DDR A-Z 1985
Landwirtschaft (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Agrarsystem Das Agrarsystem eines Landes, begriffen als Teil des übergeordneten Wirtschafts- und Gesellschaftssystems, wird allgemein durch die Ideen und Prinzipien bestimmt, nach denen die sozialen und ökonomischen Beziehungen der mit der L. befaßten Menschen zueinander und zu den Produktionsmitteln gestaltet sind. Konkret drücken sich diese Gestal[S. 785]tungsprinzipien aus im gegebenen Sozialgefüge in der L. und im ländlichen Raum sowie in den rechtlichen Beziehungen des Wirtschaftslebens im Agrarsektor, besonders in den realisierten Formen des Eigentums, der landwirtschaftlichen Unternehmungen bzw. Betriebe und der Agrarmärkte. Demzufolge handelt es sich bei der Festlegung auf ein bestimmtes Agrarsystem um eine weitreichende politische Entscheidung (Agrarpolitik) und nicht etwa nur um die Fixierung auf bestimmte Landwirtschaftliche Betriebsformen. A. Entwicklungsphasen Die ordnungspolitische Weichenstellung, die zur Ausprägung des gegenwärtigen Agrarsystems in der DDR geführt hat, erfolgte am Ende des II. Weltkrieges mit dem Zerfall der Staatsordnung in Deutschland, dem Einzug der sowjetischen Armee in ihr deutsches Besatzungsgebiet und der Übernahme der Herrschaftsgewalt in diesem Teil Deutschlands durch die sowjetische Militäradministration (SMAD). Das in Mitteldeutschland historisch überkommene Ordnungssystem der L., das vom Vorherrschen der bäuerlichen Familienwirtschaft geprägt war, wurde im Zeitverlauf, über verschiedene Entwicklungsabschnitte, in das heutige sozialistisch-kollektivistische Agrarsystem transformiert (Agrarpolitik). Der etappenweise durchgeführte Sozialisierungsprozeß der L. ist gekennzeichnet durch zwei radikale Eingriffe: Am Beginn eine Bodenbesitzreform zugunsten der Kleinbauern unter Beibehaltung eines Teils der verstaatlichten Privatbetriebe des Großgrundbesitzes sowie der Domänen und sonstigen Betriebe der öffentlichen Hand in Form Volkseigener Güter (1945/46); danach Durchsetzung der Kollektivierung (1952–1960) unter Anwendung von drei, nach dem Grad der Vergesellschaftung unterschiedlichen Typen von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. Typ III als höchste Form, in die allmählich die anderen überführt wurden, entsprach weitgehend der im sowjetischen Kolchos realisierten Form der Produktionsgenossenschaft. Der daran anschließende dritte Entwicklungsabschnitt ist durch die zentralgesteuerte kooperative Herausbildung sozialistischer landwirtschaftlicher Großbetriebe charakterisiert, die seit 1967 zum industriemäßig produzierenden Spezialbetrieb der L. führte. In ökonomischer Sicht bedeutet das Übergehen zu industriemäßigen Produktionsmethoden ein schrittweises Abgehen von der traditionellen Produktionsweise der L., die charakterisiert ist durch den in Kombination pflanzlicher und tierischer Betriebszweige produzierenden, in sich abgerundeten landwirtschaftlichen Betrieb, wie ihn in den 60er Jahren noch die herkömmliche LPG und das herkömmliche VEG verkörpert haben. Die mit dem Industrialisierungsprozeß der L. verbundene Spezialisierung der Agrarproduktion bedeutet grundsätzliche Arbeitsteilung zwischen Pflanzen- und Tierproduktion, d.h. die planmäßig durchgesetzte Auflösung des betrieblichen Verbundes pflanzlicher und tierischer Produktionszweige und die Errichtung selbständiger spezialisierter Betriebe der Pflanzenproduktion einerseits und der Tierproduktion andererseits. Die Ausgliederung der einzelnen landwirtschaftlichen Produktionszweige, und innerhalb dieser sogar die von einzelnen Produktionsabschnitten, aus Betrieben mit bisher kombinierter Produktion und ihr jeweils zweigspezifischer Zusammenschluß zu eigenständigen Produktionseinheiten erfordert jedoch, daß zwischen dieser hochgradig spezialisierten und arbeitsteiligen Agrarerzeugung wiederum ein Verbund hergestellt wird. Er erfolgt über die Institutionalisierung der Kooperation in der Landwirtschaft, d.h. über den zwischenbetrieblichen (statt bisher innerbetrieblichen) Leistungsaustausch aufgrund vertraglicher Vereinbarungen sowohl zwischen den spezialisierten Landwirtschaftsbetrieben untereinander als auch zwischen diesen und den Dienstleistungsbetrieben. Letztere sind im Zuge der arbeitsteiligen Industrialisierung der L. ebenfalls als eigenständige Spezialbetriebe zur Unterstützung der spezialisierten pflanzlichen und tierischen Produktionsbetriebe errichtet worden. Z.B. die Agrochemischen Zentren (ACZ), welche die Düngung, den Pflanzenschutz und die dazu notwendigen Transportarbeiten durchführen, und die Kreisbetriebe für Landtechnik (KfL) zur Instandhaltung und Instandsetzung der Agrartechnik (Landtechnik; Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. F.). Aus diesen, im gesellschaftspolitischen Interesse der Industrialisierung und Spezialisierung der L. erfolgten Eingriffen in das betriebsorganisatorische Verbundsystem pflanzlicher Primär- und tierischer Sekundärproduktion sind der DDR allerdings eine Reihe gravierender Probleme für die ökonomische Effizienz und Rentabilität ihrer Agrarproduktion erwachsen, die zu Beginn der 1980er Jahre, unter dem Problemdruck der weltweit veränderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen offenkundig geworden sind. Zur Sicherung einer ökonomisch rationellen Agrarerzeugung wird es deshalb gewichtiger Korrekturen an der Produktionsorganisation der L. bedürfen. B. Betriebsstruktur Die Konzentration und Spezialisierung der Agrarproduktion drückt sich in einer laufend verringerten Zahl der Landwirtschaftsbetriebe bei gleichzeitiger Vergrößerung ihres durchschnittlichen Flächenumfanges aus (siehe landueber Übersichten: Sozialistische Landwirtschaftsbetriebe und Durchschnittsgröße soz. Landwirtschaftsbetriebe). Im Jahre 1982, nach der weitgehenden organisatori[S. 786]schen Trennung von pflanzlicher und tierischer Erzeugung, statuierten insgesamt nur noch 4.905 Produktionsbetriebe die sozialistische L. der DDR. Diese setzen sich zusammen aus 1423 Betrieben der Pflanzenproduktion, mit einem durchschnittlichen Flächenumfang von 4.057 ha LN pro Betrieb, 3.396 Betrieben der Tierproduktion, mit einem durchschnittlichen Viehbestand von 1576 GV (GV = Großvieheinheit; 1 GV entspricht 500 kg Lebendgewicht) pro Betrieb, sowie aus weiteren 86 Betrieben mit spezialisierter Pflanzenproduktion (Zierpflanzen, Baumschulen usw.), die den VVB Saat- und Pflanzgut, Tierzucht, dem VE Kombinat Industrielle Tierproduktion sowie den Instituten der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (Agrarwissenschaften) oder auch den Räten der Bezirke unterstellt sind. Daneben bestanden zur Unterstützung der Produktionsbetriebe 263 Agrochemische Zentren, die von den Betrieben der Pflanzenproduktion im Territorium als Zwischenbetriebliche Einrichtungen (ZBE) gemeinsam gebildet wurden, 158 Kreisbetriebe für Landtechnik, die dem VE Kombinat landtechnische Instandhaltung unterstehen, verschiedene spezielle Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen (ZGE), wie solche der L., Waldwirtschaft (Forst- und Holzwirtschaft), Bauorganisation, außerdem Meliorationsgenossenschaften (Meliorationen), ferner VEB zur Aufbereitung organischer Düngestoffe, zur Trocknung und Pelletierung, sowie Mischfutterwerke (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV.). II. Volkswirtschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft A. Ökonomische Gesichtspunkte Die versorgungspolitische Rolle der L. wird in der DDR hoch eingeschätzt. Nach wie vor gilt, was Honecker in seinem Bericht an den VIII. Parteitag der SED zum Ausdruck brachte, daß es für die [S. 787]DDR vorteilhafter sei, die sozialistische L. mit mehr und besseren Produktionsmitteln zu versorgen, als Nahrungsmittel, die man selbst erzeugen könne, zu importieren. In bezug auf die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist die Agrarpolitik der DDR, ebenso wie diejenige der anderen Mitgliedsländer im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), weitgehend auf Autarkie abgestellt. Die der L. gestellte Aufgabe, die Bevölkerung immer besser mit Nahrungsmitteln und die Industrie mit Rohstoffen aus der eigenen Produktion zu versorgen, begründet auch, weshalb die Ausweitung des agrarischen Produktionsvolumens neben der Produktivitätssteigerung immer noch eine der wichtigsten wirtschaftlichen Zielsetzungen für die L. ist. Das gilt auch unter dem akuten Problemdruck, die Produktionskosten der L. erheblich zu senken und ihre Rentabilitätsverhältnisse umfassend zu verbessern. Gegenwärtig (1982) sind von der Gesamtzahl der volkswirtschaftlich in der DDR beschäftigten Personen noch reichlich 10 v.H. in der Land- und Forstwirtschaft tätig, in der Bundesrepublik Deutschland vergleichsweise nur 5 v.H. Vor Beginn des II. Weltkrieges (1935/38) lag die Agrarquote im Gebiet der heutigen DDR bei 22 v.H., im Gebiet der heutigen Bundesrepublik sogar noch bei 27 v.H. Somit verringerte sich seither der Anteil der in der L. Tätigen in der Bundesrepublik annähernd um das Doppelte stärker als in der DDR. Dieser höhere Arbeitskräftebesatz hängt u.a. auch mit den speziellen Formen der Arbeitsorganisation in der L. der DDR zusammen (z.B. geregelte Arbeitszeit im 2-Schichtensystem, regelmäßiger Jahresurlaub) wie auch mit anderen statistischen Arbeitskriterien (z.B. gelten Erzieherinnen in LPG- oder VEG-eigenen Kindergärten oder Mechaniker in den Betrieben für landtechnische Instandsetzung ebenfalls als Beschäftigte in der L.). Die Stellung der L. in der Volkswirtschaft der DDR wird auch aus ihrem Anteil an den volkswirtschaftlichen Gesamtaufwendungen und ihrem Beitrag zum Sozialprodukt deutlich. Im Jahre 1982 entfielen auf die L. 12,8 v.H. der gesamten Grundmittel (= Produktionskapital ohne Boden- und Viehkapital) und 9,5 v.H. der gesamten Brutto-Investitionen der DDR-Wirtschaft (Investitionen). Diese Anteile lagen: 1960 bei 12,7 und 11,9 v.H., im Fünfjahresdurchschnitt 1967/71 beide übereinstimmend bei 13,6 v.H.; 1972/76 bei 13,2 bzw. 11,8 v.H. und 1977/81 bei 12,9 bzw. 10,1 v.H. Demgegenüber trug die L. 1982 mit 7,8 v.H. zum Nettoprodukt aller Volkswirtschaftszweige bei (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches). In den entsprechenden Vorjahren lag dieser Anteil: 1960 bei 16,9 v.H.; 1967/71 bei 12,6 v.H.; 1972/76 bei 10,4 v.H. und 1977/81 bei 8,7 v.H. (siehe xref landueber Übersichten: Indikationen für die Stellung der L. in der Volkswirtschaft der DDR sowie Ausstattung der L. mit Grundmitteln und Investitionen je Berufstätigen und je Flächeneinheit). Sinkende Anzahl landwirtschaftlicher Arbeitskräfte, die durch Kapitalgüter substituiert werden, und rückläufige Beiträge der L. zum Sozialprodukt, wie sie für hochindustralisierte Volkswirtschaften typisch sind, kennzeichnen somit auch die Verhältnisse in der DDR. Dort ist allerdings, entgegen dieser Tendenz, in bezug auf den Arbeitskräftebestand festzustellen, daß dieser sich nur bis zum Jahr 1977 vermindert, danach aber sukzessive wieder vergrößert hat. 1982 waren in der sozialistischen L. (ohne agrochemische Zentren) schon rd. 22.000 Personen mehr ständig beschäftigt als 1977. Diese von der Wirtschaftsführung der DDR gesteuerte Entwicklung wird damit begründet, daß in einigen Bereichen [S. 788]reichen der Agrarproduktion der Rückgang von Arbeitskräften schneller verlaufen ist als die Mechanisierung bestimmter Arbeitsprozesse, wodurch ein Arbeitskräftedefizit entstanden sei. Dies mache es zur Sicherung des volkswirtschaftlich erforderlichen Produktionsvolumens an landwirtschaftlichen Nahrungsgütern und Rohstoffen „notwendig, den Arbeitskräftebestand nicht weiter zurückgehen zu lassen“ (Erich Honecker: Bericht des ZK der SED an den X. Parteitag. Berlin [Ost] 1981, S. 76). Das sei vor allem im Interesse des Abbaus von Überstunden geboten, die in der Pflanzenproduktion während der Kampagnezeiten und in der Tierproduktion meist über das gesamte Jahr hinweg zu großen Belastungen, insbesondere in den LPG mit niedrigem Arbeitskräftebesatz, führten. Die vielerorts noch bestehenden Disproportionen zwischen Bestand und Bedarf an Arbeitskräften würden sich äußerst negativ auf die Einhaltung der agrotechnisch günstigsten Termine und auf die Sicherung der Betreuungsintensität der Tiere auswirken. Darum gelte es, der insbesondere aus der Altersstruktur resultierenden Verringerung des Arbeitskräftepotentials in der L. entgegenzuwirken und nicht mehr, wie das in den 60er und 70er Jahren der Fall war, auf Arbeitskräfte zugunsten anderer Bereiche der Volkswirtschaft zu verzichten. Weil einheitliche Berechnungen zum Sozialprodukt beider deutscher Volkswirtschaften seit Mitte der 70er Jahre nicht mehr vorliegen, ist auch eine vergleichende Gegenüberstellung des Beitrages, den die beiden deutschen L. zum jeweiligen Sozialprodukt leisten, neuerdings nicht mehr exakt möglich. Einem gegenwärtigen Anteil der L. am Sozialprodukt in der Bundesrepublik von zwischen 2 und 3 v.H. dürfte — grob geschätzt — ein vergleichbarer Anteil von etwa 4 bis 5 v.H. in der DDR gegenüberstehen. Demnach hat die L. gemessen an ihrem relativen Produktionsbeitrag zur gesamtwirtschaftlichen Leistung sowie auch an ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten in der DDR eine größere Bedeutung als in der Bundesrepublik. Hieraus folgt, daß zwar der Beitrag, den die L. durch die Produktion von Agrargütern zum Sozialprodukt leistet, in der DDR verhältnismäßig größer ist als in der Bundesrepublik und in anderen westlichen Ländern, daß aber der Beitrag, den der Agrarsektor zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum durch die Abgabe von Arbeitskräften an die übrigen Wirtschaftssektoren bisher geleistet hat, in der DDR geringer gewesen ist als in den meisten Industriestaaten Westeuropas. In diesem Zusammenhang sind die relativ hohen Kapitalinvestitionen zu sehen, die dem Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft in der DDR zufließen. Diese forcierte Lenkung des Investitionskapitals in den Agrarsektor verzögerte zwangsläufig sowohl den Ausbau der typischen Wachstumsindustrien (Industrie; Wirtschaft) als auch die Verbesserung der Infrastruktur zur Schaffung außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze und geht damit auf Kosten höherer Zuwachsraten des Sozialprodukts. In gesamtwirtschaftlicher Sicht läßt es vor allem der relativ große Anteil der L. an den Gesamtinvestitionen zweifelhaft erscheinen, ob in der DDR, bei ihrem Rang als Industriestaat, von einem Primat der Industrieproduktivität gegenüber der Produktivität im Agrarsektor gesprochen werden kann und ob nicht vielmehr gerade durch das gleichrangige Anvisieren [S. 789]beider Ziele eine Beeinträchtigung und eine Überbeanspruchung des volkswirtschaftlichen Produktionspotentials erfolgt. Um die volkswirtschaftliche Verflechtung der L. mit den ihr vor- und nachgelagerten Wirtschaftszweigen und mit dem Handel nicht nur administrativ, sondern auch organisatorisch auszubauen und zum Bestandteil eines übergeordneten Systems zu machen, wurde zunächst das Teilsystem L. und Nahrungsgüterwirtschaft gebildet mit dem Ziel, es zum Agrar-Industrie-Komplex (AIK) weiterzuentwickeln. B. Ökologische Gesichtspunkte Neben der gesamtwirtschaftlichen Beurteilung der L. gewinnt ihre ökologische Bewertung auch in der DDR allmählich an Bedeutung (Umweltschutz). Als Folge des hohen großbetrieblichen Spezialisierungs- und Konzentrationsgrades der L., vor allem durch die Massentierhaltung in industriemäßigen Tierproduktionsanlagen, sind eine ganze Reihe schwerwiegender Umweltbelastungen entstanden. Sie betreffen vor allem die Verwertung der anfallenden tierischen Exkremente. Als Hauptbelastungsfaktoren haben sich vornehmlich die Gülle, die Produktionsabwässer und der Silosickersaft industrialisierter Tierproduktionsbetriebe erwiesen. Geringe Lagerkapazitäten für Gülle, fehlende Sickersaftgruben und große Transportentfernungen zwingen zu ganzjährig kontinuierlicher Ausbringung der Gülle und verhindern es, diese gezielt zu den pflanzenbaulich günstigsten Terminen auf jeweils geeigneten Kulturen einzusetzen. Je nach Witterungsbedingung führt das zu mehr oder weniger starken Strukturschäden der Böden und damit zu empfindlichen Minderungen der Bodenfruchtbarkeit. Darüber hinaus aber sind hohe Ausbringungsmengen von Gülle in der Umgebung industriemäßig betriebener Tierproduktionsanlagen, insbesondere solche der Schweine- und Geflügelhaltung, und die teilweise praktizierte Einleitung der stickstoff- und phosphathaltigen Abgänge in Bäche und andere Oberflächengewässer für die relativ starke Eutrophierung eines Teils der DDR-Gewässer verantwortlich (Wasserwirtschaft). Neben dem Boden sowie dem Grund- und dem Oberflächenwasser wird auch die Luft durch die industriemäßige Tierproduktion erheblich stärker belastet — zumindest in unmittelbarer Anlagennähe — als durch die traditionelle Viehhaltung in Ställen geringerer Kapazität. Daß die Abluft von Massentierhaltungen nicht nur geruchsintensiv, sondern durch hohe Gehalte an Keimen und Stäuben für Tier und Betreuer gesundheitsgefährdend und darüber hinaus auch umweltgefährdend ist, geht daraus hervor, daß es in der Nähe solcher Anlagen zu Absterbeerscheinungen im Waldbestand kommt (Forst- und Holzwirtschaft). III. Grundlagen der pflanzlichen und tierischen Produktion A. Bodennutzung Die landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) der DDR umfaßte im Jahre 1982 mit 6,26 Mill. ha knapp 58 v.H. der gesamten Wirtschaftsfläche. Wie für Industriestaaten charakteristisch, ist auch in der DDR durch die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich nutzbaren Bodenflächen für außerlandwirtschaftliche Zwecke der Umfang des für die landwirtschaftliche Nutzung verfügbaren Areals rückläufig. Zwischen 1960 und 1982 betrug die Nutzflächeneinbuße insgesamt 162.091 ha, die durchschnittliche jährliche Abnahmerate 6.512 ha oder 0,10 v.H. Bezogen auf die Wohnbevölkerung entfielen 1982 auf je 100 ha LN 267 Menschen oder je Einwohner rd. 0,38 ha LN. Demgegenüber verfügte die Bundesrepublik Deutschland mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von 12,14 Mill. ha (rd. 50 v.H. der Gesamtfläche) je Einwohner nur über 0,20 ha LF bzw. es entfielen auf 100 ha LF 507 Menschen. Demnach ist die je Kopf der Bevölkerung zur Verfügung stehende landwirtschaftliche Produktionsfläche in der DDR fast doppelt so groß wie die der Bundesrepublik. Im Vergleich zu sozialistischen Ländern ist sie jedoch relativ klein: ČSSR 0,45; Polen 0,53; Ungarn 0,62; Rumänien 0,67; Bulgarien 0,70 und UdSSR 2,15 ha LN. Wie aus der folgenden Zahlenübersicht hervorgeht, entfallen von der LN in der DDR rd. drei Viertel auf Ackerland und ein Fünftel auf Grünland (siehe landueber Übersicht: Landwirtschaftliche Bodennutzung in der DDR). Zwar ist das Acker-Grünland-Verhältnis im Jahrzehnt zwischen 1960 und 1970 von 1: 0,28 zugunsten des Grünlandanteils auf 1: 0,32 verengt worden. Dieser Entwicklung wurde jedoch seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) entgegengesteuert. 1982 lag dieses Verhältnis bei 1: 0,27 und erreichte damit den Vorkriegsstand der Jahre 1935/38, worin das natürlich bedingte Beharrungsvermögen der Hauptarten der landwirtschaftlichen Bodennutzung deutlich wird. Das gleiche trifft auch für die Bundesrepublik zu, wo das Acker-Grünland-Verhältnis 1982 gegenüber 1935/38 mit 1: 0,65 zu 1: 0,64 praktisch unverändert ist. Demnach tritt nach wie vor die Ackernutzung im mitteldeutschen Raum bedeutend stärker hervor als im Bundesgebiet, was bei innerdeutschen Vergleichen der pflanzlichen und tierischen Produktionsstruktur der L. beachtet werden muß. In viel größerem Maße als das Acker-Grünland-Verhältnis ist das Anbauverhältnis (Ackerflächenverhältnis), d.h. der Anteil, mit dem die einzelnen Fruchtarten bzw. Gruppen von Fruchtarten in einem Jahr an der Ackerfläche beteiligt sind, Veränderungen zugänglich. Dieses Fruchtartenverhältnis weist [S. 790]in der DDR insofern eine gewisse Stetigkeit auf, als den Hauptfrüchtegruppen Getreide, Hackfrüchte und Ackerfutter zusammen regelmäßig rd. 90 v.H. des Ackerareals eingeräumt werden, während lediglich rd. 10 v.H. dem Anbau aller sonstigen Ackerfrüchte (Hülsenfrüchte, Gemüse und Gartengewächse, Ölfrüchte, Tabak u.a. Handelsgewächse) dienen. Anbauverschiebungen im Zeitverlauf blieben bisher auf den Flächenaustausch zwischen den drei genannten Hauptfrüchtegruppen sowie innerhalb dieser auf den Flächenaustausch zwischen den jeweiligen Kulturpflanzen einer jeden Gruppe beschränkt. Die Anbauentwicklung in der Zeitperiode von 1960 bis 1982 weist als charakteristische Merkmale eine tendenzielle Ausdehnung der Flächenanteile von Getreide- und Feldfutterbau bei gleichzeitiger Einschränkung des Hackfruchtanteils auf. Während der Getreideanteil an der Ackerfläche 1960 mit rd. 48 v.H. die zur menschlichen Ernährung sowie zur Futter- und Strohversorgung des Viehbestandes wohl unerläßliche untere Grenze erreicht hatte, stieg er in den Folgejahren laufend an und blieb seit 1975 bei rd. 53 v.H. stehen. Der Flächenanteil des Ackerfutteranbaus, der im Fünfjahresdurchschnitt 1957/61 bei rd. 16 v.H. lag, vergrößerte sich inzwischen auf Werte um rd. 20 v.H. Demgegenüber verringerte sich der Anteil der Hackfruchtgruppe am Ackerareal von rd. 25 v.H. im Mittel der Jahre 1957 bis 1961 auf rd. 17 v.H. in den Jahren 1980 bis 1982. Die Getreidefläche teilten sich 1982 die Brotgetreidearten und die Futter- und Industriegetreidearten [S. 791]je zur Hälfte. Im Getreideflächenverhältnis nahm Gerste mit einem Anteil an der Getreideerntefläche von 39,0 v.H. die erste Stelle ein, gefolgt von Roggen (26,0 v.H.), Weizen (23,5 v.H.), Hafer (8,7 v.H.) und Sommermenggetreide (2,8 v.H.), während Körnermais (0,01 v.H.) in der DDR, trotz großer Bemühungen im Fünfjahrplan 1971 bis 1975, seine Anbaufläche bis 1975 auf 150.000 ha zu vergrößern, bisher praktisch keine wirtschaftliche Bedeutung erlangt hat. Noch im Fünfjahresdurchschnitt 1967/71 stand nach dem Umfang der Erntefläche Roggen an der Spitze aller Getreidekulturen mit rd. 42 v.H. der gesamten Getreidefläche. Es bestand damals eine Flächenrelation Roggen zu Weizen von rd. 55: 45. Durch fortschreitende Substitution des Roggens durch Weizen in den 1970er Jahren, die hauptsächlich aus der besseren Ertragsfähigkeit des Weizens gegenüber Roggen und auch aus Änderungen im Brotkonsum erwachsen war, erfolgte eine Umschichtung dieser Relation zugunsten des Weizens, die 1976 bei 44: 56 lag. In den Folgejahren hat sich dieses Verhältnis jedoch laufend verändert und erreichte 1982 mit 52: 48 wieder ein Übergewicht des Roggens. Das läßt erkennen, daß innerhalb des Brotgetreidebaus der Ausweitung der Weizenfläche bzw. der Einschränkung der Roggenfläche gewisse Grenzen gezogen sind, was verschiedene natürliche sowie futterwirtschaftliche, ackerbauliche und außenhandelspolitische Gründe hat. Vom Ackerareal der DDR entfallen etwa die Hälfte auf reine sowie anlehmige und lehmige Sandböden, so daß der Roggenbau hier seine zwingenden natürlichen Standorte findet. Andere Bestimmungsgründe seiner Förderung sind: Die besondere Eignung des Roggens für Untersaaten der Futterzwischenfrüchte, sein gegenüber Weizen größerer Strohmengenertrag, seine Eigenschaft als Feindpflanze zur Nematodenbekämpfung im Zuckerrübenbau, sein höherer Vorfruchtwert sowie der Gesichtspunkt, daß für Weizen guter Backfähigkeit relativ günstigere Einfuhrmöglichkeiten bestehen als für Roggen. Der Flächenrückgang der Hackfrüchte ist durch die starke Einschränkung des Futterhackfruchtbaus und des Kartoffelbaus verursacht, während der Zuckerrübenbau über die Jahre hinweg ziemlich konstant 5 v.H. des Ackerareals einnimmt. Infolge des geringen Grünlandanteils an der LN ist die Grundfutterproduktion in der DDR zur Versorgung eines planmäßig hohen Rinderbestandes in relativ starkem Maße auf den Ackerfutterbau angewiesen und greift dabei noch in beträchtlichem Umfange (1982 = 14 v.H. des Ackerareals) auf den weniger produktiven, ertragsunsicheren Zwischenfruchtbau zurück. Von der 1982 den Feldfutterpflanzen im Hauptbau eingeräumten Ackerfläche entfielen 38,5 v.H. auf Grün- und Silomais, 28,7 v.H. auf Klee, Kleegras und Luzerne und 32,8 v.H. auf den [S. 792]gemischten Anbau sonstiger ein- und mehrjähriger Futterkulturen. B. Viehhaltung Die Realisierung der Planziele, die der tierischen Agrarproduktion gesetzt sind, ist sowohl an den Umfang der Viehbestände als auch an die Leistung der einzelnen Tiere gebunden, wofür wiederum eine quantitativ wie qualitativ wohl abgestimmte kontinuierliche Futterversorgung die Voraussetzung bildet. Über die Bestandsentwicklung bei den einzelnen Tierarten orientiert die folgende Übersicht (Übersicht: Viehbestand in der DDR). Sieht man von Schwankungen in einzelnen Jahren ab, ist im Zeitverlauf der Gesamtviehbestand in der DDR laufend vergrößert worden. Im Zeitraum der letzten 12 Jahre (1970–1982) betrug die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate 53.335 Großvieheinheiten bzw. 0,98 v.H. Im Jahre 1981 verzeichnete die DDR mit 5,817 Mill. Großvieheinheiten ihren bisher höchsten Viehbestand, der sich im Folgejahr um rd. 4 v.H. verringerte. Der Viehbesatz (Viehbestand je Flächeneinheit) hatte ebenfalls 1981 das bisherige Spitzenergebnis mit 93 GV/ha LN; er lag 1982 bei 87 GV/ha LN. Während der Viehbestand 1982 gegenüber 1970 insgesamt um 11 v.H. größer war, hat, nach den einzelnen Tierarten betrachtet, der Bestand von Rindern um 10 v.H., der von Schweinen um 25 v.H., der von Geflügel um 19 v.H. und der von Schafen sogar um 37 v.H. zugenommen. Gleichzeitig sind die Bestände von Pferden und Ziegen rapide abgebaut worden. Der Schafbestand, der bis zum Jahre 1970 rückläufig gewesen ist, vergrößerte sich seither laufend und erreichte 1982 mit 2,20 Mill. Tieren seinen Höchststand. Der Pferdebestand war 1977 mit 66.000 Tieren am niedrigsten. Seither stieg er jedoch kontinuierlich an und erreichte 1982 wieder 81.000 Tiere. Innerhalb des Rinder- und Geflügelbestandes, die beide im Jahre 1981 ihren Höchststand mit 5,75 Mill. bzw. 54,39 Mill. Tieren hatten, zeigen die Kühe bzw. die Legehennen eine über die Jahre gehende gewisse Stetigkeit in der Bestandsgröße. IV. Faktorausstattung der Landwirtschaft Das Produktionspotential der L. steht in direktem Zusammenhang mit ihrer Faktorausstattung, d.h. der Ausrüstung mit den produktiven Faktoren Arbeit und Kapital einschließlich Boden. Nachdem die Anteile der L. an den volkswirtschaftlich verfügbaren Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital bereits im Abschnitt II und die landwirtschaftliche Nutzung des Produktionsfaktors Boden im Abschnitt III~A aufgezeigt worden sind, bedarf es hier noch einer differenzierteren Darlegung der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte und ihrer Ausstattung mit ertragssteigernden und mechanisch-technischen Produktions- und Arbeitshilfsmitteln. A. Arbeitskräfte 1. Anzahl nach Betriebsgröße Die sozialistische Umgestaltung der landwirtschaftlichen Betriebsstruktur bedingte einen grundlegenden Wandel der ländlichen Sozialstruktur. Charakteristisch für den großdimensionierten kollektiven Spezialbetrieb, der in der L. der DDR zum beherrschenden Betriebstyp wurde, ist seine Ausstattung mit einer großen Zahl von Arbeitskräften. So waren Ende 1981 in der Pflanzenproduktion im Durchschnitt je Betrieb 254 Genossenschaftsbauern und Arbeiter auf 4.741 ha LN mit einem Bestand an produktiven Grundmitteln von 19,6 Mill. Mark tätig. Sie erzielten damit ein jährliches Bruttoprodukt von 11,5 Mill. Mark. In der Tierproduktion arbeiteten durchschnittlich je Betrieb 112 Genossenschaftsbauern und Arbeiter, die mit einem Viehbestand von 1576 futterbedarfsorientierten Großvieheinheiten (fGV) und 9,4 Mill. Mark Grundfonds eine jährliche Produktion von 6,6 Mill. Mark erzeugten. Im Durchschnitt entfielen also in der Pflanzenproduktion 5,4 Beschäftigte auf 100 ha LN und in der Tierproduktion 7,1 Beschäftigte auf 100 fGV. Verglichen mit anderen hochindustrialisierten Ländern erscheint der landwirtschaftliche Arbeitskräftebesatz in der DDR, umgerechnet auf Vollarbeitskräfte (AK), mit durchschnittlich rd. 12 AK je 100 ha LN unangemessen hoch. In der vom bäuerlichen Familienbetrieb geprägten L. in der Bundesrepublik beträgt der AK-Besatz je 100 ha LF im Durchschnitt aller Betriebsgrößen rd. 8 AK, in der Betriebsgröße von 50 und mehr ha sogar nur 3 AK. Darin drückt sich nicht nur der unterschiedliche volkswirtschaftliche Entwicklungsstand der beiden Staaten in Deutschland aus, sondern diese Situation ist zugleich ein Indiz für Unterschiede in der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität, begründet Zweifel an der ökonomischen Zweckmäßigkeit der in der DDR getroffenen landwirtschaftlichen Betriebsorganisation und zeigt, daß die großbetrieblich-arbeitskräftereiche Organisationsform der L. nicht wirtschaftlichen, sondern politischen Zielsetzungen entsprach. Auch in anderen hochentwickelten Industrieländern wie in den USA, Großbritannien, Schweden, Belgien, Frankreich oder Japan ist der landwirtschaftliche Großbetrieb mit hohem Arbeitskräftebesatz zu keiner Zeit dominierender Betriebstyp gewesen. 2. Anzahl nach Eigentumsformen 1982 gab es in der DDR 843.271 Mitglieder landwirtschaftlicher und 26.751 Mitglieder gärtnerischer Produktionsgenossenschaften. Von den ständig Berufstätigen in der L. (ohne Forstwirtschaft, Veterinärwesen und Pflanzenschutz sowie ohne agrochemische Zentren) entfielen rd. drei Viertel auf ständig [S. 793]mitarbeitende LPG-Mitglieder (Übersicht: Landwirtschaftliche Arbeitskräfte in der DDR). Die überragende Stellung der Genossenschaftsbauern in der L. geht nicht nur aus ihrem hohen Anteil an den landwirtschaftlich Beschäftigten hervor, sondern auch aus der Tatsache, daß sie rd. 87 v.H. der LN der DDR bewirtschaften, rd. 89 v.H. der Viehbestände besitzen und über 80 v.H. der Grundfonds in der L. verfügen. Im gesellschaftspolitischen Selbstverständnis der SED ergibt sich die besondere Klassenrolle der Genossenschaftsbauern in der sozialistischen Gesellschaft aus der Stellung der Genossenschaftsbauern als sozialistische Eigentümer von Produktionsmitteln sowie aus der ihnen zugeschriebenen Fähigkeit, die moderne landwirtschaftliche Großproduktion mit bewährten bäuerlichen Traditionen und Erfahrungen zu verbinden, die genossenschaftliche Demokratie zu entfalten und das Leistungsprinzip wie auch die materielle Interessiertheit entsprechend den Erfordernissen der genossenschaftlichen Arbeit anzuwenden. 3. Qualifizierung und Sozialstruktur Die Landwirtschaftliche ➝Berufsausbildung hat in der DDR hohen Rang. Von den 1982 ständig Berufstätigen in der sozialistischen L. insgesamt hatten 89,7 v.H. eine Fachausbildung, darunter 2,2 v.H. Hochschul- und 6,1 v.H. Fachschulabsolventen, 6,6 v.H. Meister und 74,8 v.H. Facharbeiter. Nach der Stellung im Betrieb entfielen von den 1982 in der Land- und Forstwirtschaft insgesamt vorhandenen 888.862 Berufstätigen und 31.484 Lehrlingen: 31,2 v.H. auf Arbeiter und Angestellte, 64,7 v.H. auf mitarbeitende Mitglieder von Produktionsgenossenschaften, 0,7 v.H. auf selbständige Erwerbstätige und mithelfende Familienangehörige sowie 3,4 v.H. auf Lehrlinge. Der Anteil der Frauen an den in der L. ständig Berufstätigen insgesamt verringerte sich von 45,1 v.H. im Jahre 1970 auf 41,8 v.H. im Jahre 1982, während der Anteil der Jugendlichen (unter 25 Jahren) zwischen 1970 und 1980 von 7,2 v.H. auf 13,5 v.H. stieg. 4. Arbeitseinkommen Über Arbeitseinkommen der in der L. Tätigen finden sich in der Agrarstatistik der DDR Zahlenangaben nur für die durchschnittlichen monatlichen Arbeitseinkommen der in den VEG vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten sowie der dort vollbeschäftigten Produktionsarbeiter. Diese lagen 1982 bei 1014 bzw. 998 Mark. Die durchschnittlichen Einkommen der Genossenschaftsbauern, die neben den aus dem Lohnfonds gezahlten Beträgen für geleistete Arbeitseinheiten, Prämien, Ehegattenzuschläge, staatliches Kindergeld und soziale Zuwendungen zusätzlich auch noch die Einkünfte aus der Persönlichen ➝Hauswirtschaft sowie gegebenenfalls die Vergütung für Bodenanteile umfassen, lassen sich hier zahlenmäßig nicht darlegen. Literaturbeiträgen aus der DDR zufolge, soll die Anfang der 60er Jahre noch sehr deutlich ausgeprägte soziale Differenziertheit in der Höhe des Arbeitseinkommens zwischen Genossenschaftsbauern und landwirtschaftlichen Arbeitern sowie zwischen ihnen und den Industriearbeitern inzwischen weitgehend überwunden sein (vgl. K. Groschoff: Zur weiteren Verringerung der wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land in der DDR, in: Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion, Berlin [Ost] 1979, S. 55). Wenn zwischen L. und Industrie Einkommensparität hergestellt worden ist, darf indes nicht verkannt werden, daß diese mit einer vergleichsweise höheren arbeitszeitlichen Belastung der in der L. Beschäftigten erkauft wird. Die soziale Sicherung der in der L. Beschäftigten ist ähnlich geregelt wie die der Beschäftigten in der volkseigenen Wirtschaft (Renten; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Staatliche Versicherung der DDR). [S. 794]<B. Produktionsmittel> 1. Mineralische Düngung und Pflanzenschutz In der DDR werden große Anstrengungen darauf verwandt, der L. technische Fortschritte in Gestalt von ertragssteigernden, verlustmindernden, qualitätsverbessernden, arbeitssparenden und arbeitserleichternden Produktionsmitteln nutzbar zu machen. Von den Produktionsmitteln, die der gewerblichen Wirtschaft entstammen, sind der Einsatz von Mineraldüngern und Pflanzenschutzmitteln in der Pflanzenproduktion und der von konzentrierten Handelsfuttermitteln in der Tierproduktion wesentliche Bestimmungsfaktoren für die Steigerung der Produktionserträge. Bei mineralischen Düngemitteln weist die DDR schon seit zwei Jahrzehnten ein Mengenniveau an verfügbaren Kernnährstoffen auf, das ihr im internationalen Vergleich einen Platz in der Gruppe der düngerintensiven Länder der Welt einräumt (siehe landueber Übersicht: Auslieferung von mineralischen Düngemitteln …). Während die mineralische Düngung direkt der Ertragssteigerung dient, tragen die im Interesse der Ertragssicherung ergriffenen Pflanzenschutzmaßnahmen indirekt dazu bei. Der Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln hat bis zum Jahre 1980 stetig zugenommen und behauptet seither den bis dahin erreichten Stand. Etwa zwei Drittel der Auslieferungsmengen entfallen auf Herbizide, das restliche Drittel auf Fungizide und Insektizide (siehe landueber Übersicht: Auslieferung von Pflanzenschutzmitteln …). 2. Futtermittel Anders als bei der Ausstattung mit ertragssteigernden Produktionsmitteln in der Pflanzenproduktion ist die Versorgung der L. mit den zur vollen Entfaltung tierischer Leistungen notwendigen konzentrierten Futtermitteln relativ rückständig geblieben. Dieses Zurückbleiben ist hauptsächlich dadurch verursacht, daß Kraftfutterimporte einen hohen Devisenaufwand erfordern, da insbesondere hochwertige Eiweißfuttermittel größtenteils nur auf dem westlichen Weltmarkt zu beschaffen sind. Darauf gründet sich auch die in jüngster Zeit verstärkt erhobene politische Forderung, den Futterbedarf der Viehbestände zunehmend aus der Eigenproduktion durch Erschließung aller Futterreserven zu decken und die Importe von Futtergetreide und sonstigen Futtermitteln drastisch zu reduzieren. Diese Orientierung auf die Eigenversorgung mit Futtermitteln, die sich vorrangig auf die Ertragssteigerung bei Getreide, Kartoffeln, Zuckerrüben und Grünland richtet, stellt die Futterwirtschaft vor ein äußerst schwieriges Problem, dessen Lösung für den Gesamtertrag der L. von zentraler Bedeutung ist. So versucht man dem Mangel an Kraftfutter vor allem durch die vermehrte Bereitstellung von industriell aufbereitetem Mischfutter abzuhelfen (siehe xref landueber Übersicht: Herstellung von Mischfutter …). Zwischen 1970 und 1982 hat sich die je Großvieheinheit verfügbare Herstellungsmenge von Mischfutter fast verdoppelt. An den entsprechenden Verhältnissen in der Bundesrepublik gemessen, wo im Wirt[S. 795]schaftsjahr 1981/82 pro GV rd. 1267 kg Mischfutter hergestellt wurden, erreichte die DDR mit 1053 kg rd. 83 v.H. des westdeutschen Mengenniveaus. Ließen sich jedoch nicht nur allein das Mischfutter, sondern die in der DDR verfügbaren konzentrierten Futtermittel insgesamt statistisch erfassen und mit denen in der Bundesrepublik vergleichen, würden die vorhandenen quantitativen und auch qualitativen Unterschiede im Versorgungsniveau und damit der Rückstand deutlicher hervortreten. 3. Technische Ausstattung. Die Faktorausstattung der L. wird nicht zuletzt durch Zahl, Größe und Art der vorhandenen Landmaschinen gekennzeichnet (Landtechnik). In der DDR ist die Mechanisierung der L. stark forciert worden (siehe landueber Übersicht: Bestand ausgewählter Maschinen …). Die Erhöhung des technischen Niveaus zeigt sich u.a. darin, daß trotz z. T. sinkender Anzahl von Landmaschinen die verfügbare Maschinenleistung je Flächeneinheit gesteigert wurde. So erhöhte sich zwischen 1970 und 1982 allein bei Schleppern die durchschnittliche Leistungsstärke von 43,3 PS auf 67,1 PS bzw. um rd. 55 v.H. und die durchschnittliche Motorleistung je 100 ha LN von 102,4 PS auf 160,2 PS bzw. um rd. 57 v.H. Ähnliches gilt für die Ausstattung mit anderen wichtigen Schlüsselmaschinen (d.h. Hauptmaschinen einer technologischen Verfahrenskette) z.B. mit selbstfahrenden Erntemaschinen und Transportfahrzeugen (Lkw), mit denen die Schlagkraft der „mobilen energetischen Basis“ erhöht wurde. Die Bestandszahlen der Maschinen allein lassen allerdings noch keine Aussagen über deren tatsächliche Einsatzfähigkeit zu. Diese wird vielfach durch Mängel in der Ersatzteilversorgung und durch Engpässe bei den Reparaturen eingeschränkt. Wenn das Ausmaß dieser Beeinträchtigungen auch nicht im einzelnen bekannt ist, lassen doch die Hinweise auf mangelnde Sorgfalt beim Einsatz und bei der Konservierung der Aggregate sowie auf das Fehlen von [S. 796]witterungsgeschützten Abstellplätzen den Schluß auf eine relativ hohe Reparaturanfälligkeit und damit auf eine erheblich verminderte Einsatzfähigkeit der vorhandenen Technik zu. Während in der Pflanzenproduktion die Maschinenkapazität eine vollmechanische Ernte bei Getreide, Kartoffeln und Zuckerrüben ermöglicht, sind die in der Tierproduktion anfallenden Arbeiten weit weniger mechanisiert, allerdings auch weniger mechanisierbar. Das derzeitige technologische und technische Niveau der tierischen Produktion ist sehr unterschiedlich und sowohl durch komplexmechanisierte moderne Anlagen als auch durch halbstationäre-mobile Verfahren sowie durch Handarbeitsverfahren gekennzeichnet. Im Jahre 1981 betrugen die Anteile der Handarbeit bei der Futterverteilung und bei der Entmistung in Tieranlagen: bei Milchkühen 26 und 15 v.H., bei Mastrindern 44 und 30 v.H. und bei Mastschweinen 45 und 40 v.H. Da Maschinen und Geräte den Zweck haben, durch Arbeitsersparnis, Arbeitserleichterung und Verbesserung der Qualität die Produktivität der menschlichen Arbeit zu erhöhen, lassen die hohen Investitionen, die zur vorhandenen technischen Ausstattung geführt haben, in Verbindung mit der hohen landwirtschaftlichen Beschäftigtenquote erkennen, daß die zur Verbesserung der Arbeitsproduktivität notwendige Substitution von Arbeit durch Kapital in der L. der DDR offenbar nur in vergleichsweise geringem Maße ausgeschöpft werden konnte. V. Produktionsleistungen der Landwirtschaft A. Produktionsmengen In den statistischen Publikationen der DDR finden sich regelmäßig Zahlenangaben über naturale Mengenerträge wichtiger pflanzlicher und tierischer Einzelerzeugnisse bzw. Erzeugnisgruppen sowie über Viehbestände. Aggregierte Produktionsdaten, die ein Bild für die Beurteilung der gesamten Produktionsleistung der L. geben, werden indes nicht mitgeteilt (Agrarstatistik). Eine lediglich auf ausgewählte Einzelerzeugnisse abgestellte Orientierung, z.B. die Hektarerträge bei Getreide oder der Milchertrag je Kuh, und deren Verallgemeinerung für das Ganze des Produktionsertrages der L., kann leicht zu einer unzutreffenden Beurteilung führen, zumal das Mengenergebnis der Agrarproduktion vom Wit[S. 797]terungsverlauf abhängt, der sich von Jahr zu Jahr sehr verschieden auf die einzelnen Produktionszweige auswirken kann. Da somit nur die Erfassung des Gesamtertrages der agrarischen Erzeugung ein sicheres Orientierungsmittel liefert, werden im folgenden, neben den Produktionsangaben der DDR für die einzelnen Erzeugnisse auch Ergebnisse der auf diesen Bezugsdaten mit Hilfe des Getreideeinheitenschlüssels angestellten Gesamtrechnungen der sektoralen Agrarproduktion mitgeteilt. Solche wohlabgestimmten, in jahrzehntelanger Erfahrung gesicherten Berechnungen gehören in der Bundesrepublik Deutschland zur Selbstverständlichkeit agrarstatistischer Berichterstattung. Methodisch übereinstimmende Berechnungsverfahren ermöglichen zudem Produktions- und Produktivitätsvergleiche der beiden deutschen L., was u.a. deshalb hilfreich ist, weil es für die Leistungsbeurteilung der Agrarproduktion keine absoluten Maßstäbe gibt. Die mengenmäßige Ertragsentwicklung der L. in der DDR ist, von Rückschlägen in einzelnen Jahren abgesehen, sowohl hinsichtlich der Erweiterung des Produktionsvolumens als auch im Hinblick auf die Steigerung der Hektarerträge und der Leistungen je Tier des Durchschnittsbestandes, positiv verlaufen. Das Mengenvolumen der Nahrungsmittelproduktion, die alle aus der landwirtschaftlichen Pflanzen- und Tierproduktion verfügbar gewordenen Mengen an Nahrungsmitteln und an Rohstoffen für gewerbliche Zwecke umfaßt, ist im Verlauf der 12 Jahre zwischen 1970 und 1982 von rd. 18,85 auf 22,62 Mill.~tGE, also um rd. 3,82 Mill.~tGE oder 20 v.H. gesteigert worden. Die durchschnittliche jährliche Steigerungsrate in dieser Zeit belief sich auf 1,64 v.H. (siehe landueber Übersicht: Volumen, Flächenproduktivität …). Der weitaus überwiegende Teil der Steigerung des Produktionsvolumens der landwirtschaftlichen Nahrungsmittelproduktion entfiel auf tierische Erzeugnisse mit durchschnittlichen jährlichen Zuwachsraten von 1,80 v.H., während bei pflanzlichen Produkten nur solche von 0,91 v.H. erreicht wurden. Die Struktur der Nahrungsmittelproduktion (d.h. ihre Zusammensetzung nach pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen und die weitere Untergliederung dieser Hauptkategorien) wird durch das Vorherrschen der tierischen Produktion bestimmt (siehe landueber Übersicht: Struktur der Nahrungsmittelproduktion …). Im Fünfjahresdurchschnitt 1977/81 und im Jahre 1982 entfielen schon annähernd — wie im Bundesgebiet — 80 v.H. der Nahrungsmittelproduktion (ge[S. 798]messen in GE) auf tierische und 20 v.H. auf pflanzliche Erzeugnisse. Dabei verdient hervorgehoben zu werden, daß — trotz gegensätzlicher Agrarsysteme — die Struktur der Nahrungsmittelproduktion beider deutscher L. in den wesentlichen Merkmalen große Übereinstimmungen zeigt. Von der gesamten pflanzlichen Urproduktion, die in der Brutto-Bodenproduktion zum Ausdruck kommt, werden in der DDR etwa zwei Drittel verfüttert. Hinzu kommen importierte Futtermittel, die an der Steigerung der tierischen Nahrungsmittelproduktion wesentlich beteiligt sind. Verstärkt wurden erst ab 1970 nach zum Teil witterungsbedingten Rückschlägen in der Agrarproduktion größere Mengen importierter sowie im Innerdeutschen Handel (IDH) bezogener Futtermittel eingesetzt. Nach den Beschlüssen des X. Parteitages der SED sind diese Einfuhren jedoch durch Steigerung der Getreide- und Futterproduktion in der eigenen L., vor allem mittels höherer Hektarerträge schrittweise abzubauen und schließlich abzulösen. Im Durchschnitt der Jahre 1972/76 und 1977/81 wurden 23 bzw. 21 v.H. der tierischen Nahrungsmittelproduktion mit Hilfe von Auslandsfutter erzeugt, im Jahre 1982 noch immer 18 v.H. Das Gebot zur Ablösung der Futterimporte stellt die L. vor große Produktionsprobleme, die einer weiteren Aufwärtsentwicklung der naturalen Mengenerträge der L. pro Flächen- bzw. Tiereinheit hemmend entgegenstehen (siehe landueber Übersicht: Naturalerträge pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse …). Daß in der DDR gerade Kartoffeln und Zuckerrüben, die als intensivste Ackerfrüchte hohe Ansprüche an Kulturzustand, Struktur und Humusgehalt der Böden, an Fruchtfolge und an organisatorische Sorgfalt der Abwicklung aller Anbau-Pflege- und Erntearbeiten stellen, in der Ertragsleistung auf einem relativ niedrigen Niveau verharren (Kartof[S. 799]feln) oder sogar zwischen 1967 und 1982 durchschnittliche jährliche Abnahmeraten von rd. 1 v.H. (Zuckerrüben) aufweisen, spricht deutlich dafür, daß es für eine Steigerung des Gesamtertrages der Pflanzenproduktion gewichtige Hemmungsfaktoren gibt, die primär als Folge geminderter Bodenfruchtbarkeit anzusehen sind. Geht man deren komplexen Ursachen nach, so liegen sie zum wesentlichen Teil in der systembedingten Produktions- und Arbeitsorganisation sowie in der Produktions- und Arbeitstechnik begründet. Das heißt mit anderen Worten: Die auch in der DDR als unbefriedigend angesehene Ertragsentwicklung der Bodenproduktion ist, was z.B. die mechanische Großtechnik der Bodenbearbeitungs-, Bestell-, Düngungs-, Pflege- und Erntearbeiten anbelangt, hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß es — zur Gewährleistung eines vollen Nutzungseffektes — nach wie vor an einer exakten organisatorischen Anpassung des Einsatzes dieser Techniken an dem von der Jahres- und Tageswitterung abhängigen günstigsten Zeitpunkt fehlt. Die Ursachen für derartige Mängel liegen im Agrarsystem der DDR mit seiner kollektiven Arbeitsverfassung und seinen großdimensionierten, hochspezialisierten Produktionseinheiten. Nicht zeitgerechte Arbeitserledigung in der Pflanzenproduktion hat aber zwangsläufig nachteilige Auswirkungen auf die Bodenstruktur. Außerdem führten die Spezialisierung auf bestimmte Hauptfrüchte zunehmend zu Fruchtfolgeproblemen und die Vergrößerung der Schläge auf teilweise mehr als 100 ha zu Erosionserscheinungen. Beides hat — neben der Verwendung von schweren Großmaschinen in Verbindung mit der (infolge unzureichender Lagerkapazität) nahezu kontinuierlichen Ausbringung der Gülle — zur Strukturschädigung der Böden und damit zu den Ertragseinbußen beigetragen. Die Schwierigkeiten, die einer weiteren Steigerung des Gesamtertrages der Pflanzenproduktion entgegenstehen, werden durch Angaben in der Fachliteratur der DDR erhellt, wonach 30 bis 40 v.H. der 4,73 Mill. ha umfassenden Ackerfläche unzureichende Humusgehalte und 3,5 Mill. ha Schadverdichtungen der Böden aufweisen (davon sind 50 v.H. durch schwere Maschinen verursachte Krumenbasisverdichtungen). Wenn die bis jetzt erreichte Ertragssteigerung in der Pflanzenproduktion besonders dem gestiegenen Futterbedarf der Tierproduktion zur Ausschöpfung des tierischen Leistungspotentials bereits bisher nicht entsprechen konnte, wird der planmäßige Abbau der Futterimporte, die auch zum Ausgleich witterungsbedingter Ertragsschwankungen beitrugen, die Probleme der Steigerung von Produktion und Produktivitäten in der L. künftig noch weiter vergrößern. Mißt man den erreichten Stand (Durchschnitt 1977–1982) der mengenmäßigen Produktionsleistungen der L. in der DDR an dem in der Bundesrepublik Deutschland, läßt sich feststellen: In der Flächenproduktivität der gesamten Pflanzenproduktion (Brutto-Bodenproduktion je Flächeneinheit) erreichte die DDR rd. 75 v.H., in der Produktivität der landwirtschaftlichen Viehhaltung (tierische Gesamtleistungen je Großvieheinheit) rd. 85 v.H. und in der Flächenproduktivität der gesamten pflanzlichen und tierischen Erzeugungsleistung der L. auf eigener Bodengrundlage, d.h. ohne Futtermittelimporte (Netto-Nahrungsmittelproduktion je Flächeneinheit), rd. 72 v.H. der jeweils entsprechenden Niveauhöhe in der Bundesrepublik. Die größten Unterschiede treten bei der Arbeitsproduktivität hervor. Zwischen 1967 und 1981 hat sich die landwirtschaftliche Arbeitsproduktivität (Nahrungsmittelproduktion je AK) in der DDR nur um 62 v.H. erhöht, in der Bundesrepublik dagegen um rd. 122 v.H. Ihre durchschnittliche jährliche Steigerungsrate in diesen 15 Jahren lag in der DDR bei 3,57 v.H., in der Bundesrepublik bei 5,77 v.H. Damit erreicht die DDR nur etwa die Hälfte der Niveauhöhe der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität im Bundesgebiet. Im Ergebnis steht die L. der DDR, trotz laufend gewachsener Leistungskraft, in ihrer Arbeitsproduktivität derzeit (1982) auf dem Niveau, das in der Bundesrepublik Deutschland bereits im Jahre 1968 erreicht war. Diese Leistungsunterschiede in der Agrarproduktion begründen zugleich, weshalb trotz der in der DDR je Einwohner verfügbaren größeren landwirtschaftlichen Produktionsfläche und trotz des in der Bundesrepublik verhältnismäßig höheren Ernährungsstandards, der Selbstversorgungsgrad (d.h. der prozentuale Anteil der Inlandserzeugung am Gesamtverbrauch von Nahrungs- und Futtermitteln) in beiden Staaten in Deutschland nahezu identisch ist. In der DDR wird der Grad der Eigenversorgung mit landwirtschaftlichen Primärerzeugnissen mit gegenwärtig etwa 85 v.H. angegeben, aus den verfügbaren statistischen Daten geht allerdings nicht hervor, ob die auf Importfutter basierende tierische Produktion in diese Berechnung einbezogen wurde oder nicht. In der Bundesrepublik betrug der Selbstversorgungsgrad der L. im Wirtschaftsjahr 1982/83 mit Erzeugung aus Auslandsfutter 97 v.H., ohne Erzeugung aus Auslandsfutter 81 v.H. B. Ökonomische Effizienz Die mit der Industrialisierung der L. verknüpfte wirtschaftliche Fehlentwicklung dokumentiert sich nicht nur in der — auch in der DDR so eingeschätzten — unbefriedigenden Entwicklung und teilweisen Stagnation der naturalen Erträge je Hektar bzw. je Tier des Durchschnittsbestands, sondern vor allem auch in einem steilen Anstieg der Produktionskosten und einem zunehmend ineffektiven Einsatz der verfügbaren Ressourcen. Über Ertrags-Aufwand-Rela[S. 800]tionen im Agrarsektor gibt es zwar keine den Grünen Berichten in der Bundesrepublik Deutschland auch nur in etwa vergleichbare regelmäßige Berichterstattung, es lassen sich aber aus den verfügbaren Daten ausreichend gesicherte Anhaltspunkte zur Einschätzung der ökonomischen Effizienz der Agrarproduktion in der DDR gewinnen. Wenn für den Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden in der Agrarproduktion vornehmlich die wirtschaftliche Überlegung bestimmend gewesen sein sollte, daß die Auswirkungen der Konzentration und Spezialisierung im Hinblick auf die Steigerung der Produktivität und Rentabilität in der L. die gleiche sei wie in der
Landwirtschaft (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Agrarsystem Das Agrarsystem eines Landes, begriffen als Teil des übergeordneten Wirtschafts- und Gesellschaftssystems, wird allgemein durch die Ideen und Prinzipien bestimmt, nach denen die sozialen und ökonomischen Beziehungen der mit der L. befaßten Menschen zueinander und zu den Produktionsmitteln gestaltet sind. Konkret drücken sich diese Gestal[S. 785]tungsprinzipien aus…
DDR A-Z 1985
Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Die AIV faßt Betriebe der Landwirtschaft und Industrie in einer Organisationsform zusammen, in der auf kooperative Weise in der Regel juristisch selbständige Betriebe unterschiedlicher Eigentumsformen zusammenarbeiten. Die AIV gilt als folgerichtige Weiterentwicklung der Produktionsverhältnisse in der sozialistischen Landwirtschaft (Agrarpolitik). Die AIV sind eine konsequente Fortentwicklung des Kooperationswesens in der Landwirtschaft der DDR (Kooperation in der Landwirtschaft). Einer AIV gehören z. Z. (1984) im allgemeinen 8–12 Betriebe an, davon meist 4–6 LPG oder VEG Pflanzenproduktion, ein Agrochemisches Zentrum, eine Meliorationsgenossenschaft sowie — je nach Produktionseinrichtung — ein oder mehrere Verarbeitungsbetriebe (Landwirtschaftliche Betriebsformen). Industriebetriebe, deren Verarbeitungskapazitäten die Rohstoffproduktion einer AIV weit übertreffen (z.B. Zuckerfabriken oder Großmühlen), werden nicht in AIV einbezogen. Auch Kreisbetriebe für Landtechnik sind nicht Mitgliedsbetriebe, da ihnen übergeordnete Funktionen — auch außerhalb der agrarindustriellen Kooperation — zugewiesen werden. Die erste AIV wurde nach dem IX. Parteitag der SED (1976) gebildet. 1983 gab es 14 AIV, die meistens auch über die politisch-organisatorischen Grenzen (Kreise und Bezirke) hinaus wirken. Ziel der Tätigkeit der AIV ist die bessere Auslastung der Grundfonds sowie die Senkung von Produktionskosten durch eine übergreifende Abstimmung von Leitung und Planung. Die AIV ist ein rechtsfähiges Organ, arbeitet nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung und besitzt eine wirtschaftsleitende Funktion gegenüber den kooperierenden Betrieben und Genossenschaften. Diese entsenden Vertreter in die Delegiertenversammlung, die ihrerseits den Beirat der AIV wählt. Ihm [S. 13]gehören in der Regel an: der Leiter der AIV und sein Stellvertreter, der Hauptbuchhalter, der Parteisekretär der AIV, die über eine eigene Parteiorganisation verfügt, die Direktoren der VEG und die Vorsitzenden der LPG Pflanzenproduktion. Der Direktor des Kreisbetriebes für Landtechnik nimmt mit beratender Stimme teil. Beschlüsse müssen einstimmig gefaßt werden. Für die fachliche Koordinierung können für einzelne Haupterzeugnisse — in der Regel für einen begrenzten Zeitraum — Kommissionen gebildet werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 11, 13 Agrar-Industrie-Komplex (AIK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrarpolitikSiehe auch das Jahr 1979 Die AIV faßt Betriebe der Landwirtschaft und Industrie in einer Organisationsform zusammen, in der auf kooperative Weise in der Regel juristisch selbständige Betriebe unterschiedlicher Eigentumsformen zusammenarbeiten. Die AIV gilt als folgerichtige Weiterentwicklung der Produktionsverhältnisse in der sozialistischen Landwirtschaft (Agrarpolitik). Die AIV sind eine konsequente Fortentwicklung des Kooperationswesens in der Landwirtschaft der DDR (Kooperation in…
DDR A-Z 1985
Gesellschaft für Sport und Technik (GST) (1985)
Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Massenorganisation zur vormilitärischen und wehrsportlichen Erziehung und Ausbildung der Jugendlichen in der DDR. Die GST wurde 1952 gegründet; als Vorbild gilt die „Freiwillige Unionsgesellschaft zur Förderung der Land-, Luft- und Seestreitkräfte“ (DOSAAF) in der UdSSR. Im Rahmen der sozialistischen Wehrerziehung bereitet die GST die Jugendlichen im vorwehrpflichtigen Alter ab 14 Jahren, und zwar insbesondere die 16- bis 18jährigen, auf den Wehrdienst vor. Seit ihrem VII. Kongreß im Juni 1982 soll sich die GST verstärkt auch der vormilitärischen Ausbildung älterer Jugendlicher zuwenden. Dies steht im Zusammenhang mit der in den nächsten Jahren rückläufigen Zahl an Wehrpflichtigen, die die DDR zur zunehmenden Einberufung auch der älteren Jahrgänge zwingt. Die GST, die „sozialistische Wehrorganisation“ der DDR, ist Hauptträger der vormilitärischen Ausbildung der Jugendlichen, zugleich bietet sie den Bürgern auch vielfältige Möglichkeiten zu wehrsportlicher Betätigung und damit zur Entwicklung und Erhaltung der Wehrfähigkeit. Ihre gesamte Tätigkeit soll sich auf die Anforderungen und Aufgaben konzentrieren, die der Landesverteidigung, insbesondere der Nationalen Volksarmee (NVA), im Interesse der militärischen Sicherung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der DDR gestellt werden. Die GST arbeitet unter Führung der SED eng mit den bewaffneten und anderen staatlichen Organen sowie mit Parteien und Massenorganisationen zusammen. Sie untersteht dem Ministerium für Nationale Verteidigung. Die Zuweisung von Verantwortungs- und Aufgabenbereichen an die GST ist abgestimmt mit den wehrerzieherischen Aufgaben der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Schulen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) und anderer Träger der Wehrerziehung. Die GST ist nach den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus aufgebaut. Territorial gliedert sie sich unterhalb der zentralen Ebene in Bezirks- und Kreisorganisationen; im Organisationsbereich des Kreises werden in Betrieben, Verwaltungen, Schulen, Hochschulen und Wohngebieten Grundorganisationen gebildet. Höchstes Organ der GST ist der Kongreß. Er legt die grundsätzlichen Aufgaben fest, beschließt das Statut (das z. Z. gültige Statut wurde auf dem V. Kongreß der GST vom 14. bis 16. 9. 1972 in Dresden verabschiedet) und wählt den Zentralvorstand. Zwischen den Kongressen ist der Zentralvorstand das höchste Gremium; er wählt aus seiner Mitte zur Leitung der Arbeit zwischen den Tagungen des Vorstands das Sekretariat. Diese Organisationsstruktur der Zentrale gilt im wesentlichen entsprechend für die Bezirks- und Kreisorganisationen. Die Ausbildungsarbeit findet in den Grundorganisationen statt, deren Umfang sich nach der jeweiligen Größe der Betriebe, Lehrstätten usw. richtet. Die Grundorganisationen gliedern sich wiederum in bestimmte Sektionen, die die Spezialausbildung auf die künftige Waffengattung hin durchführen. Bis zum Ende des Ausbildungsjahres 1981/82 gliederte sich die 2jährige vormilitärische Ausbildung der GST in die vormilitärische Grundausbildung (1. Jahr) und die vormilitärische Ausbildung für die Laufbahnen der Nationalen Volksarmee (2. Jahr). Seit dem Beginn des Ausbildungsjahres 1982/83 führt die GST die vormilitärische Grundausbildung als selbständigen Ausbildungsabschnitt nicht mehr durch, sondern konzentriert sich ausschließlich auf die vormilitärische Laufbahnausbildung. Diese erfolgt für die Laufbahnen Mot.-Schützen, Militärkraftfahrer, Tastfunker, Fernschreiber, Matrosenspezialisten, Militärflieger, Fallschirmjäger und Taucher. Die nunmehr 2jährige vormilitärische Laufbahnausbildung, in der die „politisch-moralische Erziehung“, die Vermittlung vormilitärischer Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die körperliche Ertüchtigung miteinander verbunden werden sollen, wird stärker noch als früher armeebezogen durchgeführt; dabei hat die praktische Ausbildung eindeutig an Bedeutung gewonnen. Die vormilitärische Ausbildung der GST ist fester Bestandteil der Lehrpläne der Erweiterten Oberschulen und Hochschulen wie auch der Ausbildungspläne der Lehrlinge in Betrieben und Verwaltungen. Die Ausbildung erfolgt sowohl im Unterricht als auch in der Freizeit. Gute Erfahrungen hat die GST offensichtlich mit der seit einigen Jahren in vielen Kreisorganisationen praktizierten „monatlichen Ausbildung an einem Tag“ gemacht: Diese Form bietet — zusammen mit längeren Lehrgängen an den zentralen und örtlichen Ausbildungslagern der GST — die Möglichkeit, insbesondere auch die Lehrlinge in Betrieben und Verwaltungen in [S. 548]eine straff organisierte vormilitärische Ausbildung einzubinden. Da die Leistungen während der GST-Ausbildung in die Beurteilung der Schüler und Lehrlinge einfließen, wird eine sehr hohe Beteiligung der Jugendlichen an der vormilitärischen Ausbildung erreicht. Die Mädchen werden im Rahmen der GST auf die Zivilverteidigung (Sanitätsausbildung) vorbereitet, können auf Wunsch aber auch das Ausbildungsprogramm für Jungen absolvieren. Attraktiv ist die GST für die Jugendlichen insbesondere dadurch, daß in ihren Lagern verschiedene Berechtigungsnachweise erworben werden können — vom Führerschein bis zum Flugschein, und zwar vor Vollendung des 18. Lebensjahres und ohne die sonst üblichen langen Wartefristen. Von 1979 bis 1981 erwarben z.B. ca. 175.000 Mädchen und Jungen die Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder und fast 200.000 die Fahrerlaubnis für Krafträder. Die GST bietet ihren Mitgliedern ein breit gefächertes Wehrsportprogramm. Gegenwärtig gibt es die Wehrsportarten: Modellsport (Auto-, Schiffs- und Flugmodellsport), Seesport, Tauchsport, Flug- und Fallschirmsprungausbildung, Sportschießen, Motorsport, Nachrichtensport und — als neueste Wehrsportart — Wehrkampfsport. Die GST widmet sich dabei der Pflege sowohl des Massen- als auch des Leistungssports. Ihre Wehrspartakiaden werden auf Kreisebene jährlich, auf der Bezirksebene alle 2 Jahre und auf der Ebene der Republik alle 5 Jahre durchgeführt. Den Angehörigen der NVA und sonstiger bewaffneter Organe der DDR vergleichbar besitzen die Mitglieder der GST Dienstuniformen, Kampf- und Arbeitsanzüge. Ihre Bewaffnung beschränkt sich auf Kleinkaliberwaffen. Kombattantenstatus haben die GST-Mitglieder nicht. Die GST zählt gegenwärtig (1982) ca. 600.000 Mitglieder und ca. 19.000 Organisationseinheiten. Vorsitzender ist Günter Kutzschebauch (SED). An Agitations- und Propagandamaterialien gibt die GST regelmäßig heraus: „S und T. Sport und Technik. Das wehrpolitische Jugendmagazin der GST“, „Funkamateur“, „Flieger-Revue“, „modellbau heute“, „Visier“, „poseidon“ (militärpolitische Zeitschriften mit Magazincharakter für die vormilitärische Laufbahnausbildung und für die Wehrsportarten), „konkret“ und das Mitteilungsblatt „Motorsport“ (Presseorgane für die Funktionäre und Ausbilder der GST). Als höchste Auszeichnung vergibt die GST die „Ernst-Schneller-Medaille“ in Gold, Silber und Bronze. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 547–548 Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Massenorganisation zur vormilitärischen und wehrsportlichen Erziehung und Ausbildung der Jugendlichen in der DDR. Die GST wurde 1952 gegründet; als Vorbild gilt die „Freiwillige Unionsgesellschaft zur…
DDR A-Z 1985
Innerdeutscher Handel (IDH) (1985)
Siehe auch: Innerdeutscher Handel: 1969 Innerdeutscher Handel (IDH): 1975 1979 I. Ausgangslage Nach der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches am 8. 5. 1945 verwirklichten die Siegermächte ihre im II. Weltkrieg entwickelten Vorstellungen über die Zukunft Deutschlands. Das Deutsche Reich wurde entmilitarisiert und seiner zentralen Staatsmacht beraubt, die Ostgebiete wurden abgetrennt und Restdeutschland in Besatzungszonen aufgeteilt. Zwischen den 4 Besatzungszonen entwickelte sich nach dem Wiedererwachen des Wirtschaftslebens, nach der Beseitigung der Verkehrsschwierigkeiten und administrativen Hemmnisse seit Frühjahr 1946 langsam ein Güteraustausch. Als dann die 3 Westzonen politisch und wirtschaftlich zu einer Einheit zusammenwuchsen und sich die Ost-West-Spaltung im Zeichen des kalten Krieges vertiefte, wurde unter „Interzonenhandel“ nicht mehr der Warenaustausch zwischen [S. 644]allen 4 Besatzungszonen verstanden. Als Interzonenhandel (I.) — seit Ende der 60er Jahre Innerdeutscher Handel (IDH) — wird seitdem der Güter- und Dienstleistungsverkehr zwischen der SBZ/DDR, einschließlich Berlin (Ost), und der heutigen Bundesrepublik Deutschland, einschließlich Berlin (West), bezeichnet. Der Güteraustausch zwischen dem östlichen und westlichen Teil Deutschlands wurde von Anfang an durch zweiseitige Abkommen geregelt. In der Zusammenstellung (s. unten) sind die wichtigsten IDH-Abkommen aufgeführt. II. Institutionelle und rechtliche Grundlagen Zur Organisation des IDH ließ die Bundesregierung durch AO des Bundesministeriums für Wirtschaft beim Deutschen Industrie- und Handelstag bereits Anfang November 1949 in Frankfurt/Main die Treuhandstelle für den Interzonenhandel gründen, die seit April/Mai 1950 ihren Sitz in Berlin (West) hat. 1963 wurde die Treuhandstelle der Aufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft unterstellt. Die Treuhandstelle handelte stets auf Weisung der Bundesregierung. Sie wurde ermächtigt, mit den obersten Wirtschaftsorganen der Währungsgebiete der DM-Ost in allen Fragen, die die geschäftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) und den Währungsgebieten der DM-Ost betreffen, Verbindung zu halten, Verhandlungen zu führen und Vereinbarungen zu treffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft übertrug der Treuhandstelle wiederholt die Wahrnehmung von Aufgaben, die nicht direkt mit der Abwicklung des IDH zusammenhingen. Während des Treffens am Werbellinsee (11.–13. 12. 1981) zwischen Bundeskanzler Schmidt und dem Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Honecker, vereinbarten der Bundesminister für Wirtschaft, Graf Lambsdorff, und das für Wirtschaftsfragen zuständige Politbüromitglied, Mittag, die Umbenennung der Treuhandstelle für den Interzonenhandel in Treuhandstelle für Industrie und Handel (TSI), weil die alte Bezeichnung „eigentlich keine sehr aktuelle Beschreibung des Zustandes unserer Handels- und unserer politischen Beziehungen ist“ (Lambsdorff am 13. 12. 1981). Das „Berliner Abkommen“ („Abkommen über den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark [DM-West] und den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank [DM-Ost]“) bildet in der Fassung vom 16. 8. 1960 bis heute mit seinen Anlagen, Verordnungen, Durchführungsverordnungen, allgemeinen Ausnahmegenehmigungen zur Interzonenhandelsverordnung, Interzonenrunderlassen, Bekanntmachungen (Ausschreibungen) und anderen Bestimmungen die Rechtsgrundlage des IDH. Nach den Bestimmungen des Berliner Abkommens wird der Warenaustausch auf der Grundlage der vereinbarten Warenlisten abgewickelt, die seit 1961 unbefristet gültig sind und den Bezugs- und Liefermöglichkeiten angepaßt werden. Grundsätzlich dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder in der DDR produzierte Waren ausgetauscht werden; der Handel mit ausländischen Produkten bedarf besonderer Vereinbarungen. Das Berliner Abkommen verbietet die Kompensation von Zahlungen aus verschiedenen Geschäften. Da die alliierten Devisenbewirtschaftungsgesetze aus dem Jahre 1949 für den IDH weiterhin gelten und zwischen den Währungen der beiden deutschen Staaten keine offizielle Kursrelation besteht, sind direkte Überweisungen von einem Währungsgebiet in das andere im Rahmen des IDH nicht möglich. Der Grenzüberschreitende ➝Zahlungsverkehr erfolgt ausschließlich im Verrechnungswege über die Staatsbank der DDR und die Deutsche Bundesbank. Beide Notenbanken führen ein Verrechnungskonto der Zentralbank der anderen Seite. Die Zahlungen von Beziehern aus der DDR, die auf Leistungen aus der Bundesrepublik Deutschland oder Berlin (West) beruhen, sind bei der Staatsbank der DDR in Mark der DDR zu leisten, worauf dann ein von den Vertragspartnern vereinbarter entsprechender Betrag von der Staatsbank der DDR dem Konto der Deutschen Bundesbank in Verrechnungs[S. 645]einheiten (VE) gutgeschrieben wird. Befindet sich der Bezieher in der Bundesrepublik, gilt sinngemäß das gleiche. Durch den Verrechnungsverkehr verwandelt sich eine bei der Deutschen Bundesbank eingezahlte DM über eine Verrechnungseinheit in eine Mark der DDR für den östlichen Zahlungsempfänger und umgekehrt. Im Verrechnungswege wird eine DM einer Mark der DDR gleichgesetzt; das Verrechnungsverhältnis 1:1 ist nur ein Clearingwert, der nicht die DM der Mark der DDR währungsmäßig gleichsetzt. Die IDH-Geschäfte werden in der Regel auf der Basis der westdeutschen Marktpreise abgeschlossen. Die Notenbanken der DDR und der Bundesrepublik richteten für die finanzielle Abwicklung des IDH auf jeder Seite 3 Unterkonten ein. Über das Unterkonto 1 wurden alle Zahlungen verrechnet, die sich aus Lieferungen und Bezügen nach der Warenliste zum Unterkonto 1 ergaben. Diese Warenliste enthielt die vereinbarten Kontingente für die „harten“ Waren (Bergbau- und Mineralölerzeugnisse, forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Maschinen und Rohstoffe bei Lieferungen der DDR; Eisen- und Stahlerzeugnisse, Nicht-Eisenmetalle, Bergbauerzeugnisse, elektrotechnische Erzeugnisse und Maschinen bei Lieferungen der Bundesrepublik Deutschland). Über das Unterkonto 2 wurden alle Zahlungen nach der Warenliste, auf der die „weichen“ Waren (die übrigen Waren im IDH) verzeichnet sind, abgewickelt. Die Unterkonten 1 und 2 sind 1975 zu einem Unterkonto 1/2 zusammengelegt worden. Über das Unterkonto 3 werden bis heute alle Zahlungen abgewickelt, die für Dienstleistungen erfolgen. Die Konten können bis zu einem vereinbarten Betrag (Swing) überzogen werden. Wenn eine Seite diesen Überziehungskredit ausgeschöpft hat, kann die Notenbank der anderen Seite ihre Zahlung einstellen. In diesem Falle können weitere Lieferungen nur noch gegen Barzahlung über das Sonderkonto S erfolgen. Der Swing wurde in den 50er Jahren wiederholt an die Umsatzentwicklung angepaßt. Nach der Neufassung des Berliner Abkommens belief er sich von 1960 bis 1968 auf 200 Mill. VE. Durch eine ergänzende Vereinbarung vom 6. 12. 1968, die bis zum 31. 12. 1975 befristet war, entsprach er jeweils 25 v.H. der DDR-Lieferungen des vorausgegangenen Jahres. Im Mai 1970 wurde für den Swing ein erhöhter Mittelbetrag für 1970 und 1971 festgelegt, um der DDR mehr Liquidität zu verschaffen. Durch die im Dezember 1974 abgeschlossene Swing-Vereinbarung, die bis 31. 12. 1981 galt, wurde die Vereinbarung von 1968 weitergeführt, gleichzeitig aber der Swing-Höchstbetrag auf 850 Mill. VE begrenzt. In der Hoffnung, die DDR würde Zugeständnisse im innerdeutschen Besuchsverkehr machen, wurde beim Treffen am Werbellinsee (11–13. 12. 1981) diese Abmachung um ein halbes Jahr verlängert. Am 18. 6. 1982 vereinbarte die TSI mit dem Ministerium für Außenhandel die schrittweise Rückführung des Swing. Die Beträge werden bis 31. 12. 1985 neu festgesetzt, und zwar vom 1. 7. 1982 bis 31. 12. 1982 auf 850 Mill. VE, vom 1. 1. 1983 bis 31. 12. 1983 auf 770 Mill. VE, vom 1. 1. 1984 bis 31. 12. 1984 auf 690 Mill. VE und vom 1. 1. 1985 bis 31. 12. 1985 auf 600 Mill. VE. 1985 soll über die weitere Regelung des Swing verhandelt werden. Der Swing wurde bisher nur von der DDR in Anspruch genommen. Er wurde also zu einem zinslosen Dauerkredit für die DDR. III. Entwicklung von Volumen und Struktur Die Umsatzentwicklung des statistisch ausgewiesenen IDH zeigt, daß der Warenverkehr von 1950 bis 1982 um das 17½fache gestiegen ist. Allerdings war der Warenaustausch der ersten Nachkriegsjahre höher als in den veröffentlichten Zahlen angegeben. In den Statistiken ist nur der legale, vertragsmäßige IDH erfaßt. In den Anfangsjahren wurde jedoch ein großer Teil des Warenverkehrs außerhalb der Verträge als private Kompensationsgeschäfte, durch Dreiecksgeschäfte unter Einschaltung von ausländischen Zwischenhändlern und in Form des Schwarzhandels abgewickelt. Überdies sind in den Zahlen für die Jahre bis 1952 nicht die Angaben für Berlin enthalten. Der illegale IDH wurde 1953 auf 40 bis 200 v.H. des legalen Handels geschätzt. Der IDH entwickelte sich ungleichmäßig. Die Jahre 1951–1953, 1960–1963 und 1967/68 brachten größere Rückschläge; dazwischen lagen Phasen relativ stabilen Wachstums. In den ersten beiden Zeitabschnitten ging der Warenaustausch aus politischen Gründen zurück, während 1967/68 die bestehenden Regelungen im IDH-Verfahren die Entwicklung hemmten. Zu Beginn der 50er Jahre behinderte die westliche Embargo-Politik die Entwicklung. Anfang der 60er Jahre wirkten sich die Behinderungen des freien Zugangs nach Berlin und die daraufhin von der Bundesregierung ausgesprochene vorsorgliche Kündigung des Berliner Vertrags (30. 9. 1960), das Bestreben der DDR, von westdeutschen Lieferungen unabhängig zu werden („Störfreimachung“), die Vollkollektivierung der Landwirtschaft und der Mauerbau in Berlin handelshemmend aus. Die Entspannung des innerdeutschen Verhältnisses und die kooperationsbereitere Handelspolitik der Bundesregierung der Großen Koalition führten dann Ende der 60er Jahre zu einer Intensivierung des IDH. 1969 stiegen die Umsätze um 36,8 v.H., 1970 um 12,3 v.H., 1971 um 10,4 v.H., 1972 um 10,2 v.H. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gab es seit 1972 nur 1976, 1980 und 1982 ein nennenswertes reales Wachstum im IDH (DIW-Wochenberichte 22/1982 u. 10/1983). In den übrigen Jahren beruhte die nominale Expansion auf Preissteigerungen. 1973/74 und 1979/80 waren die Preisschübe am stärksten. Die Lieferungen und Bezüge nahmen von 1972 bis 1981 real insgesamt nur um 6 v.H. zu. Die verlangsamte Wirtschaftsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland schränkte die Liefermöglichkeiten der DDR ein; die hohen Defizite gegenüber den anderen westlichen Ländern und der Sowjetunion zwangen die DDR, ihre Waren verstärkt in diese Länder zu exportieren. Die hohe Verschuldung gegenüber den OECD-Ländern (ohne Bundesrepublik) führte dann jedoch 1982 zu einem überraschenden Aufschwung. Die DDR mußte ihre Importe aus den westlichen Industriestaaten um rd. ein Drittel drosseln und bezog dringend benötigte Waren verstärkt aus der Bundesrepublik Deutschland; denn gegenüber der Bundesrepublik war die Verschuldungssituation günstiger als gegenüber anderen OECD-Ländern. Da es 1982 — wiederum nach Berechnungen des DIW — Preissteigerungen in geringem Umfang lediglich bei den Lieferungen der Bun[S. 647]desrepublik gab, konnte mit einer preisbereinigten Zuwachsrate von 11 v.H. der größte reale Zuwachs seit 1970 erzielt werden. 1983 nahm der IDH mit einem Umsatzwachstum von 6,2 v.H. stärker zu als der Handel der Bundesrepublik mit anderen Staaten (+ 2,3 v.H.). Die Lieferungen stiegen um 8,8 v.H., die Bezüge um 3,6 v.H. 1983 ergab sich also wieder ein Lieferüberschuß für die Bundesrepublik Deutschland, nachdem die DDR von 1980 bis 1982 die Warenbilanz positiv gestaltet hatte. Da die DDR bei den Dienstleistungen (vor allem durch die Inanspruchnahme der Leistungen des Hamburger Hafens) weiterhin ein Defizit erzielte, veränderten sich ihre gesamten Verbindlichkeiten im IDH 1982 nicht. Der kumulierte Passivsaldo betrug zum Jahresende 1982 rd. 3,8 Mrd. VE; er entstand aus der Inanspruchnahme von Lieferantenkrediten in der Bundesrepublik (4,1 Mrd. VE) und der Swing-Beanspruchung (0,5 Mrd. VE) abzüglich der Lieferantenkredite der DDR (0,8 Mrd. VE). Setzt man den kumulierten Passivsaldo zu den jeweiligen jährlichen Lieferungen der DDR ins Verhältnis, wird deutlich, daß sich die Schuldensituation der DDR in den letzten Jahren relativ verbessert hat. 1978 betrug der kumulierte Passivsaldo noch 95 v.H. der Jahreslieferungen, bis 1982 sank dieser Anteil auf 58 v.H. Ende 1983 belief sich der kumulierte Passivsaldo auf ca. 4,0 Mrd. VE, das waren wiederum 58 v.H. der Jahreslieferungen der DDR. Der Dienstleistungsverkehr hat sich seit 1970 nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft wie folgt entwickelt (Dienstleistungen in Mill. VE): Dienstleistungen in diesem Sinne sind Kosten und Vergütungen, die im Zusammenhang mit der Beförderung und dem Verkauf von Gütern stehen, also vor allem Fracht-, Hafen-, Lager-, Montage-, Gerichts- und Messekosten sowie Provisionen, Lizenzgebühren, Bankspesen, Bankzinsen, Schadensersatzzahlungen sowie die Postausgleichszahlungen. Transportkosten und Nebenleistungen des Warenverkehrs, die über die einzelnen Warengruppen direkt abgerechnet werden, sind in den Umsätzen des Unterkontos 3 nicht enthalten. Die Warenstruktur des IDH entspricht weder der Außenhandelsstruktur der beiden hochindustrialisierten Länder Bundesrepublik Deutschland und DDR, noch ist sie dem Entwicklungsstand beider Volkswirtschaften angemessen. Der Anteil von Fertigerzeugnissen am Warenaustausch zwischen beiden deutschen Staaten ist relativ gering. Der Warenstruktur nach ähnelt der IDH dem Außenhandel weniger entwickelter Länder. Bei den Bezügen und bei den Lieferungen beträgt der Anteil von Erzeugnissen der Grundstoff- und Produktionsgüterindustrien (chemische Erzeugnisse, Eisen und Stahl, Metalle, Mineralölerzeugnisse u.a.) über 50 v.H. Während der Anteil der verschiedenen Wirtschaftsgruppen bei den Lieferungen in den vergangenen Jahren bemerkenswert konstant blieb, änderte sich die Struktur der Bezüge erheblich. Am stärksten schwankten die Bezüge von Erzeugnissen der Grundstoff- und Produktionsgüterindustrien, deren Anteil sich in der ersten Hälfte der 70er Jahre gegenüber der zweiten Hälfte der 50er Jahre um die Hälfte verringerte und deren Anteil an den gesamten Bezügen 1982 mit 54 v.H. wieder fast die frühere Größenordnung erreichte. Der Anteil von Verbrauchsgütern (u.a. Textilien, Bekleidung, Holzwaren) an den Gesamtbezügen stieg von knapp 20 v.H. in der zweiten Hälfte der 50er Jahre auf knapp ein Drittel in den 70er Jahren und lag 1982 bei 24 v.H. Wie in den vergangenen Jahren hatten 1982 die Erzeugnisse der Verbrauchsgüterindustrien nach denen der Grundstoff- und Produktionsgüterindustrien den zweitgrößten Anteil an den Gesamtbezügen. Der Anteil der land- und ernährungswirtschaftlichen Produkte war mit knapp 11 v.H. noch nicht einmal halb so groß wie in der zweiten Hälfte der 60er Jahre (Fünfjahresdurchschnitt 1966–1970: 25,6 v.H.). Wie in den vergangenen Jahren bestand 1982 lediglich ein Zehntel der bezogenen Waren aus Erzeugnissen der Investitionsgüterindustrien (vor allem Maschinenbauerzeugnisse, elektrotechnische Erzeugnisse, Eisen-, Blech- u. Metallwaren). Bei den Lieferungen der Bundesrepublik hatten die Erzeugnisse der Grundstoff- und Produktionsgüterindustrien 1982 einen Anteil von 56 v.H., als zweitgrößte Warengruppe folgten die Produkte der Investitionsgüterindustrien mit 20,1 v.H. Diesen Warengruppen folgen die bergbaulichen Erzeugnisse, die Produkte der Landwirtschaft und der Ernährungsindustrie sowie der industriellen Verbrauchsgüter. Wenn auch innerhalb dieser Warengruppen erhebliche Veränderungen zu beobachten waren, so besteht doch diese Struktur fast unverändert seit den 50er Jahren. Die DDR bezieht im IDH nach wie vor in großem Umfang Waren, um akute Engpässe zu beseitigen, d.h. die Lieferungen in die DDR dienen der Sicherung der laufenden Produktion und (zumindest [S. 648]1982) auch der Beseitigung von Versorgungsengpässen. Belebend wirkte aufgrund der Preis- und Mengenerhöhungen in den letzten Jahren vor allem das „Mineralölgeschäft“. Nachdem die Bezüge von Braunkohlebriketts stark zurückgegangen waren, bezog die Bundesrepublik in zunehmendem Umfang Mineralölerzeugnisse aus der DDR. Diese Bezüge wurden mit Lieferungen von Erdöl gekoppelt. Eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Ministerium für Außenhandel regelt die Lieferungen und Bezüge bis 1985. 1982 machten die Bezüge von Dieselkraftstoff, Motorenbenzin und Heizöl 23,5 v.H. des gesamten Warenwertes aus, der Anteil des Rohöls an den Gesamtlieferungen betrug 10,9 v.H. Die Preisentwicklung auf dem Mineralölsektor hat es der DDR ermöglicht, ihre Warenverkehrsbilanz seit 1980 positiv zu gestalten. Der Anteil des IDH machte 1982 lediglich 1,6 v.H. des Außenhandelsumsatzes der Bundesrepublik Deutschland aus — 1950 hatte dieser Anteil immerhin noch bei 3,8 v.H. gelegen. Für die DDR und den gesamten Ost-West-Handel hatte der IDH ein ungleich größeres Gewicht: Der Anteil am Außenhandel der DDR betrug 1982 8,6 v.H. (1950 waren es noch 16 v.H.). Die Bundesrepublik Deutschland ist der zweitgrößte Handelspartner der DDR, die ihrerseits mit der Bundesrepublik nach der OECD-Statistik 1982 wieder einen größeren Warenaustausch als mit allen übrigen westlichen Industrieländern zusammen hatte. IV. Politische Bedeutung Wenn die Bundesregierung den IDH selbst während des kalten Krieges und oftmals gegen den Widerstand ihrer Verbündeten, die in ihm eine Gefährdung der Embargo-Politik sahen, förderte, dann geschah das fast ausschließlich aus politischen Gründen. Die Interzonenhandelspolitik der Bundesregie[S. 649]rung war immer ein Teil ihrer Deutschlandpolitik. Die wirtschaftliche Bedeutung dieses Handels wurde gering eingeschätzt. In den 50er Jahren sollte der IDH eine doppelte Funktion erfüllen: Einerseits sollte er als eine der letzten Klammern zwischen beiden Teilen Deutschlands die Versorgung der mitteldeutschen Bevölkerung verbessern helfen, zur Erhaltung der Kontakte zwischen den Menschen beitragen und die Reste der Verflechtung beider Volkswirtschaften bewahren; andererseits sollte der IDH als ökonomischer Hebel die eigenen politischen Ziele durchsetzen helfen, [S. 650]d.h. in erster Linie den freien Zugang nach und in Berlin sichern. In den 50er Jahren schuf die Bundesregierung die institutionellen und rechtlichen Grundlagen, die dem IDH bis in die Gegenwart den Charakter einer von allen Seiten anerkannten Sonderbeziehung geben. Die wichtigsten Merkmale dieser Sonderbeziehung sind: Bilateralität, Einschaltung der TSI, Zoll- und Abschöpfungsfreiheit. 1951 konnte die Bundesregierung in der Ergänzung zum Torquay-Protokoll zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) durchsetzen, daß „der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland keine Änderung der gegenwärtigen Regelungen oder des gegenwärtigen Zustandes für den innerdeutschen Handel mit Gütern deutschen Ursprungs erfordert“. Im Protokoll über den IDH und die damit zusammenhängenden Fragen vom März 1957 ließ sich die Bundesregierung von ihren EWG-Partnerländern bestätigen, daß die DDR von der Errichtung einer Zollgrenze zur Bundesrepublik Deutschland verschont bleibt. Die DDR gehört bezüglich des IDH seitdem praktisch zum EWG-Innenmarkt. Auf Lieferungen von gewerblichen Gütern aus der DDR in die Bundesrepublik werden deswegen keine Zollabgaben erhoben und bei Agrarerzeugnissen keine Abschöpfungen vorgenommen. Die Bundesregierung betonte in den 50er Jahren wiederholt, der IDH sei ein wichtiges Instrument zur Sicherung Berlins. Bereits vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR sind Berlin (West) und Berlin (Ost) in die Vereinbarungen über den Interzonenhandel einbezogen worden. Der bestehende Zustand wurde dann zuerst im Frankfurter und später im Berliner Abkommen vertraglich geregelt. Beide Abkommen sind zwischen den Währungsgebieten geschlossen worden, diese Kompromißformel umging die staatliche Anerkennung der DDR, bestätigte aber die faktische Zugehörigkeit von Berlin (West) zur Bundesrepublik Deutschland und von Berlin (Ost) zur DDR. Zwei Anlagen zum Frankfurter Abkommen bestimmten, der Anteil von Berlin (West) an den Umsätzen des IDH solle ein Drittel betragen, während das Berliner Abkommen in Artikel I, Ziffer 3 von einem „angemessenen Teil“ spricht, der auf die Lieferungen und Bezüge der Berliner Wirtschaft entfallen soll. Aufgrund der so bestätigten Zugehörigkeit Berlins zum Bund konnten die Unterhändler der Bundesrepublik behaupten, es bestehe ein Junktim zwischen dem Handel und dem freien Zugang nach Berlin. Mit der Kündigung des Berliner Abkommens zum Jahresende 1960 wollte die Bundesregierung die DDR dazu zu bewegen, die Kontrolle des Besucherverkehrs an der Sektorengrenze, die Nichtanerkennung der Bundespässe von West-Berlinern und die Behinderungen des Lastwagenverkehrs zwischen Berlin und dem Bundesgebiet aufzuheben und formell zu widerrufen. Die DDR beugte sich jedoch diesem Druck nicht. Nach vierwöchigen Verhandlungen mußte die westliche Seite einem für sie ungünstigen Kompromiß zustimmen. Daraufhin vereinbarten die Unterhändler am 29. 12. 1960, das Berliner Abkommen mit allen Zusatzvereinbarungen in seiner Neufassung vom 16. 8. 1960 am 1. 1. 1961 in Kraft treten zu lassen. Die Kündigung des Abkommens hatte in der DDR die Aktion Störfreimachung ausgelöst, durch die die Abhängigkeit von Bezügen aus „kapitalistischen Ländern“, vor allem aber von Lieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland, verringert werden sollte. Während die Verhandlungen über die Fortsetzung des IDH noch liefen, erklärte Bruno Leuschner als Vorsitzender der Staatlichen Plankommission im Dezember 1960 vor dem Zentralkomitee (ZK) der SED, es sei die vordringlichste Aufgabe, alles so zu organisieren und umzustellen, daß es für die Betriebe von der Bundesrepublik [S. 651]Deutschland her keine Störungen mehr geben könne. Die DDR-Wirtschaft werde sich auf Lieferungen aus den sozialistischen Ländern orientieren und die Produktion umstellen. Die „Störfreimachung“ wurde 1962 aufgegeben, denn die sowjetischen Lieferungen konnten die Bedürfnisse der DDR-Industrie nur unvollkommen befriedigen, und es war zudem für die DDR ökonomisch günstiger, dringend benötigte hochwertige Industrieprodukte aus der Bundesrepublik zu beziehen, als sie in kleinen Serien und dementsprechend teuer selbst herzustellen. Die Versuche der Bundesregierung, die DDR durch Kündigung des Berliner Abkommens unter Druck zu setzen, um sie zur Änderung ihrer Berlin-Politik zu veranlassen, trugen zum Rückgang des IDH bei und führten zu einer intensiveren Integration der DDR in den RGW sowie zur engeren Kooperation mit der UdSSR. Die IDH-Umsätze sanken 1961 gegenüber dem Vorjahr um 12,9 v.H. Der Anteil der RGW-Länder am gesamten Außenhandelsumsatz der DDR stieg von 74,9 v.H. im Jahre 1960 (UdSSR: 42,8 v.H.) auf 79,0 v.H. im Jahre 1962 (UdSSR: 48,9 v.H.), umgekehrt sank der Anteil des IDH am Außenhandel der DDR von 10,3 v.H. im Jahre 1960 auf 8,3 v.H. 1962. Die Kündigung des Berliner Abkommens zeigte, daß der IDH nur in eng begrenztem Maße als Druckmittel taugt, obwohl die DDR in Schwierigkeiten gerät, wenn sie sich wirtschaftlich von der Bundesrepublik abgrenzt. Das Junktim zwischen ungehindertem Berlin-Verkehr und IDH ist im Januar 1961 durch die sog. Widerrufsklausel zum letzten Mal hergestellt worden. Sie besagte, daß Warenbegleitscheine für Lieferungen von Waren des Unterkontos 1 nur noch unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes im Falle einer schweren politischen Störung des Berlin-Verkehrs genehmigt werden. Tatsächlich ist diese Klausel niemals angewandt worden. Trotz mehrfacher Behinderungen des freien Zugangs nach Berlin verzichtete die Bundesregierung in den folgenden Jahren darauf, den IDH als politisches Druckmittel anzuwenden. Für die DDR war und ist der IDH in weit größerem Maße als für die Bundesrepublik Deutschland eine ökonomische Notwendigkeit. Deshalb sprachen sich die Politiker der SBZ bzw. der DDR bis in die 60er Jahre immer wieder dafür aus, den IDH zu erleichtern und zu erweitern. Auf jede westdeutsche Maßnahme, die die wirtschaftliche Teilung Deutschlands vertiefte, reagierte die DDR-Führung mit propagandistischen Angriffen und ernstgemeinten Vorschlägen, die der Erschwerung des Handels entgegenwirken sollten. Sie kritisierte vor allem die westliche Embargo-Politik und die Einführung von Sperrlisten, die Kontingentierung von Einfuhr und Ausfuhr sowie das zentrale Ausschreibungs- und Genehmigungsverfahren. Die Ost-Berliner Regierung forderte mehrjährige Abkommen, die Erhöhung des Swings und das Zusammenlegen der Unterkonten. Diesen Forderungen ist die westdeutsche Seite bereits in den 50er Jahren weitgehend entgegengekommen. Mit der grundlegenden Veränderung der deutschlandpolitischen Konzeption der SED-Führung wandelte sich 1967/68 auch die Einstellung gegenüber dem IDH. Im August 1967 wurde das für die innerdeutschen Wirtschaftsbeziehungen zuständige Ministerium für Außenhandel und innerdeutschen Handel in Ministerium für Außenwirtschaft umbenannt (seit 1. 1. 1974 Ministerium für Außenhandel [MAH]). Die DDR leugnete nun immer häufiger den Sondercharakter der innerdeutschen Wirtschaftsbeziehungen. Die Interzonenhandelspolitik der Bundesrepublik hatte sich bereits zu Beginn der 60er Jahre geändert. Im IDH wurde nunmehr zunehmend ein Instrument zum Abbau der politischen Gegensätze zwischen beiden deutschen Staaten gesehen. Das Freund-Feind-Denken aus der Zeit des kalten Krieges wich langsam dem Willen, im Verhältnis zur DDR über ein „geregeltes Nebeneinander“ zum „Miteinander“ zu kommen. Im IDH sah man immer weniger ein Druckmittel und immer mehr eine Leistung, für die man etwas einhandeln kann. Statt von „Interzonenhandel“ wurde nun auch von Regierungsseite immer häufiger vom „Innerdeutschen Handel“ gesprochen. Dadurch fand der Funktionswandel seinen sprachlichen Ausdruck. Die Bundesregierung der Großen Koalition gab den Forderungen der Wirtschaft und der DDR nach und befreite den IDH weitgehend von den aus politischem Kalkül entstandenen Hemmnissen. Im März 1967 wurde die Bundesgarantie für langfristige Investitionsgüterlieferungen auf den IDH ausgedehnt. Im Mai 1967 entstand die Gesellschaft zur Finanzierung von Industrieanlagen (GEFI), durch die Lieferungen und Leistungen in die DDR durch mittelfristige Kredite finanziert werden können. Im August desselben Jahres wurde die Widerrufsklausel aufgehoben, die Swing-Beträge für die einzelnen Unterkonten wurden zu einem Gesamtswing zusammengefaßt; seitdem kann die DDR den Swing für die Waren beanspruchen, für die er benötigt wird; die Unterkonten 1 und 2 wurden „bis auf weiteres“ zusammengelegt (die endgültige Zusammenlegung erfolgte am 9. 7. 1975 mit Wirkung zum 1. 1. 1976). Die Maschinenkontingente wurden im August 1967 aufgestockt. Im September 1967 ist eine Sonderregelung zum neuen Mehrwertsteuergesetz erlassen worden. Im Dezember 1967 wurde dann durch Briefaustausch eine neue Grundlage bis 1975 geschaffen: Die Bundesregierung erklärte sich dazu bereit, die seit Jahren anhängende Mineralölfrage durch Ausgleichszahlungen zu bereinigen; beide Seiten verpflichteten sich zur kontinuierlichen Erhöhung ihrer [S. 652]Lieferkontingente für Maschinen, Fahrzeuge und elektrotechnische Erzeugnisse; zur Erleichterung des Warenverkehrs sollte der Swing von bisher 200 Mill. DM in Zukunft elastisch sein, er sollte jeweils 25 v.H. der Lieferungen der DDR des vergangenen Jahres entsprechen und jeweils im Januar für das laufende Jahr neu festgesetzt werden. Am 1. 1. 1968 trat eine neue Umsatzsteuerregelung im IDH in Kraft (nach dem heutigen Stand werden die Lieferungen im Regelfall mit 6 v.H. belastet, während die Bezieher von Waren aus der DDR einen Kürzungsanspruch ihrer Umsatzsteuerschuld von 11 v.H. des Warenwertes haben). Im Mai 1969 wurde die Einrichtung von Kommissions- und Konsignationslagern vereinbart. Im April 1969 erfolgte die Erweiterung der Bezugsmöglichkeiten durch eine Erhöhung der wertbegrenzten Abschreibungen bzw. Überführung wertbegrenzter Bezugspositionen in die offene Ausschreibung. Für einen großen Teil der Lieferungen wurde im Januar 1969 die Einzelgenehmigungspflicht durch die allgemeine Genehmigung ersetzt. Warenbegleitscheine für Lieferungen in die DDR mußten nicht mehr beantragt und genehmigt werden — für diese Waren brauchte statt der bisherigen Anträge auf Einzelgenehmigung künftig nur noch eine Bezugserklärung gegenüber dem Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft für statistische Zwecke abgegeben zu werden. Durch die Allgemeine Genehmigung Nr. 3 (B) wurde im Dezember 1969 auch der Bezug von Waren von der Einzelgenehmigungspflicht freigestellt. Voraussetzungen für den Geschäftsabschluß sind danach vor allem ein schriftlicher Kaufvertrag, die Zahlung des Kaufpreises über die Unterkonten und die Meldung der Verträge an das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft. Im gewerblichen Sektor waren 1970 von den rund 5.200 Warenpositionen 191 für den Bezug kontingentiert, 1971 waren nur noch 79, Ende 1972 103 und Ende 1977 87 Positionen kontingentiert. Diese Handelserleichterungen bewirkten nach 1968 die schnellste Umsatzausweitung in der Geschichte des IDH. Im landwirtschaftlichen Sektor ist der Kontingentierungsstand nach wie vor höher als im gewerblichen. Sowohl bei den Lieferungen wie auch bei den Bezügen ist zwischen den allgemein genehmigten und den einzelgenehmigungspflichtigen Waren zu unterscheiden. Wenn keine Einzelgenehmigungspflicht mehr nötig ist, gelten die Geschäftsabschlüsse mit ihrer Meldung bei den Behörden als genehmigt. Anfang 1983 waren von den Bezügen im gewerblichen Sektor 4.997 Positionen (95,4 v.H.) allgemein genehmigt, lediglich 168 Positionen (3,2 v.H.) waren offen ausgeschrieben und einzelgenehmigungspflichtig. Kontingentiert waren nur noch 72 Positionen (1,4 v.H.). Im Sektor Landwirtschaft und Ernährung waren 218 Positionen (36, 1 v.H.) allgemein genehmigt, 203 Positionen (33,6 v.H.) offen ausgeschrieben, 183 Positionen (30,3 v.H.) noch kontingentiert. Dem Wert nach waren Anfang 1983 im gewerblichen Bereich 66 v.H., im landwirtschaftlichen und ernährungswirtschaftlichen Bereich jedoch nur 12 v.H. der Bezüge liberalisiert. V. Ausblick Trotz Abgrenzungs-Politik und Polemik gegen die neue Ostpolitik und deren Anspruch, die bestehenden Sonderbeziehungen auszubauen, stimmte die DDR im Grundlagenvertrag der Erhaltung dieser Sonderbeziehungen zu. Nach Artikel 7 des Grundlagenvertrages sollen Abkommen geschlossen werden, „um auf der Grundlage dieses Vertrages und zum beiderseitigen Vorteil die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft … zu entwickeln und zu fördern“. Im Zusatzprotokoll zu Artikel 7 heißt es in Ziffer 1: „Der Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wird auf der Grundlage der bestehenden Abkommen abgewickelt.“ Die Haltung der DDR bleibt jedoch auch nach dem Abschluß des Grundlagenvertrages ambivalent. Einerseits verleugnet sie weiterhin die Existenz von Sonderbeziehungen zur Bundesrepublik, andererseits gab Honecker im November 1972 zu, daß es nach dem Grundlagenvertrag „keinen Grund zu Veränderungen“ gebe und im Handel „eine der wenigen Besonderheiten … in den Beziehungen weiterbestehen“ (ND 25. 11. 1972, S. 4). Am 29. 3. 1978 verteidigte das „Neue Deutschland“ in einem redaktionellen Artikel den IDH gegen Kritiker in der Bundesrepublik Deutschland und im eigenen Lager. Die SED-Führung warnte in dieser Erklärung vor Versuchen, „den Handel mit der DDR und speziell die Swing-Regelung als Mittel des politischen Drucks zu benutzen“, und brachte ihren Willen zum Ausdruck, „den Handel mit der BRD zum gegenseitigen Vorteil weiter zu entwickeln“. Im „Gemeinsamen Kommuniqué über das Treffen von Bundeskanzler Helmut Schmidt mit dem Generalsekretär des ZK der SED und Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Erich Honecker, vom 11. bis 13. Dezember 1981“ bekannte sich die DDR-Regierung noch einmal zu den vertraglichen Grundlagen und damit zum Sonderstatus des IDH und bekräftigte die Absicht, die innerdeutschen Wirtschaftsbeziehungen auszubauen. In dem Kommuniqué heißt es: „Beide Seiden sind bestrebt, die im gegenseitigen Interesse liegende wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit langfristig zu entwickeln, zu erleichtern und zu vertiefen. Es bestand Übereinstimmung, den Warenaustausch auf der Grundlage der bestehenden Abkommen und nach Maßgabe der Möglichkeiten beider Seiten auszubauen und seine Struktur zu verbessern. Sie unterstrichen die Bedeutung der Zusammenarbeit bei Projekten und der Unternehmenskooperation einschließlich der Zusammenarbeit auf dritten Märkten.“ [S. 653]Die aus der Koalition von CDU/CSU und FDP entstandene Bundesregierung will im Bereich des IDH die Politik früherer Bundesregierungen fortsetzen. Bundeskanzler Kohl sagte in seiner Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag am 13. 10. 1982: „Der innerdeutsche Handel bleibt ein wichtiges Element der Zusammenarbeit. Auf der Grundlage des Berliner Abkommens von 1951 und seiner Zusatzvereinbarungen ist die Bundesrepublik Deutschland — auch zum Wohl Berlins — zur Ausweitung dieses Handels bereit.“ Der IDH soll als Sonderbeziehung ausgebaut werden; er soll weiterhin dazu beitragen, die Möglichkeit einer deutschen Wiedervereinigung offenzuhalten. Gegenüber den Regierungen ihrer Partnerländer in der Europäischen Gemeinschaft vertritt Bonn die Ansicht, daß der in den Beitrittsverträgen zum GATT, zur Montanunion und zum EWG-Vertrag vereinbarte Sonderstatus für den IDH weiter gilt. Dieser Standpunkt wurde im März und September 1973 dem Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft vorgetragen und von den Partnern erneut anerkannt. Der Sonderstatus wird von den Regierungen in der EG nicht in Frage gestellt. Allerdings müssen Rat und Kommission der Gemeinschaft immer wieder Anfragen zu den innerdeutschen Wirtschaftsbeziehungen beantworten. Eine weitere Steigerung des Handelsvolumens kann auf lange Sicht nur erreicht werden, wenn sich beide Vertragspartner verstärkt auf Absatz 2 der Nr. 1 des Zusatzprotokolls zu Artikel 7 des Grundlagenvertrages besinnen, in dem „langfristige Vereinbarungen mit dem Ziel, … eine kontinuierliche Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen zu fördern, überholte Regelungen anzupassen und die Struktur des Handels zu verbessern“, in Aussicht gestellt worden sind. Der IDH wird nur dann kontinuierlich wachsen können, wenn zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR in größerem Umfang als bisher qualitativ höherwertige Formen der Kooperation möglich werden, wenn die Exportkraft der DDR-Wirtschaft erhalten bleibt, und wenn die beiden deutschen Staaten eine Ausweitung des IDH nicht aus politischen Gründen gefährden. Siegfried Kupper Literaturangaben Bethkenhagen, Jochen: Die Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR vor dem Hintergrund von Kaltem Krieg und Entspannung, in: Beiträge zur Konfliktforschung, H. 4/1980, S. 39 ff. Köln: Markus 1980. Biskup, Reinhold: Deutschlands offene Handelsgrenze. Die DDR als Nutznießer des EWG-Protokolls über den innerdeutschen Handel. Frankfurt a. M.: Ullstein 1976. Ehlermann, Claus-Dieter: Handelspartner DDR — Innerdeutsche Wirtschaftsbeziehungen. Baden- Baden: Nomos 1975. Federau, Fritz: Der Interzonenhandel Deutschlands von 1946 bis 1953, in: Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung. Hrsg.: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin. H. 4/1953, S. 385 ff. Berlin: Duncker & Humblot 1953. Kupper, Siegfried: Der innerdeutsche Handel. Rechtliche Grundlagen, politische und wirtschaftliche Bedeutung. Köln: Markus 1972. Lambrecht, Horst: Die Entwicklung des Interzonenhandels von seinen Anfängen bis zur Gegenwart. 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Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 543–653 Innerdeutsche Beziehungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW)Siehe auch: Innerdeutscher Handel: 1969 Innerdeutscher Handel (IDH): 1975 1979 I. Ausgangslage Nach der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches am 8. 5. 1945 verwirklichten die Siegermächte ihre im II. Weltkrieg entwickelten Vorstellungen über die Zukunft Deutschlands. Das Deutsche Reich wurde entmilitarisiert und seiner zentralen Staatsmacht beraubt, die Ostgebiete wurden abgetrennt und Restdeutschland in Besatzungszonen aufgeteilt. Zwischen den 4 Besatzungszonen…
DDR A-Z 1985
Freizeit (1985)
Siehe auch: Freizeit: 1969 1975 1979 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Der Begriff F. erfährt in der DDR eine besondere ideologische Einordnung. F. gilt als „jener Zeitraum der Lebensgestaltung im Sozialismus, der nicht [S. 474]durch die gesetzlich festgelegte Zeit für Arbeit, Ausbildung, Studium, Lehre usw. sowie die damit unmittelbar verknüpften Zeitaufwendungen gebunden ist und der von den Werktätigen nach eigenem Ermessen gemeinschaftlich oder individuell zur Befriedigung verschiedener Bedürfnisse und Interessen, zur Gestaltung sozialer Beziehungen, zur Erfüllung gesellschaftlicher Erfordernisse usw. genutzt wird“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1983, S. 272). Der Begriff der F. wird aus ihrer gesellschaftlichen Funktion abgeleitet. Nach dem Verständnis der marxistisch-leninistischen F.-Forschung besteht die Funktion der F. in der Reproduktion der Arbeitskraft (Erholung und Entspannung), der Reproduktion und erweiterten Reproduktion persönlicher Fähigkeiten (Bildung, kulturelle Betätigung), der Geselligkeit (Unterhaltung, Kommunikation) und der Teilnahme an der Leitung bzw. Regelung öffentlicher Angelegenheiten (gesellschaftspolitische Tätigkeiten). Während im westlichen Verständnis F. und Arbeitszeit als weitgehend getrennte menschliche Lebensbereiche begriffen werden, sollen F. und Arbeit im Sozialismus keine Gegensätze mehr bilden (Marxismus-Leninismus). Die Tätigkeiten während der F. und innerhalb der Arbeitszeit sollen ihrem Inhalt und ihrer Funktion nach schließlich zu verschiedenen, sich ergänzenden Formen menschlicher Lebenstätigkeit werden. Die von einigen Theoretikern vertretene Auffassung, bereits jetzt sei die Arbeit „erstes Lebensbedürfnis“ geworden, wird allerdings von der Mehrheit der F.-Forscher in der DDR aus theoretischen und empirischen Gründen nicht geteilt. Die Analyse der Beziehung zwischen F. und Arbeit wird derzeit als eine der wichtigsten Aufgaben der marxistisch-leninistischen F.-Forschung bezeichnet. Die F.-Gestaltung soll Ausdruck der sozialistischen ➝Lebensweise sein und daher möglichst kollektiv in den staatlich organisierten Arbeits- und Interessengemeinschaften, Zirkeln, Sport- und Touristikgruppen sowie Sparten des Kulturbundes der DDR (KB) verbracht werden (Kulturarbeit des FDGB; Kulturstätten; Laienkunst; Sport; Tourismus). Obwohl die kollektiven Formen des F.-Angebots aus kulturpolitischen Gründen gezielt ausgebaut wurden, spielen im tatsächlichen F.-Verhalten individuelle Formen der F.-Betätigung die entscheidende Rolle. Nach Angaben von DDR-Soziologen werden etwa 70 v.H. der F. in der Wohnung verbracht. Gestiegener Lebensstandard, verbesserte Wohnverhältnisse und die Entwicklung von Unterhaltungselektronik und Massenmedien haben den Trend zur individuellen F.-Gestaltung beschleunigt. Bei einer Untersuchung, die 1977 in den Bezirken Erfurt, Frankfurt, Halle, Karl-Marx-Stadt, Schwerin und Suhl mit 18–65jährigen durchgeführt wurde, wurden folgende F.-Interessen ermittelt (Mehrfachnennungen waren möglich): Der F.-Umfang der berufstätigen Bevölkerung ist durch die Länge der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit (Arbeitsrecht, VII.) bestimmt. Die sich aus den verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen ergebende, durchschnittliche Wochenarbeitszeit liegt derzeit bei 42 Std.; Sonderregelungen zur Minderung der Normalarbeitszeit von 43¾ Std. gelten für bestimmte Gruppen wie Schichtarbeiter und Mütter mit mehreren Kindern. Die Festschreibung der 5-Tage-Arbeitswoche, die Verlängerung des Erholungsurlaubs (Arbeitsrecht, VIII.) und die Verkürzung der Arbeitszeit für die o. g. Gruppen haben zu einer Erweiterung der arbeitsfreien Zeit geführt; eine weitere Reduzierung der Arbeitszeit wird allerdings derzeit aus volkswirtschaftlichen, teilweise auch aus ideologischen Gründen abgelehnt. Vermehrte F. soll durch eine Umwandlung von Teilen der arbeitsfreien Zeit in F. erreicht werden (Reduzierung der Hausarbeit, Verkürzung der Wege- und Wartezeiten bei Inanspruchnahme von Handels- und Dienstleistungen usw.). Wie aus Zeitbudget-Untersuchungen hervorgeht, liegt der Umfang der F. zwischen 24 und 35 Stunden pro Woche, wobei Angehörige der Intelligenz über die meiste F., Bauern dagegen über die geringste freie Zeit verfügen. Obwohl in der DDR das Prinzip der Gleichberechtigung formal verwirklicht wurde, sind verheiratete, berufstätige Frauen hinsichtlich ihrer F. gegenüber Männern stark benachteiligt. Eine Zeitbudget-Erhebung bei berufstätigen Erwachsenen zwischen 18 und 65 Jahren ergab, daß Frauen pro Woche im Durchschnitt über 10,5 Stunden weniger F. zur Verfügung steht als Männern. Die F.-Gestaltung von Jugendlichen gehört in der DDR zum Aufgabenbereich der sozialistischen Jugendpolitik mit dem Ziel, die Jugendlichen zur verantwortungsbewußten und sinnvollen F.-Gestaltung zu erziehen. F.-Erziehung gilt als integraler Bestandteil der klassenmäßigen Erziehung, deren Auftrag darin besteht, „sozialistische Persönlichkeiten“ (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische) heranzubilden. Vor allem über die Freie Deutsche Jugend (FDJ) erfolgt die Einflußnahme des Staates auf die Jugendlichen. Mit einer Vielzahl von teilweise attraktiven F.-Angeboten versucht die FDJ, junge Menschen für eine gemeinschaftlich verbrachte F. zu interessieren. Neben der FDJ sind [S. 475]auch die Schulen in zunehmendem Maß bestrebt, die F. der Schüler zu gestalten, und zwar hauptsächlich in Form von Sportunterricht und Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XIII., XIV.; Feriengestaltung). Eine vom Zentralinstitut für Jugendforschung in Leipzig durchgeführte Untersuchung ermittelte folgende Struktur der F.-Aktivitäten Jugendlicher: Auffällig ist die dominante Stellung des Fernsehens unter den F.-Tätigkeiten. Das Zusammensein mit Freunden, Kollegen usw. spielt in der Freizeit offenbar auch eine große Rolle; viele F.-Aktivitäten werden gemeinsam mit Gleichaltrigen unternommen. Die Jugendforscher berichten darüber hinaus über geschlechtsspezifische Differenzen des F.-Verhaltens. Während männliche Jugendliche mehr Sport treiben, Fahrrad, Moped und Motorrad fahren, gehen weibliche Jugendliche häufiger spazieren, singen, malen und handarbeiten mehr und sind häufiger mit Freunden und Bekannten zusammen. Eine besondere Rolle spielen nicht vom Staat oder der FDJ organisierte, spontan entstandene F.-Gruppen, in denen Gleichaltrige ihre F. verbringen. Untersuchungen haben ergeben, daß fast die Hälfte aller Jugendlichen einer nicht-organisierten F.-Gruppe angehört, ein Teil der Jugendlichen sogar mehreren Gruppen gleichzeitig. 16–18jährige sind besonders häufig in nicht-organisierten Gruppen zu finden, Jungen häufiger als Mädchen, Schüler, Lehrlinge und Studenten häufiger als berufstätige Jugendliche. Einfluß auf die F.-Aktivitäten haben darüber hinaus auch die Kirchen (Junge Gemeinde). Die Bedeutung der selbstgestalteten F.-Aktivitäten hat bei den Jugendlichen zugenommen, und neuere F.-Untersuchungen tragen dem Rechnung, indem sie die nicht-organisierten F.-Gruppen der Jugendlichen als „Ergänzung“ des offiziellen F.-Angebots bezeichnen. Die F.-Wünsche und -Vorstellungen Jugendlicher werden von der offiziellen Jugend- und Kulturpolitik offenbar nicht gedeckt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 473–475 Freiwillige Gerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreizeitarbeitSiehe auch: Freizeit: 1969 1975 1979 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Der Begriff F. erfährt in der DDR eine besondere ideologische Einordnung. F. gilt als „jener Zeitraum der Lebensgestaltung im Sozialismus, der nicht [S. 474]durch die gesetzlich festgelegte Zeit für Arbeit, Ausbildung, Studium, Lehre usw. sowie die damit unmittelbar verknüpften Zeitaufwendungen gebunden ist und der von den Werktätigen nach…
DDR A-Z 1985
Mietrecht (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Mit dem Begriff Miete wird in der DDR nur noch die im zweiten Kapitel (§§ 94–132) des dritten Teils des Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) geregelte „Wohnungsmiete“ bezeichnet. Dagegen ist die Sachmiete unter der Bezeichnung „Ausleihdienst“ in einem eigenen Abschnitt geregelt (§§ 217–224 ZGB) und von der Wohnungsmiete getrennt. Das M. knüpft an das in der Verfassung (Art. 37) gewährleistete Recht auf Wohnraum an, das durch staatliche Förderung des Wohnungsbaus und Erhaltung vorhandenen Wohnraums sowie durch die öffentliche Kontrolle über die Verteilung des Wohnraums verwirklicht werden soll. Das M. regelt nicht nur die Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter, sondern auch die zwischen Mietergemeinschaften (Mietermitverwaltung, Hausgemeinschaften) und Vermietern und diejenigen zwischen den Mietern. Das M. ist vom Grundsatz der staatlichen Wohnraumlenkung beherrscht (§ 96 ZGB). Danach ist Voraussetzung für die Begründung eines Mietverhältnisses die Zuweisung des Wohnraums durch das Wohnraumlenkungsorgan (§ 99 ZGB) (Bau- und Wohnungswesen). Die Zuweisung verpflichtet Vermieter und Mieter, einen Mietvertrag zu schließen, durch den das Mietverhältnis in der Regel zustande kommt. Unterbleibt der Abschluß des Vertrages, so kann das Wohnraumlenkungsorgan den Vertragsabschluß ersetzen und den Inhalt des Vertrages verbindlich festlegen (§ 100 ZGB). Der Vermieter ist zur Gebrauchsüberlassung der Wohnung an den Mieter und zu ihrer Instandhaltung verpflichtet. Hauptpflicht des Mieters ist die Zahlung des Mietpreises, der staatlich festgesetzt wird, jedoch als vertraglich vereinbart gilt. Die Wohnung ist dem Mieter im renovierten Zustand zu übergeben. Die während der Mietzeit notwendig werdenden Renovierungen obliegen dem Mieter; eine generelle Pflicht des Mieters, die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses zu renovieren, besteht dagegen nicht. Bei baulichen Maßnahmen, durch die die Nutzungsmöglichkeiten des Mieters beeinträchtigt werden, können die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag zeitweilig abgeändert werden. Bauliche Veränderungen durch den Mieter bedürfen der Zustimmung des Vermieters, wobei das Gesetz den Vermieter zur Zustimmung verpflichtet (notfalls durch Gerichtsurteil), wenn die bauliche Veränderung zu einer im gesellschaftlichen Interesse liegenden Verbesserung der Wohnung führt (§ 111 ZGB). Unter der gleichen Voraussetzung entfällt auch bei einer ohne Zustimmung des Vermieters durch den Mieter vorgenommenen baulichen Veränderung die Pflicht des Mieters zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (§ 112 II ZGB). In der Absicht, die Mieter zur Pflege, Instandhaltung, Modernisierung, Verschönerung sowie Verwaltung der Wohnhäuser heranzuziehen, sollen Mietergemeinschaften gebildet werden, die mit den Vermietern entsprechende Verträge abschließen. Da es sich um Angelegenheiten handelt, die zum Pflichtenkreis des Vermieters gehören, entbindet die Übernahme von Mitwirkungsaufgaben durch die Mietergemeinschaften den Vermie[S. 888]ter nicht von seinen Pflichten. Die Mietergemeinschaften handeln deshalb insoweit als Vertreter des Vermieters. Eine wesentliche Aufgabe der Mietergemeinschaften ist die Erziehung der Mieter zur Einhaltung ihrer vertraglichen Pflichten, insbesondere die Erziehung säumiger Zahler. Eine Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Willen des Mieters ist nur aufgrund eines Gerichtsurteils wegen gröblicher Vertragsverletzung, gröblicher Belästigung anderer Hausbewohner, wegen Eigenbedarfs des Vermieters und bei Werkswohnungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Umgekehrt kann der Mieter das Mietverhältnis jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist kündigen. Außerdem kann das Mietverhältnis jederzeit durch Parteivereinbarung beendet werden (§ 120 ZGB). Bei Ableben des Mieters können im Haushalt lebende Familienangehörige in den Mietvertrag eintreten, sofern das Wohnraumlenkungsorgan nicht anders verfügt (§ 125 ZGB). Besondere Bestimmungen widmet das ZGB dem Wohnungstausch, der Untermiete, den Mietverhältnissen für Wochenendhäuser, Zimmern für Erholungszwecke und Garagen, Werkswohnungen und Gewerberäumen. Hinsichtlich der Nutzungsverhältnisse über Wohnungen von Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) wird auf die einschlägigen Spezialregelungen verwiesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 887–888 Mietermitverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MikroelektronikSiehe auch das Jahr 1979 Mit dem Begriff Miete wird in der DDR nur noch die im zweiten Kapitel (§§ 94–132) des dritten Teils des Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) geregelte „Wohnungsmiete“ bezeichnet. Dagegen ist die Sachmiete unter der Bezeichnung „Ausleihdienst“ in einem eigenen Abschnitt geregelt (§§ 217–224 ZGB) und von der Wohnungsmiete getrennt. Das M. knüpft an das in der Verfassung (Art. 37) gewährleistete Recht auf Wohnraum an, das durch staatliche…
DDR A-Z 1985
Gemeindeverband (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 In G. arbeiten kreisangehörige Städte und Gemeinden zwecks gemeinsamer Lösung kommunaler Aufgaben zusammen. Kreisstädte und größere kreisangehörige Städte sollen dem G. nicht angehören. Nachdem bereits die Verfassung von 1968 in Art. 84 den örtlichen Volksvertretungen die Möglichkeit zur Bildung von Verbänden gegeben hatte und im gleichen Jahr sich erste G. formierten, wurde eine gesetzliche Regelung der Bildung von G. erstmals durch das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 vorgenommen. Um die Einheitlichkeit bei der Bildung und Entwicklung von G. zu gewährleisten, erließ der Ministerrat mit Beschluß vom 13. 6. 1974 entsprechende Richtlinien. Diese „Grundsätze über die Bildung und Entwicklung von Gemeindeverbänden“ definieren die G. als „eine alle Gebiete des gesellschaftlichen Lebens umfassende Form sozialistischer Gemeinschaftsarbeit, in denen Städte und Gemeinden auf Beschluß ihrer Volksvertretungen zusammenarbeiten“. Der Bildung eines G. als der bislang am weitesten entwickelten Form gemeindlicher Kooperation geht in der Regel eine langjährige Zusammenarbeit der beteiligten Städte und Gemeinden voraus — zumeist in Form von Interessengemeinschaften, die sich die Lösung von Einzelaufgaben (Straßenbau o.ä.) zum Ziel gesetzt haben. Über die Gründung von G. sollen allein die Volksvertretungen der Städte und Gemeinden entscheiden können, wobei es jedoch der Bestätigung des Gründungsbeschlusses durch den Kreistag (Kreis) nach Zustimmung des Rates des Bezirkes bedarf. Die Bildung von G. hat in Übereinstimmung mit der langfristigen staatlichen Siedlungspolitik und der Entwicklung von Industrie und Landwirtschaft zu erfolgen. Als weitere Voraussetzungen gelten die Bereitschaft der Bürger und Erfahrungen in der Gemeinschaftsarbeit. In bewußter Absetzung von der Gebietsreform in der Bundesrepublik Deutschland, die der Schaffung größerer kommunaler Einheiten diente, legt die DDR Wert auf die Charakterisierung der G. als Zusammenarbeit, aber nicht als Zusammenschluß der beteiligten Städte und Gemeinden. Dem entspricht, daß die im G. zusammengefaßten Städte und Gemeinden politisch selbständig und die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen der einzelnen Orte weiterhin — mit allen Rechten und Pflichten — die obersten staatlichen Organe in ihren jeweiligen Territorien bleiben sollen. Für die Planung im G. gilt z.B. der Grundsatz, daß jede Gemeinde ihren eigenen von ihrer Volksvertretung beschlossenen Jahres- und Haushaltsplan besitzt. Es gibt keinen einheitlichen Plan für alle Mitgliedsstädte und -gemeinden, sondern nur einen Plan für gemeinsam zu lösende Aufgaben. Allerdings sind die G. dazu übergegangen, im Interesse einer rationellen Haushaltsführung zentrale Haushaltsstellen einzurichten, die die Räte der Städte und Gemeinden von technisch-organisatorischen Aufgaben entlasten sollen. Der G. arbeitet auf der Grundlage eines von den Volksvertretungen beschlossenen Statuts. Gemeinsames Leitungsorgan ist der von den Volksvertretungen gebildete Rat des G., in dem alle beteiligten Städte und Gemeinden gleichberechtigt vertreten sind. Seine Beschlüsse faßt er einstimmig, kein G.-Mitglied kann überstimmt werden. Abgesehen vom Sekretär des Rates des G., der haupt- oder ehrenamtlich tätig sein kann, sollen beim Rat des G. grundsätzlich keine hauptamtlichen Mitarbeiter beschäftigt werden. Denn die Arbeit des G. soll unkompliziert und mit dem geringsten Zeit- und Kostenaufwand erfolgen. Zudem will man verhindern, daß oberhalb der Städte und Gemeinden eine neue Leitungsebene entsteht. Im Interesse der Sicherung des Einflusses der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bestehen seit 1975/76 in fast allen kleineren und mittleren G. Ortsleitungen der Partei am Sitz der G., die die Arbeit der Parteigruppen der dortigen Volksvertretungen, des Rates der G. sowie der Leitungen der Massenorganisationen anleiten. In großen G. mit vielen Grundorganisationen und oft auch Ortsleitungen der SED sind die Ortsleitungen am Sitz der G. für die im Bereich der G. zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Gegenüber den Ortsleitungen der SED in den Mitgliedsgemeinden des G. haben sie jedoch keinerlei Anleitungs- und Kontrollbefugnisse. Tendenzen des Entstehens einer neuen Ebene in der Parteihierarchie, wie sie in der DDR ganz offensichtlich bestehen, soll entgegengewirkt werden: es soll sich keine „Oberortsleitung“ der SED im G. bilden. Die Bildung von G. trägt dem aktuellen Bedürfnis nach Anpassung der staatlichen Organisationsstruktur an die Entwicklung kooperativer Wirtschaftsformen, vor allem auch in der Landwirtschaft, Rechnung. Sie soll eine als notwendig angesehene Rationalisierung der Verwaltung ermöglichen. Langfristiges Ziel sind leistungsfähige kommunale Einheiten, die zur allmählichen Annäherung der Lebensverhältnisse auf dem Lande an die der Stadt beitragen. Gewisse Unsicherheiten hinsichtlich der Perspektive der G. sind durch die Aufwertung der Rolle des einzelnen Dorfes entstanden, wie sie im [S. 511]Rahmen der 1982 einsetzenden Rückführung der Agrarproduktion auf eine „territoriale“, räumlich überschaubarer abgegrenzte Produktions- und Arbeitsorganisation vorgenommen wurde (Agrarpolitik). Seitdem wird des öfteren vor Überspitzungen in der Förderung der G. gewarnt. Gegenwärtig gibt es in der DDR 905 G., denen 85 v.H. der Städte und Gemeinden der Landkreise und 54 v.H. der Bevölkerung der Landkreise angehören (1982). Die G. umfassen jeweils ca. 5.000–7.000 Einwohner. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 510–511 Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeinschaft, BürgerlicheSiehe auch die Jahre 1975 1979 In G. arbeiten kreisangehörige Städte und Gemeinden zwecks gemeinsamer Lösung kommunaler Aufgaben zusammen. Kreisstädte und größere kreisangehörige Städte sollen dem G. nicht angehören. Nachdem bereits die Verfassung von 1968 in Art. 84 den örtlichen Volksvertretungen die Möglichkeit zur Bildung von Verbänden gegeben hatte und im gleichen Jahr sich erste G. formierten, wurde eine gesetzliche Regelung der Bildung von G. erstmals durch das Gesetz über die…
DDR A-Z 1985
Lebensstandard (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Zum Begriff Lebensstandard. Eine allgemein anerkannte Definition des Begriffs L. gibt es nicht. In der wissenschaftlichen Literatur finden sich vielmehr zahlreiche Lesarten, die sich nach der Weite der Begriffsfassung grob in drei Gruppen einteilen lassen. Die Übergänge zwischen den einzelnen L.-Kategorien sind dabei häufig fließend. L. im engeren Sinne: Bezieht sich auf die Versorgung der privaten Haushalte mit Waren und Leistungen. L. im erweiterten Sinne: Erstreckt sich zusätzlich auf Bereiche wie Arbeitsbedingungen, Bildung, soziale Sicherung und Freizeit. L. im weitesten Sinne: Umfaßt die Gesamtheit der [S. 814]Lebensbedingungen, d.h. es werden auch solche immateriellen Güter wie Umwelt, Kultur, menschliche Freiheit und öffentliche Sicherheit mit einbezogen. In der engeren Abgrenzung sind die Indikatoren des L. relativ genau quantifizierbar; der Präzisionsgrad nimmt aber in dem Maße ab, je weiter der L.-Begriff gefaßt wird. Die folgenden Ausführungen zum L. beschränken sich auf den privaten Konsum, ohne damit die Relevanz der umfassenderen L.-Konzepte in Zweifel ziehen zu wollen. (Informationen über L. im weitesten Sinne finden sich unter den Stichworten: Arbeitslosigkeit; Arbeitsrecht; Bau- und Wohnungswesen; Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Einkommen; Einzelhandels-Verkaufspreis [EVP]; Feriendienst des FDGB; Freizeit; Kaufkraft; Konsumtion, Gesellschaftliche; Kulturpolitik; Lebensweise, Sozialistische; Renten; Sozialleistungen, Öffentliche; Tourismus; Umweltschutz.) 2. Wirtschaftspolitik und Lebensstandard. In der Wirtschaftspolitik der SBZ/DDR hatten zunächst der Auf- und Ausbau einer eigenen Grundstoffindustrie und die Erweiterung der Produktion von Investitionsgütern absoluten Vorrang. Dies ging zu Lasten der Konsumgüterproduktion und des privaten Verbrauchs. Die Folge war ein Zurückbleiben des L. in der DDR gegenüber dem in der Bundesrepublik Deutschland. Wohl als Reaktion auf die Fluchtbewegung sollte ab 1959 mit einem Siebenjahrplan der Rückstand wettgemacht und die Bundesrepublik im Konsumbereich sogar überholt werden. Das Vorhaben mißlang. Erst nach Überwindung einer Wachstumskrise zu Beginn der 60er Jahre, die u.a. zur Stagnation im privaten Verbrauch führte, konnten gewisse Fortschritte bei der Versorgung der Bevölkerung erzielt werden; die Investitionstätigkeit (Investitionen) hatte aber wiederum Priorität. Eine echte Kurskorrektur erfolgte jedoch nach dem Wechsel in der Parteiführung von Ulbricht zu Honecker. Auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurde die „Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus“ zur ökonomischen „Hauptaufgabe“ erklärt. In der Folgezeit verbesserte sich die Konsumgüterversorgung — der private Verbrauch erhöhte sich beachtlich, und mit einem umfassenden Wohnungsbauprogramm wurde auch die „Lösung der Wohnungsfrage“ in Angriff genommen. Diese Phase der Konsumförderung war indes nicht von Dauer. Im Zusammenhang mit den in der zweiten Hälfte der 70er Jahre aufgetretenen (und noch anhaltenden) Außenwirtschaftsproblemen (Außenwirtschaft und Außenhandel) kam es zu Abstrichen bei der inländischen Verwendung. Der private Verbrauch steigt (real) schon seit einigen Jahren nicht mehr; das Wohnungsbauprogramm wird allerdings ohne Einschränkungen fortgesetzt. 3. Die Entwicklung der Konsumgüterversorgung im einzelnen läßt sich anhand ausgewählter monetärer (privater Verbrauch, Einzelhandelsumsatz) und naturaler Indikatoren (Pro-Kopf-Verbrauch, Bestand an langlebigen Konsumgütern) nachzeichnen. a) Privater Verbrauch. Die verschiedenen Phasen der Konsumpolitik spiegeln sich deutlich in den Zuwachsraten des privaten Verbrauchs wider (durchschnittliche jährliche Zunahme in v.H.): Da es bis Ende 1979 keine größeren Erhöhungen der Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP) gegeben hat, war die Steigerung des privaten Verbrauchs im wesentlichen real. Für die Jahre danach trifft dies allerdings nicht mehr zu. Insbesondere für Waren des gehobenen Bedarfs sind die Preise heraufgesetzt worden; real stagniert der private Verbrauch seit 1980. Über den gesamten Zeitraum gesehen hat sich der L. — gemessen an der Versorgung mit Konsumgütern — jedoch erheblich verbessert. Der private Verbrauch ist zwischen 1960 und 1982 von 55 Mrd. Mark auf 117 Mrd. Mark gestiegen und hat sich damit mehr als verdoppelt. Zu etwa 85 v.H. besteht der private Verbrauch aus Warenkäufen (nahezu ausschließlich im Einzelhandel). Der Anteil des Naturalverbrauchs — vom Gewicht her ohnehin nie sehr bedeutend — ist zurückgegangen, hauptsächlich, weil die Eigenversorgung in der Landwirtschaft abgenommen hat. Auf Leistungen — Sammelbegriff für Mieten, Energieversorgung, Verkehrsleistungen, Reparaturen und Dienstleistungen im engeren Sinne — entfallen nur 13 v.H. Dieser im Vergleich zu westlichen Ländern geringe Verbrauchsanteil resultiert aus der starken Subventionierung vieler Leistungen (z.B. Mieten, Strom, Gas, Post- und Verkehrstarife, Wäschereileistungen) und aus Beschränkungen im Angebot. Eine weitere Erklärung bildet das allgemein niedrige Lohnniveau, da der Dienstleistungsbereich besonders arbeits- bzw. lohnintensiv ist. Auch nicht subventionierte Leistungen sind deshalb bemerkenswert billig. Zwar werden ebenso zahlreiche Waren (z.B. Grundnahrungsmittel, Brennstoffe, Kinderkleidung, Druckerzeugnisse) durch Subventionen verbilligt, doch gleichzeitig für andere Waren (für die meisten Genußmittel und einen Großteil der Industrieerzeugnisse) — gemessen an den Produktionskosten — weit überhöhte Preise verlangt. Abgesehen vom Naturalverbrauch hielten sich im Rahmen dieser groben Untergliederung die Strukturveränderungen in relativ engen Grenzen. Eine differenzierte Betrachtung innerhalb der Warenkäufe zeigt die Entwicklungstendenzen deutlicher. [S. 815]b) Einzelhandelsumsatz. Beim Einzelhandelsumsatz dominieren nach wie vor die Nahrungsmittel. Auf sie entfällt etwa ein Drittel aller Warenkäufe. Im Vergleich zu westlichen Ländern ist der Anteil unverhältnismäßig hoch. Das überrascht, weil der Verbrauchsanteil von Lebensmitteln in der DDR wegen der hohen Subventionierung sogar noch gedrückt wird; immerhin hat dieser Anteil auch in der DDR abgenommen. Diese Entwicklung folgt damit dem Engels'schen Gesetz: Mit steigendem Wohlstand wird ein geringerer Prozentsatz des Einkommens für derartige Ausgaben verwendet. Mengenmäßige Sättigungstendenzen sind erkennbar. Der wertmäßige Zuwachs dieser Aufwendungen dürfte zum größten Teil auf den Übergang zu höherwertigen (teureren) Erzeugnissen zurückzuführen sein, aber auch auf die stärkere Inanspruchnahme gastronomischer Leistungen. Der Umsatz von Genußmitteln hat sich mit wachsendem Wohlstand (absolut und relativ) erhöht; doch liegt der mengenmäßige Konsum noch unter dem westdeutschen Niveau. In erster Linie dürfte dies auf die hohen Preise zurückzuführen sein. Bei den Industriewaren hatten ursprünglich Schuhe, Textilien und Bekleidung Vorrang. Später rückten langlebige Gebrauchsgüter sowie Erzeugnisse, die den Wohn-, Kommunikations- und Freizeitbedarf befriedigen (Möbel, Haushaltsgeräte, Phono- und Fernsehgeräte, Kraftfahrzeuge), in den Vordergrund. Ihr Umsatz stieg überdurchschnittlich. Gerade in den Strukturveränderungen zugunsten dieser Gruppen kommt das mit höherem L. sich verändernde Konsumverhalten zum Ausdruck. Ein stetig wachsender Anteil des Einzelhandelsumsatzes besteht aus nichtlebensnotwendigen Gütern. Allerdings haben die Industriewaren insgesamt (Textilien, Bekleidung, Schuhe, sonstige Industriewaren) mit knapp 50 v.H. für eine industrialisierte Volkswirtschaft noch immer ein erstaunlich geringes Gewicht, das überdies wegen der starken indirekten Besteuerung überhöht ausgewiesen wird (Steuern). c) Pro-Kopf-Verbrauch. Die Fortschritte bei der Versorgung spiegeln sich auch in der Entwicklung des Pro-Kopf-Verbrauchs von Nahrungs- und Genußmitteln wider. Bei vielen Waren entspricht das erreichte Niveau dem der Bundesrepublik. Im Lebensmittelverbrauch spielen Kohlehydrate und Fette aber noch immer eine vergleichsweise große Rolle. Trotz der in der gesundheitspolitischen Aufklärung geforderten Veränderungen ernährt sich die Bevölkerung noch bei weitem zu kalorienreich. Der Pro-Kopf-Verbrauch an Obst und Gemüse schwankt von Jahr zu Jahr stark in Abhängigkeit von der jeweiligen Inlandsernte. Der Import konzentriert sich auf Südfrüchte, deren Angebot nach wie vor nicht ausreicht. Bei den Genußmitteln ist der Zigaretten- und Bierkonsum pro Kopf in der DDR und in der Bundesrepublik etwa gleich groß. Wein und Sekt werden in der DDR aufgrund der hohen Preise weniger getrunken, dafür jedoch mehr Spirituosen. Kaffee — ein Importgut — ist in der DDR extrem teuer (1 kg mittlerer Qualität kostet 80 bis 90 Mark), der durchschnittliche Verbrauch ist wohl in erster Linie aus diesem Grund dort niedriger. d) Bestand an langlebigen Konsumgütern. Die Ausstattung der Haushalte mit langlebigen technischen Konsumgütern hat inzwischen einen relativ hohen Stand erreicht. Bei einigen Produkten (Rundfunk- und Fernsehempfängern) werden Sättigungstendenzen erkennbar. An anderen Haushaltsgeräten hat sich — trotz sehr hoher Anschaffungspreise (z.B. kostet ein Kühl[S. 816]schrank, 130 l, ohne Tiefkühlfach, 1100 Mark) — der Bestand beträchtlich erhöht. Neuartige Produkte wie HiFi-Anlagen und Farbfernsehgeräte gewinnen erst allmählich an Bedeutung bzw. sind überhaupt (noch) nicht im Angebot, z.B. Geschirrspülmaschinen und Videogeräte. Ein großer Unterschied besteht in der Ausstattung mit Kraftfahrzeugen. In der DDR herrscht noch immer das Kraftrad vor, doch wächst die Zahl der Pkw rasch — seit 1970 hat sie sich nahezu verdreifacht. Die DDR war lange Zeit bemüht, aus produktions- und verkehrstechnischen Gründen den Pkw-Bestand gering zu halten; inzwischen hat sie diese Politik de facto aufgegeben. Hohe Preise und lange Lieferfristen stehen allerdings einer schnelleren Verbreitung von Personenwagen entgegen. e) Qualitative Aspekte. Für die Lebenshaltung ebenfalls wichtige Merkmale, wie die gleichmäßige, in Umfang, Sortiment und Qualität befriedigende Bereitstellung der nachgefragten Güter, sind nicht quantifizierbar. Eine Wertung auch dieser Elemente läßt die Versorgungslage in einem ungünstigeren Licht erscheinen, denn noch immer bestehen besonders bei solchen Faktoren deutliche Mängel. Sortimentslücken und Lieferstörungen gehören nach wie vor zum Alltag in der DDR. So entspricht z.B. das Sortiment an Textilien, Bekleidung und Schuhen — auch in seiner qualitativen Ausstattung — häufig nicht der Nachfrage. Das Angebot bei vielen alltäglich benötigten Dingen ist ebenfalls unbefriedigend. Für Güter des gehobenen Bedarfs müssen vielfach größere, z. T. mehrjährige Wartezeiten (bei Personenkraftwagen bis zu zehn Jahren und länger) hingenommen werden. Viele Erzeugnisse sind mit Qualitätsmängeln behaftet, die den Wert mindern oder gar den Gebrauch nach kurzer Zeit völlig unmöglich machen. Die Reparaturanfälligkeit zahlreicher Produkte wiegt besonders schwer, weil es seit Jahren an Ersatzteilen und Kapazitäten des Reparaturhandwerks fehlt. Die Bereitstellung von Dienstleistungen reicht bei weitem nicht aus und beeinträchtigt so die Entlastung der Bevölkerung. Da die verbesserte Ausstattung der Haushalte zu einem steigenden Bedarf an Reparaturen führt, entstehen ständig neue Engpässe. Diese Mängel sind angesichts des hohen Industrialisierungsgrades der DDR-Wirtschaft nur mit systemimmanenten Schwächen zu erklären. Dienstleistungsbetriebe; Handwerk. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 813–816 Lebensmittelindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LebensversicherungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Zum Begriff Lebensstandard. Eine allgemein anerkannte Definition des Begriffs L. gibt es nicht. In der wissenschaftlichen Literatur finden sich vielmehr zahlreiche Lesarten, die sich nach der Weite der Begriffsfassung grob in drei Gruppen einteilen lassen. Die Übergänge zwischen den einzelnen L.-Kategorien sind dabei häufig fließend. L. im engeren Sinne: Bezieht sich auf die Versorgung der…
DDR A-Z 1985
Erziehung zu bewußter Disziplin (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Ein wesentliches Merkmal der für die Gestaltung und Sicherung der [S. 367]sozialistischen Gesellschaftsordnung erforderlichen sozialistischen Persönlichkeit und ein sichtbarer Ausdruck ihres „sozialistischen Bewußtseins“ (Bewußtsein, Gesellschaftliches; Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung; Staatsbewußtsein, Sozialistisches) soll das bewußt-disziplinierte Verhalten in allen gesellschaftlichen Bereichen, besonders aber beim Arbeiten, Lernen und militärischen Dienst sein. Alle für die Bildung und Erziehung verbindlichen Gesetze und Bestimmungen fordern daher die zielstrebige, systematische und permanente Erziehung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zur bewußten Disziplin, d.h. zur Fähigkeit und Bereitschaft, ihr Verhalten entsprechend den Normen der sozialistischen Gesellschaft aktiv und selbständig aus innerem Antrieb zu steuern. Da der Produktionsprozeß infolge der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) immer komplizierter wird und in ihm immer wertvollere Maschinen und Anlagen benutzt werden, müssen die Arbeitskräfte nicht nur über eine hochqualifizierte fachliche Ausbildung, sondern sollen auch — und das gilt auch schon für die Lehrlinge und für die Schüler während der produktiven Arbeit im Rahmen des polytechnischen Unterrichts — über die Fähigkeit und Bereitschaft zu Selbststeuerung und Selbstkontrolle im Arbeitsprozeß verfügen, d.h. bewußte Arbeitsdisziplin üben, die vor allem in der gewissenhaften, ordnungs- und fristgemäßen Erfüllung der gestellten Arbeitsaufgaben sowie in der sorgsamen und ökonomischen Verwendung von Maschinen, Material und Arbeitszeit zum Ausdruck kommt. Auch die EzbD. in der Schule soll über die strikte Unterordnung unter Schulordnung und Lehrkräfte hinaus eine „aktive und schöpferische Haltung den gesellschaftlichen Normen gegenüber“ eine bewußte Schuldisziplin beinhalten. Dies führt allerdings auch dazu, daß sich vor allem die älteren Schüler manchmal „aktiv, schöpferisch und bewußt“ mit den geltenden Verhaltensregeln auseinandersetzen. Dies wird jedoch nur so weit zugelassen, wie sich diese Auseinandersetzung im Rahmen der normativen Grundlinien hält. Mit der EzbD. soll also die Spannung zwischen der Erziehung zu selbständigem und kreativem Denken und Handeln einerseits und der Erziehung zu strikter Einhaltung der politisch-ideologischen Normen andererseits dialektisch aufgehoben werden. Dies gelingt jedoch — wie zahlreiche Klagen von Lehrern und Erziehern erkennen lassen —, zumindest nicht in dem gewünschten Maße, so daß das gezeigte disziplinierte Verhalten hauptsächlich der Ausdruck einer (meist wohl kalkulierten) Anpassung sein dürfte. Neben der überzogenen Form und der Eintönigkeit, in der die EzbD. häufig durchgeführt wird, macht es auch der Einfluß anderer Erziehungs- bzw. Sozialisationskräfte, so angeblich besonders der „Westsender“ (Fernsehen; Rundfunk), der Schule offensichtlich vornehmlich bei älteren Schülern immer schwerer, die Vielfalt der erzieherischen Einflüsse den Zielen und Normen der politisch-ideologischen bzw. staatsbürgerlichen Erziehung entsprechend zu koordinieren, zu kanalisieren und zu integrieren. Im Zusammenhang mit der Kollektiv- und Arbeitserziehung wird auch der Einfluß der Gruppen innerhalb einer Schulklasse in die Erziehung der Schüler zu bewußter Lern- bzw. Schuldisziplin einbezogen und die Möglichkeit berücksichtigt, daß die Normen der Gruppe von den Schülern häufiger ernster genommen werden als die Normen des Lehrers bzw. der Schule. So will man auf die Disziplin der Mitschüler des Schülerkollektivs positiv regulierend einwirken (Kollektiv, Sozialistisches), damit sich die Schüler auch in neuen und für sie ungewohnten Situationen, ohne auf besondere Anordnungen und Befehle zu warten, selbständig und aus eigenem Antrieb diszipliniert verhalten und notfalls auch bei speziellen Bedingungen notwendige ergänzende Verhaltensnormen festlegen (Selbständigkeit); sie sollen die Forderungen, die an sie gestellt werden oder die sie an sich selbst stellen, nicht nur überhaupt, sondern so vollkommen wie möglich erfüllen (Vollständigkeit) und schließlich ihre Diszipliniertheit als ein konstantes und habituelles Verhalten ohne größere situations- oder stimmungsabhängige Schwankungen durchhalten (Stetigkeit). Eine besondere Rolle in der EzbD. kommt der Wehrerziehung zu. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 366–367 Erziehung, Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EurokommunismusSiehe auch die Jahre 1975 1979 Ein wesentliches Merkmal der für die Gestaltung und Sicherung der [S. 367]sozialistischen Gesellschaftsordnung erforderlichen sozialistischen Persönlichkeit und ein sichtbarer Ausdruck ihres „sozialistischen Bewußtseins“ (Bewußtsein, Gesellschaftliches; Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung; Staatsbewußtsein, Sozialistisches) soll das bewußt-disziplinierte Verhalten in allen gesellschaftlichen Bereichen, besonders aber beim Arbeiten,…
DDR A-Z 1985
Warenverkehr, Nichtkommerzieller (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der NW. zwischen Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland und Bewohnern der DDR läßt sich untergliedern in den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr: das Verbringen von Geschenken außerhalb des Postverkehrs (Bahnversand, Reiseverkehr); das Verbringen von Umzugs- und Erbschaftsgut. Das Verfahren für die 3 Kategorien des NW. ist in DB zum Zollgesetz der DDR geregelt. Das Verbringen in die und aus der DDR ist jeweils durch umfangreiche Verbote und Beschränkungen eingeengt. Übereinstimmende Verbote und Beschränkungen in allen 3 Kategorien gelten z.B. für bei der Einfuhr: Schußwaffen und Munition, Funksende- und -empfangsanlagen. Kinderspielzeug „militaristischen Charakters“, Magnettonbänder und andere Tonträger, Schallplatten, sofern es sich nicht um „Werke des kulturellen Erbes oder des wirklich kulturellen Gegenwartschaffens handelt“, Druckerzeugnisse und Filme, die „den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger widersprechen“, Zeitungen und Zeitschriften, die nicht in der Postzeitungsliste der DDR enthalten sind (Postzeitungsvertrieb [PZV]) und Landkarten; für den Post- und Reiseverkehr gelten ferner Verbote für Briefmarken und -kataloge. Münzen und Fernsehgeräte; im Reiseverkehr ist darüber hinaus die Einfuhr gebrauchter Gegenstände (außer Textilien und Schuhe) verboten. Bei der Ausfuhr: Funksende- und -empfangsanlagen, Filme und Fotopapier, Schriften, Manuskripte und andere Materialien, „die geeignet sind, den Interessen der DDR zu schaden“; bei Münzen, Briefmarken und Kulturgut gilt das Ausfuhrverbot im Post- und Reiseverkehr; bei der Ausfuhr dieser Gegenstände als Umzugs- und Erbschaftsgut gilt die Beschränkung, daß „ihr Inhalt nicht gegen die Erhaltung des Friedens gerichtet sein oder andere Hetze enthalten“ darf (Münzen, Briefmarken) oder daß sie nicht als „geschütztes“ Kulturgut im Sinne des Kulturschutzgesetzes der DDR eingestuft worden sein dürfen; Tonträger (außer Schallplatten), bestimmte Glaswaren, Bleikristall, Porzellane vieler Hersteller, optische Geräte, Schuhwaren, Kleidung und sonstige Textilien, Fleisch, Fett sind im Post- und Reiseverkehr ausfuhrverboten. Das Verfahren für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege ist in der 20. DB zum Zollgesetz der DDR vom 14. 6. 1973 geregelt, zuletzt geändert durch die 32. DB zum Zollgesetz der DDR vom 29. 11. 1983 (GBl. I, Nr. 34), die am 21. 6. 1973 in Kraft getreten ist. Dazu erlassen wurden die Anlagen zu § 7 der 20. DB mit den Zollsätzen für die Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege, die Bekanntmachung über im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr geltende Verbote und Beschränkungen vom 14. 6. 1973, zuletzt geändert durch die 4. Änderung der Bekanntmachung über … Verbote und Beschränkungen vom 20. 7. 1979 (GBl. I, Nr. 21), und die AO über die Aussetzung der Erhebung von Zöllen bei der Einfuhr von Geschenksendungen auf dem Postwege vom 14. 6. 1973 (GBl. I, Nr. 28). Bei Sendungen aus dem Ausland in die DDR wird Zoll in Höhe von 10 bis 40 v.H. erhoben, sofern der Wert der Sendung 200 Mark gemessen in Preisen für vergleichbare Güter in der DDR übersteigt. Ausgesetzt ist die Zollerhebung für Empfänger, die im Rentenalter stehen, bzw. Invalidenrentner oder Sozialunterstützungsempfänger sind. Für Sendungen aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in die DDR ist die Zollerhebung ohne Wertgrenze ausgesetzt. Für alle Geschenke gilt die Vorschrift, daß sie für den persönlichen Bedarf des Empfängers bestimmt sein müssen. Seit dem 21. 9. 1977 können Genußmittel in Geschenksendungen auf dem Postwege ohne Mengenbegrenzungen in die DDR versandt werden (Innerdeutsche Beziehungen). Seit Januar 1984 dürfen unter Beachtung besonderer Bedingungen der DDR bestimmte Arzneimittel in Geschenkpaketen und -päckchen in die DDR versandt werden. Nähere Auskünfte enthält ein vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit herausgegebenes Merkblatt. Die Deutsche Post der DDR ist verpflichtet, alle Geschenksendungen der Zollverwaltung der DDR vorzuführen. Verstöße gegen die DDR-Bestimmungen können zu entschädigungslosem Einziehen der gesamten Sendung bzw. des beanstandeten Teils der Sendung oder zur Zurücksendung an den Absender führen. Im Postabkommen mit der DDR 1976 wurde vereinbart, daß in Fällen der Zurückweisung der Zurückweisungsgrund auf der Sendung angegeben werden muß. Bei Beschlagnahme der gesamten Sendung wird das Aufgabepostamt benachrichtigt, in Fällen der Teileinziehung der Empfänger. Für Geschenksendungen aus der DDR gelten größere Einschränkungen als umgekehrt. Die jährlich bis zu 12 zugelassenen Geschenksendungen je Absender in der DDR dürfen nur einen Wert bis zu je 100 Mark der DDR haben. Sind in den Sendungen Textilien enthalten, so dürfen diese den Gesamtwert von 60 Mark der DDR je Geschenksendung nicht übersteigen, wobei die Ausfuhrverbote zu beachten sind. Einzelheiten über den zulässigen Inhalt von Geschenksendungen in die DDR und über die Haftung der Deutschen Bundespost beim Verlust von Sendungen sind aus einem bei den Postämtern in der Bundesrepu[S. 1458]blik Deutschland und in Berlin (West) erhältlichen Merkblatt zu ersehen. Das Verbringen von Geschenken außerhalb des Postverkehrs ist nur im Reiseverkehr möglich, weil die DDR für den Bahnversand erforderliche Genehmigungen in der Regel nicht erteilt. Das Genehmigungsverfahren für die Aus- und Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr ist in der 11. DB zum Zollgesetz der DDR — Genehmigungsverfahrensordnung — vom 13. 12. 1968 (GBl. II, Nr. 132), zuletzt geändert durch die 31. DB zum Zollgesetz der DDR vom 15. 2. 1982 (GBl. I, Nr. 5), geregelt. Die Erhebung von Gebühren für die Erteilung von Genehmigungen zur Aus- und Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr richtet sich nach der AO (Nr. 1) — Genehmigungsgebührenordnung — vom 12. 12. 1968 (GBl. II, Nr. 132) i. d. F. der AO Nr. 2 vom 12. 12. 1969 (GBl. II, Nr. 100) und der AO Nr. 3 vom 24. 6. 1971 (GBl. II, Nr. 54) (Genehmigungsgebühren). Nach diesen Bestimmungen der DDR dürfen Reisegebrauchs- und -verbrauchsgegenstände genehmigungs- und gebührenfrei ein- und ausgeführt werden. Bei der Einreise in die DDR ist die Mitnahme von Geschenken, deren Einfuhr nicht verboten ist, im Gesamtwert bis zu 1000 Mark der DDR, gemessen in Preisen für vergleichbare Güter in der DDR genehmigungs- und gebührenfrei zulässig. Bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen beträgt die Freigrenze 200 Mark der DDR je Tag des Aufenthalts. Seit 21. 9. 1977 können Genußmittel (Tabakwaren, Kaffee, alkoholische Getränke) im grenzüberschreitenden Reiseverkehr für den persönlichen Bedarf oder als Geschenk genehmigungs- und gebührenfrei ohne Anrechnung auf die Freigrenzen mitgenommen werden. Übersteigt der Wert der mitgenommenen Geschenke die Genehmigungsfreigrenzen, so werden Genehmigungsgebühren zwischen 10 v.H. und 40 v.H. erhoben. Bei der Ausreise aus der DDR dürfen Gegenstände, deren Ausfuhr nicht verboten ist, im Gesamtwert bis zu 100 Mark der DDR genehmigungs- und geführenfrei mitgebracht werden. Bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen beträgt die Freigrenze 20 Mark der DDR je Tag des Aufenthalts. Über diese Wertgrenze hinaus bedarf die Mitnahme der Genehmigung der Zollstelle. Dafür sind Genehmigungsgebühren zwischen 20 v.H. und 50 v.H. des Warenwerts zu entrichten. Nähere Einzelheiten über die Mitnahme von Gegenständen im Reiseverkehr mit der DDR sind aus einem bei den Reisebüros und den Auskunftsstellen der Deutschen Bundesbahn erhältlichen Merkblatt „Reisen in die DDR“ zu ersehen, das vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben wird. Das Aus- und Einfuhrverfahren für Umzugs- und Erbschaftsgut richtet sich nach der 22. DB zum Zollgesetz der DDR vom 14. 6. 1973 und der Bekanntmachung über bei der Aus- und Einfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut geltende Verbote und Beschränkungen vom 14. 6. 1973 (GBl. I, Nr. 28), zuletzt geändert durch die 3. Änderung der Bekanntmachung über bei der Aus- und Einfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut geltende Verbote und Beschränkungen vom 20. 7. 1979 (GBl. I, Nr. 21). Nach diesen Bestimmungen bedarf die Ein- und Ausfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut keiner Genehmigung, es sei denn, es handelt sich um Kraftfahrzeuge und Produktionsmittel. Besonderen Genehmigungsverfahren unterliegen allerdings die Ausfuhr von sog. „Kulturgut“ sowie von Edelmetallen und Erzeugnissen daraus. Die Ein- und Ausfuhr von Umzugsgut muß grundsätzlich zusammen mit der Übersiedlung abgewickelt werden; sie ist in Ausnahmefällen innerhalb eines Jahres danach zulässig. Die Ein- und Ausfuhr von Erbschaftsgut muß grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach der Annahme der Erbschaft bzw. nach Abschluß der Erbauseinandersetzung erfolgt sein. Die Ein- und Ausfuhr von Umzugsgut unterliegt der Zollabfertigung, wobei die Ausfuhr 3 Wochen vorher beim zuständigen Binnenzollamt beantragt werden muß. Der Zollantrag ist durch eine Aufstellung aller zur Ein- oder Ausfuhr vorgesehenen Gegenstände in 2facher Ausfertigung zu stellen. Beizufügen ist für Umzugsgut eine Bestätigung der zuständigen DDR-Behörden über die Notwendigkeit der vorübergehenden Ein- oder Ausfuhr oder eine Übersiedlungsgenehmigung sowie bei verspäteter Ein- oder Ausfuhr ein Nachweis, daß die Verspätung gerechtfertigt ist. Für Erbschaftsgut ist der Nachweis der Erbberechtigung durch die Vorlage des Erbscheines oder dessen notariell beglaubigter Abschrift zu erbringen. Umzugs- und Erbschaftsgut darf auch im Reiseverkehr mitgenommen werden, wobei die erforderlichen Nachweise an der Grenze erbracht werden müssen. Nähere Informationen zu Erbschafts- und Umzugsangelegenheiten enthalten die vom Gesamtdeutschen Institut, Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben, Postfach 120.607, 5.300 Bonn 1, herausgegebenen einschlägigen Merkblätter. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1457–1458 Warenfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WarenzeichenSiehe auch die Jahre 1975 1979 Der NW. zwischen Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland und Bewohnern der DDR läßt sich untergliedern in den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr: das Verbringen von Geschenken außerhalb des Postverkehrs (Bahnversand, Reiseverkehr); das Verbringen von Umzugs- und Erbschaftsgut. Das Verfahren für die 3 Kategorien des NW. ist in DB zum Zollgesetz der DDR geregelt. Das Verbringen in die und aus der DDR ist jeweils durch umfangreiche Verbote und Beschränkungen…
DDR A-Z 1985
Bauakademie der DDR (1985)
Siehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1979 Bauakademie, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Die B. (ehemals: Deutsche Bauakademie/DBA) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Architektur und Bauwesen in der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Sie wurde durch Gesetz vom 6. 9. 1950 als Nachfolgerin des Instituts für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften und des Instituts für Städtebau und Hochbau der Deutschen Wirtschaftskommission mit 5 Instituten und 3 Meisterwerkstätten gegründet und untersteht dem Ministerium für Bauwesen (Statut: GBl. I, 1973, Nr. 8). Zu den Aufgaben der B. gehören: Prognose der Entwicklung des Bauwesens; Methodik der Bauplanung; Grundlagen- und angewandte Forschung unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze des ökonomischen, industrialisierten und rationalisierten Bauens; Materialforschung; Typisierung und Systematisierung, experimentelles Bauen; Anwendung neuer Methoden; die Diskussion konzeptioneller Fragen der Architekturtheorie und -geschichte; internationale Standardisierung und Integration; Weiterbildung der Führungskader des Bauwesens; Dokumentation und Information. [S. 149]Die Geschichte der B. spiegelt zugleich die Geschichte der Architektur in der DDR wider. Der erste Präsident der DBA, Kurt Liebknecht, orientierte die Architektur der DDR stark an sowjetischen Vorbildern („sozialistischer Inhalt — nationale Form“ / Karl-Marx-Allee [Berlin/Ost, seinerzeit: Stalinallee] I. Bauabschnitt) und kritisierte die funktionelle Architektur als inhuman (Funktionalismus). An seine Stelle traten 1961 Gerhard Kosel und 1965 Werner Heynisch. Unter ihrer Präsidentschaft wurde das Bauwesen der DDR noch einmal grundlegend verändert. Heynisch hat vor allem dem Ingenieur- und Industriebau mit zum Durchbruch verholfen und 1966 das Institut für Städtebau und Architektur reorganisiert. Die B. wird von einem Präsidenten geleitet, der auf Vorschlag des Ministers für Bauwesen vom Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ernannt wird. Ihm zur Seite stehen der 1. Stellvertreter und Wissenschaftliche Direktor sowie die Vizepräsidenten (zugleich Direktoren eines Instituts der B.). Die B. hat ordentliche (max. 25), Mitglieder im Kandidatenstand (max. 30) und korrespondierende Mitglieder. Die ordentlichen Mitglieder und Kandidaten bilden das Plenum der B.; sie arbeiten innerhalb der B. in Fachbereichen (Sektionen) und erhalten eine Dotation. Das Plenum berät über grundsätzliche Probleme des Bauwesens; die Sektionen sind Arbeitsgremien des Plenums, die sich noch einmal in Fachgruppen unterteilen. Es gibt die Sektionen: Ökonomie, Städtebau und Architektur, ingenieurtheoretische Grundlagen, Projektierung und Rechentechnik, Tiefbau, Wohn- und Gesellschaftsbau, Industriebau, Landwirtschaftsbau, technische Gebäudeausrüstung, ingenieurtechnische Grundlagen (die Sektion ingenieurtechnische Grundlagen z.B. hat 10 Fachgruppen für Baumechanik, Brandschutz, Akustik, Sicherheit u.a.). Die Forschungsarbeit wird hauptsächlich in den von den Vizepräsidenten geleiteten Instituten geleistet: im Zentralinstitut Einheitssystem Bau, im Institut für Städtebau und Architektur, in den Instituten für Ingenieur- und Tiefbau, für Industriebau, für Wohnungs- und Gesellschaftsbau, für landwirtschaftliche Bauten, für Technologie und Mechanisierung, für Projektierung und Standardisierung, für Baustoffe oder für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik. Den Instituten sind Werkstätten angegliedert, die als besonders vorbildlich geltende Beispiele des Bauwesens erarbeiten und verwirklichen sowie neue Technologien und Werkstoffe experimentell erproben sollen. Die B. unterhält mit der „Bauinformation“ in Berlin (Ost) die Zentrale Informationseinrichtung für Wissenschaft und Technik im Bauwesen. Als Leitstelle koordiniert die „Bauinformation“ die Information und Dokumentation des gesamten Fachbereichs, auch der Baukombinate, und bietet ein Dokumenten-Recherchesystem für Fachliteratur und für technische Vorschritten und Normen, einen Patentinformationsdienst mit Erfindungsbeschreibungen aus 12 Staaten (darunter auch die Bundesrepublik Deutschland), eine Sammlung von Baufotos und -filmen sowie eine Fachbibliothek. Die „Bauinformation“ gibt regelmäßig Informationsschriften über Bauforschung, -recht und -praxis heraus und veranstaltet ständig wechselnde Bauausstellungen. Die B. hat Promotionsrecht und verleiht akademische Grade (Dr.-Ing.) sowie Auszeichnungen (z.B. die Ehrenplakette „Für hervorragende Leistungen in der Bauforschung“). Präsident: Prof. Dr. sc. techn. Hans Fritsche (seit 1977), Vizepräsident für Forschung und Planung: Ulrich Hofmann, Vizepräsident und Direktor des Instituts für Städtebau und Architektur: Ule Lammert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 148–149 Bargeldumlauf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BauaktivsSiehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1979 Bauakademie, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Die B. (ehemals: Deutsche Bauakademie/DBA) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Architektur und Bauwesen in der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Sie wurde durch Gesetz vom 6. 9. 1950 als Nachfolgerin des Instituts für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften und des Instituts für…
DDR A-Z 1985
Fonds (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Im Rechnungswesen werden geplante und für bestimmte Zwecke vorgesehene, finanzielle Mittel in F. erfaßt. Sie dürfen nur in einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Weise eingesetzt werden. Neben den F. auf Produktionsebene wie z.B. Grundmittel-F. (Grundmittel), Umlaufmittel-F. (Umlaufmittel), Lohnfonds gibt es eine Reihe von F., die mehr der indirekten Steuerung des Betriebes durch zentrale Organe dienen. Diese F. haben seit der Periode des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) große Bedeutung erlangt; ihre Ausgestaltung ist allerdings mit der Rezentralisierung von 1970/71 modifiziert worden, an neuen F. kam der Leistungsfonds hinzu. Mit der Ablösung der VVB durch die neugebildeten Kombinate ergaben sich wiederum einige Änderungen, da die bisher der VVB zukommende F.-Bildung auf die Kombinate zu übertragen war (GBl. I, 1979, S. 253 ff.). 1982 erfolgten weitere Neuregelungen, um insbesondere Intensivierungsbemühungen und erhöhten Exportanstrengungen auch durch finanzielle Anreize Nachdruck zu verleihen (GBl. I, 1982, S. 113 ff.). Einige der F. erfassen betriebliche Gewinnteile, dann wird über sie die Gewinnverwendung des Betriebes geregelt, andere werden zu Lasten der Kosten gebildet, dann begrenzen sie die Mittel für bestimmte betriebliche Aktivitäten. Die wichtigsten F. der Betriebe bzw. Kombinatsbetriebe, deren Höhe meist von zentralen Organen festgelegt ist, sind nach den neuesten Regelungen (GBl. I, 1983, S. 110 ff.): 1. Der Investitionsfonds, der im wesentlichen aus Anteilen des Nettogewinnes (Gewinn), aus Amortisationen sowie aus bewilligten Investitionskrediten gebildet wird (Investitionsplanung, Investitionsfinanzierung). Weitere Mittel sind beispielsweise Erlöse aus verkauften Anlagegütern, bestimmte Mittel des Leistungs-F. und des Kontos junger Sozialisten, Mittel aus Umverteilungen im Kombinat sowie bei ganz besonderen Projekten auch Zuführungen aus dem Staatshaushalt. Der Investitions-F. dient der Finanzierung sowohl der Vorbereitung als auch der Durchführung geplanter Investitionen. 2. Der Fonds Wissenschaft und Technik, in den zu Lasten der Kosten in bestimmter Höhe finanzielle Mittel fließen, um damit die Durchführung der im Plan Wissenschaft und Technik (Planung, II. E.) geplanten Forschungsleistungen zu realisieren. Dieser F. kann bzw. Teile der betrieblichen F. können bei der Kombinatsspitze zentralisiert werden. 3. Der Risikofonds, aus dem bestimmte betriebliche Risiken bzw. solche des Kombinates abzudecken sind, wird sowohl aus zusätzlich erwirtschafteten Gewinnanteilen als auch in bestimmter Weise zu Lasten der Kosten gebildet. 4. Der insbesondere zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Belegschaftsmitglieder dienende Kultur- und Sozialfonds. Er wird entsprechend einer staatlichen Plankennziffer aus Kostenbestandteilen gebildet und kann bei der Kombinatsspitze zentralisiert werden. 5. Der Prämienfonds (Lohnformen und Lohnsystem, V.), in dem bestimmte Gewinnanteile zur Stimulierung der Leistungen der Betriebsmitarbeiter erfaßt sind. Aus diesem F. werden sowohl besondere individuelle Leistungen (z.B. über Ziel- bzw: Initiativprämien) prämiiert als auch am Ende des Jahres an alle Belegschaftsmitglieder die Jahresprämie gezahlt. 6. Der erst 1972 geschaffene Leistungsfonds. Mit ihm sollen Arbeitskollektive oder der ganze Betrieb zu zusätzlichen, über die normalen Planauflagen hinausgehenden Leistungen — wie zusätzliche Arbeitsproduktivitätssteigerungen, Materialeinsparungen oder Qualitätsverbesserungen — angeregt werden. Aus ihm können betriebliche Mittel zentralisiert werden. Die Mittel dieses F. dienen der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten (z.B. Betreuung von Schichtarbeitern, soziale Aufgaben, Zuschüsse zum Eigenheimbau) sowie der Finanzierung von Rationalisierungsvorhaben und der Herstellung selbsterzeugter Rationalisierungsmittel. 7. Der Instandhaltungsfonds, in dem nur bei den Betrieben planmäßig aus Kosten sowie aus Versicherungsleistungen für Schäden an Anlagegütern Mittel bereitgestellt werden. Sie dienen der Durchführung von Reparaturen, von vorbeugenden Instandhaltungen (einschl. Wartung und Pflege) sowie der Modernisierung von Anlagegütern. 8. Der nur bei bestimmten Betrieben bestehende Son[S. 422]derfonds für modische Produktion. Er wird aus bestimmten Zuschlägen zum Betriebspreis als Ersatz für Aufwendungen der Neugestaltung und Produktionsumstellung gebildet. 9. Das sog.Konto junger Sozialisten, dem 0,5 v.H. der geplanten Lohnsumme der Jugendkollektive (Jugendbrigade), je 1 v.H. Überbietung der Arbeitsproduktivität sowie 5 v.H. der zusätzlich zum Plan erzielten Einsparungen bzw. Nutzensteigerungen zuzuführen sind. Die Mittel dienen der Finanzierung von Jugendeinrichtungen, Jugendveranstaltungen, Auszeichnungen sowie auch von Rationalisierungen (vgl. Investitionsfonds). Neben diesen F. gibt es noch 3 nur bei der Kombinatsspitze zentralisierte, spezielle F.: 10. Der Reservefonds, der in Höhe eines dem Kombinat vorgegebenen — nach erzielter Zunahme von Produktion, Arbeitsproduktivität, Export, der Zuliefer- und Ersatzteilerzeugung sowie des erreichten Anteils neuer Erzeugnisse differenzierten — Limits aus Teilen des geplanten und überbotenen Gewinnes gebildet wird. Er dient der Finanzierung zusätzlicher Rationalisierungsmaßnahmen sowie bestimmter, zusätzlicher Aufwendungen (z.B. bei Importeinsparungen, bei der schnellen Umstellung auf neue Verfahren, zur Deckung von Risiken, zur plangemäßen Lagerung von Ersatzteilen und Rohstoffen). Er dient aber auch der Mindestzuführung zum Prämienfonds der Betriebe, soweit deren Nettogewinn nicht ausreicht, und zur Nettogewinnabführung, soweit die beim Kombinat zentralisierten Gewinnteile nicht ausreichen. 11. Der Verfügungsfonds des Generaldirektors, der entsprechend einem vorgegebenen Limit aus zentralisierten Nettogewinnen gebildet wird. Er dient der Prämiierung außerordentlicher Intensivierungsleistungen sowie der Finanzierung bestimmter Auszeichnungen, Leistungs- und Zielprämien. 12. Der aus Kostenbestandteilen in vorbestimmter Höhe finanzierte Werbefonds. Er dient vor allem der Absatzwerbung im In- und Ausland, der Finanzierung von Aufwendungen für Messen sowie der Propagierung von Neuerungen. Daneben gibt es noch das bei der Kombinatsspitze geführte Abrechnungskonto Zentralisierter Nettogewinn. Aus ihm werden Gewinnanteile an den Staatshaushalt abgeführt, Gewinnumverteilungen innerhalb des Kombinates vorgenommen sowie Zuführungen zu bestimmten F. realisiert. Interessant ist, daß nunmehr bei Überbietung des Gewinnes den Betrieben in höherem Maße F.-Zuführungen zustehen als der Kombinatsspitze. Offensichtlich soll damit das Leistungsinteresse der ansonsten stark vom Generaldirektor des Kombinates abhängigen Betriebe stimuliert werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 421–422 Fluktuation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fonds der VolksvertretungenSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Im Rechnungswesen werden geplante und für bestimmte Zwecke vorgesehene, finanzielle Mittel in F. erfaßt. Sie dürfen nur in einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Weise eingesetzt werden. Neben den F. auf Produktionsebene wie z.B. Grundmittel-F. (Grundmittel), Umlaufmittel-F. (Umlaufmittel), Lohnfonds gibt es eine Reihe von F., die mehr der indirekten Steuerung des Betriebes durch zentrale Organe dienen. Diese F. haben seit der Periode…
DDR A-Z 1985
Post- und Fernmeldewesen (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entwicklung Soweit ein Neubeginn postalischer Tätigkeit in den ersten Nachkriegswochen im Frühjahr 1945 überhaupt möglich war, bedurfte er der Genehmigung der örtlich zuständigen Militärkommandanten. Für die damalige sowjetische Besatzungszone Deutschlands wurde mit Befehl Nr. 17 der Sowjetischen [S. 1027]Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 27. 7. 1945 zwecks Entwicklung der Wirtschaft und zur Wiederherstellung des Verkehrs- und Nachrichtenwesens neben anderen Zentralverwaltungen der Aufbau einer deutschen „Zentralverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands“ (ZVPF) angeordnet, die im September 1945 ihre Tätigkeit aufnahm. Um eine einheitliche Lenkung der wichtigeren Zentralverwaltungen durch die Besatzungsmacht zu erreichen, verfügte die SMAD im Juni 1947 die Errichtung der „Deutschen Wirtschaftskommission für die sowjetische Besatzungszone“ (DWK). Anfang 1948 wurde auch die ZVPF in die DWK eingegliedert. Gleichzeitig wurde sie in „Deutsche Wirtschaftskommission für die sowjetische Besatzungszone — Hauptverwaltung Post- und Fernmeldewesen“ (HVPF) umbenannt. Bei der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik am 7. 10. 1949 wurden die im Rahmen der DWK bestehenden Hauptverwaltungen zu Ministerien umgebildet. Zu den neuen Ministerien zählte auch das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen (MPF). II. Organisation A. Ministerium für Post- und Fernmeldewesen Das MPF nahm schon sehr bald eine doppelte Funktion wahr. Es ist in erster Linie das zentrale staatliche Organ des Ministerrates zur einheitlichen Planung und Leitung des Wirtschaftszweiges PuF. Daneben bildet es das oberste Leitungsorgan der Deutschen Post (DP). Als zentrales staatliches Organ des Ministerrates hat das MPF seine Aufgaben, wie es im Statut des MPF heißt, „in Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Verfassung der DDR, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften“ zu verwirklichen. Zum Verantwortungsbereich des MPF gehören - das Post- und Zeitungswesen mit dem Postverkehr, dem Postscheck-, Postsparkassen- und Postspargirodienst, dem Postzeitungsvertrieb - das Fernsprech- und Fernschreibwesen mit dem Fernsprechverkehr, dem Fernschreibverkehr, dem Telexverkehr und der Datenübertragung - das Funkwesen mit dem Funkverkehr, der studiotechnischen Produktion, der Übertragung und Abstrahlung der Programme des Hör- und Fernsehfunks - die spezifischen Aufgaben der industriellen Produktion im PuF. - die dem PuF. übertragenen weiteren gesellschaftlichen Aufgaben. Dementsprechend ist das MPF gegliedert in Bereiche, die in Abteilungen und diese wiederum in Sektoren aufgeteilt sind. Neben diesen abteilungsabhängigen sind jedoch auch selbständige Sektoren vorhanden. Die Aufgaben des MPF umfassen vor allem - die Befriedigung der Nachrichtenverkehrsbedürfnisse - die weitere Vertiefung der „sozialistischen ökonomischen ökonomischen Integration“ und die Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des PuF. - die Erfüllung der Fünfjahr- und Jahrespläne - die Entwicklung der volkswirtschaftlich langfristig bestimmenden Faktoren der sozialistischen Intensivierung. Der Minister ist auch dafür verantwortlich, daß in seinem Verantwortungsbereich die Maßnahmen zur materiellen Sicherstellung der Landesverteidigung einschließlich der Zivilverteidigung usw. exakt durchgeführt werden. Das MPF hat seine Aufgaben unter umfassender Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung und Planung zu lösen. Es hat die breite Entfaltung der Initiative der Werktätigen zur Erfüllung der Pläne und für die planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in seinem Verantwortungsbereich sowie die enge Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere mit den Gewerkschaften, zu gewährleisten. Der Minister sichert die Hoheitsrechte der DDR auf dem Gebiet des PuF. in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen zentralen staatlichen Organen. Das Ministerium ist juristische Person. Es wird vom Minister für PuF. nach dem Prinzip der Einzelleitung und kollektiven Beratung der Grundfragen geleitet. Der Minister trägt für die gesamte Tätigkeit des Ministeriums die Verantwortung gegenüber der Volkskammer und dem Ministerrat der DDR. Der Minister ist verantwortlich für die einheitliche Leitung und Planung der internationalen, wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit in seinem Verantwortungsbereich. Dabei hat er die internationale Arbeitsteilung mit den übrigen RGW-Staaten für den volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozeß zu entwickeln, die Verpflichtungen, die sich aus der sozialistischen ökonomischen Integration ergeben, zu realisieren und eine konstruktive Mitarbeit in den Organen des RGW zu sichern. Er hat die Beziehungen auf dem Gebiet des PuF. zu den anderen Ländern zu entwickeln und die Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft der DDR in der Organisation der Vereinten Nationen, ihren Spezialorganisationen sowie in internationalen Organisationen des PuF. zu berücksichtigen. So gehört die DDR als Mitglied dem Weltpostverein UPU (Union Postale Universelle) seit dem 1. 6. 1973 und der Internationalen Fernmelde-Union (Internationaler Fernmeldeverein) UIT (Union Internationale des Télécommunications) seit dem 30. 3. 1973 an. Der Minister trägt ferner die Verantwortung für die [S. 1028]Gebühren- und Preisarbeit im PuF. Er erläßt im Einvernehmen mit dem Minister und Leiter des Amtes für Preise und den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane Gebührenordnungen und Preisbestimmungen für Leistungen im PuF. Dem Minister (seit 1963: Rudolph Schulze, CDU) steht ein „Kollegium“ zur Seite, das ihn durch Beratung von Grundfragen der Entwicklung des PuF. unterstützt. Hierzu zählen insbesondere Fragen - der langfristigen Planung, - der Fünfjahr- und Jahrespläne, - der Entwicklung von Wissenschaft und Technik, - des Wettbewerbs, - des Rechts und - der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen. Aufgaben und Arbeitsweise des Kollegiums werden durch Verfügung des Ministers bestimmt. Neben seiner ministeriellen Funktion ist dem MPF auch die oberste Leitung der Deutschen Post (DP) übertragen. B. Deutsche Post der DDR Die DP ist eine einheitliche staatliche Einrichtung, die vom Minister für PuF. nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet wird. Die DP setzt entsprechend den Rechtsvorschriften das alleinige Recht der DP zur Nachrichtenbeförderung, Nachrichtenübermittlung und zum Vertrieb von Presseerzeugnissen durch, sichert die Durchführung von Nachrichtenverkehrsleistungen und führt auf der Grundlage der Rechtsvorschriften sowie der Entscheidungen der dazu befugten Organe Maßnahmen zur Landesverteidigung einschließlich der Zivilverteidigung durch. Die DP nimmt auf dem Staatsgebiet der DDR die Aufgaben des PuF. einschließlich der Durchführung des internationalen Post- und Fernmeldeverkehrs wahr. Insbesondere obliegen ihr - die Beförderung und Übermittlung von Nachrichten, - der Vertrieb von Presseerzeugnissen, - die Durchführung des Postkleingutdienstes, - die Wahrnehmung des Postscheck-, Postspargiro-, Postsparkassen- und Geldübermittlungsdienstes, - Aufgaben der studiotechnischen Produktion, - die Übertragung und Abstrahlung von Programmen des Hörfunks und des Fernsehens, - Aufgaben für Land-, See-, Flugfunk- und Amateurfunkdienste, - Aufgaben des Funkkontroll- und Meßdienstes sowie des Funkentstörungsdienstes, - die Errichtung, der Betrieb und die Instandhaltung von Post- und Fernmeldeanlagen, - Erfüllung der Aufgaben im internationalen Nachrichtenverkehr auf der Grundlage von völkerrechtlichen Verträgen. Vor allem durch die Übernahme des gesamten Zeitungs- und Zeitschriftenvertriebs am 1. 4. 1949 erhielt die DP eine politisch äußerst wichtige Aufgabe. Alle Leiter innerhalb der DP sind verpflichtet, bei ihrer Leitungstätigkeit die Beschlüsse der „Partei der Arbeiterklasse“ zu verwirklichen und die der DP gestellten Aufgaben zu erfüllen. Die Leiter verwirklichen in ihrem Verantwortungsbereich das Prinzip des „demokratischen Zentralismus“ und üben ihre Tätigkeit nach dem Prinzip der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung bei kollektiver Beratung aus. Sie sind dem übergeordneten Leiter rechenschaftspflichtig. Sie haben mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen eng zusammenzuarbeiten. Die DP plant unter Berücksichtigung des Bedarfs an Leistungen im PuF. und der technischen Möglichkeiten die Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften. Nach wissenschaftlichen Prognosen und Zielvorstellungen arbeitet sie entsprechend den Grundsätzen der zentralen staatlichen Planung Fünfjahrpläne und Jahrespläne aus und verwirklicht sie. Die DP arbeitet nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Sie bildet Fonds, die sie gezielt zur Erfüllung ihrer Aufgaben einsetzt, und stellt Bilanzen sowie Gewinn-und-Verlust-Rechnungen auf. Die Struktur- und Stellenpläne der Bezirksdirektionen der Deutschen Post (BDP) und der dem MPF unterstellten Ämter werden vom Minister, die Stellenpläne der den BDP unterstellten Ämter nach festgelegten Grundsätzen von den Leitern der BDP bestätigt. Auf der mittleren Verwaltungsebene unterstehen dem MPF 15 Bezirksdirektionen in Berlin (Ost), Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl. Ferner u.a. folgende Dienststellen von zentraler Bedeutung: Funkdirektion, Fernmeldeamt der Regierung, Funkkontroll- und Meßdienst — Radiocon —, Hauptpostscheckamt, Hauptwerkstatt für Kraftfahrzeuginstandsetzung, Ingenieurschule „Rosa Luxemburg“, Institut für PuF., Institut für sozialistische Wirtschaftsführung des PuF., Kombinat Fernmeldebau, Organisations- und Rechenzentrum, Postmuseum der DDR, Rundfunk- und Fernsehtechnisches Zentralamt, Studiotechnik Fernsehen, Studiotechnik Rundfunk, Zeitungsvertriebsamt, Zentralamt für Berufsbildung, Zentralamt für Materialwirtschaft, Zentrales Post- und Fernmeldeverkehrsamt. Den Leitern der BDP unterstehen entsprechend ihrer territorialen Zuordnung: 81 Post- und Fernmeldeämter, 15 Fernmeldeämter, 29 Hauptpostämter, 7 Bahnpostämter, Betriebsschulen, das Fernamt [S. 1029]Berlin, das Fernsprechamt Berlin und das Postfuhramt Berlin. Dem Generaldirektor des Kombinats Fernmeldebau sind 15 Fernmeldebauämter und dem Leiter der Funkdirektion die Funkämter und die Betriebsschule des Funkwesens unterstellt. Dem Leiter des Hauptpostscheckamts unterstehen 5 Postscheckämter und das Postsparkassenamt beim Postscheckamt Berlin (Ost), dem Leiter der Hauptwerkstatt für Kraftfahrzeuginstandsetzung die Bezirkswerkstätten der Kraftfahrzeuginstandsetzung. Je nach Aufgabenstellung der Ämter kann es noch weitere Untergliederungen auf der Ämterebene geben. So unterstehen den Hauptpostämtern (Stand 1980) 2.106 Postämter und 9.757 Poststellen. Es sind ferner vorhanden: 2.423 Ortsvermittlungsstellen, 96 Fernamtsvermittlungsstellen und 169 Telexvermittlungsstellen. Bei Fürstenwalde (Bezirk Frankfurt/Oder) betreibt die DDR seit dem 1. 5. 1976 eine Erdefunkstelle, die Aufgaben des Weltraumfunks im Rahmen der internationalen Organisation Intersputnik wahrnimmt (Weltraumforschung). Die Erdefunkstelle sendet und empfängt ihre Informationen (Fernseh- und Hörfunkprogramme, Telefongespräche, Telexverbindungen, Faksimile- und Datenübertragungen) über sowjetische Nachrichtensatelliten vom Typ Molnija 3 (beweglich) und Stationar 4 (geostationär) und ermöglicht Weiterverbindungen in hochwertiger Qualität über weite Entfernungen. Die Parabolantenne der Erdefunkstelle hat einen Durchmesser von 12 Metern (ND 18. 9. und 28. 10. 1978). Die DDR besitzt jedoch keinen eigenen Nachrichtensatelliten. Seit einiger Zeit werden auch in der DDR zunehmend Versuche und Projekte auf dem Gebiet der Neuen Medien durchgeführt, an denen die DP maßgeblich beteiligt ist. III. Leistungen 1982 IV. Beschäftigte Nach dem Stand vom 30. 9. 1982 waren bei der DP 133.430 Kräfte beschäftigt, darunter 93.535 weibliche Arbeiter und Angestellte. Ergänzend zu den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches (AGB) der DDR vom 16. 6. 1977 gilt die VO über die Pflichten und Rechte der Mitarbeiter der DP — Post-Dienst-Verordnung (PDVO) — vom 28. 3. 1973. Hierin werden nicht nur Rechte und Pflichten geregelt, sondern auch Attestierung, Auszeichnungen und disziplinarische Verantwortlichkeit. Die Dienstränge (Assistenten, Sekretäre, Inspektoren bzw. Amtmänner, Räte und Direktoren), die das gleiche Qualifikationsmerkmal erfordern, sind in 5 Ranggruppen zusammengefaßt und werden an der Uniform durch Rangabzeichen kenntlich gemacht. Es gibt eine besondere Dienstrangordnung vom 25. 5. 1976 und eine besondere Uniformordnung vom 27. 1. 1984. Zu den Dienstrangabzeichen gehören Ärmelabzeichen und Mützenkordel. Als allgemeine Arbeitszeit gilt die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche mit dem Ziel des schrittweisen Übergangs von der 43¾- bzw. 42-Stunden-Woche zur 40-Stunden-Woche. Das durchschnittliche monatliche Arbeitseinkommen der im PuF. vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten betrug 963 Mark im Jahre 1982, das der vollbeschäftigten Produktionsarbeiter 917 Mark. Die Alters- und Invalidenversorgung der ab 1. 7. 1956 bei der DP Beschäftigten ist besonders geregelt. Wenn die Voraussetzungen zum Bezug einer Alters- oder Invalidenrente der Sozialversicherung erfüllt sind, erhalten Mitarbeiter der DP bei mindestens 10jähriger ununterbrochener Dienstzeit, die frühestens mit Vollendung des 20. Lebensjahres beginnt, anstelle der allgemeinen Invalidenrente der Sozialversicherung die besondere Versorgung. Sie beträgt nach 10jähriger ununterbrochener Dienstzeit ohne Zuschläge 20 v.H. des durchschnittlichen Monatsgrundlohnes und erhöht sich mit jedem weiteren vollendeten Dienstjahr bis zu einer Dienstzeit [S. 1030]von 25 Jahren um 2 v.H., danach um 1 v.H. bis zum Höchstsatz von 65 v.H. — wenn Kinderzuschläge gezahlt werden, 80 v.H. — des durchschnittlichen Monatsgrundlohnes. Für die Versorgung der ehemaligen Postbeamten ist die DP nicht zuständig; diese liegt in Händen der Sozialversicherung. V. Zusammenarbeit im RGW Die DDR ist Mitglied der im Dezember 1957 in Moskau für die RGW-Staaten gegründeten „Organisation für die Zusammenarbeit der sozialistischen Länder auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens (OSS)“. Diese Organisation kann als Spezialorganisation des RGW (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]) gelten. Sie richtet ihr Hauptaugenmerk auf die Organisierung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern und auf die Vereinheitlichung der Benutzungs- und Gebührenvorschriften. Hierbei gilt jedoch der Grundsatz, nach Möglichkeit Übereinstimmung mit den Vorschriften des Weltpostvereins zu erzielen. In Zeiträumen von etwa 2 Jahren finden abwechselnd in den einzelnen Mitgliedsländern Ministerkonferenzen statt. Zwischen diesen Konferenzen tagen die Kommissionen, die sich auch mit dem Ergebnis der Expertenberatungen zu beschäftigen haben und auf die praktisch die Hauptarbeit verteilt ist. Die Kommissionen beschäftigen sich mit dem Fernmeldewesen, dem Funkwesen, der technisch-wissenschaftlichen Zusammenarbeit, dem Post- und Zeitungswesen, der Ökonomik des Nachrichtenwesens und mit Problemen zur Verbesserung der Tätigkeit der OSS. Ihre Beratungsergebnisse werden in Form von Beschluß- und Empfehlungsentwürfen fixiert und den Plenarsitzungen zur Annahme vorgelegt. An der Entwicklung und dem Aufbau eines einheitlichen internationalen Fernsprechnetzes im RGW-Bereich unter Benutzung des technischen Systems „Tesla MN 60“ hat die DP wesentlichen Anteil. Dieses System arbeitet technisch ohne Schwierigkeiten mit dem westeuropäischen Netz zusammen und läßt die Einführung des vollautomatischen internationalen Fernsprechverkehrs zu. Auch beim Aufbau des einheitlichen internationalen Telegrafennetzes im RGW soll die technische Möglichkeit für eine spätere Verbindung mit dem westeuropäischen Netz geschaffen werden. Ministerium für Post- und Fernmeldewesen; Postscheckdienst; Postsparkassendienst; Postzeitungsvertrieb (PZV). Alois Heider Literaturangaben Ökonomie des Nachrichtenwesens. Teil 1: Rehbein, Gerhard: Grundlagen. 1979; Teil 2: Leitung und Planung im Post- und Fernmeldewesen. 1980; Teil 3: Rechnungsführung und Statistik. 1981; Berlin (Ost): Transpress 1979–1981. Post- und Fernmelderecht. Berlin (Ost): Transpress 1976. Rehbein, Gerhard, u. Herrmann Wagener: Grundlagen der Ökonomik des Transport- und Nachrichtenwesens. 3., vollst. überarb. u. erw. Aufl. Berlin (Ost): Transpress, 1967. Zwei deutsche Staaten — Zwei deutsche Postgebiete. Berlin (Ost): 1967. (Dokumentation des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen der DDR.) Das Transport- und Nachrichtenwesen in der sozialistischen Gesellschaft. Ausgew. Vortr. der 8. Verkehrswissenschaftlichen Tage. Hrsgg. v. d. Hochschule für Verkehrswesen „Friedrich List“. Dresden, Berlin (Ost); Transpress 1971. <LI>Transpress Lexikon. Post. Post- und Fernmeldewesen. Hrsg. Gerhard Rehbein. Berlin (Ost): Transpress 1982. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1026–1030 Postsparkassendienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Postzeitungsvertrieb (PZV)Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entwicklung Soweit ein Neubeginn postalischer Tätigkeit in den ersten Nachkriegswochen im Frühjahr 1945 überhaupt möglich war, bedurfte er der Genehmigung der örtlich zuständigen Militärkommandanten. Für die damalige sowjetische Besatzungszone Deutschlands wurde mit Befehl Nr. 17 der Sowjetischen [S. 1027]Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 27. 7. 1945 zwecks Entwicklung der Wirtschaft und zur…
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Jugendstrafrecht (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1952 galt das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. Ab 1. 6. 1952 trat an seine Stelle das Jugendgerichtsgesetz (JGG) vom 23. 5. 1952 (GBl., S. 411). Es sah Erziehungsmaßnahmen und Strafen, im Höchstfalle Freiheitsentziehung bis zu 10 Jahren, vor. Bei Mord, Vergewaltigung, Sabotage, Boykotthetze (Strafrecht, VII.) oder Verbrechen gegen das Friedensschutzgesetz (Friedensgefährdung) war jedoch gemäß § 24 JGG das allgemeine Strafrecht anzuwenden. In diesen Fällen konnten selbst lebenslängliche Zuchthausstrafen gegen Jugendliche verhängt werden. Nur die Todesstrafe war ausgeschlossen. Das gleiche galt nach dem Erlaß des StEG vom 11. 12. 1957 bei Staatsverbrechen. Gemäß § 33 Abs. 2 JGG war in diesen Fällen nicht das Jugendgericht, sondern das Erwachsenengericht zuständig. Durch das StGB vom 12. 1. 1968 ist das JGG von 1952 aufgehoben und das J. in das allgemeine Strafrecht einbezogen worden. Ein besonderes J. und ein besonderes Jugendstrafverfahrensrecht gibt es seitdem nicht mehr. Jedoch enthalten StGB und StPO jeweils Bestimmungen, in denen die Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher und des Strafverfahrens gegen Jugendliche behandelt werden (§§ 65 ff. StGB., §§ 69 ff. StPO). Jugendlicher im strafrechtlichen Sinne ist, wer über 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Den Begriff des Heranwachsenden (18–21 Jahre) kannte schon das JGG nicht. Die persönliche Voraussetzung für die strafrechtliche Verantwortlichkeit ist in jedem Fall ausdrücklich festzustellen. Diese Schuldfähigkeit liegt vor, wenn „der Jugendliche aufgrund des Entwicklungsstandes seiner Persönlichkeit fähig war, sich bei seiner Entscheidung zur Tat von den hierfür geltenden Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens leiten zu lassen“ (§ 66 StGB). Von der Einleitung, eines Strafverfahrens gegen den Jugendlichen kann abgesehen werden, wenn das Vergehen nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und von den Organen der Jugendhilfe Erziehungsmaßnahmen eingeleitet werden. Als Strafmaßnahmen gegen Jugendliche sieht das Gesetz vor: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (Gesellschaftliche Gerichte), Auferlegung besonderere Pflichten (Wiedergutmachung des Schadens durch eigene Leistung, Freizeitarbeit, Arbeitsplatzbindung für die Dauer bis zu 2 Jahren, Aufnahme eines Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses), Strafen ohne Freiheitsentzug (Verurteilung auf Bewährung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe bis zu 500 Mark), Jugendhaft (§ 74) von 1 Woche bis zu 3 Monaten oder Freiheitsstrafe. Eine Verbindung der verschiedenen Strafmaßnahmen ist nicht zulässig. Jugendhaft kann angeordnet werden, wenn sich die Straftat gegen die staatliche und öffentliche Ordnung richtet und ein solches soziales Fehlverhalten des Jugendlichen offenbart, daß eine kurzfristige disziplinierende Maßnahme erforderlich ist, um einer weiteren negativen Entwicklung nachhaltig entgegenzuwirken. Für die Freiheitsstrafen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts. Ihre Dauer beträgt also 6 Monate bis 15 Jahre. Der Vollzug erfolgt in Jugendhäusern. Die lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen Jugendliche ist erst durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) abgeschafft worden. Nicht zulässig war von jeher die Todesstrafe für Jugendliche. Von den für Erwachsene vorgesehenen Nebenstrafen dürfen gegen Jugendliche das Verbot bestimmter Tätigkeiten, die Vermögenseinziehung und die Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte nicht verhängt werden (Strafensystem). Im Strafverfahren gegen Jugendliche sind die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten sowie die Organe der Jugendhilfe zu beteiligen. Die Erziehungsberechtigten haben grundsätzlich an der Hauptverhandlung teilzunehmen. Sie haben das Recht, gehört zu werden sowie Fragen und Anträge zu stellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 692 Jugendpresse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendweiheSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1952 galt das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. Ab 1. 6. 1952 trat an seine Stelle das Jugendgerichtsgesetz (JGG) vom 23. 5. 1952 (GBl., S. 411). Es sah Erziehungsmaßnahmen und Strafen, im Höchstfalle Freiheitsentziehung bis zu 10 Jahren, vor. Bei Mord, Vergewaltigung, Sabotage, Boykotthetze (Strafrecht, VII.) oder Verbrechen gegen das Friedensschutzgesetz (Friedensgefährdung) war jedoch gemäß §…
DDR A-Z 1985
Oder-Neiße-Grenze (1985)
Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für die geographische Linie, die von der tschechoslowakischen Grenze dem Lauf der westlichen Neiße folgt und von deren Mündung in die Oder entlang der Oder bis südlich Stettin verläuft. Sie markiert die gegenwärtige Grenze zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen. (Die ONG. stellt nur einen Teil der Grenze zwischen beiden sozialistischen Ländern dar; im Norden verläuft die Grenze entlang einer Linie, die südlich von Stettin die Oder verläßt, westlich an der Stadt vorbei nach Norden verläuft und westlich von Swinemünde die Ostsee trifft. Durch diese willkürliche Grenzziehung am Ende des II. Weltkrieges fielen auch die Städte Stettin und Swinemünde mit ihrem Hinterland unter polnische Verwaltung.) Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der UdSSR annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt („Westverschiebung Polens“), ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des von Deutschland abzutretenden Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch „bekräftigten die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte wiederholt auf die ausstehende völkerrechtliche Bestätigung der ONG. verwiesen, während Polen und die UdSSR — möglicherweise von Anfang an — die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den Verhältnissen im polnischen Kernland an und begann mit einer polnischen Besiedlung der polnisch verwalteten Gebiete. Es wurde dabei von der Tatsache bestärkt, daß nach 1947 keiner der ehemaligen Alliierten an eine Revision der ONG. geglaubt oder sie ernsthaft betrieben hat. Die Haltung der SED zur ONG. hat sich seit Ende des II. Weltkrieges gewandelt. Am 16. 10. 1946 erklärte z.B. einer der beiden Vorsitzenden der SED, W. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfrage nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird.“ (Berliner Zeitung, vom 17. 10. 1946) Dagegen heißt es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949: „Die Oder-Neiße-Linie ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im Abkommen der DDR mit der Republik Polen vom 6. 7. 1950 [S. 952](Görlitzer Abkommen) wird die ONG. als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die ONG. völkerrechtlich festzulegen. Im Jahr 1970 behauptete der Erste Sekretär der SED, W. Ulbricht, mit dem Abschluß des Görlitzer Abkommens habe die SED „für alle Deutschen gehandelt“. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler W. Brandt und Außenminister W. Scheel unterzeichnete am 7. 12. 1970 in Warschau einen „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen“. In diesem Vertrag, als Gewaltverzichtsvertrag apostrophiert, anerkennt die Bundesrepublik (für sich), daß die bestehende Grenze, die ONG., die westliche „Staatsgrenze der Volksrepublik Polen“ bildet, „unverletzlich“ („jetzt und in der Zukunft“) sei und beide Staaten gegeneinander keine Gebietsansprüche haben. Vorausgegangen war die Unterzeichnung des Moskauer Vertrages am 12. 8. 1970, der in Art. 3 die Feststellung enthält, daß die Bundesrepublik Deutschland und die UdSSR „heute und künftig die Grenzen der Staaten in Europa als unverletzlich (betrachten), wie sie am Tage der Unterzeichnung dieses Vertrages verlaufen, einschließlich der Oder-Neiße-Linie, die die Westgrenze der Volksrepublik Polen bildet, …“ Mit der Unterzeichnung und Ratifizierung des Moskauer und Warschauer Vertrages hat die Bundesregierung Verfügungen über den territorialen Status Gesamtdeutschlands nicht vorgenommen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 9. 7. 1975, BVerfGE Bd. 40, S. 141 ff.) ausdrücklich festgestellt, den Verträgen von Moskau und Warschau könne nicht die Wirkung beigemessen werden, „daß die Gebiete östlich von Oder und Neiße mit dem Inkrafttreten der Ostverträge aus der rechtlichen Zugehörigkeit zu Deutschland entlassen und der Souveränität … der Sowjetunion und Polens endgültig unterstellt worden seien“ (a.a.O. S. 171). Die Bundesregierung hat bereits in den Verhandlungen klargestellt, daß sie nur im Namen der Bundesrepublik Deutschland handeln könne und ein wiedervereinigtes Deutschland durch die Verträge nicht gebunden sei. Diese Auffassung ist den Vertragspartnern vor Unterzeichnung der Verträge in erkennbarer Weise zur Kenntnis gebracht worden. Schließlich stellt die Gemeinsame Entschließung des Deutschen Bundestages vom 10. 5. 1972 zu den Verträgen von Moskau und Warschau, die die UdSSR und die VR Polen zur Kenntnis genommen haben, fest: „Die Verträge nehmen eine friedensvertragliche Regelung für Deutschland nicht vorweg und schaffen keine Rechtsgrundlage für die heute bestehenden Grenzen.“ Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 951–952 Objektivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÖkonomikSiehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für die geographische Linie, die von der tschechoslowakischen Grenze dem Lauf der westlichen Neiße folgt und von deren Mündung in die Oder entlang der Oder bis südlich Stettin verläuft. Sie markiert die gegenwärtige Grenze zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen. (Die ONG. stellt nur einen Teil der Grenze zwischen beiden sozialistischen Ländern dar;…
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Bewährung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Es gibt die Verurteilung auf B. und die Strafaussetzung auf B., bis 1968 bedingte Verurteilung bzw. bedingte Strafaussetzung genannt. 1. Verurteilung auf Bewährung ist eine der im StGB vorgesehenen Strafen ohne Freiheitsentzug, durch die der Täter dazu angehalten werden soll, „durch gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten und Bewährung in der Arbeit und in seinem persönlichen Leben seine Tat gegenüber der Gesellschaft wieder gutzumachen, seine gesellschaftliche Verantwortung zu erkennen und ernst zu nehmen und das Vertrauen der Gesellschaft auf sein künftiges verantwortungsbewußtes Verhalten zu rechtfertigen“. Mit der Verurteilung auf B. wird eine B.-Zeit von 1 Jahr bis zu 3 Jahren festgesetzt. Zugleich wird eine Freiheitsstrafe für den Fall angedroht, daß der Verurteilte seiner Pflicht zur B. schuldhaft nicht nachkommt (§ 33 StGB). Um die Wirksamkeit der Strafe zu gewährleisten, kann der Verurteilte für die Dauer der B.-Zeit verpflichtet werden, durch B. am Arbeitsplatz zu zeigen, daß er die richtigen Lehren aus seiner Tat und Verurteilung gezogen hat, z.B. sein Arbeitseinkommen für den Familienunterhalt zu verwenden, bestimmte Örtlichkeiten nicht zu besuchen, Freizeitarbeit zu leisten oder sich einer fachärztlichen Behandlung, etwa bei Alkoholmißbrauch, zu unterziehen. Bei Straftaten, die materielle Schäden verursacht haben, ist der Verurteilte zu verpflichten, den Schaden wiedergutzumachen. Begeht der Verurteilte während der B.-Zeit erneut eine vorsätzliche Straftat, für die eine Freiheitsstrafe vorgesehen und verhängt wird, ist die angedrohte Strafe zu vollziehen. Sie kann vollzogen werden, wenn der Verurteilte sich einer der ihm auferlegten Pflichten zur B. entzieht, durch undiszipliniertes Verhalten zeigt, daß er keine Lehren aus der Verurteilung auf B. gezogen hat, einer Aufenthaltsbeschränkung (Strafensystem) oder einem Tätigkeitsverbot zuwiderhandelt oder der Pflicht zur fachärztlichen Behandlung nicht nachkommt. Läuft die B.-Zeit ab, ohne daß die Voraussetzungen für den Widerruf eingetreten sind, darf die angedrohte Freiheitsstrafe nicht mehr vollzogen werden (§ 35 StGB). 2. Der Vollzug einer zeitlichen Freiheitsstrafe kann nach § 45 StGB unter Auferlegung einer B.-Zeit von 1 Jahr bis 5 Jahren mit dem Ziel des Straferlasses zur B. ausgesetzt werden, bei Freiheitsstrafen von mehr als 6 Jahren aber erst, wenn mindestens die Hälfte der Strafe verbüßt ist (§ 349 StPO). Arbeitskollektive, die die Bürgschaft für Verurteilte übernommen haben, können dem Gericht vorschlagen, den Vollzug einer Freiheitsstrafe bedingt auszusetzen. Der Ablauf der B.-Zeit, die für diese Zeit aufzuerlegenden Pflichten und der Widerruf der Strafaussetzung sind weitgehend wie bei der Verurteilung auf B. geregelt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 220 Bewaffnete Kräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewußtsein, GesellschaftlichesSiehe auch die Jahre 1975 1979 Es gibt die Verurteilung auf B. und die Strafaussetzung auf B., bis 1968 bedingte Verurteilung bzw. bedingte Strafaussetzung genannt. 1. Verurteilung auf Bewährung ist eine der im StGB vorgesehenen Strafen ohne Freiheitsentzug, durch die der Täter dazu angehalten werden soll, „durch gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten und Bewährung in der Arbeit und in seinem persönlichen Leben seine Tat gegenüber der Gesellschaft wieder gutzumachen, seine…
DDR A-Z 1985
Feierabendarbeit (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 378]Freiwillige bezahlte Arbeitsleistungen, die von vollbeschäftigten Arbeitern und Angestellten außerhalb ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses oder von Bürgern aus der nichtberufstätigen Bevölkerung unter Leitung der staatlichen Organe und Einrichtungen geleistet werden. Im Gegensatz zur früheren Regelung (AO über die Vergütung von F. in den Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen vom 23. 10. 1967 — GBl. II, S. 746) ist seit dem Beschluß zur Durchsetzung von Ordnung und Disziplin bei Leistung zusätzlicher Arbeit in Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen vom 4. 2. 1970 (GBl. II, S. 133) den Betrieben und sozialistischen Genossenschaften untersagt, zusätzliche Arbeit im Rahmen von F. und ähnlichen Formen durchzuführen. Gesetzliche Grundlage ist jetzt der Beschluß zur Erhöhung von Ordnung und Disziplin sowie zur Durchsetzung einer straffen Kontrolle bei Leistung zusätzlicher Arbeit vom 14. 8. 1975 (GBl. I, S. 631). Er verpflichtet die Leiter staatlicher und wirtschaftsleitender Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, durch Maßnahmen zur weiteren Intensivierung der Produktion und die Förderung der Masseninitiative der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb sowie die volle rationelle Nutzung des zur Verfügung stehenden Arbeitszeitfonds die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Planaufgaben in der gesetzlichen Arbeitszeit erfüllt werden. Zusätzliche Arbeitsleistungen dürfen nur im Rahmen von Überstunden erbracht werden, sofern sie über die gesetzliche Arbeitszeit hinausgehen. „Sozialistische Hilfe“ zwischen den Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen ist auf vertraglicher Grundlage durchzuführen. Hierbei sollen die einschlägigen Bestimmungen über die vorübergehende Übertragung einer anderen Arbeit beachtet werden (Arbeitsrecht, IV. 4.). Freiwillige bezahlte Tätigkeit von Werktätigen außerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse und von Genossenschaftsmitgliedern ist nur unter bestimmten, im einzelnen aufgeführten Voraussetzungen zulässig. Die Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes sollen konsequent durchgesetzt werden. Die wichtigste Ausnahme gilt für den Baubereich. Es gilt dafür die AO über die Zulässigkeit, Vergütung und Kontrolle von zusätzlicher Arbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen vom 25. 8. 1975 (GBl. I, S. 632). Darin ist im einzelnen geregelt, für welche Baumaßnahmen zusätzliche Arbeit erlaubt ist. Die Vergütung erfolgt nach in einer Anlage zur AO festgelegten Stundenverrechnungssätzen. Sonn- und Feiertagszuschläge sind zu zahlen. Die Vergütung ist lohnsteuerfrei und unterliegt nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Für die stunden- und tageweise Beschäftigung zur Durchführung von Baumaßnahmen geringen Umfangs von Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden, die Mitglied der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer sind, gilt die Vereinbarung zwischen dem Bundesvorstand des FDGB und den Handwerkskammern der Bezirke, der Handwerkskammer Groß-Berlin, den Industrie- und Handelskammern der Bezirke und der Industrie- und Handelskammer Groß-Berlin vom 1. 3. 1973 mit ähnlichem Inhalt. Dienstleistungen, die von Privatleuten für persönliche Zwecke, z.B. Reparaturen im Haushalt oder Eigenheimbau in Anspruch genommen werden, fallen nicht unter den Geltungsbereich der genannten Bestimmungen und Vereinbarungen. Das gilt auch für die organisierte Aufbauarbeit im Rahmen des Nationalen Aufbauwerkes (NAW). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 378 Familienrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feiern, SozialistischeSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 378]Freiwillige bezahlte Arbeitsleistungen, die von vollbeschäftigten Arbeitern und Angestellten außerhalb ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses oder von Bürgern aus der nichtberufstätigen Bevölkerung unter Leitung der staatlichen Organe und Einrichtungen geleistet werden. Im Gegensatz zur früheren Regelung (AO über die Vergütung von F. in den Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen vom 23. 10. 1967 — GBl. II, S. 746) ist seit dem…
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Nahrungsgüterwirtschaft (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 924]Die N. ist ein Teil des Industriebereiches der Lebensmittelindustrie. Sie umfaßt die Betriebe der ersten Be- und Verarbeitungsstufe der Agrarprodukte. Hierzu gehören die Milchverarbeitung, die Fleischwirtschaft, die Eier- und Geflügelwirtschaft, die Binnenfischerei, die Getreidewirtschaft, die Zucker- und Stärkeindustrie, die Mischfutterindustrie sowie die Betriebe der Kühl- und Lagerwirtschaft und der Bearbeitung tierischer Rohstoffe. In ihnen waren 1983 130.000 Arbeitskräfte tätig. Diese Industriebereiche wurden 1968 unter Leitung des Staatlichen Komitees für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (SKAV) zusammengefaßt und dem Landwirtschaftsrat unterstellt, der seitdem bis zu seiner Stillegung die Bezeichnung Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) trug. Die organisatorische Zusammenlegung der Landwirtschaft und der N. diente dem Ziel, beide Wirtschaftszweige einheitlich zu leiten und allmählich zum Agrar-Industrie-Komplex (AIK) zu entwickeln. Insbesondere sollte durch die vertikale Kooperation zwischen den Betrieben der N. und der Landwirtschaft in Form von Kooperationsverbänden (KOV) die Entwicklung spezialisierter Landwirtschaftsbetriebe gefördert werden. Nach Auflösung des SKAV im Januar 1975 wurden dessen Aufgaben mehreren neu gebildeten Abteilungen bzw. Bereichen im Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) übertragen. Die Leitung der Betriebe der N. erfolgt entweder direkt durch das MfLFN oder in Übereinstimmung mit den Räten der Bezirke. Zu den zentralgeleiteten Betrieben, Kombinaten und VEB der N. gehören die VE Kombinat Zucker, VE Kombinat Stärke und Kartoffelveredelung, VE Kombinat Kühl- und Lagerwirtschaft, VE Kombinat Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierprodukte, VEB Materiell-technische Versorgung der Nahrungsgüterwirtschaft, VEB Zentrales Projektierungsbüro der Nahrungsgüterwirtschaft sowie der VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat Eberswalde. Zu den bezirksgeleiteten Betrieben und Kombinaten der N. gehören die Vereinigungen zur Lenkung der milchverarbeitenden Industrie und die Kombinate der Milchwirtschaft, die VEB Kombinate der Fleischwirtschaft, die VEB Kombinate der Getreidewirtschaft sowie die VEB Kombinate für Industrielle Mast (KIM; Landwirtschaftliche Betriebsformen; Wirtschaftsverband). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 924 Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nation und nationale FrageSiehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 924]Die N. ist ein Teil des Industriebereiches der Lebensmittelindustrie. Sie umfaßt die Betriebe der ersten Be- und Verarbeitungsstufe der Agrarprodukte. Hierzu gehören die Milchverarbeitung, die Fleischwirtschaft, die Eier- und Geflügelwirtschaft, die Binnenfischerei, die Getreidewirtschaft, die Zucker- und Stärkeindustrie, die Mischfutterindustrie sowie die Betriebe der Kühl- und Lagerwirtschaft und der Bearbeitung tierischer Rohstoffe. In ihnen…
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Ministerium für Handel und Versorgung (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das MfHV. ist aus der 1947 gegründeten Deutschen Verwaltung für Handel und Versorgung hervorgegangen. Diese wurde im Mai 1948 in eine Hauptverwaltung der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) umgewandelt, die mit Regierungsbildung im Oktober 1949 in MfHV. umbenannt wurde. In der Wirtschaftspolitik der SED hat — angesichts des der Produktionsmittelindustrie eingeräumten Vorranges — die Versorgung der Bevölkerung über lange Zeit (mit Unterbrechungen z.B. in der Zeit des Neuen Kurses) eine nachgeordnete Rolle gespielt. Um die aus den Versorgungsmängeln resultierenden Unzufriedenheiten zu dämpfen, wurden die Gründe der Mangelsituation vielfach den verantwortlichen Staatsfunktionären angelastet. In dem relativ häufigen Wechsel der Leiter der Hauptverwaltungen bzw. der Minister bis in die 60er Jahre spiegeln sich diese Konflikte auch auf der obersten Leitungsebene wider: Deutsche Verwaltung für Handel und Versorgung, bis Mai 1948, Georg Handke, SED; DWK Handel und Versorgung, Mai 1948 bis Oktober 1949, Ganter-Gilmans, CDU; MfHV. Oktober 1949 bis Dezember 1952, Dr. Karl Hamann, LDPD, Februar 1953 bis Juli 1959, Kurt Wach, SED; Juli 1959 bis September 1963, Kurt Merkel, SED; Oktober 1963 bis März 1965, Gerhard Lucht, SED; März 1965 bis November 1972, Günter Sieber, SED. Seit November 1972 ist Gerhard Briksa (SED) Minister; Staatssekretäre sind Dr. Helmut Danz (SED) und Dr. Werner Jurich (SED). Ferner gibt es im MfHV. 6 Stellv. des Ministers, von denen 5 der SED und 1 der CDU (Dr. Harald Naumann) angehören. Das MfHV. ist als zentrales Organ des Ministerrates [S. 904]der DDR verantwortlich für die Verwirklichung der staatlichen Wirtschaftspolitik im Binnenhandel. Im Rahmen des Aufgabengebietes Handel hat es uneingeschränkte Leitungsbefugnis für den zentralgeleiteten Handelsbereich und Eingriffsmöglichkeiten in den bezirksgeleiteten Handel. Instrument für die Durchsetzung der Aufgaben ist der Volkswirtschaftsplan. Im Rahmen des Aufgabengebietes Versorgung ist das MfHV. oberstes Koordinierungsorgan für alle beteiligten Ministerien und Versorgungseinrichtungen. Die Grundlage dafür ist der zentrale Versorgungsplan, dessen Hauptaufgaben seit 1973 Bestandteil des einheitlichen Volkswirtschaftsplanes sind (GBl. SDr. Nr. 726, S. 184). Dem MfHV. sind im Großhandel direkt unterstellt die 5 Zentralen Warenkontore: Waren täglicher Bedarf; Haushaltswaren; Technik; Schuhe und Lederwaren; Möbel/Kulturwaren/Sportartikel und die Großhandelsdirektion Textil und Kurzwaren. Weiterhin sind dem MfHV. unterstellt: die Hauptdirektion des Volkseigenen Einzelhandels (HO), die Vereinigung volkseigener Warenhäuser CENTRUM, die Hauptdirektion Spezialhandel, die Zentrale Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse, Speisekartoffeln (OGS), die Vereinigung Interhotel, das zentrale Organisations- und Abrechnungszentrum, das Institut für Marktforschung sowie das Ökonomische Forschungszentrum des Binnenhandels. Vom MfHV. zentral geleitete Betriebe sind die Handelsgesellschaft Ko-Impex, der Außenhandelsbetrieb Fruchtimex, das Kombinat Handelstechnik, der Handelsbetrieb Exquisit und das Handelsunternehmen Delikat. Koordinierungsbeziehungen bestehen zum Verband der Konsumgenossenschaften (Binnenhandel, IV.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 903–904 Ministerium für Glas- und Keramikindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Hoch- und FachschulwesenSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das MfHV. ist aus der 1947 gegründeten Deutschen Verwaltung für Handel und Versorgung hervorgegangen. Diese wurde im Mai 1948 in eine Hauptverwaltung der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) umgewandelt, die mit Regierungsbildung im Oktober 1949 in MfHV. umbenannt wurde. In der Wirtschaftspolitik der SED hat — angesichts des der Produktionsmittelindustrie eingeräumten Vorranges — die Versorgung der Bevölkerung über lange Zeit (mit Unterbrechungen…
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Staatslehre (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 1297]Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen „Klassengehalt“ bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den einzelnen Formationen der Ausbeutergesellschaft entsprechend werden 3 Typen des Ausbeuterstaates unterschieden: der Sklavenhalterstaat, der Feudalstaat und der kapitalistische Staat. Alle Ausbeuterstaaten seien Diktaturen von Minderheiten über die Mehrheit, deren Hauptfunktion die Unterdrückung zum Zwecke der Aufrechterhaltung der jeweiligen Ausbeuterordnung sei. Für Marx und Engels war der Ausbeuterstaat mit dem Staat überhaupt identisch und ein Fortbestehen des Staates über die proletarische Revolution hinaus nur für die kurze Übergangsphase der Diktatur des Proletariats und ausschließlich zu dem Zwecke denkbar gewesen, die fortbestehenden Reste der ehemaligen Ausbeuterklassen zu unterdrücken. Stalin hat dann, in Anknüpfung an Lenin, die Lehre von einem neuen Staatstyp, dem sozialistischen Staat, entwickelt. Als Rechtfertigung diente ihm die These von der kapitalistischen Einkreisung der Sowjetunion. Die Funktionen des sozialistischen Staates werden heute in innere und äußere Funktionen eingeteilt. Unter den inneren Funktionen sollen die wirtschaftlich-organisatorische und die kulturell-erzieherische Funktion im Vordergrund stehen. Die Unterdrückungsfunktion verliere demgegenüber zunehmend an Bedeutung. Neuerdings wird allerdings in der DDR betont, daß sie auch in der gegenwärtigen Periode der entwickelten sozialistischen Gesellschaft durchaus erhalten bleibe und je nach der politischen Lage sogar einen Bedeutungszuwachs erfahren könne. Von den äußeren Funktionen werden insbesondere die militärische Landesverteidigung, der Kampf für die Friedliche Koexistenz und die brüderliche Zusammenarbeit in der sozialistischen Völkergemeinschaft hervorgehoben. Der sozialistische Staat gilt als Machtinstrument der von der kommunistischen Partei geführten Arbeiterklasse, die die Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen Werktätigen ausübt. Die Lehre vom sozialistischen Staat und seinen Entwicklungsphasen hat in der Folgezeit manche Veränderungen erfahren, die in erster Linie durch die Schwankungen in der Periodisierung bedingt sind. In der Zeit der durch die sowjetische Besatzungsmacht unterstützten kommunistischen Machtergreifung in den Ländern Osteuropas nach 1945 wurde der Begriff der „Volksdemokratie“ geprägt, um die diskreditierte Formel von der „Diktatur des Proletariats“ zu kaschieren. Der Sache nach wurde und wird die Volksdemokratie als eine Form der Diktatur des Proletariats neben der Sowjetdemokratie betrachtet. Die Volksdemokratie soll im Ergebnis eines einheitlichen Prozesses zweier Revolutionen, der antifaschistisch-demokratischen und der sozialistischen Revolution, entstanden sein. Dieser Umstand sowie die Existenz einer sozialistischen Weltmacht, der Sowjetunion, sollen trotz gleicher Grundzüge gewisse Besonderheiten des volksdemokratischen Staates im Vergleich zum Sowjetstaat bedingt haben. Diese äußerten sich in der Organisation der Staatsmacht, in dem Fortbestand von mehreren politischen Parteien in einer Reihe von Ländern und in der Beibehaltung der Nationalen Front oder Volksfront auch in der Periode des sozialistischen Aufbaus. Die führende Rolle der kommunistischen Partei sei aber ein Wesensmerkmal auch der Volksdemokratie. In der DDR wurde der Ausdruck „Volksdemokratie“ zur Kennzeichnung des eigenen Entwicklungsstadiums seit der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 gebraucht, auf der die „Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ und damit das Ende der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ verkündet worden war. Die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ ist erst seit Ende der 50er Jahre verwendet worden. Bedeutsame Veränderungen hat in der St. die von Chruschtschow entwickelte Konzeption des „Volksstaates“ bewirkt. Im Parteiprogramm der KPdSU von 1961 wurde behauptet, die Diktatur des Proletariats habe in der Sowjetunion ihre historische Mission erfüllt, ihr Staat habe sich zu einem Staat des gesamten Volkes gewandelt und die sozialistische Staatlichkeit würde zunehmend in die gesellschaftliche Selbstverwaltung hinüberwachsen. Diese Thesen, die nur für die Sowjetunion, die sich bereits in der fortgeschritteneren Entwicklungsphase des „umfassenden Aufbaus des Kommunismus“ befunden haben sollte, unmittelbar Geltung besaßen, wurden in der DDR rezipiert. In dem auf dem VI. Parteitag der SED (Januar 1963) verabschiedeten Parteiprogramm wurde ebenfalls das baldige Ende der Diktatur des Proletariats und der Übergang zum Volksstaat in Aussicht gestellt. Seither wurde die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ immer weniger gebraucht, ohne daß sie ausdrücklich aufgegeben worden wäre. Statt dessen bürgerte sich der Terminus „sozialistische Demokratie“ zur Bezeichnung des politischen Systems der DDR ein. In der St. wurden nur bis 1964/65 verschiedentlich Probleme des Volksstaates erörtert. Der Grund hierfür ist in den ideologischen Auswirkungen von Chruschtschows Sturz Ende 1964 zu suchen. Die neue sowjetische Führung distanzierte sich allmählich von den ideologischen Neuerungen des Parteiprogramms von 1961 und so zunächst auch von der Konzeption des Volksstaates. Ende der 60er Jahre ist der Begriff „allgemeiner Volksstaat“ (obschtschenarodnoje gossudarstvo) von der sowjetischen St. wieder aufgegriffen und schließlich in die neue Sowjetverfassung vom 7. 10. 1977 aufgenommen worden. In der DDR wie in den anderen Ländern des sowjetischen Hegemonialbereichs ist das Leitbild des „Staates des ganzen Volkes“ noch eine Zielvorstellung. Anders als in der Chruschtschow-Ära wird der enge Zusammenhang zwischen der Diktatur des Proletariats und dem Staat des ganzen Volkes, die beide den einheitlichen sozialistischen Staatstyp repräsentierten, erneut nachdrücklich hervorgehoben. [S. 1928]In der DDR ist der Terminus „Diktatur des Proletariats“ durch eine Rede W. Ulbrichts vom 12. 10. 1968 als Reaktion auf die Ereignisse in der Tschechoslowakei wieder in den allgemeinen politischen Sprachgebrauch eingeführt worden (Staat und Recht, 1968, S. 1735 ff.). Zugleich sind die These von der führenden Rolle der Partei, der Organisationsgrundsatz des demokratischen Zentralismus und sonstige Elemente der orthodox-stalinistischen St. stark in den Vordergrund gerückt worden. Diese Tendenzen haben sich nach der Entmachtung Ulbrichts und seit dem VIII. Parteitag der SED vom Juni 1971 noch verschärft. Die DDR begreift sich heute als Diktatur des Proletariats. Gleichzeitig versteht sie sich als sozialistische Demokratie. Beide Begriffe werden synonym gebraucht, da die Entfaltung der Demokratie für die Massen der Werktätigen ein charakteristisches Merkmal der Diktatur des Proletariats sei (Verf. Komm., Bd. I, S. 217). Die Anfang der 60er Jahre einsetzenden ideologischen Kursschwankungen sind von der St. der DDR nicht vollständig bewältigt worden. Insbesondere hinsichtlich der Formenlehre des sozialistischen Staates waren im Schrifttum lange Zeit keine substantiellen Aussagen anzutreffen. Erst im Zusammenhang mit dem Erscheinen des Lehrbuchs „Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie“ im Jahre 1975 hat sich eine gewisse Begriffsklärung abgezeichnet. Nach dem gegenwärtigen Stand soll es nur einen Typus des sozialistischen Staates geben, der allerdings verschiedene Entwicklungsetappen aufweist (Lehrbuch, S. 191 ff.). Es handelt sich um folgende Entwicklungsetappen: 1. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode von seiner Errichtung bis zum Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse (Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus); 2. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse bis zur Herausbildung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; 3. der sozialistische Staat des ganzen Volkes nach dem vollständigen Sieg des Sozialismus in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. In der letzten Entwicklungsetappe soll sich gegenwärtig ausschließlich die Sowjetunion befinden. Die Einordnung der DDR in dieses Schema ist nicht ganz klar. Der „endgültige Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ wurde auf dem VI. Parteitag der SED (1963) verkündet, aber der Ausdruck „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ ist erst auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) eingeführt worden. Das auf dem IX. Parteitag der SED (1976) angenommene Programm begnügt sich mit der Feststellung, daß der VIII. Parteitag eine „allseitige Begründung“ der bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu lösenden Aufgaben gegeben habe und die DDR gegenwärtig eine Form der Diktatur des Proletariats sei, die die Interessen des ganzen Volkes vertrete. Die Diskussion um die Ergebnisse des IX. Parteitages des SED (1976) bildete die Grundlage für das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost] 1977), in dem sich eine autoritative Interpretation der Verfassung findet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1297–1928 Staatshaushalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsratSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 1297]Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen „Klassengehalt“ bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den…
DDR A-Z 1985
Staatsfunktionär (1985)
Siehe auch: Staatsfunktionär: 1975 1979 Staatsfunktionäre: 1969 Bezeichnung für die Leiter und Mitarbeiter in den zentralen und örtlichen Staatsorganen (Staatsapparat), für Richter und Staatsanwälte (Staatsanwaltschaft) sowie für die Leiter staatlicher Institutionen und Einrichtungen sowie deren Stellvertreter. Zu den St. werden ferner die Offiziere in den [S. 1279]bewaffneten Organen (Deutsche Volkspolizei [DVP]; Grenztruppen der DDR; Nationale Volksarmee [NVA]) sowie die Leiter in der sozialistischen Volkswirtschaft (z. B. Direktoren von Kombinaten und VEB) gezählt. Ihre Aufgaben, Pflichten und Rechte sollen in jedem Fall genau umschrieben sein; zu ihrer Ausübung sind ihnen staatliche Befugnisse übertragen. Die Tätigkeit der St. wird als Staatsdienst bezeichnet. An die St. werden besondere Anforderungen gerichtet, die für die Kaderpolitik generell kennzeichnend sind. Als „Beauftragte der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ sollen sie über gesellschaftswissenschaftliche sowie über Grundkenntnisse in marxistisch-leninistischer Philosophie (Marxismus-Leninismus; Politische Ökonomie) und im Wissenschaftlichen Kommunismus verfügen. Daneben wird erwartet, daß sie das entsprechende Fachwissen für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe besitzen und sich sowohl politisch-ideologisch als auch fachspezifisch ständig weiterbilden. Eine besondere Gruppe innerhalb der St. bilden die Staatlichen Leiter (StL.). StL. sind mit der Leitung staatlich organisierter Kollektive (z.B. Ministerium, Vorsitzender eines Rates, Betrieb, Schule, Theater) beauftragt. Der StL. wird in seine Position entweder entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen berufen oder gewählt. Entsprechend endet sein Arbeitsverhältnis entweder mit dem Ablauf der jeweiligen Wahlperiode oder durch Abberufung. Wie für alle St. gilt für die StL. — für diese aber in besonderem Maße —, daß sie ihre Funktionen auf der Grundlage der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) sowie der staatlichen Gesetze ausüben. Für ihre Tätigkeit tragen sie die volle persönliche Verantwortung und verfügen über die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse (Demokratischer Zentralismus; Einzelleitung). Sie sollen ihre Mitarbeiter aktiv in die Entscheidungsfindung und -durchführung einbeziehen und zugleich auf die ihnen unterstellten Kollektive erzieherisch einwirken. Entsprechend der Bedeutung, die dem Staat als dem „Hauptinstrument beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ (Staatslehre) zugemessen wird, gilt für die St. eine besondere VO „über die Pflichten, die Rechte und die Verantwortlichkeit der Mitarbeiter in den Staatsorganen“ vom 19. 2. 1969 (GBl. II, S. 163). Die Arbeit der St. wird darin als „eine Ehre und hohe gesellschaftliche Verpflichtung“ bezeichnet. Die VO verpflichtet die St. insbesondere zur Unterstützung der Abgeordneten, zur Wahrung der Staatsdisziplin, zur Mehrung und zum Schutz des sozialistischen Eigentums, zur Gewährleistung der Gesetzlichkeit und zur Wachsamkeit vor allem durch Wahrung der Schweigepflicht. Ferner sind in dieser VO die Grundsätze für die besondere disziplinarische und materielle Verantwortlichkeit der St. festgelegt. — Neben den Mitgliedern des Staatsrates und des Ministerrates der DDR, den Richtern und Staatsanwälten sowie den ehrenamtlichen Mitarbeitern von Staatsorganen sind lediglich „Sekretärinnen, Stenotypistinnen, Fernschreiberinnen, Kraftfahrer, …, Pflege-, Hilfs- und Wartungspersonal und mit ähnlichen Arbeiten Beschäftigte“ von den Bestimmungen der „Mitarbeiter-VO“ ausgenommen. — Für verschiedene Bereiche des Staatsapparates gelten weitere besondere VO, die die speziellen Arbeitsverhältnisse ausgestalten. Grundsätzlich gelten aber auch für die St. die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches (AGB) (insbesondere §§ 61–66), soweit die speziellen Rechtsnormen nichts anderes vorsehen. Ihrem arbeitsrechtlichen Status nach sind St. in der DDR Angestellte. — Der Zusammenbruch des nationalsozialistischen Staates ließ am 8. 5. 1945 — auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes (Urteile vom 17. 12. 1953) — alle Beamtenverhältnisse (Beamte) erlöschen. Im Unterschied zu der Entwicklung in den Westzonen bzw. der Bundesrepublik Deutschland wurde das Berufsbeamtentum (B.) in der SBZ/DDR jedoch nicht wiederhergestellt. Der Befehl des Obersten Chefs der SMAD Nr. 66 vom 17. 9. 1945 hob — nachdem schon vorher leitende Funktionäre der KPD zu erkennen gegeben hatten, daß an eine Wiederherstellung des B. nicht zu denken sei — das Deutsche Beamtengesetz vom 26. 1. 1937 ausdrücklich auf. Trotzdem gab es in einzelnen Ländern der SBZ (z. B. Thüringen, Sachsen-Anhalt) Ansätze zu einer Wiedereinführung des B. Verschiedene VO und Maßnahmen der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) 1948/49 sowie der Tarifvertrag vom 1. 2. 1949 zwischen der DWK und der seinerzeitigen Gewerkschaft Öffentliche Betriebe und Verwaltungen des FDGB beseitigte die letzten noch fortgeltenden beamtenrechtlichen Regelungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1278–1279 Staatsbürgerschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatshaftungSiehe auch: Staatsfunktionär: 1975 1979 Staatsfunktionäre: 1969 Bezeichnung für die Leiter und Mitarbeiter in den zentralen und örtlichen Staatsorganen (Staatsapparat), für Richter und Staatsanwälte (Staatsanwaltschaft) sowie für die Leiter staatlicher Institutionen und Einrichtungen sowie deren Stellvertreter. Zu den St. werden ferner die Offiziere in den [S. 1279]bewaffneten Organen (Deutsche Volkspolizei [DVP]; Grenztruppen der DDR; Nationale Volksarmee [NVA]) sowie die Leiter…
DDR A-Z 1985
Schulordnung (1985)
Die VO über die Sicherung einer festen Ordnung an den allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen — Schulordnung — vom 29. 11. 1979 (GBl. I, S. 433), die die vorangegangene S. vom 20. 10. 1967 abgelöst hat, gilt sowohl für die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule und für die Erweiterte Oberschule (Normalschulen) als auch für die Sonderschulen und die Spezialschulen. Sie legt fest, daß die Bildungs- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage der jeweils gültigen Stundentafeln, Lehrpläne, Lehrbücher und anderer staatlicher Dokumente erfolgt und daß alle Lehrer und Erzieher verpflichtet sind, durch die gewissenhafte Erfüllung der in diesen Dokumenten festgelegten Aufgaben solche Voraussetzungen zu schaffen, daß jeder Schüler das Ziel der jeweiligen Klasse und der Schule erreichen könne. Die Schule wird durch einen Direktor geleitet. Er ist verpflichtet, die Beschlüsse der SED sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften durchzuführen und für die Qualität, Planmäßigkeit und Kontinuität der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie für die Ordnung und Sicherheit an der Schule verantwortlich. Zu diesem Zwecke sind insbesondere der Arbeitsplan der Schule, die Klassenleiterpläne, der Stundenplan und der Zeitplan für die außerunterrichtliche Bildungs- und Erziehungsarbeit auszuarbeiten und einzuhalten. Schulen mit Schulhort und Schulinternat sollen bei der Ausarbeitung der Pläne die Aufgaben und Probleme der Hort- bzw. Internatserziehung berücksichtigen. Der Direktor soll an seiner Schule ein einheitlich handelndes Pädagogenkollektiv entwickeln und führen. Er hat sich dabei auf die Schulparteiorganisation der SED und die Schulgewerkschaftsorganisation zu stützen. Ferner ist der Direktor verpflichtet, während des gesamten Schuljahres den Unterricht, die außerunterrichtliche Tätigkeit, die Arbeit im Schulhort und im Schulinternat zu kontrollieren und zu analysieren; er soll regelmäßig hospitieren und die Hospitationen mit den Lehrern, Erziehern und Betreuern auswerten. Den Direktor unterstützen in verschiedenen Funktionen die Schulleitung, die stellvertretenden Direktoren, die Hort- bzw. Internatleiter und auch der Pädagogische Rat. Der Schulleitung, die vom Direktor ernannt wird, gehören an voll ausgebauten Oberschulen mindestens der Stellvertr. des Direktors, der Stellvertr. des Direktors für außerunterrichtliche Arbeit, der Leiter des Schul[S. 1139]hortes, eventuell der Leiter des Schulinternats, der Lehrer für Berufsberatung (und polytechnischen Unterricht) sowie der Beauftragte des Patenbetriebes (Patenschaften) für den polytechnischen Unterricht an. Den Pädagogischen Rat, die Vollversammlung aller Lehrer und Erzieher einer Oberschule und beratendes Organ des Direktors, bilden die Schulleitung, alle Lehrer und Erzieher sowie die Freundschaftspionierleiter (Pionierorganisation „Ernst Thälmann“) und der Vorsitzende des Elternbeirates (Elternhaus und Schule). Die Ergebnisse der Beratungen des Pädagogischen Rates werden in Empfehlungen zusammengefaßt, die jedoch der Bestätigung durch den Direktor bedürfen und durch die die persönliche Verantwortung und damit auch die Entscheidung des Direktors nicht aufgehoben werden. Über die Grundorganisationen der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und der Freien Deutschen Jugend (FDJ) sollen sich auch die Schüler in umfassender Weise an der Gestaltung des Schullebens beteiligen. Die Hauptaufgabe aller Lehrer ist nach der S. die Erteilung eines wissenschaftlichen, parteilichen und lebensverbundenen Unterrichts. Um die Kontinuität des Unterrichtsprozesses zu sichern, jede Unterrichtsstunde rationell zu gestalten und hohe Bildungs- und Erziehungsergebnisse zu erzielen, soll der Unterricht sorgfältig geplant und vorbereitet und entsprechend zielstrebig durchgeführt werden. Die Entwicklung und Festigung eines sozialistischen Schülerkollektivs wird als eine wesentliche Aufgabe, aber auch Bedingung einer erfolgreichen Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule angesehen, an der alle Pädagogen, die sozialistische Kinder- und Jugendorganisation (Pioniere und FDJ) und die anderen an der Bildung und Erziehung mitwirkenden gesellschaftlichen Kräfte beteiligt sind. Die S. regelt auch die Pflichten und die Rechte der Schüler. So hat jeder Schüler die Pflicht, fleißig und gewissenhaft zu lernen und sich für eine gute Lern- und Arbeitsatmosphäre im Kollektiv einzusetzen. Außerdem sollen sich die Schüler gegenüber den Lehrern, Erziehern und anderen erwachsenen Personen sowie im Schülerkollektiv höflich und anständig benehmen sowie gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft üben. Ferner verpflichtet die S. die Schüler dazu, den Unterricht und andere schulische Veranstaltungen regelmäßig und pünktlich zu besuchen (Schulpflicht), die für den Unterricht benötigten Materialien bereit zu halten und ihre Hausaufgaben sorgfältig anzufertigen, die Hausordnung einzuhalten, das gesellschaftliche Eigentum zu achten, es sorgsam zu behandeln und sich im Schulgebäude sowie außerhalb der Schule diszipliniert zu verhalten, den Forderungen des Direktors, der Lehrer, Erzieher und Betreuer zu erfüllen und deren Anweisungen zu befolgen. Für Schüler, die ihre Aufgaben und Pflichten im Unterricht, in der außerunterrichtlichen Tätigkeit und in der gesellschaftlichen Arbeit besonders gut erfüllen, sind Belobigungen und Auszeichnungen vorgesehen, und zwar die Anerkennung vor der Klasse durch den unterrichtenden Lehrer, das Lob vor der Klasse durch den Klassenleiter, das Lob beim Fahnenappell durch den Direktor, die Auszeichnung mit Urkunden und Diplomen sowie die Auszeichnung mit der „Gotthold-Ephraim-Lessing-Medaille“. Schüler, die wiederholt ohne triftige Gründe den Unterricht oder andere obligatorische Schulveranstaltungen versäumen, ihre Lernpflichten vernachlässigen, die Disziplin und Ordnung mißachten, gegen die Hausordnung der Schule verstoßen oder die Ehre des Schulkollektivs verletzen, erhalten als Schulstrafen eine Verwarnung vor der Klasse durch den unterrichtenden Lehrer, einen Tadel vor der Klasse durch den Klassenleiter, einen Verweis vor dem Schulkollektiv durch den Direktor oder die Umschulung in eine andere Bildungseinrichtung durch den zuständigen Schulrat auf Antrag des Direktors. In der EOS kann darüber hinaus der Ausschluß aus der Schule verfügt werden. Die körperliche Züchtigung ist untersagt, desgleichen die Bestrafung von Schülern durch zusätzliche Hausaufgaben und Nachsitzen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1138–1139 Schulen der sozialistischen Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchulpflichtDie VO über die Sicherung einer festen Ordnung an den allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen — Schulordnung — vom 29. 11. 1979 (GBl. I, S. 433), die die vorangegangene S. vom 20. 10. 1967 abgelöst hat, gilt sowohl für die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule und für die Erweiterte Oberschule (Normalschulen) als auch für die Sonderschulen und die Spezialschulen. Sie legt fest, daß die Bildungs- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage der jeweils gültigen…
DDR A-Z 1985
Markt und Marktforschung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Markt Ein M. im Sinn der Verkehrswirtschaften westlicher Industrieländer existiert in der DDR nicht. Teilmärkten ähnelnde Verhältnisse herrschen in begrenztem Umfang in den Bereichen der Konsumtion, der Arbeitsplatzwahl sowie des Ex- und Imports. An die Stelle des Wettbewerbs-M. als eines mehrstufigen Systems von weitgehend autonomen Entscheidungsträgern (Wirtschaftseinheiten, Verbände, Gebietskörperschaften) trat in der DDR die zentrale staatliche Wirtschaftsplanung, an der die wirtschaftsleitenden Organisationen und die Wirtschaftseinheiten nur vorbereitend und konkretisierend mitwirken. Ihre hauptsächliche Funktion ist die Realisierung der extern gefällten Planentscheidungen über Produktion, Investition und Konsumtion sowie Beschäftigung und Kapitalbildung. Wenn dennoch in der DDR die Bezeichnung „Sozialistischer M.“ verwendet wird, so wird damit nur noch zum Ausdruck gebracht, daß auch in der „Sozialistischen Planwirtschaft“ Rohstoffe, Zwischenprodukte, Fertigerzeugnisse und Dienstleistungen zwischen Produzenten, Verwendern und Konsumenten in einem institutionell abgegrenzten Bereich ausgetauscht werden. Dabei wird nach wie [S. 854]vor Geld als Tauschmittel verwendet (Geldtheorie und Geldpolitik). Der Austausch der Waren ist Teil der gesamt- und einzelwirtschaftlichen Planung und erfolgt zu den staatlich festgesetzten Preisen. Die Austauschprozesse sind gesetzlich geregelte Kauf- und Verkaufsbeziehungen zwischen Betrieben und staatlichen Einrichtungen aller Wirtschaftsbereiche auf der Grundlage von Plänen und in der Form von Wirtschaftsverträgen. Institutionell umfaßt der sozialistische M. neben den Absatzorganisationen der Fertigungsbetriebe und den Außenhandelsbetrieben (AHB) vor allem den staatlichen und genossenschaftlichen Binnenhandel sowie den Kommissionshandel. Bezeichnungen wie „geplanter M.“ und „organisierter M.“ weisen darauf hin, daß das Koordinationsprinzip der zentralen Planung auch im Handel herrschen soll. Durch direkte staatliche Leitung und Planung soll das Auftreten „spontaner M.-Kräfte“ verhindert werden. Da jedoch die privaten Haushalte in der DDR über die Verwendung der Einkommen für Konsumtion (Lebensstandard; Kaufkraft) und/oder Sparen im Rahmen der geplanten Angebote an Konsumgütern, Dienstleistungen und Sparmöglichkeiten selbständig entscheiden können und sich exakte Informationen über das zukünftige Konsumverhalten der privaten Haushalte nicht erheben lassen, stimmen geplantes Angebot und tatsächliche Nachfrage häufig nicht überein. Die Nichtübereinstimmung von Angebot und Nachfrage hatte allerdings bisher nur bedingt korrigierende Auswirkungen auf die Produktionsentscheidungen der folgenden Planperiode, da die Waren bei insgesamt noch knappem Warenangebot ohnehin abgesetzt werden konnten („Verkäufer-M.“). Unvollkommenheiten des Planungsablaufes bewirken ein gewisses Maß an Illegalität, insofern für knappe Konsumgüter wie auch für knappe Rohstoffe und Halbwaren „schwarze M.“ mit Preisen neben den offiziellen Planpreisen entstehen, auf denen sich Produzenten in Engpaßsituationen sowie Konsumenten versorgen. Erst bei der Anhebung des Versorgungsniveaus und einer weiteren Differenzierung des Angebots an Konsumgütern und Dienstleistungen, wie sie die Wirtschaftspolitik seit dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 anstrebt, erhalten die Fragen der Absatzwirtschaft auf dem Binnen-M. generell mehr Bedeutung. Die Sortimente sollen in qualitativer und quantitativer Hinsicht in einem höheren Maße dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, als es in der Vergangenheit der Fall war. Von der zentralen Planung wird erwartet, daß sie mehr als bisher „gesellschaftliche Bedürfnisse“ und auch den privaten Bedarf als Ausgangspunkt wählt und flexibel auf Bedarfsschwankungen reagiert, ohne das Prinzip langfristig stabiler, d.h. einheitlich und auf Dauer festgelegter Verbraucherpreise zu verlassen. Die Ergebnisse von Bedarfsuntersuchungen und -einschätzungen sollen mehr Einfluß auf die Planentscheidungen gewinnen („Bedarfsforschung als untrennbarer Bestandteil der Planung und Bilanzierung“). Einer stärkeren Bedarfsorientierung des Angebots auf dem Binnen-M. steht bisher entgegen, daß neben einer Reihe praktischer Schwierigkeiten — wie z.B. unzureichenden Verbraucherbefragungen und dem Mangel an ausgebildeten M.- und Bedarfsforschern — die grundlegenden Kategorien wie „gesellschaftliche Bedürfnisse“, „absolutes und perspektivisches Bedürfnis“, „Bedarf“, wirtschaftswissenschaftlich noch unzureichend untersucht und geklärt wurden, so daß Industrie und Handel in der Wirtschaftspraxis von unterschiedlichen Begriffsinterpretationen ausgehen oder sogar ihre praktische Bedeutung für Produktionsentscheidungen generell leugnen. Ein weiteres Problem liegt darin, daß sich Produktion und Handel bei der hohen Außenwirtschaftsintensität der DDR auf die Spaltung der Bedürfnis- und Erzeugniskonzepte jeweils für den Binnen- und den Außen-M. einzurichten haben. In der Außenwirtschaft (Außenwirtschaft und Außenhandel) waren bereits Mitte der 60er Jahre die Instrumente, die eine bedarfsgerechte Produktion sichern helfen, ausgebaut worden. Hierzu zählen eine intensivierte M.-Forschung und -Werbung, die Bildung eigener und zentralisierter Absatzorganisationen bei den Vereinigungen Volkseigener Betriebe und Kombinate sowie der Zusammenschluß von Warengruppen zu Handelsmarken. Nach der Reform der Außenhandelsorganisation Anfang 1981 sind an die Stelle der Außenhandelsbetriebe mit einer häufig sehr breiten Erzeugnispalette nunmehr stärker produktspezialisierte Handelsbetriebe getreten. In vielen Fällen unterstehen sie einer Kombinatsleitung, so daß die Abstimmung der M.-Analyse und -Beobachtung mit Entwicklungs- und Investitionskonzeptionen auf geringere organisatorische Barrieren stößt. II. Marktproduktion der Landwirtschaft Als landwirtschaftliche M.-Produktion wird der über den „Sozialistischen M.“ laufende Teil der landwirtschaftlichen Produktion verstanden. Sie umfaßt alle pflanzlichen und tierischen Erzeugnisse, die zur Versorgung der Bevölkerung an staatliche Erfassungs- und Aufkaufsstellen oder an Betriebe der Verarbeitungsindustrie oder des Handels verkauft werden (staatliches Aufkommen der Landwirtschaft). Zur M.-Produktion zählen weiterhin die Verkäufe an Saat- und Pflanzgut, Futtermitteln, Zucht- und Nutzvieh sowie die Direktverkäufe an den Einzelhandel, nicht dagegen der Eigenverbrauch der Landwirtschaftsbetriebe und der Verkauf von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen an die Betriebsangehörigen. Die landwirtschaftliche [S. 855]M.-Produktion wird vorwiegend in Naturalkennziffern geplant und erfaßt. Der Plan enthält das staatliche Aufkommen und die Verkäufe an Saat- und Pflanzgut. III. Markt- und Bedarfsforschung Unter MBf. wird die systematische Untersuchung der inländischen Bedürfnis- und Bedarfsentwicklung und der Merkmale von Angebot und Nachfrage bei Gütern und Dienstleistungen des Binnen- und Außen-M. mit dem Ziel verstanden, die bisherige und gegenwärtige Lage zu analysieren, fortlaufend zu beobachten und zukünftige Bedarfs- und M.-Verhältnisse zu prognostizieren. Ihre Definition und die Aufgabenstellung im einzelnen erfolgten seit 1963, dem Beginn einer intensiveren Tätigkeit auf diesem Gebiet, nicht einheitlich. Kennzeichnend wurde, daß die MBf. sich nicht auf Absatz-Mf. und Beschaffungs-Mf. beschränkt, sondern darüber hinaus auch die Erkundung aller grundlegenden wirtschaftlichen, soziologischen, psychologischen und naturwissenschaftlich-technischen Faktoren eines gesamten M.-Gebietes anstrebt. Seit der auf dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 eingeleiteten Förderung der Konsumgüterproduktion wird der Bedarfsforschung größere Bedeutung zugemessen. Sie soll die notwendigen Informationen für kurz-, mittel- und langfristige Entscheidungen der Verbrauchsgüterfertigung in Form von M.-Prognosen, systematischen M.-Beobachtungen und gezielten M.-Untersuchungen bereitstellen. Folgende Aufgabengebiete der MBf. sind zu unterscheiden: A. Bedarfs- und Bedürfnisforschung Sie widmet sich der Analyse und Prognose des Gesamtumfangs des Warenbedarfs, des Volumens und der Struktur des Bedarfs einzelner „Bedürfniskomplexe“ und ausgewählter Konsumgüter oder Sortimente. Die Einteilung nach Bedürfniskomplexen folgt typischen menschlichen Lebensbereichen und -gepflogenheiten: Ernährung, Bekleidung, Freizeit, Wohnen, Hauswirtschaft, Körperpflege und Hygiene. Die derart umfassend konzipierte Bedarfs- und Bedürfnisforschung ist weitgehend identisch mit der in der Vergangenheit von den Arbeitskreisen „Lebensstandard“ und „Bedarfsforschung“ des Beirats für ökonomische Forschung der Staatlichen Plankommission vertretenen Lebensstandardforschung. Ziel der Bedarfs- und Bedürfnisforschung sind quantifizierte, langfristige Verbrauchsvoraussagen für einzelne Erzeugnisse und Sortimentsgruppen, die zukünftig notwendige Angebotsstruktur und die anzustrebende Sortimentszusammensetzung. Sie dienen als Grundlagen für die längerfristige Planung. Die Voraussagen sollen sich zu „Verbrauchsnormativen“ konkretisieren lassen. Als Verbrauchsnormative gelten Meßziffern für den Durchschnitt der Bedürfnisse im gesamten Untersuchungsgebiet nach wichtigen einzelnen Konsumgütern bzw. Konsumgütersortimenten zum Ende des Prognosezeitraumes. Wenn bisher kurz- und mittelfristige Bedarfseinschätzungen dominierten, so sollen zukünftig auch längerfristig stabile Richtwerte für alle wichtigen Konsumgüter gefunden und festgelegt werden. B. Marktforschung auf dem Binnenmarkt Sie erhebt absatzspezifische Angaben zu Erzeugnissen und Sortimentsmerkmalen, z.B. Gebrauchseigenschaften, Formgestaltung, Farbe, Bedienungsmöglichkeiten und Reparaturanfälligkeit. Hierzu zählen auch Angaben über die allgemeine Einstellung der Konsumenten zu den Produkten sowie über die grundsätzlich an die Sortimentsgestaltung zu stellenden Anforderungen (z.B. Qualität, Neu- und Weiterentwicklung). Die Untersuchung des Käuferverhaltens und der Kaufmotive ist eine weitere Aufgabe der Mf. auf dem Binnenmarkt. Sie spielt eine besondere Rolle in der Textil- und Bekleidungsindustrie. Die Analyse von Modetrends wurde in der Vergangenheit stark vernachlässigt. In diesem Zusammenhang soll dem Markttest von Neuentwicklungen wie generell einer systematischen und mit der Fertigungsplanung abgestimmten Produktentwicklung größere Bedeutung zukommen. Das dem Ministerium für Leichtindustrie unterstehende Modeinstitut, Berlin (Ost), ermittelt die Entwicklungstrends der Verbrauchsgewohnheiten, der Sortiments- und Materialveränderungen sowie der Erzeugnisgestaltung, die den wirtschaftsleitenden Organen und Betrieben als Grundinformationen für die konkrete Ausarbeitung von Mode- und Sortimentskonzeptionen sowie neuen Kollektionen dienen. Die wichtigsten Mf.-Untersuchungen werden von außerbetrieblichen Institutionen durchgeführt. Während die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Produktionsbetriebe von 1967 noch bestimmte, daß jeder Betrieb „für die Werbung, Bedarfs- und Marktforschung und den Kundendienst sowie für die Ersatzteilversorgung seiner Erzeugnisse verantwortlich“ ist, stellte die nachfolgende VO von 1973 nur noch fest, daß die Betriebe eine „bedarfsgerechte“ Produktion zu organisieren und den Absatz auf den Außenmärkten „exakt vorzubereiten“ haben (GBl. 1967, S. 121 ff.; GBl. I, 1973, S. 129). Demgegenüber stellt die geltende VO von 1979 die Verantwortung der Kombinate und Betriebe für „bedarfsgerechte Produktion“ und „effektive Absatztätigkeit“ wieder deutlicher heraus (GBl. I, S. 255). Ihre Planung erstreckt sich nicht nur auf die im Vordergrund stehende Steigerung des Exports. Angesichts internationaler [S. 856]Konkurrenz soll die M.-Forschung und -Bearbeitung die Instrumente darstellen, um aktuelle und zukünftige Anwenderwünsche ermitteln und diese zu einem Ausgangspunkt für Produktionsentscheidungen nehmen zu können („Käufer-M.“). C. Marktforschung in der Außenwirtschaft Die Mf. in der Außenwirtschaft ist in erster Linie Export-Mf., d.h. die Analyse von Markt- und Preistendenzen sowie Handels- und Konsumgewohnheiten auf den Märkten der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), des nichtsozialistischen Auslandes und in besonderer Weise der Bundesrepublik Deutschland (Innerdeutscher Handel [IDH]) mit dem Ziel, Absatzmöglichkeiten zu erkunden. Auch die Bezugs-Mf. ist vertreten, insbesondere in Zeiten der Engpässe in der einzel- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Für die verschiedenen Richtungen und Aufgaben der MBf. wurde ein umfangreiches methodisches Instrumentarium entwickelt bzw. aus westlichen Volkswirtschaften übernommen. Es reicht von den Prognosemethoden der Rückrechnung und Extrapolation über mathematisch-statistische Erhebungsverfahren bis zu den herkömmlichen Methoden der Sammlung, Speicherung und Aufbereitung von Markt- und Bedarfsdaten. Verbreitete Methoden der Datengewinnung sind vor allem die Verbraucherbefragung (Interviewtechniken), die Expertenbefragung (u.a. nach der „Delphi-Methode“) und verschiedene Formen der Dokumentenanalyse. IV. Träger der Markt- und Bedarfsforschung Träger der MBf. sind: a) Institut für Mf., Leipzig (IM), b) Institut für Mf., Berlin (Ost). Ferner: c) Institut für Internationale Politik und Wirtschaft, Berlin (Ost) (IPW), d) Modeinstitut, Berlin (Ost) (MI), e) Hochschulinstitute, insbesondere die Institute für Sozialistische Wirtschaftsführung, f) Industriezweiginstitute, Institute (Wissenschaftlich-technische Zentren) und Einrichtungen der Kombinate und Bezirkswirtschaftsräte (BWR), g) Zentrale Warenkontore, Großhandelsdirektionen und Außenhandelsbetriebe. Die weitaus meisten Untersuchungen im Bereich der Mf. werden vom Institut für Mf. in Leipzig, dem Institut für Mf. in Berlin (Ost) und dem Modeinstitut in Berlin (Ost) durchgeführt. Das Institut für Mf. in Leipzig ist damit beauftragt, die Entwicklung auf dem Konsumgüterbinnenmarkt zu beobachten und zu analysieren. Am 1. 7. 1962 als Institut für Bedarfsforschung gegründet und 1967 umbenannt, erarbeitet es im Auftrag des Ministeriums für Handel und Versorgung und anderer zentraler Institutionen M.-Analysen und M.-Informationen, führt Einzelanalysen und Befragungen durch und untersucht methodische Probleme der MBf. Seit 1967 betreibt es in stärkerem Maße auch Auftragsforschung für wirtschaftsleitende Organisationen und Betriebe der Industrie und des Binnenhandels. Von diesem Zeitpunkt an gilt für die Arbeit des Instituts das Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Durch Beschluß des Ministerrates wurde das Institut für Mf. 1973 zum Leitinstitut für die Koordinierung der Forschung sowie für die methodische Anleitung aller Forschungsstellen auf dem Gebiet der MBf. Die Institutsaufgaben sind: Erstellung von Bedarfsprognosen und -einschätzungen für die zentrale Versorgungsplanung des Ministeriums für Handel und Versorgung und der [S. 857]Staatlichen Plankommission. Dazu gehören: Bedarfsvorhersagen für den Zeitraum des nächsten Fünfjahrplanes und die Periode langfristiger Wirtschaftskonzeptionen (bis 1990), Untersuchungen über die Bedarfsentwicklung in ausgewählten Bezirken der DDR, regelmäßige Informationen über die aktuelle Versorgungslage und Untersuchungen über die private Haushaltswirtschaft (z.B. Zeitbudgeterhebungen, Verbrauchsanalysen in kinderreichen Familien); Unterstützung der Räte der Bezirke (Abteilungen Handel und Versorgung) durch methodische Anleitung, Organisation der Zusammenarbeit mit dem Groß- und Einzelhandel und die Bereitstellung von Informationen; Unterstützung des Konsumgütergroßhandels durch Informationsbereitstellung, Anfertigung spezieller Studien zu ausgewählten Versorgungs- und Sortimentsproblemen und regelmäßige Durchführung von Beratungen; Koordinierung der Forschung auf dem Gebiet der MBf. Dies bedeutet neben einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch — unter Einschluß sowjetischer Erfahrungen — und der Regelung eines arbeitsteiligen Informationsaustausches zwischen Konsumgüterbinnenhandel und Konsumgüterindustrie auch die Mitwirkung an der thematischen Forschungsplanung. Die Arbeitsthematik soll nach Schwerpunkten so gesteuert werden, daß möglichst für alle wichtigen Planungsentscheidungen auf dem Konsumgüterbinnenmarkt wissenschaftlich erhobene Daten bereitgestellt werden können; Ausarbeitung von Schulungsmaterial und methodische und organisatorische Anleitungen zu speziellen Problemen sowie Durchführung von Lehrgängen. Neben periodischen oder einmaligen Berichten, Studien und Gutachten wird seit 1964 die Fachzeitschrift „Marktforschung“ sowie seit 1972 ein jährlich aktualisiertes „Handbuch der volkswirtschaftlichen Marktdaten“ herausgegeben. Das Institut für Mf. in Berlin (Ost) widmet sich demgegenüber neben den Mf.-Abteilungen der Außenhandelsbetriebe der Beobachtung ausländischer Warenmärkte. Als Forschungsinstitut des Ministeriums für Außenhandel (MAH) erarbeitet es in erster Linie wissenschaftliche Unterlagen für handelspolitische Grundsatzentscheidungen. Die Institutsaufgaben sind: allgemeine Konjunktur- und Mf. nach Länder- und Warenmärkten, einschließlich von Analysen zur Struktur des Welthandels und der Weltwirtschaft; spezielle Untersuchungen für einzelne Warengruppen und Länder; politökonomische Untersuchungen zur Organisation und zum Ablauf des internationalen Handels; Rentabilitätsuntersuchungen des DDR-Exports; Unterstützung der Außenhandelsbetriebe durch die Bereitstellung spezifischer Informationen und Archivmaterialien. Das Institut verfügt über ein Archiv und eine umfangreiche Fachbibliothek. Auf der Grundlage dieser Datensammlungen und der regelmäßigen oder einmaligen Untersuchungen werden Veröffentlichungsreihen publiziert, die Länder- und Warenberichte sowie statistische Übersichten enthalten. Meinungsforschung. Ralf Rytlewski Literaturangaben Die entwickelte sozialistische Gesellschaft. Wesen und Kriterien. Kritik revisionistischer Konzeptionen. Autorenkoll. u. Ltg. v. G. Glesermann u. O. Reinhold. 4., erw. Aufl. Berlin (Ost): Dietz 1980. Autorenkoll.: Handbuch der Werbung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1968. Autorenkoll.: Handbuch der Konsumentenbefragung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1972. Haustein, H.-D., u. G. Manz: Bedürfnisse — Bedarf — Planung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Kelm, M.: Produktgestaltung im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1971. Langner, F.: Angebot und Nachfrage im Sozialismus. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1975. Lebensniveau im Sozialismus. Autorenkoll. u. Ltg. v. G. Manz. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1983. Model, H.: Der Absatz in der sozialistischen Industrie. Aufgaben, Methoden, Organisation. Berlin (Ost): Dietz 1973. Politische Ökonomie des Kapitalismus und des Sozialismus. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Richter. Berlin (Ost): Dietz 1974. Politische Ökonomie des Sozialismus und ihre Anwendung in der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. G. Mittag. Berlin (Ost): Dietz 1969. Rohrberg, P.: Bedürfnisse und Volkswirtschaftsplanung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1973. (Planung und Leitung der Volkswirtschaft. 45.) <LI>Schneider, G.: Bedarf — Erzeugnisentwicklung — Markteinführung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1974. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 853–857 Maoismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Martin-Luther-Universität Halle-WittenbergSiehe auch die Jahre 1975 1979 I. Markt Ein M. im Sinn der Verkehrswirtschaften westlicher Industrieländer existiert in der DDR nicht. Teilmärkten ähnelnde Verhältnisse herrschen in begrenztem Umfang in den Bereichen der Konsumtion, der Arbeitsplatzwahl sowie des Ex- und Imports. An die Stelle des Wettbewerbs-M. als eines mehrstufigen Systems von weitgehend autonomen Entscheidungsträgern (Wirtschaftseinheiten, Verbände, Gebietskörperschaften) trat in der DDR die zentrale staatliche…
DDR A-Z 1985
Klasse/Klassen, Klassenkampf (1985)
Siehe auch: Klasse: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Klassen: 1975 1979 Grundbegriffe des historischen Materialismus (Marxismus-Leninismus, II. C.). Zwei Aspekte können bei diesen unterschieden werden: ein geschichtsphilosophisch-ideologischer (1.) und ein soziologisch-theoretischer (2.). 1. Geschichtsphilosophisch-ideologischer Aspekt. K. sind historische Erscheinungen. Sie entstanden auf einem bestimmten Entwicklungsstand der Produktivkräfte, als nämlich mit zunehmender Arbeitsteilung Privateigentum (Eigentum) an Produktionsmitteln aufkam. Auf dieser Grundlage sei es der Gruppe (K.) von Produktionsmittelbesitzern möglich geworden, die Gruppe (K.) der Nicht-Besitzer von Produktionsmitteln auszubeuten. Die K. werden wieder verschwinden, wenn ihre Existenzbedingungen beseitigt sind. Mit den K. ist zugleich der K.-Antagonismus entstanden als Gegensatz zwischen der ausgebeuteten Mehrheit und der ausbeutenden Minderheit einer Gesellschaft (Widerspruch). Diesem Antagonismus, der sich in den unterschiedlichen K.-Interessen ausdrückt und die Gegensätze des Bewußtseins (Klassenbewußtsein) einschließt bzw. sich in gegensätzlichen Ideologien manifestiert, folgt notwendig der K.-Kampf, d.h. der Kampf der jeweils unterdrückten K. gegen die unterdrückende K. In ihm wird die oder, wie heute in der DDR, eine (neben der „Wechselwirkung zwischen Produktivkräften und Produktionsverhältnissen“ und der „sozialen Revolution“) entscheidende Triebkraft des Geschichtsprozesses und der gesellschaftlichen Entwicklung gesehen. Die Lehre von den K. und vom K.-Kampf ist ihrerseits einem Wandlungsprozeß unterworfen. Die gegenwärtig in der DDR gültige Fassung kann im einzelnen den einschlägigen Wörterbüchern und Lehrbüchern (s. die <xref=litml> Literaturhinweise zum Hauptartikel „Marxismus-Leninismus“) entnommen werden; im folgenden werden lediglich die wichtigsten Konturen dieser Begriffe für die marxistisch-leninistische Interpretation der DDR-Gesellschaft und für die Analyse und Wertung des internationalen Umfeldes referiert: a) In der historischen Epoche des Kapitalismus stehen sich die Bourgeoisie und das Proletariat als unversöhnliche, antagonistische K. gegenüber. b) In der DDR wurde mit der Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln und dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse die K. der Bourgeoisie beseitigt. Das Proletariat stieg von der ausgebeuteten zur machtausübenden K. auf. c) Heute wird in der DDR die Herrschaft von der Arbeiterklasse ausgeübt, die dabei von der K. der Genossenschaftsbauern unterstützt wird (Bündnispolitik). Neben diesen beiden „Grund-K.“ der sozialistischen Gesellschaft gelten auch die „Schicht“ der Intelligenz und „andere soziale Schichten“ (Sozialstruktur II.,, III.) als „befreundete“ bzw. „verbündete“ soziale Großgruppen, die an der Weiterentwicklung der Gesellschaft beteiligt sind. d) Die DDR-Gesellschaft befindet sich, historisch gesehen, auf einer höheren Entwicklungsstufe als die kapitalistische bzw. bürgerliche Gesellschaft. Die in ihr noch weiter existierenden K. und Schichten unterscheiden sich zwar in ihrem Verhältnis zu den Produktionsmitteln, in ihren spezifischen Interessen, Bedürfnissen und in ihrem Bewußtsein voneinander; doch sind sie infolge der durch die sozialistische Gesellschaftsordnung ermöglichten grundsätzlichen Interessenübereinstimmung aller Gesellschaftsmitglieder (Interessen/Interessenübereinstimmung) „freundschaftlich“ miteinander verbunden und befinden sich zudem in einem „Prozeß der sozialen Annäherung“. e) Wenngleich die Beziehungen der K. und Schichten in der DDR somit nicht-„antagonistisch“ sind, ist doch auch dort der K.-Kampf nach wie vor eine Triebkraft der gesellschaftlichen Entwicklung. Allerdings nimmt er „neue Formen“ an, d.h. das geschichtlich „wahre“ und fortschrittliche Interesse der Arbeiterklasse (in marxistisch-leninistischer Sichtweise: die herrschende Mehrheit) muß gegen historisch noch nicht überwundene Widerstände und Interessen der anderen gesellschaftlichen Gruppierungen (der zur Annäherung an [S. 729]die herrschende K. bestimmten Minderheit) durchgesetzt werden. Mit dieser Begründung sieht sich die DDR auch heute noch in der Phase der „Diktatur des Proletariats“. f) In den gegenwärtigen kapitalistischen Gesellschaftssystemen führt das Proletariat weiterhin den K.-Kampf um seine Befreiung von Ausbeutung und Unterdrückung (Imperialismus). Dabei werden üblicherweise drei „Grundformen“ dieses Kampfes unterschieden: der ökonomische, der politische und der ideologische Kampf. Die Lehre vom K.-Kampf fordert jedoch, daß alle drei Formen einander ergänzen, wobei dem politischen Kampf unter Führung einer marxistisch-leninistischen Partei die entscheidende Bedeutung beigemessen wird. Eine Beschränkung auf den ökonomischen (z.B. gewerkschaftlichen) Kampf wird als charakteristisch für den Reformismus und Opportunismus und als von den eigentlichen Kampfzielen ablenkend verworfen. g) Auch nationale Befreiungskämpfe in den Ländern der Dritten Welt sind K.-Kämpfe (Nationale Demokratie). h) Das Verhältnis zwischen den beiden „Weltsystemen“, zwischen sozialistischen und kapitalistischen Staaten, wird als vom internationalen K.-Kampf geprägt, gedeutet. (Außenpolitik; Friedliche Koexistenz; Sozialistisches Weltsystem.) 2. Soziologisch-theoretischer Aspekt. Die Beschreibung und Analyse von K. und Schichten in der eigenen Gesellschaft, wie sie von der Soziologie und insbesondere der Sozialstrukturforschung in der DDR verlangt werden, sind durch die geschichtsphilosophisch-ideologischen Festlegungen nur bis zu einem gewissen Grade determiniert. Mehr und mehr wird versucht, auch empirisch-statistisch einlösbare Merkmale für den K.-Begriff zu erarbeiten. Ausgangsbasis ist allerdings nach wie vor die Definition der K., die Lenin 1919 (in: „Die große Initiative“, Werke Bd. 29, S. 410) formuliert hat: „Als Klassen bezeichnet man große Menschengruppen, die sich voneinander unterscheiden nach ihrem Platz in einem geschichtlich bestimmten System der gesellschaftlichen Produktion, nach ihrem (größtenteils in Gesetzen fixierten und formulierten) Verhältnis zu den Produktionsmitteln, nach ihrer Rolle in der gesellschaftlichen Organisation der Arbeit und folglich nach der Art der Erlangung und der Größe des Anteils am gesellschaftlichen Reichtum, über den sie verfügen. Klassen sind Gruppen von Menschen, von denen die eine sich die Arbeit einer andern aneignen kann infolge der Verschiedenheit ihres Platzes in einem bestimmten System der gesellschaftlichen Wirtschaft.“ Diese Definition hat eine Diskussion darüber ausgelöst, ob sie für die Charakterisierung der Sozialstruktur der sozialistischen Gesellschaft Gültigkeit besitze; denn in dieser Gesellschaft eigne sich keine „große Menschengruppe“ die „Arbeit einer andern“ an. Folgt man dem von G. Aßmann und R. Stollberg herausgegebenen Lehrbuch „Grundlagen der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (Berlin [Ost] 1977), dann muß man diese Diskussion als abgeschlossen ansehen. Hans Röder argumentiert in Anlehnung an Lenin in dem entsprechenden Abschnitt (S. 141 ff.), daß die K.-Struktur „dynamisch“, „vom Standpunkt der Vergangenheit“ und „vom Standpunkt der Zukunft“, zu interpretieren sei. Das heißt: Die Leninsche Definition soll als eine Art Maßstab fungieren, an dem der Fortschritt gemessen wird, der in der sozialistischen Gesellschaft gegenüber der kapitalistischen erzielt wurde, und der gleichermaßen die Richtung anzeigt, in der das noch nicht erreichte Ziel der klassenlosen Gesellschaft liegt. Unterhalb dieser Diskussionsebene ergeben sich jedoch mannigfache Probleme der statistisch-empirischen Erfassung von K. in den (entwickelten) sozialistischen Gesellschaften. Die Sozialstrukturforschung hat sich „theoretisch“ z. T. von Lenins Definition ebenso entfernt, wie sie empirische Daten zusammengetragen hat, deren Zuordnung zu den von Lenin herausgearbeiteten K.-Merkmalen Schwierigkeiten bereitet (Sozialstruktur, II., III.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 728–729 Kirchen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KlassenbewußtseinSiehe auch: Klasse: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Klassen: 1975 1979 Grundbegriffe des historischen Materialismus (Marxismus-Leninismus, II. C.). Zwei Aspekte können bei diesen unterschieden werden: ein geschichtsphilosophisch-ideologischer (1.) und ein soziologisch-theoretischer (2.). 1. Geschichtsphilosophisch-ideologischer Aspekt. K. sind historische Erscheinungen. Sie entstanden auf einem bestimmten Entwicklungsstand der Produktivkräfte, als nämlich mit…
DDR A-Z 1985
Dienstleistungsbetriebe (DLB) des Außenhandels (1985)
Siehe auch: Dienstleistungsbetriebe: 1969 1975 1979 DLB des Außenhandels sind mit ihrem Vermögen haftende juristische Personen in der Rechtsform eines VEB oder einer GmbH (die Rechtsform „GmbH“ ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen, vgl. dazu Aktiengesellschaften), die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten und innerhalb der Außenwirtschaftsorganisation in Wahrung des staatlichen Außenhandelsmonopols dem Ministerium für Außenhandel unterstellt sind. Ihre Dienste, die sie im Rahmen eines zentral festgelegten Leistungsprogrammes sowohl den Außenhandelsbetrieben (AHB) als auch ausländischen Kunden anbieten, umfassen Tätigkeiten der Vermittlung, Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle bei Außenhandelsgeschäften. Aus der Sicht der DDR haben sich in notwendiger Entsprechung zur Spezialisierung und Konzentration der Produktion auch in der Zirkulationssphäre, die den Außenhandel umfaßt, Konzentrationsprozesse vollzogen, die unter Ausnutzung der Arbeitsteilung, d.h. der Spezialisierung auf Teilfunktionen der Zirkulation, zur Herausbildung von DLB für Marktforschung, Werbung, Warenkontrolle und technische, technologische und wirtschaftliche Beratung (einschließlich des Lizenzhandels, Lizenzen) geführt haben. Sie lassen sich in 3 Untergruppen gliedern: Zu den zentralen Organen und Einrichtungen des Außenhandels zählen u.a. die DLB iberma, intercontrol und Interwerbung. Die iberma GmbH, Gesellschaft für internationale Wirtschafts- und Marktberatung, berät alle am Außenhandel beteiligten Organe und Betriebe bei der Marktbearbeitung (einschließlich der Fragen der Absatz- und Bezugsorganisation). So betreibt sie u.a. Marktforschung auf den Auslandsmärkten im Auftrag von Außenhandels- und Exportbetrieben und nimmt über Marktstudien Einfluß auf die Gestaltung der Pläne Wissenschaft und Technik (Planung, II. E.) und auf die Verbesserung der Qualität von Exporterzeugnissen. Die intercontrol GmbH, Warenkontrollgesellschaft der DDR, hat im Gesamtsystem der Qualitätssicherung (Qualität der Erzeugnisse) durch kommerzielle Warenkontrolle für den Bereich der Außenwirtschaft die Aufgabe übernommen, im Auftrag in- oder ausländischer Handelspartner am vereinbarten Kontrollort die Einhaltung vertraglich vereinbarter Gütestandards bei Im- und Exportwaren zu überprüfen. Für diese Tätigkeit unterhält sie neben ihrer Zentrale in Berlin (Ost) Zweigbüros an allen für ihre Tätigkeit relevanten Orten in der DDR, entsendet Kontrollpersonal ins Ausland bzw. arbeitet mit internationalen Kontrollgesellschaften zusammen. Die dabei erbrachten Leistungen reichen von der Qualitäts- und Quantitätskontrolle bis zu Probenanalysen in eigenen Laboratorien, zur Fertigungsaufsicht und zu Montagekontrollen. Die im Ergebnis ausgestellten Kontrollzertifikate dienen als Grundlage für die Vertragsabwicklung. Zu den Hauptaufgaben der 1957 gegründeten Interwerbung GmbH, Gesellschaft für Werbung und Auslandsmessen der DDR, gehören die Vermittlung von Werbeaufträgen für die Exportindustrie der DDR im Ausland, die Organisation von Kollektivbeteiligungen und Einzelausstellungen der AHB auf internationalen Messen sowie die außenwirtschaftliche Öffentlichkeitsarbeit. Für Werbemaßnahmen ausländischer Partner in der DDR hat Interwerbung aufgrund staatlicher AO vom 23. 7. 1968, mit Ausnahme der vom Leipziger Messeamt durchgeführten Werbeaktivitäten, ein Monopol. Mit der Steigerung des Exports kompletter Anlagen, d.h. einer durch ihre technische Kompliziertheit und hohen Kooperationsgrad gekennzeichneten Warenart, hat im Außenhandel der DDR das Engineering und damit eine spezielle Gruppe von DLB an Bedeutung gewonnen. Dies gilt nicht nur für das Engineering als Verkaufsmethode, sondern auch als Form des Exports technologischen Wissens unabhängig von der Lieferung von Anlagen. Die Verbreitung des Engineering wurde zusätzlich sowohl durch die verstärkten Bemühungen um die Wirtschaftsintegration innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) als auch durch die Beteiligung der DDR am Aufbau nationaler Wirtschaften in Entwicklungsländern gefördert. Dabei hat die quantitative und qualitative Zunahme der Beratungs-, Planungs- und Projektierungsleistungen im Anlagenexport zu einer Spezialisierung und Verselbständigung dieser Funktionen geführt, die nun von besonderen DLB wahrgenommen werden. Angesichts der sozialistischen Produktionsverhältnisse (staatliches Eigentum an Produktionsmitteln und zentrale staatliche Planung) wurde die Konzentration knapper Beratungsressourcen in einer der beiden Hauptformen des Engineering, den Consulting-Engineering-Büros, begünstigt. Sie arbeiten unabhängig von Produzenten und Lieferanten und nach festen Gebührensätzen. Ein Vertreter dieser Gruppe von DLB ist der 1980 gegründete VEB Industrie-Consult Berlin mit Zweigbüros in verschiedenen Teilen der DDR. Er wird als Beratungsgesellschaft tätig u.a. bei Investitionen im Bereich des Schwermaschinen- und Anlagenbaus, bei der Errichtung von Gießereien, Zement- und Tagebauanlagen, Walz- und Kraftwerken usw. Die Beratungsleistungen umfassen im Stadium der Vorbereitung von Investitionen sowohl Produkt- und Marktuntersuchungen, Infrastruktur- und Standortuntersuchungen als auch Wirtschaftlichkeits- und Durchführbarkeitsstudien sowie die Ausarbeitung von Ausschreibungsunterlagen, die Beurteilung von Offerten und die Erarbeitung von Vertragsentwürfen. Im Stadium der Realisierung von Projekten berät Industrie-Consult in Fragen der Projektierung, des Know-how und der benötigten Lizenzen, überwacht und kontrolliert die Konstruktion, Herstellung und Erprobung von Anlagenteilen und be[S. 309]rät schließlich bei der Auswahl und Ausbildung von Betriebspersonal. Einen fast identischen Katalog von Dienstleistungen erbringt der VEB agro-consult dresden auf dem Gebiet der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft. Dieser Betrieb konzentriert sich dabei auf die technische und wirtschaftliche Beratung bei der Lieferung und Erstellung von Getreideverarbeitungsanlagen, von Einrichtungen für den Pflanzenanbau und die Tierzucht (einschließlich der Bewässerungs- und Abwasserproblematik), die Produktion von Säuglingsnahrung in Entwicklungsländern sowie die Erschließung und Nutzung von Anbauflächen. Aufgabe des 1980 gegründeten DLB intercoop, Volkseigener Außenhandelsbetrieb der DDR, sind die Entsendung von Regierungs- und anderen Beratern sowie von Spezialisten und die Vermittlung von Leistungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Dies geschieht in Durchführung von völkerrechtlichen Verträgen über die wissenschaftlich-technische und kulturell-wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern und ausgewählten sozialistischen Ländern sowie in Realisierung von Verpflichtungen, die die DDR im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in Spezialorganisationen und Organen der UNO über die Entsendung von UNO-Experten und über die Vermittlung von Leistungen der Aus- und Weiterbildung eingegangen ist (Außenpolitik, V., Außenpolitik, VI.; Entwicklungshilfe). Eine spezielle Form der DLB bilden die Vertretergesellschaften. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, in Wahrnehmung der Interessen ausländischer Handelspartner Geschäftsabschlüsse mit AHB der DDR zu vermitteln sowie im Rahmen genau definierter Warenbranchen Export- und Importvertretungen zu übernehmen. Beispiel hierfür ist der DLB Baltica, Außenhandelsvertretungen und Unternehmensberatungen GmbH. Sein Wirkungsbereich liegt im Schiffbau, der See- und Hafenwirtschaft (Verkehrswesen, IV.) sowie der Hochseefischerei (Fischwirtschaft) und reicht von Schiffsausrüstungen, Decksmaschinen und Schiffsantriebsanlagen über Fischbe- und -verarbeitungsanlagen für die Hoch-, Küsten- und Binnenschiffahrt sowie Investitionsgüter für Werften bis zur Brennschneidetechnik. — In ähnlicher Weise betätigt sich im Bereich des Chemie-, Agrar- und Metallurgie-Exports/Imports der DLB Camet, Industrievertretungen und Beratungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 308–309 Dienstleistungsbetriebe (DLB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DIN (Deutsche Industrie-Norm)Siehe auch: Dienstleistungsbetriebe: 1969 1975 1979 DLB des Außenhandels sind mit ihrem Vermögen haftende juristische Personen in der Rechtsform eines VEB oder einer GmbH (die Rechtsform „GmbH“ ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen, vgl. dazu Aktiengesellschaften), die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten und innerhalb der Außenwirtschaftsorganisation in Wahrung des staatlichen Außenhandelsmonopols dem Ministerium für Außenhandel unterstellt sind.…
DDR A-Z 1985
Besatzungspolitik (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend den Vereinbarungen der Kriegskonferenzen der Alliierten und dem Potsdamer Abkommen sollte in Deutschland nach Kriegsende in den Fragen, die Deutschland als Ganzes betrafen, eine einheitliche B. betrieben werden. In ihren Besatzungszonen waren die Oberbefehlshaber der Vier Mächte jedoch allein verantwortlich, während nur einstimmig gefaßte Beschlüsse des Kontrollrates in allen Besatzungszonen Geltung erlangen konnten. Die Besatzungsmächte verfolgten indes in bezug auf Deutschland entsprechend ihrer jeweiligen politisch-sozialen Ordnung und ihrer außenpolitischen Interessenlage fundamental unterschiedliche Zielvorstellungen. Als Folge dieser deutschlandpolitischen Differenzen und der zunehmenden weltpolitischen Gegensätze und Spannungen zwischen den westlichen Siegermächten und der UdSSR („Kalter Krieg“) begann sich die Teilung Deutschlands abzuzeichnen. In der SBZ bestand seit der deutschen Kapitulation eine Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) in Berlin-Karlshorst, die das politische und gesellschaftliche Leben in der SBZ weitgehend und direkt durch von ihr erlassene Befehle regelte. Sie wurde — begleitend zur Staatsgründung der DDR — im Jahr 1949 aufgelöst. Soweit ihre Aufgaben nicht Regierungsorganen der DDR übertragen wurden, bzw. mit der [S. 193]„Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den Vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ in Zusammenhang standen, war nunmehr die nach der Auflösung der SMAD neugebildete Sowjetische Kontrollkommission (SKK) für die B. der Sowjetunion in der DDR verantwortlich. An die Stelle der SKK trat im Mai 1953 der „Hohe Kommissar der UdSSR in Deutschland“. Diese Institution wurde mit dem „Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR“ vom 20. 9. 1955 aufgelöst. Dies bekräftigte eine entsprechende Note der UdSSR vom 25. 3. 1954, in der der DDR die volle staatliche Souveränität zugestanden worden war. Rechte und Pflichten aus bestehenden Vier-Mächte-Vereinbarungen, die sich die UdSSR weiter vorbehalten hatte, nehmen seitdem der sowjetische Botschafter in Berlin (Ost) und der Oberbefehlshaber der Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) wahr. Da es dem Alliierten Kontrollrat nur in seltenen Fällen gelang, zu einstimmigen Beschlüssen zu kommen und da diese zudem von den Beteiligten unterschiedlich ausgelegt wurden, konnte die SMAD von 1945 an eine B. betreiben, die auf eine politische, ökonomische und sozialstrukturelle Umwandlung ihrer Besatzungszone und damit faktisch auf deren Angleichung an die Entwicklungen in den anderen Staaten des sich herausbildenden Ostblocks hinauslief. Hauptziele der sowjetischen B. waren die Sicherstellung von Reparationen, der Aufbau eines von der KPD bzw. SED beherrschten Verwaltungsapparates (Deutsche Wirtschaftskommission [DWK]), die Einleitung einer Boden- und Währungsreform, die Enteignung von privatem Industriebesitz und der Aufbau einer volksdemokratischen Wirtschaftsordnung zentralverwaltungswirtschaftlichen Typs (Geschichte der DDR). Die Durchführung dieser B. war weitgehend unabhängig von der Arbeit des Alliierten Kontrollrates, dessen faktische Auflösung am 20. 3. 1948 (Auszug der sowjetischen Vertreter) für die sowjetische B. ohne besondere Bedeutung war. Für den Zeitraum von 1945 bis 1949, in dem die SMAD die eigentliche Regierungsgewalt ausübte und durch „Befehle“ das Leben in ihrer Zone bis in Einzelheiten bestimmte und kontrollierte, kann man von einer B. im engeren Sinne sprechen. B. gab es jedoch, wenn auch in weniger sichtbarer Form, bis 1955. Aber auch nach der Proklamierung der vollen Souveränität hat sich die UdSSR gegenüber der DDR u.a. im Truppenvertrag von 1957 Sonderrechte vorbehalten. Insbesondere die militärpolitischen und -wirtschaftlichen Entscheidungen unterliegen einer unmittelbaren sowjetischen Einflußnahme. Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED; Berlin. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 192–193 Berufskrankheiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend den Vereinbarungen der Kriegskonferenzen der Alliierten und dem Potsdamer Abkommen sollte in Deutschland nach Kriegsende in den Fragen, die Deutschland als Ganzes betrafen, eine einheitliche B. betrieben werden. In ihren Besatzungszonen waren die Oberbefehlshaber der Vier Mächte jedoch allein verantwortlich, während nur einstimmig gefaßte Beschlüsse des Kontrollrates in allen…
DDR A-Z 1985
Antikommunismus (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Etwa seit den 70er Jahren steht A. in der marxistisch-leninistischen Weltanschauung der DDR für die Ideologie und Politik des kapitalistisch-imperialistischen Gegners. Unter den Bedingungen der welthistorischen Auseinandersetzung zwischen Sozialismus/Kommunismus und Imperialismus/Kapitalismus findet, so die herrschende Lehre, ein pausenloser, zeitweise aggressiv geführter ideologisch-politischer Kampf zwischen den beiden Lagern statt. Politischen Ideenbildungen und politischen Handlungen des gegnerischen Lagers wird unterstellt, daß sie in der Furcht vor dem Kommunismus wurzeln und deshalb die sozialistisch-kommunistischen Staaten, Gesellschaften und Bewegungen als Feinde betrachten. Ferner wird behauptet, daß die Gegenseite zu ihrer Verteidigung ihre gesamte ökonomische, wissenschaftlich-technische und militärische Macht einsetze. Ideologie und Politik des A. werden vor allem der Bundesrepublik Deutschland und den USA zugeschrieben und insbesondere bei den im politischen Spektrum rechts stehenden Gruppierungen, aber auch bei den jeweiligen Regierungen diagnostiziert. Auf den verschiedensten Wegen, vor allem über westliche Rundfunk- und Fernsehsendungen, gelange der A. auch in die DDR; dementsprechend müsse er zusätzlich im Innern bekämpft werden. A. ist für die SED im wesentlichen ein allgemeiner Oberbegriff, mit dem letztlich alle — im übrigen durchaus differenziert bezeichneten und kritisierten — Ideen, Ideologien und Handlungen des jeweiligen Gegners als feindlich gekennzeichnet werden. Demzufolge trifft eine entsprechende Anklage so gut wie alle diejenigen, die der Abweichungen bezichtigt werden. Im weltpolitischen Kontext bemühen sich die kommunistischen Parteien um eine flexible Verwendung der Bezeichnung A., um ihre Bündnispolitik nicht zu gefährden. Um den „Stoß gegen den Hauptfeind, gegen die gefährlichste politisch-ideologische Tendenz der Bourgeoisie zu führen“, sollen die „weniger gefährlichen“ isoliert oder sogar als „Verbündete“ gewonnen werden. Theoretisch wird diese Strategie und Taktik u.a. mit der Auffassung begründet, daß „die Bourgeoisie als Klasse äußerst heterogen zusammengesetzt“ sei. Die in ihr vorhandenen „Tendenzen und Richtungen [seien] zwar alle nichtkommunistisch, aber nicht alle [S. 50]offen antikommunistisch oder gar militant antikommunistisch“ (Antikommunismus heute. Die Krise der imperialistischen Strategie zu Beginn der achtziger Jahre und der Antikommunismus in Ideologie und Politik, Berlin [Ost] 1981, S. 6 f.). Als spezielle, besonders „krasse Erscheinungsform“ des A. gilt der Antisowjetismus, also ein A., der sich gegen die Sowjetunion als Modell und als führende Macht im kommunistischen Lager richtet. Abgrenzung; Außenpolitik; Konvergenztheorie; Maoismus; Marxismus-Leninismus; Opportunismus; Revisionismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 49–50 Antifaschistisch-demokratische Ordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AntisemitismusSiehe auch das Jahr 1979 Etwa seit den 70er Jahren steht A. in der marxistisch-leninistischen Weltanschauung der DDR für die Ideologie und Politik des kapitalistisch-imperialistischen Gegners. Unter den Bedingungen der welthistorischen Auseinandersetzung zwischen Sozialismus/Kommunismus und Imperialismus/Kapitalismus findet, so die herrschende Lehre, ein pausenloser, zeitweise aggressiv geführter ideologisch-politischer Kampf zwischen den beiden Lagern statt. Politischen Ideenbildungen…
DDR A-Z 1985
Infiltration (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung bis zu den 70er Jahren. Seit dem VII. Weltkongreß der Komintern (1935) in Moskau ist es Bestandteil kommunistischer Bündnispolitik, durch I. Einfluß auf nichtkommunistische Organisationen und Parteien zu nehmen. I. meint hier sowohl massive Werbungs- und Überzeugungsarbeit für die eigenen politischen Vorstellungen als auch Auslösung und (versuchte) Steuerung politischer Aktionen der infiltrierten Organisationen. Der SED-Führung kam es nach 1946 — und später unter den Bedingungen der Hallstein-Doktrin — darauf an, auch mit den Mitteln der I. ihre außenpolitische Isolierung zu durchbrechen und möglichst viele nichtkommunistische Gruppen im Ausland und in der Bundesrepublik Deutschland zu Aktionen für die diplomatische Anerkennung der DDR zu gewinnen. Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)/Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und deren Massenorganisationen (Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]; Demokratischer Frauenbund Deutschlands [DFD] u.a.m.) bedienten sich zu diesem Zweck unterschiedlicher Methoden; sie reichten von mannigfaltigen Komiteegründungen als propagandistisch-politische Organisationskerne größerer Bewegungen (Freundschaftsgesellschaften und Friedenskomitees) über die Bildung von Arbeitsgemeinschaften für verschiedene berufliche oder soziale Gruppen (z.B. Arbeitsgemeinschaften ehemaliger Offiziere), Studiengesellschaften bzw. Vereinigungen für Intellektuelle (z.B. Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland), der Durchführung von periodischen Konferenzen und Aktionen (z.B. Aktion gegen Remilitarisierung, Deutsche Arbeiterkonferenzen) bis zur Gründung sog. Sammlungsbewegungen (z.B. ADF, DFU), in denen Kommunisten nach ihrem Verständnis von Volksfront eine entscheidende [S. 618]Rolle spielten und erhebliche materielle, vor allem organisatorische Hilfe leisteten. Die SED-Führung bediente sich zu diesen Zwecken eines umfangreichen Apparates, der unter Leitung der Westabteilung beim Zentralkomitee (ZK) der SED die gesamte kommunistische I. in der Bundesrepublik Deutschland kontrollierte. Diese Abteilung lenkte zahlreiche Instrukteure in die Bundesrepublik Deutschland, die in allen Fragen der I. gegenüber der KPD Weisungs- und Kontrollfunktionen ausübten. Die Einrichtung des Freiheitssenders 904 — Standort bei Magdeburg/DDR — diente der I.-Propaganda und der Anleitung der KPD-Kader in der Bundesrepublik Deutschland. Der Soldatensender 935 war auf die I. der Bundeswehr spezialisiert. Der KPD/DKP fiel die Aufgabe der Koordinierung, Durchführung und Umsetzung der gesamten I. in der Bundesrepublik zu, die von der SED weitgehend auch finanziert worden ist. Im Mittelpunkt der I.-Bemühungen stand der Versuch, durch aktive Arbeit in den Gewerkschaften sowie durch Aktionsangebote an den Arbeitnehmerflügeln der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) die Aktionseinheit der Arbeiterklasse zu schaffen, die Voraussetzung für gesellschaftspolitische Veränderungen in der Bundesrepublik Deutschland sein sollte. Die halbjährlich durchgeführten Arbeiterkonferenzen in der DDR, die Herausgabe von zahlreichen Betriebszeitungen für Großbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland, Begegnungen von Gewerkschaftern aus beiden Teilen Deutschlands und vor allem die aktive Mitarbeit in gewerkschaftlichen Organisationen und Betriebsräten sollten diesem Ziel dienen. Aber auch die Jugendverbände, insbes. die Arbeiterjugend und kooperationsbereite Gruppen des Bürgertums waren Ziel der I. 2. I. in der Gegenwart. Nach Abschluß der Verträge mit der UdSSR und Polen im Jahr 1970, des Viermächte-Abkommens über Berlin vom September 1971 und des Grundlagenvertrages vom Dezember 1972, der damit in Zusammenhang stehenden ideologischen Abgrenzung der SED gegenüber Einflüssen aus der Bundesrepublik, mit der Verkündung der These von zwei deutschen Nationen (Nation und nationale Frage) sowie der internationalen Anerkennung der DDR (Diplomatische Beziehungen) und ihrer Aufnahme in die UNO, hat die SED ihr I.-Konzept geändert: a) Die Gründung einer legalen kommunistischen Partei, der DKP im Jahre 1968, ihrer Jugendorganisation, der SDAJ, und ihres Studentenverbandes, des MSB „Spartakus“, ermöglichte politische Kontakte in aller Öffentlichkeit. Der Freiheitssender 904 und der Soldatensender 935 wurden stillgelegt; die Abhängigkeit der DKP von der SED blieb in finanzieller Hinsicht zwar bestehen, das Instrukteurwesen jedoch wurde durch offizielle Konsultationen zwischen beiden Parteispitzen ersetzt. b) Die Komiteebewegungen, Vereinigungen und die periodischen Konferenzen, vor allem auf gewerkschaftlichem Sektor, konnten zugunsten einer Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit der DKP aufgelöst bzw. umfunktioniert werden. Die auf internationaler Ebene arbeitenden Freundschaftsgesellschaften, Friedenskomitees usw. blieben zwar bestehen, jedoch änderte sich ihr Aufgabenbereich: Die in ihnen tätigen Kräfte brauchten sich nicht mehr für die internationale Anerkennung der DDR einzusetzen; jetzt hatten und haben sie vor allem — meist im Rahmen offizieller Institutionen — das Herrschafts- und Gesellschaftssystem der DDR als „fortschrittlich“, „friedliebend“, „antiimperialistisch“ zu propagieren. c) Zahlreiche regionale DKP-Zeitungen (Blinkfüer, Hamburg; Tatsachen, Ruhrgebiet; offen und frei, Baden-Württemberg; Die andere Zeitung, Frankfurt/Main u.a.) wurden zugunsten der aufwendigen UZ („Unsere Zeitung“), die ab 1. 10. 1973 als Tageszeitung der DKP erscheint, eingestellt. Der Druck von DKP-Materialien in der DDR wurde aufgegeben; statt dessen wurden zahlreiche Verlage in der Bundesrepublik Deutschland gegründet, die zwar von der DDR finanzielle Zuschüsse (u.a. durch Anzeigen) erhalten, sich aber auch um Rentabilität bemühen müssen (Röderberg Verlag, Frankfurt/Main, Verlag Marxistische Blätter GmbH, Frankfurt/Main, Pahl-Rugenstein-Verlag, Düsseldorf, u.a.). Gegenwärtig kann davon ausgegangen werden, daß der Tatbestand der I. auf folgende Tätigkeitsbereiche anzuwenden ist: a) Die Anleitung, Kontrolle und Teilfinanzierung der DKP durch die Westabteilung beim ZK der SED als Garantie für die Sicherung des Einflusses der SED auf die DKP. b) Durchführung von Einzelberatungen und -besprechungen in der DDR anstelle der bis dahin üblichen Großveranstaltungen: SED, FDGB und FDJ sowie andere Massenorganisationen laden mit den Kommunisten sympathisierende Gewerkschaftler und Angehörige sozialistisch orientierter nichtkommunistischer Jugend- und Studentengruppen zu Gesprächen in die DDR ein. Die Teilnehmer aus dem Bundesgebiet werden dabei nicht nur politisch umworben, sondern auch angehalten, Stimmungsberichte aus Gewerkschaften und Jugendorganisationen zu geben. Zwischen der zentralen FDJ-Leitung und einigen Jugendorganisationen in der Bundesrepublik sind inzwischen auch Vereinbarungen über den Austausch von Delegationen und die „Zusammenarbeit“ auf verschiedenen Gebieten unterzeichnet worden. c) Die Unterstützung der DKP und ihrer Hilfsorganisationen durch die SED vollzieht sich u.a. im Rahmen des Patenschaftssystems der SED, wonach jeweils SED-Bezirksleitungen DKP-Bezirke betreuen. Die DKP ist dafür verantwortlich, nach sorgfältig zwischen den Parteileitungen abgestimmten Programmen zahlreiche Delegationen in die DDR zu entsenden: Neben reinen Parteigruppen der DKP reisen Studentendelegationen, denen DKP-Sympathisanten angehören, und Arbeiterdelegationen in die DDR. d) Zahlreiche aus der DDR in die Bundesrepublik einreisende Funktionäre („Reisekader“) nennen als Auftraggeber Kultur- und Bildungseinrichtungen oder [S. 619]gewerkschaftliche Organisationen in der DDR. Insgesamt treten in jedem Jahr rd. 1000 Funktionäre aus der DDR auf einigen hundert Veranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland auf. e) Auch die Anwerbung sog. Einflußagenten geht weiter. Hier handelt es sich um den Versuch, bekannte Personen des öffentlichen Lebens für die Propagierung des Herrschafts- und Gesellschaftssystems der DDR und ihrer „Friedenspolitik“ zu gewinnen. f) Es gibt Versuche der SED, über die DKP und ihre Unter- bzw. Tarnorganisationen im Sinne von I. auch auf die Friedensbewegung in der Bundesrepublik Deutschland Einfluß zu gewinnen. Die Heterogenität dieser Bewegung, aber auch die trotz Massenarbeitslosigkeit unverändert geringe Glaubwürdigkeit der westdeutschen orthodoxen Kommunisten setzen diesem Unterfangen objektive Grenzen. Stichhaltige Anzeichen dafür, daß — abgesehen von Randgruppen — die Friedensbewegung in der Bundesrepublik effektiv aus der DDR gesteuert oder auch nur in erheblichem Maße finanziert wird, gibt es nicht (Ministerium für Staatssicherheit). Nach der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages werden die offiziellen Kontakte zur DKP und die Verbreitung von propagandistischer und wissenschaftlicher Literatur aus der DDR (entweder durch Direktbezug oder den Lizenzbuchhandel) immer wichtigere Formen der I. In einigen erziehungswissenschaftlichen Bereichen und auf dem Gebiet preiswerter Wörterbücher und Lexika (der Philosophie, der Soziologie, der Psychologie) sind marxistisch-leninistisch orientierte Autoren aus der DDR an Universitäten und Schulen der Bundesrepublik Deutschland bereits stark vertreten. Die Wirkungen dieser I.-Formen sind nicht abzuschätzen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 617–619 Industrievertrieb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InformationSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung bis zu den 70er Jahren. Seit dem VII. Weltkongreß der Komintern (1935) in Moskau ist es Bestandteil kommunistischer Bündnispolitik, durch I. Einfluß auf nichtkommunistische Organisationen und Parteien zu nehmen. I. meint hier sowohl massive Werbungs- und Überzeugungsarbeit für die eigenen politischen Vorstellungen als auch Auslösung und (versuchte) Steuerung politischer Aktionen der…
DDR A-Z 1985
Kriegsopferversorgung (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. obliegt nach der VO vom 21. 7. 1948 (Zentral-VOBl., S. 363) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Beschädigtenrente wird nur dem gezahlt, der einen Körperschaden von mindestens 66⅔ v.H. erlitten hat, und wenn dieser auf eine während der Zugehörigkeit zur ehemaligen deutschen Wehrmacht oder einer ihr gleichgestellten Organisation bzw. während der Kriegsgefangenschaft eingetretene Krankheit oder äußere Einwirkung zurückzuführen ist. (Vgl. auch [1.] Renten-VO vom 23. 11. 1979, GBl. I, S. 403 f. und 2. Renten-VO vom 26. 7. 1984, GBl. I, S. 282.) Die monatliche Kriegsbeschädigtenrente beträgt 340 Mark (ab 1. 12. 1984 370~Mark); sie wird ggf. durch einen Ehegattenzuschlag und Kinderzuschlag erhöht (Kinderbeihilfen). Wird neben der Kriegsbeschädigtenrente ein Einkommen aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einkommensquellen erzielt, und übersteigen Einkommen und Rente ohne Zuschläge zusammen 400 Mark (ab 1. 12. 1984 430~Mark) monatlich, wird die Rente einschließlich Zuschläge um die Hälfte des 400 Mark (ab 1. 12. 1984 430~Mark) übersteigenden Betrages gekürzt, doch beträgt sie mindestens drei Zehntel der Kriegsbeschädigtenrente einschließlich der Zuschläge (ab 1. 12. 1984 beträgt die Kriegsbeschädigtenrente in diesem Falle mindestens 102 Mark zuzüglich drei Zehntel der Zuschläge). Die Kürzung entfällt bei Bezug von Blinden- bzw. Sonderpflegegeld sowie mit Vollendung des 60. Lebensjahres bei Frauen bzw. des 65. Lebensjahres bei Männern, soweit kein Anspruch auf eine höhere gleichartige Rente besteht. Für die Berechnung der Hinterbliebenenrente (einschließlich Übergangs-Hinterbliebenenrente) und Unterhaltsrente an geschiedene Ehegatten gelten die gleichen Bestimmungen wie für Hinterbliebene von Verstorbenen, die zum Zeitpunkt ihres Todes die Voraussetzungen zum Bezug einer Alters- oder Invalidenrente erfüllt hatten (Renten/Altersversorgung). Grundsätzlich bleibt in der DDR somit eine Erwerbsminderung zwischen 25 und 66⅔ v.H., die in der Bundesrepublik Deutschland wenigstens zur Zahlung einer Kriegsbeschädigtengrundrente führt, als Leistungsgrund unberücksichtigt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 756 Krieg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriegsverbrecherprozesseSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. obliegt nach der VO vom 21. 7. 1948 (Zentral-VOBl., S. 363) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Beschädigtenrente wird nur dem gezahlt, der einen Körperschaden von mindestens 66⅔ v.H. erlitten hat, und wenn dieser auf eine während der Zugehörigkeit zur ehemaligen deutschen Wehrmacht oder einer ihr gleichgestellten Organisation bzw. während der Kriegsgefangenschaft eingetretene…
DDR A-Z 1985
Strafregister (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch AO vom 3. 6. 1953 (ZBl. S. 270) sind mit Wirkung vom 1. 6. 1953 alle St. zu einem zentralen St. in Berlin (Ost), das unmittelbar dem Generalstaatsanwalt der DDR unterstellt wurde, vereinigt worden. Nach dem St.-Gesetz vom 11. 6. 1968 i. d. F. des Gesetzes vom 19. 12. 1974 (GBl. I, 1975, 119) (Strafrecht, VI.) ist das St. zuständig für Personen, die durch ein Gericht der DDR, sowie für Bürger und Personen mit Wohnsitz in der DDR, die wegen einer nach den Gesetzen der DDR strafbaren Handlung durch ein Gericht außerhalb der DDR verurteilt worden sind. Das gilt auch für andere durch ein Gericht angeordnete eintragungspflichtige Maßnahmen. Eintragungspflichtig sind [S. 1337]alle Haupt- und Zusatzstrafen (Strafensystem) und gerichtliche Entscheidungen, durch die eine fachärztliche Heilbehandlung oder Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung angeordnet werden. Beim öffentlichen Tadel kann das Gericht festlegen, daß keine Eintragung erfolgen soll. Einzutragen sind auch die bei der Verurteilung auf Bewährung gemachten Auflagen, die gerichtlichen Maßnahmen zur Wiedereingliederung Vorbestrafter (Strafvollzug) und die Zulässigkeit staatlicher Kontrollmaßnahmen. Eintragungspflichtige Tatsachen sind weiterhin die Verurteilung der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit sowie Amnestien und Gnadenentscheidungen. Die Fristen der Tilgung von St.-Vermerken, die schon durch das St.-Gesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 647) wesentlich verkürzt worden waren, betragen im Höchstfall 15 Jahre bei einer Verurteilung wegen Rückfallstraftaten, bei Jugendlichen höchstens 6 Jahre bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 4 Jahren. Eine Verurteilung auf Bewährung wird im St. getilgt, wenn das Gericht durch Beschluß feststellt, daß der Verurteilte nicht mehr als bestraft gilt, oder wenn sie durch Amnestie oder Gnadenerweis erlassen wird. In Ausnahmefällen kann der Generalstaatsanwalt der DDR die vorfristige Tilgung anordnen, „wenn der Verurteilte durch sein verantwortungsbewußtes und vorbildliches Verhalten im gesellschaftlichen und persönlichen Leben, insbesondere durch die Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit, gezeigt hat, daß er auch künftig seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft gewissenhaft erfüllen wird“ (§ 34 StGB). Mit der Tilgung des St.-Vermerks werden alle gesetzlichen Folgen der getilgten Entscheidung unwirksam. Auskunft aus dem St. erhalten die Untersuchungsorgane, die Staatsanwaltschaft, die Gerichte und der Strafvollzug sowie die Dienststellen der Volkspolizei und die „zuständigen Organe des Ministeriums für Nationale Verteidigung“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1336–1337 Strafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafverfahrenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch AO vom 3. 6. 1953 (ZBl. S. 270) sind mit Wirkung vom 1. 6. 1953 alle St. zu einem zentralen St. in Berlin (Ost), das unmittelbar dem Generalstaatsanwalt der DDR unterstellt wurde, vereinigt worden. Nach dem St.-Gesetz vom 11. 6. 1968 i. d. F. des Gesetzes vom 19. 12. 1974 (GBl. I, 1975, 119) (Strafrecht, VI.) ist das St. zuständig für Personen, die durch ein Gericht der DDR, sowie für Bürger und Personen…
DDR A-Z 1985
Patriotismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Marxismus-Leninismus versteht unter P. die „Liebe zum Vaterland, die sich mit der Entstehung und Entwicklung ethnischer und politischer Gemeinschaften als ein Ausdruck der Interessiertheit am jeweiligen politischen, kulturellen und sozialen Milieu des Lebens und Kampfes eines Volkes herausbildet“. Träger des P. seien in der Geschichte immer die Volksmassen, denn diese seien „am meisten am Schicksal des Vaterlandes interessiert gewesen“. Die Arbeiterklasse „als einzige konsequent revolutionäre Klasse“ sei zugleich die am meisten patriotische, weil nur bei ihr Klasseninteresse und das Gesamtinteresse eines Volkes zusammenfalle. P. und Proletarischer ➝Internationalismus bilden nach marxistisch-leninistischer Auffassung eine Einheit. Für jede einzelne nationale Arbeiterklasse sei zwar das „jeweilige Vaterland der Kampfboden für die Erfüllung ihrer historischen Mission“, der „Kampf für den Sieg des Sozialismus“ im eigenen Land gilt jedoch als „Bestandteil des allgemeinen Kampfes … für den Sieg des Sozialismus im Weltmaßstab“ (Kleines politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 684 f.). Nach Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse (Eigentum) und der Errichtung der Arbeiter-und-Bauern-Macht wird der P. zur „höchsten Form des P.“, zum sozialistischen P. (SP.). Der SP. sei „bewußter P.“ (Bewußtsein, Gesellschaftliches), weil sich nunmehr die Vaterlandsliebe mit dem Marxismus-Leninismus verbinde. Der SP. erfasse „das gesamte Volk des sozialistischen Vaterlandes“. P. wird als Gegenbegriff zum bekämpften Nationalismus (N.) verstanden. N. sei „bürgerliche Ideologie und Politik …, welche die nationalen Klasseninteressen der Bourgeoisie, vor allem ihr Streben nach einem nationalen Markt, nach einem eigenen Nationalstaat und nach Unterdrückung und Ausbeutung der eigenen und anderer Nationen ausdrückt“. Er ignoriere die Gleichberechtigung der Nationen, indem er die eigene den anderen überordne. Beim Übergang des bürgerlichen Nationalstaates zum Imperialismus werde der N. zum Chauvinismus. Lediglich im Rahmen der nationalen Befreiungsbewegungen (Außenpolitik, V.) komme dem N. — wie vormals in den bürgerlichen Revolutionen des 18. und 19. Jahrhunderts — für eine begrenzte Zeitspanne eine fortschrittliche Bedeutung zu. Gegenüber den sozialistischen Staaten erfülle der N. Funktionen des Antikommunismus. Mit seiner Hilfe würde der Versuch unternommen, „die Einheit und Geschlossenheit der sozialistischen Staatengemeinschaft zu untergraben, die weitere Annäherung und die sozialistische ökonomische Integration der sozialistischen Länder zu verhindern, einzelne Länder gegeneinander auszuspielen und sie vor allem in Gegensatz zur Sowjetunion zu bringen“ (a.a.O., S. 614 ff.). Besonders gefährlich sei die Verbindung von N. und Revisionismus (Eurokommunismus; Nationalkommunismus). Die SED sieht auch für sich derartige Gefahren und mißt in ihrem Parteiprogramm von 1976 „dem konsequenten Kampf gegen bürgerlich-nationalistische Konzeptionen aller Art ebenso wie gegen nationalistische Vorurteile im Bewußtsein der Menschen eine große Bedeutung bei“. Die Stellung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zum SP. hat sich im Zeichen ihrer revidierten Einstellung zur Nation und nationalen Frage geändert. Bis in die zweite Hälfte der 60er Jahre hinein sprach die SED von Deutschland als dem Vaterland, für dessen künftiges Geschick die Nation der Deutschen — und damit auch die Bevölkerung der DDR — Verantwortung trüge. Seit Ende der 60er Jahre wird der „sozialistische deutsche Nationalstaat“ DDR als „sozialistisches Vaterland“ bezeichnet, das in der Gegenwart keinerlei Gemeinsamkeiten mehr mit dem westlichen Deutschland besitze. Der Erziehung zum SP. und zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes (Wehrerziehung) kommt im Bildungswesen, aber auch in der Agitation und Propaganda der SED zentrale Bedeutung zu. In Art. 25,2 der Verfassung der DDR heißt es, daß die DDR „das Voranschreiten des Volkes zur sozialistischen Gemeinschaft allseitig gebildet und harmonisch entwickelter Menschen, die vom Geist des sozialistischen Patriotismus und Internationalismus durchdrungen sind und [S. 980]über eine hohe Allgemeinbildung und Spezialbildung verfügen“, sichere. Das Programm der SED von 1976 sagt: „Die weitere Vertiefung des sozialistischen Patriotismus und des proletarischen Internationalismus gehört zu den wichtigsten politisch-ideologischen Aufgaben der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands … Wo immer ein Kommunist arbeitet und lebt — er wird beispielgebend wirken für sein sozialistisches Vaterland, das fester Bestandteil der um die Sowjetunion gescharten Völkerfamilie ist, er wird die Ideen des sozialistischen Patriotismus und des proletarischen Internationalismus in die Hirne und Herzen der Menschen tragen!“ Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 979–980 Patentwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z P.E.N.-Zentrum DDRSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Marxismus-Leninismus versteht unter P. die „Liebe zum Vaterland, die sich mit der Entstehung und Entwicklung ethnischer und politischer Gemeinschaften als ein Ausdruck der Interessiertheit am jeweiligen politischen, kulturellen und sozialen Milieu des Lebens und Kampfes eines Volkes herausbildet“. Träger des P. seien in der Geschichte immer die Volksmassen, denn diese seien „am meisten am Schicksal des…
DDR A-Z 1985
1985: A, Ä
Abgabenverwaltung Abgrenzung Abrüstung Absatz Abschreibungen Abweichung Aeroklub der DDR Aggressionsverbrechen Agitation und Propaganda Agnostizismus Agrarflug Agrar-Industrie-Komplex (AIK) Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) Agrarpolitik Agrarpreissystem Agrarstatistik Agrarsteuern Agrarwissenschaften Akademie der Künste der DDR (AdK) Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Akademien Akkumulation Aktiengesellschaft (AG) Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Alkoholmißbrauch Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN) Alliierte Luftsicherheitszentrale (Berlin Air Safety Center) Altenpolitik Altguthaben und -Ablösungsanleihe Amateurfunk Amnestie Amortisationen Amt für Arbeit und Löhne Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen Amt für Jugendfragen beim Ministerrat Amt für Preise beim Ministerrat Anarchismus Angelsport Angestellte Anlagevermögen Anleitung und Kontrolle Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Anthropologie Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antikommunismus Antisemitismus Apotheken Apparat Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen Arbeiterklasse Arbeiterkomitee Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) Arbeit, Gesetz der Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitseinheit (AE) Arbeitseinkommen Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgesetzbuch (AGB) Arbeitsgestaltung Arbeitshygiene Arbeitsklassifizierung Arbeitskräfte Arbeitskräfte, Ausländische Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmarkt Arbeitsnormung Arbeitsökonomie Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) Arbeitsproduktivität Arbeitsrecht Arbeitsstudium Arbeitsverpflichtung Architekten Architektur Arzneimittelversorgung Asoziales Verhalten Ästhetik Atomenergie Aufbau des Sozialismus Aufbaugesetz Aufklärung, Sexuelle Ausbildungsförderung Ausfallzeiten Ausländerstudium Auslandspropaganda Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR (DARAG) Ausschuß für deutsche Einheit Außenhandelsbetriebe (AHB) Außenpolitik Außenwirtschaft und Außenhandel Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Auszeichnungen AutomatisierungAbgabenverwaltung Abgrenzung Abrüstung Absatz Abschreibungen Abweichung Aeroklub der DDR Aggressionsverbrechen Agitation und Propaganda Agnostizismus Agrarflug Agrar-Industrie-Komplex (AIK) Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) Agrarpolitik Agrarpreissystem Agrarstatistik Agrarsteuern Agrarwissenschaften Akademie der Künste der DDR (AdK) Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für…
DDR A-Z 1985
Bevölkerung (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entwicklung der Wohnbevölkerung A. Allgemein Im Jahr 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16.745.385 Menschen. Bis zum Jahre 1946 hatte die Zahl um 1.742.931 Personen zugenommen, so daß ein Jahr nach Ende des Krieges ein B.-Stand [S. 213]von 18.488.316 Einwohnern (einschließlich Berlin [Ost] und einschließlich der Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen Durchgangslagern) registriert wurde (vgl. Tab. 1). Die Zahl stieg noch bis 1947 auf über 19,102 Mill. an und sank von da an bis 1961 stetig ab. Zwischen 1962 und 1968 gab es ein unbedeutendes B.-Wachstum. Seitdem geht die Wohn-B. von Jahr zu Jahr leicht zurück. Am Jahresende 1981 (Stichtag der Volkszählung) lebten in der DDR 16.705.635 Menschen, etwa 2 v.H. weniger als am Stichtag der vorhergehenden Volkszählung, am 1. 1. 1971. Das starke Ansteigen der B.-Zahl in den ersten Jahren nach dem Kriege ist durch das Einströmen von Heimatvertriebenen bzw. durch deren Umsiedlung aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie sowie durch die Rückkehr von Kriegsgefangenen bedingt. Vertriebene (in der DDR: „Umsiedler“ oder „Neubürger“), d.h. Personen (einschließlich ihrer Kinder), die am 1. 1. 1939 ihren Wohnsitz östlich des späteren Gebiets der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hatten, wurden in der noch gesamtdeutsch durchgeführten Volkszählung vom 29. 10. 1946 gesondert erfaßt. Die Zahl dieses Personenkreises betrug damals in der SBZ ca. 3,6 Mill. Für die darauf folgenden Jahre bis 1950 gibt es einerseits offizielle Angaben der DDR, 1. 1. 1950: 4,4 Mill., andererseits Schätzungen westlicher Experten, 1950: 3,8 Mill. (vgl. P.-H. Seraphim, Die Heimatvertriebenen … [s. Literaturhinweise], S. 43 ff., S. 184 ff., besonders S. 65). Nach 1950 haben DDR-Statistiker die Umsiedler offensichtlich nicht mehr als Sondergruppe behandelt. Westliche Experten sind der Auffassung, daß sich deren Zahl im Verlauf der Fluchtbewegung in die Bundesrepublik (Flüchtlinge) stark reduziert hat — zumal die [S. 214]Umsiedler vor 1950 kaum und danach überhaupt nicht auf staatliche Unterstützung für den Aufbau einer neuen Existenz rechnen konnten. Allein im Jahre 1950 wurden unter den Flüchtlingen aus der DDR in die Bundesrepublik und nach Westberlin über 100.000 Vertriebene registriert (Zahlen ab 1952 bei D. Storbeck, Soziale Strukturen … [s. Lit.-Hinweise], Tab. VII/4, S. 311). Die rückläufige B.-Bewegung ergibt sich, bevölkerungsstatistisch gesehen, aus einer Deformation der Alters- und Sexualstruktur. Diese ist eine Folge der Verluste vor allem an Männern in den beiden Weltkriegen, der sinkenden Geburtenraten zur Zeit der Weltwirtschaftskrise, der kriegs- und nachkriegsbedingten Geburtenausfälle, der Umsiedlungen und Migrationen (Wanderungsbewegungen) in der Nachkriegszeit sowie einer durchgängig höheren Lebenserwartung und eines allgemeinen Geburtenrückganges. Letzterer wird u.a. auf veränderte Bedürfnisstrukturen, die speziell in der DDR starke Einbeziehung der Frauen in die Berufstätigkeit und die modernen Möglichkeiten der Geburtenkontrolle zurückgeführt. Der Trend zur Familie mit 1 oder 2 Kindern ist in der DDR wie auch in anderen Industrieländern ein soziologisches Faktum. B. Nach Geschlecht und Alter Tab. 1 zeigt neben der zahlenmäßigen Entwicklung der Gesamt-B. auch die der männlichen im Vergleich zur weiblichen. Der ursprünglich hohe Frauenüberschuß (1950 kamen 125 Frauen auf 100 Männer) ist kontinuierlich zurückgegangen. Für 1982 errechneten die Statistiker: 112 Frauen auf 100 Männer. Differenziert man weiter nach Jahrgängen, so ist der Frauenüberschuß bei den älteren Jahrgängen höher und entsprechend bei den jüngeren niedriger als das statistische Mittel (Frauen). Der B.-Stand in der DDR war und ist durch einen ungünstigen Altersaufbau gekennzeichnet. Der B.-Pyramide (Abb. 1) fehlt einerseits eine breite Basis nachwachsender junger Menschen; andererseits sind die älteren Jahrgänge, besonders bei den Frauen, zu stark besetzt. In statistischen Maßzahlen: Der Anteil der B. im Rentenalter betrug 17,3 v.H. im Jahre 1982, der der Kinder unter 15 Jahren 18,8 v.H.; nur 64 v.H. der B. gehörten zu den arbeitsfähigen Altersgruppen. Gegenüber den 50er, 60er und 70er Jahren haben sich die Relationen jedoch etwas verbessert (vgl. Tab. 3 und unten #135#ii. II.). C. Nach Gebiet 1. Die durchschnittliche B.-Dichte beträgt 1982 154 Einwohner pro Quadratkilometer (Vergleichszahlen, jeweils Einw./km²: 155 in 1939; 170 in 1946; 171 in 1950; 157 in 1964; 158 in 1971). Vergleicht man die Bezirke miteinander, so variiert die B.-Dichte erheblich. Am dichtesten bewohnt ist Berlin (Ost): 1982 mit 2.911 Einw./km². Demgegenüber stellt 1982 mit 57 Einw./km² Neubrandenburg den am dünnsten besiedelten Bezirk dar. 2. Industrialisierung und Urbanisierung haben das einst agrarisch strukturierte Gebiet der DDR (Geographie) stark verändert. Die Stadt-Land-Relation hat sich, vor allem aufgrund von Binnenwanderungen, immer mehr zugunsten der Stadt verschoben. 1982 lebten 76,5 v.H. der DDR-B. in Stadtgemeinden, das sind Gemeinden mit 2.000 oder mehr Einwohnern. Mehr als ein Drittel von ihnen wohnt in den 15 Großstädten (Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern). Demgegenüber sind nur 23,5 v.H. der B. in Land- und Kleinstgemeinden gemeldet. Wieweit sie eine Land-B. bilden, ist ein auch in der DDR diskutiertes Thema (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. D.). Zumindest arbeiten viele Landbewohner nicht in der Landwirtschaft und auch nicht am Wohnort (Pendler). Außerdem gleichen sich, wie neuere soziologische Forschungen bisweilen hervorheben, die Arbeitsbedingungen von Land- und Industriebetrieben sowie die allgemeinen Lebensbedingungen der Stadt- und Land-B. zunehmend an. 3. Die territoriale Mobilität der B. der DDR war in den 50er Jahren besonders hoch. Ein langfristiger Rückgang und eine Stagnation in den 70er Jahren lassen sich an der absoluten Zahl der Wanderungsfälle ablesen. Auch die Kurve der wandernden Personen im Vergleich zur durchschnittlichen B. (vgl. Abb. 2) erlaubt diese Aussage. [S. 215]4. Die Tab. 2 gibt Aufschluß über die Entwicklung der Wohn-B. in den einzelnen Bezirken. Der bevölkerungsreichste Bezirk ist schon immer Karl-Marx-Stadt (vormals: Chemnitz) gewesen, auch wenn er insgesamt sinkende B.-Zahlen aufweist. 1982 lebten dort ca. 1,9 Mill. Einwohner (B.-Dichte: 318 Einw./km²). Bevölkerungsärmster Bezirk mit heute ca. 0,5 Mill. Einwohnern war und ist Suhl (B.-Dichte: 143 Einw./km² in 1980). Berlin, Cottbus, Frankfurt/Oder und Rostock sind die Bezirke, in denen die Einwohnerzahlen seit langem steigen. Demographische Untersuchungen über Prozesse der Migration haben ergeben, daß nur ein Drittel aller Wanderungen über die Bezirksgrenzen hinweg erfolgt. Dabei bilden, etwa im Falle von Cottbus und Frankfurt/Oder, neu geschaffene und gut bezahlte Arbeitsplätze (im Braunkohlengebiet „Schwarze Pumpe“, in Eisenhüttenstadt und Schwedt) einen starken Anreiz für Zuwanderer. Bei den innerbezirklichen Wanderungen sind Anziehungspunkte die jeweiligen Bezirksstädte, insbesondere die Großstadtrandgebiete. Es ist zu vermuten, daß vor allem Faktoren der allgemeinen Lebensbedingungen (komfortablere Wohnungen, bessere Versorgungslage, kürzere Wegezeiten für Einkäufe usw.) für diese Wanderungsbewegungen ausschlaggebend sind. II. Wohnbevölkerung und Beschäftigtenstruktur 1. Bei der statistischen Analyse der Beschäftigtenstruktur werden 2 Hauptgruppen unterschieden: Personen im arbeitsfähigen Alter und Personen im nichtarbeitsfähigen Alter. Als arbeitsfähiges Alter gelten für Frauen die Jahrgänge 15 bis unter 60 und bei Männern die Jahrgänge 15 bis unter 65 Jahre. Die Personen im nichtarbeitsfähigen Alter werden weiter nach Kindern (unter 15 Jahre) und Rentnern (ab 60 Jahren bei Frauen und 65 bei Männern) differenziert. Tab. 3 (linke Spalten) zeigt, welche Anteile die einzelnen Gruppen an der Wohn-B. in den einzelnen Jahren hatten und wie sich die Relationen zwischen ihnen entwickelten. Im Jahre 1970 begann der Anteil der Wohn-B. im arbeitsfähigen Alter erstmals wieder anzusteigen. Am 31. 12. 1982 lag er nach einer kontinuierlichen Aufwärtsbewegung bei 64 v.H. Entsprechend ist die Relation arbeitsfähige: nichtarbeitsfähige B. günstiger geworden (vgl. Tab. 3, rechte Spalten). Auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter kamen am 31. 12. 1982 ca. 29 Kinder und 27 Rentner, also 56 Personen im nichtarbeitsfähigen Alter. Gegenüber dem Tiefstand Ende der 60er Jahre (73 Nichtarbeitsfähige auf 100 Arbeitsfähige) [S. 216]hat sich die demographische Ausgangslage für die Beschäftigtenstruktur damit stark verbessert. 2. Der Bezirk Dresden weist 1982 den niedrigsten B.-Anteil im arbeitsfähigen Alter auf, nämlich 61,9 v.H. der Wohn-B. des Bezirks. Die höchsten Anteile sind in den Bezirken Ost-Berlin (66,0 v.H.), Rostock (65,7 v.H.) und Frankfurt/Oder (65,5 v.H.) zu finden. Auch hinsichtlich der B. im nichtarbeitsfähigen Alter gibt es bezirkliche Unterschiede. Rostock beispielsweise zeigt eine bevölkerungs- und sozialpolitisch besonders günstige Relation. In der B. im nichtarbeitsfähigen Alter sind Kinder stärker vertreten als Rentner (auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter kommen 31,7 Kinder und 20,5 Rentner). Der Bezirk Karl-Marx-Stadt dagegen steht mit einem relativ hohen Anteil an Rentnern am Ende dieser Rangskala: Auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter entfallen 60,5 im nichtarbeitsfähigen Alter, von denen 27,3 unter 15 und 33,1 über 60 bzw. 65 Jahre sind. 3. Noch aussagekräftiger — vor allem im Hinblick auf die Versorgung der Volkswirtschaft mit Arbeitskräften — sind Daten über die tatsächlich am Arbeitsprozeß teilnehmenden Personen, also die wirtschaftlich Tätigen (Beschäftigten, Berufstätigen). Nach Angaben des Statistischen Jahrbuchs der DDR von 1983 ergibt sich folgendes Bild (Stand: 31. 12. 1982; Zahlen in 1000, auf- bzw. abgerundet): [S. 217]Diese Zahlen zeigen u.a., daß in der DDR der Beschäftigungsgrad sehr hoch liegt und daß rd. 50 v.H. aller Beschäftigten weibliche Arbeitnehmer sind (Arbeitskräfte). Eine Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten findet sich in den veröffentlichten Statistiken jedoch nicht. III. Natürliche Bevölkerungsbewegung 1. In den letzten Jahren verbesserten sich die Daten der natürlichen B.-Bewegung leicht (vgl. Tab. 4 und Abb. 3). Seit 1970 ist die Zahl der Gestorbenen im großen und ganzen rückläufig. Von 1975 an steigt demgegenüber die Zahl der Lebendgeborenen, die vorher, seit 1963, eine sinkende Tendenz aufgewiesen hatte. 1979 liegt die Kurve der Lebendgeborenen erstmals wieder über der der Gestorbenen. Ob der Rückgang der Lebendgeborenen 1981 gegenüber 1980 und der recht geringe Anstieg von 1982 (auf 240.102, vorläufige Zahl im statistischen Jahrbuch 1983, S. 351) einen erneuten Abwärtstrend einleiten oder nicht, bleibt abzuwarten. Allgemein, in Ost wie West, wird angenommen, daß die positive B.-Entwicklung seit Mitte der 70er Jahre zumindest teilweise auf familien- und kinderfreundliche Maßnahmen im Rahmen der Sozialpolitik der SED zurückzuführen ist. Darüber hinaus weisen B.-Statistiker darauf hin, daß der Anteil jüngerer Frauen an der gesamten wie der gebärfähigen (15 bis unter 45 Jahren) weiblichen B. angewachsen ist. 2. Der neue Trend der Entwicklung läßt sich auch an der Fruchtbarkeitsziffer (vgl. Tab. 4) ablesen. Von ihrem Tiefstand im Jahre 1974 hat sie sich stark [S. 218]entfernt: 65,2 Geburten auf je 1000 Frauen im gebärfähigen Alter im Jahre 1981 im Vergleich zu 51,9 im Jahre 1974. Die meisten Geburten sind die von erst- und zweitgeborenen Kindern: 52,9 und 36,2 (= 89,1) v.H. der Lebendgeborenen im Jahre 1981. Damit bestätigt sich, daß auch in der DDR die Kleinfamilie die vorherrschende Familienform ist (Familie), wobei zusätzlich zu berücksichtigen ist, daß immer mehr, vor allem erste, Kinder von unverheirateten Müttern geboren werden. 3. Nicht unbeeinflußt ist die B.-Entwicklung von der Tatsache, daß die Säuglingssterblichkeit im Laufe der Jahre erheblich gesenkt werden konnte (vgl. Tab. 4). Auch die Zahl der Totgeborenen, die in Tab. 4 nicht aufgeführt ist, nahm ab. Kamen 1950 auf 1000 Geburten noch 21,7 Totgeburten, so waren es 1981 nur noch 6,9. 4. Hinsichtlich Eheschließungen und Ehescheidungen (vgl. Tab. 5) hat sich in den letzten Jahren wenig geändert. Eheschließungen nehmen ab, während die Scheidungsrate steigt (Ehescheidung). Nach wie vor werden Ehen in der DDR, etwa im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland, relativ früh geschlossen. Zum Teil als Folge sozialpolitischer Maßnahmen (Gewährung zinsloser Kredite an junge Ehepaare, Bevorzugung bei der Wohnungsvergabe) liegt das durchschnittliche Heiratsalter 1981 bei 26,9 Jahren für Männer und 24,2 Jahren für Frauen. Es verschob sich im Laufe der Jahre immer weiter nach unten. 1970 heirateten Männer durchschnittlich im Alter von 27,5 Jahren, Frauen im Alter von 24,5 Jahren (Vergleichsdaten für 1960: 27,6 und 25,0; für 1952: 30,5 und 27,3). IV. Bevölkerungspolitik und -wissenschaft Die tendenziell rückläufige B.-Entwicklung in der DDR beschäftigt Politiker wie Wissenschaftler. Oberstes Ziel der B.-Politik in der DDR ist es, zu einer positiven B.-Bilanz zu kommen und diese zu sichern. Das Stichwort hierfür lautet: einfache Reproduktion, d.h. zahlenmäßiger Ersatz der Elterngeneration. Dieses Ziel ist, so haben B.-Statistiker in der DDR ausgerechnet, nur dann zu erreichen, wenn von je 1000 Frauen im Laufe ihres Lebens 2.100 Kinder geboren werden. Mit anderen Worten: Die durchschnittliche Familie in der DDR muß größer werden. Angestrebt wird die Zwei-bis-Drei-Kinder-Familie als Regelfall. Das letzte Jahr mit einer gesicherten einfachen Reproduktion war, laut „spectrum“ (H. 11/1983, S. 27), das Jahr 1971. Zwar hat sich gezeigt, daß mit sozialpolitischen Maßnahmen das generative Verhalten beeinflußt werden kann. Es ist aber zugleich deutlich geworden, daß diese für sich allein nicht ausreichen, das angestrebte Ziel zu erreichen. Vielmehr bedarf es eines tiefgreifenden Wandels der Wertvorstellungen, des Konsumverhaltens usw. Dementsprechend wird nach weiteren und neuen Wegen gesucht. Dabei scheint man sich durchaus dessen bewußt zu sein, daß für längere Zeiträume geplant werden muß. [S. 219]Auch läßt sich die Absicht erkennen, das Problem, politisch wie wissenschaftlich, breit anzugehen: „Die sozialistische Bevölkerungspolitik nimmt mittels materieller, juristischer und ideologisch-erzieherischer Maßnahmen und Mittel Einfluß auf die Herausbildung der für die sozialistische Gesellschaft erforderlichen Bevölkerungsreproduktion, -entwicklung und -struktur.“ (Probleme der demographischen Entwicklung bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik [Thesen], in: Wirtschaftswissenschaft, H. 7/1979, S. 769) B.-Politik ist „in das Beziehungsgefüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik integriert“ (Kurt Lungwitz); sie ist gleichermaßen Gesellschaftspolitik und Arbeitskräftepolitik (Arbeitskräfte; Arbeitsökonomie; Arbeitsrecht). Ihre Ziele sind, so wird immer wieder betont, nicht nur quantitativer, sondern auch qualitativer Natur, wobei die Herausbildung der sozialistischen ➝Lebensweise als Maßstab dient. Die B.-Wissenschaft oder Demographie in der DDR sieht sich gegenwärtig nicht in der Lage, für die Lösung der bevölkerungspolitischen Probleme Maßnahmen, die mit Sicherheit kurz- wie langfristig greifen, vorzuschlagen. Es fehlen, das wird allgemein beklagt, sowohl theoretische Erkenntnisse wie empirische Tatsachen und stichhaltige Erklärungen. So konnte eine Lösung des bevölkerungspolitischen Hauptproblems, der einfachen Reproduktion, bisher theoretisch, d.h. im Rahmen einer marxistisch-leninistisch orientierten B.-Wissenschaft (oder gar über ein sozialistisches B.-Gesetz), nicht abgesichert werden. Man argumentiert eher pragmatisch: „Keine Gesellschaft kann es sich über einen längeren Zeitraum hinweg erlauben, sich weniger als einfach zu reproduzieren … Folgende Auswirkungen wären nicht zu vermeiden: Bevölkerungsrückgang und Verschlechterung der Altersstruktur …; Rückgang der Zahl der Arbeitskräfte und Verschlechterung ihrer Altersstruktur …; Verschlechterung der Proportionen zwischen Berufstätigen und Nichtberufstätigen; steigender Anteil der Bevölkerung im Rentenalter …; sozialpsychologische Auswirkungen und negative Folgen für die Ausprägung der sozialistischen Lebensweise …“ (a.a.O., S. 781 f.) Ferner werden die empirischen Daten, die die B.-Statistik (Lebendgeborenenzählkarten z.B.) zur Verfügung stellt, als nicht ausgeschöpft, aber auch als nicht ausreichend angesehen. So weist man seit einiger Zeit darauf hin, daß die räumliche B.-Bewegung, also die Prozesse, Ursachen und Wirkungen von Migrationen innerhalb der DDR, in ihren bevölkerungspolitischen Wirkungen vernachlässigt würden, und sucht, das Versäumte nachzuholen. Eine stabile, ausgewogene Territorialstruktur wird angestrebt; der Entwicklung von Riesenstädten soll entgegengewirkt werden (vgl. Staat und Recht 1983, H. 12, S. 950). Darüber hinaus erkennt man die Notwendigkeit, die Demographie interdisziplinär zu betreiben. Die Zusammenarbeit vor allem mit folgenden Disziplinen wird angestrebt und zum Teil bereits praktiziert: Sozialpolitik, Soziologie und Empirische Sozialforschung und Sozialstrukturforschung (Sozialstruktur). Über die aktuellen Aufgaben der Demographie informiert wie für alle Gesellschaftswissenschaften der „Zentrale Plan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR“. Koordinierendes Organ ist der Wissenschaftliche Rat für Fragen der Sozialpolitik und Demographie. Er wird von Prof. Dr. Gunnar Winkler (SED), Direktor des Instituts für Soziologie und Sozialpolitik der Akademie der Wissenschaften der DDR, geleitet. Peter C. Ludz (†) / Ursula Ludz Literaturangaben Räumliche Bevölkerungsbewegung in sozialistischen Ländern. Hrsg. Parviz Khalatbari. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1980. (Beiträge zur Demographie. 4.) Bevölkerungstheorie und Bevölkerungspolitik. Hrsg. Parviz Khalatbari. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1981. (Beiträge zur Demographie. 5.) B[undes] R[epublik] D[eutschland] — DDR. Systemvergleich. Hrsg. Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen. 3 Bde. Köln/Opladen: Westdeutscher Verl. 1971, 1972, 1974. Die Demographie und ihre Methode. Hrsg.: Parviz Khalatbari. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1977. (Beiträge zur Demographie. 1.) Ökonomische Geographie der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 1. 3., überarb. und erg. Aufl. Gotha/Leipzig, Herrmann Haack, o. J. (1977). Seraphim, Peter-Heinz: Die Heimatvertriebenen in der Sowjetzone. Berlin (West): Duncker & Humblot 1954. (Schriften des Vereins für Sozialpolitik. N. F. 7/I.) Sozialpolitik und Demographie. Hrsg. Helmut Koziolek. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1974. (Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften der DDR. 2.) Marxistisch-leninistische Sozialpolitik. Autorenkollektiv u. Ltg. v. Günter Schmunk. Berlin (Ost): Tribüne 1975. Storbeck, Dieter: Arbeitskraft und Beschäftigung in Mitteldeutschland. Eine Untersuchung über die Entwicklung des Arbeitskräftepotentials und der Beschäftigung von 1950 bis 1965. Köln/Opladen: Westdeutscher Verl. 1961. (Dortmunder Schriften zur Sozialforschung. 18.) Storbeck, Dieter: Soziale Strukturen in Mitteldeutschland. Eine sozialstatistische Bevölkerungsanalyse im gesamtdeutschen Vergleich. Berlin (West): Duncker & Humblot 1964. (Wirtschaft und Gesellschaft in Mitteldeutschland. 4.) <LI>Theorie und Praxis der Sozialpolitik in der DDR. Hrsg. Günter Manz und Gunnar Winkler. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1979. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 212–219 Betriebsschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewaffnete KräfteSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entwicklung der Wohnbevölkerung A. Allgemein Im Jahr 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16.745.385 Menschen. Bis zum Jahre 1946 hatte die Zahl um 1.742.931 Personen zugenommen, so daß ein Jahr nach Ende des Krieges ein B.-Stand [S. 213]von 18.488.316 Einwohnern (einschließlich Berlin [Ost] und einschließlich der Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen…
DDR A-Z 1985
Landeskulturgesetz (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Als Staat mit hochentwickelter Industrie und intensiver Landwirtschaft, engmaschigem Siedlungsnetz — ca. drei Viertel der Bevölkerung leben in Städten und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern — sowie hoher Bevölkerungsdichte (1981: 154 Einwohner je qkm) ist die DDR genötigt, der Landeskultur und dem Umweltschutz erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Obwohl rd. 60 v.H. des Bodens von der Landwirtschaft und 27 v.H. von der Forstwirtschaft beansprucht werden, beträgt die für landwirtschaftliche Produktionen zur Verfügung stehende Fläche nur 0,37 ha pro Einwohner. Hinzu kommt, daß durch den Braunkohlentagebau zwangsläufig weite Gebiete der landwirtschaftlichen Nutzung — zumindest für einen längeren Zeitraum — entzogen werden müssen; in den vergangenen 20 Jahren waren es mehr als 250.000 ha. Weiterhin ist die ökologische Lage in der DDR durch einen angespannten Wasserhaushalt (Wasserwirtschaft) sowie in weiten Bereichen auch durch eine nachhaltige Wasser- und Luftverschmutzung gekennzeichnet. Diese Situation zwingt zum Schutz der Natur — vor dem Menschen —, um die natürlichen Ressourcen für die Bevölkerung erhalten zu können. Aufgabe der Landeskultur ist es, für eine rationellere Nutzung und Erhaltung der Naturreichtümer, für die Reinhaltung von Wasser und Luft, für einen besseren Einsatz des Bodens, für die Verschönerung der Landschaft, für die Gestaltung von Erholungsgebieten sowie die Schaffung und Sicherung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten (Naturschutz) Sorge zu tragen. Im Rahmen der „sozialistischen Landeskultur“ ist jeder Bürger aufgerufen, sich für den Schutz und die Pflege der Natur einzusetzen. Dazu gehören auch die Beseitigung und Verwertung des Siedlungsmülls sowie der industriellen Abfallprodukte. Zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen über den Umweltschutz gehörten das L. vom Mai 1970 (Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR, GBl. I, S. 67 ff.) sowie dazu erlassene Durchführungsbestimmungen (GBl. II, 1970, S. 595 ff. und S. 604 f.; I, 1973, S. 162 ff.; I, 1974, S. 353 ff.; I, 1976, S. 465 ff.; I, 1977, S. 161 ff. sowie 1978, SDr. Nr. 945; I, 1979, S. 283 ff. sowie I, 1980, S. 227) und Durchführungsverordnungen (GBl. II, 1970, S. 331 ff. und I, 1973, S. 157 ff. sowie I, 1975, S. 662 ff.; I, 1977, S. 161 ff.; I, 1979, S. 283 ff.; I, 1980, S. 127 ff.). Daneben gibt es eine Fülle spezieller Verordnungen. In den letzten Jahren wurden beispielsweise mehrere Gesetze allein bezüglich der Reinhaltung des Wassers erlassen (GBl. II, 1970, S. 659 ff.; II, 1971, S. 25 ff.; I, 1974, S. 349 ff.; I, 1978, S. 50 ff.). Hinzukommen auch international wirkende Bestimmungen hinsichtlich der Verhütung und Haftung für Umweltschädigungen (GBl. II, 1978, S. 74 f.; II, 1978, S. 395 f.; II, 1979, S. 29 ff. und S. 33 ff., SDr. Nr. 1023; II, 1980, S. 31 ff. und S. 92 ff.). Dem L., das das Naturschutzgesetz von 1954 ablöste, kommt besondere Bedeutung zu, da es die bis Ende der 60er Jahre erlassenen Einzelbestimmungen zusammenzufassen suchte. In seinen Abschnitten II–IV wird insbesondere der Landschaftsschutz geregelt; dabei geht es neben dem Naturschutz, der Einrichtung und Erhaltung von Erholungsgebieten sowie dem Schutz der Küsten darum, neu zu errichtende Gebäude oder Verkehrsanlagen der Landschaft anzupassen sowie Eingriffe in die Natur abzuwenden oder daraus entstandene Schäden wieder zu beseitigen. Darüber hinaus wird in diesen Abschnitten die Nutzung von Boden und Wäldern angesprochen: Entsprechend den gegebenen Standortbedingungen sollen alle Bodenflächen optimal genutzt werden, vor allem die land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die dafür geeigneten, aber anderweitig genutzten Bodenflächen. Dabei soll die Bodenfruchtbarkeit durch entsprechende Maßnahmen (z.B. durch Meliorationen) verbessert sowie der Boden vor Schadwirkungen (z.B. Austrocknung, Wind- und Wassererosionen) geschützt werden. Die Wälder sollen bei Einsatz von Forstschutzmaßnahmen so entwickelt wer[S. 783]den, daß ein möglichst großer Holzvorrat erreicht wird. Der sowohl die Nutzung als auch den Schutz der Gewässer regelnde Abschnitt beschäftigt sich vor allem mit Maßnahmen zur Gewährleistung der Wasserversorgung für Bevölkerung, Industrie, Landwirtschaft, Binnenschiffahrt und Fischerei. Zur Deckung des Bedarfs der Bevölkerung wurden Wasserschutzgebiete eingerichtet; Abwässer dürfen in die natürlichen Gewässer nur bei Einhaltung bestimmter Grenzwerte der Gewässerbelastung geleitet werden. Gefahren sind unverzüglich zu melden; unzulässige Schadstoffzuführungen werden bestraft. Die Industrie ist zu sparsamer Wasserverwendung verpflichtet; sie hat bei neuen Betriebserrichtungen dem gesamten Wasserhaushalt des Gebietes Rechnung zu tragen und muß vorgeschriebene Abwasserbehandlungsanlagen betreiben bzw. neu errichten. Für die Entnahme von Oberflächen- bzw. von Grundwasser ist ein in bestimmter Höhe festgelegtes Wassernutzungsentgelt zu entrichten. Bei Wasserverschmutzungen wird ein Abwassergeld erhoben. Der Abschnitt VI soll für die Reinhaltung der Luft Sorge tragen, indem die Betriebe zur Einhaltung der ihnen von den entsprechenden Staatsorganen vorgegebenen Grenzwerte für luftverunreinigende Stoffe verpflichtet wurden. Halten sie die Immissionsgrenzwerte (MIK-Werte) nicht ein, so wird seitens staatlicher Stellen ein differenziertes Staub- und Abgasgeld erhoben. Bei außergewöhnlichen Immissionssituationen können für Anlagen, die erhebliche Luftverunreinigungen verursachen, Beschränkungen des Betriebes bzw. zeitweilige Stillegungen verfügt und bei Nichteinhaltung von staatlichen Auflagen Ordnungsstrafen erhoben werden. Im Abschnitt VII wird die Nutzbarmachung von Abfallprodukten oder Schadstoffen zu verwertbaren Stoffen bzw. die schadlose Beseitigung nicht zu nutzender Abfallprodukte geregelt. Dazu dienen die genaue Erfassung sowie ein umfassendes Informationssystem darüber, Abprodukte in gegebener Form bzw. nach entsprechender Umwandlung als Sekundärrohstoffe einzusetzen. Der Abschnitt VII behandelt den Schutz vor Lärm. Dabei gilt für neue Produktionsverfahren, Verkehrsbauten und bei der Errichtung neuer Wohngebiete die Pflicht zur Einhaltung vorgegebener Lärmgrenzwerte. Weiterhin ist für bestimmte Gebiete (z.B. Kurorte, Erholungsgebiete) vorgesehen, diese durch Erklärung zu Lärmschutzgebieten besonders zu schützen. Da das L. nur allgemeinen Charakter trägt, ist ein Teil der Verantwortung hinsichtlich des Umweltschutzes auf die Bezirksleitungen und die örtlichen Organe übertragen. Diese stehen dem Problem gegenüber, inwieweit sie jeweils der absoluten Planerfüllung vor dem Umweltschutz Vorrang geben sollen. Allerdings gibt es auch einige generelle Sanktionen, um insbesondere die Betriebe zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Umweltschutzmaßnahmen zu zwingen: So z.B. Ordnungsstrafen, das Abwassergeld sowie das Staub- und Abgasgeld. Sie reichen jedoch keinesfalls aus, um genügend wirksame Umweltschutzmaßnahmen durchzusetzen. Seit einigen Jahren wird die landeskulturelle Entwicklung langfristig geplant, wobei Schwerpunkte (z.B. der industrielle Ballungsraum um Halle/Leipzig bzw. die Ostseeküste) konzentriert mit Kräften und Mitteln zur Umweltverbesserung bedacht werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 782–783 Länder A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandfunkordnungSiehe auch die Jahre 1975 1979 Als Staat mit hochentwickelter Industrie und intensiver Landwirtschaft, engmaschigem Siedlungsnetz — ca. drei Viertel der Bevölkerung leben in Städten und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern — sowie hoher Bevölkerungsdichte (1981: 154 Einwohner je qkm) ist die DDR genötigt, der Landeskultur und dem Umweltschutz erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Obwohl rd. 60 v.H. des Bodens von der Landwirtschaft und 27 v.H. von der Forstwirtschaft beansprucht werden,…
DDR A-Z 1985
Bündnispolitik (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 249]Definiert als strategisches und taktisches Verhalten einer sozialen Klasse, die sich zur Durchsetzung ihrer Ziele mit anderen Klassen und Schichten auf der Basis dauernder oder zeitweiliger gemeinsamer Interessen verbündet (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Die B. der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) soll darauf abzielen, die politische Macht zu erobern, um dann in einem langen geschichtlichen Prozeß die Spaltung der Gesellschaft in Klassen zu überwinden und die klassenlose Ordnung des Kommunismus zu entwickeln. Als natürliche Verbündete der Arbeiterklasse werden ebenfalls im Kapitalismus ausgebeutete Klassen und Schichten wie Bauern, Handwerker, Gewerbetreibende, Angehörige der Intelligenz und sogar kleinere Unternehmer sowie Großbauern angesehen. Ihnen soll durch das Zusammengehen mit der Arbeiterklasse im Sozialismus eine positive Perspektive geboten werden. Die SED nimmt für sich in Anspruch, die bereits durch Marx und Lenin konzipierte B. der Arbeiterklasse bei der Schaffung der Antifaschistisch-demokratischen Ordnung durch Organisationsformen wie den demokratischen Block, die Volkskongreßbewegung (Deutscher Volkskongreß) und die Nationale Front der DDR angewandt und vertieft zu haben. Durch die Anwendung der B. sei es unter der Führung der SED zur Herausbildung der „politisch-moralischen Einheit des Volkes“ gekommen. Als Kern des Bündnisses aller Werktätigen wird das Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern angesehen. Die B. soll die besonderen Interessen der mit der Arbeiterklasse Verbündeten berücksichtigen, die Bündnispartner durch schrittweises Heranführen an sozialistische Produktions- und Lebensverhältnisse in die sozialistische Gesellschaft integrieren und sie der Arbeiterklasse weiter annähern. Dieses gesellschaftspolitische Konzept bedeutet allerdings, daß mit dem Zurücktreten spezifischer Interessen hinter der wachsenden Übereinstimmung grundlegender Interessen und zunehmender sozialer Homogenität tendenziell die Bedingungen der B. aufgehoben werden. Diese Annahme dokumentierte sich besonders in der von Ulbricht 1967 formulierten These von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“, sie wurde jedoch nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) als „unwissenschaftlich“ verworfen, da sie bei der Einschätzung des erreichten Entwicklungsstandes in unrealistischer Weise „harmonistische“ Elemente der in der DDR noch keineswegs verwirklichten klassenlosen Gesellschaft antizipiert habe. Aus der gegenwärtig in der SED vorherrschenden Sicht von der DDR als einer noch relativ stark differenzierten — wenngleich „nichtantagonistischen“ — Klassengesellschaft resultiert die immanente Notwendigkeit, die B. für eine längere, nicht näher bestimmte Frist fortzusetzen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 249 Buchhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BürgerinitiativeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 249]Definiert als strategisches und taktisches Verhalten einer sozialen Klasse, die sich zur Durchsetzung ihrer Ziele mit anderen Klassen und Schichten auf der Basis dauernder oder zeitweiliger gemeinsamer Interessen verbündet (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Die B. der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) soll darauf abzielen, die politische Macht zu erobern, um dann in einem langen…
DDR A-Z 1985
Agrarwissenschaften (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Wissenschaftsgebiete. Die A. befassen sich mit der Erforschung und Lehre der natürlichen, technischen und ökonomischen Bedingungen der landwirtschaftlichen Produktion. Die A. umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher selbständiger Disziplinen der naturwissenschaftlichen Grundlagenfächer, der technischen Wissenschaften und der Gesellschaftswissenschaften. Die landtechnischen Disziplinen entwickelten sich als Spezialbereiche der Technikwissenschaften und als neue Erfordernisse der agrarischen Wissenschaften. Die aus den Naturwissenschaften Biologie, Chemie, Physik u.a. entstandenen Fachdisziplinen sind z.B. Acker- und Pflanzenbau, Pflanzen- und Tierernährung, Pflanzen- und Tierzucht; die aus den technischen Disziplinen hervorgegangenen landwirtschaftlichen Gebiete sind u.a. Landtechnik, Landwirtschaftliches Bauwesen, Meliorationstechnik. Der gesellschaftswissenschaftliche Bereich umfaßt Agrargeschichte, Agrarrecht, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Agrarsoziologie, Agrarökonomie u.a. Institutionen der A. sind landwirtschaftliche Sektionen der Universitäten, landwirtschaftliche Hochschulen, staatliche Akademien und Gesellschaften sowie Institute und Forschungsanstalten. Wesensmerkmal der A. in der DDR ist die enge Verknüpfung der wissenschaftlichen Forschung mit der landwirtschaftlichen Praxis, wie auch die Lehrtätigkeit häufig mit der Tätigkeit in landwirtschaftlichen Betrieben verbunden sein kann. Zwei Disziplinen aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich sind besonders hervorzuheben: Agrarökonomie und Agrarsoziologie. Diese Disziplinen haben in der Agrarpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) für die Realisierung ihrer gesellschaftspolitischen Zielvorstellungen auf dem Land im allgemeinen und die Landwirtschaft im speziellen besondere Bedeutung. a) Agrarökonomie (Aö.): Nach DDR-Verständnis sind die Grundlagen der sozialistischen Aö. von K. Marx und F. Engels geschaffen und von W. I. Lenin weiterentwickelt worden. Aus Erfahrungen und Ergebnissen der UdSSR entstand in der DDR eine Aö., die sich voll und ganz auf die Klassiker des Marxismus-Leninismus stützt. Die Aö. als Zweig der politischen Ökonomie umfaßt heute sowohl die Ökonomie der Landwirtschaft (innerhalb der Volkswirtschaft) als auch die Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL) für Landwirtschaftsbetriebe. Gemeinsame Aufgabe beider Wissenschaftszweige ist die Erforschung und Lehre der ökonomischen Gesetzmäßigkeiten bei der Planung, Leitung und Organisation der Wirtschaftsabläufe innerhalb der Landwirtschaft bzw. deren Betriebe. Ziel der Forschungstätigkeiten ist die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen einer effektiven und nutzbringenden Nahrungsgüterproduktion. Im Hinblick auf die volkswirtschaftliche Bedeutung der Aö. sollen mit ihrer Hilfe Grundlagen für die Leitung und Planung des Sektors Landwirtschaft innerhalb des Agrar-Industrie-Komplexes (AIK) erarbeitet werden, die den effektivsten Einsatz der verfügbaren Produktionsmittel ermöglichen. Für die im engeren Sinne betriebliche Aö. ist im Verlauf der verschiedenen Kollektivierungsphasen der Landwirtschaft die betriebswirtschaftliche Orientierung der landwirtschaftlichen [S. 30]Betriebsformen ständig verändert worden. In Zielsetzung und Methode unterscheidet sich die betriebliche Aö. dabei nicht wesentlich von der sozialistischen Betriebswirtschaftslehre. Im Wissenschaftlichen Rat für gesellschaftliche und ökonomische Fragen des volkswirtschaftlichen Agrar-Industrie-Komplexes werden Forschungsergebnisse beraten und mit anderen Gebieten verglichen bzw. verallgemeinert. Der Wissenschaftliche Rat hat seinen Sitz an der Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED. b) Agrarsoziologie (As.): Die As. ist ein Teilbereich der marxistisch-leninistischen Soziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. D.). Die As. erforscht die soziale Entwicklung auf dem Lande und in der Landwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der gesellschaftlichen Zielstellung der Überwindung der wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land. Die As. untersucht die Wechselbeziehungen zwischen wissenschaftlich-technischen, wirtschaftlichen, sozialen und geistig-kulturellen Entwicklungen der zunehmend industriemäßig produzierenden Landwirtschaft sowie der in ihr tätigen Landbevölkerung und deren veränderte Lebensweise (Lebensweise, Sozialistische). 2. Forschungsorganisation. a) Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (AdL). Durch Beschluß des Ministerrates vom 11. 1. 1951 wurde die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (DAL) gegründet; seit 1972 trägt sie ihren jetzigen Namen. Die AdL ist die zentrale Forschungseinrichtung für die Landwirtschafts- und Forstwissenschaften der DDR. Sie untersteht dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Die Organe der AdL sind der Präsident, das Präsidium, das Plenum (Vollversammlung der Akademiemitglieder) und die Sektionen. Die Sektionen entsprechen den einzelnen Wissenschaftszweigen; in ihnen arbeiten in der Regel Wissenschaftler, Praktiker sowie Vertreter der SED und der Massenorganisationen zusammen. Zur AdL gehören 2 Forschungszentren, 20 Institute sowie weitere Einrichtungen (z.B. Lehr- und Versuchsgüter mit rd. 35.000 ha LN). Die AdL hat rd. 10.000 Beschäftigte, von denen etwa 2.000 Wissenschaftler sind. Die AdL plant und koordiniert die Forschung in den A. mit den anderen Akademien, den Universitäten und Hochschulen sowie mit benachbarten Einrichtungen anderer Wirtschafts- und Wissenschaftszweige. Die AdL ist die zentrale Leitinstitution für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der A. mit anderen Staaten. Sie dient ferner als Zentraleinrichtung zur Auswertung und Sammlung internationaler Forschungsergebnisse. — Als Leiteinrichtung im Bereich Informationssammlung und -vermittlung verfügt die AdL über das Institut für landwirtschaftliche Information und Dokumentation (ILID). Dieses Institut gliedert sich in die Abteilungen Information, Dokumentation, Publikation und in die landwirtschaftliche Zentralbibliothek. Das ILID gibt produktionsorientierte Informationsreihen sowie Referatekarteien heraus. Außerdem veröffentlicht das ILID das 1953 von der DAL gegründete „Landwirtschaftliche Zentralblatt“. Das ILID arbeitet eng mit AGRO-INFORM, dem internationalen Informationssystem auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft (1964 für die Mitgliedsländer des RGW mit Sitz in Moskau gegründet) zusammen. Für hervorragende wissenschaftliche Leistungen verleiht die AdL die „Erwin-Baur-Medaille“. b) Universitäten und Hochschulen. Agrarwissenschaftliche Sektionen existieren an den Universitäten zu Berlin, Dresden, Halle, Jena, Leipzig und Rostock. Den Sektionen gehören je nach den in ihnen vertretenen Schwerpunkten in Forschung und Lehre spezielle Institute an: z.B. für Pflanzen- bzw. Tierproduktion, für das Veterinärwesen, für Agrartechnik, für Lebensmitteltechnologie, für Ernährungswissenschaften. Insgesamt gibt es ca. 100 derartige Institute. Die Universität Leipzig ist darüber hinaus auf die tropische und subtropische Landwirtschaft spezialisiert. Studenten aus Entwicklungsländern werden vornehmlich an der Universität Halle ausgebildet. Die Hochschulen für landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften in Meißen bzw. für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft in Bernburg bilden vor allem Fach- und Führungskader aus. Insgesamt sind an den Universitäten und Hochschulen rd. 8.000 Studierende in den agrarwissenschaftlichen Disziplinen eingeschrieben. Die jährlichen Absolventenzahlen betragen: rd. 600 in der Pflanzen- bzw. Tierproduktion und für die Agrartechnik; rd. 180 in der Lebensmitteltechnologie; rd. 40 im Veterinärwesen. Während die agrarwissenschaftlichen Einrichtungen an den Universitäten dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen zugeordnet sind, unterstehen die beiden Hochschulen in Bernburg und Meißen dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. c) Agrarwissenschaftliche Gesellschaft der DDR (AwG, auch AwiG). Diese Organisation wurde am 12. 10. 1960 als Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft gegründet; ihren heutigen Namen erhielt sie 1971. Die AwG besitzt Untergliederungen in den Bezirken und Kreisen; daneben bestehen auf allen Ebenen des Organisationsaufbaues Fachkommissionen. Der alle 5 Jahre stattfindende Kongreß der AwG wird auf Bezirksdelegiertenkonferenzen vorbereitet. Die SED nutzt die AwG, um die in dieser Organisation zusammengefaßten Hoch- und Fachschulkader sowie Spezialisten der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft für ihre agrarpolitischen Ziele zu gewinnen. Die AwG ist darüber hinaus ein wichtiges Instrument zur Weiterqualifizierung der in der Landwirtschaft praktisch Tätigen. Diesem Ziel dienen zeitweilige Arbeitsgemeinschaften, Exkursionen in Mustereinrichtungen, Einzelvorträge und Seminare. Die AwG hat über 50.000 Mitglieder und mehr als 450 Arbeitsgemeinschaften. d) Sonstige Einrichtungen der A.: 1. Das 1975 vom Ministerrat der DDR bestätigte Institut für Ökonomik der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (1972 als Institut für Agrarökonomik gegründet) ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung des MfLFN. Das Institut erforscht grundlegende Probleme der Weiter[S. 31]entwicklung der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft. Im Mittelpunkt seiner Forschungsaktivitäten stehen die ökonomischen Wechselbeziehungen und die Auswirkungen des Übergangs zur industriemäßig betriebenen Landwirtschaft, sowie die Steigerung der Effektivität mit Hilfe neuer Organisationsformen und verbesserter Produktionsverfahren. Weiter befaßt sich dieses Institut allgemein mit der Erhöhung der Arbeitsproduktivität und mit der Ausgestaltung der ökonomischen Beziehungen in und zwischen den Landwirtschaftsbetrieben. Als Einrichtung des Ministeriums kann dieses Institut andere wissenschaftliche Einrichtungen ebenso wie gesellschaftliche Organisationen zur Mitwirkung bei der Lösung von gemeinsam interessierenden Aufgaben heranziehen. 2. Andere Institute und Forschungseinrichtungen (wie z.B. Institute für bodenkundliche Untersuchungen oder für die Futtermittelforschung), die regelmäßig oder auch nur zeitweise für die A. und die Überführung von deren Ergebnissen in die Produktion tätig sind, unterstehen dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, da es sich bei ihnen vielfach um Einrichtungen der Bezirke handelt. 3. Forstwissenschaftliche Einrichtungen. Forst- und Holzwirtschaft. 4. Der Propagierung und Verbreitung von Forschungsergebnissen der A. dienen u.a. auch die Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR (LuG; agra) sowie die Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 29–31 Agrarsteuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie der Künste der DDR (AdK)Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Wissenschaftsgebiete. Die A. befassen sich mit der Erforschung und Lehre der natürlichen, technischen und ökonomischen Bedingungen der landwirtschaftlichen Produktion. Die A. umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher selbständiger Disziplinen der naturwissenschaftlichen Grundlagenfächer, der technischen Wissenschaften und der Gesellschaftswissenschaften. Die landtechnischen Disziplinen entwickelten sich als Spezialbereiche der Technikwissenschaften und…
DDR A-Z 1985
Gruppe (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Der Begriff G. findet — mit unterschiedlichen Bedeutungen — in der marxistisch-leninistischen Psychologie sowie in der Soziologie und Empirischen Sozialforschung der DDR zunehmend Verwendung. 1. G. als Begriff der Psychologie. Bezeichnung für eine „Anzahl von Menschen, die miteinander in Interaktion und Kommunikation stehen; von beiden ist ein Mindestmaß an Intensität, Extensität und Intimität zu fordern, um die notwendige G.-Integration zu sichern“ (Wörterbuch der Psychologie, 3., neubearb. Aufl., Leipzig 1981, S. 243). Diese Definition läßt erkennen, daß der G.-Begriff der Psychologie vor allem auf überschaubare, kleine G. gerichtet ist, da nur von diesen die geforderte Unmittelbarkeit und Intensität des wechselseitigen Aufeinandereinwirkens (Interaktion) gegeben ist. — G. bilden sich zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele. Aus der zur Zielverwirklichung von den G.-Mitgliedern zu entfaltenden Tätigkeit ergeben sich Rollenverteilungen, Prestige-, Rang- und Leitungsstrukturen. Je nachdem, ob diese innere Struktur von außen vorgegeben wird oder aus der G. selbst entsteht, wird zwischen formellen bzw. informellen G. unterschieden. Die Bedeutung der G. liegt nach marxistisch-leninistischer Auffassung darin, daß die konkrete Vermittlung zwischen den politisch gewollten Wertvorstellungen und Normen und den bei den G.-Mitgliedern vorhandenen sich innerhalb von G. vollzieht: „Die G. übernimmt gesamtgesellschaftliche Zielstellungen, Normen, Werte u.a., transformiert sie, d.h., bringt sie mit gruppenspezifischen Zielen, die natürlich letztlich auch aus gesamtgesellschaftlichen resultieren, in Einklang und entwickelt so ein gruppeninternes Normensystem mit Geboten und Verboten u.a. Diesem haben sich die Gruppenmitglieder unterzuordnen; seine Einhaltung unterliegt der Kontrolle. In diesem Feld vollzieht sich die gesellschaftliche Determination des Menschen.“ (Wörterbuch der Psychologie, a.a.O., S. 244) Demnach finden in den G. die eigentlichen Sozialisationsprozesse statt. Die Analyse von G. ist somit Voraussetzung, den realen Bewußtseinsbildungsprozessen, den Motivationen für tatsächliches Sozialverhalten usw. nachzugehen. Derartige Untersuchungen dienen ferner dazu, das Fortwirken traditioneller Einstellungen, von überkommenen Sitten und Bräuchen ebenso zu analysieren wie regionale und schichtspezifische Entwicklungen. Aus marxistisch-leninistischer Sicht besteht bei derartigen Untersuchungen jedoch die Gefahr, daß das postulierte „Klasseninteresse“, das „gesellschaftliche Bewußtsein“ und andere zentrale ideologisch gesetzte Bewußtseinsphänomene, in denen sich die angenommene neue Qualität der eigenen Ordnung als bestimmender Faktor manifestieren soll, hinter den Besonderheiten der jeweiligen G.-Interessen verschwinden, bzw. sich in den Untersuchungsergebnissen nicht mehr nachweisen lassen. Deswegen hat es verschiedentlich politisch-ideologische Kritik an der gruppenanalytischen Forschung gegeben; trotzdem hat sich die Analyse von G. in der Sozialpsychologie, in der Jugendforschung] usw. wegen ihrer Realitätshaltigkeit durchgesetzt. Die Kenntnis der Differenziertheit der eigenen Gesellschaft und der in ihr ablaufenden Prozesse gilt als Voraussetzung für gesellschaftspolitische Eingriffe (Sozialindikatoren; Sozialplanung). 2. G.-Begriffe in der Soziologie. Der G.-Begriff in der Soziologie ist, soweit er sich auf Klein-G. erstreckt, im wesentlichen mit dem der Psychologie identisch. Da die Soziologie sich allerdings stärker der Untersuchung formaler G. zuwendet, werden von ihr auch große [S. 587]strukturierte soziale Einheiten „in der nicht mehr jeder jeden kennt, aber in der dennoch ein bewußtes Verhältnis zur Gruppe selbst besteht und auf der Grundlage der Teilnahme an der für die jeweilige soziale Einheit wesentlichen gesellschaftlichen Tätigkeit sich eine Vielzahl von sozialen Beziehungen zwischen den Gruppenmitgliedern entwickelt, als soziale G. bezeichnet“ (z.B. Belegschaft des Betriebes, eine LPG, ein Forschungsinstitut u.a.) (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl. 1977, S. 231). — Als soziale Groß-G. gelten soziale Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) und Schichten sowie Merkmalseinheiten innerhalb dieser G. (z.B. Facharbeiter als G. in der Arbeiterklasse, Werktätige, die in Großbetrieben beschäftigt sind, Unterscheidungen nach dem Geschlecht usw.). — Davon zu unterscheiden sind statistische G., die sich aufgrund der in der Statistik verwendeten Kriterien ergeben und als solche in soziologische Untersuchungen eingehen (Sozialstruktur; Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. A.). 3. Das sozialistische Kollektiv als G. In der Soziologie und in der Psychologie wird gleichermaßen das Sozialistische ➝Kollektiv als qualitativ neue und höchste Form der G. angesehen. In ihm sollen die gesellschaftlich geforderten und die tatsächlich in der G. vorhandenen Normen und Verhaltensweisen in ein optimales Verhältnis gebracht worden sein. Während die Psychologie ihren Kollektiv-Begriff auf Klein-G. begrenzt, umfaßt der soziologische Begriff auch die genannten größeren G. wie Betriebe usw. Aus der inzwischen nicht mehr bestrittenen Bedeutung der G. für den Sozialisationsprozeß der einzelnen stellt sich zugleich aus der Sicht der Partei die Aufgabe, vor allem die G., die dort vorhandenen Einstellungen, das G.-Klima usw. zu beeinflussen, um die der Partei eigenen Wertvorstellungen und Ziele durchzusetzen. Die Kollektiv- und Arbeitserziehung auch außerhalb der Schule steht daher nicht zufällig im Mittelpunkt der Parteiarbeit, der Agitation und Propaganda, der Tätigkeit von Betriebsleitern usw. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 586–587 Grundstoffindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD)Siehe auch das Jahr 1979 Der Begriff G. findet — mit unterschiedlichen Bedeutungen — in der marxistisch-leninistischen Psychologie sowie in der Soziologie und Empirischen Sozialforschung der DDR zunehmend Verwendung. 1. G. als Begriff der Psychologie. Bezeichnung für eine „Anzahl von Menschen, die miteinander in Interaktion und Kommunikation stehen; von beiden ist ein Mindestmaß an Intensität, Extensität und Intimität zu fordern, um die notwendige G.-Integration zu sichern“…
DDR A-Z 1985
1985: B
Bankenabkommen Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) Bankwesen Bargeldumlauf Bauakademie der DDR Bauaktivs Bauaufsicht, Staatliche Bauernkongreß der DDR Bausoldaten Bau- und Montagekombinate Bau- und Wohnungswesen Beamtenversorgung Beitrag für gesellschaftliche Fonds Bekleidungsindustrie Bergakademie Freiberg Bergbau Berlin Berliner Außenring Berliner Ensemble Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK) Berliner Stadtkontor Berufsausbildung, Landwirtschaftliche Berufsberatung und Berufslenkung Berufskrankheiten Besatzungspolitik Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) Betriebsformen und Kooperation Betriebsgeschichte Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) Betriebskollektivvertrag (BKV) Betriebsräte Betriebsschulen Betriebsschutz Bevölkerung Bewaffnete Kräfte Bewährung Bewußtsein, Gesellschaftliches Bezirk Bezirksgeleitete Industrie Bezirksparteiorganisationen der SED Bezirkswirtschaftsrat (BWR) Bibliotheken Bildende Kunst Binnenhandel Bodennutzung Bodenrecht Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR Brigade Brigadetagebuch Bücheraustausch Buchexport Buchgemeinschaften Buchhandel Bündnispolitik Bürgerinitiative Bürgerrechtler Bürgschaft BürokratismusBankenabkommen Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) Bankwesen Bargeldumlauf Bauakademie der DDR Bauaktivs Bauaufsicht, Staatliche Bauernkongreß der DDR Bausoldaten Bau- und Montagekombinate Bau- und Wohnungswesen Beamtenversorgung Beitrag für gesellschaftliche Fonds Bekleidungsindustrie Bergakademie Freiberg Bergbau Berlin Berliner Außenring Berliner Ensemble Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK) Berliner Stadtkontor …
DDR A-Z 1985
I. Medizin- und Sportsoziologie (MS. und SpS.)
Soziologie und Empirische Sozialforschung (1985) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Mit erheblicher Verspätung gegenüber der UdSSR und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1963) parteioffiziell positiv erwähnt und im seinerzeit beschlossenen Programm als „Lehre von der Leitung und Entwicklung der Gesellschaft“ bestimmt worden. Erst danach konnte sich die S. und mit ihr die ES. in der DDR etablieren, während in der UdSSR bereits 1958 eine Gesellschaft für S. bestand und in Polen schon 1956 empirisch-soziologische Forschungen durchgeführt wurden. S. und ES. in der DDR haben in erster Linie Informationen über die DDR-Gesellschaft bereitzustellen, die von der SED zur Herrschaftsausübung genutzt werden. Darauf hatte Politbüromitglied Kurt Hager, seinerzeit Leiter der Ideologischen Kommission beim Politbüro des ZK der SED, auf dem VI. Parteitag hingewiesen. Er forderte, daß „durch soziologische Massenforschungen zu grundlegenden und umfassenden Problemen unserer gesellschaftlichen Entwicklung … ein wichtiger Bei[S. 1233]trag zur politischen Führungs- und Leitungstätigkeit der Partei und des Staates geleistet“ werden soll. Ähnlich äußerte sich 1967 Horst Taubert, Sekretär des Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung in der DDR (Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED [AfG]): „Die Aufgaben- und Zielstellung jeglicher soziologischer Forschung besteht darin, durch die komplexe Analyse komplexe soziale Erscheinungen, Prozesse und Bereiche, Triebkräfte und Gesetzmäßigkeiten des gesellschaftlichen Handelns und Verhaltens bestimmter sozialer Gruppen, Klassen und Schichten aufzudecken und die hierbei gewonnenen Erkenntnisse für die wissenschaftliche Führungstätigkeit nutzbar zu machen“ (zitiert nach: Soziologie und Marxismus …, s. litsue Lit.-Hinw., Bd. I, S. 4 f.). Diese grundsätzliche Ausrichtung auf die „Führungstätigkeit“ der SED, die die S. mit anderen Gesellschaftswissenschaften gemein hat, ist noch immer gegeben (vgl. die Hager-Rede sowie die verschiedenen Diskussionsbeiträge auf der Gesellschaftswissenschaftlichen Konferenz des ZK der SED, 15./16. 12. 1983; Einheit, H. 1/1984). Sie ist in der DDR stärker ausgeprägt als in Polen und sogar der UdSSR; S. und ES. stehen in besonderem Maße unter der Kontrolle der Wissenschaftsfunktionäre der Partei. I. Grundlagen A. Das Verhältnis zum Marxismus-Leninismus Von Beginn an sah sich die S. vor das Problem gestellt, ihren Gegenstand bei gleichzeitiger Reflexion ihrer Stellung im Ensemble der Gesellschaftswissenschaften zu bestimmen. Dabei war und ist vorrangig, das Verhältnis insbesondere zum Historischen Materialismus zu klären. Bis in die Gegenwart hinein blieb im Kreise der marxistisch-leninistischen Soziologen umstritten, wie ihre Disziplin vom Historischen und Dialektischen Materialismus unmißverständlich abzugrenzen wäre (vgl. Grundlagen …, s. litsue Lit.-Hinw., S. 11 f.). Die vorherrschende Auffassung nicht nur in der DDR, sondern auch in der UdSSR ist, daß der Historische Materialismus die „allgemeine soziologische Theorie“ sei. Der Historische Materialismus wird dabei als „Wissenschaft von den allgemeinen Gesetzen der Gesellschaft“ begriffen. Als solche ist er sowohl (Gesellschafts-)Philosophie wie S. (Marxismus-Leninismus, II. A., II. C.). Durch diese identifizierende Einbettung in den Historischen Materialismus wird die marxistisch-leninistische S. zu einer Art Universalwissenschaft. Andererseits haben sich in der DDR im Zuge der Diskussion um die Bestimmung des Verhältnisses von S. und Historischem Materialismus genuine Ansätze einer allgemeinen soziologischen Theorie herausgebildet. Dabei ist es zu einer gewissen Ausgliederung der S. aus dem Marxismus-Leninismus gekommen. Die erkenntnistheoretische und methodologisch-methodische Dimension tritt in diesen Ansätzen stärker hervor als in jener Spielart, die die Antwort auf grundlegende Fragen den Theoretikern des Historischen und Dialektischen Materialismus überläßt. Erich Hahn, einer der führenden soziologisch-sozialphilosophischen Theoretiker und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rates für philosophische Forschung der DDR, bestimmt als Hauptkriterium jeder materialistischen Erkenntnistheorie deren Voraussetzungsgebundenheit und die spezifischen Verbindungen zwischen Subjekt und Objekt der Erkenntnis. Das Subjekt der Erkenntnis gehört stets auch der Gesellschaft, die es erkennen will, an. Das Subjekt der soziologischen Erkenntnis ist damit stets soziales Subjekt und für Hahn — eindeutig festgelegt — in erster Linie die Arbeiterklasse in der DDR. Das Objekt der Erkenntnis ist, in allgemein gehaltener Formulierung die „materielle Außenwelt“, genauer: die je geschichtlich gewordene Gesellschaft. Eine derart konzipierte Gesellschaft ist in ihrer Materialität der „übergreifende Bestimmungsgrund“ soziologischer Erkenntnis. Diese Grundannahmen implizieren die von Lenin im Rückgriff auf Marx behauptete Abbildfunktion der Erkenntnis. Die objektive Realität wird durch den Erkenntnisprozeß im Subjekt abgebildet. Das Subjekt ist auf diese Weise in die Realität, den sozialen Gesamtzusammenhang, in die „Praxis“ eingebunden. Durch sein Handeln kann es auf das Objekt einwirken. Allerdings bestehen zwischen Subjekt und Objekt, dem komplexen Charakter der gesellschaftlichen Wirklichkeit gemäß, noch weitere Beziehungen. Hier ist u.a. die Stellung des Menschen im Produktionsprozeß zu nennen, die nach marxistischer Auffassung vor allem durch die Produktionsweise oder, etwas allgemeiner gefaßt, die „materiellen gesellschaftlichen Verhältnisse“ bestimmt wird. Die Produktionsweise ist, schon bei Marx, charakterisiert durch die historisch bestimmte Form der menschlichen Arbeit. Der Mensch ist in der und durch die Arbeit gleichermaßen Subjekt und Objekt in der Gesellschaft. Das Bewußtsein seiner Arbeit gibt ihm als homo creator immer stärker die Möglichkeit, den Objektcharakter seiner Existenz zu überwinden. Die erkenntnistheoretische Beziehung zwischen Subjekt und Objekt wird also mit ontologischen, philosophisch-weltanschaulichen, soziologischen, historischen und psychologischen Komponenten angereichert. Diese umfassende Konzeption impliziert die Ablehnung jeder Trennung von Subjekt und Objekt. Objektive Realität erscheint für den marxistischen Soziologen vor allem als „gesellschaftliche Praxis“. Diese Sichtweise schließt durchaus die Gewinnung [S. 1234]von Erfahrung mit Hilfe von Beobachtung und Experiment in sich ein (vgl. unten Kap. #808#i. I. E.). Soziologische Erkenntnis und Forschung müssen jedoch stets als „Glied und Mittel der sozialen Erfahrung der Gesellschaft insgesamt“ begriffen werden. Sie können sich nicht auf eine partikulare Erfahrung, die von dem historisch-gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang abstrahiert, berufen. Für eine derart begriffene marxistisch-leninistische S. ergeben sich die soziologischen Kategorien sowohl aus ihrer Genesis, ihrem historischen Entwicklungszusammenhang wie aus der geschichtsphilosophisch eindeutig einzuordnenden Wirklichkeit der DDR-Gesellschaft und damit aus Verallgemeinerungen von Ergebnissen, die die ES. zur Verfügung stellt. Das bedeutet, daß Begriffe und Konzepte, wie sie in der westlichen, „bürgerlichen“ S. entwickelt worden sind, nicht ohne weiteres übernommen werden können. Doch sind entsprechende Vorbehalte im Laufe der Jahre z.T. abgebaut worden. Heute gehören Begriffe/Konzepte wie Gruppe, „Rolle“, „soziales Handeln“, „soziale Kontrolle“, ja selbst „Sozialprestige“ ebenso zum Vokabular der DDR-Soziologen, wie die im Westen z.B. in der sozialen Indikatorenforschung (Sozialindikatoren) erarbeiteten empirisch-soziologischen Methoden von ihnen diskutiert werden. B. Grundfunktionen und Aufgaben Die Grundfunktionen der marxistisch-leninistischen S. im theoretischen Bereich können wie folgt zusammengefaßt werden: 1. soll S. dazu beitragen, das Gesellschaftliche ➝Bewußtsein insbesondere der Arbeiterklasse zu stärken (weltanschaulich-ideologische Funktion); 2. obliegt es der S., ein eigenes Kategoriensystem (in das durchaus Begriffe der westlichen S. eingehen können) zu entwickeln, das sich in den von den Grundaxiomen des Historischen und Dialektischen Materialismus vorgegebenen Rahmen einzupassen hat. Dabei hat die S. sowohl das „Wesen“ des sozialen Ganzen, die Gesellschaft als wechselseitig aufeinander wirkende Elemente, zu erfassen wie gleichermaßen die konkret auffindbaren gesellschaftlichen „Erscheinungen“ abzubilden (theoretische oder Erkenntnisfunktion); 3. sind die speziellen oder Zweig-S. in den einheitlichen Wissenschaftszweig S. zu integrieren (Integrationsfunktion); 4. müssen methodologische Grundlagen für empirisch-soziologische Untersuchungen, die ihrerseits auf die Bewältigung von Problemen der gesellschaftlichen Praxis zielen, bereitgestellt werden (Anwendungsfunktion). </OL> Diese theoretischen Grundfunktionen sind vor dem Hintergrund der eingangs erwähnten prinzipiellen Ausrichtung der S. auf „Praxiswirksamkeit“ zu sehen. Zusammen mit den anderen Gesellschaftswissenschaften hat die S. wissenschaftliche Grundlagen für die Planung und Leitung der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung der DDR bereitzustellen. „Theorie“ und „Praxis“ werden auch hier, wie allgemein im Marxismus-Leninismus, als sich gegenseitig durchdringend begriffen. Die konkreten Aufgaben von S. und ES. in Forschung, gesellschaftlicher Praxis und Lehre lassen sich aus diesen Grundfunktionen ableiten. Für die Forschung sind sie in dem „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR“ im einzelnen festgelegt. Folgende Forschungskomplexe müssen S. und ES. in der gegenwärtigen Planperiode (1981–1985) u.a. bearbeiten (vgl. Einheit, Heft 12/80, S. 1209 ff.): „Entwicklung der Arbeiterklasse, der Klasse der Genossenschaftsbauern und der sozialistischen Intelligenz im Prozeß der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; territoriale Bedingungen der Entwicklung der Sozialstruktur und der sozialistischen ➝Lebensweise“ (Punkt 05.02). „Probleme der Entfaltung der Persönlichkeit im Prozeß der Arbeit, der Vertiefung der sozialistischen Beziehungen und der wechselseitigen Bereicherung des gesellschaftlichen und persönlichen Lebens“ (Punkt 08.03). „Entwicklung der sozialistischen Lebensweise bestimmter sozialer Gruppen“ (Punkt 08.04). „Analyse und Kritik der bürgerlichen Soziologie“ (Punkt 12.07). C. Spezielle soziologische Theorien und Empirische Sozialforschung Entstehung und Entwicklung der S. und ihre spezifische Ausprägung in der DDR sind, grundsätzlich gesehen, darauf zurückzuführen, daß die Kategorien und Gesetze des Historischen Materialismus einen hohen Allgemeinheits-(Abstraktions-)grad besitzen und die konkreten Strukturen und Prozesse in der DDR-Gesellschaft nur unzureichend erfassen können. Von der marxistisch-leninistischen S. wird deshalb vor allem „Konkretheit“ erwartet, auch wenn die ursprüngliche Phrase „konkrete soziologische Forschungen“ ungebräuchlich geworden ist. In Anbetracht solcher Erwartung konnten sich relativ selbständige, spezielle soziologische Theorien und eine ES. herausbilden. Die meisten Soziologen in der DDR, so das von Georg Aßmann und Rudhard Stollberg herausgegebene Lehrbuch unter dem Titel „Grundlagen der marxistisch-leninistischen S.“ (s. litsue Lit.-Hinw., S. 40 ff.), stimmen darin überein, daß spezielle Theorien „notwendig“ sind — und zwar dort, „wo zur Vervollständigung unserer Erkenntnisse über die sich in der Wirklichkeit vollziehenden sozialen Prozesse wie zur Beherrschung dieser Prozesse wis[S. 1235]senschaftliche Aussagen theoretischen Charakters erforderlich werden, die nicht den Rang der allgemeinen soziologischen Theorie erreichen, sondern auf der Grundlage dieser allgemeinen Theorie die Besonderheiten des jeweiligen Prozesses in bezug auf seinen zeitlichen Verlauf, seine konkrete Verlaufsrichtung, den Grad seiner allgemeinen Gültigkeit, die konkret hierauf einwirkenden Faktoren, die Stärke ihrer Wirkung und anderes widerspiegeln“. Damit ist zugleich die theoretisch-ideologische Begründung für die Herausbildung der Spezialsoziologien (s. unten Kap. #808#iv. IV.) gegeben. Manfred Lötsch, Leiter des Problemrates „Sozialstruktur in der sozialistischen Gesellschaft“, plädiert in diesem Zusammenhang für ein „Kontinuum“: Historischer Materialismus, allgemeine soziologische Theorie, spezielle Theorien (vgl. Informationen zur soziologischen Forschung in der DDR [im folgenden: IsF], Heft 4/1981, S. 16 ff.). Zur Erfassung der „Besonderheiten“ oder der „konkreten“ gesellschaftlichen Erscheinungen und Prozesse ist die marxistisch-leninistische S. auf empirische Methoden angewiesen. Dementsprechend hat sich eine ES. entwickeln können, der allerdings eine begrenzte Rolle zugewiesen wird. Die ES. ist eine „spezifische Phase (!) der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung, in der mittels verschiedener Methoden Erscheinungen des gesellschaftlichen Lebens beschrieben, d.h. Daten erhoben und nach bestimmten Kriterien geordnet und systematisiert, sowie einer ersten (!) Analyse unterworfen werden“. Die ES. „erfaßt und systematisiert die Fakten, indem sie die einzelnen Elemente einer Erscheinung voneinander isoliert und einer stufenweisen Analyse unterwirft. Diese Analyse dient der Entflechtung der mannigfachen Verbindungen und Beziehungen der einzelnen Elemente. Das Ergebnis empirischer Forschung sind Aussagen über allgemeine Eigenschaften und Merkmale, die einer Klasse von Elementen oder allen untersuchten Elementen gemeinsam sind.“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 157, 159) Damit wird deutlich, daß sich theoretische und empirische Analyse nach marxistisch-leninistischer Auffassung vor allem darin unterscheiden, daß die ES. allein nicht in das „Wesen“ der Gesellschaft eindringen, dieses nicht erklären kann, sondern Aussagen über die Vielfalt der „Erscheinungen“ in der Wirklichkeit macht. Die ES. ist deshalb auch als ein „Durchgangsstadium der Gesetzeserkenntnis in der Soziologie“ bestimmt worden (Jahrbuch für Soziologie und Sozialpolitik 1982, Berlin [Ost] 1982, S. 49). Sie ist eine Art Hilfswissenschaft. D. Methodologische Grundsätze Gemäß ihrer Einbettung in den Historischen und Dialektischen Materialismus (s. oben Kap. #808#i. I. A.) besitzen die marxistisch-leninistische S. und ES. keine selbständige Methodologie. Einige Grundsätze aus dem Gesamt der methodologischen Vorstellungen des Marxismus-Leninismus sind jedoch besonders relevant — vor allem auch im Vergleich zu westlichen Ausprägungen von S. und ES. Grundlegend ist das marxistisch-leninistische Axiom der Einheit von Theorie und Praxis. Die Theorie, so heißt es im „Kleinen Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie“ (4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] und Opladen 1979, S. 318), ist „untrennbar mit der gesellschaftlichen Praxis verbunden“; die Praxis ist „die letzte Grundlage der Theoriebildung und das höchste Kriterium ihrer Wahrheit. Theorie und Praxis bilden eine widersprüchliche, dialektische Einheit.“ Ihre Wechselbeziehung, so wird konzediert, ist „kompliziert, oft vielfach vermittelt“. Der Theorie wird sogar „eine zunehmende relative Selbständigkeit gegenüber der Praxis“ zugestanden. Doch ist damit die prinzipielle Einheit von Theorie und Praxis nicht aufgehoben. Im Sinne eines methodologischen Verständnisses, das sich auf M. Weber und die an ihn anschließenden soziologischen Theoretiker (z.B. H. Albert) beruft, wendet sich der Marxismus-Leninismus damit gegen die Trennung von Seins-(deskriptiven) und Sollens-(normativen) Aussagen. Die marxistisch-leninistische S. erkennt folgerichtig das Prinzip der Wertfreiheit nicht an, ja bekämpft es explizit als „Grundthese des Positivismus“ (vgl. Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 719 f.), indem sie das Prinzip der Parteilichkeit in den Vordergrund rückt. Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit schließen sich im Marxismus-Leninismus nicht nur nicht aus, sondern wissenschaftliche Erkenntnis ist, im gegenwärtigen und zukünftigen Stadium der Geschichte, nur möglich auf der Grundlage der Parteinahme für die Interessen des Proletariats, im Falle der DDR und der anderen kommunistisch regierten Staaten: der Arbeiterklasse. Interessengebundenheit wissenschaftlicher Erkenntnis fällt nach marxistisch-leninistischer Auffassung dann mit „Objektivität“ zusammen, wenn die Klasse, in deren Interessen Forschung betrieben wird, als die Trägerin des Fortschrittes der gesamten Menschheit begriffen wird. Dieses gelte für die Arbeiterklasse, bei der sich erstmals spezielles Klasseninteresse und allgemeines Menschheitsinteresse in Übereinstimmung befänden. So ist die dialektische Einheit von sozialistischer Parteilichkeit und Objektivität der wichtigste methodologische Grundsatz der marxistisch-leninistischen S. und ES. in der DDR. Nur unter Berücksichtigung der Existenz und Interessen der Arbeiterklasse ist Objektivität möglich; alle anderen Arten von Wissenschaftlichkeit werden als Objektivismus und Subjektivismus abqualifiziert. Parteilichkeit ergibt sich jedoch nicht unmittelbar, [S. 1236]„spontan“ aus dem empirisch aufzeigbaren Willen der Arbeiterklasse. Vielmehr bedarf es dazu nach marxistisch-leninistischer Auffassung der Partei, die als einzige imstande ist, mit Hilfe des Marxismus-Leninismus, das „objektive“ Klassen- und Menschheitsinteresse festzustellen und entsprechende Forschungs- und Handlungsmaximen verbindlich einzuleiten. Mit solcher Auffassung über Wissenschaftlichkeit verbindet sich der methodologische Grundsatz der dialektischen Einheit von Wesen und Erscheinung. Die marxistisch-leninistische S. darf sich nicht bei den Erscheinungen (Einzeldaten oder -ereignissen) aufhalten, sondern hat — im Sinne des Historischen Materialismus — zum Wesen (den „grundlegenden materiellen soziologischen Verhältnissen“) vorzustoßen oder das einzelne aus dem Gesamt zu interpretieren. „In Gestalt des historischen Materialismus als allgemeine soziologische Theorie wird die ideologisch-weltanschauliche Parteinahme zum inhärenten theoretischen Bestandteil und zum theoretisch-methodischen Prinzip der soziologischen Forschung, das die Aufdeckung der objektiven Wahrheit ermöglicht. Die Orientierung jeder soziologischen Forschung an der wissenschaftlichen Gesellschaftstheorie (historischer Materialismus) ist notwendig, weil jedes soziale Ereignis Ausdruck und Auswirkung der grundlegenden materiellen soziologischen Verhältnisse ist“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 474). Darüber hinaus gilt für die marxistisch-leninistische S. der methodologische Grundsatz der Einheit von Qualität und Quantität. Auch diese (dialektische) Einheit wird als kompliziert und widersprüchlich bestimmt, wobei Quantität sich nicht von vornherein der Qualität unterzuordnen hat. Für soziologische Forschungen sei das Bestreben kennzeichnend, „bei der komplexen Untersuchung konkreter sozialer Erscheinungen und Prozesse die wissenschaftliche Bestimmung der qualitativen Relationen und Strukturbeziehungen durch exakte, in numerische Größen faßbare Aussagen über die quantitativen Bestimmungen dieser Beziehungen zu erweitern … Hierzu setzt die soziologische Forschung einen spezifischen Apparat empirischer, halbempirischer und mathematisch-statistischer Methoden und Verfahren ein“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 529). Die Wirklichkeit, die quantitativ und qualitativ zu erfassen ist, wird als „dynamisch“ begriffen; sie ist durch Veränderungen, Entwicklungen und Prozesse charakterisiert. Gleichermaßen wird angenommen, daß den Entwicklungen „Regelmäßigkeiten“ und „Gesetzmäßigkeiten“ zugrunde liegen. Die dialektische Einheit von Prozeß und Struktur gehört damit ebenfalls zu den methodologischen Grundsätzen, die für die marxistisch-leninistische S. entscheidend sind. Schließlich wird die Einheit von Theorie und Empirie immer wieder als methodologisches Prinzip betont. Dieser Grundsatz ist dafür verantwortlich, daß die ES. nicht als selbständiger Teilbereich der S. gesehen wird (s. oben Kap. #808#i. I. C.). Die ES. im Sinne des Marxismus-Leninismus ist vielmehr „durch die Einheit von empirischer Erhebung und theoretischer Analyse und Verallgemeinerung gekennzeichnet. Empirische und theoretische Phase durchdringen sich im realen Forschungsprozeß zeitlich und graduell“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 157). Dementsprechend gibt es für die marxistisch-leninistische S. keine theorieunabhängigen Methoden. E. Der soziologische Forschungsprozeß Ohne daß man vom Vorhandensein einer Metamethodologie sprechen könnte, wird doch der soziologische Forschungsprozeß in einer Reihe von Veröffentlichungen (s. in den litsue Lit.-Hinw.: Grundlagen …; Berger/Jetzschmann, Der sozialwissenschaftliche Forschungsprozeß …; Stollberg, 1983) in differenzierter Weise — ähnlich wie in entsprechenden Arbeiten der westlichen S. — reflektiert. Entwurf der Forschungskonzeption, Definition des Forschungsproblems, Aufstellen von Hypothesen, Planung und Organisation der Forschung usw. — alle einzelnen Schritte sind in z. T. detaillierter Form dargestellt. Die Darstellungen beziehen sich auch auf die Rolle des empirischen Forschers. Er soll, so heißt es, nicht „bloßer Registrator“ sozialer Erscheinungen sein. Vielmehr hat er seine Erkenntnisse stets auch theoretisch zu orten und durch „aktive Teilnahme an der revolutionären gesellschaftlichen Praxis“ zu gewinnen. Seine „Praxisverbundenheit“ soll die Planung soziologischer Forschungen ebenso bestimmen wie deren Durchführung und die Berichterstattung. Ferner erstreckt sich die Diskussion auf mögliche Forschungsmethoden und -techniken. Tatsächlich werden in der DDR in allen Spezialsoziologien empirische Methoden und Techniken verwandt. Befragung, Beobachtung, Inhaltsanalyse, Experiment, primär- und sekundärstatistische Analysen, Faktorenanalyse, Korrelations- und Skalierungsverfahren sowie Stichprobenverfahren gehören zum Inventar der ES. Auch bewährte qualitative Methoden, so z.B. Dokumenten- oder Inhaltsanalysen, werden benutzt. Häufig wird mit Methodenkombinationen gearbeitet, Interviews plus Dokumentenanalyse plus Expertenbefragung beispielsweise. Einige Methoden, vor allem die im Rahmen der betriebssoziologischen Mikroanalyse im Westen verwendeten soziometrischen Tests sowie Rollen- und Interaktionsanalysen, haben demgegenüber erst in jüngster Zeit Eingang etwa in die Arbeits-S. gefunden. Zuvor waren sie besonders in der Pädagogischen Psychologie verwendet worden. [S. 1237]Großes Gewicht wird schließlich auf die Herausarbeitung und Diskussion von Sozialindikatoren gelegt. II. Entwicklungsgeschichte Vor der ersten parteioffiziellen positiven Anerkennung der marxistisch-leninistischen S. im Jahr 1963 sind bereits soziologische, sozialpsychologische und sozialgeschichtliche Arbeiten in Gang gesetzt worden. Etwa seit 1954 gab es Überlegungen zu einer eigenständigen marxistisch-leninistischen S. Die zunächst besonders von Jürgen Kuczynski vertretene Konzeption spezieller soziologisch-historischer „Gesetze“, die von den allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des Historischen Materialismus abzuheben sind, ist nach 1963 Allgemeingut der marxistisch-leninistischen S. in der DDR geworden. Seit 1958 sind empirische sozialpsychologische und sozialpädagogische Arbeiten besonders auf dem Gebiet der Jugendforschung durchgeführt worden. Von 1961 an wurde die Kritik an der westlichen („bürgerlichen“) S. erheblich intensiviert. Sie erfüllte und erfüllt im Prozeß der Herausbildung der marxistisch-leninistischen S. in der DDR verschiedene Aufgaben: Einmal wird die westliche S. als „Apologetik des Kapitalismus“ abgewertet. Im Zuge dieser abwertenden Kritik werden jedoch auch Begriffe, Fragestellungen und Methoden übernommen. Die Kritik hat also nicht nur Abwehr- und Machtsicherungs-, sondern auch Orientierungs- und Selbstverständigungsfunktion für die Soziologen in der DDR. Die — seit den 70er Jahren verstärkt nachweisbare — Orientierungsfunktion wird u.a. erkennbar, wenn die zweite, erweiterte Auflage des „Wörterbuches der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (1977) mit der ersten Auflage von 1969 verglichen wird. Bereits ein Blick in das Stichwortverzeichnis zeigt, daß in der zweiten Auflage viele soziologische, z. T. technisch-methodische Fachbegriffe aus der westlichen S. aufgenommen wurden, die in der ersten Auflage fehlten. Dazu gehören u.a. folgende Begriffe: „Ähnlichkeitskoeffizienten“, „Befragung“, „Bildungssoziologie“, „soziale Funktion“, „Entscheidung“, „Indikator“, „Informationsfluß“, „Klassifikation“, „Koordinierung“, „soziale Kontrolle“, „Macht“, „soziale Position“, „Referenzgruppe“, „taxonische Verfahren“, „Testverfahren“, „Verifikation“, „Wertfreiheit“. Nachdem das Politbüro des Zentralkomitees der SED im September 1964 die Bildung des Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung und die Aufnahme der Lehrtätigkeit auf dem Gebiet der marxistisch-leninistischen S. beschlossen hatte, hat sich die S. auf zahlreichen Gebieten schnell entwickelt. Studien zu Grundproblemen wurden ebenso vorangetrieben wie der Ausbau der Spezial-S. und der ES. Hand in Hand damit ging die institutionelle Expansion des Faches (vgl. Kap. #808#iii. III.). Am Anfang der offiziellen Entwicklung seit 1963/64 stand eine kurze Phase, in der es wesentlich darauf ankam, die Existenzberechtigung und Eigenständigkeit der „neuen“ Disziplin zu begründen. Doch seit spätestens Mitte der 70er Jahre kann die S. als im Rahmen der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften etabliertes Fach angesehen werden. Charakteristisch für ihre weitere Entwicklung waren eine zunehmend interdisziplinäre Orientierung und die ständige Ausweitung des Forschungsfeldes (vgl. Kap. #808#iv. IV.) im Einklang mit den gesellschaftlich-politischen Aufgaben, die die SED-Führung als vordringlich ansah. Mit dem Beginn der 80er Jahre hat die institutionelle Entwicklung eine Art Abschluß erreicht. In einem von den Vorsitzenden der beiden für die S. zuständigen Wissenschaftlichen Räte (s.u.), Rudi Weidig und Gunnar Winkler, verfaßten Artikel wird resümierend festgestellt, daß sich das „Grundprofil der institutionellen Entwicklung“ herausgebildet habe und „wesentliche quantitative Erweiterungen“ nicht mehr zu erwarten seien (Jahrbuch für Soziologie und Sozialpolitik, 1982, S. 36). Anders die kognitive Entwicklung. Die recht auffällige Ausweitung der ES. hat dazu geführt, daß neuerdings ein „Theoriedefizit“ beklagt wird. „Wir müssen“, so Rudi Weidig im Jahre 1981, „bei allen erreichten Fortschritten ein spürbares Defizit an soziologischer Theorie feststellen. Wir müssen einschätzen, daß das, was wir bisher an soziologischer Theorie … ausgearbeitet, aufbereitet und über Publikationen zugänglich gemacht haben, noch nicht ausreicht, um den an die Soziologie gestellten höheren Maßstäben der 80er Jahre … allseitig gerecht zu werden.“ Das Theoriedefizit äußert sich, nach Weidig, auf den Gebieten der allgemeinen soziologischen Theorie und der speziellen soziologischen Theorien ebenso wie in der unzureichenden Begründung ihres Verhältnisses zueinander. Es sei ferner in der mangelnden Berücksichtigung der „dialektischen Einheit“ von soziologischer Theorie und empirischer Forschung zu finden. Schließlich begreift Weidig als Theoriedefizit das bis vor kurzem beinahe vollständige Fehlen einer marxistisch-leninistischen Geschichte der S. und die Vernachlässigung des „Klassenstandpunktes“ bei der Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen „bürgerlichen“ S. (vgl. R. Weidig, „Aufgaben und Probleme der Entwicklung der marxistisch-leninistischen Soziologie als Wissenschaftsdisziplin in der DDR“, in: IsF, Heft 4/1981, S. 7). III. Organisation Institutionen. — Seit den Jahren 1963/64 hat sich die S. an den meisten Universitäten und Hochschulen, z. T. auch an Ingenieur- und Fachschulen etablieren können. In Lehre und Forschung dürften gegenwärtig in der DDR einige Hundert Soziologen tätig sein. [S. 1238]Hinzu kommen soziologisch orientierte Philosophen oder Vertreter des Marxismus-Leninismus sowie Sozialpsychologen, Medizinsoziologen, Sozialhygiene-Forscher und soziologisch interessierte Staats- und Wirtschaftswissenschaftler. Die Institute und/oder Lehrstühle, an denen sie forschen und lehren, sind unterschiedlichen Sektionen der Universitäten und Hochschulen zugeordnet: den Sektionen „Marxismus-Leninismus“, „Wirtschaftswissenschaften“ oder „Wissenschaftlicher Kommunismus“. Das Institut für marxistisch-leninistische S. an der Humboldt-Universität zu Berlin hat einen den Sektionen vergleichbaren Status. Auch an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) ist die S. vertreten, ferner an den direkt von der SED kontrollierten Einrichtungen (Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED) sowie an der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ und der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Neben diesen Formen der Institutionalisierung sind anfangs „soziologische Labors“ in Großbetrieben, Kombinaten und VVB eingerichtet worden. Hier arbeiteten Wissenschaftler, Wirtschaftsfunktionäre und „Arbeiterforscher“ z. T. in Kooperation mit soziologischen Instituten in nahe gelegenen wissenschaftlichen Einrichtungen an industrie- und betriebssoziologischen Fragestellungen. Heute gibt es in so gut wie allen Bereichen der DDR-Wirtschaft, -Landwirtschaft und des Staates (einschließlich des Medien- und Kultursektors) gesellschaftswissenschaftliche „Forschungskollektive“, denen Soziologen angehören. Das seit 1965 bestehende Institut für marxistisch-leninistische S. an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften (Direktor: Prof. Dr. Rudi Weidig) hat sich zu einer Art Leitinstitution für das Fachgebiet S. entwickelt. Daneben gibt es seit Anfang 1978 das Institut für S. und Sozialpolitik an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) (Direktor: Prof. Dr. Gunnar Winkler). In seinen Aufgabenbereich gehört außer der S. und der Sozialpolitik auch die Demografie (Bevölkerung). Weidig ist zugleich Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung, Winkler Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rates für Fragen der Sozialpolitik und Demografie. Besonders für das S.-Studium zuständig ist der Wissenschaftliche Beirat für marxistisch-leninistische S. (bis 30. 11. 1982: Arbeitskreis für …) beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (Vorsitzender: Prof. Dr. Rudhard Stollberg). Forschung. — Gemäß den im „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften“ ausgewiesenen „Forschungskomplexen“ und „Hauptforschungsrichtungen“ organisieren der Wissenschaftliche Rat für soziologische Forschung und der Wissenschaftliche Rat für Fragen der Sozialpolitik und Demografie sämtliche soziologische Forschungsvorhaben. Unter dem Schirm des Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung haben sich mindestens 6 Problemräte entsprechend den Forschungsschwerpunkten gebildet. Sie werden meist unter den folgenden Kurzbezeichnungen zitiert: Sozialstruktur; Kulturbedürfnisse und Stadtgestaltung; Lebensweise und Territorium; Genossenschaftsbauern und Lebensweise auf dem Lande; Methodik; Analyse und Kritik der bürgerlichen S. Im Wissenschaftlichen Rat für soziologische Forschung und damit am Institut für marxistisch-leninistische S. an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED laufen die Fäden der soziologischen Forschung zusammen. Hier werden auf der Grundlage der allgemeinen Vorgaben des „Zentralen Forschungsplanes“ Jahrespläne für die soziologischen Forschungseinrichtungen zusammengestellt. Dabei arbeitet der Rat mit dem Wissenschaftlichen Beirat für marxistisch-leninistische S. beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen zusammen. An die Akademie für Gesellschaftswissenschaften (Direktor für Forschung) haben die einzelnen Einrichtungen der S. ihre Jahresberichte zu senden, die in Form eines Gesamtberichtes im Wissenschaftlichen Rat diskutiert werden. Ausbildung. — An den Hoch- und Fachschulen der DDR war S. zunächst (seit 1967) nur als Nebenfachstudium für Ökonomen und Philosophen möglich. Erst 1975 wurde eine eigenständige Studienrichtung mit dem „Diplom-Soziologen“ als Abschluß eingeführt. Für das Direktstudium und die Weiterbildung in der „Fachrichtung marxistisch-leninistische S.“ gilt seit 1. 9. 1982 ein neuer Studienplan. Er sieht eine 5jährige Ausbildung zum Diplomsoziologen in 3 „Profilierungsrichtungen“ (Wirtschaftswissenschaften, marxistisch-leninistische Philosophie, wissenschaftlicher Kommunismus) und verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten vor. Ausbildungsstätten sind die Humboldt-Universität zu Berlin, die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Karl-Marx-Universität Leipzig. Zur Grundlagenausbildung gehören folgende Lehrgebiete: Theorie der marxistisch-leninistischen S.; Geschichte der S., Methodologie, Methoden und Techniken der soziologischen Forschung; Arbeits-, Industrie- und Betriebs-S.; Stadt-S. Großer Wert wird auf eine praxisnahe Ausbildung (Praktika, Einsatz in der Feldforschung) gelegt. Nach Angaben von R. Stollberg erhalten etwa 60 v.H. der S.-Absolventen Arbeitsplätze in der Wirtschaft; die übrigen werden in wissenschaftlichen Einrichtungen, in der staatlichen Verwaltung, in [S. 1239]politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Organisationen sowie im Gesundheitswesen beschäftigt. Nationale Kongresse. — Drei nationale Fachkongresse hat der Wissenschaftliche Rat für soziologische Forschung bisher organisiert (November 1969, Mai 1974, März 1980). Veranstaltungsort war jeweils Berlin (Ost). In allen Fällen handelte es sich um Großveranstaltungen (etwa 900 Teilnehmer in 1980), an denen nicht nur Wissenschaftler und Wissenschaftsfunktionäre, sondern auch, in erstaunlicher Zahl, Fachleute und Funktionäre aus der Praxis sowie Gäste aus dem sozialistischen Ausland teilnahmen. Protokolle der Verhandlungen wurden nicht veröffentlicht. Jedoch sind jeweils Berichte erschienen und die meisten Referate publiziert worden (s. litsue Lit.-Hinw.: Soziologie im Sozialismus; Lebensweise, Kultur, Persönlichkeit; Soziologische Probleme der Klassenentwicklung; Lebensweise und Sozialstruktur). Internationale Kontakte. — Die internationalen Kontakte mit Soziologen aus Ost und West organisiert und kontrolliert ebenfalls der Wissenschaftliche Rat für soziologische Forschung. Ursprünglich war die 1961 gegründete Sektion S. (erster Vorsitzender: Prof. Dr. Hermann Scheler) in der Vereinigung der Philosophischen Institutionen der DDR die Außenvertretung der DDR-Soziologen. Diese Funktion hat nach einigen Jahren das organisatorisch an die AdW angebundene Nationalkomitee für soziologische Forschung (Präsident: Prof. Dr. R. Weidig) in organisatorischer und personeller Union mit dem Wissenschaftlichen Rat übernommen. Die Sektion S. wurde im Jahre 1962 als „nationale Vertretung der Soziologen in der DDR“ in die International Sociological Association (ISA) aufgenommen. Doch schon am IV. ISA-Weltkongreß in Mailand und Stresa (1959) hatten Soziologen aus der DDR teilgenommen. Seit dem VI. Weltkongreß (Evian, 1967) besuchen sie diese Großveranstaltung regelmäßig und veröffentlichen ihre dort vorgetragenen Papiere (z.B. 1967 in dem Sammelband „Soziologie und Wirklichkeit“). Auch an dem bisher letzten, X. ISA-Weltkongreß (Mexico-City, 1982) beteiligten sich die DDR-Soziologen, und erstmals wurde ein DDR-Wissenschaftler (Prof. Dr. Artur Meier, Akademie der Pädagogischen Wissenschaften) in das Executive Committee der ISA gewählt. Die Beiträge der DDR-Soziologen zum Kongreßthema „Soziologische Theorie und gesellschaftliche Praxis“ sind in der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“ (Heft 6/1982) abgedruckt. In der seit 1974 bestehenden Multilateralen Problemkommission der Soziologen sozialistischer Länder arbeitet die DDR von Anfang an mit. Diese Kommission, die in mehrere Arbeitsgruppen untergliedert ist, veranstaltet nicht nur Tagungen, sondern führt auch länderübergreifende empirisch-soziologische Untersuchungen (zum Beispiel zu den Themenkomplexen „Lebensweise“ und „Sozialstruktur“) durch. Sie ist eine unter vielen institutionalisierten und nicht institutionalisierten Formen der internationalen, im wesentlichen ostblockinternen Zusammenarbeit der DDR-Soziologen. Schließlich resultieren aus der Mitgliedschaft der DDR in UNO und UNESCO internationale Kontakte auch für die DDR-Soziologen. So beteiligten sie sich beispielsweise an der ost-west-vergleichenden Großstudie über die Freizeitproblematik. Offizielle Publikationen. — Seit Mitte der 60er Jahre gibt es die Schriftenreihe „Soziologie“, die vom Wissenschaftlichen Rat für soziologische Forschung betreut wird. Im Jahre 1980 kam erstmals das vom Institut für S. und Sozialpolitik an der Akademie der Wissenschaften der DDR edierte „Jahrbuch für Soziologie und Sozialpolitik“ heraus. Ferner veröffentlicht die Zentralstelle für soziologische Information und Dokumentation bei der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, 1983 im 19. Jahrgang, die „Informationen zur soziologischen Forschung in der Deutschen Demokratischen Republik“ (hier abgekürzt: IsF). Diese als Referatekartei begründete Publikation bringt seit einigen Jahren z. T. recht ausführliche Berichte über Diskussionen und Forschungsvorhaben in der Disziplin. Eine soziologische Monats- oder Vierteljahresschrift existiert nach wie vor nicht. Soziologische Abhandlungen erscheinen vor allem in der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“ und der „Wirtschaftswissenschaft“ sowie der „Einheit“. Daneben sind als mehr oder minder offizielle Publikationen anzusehen: das „Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (1. Aufl., 1969; 2., überarb. Aufl., 1977) sowie das als „Lehrbuch“ apostrophierte Werk, das im Jahre 1977 unter dem Titel „Grundlagen der marxistisch-leninistischen S.“ (s. litsue Lit.-Hinw.) erschien und dessen 2. Auflage offensichtlich in Vorbereitung ist. IV. Spezialsoziologien Im Laufe der nunmehr ca. 20jährigen offiziell geförderten Entwicklung ihrer Disziplin haben die Soziologen in der DDR eine Aufgliederung des Gegenstandes vor allem auch für Lehrzwecke (vgl. o. Kap. #808#iii. III.) vorgenommen. Man unterscheidet — ähnlich wie in der traditionellen deutschen und heutigen bundesdeutschen S. — „Allgemeine S.“, „Geschichte der S.“ (einschließlich der Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen „bürgerlichen“ S.), „Spezielle S.“ oder „Zweig-S“, „Methodologie“. Im Lehrbuch „Grundlagen der marxistisch-leninistischen S.“ wird unter „speziellen S.“ zusätzlich differenziert zwischen „speziellen soziologischen Theorien“ und „Zweigdisziplinen“. Zu den „speziellen soziologischen Theorien“ zählen die Gebiete Sozial[S. 1240]strukturforschung, Organisations- und (Klein-) Gruppenforschung, Persönlichkeitsforschung. Als „Zweigdisziplinen“, auch „angewandte Wissenschaften“, werden vor allem genannt (S. 43 ff.): Arbeits-S. und (sich damit teilweise überschneidend) Industrie-S., Agrar-S., Betriebs-S., S. der Stadt, S. der Freizeit, Kultur-S., Familien-S., Jugend-S., Alters-S., Medizin-S., Bildungs-S., Wissenschafts-S., Sport-S., Wehr-S., Sprach-S., Kriminal-S. Stollberg hält in seiner neuesten Veröffentlichung (1983, s. litsue Lit.-Hinw.) grundsätzlich an dieser Unterscheidung fest und hebt die „speziellen soziologischen Arbeitsrichtungen“ oder „speziellen soziologischen Theorien“ von den „Zweig-S.“ ab. Alle so aus der Allgemeinen S. ausdifferenzierten Spezialgebiete (zu ihrer theoretisch-ideologischen Begründung s. o. Kap. #808#i. I. C.) sind dadurch charakterisiert, daß sie konkrete gesellschaftliche Teilbereiche vorzugsweise mit den Instrumenten der ES. und unter Verwendung verfügbarer (sozial-)statistischer Daten untersuchen. Im folgenden können nicht alle speziellen soziologischen Theorien und Zweigdisziplinen erörtert werden. Unter Ausklammerung der an anderer Stelle dieses Handbuches abgehandelten Teilgebiete (Freizeit; Jugendforschung]; Pädagogische Wissenschaft und Forschung; Sozialstruktur) sind diejenigen ausgewählt worden, die in der DDR am meisten gefördert wurden und werden. Darüber hinaus soll kurz auf die Religions-S. (s. unten Kap. #808#iv. IV. K) hingewiesen werden, die eine interessante, in dem Grundlagen-Lehrbuch beispielsweise überhaupt nicht erwähnte Randerscheinung darstellt. A. Gruppensoziologie (GS.) Schon früh in der Entwicklung der marxistisch-leninistischen S. ist das Thema GS. aufgegriffen worden (vgl. E. Hahn, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, Heft 4/1965, S. 405 ff.). Dabei interessierten einerseits die Abgrenzung von der „bürgerlichen“ GS. und andererseits die Bestimmung einer „marxistischen“ GS. Die entscheidende Bedeutung, die die Gruppe im gesellschaftlichen Leben spielt, wurde und wird ausdrücklich anerkannt. Soziale Gruppen werden als „vermittelnde Glieder in der grundlegenden Beziehung von Gesellschaft, Klasse und Individuum“ gesehen. Damit ist zugleich ausgesagt, daß sie definitorisch von der Gesellschaft ebenso abzugrenzen sind wie von der Klasse. Die marxistisch-leninistische GS. konzentriert sich auf die folgenden drei Arten von sozialen Gruppen: „1. die kleine Gruppe, in der jedes Gruppenmitglied jedes andere kennt und mit jedem anderen unmittelbar in Beziehung treten kann sowie auf der Grundlage der gemeinsamen Tätigkeit und gleicher Interessen und Normen gemeinsam handeln kann“ (= „Primärgruppe“ oder „kommunikative Gruppe“; konkret etwa die Brigade, das Arbeitskollektiv, die Partei-/Gewerkschaftsgruppe); „2. die größere soziale Gruppe, in der nicht mehr jeder jeden kennt, aber in der dennoch ein bewußtes Verhältnis zur Gruppe selbst besteht und (in der) auf der Grundlage der Teilnahme an der für die jeweils soziale Einheit wesentlichen gesellschaftlichen Tätigkeit sich eine Vielzahl von sozialen Beziehungen zwischen den Gruppenmitgliedern entwickelt“ (konkret etwa die Belegschaft eines Industriebetriebes, Mitglieder einer LPG, eines Forschungsinstituts); „3. die zeitweilige, zur Bewältigung einer gesellschaftlichen Aufgabe entstehende soziale Gruppe, die bei der Ausprägung der sozialen Aktivität der Individuen eine große Rolle spielt“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 230 f.). Diese Begriffsbestimmungen weisen darauf hin, daß enge Verbindungen zwischen der GS. und der Sozialpsychologie, der Arbeits- und Berufspsychologie (Psychologie) sowie der Organisations- und der Industrie- und Betriebssoziologie (s. unten Kap. #808#iv. IV. C.) bestehen. Auch in der Freizeit- und Jugendforschung] spielt der Begriff der Gruppe eine Rolle. Weitgehend ausgespart ist dagegen der Bereich der Sozialstruktur, in dem die DDR-Soziologen vor allem die Begriffe Klasse und Schicht verwenden. Thematisch stehen nach wie vor zwei Spezialaspekte im Vordergrund der GS.: die Rolle der sozialen Gruppen im „Umsetzungsprozeß gesellschaftlicher Erfordernisse in bewußtes individuelles Handeln“ und das Verhältnis von sozialer Gruppe und Persönlichkeit im Sinne des fortschreitenden „Vergesellschaftungsprozesses“ in der DDR (vgl. Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 228 f.). B. Organisationssoziologie (OS.) In den 60er Jahren hat sich neben der GS. und der Industrie- und Betriebs-S. (s. unten Kap. #808#iv. IV. C.) und von beiden stark beeinflußt eine neue spezielle S. herausgebildet, der von Soziologen, Ökonomen, Rechtswissenschaftlern und Psychologen starke Beachtung gezollt wird: die „soziologische Organisationsanalyse“. Die OS. steht in enger Verbindung mit der kybernetischen Systemtheorie und der Organisationswissenschaft. Der Hauptvertreter der OS. in der DDR war Kurt Braunreuther (1913–1975), der lange Jahre als Wirtschaftswissenschaftler und Soziologe an der Humboldt-Universität zu Berlin gewirkt hat. Seine Absicht war es, im Zuge der kritischen Rezeption westlich-bürgerlicher Ansätze eine marxistisch-leninistische OS. zu begründen. Seine entsprechenden Bemühungen sind jedoch, wie anläßlich eines Kolloquiums zur Feier seines 5. Todestages deutlich wurde, eher marginal geblieben. Die soziologische Analyse von Organisationen habe sich, so klagt G. [S. 1241]Aßmann, „nicht im erforderlichen Maße weiterentwickelt“ (IsF, Heft 3/1980, S. 43). Die Gründe hierfür sind vielfältig. Jedoch dürften sie kaum ausschließlich intern-disziplinärer Natur sein; denn die OS. teilt in gewissem Sinne ihr Schicksal mit der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft (dort). Die soziologische Organisationsanalyse, wie sie Braunreuther begründete, befaßt sich erstens mit Organisationsformen der verschiedensten Art, besonders im Bereich der Arbeitswelt. Insofern berührt sie sich mit der Industrie- und Betriebs-S. Dabei behandelt sie, vergleichbar der westlichen OS., Organisationsziele, Einstellungen der Organisationsmitglieder zu diesen Zielen, Funktions-, Autoritätsträger und -beziehungen in Organisationen, Informations-, Kommunikations- und Entscheidungsprozesse usw. Zweitens hat Braunreuther den Versuch gemacht, unter Zuhilfenahme von Erkenntnissen der OS. einen theoretisch-methodologischen Zugang zur Erforschung sozialer Strukturen zu öffnen. Damit gibt es in der DDR Verbindungslinien zwischen OS. und Sozialstrukturforschung (Sozialstruktur, III. A.). Beide Denkansätze, der mehr auf den (Industrie-) Betrieb ausgerichtete und der sozialstrukturell orientierte, sind in die Definition von Organisation eingegangen, die in dem Lehrbuch „Grundlagen der marxistisch-leninistischen S.“ (S. 193) zu finden ist: „Soziale Organisationen im Sozialismus sind bewußt zur planmäßigen und rationellen Erreichung sozialer Ziele geschaffene und organisierte Kooperationssysteme mit einem angebbaren und substituierbaren Mitgliederkreis und einer weitgehend fixierten internen Tätigkeits-, Kommunikations- und Informations-, Leitungs- und Gruppenstruktur, die auf die Erfüllung gesellschaftlicher Funktionen gerichtet sind. Soziale Organisationen werden auf ihre Effektivität hin an ihrem Beitrag zur Erfüllung ihnen übertragener gesamtgesellschaftlicher Aufgaben gemessen.“ C. Industrie- und Betriebssoziologie (IBS.) In enger Verbindung mit der GS. und der OS. steht die IBS. Ihr Arbeitsfeld sind die einzelnen Industriebetriebe, Produktionszweige, die Landwirtschaftsbetriebe sowie die Gesamtindustrie als Teilsystem der Gesellschaft. Wie alle Spezial-S. in der DDR ist auch die IBS. von bestimmten Axiomen des Historischen Materialismus abhängig. So ist es eine ihrer Grundvorstellungen, daß sich wesentlich in den Industriebetrieben die bewußtseinsmäßigen und sozialen Prozesse des Wachstums der Arbeiterklasse wie die „Entwicklung ihrer politischen Organisiertheit“ vollziehen. Die IBS. arbeitet mit dem Konzept der formellen und informellen Gruppen im Betrieb. Formelle Gruppen sind, nach K. Braunreuther, Gruppen, „die dem Betriebszweck dienen“, und zwar als „rechtlich oder traditionell legitimierte und dann gesellschaftlich anerkannte Einheiten“. Als Beispiele werden Neuerergruppen, jedoch auch Gruppen der SED, des FDGB, der FDJ sowie anderer Massenorganisationen im Betrieb herangezogen. Von den formellen werden informelle Gruppen unterschieden, deren Einfluß auf das Produktionsziel des Betriebes positiv, negativ oder ambivalent sein kann und von der IBS. zu erfassen gesucht wird. Den Gruppen wird deshalb besondere Aufmerksamkeit zuteil, weil sie die Grundeinheiten des Kommunikationsnetzes eines Betriebes darstellen und weil sich in ihnen Entscheidungen vollziehen. Die IBS. untersucht ferner: soziale Verhaltensweisen sowie soziale Rollen und Positionen einzelner und von Gruppen; das Betriebsklima; die Fluktuation und Disponibilität von Arbeitskräften; das Verhältnis zwischen älteren und jüngeren Arbeitern und Funktionären; die Autoritätsstruktur im Betrieb; die Motive menschlichen Handelns; die „Arbeitsfreude“; Rationalisierungsprobleme. Neuerlich wird dem Zusammenhang der VerhaltensweisSoziologie und Empirische Sozialforschung (1985) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Mit erheblicher Verspätung gegenüber der UdSSR und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1963) parteioffiziell positiv erwähnt und im seinerzeit beschlossenen Programm als „Lehre von der Leitung und Entwicklung der Gesellschaft“ bestimmt worden. Erst danach konnte sich die S. und mit ihr die ES. in der DDR…
DDR A-Z 1985
Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland (1985)
Siehe auch: Übersiedler: 1969 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 1969 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1979 Umsiedler: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nach Errichtung der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 wurden zunächst alle Anträge auf Ü. abgelehnt. Im 1. Halbjahr 1962 durften dann wieder einige hundert Personen, meist im Rentenalter, im Rahmen der Familienzusammenführung in die Bundesrepublik ausreisen. Seit dem 1. 7. 1962 sind die Zuwanderer, die mit Genehmigung der DDR-Behörden in die Bundesrepublik übergesiedelt sind, im Bundesnotaufnahmeverfahren besonders erfaßt worden: Diese Statistik erfaßt jedoch nur die Übersiedler, die im Bundesgebiet die Notaufnahme beantragt haben. Es ist aber davon auszugehen, daß dies nicht alle Übersiedler getan haben. Die wirkliche Zahl derjenigen, die seit dem 1. 7. 1962 die DDR mit Genehmigung der dortigen Behörden verlassen haben, ist also höher. Sie übertrifft bei weitem die der Flüchtlinge. Im Zusammenhang mit dem Grundlagenvertrag vom 21. 12. 1972 ist vereinbart worden, auch Probleme der Familienzusammenführung zu lösen, und zwar durch Zusammenführung von Ehegatten, den Umzug von Eltern, die von ihren Kindern betreut werden sollen oder umgekehrt und in besonderen Ausnahmefällen auch durch die Genehmigung zur Eheschließung und der Ausreise des in der DDR lebenden Verlobten. Entsprechendes gilt für den Umzug von Großeltern zu ihren Kindern. Für diesen Bereich hat die DDR erst am 27. 9. 1983 eine VO zur Familienzusammenführung und der Eheschließung von DDR-Bürgern und Ausländern erlassen, mit der erstmals ein Antrags- und Einspruchsverfahren festgelegt wurde. Seit 1973 ist mit der Genehmigung der Ü. die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR verbunden. Umzugsgut darf mitgenommen werden, soweit dies nach den zollrechtlichen Bestimmungen der DDR zulässig ist. Die Zahl der Ausreisewilligen in der DDR ist jedoch weit höher, als dies in den o. a. Zahlen zum Ausdruck kommt. Insbesondere seit der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vom 1. 8. 1975, die auch von der DDR unterzeichnet worden ist, beantragen viele Bewohner der DDR unter Berufung auf die Menschenrechte die Ausreise aus der DDR. Um diesen meist erfolglosen Bemühungen Nachdruck zu verleihen, legen einige Ausreisewillige sogar ihre Arbeit nieder, demonstrieren öffentlich gegen die Verletzung der Menschenrechte oder wenden sich an westliche Organisationen. Die Behörden in der DDR reagieren darauf sehr oft mit Schikanen, Verlust des Arbeitsplatzes oder der Wohnung, Vernehmungen und seit 1976 in zahlreichen Fällen mit Verhaftungen und Verurteilungen wegen Asozialen Verhaltens, Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit, landesverräterischer Nachrichtenübermittlung, landesverräterischer Agententätigkeit oder staatsfeindlicher Hetze (Staatsverbrechen). Anfang 1984 ist es zu einer neuen Ausreisewelle gekommen. Bis zum 30. 4. 1984 durften etwa 25.400 DDR-Bürger in die Bundesrepublik übersiedeln, vorwiegend solche Personen, die sich darum schon seit Jahren bemüht hatten. Seitdem ist die Zahl der Ausreisenden wieder erheblich zurückgegangen. Offenbar hat sich die mit der großzügigen Praxis verbundene Hoffnung der DDR, das Problem der Ü. dadurch zu bewältigen, nicht erfüllt. Die Ausreisewelle hat statt dessen weitere Bewohner der DDR ermutigt, nunmehr ebenfalls ihre Ü. zu beantragen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1367 Überplanbestände A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Übersiedlung in die DDRSiehe auch: Übersiedler: 1969 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 1969 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1979 Umsiedler: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nach Errichtung der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 wurden zunächst alle Anträge auf Ü. abgelehnt. Im 1. Halbjahr 1962 durften dann wieder einige hundert Personen, meist im Rentenalter, im Rahmen der Familienzusammenführung in die Bundesrepublik ausreisen. Seit dem 1. 7. 1962…
DDR A-Z 1985
Rentabilität (1985)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff der R. hat in der Wirtschaftsgeschichte der DDR verschiedene Deutungen erfahren. Bis Mitte der 50er Jahre wurde im Zeichen des wirtschaftlichen Lenkungssystems stalinscher Prägung der Begriff R. in dreifacher Weise gedeutet. Ein Betrieb ist „rentabel“, wenn er: 1. den Betriebsplan in allen seinen Teilen erfüllt, auch wenn das Werk planmäßig mit Verlust arbeitet (Planverlust); 2. den Betriebsplan in allen seinen Teilen einhält und den vorgesehenen Plangewinn erreicht; 3. unabhängig von der Erfüllung aller Planteile des Betriebsplanes einen Gewinn erwirtschaftet. Dementsprechend wurde bis zu Beginn der sogenannten Liberman-Diskussion in der UdSSR und der ab 1963 in der DDR einsetzenden Wirtschaftsreform die R.-Rate im Gegensatz zu der in den westlichen Wirtschaften üblichen, kapitalbezogenen Definition als das Verhältnis von Gewinn zu den Selbstkosten bezeichnet. Die „selbstkostenbezogene R.-Rate“ Rk = Gewinn / Selbstkosten × 100 wird als Kennziffer für den „Nutzeffekt der aufgewendeten gesellschaftlichen Arbeit“ angesehen. Seit Beginn der Reformdiskussionen und -maßnahmen auf wirtschaftlichem Gebiet in der UdSSR und DDR 1962/63 hat im Zuge der Aufwertung des Gewinns zu einer der wichtigsten Kennziffern des Betriebsplanes und der betrieblichen Leistungen die „fondsbezogene R.-Rate“ (Fonds-R.) Rf = Gewinn / Produktionsfonds × 100 (Produktionsfonds = Brutto-Anlagevermögen + Umlaufvermögen) die „selbstkostenbezogene R.-Rate“ von ihrem ersten Platz als Maßstab der Effizienz der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe verdrängt (Produktionsfondsabgabe). Diese Entwicklung hängt mit den laufenden Bemühungen der sozialistischen Länder zur Entwicklung von Berechnungsverfahren und Lenkungsinstrumenten zusammen, durch die eine bessere ökonomische Verwertung der den Betrieben zur Verfügung gestellten Mittel („Fonds“ als Korrelat zum betriebsnotwendigen Kapital; Rechnungswesen) garantiert werden soll. [S. 1117]Außer der betrieblichen „Fonds-R.“ werden auch die R.-Raten für einzelne Wirtschaftszweige (Zweig-R.) ermittelt, um Vergleiche in einzelnen Branchen während verschiedener Wirtschaftsperioden anstellen zu können. Ebenso wie schon in der für den Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 geltenden Planungsordnung (Planung) ist auch in der Planungsordnung für den Fünfjahrplan 1981–1985 den Betrieben in einem eigenen Planteil „Planung der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion“ ein kompliziertes Verfahren zur verbesserten Wirtschaftlichkeitsrechnung anhand ausgewählter Kennziffern und Kriterien vorgegeben. Hierbei spielen u.a. R.-Berechnungen eine wichtige Rolle, da die R. nach vorherrschender Meinung „wesentliche Seiten der Effektivität zum Ausdruck bringt“ („Thesen“ auf der 15. Tagung des Wissenschaftlichen Rates für wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW, 1975). Die als das generelle Verhältnis von Aufwand und Ertrag bezeichnete Effektivität gilt, unter den allerdings gegenwärtig noch nicht erfüllten Voraussetzungen „einer vollen Funktionsfähigkeit der Wertkategorien, insbesondere des Geldes und der Preise“ (Preissystem und Preispolitik), als wichtiger Gradmesser der Intensivierung und Rationalisierung. Diese einschränkenden Bedingungen gelten gleichermaßen für die primär als betriebliche Leistungsgröße angesehene R., als „ein spezifisch wertmäßiger Ausdruck der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion, bei der dem Ergebnis (Gewinn) der Wirtschaftstätigkeit der VVB, Kombinate und Betriebe der einmalige oder laufende Aufwand gegenübergestellt wird“ („Thesen“, 15. Tagung d. wiss. Rates …). In anderen Veröffentlichungen der DDR (z. B. W. Nachtigall, „Betriebswirtschaftliche Formeln und Darstellungen“, 2. Aufl. Berlin [Ost] 1977) wird der R. „im Kapitalismus“ („Grad der Verwertung des eingesetzten Kapitals“) die R. „im Sozialismus“ gegenübergestellt und definiert als „Ausdruck des gesellschaftlichen Nutzens, der bei der wirtschaftlichen Tätigkeit eingesetzten oder aufgewendeten gesellschaftlichen Arbeit. Die R. wird je nach geforderter Aussage mit unterschiedlichen Rentabilitätsraten gemessen.“ Das bedeutet, daß R. sowohl als fonds- (d.h. quasi-kapital-) als auch als selbstkostenbezogene R.-Rate gemessen werden kann. „Das Rentabilitätsprinzip unterscheidet die nach wirtschaftlicher Rechnungsführung arbeitenden Betriebe von Haushaltsorganisationen“ („Sozialistische Betriebswirtschaft“, 4., wesentlich überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1980). Im System der Wirtschaftlichen Rechnungsführung sind R. und Gewinn wesentliche Zielfunktionen sozialistischer Betriebsführung. Die vielfältigen, prinzipiell auf eine nachhaltige „Verbesserung der Verhältnisse von Aufwand und Ergebnis“ gerichteten Reorganisationsmaßnahmen seit Anfang 1982 in diesem Bereich („… zur weiteren Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung …“) haben den Zwang zur R. erhöht. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1116–1117 Relativismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RentenSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff der R. hat in der Wirtschaftsgeschichte der DDR verschiedene Deutungen erfahren. Bis Mitte der 50er Jahre wurde im Zeichen des wirtschaftlichen Lenkungssystems stalinscher Prägung der Begriff R. in dreifacher Weise gedeutet. Ein Betrieb ist „rentabel“, wenn er: 1. den Betriebsplan in allen seinen Teilen erfüllt, auch wenn das Werk planmäßig mit Verlust arbeitet (Planverlust); 2. den Betriebsplan in allen seinen…
DDR A-Z 1985
Frauen (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I. Gleichberechtigung der Frau Entsprechend der marxistisch-leninistischen Lehre vertritt die SED die Ansicht, die Grundlage wirklicher Gleichberechtigung der F. sei ihre ökonomische Unabhängigkeit vom Mann, die sie sich durch ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Produktionsprozeß sichere. Die Verwirklichung der gesellschaftlichen Gleichberechtigung der F. in der DDR basiert somit auf ihrer umfassenden Einbeziehung in das Wirtschaftsleben. Weibliche Berufstätigkeit ist allerdings nicht nur eine politisch-ideologisch begründete Notwendigkeit, sondern aufgrund des permanenten Arbeitskräftemangels in der DDR zugleich von eminent ökonomischer Bedeutung (volkswirtschaftlich weiterhin ungünstige Bevölkerungsstruktur mit erheblichem F.-Überschuß und hohem Rent[S. 444]neranteil). Doch auch dieser Aspekt wird von der SED auf den Emanzipationsgedanken zurückgeführt und ideologisch verankert; indem nämlich die berufstätigen F. um ökonomische Erfolge in der Produktion ringen würden, stärkten sie den sozialistischen Staat, der allein ihre wirkliche Gleichberechtigung garantieren könne. Neben diesen politisch-ideologischen und wirtschaftlich-pragmatischen Elementen umfaßt der Emanzipationsgedanke der SED auch erzieherische Aspekte. Denn ihr Arbeitsbegriff enthält den Gedanken der Selbstverwirklichung des Menschen, seiner Entfaltung durch und im Prozeß der Arbeit. Diese Theorie wird auch auf die F., ihre Emanzipation und Persönlichkeitsentfaltung angewendet: Nur durch die Berufstätigkeit, insbesondere im sozialistischen Kollektiv arbeitender Menschen, könne sie zur maximalen Entwicklung ihrer Persönlichkeit, zu Gesellschaftlichem ➝Bewußtsein und zur vollen Gleichberechtigung gelangen. In Übereinstimmung mit diesen ideologischen Grundmaximen ist die Gleichberechtigung der F. — was die formal-juristische Seite anlangt — in der DDR umfassend verwirklicht. Durch die Verfassung von 1949 wurden die volle rechtliche, ökonomische und politische Gleichstellung der F., ihre Gleichberechtigung auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens — insbesondere im Arbeits- und Familienrecht — prinzipiell und ohne Einschränkungen gesichert sowie alle der Gleichberechtigung der F. entgegenstehenden oder sie beeinträchtigenden gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben. In allen nachfolgenden einschlägigen Gesetzeswerken wurde das Prinzip der Gleichberechtigung der F. verankert bzw. noch weiterentwickelt. So nimmt Art. 20 Abs. 2 der Verfassung von 1968 die bereits in Art. 7 Abs. 1 der 1. Verfassung der DDR enthaltene Bestimmung über die Gleichberechtigung der F. in erweiterter Form auf: „Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.“ II. Frauenpolitik Wurde die Verwirklichung der Gleichberechtigung der F. in der DDR in den Jahren des Aufbaus des Sozialismus vor allem unter dem Aspekt ihrer zahlenmäßigen Teilnahme am Produktionsprozeß gesehen und die Gewinnung möglichst vieler weiblicher Arbeitskräfte für die Volkswirtschaft angestrebt, so hat sich mit Beginn der 60er Jahre der Akzent auf die Probleme der beruflichen Qualifikation der F., ihrer Stellung im Produktionsprozeß und ihres beruflichen Aufstiegs verlagert. Nicht zuletzt aus gesellschaftspolitisch-pragmatischen und ökonomischen Notwendigkeiten sollen die F. befähigt werden, einen den Männern gleichwertigen Platz in der zunehmend technisierten Produktion einnehmen zu können, der allein — so die gegenüber der ursprünglichen marxistisch-leninistischen Gleichberechtigungsideologie modifizierte Auffassung der SED — ihre gleichberechtigte Stellung in der sozialistischen Gesellschaft garantiere. Danach bestimmt die von den F. eingenommene berufliche Stellung den Grad ihrer Befreiung und Gleichberechtigung, den Grad ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integration. Unter den Verlautbarungen und gesetzlichen Bestimmungen zur F.-Politik der SED, die diese Akzentverschiebung widerspiegeln, kommt dem Kommuniqué des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 „Die Frau — der Frieden und der Sozialismus“ zentrale Bedeutung zu. Auf Veranlassung der F.-Kommission beim Politbüro entstanden, kritisierte das sog. „F.-Kommuniqué“ die unzureichende Durchsetzung der Forderungen der SED hinsichtlich der Rolle und Stellung der F. in der Gesellschaft. Die veränderten wirtschaftlichen und politischen Notwendigkeiten und Bedingungen berücksichtigend, präzisierte es die Verantwortung der Leitungen von Partei und Massenorganisationen, der Staats- und Wirtschaftsorgane für die Förderung der F., die gezielte Hebung ihres Qualifikationsniveaus, ihre verstärkte Gewinnung für naturwissenschaftlich-technische Berufe und für Leitungsfunktionen (Beschluß über die Aufgaben der Staatsorgane zur Förderung der F. und Mädchen in Durchführung des Kommuniqués des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 vom 19. 2. 1962; GBl. II, S. 295). Die normierende Wirkung des F.-Kommuniqués kommt vor allem in den Bereichen Familie, Arbeit und Bildung zum Ausdruck. A. Familiengesetzbuch Das Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) fixiert nicht nur die Gleichstellung der F. in Ehe und Familie, indem es alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens — Erziehung und Pflege der Kinder, Führung des Haushalts, materielle Aufwendungen für Haushalt und Familie — zu Rechten und Pflichten beider Ehegatten erklärt, sondern auch das Recht der F. auf Ausübung bzw. Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Es verpflichtet zudem die Ehegatten zu „kameradschaftlicher Rücksichtnahme und Hilfe“, wenn sich der andere Ehegatte zur Teilnahme an weiterbildenden Maßnahmen oder zur Leistung gesellschaftlicher Arbeit entschließt (Familienrecht). B. Arbeitsgesetzbuch Der bereits im Befehl Nr. 253 der SMAD aufgestellte und im Gesetz der Arbeit vom 19. 4. 1950 (GBl., S. 349) wiederholte Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wurde mit weiteren Bestimmungen des Arbeitsgesetzes sowie des Gesetzes [S. 445]über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der F. vom 27. 9. 1950 (GBl., S. 1037) im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) zusammengefaßt und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) vom 16. 6. 1977 (GBl. I, S. 185) als besondere Rechte der werktätigen F. und Mütter weiter ausgebaut. Die Bestimmungen beziehen sich u.a. auf die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für die Teilnahme der F. am Produktionsprozeß. Dazu zählen die Einrichtung von Kinderkrippen, -gärten und -horten, von betrieblichen Verkaufsstellen, Wäschereien und anderen Dienstleistungen. Sie betreffen weiterhin arbeitszeitliche Sonderregelungen und Kündigungsschutz für Schwangere und stillende Mütter (Verbot von Überstunden und Nachtarbeit, Schwangerschafts- und Wochenurlaub von 6 bzw. 20, bei Mehrlingsgeburten oder komplizierten Entbindungen 22 Wochen, Arbeitsfreistellung bis zum Ende des 1. bzw. — bei Nichtbereitstellung eines Krippenplatzes — des 3. Lebensjahres des Kindes bei teilweiser Zahlung von Mütterunterstützung, Stillpausen während der Arbeitszeit, Kündigungsverbot von mindestens einem bis zu drei Jahren; Mutterschutz/Förderung von Mutter und Kind) und Gewährung einer 40-Stunden-Arbeitswoche sowie von Hausarbeitstagen unter bestimmten Voraussetzungen für vollbeschäftigte F. Ferner sollen besondere Maßnahmen zum F.-Arbeitsschutz, wie Verbot von schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten, sowie eine entsprechende technisch-organisatorische Gestaltung der Arbeitsplätze den Einsatz der F. in einem weiten, auch nichttypische F.-Berufe umfassenden Tätigkeitsbereich ermöglichen. Außerdem sind detaillierte Weiterbildungsmaßnahmen für die weiblichen Beschäftigten in F.-Förderungsplänen (1978: mehr als 14.300) festzulegen, die als Bestandteil der Betriebskollektivverträge (BKV) von den Betriebsleitern in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen (BGL) aufgestellt werden. Als Maßnahme zur praktischen Durchsetzung der Gleichberechtigung der F. auf betrieblicher Ebene wurden auf Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 in den Betrieben der Industrie, den Volkseigenen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, in staatlichen Verwaltungen, Hochschulen und Universitäten Frauenausschüsse gebildet; sie arbeiteten zunächst unter Anleitung der Betriebsparteiorganisationen (BPO) in den VEB und wurden 1965 auf Empfehlung des Politbüros (Beschluß vom 15. 12. 1964) den BGL unterstellt. Anfang 1982 bestanden rd. 9.800 solcher F.-Ausschüsse mit 77.000 Mitgliedern. Um die spezifischen Probleme der F.-Arbeit in besonderem Maße berücksichtigen zu können, wurden in den industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben der DDR zudem Frauenbrigaden gebildet; dies sind Arbeitsgruppen, die ebenso wie die sonstigen Brigaden technologisch zusammenhängende Arbeitsaufträge bzw. -gänge arbeitsteilig im Kollektiv ausführen, jedoch ausschließlich aus weiblichen Arbeitskräften bestehen. C. Bildungsgesetz Das Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) garantiert den F. und Mädchen gleiche Bildungsmöglichkeiten und den gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsinstitutionen. Es fordert die Hinlenkung der Mädchen auf eine Ausbildung in technischen und landwirtschaftlichen Berufen, die Qualifizierung der F. zu Facharbeitern und ihre Vorbereitung auf die Übernahme von Kaderfunktionen. Ergänzt von einigen wichtigen Durchführungsbestimmungen (z.B. AO über die Aus- und Weiterbildung von F. für technische Berufe und ihre Vorbereitung für den Einsatz in leitenden Tätigkeiten vom 7. 7. 1966, GBl., SDr. 545, S. 25; AO zur Ingenieurausbildung von F. in Sonderklassen an den Fachschulen der DDR vom 15. 7. 1967, GBl. II, S. 506; AO zur Durchführung der Ausbildung von F. im Sonderstudium an den Hoch- und Fachschulen vom 15. 5. 1970, GBl. II, S. 407; AO über die Förderung von vollbeschäftigten werktätigen F. für die Ausbildung zu vollbeschäftigten Produktionsfacharbeiterinnen vom 12. 12. 1972, GBl. II, S. 860), bildet es die Grundlage für die vollständige Einbeziehung der F. in das allgemeine System der „abschnittsweisen“ Qualifizierung. Wesentliche Gremien zur Erarbeitung und Durchführung der F.-Politik sind die Abteilung Frauen des ZK mit den ihr nachgeordneten F.-Kommissionen bei den Bezirks- und Kreisparteileitungen sowie die F.-Kommission beim Politbüro. Der aus hauptamtlichen Funktionärinnen zusammengesetzten ZK-F.-Abteilung obliegt die Anleitung der — auf die gesamte weibliche Bevölkerung gerichteten — F.-Arbeit der Partei wie auch des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD) und die Kontrolle über die Durchführung entsprechender Beschlüsse. Bei der Vorbereitung von frauenpolitischen Richtlinien und Maßnahmen wird sie von der F.-Kommission beim Politbüro beraten und unterstützt, in der weibliche Führungskräfte des Staatsapparates, der Wirtschaft, Wissenschaft und der Massenorganisationen vereint sind. Seit der im Jahre 1964 erfolgten Gründung des Wissenschaftlichen Beirats „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ beim Präsidenten der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) stützen sich auch diese Parteigremien zunehmend auf wissenschaftliche Forschungsergebnisse (vgl. auch Beschluß über die weitere Durchführung der Forschung zu Problemen der Entwicklung und Förderung der F. und Mädchen in der DDR vom 20. 10. 1966; GBl. II, S. 777). Im April 1981 organisatorisch aufgewertet zu einem [S. 446]Wissenschaftlichen Rat an der AdW (Vorsitz: Prof. Dr. Herta Kuhrig), bildet er das Zentrum für die Planung und Koordinierung der F.-Forschung in der DDR. III. Probleme der Frauenarbeit Die Eingliederung der F. in den Produktionsprozeß ist der SED in beachtlichem Umfang gelungen. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist seit 1949 kontinuierlich gestiegen, der F.-Beschäftigungsgrad ist einer der höchsten der Welt. Als Ursachen des Anstiegs sind die im Schnitt relativ niedrigen Einkommen der Männer und wachsendes Konsumbedürfnis der Bevölkerung ebenso zu nennen wie die zum Teil erfolgreiche Durchsetzung des von der SED propagierten Leitbildes der berufstätigen Frau und Mutter. Allerdings stehen der weiblichen Berufstätigkeit — trotz aller bisherigen Anstrengungen — weiterhin einige grundlegende, z. T. aber auch neue Schwierigkeiten der F.-Arbeit entgegen. Noch ist das Ziel familialer Entlastung der F. durch weitestgehende Vergesellschaftung der Kinderpflege/-erziehung nicht erreicht und diese selbst in ihren psychisch-sozialen Auswirkungen problembehaftet: so machen neuere DDR-Untersuchungen für die zunehmende Jugend Kriminalität die fehlende Nestwärme mitverantwortlich. Zwar sind die Einrichtungen der Kinderbetreuung kontinuierlich ausgebaut worden — 1982 wurden 65,7 v.H. der Kinder im Alter bis zu 3 Jahren in Kinderkrippen, 91,7 v.H. der 3- bis 6jährigen Kinder in Kindergärten (leicht abnehmende Tendenz seit 1980!) und 80,6 v.H. der Schüler der 1. bis 4. Klasse in Schulhorten betreut —, doch fehlt es weiterhin vor allem an Krippenplätzen, auch als Folge der höheren Geburtenrate in den letzten Jahren; lediglich das Kindergartenproblem kann als weitgehend gelöst betrachtet werden. Noch weniger besteht indes Aussicht auf Bereitstellung eines qualitativ wie quantitativ ausreichenden Waren- und Dienstleistungsangebots, da die schwierige Wirtschaftslage zusätzliche Investitionen in diesem Bereich derzeit nicht zuläßt und von der alternativ empfohlenen optimaleren Nutzung des Iststandes keine durchgreifende Situationsverbesserung zu erwarten ist. Damit bleibt aber das Ziel weiterhin unerreichbar, den F. die noch immer überwiegend von ihnen allein erbrachte Hausarbeit spürbar zu erleichtern. Schwierigkeiten, die z. T. aus der mangelnden Erfüllung staatlicher Förderungsauflagen durch die Betriebsleiter resultieren bzw. Ausdruck des der Gleichberechtigung der F. immer noch entgegengebrachten Widerstandes der Männer sind, bilden z.B. ungünstige betriebliche Arbeitsbedingungen und der dem Ausbildungsniveau nicht gemäße Einsatz der weiblichen Arbeitskräfte. Letzteres trifft vor allem auf F. mit Hoch- und Fachschulabschluß zu, die auf den höheren Leitungsebenen von Betrieben und Verwaltungen deutlich unterrepräsentiert sind. Zusätzliche zeitliche Erschwernisse und familiäre Belastungen für die F. bewirkt aber auch die seit dem X. SED-Parteitag (1981) aus volkswirtschaftlichen Gründen propagierte Forderung, die weibliche Arbeitskraft durch leistungsgerechten Einsatz besser zu nutzen und deshalb auch die F. stärker in die Schichtarbeit einzubeziehen. Ebenso problematisch ist für sie die inzwischen stark negative Einstellung der SED zu der im Arbeitsgesetzbuch ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung (Halbtagsarbeit), die als unbefriedigend und von zweifelhaftem wirtschaftlichen Nutzen empfunden wird, da sie der völligen Eingliederung der F. in den Arbeits-, besonders aber in den Qualifizierungsprozeß im Wege steht. Bei weiblichen Führungskräften ergibt sich dabei zusätzlich das Problem, daß eine Teilzeitbeschäftigung sowohl die Kontinuität der Leitungstätigkeit wie die von Weiterbildungsmaßnahmen unterbricht. Trotz der Bemühungen zu ihrer Begrenzung auf jene Fälle, in denen aus gesundheitlichen oder familiären Gründen keine Ganztagsarbeit möglich ist, besteht unter den berufstätigen F. und insbesondere Müttern aber weiterhin ein starker Trend zur Teilzeitbeschäftigung; im Jahr 1976 arbeiteten 32 v.H. der F. in der DDR verkürzt. Aus der Tatsache, daß die DDR hierzu zwischenzeitlich keine neuen Angaben veröffentlicht hat, kann man schließen, daß sich diese Quote bis heute kaum verringert haben dürfte. Als ein besonderes Problem, das aus der Mehrfachbelastung der F. (berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit, Haushalt und Kindererziehung) resultiert, erweist sich für die DDR der in allen hochentwickelten Industrieländern zu beobachtende Rückgang der Geburtenziffern und Anstieg der Scheidungsquoten. Um dieser Entwicklung zu begegnen, hat die SED-Führung seit 1972 (Gemeinsamer Beschluß des ZK der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrats der DDR über sozialpolitische Maßnahmen in Durchführung der auf dem VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe des Fünfjahrplanes vom 27. 4. 1972) eine Serie von Maßnahmen zur Förderung der berufstätigen Mütter, der jungen Ehen und der Geburtenentwicklung beschlossen. Durch arbeitszeitliche Vergünstigungen und finanzielle Anreize konnte seitdem zwar die Geburtenfreudigkeit erhöht werden, jedoch nicht in dem von der SED gewünschten, die einfache Reproduktion der Bevölkerung gewährleistenden Maß (vielmehr Stabilisierung der Tendenz zur Ein- bis Zwei-Kinder-Familie). Zudem hat die günstigere Geburtenentwicklung neue betriebswirtschaftliche und F.-Arbeitsprobleme zur Folge, die sich auch allgemein aus dem inzwischen erreichten hohen Beschäftigungsgrad der F. ergeben: Aufgrund der erheblichen Verlängerung des Wochenurlaubs und [S. 447]der Inanspruchnahme des Rechts auf bezahlte Arbeitsfreistellung für ein Jahr nach der Geburt des 2. (und jedes weiteren) Kindes durch fast alle in Frage kommenden F. haben Betriebe mit hohem F.-Anteil — so vor allem im Erziehungs- und Gesundheitswesen und im Handel — mit erheblichen Ausfallquoten zu rechnen. Dies hat in der Praxis wiederum bewirkt, jüngere qualifizierte F. — in Erwartung einer möglichen Schwangerschaft oder evtl. Ausfallzeiten bei Erkrankung ihrer Kinder — nicht in den ihrer Ausbildung adäquaten beruflichen Positionen einzusetzen. In jüngster Zeit geht die SED zwar verstärkt gegen diese diskriminatorische Praxis vor, freilich nicht aus gleichberechtigungspolitischen Gründen, sondern ebenfalls aus ökonomischen Motiven. IV. Die Frau in Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichem Leben A. Die Frau in der Bevölkerung Nach den Angaben des Statistischen Jahrbuches der DDR, Ausgabe 1983, waren 1982 von den insgesamt 16.702.306 Einwohnern 8.840.242 F., das entspricht einem Anteil von 52,9 v.H. Der Altersaufbau der weiblichen Bevölkerung zeigt noch immer eine ähnlich ungünstige Struktur wie der der Gesamtbevölkerung (Menschenverluste im Krieg, geburtenschwache Jahrgänge). Zusätzlich negative Auswirkungen auf die weibliche Bevölkerungsstruktur hat der hohe F.-Überschuß in den älteren Jahrgangsgruppen, der sich 1982 wieder von der Gruppe der 46jährigen an bemerkbar machte (Schwankungen verursacht von der höheren Sterberate bei Männern dieses Alters). Während in den unteren Altersgruppen bis einschließlich der 45jährigen durchweg ein geringer Männerüberschuß bestand (5.527.624 Männer, 5.323.867 F.; 3,8 v.H. Männerüberschuß), betrug der F.-Überschuß ab der Gruppe der 46jährigen 50,6 v.H. (2.334.440 Männer, 3.516.375 F.; erstmals eine abnehmende Tendenz beim F.-Überschuß, über deren weitere Entwicklung aber noch keine Aussagen möglich sind). Die Diskrepanz zwischen männlichen und weiblichen Bevölkerungsanteilen in den höheren Altersgruppen macht sich aus volkswirtschaftlicher Sicht besonders nachteilig bemerkbar, da die Zahl der weiblichen Rentner ungleich höher ist als die der männlichen, zumal die F. bereits mit 60 Jahren in das Rentenalter eintreten, die Männer hingegen erst mit 65 Jahren; so standen 1982 den 2.068.437 Rentnerinnen 816.585 Rentner gegenüber. Unter der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter (Männer: 15 bis unter 65 Jahre; F.: 15 bis unter 60 Jahre) sind hingegen die männlichen und weiblichen Anteile ziemlich gleich: 5.441.550 Männern stehen 5.243.571 F. gegenüber (Bevölkerung). B. Die Frau in der Wirtschaft (Berufs- und Qualifikationsstruktur) Die seit Kriegsende bis 1973 rückläufige Anzahl der F. im arbeitsfähigen Alter verstärkte für die DDR-Behörden den Zwang, angesichts eines permanenten Arbeitskräftemangels die F. möglichst weitgehend in den Produktionsprozeß einzugliedern, um die volkswirtschaftlichen Planziele zu erfüllen. So waren 1982 von den insgesamt ca. 8,37 Mill. (mit Lehrlingen ca. 8,81 Mill.) Beschäftigten inzwischen 4,15 Mill. (mit weiblichen Lehrlingen 4,34 Mill.) F. Ihr Beschäftigtenanteil betrug demnach 49,6 v.H., der Beschäftigungsgrad der F. im arbeitsfähigen Alter 82,8 v.H. (1964: 66,5 v.H.; 1967: 76,3 v.H.; 1973: 81,7 v.H.; 1976: 82,6 v.H. Der geringfügige Rückgang des weiblichen Beschäftigungsgrades in den Jahren 1977–1981 hat bevölkerungs-, bildungs- und familienpolitische Ursachen: Eintritt geburtenstarker Jahrgänge ins arbeitsfähige Alter bei gleichzeitig längeren Ausbildungszeiten auch der Mädchen, anhaltender Trend zur Inanspruchnahme des „Babyjahres“. Angaben der SED über den Beschäftigungsgrad der F., der durch Einbeziehung auch der Schülerinnen und Studentinnen für Anfang 1982 mit 88 v.H. erheblich höher ausgewiesen wurde, verdecken indes diese Stagnation.) Die Berufsstruktur der F. ist in den offiziellen Angaben nur grob nach Berufsgruppen aufgeschlüsselt. Auch für 1982 gilt wie schon für die vorhergegangenen Jahre, daß nur ein Drittel der berufstätigen F. in der Industrie, fast die Hälfte aber in Bereichen arbeitet, in denen die Anzahl weiblicher Berufe traditionell am größten ist (Handel, nichtproduzierende Bereiche mit den Schwerpunktgebieten Volksbildung und Kultur sowie Gesundheits- und Sozialwesen). An dieser Struktur werden sich auf [S. 448]absehbare Zeit keine gravierenden Veränderungen ergeben, da auch die weiblichen Lehrlinge — trotz der seit Jahren intensiven Bemühungen der SED, sie für Ausbildungsgänge in den naturwissenschaftlich-technischen Branchen zu gewinnen — nach wie vor überwiegend in die traditionellen Bereiche der F.-Arbeit streben. Die Verteilung der weiblichen Berufstätigen (mit Lehrlingen) auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche zeigt für 1982 vorstehende Tabelle. Aufgrund intensiver nachträglicher Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der Erwachsenenqualifizierung, insbesondere der weiblichen, wobei die 1967 an den Hoch- und Fachschulen der DDR gebildeten F.-Sonderklassen den F. die berufliche Aus- und Weiterbildung erleichtern sollten, ist es der SED-Führung inzwischen gelungen, den Anteil weiblicher Beschäftigter mit abgeschlossener Berufsausbildung beträchtlich zu vergrößern. Er betrug Mitte 1983 77,5 v.H. (56,4 v.H. F. mit Facharbeiterabschluß, 0,9 v.H. mit Meisterprüfung, 15,1 v.H. mit Fachschulabschluß und 5,1 v.H. mit Hochschulabschluß; außerdem 3,1 v.H. F. mit Teilausbildung), was eine Steigerungsrate von über 10 v.H. gegenüber 1977 und 20 v.H. gegenüber 1974 bedeutet. Dieser Entwicklung entspricht ein seit 1967 überproportional hoher weiblicher Anteil bei den von Beschäftigten nachträglich absolvierten Facharbeiterprüfungen (im Durchschnitt rd. 54,5 v.H.), die von allen Qualifizierungsmaßnahmen beruflicher Aus- und Weiterbildung von F. am meisten frequentiert werden (1982 betrug der Anteil weiblicher Schulungsteilnehmer an den Maßnahmen beruflicher Aus- und Weiterbildung insgesamt 41,1 v.H., bei der Qualifizierung zum Facharbeiter jedoch 57,0 v.H.). Während in den jüngeren Altersgruppen der prozentuale Anteil von Männern und F. mit abgeschlossener Berufsausbildung sich inzwischen stark angenähert hat — 1977 hatten 78 v.H. der männlichen und 75 v.H. der weiblichen 18- bis 19jährigen sowie 84 v.H. der männlichen und 78 v.H. der weiblichen 20- bis 29jährigen einen Facharbeiterabschluß —, finden sich in den höheren Altersgruppen immer noch zahlreiche F. ohne entsprechende Berufsqualifikation: bei den 50- bis 59jährigen hatten 1977 nur 34 v.H. der F. gegenüber 77 v.H. der Männer eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dies läßt darauf schließen, daß das Interesse an nachträglicher beruflicher Qualifizierung und damit verbunden an höheren Verdienstmöglichkeiten bei jenen F. besonders groß ist, die bis zum Erreichen des Rentenalters noch eine längere Zeit erwerbstätig sind. Der Anteil der F. an den niedrigen Lohngruppen ist aufgrund ihrer unzureichenden Berufsausbildung, namentlich der älteren und vor allem der in der Industrie beschäftigten, traditionell hoch. Auffallend hoch ist inzwischen der weibliche Anteil an den Beschäftigten mit Fachschulabschluß (1982: rd. 573.500 F. = 59,3 v.H.) wie auch an den Fachschulstudenten (1982: 126.309 F. = 73,4 v.H., überwiegend im Direktstudium, wo der F.-Anteil 84,2 v.H. beträgt). Auch im Hochschulstudium (1982: 64.248 F. = 49,3 v.H., davon 56.892 F. = 52,8 v.H. im Direktstudium) wie bei den Beschäftigten mit Hochschulabschluß (1982: rd. 193.600 F. = 36,2 v.H.) ist der weibliche Anteil in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen — was Soziologen aus der DDR vor allem mit einem größeren Leistungswillen der Mädchen erklären. Aus entsprechenden Umfrageergebnissen leiten sie zugleich die Prognose ab, daß höherqualifizierte F. auch nach einer Eheschließung berufstätig und damit dem volkswirtschaftlichen Produktionsprozeß erhalten bleiben. Trotz der ständig wachsenden Zahl beruflich hochqualifizierter F. nehmen sie jedoch, wie bereits erwähnt, immer noch nicht einen adäquaten Platz in den Leitungsfunktionen der Wirtschaft ein. Zwar geben die DDR-Behörden schon seit Jahren bekannt, daß jeder dritte Leiter in der sozialistischen Wirtschaft (in der Industrie indes nur jeder fünfte Leiter) eine F. sei, doch fehlen stets detaillierte Angaben über die Art solcher Leitungsfunktionen. Nach wie vor verschwindend gering ist der Anteil weiblicher ökonomischer, kaufmännischer und vor allem technischer Direktoren in Kombinaten und Volkseigenen Betrieben. In den Führungsfunktionen des Gesundheits- und Erziehungswesen sowie der Justiz sind F. zwar erheblich zahlreicher vertreten: Inzwischen steht jede dritte Schule in der DDR unter weiblicher Leitung, und gut die Hälfte der Richter und der Schöffen an Kreis- und Bezirksgerichten sind F. Gemessen an ihrem in diesen Bereichen traditionell sehr hohen Beschäftigungsgrad (im Gesundheits- und Sozialwesen ist der F.-Anteil mit 86,2 v.H. für 1982 am höchsten, gefolgt vom Erziehungs- und Bildungswesen mit 76,5 v.H.) sind sie dennoch in den Führungsfunktionen erheblich unterrepräsentiert. C. Die Frau im öffentlichen Leben Die von der SED geforderte gleichberechtigte Teilnahme der F. am öffentlichen Leben ist besonders groß in jenen gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen und Gremien, die primär einen repräsentativen Charakter haben oder lediglich eine beratende Funktion ausüben. Die umfangreiche Einbeziehung von F. in die Volksvertretungen der DDR ist überdies ideologisch motiviert, da sie wegen deren verfassungsrechtlichen Primats als Beweis weiblicher Mitbestimmung in der Politik gilt. In den politischen Entscheidungsorganen und -funktionen von Partei und Staat, in denen ein hoher weiblicher Anteil wirksame Gleichberechtigung bedeuten könnte, sind die F. hingegen weder ihrem Mitgliederanteil in den Parteien — namentlich der SED — [S. 449]noch ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entsprechend vertreten. Die Massenorganisationen weisen traditionell hohe weibliche Mitgliederzahlen auf. Im FDGB waren 1982 ca. 4,7 Mill. F. = 51,5 v.H. aller Mitglieder, im Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) rd. 1,4 Mill. F. organisiert (seit Anfang der 60er Jahre relativ stagnierende Mitgliederzahlen des DFD). Anfang 1984 befanden sich unter den rd. 2,22 Mill. SED-Mitgliedern und -Kandidaten ca. 762.000 F. = 34,4 v.H. In annähernd gleichem Anteil (35,7 v.H.) sind die F. auch in den 261 Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksleitungen der SED vertreten (Januar 1981), wenn auch üblicherweise in prozentual größerem Maße als lediglich beratungsbefugte Kandidaten und weniger als stimmberechtigte Mitglieder. Unter den 2.578 Mitgliedern der Sekretariate der SED-Kreisleitungen gab es indes nur 296 F. = 11,5 v.H., von denen wiederum nur 121 F. = 4,7 v.H. als Sekretäre der Kreisleitungen fungierten. Lediglich 9 F. = 3,4 v.H. sind derzeit (Januar 1984) 1. Sekretär einer SED-Kreisleitung. Ein analoges Bild zeichnet sich für die im Februar 1984 gewählten 15 Bezirksleitungen der SED ab. Diesen gehörten zwar insgesamt (ohne Schwerin, das nicht veröffentlicht hat) 290 F. = 24,9 v.H. weibliche stimmberechtigte Mitglieder und 127 F. = 47,2 v.H. weibliche Kandidaten an, den entscheidungsbefugten Sekretariaten der Bezirksleitungen hingegen nur 13 weibliche Mitglieder (= 7,2 v.H.); lediglich 4 von ihnen waren Sekretäre (von insgesamt 91 Sekretären = 4,4 v.H.), allerdings nur in den Aufgabenbereichen Agitation/Propaganda und Volksbildung/Kultur tätig und nicht in den noch einflußreicheren Funktionen eines 1. oder 2. Sekretärs bzw. den Aufgabenbereichen Wirtschaft/Landwirtschaft. Auf dem X. Parteitag (1981) wurden 19 F. = 12,2 v.H. zu Mitgliedern und 5 F. = 8,8 v.H. zu Kandidaten des ZK der SED gewählt. Seit seiner Bildung im Januar 1949 hat dem Politbüro des ZK der SED noch keine F. als Vollmitglied angehört; seit Oktober 1973 (10. ZK-Plenum) befinden sich unter dessen Kandidaten 2 F. (Inge Lange, Margarete Müller) und unter den Sekretären des ZK-Sekretariats eine F. (Inge Lange, Sekretär für F.-Fragen). Eine größere weibliche Beteiligung in politisch bedeutenden Parteifunktionen ist schwerpunktmäßig in den Gremien und Institutionen der Parteikontrolle und Parteischulung gegeben. Auch im Bereich der staatlichen Exekutive üben nur wenige F. politische Entscheidungsfunktionen aus: nur in einem der 15 Bezirke der DDR steht eine F. an der Spitze des Bezirksrates (Irma Uschkamp in Cottbus); dem 45köpfigen Ministerrat der DDR gehört seit 1974 nur noch ein weiblicher Minister an (Margot Honecker, seit 1963 Minister für Volksbildung), während sich unter den rd. 200 Staatssekretären und Ministerstellvertretern lediglich 4 F. (Anfang 1984) befinden. Dem aus 26 Mitgliedern bestehenden Staatsrat gehören 5 F. an. Verhältnismäßig groß ist der Anteil der F. unter den Bürgermeistern; er beträgt rd. 25 v.H. (1980: 1868). In den Volksvertretungen hingegen ist der Anteil der F. erheblich höher. Den 1979 gewählten Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen (kreisangehörige Städte und Gemeinden) gehören 34,8 v.H., den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen (Land- und Stadtkreise) 41,7 v.H. F. an, den 1981 gewählten Bezirkstagen 39,0 v.H. F., der Volkskammer 32,4 v.H. F. Parlamentarische Führungsfunktionen (Fraktions-, Ausschußvorsitz) werden indes kaum von F. ausgeübt. Die politische Tätigkeit der weiblichen Abgeordneten — wie auch die der Funktionärinnen im Staatsapparat — konzentriert sich auf sozial-, kultur- und handelspolitische Bereiche. Die Gründe für die geringe Teilnahme von F. am gesellschaftlich-politischen Entscheidungsprozeß in der DDR sind vielschichtig und teilweise interdependent. Als wesentlichste seien genannt: nach wie vor bestehende tradierte Vorurteile gegen F.-Karrieren; erhebliche Gewichtung von Leitungsfunktionen aufgrund enger personeller Verbindung zwischen der Parteiführung und der Staats- und Wirtschaftsführung; unzureichendes weibliches Kaderreservoir in den mittleren Leitungsfunktionen; einseitige Konzentration der F. auf spezielle Sachgebiete in Politik und Wirtschaft; stärkere arbeitsmäßige Belastung der berufstätigen und/oder gesellschaftlich-politisch aktiven F. durch Haushalt und Familie; erheblicher Mehraufwand an Arbeitszeit und häufige Dienstreisen bei Ausübung leitender Funktionen; Fehlen geeigneter Organe zur Wahrnehmung der politischen Interessen der F. Gabriele Gast Literaturangaben Frau und Wissenschaft. Referate und ausgewählte Beiträge. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1968. Gast, Gabriele: Die politische Rolle der Frau in der DDR (Studien zur Sozialwissenschaft, 17). Düsseldorf: Bertelsmann Universitätsverl. 1973. Helwig, Gisela: Frau und Familie in beiden deutschen Staaten. Köln: Verl. Wissenschaft u. Politik 1982. Hieblinger, Inge: Frauen in unserem Staat. Einige Probleme der Förderung der Frau unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution in der DDR. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1967. Staatliche Dokumente zur Förderung der Frau in der Deutschen Demokratischen Republik. Gesetzesdokumentation, 2., erw. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1975. Ulbricht, Walter: Frauen — Miterbauerinnen des Sozialismus. Aus Reden und Aufsätzen. Leipzig: Verl. für die Frau 1968. <LI>Zur gesellschaftlichen Stellung der Frau in der DDR. Leipzig: Verl. für die Frau 1978. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 443–449 Fraktion, Fraktionsbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenbrigaden
Frauen (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I. Gleichberechtigung der…
DDR A-Z 1985
Übersiedlung in die DDR (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Nach einer 1965 in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichten amtlichen Statistik sollen von 1950 bis 1964 503.361~Personen [S. 1368]in die DDR übergesiedelt sein. Diese sowie andere vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Statistiken der Fortzüge aus dem Bundesgebiet in die DDR und nach Berlin (Ost) erfassen jedoch nur solche Übersiedler (Ü.), die sich unter Angabe ihres Zieles an ihrem bisherigen Wohnort im Bundesgebiet polizeilich abgemeldet haben. Trotzdem lassen diese Statistiken erkennen, daß die Zahl der Ü. seit 1962 stark zurückgegangen ist. Mit 36.676 Abwanderungen aus dem Bundesgebiet ist 1957 die größte Zahl von Ü. gezählt worden. 1961 waren es nur 14.564. In der folgenden Statistik der Jahre 1964–1981 sind die Fortzüge aus dem gesamten Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) in die DDR einschließlich Berlin (Ost) enthalten: In dieser Aufstellung fehlen die Ü., die ohne Abmeldung ihren Wohnsitz in die DDR verlegt haben. Deren Anteil ist relativ hoch, da nach den inzwischen auch von den DDR-Behörden gemachten Erfahrungen die meisten Ü. Anlaß haben, ihre Übersiedlung in die DDR geheimzuhalten, sei es, weil sie erhebliche Schulden zurückließen oder weil sie sich der Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland entziehen wollten. Ü., die derartige Motive für das Verlassen ihres westdeutschen Wohnsitzes haben, müssen allerdings damit rechnen, von den Behörden der DDR unverzüglich in die Bundesrepublik zurückgeschickt zu werden. Die Zahl mißglückter Versuche, in die DDR zu gelangen, ist daher recht groß. Seitens der DDR werden seit 1966 überhaupt keine Angaben über Ü. mehr gemacht. Bis dahin hatten Meldungen mit hohen Zahlen von Ü. aus Westdeutschland und in die DDR zurückgekehrten Flüchtlingen sowie eingehende Schilderungen von Einzelfällen den Anschein einer großen politisch bedingten Fluchtbewegung aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR erwecken sollen — als propagandistisches Gegengewicht zu der das Ansehen der DDR mindernden Massenflucht aus der DDR (Flüchtlinge). Die schlechten Erfahrungen mit Ü. aus Westdeutschland — nach DDR-Veröffentlichungen soll die Kriminalität von Ü. um ein Vierfaches über dem DDR-Durchschnitt gelegen haben — haben die DDR offenbar zur Einstellung dieser Propaganda und zu einer schärferen Auslese bei der Aufnahme der Ü. in die DDR veranlaßt. Die Ü. werden nach ihrer Ankunft zunächst in eines der „Aufnahmeheime für Ü. und Rückkehrer“ in Berlin-Blankenfelde, Barby, Eisenach, Pritzier ü/Hagenow (Mecklbg.) oder Saasa, Kr. Eisenberg/Thür. eingewiesen (für desertierte Bundeswehr-Angehörige gibt es besondere Aufnahmestellen), wo sie eingehend durch den Staatssicherheitsdienst geprüft und über die Verhältnisse in ihrer Heimat ausgefragt werden. Ein rechtlich geregeltes Einbürgerungsverfahren gibt es für Deutsche aus der Bundesrepublik nicht. Mit der Übergabe des Personalausweises der DDR gelten sie als Bürger der DDR. Sie erhalten keine Urkunde über die Verleihung der Staatsbürgerschaft der DDR, wie es im § 7 Abs. 3 des Staatsbürgerschaftsgesetzes vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 3) beim Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR durch Bürger anderer Staaten vorgesehen ist. Als Bürger der DDR dürfen die Ü. wie alle übrigen Bewohner der DDR nicht mehr ohne Genehmigung der DDR-Behörden in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren. Soweit sie nicht bei Verwandten Wohnsitz nehmen können, werden sie in einem der Bezirksaufnahmeheime untergebracht. Dort werden ihnen Aufenthaltsort und Arbeit zugewiesen. Dies gilt auch für zurückkehrende Flüchtlinge, die die DDR vor dem 1. 1. 1972 bzw. vor dem 1. 1. 1981 verlassen haben. Ihnen ist durch Gesetz zur Regelung der Staatsbürgerschaft vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265) und durch die VO zu Fragen der Staatsbürgerschaft vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 418) die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt und zugleich Straffreiheit wegen des ungenehmigten Verlassens der DDR zugesichert worden. Allerdings wird ihnen in der Regel die Ü. verweigert. Flüchtlinge, die seit dem 1. 1. 1981 aus der DDR geflüchtet sind, müssen dagegen bei ihrer Rückkehr grundsätzlich mit Bestrafung wegen ungesetzlichen Grenzübertritts (Republikflucht) rechnen. Sofortige Festnahme haben vor allem auch geflüchtete Partei- und Staatsfunktionäre und Angehörige der bewaffneten Organe zu erwarten, selbst wenn sie vor dem 1. 1. 1972 die DDR verlassen haben. Ihnen droht ein Strafverfahren wegen Spionage bzw. Fahnenflucht. Diese Rückkehrer werden im allgemeinen bei ihrer Entlassung aus dem Strafvollzug wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeschickt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1367–1368 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÜberweisungsverfahrenSiehe auch das Jahr 1979 Nach einer 1965 in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichten amtlichen Statistik sollen von 1950 bis 1964 503.361~Personen [S. 1368]in die DDR übergesiedelt sein. Diese sowie andere vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Statistiken der Fortzüge aus dem Bundesgebiet in die DDR und nach Berlin (Ost) erfassen jedoch nur solche Übersiedler (Ü.), die sich unter Angabe ihres Zieles an ihrem bisherigen Wohnort im Bundesgebiet polizeilich abgemeldet haben.…
DDR A-Z 1985
Energiewirtschaft (1985) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie (Ministerium für Kohle und Energie). In ihr sind die Zweige Braun- und Steinkohlenindustrie und Energiebetriebe zusammengeschlossen. 1982 arbeiteten in der Energie- und Brennstoffindustrie 6,8 v.H. (218.000) aller Industriebeschäftigten; der Anteil an der industriellen Bruttoproduktion lag bei knapp 10 v.H. Die E. gehört zu den kapitalintensiven Wirtschaftsbereichen. Der Grundmittelbestand je Arbeiter und Angestellten ist fast dreimal höher als im Industriedurchschnitt. Während die industrielle Bruttoproduktion zwischen 1970 und 1982 im Jahresdurchschnitt um 5,3 v.H. zunahm, verzeichnete die Energie- und Brennstoffindustrie lediglich einen Zuwachs von 3,6 v.H. (davon Energiebetriebe 4,9 v.H.). II. Primärenergieaufkommen Bezeichnung für das erstmalige Aufkommen eines Landes an Energieträgern. Hierzu zählen Gewinnung und Förderung von natürlichen Energierohstoffen, der Nettoimport (Import minus Export) von Energieträgern jeder Art, also auch von solchen, die bereits einer Verarbeitung bzw. Umwandlung unterworfen wurden (Sekundärenergieträger) sowie die Bestandsveränderungen. Angaben über den Primärenergieverbrauch der DDR wurden erstmals 1982 (Statistisches Taschenbuch der DDR, Berlin [Ost] 1982) veröffentlicht. Sie betreffen die Jahre 1975 bis 1981 und weisen den Verbrauch insgesamt und den fester Brennstoffe, darunter Braunkohle, aus. Die Angaben stimmen für die Jahre 1975 bis 1978 mit den hier verwendeten Schätzwerten überein (Abweichungen unter 1 v.H.). A. Entwicklung und Struktur 1982 betrug das aus dem Inland stammende Primärenergieaufkommen 88 Mill.~t Steinkohleneinheiten [S. 350](SKE) — 1960 waren es 68 Mill.~t SKE. Viel schneller als die Inlandsproduktion (+ 30 v.H.) haben im selben Zeitraum die Nettoimporte (Importe minus Exporte) zugenommen (+ 409 v.H.). Betrugen sie 1960 erst 8,3 Mill.~t SKE, so waren es 1982 bereits 42 Mill.~t SKE. Damit ist die Auslandsabhängigkeit der Energieversorgung der DDR beträchtlich gestiegen: 1960 wurden 11 v.H. des Inlandsverbrauchs importiert (netto), 1982 waren es hingegen 32 v.H. Gemessen an der Bundesrepublik Deutschland, die rd. 60 v.H. ihres Primärenergiebedarfs aus dem Ausland deckt, ist das Ausmaß der Abhängigkeit allerdings geringer. Die Gründe für diese unterschiedliche Importabhängigkeit sind strukturbedingt. Während die Bundesrepublik Deutschland über 40 v.H. ihres Energiebedarfs durch Erdöl (-importe) deckt, nutzt die DDR stärker ihre inländischen Rohstoffe. Das Primärenergieaufkommen der DDR wies in den Jahren 1960, 1970 und 1980 folgende Struktur auf (Angaben in v.H.): Die drastische Verteuerung der Energieträger hat auch die DDR zu einer Änderung ihrer Energiepolitik bewogen. Nachdem bis 1980 die Energieimporte — vor allem aus der UdSSR — deutlich ausgeweitet wurden, hat jetzt die Energieeinsparung Priorität. Aber auch das Energieangebot muß umstrukturiert werden („Wo Heizöl noch als Brennstoff verwendet wird, gilt es Braunkohle einzusetzen“). Die Erdöl- und Erdgasimporte können vor allem aus Gründen der Handelsbilanz vorläufig nicht mehr erhöht werden; sie gehen z.T. sogar absolut zurück (Erdölimporte aus der UdSSR). Damit erlangen die im Inland verfügbaren Ressourcen wieder eine größere Bedeutung. Ausbaufähig ist hier allerdings nur die Braunkohlenförderung. Diese Strukturveränderungen sind mit beträchtlichen materiellen und energetischen Aufwendungen (geringer energetischer Wirkungsgrad der Braunkohle im Vergleich zu Erdöl und Erdgas) verbunden. B. Braunkohle Der mit Abstand bedeutendste Energieträger wird daher noch für lange Zeit die Braunkohle (Bergbau) bleiben. Die Gesamtvorräte der DDR werden auf etwa 45 Mrd.~t geschätzt. Von der anstehenden Kohle sind jedoch beim gegenwärtigen Stand der Abbautechnik nur 18 Mrd.~t wirtschaftlich gewinnbar; davon befinden sich 11 Mrd.~t im Lausitzer und 7 Mrd.~t im Leipziger Revier. Obwohl dies noch nicht einmal 2 v.H. der Weltvorräte sind, ist die DDR mit einem Anteil von 27 v.H. (1981) das bedeutendste Braunkohlenförderland der Welt. 1982 wurden 276 Mill.~t gefördert (1960: 226 Mill.~t). Da die Braunkohle im Tagebau gewonnen werden kann, sind die Förderkosten relativ niedrig (günstige Mechanisierungsmöglichkeiten). Angesichts der stagnierenden Importmöglichkeiten soll die Braunkohlenproduktion bis 1990 auf 300 Mill.~t gesteigert werden, was den Neuaufschluß von 21 Tagebauen erforderlich macht (Ziel für 1985 gemäß Fünfjahrplan 290 Mill.~t, später erhöht auf 295 Mill.~t). Die Energieversorgung der DDR bleibt damit witterungsanfällig. Aufgrund ihres hohen Wassergehaltes (50 bis 60 v.H.) gefriert die im Tagebau geförderte Braunkohle leicht, was in den Wintermonaten häufig zu Versorgungsstörungen geführt hat. Verschlechtern dürften sich auch die Abbaubedingungen (Abraum je Tonne 1970: 3,8 m³; 1990: 5 m³) wie auch die Qualität der Braunkohle. Der Wasser- und Aschegehalt wird steigen und der Heizwert (derzeit etwa 2.100 kcal/kg, das sind 0,3 SKE) sinken. Im Bezirk Halle befinden sich z.B. erhebliche Lagerstätten an Salzkohle, die bisher aufgrund ihrer Eigenschaften weder verbrannt noch chemisch verarbeitet werden konnten. Für ihre Nutzung sollen spezielle Verfahren und Anlagen entwickelt werden. Aufgrund des niedrigen Heizwertes ist es nicht wirtschaftlich, Braunkohle über große Entfernungen zu transportieren. Daher werden knapp 60 v.H. der Rohbraunkohle (1980: 147 Mill.~t) in fördernahen Kraftwerken und 4 v.H. (9,3 Mill.~t) in Heizwerken verfeuert. 37 v.H. der Rohbraunkohle (96 Mill.~t) werden in Brikettfabriken verarbeitet. Bemerkenswert ist der Anstieg des Rohbraunkohleneinsatzes im Bereich Haushalts- und Kleinverbrauch: Er stieg von 1978 bis 1980 von 1 auf 3 Mill.~t. Seit 1960 hat die DDR die Braunkohlenexporte beträchtlich eingeschränkt (1960: 6,3 Mill.~t — 1982: 3,9 Mill.~t). Betroffen war davon vor allem der Innerdeutsche Handel (IDH). Gehörte nämlich die Braunkohle 1960 mit einem Lieferanteil von ca. 25 v.H. noch zu einem bedeutenden „Devisenbringer“, so ist ihr Anteilswert bis zum Jahre 1982 auf einen „Erinnerungsposten“ von knapp 2 v.H. zurückgegangen (1,4 Mill.~t). C. Steinkohle Die Steinkohle spielt für die Energieversorgung der DDR nur eine relativ geringe Rolle. Die Inlandsförderung mußte mangels abbauwürdiger Vorkommen 1977 eingestellt werden. 1976 wurden etwa 0,5 Mill.~t gefördert, das sind 2 Mill.~t weniger als 1960. Um die Versorgung der Industriebetriebe zu [S. 351]sichern, die nicht oder nur teilweise auf Braunkohle ausweichen können (z.B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und chemischen Industrie sowie Gaswerke), wurden 1982 4,7 Mill.~t Steinkohle und 3,1 Mill.~t Steinkohlenkoks importiert. Hauptlieferländer sind die Sowjetunion, Polen und die ČSSR. D. Erdöl Da die DDR über keine nennenswerten Vorkommen verfügt, ist sie auf dem Erdölsektor fast zu 100 v.H. importabhängig. Das mit Abstand wichtigste Lieferland ist die Sowjetunion: Rund ⅘ der sowjetischen Lieferungen werden durch die 1964 fertiggestellte Pipeline „Freundschaft“ nach Schwedt transportiert. 1973 wurde der zweite Strang dieser Leitung in Betrieb genommen. Durch das 5.330 km lange Rohrleitungssystem ist die DDR direkt mit den westsibirischen Erdölfeldern verbunden. Daneben gelangt Erdöl über Rostock in die DDR. Von dort besteht eine Pipelineverbindung zum Stammbetrieb des „VEB Petrochemisches Kombinat Schwedt“. 1983 erhielt die DDR gemäß einer Vereinbarung mit der UdSSR nur noch 17,1 Mill.~t Erdöl. Einfuhren aus arabischen Ländern (u.a. Ägypten, Irak, Syrien) sind dagegen von untergeordneter Bedeutung. In einem Rahmenabkommen vereinbarten die DDR und die Bundesrepublik Deutschland (Innerdeutscher Handel [IDH]) für den Zeitraum 1980–1985 die Lieferung von jährlich rd. 1 Mill.~t Rohöl in die DDR, die ihrerseits rd. 2 Mill.~t (1983: 2,4 Mill.~t) Mineralölprodukte liefert. Entsprechend einem dreiseitigen Regierungsabkommen von 1975 beteiligt sich die DDR mit Polen und der UdSSR an einer gemeinsamen Organisation für die Erdöl- und Erdgassuche in der Ostsee-„Petrobaltic“. Aufgrund der im RGW-Intrablockhandel herrschenden Preisbildungsprinzipien (Außenwirtschaft und Außenhandel, VII.; Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]; Währung/Währungspolitik, III. A.) hat die UdSSR ihre Rohölpreise erst ab 1975 — und seitdem nur schrittweise — an die gestiegenen Weltmarktpreise angepaßt. 1982 wurden der DDR für die Tonne sowjetischen Erdöls im Durchschnitt 136 Transfer-Rubel (1974: 19 TRbl.) berechnet. Der Weltmarktpreis war zu dieser Zeit etwa 20 v.H. höher. Die Bezahlung der Rohöllieferungen erfolgt allerdings auf Verrechnungsbasis durch Gegenlieferungen von Industrieprodukten aus der DDR. Da die Bewertung dieser Gegenlieferungen in Transfer-Rubel jährlich in bilateralen Verhandlungen neu festgesetzt wird, läßt sich der Nettoeffekt dieses Preisvorteils beim Rohölbezug nicht ermitteln, denn auch die Lieferungen aus der DDR an die Sowjetunion werden zu Preisen abgewickelt, die unter den Weltmarktpreisen liegen. Da in der Vergangenheit die Rohstoffpreise jedoch schneller stiegen als die für die übrigen Produkte, dürfte sich gegenüber den Bedingungen am Weltmarkt per Saldo ein relativer Vorteil für die DDR ergeben. E. Erdgas Infolge des 1967 mit Hilfe sowjetischer Spezialisten erfolgten Aufschlusses der Erdgaslagerstätte Salzwedel-Peckensen (Altmark) verfügt die DDR über eine nennenswerte Erdgasquelle. Die Vorräte dieser im Grenzgebiet zur Bundesrepublik befindlichen Lagerstätte werden auf 150 bis 200 Mrd. m³ geschätzt, wovon 10 v.H. auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entfallen. Nachdem die Erdgasförderung zwischen 1969 und 1974 von 0,2 auf 8 Mrd. m³ gesteigert worden war, stagnierte sie für längere Zeit. Erst in den letzten Jahren wurde die Förderung wieder erhöht (1983: 11,8 Mrd. m³). Das in der Altmark geförderte Erdgas ist von minderer Qualität. Mit einem Heizwert von nur 3.000 kcal/m³ liegt es weit unter der nordwesteuropäischen Norm (Hu = 7.600 kcal/m³). Über dieser Norm liegt das seit April 1973 importierte Erdgas aus der Sowjetunion. Dieses Gas (1982: 6,4 Mrd. m³) bezieht die DDR über die durch die ČSSR führende Pipeline, durch die auch die Bundesrepublik Deutschland beliefert wird. Das hochwertige Importgas wird vor allem in der chemischen Industrie, der Metallurgie, der Glas- und keramischen Industrie, der Leichtindustrie und in der E. eingesetzt. Wie alle europäischen RGW-Länder beteiligte sich die DDR am Bau einer mehr als 2.500 km langen Erdgasleitung von Orenburg zur sowjetischen Westgrenze. Die UdSSR zahlt diese Kreditleistung der DDR (in Form von Waren und Dienstleistungen) mit Erdgaslieferungen seit 1979 zurück. Eine ähnliche Beteiligung erfolgt auch im Planungszeitraum 1981/85. [S. 352]<F. Sonstige> Die Bedeutung der ebenfalls zum Primärenergieaufkommen zählenden Kernenergie (Atomenergie) und Wasserkraft ist gering, ihr Anteil am Energieverbrauch lag 1982 bei etwa 4 v.H.; Wasserkraft wird vor allem in Form von Pumpspeicherwerken genutzt. Sie sind hinsichtlich des Ausgleichs von Belastungsspitzen von Bedeutung. 1981 wurde das größte Pumpspeicherwerk der DDR in Markersbach (Erzgebirge) fertiggestellt. Es hat eine Gesamtkapazität von 1050 MW (6 × 175 MW). III. Sekundärenergie A. Elektroenergie 1982 betrug die installierte Kraftwerksleistung im Bereich der Industrie 21.900 MW. Damit ist die Kapazität innerhalb von 17 Jahren mehr als verdoppelt worden (1965: 10.300 MW). Allerdings konnten in den vergangenen Jahren die geplanten und für die Befriedigung des steigenden Strombedarfs unbedingt erforderlichen Kapazitätszugänge nicht realisiert werden. Im Zeitraum 1971–1975 sollte die installierte Kraftwerksleistung um rd. 6.150 MW gesteigert werden; es wurde jedoch nur ein Zuwachs von 5.000 MW erreicht. Dieser Wert wurde auch als Ziel für den Fünfjahrplan 1976–1980 vorgegeben. Obwohl 1979 in Boxberg das größte Braunkohlenkraftwerk Europas fertiggestellt wurde (Gesamtkapazität 3.520 MW), wurde das Gesamtziel um 1500 MW unterschritten. Für 1981–1985 ist eine Kapazitätserweiterung um 3.000 MW vorgesehen. Zwar hat sich angesichts der Kapazitätserweiterungen die Versorgungssituation entspannt. Vor allem in Wintermonaten kann die witterungsanfällige Elektroenergieerzeugung noch für längere Zeit eine Bedrohung für ein stetiges Wirtschaftswachstum darstellen. Dies vor allem deshalb, weil die Stromerzeugung zu 82 v.H. (1982) auf dem Einsatz von Braunkohle basiert. Um Lagerkosten zu sparen, werden die in Tagebaunähe befindlichen Kraftwerke direkt bekohlt, Reserven werden oft nicht in ausreichendem Maße gebildet. Damit ist aber eine gewisse Anfälligkeit der E. gegeben, denn bei starkem Frost kann die Braunkohle wegen ihres hohen Wassergehalts gefrieren. Auch künftig werden noch überwiegend Braunkohlenkraftwerke gebaut. Kernkraft hat zwar schon einen Anteil von 11 v.H. an der Stromerzeugung erreicht, bis 1985 soll er aber kaum steigen (12–14 v.H.; Atomenergie). Während in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1960 und 1982 die Stromproduktion um knapp 6 v.H. jährlich zunahm, wurde die Elektrizitätserzeugung in der DDR im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 4,4 v.H. gesteigert. 1982 wurden im Inland 104,1 Mrd. kWh verbraucht (1960: 39,9 Mrd. kWh). Das Stromaufkommen (Produktion plus Einfuhr) verteilte sich auf die wichtigsten Abnehmergruppen 1982 (1960) wie folgt: Industrie (einschl. Energieindustrie und Netzverluste): 66,9 v.H. (75,6 v.H.), andere Wirtschaftsbereiche 18,4 v.H. (16,2 v.H.), Haushalte 11,8 v.H. (7,0 v.H.). Der Erzielung von Kosteneinsparungen dient auch der Einsatz von immer größeren Kraftwerksblöcken (Turbine und Generator). 1970 wurde im Kraftwerk Thierbach (bei Leipzig) erstmals ein 210-MW-Block eingesetzt. 1976 nahm im Kraftwerk Hagenwerder (östlich von Dresden) der erste 500-MW-Block der DDR seinen Betrieb auf. Im Zuge der Kombinatsbildung wurden die Kraftwerke organisatorisch umstrukturiert. Zum VE Kombinat Braunkohlenkraftwerke zählen auch die Pumpspeicherwerke; die Kernkraftwerke in Rheinsberg und in Lubmin gehören zum VE Kombinat Kernkraftwerke „Bruno Leuschner“. Private Haushalte bezahlen in der DDR seit 1946 für 1 kWh 8 Pfennige, die tatsächlichen Produktionskosten werden mit 16 Pfennigen angegeben. Die DDR ist Mitglied der „Vereinigten Energiesysteme der Mitgliedsländer des RGW“ (populäre Kurzform: Verbundsystem „Frieden“ bzw. „MIR“). Sitz der zentralen Dispatcherverwaltung ist seit 1963 Prag. Ziel der Organisation: Ausgleich der Spitzenbelastungszeiten, Hilfe im Katastrophenfall, Ausnutzung zeitweilig freier Kapazitäten. Der Spareffekt betrug für die DDR im Jahr 1980 etwa 220 MW. In diesem System waren 1980 Kraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 137.000 MW zusammengeschlossen. 1980 wurden über die zur Verfügung stehenden Leitungen 32 Mrd. kWh ausgetauscht. Die DDR ist mit ihren Nachbarländern Polen und der ČSSR derzeit mit insgesamt 5 grenzüberschreitenden Elektrizitätshochspannungsleitungen verbunden. Mit der 1979 erfolgten Inbetriebnahme einer 750-kV-Leitung zwischen der UdSSR und Ungarn ist der Stromaustausch zwischen den RGW-Ländern weiter intensiviert und vor allem der sowjetische Beitrag zu diesem System gesteigert worden. Für die 80er Jahre ist u.a. der Bau einer 750-kV-Leitung zwischen der UdSSR, Polen und der DDR vorgesehen. B. Mineralölverarbeitung Die DDR deckt ihren Bedarf an Mineralölerzeugnissen ausschließlich aus eigenen Raffinerien. 1982 dürfte die Verarbeitungskapazität 22 Mill.~t betragen haben. Rd. ¾ der Erdölverarbeitungskapazität sind im VEB Petrochemisches Kombinat Schwedt konzentriert (27.700 Beschäftigte, rd. ¼ der Chemieproduktion der DDR). Es umfaßt neben dem Stammbetrieb Schwedt mit dem Betriebsteil Erkner noch den VEB „Otto Grotewohl“ Böhlen (Betriebsteile: Espenhain und Rositz), den VEB Hydrierwerk Zeitz (Betriebsteile: Lützkendorf, Mieste, Völpke, Webau und Klaffenbach) sowie den VEB Mineralölverbundleitung Schwedt. Daneben wird Erdöl vor allem noch in Leuna verarbeitet. Neben der Benzin- [S. 353]und Dieselproduktion (Kraftstoffversorgung) fallen vor allem Heizöle an (1980 etwa 8–10 Mill.~t; 1960 waren es erst 0,4 Mill.~t). Heizöl wird für Hochtemperaturprozesse in der Metallurgie, in der Glas- und Zementindustrie sowie noch vereinzelt in Heiz- und Heizkraftwerken eingesetzt. Ohne Bedeutung ist der private Verbrauch. Künftig soll das stagnierende — vielleicht sogar rückläufige — Ölaufkommen mit steigendem Anteil als Treibstoff und für die chemische Weiterverarbeitung eingesetzt werden. So hat bereits eine Umstellung aller Heiz- und Kraftwerke auf einheimische Brennstoffe begonnen. In den Raffinerien müssen entsprechende Umstrukturierungen in den Produktionsanlagen vorgenommen werden, damit Heizöl zu Kraftstoffen und Kunststoffen weiterverarbeitet werden kann. Diesem Zweck dient der Spalt- und Aromatenkomplex in Schwedt, der 1981 seinen Betrieb aufnahm (Spaltkapazität 1,2 Mill.~t p.a.). 1984 soll eine ähnliche Anlage mit einer Kapazität von 1,6 Mill.~t p.a. Heizölkomponenten fertiggestellt sein. Für den Mineralöltransport innerhalb der DDR steht ein 1300 km langes Rohrleitungssystem zur Verfügung. Es umfaßt u.a. folgende Trassen: Rostock-Schwedt (202 km), Schwedt-Leuna (340 km), Leuna-Böhlen-Zeitz (50 km) sowie die Kraftstoffleitung Schwedt-Seefeld (72 km) und die Rohbenzinpipeline Zeitz-Böhlen. Im Vergleich zu westlichen Industrieländern ist der Verbrauch an Mineralölerzeugnissen relativ gering. Einem Pro-Kopf-Verbrauch von 1,1 t in der DDR steht ein entsprechender Wert für die Bundesrepublik Deutschland von 1,9 t im Jahre 1982 gegenüber. C. Kohleverarbeitung Die Verarbeitung von Braunkohle erfolgt zum Zwecke der energetischen und chemischen (Karbochemie) Weiterverwendung. Ihr kommt angesichts des stagnierenden Kohlewasserstoffeinsatzes in der DDR eine steigende Bedeutung zu. Erste Verarbeitungsstufe ist die Brikettierung; sie ist derzeit noch Voraussetzung für alle weiteren Veredelungsprozesse der Braunkohle. Für die Brikettierung wird die Niederlausitzer Braunkohle bevorzugt (Asche- und Schwefelgehalt niedriger als die der westelbischen Kohle): Künftig sollen jedoch auch Veredelungsverfahren entwickelt werden, bei denen grubenfeuchte oder staubförmige Kohlen eingesetzt werden können. So wird in der DDR eine Anlage erprobt, in der Salzkohle ohne Brikettierung in einer „Flugstaubwolke“ direkt vergast wird. Mit dem Einsatz der Salzkohle aus dem Bezirk Halle soll sichergestellt werden, daß die Synthesegasbereitstellung in den 80er Jahren von 5 auf 7 Mrd. cbm p.a. auf Braunkohlenbasis erhöht werden kann. 1981 betrug die Brikettproduktion knapp 51 Mill.~t (Rohbraunkohleneinsatz knapp 100 Mill.~t). Im Brikettierungsprozeß wird der Wassergehalt von 50 bis 60 v.H. auf 10 bis 12 v.H. reduziert, der Heizwert steigt von 2.100 kcal/kg auf 4.500 kcal/kg. Rd. 75 v.H. der Brikettproduktion werden energetisch genutzt (Industrie, Hausbrand, Verkehr, örtliche Wirtschaft und Export). Die für die zweite Veredelungsstufe — Entgasung, Vergasung, Verflüssigung — genutzten Briketts (1980: ca. 13 Mill.~t) gingen in die Schwelereien (ca. 5,5 Mill.~t), die Braunkohlehochtemperatur-(BHT-)Kokereien (5,0 Mill.~t) und in die Festbett-Druckvergasung bzw. Schwachgasgeneratorenanlage (2,5 Mill.~t); eine direkte Verflüssigung erfolgt noch nicht. Der Bedarf an Veredelungsbriketts soll bis 1985 um 10 v.H. und bis 1990 um 12,5 v.H. gegenüber 1980 steigen. Die Schwelung von Braunkohlenbriketts erfolgt in den Schwelereien Espenhain, Böhlen und Deuben. Schwelprodukte sind: Schwelkoks (er wird in den Winkler-Generatoren zur Synthesegaserzeugung und für Wärmeprozesse eingesetzt), Teer, Mittelöl, Leichtöl, Phenole. Zur Verminderung der Steinkohlenabhängigkeit wurden in Lauchhammer und Schwarze Pumpe (Gaskombinat Schwarze Pumpe [VEB GSP]) Großkokereien errichtet, in denen BHT-Koks produziert wird. Sein Heizwert liegt zwischen 6.300 und 7.200 kcal/kg. BHT-Koks wird zu 70 v.H. für Heizzwecke verwendet. Künftig soll er jedoch verstärkt in der Chemie (Carbidherstellung) und Metallurgie eingesetzt werden. Die Festbett-Druckvergasung erfolgt im Gaskombinat Schwarze Pumpe und hat nahezu ausschließlich die Stadt- und Synthesegaserzeugung zum Ziel (kein Koksanfall). Die Verflüssigung von Braunkohle befindet sich im Entwicklungsstadium. Bis 1984 sollen verschiedene Verfahren zur kleintechnischen Reife geführt werden; dann soll über deren Großeinsatz entschieden werden. Die Entwicklung der Kohlehydrierung ist deshalb wichtig, weil die Vorräte an schwelwürdiger Kohle (Bitumengehalt 15–20 v.H.) eng begrenzt sind. Bis 1990 sollen 80 v.H. des Produktionszuwachses an Rohbraunkohle für die Kohleveredelung eingesetzt werden. 1980 wurden karbochemische Produkte für die nichtenergetische Nutzung in einem Umfang produziert, die einem Äquivalent von 7 Mill.~t Erdöl entsprachen. Damit lieferte die Kohlechemie 25 v.H. aller organischen Rohstoffe der Chemie und 5 v.H. der Treibstoffproduktion. Bis [S. 354]1990 soll die Produktion auf ein Erdöläquivalent von 11 Mill.~t erhöht werden. Insgesamt wird sich durch die Substitution von Erdölprodukten durch carbochemische Erzeugnisse der Aufwand für Investitionen und laufende Kosten beträchtlich erhöhen. Die Synthesegasproduktion auf Braunkohlenbasis ist etwa doppelt so aufwendig wie die auf der Basis von Erdgas. Bei Treibstoffen liegen die Faktoren im Vergleich zu Erdöl bei 10–12 (Investitionen) bzw. 4–8 (Verarbeitungskosten; Angaben für die Bundesrepublik 1980). D. Stadtgas Das Stadtgasaufkommen betrug 1982 6,3 Mrd. cbm. Zur Deckung des Spitzenbedarfs kann auf die seit 1965 errichteten 7 unterirdischen Speicherkapazitäten (1980 etwa 1 Mrd. cbm) zurückgegriffen werden. In den nächsten Jahren soll die Stadtgasproduktion nicht wesentlich gesteigert werden (1985: 6,8 Mrd. cbm). Die Stadtgasproduktion ist im Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) konzentriert. Vier Betriebe dieses Kombinats — der Stammbetrieb in Schwarze Pumpe sowie die Gaswerke in Magdeburg, Zwickau und Lauchhammer — produzieren 90 v.H. der Stadtgasproduktion der DDR, Schwarze Pumpe allein ⅔. Magdeburg und Zwickau arbeiten auf Steinkohlebasis, während in Schwarze Pumpe Stadtgas in erster Linie durch Kohledruckvergasung und Braunkohleverkokung (BHT-Kokserzeugung) erzeugt wird. Die gesamte Stadtgaserzeugung der DDR verteilt sich aufkommensmäßig wie folgt: Die Stadtgasversorgung erfolgt über ein zentralgesteuertes Ferngasnetz, durch das alle Bezirke der DDR miteinander verbunden sind. Parallel dazu bestehen zwei weitere, unabhängige Teilsysteme für eigenes Erdgas und für Importerdgas. Die Gesamtlänge der Hochdruckleitungsnetze beträgt 6.000 km. E. Fernwärme Ende 1981 wurden 1,1 Mill. Wohnungen (20 v.H. des Bestands) mit Fernwärme beheizt. Die Versorgung erfolgt vor allem in Großstädten. Der Versorgungsradius ist wegen der hohen Leitungsverluste gering. Er beträgt bei Heizwasser 15–20 km, bei Dampf 5–8 km. Vor allem neue Wohngebiete sollen mit Fernwärme versorgt werden. 1980 gab es in der DDR 116 Heizwerke und 35 Heizkraftwerke. Sie versorgten über ein Fernwärmeleitungsnetz von 2.400 km 530 Wärmeversorgungsgebiete. Große Fernwärmeverbundsysteme bestehen in Berlin (Ost), Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Jena, Neubrandenburg, Gera und Rostock. Anlagen, die auf Heizöl- oder Erdgasbasis betrieben werden, sollen auf Braunkohlenbetrieb umgerüstet werden. Längerfristig soll auch die Kernenergie für die Fernwärmeversorgung eingesetzt werden. IV. Energieeinsparung In den 70er Jahren hat die DDR den Zuwachs im Energieverbrauch nahezu ausschließlich durch Importsteigerungen gedeckt. Aus Zahlungsbilanzgründen kann diese Politik in den 80er Jahren nicht fortgesetzt werden. Die Energieeinfuhren mußten z.T. sogar gedrosselt werden. Den Schwerpunkt der Energiepolitik kann daher nicht mehr die Ausweitung des Angebots, sondern die Drosselung der Energienachfrage bilden. So sieht der Fünfjahrplan 1981–1985 vor, mit einem Primärenergiezuwachs von weniger als 1 v.H. eine Steigerung des Nationaleinkommens von jährlich mehr als 5 v.H. zu erreichen. Zur Verminderung des spezifischen Primärenergieverbrauchs ist eine Reihe administrativer Maßnahmen ergriffen worden. Hierzu zählt vor allem der 1979 gefaßte „Beschluß des Ministerrats der DDR über rationellen Einsatz von Elektroenergie, Wärme sowie Brenn- und Treibstoffen“. Daneben ist die Neufassung der Energieverordnung vom 30. 10. 1980 zu nennen, die allerdings im wesentlichen [S. 355]nur eine Zusammenfassung der bisherigen Verordnungen darstellt. Im einzelnen dürften vor allem folgende Maßnahmen Einsparungen zum Ziel haben: - Die Vorgabe des Energieverbrauchs als staatliche Plankennziffer (seit 1979). Bei Überschreitung des Verbrauchs, der seit September 1980 bei nahezu allen zentral geleiteten Betrieben monatlich kontrolliert wird, werden Sanktionen in Höhe des zehnfachen Preises für unzulässig verbrauchte Energieträger erhoben. - Die Bildung von Energieinspektionen. Als Organ der Zentralen Energiekommission des Ministerrats kontrollieren sie die Kombinate, Betriebe und Genossenschaften hinsichtlich der Einhaltung der getroffenen Maßnahmen zur Einsparung von Energie und zur verstärkten Nutzung von Braunkohle. Sie können zur Durchsetzung ihrer Auflagen ein Zwangsgeld von maximal 100.000 Mark androhen. - Verpflichtung zur Nutzung von Anfallenergie. Nach der neuen Energieverordnung vom 30. 10. 1980 ist derjenige zur — ökonomisch gerechtfertigten — Nutzung von Anfallenergie (ungewollt anfallendes Nebenprodukt) verpflichtet, in dessen Bereich sie entsteht. - Jährliche Preiserhöhungen für Elektroenergie, Wärmeenergie und feste Brennstoffe im Bereich der Wirtschaft (seit 1980). - Verminderung der Temperaturnormen für die Raumheizung (seit 1979). - Verlagerung von Transporten von der Straße auf die Bahn und Binnenschiffahrt. - Zunahme der Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken (Plan 1981/85: + 750 km). Zwar bestehen aufgrund des hohen Energieverbrauchs der DDR — mit 7,8 t SKE je Einwohner lag er 1982 um über 30 v.H. über dem der Bundesrepublik Deutschland (5,9 t SKE/Einwohner) — noch erhebliche Einsparungsmöglichkeiten. Einsparungen und Umstrukturierungen (z.B. Substitution von Heizöl durch Braunkohle) erfordern aber umfangreiche Investitionen und eine hohe Flexibilität des Wirtschaftssystems, verbunden mit einem entsprechenden Motivationssystem. Hinzu kommt, daß die ebenfalls geplante, höhere stoffwirtschaftliche Nutzung der Braunkohle ihrerseits wieder sehr energie[S. 357]intensiv ist. Energieknappheit dürfte damit auch längerfristig ein begrenzender Faktor für das Wirtschaftswachstum sein. Jochen Bethkenhagen Literaturangaben Bethkenhagen, Jochen: Energiewirtschaft der DDR vor schwierigen Aufgaben. In: Wochenbericht des DIW, Nr. 5/1981. Berlin: Duncker & Humblot 1981. Brandt, Horst: Bedeutung und Perspektive der Braunkohle in der DDR. In: Energietechnik, Nr. 6/1982. Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1982. Gruhn, Werner: Zur Energiepolitik der DDR. In: Deutschland Archiv, Nr. 11/1979. Köln: Wissenschaft u. Politik 1979. Klose, Erhard, u. Johannes Teubel: Bedeutung der Kohle für die Energie- und Stoffwirtschaft in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. In: Energietechnik, Nr. 10/1981 (Teil 1) und 11/1981 (Teil 2). Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1981. Mitzinger, Wolfgang: Gegenwärtiger Stand und weitere Entwicklung der Energiewirtschaft der DDR. In: Energiewirtschaft, Nr. 5/1981. Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1981. Richter, Herbert: Rolle und Bedeutung des Rohstoffs Braunkohle für die Entwicklung der Energiewirtschaft und der chemischen Industrie. Erfahrungen und Perspektiven der Kohleveredelung. In: Chemische Technik, Nr. 2/1980. Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1980. Stinglwagner, Wolfgang: Genügend Energie für die Zukunft? Effizienz und Strukturmerkmale des Energieeinsatzes in der DDR. In: Deutschland Archiv, Nr. 3/1983. Köln: Wissenschaft und Politik 1983. Weineck, W.: Die Energieverordnung der achtziger Jahre. In: Energieanwendung, Nr. 2/1981. Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1981. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 349–357 Energiemaschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Enteignung
Energiewirtschaft (1985) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie (Ministerium für Kohle und Energie). In ihr sind die Zweige Braun- und…
DDR A-Z 1985
Schiffbau (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem II. Weltkrieg wurde in der DDR eine bedeutende Sch.-Industrie aufgebaut, die internationalen Maßstäben durchaus standhält. Die Kapazitätsgrenze der DDR-Werften ist nahezu erreicht, die jährliche Produktion hat sich bei knapp 400.000 BRT eingependelt. Die Sch.-Industrie ist im Bezirk Rostock konzentriert. Rostock ist auch der Sitz des 1979 gegr. VEB Kombinat Schiffbau, in das bis auf die VEB Peene-Werft (Spezialwerft für Marine und Küstenpolizei), Wolgast, alle Seeschiffswerften, 2 Binnenschiffswerften sowie etliche Zulieferbetriebe integriert sind. Das mit rd. 55.000 Beschäftigten vergleichsweise große Kombinat ist dem Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau unmittelbar unterstellt. Seit Kriegsende wurden auf DDR-Werften rd. 5.000 Schiffe mit rd. 8 Mill. BRT gebaut. Hauptauftraggeber der Sch.-Industrie ist die Sowjetunion, die etwa drei Viertel aller Schiffsneubauten abnahm. Die Gesamtzahl der Exportländer — darunter auch die Bundesrepublik Deutschland — liegt bei über 30. Den gesamten zivilen Schiffsexport und -import wickelt die dem VEB Kombinat Sch. angeschlossene Außenhandelsorganisation Schiffscommerz ab, deren Jahresumsatz ca. 4 Mrd. Mark (1980) beträgt. Vor allem mit der polnischen Werftindustrie wird hart um devisenbringende Aufträge westlicher Länder konkurriert. Vereinbarungen innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) entsprechend, sind die Werften auf bestimmte Schiffstypen bzw. -arten spezialisiert: VEB Warnowwerft Warnemünde (7.000 Besch.): Hochseefracht- und Containerschiffe, Stückgut- und Massengutfrachter. Spitzenerzeugnisse sind Polar-Frachtschiffe für die Sowjetunion. Diese zwar nicht der Zahl, jedoch der Vermessung (BRT) und der Tragfähigkeit (t) ihrer Schiffsneubauten nach mit Abstand größte DDR-Werft — durchschnittlich zwei Fünftel Anteil an der Gesamtproduktion —, ließ 1982 11 Schiffe mit 152.901 BRT von Stapel laufen. VEB Volkswerft Stralsund (8.000 Besch.): Zentrum des Fischerei-Sch. in der DDR. Gemessen an der Zahl der Schiffsneubauten ist sie die größte Werft der DDR und die größte Fischereiwerft (1980) der Welt. Ein Drittel der sowjetischen Fischfangflotte wurde in Stralsund gebaut. Hauptschiffstyp dieser DDR-„Renommierwerft“ ist neuerdings der Gefriertrawler-Seiner (GTS), der den bis 1981/82 in Serie gebauten „Atlantik-Supertrawler“ ablöste. 1982 wurden 27 Schiffe mit 87.401 BRT gebaut. VEB Schiffswerft „Neptun“ Rostock (7.000 Besch.): spezialisiert auf Mehrzweckfracht-, Tiefkühl-, Hebe- und Fährschiffe sowie Logger. Die Neptun-Werft produziert vorrangig für die DDR-Handelsflotte und leistet den Hauptanteil an deren Modernisierung. Diese bei Kriegsende einzige Seewerft der DDR von Bedeutung (Gründung 1850) hat 1982 7 Schiffe mit 46.368 BRT produziert. VEB Mathias-Thesen-Werft Wismar (6.500 Besch.): Hier werden vor allem Universalfrachtschiffe für Erze, Schüttgüter und Container sowie Tiefkühlschiffe hergestellt. 1982 wurde das erste in der DDR gebaute Ro-Ro-Frachtschiff (Tragfähigkeit 6.700 t) an den VEB Deutfracht/Seereederei Rostock übergeben (Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei). 1982 wurden 6 Schiffe mit 55.493 BRT von Stapel gelassen. VEB Elbewerften Boizenburg/Roßlau (2.300 Besch.): Diese Binnenwerft produziert hauptsächlich Binnenfahrgastschiffe für die Sowjetunion, aber auch Container-Binnen-Küstenmotorschiffe und Kühlcontainer-Binnenschiffe. 1982 wurden 6 Schiffe mit 13.040 BRT gebaut. Die VEB Yachtwerft Berlin (1000 Besch.) ist auf Ruderboote und Segelyachten spezialisiert. Daneben gibt es noch einige kleine Binnenwerften für die Binnenschiffahrt und für die Produktion von Spezialschiffen (z. B. Rettungsboote), die allerdings nicht dem Kombinat angegliedert sind. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1136 Schießbefehl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schnelle Medizinische HilfeSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem II. Weltkrieg wurde in der DDR eine bedeutende Sch.-Industrie aufgebaut, die internationalen Maßstäben durchaus standhält. Die Kapazitätsgrenze der DDR-Werften ist nahezu erreicht, die jährliche Produktion hat sich bei knapp 400.000 BRT eingependelt. Die Sch.-Industrie ist im Bezirk Rostock konzentriert. Rostock ist auch der Sitz des 1979 gegr. VEB Kombinat Schiffbau, in das bis auf die VEB Peene-Werft…
DDR A-Z 1985
Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung (1985)
Siehe auch: Schwangerschaftsverhütung: 1969 Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung: 1975 1979 Seit 1972 ist die Schwangerschaftsunterbrechung (SchU.) den Frauen innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft (Sch.) freigestellt, jedoch gebunden an einen Antrag (der bei dem Haus- oder Betriebsarzt, einem Facharzt in einer ambulant-medizinischen Einrichtung oder einer Schwangerenberatungsstelle gestellt werden kann), an eine ärztliche Aufklärung über die medizinische Bedeutung des Eingriffes und an die Beratung über künftige Schwangerschaftsverhütung (SchV.) der Frau sowie an die stationäre Ausführung des Eingriffes in einer geburtshilflich-gynäkologischen Krankenhausabteilung. Bei medizinischen Bedenken wegen des Gesundheitszustandes der Schwangeren muß der Eingriff abgelehnt werden, desgl. wenn seit einer letzten Unterbrechung weniger als 6 Monate vergangen sind (Gesetz über die Unterbrechung der Sch. und DB dazu, beides vom 9. 3. 1972; GBl. I, S. 89 und GBl. II, S. 149). Die Kosten für die SchU. werden von der Sozialversicherung übernommen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Das Ziel der „Aufklärung“ wird von vielen Ärzten darin gesehen, die Schwangere von ihrem Unterbrechungswunsch abzubringen. Mit der Beratung beginnt in jedem Fall eine „Betreuung“ nach dem Dispensaire-Prinzip (Gesundheitswesen, V.), d.h. eine Überwachung unabhängig davon, ob die Schwangere unter der Beratung den Antrag zurücknimmt, ob der Eingriff medizinischer Bedenken wegen verweigert oder ob die SchU. ausgeführt wird. Mit dieser Regelung ist die DDR — nach langem Zögern aus bevölkerungspolitischen Bedenken (Bevölkerung) — auf die Linie der UdSSR (seit 1954) eingeschwenkt. Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß mit der Einführung der Ovulationshemmer („Pille“), die unter dem Druck der öffentlichen Meinung nicht vermieden werden konnte, der SchV. Möglichkeiten eröffnet worden sind, die den Versuch, den Geburtenrückgang mit bloßen Verboten aufhalten zu wollen, aussichtslos erscheinen lassen. Die Zahl der lebend Geborenen, die 1963 fast wieder den Höchststand von 1950 erreicht hatte, war bis 1974 auf ihren tiefsten Stand mit 59,4 v.H. gegenüber 1963 gesunken; sie ist aber seitdem [S. 1141]wieder bis auf (1982) 79,6 v.H. des Standes von 1963 angestiegen. In dieser Entwicklung spielt jedoch die allgemeine demographische Entwicklung eine deutliche, wenn auch nicht genau zu bestimmende Rolle (extrem schwache Besetzung von Kriegs- und Nachkriegsjahrgängen, überproportionaler Männerverlust durch die Fluchtbewegung bis 1961, Absinken der Heiratshäufigkeit auf ein Minimum im Jahr 1967 u.a.). Die Zahl der SchU. ist nicht bekannt. Über die (nicht seltenen) Gesundheitsschäden durch die SchU., obwohl durch Ärzte vorgenommen, verlautet wenig. — Die bisherigen Erfahrungen haben — auch in der UdSSR — gelehrt, daß jede beschränkte oder bedingte Freigabe der SchU., also Fristen- bzw. Indikationenregelung, eine „Abtreibungsmentalität“ zumal unter den jüngeren Frauen bewirkt: sie mindert deren Bereitschaft, die Unbequemlichkeiten der SchV. auf sich zu nehmen und läßt das Risiko unerwünschter Sch. geringer erscheinen. Die Indikationenregelung läßt Frauen, die auf die Genehmigung einer SchU. kaum Aussicht haben, die (gesetzwidrige) Abtreibung in Kauf nehmen. Zu vermuten ist, daß nicht wenige Strafverfolgungen wegen Abtreibung stattfinden. Auch darüber verlautet nichts. Die DDR versucht, einem Überhandnehmen der Anträge auf SchU. und der Tendenz zur Abtreibung durch Familienplanung (Ehe- und Sexualberatungsstellen: Sexuelle ➝Aufklärung) und finanzielle Förderung der Familien und Kinder entgegenzuwirken (Kinderbeihilfen; Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind). Den Schwangerenberatungsstellen ist mit der gesetzlichen Regelung zusätzlich zur Schwangerenvorsorge die Aufklärung über die Möglichkeiten der SchV. übertragen worden. Verhütungsmittel stellt die Pharmaindustrie in genügender Menge her. Bei ärztlicher Verordnung werden sie an sozialversicherte Frauen unentgeltlich abgegeben. Der anfängliche Optimismus hinsichtlich ihrer Unschädlichkeit und Bekömmlichkeit ist auch in der DDR einer eher skeptischen Haltung gewichen. Doch wird über nachteilige Beobachtungen wenig bekannt: Sie würden allzu leicht der einheimischen Pharmaindustrie angelastet. Arzneimittelversorgung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1140–1141 Schund- und Schmutzliteratur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchwerindustrieSiehe auch: Schwangerschaftsverhütung: 1969 Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung: 1975 1979 Seit 1972 ist die Schwangerschaftsunterbrechung (SchU.) den Frauen innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft (Sch.) freigestellt, jedoch gebunden an einen Antrag (der bei dem Haus- oder Betriebsarzt, einem Facharzt in einer ambulant-medizinischen Einrichtung oder einer Schwangerenberatungsstelle gestellt werden kann), an eine ärztliche Aufklärung über die medizinische…
DDR A-Z 1985
Kraftfahrzeugindustrie (1985)
Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR der Industriezweig des Straßenfahrzeug- und Traktorenbaus. Kraftfahrzeuge sind nichtgleisgebundene maschinenbetriebene Landfahrzeuge, nicht jedoch Fahrräder mit Hilfsmotor und Mopeds. Zur K. zählen im einzelnen der Lkw-, der Pkw-, der Traktoren- und Anhängerbau. Ferner gehören zu dieser Wirtschaftsgruppe die Betriebe zum Bau von Krafträdern. Insgesamt sind in der K. etwa 95.000 Arbeiter und Angestellte tätig. Die Bedeutung der K. der DDR im Verhältnis zum entsprechenden Sektor der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Kriege u.a. durch Demontagen stark gesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau. Die Betriebe wurden und werden bis heute nur unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet. Allerdings ist die DDR in den letzten Jahren zunehmend am Ausbau der Automobilproduktion interessiert, um dem ständig steigenden Bedarf der Bevölkerung, der nur zum Teil gedeckt werden kann, zu entsprechen. Mehrjährige Wartezeiten beim Kauf von Pkw aus eigener Produktion sind aber immer noch die Regel. Auf den „Wartburg“, das beliebteste in der DDR produzierte Auto, muß man oft bis zu 10 Jahren warten; geringer sind die Wartezeiten bei ausländischen Modellen aus Osteuropa. Diese Pkw gelten allerdings als störanfälliger als die DDR-Erzeugnisse. Zunehmend wird in der DDR wie in westlichen Ländern das Auto zum Statussymbol, obgleich die Anschaffungs- und Unterhaltskosten relativ hoch sind. Vergaserkraftstoffe für die in der DDR produzierten Pkw kosten pro Liter 1,50 Mark, der sog. Sonder-Kraftstoff (94 Oktan) 1,65 Mark. Vor dem Kriege entfiel auf das Gebiet der heutigen DDR ein Anteil von ca. 25 v.H., 1975 nur noch von ca. 6 v.H. der deutschen K. Die SED-Führung erklärte die schwache Entwicklung der K. lange Zeit damit, daß der Motorisierungsgrad der Bevölkerung in einem „sozialistischen Land“ kein Indikator für ihren Lebensstandard sei. So räumte die DDR dem öffentlichen Personenverkehr zu Lasten des Individualverkehrs uneingeschränkte Priorität in allen Verkehrsplanungen ein. Angesichts der energiewirtschaftlichen Schwierigkeiten seit Mitte der 70er Jahre und der sich daraus ergebenden deutlichen Verminderung des Verbrauchs von Mineralölprodukten wurde die Produktion von Personenkraftwagen trotz immens hoher Nachfrage nur langsam erhöht. Die bis heute kleinen Produktionsserien liegen weit unter der Rentabilitätsgrenze jeder K., so daß dieser Industriezweig hoch subventioniert werden muß. Ein Teil der Subventionen wird durch die privaten Käufer aufgebracht, die für Pkw im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland deutlich höhere Preise zahlen müssen. Der aus der DDR-eigenen Produktion beliebteste Pkw wird im VEB Automobilwerk Eisenach (annähernd 9.000 Beschäftigte; Hauptproduktion: Personenkraftwagen Typ „Wartburg-353“, Dreizylinder-Zweitaktmotor, 992 ccm, 50 PS, Spitzengeschwindigkeit 130 km/h [Kombi 125 km/h], Verbrauch 7,4–10,9 Liter pro 100 km, Tankinhalt 44 Liter, Frontantrieb, Einzelradaufhängung, Scheibenbremsen vorn, Preis: etwa 20.000 Mark; Jahresproduktion 1980: ca. 60.000) hergestellt. Der seit 1958 (seit 1962 mit einer neuen, der heutigen Karosserieform) gebaute Kleinwagen „Trabant“ wird im VEB Sachsenring Zwickau (10.000 Beschäftigte; Hauptproduktion: „Trabant“, querstehender Zweizylinder-Zweitakt-Motor, 600 ccm, 26 PS, Spitzengeschwindigkeit 100 km/h, Verbrauch 7–9 Liter pro 100 km, Tankinhalt 26 Liter, Länge 3,50 m, Duroplast-Karosserieschale, Preis: je nach Ausstattung 8.000–10.000 Mark; Jahresproduktion 1980: ca. 115.000) hergestellt. Motorräder werden in verschiedenen Größen und Ausführungen von den beiden Werken VEB Motorradwerk Zschopau in Zschopau/Sachsen („MZ“) und VEB Fahrzeug- und Gerätewerk Simson in Suhl/Thüringen („Simson“) produziert. Eine geplante Kooperation zwischen den Skoda-Werken in der ČSSR und dem VEB Automobilwerk Eisenach kam nicht zustande. Beabsichtigt war, auf der Grundlage des Skoda-Motors und eines DDR-Getriebes ein Gemeinschaftsprodukt zu entwickeln und zu bauen, das nur noch in der Gestaltung der Karosserie nationale Eigenheiten bewahren sollte. 1975 ist dieser Plan aber aufgegeben worden, weil die DDR erklärte, bis 1980 seien ihre Investitionsmittel durch Großprojekte derart in Anspruch genommen, daß an Modernisierung und Ausbau der Automobilfertigung nicht zu denken sei. Die Spezialisierung und Produktionsaufteilung, die im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) bei vielen Produktgruppen geplant oder schon verwirklicht ist, hat die Pkw-Produktion bisher kaum berührt. Nahezu jeder RGW-Staat stellt eigene Pkw her. Die DDR hat in den letzten 15 Jahren weniger Pkw ein- als ausgeführt. Im Fünfjahrplan-Zeitraum 1966–1970 betrug der Exportüberschuß rd. 43.000 Stück. Im Fünfjahrplan-Zeitraum 1971–1975 waren es noch 15.000, 1976–1980 rd. 32.000. (1981–1982 betrug der Exportüberschuß aufgrund drastisch gesunkener Einfuhren über 86.000 Pkw.) Die DDR lieferte bisher einen großen Teil ihrer Eigenproduktion in das östliche Ausland. Die Exportquote betrug in den 5 Jahren 1966–1970 fast 40 v.H. der Produktion (gemessen an der Stückzahl), im folgenden Jahrzehnt gut 50 v.H. (Exportquote 1982: 46,4 v.H.). 1982 waren in der DDR 2,922 Mill. Pkw zugelassen, d.h. auf 5,7 Einwohner ein Fahrzeug (BRD 2,5 Einwohner). Gegenüber 1970 beträgt die Zunahme 152 v.H. Auf 100 Haushalte entfielen 1982 40~Pkw (1970 erst 15,6). Damit hat die DDR innerhalb des RGW den mit Abstand höchsten Motorisierungsgrad erreicht. Beträchtliche Nachteile bestehen nach wie vor in der sortiments- und termingerechten Bereitstellung mit Kraftfahrzeug-Ersatzteilen, wenn auch in den letzten [S. 747]Jahren die Produktion von Ersatzteilen — allerdings zum Teil zu Lasten der Finalproduktion — stark erhöht werden konnte. Aufgrund einer Absprache mit den übrigen Ländern des RGW werden in der DDR im Lastkraftwagenbau nur Wagen mit einer Nutzlast von maximal 5 t hergestellt. Die Lastwagenfertigung beginnt mit dem 1-Tonner-Frontlenker B-1000 (Zweitaktmotor, 42 PS) des VEB Barkas-Werke in Karl-Marx-Stadt. Den nächstgrößeren Lkw stellt der VEB Robur-Werke in Zittau/Sachsen her. Seit Anfang 1960 wird dieser 3-Tonner (gegenwärtig in 11 Grundvarianten mit 30 länderspezifischen Modifikationen) gebaut. Im VEB Kraftfahrzeugwerk Ernst Grube in Werdau/Sachsen wird ein größerer 4-Tonner gebaut. Im Juli 1965 wurde im VEB IFA-Automobilwerk Ludwigsfelde in Ludwigsfelde (Kreis Zossen) mit der Produktion des 5-Tonners W 50 L begonnen (Frontlenker, Vier-Zylinder-Diesel-Motor, 125 PS). Der W 50 wird gegenwärtig (1982) in 53 Grundvarianten und über 200 länderspezifischen Modifikationen gebaut. Im April 1984 wurde der 400.000. Lkw W 50 seit der Produktionsaufnahme fertiggestellt. Die Jahresproduktion beträgt knapp 30.000. Daneben ist noch ein Sonderfahrzeug aus dem VEB Fahrzeugwerk Waltershausen in Waltershausen/Thüringen zu erwähnen. Der Kleintransporter (2-t-Nutzmasse) „Multicar 25“ ist mit einem wassergekühlten 45-PS-Dieselmotor (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h) ausgestattet, wird in 15 Varianten gebaut und kann z.B. als Leiterfahrzeug, Muldenkipper und zur Straßenreinigung eingesetzt werden. Dieser Kleintransporter wurde 1979 neu entwickelt und löste den Transporter der Typenreihe „Multicar 24“ ab. In der DDR gibt es zwar nur wenige Lkw-Haupttypen, von denen jedoch zahlreiche Nebentypen (Fahrzeuge für die verschiedenen Verwendungszwecke mit unterschiedlichen Motoren, Radständen und Aufbauten) geliefert werden können. Schwere Zugmaschinen, Kipper und Lkw müssen importiert werden. Der Omnibusbau konzentriert sich unter Verwendung von Bauteilen der Lkw-Typen auf kleine Modelle (Robur-Omnibusse). Schwere Omnibusse werden nach einer Absprache der Länder des RGW in der DDR nicht entwickelt und auch nicht gefertigt. Der Traktorenbau ist ebenfalls schwach entwickelt. Bis September 1967 wurden nur Radschlepper mit etwa 20 PS gefertigt, die zum größten Teil exportiert wurden, da sie für die Großflächenbearbeitung in der DDR nicht geeignet waren. Seitdem werden auch Radtraktoren des Typs ZT 300 (90 PS) sowie ab 1982 des Typs ZT 303 im Schönebecker Traktorenwerk (4.000 Beschäftigte) hergestellt. Seit dem 1. 1. 1978 wurde die Produktion von Kraftfahrzeugen in 4 neuen Kombinaten organisiert, die dem Bereich der Industrieverwaltung Fahrzeug- und Automobilbau (IFA) zugeordnet sind. Das IFA-Kombinat Personenkraftwagen, dem 13 Industriebetriebe angehören, darunter der VEB Automobilwerke Eisenach und der VEB Sachsenring, die Automobilwerke Zwickau, der VEB WTZ-Automobilbau (Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit [WTZ]) und 10 Handelsbetriebe. Dem Kombinat gehören annähernd 50.000 Beschäftigte an. Das IFA-Kombinat Nutzkraftwagen (insgesamt 40.000 Beschäftigte) mit den Herstellerbetrieben Ludwigsfelde, Robur in Zittau, VEB Fahrzeugwerk Waltershausen und weiteren 14 Motoren-, Fahrzeugzubehör- und Handelsbetrieben. Das IFA-Kombinat „Ernst Grube“ Spezialaufbauten und Anhänger mit dem Stammbetrieb VEB Kraftfahrzeugwerk „Ernst Grube“, Werdau, und 9 weiteren Werken. Das IFA-Kombinat Zweiradfahrzeuge mit dem Stammbetrieb VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk „Ernst Thälmann“, Suhl, und dem VEB Motorradwerk Zschopau, dem VEB Mifa-Werk Sangerhausen und VEB Blechformwerke Erzgebirge. Die 4 neuen Kombinate sind dem Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau direkt unterstellt. Mit der Neugründung der Kombinate wurden aufgelöst: die VVB Automobilbau, die Hauptdirektion IFA-Vertrieb und das Kombinat VEB Barkas-Werke. Die bisherigen Betriebsteile des VEB IFA-Karosserie Dresden in Halle, Aschersleben, Meerane und Erfurt wurden selbständige Betriebe. Der VEB Dieselmotorenwerk Schönebeck wurde in den VEB Kombinat Forst- und Landmaschinen Neustadt/Saale eingegliedert. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 746–747 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftfahrzeugkennzeichen, PolizeilicheSiehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR der Industriezweig des Straßenfahrzeug- und Traktorenbaus. Kraftfahrzeuge sind nichtgleisgebundene maschinenbetriebene Landfahrzeuge, nicht jedoch Fahrräder mit Hilfsmotor und Mopeds. Zur K. zählen im einzelnen der Lkw-, der Pkw-, der Traktoren- und Anhängerbau. Ferner gehören zu dieser Wirtschaftsgruppe die…
DDR A-Z 1985
Akademie für Ärztliche Fortbildung (1985)
Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1969 1975 1979 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Unter diesem Namen sind 1970 3 der 4 Zentralinstitute zusammengefaßt worden, in die die 1948 gegründete Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung 1960 aufgeteilt worden war; nur das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin ist selbständig geblieben (Arbeitshygiene), das Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes ist 1976 erneut verselbständigt worden. Die A. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen. Nach ihrem Statut (15. 12. 1971) ist die A. „Leitinstitut für die Weiterbildung der im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Hochschulkader“ (d. s. die berufstätigen Hochschulabsolventen). Im einzelnen soll die A. 1. die Bildungsinhalte für die Leitungs- und Hochschulkader erarbeiten, 2. Qualifizierungsmaßnahmen für diese Kader zentral durchführen, 3. dezentrale Qualifizierungsmaßnahmen koordinieren, 4. die Weiterbildung der Ärzte und Zahnärzte fachlich und methodisch anleiten und koordinieren sowie eine hohe Qualität der obligatorischen Fortbildung für Ärzte sichern und dafür Referentenmaterial herausgeben, 5. Lehrmaterialien und Lehrmittel erarbeiten, 6. die Berufsausbildung und die Weiterbildung der Fachschulkader (d. s. die berufstätigen Fachschulabsolventen oder Mittleren medizinischen Fachkräfte) im Gesundheits- und Sozialwesen unterstützen. 7. wissenschaftliche Grundlagen zur Entwicklung der Berufs- und Qualifikationsstruktur im Gesundheits- und Sozialwesen erarbeiten, 8. philosophische und wissenschafts-theoretische Grundlagen von Medizin und Biologie und deren Anwendung im Gesundheitsschutz und Beiträge zur Theorie der Medizin erarbeiten. Ihre zentrale Forschungsaufgabe sieht sie in der wissenschaftlichen Grundlegung der medizinischen Wissenschaft und Praxis in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Die A. ruft die in der Ausbildung (Weiterbildung) zum Facharzt oder Fachzahnarzt stehenden Ärzte periodisch — nach Fachgebieten getrennt — zu ein- oder mehrwöchigen Seminaren zusammen und überwindet so die Schwierigkeit (der meisten Industrieländer, auch des Westens), während einer notwendigerweise im wesentlichen an Kranken in der angewandten Medizin sich vollziehenden Ausbildung das erforderliche theoretische und Systemwissen zu vermitteln. Außerdem hält die A. gesonderte Seminare für die Leitenden Ärzte an Krankenhäusern u. dgl. ab, die als Weiterbildungsleiter tätig sind. Sie hält damit die Facharztausbildung auf einheitlichem Niveau, auch hinsichtlich der Didaktik. Die A. ist schließlich für die Prüfung verantwortlich, mit der jede Facharztausbildung abgeschlossen wird. Sie bildet dafür Bezirkskommissionen. Für leitende Kader, also Leitende Ärzte u.a. in den medizinischen Einrichtungen, organisiert die A. ein postgraduales Studium, gleichfalls in Seminarform. Seit 1981 wird ein postgraduales Studium auch den Mitarbeitern des Gesundheitswesens mit anderer als medizinischer Hochschulausbildung angeboten. [S. 34]Der Fortbildung der Fachärzte und Fachzahnärzte dienen thematisch ausgerichtete Seminare einwöchiger Dauer sowie Gruppenhospitationen bei Einrichtungen des Gesundheitswesens mit jeweils etwa 20 Teilnehmer. Zudem unterhält die A. in den Bezirken Bezirksakademien, in denen für die Fortbildung der Ärzte und Zahnärzte kurze Seminare und (in Zusammenarbeit mit dem Institut für die Weiterbildung Mittlerer medizinischer Berufe in Potsdam) Lehrgänge für die theoretischen Abschnitte im Fernstudium zur Qualifizierung (Weiterbildung) der Fachschulkader oder Mittleren medizinischen Berufe abgehalten werden. Leiter der A. ist der Rektor. Er wird auf 3 Jahre vom Wissenschaftlichen Rat gewählt, einem Kollegium aus „hervorragenden Hochschullehrern und Wissenschaftlern“, das dem Rektor als „kollektives wissenschaftliches Beratungsorgan“ zur Seite steht. Allgemeines Beratungs- und Kontrollorgan des Rektors ist ein Gesellschaftlicher Rat, wie er an den Universitäten und Hochschulen existiert. Die A. ist in Sektionen gegliedert. Diese haben (insgesamt 31) Lehrstühle für die hauptamtlichen Dozenten, die zumeist im Rang eines Ordentlichen Professors stehen. Außerdem wirken an der A. als nebenamtliche Dozenten Hochschullehrer der Universitäten und Medizinischen Akademien sowie „hervorragende Ärzte und Wissenschaftler, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens eine leitende Funktion ausüben“ (1980: 136 bzw. 187 derartige Mitarbeiter). Rektor ist Prof. Dr. sc. med. Konstantin Spieß (bis Jahresmitte 1982 einer der Stellvertreter des Ministers für Gesundheitswesen). Sitz: Berlin-Lichtenberg. Gesundheitswesen, VI. A. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 33–34 Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG)Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1969 1975 1979 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Unter diesem Namen sind 1970 3 der 4 Zentralinstitute zusammengefaßt worden, in die die 1948 gegründete Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung 1960 aufgeteilt worden war; nur das…