahre 1975 1979 Im Interesse der einheitlichen Vorbereitung und Durchführung wirkungsvoller Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen gilt die VO vom 15. 5. 1981 (GBl. I, S. 257), zuvor die VO vom 13. 1. 1971 (GBl. II, S. 117). Als Katastrophen im Sinn dieser VO sind folgenschwere Naturereignisse einschließlich extremer Wettererscheinungen und andere Schadens- oder Unglücksfälle großen und in der Regel überörtlichen Ausmaßes zu verstehen, deren Bekämpfung den…
DDR A-Z 1985
Integration (1985)
Der völkerrechtliche Begriff der I. wird in der DDR für die Beschreibung des Verhältnisses zu den sozialistischen Bruderländern ausschließlich im Sinne der sozialistischen ökonomischen Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) verwandt. Während die I. in der Europäischen Gemeinschaft für die westeuropäischen Staaten z.T. schon zu Souveränitätsverzichten, d.h. zur freiwilligen Übertragung von Hoheitsrechten auf Organe der Gemeinschaft geführt hat, beharrt die DDR-Führung bei der Gestaltung der Beziehungen in ihren Bündnissen auf uneingeschränkter „Achtung ihrer staatlichen Souveränität, ihrer Unabhängigkeit und nationalen Interessen“. Eine politische I. im westlichen Sinne wird strikt abgelehnt. Die Übernahme bzw. Beibehaltung des Begriffs der I. führt jedoch nicht nur zu Widersprüchen, wenn damit ausschließlich das „Zusammenwachsen verschiedener Volkswirtschaften zu einem einheitlichen Wirtschaftsorganismus“ gemeint ist, denn diese geforderte „Einheitlichkeit“ ist ohne integrative Entwicklungen — etwa bei der inzwischen erfolgten, mehr oder weniger freiwilligen Aufgabe bestimmter Produktionsstrukturen zugunsten der RGW-Partner — nicht denkbar. Auch die gegenwärtig zu beobachtende, sonstige Praxis in den Bündnisbeziehungen der DDR steht in einem gewissen Widerspruch zu ihrer immer wieder betonten und beanspruchten vollen außen- und innenpolitischen Souveränität, die — theoretisch — keine irgendwie geartete Beschränkung hoheitlicher Rechte zuläßt. Dieser Widerspruch besteht darin, daß im Beziehungsgeflecht zwischen den sozialistischen Staaten insbesondere in den 70er Jahren Formen der Zusammenarbeit entstanden sind, die durchaus politisch integrative Tendenzen aufweisen. Dazu gehören u.a. regelmäßige „Beratungen“, „Treffen“ und „Konsultationen“ auf hoher und höchster Funktionärsebene. So sind z.B. seit Anfang der 70er Jahre aus den früher gelegentlichen Zusammenkünften der für ideologische und internationale Fragen zuständigen ZK-Sekretäre der kommunistischen Parteien regelmäßige, zumeist jährlich ein- bis zweimal stattfindende Treffen geworden. Aber auch auf der Ebene der Leiter staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen gibt es inzwischen quasi-institutionalisierte Kontakte, die nach offizieller Lesart Ausdruck der wachsenden Kooperation zwischen den sozialistischen Ländern vor allem des Warschauer Paktes und des RGW sind (in jüngster Zeit gelegentlich unter Teilnahme von Vertretern z.B. Vietnams und Kubas). So konferieren die Präsidenten und Rektoren von Akademien und Hochschulen, die Generaldirektoren der Nachrichtenagenturen, die Leiter von Rundfunk- und Fernsehanstalten, von Verlagen und Parteizeitungen, von Theatern und Opernbühnen sowie die Vorsitzenden von Sportorganisationen. Wenn auch über Ergebnisse dieser Zusammenkünfte nur äußerst selten Konkretes berichtet wird, sieht man von gelegentlichen Mitteilungen über mehrseitige gemeinsame Verlagsprojekte oder multilaterale Forschungsvorhaben ab, so ist hier doch ein (schwacher) Trend zur Multilateralität im Bündnissystem der DDR nicht zu übersehen. Selbst wenn es in den meisten Fällen nicht zu konkreten Absprachen oder auch nur zur Definition von Gemeinschaftsaufgaben kommen sollte, und es bei Absichtserklärungen zur verstärkten Kooperation bleibt, so dürften doch mit diesen Konsultationsmechanismen langfristig zumindest politisch psychologische Abhängigkeiten entstehen, die es den einzelnen Staaten im sowjetischen Hegemonialbereich in Zukunft schwieriger machen werden, einen autonomen gesellschaftspolitischen Kurs zu steuern. Diese Entwicklung mag gerade von der Sowjetunion gewollt sein. Auch wenn sie von Ereignissen wie in Polen seit 1980 zeitweilig unterbrochen oder verlangsamt wird, läuft sie doch auf eine wachsende, über den ökonomischen und militärischen Bereich hinausgehende Annäherung der Herrschaftssysteme, aber auch der gesellschaftspolitischen Praxis, in den Staaten des Warschauer Paktes, als dem Kern der sozialistischen Staatengemeinschaft, hinaus. Damit sind zwar (noch) keine formellen Souveränitätsverzichte verbunden, doch ist die DDR hier in einen politischen Prozeß eingebunden, der die Identitätsprobleme der DDR als nationaler Teilstaat nicht unberührt läßt. Die feststellbaren Bemühungen um Verbreiterung der politisch-ideologischen Legitimationsbasis z.B. in der Geschichtswissenschaft mögen hier eine ihrer Wurzeln haben (Kulturelles Erbe; Nationale Geschichtsbetrachtung). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 657 Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IntelligenzDer völkerrechtliche Begriff der I. wird in der DDR für die Beschreibung des Verhältnisses zu den sozialistischen Bruderländern ausschließlich im Sinne der sozialistischen ökonomischen Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) verwandt. Während die I. in der Europäischen Gemeinschaft für die westeuropäischen Staaten z.T. schon zu Souveränitätsverzichten, d.h. zur freiwilligen Übertragung von Hoheitsrechten auf Organe der Gemeinschaft geführt hat, beharrt die DDR-Führung bei…
DDR A-Z 1985
Arbeitsbefreiung (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 An die Stelle der einfachen ärztlichen Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, wie sie in der deutschen Krankenversicherung üblich war, ist bereits 1947 das Prinzip der A. gesetzt worden. Rechtlich greift der Arzt damit direkt in die arbeitsvertragliche Beziehung zwischen abhängig Beschäftigtem und Unternehmen ein, statt ihm mit der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit lediglich das Beweismittel über sein Unvermögen zur Erfüllung des Arbeitsvertrages in die Hand zu geben (Arbeitsrecht). Praktische Bedeutung kommt dieser unterschiedlichen Rechtskonstruktion nicht zu. — Die Befugnisse der behandelnden Ärzte sind wiederholt tiefgreifend geändert worden, um Häufigkeit und Dauer der krankheitsbegründeten Arbeitsausfälle (Krankenstand) einzuschränken. Lange Zeit durfte der behandelnde Arzt die A. nur für jeweils 3 und insgesamt nur für 10 Tage aussprechen. Darüber hinaus war die A. Sache besonderer Kommissionen. Später war sie nach jeweils 7 Tagen ausdrücklich zu erneuern. Die Kontrolle dieser A. sollte und soll stets die Form „kollektiver Beratung“ des Versicherten wie des Arztes haben. Sie ist Aufgabe der Ärzteberatungskommissionen (ÄBK), bestehend aus nebenamtlich für diese Aufgabe herangezogenen Ärzten. Aufsichts- und Beschwerdeinstanz ist die Kreisstelle für ärztliche Begutachtungen bei der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises unter der Verantwortung des Kreisarztes, bei der alle ärztlichen Begutachtungen — für Renten- und Unfallversicherung, Sozialwesen usw. — zusammengefaßt sind. 1959 wurde die A. aus Krankheitsgründen den Ärzten des Betriebsgesundheitswesens übertragen; auch die ÄBK wurden dort verankert. Diese Regelung hat sich jedoch nicht aufrechterhalten lassen. — Seit September 1974 ist die A. bei Arbeitsunfähigkeit neu geregelt. Die Vorstellung bei der ÄBK ist jetzt erstmals nach dem 35. Tag der Arbeitsunfähigkeit erforderlich, es sei denn, der behandelnde Arzt wünsche eine „kollektive Beurteilung“ bei „häufig erkrankten Werktätigen“ oder in anderen, besonderen Fällen. Die ÄBK kann aber auch von der Betriebsleitung „nach gemeinsamer Beratung mit der Betriebsgewerkschaftsleitung, dem Rat für Sozialversicherung und dem Betriebsarzt“ und vom Beschäftigten selbst in Anspruch genommen werden. 1974 ist zugleich die Zuordnung der ÄBK zum Betrieb entfallen. Ihre Zuständigkeit bestimmt sich nunmehr nach der Behandlungsstelle des Kranken. Nur große Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens haben noch eigene ÄBK. Diese dürfen nur dann tätig werden, wenn keine größeren Wegebelastungen für den Kranken entstehen. Statt dessen können die Betriebsärzte „zur Klärung arbeitsmedizinischer und arbeitshygienischer Fragen“ arbeitsbefreite Beschäftigte des Betriebes „zur betriebsärztlichen Beratung und Untersuchung einladen“, also die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit an sich ziehen. Die „Arbeitsbefreiungsscheine“ sind vom (leitenden) Betriebsarzt jedes Betriebes gemeinsam mit einem persönlichen Beauftragten des Betriebsleiters sowie dem Vorsitzenden des Rates der Sozialversicherung (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]) grundsätzlich täglich auszuwerten. Mit diesen regelmäßigen Beratungen soll eine „exakte Erfassung und Analyse der Hauptfaktoren, die das unterschiedliche Niveau der Höhe des Krankenstandes der Betriebe und Kreise bedingen“, erreicht werden. Die „Diagnostikzeiten für arbeitsbefreite Werktätige in den ambulanten und stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens sollen verkürzt, die Möglichkeit von Kurzarbeitsbefreiungen und der Verordnung und Realisierung von Schonarbeit stärker genutzt werden. (Dazu soll) eine hohe Qualität der Tätigkeit der ÄBK durch die Besetzung mit erfahrenen Fachärzten“ gewährleistet, in den Betrieben ÄBK zusätzlich gebildet und eine „vorzeitige Vorstellung vor der ÄBK“ veranlaßt werden (Empfehlungen des Kollegiums des Ministeriums für Gesundheitswesen [MfG] vom 31. 10. 1978). Das an diesen Empfehlungen ausgerichtete Vorgehen hat bisher nicht zum Erfolg geführt. Es wird versucht, den einzelnen Arzt in den Einrichtungen der ambulanten Versorgung unter Kontrolle zu nehmen, indem die „Basiswerte“ seiner A. statistisch erfaßt und ausgewertet werden (Anteil der A. an seinen neu in Behandlung kommenden Patienten, gegliedert nach Diagnosen, Dauer der A. u.ä.). Den Krankenstand mit einem derartigen Kontrollverfahren auf einer Höhe zu halten, die der tatsächlich [S. 56]krankheitsbegründeten Arbeitsunfähigkeit bzw. den Planvorgaben entspricht, ist bisher nicht gelungen. Gesundheitswesen; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 55–56 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsbereichSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 An die Stelle der einfachen ärztlichen Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, wie sie in der deutschen Krankenversicherung üblich war, ist bereits 1947 das Prinzip der A. gesetzt worden. Rechtlich greift der Arzt damit direkt in die arbeitsvertragliche Beziehung zwischen abhängig Beschäftigtem und Unternehmen ein, statt ihm mit der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit lediglich das Beweismittel über sein…
DDR A-Z 1985
Nettogewinnabführung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Vom Nettogewinn (= Gewinn minus Produktionsfondsabgabe), den VEB, Kombinate (oder VVB) in einer Periode erwirtschaftet haben, müssen sie einen bestimmten Teil — meist über die Kombinatsspitze (bzw. VVB) — an den Staatshaushalt abführen. Diese N. (Steuern) ist eine der wichtigen Einnahmequellen des Staatshaushaltes. Im Gegensatz zum Zeitraum von 1963 bis 1967, als nur der nach Abzug der planmäßigen Gewinn-Verwendung durch VEB und VVB verbleibende Gewinn als Nettogewinnabführung an den Staatshaushalt überwiesen wurde, mußten die VVB-Zentralen und Betriebe ab 1968 normativ festgelegte N. an den Staat leisten. Diese bestanden in den für die einzelnen VVB und deren Betriebe stark differenzierten und in den Jahren 1969 und 1970 gleichbleibenden Prozentanteilen des Nettogewinns — bei Berücksichtigung jährlicher Mindestbeträge. Ab 1971 sollten neue, für 5 Jahre geltende Abführungssätze gebildet werden, ohne daß es jedoch wegen der Rezentralisierungsmaßnahmen von Ende 1970 dazu kam. Mit dieser Differenzierung der Sätze der N. versuchte der Staat eine Steuerung der Entwicklung der Industriezweige in Richtung auf von ihm aufgestellte Strukturziele zu erreichen. Dabei sollte die Höhe des Gewinns Leistungsmaßstab sein und die Höhe der N. dort starke Minderungen des Aktionsradius der dezentralen Produktionseinheiten bewirken, wo deren Entwicklungsrichtungen nicht der staatlich angestrebten Struktur entsprachen. Für den Betrieb war in der NÖS-Periode (1963–1970; Neues Ökonomisches System [NÖS]) entscheidend, daß von dem um die N. verminderten Nettogewinn nach der planmäßigen Tilgung und Finanzierung von Krediten sowie der Bildung seiner Fonds noch ein möglichst großer Restgewinn verblieb, mit dem er — bei [S. 942]Ausnahme einiger staatlich festgelegter Projekte — seine Investitionstätigkeit weitgehend frei bestimmen konnte. Je größer (kleiner) die N. war, desto geringer (höher) wurde dieser Restgewinn und damit der betriebliche Aktionsspielraum. Die N. ist grundsätzlich im Gewinnverwendungsfonds der VVB-Zentrale erfaßt worden. Daraus flossen dann bestimmte Gewinnanteile an den Staatshaushalt. Mit dem bei der VVB-Zentrale verbleibenden Teil sind Gewinnumverteilungen innerhalb der VVB zur Förderung wichtiger Strukturziele vorgenommen worden: Einerseits wurden solchen Betrieben des VVB-Verbandes Mittel gewährt, deren Gewinnerzielung zur planmäßigen Finanzierung der Betriebsausgaben nicht ausreichte; andererseits finanzierte die VVB-Leitung in eigener Regie durchgeführte Investitionsprogramme sowie sonstige Konzernaufgaben, soweit sie nicht durch Mittel aus der VVB-Umlage bezahlt wurden. Ab 1971 wurden mit der Rezentralisierung sowohl die Investitionsentscheidungen wieder in die Hand staatlicher Instanzen gelegt, als auch der zu erwirtschaftende Nettogewinn zur staatlichen Plankennziffer erhoben. Damit konnte die Gewinnabführung auf die Vorgabe absoluter, branchenweise unterschiedlicher N.-Beträge geändert werden, die 1971 auch bei Nichterreichen des Plangewinns voll zu zahlen waren. Da die Betriebe bei Unterschreitung des Soll-Gewinns erheblichen Finanzierungsschwierigkeiten gegenüberstanden, wurde 1972 eine Erleichterung bei der N. gewährt: 30 v.H. der Unterschreitung des Plangewinns durften gekürzt werden. Seit 1973 traten noch weitere Lockerungen ein: Sowohl die N. als auch die Plankennziffer für den Nettogewinn durften bei der Planausarbeitung als Berechnungskennziffer behandelt werden, d.h. sie wurden indirekt aus anderen verbindlichen Plankennziffern errechnet. Bei Unterschreiten des Soll-Gewinns durften 50 v.H. der Gewinnunterschreitung von der N. gekürzt werden. Blieb der Ist-Gewinn allerdings noch unter diesem verminderten Gewinnabführungssoll, so war er voll abzuführen und die Differenz als Finanzschuld im darauffolgenden Jahr zu tilgen und bis dahin mit 5 v.H. zu verzinsen. Bei der Übererfüllung des Soll-Gewinns mußten die Betriebe und Kombinate einen einheitlichen Abführungssatz von 50 v.H. des Mehrgewinns zahlen. Seit Januar 1982 wurde verfügt, daß die Kombinate und Betriebe ihre N. an den Staatshaushalt auch dann voll durchzuführen haben, wenn ihr Gewinn unter dem geplanten Niveau bleibt. Sie sind dann genötigt, eigene Fonds anzugreifen oder, wenn die gegebenen diesbezüglichen Möglichkeiten nicht ausreichen, Kredite bei den Banken aufzunehmen (GBl. I, 1982, S. 85 ff.). Ihre Gewährung setzt allerdings den Nachweis geeigneter Maßnahmen zur Wiederherstellung der Planmäßigkeit voraus. Die zuständige Bank kann fällige Beträge der N. bei Zahlungsrückstand neuerdings sogar von den entsprechenden Konten der Betriebe und Kombinate zwangsweise abheben. Der Aufwertung der staatlichen Plankennziffer „Nettogewinn“ wurde mit einer veränderten Finanzierungsrichtlinie (GBl. I, 1982, S. 113 ff.) entsprochen: In Erwartung einer Übererfüllung des Gewinns muß die N. mindestens in der Höhe der staatlichen Plankennziffer erfolgen. Gewinnüberschreitungen sind zur Hälfte und ungerechtfertigte Gewinne (z.B. bei Verstößen gegen preisrechtliche Bestimmungen, gegen planmäßig festgelegte Sortimente) voll abzuführen. Hierzu rechnen auch Gewinne aus Überschreitung des Arbeitskräfteplanes (für die unbefugte Einstellung von Arbeitskräften sind je Person bis zu 5.000 Mark zu zahlen). Der Kombinatsspitze kommt die Funktion zu, aus ihrem — aus betrieblichen N.-Beträgen gespeisten — Gewinnfonds, neben der Abführung an den Staatshaushalt, Gewinnumverteilungen innerhalb des Kombinates durchzuführen und über den Reservefonds bestimmte Rationalisierungsmaßnahmen (z.B. auch Aufwendungen zur Erreichung der schnelleren Überleitung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse in die Produktion) durchzusetzen oder aber N. an den Staat zu leisten, wenn die im Kombinat zentralisierten Nettogewinne nicht ausreichen. Ab Januar 1984 gilt eine neue Finanzierungsrichtlinie (GBl. I, 1983, S. 110 ff.), mit der den finanziellen Beziehungen zwischen Kombinatsspitze und Kombinatsbetrieben verstärkt Rechnung getragen werden soll. Wesentliche Neuerung ist, daß bei überbotenem Nettogewinn entsprechend unterschiedlicher, vorgegebener Anteils-Normative (für die Betriebe höher als für das Kombinat) Mittel den eigenen Fonds zugeführt werden. Die Differenz stellt die N. dar, die somit bei der Kombinatsspitze höher sein muß als beim Betrieb; ihre Differenzierung hat allerdings die plangemäße N. für den insgesamt vom Kombinat überbotenen Nettogewinn zu gewährleisten. Der Charakter der N. hat sich seit der Rezentralisierung gewandelt. Denn nunmehr ist die Erfüllung der geplanten mengenmäßigen und wertmäßigen Produktionsziele stark mit der finanziellen Planung verknüpft: Bei Nichterreichen der Produktionsziele treten wegen der Unterschreitung des Soll-Gewinns deutliche Schwierigkeiten in der Finanzierung der betrieblichen Aufgaben ein. Als strukturpolitisches Instrument ist die N. zwar noch immer wirksam, ihre Bedeutung ist aber geschwächt, denn die Strukturpolitik vollzieht sich nunmehr durch reale Planvorgaben. Die N. soll allerdings die staatlichen Strukturziele auf der Seite der finanziellen Planung unterstützen — eine Zielsetzung, die wiederum nicht unterschätzt werden sollte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 941–942 Neokolonialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NetzplantechnikSiehe auch die Jahre 1975 1979 Vom Nettogewinn (= Gewinn minus Produktionsfondsabgabe), den VEB, Kombinate (oder VVB) in einer Periode erwirtschaftet haben, müssen sie einen bestimmten Teil — meist über die Kombinatsspitze (bzw. VVB) — an den Staatshaushalt abführen. Diese N. (Steuern) ist eine der wichtigen Einnahmequellen des Staatshaushaltes. Im Gegensatz zum Zeitraum von 1963 bis 1967, als nur der nach Abzug der planmäßigen Gewinn-Verwendung durch VEB und VVB verbleibende Gewinn…
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Bezirksparteiorganisationen der SED (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 B. bestehen in den 14 Bezirken der DDR und in Berlin (Ost). Einer B. gleichgestellt sind die SED-Gebietsorganisation Wismut (Uranbergbau) sowie die von der Politischen Hauptverwaltung der Nationalen Volksarmee (NVA) geleitete Parteiorganisation in den Streitkräften. An der Spitze der B. stehen die SED-Bezirksleitungen mit ihren Sekretariaten. Sie tragen für die politische Entwicklung in ihrem territorialen bzw. funktionalen Organisationsbereich die Verantwortung und leiten die dort jeweils vorhandenen SED-Kreisleitungen (1984 insges. 261 territoriale bzw. funktionale Kreisparteiorganisationen der SED) an. 1. Zur Organisationsgeschichte. B. gibt es seit Auflösung der Länder der SBZ/DDR im Zuge der Verwaltungsneugliederung von 1952. An die Stelle der SED-Landesleitungen traten seinerzeit die SED-Bezirksleitungen mit dem „Büro“ als eigentlichem hauptamtlichem Führungsorgan. Die Büros der SED-Bezirksleitungen hatten in der Regel 9–11 Vollmitgl. und 3–5 Kandidaten. Zwischen 1959 und 1962 wurde die Zahl der Büro-Mitgl. auf 15–20 vergrößert. Im Zuge der dem Vorbild der KPdSU folgenden Organisationsreform der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) 1963 (Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 26. 2. 1963; 4. Statut der SED, verabschiedet auf dem VI. Parteitag 1963) wurde auch die Führungsstruktur der B. einschneidend verändert. Für die Bereiche a) Industrie, Bauwesen und Verkehr, b) Landwirtschaft und c) ideologische Fragen wurden Büros eingerichtet. Zugleich wurden die bis dahin bestehenden Büros der SED-Bezirksleitungen in Sekretariate umgewandelt. Die zahlenmäßig kleineren Sekretariate sollten die Aktivitäten der bereichsspezifisch arbeitenden Büros koordinieren und für ein einheitliches Handeln der Partei Sorge tragen. Den Sekretariaten gehörten von 1963 bis 1966 nur noch an: der 1. Sekretär, der 2. Sekretär bzw. Leiter der Abteilung Parteiorgane, der Leiter des Büros für Industrie- und Bauwesen, der Leiter des Büros für Landwirtschaft und der Leiter der Ideologischen Kommission. Mitte der 60er Jahre wurde diese Gliederung der Partei wieder aufgegeben, die Sekretariate wurden vergrößert. Die 1967 gefundene Struktur der SED-Bezirkssekretariate blieb bis heute im wesentlichen unverändert. Lediglich 1974 wurde als weiteres Mitgl. der Vors. der Parteikontrollkommission der SED des Bezirks ebenfalls in das Sekretariat aufgenommen. 2. Wahl und Struktur der SED-Bezirksleitungen. Die SED-Bezirksleitungen werden mindestens zweimal innerhalb von 5 Jahren auf Beschluß des Zentralkomitees (ZK) der SED von den Bezirksdelegiertenkonferenzen gewählt (Parteiwahlen). Die Bezirksdelegierten werden nach einem vom Zentralkomitee festgelegten Schlüssel ebenfalls alle 2½ Jahre von den Kreisdelegiertenkonferenzen gewählt. Die 1984 gewählten Bezirksleitungen bestehen entsprechend der Mitgliederstärke der Partei in dem jeweiligen Bezirk aus 75 bis 85 Mitgl. sowie 15 bis 20 Kandidaten. Die SED-Bezirksleitung Berlin (Ost) besteht aus 108 Mitgl. und 28 Kandidaten. Auf ihrer ersten (konstituierenden) Sitzung wählt die Bezirksleitung das Sekretariat und die Mitgl. der Bezirksparteikontrollkommission. Außerdem obliegt den Bezirksleitungen die Bestätigung der Leiter der Abteilungen des Parteiapparates auf der Bezirksebene sowie der Zusammensetzung der Redaktionskollegien bzw. der Redakteure der SED-Presseorgane im Bezirk. Da derartige hauptamtliche Funktionärspositionen Teil der Nomenklatur des ZK sind, werden sie faktisch vom ZK-Apparat (Sekretariat des ZK der SED, Politbüro bzw. Kaderkommission) ausgewählt, vorgeschlagen und — zumindest die Sekretariatsmitglieder nach ihrer Wahl — bestätigt (Kaderpolitik). Die Sekretariate der Bezirksleitungen setzen sich heute in der Regel zusammen aus 6 hauptamtlichen Sekretären: 1. Sekretär, 2. Sekretär, Sekretär für Wirtschaft, Sekretär für Landwirtschaft, Sekretär für Agitation und Propaganda, Sekretär für Wissenschaft, Volksbildung und Kultur; weiteren 2 leitenden SED-Funktionären: Vorsitzender der Bezirksparteikontrollkommission, 1. Sekretär der SED-Stadt- bzw. Kreisleitung der Bezirksstadt; den Vorsitzenden der beiden wichtigsten Massenorganisationen: Vors. des FDGB-Bezirksvorstandes, 1. Sekretär der FDJ-Bezirksleitung; 2 leitenden Funktionären des bezirklichen Staatsapparates: Vors. des Rates des Bezirks (in Berlin [Ost]: Oberbürgermeister) und Vors. der Bezirksplankommission. Die Gebietsleitung Wismut weist einige Besonderheiten auf. Neben den 6 hauptamtlichen Sekretären gehören ihr der 1. Stellv. des Generaldirektors der SDAG Wismut, der Vors. des Zentralvorstandes der IG Wismut, der Vors. der Gebietsparteikontrollkommission und der 1. Sekretär der FDJ-Gebietsleitung an. Die Sekretariate der Bezirksleitung tagen regelmäßig einmal in der Woche an einem festgesetzten Tag. Demgegenüber treten die Bezirksleitungen nur etwa alle 3 Monate zusammen, um einen Rechenschaftsbericht des Sekretariats entgegenzunehmen, die Durchführung und Auswirkungen der von der Parteiführung gefaßten Beschlüsse im Bezirk zu erörtern und gegebenenfalls über personelle Veränderungen zu beschließen. Daneben besteht ein „Bezirksparteiaktiv“ (Parteiaktiv). Ihm gehören besonders aktive Parteimitglieder, in der Regel zugleich wichtige Funktionsträger, aus den verschiedenen politischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Bereichen des Bezirkes an. Die Bezirksparteiaktive werden in unregelmäßigen Abständen einberufen, um sie rasch über wichtige Parteibeschlüsse zu informieren und die Partei insgesamt auf diesem Wege für deren Durchführung zu mobilisieren. Das Sekretariat stützt sich in seiner Arbeit auf den Apparat der Bezirksleitung. Er ist entsprechend der Aufgabenstellung des Bezirks in verschiedene Abteilun[S. 224]gen unterteilt; an ihrer Spitze stehen Abteilungsleiter. Die Abteilungen sind in Sektoren untergliedert. Außerdem gibt es ständige Kommissionen, von denen die Kommission für Jugend und Sport sowie die Frauenkommission bekannt sind. In mehreren Bezirken bestehen ferner Kommissionen zur Betreuung der Parteiveteranen. Für zeitlich begrenzte Aufgaben werden Ad-hoc-Kommissionen, Arbeitsgruppen usw. gebildet. Eine Bezirksleitung hat im Durchschnitt 180–250 hauptamtliche Mitarbeiter. Ein Großteil der Arbeit in den Kommissionen, Arbeitsgruppen oder Ausschüssen wird jedoch ehrenamtlich geleistet. 3. Aufgaben und Stellung der Bezirksorganisationen. a) Die Bezirksleitungen sind das organisatorische und politische Verbindungsstück zwischen dem zentralen und den territorialen Parteiapparaten. Entsprechend dem Demokratischen Zentralismus leiten und organisieren sie in ihrem Bereich die Durchführung der Beschlüsse und Direktiven des Parteitages, des Zentralkomitees und der von diesem gewählten Organe: Sekretariat des ZK und Politbüro. b) Die Bezirksleitungen haben die einheitliche politische Entwicklung in ihren Bezirken zu sichern, ihnen obliegt die systematisch politisch-ideologische und organisatorische Arbeit zur Gewinnung aller Werktätigen für die bewußte Teilnahme an der Durchführung der jeweiligen Partei- und Staatsbeschlüsse. c) Sie haben die staatlichen Organe anzuleiten und diese bei der Durchführung der Beschlüsse der übergeordneten Organe des Staatsapparates sowie der leitenden Parteiorgane zu unterstützen. In gleicher Weise haben sie auch die Massenorganisationen politisch anzuleiten und in ihrer Organisationstätigkeit zu fördern. Die bedeutende Rolle, die die SED-Bezirksleitungen im Rahmen der Gesamtorganisation spielen, zeigt sich u.a. darin, daß alle ersten Sekretäre der Bezirksleitungen zugleich Mitgl. des Zentralkomitees (ZK) der SED sind. Der 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Berlin (Ost), Konrad Naumann, ist darüber hinaus Mitglied des Politbüros des ZK der SED; der 1. Sekretär der Bezirksleitung Cottbus, Werner Walde, gehört dem Politbüro als Kandidat an. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 223–224 Bezirksgeleitete Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirkswirtschaftsrat (BWR)Siehe auch die Jahre 1975 1979 B. bestehen in den 14 Bezirken der DDR und in Berlin (Ost). Einer B. gleichgestellt sind die SED-Gebietsorganisation Wismut (Uranbergbau) sowie die von der Politischen Hauptverwaltung der Nationalen Volksarmee (NVA) geleitete Parteiorganisation in den Streitkräften. An der Spitze der B. stehen die SED-Bezirksleitungen mit ihren Sekretariaten. Sie tragen für die politische Entwicklung in ihrem territorialen bzw. funktionalen Organisationsbereich die…
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Jugend (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Begriff, Umfang, Zusammensetzung Die Begriffe J. und Jugendlicher werden mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Sprachgebrauch und Strafrecht unterscheiden zwischen den bis zu 13jährigen Kindern, den 14- bis unter 18jährigen Jugendlichen und den Erwachsenen von 18 Jahren und älter (den Status des Heranwachsenden von 18 bis unter 21 Jahren gibt es im Strafrecht der DDR nicht). Arbeitsrecht und Zivilrecht treffen eine weitere Unterteilung bei der Vollendung der Schulpflicht und des 16. Lebensjahres. Das Volljährigkeitsalter liegt seit 1950, das aktive Wahlrecht seit 1949 bei 18 Jahren. Die Altersgrenze für das passive Wahlrecht wurde 1968 für die Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen, 1974 generell von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt (Verfassung; Wahlen). Demgegenüber gilt das J.-Gesetz der DDR für die Gesamtheit der 14- bis unter 25jährigen. Die gesetzliche Ausweitung der Kategorie J. auf volljährige, großenteils berufstätige und verheiratete Bürger wird damit gerechtfertigt, „daß mit dem vollendeten 25. Lebensjahr wesentliche Prozesse der Herausbildung von Persönlichkeitsmerkmalen eines jungen Staatsbürgers abgeschlossen“ seien. Bis zu diesem Zeitpunkt seien „wesentliche weltanschauliche Positionen geformt, sozialistische Einstellungen zur Arbeit ausgebildet, grundlegende persönliche, das weitere Leben tief beeinflussende Entscheidungen von gesellschaftlicher Bedeutung gefallen (Bildung, Beruf, politische Organisierung, Armeedienst, Familiengründung u.a.)“ (W. Ternick: Jung sein bei uns. Berlin [Ost] 1981, S. 29). Beim J.-Verband der DDR, der Freien Deutschen Jugend (FDJ), waren und sind stets etwa 5 v.H. der Mitglieder sogar älter als 24. Bei den Jugendbrigaden und anderen J.-Kollektiven ist der Anteil der über 24jährigen teilweise noch höher und kann bis zu 50 v.H. ausmachen. Die Zahl der Kinder, Jugendlichen und Jungerwachsenen entwickelte sich wie folgt: Die Zahl der Kinder nimmt seit 1967 ab. Der Anstieg der Geburtenzahl seit 1975 konnte diese Entwicklung vorerst nicht aufhalten. Die Zahl der Jugendlichen hatte 1962 mit 0,67 Mill. ihr Minimum erreicht, stieg anschließend mit Unterbrechungen bis 1978 (1,149 Mill.) und ist seitdem rückläufig. Die Zahl der Jungerwachsenen fiel bis 1967 auf 1,32 Mill. und steigt seitdem. Insgesamt geht die Zahl der unter 25jährigen seit 1950 zurück. Nur in den Jahren 1967 bis 1972 gab es einen leichten Wiederanstieg. Der Anteil dieser Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung (Bevölkerung) betrug am 31. 12. 1980 36 v.H. Zu diesem Zeitpunkt setzte sich die Kinderbevölkerung etwa je zur Hälfte aus den noch nicht Schulpflichtigen (48 v.H.) und den Schülern der Klassen 1 bis 7 (52 v.H.) zusammen. Von den 3,01 Mill. Jugendlichen und Jungerwachsenen waren 0,76 Mill. (25,3 v.H.) Schüler der Klassen 8 bis 12; 0,49 Mill. (16,3 v.H.) Lehrlinge (einschl. Teilausbildung); 0,22 Mill. (7,2 v.H.) Studenten. Die übrigen 1,54 Mill. (51,2 v.H.) waren fast ausnahmslos berufstätig oder leisteten ihren Wehrdienst. Der weibliche Anteil an der Kinder- und Jugendbevölkerung betrug 48,7 v.H. (gegenüber 53,1 v.H. an [S. 684]der Gesamtbevölkerung). Die Heirat ist gem. § 5 Familiengesetzbuch (Familienrecht) von 18 Jahren an möglich. Am 31. 12. 1980 waren von den Männern von 18 bis unter 25 Jahren ledig 76,8 v.H., verheiratet 22,0 v.H., geschieden 1,2 v.H. Von den Frauen dieser Altersgruppe waren ledig 54,0 v.H., verheiratet 43,5 v.H., geschieden 2,5 v.H. II. Jugendpolitik, Ziele, Grundlagen Die J. auf die künftigen Aufgaben vorzubereiten und sie in die Gesellschaft zu integrieren, ist das Ziel der weite Bereiche der Bildungs-, Wirtschafts-, Sozial-, Kultur-, Gesundheits-, Wehr-, Kriminal- u.a. Politik umfassenden J.-Politik. Nach in der DDR vorherrschendem Verständnis ist sie „die Politik, die den Platz und die Aufgaben der Jugend und des sozialistischen Jugendverbandes bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie die Verantwortung der Gesellschaft für die kommunistische Erziehung der Jugend analysiert und bestimmt“ und hieraus Einzelmaßnahmen ableitet (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost], 3. Aufl. 1978, S. 414 f.). Die Ansprüche der J.-Politik der DDR beruhen auf der marxistisch-leninistischen Theorie einerseits und der von ihr geleiteten Analyse der konkreten gesellschaftlichen Situation andererseits. Danach wird die erzieherische Funktion des sozialistischen Staates als eine seiner wichtigsten bezeichnet; die Interessen der J. gelten als in denen von Staat und Gesellschaft aufgehoben bzw. als mit ihnen identisch. Jeglicher Generationenkonflikt sei „aufgrund der Übereinstimmung in den grundlegenden Lebensinteressen und der gemeinsamen sozialistischen Ideale“ ausgeschlossen (Siegfried Lorenz in der Volkskammer anl. der Beratung des 3. J.-Gesetzes. Junge Welt 18. Jg. 1974, Nr. 26 B, S. 4). Damit ist J. (in erster Linie) „allseitig zu beeinflussender“ Erziehungsgegenstand, wobei sich die ihr gestellten Aufgaben aus den gesamtgesellschaftlichen Zielen ergeben, der Beitrag der J. zur Lösung ihrer Aufgaben jedoch in jugendspezifischer Weise, in eigenen Formen und mit eigenen Methoden geleistet werden kann und soll. Die Grundsätze der J.-Politik der SED sind im Jugendgesetz zusammengefaßt. Das Gesetz über die Teilnahme der J. an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der DDR (J.-Gesetz) vom 28. 1. 1974 (GBl. I, S. 45) löste das am 8. 5. 1964 in Kraft getretene Gesetz über die Teilnahme der J. der DDR am Kampf um den umfassenden Aufbau des Sozialismus und die allseitige Förderung ihrer Initiative bei der Leitung der Volkswirtschaft und des Staates, in Beruf und Schule, bei Kultur und Sport ab, dessen Vorgänger das Gesetz über die Teilnahme der J. am Aufbau der DDR und die Förderung der J. in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung vom 8. 2. 1950 war. Ziel des (3.) J.-Gesetzes ist die „Förderung der Jugend“ und die „Gewährleistung ihrer Teilnahme an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“. Es weist in seinen 10 Abschnitten den Hauptgruppen der J.-Bevölkerung, den Berufstätigen, den Schülern, den Lehrlingen, den Studenten und den Soldaten, Reservisten und in der vormilitärischen Ausbildung Befindlichen sowie den verantwortlichen Leitern der Staats- und Wirtschaftsorgane und der FDJ Rechte und Pflichten zu. Schwerpunkte des Gesetzes sind: 1. Die Erziehung der J. zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ (Persönlichkeitstheorie, sozialistische), gekennzeichnet durch Wissen und Können, sowie durch eine Reihe näher angegebener staatsbürgerlicher, sozialer und Arbeitstugenden, 2. der Beitrag der J. zur Steigerung der Arbeitsproduktivität in speziellen „jugendgemäßen“ Kooperationsformen. Diese Zielsetzungen sind gekoppelt 3. mit einer Reihe sozial-, gesundheits- und bildungspolitischer Maßnahmen, die der J. zugute kommen sollen, und 4. einer Erweiterung der Zuständigkeiten der FDJ als Vertretung der J. in Schule, Hochschule, Betrieb und Staat. Das Gesetz weist der J.-Organisation der SED eine zentrale Rolle in der J.-Politik zu. Es spiegelt die Schwerpunkte der Politik der DDR seit dem VIII. Parteitag der SED wider (verstärkte Zusammenarbeit mit der UdSSR, verbesserte Versorgung der Bevölkerung, Verstärkung der politisch-ideologischen Erziehung) und setzt den Staatsratsbeschluß vom 31. 3. 1967 „Jugend und Sozialismus“ sowie eine Reihe von Einzelregelungen außer Kraft, wahrt jedoch den Rahmen des Kommuniqués des Politbüros des ZK der SED zu Problemen der J. in der DDR: „Der Jugend Vertrauen und Verantwortung“ (J.-Kommuniqué vom 21. 3. 1963). Die darin enthaltenen Vorstellungen zur Förderung des Leistungsstrebens, zur politisch-ideologischen Erziehung, zur Erhöhung der schulischen und beruflichen Anforderungen, zu den Aufgaben der staatlichen und Wirtschaftsleiter gegenüber der J., zu den Problemen der in der Landwirtschaft Tätigen, zur Freizeitgestaltung sowie zur J.-Forschung und zur wissenschaftlichen Begründung der jugendpolitischen Maßnahmen bilden Grundlage und Richtschnur auch des 3. J.-Gesetzes der DDR. Die Leitung der staatlichen Aufgaben der J.-Politik liegt „in Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse im Auftrag der Volkskammer“ beim Ministerrat und dessen Amt für Jugendfragen beim Ministerrat. Auf örtlicher und regionaler Ebene sind die Volksvertretungen bzw. die staatlichen und Wirtschaftsleitungen in Abstimmung mit den vorschlags- und kontrollberechtigten FDJ-Leitungen für die Planung, Durchführung und Kontrolle der jugendpolitischen Maßnahmen verantwortlich. [S. 685]<III. Beteiligung der Jugend am öffentlichen Leben> Als Erfolg der J.-Politik gilt die Teilnahme der J. am öffentlichen Leben auf der Grundlage des auf 18 Jahre festgelegten Mündigkeits- und Wahlberechtigungsalters und des vorwiegend über die Mitarbeit in der FDJ angebotenen Kontroll-, Mitsprache- und Vertretungsrechts im politisch-staatlichen und wirtschaftlichen Bereich, dessen formale Voraussetzung die Bestimmung des Art. 20,3 der Verfassung ist. Dort heißt es: „Die Jugend wird in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert. Sie hat alle Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Ordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen.“ So waren 1981 (8. Wahlperiode) jünger als 25 Jahre: 46 (9,2 v.H.) der Abgeordneten der Volkskammer und 550 (17,3 v.H.) der Abgeordneten der Bezirkstage und der Stadtverordnetenversammlung von Berlin (Ost). Jünger als 25 Jahre waren 1979: 5.534 (21,8 v.H.) der Abgeordneten der Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise, 1195 (20,7 v.H.) der Abgeordneten der Stadtbezirksversammlungen, 22.863 (13,4 v.H.) der Abgeordneten der Gemeindevertretungen und der Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte. 48.703 (12,7 v.H.) der Mitglieder der 51.304 Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen waren jünger als 25. 1982 waren 8,6 v.H. aller Bürgermeister unter 30 Jahre alt, 3.000 der insgesamt 51.700 Schöffen Jugendliche. Daneben gilt die Mitwirkung der J. in den Gremien des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) (1982: 5.390 J.-Kommissionen mit 30.754 — nur z.T. jugendlichen — Mitgliedern), in den Ausschüssen der Nationalen Front der DDR (1982: 17.800 Ausschüsse mit 350.000 Mitgliedern, davon 40.000 unter 26 Jahren), in den FDJ-Kontrollposten und insbesondere in Produktion und Wettbewerb (s.u.) als Einlösung des Verfassungsgebots verantwortlicher Mitgestaltung beim Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft. Auch die Zugehörigkeit von (1982) 20.000 jungen DDR-Bürgern im Alter von 18 bis 25 Jahren zu den Reihen der 158.000 Freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei (DVP) wird als „Ausdruck der sozialistischen Demokratie“ (JW 25./26. 9. 1982, S. 3) begriffen. IV. Bildungspolitik Als Erfolge der J.-Politik gelten ferner: 1. Beseitigung von Bildungsbarrieren durch die Schaffung der Einheitsschulen und von Zentralschulen auf dem Lande und die Einführung der obligatorischen 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem). 2. Abbau der beruflichen Benachteiligung der Mädchen und Frauen. V. Jugend in Ausbildung und Beruf Zu den Gebieten der J.-Politik zählen auch: J.-Arbeitsschutz, J.-Förderungsplan und der Beitrag der J. zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Auf arbeitsrechtlichem Gebiet konkretisierte sich die J.-Politik der SED zunächst in dem bereits im Arbeitsgesetz vom 19. 4. 1950 niedergelegten und in Art. 24 der Verfassung von 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 ebenfalls enthaltenen Prinzip, daß Jugendliche das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeitsleistung haben. Ferner gelten für Jugendliche besondere Arbeitsschutzanordnungen und Arbeitszeitregelungen (Arbeitsrecht). Bedeutsamer sind die über diese Maßnahmen hinausgehenden Bestimmungen zur beruflichen Ausbildung und vor allem die spezifischen Förderungsmaßnahmen, die im J.-Gesetz und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) angeordnet werden. In jährlich zwischen Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) und Betriebsleiter unter aktiver Beteiligung der FDJ im Rahmen des Betriebskollektivvertrages (BKV) abzuschließenden J.-Förderungsplänen, die zugleich eine Reihe betrieblicher und staatlicher Maßnahmen zugunsten der J. enthalten (Weiterqualifizierung, J.- und Sporteinrichtungen usw.), soll die J. angehalten werden, ihren Beitrag zur Steigerung der Arbeitsproduktivität zu leisten. VI. Jugendförderung Die J.-Förderungspläne wurden am 4. 2. 1954 durch die 5. AO zum (1.) J.-Gesetz von 1950 eingeführt. Sollten sie anfänglich der beruflichen und kulturellen Förderung der J. dienen, so bestimmte die AO des 1. Stellv. des Ministerrates für den J.-Förderungsplan im Jahre 1963, es sei die Arbeit in Jugendbrigaden, J.-Abteilungen, J.-Schichten und anderen ständigen und zeitweiligen J.-Kollektiven die „beste, tausendfach bewährte Form für die Förderung der Initiative und für die sozialistische Entwicklung unserer Jugend“. Der J.-Förderungsplan beruht seit seiner Verkündung auf § 55 des J.-Gesetzes. Alljährlich wird die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J.-Förderungsplans ordnet, ergänzt durch örtliche J.-Förderungspläne in den Betrieben, LPG, Städten und Gemeinden. Daran wirken neben der FDJ die Volksvertretungen, Betriebsleitungen, die Leitungen des FDGB, des DTSB und der GST mit. Die J.-Förderungspläne sind Teil der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise und Gemeinden. Allerdings werden sie z.T. immer noch als bloßes „Anhängsel“ der Planung betrachtet. In seinem kleineren Teil dient der J.-Förderungsplan der beruflichen und kulturellen Förderung der J., in der Hauptsache jedoch ist er ein Finanzierungsinstrument wirtschaftlicher Erfordernisse innerhalb des sozialistischen Wettbewerbs in den Betrieben. Als Teil der Wirt[S. 686]schaftspläne der Betriebe sowie überregionaler Produktionsobjekte (z.B. „Erdgastrasse“ oder 1974 „FDJ-Aufgebot DDR 30“) besitzen die J.-Förderungspläne rein ökonomischen Charakter. Der J.-Förderungsplan regelt insbesondere die Teilnahme der J. am Sozialistischen Wettbewerb in speziellen, „jugendgemäßen“ Formen. Das „Konto junger Sozialisten“ gehört zu den J.-Förderungsplänen. VII. Berufswettbewerb und Masseninitiativen Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs ist der von der Betriebsleitung und der Berufsschule in Zusammenarbeit mit FDJ und FDGB organisierte Berufswettbewerb der Lehrlinge. Seine Ziele sind der nachweisbare Erwerb guter beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten, die abrechenbare Mitarbeit an der Erreichung der betrieblichen Planziele und „gesellschaftliches Verhalten und gesellschaftliche Tätigkeit“ auf der Basis der schulischen Lehrpläne, der betrieblichen Planung und der Zielsetzungen und Vorgaben der FDJ. Hervorragende Leistungen werden durch staatliche Auszeichnungen anerkannt. Die Gesamtheit der Lehrlinge nimmt am Berufswettbewerb teil. Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs sind die von der FDJ ausgelösten ökonomischen Masseninitiativen. So war es das Ziel der FDJ, im Planjahr 1984 99,5 Mill. Arbeitsstunden einzusparen, 1,97 Mrd. Mark Nutzen in der FDJ-Aktion „Materialökonomie“ zu erwirtschaften, 484.000 Tonnen Schrott und 99.000 Tonnen Altpapier der Wiederverarbeitung zuzuführen, 15.600 Wohnungen zu modernisieren und in der Landwirtschaft die Futterkosten um 63 Mill. Mark zu senken. Der nach Umfang und Bedeutung wichtigste Bestandteil des Beitrags der J. zur Lösung der betrieblichen und der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben ist die Arbeit in den J.-Kollektiven, die als Jugendbrigaden (Jugendobjekte) bezeichnet werden, sowie die Beteiligung an der Neuererbewegung (Sozialistischer Wettbewerb) in jugendspezifischen Formen (Messe der Meister von Morgen [MMM]). VIII. Sozialpolitische Maßnahmen Als Erfolge der sozialistischen J.-Politik gelten ferner die sozialpolitischen Maßnahmen zur Förderung junger Ehen, für Studenten und Lehrlinge sowie für junge Mütter wie: Geburtenbeihilfe, Arbeitszeit- und Urlaubsregelung, Gewährung von Krediten und der mit der Geburt von Kindern verbundene Krediterlaß, Schulspeisung, Stipendien für 90 v.H. der Studenten, Internatsplätze und finanzielle Förderung für Studentinnen mit Kind. Ferner die Maßnahmen und Erfolge auf dem Gebiete des Sports, der Wehrerziehung und der Kulturpolitik (Ausbildungsförderung). IX. Jugendweihe und Arbeiterweihe Alle Maßnahmen der J.-Politik im Bildungs- und Ausbildungssektor, in der Arbeitswelt, auf dem Gebiet der Sozial-, Sport-, Wehr- und Kulturpolitik sind eng verknüpft mit dem Grundziel der „Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins“. Dieser Zielsetzung dienen auch 2 spezielle Formen politisch-moralischer Erziehung: die Jugendweihe und die sog. Arbeiterweihe. Markiert die J.-Weihe die „Aufnahme in das aktive gesellschaftliche Leben“, so wird z.B. seit dem Jahr 1973 in zunächst einzelnen Betrieben der Deutschen Post im Bezirk Neubrandenburg auch die Aufnahme der Lehrlinge in das Betriebskollektiv in „würdiger Form gestaltet“. Seit dem gemeinsamen Beschluß des Zentralkomitees der SED, des Ministerrats der DDR, des Bundesvorstandes des FDGB und des Zentralrats der FDJ vom 7. 12. 1976 über Fragen der Berufsbildung, der auch „von neuen Traditionen bei der Aufnahme der jungen Facharbeiter in die Arbeitskollektive“ spricht, hat sich die Zahl der Arbeiterweihen stark erhöht. Das Facharbeiterzeugnis, der erste Arbeitslohn, der Betriebsausweis, gelegentlich auch ein Satz Werkzeuge und eine Urkunde über die Zugehörigkeit zur Arbeiterklasse werden in einer Feierstunde, die teilweise nach sowjetischem Vorbild als Arbeiterweihe bezeichnet wird, von Aktivisten oder Arbeiterveteranen überreicht. Die jungen Facharbeiter geloben, „durch ihre Arbeitstaten den revolutionären Arbeitsruhm des Betriebes (Kombinates, der Brigade usw.) zu mehren“. So meldet der Bezirk Neubrandenburg, daß im Jahr 1976 44 v.H. und 1977 bereits 85 v.H. aller auslernenden Lehrlinge an Arbeiterweihen teilgenommen hätten. Mit Hilfe dieser Weihen sucht die SED die Herausbildung sozialistischen Bewußtseins bei den Jugendlichen zu fördern und damit das Hauptziel ihrer politisch-ideologischen Erziehung in den Schulen und Universitäten sowie den Schulungsveranstaltungen von FDJ und JP zu unterstützen. Die hohe Zahl der Ehescheidungen, zunehmender Alkoholmißbrauch Jugendlicher, die Jugendhilfe und die Kriminalität der J. sowie der hohe Stellenwert, der der Erziehung zu bewußter Disziplin beigemessen wird, deuten auf ungelöste Probleme in der J.-Politik der SED-Führung hin. Arnold Freiburg Literaturangaben Freiburg, Arnold, u. Christa Mahrad: FDJ. Der soz. Jugendverband der DDR. Opladen: Westdeutscher Verl. 1982. Friedrich, Walter: Jugend und Jugendforschung. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1976. Gert, Werner: Jugend im Großbetrieb. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1979. [S. 687]Grandke, Anita: Junge Leute in der Ehe. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1977. (Recht in unserer Zeit. 6.) Jugend im doppelten Deutschland. Hrsg. Walter Jaide und Barbara Hille. Opladen: Westdeutscher Verl. 1977. Mehlhorn, Gerlinde, u. Hans-Georg Mehlhorn: Junge Neuerer im Prisma der Forschung. Berlin (Ost): Dietz 1982. Starke, Kurt: Jugend im Studium. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1979. Ternick, Wolfgang: Jung sein bei uns. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. (Recht in unserer Zeit. 36.) <LI>Wörterbuch zur sozialistischen Jugendpolitik. Berlin (Ost): Dietz 1975. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 683–687 Jüdische Gemeinden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendaustausch, Innerdeutscher
Jugend (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Begriff, Umfang, Zusammensetzung Die Begriffe J. und Jugendlicher werden mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Sprachgebrauch und Strafrecht unterscheiden zwischen den bis zu 13jährigen Kindern, den 14- bis unter 18jährigen Jugendlichen und den Erwachsenen von 18 Jahren und älter (den Status des Heranwachsenden von 18 bis unter 21 Jahren gibt es im Strafrecht der DDR nicht). Arbeitsrecht und Zivilrecht…
DDR A-Z 1985
Umweltschutz (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Ursachen und Gefahren der Umweltverschmutzung Die Gesundheit des Menschen sowie der Tier- und Pflanzenwelt wird heute auch in der DDR zunehmend durch Schadstoffe der belebten und der unbelebten Natur beeinträchtigt, insbesondere durch chemische Faktoren. Luft, Wasser, Boden und Pflanzen werden verunreinigt. Derartige Umweltschäden nehmen ständig zu: über Nahrungsmittel oder direkte Kontakte wirkt sich dies nachteilig auf die menschliche Gesundheit aus. Die Luftverunreinigung wird vor allem durch Staub, durch Industrieabgase und Rußbildung der Feuerungsanlagen der Haushalte — mit Schwefeldioxyd (SO₂) u.a. — sowie durch Kraftfahrzeug- und Flugzeugabgase mit den Hauptschadstoffen Blei (Pb), Kohlenmonoxyd (CO), Benzpyren hervorgerufen. Dabei wird nicht nur die Gesundheit des Menschen beeinträchtigt und die Pflanzen- und Tierwelt geschädigt, es treten als Folgeerscheinungen auch erhöhte Korrosions- sowie Produktionsschäden in Industrie und Landwirtschaft auf. Welche Auswirkungen allein für die Gesundheit eintreten, verdeutlicht, daß nach DDR-Berechnungen eine Senkung der Emissionen in stärker belasteten Gebieten auf die Hälfte eine Minderung der allgemeinen Sterberate um 4,5 v.H., eine Erhöhung der durchschnittlichen Lebenserwartung um rund 4 Jahre, einen Rückgang der bösartigen Geschwulste der Atemwege um ein Viertel sowie eine Verminderung um 10–15 v.H. der Herz- und Kreislauferkrankungen bewirken würde. Bei der Wasserverschmutzung erweist sich das Problem der Abwässer — z.B. Überschußkühlwasser von Kraftwerken (5 v.H. des Wasserdurchlaufs der DDR gehen als Kühl- und Brauchwasser an Kraftwerke), ölhaltige Abwässer, Entsalzungswässer, Verunreinigungen durch Farben und Chemikalien — als besonders gefährlich. Sie beeinträchtigen nicht nur die Trink- und Brauchwasserversorgung des Menschen, sondern auch die Sauberhaltung der Flüsse, Binnengewässer und Meere. Während die Meere zunehmend organische und mineralogische Verschmutzungen mit den bekannten Gefahren für den Nahrungsmittelkreislauf sowie auch Radioaktivität aufweisen, zeigen die Binnengewässer durch Abwässer hervorgerufene starke Störungen des biologischen Gleichgewichts. Infolge von Temperaturerhöhungen durch industrielles Kühlwasser, durch nährstoffhaltige Abwässer oder durch Auswaschungen von auf Äckern verteilten Düngemitteln wird über ein stimuliertes Wachstum von Flora und Fauna Sauerstoffmangel ausgelöst, der schließlich Fäulnisprozesse anregt. Einzelne Flüsse wie Saale und Weiße Elster gelten bereits als hochgradig verunreinigt. Bei der Bodenverschmutzung handelt es sich einerseits um die Entziehung landwirtschaftlichen Bodens aus der herkömmlichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere zur Nutzung für den Braunkohlenbergbau, dem in der DDR große Bedeutung zukommt (Energiewirtschaft; Landeskulturgesetz). Dabei können auch angrenzende land- und forstwirtschaftliche Bodenflächen durch die für den Tagebau notwendige Grundentwässerung Schaden nehmen. Andererseits sind es Devastierungen des Bodens durch agrarischen Raubbau, übermäßigen Einsatz von Bioziden, Übermeliorationen, ungeordnete Abfallagerung und Verkippen von Abraummassen, Bodenvergiftung sowie Grund[S. 1370]wasserverseuchung. Hierzu zählen auch die in den letzten Jahrzehnten stark gestiegenen Beeinträchtigungen durch den sog. Fallout. Eine Reihe von Schadstoffen gelangt als Folge chemischer und technischer Prozesse aus der Luft bzw. über das Wasser oder direkt bei der Bodenbearbeitung — als Dünge-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (Insektizide, Herbizide, Fungizide und Pestizide) — in den Boden und auf Ernteprodukte. Auf dem Erntegut zurückbleibende Rückstände dieser Wirkstoffe gelangen schließlich über die Nahrungsaufnahme in den menschlichen und tierischen Organismus. Die bei der Bodenbearbeitung tätigen Personen können zudem auch durch direkten Kontakt mit diesen Stoffen Schäden erleiden. Im Zusammenhang mit der Bodenverschmutzung existiert das Problem der Abfallprodukte. Es besteht nicht nur in der Verschmutzung der Landschaft — z.B. durch illegale Müllablagerungen —, sondern auch in der Gefahr der Störungen der natürlichen Landschaftsstruktur (z.B. durch Verunreinigung des Grundwassers, durch Ansammlung von Ungeziefer) oder aber der Anreicherung des Bodens mit Schadstoffen. In der DDR fallen jährlich allein über 23 Mill.~t Müll und Abwasserschlamm in den Städten und Gemeinden an sowie viele Mill.~t Aschen aus den Kraftwerken, die in geordneter Deponie abgelagert werden müssen oder z.T. zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen herangezogen werden können. Die zunehmende Lärmbelästigung erweist sich als bedeutender Störfaktor, da in der DDR lärmbedingte Berufskrankheiten mit einem Anteil von über 50 v.H. seit Mitte der 60er Jahre an der Spitze der Berufserkrankungen stehen. Quelle der Lärmbelästigung ist neben dem Lärm der Produktionsstätten vor allem der Straßenverkehr. Geht man davon aus, daß drei Viertel der Bevölkerung der DDR in Städten lebt und berücksichtigt man davon die Hälfte, so dürften ca. 6 Mill. Menschen ständiger Lärmeinwirkung ausgesetzt sein. Besonderes Gewicht kommt der Verhinderung von Strahlenschäden zu (weiterer Bau und Ausbau von Atomkraftwerken [Energiewirtschaft], Verwendung radioaktiver Stoffe). Für den Schutz von Personen, die beruflich Strahlenbelastungen ausgesetzt sind, für die Lagerung radioaktiver Abfälle, für den Betrieb von Atomkraftwerken usw. sind daher zahlreiche rechtliche Regelungen getroffen worden (Nuklearer Umweltschutz). II. Besonderheiten des Umweltschutzes der DDR Die DDR hat mit spezifischen Umweltproblemen zu kämpfen: a) Die Braunkohle als Primärenergiebasis führt — wegen der Braunkohlenverbrennung in Industrie und Haushalt — zu einer besonders hohen Luftverschmutzung durch Schwefeldioxyd, Staub und Asche, die sich besonders stark in den Ballungsgebieten von Industrie und Bevölkerung (z.B. in den Bezirken Halle, Dresden, Karl-Marx-Stadt und Leipzig) auswirken. Die schwierige Devisen- und Rohstofflage der DDR und die Kürzung der Erdöllieferungen durch die Sowjetunion führten zu Beginn der 80er Jahre zu einer Renaissance der Braunkohle. So ist eine Ausweitung der Braunkohlenförderung von 258 Mill.~t (1980) auf 295 Mill.~t (1985) und bis 1990 auf 300 Mill.~t vorgesehen. In den letzten 25 Jahren hat sich der Anteil der schwefelärmeren Lausitzer Kohle an der Gesamtförderung fast verdoppelt. Diese Strukturverschiebung war unter Umweltaspekten günstig zu beurteilen. Denn die Rohbraunkohle aus dem Raum Halle/Leipzig ist zwar infolge ihres hohen Heizwertes und ihrer Verwendbarkeit in der Kohlenchemie (hoher Teergehalt) der Lausitzer Kohle überlegen, sie ist jedoch wegen ihres reichlich dreifachen Schwefelgehaltes besonders umweltschädlich. Die nunmehr geplante Zunahme der Gesamtförderung wird bis 1990 nur möglich sein, wenn wieder in stärkerem Umfang Kohle aus der Region Halle/Leipzig gewonnen wird. Dies bringt wegen des geschilderten Schwefelgehaltes zusätzliche Belastungen. Aus Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (West) (Wochenbericht Nr. 4/1983) ergibt sich, daß die zu erwartende Zunahme der Schwefeldioxyd-Emissionen bedenklich ist: Nach eigenen Angaben wies die DDR bereits in den 70er Jahren mit jährlich 37 Tonnen (Bundesrepublik Deutschland 14,5 Tonnen) die [S. 1372]höchste Schwefeldioxyd-Emission je Quadratkilometer in Europa auf. Berechnungen des DIW zeigen, daß bereits dieser Wert um mindestens 25 v.H. nach oben korrigiert werden muß. Die Zunahme der SO₂-Gesamtemission wird von einer Verschlechterung der regionalen Emissionsstruktur begleitet. Nahezu die Hälfte der Schwefeldioxyd-Emission ist auf den Raum Halle/Leipzig konzentriert (vgl. vorstehendes <xref=dd21.371a:Schaubild>). Hinzu kommt, daß der Braunkohlentagebau eine hohe Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche erfordert, was sich beeinträchtigend auf die land- und forstwirtschaftliche Erzeugung auswirkt. b) Die Wasserwirtschaft befindet sich in einer besonders prekären Situation, da die Inanspruchnahme des Wassers außerordentlich hoch ist. So stehen je Kopf der Bevölkerung pro Jahr nur rd. 880 m³ Wasser — in Trockenjahren lediglich 430 m³ — zur Verfügung bei einem derzeitigen Gesamtverbrauch von fast 10 Mrd. m³. Für die Bundesrepublik Deutschland beträgt der gegenwärtige Verbrauch gut 30 Mrd. m³ und wird bis zum Jahre 2.000 auf 41 Mrd. m³ ansteigen. Da nur 17 v.H. der Hauptwasserläufe — nach entsprechender Wasseraufbereitung — zur Trinkwasserversorgung herangezogen werden können, muß das Wasser in industriellen Ballungsgebieten bis zu fünfmal genutzt werden. Damit beträgt der Nutzungsgrad das Doppelte bis 4fache der Nachbarstaaten. Regional konzentriert sich die Wasserverschmutzung besonders auf den — von chemischen Betrieben dichtbesiedelten — Raum Halle, Leipzig und Bitterfeld, erheblich weniger entfällt auf die nördlichen Gebiete und die Umgebung Berlins. In der DDR wurden von 1945 bis Anfang 1984 125 Talsperren, Rückhaltebecken und andere Wasserspeicher mit einem Speicherraum von nahezu 800 Mill. m³ gebaut. Der gesamte Stauraum vermag gegenwärtig 1,4 Mrd. m³ Wasser zu speichern. Die Tagesleistung der vorwiegend auf der Grundlage mechanischer Reinigungsverfahren arbeitenden Kläranlagen beträgt z. Z. nur rd. 7 Mill. m³ Wasser. Trotz dieser inzwischen erreichten Speicher- und Klärkapazität wird der Bedarf an Trink- und Brauchwasser nur unzureichend gedeckt. Insbesondere in Trockenjahren treten regional größere Engpässe bei der Wasserversorgung auf. c) Das Müllproblem gestaltet sich etwas einfacher als in westlichen Industrieländern, da in der DDR ein Engpaß an Verpackungsmaterialien gegeben ist und die generelle Rohstoffknappheit zu stärkerem Einsatz von Sekundärrohstoffen zwingt. So spielen beispielsweise die Nutzung von Schrott und Altpapier sowie die Verwendung von Schlacken und Aschen als Baustoffe schon seit langem eine erhebliche Rolle. Dennoch fallen heute jährlich mehr als 23 Mill. m³ Müll an. Ab 1990 dürften es über 30 Mill. m³ sein, die in geordneten Deponien abgelagert, durch Verbrennung beseitigt und — soweit möglich — in Humus umgewandelt werden müßten. Bislang erfolgte jedoch die Ablagerung von Abfallstoffen aus der Produktion und von Siedlungsabfällen vor allem auf „wilden“ Müllkippen; eine erste geordnete Deponie wurde 1972 im Kreis Döbeln angelegt. Kompostierungswerke größerer Kapazität zur Verarbeitung von Siedlungsabfällen fehlen bisher oder sind noch im Aufbau. Vorrangiges Ziel der DDR dürfte daher die Schließung wilder Müllkippen zugunsten geordneter Deponien sein, da die Realisierung weitergehender Programme vorläufig an den hohen Kosten scheitern dürfte. Zur Zeit arbeitet in der DDR lediglich eine Müllverbrennungsanlage, die nach eigenen Angaben der DDR wegen Luftverunreinigungen zu hohe Umweltbelastungen mit sich bringt. Deshalb ist gegenwärtig nicht vorgesehen, weitere Müllverbrennungsanlagen zu bauen. III. Politisch-ideologische Aspekte In der DDR wird immer wieder betont, daß die kapitalistische Gesellschaftsordnung wegen ihres Profitstrebens für das hohe Ausmaß der Umweltverschmutzung verantwortlich sei: Lediglich aufgrund der Initiativen einzelner Persönlichkeiten seien im Kapitalismus Landschaftsschutzgebiete zum Schutze der Natur vor dem Menschen angelegt worden. Demgegenüber soll im Sozialismus die Natur für den Menschen geschützt werden. Der „Raubbau an der natürlichen Umwelt“ sei ein typisches Merkmal des Kapitalismus, während der Sozialismus den U. nicht nur als bloße Abwehrmaßnahme verstehe, sondern eine aktive zukunftsbezogene Umweltgestaltung anstrebe. In der kapitalistischen Gesellschaftsordnung vollziehe man zwar auch eine „Reparatur von Umweltschäden“, jedoch sei der U. dabei eine neue Profitquelle. Demgegenüber wolle der Sozialismus eine bewußte und planmäßige Gestaltung der Lebensumwelt. Die Existenz von Umweltproblemen wird als Hinterlassenschaft des Imperialismus bezeichnet. Man spricht von einem traurigen Erbe, das die DDR anzutreten hatte, denn beispielsweise seien nach 1945 für industrielle, mit Verbrennungsvorgängen verknüpfte Produktionsprozesse praktisch keine Abgasreinigungsanlagen vorhanden gewesen, da diese Probleme vor und im II. Weltkrieg völlig vernachlässigt worden seien. Es wird interessanterweise hinzugefügt, daß in der DDR nach dem Kriege die Anstrengungen zunächst dem Wiederaufbau galten und deshalb längere Zeit auch wieder die Aufgaben der Reinigung der Abgase und des Wassers zurückgestellt werden mußten. Der ideologischen Verknüpfung von Umweltproblematik und Wirtschaftssystem ist entgegenzuhalten, [S. 1373]daß jede Produktion — unabhängig vom Wirtschaftssystem — als Umwandlungsprozeß von Gütern einer Produktionsstufe zu solchen einer anderen Stufe immer einen nicht zu nutzenden Rest hinterläßt, der dann im Wasser, in der Luft oder auf Abraumhalden wiedergefunden werden kann. Selbst der Konsum ist eine Umwandlung in nur teilweise oder gar nicht verwendbare Abfallprodukte. Mit diesem Tatbestand sind Produktion und Verbrauch in allen Wirtschaftssystemen konfrontiert. Entscheidend ist, daß der Erkenntnisstand über die Gefahren der „Abfälle“ sowie über die Möglichkeiten ihrer Vermeidung bzw. Einschränkung erheblich hinter der Entwicklung der Produktionsprozesse hinterherhinkt, zumal die Orientierung auf starkes Wachstum — auch in sozialistischen Volkswirtschaften — Produktivitätsfortschritten erheblich höhere Priorität einräumt als der Durchführung kostspieliger U.-Maßnahmen. IV. Gesetzliche Regelungen in der DDR Bereits im Artikel 15 der Verfassung der DDR (1974) heißt es: „(1) Der Boden der DDR gehört zu ihren kostbarsten Naturreichtümern. Er muß geschützt und rationell genutzt werden. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Boden darf nur mit Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe seiner Zweckbestimmung entzogen werden. (2) Im Interesse des Wohlergehens der Bürger sorgen Staat und Gesellschaft für den Schutz der Natur. Die Reinhaltung der Gewässer und der Luft sowie der Schutz der Pflanzen- und Tierwelt und der landschaftlichen Schönheiten der Heimat sind durch die zuständigen Organe zu gewährleisten und sind darüber hinaus auch Sache jedes Bürgers.“ Gesetzliche Basis des U. ist das auf dieser Verfassungsnorm aufbauende Landeskulturgesetz vom Mai 1970 mit mehreren Durchführungsverordnungen und Durchführungsbestimmungen. Daneben ist auf eine ganze Reihe von Sondergesetzen hinzuweisen. Von diesen verdienen besonders hervorgehoben zu werden: das die Instandhaltung und Nutzung der Gewässer sowie den Schutz vor Hochwassergefahren regelnde Wassergesetz von 1963 (GBl. I, S. 77 ff.) mit mehreren Durchführungsverordnungen sowie speziellen Gesetzen bezüglich der Reinhaltung des Wassers (GBl. II, 1970, S. 659 ff.; II, 1971, S. 25 ff.; I, 1974, S. 349 ff.; I, 1978, S. 50 ff.), das neue Wassergesetz von 1982 (GBl. I, S. 467 ff.); 2. DB zum Wassergesetz-Abwassergeld und Wassernutzungsgeld vom 2. 7. 1982 (GBl. I, S. 485 ff.), AO über Abwassereinleitungsentgelt vom 2. 2. 1984 (GBl. I, S. 70 ff.), die Bodennutzungsverordnung von 1981 (GBl. I, S. 105 ff.), die die alte von 1964 (GBl. II, 1965, S. 233 ff.) sowie spezielle Verordnungen (1968, S. 295 ff. und S. 363 ff., sowie 1971, S. 245 ff.) abgelöst hat, die neue Verordnung über die Bodennutzungsgebühr (GBl. I, 1981, S. 116 ff.) und die Anordnung zur effektiven Nutzung der Hänge und Täler (GBl. I, 1983, S. 101 ff.), die AO über die Bewirtschaftung der Wälder von 1965 (GBl. II, S. 773 f.) sowie die Baumschutzverordnung (GBl. I, 1981, S. 273 ff.), die <:Luftverunreinigungsanordnung> von 1968 (GBl. II, S. 640 ff.) sowie spezielle Gesetze (z.B. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, GBl. II, 1964, S. 373 ff., und 1968, S. 363 ff., sowie 1971, S. 416 ff.; Instandhaltungsanordnung für Kfz, GBl. I, 1973, S. 93 ff.), Vorschriften zur Begrenzung, Überwachung und Verminderung der Emission von Verbrennungsmotoren (GBl. I, 1983, S. 52 ff.); Verfügungen und Mitteilungen des Staatlichen Vertragsgerichts beim Ministerrat der DDR, 1974, Nr. 1, die AO über die Erhöhung der Verantwortung der Städte und Gemeinden für Ordnung, Sauberkeit und Hygiene im Territorium von 1969 (GBl. II, S. 149 ff., und GBl. II, 1971, S. 465 ff.), Anordnungen bezüglich der Nutzbarmachung und schadlosen Beseitigung der Abprodukte (vgl. u.a. GBl. II, 1969, S. 149 ff. und S. 203 ff.) sowie die Strahlenschutzverordnung von 1969 (GBl. II, S. 627 ff.) und die AO über die Weiterbildung auf dem Gebiet der Atomsicherheit und des Strahlenschutzes (GBl. I, 1975, S. 194 ff.) und die AO über die Strahlenschutzbauartprüfung und Strahlenschutzbauartzulassung von umschlossenen Strahlenquellen (GBl. 1978, SDr. Nr. 947). Diese Gesetze werden laufend durch Verordnungen und Durchführungsbestimmungen ergänzt. So wurden z.B. 1971 und 1973 2~Anordnungen über Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in Lebensmitteln (GBl. II, 1971, S. 526 ff., sowie I, 1973, S. 27 ff.) und 1978 eine Anordnung über die hygienischen Anforderungen beim Einbau von Gasraumheizern (GBl. 1978, SDr. Nr. 946) sowie eine Anordnung über die Inkraftsetzung der amtlichen Liste der wichtigsten Schadstoffe (GBl. 1978, SDr. Nr. 945, sowie 1981, SDr. Nr. 1059) erlassen. Während wesentliche Grundsätze zum U. bereits seit längerer Zeit gesetzlich verankert sind — sowohl in den genannten als auch in anderen Gesetzen —, werden erst seit einigen Jahren auch Regelungen bezüglich der maximal zulässigen Immissionskonzentrationen (MIK-Werte) erlassen sowie Sanktionen bei Überschreitungen und Unterlassungen von vorgeschriebenen U.-Maßnahmen festgelegt. So wurde beispielsweise im August 1974 eine Verordnung über Schutzgebiete für die Wasserentnahme zur Trinkwasserversorgung erlassen und zur Eindämmung der Luftverschmutzung durch Kraftfahrzeuge mit weiteren Bestimmungen eine Minderung des Bleigehaltes im Benzin von 0,42 auf 0,4 g Pb/l — ab 1980: 0,311 g Pb/l — verordnet (in der Bundesrepublik gelten bereits seit 1972 0,4 g Pb/l, noch in diesem Jahrzehnt sollen es 0,15 g Pb/l sein). Daneben sind einige Emissionsgrenzwerte und Methoden [S. 1374]der Messung und Überwachung von Abgasmengen für Fahrzeuge und Motoren für verbindlich erklärt worden. Im Herbst 1976 wurde ein Informationssystem für Abprodukte und Sekundärrohstoffe aufgebaut sowie im Jahr 1977 die schadlose Beseitigung toxischer Abprodukte und anderer Schadstoffe geregelt. Im Jahr 1978 ist schließlich zur Vermeidung schädigender Wirkungen von Wasserschadstoffen der Umgang mit derartigen Giften bzw. Schadstoffen geregelt worden. Die seitdem erlassenen Gesetze und VO enthalten keine grundsätzlichen Neuregelungen, sondern lediglich Verfeinerungen bereits bestehender Bestimmungen, ohne die Grenzwerte und Sanktionen wesentlich zu verschärfen. V. Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen Bei den U.-Maßnahmen spielt neben der — z. T. schon seit längerer Zeit realisierten — Bildung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten (Naturschutz) zunächst einmal die Durchführung einer ganzen Reihe von Messungen der verschiedensten Verschmutzungsarten eine große Rolle: Für die generelle Überwachung der Luftverschmutzung sind die Hygiene-Institute der Bezirke zuständig (Hygiene-Inspektion), für die Kraftfahrzeugabgaskontrolle zeichnen die Abgasprüfstelle der DDR in Berlin-Adlershof sowie die Leitstelle für Abprodukte beim Ministerium für Verkehrswesen verantwortlich. Von diesen Instituten werden laufend Messungen — beispielsweise während und nach den Messen in Leipzig, im Industriezentrum Bitterfeld, in Berlin (Ost) — durchgeführt, um vor allem die Schadstoffkonzentrationen von Blei (Pb), Kohlenmonoxyd (CO), Stickstoffmonoxyd (NO), Stickstoffdioxyd (NO₂), Formaldehyd (H.CHO), Kohlenwasserstoffen (CmHn), Kohlendioxyd (CO₂), von Schwebstoffen und Schwefeldioxyd (SO₂) zu messen und mit den maximal zulässigen, im ganzen RGW-Gebiet gültigen Immissionskonzentrationen (MIK-Werte) vergleichen zu können. Daneben erfolgen aber auch Messungen durch eine Vielzahl anderer Institute. Zum Beispiel ist das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR in Berlin (Ost) für die Messung und Vermeidung von Strahlenschäden zuständig. Die Messungen dienen außer der Überwachung auch der wissenschaftlichen Forschung, vor allem der Entwicklung von Reinigungstechnologien und der Vorbereitung gesetzgeberischer Maßnahmen. Die Überwachung der Biosphäre ist 3 anderen Instituten übertragen worden: Der „Meteorologische Dienst der DDR“ überwacht die bodennahe Atmosphäre, das „Amt für Wasserwirtschaft der DDR“ ist mit der Gewässerüberwachung betraut, und dem „Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR“ obliegt die Überwachung tierischer und pflanzlicher Produkte. Sie haben darüber dem Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz Bericht zu erstatten, falls Strahlenschäden festgestellt worden sind. In über 50 wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen wird an U.-Problemen gearbeitet. So wird z.B. in einem besonderen Institut im Tharandter Waldgebiet (im Bezirk Dresden) die Resistenz von Pflanzen, insbesondere Laubbäumen, gegenüber Schadstoffen — wie z.B. Schwefeldioxyd, Fluor- und Chlorverbindungen sowie Industrieabgasen — getestet, um widerstandsfähige Arten erkennen zu können, mit denen um Ballungszentren Grüngürtel anlegbar sind. Ein anderes Beispiel ist die von Forschern der DDR durchgeführte Messung der Bodenverunreinigung durch das bei Verbrennungsvorgängen (Kraftfahrzeuge, Industrie) entstehende, stark krebsfördernde 3,4-Benzpyren. Interessant sind auch die vom Institut für Meereskunde der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) in Rostock-Warnemünde gemeinsam mit anderen Ländern (Polen, UdSSR, Finnland, Schweden und der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführten Messungen in der Ostsee. Diese wird wegen ihrer ozeanologischen Besonderheiten (erschwerter Wasseraustausch) besonders stark von Umweltverschmutzungen beeinträchtigt. Erforscht werden insbesondere die Sauerstoffverhältnisse, die Zunahme von Giftstoffen (Quecksilberverbindungen, chlorierte Kohlenwasserstoffe aus Pflanzenschutzmitteln, Mineralöl, Zink, Kadmium, Blei), aber auch die Ausbreitung des — die Lebensbedingungen der Fische stark beeinträchtigenden — Schwefelwasserstoffs. Daneben wird in der DDR auch — angesichts der starken Verbreitung lärmbedingter Berufskrankheiten — den Forschungen über den Lärmschutz große Aufmerksamkeit gewidmet. Vom 29. 5. bis 2. 6. 1972 fand in Dresden der VII. Kongreß der Internationalen Vereinigung gegen Lärm (AICB) statt. Im November 1979 tagte ein internationales Symposium „Schutz der Arbeiter vor Lärm“ in Dresden. Daneben gab es aber auch nationale Tagungen, so z.B. die „3. Konferenz Lärmschutz“ im März 1979 in Leipzig. Erwähnung verdient auch, daß seit einigen Jahren wissenschaftliche Kommissionen zur U.-Forschung gebildet worden sind. U.a. wurde an der Akademie der Wissenschaften der DDR eine aus Medizinern, Biologen, Chemikern, Ernährungs- und Geowissenschaftlern zusammengesetzte „Kommission für Umweltforschung“ geschaffen, die unter Leitung von Prof. Mottek steht und die die von den Akademieinstituten durchgeführten Umweltforschungen leiten, koordinieren und kontrollieren soll. Aber auch der mehr und mehr mit Umweltfragen konfrontierten Kammer der Technik (KdT) wurde seit 1972 eine zentrale Kommission „U.“ angegliedert. 1980 wurde im Kulturbund der DDR (KB) eine [S. 1375]Gesellschaft für Natur und Umwelt gegründet, die das Umweltbewußtsein der Bevölkerung verbessern soll. Sie hat etwa 50.000 Mitglieder. Die etwa 1500 Interessen- und Arbeitsgemeinschaften versuchen durch Informationen über Umweltprobleme und ihre Lösungen zu einer besseren Pflege von Landschaft und Natur durch die Bevölkerung beizutragen. Sie fördern aktiv Masseninitiativen zur Pflege von Wohn-, Erholungsgebieten und Parkanlagen und stehen im Informationsaustausch mit staatlichen, mit Umweltaufgaben betrauten Institutionen. Dahinter steht offensichtlich auch das Bemühen des Staates, die Unzufriedenheit bestimmter Personengruppen über Umweltbeeinträchtigungen zu kanalisieren, indem ihnen einerseits die Schwierigkeiten der Bekämpfung vor Augen geführt und sie gleichzeitig zu eigener Mithilfe angeregt werden. Neuerdings können auch Betriebe oder Institutionen Mitglieder der Gesellschaft werden. Um die besondere Bedeutung der Umweltprobleme zu unterstreichen und geeignete U.-Maßnahmen zu erarbeiten bzw. zu koordinieren, wurde im November 1971 das Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft gegründet. Es hat insbesondere die Umweltforschung zu fördern, die internationale Vertretung der DDR auf dem Gebiet des U. wahrzunehmen, Aufklärungsarbeit zu leisten, für einen weiteren Ausbau und eine Verbesserung der Meßsysteme Sorge zu tragen sowie geeignete U.-Maßnahmen zu entwickeln und ihre Durchführung zu überwachen. Ferner ist die intensive Mitarbeit der DDR in der Ständigen Kommission für die friedliche Nutzung der Atomenergie des RGW zu erwähnen, die sich besonders mit Fragen der Reaktorentwicklung für Atomkraftwerke sowie des verbesserten Reaktorschutzes beschäftigt. Ende Mai 1978 ratifizierte die DDR die Umweltkonvention der UN, die die militärische oder sonstige feindselige Anwendung von Mitteln zur Einwirkung auf die Umwelt verbietet. Ziel dieser Konvention ist die Vermeidung von „Veränderungen der Dynamik, Zusammensetzung oder Struktur der Erde, einschließlich ihrer Lebewesen, ihrer Lithosphäre, Hydrosphäre und Atmosphäre, sowie des Weltraumes“. VI. Sanktionen Die Fülle der gesetzlichen Bestimmungen zum U., die grundsätzlich allgemeinen Charakter tragen, bietet allein keine Gewähr für ausreichenden U., wenn nicht entsprechende Sanktionen ihre Einhaltung erzwingen. Dabei besteht allerdings einerseits wieder das Problem, daß man nicht nur Verursacher von Umweltverschmutzungen „bestrafen“ kann, ohne ihnen gleichzeitig auch vertretbare Möglichkeiten und Wege zur Vermeidung der Verunreinigungen zu zeigen. Andererseits bringt die Festlegung von Grenzwerten erhebliche Schwierigkeiten mit sich, weil in der Regel hierfür entsprechende Forschungen und auch Abstimmungen mit den anderen RGW-Partnerländern und den übrigen Anliegerstaaten wie der Bundesrepublik Deutschland Voraussetzung sind. Hinzu kommt, daß der grundsätzliche Primat konstanter Konsumgüterpreise die verantwortlichen Wirtschaftsfunktionäre der DDR dazu zwingt, entweder die bei der Durchführung von U.-Maßnahmen entstehenden Kosten niedrig zu halten oder sie über Subventionen zu finanzieren. Die strikte Anwendung des Verursacherprinzips zur Finanzierung der U.-Maßnahmen stößt daher auf erhebliche Schwierigkeiten. Dies dürfte wiederum der Grund dafür sein, daß Sanktionen bisher nur recht zurückhaltend angeordnet worden sind. Für Wasserverschmutzungen wurde 1982 in der 2. DVO zum Wassergesetz (GBl. I, S. 485 ff.) das Abwassergeld neu festgelegt. Überschreitet ein Betrieb oder ein anderer Verursacher bei der von ihm durchgeführten bzw. bei unterlassener Abwasserbehandlung die — anhand vorgegebener Grenzwerte zu ermittelnde — Abwasserlast, so muß er entsprechend den in einer Kennzifferntabelle festgelegten Gebührensätzen Abwassergeld zahlen. Dies beträgt beispielsweise für Giftstoffe und freies Cyan 150 Mark/kg, für landwirtschaftliche Abprodukte 100 Mark/m³, für Schwermetalle (außer Eisen) 13,60 Mark/kg, für Öle und Fette 5 Mark/kg sowie für Abfallstoffe 200 Mark/m³. Welche Sanktionen dabei herauskommen können, zeigt ein Beispiel aus dem Jahre 1972: Das Gelatinewerk Calbe, das Mansfeld-Kombinat sowie die Reichsbahndirektion Magdeburg mußten 800.000 Mark Buße zahlen, da sie übermäßig verschmutzte Abwässer in die Saale geleitet hatten. Bei Luftverunreinigungen wurden Immissionsgrenzwerte — sowohl Kurzzeit — als auch Dauergrenzwerte — gesetzlich festgelegt (GBl. I, 1973, S. 164 ff., I, 1974, S. 353, sowie GBl. I, 1979, S. 283 ff.), bei deren Überschreitung ein sogenanntes Staub- und Abgasgeld erhoben wird. Dieses wird aus der Differenz [S. 1376]zwischen der zulässigen und tatsächlichen Emission unter Berücksichtigung der Überschreitungsdauer nach folgender Formel berechnet: Die Betriebe sind dabei zu laufender Emissionsmessung verpflichtet; bei Unterlassung nehmen die Bezirkshygieneinspektionen Kontrollmessungen zu Lasten des Betriebes vor — bei doppeltem Gebührensatz. Zur Vermeidung unzulässig hoher Emissionen von Verbrennungsmotoren wurden Emissionsgrenzwerte festgelegt und bestimmt, daß Überschreitungen als Verkehrsgefährdung bzw. Verkehrsbelästigung zu ahnden sind. Bei Verstößen haben die Abgasbeauftragten Auflagen zur Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte zu erteilen, die Verstöße als Ordnungswidrigkeiten zu behandeln und bei Wiederholung in schweren Fällen Disziplinarverfahren gegen die Fahrzeughalter einzuleiten. Werden Gifte bzw. solche Schadstoffe, die in der amtlichen Schadstoffliste (GBl. 1978, SDr. Nr. 945, sowie GBl. 1981, SDr. Nr. 1059) angegeben sind, Gewässern zugeführt (z.B. durch Abwässer oder infolge von Unfällen), so ist neben der Information staatlicher Organe und der Bekämpfung von akuten Unfallschäden bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der Betriebe eine Ordnungsstrafe vorgesehen. Die örtlichen Organe des Staatsapparates können in Fällen, wo Betriebe oder Bürger Verunreinigungen bzw. Beschädigungen von Straßen, Wegen, Plätzen, Erholungseinrichtungen und Parks sowie Verunreinigungen der Luft, der Gewässer und Lärmbelästigungen herbeigeführt haben, Auflagen erteilen und als Entschädigung einen Betrag bis zu doppelter Höhe der Mehraufwendungen, die zur Beseitigung oder Eindämmung der Schädigungen entstanden sind, verlangen. In schwereren Fällen können darüber hinaus Ordnungsstrafverfahren in Gang gesetzt werden (GBl. II, 1969, S. 149 ff., und II, 1971, S. 465 ff., sowie I, 1973, S. 157 ff.). VII. Das Umweltschutzprogramm bis 1975 In dem Fünfjahrplan 1971–1975 ist erstmals ein umfassenderes Programm zur Verbesserung der Umweltbedingungen verabschiedet worden: a) Zur Erhöhung der Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser, um den im Zeitraum von 1971 bis 1975 auf 120 v.H. ansteigenden Wasserbedarf zu decken, sowie für den Hochwasserschutz war vorgesehen, bis 1975 250 Mill. m³ zusätzliche Speicherkapazitäten zu schaffen (Wasserwirtschaft). Daneben war geplant, den Anteil der an zentrale Wasserversorgungssysteme angeschlossenen Wohnungen von 82 v.H. (1970) auf 84 v.H. (1975) zu erhöhen und insbesondere dem dringlichen Problem der veralteten Abwassersysteme durch Erweiterung und Erneuerung bestehender Anlagen zu begegnen. b) Durch Wiederurbarmachung bisher vom Braunkohlenbergbau beanspruchter Bodenflächen sollten mindestens 9.700 ha der land- und forstwirtschaftlichen sowie der touristischen Nutzung zugeführt werden — in den Jahren 1967–1970 waren es 9.500 ha. In der Zeit von 1966 bis 1970 sind zudem 154.000 ha Land neu aufgeforstet worden; allein 1971 wurden 420 Mill. Bäume auf 30.500 ha Wald- und Brachland gepflanzt. Für die Durchführung von Meliorationen sollten bis 1975 4~Mrd. Mark bereitgestellt werden, um über 800.000 ha Bodenfläche be- bzw. entwässern zu können. Diese Aufwendungen, die zum großen Teil als normale Investitionen der Landwirtschaft zur Bodengewinnung und -verbesserung anzusehen sind, werden in der DDR dem U. zugerechnet, wahrscheinlich, um das U.-Programm aufzuwerten. c) Zur Minderung der Luftverunreinigung, die infolge der vielen nicht oder nur mit veralteten Reinigungsanlagen ausgerüsteten Industriebetriebe (insbesondere Kraftwerke, Brikettfabriken, Zementfabriken, Hüttenwerke und Chemiebetriebe) in der DDR hoch ist, sollten wirksamere Abgasreinigungsverfahren entwickelt und vor allem in Ballungsgebieten eingesetzt werden: So war vorgesehen, in volkswirtschaftlich wichtigen Kombinaten und Betrieben die Luftverunreinigung um 40 bis 60 v.H. zu senken, insbesondere aber alle neu zu errichtenden Kraftwerke mit hochwirksamen Entstaubungsanlagen auszustatten. Im Jahr 1972 wurden für die Chemische Industrie 270 Mill. Mark an Investitionen zur Verringerung der Luftverschmutzung geplant. d) Zur Bekämpfung des Lärms, zu der als erster Schritt die bereits durchgeführte Erfassung aller „Lärmarbeitsplätze“ (Plätze mit einem Lärmpegel über dem kritischen Wert von 85 dB) durch Betriebsärzte gehörte, sollten in allen größeren Städten „Lärmkarten“ als Voraussetzung für eine künftige schrittweise Lärmminderung erstellt werden. Daneben steht der Versuch, die Lärmbeeinflussung in Neubaugebieten durch entsprechende Planungen zu verringern. Dies sollte durch geeignete Gruppierung der Wohnbauten und die Anpflanzung von Baumgruppen und schallabsorbierenden Kletter- und Rankgewächsen erreicht werden. [S. 1377]e) Der Verbesserung der Ablagerung, Beseitigung und Verwertung von Siedlungsabfall sollten zusätzliche Anstrengungen dienen: 100 Mill. Mark waren für die Errichtung von 51 neuen Anlagen der Mülldeponie (einschließlich einer neuen Verbrennungsanlage in Berlin [Ost], bei der die entstehende Wärme der Fernheizung dienen soll) sowie für 5 Anlagen der Müllkompostierung vorgesehen. Von diesen sollten 3 in den Bezirken Leipzig, Potsdam und Rostock entstehen; mit ihnen sollten aus je 140.000 t Müll 100.000 t Kompost erzeugt werden. Für diese Maßnahmen — einschließlich der Meliorationen — sollten bis 1975 insgesamt 7 Mrd. Mark aufgewendet werden. Während bis 1972 in den Jahresplänen lediglich ganz bestimmte Umweltaufgaben — z.B. Abwasserreinigung, Bodengewinnung — geplant waren, fand erstmals im Plan 1973 ein vollständiges Schutzprogramm Berücksichtigung: Im Volkswirtschaftsplan 1973 waren für den U. 1,6 Mrd. Mark vorgesehen, wovon über 0,6 Mrd. Mark auf die Reinhaltung von Luft und Wasser sowie die Lärmminderung und 0,75 Mrd. Mark auf Meliorationen entfielen. Der Volkswirtschaftsplan 1974 sah für die Verbesserung der Wasserversorgung Investitionen in Höhe von 575 Mill. Mark vor, für Meliorationen waren 715 Mill. Mark geplant. Im Volkswirtschaftsplan 1975 sind keine konkreten Zahlen für U.-Maßnahmen bekanntgegeben worden; er enthielt lediglich die Feststellung, daß im Rahmen des U. „die mit dem Volkswirtschaftsplan festgelegten Investitionsmaßnahmen für die Abwasserbehandlung, Reinhaltung der Luft sowie die Nutzbarmachung und schadlose Beseitigung der Abprodukte konzentriert durchzuführen“ sind, durch Rationalisierungen „die Verfügbarkeit und der Wirkungsgrad der vorhandenen Anlagen zu erhöhen“ ist, und fügte schließlich hinzu: „Bessere Bedingungen für die natürliche Umwelt der Menschen sind insbesondere in den industriellen Ballungsgebieten und Zentren der Arbeiterklasse sowie an den Küstengewässern der Ostsee für die Erholung zu schaffen.“ Aus einem knappen Hinweis läßt sich schließen, daß über die Hälfte der 1975 für U.-Maßnahmen vorgesehenen Investitionen auf die Bezirke Cottbus, Halle, Leipzig, Karl-Marx-Stadt und auf Berlin (Ost) konzentriert wurden. Obwohl vom Ministerium für U. und Wasserwirtschaft kein Rechenschaftsbericht über die im damaligen Planjahrfünft erzielten Erfolge veröffentlicht worden ist, kann vermutet werden, daß die geplanten Maßnahmen größtenteils realisiert worden sind. VIII. Die Umweltpolitik seit 1976 Während die DDR-Führung in der ersten Hälfte der 70er Jahre noch mit großem Elan umweltpolitische Verbesserungen anstrebte und dafür ein umfangreiches Programm in Angriff nahm, ist es um den U. in der zweiten Hälfte der 70er Jahre sehr viel ruhiger geworden. Der Fünfjahrplan 1976–1980 sowie der laufende Plan 1981–1985 enthalten kein geschlossenes Umweltprogramm mehr. Statt dessen heißt es ganz allgemein, daß „planmäßig Maßnahmen für die Reinhaltung der Gewässer, die Nutzung und den Schutz des Bodens, die Reinhaltung der Luft, die Minderung des Lärms sowie die Beseitigung und Verwertung von Siedlungsmüll und industriellen Abfallprodukten durchzuführen“ sind. Der Hauptgrund für diese Zurückhaltung dürfte darin liegen, daß die Staatsführung der DDR zunächst die für sie unerwarteten Preissteigerungen für Rohstoffe auf dem Weltmarkt durch sparsameren Materialeinsatz sowie erhöhte Exportanstrengungen auffangen muß und deshalb der Umfang der vorgesehenen Investitionen für den U. verringert werden mußte. Im einzelnen sollte in der zweiten Hälfte der 70er Jahre mit gezielten Maßnahmen eine Senkung des spezifischen Wasserbedarfs in der Industrie um 20 v.H. erreicht, gleichzeitig jedoch im Zusammenhang mit dem Wohnungsbauprogramm (Bau- und Wohnungswesen) besonders in Gebieten mit hohen Neubauzielen (z.B. Berlin, Leipzig, Karl-Marx-Stadt, aber auch in Halle und Dresden) die Wasserversorgung weiter ausgebaut werden (Wasserwirtschaft). Nunmehr sollen die Umweltbedingungen insbesondere in den Ballungsgebieten verbessert werden; in diesen ist sowohl eine hohe Wasserverschmutzung als auch eine zunehmende Luftverschlechterung zu verzeichnen (SO₂-Immissionen, Schwefel-Immission und Staubauswurf). Zum Beispiel waren bereits im Jahr 1970 im Umkreis von etwa 340 ha um das Gaskombinat „Schwarze Pumpe“ im Bezirk Cottbus nur noch 20 v.H. aller Bäume gesund, 10 v.H. der Waldbestände hingegen bereits vernichtet. Deshalb sollten im Fünfjahrplan 1976–1980 vordringlich Verfahren zur Entgiftung und Reinigung der Abwässer der erdölverarbeitenden und petrochemischen Industrie sowie der Pflanzenschutzmittel-, Farben- und Düngemittelindustrie entwickelt werden. Inzwischen hat sich das sog. Waldsterben zu einem entscheidenden Problem entwickelt. Ganz erhebliche Schäden an den Kiefern- und Fichtenbeständen werden in den Kammlagen des Erzgebirges (vor allem im Raum Karl-Marx-Stadt), im Thüringer Raum sowie in der Dübener Heide (in der Nähe von Halle) verzeichnet. Aber auch die Waldgebiete rund um Großkraftwerke auf Braunkohlenbasis (z.B. Lausitz) sind stark rauchgeschädigt. Ursache ist vor allem die hohe Luftverschmutzung durch Schwefeldioxyd aus Kohlekraftwerken und von anderen Emittenten, aber auch die seit Jahrzehnten betriebene Intensivnutzung land- und forstwirtschaftlicher Bodenflächen mit der damit in Zusammenhang ste[S. 1378]henden übermäßigen Trockenheit bestimmter Gebiete. Im Frühjahr 1983 sah sich deshalb die DDR-Regierung genötigt, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Gut 23.000 ha Waldgebiete werden gedüngt, um eine verstärkte Resistenz gegen Rauchschäden zu bewirken. Kahlschlaggebiete versucht man mit unempfindlichen Baumarten zu bepflanzen. Die Schätzungen westlicher Experten über den räumlichen Umfang der geschädigten Waldgebiete in der DDR schwanken je nach den verwendeten Methoden und den jeweils einbezogenen Schädigungsstufen zwischen 100.000 ha und über 300.000 ha. Zur Luftreinhaltung ist die beschleunigte Entwicklung wirksamer Abgasreinigungsverfahren (z.B. zur Entschwefelung von Rauchgasen) vorgesehen. Dies ist von besonderer Bedeutung, wenn man bedenkt, daß allein die sechs größten Kraftwerke und die Braunkohlenveredlungsindustrie im Kombinat Schwarze Pumpe und im Raum Halle/Leipzig etwa 2,3 Mill.~t SO₂ im Jahr emittieren. Die SO₂-Gesamtemission beträgt in der DDR ca. 5 Mill.~t jährlich, in der Bundesrepublik Deutschland etwa 3,6 Mill.~t. Ferner ist eine Verringerung der Arbeitsplätze mit Lärmbelästigung durch die Anwendung geeigneter Schallschutzelemente und die Berücksichtigung wirksamer Lärmschutzmaßnahmen bei künftigen städtebaulichen Anlagen geplant, denn 30 v.H. der Bevölkerung klagen über Produktions- und Verkehrslärm. Das Meliorationsprogramm sieht vor, rd. 500.000 ha Bodenfläche zu bewässern, darunter 300.000 ha Beregnungsfläche. Da das Müllvolumen von 23 Mill. m³ (1970: 16 Mill.) bis zum Jahr 1990 auf über 30 Mill. m³ anwachsen wird, sind auf diesem Gebiet erhebliche Anstrengungen notwendig. Nur 2 bis 3 v.H. der Siedlungsabfälle sowie 18 v.H. der industriellen Abprodukte werden bisher aufbereitet wieder genutzt. 70 v.H. der verwertbaren Aschen konnten wieder wirtschaftlichen Verwendungen zugeführt werden. An Kraftwerkaschen fallen derzeit (1982) jährlich etwa 18,5 Mill.~t an (1980: rd. 16,5 Mill.~t), 1990 werden es gut 20 Mill.~t sein. Davon lassen sich gegenwärtig jedoch nur etwa 3 bis 4 Mill.~t verwerten (z.B. für Baumaterialien, als Füll- und Dämmstoffe bzw. als Neutralisationsmittel). Insgesamt zeigt sich, daß trotz Einschränkung der Investitionen für den U. und gezielter Berücksichtigung nur der dringlichsten Projekte eine intensivere Nutzung der vorhandenen Anlagen angestrebt wird. So wird z.B. darauf verwiesen, daß die Staubbelastung in den Bezirken Halle und Cottbus bei maximaler Ausnutzung der vorhandenen Staubrückhalteanlagen um ein Drittel gesenkt werden könnte. Wichtiges Anliegen des laufenden U.-Programms der DDR ist seine Verknüpfung mit den Erfordernissen einer verbesserten Materialökonomie: Abprodukte sollen besser verwertet und vermehrt als Sekundärrohstoffe eingesetzt werden. Auf dieses Ziel ist ein erheblicher Teil der mit U. befaßten Forschung konzentriert; darüber hinaus wird jedoch auch an der Entwicklung neuer Technologien zur Rückhaltung von Schadstoffen sowie an schadstoffarmen bzw. -freien Technologien gearbeitet. IX. Zusammenarbeit im RGW Bereits im Rahmen des Komplexprogramms des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) ist eine stärkere Zusammenarbeit auf dem Gebiet des U., vornehmlich bei der Forschung, vereinbart worden. Zur Koordinierung der U.-Forschung wurde 1973 der „Rat für Fragen des U.“ gebildet, dem die jeweiligen stellvertretenden Minister für U. der einzelnen RGW-Länder angehören. Allein 37 der 97 wissenschaftlich-technischen Forschungsvorhaben des Komplexprogramms betreffen den U.; an ihnen ist die DDR intensiv beteiligt. 360 Forschungsstellen in der DDR arbeiten an 112 Themen zum U., z.B. über Fragen des Schutzes der Atmosphäre, des Schutzes des Wassers, der Verwertung von Abfällen, der Schaffung optimaler Beziehungen zwischen Lebewesen und Umwelt (Ökosysteme). In den Jahren 1973–1975 wurde ein detailliertes Gesamtprogramm der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des U. [S. 1379]für die Fünfjahrplanperiode 1976–1980 erarbeitet und in die Pläne der einzelnen Mitgliedsländer aufgenommen. Die Forschungsthemen wurden in 11 Problemkomplexe aufgegliedert, für jeden Komplex wurde das fachlich zuständige Institut eines RGW-Landes mit der Koordinierung der Forschung beauftragt. So oblag z.B. dem Institut für Luft- und Kältetechnik in Dresden die Aufgabe, jene Forschungen zu koordinieren, die sich mit Methoden zur Beseitigung von — durch Betriebe und Kraftfahrzeuge — in die Atmosphäre abgelassenen Schadstoffen beschäftigen. Ferner bemühen sich die Regierungen der RGW-Staaten in bilateralen Abkommen um die Festlegung einheitlicher Schadstoffgrenzwerte in den Partnerländern sowie um die Lösung der Probleme der grenzüberschreitenden Verschmutzungen. Der U. wird neuerdings auch in zwischenstaatlichen Freundschaftsverträgen als Gemeinschaftsaufgabe angesprochen. Um die gemeinsamen Arbeiten weiter zu vertiefen, fand im Oktober 1976 im Sekretariat des RGW in Moskau eine Konferenz sämtlicher RGW-Mitgliedsländer statt, auf der die einzelnen Länder einen Überblick über den Stand ihrer U.-Maßnahmen gaben und aktuelle Fragen des U. erörterten, ferner koordinierende Forschungen diskutierten sowie gemeinsame Schutzmaßnahmen besprachen. Außerdem standen Fragen der Einbeziehung des U. in die Planungssysteme der Mitgliedsländer im Vordergrund, insbesondere Probleme der Regionalplanung (regionale Entwicklungspläne, Festlegung von Kennziffern für die Inanspruchnahme von Wasser, Luft, Boden, Transportbelastungen sowie Probleme der Agglomeration). Damit ist versucht worden, Maßnahmen für Umweltverbesserung und die rationellere Nutzung der Naturschätze in ein System von Kriterien und Kennziffern der Jahrespläne einzufügen, um auch das wirtschaftliche Interesse an Verbesserungen von Natur und Umwelt auf allen Planungs- und Leitungsebenen anzuregen. Dieses Ziel ist jedoch noch weit von seiner Verwirklichung entfernt. Auf der 19. Tagung des RGW-Rates für U. Ende März 1983 in Neubrandenburg (DDR) wurden Aufgaben der verbesserten Zusammenarbeit der RGW-Länder hinsichtlich der rationelleren Ausnutzung bei gleichzeitig vermehrtem Schutz der Naturressourcen erörtert. Forschungen sollen auf Technologien mit vermindertem Aufkommen an Industrieabfällen konzentriert sowie auf Formen der besseren Wiederverwendung der Sekundärrohstoffe ausgerichtet werden. Das bezieht sich besonders auf die Entwicklung von Verfahren zur Entschwefelung sowie auf abproduktarme Verfahren in der chemischen Industrie, der Metallurgie sowie der Energie- und Wasserwirtschaft. Weiterhin wurden Einzelmaßnahmen für 1983/84 sowie die Hauptrichtungen der Zusammenarbeit bis 1990 beraten und das RGW-Abkommen zum Schutz der Natur bis zum Ende dieses Jahrzehnts verlängert. X. Zusammenarbeit mit den anderen Anrainerstaaten Zu bedauern ist die bisher nur geringe Zusammenarbeit der DDR mit westlichen Ländern, da die grenzüberschreitenden Wirkungen von verschmutzten Flüssen, von Abgasen und anderen Schadstoffen außerordentlich schwerwiegend sein können. In der Bundesrepublik Deutschland wirken sich z.B. die Abwässer der Thüringischen Kaliwerke — wegen Versalzung der Werra — ungünstig auf das Bremer Trinkwasser aus; aber auch der nordbayerische Raum wird durch aus der DDR stammende Abwässer beeinträchtigt. Immerhin konnten im September 1973 Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR über Grundsätze der Schadensbekämpfung an der Grenze sowie zu Instandhaltung und Ausbau der Grenzgewässer (einschl. der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen) abgeschlossen werden (Innerdeutsche Beziehungen). Das Problem der „Versalzung von Werra und Weser“ ist damals zwar ebenfalls angesprochen, jedoch vertagt worden. Inzwischen ist es zu weiteren Verhandlungen über dieses Thema gekommen. Man einigte sich auf eine Expertenkommission, die in einem Bericht technische Lösungsmöglichkeiten aufgeführt hat. Über die Realisierung bestimmter Maßnahmen muß zwischen der Bundesregierung und der DDR noch Einvernehmen erzielt werden. Am 12. 10. 1983 wurde in Anwesenheit der jeweils für den U. zuständigen Minister ein Abkommen zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland über die Verbesserung der Wassergüte des thüringisch-fränkischen Grenzflüßchens Röden abgeschlossen. Diese Übereinkunft regelt die Verbesserung der Abwasserbehandlung der Stadt Sonneberg (28.500 Einwohner) und ist somit ein erster Schritt, um mit der DDR auch über weit größere U.-Projekte zu verhandeln wie z.B. über grundsätzliche Lösungen in Hinblick auf die Salzbelastung der Werra und Weser oder über die zwischen Hirschberg und Blankenstein im Fichtelgebirge fließende Saale. Auch die regionale und überregionale Luftverunreinigung, besonders durch Schwefeldioxyd, könnte Gegenstand von ähnlichen Übereinkommen werden. So z.B. die Entschwefelung des Industriekraftwerkes der Zellstoffwerke Rosenthal bei Blankenstein, die nicht unerheblich zur Saaleverschmutzung beitragen, ebenso die Begrenzung der stark zunehmenden Gefährdung Berlins durch die Braunkohlekraftwerke im Südwesten (Halle/Leipzig) und Südosten (Lausitz). Im Bezirk Cottbus südöstlich von Berlin liegen die größten Braunkohlekraftwerke der Welt, z.B. schon heute Boxberg mit 3.500 MW und [S. 1380]künftig Jänschwalde mit 3.000 MW (1983 bereits 1500 MW, jährlich sollen 500 MW hinzukommen). Bezüglich der Ostsee ist die Situation etwas günstiger: Im Jahr 1970 haben die Ostsee-Anrainerstaaten ein Abkommen ausgehandelt, das die Ölverschmutzung eindämmen sollte. Drei Jahre später kam es in Danzig zu einer Ostseekonferenz, die eine „Konvention über den Fischfang und den Schutz der biologischen Ressourcen der Ostsee“ beschloß. Im Jahr 1974 ist auf einer Konferenz in Helsinki eine „Konvention zum Schutz der Meeresumwelt im Ostseegebiet“ verabschiedet worden. Seitdem wurden auch mit westlichen Ländern einige bilaterale Verträge abgeschlossen (z.B. 1976 zwischen der DDR und Schweden). Im Bereich der Forschungen zur Reinhaltung der Ostsee besteht also eine in Ansätzen funktionierende Zusammenarbeit zwischen einigen west- und osteuropäischen Ländern. So waren z.B. Forschungsschiffe des Instituts für Meereskunde der DDR an der Erforschung sauerstoffarmer Gebiete der Ostsee beteiligt, deren Ausdehnung durch Überdüngung des Wassers mit Nährsalzen ständig zunimmt. In bodennahen Zonen sowie in Wassertiefen um bzw. über 100 m bildet sich dort aufgrund biochemischer Vorgänge Schwefelwasserstoff, eine für Flora und Fauna äußerst giftige Verbindung. Die Umwelt-Konvention von Helsinki bestimmt, daß alle Ostsee-Anrainerstaaten sich einmal jährlich zu einer Konferenz zusammenfinden. Dort wurde z.B. festgelegt, daß Transporte besonders gefährlicher Güter anzumelden sind und Öltankern die Reinigung ihrer Tanks auf See verboten wurde. Sie haben ihr Schmutzwasser in besondere Tanks in den Häfen einzuleiten. XI. Ausblick Zweifellos hat sich das Umweltbewußtsein bei der Bevölkerung und in der Industrie in den letzten Jahren verstärkt, staatliche Stellen bemühen sich, die Forschung vermehrt auf Umweltprobleme zu lenken und die Betriebe zu einer Minderung und Beseitigung der Umweltgefahren zu veranlassen. Auch wenn beim DDR-Umweltprogramm „normale“ Maßnahmen — wie Meliorationen, Vergrößerung der Wasserbereitstellungskapazitäten — einbezogen werden, die nicht ausschließlich Umweltfunktionen erfüllen, so sind doch die eingeleiteten Bemühungen (Gewinnung von Sekundärrohstoffen, Müllkompostierung, Lärmschutz) sowie die beginnende Zusammenarbeit innerhalb des RGW beachtenswert. Allerdings ist in den letzten Jahren viel weniger getan worden als etwa 1973/74. Wirksame Lösungen der heutigen und künftigen Umweltprobleme erfordern jedoch neben einer umfassenden internationalen Zusammenarbeit, neben einer Intensivierung der Forschung sowie der Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Festlegung der regionalen Investitionsstruktur vor allem die Bereitstellung umfangreicher finanzieller Mittel. Auch Wissenschaftler aus der DDR erkennen gegenwärtig an, daß — abgesehen von der Rohstoffwiedergewinnung — „Aufwendungen für die Verhinderung von Umweltschäden zu den Produktionskosten zu rechnen“ sind und somit in die „wirtschaftliche Rechnungsführung“ einbezogen werden sollten. Die Einsicht nimmt zu, daß U.-Maßnahmen „zum großen Teil nichtproduktiven Charakter“ haben, also eine „zeitweise Verlangsamung des Wachstumstempos“ der Gesamtwirtschaft bewirken können, daß aber „gesunde Arbeits- und Lebensbedingungen aller Werktätigen“ ein wesentliches Bedürfnis darstellen, dessen Befriedigung nicht „in einem Zuwachs des Nationaleinkommens“ zu messen sei. Bei allen guten Ansätzen zum U. dürfte die Wirtschaftsführung der DDR jedoch auch noch in den nächsten Jahren dem Einsatz aller verfügbaren Mittel für Produktionssteigerungen Vorrang einräumen. Manfred MelzerMitarbeit von Cord Schwartau. Literaturangaben Buck, H. F., u. B. Spindler: Luftbelastung in der DDR durch Schadstoffemissionen, in: Deutschland Archiv H. 9, 1982, S. 943 ff. Köln: Wissenschaft und Politik 1982. Einfluß von Luftverunreinigungen auf die Vegetation. Hrsg.: H.-G. Däßler. Jena: Fischer 1981. Gruhn, W.: Umweltpolitische Aspekte der DDR- Energiepolitik. Hrsg.: Institut für Gesellschaft und Wissenschaft. Erlangen, abg, H. 4/1982. [S. 1381]Landeskulturrecht. Autorenkoll. u. Ltg. v. E. Oehler. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1982. Luft — Wasser — Boden — Lärm. Hrsg.: Kommission Umweltschutz beim Präsidium der KdT der DDR. Leipzig: Deutscher Verl. für Grundstoffindustrie. (Broschürenreihe Technik und Umweltschutz) Neef, E., u. V. Neef: Handbuch Sozialistische Landeskultur, Umweltgestaltung und Umweltschutz. Leipzig: Brockhaus 1977. Raestrup, R., u. Th. Weymar: „Schuld ist allein der Kapitalismus“ — Umweltprobleme und ihre Bewältigung in der DDR, in: Deutschland Archiv H. 8, 1982. S. 832 ff. Köln: Wissenschaft und Politik 1982. Reinhaltung der Luft. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Mohry u. H.-G. Riedel. Leipzig: Deutscher Verl. f. Grundstoffindustrie 1981. Schwartau, C.: Umweltschutz in der DDR — Zunehmende Luftverschmutzung durch Renaissance der Braunkohle, in: Umwelt H. 4. 1983, S. 286 ff. Düsseldorf: VDI 1983. Sozialismus und Umweltschutz — Recht und Leitung in den Mitgliedsländern des RGW. Autorenkoll. u. Ltg. v. O. S. Kolbassow. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1982. Umweltgestaltung und Ökonomie der Naturressourcen. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Roos u. G. Striebel. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Anhang
Umweltschutz (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Ursachen und Gefahren der Umweltverschmutzung Die Gesundheit des Menschen sowie der Tier- und Pflanzenwelt wird heute auch in der DDR zunehmend durch Schadstoffe der belebten und der unbelebten Natur beeinträchtigt, insbesondere durch chemische Faktoren. Luft, Wasser, Boden und Pflanzen werden verunreinigt. Derartige Umweltschäden nehmen ständig zu: über Nahrungsmittel oder direkte Kontakte wirkt sich dies nachteilig auf die…
DDR A-Z 1985
Revisionismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der etablierte Marxismus, wie er Ende des 19. Jh. vor allem von Karl Kautsky und Franz Mehring in der deutschen Sozialdemokratie vertreten wurde, fand in Eduard Bernstein (1850–1932), vor allem mit dessen erstmals 1899 erschienenem Buch „Die Voraussetzungen des Sozialismus und die Aufgaben der Sozialdemokratie“, seinen entschiedensten und einflußreichsten Kritiker. Bernstein ging — im Unterschied zu Kautsky und Mehring — von einer Evolution der historischen Entwicklung aus; für ihn war der Klassenkampf nicht die allein bewegende Kraft in der Geschichte. Folgerichtig lehnte er den historischen Determinismus ab und betonte eine unabhängige Entwicklung von „Basis“ und „Überbau“. Für ihn zählten allein die empirisch nachweisbaren Fakten in Wirtschaft und Gesellschaft und nicht die mit Hilfe der Dialektik zu findende „Totalität“ der Gesellschaft. Bernstein sah einen engen Zusammenhang zwischen den Zielen der historischen Entwicklung und den Mitteln, diese Ziele zu erreichen. Er stellte mit diesem Konzept die philosophischen (Dialektik), die ökonomischen (Akkumulations-, Krisen- und Werttheorie) und die historischen (Klassenkampf, Revolution) Elemente der Lehren des späten Marx (und Engels) in Frage. Bernsteins Anschauungen wurden in der SPD mit harter Gegenkritik, deren Wortführer Kautsky und Rosa Luxemburg waren, beantwortet. Trotzdem sammelte er eine beträchtliche Anhängerschaft, die man schon bald (1901) als „Revisionisten“ etikettierte. Es folgte die sog. R.-Debatte in der SPD. In der politischen Praxis besonders der Gewerkschaften schlug sich der R. als Reformismus nieder, der weitgehend die Parteien der (sozialistischen) Internationale durchdrang und den von diesen Gruppen einzuschlagenden Weg allmählicher Reformen der kapitalistischen Industriegesellschaften bestimmte. Die neueren Revisionen — nunmehr des Marxismus-Leninismus — entstanden auf dem Hintergrund der politisch-ideologischen Entwicklung in Rußland. Bereits Lenin hatte sich in seinem Kampf gegen die Menschewiki (1903) von den humanistischen Elementen in der Lehre von Marx und Engels entfernt. Später behauptete auch Stalin, auf dem Boden eines „schöpferischen Marxismus“ zu stehen. Lenin, Stalin und in ihrem Gefolge politische Führer der Sowjetunion wie auch anderer osteuropäischer Staaten bezeichneten als R. jene systematische Kritik am Marxismus-Leninismus, die die „opportunistische Reaktion bestimmter kleinbürgerlich bzw. bürgerlich beeinflußter Schichten in der Arbeiterbewegung“ in der Phase des Übergangs vom Konkurrenzkapitalismus zum Monopolkapitalismus darstelle. „Objektiv“ sei der R. deshalb als „Antisowjetismus“ und generell als Antikommunismus zu begreifen. Seine klassenindifferente, lediglich auf Marx und nicht auf Lenin zurückgreifende Humanismuskonzeption begünstige die antikommunistische Konvergenztheorie. Eine wissenschaftliche Definition des R. ist vor allem deshalb schwierig, weil in der Geschichte des Marxismus stets ein Marxist den „Revisionisten“ eines anderen darstellt. So bezichtigt etwa Georg Lukács (1885–1971) sowohl Bernstein wie Kautsky des R., und er selbst wurde von den Vertretern eines dogmatischen Marxismus-Leninismus wiederholt als „Revisionist“ kritisiert. Nach dem XX. Parteitag der KPdSU (Februar 1956), der, zeitlich begrenzt, eine scharfe offizielle Kritik am Stalinismus (Personenkult) einleitete, nahm auch die Kritik am Marxismus-Leninismus und den nach den Grundsätzen des Demokratischen Zentralismus aufgebauten Parteien in den osteuropäischen Staaten, einschließlich der DDR, zu. Wie in Polen vor allem Leszek Kolakowski, in der ČSSR Ivan Dubsky, Milan Prucha, Ota Šik, Antonin Liehm, Ivan Švitak, Karel Kosík und Eduard Goldstücker, so traten in der DDR u.a. Ernst Bloch, Wolfgang Harich und Robert Havemann für einen „humanen Sozialismus“ ein. Bloch verlor daraufhin 1957 seinen Lehrstuhl in Leipzig und lebte seit 1961 in der Bundesrepublik Deutschland. Harich forderte 1956 in 16 Thesen die Demokratisierung von Partei und Staat sowie eine Weiterentwicklung der marxistischen Theorie in der DDR. Im März 1957 wurde er zu 10 Jahren Haft verurteilt. Etwa zur gleichen Zeit mit Harich kritisierten die Wirtschaftswissenschaftler Fritz Behrens und Arne Benary den bürokratischen Zentralismus in der Wirtschaftspolitik. Sie verfochten u.a. die in Jugo[S. 1127]slawien versuchte Produzentenselbstverwaltung. Beide wurden von der SED gemaßregelt. Havemann wurde 1964 aus der SED ausgeschlossen und daraufhin aller seiner Ämter enthoben. In allen seit 1956 — und nach dem XXII. Parteitag der KPdSU (1961), der die Kritik an Stalin erneuerte — auftretenden revisionistischen Strömungen lassen sich einige Konstanten feststellen. Es sind dies: die Kritik am etablierten marxistisch-leninistischen Dogma und dem bestehenden Parteiapparat mit dem Monopol der Machtausübung; damit verbunden die Vorstellung von einem Sozialismus mit demokratischen Zügen sowie der gelegentliche Rückgriff auf die europäische philosophische Tradition; die Aufnahme neuerer, im Westen entwickelter, besonders sozialphilosophischer und soziologischer Denkrichtungen; schließlich der Versuch, eine umfassende historisch-kritische Theorie von Mensch und Gesellschaft zu entwerfen. Diese Strukturelemente des modernen R. treten, in der einen oder anderen Form, sowohl in der Philosophie, der Wirtschaftswissenschaft als auch in der Literatur zutage. So sind etwa Peter Huchel, Hans Mayer oder auch Jean-Paul Sartre und Ernst Fischer von DDR-Dogmatikern als „Revisionisten“ eingestuft und (z. B. durch Verweigerung von Druckgenehmigungen) gestraft worden. Seit Ende der 60er Jahre konzentrierte die SED ihre ideologische Abwehrtätigkeit auf den Sozialdemokratismus und den Maoismus. Nach wie vor galt jedoch der R., wie auch auf der Moskauer Internationalen Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien im Jahr 1969 erklärt wurde, als „der ideologische Hauptfeind“. Zum Repräsentanten des R. in den 70er Jahren wurde Rudolf Bahro durch sein 1977 nur im Westen erschienenes Buch „Die Alternative. Zur Kritik des real existierenden Sozialismus“. Bahro kämpft vor allem gegen die Macht des in Routine erstarrten Parteiapparats. Die Aufgabe einer wahrhaft marxistisch orientierten kommunistischen Partei sieht er darin, die „emanzipatorischen Interessen in der Gesellschaft zu sammeln, zu strukturieren und die Motivationsstrukturen der einzelnen und Gruppen in Richtung auf einen humanistischen Marxismus zu verändern“ und dadurch gleichzeitig die Entfremdung in der DDR-Gesellschaft aufzuheben. Bahro wurde 1978 zu 8 Jahren Haft verurteilt, 1980 frühzeitig entlassen und in die Bundesrepublik abgeschoben. In der gegenwärtigen ideologischen Strategie der DDR wird der R. verstärkt unter den Konzepten des Opportunismus und des Antikommunismus gesehen. Die semi-offizielle Definition ist entsprechend leerformelhaft: „Der R. fordert eine Korrektur der theoretischen und politischen Grundlagen des Marxismus-Leninismus mit dem Ziel, den revolutionären Inhalt der wissenschaftlichen Weltanschauung der Arbeiterklasse zu beseitigen und durch bürgerliche Theorien zu ersetzen.“ (Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 283) Der R. führe seinen Angriff auf den Marxismus-Leninismus und dessen Repräsentanten von rechts (Abweichungen). Marxismus-Leninismus, I., II. B. 2., V.; Opposition und Widerstand. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1126–1127 Revanchismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Revisionskommissionen der SEDSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der etablierte Marxismus, wie er Ende des 19. Jh. vor allem von Karl Kautsky und Franz Mehring in der deutschen Sozialdemokratie vertreten wurde, fand in Eduard Bernstein (1850–1932), vor allem mit dessen erstmals 1899 erschienenem Buch „Die Voraussetzungen des Sozialismus und die Aufgaben der Sozialdemokratie“, seinen entschiedensten und einflußreichsten Kritiker. Bernstein ging — im Unterschied zu…
DDR A-Z 1985
Uranbergbau (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der U. im Gebiet der DDR ist 1946 durch die Sowjetunion begründet worden (SMAD-Befehl 167). Er wird von der SDAG Wismut (Sowjetisch-deutsche Aktiengesellschaft) betrieben. Dieses Unternehmen wurde 1947 als SAG Wismut gegründet; die Umbenennung erfolgte 1954 aufgrund einer deutschen Kapitalbeteiligung in Höhe von 50 v.H. Mit der Gründung der SAG Wismut schufen die Sowjets ein völkerrechtliches Novum, weil erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten in dem von ihr besetzten Gebiet die Bodenschätze als Reparationsleistung ohne zeitliche Begrenzung ausbeutete. Innerhalb der sowjetischen Aktiengesellschaften in der DDR nahm die Wismut AG auch insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjetischen Vermögen in Deutschland gehörte. Die Hauptverwaltung der SAG Wismut in Siegmar-Schönau bei Karl-Marx-Stadt war direkt sowjetischen Stellen in Moskau unterstellt. Die Gründer des Unternehmens waren die Hauptverwaltung des sowjetischen Vermögens im Ausland des Ministerrats der UdSSR und die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der UdSSR. Die Wismut AG hat seit 1946 — also bereits vor ihrer offiziellen Gründung — systematisch allen Boden, der Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. Geologenbrigaden untersucht. Die Arbeiten erfolgen sowohl im Tage- als auch im Tiefbau. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: 1. Sächsische Schweiz; 2. Thüringen mit Hauptzentrum Ronneburg (Gera); 3. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren um Johanngeorgenstadt. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigungsstand bei der SAG Wismut im Herbst 1951 etwa 225.000. Diese Zahl entsprach ca. 10 v.H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau. Gegenwärtig dürften noch immer etwa 40.000 Arbeitnehmer im U. tätig sein. Die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng geheimgehalten. Vermutlich entspricht die Uranerzförderung einem U-238-Gehalt von etwa 2.000 bis 2.500 t jährlich. Das geförderte Uranerz wird in der DDR lediglich [S. 1400]aufbereitet. Das dabei gewonnene granulierte Konzentrat wird von der UdSSR beansprucht und dort weiterverarbeitet. Die DDR muß den eigenen Uranbedarf für Isotope und für den Betrieb der Atomkraftwerke Rheinsberg und Lubmin von der UdSSR kaufen. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im dunklen, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftigten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben allein für 1946–1953 einen Gesamtaufwand von etwa 7,75 Mrd. Mark. Diese Summe ist in den unter Reparationen angegebenen Zahlen enthalten. Von Fachleuten wird angenommen, daß bis jetzt mehr als die Hälfte der Uranvorräte abgebaut wurde. Energiewirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1399–1400 Unterstützung für alleinstehende Werktätige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der U. im Gebiet der DDR ist 1946 durch die Sowjetunion begründet worden (SMAD-Befehl 167). Er wird von der SDAG Wismut (Sowjetisch-deutsche Aktiengesellschaft) betrieben. Dieses Unternehmen wurde 1947 als SAG Wismut gegründet; die Umbenennung erfolgte 1954 aufgrund einer deutschen Kapitalbeteiligung in Höhe von 50 v.H. Mit der Gründung der SAG Wismut schufen die Sowjets ein völkerrechtliches Novum,…
DDR A-Z 1985
Geographie (1985) I. Größe und Lage Nach dem II. Weltkrieg teilten die Alliierten das Deutsche Reich, in dem 1937 rd. 69 Mill. Menschen auf 471.000 km² lebten, in Besatzungszonen und Verwaltungsgebiete auf. 1949 entstand aus den drei westlichen Besatzungszonen die Bundesrepublik Deutschland, auf die unter Einbeziehung von Berlin (West) und des 1956 eingegliederten Saarlandes mehr als die Hälfte der Fläche und nahezu 65 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches von 1937 entfielen. Aus der sowjetisch besetzten Zone entstand 1949 die DDR, die unter Einbeziehung von Ost-Berlin fast ein Viertel der Fläche und 20 v.H. der Bevölkerung umfaßte. Die unter polnische und sowjetische Verwaltung gestellten deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße hatten 1937 einen Anteil von 25 v.H. der Fläche und von fast 15 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches. Die DDR nimmt mit 108.181 km² etwa 1 v.H. der Fläche Europas ein. Unter den Staaten der Erde steht die DDR der Fläche nach an 99., nach der Bevölkerungszahl mit 16,7 Mill. Einwohnern an 42. Stelle und gehört damit zu den mittelgroßen und volkreichen Staaten der Erde. Das Gebiet der DDR erstreckt sich vom Kap Arkona in 54°41' bis zum Elstergebirge südlich Plauen in 50°10' N über 550 km und von 9°54' bis 15°02' O über 400 km. Im Norden bildet die Ostsee eine natürliche Grenze. Entlang der Lausitzer Neiße und der Oder bis westlich von Stettin und Swinemünde verläuft die Grenze zur Volksrepublik Polen. Das Lausitzer Gebirge, das Erzgebirge und das Elstergebirge trennen die DDR im Süden von der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik. Auf die Grenze zu Polen entfallen 460 km und 430 km auf die Grenze zur Tschechoslowakei. Die Innerdeutsche ➝Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hat eine Länge von 1381 km. Das heutige Gebiet der DDR ist als Mitte Deutschlands und Europas immer natürliches Durchgangsland gewesen. Heute bildet es die Westflanke der sozialistischen Staaten. Die kürzesten Landverbindungen zwischen Nordeuropa und dem südlichen Mitteleuropa, zwischen West- und Osteuropa führen durch den mitteldeutschen Raum. Diese Mittellage begünstigte den kulturellen Austausch. Die Landschaften zwischen Ostsee, Thüringer Wald und Erzgebirge haben an den wichtigsten Entwicklungen der Kultur- und Kunstepochen des christlichen Abendlandes Anteil. Diese Lage hat auch heute Vorteile für die wirtschaftlichen Beziehungen, sofern sie durch einseitige Bindungen im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) nicht eingeschränkt werden. Als Ostseeanlieger hat die DDR einerseits die Möglichkeit der Seeverbindung zu den übrigen Ostseeländern, andererseits Zugang zum Atlantischen Ozean. II. Landeskunde A. Oberflächengestaltung und Erdgeschichte Eine Vielzahl von Oberflächenformen gestalten das verhältnismäßig kleine Gebiet der DDR sehr abwechslungsreich. Den Norden und die Mitte prägen die Landschaftsformen des Norddeutschen Tieflandes. In der Leipziger Tieflandbucht greift das Tiefland nach Süden in das Mittelgebirgsland ein. Sämtliche Landschaftsformen setzen sich nach Westen und Osten über die Grenzen der DDR fort. Die Großformen der Oberflächengestalt im Norddeutschen Tiefland wurden durch die pleistozänen Vereisungen geprägt. In den zurückliegenden 600.000 Jahren gab es 4 Kaltzeiten. In diesen Eiszei[S. 516]ten lag die Jahresmitteltemperatur um 6–8~°C tiefer, und ein großer Teil des Niederschlags fiel als Schnee. So entstand über Nordeuropa eine bis zu 4.000 m mächtige Eisdecke. Von Norden floß das Inlandeis südwärts und breitete sich in Norddeutschland aus. Auf seiner Unterseite nahm das fließende Eis lockeres Gestein auf und schürfte auch mit dem Gestein den felsigen Untergrund in Nordeuropa ab. Der Gesteinsschutt wurde zerstoßen, zerquetscht und zu Ton, Lehm, Kies oder Sand zerrieben. Am Rande des Eises wurden beim Abschmelzen des Eises die Gesteinstrümmer wieder frei. Diese Endmoränen ragen als Hügelzüge aus dem Tiefland heraus. Mit dem Rückschmelzen des Eises zu Beginn einer Warmzeit wurde die Grundmoräne freigelegt. Vor den Endmoränenzügen lagerten Schmelzwässer Kies oder Sand ab. Nach ihrer Bezeichnung auf Island nennt man diese Ablagerungen Sander. Das Schmelzwasser sammelte sich in den Urstromtälern und floß parallel zum Eisrand in westlicher und nordwestlicher Richtung zum Meer ab. Grundmoräne, Endmoräne, Sander und Urstromtal sind Landformen der glazialen Serie. Der Nördliche und Südliche Landrücken bilden in Norddeutschland die beiden Hauptendmoränen. Sie durchziehen das Tiefland im Norden der DDR von Nordwesten nach Südosten und unterteilen es in Abschnitte. Ebene Landstriche werden von einzelnen Hügeln oder zusammenhängenden Höhenrücken unterbrochen. Teilweise erreichen sie bis zu 200 m Höhe. Die Küstenregion besteht aus Buchten (Wismarer Bucht, Pommersche Bucht), Bodden (Greifswalder Bodden, Saaler Bodden, Großer Jasmunder Bodden), Halbinseln (Darß und Zingst, Mönchgut, Wustrow), Inseln (Poel, Rügen, Hiddensee, Usedom) und dem Oderhaff. Die Formen der Küste wechseln zwischen Flach- und Steilküste. Von Rostock bis Stettin erstreckt sich das Gebiet der Mecklenburgischen Platten und Niederungen. Darauf folgt nach Süden der Nördliche Landrücken oder die Mecklenburgische Seenplatte (Schweriner See, Plauer See, Müritz, Tollensesee, Unterückersee) von Schwerin bis zum Oderknie südlich von Schwedt. Das Märkische Mittelland schließt sich an. Es reicht von der Elbe bei Wittenberge bis zur Oder und Neiße auf der Höhe zwischen Eberswalde und Forst und schließt den Oderbruch, das Gebiet von Spree und Havel mit Spreewald und Havelland sowie Prignitz ein. Der Südliche Landrücken reicht in der DDR von der Altmark zwischen Salzwedel und Stendal über den FIäming östlich und nördlich der Elbe zwischen Magdeburg und Wittenberg bis zur Niederlausitz (Lausitzer Höhen) südlich von Cottbus. Südlich der Elbe zwischen Magdeburg und Riesa liegt das Sächsische Tiefland mit der Magdeburger Börde, der Leipziger Tieflandbucht und der Dübener und Dahlener Heide. Letztere bestehen aus den Landformen der glazialen Serie. Die Magdeburger Börde, das östliche Harzvorland, das Leipziger Land und das Nordsächsische Hügelland zwischen Grimma und Meißen sowie die Oberlausitz sind mit Löß und Lößlehm bedeckt. Nach Süden schließen das Bergland und die Mittelgebirge an. Je nach ihrer Entstehungsgeschichte bestehen die Gebirge aus kristallinem Gestein des Paläozoikums oder aus Sand- und Kalkstein des Mesozoikums. Harz, Thüringer Wald, Thüringer Schiefergebirge, Vogtland, Elstergebirge, Erzgebirge, Nordsächsisches Bergland sowie die Oberlausitz bilden das kristalline Grundgebirge. Es entstand durch Faltung und Hebung im Paläozoikum. Als variscisches Faltengebirge durchzog es Deutschland von Südwest nach Nordost. Im Mesozoikum wurden absinkende Gebiete dieses Grundgebirges wiederholt von Meeren überflutet. Viele hundert Meter mächtige Sand- und Kalkablagerungen bildeten das Deckgebirge. Im Tertiär zerbrach das Grundgebirge infolge der Alpenfaltung in einzelne Schollen. Durch Hebung der Schollen entstanden der Harz als Horst, der Thüringer Wald mit dem Thüringer Schiefergebirge als Kammgebirge und durch Schrägstellung das Erzgebirge als Pultscholle. Die Schichtgesteine wurden abgetragen und die kristallinen Gesteine freigelegt. Im Thüringer Becken und sei[S. 517]nen Randgebirgen, im Elbsandsteingebirge und im Zittauer Gebirge ist das Deckgebirge erhalten geblieben. Ein großer Teil der DDR wird von der mittleren Elbe entwässert. Ihre Hauptzuflüsse sind Havel mit Spree, Saale mit Bode, Unstrut und Weiße Elster sowie die Mulde und die Schwarze Elster. Im Osten fließen Neiße und Oder zur Ostsee. Vom Nördlichen Landrücken entwässern kleinere Flüsse wie Warnow und Peene zur Ostsee. Südlich des Thüringer Waldes strebt die Werra der Weser zu. B. Witterung und Klima Die DDR liegt in der gemäßigten Klimazone im Übergangsbereich vom Seeklima Westeuropas zum Landklima Osteuropas. Während des ganzen Jahres können mit den vorherrschenden Westwinden Meeresluftmassen mit eingelagerten Tiefdruckgebieten eindringen. Sie verursachen die wechselhafte Witterung und bringen Niederschlag zu allen Jahreszeiten. Zugleich mindert die Meeresluft die Sommer- und erhöht die Wintertemperaturen. Der Nordwesten ist im Winter milder und im Sommer kühler als der Südosten der DDR. Im Winter können Einbrüche arktischer Luft Fröste bis zu — 15°C und darunter auslösen. Kontinentale Polarluft aus Sibirien und Osteuropa bringt im Winter ebenfalls Kälte, sie führt im Sommer jedoch warme und trockene Luft heran. Maritime Tropikluft aus dem Gebiet der Azoren bringt im Sommer schwül-warme Tage und Gewitter und im Winter milde Witterung, bei der die Schneedecke bis in die Kammlagen der Mittelgebirge abtauen kann. Dagegen führt kontinentale Tropikluft aus Südosteuropa und der Sahara zu heiterem und heißem Sommerwetter. Die vorherrschenden Westwinde sind die entscheidenden Regenspender. Gebiete hohen Niederschlags sind stets die Mittelgebirge. Selten kommt es im Tiefland zu sommerlichen Dürren. Gefährdet ist jedoch das im Regenschatten des Harzes gelegene mitteldeutsche Trockengebiet. Halle hat mit 480 mm im Jahr den geringsten Niederschlag in der DDR. Regelmäßig fallen im Winter die Niederschläge als Schnee. Die Zahl der Tage, an denen sich eine Schneedecke hält, nimmt mit zunehmender Höhenlage und wachsender Entfernung vom Atlantischen Ozean zu. Die Leipziger Bucht hat 20–40 und das Erzgebirge 175 Schneetage. Nur die Kammlagen der Mittelgebirge gehören dem kaltgemäßigten Nadelwaldklima Nordeuropas an. III. Wirtschaftsraum A. Naturräumliche Grundlagen der Land- und Forstwirtschaft Die DDR verfügt über eine hochentwickelte Landwirtschaft mit intensivem Feldbau und gut entwickelter Viehwirtschaft. Die natürlichen Produktionsgrundlagen sind aufgrund der klimatischen Differenzierung und der wechselnden Bodenverhältnisse unterschiedlich. Das Klima erlaubt den Anbau einer breiten Palette von Kulturpflanzen. Getreidearten (Weizen, Gerste, Hafer, Roggen) wachsen ebenso wie Hackfrüchte (Kartoffeln. Zuckerrüben, Futterrüben). Es gibt nur wenige Flächen, auf denen aus klimatischen Gründen zwar noch Futterpflanzen, aber keinerlei Getreide und Hackfrüchte mehr gedeihen können. Die Vielfalt in der Oberflächengestaltung führt zu einem häufigen Wechsel der Bodenverhältnisse. Die Bandbreite der Bodentypen reicht von den Podsolen, Gleyböden, Braunerden und Moorböden auf eiszeitlichen Ablagerungen und den Aueböden der großen Talauen im Tiefland über Braunerden und Schwarzerden auf Löß im Hügelland und der Leipziger Tieflandbucht bis zu sauren Böden auf Verwitterungsschutt des Berglandes. Dazu gehören Braunerden und Gebirgspodsolböden im kristallinen Grundgebirge und über Sandstein des Deckgebirges sowie Rendzinen über Kalkstein im Deckgebirge. Land- und Forstwirtschaft nutzen den vorgegebenen landschaftsökologischen Rahmen unterschiedlich. Aus der wirtschaftlich günstigsten Kombination von Betriebszweigen resultieren natürliche Standorteinheiten der Bodennutzung. Das Acker- und Futterbaugebiet der Mecklenburgischen Platten und Niederungen ist gekennzeichnet durch Hackfruchtbau (Zuckerrüben oder Kartoffeln) als Leitbetriebszweig. Die Grundmoränenböden haben unterschiedliche Ertragskapazitäten. Dementsprechend [S. 519]wechselt das Betriebssystem. Auf den guten Lehmböden nordwestlich Schwerin und zwischen Neubrandenburg und Schwedt in der Uckermark kommt zur Zuckerrübe Getreideanbau (Weizen und Gerste) hinzu, auf den sandigen Lehmböden mit mittlerer Produktionsleistung werden Kartoffeln und Roggen in die Fruchtfolge einbezogen. Schweinehaltung ist im gesamten Gebiet verbreitet. Die Milchviehhaltung zeigt entsprechend den nach Osten abnehmenden Niederschlägen ein Intensitätsgefälle. Der gesamte Bereich des Nördlichen und Südlichen Landrückens mit dem dazwischen liegenden Märkischen Mittelland einschließlich der Dübener und Dahlener Heide gehört zum Kartoffel-Roggen-Gebiet. Hier überwiegen Sandböden mit einem wechselnden Lehmanteil von geringer Produktionsleistung. Leitbetriebszweig ist der Kartoffelanbau. Er wird mit Roggenbau und Schweinehaltung gekoppelt. Die Milchviehhaltung konzentriert sich auf die grundwassernahen Gley- und Moorböden der Urstromtäler, mit einem Grünlandanteil von über 40 v.H. Dagegen werden die Höhenrücken der Endmoränen und die Sanderflächen forstwirtschaftlich durch Kiefern-Eichen-Mischwald oder Kiefernmonokulturen genutzt. Auf den tonig-lehmigen Böden der Elbaue steht im Gebiet des ehemaligen Landes Anhalt noch naturnaher artenreicher Auenwald. Überwiegend werden die Talauen jedoch zum Weizen- und Zuckerrübenanbau oder als Dauergrünland genutzt. Das Weizen-Zuckerrüben-Gerste-Gebiet der Börden am Nordrand des Berglandes sowie im Thüringer Becken weist mit seinen Schwarz- und Braunerden über Löß sehr gute bis ausgezeichnete Bodenqualitäten mit hoher Produktionsleistung auf. Leitbetriebszweige sind Zuckerrüben- und Weizenanbau mit Schweinehaltung, insbesondere Winterweizen und Gerste treten stark hervor. Im Bergland sind die natürlichen Produktionsbedingungen aufgrund der Verwitterungsböden mit geringer bis mittlerer Produktionsleistung und der kälteren Winter sowie kühleren Sommer mit höheren Jahresniederschlägen ungünstiger. Die Hochflächen der Mittelgebirge haben über kristallinem Gestein oftmals noch Böden mit ausreichendem Nährstoffgehalt, auf denen bei geringen Hangneigungen Ackerbau möglich ist. Mit zunehmendem Niederschlag tritt jedoch Staunässe auf. Dementsprechend nimmt die Zahl der Betriebszweige zu. Mischbetriebe mit Futterbau (Luzerne, Klee und Silomais oder Dauergrünlandwirtschaft), Milchvieh- und Jungrinderhaltung sowie Getreide (Roggen, Hafer) und Hackfruchtbau (Kartoffeln) bestimmen das Betriebssystem. Ähnlich sind die Produktionsbedingungen in den Hochlagen der Mittelgebirge. Die Sommer sind noch kühler und kürzer als in den mittleren Lagen des Berglandes, der Jahresniederschlag nimmt weiter zu, so daß ab 700 m Höhe der Ackerbau kaum noch Bedeutung hat. Leitbetriebszweig ist der Futterbau und mit wachsenden Anteilen von Milchviehhaltung Dauergrünland. Beim Getreideanbau wird Roggen zunehmend durch Hafer abgelöst. Im Erzgebirge war der Ackerbau aus gesamtwirtschaftlichen Gründen stärker verbreitet als in anderen Mittelgebirgen der DDR. Gegenwärtig werden die kleineren Ackerflächen der ehemaligen Arbeiterbauern zunehmend in Grünland umgewandelt oder aufgeforstet. Über 60 v.H. der Mittelgebirge werden durch Fichtenmonokulturen forstwirtschaftlich genutzt. B. Regionale Struktur von Bergbau und Industrie Die DDR gehört zu den 10 führenden Industrieländern der Erde. Mit 0,5 v.H. der Weltbevölkerung werden etwa 2 v.H. des Nationaleinkommens aller Länder produziert. Die DDR verfügt nur in geringem Umfang über Bodenschätze. Ein großer, vielfach überwiegender Teil des Bedarfs an Rohstoffen und Energieträgern (Energiewirtschaft) muß eingeführt werden. Eine starke Rohstoffabhängigkeit besteht vor allem zur Sowjetunion. Die wichtigsten Bodenschätze der DDR sind Braunkohle sowie Kali- und Steinsalz (Bergbau). Die Braunkohle wird in Großtagebauen unter schwieri[S. 521]ger werdenden Bedingungen gefördert. Im Mitteldeutschen Revier führt der Tagebau zur Vernichtung wertvoller Ackerböden der Bördenzone. Braunkohle lagert bei Harbke östlich von Helmstedt, im Mitteldeutschen und im Niederlausitzer Revier. Die wichtigsten Abbaufelder des Mitteldeutschen Reviers liegen im Geiseltal westlich von Merseburg-Leuna, südlich von Halle bei Ammendorf, südlich und nördlich von Bitterfeld in den Tagebauen Goitsche und Zschornewitz, südlich von Delitzsch, zwischen Zeitz, Borna, Böhlen und Leipzig. Das Niederlausitzer Revier erstreckt sich von Lauchhammer über Senftenberg und Spremberg bis Weißwasser. Seit einigen Jahrzehnten ist man um die Rekultivierung (Landeskulturgesetz; Naturschutz) der riesigen Tagebaurestlöcher bemüht. Sie werden für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung vorbereitet. Die Tagebaurestseen werden zumeist in Erholungsgebiete umgestaltet. Die Braunkohlenlager stammen aus dem Tertiär. Zu jener Zeit war das Gebiet der heutigen Leipziger Tieflandbucht und des übrigen Mittelgebirgsvorlandes ein flachwelliges Hügelland. In den flachen, versumpften Mulden bildeten sich in einem niederschlagsreichen tropischen Klima, die mittlere Jahrestemperatur lag bei 15–20°C (heute: 8°C), immergrüne Sumpfwälder. Zugleich befand sich die Mitteldeutsche Scholle des Grundgebirges in einer Kippbewegung, durch die der Norddeutsche Raum allmählich abgesenkt, der Erzgebirgskamm herausgehoben wurde. Infolge der Senkung gerieten die abgestorbenen Pflanzenmassen des Sumpfwaldes unter den steigenden Grundwasserspiegel. Es bildeten sich mächtige Torfschichten, die von eingeschwemmten Sanden und Tonen abgedeckt wurden. Dieser Vor[S. 522]gang wiederholte sich mehrmals, so daß unter dem Druck der Deckschichten in mehreren Jahrmillionen durch Inkohlung Braunkohlenflöze entstanden. Die Qualität der Kohle ist unterschiedlich. Sie hängt von ihrem jeweiligen Gehalt an Wasser, Mineralsalzen, Bitumen und Schwefel ab, der auch über ihre Verwendung bestimmt. Ganz allgemein gilt, daß der hohe Wassergehalt der Braunkohle den Transport sehr verteuert. Deshalb wird die Braunkohlenindustrie direkt an den Kohlevorkommen errichtet. Im Halle-Leipziger und im Niederlausitzer Revier ist die Brikettierkohle weit verbreitet. Sie wird in Brikettfabriken zu Briketts gepreßt und im Haushalt, in der Industrie sowie im Wärmekraftwerk verfeuert. Briketts werden auch in der Kohlenchemie als Rohstoffe verwendet. Die Schwelkohle, die vor allem südlich von Leipzig vorkommt, hat einen hohen Bitumengehalt. Sie wird in den Großgaswerken Böhlen und Espenhain vergast oder im Chemiekombinat Böhlen bzw. im Hydrierwerk Zeitz zu Bitumen, Benzol, Schmierstoffen und Benzin verarbeitet. In der Großkokerei bei Lauchhammer und im Gaskombinat Schwarze Pumpe bei Hoyerswerda, die beide in den 50er Jahren errichtet wurden, werden die gleichen Halb- und Fertigprodukte hergestellt. Allein das Gaskombinat Schwarze Pumpe erzeugt fast die Hälfte der gesamten Gasproduktion der DDR. Weitere Standorte der Großchemie sind seit den 20er Jahren Bitterfeld, Wolfen, Wittenberg-Piesteritz, Schkopau und Leuna. Sie wurden auf der Basis der Braunkohlenveredelung errichtet. Seit den 70er Jahren werden in zunehmendem Maße Erdöl und Erdgas als Rohstoff verwendet. Der Aufbau der Petrochemie begann in Schwedt, Leuna, Lützkendorf und Bitterfeld. In Wittenberg-Piesteritz wird Erdgas verarbeitet. Das Erdöl und die Erdölprodukte werden von Schwedt in Rohrleitungen zu den Chemiewerken gepumpt. Das Erdöl bezieht die DDR über die Leitung „Freundschaft“ und vom Seehafen Rostock aus der UdSSR, das Erdgas kommt über die Leitung „Nordlicht“ ebenfalls aus der UdSSR. Mit dem Bau des Gipsschwefelsäurewerkes Coswig an der Elbe konnte ein Engpaß in der Säureversorgung der Großchemie der DDR überwunden werden. Wichtigster Energieträger (Energiewirtschaft) ist in der DDR die Braunkohle. Hauptstandorte der Energieerzeugung sind deshalb die Braunkohlenreviere mit den Wärmekraftwerken Harbke, Leuna, Schkopau, Lützkendorf, Großkayna, Wolfen, Bitterfeld, Zschornewitz, Vockerode, Thierbach, Böhlen, Espenhain, Lippendorf, Lübbenau, Vetschau, Jenschwalde, Spremberg, Schwarze Pumpe, Boxberg und Hirschfelde. Zu den bedeutendsten Investitionsvorhaben zählt der Auf- und Ausbau der Energiewirtschaft auf der Basis der Braunkohlenlagerstätten in der Niederlausitz. Hier wurden seit 1950 5~Großkraftwerke errichtet. Als weiteren Rohstoff verarbeitet die chemische Industrie Kali- und Steinsalz, Kalk, Anhydrit und Wasser. Die Reviere des Kalibergbaus befinden sich am Nordrand des Thüringer Beckens im Südharzrevier und in der Werrasenke südlich des Thüringer Waldes im Werra-Revier sowie nördlich von Magdeburg bei Zielitz, ein Standort, der in den 60er Jahren erschlossen wurde. Neben dem Auf- und Ausbau eines erdölverarbeitenden Zweiges der Chemieindustrie und der Energiebasis wurde seit 1949 die eisenschaffende Industrie (Eisen- und Stahlindustrie]) entwickelt und um das 8fache erhöht. Das bedeutendste Investitionsvorhaben war der Aufbau des Eisenhüttenkombinat Ost (EKO). Die übrigen Standorte der eisenschaffenden Industrie (Hennigsdorf, Brandenburg, Thale, Unterwellenborn, Riesa, Gröditz, Freital, Olbernhau) sind über den mittleren und südlichen Teil der DDR verstreut. Hinsichtlich des Wertes der industriellen Bruttoproduktion stehen der Maschinenbau und der Fahrzeugbau an erster und Elektrotechnische und Elektronische Industrie sowie Gerätebau an zweiter Stelle. Weitere wichtige Industriezweige sind die Textilindustrie und die Nahrungsgüterwirtschaft. IV. Siedlungsstruktur A. Bevölkerungsverteilung Die DDR zählt zu den Staaten mit hoher Bevölkerungsdichte (Bevölkerung), die Bevölkerungsverteilung ist jedoch sehr unterschiedlich. Es besteht ein ausgeprägtes Süd-Nord-Gefälle. Im industriellen Süden liegen südlich der Linie Magdeburg-Cottbus die dichtbesiedelten Gebiete mit einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 110 bis 330 E/km². Die höchsten Bevölkerungsballungen treten in den Verdichtungsräumen Magdeburg, Dessau-Bitterfeld, Halle-Leipzig, Erfurt, Zwickau-Karl-Marx-Stadt und Dresden auf. Hier lebt die Bevölkerung überwiegend in Städten. Die dünnbesiedelten Gebiete liegen im landwirtschaftlichen Norden mit einer Bevölkerungsdichte unter 50 E/km² in der Endmoränen- und Sanderregion des Nördlichen Landrückens südlich Schwerin sowie südlich und östlich der Müritz, im Altmoränenland der Altmark (Letzlinger Heide) sowie im Fläming und im Spreewald. Wir finden sie auch im Oberharz und auf dem Erzgebirgskamm um den Fichtelberg. Verdichtungsinseln sind im Norden der DDR vor allem Berlin (Ost) mit den höchsten Werten, sowie Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Wismar, Brandenburg, Frankfurt/Oder und Eisenhüttenstadt. In der DDR sind 77 v.H. der Bevölkerung in Städten konzentriert. Auf die 15 Großstädte und die 190 kleineren Mittelstädte mit zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnern entfallen jeweils etwa 25 v.H. [S. 523]der Gesamtbevölkerung. In Berlin (Ost) leben allein 9 v.H. der gesamten Stadtbevölkerung. Die 17 großen Mittelstädte mit 50.000–100.000 Einwohnern umfassen dagegen nur ein Fünfzehntel der Bevölkerung. Die Zunahme der städtischen Bevölkerung lag zwischen 1970 und 1980 bei 0,3 v.H. Gründe für die geringe Landflucht sind das ungenügende Wohnungsangebot und die vielfach unzureichende Wohnqualität in den Alt- und Neubauvierteln der Städte. Zu bedenken ist aber vor allem, daß Wohnortwechsel einer Zuzugsgenehmigung bedürfen. B. Städtische und ländliche Siedlungen Die große Mehrzahl der Klein-, Mittel- und Großstädte in der heutigen DDR entstand in der mittelalterlichen Stadtgründungsperiode. Sie sind im Altsiedelland westlich der Elbe-Saale-Linie in ihren Altstadtkernen durch ein unregelmäßiges Straßennetz gekennzeichnet (z.B. Halberstadt, Halle, Erfurt). Im Zuge der deutschen Ostkolonisation wurden geometrische Grundrißformen für die geplanten Neugründungen gewählt (z.B. Neubrandenburg, Leipzig, Torgau, Dresden). Mit der Industrialisierung wuchsen seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts alle Städte mehr oder weniger stark. Zunächst ringförmig um die Altstadt, dann aber radial und parallel zu den Ausfallstraßen entstanden in geschlossener mehrgeschossiger Zeilenbauweise mit Hofbebauung und Hofindustrie die sogenannten Wilhelminischen Wohngürtel. Mit steigendem Flächenbedarf der Großindustrie wurden die Produktionsstätten in die Außenzone verlegt. Zugleich nahm mit zunehmender Konzentration des tertiären Bereichs in der Innenstadt die Wohnbevölkerung ab (Citybildung). Die mittelalterliche Bausubstanz wurde teilweise abgetragen und durch repräsentative Geschäftshausarchitektur ersetzt. Starke Zerstörungen in vielen Groß- und Mittelstädten im II. Weltkrieg und der rapide Verfall der Bausubstanz aus der vorindustriellen Epoche wie aus der Gründerzeit des 19. Jahrhunderts machten den Wiederaufbau und die Sanierung notwendig. In der DDR werden Städtebau (Wirtschaft) sowie Bau- und Wohnungswesen zentralistisch von Partei- und Regierungsorganen gesteuert. Die Bauakademie der DDR hat bereits 1950 durch „Sechzehn Grundsätze des Städtebaus“ das Leitbild eines sozialistischen Städtebaus umrissen, die allerdings in der Zwischenzeit mehrfach modifiziert wurden. Leitlinien des Aus- und Umbaus der Innenstadtbereiche waren die Magistrale und der Zentrale Platz als wesentliche Gestaltungsmittel. In den Wohnquartieren sollen durch gebaute Umwelt sozialistische Lebensformen entwickelt werden. In der sozialistischen Wohnstadt sollen soziale Differenzierungen in schichtenspezifische Wohnviertel ausgeschlossen sein. Nach diesen Grundsätzen wurden außerdem 3 neue sozialistische Städte gebaut: Eisenhüttenstadt als Wohnstadt des Eisenhüttenkombinates Ost (EKO), Hoyerswerda als Wohnstadt des Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) und die Wohnstadt Schwedt für das Erdölverarbeitungskombinat. Neben diesen Neugründungen wurden den Großstädten sozialistische Wohnsiedlungen als Trabantenstädte zugeordnet (z.B. Halle-Neustadt, Rostock, Lütten-Klein). Die mittelalterlichen Stadtbilder wurden vor allem in den weniger zerstörten Mittelstädten wie z.B. Weimar, Wittenberg, Meißen, die zugleich Zentren des Tourismus sind, restauriert und unter Denkmalschutz gestellt. Kennzeichnend für viele Mittel- und Kleinstädte und für die Altbauviertel der Großstädte ist nicht nur der Verlust an zentralen Versorgungsfunktionen, noch gravierender ist der Verfall der baulichen Substanz in diesen Stadtvierteln. Auch die Dörfer wurden verändert. Bis zum Ende der 60er Jahre blieb das traditionelle Dorfbild zunächst so erhalten, wie es sich seit der ostdeutschen Kolonisation herausgebildet hatte. Deshalb finden wir heute noch als vorherrschende Hausform in Mecklenburg und Brandenburg das niedersächsische Hallenhaus und seine ostelbischen Übergangsformen und im südlichen Brandenburg, in Anhalt, Thüringen und Sachsen fränkische und mitteldeutsche Hausformen. Zugleich wurden die neuen Dorfformen des Straßen- und Angerdorfes, das Hagenhufen- und das Waldhufendorf entwickelt. Erst seit dem 16. Jahrhundert kam es in Mecklenburg, Pommern und Brandenburg zur Gutsbildung. Mit dem „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“, d.h. mit der Durchsetzung einer industrialisierten Landwirtschaft in Großbetrieben, sollen die Unterschiede zwischen Stadt und Land allmählich aufge[S. 524]hoben werden. Diese Entwicklung betrifft die gesamte DDR gleichermaßen. Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude werden voneinander getrennt, dadurch büßen die Dörfer ihre Geschlossenheit ein. Am Rande der Altdörfer entstehen umfangreiche Gebäudeanlagen mit Ställen, Silos und mehrgeschossigen Wohnhäusern. Das Mehrfamilien-Mietshaus mit Zwei- bis Dreizimmerwohnungen, Küche und Bad prägt den Dorfrand. Die ursprünglichen Bauerngehöfte haben dagegen vielfach ihre Zweckbestimmung verloren. Scheunen und Ställe stehen häufig leer und verfallen allmählich, soweit sie nicht zu Wohnungen oder Garagen ausgebaut oder als Baumaterial für den Neubau eines Wohnhauses verwendet werden. Die Wohngebäude der Gehöfte werden von ihren Besitzern erhalten und modernisiert. Deshalb hinterlassen die Dörfer nicht selten einen gepflegteren Eindruck als die Altbausubstanz der Mietshäuser in den Städten, auch ist ihr Standard an sanitären Einrichtungen in aller Regel besser. Außerdem sind viele Dörfer durch den Ausbau tertiärer Funktionen (Landwarenhaus, Kulturhaus, Landambulatorium, Polytechnische Oberschule) attraktiver geworden. V. Räumliche Gliederung der DDR A. Politisch-administrative Gliederung Die politisch-administrative Gliederung bildet die räumliche Grundlage der Planung und Leitung. Sie ist nicht nur ein wichtiges Instrument zur Festigung und Sicherung der Staatsmacht (Territorialprinzip), sondern auch bei der Entwicklung und Gestaltung der Territorialstruktur von großer Bedeutung. Die Disproportionen zwischen den unterdurchschnittlich besiedelten Agrargebieten im Norden und den überdurchschnittlich besiedelten Industriegebieten im Süden werden als „kapitalistisches Erbe“ aufgefaßt. Der Abbau dieses räumlichen Gegensatzes ist seit den 50er Jahren eine wichtige Aufgabe der Territorialplanung. Das Gebiet der DDR gliedert sich in 14 Bezirke, 28 Stadt- und 191 Landkreise mit 7.597 Gemeinden. Regierungssitz der DDR ist Berlin (Ost), das von der DDR im Widerspruch zu den Festlegungen des Londoner Protokolls als 15. Bezirk der DDR betrachtet wird. Die Gliederung der DDR in Bezirke (Verwaltungsneugliederung) erfolgte 1952, als die nach 1945 von der SMAD (Besatzungspolitik) gebildeten 5 Länder Mecklenburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen aufgelöst wurden. Das Land Mecklenburg entstand aus den westlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen Gebietsteilen der preußischen Provinz Pommern und dem Land Mecklenburg, das Land Brandenburg aus den westlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen Gebietsteilen der preußischen Provinz Brandenburg (Altmark, Mittelmark). Die nördlichen und östlichen Gebiete der preußischen Provinz Sachsen wurden mit dem Land Anhalt zum Land Sachsen-Anhalt vereinigt. Das Land Thüringen umfaßte auch den Regierungsbezirk Erfurt der preußischen Provinz Sachsen. Das Land Sachsen umfaßte auch die westlich der Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien. Diese traditionellen Gebietsbezeichnungen sind seit der Verwaltungs- und Gebietsreform von 1952 ohne politisch-geographische Bedeutung, werden jedoch im Sprachgebrauch noch häufig verwendet. Sie werden in amtlichen DDR-Karten und im DDR-Schulatlas indes vermieden. B. Gebietsstruktur der DDR Die Agrargebiete liegen im Norden und in der Mitte der DDR. Sie umfassen die Landformen der glazialen Serie in Mecklenburg und Brandenburg. In den Agrargebieten überwiegt die landwirtschaftliche Produktion. Einzelne Industriestandorte sind an wenige Städte wie Neubrandenburg, Güstrow, Waren, Pritzwalk, Neustrelitz, Prenzlau, Luckenwalde und Herzberg gebunden. In den Agrar-Industrie-Gebieten ist die Industrie ebenfalls auf wenige Städte wie z.B. Meiningen, Gotha, Weimar, Oschersleben, Torgau, Eilenburg, Oschatz und Görlitz beschränkt. Aber die Städte sind deutlich stärker industrialisiert als in den reinen Agrargebieten. Zu den Industrie-Agrar-Gebieten gehören das Werragebiet, größere Teile des Thüringer Beckens, das nördliche Harzvorland mit dem westlichen Gebiet der Magdeburger Börde, der östliche Teil der Dübener Heide, die Dahlener Heide, die Lommatzscher Pflege und der nördliche Streifen der Oberlausitz. Das Weizen-Zuckerrüben-Gerste-[S. 527]Gebiet im nördlichen Harzvorland und in einem relativ schmalen Band in Sachsen zwischen Grimma und Freiberg ist so stark von Industriestandorten durchsetzt, daß von einem Industrie-Agrar-Gebiet gesprochen werden kann. Neben Industriestädten wie Quedlinburg, Aschersleben, Staßfurt, Bernburg, Grimma, Döbeln, Roßwein und Freiberg treten nun die außerstädtischen Industriestandorte hervor. In den Industriegebieten bestimmen größere Industriezonen die Flächennutzung. Diese Areale sind über das Gebiet der DDR gestreut. In Thüringen und Sachsen bilden sie in den Tälern der Mittelgebirge Industriegassen oder sie ziehen sich als Städtereihen am Gebirgsrand hin, so z.B. Wernigerode, Blankenburg, Thale und Nordhausen am Harz, oder Gera, Jena, Erfurt, Eisenach und Suhl am Thüringer Wald, sowie Bautzen, Löbau und Zittau in der Oberlausitz. Die Talhänge und Hochflächen der Gebirge sind entweder bewaldet oder sie werden landwirtschaftlich genutzt. Im Tiefland liegen die Industriegebiete im Chemiedreieck Bitterfeld-Wittenberg-Dessau, im Niederlausitzer Braunkohlenrevier, am Oder-Spree-Kanal zwischen Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt und Frankfurt/Oder, am Oder-Havel-Kanal mit Eberswalde-Finow nördlich von Berlin, an der Havel und am Elbe-Havel-Kanal zwischen Brandenburg-Rathenow sowie Brandenburg-Genthin-Burg, bei Wittenberge und in den küstennahen Räumen Schwerin-Wismar, Rostock und Stralsund. Die verbleibenden Flächen entfallen auf die 5 Ballungsgebiete Berlin, Magdeburg, Halle-Leipzig, Plauen-Zwickau-Karl-Marx-Stadt und Dresden. In der Flächennutzung dominieren Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsfunktionen. Die Kammlagen der Mittelgebirge Harz, Thüringer Wald und Erzgebirge sowie die Sächsische Schweiz, das Zittauer Gebirge und das Gebiet der Ostseeküste können als Erholungsgebiete ausgewiesen werden (Naturschutz). Dieter Richter Literaturangaben Gellert, Johannes F.: DDR. Land, Volk, Wirtschaft in Stichworten. Wien: Hirt 1977. (Hirts Stichwörterbücher.) Ökonomische Geographie der DDR. Hrsgg. v. H. Kohl, G. Jacob (u.a.). 3., überarb. u. erg. Aufl. Gotha, Leipzig: Haack 1976. Gohl, Dietmar: Deutsche Demokratische Republik. Eine Wirtschaftsgeographie. München: List 1975. Aus: Harms Handbuch der Geographie Bd. Deutschland 1975. Kohl, H., J. Marcinek u. B. Nitz: Geographie der DDR. 2. Aufl. Gotha, Leipzig: Haack 1979. (Studienbücher Geographie für Lehrer. Bd. 7.) Richter, D.: Topographisches Grundwissen von der DDR, in: Praxis Geographie, H. 9/1980, S. 374 ff. Braunschweig: Westermann 1980. Richter, D.: Arbeitsblatt: Industrialisierung der DDR, in: Praxis Geographie, H. 9/1980, S. 405. Braunschweig: Westermann 1980. Scholz, D.: Die wirtschaftsräumliche Struktur der DDR, in: Geographische Berichte, H. 2/1971. Gotha, Leipzig: Haack 1971. Sperling, Walter: Landeskunde DDR. Eine annotierte Auswahlbibliographie. Bearb. u. komm. v. Walter Sperling. München: Verl. Dokumentation Saur KG 1978. (Bibliographien zur regionalen Geographie u. Landeskunde. Bd. 1.) Tendenzen der perspektivischen Standortverteilung der Industrie in der Deutschen Demokratischen Republik. Hrsgg. v. Gerhard Schmidt-Renner. Gotha/Leipzig: Haack 1969. (Wissenschaftliche Abhandlungen der Geographischen Gesellschaft der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 7.) <LI>Territorialplanung, Hrsgg. v. Rolf Bönisch, Gerhard Mohs, Werner Ostwald. 2., neu ausgearb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 515–527 Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerichtsverfassung
Geographie (1985) I. Größe und Lage Nach dem II. Weltkrieg teilten die Alliierten das Deutsche Reich, in dem 1937 rd. 69 Mill. Menschen auf 471.000 km² lebten, in Besatzungszonen und Verwaltungsgebiete auf. 1949 entstand aus den drei westlichen Besatzungszonen die Bundesrepublik Deutschland, auf die unter Einbeziehung von Berlin (West) und des 1956 eingegliederten Saarlandes mehr als die Hälfte der Fläche und nahezu 65 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches von 1937 entfielen. Aus…
DDR A-Z 1985
Kybernetik (1985)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der K. standen die Parteiideologen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lange Zeit ablehnend gegenüber. Diese Ablehnung hatte ihren Grund in dem vermeintlichen Anspruch der K., allgemeine Gesetzmäßigkeiten in Natur, Technik und Gesellschaft entdecken und erklären zu können. Eine Wissenschaft mit einem derartig universellen Gültigkeitsanspruch, die ähnliche Aufgaben wie der Marxismus-Leninismus als „wissenschaftliche Weltanschauung“ zu lösen vorgab, konnte nur als eine Konkurrenzwissenschaft eingestuft werden. Da sie ferner nicht ohne weiteres mit der orthodoxen Lehre vereinbar schien, mußte sie als schlechthin falsch gelten. So wurde noch 1952 die K. als eine „kapitalistische Pseudowissenschaft“, als eine „Wissenschaft der Obskuranten“ abgestempelt. Erst nach dem Tode Stalins, etwa seit 1954, vollzog sich auch in der DDR mit der Aufgabe der starren dogmatischen Haltung gegenüber der K. ein Wandel. Die Diskussionen wandten sich Mitte der 50er Jahre Versuchen zu, die K. selbst und die in ihr verwendeten Begriffe neu zu bestimmen und dem Marxismus-Leninismus anzupassen. Trotzdem scheiterten in dieser Anfangsphase erste Versuche, die K. insbesondere für die Volkswirtschaft nutzbar zu machen. Die ideologischen Bedenken gegen die K. als Wissenschaft wurden vollends erst 1960/61 zurückgestellt, wesentlich deshalb, weil man aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage hoffte, mit Hilfe der K. das wirtschaftliche Planungssystem zu verbessern. In der DDR wandte sich vor allem der Technikphilosoph und Systemtheoretiker G. Klaus der K. und ihren Anwendungsproblemen zu. Er versuchte u.a. die Aussagen der K. mit zentralen Axiomen und Postulaten des Dialektischen Materialismus zu vereinen, um sie so in [S. 780]das marxistische Weltbild integrieren zu können. Klaus arbeitete zwischen dem von Marx, Engels und Lenin entwickelten Kategoriengebäude der Dialektik und der K. Gemeinsamkeiten heraus und interpretierte Teile der marxistischen Lehre neu. Der theoretische Durchbruch der K. als eines neuen Forschungsgebiets kündigte sich auf der im April 1961 veranstalteten Gründung der „Kybernetik-Philosophie-Gesellschaft“ an. Für die weitere Durchsetzung kybernetischer Vorstellungen in der DDR lieferte dann u.a. das 1961 von Klaus verfaßte Buch „Kybernetik in philosophischer Sicht“ die notwendige ideologische Absicherung. Im Jahr 1961 wurde schließlich eine Kommission für K. bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) gegründet. In den Jahren 1962–1968 kam es zu einer Reihe von Aktivitäten, die die K. „aufwerten“ und popularisieren sollten. Hervorzuheben ist vor allem die K.-Konferenz im Oktober 1962 zum Thema „Die Bedeutung der K. für Wissenschaft, Technik und Wirtschaft in der DDR“ mit Beteiligung von Wissenschaftlern aus anderen RGW-Ländern. Zur Rationalisierung der Wirtschaft kündigte der Erste Sekretär der SED, Ulbricht, den Einsatz der K. und der Elektronischen ➝Datenverarbeitung auf der 2. ZK-Tagung im November 1962 an. Auf dem VI. Parteitag der SED (1963) erfuhr die K. im Zuge umfangreicher Reformvorschläge zur Wirtschaftsplanung und -verwaltung besondere Beachtung, So enthielt das auf diesem Parteitag verabschiedete Parteiprogramm mehrere grundsätzliche Aussagen über die Rolle und Bedeutung von K. und elektronischer Datenverarbeitung für die Durchführung der neuen Wirtschaftspolitik. Dieser politisch-ideologischen Leitlinie folgend, zeigte sich auch auf dem VII. Parteitag der SED im April 1967 das Bestreben von Partei- und Wirtschaftsführung, die K. auch weiterhin als Instrument des Planungssystems einzusetzen. Die zunehmende Bedeutung der K. machte jedoch um 1968 aufgrund enttäuschter Erwartungen bei der Verwirklichung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) einer distanzierteren Betrachtungsweise Platz. Gleichwohl entwickelte sich die K. für andere sozialwissenschaftliche Disziplinen zu einem unentbehrlichen Instrument. Ihre Anwendungsmöglichkeiten in der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft wurden ebenso wie ihre Bedeutung im Rahmen der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre herausgestellt. Im Zuge der auf dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 beschlossenen stark modifizierten polit-ökonomischen „Generallinie“ wurden auch neue ordnungspolitische Prioritäten gesetzt. Die SED-Führung glaubte, einen Trend zur Entideologisierung, ja Entdogmatisierung wichtiger Wissenschaftsbereiche festzustellen. Das Politbüromitglied K. Hager machte auf diesbezügliche Gefahren aufmerksam: „So wichtig Kybernetik und Systemtheorie sind und bleiben, so können wir natürlich nicht zulassen, daß sie an die Stelle des Dialektischen und Historischen Materialismus, der politischen Ökonomie des Sozialismus, des wissenschaftlichen Kommunismus oder auch der sozialistischen Leitungswissenschaft treten.“ Seine Kritik an der Systemtheorie gipfelte in der Warnung vor der Gefahr, daß „die Sprache einer Spezialwissenschaft die politische Sprache einer Partei wird“ und daß die Partei damit aufhöre, „eine marxistisch-leninistische Partei zu sein“ (K. Hager, Einheit Nr. 11/1971, S. 1215). Diese Kritik machte den Bruch mit den bisher auch von der Parteiführung vertretenen Positionen besonders deutlich. K., Informationswissenschaft und [[Operationsforschung wurden in ihrer politisch-ideologischen Bedeutung stark reduziert und auf den Status von instrumentellen Hilfswissenschaften zurückgestuft. Aufgrund dieser neuen Einschätzung spielte seitdem in der Gesellschaftspolitik der SED die K. nur noch eine relativ untergeordnete Rolle. Gelegentliche offiziöse Aussagen zeigen jedoch, daß die neue Parteiführung unter Honecker auf eine kontrollierte Anwendung der K. nicht zu verzichten gedenkt. So soll nach den von der SED auf dem IX. Parteitag (1976) festgelegten Beschlüssen u.a. die mathematisch-kybernetische Grundlagenforschung der Akademie der Wissenschaften der DDR weiterhin eine beachtliche Rolle spielen (Mathematik). Information. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 779–780 Kurorte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LaienkunstSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der K. standen die Parteiideologen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lange Zeit ablehnend gegenüber. Diese Ablehnung hatte ihren Grund in dem vermeintlichen Anspruch der K., allgemeine Gesetzmäßigkeiten in Natur, Technik und Gesellschaft entdecken und erklären zu können. Eine Wissenschaft mit einem derartig universellen Gültigkeitsanspruch, die ähnliche Aufgaben wie der Marxismus-Leninismus als „wissenschaftliche…
DDR A-Z 1985
Freizeit (1985)
Siehe auch: Freizeit: 1969 1975 1979 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Der Begriff F. erfährt in der DDR eine besondere ideologische Einordnung. F. gilt als „jener Zeitraum der Lebensgestaltung im Sozialismus, der nicht [S. 474]durch die gesetzlich festgelegte Zeit für Arbeit, Ausbildung, Studium, Lehre usw. sowie die damit unmittelbar verknüpften Zeitaufwendungen gebunden ist und der von den Werktätigen nach eigenem Ermessen gemeinschaftlich oder individuell zur Befriedigung verschiedener Bedürfnisse und Interessen, zur Gestaltung sozialer Beziehungen, zur Erfüllung gesellschaftlicher Erfordernisse usw. genutzt wird“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1983, S. 272). Der Begriff der F. wird aus ihrer gesellschaftlichen Funktion abgeleitet. Nach dem Verständnis der marxistisch-leninistischen F.-Forschung besteht die Funktion der F. in der Reproduktion der Arbeitskraft (Erholung und Entspannung), der Reproduktion und erweiterten Reproduktion persönlicher Fähigkeiten (Bildung, kulturelle Betätigung), der Geselligkeit (Unterhaltung, Kommunikation) und der Teilnahme an der Leitung bzw. Regelung öffentlicher Angelegenheiten (gesellschaftspolitische Tätigkeiten). Während im westlichen Verständnis F. und Arbeitszeit als weitgehend getrennte menschliche Lebensbereiche begriffen werden, sollen F. und Arbeit im Sozialismus keine Gegensätze mehr bilden (Marxismus-Leninismus). Die Tätigkeiten während der F. und innerhalb der Arbeitszeit sollen ihrem Inhalt und ihrer Funktion nach schließlich zu verschiedenen, sich ergänzenden Formen menschlicher Lebenstätigkeit werden. Die von einigen Theoretikern vertretene Auffassung, bereits jetzt sei die Arbeit „erstes Lebensbedürfnis“ geworden, wird allerdings von der Mehrheit der F.-Forscher in der DDR aus theoretischen und empirischen Gründen nicht geteilt. Die Analyse der Beziehung zwischen F. und Arbeit wird derzeit als eine der wichtigsten Aufgaben der marxistisch-leninistischen F.-Forschung bezeichnet. Die F.-Gestaltung soll Ausdruck der sozialistischen ➝Lebensweise sein und daher möglichst kollektiv in den staatlich organisierten Arbeits- und Interessengemeinschaften, Zirkeln, Sport- und Touristikgruppen sowie Sparten des Kulturbundes der DDR (KB) verbracht werden (Kulturarbeit des FDGB; Kulturstätten; Laienkunst; Sport; Tourismus). Obwohl die kollektiven Formen des F.-Angebots aus kulturpolitischen Gründen gezielt ausgebaut wurden, spielen im tatsächlichen F.-Verhalten individuelle Formen der F.-Betätigung die entscheidende Rolle. Nach Angaben von DDR-Soziologen werden etwa 70 v.H. der F. in der Wohnung verbracht. Gestiegener Lebensstandard, verbesserte Wohnverhältnisse und die Entwicklung von Unterhaltungselektronik und Massenmedien haben den Trend zur individuellen F.-Gestaltung beschleunigt. Bei einer Untersuchung, die 1977 in den Bezirken Erfurt, Frankfurt, Halle, Karl-Marx-Stadt, Schwerin und Suhl mit 18–65jährigen durchgeführt wurde, wurden folgende F.-Interessen ermittelt (Mehrfachnennungen waren möglich): Der F.-Umfang der berufstätigen Bevölkerung ist durch die Länge der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit (Arbeitsrecht, VII.) bestimmt. Die sich aus den verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen ergebende, durchschnittliche Wochenarbeitszeit liegt derzeit bei 42 Std.; Sonderregelungen zur Minderung der Normalarbeitszeit von 43¾ Std. gelten für bestimmte Gruppen wie Schichtarbeiter und Mütter mit mehreren Kindern. Die Festschreibung der 5-Tage-Arbeitswoche, die Verlängerung des Erholungsurlaubs (Arbeitsrecht, VIII.) und die Verkürzung der Arbeitszeit für die o. g. Gruppen haben zu einer Erweiterung der arbeitsfreien Zeit geführt; eine weitere Reduzierung der Arbeitszeit wird allerdings derzeit aus volkswirtschaftlichen, teilweise auch aus ideologischen Gründen abgelehnt. Vermehrte F. soll durch eine Umwandlung von Teilen der arbeitsfreien Zeit in F. erreicht werden (Reduzierung der Hausarbeit, Verkürzung der Wege- und Wartezeiten bei Inanspruchnahme von Handels- und Dienstleistungen usw.). Wie aus Zeitbudget-Untersuchungen hervorgeht, liegt der Umfang der F. zwischen 24 und 35 Stunden pro Woche, wobei Angehörige der Intelligenz über die meiste F., Bauern dagegen über die geringste freie Zeit verfügen. Obwohl in der DDR das Prinzip der Gleichberechtigung formal verwirklicht wurde, sind verheiratete, berufstätige Frauen hinsichtlich ihrer F. gegenüber Männern stark benachteiligt. Eine Zeitbudget-Erhebung bei berufstätigen Erwachsenen zwischen 18 und 65 Jahren ergab, daß Frauen pro Woche im Durchschnitt über 10,5 Stunden weniger F. zur Verfügung steht als Männern. Die F.-Gestaltung von Jugendlichen gehört in der DDR zum Aufgabenbereich der sozialistischen Jugendpolitik mit dem Ziel, die Jugendlichen zur verantwortungsbewußten und sinnvollen F.-Gestaltung zu erziehen. F.-Erziehung gilt als integraler Bestandteil der klassenmäßigen Erziehung, deren Auftrag darin besteht, „sozialistische Persönlichkeiten“ (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische) heranzubilden. Vor allem über die Freie Deutsche Jugend (FDJ) erfolgt die Einflußnahme des Staates auf die Jugendlichen. Mit einer Vielzahl von teilweise attraktiven F.-Angeboten versucht die FDJ, junge Menschen für eine gemeinschaftlich verbrachte F. zu interessieren. Neben der FDJ sind [S. 475]auch die Schulen in zunehmendem Maß bestrebt, die F. der Schüler zu gestalten, und zwar hauptsächlich in Form von Sportunterricht und Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XIII., XIV.; Feriengestaltung). Eine vom Zentralinstitut für Jugendforschung in Leipzig durchgeführte Untersuchung ermittelte folgende Struktur der F.-Aktivitäten Jugendlicher: Auffällig ist die dominante Stellung des Fernsehens unter den F.-Tätigkeiten. Das Zusammensein mit Freunden, Kollegen usw. spielt in der Freizeit offenbar auch eine große Rolle; viele F.-Aktivitäten werden gemeinsam mit Gleichaltrigen unternommen. Die Jugendforscher berichten darüber hinaus über geschlechtsspezifische Differenzen des F.-Verhaltens. Während männliche Jugendliche mehr Sport treiben, Fahrrad, Moped und Motorrad fahren, gehen weibliche Jugendliche häufiger spazieren, singen, malen und handarbeiten mehr und sind häufiger mit Freunden und Bekannten zusammen. Eine besondere Rolle spielen nicht vom Staat oder der FDJ organisierte, spontan entstandene F.-Gruppen, in denen Gleichaltrige ihre F. verbringen. Untersuchungen haben ergeben, daß fast die Hälfte aller Jugendlichen einer nicht-organisierten F.-Gruppe angehört, ein Teil der Jugendlichen sogar mehreren Gruppen gleichzeitig. 16–18jährige sind besonders häufig in nicht-organisierten Gruppen zu finden, Jungen häufiger als Mädchen, Schüler, Lehrlinge und Studenten häufiger als berufstätige Jugendliche. Einfluß auf die F.-Aktivitäten haben darüber hinaus auch die Kirchen (Junge Gemeinde). Die Bedeutung der selbstgestalteten F.-Aktivitäten hat bei den Jugendlichen zugenommen, und neuere F.-Untersuchungen tragen dem Rechnung, indem sie die nicht-organisierten F.-Gruppen der Jugendlichen als „Ergänzung“ des offiziellen F.-Angebots bezeichnen. Die F.-Wünsche und -Vorstellungen Jugendlicher werden von der offiziellen Jugend- und Kulturpolitik offenbar nicht gedeckt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 473–475 Freiwillige Gerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreizeitarbeitSiehe auch: Freizeit: 1969 1975 1979 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Der Begriff F. erfährt in der DDR eine besondere ideologische Einordnung. F. gilt als „jener Zeitraum der Lebensgestaltung im Sozialismus, der nicht [S. 474]durch die gesetzlich festgelegte Zeit für Arbeit, Ausbildung, Studium, Lehre usw. sowie die damit unmittelbar verknüpften Zeitaufwendungen gebunden ist und der von den Werktätigen nach…
DDR A-Z 1985
Bodenrecht (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 In der DDR gilt das B. als eigenständiger Rechtszweig, der die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen über das Eigentum und die Nutzung des Bodens umfaßt. Gegenstand des B. sind ferner Maßnahmen des Naturschutzes, der Landeskultur (Landeskulturgesetz) und des Bergrechts. Für die Nutzung volkseigenen Bodens durch sozialistische Wirtschaftseinheiten gelten die für die Nutzung von Volkseigentum generell maßgeblichen Konstruktionen (Art. 12 Abs. 2 Verf.; § 19 ZGB) sowie zahlreiche spezielle Nebenregelungen (Bodennutzung). Den Bereich des B., an dessen Rechtsverhältnissen Bürger beteiligt sind, regelt einstweilen das Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) (Zivilrecht) unter dem Ordnungsgesichtspunkt „Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung“ (§§ 284 ff. ZGB). Auch in diesem Bereich gelten der Grundsatz der rationellen und zweckgebundenen Bodennutzung sowie das Gebot der Übereinstimmung der Bodennutzung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen. Das Gesetz sieht folgende Rechtsinstitute als Grundlage für die Bodennutzung durch Bürger vor: a) Die Verleihung des Nutzungsrechts an einem volkseigenen Grundstück für den Bau und die persönliche Nutzung von Eigenheimen (§§ 287–290 ZGB). Dieses Nutzungsrecht wird durch Verwaltungsakt begründet (Verleihung) und auch beendet (Entzug). Es wird grundsätzlich unbefristet und gegen Entgelt eingeräumt. Die auf dem volkseigenen Grundstück errichteten Gebäude sind Eigentum des Nutzungsberechtigten und können veräußert und vererbt werden, wobei das Nutzungsrecht am Grundstück dem Eigentum am Gebäude nachfolgt. Beim Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung gehen Gebäude, Anlagen und Anpflanzungen — grundsätzlich gegen Entschädigung — in Volkseigentum über. b) Die Zuweisung genossenschaftlich genutzten Bodens durch eine Genossenschaft für den Bau von Eigenheimen oder anderen persönlichen Bedürfnissen dienenden Gebäuden (§§ 291–294 ZGB). Auch in diesem Fall erfolgt die Begründung des Nutzungsverhältnisses nicht durch Vertrag, sondern durch Verwaltungsakt (Zuweisung), ebenso ist ein Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung der Bodenfläche vorgesehen, wobei der Entzug nicht durch die Genossenschaft, sondern durch ein staatliches Verwaltungsorgan erfolgt. Für die Eigentumsverhältnisse und Verfügungsmöglichkeiten gilt das gleiche wie unter a). Bei Entzug des Nutzungsrechts erfolgt keine Enteignung der Überbauten, vielmehr besteht eine Veräußerungspflicht des Eigentümers an einen anderen Bürger. c) Das persönliche Eigentum an Grundstücken (§§ 295–311), das vom ZGB als eine der möglichen rechtlichen Grundlagen der Bodennutzung behandelt wird, wobei der Grundstücksverkehr der staatlichen Kontrolle unterliegt (§ 297 ZGB; Grundstücksverkehrs-VO. vom 15. 12. 1977, GBl. I, 1978, S. 73). d) Die Nutzung von land- und forstwirtschaftlich nicht genutzten Bodenflächen als Kleingärten oder zum Zweck der Erholung oder Freizeitgestaltung aufgrund eines Vertrages (§§ 312–315). Dabei handelt es sich um ein Nutzungsverhältnis, das im wesentlichen der Pacht nachgebildet ist. Schließlich kennt das ZGB Formen der Mitbenutzung von Grundstücken durch mehrere Nutzungsberechtigte, etwa die Lagerung von Baumaterial, das Aufstellen von Geräten, die Einräumung von Wege- und Überfahrtrechten, aber auch das Unterlassen bestimmter Handlungen. Derartige Mitbenutzungsformen beruhen in der Regel auf Vertrag, teilweise sind sie in das Grundbuch einzutragen (Grundeigentum). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 245 Bodennutzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDRSiehe auch das Jahr 1979 In der DDR gilt das B. als eigenständiger Rechtszweig, der die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen über das Eigentum und die Nutzung des Bodens umfaßt. Gegenstand des B. sind ferner Maßnahmen des Naturschutzes, der Landeskultur (Landeskulturgesetz) und des Bergrechts. Für die Nutzung volkseigenen Bodens durch sozialistische Wirtschaftseinheiten gelten die für die Nutzung von Volkseigentum generell maßgeblichen Konstruktionen (Art. 12 Abs. 2 Verf.; § 19 ZGB)…
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Notariat (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Inkrafttreten der VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N. vom 15. 10. 1952 (GBl. I, S. 1055) besteht in jedem Stadt- oder Landkreis der DDR beim Kreisgericht ein Staatliches N. In zahlenmäßig kleinerem Umfang existieren auch noch Einzelnotare, die gleichzeitig als nicht den Kollegien angehörende Rechtsanwälte tätig sind (Rechtsanwaltschaft). Neuzulassungen von Einzelnotaren erfolgten seit 1952 nicht mehr, sind aber durch Berufung durch den Minister der Justiz seit 15. 2. 1976 wieder möglich (§ 1 der 1. DVO zum Not. Gesetz vom 5. 2. 1976 [GBl. I, S. 99]). Ein dem Anwaltskollegium beitretender Rechtsanwalt, der auch Notar ist, verliert sein N. und muß alle N.-Akten an das Staatliche N. abgeben. Mit dem Gesetz über das Staatliche N. — Notariatsgesetz vom 5. 2. 1976 (GBl. I, S. 93) — werden Aufgaben und Verfahren des Staatlichen N. geregelt. Die Staatlichen N. werden damit in das System der Justizorgane eingeordnet. Damit wurde die Aufsplitterung der bisher in verschiedenen Gesetzen enthaltenen Bestimmungen beseitigt. Als Ziel der Tätigkeit der Staatlichen N. wird der Dienst an der Durchführung der Politik des sozialistischen Staates bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft bezeichnet. Ihre Tätigkeit soll dazu beitragen, die sozialistische Gesellschaftsordnung zu festigen und die Sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen. Sie soll darauf gerichtet sein, gesetzlich garantierte Rechte und Interessen der Bürger und Betriebe durchzusetzen sowie das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu entwickeln. Den Staatlichen N. ist die Pflicht auferlegt, in ihrer Tätigkeit das sozialistische Eigentum zu sichern sowie die Vermögensinteressen der Staatsorgane, Volkseigener Betriebe und Einrichtungen und der gesellschaftlichen Organisationen zu wahren. Eine ähnlich starke Verpflichtung hinsichtlich des persönlichen Eigentums der Bürger gibt es nicht. Die staatlichen Notare (keine Rechtsanwälte) werden vom Minister der Justiz berufen und abberufen. Voraussetzung für die Berufung ist, daß die Kandidaten „dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben sind, Charakterfestigkeit und Lebenserfahrung besitzen und die erforderlichen fachlichen Kenntnisse an einer dafür vorgesehenen juristischen Ausbildungsstätte erworben haben“ (§ 6 Not.Ges.). Kontroll- und Anleitungsorgan des Staatlichen N. ist das Bezirksgericht. Die Entscheidungen des Staatlichen N. wie der Einzelnotare unterliegen dem Rechtsmittel der Beschwerde, über die das Kreisgericht entscheidet. Der Justizminister kann jede Entscheidung der Notare aufheben. Das Staatliche N. ist zuständig für alle Testaments- und Nachlaßangelegenheiten (hier liegt in der Praxis der Schwerpunkt des Staatlichen N.), für das Beurkundungs- und Beglaubigungswesen, Hinterlegungen und Verwahrungen, Vormundschafts- und Pflegschaftssachen für Volljährige sowie für die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener Urkunden. Bei Beurkundungen von Verträgen und sonstigen Erklärungen hat der Notar darauf hinzuwirken, daß die Beteiligten ihren Willen in Übereinstimmung mit der Sozialistischen Gesetzlichkeit und den Grundsätzen der Sozialistischen ➝Moral erklären. Beurkundungen dürfen nicht vorgenommen werden, wenn damit den Rechtsvorschriften oder den Grundsätzen der Sozialistischen Moral widersprechende Ziele verfolgt werden (§ 18 Not.Ges.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 946 Normung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NotstandsgesetzgebungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Inkrafttreten der VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N. vom 15. 10. 1952 (GBl. I, S. 1055) besteht in jedem Stadt- oder Landkreis der DDR beim Kreisgericht ein Staatliches N. In zahlenmäßig kleinerem Umfang existieren auch noch Einzelnotare, die gleichzeitig als nicht den Kollegien angehörende Rechtsanwälte tätig sind (Rechtsanwaltschaft). Neuzulassungen von Einzelnotaren erfolgten…
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Schauprozesse (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Anfang und Mitte der 50er Jahre wurden „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ durchgeführt, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen (Generalprävention) und/oder die gegen den Aufbau des Sozialismus gerichteten „Machenschaften des Klassenfeindes“ besonders deutlich herauszustellen. Später wurde die Taktik in der Organisation der Sch. verändert. Anstelle einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden bestimmte Personengruppen zu einem Prozeß besonders eingeladen. Dieses Verfahren wird auch heute noch praktiziert. Der Zutritt zu diesen Sch. ist meist nur gegen vorher ausgegebene Eintrittskarten möglich. In der Regel ist der Verlauf eines Sch. vorher zwischen Gericht und Anklagebehörde abgesprochen. Wiederholt konnte beobachtet werden, daß sich Ange[S. 1135]klagte und Zeugen wie in einer gewissenhaft einstudierten Rolle verhielten. Von für die Bewußtseinsbildung der Bevölkerung und die nach außen gerichtete propagandistische Wirkung besonders geeignet erscheinenden Prozeß-Situationen und Aussagen werden Rundfunk- und Fernsehübertragungen gesendet und Wochenschauberichte hergestellt. Für ein im November 1973 vor dem Ost-Berliner Stadtgericht durchgeführtes Strafverfahren gegen drei „Menschenhändler“ waren erstmalig sogar westliche Journalisten zugelassen. Mit diesem Prozeß sollte der Nachweis erbracht werden, daß die Bundesregierung und der Senat von Berlin (West) nicht nur nicht gegen ständige Mißbräuche auf den Transitwegen einschreiten, sondern in völkerrechtswidriger Weise diese Vertragsverletzungen dulden oder gar fördern (Staatsverbrechen). In gleicher Weise wurde in dem Sch. gegen den „professionellen Menschenhändler“ Schubert im Januar 1976 und gegen das wegen Spionage angeklagte Ehepaar Bartels im Januar 1978 propagandistisch argumentiert (ND 21.–27. 1. 1976 und 16. 1. 1978). Mehr und mehr geht aus Presseveröffentlichungen deutlich hervor, daß „Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit“ von rechtserzieherischem Wert sein sollen. Dabei konzentrieren sich diese Hauptverhandlungen, die z. B. im Bezirk Gera von 10,8 v.H. aller Verfahren im Jahre 1974 auf 23,1 v.H. im Jahre 1977 angestiegen sind (Neue Justiz, 1978, H. 5, S. 225), vor allem auf Angriffe gegen das sozialistische Eigentum, Verkehrsdelikte und Delikte zum Nachteil des persönlichen Eigentums. Im Jahre 1978 haben in der DDR „nahezu 10.000 Verhandlungen vor einem eingeladenen Zuhörerkreis stattgefunden, der etwa 250.000 Werktätige erfaßte“ (Staat und Recht, 1979, H. 12, S. 1081). Die richtige Auswahl der Teilnehmer soll dazu beitragen, „die politisch-ideologische Erziehungsarbeit in den jeweiligen Bereichen zu fördern“. Auch die Mitwirkung von Sachverständigen wird für den angestrebten Erziehungserfolg als „sehr wertvoll“ erklärt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1134–1135 Sachversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ScheckverfahrenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Anfang und Mitte der 50er Jahre wurden „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ durchgeführt, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen (Generalprävention) und/oder die gegen den Aufbau des Sozialismus gerichteten „Machenschaften des Klassenfeindes“ besonders deutlich herauszustellen. Später wurde die Taktik in der Organisation der Sch. verändert. Anstelle einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden…
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Psychologie (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definitionen und Funktionen Für die P. in der DDR ist bemerkenswert, daß sie sogleich nach Kriegsende im Jahre 1945 wichtiger Bestandteil und Prüfungsfach im Rahmen der Lehrerausbildung wurde. Ebenso frühzeitig wurden psychologische Institute zumeist an den Universitäten etabliert, die bereits im Vorkriegs-Deutschland über eine entsprechende Tradition verfügten (z.B. Berlin und Leipzig). Die Lehrinhalte knüpften in dieser Anfangsphase an die Ergebnisse der P. der Vorkriegszeit an. Diese Kontinuität wurde jedoch schrittweise im Zuge der Durchsetzung der marxistisch-leninistischen Lehre und der Entwicklung einer eigenständigen marxistischen P. abgebaut. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Übernahme der Lehrmeinungen der sowjetischen P. in enger Anlehnung an die Grundaxiome des Dialektischen und Historischen Materialismus. Diese waren jedoch keineswegs einheitlich, wenn man als wichtigste Beispiele die in der Stalin-Zeit vertretene Reflexologie von I. P. Pawlow oder das Standardwerk von S. L. Rubinstein über die allgemeine P. berücksichtigt. Aus diesen heterogenen Impulsen resultiert, daß die Entwicklung der P. in der DDR und deren Konzeptualisierung keineswegs gradlinig verlaufen konnte und daß es bislang nur schwer gelingt, eine einheitliche Theorie der marxistisch-leninistischen P. zu schaffen. Folglich bleiben auch die Begriffsbestimmungen teilweise abstrakt formelhaft und unscharf, wobei sich darin auch Kombinationen der unterschiedlichen theoretischen Modelle wiedererkennen lassen. Durchgängig wird in den meisten aktuellen Veröffentlichungen die Widerspiegelungstheorie in den Mittelpunkt der Definition gerückt (s. Stichwort „Psychologie“ in: Wörterbuch der Marxistisch-Leninistischen Soziologie, Berlin [Ost] 1977, S. 521–522): »Wissenschaft, welche die der subjektiven Widerspiegelung bei Mensch und Tier zugrunde liegenden psychischen Erscheinungen untersucht. Ihr eigentlicher Gegenstand sind die Entwicklungen und Gesetzmäßigkeiten der psychischen Tätigkeit, die durch die besondere Qualität der Widerspiegelung gekennzeichnet sind. Psychisches tritt beim Menschen im Unterschied zum Tier in Form des Bewußtseins auf. Entscheidend für seine Ausprägung ist die Arbeit in Zusammenhang mit der Sprachentwicklung. Die marxistisch-leninistische Psychologie gründet sich auf folgenden Prinzipien: Prinzip der Einheit von Bewußtsein und Tätigkeit. Das Bewußtsein bildet, formt und äußert sich in der Tätigkeit (Arbeit, Lernen, Spiel)… Prinzip der Einheit von Psychischem und Physischem. Einerseits liegen psychischen Erscheinungen neurophysiologische Mechanismen zugrunde, sind aber nicht auf diese reduzierbar. Das Zentralnervensystem ist Grundlage (materielles Substrat) der psychischen Erscheinungen. Andererseits sind sie abhängig von dem jeweiligen Objekt, das sie widerspiegeln. Unterschiedliche inter- und intraindividuelle Widerspiegelungen ergeben sich deshalb, weil die äußeren (objektiven) durch die inneren (subjektiven) Bedingungen ‚gebrochen‘ werden.« Zur Erklärung und Messung des Zusammenwirkens objektiver und subjektiver Bedingungen werden nach wie vor auch system-theoretische Modelle benutzt. Menschliches Verhalten wird mit deren Hilfe als Verhalten lebender, hochkomplexer Systeme definiert, das durch innere Mechanismen bestimmt wird. Die subjektiven Erscheinungsformen dieser inneren Regulierungsmechanismen sind die psychischen Erscheinungen (z.B. Wahrnehmungen, Erinnerungen, Stimmungen, Denkprozesse). Die Diskrepanzen zwischen diesen offiziell vertretenen Theorien und deren Operationalisierung durch die primär an naturwissenschaftlichen Methoden orientierte moderne P. in der DDR, die auf internationalem Standard arbeitet, sind beträchtlich. Eine Synthese wird von F. Klix (1980) angestrebt: „Das letzte Ziel psychologischer Forschungen besteht in der Aufklärung der Grundgesetze menschlichen Handelns und Verhaltens. Das betrifft die innere erlebnismäßige Seite, wie z.B. die Verstandestätigkeit oder das Denken und die gefühlsmäßigen, emotional-affektiven Begleiterscheinungen psychischer Prozesse; es betrifft aber ebenso auch die äußeren, sichtbaren Formen des Verhaltens in den Handlungen oder in der Tätigkeit. Und es betrifft auch die [S. 1058]gesetzmäßigen Zusammenhänge zwischen innerem und äußerem Verhalten, die teils bewußtseinsabhängig sind, aber auch unbewußte Seiten psychischer Prozesse einschließen können“ (S. 9). Folgende psychische Prozesse werden unterschieden: kognitive (Erkenntnis-)Prozesse (z.B. Empfindung, Wahrnehmung, Vorstellung, Gedächtnis, Denkprozesse), emotionale Prozesse (Gefühl) und motivationale Prozesse (Willen). Die hierbei zur Wirkung kommenden psychischen Eigenschaften werden differenziert nach dem Leistungsaspekt (Fähigkeiten, Kenntnisse) und nach dem Verhaltensaspekt (Persönlichkeitseigenschaften, Temperamentseigenschaften, Motivationen, Einstellungen, Interessen). In den Wechselwirkungen zwischen Individuum und Umwelt, zwischen biologischen und gesellschaftlichen Bedingungen, zwischen dem sich entwickelnden Menschen und seiner sozial-geschichtlichen Umwelt wird die wesentliche Quelle für die Entwicklung individuell spezifischer psychischer Merkmale und unterschiedlicher persönlicher Verhaltensformen gesehen. Dabei gilt als Grundsatz: „… daß die Erforschung der Entstehungs- und Erscheinungsformen menschlicher Persönlichkeiten den theoretisch wie praktisch wesentlichen Inhalt der psychologischen Forschung und mithin den Gegenstand der Psychologie selbst ausmacht“ (Klix 1980, S. 10). Somit wird die Persönlichkeitsforschung zu einem Hauptinhalt einer marxistisch begründeten psychologischen Forschung (Persönlichkeitstheorie, sozialistische), wobei allerdings strittig bleibt, welchen Stellenwert sie gegenüber den anderen wichtigen Teilbereichen der P. einnehmen sollte, die eigenständige spezifische Zugänge zu psychologischen Problemen entwickelt haben. In ihnen spielt zwar der Persönlichkeitsaspekt keine ausdrückliche Rolle, wenngleich auch die Erforschung z.B. der Gesetzmäßigkeiten der menschlichen Wahrnehmung, der Entstehung von Begriffen, der Verhaltensmotivation und der Gesetze des Lernens spezifische Kenntnisse über die menschliche Persönlichkeit vermitteln. Insofern fallen insbesondere der Sozial-, der Pädagogischen und der Persönlichkeits-P. die wichtigsten Aufgaben zu, „das Wesen der sozialistischen Persönlichkeit von der Spezifik des sozialistischen Menschenbildes her abzuleiten und in seinen Konsequenzen für die Aufgaben und Inhalte von Bildung und Erziehung in der sozialistischen Gesellschaft zu bestimmen. Wenn man von einem derart weiträumig verstandenen Persönlichkeitsprinzip in der psychologischen Forschung als Leitmotiv ihrer Inhalte und Ziele ausgeht, so bestimmen sich auch von dieser Position aus Rolle und Funktion der Psychologie in der sozialistischen Gesellschaft als Ganzes“ (Klix 1980, S. 11). Dabei geht das Bemühen immer intensiver dahin, die Erkenntnisse der P. systematisch zur Lösung gesellschaftlich relevanter Aufgaben einzusetzen. Die Ergebnisse der Grundlagenforschung und Probleme der psychologischen Praxis sollen sich wechselseitig ergänzen: „Bedeutung und Rolle der Psychologie im realen Sozialismus sind in ständigem Wachsen begriffen. Und dies hat weniger mit wissenschaftsinternen Faktoren als vielmehr damit zu tun, daß immer mehr relevante Aufgaben aus der gesellschaftlichen Praxis nur dann einer Lösung zugeführt werden können, wenn entsprechende Kenntnisse über die psychischen Besonderheiten des Menschen gegeben sind“ (Kossakowski 1980, Vorwort). Die wichtigsten Funktionen der P. richten sich auf die zentralen Erziehungsziele der sozialistischen Gesellschaft in der DDR, wobei drei Aufgaben als wesentlich genannt werden (s. Kossakowski 1980): Primär geht es um die effektive Entwicklung von klassenbewußt und selbständig handelnden sozialistischen Persönlichkeiten. Im Zuge einer zunehmenden Verbesserung der ökonomischen Bedingungen wird zugleich der Subjektive Faktor der Persönlichkeitsentwicklung bedeutsamer. Es geht um die harmonische allseitige Entwicklung in allen Lebensbereichen, um die Förderung der Gesundheit, der Leistungsfähigkeit, der Lebensfreude, der zwischenmenschlichen Beziehungen. Unverändert spielt jedoch der ökonomische Aspekt die wichtigste Rolle, indem die Effektivität der Produktion erhöht werden soll u.a. durch Steigerung der Arbeitsproduktivität der Werktätigen und Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen. Hierbei erfüllt die psychologische Forschung (insbesondere die Arbeits- und Ingenieur-P.) eine wichtige Funktion. Die „bewußte Tätigkeitsregulation“ wird dabei als Kernstück der menschlichen Produktivkraft angesehen. Deshalb rücken psychologische experimentelle Untersuchungen über die bewußte, zielgerichtete Handlungsregulation in den verschiedenen Lebens- und Tätigkeitsbereichen immer mehr in den Mittelpunkt psychologischer Forschung (Hiebsch 1979). Hierin werden auch Ansätze für eine übergreifende psychologische Theorie gesehen, die die in der P. der DDR bislang noch vorhandenen isolierenden bzw. als „funktionalistisch“ bezeichneten Zugangsweisen überwinden soll. In diesem Zusammenhang wird die kognitive P. kritisch erwähnt (Kossakowski 1980). Andererseits haben aber gerade die Forschungsergebnisse der kognitiven P. in der DDR internationalen Standard und Ansehen gewonnen. Hierbei hat vor allem die Einführung logistischer informationstheoretischer Modelle wichtige Impulse gegeben (Klix 1980). In dem forcierten Bemühen um Abgrenzung und Entwicklung einer eigenständigen sozialistischen P. und dem gleichzeitigen Streben nach internationaler Anerkennung, die bislang primär an dem Standard der westlichen Forschung zu messen ist, liegt erheblicher Konfliktstoff. [S. 1059]<II. Entwicklung der Psychologie in der DDR> Auf die hundertjährige Tradition der P. in Deutschland wird in der DDR offiziell positiv Bezug genommen, was anläßlich der Hundertjahrfeier des Psychologischen Instituts der Universität Leipzig besonders deutlich wurde. Am 1. 10. 1875 wurde nämlich der Physiologe W. Wundt auf einen Lehrstuhl für Philosophie an der Universität in Leipzig berufen, wo er im Jahre 1879 das erste Laboratorium der Welt für P. gründete. In der Folgezeit gingen davon vielfältige Impulse aus, die zur Entwicklung unterschiedlicher psychologischer Schulen führten, unter denen die Leipziger Ganzheits-P. und die Berliner Gestalts-P. großen Einfluß und Ausstrahlung erlangten. Trotz der Emigration zahlreicher prominenter Wissenschaftler während der NS-Zeit und des Krieges wirkten diese im Nachkriegs-Deutschland in beiden deutschen Staaten teilweise weiter, ohne daß daraus jedoch neue Schulen entstanden wären. In den Besatzungszonen bzw. deutschen Teilstaaten bestand zudem das gemeinsame Problem, nach der erzwungenen Unterbrechung und Isolierung den Anschluß an den internationalen Forschungsstand, wie er primär durch die angelsächsischen Staaten geprägt wurde, zu finden. Dessen Rezeption konnte in der DDR jedoch nur unter erschwerten Bedingungen erfolgen. Die Entwicklung der P. in der DDR beginnt bereits mit dem Befehl des Chefs der sowjetischen Militärverwaltung vom 15. 9. 1945, den Unterricht an den Hochschulen vorzubereiten. Mit der Wiedereröffnung der Universitäten und Hochschulen durch die sowjetische Militärverwaltung (15. 10. 1945 bis 1. 10. 1946) und der Einführung der Lehrerausbildung an neu errichteten Pädagogischen Fakultäten erfüllte die P. von Anbeginn eine wichtige Ausbildungsfunktion. Diese inhaltliche Ausgestaltung der Lehrerausbildung machte zugleich die Ausbildung von Diplom-Psychologen erforderlich, die zunächst von „bürgerlichen“ bzw. „bürgerlich-demokratischen“ Wissenschaftlern geleistet werden mußte. Mit Gründung der DDR (7. 10. 1949) beginnt eine Periode der gesellschaftlichen Entwicklung, die dem forcierten Aufbau und der konsequenten Durchsetzung des Sozialismus gewidmet ist und schließlich mit dem VI. Parteitag der SED (1963) einen vorläufigen Abschluß findet (Periodisierung). Diese Zielsetzungen hatten auch Auswirkungen auf die Entwicklung und den weiteren Aufbau der P. in der DDR. Mit der Hochschulreform vom 1. 9. 1950 wurde ein Gesellschaftswissenschaftliches Grundstudium an allen Fakultäten eingeführt. Im Jahre 1951 wurde ein — 1952 korrigierter — Studienplan für P. verabschiedet. 1955 erfolgten dessen Neufassung und eine Erweiterung des P.-Studiums auf 5 Jahre. Schwerpunkte lagen dabei in den Richtungen Arbeits-P., Erziehungs-P. (bzw. Pädagogische P.) und Klinische P. 1951 setzte eine generelle Umorientierung insbesondere der Pädagogischen P. auf die Sowjet-Pädagogik (I. P. Pawlow, S. L. Rubinstein, A. N. Leontjew, A. R. Lurija) ein. Damit begann zugleich eine sich zunehmend verschärfende Auseinandersetzung mit denjenigen Wissenschaftlern, die eine „bürgerliche“, „positivistische“ P. vertraten, insbesondere mit K. Gottschaldt, der den renommierten P.-Lehrstuhl an der Humboldt-Universität zu Berlin innehatte. Insbesondere waren die in der seit 1954 wieder erscheinenden „Zeitschrift für Psychologie“ (Herausgeber: K. Gottschaldt) vertretenen positivistischen Positionen, die nach Einschätzung der Kritiker nicht den weltanschaulichen philosophischen Forderungen und Grundaxiomen des Marxismus-Leninismus gerecht wurden, Anlaß zur Kritik. Diese Auseinandersetzung fand anläßlich des V. Parteitages der SED (1958) und der III. Hochschulkonferenz des gleichen Jahres einen Höhepunkt. Die Kritik wurde vor allem in der Zeitschrift „Pädagogik“ artikuliert, insbesondere durch J. Lompscher, H. Hiebsch, F. Klix und A. Kossakowski. Als ein Gegenzug ist die Gründung des Instituts für P. an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena zu werten, in dem unter Leitung von F. Klix vor allem kognitive Prozesse mittels kybernetischer Modelle untersucht und beschrieben wurden. Der V. Parteitag der SED (1958) gilt aus der heutigen, in der DDR offiziell vertretenen Sicht als der Beginn des Aufbaus einer eigenständigen sozialistischen P. Im gleichen Jahr erschien als erstes umfassendes Werk die „Kinder-P.“ von G. Clauß und H. Hiebsch, sowie die deutsche Ausgabe von S. L. Rubinsteins Buch: „Grundlagen der allgemeinen Psychologie“, dessen umfassende Orientierung in theoretischen philosophischen Grundfragen der Marxistisch-Leninistischen P. lange Zeit zur verbindlichen Lehre wurde. Daneben erschienen gleichzeitig die für eine empirische P. bedeutsamen, renommierten Statistik-Lehrbücher in der DDR (z.B. E. Weber, in 1. Aufl. bereits 1948; G. Clauß und H. Ebner folgten 1967). Seit 1960 wurde zudem eine zweite psychologische Fachzeitschrift „Probleme und Ergebnisse der Psychologie“ herausgegeben, die aus den seit 1959 regelmäßig stattfindenden psychologischen Kolloquien hervorging. Mit Heft 80/1982 wurde ihr Erscheinen jedoch eingestellt und 1983 an ihrer Stelle vom Vorsitzenden der Gesellschaft für P. der DDR (Prof. Dr. Adolf Kossakowski) eine neue Zeitschrift „Psychologie für die Praxis“ präsentiert (Heft 1/1983). Eine Auseinandersetzung mit „reaktionären Kräften“ unter den Psychologen in der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere mit F. Sander, der ehemals in Leipzig und nach Verlassen der DDR in Bonn lehrte und wegen seiner nationalsozialistischen Vergangenheit angegriffen wurde) bot den [S. 1060]Anlaß, um im Jahre 1962 eine eigene „Gesellschaft für Psychologie der DDR“ in Abgrenzung von der Deutschen Gesellschaft für P. zu gründen. Anläßlich des XVIII. Internationalen Kongresses für P. in Moskau (1966) wurde die Gesellschaft für P. der DDR in die Internationale Union der Psychologischen Wissenschaft (IUPW) aufgenommen. Der XXII. Internationale Kongreß für P. fand schließlich in Leipzig im Jahre 1980 anläßlich des hundertjährigen Bestehens des Psychologischen Instituts statt und wird als ein Höhepunkt für die P. in der DDR bewertet. Prof. Dr. Friedhart Klix wurde auf diesem Kongreß zum Präsidenten der IUPW gewählt. Vor allem der VI. Parteitag der SED (1963) unterstrich die wachsende Bedeutung der Erkenntnisse der P. für die sozialistische Leitungstätigkeit, woraus die Themenschwerpunkte für die in den Folgejahren stattfindenden nationalen Kongresse der Gesellschaft für P. entwickelt wurden. Der 1. Kongreß für P. (1964) in Berlin brachte eine erste öffentliche Bestandsaufnahme mit Schwerpunkt auf der allgemeinen P., insbesondere der Anwendung verfeinerter Methoden und Skalierungsverfahren im Rahmen kybernetischer Modelle, die für die Gestaltung von Mensch-Maschine-Systemen nutzbar gemacht werden sollten. Die Themenschwerpunkte der folgenden Kongresse (z.B. 2. Kongreß in Berlin [Ost] 1969, 3. Kongreß 1972 in Erfurt, 4. Kongreß in Leipzig 1975) konzentrieren sich stärker auf Arbeits- und Ingenieur-P. und Pädagogische P. Zugleich ist ein zunehmender Praxisbezug festzustellen, z.B. in der Lehrerbildung, der Erziehungsberatung, der Psychotherapie, der Psychodiagnostik, im Gesundheitsschutz, in Ehe- und Familienberatungsstellen sowie in arbeitswissenschaftlichen Zentren. Anläßlich des 6. Kongresses der Gesellschaft für P. der DDR in Leipzig (1983) unter dem Leitmotiv: „Psychologie für die gesellschaftliche Praxis“ wird in Auswertung des X. Parteitages (1981) die Praxisrelevanz erneut unterstrichen im Hinblick auf die wachsende Bedeutung des „subjektiven Faktors“ sowie die vielfältigen ökonomischen Aufgaben. Für deren Bewältigung sind vornehmlich die Arbeits- und Ingenieur-P. aber auch die Pädagogischen P. gefordert, z.B. bei der Gestaltung „rechnergestützter Bildschirmarbeitsplätze“, beim Einsatz von „Industrierobotern“ zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität, bei der Entwicklung einer „sozialistischen Arbeitseinstellung“ (s. P. für die Praxis, Heft 1/1983, S. 14–31). In diesem Zusammenhang ist auch die Veränderung der Schriftenreihe der Gesellschaft für P. der DDR zu sehen. Es gehe darum, die Zeitschrift so zu profilieren, „daß sie den erhöhten gesellschaftlichen Anforderungen besser gerecht werden kann“ (Kossakowski, in: Psychologie für die Praxis, Heft 1/1983, S. 8–9), d.h. um eine effektivere Umsetzung der psychologischen Forschungsergebnisse in die Praxis. III. Institute und Ausbildungsschwerpunkte Seit 1962 erfolgte eine Spezialisierung der Ausbildung und Forschung an den Instituten für P. der Universitäten: Berlin und Dresden vertreten schwerpunktmäßig Arbeits- und Ingenieur-P., Berlin ist auf die Klinische P. spezialisiert, Leipzig auf Pädagogische P. und Jena auf Sozial-P. Bis 1975, insbesondere nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) erfolgte der weitere Ausbau bestehender und der Aufbau neuer Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen an Hochschulen und Universitäten. So erhielt Berlin zusätzlich ein Institut für Pädagogische P., Leipzig eine Abteilung Arbeits-P., an der Deutschen Hochschule für Körperkultur Leipzig wurde ein Lehrstuhl für Sport-P. eingerichtet u.a.m. Daneben kam es zur Gründung zentraler Forschungsinstitute außerhalb der Hochschulen: 1966 Gründung des Zentralinstituts für Jugendforschung] in Leipzig, 1970 Gründung des Instituts für Pädagogische P. an der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften in Berlin (Ost) (Pädagogische Wissenschaft und Forschung). Daneben bestehen eine Reihe wissenschaftlicher Gremien mit beratender Funktion. So wurde z.B. der Beirat für P. beim Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen 1973 erneut ins Leben gerufen, des weiteren besteht eine Fachkommission für Lehrerbildung beim Ministerium für Volksbildung, eine Arbeitsgruppe für P. beim Staatssekretariat für Arbeit und Löhne und schließlich gibt es wissenschaftliche Räte an der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften, am Zentralinstitut für Jugendforschung und am Zentralinstitut für Arbeitsmedizin (Arbeitshygiene). Die tatsächliche Kompetenz und die Bedeutung dieser Beratungsgremien lassen sich jedoch nur schwer ermitteln. Die 4 wichtigsten Ausbildungs- und Forschungsinstitute für die Fachrichtung P. mit Diplom-Abschluß bestehen gegenwärtig an den folgenden Universitäten: Sektion P. der Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Dresden (Sektion Arbeitswissenschaften/Wissenschaftsbereich P.), Sektion P. der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sektion P. der Karl-Marx-Universität Leipzig. Dabei sind gemäß den speziellen Fachstudienplänen Spezialisierungsmöglichkeiten in Berlin für Arbeits- und Ingenieur-P. und Klinische P., in Jena für Sozial-P., in Dresden für Arbeits-P. und in Leipzig für Pädagogische P. und Klinische P. gegeben. In den ersten 3 Studienjahren besteht eine einheitliche Grundausbildung in den wichtigsten Teilbereichen der P., auf die die Spezialisierung mit Beginn des zweiten Studienjahres aufbaut. Das P.-Studium in den genannten Fachrichtungen schließt mit dem Diplom ab. Die Dauer des Studiums beträgt 5 Jahre. Psychologische Lehrinhalte sind aber auch in anderen Studienrichtungen enthalten, z.B. im [S. 1061]Hoch- und Fachschulstudium der Lehrer und Erzieher, in Medizin, Rechtswissenschaft, Kriminalistik sowie in arbeitswissenschaftlichen, ökonomischen und technischen Studienrichtungen. Die Ausbildung der Diplom-Psychologen in der DDR ist einheitlich ausgerichtet und breit angelegt, um eine ausreichende Disponibilität der Absolventen während ihrer Berufstätigkeit zu erreichen. Eine weitere Akzentuierung erfolgte mit dem am 1. 9. 1983 in Kraft getretenen überarbeiteten Studienplan für die Ausbildung von Diplompsychologen. Angestrebt wird damit u.a. eine Intensivierung des marxistisch-leninistischen Grundlagenstudiums, die Förderung selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens, ein weiterer Ausbau der Arbeits- und Ingenieur-P. Als neue Spezialisierungsrichtung wurde an der TU Dresden „P. der Berufsberatung“ eingerichtet, deren Absolventen vornehmlich für die Berufsberatungszentren vorgesehen sind. Folgende Fächer sind Bestandteil des Studiums: Lehrveranstaltungen über Fragen des Marxismus-Leninismus, Ausbildung in den Fremdsprachen Russisch und Englisch, humanbiologische Grundlagenfächer (anatomische Strukturen, physiologische Prozesse, genetische und konstitutionelle Bedingungen) — allgemeine P. (mit Schwerpunkt auf kognitiven Prozessen und Motivation) — mathematische P. (u.a. mathematische Logik und Wahrscheinlichkeitstheorie) — psychologische Statistik (Deskriptions- und Inferenz-Statistik, lineare und multivariate Verfahren der Korrelations-, Varianz-, Regressions- und Faktorenanalyse) — allgemeine Psychodiagnostik (Anwendung diagnostischer Verfahren) — Persönlichkeits- und Sozial-P. (Persönlichkeitsentwicklung, soziales Handeln) — Entwicklungs-P. (psychische Phylo- und Ontogenese) — Geschichte der P. (ausgehend von den Positionen des historischen Materialismus). Im formalen Aufbau entspricht die Studienordnung der Studienordnung in der Bundesrepublik Deutschland bei zunehmend unterschiedlicher thematischer Ausgestaltung. Unter diesen Ausbildungsbereichen spielt die Psychoanalyse keine Rolle, ebensowenig wie auf den psychologischen Fachkongressen. Dagegen hat in den Nachbarwissenschaften speziell auf der Anwendungsebene im Bereich der Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie eine Diskussion über die von Sigmund Freud begründete psychoanalytische Theorie begonnen, die kritisch und zugleich zunehmend differenzierter geworden ist. Ein grundlegender Wandel zeichnet sich in der Bewertung des „Unbewußten“ ab, dessen Existenz aus der Sicht der marxistischen Ideologie bislang in Abrede gestellt wurde. Mit dieser Theorie werden u.a. die Beweggründe menschlichen Handelns und Verhaltens aus unbewußten Triebkräften oder Motiven hergeleitet, deren Dynamik in nicht bewältigten Konflikten, zumeist in der frühen Kindheit, wurzelt. Dabei werden Urinstinkte und Urtriebe angenommen, deren Entstehung bis in die Frühgeschichte der Menschheit verfolgt wird. Ihr Mangel wird u.a. darin gesehen, daß sie für das Ganze psychischer Phänomene Gültigkeit beansprucht und sich nicht auf die spezifischen Symptome neurotischer Erkrankungen beschränkt, an deren Krankheitsbildern die Theorie ursprünglich entwickelt wurde: „Die Kritik muß dort ansetzen, wo solche Erklärungsansätze ihre Zuständigkeit verlassen und jeweils auf das Ganze zielen, anstatt die Klasse der Phänomene genau zu bestimmen, für die die jeweiligen Verallgemeinerungen einen gewissen Erklärungswert besitzen … Wenn es also heute in der Psychologie solche Schule nicht mehr gibt, so liegt darin ein bedeutsames Zeichen realen Erkenntnisfortschritts“ (Klix 1980, S. 12). IV. Die Teildisziplinen der Psychologie Die P. gliedert sich in vielfältige eigenständige Teil- und Unterdisziplinen. So untersucht die Allgemeine P. Grundlagen und Gesetzmäßigkeiten des Psychischen, die für den normalen Menschen gelten sollen, relativ abgehoben vom individuellen Fall. Die Differentielle P. und die Psychodiagnostik untersuchen die einzelne Persönlichkeit mit ihren Verhaltensweisen und Fähigkeiten. Das Verhältnis von Person und sozialer Umwelt zählt zur Sozial-P. Ferner wird als eigenständiger Bereich die Entwicklungs-P. insbesondere des Kindes- und Jugendalters unterschieden. Außerdem haben sich zahlreiche Disziplinen der Angewandten P. entwickelt: z.B. Arbeits- und Ingenieur-P., Medizinische, Pädagogische, Forensische, Verkehrs- und Sport-P. Im Rahmen der Allgemeinen P. stellen die Motivations- und die kognitive P. die Hauptbereiche dar. Vor allem die kognitive P. hat in den letzten 15 Jahren beachtliche Fortschritte zu verzeichnen. Hierzu zählen vor allem Erkenntnisse über Problemlösungsprozesse und über die psychologischen Funktionen der Sprache. Als drittes wichtiges Teilgebiet zählt zur Allgemeinen P. die psychologische Methodik. Hierbei handelt es sich um die Prinzipien und Techniken psychologischer Untersuchungsprozesse, um die Entwicklung und Validierung von nicht experimentellen und experimentellen Methoden zur Identifizierung und Differenzierung psychischer Prozesse sowie um die statistische Auswertung und Prüfung von Daten und die Verallgemeinerung empirischer Befunde. Als Untersuchungsmethoden werden eingesetzt die Selbst- und Fremdbeobachtung, die mündliche (Exploration, Interview) und schriftliche Befragung, das Experiment (Labor- und natürliches Experiment) und die Analyse von Objektivationen (Tätigkeitsprodukten), wobei im Bereich der psychischen Prozesse weitgehend experimentelle Methoden Eingang gefunden haben. [S. 1062]<A. Arbeits- und Ingenieur-Psychologie> Die Arbeits- und Ingenieur-P. spielt im Rahmen der Fachausbildung eine wichtige Rolle. Arbeit wird, ausgehend von K. Marx, als bewußte, auf die Beherrschung der Natur und Gesellschaft gerichtete Tätigkeit des Menschen begriffen. Der der Arbeits-P. somit zugrunde liegende marxistische Arbeitsbegriff impliziert zugleich die Aufgabe, die Einsicht in das Wesen der menschlichen Arbeitstätigkeit zu vertiefen. Häufig werden deshalb in der DDR auch arbeits- und sozialpsychologische wie arbeitssoziologische Fragestellungen und Begriffe im Rahmen der Arbeitswissenschaften kombiniert. Die Arbeits- und Ingenieur-P. konzentriert sich im wesentlichen auf die Untersuchung der Leistungen des einzelnen und des Kollektivs am Arbeitsplatz, auf die Arbeitsmethoden, das Arbeitstempo und die Arbeitsintensität. Dabei spielt die Einstellung zur Arbeit, die Arbeitsmotivation eine wichtige Rolle. Die Ergebnisse arbeitspsychologischer Untersuchungen werden u.a. dazu verwandt, die Arbeitsproduktivität des einzelnen und der Arbeitsgruppen zu steigern. Dazu ist es erforderlich, die Gesetzmäßigkeiten der psychischen Prozesse bei der gesellschaftlichen Arbeit zu erforschen. Generell geht es um die Optimierung von Mensch-Maschine-Systemen und speziell um die Erzeugung bewußter, positiver Arbeitsmotivationen sowie die Erforschung der Umstellungs- und Lernfähigkeit von Menschen in der Arbeitswelt. Unter diesen Zielsetzungen wird auch die Psychodiagnostik eingesetzt. Ein wichtiger Bereich der Arbeits- und Ingenieur-P. bezieht sich auf die Arbeitsgestaltung. Hierbei soll ermittelt werden, wie unter Berücksichtigung psychologischer Kriterien die zweckmäßigste Aufgabenverteilung zwischen Mensch und Technik im Arbeitsprozeß vorgenommen werden kann und wie die Gestaltung von Maschinen, Anlagen und Geräten entsprechend den Leistungsmöglichkeiten des Menschen erfolgen soll. Ein zweiter wichtiger Schwerpunkt bezieht sich auf die Erforschung der psychologischen Grundlagen der Berufsentwicklung und der entsprechenden Diagnostik. Hierbei geht es um Fragen der Berufswünsche und -motive, Berufsausbildung und Berufsanforderungen. Mittels psychologisch begründeter Maßnahmen (z.B. Anlern- und Trainings-Verfahren, Begutachtung der Berufseignung) soll auf die Entwicklung der psychischen Leistungsvoraussetzungen der Werktätigen im Arbeitsprozeß Einfluß genommen werden. Dazu sind auch klinisch-psychologische Grundlagen erforderlich, mit denen Kenntnisse über mögliche psychische Störungen und Fehlentwicklungen aufgrund ungünstiger Arbeitsbedingungen gewonnen werden können. Schließlich geht es um die Gestaltung der Kooperation im Arbeitsprozeß, insbesondere die Entwicklung von Arbeitskollektiven und die Optimierung der Leitungstätigkeit. Eine Kooperation mit Vertretern anderer arbeitswissenschaftlicher Disziplinen erscheint unerläßlich (z.B. Arbeitsphysiologie, Arbeitsökonomie, Arbeitsschutz). Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO). B. Klinische Psychologie Die Klinische P. befaßt sich mit psychischen Störungen und Fehlentwicklungen, ihrer Erscheinungsweise und Entstehung. Diese Kenntnisse bilden die Basis für die klinisch-diagnostischen und therapeuti[S. 1063]schen Lehrinhalte, die wichtige Bestandteile dieser Spezialausbildung sind. Im Rahmen der klinischen Diagnostik geht es um den effektiven Einsatz psycho-diagnostischer Verfahren und die klinisch-psychologische Begutachtung. Daneben ist die Einführung in die verschiedenen Psychotherapie- und Beratungsmethoden bedeutsam im Hinblick auf die Vorbereitung zu einer selbständigen psychotherapeutischen und beratenden Tätigkeit des klinischen Psychologen. In diesen Lehrbereich fällt ferner die Rehabilitation, wobei eine Kooperation mit den medizinischen Nachbardisziplinen erforderlich ist. Im Rahmen psychotherapeutischer Methoden gewinnt auch die Psychoanalyse zunehmendes Interesse bei der Behandlung und Heilung von Neurosen (Geschädigte). C. Pädagogische Psychologie Wesentlicher Bestandteil der Pädagogischen P. ist die Lern- und Erziehungs-P., wobei kognitive und sozialpsychologische Probleme der Schulpraxis, Störungen des Lern- und Erziehungsprozesses und wichtige psychopathologische Erscheinungsformen von besonderer Bedeutung sind. Psychologische Probleme der Berufsvorbereitung, Berufswahl und Berufsbildung lassen sich ebenfalls zum Teil der Pädagogischen P. zuordnen (Berufsberatung und Berufslenkung; Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XI.). D. Sozialpsychologie Die marxistische Sozial-P. beschäftigt sich mit den „Gesetzmäßigkeiten der Regulierung des menschlichen Verhaltens“. Dabei geht es um Kommunikation und Interaktion, soziale Einstellungen, Gruppenintegration, kollektives Problemlösen, Leitungsprozesse und Führungsverhalten, wobei der Schwerpunkt jeweils auf dem Arbeitsprozeß liegt. Die Sozial-P. verfolgt im wesentlichen 3 Ziele: „1. durch Optimierung der interpersonalen Beziehungen in Familien-, Arbeits-, Lern- und Freizeitkollektiven die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und damit einen Beitrag zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität zu leisten, 2. durch Optimierung des Informationsaustauschs bei heuristischen Prozessen die Effektivität der geistigen Kooperation in Forschungs-, Erziehungs- und Leitungskollektiven zu erhöhen, 3. durch Optimierung der Auswahl und Ausbildung von Leitern, speziell ihrer Verhaltens- und Einstellungsentwicklung, die Effektivität von Leitungsprozessen zu erhöhen“ (Kursivtext im Original unterstrichen. Wörterbuch der Psychologie, 3., neubearb. Aufl., Leipzig 1981, S. 573). Sie geht von der marxistischen Vorstellung aus, daß aus der Kooperation mehrerer Individuen im Arbeitsprozeß eine Erhöhung der Gesamtleistung gegenüber der Summe der Einzelleistungen entsteht. Dementsprechend beschäftigt sich die marxistische Sozial-P. in der DDR vor allem mit der psychologischen Untersuchung von Kooperationsmechanismen in Industrie und Betrieb. Als Untersuchungsziel steht die Steigerung der Arbeitsproduktivität entsprechend dem Programm des weiteren Aufbaus der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ im Vordergrund. Erst in der gemeinsamen Arbeit, in der kollektiven Bewältigung von Problemen sollen sich sozialistische Persönlichkeiten und neue soziale Verhältnisse zwischen den Menschen entwickeln: „Sie sind gekennzeichnet durch gegenseitige Achtung, Hilfe und Solidazität. Die gemeinsame Tätigkeit bei Arbeit, Lernen und Sport fordert in der sozialistischen Gesellschaft eigene Formen von sozialen Gruppen: Kollektive. Und eben jene neuen sozialen Prozesse und ihre Leitung bedürfen einer wissenschaftlichen Gestaltung. Die Sozial-P. hat deshalb die Aufgabe, Gesetzmäßigkeiten aufzudecken, die bei der Planung und Leitung sozialer Prozesse bedeutsam werden. Als eine psychologische Disziplin hat sie dabei jene Gesetzmäßigkeiten zu erforschen, die im Individuum bei der psychischen Regulierung seines sozialen (interpersonellen) Verhaltens wirken“ (M. Vorwerg u. G. Vorwerg, in: Klix 1980, S. 80). Die Sozial-P. erforscht demnach in erster Linie die Einstellungen und Motivationen der Menschen im Arbeitsprozeß mit dem Ziel, die sozialen Prozesse in Kollektiven sowohl hinsichtlich der Leistung wie der Bewußtseinsbildung zu optimieren. Dabei werden nicht nur gruppendynamische Bedingungen der Persönlichkeitsbildung untersucht, sondern ebenso Mechanismen der sozialen Wahrnehmung, des sozialen Lernens und soziale Einstellungen. Hierbei gehen auch persönlichkeitsspezifische Aspekte wie in allen Teilbereichen der P. ein (Kollektiv, Sozialistisches; Soziologie und Empirische Sozialforschung). E. Entwicklungspsychologie Die Entwicklungs-P. hat in der DDR eine lange Tradition, wobei sich die ersten Untersuchungen auf das Kindesalter konzentrierten. Primär geht es um die Erforschung der menschlichen Entwicklung mit dem Ziel, daraus praktische Erkenntnisse für die pädagogische Arbeit zu gewinnen (insbesondere im Schulkindalter) und erzieherisch wirksam beeinflussen zu können. Zwischenzeitlich hat sich der Akzent auf das Jugendalter verlagert, in dem die wichtigsten Integrationsprozesse zum Abschluß gebracht werden müssen (Jugendforschung]). Die Entwicklungs-P. in der DDR hat in verschiedenen Studien wichtige Erkenntnisse geliefert über alterstypische Besonderheiten, über das Zusammenwirken von biologischen, genetischen und Umweltfaktoren. Generell wird in den vorliegenden Daten eine altersmäßige Vorverlagerung der Entwicklung in sämtlichen Bereichen bereits in der frühen Kindheit festgestellt (z.B. Motorik, Sprache, Wahrnehmung). Diese zeitliche Vorverlagerung (Akzeleration) wurde seit [S. 1064]langem in der westlichen Forschung zunächst im Jugendalter festgestellt. Interessant ist ferner, daß sich mit zunehmendem Lebensalter die alterstypischen Besonderheiten und Unterschiedlichkeiten vermindern und durch zahlreiche andere differenzierende Merkmale überlagert bzw. aufgehoben werden (z.B. Geschlecht, soziales Milieu). Bereits im mittleren Schulalter läßt sieh eine große Vielfalt und Unterschiedlichkeit innerhalb derselben Altersgruppe feststellen. Beachtliche Einsichten hat die P. des Erwachsenenalters in der DDR vermittelt. Die Untersuchungen konzentrieren sich vor allem auf die intellektuelle Lern- und Leistungsfähigkeit im Laufe des Erwachsenenlebens. Hierbei wurden systematische Vergleiche verschiedener Lebensaltersgruppen in Längsschnitt- und Querschnitt-Untersuchungen vorgenommen. Auch diese Forschung erfolgt mit dem Ziel, einen optimalen Arbeitskräfteeinsatz zu erreichen: für die Maßnahmen zur Weiterbildung und Umsetzung von Arbeitskräften soll die Flexibilität und Umlernfähigkeit in verschiedenem Lebensalter erkannt und entsprechend genutzt werden. Die westliche Erwachsenen-P. konzentriert sich demgegenüber mehr auf alte Menschen im Rahmen der Gerontologie, eine Fragestellung, die in jüngerer Zeit auch in der DDR Beachtung findet (Altenpolitik). Je nach den speziellen Fähigkeiten — z.B. im Wahrnehmungsbereich — läßt sich auch im höheren Lebensalter ein Leistungszuwachs nachweisen. Ausschlaggebend dafür sind die jeweilige erworbene schulische und berufliche Qualifikation und die weitere Teilnahme an Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen (H. Löwe 1977). V. Aktuelle Tendenzen Kennzeichnend für die P. in der DDR sind die forcierten Bemühungen um Abgrenzung von der „bürgerlichen“ P. sowohl in Form von kritischer Auseinandersetzung, als auch noch immer durch eine ignorante Polemik. Je einseitiger die „Widerspiegelungstheorie“ als theoretische Basis genutzt wird, um so mehr werden wichtige psychische Merkmale und Prozesse ausgeklammert. Auch die psychologische Forschung unterliegt der grundlegenden Zielsetzung der Erziehung sozialistischer Persönlichkeiten, die bewußt (Bewußtsein, Gesellschaftliches) und diszipliniert handeln sowie die Arbeit in den Mittelpunkt ihres Lebens stellen sollen. Den unterschiedlichen Teilbereichen der P. sind gemeinsam ihr aktueller Zeitbezug, ihr ausdrücklicher Praxisbezug, der sich zugleich konzentriert auf die Anforderungen der Arbeit unter sozialistischen Produktionsverhältnissen, die Optimierung des Verhältnisses von Mensch und Arbeit und die Orientierung auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität, wobei zugleich angenommen wird, daß ein in dieser Weise gestalteter Arbeitsprozeß auch zu einer optimalen Entwicklung der Persönlichkeit führt. Somit treten pro Teildisziplin jeweils nur ganz spezielle Themenstellungen hervor, die sich in den beschriebenen Kontext einfügen. Die übereinstimmenden Forschungsthemen, Ziele und politischen Rahmenbedingungen führen zugleich zu einer Überlappung der verschiedenen Teildisziplinen, z.B. zwischen Pädagogischer P., Sozial-P. und Persönlichkeits-P. Die experimentelle Erprobung einer systematischen Beeinflussung der menschlichen Tätigkeit und des menschlichen Verhaltens wird zunehmend ausgebaut, um eine „bewußte Handlungsregulation“ zu erzeugen und zu steuern. International anerkannte Forschung wird im Rahmen der allgemeinen P., insbesondere der kognitiven P. und der mathematischen P. geleistet. Je strenger und konsequenter sich die Forschung dabei an den experimentellen, naturwissenschaftlichen Methoden orientiert, um so seriöser sind die Daten und Fakten. Um so selbstverständlicher werden auch relevante westliche Veröffentlichungen zur Kenntnis genommen, die in ihnen enthaltenen Methoden und Teilergebnisse weiter verfolgt und in den psychologischen Fachzeitschriften der DDR publiziert. Die Entwicklungs-P. nimmt ebenfalls einen wichtigen Stellenwert ein. Systematische medizinisch-psychologische Untersuchungen beginnen bereits in der frühen Kindheit, was durch die institutionelle Betreuung der meisten Kinder z.B. in Kinderkrippen (Kinderkrippen, Kindergarten) erleichtert wird. Schwerpunkte der Forschung liegen eindeutig auf dem Jugendalter (Jugendforschung]) sowie auf dem Erwachsenenalter (werktätige Bevölkerung). In der entwicklungspsychologischen Forschung wird auch der Einfluß genetischer Faktoren diskutiert und deren Zusammenwirken mit gesellschaftlichen Bedingungen sowie mit biologischen, physiologischen und anthropologischen Einflüssen (Kühn 1982). Diesen Problemen soll künftig auch im Rahmen der ehemals heftig kritisierten Zwillingsforschung nachgegangen werden. Zahlreiche Fragen bleiben jedoch bislang noch offen, wozu nicht zuletzt die Rolle des Subjektiven Faktors zählt, dessen psychologische Operationalisierung noch aussteht. Auch die Relationen von bewußten und unbewußten psychischen Prozessen bleiben bislang theoretisch ungeklärt. Derartige Fragen passen nicht in die noch immer geltenden theoretischen Grundannahmen. Je starrer indes an diesen festgehalten wird, um so größer werden die Diskrepanzen zwischen den philosophischen Grundaxiomen und den Daten und Erkenntnissen empirischer Untersuchungen. Barbara Hille Literaturangaben Aufgaben, Perspektiven und methodologische Grundlagen der marxistischen Psychologie in der DDR. Hrsg.: Hans Hiebsch u. Lothar Sprung. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1973. [S. 1065]Bericht über den 2. Kongreß der Gesellschaft für Psychologie in der DDR. Berlin (Ost). Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1969. Persönlichkeitspsychologische Grundlagen interpersonalen Verhaltens. Bd. 1 u. 2. Hrsg.: Manfred Vorwerg u. Harry Schröder. Leipzig: Manuskriptdruck der Karl-Marx-Universität 1980. Gutjahr, Walter: Die Messung psychischer Eigenschaften. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1971. Klix, Friedhart, Adolf Kossakowski u. Walter Mäder: Psychologie in der DDR. Entwicklung, Aufgaben, Perspektiven. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1980. Kossakowski, Adolf: Handlungspsychologische Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1980. (Beiträge zur Psychologie. 5.) Kühn, Horst: Alterstypische Besonderheiten — wie entstehen sie und wie verändern sie sich?, in: Pädagogik, H. 7 u. 8/1982, S. 639–646. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1982. Löwe, Hans: Einführung in die Lernpsychologie des Erwachsenenalters. 8. Aufl. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1977. Über die sozialistische Persönlichkeit. Soziologische und sozialpsychologische Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung im Sozialismus. Hrsg.: L. P. Bujewa u. Toni Hahn. Berlin (Ost). Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1979. Pippig, Günter: Beziehungen zwischen Kenntniserwerb und Entwicklung geistiger Fähigkeiten. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1980. (Beiträge zur Psychologie. 6.) Psychologie im Sozialismus. Theoretische Positionen, Ergebnisse u. Probleme psychologischer Forschungen. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1980. Klinische Psychologie und soziales Verhalten. Hrsg.: Manfred Vorwerg. Leipzig: Barth 1982. Zur Psychologie der Schuljugend. Hrsg.: Adolf Kossakowski u.a. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1969. Zur Psychologie der 12- bis 22jährigen. Hrsg.: Walter Friedrich u. Harry Müller. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1980. Rubinstein, S. L.: Grundlagen der Allgemeinen Psychologie. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1958. Schmidt, Hans-Dieter: Allgemeine Entwicklungspsychologie. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1978. Schröder, Harry: Lehrerpersönlichkeit und Erziehungswirksamkeit. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1979. (Beiträge zur Psychologie. 2.) Sozialpsychologie. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1979. Wörterbuch der Psychologie. Hrsg.: Günter Clauß u.a. 3., neubearb. Aufl. Leipzig: Bibliographisches Institut 1981. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1057–1065 Proletariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Psychotherapie
Psychologie (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definitionen und Funktionen Für die P. in der DDR ist bemerkenswert, daß sie sogleich nach Kriegsende im Jahre 1945 wichtiger Bestandteil und Prüfungsfach im Rahmen der Lehrerausbildung wurde. Ebenso frühzeitig wurden psychologische Institute zumeist an den Universitäten etabliert, die bereits im Vorkriegs-Deutschland über eine entsprechende Tradition verfügten (z.B. Berlin und Leipzig). Die Lehrinhalte…
DDR A-Z 1985
Aufbaugesetz (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit dem Ziel, die Kriegszerstörungen in den Städten zu beseitigen, erging das Gesetz über den Aufbau der Städte in der Deutschen Demokratischen Republik und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin (Aufbaugesetz) vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 965). Darin wird die Regierung der DDR beauftragt, für den planmäßigen Aufbau der zerstörten Städte der DDR zu sorgen. Die Regierung wurde ermächtigt, Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten [S. 99]zu erklären. Diese Erklärung bewirkt, daß in diesen Gebieten eine Inanspruchnahme von bebauten und unbebauten Grundstücken für den Aufbau und eine damit verbundene dauernde oder zeitweilige Beschränkung oder Entziehung des Eigentums und anderer Rechte erfolgen kann. Durch die DVO vom 7. 6. 1951 (GBl., S. 552) wurden generell die im Zentrum und im zentralen Bezirk der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz (später Karl-Marx-Stadt), Magdeburg, Dessau, Rostock-Warnemünde, Wismar und Nordhausen gelegenen Gebiete zu Aufbaugebieten erklärt. Gleichzeitig wurde das zuständige Ministerium (Ministerium für Bauwesen) ermächtigt, in Übereinstimmung mit der Staatlichen Plankommission weitere Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten zu erklären. Das ist durch verwaltungsinterne Weisungen geschehen. Hervorzuheben ist das „Aufbaugebiet Stadtzentrum“ in Berlin (Ost). Die für den Aufbau beanspruchten Grundstücke im Aufbaugebiet gehen in Volkseigentum über. Dingliche Rechte sowie die Rechte aus Miet-, Pacht- und anderen Nutzungsverträgen erlöschen. Ein Rechtsmittel gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Für die Inanspruchnahme soll nach dem A. eine Entschädigung gezahlt werden. Das Entschädigungsgesetz dazu wurde erst am 25. 4. 1960 erlassen (GBl. I, S. 257). Die Entschädigung in Geld tritt für Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, an die Stelle des in Anspruch genommenen Grundstückes. Soweit die Gläubiger daraus nicht befriedigt werden können, haftet der frühere Eigentümer des Grundstücks mit seinem sonstigen Vermögen. Für Trümmergrundstücke wird nur der Zeitwert ersetzt, obwohl die auf einem solchen Grundstück liegenden Reichsmarkhypotheken im Verhältnis 1: 1 umgewertet wurden. Die Belastungen übersteigen deshalb in der Regel weit die Entschädigungen. Der Nutznießer dieser Regelung ist der Staat, dem über 80 v.H. der Hypothekenforderungen zustehen. Im übrigen werden als Entschädigung durch die für den Rat des Kreises zuständige Schuldbuchstelle Einzelschuldbuchforderungen und für Ansprüche bis zu 10.000 Mark die Bewohnern der DDR zustehenden Sparguthaben begründet. Über die Schuldbuchforderungen und Sparguthaben können die Berechtigten seit 1960 jährlich mit bis zu 3.000 Mark verfügen. Handelt es sich um Guthaben aus einer Entschädigung für ein Trümmergrundstück, sind diese Verfügungen erst seit 1965 erlaubt. Durch eine Zweite DB zum A. vom 29. 8. 1972 (GBl. II, S. 641) wurde angeordnet, daß die Inanspruchnahme erst erfolgen darf, wenn alle Voraussetzungen gemäß der DB erfüllt sind und ein rechtsgeschäftlicher Erwerb des Grundstücks zugunsten des Volkseigentums bzw. die Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Aufbaues sowie des Abrisses von Gebäuden auf andere Weise nicht zustande gekommen ist. Vor allem aber können nunmehr nach der Zweiten DB Grundstücke auch für den Bau von Eigenheimen in Anspruch genommen werden, die in Übereinstimmung mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung dafür geeignet sind. Die Inanspruchnahme setzt voraus, daß Bürger, die die Zustimmung für den Bau eines Eigenheimes erhalten haben, nicht über ein geeignetes Grundstück verfügen und ein geeignetes volkseigenes Grundstück nicht bereitgestellt werden kann sowie der rechtsgeschäftliche Erwerb eines geeigneten Grundstücks durch den Bürger nicht zustande gekommen ist. Die Inanspruchnahme darf sich nur auf die tatsächlich benötigte Grundstücksfläche erstrecken. Nur so viel Boden soll für den Eigenheimbau in Anspruch genommen werden, wie entsprechend der staatlichen Orientierung über die Parzellengröße für ein Eigenheim erforderlich ist. Der Entzug von Bodenflächen aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung für den Eigenheimbau darf nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der für die Bodennutzung verantwortlichen Staatsorgane erfolgen. Die Inanspruchnahme eines Grundstückes ist unzulässig, wenn dessen Eigentümer oder Nutzungsberechtigter selbst Bewerber für den Bau eines Eigenheimes ist (VO über den Neubau, die Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen — EigenheimVO — vom 31. 8. 1978 — GBl. I, S. 425) oder wenn das Grundstück mit anderen gesellschaftlich notwendigen Bauwerken bebaut ist, insbesondere wenn es bereits Wohnzwecken dient. Ferner können Grundstücke zur Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Ausbaues sowie des Abrisses von Gebäuden in Anspruch genommen werden, wenn diese Maßnahmen mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung im Territorium übereinstimmen und in den Volkswirtschaftsplan aufgenommen sind und der Eigentümer des Grundstückes nicht in der Lage oder nicht bereit ist, diese notwendigen Maßnahmen durchführen zu lassen, und andere Maßnahmen zur Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Ausbaues oder des Abrisses sich nicht als zweckmäßig erweisen. Auch an den aufgrund der Zweiten DB in Anspruch genommenen Grundstücken entsteht Volkseigentum. Entschädigung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes vom 25. 4. 1960. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 98–99 Aufbau des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufklärung, SexuelleSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit dem Ziel, die Kriegszerstörungen in den Städten zu beseitigen, erging das Gesetz über den Aufbau der Städte in der Deutschen Demokratischen Republik und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin (Aufbaugesetz) vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 965). Darin wird die Regierung der DDR beauftragt, für den planmäßigen Aufbau der zerstörten Städte der DDR zu sorgen. Die Regierung wurde ermächtigt, Städte, Kreise und Gemeinden oder…
DDR A-Z 1985
Industrieabgabepreis (IAP) (1985)
Siehe auch: Industrieabgabepreise: 1956 Industrieabgabepreis (IAP): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1955 galt die Bezeichnung: Herstellerabgabepreis. Der IAP ist der Preis für Waren der Industriebetriebe bei Abgabe an die abnehmenden Betriebe der Industrie, des Bauwesens, der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Verkehrs und des Handels. Die bei weitem größte Zahl der IAP wird durch die Dienststellen des Amtes für Preise als Festpreise festgelegt. Die Kalkulation der Preisvorschläge durch die Betriebe und die Berechnung der für das Wirtschaftsgebiet der DDR gültigen einheitlichen Festpreise durch die Preisbehörden erfolgen nach zentral festgelegten Kalkulationsschemata und Berechnungsverfahren. Bei der Ermittlung der Herstellerabgabepreise ist aber nicht nur das Kalkulationsverfahren verbindlich vorgeschrieben, sondern auch in mehr oder minder detaillierter Weise die als solche behördlich anerkannten, zum Zwecke der Preisbildung kalkulationsfähigen Kostenelemente. Daher geht bei dem prinzipiell normativen Verfahren der Kostenrechnung und Preiskalkulation auch nicht der gesamte tatsächliche wertmäßige Güter- und Diensteverzehr zur Erstellung von Leistungen in die Planpreise ein. Um sowohl für die Betriebe einen stärkeren Anreiz zur Entwicklung neuer Erzeugnisse zu schaffen als auch um die langwierige Überprüfung der Kosten neuer Erzeugnisse für die staatlichen Instanzen zu erleichtern, wurden seit Juli 1976 für neue bzw. weiterentwickelte Güter Preise nach dem sog. Preis-Leistungs-Verhältnis gebildet, d.h. in Relation zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften gegenüber Vergleichserzeugnissen. Dabei wurden dem Hersteller 70 v.H. des Nutzenvorteils des neuen Erzeugnisses im Preis vergütet (= Gewinnvorteil), 30 v.H. gingen an den Verwender (= Verbilligung, bezogen auf den Gesamtnutzen des Erzeugnisses). Mit einem derart strukturierten Preisbildungsverfahren erhofften die Betriebsleitungen in der DDR die bessere Einordnung der neuen Güter in die bestehenden Sortimente zu erreichen sowie den neuen Preis seitens der staatlichen Preisorgane schneller und einfacher aus dem bisher bereits anerkannten Aufwand je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen ableiten zu können. Dieses Verfahren erforderte entsprechende Kalkulationsmethoden (GBl. I, 1976, S. 333). In der Anwendung des Systems zeigten sich jedoch erhebliche Schwierigkeiten bei einer angemessenen Festsetzung des Gebrauchswertes, die man mit einer Reihe von „Nachbesserungen“ zumindest abzuschwächen versuchte (Preissystem und Preispolitik, VI.). Die Probleme der objektiven Messung der Gebrauchseigenschaften der neuen Erzeugnisse führten dazu, daß man das Konzept des Preis-Leistungs-Verhältnisses schließlich Ende 1983 aufgab. Statt dessen gelten folgende Veränderungen: Bei neuen Produkten wird in den Kosten der Beitrag für gesellschaftliche Fonds kalkuliert; zusätzlich zum normalen Gewinn werden bei Erzeugnissen mit niedrigen Kosten, hohem Nutzen, hoher Exportrentabilität und geringem Materialaufwand für eine gewisse Zeit Extragewinne sowie bei bestimmten Gütern (Exquisit-, Delikaterzeugnisse und Ersatzteile) Gewinnzuschläge wirksam. Nunmehr gilt folgendes Grundschema der Kalkulation (GBl. I, 1983, S. 341 ff.): In dieser Rechnung bedeuten „direkte technologische Kosten“ solche, die im Zusammenhang mit dem unmittelbaren Produktionsprozeß entstehen (z.B. Material- und Lohnkosten einschl. des Beitrags für gesellschaftliche Fonds). Außerdem gehören dazu die Aufwendungen für die betriebliche Forschungs-, Entwicklungs- und [S. 612]Projektierungstätigkeit. Zu den technologischen Kosten rechnen auch jene, die unmittelbare Voraussetzung für die Aufnahme des Produktionsprozesses sind (z.B. bei den Baubetrieben die Kosten für die Baustelleneinrichtung). „Indirekte technologische Kosten“ sind z.B. der Energieverbrauch für Beleuchtungs- und Heizzwecke im Werk, also Gemeinkosten, die durch den technologischen Arbeitsablauf bedingt sind. „Beschaffungskosten“ sind Kosten für die Organisation der Belieferung des Betriebes mit Material und Leistungen. Extragewinne, differenziert nach der erreichten volkswirtschaftlichen Effizienz der neuen Produkte, sind grundsätzlich auf drei Jahre befristet. Damit soll die Entwicklung verbesserter und neuer Produkte stimuliert werden. Die Gewinnzuschläge betragen bei Ersatzteilen 50 v.H. des normativen Gewinns. Bei Exquisit- und Delikaterzeugnissen werden differenzierte Zuschläge vom Amt für Preise festgesetzt. Für Produktionsmittel fallen im Prinzip Betriebspreis und IAP zusammen, da in der Regel keine produktgebundenen Abgaben (Steuern) oder produktgebundenen Preisstützungen zur Anwendung kommen. Bei Konsumgütern weisen dagegen IAP und Betriebspreis erhebliche Unterschiede auf, denn mit ihrer Preisgestaltung sollen produktions- und verbrauchslenkende Wirkungen, eine Angleichung der Nachfrage an begrenzte Angebotssituationen bzw. eine Berücksichtigung unterschiedlicher Gebrauchswerte bei substituierbaren Erzeugnissen erreicht werden. Die Industriepreise für Konsumgüter waren in den vergangenen 2 Jahrzehnten in der Regel keine originäre, vom Betriebspreis her entwickelte Größe; sie wurden vielmehr vom festgelegten Einzelhandels-Verkaufspreis (EVP) durch Abzug des Gesamthandelsrabatts gebildet. Nur so konnte bei der Industriepreisreform und der seitdem bis 1979 durchgeführten Preisbildung ein grundsätzlich konstantes Konsumgüterpreisniveau aufrechterhalten werden. Seitdem gilt dieses Prinzip nur noch bei den Erzeugnissen des Grundbedarfs und einigen Gütergruppen des mittleren Bedarfs, bei höherwertigen Konsumgütern wird der Industriepreis nunmehr zunehmend vom Betriebspreis — unter Hinzurechnung produktgebundener Abgaben — abgeleitet. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 611–612 Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustriebauSiehe auch: Industrieabgabepreise: 1956 Industrieabgabepreis (IAP): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1955 galt die Bezeichnung: Herstellerabgabepreis. Der IAP ist der Preis für Waren der Industriebetriebe bei Abgabe an die abnehmenden Betriebe der Industrie, des Bauwesens, der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Verkehrs und des Handels. Die bei weitem größte Zahl der IAP wird durch die Dienststellen des Amtes für…
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Strafensystem (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das StGB (Strafrecht, I.) unterscheidet folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe, Zusatzstrafen. 1. Gesellschaftliche Gerichte können lediglich Erziehungsmaßnahmen festlegen. 2. Strafen ohne Freiheitsentzug sind: Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und öffentlicher Tadel. Diese Strafen sind „unter Berücksichtigung der Schwere der Tat und der Schuld des Täters gegenüber Personen anzuwenden, die ein Vergehen aus Undiszipliniertheit, Pflichtvergessenheit, ungefestigtem Verantwortungsbewußtsein oder Unachtsamkeit oder wegen besonderer persönlicher Schwierigkeiten begehen. Zweck der Strafen ohne Freiheitsentzug ist es, den Täter zur eigenen Bewährung und Wiedergutmachung anzuhalten, damit er künftig seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird“ (§ 30 StGB). Die Geldstrafe, lange Zeit als eine für das „kapitalistische“ Strafrecht typische Strafart verpönt, soll den Täter durch einen empfindlichen Eingriff in seine persönlichen Vermögensinteressen zur Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechte der Bürger erziehen (§ 36 StGB). Sie kann auch als Zusatzstrafe verhängt werden (s. u. 5 a). Ihre zulässige Höchstgrenze ist durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 von 10.000 Mark auf 100.000 Mark, bei Straftaten, die auf erheblicher Gewinnsucht beruhen, auf 500.000 (bisher 100.000) Mark heraufgesetzt worden. Gleichzeitig wurde ihr Anwendungsbereich erweitert. Der öffentliche Tadel ist auszusprechen, wenn das Vergehen keine erheblichen schädlichen Auswirkungen hat und die Schuld des Täters gering ist (§ 37 StGB). 3. Strafen mit Freiheitsentzug sind: Freiheitsstrafe und Haftstrafe (bei Jugendlichen Jugendhaft). Gegenüber Militärpersonen gibt es noch den Strafarrest. Die Freiheitsstrafe ist bei Verbrechen und bei solchen Vergehen auszusprechen, durch die besonders schädliche Folgen herbeigeführt oder in anderer Weise eine schwerwiegende Mißachtung der gesellschaftlichen Disziplin zum Ausdruck gebracht worden ist, oder gegenüber Tätern, die aus bisherigen Strafen keine Lehren gezogen haben (§ 39 StGB). Die Dauer der Freiheitsstrafe beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 15 Jahre. Außerdem gibt es die lebenslängliche Freiheitsstrafe. Ausnahmsweise kann auch eine Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten verhängt werden, wenn die verletzte Strafbestimmung auch Strafen ohne Freiheitsentzug androht (§ 40 StGB). Die Haftstrafe dient der unverzüglichen, u. U. durch sofortige Untersuchungshaft einzuleitenden und nachdrücklichen Disziplinierung dieser Täter. Durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz von 1979 ist der Strafrahmen von bisher 1 Woche bis 6 Wochen wesentlich erweitert worden. Haftstrafe kann seitdem bis zu 6 Monaten, Jugendhaft bis zu 3 Monaten betragen. Ursprünglich nur bei wenigen Delikten wie Rowdytum, Zusammenrottung (§ 217) und Asozialem Verhalten zulässig, ist die Haftstrafe durch die verschiedenen Änderungen des Strafgesetzbuches seit 1974 in einer Reihe weiterer Straftatbestände des StGB, darunter [S. 1332]auch ungesetzlichen Grenzübertritt (Republikflucht) und fast alle anderen Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung sowie in die Strafbestimmungen des Zoll- und Devisengesetzes eingefügt worden. Während ihres Vollzuges ist gesellschaftlich nützliche Arbeit zu leisten (§ 41). Die Strafe der Arbeitserziehung ist durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) abgeschafft worden. 4. Die Todesstrafe ist außer bei Mord bei einer Anzahl politischer Delikte und Militärstraftaten vorgesehen. 5. Wenn es „zur Erziehung des Täters oder zum Schutz der Gesellschaft erforderlich ist“, können Zusatzstrafen verhängt werden, wenn sie in dem verletzten Gesetz ausdrücklich angedroht sind oder die besonderen Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Zusatzstrafe vorliegen. Folgende Zusatzstrafen sind vorgesehen: a) Geldstrafe neben der Verurteilung auf Bewährung oder der Freiheitsstrafe zur Verstärkung der erzieherischen Wirksamkeit der Strafen. b) Öffentliche Bekanntmachung zur Erziehung des Täters, zur erzieherischen Einwirkung auf andere Personen oder zur Aufklärung der Bevölkerung oder ihre Mobilisierung zur Bekämpfung bestimmter Erscheinungen der Kriminalität (§ 50 StGB). c) Aufenthaltsbeschränkung (AB) für die Dauer von 2 bis 5 Jahren. Für diese Zeit wird den Verurteilten der Aufenthalt in bestimmten Orten oder Gebieten der DDR untersagt. Durch die zuständigen staatlichen Organe kann er außerdem zum Aufenthalt in bestimmten Gebieten oder Orten verpflichtet werden. In Ausnahmefällen kann die AB auch zeitlich unbegrenzt ausgesprochen werden, wenn dies im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erforderlich ist (§§ 51, 52). d) Verbot bestimmter Tätigkeiten. e) Entzug der Fahrerlaubnis oder anderer Erlaubnisse (§§ 54, 55). f) Einziehung von Gegenständen, die zu einer vorsätzlichen Straftat benutzt oder bestimmt oder durch eine solche Tat erlangt sind (§ 56). Als Gegenstände gelten Sachen, Rechte, künftige Gewinne und andere materielle Vorteile. g) Vermögenseinziehung „bei Verbrechen gegen die Souveränität der DDR“ (Aggressionsverbrechen), schweren Verbrechen gegen die DDR (Staatsverbrechen), „schweren Verbrechen gegen die sozialistische Volkswirtschaft oder anderen schweren Verbrechen“, wenn diese unter Mißbrauch oder zur Erlangung persönlichen Vermögens begangen worden sind und der sozialistischen Gesellschaft erheblichen Schaden zugefügt haben und wenn deswegen eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren ausgesprochen worden ist. Die Vermögenseinziehung soll dem Verurteilten die Möglichkeit nehmen, „sein Vermögen zum Schaden der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse zu mißbrauchen, ihm die Schwere seines Verbrechens bewußtmachen sowie ihn und andere Personen von der Begehung weiterer Verbrechen zurückhalten“. Die Vermögenseinziehung erstreckt sich auf das gesamte Vermögen des Täters, mit Ausnahme der unpfändbaren Gegenstände (§ 57). h) Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte, zulässig bei Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, Staatsverbrechen und Mord (§ 58). i) Ausweisung von Ausländern (bisher: von Tätern, die nicht Bürger der DDR sind). Sie kann jederzeit anstelle des weiteren Vollzugs der Freiheitsstrafe angeordnet werden (§ 59). 6. Für die gegenüber Jugendlichen zulässigen Strafmaßnahmen gelten einige besondere Bestimmungen des 4. Kapitels des StGB (Jugendstrafrecht). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1331–1332 Steuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafrechtSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das StGB (Strafrecht, I.) unterscheidet folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe, Zusatzstrafen. 1. Gesellschaftliche Gerichte können lediglich Erziehungsmaßnahmen festlegen. 2. Strafen ohne Freiheitsentzug sind: Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und öffentlicher Tadel. Diese Strafen…
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Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) (1985)
Siehe auch: Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1969 Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1975 1979 Die RLN waren Nachfolgeorganisationen der am 7. 2. 1963 eingerichteten Landwirtschaftsräte (LR), die 1968 durch die Einbeziehung der Nahrungsgüterwirtschaft zu RLN erweitert worden waren. Ihnen gehörten Vertreter des Staatsapparats, der Massenorganisationen und Parteien, Genossenschaftsmitglieder sowie Arbeiter, Angestellte, Ingenieure und Wissenschaftler aus der Landwirtschaft, der Forst- und Holzwirtschaft, den industriellen Vorleistungsbereichen und der Nahrungsgüterwirtschaft an. Sie wirkten als ehrenamtliche kollektive Beratungsorgane des Ministerrates (RLN [Z]) bzw. der Räte der Bezirke (RLN [B]) und der Kreise (RLN [K]), die sowohl beratende als auch über ihre Produktionsleitungen administrative Aufgaben wahrzunehmen hatten. Die Produktionsleitung des RLN (Z) war zugleich das zentrale Leitungsorgan des Ministerrates der DDR für die Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. Sie hatte damit den Rang eines Ministeriums; der Vorsitzende des RLN (Z) trug den Titel Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. Die Räte (LR bzw. RLN) traten an die Stelle des 1962 aufgelösten Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, weil dieses Ministerium mit seiner aus der Zeit der Kollektivierung überkommenen starren Arbeitsweise nicht den Anforderungen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) entsprach. Obwohl auf dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) bzw. auf den Kreisbauernkonferenzen usw. wie zuvor 1966 und 1968 die Mitglieder der RLN erneut gewählt worden waren, verloren die RLN durch die Ausgliederung ihrer Produktionsleitungen an Bedeutung. Die Produktionsleitung des RLN (Z) wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1973 zum Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) umgebildet. In gleicher Weise sind durch einen Beschluß des Ministerrates vom 15. 5. 1975 die Produktionsleitungen der RLN (B) am 1. 6. 1975 zu Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der Räte der Bezirke umbenannt worden. [S. 1090]Gleichzeitig wurden unter Auflösung der VVB Forstwirtschaft bei den Räten der Bezirke bis zum 15. 9. 1975 Abteilungen für Forstwirtschaft eingerichtet. Weiterhin hatten die Räte der Bezirke die Umbildung der Produktionsleitungen der Räte der Kreise in Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft zu beschließen. Die Trennung der Administration von den „demokratisch gewählten Organen“ der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, den RLN, wird mit dem erreichten Grad der Vergesellschaftung der Produktion und mit der Komplexität der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungsaufgaben begründet. Angestrebt wird eine straffe, staatliche Leitung auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus. Die regionalen RLN sind nicht aufgelöst worden; über ihre Arbeit wird jedoch kaum berichtet. Auch auf dem XII. Bauernkongreß (1982) fanden keine Neuwahlen der RLN statt. Sie existieren auf der Kreisebene weiter und fungieren als kollektives Beratungsorgan des Rates des Kreises. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1089–1090 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Räte im StaatsapparatSiehe auch: Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1969 Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1975 1979 Die RLN waren Nachfolgeorganisationen der am 7. 2. 1963 eingerichteten Landwirtschaftsräte (LR), die 1968 durch die Einbeziehung der Nahrungsgüterwirtschaft zu RLN erweitert worden waren. Ihnen gehörten Vertreter des Staatsapparats, der Massenorganisationen und Parteien, Genossenschaftsmitglieder sowie Arbeiter,…
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Staatsfunktionär (1985)
Siehe auch: Staatsfunktionär: 1975 1979 Staatsfunktionäre: 1969 Bezeichnung für die Leiter und Mitarbeiter in den zentralen und örtlichen Staatsorganen (Staatsapparat), für Richter und Staatsanwälte (Staatsanwaltschaft) sowie für die Leiter staatlicher Institutionen und Einrichtungen sowie deren Stellvertreter. Zu den St. werden ferner die Offiziere in den [S. 1279]bewaffneten Organen (Deutsche Volkspolizei [DVP]; Grenztruppen der DDR; Nationale Volksarmee [NVA]) sowie die Leiter in der sozialistischen Volkswirtschaft (z. B. Direktoren von Kombinaten und VEB) gezählt. Ihre Aufgaben, Pflichten und Rechte sollen in jedem Fall genau umschrieben sein; zu ihrer Ausübung sind ihnen staatliche Befugnisse übertragen. Die Tätigkeit der St. wird als Staatsdienst bezeichnet. An die St. werden besondere Anforderungen gerichtet, die für die Kaderpolitik generell kennzeichnend sind. Als „Beauftragte der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ sollen sie über gesellschaftswissenschaftliche sowie über Grundkenntnisse in marxistisch-leninistischer Philosophie (Marxismus-Leninismus; Politische Ökonomie) und im Wissenschaftlichen Kommunismus verfügen. Daneben wird erwartet, daß sie das entsprechende Fachwissen für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe besitzen und sich sowohl politisch-ideologisch als auch fachspezifisch ständig weiterbilden. Eine besondere Gruppe innerhalb der St. bilden die Staatlichen Leiter (StL.). StL. sind mit der Leitung staatlich organisierter Kollektive (z.B. Ministerium, Vorsitzender eines Rates, Betrieb, Schule, Theater) beauftragt. Der StL. wird in seine Position entweder entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen berufen oder gewählt. Entsprechend endet sein Arbeitsverhältnis entweder mit dem Ablauf der jeweiligen Wahlperiode oder durch Abberufung. Wie für alle St. gilt für die StL. — für diese aber in besonderem Maße —, daß sie ihre Funktionen auf der Grundlage der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) sowie der staatlichen Gesetze ausüben. Für ihre Tätigkeit tragen sie die volle persönliche Verantwortung und verfügen über die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse (Demokratischer Zentralismus; Einzelleitung). Sie sollen ihre Mitarbeiter aktiv in die Entscheidungsfindung und -durchführung einbeziehen und zugleich auf die ihnen unterstellten Kollektive erzieherisch einwirken. Entsprechend der Bedeutung, die dem Staat als dem „Hauptinstrument beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ (Staatslehre) zugemessen wird, gilt für die St. eine besondere VO „über die Pflichten, die Rechte und die Verantwortlichkeit der Mitarbeiter in den Staatsorganen“ vom 19. 2. 1969 (GBl. II, S. 163). Die Arbeit der St. wird darin als „eine Ehre und hohe gesellschaftliche Verpflichtung“ bezeichnet. Die VO verpflichtet die St. insbesondere zur Unterstützung der Abgeordneten, zur Wahrung der Staatsdisziplin, zur Mehrung und zum Schutz des sozialistischen Eigentums, zur Gewährleistung der Gesetzlichkeit und zur Wachsamkeit vor allem durch Wahrung der Schweigepflicht. Ferner sind in dieser VO die Grundsätze für die besondere disziplinarische und materielle Verantwortlichkeit der St. festgelegt. — Neben den Mitgliedern des Staatsrates und des Ministerrates der DDR, den Richtern und Staatsanwälten sowie den ehrenamtlichen Mitarbeitern von Staatsorganen sind lediglich „Sekretärinnen, Stenotypistinnen, Fernschreiberinnen, Kraftfahrer, …, Pflege-, Hilfs- und Wartungspersonal und mit ähnlichen Arbeiten Beschäftigte“ von den Bestimmungen der „Mitarbeiter-VO“ ausgenommen. — Für verschiedene Bereiche des Staatsapparates gelten weitere besondere VO, die die speziellen Arbeitsverhältnisse ausgestalten. Grundsätzlich gelten aber auch für die St. die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches (AGB) (insbesondere §§ 61–66), soweit die speziellen Rechtsnormen nichts anderes vorsehen. Ihrem arbeitsrechtlichen Status nach sind St. in der DDR Angestellte. — Der Zusammenbruch des nationalsozialistischen Staates ließ am 8. 5. 1945 — auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes (Urteile vom 17. 12. 1953) — alle Beamtenverhältnisse (Beamte) erlöschen. Im Unterschied zu der Entwicklung in den Westzonen bzw. der Bundesrepublik Deutschland wurde das Berufsbeamtentum (B.) in der SBZ/DDR jedoch nicht wiederhergestellt. Der Befehl des Obersten Chefs der SMAD Nr. 66 vom 17. 9. 1945 hob — nachdem schon vorher leitende Funktionäre der KPD zu erkennen gegeben hatten, daß an eine Wiederherstellung des B. nicht zu denken sei — das Deutsche Beamtengesetz vom 26. 1. 1937 ausdrücklich auf. Trotzdem gab es in einzelnen Ländern der SBZ (z. B. Thüringen, Sachsen-Anhalt) Ansätze zu einer Wiedereinführung des B. Verschiedene VO und Maßnahmen der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) 1948/49 sowie der Tarifvertrag vom 1. 2. 1949 zwischen der DWK und der seinerzeitigen Gewerkschaft Öffentliche Betriebe und Verwaltungen des FDGB beseitigte die letzten noch fortgeltenden beamtenrechtlichen Regelungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1278–1279 Staatsbürgerschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatshaftungSiehe auch: Staatsfunktionär: 1975 1979 Staatsfunktionäre: 1969 Bezeichnung für die Leiter und Mitarbeiter in den zentralen und örtlichen Staatsorganen (Staatsapparat), für Richter und Staatsanwälte (Staatsanwaltschaft) sowie für die Leiter staatlicher Institutionen und Einrichtungen sowie deren Stellvertreter. Zu den St. werden ferner die Offiziere in den [S. 1279]bewaffneten Organen (Deutsche Volkspolizei [DVP]; Grenztruppen der DDR; Nationale Volksarmee [NVA]) sowie die Leiter…
DDR A-Z 1985
Spedition (1985)
Siehe auch: Spedition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Spedition, Internationale (deutrans): 1956 1958 Vermittelnde Einrichtung zwischen Transportkunden und -betrieben im Güterverkehr, das im eigenen Namen und für fremde Rechnung Transporte vermittelt, besorgt und vorbereitet und damit in Zusammenhang stehende sonstige Verpflichtungen übernimmt. Zu den Aufgaben eines S.-Betriebes zählen u.a.: Auswahl der günstigsten Transportmittel und -wege sowie der günstigsten Beförderungsmethode (z.B. Sammelladung, oder Containertransport), die Verbindung von Leistungsangeboten mehrerer Verkehrsarten (z.B. Lkw/Bahn — kombinierter Verkehr), die Besorgung und Behandlung der Frachtdokumente, Abrechnung und Verrechnung der Transporttarife, An- und Abfuhr sowie Lagerung von Gütern. Führen die S. [S. 1249]die Transporte selbst durch (Selbsteintrittsrecht), wirken sie als Frachtführer. In der DDR unterscheidet man Binnen-S. und internationale S. 1. Binnenspedition. Die S.-Betriebe bzw. -abteilungen der Kraftverkehrsbetriebe sind in die Kraftverkehrskombinate auf Bezirksebene mit eingeschränktem Aufgabenbereich integriert (Kombinat Kraftverkehr, VEB). Die S. wirken lediglich als Frachtführer, Erfüllungsgehilfe und Lagerhalter. Andere grundsätzliche Aufgaben einer S., wie die Transportvermittlung und -organisierung (z.B. hinsichtlich des günstigsten Verkehrsmittels und -wegs) obliegen den Transportausschüssen (Verkehrswesen, II.). Als Frachtführer sind die S. gemeinsam mit der Deutschen Reichsbahn (DR) bei der Durchführung des Stückguttransports (Transportgemeinschaft) tätig. Es gibt im Binnenverkehr der DDR bisher keinen eigenständigen Spediteur-Sammelgutverkehr. Ferner wirken die binnenländischen S. bei der An- und Abfuhr von Schiffs- und Wagenladungen als Frachtführer. Als Erfüllungsgehilfe ist die Binnen-S. für die internationale S. (Transportdurchführung im Lkw-Verkehr einschließlich der notwendigen Nebenleistungen wie Signieren, Verladen, Verpacken) und für die DR beim Haus-Haus-Gepäckverkehr tätig. Lagerhaltungsfunktionen werden von S. beim Sammeln von Exportstückgütern und beim Komplettieren von Sendungen zu größeren Partien ausgeübt. Tätigkeiten einer S. im eigentlichen Sinne werden derzeit nur bei bestimmten Leistungsbereichen (Möbel und Umzugsgut, Schwerlast- und Spezialtransporte) wahrgenommen. In der Möbel-S. existieren neben den volkseigenen auch noch private S. Um den Gütertransport noch effizienter zu gestalten, ist vorgesehen, bei den Verkehrskombinaten eine Binnen-S. mit allen traditionellen Aufgabenbereichen (s. o.) aufzubauen. In einer ersten Phase soll ein Sammelladungsverkehr für eilbedürftige Sendungen organisiert und durchgeführt werden. 2. Internationale Spedition. Ihre Aufgaben werden auf der Grundlage des Außenhandelsspeditionsmonopols vom am 1. 7. 1979 gegründeten VEB Kombinat Deutrans (D.) wahrgenommen. Diese Wirtschaftsorganisation der DDR besteht aus den Betrieben VEB Deutrans — Internationale S. (Stammbetrieb des Kombinats), dem VEB Deutrans — Internationaler Güterkraftverkehr und dem VEB Deutrans — Transcontainer, hat seinen Sitz in Berlin (Ost) und ist dem Ministerium für Verkehrswesen unmittelbar unterstellt. Der Stammbetrieb VEB Deutrans — Internationale S. wurde am 1. 1. 1954 gegründet und ist aus der Deutsch-Russischen-Transport AG (DERUTRA AG) im Ergebnis des ersten Staatsvertrages zwischen der UdSSR und der DDR hervorgegangen und hat inner- und außerhalb der DDR eine große Anzahl von Filialen, Zweigstellen und Vertretungen. Daneben bedient er sich eines internationalen Netzes ausländischer (auch kapitalistischer) Vertrags- und Korrespondenzspediteure. D. nimmt entsprechend der ihm erteilten Aufträge Dispositionen über den Transport, den Umschlag und die Lagerung von Außenhandels- und Transitgütern vor. Über diese Eigenschaft als Interessenvertreter seiner in- und ausländischen Auftraggeber (z.B. Außenhandels- und S.-Betriebe) hinaus vermittelt er auch Transportleistungsexporte für Transportbetriebe der DDR und trägt besonders auch zur Erwirtschaftung von Devisen bei. Im Gegensatz zur Binnen-S. ist D. Spediteur im eigentlichen Sinne mit folgenden Hauptaufgabengebieten: Abschluß von Verträgen mit Transport- und Umschlagbetrieben im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers, Überwachung und Gewährleistung der Dispositionen des Versenders, Avisieren des Versands sowie des Empfangs von Gütern und Erstellen der erforderlichen Papiere und Dokumente, Auslieferung von Gütern gegen Zahlungs- und Ablieferungsnachweise, Sicherung von Ansprüchen gegenüber Dritten, Empfang und Weiterleitung (ggf. Zwischenlagerung) von Gütern im eigenen und fremden Namen, Erteilen zahlungsauslösender Dokumente, Durchsetzen von Ansprüchen (Reklamationen) im eigenen Namen für Rechnung der Auftraggeber, Frachtenkontrolle und -reklamation, Mitwirkung bei der Erledigung von Zollformalitäten, das Behandeln und Versenden der Begleitdokumente, das Beschaffen von Konnossementen, den Abschluß von Transport- und Lagerversicherungen u.a.m. Im Rahmen seiner Aufgabengebiete hat D. eine bestmögliche Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes zu gewährleisten. Mittel hierzu sind u.a.: Auswahl der volkswirtschaftlich günstigsten Transportbetriebe und -zweige, Transportwege, Transporttarife, Verlade- und Verschiffungstermine, Organisation von Sammelverkehren. Die Erwirtschaftung von Devisen durch Organisation von Transporten für Rechnung Dritter (Transit, cross-trade) ist ebenfalls eine wichtige volkswirtschaftliche Aufgabe. D. disponiert den Zu- und Ablauf von den Seehäfen und übernimmt auch die Buchung von Schiffsraum sowie den Umschlag in den Seehäfen. Die Filialen von D. ermitteln und bilanzieren den Transportbedarf für den grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr der DDR. D. hat sich im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr der Bundesrepublik vor allem durch niedrige Frachtraten zu einer starken Konkurrenz für westdeutsche Güterkraftverkehrsunternehmen entwickelt. D. gehört der Konferenz der S.-Organisationen der Mitgliedsländer des Rats für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und der Internationalen Föderation der S.-Organisationen (FIATA) an. Der VEB Deutrans — Internationaler Güterkraftverkehr ist für die Organisierung und Durchführung von Transporten und S.-Leistungen im grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr für den DDR-Außenhandel und für ausländische Auftraggeber zuständig. Er wurde am 1. 7. 1979 gegründet und hat seinen Sitz in Potsdam. Transportaufträge werden mit eigenen oder von Kraftverkehrskombinaten vertraglich gebundenen Lkw durchgeführt. Gleichzeitig werden mit Hilfe der Filialen und Zweigstellen der VEB Deutrans — Internationale S. die speziellen S.-Leistungen erbracht. [S. 1250]Der VEB Deutrans — Transcontainer (Zentrale in Berlin) wurde am 1. 7. 1979 als Nachfolgebetrieb der DDR-Transcontainerorganisation DDR-CONT gegründet. Betriebsteile sind in Berlin (Ost), Dresden, Erfurt, Rostock und Halle angesiedelt, Betriebsabteilungen in Karl-Marx-Stadt, Zwickau, Leipzig, Magdeburg und Eberswalde; ferner besteht ein Intercontainerbüro in Berlin (West). Hauptaufgaben dieses Kombinatsbetriebes sind die Organisierung des grenzüberschreitenden Großcontainerverkehrs für den DDR-Außenhandel sowie der Transportleistungsexport mit in- und ausländischen Containern. Das Leistungsangebot erstreckt sich auf die Organisierung durchgehender Transportketten auf der Grundlage von Durchfrachtverträgen, die Überlassung von Großcontainern im Miet- und S.-Geschäft sowie die Vermietung von Großcontainern an ausländische Transportkunden in Form des internationalen Leasings. Dieser Kombinatsbetrieb ist Mitglied des Abkommens über die gemeinsame Nutzung von Großcontainern im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen RGW-Ländern sowie gleichzeitig der Vertreter der DDR für kommerzielle Fragen in der Internationalen Gesellschaft für den Transcontainerverkehr (Intercontainer). Verkehrswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1248–1250 Spartakiaden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SperrkontenSiehe auch: Spedition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Spedition, Internationale (deutrans): 1956 1958 Vermittelnde Einrichtung zwischen Transportkunden und -betrieben im Güterverkehr, das im eigenen Namen und für fremde Rechnung Transporte vermittelt, besorgt und vorbereitet und damit in Zusammenhang stehende sonstige Verpflichtungen übernimmt. Zu den Aufgaben eines S.-Betriebes zählen u.a.: Auswahl der günstigsten Transportmittel und -wege sowie der günstigsten…
DDR A-Z 1985
Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) (1985)
Siehe auch: Gaskombinat Schwarze Pumpe, VEB: 1979 Der größte Braunkohlenveredelungsbetrieb der DDR. Zu den Hauptaufgaben des Kombinats zählen die Produktion von Braunkohlenbriketts, Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT) und Stadtgas. Der VEB GSP ist Vertragspartner für den Import von Erdgas aus der UdSSR (Energiewirtschaft, II. E.); als Generalauftragnehmer leitete er den Bau des DDR-Abschnitts an der Erdgasleitung „Sojus“ (Orenburg — sowjetische Westgrenze). Insgesamt sind im VEB GSP 38.000 Men[S. 487]schen beschäftigt, davon allein im gleichnamigen Stammbetrieb 14.000. Der Stammbetrieb befindet sich in der Nähe von Hoyerswerda (Kreis Spremberg); sein Name ist von einem früher auf dem Gelände befindlichen Gasthaus übernommen worden. Dem VEB GSP gehören neben dem Stammbetrieb u.a. an: Zentralwerkstätten im GSP. VEB Braunkohlenveredelung Lauchhammer, VEB Steinkohlenkokerei „August Bebel“ Zwickau mit der Großgaserei Magdeburg, dem zweitgrößten Stadtgasproduzenten der DDR, VEB Projektierungs-, Konstruktions- und Montagebüro (PKM) Kohleverarbeitung Leipzig, VEB Ferngasleitungsbau Engelsdorf, VEB Verbundnetz Gas Berlin, Brennstoffinstitut Freiberg. Das Kombinat verarbeitet jährlich rd. 70 Mill.~t Braunkohle. An der DDR-Produktion ist es mit folgenden Anteilen beteiligt (Angaben für 1981): Rohstoffgrundlage für das GSP ist das Niederlausitzer Revier (Bergbau), insbesondere die Großtagebaue von Welzow-Süd, Burghammer und Spreetal. Mit dem Bau des Werkes Schwarze Pumpe wurde 1956 begonnen. Die 1. Ausbaustufe war 1961 fertiggestellt; sie umfaßte eine Brikettfabrik (3 Mill.~t Jahresproduktion) und ein Kraftwerk (Kapazität zunächst 250 MW, später auf 1050 MW erweitert). Mit der Inbetriebnahme der Druckgaserzeugungsanlage (2. Ausbaustufe) im Jahre 1964 wurde Schwarze Pumpe zum größten Stadtgasproduzenten der DDR. Die 3. Ausbaustufe wurde 1964/65 in Angriff genommen. Nach dem Vorbild der bereits im VEB Braunkohlenkombinat Lauchhammer arbeitenden Großkokerei wurde u.a. eine BHT-Kokerei errichtet. Der BHT-Koks ist für den Einsatz in der Metallurgie und in einigen Bereichen der chemischen Industrie geeignet. Damit wird vor allem die Abhängigkeit von der Einfuhr von Hüttenkoks gemindert (Einfuhr von Steinkohlenkoks 1965: 3,2 Mill.~t, 1982: 2,0 Mill.~t). Da die Braunkohle, im Gegensatz zur Steinkohle, nicht die Eigenschaft hat, beim Entgasungsprozeß zusammenzubacken, muß die zur BHT-Verkokung verwendete Kohle zunächst brikettiert werden. Nebenprodukte des Verkokungsprozesses sind Teer, Öle und Gas. Eine Aufbereitung des Gases ist erforderlich, da sein Heizwert von ca. 2.800 kcal/m³ nicht der Stadtgasqualität entspricht (4.300 kcal/m³). Bereits 1968/69 wurde ein Kohledruckvergaser auf den Einsatz von schwerem Heizöl umgestellt. Das erzeugte Spaltgas dient als Mischkomponente bei der Stadtgasherstellung. Nachdem die DDR Anfang der 70er Jahre ihr Erdgasaufkommen durch Inlandsförderung und Importe deutlich erhöht hatte, konnte sie dazu übergehen, Erdgas auch zur Stadtgaserzeugung einzusetzen. Das in Salzwedel geförderte Erdgas wird durch eine Pipeline in das GSP transportiert. Somit werden im GSP folgende Gase zur Stadtgasmischung verwendet: Kohledruckvergasungsgas, Öldruckvergasungsgas, Entgasungsgas aus der BHT-Verkokung, Erdgas, Stickstoff, Flüssiggas und Spaltgas aus Erdgas. Insgesamt stammen zwei Drittel der Stadtgaserzeugung der DDR aus dem Stammbetrieb des GSP. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 486–487 Gartenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeburtenbeihilfenSiehe auch: Gaskombinat Schwarze Pumpe, VEB: 1979 Der größte Braunkohlenveredelungsbetrieb der DDR. Zu den Hauptaufgaben des Kombinats zählen die Produktion von Braunkohlenbriketts, Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT) und Stadtgas. Der VEB GSP ist Vertragspartner für den Import von Erdgas aus der UdSSR (Energiewirtschaft, II. E.); als Generalauftragnehmer leitete er den Bau des DDR-Abschnitts an der Erdgasleitung „Sojus“ (Orenburg — sowjetische Westgrenze). Insgesamt sind im VEB GSP…
DDR A-Z 1985
Ästhetik (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 I. Grundlegendes A. Aufgaben und Hauptthemen Ä., von Hegel als die „Philosophie der schönen Kunst“ bestimmt, erhält im Rahmen des Marxismus-Leninismus der DDR eine eigene Ausprägung. Die Wissenschaftler, die sich hauptsächlich mit ästhetischen Fragen beschäftigen, rücken mehr und mehr von der Kunst als Hauptgegenstand der Ä. ab und konzentrieren sich auf die „ästhetische Aktivität“ und das „ästhetische Bedürfnis“ der Menschen, auf „ästhetische Beziehungen“ als Teil der gesellschaftlichen Beziehungen. „Die ästhetische Wissenschaft“, so heißt es im Kulturpolitischen Wörterbuch (2. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 59), hat die „Chance, sich von einer Theorie, die im wesentlichen bei der Deutung und Erklärung ästhetischer Phänomene verharrt, zu einer produktiven, die ästhetische Kultur der Gesellschaft aktiv mitgestaltenden Wissenschaft zu entwickeln“. Diese ästhetische Kultur soll durch die Massenkommunikationsmittel dynamisiert und gefördert werden. Dabei steht die bereits von Marx formulierte, im Kern utopische Vorstellung im Hintergrund, daß die Kunst untrennbar mit der Entwicklung der menschlichen Fähigkeit verbunden ist, der „gegenständlichen Arbeit“ einen „universellen Charakter“ zu verleihen und sie damit von den unmittelbaren materiellen Bedürfnissen abzuheben. Arbeit, Leben — als „praktische Erzeugung einer gegenständlichen Welt“ (Marx) — sind der Kunst eng verwandt. Kunst ist menschliche Lebenstätigkeit. So kann in der marxistisch-leninistischen Ä. das Schöne im Leben zur Hauptquelle des Schönen in der Kunst werden und umgekehrt. Problembereich ist damit nicht nur das Ästhetische in der Kunst, sondern auch das Ästhetische im Leben, im Alltag. Schön ist etwas, was ein positives ästhetisches Urteil bei anderen Menschen, mit denen der Künstler zusammen lebt und arbeitet, hervorruft. Schönheit ist dabei nicht bloß subjektive Empfindung. Ihre Wahrnehmung ist stets eine Widerspiegelung bestimmter objektiver Eigenschaften der Wirklichkeit, des objektiv Schönen. Zwar hat es, nach marxistisch-leninistischer Auffassung, in der Geschichte verschiedene Schönheitsbegriffe gegeben. Diese beleuchteten jedoch nur jeweils verschiedene Seiten des An-Sich-Schönen, das damit eine ahistorische Kategorie darstelle. Das Schöne in diesem Sinne impliziert immer einen Wahrheitswert, der sich seinerseits aus der marxistisch-leninistischen Weltanschauung bestimmt. Kunst im Sinne der marxistisch-leninistischen Ä. ist sinnliche Widerspiegelung der Realität. Die adäquate Methode ist die des Realismus. Das künstlerische Material muß deshalb so bearbeitet werden, daß die objektiven und sinnlich wahrnehmbaren Erscheinungen in ihm wiedererkannt werden können. Dabei wird unterschieden zwischen dem bürgerlichen, kritischen Realismus, der die Realität der bürgerlichen Gesellschaft kritisiert, ohne allerdings ihre Ursachen und das in ihr ruhende Neue zu entdecken, dem dekadenten Naturalismus, der sich in der genauen Wiedergabe der Oberfläche der Phänomene erschöpft, und dem sozialistischen Realismus, der zum historisch-fortschrittlichen Wesen der Erscheinungen vorstößt. Das Aufzeigen dieses Wesens in seinen sinnlich-konkreten Erscheinungsformen wird mit dem Begriff des Typischen analysiert. Indem sie Typisches, das in einem Auswählen und Umstrukturieren der [S. 93]vorgefundenen Realität besteht, darstellt, erfüllt die Kunst ihre erkenntnisvermittelnde Funktion. Gleichzeitig ist durch die Erfahrung des Typischen ein normatives Element in die Kunst integriert: Typisch kann nur etwas sein, was das Wesen der (sozialistischen) Gesellschaft „richtig“ widerspiegelt. Die künstlerische Qualität eines Werkes erschöpft sich im Verständnis des Marxismus-Leninismus jedoch nicht in der „richtigen“ Wiedergabe des Typischen. Gleichzeitig muß das Problem des Verhältnisses von Form und Inhalt gelöst sein. Dabei ist der Inhalt das Primäre. Ein bestimmter Inhalt zieht eine bestimmte Form nach sich, allerdings nicht immer. Auch ein historisch richtiger Inhalt kann in eine historisch inadäquate Form gefaßt sein. Vollkommen ist nur das Kunstwerk, in dem historisch richtiger Inhalt und Form harmonisch übereinstimmen. Wo der Inhalt ein historisches Verfallsprodukt ist (wie z.B. in der reaktionären bürgerlichen Literatur und Kunst von Joyce bis Beckett, von den Futuristen bis zu den Gegenstandslosen), mag zwar eine Form-Inhalt-Harmonie bestehen, aber sie wird als ästhetisch wertlos angesehen, da der Inhalt historisch überholt sei. B. Philosophische Aspekte 1. Der marxistisch-leninistischen Ä. liegt eine bestimmte Anthropologie zugrunde. Der Mensch als ein Wesen, das sich Wirklichkeit ästhetisch aneignet, erspürt und erkennt bestimmte Wertvorstellungen, die für die produktive Steigerung seines individuellen Lebens wie die gesellschaftlichen Prozesse entscheidend sind. Mit einer solchen These werden anthropologische, im Rahmen der Ä. relevante Vorstellungen, wie sie bei Aufklärungsphilosophen (Diderot) zu finden sind, jedoch auch die von Hegel und Lukács abgelehnt. Folglich wendet sich die marxistisch-leninistische Ä. in der DDR auch gegen die vor allem Hegel und Lukács zugeschriebene Behauptung, daß die Ä. mit der „Theorie der Kunst“ identisch sei. In einer solchen Identifizierung, so wird argumentiert, würde das ästhetische Verhältnis nicht als „sinnliche Praxis des menschlichen Subjekts“, sondern lediglich als Bewußtseinsphänomen begriffen. 2. Auch die Kunstwissenschaftler in der DDR fragen: Gibt es objektive Kriterien für den ästhetischen Wert? Im einzelnen gehen sie von folgenden erkenntnistheoretischen Voraussetzungen aus: Die objektive Welt ist vom Subjekt unabhängig. Sie wird im subjektiven Bewußtsein über die sinnliche Wahrnehmung in einem individuell unterschiedlichen Aneignungs- und Verarbeitungsprozeß widergespiegelt. Für das Bewußtsein gelten daher dieselben Gesetze der Dialektik wie in der objektiven Realität. Die gesellschaftliche Umwelt entwickelt sich jedoch in historischen Gesetzmäßigkeiten. Die einzelnen Subjekte sind in dieser historisch-gesellschaftlichen Umwelt Teile und vermitteln sie entsprechend ihrem Stand innerhalb der historischen Entwicklung der Gesellschaft durch ihre jeweilige gesellschaftliche Tätigkeit. Die Kunst als eine „spezifische Art und Weise der Widerspiegelung der Wirklichkeit“ ist davon nicht unabhängig; sie ist nicht neutral. Im Gegenteil: Kunst ist stets „parteilich“ (Parteilichkeit). Das ästhetische Bewußtsein spiegelt das Sein nicht einfach wider, sondern lenkt die Tätigkeit des Menschen und wird zu einer subjektiven Voraussetzung für die praktische Veränderung der Welt. Damit ist zweierlei gesagt: die Kunst ist jeweils auch die Widerspiegelung einer bestimmten politischen Position; die Kunst hat als Form des Bewußtseins eine handlungsanleitende und damit erzieherische Funktion. Kunst verändert den Menschen und die Gesellschaft. 3. In der Geschichte ist Kunst stets Ausdruck der Ideologie der sie tragenden Klasse und des Standortes, den diese Klasse im Geschichtsverlauf einnimmt. Solange z.B. die Bourgeoisie noch fortschrittlich gewesen ist und gegen die Feudalaristokratie um demokratische Rechte gekämpft hat, erlebten die bürgerliche Kunst, Malerei, Literatur und Musik eine hohe Blüte. Mit dem Aufkommen der Arbeiterklasse jedoch wurde die Bourgeoisie historisch überholt, ihre Kunst verfiel. In ihrer Esoterik, Inhaltsleere und Unverständlichkeit (Formalismus) offenbart die bürgerliche Kunst ihre Verachtung der Massen und damit des Menschen. Da die Bourgeoisie ihren Sinn, ihre vorwärtsweisende Aufgabe in der Geschichte eingebüßt hat, gibt es keinen Sinn mehr, den der bürgerliche Künstler widerzuspiegeln hätte. Demgegenüber, so wird behauptet, erreicht die Kunst in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft eine neue Stufe. Auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus sei ein sinnerfülltes Leben gegeben. Es existiert sowohl ein Sinn, den die Kunst widerzuspiegeln vermag, wie sie ihrerseits sinnbildend wirken kann und muß. Letzteres wird in jüngster Zeit besonders in den Vordergrund gestellt. Man spricht in diesem Zusammenhang von der „humanistischen“ Funktion und Position der Ä. C. Wissenschaftsorganisatorische Aspekte Die Ä. ist Lehr- und Forschungsfach an den Universitäten und Hochschulen der DDR. Sie gehört zu den Gesellschaftswissenschaften. Koordinierend und leitend wirkt der Wissenschaftliche Rat für marxistisch-leninistische Kultur- und Kunstwissenschaften mit Sitz bei der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG). Vorsitzender dieses Rates ist Prof. Dr. Hans Koch, Mitglied des ZK der SED, der gleichzeitig das Institut für Kultur- und Kunstwissenschaften an der [S. 94]genannten Akademie leitet. Seit 1982 gibt es ein Institut für Ä. und Kunstwissenschaften an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) (Direktor: Prof. Dr. Peter Feist). Entsprechend ihrer Aufgabenstellung (s. o.) wird Ä. interdisziplinär betrieben. Geschichtswissenschaft, Kunstwissenschaft, Soziologie, Psychologie u.a. werden von der Ä., so heißt es im Kulturpolitischen Wörterbuch, „zur Lösung ihrer Probleme herangezogen“. Der Kranz der Wissenschaften erweitert sich zusätzlich, wenn z.B. Probleme der Wohngebiets- oder Arbeitsplatzgestaltung (s. u., #85#iii. III.) zu behandeln sind. II. Historische Entwicklung Die Entwicklung der Ä. in der DDR ist im Rahmen der Entwicklung der Kulturpolitik zu sehen; sie läßt sich in verschiedene Etappen unterteilen. Bis etwa 1956 (A) können 3 Richtungen unterschieden werden: die dogmatische mit einem besonders engen Realismusbegriff, die verschiedenen Tendenzen im Umkreis von Georg Lukács und Auffassungen im Umkreis von Bertolt Brecht. Charakteristisch für die Zeit bis etwa 1962 (B) waren vor allem die Versuche, den Einfluß von Lukács zurückzudrängen und einen neuen Realismusbegriff zu finden. Bis etwa 1976 (C) werden diese Diskussionen fortgeführt. Gleichzeitig ist eine starke Konzentration auf das Problem der gesellschaftspolitischen Wirkung der Ä. im allgemeinen und des Kunstwerkes im besonderen zu beobachten. 1. Die dogmatische Richtung in der Ä. der DDR (vertreten u.a. durch W. Girnus und A. Kurella), die Grundlage der offiziellen Kulturpolitik war, ging von einem engen Realismusbegriff aus. Dieser war sowohl für die Malerei als auch für die Literatur, die Architektur und Musik verbindlich. Als das Neue des sozialistischen Realismus galt der neue Inhalt. Die neuen Beziehungen der Menschen, denen Schönheit, Kraft usw. zukommen soll, müssen im Kunstwerk unmittelbar und gegenständlich zum Ausdruck gebracht werden. Daher rührt der stark monumentale, emblematische Charakter der bildenden Kunst und der typisierende, „schönfärbende“ der Literatur, daher z.B. die Betonung des positiven Helden, der Mut, Klugheit, Fleiß, Hingabe an die Sache des Sozialismus in sich vereinigt. 2. Die andere Richtung hatte ihren Hauptvertreter in Georg Lukács, der in Ungarn lebte, seine Hauptwerke jedoch in deutscher Sprache in der DDR veröffentlichte. Weitere herausragende Repräsentanten waren Ernst Bloch, Wolfgang Harich und Hans Mayer. Diese marxistisch-leninistische Ä. ging von einem freieren Verhältnis von Basis und Überbau aus und damit letztlich auch von einer anderen Anthropologie, einem anderen Erkenntnis- und Geschichtsbegriff. Die einzelnen Individuen, die in der Geschichte stehen, seien ideologisch zwar an ihre Klasse gebunden, ihre geistigen Arbeiten jedoch würden eine neue Realität schaffen, die ihre eigenen Gesetze habe, mittels derer sich ein schöpferischer Geist aus seiner Klassengebundenheit auch lösen könne. Damit wurde sowohl die Rolle des autonomen schöpferischen Subjekts als auch die des Geistigen gegenüber der Basis stärker betont. 3. Eine dritte Richtung, die — relativ unabhängig, im wesentlichen auf die Literatur und das Theater beschränkt — zu jener Zeit bestand, gründete sich auf die Anschauungen Bertolt Brechts. Auch sie kannte eine starke Betonung der Rolle des Subjekts. Das Schauspiel sollte keine Autorität sein, der sich das Publikum kritiklos unterordnet, sondern Gegenstand kritischen Überlegens. Um dies zu erleichtern, wurde der Ablauf der Spielhandlung „verfremdet“. Weder Schauspieler noch Zuschauer sollten sich mit den dargestellten Personen identifizieren. Brechts Theorie der Verfremdung ist bis heute Bestandteil der Ä. in Ost und West. Nach dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) veränderte sich auch die kultur- und kunstpolitische Szene in der DDR. In der ästhetischen Theorie setzte sich eine neue Konzeption des sozialistischen Realismus durch. Hatte die dogmatische Richtung im Anschluß an A. A. Shdanow die Kunstgeschichte noch als Kampf zwischen Realismus und Antirealismus betrachtet und sie dem Kampf zwischen Idealismus und Materialismus in der Philosophiegeschichte gleichgesetzt, so wurde der Realismusbegriff nun historisiert. Als seine Entstehungszeit ist meist das Aufkommen des Bürgertums angegeben worden. Gleichzeitig wurde eine größere Autonomie des Inhalts postuliert. Der Akzent verschob sich von der „getreuen Wiedergabe der Realität“ auf die „wahrheitsgetreue Wiedergabe“. Darin war impliziert, daß ein richtiger Inhalt sich eine eigene Form suchen müsse. Allerdings wurde zugleich die formale Einheit des Kunstwerks gefordert. Die Details sollten sich nicht verselbständigen — weder in der fotografischen Wiedergabe der Realität noch im formalistischen Sinn. In dieser Realismusdiskussion war eine Kritik an der Theorie des Realismus, wie sie Lukács vertrat, enthalten. Nicht der „große (bürgerliche) Realismus“ von Balzac bis Tolstoi sollte den ästhetischen Maßstab bilden, sondern die gesellschaftliche Wirklichkeit in der DDR. Eine wichtige Neuerung in der ästhetischen Theorie war zu jener Zeit die begrifflich exaktere Unterscheidung von Kunst und Wissenschaft. In Anlehnung an die Konzeption des sowjetischen Ästhetikers A. I. Burow wurde postuliert, daß Kunst und Wissenschaft verschiedene Gegenstände hätten. Der eigentliche Gegenstand der Kunst sei das menschliche Wesen, der Mensch als gesellschaftliches Wesen in seiner individuellen wie in seiner gesellschaftlich-historischen Totalität, die von den Gesellschaftswissenschaften nicht erfaßt werde. [S. 95]Ferner wurde der analoge Charakter von materieller und geistig-künstlerischer Arbeit stärker betont. Der Künstler und seine gesellschaftliche Arbeit rückten in den Vordergrund. Kunst wurde als „Praxis“ konzipiert. Sie sei mehr als bloß Erkenntnis, und dieses Mehr gewährleiste erst wahrhaften Realismus. Auch hier ist eine Frontstellung gegen Lukács und seine Konzeption des Künstlers als „Partisan“ deutlich zu erkennen. Die beiden Hauptthemen der marxistisch-leninistischen Ä. der späten 50er Jahre, die Frage nach dem sozialistischen Realismus und das Problem der Stellung des Künstlers in der sozialistischen Gesellschaft, werden — unabhängig von Georg Lukács — weiterverfolgt. Den entscheidenden Schwerpunkt der ästhetischen Diskussion in den 60er und frühen 70er Jahren bildet jedoch die „Volksverbundenheit“ der Kunst. Volksverbundenheit bedeutet einerseits, daß die Kunst erzieherischen Charakter besitzt bzw. besitzen soll, dessen Vorbedingungen Verständlichkeit, Vermittlung von Erkenntnis und einem bestimmten Lebensgefühl sowie Parteilichkeit sind; andererseits, daß die Kunst sich den Prinzipien des sozialistischen Realismus unterzuordnen bzw. diese weiterzuentwickeln habe. In diesem Zusammenhang wird von Vertretern der marxistisch-leninistischen Ä. der wichtigste Gegenstand sowohl der ästhetischen Aktivität des Menschen wie des Künstlers, der diese Aktivität darzustellen habe — wie schließlich der Wissenschaft von der Ä.: der Mensch, konkreter gefaßt. Die Aufmerksamkeit wendet sich seiner Psyche, seinen Normen und Wertvorstellungen, seinen Lebensäußerungen und Lebensverhältnissen zu. Diese Konzeption enthält u.a. auch die Aufhebung der Trennung von hoher Kunst und Volkskunst, die auf der ersten Bitterfelder Konferenz (24. 4. 1959) durch die Initiierung der Bewegung „schreibender Arbeiter“ unterstrichen, jedoch auf der zweiten Bitterfelder Konferenz (24./25. 4. 1964) durch eine stärkere Betonung der Arbeitsteilung zwischen Berufs- und Laienkünstler partiell wieder zurückgenommen worden war. III. Gegenwärtige Diskussion Die gegenwärtige Diskussion ist von dem Bemühen, Ä. zu den Vorstellungen von der Sozialistischen ➝Lebensweise und Kultur in Beziehung zu setzen, stark durchdrungen. So hat Ende der 70er Jahre eine lebhaft geführte Auseinandersetzung um die Konzeption des Ästhetischen begonnen. Für eine Gruppe marxistisch-leninistischer Kunstwissenschaftler, die von den Autoren des Werkes „Ästhetik heute“ angeführt wird, erweitert sich das Ästhetische. Es schließt nunmehr die „schöne Kunst“ und die „volksverbundene Kunst“ ebenso ein wie außerkünstlerisch Ästhetisches. Hier wird das Ästhetische so konzipiert, daß es in allen Lebenstätigkeiten nachweisbar ist („Ä. des Alltags“). Die Wertattribute der Kunst, so behauptet man, sind in den Alltag gelangt und werden dort ihr Gewicht ständig erhöhen. Ästhetisches findet sich in der Stadt-, der Umwelt-, der Produkt-, der Arbeitsplatz- und Freizeitgestaltung, ja selbst in der Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen. Folglich hat sich auch die Ä. als Disziplin weiter zu öffnen und mit anderen Disziplinen (etwa der Architektur, Medizin, Soziologie und Psychologie im Falle der Wohngebietsgestaltung) zusammenzuarbeiten. Ideologisch-philosophisch fundiert wird diese Variante der Ä. durch eine spezifische Ausdeutung des Konzepts der „ästhetischen Aneignung der Wirklichkeit“. Im Sozialismus sei — aufgrund der Tatsache, daß es unter den Bedingungen einer ausbeutungsfreien Gesellschaft „Arbeit in Freiheit“ (Marx) gebe — die ästhetische Aneignung allen Menschen, nicht nur dem Künstler und einer privilegierten Schicht möglich. Ferner begründet man die neue Auffassung mit dem Hinweis auf die im Zuge der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) veränderten ästhetischen Produktions-, Kommunikations- und Rezeptionsbedingungen. Im Detail verlagern sich in dieser Ä., die sich auch „industrielle Ä.“ im Gegensatz zur „vorindustriellen Ä.“ nennt, einige Gewichte: Statt der ästhetischen Produktion wird die Rezeption betont; statt unter Wert- wird Kunst nunmehr überwiegend unter Funktionsgesichtspunkten gesehen. Eine Gegengruppe von marxistisch-leninistischen Kunstwissenschaftlern, die in sich keineswegs homogen ist, bringt enger gefaßte, eher traditionelle Konzepte des Ästhetischen in die Debatte ein. Gleichzeitig benutzten Autoren wie Wolfgang Heise, Erhard John, Günther K. Lehmann, Erwin Pracht und Rita Schober die relative Offenheit der Diskussion, um auf lange vernachlässigte Themen aufmerksam zu machen. So wird angeregt, einmal wieder solche grundlegenden Kategorien wie das Schöne und Häßliche, das Erhabene und Niedrige, das Tragische und Komische zu behandeln oder sich mit Einzelheiten der „ästhetisch-künstlerischen Aneignung“ ebenso zu befassen wie mit der „praktisch-ästhetischen Aneignung“. Die Untersuchung der Kreativität im Hinblick auf ihre sozialen Determinanten und die vertiefte Behandlung von Fragen ästhetischer Wertung und Wahrheit werden ebenfalls als Desiderata genannt. Zwei weitere Erscheinungen prägen die gegenwärtige Lage der Ä. in der DDR: Zum einen hat sich die Auseinandersetzung mit ästhetischen Theorien außerhalb des Marxismus-Leninismus der DDR intensiviert. Das gilt für die Positionen, die der späte Lukács in seinem 1981 auch in der DDR erschienenen Werk „Die Eigenart des Ästhetischen“ entwickelt. Es trifft aber auch für hermeneutische (Dilthey, Jauß) und phänomenologische (Husserl, Ingarden) [S. 96]Auffassungen zu. Zum anderen ist Bewegung in die ästhetische Diskussion dadurch gekommen, daß die Literatur- und Kunstsoziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung) in den letzten Jahren einen Aufschwung erfahren und eine Reihe von empirischen Untersuchungen zu Themen, die in den Bereich der Ä. gehören, vorgelegt hat. Peter C. Ludz (†) / Ursula Ludz Literaturangaben Ästhetik heute. Autorenkollektiv u. Ltg. v. Erwin Pracht. Berlin (Ost): Dietz 1980. Besenbruch, Walter: Zum Problem des Typischen in der Kunst. Versuch über den Zusammenhang der Grundkategorien der Ästhetik. Weimar: H. Böhlaus Nachf. 1956. Demetz, Peter: Marx, Engels und die Dichter. Ein Kapitel deutscher Literaturgeschichte. Frankfurt a. M./Berlin: Europäische Verlagsanstalt 1969. Einführung in den sozialistischen Realismus. Autorenkollektiv u. Ltg. v. Erwin Pracht. Berlin (Ost): Dietz 1975. Feist, Peter H.: Künstler, Kunstwerk und Gesellschaft. Studien zur Kunstgeschichte und zur Methodologie der Kunstwissenschaften. Dresden: Verl. der Kunst 1978. Fischer, Ernst: Kunst und Koexistenz. Beitrag zu einer modernen marxistischen Ästhetik. Reinbek bei Hamburg; Rowohlt 1966. (rororo aktuell. 53.) Heise, Wolfgang: Realistik und Utopie. Aufsätze zur deutschen Literatur zwischen Lessing und Heine. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1982. John, Erhard: Probleme der marxistisch-leninistischen Ästhetik. 2 Bde. Halle/Saale: Niemeyer Bd. 1: 1968 (2., neubearb. Aufl. 1976), Bd. 2: 1978. Koch, Hans: Marxismus und Ästhetik. Zur ästhetischen Theorie von Karl Marx, Friedrich Engels und Wladimir Iljitsch Lenin. Berlin (Ost): Dietz 1961. Krenzlin, Norbert: Das Werk ‚rein für sich‘. Zur Geschichte des Verhältnisses von Phänomenologie, Ästhetik und Literaturwissenschaft. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1979. Lehmann. Günther K.: Phantasie und künstlerische Arbeit. Betrachtungen zur poetischen Phantasie. Berlin (Ost)/Weimar: Aufbau 1966. Lukács, Georg: Ästhetik, Teil I: Die Eigenart des Ästhetischen, 2 Halbbde. Neuwied/Berlin (West): Luchterhand 1963. (Georg-Lukács-Werke. 11, 12.) (DDR-Ausgabe: Berlin [Ost]/Weimar: Aufbau 1981.) Marx, Karl, u. Friedrich Engels: Über Kunst und Literatur. Eine Sammlung aus ihren Schriften. Hrsgg. v. Michail Lifschitz. Berlin (Ost): Henschel 1950. Redeker, Horst: Abbildung und Wertung. Grundprobleme einer Literaturästhetik. Leipzig: Bibliograph. Institut 1980. Schlenstedt, Dieter: Wirkungsästhetische Analysen. Poetologie und Prosa in der neueren DDR-Literatur. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1979. <LI>Thurn, Hans Peter: Kritik der marxistischen Kunsttheorie. Stuttgart: Enke 1976. (Kunst und Gesellschaft. 7.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 92–96 Asoziales Verhalten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtomenergieSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 I. Grundlegendes A. Aufgaben und Hauptthemen Ä., von Hegel als die „Philosophie der schönen Kunst“ bestimmt, erhält im Rahmen des Marxismus-Leninismus der DDR eine eigene Ausprägung. Die Wissenschaftler, die sich hauptsächlich mit ästhetischen Fragen beschäftigen, rücken mehr und mehr von der Kunst als Hauptgegenstand der Ä. ab und konzentrieren sich auf die „ästhetische Aktivität“ und das „ästhetische Bedürfnis“ der Menschen, auf „ästhetische…
DDR A-Z 1985
Investitionsrechnung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 In der DDR kann man von einer I. im westlichen Verständnis nicht sprechen. „Nutzeffektsberechnungen“ unter den Bedingungen politisch vorgeprägter und planwirtschaftlich durchgeführter Investitionsentscheidungen haben eine viel geringere Bedeutung als Rentabilitätskalküle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen; denn in der DDR-Wirtschaft werden Knappheiten nicht durch Marktpreise, sondern durch Ungleichgewichte in Mengenbilanzen ausgewie[S. 678]sen, stehen nicht einzelwirtschaftliche, sondern volkswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsüberlegungen im Vordergrund und entscheiden nicht gewinnorientierte Betriebe, sondern in erster Linie politisch motivierte Zentralinstanzen. Häufig wird bei Investitionsüberlegungen versucht, Kennziffern wie Arbeitsproduktivität und Grundfondsquote (Kapitalproduktivität) heranzuziehen. Solche Verfahren können jedoch nicht als I. bezeichnet werden, denn die Veränderung dieser gesamtwirtschaftlich durchaus sinnvollen Kennziffern läßt sich nur in den wenigsten Fällen einzelnen Investitionen zurechnen. Tatsächlich werden investitionsrechnerische Methoden in der DDR-Wirtschaft praktisch nur bei der Entscheidung zwischen mehreren Investitionsvarianten angewendet. Die Grundformel der sogenannten Rückflußfristenrechnung lautet: I = Investitionsaufwendungen der Varianten 1 und 2; S = die (laufenden) Selbstkosten der Produktion nach Variante 1 und 2 und RN = die normative Rückflußdauer, die in der DDR für alle Wirtschaftszweige 5 Jahre beträgt. Diese Formel besagt folglich, daß — gleiche Erträge vorausgesetzt — die höheren Investitionskosten einer Variante durch die niedrigeren laufenden Kosten dieser Variante innerhalb von 5 Jahren amortisiert sein müßten, wenn diese Variante mit den höheren Investitionskosten als vorteilhaft gelten soll. Anderenfalls ist die Variante mit den geringeren Investitionskosten vorzuziehen. Diese Grundformel läßt sich so abwandeln, daß mit unterschiedlichen Erträgen gerechnet wird und daß der Nutzkoeffizient aus dem Kehrwert von RN gebildet und zur Gewichtung der Investitionskosten benutzt wird. Diese formalen Umwandlungen und anderen Anwendungen der Formel verändern die genannte Frage nach der Einhaltung einer zentral gesetzten Amortisationsdauer oder Rückflußfrist nicht. Solche „Amortisationsrechnungen“ („Pay off“-Methoden), die auch in der I.-Praxis von marktwirtschaftlichen Betrieben angewendet werden, können bei der Abschätzung des Investitionsrisikos Hilfsdienste leisten. Zur Messung der Rentabilität (Wirtschaftlichkeit) einer Investition sind sie nach einhelliger wirtschaftswissenschaftlicher Meinung in der freien Wirtschaft nicht geeignet. Nach dieser Methode wird nämlich nicht über die gesamte Lebensdauer einer Investition gerechnet. Außer der Mißachtung dieser grundlegenden Anforderung an jedes Investitionskalkül sind jedoch bei der normativen Rückflußrechnung in der DDR noch andere wesentliche methodische Mängel nachzuweisen (z.B. Zinssatz von 20 v.H. zu hoch; Restbuchwerte fälschlich eingerechnet; Abschreibung nicht verzinst). Dennoch sind die Hauptmängel der Investitionspolitik der DDR kaum auf diese unzureichende I.-Methode zurückzuführen; denn die grundlegenden Investitionsentscheidungen sind politisch, strukturell und mengenwirtschaftlich bestimmt. Hinzu kommt als weiterer bedeutsamer Mangel die im gegenwärtigen Preissystem bestehenden Preisverzerrungen (Preissystem und Preispolitik), die Investitionsprojekte beispielsweise rentabel erscheinen lassen, die bei echter Kostenerfassung sowohl der zu erzeugenden Endprodukte als auch des Investitionsaufwands verlustreich sind. Investitionen; Investitionsplanung; Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 677–678 Investitionsplanung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JagdSiehe auch die Jahre 1975 1979 In der DDR kann man von einer I. im westlichen Verständnis nicht sprechen. „Nutzeffektsberechnungen“ unter den Bedingungen politisch vorgeprägter und planwirtschaftlich durchgeführter Investitionsentscheidungen haben eine viel geringere Bedeutung als Rentabilitätskalküle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen; denn in der DDR-Wirtschaft werden Knappheiten nicht durch Marktpreise, sondern durch Ungleichgewichte in Mengenbilanzen ausgewie[S. 678]sen, stehen…
DDR A-Z 1985
Investitionsplanung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Richtung, Proportionen und Umfang der Investitionen werden entweder von den staatlichen Zentralplaninstanzen selbst festgelegt (wichtige Investitionen) oder unter deren Anweisung und Kontrolle von Planungsstellen der mittleren Leitungsebene ausgearbeitet. Ausgangspunkt der I., die in den staatlichen Planungs-Prozeß der Gesamtwirtschaft integriert ist (Planung), sind (sachlich) politisch bestimmte Entscheidungen über den Anteil der (Netto-) Investitionen am Nationaleinkommen (Gesamtpro[S. 675]dukt, Gesellschaftliches), über deren Grobverteilung nach Wirtschaftsbereichen und Schwerpunkten sowie (zeitlich) detaillierte — Ziele und Möglichkeiten in Einklang bringende — Plankonzepte, die schließlich ihren Niederschlag in den Fünfjahrplänen und Jahresplänen finden. 1. Die I. 1963–1970. In der Phase des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) (begonnen 1963) wurde die bis dahin verbindliche zentrale I. von einem Konzept abgelöst, das auch dezentrale I.-Entscheidungen zuließ. Lediglich solche Investitionen, die als bedeutsam für die Gesamtwirtschaft bzw. für die Entwicklung ganzer Wirtschaftszweige angesehen wurden, blieben Entscheidungen zentraler Planungsorgane vorbehalten. Alle anderen fielen in die Kompetenz der VVB und der Betriebe bzw. Kombinate. Auf diese Weise versuchten die Wirtschaftsfachleute der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), die Effizienz des Kapitaleinsatzes wesentlich zu verbessern. An die Stelle direkter Anweisungen traten indirekte Steuerungsinstrumente (z.B. Produktionsfondsabgabe). Die Betriebe erhielten nun ihre Investitionen nicht mehr wie zuvor zinslos aus dem Staatshaushalt, sondern mußten diese aus Gewinnen, Abschreibungen und Krediten finanzieren. Auf diese Weise veränderte sich die Finanzierungsstruktur erheblich: Während 1962/63 noch zwei Drittel der Mittel für Investitionen aus dem Staatshaushalt kamen — ein Viertel waren Eigenmittel und 10 v.H. Bankkredite —, ergab sich 1969 folgende Verteilung: die Hälfte entfiel auf Eigenmittel, die Zuschüsse aus dem Staatshaushalt gingen auf 27 v.H. zurück, 23 v.H. waren Bankkredite. Die Banken waren im Zuge der Wirtschaftsreformen wirtschaftspolitisch aufgewertet worden; sie erhielten erheblich mehr Kontrollrechte über die Investitionsmöglichkeit. Die Wirtschaftsführung mußte jedoch bald erkennen, daß sich bei Beschränkung der zentralen Entscheidungen auf nur wenige bedeutsame Investitionsprojekte mit monetären Maßnahmen (z.B. branchenmäßige Differenzierung der Nettogewinnabführung, unterschiedliche Bestimmung des Gewinnanteils im Preis, Einzelhandels-Verkaufspreis [EVP]) die staatlichen Strukturvorstellungen nicht durchsetzen ließen. Deshalb wurden seit 1969 wieder verbindliche Planungen für den Bereich aller strukturbestimmenden Investitionen eingeführt. — Dieses Konzept eines Nebeneinanders von Schwerpunktplanung und monetärer Steuerung konnte jedoch allein schon wegen des hohen Investitionsanteils der strukturbestimmenden Aufgaben in den entscheidenden Wirtschaftsbereichen kaum funktionieren: einerseits forcierten die Betriebe — die über entsprechende Verträge verfügten — eigene Projekte; andererseits führte der staatlich festgelegte Vorrang bestimmter Produktionen wegen der Zurückstufung anderer letztlich auch zu Beeinträchtigungen bei den bevorzugten Investitionen. 2. Die I. in den 70er Jahren. Mit der Rezentralisierung vom Dezember 1970 (Wirtschaft) wurde auch die I. wieder bei den zentralen staatlichen Instanzen konzentriert. Die I. ging von der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung aus, in der Höhe und Aufteilung der Investitionen nach Arten und Zweigen festgelegt und in sog. Staatsplanbilanzen (z.B. Nationaleinkommensbilanz. Rohstoff-, Material-, Energie-, Arbeitskräfte- und Baubilanz) abgestimmt werden. Auf dieser Basis sowie unter Berücksichtigung der in den Betrieben und VVB genehmigten bzw. der von ihnen bereits begonnenen Investitionsvorhaben wurde der zentrale — nach Bereichen, Zweigen und Bezirken gegliederte — Investitionsplan aufgestellt. Bei seiner Ausarbeitung kamen den einzelnen Instanzen folgende Aufgaben zu: Der Ministerrat hatte im Rahmen der „Prognose der volkswirtschaftlichen Wachstumsfaktoren“ die Entwicklung des Brutto- Anlagevermögens, der Investitionen und der Aussonderungen einzuschätzen. Er hatte ferner die strukturpolitischen Grundproportionen (einschl. der Integrationsbemühungen im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]) zu bestätigen, Vorentscheidungen für wichtige Investitionsvorhaben zu treffen, sowie deren Vorbereitung und Durchführung zu kontrollieren. Über 40 v.H. des Investitionsvolumens der Industrie wurde auf dieser Ebene unmittelbar entschieden. Der Staatlichen Plankommission (Planung, IV. A.) fiel die Aufgabe zu, die zentrale staatliche Investitionsbilanz auszuarbeiten sowie Entwürfe der Pläne (einschl. Finanzpläne) und Vorschläge für Plankennziffern vorzulegen. Die Investitionsdaten sollten nach Bereichen und Zweigen gegliedert, die Relationen für Instandhaltung, Aussonderung und Erweiterung festgelegt und nach Bauten sowie Ausrüstungen unter Berücksichtigung der Zulieferungen aufgeschlüsselt werden. Die Ministerien hatten detailliert für ihren jeweiligen Bereich auf der Grundlage der vom Ministerrat festgelegten Ziele langfristige Konzepte und Planentwürfe zu erstellen. Vor- und Grundsatzentscheidungen für wichtige Investitionen zu treffen, zweigspezifische I. auszuarbeiten sowie die Investitionsdurchführung zu kontrollieren. Den Räten der Bezirke war die Mitarbeit an langfristigen Konzepten unter Berücksichtigung der regionalen Aspekte vorbehalten. Sie sollten deshalb für ihren örtlichen Verantwortungsbereich ähnliche Aufgaben übernehmen wie die Ministerien. Darüber hinaus erteilten sie die Standortbestätigungen. Die Banken (Bankwesen) überwachten sowohl die Einhaltung der materiellen Pläne als auch die des staatlichen Kreditplanes. Sie legten Kennziffern für den Krediteinsatz (Eigenmittelbeteiligung, Zins, Kreditlaufzeit, Rentabilitätsanforderungen) fest und kontrollierten die Durchführung der Investitionsvorhaben insbesondere in bezug auf Aufwand, Nutzen sowie Übereinstimmung mit den staatlichen Grundsatzentscheidungen. Von den Betrieben, Kombinaten und VVB (Betriebsformen und Kooperation) wurden die Einzelprojekte detailliert ausgearbeitet. Sie reichten entsprechende Studien (einschl. Varianten) für die Investitionsvorhaben mit Angaben über die zu erreichenden Leistungen bei den übergeordneten Organen ein. Je nach Umfang und Bedeutung der Projekte trafen unter[S. 676]schiedliche Instanzen (z.B. Ministerien, Staatliche Plankommission, Ministerrat) gleichzeitig mit der Festlegung wichtiger technischer und ökonomischer Zielwerte Investitionsvorentscheidungen. Hierauf aufbauend erarbeiteten die Betriebe dann umfangreiche „Dokumentationen“, in denen nachzuweisen war, daß die vorgegebenen Zielgrößen eingehalten werden konnten. Erst danach erfolgten die endgültige Entscheidung und die Aufnahme der Projekte in sog, „Titellisten“ und damit in die I. Die dargestellte Form der I. gilt in ihren Grundzügen bis in die Gegenwart. Allerdings kam es bereits für den Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 zu einer Reihe von Veränderungen. Mit der „Ordnung der Planung“ (GBl. 1974, SDr. 775a) wurden folgende Verbesserungen angestrebt: a) Vereinheitlichung der Verfahrensweisen und Klarheit in den Kompetenzen sollten die betriebliche und gesamtwirtschaftliche I. überschaubarer machen. b) Es wurde erstmals versucht, eine den Planerfordernissen entsprechende, komplexe Vermögensplanung aufzubauen (d.h. eine zukunftsbezogene gesamtwirtschaftliche Kapazitäts- und Bestandsrechnung des Vermögens nach Bereichen und Zweigen unter Einbeziehung von Investitionen, Instandhaltung und Aussonderung). c) Das Investitionsvolumen der Fünfjahrplanperiode wurde in exakte Jahresplanabschnitte nach Bereichen, Zweigen, Betrieben und Regionen aufgeschlüsselt. Diese sollten zugleich mit der Arbeitskräfteplanung, mit der Planung der wissenschaftlich-technischen Entwicklungen und deren Überleitung in die Produktion sowie mit der Bauplanung koordiniert werden. d) Dem Vorrang der Intensivierung (Intensivierung und Rationalisierung) wurde durch eine von der Staatlichen Plankommission erstellte mittelfristige „Direktive zur sozialistischen Rationalisierung“ Rechnung getragen; diese wurde ab 1979 zu einem „Staatsplan sozialistische Rationalisierung“ weiterentwickelt. e) Die Betriebe hatten aufgrund zentraler Planauflagen, bestätigter Rationalisierungskonzepte sowie eigener betriebswirtschaftlicher Berechnungen jährlich die folgenden Teilpläne aufzustellen: Grundfondsplan, der die zur Erfüllung der Produktionsaufgaben erforderliche Vermögensentwicklung (einschl. Aussonderung, Umsetzung und Instandhaltung) bei hoher Kapazitätsauslastung und vorgegebener Effizienz festlegte (Grundmittel); Instandhaltungsplan, in dem alle Instandhaltungsmaßnahmen nach Gewerken und Leistungsarten zu untergliedern sowie die voraussichtlichen Stillstandszeiten anzugeben waren; Aussonderungsplan, der Umfang und Termin von Abbruch und Verschrottung veralteter Anlagen unter Angabe von Abbruchkosten sowie Einsparung an Arbeitskräften und Instandhaltungsaufwand erfaßte; Plan der Vorbereitung der Investitionen, mit dem die Vorbereitungsphasen wichtiger Mechanisierungs- und Automatisierungsvorhaben sowie technologieverbessernder Projekte terminiert, deren Nutzen ermittelt, deren Aufwand festgelegt sowie zur besseren künftigen Bilanzabstimmung Aufwandsgrößen, Standort, Mehr- bzw. Minderbedarf an Arbeitskräften bestimmt wurden; Investitionsplan, der die Finanzierung sowie die technischen und ökonomischen Leistungskennziffern der zu realisierenden Projekte erfaßte, den Nachweis ihrer voraussichtlichen Einhaltung erbrachte und die Voraussetzungen enthielt, die eine Realisierung sicherstellten. f) Zur Synchronisierung von wissenschaftlich-technischer Entwicklung und Investitionstätigkeit wurden unter Leitung des jeweils betroffenen Ministeriums Koordinierungspläne aufgestellt, die die Pläne Wissenschaft und Technik mit anderen Planteilen verbanden. g) Mangelnder Effizienz der Investitionen versuchte die Wirtschaftsführung mit einer Effizienzplanung in Form der Festlegung einer Reihe sich ergänzender Kennziffern zu begegnen (z.B. Selbstkosten und Selbstkostensenkung, Gewinn je Erzeugniseinheit, Freisetzung von Arbeitskräften, Kapitalproduktivität, Kapitalrentabilität, Schichtkoeffizient, spezifischer Investitionsaufwand, Materialintensität, Qualitätsstandard). Diese Regelungen führten zwar durchaus zu einzelnen Verbesserungen, insgesamt nahm jedoch durch sie die Überbürokratisierung, die Schwerfälligkeit der Entscheidungsprozesse usw. weiter zu. Ferner gelang es nicht — trotz vielfältiger Versuche, entsprechende Modelle zu bilden — den Planungsprozessen ein in sich geschlossenes Konzept der komplexen Vermögensplanung zugrunde zu legen. 3. Die I. für die Fünfjahrplanperiode 1981–1985. Die außenwirtschaftlichen Belastungen zwingen die DDR in den Jahren 1981–1985 zu erhöhten Exportanstrengungen. Aus diesem Grund kann das im Inland verfügbare Nationaleinkommen nur langsamer wachsen als das produzierte. Selbst bei wenig expandierendem Verbrauch werden nur leicht im Umfang abnehmende Investitionen möglich sein. Diese Situation fordert einen weitaus effizienteren und auf Ressourceneinsparungen ausgerichteten Einsatz neuer und die weitgehende Modernisierung vorhandener Anlagen. Entsprechend mußte die Investitionspolitik geändert werden: neben dem Ausbau der heimischen Rohstoffbasis (Energiewirtschaft), der Weiterführung des Wohnungsbauprogrammes (Bau- und Wohnungswesen) und der Elektrifizierung wichtiger Eisenbahnstrecken (Deutsche Reichsbahn [DR]) kommt es darauf an, daß nur hoch effiziente Vorhaben ausgewählt, die Zahl der Projekte vermindert, vorhandene Industriebauten besser genutzt und die Bau- und Ausrüstungsprozesse besser miteinander verbunden werden. Auf diese Weise könnten u.a. der Bauaufwand gesenkt und die Fertigstellungszeiten verringert werden. Die Kombinate und Betriebe sind darüber hinaus verpflichtet worden, bei der Modernisierung ihres Anlagenparks eigene Rationalisierungslösungen zu versuchen; der Eigenbau von Rationalisierungsmitteln soll verstärkt werden. Die Konturen dieser neuen wirtschaftspolitischen Orientierung zeigten sich bereits in dem Beschluß (ND 10./11. 11. 1979) und der Direktive (ND 8. 7. 1980), die vom [S. 677]ZK der SED, dem Ministerrat und dem Bundesvorstand des FDGB verabschiedet wurden. Gleichzeitig wurden die Vorschriften für die Baubilanzierung verschärft (GBl. I, 1980, S. 127 ff.) und eine neue, auf stärkere Kontrollen ausgerichtete Investitions-VO in Kraft gesetzt (GBl. I, 1980, S. 107 ff.). Vor allem sollen aber die für die gegenwärtige Fünfjahrplanperiode gültige Ordnung der Planung (GBl. 1980, SDr. 1020) sowie die neue Rahmenrichtlinie (GBl. 1980, SDr. 1021) dieser veränderten Investitionspolitik gerecht werden. Diese Regelungen sehen sowohl schärfere Kontrollen als auch eine stärkere Beteiligung der Kombinate an der I. vor. Folgende Neuerungen sind besonders hervorzuheben: a) eine stärkere Verbindung der Teilpläne untereinander; b) eine verstärkte längerfristige Orientierung bei den Planungsprozessen von Anlagen; c) vermehrte Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen an den Planungen beteiligten Instanzen; d) ein präziserer Nachweis von Rationalisierungserfolgen und Kapazitätserweiterungen in den Produktionsdaten bei gleichzeitig erhöhtem Stellenwert der Rationalisierung; e) das Verbot, Verwaltungsbauten zu errichten. Die I. läuft heute wie folgt ab: Als Vorbereitung für fundierte Investitionsentscheidungen dienen die langfristig von den verschiedenen Planungsinstanzen ausgearbeiteten Entwicklungsprogramme und -konzepte. Darauf aufbauend werden auf den verschiedenen Leitungsebenen detaillierte Pläne Wissenschaft und Technik ausgearbeitet. Sie sollen vor allem dem Ziel dienen, die Rohstoff- und Energiebasis zu stärken, ressourcensparende Produkte höherer Qualität zu entwickeln sowie die Exportkraft zu steigern. Bei staatlich bestätigten Aufgabenstellungen beginnt die I. mit dem Plan zur Vorbereitung der Investitionen. In diesem sind die gründliche Vorbereitung sowie die mögliche Einhaltung der sachlichen und zeitlichen Zielvorstellungen nachzuweisen. Zu diesem Zweck werden vielfältige Dokumente ausgearbeitet, um den staatlichen Stellen eine detaillierte Information zu geben. Wird die Einhaltung der vorgegebenen Effizienz- und Leistungskennziffern bestätigt, erfolgt die Grundsatzentscheidung. Für Investitionsprozesse kommt der Bilanzierung besondere Bedeutung zu, denn die jeweils benötigten materiellen und finanziellen Mittel müssen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Diesem Zweck dienen vielfältige Bilanzierungsprozesse. Die Ausrüstungsbilanzen und die Baubilanzen müssen aufeinander abgestimmt werden. Sind Bedarf und Anforderungen nicht in Übereinstimmung zu bringen, werden mit den Beteiligten entsprechende Lösungsvarianten erarbeitet. Voraussetzung für die Aufnahme von Projekten in den Investitionsplan ist neben der Bilanzierung die bestätigte Grundsatzentscheidung. Der Investitionsplan selbst ist mit anderen Plänen (z.B. Plan Wissenschaft und Technik, Rationalisierungsplan, Kapazitätsplan, Bauplan) abzustimmen und zu koordinieren. Im Ergebnis dieser Koordination müssen z.B. Effekte wie etwa die Einsparung von Arbeitskräften im Arbeitskräfteplan und im Plan zur Steigerung der Arbeitsproduktivität wiederzufinden sein. Über die Rang- und Reihenfolge der Projekte untereinander entscheiden je nach Größe des Vorhabens unterschiedliche Instanzen (ab 5 Mill. Mark der zuständige Minister bzw. die Staatliche Plankommission). Für die besonders schwierigen Aufgaben der Rationalisierung erstellt die Staatliche Plankommission eine langfristige strategische volkswirtschaftliche Rationalisierungskonzeption, in der sie die gewünschten Schwerpunkte bei dem Rationalisierungsvorhaben für den Planungszeitraum von 5 Jahren festlegt. In dieser Konzeption sind ebenfalls Maßnahmen der territorialen Entwicklung, wie sie von den örtlichen und regionalen Staatsorganen vorgesehen sind, einzubeziehen. Ferner erstellen auch die Kombinate aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Konzeptionen und entsprechend ihren eigenen Erfordernissen eigene Rationalisierungskonzeptionen. Für deren Realisierung sind ihnen für den Eigenbau von Rationalisierungsmitteln — sofern diese über staatliche Planvorstellungen hinausgehen — gewisse Freiräume gewährt worden, wenn sie dafür eigene Reserven einsetzen können. Die gegenwärtige Finanzierungsstruktur der Investitionen sieht folgendermaßen aus: auf zinslose Staatshaushaltsmittel entfällt etwa ein Viertel, Eigenmittel und Kredite machen je etwa 37–38 v.H. der Investitionssumme aus. Es kann vermutet werden, daß nach Überwindung der außenwirtschaftlichen Belastungen die gegenwärtig geltenden, sehr strengen Maßstäbe der I. (insbesondere die Begrenzung der Investitionen auf wichtigste Projekte) wieder gelockert werden. Die zur Leistungs- und Effizienzmessung ungeeigneten — häufig stark verzerrten — Preise (Preissystem und Preispolitik) lassen allerdings auch künftig erneute Veränderungen der I. und der Vermögensplanung erwarten. Immerhin ist der Kapitaleinsatz in der DDR nach wie vor durch Mängel gekennzeichnet wie: unzureichende Aussonderung veralteter Anlagen, teilweise unbefriedigende Anlagenauslastung, Konzentration der Investitionen auf besonders kapitalintensive Zweige (z.B. Energie, Bergbau), Vernachlässigung von Infrastrukturinvestitionen (Ausnahme: Wohnungsbau) sowie die ungenügende Durchsetzung des technischen Fortschritts. Allerdings bedarf gerade die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts — als Voraussetzung für die Erreichung einer höheren Produktqualität bei gleichzeitiger Senkung der Produktionskosten — der Erweiterungsinvestitionen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 674–677 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InvestitionsrechnungSiehe auch die Jahre 1975 1979 Richtung, Proportionen und Umfang der Investitionen werden entweder von den staatlichen Zentralplaninstanzen selbst festgelegt (wichtige Investitionen) oder unter deren Anweisung und Kontrolle von Planungsstellen der mittleren Leitungsebene ausgearbeitet. Ausgangspunkt der I., die in den staatlichen Planungs-Prozeß der Gesamtwirtschaft integriert ist (Planung), sind (sachlich) politisch bestimmte Entscheidungen über den Anteil der (Netto-) Investitionen am…
DDR A-Z 1985
Industrierohstoffe (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Nach eigenen Angaben kann die Industrie der DDR ihren Rohstoffverbrauch nur zu 40 v.H. aus einheimischen Quellen decken. Der Importanteil ausgewählter Rohstoffe beträgt bei: Erdöl knapp 100 v.H., Steinkohle 100 v.H., Eisenerz 90 v.H., Zink 90 v.H., Primäraluminium 60 v.H., Kupfer 50 v.H., Schnittholz 50 v.H., Walzstahl 45 v.H. Lediglich die Braunkohlen- sowie die Kali- und Steinsalzvorkommen reichen aus, um den inländischen Bedarf zu befriedigen (Bergbau). Wichtigster Rohstofflieferant ist die Sowjetunion. Sie deckt rd. die Hälfte des Importbedarfs an Rohstoffen. 1982 stellte sie vom DDR-Bedarf 100 v.H. bei Erdgas und rd. 80 v.H. bei Erdöl und Baumwolle. Aufgrund der relativ schmalen Rohstoffbasis und des überdurchschnittlichen Anstiegs der Rohstoffpreise auf den Weltmärkten werden erhebliche Anstrengungen unternommen, sog. Sekundärrohstoffe (Abfälle und Altmaterial) wieder dem Produktionsprozeß zuzuführen. Etwa 10 v.H. des Rohstoffbedarfs werden z.Z. durch Sekundärrohstoffe gedeckt (Ziel für 1985: 12 v.H.). Sie bilden für einige Bereiche bereits eine beachtliche Rohstoffquelle: So deckt z.B. Stahlschrott zu 75 v.H. den Rohstoffbedarf in der Stahlindustrie, Altpapier zu mehr als 45 v.H. den der Papier- und Pappenindustrie; 60 v.H. des Glasbedarfs der Spirituosen- und Lebensmittelindustrie werden durch wiederverwendbare Flaschen und Gläser gedeckt. Dennoch stecken im Recyclingausbau noch beträchtliche Reserven; 1980 blieben 71 v.H. aller Sekundärrohstoffe und Abprodukte ungenutzt; um diesen Anteil zu verringern, wurde die Zahl der Aufkaufstellen gesteigert und eine Erhöhung der Aufkaufpreise vorgenommen. Seit Januar 1981 besteht ein Kombinat Sekundärrohstofferfassung (8.500 Beschäftigte) mit 15 gleichnamigen Betrieben in allen Bezirken und Berlin (Ost). Da der spezifische Verbrauch von Rohstoffen bei einer Reihe von Erzeugnissen noch etwa 15–30 v.H. über dem internationalen Niveau liegt, soll im Zeitraum 1981–1985 der Aufwand an volkswirtschaftlich wichtigen Roh- und Werkstoffen jährlich um durchschnittlich 5 v.H. gesenkt werden. Angesichts der starken Verteuerung der Rohstoffe sind diese Ziele erheblich höher als die, die in den siebziger Jahren realisiert werden konnten; hier wurden Raten von 2,8 v.H. (1971–1975) und 3,9 v.H. (1976–1980) erreicht. Zur Durchsetzung dieser Ziele werden sog. Materialverbrauchsnormen festgesetzt. Da gegenwärtig über 50 Mill. Materialverbrauchsnormen existieren, ist eine kontinuierliche Anpassung an die technische Entwicklung jedoch nicht gewährleistet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 616 Industrierobotertechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrie- und Handelsbank (IHB)Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Nach eigenen Angaben kann die Industrie der DDR ihren Rohstoffverbrauch nur zu 40 v.H. aus einheimischen Quellen decken. Der Importanteil ausgewählter Rohstoffe beträgt bei: Erdöl knapp 100 v.H., Steinkohle 100 v.H., Eisenerz 90 v.H., Zink 90 v.H., Primäraluminium 60 v.H., Kupfer 50 v.H., Schnittholz 50 v.H., Walzstahl 45 v.H. Lediglich die Braunkohlen- sowie die Kali- und Steinsalzvorkommen reichen aus, um den inländischen Bedarf zu befriedigen…
DDR A-Z 1985
Technologie (1985)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff T. wird in der DDR mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Er bezeichnet 1. eine Wissenschaft, 2. Fertigungsverfahren und damit zusammenhängend 3. bestimmte Betriebsabteilungen. Gelegentlich wird unter T. auch 4. die Fertigungsorganisation der Industriebetriebe verstanden. Sowohl als Wissenschaft wie als Spektrum von Produktionsverfahren wird T. unterteilt in erzeugnisbezogene T. und allgemeine T. Die allgemeine T. gliedert sich in: a) Verfahrenstechnik, b) Fertigungstechnik, c) Energietechnik, d) Förder- und Hebetechnik. 1. Technologie als Wissenschaft. Der Gegenstand der T. als Wissenschaft — in Deutschland im 17. Jahrhundert durch J. Beckmann als angewandte Naturwissenschaft begründet — konnte bisher in der DDR nicht eindeutig bestimmt werden. Nebeneinander bestehen verschiedene Auffassungen, die sich in erster Linie in der Weite der Gegenstandsdefinition unterscheiden. Unstrittig ist seit Mitte der 50er Jahre, daß der allgemeine Untersuchungsgegenstand der T. der Fertigungsprozeß ist. Nach der gegenwärtig engsten Definition beschränkt sich die T. auf den Fertigungsprozeß als einem rein materiell-technischen Vorgang mit bestimmten technischen Regelmäßigkeiten. Am weitesten geht demgegenüber die Richtung, die neben dem materiell-technischen Vorgang auch die „geistigen Prozesse“ der Fertigung, d.h. ihre wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekte, mit zum Gegenstand der T. zählt. Hiernach ist T. eine multidisziplinäre Wissenschaft, die neben einem naturwissenschaftlich-technischen Grundlagenbereich (Chemie, Physik) auch Teilbereiche der Wirtschaftswissenschaften sowie die Organisations- und Leitungswissenschaft umfaßt. Erst seit Beginn der 80er Jahre werden auch soziale Aspekte in Definitionen berücksichtigt. Unterschiede in der Gegenstandsbestimmung bestehen auch dort, wo die T. einerseits ausschließlich den Fertigungsprozeß, andererseits jedoch zusätzlich auch die Produktionsvorbereitung untersuchen soll, insbesondere die erzeugnis- oder verfahrensspezialisierte Forschung und Entwicklung. Entsprechend der uneinheitlichen Gegenstandsbestimmung ist strittig, ob T. eine eigenständige Funktion als Wissenschaft insofern spielen kann, als sie über das Sammeln empirischer Produktionserfahrungen und deren theoretischer Systematisierung und Verallgemeinerung hinausgehend auch in technologisches Neuland vorzudringen vermag, in dem Regelmäßigkeiten der Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse vor aller praktischer Erfahrung berechnet werden. Für dies weitergehende Verständnis von T. als Wissenschaft spricht, daß bei neueren Verfahren der experimentell-empirische Weg aufgrund des stark gestiegenen finanziellen Aufwandes für Versuchsanlagen und Meßapparaturen durch theoretische Berechnungen auf möglichst wenige Experimente verkürzt werden muß. Die anhaltende, wenn auch abnehmende Unterschätzung der T. in den Betrieben zeigt sich darin, daß die Fertigungsvorbereitung häufig rein erzeugnisorientiert vorgeht und die nicht weniger wichtige Klärung der günstigsten Fertigungsverfahren nur in der Phase der „Überleitung“ einer Produktkonzeption in die industrielle Fertigung aufgegriffen wird. Dennoch haben seit 1969 die Auffassungen, die mit einer weiten Definition T. als die Wissenschaft von den naturwissenschaftlichen, technischen, wirtschaftswissenschaftlichen und organisatorischen Regelmäßigkeiten der Fertigung und Fertigungsvorbereitung als einer Einheit aus Verfahren, Ausrüstungen und Ablaufprozessen bestimmen, an Bedeutung gewonnen. Ziel der T. ist die optimale Gestaltung des Produktionsprozesses unter Einschluß solcher Hilfsprozesse wie Transport, Lagerung und Qualitätskontrolle. Entsprechend den von Branche zu Branche abweichenden Sortimenten und Fertigungsbedingungen wurden Branchen-T. („Zweig-T.“) vor allem auf der Grundlage von speziellen Produktionserfahrungen entwickelt. Die allgemein-theoretische Fundierung ist weniger stark ausgeprägt, so daß die gegenseitige Zuordnung der verschiedenen Branchen-T. erschwert ist. Die starke Spezialisierung der Branchen-T. wie die allgemeine Unsicherheit über den Gegenstand der T. sind Gründe dafür, daß die T. bisher in Forschung und Lehre immer wieder vernachlässigt wurde, obwohl ihre praktische [S. 1352]Bedeutung für die Umsetzung wissenschaftlicher Resultate in die Fertigungsabläufe und damit im weiteren Sinne für das wirtschaftliche Wachstum seit langem offenkundig ist. Die Unterschätzung der T. überrascht auch angesichts der politisch-praktischen Bedeutung, die bereits Lenin der Lösung technischer und wirtschaftsorganisatorischer Probleme zumaß. Seit den Bemühungen der SED- und Staatsführung, Wirtschaftswachstum verstärkt über technischen Fortschritt und weniger über Kapitaleinsatz zu erzielen, wird der Stand der T.-Diskussion kritisch gesehen. Das Parteiprogramm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) von 1976 verlangt, der T. als Wissenschaft „erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken“. Aufgrund der Verknappung und Verteuerung der Rohstoffe und Energieträger sind seitdem die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Erwartungen an die T. außergewöhnlich gestiegen, durch neue oder verbesserte Verfahren zu einer bisher in der Höhe ungewohnten Effizienzsteigerung bei der Nutzung der heimischen und der importierten Ressourcen zu führen. Die Ausbildung im Hochschulfach Verfahrenstechnik erfolgt seit 1968 (3. Hochschulreform) im Rahmen einer eigenen Grundrichtung „Verfahrensingenieurwesen“. In den Jahren davor war die Verfahrenstechnik eine Fachrichtung des Maschinenbaus. Das Studium wird mit einem Diplom abgeschlossen. Das Lehrangebot der Hochschulen ist schwerpunktartig auf die Anwendungsfälle der einzelnen Branchen (Branchentechnologien) ausgerichtet. An folgenden Hochschulen ist Verfahrenstechnik als Fach vertreten: Technische Hochschule für Chemie „Carl Schorlemmer“, Leuna-Merseburg (Sektion Verfahrenstechnik); Bergakademie Freiberg (Sektion Verfahrenstechnik und Silikattechnik); Technische Universität Dresden (Sektion für Verarbeitungstechnik und Verfahrenstechnik); Technische Hochschule „Otto von Guericke“, Magdeburg (Sektion für Apparate- und Anlagenbau); Hochschule für Architektur und Bauwesen, Weimar (Sektion Baustoffverfahrenstechnik). Die Zahl der Hochschulstudenten in der Fachrichtung Verfahrenstechnik stieg zwischen den Jahren 1968 und 1972 von 1563 auf 4.985 und ging bis 1975 auf 3.561 und 1980 auf 2.951 zurück. Die Absolventenzahl verdoppelte sich von 1972 bis 1973 von 502 auf 1023 und sank bis 1982 auf 524. An den Fachschulen weitete sich das Studium der unter dem Begriff „Technische Wissenschaften“ zusammengefaßten Branchen-T. zwischen 1960 und 1970 von 54.908 Studierenden auf 67.538 aus und sank bis 1975 auf 45.975 und 1982 auf 44.061. Neben den Sektionen der Hochschulen widmet sich hauptsächlich eine Reihe gut ausgestatteter Zentralinstitute der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) — wie die Zentralinstitute für Verfahren der organischen Chemie, für technische Chemie, für Biophysik — der Forschung auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik. Rund ein Drittel der Mitarbeiter der Akademie sind mittlerweile mit der Neu- und Weiterentwicklung von Produktionsverfahren beschäftigt. Ihr Anteil soll weiter erhöht werden. Forschungsstätten sind ferner die Forschungs- und Entwicklungsstellen des Maschinen- und Apparatebaus und des Chemieanlagenbaus. Zu den Schwerpunkten der verfahrenstechnischen Forschung rechnet die Petrochemie („Petrolchemie“) sowie neuerdings die auf Kohleverwertung basierende Carbochemie. 2. Technologien als praktizierte Produktionsverfahren. Im Mittelpunkt der T. in Anwendung, Forschung und Ausbildung stehen a) die Fertigungstechnik und b) die Verfahrenstechnik, wenngleich seit den Engpässen in der Energieversorgung in den Jahren 1970/71 auch die moderne Energietechnik größeres Gewicht erhalten hat. Es kennzeichnet diese „Techniken“, daß sie auf die Hauptprozesse der industriellen Fertigung gerichtet sind. Demgegenüber wird den Verfahren der Hilfsprozesse — Transport und Lagerhaltung — erst allmählich größere Aufmerksamkeit geschenkt. a) Fertigungstechnik. Ihre Aufgabe ist die Herstellung bzw. Bearbeitung mechanisch nutzbarer Gegenstände aus festen Stoffen. Ihre Anwendung ist mithin typisch für die metallverarbeitende Industrie. Der Entwicklungsstand der eingesetzten Verfahren, Maschinen und Werkzeuge bestimmen das Niveau der Fertigungstechnik. Der rationelle und effiziente Einsatz moderner Verfahren setzt hohe Fertigungsstückzahlen voraus, die in der metallverarbeitenden Industrie der DDR aufgrund des breiten Produktionssortiments, der kleineren Absatzmärkte und der noch im Ausbau befindlichen internationalen Fertigungsspezialisierung vielfach nicht erreicht werden. Veränderungen in der Verbreitung der einzelnen Hauptverfahrensgruppen der Fertigungstechnik seit 1968 zeigen jedoch, daß der Anteil der modernen Verfahren erhöht werden konnte. Zu den modernen Verfahren zählen die Urformung durch Gießen und die Umformung, deren Anteile zwischen 1968 und 1970 von 5,5 auf 6,5 v.H. bzw. von 4,1 auf 6,1 v.H. anstiegen, während der Anteil der spanabhebenden Bearbeitungsverfahren von 31,3 auf 27 v.H. zurückging. Allerdings erstreckt sich die Umstellung auf moderne Verfahren auf längere Investitionsperioden. So stieg der Anteil der Umformtechnik zwischen 1968 und 1972 von 4 auf 5 v.H., im gleichen Zeitraum sank der Anteil der spanenden Verfahren von 38 auf 33 v.H. Neuere Angaben zu diesen Tendenzen sind in der DDR bisher nicht veröffentlicht worden. b) Verfahrenstechnik. Sie beschäftigt sich mit der technischen Durchführung von Verfahren zur chemischen und physikalischen Umwandlung natürlicher Stoffe in Erzeugnisse mit neuen, verwendungsorientierten Eigenschaften. Sie wird vor allem in der Chemischen Industrie, aber auch in der Lebensmittelindustrie, in der Baustoffindustrie und im Hüttenwesen angewendet und enthält auch die Verfahren zur industriellen Abfallbeseitigung und zum Umweltschutz (Müllverwertung und Reinhaltung von Luft und Wasser). Bearbeiten die mechanischen Verfahren der Fertigungstechnik die Oberfläche von Werkstoffen, so dringen die nichtmechanischen T. der Verfahrenstechnik in die innere Struktur von Stoffen ein. Sie nutzen chemische, physika[S. 1353]lisch-chemische, thermische, optische, elektrische, elektronische und biologische Gesetzmäßigkeiten im Rahmen der „neuen T.“ als Verfahren a) der Atomenergie, b) der Biochemie, c) der Lasertechnik, d) der Elektronik und der Mikroelektronik. Die DDR folgt der fortgeschrittenen Entwicklung in westlichen Industriestaaten, wenn nichtmechanische T. zukünftig auch in Produktionsbereiche — wie die metallverarbeitende Industrie — vordringen sollten, die bisher vor allem mechanische T. benutzten. Dazu zählen in der DDR T. a) der Mikroelektronik mit den Nutzungsmöglichkeiten für die automatisierte Informationsverarbeitung, der Mikroprozessoren und der Industrieroboter (Datenverarbeitung, Elektronische [EDV]; Industrierobotertechnik), b) der Metallbearbeitung mittels Laserstrahlen, Plasma oder Elektroenergie, c) der Genetik und Mikrobiologie mit einem Verfahren zur industriellen Produktion von Futtereiweiß aus Erdöl, Erdgas, Holz und anderen pflanzlichen Stoffen. 3. Technologie als Betriebsabteilung. Der betriebliche Organisationsbereich T. befaßt sich mit der Planung, Analyse sowie mit der unmittelbaren Festlegung der Fertigungsabläufe. Da analog zur unscharfen Bestimmung der T. als Wissenschaft auch über die praktischen Aufgabenfelder der T. bisher keine allgemeine Übereinstimmung besteht, wird die institutionelle und funktionelle Einordnung der T. in die Industriebetriebe unterschiedlich vorgenommen. Erhebliche Differenzen bestehen sowohl bei der organisatorischen Einbettung der T.-Abteilungen in die Industriebetriebe, ihrem internen Organisationsaufbau, bei der Aus- und Weiterbildung sowie vor allem beim Einsatz des Fachpersonals („Technologen“). Der weitaus überwiegende Teil der Technologen wird für routinemäßige Tätigkeiten eingesetzt. Im Maschinenbau gliedert sich die T.-Abteilung in der Regel in folgende Unterbereiche: Planung (einschl. Kapazitätsberechnungen und Betriebsvergleiche), Erprobung (von Forschungsresultaten und Verbesserungsvorschlägen), Fertigungsvorbereitung, Arbeitsstudium und Arbeitsnormung, Fertigungsmittel (Werkzeuge, Vorrichtungen). Automatisierung; Erzeugnisprinzip; Intensivierung und Rationalisierung; Werkstattprinzip. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1251–1353 Technische Universität Dresden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TeilzahlungskrediteSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff T. wird in der DDR mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Er bezeichnet 1. eine Wissenschaft, 2. Fertigungsverfahren und damit zusammenhängend 3. bestimmte Betriebsabteilungen. Gelegentlich wird unter T. auch 4. die Fertigungsorganisation der Industriebetriebe verstanden. Sowohl als Wissenschaft wie als Spektrum von Produktionsverfahren wird T. unterteilt in erzeugnisbezogene T. und allgemeine T. Die allgemeine T.…
DDR A-Z 1985
Aufklärung, Sexuelle (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die SED hat die Notwendigkeit der SA. spät anerkannt (Ulbricht auf dem V. Parteitag 1958) und die Voraussetzungen dafür nur zögernd geschaffen. SA. beschränkte sich zunächst nur auf Geschlechtserziehung als Teil des Erziehungsprozesses, als eine Aufgabe der Pädagogen und ein Problem, das den Erziehungsfachmann anging. Ärzte hatten dabei nur Hilfe zu leisten, das Hygienemuseum in Dresden Unterrichtsmaterial bereitzustellen. Die eigentümliche kulturpolitische Bedeutung der Sexualität in der Industriegesellschaft unter dem Einfluß der visuellen Massenkommunikations- und Informationsmittel, zumal des Fernsehens und des Films, wurde — wie in der UdSSR — lange ignoriert. Die Ausbreitung der Antikonzeptionsmittel, insbesondere der Ovulationshemmer (Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung) hat die Probleme in der Gesamtbevölkerung zunehmend deutlicher werden lassen und Maßnahmen unausweichlich gemacht. [S. 100]Das Familiengesetzbuch (1965) hat mit der Vorschrift der Errichtung von Ehe- und Familienberatungsstellen zunächst auf medizinischem Gebiet primär Schwangerschaftsverhütung und Familienplanung gefördert (Familie; Familienrecht, III.; Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung). Die Frauenkliniken der Hochschulen indessen haben sich der Mitwirkung in den Beratungsstellen entschieden zugewandt und damit der SA. als Voraussetzung gesunder seelischer Entwicklung in engem Zusammenhang mit dem Vordringen der Psychotherapie in der angewandten Medizin Anerkennung verschafft. Die jetzige Bezeichnung Ehe- und Sexualberatungsstelle (deren es über 200 gibt) läßt die Erweiterung der Aufgabe in dieser Richtung (neben rechtlicher und sozialer Beratung) erkennen. Neben ihnen hat sich in jüngerer Zeit das Nationale Komitee für Gesundheitserziehung den allgemeinen Aufgaben der SA. zugewandt. Die beträchtliche Zunahme der Neuerkrankungen an Geschlechtskrankheiten, zumal bei Jugendlichen, hat starke Impulse gegeben, ist aber zum Stehen gekommen. Die Zahl der erfaßten Neuerkrankungen an Gonorrhoe beträgt (1982) 300,0, an Infektiöser Syphilis 3,1 auf 100 Tsd. Einw.; sie ist von 1967 bis 1982 auf das 2,7fache bzw. 1,4fache gestiegen, mit deutlichen Schwerpunkten bei den Männern und Frauen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren. Gesundheitswesen, V. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 99–100 Aufbaugesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AusbildungsförderungSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die SED hat die Notwendigkeit der SA. spät anerkannt (Ulbricht auf dem V. Parteitag 1958) und die Voraussetzungen dafür nur zögernd geschaffen. SA. beschränkte sich zunächst nur auf Geschlechtserziehung als Teil des Erziehungsprozesses, als eine Aufgabe der Pädagogen und ein Problem, das den Erziehungsfachmann anging. Ärzte hatten dabei nur Hilfe zu leisten, das Hygienemuseum in Dresden Unterrichtsmaterial bereitzustellen. Die eigentümliche…
DDR A-Z 1985
Juni-Aufstand (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die vor allem von Industriearbeitern in Großstädten und industriellen Zentren getragene Erhebung vom 16. und 17. 6. 1953 wurde durch einen lohnpolitischen Konflikt ausgelöst und steigerte sich zu einem Massenprotest gegen die Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der DDR-Regierung. 1. Vorgeschichte. Der im Sommer 1952 auf der II. Parteikonferenz der SED unter der Parole Aufbau des Sozialismus proklamierte verschärfte Kurs zur sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft mündete in eine schwere wirtschaftliche und gesellschaftliche Krise, die ihren Ausdruck in steigenden Fluchtziffern fand. Nach dem Tode Stalins am 5. 3. 1953 leitete die Sowjetregierung im eigenen Land einen Kurswechsel ein, dem die SED-Führung jedoch erst verspätet und auf dringliche Weisung aus Moskau folgte. Im Anschluß an eine Plenarsitzung des Zentralkomitees (ZK) der SED beschloß der Ministerrat der DDR am 28. 5. 1953, daß die Arbeitsnormen in den volkseigenen Industriebetrieben bis Ende Juni generell um 10 v.H. zu erhöhen seien. Im Ergebnis bedeutete diese Regelung eine Lohnminderung bei verschärften Arbeitsanforderungen. Der Beschluß löste alsbald unter Ost-Berliner Bauarbeitern Widerspruch und Unruhe aus. Am 9. Juni faßte das Politbüro des ZK der SED Beschlüsse über den Neuen Kurs, die 2 Tage später veröffentlicht wurden. Darin war von einer „Reihe von Fehlern“ die Rede, die in der Vergangenheit begangen worden seien. An die Adresse mittelständischer Bevölkerungsgruppen gewandt, erklärte die Parteiführung, die „Interessen … der Einzelbauern, der Einzelhändler, der Handwerker, der Intelligenz“ seien „vernachlässigt“ worden. Sie versprach Abhilfe und einen grundlegenden Kurswechsel. Auf die von der Industriearbeiterschaft als besonders bedrückend empfundene Normenfrage ging sie jedoch nicht ein. 2. Die Ereignisse in Berlin (Ost). Am Morgen des 16. 6. 1953 erschien die Tageszeitung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) „Tribüne“ mit einem Artikel, dessen Kernsatz („Die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfang richtig“) die Arbeiter auf der Baustelle Block 40 der Stalinallee veranlaßte, ihre Tätigkeit einzustellen und einen Demonstrationszug zu formieren, der zuerst zum FDGB-Haus in der Wallstraße (es war verschlossen) und weiter zum „Haus der Ministerien“ (ehemaliges Reichsluftfahrtministerium) in der Leipziger Straße zog. Unterwegs wurde das Verlangen nach Herabsetzung, der Normen durch weiterreichende politische Forderungen ergänzt. Der Zug wuchs zuletzt auf etwa 10.000 Menschen an, die den Rücktritt der Regierung verlangten. Minister Selbmann und Prof. Havemann — seinerzeit Abgeordneter der Volkskammer der DDR —, die sich an [S. 695]die Streikenden und Demonstrierenden wandten, fanden kein Gehör — die Menge forderte vergeblich, daß Ulbricht oder der damalige Ministerpräsident Grotewohl zu den vor dem „Haus der Ministerien“ Versammelten sprechen sollten. Zu spät entschloß sich das Politbüro der SED, den Beschluß über die Normenerhöhung rückgängig zu machen — längst waren andere, politische Ziele proklamiert und mit der Aufforderung zu einem Generalstreik verbunden worden. Demonstranten bemächtigten sich der von der Parteiführung ausgesandten Lautsprecherwagen und riefen dazu auf, am folgenden Morgen auf dem Strausberger Platz eine Massenkundgebung abzuhalten. Die 12.000 Beschäftigte zählende Belegschaft des Stahl- und Walzwerkes Hennigsdorf machte sich in den frühen Morgenstunden des 17. 6. 1953 auf den Weg — die Streikenden wollten vom Norden durch den französischen Sektor von Berlin ins Stadtzentrum gelangen. Die Ausweitung der Demonstrationen veranlaßte den Militärkommandanten des sowjetischen Sektors, Generalmajor Dibrowa, in den Mittagsstunden den Ausnahmezustand zu verhängen. In der Leipziger Straße, am Potsdamer Platz, am Brandenburger Tor, von dem Demonstranten die rote Fahne herunterholten, und an anderen Stellen kam es zu Zusammenstößen zwischen der Volkspolizei und den protestierenden Ost-Berlinern. Einige Gebäude, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros wurden in Brand gesteckt oder demoliert. 3. Die Ereignisse in den DDR-Bezirken. Von Ost-Berlin griff der J. auf andere Großstädte und industrielle Zentren über (vor allem Bitterfeld, Halle, Leipzig, Merseburg, Magdeburg, Jena, Gera, Brandenburg und Görlitz). Die Kunde von den Ereignissen in Ost-Berlin wurde durch westliche Rundfunksender, aber auch durch Reisende und auf telefonischem Wege verbreitet. Die Streikenden stammten in erster Linie aus Betrieben des Bauwesens, des Bergbaus, der chemischen und eisenschaffenden Grundstoffindustrien und des Maschinenbaus. An verschiedenen Orten bildeten sich Streikleitungen, die jedoch untereinander keine Verbindung herzustellen vermochten. Die Demonstranten beseitigten Agitationsmittel der SED, besetzten an verschiedenen Orten Rathäuser und öffentliche Dienststellen und stürmten Gefängnisse, um Gefangene zu befreien. Im Mittelpunkt ihrer Forderungen standen neben dem Verlangen nach Herabsetzung der Normen und Senkung der allgemeinen Lebenshaltungskosten der Ruf nach Rücktritt der Regierung und Abhaltung freier und geheimer Wahlen. Außerdem bestanden sie auf der Zusicherung, daß die Streikenden und ihre Sprecher keinen Sanktionen unterworfen würden. Zu Arbeitsniederlegungen und Demonstrationen kam es an mehr als 272 Orten der DDR. Überall führte schließlich das Eingreifen sowjetischer Truppen zur Niederlage der Streikenden, mit denen sich teilweise auch Volkspolizisten solidarisiert hatten. Über die Zahl der während des J. getöteten und verletzten Zivilpersonen liegen gesicherte Angaben nicht vor. Die DDR-Regierung bezifferte sie offiziell mit 21 Toten und 187 Verletzten. Die Identität dieser Toten mit 18 nachweislich festgestellten standrechtlichen Erschießungen durch die Rote Armee und 3 von Gerichten der DDR verfügten und vollstreckten Hinrichtungen ist nicht zweifelsfrei festzustellen. Ferner sind in der Bundesrepublik Deutschland bis Ende der 60er Jahre 1386 zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilte Demonstranten registriert worden. 4. Charakter und Folgen des Juni-Aufstandes. Im Verständnis der DDR-Geschichtsschreibung gilt der J. als „konterrevolutionärer Putsch“, in dessen Verlauf es „Agenten der westlichen Geheimdienste und anderen gekauften Subjekten“ gelungen sei, „Teile der Werktätigen zur Arbeitsniederlegung und zu Demonstrationen zu verleiten“ (Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Band 7, Berlin [Ost] 1966, S. 232 f.). Die 1978 veröffentlichte, von einer Kommission des Politbüros bestätigte „Geschichte der SED“ verweist zwar auf „Unzufriedenheit und Mißstimmung von Werktätigen“, welche die „Feinde des Sozialismus im Innern der DDR“ für ihren „konterrevolutionären Putschversuch“ ausgenutzt hätten. Doch auch diese Darstellung behauptet erneut, am 17. 6. 1953 habe es eine „operative Anleitung durch in Westberlin und der BRD stationierte imperialistische Geheimdienste und Agentenzentralen sowie Sender der USA“ gegeben (Geschichte der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Abriß, Berlin [Ost] 1978, S. 294; ferner: Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin [Ost] 1981, S. 156 ff.). Der den tatsächlichen Ablauf des J. relativ realistisch beschreibende, auf dokumentarisches Material zurückgreifende Roman des DDR-Schriftstellers Stefan Heym „5 Tage im Juni“ konnte in der DDR bisher nicht veröffentlicht werden. Die nach wie vor in der DDR vorherrschende — durch Tatsachen nicht zu belegende — Version des J. als eines vom Westen planmäßig vorbereiteten und ausgelösten „Tages X“ steht aber auch im Widerspruch zu der Argumentation O. Grotewohls vor Parteiaktivisten am Abend des 16. 6. 1953. Der Ministerpräsident der DDR gab darin ernste Fehler zu, die durch „die Methode des Administrierens, der polizeilichen Eingriffe und der Schärfe der Justiz“ entstanden und nicht zu korrigieren gewesen seien: „Wenn sich Menschen von uns abwenden, … dann ist diese Politik falsch.“ Die von Grotewohl bei dieser Gelegenheit versprochenen — „unerschrocken und entschieden“ zu ziehenden Schlußfolgerungen blieben weitgehend aus: Unter dem Eindruck des J. setzte die sowjetische Führung erneut auf die Gruppe um W. Ulbricht, dessen Kritiker (Herrnstadt, Zaisser; Opposition und Widerstand) aus der Parteiführung ausgeschlossen wurden. Die von der SED behauptete Einwirkung des Westens auf den J. bestand im wesentlichen darin, daß westliche Rundfunksender — vor allem der Berliner RIAS — Nachrichten über die Ereignisse des 16. und 17. Juni Hörern in den Bezirken der DDR vermittelten, die sonst nur verspätet über das Geschehen informiert worden wären. Der Westen reagierte im übrigen zunächst verwirrt und zurückhaltend. Die Westalliierten hielten eine behutsame Berichterstattung für geboten — so wurde auf ihre Weisung das [S. 696]Stichwort „Generalstreik“ in den RIAS-Nachrichten vermieden. Der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen, Jakob Kaiser, rief am Abend des 16. Juni über den Rundfunk dazu auf, „sich weder durch Not noch durch Provokationen zu unbedachten Handlungen hinreißen zu lassen“, Kaiser empfahl, „im Vertrauen auf unsere Solidarität Besonnenheit zu wahren“. Eine eher aktivierende Tendenz deutete sich in der Rundfunkrede des West-Berliner DGB-Vorsitzenden Scharnowski am frühen Morgen des 17. Juni an, der dazu aufrief, der „Bewegung der Ost-Berliner Bauarbeiter, BVGer und Eisenbahner“ beizutreten und die „Strausberger Plätze überall“ aufzusuchen. Aus der von Arnulf Baring verfaßten, bisher gründlichsten Analyse des J. ist zu entnehmen, daß es sich um keinen „Aufstand des gesamten Volkes“ gehandelt hat: „In seinen wesentlichen Abschnitten hat allein die Industriearbeiterschaft den Aufstand getragen.“ Die bäuerliche und mittelständische Bevölkerung und die Intelligenz waren kaum beteiligt (A. Baring, Der 17. Juni 1953, Köln und Berlin [West] 1965, S. 66 f.). Doch gerade angesichts der Verwurzelung des J. in der Arbeiterschaft, für die die SED stets zu sprechen behauptet, wurden die Ereignisse des 16. und 17. 6. 1953 als schwere politisch-moralische Niederlage der DDR und der mit ihr verbündeten Sowjetunion empfunden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 694–696 Junge Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JustitiarSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die vor allem von Industriearbeitern in Großstädten und industriellen Zentren getragene Erhebung vom 16. und 17. 6. 1953 wurde durch einen lohnpolitischen Konflikt ausgelöst und steigerte sich zu einem Massenprotest gegen die Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der DDR-Regierung. 1. Vorgeschichte. Der im Sommer 1952 auf der II. Parteikonferenz der SED unter der Parole Aufbau…
DDR A-Z 1985
Kraftfahrzeugindustrie (1985)
Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR der Industriezweig des Straßenfahrzeug- und Traktorenbaus. Kraftfahrzeuge sind nichtgleisgebundene maschinenbetriebene Landfahrzeuge, nicht jedoch Fahrräder mit Hilfsmotor und Mopeds. Zur K. zählen im einzelnen der Lkw-, der Pkw-, der Traktoren- und Anhängerbau. Ferner gehören zu dieser Wirtschaftsgruppe die Betriebe zum Bau von Krafträdern. Insgesamt sind in der K. etwa 95.000 Arbeiter und Angestellte tätig. Die Bedeutung der K. der DDR im Verhältnis zum entsprechenden Sektor der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Kriege u.a. durch Demontagen stark gesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau. Die Betriebe wurden und werden bis heute nur unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet. Allerdings ist die DDR in den letzten Jahren zunehmend am Ausbau der Automobilproduktion interessiert, um dem ständig steigenden Bedarf der Bevölkerung, der nur zum Teil gedeckt werden kann, zu entsprechen. Mehrjährige Wartezeiten beim Kauf von Pkw aus eigener Produktion sind aber immer noch die Regel. Auf den „Wartburg“, das beliebteste in der DDR produzierte Auto, muß man oft bis zu 10 Jahren warten; geringer sind die Wartezeiten bei ausländischen Modellen aus Osteuropa. Diese Pkw gelten allerdings als störanfälliger als die DDR-Erzeugnisse. Zunehmend wird in der DDR wie in westlichen Ländern das Auto zum Statussymbol, obgleich die Anschaffungs- und Unterhaltskosten relativ hoch sind. Vergaserkraftstoffe für die in der DDR produzierten Pkw kosten pro Liter 1,50 Mark, der sog. Sonder-Kraftstoff (94 Oktan) 1,65 Mark. Vor dem Kriege entfiel auf das Gebiet der heutigen DDR ein Anteil von ca. 25 v.H., 1975 nur noch von ca. 6 v.H. der deutschen K. Die SED-Führung erklärte die schwache Entwicklung der K. lange Zeit damit, daß der Motorisierungsgrad der Bevölkerung in einem „sozialistischen Land“ kein Indikator für ihren Lebensstandard sei. So räumte die DDR dem öffentlichen Personenverkehr zu Lasten des Individualverkehrs uneingeschränkte Priorität in allen Verkehrsplanungen ein. Angesichts der energiewirtschaftlichen Schwierigkeiten seit Mitte der 70er Jahre und der sich daraus ergebenden deutlichen Verminderung des Verbrauchs von Mineralölprodukten wurde die Produktion von Personenkraftwagen trotz immens hoher Nachfrage nur langsam erhöht. Die bis heute kleinen Produktionsserien liegen weit unter der Rentabilitätsgrenze jeder K., so daß dieser Industriezweig hoch subventioniert werden muß. Ein Teil der Subventionen wird durch die privaten Käufer aufgebracht, die für Pkw im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland deutlich höhere Preise zahlen müssen. Der aus der DDR-eigenen Produktion beliebteste Pkw wird im VEB Automobilwerk Eisenach (annähernd 9.000 Beschäftigte; Hauptproduktion: Personenkraftwagen Typ „Wartburg-353“, Dreizylinder-Zweitaktmotor, 992 ccm, 50 PS, Spitzengeschwindigkeit 130 km/h [Kombi 125 km/h], Verbrauch 7,4–10,9 Liter pro 100 km, Tankinhalt 44 Liter, Frontantrieb, Einzelradaufhängung, Scheibenbremsen vorn, Preis: etwa 20.000 Mark; Jahresproduktion 1980: ca. 60.000) hergestellt. Der seit 1958 (seit 1962 mit einer neuen, der heutigen Karosserieform) gebaute Kleinwagen „Trabant“ wird im VEB Sachsenring Zwickau (10.000 Beschäftigte; Hauptproduktion: „Trabant“, querstehender Zweizylinder-Zweitakt-Motor, 600 ccm, 26 PS, Spitzengeschwindigkeit 100 km/h, Verbrauch 7–9 Liter pro 100 km, Tankinhalt 26 Liter, Länge 3,50 m, Duroplast-Karosserieschale, Preis: je nach Ausstattung 8.000–10.000 Mark; Jahresproduktion 1980: ca. 115.000) hergestellt. Motorräder werden in verschiedenen Größen und Ausführungen von den beiden Werken VEB Motorradwerk Zschopau in Zschopau/Sachsen („MZ“) und VEB Fahrzeug- und Gerätewerk Simson in Suhl/Thüringen („Simson“) produziert. Eine geplante Kooperation zwischen den Skoda-Werken in der ČSSR und dem VEB Automobilwerk Eisenach kam nicht zustande. Beabsichtigt war, auf der Grundlage des Skoda-Motors und eines DDR-Getriebes ein Gemeinschaftsprodukt zu entwickeln und zu bauen, das nur noch in der Gestaltung der Karosserie nationale Eigenheiten bewahren sollte. 1975 ist dieser Plan aber aufgegeben worden, weil die DDR erklärte, bis 1980 seien ihre Investitionsmittel durch Großprojekte derart in Anspruch genommen, daß an Modernisierung und Ausbau der Automobilfertigung nicht zu denken sei. Die Spezialisierung und Produktionsaufteilung, die im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) bei vielen Produktgruppen geplant oder schon verwirklicht ist, hat die Pkw-Produktion bisher kaum berührt. Nahezu jeder RGW-Staat stellt eigene Pkw her. Die DDR hat in den letzten 15 Jahren weniger Pkw ein- als ausgeführt. Im Fünfjahrplan-Zeitraum 1966–1970 betrug der Exportüberschuß rd. 43.000 Stück. Im Fünfjahrplan-Zeitraum 1971–1975 waren es noch 15.000, 1976–1980 rd. 32.000. (1981–1982 betrug der Exportüberschuß aufgrund drastisch gesunkener Einfuhren über 86.000 Pkw.) Die DDR lieferte bisher einen großen Teil ihrer Eigenproduktion in das östliche Ausland. Die Exportquote betrug in den 5 Jahren 1966–1970 fast 40 v.H. der Produktion (gemessen an der Stückzahl), im folgenden Jahrzehnt gut 50 v.H. (Exportquote 1982: 46,4 v.H.). 1982 waren in der DDR 2,922 Mill. Pkw zugelassen, d.h. auf 5,7 Einwohner ein Fahrzeug (BRD 2,5 Einwohner). Gegenüber 1970 beträgt die Zunahme 152 v.H. Auf 100 Haushalte entfielen 1982 40~Pkw (1970 erst 15,6). Damit hat die DDR innerhalb des RGW den mit Abstand höchsten Motorisierungsgrad erreicht. Beträchtliche Nachteile bestehen nach wie vor in der sortiments- und termingerechten Bereitstellung mit Kraftfahrzeug-Ersatzteilen, wenn auch in den letzten [S. 747]Jahren die Produktion von Ersatzteilen — allerdings zum Teil zu Lasten der Finalproduktion — stark erhöht werden konnte. Aufgrund einer Absprache mit den übrigen Ländern des RGW werden in der DDR im Lastkraftwagenbau nur Wagen mit einer Nutzlast von maximal 5 t hergestellt. Die Lastwagenfertigung beginnt mit dem 1-Tonner-Frontlenker B-1000 (Zweitaktmotor, 42 PS) des VEB Barkas-Werke in Karl-Marx-Stadt. Den nächstgrößeren Lkw stellt der VEB Robur-Werke in Zittau/Sachsen her. Seit Anfang 1960 wird dieser 3-Tonner (gegenwärtig in 11 Grundvarianten mit 30 länderspezifischen Modifikationen) gebaut. Im VEB Kraftfahrzeugwerk Ernst Grube in Werdau/Sachsen wird ein größerer 4-Tonner gebaut. Im Juli 1965 wurde im VEB IFA-Automobilwerk Ludwigsfelde in Ludwigsfelde (Kreis Zossen) mit der Produktion des 5-Tonners W 50 L begonnen (Frontlenker, Vier-Zylinder-Diesel-Motor, 125 PS). Der W 50 wird gegenwärtig (1982) in 53 Grundvarianten und über 200 länderspezifischen Modifikationen gebaut. Im April 1984 wurde der 400.000. Lkw W 50 seit der Produktionsaufnahme fertiggestellt. Die Jahresproduktion beträgt knapp 30.000. Daneben ist noch ein Sonderfahrzeug aus dem VEB Fahrzeugwerk Waltershausen in Waltershausen/Thüringen zu erwähnen. Der Kleintransporter (2-t-Nutzmasse) „Multicar 25“ ist mit einem wassergekühlten 45-PS-Dieselmotor (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h) ausgestattet, wird in 15 Varianten gebaut und kann z.B. als Leiterfahrzeug, Muldenkipper und zur Straßenreinigung eingesetzt werden. Dieser Kleintransporter wurde 1979 neu entwickelt und löste den Transporter der Typenreihe „Multicar 24“ ab. In der DDR gibt es zwar nur wenige Lkw-Haupttypen, von denen jedoch zahlreiche Nebentypen (Fahrzeuge für die verschiedenen Verwendungszwecke mit unterschiedlichen Motoren, Radständen und Aufbauten) geliefert werden können. Schwere Zugmaschinen, Kipper und Lkw müssen importiert werden. Der Omnibusbau konzentriert sich unter Verwendung von Bauteilen der Lkw-Typen auf kleine Modelle (Robur-Omnibusse). Schwere Omnibusse werden nach einer Absprache der Länder des RGW in der DDR nicht entwickelt und auch nicht gefertigt. Der Traktorenbau ist ebenfalls schwach entwickelt. Bis September 1967 wurden nur Radschlepper mit etwa 20 PS gefertigt, die zum größten Teil exportiert wurden, da sie für die Großflächenbearbeitung in der DDR nicht geeignet waren. Seitdem werden auch Radtraktoren des Typs ZT 300 (90 PS) sowie ab 1982 des Typs ZT 303 im Schönebecker Traktorenwerk (4.000 Beschäftigte) hergestellt. Seit dem 1. 1. 1978 wurde die Produktion von Kraftfahrzeugen in 4 neuen Kombinaten organisiert, die dem Bereich der Industrieverwaltung Fahrzeug- und Automobilbau (IFA) zugeordnet sind. Das IFA-Kombinat Personenkraftwagen, dem 13 Industriebetriebe angehören, darunter der VEB Automobilwerke Eisenach und der VEB Sachsenring, die Automobilwerke Zwickau, der VEB WTZ-Automobilbau (Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit [WTZ]) und 10 Handelsbetriebe. Dem Kombinat gehören annähernd 50.000 Beschäftigte an. Das IFA-Kombinat Nutzkraftwagen (insgesamt 40.000 Beschäftigte) mit den Herstellerbetrieben Ludwigsfelde, Robur in Zittau, VEB Fahrzeugwerk Waltershausen und weiteren 14 Motoren-, Fahrzeugzubehör- und Handelsbetrieben. Das IFA-Kombinat „Ernst Grube“ Spezialaufbauten und Anhänger mit dem Stammbetrieb VEB Kraftfahrzeugwerk „Ernst Grube“, Werdau, und 9 weiteren Werken. Das IFA-Kombinat Zweiradfahrzeuge mit dem Stammbetrieb VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk „Ernst Thälmann“, Suhl, und dem VEB Motorradwerk Zschopau, dem VEB Mifa-Werk Sangerhausen und VEB Blechformwerke Erzgebirge. Die 4 neuen Kombinate sind dem Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau direkt unterstellt. Mit der Neugründung der Kombinate wurden aufgelöst: die VVB Automobilbau, die Hauptdirektion IFA-Vertrieb und das Kombinat VEB Barkas-Werke. Die bisherigen Betriebsteile des VEB IFA-Karosserie Dresden in Halle, Aschersleben, Meerane und Erfurt wurden selbständige Betriebe. Der VEB Dieselmotorenwerk Schönebeck wurde in den VEB Kombinat Forst- und Landmaschinen Neustadt/Saale eingegliedert. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 746–747 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftfahrzeugkennzeichen, PolizeilicheSiehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR der Industriezweig des Straßenfahrzeug- und Traktorenbaus. Kraftfahrzeuge sind nichtgleisgebundene maschinenbetriebene Landfahrzeuge, nicht jedoch Fahrräder mit Hilfsmotor und Mopeds. Zur K. zählen im einzelnen der Lkw-, der Pkw-, der Traktoren- und Anhängerbau. Ferner gehören zu dieser Wirtschaftsgruppe die…
DDR A-Z 1985
Massenorganisationen (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 876]M. sind Verbände, mit deren Hilfe die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) versucht, alle sozialen Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Situationen, Interessen und Aktivitäten, zu organisieren. Die M. sollen ihre Mitglieder sowohl für das Erreichen der von der Partei in deren Beschlüssen und in den Volkswirtschaftsplänen gesetzten Ziele mobilisieren, als auch diesen die Möglichkeit bieten, ihre spezifischen Interessen organisiert und kontrolliert vertreten zu können. Kommunistische Parteien beanspruchen in ihrem Herrschaftsbereich grundsätzlich ein Organisationsmonopol, d.h. sie lassen nur die Bildung solcher Verbände zu, deren Gründung ihnen erwünscht, deren Programmatiken und Satzungen den Führungsanspruch der Partei ausdrücklich anerkennen und in denen die entscheidenden Führungspositionen von Parteimitgliedern besetzt sind. Die M. sind sowohl als Interessenorganisationen der Mitglieder als auch als Herrschaftsinstrumente der Partei konzipiert. Dieser Widerspruch wird aufgrund des Machtübergewichts der Partei vielfach zuungunsten der Interessenvertretung gelöst, ohne daß dieser Aspekt der M. völlig vernachlässigt werden kann. Neben dem Begriff „M.“, der den Großorganisationen vorbehalten ist, wird auch die Bezeichnung gesellschaftliche Organisationen verwendet. Mit Hilfe der M. versucht die SED 1. ihre jeweiligen Aktionsziele zu propagieren und die in den M. organisierten Mitglieder zu deren Erreichung zu mobilisieren (M. als „Transmissionsriemen“), 2. einen von ihr organisierten und kontrollierten Raum bereitzustellen, in dem die Interessen (Interesse/Interessenübereinstimmung) der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vertreten, soziale Bedürfnisse und Aktivitäten (z.B. kulturelle und sportliche) erfüllt und soziale Konflikte ausgetragen und gelöst werden können, ohne die Herrschaftsposition der Partei in Frage zu stellen (M. als Interessenvertretung), 3. die Einstellungen und Verhaltensweisen der Mitglieder der M. durch die Tätigkeit in den Organisationen und durch Teilnahme an Schulungen im Sinne der Parteidoktrin zu verändern (M. als „Schulen des Sozialismus“; Identifikationsfunktion), 4. Nachwuchs für leitende Positionen in Partei, Staat und Wirtschaft heranzubilden und zu erproben (kaderbildende Funktion der M.; Kaderpolitik), 5. die Organisationsmitglieder zum Erwerb zusätzlicher fachlicher Qualifikation und/oder zur Verbesserung ihrer Allgemeinbildung zu bewegen (Aus- und Weiterbildungsfunktion der M.; Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.), 6. die verschiedenen Gruppen und Schichten in der Gesellschaft in ihren Aktivitäten zu kontrollieren (M. als Mittel zur Kontrolle der Gesellschaft), 7. bürokratische Strukturen in Staat und Gesellschaft zu kontrollieren, um Machtmißbrauch, Verselbständigungstendenzen, Unterschleife und Nichteinhaltung gesetzlicher Normen zu verhindern (M. als Mittel „gesellschaftlicher Kontrolle“; Bürokratismus), 8. sich zusätzliche Informationen über Einstellungen, Wünsche und Unzufriedenheiten in der Gesellschaft zu verschaffen, um möglicherweise die eigene Politik zu korrigieren oder Agitation und Propaganda gezielter einsetzen zu können (M. als Informationsquellen mit korrigierender Funktion), 9. sich auf Spezialgebieten des Sachverstandes bestimmter Gruppen zu bedienen, um sachgerechtere Entscheidungen zu ermöglichen (konsultative oder beratende Funktion der M.), 10. Medien für eine kontrollierte und auf Einzelfragen bezogene Kritik zu schaffen (M. als Foren für Kritik und Selbstkritik). </OL> Ihren Führungsanspruch verwirklicht die SED durch ihre Mitglieder, die laut Statut der Partei gehalten sind, sich in den M. zu organisieren und dort die Parteibeschlüsse durchzuführen. Die ausschlaggebende Repräsentanz der SED im Funktionärskörper der M. wird durch eine systematische Kaderpolitik von den jeweils zuständigen Abteilungen des SED-Apparats gesichert. Die Vorsitzenden bzw. Sekretäre der wichtigsten M. auf den verschiedenen Organisationsebenen sind zugleich Mitglieder der entsprechenden gewählten SED-Leitung; die Vorsitzenden bzw. Sekretäre des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und der Freien Deutschen Jugend (FDJ) sind in der Regel Mitglieder der engeren, hauptamtlichen Parteileitungen, der Sekretariate bzw. auf zentraler Ebene des Politbüros des ZK der SED. Alle M. erkennen in ihren Satzungen und programmatischen Erklärungen die Führungsrolle der Partei ausdrücklich an; ihr Organisationsprinzip ist der Demokratische Zentralismus. Sie verfügen über eigene Schulungseinrichtungen zur Heranbildung des Funktionärsnachwuchses und eine eigene Verbandspresse. Die Mitgliedschaft in den M. ist grundsätzlich freiwillig, sie ist jedoch eine Voraussetzung für sozialen und beruflichen Aufstieg. Zusätzlicher Anreiz zum Eintritt in die M. sind Vergünstigungen, wie z.B. Ferienreisen. Auch gibt es vielfach keine andere Möglichkeit, bestimmten sozialen Interessen (Sport, Briefmarkensammeln, Heimatforschung, Laienspiel usw.) nachzugehen, als sich der zu diesem Zweck in den M. organisatorisch vorgegebenen Formen zu bedienen. Die 1945 erfolgte Auflösung der nationalsozialistischen Verbände ermöglichte es der KPD/SED, mit Unterstützung der Besatzungsmacht unter der Losung der „antifaschistischen Einheit“ nur die Gründung solcher Organisationen zuzulassen, an deren Führung sie von Anbeginn maßgeblich beteiligt war. In den anfänglich überparteilichen M., wie z.B. FDGB, KB, DFD, FDJ, gelang es der SED, durch eine geschickte Kaderpolitik, die Ausnutzung von Satzungsbestimmungen und das geschlossene fraktionsmäßige Auftreten ihrer Mitglieder sowie durch den Einsatz von Zwangsmitteln die alleinige Führung an sich zu ziehen. Die Gründungstechniken variierten je nach historischer Situation und der Art des Verbandes: FDGB und Kulturbund (KB) wurden als zentrale Organisationen gegründet; FDJ, Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) [S. 877]und Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) entstanden aus kommunalen Ausschüssen; andere Verbände wurden aus bestehenden M. ausgegliedert, wie z.B. der Verband der Journalisten (VDJ) aus dem FDGB (Journalismus), der Deutsche Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR über kommunale Sportausschüsse aus der FDJ und dem FDGB, Schriftstellerverband der DDR und Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) aus dem KB. Neben den jeweils aktuellen politischen Überlegungen spielte die begrenzte Zahl verfügbarer fähiger und zuverlässiger Parteimitglieder für bestimmte Führungsaufgaben in den M. eine Rolle bei der Entscheidung, wann und in welcher Form Organisationen ins Leben gerufen wurden. Das System der M. hat in seinen Grundstrukturen seit der Bildung des DTSB 1957 keine Veränderungen erfahren. Lediglich im Bereich der Fachverbände der Intelligenz hat sich der Differenzierungsprozeß fortgesetzt. So wurden 1966 der Verband der Theaterschaffenden, 1967 der Verband der Film- und Fernsehschaffenden gegründet. Das entfaltete und aufeinander bezogene Organisationensystem der M. wird mit den Blockparteien in der von der SED geleiteten Nationalen Front zusammengefaßt. In der Nationalen Front der DDR (NF) stellt sich die Gesellschaft der DDR gleichsam in organisierter Form dar. Außer der SED selbst, den Blockparteien (die in vieler Hinsicht als spezielle M. für die bürgerlichen Restschichten begriffen werden können; Parteien) entsenden der FDGB, die FDJ, der DFD, der KB und in den Kreisen und Gemeinden auch die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) und die Konsumgenossenschaften Abgeordnete in die Volksvertretungen. Die in der Volkskammer repräsentierten Organisationen sind als Kern der NF im Demokratischen Block der Parteien und M. zusammengeschlossen. Die Notwendigkeit, in wachsendem Maß vor allem im ökonomischen, technischen und wissenschaftspolitischen Bereich Sachverstand und Fachwissen zur Optimierung der anstehenden Entscheidungen heranzuziehen, hat die Beratungs-, Kritik- und Informationsfunktion der M. gestärkt. Veränderungen in der gesellschaftspolitischen Zielsetzung als Folge des VIII. Parteitages der SED (1971) haben die Verantwortung des FDGB für die Sozialpolitik, der FDJ in der Jugendpolitik (Jugend) deutlicher hervortreten lassen. Ausdehnung der Freizeit, Verbesserung der materiellen Lage, Hebung des Bildungsniveaus verlangen nach einer Verbesserung der Arbeit der M., wenn sich nicht ein größer werdender Teil der sozialen und kulturellen Aktivitäten der Gesellschaftsmitglieder neben den M. entfalten soll. In der ideologischen und staatsrechtlichen Diskussion gab es in den 60er Jahren die Tendenz, in der Übernahme staatlicher Funktionen durch die M. (z.B. der Sozialversicherung durch den FDGB) einen notwendigen Prozeß in der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu sehen. Derartige Thesen werden jetzt ausdrücklich abgelehnt; vielmehr wird im Gegenteil davon ausgegangen, daß der Staatsapparat an Bedeutung und Aufgaben weiter zunehmen wird (Staatslehre). Allerdings wird zugleich gefordert, die Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte, die Formen der Sozialistischen ➝Demokratie weiterzuentwickeln und auszuüben. Da neben der SED und den Blockparteien vor allem die gesellschaftlichen Organisationen Träger der Mitwirkungsrechte sind, haben sie allgemein einen Funktionszuwachs erfahren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 876–877 Maschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MaterialwirtschaftSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 876]M. sind Verbände, mit deren Hilfe die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) versucht, alle sozialen Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Situationen, Interessen und Aktivitäten, zu organisieren. Die M. sollen ihre Mitglieder sowohl für das Erreichen der von der Partei in deren Beschlüssen und in den Volkswirtschaftsplänen gesetzten Ziele…
DDR A-Z 1985
Nationale Geschichtsbetrachtung (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend ihrer Tradition und in Abwehr zum Nationalismus der Vergangenheit stellte die SED zunächst vor allem die internationalistischen Züge der Geschichte heraus. Seit 1949 wurden jedoch schrittweise nationale Kulturleistungen hervorgehoben — so als der Parteivorstand der SED am 10. 3. 1949 in einem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ die Förderung der „großen kulturellen Traditionen des eigenen Volkes“ forderte. Die NG. wurde besonders seit 1952 forciert. Auf der 2. Parteikonferenz der SED erklärte Ulbricht am 9. 7. 1952: „Das patriotische Bewußtsein, der Stolz auf die großen Traditionen unseres Volkes beginnen sich zu entwickeln. Jeder versteht, welch große Bedeutung das wissenschaftliche Studium der deutschen Geschichte für den Kampf um die nationale Einheit Deutschlands und die Pflege aller großen Traditionen des deutschen Volkes hat, besonders gegenüber dem Bestreben der amerikanischen Okkupanten, die großen Leistungen unseres Volkes vergessen zu machen“ (Protokoll der 2. Parteikonferenz der SED, Berlin [Ost] 1952, S. 120). Die NG. wurde nun verbindlich für alle staatlichen, politischen und wissenschaftlichen Bereiche, die frühere Kritik an der „deutschen Misere“ trat dahinter zurück. Sehr scharf und parteilich herausgearbeitet wurde die NG. 1962 im Nationalen Dokument (Deutschlandpolitik der SED, VI.). Allerdings wurde die Berufung auf die deutsche Tradition vor allem in den 60er Jahren immer stärker auf die „fortschrittlichen“ Züge der deutschen Geschichte verlegt, um die — aus der Sicht der SED — prinzipiellen Unterschiede gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu betonen. Die DDR versuchte, ihren Staat als Fortsetzung aller progressiven Traditionen (Bauernkrieg, bürgerlich-demokratische Bewegungen des 19. Jahrhunderts, Arbeiterbewegung) [S. 930]darzustellen, die Bundesrepublik Deutschland hingegen als Ergebnis der reaktionären Strömungen. Im Zusammenhang mit der These von der Herausbildung einer „sozialistischen Nation der DDR“ erklärte E. Honecker 1973: „Die Deutsche Demokratische Republik ist heute die staatliche Verkörperung der besten Traditionen der deutschen Geschichte — der Bauernerhebung des Mittelalters, des Kampfes der revolutionären Demokraten von 1848, der von Marx und Engels, Bebel und Liebknecht begründeten deutschen Arbeiterbewegung, der Heldentaten im antifaschistischen Widerstandskampf. In der Deutschen Demokratischen Republik entwickelt sich die sozialistische Nation unter Führung der Arbeiterklasse.“ (E. Honecker, Aus dem Bericht des Politbüros an das ZK der SED, Berlin [Ost] 1973, S. 21) In jüngster Zeit, gerade auch im Zusammenhang mit der Preußen-Diskussion, versuchte die DDR-Führung, ihr starres Traditionsschema aufzulockern, indem sie zwischen historischem „Erbe“ und historischer „Tradition“ unterscheidet. Unter Erbe versteht sie ihr Verhältnis zur „gesamten deutschen Geschichte“, einschließlich der „Leistungen und Fehlleistungen aller Klassen und Schichten“. Diesem Erbe habe man sich zu stellen, es sei „nicht ungeschehen“ zu machen, sondern „im kritischen Sinne zu bewältigen“ (Kulturelles Erbe). Hingegen sind in dieser Sicht Tradition „nur diejenigen historischen Entwicklungslinien, Erscheinungen und Tatsachen, auf denen die DDR beruht, deren Verkörperung sie darstellt, die sie bewahrt und fortführt“. Dazu zählen die Arbeiterbewegung und ihre „revolutionäre Partei“, die „demokratischen, progressiven und humanistischen Erscheinungen, Entwicklungen, Persönlichkeiten und Tatsachen“, aber auch „positive Resultate“ des Wirkens der „herrschenden Ausbeuterklasse“ (Horst Bartel in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 5/1981, S. 389). Außerdem wird nun für die historische Tradition wieder klar ein gesamtdeutscher Anspruch erhoben. Wenn sich in der DDR eine „sozialistische deutsche Nation“ entwickle, so die neueste Argumentation, heiße dies eine Nation, die ihrem Charakter nach sozialistisch, ihrer ethnischen Herkunft nach deutsch sei und daraus ergebe sich „die unabweisbare Konsequenz, daß sie in ihrem Bewußtsein die gesamte deutsche Geschichte von der Warte des Sozialismus verarbeiten“ müsse. Daraus wird gefolgert: „Unser eindeutiges Bekenntnis zur gesamten deutschen Geschichte hat eine chronologische, territoriale, sozialstrukturelle … Seite … Territorial läßt sich unser Bild von der deutschen Geschichte keineswegs — wie manche bürgerliche Ideologen gerne möchten — nur auf die Gebiete begrenzen, die heute zur DDR gehören“ (Horst Bartel und Walter Schmidt in: Einheit, 2/1984, S. 113). Der Anspruch der DDR, in ihrem Geschichtsbild (im „Erbe“ wie in der „Tradition“) die gesamte deutsche Geschichte aufgenommen zu haben („Unser historischer Boden ist die gesamte deutsche Geschichte“), läßt den politischen Bezug der Historiographie erkennen. Die NG. zeigt, daß die Traditionspflege der Herausbildung eines bestimmten Geschichtsbewußtseins dient. Geschichtsbewußtsein wird in der DDR definiert als „Teil des gesellschaftlichen und individuellen Bewußtseins, in dem die Kenntnisse und Erfahrungen über die historische Entwicklung der Gesellschaft und die sich daraus ergebenden Lehren für die Gegenwart ihren Ausdruck finden. G. und das entsprechende Geschichtsbild, die stets Klassencharakter besitzen, entstehen in einem äußerst komplizierten Prozeß… Als entscheidende Faktoren werden hierbei hauptsächlich die jeweils herrschenden politischen und weltanschaulichen Auffassungen sowie allgemeine (Geschichte des Volkes, Landes usw.) und persönliche (Herkunft, Bildung, Erfahrungsschaft usw.) Traditionen vielfältigster Art wirksam. G. und Geschichtsbild enthalten und erzeugen konkret-historische Wertungen, die, nicht zuletzt infolge ihrer außerordentlich starken emotionalen Wirksamkeit, für die ideologisch-politische Haltung und die daraus resultierenden Handlungen der Menschen von größter Bedeutung sind. Das sozialistische G. beruht auf der wissenschaftlichen Weltanschauung der Arbeiterklasse, dem Marxismus-Leninismus…“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 287). Die Geschichtswissenschaft erbringt demnach durch Schaffung des Geschichtsbewußtseins einen wichtigen Beitrag zur Legitimierung und Stabilisierung der DDR. Die Verbreitung ihrer Ergebnisse dient dazu in der Bevölkerung, besonders in der Jugend, das Verständnis für die Rolle von Geschichte bei der Bewältigung politischer Aufgaben zu wecken. Durch die Popularisierung der Geschichte, gerade der NG. (und der Geschichte der deutschen ➝Arbeiterbewegung), ist das Interesse an historischen Problemen gewachsen. Daraus ergaben sich für die SED verbesserte Möglichkeiten, ihre Auslegung des Historischen Materialismus zu propagieren: die Geschichte wird als „gesetzmäßiger Prozeß“ der Entwicklung vom Niederen zum Höheren betrachtet, fortschrittliche Gesellschaftsformationen überwinden die überholten. Da die DDR als die sozialistische (also gegenüber der Bundesrepublik Deutschland höhere) Gesellschaftsformation betrachtet wird, ist die politische Funktion des Geschichtsbewußtseins eindeutig: Stärkung und Festigung des Gesellschaftssystems der DDR. Nation und nationale Frage. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 929–930 Nationale Front der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Mahn- und GedenkstättenSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend ihrer Tradition und in Abwehr zum Nationalismus der Vergangenheit stellte die SED zunächst vor allem die internationalistischen Züge der Geschichte heraus. Seit 1949 wurden jedoch schrittweise nationale Kulturleistungen hervorgehoben — so als der Parteivorstand der SED am 10. 3. 1949 in einem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ die Förderung der „großen kulturellen Traditionen des eigenen…
DDR A-Z 1985
Besatzungspolitik (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend den Vereinbarungen der Kriegskonferenzen der Alliierten und dem Potsdamer Abkommen sollte in Deutschland nach Kriegsende in den Fragen, die Deutschland als Ganzes betrafen, eine einheitliche B. betrieben werden. In ihren Besatzungszonen waren die Oberbefehlshaber der Vier Mächte jedoch allein verantwortlich, während nur einstimmig gefaßte Beschlüsse des Kontrollrates in allen Besatzungszonen Geltung erlangen konnten. Die Besatzungsmächte verfolgten indes in bezug auf Deutschland entsprechend ihrer jeweiligen politisch-sozialen Ordnung und ihrer außenpolitischen Interessenlage fundamental unterschiedliche Zielvorstellungen. Als Folge dieser deutschlandpolitischen Differenzen und der zunehmenden weltpolitischen Gegensätze und Spannungen zwischen den westlichen Siegermächten und der UdSSR („Kalter Krieg“) begann sich die Teilung Deutschlands abzuzeichnen. In der SBZ bestand seit der deutschen Kapitulation eine Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) in Berlin-Karlshorst, die das politische und gesellschaftliche Leben in der SBZ weitgehend und direkt durch von ihr erlassene Befehle regelte. Sie wurde — begleitend zur Staatsgründung der DDR — im Jahr 1949 aufgelöst. Soweit ihre Aufgaben nicht Regierungsorganen der DDR übertragen wurden, bzw. mit der [S. 193]„Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den Vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ in Zusammenhang standen, war nunmehr die nach der Auflösung der SMAD neugebildete Sowjetische Kontrollkommission (SKK) für die B. der Sowjetunion in der DDR verantwortlich. An die Stelle der SKK trat im Mai 1953 der „Hohe Kommissar der UdSSR in Deutschland“. Diese Institution wurde mit dem „Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR“ vom 20. 9. 1955 aufgelöst. Dies bekräftigte eine entsprechende Note der UdSSR vom 25. 3. 1954, in der der DDR die volle staatliche Souveränität zugestanden worden war. Rechte und Pflichten aus bestehenden Vier-Mächte-Vereinbarungen, die sich die UdSSR weiter vorbehalten hatte, nehmen seitdem der sowjetische Botschafter in Berlin (Ost) und der Oberbefehlshaber der Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) wahr. Da es dem Alliierten Kontrollrat nur in seltenen Fällen gelang, zu einstimmigen Beschlüssen zu kommen und da diese zudem von den Beteiligten unterschiedlich ausgelegt wurden, konnte die SMAD von 1945 an eine B. betreiben, die auf eine politische, ökonomische und sozialstrukturelle Umwandlung ihrer Besatzungszone und damit faktisch auf deren Angleichung an die Entwicklungen in den anderen Staaten des sich herausbildenden Ostblocks hinauslief. Hauptziele der sowjetischen B. waren die Sicherstellung von Reparationen, der Aufbau eines von der KPD bzw. SED beherrschten Verwaltungsapparates (Deutsche Wirtschaftskommission [DWK]), die Einleitung einer Boden- und Währungsreform, die Enteignung von privatem Industriebesitz und der Aufbau einer volksdemokratischen Wirtschaftsordnung zentralverwaltungswirtschaftlichen Typs (Geschichte der DDR). Die Durchführung dieser B. war weitgehend unabhängig von der Arbeit des Alliierten Kontrollrates, dessen faktische Auflösung am 20. 3. 1948 (Auszug der sowjetischen Vertreter) für die sowjetische B. ohne besondere Bedeutung war. Für den Zeitraum von 1945 bis 1949, in dem die SMAD die eigentliche Regierungsgewalt ausübte und durch „Befehle“ das Leben in ihrer Zone bis in Einzelheiten bestimmte und kontrollierte, kann man von einer B. im engeren Sinne sprechen. B. gab es jedoch, wenn auch in weniger sichtbarer Form, bis 1955. Aber auch nach der Proklamierung der vollen Souveränität hat sich die UdSSR gegenüber der DDR u.a. im Truppenvertrag von 1957 Sonderrechte vorbehalten. Insbesondere die militärpolitischen und -wirtschaftlichen Entscheidungen unterliegen einer unmittelbaren sowjetischen Einflußnahme. Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED; Berlin. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 192–193 Berufskrankheiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend den Vereinbarungen der Kriegskonferenzen der Alliierten und dem Potsdamer Abkommen sollte in Deutschland nach Kriegsende in den Fragen, die Deutschland als Ganzes betrafen, eine einheitliche B. betrieben werden. In ihren Besatzungszonen waren die Oberbefehlshaber der Vier Mächte jedoch allein verantwortlich, während nur einstimmig gefaßte Beschlüsse des Kontrollrates in allen…
DDR A-Z 1985
G. Wirtschaftsleitende spezialisierte Betriebsformen mit überregionaler Bedeutung
Landwirtschaftliche Betriebsformen (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Grundlagen/Leninscher Genossenschaftsplan Die Agrarpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hat den Leninschen Genossenschaftsplan stets als theoretisches Grundprinzip zur Begründung ihrer Ziele und Maßnahmen bei der Umgestaltung der Landwirtschaft verwendet. Diese Argumentation wurde auch dann aufrechterhalten, wenn es — unter Berufung auf die jeweilige konkrete politische, ökonomische und soziale Situation — zu Wendungen und widersprüchlichen Regelungen in der Agrarpolitik kam. Der Leninsche Genossenschaftsplan zielt auf die Vergesellschaftung der wesentlichen Produktionsmittel in der Landwirtschaft und das Bündnis der Bauern mit der Arbeiterklasse sowie auf die Aufhebung der zwischen diesen beiden Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) bestehenden Unterschiede (Bündnispolitik; Genossenschaftsbauer). Auf dem Wege zu diesem Fernziel gilt die Schaffung von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) als unumgänglich und notwendig. Diese Genossenschaften fungieren jedoch nur als eine Übergangsstufe zur sozialistischen und schließlich kommunistischen Gesellschaft, in der die Unterschiede in den Lebensbedingungen zwischen Stadt und Land beseitigt sein sollen. Die konkrete Umsetzung der Agrarpolitik der SED auf dem Gebiet der SBZ/DDR hat im Zuge der Entwicklungsetappen zu einer Vielfalt von LB. geführt, die — gemessen an dem bisher vergangenen [S. 802]relativ kurzen historischen Zeitraum — ohne Beispiel ist. In diesem Sachverhalt spiegelt sich nicht nur die schwierige Nachkriegssituation mit Hunderttausenden von Flüchtlingen, zerstörten Gehöften und großen Hungersnöten, sondern vor allem das beharrliche Drängen der SED (vormals KPD) wider, ihre gesellschaftspolitischen Zielsetzungen auf dem Lande zu verwirklichen und der Vervollkommnung des von ihr letztlich angestrebten durchorganisierten Agrar-Industrie-Komplexes (AIK) etappenweise näher zu kommen. Eine Reihe der nachfolgend erwähnten LB. sind seit 1945 wieder verschwunden und nur noch historisch bedeutsam. Dennoch werden sie hier genannt, weil sie sowohl Vorstufen für spätere LB. waren als auch mit ihnen z. T. für die gegenwärtige Entwicklung bedeutsame agrarpolitische, ökonomische, soziologische und technische Erfahrungen gemacht wurden. Die Darstellung der LB. folgt daher im wesentlichen der agrarhistorischen Entwicklung der SBZ/DDR und umfaßt ferner eine Reihe von Betrieben und Einrichtungen, die herkömmlich nicht der Landwirtschaft zugeordnet werden, die aber aufgrund der Ausgestaltung des DDR-Planungssystems diesem Wirtschaftsbereich zuzuordnen sind. II. LB. von der Bodenreform bis zur Kollektivierung (1945--1951) A. Private Landwirtschaftsbetriebe Im Zuge der Bodenreform (Agrarpolitik, III. A.) wurden Großgrundbesitzer mit Betrieben über 100ha Betriebsfläche und Nazi-Aktivisten entschädigungslos enteignet. Dieses Land wurde mit dem Land sog. herrenloser Betriebe (z.B. von Kriegstoten oder Geflüchteten) in einen staatlichen Bodenfonds eingebracht (rd. 3,3 Mill. ha von 14.000 Besitzungen). Die kleinen und mittleren Familienbetriebe blieben von diesen ersten agrarpolitischen Maßnahmen zunächst weitgehend unberührt. Neben den privaten Landwirtschaftsbetrieben bestand eine Reihe von Domänen, Universitäts-, Kirchen- und Industriegütern. Die Kirchengüter verblieben in Kircheneigentum. Die anderen landwirtschaftlichen Großbetriebe wurden zum größten Teil in Volkseigene Güter (VEG) umgewandelt. B. Neubauernbetriebe Aus dem Bodenfonds erhielten mehr als 210.000 Neubauern — zum großen Teil Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten und ehemalige Fabrikarbeiter — Landzuteilungen von durchschnittlich 8,1 ha LN. Die Neubauern mußten für das erhaltene Land einen Übernahmebeitrag zahlen, der weit unter dem Bodenwert lag und etwa dem Wert einer Jahresernte entsprach. Dieser Übernahmebeitrag konnte auch gestundet werden. Weitere 120.000 bereits bestehende Betriebe bekamen zu Vorzugsbedingungen Land- und Waldzulagen und wurden um durchschnittlich 2,8 ha aufgestockt. Außerdem wurden rd. 180.000 Personen mit durchschnittlich 0,6 ha Gartenland versehen und mehr als 43.000 Bewerber erhielten bisheriges Pachtland (durchschnittlich 1,0 ha) zu eigen. Das Land der Neubauernbetriebe durfte weder ganz noch teilweise geteilt, verpachtet, verkauft oder verpfändet werden. Land geflüchteter Neubauern fiel an den Bodenfonds zurück oder wurde den VEG zugeteilt. Die Neubauernbetriebe hatten also nicht den gleichen Rechtsstatus wie die der Altbauern. Auch war ihre technische Ausstattung, der Viehbesatz usw. z. T. sehr viel schlechter. Die Inhaber der Neubauernstellen bildeten — nicht zuletzt wegen ihrer ökonomischen Schwäche — das wesentliche Rekrutierungsfeld der Genossenschaften in den ersten Jahren der Kollektivierungsphase. C. Volkseigene Güter (VEG) Nach den Bodenreform-Verordnungen vom September 1945 sollte aus dem Bodenfonds „ein Teil des Bodens zur Organisierung von Mustergütern. .. bereitgestellt werden“; diese erhielten die Rechtsform von VEG. Die VEG unterstanden zunächst der Verwaltung der Länder, ab 1949 wurden sie in der Vereinigung Volkseigener Güter (VVG) als einer Anstalt öffentlichen Rechts zentral zusammengefaßt. Ab 1952 erhielt jedes einzelne VEG (ähnlich wie die VEB in Handel und Industrie) den rechtlichen Status einer juristischen Person und damit die eigene Rechtsfähigkeit. Hauptaufgabe der VEG war die Versorgung der Landwirtschaft mit Saat- und Pflanzengut sowie mit Zuchtvieh. In VEG wurden ferner wissenschaftlich-technische JOIN:'wissenschaftlich-technische' wissenschaftlichtechnische Neuerungen erprobt. Daneben haben ihre in Grundorganisationen der SED zusammengefaßten bzw. in den Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) organisierten Betriebsleitungen und Belegschaften (sie galten als „Arbeiterklasse auf dem Lande“) in verschiedenen agrarpolitisch wesentlichen Kampagnen eine anleitende und führende Rolle gespielt. Zwischen 1949 und 1960 schwankte die Zahl der VEG zwischen 450 und 750, da in diesem Zeitraum die Zuordnung anderer staatlicher Landwirtschaftsbetriebe (z.B. Versuchsgüter, landwirtschaftliche Einrichtungen von Universitäten und Hochschulen u.a.) zu dieser LB. in sehr wechselvoller Weise erfolgte. Seit Mitte der 60er Jahre sinkt die Zahl der VEG wegen des fortschreitenden Konzentrations- und Kooperationsprozesses beständig ab. 1982 lag die Anzahl der VEG bei 478. Der Flächenanteil der VEG stieg seit 1949 allerdings kontinuierlich, wenn auch insgesamt nur geringfügig. Der Anteil der VEG an der LN der DDR betrug 1984 nur 8 v.H. D. Raiffeisengenossenschaften (R.) Die R., die als traditionelle Selbsthilfeorganisatio[S. 803]nen der Landwirtschaft bereits vor 1933 bestanden und während des Dritten Reiches als Zentralorganisationen mit Pflichtmitgliedschaft geführt wurden, wurden in den Ländern der SBZ bereits im November 1945 erneut zugelassen. Schon 1946 gab es wieder 6.325 Einzelgenossenschaften mit 792.988 Mitgliedern. Mit dem Vorwurf, sie wirtschafteten mit „kapitalistischen Methoden“ und dienten „einseitig den Großbauern“ wurde die Arbeit der R. allerdings bald stark eingeschränkt und schrittweise anderen Einrichtungen übertragen. So übernahmen z.B. die Vereinigung Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VVEAB) den Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte, die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) sowie die Staatlichen Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf die Versorgung der Landwirtschaft mit Produktionsmitteln und die 1950 eingerichtete Deutsche Bauernbank (ab 1963 Landwirtschaftsbank; seit 1968 Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft [BLN]) das Finanz- und Kreditwesen. 1950 wurden die R. in Bäuerliche Handelsgenossenschaften (BHG) umbenannt und organisatorisch in die VdgB eingegliedert. III. Kollektivierungsphase (1952--1960) Auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 wurde der „planmäßige Aufbau des Sozialismus in der DDR“ beschlossen. Für die Landwirtschaft wurde daraus die Forderung hergeleitet, „die Vorbereitungen dafür durch die Gründung von LPG zu schaffen“. A. Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) Schon vor dieser Parteikonferenz, aber vor allem danach, wurden erste LPG in einer Reihe von Kreisen der DDR gegründet. Wegen der oben beschriebenen wirtschaftlich schwierigen Existenzbedingungen der im Zuge der Bodenreform geschaffenen Neubauerngehöfte setzten sich diese ersten LPG fast ausschließlich aus ehemaligen Neubauern zusammen. Im August 1952 wurden eine VO über die Bestätigung und Registrierung von LPG und im Dezember Musterstatuten sowie eine Musterbetriebsordnung erlassen. Danach waren 3 Typen von LPG möglich: Typ I umfaßte die gemeinsame Nutzung des eigenen und des gepachteten Ackerlandes durch die LPG. Bei den erforderlichen Feldarbeiten war ein festgelegter Arbeitsumfang für die Genossenschaft zu erbringen. Die Bewertung der Arbeit erfolgte in Arbeitseinheiten. Die individuelle Bezahlung erfolgte zu 80 v.H. nach Fläche und Wert des vom einzelnen Genossenschaftsbauern in die LPG eingebrachten Bodens und zu 20 v.H. nach den geleisteten Arbeitseinheiten. Im Typ II brachten die Mitglieder außer dem Ackerland auch die motorischen und tierischen Zugkräfte sowie Maschinen und Geräte zur gemeinsamen Nutzung in die LPG ein. Der Typ II erlangte während der gesamten Kollektivierungsphase keine besondere Bedeutung. Im Typ III wurde der gesamte Grund und Boden, also einschließlich des Grünlandes, des Waldes, der Fischteiche und aller sonstigen Flächen sowie das gesamte Besatzkapital (Maschinen und Geräte, Vieh, Wirtschaftsgebäude) zur gemeinsamen Bewirtschaftung eingebracht. Formell blieben die Eigentumsrechte an den eingebrachten Bodenanteilen bestehen, ebenso blieben das Erb- und Verkaufsrecht — allerdings bei einem Vorkaufsrecht der LPG — für den einzelnen Genossenschaftsbauern gewährleistet. In diesem LPG-Typ erfolgte die Verteilung der Einkünfte zu 20 v.H. nach den eingebrachten Bodenanteilen und zu 80 v.H. nach Arbeitseinheiten. Für die private Nutzung durfte im Typ III und darf heute jedes Genossenschaftsmitglied 0,5 ha LN als Persönliche ➝Hauswirtschaft bewirtschaften, wobei die Bearbeitung außerhalb der genossenschaftlichen Arbeitszeit erfolgen muß. Das Land der persönlichen Hauswirtschaft ist meistens privates Gartenland am eigenen Wohnhaus bzw. ehemaligen Bauernhof. Dieses Land ist verkäuflich und vererbbar. Hauswirtschaften, die von den Genossenschaften Nichtmitgliedern zur persönlichen Nutzung übergeben werden, verbleiben im Verfügungsrecht der Genossenschaften. Grundsätzlich galt für alle LPG-Typen, daß die Haupteinnahmequelle der LPG-Mitglieder die genossenschaftliche Arbeit sein sollte. Aus den ehemals einzeln produzierenden Bauern sollten gemeinschaftlich und zugleich spezialisiert arbeitende Arbeitskollegen werden. Höchstes Organ der LPG ist die Mitgliederversammlung, die auch die Wahl und/oder Abberufung des Vorstandes und des Vorsitzenden vornimmt. Für spezielle Aufgaben können je nach Situation und Erfordernis besondere Kommissionen beim Vorstand gebildet werden. Die verbindlich vorgesehene Revisionskommission zur Finanzkontrolle des Vorstandes und des Vorsitzenden wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Das Prinzip der freiwilligen Mitgliedschaft war in den Musterstatuten ausdrücklich festgelegt und bis Ende 1959 auch weitgehend eingehalten worden. In jenem Jahr wurden nach der VI. LPG-Konferenz durch den Ministerrat der DDR jedoch neue Musterstatuten für die LPG erlassen, in denen besondere Maßnahmen zum Übergang der LPG-Typ~I und II zum Typ III, neue Bestimmungen über die Betriebs- und Arbeitsorganisation sowie die Vergütung der Arbeit und das Prämienwesen enthalten waren. Gleichzeitig wurde der Druck auf die noch privat wirtschaftenden Bauern zum Eintritt in die [S. 804]LPG derart verstärkt, daß von einer Phase der Zwangskollektivierung gesprochen werden muß (Agrarpolitik, III. C.). Am Ende der Kollektivierungskampagne im Jahr 1960 waren rd. 85 v.H. der LN der DDR in über 19.000 Genossenschaften mit knapp 1 Mill. Mitgliedern zusammengefaßt. Rd. zwei Drittel der Fläche waren bereits in den LPG Typ III konzentriert. B. Gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG) Die GPG wurden in ähnlicher Zeitabfolge wie die LPG aufgebaut, jedoch gab es bei ihnen von vorneherein nur einen einheitlichen Organisationstyp. Das GPG-Statut regelt die Mitgliedschaft, die Leitung, die Bodennutzung, die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Verwendung der Produktionsmittel und die Verteilung der Einkünfte. Die GPG produzieren vornehmlich Obst und Gemüse sowie Zierpflanzen. Über Zahl und Umfang der GPG siehe Gartenbau. C. Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) Die Auswirkungen der Zwangswirtschaft und der Kollektivierung, Maßregelungen bei der Eintreibung des Ablieferungssolls und anderes führten vor allem in den Jahren 1951–1953 zu einer Massenflucht von Bauern aus der DDR. Die verlassenen Höfe wurden gemäß einer VO vom September 1953 zu ÖLB zusammengefaßt. Je nach Situation wurden die von den ÖLB bewirtschafteten Flächen nach und nach den VEG bzw. LPG zur Nutzung übergeben. D. Sonstige Produktionsgenossenschaften Neben den genannten bestehen eine Reihe weiterer spezialisierter Produktionsgenossenschaften: Produktionsgenossenschaft werktätiger Fischer (PwF), jetzt Produktionsgenossenschaft der Binnenfischerei (PGB); Produktionsgenossenschaft werktätiger Zierfischzüchter (PwZ) (Fischwirtschaft); Produktionsgenossenschaft werktätiger Pelztierzüchter (PwP) (Forst- und Holzwirtschaft); Winzergenossenschaften. E. Private Landwirtschaftsbetriebe Nach Abschluß der Kollektivierungsphase Ende 1960 befanden sich noch 28.238 „übrige Betriebe“ mit zusammen 471.801 ha LN oder 7,3 v.H. der gesamten LN der DDR in Privatbesitz. Neben den Betrieben von Einzelbauern in Splitterlage waren dies vor allem Betriebe des privaten Erwerbsgartenbaus, Haus- und Kleingärten, Baumschulen, Weingärten und private Obstanlagen. Ferner sind kircheneigene Betriebe in diesen Zahlen enthalten. Ende 1960 arbeiteten in diesen Betrieben 55.053 Personen, von denen 20.750 Arbeiter und Angestellte waren. (Die Zahl der Beschäftigten ging bis 1982 auf 14.000 bzw. 7.900 zurück. Die Zahl der Betriebe dürfte in vergleichbarer Weise abgenommen haben: geschätzt rd. 5.000.) IV. Konzentration, Kooperation und Spezialisierung (1960 bis heute) Die Maßnahmen nach Beendigung der Kollektivierung beschränkten sich zunächst auf die Konzentration der vielen, noch verhältnismäßig kleinen LPG. Die durchschnittliche Betriebsgröße der LPG Typ~I bis III stieg von ca. 300 ha im Jahr 1961 auf ca. 600 ha LN im Jahr 1970. Nach Meinung der SED wurde durch die Zusammenlegung von Genossenschaften jedoch noch kein „höheres Niveau der Produktion und der Vergesellschaftung von Produktionsmitteln“ erreicht. Die Konzentration sei lediglich eine Vergrößerung des Umfanges der Zahl der Arbeitskräfte und der Produktionsmittel, bedeute aber nicht deren qualitative Steigerung innerhalb des theoretisch als Entwicklungsziel vorgegebenen Vergesellschaftungsprozesses. Neben Konzentrationsprozessen und Kooperationen zwischen mehreren Genossenschaften waren darüber hinaus zwischenbetriebliche Formen der Zusammenarbeit gefordert, um dadurch zu einer besseren Ausnutzung der Produktionsmittel entsprechend den neuen Betriebsgrößen zu kommen. Die zunächst vornehmlich zwischengenossenschaftliche Zusammenarbeit wurde zunehmend durch Kooperationsmodelle von Betrieben mit unterschiedlichen Eigentumsformen ergänzt bzw. verdrängt (LPG/VEG u.a.), wodurch Mischformen des „sozialistisch-genossenschaftlichen Eigentums“ entstanden. Auf diese Etappe der Konzentration und Kooperation folgte ab 1968 eine Periode der Spezialisierung, in der sich die LB. noch heute befinden. Auf diesem Wege glaubt die DDR, das Endziel einer industriemäßig produzierenden, spezialisierten Pflanzen- und Tierproduktion in einigen Jahrzehnten erreichen zu können. Dieser Prozeß der Konzentration, Kooperation und Spezialisierung ist eine äußerst dynamische Entwicklung mit vielfältigen über- und innerbetrieblichen Organisationsveränderungen bei Ausgliederung oder auch Einverleibung von Aufgabenstellungen, in deren Verlauf die folgenden LB. entstanden, die bis in die Gegenwart das Bild in der Landwirtschaft der DDR prägen: [S. 805]<A. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen (ZGE)> Die ZGE arbeiten in der Regel nicht nach eigenen Musterstatuten, sondern auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen zwischen mehreren LPG, und haben deshalb keinen eigenen Rechtsstatus. Die ZGE haben eine eigene Leitung, die teils von den beteiligten Genossenschaften berufen wird, teils vom Rat des Kreises eingesetzt wird und diesem gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Die Startfinanzierung der ZGE wird von den kooperierenden LPG geleistet, die auch die Beschäftigten der ZGE stellen. Die Entlohnung erfolgt durch die delegierende LPG entsprechend den in den ZGE geleisteten Arbeitseinheiten. Über eigene Angestellte verfügt die ZGE nur auf der Leitungsebene. Ihre Bezahlung erfolgt nach dem für die Landwirtschaft gültigen Rahmenkollektivvertrag (RKV). ZGE gilt als Oberbegriff für folgende 4 LB.: 1. ZGE der Landwirtschaft. Die ersten ZGE der Landwirtschaft wurden 1964 gegründet. Sie waren zunächst kleine Spezialabteilungen von LPG mit durchschnittlich 5 Arbeitskräften. Solche Sondereinheiten bestanden sowohl in der Tier- wie auch in der Pflanzenproduktion. Hierzu zählten und zählen z.B. zwischengenossenschaftlich bewirtschaftete Obstanlagen, Rieselfelder u.a., aber auch gemeinsam betreute Schafherden. ZGE wurden auch in vor- bzw. nachgelagerten Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion wie z.B. in Form der agrochemischen Zentren (ACZ) gegründet (vgl. dazu weiter unten). Bis 1975 nahmen sowohl die Zahl der ZGE als auch die der in ihnen Beschäftigten zu. Seitdem sind beide Größen rückläufig. 1982 bestanden 552 ZGE der Landwirtschaft mit 38.375 Berufstätigen. Die ZGE der Landwirtschaft sind eine typische Übergangsform in der agrarstrukturellen Entwicklung der DDR. Ihre Zahl wird weiterhin zurückgehen und ihre Aufgaben weitgehend von spezialisierten Genossenschaften übernommen werden. 2. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen der Waldwirtschaft (ZEW). Die ZEW waren eine sehr frühe Form der zwischengenossenschaftlichen Kooperation, die durch die Kollektivierung des ehemaligen Privatwaldes erforderlich wurde. Ein Teil der LPG-Wälder wurde durch diese ZEW gemeinsam bewirtschaftet. Auf dem Höhepunkt ihrer Entwicklung im Jahre 1973 bestanden 494 ZEW mit 4.267 Berufstätigen. Infolge von Umorganisationen in der Forst- und Holzwirtschaft ist die Bewirtschaftung weiterer genossenschaftlicher Forstflächen zunehmend durch staatliche Forstwirtschaftsbetriebe übernommen worden, so daß die Zahl der ZEW rasch abnahm. 1983 existierten nur noch 16 ZEW mit 156 Beschäftigten. 3. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen der Bauorganisation (ZBO). Die ZBO wurden in den ersten Jahren nach der Kollektivierung als ZGE zur gemeinsamen Durchführung von umfangreicheren Bauvorhaben in der Landwirtschaft errichtet. Die ZBO entstanden häufig durch Kooperation mehrerer LPG-Baubrigaden, die zuvor nur in der jeweiligen eigenen LPG tätig waren. Nachdem 1972 die ZBO ihre Höchstzahl von 461 mit 32.455 Berufstätigen erreicht hatten, sank die Zahl der Betriebe aufgrund zunehmender Konzentration, wohingegen die Beschäftigtenzahl weiterhin anstieg. 1982 gab es 216 ZBO mit 42.013 Beschäftigten. Die Haupttätigkeit der ZBO liegt derzeit auf den Gebieten der Rekonstruktion bzw. Renovierung von Stallbauten sowie deren Neuerrichtung. Die ZBO dürften in ihrer Bedeutung weiterhin zunehmen. 4. Meliorationsgenossenschaften (M). Die ab 1963 gegründeten M. sind Einrichtungen der Wasserwirtschaft (Be- und Entwässerung). Die Aufgaben der M. liegen in der Planung, im Bau und in der Unterhaltung wasserwirtschaftlicher und meliorativer Anlagen. Die M. wurden unter Berücksichtigung der Wassereinzugsgebiete gegründet. Sie führen Meliorations-Kataster, in deren Register- und Kartenwerk Angaben über Ort, Lage, Art, Leistungsfähigkeit u.a. der meliorativen und wasserwirtschaftlichen Anlagen enthalten sind (Meliorationen). Seit 1968 nimmt die Zahl der M. ab, während ihre Beschäftigtenzahl stetig steigt. 1982 bestanden 161 M. mit 15.382 ständig Berufstätigen. Ebenso wie die ZBO werden auch die M. in Zukunft weiterhin ihre Bedeutung behalten. B. Kooperative Einrichtungen (KOE) Die KOE gehen über die Form der zwischengenossenschaftlichen Zusammenarbeit hinaus. An den KOE sind Betriebe unterschiedlicher Eigentumsformen (also LPG, VEG und Mischformen) beteiligt, wodurch nicht zuletzt deren organisatorische und rechtliche Angleichung angestrebt wird. Die KOE arbeiten auf der Grundlage eines speziellen Muster[S. 806]statutes, das nach dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) erlassen wurde. Die KOE sind selbständige Unternehmenseinheiten mit eigenem Rechtsstatus, die ihr Startkapital und eine vorübergehende Anfangsfinanzierung von den beteiligten Betrieben erhalten. Aufbauend auf Erfahrungen, die in Kooperationsgemeinschaften Ende der 60er Jahre gesammelt worden sind, enthalten die Musterstatuten für KOE folgende wesentliche Regelungen: - Der Leiter der KOE wird vom zuständigen Rat des Kreises be- und abberufen; er ist den Staatsorganen gegenüber rechenschaftspflichtig. - Das höchste Gremium der KOE, der Rat, wird aus bevollmächtigten Vertretern der beteiligten Betriebe gebildet. Es gibt in den KOE also keine Mitgliedervollversammlungen wie in den LPG. - Betriebe unterschiedlicher Eigentumsformen können und sollen in den KOE zusammenarbeiten, um einen höheren Vergesellschaftungsgrad der Produktion zu erreichen. - Aus den beteiligten Genossenschaften werden Genossenschaftsmitglieder als Arbeitskräfte aufgrund von Delegierungsvereinbarungen in die KOE entsandt; sie haben damit einen gesonderten arbeitsrechtlichen Status gegenüber den anderen Genossenschaftsmitgliedern. Die delegierten Arbeitskräfte bleiben weiterhin Mitglieder ihrer LPG. Entsprechendes gilt für Arbeiter und Angestellte von VEG. Die Bezahlung der in den KOE Beschäftigten erfolgt in der Regel durch die KOE selbst, wobei im Falle von delegierten Arbeitskräften der gezahlte Lohn den delegierenden Betrieben in Rechnung gestellt wird. Alle anderen in der KOE Beschäftigten werden nach dem für die Landwirtschaft gültigen Rahmenkollektivvertrag (RKV) entlohnt. Auf der Grundlage der KOE-Musterstatuten entstanden im Verlauf der weiteren Spezialisierung folgende LB.: 1. Zwischenbetriebliche Einrichtungen (ZBE). Die einfachste Form der zwischenbetrieblichen Kooperation war die ZBE, die sowohl auf dem Gebiet der Pflanzen- (ZBE [P]) als auch der Tierproduktion (ZBE [T]) zwischen Betrieben unterschiedlicher Eigentumsformen vereinbart werden konnte. Bestimmte Betriebsteile wurden aus mehreren landwirtschaftlichen Unternehmen herausgelöst und zu einer ZBE als spezialisierte Einrichtung der Pflanzen- bzw. der Tierproduktion vereint. Statistisch werden die ZBE Pflanzenproduktion mit den kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP) gemeinsam erfaßt. 2. Kooperative Abteilung Pflanzenproduktion (KAP). Die KAP entstanden durch Ausgliederung der Pflanzenproduktion aus mehreren LPG oder VEG und deren organisatorische Zusammenführung. Während die ZBE (P) gemäß dem Musterstatut für KOE eine feste rechtliche Einheit bildete, waren die KAP zunächst mehr ein eher loser organisatorischer Verbund, ohne daß die im Musterstatut für KOE enthaltenen Vorgaben immer voll erfüllt wurden, innerhalb dessen die beteiligten Betriebe ihre Pflanzenproduktion gemeinsam planten. Mit Hilfe der KAP wurde die Spezialisierung der landwirtschaftlichen Produktion weiter vorangetrieben. Während die durchschnittliche Betriebsgröße der KAP bei 4.100 ha (1975) lag, stieg der Konzentrationsgrad bei Getreide auf fast 2.000 ha, bei Kartoffeln auf etwa 400 ha und bei Zuckerrüben auf nahezu 250 ha. Mit den KAP und ZBE (P) wurde eine völlig neue Phase der spezialisierten Pflanzenproduktion begonnen. In den Jahren 1977 und 1978 wurden die KAP (und die ZBE [P]) in spezialisierte LPG (P) umgewandelt, mit denen ein noch höherer Spezialisierungsgrad und eine neue eigenständige Rechtsform erreicht wurden. Aus diesem Grund gibt es einen deutlichen Zusammenhang zwischen der Zahl der KAP und ZBE (P) sowie der LPG (P). Existierten 1975 erst 47 LPG (P), dagegen noch 1210 KAP und ZBE (P), hatten sich diese Zahlenverhältnisse 1982 mit 1192 LPG (P) und 20 KAP umgekehrt. 3. KOE Tierproduktion. Die KOE (T) entstanden entweder aus den ZBE (T) oder unmittelbar aus der Herauslösung bestimmter Teile der Tierproduktion aus LPG der Typen~I bis III und deren organisatorischer Zusammenfassung. Ihre organisatorische und funktionale Abgrenzung gegenüber den ZBE (T) ist nicht eindeutig; im wesentlichen sind die KOE (T) dadurch gekennzeichnet, daß es sich um Betriebe mit überdurchschnittlicher Größenordnung und um echte Neugründungen bzw. Neuerrichtungen von Anlagen handelt. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Musterstatut für KOE aus dem Jahre 1972. Statistisch wird zwischen beiden Betriebsformen nicht unterschieden, sondern sie werden heute gemeinsam als ZBE (T) erfaßt. Gemäß dieser Zählweise gab es 1975 367~ZBE (T), 1982 nur noch 247. [S. 807]Die Bedeutung der KOE (T) bzw. ZBE (T) geht — vergleichbar der Entwicklung der KAP — zugunsten des Auf- und Ausbaus der spezialisierten LPG (T) zurück. Die Entwicklung der Anteile der KOE (T) am gesamten Viehbestand zeigt die vorstehende Tabelle. C. LPG Pflanzen- und Tierproduktion; LPG (P) und LPG (T) Die Errichtung von KAP und KOE markierte in der ersten Hälfte der 70er Jahre eine bedeutende Entwicklungsetappe in der Umsetzung der Agrartheorie in die Praxis der DDR-Landwirtschaft. Ausgehend von den Erfahrungen mit diesen verschiedenen Kooperationsformen sowie der Trennung der Pflanzen- von der Tierproduktion in selbständige KAP bzw. KOE (T) wurden auf dem IX. Parteitag der SED (1976) weiterführende Beschlüsse über die Aufgaben der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft gefaßt. In deren Ausführung wurden neue Musterstatuten für LPG (P) sowie LPG (T) vorgelegt und diskutiert. Nach zwei zentralen, zu diesem besonderen Zweck einberufenen Konferenzen von Vertretern bereits in dieser Weise spezialisierten Pflanzen- und Tierproduktionsbetrieben, wurden die Musterstatuten im Juni 1977 verabschiedet und am 28. 7. 1977 durch Beschluß des Ministerrates in Kraft gesetzt. Außerdem wurden neue Musterbetriebsordnungen erlassen. Über die Regelungen der alten LPG-Statuten hinausgehend, bestimmen die neuen Musterstatuten, daß die Mitgliederversammlungen nunmehr Vollversammlungen sind, in denen auch Arbeiter und Angestellte der LPG gleiche Rechte und Pflichten haben wie die Genossenschaftsmitglieder; anstelle von Vollversammlungen auch Delegiertenversammlungen durchgeführt werden können; Brigadeversammlungen zur Vor- und Nachbereitung der Vollversammlung durchgeführt werden sollen; auch Nichtmitglieder in den Vorstand bzw. sogar als Vorsitzende der LPG gewählt werden dürfen; auch Arbeiter und Angestellte das Recht erhalten, eine persönliche ➝Hauswirtschaft zu führen. Hinsichtlich der Leitung bestimmen die Musterstatuten, daß die LPG ihre wirtschaftliche Tätigkeit auf der Grundlage staatlich bestätigter Pläne und mit Hilfe des Abschlusses der für Produktion und Absatz erforderlichen Wirtschaftsverträge gestalten. Die LPG erhalten die staatlichen Pläne von den Abteilungen Landwirtschaft der Räte der Kreise. In Zukunft sollen allerdings die Kooperationsräte wirtschaftsleitende Funktionen erhalten, so daß die wirtschaftliche Rahmenplanung auf diese Gremien übergeht. Die LPG sind in den Kooperationsräten vertreten. Insofern dürfte diese Kompetenzverlagerung den LPG ein größeres Mitspracherecht bei der Erarbeitung der staatlichen Wirtschaftspläne ermöglichen. Die völlige rechtliche Selbständigkeit der LPG soll dabei erhalten bleiben. Die Wirtschaftsverträge im Zuliefer- und Abnahmebereich auf der horizontalen Ebene sind der zweite wesentliche Pfeiler der Wirtschaftstätigkeit der LPG. Diese Wirtschaftsverträge unterliegen den allgemeinen Bestimmungen des Vertragsgesetzes (Wirtschaftsrecht, V. B.). Zwischen den spezialisierten LPG (P) bzw. (T) sind also vertragliche Grundlagen das Gerüst der beiderseitigen Beziehungen. So schließt z.B. die LPG (T) Wirtschaftsverträge mit genauen Daten über Futterlieferungen, -qualitäten, -preise und -mengen mit der LPG (P). Diese wiederum kauft per Wirtschaftsvertrag z.B. Gülle und Mist von der LPG (T). Mit den neuen Musterstatuten wurde schrittweise die Annäherung des Rechtsstatus von Genossenschaftsbauern und Arbeitern eingeleitet. Eine wesentliche Änderung gegenüber dem alten LPG-Statut ist in der allmählichen Angleichung der Arbeitsbedingungen, der Vergütung und der sozialen Sicherung beider Gruppen zu sehen. Genossenschaftsbauern sollen nicht mehr vorwiegend auf der Grundlage von Arbeitseinheiten entlohnt werden, sondern ihr Arbeitseinkommen soll sich in Form und Höhe an dem der LPG-Arbeiter orientieren. Damit sollen auch allmählich die sehr komplizierten und umfangreichen Umrechnungsarbeiten zur Bewertung der Arbeitseinheiten beseitigt werden. Arbeiter und Angestellte in VEG verdienten 1982 monatlich im Durchschnitt 1030 Mark (in der Industrie: 1087 Mark; Genossenschaftsbauern etwa 1000 Mark). Auf der Grundlage der neuen LPG-Statuten lassen sich die LPG heute in folgende LB. einteilen: 1. LPG (P). Die mit den KAP begonnene Konzentration wurde mit den LPG (P) fortgesetzt und vertieft. 1982 wurden über 5,28 Mill. ha LN (oder 85 v.H. der LN) von nur 1119 LPG (P) bewirtschaftet; eine LPG (P) bearbeitete demnach im Durchschnitt rd. 4.700 ha LN. Die Zahl der Beschäftigten belief sich im Durchschnitt je LPG (P) auf etwa 320 Arbeitskräfte. Der Wert der materiellen Fonds betrug je LPG (P) durchschnittlich 19 Mill. Mark. Die einzelnen LPG (P) unterhalten über den Kooperationsrat, in dem neben Vertretern von LPG (T) auch vor- und/oder nachgelagerte Betriebe vertreten sind, vielfältige wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Außenbeziehungen (Kooperation in der Landwirtschaft). Die zukünftige Entwicklung der LPG (P) wird in Richtung einer weiteren Vertiefung dieser Kooperationsbeziehungen gehen. Weiter wird die planmäßige Zusammenarbeit mit z.B. ACZ, KfL und anderen Betrieben sowie die weitere Sammlung von Erfahrungen in der spezialisierten Pflanzenproduktion, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung biologischer Erfordernisse des Bodens, der Berücksichtigung von Fruchtfolgen und der Diskontinuität des Arbeitsprozesses im Pflan[S. 808]zenbau im Zentrum der Aktivitäten der LPG (P) stehen. Der dadurch erforderliche Austausch von Arbeitskräften bildet einen Schwerpunkt der Arbeit des Kooperationsrates, der u.a. auch als Koordinierungsausschuß der LPG (P) und LPG (T) fungiert. Da eine ganze Reihe von LPG auch Verarbeitungsbetriebe für landwirtschaftliche Erzeugnisse unterhalten, kann mit diesen Abteilungen z. T. ebenfalls ein Ausgleich der Arbeitsspitzen erreicht werden. 2. LPG (T). Die LPG (T) entstanden nach der Bildung der KAP als gesonderte Betriebseinheit. Mit der Ausgliederung der Pflanzenproduktion aus der ehemals alle Betriebszweige umfassenden LPG verblieben die Viehbestände mit Stallbauten und Viehpflegern als „Restbetriebe“. Diese wurden — z. T. tierartenspezifisch, z. T. nach der Zwischenstufe der ZBE (T) bzw. KOE (T) — als neue LPG (T) mit eigenen Statuten errichtet. Bis in die zweite Hälfte der 70er Jahre setzte sich auch im Bereich der Tierproduktion der Konzentrationsprozeß fort; er hat sich jedoch in jüngster Zeit verlangsamt. Bestanden 1975 noch 4.574 LPG (T), so waren es 1982 nur noch 2.830 Betriebe. Sie verfügen kaum noch über eigene LN. 1982 bewirtschafteten alle LPG (T) insgesamt lediglich 64.108 ha Wiesen und Weiden, das sind rd. 23 ha je Betrieb. Die LPG (T) werden als Grundeinheiten einer sich in Entwicklung befindenden industriemäßigen Tierproduktion angesehen. Zwar ist der organisatorische Konzentrationsgrad mit durchschnittlich rd. 1500 Großvieheinheiten je Betrieb beträchtlich, doch haben diese Betriebe in ihrer großen Mehrzahl weder hinsichtlich der Spezialisierung, der Konzentration noch der technischen Ausstattung bisher die Merkmale einer industriemäßigen Tierproduktion. Zukünftiger Schwerpunkt für die LPG (T) wird deren jeweilige Spezialisierung auf bestimmte Tierarten oder Nutzungsrichtungen (z.B. Milch-, Jungtier- oder Mastviehhaltung) sein. Ein großes Problem aller spezialisierten LPG (T) ist die Futterversorgung. Sie bereitet vor allem deswegen erhebliche Schwierigkeiten, weil die Abstimmung mit den Kooperationspartnern in der Praxis häufig erhebliche Mängel aufweist. D. Volkseigene Güter (VEG) Die VEG haben gegenüber den LPG eine völlig andere Leitungsstruktur. Es gibt sowohl VEG, die direkt dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) unterstehen, als auch Betriebe, die von den Räten der Bezirke angeleitet werden. Die VEG spielen für die landwirtschaftliche Gesamtproduktion keine ausschlaggebende Rolle. Die VEG sind — wie die LPG — spezialisiert in VEG (P) und (T). Unter ihnen waren auch schon in der Vergangenheit eine ganze Reihe hochspezialisierter Betriebe. Diese Feststellung trifft vor allem auf nahezu alle Zuchtbetriebe für Saat- und Pflanzgut sowie die Tierzuchtbetriebe zu. Mitte der 70er Jahre wurden die etwa 400 noch gemischt produzierenden VEG im Zuge der Trennung der Pflanzen- von der Tierproduktion ebenfalls spezialisiert. 1982 waren unter den 478 VEG 73 VEG (P) und 319 VEG (T) sowie 86 Betriebe, die den VVB Saat- und Pflanzgut, Tierzucht, industrielle Tierproduktion (ab 1. 1. 1984 VE Kombinat industrielle Tierproduktion), den Instituten der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (Agrarwissenschaft), oder auch den Räten der Bezirke unterstellt sind. Alle VEG zusammen bewirtschafteten 435.104 ha LN, davon die VEG (P) 385.102 ha LN. Die VEG (P) verfügen demnach durchschnittlich über 5.200 ha LN. In den VEG sind rd. 80.000 Arbeiter und Angestellte beschäftigt, die nach dem Rahmenkollektivvertrag (RKV) entlohnt werden. E. Kombinat Industrielle Mast (KIM) Die KIM sind volkseigene, industriemäßig produzierende, spezialisierte staatliche Betriebe der Tierproduktion, deren Aufgaben, Rechte und Pflichten in einer VO aus dem Jahre 1973 festgelegt sind. Diese völlig neuartige LB. entstand aus dem Zusammenschluß von einigen VEG gleicher Produktionsrichtung. In den KIM sollten und sollen Erkenntnisse für die industriemäßig betriebene spezialisierte Tierproduktion gesammelt werden. Die ersten KIM wurden auf Beschluß des Zentralkomitees (ZK) der SED vom Februar 1968 gegründet: VEB KIM Königs Wusterhausen, VEB Rindermast Ferdinandshof, VEB KIM Schweinezucht- und Mastkombinat Eberswalde und VEG Färsenproduktion Lewitz. Inzwischen bestehen 33 KIM, die leitungsmäßig der VVB Industrielle Tierproduktion (ab 1984: VE Kombinat Industrielle Tierproduktion) unterstehen. Die KIM-Betriebe dienen insbesondere der Versorgung von Ballungszentren mit Hühnereiern, Geflügel-, Rind- und Schweinefleisch. Entsprechend sind sie auf die Geflügelwirtschaft und Rindermast sowie die Schweineproduktion konzentriert, also auf Betriebszweige, die relativ flächenunabhängig produzieren. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die wirtschaftlichen Ergebnisse der VEB Geflügelwirtschaft haben zwischenzeitlich zu einer besonderen Form der vertikalen Kooperation, dem Geflügel-Wirtschaftsverband, geführt. (Über Richtgrößen für den Besatz von KIM-Betrieben: Agrarpolitik, III. E. 2.) Die Unterschiede zwischen der Leitungsstruktur einer LPG (T) und der eines VEB Tierproduktion (VEG und KIM folgen diesen Strukturen) zeigen die nachstehenden Organisationsschemata. Je nach den Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes werden diese Grundstrukturen den speziellen Bedingungen angepaßt. [S. 809]<F. Eigenständige vor- bzw. nachgelagerte Betriebe der Landwirtschaft> Die Verstaatlichung aller wesentlichen Bereiche der Volkswirtschaft und die dargestellten Etappen der Konzentration, Kooperation und Spezialisierung in der Landwirtschaft der DDR haben zu einer raschen, teils gewollten, teils unumgänglichen Herausbildung neuer Betriebe und Einrichtungen geführt. Eine Reihe der Aufgaben wird dabei direkt von staatlichen Institutionen wahrgenommen (z.B. das Veterinärwesen [ Tierärzte ] und der Pflanzenschutz). Die nachstehend aufgeführten Betriebe sind größtenteils durch horizontale Kooperation mehrerer, ursprünglich eigenständiger, landwirtschaftlicher Betriebe, durch Zusammenschluß mehrerer spezialisierter LPG-Brigaden oder durch verti[S. 810]kale Kooperation entstanden. Alle diese Betriebe sind dem MfLFN oder einer seiner Einrichtungen unterstellt bzw. unterstehen den Räten der Bezirke. Der Ausbau dieser vor- bzw. nachgelagerten Betriebe, deren vertiefte vertikale und horizontale Kooperation, ihre Einbeziehung in das staatliche Planungs- und Leitungssystem werden letztendlich auch die noch relativ selbständig produzierenden LPG (P) und (T) immer stärker in den direkten staatlichen Planungsmechanismus einbeziehen. 1. Kreisbetrieb für Landtechnik (KfL). Die KfL sind Nachfolgeeinrichtungen der MAS/MTS bzw. der landtechnischen Stationen der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB). Sie unterstehen der VVB Landtechnische Instandhaltung. Diese hat die gesamte Leitung über Planung, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle der Instandhaltung von Maschinen und Geräten der Land-, Forst-, und Nahrungsgüterwirtschaft. Die KfL haben im Verlauf der 70er Jahre die wesentlichen technischen Gerätschaften der KAP, LPG und VEG übernommen. In den Kooperationsräten sind die KfL beratend, aber nicht als Mitglieder vertreten. 1982 bestanden 156 KfL mit über 50.000 Arbeitern und Angestellten, unter ihnen etwa 16.000 ständig delegierte Genossenschaftsbauern. Alle Beschäftigten werden nach dem jeweils gültigen Rahmenkollektivvertrag (RKV) entlohnt, wobei die Bezahlung der delegierten Beschäftigten durch den KfL erfolgt und häufig mit den delegierenden Betrieben verrechnet wird. Die KfL werden allmählich ähnlich den anderen LB. spezialisiert. Sie werden insgesamt ihre Bedeutung behalten, vermutlich wird sie sogar zunehmen (Landtechnik). 2. Agrochemische Zentren (ACZ). Mit Beginn der Kollektivierung entstanden in den LPG Typ III Agrochemische Brigaden, die sich auf die Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln spezialisierten. Diese Brigaden wurden im weiteren Verlauf zu zwischenbetrieblichen kooperativen Einrichtungen der LPG und VEG zusammengefaßt. Nach dem VIII. Parteitag der SED und dem XI. Bauernkongreß der DDR wurden die ersten ACZ als selbständige Einheiten geschaffen, die nach dem Musterstatut für KOE arbeiteten. Die Hauptaufgaben der ACZ bestehen in der Lagerung und Aus[S. 811]bringung fester und flüssiger Düngemittel sowie in der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen. Ein Teil der Arbeiten der ACZ führt der Agrarflug aus. Nachdem 1973 bereits 332 ACZ bestanden, führte die Entwicklung in den darauffolgenden Jahren zu einer Konzentration. 1982 existierten 263 ACZ mit rd. 25.000 Berufstätigen. Jährlich werden rd. 8 Mill.~t Düngemittel und über 26.000 t (Wirkstoff) Pflanzenschutzmittel umgeschlagen (Landwirtschaft). Da die ACZ über einen großen Bestand an Fahrzeugen verfügen, übernehmen sie auch einen Teil von Bezugs- und Absatztransporten zwischen den spezialisierten Betrieben. Sie stellen Transportbrigaden oder Brigaden der Bodenbearbeitung für den überbetrieblichen Einsatz samt Technik zur Verfügung. Schließlich führen sie auch Desinfektionsarbeiten in Stall- und Speicheranlagen durch. In jüngster Zeit wurden den ACZ ferner Aufgaben in dem Bereich der Aufbereitung organischer Düngestoffe übertragen. Dabei sollen alle Arten organischer Abfallprodukte (Stroheinstreu, Gülle, Laub, Baumrinde, Torf, Seeschlamm, Erde aus Wurzeln der in den Zuckerfabriken verarbeiteten Zuckerrüben u.ä.) verwertet bzw. aufbereitet werden. 1982 existierten 130 Kompostierungsbetriebe unterschiedlicher Eigentums- und Rechtsform. Sie stellten rd. 4,9 Mill. m³ organischer Düngestoffe her. 3. KOE Trocknung und Pelletierung. 1960 entstanden die ersten Trocknungsbetriebe — zunächst ausschließlich in der Rechtsform eines VEB. Ab 1973 wurden weitere Pelletierungsanlagen als ZBE bzw. KOE in Betrieb genommen. Für die zweite Hälfte der 70er Jahre war eine starke Ausweitung der Trockenfutterproduktion vorgesehen. Die Preisexplosion auf dem Energiemarkt beeinträchtigte die Verwirklichung dieses Programmes jedoch erheblich. Um das knappe und teure Erdöl zu sparen, wurden die Anlagen zu Beginn der 80er Jahre größtenteils auf Braunkohlefeuerung umgebaut. 1980 bestanden 228 Trocknungs- und 131 Pelletierungsanlagen. Sie sind häufig an Mischfutterwerke angeschlossen. 4. Mischfutterbetriebe (M). Die M. bestehen sowohl als KOE wie auch als VEB. Rd. 100 Mischfutterwerke mit etwa 4.200 Beschäftigten stellten 1982 über 4 Mill.~t Mischfutter her. Durch den Einsatz von Mischfutter werden die Futterverwertung wesentlich verbessert und die Futterwirtschaft vereinfacht. Seit 1966 besteht in der DDR eine staatliche Qualitätskontrolle für Mischfutter, für das einzelne Normen mit festgelegten Anteilen verschiedener wertbestimmender Bestandteile (z.B. Eiweiß, Wirkstoffe, Mineralstoffe, Energie) existieren. Folgende Grundarten von Mischfutter werden unterschieden: Fertig-, Allein- und Ergänzungsfuttermittel, Vor- und Wirkstoffmischungen. Trotz gestiegener Mischfutterproduktion hat die DDR immer noch einen bedeutenden Bedarf an Importfuttermitteln, der 1982 bei 3,29 Mill.~t Getreideeinheiten lag (Außenwirtschaft und Außenhandel). 5. Veterinärmedizinische Einrichtungen. Die Bezirksinstitute für Veterinärmedizin (BIV) — früher Veterinäruntersuchungsanstalten und Tiergesundheitsämter — befassen sich mit vorbeugenden Maßnahmen gegen Seuchen und deren Bekämpfung. Die BIV unterstehen dem MfLFN. Im Veterinärwesen waren 1982 rd. 10.000 Personen beschäftigt. Veterinärhygienischen Kontrollmaßnahmen kommt in der DDR — nicht zuletzt wegen der hohen Konzentration von Viehbeständen — große Bedeutung zu, und sie werden daher in sehr strenger Form durchgeführt (Tierärzte). Der Abteilung Landwirtschaft des MfLFN unterstehen direkt die: 1. VVB Saat- und Pflanzgut. Sie ist das Bindeglied zwischen den saat- und pflanzgutproduzierenden Betrieben und den Einheiten der Landwirtschaft, die diese Produkte benötigen. Jeder Bezirk hat eine neben dem Ministerium auch dem Rat des Kreises, d.h. doppelt unterstellte VVB, denen die VEG (P) oder VEG Saatzucht direkt nachgestellt sind. 2. VVB Tierzucht. Sie ist das wirtschaftsleitende Organ des MfLFN für die Rinder-, Schweine- und Schafzucht. Sie plant und leitet die Verwirklichung der Zuchtprogramme für eine industriemäßige Produktion, führt die Leistungs- und Zuchtwertschätzungen sowie -prüfungen durch und regelt den Im- und Export von Zuchtvieh. Der VVB unterstehen: je Bezirk ein VEB Tierzucht, ferner die zentral geleiteten VEG Tierzucht, das Institut für künstliche Besamung Schönow sowie weitere Forschungsstellen und Spezialschulen. 3. VE Kombinat Industrielle Tierproduktion (bis Ende 1983: VVB Industrielle Tierproduktion). Das VE Kombinat ist wirtschaftsleitendes Organ des MfLFN für die Kombinate und Betriebe der industriellen Tierproduktion. Die wesentlichen Aufgaben des VE Kombinats sind der Aufbau und die Weiterentwicklung industriemäßiger Tierproduktionsanlagen und die Vermittlung von Forschungsergebnissen an LPG (T), VEG (T) sowie deren noch bestehende KOE bzw. ZBE. Dem VE Kombinat sind neben den KIM der VEB Eierverpackungsmittel Beeskow und das Institut für Geflügelzucht Merbitz unterstellt. 4. Sonstige Einrichtungen. Die Verwirklichung der vertikalen und horizontalen Kooperation in der Landwirtschaft der DDR hat zu einer Reihe staatlicher Einrichtungen geführt, die unterschiedlichen Abteilungen des MfLFN unterstehen. Seit Januar 1984 haben einige dieser Kombinate, Betriebe und VVB neue Bezeichnungen. In der Abteilung Land[S. 812]wirtschaft bestehen neben den vorgenannten VVB bzw. VE Kombinat weiterhin die Zentralstelle für Pferdezucht und die VEB Datenverarbeitung, Interagrarkooperation und Projektierung und Bauleitung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften. In der Nahrungsgüterwirtschaft unterstehen dem MfLFN die VE Kombinate Zucker, Stärke und Kartoffelveredlung, Kühl- und Lagerwirtschaft sowie Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierproduktion. Außerdem sind der Abteilung Nahrungsgüterwirtschaft die VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat Eberswalde, Materiell-technische Versorgung und der VEB Zentrales Projektierungsbüro der Nahrungsgüterwirtschaft zugeordnet. Die nachfolgenden VEB unterstehen der Abteilung Landtechnik im MfLFN: Kombinat Landtechnische Instandsetzung, Ausrüstungskombinat für Rinder- und Schweineanlagen, Kombinat für Gartenbautechnik, Meliorationsmechanisierung und Kombinat Rationalisierungsmittel Pflanzenproduktion. Betriebe des Land- und Meliorationsbaues sind der VEB Landbauprojekt, der VEB Spezialbaubetrieb sowie der VEB Ingenieurbüro für Meliorationen. Auf Bezirksebene bestehen die Betriebe und Organe zumeist in der Rechtsform von VEB. Die bezirksgeleiteten Betriebe der Landwirtschaft sind die Volkseigenen Güter sowie die VEB Binnenfischerei, Organische Düngestoffe und Trockenfutterproduktion. Die Kombinate und Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft umfassen die VEB Kombinate Fleisch- sowie Getreidewirtschaft, die VEB Geflügelwirtschaft und die Vereinigungen zur Lenkung der milchverarbeitenden Industrie und den VEB Kombinat Milchwirtschaft. In der Landtechnik sind bezirksgeleitet der VEB Kombinat für landtechnische Instandhaltung, für materiell-technische Versorgung und der VEB Landtechnischer Anlagenbau. Der VEB Landbaukombinat, der VEB Meliorationskombinat undLandwirtschaftliche Betriebsformen (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Grundlagen/Leninscher Genossenschaftsplan Die Agrarpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hat den Leninschen Genossenschaftsplan stets als theoretisches Grundprinzip zur Begründung ihrer Ziele und Maßnahmen bei der Umgestaltung der Landwirtschaft verwendet. Diese Argumentation wurde auch dann aufrechterhalten, wenn es — unter Berufung auf die jeweilige konkrete politische, ökonomische…
DDR A-Z 1985
Gemeinde (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die G. sind als kreisangehörige Städte und Land-G. territoriale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Verfassung von 1949 gewährte den G. noch das Recht der Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR von 1952 und der damit eingeleiteten Verwaltungsreform wurde die kommunale Selbstverwaltung aufgegeben und die G. gemäß den Organisationsprinzipien des Demokratischen Zentralismus zu Grundeinheiten der „einheitlichen Staatsmacht“. Die Verfassung von 1968 bezeichnete die Städte und G. als eigenverantwortliche Gemeinschaften, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Der Begriff der Bürgergemeinschaft wird mittlerweile (wie der der sozialistischen Menschengemeinschaft) als ein die Realität nicht angemessen erfassender Ausdruck gesellschaftspolitischer Harmonievorstellungen abgelehnt. Die Definition der G. als Bürgergemeinschaft wird vom Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 deshalb nicht mehr wiederholt. Örtliche Volksvertretungen sind in der Land-G. die G.-Vertretung und in der kreisangehörigen Stadt die Stadtverordnetenversammlung. Im Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung entscheiden sie eigenverantwortlich über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben sie von den gesamtstaatlichen Interessen auszugehen. Die Beschlüsse übergeordneter Volksvertretungen sind für sie verbindlich. Die Volksvertretungen der Städte und G. wählen als ihre Organe den Rat und die Kommissionen. Als arbeitende Körperschaften sollen die Stadtverordnetenversammlungen und G.-Vertretungen durch ihre Tagungen, ihren Rat, ihre Kommissionen und durch die Tätigkeit ihrer Abgeordneten in Betrieb und Wohngebiet die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle verwirklichen. Die Räte der Städte und G. sind kollektiv arbeitende Organe; ihre Zusammensetzung richtet sich nach der Größe der Städte und G. Der Rat der Stadt mit einer Einwohnerzahl von über 20.000 setzt sich zusammen aus: 1. Bürgermeister und Vorsitzender des Rates, 2. Stellvertreter des Bürgermeisters für Planung, 3. Stellvertreter des Bürgermeisters für Inneres, 4. Stellvertreter des Bürgermeisters für Handel und Versorgung, 5. Sekretär des Rates, 6. Stadtrat für Finanzen und Preise, 7. Stadtbaudirektor, 8. Stadtrat für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, 9. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 10. … für Verkehrswesen, Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 11. … für Kultur, 12. … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 13. … für Gesundheits- und Sozialwesen. In Städten mit unter 20.000 Einwohnern und in G. setzen die Räte, ausgehend von den örtlichen Bedingungen, ihre Zusammensetzung selbst fest, bedürfen dazu aber der Bestätigung durch den Rat des Kreises. Den Räten können bis zu 13 Mitglieder angehören. Je nach den konkreten örtlichen Verhältnissen können Mitglieder der Räte der Städte und G. auch ehrenamtlich tätig sein. In kleinen G. bis ca. 300 Einwohner besteht die Möglichkeit, ehrenamtliche Bürgermeister zu wählen. Im Auftrage ihrer Volksvertretung leiten die Räte den staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau in ihrem Verantwortungsbereich. Sie sind ihrer Volksvertretung und dem übergeordneten Rat des Kreises verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Beschlüsse der Räte können durch ihre Volksvertretung, die übergeordneten Räte und den Ministerrat aufgehoben werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bilden die Räte der Städte Fachorgane; diese werden nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundfragen des Aufgabengebietes geleitet. Die Fachorgane unterstehen dem Rat der Stadt und dem zuständigen Fachorgan des Rates des Kreises, sie sind „doppelt unterstellt“ (Anleitung und Kontrolle). In kleineren G. bestehen keine Fachorgane der Räte; dort erfüllt der Bürgermeister mit dem Rat und wenigen Mitarbeitern die Aufgaben der staatlichen Leitung. Zur Durchführung ihrer Aufgaben wählen die Volksvertretungen der Städte und G. für die Dauer der Wahlperiode ständige Kommissionen und für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen zeitweilige Kommissionen. In Städten und G. kann der Anteil der von der Volksvertretung in die Kommissionen berufenen Bürger größer sein als der der Abgeordneten und Nachfolgekandidaten. Die Kommissionen kontrollieren die Durchführung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie von Beschlüssen der Volksvertretung durch den Rat und seine Fachorgane. Sie haben das Recht, der Volksvertretung und dem Rat Vorlagen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine wichtige Aufgabe der Kommissionen [S. 510]ist es, die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung bzw. der G.-Vertretung zu organisieren. Zu diesem Zweck können Aktivs gebildet werden, die unter Leitung eines Kommissionsmitglieds arbeiten. Folgende Aufgabenbereiche sind der Volksvertretung und ihren Organen in den Städten und G. zugeordnet: 1. Leitung und Planung des gesellschaftlichen Lebens in ihrem Territorium, 2. Haushalts- und Finanzwirtschaft, 3. Preisbildung und -kontrolle, 4. Bauwesen, Städtebau und Wohnungswesen, 5. Handel und Versorgung, 6. Dienstleistungen und Reparaturen, 7. Landwirtschaft, 8. Städtischer Verkehr und stadttechnische Versorgung, 9. Bildungswesen. 10. Jugendfragen, 11. Kultur, 12. Körperkultur, Sport und Erholungswesen, 13. Hygiene, medizinische und soziale Betreuung, 14. Sicherheit und Ordnung, Zivilverteidigung. Zur gemeinsamen Lösung kommunaler Aufgaben können die Volksvertretungen der Städte und G. Zweckverbände und Gemeindeverbände bilden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 509–510 Geldtheorie und Geldpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindeverbandSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die G. sind als kreisangehörige Städte und Land-G. territoriale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Verfassung von 1949 gewährte den G. noch das Recht der Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR von 1952 und der damit eingeleiteten Verwaltungsreform wurde die kommunale…
DDR A-Z 1985
Patentwesen (1985)
Siehe auch: Patentrecht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Patentwesen: 1956 1975 1979 Grundlage des P. ist das Gesetz über den Rechtsschutz für Erfindungen — Patentgesetz — vom 27. 10. 1983 (GBl., S. 284), durch das das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 989, i. d. F. vom 31. 7. 1963, GBl. I, S. 121) abgelöst wurde. Die Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) stellt in Art. 11 Abs. 2 die Rechte von Erfindern ausdrücklich unter den Schutz des sozialistischen Staates. Das Patentgesetz will das erfinderische Schaffen sowie die umfassende Nutzung von Erfindungen fördern und durch Patente schützen. Es unterscheidet zwischen dem Ausschließungspatent, das dem Patentinhaber das alleinige Benutzungsrecht einräumt, und dem als Regelfall ausgestalteten Wirtschaftspatent, bei dem die Benutzungsbefugnis dem Inhaber und demjenigen zusteht, dem sie durch das Patentamt erteilt wird. Daneben kennt das Gesetz Geheimpatente für Erfindungen, die der Verteidigung dienen oder besondere staatliche Interessen betreffen. Für sie können vom Gesetz abweichende Regelungen getroffen werden. Das Wirtschaftspatent ist die in der Praxis vorherrschende Erscheinungsform des Patents. Dies ergibt sich schon daraus, daß für Erfindungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Erfinders in einem sozialistischen Betrieb oder staatlichen Organ (Ursprungsbetrieb) oder mit staatlicher Unterstützung gemacht worden sind, nur Wirtschaftspatente erteilt werden dürfen. Darüber hinaus kann bei Vorliegen einer wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Notwendigkeit der Präsident des Patentamtes die Wirksamkeit eines Ausschließungspatents gegen Zahlung einer Entschädigung einschränken oder aufheben. Ein Rechtsmittel gegen eine solche Maßnahme ist nicht vorgesehen, lediglich wegen der Höhe der Entschädigung kann das Bezirksgericht Leipzig angerufen werden. Auch durch andere Bestimmungen wird das Wirtschaftspatent gegenüber dem Ausschließungspatent bevorzugt. Zum Zweck der schnelleren Information über Erfindungen und ihrer schnelleren Nutzung ist seit 1963 das Erteilungsverfahren vereinfacht worden. Das Patentamt kann ein Patent ohne sachliche Prüfung der Schutzvoraussetzungen erteilen. Auf Antrag findet eine nachträgliche Prüfung der Schutzvoraussetzungen statt. Dem Erfinder steht beim Wirtschaftspatent das Recht auf moralische und materielle Anerkennung und bei Erfindungen außerhalb von „Ursprungsbetrieben“ das Recht auf eigene Benutzung zu. Sozialistische Betriebe und staatliche Organe dürfen durch Wirtschaftspatent geschützte Erfindungen ohne besondere Erlaubnis benutzen. Sie haben lediglich Informationspflichten gegenüber dem Patentamt oder dem Ursprungsbetrieb. Andere Betriebe, Einrichtungen und Bürger benötigen zur Benutzung einer durch Wirtschaftspatent geschützten Erfindung die Erlaubnis des Patentamtes. Die Vergabe und der Austausch von Lizenzen mit Partnern außerhalb der DDR richtet sich nach der VO vom 11. 12. 1968 (GBl. II, 1969, S. 125) (Lizenzen). Die staatlichen Außenhandelsbetriebe (AHB) haben die Aufgabe, ständig den Markt für den Abschluß von Lizenzgeschäften zu erforschen und den Betrieben zu helfen, geeignete Vertragspartner ausfindig zu machen. Zuständig für das Patent-, Muster- und Zeichenwesen [S. 979]ist das Patentamt in Berlin (Ost) (Präsident 1982: Prof. Dr. J. Hemmerling). Es ist Organ des Ministerrates (Statut des Amtes für Erfindungs- und P. vom 15. 6. 1978, GBl. I, S. 217). Das Patentamt soll auch die Neuererbewegung (Sozialistischer Wettbewerb) fördern und lenken. Auch die aufgrund des Gebrauchsmustergesetzes vom 8. 1. 1956 (GBl., S. 105), das durch das Änderungsgesetz zum Patentgesetz vom 31. 7. 1963 ersatzlos aufgehoben wurde, eingetragenen und angemeldeten Gebrauchsmuster werden vom Patentamt betreut. Eine Verlängerung ihrer Schutzfristen ist jedoch nicht mehr zulässig. Das Patentamt führt auch das Warenzeichenregister (Warenzeichen). Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem Patent geltend gemacht wird, ist das Bezirksgericht Leipzig zuständig. Über Beschwerden gegen Entscheidungen des Patentamtes entscheiden Beschwerdespruchstellen, als Kassationsinstanz der Senat des Patentamtes. Bei Nichtigerklärung von Patenten ist Berufungsinstanz ein Zivilrechtssenat des Obersten Gerichts. Zur Vertretung von Patentsachen sind Patentanwälte zugelassen. Die ausschließliche Vertretungsbefugnis für Rechtsuchende, die in der DDR weder Wohnsitz noch Niederlassung haben und für die Vertretungszwang besteht, ist durch VO vom 26. 8. 1965 (GBl. II, S. 695) dem Büro für die Vertretung in Patent-, Muster- und Zeichenangelegenheiten übertragen worden, wodurch die Patentanwälte auf die Vertretung solcher Personen beschränkt worden sind, die ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung in der DDR haben. Im Rechtsverkehr führt das Büro die Bezeichnung „Internationales Patentbüro Berlin“. Mit VO vom 15. 3. 1956 (GBl. I, S. 271) hat die DDR die Wiederanwendung der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums und ihrer Nebenabkommen erklärt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 978–979 Patenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatriotismusSiehe auch: Patentrecht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Patentwesen: 1956 1975 1979 Grundlage des P. ist das Gesetz über den Rechtsschutz für Erfindungen — Patentgesetz — vom 27. 10. 1983 (GBl., S. 284), durch das das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 989, i. d. F. vom 31. 7. 1963, GBl. I, S. 121) abgelöst wurde. Die Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) stellt in Art. 11 Abs. 2 die Rechte von Erfindern ausdrücklich unter…
DDR A-Z 1985
Finanzorgane (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zu den F. gehören alle Regierungsstellen, Banken und Verwaltungen, die sich mit der Planung und Durchführung der Geldversorgung befassen, denen die Sammlung und Umverteilung von Geldkapital anvertraut ist und welche die Bewegungen der Geldströme zu regulieren und zu kontrollieren haben. Geldschöpfung und Geldvernichtung erfolgen in der DDR nicht spontan. Ihnen liegen daher auch nicht, wie in einer Marktwirtschaft, autonome Entscheidungen einer gegenüber der Regierung unabhängigen Zentralbank oder die freien Entschlüsse von Geschäftsbanken und Wirtschaftsunternehmen zugrunde, von denen die letztgenannten danach streben, ihre privaten Erfolgsinteressen zu verwirklichen. Sowohl die Schöpfung als auch die Vernichtung von Geld und damit zugleich der Geldumlauf insgesamt müssen der Durchsetzung und Erfüllung des staatlich festgesetzten Zielprogramms für die Gesamtwirtschaft dienen. Dies verlangt, daß Emission, Verwendung und Vernichtung von Geld auf die in den Jahres- und Mehrjahresplänen festgesetzte Expansion der Güterproduktion und des Güterverbrauchs abgestimmt werden (Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Die mit diesen Aufgaben verbundenen Planungs-, Bilanzierungs-, Regulierungs- und Kontrollarbeiten stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit der F. Der zahlenmäßig größte Teil dieser Institutionen befaßt sich mit der Beschaffung der Staatseinnahmen (Besteuerung, Erhebung von Gebühren und Beiträgen), mit der Bewirtschaftung und dem Einsatz öffentlicher Geldmittel (Staatsausgabenpolitik) und mit der Kontrolle der Verwendung von staatlichem Geldkapital (Finanzkontrolle und Finanzrevision). Diese F. werden auch als Haushaltsorgane bezeichnet. Gelegentlich kommt es vor, daß die Staatliche Finanzrevision nicht zu den F. im engeren Sinne gezählt wird. Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland sind in der DDR Finanzämter und die Finanzverwaltung mit der allgemeinen Staats- und Wirtschaftsverwaltung zu einer einheitlichen Hierarchie von Leitungs- und Kontrollorganen verschmolzen worden. Maßgebend für den Aufbau der mit finanzwirtschaftlichen und finanzpolitischen Aufgaben betrauten Lenkungsorgane ist das Territorialprinzip. Dementsprechend lehnt sich die Instanzenpyramide der F. an die territoriale Gliederung des Staatsgebietes der DDR in Republik, Bezirke, Kreise, Gemeindeverbände und Gemeinden an. Sämtliche F. sind auf diesen einzelnen Verwaltungsebenen in die jeweiligen Leitungsorgane der Staats- und Wirtschaftsverwaltung integriert. Die Befehlswege zwischen den zentralen finanzpolitischen Leitungsinstanzen (Ministerrat; Ministerium der Finanzen [MdF]) und den einzelnen (Finanz-)Verwaltungsorganen und Institutionen der Geldbewirtschaftung (z.B. den Banken) in den Gebietseinheiten sind nach dem „Liniensystem“ miteinander verbunden. Gemäß dem allgemeinen Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus sind alle F. verpflichtet, die Weisungen des jeweils höheren finanzpolitischen Leitungsorgans zu befolgen. Die Gesamtheit der F. wird nach Haushaltsorganen, Bankorganen und Versicherungsorganen unterschieden. An der Spitze der Hierarchie der F. stehen der Ministerrat und das MdF. Zur Gruppe der Haushaltsorgane gehören die im MdF mit Haushaltsfragen befaßten Abteilungen, die bei den Räten der Bezirke und Kreise geschaffenen Abteilungen Finanzen und die Prüfungsorgane der Staatlichen Finanzrevision. Die Staatsbank der DDR, die staatlichen Geschäftsbanken, die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken bilden zusammen die Gruppe der Bankorgane (Bankwesen). Das Versicherungswesen der DDR (Pflichtversicherung und freiwillige Versicherung) umfaßt 3 Versicherungsorgane (Versicherungsträger): 1. die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Pflichtversicherung und begrenzt freiwillige Zusatzversicherung) (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen); 2. die Staatliche Versicherung der DDR; und 3. die Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR (DARAG). In der DDR sind die Versicherungsorgane ohne Ausnahme Erfüllungsgehilfen der staatlichen Versicherungspolitik. Sie können infolgedessen nicht selber auswählen, welchen Versicherungsgeschäften sie sich widmen, zu welchen Versicherungsbedingungen Versicherungsverträge abgeschlossen werden, wie hoch gewährte Versicherungsleistungen sein können und welchen Kundenkreisen sich die einzelnen Versicherungen vorrangig zuwenden. Jedem Versicherungsorgan werden vom Staat der Kundenkreis und die Art der zu betreibenden Versicherungsgeschäfte zugewiesen. Für die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der in der DDR als „Volksversicherung“ gestalteten Sozialversicherung hat der Staat die Garantie übernommen. Infolge einer seit Ende der 50er Jahre tendenziell immer größer werdenden Finanzierungslücke haben sich seit 1960 die Zuschüsse der Staatskasse zur Sozialversicherung von 20 v.H. auf inzwischen (1977–1982) fast 50 v.H. der Gesamtausgaben erhöht. Anders als in der Bundesrepublik besteht in der DDR auf der Grundlage des Staatseigentums an den Produktionsmitteln ein nahezu automatisch betriebener Finanzierungsausgleich zwischen den Haushalts-, Bank- und Versicherungsorganen. Obwohl auch die Staatliche Zollverwaltung der DDR mit dem Einzug von Geldforderungen entsprechend den staatlichen Zollgesetzen befaßt ist, wird diese Spezialverwaltung überraschenderweise nicht zu den F. gerechnet (Finanzsystem; Zollwesen). [S. 394]Mit Beginn der Wirtschaftsreform (1963–1970) wurden in der DDR die güterwirtschaftliche Planung und die naturale Lenkung der Wirtschaftsprozesse zugunsten einer stärkeren Monetarisierung des wirtschaftspolitischen Steuerungsinstrumentariums abgebaut. Hierdurch erhielt die Geld- und Finanzpolitik eine Fülle neuer Anreiz- und Lenkungsaufgaben zugewiesen. Diese neue, bedeutsamere Rolle des Geldes als ökonomische Führungsgröße konfrontierte die Staatsführung mit einer Vielzahl von komplizierten Problemen auf dem Gebiet der monetären Wirtschaftslenkung, die ihr bis dahin unbekannt waren. Um diesen erhöhten Ansprüchen an die Qualität der hauseigenen Geld- und Finanzpolitik gerecht zu werden, beschloß der Ministerrat 1967, alle Kompetenzen für die konzeptionelle Gestaltung des monetären Lenkungsinstrumentariums in der Währungs-, Geld- und Finanzpolitik in einem Finanzrat zusammenzufassen. Mitglieder des Finanzra[S. 395]tes wurden der Minister für Finanzen, der Präsident der Staatsbank, die Präsidenten der zwei großen überregionalen Geschäftsbanken, der Leiter des Amtes für Preise beim Ministerrat und ferner ausgewählte Finanzwissenschaftler und Wirtschaftspraktiker aus Forschungsinstituten, Hochschulen, Großkombinaten und den regionalen Staatsorganen. Der Finanzrat erhielt den Status eines Organs des Ministerrates. Sein Auftrag lautete, die Regierung durch sachkundige Stellungnahmen zu geplanten operativen Lenkungsmaßnahmen zu unterstützen und Gutachten darüber zu erarbeiten, mit welchen monetären Stimulierungs- und Stabilisierungsmaßnahmen die wirtschaftspolitische Strategie der Staatsführung am zweckmäßigsten verwirklicht werden kann. Leitende Funktionen wurden dem Gremium jedoch nicht übertragen; sein Einfluß beschränkte sich auf die Beratung der Parteiführung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und des Ministerrates. Nachdem die SED auf dem VIII. (1971) und dem IX. Parteitag (1976) eine eigene marxistisch-leninistische Sozialpolitik entworfen und vorgestellt hatte, befaßte sich der Rat auch mit Untersuchungen über die zu erwartenden, finanziellen Auswirkungen der von der Staatsführung beabsichtigten sozialen Verbesserungen, um mit diesen nicht möglicherweise die Leistungs- und Finanzkraft der Volkswirtschaft zu überfordern. Seit den letzten Jahren des vergangenen Jahrzehnts ist in der Fachpresse und in der Fachliteratur der DDR nicht mehr über die Tätigkeit des Finanzrates berichtet worden. Daher dürfte dieser Ende der 70er Jahre aufgelöst worden sein. Das gleiche Schicksal widerfuhr auch den Mitte der 60er Jahre bei den Räten der Bezirke und Kreise geschaffenen Finanzbeiräten. Diese Gremien sollten die regionalen Volksvertretungen und örtlichen Verwaltungen vor allem bei der Aufstellung der Haushaltspläne beraten; sie sollten ferner für eine effiziente Verwendung der verausgabten Etatmittel sorgen. Als Mitglieder wurden in diese Beiräte u.a. die Direktoren der örtlichen Filialen der Geschäftsbanken und Sparkassen und die Leiter der Filialen der Staatlichen Versicherungseinrichtungen berufen. Den Vorsitz dieses Gremiums übernahm stets der Leiter der Abteilung Finanzen des jeweiligen örtlichen Rates. Neben der Beratung in Haushaltsfragen sollten sich die Beiräte vor allem um die Koordinierung der Budget-, der Bank-, der Kredit- und der Sparpolitik in den einzelnen Gebietseinheiten kümmern. Die Gründe für die Auflösung dieser Beratungsgremien Ende der 70er Jahre sind bisher nicht mitgeteilt worden. Geldtheorie und Geldpolitik; Staatshaushalt; Steuern; Währung/Währungspolitik. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 393–395 Finanzkontrolle und Finanzrevision A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzplanung und FinanzberichterstattungSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zu den F. gehören alle Regierungsstellen, Banken und Verwaltungen, die sich mit der Planung und Durchführung der Geldversorgung befassen, denen die Sammlung und Umverteilung von Geldkapital anvertraut ist und welche die Bewegungen der Geldströme zu regulieren und zu kontrollieren haben. Geldschöpfung und Geldvernichtung erfolgen in der DDR nicht spontan. Ihnen liegen daher auch nicht, wie in einer Marktwirtschaft, autonome Entscheidungen einer…
DDR A-Z 1985
Anthropologie (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 [S. 49]Lehre vom Menschen. Im Marxismus-Leninismus der DDR werden gegenwärtig 3 A. unterschieden: 1. Die A. als naturwissenschaftlich-medizinische Disziplin, die sich mit der Genese und physischen Beschaffenheit des Menschen sowie deren Veränderungen befaßt. 2. Die sog. Kultur-A. („cultural anthropology“), die in Frankreich und den angelsächsischen Ländern geortet wird. 3. Die philosophische A., als deren Hauptvertreter M. Scheler, A. Gehlen, M. Landmann, H. Plessner und J.-P. Sartre gelten. Während die naturwissenschaftlich-medizinische A. als „materialistische“ Disziplin unbestritten ist und der Kultur-A. eine Funktion im Sinne der Gewinnung von Teilerkenntnissen durchaus zugestanden wird, wendet sich der Marxismus-Leninismus der DDR eindeutig gegen die „Verabsolutierung einer sog. anthropologischen Problematik als besonderes Gebiet der Philosophie“. Derartige Auffassungen würden den Menschen „ahistorisch“ sehen, lösten ihn aus den konkreten gesellschaftlichen Verhältnissen. Demgegenüber können aus marxistisch-leninistischer Sicht philosophische Aussagen über den Menschen „nur auf der Grundlage der konkret historischen Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse und der praktischen Tätigkeit der Menschen im Rahmen der gegebenen Gesellschaftsformation“ gemacht werden. Damit wird die westliche philosophische A. ebenso abgelehnt, wie bestimmte Themenbereiche der Marx- und Feuerbachforschung (Entfremdung) tendenziell ausgeklammert werden. Dennoch gibt es im Marxismus-Leninismus der DDR eine Lehre vom Menschen: „Die marxistisch-leninistische Philosophie betrachtet den Menschen als höchstes Entwicklungsprodukt der Natur, das seine weitere Entwicklung im Rahmen der gesellschaftlichen Bewegungsformen der Materie vermittels seiner aktiven Tätigkeit selbst vorantreibt.“ Diese Auffassung vom Menschen enthält, der dialektisch-philosophischen Ausgangsposition entsprechend, deterministische und gleichermaßen voluntaristisch-aktivistische Elemente. Letztere gewinnen ihre konkrete Gestalt in der Gegenwart vor allem in der Teilnahme der Menschen am „Kampf um die Beseitigung von Ausbeutung und Klassenunterdrückung, um die Errichtung des Sozialismus“. (Alle Zitate aus: Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 25.) Sozialistische ➝Moral. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 49 Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Antifaschistisch-demokratische OrdnungSiehe auch das Jahr 1979 [S. 49]Lehre vom Menschen. Im Marxismus-Leninismus der DDR werden gegenwärtig 3 A. unterschieden: 1. Die A. als naturwissenschaftlich-medizinische Disziplin, die sich mit der Genese und physischen Beschaffenheit des Menschen sowie deren Veränderungen befaßt. 2. Die sog. Kultur-A. („cultural anthropology“), die in Frankreich und den angelsächsischen Ländern geortet wird. 3. Die philosophische A., als deren Hauptvertreter M. Scheler, A. Gehlen, M. Landmann, H.…
DDR A-Z 1985
1985
1979 1985 Anmerkungen Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Abgrenzung Abgrenzung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrüstung Abrüstung Absatz Absatz Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisationen der SED (APO) Abtreibung Abweichung Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Abweichungen Abwerbung Administrieren ADN Adoption Aeroklub der DDR Aeroklub der DDR Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Agententätigkeit Aggressionsverbrechen Aggressionsverbrechen Agitation und Propaganda Agitation und Propaganda (Haupteintrag) Agitprop Agnostizismus Agnostizismus Agrarflug Agrarflug (T) Agrar-Industrie-Komplex (AIK) Agrar-Industrie-Komplex (AIK) (P) Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) Agrarökonomie Agrarpolitik Agrarpolitik (Haupteintrag) (TT) Agrarpreissystem Agrarpreissystem (T) Agrarstatistik Agrarstatistik Agrarsteuern Agrarsteuern (TTTTTTT) Agrartechnik Agrarwissenschaften Agrarwissenschaften Agronom Akademie der Künste der DDR (AdK) Akademie der Künste der DDR (AdK) Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Akademien Akademien Akademische Grade Akkreditivverfahren (Ak-Verfahren) Akkumulation Akkumulation Aktien Aktiengesellschaft (AG) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktiv Stichwort erscheint durchgängig. Aktivist, Aktivistenbewegung Alkoholmißbrauch Alkoholmißbrauch Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Alliierte Luftsicherheitszentrale (Berlin Air Safety Center) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Alliiertes Komitee für die Luftsicherheit Altenpolitik Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Altersaufbau der Beschäftigten Altersversorgung Altguthaben und -Ablösungsanleihe Altguthaben und -Ablösungsanleihe Amateurfunk Amateurfunk Ambulatorium Amnestie Amnestie Amortisationen Amortisationen Amt für Arbeit und Löhne Amt für Arbeit und Löhne Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für industrielle Formgestaltung Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Amt für Jugendfragen beim Ministerrat Amt für Jugendfragen beim Ministerrat Amt für Preise beim Ministerrat Amt für Preise beim Ministerrat Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung Amt für Wasserwirtschaft Anarchismus Anarchismus Anbauplanung Anerkennung, Völkerrechtliche Angelsport Angelsport Angestellte Angestellte Anlagemittel Anlagevermögen Anlagevermögen (TT) Anleitung und Kontrolle Anleitung und Kontrolle Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Anthropologie Anthropologie Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Stichwort erscheint durchgängig. Antikommunismus Antikommunismus Antiquariate Antisemitismus Antisemitismus Apotheken Apotheken Apothekenassistenten Apparat Apparat Arbeit Arbeiter Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA) Arbeiterfestspiele Arbeiterklasse Arbeiterklasse Arbeiterkomitee Arbeiterkomitee Arbeiterkontrolle Arbeiter, Schreibende Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) (P) Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterweihe Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) Arbeit, Gesellschaftliche Arbeit, Gesetz der Arbeit, Gesetz der Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsbefreiung Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitsbereich Arbeitsbuch Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitseinheit (AE) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitseinkommen Arbeitseinkommen Arbeitserziehung Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften, Außerschulische Arbeitsgemeinschaften, Sozialistische Arbeitsgerichtsbarkeit Arbeitsgesetzbuch (AGB) Arbeitsgesetzbuch (AGB) Arbeitsgestaltung Arbeitsgestaltung Arbeitshygiene Arbeitshygiene Arbeitsklassifizierung Arbeitsklassifizierung (P) Arbeitskräfte Arbeitskräfte (TT) Arbeitskräfte, Ausländische Arbeitskräfte, Ausländische Arbeitskräftelenkung Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur Arbeitslosenversicherung Arbeitslosenversicherung Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit Arbeitsmarkt Arbeitsmarkt Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnormung Arbeitsnormung Arbeitsökonomie Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) (Haupteintrag) (T) Arbeitsproduktivität Arbeitsproduktivität Stichwort erscheint durchgängig. (T) Arbeitspsychologie Arbeitsrecht Arbeitsrecht Stichwort erscheint durchgängig. (Haupteintrag) Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Arbeitssanitätsinspektion Arbeitsschutz Arbeitsstil, Operativer Arbeitsstudium Arbeitsstudium Arbeitsteilung Arbeitsteilung, Internationale Arbeits- und Forschungsgemeinschaft, Sozialistische Arbeitsunfälle Arbeitsverpflichtung Arbeitsverpflichtung Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitszeit Architekten Architekten1979 1985 Anmerkungen Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Abgrenzung Abgrenzung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrüstung Abrüstung Absatz Absatz Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisationen der SED (APO) Abtreibung …
DDR A-Z 1985
Architekten (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (rund 95 v.H. aller Wohnungen werden industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z.B. Baumonteure), auch das Berufsbild des A. hat sich grundlegend verändert. Hinzu kommt die geänderte Stellung des A. innerhalb des Bauprozesses. Das Berufsbild des A. hat sich deshalb in verschiedene Funktionen aufgeteilt: Wissenschaftler, Planungsfachmann, Projektierungsfachmann („Entwerfer“), Produktionsfachmann; daneben gibt es eine Reihe von Sonderaufgaben: Statiker, Bauphysiker und andere. Private A. arbeiten nur noch vereinzelt, in der Regel mit den Projektierungsbüros zusammen. Neue private A. werden nicht mehr zugelassen. Die Ausbildung erfolgt in 28 Bauberufen mit oder ohne Spezialisierung auf ganz bestimmte Fachbereiche. Die Studenten des Bauwesens können sich an den Hochschulen in 11 verschiedenen Fachrichtungen ausbilden lassen. Ausbildungsstätten: Hochschule für Architektur und Bauwesen, Weimar (gegründet 1860, wiedergegr. 1946; Architektur, Städte[S. 86]bau, Bauingenieurwesen, Baustoffkunde, Gebietsplanung; Weiterbildungsinstitut seit 1969) Technische Universität Dresden (der Bereich Bauwesen der TU umfaßt ca. 40 Institute; Sektion Architektur: Gesellschaftswissenschaftliche und gestalterische Grundlagen, Technische Entwurfsgrundlagen, Siedlung und Territorium, Hochbau, Landwirtschaftsbau, Rekonstruktion und Gebäudeerhaltung) Technische Hochschule Leipzig (bis 1977: Hochschule für Bauwesen; insbes. Bautechnologie) Kunsthochschule Berlin (Ost) (Grundstudienrichtung Architektur) Hochschule für Verkehrswesen „Franz List“, Dresden (Bereich Verkehrsbauten) Hochschule für industrielle Formgestaltung, Halle-Burg Giebichenstein (Sektion: Produkt- und Umweltgestaltung im Bereich des Wohnungs- und Gesellschaftsbaus) sowie Bauakademie der DDR (dort) Ingenieurschulen für Bauwesen: a) Fachrichtung Hochbau in Berlin (Ost), Cottbus, Erfurt, Gotha, Leipzig, Magdeburg, Neustrelitz; b) Fachrichtung Tiefbau in Berlin (Ost), Cottbus, Gotha, Leipzig, Magdeburg, Neustrelitz; c) Fachrichtung Baustoffe/Bauelemente an der Ingenieurschule für Baustofftechnologie in Apolda. Fachrichtungen: Ingenieurbau (Konstruktion und Statik): TU Dresden, HS Weimar, HS Leipzig Kommunaler Tiefbau Technologie der Bauproduktion (Leipzig, Ingenieurhochschule Wismar und Cottbus) Architektur (Weimar, Dresden) Städtebau (Weimar) Landschaftsarchitektur (Dresden) Vorfertigung im Bauwesen (Dresden) Informationsverarbeitung (Weimar) Betriebswirtschaft und Ingenieurökonomie im Bauwesen (Leipzig, Dresden) Gebiets- und Stadtplanung (Weimar) Fachverband der A., Bauingenieure und Architekturwissenschaftler ist der Bund der Architekten der DDR (BdA/DDR — am 30. 10. 1952 als Bund Deutscher Architekten/BDA gegründet). Der BdA/DDR ist seit 1955 Mitglied der Union Internationale des Architectes/UIA, seit 1961 als selbständige Sektion. Die Mitgliederzahl des BdA/DDR liegt bei 4.500. Er verleiht für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Architektur die Schinkel-Medaille. Die Aufgaben des BdA/DDR sind: Entwicklung der Architektur in der DDR durch Fachdiskussionen über technische, ökonomische und ästhetische Fragen des Bauens; Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Bauwesen; Unterstützung der A.-Aus- und -Weiterbildung; Zusammenarbeit mit der Bauakademie der DDR und mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen in Fragen des Bauwesens; Beratung staatlicher Stellen; Pflege internationaler Verbindungen; Ausschreibung von Wettbewerben u.a. Der BdA/DDR hat als Fachverband insgesamt die Aufgabe, die Ansichten von Partei- und Staatsführung, speziell des Ministeriums für Bauwesen und der Bauakademie, bei den A. zu propagieren und ihre Verwirklichung durchzusetzen. Organisatorisch baut sich der BdA/DDR wie folgt auf: 126 Betriebsgruppen (in volkseigenen Projektierungsbüros der Baukombinate, in den bezirklichen und städtischen Stadtplanungsbüros, in wissenschaftlichen Einrichtungen mit mindestens 5 BdA-Mitgliedern). 26 Kreisgruppen, 15 Bezirksgruppen. Die größten Betriebsgruppen bestehen in der Bauakademie, im VEB BMK IHB Berlin, im VEB WBK Erfurt, in der TU Dresden und im Magistrat von Berlin. Oberstes Organ des BdA/DDR ist der alle 4 Jahre stattfindende 2tägige Bundeskongreß; dieser wählt den Bundesvorstand, der seinerseits das Präsidium, den Präsidenten und die Vizepräsidenten wählt. Das Präsidium ist das zentrale leitende Organ des Fachverbandes. Die laufenden Geschäfte werden vom Bundessekretariat geführt. Der Präsident und/oder seine Vizepräsidenten vertreten den Bund nach außen. Der Bundesvorstand besteht aus 88 Mitgliedern. Präsident: Ewald Henn (Bezirksarchitekt Erfurt; BdA-Vors. seit 1982). Vizepräsidenten: Hans Gericke (Bauakademie), Gerhard Krenz (Chefredakteur der Verbandszeitschrift „Architektur der DDR“, ehemals „Deutsche Architektur“), Wolfgang Urbanski (Bauakademie), Roland Korn (Chefarchitekt Berlin/Ost). Helmut Stingl (Komplexarchitekt WBK Berlin/Ost). Bundessekretär: Hubert Scholz. Im Auftrage des Bundesvorstandes arbeiten Zentrale Fachgruppen (bei Bedarf können diese auch auf Bezirksebene gebildet werden): Architektur und bildende Kunst (seit 1968 gemeinsam mit dem Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR). Architekturtheorie, Aus- und Weiterbildung, Internationale Arbeit, Projektierung, Presse, Ausstellungen und Wettbewerbe, Frauen; Städtebau, Industriebau, Wohn- und gesellschaftliche Bauten, Rekonstruktion, Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung, Landschaftsarchitektur, Innengestaltung/Ausbau. Veränderungen der Fachgruppen erfolgen nach Bedarf. Die Fachgruppen arbeiten in Fragen des Bauwesens mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zusammen (z.B. Ministerium für Bauwesen, Ministerium für Kultur, Bauakademie der DDR, Kammer der Technik, Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [insbes. IG Bau/Holz], Kulturbund der DDR, Urania Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse). Kongresse: 1951 — 1. Deutscher Architektenkongreß; 1. Bundeskongreß 1952 in Berlin (Ost), 2. Bundeskongreß 1955 in Berlin (Ost), 3. Bundeskongreß 1957 in Leipzig-Markkleeberg, 4. Bundeskongreß 1961 in Berlin (Ost), 5. Bundeskongreß 1966 in Halle, 6. Bundeskongreß 1971 in Berlin (Ost), 7. Bundeskongreß 1975 in Berlin (Ost), 8. Bundeskongreß 1982 in Berlin (Ost). Der BdA und die Bauakademie der DDR geben monatlich die Fachzeitschrift „Architektur der DDR“ heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 85–86 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchitekturSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (rund 95 v.H. aller Wohnungen werden industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z.B.…
DDR A-Z 1985
Arbeitsklassifizierung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Ziel der A. ist die analytische Ermittlung und Klassifizierung der Anforderungen der Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und die körperliche und geistige Beanspruchung, der Werktätigen. A. soll stets im Zusammenhang mit dem Arbeitsstudium, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung angewendet werden. Als Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) sind der A. folgende Aufgaben zugewiesen: [S. 60]1. Ermittlung der Anforderungen an das Arbeitsvermögen der Werktätigen mit dem Ziel, qualifizierte Arbeit höher als unqualifizierte anzuerkennen. 2. Bei der Festlegung der Arbeitsaufgaben soll darauf geachtet werden, daß diese von ihrem Inhalt und Umfang sowie von ihren Bedingungen her zur allseitigen Persönlichkeitsentwicklung beitragen. 3. Die A. soll dazu dienen, Unterlagen für die qualitativ erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft bereitzustellen (z.B. erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen und Qualifizierungspläne). Gleichzeitig fördert die A. die materielle Stimulierung von Qualifizierungsprozessen unter Berücksichtigung der stufenweisen Bildung. 4. Im Rahmen der Planung des betrieblichen Reproduktionsprozesses ist es Aufgabe der A., Unterlagen für die exakte Bestimmung des Bedarfs an Arbeitskräften und deren erforderliches Qualifikationsniveau zu ermitteln. Die Einführung der A. in Industrie und Bauwesen der DDR vollzog sich in mehreren Etappen. Die nach 1945 betriebene analytische Arbeitsbewertung orientierte sich am Genfer Schema, nach dem die Arbeitsanforderungen wie folgt gegliedert waren: 1. Fachkönnen (geistige und körperliche Anforderungen), 2. Belastung (geistige und körperliche), 3. Verantwortung (sach- und personenbezogen), 4. Arbeitsbedingungen (zusätzliche Beanspruchung aus erschwerenden Bedingungen bzw. Umgebungseinflüssen). Die auf der Basis dieses Schemas entwickelten Wertzahlentabellen der Arbeitsanforderungen konnten trotz zahlreicher Verfeinerungen nicht gewährleisten, daß Arbeitsaufgaben gleicher Kompliziertheit in verschiedenen Betrieben oder Wirtschaftszweigen auch der gleichen Qualifikationsgruppe (Lohn- oder Gehaltsgruppe) zugeordnet wurden. Aus diesem Grund wurde Anfang der 50er Jahre beim damaligen Ministerium für Arbeit eine Zentrale WLK-Kommission gegründet, die auf der Grundlage einer entsprechenden Anleitung sogenannte Rahmenmerkmale und Richtbeispiele für Wirtschaftszweig-Lohngruppenkataloge (WLK) und Gehalts- bzw. Lohngruppenkataloge (GGK, LGK) erarbeitete. Diese Unterlagen waren die Grundlage für die analytische Bestimmung der Arbeitsanforderungen und die Ausarbeitung einheitlicher Bewertungsbeispiele durch WLK-Kommissionen in Betrieben und Wirtschaftszweigen. Die Probleme bei der Anwendung der WLK und GGK, LGK lagen vor allem darin, daß die Eingruppierung der jeweils auszuführenden Tätigkeit durch Vergleich mit [S. 61]dem entsprechenden Beispiel im Katalog erfolgte. Um der Forderung nach Einheitlichkeit der Ergebnisse gerecht zu werden, mußten ständig neue Bewertungsbeispiele geschaffen werden, um möglichst jede auftretende Arbeitsaufgabe mit einem Katalogbeispiel vergleichen zu können. Die sich seit Anfang der 60er Jahre beschleunigenden Veränderungen im Inhalt und Umfang der Arbeitsaufgabe sowie der Struktur und Höhe der Arbeitsanforderungen durch Mechanisierung und Automatisierung konnten durch entsprechende Veränderungen der Bewertungsbeispiele der WLK und GGK, LGK nicht mehr angemessen wiedergegeben werden. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde Mitte der 60er Jahre mit der Neugestaltung der qualitativen Arbeitsbewertung in der DDR begonnen. Zunächst wurde in interdisziplinärer Forschungsarbeit eine Grundmethodik der Arbeitsklassifizierung für Produktionsarbeiten in Industrie und Bauwesen erarbeitet. Nach mehrjähriger Vorbereitung und zahlreichen experimentellen Erprobungen erfolgte die erste praktische Anwendung der Arbeitsklassifizierung in den Betrieben auf der Grundlage der Richtlinie für die Arbeitsklassifizierung der Produktionsarbeiten in der Industrie und im Bauwesen vom 4. 2. 1970. Entsprechend der Richtlinie wurde die A. zunächst ausschließlich im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Veränderung der Produktions- und Arbeitsbedingungen angewandt. Damit wurde die A. direkt mit der Intensivierung und Rationalisierung einschließlich der WAO verbunden. Seit Mitte der 70er Jahre gelten die alten Eingruppierungsunterlagen (WLK, GGK, LGK) als überholt und die A. wird, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Tarifsystems (Lohnformen und Lohnsystem), durchgängig angewendet. Der für die Werktätigen in der Landwirtschaft geltende Rahmenkollektivvertrag (RKV) enthält ebenfalls verbindliche Unterlagen für die A.; diese werden analog bei der Festlegung der Vergütung der Genossenschaftsbauern angewandt (Arbeitseinheit). Die Anwendung der A. in den Betrieben ergibt sich auch aus Artikel 24 der Verfassung der DDR. Danach hat jeder Bürger „das Recht auf einen Arbeitsplatz … entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation. Er hat das Recht auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit.“ Das Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16. 6. 1977 schreibt im Zusammenhang mit der A. in § 79 vor, daß der Betrieb „gemeinsam mit den Werktätigen bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen durch Einführung neuer Technik und Technologien sowie bei der Verbesserung der Arbeitsorganisation zu gewährleisten (hat), daß die Arbeit inhaltsreicher wird und entsprechende Arbeitsaufgaben festgelegt werden. Auf dieser Grundlage sind die Anforderungen an die Qualifikation und Verantwortung der Werktätigen sowie auftretende Arbeitserschwernisse zu ermitteln und mit den Werktätigen die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen zu vereinbaren sowie Maßnahmen zur schrittweisen Beseitigung der Arbeitserschwernisse zu treffen.“ In § 97 des gleichen Gesetzes wird vorgeschrieben, daß, entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen der Arbeitsaufgaben an die Qualifikation und Verantwortung der Werktätigen und den zweigspezifischen allgemeinen Produktions- und Arbeitsbedingungen für die einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen Tariflöhne festzulegen sind. Die Durchführung der A. ist eine Leitungsaufgabe entsprechend geschulter Kader. Die aktive Mitarbeit der Werktätigen an der A. besteht in der Duldung der Abgrenzung und inhaltlichen Gestaltung ihrer Arbeitsaufgabe sowie der Erfassung und Klassifizierung der Arbeitsanforderungen, die sich aus ihrer Arbeitsaufgabe ergeben. Hierzu heißt es in einem Standardwerk zur A. in der DDR: „Diese aktive Mitwirkung, die von entscheidender Bedeutung für den Nutzeffekt der Arbeitsklassifizierung ist, wird dann am besten erreicht, wenn die Werktätigen erkennen, daß die Arbeitsklassifizierung auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie auf eine inhaltsreiche Gestaltung der Arbeitsaufgaben gerichtet ist und daß die durch sie ermittelte Eingruppierung objektiv begründet, verständlich und für jeden einzelnen nachprüfbar ist.“ (Arbeitsklassifizierung. Einführung in die Grundmethodik Teil A und B, Berlin [Ost] 1980, S. 23) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 59–61 Arbeitshygiene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitskräfteSiehe auch die Jahre 1975 1979 Ziel der A. ist die analytische Ermittlung und Klassifizierung der Anforderungen der Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und die körperliche und geistige Beanspruchung, der Werktätigen. A. soll stets im Zusammenhang mit dem Arbeitsstudium, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung angewendet werden. Als Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) sind der A. folgende Aufgaben zugewiesen: [S. 60]1. Ermittlung der Anforderungen an das…
DDR A-Z 1985
Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das M. ist als Organ des Ministerrates verantwortlich für die bedarfsgerechte Be- und Verarbeitung von Agrarprodukten zu Nahrungs-, Genuß- und Futtermitteln und für die den Bezirkswirtschaftsräten unterstehenden Betriebe der Konsumgüterproduktion. Das M. erhielt auf Beschluß des Ministerrates vom 12. 2. 1976 ein Statut (GBl. I, S. 146). Minister ist Dr. Udo-Dieter Wange (SED), 1. stellv. Minister und Staatssekretär ist Rolf Napel (SED). Die Lebensmittelindustrie umfaßt die Industriezweige Fischindustrie, Fleischindustrie, Milch und Ei verarbeitende Industrie, Mühlen-Nährmittel- und Backwarenindustrie, Pflanzenöl- und Fettindustrie, Zucker- und [S. 901]Stärkeindustrie, Süßwaren-, Kaffee-, Tee- und Kakaowarenindustrie, Obst und Gemüse verarbeitende Industrie, Gärungs- und Getränkeindustrie, Tabakwarenindustrie, Gewürz- und übrige Lebensmittelindustrie und Futtermittelindustrie. Zur Bezirksgeleiteten Industrie gehören ferner die Betriebe der Konsumgüterproduktion außerhalb der Nahrungs- und Genußmittelerzeugung. Abgesehen von der Fischwirtschaft unterstanden der Leitung des M. im Jahr 1983 rd. 3.350 Betriebe mit etwa 385.000 Beschäftigten, die — der traditionellen Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur entsprechend — vorwiegend in den mittleren und südlichen Bezirken angesiedelt sind. Zur Ausübung seiner Leitungsfunktionen sind dem M. unterstellt: die VVB Öl- und Margarineindustrie, die VVB Süß- und Dauerbackwaren, die VVB Tabakindustrie, das Fischkombinat Rostock und die staatlichen Kontore für Backwaren und Nährmittel sowie für nichtmetallische Rohstoffreserven und das Staatliche Getränke-Kontor. Darüber hinaus bestehen Koordinations- und Weisungsbefugnisse gegenüber den Abteilungen für Bezirksgeleitete Industrie, Lebensmittelindustrie und örtliche Versorgungswirtschaft der Räte der Bezirke. Zur Erarbeitung eines wissenschaftlichen Vorlaufs verfügt das M. über den VEB Zentrales Projektierungsbüro Lebensmittel, das Zentralinstitut für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie sowie ein Institut für sozialistische Wirtschaftsführung. Der Ausbildung von Fachschulingenieuren für Obst- und Gemüseverarbeitung dient die Ingenieurschule in Gerwisch. Aus der Hauptaufgabe des M., die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und der Landwirtschaft mit Futtermitteln zu sichern, ergeben sich enge Verbindungen zwischen der Lebensmittelindustrie und der Landwirtschaft. So wurden 1968 die VVB Zucker und Stärke und die VVB Kühl- und Lagerwirtschaft aus diesem M. ausgegliedert und dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) unterstellt. Die enge Verflechtung zwischen Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie (Kooperationsverband) hat zur begrifflichen und organisatorischen Herausbildung einer eigenen Nahrungsgüterwirtschaft geführt, die der Leitung des MfLFN. untersteht. In langfristiger Perspektive wird die Zusammenfassung der gesamten Lebensmittelindustrie mit der Landwirtschaft und den landwirtschaftlichen Vor- und Dienstleistungsbereichen im Agrar-Industrie-Komplex (AIK) immer erneut diskutiert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 900–901 Ministerium für Bauwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Chemische IndustrieSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das M. ist als Organ des Ministerrates verantwortlich für die bedarfsgerechte Be- und Verarbeitung von Agrarprodukten zu Nahrungs-, Genuß- und Futtermitteln und für die den Bezirkswirtschaftsräten unterstehenden Betriebe der Konsumgüterproduktion. Das M. erhielt auf Beschluß des Ministerrates vom 12. 2. 1976 ein Statut (GBl. I, S. 146). Minister ist Dr. Udo-Dieter Wange (SED), 1. stellv. Minister und Staatssekretär ist Rolf Napel (SED). Die…
DDR A-Z 1985
1985: W, X, Y, Z
Waffenbesitz Wahlen Wählerauftrag Währung/Währungspolitik Wappen Warenfonds Warenverkehr, Nichtkommerzieller Warenzeichen Warschauer Pakt Wasserwirtschaft Wehrbezirkskommando Wehrdienst Wehrerziehung Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ) Weltfriedensrat Weltgewerkschaftsbund (WGB) Weltpostverein Weltraumforschung Werbung Werkstattprinzip Werktätiger Werkzeugmaschinenbau Wertpapiere Wert- und Mehrwerttheorie Westgeldeinnahmen Westorientierung Widerspruch Wiedergutmachung Wilhelm-Pieck-Universität Rostock Wirtschaft Wirtschaftliche Rechnungsführung Wirtschaftsausschüsse Wirtschaftsmessen und -ausstellungen Wirtschaftsrecht Wirtschaftsverband Wirtschaftsverträge, Internationale Wirtschaftswissenschaften Wissenschaft Wissenschaftliche Räte Wissenschaftlicher Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR) Wissenschaftlich-technischer Vorlauf Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) Wohnbezirk Zahlungs- und Verrechnungsverfahren Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender Zeitnormativ Zeitschriften Zeitungsaustausch Zeitungsvertriebsamt (ZVA) Zensur Zentrag Zentraler Kurierdienst Zentrales Forschungsinstitut für Arbeit (ZFA) Zentralgeleitete Industrie Zentralhaus für Kulturarbeit Zentralinstitut für Arbeitsschutz (ZIAS) Zentralinstitut für Hochenergie-Physik Zentralinstitut für Hochschulbildung Zentralinstitut für Schweißtechnik (ZIS) Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) Zentralisation Zentralkomitee (ZK) der SED Zeugen Jehovas Zins und Zinspolitik Zivilprozeß Zivilrecht Zivilverteidigung Zollwesen Zoologische GärtenWaffenbesitz Wahlen Wählerauftrag Währung/Währungspolitik Wappen Warenfonds Warenverkehr, Nichtkommerzieller Warenzeichen Warschauer Pakt Wasserwirtschaft Wehrbezirkskommando Wehrdienst Wehrerziehung Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ) Weltfriedensrat Weltgewerkschaftsbund (WGB) Weltpostverein Weltraumforschung Werbung Werkstattprinzip Werktätiger Werkzeugmaschinenbau Wertpapiere Wert- und Mehrwerttheorie Westgeldeinnahmen …
DDR A-Z 1985
Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD) (1985)
Siehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 Gegründet am 12./13. 7. 1943 mit sowjetischer Planung und Unterstützung in Krasnogorsk bei Moskau. Führende kommunistische Emigranten aus Deutschland (u.a. Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Pieck, Ulbricht, die Schriftsteller Bredel und Weinert) bewogen — Monate nach Stalingrad — kriegsgefangene deutsche Offiziere und Soldaten dazu, ein Manifest an die Wehrmacht und das deutsche Volk zu unterzeichnen, in dem zum Widerstand gegen Hitler, zur sofortigen Beendigung des Krieges und für ein freies und unabhängiges Deutschland aufgerufen wurde. Als führendes Organ der Bewegung „Freies Deutschland“ wählte die Konferenz ein Nationalkomitee aus 38 Personen, Präsident wurde Erich Weinert. Das NKFD sollte einerseits den Widerstand gegen Hitler koordinieren, andererseits setzte die sowjetische Führung das NKFD als Propagandainstrument bei der Kriegführung gegen Deutschland ein. Das Komitee gab die Zeitung „Freies Deutschland“ heraus und leitete den Sender „Freies Deutschland“. Neben der Arbeit in Kriegsgefangenenlagern schickte das NKFD an einige Frontabschnitte auch „Frontbevollmächtigte“. Es wurde im November 1945 aufgelöst. Zahlreiche Mitglieder wurden damals auf „Antifaschulen“ („Antifaschistische Schulen“ in den Kriegsgefangenenlagern zur Umerziehung kriegsgefangener deutscher Soldaten, überwiegend durch emigrierte deutsche Kommunisten) ausgebildet, sie übernahmen später vielfach Funktionen in der SBZ/DDR. Am 13. 9. 1943 wurde als Nebenorgan des NKFD der Bund Deutscher Offiziere gegründet, dessen Mitglieder später ebenfalls in der DDR (bei der Organisierung der NDPD, beim Aufbau der Kasernierten Volkspolizei) eine Rolle spielten. Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 939 Nationalhymne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalkommunismusSiehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 Gegründet am 12./13. 7. 1943 mit sowjetischer Planung und Unterstützung in Krasnogorsk bei Moskau. Führende kommunistische Emigranten aus Deutschland (u.a. Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Pieck, Ulbricht, die Schriftsteller Bredel und Weinert) bewogen — Monate nach Stalingrad — kriegsgefangene deutsche…