DDR A-Z 1985

Unfälle (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 1. Allgemeines. Den U. als Ursache vermeidbarer Todesfälle und bleibender Körperschäden wie als Anlaß vermeidbarer Beanspruchung medizinischer Leistungen wird von den staatlichen Organen viel Aufmerksamkeit gewidmet, und zwar besonders den Verkehrs-U. und den Arbeits- und Wege-U. der Erwerbstätigen. In den Betrieben sind neben hauptamtlichen Sicherungsbeauftragten Arbeitssicherheitsaktivs tätig; innerbetriebliche und überbetriebliche Wettbewerbe sollen Anreize setzen. Ähnlich werden für die Verhütung von Verkehrs-U. in den Städten und Kreisen „Verkehrssicherheitsaktivs“ und „Arbeitsgruppen für Verkehrssicherheit“ gebildet; zwischen den größeren Städten werden Wettbewerbe zur Hebung der Verkehrssicherheit und Minderung der Zahl der Verkehrs-U. veranstaltet. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der DDR einerseits, die Motorclubs des Allgemeinen Deutschen Motorsport-Verbandes andererseits leisten rege Arbeit; Koordinator ist das Nationale Komitee für Gesundheitserziehung. Diese Bemühungen hatten eine deutliche Abnahme der Verkehrsunfall- und Arbeitsunfallzahlen zur Folge. Die Unfallhäufigkeit läßt sich zwischenstaatlich infolge von Unterschieden in der statistischen Erfassung der U. nur bedingt vergleichen. Allenfalls die Gesamtzahl der Todesfälle als Unfallfolge läßt Vergleiche zu. An U. überhaupt sind 1982, berechnet auf 10.000 Einwohner, 3,8 Personen gestorben, und zwar 5,0 männliche und 2,8 weibliche (Bundesrepublik: 4,3 / 5,1 / 3,6). 2. Verkehrsunfälle. Die Zahl der Verkehrs-U. ist von 1965 bis 1982 trotz Vermehrung der zugelassenen Kraftfahrzeuge auf mehr als das Zweifache (ohne Motorräder auf mehr als das Dreieinhalbfache) auf weniger als die Hälfte (49,9 v.H.) gesunken, die Zahl der Toten aber nur auf 92,6, die Zahl der Verletzten auf 77,0 v.H. (1982 betrugen die Verkehrs-U. 48.939, die Zahl der Getöteten 1600). Die Senkung ist im wesentlichen der strengen Disziplinierung des Straßenverkehrs zuzuschreiben, besonders der rigorosen Ausschaltung des Alkohols am Steuer (generell Entzug der Fahrerlaubnis bei Nachweis auch nur geringen Alkoholgehaltes des Blutes). 3. Arbeits- und Arbeitswege-Unfälle. Die Zahl der (meldepflichtigen) Arbeits-U. ist seit 1965 um 33,7 v.H. gesunken, berechnet nach der Zahl der Beschäftigten sogar um 51,9 v.H. Das dürfte z.T. der Kürzung der Tagesarbeitszeit zuzuschreiben sein, die bei Reduzierung von oberhalb von 8 Stunden regelmäßig zu überproportionalem Rückgang der Arbeits-U. führt, zum anderen aber der Änderung der Arbeitsformen und der Verbesserung der Ausrüstung der Arbeitsplätze. Dagegen ist die Zahl der Wege-U. gegenüber 1965 um 2,1 v.H. gestiegen, jedoch bezogen auf die Zahl der Beschäftigten um 5,9 v.H. gesunken — trotz der verstärkten Benutzung privater Kraftfahrzeuge auf den Arbeitswegen. Für einen Vergleich der tödlichen Arbeits-U. mit denen in der Bundesrepublik gibt es keine geeigneten Unterlagen. Ebensowenig läßt sich die Häufigkeit der Arbeits- und Wege-U. zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland wegen der abweichenden Erfassungsweisen vergleichen. 4. Häusliche Unfälle. Die Zahl der Toten nach häuslichen U. wird statistisch mit (1982) 13,3 auf 100.000 Männer und 17,4 auf 100.000 Frauen ausgewiesen. Die häuslichen U. stehen damit hinter den Verkehrs-U. an zweiter Stelle. Oberhalb des 65. Lebensjahres ist die Zahl der U.-Toten bei den Frauen zwar fast doppelt so hoch wie bei den Männern, bezogen auf 100.000 Lebende gleichen Geschlechts und Alters aber waren es (1982) 107,6 Männer gegenüber 95,7 Frauen. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1381 Umweltschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unfallversicherung, Private

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 1. Allgemeines. Den U. als Ursache vermeidbarer Todesfälle und bleibender Körperschäden wie als Anlaß vermeidbarer Beanspruchung medizinischer Leistungen wird von den staatlichen Organen viel Aufmerksamkeit gewidmet, und zwar besonders den Verkehrs-U. und den Arbeits- und Wege-U. der Erwerbstätigen. In den Betrieben sind neben hauptamtlichen Sicherungsbeauftragten Arbeitssicherheitsaktivs tätig; innerbetriebliche und überbetriebliche…

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Bodennutzung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Im Zeitraum 1951–1982 nahm die Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) in der DDR um 268.100 ha LN ab. Die Verringerung des Bodenfonds war erheblich stärker als in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Begründung, daß „zahlreiche Betriebe, denen für die Durchführung ihrer Produktion Grund und Boden zur Verfügung gestellt wird, mit dem Boden unverantwortlich und leichtfertig umgehen“ und damit „die landwirtschaftliche Produktion in nicht vertretbarem Umfang beeinträchtigen“, ergingen ab 1964 mehrere An- bzw. Verordnungen; sie sollen die außerlandwirtschaftliche Inanspruchnahme bzw. das Brachfallen landwirtschaftlicher Nutzflächen einschränken und die Bewirtschaftung von Unland, Ödland oder Abbauflächen usw. fördern. 1. Bodennutzungsverordnung (VO zum Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Bodens und zur Sicherung der sozialistischen Bodennutzung vom 26. 2. 1981, GBl. I, 1981, S. 105 und 2. Durchführungsbestimmung zur Bodennutzungs-VO vom 26. 2. 1981, GBl. I, S. 114). Diese VO legt fest, daß die Landwirtschaftsbetriebe das Nutzartenverhältnis nur im Einverständnis mit den landwirtschaftlichen Produktionsleitungen beim Rat des Kreises ändern dürfen, daß und auf welche Weise die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen, Brachland zu nutzen und Öd- und Unland zu kultivieren ist. Die außerlandwirtschaftliche Nutzung der LN wurde auf Ausnahmefälle beschränkt und einem Genehmigungsverfahren unterworfen (Rat des Kreises, Revisionsverfahren beim Rat des Bezirks). Sofern die außerlandwirtschaftliche Inanspruchnahme eine gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung ganz oder teilweise gestattet, jedoch beeinträchtigt (z.B. Freileitungen), müssen die entstehenden Wirtschaftserschwernisse finanziell ausgeglichen werden. Eine allgemeinverbindliche Regelung zur Ermittlung der Entschädigungsbeträge erging allerdings erst im Jahr 1968. Entschädigung wird gezahlt: für die Errichtung von Freileitungsmasten, für Um- und Mehrwege infolge Behinderung, für nicht ausgenutzte Stalldunggaben, für nicht ausgenutzte Bodenkalkung und für Wirtschaftserschwernisse durch Schlagzerteilung. Nachdem der jährliche Bodenentzug 1963–1965 im Durchschnitt weniger als 6.000 ha betrug, nahm er in den folgenden Jahren 1965–1967 wieder auf über 15.000 ha pro Jahr zu. Zur zusätzlichen Steuerung der außerlandwirtschaftlichen B. wurde ab 1. 1. 1968 eine B.-Gebühr eingeführt. 2. Die VO über Bodennutzungsgebühr vom 26. 2. 1981 (GBl. I, S. 116) regelt, welche Betriebe für welche Zwecke Gebühren in welcher Höhe an die Abteilung Finanzen des zuständigen Rates des Kreises zu zahlen haben und wie die dort zentralisierten Mittel zu verwenden sind. Von der Zahlung einer B.-Gebühr sind grundsätzlich befreit der Wismut-Bergbau, die Volksarmee und Baumaßnahmen für die Naherholung bzw. für den eigenen Bedarf (Eigenheime, Wochenendhäuser). Die Höhe der Gebühr berücksichtigt die Nutzungsart und die Qualität der Flächen und beträgt je ha bei dauerndem Entzug für Ackerland von 60.000 Mark (bei Ackerzahl bis 10) bis 400.000 Mark (Ackerzahl 100), Grünland von 35.000 Mark (Grünlandzahl bis 10) bis 250.000 Mark (Grünlandzahl 88), Forstflächen und Holzungen 35.000 Mark (Wertziffer 1–2) bis 250.000 Mark (Wertziffer 12), Sonderkulturen 400.000 Mark, Haus- und Kleingärten 100.000 Mark, ablaßbare Teiche 30.000 Mark. [S. 244]Von diesen Gebühren sind je nach zukünftiger Nutzung zu zahlen: 50 v.H. bei Wohnungsbaumaßnahmen und von Nutzern, die an den Standort gebunden sind oder die nicht der wirtschaftlichen Rechnungsführung unterliegen (Sozialeinrichtungen), 25 v.H. bei wasserwirtschaftlichen bzw. verkehrstechnischen Maßnahmen für Einrichtungen der Landwirtschaft sowie bei Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen. Die VO legt darüber hinaus die Höhe der Entschädigungen für vorübergehenden Entzug von LN sowie für Überschreitung des Rückgabetermins, Qualitätsminderung wieder urbar gemachter Flächen usw. fest. Die bei den Abteilungen Finanzen der Kreise zentralisierten Mittel sind zu verwenden für Neulandgewinnung, Ödlandkultivierung, Meliorations- und Intensivierungsmaßnahmen usw., unter der Voraussetzung, daß die Kultivierungskosten tragbar sind (max. Kosten bei Ackerland 10.000 Mark/ha), bei Grünland 8.000 Mark/ha, bei Forstflächen 4.000 Mark/ha). Neben den Kultivierungskosten erhalten die Betriebe, die nicht gesetzlich zur Rekultivierung der Flächen verpflichtet sind, eine pauschale Grundprämie von 5.000 Mark/ha zuzüglich 1 v.H. der Bodennutzungsgebühren (max. 4.000 Mark/ha). 3. Wiederurbarmachung und Rekultivierung. Außer den erwähnten An- und Verordnungen ergingen in Zusammenhang mit dem Berggesetz 1970/71 weitere Bestimmungen, die die im Berggesetz erfaßten Betriebe zur Wiederurbarmachung verpflichten und die technischen Einzelheiten neu regeln (AO über die Wiederurbarmachung bergbaulich genutzter Bodenflächen — Wiederurbarmachungs-VO — vom 10. 4. 1970, GBl. II, S. 279) (Bergbau). Zur Herstellung der vollwertigen Bodenfruchtbarkeit sind seit 1971 die Folgenutzer (in der Regel Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) verpflichtet (AO über die Rekultivierung bergbaulich genutzter Bodenflächen — Rekultivierungs-VO — vom 23. 2. 1971, GBl. II, S. 245 und AO Nr. 2 über die Rekultivierung bergbaulich genutzter Bodenflächen — Rekultivierungs-VO — vom 4. 1. 1984. GBl. I, S. 63). Für erforderliche Aufwendungen und zur rationellen Bewirtschaftung dieser Flächen können den Folgenutzern Beihilfen (bei landwirtschaftlicher Folgenutzung in Höhe von 7.000 bis maximal 11.000 Mark/ha und bei forstwirtschaftlicher Folgenutzung bis 4.250 Mark/ha) gewährt werden. Sofern sich aus der Einbeziehung der rekultivierten Flächen in die Betriebsfläche erhebliche Änderungen in der Betriebsorganisation ergeben, können zusätzlich zinslose Kredite ausgereicht werden. Die zahlreichen An- und Verordnungen, deren strikte Überwachung (Arbeiter-und-Bauern-Inspektion) und die finanziellen Anreize haben dazu beigetragen, daß sich seit 1970 der Bodenfonds der DDR mit rd. 6,286 Mill. ha LN nur geringfügig verringert hat. Insgesamt wurden in der DDR bisher 60.000 ha Abbaufläche rekultiviert. Trotzdem nahmen die Abbauflächen in den Jahren 1956–1982 von 40.000 auf 95.000 ha zu. Im Zeitraum 1960–1982 wurden rd. 44.000 ha rekultiviert, von denen rd. 18.000 ha zu Forstflächen, rd. 15.000 ha zu landwirtschaftlichen Nutzflächen und rd. 7.000 ha zu Wasser- und Erholungsflächen entwickelt wurden. Inanspruchnahme und Rekultivierung erfolgen auf der Grundlage langfristiger Prognosen. Die bis zum Jahr 2.000 für die bergbauliche Inanspruchnahme vorgesehenen Flächen — sie befinden sich fast ausschließlich in den Bezirken Cottbus, Leipzig und Halle — wurden dabei als Bergbauschutzgebiete ausgewiesen. Sie umfassen in verschiedenen Kreisen 40–75 v.H. der Gesamtfläche. Um der wachsenden Landschaftszerstörung im Abbauprozeß entgegenzuwirken, wurden zeitlich parallel laufende Territorialprogramme zur Eingliederung der Abbauflächen in die Bergbaufolgelandschaften entwickelt. Zu diesem Zweck sind bei den Räten der Bezirke Büros für Territorialplanung eingerichtet worden, die mit den von den Kreis- und Bezirkstagen gebildeten „Ständigen Kommissionen für Territoriale Planung und Rationalisierung“, mit den Braunkohlenkombinaten und mit den Leitungsorganen der Land- und Forstwirtschaft zusammenarbeiten sollen. Die Planung soll sowohl volkswirtschaftliche als auch landschaftsgestalterische und landeskulturelle Interessen berücksichtigen. Insbesondere für die Wasserflächen ist eine Mehrfachnutzung (Trink- und Betriebswasser, Hochwasserstau, Beregnungsreservoire, Binnenfischerei, Sport- und Badebetrieb) vorgesehen (Umweltschutz). Der relativ geringe Gewinn an LN aus der Rekultivierung der Bergbauflächen ist z.T. auf das für die landwirtschaftliche Nutzung ungeeignete Ausgangsgestein (z.B. in der Lausitz) zurückzuführen. In der Zwischenzeit wurden jedoch mehrere Verfahren entwickelt, dieses Ausgangsmaterial aufzukalken (Braunkohlenasche) und mit organischen Substanzen (Gülle, Klärschlamm, Bioschlamm) anzureichern. Die Kosten für die Herstellung von Rohböden betrugen 1982 rd. 70.000 Mark/ha LN. Im Bezirk Leipzig (Kreis Borna) ist im Jahr 1977 ein Spezialbetrieb eingerichtet worden, der im Auftrag von drei Kombinaten und sieben Landwirtschaftsbetrieben (VEG und LPG) den unfruchtbaren Rohboden in kulturfähigen Zustand aufbereitet. Mit Hilfe dieser Maßnahmen sollen die Rekultivierungszeit verringert, die Kostenentwicklung stabilisiert und der Anteil der LN an den rekultivierten Flächen erhöht werden. 4. Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur (Landeskulturgesetz) in der DDR vom 14. 5. 1970 (Landeskulturgesetz, LKG. GBl. II, S. 67). Hierzu sind inzwischen ergangen eine 1. DV (Naturschutz-VO, GBl. II, 1970, S. 331), eine 2. DV (Landschaftsschutz-VO, ebenda S. 336) sowie eine 3. DV (Sauberhaltung der Städte und Gemeinden, Abfallverwertung, ebenda S. 339) und eine 4. DV (Lärmschutz-VO, ebenda S. 343) (Naturschutz). Bedeutend wirksamer für die Gewinnung, landwirtschaftlicher Nutzflächen ist die Urbarmachung von Öd- und Unlandflächen. Nach § 18 des LKG sind sowohl die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch die örtlichen Räte verantwortlich dafür, daß Flächen, die nicht bewirtschaftet werden, obwohl sie land- oder [S. 245]forstwirtschaftlich nutzbar sind, zur Nutzung herangezogen werden. Seit 1970 haben die Öd- und Unlandflächen der DDR jährlich um rd. 1060 ha abgenommen. In gleicher Weise trägt der Umbruch alter und die Ausweisung neuer landwirtschaftlicher Wegflächen im Rahmen der „Flurneugestaltung“ zur Vermehrung der LN bei. Durchschnittlich werden dabei 40 v.H. der Wegflächen eingespart. Im Rahmen der Flurneugestaltung sollen großflächige Bewirtschaftungseinheiten mit möglichst einheitlichen Bodenverhältnissen eingerichtet werden, die nach Form und Geländegestaltung den Einsatz von Maschinenkomplexen gestatten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 243–245 Binnenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bodenrecht

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Im Zeitraum 1951–1982 nahm die Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) in der DDR um 268.100 ha LN ab. Die Verringerung des Bodenfonds war erheblich stärker als in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Begründung, daß „zahlreiche Betriebe, denen für die Durchführung ihrer Produktion Grund und Boden zur Verfügung gestellt wird, mit dem Boden unverantwortlich und leichtfertig umgehen“ und damit „die landwirtschaftliche Produktion in nicht vertretbarem Umfang…

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Rehabilitierungen (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Funktionäre und Mitglieder der SED, die in den Jahren 1948–1953 politischen Säuberungen zum Opfer fielen und widerrechtlich verfolgt, aus der Partei ausgeschlossen oder aus ihren Funktionen entfernt wurden, sind in den Jahren nach Stalins Tod (1953) und besonders nach dem XX. Parteitag der KPdSU bzw. der 3. Parteikonferenz der SED (1956) z. T. „rehabilitiert“, d.h. wieder in die Partei aufgenommen und — wenn auch keineswegs immer — erneut mit politischen Aufgaben betraut worden. Diese R. vollzogen sich allerdings nur zögernd und inkonsequent. Sie [S. 1116]betrafen sowohl bestimmte, durch ein einheitliches Merkmal gekennzeichnete Gruppen (z. B. ehemalige Westemigranten, frühere Mitkämpfer der jugoslawischen Partisanenarmee) als auch Einzelpersonen, z. B. leitende Parteimitglieder, die in der DDR in Auswirkung der Schauprozesse gegen Laszlo Rajk (Ungarn), Traitscho Kostoff (Bulgarien) und Rudolf Slansky (Tschechoslowakei) aus ihren Funktionen entfernt wurden (Alexander Abusch, Franz Dahlem), bzw. aus der SED ausgeschlossen und in Haft genommen wurden (Paul Merker, Fritz Sperling, Bruno Goldhammer). Rehabilitiert wurden auch der nach dem Juni-Aufstand abgesetzte und verhaftete ehemalige DDR-Justizminister Max Fechner, sowie einige mit der „oppositionellen Fraktion“ Zaisser/Herrnstadt (1953; Neuer Kurs) sympathisierende Funktionäre (Anton Ackermann, Hans Jendretzky, Elli Schmidt), nicht hingegen Wilhelm Zaisser und Rudolf Herrnstadt (Opposition und Widerstand). 20 Jahre später wurden Karl Schirdewan und andere Funktionäre, die 1956/57 revisionistische Auffassungen vertreten hatten (Revisionismus) und deshalb gemaßregelt worden waren, rehabilitiert. Niemand von den zuletzt genannten ist jedoch in politisch einflußreiche Ämter zurückgekehrt. Im Gegensatz zur KPdSU und anderen kommunistischen Parteien im Ostblock nahm die SED die R. zumeist stillschweigend und unter Ausschluß der Öffentlichkeit vor. Lediglich im Fall Dahlem und einigen damit zusammenhängenden Fällen (Ackermann, Jendretzky, Schmidt) wurde die verhängte Parteistrafe durch einen veröffentlichten Beschluß des ZK der SED vom 29. 7. 1956 für aufgehoben erklärt. Die R. Fechners ist durch Mitteilung über die Wiederherstellung seiner Parteimitgliedschaft (ND 29. 6. 1958) bekanntgeworden. Von der KPdSU postum ausgesprochene R. prominenter deutscher KPD-Führer, Opfer der stalinschen Säuberungen in den 30er Jahren, sind in der DDR niemals durch die SED veröffentlicht worden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1115–1116 Rehabilitation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Relativismus

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Funktionäre und Mitglieder der SED, die in den Jahren 1948–1953 politischen Säuberungen zum Opfer fielen und widerrechtlich verfolgt, aus der Partei ausgeschlossen oder aus ihren Funktionen entfernt wurden, sind in den Jahren nach Stalins Tod (1953) und besonders nach dem XX. Parteitag der KPdSU bzw. der 3. Parteikonferenz der SED (1956) z. T. „rehabilitiert“, d.h. wieder in die Partei aufgenommen und — wenn auch keineswegs immer — erneut mit…

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Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die PB. ist ein charakteristischer Bestandteil der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung, speziell der schulischen Allgemeinbildung, die ausdrücklich als „polytechnisch“ charakterisiert wird; dies wird auch in der Bezeichnung „allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ zum Ausdruck gebracht. Generelle Aufgabe der PB. und Erziehung ist es, den Schülern die wissenschaftlich-technischen, technologischen und politisch-ökonomischen Grundlagen der Produktionsprozesse und vielseitige Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen der Produktionsarbeit zu vermitteln sowie sie zu befähigen, dieses polytechnische Wissen und Können in den gesellschaftlichen Zusammenhang und ihr sozialistisches Weltbild einzuordnen und ihrer Erziehung (im engeren Sinne) nutzbar zu machen. Die PB. steht daher auch in engem wechselseitigem Bezug zur Politisch-Ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, zur Kollektiv- und Arbeitserziehung, zur Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport und zur Erziehung zu bewußter Disziplin. Zur Begründung der Konzeption der PB. wird vor allem auf Karl Marx verwiesen, der einer umfassenden (polytechnischen) Bildung eine ökonomische oder im engeren Sinn berufsvorbereitende Funktion (mit dem Ziel einer möglichst großen Verfügbarkeit der Arbeiter) und eine humanistische oder emanzipatorische Funktion (mit dem Ziel der Umwälzung der Gesellschaft und der tendenziellen Aufhebung der Entfremdung) zuschrieb und für alle Kinder vom 9. Lebensjahr an die Verbindung des Unterrichts mit produktiver Arbeit forderte. Das im Sinn von Marx aufgestellte Ziel einer allseitig entwickelten sozialistischen Persönlichkeit wird in der DDR jedoch erheblich eingeschränkt; im Vordergrund steht vielmehr der vielseitig gebildete Fachmann, der zuerst Spezialist am Arbeitsplatz sein soll. Zur Erreichung dieses Zieles, nämlich zur Vermittlung eines „polytechnischen Gesichtskreises“, wurden in der Konzeption der PB. in der DDR — stark beeinflußt von entsprechenden Entwicklungen in der UdSSR — zeitweilig sehr unterschiedliche Schwerpunkte — von einer polytechnischen Akzentuierung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts bis hin zu seiner „Professionalisierung“ als einer speziellen Berufs(grund)ausbildung bereits in der allgemeinbildenden Schule — gesetzt. Seit 1966 hat die PB. (im Sinn einer allgemeinen Grundlagenbildung) eindeutig den Charakter der Berufsvorbereitung (im Sinn der vorberuflichen Bildung) im Rahmen der Allgemeinbildung. Die Bestimmung ihres Gegenstandes orientiert sich an den Grundlagen der Technik und ihrer allgemeinen, den Bereich der Produktion überschreitenden Bedeutung; ihre Inhalte versucht man als zu entwickelnde „technisch-ökonomische Querschnittswissenschaft“ zu systematisieren. Die Realisierung der Ziele der PB. (Einführung in die „geistigen Grundlagen der Produktion“, Befähigung zur technischen Tätigkeit, Berufsvorbereitung und „sozialistische Erziehung der Schülerpersönlichkeit“) soll in 2 Formen erreicht werden: einmal als fachübergreifendes Unterrichtsprinzip in allen Fächern der Oberschule und in der außerunterrichtlichen Betätigung, zum anderen in einem speziellen Fach (bzw. Fächergruppe), dem PU., d.h. im Werkunterricht (Klassen 1–3: je 1 Wochenstunde; Klassen 4–6: je 2 Wochenstunden), im Schulgartenunterricht (2. Halbjahr der Klasse 1 bis Klasse 4: je 1 Wochenstunde) und im berufsvorbereitenden PU. mit den Disziplinen (Fächern) „Einführung in die sozialistische Produktion“ (Klassen 7 und 8: je 1 Wochenstunde; Klassen 9 und 10: je 2 Wochenstunden), „Technisches Zeichnen“ (Klassen 7 und 8: je 1 Wochenstunde) und „Produktive Arbeit der Schüler in sozialistischen Betrieben“ (Klassen 7 und 8: je 2 Wochenstunden; Klassen 9 und 10: je 3 Wochenstunden). In der Erweiterten Oberschule wird der PU. (seit 1969) im Rahmen der wissenschaftlich-praktischen Arbeit mit jeweils 4 Wochenstunden im 2. Halbjahr der Klasse 11 und im ersten Halbjahr der Klasse 12 fortgesetzt. Innerhalb des berufsvorbereitenden PU. lassen sich zwei Elemente unterscheiden: 1. die systematische Vermittlung von handwerklich-technischen Kenntnissen und Fertigkeiten und die Heranführung an „gesellschaftlich nützliche, produktive Arbeit“ und an die Grundelemente sozialistischer Arbeitsmoral sowie 2. die Vermittlung technisch-ökonomischer Grundkenntnisse in den wichtigsten Produktionszweigen sowie die Vorbereitung auf die Berufswahl und -arbeit. Besonders betont wird die angestrebte Verallgemeinerung der von den Schülern bei praktischer Betätigung gewonnenen Erfahrungen und die Erziehung zu schöpferischer Initiative, Aktivität und Selbständigkeit; demzufolge wird auch das Forschen (vom Basteln und Knobeln bis zur Lösung von Aufgaben des „wissenschaftlich-technischen Fortschritts“) neben dem unterrichtlichen Lernen und dem produktiven bzw. praktischen Arbeiten in den Vordergrund gestellt. Bereits in der Vorschulerziehung der Kindergärten werden PB. und Arbeitserziehung miteinander verbunden, besonders in der Beschäftigungsform „Arbeit“ sowie beim „Basteln und Bauen“; dabei werden Gegenstände für das Spiel und den täglichen Gebrauch hergestellt und den Vorschulkindern elementare Kenntnisse und Fertigkeiten in bezug auf Arbeitsmaterialien, Werkzeuge und Bearbeitungs- bzw. Herstellungsverfahren vermittelt; die älteren Vorschulkinder sollen dabei lernen, das jeweils geeignete Material auszusuchen, die notwendigen Werkzeuge auszuwählen, die Arbeit untereinander [S. 1024]aufzuteilen sowie mit dem Material sparsam umzugehen. Im Werk- und Schulgartenunterricht der Klassen 1–6 der Oberschulen sollen hauptsächlich die Einübung von Arbeitsfertigkeiten, die Orientierung auf „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ und die Gewöhnung an eine sozialistische Arbeitshaltung, vor allem an Fleiß, Ordnungsliebe, Disziplin und Sparsamkeit erfolgen; außerdem sollen bereits Kontakte zu Betrieben geknüpft und durch Betriebsbesichtigungen, Kooperationsarbeiten und Patenschaftsverträge systematisiert und intensiviert werden. Ab Klasse 7 wird der berufsvorbereitende PU. in Form eines differenzierten Lehrgangssystems fortgeführt. Im Fach „Einführung in die sozialistische Produktion“ (EsP) werden die Schüler in den Lehrgängen „Mechanische Technologie, Maschinenkunde“, „Elektrotechnik“, „Wissenschaftlich-technischer Fortschritt“ und „Automatisierung der Produktion“ durch die Vermittlung von Kenntnissen auf die produktive Arbeit in einem (bestimmten) Betrieb vorbereitet und die Produktionserfahrungen der Schüler in den technischen, technologischen und ökonomischen Zusammenhang gestellt. In dem Fach „Technisches Zeichnen“ werden den Schülern der Klassen 7 und 8 die Grundlagen des Anfertigens und Lesens von technischen Zeichnungen vermittelt; dieser Unterricht wird in Klasse 9 im Rahmen des Faches EsP fortgesetzt. Für die produktive Arbeit der Schüler in sozialistischen Betrieben ist für die Klassen 7 und 8 nur eine Differenzierung nach den Richtungen Industrie und Landwirtschaft vorgesehen (bei Betonung des weitgehend einheitlichen Charakters); dagegen erfolgt in den Klassen 9 und 10 eine Differenzierung nach nunmehr 10 (mit den entsprechenden Lehrplänen nacheinander) eingeführten Varianten, und zwar seit 1967/68 „Metallverarbeitende Industrie“, „Elektroindustrie“, „Bauwesen“, „Landwirtschaft“, „Textilindustrie“ und „Chemische Industrie“ sowie seit 1974/75 auch nach den Varianten „Bekleidungsindustrie“, „Lederverarbeitende Industrie“, „Holzverarbeitende Industrie“ und „Instandhaltung der Landtechnik“. Mit dieser (erweiterten) Differenzierung wird den regional und betrieblich unterschiedlichen Möglichkeiten der produktiven Arbeit stärker Rechnung getragen, wobei eine weitgehende Einheitlichkeit des PU. gesichert werden bzw. bleiben soll. Der PU. für die Schüler der Klassen 7–10 wird sowohl in den Oberschulen als auch — und dies vor allem — in den Polytechnischen Kabinetten und Produktionsabteilungen der Betriebe, die zu diesem Zweck auch Ausbildungsgemeinschaften bilden, sowie in (über)betrieblichen Polytechnischen Zentren durchgeführt, und zwar in enger arbeitsteiliger Kooperation von Oberschule und Trägerbetrieb. Je nach den Gegebenheiten in den verschiedenen Regionen bzw. Wirtschaftszweigen ist auch die organisatorische Durchführung des PU. — jedoch nach den einheitlichen Bestimmungen des Lehrplans — unterschiedlich. Daher wurden auch für die verschiedenen Wirtschaftszweige von den zuständigen Ministerien besondere Bestimmungen für die Durchführung des PU. in ihrem Zuständigkeitsbereich erlassen. Die Trägerbetriebe (früher Patenbetriebe) haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß der PU. lehrplangemäß erfolgen kann, den Schülern der Übergang in die Produktion erleichtert wird und die Berufsvorbereitung und Berufsorientierung (Berufsberatung und Berufslenkung) nach den geltenden Richtlinien erfolgt; vor allem aber haben die Betriebe die erforderlichen polytechnischen Fachkabinette, z. B. für Maschinenkunde, für Elektrotechnik usw., ferner Lehrfelder, Reparaturkapazitäten usw. sowie die benötigten und entsprechend vorgebildeten Lehrmeister und Betreuer zur Verfügung zu stellen, zum Teil auch Lehrkräfte, z.B. Ingenieurpädagogen. Der theoretisch-polytechnische Unterricht wird jedoch hauptsächlich von Lehrern für Polytechnik der Oberschulen erteilt. Während der (theoretische) PU. hauptsächlich in den entsprechenden Unterrichtsräumen und Fachkabinetten der Oberschulen und der Betriebe erteilt wird, soll die produktive Arbeit der Schüler, vor allem der Klassen 9 und 10, möglichst in den Produktionsabteilungen der Betriebe, zumindest aber in Schülerproduktionsabteilungen, geleistet werden. Wegen der Schwierigkeiten, die bei der Durchführung der produktiven Arbeit der Schüler, insbesondere in technisch-technologisch fortgeschrittenen bzw. hochspezialisierten Betrieben auftreten, werden Bestrebungen zur Zentralisierung und Auslagerung der produktiven Arbeit der Schüler unterstützt; davor wird andererseits jedoch deshalb gewarnt, weil die Zusammenarbeit zwischen Schule und Betrieb zu kompliziert zu werden und vor allem der unmittelbare Bezug zur sozialistischen Produktion verlorenzugehen droht. Die wissenschaftlich-praktische Arbeit in der Erweiterten Oberschule wird nach Rahmenprogrammen für die (wahlweise-obligatorischen) Gebiete Elektrotechnik, Elektronik, Datenverarbeitung, BMSR-Technik, Chemotechnik, Technologie, Ökonomie, mathematisch-statistische Methoden in der Ökonomie sowie Agrotechnik durchgeführt; sie soll PU. auf höherer Stufe sein und die Schüler an produktive Tätigkeiten beim Lösen wissenschaftlich-praktischer Aufgaben heranführen. Die wiss.-prakt. Arbeit beginnt in Klasse 11 der EOS nach den Winterferien mit einem Betriebspraktikum, dauert 1 Jahr (2 Halbjahre) und endet in Klasse 12 mit einem Betriebspraktikum in der Woche vor den Winterferien des folgendes Jahres. Die notwendige enge Verbindung zwischen Schule und Betrieb wird durch den Abschluß schriftlicher Vereinbarungen (Patenschaften) hergestellt. Am „Tag der Bereitschaft von Schule und Betrieb“ sollen die getroffenen Vereinbarungen über die konkrete Durchführung des berufsvorbereitenden polytechnischen Unterrichts und besonders der produktiven Arbeit, z. B. in der Form des Unterrichtstages in der sozialistischen Produktion (UTP), der Öffentlichkeit dargestellt werden. Wichtige Koordinierungsgremien sind die aus Vertretern der Betriebsleitungen, der gesellschaftlichen Organisationen, Lehrern, Eltern und Werktätigen bestehenden „Polytechnischen Beiräte“, die eng mit den Schulen zusammenarbeiten und bei der Planung und Durchfüh[S. 1025]rung des PU. mitwirken. Die Finanzierung des PU. erfolgt hauptsächlich durch die Betriebe; für die produktive Arbeit erhalten die Schüler keine Vergütung, gelegentlich jedoch — bei besonderen Leistungen — Sachprämien u.ä. Der PU. wird ergänzt durch die — vor allem von der Pionierorganisation und der FDJ organisierte und von den Betrieben unterstützte — außerunterrichtliche und außerschulische Betätigung der Schüler in Arbeitsgemeinschaften, Kursen usw., deren Themen stark an den Produktionsbereichen der Betriebe orientiert sind. Ferner werden diese Kurse usw. durch die freiwillige produktive Arbeit der Schüler der 9. bis 12. Klassen während der Ferien in den „Lagern der Erholung und produktiven Arbeit“ und in den Betrieben, für die eine Vergütung gezahlt wird, ergänzt. Die Entwicklung der Konzeption der PB. und auch der Vorstellungen über ihre Realisierung kann keineswegs als abgeschlossen betrachtet werden; vor allem ist die Systematisierung der Inhalte im Sinne einer „technisch-ökonomischen Querschnittswissenschaft“ und unter Berücksichtigung der zunehmenden Automation noch unzureichend. Auch die Notwendigkeit eines speziellen Faches PU. wird wieder stärker diskutiert. Es ist möglich, daß diese Diskussion — in Verbindung mit der bereits erfolgten und fortgesetzten Differenzierung nach unterschiedlichen Varianten im PU. und bei verstärkter Berücksichtigung volkswirtschaftlicher und betrieblicher Erfordernisse — zu einer weiteren Einschränkung der angestrebten breiten Grundlagenbildung und damit zu einer neuen Phase der Spezialisierung und Professionalisierung des PU. führt. Auch die Organisation des PU. und die Berufsorientierung der Schüler sind bisher noch nicht optimal gelöst; so wirft die Integration der Schüler in den Produktionsprozeß ständig neue Probleme auf und führt, vor allem infolge notwendiger Zentralisierungsmaßnahmen, zu einer (tendenziellen) Beeinträchtigung der Verbindung des Unterrichts mit produktiver Arbeit. Besonders die — nach den jeweils am Ort vorhandenen Betrieben durchgeführte — Auswahl der Richtungen bzw. Varianten der produktiven Arbeit wirkt sich einengend auf die Berufswahl der Schüler aus, was andererseits jedoch — im Hinblick auf eine bessere Steuerung des Facharbeiternachwuchses — auch als durchaus wünschenswert angesehen wird. Schließlich wird auch der wichtige und stark expansive Bereich der Dienstleistungen (einschließlich des medizinisch-sozialen Sektors) mit den heute vorgesehenen Varianten des PU. (im Unterschied zur UdSSR, in der zumindest eine hauswirtschaftliche Variante vorgesehen ist) überhaupt noch nicht oder erst ganz am Rande erfaßt. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1023–1025 Polizeistunde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Positivismus

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die PB. ist ein charakteristischer Bestandteil der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung, speziell der schulischen Allgemeinbildung, die ausdrücklich als „polytechnisch“ charakterisiert wird; dies wird auch in der Bezeichnung „allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ zum Ausdruck gebracht. Generelle Aufgabe der PB. und Erziehung ist es, den Schülern die wissenschaftlich-technischen, technologischen und politisch-ökonomischen Grundlagen der…

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Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter der DDR (VKSK) (1985)

1959 gegründete Massenorganisation der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter. Bereits 1954 waren die bis dahin bestehenden — teilweise vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) angeleiteten — örtlichen Kleingarten- und Siedlervereine sowie die Tierzuchtsparten zu Kreisverbänden zusammengefaßt worden (GBl. 1954, Nr. 46), aus denen dann der VKSK hervorging. Der Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 3. 8. 1977 (Neuer Weg 1977, H. 18, S. 815 ff.) legt den VKSK in seiner Tätigkeit vorrangig auf folgende Aufgaben fest: „… Erweiterung der Möglichkeiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung und körperlich aktive Erholung für viele Werktätige … Erhaltung und Verschönerung der Umwelt.“ An gleicher Stelle wird die Bedeutung der von den Mitgliedern erbrachten und zukünftig zu erbringenden Leistungen bei der Erzeugung von Obst, Gemüse, Honig, Eiern, Fleisch, Fellen usw. hervorgehoben. Die bestehenden Kleingartenanlagen sollen erhalten und neue — vor allem in und für Berlin (Ost), andere Großstädte und „Arbeiterzentren“ — geschaffen werden. Zu diesem Zweck sollen — in den angrenzenden Kreisen — überwiegend Flächen verwendet werden, die nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen land- bzw. forstwirtschaftlich zu bewirtschaften sind und deren Nutzung als Kleingarten- oder Siedlerland wenigstens für 20–30 Jahre gewährleistet ist. Bei der Vergabe derartiger neuer Stellen sollen „Familien von Arbeitern, von Werktätigen mit erschwerten Arbeitsbedingungen sowie … kinderreiche Familien“ bevorzugt berücksichtigt werden. Hervorgehoben wird der Wert der Kleingartensiedlungen als Naherholungsgebiete bzw. öffentlich zugängliche Grünanlagen in den Städten. Einrichtungen, die diesen Ansprüchen nicht genügen, sollen in den nächsten Jahren entsprechend verbessert werden. — Diese Aufgabenstellungen des Sekretariatsbeschlusses waren Grundlage für den Beschluß des Präsidiums des Ministerrats vom 15. 9. 1972 über „Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung der Tätigkeit des VKSK der DDR und der Initiative seiner Mitglieder“, auf dessen Grundlage 1981 erstmals von allen Räten der Kreise für den Fünfjahrplanzeitraum 1981–1985 Konzeptionen für die Entwicklung der Kleingartenanlagen und die Förderung der Kleintierzucht und -haltung beschlossen wurden. 1982 betrug die Zahl der Kleingartenanlagen, die dem VKSK unterstanden, rd. 8.000 mit rd. 50.000 ha, die von 685.778 Familien genutzt wurden. Im laufenden Fünfjahrplanzeitraum sollen weitere 75.000 Kleingärten geschaffen werden. Der VKSK führt eine umfangreiche fachliche und politische Schulungsarbeit durch und stützt sich dabei auf 2.912 Kultur- und Spartenheime. [S. 1404]Darüber hinaus organisiert der Verband Lehrschauen und Fachausstellungen. Die ökonomische Bedeutung der Kleinproduzenten ist erheblich: 1981 sollen sie — bezogen auf die entsprechende Gesamtproduktion in der DDR — u.a. 28,8 v.H. des Gemüses, 50,7 v.H. des Obstes, 47,2 v.H. der Eier, 99,8 v.H. des Kaninchenfleisches, 98 v.H. des Honigs erzeugt haben. Nicht unwesentlich ist auch der Anfall an Rohfellen u.a. aus der Pelztierzucht. — Mit Hilfe eines dichten Netzes von Abnahme- und Aufkaufstellen sollen wachsende Anteile insbesondere der Obst- und Gemüseproduktion dem Handel für die allgemeine Versorgung der Bevölkerung zugeführt werden. 1983 war vorgesehen, daß die Mitglieder des VKSK rd. 300.000 t Obst und Gemüse an den Handel verkaufen (1982: 165.000 t Obst, 125.000 t. Gemüse, 16.000t Kaninchenfleisch, 3.500 t Honig). Die Mitgliedschaft im VKSK ist grundsätzlich mit dem vollendeten 18., bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch bereits mit dem 14. Lebensjahr möglich. Grundeinheiten des VKSK sind die Sparten, die ihrerseits in Kreisverbänden, diese zu Bezirksverbänden zusammengefaßt sind. Alle 5 Jahre tagt der Verbandstag, der den Zentralvorstand wählt. Auf dem 5. Verbandstag (Karl-Marx-Stadt, 4./5. 6. 1982) wurden Herbert Uhlendahl (SED) als Vorsitzender und Erwin Wegner (SED) als 1. Sekretär des Zentralvorstandes in ihren Funktionen bestätigt. Als Zeitschrift des Verbandes erscheint 2mal monatl. „Garten und Kleintierzucht“ mit 4 unterschiedlichen Ausgaben. Der VKSK ist Teil der Nationalen Front der DDR. Er arbeitet auf lokaler Ebene eng mit den Räten der Gemeinden, Städte und Kreise zusammen. Diese sind dafür verantwortlich, daß den Verbandsmitgliedern Baumaterialien, Jungpflanzen und -tiere sowie entsprechende Dünge- und Futtermittel zur Verfügung gestellt werden. Auf zentraler Ebene besteht eine enge Kooperation mit dem Ministerium für Handel und Versorgung und dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Die zentrale Anleitung von seiten der SED erfolgt durch den Sekretär des ZK für Landwirtschaft, Werner Felfe, bzw. die ihm unterstellten Abteilungen des ZK der SED. Der VKSK gliedert sich in Fachsparten (nicht identisch mit den erwähnten, als „Sparten“ bezeichneten Grundorganisationen). 1982 hatte er 1,214 Mill. Mitglieder (darunter 317.187 Frauen), davon waren 89,5 v.H. Kleingärtner (1,048 Mill.). Ferner gehörten dem VKSK an: 59.054 Rassegeflügel-, 30.679 Rassekaninchen-, 3.903 Edelpelztier-, 18.638 Rassehunde- und Rassekatzen-, 8.076 Ziegen- und Milchschaf-, 16.263 Ziergeflügel- und Exotenzüchter sowie 33.558 Imker. (Die Gesamtmitgliederzahl enthält Doppelzählungen, da man je nach seinen Interessen Mitglied mehrerer Fachsparten sein kann.) — Der 5. Verbandstag (1982) beschloß die Bildung einer neuen Fachsparte für Wochenendsiedler, d.h. für solche Mitglieder, die ihre Grundstücke lediglich sonnabends und sonntags nutzen und — ohne Obst- bzw. Gemüsegärtner zu sein — vor allem ihre Flächen als Naturgärten gestalten sollen (1982: 9.472 Mitgl. in 135 Sparten). Es handelt sich bei dieser organisatorischen Maßnahme um den Versuch, die Besitzer bzw. Pächter von „Datschen“ (nach dem russ. Wort „dača“ für Waldparzelle, Landhaus für den Sommeraufenthalt, gebildetes Lehnwort), deren Zahl in den 70er Jahren stark zugenommen hat, in den Verband einzubeziehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1403–1404 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM)

1959 gegründete Massenorganisation der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter. Bereits 1954 waren die bis dahin bestehenden — teilweise vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) angeleiteten — örtlichen Kleingarten- und Siedlervereine sowie die Tierzuchtsparten zu Kreisverbänden zusammengefaßt worden (GBl. 1954, Nr. 46), aus denen dann der VKSK hervorging. Der Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 3. 8. 1977 (Neuer Weg 1977, H. 18, S. 815 ff.) legt den VKSK in seiner…

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Grenze, Innerdeutsche (1985)

Siehe auch: Grenze: 1975 1979 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1393 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend entlang den bis 1945 bestehenden Landes- und Provinz-G.: von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, entlang den West-G. Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts, der West- und Süd-G. Thüringens sowie der Süd-G. Sachsens bis zur deutsch-tschechoslowakischen G. ostwärts von Hof. Das Gesetz über die Staatsgrenze der DDR (Grenzgesetz) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 197) faßt die grundlegenden Bestimmungen über das Hoheitsgebiet und die G. der DDR zusammen. Es enthält allgemeine Vorschriften zum Passieren der G. einschließlich des Transitverkehrs, umreißt die Verantwortung für den Schutz der G. und die Befugnisse der DDR-Grenztruppen und regelt letztlich die Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten in G.-Angelegenheiten. Ergänzt wird das G.-Gesetz durch die Durchführungs-VO (G.-Verordnung) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 203) und die AO über die Ordnung in den G.-Gebieten und den Seegewässern (G.-Ordnung) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 208). Auf der Seite der DDR sind an der G. umfangreiche Sperranlagen errichtet, die aus mehrfachem Stacheldraht, Minen, Gräben, Stolperdrähten, optischen und elektrischen Warnanlagen, Selbstschußanlagen, Wachtürmen, Erdbunkern, Beobachtungsständen, Lichtsperren und Hunde-Laufanlagen bestehen. Zur Überwachung dieser Anlagen und zur Kontrolle der G. sind die G.-Truppen der DDR sowie andere Schutz- und Sicherheitsorgane eingesetzt. Sie werden dabei unterstützt durch freiwillige Helfer (Grenztruppenhelfer), die die gleichen Befugnisse wie Hilfspolizisten besitzen (VO über die Zulassung und Tätigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei [DVP] und der Grenztruppen der DDR vom 16. 3. 1964, GBl. II, S. 241). Jenseits der G. erstrecken sich die G.-Gebiete. Die G.-Gebiete unterliegen einer besonderen Ordnung, die im einzelnen in der G.-Ordnung vom 25. 3. 1982 niedergelegt ist. Die G.-Gebiete bestehen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland aus dem Schutzstreifen und der Sperrzone entlang eines Teiles der Küste aus einem Schutzstreifen und entlang der gesamten Küste aus der G.-Zone. Gegenüber Berlin (West) besteht das G.-Gebiet aus dem Schutzstreifen. Der Verlauf und die Tiefe der G.-Gebiete werden durch den Minister für Nationale Verteidigung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern bestimmt. Personen, die in den G.-Gebieten wohnen oder sich dort vorübergehend aufhalten, sind besonders einschränkenden Genehmigungs-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen unterworfen. Angehörige der G.-Truppen und ihre freiwilligen Helfer sind befugt, unter bestimmten Voraussetzungen Personalien festzustellen, Personen und Sachen im G.-Gebiet zu durchsuchen, Grundstücke und Räume zu betreten, Personen in Gewahrsam zu nehmen, bei Widerstand „körperliche Einwirkungen“ vorzunehmen und auf der Grundlage von § 27 G.-Gesetz die Schußwaffe anzuwenden. (Bis zum 31. 12. 1983 wurden im Bereich der G. zwischen beiden deutschen [S. 574]Staaten 119 Todesfälle im Zusammenhang mit Gewaltakten von DDR-Grenzorganen registriert.) Das Zelten und Übernachten im Schutzstreifen und in der Sperrzone ist prinzipiell verboten, in der G.-Zone nur auf festgelegten Plätzen und mit einer gültigen Zelterlaubnis gestattet. Der Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ist nur über die aus der vorstehenden Übersicht (siehe Seite 572 f.) ersichtlichen Übergänge möglich (Grenzübergangsstellen). An der Ostseeküste der DDR ist die G. die Linie, die die Territorialgewässer vom offenen Meer oder von den Territorialgewässern der benachbarten bzw. der gegenüberliegenden Staaten abgrenzt. § 2 Abs. 3 Ziff. 5 G.-Gesetz beschreibt diese Staats-G. auf See (See-G.) als eine Linie, die so verläuft, daß sie an jedem Punkt von dem nächstgelegenen Punkt der Grundlinie um die Breite der Territorialgewässer entfernt ist. Die Grundlinie wird durch die Küstenlinie oder durch eine in Übereinstimmung mit den Normen des Völkerrechts gebildete gerade Linie bestimmt. Die Küstenlinie ist die Berührungslinie zwischen Land und Meer bei mittlerem Wasserstand. Die Territorialgewässer haben eine Breite von 3 Seemeilen. Soweit sie an die Territorialgewässer benachbarter bzw. gegenüberliegender Staaten angrenzen, ist der Verlauf der See-G. in völkerrechtlichen Verträgen festzulegen. Bis zum Abschluß solcher Verträge bildet die Mittellinie die See-G. der DDR. Die friedliche Durchfahrt durch die Territorialgewässer der DDR ist ausländischen Wasserfahrzeugen gestattet, wenn die Durchfahrt nicht „den Frieden, die Sicherheit und Ordnung gefährdet sowie die Rechtsvorschriften und die entsprechenden völkerrechtlichen Verträge eingehalten werden“ (§ 14 G.-Gesetz). Das Stoppen, Ankern oder ein anderweitiger Aufenthalt ausländischer Wasserfahrzeuge in den Territorialgewässern ist im Rahmen des normalen Seeverkehrs gestattet (§ 13 Abs. 1 G.-Gesetz). Der Notaufenthalt in den Seegewässern der DDR wird ausländischen Wasserfahrzeugen bei Elementarereignissen, zur Ausführung unerläßlicher Reparaturen, zur Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe und aus Gründen der Seenot oder eines Seeunfalles gewährt (§ 13 Abs. 2 G.-Gesetz). Beim Notaufenthalt sind die dafür festgelegten Seegebiete oder die für die zivile Schiffahrt freigegebenen Häfen anzulaufen. Deutschlandpolitik der SED; Innerdeutsche Beziehungen; Grenzkommission. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 573–574 Goethe-Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzkommission

Siehe auch: Grenze: 1975 1979 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1393 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend entlang den bis 1945 bestehenden…

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Volksfront (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff der V. wurde auf dem VII. Weltkongreß (1935) der Komintern als Bezeichnung für eine neue Form der Bündnispolitik geprägt. Der Übergang zur V.-Politik war Ausdruck einer Änderung der strategischen Linie der Komintern. Sie versuchte mit dieser neuen politischen Konzeption Schlußfolgerungen aus dem Scheitern der kommunistischen Parteien — insbesondere der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) — vor dem Faschismus und Nationalsozialismus zu ziehen. In der V. sollten alle antifaschistischen Parteien und politischen Kräfte — einschl. der bürgerlich-demokratischen, christlich orientierten usw. — zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit sollte auf dem Boden der parlamentarisch-demokratischen Ordnung erfolgen und diese gegen faschistische Angriffe verteidigen. Als Kern der V. galt die Aktionseinheit der Arbeiterklasse, eine Forderung, die — zumindestens in ihrer Zukunftsperspektive — den jeweiligen kommunistischen Parteien die Führung innerhalb der V. sichern sollte. Aus der Sicht der Komintern war der Faschismus Ausdruck der Interessen des Finanz- und Großkapitals; entsprechend sollten derartige Großunternehmen enteignet werden, um den Faschismus mit „seinen Wurzeln“ auszurotten. Die V.-Politik beendete die Angriffe auf die Sozialdemokratie, in der diese als „Sozialfaschismus“ und als „Hauptfeind“ bezeichnet worden war. Ferner verzichtete die Komintern mit der Konzeption der V. auf den Sozialismus („Räte-Deutschland“) als unmittelbares, politisches Ziel. Ihm wurde jetzt eine Phase parlamentarischer Demokratie vorgeschaltet, in der der Kampf um das sozialistische Endziel fortgesetzt werden sollte. Versuche, die deutsche Emigration in einer V. in Paris zusammenzufassen, scheiterten letztlich an dem Führungsanspruch der Vertreter der KPD. V.-Regierungen gab es in Frankreich (Koalition aus Vertretern der Sozialistischen Partei Frankreichs und der französischen [liberalen] Radikalsozialisten mit parlamentarischer Unterstützung der Kommunistischen Partei Frankreichs) und in Spanien (anfänglich ebenfalls parlamentarische Unterstützung durch die Kommunistische Partei Spaniens, später mit deren Regierungsbeteiligung). Alle derartigen bündnispolitischen Versuche endeten spätestens mit dem Abschluß des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes („Hitler-Stalin-Pakt“) am 23. 8. 1939. Bis in die Reihen der Kommunisten galt dieser Vertragsabschluß als Verrat am Antifaschismus. Die mit der V.-Politik verbundene Neuorientierung kommunistischer Strategie und Taktik bildete jedoch die Grundlage für die Politik der KPD/SED nach 1945 in der SBZ/DDR gegenüber den anderen Parteien, für die Gründung des Deutschen Volkskongresses und die Nationale Front, für die Konzeption einer antifaschistisch-demokratischen Übergangsphase zu einer volksdemokratischen Ordnung (Geschichte der DDR) usw. — Auch die Versuche der KPD/SED, auf die Entwicklung in den Westzonen und in der Bundesrepublik Einfluß zu nehmen, insbesondere deren Bemühungen, Teile der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), der Gewerkschaften und bürgerliche Gruppen für die Deutschlandpolitik der SED zu gewinnen, erinnerten vielfach an die Konzeption der V. Der Begriff V. wird jedoch weder von der SED noch von der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) in diesem Zusammenhang verwendet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1439 Volksaussprache A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskammer

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff der V. wurde auf dem VII. Weltkongreß (1935) der Komintern als Bezeichnung für eine neue Form der Bündnispolitik geprägt. Der Übergang zur V.-Politik war Ausdruck einer Änderung der strategischen Linie der Komintern. Sie versuchte mit dieser neuen politischen Konzeption Schlußfolgerungen aus dem Scheitern der kommunistischen Parteien — insbesondere der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) — vor dem Faschismus und…

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Kultur- und Sozialfonds (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Fonds der volkseigenen Betriebe und Einrichtungen für betriebliche Sozialleistungen, deren Höhe vom jeweils übergeordneten Organ in absoluter Höhe zu Lasten der Selbstkosten festgelegt werden. KuS. stehen nicht in direkter Beziehung zur Entwicklung der wirtschaftlichen Leistung der Betriebe; bei der Planung und Bildung der KuS. ist das jeweils erreichte Niveau der kulturellen und sozialen Betreuung zu berücksichtigen. Laut VO vom Juni 1982 (GBl. I, 1982, S. 427) sind die Fondsmittel im wesentlichen einzusetzen für 1. Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, 2. Arbeiterversorgung (insbesondere Werkküchenessen), 3. kulturelle Veranstaltungen und Bildungsmaßnahmen, 4. Sport und gesundheitliche Betreuung, 5. Erleichterungen der Arbeit berufstätiger Frauen und Mütter (insbesondere Unterhaltung von Kinderkrippen und -gärten u.ä.), 6. Jugendbetreuung, 7. das betriebliche Erholungswesen, 8. das betriebliche Wohnungswesen, 9. Betreuung ehemaliger Kollegen, 10. Zuwendungen bei besonderen Anlässen (Arbeitsjubiläen, Eheschließung, Namengebungen, sonstige Feierlichkeiten), 11. Unterstützungen der Wehrdienst ableistenden Mitarbeiter, der Kampfgruppen u.ä. Bei der Aufteilung der Gelder soll vorrangig den Belangen der Schichtarbeiter, der Frauen bzw. Mütter und der Jugendlichen Rechnung getragen werden. Der Plan über die Verwendung des KuS. bedarf der Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]). Bei der Festlegung der Verwendungszwecke sind die aus dem Leistungsfonds für gleiche oder ähnliche Aufgaben bereitgestellten Mittel zu berücksichtigen. Die gesamtwirtschaftliche Höhe der KuS. in den volkseigenen Betrieben und Einrichtungen betrug Mitte der 70er Jahre ca. 3 Mrd. Mark und 1980 3,5~Mrd. Mark (Plan 1983: 3,6 Mrd. Mark). Im Jahr 1980 wurden von den 3,5 Mrd. Mark 2,45 Mrd. Mark für soziale und gesundheitliche Betreuung (davon allein 1,9 Mrd. Mark für Werkküchenessen), 0,35 Mrd. für Ferienbetreuung, 0,18 Mrd. für kulturelle Betreuung, 0,25 Mrd. für Sport und Jugendbetreuung und 0,28 Mrd. für sonstige Zwecke ausgegeben. Neben den volkseigenen Betrieben und Einrichtungen bildet auch die genossenschaftliche Landwirtschaft KuS. Feriendienst des FDGB; Kulturarbeit des FDGB. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 776 Kulturstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kunsthandel

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Fonds der volkseigenen Betriebe und Einrichtungen für betriebliche Sozialleistungen, deren Höhe vom jeweils übergeordneten Organ in absoluter Höhe zu Lasten der Selbstkosten festgelegt werden. KuS. stehen nicht in direkter Beziehung zur Entwicklung der wirtschaftlichen Leistung der Betriebe; bei der Planung und Bildung der KuS. ist das jeweils erreichte Niveau der kulturellen und sozialen Betreuung zu berücksichtigen.…

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Metallverarbeitende Industrie (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 886]Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik der wichtigste Bereich der Industrie, dessen Anteil 1967 an der industriellen Bruttoproduktion 38 v.H. betrug. Von den in der Industrie Beschäftigten arbeiteten fast 40 v.H. in der MI. Folgende Industriezweige zählten zur MI.: Schwermaschinenbau (Schwermaschinen- und Anlagenbau), Allgemeiner Maschinenbau, Fahrzeugbau, Schiffbau, Gießereien und Schmieden, Metallwarenindustrie, Elektrotechnische Industrie, Feinmechanische und Optische Industrie. Ab 1968 fällt die MI. unter die beiden Industriebereiche Maschinen- und Fahrzeugbau sowie Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau (Elektrotechnische und Elektronische Industrie), obwohl sich im letztgenannten Bereich Produktionen entwickelt haben, die nur noch schwer mit Metallverarbeitung in Beziehung zu bringen sind (z.B. Elektronische ➝Datenverarbeitung [EDV]). Unter sämtlichen 10 Industriebereichen der DDR haben sich die beiden genannten gemäß ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung seit Mitte der 50er Jahre am schnellsten entwickelt. Von 1970 bis 1982 stieg die Bruttoproduktion des Maschinen- und Fahrzeugbaus jahresdurchschnittlich um 5,8 v.H., die der Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau sogar um 8,9 v.H. (zum Vergleich: im gleichen Zeitraum stieg die Bruttoproduktion der Industrie im Jahresdurchschnitt nur um 5,3 v.H.). Beide Bereiche zusammen haben einen Anteil von 29,7 v.H. an der industriellen Warenproduktion; 43,4 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten sind in insgesamt 1710 Betrieben tätig (1982). In der DDR gehören zur MI. Bereiche des Ministeriums für Schwermaschinen- und Anlagenbau, des Ministeriums für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau, des Ministeriums für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau sowie des Ministeriums für Elektrotechnik und Elektronik. Im Jahr 1982 arbeiteten im Bereich der Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau 443.827 Werktätige, im Maschinen- und Fahrzeugbau 942.142 Beschäftigte. Daneben sind außerhalb der genannten Ministerien auch zahlreiche andere Betriebe und Einrichtungen mit der Metallverarbeitung beschäftigt, in der Bezirksgeleiteten und Lebensmittelindustrie, im Bereich der Materialwirtschaft sowie in den Kreisbetrieben für Landtechnik und in den landtechnischen Anlagenbaubetrieben des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Insgesamt wird die Anzahl der Metallarbeiter in der DDR auf 1,5 Mill. geschätzt. In der MI. werden die meisten Exporterzeugnisse hergestellt. Ihr Anteil am Gesamtexport der DDR betrug 1980 über 50 v.H. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 886 Messen der Meister von Morgen (MMM) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Meteorologischer Dienst der DDR (MD)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 886]Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik der wichtigste Bereich der Industrie, dessen Anteil 1967 an der industriellen Bruttoproduktion 38 v.H. betrug. Von den in der Industrie Beschäftigten arbeiteten fast 40 v.H. in der MI. Folgende Industriezweige zählten zur MI.: Schwermaschinenbau (Schwermaschinen- und Anlagenbau), Allgemeiner Maschinenbau, Fahrzeugbau, Schiffbau, Gießereien und Schmieden, Metallwarenindustrie,…

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Internationalismus, Proletarischer (1985)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der PI. ist „organischer Bestandteil“ des Marxismus-Leninismus, insbesondere der Lehre des wissenschaftlichen Kommunismus. Er ist ein zentraler, wenngleich in seinem Bedeutungsgehalt schillernder und nicht genau festgelegter Begriff und hat 1. ideologische, 2. moralische und 3. außenpolitisch-pragmatische Aspekte, die in unterschiedlicher Weise je nach politischer Situation und Adressat in den Vordergrund treten. 1. Ideologische Aspekte des PI. Der PI. sei „wissenschaftlicher und politischer Ausdruck des objektiven Prozesses der Internationalisierung des ökonomischen, politischen und kulturellen Lebens der Gesellschaft vom Standpunkt der Gemeinsamkeit und Einheit der grundlegenden Interessen und Ziele der Arbeiterklasse aller Nationen und Länder“. Er wird als „Grundprinzip der Ideologie“, als „wichtigstes Prinzip des Aufbaus aller marxistisch-leninistischer Organisationen der Ar[S. 671]beiterklasse“ bezeichnet. Er macht die Verteidigung (im weitesten Sinne) der UdSSR zur „nationalen Pflicht der Kommunisten“ (bis 1945: „Hände weg von der Sowjetunion“) und bezieht nach 1945 die sozialistischen Staaten insofern ein, als „feindselige“ Kritik am „realen Sozialismus“ als Verletzung des PI. gilt. Mit der Propagierung des PI., als „Leitprinzip“ der Kommunistischen Internationale (Komintern) 1919 entstanden, wird versucht, den traditionellen, auch in der deutschen Arbeiterbewegung verwurzelten Gedanken des I. zu konkretisieren und ihn als Bestandteil der marxistisch-leninistischen Lehre zu integrieren. Er wird als „strikter Gegensatz“ zu „bürgerlichem Nationalismus, Chauvinismus und Kosmopolitismus“ verstanden. 2. Moralische Aspekte des PI. Die Verwirklichung des PI. setze die Herstellung „des vollen Vertrauens zwischen den Werktätigen unterschiedlicher Nationen und Länder“ voraus; aus ihr ergebe sich eine Forderung nach „Solidarität“, „gegenseitiger Hilfe und Unterstützung im Kampf“. Insoweit gilt der PI. als ein „moralisches Prinzip“ und als mit „sozialistischem Patriotismus und dem Nationalbewußtsein untrennbar verbunden“ (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost], 4. Aufl., 1983, S. 724). Der darin zum Ausdruck kommende Appell an das „richtige“, internationalistische Bewußtsein der Kommunisten, an ein Meinungsunterschiede und Interessen überbrückendes Einverständnis, soll gemeinsames Verantwortungsbewußtsein und eine Glaubenshaltung erzeugen, die nationale Grenzen überwindet, und die Bereitschaft zu gemeinsamem Handeln im Interesse einer vermeintlich gemeinsamen Sache auslösen. 3. Außenpolitisch-pragmatische Aspekte des PI. Mit der Errichtung eines Sozialistischen Weltsystems, d.h. mit dem Entstehen sozialistisch bzw. kommunistisch regierter Staaten nach dem II. Weltkrieg habe der PI. eine neue, höhere Entwicklungsstufe erreicht und sich zum sozialistischen Internationalismus gewandelt. Seitdem sei er gleichermaßen Bestandteil sozialistischer Völkerrechtslehre und prägendes Merkmal der außenpolitischen Beziehungen zwischen den sozialistischen Ländern („internationale Beziehungen neuen Typs“) geworden. Für die DDR wird postuliert, daß die „sozialistische Umgestaltung der eigenen Nation“ nur auf der Grundlage der uneingeschränkten Geltung des sozialistischen I. gelingen kann. Neben den auch im Verhältnis der sozialistischen Staaten untereinander gültigen „Prinzipien der vollen Gleichberechtigung, der Respektierung der territorialen Integrität, der staatlichen Unabhängigkeit und Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ tritt nun als neues Wesensmerkmal die „brüderliche gegenseitige Hilfe und Unterstützung“, die die „gewaltige Effektiviät“ des PI. voll wirksam werden lasse. Ferner zeige sich in der Zusammenarbeit mit den nationalen Befreiungsbewegungen die Wirksamkeit des PI. In der „brüderlichen Hilfe“ der sozialistischen Staaten werde besonders deutlich, daß nationale Interessen nur verwirklicht werden können, wenn der PI. als Voraussetzung akzeptiert wird. In dieser Sichtweise stellt das Verhalten einer sozialistischen oder kommunistischen Partei oder eines von ihr regierten Landes, das seine nationalen Interessen nicht den postulierten gemeinsamen der sozialistischen Staatengemeinschaft unterordnet, einen schweren Verstoß gegen jene Grundprinzipien des gegenseitigen Verhältnisses dar, die letztlich von der KPdSU-Führung autoritativ interpretiert werden (Nationalkommunismus). Beispielsweise wird von orthodoxen Kräften in der „sozialistischen Staatengemeinschaft“ die Entwicklung der ČSSR im Frühjahr 1968 als Abweichung von den internationalistischen Pflichten eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft dargestellt, das daher die volle Anwendung der Prinzipien des PI. erforderlich gemacht habe. Die „Hilfeleistung“ an die ČSSR durch Truppen des Warschauer Paktes war damit eine zwangsläufige Folge dieser im PI. angelegten und ideologisch verfestigten Vorstellung vom Charakter der Beziehungen zwischen sozialistischen Staaten. Sie war keineswegs Ausdruck einer von der UdSSR ad hoc geschaffenen, der Sicherung ihres Machtbereiches dienenden, neuen außenpolitischen Doktrin („Breschnjew-Doktrin“). In der Auseinandersetzung zwischen den regierenden kommunistischen Parteien im Hegemonialbereich der UdSSR (Ausnahme: Rumänien) und den eurokommunistischen Parteien (Eurokommunismus) kommt dem Geltungsanspruch des PI. unverändert große Bedeutung zu. Während die Vertreter der kommunistischen Parteien Italiens und Spaniens (bis 1979 auch Frankreichs), unterstützt vom Bund der Kommunisten Jugoslawiens, die Prinzipien des PI. für die Gestaltung der Beziehungen innerhalb der kommunistischen Weltbewegung vor allem angesichts der Erfahrungen mit der Aggression gegen die ČSSR im Jahre 1968 entschieden als imperiale Doktrin ablehnen, besteht die KPdSU — und mit ihr vor allem die SED — auf ihrer Beachtung und fortdauernden Geltung als Orientierungs- und Handlungsmaxime. So ist der PI. in nahezu allen von der DDR bisher abgeschlossenen Freundschaftsverträgen, auch in der Mehrzahl der mit Staaten der Dritten Welt (Ausnahme z.B. VDR Jemen) unterzeichneten, als Grundlage der bilateralen Beziehungen aufgenommen worden. Inzwischen hat die Diskussion um den PI. mehrfach ihre politische Sprengkraft bewiesen. Auf der Konferenz der 29 kommunistischen und Arbeiterparteien Europas am 29. und 30. 6. 1976 in Berlin (Ost) hat die sowjetische Delegation wegen der Gefahr des Scheiterns der Konferenz die Erwähnung des PI. im Schlußdokument nicht durchsetzen können. Allerdings haben der sowjetische Generalsekretär L. Breschnjew und andere Sprecher der KPdSU wie der SED anschließend öffentlich zu verstehen gegeben, daß der PI. nach wie vor als ideologisches Prinzip und Staatsdoktrin für die Gestaltung der Beziehungen unter kommunistischen Parteien und — als sozialistischer I. — zwischen kommunistisch regierten Staaten Gültigkeit besitze. Auch die gewaltsame Intervention und Okkupation der UdSSR in Afghanistan im [S. 672]Dezember 1979, von den sozialistischen „Bruderländern“ nur halbherzig gebilligt, ist von der sowjetischen Führung mit der Anwendung des PI. gerechtfertigt worden. Die daraus entstandene und andauernde politisch-ideologische Belastung für die Außenbeziehungen aller sozialistisch-kommunistisch regierten Staaten besteht vor allem in dem Vorwurf, die von der Sowjetunion geführte und dominierte Staatengruppe verfolge unverändert weltrevolutionäre Ziele mit militärischen Mitteln, treibe also eine expansive, den Weltfrieden gefährdende Machtpolitik. Aus westlicher Sicht wird dem PI. vor allem Instrumentalfunktion zur Verschleierung bzw. Verdeckung außenpolitischer Aggressionen der UdSSR unterstellt. Der PI. habe aus Mangel an tatsächlicher internationaler proletarischer Solidarität bisher keine neue „höhere“ Einheit im Sozialismus/Kommunismus schaffen und als politisches Integrations- bzw. neues völkerrechtliches Ordnungsprinzip keine über die traditionellen zwischenstaatlichen Beziehungen hinausgreifende Bedeutung erlangen können. Er habe bis in die Gegenwart territoriale Streitigkeiten einschließlich blutiger Grenzverletzungen, Vertragsbrüche und diplomatische Verwicklungen, auch zwischen sozialistischen Ländern, nicht verhindern können (Krieg). Angesichts derartiger Vorwürfe, aber auch als Reaktion auf neue internationale Entwicklungen und auf Auflösungsprozesse innerhalb des Weltkommunismus, beharrt die leninistische Dogmatik auf dem „unveränderten Wesen des PI.“. Strikt abgelehnt wird von den Parteiideologen der SED (und natürlich denen der KPdSU, auch wenn diese gelegentlich taktisch bedingte Zugeständnisse machen müssen) jeder „Vorrang“ des Nationalen vor dem Internationalen, jeder Vorrang von Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Bruderparteien vor der „internationalistischen Solidarität“. Stets müsse die Einheit von nationaler und internationaler Verantwortung in einem dialektischen Prozeß „bewußt“ hergestellt werden. Zugleich wird die — vor allem von der italienischen KP vertretene — Auffassung, daß diese Einheit gegenwärtig allein oder in erster Linie in der „Vielfalt der Wege, Inhalte und Formen“ der nationalen Kämpfe der Arbeiterklasse zum Ausdruck komme, energisch zurückgewiesen, weil dadurch die „riesige Gefahr“ entstünde, das Hauptziel — Sieg der internationalen Arbeiterklasse über die Monopolbourgeoisie — in „Vergessenheit“ geraten zu lassen. Gerade auch der „Zustrom von Hunderten Millionen nichtproletarischer Kräfte“ zum „antiimperialistischen, demokratischen Kampf“ erfordere das Festhalten am „proletarischen Inhalt des I.“. Dieser Inhalt besteht im unveränderten Führungsanspruch kommunistischer Parteien in ihren Ländern und ihrer Unterordnung unter die von der KPdSU definierten Erfordernisse ihres internationalen Zusammenwirkens. Wenn auch eine „Bereicherung des Inhalts und der Formen des PI.“ von der SED zugestanden wird, so lehnt sie doch in völliger Übereinstimmung mit sowjetischen Auffassungen alle Versuche der Propagierung eines „neuen“ I. und damit auch die Konzeption vom „Pluralismus der Kräfte“ als unvereinbar mit dem Marxismus-Leninismus ab (Der Internationalismus der Arbeiterklasse, Berlin [Ost] 1981). Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 670–672 Internationaler Fernmeldeverein A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Intershop

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der PI. ist „organischer Bestandteil“ des Marxismus-Leninismus, insbesondere der Lehre des wissenschaftlichen Kommunismus. Er ist ein zentraler, wenngleich in seinem Bedeutungsgehalt schillernder und nicht genau festgelegter Begriff und hat 1. ideologische, 2. moralische und 3. außenpolitisch-pragmatische Aspekte, die in unterschiedlicher Weise je nach politischer Situation und Adressat in den Vordergrund treten. 1.…

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Antisemitismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit der Beseitigung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wurzeln des Faschismus gilt offiziell auch der A. in der DDR als überwunden. Berichte über antisemitische Äußerungen und Handlungen in der DDR erscheinen nicht in der Presse. Die DDR erkennt keine Folgeverantwortung für deutsche Verbrechen an Juden während des Dritten Reiches für außerhalb ihres Staatsgebietes lebende Personen an und leistet auch keine Wiedergutmachung an Israel oder internationale jüdische Organisationen. Ein im November 1976 seitens der Zentralleitung des Komitees der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der New Yorker „Konferenz über jüdische Ansprüche gegenüber Deutschland“ unterbreitetes DDR-Angebot, „bedürftigen Bürgern der USA jüdischen Glaubens, die vom Naziregime verfolgt wurden, aus humanitären Gründen einmalig eine finanzielle Unterstützung“ zu gewähren (ND 23. 11. 1976), lehnten diese Konferenz und Nahum Goldmann als Leiter des Genfer Büros für die jüdischen Wiedergutmachungsansprüche wegen der geringen Summe von 1 Mill. Dollar als nicht ernstzunehmen ab. Die DDR verfolgt eine „antizionistische Politik“. In den Auseinandersetzungen im Nahen Osten nimmt sie eindeutig Partei für die palästinensischen Befreiungsorganisationen und gegen Israel. Sog. zionistische Veröffentlichungen können in der DDR nicht erscheinen; auch Sprecher der Jüdischen Gemeinden der DDR haben distanzierende Erklärungen zu Problemen des Zionismus abgegeben. Der Schriftsteller Stephan Heym hat 1982 auf antisemitische Gefühle in der DDR-Bevölkerung hingewiesen, die aber wegen der geringen Zahl jüdischer Bürger kaum zum Tragen kämen. In den Jahren zuvor hatten Kirchenvertreter mehrfach antisemitische Vorfälle beklagt. 1975 widersprachen die evangelischen Bischöfe als einzige in der DDR öffentlich der UNO-Verurteilung des Zionismus als Rassismus. 1978 forderte die Synode des evangelischen Kirchenbundes die Christen dazu auf, darauf zu achten, „wo heute in unserer Mitte Menschen Opfer von Vorurteilen werden“, und erklärte: „Berechtigte Kritik an der Politik des heutigen Staates Israel darf nicht als eine Quelle oder als Vorwand zu neuem A. mißbraucht werden.“ (epd 28. 9. 1978) Kirchen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 50 Antikommunismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Apotheken

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit der Beseitigung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wurzeln des Faschismus gilt offiziell auch der A. in der DDR als überwunden. Berichte über antisemitische Äußerungen und Handlungen in der DDR erscheinen nicht in der Presse. Die DDR erkennt keine Folgeverantwortung für deutsche Verbrechen an Juden während des Dritten Reiches für außerhalb ihres Staatsgebietes lebende Personen an und leistet auch keine…

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Exportpreis (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Als E. wird der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte, vereinbarte oder erzielbare Preis angesehen. Der E. kann in Valuta oder [S. 369]— nach Umrechnung mittels des Valutakurses — in Valutagegenwerten ausgedrückt sein. Bis zur Einführung des im Rahmen der Reform des Außenwirtschaftssystems der DDR (Außenwirtschaft und Außenhandel, III.) im Jahre 1971 für alle zentralgeleiteten exportierenden Betriebe durchgesetzten einheitlichen Betriebsergebnisses (erprobt 1968 in allen zentralgeleiteten Betrieben einzelner Industriezweige, angewandt 1969) war bei der Bildung des E. grundsätzlich vom Tatbestand der Trennung des Außen- und Binnenmarktes in preislich-finanzieller und in organisatorischer Hinsicht auszugehen. Die fehlende Verbindung zwischen dem für die Abrechnung des Exportbetriebes ursprünglich maßgeblichen Inlandspreis und dem E. wurde durch ein über den Staatshaushalt geführtes Preisausgleichskonto hergestellt (Subventionierung des Exportes). Durch die angestrebte „Konfrontation der Betriebe mit dem Weltmarkt“ sollte die Isolierung der Exportbetriebe von diesem aufgehoben und auf diesem Wege die bislang mangelnde Interessiertheit der Betriebe an Exportgeschäften überwunden werden. Einen ersten Versuch in dieser Richtung bildete die Einführung des sog. Normativ-Außenhandelsergebnisses (Export). Dieser Versuch scheiterte jedoch, da das Ergebnis — wie im alten System — auf dem durch planwirtschaftliche Eingriffe verzerrten inländischen Preisniveau beruhte. Im Jahr 1968 wurde das Normativ durch eine sich an den Auslandspreisen — genauer den Weltmarktpreisen — orientierende Abrechnungsmethode abgelöst. Der E. ist insbesondere durch die seit 1975 geltenden neuen Preisbildungsprinzipien im RGW beeinflußt worden. Danach bestimmen sich die Preise im RGW-Intrablockhandel nach den durchschnittlichen Weltmarktpreisen der jeweils vorangegangenen 5 Jahre. Auf dem Weltmarkt sind jedoch die wichtigsten Rohstoffpreise weit stärker als die Preise für Fertigwaren gestiegen. Dies ermöglicht rohstoffreichen Ländern wie der Sowjetunion eine starke, rohstoffarmen Ländern wie der DDR nur eine geringe Erhöhung des E. Der endgültige E. bildet sich anhand dieses Maßstabes je nach Marktlage und Verhandlungsposition bzw. -geschick der Marktpartner. Mit der Umorientierung geht der E., der bei dieser Art der Ergebnisbildung der Exportbetriebe mit dem früher zwischen AHB und Exportbetrieb gebildeten Valutaverrechnungspreis identisch ist, direkt in das Betriebsergebnis ein. Um die Kombinate in ihrer Exporttätigkeit zu stimulieren, geht auch das Ergebnis der AHB in das einheitliche Betriebsergebnis ein. Das einheitliche Betriebsergebnis und damit die Konstruktion des E. haben sich offenbar bewährt, da sie für den Planungszeitraum 1981 bis 1985 verbindlich sind (Außenwirtschaft und Außenhandel, VII; Währung/Währungspolitik, III. A.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 368–369 Exportprämie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Exquisit- und Delikatläden

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Als E. wird der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte, vereinbarte oder erzielbare Preis angesehen. Der E. kann in Valuta oder [S. 369]— nach Umrechnung mittels des Valutakurses — in Valutagegenwerten ausgedrückt sein. Bis zur Einführung des im Rahmen der Reform des Außenwirtschaftssystems der DDR (Außenwirtschaft und Außenhandel, III.) im Jahre 1971 für alle zentralgeleiteten exportierenden Betriebe durchgesetzten…

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Fernstudium (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das F. soll Berufstätigen mit den entsprechenden Eingangsvoraussetzungen die Möglichkeit bieten, ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit in 6 Jahren einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß zu erwerben. Das Abendstudium ist eine besondere Form des F. für Studenten, die am Hochschulort wohnen; es ist seit einigen Jahren faktisch eingestellt worden. Das F. wurde 1950 zunächst an 3 Hochschulen eingeführt. Es konnten mehrere technische Fachrichtungen und ein Verwaltungsstudium absolviert werden. 3.690 Berufstätige waren 1951 als Fernstudenten immatrikuliert. Ziel des F. war es vor allem, Inhaber gehobener Positionen des Staats-, Wirtschafts- und Justizapparates einen akademischen Abschluß erwerben zu lassen. Für die Aufnahme des F. waren die Hochschulreife, eine Begabtenprüfung oder ein „Nachweis der aktiven Beteiligung am demokratischen Aufbau“ erforderlich. 1955 wurden F.-Gänge an allen Universitäten und Hochschulen der DDR eingerichtet. Seit 1956 ist ein F. auch an den Ingenieur- und Fachschulen der DDR möglich, das seitdem keine wesentlichen Veränderungen erfahren hat. 1962 wurde die Möglichkeit eines Teilstudiums im Rahmen des F. geschaffen, um Berufstätigen, die aus gesundheitlichen, arbeitsbedingten oder privaten Gründen kein volles F. absolvieren konnten, die Möglichkeit der Qualifizierung zu eröffnen. Im Rahmen der 3. Hochschulreform wurde 1969 eine Neugestaltung des F. vorgenommen und im Hochschulbereich auf die technischen Wissenschaften und die Ausbildung von Hochschulingenieuren begrenzt. Das Hochschul-F. entsprach jetzt der Ausbildung an den ebenfalls 1969 gegründeten Ingenieurhochschulen (IHS). 1973 erfolgte eine erneute Reform des Hochschul-F., da sich die Beschränkung auf die Ausbildung von Hochschul-Ingenieuren nicht bewährt hatte. Ein F. ist jetzt in allen an den Universitäten und Hochschulen vertretenen Fachrichtungen möglich. Gleichzeitig wurden die Bestimmungen über das Hochschul- bzw. Fachschul-F. vereinheitlicht. Seine Planung erfolgt im Auftrag des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen für das Hochschul-F. durch die „Zentralstelle für das Hochschul-F.“, für das Fachschul-F. durch das „Institut für Fachschulwesen“. Entsprechend den wissenschaftlichen Schwerpunkten der mit dem F. befaßten Bildungsinstitutionen übernehmen diese die Ausbildung der Fernstudenten in den an ihnen vertretenen Fächern. Die Betreuung der Fernstudenten erfolgt dezentralisiert durch die Universitäten, Hoch- und Fachschulen, denen die Aufgabe eines „Konsultationszentrums“ übertragen wurde. Diesen obliegt die Betreuung der in ihrem territorialen Einzugsbereich wohnenden Fernstudenten aller Studienrichtungen. An ihnen werden „Konsultationen“ durchgeführt; darunter wird ein spezifischer Unterrichtstyp verstanden, der Elemente des Direktstudiums wie Vorlesungen, Seminare und Übungen enthält. Konsultationen finden in der Regel in Form von obligatorischen Lehrgängen statt, für die die Fernstudenten von der Arbeit befreit werden. Ein F. kann jeder Berufstätige aufnehmen, der die Hochschulreife bzw. die Fachschulreife für ein Fachschul-F. und eine abgeschlossene, der gewählten Studienrichtung entsprechende Berufsausbildung besitzt sowie über eine mehrjährige berufliche Praxis verfügt. Die Mehrzahl der Fernstudenten wird von ihren Betrieben oder Dienststellen delegiert. Diese verpflichten sich im Rahmen eines „Qualifizierungsvertrages“ mit dem Studenten, ihn während des Studiums zu unterstützen und nach Beendigung des Studiums seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen. Im Hochschulbereich haben sich die Zahlen im F. wie folgt entwickelt: [S. 387]Fachschulen; Universitäten und Hochschulen, IV. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 386–387 Fernsprechdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Festival

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das F. soll Berufstätigen mit den entsprechenden Eingangsvoraussetzungen die Möglichkeit bieten, ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit in 6 Jahren einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß zu erwerben. Das Abendstudium ist eine besondere Form des F. für Studenten, die am Hochschulort wohnen; es ist seit einigen Jahren faktisch eingestellt worden. Das F. wurde 1950 zunächst an 3 Hochschulen eingeführt. Es…

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Krieg (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die in der DDR propagierte Militärtheorie des Marxismus-Leninismus, die im wesentlichen auf Äußerungen Lenins über den K. fußt, behandelt Ursachen, Charakter, Art, Umfang, überwiegend eingesetzte Technik und die Folgen von K. Alle vorherrschenden westlichen Theorien über K.-Ursachen (z.B. individuelle und/oder kollektive Aggressionssucht, Neid, Frustration, Gegensatz von Ideologien, Kampf der Kulturkreise) werden entschieden abgelehnt. Als entscheidende Wurzel von K. gelten allein sozialökonomische Ursachen, die in der speziellen Beschaffenheit der Produktionsverhältnisse in den „Ausbeuterordnungen“ antagonistischer Klassengesellschaften liegen. Mit der Entstehung von Privateigentum entwickele sich K. als gesellschaftliche und historische Erscheinung und bedeute auch in der Gegenwart die Fortsetzung der Politik von Klassen und Staaten bzw. Staatenkoalitionen zur Durchsetzung politischer und ökonomischer Interessen mittels bewaffneter Gewalt. Dieses ausdrückliche Bekenntnis zur Fortgeltung einer Aussage von Karl v. Clausewitz über den Charakter von K. wird jedoch durch eine an Lenin orientierte, aus dem historischen Materialismus fließende Interpretation ergänzt. Danach wird zwischen gerechtem und ungerechtem K. unterschieden. Ihrem Charakter nach gehören zur ersten Kategorie folgende K.-Typen: 1. K. zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes; 2. nationale Befreiungs-K. (gegen „imperialistische Mutterländer“); 3. revolutionäre Bürger-K. gegen Reaktion und Konterrevolution innerhalb eines Landes. Zur zweiten Kategorie gehören entsprechend: 1. K. imperialistischer gegen sozialistische Staaten; 2. Kolonial-K. imperialistischer Staaten gegen Befreiungsbewegungen; 3. Bürger-K. der, Konterrevolution gegen fortschrittliche Bewegungen; 4. K. zwischen imperialistischen Staaten. Abgesehen von dieser ideologisch definierten Unterscheidung folgt die Differenzierung nach Art, Umfang und vorwiegend eingesetzter K.-Technik weitgehend traditionellen Vorstellungen: es gibt kernwaffenlose K.; Kernwaffen-K. sowie chemische und biologische K., ferner begrenzte und unbegrenzte sowie lokale und globale K.; reguläre, irreguläre und Guerilla-K.; je nach Art der K.-Führung Land-, Luft-, See- und kosmische K. In diesem Zusammenhang spielt die im Westen gebräuchliche Unterscheidung zwischen Angriffs- und Verteidigungs-K. nur insofern eine Rolle, als z.B. der Bundeswehr im besonderen und der NATO im allgemeinen ständig die Vorbereitung eines Angriffs-K. gegen die sozialistischen Staaten unterstellt wird. Diese relativ grobe Typologie, insbesondere die Unterscheidung in gerechte und ungerechte K., ist die Ursache zahlreicher Widersprüche und Ungereimtheiten in der K.-Theorie der DDR. Zwar ist die Rechtfertigung eines Angriffs-K. mit diesen Formeln nicht so leicht möglich, wie dies gelegentlich westliche Beobachter behaupten, jedoch ermöglichen sie der SED dennoch in vielen Fällen die rechtfertigende Interpretation von K. entsprechend den aktuellen außenpolitischen Zielen der Staatsführung. So kann z.B. für die zwischen sozialistischen Staaten bisher ausgebrochenen K. bzw. kriegsähnlichen Auseinandersetzungen oder andere militärische Aktionen sozialistischer Länder — wie die bewaffnete Intervention des Warschauer Paktes in der ČSSR 1968 oder die gewaltsame Teilbesetzung Afghanistans durch sowjetische Truppen 1979 — jederzeit die lapidare Formel von der „brüderlichen Hilfe“ in Anspruch genommen werden. Nicht zu erklären sind mit dieser K.-Theorie hingegen die Grenz-K. zwischen der VR China und der UdSSR bzw. der SR Vietnam sowie die Unterstützung vor allem der Sowjetunion, Kubas und der DDR für die gewaltsame Unterdrückung der Eritreischen Befreiungsfront durch die äthiopische Zentralregierung, zumal es sich anfangs dabei keineswegs um eine Sezessionsbewegung handelte, wie behauptet wird. Auch die Bevorzugung eindeutig marxistisch orientierter Befreiungsbewegungen, wie der A. Netos in Angola, ist zwar machtpolitisch zu erklären, aber kaum mit dieser K.-Theorie zu legitimieren. Weitere Aussagen zum K. rechtfertigen den Vorwurf, die K.-Theorie der SED sei lediglich Instrument in der außenpolitischen Auseinandersetzung, aber nicht — wie dem eigenen Anspruch nach eigentlich entsprechend — ein politisch-moralischer Prinzipienkatalog. Daß bei der Klassifikation von K. ein Bewertungsmaßstab mit ethischen Kategorien („gerecht/ungerecht“) statt mit den einfacheren, weil leichter identifizierbaren von „Angriff“ und „Verteidigung“ angelegt wird, setzt die K.-Theorie der DDR darüber hinaus dem Verdacht aus, im Bedarfsfall auch Angriffs-K. als gerechte K. rechtfertigen zu wollen. Zwar lehnt die SED ausdrücklich den gewaltsamen Export von Revolutionen, also die Führung von K. zur Ausweitung von Einflußgebieten ab. Zugleich aber heißt es, daß der Charakter eines K. nicht davon abhängt, wer ihn beginnt (Verteidigungsminister Hoffmann 1975). Ferner bestreitet die SED, daß ein Kernwaffen-K. im Atomzeitalter zwangsläufig ein ungerechter K. sein müsse. Zumindest atomare Verteidigung gegen einen Angriff (ob mit oder ohne Kernwaffen) wäre damit voll gerechtfertigt, sie wäre gerechte „Fortsetzung der Politik der kämpfenden Klassen“. Auch der Einsatz von K.-Mitteln, z.B. von Streitkräften, lediglich zur Bedrohung des Gegners wird ausdrücklich mit dem gleichen Argument gerechtfertigt. Außerdem lehnt die Militärführung der DDR die bloße Unterhaltung eines „Minimums an militärischem Defensivpotential“ und ein „Gleichgewicht des Schreckens“ ab; vielmehr erklärt sie die Abwesenheit von K. in [S. 756]Europa nach 1945 mit der „hart erkämpften militärischen Überlegenheit der Sowjetunion und ihrer Verbündeten“, auch wenn sie dies vor allem qualitativ verstanden wissen will. Die Aussagen von Militärtheorie und -propaganda der SED zum K. sind daher geeignet, entsprechende Erklärungen über Frieden, Friedenskampf, Friedensliebe, über Aufgaben und Anliegen des Warschauer Paktes sowie über die Rolle der DDR in der Dritten Welt zumindest in einem zweifelhaften Licht erscheinen zu lassen. Seit dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) gelten K. zwischen Sozialismus und Imperialismus, insbesondere globale K., zwar als vermeidbar, aber nicht als unwahrscheinlich. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 755–756 Kreisparteiorganisationen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriegsopferversorgung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die in der DDR propagierte Militärtheorie des Marxismus-Leninismus, die im wesentlichen auf Äußerungen Lenins über den K. fußt, behandelt Ursachen, Charakter, Art, Umfang, überwiegend eingesetzte Technik und die Folgen von K. Alle vorherrschenden westlichen Theorien über K.-Ursachen (z.B. individuelle und/oder kollektive Aggressionssucht, Neid, Frustration, Gegensatz von Ideologien, Kampf der…

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Staatliches Filmarchiv (1985)

Siehe auch: Filmarchiv: 1969 Filmarchiv, Staatliches: 1966 Staatliches Filmarchiv: 1969 1975 1979 Errichtet am 1. 10. 1955, nachdem 1954 die Übergabe der 1945 von der Sowjetunion beschlagnahmten Bestände des ehemaligen Reichsfilmarchivs eingeleitet worden war. Das StF. sollte nach seinem Gründungsstatut „die bedeutendsten Filme der westdeutschen und internationalen Produktion erwerben und konservieren“, und erhält ferner eine Kopie jedes in der DDR hergestellten Films. Mit der Änderung des Statutes vom 12. 6. 1968 (GBl. III, S. 28) hat das Archiv nunmehr „das gesamte nationale Filmschaffen der Deutschen Demokratischen Republik sowie die wichtigsten Werke der internationalen Filmproduktion zu sammeln und die Filme zu konservieren, zu erfassen und wissenschaftlich zu bearbeiten“. Daneben soll es „seine Bestände für Film- und Fernsehproduktionen in der Deutschen Demokratischen Republik, die durch eine kritische Verarbeitung des Archivmaterials zur Entwicklung eines sozialistischen Bewußtseins beitragen, und für fortschrittliche Produktionen des Auslandes nutzbar“ machen. Mit etwa 8.000 Spiel- und über 30.000 Dokumentar- und Kurzfilmen sowie Wochenschauen ist das StF. heute eines der größten Filmarchive der Welt. Es kauft jährlich bis zu 500 Filme an, konserviert alle Nitrofilme unter erheblichem Aufwand durch Umkopierung, sammelt aber auch Fachliteratur, Drehbücher, Dekorationsentwürfe, Plakate, Filmprogramme, ältere Filmgeräte und sonstiges filmgeschichtliches Material. Verwertet wird das Filmmaterial u.a. in Dokumentarfilmen der DEFA (u.a. „Du und mancher Kamerad“, „Das russische Wunder“) und Fernsehsendungen. Alte Filme aus den Beständen des Archivs werden verliehen an das Fernsehen und die Filmklubs (rd. 400 Titel aus aller Welt für etwa 2.000 Veranstaltungen pro Jahr) sowie an Interessenten anderer Staaten im Austausch mit dortigen Filmarchiven, u.a. für die Veranstaltung von Retrospektiven auf Filmfestivals. Regelmäßige Vorführungen von Archivfilmen (etwa 900 pro Jahr) durch den zum StF. gehörenden Filmdienst CAMERA (gegr. 1963) finden statt im Ost-Berliner Filmtheater Babylon, im Leipziger Filmkunsttheater Casino, im Dresdener Filmtheater Prager Straße, im Rostocker Filmtheater Metropol, im Karl-Marx-Städter Studiokino, im Hallenser Studiokino und im Potsdamer Filmmuseum der DDR, das 1981 im dortigen restaurierten ehemaligen Marstall eingerichtet wurde. Das StF. gibt dazu vierteljährlich Programmhefte heraus und stellt den Filmklubs Einführungsmaterial zur Verfügung. Es bringt auch filmwissenschaftliche Publikationen heraus. Das StF. ist seit 1956 Mitglied der Internationalen Föderation der Filmarchive (FIAF). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1268 Staatliches Amt für technische Überwachung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (SKAV)

Siehe auch: Filmarchiv: 1969 Filmarchiv, Staatliches: 1966 Staatliches Filmarchiv: 1969 1975 1979 Errichtet am 1. 10. 1955, nachdem 1954 die Übergabe der 1945 von der Sowjetunion beschlagnahmten Bestände des ehemaligen Reichsfilmarchivs eingeleitet worden war. Das StF. sollte nach seinem Gründungsstatut „die bedeutendsten Filme der westdeutschen und internationalen Produktion erwerben und konservieren“, und erhält ferner eine Kopie jedes in der DDR hergestellten Films. Mit der…

DDR A-Z 1985

Verfassung (1985) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 Die V. vom 6. 4. 1968 bezeichnet die DDR als sozialistischen Staat. Sie ist die zweite V. der DDR. [S. 1410]Mit Wirkung vom 7. 10. 1974 erging zu ihr ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung (GBl. I, S. 425, Neufassung GBl. I, S. 432). I. Entwicklung Die erste V. war mit der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzt worden. Sie wies Strukturelemente und -prinzipien eines parlamentarisch-demokratischen Systems mit föderalistischen und rechtsstaatlichen Zügen auf, bekannte sich jedoch bereits zum Prinzip der Gewaltenkonzentration, indem sie die Volkskammer zum höchsten Organ erklärte. Die V. enthielt den Grundsatz der Volkssouveränität und einen Grundrechtskatalog. An der Gesetzgebung war auch die Länderkammer als Vertretung der Länder, wenn auch nur schwach, beteiligt. Von den üblichen parlamentarisch-demokratischen Regeln wich die Bestimmung ab, daß die Regierung, deren Ministerpräsident von der stärksten Fraktion zu benennen war, unter Beteiligung aller Fraktionen der Volkskammer gebildet werden sollte, jedoch konnte sich eine Fraktion, wenn sie es wollte, dem Wortlaut der V. nach von der Regierungsbildung ausschließen. Wegen der Blockpolitik (Bündnispolitik) wurde von dieser Ausnahme jedoch niemals Gebrauch gemacht. Staatsoberhaupt war der Präsident der Republik. Die Unabhängigkeit der Richter wurde ebenso garantiert, wie die Selbstverwaltung der Gemeinden gewährleistet wurde. Die V. von 1949 hat unter ihrer Geltung den Aufbau einer sozialistischen Staatsordnung nicht verhindert. Einige ihrer Strukturprinzipien, wie das Prinzip der Gewaltenkonzentration, das Fehlen einer V.-Gerichtsbarkeit, aber auch ihre Bestimmungen zur Eigentumsordnung, haben diese Entwicklung begünstigt, weshalb sich auf der Basis dieser V. einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung eine sozialistische Umwälzung vollziehen konnte. Diese Umwälzung vollzog sich außerhalb und zum Teil gegen die V. von 1949. Nur dreimal wurde die V. von 1949 ergänzt oder geändert. 1955 wurde sie um Vorschriften über den Wehrdienst erweitert, 1958 wurde die Länderkammer abgeschafft. 1960 wurde der Staatsrat geschaffen, während gleichzeitig das Amt des Präsidenten der Republik beseitigt wurde. Im übrigen vollzog sich die Entwicklung zunächst außerhalb der Gesetze. Mit der Verwaltungsneugliederung wurde 1952 indessen eine Entwicklung eingeleitet, durch die die V.-Urkunde mehr und mehr durch andere gesetzliche Bestimmungen abgelöst wurde und so einer neuen materiellen Rechts-V. Platz machte, die bereits die Strukturelemente und -prinzipien des sozialistischen Staates aufwies. Diese Strukturelemente sind: 1. die führende Rolle der marxistisch-leninistischen, also kommunistischen Partei, die in kritischer Sicht als deren Suprematie zu bezeichnen ist, weil sie ein Herrschaftsverhältnis begründet; 2. das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln, das sozialistische Produktions- oder Eigentumsverhältnisse schuf, und 3. auf dessen Grundlage die planmäßige Leitung aller Lebensvorgänge unter der Suprematie der SED. Die Strukturprinzipien sind: 1. die Gewalteneinheit und 2. der demokratische Zentralismus. Aus diesen Grundlagen und Grundsätzen folgt ein bestimmtes Verhältnis des einzelnen zum ganzen, das durch den Begriff „sozialistisches Persönlichkeitsrecht“ charakterisiert wird, für das auch der Begriff „sozialistisches Grundrecht“ (Grundrechte, Sozialistische) verwendet wird. II. Die Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung A. Die Strukturelemente und -prinzipien der Verfassung Die V. von 1968 transformiert im Abschnitt~I das im Zuge der V.-Entwicklung entstandene materielle V.-Recht in formelles V.-Recht. Die Strukturelemente und -prinzipien eines sozialistischen Staates bilden die politischen Grundlagen der DDR. Die „führende Rolle“ der marxistisch-leninistischen Partei als Vortrupp der Arbeiterklasse — ihre Suprematie — kommt in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 zum Ausdruck, wonach die DDR die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land sei, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirkliche. Die marxistisch-leninistische Partei der DDR ist die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), wenn sie auch in der V. nicht mit ihrem Namen genannt ist. Im Licht dieser besonderen Stellung der SED ist auch Art. 2 Satz 1 zu lesen. Nach ihm wird alle politische Macht in der DDR von den „Werktätigen“, also nicht vom „Volke“ ausgeübt. Unter den Werktätigen werden freilich nicht nur die Angehörigen der Arbeiterklasse verstanden, sondern auch die Genossenschaftsbauern, die Angehörigen der Intelligenz und andere soziale Gruppen und Schichten — vorausgesetzt, daß sie sich als im festen Bündnis mit der Arbeiterklasse befindlich betrachten. Die V. versteht daher unter „Werktätigen“ nicht nur die in Betrieben und Verwaltung Beschäftigten, wie das Arbeitsrecht, sondern die „Bürger“, diese jedoch eingeordnet in die Klassenstruktur der Gesellschaft der DDR, wie sie von den politisch Verantwortlichen in der DDR gesehen wird. Art. 2 Abs. 2 bezeichnet das feste Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, den Angehörigen der Intelligenz und den anderen Schichten des Volkes als eine unantastbare Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Allerdings ist im Verlauf der V.-Änderung [S. 1411]vom 7. 10. 1974 der Abs. 4 des Art. 2 ersatzlos gestrichen worden. In ihm war die „Übereinstimmung … der Interessen der Werktätigen … mit den gesellschaftlichen Erfordernissen“ zur „wichtigsten Triebkraft der sozialistischen Gesellschaft“ erklärt worden. Den darin zum Ausdruck kommenden „harmonistischen“ Vorstellungen von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“ (Geschichte der DDR, IV.) — von Ulbricht geprägte Formel zur Beschreibung des Zustandes der Gesellschaft in der DDR — wurde damit auch verfassungsrechtlich eine Absage erteilt, nachdem sie schon 1971 von der SED faktisch aufgegeben worden war. Die Übereinstimmung der individuellen und kollektiven Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen wird dagegen wiederum in § 3 ZGB (Zivilrecht) als Gegenstand der Sicherung, hier durch das Zivilrecht, bezeichnet. Durch die V.-Novelle von 1974 wurde die durch den VIII. Parteitag der SED (1971) gestellte „ökonomische Hauptaufgabe“ (die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität) in Art. 2 Abs. 1 Satz 3 konstitutionell festgeschrieben. In der DDR sind zwar außer der SED auch andere Parteien zugelassen (Demokratische Bauernpartei Deutschlands [DBD], Christlich-Demokratische Union Deutschlands [CDU], Liberal-Demokratische Partei Deutschlands [LDPD], National-Demokratische Partei Deutschlands [NDPD]). Da die politischen Parteien als Ausdruck der fortbestehenden Klassenstruktur angesehen werden, die Klassen in einer sozialistischen Gesellschaft aber eng miteinander verbunden sind, stehen die Parteien im Sinne der Blockpolitik nicht unverbunden nebeneinander. Nach Art. 3 findet das Bündnis aller Kräfte des Volkes in der Nationalen Front der DDR seinen organisierten Ausdruck. In ihr vereinigen die Parteien und Massenorganisationen alle Kräfte des Volkes zum gemeinsamen Handeln für die Entwicklung der Gesellschaft. Als eine weitere unantastbare Grundlage der Gesellschaftsordnung der DDR bezeichnet Art. 2 Abs. 2 das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln. Seine Existenz wird für die Garantie gehalten, daß es in der DDR keine der Arbeiterklasse feindlich gegenüberstehenden Klassen, also Kapitalisten oder Großgrundbesitzer, mehr gibt. Ohne sozialistisches Eigentum an den Produktionsmitteln wäre das Klassenbündnis in der DDR, das alle sozialen Gruppen und Schichten umfaßt, nicht denkbar. Vor allem ist das sozialistische Eigentum Grundlage für die Volkswirtschaft der DDR (Art. 9 Abs. 1). Die dritte unantastbare Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung ist nach Art. 2 Abs. 2 die Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung nach den fortgeschrittensten Erkenntnissen der Wissenschaft. Kernstück der Leitung und Planung ist jedoch die Volkswirtschaft, die in Art. 9 Abs. 3 ausdrücklich als sozialistische Planwirtschaft bezeichnet wird. Sache des sozialistischen Staates ist es, das Währungs- und Finanzsystem festzulegen (Finanzsystem; Währung/Währungspolitik). Abgaben und Steuern dürfen nur auf der Grundlage von Gesetzen erhoben werden (Art. 9 Abs. 4). Außenwirtschaft und Außenhandel sowie die Valutawirtschaft werden zum staatlichen Monopol erklärt (Art. 9 Abs. 5). Das Prinzip der Gewaltenkonzentration ist in Art. 5 ausgedrückt, wonach die Bürger der DDR ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen (Wahlen) ausüben. Die Volksvertretungen werden als die Grundlage des Systems der Staatsorgane bezeichnet. Sie sollen ihre Tätigkeit auf die aktive Mitgestaltung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle ihrer Entscheidungen stützen. Ausdruck der Gewaltenkonzentration ist das Fehlen einer V.-Gerichtsbarkeit, durch die unter anderem die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften (Gesetzgebung) geprüft werden könnte. Über Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsvorschriften aller Formen, also auch der von ihr erlassener Gesetze, entscheidet allein die Volkskammer. Da nicht anzunehmen ist, daß diese sich selbst korrigieren will, ist davon auszugehen, daß die von der Volkskammer erlassenen Gesetze nach ihrer Ansicht verfassungskonform sind. Damit kann aus der einfachen Gesetzgebung die Erkenntnis darüber gewonnen werden, wie im Selbstverständnis der Inhaber der politischen Gewalt in der DDR die V. interpretiert wird. Das Prinzip des Demokratischen Zentralismus wird in Art. 47 Abs. 2 als die Grundlage genannt, auf der sich die „Souveränität des werktätigen Volkes“ verwirkliche. Es wird als das tragende Prinzip des Staatsaufbaus bezeichnet. Nach Art. 17 soll die DDR Wissenschaft, Forschung und Bildung fördern sowie mittels des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems allen Bürgern eine den ständig steigenden gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende hohe Bildung sichern. Nach Art. 18 gehört auch die sozialistische Nationalkultur zu den Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft. Der DDR wird aufgetragen, die sozialistische Kultur zu fördern und zu schützen sowie die „imperialistische Unkultur“ zu bekämpfen (Kulturpolitik). B. Außenpolitische Bestimmungen Art. 6 Abs. 1 enthält die entscheidende außenpolitische Maxime. Danach hat die „DDR getreu den [S. 1412]Interessen des Volkes und den internationalen Verpflichtungen auf ihrem Gebiet den deutschen Militarismus und Nazismus ausgerottet. Sie betreibt eine dem Frieden und dem Sozialismus, der Völkerverständigung und der Sicherheit dienende Außenpolitik.“ Das Verhältnis zur Sowjetunion und zu den anderen sozialistischen Staaten legt Art. 6 Abs. 2 fest. In seiner ursprünglichen Fassung hatte die DDR „entsprechend den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus die allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“ zu pflegen und zu entwickeln. Nach der Änderung der V. von 1974 ist die DDR „für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet. Das enge und brüderliche Bündnis mit ihr garantiert dem Volk der Deutschen Demokratischen Republik das weitere Voranschreiten auf dem Wege des Sozialismus und des Friedens.“ Das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost], 1977, S. 40) bezeichnet das immerwährende und unwiderrufliche Bündnis mit der UdSSR als ein Wesensmerkmal der DDR. Wegen der politischen Machtverhältnisse bedeutet das Bündnis mit der Sowjetunion für die DDR einerseits die Garantie ihrer Existenz, andererseits faktisch die völlige Abhängigkeit von der UdSSR. Die DDR wird als ein untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Staatengemeinschaft bezeichnet. Sie soll getreu den Prinzipien des Proletarischen ➝Internationalismus zu deren Stärkung beitragen, die Freundschaft, die allseitige Zusammenarbeit und den gegenseitigen Beistand mit allen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft pflegen und entwickeln. Ferner soll nach Art. 6 die DDR die Staaten und Völker, die gegen den Imperialismus und sein Kolonialregime für nationale Freiheit und Unabhängigkeit kämpfen, in ihrem Ringen um gesellschaftlichen Fortschritt unterstützen. Schließlich soll sie für die Verwirklichung der Prinzipien der Friedlichen Koexistenz eintreten und auf der Grundlage der Gleichberechtigung und gegenseitigen Achtung die Zusammenarbeit mit allen Staaten pflegen und sich für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, für eine stabile Friedensordnung in der Welt und für allgemeine Abrüstung einsetzen. In diesem Zusammenhang wird bestimmt, daß militaristische und revanchistische Propaganda in jeder Form, Kriegshetze und Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß als Verbrechen geahndet werden. C. Staatsgebiet und Landesverteidigung Nach Art. 7 Abs. 1 haben die Staatsorgane die territoriale Integrität der DDR und die Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenzen einschließlich ihres Luftraums und ihrer Territorialgewässer sowie den Schutz und die Nutzung des Festlandsockels zu gewährleisten. Art. 7 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, daß die DDR die Landesverteidigung sowie den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger organisiert. Im folgenden Satz wird als Aufgabe der Nationalen Volksarmee und der anderen Organe der Landesverteidigung der Schutz der sozialistischen Errungenschaften des Volkes gegen alle Angriffe von außen bezeichnet. D. Außenpolitische Maximen und Völkerrecht Nach Art. 8 sind die allgemein anerkannten, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienenden Regeln des Völkerrechtes für die Staatsmacht und jeden Bürger verbindlich. In diesem Zusammenhang wird angekündigt: „Die Deutsche Demokratische Republik wird niemals einen Eroberungskrieg unternehmen oder ihre Streitkräfte gegen die Freiheit eines anderen Volkes einsetzen.“ E. Einheit Deutschlands In Art. 1 wurde in der ursprünglichen Fassung die DDR als sozialistischer Staat deutscher Nation bezeichnet. Nach Art. 8 Abs. 2 a. F. sollten die Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung ein nationales Anliegen der DDR sein. Ferner hieß es, daß die DDR und ihre Bürger die „Überwindung der vom Imperialismus der Deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zur ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ erstreben. Im Zuge der Abgrenzungspolitik wurde etwa ab 1970 behauptet, in der DDR bilde sich eine eigene sozialistische Nation heraus. Deshalb wurden anläßlich der V.-Änderung von 1974 alle Hinweise auf die deutsche Nation, das Wort „Deutschland“ sowie das Gebot, nach der Vereinigung beider deutscher Staaten zu streben, aus dem Text der V. gestrichen. Nunmehr wird die DDR in Art. 1 der revidierten Verfassung als „sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ (in der alten Fassung „… deutscher Nation“) bezeichnet (Abgrenzung; Deutschlandpolitik der SED; Nation und nationale Frage). Indessen enthält die V. kein Wiedervereinigungs- oder Vereinigungsverbot. In amtlichen Veröffentlichungen wird — in letzter Zeit sogar häufiger — vom „deutschen Boden“, ja vom „deutschen Volk“ gesprochen — ein Zeichen dafür, daß auch bei den Verantwortlichen in der DDR das Gefühl der Zusammengehörigkeit nicht verloren gegangen ist. F. Hauptstadt, Staatsflagge, Staatswappen Art. 1 bezeichnet Berlin als Hauptstadt der DDR und nimmt keine Rücksicht darauf, daß nur der [S. 1413]Ostteil der Stadt — im Widerspruch zum Viermächte-Status ganz Berlins — faktisch vollständig in die DDR eingegliedert wurde. Ferner legt derselbe Artikel die Staatsflagge (Flagge) und das Staatswappen (Wappen) fest. III. Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft Die Stellung der Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft wird durch die Grundlagen der in der V. festgelegten Ordnung bestimmt. Jedem Bürger der DDR werden nach Art. 20 Abs 1, unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner sozialen Herkunft und Stellung die gleichen Rechte und Pflichten zugebilligt. Der Gleichheit des Gesetzes entspricht die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Besonders betont wird die Gleichberechtigung von Mann und Frau und ihre gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, wird als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe bezeichnet (Frauen). Die Jugend soll in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert werden. Ihr wird die Möglichkeit versprochen, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen (Jugend). Als allen anderen Rechten zugrundeliegendes Grundrecht wird das Recht, das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates umfassend mitzugestalten, verstanden (Art. 21 Abs. 1). Damit wird, auch in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 Satz 2, ein konsultatives Element in die V. eingeführt, ohne daß dieses damit freilich zu einem Strukturprinzip der V. würde. Im einzelnen werden aufgeführt: das Recht der Gleichbehandlung unabhängig von Nationalität, Rasse, weltanschaulichem und religiösem Bekenntnis sowie sozialer Herkunft und Stellung, Gewissens- und Glaubensfreiheit (Art. 20 Abs. 1), Wahlrecht (Art. 21 Abs. 2 und Art. 22), Recht auf Arbeit, das aus dem Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freier Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation sowie auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit besteht (Art. 24) (Arbeitsrecht), Recht auf Bildung, das die Möglichkeit des Übergangs zur nächsthöheren Bildungsstufe bis zu den höchsten Bildungsstätten, den Universitäten und Hochschulen, entsprechend dem Leistungsprinzip, den gesellschaftlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der Sozialstruktur der Bevölkerung, das Recht der Jugendlichen auf Erlernung eines Berufs sowie das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben einschließt (Art. 25, 26) (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Kulturpolitik), Recht auf freie und öffentliche Meinungsäußerung sowie die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens (Art. 27), Recht auf friedliche Versammlung (Art. 28), Vereinigungsrecht (Art. 29). Recht auf Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebietes der DDR (Art. 32), Anspruch auf Rechtsschutz durch die Organe der DDR und Auslieferungsverbot (Art. 33), Recht auf Freizeit und Erholung (Art. 34), Recht auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft (Art. 35), Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität (Art. 36), Recht auf Wohnraum entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen (Art. 37), das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben (Art. 39 Abs. 1), für Bürger der DDR sorbischer Nationalität das Recht zur Pflege ihrer Muttersprache und Kultur (Art. 40). Ferner werden die Persönlichkeit und die Freiheit jedes Bürgers der DDR für unantastbar erklärt. Einschränkungen sind nur im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen oder einer Heilbehandlung zulässig und müssen gesetzlich begründet sein. Dabei dürfen die Rechte solcher Bürger nur insoweit eingeschränkt werden, als dies gesetzlich zulässig und unumgänglich ist (Strafrecht). Zum Schutze seiner Freiheit und der Unantastbarkeit seiner Persönlichkeit hat ferner jeder Bürger den Anspruch auf die Hilfe der staatlichen und der gesellschaftlichen Organe (Art. 30). Das Post- und Fernmeldegeheimnis wird für unverletzbar erklärt. Sie dürfen jedoch auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, wenn es die Sicherheit des Staates oder eine strafrechtliche Verfolgung erfordern (Art. 31). Ehe, Familie, Mutterschaft sind unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Jeder Bürger der DDR hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Ehe und Familie. Mutter und Kind genießen den besonderen Schutz des sozialistischen Staates (Art. 38) (Familienrecht; Schwangerschaftsunterbrechung). Die den Bürgern zugesagten Grundrechte werden durch die Grundlagen der Staats- und Gesellschaftsordnung inhaltlich bestimmt und zugleich beschränkt. Soweit etwa dem Bürger klassische Freiheitsrechte wie die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit versprochen sind, darf er diese, wie in der V. in den Art. 27 bis 29 ausdrücklich gesagt ist, nur den Grundsätzen der V. gemäß oder im Rahmen der Grundsätze und Ziele der V. oder zu dem Zweck, seine Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der V. zu verwirklichen, ausüben. Im Grundrechtsverständnis der DDR wird zuweilen jedes Grundrecht mit einer entsprechenden Grundpflicht gekoppelt. Das Mutterrecht aller politischen [S. 1414]Grundrechte, das Recht auf Mitgestaltung, wird bereits in der V. (Art. 21 Abs. 3) als hohe moralische Verpflichtung für jeden Bürger gekennzeichnet und als Pflicht interpretiert, alle geistigen und körperlichen Kräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung einzusetzen. Die Verwirklichung der sozialen Grundrechte ist an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Staates gebunden. Welcher Anteil am Nationaleinkommen in Form sozialer Leistungen gewährt wird, ist außerdem in der DDR eine politische Entscheidung, die nicht als Kompromiß zwischen widerstreitenden Interessen zustande kommt, sondern allein von der politischen Führungskraft der SED gefällt wird. In kritischer Sicht fehlt den Grundrechten eine ausreichende Garantie für ihre Durchsetzung. Nach Art. 19 garantiert zwar die DDR allen Bürgern die Ausübung ihrer Rechte und ihre Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung. Sie verspricht auch, die sozialistische Gesetzlichkeit und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeiten werden zum Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger erklärt (Art. 19 Abs. 1 und 2), jedoch stellt die Rechtsordnung der DDR keine geeigneten Mittel wie etwa eine V.-Gerichtsbarkeit oder eine Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Verfügung und kennt auch keine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten zwischen dem einzelnen und den Staatsorganen (Gerichtsverfassung; Grundrechte, Sozialistische). Den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften wird zugestanden, ihre Angelegenheiten zu ordnen und ihre Tätigkeit auszuüben, jedoch nur „in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR“ (Art. 39 Abs. 2). Die sozialistischen Betriebe, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände werden als eigenverantwortliche Gemeinschaften im Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung bezeichnet, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Sie sollen die Wahrnehmung der Grundrechte der Bürger, die wirksame Verbindung der persönlichen mit den gesellschaftlichen Interessen sowie ein vielfältiges gesellschaftlich-politisches und kulturell-geistiges Leben sichern. Sie werden ausdrücklich unter den Schutz der V. gestellt. Eingriffe in ihre Rechte sollen nur auf der Grundlage von Gesetzen erfolgen dürfen (Art. 41). Indessen werden im einfachen Gesetzesrecht kaum Konsequenzen aus dem Charakter der genannten Einheiten als eigenverantwortliche Gemeinschaften der Bürger gezogen. Insbesondere ist der Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung so eng, daß eine Selbstverwaltung im hergebrachten Sinn nicht festgestellt werden kann. Ein Novum der V. von 1968 war, den Einzelgewerkschaften, vereinigt im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]), eine verfassungsrechtliche Grundlage zu geben (Art. 44 u. 45). Der FDGB wird als die umfassende Klassenorganisation der Arbeiterklasse bezeichnet. Die Gewerkschaften sollen die Interessen der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz durch umfassende Mitbestimmung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft wahrnehmen. Sie werden als unabhängig bezeichnet, niemand soll sie in ihrer Tätigkeit einschränken oder behindern dürfen. Die V. räumt den Gewerkschaften umfangreiche Befugnisse ein. So sollen sie an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft, an der Leitung und Planung der Volkswirtschaft, an der Verwirklichung der wissenschaftlich-technischen Revolution, an der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens der Werktätigen maßgeblich teilnehmen. Sie haben das Recht, über alle die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen betreffenden Fragen mit staatlichen Organen, mit Betriebsleitungen und anderen wirtschaftsleitenden Organen Vereinbarungen abzuschließen. Sie sollen auch aktiven Anteil an der Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung nehmen und besitzen das Recht der Gesetzesinitiative sowie der gesellschaftlichen Kontrolle über die Wahrung der gesetzlich garantierten Rechte der Werktätigen. Schließlich leiten die Gewerkschaften die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Arbeitsrecht; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). In kritischer Sicht muß die Stellung des FDGB als einer von der SED geführten Massenorganisation in Betracht gezogen werden. Sie ist das Unterpfand dafür, daß die dem FDGB übertragenen umfangreichen Befugnisse nur im Sinn der Partei- und damit auch der Staatsführung ausgeübt werden können. Schließlich regelt die V. in diesem Zusammenhang auch die Stellung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Art. 46), die als freiwillige Vereinigungen der Bauern zur gemeinsamen sozialistischen Produktion, zur ständig besseren Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse und zur Versorgung des Volkes und der Volkswirtschaft bezeichnet werden. Sie sollen durch ihre Organisationen und ihre Vertreter in den Staatsorganen aktiv an der staatlichen Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung teilnehmen. Der Staat wird verpflichtet, den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften die sozialistische Großproduktion auf der Grundlage fortgeschrittener Wissenschaft und Technik zu ermöglichen. Die gleichen Grundsätze gelten für die sozialistischen Produktionsgenossenschaften der Fischer, der Gärt[S. 1415]ner und der Handwerker. Für ihre Stellung im gesamtgesellschaftlichen System gilt das für den FDGB Festgestellte entsprechend (Gartenbau; Handwerk; Landwirtschaft). IV. Aufbau und System der staatlichen Leitung Die V. legt Aufbau und System der staatlichen Leitung fest, als deren tragendes Prinzip die „Souveränität des werktätigen Volkes“ auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus bezeichnet wird. Im einzelnen legt sie die Stellung, die Aufgaben und Kompetenzen von Volkskammer, Staatsrat, Ministerrat sowie der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe (Räte und Kommissionen) (Bezirk; Gemeinde; Kreis) fest (Gesetzgebung). Art. 5 Abs. 3 bestimmt, daß zu keiner Zeit und unter keinen Umständen andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben dürfen. Die Ausübung der staatlichen Macht liegt also allein bei den genannten Staatsorganen. Von der staatlichen Macht ist aber die politische Macht zu unterscheiden, als deren Träger das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei im Bündnis mit den anderen sozialen Klassen und Schichten gilt. Träger der politischen Macht ist die SED. Als politische Führungskraft bestimmt sie, wie die staatliche Macht ausgeübt wird. Das geschieht, indem sie als die führende Kraft der in der Nationalen Front zusammengefaßten Parteien und Massenorganisationen die Zusammensetzung der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen mittels der Wahlen bestimmt. Zwar sind nicht alle Mitglieder der Volksvertretungen Mitglieder der SED, jedoch gewährleistet das Auswahlsystem, daß sich auch Nicht-SED-Mitglieder loyal gegenüber Partei- und Staatsführung verhalten. Da die Volksvertretungen die personelle Zusammensetzung der anderen Organe zu bestimmen haben, kann die SED über diese auch den Staatsrat, den Ministerrat, die örtlichen Räte sowie die Rechtsprechungsorgane vom Obersten Gericht abwärts (Gerichtsverfassung; Rechtswesen) kontrollieren, indem sie diese Organe mit Parteimitgliedern oder ihr genehmen Personen besetzen läßt (Kaderpolitik; Nomenklatur). Alle Inhaber von Funktionen in den Staatsorganen sind der SED verpflichtet, die damit unmittelbar auf die Staatsorgane einwirken kann und nicht den Weg über die Volksvertretungen zu nehmen braucht. Nach der V. ist zwar die Volkskammer das oberste staatliche Machtorgan der DDR, die in ihren Plenarsitzungen über die Grundfragen der Staatspolitik zu entscheiden hat. Auch wird hervorgehoben, daß sie das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ der DDR ist und daß niemand ihre Rechte einschränken darf. Ihre Kompetenzen sind dementsprechend weit gefaßt, ihre Rolle in der V.-Wirklichkeit ist jedoch stark eingeschränkt. Der Staatsrat sollte bis zur V.-Änderung von 1974 als Organ der Volkskammer zwischen deren Tagungen alle grundsätzlichen Aufgaben erfüllen, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Der Vorsitzende des Staatsrates hatte eine hervorgehobene Stellung. Bis zum Jahre 1971 wurden die Ämter des Ersten Sekretärs des ZK der SED und des Vorsitzenden des Staatsrates in Personalunion wahrgenommen. Nach der — zeitweiligen — Auflösung dieser Personalunion mit der Wahl Erich Honeckers zum Ersten Sekretär des ZK der SED war bereits ein faktischer Funktionsverlust des Staatsrates und seines Vorsitzenden zu beobachten. Die V.-Änderung von 1974 trug dem Rechnung. Der Staatsrat nimmt nach Art. 66 n. F. nunmehr nur noch die Aufgaben wahr, die ihm durch die V. sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind, ist also nicht mehr ein die Volkskammer zwischen ihren Tagungen in der Ausübung der ihr zustehenden Funktionen vertretendes Organ. Vor allem ist die Funktion des Staatsrates als kollektives Staatsoberhaupt nunmehr stärker ausgeprägt. Der Funktionsverlust des Staatsrates wurde auch nicht aufgeholt, nachdem der seit dem IX. Parteitag der SED mit dem Titel „Generalsekretär des ZK der SED“ versehene Erich Honecker am 29. 10. 1976 zum Vorsitzenden des Staatsrates gewählt worden war. Im Unterschied hierzu hat der Ministerrat eine Stärkung erfahren. Seine Stellung war ursprünglich in der V. nur sehr summarisch beschrieben (Art. 78 bis 80). Diese V.-Artikel wurden ergänzt und neu interpretiert durch das Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 253). Der Ministerrat wird darin wieder als die Regierung der DDR bezeichnet, die für die einheitliche Durchsetzung der grundsätzlichen Beschlüsse der Parteiführung auf allen staatlichen Ebenen verantwortlich ist. Der Ministerrat ist damit wieder ein operatives Führungsorgan geworden, dessen Kompetenz alle Bereiche staatlicher Politik umfaßt. Nur hinsichtlich der Verteidigung ist diese beschränkt, denn der Ministerrat hat nur die ihm übertragenen, also nicht alle Verteidigungsaufgaben der DDR durchzuführen. Die V.-Änderung des Jahres 1974 erhob diese Regelung durch eine Neufassung der Art. 76–80 in V.-Rang. Durch das Ministerratsgesetz von 1972 gewann der Vorsitzende des Ministerrates eine hervorgehobene Stellung. So ist er u.a. jetzt berechtigt, den Mitgliedern des Ministerrates und den Leitern der anderen Staatsorgane Weisungen zu erteilen und deren Durchführung zu kontrollieren. [S. 1416]Er ist auch für die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der Räte der Bezirke verantwortlich und befugt, den Vorsitzenden der Räte der Bezirke Weisungen zu erteilen. Da der Vorsitzende des übergeordneten örtlichen Rates dem Vorsitzenden des nachgeordneten örtlichen Rates ebenfalls Weisungen erteilen kann, besteht eine Leitungslinie vom Vorsitzenden des Ministerrates bis zum Vorsitzenden des Rates der kleinsten Gemeinde. Diese Stellung des Vorsitzenden des Ministerrates ist auch nach der V.-Änderung von 1974 nur Bestandteil des einfachen Gesetzesrechtes geblieben. Im Ministerratsgesetz von 1972 wurde auch die Suprematie der SED unterstrichen. An sieben Stellen wird die führende Rolle der SED oder der Arbeiterklasse hervorgehoben; jedoch wurde diese Betonung der Suprematie der SED gegenüber dem Ministerrat auch mit dem Änderungsgesetz 1974 nicht Bestandteil des V.-Textes. Auch für die Stellung und die innere Ordnung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe gibt die V. nur Rahmenbestimmungen. Im einzelnen sollten die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Abgeordneten, Kommissionen und ihrer Räte in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken, Gemeinden und Gemeindeverbänden durch Gesetz festgelegt werden. Das erfolgte durch das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) (Bezirk; Gemeinde; Gemeindeverband; Kreis). V. Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege Zur Sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtspflege legt die V. einige Grundsätze fest. So sollen nach Art. 87 Gesellschaft und Staat die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleisten (Gesellschaftliche Gerichte; Gerichtsverfassung; Rechtswesen). Nach Art. 88 soll die Verantwortlichkeit aller leitenden Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet werden (Rechenschaftslegung). Art. 89 legt fest, daß die Gesetze und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften im Gesetzblatt und anderweitig veröffentlicht werden müssen; Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen sollen in „geeigneter Form“ veröffentlicht werden (Gesetzgebung). Art. 90–102 befassen sich mit dem Rechtswesen (Richter; Staatsanwaltschaft). Art. 103 (früher Art. 103–105) regelt das Eingabe- und Beschwerdewesen (Eingaben). Art. 104 legt die Staatshaftung für Schäden fest, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch gesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden (Staatshaftung). VI. Schlußbestimmungen Nach Art. 105 ist die V. unmittelbar geltendes Recht. Nach Art. 106 kann die V. nur durch Gesetz der Volkskammer geändert werden, das den Wortlaut der V. ausdrücklich ändert oder ergänzt. VII. Würdigung Die V. ist in allen ihren Teilen so gestaltet, daß sie trotz des Festhaltens an einem formellen Mehrparteiensystem die Herrschaft der SED, deren Suprematie, sichert. Schon die Kritik daran wird als verfassungswidrig angesehen und mit Sanktionen, insbesondere des politischen Strafrechts (VI.) belegt. Gegen diese Wertung wendet sich das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost], 1977, S. 107) mit dem Vorwurf, die Staatsrechtswissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland entwürfen ein nach Maßstäben der bürgerlichen V.-Lehre zurechtgestutztes Bild der sozialistischen V. und der V.-Wirklichkeit in der DDR. Demgegenüber kann darauf verwiesen werden, daß auch oppositionelle Kreise in der DDR, die sich selbst als Kommunisten bezeichnen (Bahro, Biermann, Havemann, Manifest einer SED-Opposition, das, Anfang 1978 veröffentlicht, zwar von nicht geklärter Herkunft ist, dessen Inhalt aber dem entsprechen dürfte, was von oppositionellen Kommunisten in der DDR gedacht wird), die Kritik teilen. Siegfried Mampel Literaturangaben Brunner, Georg: Einführung in das Recht der DDR. 2., neubearb. u. erw. Aufl. München: Beck 1979. (Schriftenreihe der Juristischen Schulung. 29.) Mampel, Siegfried: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Kommentar. 2., völlig neubearb. u. erw. Aufl. Frankfurt a. M.: Metzner 1982. <LI>Staatsrecht der DDR. Lehrbuch. Hrsg. Akad. f. Staats- und Rechtswiss. der DDR.) Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1409–1416 Vereinigung Organisationseigener Betriebe (VOB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verkaufsnormen

Verfassung (1985) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 Die V. vom 6. 4. 1968 bezeichnet die DDR als sozialistischen Staat. Sie ist die zweite V. der DDR. [S. 1410]Mit Wirkung vom 7. 10. 1974 erging zu ihr ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung (GBl. I, S. 425, Neufassung GBl. I, S. 432). I. Entwicklung Die erste V. war mit der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzt…

DDR A-Z 1985

Klasse/Klassen, Klassenkampf (1985)

Siehe auch: Klasse: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Klassen: 1975 1979 Grundbegriffe des historischen Materialismus (Marxismus-Leninismus, II. C.). Zwei Aspekte können bei diesen unterschieden werden: ein geschichtsphilosophisch-ideologischer (1.) und ein soziologisch-theoretischer (2.). 1. Geschichtsphilosophisch-ideologischer Aspekt. K. sind historische Erscheinungen. Sie entstanden auf einem bestimmten Entwicklungsstand der Produktivkräfte, als nämlich mit zunehmender Arbeitsteilung Privateigentum (Eigentum) an Produktionsmitteln aufkam. Auf dieser Grundlage sei es der Gruppe (K.) von Produktionsmittelbesitzern möglich geworden, die Gruppe (K.) der Nicht-Besitzer von Produktionsmitteln auszubeuten. Die K. werden wieder verschwinden, wenn ihre Existenzbedingungen beseitigt sind. Mit den K. ist zugleich der K.-Antagonismus entstanden als Gegensatz zwischen der ausgebeuteten Mehrheit und der ausbeutenden Minderheit einer Gesellschaft (Widerspruch). Diesem Antagonismus, der sich in den unterschiedlichen K.-Interessen ausdrückt und die Gegensätze des Bewußtseins (Klassenbewußtsein) einschließt bzw. sich in gegensätzlichen Ideologien manifestiert, folgt notwendig der K.-Kampf, d.h. der Kampf der jeweils unterdrückten K. gegen die unterdrückende K. In ihm wird die oder, wie heute in der DDR, eine (neben der „Wechselwirkung zwischen Produktivkräften und Produktionsverhältnissen“ und der „sozialen Revolution“) entscheidende Triebkraft des Geschichtsprozesses und der gesellschaftlichen Entwicklung gesehen. Die Lehre von den K. und vom K.-Kampf ist ihrerseits einem Wandlungsprozeß unterworfen. Die gegenwärtig in der DDR gültige Fassung kann im einzelnen den einschlägigen Wörterbüchern und Lehrbüchern (s. die <xref=litml> Literaturhinweise zum Hauptartikel „Marxismus-Leninismus“) entnommen werden; im folgenden werden lediglich die wichtigsten Konturen dieser Begriffe für die marxistisch-leninistische Interpretation der DDR-Gesellschaft und für die Analyse und Wertung des internationalen Umfeldes referiert: a) In der historischen Epoche des Kapitalismus stehen sich die Bourgeoisie und das Proletariat als unversöhnliche, antagonistische K. gegenüber. b) In der DDR wurde mit der Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln und dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse die K. der Bourgeoisie beseitigt. Das Proletariat stieg von der ausgebeuteten zur machtausübenden K. auf. c) Heute wird in der DDR die Herrschaft von der Arbeiterklasse ausgeübt, die dabei von der K. der Genossenschaftsbauern unterstützt wird (Bündnispolitik). Neben diesen beiden „Grund-K.“ der sozialistischen Gesellschaft gelten auch die „Schicht“ der Intelligenz und „andere soziale Schichten“ (Sozialstruktur II.,, III.) als „befreundete“ bzw. „verbündete“ soziale Großgruppen, die an der Weiterentwicklung der Gesellschaft beteiligt sind. d) Die DDR-Gesellschaft befindet sich, historisch gesehen, auf einer höheren Entwicklungsstufe als die kapitalistische bzw. bürgerliche Gesellschaft. Die in ihr noch weiter existierenden K. und Schichten unterscheiden sich zwar in ihrem Verhältnis zu den Produktionsmitteln, in ihren spezifischen Interessen, Bedürfnissen und in ihrem Bewußtsein voneinander; doch sind sie infolge der durch die sozialistische Gesellschaftsordnung ermöglichten grundsätzlichen Interessenübereinstimmung aller Gesellschaftsmitglieder (Interessen/Interessenübereinstimmung) „freundschaftlich“ miteinander verbunden und befinden sich zudem in einem „Prozeß der sozialen Annäherung“. e) Wenngleich die Beziehungen der K. und Schichten in der DDR somit nicht-„antagonistisch“ sind, ist doch auch dort der K.-Kampf nach wie vor eine Triebkraft der gesellschaftlichen Entwicklung. Allerdings nimmt er „neue Formen“ an, d.h. das geschichtlich „wahre“ und fortschrittliche Interesse der Arbeiterklasse (in marxistisch-leninistischer Sichtweise: die herrschende Mehrheit) muß gegen historisch noch nicht überwundene Widerstände und Interessen der anderen gesellschaftlichen Gruppierungen (der zur Annäherung an [S. 729]die herrschende K. bestimmten Minderheit) durchgesetzt werden. Mit dieser Begründung sieht sich die DDR auch heute noch in der Phase der „Diktatur des Proletariats“. f) In den gegenwärtigen kapitalistischen Gesellschaftssystemen führt das Proletariat weiterhin den K.-Kampf um seine Befreiung von Ausbeutung und Unterdrückung (Imperialismus). Dabei werden üblicherweise drei „Grundformen“ dieses Kampfes unterschieden: der ökonomische, der politische und der ideologische Kampf. Die Lehre vom K.-Kampf fordert jedoch, daß alle drei Formen einander ergänzen, wobei dem politischen Kampf unter Führung einer marxistisch-leninistischen Partei die entscheidende Bedeutung beigemessen wird. Eine Beschränkung auf den ökonomischen (z.B. gewerkschaftlichen) Kampf wird als charakteristisch für den Reformismus und Opportunismus und als von den eigentlichen Kampfzielen ablenkend verworfen. g) Auch nationale Befreiungskämpfe in den Ländern der Dritten Welt sind K.-Kämpfe (Nationale Demokratie). h) Das Verhältnis zwischen den beiden „Weltsystemen“, zwischen sozialistischen und kapitalistischen Staaten, wird als vom internationalen K.-Kampf geprägt, gedeutet. (Außenpolitik; Friedliche Koexistenz; Sozialistisches Weltsystem.) 2. Soziologisch-theoretischer Aspekt. Die Beschreibung und Analyse von K. und Schichten in der eigenen Gesellschaft, wie sie von der Soziologie und insbesondere der Sozialstrukturforschung in der DDR verlangt werden, sind durch die geschichtsphilosophisch-ideologischen Festlegungen nur bis zu einem gewissen Grade determiniert. Mehr und mehr wird versucht, auch empirisch-statistisch einlösbare Merkmale für den K.-Begriff zu erarbeiten. Ausgangsbasis ist allerdings nach wie vor die Definition der K., die Lenin 1919 (in: „Die große Initiative“, Werke Bd. 29, S. 410) formuliert hat: „Als Klassen bezeichnet man große Menschengruppen, die sich voneinander unterscheiden nach ihrem Platz in einem geschichtlich bestimmten System der gesellschaftlichen Produktion, nach ihrem (größtenteils in Gesetzen fixierten und formulierten) Verhältnis zu den Produktionsmitteln, nach ihrer Rolle in der gesellschaftlichen Organisation der Arbeit und folglich nach der Art der Erlangung und der Größe des Anteils am gesellschaftlichen Reichtum, über den sie verfügen. Klassen sind Gruppen von Menschen, von denen die eine sich die Arbeit einer andern aneignen kann infolge der Verschiedenheit ihres Platzes in einem bestimmten System der gesellschaftlichen Wirtschaft.“ Diese Definition hat eine Diskussion darüber ausgelöst, ob sie für die Charakterisierung der Sozialstruktur der sozialistischen Gesellschaft Gültigkeit besitze; denn in dieser Gesellschaft eigne sich keine „große Menschengruppe“ die „Arbeit einer andern“ an. Folgt man dem von G. Aßmann und R. Stollberg herausgegebenen Lehrbuch „Grundlagen der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (Berlin [Ost] 1977), dann muß man diese Diskussion als abgeschlossen ansehen. Hans Röder argumentiert in Anlehnung an Lenin in dem entsprechenden Abschnitt (S. 141 ff.), daß die K.-Struktur „dynamisch“, „vom Standpunkt der Vergangenheit“ und „vom Standpunkt der Zukunft“, zu interpretieren sei. Das heißt: Die Leninsche Definition soll als eine Art Maßstab fungieren, an dem der Fortschritt gemessen wird, der in der sozialistischen Gesellschaft gegenüber der kapitalistischen erzielt wurde, und der gleichermaßen die Richtung anzeigt, in der das noch nicht erreichte Ziel der klassenlosen Gesellschaft liegt. Unterhalb dieser Diskussionsebene ergeben sich jedoch mannigfache Probleme der statistisch-empirischen Erfassung von K. in den (entwickelten) sozialistischen Gesellschaften. Die Sozialstrukturforschung hat sich „theoretisch“ z. T. von Lenins Definition ebenso entfernt, wie sie empirische Daten zusammengetragen hat, deren Zuordnung zu den von Lenin herausgearbeiteten K.-Merkmalen Schwierigkeiten bereitet (Sozialstruktur, II., III.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 728–729 Kirchen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Klassenbewußtsein

Siehe auch: Klasse: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Klassen: 1975 1979 Grundbegriffe des historischen Materialismus (Marxismus-Leninismus, II. C.). Zwei Aspekte können bei diesen unterschieden werden: ein geschichtsphilosophisch-ideologischer (1.) und ein soziologisch-theoretischer (2.). 1. Geschichtsphilosophisch-ideologischer Aspekt. K. sind historische Erscheinungen. Sie entstanden auf einem bestimmten Entwicklungsstand der Produktivkräfte, als nämlich mit…

DDR A-Z 1985

Reparationen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die UdSSR bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem R.-Konto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten umfangreiche Entnahmen aus der laufenden Produktion vornahmen. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets von 1945 bis 1953, d.h. bis zur offiziellen Beendigung von R.-Leistungen an die UdSSR, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: 1. Beuteaktionen. Nach der Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee wurden ohne Registrierung Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und Mrd.-Beträge Reichsmark erbeutet. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf ca. 2 Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten kann mit 6 Mrd. Mark angenommen werden. 2. Demontagen. Die UdSSR ließ nicht nur kriegswichtige Industrien, sondern auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten demontieren. Folgende Phasen der Demontagen sind erkennbar: a) Mai bis Anfang Juni 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten wurden von den Sowjets rd. 460 Berliner Betriebe vollständig demontiert und abtransportiert, darunter 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Rd. 75 v.H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten waren betroffen. b) Anfang Juli bis Herbst 1945. Demontage industrieller Großbetriebe der Braunkohlenindustrie, aber auch mittlerer und kleinerer Werke wie Ziegeleien, Textil-, Papier- und Zuckerfabriken. In dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der sowjetischen Besatzungszone. c) Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. d) Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen waren. e) Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1100 km Eisenbahngleise. f) Frühjahr 1948. Drei Betriebe, die vorher zu Sowjetischen Aktiengesellschaften (SAG) erklärt worden waren, wurden voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. Von den Demontagen waren auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen wieder instand gesetzt worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gab in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontage“ u.a. folgende Demontageverluste der SBZ/DDR im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v.H., eisenschaffende Industrie 80 v.H., Zementindustrie 45 v.H., Papiererzeugung 45 v.H., Energieerzeugung 35 v.H., Schuhindustrie 30 v.H., Textilindustrie 25 v.H., Zuckererzeugung 25 v.H., Braunkohlenbergbau 20 v.H., Brikettfabriken 19 v.H. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. 3. Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des von den Sowjets ausgegebenen Besatzungsgeldes wird auf 9 Mrd. Mark geschätzt. Mit diesem Geld wurden die zahlreichen in Mitteldeutschland tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. 4. Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe wurden 1946 von der UdSSR beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt. Ihr Wert wird auf 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Vor der Übergabe in sowjetisches Eigentum mußten die Betriebe mit Finanzmitteln aus öffentlichen Haushalten ausgestattet werden. Vor dem Rückverkauf an die DDR wurden aus den Betrieben zum Teil Vorräte und Ausrüstungsteile abtransportiert. Beide Formen der Entnahmen werden auf rd. 1 Mrd. Mark geschätzt. Der Preis, den die Regierung der DDR 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 2,55 Mrd. Mark. 5. Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Produktionsbeginn der Betriebe mußten an die Sowjetunion erhebliche Teile der laufenden Produktion geliefert werden, und zwar in Form direkter R.-Lieferungen in die UdSSR, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Rote Armee, Lieferungen an sowjetische Handelsgesellschaften und Exporte, deren Erlöse an die UdSSR abgeführt werden mußten. Nur die direkten R.-Lieferungen in die UdSSR wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die UdSSR dafür nur die unzureichenden Preise des Jahres 1944 zahlten, mußten für die deutschen Zulieferungen umfangreiche Subventionen [S. 1122]aus Haushaltsmitteln aufgewandt werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945 bis 1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Preisen von 1944 aus der laufenden Produktion entnommen. 6. Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946–1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für R.-Nebenkosten, d.h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der UdSSR und für Versicherungen werden mit 6,15 Mrd. Mark geschätzt. Eine Addition aller geschätzten Beträge der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen (in Mrd. Mark): In dieser Zusammenstellung sind rd. 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für die Zeit bis Ende 1953 nicht enthalten. Nicht enthalten sind auch sonstige R.-Leistungen, z. B. der Nutzen der UdSSR aus der Arbeitsleistung der nach der UdSSR verbrachten deutschen Spezialisten und der Kriegsgefangenen in der UdSSR, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjetischen Handelsgesellschaften in der SBZ/DDR und aus der Auswertung deutscher Patente. Bei einem Dollarkurs von 4,20 DM betrug die Gesamtentnahme aus ihrer Besatzungszone bzw. der DDR bis 1953 15,80 Mrd. Dollar. Auf der Konferenz von Jalta hatte die UdSSR 10 Mrd. Dollar an Entnahmen und jährlichen Lieferungen als R. von Deutschland gefordert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1121–1122 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reparaturstützpunkte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die UdSSR bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem R.-Konto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im…

DDR A-Z 1985

Wahlen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die W. haben in der DDR eine andere Funktion als in demokratischen Staaten. Sie haben nicht die Aufgabe, eine Entscheidung des Volkes darüber herbeizuführen, welche der verschiedenen, miteinander konkurrierenden politischen Kräfte für begrenzte Zeit die Regierungsmacht ausüben sollen. Diese Entscheidung gilt nach der marxistisch-leninistischen Partei- und Staatslehre als ein für allemal getroffen. Die politische Macht liegt bei der SED als der Partei der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten. Folglich geht es bei den W. in der DDR nicht um politische Alternativen. Anders als in einigen anderen kommunistischen Ländern geht es auch nicht um personelle Alternativen im Rahmen eines einheitlichen politischen Programms. Die Funktion der W. besteht in der plebiszitären Bestätigung der Inhaber der politischen Macht, der Demonstration der ideologisch-politischen Einheit des Volkes und der Mobilisierung der Volksmassen für die jeweils aktuellen politischen Zielsetzungen der SED-Führung. Deswegen wird in der DDR auch nicht vom „Wahlkampf“, sondern von der „Wahlbewegung“ gesprochen: „So wird die Durchführung der Wahlen zu einer Bewegung, in der sich das sozialistische Staatsbewußtsein von Millionen Bürgern manifestiert“ (Verf. Komm. Bd. II, S. 55 f.). Die W. haben daher die Funktion, die gesellschaftliche Integration, die ideologische Indoktrination und die politische Mobilisierung der Bürger zu fördern. In der DDR werden seit der Verfassungsrevision von 1974 alle 5 Jahre (zuvor: 4 Jahre) W. zu der Volkskammer und den örtlichen Volksvertretungen (Bezirks- und Kreistage, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen, Gemeindevertretungen) abgehalten. Die Einzelheiten sind im Wahlgesetz vom 24. 6. 1976 (GBl. I, S. 301) geregelt. Formal beruht das Wahlrecht auf den Grundsätzen der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen W. und dem System der lose gebundenen Listenwahl in Mehrmannwahlkreisen. Träger der W. ist die Nationale Front der DDR. Mit ihrer Hilfe und unter Einsatz der Massenmedien veranstalten Partei und Regierung eine Wahlkampagne, deren erklärtes Ziel es ist, die Politik von Partei und Regierung zu propagieren, die Wähler durch eine Masseninitiative zur Verwirklichung dieser Politik zu aktivieren und den sozialistischen Wettbewerb zum Zweck der Planerfüllung zu intensivieren. Die Wahlvorschläge der Parteien und Massenorganisationen werden von der Nationalen Front in einer Einheitsliste zusammengefaßt. Innerhalb der Nationalen Front entscheidet das zuständige SED-Organ über die Nominierung und die Reihenfolge aller Kandidaten. Die Volkskammer- und Bezirkstagsmandate gehören zur Nomenklatur des Zentralkomitees (ZK) der SED; die Vorbereitung der personalpolitischen Entscheidungen obliegt der ZK-Abteilung für Kaderfragen (Kaderpolitik). Nach § 17 WahlG (1976) werden die Kandidaten wenige Tage nach dem Wahlaufruf der Nationalen Front „von den Kollektiven, in denen sie tätig sind, geprüft und vorgeschlagen“. Da es sich hierbei um eine Sollvorschrift handelt, wird dieses Verfahren jedoch überwiegend nur bei Neubewerbern angewendet, um sie bekannt zu machen und die Reaktion der Bevölkerung zu testen. Ein originäres Vorschlagsrecht besitzen diese Kollektive nicht. Ablehnungen von Kandidaten auf dieser Stufe des Verfahrens kommen in wenigen Ausnahmefällen vor. Anschließend werden die Kandidaten in öffentlichen Ausschußsitzungen der Nationalen Front vorgestellt. Die Wähler können die Absetzung von Kandidaten vorschlagen. Die Entscheidung über die Absetzung ist der Nationalen Front vorbehalten. Diese Ausschußsitzungen der Nationalen Front haben mit dem Wahlgesetz von 1976 die vormaligen Wählerversammlungen bzw. Wählervertreterkonferenzen abgelöst, die bis dahin auf Stadt- und Gemeindeebene durchgeführt wurden. Sie dienten vor allem der persönlichen Rechenschaftslegung der Kandidaten. Waren in diesen Veranstaltungen noch Ansätze von breiterer Wählerbeteiligung enthalten, da die Aussprache zu den Kandidaten im einzelnen erfolgte und auch hin und wieder ein Kandidat zurückgezogen wurde, weil er nicht das Vertrauen der Bevölkerung fand, so sind diese Ansätze durch das neue Verfahren weiter reduziert worden. Bei den Volkskammerwahlen werden die Ausschußsitzungen der Nationalen Front auf Bezirksebene durchgeführt; Personaldebatten finden nicht mehr statt. Über alle Kandidaten des Bezirks wird in einer Sitzung wahlkreisweise en bloc abgestimmt. Etwa vier Wochen nach diesen Bezirksausschußsitzun[S. 1448]gen der Nationalen Front werden die eigentlichen W. abgehalten. Bei der Stimmabgabe hat der Wähler das Recht, auf dem Stimmzettel, der die Kandidaten der Einheitsliste enthält, Änderungen vorzunehmen. Seit 1965 enthalten die Wahlvorschläge für die einzelnen Wahlkreise mehr Kandidaten, als Mandate zu vergeben sind. Die überzähligen Kandidaten sind die Nachfolgekandidaten. Der Wähler könnte demnach durch Streichungen einen gewissen Einfluß auf die personelle Zusammensetzung der Volksvertretungen ausüben. Allerdings müßte mehr als die Hälfte der Wähler einen Kandidaten streichen, damit sich an der listenmäßigen Reihenfolge etwas ändert, denn in der Regel entscheidet nicht die Anzahl der für die einzelnen Kandidaten und Nachfolgekandidaten abgegebenen Stimmen. § 9 Abs. 2 des Wahlgesetzes bestimmt: „Erhält eine größere Zahl der Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, als Mandate im jeweiligen Wahlkreis vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Wahlvorschlag über die Besetzung der Abgeordnetenmandate und über die Nachfolgekandidaten.“ Da ferner ein faktischer Zwang zur offenen Stimmabgabe besteht, zu der sich Haus- und Betriebsgemeinschaften vielfach „freiwillig“ verpflichten, kann der Mehrfachkandidatur nur geringe praktische Bedeutung beigemessen werden. Es ist lediglich bekannt, daß bei den Kommunal-W. 1965, bei denen 186.107 Mandate zu vergeben waren, 2 Kandidaten nicht gewählt worden sind (ND 12. 10. 1965). Die Einheitsliste erhält seit 1950 stets über 99 v.H. der abgegebenen Stimmen, wobei berücksichtigt werden muß, daß auch ein Wahlzettel, auf dem einzelne Streichungen vorgenommen worden sind, als Ja-Stimme gezählt wird. Erst wenn alle Kandidaten auf der Einheitsliste einzeln durchgestrichen sind, wird die Stimme als Nein-Stimme gezählt. Die Ergebnisse in Berlin (Ost) sind dabei immer etwas „schlechter“ als in der übrigen DDR. Bei den letzten W. zur Volkskammer im Juni 1981 entfielen auf die Einheitsliste in der DDR 99,86 v.H., in Berlin (Ost) hingegen „nur“ 99,66 v.H. der abgegebenen gültigen Stimmen (ND 17. 7. 1981). Bei dieser Gelegenheit wurde die 1979 vorgenommene Änderung des Wahlgesetzes erstmals praktiziert, wonach auch die Ostberliner Abgeordneten der Volkskammer von der Bevölkerung direkt gewählt und nicht mehr von der Stadtverordnetenversammlung entsandt werden. Da dies nach westlicher Auffassung dem im Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944 festgelegten besonderen Status von „Groß-Berlin“ widerspricht, führte diese Maßnahme zu Protesten von westlicher Seite (Berlin, XV.). Die Verteilung der Mandate auf die einzelnen Parteien und Massenorganisationen nach einer Einheitsliste wurde erstmals bei den W. zum Deutschen Volkskongreß 1948 nach einem bestimmten Schlüssel vorgenommen. Seitdem hat es gewisse Modifikationen dieses Schlüssels gegeben, ohne daß er im Prinzip angetastet worden wäre. Bei der Bewertung der „Fraktionsstärken“ ist zu berücksichtigen, daß zahlreiche Vertreter der Massenorganisationen Mitglieder der SED sind und in dieser Eigenschaft in der fraktionsübergreifenden Parteigruppe der SED zusammengefaßt werden. Von den 500 Volkskammersitzen entfallen seit 1963 auf die SED 127 (25,4 v.H.), auf LDPD, CDU, NDPD und DBD je 52 (10,4 v.H.), auf den FDGB 68 (13,6 v.H.), auf die FDJ 40 (8 v.H.), auf den Demokratischen Frauenbund 35 (7 v.H.), und auf den Kulturbund 22 Sitze (4,4 v.H.). Wegen des von allen Parteien und Massenorganisationen anerkannten Führungsanspruchs der SED sind diese Fraktionsstärken nur insofern von Bedeutung, als sie verschiedene soziale Gruppen der DDR-Gesellschaft repräsentieren sollen. In den kommunalen Volksvertretungen unterhalb der Bezirksebene erhalten auch die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, die Konsumgenossenschaften und die Nationale Front Sitze. Der Anteil der Blockparteien (Bündnispolitik) nimmt hier dementsprechend ab, während die SED-Fraktionen stärker sind (nach den Wahlen von 1979: 31,8 v.H.). Eine Besonderheit des DDR-Wahlrechts ist die auch in der Verfassung der DDR (Art. 57) festgelegte Bestimmung, daß ein Abgeordneter „bei gröblicher Verletzung seiner Pflichten“ von den Wählern abberufen werden kann (§ 1 Wahlgesetz). Allerdings können die Wähler die Abberufung nur in Übereinstimmung mit dem zuständigen Ausschuß der Nationalen Front verlangen. Die Entscheidung über die Abberufung liegt bei der Volksvertretung, der der Abgeordnete angehört. In der praktischen Politik spielt diese Regelung kaum eine Rolle. Allenfalls auf den unteren Ebenen der Volksvertretungen ist es bisher in einzelnen Fällen zu derartigen Maßnahmen gekommen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1447–1448 Waffenbesitz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wählerauftrag

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die W. haben in der DDR eine andere Funktion als in demokratischen Staaten. Sie haben nicht die Aufgabe, eine Entscheidung des Volkes darüber herbeizuführen, welche der verschiedenen, miteinander konkurrierenden politischen Kräfte für begrenzte Zeit die Regierungsmacht ausüben sollen. Diese Entscheidung gilt nach der marxistisch-leninistischen Partei- und Staatslehre als ein für allemal getroffen. Die…

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Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN) (1985)

Siehe auch: ADN: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst: 1965 1966 1969 1975 1979 Staatliche Nachrichten- und Fotoagentur der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Nach dem Statut vom 14. 7. 1966 (GBl. II, S. 481), ergeben sich die Aufgaben des ADN aus dem Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), den Beschlüssen des Zentralkomitees (ZK) der SED und den Erlassen, Verordnungen und Beschlüssen des Staatsrates und des Ministerrates der DDR. Mit Hilfe der Nachrichtengebung in Wort und Bild trägt ADN — als ein Instrument der Medienpolitik der SED — zur „Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins“ bei und informiert Presse, Rundfunk und Fernsehen in der DDR „aktuell und parteilich“ über alle aus dieser Sicht interessanten Ereignisse auf allen Gebieten. Diese politische Verpflichtung gilt auch für jeden einzelnen Beschäftigten: „Die Mitarbeiter des ADN haben sich in ihrer Tätigkeit ständig für die Durchsetzung der Politik der Partei der Arbeiterklasse und des sozialistischen Staates einzusetzen.“ Entscheidend für die Nachrichtenpolitik von ADN sind die Wertung und Auswahl der Nachrichten und die Art ihrer Verbreitung. Nachrichtengebung wird verstanden als „Agitation durch Tatsachen“. „Es bedeutet schließlich, mit jeder Meldung, die ADN verläßt, darauf einzuwirken, daß unsere Bürger an Hand konkreter Tatsachen besser verstehen und klarer erkennen, wo Freund und Feind ist, daß es ihnen leichter fällt, Partei zu ergreifen für die Sache der Arbeiterklasse, des Friedens und des Sozialismus“ (Deba Wieland, ehem. Generaldirektorin). ADN als einzige in der DDR beziehbare Nachrichtenagentur wertet dazu die Dienste von über 60 Agenturen anderer Staaten aus (Filterfunktion), unterhält 41 eigene Auslandsbüros und Korrespondenten in 62 Ländern sowie in der DDR 14 Bezirksdirektionen. Der ADN-Fernschreib-Basisdienst (täglich etwa 70.000 Wörter) ist gegliedert in die Bereiche: Ausland, DDR, Berlin, Wirtschaft, Landwirtschaft, Kultur und Sport; ergänzt durch einen Artikeldienst mit Beiträgen seiner Auslandskorrespondenten. In seinen deutsch- und fremdsprachigen (engl., franz., russ., span., arab.) drahtlosen Nachrichtendiensten für das Ausland (etwa 40.000 Wörter) hat ADN die Aufgabe, das Geschehen in der DDR und deren Politik „überzeugend“ darzustellen. Neben seinem allgemeinen Nachrichten- und Fotodienst („ADN-Zentralbild“ — täglich etwa 70 Motive) gibt ADN mehrere gedruckte Informationsdienste heraus, darunter auch solche, die nur für einen ausgewählten Personenkreis bestimmt sind (mit Hintergrundinformationen, KP-Interna, Westinformationen usw.). ADN unterliegt dem Weisungsrecht des Vorsitzenden des Ministerrates, das vom Presseamt ausgeübt wird. Der Generaldirektor von ADN wird vom Vorsitzenden [S. 40]des Ministerrates berufen und abberufen: 1952 bis Sept. 1977 Deba Wieland, vor 1949 Chefredakteurin des Sowjetischen Nachrichtenbüros in der SBZ, danach 1. stellvertretende Leiterin des Amtes für Information, des späteren Presseamtes. Seit Sept. 1977: Günter Pötschke, zuvor stellv. Leiter der Abtlg. Agitation des SED-Zentralkomitees. ADN war 1946 als GmbH gegründet worden und ist seit dem 1. 5. 1953 Staatseigentum. ADN wurde zusammen mit den anderen osteuropäischen Agenturen im September 1970 Mitglied der „Allianz europäischer Nachrichtenagenturen“. Als selbständige Auslandspresseagentur besteht neben ADN die als GmbH gegründete Panorama DDR, Direktor: Alfred Heil (SED). Sie gibt in loser Folge „Dokumentationen“ über die DDR in deutsch und anderen Sprachen heraus und verbreitet und vermittelt Artikel, Interviews, Kommentare und regelmäßige Korrespondenzen aus der DDR an ausländische Interessenten. Auslandspropaganda. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 39–40 Alkoholmißbrauch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Alliierte Luftsicherheitszentrale (Berlin Air Safety Center)

Siehe auch: ADN: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst: 1965 1966 1969 1975 1979 Staatliche Nachrichten- und Fotoagentur der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Nach dem Statut vom 14. 7. 1966 (GBl. II, S. 481), ergeben sich die Aufgaben des ADN aus dem Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), den Beschlüssen des Zentralkomitees (ZK) der SED und den Erlassen, Verordnungen und Beschlüssen des…

DDR A-Z 1985

Dritter Weg (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit dem Begriff DW. verbindet die demokratisch-sozialistische Opposition (Opposition und Widerstand) in den Ländern des „real existierenden Sozialismus“ das Bekenntnis zu einem im Gegensatz dazu wahrhaft „demokratischen“ oder auch „menschlichen Sozialismus“. Ihrem Prinzip nach weiterhin sozialistische, wenn auch modifizierte Wirtschaftsformen sollen ihre Ergänzung finden durch eine echte Demokratie in Staat und Gesellschaft. Diese Auffassung lehnt sowohl den Stalinismus und das nachstalinistische System als auch die bürgerlich-demokratische Gesellschaftsordnung ab, in der die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen infolge des Privatbesitzes an Produktionsmitteln weiterbestehe. Unter den Vertretern des DW. herrscht keine Einigkeit über Theorie und Methoden zur Analyse des „realen Sozialismus“ und die Ziele und die Wege zu seiner Veränderung; auch die Vorstellungen über alternative Modelle sind unterschiedlich. Wenn daher der Begriff DW. auch für ein sehr breites Spektrum spezifischer Konzeptionen steht, lassen sich dennoch folgende Gemeinsamkeiten festhalten: 1. Demokratisierung der kommunistischen Partei, Beseitigung von Repression und Herstellung von Legalität, Sicherung individueller Freiheiten; 2. Überführung des zentralisierten Staatseigentums in dezentralisiertes gesellschaftliches Eigentum, Einschränkung der zentralen staatlichen Planung; 3. Herstellung gleichberechtigter Beziehungen zwischen den kommunistischen Parteien und Anerkennung des Rechts auf national eigenständige Entwicklungen. Eine besondere Rolle innerhalb der Herausbildung vom sowjetischen Sozialismus abweichender Modelle nimmt Jugoslawien ein: es stellt gewissermaßen den ersten Fall eines historische Realität gewordenen DW. dar (Nationalkommunismus) Nach seinem Abfall vom sozialistischen Lager 1948 erarbeitete die Führung des Bundes der Kommunisten Jugoslawiens eine eigene Sozialismuskonzeption, die auf der Idee der Arbeiterselbstverwaltung beruhte und die Gefahr eines etatistischen Sozialismus vermeiden wollte. Zugleich wurde das kulturelle Leben liberalisiert. Eine Gruppe von Philosophen um die Zeitschrift „Praxis“ (Stojanović, Petrović, Supek, Vranicki, Grlić u.a.) suchte, das Modell des jugoslawischen Selbstverwaltungssozialismus theoretisch zu begründen und weiterzuentwickeln. Die Diskussion über den DW. erlebte vor allem nach den Krisen im Gefolge von Stalins Tod (1953) in der DDR (1953), Polen und Ungarn (1956) einen starken [S. 313]Aufschwung. In der „Politischen Plattform“ (1956) in der Gruppe um den Philosophiedozenten Wolfgang Harich in der DDR fand sie ihren exemplarischen Ausdruck. Dort wurde dem sowjetischen Sozialismus, der auch für die Sowjetunion zu einem Hemmschuh geworden sei, bestritten, länger Verbindlichkeit beanspruchen zu können. Nach jugoslawischem Vorbild sollten in der DDR Arbeiterräte eingeführt werden. Diese und zahlreiche andere Reformen sollten zugleich der Wiedervereinigung dienen, wobei allerdings auch für die Bundesrepublik die Einleitung eines Transformationsprozesses zur Voraussetzung eines erfolgreichen DW. erklärt wurde. Anders als z.B. in Polen (Schaff, Kolakowski) waren die revisionistischen Bestrebungen in Ungarn weniger weitgehend und bezogen sich stärker auf den orthodoxen Marxismus. So stellte Georg Lukács die Einparteienherrschaft nicht in Frage, sondern forderte „Freiheit im Marxismus“. Nachdem diese Bewegung durch die sowjetische Intervention 1956 vernichtet wurde, findet sie seit den 60er Jahren ihre Fortsetzung in der von Lukács-Schülern gebildeten „Budapester Schule“ (Márkus, Hegedüs, Fehér, Heller, Vajda u.a.). Neben den Bemühungen um die Rekonstruktion eines „authentischen Marxismus“ erlangten in Polen Tendenzen, die auf einen DW. innerhalb der politischen Ökonomie zielten, Bedeutung. Ihre bekanntesten Vertreter Brus und Lipiński argumentierten, daß die Mängel des Wirtschaftssystems angesichts ihrer Abhängigkeit von den politischen Strukturen nicht allein durch ökonomische Reformen zu beheben seien, sondern den Übergang zu politischem Pluralismus verlangten. Erst dann könne es auch zu einer wirklichen Vergesellschaftung der Produktionsmittel kommen, die angesichts des bürokratischen Monopols auf wirtschaftliche Entscheidungen lediglich „verstaatlicht“ seien. Forderungen nach Veränderung der marxistisch-leninistischen Konzeption von der „führenden Rolle der Partei“ und nach Reformen des Wirtschaftssystems standen auch im Mittelpunkt der tschechoslowakischen Diskussion, deren Ergebnisse in das Aktionsprogramm der KPC vom April 1968 eingingen. Selucký und Sláma kennzeichneten das politische Reformkonzept als Pluralismus (Pluralität von politischen und Interessengruppen als Ausdruck aktiver Teilnahme der Bürger). Die teils verwirklichten, teils vorgesehenen Maßnahmen wurden von dem Ökonomen Ota Šik, auf dessen Wirken sie maßgeblich zurückgingen, als „Marktwirtschaft ohne Kapitalismus“ bezeichnet. Dieses Marktmodell (größerer Einfluß des Marktes auf die Produktion, Selbständigkeit und Konkurrenz der Wirtschaftseinheiten) wollte an positiven Ergebnissen der jugoslawischen Entwicklung anknüpfen, jedoch negative vermeiden. Der Prager Reformkommunismus forderte ferner die Beseitigung der Repression und die Gewährleistung individueller und kultureller Freiheiten. Nachdem bereits Anfang der 60er Jahre Kuroń und Modzelewski unter Rückgriff auf Aspekte der marxistischen Theorie zu dem Ergebnis gelangt waren, in Polen habe sich eine neue Ausbeutergesellschaft gebildet, die durch eine proletarische Revolution zu stürzen sei, führte eine breite Streikbewegung 1980 zur Gründung von „Solidarność“ als einer von der kommunistischen Partei unabhängigen Organisation der Werktätigen. Während in der ČSSR 1968 die Strategie verfolgt worden war, durch Initiativen der Partei- und Staatsführung die Strukturen zu ändern, beschritt die polnische Entwicklung mit dem Versuch, die bestehenden Verhältnisse durch Druck von unten zu ändern, den entgegengesetzten Weg. Letztlich scheiterten beide Vorgehensweisen (Intervention in der ČSSR 1968, Verhängung des Kriegszustandes in Polen 1981). In der Sowjetunion hatte Sacharow 1968 unter Anlehnung an die Konvergenztheorie für einen DW. plädiert, auf den sich sowohl die Sowjetunion als auch die USA mit ihren jeweiligen Verbündeten begeben müßten, um die weltweiten Gefahren des Krieges, des Hungers und der Bedrohung des Individuums durch Repression und Manipulation beseitigen zu können. Für die Gegenwart haben in den Staaten des „realen Sozialismus“ Konzeptionen, die sich selbst bewußt als DW. definieren, an Bedeutung verloren. Šik versteht sich auch nach seinem Übertritt in den Westen als Vertreter des DW. In mehreren jüngeren Arbeiten hat er sich für einen Entwicklungsweg jenseits von Kapitalismus und Kommunismus eingesetzt. Andere Theoretiker wie Bahro und Flechtheim haben im Bewußtsein der „Grenzen des Wachstums“ und einer drohenden Verknappung der Ressourcen einen neuen, eigenständigen Begründungszusammenhang für die Notwendigkeit eines DW. herzustellen versucht. Einen anderen, von den dargestellten Varianten deutlich unterschiedenen Inhalt hat der von der Italienischen Kommunistischen Partei (KPI) verwendete Begriff des DW. Die KPI hebt weder auf bestehende Systeme ab, noch konstruiert sie idealtypische Alternativmodelle, sondern rückt den zur Überwindung des Kapitalismus als notwendig erachteten Weg der Transformation, also einen Prozeß, in das Zentrum ihrer politischen Überlegungen (Eurokommunismus). In diesem Zusammenhang verwirft die KPI den sozialdemokratischen Weg als untauglich, gesteht dem sowjetischen Weg lediglich historische Bedeutung für die russische Situation zu und orientiert sich statt dessen auf einen dritten, neuartigen Weg des Übergangs zum Sozialismus. Revisionismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 312–313 Dorfklubs A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ehescheidung

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit dem Begriff DW. verbindet die demokratisch-sozialistische Opposition (Opposition und Widerstand) in den Ländern des „real existierenden Sozialismus“ das Bekenntnis zu einem im Gegensatz dazu wahrhaft „demokratischen“ oder auch „menschlichen Sozialismus“. Ihrem Prinzip nach weiterhin sozialistische, wenn auch modifizierte Wirtschaftsformen sollen ihre Ergänzung finden durch eine echte Demokratie in Staat und Gesellschaft.…

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Leipziger Messe (1985)

Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1969 1975 1979 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 825]Die LM. ist mit ihrer über 800jährigen Tradition (Gründung um 1165) die älteste Messe der Welt. Sie gehört heute nach der Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Sie findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Schwerpunkte sind dabei zur Frühjahrsmesse: die Branchen Werkzeugmaschinen, Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik und wissenschaftlicher Gerätebau, Metallurgie, Schwermaschinen- und Anlagenbau sowie Land- und Nahrungsgütertechnik. Zur Herbstmesse stehen im Vordergrund: Chemie und Chemieanlagen, Textilmaschinen, Straßenfahrzeuge, Freizeitgestaltung und Sportartikel sowie Unterrichtsmittel, Ausstattungen und Möbel für Bildungseinrichtungen. Auf beiden LM. werden in den Konsumgüterbranchen Textilien und Bekleidung, Nahrungs- und Genußmittel, Glas und Keramik sowie Leichtchemie und — zur Frühjahrsmesse — Bücher besonders gefördert. An der Veränderung der Ausstellungsfläche und der wachsenden Zahl der Aussteller läßt sich die Entwicklung der LM. erkennen. Die 1970 zu beobachtende Verringerung der Ausstellungsfläche und die Abnahme der Ausstellerzahlen ab 1969/70 haben ihren Grund vor allem in der seit 1969 vorgenommenen schwerpunktmäßigen Aufteilung der Hauptbranchen auf Frühjahrs- und Herbstmessen mit einer Verschiebung zugunsten der Herbstmesse. Von östlicher Seite wird die Bedeutung der LM. für die „Förderung des wissenschaftlich-technischen Leistungsvergleiches“ sowie für den „völkerverbindenden Handel“, insbesondere den Ost-West-Handel (Außenwirtschaft und Außenhandel), hervorgehoben. Seit 1963 werden die besten technischen Erzeugnisse und Konsumgüter mit Goldmedaillen und Diplomen ausgezeichnet. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung der LM. kaum an den gemeldeten Abschlußzahlen abgelesen werden kann, da es sich vielfach nicht um echte Messeabschlüsse handelt. Bereits ausgehandelte Verträge werden oft nur im Rahmen der Messe unterzeichnet. Die mit den sozialistischen Ländern getätigten Umsätze sind in der Regel ohnehin planmäßig gebunden. Zusätzliche echte Abschlüsse außerhalb der Planung lassen sich nicht abgrenzen, da nicht zu überprüfen ist, inwieweit die DDR die erforderlichen Reserven für zusätzliche Leistungen freimachen kann. In der Zeit unmittelbar nach dem II. Weltkrieg lag die Bedeutung der LM. nicht allein auf wirtschaftlichem, sondern eher auf politischem Gebiet. Der Partei- und Staatsführung der DDR ging es darum, ihrer Bevölkerung und den Besuchern die Erfolge sozialistischen Wirtschaftens vor Augen zu führen. Vor allem aber sah die SED-Führung die LM. ähnlich wie die regelmäßig von der DDR besuchten westlichen Messen und Ausstellungen (s. u.) als geeignete Plattform zur Propagierung ihrer außen- und deutschlandpolitischen Zielvorstellungen an. Mit Beginn der vor allem von der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Entspannungspolitik Anfang der 70er Jahre, besonders jedoch nach Abschluß des Grundlagenvertrages und dem Einsetzen der „Anerkennungswelle“, nahm der politische Charakter der LM. ab. An seine Stelle trat eine eher von wirtschaftlich-pragmatischen Gesichtspunkten geprägte Atmosphäre. So wurde z.B. die Leipziger Herbstmesse 1973 als unpolitische Veranstaltung bezeichnet, nicht zuletzt, weil auf ihrer Eröffnungsfeier erstmals Parteiprominenz fehlte. Die Messediskussion steht mit zunehmendem Westhandel der DDR im Zeichen der damit verbundenen wirtschaftlichen Probleme, so vor allem der Finanzierung des Handelsbilanzdefizits über Kompensationen, der Kreditierung und Intensivierung der noch ungenügend entwickelten Kooperationsaktivitäten der DDR. [S. 826]Andererseits ist die weitgehende Ignorierung der Bundesrepublik Deutschland, die der größte westliche Aussteller ist, in der Messeberichterstattung beibehalten worden, obwohl auch hier Auflockerungstendenzen spürbar sind. Trotz der tendenziell abnehmenden Beteiligung von Ausstellern aus der Bundesrepublik — zur Frühjahrsmesse 1982 kamen rd. 780 Aussteller gegenüber nahezu 1000 Ausstellern im Jahre 1970 — wird regelmäßig die starke Beteiligung von Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland unter Nennung einiger repräsentativer Firmennamen angesprochen. Einer Versachlichung der Messeatmosphäre dient die Maßnahme der Messeleitung, bestimmte Angebotsbereiche aus den Nationenständen herauszunehmen und sie Fachgruppen, für die eigene Serviceeinrichtungen geschaffen wurden, zuzuordnen. Die folgenden Fachgruppen wurden bisher gebildet: Glasmaschinen, textile Flächenbildung, konfektionierte Oberkleidung, Sondermaschinen (innerhalb des Werkzeugmaschinenbaues), Verpackungsmaschinen. Jedoch nicht nur im organisatorischen, sondern auch im Bereich des Handels sind Wandlungen eingetreten. Waren ursprünglich die Aussteller vor allem aus kapitalistischen Ländern auf den Markt der DDR orientiert, ist seit 1973 zu beobachten, daß die Messen zunehmend als Drehscheibe des Ost-West-Handels fungieren. Die organisatorische Leitung liegt in den Händen des LM.-Amtes. Es hat für die Konzipierung, Vorbereitung und Durchführung der LM. zu sorgen. Leitungsmäßig ist es an die Weisungen der Kammer für Außenhandel (KfA) bzw. des Ministeriums für Außenhandel (MAH) gebunden. Hauptaufgaben des Amtes: Gesamtgestaltung der LM.; Anwerbung und Auswahl der Aussteller; Werbung von Einkäufern; Organisation der Dienstleistungen für Aussteller und Besucher; Organisation des wissenschaftlich-technischen Programms; Herausgabe von Publikationen („Leipziger Messe-Journal“, „Wer liefert was?“, „MM-Informationen“) und Presseinformationen. Das Amt mit Sitz in Leipzig unterhält Zweigstellen in Berlin (Ost) und im Ausland. Die Messeaktivitäten der DDR beschränken sich nicht nur auf die LM. Eine weitere wichtige internationale Messe ist z.B. die „Internationale Leipziger Rauchwarenauktion“. Besonders seit Mitte der 60er Jahre zeigt die DDR im Zuge ihrer verstärkten Westhandelsorientierung auch ein wachsendes Interesse an Messe- und Ausstellungsbeteiligungen in westlichen Industrieländern. Wurden 1963 lediglich 24 Messen und Fachausstellungen — davon 8 Kollektivbeteiligungen von Außenhandelsbetrieben und 16 Einzelbeteiligungen — in westlichen Industriestaaten besucht, waren es 1964 schon 56 Beteiligungen (11 Kollektiv-, 45 Einzelbeteiligungen der AHB). Im Jahr 1980 wurden 111 Gesamtbeteiligungen gezählt. Im Jahr 1963 wurden noch 7.170 qm, 1980 22.100~qm Fläche in Anspruch genommen. Regionale Schwerpunkte der Messe- und Ausstellungsaktivitäten der DDR in den westlichen Industrieländern sind die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande und Österreich. Diese Länder zählen gleichzeitig zu den größten westlichen Handelspartnern der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 825–826 Leichtindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungsfonds

Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1969 1975 1979 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 825]Die LM. ist mit ihrer über 800jährigen Tradition (Gründung um 1165) die älteste Messe der Welt. Sie gehört heute nach der Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Sie findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Schwerpunkte sind dabei zur Frühjahrsmesse: die Branchen Werkzeugmaschinen,…

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Bodenrecht (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 In der DDR gilt das B. als eigenständiger Rechtszweig, der die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen über das Eigentum und die Nutzung des Bodens umfaßt. Gegenstand des B. sind ferner Maßnahmen des Naturschutzes, der Landeskultur (Landeskulturgesetz) und des Bergrechts. Für die Nutzung volkseigenen Bodens durch sozialistische Wirtschaftseinheiten gelten die für die Nutzung von Volkseigentum generell maßgeblichen Konstruktionen (Art. 12 Abs. 2 Verf.; § 19 ZGB) sowie zahlreiche spezielle Nebenregelungen (Bodennutzung). Den Bereich des B., an dessen Rechtsverhältnissen Bürger beteiligt sind, regelt einstweilen das Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) (Zivilrecht) unter dem Ordnungsgesichtspunkt „Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung“ (§§ 284 ff. ZGB). Auch in diesem Bereich gelten der Grundsatz der rationellen und zweckgebundenen Bodennutzung sowie das Gebot der Übereinstimmung der Bodennutzung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen. Das Gesetz sieht folgende Rechtsinstitute als Grundlage für die Bodennutzung durch Bürger vor: a) Die Verleihung des Nutzungsrechts an einem volkseigenen Grundstück für den Bau und die persönliche Nutzung von Eigenheimen (§§ 287–290 ZGB). Dieses Nutzungsrecht wird durch Verwaltungsakt begründet (Verleihung) und auch beendet (Entzug). Es wird grundsätzlich unbefristet und gegen Entgelt eingeräumt. Die auf dem volkseigenen Grundstück errichteten Gebäude sind Eigentum des Nutzungsberechtigten und können veräußert und vererbt werden, wobei das Nutzungsrecht am Grundstück dem Eigentum am Gebäude nachfolgt. Beim Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung gehen Gebäude, Anlagen und Anpflanzungen — grundsätzlich gegen Entschädigung — in Volkseigentum über. b) Die Zuweisung genossenschaftlich genutzten Bodens durch eine Genossenschaft für den Bau von Eigenheimen oder anderen persönlichen Bedürfnissen dienenden Gebäuden (§§ 291–294 ZGB). Auch in diesem Fall erfolgt die Begründung des Nutzungsverhältnisses nicht durch Vertrag, sondern durch Verwaltungsakt (Zuweisung), ebenso ist ein Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung der Bodenfläche vorgesehen, wobei der Entzug nicht durch die Genossenschaft, sondern durch ein staatliches Verwaltungsorgan erfolgt. Für die Eigentumsverhältnisse und Verfügungsmöglichkeiten gilt das gleiche wie unter a). Bei Entzug des Nutzungsrechts erfolgt keine Enteignung der Überbauten, vielmehr besteht eine Veräußerungspflicht des Eigentümers an einen anderen Bürger. c) Das persönliche Eigentum an Grundstücken (§§ 295–311), das vom ZGB als eine der möglichen rechtlichen Grundlagen der Bodennutzung behandelt wird, wobei der Grundstücksverkehr der staatlichen Kontrolle unterliegt (§ 297 ZGB; Grundstücksverkehrs-VO. vom 15. 12. 1977, GBl. I, 1978, S. 73). d) Die Nutzung von land- und forstwirtschaftlich nicht genutzten Bodenflächen als Kleingärten oder zum Zweck der Erholung oder Freizeitgestaltung aufgrund eines Vertrages (§§ 312–315). Dabei handelt es sich um ein Nutzungsverhältnis, das im wesentlichen der Pacht nachgebildet ist. Schließlich kennt das ZGB Formen der Mitbenutzung von Grundstücken durch mehrere Nutzungsberechtigte, etwa die Lagerung von Baumaterial, das Aufstellen von Geräten, die Einräumung von Wege- und Überfahrtrechten, aber auch das Unterlassen bestimmter Handlungen. Derartige Mitbenutzungsformen beruhen in der Regel auf Vertrag, teilweise sind sie in das Grundbuch einzutragen (Grundeigentum). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 245 Bodennutzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR

Siehe auch das Jahr 1979 In der DDR gilt das B. als eigenständiger Rechtszweig, der die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen über das Eigentum und die Nutzung des Bodens umfaßt. Gegenstand des B. sind ferner Maßnahmen des Naturschutzes, der Landeskultur (Landeskulturgesetz) und des Bergrechts. Für die Nutzung volkseigenen Bodens durch sozialistische Wirtschaftseinheiten gelten die für die Nutzung von Volkseigentum generell maßgeblichen Konstruktionen (Art. 12 Abs. 2 Verf.; § 19 ZGB)…

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Elternhaus und Schule (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Nach der Verfassung und dem Bildungsgesetz ist es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Eltern, „ihre Kinder zu sozialistischen Persönlichkeiten und staatstreuen Bürgern zu erziehen“ und dabei mit den gesellschaftlichen und staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen zusammenzuwirken. Wenn auch die (gesellschaftliche) Bildung und Erziehung stets als das gemeinsame Anliegen aller Erziehungsträger und die Schule als das Zentrum aller pädagogischen Bemühungen angesehen werden, so wird doch auch der Erziehung der Kinder und Jugendlichen durch die Eltern bzw. in der Familie große Bedeutung beigemessen. Um die erzieherischen Potenzen der Familie für die gesellschaftliche Erziehung der Kinder voll zu nutzen, werden die Eltern angehalten und zum Teil auch verpflichtet, eine sinnvolle gegenseitige Ergänzung von häuslicher Erziehung und erzieherischer Einwirkung durch die gesellschaftlichen Bildungseinrichtungen anzustreben, ständig an schulischen Fragen interessiert zu sein sowie an Elternversammlungen teilzunehmen und damit engen Kontakt zur Schule zu halten. Andererseits ist aber auch die Schule — das gilt auch für den Kindergarten, den Hort und die Einrichtungen der Berufsausbildung Jugendlicher — verpflichtet, eng mit dem Elternhaus zusammenzuarbeiten und dabei nicht nur den Wünschen der Eltern nach Erziehungshilfen zu entsprechen, sondern im Sinne der Bildungs- und Erziehungsziele — auch über die Betriebe, in denen die Eltern tätig sind, z.B. im Rahmen der Bewegung „Kollege, wie erziehst du dein Kind?“ — nachdrücklich einzuwirken. Die Familienerziehung, die also den gleichen Zielen und Grundsätzen wie die gesellschaftliche Erziehung verpflichtet ist, wird vor allem unter dem Gesichtspunkt der Kollektiv- und Arbeitserziehung gesehen und zu beeinflussen getrachtet; sie wird aber auch insofern als besonders problematisch angesehen, als die Sozialisations- und Erziehungsein[S. 349]flüsse in der Familie im geringsten Maße gesellschaftlich steuerbar sind, weshalb auch die ganztägige erzieherische Beeinflussung in Ergänzung zur schulischen Bildung und Erziehung besonders forciert wird. Mitwirkung der Eltern bei der Gestaltung der schulischen Bildung und Erziehung und Einflußnahme der Schule auf die Familienerziehung stehen also in einem engen wechselseitigen Verhältnis. Als gewählte Elternvertretungen an den Schulen sollen die Elternbeiräte und die Klassen- Elternaktive Mitverantwortung für die Sicherung hoher Ergebnisse der schulischen Bildung und Erziehung übernehmen. Für Elternbeiräte der Schule beträgt die Wahlperiode zwei Jahre, für Klassenelternaktive ein Jahr. Darüber hinaus werden Schulelternversammlungen einmal jährlich und Klassenelternversammlungen etwa dreimal jährlich durchgeführt. Der Vorsitzende des Elternbeirats wirkt im pädagogischen Rat der Schule beratend an der Schulleitung mit (Schulordnung). Grundsätzlich sollen alle Veranstaltungen der Schule mit den Eltern immer auch der pädagogischen Propaganda dienen; darunter wird die Gesamtheit der Bildungsmaßnahmen verstanden, die darauf gerichtet sind, die Werktätigen, und insbesondere die Eltern, zu befähigen, ihrer speziellen erzieherischen Verantwortung in den verschiedenen Bereichen ihrer gesellschaftlichen Tätigkeit gerecht zu werden. Durch vermehrtes pädagogisches Wissen der Eltern soll auch die Familienerziehung stärker pädagogisiert werden und die „Pädagogik der individuellen Erfahrung“ ablösen. Hauptformen der pädagogischen Propaganda sind einmal die von der Schule durchgeführten Elternseminare sowie die pädagogischen Seminare, die vor allem von der Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) in Zusammenarbeit mit den Volksbildungsorganen, den gesellschaftlichen Organisationen und den kulturellen Einrichtungen durchgeführt werden. Durch die Behandlung der Grundfragen der sozialistischen Bildungspolitik, der politisch-ideologischen Erziehung im Elternhaus, von Erziehungs- und Lernschwierigkeiten, der Freizeitgestaltung der Kinder (Feriengestaltung; Freizeit) usw. sollen vor allem die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern zur „sozialistischen Erziehung“ ihrer Kinder und zur Zusammenarbeit mit der Schule gefördert werden. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, V. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 348–349 Elektrotechnische und Elektronische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Energiemaschinenbau

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Nach der Verfassung und dem Bildungsgesetz ist es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Eltern, „ihre Kinder zu sozialistischen Persönlichkeiten und staatstreuen Bürgern zu erziehen“ und dabei mit den gesellschaftlichen und staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen zusammenzuwirken. Wenn auch die (gesellschaftliche) Bildung und Erziehung stets als das gemeinsame Anliegen aller Erziehungsträger und die Schule als das Zentrum aller…

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Festlandsockel (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das Seerechtsübereinkommen der III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen, das allerdings noch nicht in Kraft getreten ist, bezeichnet den F. eines Küstenstaates als den Meeresboden und den Meeresuntergrund der Unterwassergebiete, die sich jenseits seines Küstenmeeres über die gesamte natürliche Verlängerung seines Landgebietes bis zur äußeren Kante des Festlandrandes erstrecken. Diese Festlegung wird auf eine Entfernung von 200 Seemeilen von den Basislinien, von denen aus die Breite des Küstenmeeres gemessen wird, erweitert, wenn die Kante des Festlandrandes in einer geringeren Entfernung hierzu liegt. Küstenstaaten, deren F. geomorphologisch über 200 Seemeilen hinausreicht, erhalten auch für diesen sog. äußeren F. souveräne Rechte zur Aufsuchung und Ausbeutung der Rohstoffe und Fauna des Meeresbodens. Die seewärtige Ausdehnung reicht dann bis zu einem durch geologische Messungen zu bestimmenden F.-Rand, höchstens jedoch bis zu 350 Seemeilen (von der Basislinie aus gemessen) oder bis zu 100 Seemeilen seewärts der 2.500-m-Tiefenlinie, wobei der Küstenstaat zwischen den beiden Höchstbegrenzungen wählen kann. Nach Art. 83 erfolgt die Abgrenzung des F. zwischen Staaten mit gegenüberliegenden oder einander angrenzenden Küsten durch Übereinkunft auf der Grundlage des Völkerrechts im Sinne des Art. 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs, um eine der Billigkeit entsprechende Lösung herbeizuführen. Nach seinem Inkrafttreten wird dieses Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen der Genfer Konvention über den F. vom 29. 4. 1958 vorgehen, das seit dem 10. 6. 1964 gilt. [S. 388]Mit der Proklamation über den F. an der Ostseeküste der DDR vom 26. 5. 1964 (GBl. I, S. 99) erklärte die DDR, daß für alle Maßnahmen zur Erforschung und Nutzung des F. der DDR eine ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Organe der DDR notwendig sei. Sie behält sich vor, gegen Handlungen, die ohne diese Zustimmung vorgenommen werden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig wurde die Bereitschaft zu zwischenstaatlichen Vereinbarungen über die Abgrenzung des F. der DDR gegenüber den F. der anderen Ostsee-Anrainerstaaten erklärt. Am 23. 10. 1968 unterzeichneten die DDR, die UdSSR und die Volksrepublik Polen eine Deklaration über den F. in der Ostsee. Mit der Volksrepublik Polen wurden am 28. 10. 1968 (GBl. I, 1970, S. 106) und mit dem Königreich Schweden am 22. 6. 1978 (GBl. II, 1979, S. 38) Verträge über die Abgrenzung des F. unterzeichnet. Diese bestimmen, daß die Grenzlinie „durch die Linie gebildet (wird), auf der jeder Punkt gleich weit von den nächstgelegenen Punkten der Basislinie entfernt liegt, von denen aus die Breite der Territorialgewässer jeder Vertragspartei gemessen wird“. (Formulierung in beiden Verträgen identisch.) Ein Vertrag über die Abgrenzung des F. in der Ostsee mit der Bundesrepublik Deutschland besteht nicht und ist bisher auch noch nicht Gegenstand von Verhandlungen. Art. 12 der Verfassung vom 6. 4. 1968 (GBl. I, S. 199) i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 492) bezeichnet die Naturreichtümer des F. der DDR als Volkseigentum. Bereits § 1 des Gesetzes über die Erforschung, Ausbeutung und Abgrenzung des F. der DDR vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 5) hatte bestimmt: „Die Naturreichtümer des F. der DDR sind Eigentum des Volkes.“ Nach § 1 Abs. 2 unterliegen die Erforschung und Nutzung der Naturreichtümer des F. ausschließlich den innerstaatlichen Bestimmungen der DDR und bedürfen der besonderen Genehmigung der zuständigen zentralen Behörde. § 32 des Berggesetzes verweist darauf, daß die Grundsätze dieses Gesetzes auch für den der Ostseeküste der DDR vorgelagerten F. anzuwenden sind. § 26 Abs. 1 des Berggesetzes bestimmt, daß Gewinnungsarbeiten der staatlichen Bergaufsicht unterliegen. Zentrales Organ für die Bergaufsicht ist die Oberste Bergbehörde mit Sitz in Leipzig. Nach § 22 des Berggesetzes vom 12. 5. 1969 (GBl. I, S. 29) sind die Grundsätze dieses Gesetzes auch für den der Ostseeküste der DDR vorgelagerten F. anzuwenden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 387–388 Festival A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feudalismus

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das Seerechtsübereinkommen der III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen, das allerdings noch nicht in Kraft getreten ist, bezeichnet den F. eines Küstenstaates als den Meeresboden und den Meeresuntergrund der Unterwassergebiete, die sich jenseits seines Küstenmeeres über die gesamte natürliche Verlängerung seines Landgebietes bis zur äußeren Kante des Festlandrandes erstrecken. Diese Festlegung wird auf eine Entfernung von 200 Seemeilen von den…

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Kulturelle Zusammenarbeit (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die KZus., die im Sprachgebrauch der DDR meist als „kultureller Austausch“, als „Kulturaustausch“ oder auch als „kulturelle Auslandsbeziehungen“ (Kleines Politisches Wörter[S. 765]buch, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1973) bezeichnet wird, hat im gegenwärtigen Stadium der internationalen Politik der Entspannung und der Friedlichen Koexistenz einen besonderen Stellenwert. In den 1973 in Helsinki verabschiedeten Schlußempfehlungen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) haben die Teilnehmerstaaten, darunter auch die DDR, vereinbart, u.a. auch Vorschläge zur Erweiterung und Verbesserung der Zusammenarbeit und des Austausches auf den verschiedenen Gebieten der Kultur zu erarbeiten. Die im „3. Korb“ angenommenen Empfehlungen haben freilich für die sozialistischen Staaten mehr deklamatorischen als verbindlichen Charakter. Dies hat sich auch bei der Bestandsaufnahme auf der Belgrader KSZE-Folgekonferenz (Oktober 1977 — März 1978) bestätigt. Die DDR steht — wegen der besonderen innerdeutschen Gegebenheiten — mehr noch als andere Länder des sozialistischen Lagers vor der Notwendigkeit, die in langfristiger Entwicklung unvermeidliche KZus. mit der bisher praktizierten Politik der kulturellen Abgrenzung in Einklang zu bringen. Hierzu dienen „Prinzipien“, die nach Auffassung der DDR für den Kulturaustausch gelten müssen. In erster Linie wird hier der Grundsatz der „Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten“ beansprucht; dieser Grundsatz ist im Schlußbericht der UNESCO-Konferenz von Helsinki vom 20. 6. 1972, nicht jedoch im Grundlagenvertrag vom 21. 12. 1972 enthalten. Ein weiteres Prinzip ist die Forderung nach „Achtung der Gesetze und Sitten eines jeden Landes“ im Zusammenhang mit dem Kulturaustausch. Diese Forderung ist, schon im Vorzeichen der gesamteuropäischen Konferenz von Helsinki, von Leonid I. Breschnew anläßlich des 50. Jahrestages der Gründung der UdSSR am 21. 12. 1972 besonders hervorgehoben worden. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung der KZus. hat das ideologische Prinzip, daß auch in der Politik der friedlichen Koexistenz der Grundwiderspruch zwischen Sozialismus und Kapitalismus nicht aufgehoben ist, besondere Bedeutung: „Die Politik der friedlichen Koexistenz ist ökonomischer, politischer und ideologischer Klassenkampf.“ (Kleines Politisches Wörterbuch, a.a.O., S. 243) Aus dieser Grundeinstellung ergibt sich eine Differenzierung in der auswärtigen Kulturpolitik der DDR. Die KZus. mit der UdSSR und den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft besitzt qualitativ und quantitativ den Vorrang. Diese Beziehungen werden als ein bewußter und planmäßig gesteuerter Prozeß der Kooperation und Annäherung der verschiedenen nationalen Kulturen verstanden. Die KZus. mit den „progressiven Ländern“ Asiens, Afrikas und Lateinamerikas verfolgt das Ziel, die politische Entwicklung dieser Länder zu beeinflussen und zugleich das politische und kulturelle Ansehen der DDR dort zu steigern. Die kulturellen Beziehungen mit den Ländern der „Dritten Welt“ und mit den „kapitalistischen Ländern“ waren bis zur allgemeinen internationalen Anerkennung der DDR (1973) vor allem auf das Ziel der vollen Anerkennung ausgerichtet. Die KZus. mit „demokratischen und antiimperialistischen Kräften“ in diesen Ländern wird besonders gepflegt. Häufig tritt die Kulturpolitik der DDR mit dem Anspruch auf, „Hüter des deutschen Kulturerbes“ (Kulturelles Erbe) zu sein; sie vermeidet dabei jede Zusammenarbeit mit der Auswärtigen Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland. In der KZus. mit der Bundesrepublik Deutschland bestreitet die DDR strikt den „innerdeutschen Charakter“ dieser Beziehungen. Der Hinweis auf die Gemeinsamkeiten von Geschichte, Kultur und Sprache ist verpönt. Auch im Luther-Jahr 1983 hat die SED-Führung „gemeinsame Traditionslinien“ kategorisch geleugnet. Das Ausmaß der kulturellen Beziehungen ist insgesamt — im Vergleich zu dem Verkehr über „offene Grenzen“ — unbeträchtlich. Es gibt gewerblich vermittelte Gastspiele in beiden Richtungen. Auf dem Gebiet der Jazz- und Popmusik haben sich die Gastspielbeziehungen in den letzten Jahren merklich belebt. Aufmerksamkeit haben die offiziellen Präsentationen auf der Grundlage von Gegenseitigkeit gefunden. Im Herbst 1982 kam die Ausstellung „Stadt Park — Park Stadt“ zustande. In ihr zeigte die Bundesrepublik Deutschland Modelle der Stadterneuerung (Ausstellungsorte: Berlin [Ost], Karl-Marx-Stadt und Magdeburg). Im Gegenzug zeigte die DDR in Hamburg eine Schinkel-Ausstellung. Gelegentlich stellen Museen und Sammlungen Leihgaben für Ausstellungen im anderen deutschen Staat zur Verfügung. Die gewerblichen Buchhandelsbeziehungen beruhen auf Vereinbarungen des Innerdeutschen Handels (IDH) (Bücher-Austausch; Buchexport). Die Teilnahme von Wissenschaftlern und Künstlern aus der DDR an Veranstaltungen im Bundesgebiet (und in umgekehrter Richtung) ist zwar kein Ausnahmefall; diese Beziehungen sind jedoch noch recht spärlich und zweifellos — wie die KZus. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR überhaupt — besonders entwicklungsbedürftig und entwicklungsfähig. Die Entwicklung der KZus. ist im Art. 7 des Grundlagenvertrags vom 21. 12. 1972 vereinbart worden; die nach dem Zusatzprotokoll (Ziffer 7) vorgesehenen Verhandlungen über den Abschluß von Regierungsabkommen sind am 27. 11. 1973 aufgenommen worden. Nach 5 Verhandlungsrunden wurde im Oktober 1975 kein neuer Verhandlungstermin vereinbart. Die DDR hatte als Voraussetzung für die Fortführung der Verhandlungen die Bereitschaft zur Herausgabe wichtiger Bestände der Stiftung Preußischer Kulturbesitz gefordert. Die Bundesregierung ist dagegen der Auffassung, daß über diese Bestände rechtlich entschieden ist und dies damit kein Thema für Verhandlungen mit der DDR sein kann. Im Herbst 1982 hat der Staatsratsvorsitzende Honecker die Bereitschaft auf seiner Seite zur Fortsetzung der Verhandlungen über ein Kulturabkommen unter Ausklammerung der Problematik um den früheren preußischen Kulturbesitz bekanntgegeben. Im September 1983 sind die Verhandlungen wieder aufgenommen worden. Im Art. 7 des Grundlagenvertrags haben die Vertrags[S. 766]parteien auch die Entwicklung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik vereinbart; die für den Abschluß von Regierungsabkommen erforderlichen Verhandlungen (nach Ziffer 2 des Zusatzprotokolls) haben am 30. 11. 1973 begonnen. Nach vielen Verhandlungsrunden ist bei der Regelung von Sachfragen weitgehend Einvernehmen erzielt worden. Doch sind nach wie vor (Mai 1984) wichtige Fragen, zu denen auch die Einbeziehung von Berlin (West) gehört, noch offen. Die kulturellen Austauschbeziehungen der DDR beruhen weitgehend auf Kulturabkommen, die in der Regel mit Arbeitsplänen und Arbeitsprogrammen ausgefüllt werden. Seit November 1972 gehört die DDR der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) an. Die Mitgliedschaft zu Organisationen und Institutionen der UNESCO (z.B. zum Internationalen Musikrat, zum Internationalen Theater-Institut, zum Internationalen Rat der Museen usw.) hatte die DDR schon früher erworben. Für die Praxis des kulturellen Austausches steht der DDR ein seit Jahren entwickeltes Instrumentarium zur Verfügung, das auch die Ausschaltung störender und unerwünschter Einflüsse garantiert. Die Künstler-Agentur der DDR besitzt eine Monopolstellung bei der Vermittlung von Ensembles und Solisten, die außerhalb der DDR gastieren sollen; auch Gastspiele aus dem Bundesgebiet in der DDR und aus dem Ausland können nur von der genannten Künstler-Agentur vermittelt werden. Die in der Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossenen Freundschaftsgesellschaften und Freundschaftskomitees sind insbesondere in den Gastländern weitgehend die Träger und Gestalter der kulturpolitischen Veranstaltungen der DDR. Seit der internationalen Anerkennung der DDR sind auch die diplomatischen Vertretungen am Kulturaustausch beteiligt (Diplomatische Beziehungen). In verschiedenen Ländern gibt es Kulturzentren bzw. Kultur- und Informationszentren (KIZ) der DDR (in Europa in den Städten Rom, Helsinki, Stockholm, Kopenhagen und auch in Paris). Als zentrale Vorstudienanstalt für ausländische Studierende und als Stätte zur Förderung deutscher Sprachkenntnisse dient das Herder-Institut in Leipzig (Ausländerstudium). Ein Auslandsschulwesen, das den von der Bundesrepublik Deutschland geförderten deutschen Auslandsschulen vergleichbar ist, unterhält die DDR dagegen nicht. Neben der intensiven Förderung des deutschen Sprachunterrichts, vor allem in Ländern der „Dritten Welt“, befaßt sich die auswärtige Kulturarbeit der DDR auch mit der Präsentation von Filmen; Sprachunterricht und Filmvorführung bieten besonders gute Möglichkeiten, ein vorteilhaftes „Image“ des anderen deutschen Staates zu erzeugen (Auslandspropaganda). Auch die Entsendung künstlerischer Ensembles nimmt einen breiten Raum ein. Die DDR hat es dabei verstanden, das hohe Niveau ihrer Musik- und Bühnenkunst als kontinuierliche Weiterentwicklung des traditionell im Ausland geschätzten deutschen Kulturerbes zu präsentieren. Aus den Beständen der Museen — es sind in erster Linie die Staatlichen Museen in Dresden und Berlin (Ost) zu nennen — veranstaltet die DDR vor allem im westlichen Ausland Ausstellungen alter Meister und Maler des 19. Jahrhunderts. Hervorzuheben ist die große, fünf Jahrhunderte umfassende Ausstellung „The Splendor of Dresden“, die 1978 in Washington, New York und San Francisco gezeigt wurde. Mit zahlreichen Buchausstellungen im Ausland will sich die DDR ferner „als ein Land des Buches“ darstellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 764–766 Kulturbund der DDR (KB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelles Erbe

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die KZus., die im Sprachgebrauch der DDR meist als „kultureller Austausch“, als „Kulturaustausch“ oder auch als „kulturelle Auslandsbeziehungen“ (Kleines Politisches Wörter[S. 765]buch, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1973) bezeichnet wird, hat im gegenwärtigen Stadium der internationalen Politik der Entspannung und der Friedlichen Koexistenz einen besonderen Stellenwert. In den 1973 in Helsinki verabschiedeten Schlußempfehlungen der Konferenz über Sicherheit und…

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Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK) (1985)

Siehe auch: Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten (BK): 1979 Berliner Konferenz Katholischer Christen (BK): 1975 Die BK, die sich bis Ende 1978 „Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten“ nannte, wurde 1964 in der DDR ins Leben gerufen. Die Initiative ging von katholischen Funktionären der CDU der DDR, vor allem dem 1950 aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR übergesiedelten Publizisten Otto Hartmut Fuchs (geb. 1919) sowie dem 1971 verstorbenen ehemaligen Zentrumsabgeordneten Karl Grobbel aus. Etwa 140 Katholiken aus 12 europäischen Staaten trafen sich zur I. Tagung der BK im November 1964 in Berlin (Ost). Das Thema lautete: „Dauerhafte Friedensordnung durch Vertrauen und Verträge“. Neben führenden Mitgliedern der CDU (Christlich-Demokratische Union Deutschlands), Funktionären der polnischen PAX- sowie der Christlich-Sozialen Bewegung, Friedenspriestern aus Ungarn und der ČSSR sowie litauischen Priestern nahm ferner eine größere Anzahl von Linkskatholiken und Pazifisten aus mehreren westeuropäischen Ländern teil. In einer „Berliner Erklärung“ bekannte sich die BK unter Berufung auf die 1963 veröffentlichte Enzyklika Papst Johannes' XXIII. „Pacem in terris“ zu den „Friedensprinzipien der Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe und Freiheit“. Sie wandte sich gegen Wettrüsten, vor allem gegen die in Westeuropa unter Beteiligung der USA geplante multilaterale Atomstreitmacht (MLF). Seither fanden in etwa 2jährlichem Turnus weitere Vollversammlungen jeweils in Berlin (Ost) mit bis zu 300 Teilnehmern statt; die letzte (VII.) im Juni 1980 in Dresden unter dem Motto „20 Jahre bis 2.000 — In Verantwortung vor Gott und den Menschen verstärkte Aktivität für Entspannung, Abrüstung und Frieden“. Bei dieser Veranstaltung kam u.a. auch die sowjetische Besetzung Afghanistans zur Sprache. Neben den Plenarversammlungen tritt ein sog. „Internationaler Fortsetzungsausschuß“ (IFA), der seinen Sitz ebenfalls in Berlin (Ost) hat, mehrmals jährlich zusammen. Außerdem werden in regelmäßigen Abständen Regionalkonferenzen in verschiedenen europäischen Ländern und zu unterschiedlichen Themen durchgeführt (z.B. Frauen- und Jugendtreffen, Publizisten- und Theologen-Begegnungen). Seit der II. Plenarversammlung 1966 versteht sich die BK als „Forum katholischer Friedenskräfte aus ganz Europa zur Beratung und Aktivierung des Friedensdienstes auf der Grundlage der Lehre der Kirche“. Als gleichgesinnte Partner erwiesen sich nicht nur die mehr protestantisch ausgerichtete Christliche Friedenskonferenz (CFK), sondern auch einzelne regionale Gruppen der vornehmlich in Westeuropa aktiven, von der Kirche offiziell unterstützten katholischen Friedensbewegung „Pax Christi“. Wegen der politischen Festlegung der BK auf die Politik der kommunistisch regierten Staaten und wegen des Widerstandes vor allem der katholischen Bischöfe in der DDR gegen sie haben sich Priester aus beiden Teilen Deutschlands bisher von den BK-Veranstaltungen nahezu ausnahmslos ferngehalten. Auch der Vatikan, um dessen Gunst sich der Vorsitzende des Präsidiums der BK, Fuchs, und seine Freunde seit Jahren bemühen, blieb bisher auf Distanz. Dennoch ist es BK-Präsidiumsmitgliedern in einigen Fällen gelungen, von päpstlichen Prälaten empfangen zu werden. Bischöfe wie der ehemalige Utrechter Erzbischof, Kardinal Alfrink, und der Wiener Kardinal König, päpstlicher Beauftragter für den Kontakt mit den Nichtglaubenden, bekundeten zeitweilig ihr Interesse an der Arbeit der BK. An den beiden letzten Plenarversammlungen in Berlin (Ost) nahmen auch einige ungarische Bischöfe teil. In eine Krise geriet die BK im Herbst 1968 durch den Einmarsch der Warschauer-Pakt-Staaten in die ČSSR. [S. 182]Im IFA kam es damals zu scharfen Auseinandersetzungen über die Invasion und ihre Folgen für die Friedenspropaganda, in deren Verlauf eine Reihe von Mitgliedern aus dem Westen den IFA verließ. Zu einer starken Belastung der BK-Idee entwickelte sich der Umbruch in Polen mit dem Sturz des Gierek-Regimes, dem Entstehen der Gewerkschaftsbewegung Solidarnosc und der zeitweisen Einführung des Kriegsrechts. Die BK verzichtete bisher auf jede klare Stellungnahme. Weitgespannt sind die internationalen Aktivitäten der BK: Führende Funktionäre bereisen heute fast alle westeuropäischen Staaten, während Treffen in osteuropäischen Ländern von Antang an selbstverständlich gewesen sind. Auch in der Bundesrepublik Deutschland gab es einige kleinere Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit örtlichen oder regionalen Pax-Christi-Gruppen. Der Tübinger Politologe Dr. W. Kralewski wurde 1978 in das BK-Präsidium gewählt. Seit einiger Zeit strebt die BK die Errichtung von festen Stützpunkten in Spanien und Portugal an. Zur chilenischen Unidad Popular im Exil werden enge Beziehungen unterhalten. Die BK genießt in der DDR aktive Unterstützung seitens des Staates, der ihr die Funktion eines Werbeträgers für die Politik der SED im katholischen Volksteil zugedacht hat. Darüber hinaus ist ihr die Aufgabe gestellt, Verbindungen zu kooperationswilligen Gruppen von Katholiken in Ost- und Westeuropa herzustellen bzw. auszubauen. Die Finanzierung der verschiedenen Aktivitäten dürfte über die Nationale Front der DDR erfolgen. Das Auftreten größerer Sympathisanten-Gruppen aus dem Westen soll der Masse der katholischen Bevölkerung in der DDR den Eindruck vermitteln, als unterstütze das katholische Europa die BK und die von ihr vertretenen Ziele. Auf diese Weise will die SED-Führung offensichtlich die Reserve der Mehrheit der Katholiken und die Ablehnung der Bischöfe gegenüber der BK überwinden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 181–182 Berliner Ensemble A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berliner Stadtkontor

Siehe auch: Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten (BK): 1979 Berliner Konferenz Katholischer Christen (BK): 1975 Die BK, die sich bis Ende 1978 „Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten“ nannte, wurde 1964 in der DDR ins Leben gerufen. Die Initiative ging von katholischen Funktionären der CDU der DDR, vor allem dem 1950 aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR übergesiedelten Publizisten Otto Hartmut Fuchs (geb. 1919)…

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Wirtschaft (1985) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1485] I. Wirtschaftspolitik (Allgemeine Bestimmung und Aufgaben) A. Allgemeine Bestimmung W.-Politik wird verstanden als die Gesamtheit der gestaltenden Maßnahmen, die der Staat unter Führung der SED im Hinblick auf die Erreichung der politischen und wirtschaftlichen Ziele der „herrschenden Klasse“ trifft. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Leistungsziele, den Aufbau und die Abläufe des W.-Systems. Das bestehende W.-System wird als „sozialistische Planwirtschaft“ (Art. 9 der DDR-Verfassung von 1968 i. d. F. von 1974) gekennzeichnet. Entscheidend für die Eigenart der W.-Politik ist, daß die sozialistische Plan-W. in ihren Grundelementen bewußt als Wertsystem aufgefaßt wird. Es soll im Rahmen einer neuen gesamtgesellschaftlichen Wertordnung auf die Dauer in Staat und Gesellschaft von oben durchgesetzt werden. Eine entsprechende W.-Politik zu führen, war und ist das Ziel der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) bzw. SED. Typisch dafür ist eine grundsätzlich klassenkämpferische Einstellung der SED auch im wirtschaftspolitischen Bereich. Sie zeigte sich am deutlichsten dort, wo z.B. durch Enteignung, Zwangskollektivierung und Berufslenkung gewaltsam das überkommene W.-System zerstört und eine neue W.-Ordnung schrittweise eingeführt wurde. Die allgemeine ideologische Orientierungsbasis ist der Marxismus-Leninismus, speziell die Politische Ökonomie. Die Veränderungen im wirtschaftlichen Lenkungssystem seit Beginn des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung der Volks-W. und die starke Förderung von praxisbezogenen Teilbereichen der Wirtschaftswissenschaften (z.B. Sozialistische Betriebswirtschaftslehre; Sozialistische Wirtschaftsführung) zeigen jedoch, daß die Lösung von Problemen in entwickelten, vielschichtig verflochtenen hochindustrialisierten Volks-W. andere Instrumente erfordert, als sie die traditionelle Politische Ökonomie bereitstellt. Die W.-Politik hat wesentlich zur Aufgabe, bestimmte Grundbestandteile des Gesamtsystems — gesellschaftliches Eigentum und zentrale Planung und Leitung — entweder zu schaffen oder so funktionsbereit zu halten, daß über wirtschaftliche Wachstumsprozesse die Erreichung staatlicher Strukturziele sowie eine Anhebung des Lebensstandards möglich werden. Daher wird die W.-Politik zu Recht als der „wichtigste Teil der Gesamtpolitik“ der SED und des Staatsapparates angesehen. Machtgewinn, -behauptung und -sicherung der SED sind eng mit der Gestaltung der Strukturen von Beschäftigung und Ausbildung, von Produktion, Distribution und Infrastruktur, von Einkommensbildung und sozialer Sicherheit sowie von Konsum und Investition verknüpft. In diesen Strukturen spiegeln sich die makro- und mikroökonomischen Beziehungen des wirtschaftlichen Ablaufs. Im Unterschied zu den öffentlichen wirtschaftspolitischen Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland, die den Produzenten und Konsumenten weithin autonome Entscheidungs- und Organisationsbereiche belassen, erstreckt sich die wirtschaftspolitische Tätigkeit des Staates in der DDR auf alle Bereiche und Aspekte des W.-Prozesses. Im Vergleich zur Produktion und Investition unterliegt die Konsumtion allerdings geringeren unmittelbaren Eingriffen der staatlichen Organe. B. Aufgaben der Wirtschaftspolitik Die Aufgaben der W.-Politik sind im einzelnen: 1. der allgemeine Aufbau des W.-Systems durch Bildung und Auflösung von W.-Einheiten, Verwaltungsstellen, staatlichen Ämtern und Ministerien, 2. die Verteilung von Entscheidungskompetenzen derart, daß ein kooperationsfähiges Entscheidungssystem entsteht, 3. die Festlegung der volkswirtschaftlichen Grundstruktur, der Struktur der Industriezweige und Produktionssortimente sowie der territorialen wirtschaftlichen Verflechtung, 4. die Bestimmung der Wachstumsziele und -strategien, der volkswirtschaftlichen Effektivität im zentralen Plan, 5. die Regelung eines Systems direkter und indirekter Lenkungsinstrumente („ökonomische Hebel“), wie Preisplanung und -gestaltung, Haushaltsabführungen, Prämiensätze, 6. Entscheidungen über Investitionen, die vor allem den Umfang und die Proportionierung von Neu-, Erweiterungs- und Rationalisierungsinvestitionen betreffen, 7. Entscheidungen über den Außenhandel und die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), 8. die Festlegung des Gewinnanteils, der den Volkseigenen Betrieben (VEB) und Kombinaten verbleibt, 9. die Lenkung der W.-Bereiche und Industriezweige durch Ministerien, VVB, Kombinate und VEB im Hinblick auf Forschung, Entwicklung, Fertigung und Absatz sowie der regionalen W.-Organe, der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden, 10. die rationelle Nutzung der Produktionsfaktoren und die Verteilung der Erzeugnisse und Dienstleistungen, [S. 1486]11. die Führung des Staatshaushalts und die Gestaltung der Finanzbeziehungen, vor allem zwischen den Betrieben, dem Staatshaushalt und den Banken, 12. die Organisation der W.-Statistiken des einzel- und gesamtwirtschaftlichen Rechnungswesens, einschl. der Kostenrechnung. II. Wirtschaftspolitische Entwicklung seit 1945 Bei dem Abbau des überkommenen W.-Systems und dem Aufbau einer sozialistischen Plan-W. lassen sich bis jetzt 6 Phasen unterscheiden. Sie korrespondieren zugleich mit den Hauptetappen der allgemeinen politischen Entwicklung. A. Phase 1945--1949 Die Phase von 1945 bis 1949 war dadurch gekennzeichnet, daß die wirtschaftlichen Grundlagen politischer Macht (z.B. privatkapitalistisches Eigentum) zerstört bzw. von der SED übernommen wurden. Es war die Etappe der „Eroberung der politischen und wirtschaftlichen Kommandohöhen“ durch Industrie- und Bodenreformen. In der Industrie wurden das staatliche und „nationalsozialistische“ Eigentum, später auch wesentliche Teile des Privateigentums enteignet. Der Befehl Nr. 124 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 30. 10. 1945 (Sequesterbefehl) ordnete unter der Bezeichnung „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien“ die Beschlagnahme wichtiger Industriebetriebe an. Formal sollte sich die Maßnahme vor allem gegen „Naziaktivisten und Rüstungsfabrikanten“ richten. Ein kleiner Teil der beschlagnahmten Betriebe wurde mit dem Befehl Nr. 167 vom 5. 6. 1946 in das „Eigentum der UdSSR aufgrund der Reparationsansprüche der UdSSR“ überführt („SAG-Betriebe“), während der größere Teil zu „Volkseigentum“ erklärt wurde (Befehl Nr. 64 vom 17. 4. 1948); sie unterstanden dem örtlichen und regionalen Staatsapparat. In der Provinz Sachsen bestimmte ein am 30. 6. 1946 durchgeführter „Volksentscheid über die entschädigungslose Enteignung der sequestrierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven Faschisten“ die Übernahme in „Volkseigentum“. 1947 gingen alle Bodenschätze in „Volkseigentum“ über (Ländergesetze „Über die Überführung der Bodenschätze und Bergwerksbetriebe in die Hand des Volkes“). Parallel dazu lief seit 1945 eine Bodenreform, durch die aller landwirtschaftlicher Privatbesitz über 100 ha sowie der führenden Nationalsozialisten oder anderen „Kriegsverbrechern“ gehörende Boden entschädigungslos enteignet und in einem allgemeinen „Bodenfonds“ zusammengefaßt wurden. Etwa ⅔ des Landes wurden an 550.000 landlose Bauern, Landarbeiter, Pächter u.a. verteilt, etwa ⅓ übernahmen Länder, Kreise und Gemeinden. Diese Phase charakterisierten weiterhin Demontagen und Reparationsleistungen an die UdSSR. (Letztere wurden formal 1953 abgeschlossen; Reparationen.) Am 27. 6. 1947 konstituierte sich auf Befehl Nr. 138 der SMAD die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) als zentrale deutsche Verwaltungsinstanz. Die aus 12 Zentralverwaltungen bestehende DWK vollzog eine stärkere Zentralisierung des wirtschaftlichen Leitungssystems. Ein Teil der Volkseigenen Betriebe unterstand ab Juli 1948 direkt der DWK. Die anderen VEB wurden weiterhin entweder von Länderregierungen, unteren Gebietskörperschaften oder genossenschaftlich verwaltet. Als Zwischeninstanzen schuf die DWK eine Hauptverwaltung Industrie mit entsprechenden Hauptabteilungen, die ihrerseits die Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) mit den VEB als unselbständigen Filialbetrieben anleiteten. Die DWK wurde der Kern der späteren Regierung der DDR. B. Phase 1949--1958 Während der Phase von 1949 bis 1958 wurden die Grundlagen für die die volkswirtschaftliche Grundstruktur kennzeichnenden Branchen der chemischen und elektrotechnischen Industrie und des Maschinenbaus erweitert sowie durch Kriegsschäden und Demontagen bedingte Verluste und Disproportionen beseitigt. Die 1948 mit einem Halbjahresplan eingeführte zentrale Planung brachte 1949 einen Zweijahrplan, 1951 einen 1. und 1956 einen 2. Fünfjahrplan. Die Industrieverwaltung wurde zweimal reorganisiert: Ende 1950 wurde das Ministerium für Industrie durch einzelne Industrieministerien ersetzt. Sie übernahmen den größeren Teil der bis dahin den Länderregierungen unterstehenden VEB-L (jetzt VEB-Z), der kleinere Teil wurde als „Örtliche Industrie“ den Kreiskörperschaften unterstellt. Gleichzeitig wurden neue Branchenverwaltungen (VVB-Z) gegründet. Ende 1951 wurden dann die Branchenverwaltungen aufgelöst und die angeschlossenen Betriebe in selbständige, nach der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitende W.-Einheiten umgewandelt. Allgemein führte die SED in dieser Phase einen verschärften „Klassenkampf nach innen“. Die Sozialisierung wurde weiterbetrieben, so durch die Gründung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks und von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) (Landwirtschaft). Die Zwangskollektivierung der selbständigen Bauern-W. lief von Juli 1952 bis April 1960. Sie stagnierte in den Jahren 1953 (Juni-Aufstand), 1956/57 (Unruhen in Polen und Ungarn). 1950 wurde die DDR in den 1949 gegründeten Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) aufgenommen, womit eine intensivere wirtschaftliche Verflechtung mit den Ostblockländern, in erster Linie mit der UdSSR, begann. [S. 1487]<C. Phase 1958–1963> Die Phase von 1958 bis 1963 begann mit einer erneuten Reorganisation des Staats- und W.-Apparates. Der Auflösung der Industrieministerien folgte die Gründung von Vereinigungen Volkseigener Betriebe und Betriebszusammenschlüssen mit der Aufgabe, unterstellte VEB „operativ und produktionsnah anzuleiten“. Bis zur Bildung des Volkswirtschaftsrats (VWR) 1961 unterstanden sie der aus dem Ministerium für Planung hervorgegangenen Staatlichen Plankommission. Die örtliche Industrie gewann an Bedeutung, indem den Räten der Bezirke und Kreise ehemals zentralverwaltete Industriebetriebe weisungsgemäß unterstellt wurden. Im Zusammenhang damit konstituierten sich bei den Räten der Bezirke besondere Wirtschaftsräte. Währenddessen wurde die Industrie stark ausgebaut (z.B. VEB Braunkohlenkombinat „Schwarze Pumpe“, Werk II des VEB Leuna-Werke, Erdölleitung „Freundschaft“). Die Jahre 1958 und 1959 brachten insgesamt eine erste Konsolidierung des wirtschaftlichen und politischen Systems, der in den Jahren bis 1962 dann jedoch, hervorgerufen durch die Vollkollektivierung der Landwirtschaft, die Fluchtbewegung (Flüchtlinge) und den Bau der Mauer in Berlin, Krisen folgten. Unter der Formel „Störfreimachung“ wurden eine stärkere Umstellung der W. auf Materialimporte aus der UdSSR und anderen RGW-Ländern sowie die Eigenfertigung bisher importierter Erzeugnisse propagiert. Durch die Umstellung sollte der Umfang des Interzonenhandels verringert werden; er stieg im Umfang allerdings ab 1962 wieder an (Innerdeutscher Handel [IDH]). Die Veränderung der regionalen Außenwirtschaftsstruktur war ein wichtiges Teilziel des 1. Siebenjahrplanes, dessen Laufzeit in Anlehnung an die sowjetische Planperiodisierung für die Jahre 1959–1965 vorgesehen war. Nach der Beendigung der Reparationsleistungen an die UdSSR und der Beseitigung der gröbsten Disproportionen in der Angebotsstruktur sollte mit diesem Plan das Leistungsniveau vergleichbarer westlicher Industrieländer erreicht werden. Als die „ökonomische Hauptaufgabe“ des Siebenjahrplanes wurde die Angleichung des Versorgungsniveaus (privater Verbrauch) an die westdeutschen Verhältnisse bezeichnet. Wie die Plandurchführung bereits im Jahre 1960 zeigte, reichten die Produktionsmöglichkeiten für das geplante Expansionstempo nicht aus. Der Rückstand in der Produktion und im privaten Verbrauch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, der 1958 bei 25 v.H. bis 30 v.H. (je Einwohner) lag, konnte nicht aufgeholt werden (Lebensstandard). Der Siebenjahrplan wurde 1961/62 abgebrochen. Auf die krisenhafte Zuspitzung in den Jahren 1960–1962 reagierte die Partei- und Staatsführung 1963 mit einem wirtschaftspolitischen Reformprogramm, dem Neuen Ökonomischen System (NÖS) oder auch „Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (NÖSPL)“. D. Phase 1963--1967 (Neues Ökonomisches System) Die W.-Politik der DDR verfolgte seit 1963 das umfassende Ziel, die real möglichen materiellen Nutzeffekte des technischen Fortschritts unter Aufrechterhaltung der staatlichen Verfügung über das Produktionsmitteleigentum und der zentralen Planung und Leitung — als den beiden konstitutiven Merkmalen des W.-Systems — zu erreichen. Die wirtschafts- und technologiepolitischen Formeln änderten sich wiederholt: „Erreichen des wissenschaftlich-technischen Höchststandes“, „Meisterung der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR)“, „Überholen ohne Einzuholen“, „Lösung der Hauptaufgabe“, „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“. Die ihnen zugrundeliegende Aufgabe bestand (und besteht auch gegenwärtig) vor allem darin, ein höheres Innovationstempo und eine größere Fähigkeit in der Anpassung der Produktion an die wissenschaftlich-technische Entwicklung zu erzielen (Forschung). Bei der in politökonomischer Sicht entscheidenden Meßziffer, der Arbeitsproduktivität, erreichte die W. der DDR ebensowenig das Niveau westlicher Industrieländer wie generell im Bereich der Technologien, der Fertigungs- und Verteilungsorganisation und der Qualität der industriellen Güter und Leistungen. Die konkreten wirtschaftspolitischen Maßnahmen wurden entscheidend durch den Übergang der W. von der extensiven zur intensiven Produktion bestimmt. Die gestiegene Bedeutung einer effizienten W.-Struktur, des technischen Wissens, des Ausbildungsniveaus und der Innovationsbereitschaft der W.-Leiter für die Leistungsfähigkeit der W. wurde schon frühzeitig erkannt und führte zu einer gezielteren Strukturpolitik, die mit der Förderung der industriellen Forschung und Entwicklung und der Aus- und Weiterbildung verbunden wurde. In diesem Zusammenhang wird seit Mitte der 60er Jahre besonderes Gewicht auf langfristige Pläne gelegt, um für die Arbeit der Betriebe stabilere Bedingungen zu schaffen. Kennzeichnend ist zudem die verstärkte Konzentration von Beschäftigten und Fertigungsstätten in fast allen Branchen (Betriebsformen und Kooperation). Die W.-Politik seit 1963 verlief nicht kontinuierlich. Die anfängliche wirtschaftswissenschaftliche Reformdiskussion (Liberman-Diskussion) hatte zunächst nur die Richtungen der Veränderungen geklärt, ohne schon erprobte Instrumente anbieten zu können. Die Mehrzahl der Steuerungsinstrumente und Regelmechanismen mußte in „Ökonomischen Experimenten“ erst entwickelt und erprobt werden. [S. 1488]Das auch gegenwärtig noch verbreitete Experimentieren mit einzelnen wirtschaftspolitischen Maßnahmen erleichtert bestimmte Kursschwankungen und fördert insofern einen gewissen Voluntarismus in der W.-Politik. Das schrittweise Vorgehen ist mit Schwerpunktbildungen sowohl bei der Gestaltung des Planungssystems, den wirtschaftsorganisatorischen Maßnahmen als auch bei der Investitionspolitik verknüpft. Bei der Investitionsentwicklung zeichnete sich eine Wellenbewegung ab, nach der zunächst der Schwerindustrie- und Energiesektor, dann in der zweiten Hälfte der 60er Jahre der Bereich der Wachstumsindustrien (Chemie, elektrotechnische und elektronische Industrie, wissenschaftlicher Gerätebau, Maschinen- und Fahrzeugbau) und seit 1971 der Bereich der Zuliefer- und Konsumgüterindustrie (sowie erneut und verstärkt, der Energiesektor) gefördert wurden. Entsprechend verlief auch die W.-Entwicklung in dem Zeitraum seit 1963 für die einzelnen W.-Bereiche nicht gleichmäßig, wenngleich gesamtwirtschaftlich ein bemerkenswert stetiges, relativ hohes W.-Wachstum — mit leicht fallender Tendenz in den letzten Jahren — erzielt werden konnte. Dieser Trend wurde in den Jahren 1970/71 durch krisenhafte Wachstumsstörungen beeinträchtigt. Für die auf dem VI. Parteitag der SED(15. 1.–21. 1. 1963) beschlossene W.-Reform galt bis Ende 1965 (11. Tagung des Zentralkomitees (ZK) der SED) die Bezeichnung Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (NÖSPL). Nach praktischen Erprobungen und mehrfachen Beratungen (so vor allem auf der gemeinsamen W.-Konferenz des ZK der SED und des Ministerrats am 24. und 25. 6. 1963) wurde durch Beschluß des Ministerrats die Richtlinie für das Neue Ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vom 11. 7. 1963 zum verbindlichen Programm der Modernisierung und Rationalisierung des W.-Systems. Die seit 1963 im NÖS und der sich anschließenden Phase des Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) initiierten und durchgeführten Veränderungen im Aufbau und Ablauf des W.-Systems sind untrennbar mit dem Wirken des früheren Ersten Sekretärs des ZK der SED, W. Ulbricht, verbunden. Dabei kam es zu Ausprägungen einer DDR-typischen W.-Ordnung, deren staatlich-nationale Elemente darauf zurückgeführt wurden, daß mit der DDR erstmals ein hochindustrialisiertes Land „sozialistische Planwirtschaft“ praktisch verwirklichte. So bezeichnete Ulbricht das NÖS als die konkrete Anwendung und Weiterentwicklung der leninistischen Prinzipien der sozialistischen W.-Führung in einem hochentwickelten Industrieland: „Wir sind uns bewußt, daß wir in der Deutschen Demokratischen Republik den Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus entsprechend unserer nationalen Bedingungen durchgeführt haben und durchführen. Diese Bedingungen unterscheiden sich von denen, die die Sowjetmacht hatte, als sie den Übergang zum Sozialismus vollzog“ (5. Tagung des Zentralkomitees der SED, Februar 1964). Die Gründe für die Einführung des NÖS waren neben unrealistischen Planansätzen auch im Fehlen wirtschaftlicher Lenkungskategorien, in der unsachgemäßen Leitung und — volkswirtschaftlich gesehen — im ökonomischen Verhalten der Wirtschaftenden und Planenden (kritisch gekennzeichnet als „Tonnenideologie“ und „weiche Planung“) zu suchen. Durch das NÖS sollten die bestehenden Mängel beseitigt und ein dem entwickelten industriellen Niveau angepaßtes Planungs- und Leitungssystem aufgebaut werden. Auch wenn die Einführung und Durchsetzung der Reform nicht in scharf voneinander zu trennenden Phasen abliefen, lassen sich dennoch Teilabschnitte aufzeigen: 1. Teilphase 1963–1965. Kennzeichnend für das NÖS wurden die weitgehende Anerkennung einer technisch-ökonomischen Rationalität als eines allen Entscheidungen und wirtschaftlichen Handlungen zugrundeliegenden Prinzips und die Orientierung auf die Funktionstüchtigkeit des Systems. Diese Richtlinie beschrieb das NÖS als „die organische Verbindung der wissenschaftlich fundierten Führungstätigkeit in der Wirtschaft und der wissenschaftlich begründeten, auf die Perspektive orientierten, zentralen staatlichen Planung mit der umfassenden Anwendung der Materiellen Interessiertheit in Gestalt des in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel“. Es sollte „eine gewisse Selbstregulierung auf der Grundlage des Plans“ erreicht werden. Das Reformprogramm enthielt personelle, institutionelle und funktionelle Aspekte. Seine Grundzüge sind die Anwendung eines „in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel“ anstelle administrativer Einzelanweisungen, die Umstrukturierung der W.-Organisation und die Forderung nach einer „wissenschaftlich fundierten“, fachgerechten Leitung und einer verbesserten Planungsmethodik. Die ökonomischen Hebel wurden als Beziehungen zwischen „objektiven gesellschaftlichen Erfordernissen und den materiellen Interessen der Menschen“ verstanden. Dies waren für den betrieblichen Bereich wichtige Größen wie Gewinn, Kosten, Preise, Umsatz und Rentabilität. Sie wurden insgesamt zu Kriterien der Beurteilung wirtschaftlicher Leistung, ohne daß eine einzelne Lenkungskategorie zur allein entscheidenden Kennziffer erhoben wurde. Im individuellen Bereich waren es leistungsabhängige Lohnarten sowie Prämien, aber auch zusätzliche Ferien, die das „materielle Interesse“ der Arbeitnehmer stimulieren und lenken sollten. Daneben ließ das indirekt wirkende System der ökono[S. 1489]mischen Hebel eine Vereinfachung der Planung zu. Schrittweise ging man deshalb dazu über, Leistungsanforderungen der Pläne an die Betriebe statt in Mengenangaben in Finanzkennziffern auszudrücken. Der Versuch, monetäre Kennziffern zur Lenkung der W. zu verwenden, erforderte zunächst eine Neufixierung des Preis- und Bewertungssystems, um eine wirklichkeitsnähere, den tatsächlichen Aufwand der Betriebe erfassende Kostenrechnung zu ermöglichen. Am 30. 1. 1964 beschloß der Ministerrat die Neubewertung der Produktionsanlagen (Grundmittelumbewertung) und die Korrektur der Abschreibungssätze (Abschreibungen). Am 1. 4. 1964 begann aufgrund eines Ministerratsbeschlusses vom 1. 2. 1964 eine Industriepreisreform. Über die neuen Industriepreise sollte für die Betriebe ein wirtschaftlicher Anreiz zu rationellerer Fertigung und zu günstigen Sortimenten geschafft werden. Die Preisreform wurde in 3 Etappen durchgeführt und 1967 abgeschlossen. Sie führte zu einer Anhebung des Preisniveaus für Industriegüter. Am Prinzip der staatlichen Preisfestsetzung änderte sich nichts (Preissystem und Preispolitik, II., Preissystem und Preispolitik, III.). Kernstück der durch das NÖS hervorgerufenen Umstrukturierung der W.-Organisation war die Umbildung der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) (Betriebsformen und Kooperation), die bisher lediglich administrative Hilfsorgane des Volkswirtschaftsrates und der Ministerien waren, zu „ökonomischen Führungsorganen“ der einzelnen Industriezweige. Die VVB wurden damit zu finanziell relativ selbständigen, nach dem Produktionsprinzip organisierten „sozialistischen Konzernen“ mit voller Verantwortung für die technische und kaufmännische Entwicklung der ihnen unterstellten Volkseigenen Betriebe (VEB). Neben der Stärkung der Rolle der VVB, was einer Kompetenzverlagerung von der zentralen auf die mittlere Ebene gleichkam, führten die wirtschaftsorganisatorischen Änderungen auch zu zusätzlichen Kompetenzen des VEB (z.B. beim Abschluß von W.-Verträgen) und der Bezirkswirtschaftsräte (BWR). Das Ziel einer fachlichen Leitung erforderte in erster Linie von den führenden W.-Politikern und -fachleuten und der staatlichen Verwaltung ein Umdenken und die Beachtung von Kriterien der technisch-ökonomischen Effizienz sowie die Bereitschaft, neue Leitungsmethoden (z.B. Operationsforschung, Netzwerkplanung) anzuwenden bzw. zu entwickeln. Parallel dazu stieg der Bedarf an qualifizierten Ökonomen, Technikern und Wissenschaftlern. Die Aus- und Weiterbildung der W.-Leiter und der staatlichen Funktionäre mußte vor allem in methodischer Hinsicht verbessert werden. In Verbindung damit und als Folge davon erhielt die wirtschaftswissenschaftliche Lehre und Forschung starke Impulse. 2. Teilphase 1965–1967. Nachdem sich das Politbüro des ZK der SED kritisch mit der Arbeit zentraler Organe der W.-Leitung befaßt hatte, wurde auf der 11. Tagung des ZK der SED im Dezember 1965 der Beginn einer „zweiten Etappe“ des NÖS angekündigt. Merkmale der zweiten Phase waren organisatorische und planungsmethodische Veränderungen und neue Maßnahmen hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lenkungsgrößen. So trat an die Stelle verschiedener, im Laufe des Jahres in den Betrieben gezahlter Prämien eine „Jahresendprämie“ (Lohnformen und Lohnsystem, V.). In einigen VVB wurde 1966 die Produktionsfondsabgabe als Form eines Zinses auf das eingesetzte Kapital erprobt und 1967 eingeführt. Die Veränderungen auf der Ebene der zentralen W.-Leitung, wie die Gründung von 8 Industrieministerien anstelle des aufgelösten Volkswirtschaftsrats, und die Konzentration der Aufgaben der Staatlichen Plankommission auf die Ausarbeitung zukünftiger Entwicklungsziele stärkten die Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse des Ministerrats gegenüber den VVB, VEB und sonstigen Einrichtungen. 3. Wirkungen und Korrektur des NÖS. Auf dem VII. Parteitag der SED vom 17. bis 22. 4. 1967 kam es zu einer zunächst noch vage formulierten konzeptionellen Wende. Die Gestaltung des „Entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ (ESS) mit dem „Ökonomischen System des Sozialismus“ (ÖSS) als „Kernstück“ wurde zur wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Aufgabe der nächsten Jahre erklärt. Wenngleich diese allgemeine Zielsetzung explizit nicht zugleich eine grundlegende Änderung des NÖS bedeutete, war damit zumindest programmatisch der Übergang zu einer veränderten W.-Konzeption eingeleitet. Wichtige monetäre Steuerungsinstrumente, die im NÖS eingeführt worden waren, gelangten erst in den Jahren 1968–1970 zur vollen Wirksamkeit; der auch nach 1967 noch weiterentwickelte Rahmen eines die zentralen Planfestlegungen ergänzenden wirtschaftspolitischen Steuerungssystems blieb ebenfalls bestehen. Wichtige Änderungen erfolgten jedoch bei der Strukturpolitik; bestimmte Industriezweige und Investitionsvorhaben wurden als „strukturbestimmend“ — vielfach zu Lasten der anderen W.-Bereiche — besonders gefördert. Die wirtschaftliche Entwicklung der DDR hatte in den Jahren des NÖS — nach einer Phase der Stagnation zu Anfang der 60er Jahre — einen relativ konstanten Aufwärtstrend erlebt, so daß die neue Wendung überraschte. Allerdings war ein funktionierendes System der langfristigen W.-Planung noch nicht gefunden worden. Ungelöst blieb vor allem das Problem, die unterschiedlichen ökonomischen Hebel und Steuerungsgrößen so zu kombinieren, daß eine annähernde Übereinstimmung zwischen volkswirtschaftlichen, gesamtstaatlichen, betrieblichen [S. 1490]und individuellen Interessen bei Vorrang staatlicher Zielvorstellungen erreicht werden konnte. Damit blieb vorläufig auch das Problem einer „optimalen“ Verteilung der Entscheidungskompetenzen auf den verschiedenen Ebenen der W.-Organisation ungelöst. Zu den bis heute zu beobachtenden Auswirkungen des NÖS, die über den engeren W.-Bereich weit hinausgehen, zählt vor allem die stärkere Berücksichtigung, die moderne sozialwissenschaftliche und mathematisch-statistische Disziplinen und Methoden in Lehre, Forschung und gesellschafts- wie wirtschaftspolitischer Praxis fanden (Kybernetik; Mathematik). Ferner wurde das Ausbildungssystem im Hinblick auf eine stärkere Berufsdifferenzierung reformiert; neue Wissenschaftszweige (z.B. Sozialistische Wirtschaftsführung; Sozialistische Leitungswissenschaft) entfalteten sich, und der Sachverstand gewann auf allen Produktions- und Leitungsebenen an Bedeutung. Das Gesamtsystem der DDR wurde von dieser Entwicklung betroffen, die in gewissem Maße dadurch charakterisiert ist, daß die Verwirklichung des NÖS auch von einem Wandel der SED begleitet war. Dieser Wandel fand vor allem in führungsstruktureller (fachliche Qualifizierung und Verjüngung der Kader), parteiorganisatorischer (zeitweilige Umstrukturierung der Parteiorganisation nach dem Branchenprinzip) und ideologischer Hinsicht (Entstehen der empirischen Sozialwissenschaften, Anwendung der Mathematik in der Ökonomie, Entwicklung der Kybernetik usw.) statt. E. Phase 1967--1971 (Ökonomisches System des Sozialismus) In der Bezeichnung dieser bis 1971 vorherrschenden Konzeption spiegelte sich das Bestreben wider, die in der Formulierung Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volks-W. zum Ausdruck kommende Betonung der Funktionstüchtigkeit und ökonomischen Effizienz so zu ergänzen, daß die ideologischen Aspekte und damit die Führungsrolle der Partei deutlicher hervorgehoben wurden. Die SED-Führung suchte damit zu verhindern, daß ihre Zuständigkeit auf Teilfunktionen (z.B. der generellen wirtschaftspolitischen Zielauswahl) reduziert wurde und sich mehr oder weniger rein ökonomische Orientierungen ausbreiteten. Die 1963/64 den wirtschaftlichen Problemen eingeräumte politische Priorität hatte parteiintern zu dem Vorwurf geführt, die SED würde sich zu einer reinen „Wirtschaftspartei“ wandeln. Andererseits wurde an der durch das NÖS eingeführten Dezentralisierung von Entscheidungen in Form der — entsprechend unterschiedlicher Leitungsebenen — abgestuften Konkretisierungen einer zentral formulierten volkswirtschaftlichen Wachstumspolitik festgehalten. Die Grundidee des ÖSS wurde 1968 in Art. 9 der neuen DDR-Verfassung fixiert: „Das ökonomische System des Sozialismus verbindet die zentrale staatliche Planung und Leitung der Grundfragen der gesellschaftlichen Entwicklung mit der Eigenverantwortung der sozialistischen Warenproduzenten und der örtlichen Staatsorgane.“ 1. Maßnahmen. Die seit 1963 in der Industrie gesammelten Erfahrungen und wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse wurden jetzt auf andere W.-Bereiche (Landwirtschaft, Banken, Handel) und partiell auch auf den staatlichen Bereich (z.B. durch Einführung des „Prinzips der Eigenverantwortlichkeit von Städten, Gemeinden, örtlichen Vertretungen und Betrieben“) übertragen. Mit der Einführung eines an den Staatshaushalt abzuführenden Kapitalzinses (als Produktionsfondsabgabe, Handelsfondsabgabe) der Bodennutzungsgebühr insbesondere für den Entzug landwirtschaftlicher Bodenflächen für andere Nutzungen, des „fondsbezogenen“ Preistyps und einer Reihe von Maßnahmen zur Preisdynamisierung (Preissystem und Preispolitik) standen Instrumente bereit, die eine höhere Kapitalproduktivität und Kostensenkungen ermöglichten. Die Betriebe konnten über einen Teil des erwirtschafteten Nettoertrages relativ frei verfügen (Anwendung des „Prinzips der Eigenerwirtschaftung der Mittel“), was in Verbindung mit einer verbesserten betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung (Wirtschaftliche Rechnungsführung) und der Herstellung von Geschäftsbeziehungen zwischen Betrieben und Banken zu Leistungssteigerungen führte. Damit waren wichtige monetäre Steuerungsinstrumente in das Planungssystem eingefügt worden. Zu diesen zählte auch die Berücksichtigung des Exporterlöses der staatlichen Außenhandelsunternehmen im „einheitlichen Betriebsergebnis“ (Gewinn). Die Aktionsmöglichkeiten gerade der Betriebe, die volkswirtschaftlich wichtige Sortimente fertigten, verringerten sich allerdings wieder, als der Staatsrat am 22. 4. 1968 die Durchführung einer staatlichen Strukturpolitik beschloß. Darunter wurde die volkswirtschaftlich effiziente Gestaltung des Produktionsaufbaus, der Struktur der Sortimente, des Arbeitskräftepotentials, der Investitionsstruktur, der Kooperations- und Außenhandelsbeziehungen verstanden. Besonders nachteilig hatte sich bisher das immer noch sehr breite Erzeugnissortiment (kleine Produktionsserien, Zersplitterung der Forschung und Entwicklung, geringe Anpassungsfähigkeit an internationale Produktionsentwicklungen) ausgewirkt. Die vom Ministerrat am 16. 6. 1968 verabschiedete „Grundsatzregelung“ für die Jahre 1969 und 1970 rückte die weitere Qualifizierung der W.-Leitung (Sozialistische Wirtschaftsführung) sowie vor allem die Konzentration der zentralen Planung auf „volkswirtschaftlich strukturenbestim[S. 1491]mende Erzeugnisse, Erzeugnisgruppen, Verfahren und Technologien“ in den wirtschaftspolitischen Mittelpunkt. Erzeugnisse und Verfahren mit hoher wachstumspolitischer Bedeutung, in erster Linie chemische, elektrotechnische und elektronische Produkte sowie Erzeugnisse des Werkzeugmaschinenbaus und des Bauwesens, wurden mit Vorrang geplant. Da sie nach Art und Menge staatlich fixiert wurden, war die Produktion nunmehr vom Reformkonzept ausgeklammert. Auch die zwischenbetriebliche Kooperation sowie Forschung und Entwicklung wurden im Bereich strukturbestimmender Erzeugnisse besonders gefördert. Der Ministerrat gewann dabei zusätzliche Planungskompetenz (zurück), insofern er das langfristige strukturpolitische Förderungsprogramm in einer „strukturpolitischen Konzeption“ festlegte. Für diese Aufgabe erwiesen sich makroökonomische Prognosen als ebenso wichtig wie die Einschätzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Wissenschaftlich-technische Revolution [WTR]). Strukturpolitische Festlegungen fanden in den Jahresplänen 1969 und 1970 ihren Niederschlag. Der Perspektivplan wurde nun als das wichtigste wirtschaftspolitische Instrument angesehen. Er sollte nicht nur die Volks-W. steuern und lenken, sondern umfassend das „Modell der Deutschen Demokratischen Republik als entwickeltes gesellschaftliches System eines sozialistischen Industriestaates gestalten“ (W. Ulbricht am 26. 9. 1968). 2. Abbruch und Auswirkung. Störungen der wirtschaftlichen Entwicklung in den Jahren 1969, insbesondere 1970, zeigten, daß die Kenntnisse über eine effiziente W.-Struktur noch zu gering und die verfügbaren bzw. erforderlichen strukturpolitischen Planungsinstrumente nicht leistungsfähig genug waren. Als Folge der einseitigen Förderung der Produktion und Forschung in ausgewählten Wachstumsbranchen kam es zu Engpässen in den vorgelagerten Produktionsstufen und einigen Zweigen der Infrastruktur (Energie-W., Verkehrswesen, Bau-W.), die sich im Herbst 1970 zu einer allgemeinen Wachstumskrise ausweiteten. Die Fortentwicklung des ÖSS, wie sie in dem vom Ministerrat am 15. 4. 1970 bestätigten Entwurf einer „Grundsatzregelung für die Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik im Zeitraum 1971–1975“, in umfangreichen Rechtsvorschriften und in Schulungsmaterialien der Arbeitsgruppe für die Gestaltung des ökonomischen Systems beim Präsidium des Ministerrates konzipiert worden war, wurde daher gestoppt. Nicht nur die Planansätze des Jahresplanes 1970, sondern auch die auf den ursprünglich erhofften Ergebnissen von 1970 basierende Konzeption des Perspektivplanes 1971–1975 mußten reduziert werden. Damit war aus der Wachstumskrise und den Versorgungsschwierigkeiten eine Krise der W.- und Planungspolitik geworden, die schließlich auch den Wechsel in der Position des 1. Sekretärs des Zentralkomitees der SED bereits vor dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 mit herbeiführte. Nach den Korrekturen der Plankennziffern folgten Ende Dezember 1970 mit dem „Beschluß über die Durchführung des ökonomischen Systems des Sozialismus im Jahre 1971“ bedeutsame Änderungen der Planungsmethoden, der indirekten Steuerungsinstrumente und des Leitungssystems in Richtung einer stärkeren Rezentralisierung, die eine neue Phase der W.-Politik einleiteten. Trotz dieses wirtschaftspolitischen Kurswechsels behielt die Erkenntnis ihre Gültigkeit, daß ein rascherer technischer Fortschritt und ein größeres W.-Wachstum Änderungen der W.-Struktur im Rahmen einer langfristigen W.- und Strukturplanung notwendig machen. Waren die 50er Jahre durch den Aufbau eines W.-Systems gekennzeichnet, das sich am sowjetischen Modell orientierte, so brachten die 60er Jahre insofern einen Wechsel, als nunmehr eine längerfristige Wachstums- und Strukturpolitik betrieben wurde, die sich stark an DDR-spezifischen wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Ressourcen ausrichtete. Grundsätzlich unberührt von dem erneuten wirtschaftspolitischen Kurswechsel blieben auch die im NÖS bzw. ÖSS konzipierten und realisierten Rahmenelemente des indirekten volkswirtschaftlichen Steuerungsmechanismus: das Prinzip der Eigenerwirtschaftung der finanziellen Mittel durch Betriebe und VVB; ein verbessertes Vertragssystem mit Sanktionen bei Vertragsverletzungen; betriebswirtschaftliche Methoden der betrieblichen Kostenrechnung; ein zur Kreditvergabe gegen Zinszahlung befähigtes Bankensystem. F. Entwicklung seit 1971 (Intensivierung und Rezentralisierung) Der 1970/71 beginnende umfassende Kurswechsel in der W.-Politik bedeutete in entscheidenden Fragen der Planung und Leitung der W. eine Rückkehr zur zentralen administrativen W.-Steuerung. Er bedeutete zudem eine Umformulierung der wirtschaftspolitischen Konzeption insofern, als 1. W.-Wachstum nunmehr in erster Linie durch die Intensivierung der Produktions- und Leistungsprozesse erzielt und 2. der Konsum durch quantitativ und qualitativ erhöhte Warenbereitstellung und zusätzliche Einkommensübertragungen im Rahmen einer aktivierten Sozialpolitik gefördert werden sollen; 3. ferner wurde vorgesehen, die internationale Arbeitsteilung in der industriellen Fertigung und in der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit im Rahmen des RGW auszudehnen; 4. darüber hinaus soll für die Gestaltung des W.-Systems zukünftig vor allem das „sowjetische Modell“ wieder als allgemeines Leitbild gelten. [S. 1492]Diese Neuausrichtung der W.-Politik fand ihren für den Zeitraum des Fünfjahrplans 1971–1975 verbindlichen Ausdruck in der auf dem VIII. Parteitag der SED formulierten „Hauptaufgabe“: „Die Hauptaufgabe des Fünfjahrplans besteht in der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität“ (Direktive des VIII. Parteitags der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volks-W. der DDR 1971–1975). Die in der Hauptaufgabe gebündelten Ziele der Steigerung des W.-Wachstums und der privaten Einkommensbildung sind bisher als die „prinzipielle und langfristige“ wirtschaftspolitische Orientierung der politischen Führung unter SED-Generalsekretär Erich Honecker bezeichnet worden. So wurde das Konzept der Hauptaufgabe, W.-Wachstum und privaten Lebensstandard als Wechselverhältnis zu begreifen, auf dem IX. Parteitag der SED (1976) erneut als wirtschaftspolitische Leitlinie bestätigt. Danach sollte im Zeitraum des Fünfjahrplans 1976–1980 „das Wechselverhältnis zwischen W.- und Sozialpolitik, zwischen der Erhöhung der Produktion und der Verbesserung der Lebensbedingungen immer enger“ gestaltet werden (Direktive des IX. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volks-W. der DDR in den Jahren 1976–1980). Ihre weitere Ausgestaltung und Anpassung an die veränderten weltwirtschaftlichen Bedingungen aber auch angesichts erhöhter Rüstungsausgaben erfuhr die wirtschaftspolitische Orientierung auf dem X. Parteitag der SED (11.–16. 4. 1981), als Honecker die „ökonomische Strategie“ für die 80er Jahre in 10 Schwerpunkten zusammenfaßte: 1. Ein neuer Schritt bei der Verbindung von Sozialismus und wissenschaftlich-technischer Revolution, die zur Hauptreserve für Leistungswachstum und Effektivität geworden ist, 2. die bedeutende Steigerung der Arbeitsproduktivität, die zukünftig, volkswirtschaftlich gesehen, schneller steigen muß als die Produktion, 3. die volkswirtschaftlich wesentlich bessere Verwertung der Roh- und Brennstoffe, einschließlich der Sekundärrohstoffe, sowie die effektivere Arbeit mit den Produktionsanlagen, 4. eine höhere Qualität der Produkte, 5. die entschiedene Erhöhung der Effektivität der Arbeit sowie ein besseres Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag, 6. die umfassende Rationalisierung, 7. die Konzentration der Investitionen auf die Rationalisierung, 8. die Steigerung der Konsumgüterproduktion auf der Grundlage von heimischen oder aus RGW-Mitgliedstaaten importierten Rohstoffen, 9. das Wachstum der Produktion und des Nationaleinkommens mit Hilfe vor allem der qualitativen Wachstumfaktoren, 10. die entschiedenere Ausweitung der Intensivierung der Produktion, die zu einem bestimmenden Wesensmerkmal der Plan-W. wird (Protokoll des X. Parteitages der SED, Berlin [Ost] 1981, Band 1, S. 65–74). Wie schon bei ähnlichen Anlässen seit 1963 betonen die 10 Schwerpunkte die qualitativen Faktoren des W.-Wachstums. Entsprechend sehen auch der Fünfjahrplan 1981–1985 sowie die bisherigen Jahrespläne dieses Zeitraums in der „Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität“ (Gesetz über den Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volks-W. der DDR 1981–1985, GBl. I, 1981, S. 405) die wichtigsten Reserven für die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Eine deutliche Veränderung der bisherigen wirtschaftspolitischen Strategie stellt die als 3. Schwerpunkt aufgegebene Effizienzsteigerung bei der Verwertung der heimischen Roh- und Brennstoffe dar. „Aus jedem Kilogramm Rohstoff müssen durch qualifizierte Arbeit soviel hochwertige Erzeugnisse hergestellt werden wie nur irgendmöglich“ (Protokoll … a.a.O., S. 68). Das Ziel, das Fertigungsprogramm der W. auf eine höhere Stufe der Veredlung der eingesetzten Rohstoffe, Materialien und der Energie zu heben und das Produktionsprofil gemäß der internationalen Entwicklung zu modernisieren, entspricht in starkem Maße den strukturpolitischen Absichten der politischen Führung in den Jahren 1967–1970. Unterschiede liegen vor allem in dem einzuschlagenden Weg, der in den 80er Jahren wirtschaftsstrukturelle Veränderungen in erster Linie durch Rationalisierungen und die Senkung des Produktionsverbrauchs, d.h. des Aufwands an Roh-, Hilfs- und Brennstoffen sowie Produktionsanlagen, erreichen will. Innerhalb des W.-Systems kam es seit 1971 erneut zu zahlreichen Reorganisationen. Sie laufen darauf hinaus, 1. die zentrale Volkswirtschaftsplanung auszuweiten, 2. Veränderungen der indirekten Steuerung vorzunehmen, 3. die mittlere Ebene durch eine vermehrte Kombinatsbildung zu reformieren und 4. die Zustimmung der Bevölkerung zum wirtschaftspolitischen Kurs durch pragmatische Konsum- und Sozialpolitik zu erleichtern. 1. Rezentralisierung der Wirtschaftssteuerung. Diese Maßnahmen wurden eingeleitet, da das bisherige, noch im Aufbau befindliche System von zentraler Planung und Leitung sowie indirekter Steuerung mittels Prämien und Preisen die Übereinstimmung von gesamtstaatlich-volkswirtschaftlichen Zielset[S. 1493]zungen und betrieblichen Interessen immer noch nicht in erforderlichem Maße herbeiführen konnte und darüber hinaus die volle Übereinstimmung von materieller und finanzieller Planung nicht gewährleistete. Ausmaß und Art der Rezentralisierung bestimmten der „Beschluß über die Durchführung des ökonomischen Systems des Sozialismus im Jahre 1971“ sowie die planmethodischen Regelungen für die Volkswirtschaftspläne 1972, 1973 und 1974. Die Zahl der den Betrieben vorgegebenen Plankennziffern wurde wieder erhöht. Darunter sind nunmehr für alle „wichtigen“ Erzeugnisse Mengenkennziffern, die es in den Jahren 1969/70 nur noch für „strukturbestimmende“ Erzeugnisse und für besondere Investitions- und Exportaufgaben gegeben hatte. Die zuvor weithin eigenständige Investitionsplanung der Betriebe wurde rezentralisiert. Alle Investitionen werden jetzt in Mengen- und Werteinheiten und in technisch-ökonomischen Kennziffern fixiert, womit zugleich eine aktive Kreditpolitik der Banken wieder unterbunden worden ist. Für die Aufnahme von betrieblichen Investitionsprojekten in den Plan wurde ein abgestuftes Genehmigungsverfahren, an dessen Spitze die Staatliche Plankommission für Neuinvestitionen ab 50 Mill. Mark Gesamtwert je Projekt zuständig ist, eingerichtet. Produktionseinstellungen und -verlagerungen bedürfen ebenfalls der zentralen Zustimmung. Eine Vielzahl von Kennziffern regelt außerdem den Einsatz von Energie und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und bestimmt die Fertigungsorganisation und die Beschäftigungsstruktur. Mit der Bilanzierungsverordnung vom 20. 5. 1971 wurde die Bilanzierung zur wichtigsten Planungsmethode. Gegenüberstellungen von Aufkommen und Bedarf für „alle volkswirtschaftlich entscheidenden Aufgaben, Verflechtungen und Proportionen“ werden zentral, d.h. von der Staatlichen Plankommission, dem Ministerrat und den Ministerien, durchgeführt. Bilanzen und Kennziffern als die wichtigsten Instrumente einer zentralen Planung nehmen den größten Teil der sehr umfänglichen Anordnungen über die „Ordnung der Planung der Volkswirtschaft“ und die „Rahmenrichtlinie der Betriebe und Kombinate der Industrie und des Bauwesens“ ein, die Ende 1974 zur Jahres- und Fünfjahrplanung der Volks-W. und der Betriebe im Zeitraum 1976–1980 verabschiedet wurden (GBl., 1974, SDr. 775 a, b, c, 1975, SDr. 780). Seit Anfang 1973 hatten über 400 W.-Wissenschaftler und -fachleute in 28 Arbeitsgruppen eine Systematisierung der bisherigen Maßnahmen und Erfahrungen unternommen, die in Verbindung mit neueren sowjetischen Regelungen als Grundlage für die erstmals längerfristige, d.h. bis 1980 verbindliche Ordnung der Volkswirtschaftsplanung diente. Die Gliederung der Planung spiegelt das veränderte wirtschaftspolitische Konzept wider: so in den Planteilen: „Planung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung“, „Planung des komplexen Wohnungsbaus“, „Planung der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion“ sowie „Planung der Maßnahmen der sozialistischen ökonomischen Integration“. Allerdings wurde die Planungsordnung bereits ab 1976 in wichtigen Fragen wieder geändert: durch Experimente mit Kennziffern, Preisrevisionen, das neue Arbeitsgesetzbuch vom 16. 6. 1977 sowie die am 1. 1. 1978 beginnende Auflösung der VVB und ihre Umbildung in Kombinate. Zu ständigen wirtschaftspolitischen Kurskorrekturen zwingt einmal das fortdauernde Mißlingen eines in sich geschlossenen Systems der zentralen Planung, Leitung und indirekten Steuerung. Zum anderen erfordern externe Vorgänge häufige Novellierungen der gesetzlichen Grundlagen, so daß der Aufbau und Ablauf des Wirtschaftsmechanismus nicht zu einer mittel- und längerfristigen gültigen Form geführt werden können. Auch die Planungsordnung für den Zeitraum des Fünfjahrplanes 1981–1985 wurde schon bald durch „Vervollkommnungen“ der „Leitung, Planung, Bilanzierung, ökonomischen Stimulierung“ wieder verlassen. Zu den externen Bedingungen, die sich für die W. der DDR verschlechtern und auf die die W.-Politik zu reagieren versucht, zählen internationale Preissteigerungen bei wichtigen Roh- und Brennst

Wirtschaft (1985) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1485] I. Wirtschaftspolitik (Allgemeine Bestimmung und Aufgaben) A. Allgemeine Bestimmung W.-Politik wird verstanden als die Gesamtheit der gestaltenden Maßnahmen, die der Staat unter Führung der SED im Hinblick auf die Erreichung der politischen und wirtschaftlichen Ziele der „herrschenden Klasse“ trifft. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Leistungsziele, den Aufbau und die Abläufe des W.-Systems. Das…

DDR A-Z 1985

Potsdamer Abkommen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vereinbarung, die die Hauptsiegermächte des II. Weltkrieges, die USA, UdSSR und [S. 1031]Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz in Potsdam bei Berlin geschlossen haben. Die drei Mächte fixierten darin u.a. „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten Kontrolle“ (§ III, 1). Frankreich ist, entgegen sowjetischen Behauptungen (Prawda vom 25. 4. 1953) dem PA. nicht beigetreten, hat aber davon offiziell „Kenntnis genommen“ und einige „den französischen Interessen günstige Bedingungen“ akzeptiert. Es stimmte dabei allerdings u.a. folgendem nicht zu: der Wiederherstellung zentraler deutscher Verwaltungen oder gar einer deutschen Zentralregierung, einer Gebietsregelung ohne „gemeinsame Prüfung durch alle interessierten Mächte“ und der Bildung gesamtdeutscher Parteien. Über Deutschlands politische Zukunft nach seiner Entnazifizierung und Entmilitarisierung sah das PA. vor, daß ein künftiger Friedensvertrag mit Deutschland „durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird“ (§ II, 3). Die Erklärung, daß es um Deutschland „innerhalb seiner Grenzen … am 31. 12. 1937“ gehe, die die Vier Mächte am 5. 6. 1945 bei ihrer Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland abgaben, wird im PA. weder erwähnt noch aufgehoben. Dagegen enthält das PA. Bestimmungen über die provisorische Behandlung der Gebiete östlich von Oder und westlicher Neiße, die bis auf weiteres, d.h. bis zum Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland, unter polnische Verwaltung gestellt wurden. Ferner wird im PA. noch einmal bekräftigt, was bereits in den rechtlich höherrangigen Kontrollabkommen von 1944 festgelegt worden war: Bis zum Friedensvertrag „wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt, und zwar von jedem in seiner Besatzungszone, sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen (Kontrollrat). Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein“ (§ III, A, 1, 2). Weiter wird bestimmt: „Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuell friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten“ (§ III, A, 3, IV). Über die Schaffung einer rechtsstaatlichen und parlamentarischen Demokratie heißt es: »Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität und der Religion reorganisiert werden. Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck (wird bestimmt): I. Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen, und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so schnell, wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt. — II. In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechts, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen« (§§ III, A, 8, 9, I, II). Die Vorbereitung einer künftigen Zentralregierung wird vorgesehen: „Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein“ (§ III, A, 9, IV). Die Demokratisierung ganz Deutschlands wird näher umschrieben: „Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die Schaffung Freier Gewerkschaften wird … gestattet werden“ (§ III, A, 10). Laut § III, A, 12–14 soll das deutsche Wirtschaftsleben dezentralisiert werden, dabei „ist das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen.“ In der Einschätzung des PA. bestehen zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland nach wie vor erhebliche Differenzen. Im in der Bundesrepublik vorherrschenden Verständnis handelt es sich um Vereinbarungen zwischen den Siegermächten, die einen deutschen Souverän nicht binden können, da Deutschland nicht Normadressat war, zumal selbst zwischen den Alliierten von Anfang an aufgrund politischer Gegensätze keine Übereinstimmung in der Interpretation zentraler Begriffe und Bestimmungen bestanden habe. Dieser Tatbestand habe wesentlich zur unterschiedlichen Entwicklung in den Besatzungszonen (Besatzungspolitik) und schließlich zur von der UdSSR verursachten Spaltung Deutschlands geführt. Für die SED handelt es sich um ein sowohl die Unterzeichner als auch die „Nachfolgestaaten des 1945 untergegangenen Deutschen Reichs, die DDR und die Bundesrepublik“, und, nach Art. 107 der UN-Charta, auch alle Mitgliedstaaten der UNO bindendes, völkerrechtlich unverändert geltendes Abkommen. Die „Grundsätze des PA.“ seien jedoch nur in der DDR verwirklicht worden, auf deren Gebiet der deutsche „Militarismus und Nazismus ausgerottet“ worden sei. In den westlichen Besatzungszonen habe dagegen die [S. 1032]„deutsche Reaktion die Macht der Imperialisten und Militaristen restauriert“. Die Spaltung Deutschlands sei auf „diese Kräfte“ zurückzuführen, die im Interesse ihrer Klassenherrschaft den „westdeutschen Separatstaat“ geschaffen und damit das PA. gebrochen hätten. Mit dem Hinweis auf die angebliche Verwirklichung des PA. in der DDR hat die SED zunächst auch alle Wiedergutmachungsansprüche von Staaten (z.B. Israels), Organisationen, Wirtschaftsunternehmen und Einzelpersonen kategorisch zurückgewiesen (Wiedergutmachung). Erst nach der Anerkennungswelle von 1972/73 hat sie in wenigen Fällen (USA, Schweiz) eine gewisse Gesprächsbereitschaft erkennen lassen, ohne daß bisher konkrete Vereinbarungen über Entschädigungsleistungen erreicht wurden. Oder-Neiße-Grenze. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1030–1032 Postzeitungsvertrieb (PZV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Preissystem und Preispolitik

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vereinbarung, die die Hauptsiegermächte des II. Weltkrieges, die USA, UdSSR und [S. 1031]Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz in Potsdam bei Berlin geschlossen haben. Die drei Mächte fixierten darin u.a. „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten…

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Verwaltungsrecht (1985)

1. Regelungsbereich des Verwaltungsrechts. Das V. ist heute grundsätzlich als eigenständiger Rechtszweig innerhalb des Rechtssystems der DDR anerkannt. V. ist nach gegenwärtig gültiger Lehre der Rechtszweig, „dessen Normen die gesellschaftlichen Verhältnisse regeln, die im Prozeß der vollziehend-verfügenden Tätigkeit der Organe des Staatsapparates bei der ständigen, operativen Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung gestaltet werden“ (Verwaltungsrecht. Lehrbuch. Berlin [Ost] 1979, S. 42). Bei der Anwendung von Rechtsvorschriften durch staatliche Organe entstehen u.a. folgende „gesellschaftliche Beziehungen“, die Gegenstand des V. sind: vertikale und horizontale Beziehungen zwischen den einzelnen Organen des Staatsapparates, Beziehungen zwischen Staatsorganen und unterstellten (aber auch nicht unterstellten) Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und anderen Einrichtungen (Betriebsformen und Kooperation), zwischen Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen (Massenorganisationen) sowie zwischen Organen des Staatsapparates bzw. staatlichen Einrichtungen und Bürgern. Derartige Beziehungen können also sowohl solche der Über- und Unterordnung als auch der Koordination, Kooperation, des Erfahrungsaustausches, des Leistungsvergleiches, der politisch-ideologischen Erziehung usw. sein. — Eine Kodifikation des V. existiert bislang nicht. 2. Geschichte des Verwaltungsrechts. Das V. und die V.-Wissenschaft der DDR haben eine wechselvolle Geschichte hinter sich, deren Ausgang jedenfalls in wichtigen konzeptionellen Einzelfragen noch offen ist. Zu Beginn der 50er Jahre wurde mit dem Aufbau eines „neuen“ V. begonnen, das in Anlehnung an das sowjetische Modell als selbständiger Rechtszweig neben dem Staatsrecht existieren sollte. Bei der Schaffung eines neuen V. sollte — entsprechend den Vorstellungen der Partei- und Staatsführung — das „bürgerliche“ Rechtsdenken, wie es in Deutschland insbesondere auch in der Vorstellung der politischen Neutralität von Verwaltung und den originären Rechten der Bürger gegenüber der Verwaltung seinen Ausdruck gefunden hatte, überwunden werden. Das neue V. sollte Ausdruck der veränderten gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse sein und zugleich wirksame Instrumentarien für die weitere Umwandlung der Gesellschaft bereitstellen. Erster Ausdruck des Bemühens um ein umfassendes DDR-spezifisches V. war der 1957 erschienene, maßgeblich von dem auch heute noch führenden Verwaltungsrechtler Karl Bönninger u.a. verfaßte Grundriß: „Das Verwaltungsrecht der Deutschen Demokratischen Republik. Allgemeiner Teil“. Nach Auffassung der Partei- und Staatsführung der DDR waren die Verwaltungsrechtler jedoch an dieser Aufgabe gescheitert: Es wurde ihnen vorgeworfen, daß sie versucht hätten, bürgerliches Rechtsgut durch bloße Übersetzung von Begriffen in sozialistisches zu transformieren. [S. 1436]Auf der staats- und rechtswissenschaftlichen Konferenz in Babelsberg (1958) setzte sich W. Ulbricht kritisch mit dem Stand des V. in der DDR auseinander. Seine Kritik richtete sich bereits gegen die bloße Verwendung des Begriffes V.; insbesondere bestritt er aber die Möglichkeit der Existenz eines V. als gesondertem Rechtszweig neben dem Staatsrecht. Die Unterscheidung zwischen Staatsrecht und V. wurde als Ausdruck bürgerlicher Rechtsprinzipien charakterisiert: in ihr behaupte sich die Auffassung von der politischen Neutralität staatlicher Verwaltung. Verwaltungstätigkeit im Sozialismus sei aber unmittelbare staatliche Tätigkeit, sei Ausdruck des gesamtgesellschaftlichen Interesses und damit parteilich gegenüber davon abweichenden individuellen oder Gruppeninteressen. Bereits die Benutzung des Begriffes V. würde die Mitarbeiter des Staatsapparates zu einem formaljuristischen Verhalten gegenüber den Beschlüssen der Volksvertretungen verleiten. In der Folge der Babelsberger Konferenz wurden die Begriffe „V.“, „Verwaltung“, „Verwaltungsakt“ usw. aus dem Sprachgebrauch der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR eliminiert. Die Regelungen des besonderen V. wurden dem „einheitlichen“ Rechtszweig Staatsrecht zugeordnet; das rechtsstaatlich bedeutsame allgemeine V. wurde völlig aufgegeben. Damit setzte sich die DDR in einen Gegensatz zu den anderen sozialistischen Ländern, in denen die Existenz eines V. unstrittig war und ist. Erste Anzeichen einer Neubewertung der mit dem V. zusammenhängenden Probleme zeigten sich 1966, als der Vorsitzende des Ministerrates W. Stoph mit dem Hinweis auf in der staatlichen Arbeit spürbar werdende rechtliche Defizite dazu aufforderte, dem V. einen „neuen Inhalt“ zu geben und sich systematisch mit dieser Rechtsmaterie erneut zu befassen. Nach der Vorstellung verschiedener Rechtswissenschaftler der DDR sollte das V. unter dem Namen „Recht der staatlichen Leitung und Organisation“ als besonderer Rechtszweig neben dem Staatsrecht aufgebaut werden. Greifbare Ergebnisse dieser konzeptionellen Überlegungen wurden jedoch nicht bekannt. Erst nach dem Machtwechsel von Ulbricht zu Honecker (1971) konnten die politisch-ideologischen Vorbehalte gegen ein V. allmählich überwunden und mit seiner Ausarbeitung als einem besonderem Rechtszweig erkennbar begonnen werden. Dabei wurde die Notwendigkeit eines selbständigen Rechtszweiges V. neben dem Staatsrecht vorausgesetzt, ohne daß das Problem seiner Vereinbarkeit mit dem Prinzip der Einheit der staatlichen Gewalten noch einmal öffentlich diskutiert worden wäre. Daß sich Anfang der 70er Jahre beginnend ein neues Verhältnis zum V. durchsetzen konnte, hatte verschiedene Gründe. Zum einen ließ die Stabilisierung der Gesellschaftsordnung der DDR eine nüchternere, sachlichere Prüfung der Problematik zu. Ferner drängte die — wie der VIII. Parteitag der SED (1971) feststellte — auffallend zurückbleibende Effektivität der Verwaltungsarbeit im Staatsapparat auf die Ausarbeitung eines V., das zu deren Effektivierung beitragen könnte. Und schließlich waren es die im Zuge der sozialistischen Integration sich verstärkenden Bemühungen um eine Angleichung der nationalen Rechtssysteme, die die Partei- und Staatsführung der DDR zu einem neuen Verhältnis zum V. finden ließen. 3. Konzeption des V. Den vorläufigen Höhepunkt in der Geschichte des V. der DDR markierte 1979 die Herausgabe des Lehrbuches zum V. durch die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Der politische Stellenwert dieses Lehrbuches läßt sich daran ablesen, daß seine Ausarbeitung auf einen Beschluß des SED-Politbüros (1972) und des Ministerrates (1976) zurückgeht. Trotzdem ist festzustellen, daß in diesem Lehrbuch nur der kleinste gemeinsame Nenner in einer noch im Fluß befindlichen, durchaus kontroversen Diskussion der Staats- und Verwaltungsrechtler zur Konzeption des V. seinen Niederschlag gefunden hat. Konsens scheint nunmehr darüber zu bestehen, daß Verwaltung als „vollziehend-verfügende Tätigkeit“ zu verstehen sei, also von der in vielen westlichen Ländern gängigen Vorstellung einer „gestaltenden Verwaltung“ weitgehend abzusehen sei, Verwaltungshandeln vielmehr vorrangig als Normenvollzug zu begreifen ist. Von einem gewissen Maß an Eigenständigkeit der Verwaltung auch im Sozialismus wird jedoch insofern in diesem Lehrbuch ausgegangen, als in Hinblick auf die Normen, in deren Vollzug sich Verwaltung erst verwirklicht, sowohl von „normativen“ wie auch von „aufgabenstellenden“ staatlichen Entscheidungen gesprochen wird. Aufgabenstellende Entscheidungen — „Aufgabennormen“ — legen nach DDR-Verständnis das Verwaltungshandeln nicht im Detail fest, sondern geben Ziele, Aktionsprogramme, vor, die die Verwaltung im Rahmen ihrer Mittel und ihrer Entscheidungsspielräume erst in einem bestimmten Zeitraum zu verwirklichen hat. Das V. auf das als „vollziehend-verfügend“ charakterisierte Verwaltungshandeln zu konzentrieren, ist der Realität des administrativen Apparates auch auf kommunaler Ebene jedoch angesichts des streng hierarchischen Staatsaufbaues zweifellos angemessen. 4. Abgrenzung des V. gegenüber anderen Rechtsgebieten. Bislang nicht geklärt ist, wie sich das V. gegenüber anderen Rechtszweigen abgrenzen soll. Relativ einfach ist die Abgrenzung zum Staatsrecht: das Staatsrecht befaßt sich als „grundlegender Zweig des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems“ mit den prinzipiellen Regelungen; das V. konkretisiert diese in Hinblick auf die Normen der praktischen, operativen staatlichen Leitung. Offen kontrovers ist hingegen nach wie vor das Verhältnis von V. und Wirtschaftsrecht, ein Konflikt, der durch das Lehrbuch zum V. eher verschärft als einer Lösung näher gebracht wurde. Das Wirtschaftsrecht in der DDR befindet sich insofern in einer dem V. vergleichbaren Situation, als es nicht von Anfang an systematisch entwickelt wurde, sondern den jeweiligen politischen Entscheidungen folgend, aus einer Fülle einzelner Rechtsvorschriften besteht und eine vereinheitlichende sowie bestehende Lücken ausfüllende Kodifikation wirtschaftsrechtlicher Normen bis heute nicht vorliegt. Das V. und das Wirtschaftsrecht reklamieren gleicher[S. 1437]maßen die Zuständigkeit für die Regelung der vertikalen Rechtsbeziehungen zwischen Staatsorganen und Betrieben. Die Verwaltungsrechtler der DDR erkennen zwar die Berechtigung einer eigenständigen Rechtsdisziplin Wirtschaftsrecht an, versuchen aber mehrheitlich, das Wirtschaftsrecht wesentlich auf das Wirtschaftsvertragsrecht, also die horizontalen Beziehungen zwischen den Betrieben zu beschränken. Im Gegenzug behaupten die Wirtschaftsrechtler ihre Zuständigkeit für den Bereich der „materiellen Produktion“ und damit für die rechtliche Ausgestaltung auch der Wirtschaftsleitung. 5. Das V. und der Bürger. Eine zentrale, das V. immer erneut beschäftigende Frage ist die nach seiner Rolle bei der Regelung des Verhältnisses zwischen Bürger und Verwaltung. Eine Diskussionsrichtung leugnet unter Berufung auf die marxistisch-leninistische Staatsauffassung (Staatslehre), nach der der Staat und damit staatliches Handeln direkter Ausdruck des von der Partei definierten gesellschaftlichen Interesses sei, die Relevanz dieser Problematik bzw. bestreitet deren Legitimität. Sie sieht die Aufgabe des V. in der rechtlichen Sicherung einer effizienten Verwaltungsorganisation, die geeignet ist, die politischen Ziele und Verwaltungsaufgaben optimal zu verwirklichen. Dieser Auffassung wird entgegengehalten, daß das V. neben der politisch und sachlich effizienten Organisation der Verwaltungstätigkeit gleichermaßen deren Wirkung auf den Bürger zu ihrem Gegenstand zu machen hat. Das Ergebnis dieser Diskussion ist für den Bürger von kaum zu überschätzender Bedeutung, sind dessen Möglichkeiten, sich gegen staatliche Entscheidungen zu wehren oder auch solche (ihn begünstigende) zu erreichen, doch außerordentlich begrenzt. Nach wie vor gibt es, von wenigen, eher belanglosen Ausnahmen abgesehen (z.B. kann die fehlerhafte Eintragung in die Wählerliste vor dem Kreisgericht angefochten werden), keine Möglichkeit, staatliche Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Ablehnung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit wird in der DDR u.a. mit dem Prinzip der Einheit der vom Volk getragenen staatlichen Gewalten gerechtfertigt, wonach eine gerichtliche Überprüfung oder gar Aufhebung von Entscheidungen der Volksvertretung bzw. von deren Exekutivorganen nicht möglich sei. Diese Sichtweise findet ihre umfassende ideologische Begründung in der Definition des sozialistischen Staates als Staat aller Bürger (Bündnispolitik), der bei der Erfüllung seiner Aufgaben daher keine Sonderinteressen, sondern allein das gesamtgesellschaftliche Interesse verfolge. Die Tätigkeit des sozialistischen Staates wird demnach von vorneherein als Wahrnehmung und Entfaltung der Rechte der einzelnen verstanden. Werden trotzdem Rechte des Bürgers verletzt, so könne es sich — nach dieser Interpretation — stets nur um Ausnahmen handeln, die im Versagen einzelner Staatsfunktionäre ihre Ursache hätten. Für diese Einzelfälle genüge aber — so die herrschende Lehre in der DDR — das verwaltungsinterne Verfahren bei der Behandlung von Bürger-Beschwerden. Die einzige dem Bürger offenstehende Möglichkeit, sich gegen staatliche Entscheidungen, durch die er sich in seinen Rechten verletzt fühlt, zu wehren, ist demnach die Beschwerde. Hierbei ist zwischen der förmlichen Verwaltungsbeschwerde und der an keine Form gebundenen Eingabe zu unterscheiden. Die Verwaltungsbeschwerde setzt einen den Beschwerdeführer betreffenden Verwaltungsakt voraus, für den im übrigen in der einfachen Gesetzgebung das Rechtsmittel der Beschwerde zugelassen sein muß. Das Eingabenrecht ist in Art. 103 der Verfassung der DDR ausdrücklich vorgesehen. Eingaben haben keinen speziellen Verwaltungsakt zur Voraussetzung, sind weder an Form noch an Fristen gebunden, auch ist kein Adressat für die Eingabe ausdrücklich vorgesehen. Über Verwaltungsbeschwerden wird ebenso wie über Eingaben verwaltungsintern entschieden; gleiches gilt für Entscheidungen über Schadensersatzansprüche aufgrund des Staatshaftungsgesetzes (Staatshaftung). In der staats- und rechtswissenschaftlichen Diskussion der DDR vor allem der letzten Jahre ist jedoch eine zunehmend kritische Befassung mit dem Verhältnis Bürger — Staat nicht zu übersehen. Eine wichtige ideologisch-theoretische Voraussetzung für derartige Überlegungen war bereits in den 60er Jahren geschaffen worden, als die bis dahin gültige rigide Annahme einer gegebenen Interessenidentität zwischen sozialistischem Staat und seinen Bürgern zunehmend von dem etwas offeneren Begriff einer grundlegenden Übereinstimmung von gesellschaftlichen und individuellen Interessen abgelöst wurde. „Grundsätzliche Übereinstimmung“ läßt Nicht-Übereinstimmung im Einzelfall und Divergenzen außerhalb des „Grundsätzlichen“ zumindest tendenziell zu. Parallel dazu wurde die Leugnung des Vorhandenseins subjektiver Rechte der Bürger, also persönlicher Anspruchsrechte, in kontroversen Diskussionen durch deren Anerkennung abgelöst. Heute ist in der DDR, wie in den anderen sozialistischen Ländern, unumstritten, daß es auch im sozialistischen Rechtssystem nicht nur „objektives“, sondern auch „subjektives“ Recht gibt. Allerdings wird das subjektive Recht nicht als Recht des einzelnen gegenüber der Gesellschaft und dem Staat, sondern immer nur als Recht innerhalb von Gesellschaft und Staat interpretiert, als „Ausdruck persönlicher Interessen sozialistischen Charakters, die im Einklang mit den gesellschaftlichen Erfordernissen, mit den Interessen der Gesellschaft stehen“ (K. Bönninger). Im Ergebnis dieses noch immer nicht abgeschlossenen Klärungsprozesses setzte, in den 70er Jahren beginnend, eine verstärkte Diskussion über den Rechtsschutz der Bürger und über mögliche Verfahren zu seiner Sicherung ein. Die gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen wird dabei nach wie vor abgelehnt. Kritische Staats- und V.-Wissenschaftler der DDR diagnostizierten (zu Beginn der 80er Jahre erstmals öffentlich) jedoch im V. ein unzureichend entwickeltes Verwaltungsverfahrensrecht. Angesichts des Fehlens entsprechender allgemeiner Rechtsvorschriften — bisher finden sich Verfahrensregeln sehr verstreut und uneinheitlich in einzelnen Rechtsvorschriften und anderen [S. 1438]Normativakten — wird die Ausarbeitung eines vereinheitlichten und voll ausgestalteten Verfahrensrechts gefordert. Mit ihm soll der Bürger die Möglichkeit erhalten, nicht nur ein Verwaltungsverfahren in Gang zu setzen, sondern aktiv an diesem teilzunehmen. Damit soll die Verwaltung gezwungen werden, ihre Entscheidungsprozesse offenzulegen. Ferner soll er das Recht erhalten, sich bei der Durchsetzung seiner Interessen durch einen Rechtsanwalt (Rechtsanwaltschaft) vertreten zu lassen. Derartige Auffassungen werden jedoch bisher nicht mehrheitlich vertreten. Die — inzwischen auch in der DDR diskutierten — Defizite im V.-Schutz des einzelnen Bürgers werden mit den zunehmenden staatlichen Aktivitäten insbesondere im sozialpolitischen Bereich immer fühlbarer. Die mit ihnen verbundene Erweiterung sozialer Rechte führt überwiegend zur Konstituierung subjektiver Rechte, von subjektiven Ansprüchen. Diese sind im Antragsverfahren geltend zu machen. Der Ausbau des Verwaltungsverfahrensrechts, der die Entscheidungsfindung in der Verwaltung durchsichtiger machen würde, könnte einen gewissen Rechtsfortschritt bringen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1435–1438 Verwaltungsneugliederung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volk

1. Regelungsbereich des Verwaltungsrechts. Das V. ist heute grundsätzlich als eigenständiger Rechtszweig innerhalb des Rechtssystems der DDR anerkannt. V. ist nach gegenwärtig gültiger Lehre der Rechtszweig, „dessen Normen die gesellschaftlichen Verhältnisse regeln, die im Prozeß der vollziehend-verfügenden Tätigkeit der Organe des Staatsapparates bei der ständigen, operativen Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung gestaltet werden“ (Verwaltungsrecht. Lehrbuch. Berlin [Ost] 1979, S.…

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Hotel- und Gaststättenwesen (1985)

Siehe auch: Hotel- und Gaststättengewerbe: 1969 1975 Hotel- und Gaststättenwesen: 1979 Das HuG. ist dem Wirtschaftsbereich Binnenhandel zugeordnet und gehört überwiegend in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Handel und Versorgung. 1. Gaststätten. Die Zahl der Gaststätten (ohne Einrichtungen der betrieblichen Gemeinschaftsverpflegung) lag 1982 bei 25.000, darunter 18.000 Kleingaststätten. Fast 200.000 Mitarbeiter sind im Gaststättenwesen beschäftigt, dessen Umsatz von 2,2 Mrd. Mark 1950 auf 9,6 Mrd. Mark 1982 stieg. Am Gesamtumsatz sind die (auf bestimmte Speisen oder Getränke) spezialisierten Betriebe mit 22 v.H., die Schnellgaststätten mit 8 v.H. beteiligt. Diese Formen (z.B. Bierstuben, buffets) sollen bevorzugt entwickelt werden, da sie die Intensivierung im Gastgewerbe fördern. Die Schnellgaststätten haben eine um 2–3mal höhere Leistung je Gastplatz und Jahr als der Durchschnitt der übrigen Gaststätten. Ihre Zahl soll bis 1985 um weitere 500 Einheiten zunehmen. 2. Hotels. Die Hotels werden — seit 1975 — einheitlich nach bestimmten Leistungskriterien mit 1–5 Sternen bewertet, wobei das 5-Sterne-Hotel die höchste Leistungsstufe darstellt (Beispiel: Palast-Hotel Berlin [Ost]). Beherbergungseinrichtungen, die auch die Anforderungen des 1-Stern-Hotels nicht erfüllen, werden als „nicht eingestufte Hotels“ geführt. Jeder Hotelkategorie entspricht eine eigene Preisklasse, wobei für Besucher aus dem westlichen und aus dem sozialistischen Ausland gesonderte Übernachtungspreise gelten. Der Bettenbestand des Hotelgewerbes, der zwischen 1973 und 1976 um 4.000 zurückgegangen war, ist seitdem absolut und relativ zur Bevölkerungszahl gestiegen. Etwa ein Fünftel der Bettenzahl entfällt auf die — in Größe, Ausstattung und Service — führenden Interhotels, von denen es gegenwärtig 30 gibt (1982). Unter diesen nehmen das Palast Hotel und das Hotel Metropol in Berlin (Ost) sowie das Hotel Merker in Leipzig eine Sonderstellung ein, da sie nur für Devisengäste zugänglich sind. Trotz der gestiegenen Bettenzahl ist die Kapazität des Hotelgewerbes, vor allem angesichts des wachsenden Umfangs des Tourismus, noch immer sehr unbefriedigend. Im internationalen Vergleich ist die Betten-„dichte“ der DDR mit 4 Betten je 1000 Einwohnern gering (zum Vergleich: ČSSR = 6; Bulgarien = 12; Italien = 27). 3. Eigentumsformen. Der Beschluß des Ministerrates vom 12. 2. 1976, der privatwirtschaftliche Aktivitäten in begrenztem Rahmen förderte und ermutigte, hat auch den privaten Sektor im HuG. wenigstens insoweit belebt, als der Umsatzanteil der privaten und Kommissionsgastwirte am gesamten Gaststättenumsatz, der bis 1975 ständig abgenommen hatte, seitdem konstant geblieben ist. 1982 waren, ebenso wie 1976, die privaten Gastwirte mit 3 v.H., die Kommissionsgastwirte mit 14 v.H. am Umsatz beteiligt. Der Hauptanteil (83 v.H.) entfällt auf den Gaststättenumsatz des sozialistischen HuG. (HO- und konsumgenossenschaftliche Gaststätten). Da es sich bei den Gaststätten im privaten Sektor um kleine und kleinste Betriebe handelt, liegt ihr Anteil an der Zahl der Gaststätten mit 22,6 v.H. (Kommissionsgaststätten) und 6,2 v.H. (private Gaststätten) deutlich höher als ihr Umsatzanteil. 1976 wurde ein neuer Ausbildungsberuf, der Facharbeiter für Gaststätten und Hotelwesen geschaffen, dessen Berufsbild zwischen Koch und Kellner liegt und den Absolventen nach 2jähriger Lehrzeit befähigen soll, eine Gaststätte mit höchstens 4 Beschäftigten zu führen. Für den Umfang des privaten Beherbergungswesens fehlen zwar exakte Daten, doch läßt sich aus den Angaben des amtlichen Hotelführers DDR (Ausgabe 1980) ein Anteil von mindestens 25 v.H. an der gesamten Bettenkapazität errechnen, was bei dem niedrigen Gesamtbestand an Hotelbetten die Bedeutung der privaten und auf Kommissionsbasis betriebenen Hotels und Gasthöfe unterstreicht. Sowohl das halbstaatliche und Kommissions-HuG. als auch das private HuG. gehören den Industrie- und Handelskammern an und werden von den örtlichen Organen der Bezirke und Kreise angeleitet. 4. Sonderformen. Eine Sonderstellung nimmt die Mitropa (Mitteleuropäische Schlafwagen- und Speisewagen-AG) im HuG. als zentralgeleitete Einrichtung des Ministeriums für Verkehrswesen ein. Ihre Aufgabe erstreckt sich auf die Bewirtschaftung von gastronomischen Einrichtungen der Deutschen Reichsbahn (DR), der Schiffahrt, des Flugverkehrs sowie des Straßenverkehrs. Weitere Träger im HuG. sind das Reisebüro der DDR, die Wismut AG, der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) (ohne Ferienheime) sowie vereinzelt Industriebetriebe, Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) und die Kirchen. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 600 Holzindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Humboldt-Universität zu Berlin

Siehe auch: Hotel- und Gaststättengewerbe: 1969 1975 Hotel- und Gaststättenwesen: 1979 Das HuG. ist dem Wirtschaftsbereich Binnenhandel zugeordnet und gehört überwiegend in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Handel und Versorgung. 1. Gaststätten. Die Zahl der Gaststätten (ohne Einrichtungen der betrieblichen Gemeinschaftsverpflegung) lag 1982 bei 25.000, darunter 18.000 Kleingaststätten. Fast 200.000 Mitarbeiter sind im Gaststättenwesen beschäftigt, dessen Umsatz…

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Institut für Literatur „J. R. Becher“ (1985)

Siehe auch: Institut für Literatur: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Literatur „J. R. Becher“: 1975 1979 Die Verordnung über die Bildung des IfL. vom 3. 2. 1955 erklärt: „Um [S. 655]die zeitgenössische deutsche Literatur im Geiste der progressiven Traditionen und Errungenschaften der deutschen und Weltliteratur zu entwickeln und die ideologische und künstlerische Ausbildung der Schriftsteller zu fördern, ist die Schaffung eines Instituts für Literatur notwendig.“ Das IfL. mit Hochschulcharakter wurde am 18. 9. 1955 in Leipzig eröffnet und untersteht dem Ministerium für Kultur. Es arbeitet eng mit dem Schriftstellerverband der DDR zusammen. Erster Direktor wurde Alfred Kurella (bis 1957, Nachfolger Max Zimmering). Kurella — der eigentliche Spiritus rector des Instituts — hatte die Gründung des IfL. gegen den Widerstand einflußreicher Persönlichkeiten, insbesondere J. R. Bechers, durchgesetzt. Nach dem Tode von Johannes R. Becher wurde das Institut 1959 nach ihm benannt. In mehrjährigen Lehrgängen sollen Schriftsteller eine Grundausbildung erhalten. 1969 wurde nach dem VI. Schriftstellerkongreß ein neues Ausbildungsprogramm am IfL. eingeführt: Ab 15. 9. 1969 ist ein 3jähriges Fernstudium möglich „im Interesse einer Verstärkung und qualitativen Verbesserung der Bewegung Schreibender Arbeiter, im Interesse vor allem der Herausbildung einer Literaturgesellschaft und der ästhetischen Erziehung der Werktätigen“ (Anweisung des Ministeriums für Kultur vom 2. 3. 1970). Gleichzeitig wurden eine „künstlerische Aspirantur“ (jährlich sollen 5–6 junge Schriftsteller für 2 Jahre am Institut tätig sein) und Sonderkurse für junge Schriftsteller (9 Monate) eingeführt. Das 3jährige Studium wurde in ein 2jähriges Aufbaustudium umgewandelt. Direktor war von 1964 bis 1983 Max Walter Schulz, der von 1957 bis 1959 am IfL. studiert hat. Seit Herbst 1983 ist Dr. Rudolf Gehrke kommissarisch mit der Leitung beauftragt. Literatur und Literaturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 654–655 Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML)

Siehe auch: Institut für Literatur: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Literatur „J. R. Becher“: 1975 1979 Die Verordnung über die Bildung des IfL. vom 3. 2. 1955 erklärt: „Um [S. 655]die zeitgenössische deutsche Literatur im Geiste der progressiven Traditionen und Errungenschaften der deutschen und Weltliteratur zu entwickeln und die ideologische und künstlerische Ausbildung der Schriftsteller zu fördern, ist die Schaffung eines Instituts für Literatur…

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Gesellschaft für Sport und Technik (GST) (1985)

Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Massenorganisation zur vormilitärischen und wehrsportlichen Erziehung und Ausbildung der Jugendlichen in der DDR. Die GST wurde 1952 gegründet; als Vorbild gilt die „Freiwillige Unionsgesellschaft zur Förderung der Land-, Luft- und Seestreitkräfte“ (DOSAAF) in der UdSSR. Im Rahmen der sozialistischen Wehrerziehung bereitet die GST die Jugendlichen im vorwehrpflichtigen Alter ab 14 Jahren, und zwar insbesondere die 16- bis 18jährigen, auf den Wehrdienst vor. Seit ihrem VII. Kongreß im Juni 1982 soll sich die GST verstärkt auch der vormilitärischen Ausbildung älterer Jugendlicher zuwenden. Dies steht im Zusammenhang mit der in den nächsten Jahren rückläufigen Zahl an Wehrpflichtigen, die die DDR zur zunehmenden Einberufung auch der älteren Jahrgänge zwingt. Die GST, die „sozialistische Wehrorganisation“ der DDR, ist Hauptträger der vormilitärischen Ausbildung der Jugendlichen, zugleich bietet sie den Bürgern auch vielfältige Möglichkeiten zu wehrsportlicher Betätigung und damit zur Entwicklung und Erhaltung der Wehrfähigkeit. Ihre gesamte Tätigkeit soll sich auf die Anforderungen und Aufgaben konzentrieren, die der Landesverteidigung, insbesondere der Nationalen Volksarmee (NVA), im Interesse der militärischen Sicherung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der DDR gestellt werden. Die GST arbeitet unter Führung der SED eng mit den bewaffneten und anderen staatlichen Organen sowie mit Parteien und Massenorganisationen zusammen. Sie untersteht dem Ministerium für Nationale Verteidigung. Die Zuweisung von Verantwortungs- und Aufgabenbereichen an die GST ist abgestimmt mit den wehrerzieherischen Aufgaben der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Schulen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) und anderer Träger der Wehrerziehung. Die GST ist nach den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus aufgebaut. Territorial gliedert sie sich unterhalb der zentralen Ebene in Bezirks- und Kreisorganisationen; im Organisationsbereich des Kreises werden in Betrieben, Verwaltungen, Schulen, Hochschulen und Wohngebieten Grundorganisationen gebildet. Höchstes Organ der GST ist der Kongreß. Er legt die grundsätzlichen Aufgaben fest, beschließt das Statut (das z. Z. gültige Statut wurde auf dem V. Kongreß der GST vom 14. bis 16. 9. 1972 in Dresden verabschiedet) und wählt den Zentralvorstand. Zwischen den Kongressen ist der Zentralvorstand das höchste Gremium; er wählt aus seiner Mitte zur Leitung der Arbeit zwischen den Tagungen des Vorstands das Sekretariat. Diese Organisationsstruktur der Zentrale gilt im wesentlichen entsprechend für die Bezirks- und Kreisorganisationen. Die Ausbildungsarbeit findet in den Grundorganisationen statt, deren Umfang sich nach der jeweiligen Größe der Betriebe, Lehrstätten usw. richtet. Die Grundorganisationen gliedern sich wiederum in bestimmte Sektionen, die die Spezialausbildung auf die künftige Waffengattung hin durchführen. Bis zum Ende des Ausbildungsjahres 1981/82 gliederte sich die 2jährige vormilitärische Ausbildung der GST in die vormilitärische Grundausbildung (1. Jahr) und die vormilitärische Ausbildung für die Laufbahnen der Nationalen Volksarmee (2. Jahr). Seit dem Beginn des Ausbildungsjahres 1982/83 führt die GST die vormilitärische Grundausbildung als selbständigen Ausbildungsabschnitt nicht mehr durch, sondern konzentriert sich ausschließlich auf die vormilitärische Laufbahnausbildung. Diese erfolgt für die Laufbahnen Mot.-Schützen, Militärkraftfahrer, Tastfunker, Fernschreiber, Matrosenspezialisten, Militärflieger, Fallschirmjäger und Taucher. Die nunmehr 2jährige vormilitärische Laufbahnausbildung, in der die „politisch-moralische Erziehung“, die Vermittlung vormilitärischer Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die körperliche Ertüchtigung miteinander verbunden werden sollen, wird stärker noch als früher armeebezogen durchgeführt; dabei hat die praktische Ausbildung eindeutig an Bedeutung gewonnen. Die vormilitärische Ausbildung der GST ist fester Bestandteil der Lehrpläne der Erweiterten Oberschulen und Hochschulen wie auch der Ausbildungspläne der Lehrlinge in Betrieben und Verwaltungen. Die Ausbildung erfolgt sowohl im Unterricht als auch in der Freizeit. Gute Erfahrungen hat die GST offensichtlich mit der seit einigen Jahren in vielen Kreisorganisationen praktizierten „monatlichen Ausbildung an einem Tag“ gemacht: Diese Form bietet — zusammen mit längeren Lehrgängen an den zentralen und örtlichen Ausbildungslagern der GST — die Möglichkeit, insbesondere auch die Lehrlinge in Betrieben und Verwaltungen in [S. 548]eine straff organisierte vormilitärische Ausbildung einzubinden. Da die Leistungen während der GST-Ausbildung in die Beurteilung der Schüler und Lehrlinge einfließen, wird eine sehr hohe Beteiligung der Jugendlichen an der vormilitärischen Ausbildung erreicht. Die Mädchen werden im Rahmen der GST auf die Zivilverteidigung (Sanitätsausbildung) vorbereitet, können auf Wunsch aber auch das Ausbildungsprogramm für Jungen absolvieren. Attraktiv ist die GST für die Jugendlichen insbesondere dadurch, daß in ihren Lagern verschiedene Berechtigungsnachweise erworben werden können — vom Führerschein bis zum Flugschein, und zwar vor Vollendung des 18. Lebensjahres und ohne die sonst üblichen langen Wartefristen. Von 1979 bis 1981 erwarben z.B. ca. 175.000 Mädchen und Jungen die Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder und fast 200.000 die Fahrerlaubnis für Krafträder. Die GST bietet ihren Mitgliedern ein breit gefächertes Wehrsportprogramm. Gegenwärtig gibt es die Wehrsportarten: Modellsport (Auto-, Schiffs- und Flugmodellsport), Seesport, Tauchsport, Flug- und Fallschirmsprungausbildung, Sportschießen, Motorsport, Nachrichtensport und — als neueste Wehrsportart — Wehrkampfsport. Die GST widmet sich dabei der Pflege sowohl des Massen- als auch des Leistungssports. Ihre Wehrspartakiaden werden auf Kreisebene jährlich, auf der Bezirksebene alle 2 Jahre und auf der Ebene der Republik alle 5 Jahre durchgeführt. Den Angehörigen der NVA und sonstiger bewaffneter Organe der DDR vergleichbar besitzen die Mitglieder der GST Dienstuniformen, Kampf- und Arbeitsanzüge. Ihre Bewaffnung beschränkt sich auf Kleinkaliberwaffen. Kombattantenstatus haben die GST-Mitglieder nicht. Die GST zählt gegenwärtig (1982) ca. 600.000 Mitglieder und ca. 19.000 Organisationseinheiten. Vorsitzender ist Günter Kutzschebauch (SED). An Agitations- und Propagandamaterialien gibt die GST regelmäßig heraus: „S und T. Sport und Technik. Das wehrpolitische Jugendmagazin der GST“, „Funkamateur“, „Flieger-Revue“, „modellbau heute“, „Visier“, „poseidon“ (militärpolitische Zeitschriften mit Magazincharakter für die vormilitärische Laufbahnausbildung und für die Wehrsportarten), „konkret“ und das Mitteilungsblatt „Motorsport“ (Presseorgane für die Funktionäre und Ausbilder der GST). Als höchste Auszeichnung vergibt die GST die „Ernst-Schneller-Medaille“ in Gold, Silber und Bronze. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 547–548 Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“

Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Massenorganisation zur vormilitärischen und wehrsportlichen Erziehung und Ausbildung der Jugendlichen in der DDR. Die GST wurde 1952 gegründet; als Vorbild gilt die „Freiwillige Unionsgesellschaft zur…

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Mikroelektronik (1985)

1. Zum Mikroelektronik-Begriff. Als M. wird in der DDR ganz allgemein die „Entwicklungsstufe der Elektronik, bei der alle oder ein Teil der Funktionselemente auf kleinstem Raum eines Trägermaterials untrennbar miteinander verbunden sind“, bezeichnet (Grundlagen der — Elektronik, der BMSR-Technik, der — Datenverarbeitung. Gruppierung II, 5. Aufl., Berlin [Ost] 1981, S. 32). Nach einer weitergefaßten Begriffsdefinition wird unter M. eine „durch Einsatz hochintegrierter Festkörperschaltkreise weiterentwickelte konventionelle Elektronik verstanden; aber auch die modernen technologischen Herstellungsverfahren, die Methoden und Hilfsmittel zum Entwurf und zur Programmierung der hochintegrierten Schaltkreise und deren Anwendung für den Bau von Steuergeräten und Rechnereinheiten werden in diesen Begriff einbezogen“ (W. Meiling, Mikroprozessor-Mikrorechner. Funktion und Anwendung, Berlin [Ost] 1978, S. 1). 2. Zur Entwicklung der M. Die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Halbleitertechnik setzte in der DDR etwa 1958 ein. Zu den ersten hierbei tätig gewesenen Institutionen zählte u.a. das Institut für Halbleitertechnik Teltow. Halbleiterbauelemente wurden seit Ende der 50er Jahre zunächst im VEB Spurenelemente Freiberg-Muldenhütten hergestellt. Ab 1961 nahm der VEB Halbleiterwerk Frankfurt/Oder die Produktion dieser Erzeugnisse auf. Dieser und weitere VEB dieses Produktionsbereiches waren in der VVB Bauelemente und Vakuumtechnik zusammengeschlossen. Auf dem VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) Anfang 1963 wies deren 1. Sekretär Walter Ulbricht erstmals auf die „umwälzenden Möglichkeiten“ hin, die mit der Anwendung der M. verbunden sind, jedoch blieben dieser wie auch weitere Hinweise und Appelle noch ohne Einfluß auf das Produktionsverhalten der Betriebe der Elektronik-Industrie. Unter dem Eindruck der inzwischen eingetretenen Entwicklungslücke beschloß daher der Ministerrat im Juni 1963 zunächst ein „Programm zur Entwicklung der elektronischen Bauelemente und Geräte“ (Beschluß vom 27. 6. 1963), um eine Beseitigung der auf dem Elektronik-Sektor sichtbar gewordenen Disproportionen einzuleiten. Parallel hierzu wurde zur gleichen Zeit eine Regierungskommission für die Ausarbeitung einer „Grundlinie der Entwicklung der maschinellen Datenverarbeitung“ gebildet (Datenverarbeitung, Elektronische [EDV]). Diese Regierungskommission legte ein Jahr nach ihrer Gründung ihr Untersuchungsergebnis vor, das die Grundlage des ebenfalls vom Ministerrat beschlossenen „Programms zur Entwicklung, Einführung und Durchsetzung der maschinellen Datenverarbeitung in der DDR in den Jahren 1964 bis 1970“ (Beschluß vom 3. 7. 1964) bildete. Als Voraussetzung für die Durchführung der mit diesem Ministerratsbeschluß festgelegten Aufgaben wurde schließlich eine „Grundkonzeption zur Entwicklung der elektronischen Industrie im Zeitraum des Perspektivplanes bis 1970“ beschlossen (Ministerratsbeschluß vom 30. 7. 1964). Alle 3 Beschlüsse bildeten einen zusammenhängenden und sich ergänzenden Maßnahmenkomplex zur Sanierung und Fortentwicklung der ins technologische Abseits geratenen Elektronik-Industrie der DDR. Zwar führten diese staatlichen Maßnahmen zu Veränderungen und gaben Anstöße für Entwicklungsfortschritte; dennoch blieb trotz weiterer Appelle und Maßnahmen von Partei- und Wirtschaftsführung die Gesamtsituation im wesentlichen unverändert. Die DDR lief auch weiterhin der technologischen Entwicklung im Westen mit deutlicher werdendem Abstand hinterher. Als Anfang der 70er Jahre die M. im Westen bereits das Profil vieler Bereiche prägte, blieben diese Entwicklungstendenzen in der DDR ohne sichtbare Auswirkungen. Weder in der Direktive zum Fünfjahrplan 1976–1980 noch in dem verabschiedeten Gesetz dieses Fünfjahrplanes findet sich ein Hinweis auf die M. Erst auf der 4. Tagung des ZK der SED im Dezember 1976 erklärte der damalige Minister für Elektrotechnik und Elektronik, Steger, die Beherrschung der M. zur Kernfrage der weiteren wissenschaftlich-technischen Entwicklung; er forderte mit dem „Programm zur Entwicklung der Mikroelektronik … den notwendigen wissenschaftlich-technischen Vorlauf für den Zeitraum nach 1980 zu schaffen“. Damit trat die Entwicklung und Anwendung dieser neuen Technologie in das Zentrum politischer und ökonomischer Anstrengungen. Die Halbleiterindustrie begann ihr Entwicklungs- und Produktionsprogramm im Rahmen der bestehenden bescheidenen Möglichkeiten den neuen Aufgaben anzupassen. Ferner importierte die DDR trotz knapper Devisen Mikroprozessoren z.B. von den amerikanischen Firmen Intel und Texas Instruments für ausgewählte Einsatzzwecke sowie für wissenschaftliche Forschungsinstitute. Die nunmehr verstärkten, eigenen Entwicklungsarbeiten führten bereits 1977 [S. 889]zu sichtbaren Ergebnissen: auf der Leipziger Frühjahrsmesse wurden der erste Mikroprozessor und weitere integrierte Schaltkreise vom VEB Funkwerk Erfurt sowie mit Mikroprozessoren bestückte Rechner aus dem VEB Kombinat Robotron Dresden vorgestellt. Für die Praxis standen solche Erzeugnisse vorerst kaum zur Verfügung, da die notwendigen produktionstechnischen Voraussetzungen fehlten, um diese in Serie herzustellen. So wurde der erreichte Stand von Partei- und Regierungsführung noch immer als nicht ausreichend bezeichnet. Die 7. ZK-Tagung im November 1977 beschloß dementsprechend weitere Maßnahmen zur Verbesserung der „Leitung und Planung im Bereich des Ministeriums für Elektrotechnik/Elektronik“, die zur Gründung der Kombinate Mikroelektronik Erfurt und Elektronische Bauelemente Teltow mit Beginn des Jahres 1978 sowie die Neubildung und Erweiterung der Kombinate NARVA Berlin (Ost), Robotron Dresden, Elektrogerätewerk Suhl, Fahrzeugelektrik Ruhla und Pentacon Dresden führten. Der Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik wurde damit zum Mittelpunkt der verstärkten Kombinatsbildungsphase in der DDR Ende der 70er Jahre (Betriebsformen und Kooperation, III.; Elektrotechnische und Elektronische Industrie; Wirtschaft, II.). Die vorgenommenen Veränderungen führten tatsächlich zu einem erkennbaren Aufschwung der Elektronik-Industrie. Im Vergleich zum Entwicklungsstand westlicher Industrieländer war jedoch noch immer ein deutlicher Rückstand sowohl im Erzeugnisangebot als auch bei der Nutzung der M. festzustellen. Auf der 11. ZK-Tagung der SED im Dezember 1979 wurde von Generalsekretär Erich Honecker u.a. nach wie vor auf folgende Mängel hingewiesen: ungenügende Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse, zu langsame Überführung wissenschaftlicher Ergebnisse in die Produktion, fehlende Risikobereitschaft in Betrieben und Kombinaten sowie mangelhafte Bereitstellung der für den Produktionsprozeß notwendigen Materialien. Hinzu kam, daß es am Ende der 70er Jahre trotz einiger Erfolge noch immer an ausreichenden produktionstechnischen Voraussetzungen für eine Serienproduktion vor allem von Schaltkreisen mit höchster Integrationsdichte und anderen von der M. stark geprägten Erzeugnissen fehlte. Die Zeit bis 1983 brachte weitere staatliche Appelle und neue Maßnahmen zur Sicherung von Entwicklung und Anwendung der M. Unter den sich in dieser Zeit für die DDR erheblich verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Rohstoffpreiserhöhungen, Absatzschwierigkeiten auf dem Weltmarkt usw.), avancierte die M. in Hinblick auf die von ihr erhofften Rationalisierungseffekte allmählich zur „Zauberformel“ für die weitere Wirtschaftsentwicklung der DDR. Um eine schnellere Entwicklung der M. zu erreichen, wurden im Frühjahr 1980 der VEB Elektromat Dresden und der dem neuen Kombinat Mikroelektronik angegliederte VEB Institut für Mikroelektronik Dresden zum VEB Zentrum für Forschung und Technik Mikroelektronik Dresden mit rd. 7.000 Beschäftigten vereinigt. Ziel des dem Kombinat Mikroelektronik unterstellten Instituts soll es sein, sich zum führenden wissenschaftlich-technischen Zentrum für die M. in der DDR zu entwickeln. Ebenso soll das Institut Einfluß auf die Bedarfsdeckung der Industrie mit mikroelektronischen Ausrüstungen nehmen und die Anwendung neuer Erkenntnisse bei Weiterentwicklung und Anwendung der M. sichern helfen. Parallel hierzu wurde die Dresdener Ingenieurhochschule vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen mit der Leitfunktion für die Anwendung der Klein- und Mikrorechentechnik im Hochschulwesen der DDR beauftragt. In der Ingenieurhochschule für Elektrotechnik und Maschinenbau Eisleben wurde ein sog. „Konsultationspunkt Mikroelektronik“ zur Beratung von VEB speziell über die Einsatzmöglichkeiten von Mikrorechnern und Mikroprozessorsystemen eingerichtet, um neue Technologien möglichst schnell praxiswirksam werden zu lassen. In der Folgezeit wurden an weiteren Lehr- und Forschungseinrichtungen derartige anwendungsbezogene Konsultationsstellen eingerichtet. Auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1980 konnten die ersten Erzeugnisse des bereits angekündigten neuen Robotronprogramms „Dezentrale Datentechnik“ (Datenverarbeitung, Elektronische [EDV]) vorgestellt werden. Zu den erstmals gezeigten Elektronik-Exponaten gehörten weiterhin neue Schaltkreistypen, spezielle M.-Anwendungen für den Maschinenbau, erste Erzeugnisse der Hobby-Elektronik sowie mikrolithografische Spezialausrüstungen für die Herstellung von integrierten Schaltkreisen aus dem VEB Kombinat Carl Zeiss Jena. Im Rahmen der Wettbewerbsverpflichtungen in Vorbereitung des X. Parteitages der SED (1981) wurden in den Elektronik-Kombinaten nicht nur neue M.-Erzeugnisse entwickelt, sondern ebenso in den Rationalisierungsbetrieben und -abteilungen der Kombinate neue Anwendungsformen der M. eingeführt. Erwartungsgemäß wurden auf dem Parteitag selbst die schnelle Entwicklung, die Produktion und die breitere Anwendung mikroelektronischer Erzeugnisse übereinstimmend sowohl in der Direktive des X. Parteitages als auch in den Berichten von Honecker und Ministerratsvorsitzenden Willi Stoph sowie in verschiedenen Delegiertenberichten zur Grundlage aller Entwicklungsziele und zur Voraussetzung bei der Lösung der gestellten Aufgaben erklärt. Wie Honecker hervorhob, gehöre die DDR gegenwärtig „zu den wenigen Ländern der Welt, die auf wichtigen Gebieten über das Potential verfügen, um mikroelektronische Bauelemente zu entwickeln und zu produzieren“. Nach DDR-Quellen wurden bis Mitte 1981 rd. 420 Typen elektronischer Bauelemente, darunter 210 verschiedene Schaltkreistypen produziert. Den von Partei- und Regierungsführung der DDR aufgestellten Leitlinien zur Entwicklung und Anwendung der M. folgend, nahmen die Aktivitäten in Forschung und Praxis deutlich zu und führten auch zu sichtbaren Ergebnissen: [S. 890] In den Kombinaten der M.-Industrie wurden die Kapazitäten für Forschung, Entwicklung und Produktion erweitert, um die festgelegten Planungsziele realisieren zu können. In allen Bezirken entstanden „Beratungs- und Informationszentren ‚Mikroelektronik‘“, um vor allem Erstanwender sowie Klein- und Mittelbetriebe ohne eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilungen bei der Einführung der M. zu unterstützen. Ebenso wurde begonnen, in verschiedenen Industriekombinaten Forschungs-, Entwicklungs- und Anwenderzentren für M. einzurichten. Im Rahmen der „territorialen Rationalisierung“ entstanden in einigen Bezirken „Anwendergemeinschaften Mikroelektronik und elektronische Rechentechnik“, um durch gegenseitige Unterstützung und gemeinsame Nutzung gegebener Kapazitäten die neuen Technologien möglichst effektiv anzuwenden. Parallel hierzu wurden die Ausbildung von Lehrlingen, Hoch- und Fachschülern sowie die Weiterbildung von Berufstätigen geändert: z.B. bot der Bezirksverband der Kammer der Technik (KDT) in Leipzig seinen Mitgliedern und anderen Interessenten rd. 70 Lehrgänge zur M. und Industrierobotertechnik an. Andere Bezirksverbände der KDT nahmen ebenfalls Kurse zur Anwendung der M. in ihr Weiterbildungsprogramm auf. Nach Mitteilung des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen der DDR wurden für alle Hoch- und Fachschulabsolventen Grundkurse zur M. als Pflichtveranstaltung eingeführt. Auch in der Ausbildung für bestimmte Facharbeiterberufe wie z.B. „Elektronikfacharbeiter“ oder „Mechaniker für Datenverarbeitungs- und Büromaschinen“ ist die M. inzwischen Pflichtfach. Das Ende 1981 veröffentlichte Gesetz über den Fünfjahrplan für 1981–1985 bestätigte den zentralen Stellenwert der M. entsprechend den bereits auf dem X. Parteitag verkündeten Aufgaben und Zielen. Nach offiziellen Berichten betrug das Produktionsvolumen an elektronischen Bauelementen 1983 insgesamt 1724 DDR-Mark. Im gleichen Jahr wurden 135.000 Stück Mikroprozessoren gefertigt. Das Produktionsprogramm des Kombinates M. umfaßt gegenwärtig 1086 Typen elektronischer Bauelemente. DDR-Fachleute räumen jedoch ein, daß es noch verschiedene Probleme mit der Beherrschung der M. gibt. Zu hohe Fertigungskosten und die immer kürzer werdenden Innovationszyklen bereiten die größten Schwierigkeiten. Zwar wird inzwischen eine Reihe elektronischer Konsumgüter produziert. Doch es fehlt noch immer an ausreichenden und preisgünstigen Angeboten. Das gilt besonders für Taschenrechner, Schach- und Heimcomputer. Erstmals angebotene Erzeugnisse dieser Art stehen zunächst nur einem kleinen Kreis ausgewählter Anwender zur Verfügung. 3. M. und ökonomische Strategie für die 80er Jahre. Die ökonomische Strategie des X. Parteitages ist darauf gerichtet, die „materiell-technische Basis“ der Volkswirtschaft der DDR vor allem qualitativ auszubauen. Sie geht dabei von einer „intensiv erweiterten Reproduktion“ aus. Deren Durchsetzung zwingt jedoch zu einer vollen Nutzung der Möglichkeiten des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, wobei insbesondere die M. als eine entscheidende Grundlage des „Kampfes um höchste Produktivität, Effektivität und Qualität“ angesehen wird. Entsprechend stellt daher die M. ein wesentliches Element der Wirtschaftsstrategie für die 80er Jahre dar. Die angestrebten Ziele waren Gegenstand eines auf der 13. ZK-Tagung im Dezember 1980 bestätigten, nicht veröffentlichten Politbürobeschlusses „über die weitere Durchführung der langfristigen Konzeption zur beschleunigten Entwicklung und Anwendung der Mikroelektronik in der Volkswirtschaft der DDR“. Die im Gesetz über den Fünfjahrplan genannten Aufgaben sehen für diesen Produktionsbereich u.a. vor, die Herstellung mikroelektronischer Bauelemente gegenüber 1980 zu verdoppeln und die Produktion hochintegrierter Schaltkreise im Vergleich zu 1980 zu verdreifachen. Dabei sollen der überwiegende Bedarf an Mikroprozessoren aus eigenem Aufkommen gedeckt und die Vormaterialien hierfür weitgehend selbst hergestellt werden. Geplant ist ferner eine Erhöhung der Produktion numerisch gesteuerter Maschinen, von Industrierobotern (angestrebtes Ziel: 45.000) sowie von elektronischen Rechenanlagen. Bei der Produktion von Erzeugnissen der Rechentechnik, der Automatisierungs- und Steuerungstechnik, des wissenschaftlichen Gerätebaus sowie bei elektrischen, elektronischen und fotooptischen Konsumgütern soll durch den verstärkten Einsatz der M. ein weitgehender Generationswechsel durchgesetzt werden (Anstieg des Anteils mikroelektronisch ausgestatteter Maschinen auf über 50 v.H. des Gesamtbestandes). Darüber hinaus ist vorgesehen, durch Anwendung der M. rd. ein Viertel der geplanten Material- und Energieeinsparungen und 20 bis 25 v.H. der geplanten Arbeitsproduktivitätssteigerung zu erreichen. Um diese Ziele verwirklichen zu können, sind jedoch eine Reihe organisatorischer Probleme zu lösen, denn sowohl die M. als auch die Robotertechnik haben noch nicht in voller Höhe den erwarteten Rationalisierungseffekt erbracht. Diese Technologien wurden gerade Anfang der 80er Jahre z. T. überstürzt, ohne genaue Einsatzplanungen und unkoordiniert eingeführt. Eine möglichst effektive M.-Anwendung wird in Zukunft jedoch schon deshalb immer notwendiger werden, weil die mit Mangelproblemen kämpfende DDR-Wirtschaft auf einen wirtschaftlichen Einsatz ihrer knappen Technologie-Investitionen bedacht sein muß. 4. Die M.-Industrie der DDR und deren Erzeugnisse. Die M.-Industrie ist ein besonderer Zweig innerhalb des Industriebereiches Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau und untersteht dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik (Minister von 1965 bis Sept. 1982: Otmar Steger, ab 1. 10. 1982: Felix Meier). Die M.-Industrie wird durch 3 Kombinate repräsentiert: (1) VEB Kombinat M. Erfurt, Beschäftigte: rd. 60.000. Gründung: 1. 1. 1978 durch Zusammenfassung verschiedener VEB und eines Kombinates der inzwischen aufgelösten VVB Bauelemente und Vakuumtechnik. [S. 891]Kombinatsbetriebe: 23, davon 19 Produktionsbetriebe (darunter 1 Leitbetrieb u. 1 Stammbetrieb), ein Zentrum für Forschung und Technologie M. in Dresden mit dem Charakter eines „wissenschaftlichen Industriebetriebes“, das Applikationszentrum Elektronik in Berlin (Ost), ein Projektierungsbetrieb in Dresden sowie der VE Außenhandelsbetrieb (AHB) elektronik export-import in Berlin (Ost). Kombinatsdirektor: Heinz Wedler. Produktionsprogramm des Kombinats: Elektronische Bauelemente, z.B. integrierte Schaltkreise, Transistoren, Dioden usw.; Konsumgüterelektronik, und zwar elektronische Taschenrechner, Telespiele, Schachcomputer sowie Baugruppen für Konsumgüter; Zeitmeßgeräte u. meteorologische Geräte wie z.B. Quarzuhren u. -wecker, Radio- u. Schachuhren, Barometer, Hygrometer, Polymeter und Chronometer; Spezialausrüstungen für Elektrotechnik u. Elektronik; Erzeugnisse u. Ausrüstungen für die Vakuumtechnik; Grundlagenmaterialien für elektronische Bauelemente sowie Sondererzeugnisse. (2) Kombinat VEB Elektronische Bauelemente „Carl von Ossietzky“ Teltow, Beschäftigte: rd. 24.000. Gründung: 1. 1. 1971. Kombinatserweiterung am 1. 1. 1978 im Rahmen der Kombinatsreform durch Eingliederung verschiedener VEB der aufgelösten VVB Bauelemente und Vakuumtechnik. Kombinatsbetriebe: 9 mit dem Stammbetrieb VEB Elektronische Bauelemente Teltow an deren Spitze. Kombinatsdirektor: Wolfgang Langershausen. Produktionsprogramm: z.B. Leiterplatten, Widerstände, Kondensatoren, Schalter und Tasten. (3) Kombinat VEB Keramische Werke Hermsdorf, Beschäftigte: rd. 23.000. Gründung: 1. 1. 1969. Durch die Einbeziehung der Produktionsbetriebe des früheren Kombinates Elektroinstallation (Kombinat der aufgelösten VVB Automatisierungsgeräte) im Rahmen der Kombinatsreform entstand mit Wirkung vom 1. 1. 1979 das Kombinat in seiner jetzigen Form. Kombinatsbetriebe: 20 Produktionsbetriebe einschl. des Stammbetriebes VEB Keramische Werke Hermsdorf sowie ein Zentrum für Forschung und Technologie. Kombinatsdirektor: Günter Wirth. Produktionsprogramm: Isolierkörper und Isolatoren; Elektronische Bauelemente, z.B. Hybridschaltkreise für die Datenverarbeitung und die Funknachrichtentechnik; Apparate und Anlagen aus Hartporzellan und Steinzeug; Elektroinstallationsmaterial; Niederspannungsschaltgeräte für den Industriebau; Bauteile und Elemente der Hochfrequenz-Technik sowie komplette Produktionsanlagen für die Fertigung von Elektroinstallationsmaterial, Elektrokeramik sowie Zündkerzen. 5. Kooperationen mit RGW-Ländern. Auch auf dem M.-Sektor vollzieht sich vor allem bei Forschung und Entwicklung auf der Grundlage des im Sommer 1971 auf der XXV. RGW-Tagung verabschiedeten Komplexprogramms und im Rahmen der „Sozialistischen ökonomischen Integration“ eine enge Kooperation mit den übrigen RGW-Ländern, insbesondere mit der UdSSR (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]). Ein Beispiel hierfür ist die als „gemeinsames Parteitagsprojekt“ bezeichnete Entwicklung und Herstellung von Spezialausrüstungen zur Produktion von 64 KBit-Speicherchips durch Carl Zeiss Jena und einen sowjetischen Elektronik-Betrieb anläßlich des X. Parteitages der SED und des XXVI. Parteitages der KPdSU. Auf der Grundlage von Verträgen bezog die DDR darüber hinaus z.B. elektronische Bauelemente aus Bulgarien und der UdSSR sowie Mikrocomputer aus der UdSSR. Sie lieferte ihrerseits M.-Erzeugnisse in andere RGW-Länder, insbesondere in die UdSSR. Gerade die UdSSR verlangt von der DDR zum Ausgleich der bilateralen Zahlungsbilanz eine Steigerung des Exports hochwertiger elektronischer Erzeugnisse. Eines der Zentralthemen auf der XXXVI. Ratstagung der RGW-Länder in Budapest im Juni 1982 war u.a. die weitere Zusammenarbeit in Forschung, Entwicklung und Produktion im Bereich der M. Zu den Ergebnissen der Tagung zählte die Verkündung von „Generalabkommen“ über die Zusammenarbeit zur Entwicklung und Nutzung der Mikroprozessortechnik sowie von Industrierobotern und über „die Spezialisierung und Kooperation in Entwicklung und Produktion“ von mikroelektronischen Bauelementen. 6. Soziale Folgen der Mikroelektronik. Die Zielstellung des X. Parteitages der SED, durch den Einsatz von M., EDV und Robotertechnik einen Rationalisierungsschub zu erreichen und damit die gesamtwirtschaftliche Effektivität zu steigern, führte zwangsläufig zu sozialen Veränderungen. Wie u.a. von dem Direktor der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) Otto Reinhold hervorgehoben wurde, verändern die neuen Technologien nicht nur die bestehenden Produktions- und Arbeitskräftestrukturen, sondern sie beeinflussen ebenso die Arbeits- und Lebensbedingungen vieler Werktätiger: „Mancher muß seinen Arbeitsplatz, den Beruf oder das Kollektiv, den Betrieb und mitunter auch den Wohnort wechseln, Gewohntes aufgeben, sich in Neues einarbeiten.“ (Einheit Nr. 2/1981, S. 112) Den durch den verstärkten M.-Einsatz freigesetzten Arbeitskräften sollen neue Aufgaben in anderen Tätigkeitsbereichen zugewiesen werden. So wird im Stammbetrieb des Kombinates Elektro-Apparate-Werk Berlin-Treptow jeder 5. Beschäftigte neue Arbeiten übernehmen müssen. Im Robotron-Buchungsmaschinenwerk Karl-Marx-Stadt wurden 1982 insges. 850 Arbeitsplätze umgestaltet und 368 Arbeitskräfte freigesetzt. Auch andere Kombinate und Betriebe berichteten über derartige Freisetzungen als Folge des Einsatzes von M. und Industrierobotertechnik. [S. 892]Mit dem Hinweis auf die in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Arbeitslosigkeit und die „negativen Auswirkungen“ der M. auf den Beschäftigtenstand als Ausdruck „kapitalistischer Interessen“, wird vergleichend auf das Wesen „der sozialistischen Gesellschaft“ in der DDR verwiesen, welches derartige Entwicklungen ausschließe. M. und Industrieroboter dienen hier, wie es heißt, den Interessen der Werktätigen und dem sozialen Fortschritt. Unerwähnt bleibt jedoch, daß inzwischen auch in der DDR Arbeitsuchende wochen- und monatelang ohne Arbeit sind. Das Problem besteht darin, die durch Rationalisierung eingesparten Arbeitskräfte dorthin zu lenken, wo sie tatsächlich gebraucht werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 888–892 Mietrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militarisierung

1. Zum Mikroelektronik-Begriff. Als M. wird in der DDR ganz allgemein die „Entwicklungsstufe der Elektronik, bei der alle oder ein Teil der Funktionselemente auf kleinstem Raum eines Trägermaterials untrennbar miteinander verbunden sind“, bezeichnet (Grundlagen der — Elektronik, der BMSR-Technik, der — Datenverarbeitung. Gruppierung II, 5. Aufl., Berlin [Ost] 1981, S. 32). Nach einer weitergefaßten Begriffsdefinition wird unter M. eine „durch Einsatz hochintegrierter Festkörperschaltkreise…

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Pflichtversicherung (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Versicherungspflicht besteht, wenn die Gefahr des Auftretens beträchtlicher Schäden bei wichtigen Objekten vorhanden ist, wenn die Bürger allgemein vor den finanziellen Folgen besonderer Risiken geschützt werden sollen oder wenn für eine finanzielle Absicherung Vorsorge getroffen werden muß. In der DDR gibt es folgende Formen der P.: 1. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Halter und Fahrer aller in der DDR zum Straßenverkehr zugelassenen und registrierten Kraftfahrzeuge. 2. Feuerpflichtversicherung für alle Gebäude und Betriebseinrichtungen. 3. Versicherung der volkseigenen Wirtschaft, sozialistischer Betriebe der Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft sowie der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen. Neben 1. und 2. erstreckt sich die Versicherungspflicht auf das Grund- und Umlaufvermögen (gegen Schäden durch bestimmte Elementarereignisse) und auf eine zusätzliche Unfallhaftpflicht (unabhängig von den Leistungen der SV). Bei Unfällen, die sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignen und die einen Körperschaden von mindestens 50 v.H. oder Tod zur Folge haben, besteht Anspruch auf einen vollen Bruttojahreslohn (100 v.H. Körperschaden oder Tod) bzw. auf eine anteilige Leistung (Körperschaden zwischen 50 und 100 v.H.). Darüber hinaus müssen die Betriebe der Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft eine Versicherung des lebenden Inventars, eine Tierseuchen- und Schlachtviehversicherung sowie eine Versicherung der Bodenerzeugnisse abschließen. Die staatlichen Organe und Einrichtungen sind verpflichtet, besonderen Versicherungsschutz für das persönliche Eigentum und für Unfälle der dort betreuten Personen (z.B. Kinder, Schüler, Bewohner von Altenwohnheimen) zu schaffen, ebenso wie für Schadenersatzansprüche, die gegen diese Organe und Einrichtungen geltend gemacht werden könnten. 4. In der Sozialversicherung sind pflichtversichert alle Beschäftigten mit Ausnahme a) beschäftigter Ehegatten mit geringeren Jahreseinkünften als 900 Mark, b) gelegentlich Tätiger und solcher mit geringfügigem Einkommen, c) bestimmter Geistlicher und Kirchenangestellter (seit 1971 sind auch die Selbständigen, die mehr als 5 Personen beschäftigen, pflichtversichert), d) Ausländer, die sich in der Ausbildung befinden und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 983 Pflegegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Philatelie

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Versicherungspflicht besteht, wenn die Gefahr des Auftretens beträchtlicher Schäden bei wichtigen Objekten vorhanden ist, wenn die Bürger allgemein vor den finanziellen Folgen besonderer Risiken geschützt werden sollen oder wenn für eine finanzielle Absicherung Vorsorge getroffen werden muß. In der DDR gibt es folgende Formen der P.: 1. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Halter und Fahrer…

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Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (1985)

Siehe auch: Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: 1975 1979 Wie in den meisten europäischen Ländern sind auch in der DDR alle Besitzer von Kraftfahrzeugen einschließlich Mopeds zum Abschluß einer KH. gesetzlich verpflichtet. Träger der KH. ist die Staatliche Versicherung der DDR. Gesetzliche Grundlage dieser Versicherung sind die VO über die KH. vom 16. 11. 1961 (GBl. II, S. 503) sowie die AO über die Allgemeinen Bedingungen für die KH. (AKHB) vom 12. 1. 1971 (GBl. II, S. 93). Der Beitrag ist jährlich, zusammen mit der Kfz-Steuer, vom Kfz-Halter zu entrichten. Die Höhe der Versicherungsprämie ist bei Pkw und Traktoren von der PS-Zahl, bei Krafträdern vom Hubraum, bei Omnibussen von der Zahl der Plätze und bei Lkw von der Ladekapazität abhängig. Versichert sind Personen-, Sach- oder reine Vermögensschäden. Die von der Staatlichen Versicherung geleistete Entschädigungssumme ist in bestimmten Fällen vom Versicherten voll zurückzuzahlen, z.B. dann, wenn er den Schaden vorsätzlich oder unter starkem Alkoholeinfluß verursacht hat. Bei anderen groben Verletzungen von Rechtsvorschriften kann eine teilweise Rückerstattung der Entschädigungsleistung vom Versicherten verlangt werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle europäischen Länder, jedoch müssen die in der DDR zugelassenen Pkw für Fahrten außerhalb der DDR einen Beitragszuschlag zur KH. entrichten. Für Schadensansprüche, die Bürgern der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) durch Kfz-Unfälle im Gebiet der DDR entstehen, gelten die Vereinbarungen des am 10. 5. 1973 unterzeichneten Abkommens zwischen dem HUK-Verband (Hamburg) und der Staatlichen Versicherung der DDR. Sie regeln den Ausgleich von Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen und die Finanzierung von Leistungen der Ersten Hilfe. Auch finanzielle Folgen, die sich aus Unfällen zwischen [S. 746]Deutschen aus der DDR und der Bundesrepublik Deutschland im Straßenverkehr europäischer Dritt-Länder ergeben, werden vom HUK-Verband bzw. von der Staatlichen Versicherung der DDR reguliert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 745–746 Korrespondenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftfahrzeugindustrie

Siehe auch: Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: 1975 1979 Wie in den meisten europäischen Ländern sind auch in der DDR alle Besitzer von Kraftfahrzeugen einschließlich Mopeds zum Abschluß einer KH. gesetzlich verpflichtet. Träger der KH. ist die Staatliche Versicherung der DDR. Gesetzliche Grundlage dieser Versicherung sind die VO über die KH. vom 16. 11. 1961 (GBl. II, S. 503) sowie die AO über die…

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Hauswirtschaft, Persönliche (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das Recht zur Führung einer H. war während der Kollektivierungsphase ein Zugeständnis der SED an die in die LPG Typ III (Agrarpolitik, III. C.; Landwirtschaftliche Betriebsformen, III. A.) eintretenden Bauern. Bei der H., deren Umfang in den bis 1977 geltenden Musterstatuten sowohl flächenmäßig als auch in bezug auf die zu haltenden Tierbestände begrenzt war (GBl. I, 1952, S. 1392, u. GBl. I, 1959, S. 333), handelte es sich im Unterschied zu den privaten Wirtschaften in den LPG~I und II lediglich um ein an die Person und die Mitgliedschaft in der LPG gebundenes persönliches Nutzungsrecht und nicht um privates Eigentum. Die Einnahmen aus der H. waren und sind steuerfrei. Mit den neuen Musterstatuten für die LPG der Pflanzen- und Tierproduktion (GBl. SDr. Nr. 937, 1977) wurde das Recht zur Führung einer H. auch in den LPG beschäftigten Arbeitern zugestanden und die zahlenmäßige Begrenzung der privat gehaltenen Tierbestände aufgehoben. (Obergrenzen bis dahin: 2 Milchkühe mit Kälbern, 2 Mutterschweine mit Nachwuchs, 5 Schafe mit gleicher Anzahl von Lämmern bis zu 11 Monaten und 10 Bienenstöcke. Ziegen, Geflügel, Kaninchen und anderes Kleinvieh konnten dagegen in unbegrenzter Anzahl gehalten werden.) Zudem können die Inhaber einer H. wie alle anderen Bürger mit zusätzlichen Futterbereitstellungen verbundene Mastverträge mit staatlichen Stellen abschließen. Auch dürfen bzw. sollen sie über die weiterhin auf 0,5 ha pro Familie (bzw. 0,25 ha pro Beschäftigten) begrenzte Fläche hinaus Futter auf Rest- und Splitterflächen, an Straßengräben, Wegerändern usw. für ihre persönliche Tierhaltung gewinnen. 1976 wurden mit knapp 240.000 ha rd. 3,8 v.H. der LN der DDR von den H. genutzt (Hoell, G.: Die Agrarverhältnisse im Sozialismus, Berlin [Ost], 1980). Die H. sind zusammen mit den Mitgliedern des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) die wichtigsten Produzenten von Agrarprodukten außerhalb der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe, während die noch verbliebenen rd. 3.500 (nach anderen Schätzungen ca. 5.000) privaten Kleinstbetriebe lediglich noch eine marginale Bedeutung haben. Statistisch werden seit 1973 nur noch die von LPG-Mitgliedern in den H. gehaltenen Tierbestände ausgewiesen. Zuvor gab es darüber hinaus auch Angaben über ihren Beitrag zum staatlichen Aufkommen bei tierischen Produkten und vor 1968 sogar über die von ihnen bewirtschaftete Fläche. Den jahrelang lediglich als Relikt privatbäuerlicher Produktion angesehenen H. wird in den letzten Jahren in allen Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) zunehmende Aufmerksamkeit und Förderung zuteil, weil Versorgungslücken besonders bei arbeitsintensiven landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Obst und Gemüse) zu der Einsicht geführt haben, daß diese Produktionseinrichtungen derzeit — auch in der DDR — von den sozialistischen Betrieben nicht in ausreichendem Umfang gepflegt werden können. — In der DDR wurden bereits 1978, um die Produktionsanreize für die H. zu verstärken, den „individuellen Produzenten“ bei Obst und Gemüse höhere Erzeugerpreise (Agrarpreissystem), als sie für sozialistische Betriebe gelten, zugestanden. Ferner entfiel die Begrenzung der „individuellen Tierhaltung“. Die persönliche Tierhaltung erfuhr durch Futterbereitstellungen, Prämien und günstige Kredite sogar eine Förderung. Die Bedeutung der H. und anderer Kleinproduzenten für die Versorgung der Bevölkerung mit einzelnen (hauptsächlich gärtnerischen) Erzeugnissen verdeutlicht die Tabelle über deren Anteil am staatlichen Aufkommen bei einzelnen Produkten. Bei der Interpretation dieser Tabelle ist zu beachten, daß ein großer, u. U. sogar der überwiegende Teil der Erzeugnisse der H. und Kleinproduzenten der eigenen Versorgung dienen, und deshalb im staatlichen Aufkommen nicht erfaßt wird, ihre Produktion also mehr oder weniger deutlich höher liegt, als es ihr Anteil am staatlichen Aufkommen erkennen läßt. So sollen 1981 rd. 50 v.H. der Obst- und fast 30 v.H. der Gemüseproduktion auf den Parzellen der H., VKSK-Mitglieder [S. 598]und anderen Kleinproduzenten geerntet worden sein (Tribüne, Berlin [Ost], Nr. 109/1983, S. 11). Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 597–598 Haushaltsorganisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Heimatgeschichte

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das Recht zur Führung einer H. war während der Kollektivierungsphase ein Zugeständnis der SED an die in die LPG Typ III (Agrarpolitik, III. C.; Landwirtschaftliche Betriebsformen, III. A.) eintretenden Bauern. Bei der H., deren Umfang in den bis 1977 geltenden Musterstatuten sowohl flächenmäßig als auch in bezug auf die zu haltenden Tierbestände begrenzt war (GBl. I, 1952, S. 1392, u. GBl. I, 1959, S. 333), handelte es sich im…

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Städtebau (1985)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die Stadt ist die „wirtschaftlichste und kulturreichste Siedlungsform“ („Grundsätze des Städtebaus“, 1950). Nach Auffassung der Architekten der DDR baut jede Gesellschaft für sie typische Städte, und die Städte wirken ihrerseits auf das Bewußtsein der Menschen zurück. Der St. der DDR sei deshalb Ausdruck der neuen Gesellschaftsordnung in der DDR und zugleich der Raum, innerhalb dessen sich die Gesellschaft weiterentwickle. Aufgrund dieser Prämissen ist dem St. in der DDR immer eine besondere Bedeutung beigemessen worden. Bereits 1950 wurde das Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin, das Aufbaugesetz, beschlossen (GBl. Nr. 104, 6. 9. 1950), und es wurden die „16 Grundsätze des St.“ erlassen (Ministerialblatt Nr. 25 v. 15. 9. 1950). In der Entwicklung des St. in der DDR lassen sich 3 Etappen unterscheiden: 1. 1950–1955. Nationales Aufbauprogramm und 1. Fünfjahrplan: Beseitigung der gröbsten Kriegsschäden; Beginn des Wiederaufbaus bedeutender Kulturdenkmäler (Staatsoper Berlin, Zwinger Dresden) und einer Reihe von Altstädten; Beginn des Baus von neuen Industriestädten (Eisenhüttenstadt) sowie von Straßenzügen (Lange Straße in Rostock, Karl-Marx-Allee Berlin [Ost], 1. Abschnitt) und Plätzen (Altmarkt in Dresden). Motto: „National in der Form — sozialistisch im Inhalt.“ 2. 1955–1966. Beginn der Industrialisierung des Bauens, verbunden mit der Typenprojektierung: Bau von neuen Wohnstädten in Hoyerswerda und Schwedt, Baubeginn in Halle-Neustadt sowie Bau von reinen Wohnsiedlungen wie Rostock-Lütten Klein und Hans-Loch-Str. in Berlin (Ost). Die Anwendung des industriellen Bauens führte jedoch zu Schematismus und Monotonie. Das künstlerische Moment des St. war zugunsten des wirtschaftlichen völlig zurückgetreten. Eingeschränktes Typensortiment, starre Vorfertigung und Orientierung an der anscheinend rationellsten Bautechnik („Kran-Ideologie“ schafft monotonen Zeilenbau) hatten zwar die Forderung des IV. Parteitages der SED (1954) verwirklicht, schneller, billiger und mehr zu bauen, aber die Eintönigkeit der dabei entstandenen Siedlungen war nicht zu übersehen. In diese Periode fällt aber auch der Beschluß über die Grundsätze zur Planung und Durchführung des Ausbaus der Stadtzentren vom 4. 5. 1961 (GBl. II, 1961, Nr. 30), der sich in der Errichtung der Wohnhäuser in der Karl-Marx-Allee (2. Bauabschnitt) und dem Wiederaufbau der alten Magistrale Unter den Linden in Berlin (Ost) sowie dem Aufbau der Straße der Nationen in Karl-Marx-Stadt und der Karl-Marx-Allee in Magdeburg niederschlug. 3. Seit 1966. Von Beginn bis Mitte der 60er Jahre wurde in der DDR lebhaft über die weitere Entwicklung des St. diskutiert. Mit der Umorganisation des Instituts für St. und Architektur der Bauakademie der DDR wurden 1966 die Weichen gestellt für eine verstärkte Berücksichtigung baukünstlerischer Prinzipien (Architektur, III.) und eine Verbesserung der Bautechnik. Der St.-Beschluß von 1961 konnte realisiert werden und mit Blickpunkt auf den 20. Jahrestag der DDR wurde der Aufbau der Stadtzentren der wichtigsten Städte der DDR in den Mittelpunkt gerückt. Im Gegensatz zu [S. 1305]früher wurde nun komplexer geplant: Umgestaltung der Siedlungsstruktur, Generalbebauungs- und Verkehrspläne, Bezirkspläne usw. Die Stellung der Chefarchitekten der Städte (z.B. Berlin [Ost] bis 1973 Joachim Näther, Nachfolger: Roland Korn; Chefarchitekt des 9. Stadtbezirks: Heinz Graffunder) wurde gestärkt (Architektur, II.). In den Städten wie Berlin (Ost) (Alexanderplatz und angrenzende Straßen), Leipzig (Karl-Marx-Platz), Dresden (Prager Straße), Magdeburg (Karl-Marx-Allee), Karl-Marx-Stadt wurden völlig neue Zentren geschaffen. Die Stadtzentren waren jeweils als Räume („Ensemble“) mit einem beherrschenden Wahrzeichen („Dominante“) geplant (z.B. Berlin [Ost]: Fernsehturm, Palast der Republik, Hotel „Stadt Berlin“, Leipzig: Uni-Hochhaus). Nach den Überlegungen der Städtebauer der DDR erhält ein Stadtzentrum sein Gesicht mittels besonders hervorragender Bauwerke. In Auswahl, Verteilung und Gestaltung dieser Bauwerke drücke sich ein künstlerisches Element des St. aus. Gesetze der menschlichen Wahrnehmung, funktionelle Notwendigkeiten und bautechnische Möglichkeiten führen dazu, diese Bauwerke monumental als typische Merkmale (Wahrzeichen) einer Stadt zu gestalten (Zeichen-Architektur). Nach dem Tod von W. Ulbricht hat sich der Schwerpunkt des St. von den Zentren wieder mehr auf die Errichtung von Wohngebieten verlagert (Ausnahme: „Palast der Republik“ in Berlin [Ost]). Im Mittelpunkt der Prognosen stehen neben dem Wohnungsbau vor allem die Erhaltung und Verbesserung der Altbausubstanz. Die Mittel für das repräsentative Bauen sind zugunsten dieser Aufgaben gekürzt worden. Der Bau eines neuen Wohngebietes erfolgt in der DDR durch den Auftrag des Bezirksbauamtes an den Generalauftragnehmer (Volkseigenes Wohnungsbaukombinat/VE WBK). Dieses Kombinat plant und baut unter Berücksichtigung der geltenden städtebaulichen Prinzipien und in Anwendung der zur Verfügung stehenden Technologien. Die städtebaulichen Prinzipien verlangen „Konzentration“ der Lebensfunktionen und „Intensivierung“ der Materialverwendung. Dies geschieht durch die Plattenbauweise „WBS 70“, ein Baukastenprinzip, in dem Farben, Winkel und Plattenoberfläche gleich sowie Geschoßhöhe, Eingänge, Fenster usw. variabel sind. Für den Bau großer familienfreundlicher Wohnungen, für die Bildung von typischen Wohnvierteln oder für das Einfamilienhaus ist in diesem System wenig Raum. Die Folge ist die konzentrierte Monotonie zahlreicher Wohngebiete in der DDR: eine Häusergruppe mit Hof, Spielplatz, Parkplätzen sowie einer Vorschule (ggf. Schule) und einer Kaufhalle. In den letzten Jahren ist auch in der DDR die Problematik der komplexen einheitlichen Bauweise stärker diskutiert worden. Dies zeigt sich durch größere Rücksicht gegenüber der Altbausubstanz (Generalkonservator: Ludwig Deiters; Leiter des 1977 gegr. Rates für Denkmalpflege: Werner Rackwitz). Die DDR verschließt sich — unbeschadet der konzentrierten Fortsetzung des eigenen Massenwohnungsbauprogramms — im städtebaulichen Bereich nicht mehr der Auseinandersetzung mit der westlichen Entwicklung. Das zeigt sich beispielsweise auch in den Innerdeutschen Beziehungen. Minister Junker reiste 1979 als erster Minister der DDR zu einem offiziellen Besuch in die Bundesrepublik Deutschland; vorausgegangen war dem 1978 ein Besuch von Bundesminister Haack in der DDR. 1982/83 wurden in beiden Staaten wechselseitig Architektenausstellungen gezeigt: Stadtsanierung Bundesrepublik Deutschland in Berlin (Ost), Karl-Marx-Stadt, Magdeburg — Schinkel in Hamburg. Im Mai 1982 haben die SED und der Ministerrat neue „Grundsätze“ für St. und Architektur beschlossen, die den geänderten Tatsachen Rechnung tragen. Kritisch wird registriert, daß in der bisherigen Baupolitik die laufenden Kosten für Nutzung und Erhaltung der Bauwerke zu wenig berücksichtigt wurden. Als Konsequenzen werden gefordert: Verstärkung der Bautätigkeit in den innerstädtischen Bereichen, Zunahme des Wohnungsneubaus in mittleren und kleinen Städten — insgesamt ein Appell zur sorgfältigeren Nutzung der vorhandenen Bausubstanz einschließlich des Baulandes. Zwar wird es immer noch für notwendig angesehen, neue Wohnkomplexe am Rande der Städte zu errichten, aber generell gelten Neubau und Modernisierung als „gleichrangige Aufgabe“. Dieser Beschluß entspricht einer sich seit Mitte der 70er Jahre wandelnden St.-Politik. Kennzeichnendstes Merkmal der Neueinschätzung alter Stadtkerne ist die Einrichtung von Fußgängerbereichen. So wurde 1969 in Dresden die Fußgängerzone „Prager Straße“ gänzlich neu gebaut, während man 10 Jahre später auf der Neustädter Seite bei der „Straße der Befreiung“ eine gelungene Mischung von Rekonstruktion und Neubau realisierte (vgl. hierzu auch die Zentren von Halle und Potsdam/Klement-Gottwald-Str. sowie Berlin/Rekonstruktionsgebiet Nicolai-Kirche). Unter diesen Aspekten ist auch die seit 1976 leicht verbesserte Situation der privaten Handwerksbetriebe im Bauwesen zu sehen: Insgesamt rd. 13.000, die zusammen mit den 1900 PG im Bauwesen 35 v.H. der Bauproduktion, aber 50 v.H. der Reparaturen durchführen. Seit dieser Zeit ist auch eine verstärkte Zulassung von (privatem) Eigenheimbau festzustellen. Hauptprobleme des St. der DDR bleiben das Verhältnis von Neubau und Werterhaltung (Altbausanierung); die Gewährleistung eines Mindeststandards bei der Wohnungsausrüstung (zu geringe Ausstattung der 1955–1960 gebauten Wohnungen); die Verhinderung von städtebaulicher Monotonie durch ein abgestuftes System von Siedlungszentren und Umland sowie Berücksichtigung der zunehmenden Motorisierung. Bau- und Wohnungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1304–1305 Staatsverbrechen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Städtepartnerschaft

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die Stadt ist die „wirtschaftlichste und kulturreichste Siedlungsform“ („Grundsätze des Städtebaus“, 1950). Nach Auffassung der Architekten der DDR baut jede Gesellschaft für sie typische Städte, und die Städte wirken ihrerseits auf das Bewußtsein der Menschen zurück. Der St. der DDR sei deshalb Ausdruck der neuen Gesellschaftsordnung in der DDR und zugleich der Raum, innerhalb dessen sich die Gesellschaft weiterentwickle. Aufgrund dieser…

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Rentabilität (1985)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff der R. hat in der Wirtschaftsgeschichte der DDR verschiedene Deutungen erfahren. Bis Mitte der 50er Jahre wurde im Zeichen des wirtschaftlichen Lenkungssystems stalinscher Prägung der Begriff R. in dreifacher Weise gedeutet. Ein Betrieb ist „rentabel“, wenn er: 1. den Betriebsplan in allen seinen Teilen erfüllt, auch wenn das Werk planmäßig mit Verlust arbeitet (Planverlust); 2. den Betriebsplan in allen seinen Teilen einhält und den vorgesehenen Plangewinn erreicht; 3. unabhängig von der Erfüllung aller Planteile des Betriebsplanes einen Gewinn erwirtschaftet. Dementsprechend wurde bis zu Beginn der sogenannten Liberman-Diskussion in der UdSSR und der ab 1963 in der DDR einsetzenden Wirtschaftsreform die R.-Rate im Gegensatz zu der in den westlichen Wirtschaften üblichen, kapitalbezogenen Definition als das Verhältnis von Gewinn zu den Selbstkosten bezeichnet. Die „selbstkostenbezogene R.-Rate“ Rk = Gewinn / Selbstkosten × 100 wird als Kennziffer für den „Nutzeffekt der aufgewendeten gesellschaftlichen Arbeit“ angesehen. Seit Beginn der Reformdiskussionen und -maßnahmen auf wirtschaftlichem Gebiet in der UdSSR und DDR 1962/63 hat im Zuge der Aufwertung des Gewinns zu einer der wichtigsten Kennziffern des Betriebsplanes und der betrieblichen Leistungen die „fondsbezogene R.-Rate“ (Fonds-R.) Rf = Gewinn / Produktionsfonds × 100 (Produktionsfonds = Brutto-Anlagevermögen + Umlaufvermögen) die „selbstkostenbezogene R.-Rate“ von ihrem ersten Platz als Maßstab der Effizienz der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe verdrängt (Produktionsfondsabgabe). Diese Entwicklung hängt mit den laufenden Bemühungen der sozialistischen Länder zur Entwicklung von Berechnungsverfahren und Lenkungsinstrumenten zusammen, durch die eine bessere ökonomische Verwertung der den Betrieben zur Verfügung gestellten Mittel („Fonds“ als Korrelat zum betriebsnotwendigen Kapital; Rechnungswesen) garantiert werden soll. [S. 1117]Außer der betrieblichen „Fonds-R.“ werden auch die R.-Raten für einzelne Wirtschaftszweige (Zweig-R.) ermittelt, um Vergleiche in einzelnen Branchen während verschiedener Wirtschaftsperioden anstellen zu können. Ebenso wie schon in der für den Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 geltenden Planungsordnung (Planung) ist auch in der Planungsordnung für den Fünfjahrplan 1981–1985 den Betrieben in einem eigenen Planteil „Planung der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion“ ein kompliziertes Verfahren zur verbesserten Wirtschaftlichkeitsrechnung anhand ausgewählter Kennziffern und Kriterien vorgegeben. Hierbei spielen u.a. R.-Berechnungen eine wichtige Rolle, da die R. nach vorherrschender Meinung „wesentliche Seiten der Effektivität zum Ausdruck bringt“ („Thesen“ auf der 15. Tagung des Wissenschaftlichen Rates für wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW, 1975). Die als das generelle Verhältnis von Aufwand und Ertrag bezeichnete Effektivität gilt, unter den allerdings gegenwärtig noch nicht erfüllten Voraussetzungen „einer vollen Funktionsfähigkeit der Wertkategorien, insbesondere des Geldes und der Preise“ (Preissystem und Preispolitik), als wichtiger Gradmesser der Intensivierung und Rationalisierung. Diese einschränkenden Bedingungen gelten gleichermaßen für die primär als betriebliche Leistungsgröße angesehene R., als „ein spezifisch wertmäßiger Ausdruck der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion, bei der dem Ergebnis (Gewinn) der Wirtschaftstätigkeit der VVB, Kombinate und Betriebe der einmalige oder laufende Aufwand gegenübergestellt wird“ („Thesen“, 15. Tagung d. wiss. Rates …). In anderen Veröffentlichungen der DDR (z. B. W. Nachtigall, „Betriebswirtschaftliche Formeln und Darstellungen“, 2. Aufl. Berlin [Ost] 1977) wird der R. „im Kapitalismus“ („Grad der Verwertung des eingesetzten Kapitals“) die R. „im Sozialismus“ gegenübergestellt und definiert als „Ausdruck des gesellschaftlichen Nutzens, der bei der wirtschaftlichen Tätigkeit eingesetzten oder aufgewendeten gesellschaftlichen Arbeit. Die R. wird je nach geforderter Aussage mit unterschiedlichen Rentabilitätsraten gemessen.“ Das bedeutet, daß R. sowohl als fonds- (d.h. quasi-kapital-) als auch als selbstkostenbezogene R.-Rate gemessen werden kann. „Das Rentabilitätsprinzip unterscheidet die nach wirtschaftlicher Rechnungsführung arbeitenden Betriebe von Haushaltsorganisationen“ („Sozialistische Betriebswirtschaft“, 4., wesentlich überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1980). Im System der Wirtschaftlichen Rechnungsführung sind R. und Gewinn wesentliche Zielfunktionen sozialistischer Betriebsführung. Die vielfältigen, prinzipiell auf eine nachhaltige „Verbesserung der Verhältnisse von Aufwand und Ergebnis“ gerichteten Reorganisationsmaßnahmen seit Anfang 1982 in diesem Bereich („… zur weiteren Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung …“) haben den Zwang zur R. erhöht. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1116–1117 Relativismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Renten

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff der R. hat in der Wirtschaftsgeschichte der DDR verschiedene Deutungen erfahren. Bis Mitte der 50er Jahre wurde im Zeichen des wirtschaftlichen Lenkungssystems stalinscher Prägung der Begriff R. in dreifacher Weise gedeutet. Ein Betrieb ist „rentabel“, wenn er: 1. den Betriebsplan in allen seinen Teilen erfüllt, auch wenn das Werk planmäßig mit Verlust arbeitet (Planverlust); 2. den Betriebsplan in allen seinen…

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Investitionen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. sind Aufwendungen, die dem Ersatz bzw. der Erweiterung des Anlagevermögens (Grundmittel) in allen Bereichen der Wirtschaft dienen. Sie umfassen vor allem Bauten und Ausrüstungen (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Hebezeuge, Betriebs- und Büroausstattungen) sowie auch Projektierungsleistungen und Erschließungskosten. Die I.-Tätigkeit wird grundsätzlich staatlich geplant und z.T. aus Mitteln des Staatshaushaltes, aber auch aus betrieblichen Mitteln sowie aus Krediten finanziert (Investitionsplanung; Investitionsrechnung). In den vergangenen drei Jahrzehnten haben die I. (einschließlich Generalreparaturen) erheblich zugenommen; sie stiegen im Zeitraum von 1950 bis 1982 von 3,9 Mrd. auf 52,4 Mrd. Mark. Diese Entwicklung verlief allerdings nicht gleichmäßig: Sowohl 1961/62 als auch 1971/72 war eine Stagnation zu beobachten: im ersten Fall als Folge [S. 673]der fehlerhaften Ansätze des Siebenjahrplanes, im zweiten durch die Kürzung der I.-Tätigkeit zu Beginn der 70er Jahre als Reaktion auf die Unausgewogenheiten der 1968 entwickelten einseitigen strukturpolitischen Konzeption. Bis zur Mitte der 70er Jahre blieb es — mit Ausnahme von 1973 (+ 8,5 v.H.) — bei einem mittleren I.-Wachstumstempo (1974: + 5,5 v.H.; 1975: + 4,5 v.H.), da die mittelfristigen Zielvorstellungen des Fünfjahrplanes 1971–1975 die Priorität der I.-Tätigkeit zugunsten der zur Hauptaufgabe erklärten „Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung“ etwas zurückgestuft hatten. Diese Politik ist im Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 erneut differenziert worden, da die Exporterhöhung, die Erschließung eigener Energiequellen sowie die I.-Beteiligung im RGW-Raum besonders dringlich geworden waren. Im Jahr 1976 stiegen die I. um 7,4 v.H. und 1977 um 5,6 v.H.; 1978 waren es jedoch angesichts des Vorrangs des Exportes nur 2,8 v.H. und 1979 lediglich 1,4 v.H. Die zunehmenden Probleme der außenwirtschaftlichen Belastung ließen 1980 sogar nur eine Zunahme von 0,3 v.H. zu. Insgesamt ist für den Zeitraum 1981–1985 ein kumuliertes I.-Volumen von 256 Mrd. Mark — zu Preisen von 1980 — (ohne Generalreparaturen) geplant; bezieht man diesen Planwert für die I. auf die im Jahre 1980 realisierten I. von 54,51 Mrd. Mark, so entspricht das einer durchschnittlichen jährlichen Abnahme von 2,1 v.H. Im Jahre 1981 stieg das Investitionsvolumen planwidrig um gut 2,7 v.H., 1982 nahm es hingegen gegenüber dem Vorjahr um 6,4 v.H. ab. Angesichts der Notwendigkeit hoher Exportanstrengungen kann die DDR auch in den kommenden Jahren nur in begrenztem Umfang investieren, hiervon muß zudem noch ein erheblicher Teil für den Ausbau der heimischen Rohstoffbasis (Energiewirtschaft), die Weiterführung des langfristigen Wohnungsbauprogrammes (Bau- und Wohnungswesen, VII.) sowie die Modernisierung des Verkehrsnetzes (Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken; Deutsche Reichsbahn [DR]) bereitgestellt werden. Deshalb gibt man schon seit einigen Jahren der Intensivierung absolu[S. 674]ten Vorrang, d.h. bei wenig Neubauten und relativ mehr — z. T. selbst gefertigter — Rationalisierungsmittel sollen die vorhandenen Anlagen und ganze Betriebsteile umfassend modernisiert werden (Intensivierung und Rationalisierung). Charakteristisch für die DDR ist eine I.-Politik, die der Industrie seit Jahren mit über 50 v.H. der gesamten I. deutlichen Vorrang einräumt. Der I.-Anteil der Industrie ist fast doppelt so hoch wie in der Bundesrepublik Deutschland, dafür erreichen wesentliche Infrastrukturbereiche, wie die Wohnungswirtschaft, nur knapp die Hälfte des westdeutschen Anteils, auf die sonstigen Bereiche (Dienstleistungen, Staat, private Haushalte und Organisationen ohne Erwerbscharakter) entfällt lediglich ein Drittel bis ein Viertel des I.-Anteils in der Bundesrepublik Deutschland. Dies ist deutlich Ausdruck einer auch weiterhin zu beobachtenden Vernachlässigung der Infrastruktur-I. in der DDR. Demgegenüber zeigen der Bereich Verkehr, Post- und Fernmeldewesen einen etwas und die Land- und Forstwirtschaft einen erheblich höheren Anteil als in der Bundesrepublik Deutschland. Bei der Landwirtschaft waren für diese herausragende Stellung der hohe Selbstversorgungsgrad und der Übergang zu landwirtschaftlichen Großbetrieben mit „industriemäßigen Produktionsmethoden“ verantwortlich. Eine Betrachtung der Verteilung der I. innerhalb der Industrie läßt erhebliche Veränderungen erkennbar werden. Während bis 1965 zwei Drittel aller Industrie-I. auf die Grundstoffindustrie konzentriert waren, ging ihr Anteil bis zur Mitte der 70er Jahre auf 50–55 v.H. zurück. Hier wirkte sich vor allem der I.-Rückgang bei der Energie- und Brennstoffindustrie in der zweiten Hälfte der 60er Jahre aus. Dies war die Folge sowohl einer Überschätzung des Strukturwandels zugunsten von Erdöl und Erdgas als auch einer Unterschätzung des Elektroenergiebedarfs. Neben Engpässen bei der Elektrizitätserzeugung traten Störungen auch bei „nichtstrukturbestimmenden“ Produktionskapazitäten auf. Deshalb wird der Grundstoffsektor seit Mitte der 70er Jahre wieder stärker gefördert, mit den Schwerpunkten: Energiewirtschaft, Roh- und Grundstoffindustrie, Baumaterialerzeugung sowie sonstige Zulieferindustrien. Über die Aufteilung der Industrie-I. nach Industriezweigen werden seit 1977 von der I.-Berichterstattung der DDR keine Angaben mehr gemacht. Der westliche Beobachter ist daher auf Schätzungen angewiesen; sie werden zusätzlich dadurch erschwert, daß die Wirtschaftspolitik der DDR sowohl Änderungen der Produktionsstruktur — insbesondere in Richtung materialsparender Erzeugnisse — als auch eine Erhöhung der Ausrüstungsquote als Folge der Intensivierung anstrebt. Für den Zeitraum 1981–1985 kann bei grober Schätzung erwartet werden, daß auf die Grundstofferzeugung 59 v.H., auf die Wasserwirtschaft 3 v.H. sowie auf die I.-Güterindustrie etwa 24 v.H. der Industrie-I. entfallen werden. Das bedeutet eine deutliche Anteilsminderung bei den verbrauchsnahen Bereichen. Entscheidendes Problem der I.-Tätigkeit der DDR ist schon seit einer Reihe von Jahren die Notwendigkeit, extensive durch intensive Vermögenserweiterungen abzulösen. Bei nur begrenztem Wachstum des Arbeitskräftevolumens (Arbeitskräfte), von dem jährlich zudem ein steigender Teil von der Anlageninstandhaltung absorbiert wird, können Leistungserhöhungen kaum noch mit der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, sondern fast nur über eine bessere Ausstattung bereits gegebener Arbeitsplätze mit moderneren Ausrüstungen erreicht werden. Zur Lösung dieser Probleme wird der Intensivierung — wie bereits erwähnt — Vorrang gegeben. Zur Weiterführung der dringend erforderlichen Erneuerung des Anlagevermögens soll bis 1985 weit über die Hälfte der für dieses Jahrfünft geplanten I. der Industrie für Intensivierung und Rationalisierung sowie Modernisierung eingesetzt werden. Erweiterungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn die bestehenden Kapazitäten bereits mehrschichtig genutzt werden und Rationalisierungen kaum noch möglich sind. Weiteres Erfordernis für die Genehmigung von I.-Projekten ist eine mindestens zweischichtige Nutzung der geplanten neuen Anlagen. Darüber hinaus versucht man mit einer strafferen I.-Planung und der Konzentration auf wenige wichtige Projekte Effizienzerhöhungen bei den I. durchzusetzen. Diese Bemühungen sowie Versuche, die betriebliche Eigenerzeugung von Rationalisierungsmitteln auszubauen, stoßen jedoch auf beträchtliche Schwierigkeiten: Effizienzsteigernde Innovationen lassen sich nicht von oben verordnen; damit sie erreicht werden können, ist einerseits die schnelle Entwicklung verbesserter Technologien, andererseits aber die Schaffung wirksamer Stimuli zur Leistungsverbesserung für die Betriebe erforderlich. Darüber hinaus ist auch der betriebliche Anreiz für Neuentwicklungen bei den geltenden Preisvorschriften (Preissystem und Preispolitik) noch zu gering. Planung. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 672–674 Intershop A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionsplanung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. sind Aufwendungen, die dem Ersatz bzw. der Erweiterung des Anlagevermögens (Grundmittel) in allen Bereichen der Wirtschaft dienen. Sie umfassen vor allem Bauten und Ausrüstungen (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Hebezeuge, Betriebs- und Büroausstattungen) sowie auch Projektierungsleistungen und Erschließungskosten. Die I.-Tätigkeit wird grundsätzlich staatlich geplant und z.T. aus Mitteln des…

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Nationale Front der DDR (1985)

Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 Die NF. des Demokratischen Deutschland ging aus der Volkskongreßbewegung (Deutscher Volkskongreß) hervor, die 1947 von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) im Hinblick auf eine zunächst gesamtdeutsch gedachte Staatsgründung als eine Art Vorparlament initiiert wurde. Bereits am 14. 7. 1945 hatten sich die KPD, die SPD — sie bildeten am 21./22. 4. 1946 die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) —, die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) und die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) zum Block der antifaschistisch-demokratischen Parteien zusammengeschlossen, um beim Aufbau Nachkriegsdeutschlands zusammenzuarbeiten. Die bürgerlichen Parteien behielten zwar ihre Selbständigkeit, jedoch trugen das Prinzip der Einstimmigkeit der Beschlüsse des Blocks und die Politik der SMAD dazu bei, daß die KPD, später die SED, gegenüber den anderen Parteien ihren Führungsanspruch verwirklichen und ihre Konzeption der politisch-gesellschaftlichen Transformation durchsetzen konnte. Am 5. 8. 1948 wurden die Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) und der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) sowie am 7. 9. 1948 die National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) in den Block aufgenommen, der sich am 17. 6. 1949 in Demokratischer Block der Parteien und Massenorganisationen umbenannte. Mitglieder wurden weiter die Freie Deutsche Jugend (FDJ) (6. 7. 1950), der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) (13. 6. 1952) und später der Kulturbund der DDR (KB). Am 7. 10. 1949 wurde die NF. als zusätzliche Form der Bündnispolitik auf der programmatischen Grundlage der vom SED-Parteivorstand am 4. 10. 1949 angenommenen Entschließung „Die Nationale Front des Demokratischen Deutschland und die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands“ gegründet. Sie war als gesamtdeutsche Bewegung zur „Rettung der deutschen Nation“ konzipiert, der jede Partei, Organisation, Persönlichkeit in West und Ost unbeschadet ihrer politischen, ökonomischen oder weltanschaulichen Prinzipien beitreten konnte. Die gesamtdeutsche Funktion wurde von Anfang an durch die Aufgabe der wirtschaftlichen Stärkung der SBZ/DDR ergänzt. Unter Überwindung von Widerständen gegen die Bündnispolitik in den eigenen Reihen entwickelte die SED die NF. von einer allgemein antifaschistisch-demokratisch orientierten zu einer sozialistischen Volksbewegung. Ähnlich wie die Volksfronten in einigen anderen sozialistischen Ländern gilt die NF. als das breiteste und umfassendste „Bündnis aller politischen und sozialen Kräfte des werktätigen Volkes unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei“. Innerhalb des politischen Systems der DDR wird der NF. die Rolle eines wichtigen Bindegliedes zwischen Staat und Gesellschaft beigemessen, dessen Wirksamkeit an der erwünschten Annäherung der Klassen und Schichten an die Arbeiterklasse und der damit verbundenen wachsenden sozialen Homogenität sowie der politisch-moralischen Einheit der Bevölkerung gemessen wird. Charakteristisch für die Nationale Front der DDR — so die neue Bezeichnung seit 1973 — ist, daß sie keine Massenorganisation mit eingetragenen Mitgliedern und Grundorganisationen darstellt, sondern auf der breiten ehrenamtlichen Tätigkeit von gegenwärtig 350.000 Bürgern in 17.826 Orts-, Wohnbezirks-, Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirksausschüssen beruht. Bei den Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirksausschüssen bestehen hauptamtliche Sekretariate. [S. 929]In den Ausschüssen, die als wichtige Organisationsform nicht nur Repräsentativorgane der Parteien und Massenorganisationen der NF., sondern operative Arbeitsorgane im jeweiligen Territorium bilden, arbeiten auch nichtorganisierte Einzelpersonen ohne bestimmten Proporz zusammen. Den Ausschüssen gehören die Vorsitzenden der jeweiligen Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden an. Höchstes Organ der NF. ist der Kongreß. Seine Delegierten werden in einem Verfahren ermittelt, das zugleich der Wahl der Ausschüsse dient und mehrere Etappen umfaßt. In einem ersten Schritt findet in Einwohnerversammlungen die Wahl der Orts- und Wohnbezirksausschüsse, verbunden mit der Wahl der Delegierten zu Stadtbezirks- und Kreiskonferenzen, statt. Auf diesen werden anschließend aus dem Kreis der Delegierten die Stadtbezirks- und Kreisausschüsse sowie die Delegierten zu Bezirkskonferenzen gewählt. Abschließend wählen auf den Bezirkskonferenzen die Teilnehmer aus ihren Reihen die Bezirksausschüsse und die Delegierten des Kongresses. Auf diese Weise wurden für den V. (und bislang letzten) Kongreß (1969) 1650 Delegierte bestimmt; weitere 350 Delegierte gingen aus Wahlen in Gewerkschaftsversammlungen in 57 Großbetrieben hervor. Der Kongreß wählt den Nationalrat und dessen Präsidenten. Nach dem Tod des langjährigen Präsidenten Prof. Dr. Erich Correns, parteilos, wurde von dieser Regelung dadurch abgewichen, daß 1981 die Wahl des neuen Präsidenten Prof. Dr. Lothar Kolditz, parteilos, durch den Nationalrat erfolgte. Der Nationalrat leitet die Arbeit zwischen den Kongressen durch sein Präsidium und Sekretariat. Beim Nationalrat sowie bei Bezirks- und Kreisausschüssen bestehen Arbeitsgruppen, die als Konsultativgremien fungieren (z.B. Arbeitsgruppe Mittelstand seit 1956, 1963 in Arbeitsgruppe Komplementäre, Handwerker und Gewerbetreibende umbenannt sowie die Arbeitsgruppen „Christliche Kreise“). Den Kern und den Träger der NF. bildet der „Demokratische Block“, dessen Ausschüsse ähnlich staatlich-territorial wie die der NF. aus der jeweils gleichen Zahl von Vertretern der 5 Parteien (SED, DBD, CDU, LDPD, NDPD) und 4 Massenorganisationen (FDGB, FDJ, DFD, KB der DDR) zusammengesetzt sind. Neben den Organisationen des Blocks wirken in der NF. 26 weitere Vereinigungen, Gesellschaften und Verbände. Während in den Ausschüssen der NF. das Gemeinsame im Vordergrund der Arbeit stehen soll, dienen die Blockausschüsse durchaus als Foren, in denen parteipolitische Vorstellungen und auch kontroverse Meinungen diskutiert werden. Es ist jedoch die allgemeine Tendenz festzustellen, daß die NF. nicht nur umfangreichere Aufgaben und eine breitere Basis hat, sondern in der politischen Praxis mehr und mehr den Block auf allen Ebenen ersetzt. Zu den vielfältigen Aufgaben der NF gehören u.a.: Mobilisierung staatsbürgerlicher Aktivität und Verantwortung der Bürger bei der Vorbereitung und Durchführung der Gesetze der Volkskammer und der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen; Propaganda und Agitationsarbeit auf breitester Basis; rechtzeitiges Erkennen von neuen Problemen; Benennung der Kandidaten für Wahlen auf allen Ebenen; Unterbreitung der vom Demokratischen Block beratenen und beschlossenen Kandidatenliste sowie des Wahlprogramms; Bestätigung der Richterkandidaten und Unterstützung der Wahl und Tätigkeit der Gesellschaftlichen Gerichte im Wohnbezirk; Antragsrecht zur Abberufung von Abgeordneten; Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen, vor allem durch enge Verbindung der Ausschüsse mit den Abgeordneten; Mithilfe bei der Lösung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplans, u.a. durch den Wettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“; Unterstützung der Bemühungen, die vor allem im Produktionsbereich angestrebte Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen im Wohnbereich fortzuführen (Hausgemeinschaften). Mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben soll die NF. „einen wirksamen Beitrag zur Festigung der sozialistischen Staatsmacht und zur Entfaltung der sozialistischen ➝Demokratie leisten“ (Lexikon Wirtschaft, Berlin [Ost] 1982, S. 662). Seit 1982 wirkt die Zivilverteidigung mit der NF. zusammen, um die Bürger über Erfordernisse des Luft- und Katastrophenschutzes aufzuklären. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 928–929 Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Geschichtsbetrachtung

Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 Die NF. des Demokratischen Deutschland ging aus der Volkskongreßbewegung (Deutscher Volkskongreß) hervor, die 1947 von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) im Hinblick auf eine zunächst gesamtdeutsch gedachte Staatsgründung als eine Art Vorparlament initiiert wurde. Bereits am 14. 7. 1945 hatten sich die KPD, die SPD — sie bildeten am 21./22. 4.…

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Asoziales Verhalten (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 „Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger“ (Art. 24 der Verf.). Der durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (Strafrecht) neu gefaßte Straftatbestand des § 249 StGB „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“ (bis dahin: „Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“) enthält die strafrechtliche [S. 92]Sanktion für die Verletzung dieser staatsbürgerlichen Pflicht zur Arbeit. Danach wird derjenige, der „das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht“, mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder einer Strafe ohne Freiheitsentzug (Strafensystem) verurteilt. Im Wiederholungsfall oder bei bestimmten Vorstrafen ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren angedroht. Zusätzlich zur Strafe oder in leichten Fällen kann auf staatliche Kontroll- und Erziehungsmaßnahmen erkannt werden. Für deren Verwirklichung sind gemäß § 4 Abs. 2 der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 (GBl. I, 1975, S. 130) in der Fassung der VO vom 6. 7. 1979 (GBl. I, S. 195) die örtlichen Räte verantwortlich. Diese sind berechtigt, Auflagen zur Erziehung und Kontrolle zu erteilen (Kriminalität, II., Kriminalität, V.). Die Strafbarkeit arbeitsscheuen Verhaltens ist bereits durch die VO über Aufenthaltsbeschränkung vom 24. 8. 1961 (GBl. II, S. 343) eingeführt worden. Gegen arbeitsscheue Personen konnte nach § 3 Abs. 2 dieser VO auf Verlangen der örtlichen Organe der Staatsmacht durch Urteil des Kreisgerichts Arbeitserziehung auf unbestimmte Zeit angeordnet werden. Diese zunächst auch im § 249 StGB vorgesehene Strafart ist durch das 2. Strafänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 abgeschafft worden. AV. gehört zu den Schwerpunkten der Kriminalität in der DDR. Die Zahl der nach § 249 StGB Verurteilten ist jedoch in der Kriminalstatistik oder in anderen Veröffentlichungen nie genannt worden. Seit 1977 sind zahlreiche Verurteilungen wegen AV. darauf zurückzuführen, daß Ausreisewillige wegen ihres Antrags auf Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland ihren Arbeitsplatz verloren oder ihre Arbeit niedergelegt haben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 91–92 Arzneimittelversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ästhetik

Siehe auch die Jahre 1975 1979 „Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger“ (Art. 24 der Verf.). Der durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (Strafrecht) neu gefaßte Straftatbestand des § 249 StGB „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“ (bis dahin: „Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“) enthält die strafrechtliche [S. 92]Sanktion für…

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Kooperationsrat (1985)

Die mit der Industrialisierung der Landwirtschaft verbundene Auflösung der bis dahin gegebenen organisatorischen, technischen und ökonomischen Einheit von Pflanzen- und Tierproduktion in einem Betrieb sowie die Ausrichtung der jeweiligen Betriebe auf bestimmte Hauptproduktionsrichtungen (Agrarpolitik, III. E.) machten es erforderlich, als Koordinierungsorgan den KOR ins Leben zu rufen, der die horizontale Kooperation zwischen den Landwirtschaftsbetrieben planen und leiten soll. Entsprechend der Spezialisierung in Tier- und Pflanzenproduktionsbetriebe wurde die Zusammenarbeit zwischen den Tierproduktionsbetrieben durch KOR „Tierproduktion“ (T), zwischen den Pflanzenproduktionsbetrieben durch KOR „Pflanzenproduktion“ (P) und zwischen den Pflanzen- und Tierproduktionsbetrieben durch KOR „Pflanzen- und Tierproduktion“ (P u. T) geregelt. Während die beiden ersten Formen zu keiner Zeit große Bedeutung erlangten (1978 gab es 224 KOR [T] und 240 KOR [P]), sind die KOR (P u. T) zu einem wichtigen Instrument geworden, um auf einer höheren Ebene der naturgegebenen Verflechtung dieser voneinander abhängigen Produktionsrichtungen wieder besser Rechnung tragen zu können. Aufgabe der KOR, die sich aus Vertretern der beteiligten Betriebe und Kooperativen Einrichtungen, sowie aus leitenden Kadern des Rates des Kreises und der örtlichen Staatsorgane zusammensetzen, war anfangs lediglich die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Gestaltung der vertraglichen Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den Betrieben. Da durch die Spezialisierung, insbesondere durch die Trennung von Tier- und Pflanzenproduktion die zuvor innerbetrieblichen Stoffkreisläufe zu zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen wurden, oblag es den KOR (P u. T), für die mengen-, termin- und qualitätsgerechte Lieferung von Stroh- und Futtermitteln an die Tierproduktionsbetriebe bzw. den Einsatz von Stallmist, Gülle und Jauche in der Pflanzenproduktion vertragliche Regelungen herbeizuführen, qualitätsbezogene Preise (Vereinbarungspreise) vorzuschlagen und die Erfüllung der abgeschlossenen Liefer- und Leistungsverträge zu kontrollieren. In den letzten Jahren sind diesen KOR — Ende 1983 gab es rd. 1200 — weitere Aufgaben und Befugnisse übertragen und ihre Beschlüsse zur verbindlichen Arbeitsgrundlage für die beteiligten Betriebe erklärt worden. So organisieren die KOR, die nach dem Willen der 7. Tagung des ZK der SED (1983) immer stärker die Funktion wirtschaftsleitender Organe wahrnehmen sollen, den Sozialistischen Wettbewerb in und zwischen den Betrieben, nehmen mehr und mehr Planungs- und Bilanzierungsfunktionen für die Betriebe wahr und entscheiden zunehmend über die Bildung und Verwendung der bei ihnen akkumulierten gemeinsamen Fonds der beteiligten Betriebe. — Zur Unterstützung und Kontrolle der KOR, die unverändert gegenüber den weiterhin rechtlich selbständigen LPG und VEG rechenschaftspflichtig sind, sollen bei ihnen ab 1984 Räte der Parteisekretäre gebildet werden (Grundorganisationen der SED). Kooperation in der Landwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 742 Kooperationsakademien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kooperationsverband (KOV)

Die mit der Industrialisierung der Landwirtschaft verbundene Auflösung der bis dahin gegebenen organisatorischen, technischen und ökonomischen Einheit von Pflanzen- und Tierproduktion in einem Betrieb sowie die Ausrichtung der jeweiligen Betriebe auf bestimmte Hauptproduktionsrichtungen (Agrarpolitik, III. E.) machten es erforderlich, als Koordinierungsorgan den KOR ins Leben zu rufen, der die horizontale Kooperation zwischen den Landwirtschaftsbetrieben planen und leiten soll. …

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Maschinenbau (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Industriezweigsystematik bis Ende 1967 die zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie : den Schwermaschinenbau und den Allgemeinen M. Entsprechend der neuen Industriezweigsystematik sind die Industriezweige des M. im Industriebereich M. und Fahrzeugbau zusammengefaßt. Der M. umfaßt folgende Industriezweige: Energie-M., Bau von Bergbauausrüstungen; Metallurgieausrüstungsbau; Chemieausrüstungsbau; Bau-, Baustoff- und Keramik-M.; Werkzeugmaschinenbau; Werkzeug- und Vorrichtungsbau; Plast- und Elastverarbeitungs-M.; Papierindustrie-M.; Polygraphie-M.; Textil-, Konfektions- und Lederverarbeitungs-M. usw. Die Erzeugung von Büromaschinen zählt dagegen zum Bereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau. Oberste Leitungsorgane für den M. sind das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau, das Ministerium für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau und das Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau. Der Industriebereich M. und Fahrzeugbau umfaßte 1982 1.351 Betriebe mit 942.142 Beschäftigten. D. h., es arbeiteten 29,5 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten in diesem Industriebereich, der 20,8 v.H. der industriellen Warenproduktion erzeugt. Damit ist dies der größte Industriebereich der DDR vor der Chemischen Industrie. Die Hauptstandorte des M. befinden sich in Karl-Marx-Stadt (Anteil des M. und Fahrzeugbaus an der industriellen Bruttoproduktion 1982 16,2 v.H.), Dresden (12,8 v.H.), Leipzig (10,5 v.H.), Halle (10,3 v.H.) und Magdeburg (10,2 v.H.). Im Fünfjahrplanzeitraum 1981–1985 soll die Produktion im M. jahresdurchschnittlich um 7,1 v.H. wachsen, d.h. gegenüber dem Wachstum der Gesamtindustrie überproportional. In Mitteldeutschland war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt (Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichte Elektromaschinen usw.). [S. 875]Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich. Sie betrugen mehr als 70 v.H. der Kapazitäten von 1938 (Reparationen). Der Wiederaufbau führte zu Strukturveränderungen, da die SED-Führung gleichzeitig einen eigenen Schwer-M. entwickelte. Ferner haben der Kunststoffverarbeitungs-M., die Produktion von ganzen Anlagensystemen, von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen sowie von Präzisionsmaschinen in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Für verschiedene Bereiche der Wirtschaftspolitik hat der M. eine entscheidende Bedeutung: Er sichert durch Erstellung von Produktionsanlagen die Reproduktion der eigenen Industrie. Er gewährleistet durch neue Anlagen die Durchsetzung des technischen Fortschritts. Er ist wichtigster Träger des DDR-Exports. Er stellt einen großen Teil der Zulieferungen bereit, die für den Produktionsprozeß in anderen Wirtschaftsbereichen notwendig sind. 48,5 v.H. sämtlicher Ausfuhren der DDR entfielen 1982 auf Waren dieses Industriebereichs. Von sämtlichen M.-Erzeugnissen, die die DDR 1976 (neuere Angaben liegen nicht vor) exportierte, lieferte sie rd. 87 v.H. in die sozialistischen Länder — in die Sowjetunion über 40 v.H. (ein Viertel der sowjetischen Maschinenimporte stammen aus der DDR) — und nur rd. 8 v.H. in die westlichen Industrieländer sowie 5 v.H. in die Entwicklungsländer. Die Wirtschaft der DDR ist heute auf dem Gebiet der Investitionsgüter im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) technologisch der führende Produzent; im Vergleich zu westlichen Ländern ist die DDR durch Anpassung ihres Produktionssortiments an moderne technische Entwicklungen nicht oder nur wenig zurückgefallen. So wurde z.B. auch in der DDR die Produktion von Kunststoffverarbeitungsmaschinen, von Werkzeugmaschinen, luft- und kältetechnischen Anlagen usw. überproportional erweitert. Zum Beispiel sind ferner bei Chemieanlagen, Tagebauausrüstungen und Textilmaschinen besondere Entwicklungsrichtungen ausgebaut worden. Problematisch wird für die DDR die Sortimentsverbreiterung, die in den letzten Jahren zu beobachten war. 75 bis 80 v.H. des Maschinenbaus der DDR entfallen auf Klein- und Mittelserienfertigung. Dies führte zur Zersplitterung, vor allem auch im Forschungs- und Entwicklungsbereich mit der Folge, daß einerseits kaum optimale Seriengrößen erreicht werden können, andererseits, daß auf einem so breiten Produktionsgebiet nur schwer technologische Spitzenpositionen behauptet werden können. Deshalb wird im Rahmen der Spezialisierung und Kooperation im RGW versucht, diese Gefahren zu vermindern. Die Arbeitsteilung im RGW ist beim M. relativ weit fortgeschritten. Inzwischen bestehen mehr als 50 zwischenstaatliche Kooperationsabkommen. Die Wirtschaft der DDR ist besonders auf den Gebieten Metallurgie- und Chemieanlagenbau, Landmaschinen, Fördertechnik sowie Druckerei- und Textilmaschinen beteiligt. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 874–875 Marxismus-Leninismus (ML) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Massenorganisationen

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Industriezweigsystematik bis Ende 1967 die zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie : den Schwermaschinenbau und den Allgemeinen M. Entsprechend der neuen Industriezweigsystematik sind die Industriezweige des M. im Industriebereich M. und Fahrzeugbau zusammengefaßt. Der M. umfaßt folgende Industriezweige: Energie-M., Bau von Bergbauausrüstungen;…

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Zivilprozeß (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Z. ist durch das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen — Zivilprozeßordnung — (ZPO) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 533), in Kraft befindlich seit 1. 1. 1976, geregelt. Die ZPO von 1975 löste die ZPO von 1877 ab, die in der DDR zusammen mit anderen reichsrechtlichen Verfahrensregelungen (Konkursordnung von 1877, Gerichtskostengesetz von 1878, Zwangsversteigerungsgesetz von 1897, Vergleichsordnung von 1935) bis 1975 grundsätzlich weitergegolten haben. Sie überwindet darüber hinaus den Zustand der im Bereich des Z. entstandenen Rechtszersplitterung durch Zusammenfassung des Rechtsstoffes in einer abschließenden Kodifikation. Diese Rechtszersplitterung war dadurch entstanden, daß auf der Basis der fortgeltenden ZPO von 1877 wegen der Veränderung der Gerichtsverfassung zusätzliche Sonderregelungen erlassen worden waren (wichtig vor allem die Angleichungs-VO vom 4. 10. 1952, GBl., S. 988). Auch andere Änderungen des Z.-Rechts erfolgten durch nicht in die ZPO eingearbeitete Sonderbestimmungen. Hinzu kam, daß die Verfahren in Arbeits- und Familiensachen aus der ZPO ausgeklammert und durch eigene Verfahrensordnungen geregelt wurden (Arbeitsgerichtsordnung vom 29. 6. 1961, GBl. II, S. 271; Familienverfahrensordnung vom 17. 2. 1966, GBl. II, S. 171); ebenso das Gerichtsvollzieherwesen (VO vom 4. 10. 1952, GBl., S. 993). Die Neukodifizierung des Z.-Rechts war seit 1958 vorgesehen. Ein von einer Kommission des Ministerrates zur Ausarbeitung des Zivilgesetzbuches fertiggestellter erster Entwurf einer ZPO ist im Jahre 1970 Mitarbeitern der Gerichte, der Staaatsanwaltschaft, der Rechtsanwaltschaft und der rechtswissenschaftlichen Sektionen der Universitäten zur Diskussion zugänglich gemacht worden (Wünsche, Neue Justiz, 1970, Heft 6, S. 161 ff.). Eine Veröffentlichung des Entwurfs ist jedoch nicht erfolgt. Mit der ZPO von 1975 ist erneut eine allgemeine Verfahrensordnung für Verfahren der ordentlichen Gerichte in Zivil-, Familien- und Arbeitssachen geschaffen worden. Ihre Bestimmungen sind auch auf sonstige den Kammern oder Senaten für Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht zur Entscheidung übertragene Angelegenheiten anzuwenden. Damit hat sich der Gesetzgeber für einen weiteren Begriff des Z. entschieden, dessen Anwendbarkeit nicht auf das materielle Zivilrecht beschränkt ist, sondern über dieses hinausgeht. Grundsätzlich keine Anwendung findet das Z.-Recht auf vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben und auf sämtliche Streitfälle bei der Gestaltung und Erfüllung von Verträgen im Rahmen des Vertragssystems. Diese fallen in die Zuständigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts mit eigenen Verfahrensregelungen. Ebenso gelten besondere Verfahrensbestimmungen für die Konflikt- und Schiedskommissionen (Gesellschaftliche Gerichte), obwohl die bei ihnen anhängigen Verfahren z. T. in den Geltungsbereich des Z.-Rechts gehören (Zivil- oder Arbeitssachen). Die ZPO enthält 209 Paragraphen und ist in 7 Teile gegliedert: 1. Grundsätzliche Bestimmungen, 2. Verfahren vor dem Kreisgericht (einschließlich Vollstreckungsrecht), 3. Rechtsmittelverfahren, 4. Kassations und Wiederaufnahmeverfahren, 5. Kosten des Verfahrens, 6. Rechtsverkehr mit anderen Staaten und 7. Übergangs- und Schlußbestimmungen. Wesentliche Abweichungen im Aufbau gegenüber der alten ZPO liegen in dem Verzicht auf die Voranstellung eines umfänglichen eigenen Teils mit allgemeinen Vorschriften, in der Einarbeitung der besonderen Bestimmungen für Familien- und Arbeitssachen, aber auch anderer besonderer Verfahrensarten, wie des Entmündigungs- und Aufgebotsverfahrens sowie des gesamten Vollstreckungsrechts in die Bestimmungen für das hierfür zuständige Kreisgericht, ferner in der Einarbeitung des Kostenrechts in die ZPO. Die Vereinfachung der Gliederung ist zum Teil dadurch möglich geworden, daß in Zivilsachen in erster Instanz grundsätzlich das Kreisgericht zuständig ist, sofern wegen der besonderen Bedeu[S. 1552]tung des Falles nicht das Bezirksgericht für zuständig erklärt wird. Die ZPO ist von der Offizialmaxime beherrscht; d.h. die Gerichte sind verpflichtet, die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen aufzuklären und wahrheitsgemäß festzustellen (§ 2). Dem dient auch ein Mitwirkungsrecht des Staatsanwalts an jedem Verfahren einschließlich der Befugnis, Rechtsmittel einzulegen und in den rechtlich vorgesehenen Fällen auch selbständig zu klagen (§ 7). Sofern es zur Aufklärung des Sachverhalts oder zur Erhöhung der Wirksamkeit des Verfahrens erforderlich ist, haben die Gerichte auch Beauftragte von Kollektiven der Werktätigen und gesellschaftlichen Organisationen am Verfahren zu beteiligen (§ 4). Die Prozeßparteien sind berechtigt und verpflichtet, am Verfahren teilzunehmen und bei der Feststellung des Sachverhalts mitzuwirken. Sie haben Anspruch auf rechtliches Gehör und Akteneinsicht. Sie können sich durch Prozeßbevollmächtigte vertreten lassen (§ 3). In Arbeitsrechtssachen hat der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) ein allgemeines Prozeßvertretungsrecht (§ 5). Die ZPO kennt folgende Klagen: die Leistungs-, Vornahme-, Duldungs- oder Unterlassungsklage, die Gestaltungsklage, die Feststellungsklage, die Änderungsklage sowie die Anfechtungsklage gegen Entscheidungen eines gesellschaftlichen Gerichts oder eines Verwaltungsorgans, letztere, soweit dies rechtlich zulässig ist. Klagen auf künftig fällig werdende Leistungen sind, mit Ausnahme von Unterhaltsforderungen, nur bei Gefahr im Verzuge zulässig (§ 10). Klagen auf Beendigung einer Ehe sind mit dem Verfahren über die Regelung des elterlichen Erziehungsrechts, des Unterhalts der minderjährigen Kinder und gegebenenfalls der Unterhaltsregelung zwischen den Ehegatten zu verbinden (Familienrecht, III. C.; Ehescheidung). Andere Folgeregelungen können auf Antrag mit der Klage verbunden werden (§ 13). Nach Einreichung der Klage prüft das Gericht die Schlüssigkeit. Es kann dem Kläger Gelegenheit geben, unschlüssige Klagen zu korrigieren. Offensichtlich unbegründete Klagen kann es durch Beschluß abweisen (§ 28). Ebenfalls durch Beschluß ist die Klage als unzulässig abzuweisen, wenn Gründe vorliegen, die eine Verhandlung und Entscheidung in der Sache ausschließen (§ 31). Bei der Vorbereitung der Verhandlung hat der Vorsitzende gegebenenfalls auch einen Beauftragten eines Kollektivs der Werktätigen oder einer gesellschaftlichen Organisation zu laden. In Arbeitsrechtssachen ist der zuständige Kreisvorstand des FDGB zu benachrichtigen. Erfordert es die Bedeutung der Sache, ist der Staatsanwalt zu informieren (§ 32). Mehrere Ansprüche können vom Gericht miteinander verbunden oder voneinander getrennt werden (§ 34). Ein von einem Verfahren Betroffener kann auf Antrag als Kläger oder Verklagter in den Prozeß einbezogen werden (§ 35). Einer Prozeßpartei, die ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen kann, hat das Gericht einen Prozeßbeauftragten zu bestellen (§ 36). Für die Verhandlung gelten die Grundsätze der Mündlichkeit (§ 42), wovon Ausnahmen zulässig sind (§ 65), und der Öffentlichkeit (§ 43), wobei das Gericht, wenn die Bedeutung und die Auswirkung der Sache dies erfordern, die Anwesenheit von Kollektiven aus den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen veranlassen, sich in der Terminierung hierauf einstellen und auch den Verhandlungsort außerhalb des Gerichtsgebäudes wählen kann (erweiterte Öffentlichkeit) (§ 43). Der Ausschluß der Öffentlichkeit ist aus Gründen der Staatssicherheit, der öffentlichen Ordnung, der Geheimhaltung und der Sittlichkeit, in Ehescheidungssachen darüber hinaus im Interesse der Sachaufklärung oder der Überwindung des Ehekonflikts möglich (§ 44). Bei der Verhandlung hat das Gericht auf eine Einigung (Vergleich) hinzuwirken (§ 45), sie muß jedoch den Grundsätzen des sozialistischen Rechts entsprechen (§ 46). In Ehescheidungssachen ist im Normfall eine Aussöhnungsverhandlung durchzuführen, in deren Ergebnis das Ehescheidungsverfahren bis zu einem Jahr ausgesetzt werden kann (§§ 48, 49). Über unaufgeklärte oder streitige Tatsachen hat das Gericht Beweis zu erheben. Es kann auch über von den Prozeßparteien nicht vorgebrachte Tatsachen Beweis erheben (Inquisitionsmaxime) (§ 54). Als Beweismittel gelten: Zeugenaussagen (einschließlich schriftlicher Erklärungen von Zeugen), Aussagen über Tatsachen von Beauftragten von Kollektiven, Sachverständigengutachten, Aussagen von Prozeßparteien, Urkunden und sonstige Aufzeichnungen oder Gegenstände, Auskünfte von staatlichen Organen, Betrieben oder gesellschaftlichen Organisationen (§ 53). Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben der Ehegatte, Geschwister, Verwandte in gerader Linie und durch Annahme an Kindes Statt mit einer Prozeßpartei verbundene Personen; außerdem jeder Zeuge, der sich oder eine Person, zu der er in einer der erwähnten Beziehungen steht, durch seine Aussage der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen würde. Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt nicht, soweit nach dem Strafgesetz eine Anzeigepflicht besteht (§ 56). Eine Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen ist nicht mehr vorgesehen (Eid). Die Entscheidung zur Sache ergeht durch Urteil auf der Grundlage des festgestellten Sachverhalts. Eine Sachentscheidung darf nur ergehen, wenn der Sachverhalt geklärt ist; ein Versäumnisurteil gibt es nur mehr unter dieser modifizierten Voraussetzung (§§ 66, 67). Grundsätzlich ist das Urteil schriftlich zu begründen (Ausnahmen in § 78 Abs. 3); es ist zu verkünden und den Prozeßparteien innerhalb von zwei Wochen zuzustellen. Bei Verurteilungen zur Zahlung soll das Urteil zugleich auch die Bestimmungen über Art und Weise der Erfüllung enthalten, darüber hinaus können Leistungsfristen und Ratenzahlungen festgelegt werden (§ 79). Ein Urteil wird spätestens zwei Wochen nach seiner Zustellung rechtskräftig, sofern kein Rechtsmittel eingelegt wurde. Ordentliche Rechtsmittel sind die Berufung der Prozeßparteien, der Protest des Staatsanwalts gegen alle erstinstanzlichen Urteile, mit Ausnahme von Ehescheidungsurteilen, und die Beschwerde gegen Beschlüsse. Berufung und Protest bewirken eine Überprüfung des [S. 1553]angefochtenen Urteils in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (§ 154). Berufungsgericht für erstinstanzliche Urteile des Kreisgerichts ist das Bezirksgericht, für erstinstanzliche Urteile des Bezirksgerichts das Oberste Gericht. Das Berufungsgericht kann das angefochtene Urteil aufheben und in der Sache selbst entscheiden oder die Berufung abweisen. Eine Zurückweisung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung soll nur ausnahmsweise erfolgen (§ 156). Rechtskräftige Entscheidungen können binnen eines Jahres nach Einritt der Rechtskraft vom Generalstaatsanwalt oder vom Präsidenten des Obersten Gerichts (Entscheidungen des Kreisgerichts auch vom Bezirksstaatsanwalt oder vom Direktor des Bezirksgerichts) durch Kassation angefochten werden (§ 160). Das Kassationsgericht kann die angefochtene Entscheidung aufheben und in der Sache selbst entscheiden, den Fall zur erneuten Verhandlung zurückverweisen oder den Kassationsantrag abweisen (§ 162). Daneben besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 163). Im Vollstreckungsrecht räumt die ZPO bei der Vollstreckung gegen Einzelschuldner der Pfändung der Arbeitseinkünfte Vorrang ein (§ 86). Dabei wird dem Betrieb ebenso wie dem Arbeitskollektiv eine Hilfsfunktion bei der Vollstreckung zugedacht. Bei der Pfändung von Arbeitseinkünften des Schuldners wegen regelmäßiger Zahlungsansprüche von Familienunterhalt. Unterhalt und Miete sind die Beträge nach Abzug der unpfändbaren Einkünfte in voller Höhe vom Betrieb einzubehalten (§ 101). Bei der Pfändung wegen sonstiger Ansprüche wird der pfändbare Betrag auf der Grundlage des monatlichen Nettodurchschnittsverdienstes im Einzelfall ermittelt (§ 102). Im Falle der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kann Gesamtvollstreckung angeordnet werden (VO vom 18. 12. 1975, GBl. I, 1976, S. 5), die der Figur des Konkurses nachgebildet ist (Konkurs). Bei Vollstreckungen gegen Volkseigene Betriebe muß das übergeordnete Organ die Erfüllung aus Mitteln des Betriebes veranlassen; bei Genossenschaften und gesellschaftlichen Organisationen erfolgt die Vollstreckung nur in Geld und Sachen, die nicht Grundlage ihrer Tätigkeit oder Aufgaben sind (§ 87). Vollstreckungsgericht ist das Kreisgericht. Mit der Durchführung ist der Sekretär betraut, der an die Stelle des Gerichtsvollziehers getreten ist; er kann im Interesse des Gläubigers oder des Schuldners Entscheidungen über die Art und Weise der Erfüllung eines Anspruchs treffen oder diese ändern (§ 94). Der Z. ist grundsätzlich kostenpflichtig (Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten). Keine Gerichtskosten werden in Arbeitsrechtssachen, für einstweilige Anordnungen, für Entmündigungsverfahren, für Vollstreckbarkeitserklärungen von Beschlüssen gesellschaftlicher Gerichte und für das Kassationsverfahren erhoben (§ 168). Eine Prozeßpartei, die nicht über die erforderlichen Geldmittel verfügt, kann von der Vorauszahlungspflicht befreit werden; außerdem kann ihr ein Rechtsanwalt auf Staatskosten beigeordnet werden (§ 170). Der Grundsatz, daß die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, ist, von Ausnahmen abgesehen, beibehalten worden (§ 174). Im Rechtsverkehr mit anderen Staaten gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung von Bürgern anderer Staaten, Staatenlosen und juristischen Personen, deren Rechtsstellung sich nach fremdem Recht bestimmt (§ 181). Für die Gewährung von Rechtshilfe gegenüber Gerichten anderer Staaten gilt der Grundsatz des Ordre public und der Gegenseitigkeit (§ 187); Entsprechendes gilt für die Anerkennung von Entscheidungen von Gerichten anderer Staaten (§ 193). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1551–1553 Zins und Zinspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zivilrecht

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Z. ist durch das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen — Zivilprozeßordnung — (ZPO) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 533), in Kraft befindlich seit 1. 1. 1976, geregelt. Die ZPO von 1975 löste die ZPO von 1877 ab, die in der DDR zusammen mit anderen reichsrechtlichen Verfahrensregelungen (Konkursordnung von 1877, Gerichtskostengesetz von 1878,…

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Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) (1985)

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Gesellschaftliche Organisation zur Popularisierung von Ergebnissen aus allen Gebieten der Wissenschaften und zur propagandistischen Unterstützung der jeweils gegebenen politischen Schwerpunktaufgaben. Die U. wurde am 17. 6. 1954 in Anlehnung an das Vorbild der sowjetischen Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse gegründet. Anknüpfend an den von Prof. Julius Schasel 1924 in Jena gegründeten linkssozialistischen freidenkerischen Bildungsverein „U. / Freies Bildungsinstitut e. V.“ (mit Zeitschrift U. und gleichnamigem Verlag; 1933 aufgelöst und verboten) nahm die GzVwK. auf ihrem 4. Kongreß 1966 ihren jetzigen Namen an. Mitglieder der U. sind Angehörige der Intelligenz und erfahrene Praktiker, die sich verpflichten, ihre Kenntnisse in populärwissenschaftlichen Vorträgen einem breiten Interessentenkreis zu vermitteln. Höchstes Organ der U. ist der alle 5 Jahre tagende Kongreß (VII. Kongreß der U. 29. 6.–1. 7. 1981), der das Präsidium wählt. Präsident ist Prof. Dr. Ing., Dr. h.c. Eberhard Leibnitz (SED). Die U. untergliedert sich weiter in Bezirks- und Kreisorganisationen mit den entsprechenden Leitungsgremien. — Seit 1981 verleiht die U. für „hervorragende Verdienste bei der Propagierung wissenschaftlicher Erkenntnisse“ die „Ernst-Haeckel-Medaille“ (E. H. 1834–1919, Naturwissenschaftler und Begründer des Monismus). In größeren Betrieben der Industrie und Landwirtschaft sowie an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen bestehen Mitgliedergruppen (Mitte 1981: 1143). Beim Präsidium der U. arbeiten über 20 zentrale Sektionen bzw. Arbeitsgruppen, die in ihrer Aufgabenstellung der Unterteilung der Gesellschafts- und Naturwissenschaften bzw. gewissen politischen Schwerpunkten folgen (z.B. Agrarwissenschaften, Astronomie, Biologie, Internationale Fragen, Militärpolitik, Staats- und Rechtswissenschaft). Diese leiten ihrerseits die entsprechenden Einrichtungen auf Bezirks- und Kreisebene an, organisieren den Erfahrungsaustausch und versorgen sie mit Informationsmaterial. Konferenzen und wissenschaftliche Kolloquien sind die bevorzugten Formen, in denen die U. die eigenen Mitglieder/Referenten weiterbildet. Die U. arbeitet mit ausländischen Organisationen vergleichbarer Aufgabenstellung, insbesondere mit deren populärwissenschaftlichen Verlagen zusammen. Vom 23. bis 25. 9. 1975 fand in Moskau die I. Internationale wissenschaftlich-methodische Konferenz der GzVwK. der sozialistischen Länder statt. Die U. gibt in ihrem Verlag U. (von 1976 bis 1981: 440 Titel mit einer Auflage von 8,8 Mill. Bänden) die Jahrbücher „U.-Universum“ (seit 1954) und „Wissenschaft und Menschheit“ (seit 1965; zusammen mit dem Moskauer Verlag „Snanije“) sowie die populärwissenschaftliche Monatszeitschrift „U.“ (seit August 1947; mit dem Kulturbund der DDR [KB]) heraus. In den Massenmedien ist die U. u.a. mit den Sendereihen „Neue Fernseh-U.“ (seit 1974; 1. Prog.) und „Wissenschaft im Meinungsstreit“ (seit 1977; Radio DDR II) vertreten. Bis Anfang 1981 gestaltete die U. fast 350 Sendungen im Fernsehen und Rundfunk der DDR; Mitschnitte der Sendungen werden im Vortragsangebot der U. verwendet. Die Tätigkeit der U. versteht sich als ein Beitrag zur sozialistischen Allgemeinbildung, als „populärwissenschaftliche Propaganda“. Diesem Zweck dient die Vermittlung parteilicher Informationen über die Entwicklungen im In- und Ausland ebenso wie die Verbreitung neuester wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse unter dem Gesichtspunkt ihrer Anwendbarkeit in der Produktion. Die U. bestreitet mit ihren Veranstaltungen weitgehend das allgemeinbildende Angebot der Volkshochschulen und nimmt Aufgaben in der Erwachsenenbildung wahr (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.). Die U. leistet ihre Arbeit in Form von Vorträgen, Kursen, Aussprachen, Exkursionen und Ausstellungen. Sie stützt sich dabei auf Vortragszentren, Betriebs- und Dorfakademien sowie auf die Kultur- und Klubhäuser. Über ein Fünftel der Veranstaltungen der U. finden auf den Dörfern und in landwirtschaftlichen Betrieben statt; rd. ein Viertel aller U.-Veranstaltungen ist für Jugendliche bestimmt. Über die Zusammenarbeit mit dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) wurde 1972 eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die beide Organisationen zur gegenseitigen Unterstützung bei der politisch-ideologischen Arbeit in den Betrieben verpflichtet. Diesem Ziel dienen regelmäßige Konsultationen zwischen den Verbandsleitungen auf den verschiedenen Stufen, in denen im übrigen auch der jeweils andere Verband personell vertreten sein soll. Vergleichbare Vereinbarungen bestehen mit der Freien Deutschen Jugend (FDJ), dem Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) sowie der Volkssolidarität (Vorträge für ältere Bürger in Altenheimen usw.). Die Zahl der Veranstaltungen stieg von 227.459 im Jahr 1970 mit über 7,8 Mill. Teilnehmern auf 384.607 im Jahr 1982, die von rd. 12 Mill. Teilnehmern besucht wurden. Die Mitgliederzahlen stiegen von 28.160 (1971), 33.675 (1975) und rd. 36.000 (1977) auf 48.600 (Mitte 1981) und 1983 auf 50.913. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1400 Uranbergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Urheberrecht

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Gesellschaftliche Organisation zur Popularisierung von Ergebnissen aus allen Gebieten der Wissenschaften und zur propagandistischen Unterstützung der jeweils gegebenen politischen…

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Qualität der Erzeugnisse (1985)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1066] I. Grundsätze der Qualitätssicherung Im offiziösen Sprachgebrauch der DDR wird unter der QdE. die „Gesamtheit der Eigenschaften eines Erzeugnisses, die den Grad der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmt“, verstanden (Qualitätssicherung und Standardisierung, 1979, S. 19). Aus der Sicht der Politischen Ökonomie spielt dabei die Marxsche Kategorie des Gebrauchswertes als Eignungsgrad oder Nützlichkeit eines Erzeugnisses für die Befriedigung von Bedürfnissen eine sehr wichtige Rolle. Mit der Einführung der 1983 bereits wieder abgeschafften Preisbildung nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis im Jahre 1975 (Preissystem und Preispolitik, VII.), erfuhr der Gebrauchswert eine erhebliche Aufwertung. Eine unter bestimmten Voraussetzungen erreichte Erhöhung der QdE. entspricht einer Erhöhung der gesellschaftlichen Arbeitsproduktivität, da gesamtwirtschaftlich z.B. die längere Lebensdauer der Erzeugnisse und die größere Funktionssicherheit eine Arbeitsersparnis bewirken. Hinter dem Begriff der QdE. verbirgt sich ein komplexer Tatbestand, der sowohl die objektiven Eigenschaften eines Gutes wie seine subjektive Wertung umfaßt. Die „objektiv bestehende Kompliziertheit, die Qualität ökonomisch zu bewerten“, bildet ein wesentliches Problem der Gütesicherung und Qualitätsplanung (Produktions- und Konstruktionsqualität) in einem System zentraler Planung und Lenkung. Die Qualitätsbewertung läßt sich nicht in einer einzigen Kennziffer zusammenfassen, vielmehr ist eine Messung nur durch Vergleiche von Qualitätsparametern, Nutzeffekt usw. möglich. Die Qualitätsbewertung erfolgt gemäß TGL 29.432 (s. Abb.) Grundsätzlich ist die Qualität eine Vergleichskategorie, die z.B. durch das Niveau und die Kennzahlen eines Gebrauchswertes bestimmt wird. Die Be[S. 1067]stimmung des (besonderen DDR-)Gebrauchswertes aber, z.B. der Stellenwert der gesellschaftlichen Nützlichkeit eines Gutes, erweist sich für die DDR als ein bisher äußerst unzulänglich gelöstes Problem. So lag im Jahre 1981 die Mehrheit der in den Pflichtenheften der Kombinate und Betriebe formulierten Gebrauchswerteigenschaften von neuen Erzeugnissen unter dem vergleichbaren internationalen Niveau (Prof. Dr. Helmut Mann, Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“, 1983). Hohe Ansprüche an die QdE. unter dem Aspekt einer Steigerung der volkswirtschaftlichen wie betrieblichen Effizienz durch geringere Ausschußkosten und Senkung der Folgekosten aus Fehlleistungen (Nacharbeit, Mehrverbrauch an Material, zusätzliche Maschinenkapazität usw.) waren von jeher ein Generalanliegen der Wirtschaftsführung. Wissenschaftler der DDR begründeten die Ursache des Zurückbleibens des Nationaleinkommens der DDR hinter der Zunahme der gesellschaftlichen Ersatzfonds (Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt) im Zeitraum der letzten 20 Jahre vorwiegend als eine Folge von Qualitätsmängeln. In den zurückliegenden Jahren beliefen sich die Kosten für Ausschuß, Nacharbeit, Garantieleistungen oder von anderen Qualitätsmängeln auf Beträge in Milliardenhöhe (z.B. 1975: 3 Mrd. Mark); gemessen an aktuellen kritischen Bemerkungen maßgeblicher Wirtschaftsfunktionäre der DDR, hat sich hieran trotz fehlender Daten über den Umfang wohl nichts geändert. Neben wirtschaftlichen Überlegungen spielten und spielen ebenso politische Aspekte, wie Ansehen und Stellung der DDR als führendes sozialistisches Industrieland, eine Rolle. Ein qualitativ mangelhaftes Erzeugnis wird als politischer und kultureller Schaden betrachtet. „Es besteht alle Veranlassung zu außerordentlichen Anstrengungen, um den guten Ruf der Waren aus der DDR als Qualitätsprodukte zu wahren und zu mehren“ (Honecker, 1978) und: „In den kommenden Jahren muß ‚Qualitätsarbeit aus der DDR‘ zu einem weltweit anerkannten Markenzeichen unserer Leistungsfähigkeit werden“ (Honecker, X. Parteitag der SED 1981). In der Vergangenheit wurde dem Problem der QdE. in den Betrieben aus verschiedenen Gründen (Mangelsituation und daraus resultierende starke Stellung der Anbieter, Bruttoproduktion als unzureichende betriebliche Zielfunktion, fehlendes oder mangelhaftes absatzpolitisches Instrumentarium usw.) oftmals eine geringe oder überhaupt keine Bedeutung beigemessen. Seit Beginn der 60er Jahre und besonders seit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) 1963, standen die Probleme der QdE. durch Auf- und Ausbau eines Systems der Qualitäts- oder Gütesicherung (beide Begriffe werden synonym verwendet) und vor allem der staatlichen und betrieblichen Qualitätskontrolle stärker im Vordergrund. Das Volumen von Erzeugnissen mit hoher Qualitätsbewertung hat weiter zugenommen; dennoch bleiben nach selbstkritischer Darstellung führender Wirtschaftswissenschaftler der DDR die Entwicklung der Standardqualität wie auch die Erfüllung der durch den Plan gesetzten Qualitätsziele nach wie vor unzureichend. Gemäß der Leitlinie, als Qualitätsmaßstab den wissenschaftlich-technischen Höchststand (Weltniveau) zugrunde zu legen, bedingt durch gestiegene Ansprüche der Verbraucher und des Außenhandels, fanden seit Mitte der 60er Jahre gleichermaßen sowohl Fragen der Standardisierung (Standards der DDR und RGW-Standards legen u.a. Qualitätskriterien mit wichtigen Kennwerten fest) als auch der Formgestaltung in der Industrie durch Einbeziehung in die Güteklassifizierung verstärkte Beachtung. In der DDR stehen vielfach die Begriffe Formgestaltung, Industrielle ➝Formgestaltung und Industrieformgestaltung anstelle von industrieller Formgebung (Design). Seit über einem Jahrzehnt ist die DDR bemüht, ein System „komplexer Maßnahmen der betrieblichen Qualitätssicherung und Standardisierung (QSS)“ als betriebliches Leitungsinstrument einzuführen. Die Zentralisierung fast aller volkseigenen Betriebe in Kombinate Ende der 70er Jahre hat die Realisierungsmöglichkeiten in diesem Problembereich inzwischen verbessert. Entsprechend dem wirtschaftspolitischen Leitprogramm der 80er Jahre, einer „Wirtschaftsstrategie“ der Intensivierung und Rationalisierung in der DDR, erhalten die Sicherung und Erhöhung der QdE. als ein wichtiger Intensivierungsfaktor im Zusammenhang mit einer ebenfalls angestrebten raschen Steigerung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie einer Verbesserung der Effektivität des Produktionsprozesses einen besonderen Stellenwert. Die ökonomischen Probleme der DDR und weltwirtschaftlichen Entwicklungen der 80er Jahre führten zu einer Reihe neuer Bestimmungen, die den Druck auf eine umfassende Qualitätspolitik der Kombinate verstärkten. Seit Beginn der 80er Jahre zählen hierzu das Konzept eines maximalen Veredlungsgrades, ein realistischer internationaler Vergleich von Spitzenleistungen, die Durchsetzung strenger und umfassender Qualitätsmaßstäbe für eine Erzeugnisplanung bereits im Pflichtenheft (s. #722#iii. III.) sowie der hohe Stellenwert des Designs, nicht nur beim Erzeugnis, sondern auch bei der Verpackung. Kritisch vermerkt werden seitens der DDR Absatzschwierigkeiten infolge Gestaltungsmängeln bei sonst technisch guter Qualität (Staatssekretär M. Kelm, Leiter des staatlichen Amtes für industrielle Formgestaltung, 1983). Ein langer Zeitraum absoluter Vernachlässigung von Design und Qualität oder ein fehlendes, allgegenwärtiges internationales Vergleichsniveau sind nicht die einzigen Ursachen der konstatierten Mängel. Mit einer Qualitäts-VO von [S. 1068]1980 (GBl. I, S. 117 ff.) sowie den Bestimmungen der Planmethodik für die Jahre 1981 bis 1985 (Planungsordnung und Rahmenrichtlinie für die Planung der Kombinate und Betriebe) erhöhten sich die Qualitätsanforderungen für den Erzeugnisbereich der prüfpflichtigen Warenproduktion (ca. 54 v.H. der Gesamtproduktion). Neue veränderte Bestimmungen, vor allem eine „Verordnung über die Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse“ sowie zwei DB zur Qualitätssicherung traten zum 1. 1. 1984 in Kraft (GBl. I, 1983, S. 405 ff.). Ihr Geltungsbereich umfaßt sowohl Instanzen der staatlichen Leitung als auch wirtschaftende Einheiten („Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen“). Als entscheidende Neuerung erstrecken sich nunmehr die Maßnahmen der Qualitätssicherung auf fast alle Erzeugnisse; Ausnahmen werden ausdrücklich angezeigt. Grundsätzlich sind für Erzeugnisse (oder -gruppen), die zur Produktionsaufnahme neu- oder wiederangemeldet werden, eine neue Art eines Standards auszuarbeiten (GBl. I, 1984, S. 157 ff.): „Werkstandard mit Qualitätsmaßstäben“ (WSQ). Das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) erhielt zugleich mit einem neuen Statut (GBl. I, 1983, S. 417 ff.) vergleichsweise umfassendere Kompetenzen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung von gravierender Bedeutung. Es ist insbesondere Leitungsinstanz neu geschaffener Qualitätsinspektionen in der zentralgeleiteten Wirtschaft, also einer verstärkten staatlichen Kontrolle und unterhält ebenso ein Netz von Strukturabteilungen für die Erzeugnisanmeldung. Aus DDR-Sicht sind mit der Koordination einer Reihe neuer Bestimmungen, wie der Qualitätssicherungs-VO von 1983 (QSVO) (GBl. I, 1983, S. 405 ff.), des ASMW-Statuts, einer neuen Standardisierungs-VO (GBl. I, 1984, S. 157 ff.), einer VO über das Meßwesen (GBl. I, 1982, S. 429 ff.) und Bestimmungen zum Pflichtenheft (GBl. I, 1983, S. 381 ff.) derzeit die Voraussetzungen für eine qualitätsgerechte Produktion geschaffen sowie den internationalen Anforderungen angepaßt. Generell zeigen die in der Statistik der letzten Jahre ausgewiesenen Wachstumsquoten der Qualitätsproduktion deutliche Steigerungen. Im Jahre 1975 betrug die industrielle Warenproduktion mit dem Gütezeichen „Q“ (Preisbasis 1980) rd. 13,5 Mrd. Mark, dagegen 1983 rd. 65,1 Mrd. Mark; gleichzeitig erhöhte sich deren Anteil an der gesamten Warenproduktion im gleichen Zeitraum von 6 v.H. auf 18 v.H. (Der bis 1983 in der Statistik ausgewiesene Anteil an der prüfpflichtigen Warenproduktion betrug 1975: 14 v.H. und 1983: 31 v.H.) II. Organisation der Gütesicherung Die Organisation der Gütesicherung und Qualitätskontrolle sowie der Planung und Entwicklung der QdE. stützt sich auf inner- und überbetriebliche Instanzen. Oberstes staatliches Fachorgan für Qualitätsfestlegung und -bewertung ist das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) (Standardisierung, III.). Nach 1946 hatte das staatliche Warenprüfungsamt Thüringen entsprechende Funktionen übernommen; 1950 wurde das Deutsche Amt für Material- und Warenprüfung gegründet (GBl., 1950, S. 136) und 1960 in Deutsches Amt für Warenprüfung und Meßwesen (DAMW) umbenannt, (1. Statut 1965, 2. Statut 1969.) Ohne veröffentlichte Rechtsgrundlage erfolgte Anfang 1974 eine Zusammenlegung des Amtes für Standardisierung und des DAMW in ein Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW). Bereits das 1975 erlassene Statut des ASMW (GBl. I, S. 301 ff.) nennt Qualitätssicherung und -kontrolle als wichtige Funktionen des ASMW. Ein neues Statut ab Dezember 1983 verstärkt seine Kompetenzen. 1962 war ein Rat für Industrieform geschaffen worden. Das parallel dazu bestehende Institut für angewandte Kunst wurde 1963 in das Zentralinstitut für Formgestaltung umgewandelt. Beide Institutionen waren dem Ministerium für Kultur unterstellt. Eine Zuordnung des Rates und des zwischenzeitlich in seinem Namen veränderten Zentralinstitutes für Gestaltung zum DAMW erfolgte 1965. Eine erneute Verselbständigung durch Auflösung des Bereiches „Gestaltung“ beim DAMW und Schaffung eines Amtes für industrielle Formgestaltung als zentrales Organ des Ministerrates geschah mit Wirkung vom 1. 2. 1972. Mitte 1973 wurde beim Amt unter Aufhebung einschlägiger früherer Bestimmungen eine Anzahl bisher vorwiegend betrieblicher Funktionen der Formgestaltung konzentriert. Seitdem findet der Bereich der Industriellen ➝Formgestaltung als Kriterium der Qualität stetig steigende Beachtung. Bereits laut Qualitätsverordnung von 1980 war das Design integraler Bestandteil der Qualität, die neue QSVO 83 betont seinen Stellenwert, denn in der Wirtschaftspraxis allerdings bestehen hier erhebliche Mängel. Das ASMW „ist für die Erarbeitung des staatlichen Qualitätsmaßstabes verantwortlich“ (Statut, § 2,3). Es gliedert sich in Fachbereiche (z.B. Meßwesen, Qualitätssicherung, Standardisierung), Fachabteilungen und diesen unterstellte Prüfdienststellen (meist mit eigenen Fachlabors). Die Beurteilung von Standards und damit auch von Qualitätsmerkmalen obliegt besonderen Prüfungsausschüssen. Dem Präsidenten des ASMW sind mehrere Vizepräsidenten als Leiter der Fachbereiche, über 70 fachlich spezialisierte Struktureinheiten für die Qualitätsanmeldungen (§ 10) sowie die staatlichen Qualitätsinspektionen in der zentralgeleiteten Wirtschaft (§ 6) unterstellt. Neben dem ASMW und dem Amt für industrielle [S. 1069]Formgestaltung hat eine Reihe weiterer, in der Regel staatlicher, Instanzen besondere Funktionen der Qualitätskontrolle wahrzunehmen: Staatliche Güteinspektion beim Handel mit Fahrzeugen, Fahrzeugersatzteilen und Fahrzeugzubehör (GBl. II, 1970, S. 607); Entwicklungs- und Qualitätsprüfstelle der VVW-Centrum (GBl. II, 1965, S. 835); Staatliches Amt für technische Überwachung (GBl. I, 1977, S. 1); DDR-Schiffsrevision und -klassifikation (DSRK); Kraftfahrzeugtechnische Anstalt; Staatliche ➝Bauaufsicht; Reichsbahn u.a. Die früher eigenständige Staatliche Güteinspektion des Handels wurde mit Wirkung v. 1. 1. 1976 in Form der Handelsinspektionen den Fachabteilungen des ASMW angegliedert (Binnenhandel). Als einziges nichtstaatliches Warenkontrollunternehmen beschäftigt sich die Intercontrol GmbH (Dienstleistungsbetriebe) mit der Gütesicherung von ex- und importierten Erzeugnissen und verleiht Prüfungszertifikate (GBl. I, 1975, S. 350 ff.). Im Bereich Meßwesen bewahrt das ASMW die Etalons der DDR und ist für den Zeitdienst verantwortlich. Gemeinsam mit dem Amt für Formgestaltung und den Industrieministerien und anderen zentralen Organen sowie vor allem den Kombinaten und volkseigenen Betrieben, hat das ASMW die Ergebnisse der Qualitätsentwicklung zu analysieren, entsprechende staatliche Vorgaben und Richtlinien zu erarbeiten sowie das gesamte Kontrollsystem zu leiten. Zwei seiner wichtigsten Funktionen sind einmal die Erteilung von Standards als bestimmendes Instrument zur Qualitätssicherung und -steigerung sowie auch zur Rationalisierung, besonders in Zusammenarbeit mit entsprechenden Organen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (z.B. GBl. I, 1978, S. 233), zum anderen ist es die Einstufung der Erzeugnisse in Güteklassen und die Zuerkennung nur noch eines einzigen staatlichen Gütezeichens „Q“. Staatliche Gütevorschriften sind kraft Gesetzes Vertragsinhalt; Abweichungen sind nur im Rahmen der geltenden Bestimmungen zulässig. Das Amt für Formgestaltung verleiht ein „Staatliches gestalterisches Prädikat“ (§ 14 QSVO) als „gestalterische Spitzenleistung“ (SL) für bestimmte Erzeugnisse. Neben den staatlichen Gütevorschriften gemäß Vertragsgesetz (§ 42) gelten gleichberechtigt die Qualitätsbestimmungen, entsprechend einer vorausgesetzten Gebrauchsfähigkeit, auch im Zusammenhang mit den Bestimmungen für Außenhandelsverträge. Bis Ende 1983 erfolgte die Verleihung staatlicher Gütezeichen „Q“ und „1“ (GBl. I, 1980, S. 122) ausschließlich in der Kategorie der „anmelde- und prüfpflichtigen Erzeugnisse“, deren Nomenklatur (GBl. 1976, SDr. 803, 803/1 bis 803/6) das ASMW festsetzte. Laut QSVO sind ab 1984 grundsätzlich alle neuen Industrieerzeugnisse anzumelden und gleichzeitig Werkstandards (WSQ) einzuführen, für die das alleinige Gütezeichen „Q“ beantragt wird. Ab 1984 unterliegen prinzipiell alle Industrieerzeugnisse einer staatlichen Qualitätskontrolle. Importerzeugnisse erhalten besondere Approbationszeichen (§ 18 QSVO). Entfallen waren bereits 1970: Gütezeichen „2“ sowie Überwachungs- und Klimaschutzzeichen. Die Einstufung eines Erzeugnisses nach in sog. Beschaffenheitsstandards festgesetzten Qualitätsmerkmalen ist eine der wichtigsten Funktionen des ASMW und begründet damit seine erhebliche — in der Praxis einer Leitungsfunktion gleichkommende — Machtstellung gegenüber den Kombinaten und Betrieben, da jede Qualitätseinstufung und die Verleihung eines Gütezeichens mit finanziellen Konsequenzen für die Hersteller, z.B. in Form von zusätzlichem Gewinn für „Q“-Erzeugnisse oder Gewinnabschlägen für Erzeugnisse minderer Qualität (lt. § 23) mindestens 10 v.H. verbunden sind. Gegebenenfalls kann die Produktion oder der Absatz auf Weisung der ASMW praktisch eingestellt bzw. gesperrt werden. Desgleichen bestimmen das ASMW und das Amt für industrielle Formgestaltung durch ihre Genehmigungen oder Vorbehalte die Qualitätsmaßstäbe für neue und weiterentwickelte Erzeugnisse; letztlich wird durch diese Funktion der technische Fortschritt forciert. Verantwortlich für die Planung, Sicherung und Kontrolle der Qualität im betrieblichen Bereich sind die Kombinats- und Betriebsleiter. Sie erhalten mit dem Plan Kennziffern der Qualität, Qualitätsvorgaben sowie auch Angaben über den jeweils höchstzulässigen Ausschußanteil. Ausschußkosten sind nicht kalkulationsfähig. Die Generaldirektoren sind gehalten, jährliche Qualitätsprogramme mit konkreten Verpflichtungen auszuarbeiten. Die Ministerien tragen die Verantwortung für die Realisierung der staatlichen Qualitätspolitik. Seit Mitte der 70er Jahre gilt der Phase der Forschung und Entwicklung sowie den qualitätsbestimmenden Standards und Richtlinien der industriellen Gestaltung bei neuen Erzeugnissen wachsende Aufmerksamkeit, allerdings mit unbefriedigenden Ergebnissen. Es bleibt dahingestellt, ob der Zwang über detaillierte Bestimmungen der Kombinats- und Betriebsleiter (§ 7 QSVO) zu mehr Erfolg führt. III. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Betrieb Zwei Hauptbereiche des betrieblichen Qualitätssicherungssystems (QSS) sind zu unterscheiden: Pla[S. 1070]nung und Vorbereitung des Produktionsprozesses sowie Produktionsdurchführung und -kontrolle. Abgesehen von speziellen Aufgabenstellungen und Kennziffern zur Qualitätssicherung und -entwicklung sowohl für den Fünfjahrplan als auch für die Jahrespläne (insbesondere im Produktionsplan und im Plan Wissenschaft und Technik) spielen sie seit 1984 mit den Vorschriften über die Ausarbeitung von Werkstandards (WSQ) für die Qualitätssicherung schon im Bereich von Forschung und Entwicklung eine besondere Rolle. Die Generaldirektoren der Kombinate oder die Leiter anderer Wirtschaftseinheiten bestimmen ihre Qualitätsziele anhand der Qualitätsvorgaben der Ministerien (§ 3 QSVO). Als neues Leitungsinstrument der Generaldirektoren der Kombinate zur Qualitätssicherung für fast alle anzumeldenden Erzeugnisse (Anlage 1 der QSVO führt die Ausnahmen auf) werden vielfach im Rahmen der WSQ Gebrauchswerte, Effektivitätskriterien und Anforderungen an mustergetreue Fertigung festgelegt und vom ASMW bestätigt. Wie die Pflichtenheftziele unterliegen diese Werte ständiger Kontrolle durch das ASMW. Alle in den letzten Jahren besonders betonten Kriterien, wie z.B. technologische und gestalterische Lösungen als auch Vergleichsangaben zu ähnlichen Erzeugnissen des internationalen Marktes sind jetzt integraler Bestandteil der Maßnahmen des QSS. Im Zusammenhang wirken mit der Organisation des Sozialistischen Wettbewerbes, der Führung eines Haushaltsbuches in den Brigaden und der Verwendung der Gebrauchswert-Kosten-Analyse steht als ein wichtiger Teil des QSS das System der fehlerfreien Arbeit („Saratower System“) im Vordergrund. Die 1955 in der UdSSR entwickelten Grundsätze wurden später unter der noch heute geltenden Losung „Meine Hand für mein Produkt“ als „Methode des Vertrauens“ und als Selbstverpflichtung zur Einhaltung aller Qualitätsnormen in den Betrieben der DDR übernommen. Als ein Kernstück betrieblicher Qualitätssicherung ist darunter ein Komplex miteinander verbundener erzieherischer, organisatorischer und technischer Maßnahmen zu verstehen, bei denen die Beschäftigten freiwillig die volle Verantwortung für die Qualität der von ihnen gefertigten Erzeugnisse übernehmen sollen, bezeichnet auch als „persönliches QSS“. Gekoppelt mit Aktionen des sozialistischen Wettbewerbes werden diese Prinzipien durch ein System von Maßnahmen sowohl des individuellen als auch des kollektiven materiellen und moralischen Anreizes stimuliert. Hierzu zählen u.a. qualitätsstimulierende Lohnformen, qualitätsbedingte Zuführungen zum Prämienfonds und Leistungsfonds, eine Abhängigkeit des variablen Teils der Jahresendprämie von erfüllten Qualitätszielen oder das Betriebsergebnis betreffende Preiszu- und Preisabschläge (Lohnformen und Lohnsystem). Nach dem Stand von Anfang 1983 haben mehr als 570 Betriebe (ca. 10 v.H.) in der DDR die vom ASMW verliehene Wettbewerbsauszeichnung „Betrieb der ausgezeichneten Qualität“ erhalten. Seit Erlaß im Jahre 1963 wurden auch Diplome für die 5jährige, die 10jährige (ca. 50 Betriebe) sowie für die 15jährige Verteidigung des Titels vergeben. Die Möglichkeit zur Verleihung des [S. 1071]Titels „Brigade der ausgezeichneten Qualität“ und „bester Qualitätsarbeiter“ soll zukünftig als moralischer Anreiz intensiver genutzt werden. Als ein weiterer Hauptbereich des QSS zur Sicherung und Erhöhung der Qualität in Kombinat und Betrieb fungieren vor allem seit Beginn der 80er Jahre eine Reihe innerbetrieblicher Kontrollsysteme und Kontrollmaßnahmen; sie sind eng mit dem sozialistischen Wettbewerb verknüpft. Die ständige fachgerechte Überwachung der QdE. (d.h. die Gütekontrolle) zur Sicherung der qualitativen Kontinuität der Produktion untersteht in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft seit 1949 der Technischen Kontrollorganisation (TKO). Bis Ende 1983 verfügte sie über umfangreiche Vollmachten. Die als staatliche Kontrolleure wirkenden Leiter der TKO waren auf Kombinatsebene meist Mitarbeiter des ASMW und bei ihrer Tätigkeit im Kombinat an die Weisungen des Amtes gebunden. Der TKO-Leiter des Kombinates hatte das Qualitätsgeschehen im Kombinat zu leiten und gegenüber Kombinat und Amt zu vertreten. Die neu geschaffenen Staatlichen Qualitätsinspektionen (SQI) des ASMW haben seit Jahresanfang 1984 nunmehr die Funktionen staatlicher Qualitätssicherung und -kontrolle übernommen (QSVO, § 5). Zugleich wurden in 120 zentralgeleiteten Kombinaten SQI gebildet. Leiter und Mitarbeiter unterstehen dem ASMW. Die Rechte der SQI reichen bis zu Auslieferungssperren, einem Produktionsstopp und der Einleitung von Ordnungsverfahren. Die TKO fungiert seit 1984 als rein betriebliche Kontrollinstanz, deren Leiter die Funktion von Fachdirektoren einnehmen und dem Kombinats- oder Betriebsdirektor direkt unterstellt sind. Berufung oder Abberufung bedarf jedoch der Zustimmung des ASMW. SQI und TKO steuern durch Kontrollen und Qualitätsanalysen die Qualitätsentwicklung (Einhaltung der Standards und vertraglichen Gütevorschriften), um Fehlleistungen und Ausschuß zu verhindern. Zunehmend werden dabei modernere Kontrollmethoden verwendet. Das Prinzip einer möglichst lückenlosen Kontrolle in der Vergangenheit führte allerdings mit wachsender Massenproduktion zu einer überproportionalen Kostensteigerung der Arbeit der Gütekontrolle. In verstärktem Maß sollen daher weniger kostenintensive Methoden der statistischen Qualitätskontrolle eingesetzt und eine betriebliche „Schwachstellenforschung“ organisiert werden. Die verstärkte Einbeziehung von Formen und Methoden des sozialistischen Wettbewerbes in Verbindung mit dem betrieblichen System der Qualitätssicherung gewinnt unter diesem Aspekt als kostensparende Rationalisierungsmethode an Bedeutung. Der Zusammenhang von Kostensenkung, insbesondere durch Materialeinsparung und Qualitätssteigerung wird vielfach hervorgehoben. Unbeschadet aller speziellen Regelungen und anderer Kriterien ist ein möglichst reibungsloser Ablauf des Betriebsprozesses in der Wirtschaftspraxis eine der entscheidenden Voraussetzungen für eine hohe QdE. Vielfach wirken sich Störungen und Disproportionen, z.B. in Folge systembedingter mangelnder betrieblicher Flexibilität oder des Zwangs zur Planerfüllung, in erster Linie zu Lasten der QdE. aus. Hier erhält die SQI spezielle Funktionen zur Problemlösung. Diese Konflikte und ihre Konsequenzen für wirtschaftende Einheiten und Erzeugnisse sind trotz eines engmaschigen Kontrollnetzes bis in die Gegenwart allerdings nur unzureichend gelöst worden. Kurt Erdmann Literaturangaben Sozialistische Betriebswirtschaft. Lehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. D. Graichen. 4., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. (Abschn. 8.4.4.) [S. 1072]Borchert, H., H. Dietrich u. G. Nagel: Intensivierung — Standardisierung — Qualität. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Dietrich, H.: Qualitätssicherung im Meisterbereich. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Erdmann, K.: Industrielle Formgestaltung in der DDR. In: Deutschland Archiv 8/1979. Köln: Wissenschaft und Politik 1979. Wissenschaftlich-technischer Fortschritt im Handel. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Cramer. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. (Abschn. 4.) Handelsrecht. Autorenkoll. u. Ltg. v. C. J. Kreutzer. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. (Abschn. 5.7.2.) Heuer, R.: Qualität, Kosten, Gewinn. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1967. Kelm, M.: Produktgestaltung im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1971. Jeder liefert jedem Qualität! Erfahrungen, Erkenntnisse und Aufgaben bei der Entwicklung der Qualitätsarbeit in der Volkswirtschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Hanspach u. H. Merbach. Berlin (Ost): Tribüne 1978. Qualitätskontrolle — Qualitätssicherung. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Lilie. Hrsgg. v. Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung. 2., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1966. Qualitätssicherung und Standardisierung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Schindowski, E., u. O. Schürz: Statistische Qualitätskontrolle. Kontrollkarten und Stichprobenpläne. 5. Aufl. Berlin (Ost): Technik 1972. Seminar: Staatliche Qualitätskontrolle. In: Wirtschaftsrecht 2/1978. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1978. (Beilage.) Siskow, W. I.: Messung und Optimierung der Erzeugnisqualität. Übers. aus dem Russischen, Moskau 1966. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1969. Stimulierung in Industriebetrieben und Kombinaten. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Finger u. W. Gertich, Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. (Abschn. 2.3.) Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1066–1072 Psychotherapie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rahmenkollektivvertrag (RKV)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1066] I. Grundsätze der Qualitätssicherung Im offiziösen Sprachgebrauch der DDR wird unter der QdE. die „Gesamtheit der Eigenschaften eines Erzeugnisses, die den Grad der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmt“, verstanden (Qualitätssicherung und Standardisierung, 1979, S. 19). Aus der Sicht der Politischen Ökonomie spielt dabei die Marxsche Kategorie des Gebrauchswertes als Eignungsgrad oder…

DDR A-Z 1985

Parteiwahlen der SED (1985)

Siehe auch: Parteiwahlen: 1969 Parteiwahlen der SED: 1975 1979 Der formale Ablauf der P. ist im Statut der SED geregelt. Zum Wahlvorgang sagt der Punkt 28 des Statuts: „Die Wahlen zu den leitenden Parteiorganen erfolgen durch geheime Abstimmung. Über jeden vorgeschlagenen Kandidaten wird einzeln beraten und abgestimmt. Jedes Mitglied und jeder Kandidat hat das uneingeschränkte Recht, Fragen an die aufgestellten Kandidaten zu richten, Einwände gegen sie zu erheben und neue Vorschläge zu unterbreiten. Als gewählt gilt der Kandidat, für den mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Teilnehmer der Versammlung der Konferenz oder des Parteitages stimmte … Bei den Wahlen wird auf die Erneuerung der leitenden Parteiorgane durch bewährte politisch und fachlich qualifizierte Mitglieder der Partei geachtet. Die Kontinuität der Leitungen ist dabei zu wahren.“ Die auch für die P. geltenden Prinzipien des Demokratischen Zentralismus und die Instrumente der Kaderpolitik (z.B. Nomenklatur) sichern, daß nur die von den jeweils übergeordneten Parteiorganen für die Übernahme von Funktionen vorgesehenen Kandidaten tatsächlich gewählt werden. Da die Bildung von Fraktionen und Gruppierungen (Fraktion, Fraktionsbildung) in der Partei verboten ist, konkurrieren bei P. weder Kandidaten noch unterschiedliche politische Programme. Die Wahlen werden gemäß den Direktiven des ZK durchgeführt, in denen u.a. die in den Wahlversammlungen zu behandelnden Themen, die Anzahl der zu wählenden Leitungsmitglieder, die grundsätzlich nach kaderpolitischen Gesichtspunkten zu treffende soziale und funktionale Zusammensetzung (Arbeiter-, Frauen-, Jugendanteil; Vertreter verschiedener Tätigkeitsbereiche) der Leitungen und die Abgrenzung der Organisationsbereiche der Untergliederungen der Partei vorgeschrieben sind. Die Wahl der Parteigruppenorganisatoren und der Leitungen kleinerer Grundorganisationen der SED, die nicht in Abteilungsparteiorganisationen (APO) untergliedert sind, findet jährlich statt. Wahlgremien sind Parteigruppen bzw. Mitgliedervollversammlungen. Größere Grundorganisationen, Ortsparteiorganisatio[S. 974]nen (OPO), die mehrere Grundorganisationen umfassen, sowie alle höheren Leitungsgremien auf Kreis- und Bezirksebene werden zweimal in 5 Jahren auf Delegiertenkonferenzen gewählt. Die Delegiertenkonferenzen wählen zugleich die Delegierten ihres Organisationsbereiches für die nächsthöhere Leitungsebene, d.h. die Mitglieder der übergeordneten Delegiertenkonferenz. Delegiertenwahlen zum Parteitag (Parteitag/Parteikonferenz der SED), der seinerseits das Zentralkomitee (ZK) der SED zu bestimmen hat, finden alle 5 Jahre auf den Bezirksdelegiertenkonferenzen statt. Zu Mitgliedern und Kandidaten des ZK können nur Parteimitglieder gewählt werden, die mindestens 6 Jahre Mitglied der Partei sind (Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch den Parteitag). Auf dem Parteitag wird außerdem die Zentrale Revisionskommission (Revisionskommissionen der SED) gewählt. Das neue ZK wählt seinerseits im Rahmen des Parteitages den Generalsekretär, das Politbüro des ZK der SED, das Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED und die Zentrale Parteikontrollkommission (Parteikontrollkommissionen der SED); es bestätigt ferner die Abteilungsleiter des ZK-Apparates und setzt die Redaktionskollegien der zentralen Parteizeitungen und -zeitschriften ein. Die Bezirks-, Stadt-, Kreis- und Stadtbezirksleitungen wählen ihre Sekretariate, ihre Kontrollkommissionen und bestätigen ebenfalls die hauptamtlichen Leiter der Abteilungen des SED-Apparates der jeweiligen Ebene. Ferner bedürfen die Redakteure der örtlichen Parteipresse der Bestätigung durch die Leitungen. Die gewählten Funktionäre benötigen außerdem die Bestätigung durch die übergeordneten Leitungen entsprechend der Zuordnung dieser Positionen in der Nomenklatur. Sekretäre der Bezirksleitungen müssen mindestens 5, Sekretäre der Kreisleitungen mindestens 3 Jahre Mitglied der Partei sein. Die P. sind nicht nur Sache der SED, sondern dienen der Mobilisierung der Gesamtgesellschaft insbesondere im Rahmen des Sozialistischen Wettbewerbs. Sie werden durch Interviews, Reden von Politbüromitgliedern, Artikel führender Funktionäre in der Parteipresse, durch Konferenzen mit dem Sekretariat des ZK usw. vorbereitet. Sie gelten als Höhepunkte im Leben der Partei sowie der Gesamtgesellschaft. Sie sollen der Stärkung der „Kampfkraft der Partei“, der Erläuterung der aktuellen Probleme der Parteipolitik und der Erfüllung und Übererfüllung der Planvorhaben dienen. So standen z.B. die P. 1980/81 im Zeichen der Vorbereitung des X. Parteitages der SED. Im einzelnen sollten nach der Wahldirektive des ZK alle Parteimitglieder auf die politisch-ideologischen Erfordernisse der 80er Jahre vorbereitet, und die besten Bedingungen für die Fortsetzung des seit dem VIII. Parteitag (1971) eingeschlagenen wirtschafts- und sozialpolitischen Kurses geschaffen werden. Im Mittelpunkt der Propaganda stand der Aufruf, durch ökonomischen Leistungsanstieg die Voraussetzungen für die Sicherung und Verbesserung des erreichten Lebensstandards zu schaffen. Zugleich werden in Vorbereitung und bei Durchführung der P. die bestehenden Probleme und die erzielten Erfolge diskutiert. Dabei berichten die zur Wahl stehenden Kader über ihre bisherige Arbeit. Die bis zur Wahl amtierenden Leitungen erstatten in den Wahlversammlungen Rechenschaftsberichte, in denen der Stand der Durchführung der Parteibeschlüsse dargelegt und die Perspektiven der weiteren Entwicklung behandelt werden. Die Diskussion auf den Wahlversammlungen und Delegiertenkonferenzen beschränkt sich in aller Regel auf eine affirmative Ergänzung dieser Berichte durch Erfahrungen der Delegierten bzw. Mitglieder. Die Versammlungen werden mit einer Beschlußfassung, in der der Rechenschaftsbericht der scheidenden Leitung bestätigt wird und in dem Selbstverpflichtungen für die Zukunft eingegangen werden, abgeschlossen. Die jeweils übergeordneten Parteiorgane organisieren verantwortlich die politisch-ideologische und personal-politische Abwicklung der P. entsprechend den Instruktionen und Direktiven des ZK. Die zentrale Verantwortung liegt bei der Abteilung Parteiorgane in Verbindung mit der Kaderkommission des ZK. Über den Verlauf der Rechenschaftslegungen und der Neuwahlen wird regelmäßig über die Parteiinformation an das ZK berichtet. In den P. soll sich die Geschlossenheit der SED augenfällig darstellen. In ihrem Verlauf wird insbesondere auf die Kontinuität der Politik der Partei hingewiesen. Durch personelle Veränderungen bieten sie aber auch der Parteiführung die Gelegenheit, notwendige Anpassungen an gesellschaftlichen Wandel und an neue Aufgaben vorzunehmen. Bei den P. 1984 fanden in ca. 89.000 Parteigruppen in 26.386 APO sowie in 54.778 Grundorganisationen Neuwahlen statt. Hierbei wurden 582.836 Mitglieder in die Parteileitungen gewählt. Danach hat etwa jedes 4. SED-Mitglied Parteifunktionen auf unterer Ebene übernommen. 54 v.H. dieser Funktionäre sind Arbeiter. In den hauptamtlichen Leitungen vor allem auf Kreis- und Bezirksebene finden sich jedoch heute fast ausschließlich Hoch- und Fachschulabsolventen. Wie schon bei den voraufgegangenen P. zeichneten sich auch 1984 die Neuwahlen zu den Sekretariaten der Kreis- und Bezirksleitungen durch ein hohes Maß an personeller Kontinuität aus. Von den 1. Sekretären der 261 Kreisparteileitungen wurden nur 13 erstmals in diese Funktion gewählt. Bei den 1. Sekretären der 16 SED-Bezirksleitungen (einschl. der SED-Gebietsleitung Wismut) gab es keine Veränderungen; lediglich 6 von den 96 Sekretären auf Bezirksebene wurden bei diesen Wahlen ausgewechselt. Die P. dienen wesentlich der nachträglichen Legitimierung der kaderpolitischen Entscheidungen, die die — noch — amtierenden Parteileitungen in der Wahlvorbereitung getroffen haben. Auseinandersetzungen um einzelne vorgeschlagene Kandidaten gibt es in Ausnahmefällen allenfalls in den Grundorganisationen. Insoweit lassen sich die P. auch als ein Prozeß der Selbstrekrutierung der bereits amtierenden, insbesondere der hauptamtlichen SED-Leitungen verstehen, indem diese sich bestätigen lassen bzw. einzelne erprobte Parteimitglie[S. 975]der von Stufe zu Stufe in die eigenen Reihen aufnehmen („kooptieren“). Daneben gibt es immer wieder zwischen den ordentlichen P. Auswechslungen oder Ergänzungen in den Sekretariaten der Kreis- und Bezirksleitungen, die von der SED selbst als Kooptation bezeichnet werden. Derartige Kooptationen nehmen die jeweiligen Sekretariate nicht selten selbst vor; sie werden auf der nächsten Sitzung der gewählten Kreis- bzw. Bezirksleitung bestätigt. Es kann aber auch die Kreis- bzw. Bezirksleitung den für eine Sekretariatsposition vorgesehenen Kader zuvor als Mitglied kooptieren und anschließend in seine Funktion wählen. Zahlenmäßig haben diese Kooptationen in den 70er Jahren abgenommen. (Ergänzungen und personelle Veränderungen von hauptamtlichen Leitungen durch „Kooptation“ sind außer bei der SED auch bei allen anderen gesellschaftlichen und Massenorganisationen zu beobachten.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 973–975 Parteiveteranen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Paß/Personalausweis

Siehe auch: Parteiwahlen: 1969 Parteiwahlen der SED: 1975 1979 Der formale Ablauf der P. ist im Statut der SED geregelt. Zum Wahlvorgang sagt der Punkt 28 des Statuts: „Die Wahlen zu den leitenden Parteiorganen erfolgen durch geheime Abstimmung. Über jeden vorgeschlagenen Kandidaten wird einzeln beraten und abgestimmt. Jedes Mitglied und jeder Kandidat hat das uneingeschränkte Recht, Fragen an die aufgestellten Kandidaten zu richten, Einwände gegen sie zu erheben und neue…