DDR A-Z 1985
Strafrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1954 1969 1975 1979 I. Strafgesetzbuch Das materielle St. ist weitgehend im Strafgesetzbuch (StGB) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) zusammengefaßt, das mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an die Stelle des bis dahin noch gültigen Deutschen Strafgesetzbuches von 1871 und des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 643) getreten ist. In das StGB sind das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht und die wichtigsten Vorschriften des Wirtschaftsstrafrechts aufgenommen worden. Mit seinem Inkrafttreten sind die meisten strafrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen und Verordnungen außer Kraft gesetzt worden. Soweit diese weiter gültig blieben, waren sie den Grundsätzen des StGB anzupassen und vom Justizministerium in einer Zusammenstellung aller geltenden Straftatbestände außerhalb des StGB zu veröffentlichen (zuletzt durch Bekanntmachung vom 9. 3. 1978 — GBl. I, S. 130). Das StGB ist bereits dreimal durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 591), das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) und das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139) nicht unwesentlich geändert und ergänzt worden. 1979 ist vor allem das politische St. erneut ausgeweitet und bei einigen Strafbestimmungen ver[S. 1333]schärft worden. Außerdem wurden die Vorschriften zur Bekämpfung der Rückfallkriminalität und der Katalog der Maßnahmen zur Wiedereingliederung (Bewährung) ergänzt sowie der Rahmen der Geld- und Haftstrafe erweitert (Strafensystem). II. Grundsätze des Strafrechts Die „Grundsätze des sozialistischen St.“ sind im 1. Kapitel des allgemeinen Teils den eigentlichen strafrechtlichen Bestimmungen des StGB vorangestellt. Darin wird der „Kampf gegen alle Erscheinungen der Kriminalität, besonders gegen die verbrecherischen Anschläge auf den Frieden, auf die Souveränität der DDR“ als „gemeinsame Sache der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger“ bezeichnet (Art 1). Aufgaben des St. sind nach Art. 2 der Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, der Bürger und ihrer Rechte vor kriminellen Handlungen, die Verhütung von Straftaten und die wirksame Erziehung der Gesetzesverletzer zur sozialistischen Staatsdisziplin und zu verantwortungsbewußtem Verhalten (Rechtswesen). III. Straftaten und Verfehlungen Das StGB unterscheidet zwischen Vergehen und Verbrechen. Unterscheidungsmerkmal ist der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit. Dieser ist wiederum an der im Strafgesetz angedrohten oder im Einzelfall ausgesprochenen Strafe abzulesen. Als Vergehen gelten vorsätzlich oder fahrlässig begangene gesellschaftswidrige Straftaten, für die der Täter vor einem Gesellschaftlichen Gericht zur Verantwortung gezogen oder zu einer Strafe ohne Freiheitsentzug oder zur Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren verurteilt wird. Verbrechen sind gesellschaftsgefährliche Handlungen. Dazu zählen nach § 1 Abs. 3 alle Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit, die Menschenrechte und Kriegsverbrechen (Aggressionsverbrechen), sämtliche Staatsverbrechen, vorsätzliche Tötung sowie solche Straftaten, „die eine schwerwiegende Mißachtung der Sozialistischen Gesetzlichkeit darstellen“ und für die deshalb mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht oder im Einzelfall mehr als 2 Jahre verhängt werden. Viele Straftaten, die grundsätzlich wegen der für den Normalfall angedrohten Höchststrafe Vergehen sind, wie z.B. Diebstahl und Betrug, können somit durch die Wertung als schwerer Fall und den Ausspruch einer mehr als 2jährigen Freiheitsstrafe vom Richter zu Verbrechen erklärt werden. Sind die Auswirkungen der Tal und die Schuld des Täters unbedeutend, können Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verleumdung sowie Diebstahl oder Betrug zum Nachteil sozialistischen und persönlichen oder privaten Eigentums als Verfehlungen gewertet werden. Bei Eigentumsverfehlungen soll der Schaden den Betrag von 50 Mark nicht wesentlich übersteigen. Diese Verfehlungen gelten nicht als Straftat und werden daher nicht im Strafregister eingetragen. Sie werden durch disziplinarische, insbesondere arbeitsrechtliche Erziehungsmaßnahmen, polizeiliche Strafverfügungen mit Geldbußen bis zu 300 Mark oder durch Maßnahmen der gesellschaftlichen Gerichte geahndet. Bei Eigentumsverfehlungen im sozialistischen Einzelhandel können die Verkaufsstellenleiter von dem Kunden einen Betrag bis zum 3fachen Wert des verursachten Schadens, mindestens 5 Mark, höchstens 150 Mark verlangen, wenn sie zur selbständigen Ahndung derartiger Verfehlungen durch das wirtschaftsleitende Organ dazu ermächtigt sind (1. DVO zum EG des StGB vom 19. 12. 1974, GBl. I, 1975, S. 128). Einige nach dem StGB an sich strafbare Handlungen können auch als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden (Hausfriedensbruch, Gefährdung der Brandsicherung, Beeinträchtigung der Brand- oder Katastrophenbekämpfung). IV. Schuldbegriff Der Schuldbegriff des StGB unterstellt, daß in der sozialistischen Gesellschaft Identität der Interessen der Gesellschaft und des Bürgers besteht. Deshalb sei der einzelne für sein Handeln in jeder Beziehung gesellschaftlich verantwortlich („in der sozialistischen Gesellschaft braucht niemand mehr Verbrecher zu werden“; Kriminalität, I., III.). Wenn der Täter trotz der ihm gegebenen Möglichkeit zum gesellschaftsgemäßen Verhalten durch verantwortungsloses Handeln den gesetzlichen Tatbestand eines Vergehens oder Verbrechens verwirklicht, so handelt er schuldhaft (§ 5). Auch die Definition des direkten Vorsatzes als bewußter Entscheidung zur Tat (§ 6) setzt die Entscheidungsfreiheit des Täters voraus. Zum Vorsatz gehört die Kenntnis der Tatumstände (§ 13). Unkenntnis des Verbotenen der Handlung schließt dagegen die Strafbarkeit grundsätzlich nicht aus. Fahrlässiges Handeln ist strafbar, wo dies ausdrücklich bestimmt ist. Das StGB kennt 3 Arten der Fahrlässigkeit (§§ 7, 8): bewußte Pflichtverletzung in Form bewußt leichtfertigen Handelns, obwohl die möglichen schädlichen Folgen vorausgesehen werden, bewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehen der voraussehbaren und vermeidbaren schädlichen Folgen, unbewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehen der möglichen Folgen (Handeln aus verantwortungsloser Gleichgültigkeit oder Gewöhnung an pflichtwidriges Verhalten). Dem Täter kommt der schuldhaft herbeigeführte, die Zurechnungsfähigkeit ausschließende oder mildernde Rauschzustand überhaupt nicht zugute (Alkoholmißbrauch). Der Tatbestand der „Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls“ (§ 196) [S. 1334]stellt die Höhe der Strafe auf den eingetretenen Schaden und nicht auf die Schuld des Täters ab, falls sich sein „fahrlässiges Verschulden“ auch auf den Folgeschaden erstreckt (§ 12 StGB). Fragwürdig wird das Schuldprinzip auch bei den als Unternehmensdelikte ausgestalteten Staatsverbrechen. Überhaupt werden durch die Ausweitung vieler, insbesondere politischer Strafbestimmungen, durch unbestimmte Tatbestandsmerkmale, durch den Begriff des Unternehmens — nach § 94 jede auf die Verwirklichung eines Verbrechens gerichtete Tätigkeit — und die ausdrückliche Strafbarkeit der Vorbereitung bei zahlreichen Delikten (Anwerbung für imperialistische Kriegsdienste, Kriegshetze, faschistische Propaganda, Sammeln von Nachrichten, landesverräterischer Treubruch, staatsfeindliche Hetze, Mord, Menschenhandel, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffe auf das Verkehrswesen, ungesetzlicher Grenzübertritt [ Republikflucht ] und schweres Rowdytum) die Grenzen zwischen verbotenem (schuldhaftem) und erlaubtem Handeln unklar. V. Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Es gibt folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe sowie Zusatzstrafen (§ 23) (Strafensystem). Für Jugendliche gelten noch einige Besonderheiten (Jugendstrafrecht). VI. Geltungsbereich der Strafgesetze Der Geltungsbereich der Strafgesetze ist für politische Straftaten stark ausgeweitet worden. Das StGB der DDR ist gemäß § 80 nicht nur auf alle im Gebiet der DDR begangenen Straftaten (Territorialprinzip) und auf alle Bürger der DDR, auch für die im Ausland begangenen Straftaten (Personalprinzip), sondern auch auf Ausländer wegen im Ausland begangener Staatsverbrechen anzuwenden, wie sie in Kap. 1 und 2, Besonderer Teil des StGB aufgeführt werden (s. u. #854#vii. VII.). Die Strafverfolgung verjährt je nach der gesetzlich angedrohten Strafe in 2 bis 25 Jahren. Die Verjährung ruht aber, solange sich der Täter außerhalb der DDR aufhält (§ 83). Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen verjähren überhaupt nicht (§ 84). VII. Straftatbestände Inhalt der ersten beiden Kapitel des Besonderen Teils des StGB sind die politischen Straftatbestände der Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und der Staatsverbrechen. Im Gegensatz zu der z. T. westlichen Reformen entsprechenden Neugestaltung strafrechtlicher Bestimmungen im Allgemeinen Teil und im Bereich des allgemeinen St., insbesondere des Sexualstrafrechts, ist das politische St. ausgebaut worden. Im 1. Kapitel gibt es eine Reihe neuer mit Höchststrafen bedrohter Straftatbestände. Die Verbrechen gegen die DDR (2. Kapitel) sind durch neue Delikte (landesverräterische Nachrichtenübermittlung [§ 99], verfassungsfeindlicher Zusammenschluß [§ 107], Gefährdung der internationalen Beziehungen [§ 109]) ergänzt, die bereits bestehenden Tatbestände z. T. erweitert und die angedrohten Strafen mehrmals, zuletzt durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz verschärft worden. Im 3. Kapitel folgen die Straftaten gegen die Persönlichkeit mit den Delikten gegen Leben und Gesundheit und den Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Das in diesem Abschnitt und z. T. im folgenden Kapitel „Straftaten gegen Jugend und Familie“ enthaltene Sexualstrafrecht ist modernisiert worden. Nicht mehr strafbar sind die Unzucht zwischen erwachsenen Männern, die Sodomie, der Geschlechtsverkehr zwischen Verschwägerten und der Ehebruch. Die Doppelehe ist nur noch mit Verurteilung auf Bewährung bedroht. Den Tatbestand der Kuppelei gibt es zusammengefaßt mit der Zuhälterei nur noch in Form der „Ausnutzung und Förderung der Prostitution“ (§ 123). Dagegen ist der Schutz Jugendlicher vor sexuellem Mißbrauch durch Erwachsene auch für den Bereich der Homosexualität auf Angehörige beiderlei Geschlechts erweitert worden. Dem Schutze Jugendlicher und Kinder dienen auch die Strafbestimmungen der Verleitung zum Alkoholmißbrauch (§ 147) und Verleitung zur asozialen Lebensweise (§ 145). Der Tatbestand der „Verbreitung von Schund- und Schmutzerzeugnissen“ (§ 146) wird ebenso wie die entsprechenden Strafbestimmungen der früher gültigen VO zum Schutz der Jugend vom 15. 9. 1955 in der Praxis vorwiegend gegen die Verbreitung von Zeitschriften, Zeitungen und sonstiger Literatur aus der westlichen Welt, die zum großen Teil willkürlich als Schund- und Schmutzliteratur gewertet werden, eingesetzt. Die Abtreibung durch die Schwangere selbst ist straflos. Die Fremdabtreibung ist nur dann strafbar, wenn sie den Bestimmungen des Gesetzes über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. 3. 1972 (GBl. I, S. 89), das die Unterbrechung der Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach deren Beginn durch ärztlichen Eingriff in einer geburtshilflichen und gynäkologischen Einrichtung gestattet, widerspricht. Die gegen das sozialistische sowie gegen das persönliche und private Eigentum gerichteten Straftaten sind trotz weitgehender Übereinstimmung im Wortlaut gesondert in die Kapitel 5 bzw. 6 aufgenommen [S. 1335]worden, um den grundsätzlichen Unterschied zwischen diesen Eigentumskategorien (Eigentum) hervorzuheben. Unterschlagung ist im Diebstahlsbegriff enthalten, aber kein besonderes Delikt mehr. Betrug und Diebstahl werden besonders definiert, aber in der strafrechtlichen Wertung zusammen als Vergehen oder Verbrechen zum Nachteil sozialistischen Eigentums bzw. persönlichen oder privaten Eigentums abgehandelt. Der Strafrahmen ist für alle Eigentumsarten gleich, d.h. Verfahren vor einem gesellschaftlichen Gericht, Strafe ohne Freiheitsentzug oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, bei verbrecherischem Diebstahl oder Betrug 2 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. Das gleiche gilt für vorsätzliche oder verbrecherische Sachbeschädigungen (§§ 164, 184, hier Höchststrafe 8 Jahre). Unterschiede gibt es nur beim Tatbestand der Untreue. Die erst durch das Gesetz vom 19. 12. 1974 geschaffene Strafbestimmung der Untreue zum Nachteil sozialistischen Eigentums (§ 161 a) sieht im schweren Fall wie beim verbrecherischen Diebstahl und Betrug Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren vor. Die Untreue zum Nachteil persönlichen oder privaten Eigentums ist im schweren Fall nur mit Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren bedroht (§ 182 Abs. 2). Zu den Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit (7. Kapitel) gehören Brandstiftung und Verursachung einer Katastrophengefahr, Verursachung einer Umweltgefahr (§§ 191 a u. b, eingefügt durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz), Straftaten gegen den Gesundheits- und Arbeitsschutz, Straftaten gegen die Verkehrssicherheit, Straftaten gegen den Nachrichtenverkehr sowie Waffendelikte. Brandstiftung, besonders in Betrieben, wird bei Unterstellung einer staatsfeindlichen Absicht vielfach als Diversion bestraft. Erheblich beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit und damit Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Sinne des § 200 StGB wird bei einem Blutalkoholwert ab 1¼ Promille angenommen. Hervorzuheben als vor allem in der Praxis bedeutsame Strafbestimmungen des 8. Kapitels „Straftaten gegen die staatliche Ordnung“ sind Widerstand gegen staatliche Maßnahmen (§ 212), ungesetzlicher Grenzübertritt (§ 213; Republikflucht), Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit (§ 214), (Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland), Rowdytum (§ 215) und im Zusammenhang damit Zusammenrottung (§ 217) sowie ungesetzliche Verbindungsaufnahme (§ 219), Öffentliche ➝Herabwürdigung (§ 220) und Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch Asoziales Verhalten (§ 249). Im Abschnitt Straftaten gegen die Rechtspflege gibt es nur noch den Tatbestand der vorsätzlichen falschen Aussage (§ 230), da durch Wegfall des Eides der Meineid gegenstandslos geworden ist. Außerdem gibt es das mit Strafe ohne Freiheitsentzug oder mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedrohte Vergehen der falschen Versicherung zum Zwecke des Beweises (§ 231). Bei beiden Delikten kann von Strafe abgesehen werden, wenn der Täter die falsche Aussage so rechtzeitig berichtigt, daß schädliche Auswirkungen nicht eintreten oder er durch die wahrheitsgemäße Aussage sich oder einen nahen Angehörigen der Strafverfolgung ausgesetzt hätte. Die Nichtanzeige von Straftaten ist nach § 225 strafbar bei den meisten Verbrechen des 1. Kapitels, fast allen Staatsverbrechen, den vorsätzlichen Tötungsdelikten, Brandstiftung, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffen auf das Verkehrswesen, Waffenbesitz oder -vernichtung sowie ungesetzlichem Grenzübertritt im schweren Fall und Fahnenflucht. Wer von dem Vorhaben, der Vorbereitung oder der Ausführung dieser Delikte vor ihrer Beendigung glaubwürdig Kenntnis erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Strafe ohne Freiheitsentzug, im besonders schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bestraft. Die gleiche Strafe droht demjenigen, der Kenntnis von einem Waffenversteck erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt. Die Anzeige ist bei einer Dienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit, notfalls auch bei einem anderen staatlichen Organ zu erstatten. Die Anzeigepflicht besteht auch für Angehörige des Täters; nur bei Ehegatten, Geschwistern und Personen, die mit dem Täter in gerader Linie verwandt oder durch Adoption verbunden sind, kann von Bestrafung abgesehen werden (§ 226). VIII. Wirtschaftsstrafrecht Der das sozialistische Eigentum betreffende „Vertrauensmißbrauch“ (§ 165) ist in den Abschnitt Straftaten gegen die Volkswirtschaft aufgenommen worden. Zum Tatbestand gehört hier ein bedeutender wirtschaftlicher Schaden. Vertrauensmißbrauch wird im Normalfall mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder Geldstrafe, im schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bedroht. Vertrauensmißbrauch sowie Wirtschaftsschädigung (§§ 166, 167) und Schädigung des Tierbestandes (§ 168) liegen nicht vor, wenn der Täter im Rahmen eines gerechtfertigten Wirtschafts- oder Forschungs- und Entwicklungsrisikos gehandelt hat. Diese neue in das Wirtschaftsstrafrecht aufgenommene Bestimmung soll dem Staats- und Parteifunktionär die Furcht vor Strafe im Fall des Mißerfolges wirtschaftlicher Maßnahmen nehmen und demzufolge seine Entscheidungsbereitschaft stärken. Weitere Wirtschaftsstrafbestimmungen sind in anderen gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Wichtig vor allem für den innerdeutschen Reise- und Warenverkehr sind insbesondere die Strafbestimmungen des Zollgesetzes vom 28. 6. 1979 (GBl. I, [S. 1336]S. 147) sowie des Devisengesetzes vom 19. 12. 1973 (GBl. I, S. 574) (Zollwesen). IX. Militärstrafrecht Das letzte (9.) Kapitel enthält das Militärstrafrecht, dessen Bestimmungen an die Stelle des durch das Einführungsgesetz zum StGB außer Kraft gesetzten Militärstrafgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 25) getreten sind. Es gibt folgende Militärstraftaten: Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls, Meuterei, Feigheit vor dem Feind, Verletzung der Dienstvorschriften über den Wach-, Streifen- oder Tagesdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über die Grenzsicherung, Verletzung der Dienstvorschriften über den funktechnischen oder Bereitschaftsdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über den Flugbetrieb, Verletzung der Dienstvorschriften über den Dienst auf Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Mitteln, Verletzung der Meldepflicht, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte, Wachen, Streifen oder andere Militärpersonen, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung der Dienstaufsichtspflicht durch Vorgesetzte, Beleidigung Vorgesetzter oder Unterstellter, Verletzung des Beschwerderechts, Verrat militärischer Geheimnisse, Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft der Kampftechnik, Verlust der Kampftechnik, unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und Geräten, Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung, Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter, Anwendung verbotener Kampfmittel, Verletzung der Rechte der Kriegsgefangenen, Verletzung des Zeichens des Roten Kreuzes, Verletzung der Rechte der Parlamentäre. Beim Handeln auf Befehl ist zu beachten, daß nach § 258 Abs. 3 die Verweigerung oder Nichtausführung eines Befehls, dessen Ausführung gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder gegen Strafgesetze verstoßen würde, nicht strafbar ist. Fahnenflucht, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls und Meuterei, im Verteidigungszustand begangen, sowie Feigheit vor dem Feind, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte pp., Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung und Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter können in besonders schweren Fällen mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder mit Todesstrafe bestraft werden (§ 283 Abs. 2). Auch für eine Reihe anderer Militärstraftaten sind höhere Strafen für den Fall des Verteidigungszustandes vorgesehen. X. Anwendung der Strafgesetze In der sog. Strafpolitik geht man von der Auffassung aus, daß die Kriminalität ein Erbe der früheren Gesellschaft und ein Ausdruck alter Gewohnheiten und rückständiger Denk- und Lebensweise sei, die vom „Klassenfeind“ ständig neu belebt werde. Dabei wird weiterhin zwischen der Mehrzahl der Gesetzesverletzungen, die nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern beruhen, und den eine klassenfeindliche Gesinnung dokumentierenden Verbrechen unterschieden, wie die Definition der Straftaten in § 1 StGB und der neueingeführte Begriff der Verfehlungen sowie die erweiterten Befugnisse der Gesellschaftlichen Gerichte zeigen. Für die richtige Strafpolitik kommt es daher auf den zu treffenden differenzierten Einsatz der staatlichen Zwangsmaßnahmen gegenüber den gesellschaftsgefährlichen Verbrechen und der im StGB angebotenen verschiedenen Maßnahmen zur Erziehung und damit zur Entfaltung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger an, wobei der Schwerpunkt zwischen Zwang und Erziehung jeweils entsprechend den politischen Erfordernissen („Klassenkampfsituationen“) zu verlagern ist (Rechtswesen, V.). Horst Hildebrand Literaturangaben Roggemann, Herwig: Strafgesetzbuch und Strafprozeßordnung der DDR mit Nebengesetzen. 2. Aufl. Berlin (West): Berlin Verl. 1978. Rosenthal, Walter: Das neue politische Strafrecht der DDR. Frankfurt a. M.: Metzner 1968. Schuller, Wolfgang: Geschichte und Struktur des politischen Strafrechts der DDR bis 1968. Ebelsbach: Gremer 1980. Strafrecht der DDR: Kommentar zum StGB. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Strafrecht, allgem. Teil: Lehrbuch. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1976. <LI>Strafrecht, bes. Teil: Lehrbuch. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1332–1336 Strafensystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafregister
Strafrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1954 1969 1975 1979 I. Strafgesetzbuch Das materielle St. ist weitgehend im Strafgesetzbuch (StGB) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) zusammengefaßt, das mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an die Stelle des bis dahin noch gültigen Deutschen Strafgesetzbuches von 1871 und des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 643) getreten ist. In das StGB sind das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht und die wichtigsten Vorschriften des…
DDR A-Z 1985
Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF) (1985)
Siehe auch: IDFF: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF): 1965 1966 1969 1975 1979 Internationale Organisation nationaler Frauenverbände, der überwiegend die Frauenorganisationen sozialistischer und kommunistischer Staaten und Parteien angehören. Gegr. am 1. 12. 1945 in Paris. Die statistischen Angaben für Ende 1983 lauten: 135 Mitgliedsorganisationen in 117 Ländern; sie vertreten mehr als 200 Mill. Frauen über 15 Jahren (entspricht ungefähr einem Sechstel der weiblichen Weltbevölkerung). Organisation: Der Kongreß (höchstes Organ) tagt in der Regel alle 5 Jahre. Zugleich wird er in organisatorischer Verbindung mit einem „Weltkongreß der Frauen“ durchgeführt, an dem auch der IDFF nicht angehörende Organisationen und nichtorganisierte Frauen teilnehmen können. Bisher fanden folgende Kongresse und „Weltkongresse der Frauen“ statt: I. (Gründungs-)Kongreß vom 26. 11. bis 1. 12. 1945 in Paris; jeweils „Weltkongreß der Frauen“ und II. Kongreß vom 1. bis 6. 12. 1948 in Budapest; III. Kongreß vom 5. bis 10. 6. 1953 in Kopenhagen; IV. Kongreß vom 1. bis 5. 6. 1958 in Wien; V. Kongreß vom 24. bis 29. 6. 1963 in Moskau; VI. Kongreß vom 14. bis 18. 6. 1969 in Helsinki; VII. Kongreß vom 20. bis 26. 10. 1975 in Berlin (Ost); VIII. Kongreß vom 8. bis 15. 10. 1981 in Prag. Der Kongreß wählt den Rat der IDFF, die Präsidentin und die Vizepräsidentinnen. Der Rat (höchstes leitendes Organ zwischen den Kongressen), in dem alle Mitgliedsorganisationen vertreten sind, tagt jährlich; er wählt das mindestens 2mal jährlich tagende Büro der IDFF (verantwortliches Organ zwischen den Tagungen des Rats), das sich aus der Präsidentin, den Vizepräsidentinnen (1982: 11), der Generalsekretärin und weiteren Mitgliedern aus den nationalen Frauenorganisationen (1982: 16) zusammensetzt, sowie das Sekretariat (operatives Organ des Rats; Ende 1979: 13 Sekretärinnen), das seinen Sitz seit 1951 in Berlin (Ost) hat. Präsidentinnen waren vom 1. 12. 1945 bis 16. 6. 1967 Eugénie Cotton (Frankreich), vom 18. 6. 1969 bis 18. 3. 1974 Hertta Kuusinen (Finnland); seit dem 26. 10. 1975 ist es Freda Brown (Australien). Generalsekretärin ist gegenwärtig Mirjam Vire-Tuominen (Finnland). Die IDFF verfügt über das Publikationsorgan „Frauen der ganzen Welt“ (erscheint vierteljährlich in deutscher, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache). Zu den allgemeinen Aufgaben der IDFF gehören: weltweite Durchsetzung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Frauen; Schutz der Kinder; Kampf für Frieden, Abrüstung, nationale Unabhängigkeit und demokratische Freiheiten; Herstellung von Freundschaft und Solidarität zwischen den Frauen aller Länder; Organisierung entsprechender internationaler Veranstaltungen (Kongresse, Treffen, Foren, Seminare), Publikation von Stellungnahmen, Aufrufen, Protesten. In der Praxis bedeutet dies im wesentlichen entsprechende Aufbauhilfe für junge progressive Nationalstaaten der Dritten Welt und agitatorische Kampagnen gegen die sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten in den westlichen Ländern. Eine erhebliche Intensivierung haben die Aktivitäten der IDFF seit der Proklamierung der „UN-Dekade der Frau 1976–1985“ durch die XXVII. UN-Vollversammlung erfahren, die sie zur Verbreiterung ihrer (frauen-) politischen Aktionsbasis zu nutzen versucht. Bereits im Zusammenhang mit dem „Internationalen Jahr der Frau 1975“ wurde die Rolle der IDFF unter den internationalen kommunistischen Organisationen merklich aufgewertet. Zugleich paßte sie ihre Organisations- und Arbeitsweise dem Weltfriedensrat, dem sie als Kollektivmitglied angehört, stärker an und intensivierte die Zusammenarbeit mit ihm wie auch mit dem Weltgewerkschaftsbund (WGB). So konstituierte sich — analog der Praxis nach dem Weltkongreß der Friedenskräfte — der zur Fortsetzung der Arbeit des Ost-Berliner Weltfrauenkongresses auf der Basis seines Internationa[S. 669]len Vorbereitungskomitees gebildete Nachfolgeausschuß im Februar 1977 in Berlin (Ost) als „Internationales Komitee für die UN-Dekade der Frau 1976–1985“. Dieses will vor allem als Sammelbecken für jene Frauenorganisationen dienen, die sich noch nicht zu einem Anschluß an die IDFF bereit gefunden haben. Derzeit konzentrieren sich Augenmerk und Aktivitäten der IDFF auf die III. UN-Frauenkonferenz, die vom 15. bis 26. 7. 1985 in Nairobi stattfinden und die Ergebnisse der UN-Dekade der Frau auswerten soll. Weitere aktuelle Schwerpunkte der Tätigkeit der IDFF sind auf politisch-propagandistischem Gebiet die Unterstützung der sowjetischen Abrüstungskampagne und auf organisatorischem Gebiet die Kontakterweiterung zu nichtkommunistischen Frauenorganisationen wie auch der eigene infrastrukturelle Ausbau durch Schaffung von Regionalorganisationen in Asien, Afrika und Lateinamerika. In diesem Zusammenhang wurde im Januar 1978 in Havanna die erste Internationale Schule der IDFF eröffnet, die weibliche Leitungskader aus dem karibischen Raum und Lateinamerika in Dreimonatslehrgängen auf ihre politische Tätigkeit vorbereitet. Ein entsprechendes Schulungszentrum der IDFF für die Funktionärinnen der Frauenorganisationen in Afrika und Asien arbeitet seit 1980 in Sofia. In den Sonderorganisationen der Vereinten Nationen besitzt die IDFF Konsultativstatus (Mitglied mit beratender Stimme) bei der UNESCO, beim Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) und bei UNICEF; darüber hinaus ist sie nunmehr um Kooperation mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) bemüht. Der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) gehört der IDFF seit dem 18. 5. 1948 an; DFD-Vors. Ilse Thiele ist seit Oktober 1964 Vizepräsidentin der IDFF. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 668–669 Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga)Siehe auch: IDFF: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF): 1965 1966 1969 1975 1979 Internationale Organisation nationaler Frauenverbände, der überwiegend die Frauenorganisationen sozialistischer und kommunistischer Staaten und Parteien angehören. Gegr. am 1. 12. 1945 in Paris. Die statistischen Angaben für Ende 1983 lauten: 135 Mitgliedsorganisationen in 117 Ländern; sie vertreten mehr als 200 Mill. Frauen…
DDR A-Z 1985
Bürokratismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für jene Einstellungen und Handlungsweisen vornehmlich in der staatlichen Verwaltung und in der Wirtschaftsführung, deren charakteristische Merkmale das Reglementieren und das Administrieren, die engstirnig formale Auslegung von Rechtsvorschriften, die Überbetonung von Kompetenzgesichtspunkten und ein praxisfernes, die Interessen der Bevölkerung mißachtendes Denken und Handeln sind. Historisch wird die Entstehung der den B. kennzeichnenden gesellschaftlichen Denk- und Handlungsweisen nach der in der DDR gültigen Interpretation im Zusammenhang mit der Herausbildung und Entwicklung des Verwaltungsapparates vor allem des bürgerlichen Staates gesehen. Aus der Sicht der Ideologen der SED ist der B. eine der Bürokratie in der antagonistischen Klassengesellschaft entsprechende Form repressiver staatlicher Machtausübung. Infolge der Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse durch die sozialistische Revolution soll der B. seine soziale Basis verlieren. Da Erscheinungen des B. auch im sozialistischen Staat auftreten und von der Partei- und Staatsführung der DDR nicht übersehen werden können, interpretiert man sie als Überreste der alten Gesellschaftsordnung, die für die staatliche Verwaltung und die Wirtschaftsführung im Sozialismus keinesfalls mehr typisch seien. Dieser Interpretation zufolge richtet sich die Kritik gegen Formen des B. immer nur an untere Instanzen bzw. an einzelne Personen. Die Bestimmung dessen, was als B. einzuordnen und zu kritisieren ist, obliegt letztlich den zuständigen Leitungsorganen der SED-Führung. Als ein dem B. entgegengesetztes Leitungsverhalten wird u.a. ein operativer Arbeitsstil propagiert. Beruhend auf einer engen Verbindung der Leiter mit der Praxis soll dieser eine kontinuierliche Berücksichtigung von neuen Situationen, Erfahrungen und Interessen ermöglichen. Um eine möglichst große Praxisnähe und eine optimale Nutzung von Sachverstand zu [S. 251]erreichen, werden an der Entscheidungsfindung Stabsabteilungen und mannigfache Beratungsgremien beteiligt. Angestrebt wird das experimentelle Erproben modellhafter Problemlösungen und Entscheidungen, die auf dem Wege eines regelmäßigen „Erfahrungsaustausches“ innerhalb und zwischen Verwaltungseinheiten und Betrieben von anderen übernommen und somit Allgemeingut im Staatsapparat und in der Volkswirtschaft werden sollen. — Gegen bestimmte Ausprägungen des operativen Arbeitsstils ist wiederholt kritisch eingewendet worden, dieser führe zu einer zu starken Orientierung auf aktuelle Probleme und vernachlässige die langfristigen Zielsetzungen. Die mit ihm verbundene „Experimentierfreudigkeit“ erschwere zudem die eindeutige Zuweisung von Zuständigkeiten (Kompetenzen) in den Leitungshierarchien, stehe somit in der Gefahr, gegen rechtliche Normen und damit gegen das Prinzip sozialistischer Gesetzlichkeit zu verstoßen. Als Grundsatz für einen vorbildlichen Arbeitsstil von Leitern gilt, daß sich diese ständig bewußt sein sollen, daß es bei der Leitungstätigkeit nicht in erster Linie um die „Verwaltung von Sachen“, sondern um die „Arbeit mit den Menschen“ gehe. Demokratischer Zentralismus; Leitungswissenschaft, sozialistische; Parteijargon. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 250–251 Bürgschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z CaritasSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für jene Einstellungen und Handlungsweisen vornehmlich in der staatlichen Verwaltung und in der Wirtschaftsführung, deren charakteristische Merkmale das Reglementieren und das Administrieren, die engstirnig formale Auslegung von Rechtsvorschriften, die Überbetonung von Kompetenzgesichtspunkten und ein praxisfernes, die Interessen der Bevölkerung mißachtendes Denken und Handeln sind. Historisch wird die…
DDR A-Z 1985
Kriminalität (1985)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 757] I. Kriminalstatistik Nach marxistisch-leninistischer Auffassung geht die K. nicht aus der Natur des Menschen, sondern aus den gesellschaftlichen Verhältnissen hervor. Die K. ist somit keine unausweichliche Gesetzmäßigkeit der menschlichen Existenz, sondern der gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen; in der kommunistischen Gesellschaft werde sie überwunden sein. Eine günstige, d.h. rückläufige Entwicklung der K. kann somit als Beweis für den gesellschaftlichen Fortschritt gewertet werden. Das mag der Grund dafür sein, daß in Veröffentlichungen aus der DDR stets der Eindruck eines ständigen Rückgangs der K. auf dem Gebiet der DDR seit 1946 vermittelt wird. Die in den Statistischen Jahrbüchern der DDR bis 1971 veröffentlichte K.-Statistik weist zwar für 1970 eine um nahezu 80 v.H. geringere K. gegenüber 1946 aus, jedoch ist diese Entwicklung nicht so kontinuierlich verlaufen, wie andere Veröffentlichungen glauben machen wollen. Die in dieser Statistik fehlenden Straftatenzahlen der Jahre 1949 und 1951–1956 sind niemals veröffentlicht worden. Das gleiche gilt für die K.-Ziffern mit Ausnahme von 1951 (K.-Ziffer 1027). Eine über 1970 hinausgehende K.-Statistik wurde mehrere Jahre nicht mehr veröffentlicht. Nachdem das Statistische Jahrbuch 1972 unter dem Vorwand, die Ergebnisse des Jahres 1971 hätten bei Redaktionsschluß noch nicht vorgelegen, nur die bereits 1971 veröffentlichten Zahlen wiederholte, fehlte in den Ausgaben 1973–1977 jede Information über die K. und die Tätigkeit der Strafjustiz. Die darauf gestützte Vermutung, daß die K. — wie schon durch die veröffentlichten Zahlen für 1968–1970 belegt — seit 1971 weiter gestiegen ist, wird durch seit 1978 veröffentlichte Statistiken bestätigt. Durchschnittszahlen für Zeiträume statt Jahresziffern sollten dies zwar zunächst verschleiern, die K.-Statistiken der folgenden Jahre weisen jedoch einen deutlichen Anstieg der K. um etwa 29 v.H. gegenüber dem niedrigsten Stand von 1968 aus. Die K.-Ziffer für 1980 ist mit 772 höher als die des Jahres 1965 und entspricht in etwa dem für den Zeitraum 1960–1969 angegebenen Durchschnitt. Der Anteil der durch die staatlichen Gerichte verurteilten Täter ist von knapp 67 v.H. im Jahre 1977 bis 1982 auf über 76 v.H. gestiegen. Dem entspricht eine rückläufige Entwicklung der Übergaben an Gesellschaftliche Gerichte : Die Informationen über den Stand der K. gaben schon in der Vergangenheit zu Zweifeln Anlaß. Auch gibt es einige Anzeichen dafür, daß die veröffentlichten Statistiken manipuliert worden sind: 1. Die K.-Ziffern der Bezirke zeigen erhebliche Unterschiede und z.T. mit der allgemeinen Entwicklung der K. im Widerspruch stehende Schwankungen auf (vgl. xref=dd10.757c Tabelle). [S. 758]Im Gegensatz zur Zunahme der K. in der gesamten DDR weist diese Statistik für Berlin (Ost) für 1969 einen erheblichen Rückgang und für 1970 einen weit über dem DDR-Durchschnitt liegenden Anstieg auf. Die Ziffern für den Bezirk Frankfurt/Oder übertreffen im Jahr 1969 die K.-Ziffern von Berlin (Ost) und weisen damit für diesen Bezirk 1969 die höchste K. in der DDR auf. 1970 liegt Berlin (Ost) erneut an der Spitze. Bei Gera und Rostock fällt der der allgemeinen Tendenz widersprechende Rückgang der K.-Ziffern für 1970 auf, nachdem 1969 die K. im Bezirk Rostock höher gewesen war als in Berlin (Ost). Bemerkenswert ist schließlich der Vergleich der K.-Ziffern der Bezirke Karl-Marx-Stadt und Neubrandenburg. Während diese in dem Industriebezirk Karl-Marx-Stadt fast unverändert gering blieben und damit weit unter dem DDR-Durchschnitt lagen, hatte die ohnehin höhere K. in dem eher ländlichen Bezirk Neubrandenburg überdurchschnittlich zugenommen und 1970 einen mit fast 40 v.H. höheren Stand als im Bezirk Karl-Marx-Stadt erreicht. Die z. T. der allgemeinen Tendenz widersprechende merkwürdig unterschiedliche Entwicklung der K. in den einzelnen Bezirken läßt sich auch aus den für die folgenden Jahre veröffentlichten K.-Ziffern dieser — und der anderen — Bezirke ablesen: Auffällig bleibt der unvermindert niedrige Stand der K. im Industriebezirk Karl-Marx-Stadt. Eine Erklärung für diese — mit den Erfahrungen der Kriminologie nicht zu vereinbarenden — starken örtlichen Unterschiede der K.-Entwicklung ist wohl darin zu sehen, daß auch die Örtlichen Organe der Staatsmacht miteinander im Sozialistischen Wettbewerb stehen und um Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Sicherheit und Disziplin“ ringen. Dafür ist eine günstige K.-Statistik von großer Bedeutung. Kleine Manipulationen bei der Zählung der Straftaten dürften vielfach nicht auszuschließen sein. 2. Eigenartig sind ferner die starken Schwankungen bei einzelnen Deliktgruppen. So soll die Zahl der Straftaten gegen das persönliche Eigentum von 68.869 im Jahr 1957 zunächst bis 1960 um etwa 37 v.H. auf 43.436 zurückgegangen, dann bis 1963 um mehr als 45 v.H. auf 63.163 gestiegen sein und seitdem erneut um mehr als 50 v.H. auf 30.747 im Jahr 1967 abgenommen haben. Der angegebene starke Rückgang in dieser zahlenmäßig größten Deliktgruppe seit 1963 ist besonders hervorzuheben, weil zu jener Zeit die Behandlung geringfügiger Delikte, insbesondere kleinerer Vergehen gegen das persönliche Eigentum, den gesellschaftlichen Gerichten übertragen worden war und diese Delikte so entgegen den geltenden Bestimmungen möglicherweise in einigen Fällen nicht mehr statistisch erfaßt wurden. Seit 1977 wurden jährlich mehr als 31.000 gegen das persönliche oder private Eigentum gerichtete Straftaten gezählt (Neue Justiz, 1969, H. 13, S. 390, und Statistisches Jahrbuch der DDR 1981). 3. Mit dem Inkrafttreten des neuen StGB am 1. 7. 1968 werden Bagatelldiebstähle sowie einige andere Verstöße gegen Strafbestimmungen, wie Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verleumdung, nicht mehr als Straftaten, sondern als Verfehlungen (Strafrecht, III.) gewertet und damit nicht mehr von der K.-Statistik erfaßt. Der durch die K.-Statistik ausgewiesene Rückgang der Zahl dieser Straftaten beruht seit 1968 zum großen Teil nicht auf einer tatsächlichen Abnahme dieser Delikte, sondern nur auf einer anderen Wertung derartiger Gesetzesverletzungen. 4. In der DDR-Statistik der einzelnen Delikte sind nicht alle, sondern nur die 26 wichtigsten Straftatengruppen aufgeführt. Zu den nicht genannten Tatbeständen gehören vor allem die aus dem politischen Bereich wie ungesetzlicher Grenzübertritt (versuchte Republikflucht), alle Staatsverbrechen, die Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung und Asoziales Verhalten. Es fällt auf, daß die Zahl der nicht den im Statistischen Jahrbuch aufgeführten Straftatengruppen zuzuordnenden Straftaten noch stärker zugenommen hat als die Gesamtzahl aller Straftaten: 18.221 (= 15,7 v.H. aller Straftaten) im Jahre 1977, 23.412 (18,5 v.H.) in 1978, 28.374 (22 v.H.) in 1979, 30.795 (23 v.H.) in 1980 und 37.599 im Jahre 1981 (Statistisches Jahrbuch der DDR 1982). Bei fast ¼ aller Straftaten sagt die Statistik also nichts über die Art der Delikte. Obwohl ein echter Vergleich der K. in beiden Teilen Deutschlands wegen der unterschiedlichen Rechts[S. 759]ordnungen und wegen der geschilderten Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der K.-Statistik der DDR nur teilweise möglich ist, kann dennoch davon ausgegangen werden, daß die K. in der DDR geringer ist als in der Bundesrepublik Deutschland. Es besteht allerdings kaum Anlaß, dies auf ein verändertes „sozialistisches Bewußtsein“ der Bevölkerung der DDR zurückzuführen. Eher bieten sich folgende Gründe an: 1. Stärkere Kontrolle des Bürgers durch staatliche und gesellschaftliche Organe und durch Nachbarn und Arbeitskollegen (vgl. #495#v. V.) Dazu gehört auch die Pflicht zur gesellschaftlich nützlichen Arbeit. Das verhindert weitgehend den im Westen bekannten Typ des „reisenden Verbrechers“ und „Berufsverbrechers“. 2. Abschiebung nicht erziehbarer Asozialer und Krimineller in die Bundesrepublik Deutschland. 3. Geringere Diebstahls- und Betrugs-K. infolge geringeren Warenangebotes und des Fehlens einer zum übersteigerten Konsum anreizenden Werbung. Auf Versorgungslücken im wirtschaftlichen Bereich sind andererseits zahlreiche DDR-typische Straftaten zurückzuführen, wie z.B. Diebstähle von Baumaterial, der illegale Handel mit Kraftfahrzeugen und anderen hochwertigen Gebrauchsgütern sowie Fälle der Korruption. II. Schwerpunkte Schwerpunkte der K. sind Diebstahl, Verkehrsdelikte, Rowdytum und Körperverletzung sowie Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten. Obwohl seit dem 1. 7. 1968 Bagatellsachen nicht mehr als Straftaten gezählt werden (s. #495#i. I., 3), bildet Diebstahl auch 1982 mit 50.531 Straftaten die weitaus größte Deliktgruppe. 28.902 gegen das persönliche Eigentum gerichtete Diebstähle stehen 21.629 Diebstählen zum Nachteil sozialistischen Eigentums gegenüber. Damit überwiegt jetzt wieder — wie früher — die Zahl der gegen das persönliche Eigentum gerichteten Straftaten. Im Jahr 1957 war die Zahl der gegen das persönliche Eigentum gerichteten Delikte mit 68.869 noch etwa doppelt so hoch wie die Straftaten gegen das sozialistische Eigentum (Neue Justiz 1969, H. 13, S. 390). Die Diebstähle persönlichen Eigentums sind dann zurückgegangen und waren 1970 mit 22.158 geringer als die Straftaten zum Nachteil sozialistischen Eigentums (23.240). Die Zahl dieser Straftaten ist seitdem etwa konstant geblieben im Gegensatz zu den auf etwa 30.000 angestiegenen Diebstählen persönlichen Eigentums (Statistische Jahrbücher der DDR 1971 und 1983). Bei den Straftaten gegen die Verkehrssicherheit hat mit dem Rückgang der Zahl der Unfälle im Straßenverkehr auch die Zahl der als Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls nach § 196 StGB strafbaren Delikte abgenommen. Nachdem die Zahl dieser Straftaten von 2.526 im Jahre 1969 auf 4.006 bis 1978 gestiegen war, werden für 1982 nur noch 3.637 derartige Taten angegeben. Demgegenüber hat sich die bis 1977 festgestellte rückläufige Tendenz der Verkehrsgefährdungen durch Trunkenheit in den letzten Jahren nicht fortgesetzt. Die Zahl dieser Straftaten blieb seitdem mit jeweils über 3.000 im Jahr konstant. Den weitaus größten Anteil dieser Deliktgruppe bildet weiterhin das unbefugte Benutzen von Fahrzeugen. Nach einer ständigen Zunahme der Zahl dieser Straftaten bis 1978 auf 6.917 wurde allerdings seitdem bis 1982 eine Abnahme auf 5.349 in der Statistik ausgewiesen. Der unverhältnismäßig große Anteil dieser Straftaten an der Gesamtzahl der Straftaten gegen die Verkehrssicherheit dürfte im wesentlichen auf die Schwierigkeit des Erwerbs eines Kraftfahrzeuges zurückzuführen sein (Statistische Jahrbücher der DDR 1971 und 1981). Bei Rowdytum (§§ 215, 216 StGB) und Körperverletzung ist der Anteil der Jugendlichen und der unter Alkoholeinfluß stehenden Straftäter besonders hoch. Die vorsätzlichen Körperverletzungen haben bis 1977 um fast 15 v.H. gegenüber 1969 von 9.817 auf 11151 derartiger Delikte zugenommen. Für 1982 weist die Statistik mit 10.840 eine ähnliche Zahl aus (Statistische Jahrbücher der DDR 1971 und 1983). Zahlen der als Rowdytum bezeichneten Straftaten werden erstmals wieder im Statistischen Jahrbuch 1978 genannt. Im Jahresdurchschnitt 1970–1974 soll es 1882 und 1975 2.092 dieser Delikte gegeben haben. Für 1977 sind nur noch 1550 Straftaten nach §§ 215, 216 StGB gezählt worden. Dieser in der Statistik 1977 ausgewiesene erhebliche Rückgang steht im Widerspruch zu den zahlreichen Zeitungsberichten über Rowdytumdelikte und Veröffentlichungen, in denen Rowdytum immer wieder als ein Schwerpunkt der K. genannt ist. Die für die folgenden Jahre angegebenen höheren Zahlen (1978: 2.190, 1979: 2.418, 1980: 2.205, 1982: 2.026) dürften daher eher der Wirklichkeit entsprechen (Statistisches Jahrbuch der DDR 1983). Ein weiterer Schwerpunkt der K. ist das Delikt „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ (§ 249 StGB). Zahlen hierüber werden zwar in den Statistiken nicht genannt. Die Bedeutung dieses strafrechtlichen Komplexes hat in den letzten Jahren jedoch anscheinend ständig zugenommen, wie Veröffentlichungen und Berichte ehemaliger Häftlinge erkennen lassen. Über die Zahl der politischen Straftaten (Politische ➝Häftlinge) gibt die K.-Statistik nach wie vor keine Auskunft. III. Ursachen Als Ursache der noch vorhandenen K. werden vor allem schädliche Einflüsse aus dem Westen, insbesondere durch Fernsehen und Rundfunk, Besuche [S. 760]und Briefe aus der Bundesrepublik Deutschland sowie Überreste noch vorhandener, aus dem Kapitalismus überkommener Bewußtseinselemente, so z.B. Reste „spießbürgerlicher Lebensgewohnheiten und bürgerlicher Eigentumsideologie und Egoismus“, die vor allem als Ursache der auf kleinbürgerliches Besitzstreben gerichteten Eigentumsdelikte gelten, angesehen. Das über Jahrtausende die Menschheit formende, ihre sozialen Verhältnisse und Verhaltensweisen, ihre Denkweisen bestimmende Privateigentum an den Produktionsmitteln besitze eine solche Kraft, „daß die von ihr produzierten Denk- und Verhaltensmuster noch sehr lange über Generationen und ganze historische Prozesse fortwirkten“, zumal „beim heutigen internationalen Stand der Kommunikationstechnik mehr oder weniger das ganze Sein und Bewußtsein der Welt“ auf die Bürger der DDR eindringe und dadurch das Nachwirken alter „Denk- und Verhaltensweisen massiv unterstützt“ werde (Buchholz in Neue Justiz 1983, S. 199 ff.). Zu diesen früher stets als alleinige Ursachen für die in der DDR vorhandene K. genannten Gründen wird seit einiger Zeit noch eine „Reihe innerer Erscheinungsformen“ in der sozialistischen Gesellschaft angeführt, die „auf Widersprüchen und Konflikten beruhen, die mit der komplizierten Entwicklung und Herausbildung der sozialistischen Gesellschaft zusammenhängen“. Der Prozeß des Abbaues dieser Konflikte vollziehe sich nicht im Selbstlauf. Man habe es gegenwärtig mit einer „ungleichmäßigen und widerspruchsvollen Entwicklung“ zu tun. IV. Jugendkriminalität Die Jugend-K. ist relativ hoch. Informationen aus der DDR darüber sind allerdings besonders spärlich. Die Straftatenbelastung bei verschiedenen Altersgruppen läßt folgende Durchschnittswerte der Jahre bis 1969 erkennen: Die K.-Ziffer erreicht also bereits bei den 16–18jährigen ihr Maximum und fällt bei den Erwachsenen schnell ab. Demgegenüber verläuft in der Bundesrepublik Deutschland die Kurve der Verurteiltenziffer erheblich flacher. Der verhältnismäßig hohe Anteil der Jugend an der Gesamt-K. hat, wie Veröffentlichungen aus der DDR erkennen lassen, weiterhin eine steigende Tendenz. Für diese Entwicklung werden folgende Ursachen genannt: Einflüsse der ideologischen Diversion aus dem Westen (s. o.). Mängel in den Beziehungen der Erwachsenen zu den Jugendlichen, die den Prozeß der Entwicklung des gesellschaftlichen Bewußtseins junger Menschen hemmen. Vorhandensein spontaner Elemente unter der Jugend, die durch Kontakte der verschiedenen Altersgruppen „immer weitervererbt werden“ und zum Entstehen eines fehlerhaften Weltbildes und spontan-anarchistischen Ausbrüchen aus den Regeln gesellschaftlichen Zusammenlebens führen. Mangelhafte Entwicklung eines freien sozialistischen Jugendlebens mit der Folge spontaner Gruppenbildung und der Gefahr der Entwicklung gesellschaftswidriger Tendenzen (Rowdytum). Gestörte Bildung und Erziehung sowie mangelhafte Einstellung zur Arbeit. Ca. 50 v.H. der jugendlichen Straftäter haben die Schule ohne abgeschlossenen Ausbildung verlassen. Alkoholmißbrauch. Tatsächlich dürften jedoch besonders das zunehmende Rowdytum und der häufig Straftaten auslösende Alkoholmißbrauch vor allem auch auf die dauernden Reglementierungen und Kontrollen bei der Einhaltung gesellschaftlicher Normen zurückzuführen sein. Angaben über die Jugend-K. enthalten die K.-Statistiken der DDR nicht. 85 v.H. der Straftaten Jugendlicher entfallen seit Jahren fast gleichbleibend auf Straftaten gegen das sozialistische und persönliche Eigentum, die Verkehrssicherheit, die staatliche und öffentliche Ordnung sowie auf vorsätzliche Körperverletzung. V. Vorbeugung Nach der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 130) i.d.F. der 2. VO vom 6. 7. 1979 (GBl. I, S. 195) sind die Räte der Kreise, Städte und Gemeinden für die Erfassung, Erziehung und Kontrolle kriminell gefährdeter Bürger verantwortlich. Als kriminell gefährdet gelten Bürger, die ernsthafte Anzeichen von arbeitsscheuem Verhalten oder in anderer Weise die Entwicklung einer asozialen Lebensweise erkennen lassen, infolge Alkoholmißbrauchs fortgesetzt die Arbeitsdisziplin verletzen oder die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens mißachten, sowie Jugendliche, bei denen wegen ihres sozialen Fehlverhaltens auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Weiterführung der Erziehung (Jugendwerkhöfe) nötig ist. [S. 761]Ihre Erziehung erfolgt insbesondere durch Arbeit, Berufsausbildung und Einflußnahme auf eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Ihnen kann aufgegeben werden, einen Arbeitsplatz und die ihnen zugewiesene Wohnung nicht zu wechseln, eine Ausbildung fortzusetzen und abzuschließen, den Umgang mit Personen, die einen ungünstigen Einfluß ausüben, zu unterlassen, bestimmte Gebäude, Gaststätten oder sonstige Örtlichkeiten zu meiden, einer Meldepflicht nachzukommen, finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen, für die Familie zu sorgen, sich fachärztlicher Untersuchung oder Heilbehandlung bei Alkoholmißbrauch zu unterziehen. Die kriminell Gefährdeten haben dem Leiter ihres Betriebs oder dem Arbeitskollektiv über die gewissenhafte Einhaltung der ihnen erteilten Auflagen zu berichten. Der Vorbeugung durch Abschreckung und Erziehung dienen auch die zahlreichen Strafverfahren vor erweiterter Öffentlichkeit (Schauprozesse), deren Zahl in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, Verfahren vor Gesellschaftlichen Gerichten sowie die verstärkten Bemühungen um die Wiedereingliederung Straffälliger (Strafvollzug). Der K. vorbeugenden Charakter wird der Entwicklung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zugeschrieben, weil dadurch ein höheres Niveau an Bildung, Disziplin, Bewußtheit und Sicherheit erreicht wird und neue Formen und Methoden der Leitung und Organisation der Arbeits- und Produktionsprozesse erzeugt werden, die die Vorbeugung begünstigen. Eine hervorragende Rolle sollen auch die objektiven kollektiven Lebensformen der Menschen spielen. So hänge die Wirksamkeit der K.-Vorbeugung wesentlich vom Niveau der sozialistischen Lebensweise in den Arbeitskollektiven, Lernkollektiven, Familien, Wohngemeinschaften und Freizeitgruppen ab. Horst Hildebrand Literaturangaben Aue, Herbert: Die Jugendkriminalität in der DDR. Berlin (West): Berlin Verl. 1976. Freiburg, Arnold: Kriminalität in der DDR. Zur Phänomenologie des abweichenden Verhaltens im soz. deutschen Staat. Opladen: Westdeutscher Verl. 1981. Sozialistische Kriminologie. Ihre theoretische und methodische Grundlegung. 2., erw. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1971. <LI>Szewezyk, Hans: Der fehlentwickelte Jugendliche und seine Kriminalität. Jena: Fischer 1982. (Medizinisch-juristische Grenzfragen. 15.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 757–761 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kritik und SelbstkritikSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 757] I. Kriminalstatistik Nach marxistisch-leninistischer Auffassung geht die K. nicht aus der Natur des Menschen, sondern aus den gesellschaftlichen Verhältnissen hervor. Die K. ist somit keine unausweichliche Gesetzmäßigkeit der menschlichen Existenz, sondern der gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen; in der kommunistischen Gesellschaft werde sie überwunden sein. Eine günstige, d.h. rückläufige…
DDR A-Z 1985
Bevölkerung (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entwicklung der Wohnbevölkerung A. Allgemein Im Jahr 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16.745.385 Menschen. Bis zum Jahre 1946 hatte die Zahl um 1.742.931 Personen zugenommen, so daß ein Jahr nach Ende des Krieges ein B.-Stand [S. 213]von 18.488.316 Einwohnern (einschließlich Berlin [Ost] und einschließlich der Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen Durchgangslagern) registriert wurde (vgl. Tab. 1). Die Zahl stieg noch bis 1947 auf über 19,102 Mill. an und sank von da an bis 1961 stetig ab. Zwischen 1962 und 1968 gab es ein unbedeutendes B.-Wachstum. Seitdem geht die Wohn-B. von Jahr zu Jahr leicht zurück. Am Jahresende 1981 (Stichtag der Volkszählung) lebten in der DDR 16.705.635 Menschen, etwa 2 v.H. weniger als am Stichtag der vorhergehenden Volkszählung, am 1. 1. 1971. Das starke Ansteigen der B.-Zahl in den ersten Jahren nach dem Kriege ist durch das Einströmen von Heimatvertriebenen bzw. durch deren Umsiedlung aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie sowie durch die Rückkehr von Kriegsgefangenen bedingt. Vertriebene (in der DDR: „Umsiedler“ oder „Neubürger“), d.h. Personen (einschließlich ihrer Kinder), die am 1. 1. 1939 ihren Wohnsitz östlich des späteren Gebiets der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hatten, wurden in der noch gesamtdeutsch durchgeführten Volkszählung vom 29. 10. 1946 gesondert erfaßt. Die Zahl dieses Personenkreises betrug damals in der SBZ ca. 3,6 Mill. Für die darauf folgenden Jahre bis 1950 gibt es einerseits offizielle Angaben der DDR, 1. 1. 1950: 4,4 Mill., andererseits Schätzungen westlicher Experten, 1950: 3,8 Mill. (vgl. P.-H. Seraphim, Die Heimatvertriebenen … [s. Literaturhinweise], S. 43 ff., S. 184 ff., besonders S. 65). Nach 1950 haben DDR-Statistiker die Umsiedler offensichtlich nicht mehr als Sondergruppe behandelt. Westliche Experten sind der Auffassung, daß sich deren Zahl im Verlauf der Fluchtbewegung in die Bundesrepublik (Flüchtlinge) stark reduziert hat — zumal die [S. 214]Umsiedler vor 1950 kaum und danach überhaupt nicht auf staatliche Unterstützung für den Aufbau einer neuen Existenz rechnen konnten. Allein im Jahre 1950 wurden unter den Flüchtlingen aus der DDR in die Bundesrepublik und nach Westberlin über 100.000 Vertriebene registriert (Zahlen ab 1952 bei D. Storbeck, Soziale Strukturen … [s. Lit.-Hinweise], Tab. VII/4, S. 311). Die rückläufige B.-Bewegung ergibt sich, bevölkerungsstatistisch gesehen, aus einer Deformation der Alters- und Sexualstruktur. Diese ist eine Folge der Verluste vor allem an Männern in den beiden Weltkriegen, der sinkenden Geburtenraten zur Zeit der Weltwirtschaftskrise, der kriegs- und nachkriegsbedingten Geburtenausfälle, der Umsiedlungen und Migrationen (Wanderungsbewegungen) in der Nachkriegszeit sowie einer durchgängig höheren Lebenserwartung und eines allgemeinen Geburtenrückganges. Letzterer wird u.a. auf veränderte Bedürfnisstrukturen, die speziell in der DDR starke Einbeziehung der Frauen in die Berufstätigkeit und die modernen Möglichkeiten der Geburtenkontrolle zurückgeführt. Der Trend zur Familie mit 1 oder 2 Kindern ist in der DDR wie auch in anderen Industrieländern ein soziologisches Faktum. B. Nach Geschlecht und Alter Tab. 1 zeigt neben der zahlenmäßigen Entwicklung der Gesamt-B. auch die der männlichen im Vergleich zur weiblichen. Der ursprünglich hohe Frauenüberschuß (1950 kamen 125 Frauen auf 100 Männer) ist kontinuierlich zurückgegangen. Für 1982 errechneten die Statistiker: 112 Frauen auf 100 Männer. Differenziert man weiter nach Jahrgängen, so ist der Frauenüberschuß bei den älteren Jahrgängen höher und entsprechend bei den jüngeren niedriger als das statistische Mittel (Frauen). Der B.-Stand in der DDR war und ist durch einen ungünstigen Altersaufbau gekennzeichnet. Der B.-Pyramide (Abb. 1) fehlt einerseits eine breite Basis nachwachsender junger Menschen; andererseits sind die älteren Jahrgänge, besonders bei den Frauen, zu stark besetzt. In statistischen Maßzahlen: Der Anteil der B. im Rentenalter betrug 17,3 v.H. im Jahre 1982, der der Kinder unter 15 Jahren 18,8 v.H.; nur 64 v.H. der B. gehörten zu den arbeitsfähigen Altersgruppen. Gegenüber den 50er, 60er und 70er Jahren haben sich die Relationen jedoch etwas verbessert (vgl. Tab. 3 und unten #135#ii. II.). C. Nach Gebiet 1. Die durchschnittliche B.-Dichte beträgt 1982 154 Einwohner pro Quadratkilometer (Vergleichszahlen, jeweils Einw./km²: 155 in 1939; 170 in 1946; 171 in 1950; 157 in 1964; 158 in 1971). Vergleicht man die Bezirke miteinander, so variiert die B.-Dichte erheblich. Am dichtesten bewohnt ist Berlin (Ost): 1982 mit 2.911 Einw./km². Demgegenüber stellt 1982 mit 57 Einw./km² Neubrandenburg den am dünnsten besiedelten Bezirk dar. 2. Industrialisierung und Urbanisierung haben das einst agrarisch strukturierte Gebiet der DDR (Geographie) stark verändert. Die Stadt-Land-Relation hat sich, vor allem aufgrund von Binnenwanderungen, immer mehr zugunsten der Stadt verschoben. 1982 lebten 76,5 v.H. der DDR-B. in Stadtgemeinden, das sind Gemeinden mit 2.000 oder mehr Einwohnern. Mehr als ein Drittel von ihnen wohnt in den 15 Großstädten (Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern). Demgegenüber sind nur 23,5 v.H. der B. in Land- und Kleinstgemeinden gemeldet. Wieweit sie eine Land-B. bilden, ist ein auch in der DDR diskutiertes Thema (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. D.). Zumindest arbeiten viele Landbewohner nicht in der Landwirtschaft und auch nicht am Wohnort (Pendler). Außerdem gleichen sich, wie neuere soziologische Forschungen bisweilen hervorheben, die Arbeitsbedingungen von Land- und Industriebetrieben sowie die allgemeinen Lebensbedingungen der Stadt- und Land-B. zunehmend an. 3. Die territoriale Mobilität der B. der DDR war in den 50er Jahren besonders hoch. Ein langfristiger Rückgang und eine Stagnation in den 70er Jahren lassen sich an der absoluten Zahl der Wanderungsfälle ablesen. Auch die Kurve der wandernden Personen im Vergleich zur durchschnittlichen B. (vgl. Abb. 2) erlaubt diese Aussage. [S. 215]4. Die Tab. 2 gibt Aufschluß über die Entwicklung der Wohn-B. in den einzelnen Bezirken. Der bevölkerungsreichste Bezirk ist schon immer Karl-Marx-Stadt (vormals: Chemnitz) gewesen, auch wenn er insgesamt sinkende B.-Zahlen aufweist. 1982 lebten dort ca. 1,9 Mill. Einwohner (B.-Dichte: 318 Einw./km²). Bevölkerungsärmster Bezirk mit heute ca. 0,5 Mill. Einwohnern war und ist Suhl (B.-Dichte: 143 Einw./km² in 1980). Berlin, Cottbus, Frankfurt/Oder und Rostock sind die Bezirke, in denen die Einwohnerzahlen seit langem steigen. Demographische Untersuchungen über Prozesse der Migration haben ergeben, daß nur ein Drittel aller Wanderungen über die Bezirksgrenzen hinweg erfolgt. Dabei bilden, etwa im Falle von Cottbus und Frankfurt/Oder, neu geschaffene und gut bezahlte Arbeitsplätze (im Braunkohlengebiet „Schwarze Pumpe“, in Eisenhüttenstadt und Schwedt) einen starken Anreiz für Zuwanderer. Bei den innerbezirklichen Wanderungen sind Anziehungspunkte die jeweiligen Bezirksstädte, insbesondere die Großstadtrandgebiete. Es ist zu vermuten, daß vor allem Faktoren der allgemeinen Lebensbedingungen (komfortablere Wohnungen, bessere Versorgungslage, kürzere Wegezeiten für Einkäufe usw.) für diese Wanderungsbewegungen ausschlaggebend sind. II. Wohnbevölkerung und Beschäftigtenstruktur 1. Bei der statistischen Analyse der Beschäftigtenstruktur werden 2 Hauptgruppen unterschieden: Personen im arbeitsfähigen Alter und Personen im nichtarbeitsfähigen Alter. Als arbeitsfähiges Alter gelten für Frauen die Jahrgänge 15 bis unter 60 und bei Männern die Jahrgänge 15 bis unter 65 Jahre. Die Personen im nichtarbeitsfähigen Alter werden weiter nach Kindern (unter 15 Jahre) und Rentnern (ab 60 Jahren bei Frauen und 65 bei Männern) differenziert. Tab. 3 (linke Spalten) zeigt, welche Anteile die einzelnen Gruppen an der Wohn-B. in den einzelnen Jahren hatten und wie sich die Relationen zwischen ihnen entwickelten. Im Jahre 1970 begann der Anteil der Wohn-B. im arbeitsfähigen Alter erstmals wieder anzusteigen. Am 31. 12. 1982 lag er nach einer kontinuierlichen Aufwärtsbewegung bei 64 v.H. Entsprechend ist die Relation arbeitsfähige: nichtarbeitsfähige B. günstiger geworden (vgl. Tab. 3, rechte Spalten). Auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter kamen am 31. 12. 1982 ca. 29 Kinder und 27 Rentner, also 56 Personen im nichtarbeitsfähigen Alter. Gegenüber dem Tiefstand Ende der 60er Jahre (73 Nichtarbeitsfähige auf 100 Arbeitsfähige) [S. 216]hat sich die demographische Ausgangslage für die Beschäftigtenstruktur damit stark verbessert. 2. Der Bezirk Dresden weist 1982 den niedrigsten B.-Anteil im arbeitsfähigen Alter auf, nämlich 61,9 v.H. der Wohn-B. des Bezirks. Die höchsten Anteile sind in den Bezirken Ost-Berlin (66,0 v.H.), Rostock (65,7 v.H.) und Frankfurt/Oder (65,5 v.H.) zu finden. Auch hinsichtlich der B. im nichtarbeitsfähigen Alter gibt es bezirkliche Unterschiede. Rostock beispielsweise zeigt eine bevölkerungs- und sozialpolitisch besonders günstige Relation. In der B. im nichtarbeitsfähigen Alter sind Kinder stärker vertreten als Rentner (auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter kommen 31,7 Kinder und 20,5 Rentner). Der Bezirk Karl-Marx-Stadt dagegen steht mit einem relativ hohen Anteil an Rentnern am Ende dieser Rangskala: Auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter entfallen 60,5 im nichtarbeitsfähigen Alter, von denen 27,3 unter 15 und 33,1 über 60 bzw. 65 Jahre sind. 3. Noch aussagekräftiger — vor allem im Hinblick auf die Versorgung der Volkswirtschaft mit Arbeitskräften — sind Daten über die tatsächlich am Arbeitsprozeß teilnehmenden Personen, also die wirtschaftlich Tätigen (Beschäftigten, Berufstätigen). Nach Angaben des Statistischen Jahrbuchs der DDR von 1983 ergibt sich folgendes Bild (Stand: 31. 12. 1982; Zahlen in 1000, auf- bzw. abgerundet): [S. 217]Diese Zahlen zeigen u.a., daß in der DDR der Beschäftigungsgrad sehr hoch liegt und daß rd. 50 v.H. aller Beschäftigten weibliche Arbeitnehmer sind (Arbeitskräfte). Eine Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten findet sich in den veröffentlichten Statistiken jedoch nicht. III. Natürliche Bevölkerungsbewegung 1. In den letzten Jahren verbesserten sich die Daten der natürlichen B.-Bewegung leicht (vgl. Tab. 4 und Abb. 3). Seit 1970 ist die Zahl der Gestorbenen im großen und ganzen rückläufig. Von 1975 an steigt demgegenüber die Zahl der Lebendgeborenen, die vorher, seit 1963, eine sinkende Tendenz aufgewiesen hatte. 1979 liegt die Kurve der Lebendgeborenen erstmals wieder über der der Gestorbenen. Ob der Rückgang der Lebendgeborenen 1981 gegenüber 1980 und der recht geringe Anstieg von 1982 (auf 240.102, vorläufige Zahl im statistischen Jahrbuch 1983, S. 351) einen erneuten Abwärtstrend einleiten oder nicht, bleibt abzuwarten. Allgemein, in Ost wie West, wird angenommen, daß die positive B.-Entwicklung seit Mitte der 70er Jahre zumindest teilweise auf familien- und kinderfreundliche Maßnahmen im Rahmen der Sozialpolitik der SED zurückzuführen ist. Darüber hinaus weisen B.-Statistiker darauf hin, daß der Anteil jüngerer Frauen an der gesamten wie der gebärfähigen (15 bis unter 45 Jahren) weiblichen B. angewachsen ist. 2. Der neue Trend der Entwicklung läßt sich auch an der Fruchtbarkeitsziffer (vgl. Tab. 4) ablesen. Von ihrem Tiefstand im Jahre 1974 hat sie sich stark [S. 218]entfernt: 65,2 Geburten auf je 1000 Frauen im gebärfähigen Alter im Jahre 1981 im Vergleich zu 51,9 im Jahre 1974. Die meisten Geburten sind die von erst- und zweitgeborenen Kindern: 52,9 und 36,2 (= 89,1) v.H. der Lebendgeborenen im Jahre 1981. Damit bestätigt sich, daß auch in der DDR die Kleinfamilie die vorherrschende Familienform ist (Familie), wobei zusätzlich zu berücksichtigen ist, daß immer mehr, vor allem erste, Kinder von unverheirateten Müttern geboren werden. 3. Nicht unbeeinflußt ist die B.-Entwicklung von der Tatsache, daß die Säuglingssterblichkeit im Laufe der Jahre erheblich gesenkt werden konnte (vgl. Tab. 4). Auch die Zahl der Totgeborenen, die in Tab. 4 nicht aufgeführt ist, nahm ab. Kamen 1950 auf 1000 Geburten noch 21,7 Totgeburten, so waren es 1981 nur noch 6,9. 4. Hinsichtlich Eheschließungen und Ehescheidungen (vgl. Tab. 5) hat sich in den letzten Jahren wenig geändert. Eheschließungen nehmen ab, während die Scheidungsrate steigt (Ehescheidung). Nach wie vor werden Ehen in der DDR, etwa im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland, relativ früh geschlossen. Zum Teil als Folge sozialpolitischer Maßnahmen (Gewährung zinsloser Kredite an junge Ehepaare, Bevorzugung bei der Wohnungsvergabe) liegt das durchschnittliche Heiratsalter 1981 bei 26,9 Jahren für Männer und 24,2 Jahren für Frauen. Es verschob sich im Laufe der Jahre immer weiter nach unten. 1970 heirateten Männer durchschnittlich im Alter von 27,5 Jahren, Frauen im Alter von 24,5 Jahren (Vergleichsdaten für 1960: 27,6 und 25,0; für 1952: 30,5 und 27,3). IV. Bevölkerungspolitik und -wissenschaft Die tendenziell rückläufige B.-Entwicklung in der DDR beschäftigt Politiker wie Wissenschaftler. Oberstes Ziel der B.-Politik in der DDR ist es, zu einer positiven B.-Bilanz zu kommen und diese zu sichern. Das Stichwort hierfür lautet: einfache Reproduktion, d.h. zahlenmäßiger Ersatz der Elterngeneration. Dieses Ziel ist, so haben B.-Statistiker in der DDR ausgerechnet, nur dann zu erreichen, wenn von je 1000 Frauen im Laufe ihres Lebens 2.100 Kinder geboren werden. Mit anderen Worten: Die durchschnittliche Familie in der DDR muß größer werden. Angestrebt wird die Zwei-bis-Drei-Kinder-Familie als Regelfall. Das letzte Jahr mit einer gesicherten einfachen Reproduktion war, laut „spectrum“ (H. 11/1983, S. 27), das Jahr 1971. Zwar hat sich gezeigt, daß mit sozialpolitischen Maßnahmen das generative Verhalten beeinflußt werden kann. Es ist aber zugleich deutlich geworden, daß diese für sich allein nicht ausreichen, das angestrebte Ziel zu erreichen. Vielmehr bedarf es eines tiefgreifenden Wandels der Wertvorstellungen, des Konsumverhaltens usw. Dementsprechend wird nach weiteren und neuen Wegen gesucht. Dabei scheint man sich durchaus dessen bewußt zu sein, daß für längere Zeiträume geplant werden muß. [S. 219]Auch läßt sich die Absicht erkennen, das Problem, politisch wie wissenschaftlich, breit anzugehen: „Die sozialistische Bevölkerungspolitik nimmt mittels materieller, juristischer und ideologisch-erzieherischer Maßnahmen und Mittel Einfluß auf die Herausbildung der für die sozialistische Gesellschaft erforderlichen Bevölkerungsreproduktion, -entwicklung und -struktur.“ (Probleme der demographischen Entwicklung bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik [Thesen], in: Wirtschaftswissenschaft, H. 7/1979, S. 769) B.-Politik ist „in das Beziehungsgefüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik integriert“ (Kurt Lungwitz); sie ist gleichermaßen Gesellschaftspolitik und Arbeitskräftepolitik (Arbeitskräfte; Arbeitsökonomie; Arbeitsrecht). Ihre Ziele sind, so wird immer wieder betont, nicht nur quantitativer, sondern auch qualitativer Natur, wobei die Herausbildung der sozialistischen ➝Lebensweise als Maßstab dient. Die B.-Wissenschaft oder Demographie in der DDR sieht sich gegenwärtig nicht in der Lage, für die Lösung der bevölkerungspolitischen Probleme Maßnahmen, die mit Sicherheit kurz- wie langfristig greifen, vorzuschlagen. Es fehlen, das wird allgemein beklagt, sowohl theoretische Erkenntnisse wie empirische Tatsachen und stichhaltige Erklärungen. So konnte eine Lösung des bevölkerungspolitischen Hauptproblems, der einfachen Reproduktion, bisher theoretisch, d.h. im Rahmen einer marxistisch-leninistisch orientierten B.-Wissenschaft (oder gar über ein sozialistisches B.-Gesetz), nicht abgesichert werden. Man argumentiert eher pragmatisch: „Keine Gesellschaft kann es sich über einen längeren Zeitraum hinweg erlauben, sich weniger als einfach zu reproduzieren … Folgende Auswirkungen wären nicht zu vermeiden: Bevölkerungsrückgang und Verschlechterung der Altersstruktur …; Rückgang der Zahl der Arbeitskräfte und Verschlechterung ihrer Altersstruktur …; Verschlechterung der Proportionen zwischen Berufstätigen und Nichtberufstätigen; steigender Anteil der Bevölkerung im Rentenalter …; sozialpsychologische Auswirkungen und negative Folgen für die Ausprägung der sozialistischen Lebensweise …“ (a.a.O., S. 781 f.) Ferner werden die empirischen Daten, die die B.-Statistik (Lebendgeborenenzählkarten z.B.) zur Verfügung stellt, als nicht ausgeschöpft, aber auch als nicht ausreichend angesehen. So weist man seit einiger Zeit darauf hin, daß die räumliche B.-Bewegung, also die Prozesse, Ursachen und Wirkungen von Migrationen innerhalb der DDR, in ihren bevölkerungspolitischen Wirkungen vernachlässigt würden, und sucht, das Versäumte nachzuholen. Eine stabile, ausgewogene Territorialstruktur wird angestrebt; der Entwicklung von Riesenstädten soll entgegengewirkt werden (vgl. Staat und Recht 1983, H. 12, S. 950). Darüber hinaus erkennt man die Notwendigkeit, die Demographie interdisziplinär zu betreiben. Die Zusammenarbeit vor allem mit folgenden Disziplinen wird angestrebt und zum Teil bereits praktiziert: Sozialpolitik, Soziologie und Empirische Sozialforschung und Sozialstrukturforschung (Sozialstruktur). Über die aktuellen Aufgaben der Demographie informiert wie für alle Gesellschaftswissenschaften der „Zentrale Plan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR“. Koordinierendes Organ ist der Wissenschaftliche Rat für Fragen der Sozialpolitik und Demographie. Er wird von Prof. Dr. Gunnar Winkler (SED), Direktor des Instituts für Soziologie und Sozialpolitik der Akademie der Wissenschaften der DDR, geleitet. Peter C. Ludz (†) / Ursula Ludz Literaturangaben Räumliche Bevölkerungsbewegung in sozialistischen Ländern. Hrsg. Parviz Khalatbari. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1980. (Beiträge zur Demographie. 4.) Bevölkerungstheorie und Bevölkerungspolitik. Hrsg. Parviz Khalatbari. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1981. (Beiträge zur Demographie. 5.) B[undes] R[epublik] D[eutschland] — DDR. Systemvergleich. Hrsg. Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen. 3 Bde. Köln/Opladen: Westdeutscher Verl. 1971, 1972, 1974. Die Demographie und ihre Methode. Hrsg.: Parviz Khalatbari. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1977. (Beiträge zur Demographie. 1.) Ökonomische Geographie der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 1. 3., überarb. und erg. Aufl. Gotha/Leipzig, Herrmann Haack, o. J. (1977). Seraphim, Peter-Heinz: Die Heimatvertriebenen in der Sowjetzone. Berlin (West): Duncker & Humblot 1954. (Schriften des Vereins für Sozialpolitik. N. F. 7/I.) Sozialpolitik und Demographie. Hrsg. Helmut Koziolek. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1974. (Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften der DDR. 2.) Marxistisch-leninistische Sozialpolitik. Autorenkollektiv u. Ltg. v. Günter Schmunk. Berlin (Ost): Tribüne 1975. Storbeck, Dieter: Arbeitskraft und Beschäftigung in Mitteldeutschland. Eine Untersuchung über die Entwicklung des Arbeitskräftepotentials und der Beschäftigung von 1950 bis 1965. Köln/Opladen: Westdeutscher Verl. 1961. (Dortmunder Schriften zur Sozialforschung. 18.) Storbeck, Dieter: Soziale Strukturen in Mitteldeutschland. Eine sozialstatistische Bevölkerungsanalyse im gesamtdeutschen Vergleich. Berlin (West): Duncker & Humblot 1964. (Wirtschaft und Gesellschaft in Mitteldeutschland. 4.) <LI>Theorie und Praxis der Sozialpolitik in der DDR. Hrsg. Günter Manz und Gunnar Winkler. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1979. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 212–219 Betriebsschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewaffnete KräfteSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entwicklung der Wohnbevölkerung A. Allgemein Im Jahr 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16.745.385 Menschen. Bis zum Jahre 1946 hatte die Zahl um 1.742.931 Personen zugenommen, so daß ein Jahr nach Ende des Krieges ein B.-Stand [S. 213]von 18.488.316 Einwohnern (einschließlich Berlin [Ost] und einschließlich der Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen…
DDR A-Z 1985
Rundfunk (1985)
Siehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 Der „Rundfunk der DDR“ ist eine einheitlich organisierte staatliche Institution mit differenzierten, aufeinander abgestimmten Programmen. Seine politische Funktion ergibt sich aus der Medienpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und ihrer Interpretation des „sozialistischen Journalismus“. In parteiamtlichen Darstellungen wird behauptet, daß sich der R. „als zuverlässiges Instrument“ der „Arbeiter- und Bauernmacht erwiesen“ und „die Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und aller zur Nationalen Front gehörenden gesellschaftlichen Kräfte mit Überzeugungskraft vertreten und Millionen Menschen mit dem Marxismus-Leninismus vertraut gemacht“ hat. Zu seiner Propagandafunktion über den Bereich der DDR hinaus wurde festgestellt: „Weit über die Grenzen unseres Landes hinaus wirkt unser Rundfunk als überzeugende Stimme des Sozialismus und des Friedens“ (Gratulationsschreiben des Zentralkomitees (ZK) der SED zum 30. Jahrestag der ersten Nachkriegssendung des sowjetisch kontrollierten Berliner Rundfunks, ND 13. 5. 1975). 1. Geschichte. Erste Sendungen des Berliner R. erfolgten nach dem II. Weltkrieg bereits am 13. 5. 1945 aus dem alten Berliner R.-Gebäude in der Masurenallee (ab [S. 1130]Juli britischer Sektor, heute Sitz des SFB). Verantwortlich war der zur Gruppe Ulbricht gehörende KP-Funktionär Hans Mahle unter Kontrolle der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD). Im September wurde der Sendebetrieb von Radio Leipzig und im Dezember Dresden aufgenommen, im Januar 1946 folgten die Sender Schwerin, Erfurt, Potsdam, Halle und Weimar. Am 21. 12. 1945 übergab die SMAD unter Aufrechterhaltung ihrer Kontroll- und Zensurrechte die Leitung des R.-Wesens an die bereits für die gesamte sowjetische Besatzungszone existierende „Deutsche Verwaltung für Volksbildung“. Aus dem R.-Referat dieser Zentralverwaltung entstand 1947 die „Generalintendanz des deutschen demokratischen Rundfunks“. 1949 begann die Umsiedlung des Berliner R. in den Ostsektor der Stadt; der Deutschlandsender nahm seine Sendungen auf. Nachdem im Juli 1952 die II. SED-Parteikonferenz den planmäßigen Aufbau des Sozialismus beschlossen hatte, wurde mit der VO vom 14. 8. 1952 das Staatliche Rundfunkkomitee (mit einem besonderen Intendanzbereich Deutscher Fernsehfunk) als oberstes zentrales Leitungsorgan aller Sender gebildet. Seine Aufgaben hießen: Schaffung von 3 verschiedenen, sorgfältig aufeinander abgestimmten ganztätigen Programmen für die Bevölkerung in der DDR und in „Westdeutschland“: „Es kommt darauf an, das sozialistische Bewußtsein der Werktätigen zu entwickeln, die Bevölkerung tief mit der Idee der Verteidigung des Friedens, der Verteidigung unserer Heimat und des Hasses gegen die imperialistischen Kriegsbrandstifter, Militaristen und Vaterlandsverräter zu erfüllen und den Kampf um die Einheit Deutschlands und den baldigen Abschluß eines Friedensvertrages verstärkt zu entfalten.“ Die Programmprofilierung ergab zunächst: Der Deutschlandsender richtete sich in erster Linie an die Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland, Radio DDR sendete differenziert für DDR-Hörer, Berliner R. „repräsentiert die Hauptstadt“ und wandte sich (seit 1958 mit einer gesonderten „Berliner Welle“) an die West-Berliner. 1955 begann „Radio Berlin International“ mit den Sendungen für das Ausland. Nach dem Verbotsurteil gegen die westdeutsche KPD nahm im August 1956 der „Freiheitssender 904“ (aus Burg bei Magdeburg) seine Sendungen für Westdeutschland auf (mit Kode-Durchsagen für Kuriere usw.). Der „Deutsche Soldatensender 935“ wandte sich ab Herbst 1960 mit einem gesonderten Agitationsprogramm an die Soldaten der Bundeswehr. Der Aufbau der UKW-Senderkette (seit 1952/53) für Regionalprogramme führte schließlich 1964 zur Einrichtung des II. Programms von Radio DDR, ausschließlich über UKW. Ab September 1964 erfolgten erste Stereofoniesendungen über die UKW-Sender Berlin (Ost), Leipzig und Dresden. 1968 wurde das Staatliche R.-Komitee in das „Staatliche Komitee für R.“ und das „Staatliche Komitee für Fernsehen“ beim Ministerrat aufgegliedert. Das Staatliche Komitee für R. verfügte 1969 über 8 Funkhäuser, 7 Studios, 1 Langwellensender, 20 Mittelwellensender, 8 Kurzwellensender und 40 Ultrakurzwellensender. Mit dem 1. 10. 1971 stellte der Freiheitssender 904 sein Programm ein, am 14. November der Deutschlandsender und die Berliner Welle. Mit neuem Programm begann am 15. 11. 1971 der Sender „Stimme der DDR“ als Nachfolger des Deutschlandsenders sein Programm. Der Soldatensender 935 schweigt seit 1. 7. 1972. 2. Organisation. Lenkungs- und Leitungsorgan des R. ist seit 15. 9. 1968 das „Staatliche Komitee für Rundfunk beim Ministerrat“, dessen Vorsitzender und seine Stellvertreter auf Beschluß des Ministerrates vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden. Vorsitzender des Staatlichen Komitees für R. ist seit November 1980 Achim Becker, SED, zuvor Mitglied der Agitationskommission beim Politbüro des ZK der SED, davor Chefredakteur des Deutschlandsenders bzw. der Stimme der DDR. Er ist für die gesamte politische, ökonomische und administrative Tätigkeit des Komitees dem Ministerrat verantwortlich (Prinzip der Einzelleitung). Dem Komitee obliegen unter anderem die Aufgaben der zentralen Programmplanung und Programmgestaltung, die ständige Auswertung der Erfahrungen des R. in der Sowjetunion und in den anderen sozialistischen Staaten, die Aufstellung und Kontrolle der Jahrespläne und die Festlegung der sich daraus ergebenden Aufgaben für die unterstellten Sender, die eigene Intendanzen haben. Die zentrale Programmabteilung, die Kontrollstelle, die Kaderabteilung und die Abteilung internationale Verbindungen sind dem Komitee-Vorsitzenden direkt unterstellt, der auch die Statuten für alle Sender und Einrichtungen erläßt. Das Staatliche Komitee für R. wie das zur gleichen Zeit geschaffene Staatliche Komitee für Fernsehen sind Organe des Ministerrates. Beide Komitees sind aus dem Staatlichen Rundfunkkomitee beim Ministerrat hervorgegangen, das von 1952 bis 1968 zentrales Leitungsorgan für R. und Fernsehen war. 1956 erhielt das Staatliche R.-Komitee ein Statut (VO vom 18. 10. 1956). Dem Staatlichen Komitee für R. unterstehen die Sender: Radio DDR mit den Programmen: Radio DDR I, IUP = Informations- und Unterhaltungsprogramm auf Mittelwelle (17 Sender) und UKW (10 Stereo-Sender), durchlaufendes 24-Stunden-Programm seit 1969, Nachrichten zur vollen Stunde. Magazinsendungen: (Politik und Unterhaltung) montags-sonnabends 3.45–8.00 Uhr („Magazin am Morgen“) und 15.00–18.00 Uhr („Magazin am Nachmittag“). Politische Abendsendung: „Die Welt heute abend“ nach den 22-Uhr-Nachrichten. Sonntags 13.00 Uhr: „Die Radiosprechstunde“, der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für R. beantwortet Hörerfragen. Radio DDR II, „Probleme und Meinungen“, weltanschauliches Bildungs- und Erziehungsprogramm mit gehobener Unterhaltung (Schulfunk, „Weltpolitik aus unserer Sicht“, Kultur- und Wissenschaftsmagazine, Ratgeber, Ideologie-Sendereihe „Studio 70“, Hörspiele, Konzerte). Radio DDR II ist ausschließlich für Hörer in der DDR gedacht und wird deshalb nur über UKW-Sender (seit 1964) ausgestrahlt. 1982 14 UKW-Sender, davon 11 Stereo. Sendezeit: 10.00 bis 24.00 Uhr, Nachtprogramm von Radio DDR I. [S. 1131]Regionalprogramme werden nur von Radio DDR I ausgestrahlt (Frühprogramme von 5.05 bis 8.00 oder 10.00 Uhr) für die Bereiche Leipzig, Halle — Magdeburg, Dresden, Karl-Marx-Stadt, Weimar, Schwerin, Neubrandenburg, Frankfurt/Oder, Cottbus über UKW, Potsdam über Mittelwelle. Die Radio-DDR-Ferienwelle: „Programm für Urlauber und Gastgeber an der DDR-Ostseeküste“ sendet vom 1. Mai bis 31. Oktober. Sendezeiten: 5.00–20.00 Uhr, sonntags 6.00–16.30 Uhr über Mittelwelle und UKW. Stimme der DDR, vormals Deutschlandsender, „richtet sich an deutschsprachige Hörer außerhalb der Grenzen der DDR“ und erhielt eine neue Programmstruktur unter neuem Namen ab 15. 11. 1971; gleichzeitig erfolgte die Übernahme der vorher speziell auf Berlin (West) ausgerichteten „Berliner Welle“ des Berliner R. und des deutschsprachigen Europadienstes von „Radio Berlin International“. Das Programm ist weitgehend westlichen Programmstrukturen angepaßt, soll über die DDR, ihre Außenpolitik und, mehr als bisher, über die Außenpolitik der Sowjetunion, über die Sowjetunion selbst, die anderen sozialistischen Länder und die Aktionen der kommunistischen und Arbeiterparteien in der ganzen Welt informieren sowie die deutschsprachigen Hörer in Europa in ihrem „schweren Kampf um soziale Gerechtigkeit“ unterstützen. Sendezeit ist täglich 24 Stunden auf Lang-, Mittel-, Kurz- und Ultrakurzwelle. Nachrichten zur vollen Stunde, Magazinsendungen montags bis freitags 4.00–8.00 Uhr, 9.00–11.00 Uhr und 17.00 bzw. 18.00–19.00 Uhr, sonnabends 4.00–7.00 Uhr. Zusätzlich Jugendmagazin „Hallo“ 19.10–20.30 Uhr, sonnabends 14.00–16.00, sonntags 9.00–11.00 Uhr. Regelmäßige Propaganda-Sendereihe: „Wissenschaftliche Weltanschauung“, donnerstags 20.30–21.00 Uhr. Politische Hörerbriefsendung: „Auskunft International“, Beantwortung auch westdeutscher Höreranfragen, sonnabends 13.05 Uhr. Seit April 1978 kirchliche Informationssendung „Berichte aus dem kirchlichen Leben“, am jeweils letzten Sonnabend im Monat von 7.45–8.00 Uhr (nur in „Stimme der DDR“!). (Sonst nur „Morgenfeier“ der evangelischen Kirchen [3] und eine der katholischen Kirche im Monat: sonntags 7.30 Uhr Radio DDR I.) Berliner Rundfunk: „Repräsentant der Hauptstadt“, strahlt sein Programm über 7 Mittelwellen und 12 UKW-(Stereo-)Frequenzen mit Berliner Lokalkolorit (die Magazinsendungen „Guten Morgen, Berlin!“ und mittags „Treffpunkt Alexanderplatz“) und Nachrichten zur halben Stunde aus. Sendezeit 3.45–24.00 Uhr. (Über Berliner Mittelwelle Nachtprogramm von Radio DDR.) Erstes Jugendmagazin „Jugendstudio DT 64“ montags bis freitags 16.00–19.00 Uhr, sonntags 15.35–16.30 Uhr Pioniermagazin „Wir“. Hörerbriefsendung sonnabends 12.45 Uhr. Radio Berlin International (RBI): „Die Stimme der Deutschen Demokratischen Republik für das Ausland“ (seit 1955) sendet täglich ein Europaprogramm über Mittel- und Kurzwelle in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Dänisch, Schwedisch und Portugiesisch, gelegentlich Russisch (für das 1. Programm von Radio Moskau); über zahlreiche Kurzwellensender ein deutschsprachiges Programm für den Nahen Osten, Nordwest-, West- und Ostafrika, für Südostasien, Nord- und Lateinamerika sowie Fremdsprachenprogramme, hier auch Spanisch, Arabisch, Hindi und Suaheli. Die Fremdsprachendienste wurden in Abstimmung mit den anderen osteuropäischen Staaten ausgebaut und ihre Sendeleistungen ständig verstärkt. Schwerpunktmäßig senden Bulgarien für Griechenland und die Türkei, die ČSSR und Polen nach Frankreich und den USA; hinzu kommt das weltweite Auslandsprogramm von Radio Moskau. Als Programmzeitschrift für das Ausland wird das „RBI-Journal“ vertrieben (RBI-Hörerklubs Auslandspropaganda). Frequenzen aller Sender sind der DDR-Programm-Illustrierten „FF-Dabei“, z. T. auch westdeutschen Programmzeitschriften zu entnehmen. 3. Allgemeine Programmgestaltung. Die sich aus der medienpolitischen Aufgabenstellung („sozialistische Bewußtseinslenkung“) ergebenden parteilichen Richtlinien sind maßgebend für die gesamte Programmgestaltung. Die Programmredaktionen sind in Berlin (Ost) zentralisiert. Für alle Sender zentral geleitet und gestaltet werden die Nachrichtensendungen: „Die Reihenfolge der Nachrichten und auch die Kontrastierung bestimmter Tatsachen entgegengesetzter Tendenz macht den Nachrichtendienst zu einem Faktor der politischen Agitation, der seine besondere Wirksamkeit eben dadurch erhält, daß der R. seine Hörer unmittelbar, direkt, zu jeder Stunde informieren kann“ (Journalistisches Handbuch der DDR). Ebenfalls für alle Sender zentral geleitet und gestaltet werden die Sendungen zur Außenpolitik, die Hörspiele und die Musikproduktion. In den 60er Jahren wurde beim Staatlichen R.-Komitee ein Bereich „Soziologische Forschung“ geschaffen, dessen Meinungs- und Wirkungsforschungsergebnisse zu einer differenzierten Programmgestaltung der einzelnen Sender beitrugen. Angestrebt wird, die Vermittlung der eigenen politisch-ideologischen Absichten besser den Hörergewohnheiten und -wünschen anzupassen und gleichzeitig die hohe Zahl der zu westlichen Sendern abgewanderten Hörer zu verringern. Die starke Konkurrenzsituation zu den westlichen Sendern wird als „ideologischer Klassenkampf“ verstanden, der auch die Musikprogramme einschließt. Neben der Übernahme westlicher Magazinprogrammstrukturen wurden beispielsweise die Frühprogramme (etwa 85 v.H. der über 14 Jahre alten Bevölkerung beginnen den Tag mit dem Einschalten des Radios) und Sendungen, die den großen jugendlichen Hörerkreis erreichen sollen (etwa 55 v.H. hören nachmittags mindestens eine Stunde; R.-Hören steht an der Spitze der Hobbyliste), ausgeweitet und aufeinander abgestimmt. So sendet der Berliner R. ein mehr unterhaltendes Frühprogramm mit Berliner Lokalkolorit, die Stimme der DDR „heiße Musik“ mit kurzen Informationen, während Radio DDR politische Beiträge in eine Palette „für jeden etwas“ einbettet. [S. 1132]Für den jugendlichen Hörerkreis (wegen der „heißen Musik“ stark auf westliche Sender eingestellt) wird außerdem seit 1972 ein auf die Sender verteiltes Jugendmagazinprogramm von 15.00 bis 20.30 Uhr ausgestrahlt: 15.00–16.00 Uhr von Radio DDR, 16.00–19.00 Uhr vom Berliner R. und von 19.10 bis 20.30 Uhr von der Stimme der DDR. (Über Hörgewohnheiten in der DDR vgl. L. Bisky: „Massenmedien und ideologische Erziehung der Jugend“, Berlin [Ost] 1976, u.a. S. 48 f.; Die Freizeit der Jugend, Berlin [Ost] 1981, und Olaf Leitner: Rockszene DDR, Reinbek 1983.) Mit der Programmstruktur-Reform vom Mai 1983 wurde das Alternativ-Angebot der 4 zentralen R.-Programme ausgebaut und dem „Wunsch vieler Hörer, in den Abendstunden über die ganze Woche hinweg populäre, beschwingte Musik empfangen zu können, die der Entspannung und dem Frohsinn dient, nach der jung und alt tanzen können, die auch manches hergibt zur Auffüllung des eigenen Mitschnitt-Repertoires, … noch besser Rechnung getragen“ (FF-Dabei, 19/1983, 2.–8. 5. 1983, S. 43). Am Wochenende (seit 7. 5.) werden zusätzliche Jugendsendungen (DT 64 und HALLO) über spezielle UKW-Frequenzen DDR-weit sonnabends von 14.00 bis 23.30 Uhr und sonntags von 15.35 bis 23.30 Uhr ausgestrahlt. Erweitert wurden bei Radio DDR~I die Unterhaltungs- und Ratgebersendungen an den Vormittagen und das Sonnabend-Nachmittag-Musik-Programm, ergänzt durch weitere Nachrichtensendungen und über den Berliner Rundfunk durch die aktuell-politische Sendung „Pulsschlag der Zeit“ (13.30–14.00 Uhr). In der DDR gibt es seit den 70er Jahren nahezu in jedem Haushalt (99,96 v.H.) mindestens ein R.-Gerät, in mehr als der Hälfte aller Haushalte aufgrund der starken Zunahme von Transistorgeräten 2 oder mehr Geräte. Alle Programme haben eine Relation von etwa einem Drittel Wort zu zwei Dritteln Musik. Zusammenarbeit und Programmaustausch erfolgen über die OIRT, die internationale R.- und Fernsehorganisation der kommunistisch regierten Staaten Osteuropas mit Sitz in Prag. Wöchentliche Programmillustrierte „FF-Dabei“; Auflage 1,4 Mill. Die Hörrundfunkgebühren betragen 2 Mark, bei Betreibung eines Autoradios zusätzlich 0,50 Mark. (Höchstgebühr für R., Fernsehen I. und II. Programm sowie Autoradio: 10,50 Mark.) Die R.-Einnahmen im Staatshaushalt 1982 betrugen: 115,4 Mill. Mark, Ausgaben für R. 1983: 222 Mill. Mark. Der Ausbau des Sendernetzes und der Senderleistungen richtet sich nach dem neuen Genfer Wellenplan für Mittel- und Langwellen, der am 23. 11. 1978 in Kraft trat. 1982 gab es 64 Mittel- und Langwellensender, 51 UKW- und 11 Kurzwellensender in der DDR. 4. Der Empfang von Westsendern. Er ist je nach Empfangsmöglichkeiten stark verbreitet. Nachrichten und Informationen aller Art werden von allen sozialen Gruppen und Schichten, einschließlich von SED-Funktionären, zur Schließung der Informations- und Meinungslücken, die das „parteiliche“ Angebot der DDR-Medien in großem Maße aufweist, genutzt. „Zwei Drittel der DDR-Bevölkerung hören ‚fast jeden Tag‘ oder ‚häufig‘ einen Hörfunksender aus dem Westen; ebenso hoch ist der Wert für das Einschalten des Fernsehprogramms aus der Bundesrepublik“ (Parl. Staatssekretär Hennig, Sept. 1983). Über den Empfang westlicher Nachrichtenmedien durch DDR-Jugendliche ermittelten DDR-Soziologen: „Eine positive staatsbürgerliche Einstellung der Jugendlichen führt zwar häufiger als eine negative zum Empfang von DDR-Sendern, aber sie schließt den Empfang von Westsendern nicht automatisch aus“ („Massenkommunikation und Jugend“, Zentralinstitut für Jugendforschung, Leipzig, 1971). Befragungen in der DDR ergaben Ende der 60er Jahre, daß von den jugendlichen R.-Hörern 56 v.H. täglich ab 13 Uhr westliche Stationen einstellen, wobei besonders beliebte Jugendmagazinsendungen wie „RIAS-Treffpunkt“ nachmittags Einschaltquoten bis 98 v.H. erzielten. Die R.-Programme wurden daraufhin in ihren Jugendmagazinsendungen ausgeweitet und vermehrt Beat- und Pop-Musik („West-sound“) ausgestrahlt. Ein früher angestrebtes Empfangsverbot von Westsendern hat sich als nicht durchführbar erwiesen. Der Empfang westlicher Sender war zwar generell nicht unter Strafe gestellt, jedoch sind die Verbreitung von westlichen Informationen und Gemeinschaftsempfang bestraft worden. Bei anderen Verfahren wurde das regelmäßige Hören von Westsendern als strafverschärfend gewertet. Gelegentliche Verpflichtungskampagnen, u.a. in den Schulen, sowie einschlägige Bestimmungen in der VO zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vom 26. 3. 1969 hatten keinen durchgreifenden Erfolg. Honecker 1973 zum Empfang westlicher Sender: „Die westlichen Massenmedien, vor allem der Rundfunk und das Fernsehen der BRD, die ja bei uns jeder nach Belieben ein- oder ausschalten kann …“ (Politbürobericht 9. ZK-Tagung). Und 1974: „In der DDR sind — das ergibt sich schon aus unserer geographischen Lage — Dutzende westliche Sender, darunter auch solche, die von der USA-Regierung finanziert werden, empfangbar“ (Interview für die amerikanische Nachrichtenagentur AP in ND 4. 6. 1974). Über den Empfang und die Störungen von R.-Sendungen aus dem Westen, insbesondere aus der Bundesrepublik Deutschland, in der DDR erklärte die Bundesregierung (Antwort auf Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion) am 23. 2. 1978: „Fernsehsendungen sowie Rundfunksendungen im UKW-Bereich aus dem Bundesgebiet und Berlin (West) werden in weiten Teilen der DDR gut empfangen. Der Bundesregierung sind keine Störungen bekannt geworden, die diesen allgemeinen Empfang verhindern. Dagegen werden im Mittelwellenbereich eine größere Zahl von Sendern mit sehr geringer Leistung und auch einige Sender mittlerer Leistung als Störsender betrieben. Diese Sender stören in der DDR im wesentlichen den Empfang von Sendungen des RIAS aus Berlin (West) und aus Hof. Die Bundesregierung erwartet, daß nach dem Inkrafttreten des Genfer Langwellen-/Mittelwellenplanes Ende 1978 die Tätigkeit der Störsender in der DDR eingestellt wird. Die DDR hat [S. 1133]Anfang 1976 ihre Zustimmung zu diesem Abkommen und den Plänen ohne Vorbehalt beim Generalsekretär der Internationalen Fernmelde-Union hinterlegt.“ Seit Inkrafttreten des neuen Wellenplans am 23. 11. 1978 werden die Mittelwellen-Frequenzen des RIAS nicht mehr gestört. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1129–1133 Rückversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RundfunkordnungSiehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 Der „Rundfunk der DDR“ ist eine einheitlich organisierte staatliche Institution mit differenzierten, aufeinander abgestimmten Programmen. Seine politische Funktion ergibt sich aus der Medienpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und ihrer…
DDR A-Z 1985
Messen der Meister von Morgen (MMM) (1985)
Siehe auch: Messe der Meister von Morgen: 1965 1966 Messen der Meister von Morgen: 1969 Messen der Meister von Morgen (MMM): 1975 1979 Spezieller Beitrag der bis zu 25jährigen zur Neuererbewegung (Sozialistischer Wettbewerb). Die von den Jugendkollektiven entwickelten Neuerungen werden alljährlich auf den Betriebs-, Schul-, Fachschul- und Hochschul-MMM, sodann nach einem Auswahlverfahren auf den MMM der Kreise, der Bezirke und schließlich auf der Zentralen MMM präsentiert. Die jeweils besten Ergebnisse werden prämiert. Höhepunkt der MMM-Bewegung, die als „politische Massenbewegung der FDJ auf wissenschaftlich-technischem und ökonomischem Gebiet“ gilt, ist die jährlich stattfindende Zentrale Messe der Meister von Morgen (erstmals im Oktober 1958 in Leipzig). Die „Bewaffneten Kräfte“, z.B. die Volksmarine, haben ihre eigenen MMM. An der MMM-Bewegung kann mitwirken, wer als Pionier, FDJler und Schüler in einer wissenschaftlich-technischen Arbeitsgemeinschaft der Schulen, der Stationen junger Techniker und Naturforscher oder der Pionierhäuser (Pionierorganisation „Ernst Thälmann“) knobelt und bastelt, wer schöpferische Aufgaben im Unterrichtstag in der Produktion löst; wer als Lehrling im sozialistischen Berufswettbewerb, bei der Schaffung moderner Lehr- und Lernmittel und in Neuererkollektiven oder an Jugendobjekten mitarbeitet; wer als junger Facharbeiter, Genossenschaftsbauer, junger Ingenieur oder Wissenschaftler im Neuererwesen, in Jugendkollektiven, Jugendobjekten und anderen Formen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit wissenschaftlich-technische Arbeit leistet; wer als Student oder junger Wissenschaftler am Studentenwettstreit teilnimmt; wer schöpferisch in den bewaffneten Organen der DDR oder den Grundorganisationen und Sektionen der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) wirkt« (W. Ternick: Jung sein bei uns. Berlin [Ost] 1981, S. 79 f. VO über die Bewegung der MMM vom 29. 1. 1976, GBl. I, S. 141 i. d. F. d. 2. MMM-VO vom 11. 2. 1982). Der Leiter des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat (AfJ) und der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission geben zu Beginn jedes Jahres eine Richtlinie über die Weiterführung der MMM heraus. Veranstalter der Zentralen MMM ist eine Messeleitung mit dem Leiter des AfJ an der Spitze, Veranstalter der Bezirks- und Kreismessen sind die Räte der Bezirke und Kreise. Verantwortlich für die MMM-Bewegung in dem jeweiligen Organisationsbereich sind die zentralen und örtlichen Staatsorgane sowie die Leiter der Betriebe und Einrichtungen. Letztere sollen den Jugendlichen Aufgaben aus den Fünfjahres- und Jahresplänen, insbesondere aus den Plänen Wissenschaft und Technik, stellen. Die staatliche und betriebliche Leitung der MMM-Bewegung erfolgt in Absprache und Zusammenwirken mit den „gesellschaftlichen Trägerorganisationen“ Freie Deutsche Jugend (FDJ), Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB), Kammer der Technik (KDT) und Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF). Hatte die MMM-Bewegung anfangs eher den Charakter einer Hobby- und Bastelschau, so ist sie heute Bestandteil der betrieblichen Planung. Neuerungen auf der Grundlage einer MMM-Vereinbarung zwischen Betrieb und Kollektiv werden mit einer Prämie belohnt. Für ausgezeichnete Ergebnisse sind Ehrenpreise vorgesehen. 1982 gab es 43.300 Messen (einschließlich Vormessen) mit 761.500 Exponaten und 2.554.900 Teilnehmern. In den volkswirtschaftlichen Bereichen (d.h. ohne Bildungswesen, Bewaffnete Kräfte, Verwaltungen usw.) beteiligten sich 1982/83.836374~Jugendliche gemeinsam mit 250.267 älteren Werktätigen an der MMM-Bewegung. Damit waren 40,4 v.H. der jungen Arbeiter und Genossenschaftsbauern bzw. 46,4 v.H. der jungen Werktätigen insgesamt, 60,1 v.H. aller Lehrlinge, 53,1 v.H. der Direktstudenten und 44.425 Schüler an der MMM-Bewegung beteiligt. Der Anteil der mit MMM-Aufgaben befaßten Jugendbrigaden stieg gegenüber 1981 von 57,4 auf 74,3 v.H. Der Anteil der aus den Plänen Wissenschaft und Technik abgeleiteten betrieblichen MMM-Aufgaben (1981: 55,5 v.H., 1982/83: 56,3 v.H.) gilt als zu niedrig. Beklagt wird auch, daß die Einbeziehung junger Werktätiger in die MMM-Bewegung von Betrieb zu Betrieb zwischen 95 und 20 v.H. schwanke (Einheit 1982, H. 10, S. 987). Zahl und Zusammensetzung der Teilnehmer an der MMM-Bewegung deuten auf das unterschiedliche Anspruchsniveau der Aufgaben und auf unterschiedliche Grade der Mitwirkung an deren Lösung hin. Lehrlinge und junge Berufstätige sind vergleichsweise unterrepräsentiert, bedenkt man, daß das Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 (GBl. I, S, 45) die MMM-Bewegung ausdrücklich dem Abschnitt über die werktätige Jugend zuordnet (und nicht den Abschnitten über die Schüler, die Studenten und die bewaffneten Kräfte). Als „Kernstück der Bewegung MMM“ gilt im übrigen die eigentliche Neuerertätigkeit von Jugendlichen, deren Einzelheiten (für die Neuerer aller Altersstufen ohne Unterschied) in der Neuerer-VO vom 22. 12. 1971 (GBl. II, 1972, S. 1) geregelt sind. 1982 waren 32,5 v.H. der in der Volkseigenen Wirtschaft Beschäftigten an der Neuererbewegung beteiligt, bzw. 42,1 v.H. der jugendlichen Berufstätigen. Zwischen den verschiedenen Formen von Jugendkollektiven und -aktivitäten gibt es keine starren Grenzen: Eine vereinbarte Neuerung kann im Rahmen oder außerhalb der MMM-Bewegung verwirklicht werden. Die genannten Zahlen zeigen daher nur die ungefähren Größenordnungen, wobei Doppelzählungen wahrscheinlich sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 885 Meliorationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Metallverarbeitende IndustrieSiehe auch: Messe der Meister von Morgen: 1965 1966 Messen der Meister von Morgen: 1969 Messen der Meister von Morgen (MMM): 1975 1979 Spezieller Beitrag der bis zu 25jährigen zur Neuererbewegung (Sozialistischer Wettbewerb). Die von den Jugendkollektiven entwickelten Neuerungen werden alljährlich auf den Betriebs-, Schul-, Fachschul- und Hochschul-MMM, sodann nach einem Auswahlverfahren auf den MMM der Kreise, der Bezirke und schließlich auf der Zentralen MMM präsentiert. Die…
DDR A-Z 1985
Schulpflicht (1985)
Nach der 1. Durchführungsbestimmung zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Schulpflichtbestimmung — vom 14. 7. 1965 (GBl. II, S. 625) i. d. F. vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101) beginnt die S. (Ober-S.) jeweils am 1. 9. für alle Kinder, die bis zum 31. 5. des betreffenden Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben. Da angenommen wird, daß bis zu diesem Zeitpunkt alle normal entwickelten Kinder schulfähig sind, werden in der Regel keine besonderen Prüfungen zur Feststellung der Schulfähigkeit als erforderlich angesehen. Auf Antrag der Erziehungspflichtigen können aber auch schon Kinder in die Oberschule aufgenommen werden, die das 6. Lebensjahr erst bis zum 1. 9. vollendet haben. Über die Aufnahme entscheidet der Direktor oder Schulleiter nach gründlicher Prüfung und Anhörung des Arztes der zuständigen Beratungsstelle des Jugendgesundheitsschutzes. In besonders begründeten Ausnahmefällen werden schulpflichtige Kinder, die körperlich oder geistig nicht so entwickelt sind, daß sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können, vom Direktor oder Schulleiter von der Aufnahme in die Schule zurückgestellt und erforderlichenfalls einer Sonderschule zur Aufnahmeuntersuchung überwiesen. Die S. für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen physischen und psychischen Schädigungen und die Förderung nichtschulfähiger Kinder regelt die 5. Durchführungsbestimmung zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Sonderschulwesen — vom 20. 12. 1968 (GBl. II, 1969, S. 36) i. d. F. vom 1. 8. 1969 (VuM, Nr. 20/69, S. 317). Bildungsunfähige Kinder sind von der S. befreit. Schüler, die im Verlaufe ihrer Schulzeit, z. B. durch Unfall oder Krankheit, bildungsunfähig geworden sind, werden aus der Schule entlassen. Die S. ist ausschließlich in den staatlichen Schulen der DDR zu erfüllen. Grundsätzlich ist die Schule des für den Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt des Erziehungspflichtigen vom örtlichen Rat festgelegten Schul[S. 1140]bezirks zu besuchen. Ausnahmen werden nur aus besonderen schulorganisatorischen oder gesundheitlichen Gründen zugelassen. Die S. wird mit dem 10jährigen Besuch der Oberschule erfüllt. Wenn ein Schüler in diesen 10 Jahren das Ziel der Oberschule nicht erreicht, also nicht die Klasse 10 beendet, entscheidet der Direktor oder Schulleiter auf Antrag der Erziehungspflichtigen über den weiteren Verbleib dieses Schülers in der Oberschule oder ob ein solcher Schüler bereits nach Erreichung des Zieles der 8. Klasse aus der Oberschule entlassen werden soll. Diese Entscheidung wird dem Direktor dadurch erleichtert, daß für den Übergang in die 9. Klasse seit 1977 keine Plankennziffern mehr vorgegeben werden. Von den 200.900 Schulabgängern, die im September 1983 eine Berufsausbildung aufnahmen, hatten 87 v.H. den Abschluß der 10. Klasse (ND 19. 1. 1984). Jugendliche, die weiterführende Bildungseinrichtungen besuchen, also Erweiterte Oberschulen, Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung, Spezialschulen oder weiterführende Sonderschulen, unterliegen weiterhin den S.-Bestimmungen. Für Jugendliche, die aus der Oberschule vorzeitig ausscheiden oder aus der EOS auf dem Disziplinarwege ausgeschlossen werden, gelten die Bestimmungen über die Berufs-S. Jugendliche, die einen Lehrvertrag abgeschlossen haben, unterliegen der Berufs-S. bis zur Beendigung des Lehrvertrages. Während des Besuches einer Einrichtung der Berufsausbildung wird für diejenigen Jugendlichen, die die Oberschulbildung noch nicht erreicht, mindestens jedoch die 8. Klasse abgeschlossen haben, die 10klassige Oberschulbildung inhaltlich weitergeführt oder — wenn möglich — zum Abschluß gebracht. Jugendliche, die keinen Lehrvertrag abgeschlossen, aber das Ziel der 8. Klasse erreicht haben, unterliegen zur Weiterführung, bzw. zum Abschluß der Ausbildung in den allgemeinbildenden Fächern einer zweijährigen Berufs-S. Nichtberufsschulpflichtig sind Absolventen der 10. Klasse sowie Jugendliche, die das Ziel der 8. Klasse der Oberschule nicht erreicht haben oder aus niederen Klassen entlassen wurden und keinen Lehrvertrag abgeschlossen haben: Mit diesen Jugendlichen, die also in keinem Lehrverhältnis stehen, sollen die Betriebe Qualifizierungsverträge abschließen. Hilfsschüler, die nach der Schulentlassung keinen Lehrvertrag abschließen, haben anschließend 2 Jahre am Unterricht der Berufshilfsschule oder Hilfsschule mit Berufsschulteil teilzunehmen. Die Berufs-S. muß in einer staatlichen Einrichtung der Berufsausbildung der DDR erfüllt werden. Verstöße gegen die Berufs-S. werden nach den Ordnungsstrafbestimmungen geahndet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1139–1140 Schulordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schund- und SchmutzliteraturNach der 1. Durchführungsbestimmung zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Schulpflichtbestimmung — vom 14. 7. 1965 (GBl. II, S. 625) i. d. F. vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101) beginnt die S. (Ober-S.) jeweils am 1. 9. für alle Kinder, die bis zum 31. 5. des betreffenden Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben. Da angenommen wird, daß bis zu diesem Zeitpunkt alle normal entwickelten Kinder schulfähig sind, werden in der Regel keine besonderen Prüfungen zur…
DDR A-Z 1985
Totalitarismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1979 Innerhalb der Politischen Wissenschaft und der Politischen Soziologie entstanden in der Beschäftigung mit dem italienischen Faschismus, dem deutschen Nationalsozialismus und den kommunistischen Systemen sowjetischer Prägung (vor allem mit dem in der UdSSR selbst) Analyseansätze und Deutungen, die sich bemühten, das diesen verschiedenen Herrschaftssystemen Gemeinsame zu einem neuen Typus von Herrschaft, dem T. zu verdichten. Ausgangspunkt derartiger Überlegungen war der explizite Anspruch des Faschismus und des Nationalsozialismus, auf völlige Beherrschung der Gesellschaft durch den „totalen“ oder „totalitären“ Staat bei gleichzeitiger Konzentration der Macht in der Führungsspitze bzw. bei dem Führer sowie der exzessive, von allen rechtlichen Schranken befreite Gebrauch von Macht nach innen und außen. Faschismus und Nationalsozialismus verstanden sich selbst als Gegenbewegungen zum liberalen Rechtsstaat, zur Demokratie und zum Parlamentarismus. — Die Parteiherrschaft in der UdSSR der 20er Jahre sowie deren Weiterentwicklung zum Stalinismus mit seinen Massenverfolgungen führte schon früh zu der Ausdehnung des Begriffs T. auf die Sowjetunion. Angesichts der Etablierung von Systemen sowjetischen Typs in Ost- und Südosteuropa einschl. der SBZ/DDR sowie unter dem Eindruck der Ost-West-Konfrontation im Verlauf des Kalten Krieges wurden diese in die T.-Theorien einbezogen. Die kommunistischen Herrschaftssysteme standen seitdem im Mittelpunkt der Überlegungen zum T. Ausgangspunkt der T.-Theorien war die Feststellung, daß die bis dahin üblichen Begriffe der „Diktatur“ bzw. der „autoritären Herrschaft“ nicht mehr ausreichten, um das Neue derartiger politisch-gesellschaftlicher Systeme zureichend zu beschreiben. Erst die technisch-sozialen Entwicklungen des 20. Jahrhunderts machten die totale Organisation und Kontrolle einer Gesellschaft möglich. Die Auflösung der überkommenen sozialen Strukturen (Stände und Klassen) in der Massengesellschaft gilt als eine weitere Voraussetzung, um alle Bevölkerungsteile mit Hilfe zentraler Organisationen zu einem einheitlichen Ganzen zu integrieren und zugleich zu manipulieren. Mit dem Entstehen moderner Massengesellschaften sei ferner der Verfall traditionaler (religiöser, politischer und philosophischer) Wertsysteme verbunden gewesen; dieser Werteverfall habe — unterstützt durch die Entwicklung der modernen Massenkommunikationsmittel — den Ideologien kommunistischer, faschistischer und nationalsozialistischer Provenienz den Weg gebahnt. Diese gemeinsame, historisch-soziale Ausgangsposition habe letztlich auch zu Übereinstimmungen in der Konstitution der Herrschaftssysteme und der Herrschaftsausübung geführt, die es gerechtfertigt erscheinen lasse — unter Außerachtlassen von Verschiedenheiten in der Zielrichtung der jeweiligen Systeme —, von einem Typus „totalitärer Herrschaft“ zu sprechen. Die T.-Theorien knüpfen dabei an dem im Faschismus und Nationalsozialismus üblichen positiven Gebrauch der Wörter „total“ und „totalitär“ an und wenden diese zu einem kritischen Gegenbegriff. Dabei wird zwischen dem „institutionellen“ Aspekt totalitärer Herrschaft und den „dynamischen“ Ansprüchen totalitärer Bewegungen, Gesellschaft immer erneut in Bewegung zu setzen und revolutionär-terroristisch umzugestalten, unterschieden, wenn sich auch diese beiden Seiten des T. selbst in der Theorie kaum trennen lassen. Je nach der Akzentsetzung in den theoretischen Entwürfen — entsprechend der jeweiligen historischen Situation und dem hauptsächlichen Objekt der Analyse — gibt es sehr unterschiedliche Theorien des T. Als Ausdruck und Erscheinungsform der Dynamik totalitärer Herrschaft werden u.a. genannt: Terror, permanente Säuberungen von Partei und Staat, zwangsweise Durchsetzung eines neuen Wertsystems von oben. Institutionen totalitärer System sind: Einheitspartei, zentrale Wirtschaftsplanung, offizielle Ideologie mit absolutem Geltungsanspruch, Geheimpolizei, parteiliches Recht anstelle von Rechtsstaatlichkeit, parteiliche Ausrichtung und Kontrolle aller Massenkommunikationsmittel. — Zu einer Übereinstimmung in den Begriffsdefinitionen ist es trotz intensiver wissenschaftlicher Bemühungen bislang nicht gekommen. Die genannten Merkmale totalitärer Herrschaft finden sich in unterschiedlichen Kombinationen und Gewichtungen bei den Vertretern des T. (vgl. den kritischen Überblick von Walter Schlangen, Theorie und Ideologie des Totalitarismus. Bonn 1972 [Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, H. 92]). Trotzdem spielt das Wort T. in den politischen Auseinandersetzungen zwischen West und Ost — nicht zuletzt in Abhängigkeit von der jeweiligen politischen Gesamtsituation — eine große Rolle. Gegen die T.-Theorien ist u.a. eingewendet worden: sie seien weniger ein Instrument der Analyse als eines der Wertung; sie setzten die faschistischen/nationalsozialistischen Systeme mit den sowjet-sozialistischen in eins, obwohl zwischen diesen markante Unterschiede im politischen System, in der Sozialstruktur, in der Ideologie, in der Wirtschaftsplanung usw. bestünden; sie sähen die zu analysierenden Systeme in ihren Grundstrukturen grundsätzlich als statisch an, könnten daher Entwicklungen nur als Abweichungen vom totalitären Grundmodell, nicht aber als dessen Wandel analysieren; sie seien ungeeignet, vergleichbare Problemlagen in hochindustrialisierten Systemen in komparatistischen Analysen zu untersuchen; sie tendierten dazu, das eigene demokratische System zu idealisieren und damit reformerischer Kritik zu entziehen, indem sie ein Feindbild in ihrem theoretischen Ansatz verabsolutierten und als Bedrohung, herausstellten. Der Marxismus-Leninismus hat sich — wie auch gegen alle anderen kritischen westlichen Analyseansätze (Konvergenztheorie; Politologie) — gegen alle Ausprägungen der T.-Theorie gewendet. Besonders heftig wird die Gleichsetzung des eigenen Systems mit [S. 1361]dem des Faschismus/Nationalsozialismus abgelehnt: „Unter Leugnung der historischen Tatsachen und Erfahrungen behaupten die Verfechter dieser Doktrin, daß Faschismus und Sozialismus gleichen gesellschaftlichen Ursachen entspringen, wesensgleiche Staats- und Gesellschaftsformen darstellen und in ähnlicher Weise den Menschen unterdrücken und ihrer Freiheit berauben.“ Die „T.-Doktrin“ gilt als „bürgerliche, antikommunistische Geschichts- und Gesellschaftskonzeption zur Verfälschung der Praxis und Theorie des realen Sozialismus …“ schlechthin (Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus, Berlin [Ost] 1982, S. 386). Dabei wird vielfach das Vorhandensein eines T.-Konzepts selbst dann unterstellt, wenn dieser Begriff sich in den kritischen Analysen sozialistischer System explizit nicht findet. Antikommunismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1360–1361 TOM-Plan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TourismusSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1979 Innerhalb der Politischen Wissenschaft und der Politischen Soziologie entstanden in der Beschäftigung mit dem italienischen Faschismus, dem deutschen Nationalsozialismus und den kommunistischen Systemen sowjetischer Prägung (vor allem mit dem in der UdSSR selbst) Analyseansätze und Deutungen, die sich bemühten, das diesen verschiedenen Herrschaftssystemen Gemeinsame zu einem neuen Typus von Herrschaft, dem T. zu verdichten. Ausgangspunkt…
DDR A-Z 1985
Fondsbezogener Preis (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Bei staatlicher Preisbildung ergibt sich das Problem, wie der Gewinnaufschlag zu kalkulieren ist, d.h. welcher Preistyp angewendet werden soll. Dabei sind grundsätzlich 3 Formen zu unterscheiden: a) Beim lohnbezogenen Preistyp, der weitgehend der Marxschen Arbeitswertlehre entspricht, wird die Gewinnrate ausschließlich auf die Lohnkosten bezogen. Dieses Verfahren würde die Betriebe zu möglichst arbeitsintensiven Produktionen anregen und damit praktisch die produktivitätssteigernde Substitution von Arbeit durch Kapital verhindern. b) Beim kostenbezogenen Preistyp wird der Gewinnsatz auf die Lohn- und Materialkosten (einschließlich Abschreibungen) bezogen. Hierbei ergibt sich die Tendenz der Betriebe, bei der Preiskalkulation und Preisbestätigung möglichst hohe Kosten nachzuweisen. Dieser Typ wurde grundsätzlich der Industriepreisreform zugrunde gelegt. Allerdings hat man dabei eine „gebrochene Preisbasis“ angewendet, bei der als Bezugsbasis für eine einheitliche Gewinnzurechnung auf Zweigebene die Selbstkosten und auf Erzeugnisstufe bei differenzierten Gewinnsätzen die Verarbeitungskosten — d.h. die Selbstkosten abzüglich der Materialkosten — gewählt worden sind. Der entscheidende Mangel dieses Preistyps liegt in der ungenügenden Berücksichtigung des Kapitalaufwands, da die Kapitalzinsen nicht berücksichtigt werden (Finanzierung von Investitionen mit zinspflichtigen Krediten und Einführung der Produktionsfondsabgabe im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems [NÖS]). Dies bewirkt eine Benachteiligung der kapitalintensiven Betriebe, denn sie erzielen nur eine geringe Kapitalrentabilität (= Gewinn je 1000 Mark Brutto-Anlagevermögen). c) Diese Mängel werden beim fondsbezogenen Preistyp vermieden, da der Gewinnaufschlag ausschließlich auf das auf die Erzeugniseinheit entfallende „betriebsnotwendige Kapital“ bezogen wird. Dabei handelt es sich um den Gesamtwert der Produktionsanlagen und des [S. 423]Umlaufvermögens. Allerdings wird dieser in der Regel bei der Preisfestsetzung nicht voll anerkannt, vielmehr berücksichtigt man davon unter Ausschaltung ungenutzter oder stillgelegter Anlagen nur den erforderlichen Kapitalaufwand, gemessen am tatsächlichen Kapitaleinsatz der besten Betriebe einer Erzeugnisgruppe. Dabei wird unterstellt, daß in diesen Bestbetrieben tatsächlich eine optimale Nutzung des Kapitaleinsatzes gegeben ist, was aber nicht der Fall zu sein braucht. Den FP. hat man in der DDR in den Jahren 1969 und 1970 tatsächlich für eine Reihe von Erzeugnisgruppen eingeführt. In späteren Jahren wurden allerdings nur noch vereinzelt bestimmte neue oder veränderte Produkte nach diesem Preistyp bewertet, und zwar solche, die sich leicht mit den so kalkulierten Preisen in das Preisgefüge bestehender Sortimente einpassen ließen. Grundsätzlich hatte man 1971 den weiteren Übergang zum FP. abgebrochen. Der FP. stellt insofern eine Ergänzung zur Produktionsfondsabgabe dar, als kapitalintensiven Betrieben erst bei Anwendung dieser Preisform für ihre Erzeugnisse die volle Zahlung dieser Abgabe ermöglicht worden ist. Mit dem FP. wurde der von Marx zur Charakterisierung der Preisbildung im Kapitalismus dargestellte „Produktionspreis“ ausdrücklich auch für die Preisbildung im Sozialismus akzeptiert. Dies kommt einer Anerkennung der Produktivität des Faktors Kapital gleich, die deutlich im Gegensatz zur Marxschen Arbeitswertlehre steht. Der entscheidende Vorteil des FP. liegt nicht nur darin, daß den kapitalintensiven Betrieben die Erwirtschaftung von Investitionsmitteln erleichtert wird, sondern vor allem darin, daß er die ökonomischen Orientierungsmaßstäbe für gegenwärtige und künftige Investitionsentscheidungen verbessert. Denn bei Anwendung dieses Preistyps können die volkswirtschaftlichen Leistungen der verschiedenen Wirtschaftszweige über einen einheitlicheren Maßstab der Kapitalrentabilität miteinander verglichen werden. Als nachteilig erweist sich die Orientierung an den „besten“ Betrieben einer Branche, denn damit werden zwar das erreichte Leistungsniveau, aber gleichzeitig auch die möglichen, wenn auch vergleichsweise geringeren Fehler der Investitionspolitik dieser „Leitbetriebe“ zum Vorbild für die übrigen Betriebe. Weiterhin wirkt sich die Benachteiligung der aus technischen Gründen arbeitsintensiven Zweige negativ aus, da sie auch bei hoher Leistungsfähigkeit kaum Gewinne erwirtschaften können. Angesichts dieser Nachteile ist eine veränderte Form des FP. — auch unter dem Begriff Ressourcenpreis bekannt — diskutiert worden. Bei diesem „gemischten“ Preistyp sollte der im Preis kalkulierte Gewinn zu je einem Teil am notwendigen Kapitalaufwand und am notwendigen Lohnaufwand bemessen werden (jeweils an den günstigsten Betrieben einer Erzeugnisgruppe orientiert). Dieser Berücksichtigung auch des notwendigen Arbeitseinsatzes bei der Gewinnkalkulation sollte eine Arbeitsfondsabgabe — ähnlich der Produktionsfondsabgabe — als staatliche Steuer auf den tatsächlichen Arbeitsaufwand gegenüberstehen. Mit dieser auf die Lohnsumme bezogenen Abgabe wollte man ohne stärkere Lohnanhebungen einen effizienteren Einsatz des Faktors Arbeit erreichen. Dieses Konzept wurde jedoch nach der Rezentralisierung von Ende 1970 nicht mehr in nennenswertem Umfang weiterverfolgt. Allerdings lassen theoretische Abhandlungen immer wieder erkennen, daß das Konzept des Ressourcenpreises nicht aufgegeben, sondern seine Einführung lediglich in die Zukunft verschoben wurde. Mit der Einführung des Beitrags für gesellschaftliche Fonds versucht man nunmehr zwar über eine drastische Verteuerung des Faktors Arbeit zur Einsparung von Arbeit zu gelangen. Das schließt aber nicht aus, daß man auf Basis höher bewerteter Arbeit und daran angepaßten Kapitalgüterpreisen in absehbarer Zeit einmal zum Ressourcenpreis kommen könnte. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 422–423 Fonds der Volksvertretungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FormalismusSiehe auch die Jahre 1975 1979 Bei staatlicher Preisbildung ergibt sich das Problem, wie der Gewinnaufschlag zu kalkulieren ist, d.h. welcher Preistyp angewendet werden soll. Dabei sind grundsätzlich 3 Formen zu unterscheiden: a) Beim lohnbezogenen Preistyp, der weitgehend der Marxschen Arbeitswertlehre entspricht, wird die Gewinnrate ausschließlich auf die Lohnkosten bezogen. Dieses Verfahren würde die Betriebe zu möglichst arbeitsintensiven Produktionen anregen und damit praktisch…
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Genossenschaftsbauer (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für Mitglieder von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). 1982 waren in ca. 4.000 LPG, 20 Kooperativen Abteilungen und zwischenbetrieblichen Einrichtungen der Pflanzenproduktion sowie in 247 zwischenbetrieblichen Einrichtungen der Tierproduktion (Landwirtschaftliche Betriebsformen) 815.400 Mitglieder organisiert, unter ihnen etwa 596.000 landwirtschaftlich Berufstätige. Die LPG und ihre kooperativen Einrichtungen bewirtschaften gegenwärtig knapp 90 v.H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Sie produzieren etwa 95 v.H. des staatlichen Aufkommens an pflanzlichen und 77 v.H. an tierischen Erzeugnissen. 1982 bestanden neben den LPG 211 Gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG) mit ca. 26.700 Angehörigen und 49 weitere ländliche Genossenschaften (Produktionsgenossenschaften der Binnenfischer [PGB], Produktionsgenossenschaften werktätiger Zierfischzüchter [PwZ] und werktätiger Pelztierzüchter [PwP]) mit zusammen etwa 1100 Mitgliedern. Gemäß den Musterstatuten der LPG von 1977 ist die Mitgliedschaft freiwillig. Die Aufnahme erfolgt durch die Vollversammlung. Die Genossenschaften stehen grundsätzlich allen Bürgern offen. Nach dem LPG-Gesetz von 1982, das auch die innere Ordnung und gesellschaftliche Funktion der anderen ländlichen Genossenschaften regelt, lösen die LPG ihre Aufgaben auf der Grundlage der Beschlüsse der SED und der Rechtsvorschriften eigenverantwortlich. Obgleich sozial inhomogen, werden die genossenschaftlich organisierten landwirtschaftlichen Produzenten von der DDR-Soziologie als „Klasse der Genossenschaftsbauern“ definiert. Sie gilt neben der Arbeiterklasse (Klasse/Klassen, Klassenkampf) als „Grundklasse“ der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Im Bündnis mit der Arbeiterklasse und unter Führung der Partei der Arbeiterklasse (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands [SED]) soll sie sich der Arbeiterklasse sozial und kulturell annähern (Soziologie und Empirische Sozialforschung). Dieses Ziel wird langfristig durch die Anwendung industriemäßiger Produktionsverfahren, die Entwicklung städtischer Lebensbedingungen und die Angleichung von genossenschaftlichem und sozialistischem Eigentum (Agrarpolitik; Landwirtschaftliche Betriebsformen) angestrebt. Gegenwärtig jedoch betont die SED-Führung die Kontinuität der Agrarverfassung stärker als deren Wandel. Zwar postuliert auch das neue LPG-Gesetz von 1982 die „schrittweise Überwindung der wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land“, verweist aber zugleich auf die Festigung und den Schutz des genossenschaftlichen Eigentums durch den Staat. Bereits nach Abschluß der Kollektivierung (1960) betrug der Anteil ehemaliger Einzelbauern an den LPG-Mitgliedern nur 69 v.H. Er sank bis 1970 auf 56 v.H. und liegt gegenwärtig unter 50 v.H. Die Mehrzahl der G. stammt heute aus der Land- und Industriearbeiterschaft, der Intelligenz oder aus dem Handwerk. In der ländlichen Bevölkerung (Gemeinden unter 2.000 E.) bildet die Klasse der G. nach Berechnungen von Agrarsoziologen mit ca. 30 v.H. nur eine starke Minderheit. In ihrer Bewertung der einzelnen sozialen Gruppen dominiert auf dem Lande die „ländliche Abteilung der Arbeiterklasse“, die sich aus den Arbeitern und Angestellten der LPG, der Volkseigenen Güter (VEG), der Forstwirtschaft, des Veterinärwesens, des Pflanzenschutzes, der Agrochemischen Zentren (ACZ) und der ländlichen Industrie- und Dienstleistungsbereiche zusammensetzt. Das Qualifikationsniveau aller in der Landwirtschaft Tätigen (und damit auch der G.) hat sich seit dem Beginn der 60er Jahre erheblich verändert. Der Anteil der Berufstätigen mit abgeschlossener Berufsausbildung stieg von 18,1 v.H. im Jahre 1963 bis 1982 auf knapp 90 v.H. und lag damit über dem Durchschnitt der DDR-Volkswirtschaft (1982 = 77 v.H.). Die Mehrzahl der ausgebildeten Berufstätigen erwarb bis 1982 einen Facharbeiterabschluß (83,3 v.H.), 7,4 v.H. waren Meister, und 6,8 v.H. hatten eine Fachschule bzw. 2,5 v.H. eine Hochschule absolviert. Unter den 2,2 Mill. SED-Mitgliedern und Kandidaten (Stand Anfang 1983) stellten die G. mit 103.000 einen 4,7 v.H.-Anteil, d.h. ca. 13 v.H. der LPG-Mitglieder sind Angehörige der SED. In der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands (DBD), die sich als Partei der Klasse der G. versteht und 1983 105.000 Mitglieder organisierte, liegt der Anteil der G. gegenwärtig bei ca. 60 v.H. 1982 wurde die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) als „sozialistische Massenorganisation der Genossenschaftsbauern und Genossenschaftsgärtner“ reaktiviert. Die Vereinigung organisierte im Mai 1984 ca. 420.000 Mitglieder; damit war nach VdgB-Angaben mehr als die Hälfte der Genossenschaftsbauern und -gärtner erfaßt. Die Zahl der LPG-Mitglieder hatte 1965 mit knapp einer Million ihren Höchststand erreicht. Sie sank bis 1980 auf ca. 801.000 und stieg seither wieder an (1982: 815.000). Seitdem wuchs auch die Gruppe der tatsächlich in der landwirtschaftlichen Produktion mitarbeitenden G. Der Frauenanteil unter ihnen betrug ca. 40 v.H., der der unter 25jährigen (ohne Lehrlinge) knapp 14 v.H. gegenüber 10 v.H. im Jahre 1975. Die Zahl der ständig Berufstätigen in der Landwirtschaft lag in den letzten Jahren um ca. 3 v.H. unter der Zahl der Berufstätigen (inkl. zeitweise Beschäftigte). Nahezu jeder zweite landwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte war zu Beginn der 80er Jahre in den LPG [S. 514]bzw. ihren kooperativen Einrichtungen beschäftigt, etwas mehr als die Hälfte im staatlichen Agrarbereich. Nach einer Presseinformation des Ministerrates vom November 1983 arbeiteten etwa 95.000 auf 457 volkseigenen Gütern (VEG) (das Statistische Jahrbuch der DDR 1983 weist für 1982 478 VEG aus) und ca. 26.000 in etwa 260 Agrochemischen Zentren (ACZ), die für die Versorgung mit Düngemitteln zuständig sind. Darüber hinaus waren 1982 in der Forstwirtschaft etwa 46.000 Arbeiter und Angestellte tätig, im Veterinärwesen ca. 11.000 und im Pflanzenschutz ca. 900 Mitarbeiter. Zwischen 1965 und 1978 war die Zahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten im Jahresdurchschnitt um 1,75 v.H. gesunken. Ihr Anstieg seither geht offenbar auf den Beschluß der SED-Führung zurück, das Eigenaufkommen der DDR an Erzeugnissen der Landwirtschaft zu erhöhen und das Land u.a. von Getreideimporten unabhängig zu machen. Wenngleich am Konzept der Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion festgehalten wird, deutet die Aufforderung E. Honeckers auf dem X. SED-Parteitag (1981), die Zahl der Arbeitskräfte „nicht weiter zurückgehen zu lassen“, auf Schwierigkeiten hin, finanzierbare, sozial tragfähige und zugleich produktivitätssteigernde Konzepte für die Intensivierung und Rationalisierung der Landwirtschaft zu entwickeln. Nach Berechnungen der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (Agrarwissenschaften) entsprechen die Kosten, die für Rationalisierungsinvestitionen (Substitution von Arbeitskraft durch Landtechnik usw.) aufgewendet wurden, seit Mitte der 70er Jahre nicht mehr dem durch sie erzielten Produktivitätszuwachs, „weshalb ein Rückgang an Arbeitskräften ökonomisch nicht mehr begründet war …“ (Wirtschaftswissenschaft 4/1983, S. 496 ff.). Mittelfristig wird offenbar von einem konstanten bzw. leicht steigenden Arbeitskräfteeinsatz ausgegangen. Da die DDR nominal über Arbeitskraftreserven nicht verfügt, wirbt die SED-Führung für die Selbstrekrutierung der G.: „Heute brauchen wir die Initiative der FDJ mehr denn je. Unsere LPG tragen eine hohe Verantwortung dafür, daß sie immer jung bleiben, daß der Nachwuchs für die Klasse der Genossenschaftsbauern vorwiegend aus den Bauernfamilien selbst kommt.“ (E. Honecker 1982 auf dem XII. Bauernkongreß) Gegenwärtig stammt nahezu die Hälfte der landwirtschaftlichen Lehrlinge aus städtischen Familien (Berufsausbildung, landwirtschaftliche). Die durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der LPG-Mitglieder sind im Laufe der 70er Jahre denen der Arbeiter und Angestellten der sozialistischen Wirtschaft angeglichen worden (1982 = 1066 Mark). Aufgrund der differierenden Ertragslagen bestehen zwischen den Genossenschaften aber Einkommensunterschiede. Neben Einnahmen aus individueller und genossenschaftlicher Tätigkeit (Arbeitseinheit) können LPG-Mitglieder Einkommen aus den von ihnen eingebrachten Bodenanteilen erhalten. Bis zur Durchschnittsgröße der in die LPG eingebrachten Wirtschaftsflächen aller G. können 50 Mark pro ha und Jahr vergütet werden, allerdings müssen diese G. dann für die gesamte von ihnen eingebrachte Fläche Grundsteuern (Agrarsteuern) entrichten. Zusätzliche Einnahmen werden durch Erlöse aus der persönlichen ➝Hauswirtschaft erzielt. Im Jahre 1977 wurde erstmals ein „Tag der Genossenschaftsbauern und der Arbeiter der sozialistischen Land- und Forstwirtschaft“ (18. 6.) begangen. Seitdem werden die Ehrentitel „Verdienter Genossenschaftshauer der DDR“ und „Verdienter Werktätiger der Land- und Forstwirtschaft der DDR“ verliehen (Auszeichnungen). Agrarpolitik; Landwirtschaft; Landwirtschaftliche Betriebsformen; Sozialstruktur. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 513–514 Genossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für Mitglieder von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). 1982 waren in ca. 4.000 LPG, 20 Kooperativen Abteilungen und zwischenbetrieblichen Einrichtungen der Pflanzenproduktion sowie in 247 zwischenbetrieblichen Einrichtungen der Tierproduktion (Landwirtschaftliche Betriebsformen) 815.400 Mitglieder organisiert, unter ihnen etwa 596.000 landwirtschaftlich Berufstätige. Die LPG und ihre…
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Volk (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff V. wird im Marxismus-Leninismus mit verschiedenen Bedeutungen gebraucht: 1. Als politisch-soziologischer Begriff werden unter V. „die arbeitenden Klassen und Schichten sowie alle aufgrund ihrer objektiven historischen Stellung und Rolle fortschrittlich handelnden Kräfte einer gegebenen Gesellschaft“ verstanden (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 963). Vielfach wird anstelle von V. auch in diesem Zusammenhang von den Volksmassen gesprochen. Zum V. werden demnach sehr unterschiedliche soziale Gruppen, Schichten und Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) gerechnet, je nachdem, in welcher Phase der Entwicklung sich eine Gesellschaft entsprechend der Periodisierung der marxistisch-leninistischen Geschichtsphilosophie befindet. In der Gegenwart gilt für den Marxismus-Leninismus, daß in den entwickelten kapitalistischen Industriegesellschaften der Arbeiterklasse unter Leitung der Kommunistischen Partei die Führungsrolle innerhalb der V.-Massen zukommt. Der breite und unpräzise Begriff des V. ermöglicht es den kommunistischen Parteien jedoch, im Rahmen ihrer Bündnispolitik auch Teile des Bürgertums, der Intelligenz und der Bauern anzusprechen (Volksfront). „Fortschrittlich“ bedeutet in derartigen Fällen die Übereinstimmung dieser sozialen Gruppen mit aktuellen (Teil-)Zielen der jeweiligen kommunistischen Partei. — In den Entwicklungsländern wird aus marxistisch-leninistischer Sicht vielfach auch die „nationale und antiimperialistische Bourgeoisie“ zum V. gerechnet (Nationale Demokratie/national-demokratische Länder). Dieser positive und die parteiorientierte Fortschrittlichkeit einschließende Begriff des V. findet sich in zahlreichen Wortverbindungen wie Volksdemokratie, Volkseigentum (Eigentum), Volkskammer, Volkskunst (Laienkunst). Der Begriff der Volksverbundenheit spielt als Bewertungsmaßstab für die kulturellen Leistungen eine herausragende Rolle. Kunst und Kultur sollen „von den Interessen und Bedürfnissen des ganzen Volkes ausgehen“. V.-Verbundenheit wird dabei zugleich auch als Volkstümlichkeit begriffen; damit ist „die tatsächliche Verständlichkeit und Aneignungsmöglichkeit der Kunst durch breite Bevölkerungsschichten“ gemeint. V.-Verbundenheit schließt Parteilichkeit ausdrücklich ein: „Die sozialistische Parteilichkeit ist die historisch höchste Stufe der Volksverbundenheit der Kunst“ (a.a.O., S. 981). 2. Umgangssprachlich werden als V. auch die Gesamtbevölkerung eines Landes bzw. die Angehörigen einer Nation bezeichnet. 3. V. bzw. Völkerschaft gilt ferner im historischen Materialismus als eine „Struktur- und Entwicklungsform der Gesellschaft in den ökonomischen Gesellschaftsformationen der Sklaverei und des Feudalismus“ (Gesellschaftsordnung). „Die antiken Völkerschaften der ersten Klassengesellschaften“ seien „als sozialethnisch historische Gemeinschaften aus dem Zusammenschluß verschiedener Stammesverbände zusammen mit den antiken Staatsbildungen“ entstanden. Sie „waren durch das gemeinsame staatliche Territorium, die gemeinsame Sprache und die Besonderheiten der Kultur und Lebensweise sowie der Sitten und Gebräuche charakterisiert“. Die meisten dieser antiken V. seien mit der Sklavenhaltergesellschaft untergegangen. Auf der Grundlage der Feudalgesellschaft hätten sich neue Völkerschaften gebildet, die „eine größere Lebensfähigkeit und die Tendenz zur nationalen Entwicklung“ besessen haben. In der marxistisch-leninistischen Geschichtswissenschaft werden daher die feudalen Völkerschaften vielfach auch als Nationalitäten bezeichnet. Nationalität meint die „außerordentlich beständigen ethnischen Eigenschaften, Merkmale und Züge der Bevölkerung … (Sprache, Bindung an das heimatliche Territorium, charakteristische Besonderheiten der Kultur und Lebensweise, Sitten und Gebräuche, Bewußtsein der Zusammengehörigkeit und der Verschiedenheit von anderen Völkerschaften). Sie bildeten damit die Voraussetzung für die Entstehung der modernen Nationen“ (a.a.O., S. 616 und S. 968). (Nation und nationale Frage.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1438 Verwaltungsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolksabstimmungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff V. wird im Marxismus-Leninismus mit verschiedenen Bedeutungen gebraucht: 1. Als politisch-soziologischer Begriff werden unter V. „die arbeitenden Klassen und Schichten sowie alle aufgrund ihrer objektiven historischen Stellung und Rolle fortschrittlich handelnden Kräfte einer gegebenen Gesellschaft“ verstanden (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S.…
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Festlandsockel (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das Seerechtsübereinkommen der III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen, das allerdings noch nicht in Kraft getreten ist, bezeichnet den F. eines Küstenstaates als den Meeresboden und den Meeresuntergrund der Unterwassergebiete, die sich jenseits seines Küstenmeeres über die gesamte natürliche Verlängerung seines Landgebietes bis zur äußeren Kante des Festlandrandes erstrecken. Diese Festlegung wird auf eine Entfernung von 200 Seemeilen von den Basislinien, von denen aus die Breite des Küstenmeeres gemessen wird, erweitert, wenn die Kante des Festlandrandes in einer geringeren Entfernung hierzu liegt. Küstenstaaten, deren F. geomorphologisch über 200 Seemeilen hinausreicht, erhalten auch für diesen sog. äußeren F. souveräne Rechte zur Aufsuchung und Ausbeutung der Rohstoffe und Fauna des Meeresbodens. Die seewärtige Ausdehnung reicht dann bis zu einem durch geologische Messungen zu bestimmenden F.-Rand, höchstens jedoch bis zu 350 Seemeilen (von der Basislinie aus gemessen) oder bis zu 100 Seemeilen seewärts der 2.500-m-Tiefenlinie, wobei der Küstenstaat zwischen den beiden Höchstbegrenzungen wählen kann. Nach Art. 83 erfolgt die Abgrenzung des F. zwischen Staaten mit gegenüberliegenden oder einander angrenzenden Küsten durch Übereinkunft auf der Grundlage des Völkerrechts im Sinne des Art. 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs, um eine der Billigkeit entsprechende Lösung herbeizuführen. Nach seinem Inkrafttreten wird dieses Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen der Genfer Konvention über den F. vom 29. 4. 1958 vorgehen, das seit dem 10. 6. 1964 gilt. [S. 388]Mit der Proklamation über den F. an der Ostseeküste der DDR vom 26. 5. 1964 (GBl. I, S. 99) erklärte die DDR, daß für alle Maßnahmen zur Erforschung und Nutzung des F. der DDR eine ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Organe der DDR notwendig sei. Sie behält sich vor, gegen Handlungen, die ohne diese Zustimmung vorgenommen werden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig wurde die Bereitschaft zu zwischenstaatlichen Vereinbarungen über die Abgrenzung des F. der DDR gegenüber den F. der anderen Ostsee-Anrainerstaaten erklärt. Am 23. 10. 1968 unterzeichneten die DDR, die UdSSR und die Volksrepublik Polen eine Deklaration über den F. in der Ostsee. Mit der Volksrepublik Polen wurden am 28. 10. 1968 (GBl. I, 1970, S. 106) und mit dem Königreich Schweden am 22. 6. 1978 (GBl. II, 1979, S. 38) Verträge über die Abgrenzung des F. unterzeichnet. Diese bestimmen, daß die Grenzlinie „durch die Linie gebildet (wird), auf der jeder Punkt gleich weit von den nächstgelegenen Punkten der Basislinie entfernt liegt, von denen aus die Breite der Territorialgewässer jeder Vertragspartei gemessen wird“. (Formulierung in beiden Verträgen identisch.) Ein Vertrag über die Abgrenzung des F. in der Ostsee mit der Bundesrepublik Deutschland besteht nicht und ist bisher auch noch nicht Gegenstand von Verhandlungen. Art. 12 der Verfassung vom 6. 4. 1968 (GBl. I, S. 199) i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 492) bezeichnet die Naturreichtümer des F. der DDR als Volkseigentum. Bereits § 1 des Gesetzes über die Erforschung, Ausbeutung und Abgrenzung des F. der DDR vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 5) hatte bestimmt: „Die Naturreichtümer des F. der DDR sind Eigentum des Volkes.“ Nach § 1 Abs. 2 unterliegen die Erforschung und Nutzung der Naturreichtümer des F. ausschließlich den innerstaatlichen Bestimmungen der DDR und bedürfen der besonderen Genehmigung der zuständigen zentralen Behörde. § 32 des Berggesetzes verweist darauf, daß die Grundsätze dieses Gesetzes auch für den der Ostseeküste der DDR vorgelagerten F. anzuwenden sind. § 26 Abs. 1 des Berggesetzes bestimmt, daß Gewinnungsarbeiten der staatlichen Bergaufsicht unterliegen. Zentrales Organ für die Bergaufsicht ist die Oberste Bergbehörde mit Sitz in Leipzig. Nach § 22 des Berggesetzes vom 12. 5. 1969 (GBl. I, S. 29) sind die Grundsätze dieses Gesetzes auch für den der Ostseeküste der DDR vorgelagerten F. anzuwenden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 387–388 Festival A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FeudalismusSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das Seerechtsübereinkommen der III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen, das allerdings noch nicht in Kraft getreten ist, bezeichnet den F. eines Küstenstaates als den Meeresboden und den Meeresuntergrund der Unterwassergebiete, die sich jenseits seines Küstenmeeres über die gesamte natürliche Verlängerung seines Landgebietes bis zur äußeren Kante des Festlandrandes erstrecken. Diese Festlegung wird auf eine Entfernung von 200 Seemeilen von den…
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Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) (1985)
Siehe auch: Demokratische Bauernpartei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Am 29. 4. 1948 gegründete und am 16. 6. 1948 durch die SMAD zugelassene Partei. Die DBD, bei deren Gründung ehemalige KPD- bzw. SED-Funktionäre eine maßgebliche Rolle spielten, versteht sich als Bündnispartner der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und sieht ihre Aufgabe darin, die Bauern im Verein mit den Arbeitern für den Aufbau des Sozialismus zu gewinnen (Bündnispolitik). Die DBD, die im Frühjahr 1960 aktiv an der Kollektivierungskampagne in der Landwirtschaft teilnahm, setzt sich für die Durchführung der Agrarpolitik der SED ein. Innerhalb des Staatsapparates hat sie die spezifischen Interessen der bäuerlichen Bevölkerung in die politische Entscheidungsfindung mit einzubringen. Besondere Bedeutung kommt ihr bei der Vorbereitung der Bauernkongresse der DDR zu. 1982 waren die 103.000 Mitglieder, davon 30 v.H. Frauen, in 6.300 Grundeinheiten organisiert. 21.000 Mitgl. sind Abgeordnete und Nachfolgekandidaten in den Volksvertretungen : der Volkskammer gehören 52 Abgeordnete an. Wie jede der 4 Blockparteien stellt auch die DBD einen Stellv. des Vorsitzenden des Staatsrates (Dr. Ernst Mecklenburger) sowie ein weiteres Mitgl. dieses Gremiums (Werner Seifert) und ein Mitgl. des Ministerrates, das zugleich Stellv. des Vors. des Ministerrates ist (Dr. Hans Reichelt, Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft). Aufbau und Tätigkeit der Partei beruhen auf dem Demokratischen Zentralismus. Höchstes Organ ist der alle 5 Jahre tagende Parteitag, der den Parteivor[S. 267]stand wählt. Dieser wählt aus seiner Mitte das Präsidium, das für die Leitung der Partei zwischen den Sitzungen des Parteivorstandes verantwortlich ist, und bestätigt das Sekretariat. Auf dem XI. Parteitag (5.–7. 5. 1982) wurde Dr. Ernst Mecklenburger zum Vorsitzenden gewählt, nachdem Ernst Goldenbaum, der dieses Amt seit der Parteigründung innehatte, nicht mehr kandidierte. Zentralorgan: „Bauern-Echo“. Funktionärszeitschrift: „Der Pflüger“. Parteien. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 266–267 Demokratie, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD)Siehe auch: Demokratische Bauernpartei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Am 29. 4. 1948 gegründete und am 16. 6. 1948 durch die SMAD zugelassene Partei. Die DBD, bei deren Gründung ehemalige KPD- bzw. SED-Funktionäre eine maßgebliche Rolle spielten, versteht sich als Bündnispartner der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und sieht ihre Aufgabe darin, die Bauern im Verein mit den Arbeitern für den Aufbau des Sozialismus zu gewinnen (Bündnispolitik). Die DBD, die im…
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Syndikalismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Aus dem französischen Wort „syndicalisme“ (Gewerkschaftswesen) entstandenen Bezeichnung für jene Richtungen in der Arbeiterbewegung, die Parteien und die Beteiligung an den politischen Institutionen (Wahlen, Parlament, Regierung) entweder völlig ablehnen oder als unwichtig sehr gering bewerten. Der S. geht davon aus, daß der Klassengegensatz in der Ökonomie seine Ursache habe. Die ökonomische Auseinandersetzung sei daher die eigentliche „direkte Aktion“, auf die es sich zu konzentrieren gelte. Parteien, Regierungen usw., also „Politik“ im engeren Sinne, seien nur abgeleitete Phänomene; Handeln in diesem Bereich gilt dem S. daher nur als „indirekte Aktion“. Dementsprechend sieht der S. in den ökonomischen Organisationen der Arbeiterklasse, den Gewerkschaften, die eigentlichen Träger der sozialen und revolutionären Auseinandersetzungen. Der Kampf um die Verbesserung der Lebensbedingungen und zur Überwindung des kapitalistischen Gesellschaftssystems wird vom S. als ein einheitlicher Prozeß gesehen. Kampfinstrumente des S. sind Boykott, Sabotage, Massendemonstrationen, Streiks und als letzte bzw. höchste Kampfform der revolutionäre Generalstreik. Der S. hatte und hat in Restbeständen noch heute — z. T. in Form des auf föderative Strukturen und direkte Demokratie verpflichteten Anarchosyndikalismus — vor allem in Frankreich, Italien, Spanien und einzelnen Ländern Lateinamerikas Bedeutung. Kommunistische Parteien haben den S. immer in gleicher Weise wie den Anarchismus bekämpft. Für den Marxismus-Leninismus ist die Partei die höchste Organisationsform, der die Gewerkschaften untergeordnet sind. — In der UdSSR wurde die „Arbeiteropposition“, die sich für die Übernahme der Volkswirtschaft durch die Gewerkschaften und die Einführung der Arbeiterselbstverwaltung einsetzte (A. G. Schljapnikow, Alexandra M. Kollontai), von W. I. Lenin 1921 als „syndikalistische und bis zu einem gewissen Grad halbanarchistische Abweichung“ gebrandmarkt (W. I. Lenin, Werke, Bd. 32, Berlin [Ost], 1961, S. 176). In der DDR ist der Vorwurf des S. dann von seiten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) erhoben worden, wenn betriebliche Gewerkschaftskommissionen oder Arbeitskollektive versuchten — in sehr begrenzter Weise —, in die Kompetenzen des Betriebsleiters einzugreifen (Einzelleitung; Demokratischer Zentralismus). Das war z.B. der Fall, als einige Ständige Produktionsberatungen 1959/60 versuchten, ihren Beschlüssen gegenüber den Werkleitern größeres Gewicht zu geben und als einzelne Brigaden der sozialistischen Arbeit (Sozialistischer Wettbewerb) etwa zur gleichen Zeit Prämien selbst aufteilen, Urlaubspläne in eigener Verantwortung aufstellen wollten usw. Auch im internationalen Feld sehen die kommunistischen Parteien nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit, mit syndikalistischen Organisationen kurzfristige Bündnisse (Bündnispolitik) einzugehen. Der S. ist in aller Regel antisowjetisch orientiert und gehört zu den energischsten Kritikern der Herrschaftssysteme sowjetischen Typs. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1347 Subjektivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z System der fehlerfreien ArbeitSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Aus dem französischen Wort „syndicalisme“ (Gewerkschaftswesen) entstandenen Bezeichnung für jene Richtungen in der Arbeiterbewegung, die Parteien und die Beteiligung an den politischen Institutionen (Wahlen, Parlament, Regierung) entweder völlig ablehnen oder als unwichtig sehr gering bewerten. Der S. geht davon aus, daß der Klassengegensatz in der Ökonomie seine Ursache habe. Die ökonomische Auseinandersetzung sei daher die…
DDR A-Z 1985
Potsdamer Abkommen (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vereinbarung, die die Hauptsiegermächte des II. Weltkrieges, die USA, UdSSR und [S. 1031]Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz in Potsdam bei Berlin geschlossen haben. Die drei Mächte fixierten darin u.a. „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten Kontrolle“ (§ III, 1). Frankreich ist, entgegen sowjetischen Behauptungen (Prawda vom 25. 4. 1953) dem PA. nicht beigetreten, hat aber davon offiziell „Kenntnis genommen“ und einige „den französischen Interessen günstige Bedingungen“ akzeptiert. Es stimmte dabei allerdings u.a. folgendem nicht zu: der Wiederherstellung zentraler deutscher Verwaltungen oder gar einer deutschen Zentralregierung, einer Gebietsregelung ohne „gemeinsame Prüfung durch alle interessierten Mächte“ und der Bildung gesamtdeutscher Parteien. Über Deutschlands politische Zukunft nach seiner Entnazifizierung und Entmilitarisierung sah das PA. vor, daß ein künftiger Friedensvertrag mit Deutschland „durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird“ (§ II, 3). Die Erklärung, daß es um Deutschland „innerhalb seiner Grenzen … am 31. 12. 1937“ gehe, die die Vier Mächte am 5. 6. 1945 bei ihrer Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland abgaben, wird im PA. weder erwähnt noch aufgehoben. Dagegen enthält das PA. Bestimmungen über die provisorische Behandlung der Gebiete östlich von Oder und westlicher Neiße, die bis auf weiteres, d.h. bis zum Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland, unter polnische Verwaltung gestellt wurden. Ferner wird im PA. noch einmal bekräftigt, was bereits in den rechtlich höherrangigen Kontrollabkommen von 1944 festgelegt worden war: Bis zum Friedensvertrag „wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt, und zwar von jedem in seiner Besatzungszone, sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen (Kontrollrat). Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein“ (§ III, A, 1, 2). Weiter wird bestimmt: „Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuell friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten“ (§ III, A, 3, IV). Über die Schaffung einer rechtsstaatlichen und parlamentarischen Demokratie heißt es: »Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität und der Religion reorganisiert werden. Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck (wird bestimmt): I. Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen, und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so schnell, wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt. — II. In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechts, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen« (§§ III, A, 8, 9, I, II). Die Vorbereitung einer künftigen Zentralregierung wird vorgesehen: „Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein“ (§ III, A, 9, IV). Die Demokratisierung ganz Deutschlands wird näher umschrieben: „Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die Schaffung Freier Gewerkschaften wird … gestattet werden“ (§ III, A, 10). Laut § III, A, 12–14 soll das deutsche Wirtschaftsleben dezentralisiert werden, dabei „ist das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen.“ In der Einschätzung des PA. bestehen zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland nach wie vor erhebliche Differenzen. Im in der Bundesrepublik vorherrschenden Verständnis handelt es sich um Vereinbarungen zwischen den Siegermächten, die einen deutschen Souverän nicht binden können, da Deutschland nicht Normadressat war, zumal selbst zwischen den Alliierten von Anfang an aufgrund politischer Gegensätze keine Übereinstimmung in der Interpretation zentraler Begriffe und Bestimmungen bestanden habe. Dieser Tatbestand habe wesentlich zur unterschiedlichen Entwicklung in den Besatzungszonen (Besatzungspolitik) und schließlich zur von der UdSSR verursachten Spaltung Deutschlands geführt. Für die SED handelt es sich um ein sowohl die Unterzeichner als auch die „Nachfolgestaaten des 1945 untergegangenen Deutschen Reichs, die DDR und die Bundesrepublik“, und, nach Art. 107 der UN-Charta, auch alle Mitgliedstaaten der UNO bindendes, völkerrechtlich unverändert geltendes Abkommen. Die „Grundsätze des PA.“ seien jedoch nur in der DDR verwirklicht worden, auf deren Gebiet der deutsche „Militarismus und Nazismus ausgerottet“ worden sei. In den westlichen Besatzungszonen habe dagegen die [S. 1032]„deutsche Reaktion die Macht der Imperialisten und Militaristen restauriert“. Die Spaltung Deutschlands sei auf „diese Kräfte“ zurückzuführen, die im Interesse ihrer Klassenherrschaft den „westdeutschen Separatstaat“ geschaffen und damit das PA. gebrochen hätten. Mit dem Hinweis auf die angebliche Verwirklichung des PA. in der DDR hat die SED zunächst auch alle Wiedergutmachungsansprüche von Staaten (z.B. Israels), Organisationen, Wirtschaftsunternehmen und Einzelpersonen kategorisch zurückgewiesen (Wiedergutmachung). Erst nach der Anerkennungswelle von 1972/73 hat sie in wenigen Fällen (USA, Schweiz) eine gewisse Gesprächsbereitschaft erkennen lassen, ohne daß bisher konkrete Vereinbarungen über Entschädigungsleistungen erreicht wurden. Oder-Neiße-Grenze. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1030–1032 Postzeitungsvertrieb (PZV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Preissystem und PreispolitikSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vereinbarung, die die Hauptsiegermächte des II. Weltkrieges, die USA, UdSSR und [S. 1031]Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz in Potsdam bei Berlin geschlossen haben. Die drei Mächte fixierten darin u.a. „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten…
DDR A-Z 1985
Passierscheinabkommen (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Am 17. 12. 1963 wurde das erste P. von DDR-Staatssekretär Erich Wendt und dem West-Berliner Senatsrat Horst Korber unterzeichnet. Damit öffneten sich den West-Berlinern 28 Monate nach dem Bau der Mauer wieder, wenn auch personell und zeitlich begrenzt, die Übergänge zum Ostteil ihrer Stadt. Am 22. 8. 1961 hatte die Regierung der DDR für West-Berliner eine Anordnung erlassen, die den Besuch Ost-Berlins von Aufenthaltsgenehmigungen abhängig machte, wie sie seit dem Herbst 1960 für Bürger der Bundesrepublik Deutschland vorgeschrieben waren. Die DDR verlangte die Einrichtung von Passierscheinstellen in den Westsektoren von Berlin. Ihr Versuch, derartige Büros am 26. 8. 1961 auf 2 S-Bahnhöfen zu eröffnen, wurde von der West-Berliner Polizei auf Weisung der Alliierten unterbunden. Das P. wurde in 6tägigen, mehr als 30 Stunden dauernden, abwechselnd im Ost- und Westteil Berlins stattfindenden Gesprächen zwischen Korber und Wendt ausgehandelt. Die DDR war bemüht, der Übereinkunft den Charakter eines völkerrechtlichen Vertrages zu verleihen, während der Senat von Berlin darin nur eine Verwaltungsvereinbarung sah. Das P. wurde „ungeachtet der unterschiedlichen politischen und rechtlichen Standpunkte“ von Staatssekretär Wendt „auf Weisung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR“ und von Senatsrat Korber „auf Weisung des Chefs der Senatskanzlei, die im Auftrag des Regierenden Bürgermeisters von Berlin gegeben wurde“, unterzeichnet. Beide Seiten stellten ausdrücklich fest, daß „eine Einigung über gemeinsame Orts-, Behörden- und Amtsbezeichnungen nicht erzielt werden konnte“. Bundesregierung und Senat betonten in einer gemeinsamen Stellungnahme zum P., daß „der Rechtsstatus von Berlin durch diese Vereinbarung nicht geändert wird und daß damit ebenfalls keinerlei Änderung der bisheri[S. 977]gen Politik der Nichtanerkennung gegenüber dem Zonenregime verbunden ist“. Das erste P. gestattete „Einwohnern von Berlin (West)“ den Besuch bei ihren „Verwandten in Berlin (Ost), in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik“, mit Passierscheinen in der Zeit vom 19. 12. 1963 bis 5. 1. 1964. Als Verwandtenbesuch galt „der Besuch von Eltern, Kindern, Großeltern, Enkeln, Geschwistern, Tanten und Onkeln, Nichten und Neffen sowie der Ehepartner dieses Personenkreises und der Besuch von Ehegatten untereinander“. Zur Ausgabe der Passierscheine wurden in den West-Berliner Bezirken 12 Büros eingerichtet, in denen Angestellte der Ost-Berliner Post Anträge entgegennahmen und Passierscheine ausgaben. Die Bearbeitung der Anträge erfolgte in Berlin (Ost). Der Senat behielt sich in den Passierscheinstellen das Hausrecht vor. Nach offiziellen Angaben der DDR wurden insgesamt 1.318.519 Passierscheine für Besuche im Ostteil der Stadt ausgegeben, von denen 1.242.810 tatsächlich benutzt wurden. Zahlreiche West-Berliner passierten die Grenzen zwei- oder mehrmals, bevor die Übergänge in der Nacht vom 5. zum 6. 1. für sie erneut geschlossen wurden. Das P. war in der öffentlichen Meinung des Westens umstritten. Während der Berliner Senat und die ihn tragenden Parteien, SPD und FDP, in den auf eindrucksvolle Weise erneuerten menschlichen Kontakten einen positiven Faktor und einen neuen Impuls für die westliche Deutschlandpolitik sahen, mehrten sich in den Reihen der CDU/CSU Stimmen, die in dem P. einen Schritt zur Aufwertung der DDR und zur Bestätigung einer Drei-Staaten-Konzeption sahen. Die DDR bemühte sich, das P. als „ein Stück Selbstbestimmungsrecht für Berlin (West)“ und einen Beweis für „die nicht zu bezweifelnde völkerrechtliche wie faktische Existenz“ der DDR zu bewerten (W. Ulbricht am 3. 1. 1964). Korber und Wendt setzten ihre Gespräche im Januar 1964 fort. Nach schwierigen Verhandlungen gelang es ihnen, am 24. 9. 1964 ein zweites P. auf der Basis ihrer ersten Übereinkunft abzuschließen, durch das einige praktische Regelungen für die Ausgabe von Passierscheinen verbessert werden konnten. Noch zweimal — am 25. 11. 1965 und am 7. 3. 1966 — konnten diese Abmachungen erneuert werden. Dieses 3. und 4. P. wurden von der Seite der DDR nicht mehr von Staatssekretär Wendt, sondern von Staatssekretär Dr. Michael Kohl unterzeichnet. Während der verschiedenen Besuchszeiträume, die in den P. festgelegt wurden, registrierte die DDR folgende Besucherzahlen: 30. 10. bis 12. 11. 1964: 571.000 Besucher in 14 Tagen (durchschnittlich 40.785 pro Tag), 19. 12. 1964 bis 3. 1. 1965: 823.500 Besucher in 16 Tagen (51.469 pro Tag), 12. 4. bis 25. 4. 1965: 581.500 Besucher in 14 Tagen (41.535 pro Tag), 31. 5. bis 13. 6. 1965: 498.500 Besucher in 14 Tagen (35.607 pro Tag), 18. 12. 1965 bis 2. 1. 1966: 824.000 Besucher in 16 Tagen (51.500 pro Tag), 7. bis 20. 4. 1966: 510.400 Besucher in 19 Tagen (26.863 pro Tag), 23. 5. bis 5. 6. 1966: 468.000 Besucher in 14 Tagen (33.428 pro Tag). Im Oktober 1964 konnte auf der Grundlage des 2. P. eine Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten (als solche galten Geburten, Eheschließungen, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle) eröffnet werden, die auch nach dem Auslaufen des 4. P. bestehenblieb (vom April 1967 an arbeitete diese Härtestelle ohne Vereinbarung weiter); ihre Dienste nahmen mehrere hunderttausend West-Berliner bis 1971 in Anspruch. Im Dezember 1964 verlangte die DDR einen verbindlichen Mindestumtausch von 3 DM je Person und Tag. Die Umtauschsumme wurde im Juli 1968 auf 5 DM erhöht. Kinder und Rentner wurden von der Verpflichtung, diesen Geldbetrag im Verhältnis 1:1 umzuwechseln, befreit. Nachdem in den laufenden Verhandlungen der Passierscheinunterhändler immer wieder grundlegende politische Meinungsverschiedenheiten sichtbar geworden waren, scheiterten 1966 schließlich die Bemühungen des Senats von Berlin, ein neues, 5. P. für den Herbst und Winter jenes Jahres auszuhandeln. Abgesehen von jenen, die in dringenden Familienangelegenheiten nach Berlin (Ost) fahren konnten, blieb für die Masse der West-Berliner die Grenze für die folgenden 6 Jahre versperrt. Ein Schreiben des Regierenden Bürgermeisters Schütz an den Vorsitzenden des Ministerrates, Stoph, vom 28. 2. 1968 blieb unbeantwortet. Im Frühjahr 1969 versuchte die DDR die Einberufung der Bundesversammlung nach Berlin (West) zu verhindern, indem sie Zugeständnisse in der Passierscheinfrage von einer Absage der Bundesversammlung abhängig machte. Gespräche zwischen Senatsdirektor Horst Grabert und Staatssekretär Dr. Kohl am 26. 2. 1969 blieben ergebnislos. Erst die im Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 getroffenen Verfügungen über den Zutritt der West-Berliner zum Ostteil ihrer Stadt und zu den 14 DDR-Bezirken ermöglichten die Wiederaufnahme des Besuchs- und Reiseverkehrs, und zwar ab Ostern 1972 in weit größerem Umfang, als das aufgrund der personellen, zeitlichen und sachlichen Einschränkungen der P. bis dahin möglich gewesen war. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 976–977 Paß/Personalausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatenschaftenSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Am 17. 12. 1963 wurde das erste P. von DDR-Staatssekretär Erich Wendt und dem West-Berliner Senatsrat Horst Korber unterzeichnet. Damit öffneten sich den West-Berlinern 28 Monate nach dem Bau der Mauer wieder, wenn auch personell und zeitlich begrenzt, die Übergänge zum Ostteil ihrer Stadt. Am 22. 8. 1961 hatte die Regierung der DDR für West-Berliner eine Anordnung erlassen, die den Besuch Ost-Berlins von Aufenthaltsgenehmigungen abhängig…
DDR A-Z 1985
Patriotismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Marxismus-Leninismus versteht unter P. die „Liebe zum Vaterland, die sich mit der Entstehung und Entwicklung ethnischer und politischer Gemeinschaften als ein Ausdruck der Interessiertheit am jeweiligen politischen, kulturellen und sozialen Milieu des Lebens und Kampfes eines Volkes herausbildet“. Träger des P. seien in der Geschichte immer die Volksmassen, denn diese seien „am meisten am Schicksal des Vaterlandes interessiert gewesen“. Die Arbeiterklasse „als einzige konsequent revolutionäre Klasse“ sei zugleich die am meisten patriotische, weil nur bei ihr Klasseninteresse und das Gesamtinteresse eines Volkes zusammenfalle. P. und Proletarischer ➝Internationalismus bilden nach marxistisch-leninistischer Auffassung eine Einheit. Für jede einzelne nationale Arbeiterklasse sei zwar das „jeweilige Vaterland der Kampfboden für die Erfüllung ihrer historischen Mission“, der „Kampf für den Sieg des Sozialismus“ im eigenen Land gilt jedoch als „Bestandteil des allgemeinen Kampfes … für den Sieg des Sozialismus im Weltmaßstab“ (Kleines politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 684 f.). Nach Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse (Eigentum) und der Errichtung der Arbeiter-und-Bauern-Macht wird der P. zur „höchsten Form des P.“, zum sozialistischen P. (SP.). Der SP. sei „bewußter P.“ (Bewußtsein, Gesellschaftliches), weil sich nunmehr die Vaterlandsliebe mit dem Marxismus-Leninismus verbinde. Der SP. erfasse „das gesamte Volk des sozialistischen Vaterlandes“. P. wird als Gegenbegriff zum bekämpften Nationalismus (N.) verstanden. N. sei „bürgerliche Ideologie und Politik …, welche die nationalen Klasseninteressen der Bourgeoisie, vor allem ihr Streben nach einem nationalen Markt, nach einem eigenen Nationalstaat und nach Unterdrückung und Ausbeutung der eigenen und anderer Nationen ausdrückt“. Er ignoriere die Gleichberechtigung der Nationen, indem er die eigene den anderen überordne. Beim Übergang des bürgerlichen Nationalstaates zum Imperialismus werde der N. zum Chauvinismus. Lediglich im Rahmen der nationalen Befreiungsbewegungen (Außenpolitik, V.) komme dem N. — wie vormals in den bürgerlichen Revolutionen des 18. und 19. Jahrhunderts — für eine begrenzte Zeitspanne eine fortschrittliche Bedeutung zu. Gegenüber den sozialistischen Staaten erfülle der N. Funktionen des Antikommunismus. Mit seiner Hilfe würde der Versuch unternommen, „die Einheit und Geschlossenheit der sozialistischen Staatengemeinschaft zu untergraben, die weitere Annäherung und die sozialistische ökonomische Integration der sozialistischen Länder zu verhindern, einzelne Länder gegeneinander auszuspielen und sie vor allem in Gegensatz zur Sowjetunion zu bringen“ (a.a.O., S. 614 ff.). Besonders gefährlich sei die Verbindung von N. und Revisionismus (Eurokommunismus; Nationalkommunismus). Die SED sieht auch für sich derartige Gefahren und mißt in ihrem Parteiprogramm von 1976 „dem konsequenten Kampf gegen bürgerlich-nationalistische Konzeptionen aller Art ebenso wie gegen nationalistische Vorurteile im Bewußtsein der Menschen eine große Bedeutung bei“. Die Stellung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zum SP. hat sich im Zeichen ihrer revidierten Einstellung zur Nation und nationalen Frage geändert. Bis in die zweite Hälfte der 60er Jahre hinein sprach die SED von Deutschland als dem Vaterland, für dessen künftiges Geschick die Nation der Deutschen — und damit auch die Bevölkerung der DDR — Verantwortung trüge. Seit Ende der 60er Jahre wird der „sozialistische deutsche Nationalstaat“ DDR als „sozialistisches Vaterland“ bezeichnet, das in der Gegenwart keinerlei Gemeinsamkeiten mehr mit dem westlichen Deutschland besitze. Der Erziehung zum SP. und zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes (Wehrerziehung) kommt im Bildungswesen, aber auch in der Agitation und Propaganda der SED zentrale Bedeutung zu. In Art. 25,2 der Verfassung der DDR heißt es, daß die DDR „das Voranschreiten des Volkes zur sozialistischen Gemeinschaft allseitig gebildet und harmonisch entwickelter Menschen, die vom Geist des sozialistischen Patriotismus und Internationalismus durchdrungen sind und [S. 980]über eine hohe Allgemeinbildung und Spezialbildung verfügen“, sichere. Das Programm der SED von 1976 sagt: „Die weitere Vertiefung des sozialistischen Patriotismus und des proletarischen Internationalismus gehört zu den wichtigsten politisch-ideologischen Aufgaben der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands … Wo immer ein Kommunist arbeitet und lebt — er wird beispielgebend wirken für sein sozialistisches Vaterland, das fester Bestandteil der um die Sowjetunion gescharten Völkerfamilie ist, er wird die Ideen des sozialistischen Patriotismus und des proletarischen Internationalismus in die Hirne und Herzen der Menschen tragen!“ Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 979–980 Patentwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z P.E.N.-Zentrum DDRSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Marxismus-Leninismus versteht unter P. die „Liebe zum Vaterland, die sich mit der Entstehung und Entwicklung ethnischer und politischer Gemeinschaften als ein Ausdruck der Interessiertheit am jeweiligen politischen, kulturellen und sozialen Milieu des Lebens und Kampfes eines Volkes herausbildet“. Träger des P. seien in der Geschichte immer die Volksmassen, denn diese seien „am meisten am Schicksal des…
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Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (1985)
Siehe auch: Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: 1975 1979 Wie in den meisten europäischen Ländern sind auch in der DDR alle Besitzer von Kraftfahrzeugen einschließlich Mopeds zum Abschluß einer KH. gesetzlich verpflichtet. Träger der KH. ist die Staatliche Versicherung der DDR. Gesetzliche Grundlage dieser Versicherung sind die VO über die KH. vom 16. 11. 1961 (GBl. II, S. 503) sowie die AO über die Allgemeinen Bedingungen für die KH. (AKHB) vom 12. 1. 1971 (GBl. II, S. 93). Der Beitrag ist jährlich, zusammen mit der Kfz-Steuer, vom Kfz-Halter zu entrichten. Die Höhe der Versicherungsprämie ist bei Pkw und Traktoren von der PS-Zahl, bei Krafträdern vom Hubraum, bei Omnibussen von der Zahl der Plätze und bei Lkw von der Ladekapazität abhängig. Versichert sind Personen-, Sach- oder reine Vermögensschäden. Die von der Staatlichen Versicherung geleistete Entschädigungssumme ist in bestimmten Fällen vom Versicherten voll zurückzuzahlen, z.B. dann, wenn er den Schaden vorsätzlich oder unter starkem Alkoholeinfluß verursacht hat. Bei anderen groben Verletzungen von Rechtsvorschriften kann eine teilweise Rückerstattung der Entschädigungsleistung vom Versicherten verlangt werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle europäischen Länder, jedoch müssen die in der DDR zugelassenen Pkw für Fahrten außerhalb der DDR einen Beitragszuschlag zur KH. entrichten. Für Schadensansprüche, die Bürgern der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) durch Kfz-Unfälle im Gebiet der DDR entstehen, gelten die Vereinbarungen des am 10. 5. 1973 unterzeichneten Abkommens zwischen dem HUK-Verband (Hamburg) und der Staatlichen Versicherung der DDR. Sie regeln den Ausgleich von Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen und die Finanzierung von Leistungen der Ersten Hilfe. Auch finanzielle Folgen, die sich aus Unfällen zwischen [S. 746]Deutschen aus der DDR und der Bundesrepublik Deutschland im Straßenverkehr europäischer Dritt-Länder ergeben, werden vom HUK-Verband bzw. von der Staatlichen Versicherung der DDR reguliert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 745–746 Korrespondenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KraftfahrzeugindustrieSiehe auch: Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: 1975 1979 Wie in den meisten europäischen Ländern sind auch in der DDR alle Besitzer von Kraftfahrzeugen einschließlich Mopeds zum Abschluß einer KH. gesetzlich verpflichtet. Träger der KH. ist die Staatliche Versicherung der DDR. Gesetzliche Grundlage dieser Versicherung sind die VO über die KH. vom 16. 11. 1961 (GBl. II, S. 503) sowie die AO über die…
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Finanzwissenschaft und Finanzökonomie (1985)
Siehe auch: Finanzwissenschaft: 1969 Finanzwissenschaft und Finanzökonomik: 1975 1979 [S. 412]Die Fw. ist Teil der Wirtschaftswissenschaft. Da jedoch in der zentralgelenkten Staatswirtschaft das Finanzsystem erheblich mehr finanzpolitische Operationsgebiete umfaßt als das „öffentliche Finanzwesen“ in einer Marktwirtschaft, ist dementsprechend auch das Aufgabengebiet der Fw. in der DDR beträchtlich größer als dasjenige der Fw. in der Bundesrepublik Deutschland. In der DDR gehören zum Forschungs- und Lehrbereich der Fw. a) das Staatshaushaltswesen (Staatshaushalt); b) die Finanzkontrolle und Finanzrevision; c) das Finanzwesen der Massenorganisationen; d) die Finanzwirtschaft der „Sozialistischen“ Produktionsorganisationen (VEB, Kombinate, Produktionsgenossenschaften) (Finanzplanung und Finanzberichterstattung; Wirtschaftliche Rechnungsführung); e) die Währungspolitik des Staates (Währung/Währungspolitik); f) der Aufbau der Bankenorganisation und die Notenbankpolitik sowie die Geschäftspolitik der staatlichen Kreditinstitute (Bankwesen) und g) das Sozialversicherungswesen und die staatseigene Versicherungswirtschaft (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Staatliche Versicherung der DDR). In der DDR werden gleichbedeutend neben dem Begriff Fw. die Bezeichnungen Fö. „Finanzökonomie“ und „Finanzwirtschaftslehre“ gebraucht. Das Aufgabengebiet der Fw. wird in folgende Spezialbereiche gegliedert: 1. Fö., 2. Finanzrecht, 3. Finanzmathematik, 4. Finanzstatistik und 5. Finanzgeschichte. Nach Auffassung der Politökonomen der DDR soll die Fw. 3 Funktionen erfüllen. Sie soll neue wissenschaftliche Erkenntnisse liefern, hat Wege zur Erhöhung der wirtschaftlichen Leistung aufzuzeigen und muß mit fachspezifischen Argumenten einen Beitrag zur Durchsetzung und Verbreitung der marxistisch-leninistischen Weltanschauung leisten. Über die in der DDR verpflichtende Bindung der Fw. und der Finanzwissenschaftler an die herrschende Ideologie wird im maßgebenden Fachlexikon für Wirtschaftsfragen festgestellt: „Die Finanzwissenschaft baut auf der marxistischen politischen Ökonomie als Basiswissenschaft auf.“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. I, Berlin [Ost] 1969, S. 672) (Politische Ökonomie) Kernstück der Fw. ist die Fö. Sie befaßt sich zunächst mit der Analyse der Funktionsweise der finanzpolitischen Instrumente, die von den Finanzorganen, Wirtschaftsbehörden und den Produktionsorganisationen eingesetzt werden, um die Wirtschaftsprozesse auf rationale Weise plangemäß zu steuern. Über die reine Analyse des Bestehenden hinaus ist der Fö. ferner die Aufgabe übertragen worden, ständig Vorschläge zu erarbeiten, damit die Steuerungseffizienz der finanzpolitischen Instrumente verbessert wird. Dazu beißt es in einer offiziösen Aufzählung der Aufgaben, die die Fö. zu lösen hat: „Die Finanzökonomik beschäftigt sich mit der Gestaltung und Ausnutzung der Finanzen (einschließlich der Preise) als Instrumente zur Durchsetzung der Ziele einer planmäßigen, hocheffektiven gesamtvolkswirtschaftlichen Redistributions-, Struktur- und Wachstumspolitik und mit der Steuerung und Regelung des Reproduktionsprozesses in der Volkswirtschaft … durch die Staats- und Wirtschaftsorgane (einschließlich der Finanz-, Bank- und Preisorgane) sowie … Betriebe.“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. I, 1969, S. 662) Die wissenschaftliche Erarbeitung von qualitativ besserem finanzökonomischen Wissen soll der Staatsführung das notwendige Rüstzeug für die Gestaltung ihrer Finanzpolitik liefern. Die Bedeutung der Finanzpolitik für die Wohlfahrtsentwicklung des sozialistischen Gemeinwesens wird wie folgt umrissen: Sie „fördert die Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion als Hauptweg der wirtschaftlichen Entwicklung der DDR und ist Voraussetzung für jenen Leistungsanstieg in der Wirtschaft, der für die weitere Erhöhung des Lebensniveaus des Volkes der DDR sowie für die ständige Modernisierung und den Ausbau der materiell-technischen Basis des Sozialismus und für die Schaffung grundlegender Voraussetzungen für den Übergang zum Kommunismus unerläßlich ist“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. I, Berlin [Ost] 1978, S. 648). Zentrum einer politiknahen finanzwissenschaftlichen Forschung ist das 1964 gegründete „Finanzökonomische Forschungsinstitut“ beim Ministerium der Finanzen (MdF). Gemäß seinem Gründungserlaß besteht seine Aufgabe darin, den erforderlichen „wissenschaftlichen Vorlauf auf dem Gebiet der sozialistischen Finanzökonomie“ zu schaffen, damit rechtzeitig neues Wissen verfügbar ist, um die sich ständig wandelnden finanzpolitischen Probleme erfolgreich zu lösen. Das Institut erhält Forschungsaufträge von Staatsorganen und Banken. Im Rahmen der Forschungskooperation des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) hat das Institut die Aufgabe einer Koordinierungsstelle für alle in der DDR bestehenden finanzwissenschaftlichen Forschungseinrichtungen. Dem Institut obliegt die ideologische und fachliche Überprüfung aller zum Druck vorgeschlagenen finanzwirtschaftlichen Lehrbücher. Die wichtigste Ausbildungsstätte für „Finanzökonomen“ ist die 1952 gegründete „Fachschule für Finanzwirtschaft ‚Willy Rumpf‘“ in Gotha. Gegenwärtig sind dort mehr als 1100 Direktstudenten und über 6.000 Fernstudenten immatrikuliert. Rd. 1500 Absolventen verlassen jährlich die Fachschule, um als „Finanzkader“ in den Dienst der staatlichen Finanzorgane und der sozialistischen Produktionsorganisationen (VEB, Kombinate, Produktionsgenossenschaften) zu treten. Seit 1952 sind an der Fachschule für Finanzwirtschaft über 40.000 Finanzökonomen ausgebildet worden. Das auf die Ausbildungsrichtung „Finanzökonomie“ spezialisierte Studium baut zunächst auf einer gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftlichen Grundausbildung auf (Universitäten und Hochschulen). In der zweiten Etappe des Studiums stehen die Fächer sozialistische Volkswirtschaftslehre, sozialistische Betriebswirtschaft, Wirtschafts- und Finanzrecht, sozialistische Leitungswissenschaft, mathematische und statistische Methodenlehre sowie elektronische Datenverarbeitung im Mittelpunkt. Darüber hinaus bieten die Fachschule „Willy Rumpf“ und einige andere Hochschulen der DDR Spezialausbildungen für folgende Teildisziplinen [S. 413]an: 1. Staatshaushaltswirtschaft; 2. Geld- und Kreditwesen; 3. Finanzwirtschaft der Betriebe, Kombinate und Wirtschaftszweige; 4. Versicherungswirtschaft; 5. Finanzierung des Außenhandels und Devisenwirtschaft und 6. Finanzkontrolle und Finanzrevision. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 412–413 Finanzsystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FischwirtschaftSiehe auch: Finanzwissenschaft: 1969 Finanzwissenschaft und Finanzökonomik: 1975 1979 [S. 412]Die Fw. ist Teil der Wirtschaftswissenschaft. Da jedoch in der zentralgelenkten Staatswirtschaft das Finanzsystem erheblich mehr finanzpolitische Operationsgebiete umfaßt als das „öffentliche Finanzwesen“ in einer Marktwirtschaft, ist dementsprechend auch das Aufgabengebiet der Fw. in der DDR beträchtlich größer als dasjenige der Fw. in der Bundesrepublik Deutschland. In der DDR…
DDR A-Z 1985
Institut für Literatur „J. R. Becher“ (1985)
Siehe auch: Institut für Literatur: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Literatur „J. R. Becher“: 1975 1979 Die Verordnung über die Bildung des IfL. vom 3. 2. 1955 erklärt: „Um [S. 655]die zeitgenössische deutsche Literatur im Geiste der progressiven Traditionen und Errungenschaften der deutschen und Weltliteratur zu entwickeln und die ideologische und künstlerische Ausbildung der Schriftsteller zu fördern, ist die Schaffung eines Instituts für Literatur notwendig.“ Das IfL. mit Hochschulcharakter wurde am 18. 9. 1955 in Leipzig eröffnet und untersteht dem Ministerium für Kultur. Es arbeitet eng mit dem Schriftstellerverband der DDR zusammen. Erster Direktor wurde Alfred Kurella (bis 1957, Nachfolger Max Zimmering). Kurella — der eigentliche Spiritus rector des Instituts — hatte die Gründung des IfL. gegen den Widerstand einflußreicher Persönlichkeiten, insbesondere J. R. Bechers, durchgesetzt. Nach dem Tode von Johannes R. Becher wurde das Institut 1959 nach ihm benannt. In mehrjährigen Lehrgängen sollen Schriftsteller eine Grundausbildung erhalten. 1969 wurde nach dem VI. Schriftstellerkongreß ein neues Ausbildungsprogramm am IfL. eingeführt: Ab 15. 9. 1969 ist ein 3jähriges Fernstudium möglich „im Interesse einer Verstärkung und qualitativen Verbesserung der Bewegung Schreibender Arbeiter, im Interesse vor allem der Herausbildung einer Literaturgesellschaft und der ästhetischen Erziehung der Werktätigen“ (Anweisung des Ministeriums für Kultur vom 2. 3. 1970). Gleichzeitig wurden eine „künstlerische Aspirantur“ (jährlich sollen 5–6 junge Schriftsteller für 2 Jahre am Institut tätig sein) und Sonderkurse für junge Schriftsteller (9 Monate) eingeführt. Das 3jährige Studium wurde in ein 2jähriges Aufbaustudium umgewandelt. Direktor war von 1964 bis 1983 Max Walter Schulz, der von 1957 bis 1959 am IfL. studiert hat. Seit Herbst 1983 ist Dr. Rudolf Gehrke kommissarisch mit der Leitung beauftragt. Literatur und Literaturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 654–655 Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML)Siehe auch: Institut für Literatur: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Literatur „J. R. Becher“: 1975 1979 Die Verordnung über die Bildung des IfL. vom 3. 2. 1955 erklärt: „Um [S. 655]die zeitgenössische deutsche Literatur im Geiste der progressiven Traditionen und Errungenschaften der deutschen und Weltliteratur zu entwickeln und die ideologische und künstlerische Ausbildung der Schriftsteller zu fördern, ist die Schaffung eines Instituts für Literatur…
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Enteignung (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als E. gilt in der DDR der für gemeinnützige Zwecke auf der Grundlage eines Gesetzes vorgenommene Entzug von Eigentumsrechten (Art. 16 Verf.). Von ihr wird die zum Zweck der Umwälzung der politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse erfolgte Sozialisierung begrifflich unterschieden. Diese Unterscheidung wurde jedoch nicht von vornherein getroffen, vielmehr hat man sich bei der Durchführung dieser Umwälzung häufig des Mittels der — kollektiven oder individuellen — E. bedient. In der ersten Zeit nach Beendigung des II. Weltkrieges wurden Sozialisierungen als E. vielfach unter dem Gesichtspunkt einer Entmachtung der Ausbeuterklasse und einer Bestrafung wirklicher oder angeblicher Kriegsverbrecher unmittelbar auf Veranlassung der sowjetischen Besatzungsmacht durchgeführt. Die wichtigsten E.-Maßnahmen waren hier die 1945 auf der Grundlage von Länderverordnungen eingeleitete Bodenreform (Agrarpolitik, III. A.), durch die alle privaten landwirtschaftlichen Betriebe mit über 100 ha entschädigungslos enteignet wurden; ferner die auf der Grundlage des Befehls Nr. 124 der SMAD vom 30. 10. 1945 und des Befehls Nr. 64 vom 17. 4. 1948 erfolgte Beschlagnahme der wichtigsten Industrie- und Gewerbebetriebe und ihre Überführung in Volkseigentum. In Sachsen wurde am 30. 6. 1946 ein „Volksentscheid über die entschädigungslose E. der sequestierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven Faschisten“ durchgeführt. Durch fast gleichlautende Ländergesetze vom Mai/Juni 1947 wurden alle Bodenschätze, Bergwerksbetriebe sowie Heil- und Mineralquellen gegen teilweise Entschädigung zugunsten des jeweiligen Landes enteignet; ebenfalls durch Ländergesetze (von 1946) die meisten Lichtspieltheater, durch Verordnungen der Deutschen Wirtschaftskommission (von 1949) die Energiebetriebe und die Apotheken (Wirtschaft, I. B.). Auch die in politischen Strafverfahren häufig verhängte Vermögenseinziehung ist gezielt als Maßnahme zur wirtschaftlichen Entmachtung politischer Gegner benutzt worden. In den Kriegsverbrecherprozessen und in zahlreichen politischen Strafverfahren nach Art. 6 der Verfassung von 1949 (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze), der Kontrollratsdirektive 38 (Friedensgefährdung) sowie in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren sind über die Verhängung der Vermögenseinziehung als Nebenstrafe E. von „Klassenfeinden“ im großen Stil vorgenommen worden. Planmäßige E. des Privateigentums sind ferner durch steuerliche Maßnahmen (Steuern) und im Wege des Konkursverfahrens betrieben worden. E.-Charakter haben auch viele Maßnahmen gegenüber Flüchtlingsvermögen und den Vermögenswerten von Westdeutschen, West-Berlinern und Ausländern (Treuhandvermögen). Von dieser E.-Praxis wich die rechtliche Regelung der E. seit der Verfassung von 1949 ab. Nach Art. 23 Verf. 1949 durften E. nur auf gesetzlicher Grundlage vorgenommen werden und grundsätzlich gegen angemessene Entschädigung erfolgen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmte. Im Streitfall wurde wegen der Höhe der Entschädigung der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten eröffnet. Die meisten der tatsächlichen E. unter der Geltung der Verfassung von 1949 wurden jedoch unter Umgehung dieser Bestimmung und unter Heranziehung anderer Rechtsinstitute vorgenommen. Nur wenige E.-Gesetze sahen von vornherein Entschädigungen vor. Teilweise wurden Entschädigungsregelungen erst jahrelang nach erfolgter E. erlassen. Nachdem in der DDR die Sozialisierung im wesentlichen abgeschlossen und das sozialistische Eigentum durch die Verfassung von 1968 zur Grundlage der Eigentumsordnung erklärt worden ist, wird auch die E. enger interpretiert. Sie ist nach Art. 16 Verf. nur für gemeinnützige Zwecke auf gesetzlicher Grundlage gegen angemessene Entschädigung zulässig und darf nur erfolgen, wenn auf andere Weise der angestrebte gemeinnützige Zweck nicht erreicht werden kann. Gesetzliche Grundlagen für E. sind z.B. das Aufbaugesetz vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 965), das Entschädigungsge[S. 358]setz vom 25. 4. 1960 (GBl. I, S. 257), das Atomenergiegesetz vom 28. 3. 1962 (GBl. I, S. 47), das Wassergesetz vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 77) und das Verteidigungsgesetz vom 13. 10. 1978 (GBl. I, S. 377) und die hierzu erlassene Leistungsverordnung vom 26. 7. 1979 (GBl. I, S. 265). Vermögenseinziehungen im Zusammenhang mit Strafverfahren gemäß §§ 56, 57 StGB vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) werden hingegen nicht als E. angesehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 357–358 Energiewirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EntfremdungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als E. gilt in der DDR der für gemeinnützige Zwecke auf der Grundlage eines Gesetzes vorgenommene Entzug von Eigentumsrechten (Art. 16 Verf.). Von ihr wird die zum Zweck der Umwälzung der politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse erfolgte Sozialisierung begrifflich unterschieden. Diese Unterscheidung wurde jedoch nicht von vornherein getroffen, vielmehr hat man sich bei der Durchführung dieser…
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Parteijargon (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der Bundesrepublik Deutschland neben „SED-Jargon“ gebräuchliche abwertende Bezeichnung für einen Komplex von lexikalischen und stilistischen Besonderheiten im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR, die teils sprachästhetischer Art (substantivischer Stil, Formelhaftigkeit, Abstraktheit, Neigung zu Fremdwortgebrauch, zu Superlativismus u.ä.), teils inhaltlicher Art (Schwarzweißwertung, Eigenlob, Neigung zu Pathos und zu Polemik usw.) sind (Parteilichkeit), und als deren Urheber und Verbreiter die SED und die Medien angesehen werden. Gelegentlich dient die Bezeichnung P. allerdings auch nur der Abwehr einer als unangemessen empfundenen Sprachreglementierung oder einer als kommunistisch abgelehnten Meinung. Von seiten der Sprachpflege in der DDR selbst sind bestimmte Verstöße gegen sprachästhetische Normen immer wieder, wenn auch vergeblich, als „Funktionärdeutsch“ kritisiert worden (vgl. z.B. die Leipziger Zeitschrift „Sprachpflege“, Jg. 1958 und 1967). Ein Teil der kritisierten Eigenheiten hat aber weder mit „Funktionären“ noch mit „Partei“ etwas zu tun, sondern es sind allgemeine negative Erscheinungen des funktionalen Sprachstils im Bereich der Bürokratie generell („Amtsdeutsch“). Ebenfalls unzutreffend ist die Bezeichnung P. für Wörter, die in der Bundesrepublik Deutschland ungeläufig sind, als Sachbezeichnungen für alltägliche Einrichtungen und Dinge in der DDR aber längst zum allgemeinen Sprachgebrauch der Bürger in der DDR gehören. (Beispiele: „Kombine“ für Mähdrescher; „Broiler“ für Brathähnchen.) Zudem kann kaum ein Bürger der DDR, wenn er sich öffentlich äußern will, den Gebrauch bestimmter Eigenheiten des öffentlichen Sprachregisters ganz vermeiden. Abgesehen davon, daß die fehlende Präzision des Begriffs P. leicht zu falschem Gebrauch verführt, trifft er insofern etwas zu Recht Kritisierbares, als viele der genannten Erscheinungen als Ausdruck einer in der Parteihierarchie vorbereiteten Selbstgefälligkeit und Überheblichkeit gegenüber der breiten Bevölkerung betrachtet werden können, ein Phänomen, das in den 50er Jahren als „Mangel an Massenverbundenheit“ selbst Gegenstand inner- und außerparteilicher Kritik war. Sprache. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 967 Parteiinformation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteikontrollkommissionen der SEDSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der Bundesrepublik Deutschland neben „SED-Jargon“ gebräuchliche abwertende Bezeichnung für einen Komplex von lexikalischen und stilistischen Besonderheiten im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR, die teils sprachästhetischer Art (substantivischer Stil, Formelhaftigkeit, Abstraktheit, Neigung zu Fremdwortgebrauch, zu Superlativismus u.ä.), teils inhaltlicher Art (Schwarzweißwertung, Eigenlob, Neigung zu Pathos und zu Polemik…
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Kassation (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach § 16 GVG können rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen durch K. aufgehoben werden. Aus den das Nähere regelnden Bestimmungen der Strafprozeßordnung (§§ 311 ff.) geht deutlich hervor, daß es sich bei der K. um ein außerordentliches Rechtsmittel handelt, mit dem jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden kann. Die K. kann erfolgen, wenn die Entscheidung auf einer Verletzung des Gesetzes beruht, im Strafausspruch gröblich unrichtig ist oder — dieser K.-Grund ist erst 1968 neu in die StPO aufgenommen worden — wenn die Begründung der Entscheidung unrichtig ist. In letzterem Fall würde ein bestehenbleibender Urteilstenor nachträglich im Wege der K. neue, diesen Tenor besser tragende Gründe erhalten. Zur Stellung von K.-Anträgen berechtigt sind der Präsident des Obersten Gerichts und der Generalstaatsanwalt, bei Entscheidungen von Kreisgerichten auch die Direktoren der Bezirksgerichte und die Bezirksstaatsanwälte. Über die K.-Anträge entscheiden die Senate des OG oder (K. gegen Entscheidungen der Kreisgerichte) das Präsidium des Bezirksgerichts. Entscheidungen der Senate des OG und der Präsidien der Bezirksgerichte können durch das Präsidium des OG erneut binnen Jahresfrist im K.-Wege aufgehoben oder abgeändert werden. In Strafsachen kann das Präsidium des OG eine K. zugunsten des Verurteilten ausnahmsweise auch dann zulassen, wenn mehr als ein Jahr seit Rechtskraft des Urteils vergangen ist. Nach Eingang des K.-Antrages kann das für die K. zuständige Gericht Haftbefehl erlassen (§ 316 StPO). In jedem Heft der amtlichen Zeitschrift „Neue Justiz“ sind K.-Urteile des OG abgedruckt. Mit diesen Entscheidungen soll nicht nur eine „richtigere“ Lösung im Einzelfall erreicht, sondern es soll die Rechtsprechung gelenkt werden. Die K. muß also auch als ein Instrument verstanden werden, mit dessen Hilfe das Oberste Gericht die ihm zukommende Leitung der Rechtsprechung vornimmt. „Die Kassation hat im Laufe der Jahre als Anleitungsinstrument des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte große Bedeutung gewonnen. Sie ist kein weiteres Rechtsmittel des Angeklagten oder der Prozeßparteien.“ (Neue Justiz 1979, H. 9, S. 393) Gerichtsverfassung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 710 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach § 16 GVG können rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen durch K. aufgehoben werden. Aus den das Nähere regelnden Bestimmungen der Strafprozeßordnung (§§ 311 ff.) geht deutlich hervor, daß es sich bei der K. um ein außerordentliches Rechtsmittel handelt, mit dem jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden kann. Die K. kann…
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Urheberrecht (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1401]Nach Art. 11 Abs. 2 der Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) genießen die Urheber den Schutz des sozialistischen Staates. Durch das am 1. 1. 1966 in Kraft getretene Gesetz über das U. vom 13. 9. 1965 (GBl. I, S. 209) ist das U. eigenständig kodifiziert und sind die bis dahin noch geltenden Reichsgesetze auf dem Gebiet des U., das Literatururheberrechtsgesetz und das Kunsturheberrechtsgesetz, das Gesetz über das Verlagsrecht und das Gesetz über die Filmberichterstattung, ersetzt worden. Das U.-Gesetz soll die Verbindung der persönlichen Interessen der Urheber mit denen der Gesellschaft herstellen. Das U. wird als „sozialistisches Persönlichkeitsrecht“ verstanden, aus dem sich nichtvermögensrechtliche und vermögensrechtliche Befugnisse des Urhebers ergeben. Das U. genießt weiterhin zivilrechtlichen Schutz als Teilaspekt des Persönlichkeitsrechts (§§ 7, 327 ZGB). Der Urheber literarischer, künstlerischer und wissenschaftlicher Werke erlangt mit deren Schaffung das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft, das ausschließliche Recht, die Veröffentlichung des Werkes zu genehmigen, die Art der Veröffentlichung und Nutzung zu bestimmen, das Recht auf Namensnennung, auf Unverletzlichkeit des Werkes und den Schutz des künstlerischen oder wissenschaftlichen Ansehens des Urhebers sowie das Recht auf Vergütung entsprechend seiner Leistung. Den Interessen der Gesellschaft tragen einige Bestimmungen über die „freie Werknutzung“ Rechnung. So dürfen Werke zur Aneignung der Schätze von Kunst und Wissen durch die gesamte Gesellschaft und zur Entfaltung von Wissenschaft und Kunst ohne Einwilligung des Urhebers und ohne Zahlung einer Vergütung frei genutzt werden. Dem Rundfunk und Fernsehen ist eine gesetzliche Lizenz eingeräumt, ohne Einwilligung des Urhebers jedes veröffentlichte Werk unverändert gegen ein in einer staatlichen Honorarordnung festgelegtes Honorar zu übertragen. Auch die Beendigung des U. 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers bringt das gesellschaftliche Interesse zum Ausdruck. Der Inhalt von Verträgen zur Übertragung von Nutzungsbefugnissen soll in Musterverträgen festgelegt werden, die vom Ministerium für Kultur bzw. vom Staatlichen Rundfunk-Komitee in Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen der Urheber und den Gewerkschaften auszuarbeiten und zu veröffentlichen sind. Das U.-Gesetz trägt auch dem Umstand Rechnung, daß heute ein Großteil urheberrechtlich geschützter Werke im Rahmen der Erfüllung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen geschaffen werden, und gesteht auch in diesen Fällen dem Urheber das U. zu. Dem Betrieb oder der Institution räumt das Gesetz das Recht der Nutzung ein, soweit diese unmittelbar der Lösung ihrer eigenen Aufgaben dient, wobei der Urheber grundsätzlich das Recht auf Vergütung hat (§ 20). Die Vorschriften des U.-Gesetzes finden Anwendung auf Bürger der DDR unabhängig vom Ort der Veröffentlichung ihrer Werke, ferner auf Bürger anderer Staaten oder Staatenlose, soweit Werke von ihnen erstmalig in der DDR veröffentlicht werden. Im übrigen ist die DDR den internationalen Vereinbarungen auf dem Gebiete des U., insbesondere der Berner Übereinkunft vom 2. 6. 1928, beigetreten (Bekanntmachung vom 16. 4. 1959, GBl. I, S. 505). Über die Anwendung internationaler Abkommen hinaus wird Urheberschutz im Rahmen der Gegenseitigkeit gewährt. Mit der Aufgabe, an deutschen und internationalen Einrichtungen auf dem Gebiete des U. mitzuarbeiten, die Arbeiten zur Entwicklung des U. und den Abschluß von Verträgen zu unterstützen sowie die Rechte der in der DDR ansässigen Urheber wahrzunehmen, ist das Büro für Urheberrecht mit Sitz in Berlin (Ost) betraut, das der Aufsicht des Ministeriums für Kultur unterliegt (AO vom 23. 10. 1956, GBl. II, S. 365). Insbesondere ist das Büro zuständig für die Genehmigung über den Erwerb und die Vergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte, wenn der Vertragspartner außerhalb der DDR wohnt (AO vom 7. 2. 1966, GBl. II, S. 107). Dabei kann das Büro verlangen, daß die Nutzungsrechte zunächst einem Verlag oder einer anderen kulturellen Einrichtung in der DDR angeboten werden. Ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind der Erwerb und die Vergabe von U. durch Presseorgane, wissenschaftliche Fachzeitschriften, Rundfunk und Fernsehen sowie Verträge, die durch die Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) für das Gebiet der Musik geschlossen werden. Verstöße gegen die Anbietungs- oder Genehmigungspflicht können mit einer Ordnungsstrafe von 10 bis 500 Mark belegt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1401 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband Bildender Künstler (VBK) der DDRSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1401]Nach Art. 11 Abs. 2 der Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) genießen die Urheber den Schutz des sozialistischen Staates. Durch das am 1. 1. 1966 in Kraft getretene Gesetz über das U. vom 13. 9. 1965 (GBl. I, S. 209) ist das U. eigenständig kodifiziert und sind die bis dahin noch geltenden Reichsgesetze auf dem Gebiet des U., das Literatururheberrechtsgesetz und das…
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Junge Gemeinde (1985)
Siehe auch: Junge Gemeinde: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Junge Gemeinden: 1975 1979 Übergreifende Bezeichnung für die unterschiedlichen Formen der evangelischen Jugendarbeit (Gruppen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise usw.) unter Jugendlichen innerhalb der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen. Da neben der Freien Deutschen Jugend (FDJ), die sich anfänglich zu weltanschaulicher Toleranz und Überparteilichkeit bekannte, andere Jugendorganisationen nicht zugelassen wurden, sind seit 1945/46 die Kirchen selber (und nicht besondere Verbände oder Werke) Träger ihrer Jugendarbeit. Die anfänglich zwischen Kirchen und FDJ bestehenden Kontakte und Verbindungsstellen wurden nach dem 3. FDJ-Parlament (1949; Verpflichtung der FDJ auf die Ziele der SED) aufgelöst. Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (1952) zum „Aufbau des Sozialismus“ führte allgemein zu einer Verschärfung des innenpolitischen Klimas in der DDR. Den JG. und den Evangelischen Studentengemeinden (ESG) wurde staatsfeindliche Tätigkeit vorgeworfen; es kam zu Verhaftungen und anderen Maßnahmen, die jedoch — im Zuge des beginnenden Neuen Kurses — aufgrund von Verhandlungen zwischen Regierung und Kirchen am 10. 6. 1953 weitgehend rückgängig gemacht wurden. Die kirchliche Jugendarbeit blieb jedoch — in einem angespannten kirchenpolitischen Klima (Jugendweihe; Kirchen, V. B.) — in den 50er Jahren zahlenmäßig rückläufig; überörtliche Zusammenkünfte, Fahrten, Bibelrüstzeiten usw. unterlagen restriktiven Vorschriften. Die JG. konsolidierten sich in den 60er Jahren und gewannen in den 70er Jahren zunehmend an Anziehungskraft auch auf nichtkirchlich erzogene Jugendliche wegen des in ihnen gegebenen Diskussionsraumes, den jugendgemäßen Umgangsformen usw. Heute gibt es JG. faktisch wieder in fast allen Kirchengemeinden. Sommerliche ev. Jugendtage werden von vielen Tausenden besucht (1982 z.B. in Eisenach: 10.000, in Potsdam: 3.500, in Burg: 2.500). Einer der als „Blues-Messe“ bezeichneten Jugendgottesdienste in Berlin (Ost) wurde im Sommer 1982 4mal wiederholt, es beteiligten sich 7.000 Jugendliche. Seit 1979 veranstaltet die evangelische Jugendarbeit in der DDR jährlich jeweils im November Friedensdekaden (Friedensbewegung) mit vielfältigen kirchlichen Veranstaltungen zur Friedensthematik. In den Landeskirchen wird die Jugendarbeit durch Landesjugendpfarrer koordiniert. Die Jugendpfarrer in den Kirchenkreisen sind in der Regel Gemeindepfarrer mit diesem Sonderauftrag. Daneben gibt es auf den verschiedenen Ebenen hauptamtliche Jugendwarte und Jugenddiakone mit spezieller Ausbildung. Evangelische Studentengemeinden gibt es in 32 Universitäts- und Hochschulstädten der DDR. Größere ESG haben hauptamtliche, kleinere nebenamtliche Pfarrer, die sich mehrfach im Jahr zu Konferenzen treffen. Die Arbeit der ESG wird durch eine Geschäftsstelle in Berlin (Ost) koordiniert. Die ESG sind Mitglied im Christlichen Studenten-Weltbund und unterhalten Beziehungen zu ESG in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin (West) und im Ausland. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 694 Jugendwerkhöfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Juni-AufstandSiehe auch: Junge Gemeinde: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Junge Gemeinden: 1975 1979 Übergreifende Bezeichnung für die unterschiedlichen Formen der evangelischen Jugendarbeit (Gruppen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise usw.) unter Jugendlichen innerhalb der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen. Da neben der Freien Deutschen Jugend (FDJ), die sich anfänglich zu weltanschaulicher Toleranz und Überparteilichkeit bekannte, andere Jugendorganisationen…
DDR A-Z 1985
Patentwesen (1985)
Siehe auch: Patentrecht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Patentwesen: 1956 1975 1979 Grundlage des P. ist das Gesetz über den Rechtsschutz für Erfindungen — Patentgesetz — vom 27. 10. 1983 (GBl., S. 284), durch das das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 989, i. d. F. vom 31. 7. 1963, GBl. I, S. 121) abgelöst wurde. Die Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) stellt in Art. 11 Abs. 2 die Rechte von Erfindern ausdrücklich unter den Schutz des sozialistischen Staates. Das Patentgesetz will das erfinderische Schaffen sowie die umfassende Nutzung von Erfindungen fördern und durch Patente schützen. Es unterscheidet zwischen dem Ausschließungspatent, das dem Patentinhaber das alleinige Benutzungsrecht einräumt, und dem als Regelfall ausgestalteten Wirtschaftspatent, bei dem die Benutzungsbefugnis dem Inhaber und demjenigen zusteht, dem sie durch das Patentamt erteilt wird. Daneben kennt das Gesetz Geheimpatente für Erfindungen, die der Verteidigung dienen oder besondere staatliche Interessen betreffen. Für sie können vom Gesetz abweichende Regelungen getroffen werden. Das Wirtschaftspatent ist die in der Praxis vorherrschende Erscheinungsform des Patents. Dies ergibt sich schon daraus, daß für Erfindungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Erfinders in einem sozialistischen Betrieb oder staatlichen Organ (Ursprungsbetrieb) oder mit staatlicher Unterstützung gemacht worden sind, nur Wirtschaftspatente erteilt werden dürfen. Darüber hinaus kann bei Vorliegen einer wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Notwendigkeit der Präsident des Patentamtes die Wirksamkeit eines Ausschließungspatents gegen Zahlung einer Entschädigung einschränken oder aufheben. Ein Rechtsmittel gegen eine solche Maßnahme ist nicht vorgesehen, lediglich wegen der Höhe der Entschädigung kann das Bezirksgericht Leipzig angerufen werden. Auch durch andere Bestimmungen wird das Wirtschaftspatent gegenüber dem Ausschließungspatent bevorzugt. Zum Zweck der schnelleren Information über Erfindungen und ihrer schnelleren Nutzung ist seit 1963 das Erteilungsverfahren vereinfacht worden. Das Patentamt kann ein Patent ohne sachliche Prüfung der Schutzvoraussetzungen erteilen. Auf Antrag findet eine nachträgliche Prüfung der Schutzvoraussetzungen statt. Dem Erfinder steht beim Wirtschaftspatent das Recht auf moralische und materielle Anerkennung und bei Erfindungen außerhalb von „Ursprungsbetrieben“ das Recht auf eigene Benutzung zu. Sozialistische Betriebe und staatliche Organe dürfen durch Wirtschaftspatent geschützte Erfindungen ohne besondere Erlaubnis benutzen. Sie haben lediglich Informationspflichten gegenüber dem Patentamt oder dem Ursprungsbetrieb. Andere Betriebe, Einrichtungen und Bürger benötigen zur Benutzung einer durch Wirtschaftspatent geschützten Erfindung die Erlaubnis des Patentamtes. Die Vergabe und der Austausch von Lizenzen mit Partnern außerhalb der DDR richtet sich nach der VO vom 11. 12. 1968 (GBl. II, 1969, S. 125) (Lizenzen). Die staatlichen Außenhandelsbetriebe (AHB) haben die Aufgabe, ständig den Markt für den Abschluß von Lizenzgeschäften zu erforschen und den Betrieben zu helfen, geeignete Vertragspartner ausfindig zu machen. Zuständig für das Patent-, Muster- und Zeichenwesen [S. 979]ist das Patentamt in Berlin (Ost) (Präsident 1982: Prof. Dr. J. Hemmerling). Es ist Organ des Ministerrates (Statut des Amtes für Erfindungs- und P. vom 15. 6. 1978, GBl. I, S. 217). Das Patentamt soll auch die Neuererbewegung (Sozialistischer Wettbewerb) fördern und lenken. Auch die aufgrund des Gebrauchsmustergesetzes vom 8. 1. 1956 (GBl., S. 105), das durch das Änderungsgesetz zum Patentgesetz vom 31. 7. 1963 ersatzlos aufgehoben wurde, eingetragenen und angemeldeten Gebrauchsmuster werden vom Patentamt betreut. Eine Verlängerung ihrer Schutzfristen ist jedoch nicht mehr zulässig. Das Patentamt führt auch das Warenzeichenregister (Warenzeichen). Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem Patent geltend gemacht wird, ist das Bezirksgericht Leipzig zuständig. Über Beschwerden gegen Entscheidungen des Patentamtes entscheiden Beschwerdespruchstellen, als Kassationsinstanz der Senat des Patentamtes. Bei Nichtigerklärung von Patenten ist Berufungsinstanz ein Zivilrechtssenat des Obersten Gerichts. Zur Vertretung von Patentsachen sind Patentanwälte zugelassen. Die ausschließliche Vertretungsbefugnis für Rechtsuchende, die in der DDR weder Wohnsitz noch Niederlassung haben und für die Vertretungszwang besteht, ist durch VO vom 26. 8. 1965 (GBl. II, S. 695) dem Büro für die Vertretung in Patent-, Muster- und Zeichenangelegenheiten übertragen worden, wodurch die Patentanwälte auf die Vertretung solcher Personen beschränkt worden sind, die ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung in der DDR haben. Im Rechtsverkehr führt das Büro die Bezeichnung „Internationales Patentbüro Berlin“. Mit VO vom 15. 3. 1956 (GBl. I, S. 271) hat die DDR die Wiederanwendung der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums und ihrer Nebenabkommen erklärt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 978–979 Patenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatriotismusSiehe auch: Patentrecht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Patentwesen: 1956 1975 1979 Grundlage des P. ist das Gesetz über den Rechtsschutz für Erfindungen — Patentgesetz — vom 27. 10. 1983 (GBl., S. 284), durch das das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 989, i. d. F. vom 31. 7. 1963, GBl. I, S. 121) abgelöst wurde. Die Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) stellt in Art. 11 Abs. 2 die Rechte von Erfindern ausdrücklich unter…
DDR A-Z 1985
Staatliches Filmarchiv (1985)
Siehe auch: Filmarchiv: 1969 Filmarchiv, Staatliches: 1966 Staatliches Filmarchiv: 1969 1975 1979 Errichtet am 1. 10. 1955, nachdem 1954 die Übergabe der 1945 von der Sowjetunion beschlagnahmten Bestände des ehemaligen Reichsfilmarchivs eingeleitet worden war. Das StF. sollte nach seinem Gründungsstatut „die bedeutendsten Filme der westdeutschen und internationalen Produktion erwerben und konservieren“, und erhält ferner eine Kopie jedes in der DDR hergestellten Films. Mit der Änderung des Statutes vom 12. 6. 1968 (GBl. III, S. 28) hat das Archiv nunmehr „das gesamte nationale Filmschaffen der Deutschen Demokratischen Republik sowie die wichtigsten Werke der internationalen Filmproduktion zu sammeln und die Filme zu konservieren, zu erfassen und wissenschaftlich zu bearbeiten“. Daneben soll es „seine Bestände für Film- und Fernsehproduktionen in der Deutschen Demokratischen Republik, die durch eine kritische Verarbeitung des Archivmaterials zur Entwicklung eines sozialistischen Bewußtseins beitragen, und für fortschrittliche Produktionen des Auslandes nutzbar“ machen. Mit etwa 8.000 Spiel- und über 30.000 Dokumentar- und Kurzfilmen sowie Wochenschauen ist das StF. heute eines der größten Filmarchive der Welt. Es kauft jährlich bis zu 500 Filme an, konserviert alle Nitrofilme unter erheblichem Aufwand durch Umkopierung, sammelt aber auch Fachliteratur, Drehbücher, Dekorationsentwürfe, Plakate, Filmprogramme, ältere Filmgeräte und sonstiges filmgeschichtliches Material. Verwertet wird das Filmmaterial u.a. in Dokumentarfilmen der DEFA (u.a. „Du und mancher Kamerad“, „Das russische Wunder“) und Fernsehsendungen. Alte Filme aus den Beständen des Archivs werden verliehen an das Fernsehen und die Filmklubs (rd. 400 Titel aus aller Welt für etwa 2.000 Veranstaltungen pro Jahr) sowie an Interessenten anderer Staaten im Austausch mit dortigen Filmarchiven, u.a. für die Veranstaltung von Retrospektiven auf Filmfestivals. Regelmäßige Vorführungen von Archivfilmen (etwa 900 pro Jahr) durch den zum StF. gehörenden Filmdienst CAMERA (gegr. 1963) finden statt im Ost-Berliner Filmtheater Babylon, im Leipziger Filmkunsttheater Casino, im Dresdener Filmtheater Prager Straße, im Rostocker Filmtheater Metropol, im Karl-Marx-Städter Studiokino, im Hallenser Studiokino und im Potsdamer Filmmuseum der DDR, das 1981 im dortigen restaurierten ehemaligen Marstall eingerichtet wurde. Das StF. gibt dazu vierteljährlich Programmhefte heraus und stellt den Filmklubs Einführungsmaterial zur Verfügung. Es bringt auch filmwissenschaftliche Publikationen heraus. Das StF. ist seit 1956 Mitglied der Internationalen Föderation der Filmarchive (FIAF). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1268 Staatliches Amt für technische Überwachung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (SKAV)Siehe auch: Filmarchiv: 1969 Filmarchiv, Staatliches: 1966 Staatliches Filmarchiv: 1969 1975 1979 Errichtet am 1. 10. 1955, nachdem 1954 die Übergabe der 1945 von der Sowjetunion beschlagnahmten Bestände des ehemaligen Reichsfilmarchivs eingeleitet worden war. Das StF. sollte nach seinem Gründungsstatut „die bedeutendsten Filme der westdeutschen und internationalen Produktion erwerben und konservieren“, und erhält ferner eine Kopie jedes in der DDR hergestellten Films. Mit der…
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Politbüro des ZK der SED (1985)
Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 Das 5. Statut der SED von 1976 erwähnt in Punkt 42 das höchste Entscheidungsgremium der SED nur mit wenigen Worten. „Das Zentralkomitee wählt: (1) zur politischen Leitung der Arbeit des Zentralkomitees zwischen den Plenartagungen das Politbüro; (2) zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Durchführung und Kontrolle der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Kader, das Sekretariat; (3) den Generalsekretär des Zentralkomitees.“ Aus diesen Bestimmungen allein ist jedoch die tatsächliche Macht- und Aufgabenfülle des P. nicht abzulesen. Die 16. (30.) Sitzung des Parteivorstandes vom 24. 1. 1949, auf der die Einführung des Kandidatenstatus, die Wahl der Zentralen Parteikontrollkommission und eines Kleinen Sekretariats beschlossen wurde, glich durch Wahl eines P. die Führungsstruktur der SED jener der KPdSU weiter an. Einschneidende Veränderungen in der Zusammensetzung des P., die seine gegenwärtige Personalstruktur prägen, sind auf dem 10. ZK-Plenum im Oktober 1973 vorgenommen worden. W. Halbritter (Mitschöpfer des NÖSPL) gab seinen Kandidatensitz auf. Zum neuen Vollmitglied wurde Verteidigungsminister H. Hoffmann, zu neuen Kandidaten wurden mit Honecker seit langem verbundene Funktionäre gewählt: W. Felfe (SED-Bezirksleitung Halle), J. Herrmann (Neues Deutschland), I. Lange (neue Sekretärin für Frauenfragen), K. Naumann (SED-Bezirksleitung Berlin [Ost]) sowie G. Schürer (Staatl. Plankommission). P.-Mitglied Stoph trat an die Stelle Ulbrichts als Vorsitzender des Staatsrates. Dafür wurde der 1. Stellvertreter des bisherigen Ministerratsvorsitzenden, P.-Mitglied Sindermann, Vorsitzender des Ministerrates. Der bisherige Wirtschaftssekretär des ZK, G. Mittag, wurde 1. Stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates. Sein Amt als Sekretär des ZK übernahm nach dem 10. Plenum W. Krolikowski. I. Lange wurde Sekretär des ZK, Dohlus stieg vom Sekretariatsmitglied zum Sekretär auf. Seit dem X. Parteitag (1981) (Parteitag/Parteikonferenz der SED) und den nachfolgenden personellen Veränderungen (7. und 8. ZK-Tagung im November 1983 und Mai 1984) gehören dem P. gegenwärtig 21 Mitglieder (Honecker, Axen, Dohlus, Felfe, Häber, Hager, Herrmann, Hoffmann, Jarowinsky, Kleiber, Krenz, Krolikowski, Mielke, Mittag, Mückenberger, Naumann, Neumann, Schabrowski, Sindermann, Stoph, Tisch) und 4 Kandidaten (Lange, Müller, Schürer, Walde) an. Vor dem 10. ZK-Plenum von 1973 war eine einzige Frau, die LPG-Vorsitzende M. Müller, Kandidatin des P. Mit der Abteilungsleiterin im ZK-Apparat Ingeburg Lange sind es nunmehr 2, die (allerdings als Kandidaten nicht stimmberechtigt) dem P. angehören. Dem P. gehören sowohl Mitglieder mit umfassender Zuständigkeit als auch Spezialisten für verschiedene Fachgebiete und (als Kandidaten) Funktionäre an, deren Zuständigkeit nur schwer festzustellen ist. Die einzelnen P.-Mitglieder sind in der Regel für bestimmte Sachgebiete, d.h. z. B. für einzelne geographische Regionen (Westeuropa, Afrika usw.), für den Kontakt zu ausländischen kommunistischen Parteien oder für besondere außenpolitische Aktivitäten zuständig. Mit Ausnahme von Honecker, Axen, Krolikowski, Mielke, Mückenberger, Neumann, Sindermann und Stoph verfügen sämtliche Mitglieder und Kandidaten des P. entweder über Hoch- bzw. Fachschulbildung oder haben vergleichbare Qualifikationen (z. B. an der Parteihochschule der SED bzw. KPdSU) erworben. Die einflußreichsten Parteifunktionäre und damit die obersten Machtträger sind jene, die sowohl stimmberechtigt im P. sitzen als auch als ZK-Sekretäre (Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED) die tägliche Organisations- und Kaderarbeit leiten: Honecker, Axen, Dohlus, Felfe, Häber, Hager, Herrmann, Jarowinsky, Krenz, Mittag, Naumann. Dieser Gruppe ist auch der Vorsitzende des Ministerrates, Stoph, zuzurechnen. Als Generalsekretär des ZK der SED sowie als Vorsitzender des Staatsrates und des Nationalen Verteidigungsrates der DDR nimmt Erich Honecker die gleiche herausragende politische Stellung wie sein Vorgänger Walter Ulbricht ein. Das P. der SED tagt in der Regel einmal in der Woche (Dienstag). Alle grundsätzlichen politischen und wichtige personelle Entscheidungen werden auf diesen Sitzungen getroffen, nachdem sie von den Apparaten vorbereitet wurden. Die Leitung der Sitzung liegt bei E. Honecker. Die Tagesordnung ist stets umfangreich. Die Sitzungen des P. werden vom Büro des P. (Leiter: Gisela Glende) vorbereitet, das vor allem mit technischen Aufgaben betraut ist. Das Wort ergreifen können nur der Generalsekretär, die Mitglieder und Kandidaten des P., die ZK-Sekretäre, der Vorsitzende des Ministerrates, die Leiter der vom P. eingesetzten Arbeitsgruppen sowie gelegentlich geladene Experten. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. [S. 1010]Beim P. und beim Zentralkomitee (ZK) der SED existieren mehrere Kommissionen; als ständige Kommissionen sind im Lauf der Jahre die Kommission für Nationale Sicherheit und die Kommission für Agitation bekanntgeworden. Das P. informiert die Mitglieder und Kandidaten des ZK über wichtige Probleme seiner Leitungstätigkeit, wobei es Umfang und Zeitpunkt dieser Information, soweit erkennbar, selbst bestimmt. Auf den Tagungen des ZK, die mindestens einmal alle 6 Monate stattfinden sollen, erstattet ein Mitglied oder Kandidat des P. einen Rechenschaftsbericht über die geleistete Arbeit, die Auslandskontakte, über die verabschiedeten Beschlüsse, über die Haltung des P. zu Fragen der Innen- und Außenpolitik, zur Strategie und Taktik der Partei, zu theoretischen Fragen, zu Problemen von Agitation und Propaganda usw. Dieser Bericht wird vom ZK diskutiert und bestätigt sowie in der Regel ausschnittweise veröffentlicht. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1005, 1010 Plenum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolitikSiehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 Das 5. Statut der SED von 1976 erwähnt in Punkt 42 das höchste Entscheidungsgremium der SED nur mit wenigen Worten. „Das Zentralkomitee wählt: (1) zur politischen Leitung der Arbeit des Zentralkomitees zwischen den Plenartagungen das Politbüro; (2) zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Durchführung und Kontrolle der Parteibeschlüsse…
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Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) (1985)
Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 Massenorganisation der Genossenschaftsbauern und -gärtner und Trägerin der Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG), die ländliche Handels-, Produktions- und Dienstleistungseinrichtungen unterhalten. Der 1947 gegründete Verband war seit dem Ende der 60er Jahre politisch kaum noch hervorgetreten. Er wird seit 1982 reaktiviert. I. Entwicklung und Funktion Die VdgB entstand 1945/46 aus den (während der Bodenreform gegründeten örtlichen) Bauernkomitees und Ausschüssen der gegenseitigen Bauernhilfe. Sie waren von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Unterstützung ihrer Bündnispolitik ins Leben gerufen worden. Diese lokalen Zusammenschlüsse wurden zunächst zu Kreis- und Ländervereinigungen zusammengefaßt. 1947 erfolgte ihr Zusammenschluß zur Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB, später VdgB). A. 1946--1952 Die Aufgabe der Bauernausschüsse bzw. der VdgB bestand zunächst in der Unterstützung der Neubauern, d.h. jenes Teils der selbständigen landwirtschaftlichen Produzenten, die durch die Bodenreform (Agrarpolitik, III. A.) zu Landbesitzern geworden waren. Dieser Personenkreis (er umfaßte nach einer DDR-Erhebung noch 1951 28,4 v.H. aller Bauern) sollte mit finanziellen und materiellen Betriebsmitteln ausgestattet und zur gegenseitigen Hilfe motiviert werden. Die VdgB bildete einen Hilfsfonds für schwache Landbetriebe und sammelte das technische Inventar der enteigneten Großbetriebe sowie neue Landtechnik in „Maschinenhöfen“, die ihre Geräte vorrangig an Neubauern und schlecht ausgerüstete Klein- und Mittelbetriebe ausliehen. Der Maschinen- und Gerätebestand dieser Einrichtungen (Ende 1947 existierten ca. 4.000) wurde 1949 staatlichen „Maschinen-Ausleihstationen“ (MAS) übergeben. Aus ihnen gingen 1953 die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) hervor. Sie wurden von der SED als „Stützpunkte der Arbeiterklasse“ auf dem Lande definiert und unterstützten nachhaltig die 1952 beginnende Kollektivierung — ökonomisch und politisch, durch die bei ihnen bestehenden Grundorganisationen der SED. Die Führung der VdgB hatte von ihrer Gründung an stets in den Händen von SED-Mitgliedern gelegen, die Gesamtorganisation aber entwickelte sich in den späten 40er Jahren zu einem politisch und sozial heterogenen Verband. In der Mitgliederschaft sank der Anteil der SED-Angehörigen sowohl relativ von 41,7 v.H. (1947) auf 29,4 v.H. (1950) als auch absolut von ca. 169.000 auf 165.000. Es wuchs dagegen der der „Altbauern“ (Selbständige schon vor der Bodenreform) von 36,1 v.H. auf 49,5 v.H.; 1949 kamen nur 38,3 v.H. der 1. Vorsitzenden der örtlichen VdgB-Ausschüsse aus der Gruppe der „Neubauern“. Diese Entwicklung widersprach der seit 1948 (Beginn der mittelfristigen Wirtschaftsplanung) sich verändernden Agrarpolitik der SED. Wie in allen anderen Bereichen wurde seither auch auf dem Lande der sozialstrukturelle Wandel beschleunigt. Im Mittelpunkt stand die Förderung der „werktätigen Einzelbauern“ (Kleinbesitzer ohne fremde Arbeitskräfte) und der Kampf gegen die „Großbauern“ (zunächst Eigentümer von Betrieben mit mehr als 50, dann Bauern mit mehr als 20 ha LN und lohnabhängigen Arbeitskräften). Deren starke soziale und ökonomische Stellung in den Dörfern, in der Sicht [S. 1406]der SED: ihr Versuch, „die Neu- und Mittelbauern wirtschaftlich hörig zu machen“, sollte „von den werktätigen Bauern mit verschärftem Klassenkampf beantwortet werden …“ (Paul Merker, Der Klassenkampf im Dorfe, in: Einheit 11/1948, S. 1019 ff.). Hierbei mitzuwirken, wurde Aufgabe auch der VdgB, die — seit 1948 Körperschaft des öffentlichen Rechts — zunehmend staatlicher Kontrolle unterlag. Ihr politischer Beitrag beschränkte sich in der Folgezeit jedoch im wesentlichen (ebenso wie der der 1948 gebildeten Demokratischen Bauernpartei Deutschlands [DBD]) auf die propagandistische Unterstützung der staatlichen Maßnahmen gegen die Großbauern. Organisationsintern wurde der Einfluß der SED verstärkt, in der Publizistik die Rolle der VdgB als Interessenvertretung der „kleinen und mittleren“ Bauern definiert. Darüber hinaus nutzte die VdgB ihre seit 1946 gegebenen parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten zur Stärkung der SED-Position. Sie hatte 1946 an den Wahlen teilgenommen und in den Gemeinden 5,2 v.H., in den Kreisen 6,2 v.H. der Mandate sowie insgesamt 15 Sitze in den Regionalparlamenten der Länder und Provinzen (14 dieser Abgeordneten waren Mitglieder der SED) gewonnen. 1948 war sie Mitträgerin des Deutschen Volksrates (Deutscher Volkskongreß) geworden und konnte 1950 über die Einheitsliste 5 Abgeordnete in die erste Volkskammer der DDR entsenden. Dort war sie bis 1963 als kleinste Fraktion mit 12 Abgeordneten (darunter 2 aus Berlin [Ost]) vertreten. Ihren wesentlichen organisatorischen Beitrag zur Durchsetzung der ordnungspolitischen Ziele der Partei- und Staatsführung leistete die VdgB in dieser Phase mit der Instrumentalisierung der landwirtschaftlichen (Raiffeisen-)Genossenschaften (L. G.) für die Agrarpolitik und ihrer Einbeziehung in die Planwirtschaft. Die im November 1945 von der SMAD gestattete Wiedergründung dieser traditionellen Kooperativen hatte zu einem raschen Anwachsen ihrer Aktivitäten und Mitgliederzahlen geführt. Im April 1946 arbeiteten im Gebiet der SBZ mehr als 6.000 (Kredit-, Molkerei-, Einkaufs-, Absatz-, Saatzucht- und Meliorations-)Genossenschaften (eGmbH) mit ca. 793.000 Mitgliedern. Sie waren in 5 Landesverbänden organisiert. Die Bildung eines zonalen „Zentralverbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften Deutschlands“ wurde erst gestattet, nachdem sichergestellt war, daß dieser Verband systemloyal arbeiten werde. Seine Gründung erfolgte im März 1949. Im Vorstand der neuen Organisation dominierten Mitglieder der SED. Der Widerstand von Funktionären der L. G. gegen die Zentralisierung und den Einbau der Genossenschaften in das staatliche Erfassungssystem führte wiederholt zu Amtsenthebungen und politischen Prozessen. Im November 1950 wurden beide Organisationen nach einem gemeinsamen Beschluß des Hauptausschusses der VdgB und des Beirates des Zentralverbandes zur VdgB (BHG) zusammengeschlossen. Diese Doppelbezeichnung behielt die Organisation bis 1957 bei. Seitdem führt der Gesamtverband nur noch die Bezeichnung VdgB, während die BHG sich VdgB/Bäuerliche Handelsgenossenschaften bzw. VdgB/BHG nennen. Zum Vorsitzenden wurde Friedrich Wehmer (bis 1946 SPD, dann SED) gewählt, der das Amt bis zu seinem Tode (1964) ausübte. Mit der De-facto-Übernahme der L. G. (Mitgliederstand 1950: ca. 970.000) durch die VdgB (Mitgliederstand 1950: ca. 540.000) wurde die Verstaatlichung des privaten ländlichen Dienstleistungssektors weitergeführt. Bereits 1948 waren die genossenschaftlichen Reparaturbetriebe enteignet und den VdgB-„Maschinenhöfen“ angeschlossen worden. 1949 verloren die BHG ihre Vermarktungs-Funktion an die staatliche „Vereinigung Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe“ (VVEAB), die den Aufkauf von Agrarprodukten zentralisierte, 1951 büßten sie das Recht auf Beschaffung und Verkauf landwirtschaftlicher Produktionsmittel (Maschinen, Dünger usw.) ein. Diese Aufgabe übernahmen „Staatliche Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf“. Die BHG wurden nur noch als Zwischenhändler zwischen Kreiskontoren und privaten Bauern tätig. Seit 1950 mußten die ländlichen Kreditgenossenschaften auf Kreditvergaben verzichten. Zur gleichen Zeit wurde den BHG die Unterstützung ländlicher Sparinstitute gestattet, die regionalen Zentralkassen (Landesgenossenschaftsbanken) allerdings zur staatlichen Landwirtschaftsbank (jetzt Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft [BLN]) zusammengefaßt und den BHG die Abwicklung des ländlichen Spar- und Giroverkehrs übertragen. Auch die Einrichtungen der Molkerei-Genossenschaften blieben nach der Überführung ihrer Träger in die VdgB bestehen. Sie verloren aber ihren genossenschaftlichen Charakter; neben sie traten staatliche und halbstaatliche Betriebe. Die Meliorations-G. nahmen unter den alten Genossenschaften eine Sonderstellung ein. Großflächige Meliorationen setzen die Zusammenarbeit von Eigentümern voraus, eignen sich also als Organisationsformen des Übergangs zu Produktionsgenossenschaften. Gleichwohl wurden sie nach ihrer Eingliederung in die VdgB erst einmal aufgelöst. Die 1955 wiedergegründeten erhielten ein neues Statut, nach dem (neben VdgB-Mitgliedern) auch andere Personen und Einrichtungen die Mitgliedschaft erwerben konnten. Diese Meliorations-G. blieben auch nach Abschluß der Kollektivierung bestehen, wurden nun aber zu „Zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen“ (ZGE) im Ensemble der Landwirtschaftlichen Betriebsformen. 1980 arbeiteten 161 Zusammenschlüsse dieser Art. [S. 1407]<B. 1952–1960> Die politischen Aufgaben der VdgB traten in der Kollektivierungsphase besonders deutlich hervor. Materiell unterstützte sie die Bildung der LPG durch die Übereignung ihres durch die Bodenreform entstandenen Vermögens (Maschinen, Werkstätten, Gebäude, Grundstücke), organisatorisch durch die Initiierung von LPG-Vorformen in Gestalt von Bestell-, Pflege-, Ernte- und Druschgemeinschaften. Bei den BHG (von den 1955 bestehenden 2.505 arbeiteten 1959 noch 1900, von den 1955 tätigen 628 genossenschaftlichen Molkereien noch 511) bildete die VdgB-Führung zusätzliche Gemeinschaftseinrichtungen. Sie sollten nach dem Musterstatut der BHG von 1957 dazu beitragen, „Bäuerinnen und Bauern an die gemeinschaftliche und genossenschaftliche Produktion heranzuführen“. Politisch profilierte sich die Vereinigung in dieser Zeit zur Massenorganisation der „werktätigen Bauern“. Seit 1952 wurden Groß- und Mittelbauern (Eigentümer mit mehr als 20 ha LN) aus ihren Vorständen entfernt. Bereits 1952 kamen etwa 87 v.H. der Leitungsmitglieder aus der Gruppe der „werktätigen Bauern“. Mitglieder, die sich der Kollektivierung widersetzten, wurden zuweilen ausgeschlossen. Die von der VdgB seit 1947 veranstalteten „Deutschen Bauerntage“ (Bauernkongreß der DDR) warben in allen Phasen der Kollektivierung für die jeweilige Agrarpolitik und versuchten, die Gesamtorganisation auf deren Ziele festzulegen. Das gelang allerdings nur bedingt. Obwohl der Anteil der Mitglieder mit Landbesitz von mehr als 20 ha schon 1955 bei nur 5,5 v.H. lag, die weit überwiegende Mehrzahl also aus der Klein- und Mittelbauernschaft kam, wuchs die Gruppe der Genossenschaftsbauern innerhalb der VdgB-Mitgliederschaft nur langsam an. Sie bildete 1955 einen 8,6 v.H.-Anteil und stellte Ende 1959 erst 26,2 v.H. der VdgB-Angehörigen. Als Avantgarde der Kollektivierung hatte sich die Vereinigung mithin nicht erwiesen. Dies zeigte sich auch in der Entwicklung der Mitgliederschaft insgesamt. Sie wuchs bis zum Jahre 1956 kontinuierlich an (Ende 1947: 488.000; Ende 1956: 641.000), ging aber seitdem bis in die jüngste Zeit ständig zurück (1964: 479.600). Während der Kollektivierungs-Periode warb die Vereinigung für den Übergang von der „niederen“ (LPG Typ I) zur „höheren“ Form (LPG-Typen II und III) der genossenschaftlichen Produktion und propagierte den Sozialistischen Wettbewerb im Dorf. Zugleich unternahm sie Anstrengungen, die Arbeit der Dorfklubs und Dorfakademien (Kooperationsakademien) zu organisieren. C. 1960--1982 Mit Beginn der Kooperationsphase (1960–1972) konzentrierte sich die Vereinigung darauf, die Weiterentwicklung der LPG und GPG zu fördern. Sie propagierte den Übergang zur vollgenossenschaftlichen Produktion (Übergang zur LPG Typ III) und zur zwischengenossenschaftlichen bzw. zwischenbetrieblichen Kooperation (Zusammenarbeit von LPG bzw. GPG mit staatlichen Betrieben). Bedeutendes politisches Gewicht erlangte die Organisation jedoch nicht mehr. Da für neue Mitglieder nicht geworben wurde, zahlreiche ältere starben oder die Vereinigung stillschweigend verließen, ging die Zahl der in der VdgB Organisierten seit 1964 (rd. 480.000 in ca. 10.000 Ortsorganisationen) bis 1982 (rd. 120.000 in ca. 5.000 Ortsverbänden) ständig zurück. In den Volksvertretungen stellte die Organisation 1981 noch 7.491 Abgeordnete (davon 623 in Kreistagen, die anderen in Vertretungen der Gemeinden, Städte und Stadtbezirke; das waren 3,7 v.H. der Abgeordneten dieser Ebenen). Zusammen mit den anderen Massenorganisationen beteiligte sie sich im Rahmen der Nationalen Front der DDR an deren Aufklärungs- und Schulungsarbeit, richtete für die Genossenschaftsbauern einen Reise- und Feriendienst ein und widmete sich der Verwaltung ihrer Produktions-, Handels- und Dienstleistungseinrichtungen. Die Zahl der BHG (1967 = 844) und Molkerei-G. (1967 = 132) nahm allerdings zunächst beständig ab. Deren Einrichtungen wurden teils den LPG übergeben, teils (seit 1972) den kooperativen Betriebsformen überlassen. Darüber hinaus wirkte und wirkt sie außenpolitisch als Kontaktpartner zu Bauernverbänden und anderen Agrarorganisationen (zumeist aus Ländern der Dritten Welt) und unterhält in Teutschenthal (Bezirk Halle) die Agrar-Ingenieurschule „Friedrich Wehmer“, auf der insbesondere Spezialisten für Lateinamerika und die arabischen Staaten ausgebildet werden. Seit ihrer Gründung (1961) haben bis 1984 rd. 1600 Funktionäre aus Kuba und arabischen Ländern die Schule besucht. II. Die Reaktivierung der VdgB seit 1982 Im Mai 1984 verabschiedete die 7. Zentrale Delegiertenkonferenz der VdgB, die 6. war im Dezember 1960 zusammengetreten, eine neue Satzung. In ihr wird die Vereinigung erstmals als „sozialistische“ (früher: „demokratische“) Massenorganisation definiert. Sie soll künftig unter Führung der SED dazu beitragen, in der Land- und Forstwirtschaft „die Produktion und deren Effektivität systematisch zu erhöhen“ und „die Lebensbedingungen des Dorfes denen der Stadt anzunähern, um die wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land allmählich zu überwinden“. Im Rahmen dieser Funktionsbestimmung ist es ihre Aufgabe, „die politischen, ökonomischen, sozialen und geistig-kulturellen Interessen“ ihrer Mitglieder zu vertreten. Mitglieder können Genossenschaftsbauern und -gärtner, aber auch alle anderen Personen (über 16 Jahre) werden, „die durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit mit der sozialistischen Landwirtschaft, dem Gartenbau und den Aufgaben der VdgB verbunden sind“. Alle Angehörigen der VdgB sind, wie bisher, zugleich Mitglieder der Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG). Organisationsstruktur und Willensbildungsprozesse der Vereinigung entsprechen den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus. Die VdgB verfügt über Orts-, Kreis- und Bezirksorganisationen. Das formal höchste Organ ist die Zentrale Delegierten-Konferenz. Sie tritt in der Regel alle 5 Jahre zusammen und wählt den Zentralvorstand. Dieser bestimmt aus seiner Mitte das Präsidium und das Sekretariat sowie den 1. Vorsitzenden und den 1. Sekretär, der zugleich Stellvertreter des Vorsitzenden ist. Derzeitiger Vorsitzender ist Fritz Dallmann, Leiter der LPG Priborn (Kreis Röbel/Bezirk Neubrandenburg) und Mitglied des Zentralkomitees (ZK) der SED; 1. Sekretär ist Manfred Scheler (SED), zuvor Vorsitzender des Rates des Bezirks Dresden. Beide wurden im September 1982 vom Zentralvorstand berufen und im Mai 1984 von der 7. Zentralen Delegiertenkonferenz in ihren Funktionen bestätigt. Das Amt des VdgB-Vorsitzenden war nach dem Tode von Ernst Wulf (Vors. seit 1964) im Jahre 1979 nicht sofort neu besetzt worden; interimistisch wurde diese Funktion von dem 1. Sekretär der VdgB Fritz Zeuner in Personalunion wahrgenommen, der im April 1982 verstarb. Der sich auch in der neuen Satzung zeigende Versuch zur Reaktivierung der Organisation geht auf einen Beschluß des ZK-Sekretariats der SED vom 18. 8. 1982 zurück, nach dem die VdgB zur „sozialistischen Massenorganisation der Genossenschaftsbauern und Genossenschaftsgärtner“ entwickelt werden sollte. Im gleichen Zusammenhang wurde ferner gefordert, „die Verantwortung der Klasse der Genossenschaftsbauern als Bündnispartner der Arbeiterklasse (Klasse/Klassen, Klassenkampf) für den Leistungsanstieg der Volkswirtschaft zu erhöhen, ihre aktive Teilnahme an der Entwicklung der sozialistischen Demokratie und der Leitung des Staates weiter zu fördern und das gesellschaftliche Leben im Dorf noch inhaltsreicher zu gestalten“ (Neuer Weg, 9/1983, S. 363). Der Beschluß folgt einerseits dem Ziel der gegenwärtigen Agrarpolitik, durch eine Reorganisation der Kooperationsbeziehungen (u.a. Aufhebung der strikten Trennung von Pflanzen- und Tierproduktion) und die Erschließung von Produktivitätsreserven (Nutzung von Kleinst- und Splitterflächen, Förderung der Persönlichen ➝Hauswirtschaften, der Produktion der Kleingärtner, Fischer usw.) das Aufkommen der Landwirtschaft zu erhöhen, die „Eigenversorgung in den Dörfern“ zu verbessern und den Import von Getreide, Nahrungs- und Futtermitteln zu senken. Andererseits entspricht die Förderung der VdgB der seit 1981 (X. SED-Parteitag) erkennbaren Aufwertung der Blockparteien (Parteien) und Massenorganisationen. Sie steht offenbar im Zusammenhang mit einer Neubewertung der Erziehungs-, JOIN:'Erziehungs-,' Erziehungs, Mobilisierungs- und Integrations-Funktionen der Parteien und Verbände (Bündnispolitik), die angesichts der Desintegrationserscheinungen in Polen vorgenommen wurde. Seit dieser Entscheidung der SED-Führung (18. 8. 1982) ist die Mitgliederschaft der VdgB rasch gewachsen. Im Oktober 1983 registrierte die Vereinigung 307.000 Mitglieder, im Mai 1984 ca. 425.000 (Stand August 1982: 120.000). Nach Angaben ihrer Führung war damit mehr als die Hälfte der Genossenschaftsbauern und [S. 1408]-gärtner in der VdgB organisiert. Gleichzeitig stieg die Zahl der Ortsorganisationen von knapp 5.000 (Ende 1982) auf etwa 7.300 (Mai 1984). Diese raschen Erfolge gehen vor allem auf die intensive Unterstützung durch die ländlichen Grundorganisationen der SED zurück. Diese verpflichteten ihre Angehörigen zur Mitarbeit in der VdgB, zur Werbung neuer Mitglieder und zur Übernahme ehrenamtlicher Funktionen. Inhaltlich konzentriert sich die neue VdgB-Führung bislang im wesentlichen auf den Wiederaufbau der Organisation. Darüber hinaus bemüht sich die VdgB um eine engere Zusammenarbeit mit dem Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK), der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und dem Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) sowie um eine stärkere Repräsentanz in der Nationalen Front und in den Wahlkörperschaften. Seit den Kommunalwahlen im Mai 1984 ist die Vereinigung in den Gemeindevertretungen und Kreistagen mit ca. 16.000 Abgeordneten vertreten; das sind etwa 8 v.H. der Mandatsträger in diesen Gremien. In den Dörfern sind die Ortsorganisationen u.a. aufgefordert, Initiativen im Rahmen des „Mach-Mit-Wettbewerbs“ zu unterstützen, „Bäuerinnentreffs“ zu organisieren, in den Dorfklubs Veranstaltungen abzuhalten und für den Verbleib der Landjugend in den landwirtschaftlichen Betrieben zu werben. Zunächst aber zeigt sich die Verlebendigung der VdgB auf ihrem traditionellen Aktionsfeld, d.h. in ihren organisationseigenen Betrieben, den BHG. Nach VdgB-Berichten verbesserte sich das Angebot der ländlichen Verkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen. Es wurden neue „Ausleihstützpunkte“ mit Gerätschaften für die landwirtschaftliche und gärtnerische Kleinproduktion eröffnet, zusätzliche „Lohnmostereien“ (für Obstsäfte) und zahlreiche „Selbsthilfewerkstätten“ eingerichtet. 1983 verfügten die verbliebenen 271 BHG über 2.021 Verkaufsstellen. Zum Angebot gehören neben Arbeitsklei[S. 1409]dung, Werkzeugen und Haushaltswaren auch Baumaterialien (das 50 Artikel zählende Sortiment umfaßt u.a. Mauersteine, Fenster, Türen, Klärgrubensegmente) aus der Produktion der organisationseigenen Betriebe. Die gegenwärtig tätigen ca. 160 Molkerei-G. arbeiten in enger Kooperation mit Einrichtungen der LPG oder VEB der Nahrungsgüterwirtschaft. 1982 waren in den Handelseinrichtungen etwa 23.700, in den Produktionsbereichen der VdgB 16.200 Arbeiter und Angestellte beschäftigt, ferner annähernd 1000 Lehrlinge. Die ca. 2.600 Zahlstellen der BHG erledigen den bargeldlosen Zahlungsverkehr der Landbevölkerung. Mit rd. 9,4 Mrd. Mark verwalteten sie 1982 knapp 9 v.H. der Spareinlagen der DDR-Bevölkerung. Landwirtschaft. Dietrich Staritz Literaturangaben Droste, Helmut: Zur Rolle der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe bei der Verwirklichung des Bündnisses zwischen Arbeiterklasse und werktätiger Bauernschaft, Diss. phil. Leipzig 1961. Früchte des Bündnisses. Werden und Wachsen der sozialistischen Landwirtschaft der DDR (Autorenkollektiv unter Leitung von Rosemarie Sachse). Berlin (Ost) 1980. von der Neide, K.: Raiffeisens Ende in der Sowjetischen Besatzungszone. Bonn/Berlin (West) 1952 (Bonner Berichte aus Mittel- und Ostdeutschland). Die gesellschaftlichen Organisationen in der DDR. Stellung, Wirkungsrichtungen und Zusammenarbeit mit dem sozialistischen Staat, hrsg. v. d. Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Potsdam-Babelsberg. Berlin (Ost) 1980. Reutter, Rudolf: Was will die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe? Berlin (Ost) 1947. Scheler, Manfred: Die VdgB stärkt die sozialistische Demokratie auf dem Lande, in: Neue Justiz 5/1984, S. 173 ff. Staritz, Dietrich: Neue Akzente in der SED-Bündnispolitik, in: DDR-Report 2/1983, S. 70 ff. <LI>Wernet-Tietz, Bernhard: Bauernverband und Bauernpartei in der DDR. Die VdgB und die DBD 1945–1952. Ein Beitrag zum Wandlungsprozeß des Parteiensystems der SBZ/DDR. Köln 1984. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1405–1409 Verband der Theaterschaffenden der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigung der Juristen der DDR (VdJ)Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 Massenorganisation der Genossenschaftsbauern und -gärtner und Trägerin der Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG), die ländliche Handels-, Produktions-…
DDR A-Z 1985
Sozialistischer Wettbewerb (1985) Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ideologische, politische und ökonomische Grundlagen Der SW. gilt im Marxismus-Leninismus als objektive Gesetzmäßigkeit der sozialistischen Produktionsweise und des sozialistisch/kommunistischen Aufbaus. In ihm komme der prinzipielle Wandel der Arbeit im Sozialismus und das daraus resultierende veränderte Gesellschaftliche ➝Bewußtsein der arbeitenden Menschen zum Ausdruck. Der Sozialismus sei von der Dialektik zwischen zentralem Plan und schöpferischer Masseninitiative gekennzeichnet. Die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln — so behauptet der Marxismus-Leninismus — habe zu einer Übereinstimmung von gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen mit den individuellen und kollektiven Interessen geführt (Interesse/Interessenübereinstimmung). Diese historisch neue Situation habe nicht nur die Voraussetzungen geschaffen für die Beteiligung aller Gesellschaftsmitglieder am Produktionsprozeß, sondern mache diese auch notwendig. Daraus folgt für den Marxismus-Leninismus jedoch nicht, daß die einzelnen und die Kollektive gleichsam selbständig, „spontan“ tätig werden. Vielmehr bleibt der SW., d.h. die „Masseninitiative“ eingebunden in das Prinzip des Demokratischen Zentralismus. Auch für den SW. bleibt das Führungsmonopol der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) unangetastet. Er ist zudem in die zentral geleitete und geplante Volkswirtschaft integriert und wird von den Massenorganisationen, insbesondere vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) organisiert und getragen. Die Bezeichnung SW. geht auf einen Hinweis von Marx (MEW, Bd. 23, S. 345) zurück. Der dort gebrauchte, das Wesen des SW. zutreffend bezeichnende Terminus „Wetteifer“ wurde auf dem Weg über die Übersetzung in das Russische (socialisticeskoe sorevnovanie) und deren Rückübertragung ins Deutsche zum „Wettbewerb“. In der marxistisch-leninistischen Politischen Ökonomie gilt er als das positive, sozialistische Gegenstück zur Konkurrenz unter marktwirtschaftlichen Bedingungen. „Der Sozialismus erstickt keineswegs den Wettbewerb, im Gegenteil, er schafft erstmalig die Möglichkeit, ihn auf breiter Grundlage wirklich im Massenumfang anzuwenden“ (Lenin, Werke, Bd. 26, Berlin [Ost] 1961, S. 401). Im Unterschied zum Konkurrenzverhalten in einer Marktwirtschaft soll der SW. durch die kameradschaftliche gegenseitige Hilfe und die solidarische Verbundenheit aller „Miteigentümer der Produktionsmittel“ gekennzeichnet sein (Moral, Sozialistische). Diese neuen Verhaltensprinzipien sorgten für eine planmäßige und somit gleichmäßige Mehrleistungsverpflichtung aller am Produktionsprozeß und am sozialen Leben Beteiligten. Als entscheidendes Kriterium für einen erfolgreichen SW. wird daher auch nicht der Leistungsvorsprung einzelner Beschäftigter oder Kollektive angesehen, sondern der koordinierte, gesamtgesellschaftliche Erfolg in Form der optimalen Planübererfüllung. In der Politischen Ökonomie des Sozialismus, der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre, aber auch in der marxistisch-leninistischen Staatslehre gilt der SW. als Hauptform der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung und Planung der Betriebe wie der Volkswirtschaft insgesamt (Demokratie, Sozialistische; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). Der SW. bildet somit ein wesentliches Element des gesamten Betriebsprozesses im Sinne der sog. dialektischen Einheit von Einzelleitung und Mitwirkung (§ 18 AGB). In der Betriebspraxis bleibt die Beteiligung am SW. also grundsätzlich an den Plan gebunden; er dient der Plandurchführung bzw. der Planoptimierung. Entsprechend werden die Wettbewerbsaufgaben aus den Kombinats- bzw. Betriebsplänen abgeleitet. Der Plan bestimmt demnach Form, Inhalt und Ziel der Masseninitiative ebenso wie die Mitwirkungsfunktionen der Beschäftigten überhaupt. Die Anbindung an den Plan ist in jüngerer Zeit vor allem darin deutlich geworden, daß die betrieblichen Wettbewerbsprogramme ebenfalls Plancharakter gewonnen haben, d.h. im SW. stehen nicht Einzelinitiativen nebeneinander, sondern sie sind zu einem koordinierten Gesamtvorhaben verdichtet. Besonders deutlich wurde das bei den in den 70er Jahren entwickelten Vorstellungen zum „Gegenplan“, der jedoch als Bezeichnung 1980 abgeschafft wurde (vgl. dazu #801#ii. II.). [S. 1193]Mit dem Oberbegriff Masseninitiative werden im Betrieb sowohl die Methoden und Formen des Wettbewerbs verstanden als auch andere Institutionen (z.B. sozialistischer Berufswettbewerb, Betriebskollektivvertrag (BKV)). Andere Wettbewerbsformen erstrecken sich auf die Wohngebiete: z.B. „Mach-mit-Wettbewerb“ (vgl. #801#iii. III. E.), Wettbewerb für die Anerkennung als „Bereich vorbildlicher Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ (vgl. #801#iv. IV., F.). Wenngleich für den SW. noch keine allgemeinverbindliche wissenschaftliche Definition vorliegt, wird als SW. in der Regel die Masseninitiative der Werktätigen in allen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Bereichen bezeichnet. Das engmaschig geknüpfte Netz des inner- und überbetrieblichen SW. in Form eines komplizierten Lenkungs-, Anreiz- und Kontrollsystems soll als wesentlicher Motor der Leistungsmotivation im System zentraler Lenkung und Planung der DDR dienen. In der Alltagspraxis besteht eine moralische Beteiligungspflicht für jeden einzelnen. Im Mittelpunkt der Wettbewerbsaufgaben stehen die Erhöhung der Arbeitsproduktivität, die Senkung der Selbstkosten und die Erhöhung der Qualität der Erzeugnisse. In jüngerer Zeit haben daneben Aufgaben bei der Einsparung von Material, Energie und Arbeitskraft sowie bei der Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts erheblich an Bedeutung gewonnen. Derartige Wettbewerbsziele orientieren sich an den Zielen der SED, wie sie in deren „ökonomischer Strategie der 80er Jahre“ zum Ausdruck kommen. (Vgl. z.B.: Wettbewerbsorientierung der 6. Tagung des FDGB-Bundesvorstandes 1983 in: Tribüne vom 13. 12. 1983.) (Wirtschaft). II. Zur Entwicklung und Leitung des SW. Als historischer Ausgangspunkt des SW. gilt die Bewegung der Subbotniki im Jahre 1919 in Rußland. Als Subbotniki wurden freiwillige Arbeitseinsätze einzelner Arbeitsgruppen an einem Sonnabend (Subbota) bezeichnet. Sie gelten noch heute als Vorbild der organisierten Wettbewerbsbewegung in den weiteren Entwicklungsphasen der sowjetischen Wirtschaft wie auch für den SW. in der DDR. Lenin sagte seinerzeit: „Jetzt, da eine sozialistische Regierung an der Macht ist, besteht unsere Aufgabe darin, den Wettbewerb zu organisieren“ (Lenin, Werke, Bd. 26, Berlin [Ost] 1961, S. 405). Mit dem Aufbau eines zentral geplanten und gelenkten Wirtschaftssystems in der SBZ/DDR nach 1945 wurde auch dort die Wettbewerbsbewegung nach sowjetischem Muster ins Leben gerufen. Den Auftakt für die Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung in der SBZ/DDR gab die arbeitstechnisch besonders vorbereitete, mehrfache Schichtnorm-Übererfüllung (387 v.H.) des Hauers Adolf Hennecke am 13. 10. 1948. Die von der SMAD und der DWK gleichermaßen initiierte Aktion orientierte sich am Vorbild des sowjetischen Hauers A. G. Stachanow, der im Jahre 1935 vergleichbare Leistungen erbracht hatte. In der Mehrzahl der Fälle waren seitdem die jeweiligen neuen Formen der Mehrleistungsverpflichtungen von Aktivisten oder Schrittmachern durch sowjetische Vorbilder bestimmt. Neben den Spitzenleistungen einzelner sind heute die Wettbewerbsverpflichtungen auf die Lösung komplexer inner- und überbetrieblicher Aufgaben orientiert. Zunehmend ist ferner die politisch-ideologische Bedeutung des SW. unterstrichen worden. Die Beteiligung und die Leistung im SW. gelten als Gradmesser für den jeweiligen Entwicklungsstand des „sozialistischen Bewußtseins“ der Werktätigen. Der Beginn einer organisierten, rechtlich normierten und umfassenden SW.-Konzeption geht auf das Gesetz der Arbeit … vom 19. 4. 1950 zurück. In diesem Gesetz wurden dem FDGB im Bereich der sozialistischen Wirtschaft zur Förderung und Lenkung der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung und zur Erzielung von „Pionier- und Spitzenleistungen“ (IV. § 18) wesentliche Aufgaben übertragen. Die Anstrengung, von den einzelnen Wettbewerbsinitiativen zu einer koordinierten Form des SW. zu kommen, fanden einen besonderen Ausdruck in dem zum Jahresbeginn 1974 in Kraft getretenen Gegenplan (G.) (GBl. I, 1974, S. 1). Dieser galt bis Ende der 70er Jahre als die fortschrittlichste Form der Verbindung von Planung und Masseninitiative. Dessen Benennung (eine Übersetzung aus dem Russischen) könnte die Vermutung nahelegen, daß es sich bei ihm um ein Gegenangebot zum eigentlichen Betriebsplan handeln könne. Dieser Eindruck täuscht jedoch. Im Gegenteil war der G. gedacht als ein auf der Basis zentral vorgegebener Leitlinien aufbauendes, zusätzlich zum Plan zu erstellendes und mit diesem abzustimmendes Programm zur Mobilisierung aller betrieblichen Produktionsreserven. [S. 1194](Mit derartigen Vorhaben wurde bereits seit 1972 in der DDR experimentiert.) Mit dem G. war beabsichtigt, im SW. das Element der Planung zu stärken. In seiner ersten Phase war er jedoch lediglich eine nach Beginn des Planjahres organisierte zusätzliche Aktion. In seiner zweiten Phase — etwa seit Mitte des Jahres 1974 einsetzend — erhielten dann die Betriebe zusammen mit der Übergabe der staatlichen Plankennziffern für das Jahr 1975 erstmalig auch Orientierungsziele zur Ausarbeitung des G. In einer dritten Phase (2. Halbjahr 1976) erfolgte dann durch Beschluß des Politbüros des ZK der SED die Koppelung der beiden bereits eingeführten Verfahren zu einem „doppelten G.“ Der G. sollte die gleiche rechtliche Verbindlichkeit haben (u.a. Bilanzvertragsabschlußpflicht) wie der Jahresplan. Das Prinzip des G. wurde auch auf andere Wettbewerbsformen zu übertragen versucht. So wurde der einzelne persönlich-schöpferische Plan (vgl. IV. A. 1.) als G. des einzelnen Beschäftigten gewertet (auch als „persönliches Gegenangebot“ bezeichnet). Das Ziel, das die Wirtschaftsführung mit dem G. verfolgte, nämlich ein auf den zentral festgelegten Planzielen beruhendes, in sich ausgewogenes, inner- wie überbetrieblich abgestimmtes, bilanziertes (und damit voll in die Planung integriertes) Programm zusätzlicher Leistungsverpflichtungen zu erstellen, wurde jedoch nur in Ausnahmefällen erreicht. Auch der G. erwies sich nicht als geeignetes Instrument, um den „Widerspruch zwischen der geringen persönlichen Teilnahme der Arbeiter an der Ausarbeitung des Wettbewerbsprogramms der Arbeitskollektive“ und den Forderungen der SED nach engagierter Teilnahme aller Beschäftigten am Produktionsprozeß zu lösen. Mit der „Anordnung zur Stimulierung der Überbietung staatlicher Aufgaben für die Ausarbeitung des einheitlichen Planvorschlags zum Volkswirtschaftsplan 1980“ (GBl. I, 1979, S. 247 f.) wurde der G. zumindest als Bezeichnung außer Kraft gesetzt. Die Gründe für diese Regelung sind im einzelnen nicht bekannt. Es gab jedoch nach Einführung des G. kritische Stimmen, die meinten, daß mit der Verwendung des Planbegriffes im SW. der Plan in seiner Eigenschaft als verbindliches „Gesetz“ abgewertet werden könnte. Die mit dem G. verfolgten Absichten, zu einer Vereinheitlichung und stärkeren organisatorischen Integration der verschiedenen Formen und Ziele des SW. zu kommen, sind jedoch bis heute nicht aufgegeben worden. Heute werden die Prinzipien, die Formen und die Ziele des SW. zentral festgelegt. In den letzten Jahren hat der Bundesvorstand des FDGB jeweils einen Beschluß über das Wettbewerbskonzept des folgenden Wirtschaftsjahres gefaßt. Auf dieser Grundlage werden von ausgewählten Betrieben erste Wettbewerbsprogramme mit Vorbildfunktion für alle verabschiedet. Betont wird darüber hinaus die einheitliche und straffe Leitung des SW. Die planmäßig und sich kontinuierlich ablösenden Wettbewerbskampagnen gelten im allgemeinen für eine Planperiode; dabei bestimmen die Jahrespläne die jeweiligen konkreten Wettbewerbsziele. Erfolgt die Auslösung des jeweiligen Wettbewerbs von „oben“ (Beschlüsse der Führungsgremien von SED und Gewerkschaft), antworten darauf auf der Grundlage gesteuerter, zentral initiierter und kanalisierter Wettbewerbsaktionen von „unten“ in der Regel Wettbewerbsaufrufe eines Betriebes, einer Brigade oder einer Einzelperson. Derartige Aufrufe stehen häufig im Zusammenhang mit konkreten Bestleistungen, die auf den aktuell besonders propagierten neuen Arbeitsmethoden beruhen. Diese zur allgemeinen Nachahmung bestimmten Methoden tragen vielfach den Namen des Initiators (z.B. Hennecke-Bewegung, Frieda-Hockauf-Bewegung u.a.). Im Verlauf der letzten Jahre haben sich jedoch für eine Reihe neuerer Wettbewerbsinitiativen auch Sachbezeichnungen durchgesetzt. Vielfach werden besondere politische Ereignisse (Parteitag, Tagung des ZK der SED), Ehrentage oder Gedenkdaten (u.a. Jahrestag der Gründung der DDR, Lenins Geburtstag, Karl-Marx-Jahr) zum Anlaß genommen, um zeitlich terminierte Wettbewerbskampagnen auszulösen. Die Auszeichnungen, die im Verlauf des SW. vergeben werden, tragen dann vielfach auf diesen Anlaß bezogene besondere Bezeichnungen. Die Bedeutung der Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) im Rahmen der Durchführung des SW. wurden in jüngerer Zeit verstärkt. Nach § 34 des Arbeitsgesetzbuches (AGB) von 1977 (GBl. I, S. 185 ff.) ist es deren Aufgaben, den SW. im Betrieb zu organisieren. Der Betriebsleiter ist seinerseits verpflichtet, die Voraussetzungen „für eine wirksame Führung“ des SW. zu schaffen (§ 35). In zahlreichen im Gesetz im einzelnen aufgeführten Fällen sind diese Voraussetzungen von der Zustimmung der Gewerkschaftsleitung abhängig, der das neue AGB ausdrücklich eine stärkere Einflußnahme und Mitwirkung im Betriebsgeschehen eingeräumt hat. Dementsprechend wurden in der neuen Fassung des AGB die Durchführungsbestimmungen des SW. differenzierter und deutlicher aufgenommen als im zuvor geltenden Gesetzbuch der Arbeit von 1966. Die jeweils erarbeitete Wettbewerbskonzeption wird nach Zustimmung durch die Betriebsgewerkschaftsleitung der Vertrauensleutevollversammlung zur Beschlußfassung zugeleitet. Die Wettbewerbskonzeption enthält sowohl die Ziele, Verpflichtungen und Maßnahmen des SW. als auch zugleich die Formen und den Umfang der ideellen und materiellen Anerkennungen für diejenigen, die sich besonders erfolgreich an seiner Durchführung beteiligt haben. In der Regel ist die Wettbewerbskonzeption integraler Bestandteil des Betriebskollektivver[S. 1195]trages (BKV), dessen Ausarbeitung mit der Plan- und Wettbewerbsdiskussion zeitlich wie sachlich eine Einheit bilden soll. Als wesentliche Voraussetzungen des SW. gelten die Aufschlüsselung aller Planaufgaben, möglichst bis auf den einzelnen Arbeitsplatz, sowie seine exakte Koordinierung mit dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Sind die Betriebs-, Gewerkschafts- und Kombinatsleitungen gemeinsam maßgebende Träger der zu erarbeitenden Wettbewerbskonzeption eines Betriebes oder Kombinats, so ist doch zu sehen, daß hierbei den Wirtschaftsleitungen besonderes Gewicht zukommt. Sie sind es, die auf der Grundlage des jeweils geltenden Jahresplanes die Grundstruktur der Wettbewerbskonzeption vorgeben, während der gewerkschaftlichen Betriebsorganisation in erster Linie die Aufgabe zukommt, die Werktätigen davon zu überzeugen, daß es in ihrem Interesse liegt, sich aktiv an dem Wettbewerb zu beteiligen. Besondere Beachtung haben in jüngerer Zeit die Aufgaben der Kombinatsleitungen für die Vereinheitlichung des SW. in den ihnen unterstellten Kombinatsbetrieben gefunden. [S. 1196]Die seit 1979 geltende VO über die Volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und Volkseigenen Betriebe vom 8. 11. 1979 (GBl. I, S. 355 ff.) verstärkte das Prinzip der Durchsetzung eines einheitlich geführten und aufeinander abgestimmten SW. innerhalb des Kombinates. Eine neue Form spezifischer Kombinatsordnungen und Kombinatsbetriebsordnungen (§ 29, 6 Kombinats-VO) erlaubt es den Kombinatsleitungen, besser als zuvor — gemäß den zentralen Auflagen und Leitlinien — innerhalb ihres Kombinates für alle Betriebe einheitliche Wettbewerbsrahmenbedingungen zu schaffen sowie diesen genaue Vorschriften über die Wettbewerbsführung zu machen. Es gilt als Ziel der 80er Jahre, eine optimale Abstimmung von Planaufschlüsselung, Plandiskussion, Kostenrechnung, Wettbewerbsführung, ökonomische Stimulierung und Rechenschaftslegung zu erreichen. Dabei kommt der innerbetrieblichen wirtschaftlichen Rechnungsführung besondere Bedeutung zu. Die Bemühungen, den SW. verstärkt in das betriebswirtschaftliche Instrumentarium einzubinden, unterstreichen bisher vorhandene wesentliche Schwachstellen. So propagieren Wirtschaftsführung und Gewerkschaft gemeinsam seit 1983 erneut mit besonderem Nachdruck den inner- und überbetrieblichen Leistungsvergleich als Teil des SW., obwohl derartige Vergleiche grundsätzlich schon immer eine zentrale Bedeutung im Funktionsmechanismus des SW. hätten haben sollen. Aus Sicht der politischen Führung der DDR gilt die Entwicklung des SW. als „gesetzmäßiger Prozeß“, in dessen Verlauf sich immer erneut gegenseitig ergänzende Wettbewerbsformen entwickeln sollen. Die Inhalte des SW. werden aus der wirtschaftspolitischen Linie der SED jeweils neu abgeleitet. In den Formen und Methoden des SW. der 80er Jahre spiegeln sich daher die aktuellen wirtschaftlichen Probleme der Volkswirtschaft. So bilden z.B. die Einbeziehung von Zielstellungen aus dem Bereich von Forschung und Entwicklung in Form der Pflichtenhefte (Kammer der Technik (KdT); Planung, II.; Qualität der Erzeugnisse, III.) einen neuen wesentlichen Schwerpunkt des SW. Weitere derartige Formen und Methoden des SW. in der Produktionsvorbereitung sind: Forscherkonten, Themenkollektive, Überleitungsgarantien usw. Entsprechend den Prinzipien des Staatsplans Wissenschaft und Forschung, wonach ausgewählte Planaufgaben Vorrang genießen, ist auch der SW. im Produktionsbereich stärker als zuvor auf die gezielte Förderung von Spitzenerzeugnissen oder -verfahren vor allem für Exportgüter gerichtet (z.B. als themengebundenes persönliches Planangebot oder als Verpflichtung zur Erhöhung der Zahl exportfähiger Erzeugnisse). Hinzu kommen intensive Bemühungen zur flexibleren und rascheren Anpassung von Methoden und Programmen an die wirtschaftspolitisch und produktionstechnisch veränderten Bedingungen. Weiter gehören hierzu erneute Bemühungen zur Abkehr vom offensichtlich noch immer häufig praktizierten „Schematismus“ (vgl. die Kritik auf dem 10. FDGB-Kongreß 1982) und den vielfach bloß formalen (also leicht erfüllbaren) Wettbewerbsverpflichtungen. Rechnerisch schwer erfaßbare Programme und Vorhaben oder nicht produktive Verpflichtungen (wie z.B. Solidaritätsbeiträge, Blutspenden) sollen heute nicht mehr oder nur noch am Rande bei der Bewertung von Wettbewerbsergebnissen herangezogen werden. III. Grundprinzipien und Hauptformen des SW. Die Formen und die Organisation des SW. sollen sich an 5, auf Lenin zurückgehende Grundprinzipien orientieren: 1. Öffentlichkeit des SW.; 2. Vergleich der Ergebnisse; 3. Erfahrungsaustausch und Wiederholung der besten Leistungen im Massenumfang; 4. Übernahme abrechenbarer Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Intensivierung (Intensivierung und Rationalisierung) und neuerdings der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO); 5. richtige Verbindung von moralischer und materieller Anerkennung der erzielten Wettbewerbsergebnisse. Allgemein lassen sich die Formen des SW. nach mehreren Aspekten unterteilen. Zum einen gemäß dem Umfang der Teilnahme: so gibt es einerseits den individuellen Wettbewerb zwischen einzelnen Beschäftigten als eine Grundform des SW. und andererseits den kollektiven Wettbewerb zwischen Arbeitsgruppen, Brigaden, Meisterbereichen, Betrieben und Kombinaten. Der kollektive Wettbewerb gilt heute als die vornehmlich anzustrebende und auch in der Praxis vorherrschende Form. Zum zweiten ist nach dem räumlichen Wirkungsbereich zu differenzieren, also zwischen inner- und zwischenbetrieblichem SW. Beide Formen können sowohl individuell als auch kollektiv geführt werden. Im Zeichen der sozialistischen ökonomischen Integration (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW)) hat auch die Form des kollektiv geführten internationalen SW. zwischen Wirtschaftseinheiten verschiedener Mitgliedsländer des RGW zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Wettbewerbspraxis ist durch eine Reihe meist wechselseitig eng verflochtener Verfahrensformen und -methoden charakterisiert. Ihnen entspricht ein differenziertes System von Maßnahmen und Regelungen zur moralischen Anerkennung (Auszeichnungen) und der Kritik und Selbstkritik sowie der finanziellen Stimulierung (Einkommensgestaltung, Leistungslohn und Prämie; Lohnformen und Lohnsystem), der Kontrolle (Haushaltsbuch, persönliche und kollektiv-schöpferische Pläne) und der [S. 1197]Produktionspropaganda (Wettbewerbslosungen, Tafel der Besten usw.). Alle Instrumente zur materiellen bzw. moralischen Stimulierung sowie der gegenseitigen Kontrolle sollen gleichermaßen der Förderung und Intensivierung des SW. dienen. A. Aktivistenbewegung Durch die Aktivistenbewegung sollen ausgehend von individuellen oder kollektiven Verpflichtungen zu gezielter Planübererfüllung verbesserte, intensivere und neue Arbeitsmethoden propagiert werden, um zu höheren Arbeitsleistungen zu kommen. Gefordert werden Initiativen nicht nur im unmittelbaren Produktionsprozeß, sondern — zur besseren Nutzung der verfügbaren Ressourcen — bereits in der Phase der Produktionsvorbereitung. Die erwarteten Ergebnisse sollen dabei bereits Eingang in die jeweiligen Jahrespläne der Betriebe finden. Derartige quantitative Spitzenleistungen wurden und werden vielfach unter besonders günstigen, z. T. künstlich geschaffenen optimalen Arbeitsbedingungen erreicht, um bis dahin geltende Normen zu überbieten und diese danach allgemein zu erhöhen. Von Anbeginn wurde großer Wert auf den Erfahrungsaustausch und die Verallgemeinerung erfolgreicher Arbeitsmethoden gelegt. Dieser Aufgabe dienen sowohl innerbetriebliche Aktivistenschulen als auch überbetriebliche Aktivistenkonferenzen. Im Zusammenhang mit der Aktivistenbewegung wurden zahlreiche Auszeichnungen geschaffen. Besondere Bedeutung hat der Titel „Aktivist“ erlangt. Die Benennung hat sich im Zeitverlauf mehrfach geändert (z.B. Aktivist des 2-Jahrplanes, Aktivist des 7-Jahrplanes, Aktivist des 3-Jahrplanes). 1982 wurden folgende Auszeichnungen verliehen: 45 erhielten den Ehrentitel „Held der Arbeit“, 4.097 den Titel „Verdienter Aktivist“ und 281.405 den Titel „Aktivist der sozialistischen Arbeit“. B. Sozialistische Gemeinschaftsarbeit In Weiterentwicklung der Aktivistenbewegung entstand 1958/59 als neue Form des SW. die Sozialistische Gemeinschaftsarbeit (SG.). Sie gilt als Ausdruck einer „höheren Qualität“ der schöpferischen Masseninitiative. Zum einen waren es nunmehr die Arbeitsbrigaden, die zum eigentlichen Träger des SW. wurden. Unter der Losung „sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ wurden in den SW. auch Aufgaben der Aus- und Weiterbildung sowie der Freizeitgestaltung einbezogen. Zum zweiten sollten Formen der SG. die Zusammenarbeit von Intelligenz und Produktionsarbeitern fördern. Anlaß für diese veränderte Zielrichtung des SW. war die Einsicht, daß die zunehmende Kompliziertheit der technischen und wirtschaftlichen Probleme gemeinschaftliche (kollektive) Anstrengungen voraussetzt, während Lösungen, die im „Alleingang“ erreicht werden, den gewachsenen Anforderungen häufig nicht mehr genügen. Die SG. gilt als die wirksamste Form gesellschaftlicher Arbeit im Sozialismus, in der durch gegenseitige Erziehung zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische) bereits „Keime für eine kommunistische Einstellung zur Arbeit“ gelegt werden würden. Mit dieser politisch-ideologischen Aussage soll zugleich ein deutlicher Unterschied zum marktwirtschaftlichen „teamwork“ markiert werden. Die Funktionen von Betriebsleiter und Betriebsgewerkschaftsorganisation zur Förderung der SG. sind im AGB (§§ 35, 22) im einzelnen festgelegt. Ziel der SG. ist ebenfalls die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die vor allem in jüngerer Zeit durch Erhöhung der Wirksamkeit des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Arbeitern und wissenschaftlich-technischer Intelligenz („Bündnis zwischen Arbeiterklasse und Intelligenz“) erreicht werden soll (Intensivierung und Rationalisierung). Eine spezielle Form der SG. waren lange Zeit die „sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften“ (Kooperation von Produktionsarbeitern und Angehörigen der wissenschaftlich-technischen Intelligenz in den Bereichen Forschung, Konstruktion und Produktion); sie werden in dieser Form neuerdings nicht mehr erwähnt. Sie scheinen durch differenziertere Wettbewerbsformen abgelöst worden zu sein, zu denen u.a. gehören: Themenkollektive, Überleitungskollektive (Forschung, I. C.; Forschung, IV.), Intensivierungsverträge, planmäßige kollektive Neuerertätigkeit, WAO-Kollektive und erzeugnisgebundene Komplexwettbewerbe. Allerdings wird auch in den Medien der DDR eingeräumt, daß der Aufwand für die Vielzahl derartiger Programme „oft größer als der entstehende Nutzen“ sei. Auch soll die Vielzahl sehr spezialisierter Auszeichnungen für bestimmte einzelne Wettbewerbsziele verringert werden. Im Mittelpunkt der Auszeichnungen innerhalb des SW. in Form der SG. steht der Staatstitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ (1963 erstmalig verliehen; vorher gab es die Titel „Brigade der sozialistischen Arbeit“ bzw. „Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit“ als Auszeichnungen). Er wird nicht nur an Kollektive in der Volkswirtschaft, sondern auch an Verwaltungen, wissenschaftliche Institutionen usw. verliehen. Eine zusammenfassende Regelung über die Vielzahl von Ehrentiteln und Medaillen, die im SW. verliehen werden, erfolgte in der „Bekanntmachung der Ordnungen über die Verleihung der bereits gestifteten staatlichen Auszeichnungen“ vom 28. 6. 1978 (GBl. SDr. 952 vom 28. 7. 1978, S. 1 ff.). Gegenwärtig gilt eine vom Ministerrat der DDR beschlossene Neufassung der „Ordnung über die Verleihung und Bestätigung der erfolgreichen Verteidigung des Ehrentitels ‚Kollektiv der sozialistischen Arbeit‘“ (GBl. I, 1982, S. 607 ff.). [S. 1198]Im Jahre 1983 standen 270.251 Kollektive (1982: 265.114) mit 4.847.200 Mitgliedern (1982: 4,76 Mill.) im Wettbewerb um diesen Titel. (Darunter waren 1982 117.444~Kollektive mit rd. 2,5 Mill. Mitgliedern aus dem Bereich der sozialistischen Industrie.) C. Neuererbewegung Inhalt und Aufgaben der Neuererbewegung (N.) werden durch das AGB (§§ 36, 37) und durch die N.-Verordnung (NVO) von 1972 (GBl. II, S. 1) sowie durch eine Reihe von Durchführungsbestimmungen (zuletzt: 5. DB vom 24. 2. 1981, GBl. I, S. 122) und eine Reihe von Folgebestimmungen (diese betreffen u.a. Nutzenabrechnung, Aufgaben bei Abschluß von Neuerervereinbarungen, Schutzrechtsbestimmungen usw.) geregelt. Mit diesen Rechtsnormen wurde die gleichnamige VO von 1963 und eine Reihe einschlägiger Bestimmungen zur N. abgelöst. Die N. gilt als eine Kernform des SW., die sowohl auf eine qualitative Leistungssteigerung des einzelnen als auch — in besonderem Maße — auf eine planmäßige Kooperation zwischen Arbeitern und Intelligenz gerichtet ist. Die Tätigkeit eines Neuerers oder eines N.-Kollektivs richtet sich auf das betriebliche Erfindungs- und Vorschlagswesen. Nach dem Selbstverständnis der DDR geht es in aller Regel um die „schöpferische Lösung“ eines bisher ungeklärten technischen, organisatorischen oder wissenschaftlichen Problems, wobei die damit zusammenhängenden Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitsleistung erbracht werden müssen. „Hauptinhalt der Neuerertätigkeit ist die weitere Intensivierung der Produktion durch sozialistische Rationalisierung“ (§ 2 NVO). Im Unterschied zum betrieblichen Vorschlagswesen in einer Marktwirtschaft ist der weit überwiegende Teil der Aufgabenstellungen der N. plangebunden und wird auf diese Weise weitgehend staatlich gelenkt und gefördert. In die gesamtstaatliche Leitung der „thematischen und kennziffermäßigen Planung“ der N. teilen sich das Amt für Erfindungs- und Patentwesen sowie der Bundesvorstand des FDGB. In der N. steht nicht der allgemeine Aspekt der schöpferischen Arbeit an sich im Vordergrund, sondern es geht in ihr in erster Linie um zeitlich fixierte und thematisch präzise umrissene Aufgaben. Als vereinbarte und geplante Lösungen dienen die Neuereraufgaben eines oder mehrerer Beschäftigter der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne (in jüngerer Zeit speziell des „Staatsplans Wissenschaft und Technik“). Entsprechend fixiert der Planteil Wissenschaft und Technik des Betriebsplans (Rahmenrichtlinie für die Jahresplanung, GBl., SDr. 1021, S. 97) in seinem Abschnitt 3.5 die Aufgabe der N. Mit der NVO hat der FDGB größere Einflußmöglichkeiten für die Entwicklung der N. in den Betrieben erhalten. Gleichzeitig sind die Rechte der Neuerer stärker abgesichert worden; ferner wurde der finanzielle Anreiz (N.-Vergütung) erhöht. Allerdings sind damit Umfang und Kompliziertheit der N.-Regelungen erheblich gewachsen und vielfach nur noch für Spezialisten überschaubar. Die besondere Bedeutung, die der N. beigemessen wird, kommt auch in der Vielzahl betrieblicher und überbetrieblicher Instanzen zum Ausdruck, die sich ihrer leitend und fördernd annehmen sollen. Auf seiten der Betriebsleiter nehmen die Betriebsbüros für die N. (BfN) wesentliche Funktionen wahr. Sie sind ein wichtiges Beratungs- und Koordinierungsorgan. Ihnen obliegt die Planung, Registrierung und rasche Nutzbarmachung von Neuerungen. Das BfN organisiert betriebliche Neuererkonferenzen und sorgt für die Weiterleitung schutz- und patentfähig erscheinender Ergebnisse an das Amt für Erfindungs- und Patentwesen. Neuerdings wird auch die Errichtung eines BfN auf der Ebene des Kombinates angestrebt. Bei den Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) bestehen Neuereraktivs. (Bis 1972 gab es mit ähnlicher Aufgabenstellung sog. Neuererräte.) Die Mitglieder des Neuereraktivs werden durch die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) berufen; sie haben den organisationsrechtlichen Status einer Kommission der BGL. Es wird auch als „ehrenamtlich arbeitendes beratendes und kontrollierendes Organ der BGL“ bezeichnet und ist gegenüber der BGL rechenschaftspflichtig. Neuereraktivs (Mitgliederzahl: 5–21) bestehen in der Mehrzahl der Betriebe und Institutionen mit mehr als 50 Beschäftigten. Für die Förderung des Erfahrungsaustausches, aber auch zur Anleitung der Kommissionen der BGL werden bei den Gewerkschaftsvorständen auf Kreis- und Bezirksebene ebenfalls Neuereraktivs gebildet. Die Neuereraktivs sind zur engen Zusammenarbeit mit den Kontrollposten der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Bewegung der Messen der Meister von Morgen (MMM), den Sektionen der Kammer der Technik (KdT) und den Gruppen der Gesellschaft für deutsch-sowjetische Freundschaft (DSF) im Betrieb verpflichtet. Neben speziellen Neuererbrigaden auf Meister- oder Abteilungsebene gibt es vielfach betriebliche Neuererzirkel; sie sollen die Kooperation verbessern und nehmen darüber hinaus eine beratende Funktion wahr. In größeren Betrieben gibt es Neuererinstrukteure, mit deren Hilfe eine Beschleunigung bei der Einführung betrieblicher Neuererlösungen erreicht werden soll. (In den LPG bestehen besondere Neuererkommissionen mit ähnlichen Funktionen, wie sie das BfN in den Betrieben wahrnimmt.) Zur Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit wurden 1972 bei den Wirtschaftsräten der Bezirke Bezirksneuerungszentren (BNZ) geschaffen (GBl. II, S. 422). Sie nehmen auf regionaler Ebene ähnliche Aufgaben wahr wie die BfN in den Betrieben (Beratung, Erfahrungsaustausch, Veranstaltungen [S. 1199]mit sowjetischen Neuerern, allgemeine Verbreitung von Neuerermethoden, Produktionspropaganda, Organisation von Schulungsveranstaltungen usw.). Der Abschluß einer Neuerervereinbarung (§§ 13 ff. NVO) für die geplante Lösung einer Neuereraufgabe erfolgt in Vertragsform schriftlich zwischen dem Betrieb und dem Neuerer bzw. dem Neuererkollektiv. In diesem Dokument werden detailliert die Aufgabenstellung, die zu erwartende Lösung, der Termin, zu dem die Neuerung vorliegen soll, sowie die Vergütung für die zu erbringende Neuererleistung festgelegt. Die Neuerervergütung ist für vertraglich vereinbarte Neuereraufgaben höher als für Neuerungen, die „spontan“ entstehen. Die Neuerervorschläge, die nicht aufgrund voraufgegangener Vereinbarungen gemacht werden, sind beim BfN (oder Betriebsleiter) einzureichen und werden dort geprüft und registriert. Sie können entweder als vergütungspflichtige Vorschläge anerkannt oder abgelehnt werden. Die Höhe der in der NVO (§ 30 Abs. 2 NVO) geregelten Vergütung beträgt: bei Neuererlösungen mindestens 30 Mark, höchstens 30.000 Mark, bei Erfindungen mindestens 75 Mark, höchstens 200.000 Mark. Vorgesehen sind ferner u.a. Zuschläge, Nachvergütungen (wenn sich der Nutzen höher als ursprünglich vorgesehen erweist) sowie andere zusätzliche Leistungen. Für die Regelung von Streitigkeiten, die sich zwischen Neuerern und Betriebsleitung ergeben, sind die Konfliktkommissionen (Gesellschaftliche Gerichte) oder die Arbeitsgerichte zuständig. Die früher bestehenden speziellen Schlichtungsstellen wurden 1972 abgeschafft. Für Jugendliche gibt es als besondere Form der N. die Bewegung der Messe der Meister von Morgen (MMM). Im Prinzip ähnlich organisiert wie die N., sind an dieser Form des SW. neben dem FDGB vor allem die Grundorganisationen der FDJ beteiligt. Mit Hilfe der MMM sollen Jugendliche frühzeitig an die Ideen der N. herangeführt und schwerpunktmäßig für eine Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts gewonnen werden. 1982/83 war mehr als die Hälfte aller Aufgaben im Rahmen der MMM aus dem Staatsplan Wissenschaft und Technik abgeleitet (ND 12./13. 11. 1983). Die MMM gelten als Lehr- und Leistungsschauen der Jugend und werden auf Schul-, Hochschul-, Betriebs-, Kreis-, Bezirks- und DDR-Ebene durchgeführt. An der Organisation ist vor allem auch das Amt für Jugendfragen beim Ministerrat beteiligt. Im Ergebnis der MMM werden Auszeichnungen vergeben, besondere Leistungen prämiert und Förderungsverträge mit Jugendlichen abgeschlossen. Im Jahr 1983 gab es 44.800 Messen auf den verschiedenen Ebenen, an denen sich 2,67 Mill. Jugendliche beteiligt hatten, die 781.400 Exponate ausstellten. An der N. in der volkseigenen Wirtschaft haben sich 1983 1,9 (1982: 1,8) Mill. Berufstätige beteiligt; das waren rd. 33,5 v.H. der Gesamtzahl der in diesem Bereich Tätigen. Der durchschnittliche Nutzen aus vereinbarten Neuererleistungen soll 1983 35.700 Mark, aus anderen Neuerervorschlägen 5.900 Mark betragen haben. Der volkswirtschaftliche Gesamtnutzen einschl. Nachnutzung für 1982: rd. 4,9 Mrd. Mark, für 1983 rd. 5,3 Mrd. Mark, das sind 2,5 v.H. des Gesellschaftlichen ➝Gesamtproduktes der DDR. 1982 erhielten 25 Neuerer den staatlichen Titel „Verdienter Erfinder“ (darunter keine Frau). Vielfach werden Neuerer aber auch mit dem Titel eines „Aktivisten“ oder „Verdienten Aktivisten“ ausgezeichnet. Daneben erhalten erfolgreiche Neuerer bei bedeutsamen Neuerervorschlägen oder wichtigen patentierten Erfindungen einen Neuererpaß als moralische Anerkennung, in der die Neuererleistungen des Inhabers eingetragen werden. Weitere Auszeichnungen sind u.a.: „Hervorragender Neuerer“ oder „Hervorragendes Neuererkollektiv“. Obwohl die Neuerervergütungen erhöht, die propagandistischen Anstrengungen verstärkt wurden und die Teilnehmerzahlen an der N. angestiegen sind, haben sich die kritischen Stimmen an den bisherigen Ergebnissen der N. nicht merklich verringert. Beklagt werden unverändert u.a. die langen Bearbeitungszeiten innerhalb der betrieblichen Verwaltungen, die zögernde Umsetzung der Neuerervorschläge in die betriebliche Praxis, die ungenügende Nachnutzung (d.h. die Übernahme von Neuerervorschlägen durch andere Betriebe bzw. Kombinate), die Einreichung von Verbesserungsvorschlägen innerhalb der N., die von Angehörigen der wissenschaftlich-technischen Intelligenz im Rahmen ihrer normalen Arbeitspflichten erarbeitet worden sind. Die Ursachen für diese Situation sind mannigfach: die Betriebsleitungen sind offensichtlich nur wenig interessiert, die oft sehr speziellen Ergebnisse der N., die nicht selten trotz erheblichen Aufwandes nur einen begrenzten Nutzen versprechen, wesentlich zu fördern. Zudem bleiben die Neuerervorschläge trotz aller Bemühungen um Planbarkeit in ihren technischen und inhaltlichen Aspekten unberechenbar. Die Schwerfälligkeit bzw. das Desinteresse der Betriebsleitungen führt auch bei engagierten N. häufig zur Resignation. Die Bereitschaft in den Belegschaften, sich wirklich engagiert an der N. zu beteiligen, hält sich aber auch aus anderen Gründen in Grenzen. Da die Arbeit an Neuerungen außerhalb der normalen Arbeitspflichten zu verrichten ist, steht der zeitliche Aufwand häufig noch immer in einem ungünstigen Verhältnis zu der erwarteten Neuerervergütung. Besonders zahlreich sind die Klagen über unzureichende Nachnutzungen. 1977 machten diese erstmals 5,3 v.H. des insgesamt aus der N. resultierenden Jahresnutzen aus (zuvor rd. 2–3 v.H.); seitdem stagniert dieser Anteil (1982: 5,4 v.H.). [S. 1200]<D. Produktionspropaganda> Um — wie angestrebt — Bestleistungen, Neuerermethoden, bewährte Formen des SW. usw. innerhalb des gleichen Betriebes, aber vor allem über diesen hinaus in ganzen Industriezweigen oder in der gesamten Volkswirtschaft wiederholen bzw. ebenfalls anwenden zu können, müssen diese veröffentlicht werden. Weiter ist es erforderlich, sie so weit aus den arbeitsplatzspezifischen Bedingungen herauszulösen, also sie zu formalisieren, daß sie vergleich- und übertragbar werden. Zudem erhofft sich die Wirtschaftsführung von dem Herausstellen und der Prämierung sowie der Bevorzugung verdienter einzelner und erfolgreicher Kollektive einen zusätzlichen Anreiz, um die Bereitschaft zur Nachahmung zu verstärken. Diesen Zwecken dient die Produktionspropaganda (P.). Die P. ist Instrument einer „systematischen, zweckbestimmten Aufklärungs-, Überzeugungs- und Erziehungsarbeit“, bei der ideologische und wirtschaftliche Ziele gleichermaßen zum Tragen kommen sollen. Sie soll alle Möglichkeiten zur Förderung des SW. durch Information, öffentliches Lob oder öffentlichen Tadel in Wort (periodische Rechenschaftslegungen, Beratungen zur Wettbewerbsauswertung, Betriebszeitung, Betriebsfunk, Veröffentlichungen in überbetrieblichen Medien, Berichte auf zentralen Versammlungen von Parteien und Massenorganisationen, Wettbewerbslosungen usw.) und Bild (zentrale Wettbewerbstafel, Straße der Besten, Tafeln der sozialistischen Kollektive, der Aktivisten, der besten Neuerer usw.) nutzen. Dabei spielt die moralische Anerkennung von Wettbewerbsleistungen eine besondere Rolle. Eine Vielzahl von staatlichen und betrieblichen Einzel- und Kollektivauszeichnungen, Anerkennungen und Belobigungen (Auszeichnungen) sowie Orden, Medaillen, Ehrenzeichen, -titel und -banner, Wanderfahnen und -wimpel stehen für diese Zwecke zur Verfügung. Die Formen der moralischen Anerkennung sind in aller Regel mit materiellen Vergünstigungen verbunden. E. Mach-Mit-Wettbewerb Die Prinzipien des SW. werden in Form des Mach-Mit-Wettbewerbs (MMW.) über den Wirtschaftsbereich hinaus auf die Wohngebiete übertragen (vgl. auch den Abschnitt IV. F.: Wettbewerb um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“). Sein jeweiliges Programm wird seit 1972 vom Nationalrat der Nationalen Front der DDR verabschiedet. Der MMW. steht unter der Wettbewerbslosung: „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit“ (aber auch: „Schöner unser Betrieb — Mach mit“). Inhalt dieses Wettbewerbs innerhalb und zwischen Städten, Dörfern, Wohnbereichen, Betrieben und den kommunalen Volksvertretungen ist die Verbesserung der Arbeits-, Lebens- und Wohnbedingungen. Er stellt den Versuch dar, die bisherige ehrenamtliche Beteiligung der Bevölkerung an vergleichbaren Aktionen (Nationales Aufbauwerk (NAW)) zu intensivieren und planmäßig zu gestalten. Zu den Wettbewerbsaufgaben zählen in erster Linie (nicht immer ganz) freiwillige Leistungen beim Um-, Ausbau und der Renovierung von Wohnungen, Gaststätten und Gebäuden des öffentlichen Lebens sowie die Einrichtung und Pflege von Grünanlagen. Der wachsende Umfang, aber auch die zunehmende Bürokratisierung zeigen sich in dem von den örtlichen Staatsorganen ausgearbeiteten, immer differenzierter werdenden Programm des MMW. Es umfaßt u.a. Angebotskataloge, den Abschluß von Ortsgestaltungskonzeptionen, die Ausarbeitung von Mietermitwirkungsverträgen, Hausreparaturplänen oder Grünflächenpflegeverträgen. An dringlichen Instandsetzungsarbeiten wie z.B. an der Aktion „Dächer dicht“ in städtischen Wohngebieten (geplante Laufzeit bis 1987) sind vor allem FDJ-Stoßbrigaden beteiligt. Weitere Wettbewerbsaufgaben sind z.B. die Sammlung und Erfassung von Altmaterialien im Zuge der Sekundärrohstoffversorgung. Der MMW. stellt eine Form der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in den Wohngebieten dar, und es gilt als moralische Pflicht, sich an ihm zu beteiligen. Auch im Rahmen des MMW. soll die Lösung sozialer bzw. ökonomischer Aufgaben mit der ideologischen Erziehung der einzelnen zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ und zur Festigung des „sozialistischen Patriotismus“ verbunden werden (Gesellschaftliche Tätigkeit; Persönlichkeitstheorie, Sozialistische). Neue Aufgaben und Impulse werden in jüngerer Zeit von der Übernahme von Aufgaben aus der territorialen Rationalisierung (d. s. Maßnahmen der örtlichen Staatsorgane zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in Territorien sowie zum Ausbau der Infrastruktur, um die ökonomischen Ziele in den Betrieben erreichen zu können) in den MMW. erwartet. In diesem Zusammenhang stehen die Bemühungen, die wechselseitige Ergänzung von Produktionswettbewerb und Wettbewerb im Wohngebiet zu verbessern. — 1983 belief sich laut offiziellen Angaben die Eigenleistung der Bevölkerung allein zur Wohnungserhaltung im Rahmen des MMW. auf rd. 3,6 Mrd. Mark (vgl. Tribüne vom 27. 1. 1984), das sind mehr als 215 Mark pro Kopf der Bevölkerung; diese Summe ist beachtlich, beträgt sie doch etwa einen Wochenlohn oder 2–3 Neubau-Monatsmieten. Städte und Gemeinden, die sich im MMW. besonders hervorgetan haben, erhalten Auszeichnungen und Ehrenurkunden. IV. Spezielle Formen und Methoden des SW. Die im Abschnitt III. dargestellten Grundformen und -prinzipien des SW. sind vor allem in jüngerer Zeit immer weiter verfeinert und vielfach kombi[S. 1201]niert worden. Die Ursachen für diese Ausdifferenzierung des Instrumentariums des SW. liegen in den Veränderungen der wirtschaftlichen Situation und in der auf diese reagierenden Wirtschaftspolitik der SED. Im Mittelpunkt stehen die Bemühungen um die Einsparung von Material, Energie und Arbeitskräften. Ferner werden die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschrittes sowie eine raschere Überführung neuer Produktionsverfahren und Produkte in die Fertigung angestrebt. Den Außenhandelsbeziehungen kommt dabei eine besondere Rolle zu: Exportgüter sollen in Qualität und Kosten mehr als bisher weltmarktfähig werden; andererseits ist die politische Führung bestrebt, den Umfang der Importe zu verringern. In diesem Zusammenhang wird besonderer Wert auf die Berechenbarkeit des SW. gelegt. Nicht nur die Zahl, sondern auch der Stellenwert derjenigen Wettbewerbsformen hat zugenommen, in denen eindeutige, ziffernmäßige Vorgaben gemacht werden. Dadurch ist die schon immer gegebene Verflechtung zwischen Wirtschaftlicher Rechnungsführung und SW. noch enger geworden. Die Wettbewerbsteilnehmer sollen konkrete Kennziffern über Kosten, Material- und Energieeinsatz, Maschinenzeiten usw. erhalten; umgekehrt wird der Wettbewerbsverlauf ständig rechnerisch überprüft und kontrolliert. Seine Ergebnisse finden laufend Eingang in das betriebliche Rechnungswesen. Bis in die 60er Jahre hinein war vor allem der Produktionsprozeß Ort des SW.; nunmehr ist erkannt worden, daß für die Nutzung von Forschung und Entwicklung der produktionsvorbereitenden Phase entscheidende Bedeutung zukommt und sie daher verstärkt in den SW. einbezogen werden muß. War zum Beginn des SW. vor allem die Produktionsarbeiterschaft am SW. beteiligt, sind heute auch die Angehörigen der wissenschaftlich-technischen Intelligenz voll in den Wettbewerb einbezogen. Forschung und Entwicklung erweitern zudem die zeitliche Dimension des SW., weil deren Tätigkeiten nicht nur das laufende Planjahr, sondern wesentlich auch die folgenden betreffen. Stärker noch als in früheren Jahrzehnten gilt daher für den SW., daß seine Aufgaben aus den längerfristigen Betriebsplänen abgeleitet, wie auch — im Umkehrschluß — seine Ergebnisse rechtzeitig in den Planungen berücksichtigt werden müssen. Diese komplizierter gewordenen Aufgabenstellungen im SW. sind — neben mancherlei bürokratischen und betrieblichem Wildwuchs — nicht nur Ursache für die Mannigfaltigkeit von Formen und Methoden des SW., sondern auch für die Schwierigkeiten, die genaue Ausformung und Bedeutung der einzelnen gegenwärtig propagierten konkreten Wettbewerbsmaßnahmen zu ermitteln und darzustellen. Selbst die Bezeichnungen sind keineswegs eindeutig, so daß nicht in jedem Fall festzustellen ist, ob sich hinter differierenden Namen auch sachliche Besonderheiten verbergen. Nachstehend können daher nur die wesentlichen Grundstrukturen beschrieben werden. Die Zuordnung der einzelnen Modelle zu den im Abschnitt II
Sozialistischer Wettbewerb (1985) Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ideologische, politische und ökonomische Grundlagen Der SW. gilt im Marxismus-Leninismus als objektive Gesetzmäßigkeit der sozialistischen Produktionsweise und des sozialistisch/kommunistischen Aufbaus. In ihm komme der prinzipielle Wandel der Arbeit im Sozialismus und das daraus resultierende…
DDR A-Z 1985
Sozialdemokratismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich von Lenin geprägter Begriff zur Kennzeichnung der Politik der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Nach 1945 wurde er von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zunächst verwendet, um Abweichungen eigener Parteimitglieder — vor allem ehemaliger SPD-Mitglieder — von der Linie der Parteiführung anzuprangern (Kleinbürgertum; Revisionismus). Nach dem Juni-Aufstand 1953 wurden oppositionelle Strömungen in der Gesamtgesellschaft (Opposition und Widerstand) häufig mit dem Vorwurf des S. belegt, darüber hinaus aber auch die Politik der SPD in der Bundesrepublik Deutschland, deren ideologische Diversion als einer der Hauptgründe für die Ereignisse des 17. 6. 1953 dargestellt wurde. Nach dem Abklingen dieser Auseinandersetzungen wurde das Schlagwort des S. in größerem Umfange erst wieder in Zusammenhang mit dem „Prager Frühling“ 1968 benutzt sowie im Zuge der danach einsetzenden Phase der Entspannungspolitik als Versuch der Abgrenzung gegenüber den für die Sicherheit der eigenen Ordnung als gefährlich erachteten Ideen des Demokratischen ➝Sozialismus (DS.). Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung in der DDR nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) führten eine gewisse Stabilisierung des Systems und die außenpolitische Neuorientierung im Vorfeld der KSZE auch zu begrifflichen Neu- bzw. Umformulierungen in der ideologischen Auseinandersetzung mit dem Ergebnis, daß seit 1973 der polemische Begriff des S. weitgehend durch die Formel des Sozialreformismus ersetzt worden ist. Auch hat die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem S. in der DDR seither an Ernsthaftigkeit und Differenziertheit gewonnen. Mit S. bzw. Sozialreformismus bezeichnet die SED heute vorrangig die gegenwärtige Politik der SPD in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie in den unterschiedlichen Ansätzen des DS. (bzw. des synonym gebrauchten Begriffes der „sozialen Demokratie“) zum Ausdruck kommt. Wenn auch die Kritik gegenüber dem S. im einzelnen differenzierter geworden ist, wird doch gegenüber allen Formen des S. einheitlich der Vorwurf erhoben, daß sie als untauglicher Versuch eines Dritten Weges durch ihre Beschränkung auf den Reformismus zumindest objektiv die Rolle des „Arztes am Krankenbett des Kapitalismus“ darstellten und so letztlich das Überleben des Imperialismus sicherten. Dabei wird der Diskussion um die Grundwerte des DS. auch eine direkt gegen die DDR gerichtete Funktion (Antikommunismus) unterstellt: „Die sozialdemokratische ‚Grundwerte‘-Propaganda erfüllt eine doppelte Aufgabe: den Kapitalismus auf seiner staatsmonopolistischen Stufe zwar als verbesserungsbedürftig, aber wandlungsfähig, also erhaltenswert, darzustellen; und den in den Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft realisierten Sozialismus als in angeblicher Demokratiefeindlichkeit erstarrt und abstoßend, also nicht erstrebenswert zu diffamieren“ (Klassenkampf und Demokratie, Berlin [Ost] 1982, S. 88). Als grundsätzlicher Mangel der Konzeptionen des DS. wird geltend ge[S. 1155]macht, daß Begriffe wie „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität … von den materiellen Bedingungen ihrer Verwirklichung, den Eigentums- und Machtverhältnissen“ abstrahierten (ebd.). Speziell „rechten“ Vertretern des DS. wird der Vorwurf des Opportunismus gemacht. Ihr Ziel sei es, „eine möglichst konfliktfreie Entwicklung des staatsmonopolistischen Kapitalismus zu gewährleisten, die Demokratiebestrebungen der Werktätigen zu kanalisieren und große Teile der werktätigen Bevölkerung für die Erhaltung und ‚Verbesserung‘ des staatsmonopolistischen Systems zu gewinnen“ (ebd., S. 87). Sofern Vorstellungen des DS. die Vergesellschaftung eines Teils der Produktionsmittel beinhalten, werden diese in der aktuellen Situation relativ positiv bewertet: „Der positive Ansatz dieser Forderungen besteht in ihrem antimonopolistisch-demokratischen Inhalt; sie kann insofern in der gegenwärtigen Etappe den Kampf um die Erweiterung der Einflußmöglichkeiten demokratischer Kräfte im staatlichen Bereich fördern“ (ebd., S. 90). Letztlich seien sie jedoch unzureichend, da sie „die Demokratisierung des politischen Systems nur als quantitatives Problem begriffen … Die Begrenztheit dieser Forderungen, die an den bestehenden — monopolkapitalistischen — Staat gerichtet werden, rührt (ferner) daher, daß die Kräfte, die diese Forderung stellen, den Klassencharakter dieses Staates nicht erkennen und — damit in Zusammenhang — die Möglichkeiten der bürgerlichen Demokratie und ihrer Gesetzgebung überschätzen“ (ebd., S. 90 f.). Politik; Staatslehre. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1154–1155 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialfürsorgeSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich von Lenin geprägter Begriff zur Kennzeichnung der Politik der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Nach 1945 wurde er von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zunächst verwendet, um Abweichungen eigener Parteimitglieder — vor allem ehemaliger SPD-Mitglieder — von der Linie der Parteiführung anzuprangern (Kleinbürgertum; Revisionismus). Nach dem Juni-Aufstand 1953…
DDR A-Z 1985
Seerecht (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Gesamtheit der Rechtsnormen für die Seeschiffahrt und andere Bereiche der Meeresnutzung. Unterschieden wird internationales S., das auf völkerrechtlichen, zumeist multilateralen Verträgen beruht oder als Gewohnheitsrecht anerkannt wird, und nationales S. 1. Nationales Seerecht. Das innerstaatliche S. wurde im Zusammenhang mit der Kodifikation anderer Bereiche, z. B. des Zivilrechts und des Außenhandelsrechts neu gestaltet. Seit 1972 besteht in der DDR eine Gesellschaft für S., die in das internationale Schiffahrtskomitee (CMI = Comité Maritime International) aufgenommen worden ist. Wichtige Vorschriften: Seehafenbetriebsordnung vom 10. 6. 1974 (GBl. I, S. 316); Seeschiffsbesetzungsordnung vom 25. 11. 1974 (SDr. Nr. 787); AO vom 27. 11. 1975 über die Zulassung von Fahrzeugen zur Seefahrt (SDr. Nr. 824); AO vom 18. 10. 1978 zur Regelung des Seeverkehrs (SDr. Nr. 993) 2. Internationales Seerecht. Die DDR trat zahlreichen internationalen Abkommen bei, erklärte Abkommen, denen das ehemalige Deutsche Reich angeschlossen war, für anwendbar und schloß bilaterale Abkommen auf dem Gebiet des Seeverkehrs- bzw. der Handels- und Seeschiffahrt ab. Die DDR ist Vertragspartner folgender wichtiger Übereinkommen der S.-Konferenz der Vereinten Nationen: Übereinkommen vom 29. 4. 1958 über das Küstenmeer und die Anschlußzone, in Kraft am 10. 9. 1964; Übereinkommen vom 29. 4. 1958 über die Hohe See, in Kraft am 30. 9. 1962; Übereinkommen vom 29. 4. 1958 über den Festlandsockel, in Kraft am 10. 6. 1964. Nach mehrjährigen vorbereitenden Verhandlungen wurde am 3. 12. 1973 die Dritte S.-Konferenz der Vereinten Nationen mit dem Auftrag eröffnet, eine Rechtsordnung für alle Meeresnutzungen auszuarbeiten. Am 30. 4. 1982 wurde das „Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen“ angenommen. Die DDR (wie die Bundesrepublik Deutschland) enthielt sich. Am 10. 12. 1982 hat die DDR gezeichnet. (Quelle: Platzöder/Graf Vitzthum, Baden-Baden 1984, Seite 5, 17 ff.) Mitgliedschaft der DDR in internationalen Seeverkehrs- und UNO-Organisationen: BIMCO (Baltic and International Maritime Conference) = Vereinigung von Reedern, Schiffsmaklern und Fachverbänden für deren Zusammenwirken in Fragen des internationalen Seeverkehrs; ICHCA (International Cargo Handling Coordination Association) = Internationale Organisation für die Koordinierung der Transport- und Umschlagtechnik mit der Aufgabe, den Güterumschlag im Seeverkehr durch Zusammenwirken aller Beteiligten zu verbessern; PIANC (Permanent International Association of Navigation Congresses) = Internationale ständige Vereinigung der Schiffahrtskongresse; FIATA (Fédération Internationale des Associations des Transitaires et Assimilés) = Internationale Föderation der Spediteur-Organisationen; UNIDROIT = Internationales Institut zur Vereinheitlichung des Privatrechts, insbesondere des Handelsrechts und des internationalen Transportrechts; IMCO (Inter-Governmental Maritime Consultative Organization) = Beratende Seeschiffahrtsorganisation der UN mit Schwerpunkt Sicherheit der Seeschiffahrt (Seestraßenordnung); Mitarbeit der DDR an der am 4. 7. 1983 in Malmö eröffneten Weltschiffahrtsuniversität (World Maritime University). UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Development) = Konferenz für Handel und Entwicklung der UN sowie deren Schiffahrtskomitee; UNCITRAL (United Nations Commission of International Trade Law) = UN-Kommission für internationales Handelsrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1143 Seenotrettungsdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SeestraßenordnungSiehe auch die Jahre 1975 1979 Gesamtheit der Rechtsnormen für die Seeschiffahrt und andere Bereiche der Meeresnutzung. Unterschieden wird internationales S., das auf völkerrechtlichen, zumeist multilateralen Verträgen beruht oder als Gewohnheitsrecht anerkannt wird, und nationales S. 1. Nationales Seerecht. Das innerstaatliche S. wurde im Zusammenhang mit der Kodifikation anderer Bereiche, z. B. des Zivilrechts und des Außenhandelsrechts neu gestaltet. Seit 1972 besteht in der DDR…
DDR A-Z 1985
Geschlechtserziehung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die menschlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft sollen nach den Prinzipien der Sozialistischen ➝Moral gestaltet werden. Diese Forderung gilt auch für die Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Lange Zeit teils tabuisiert, teils auf sozialistisch-puritanische Verhaltensregeln und rein biologische „Aufklärung“ reduziert, wird in jüngster Zeit der G. der Kinder und Jugendlichen größere Aufmerksamkeit geschenkt, wobei auch die anfänglich vermiedenen Begriffe Sexualerziehung, „Sexualpädagogik“, „Sexualverhalten“, „Sexualität“ usw. verwendet werden. „Sozialistische“ G. soll die Heranwachsenden befähigen, durch die Beziehungen und in den Beziehungen zum anderen Geschlecht eine „sinnvolle und glückhafte Steigerung ihres Daseins“ zu finden, wozu es der Anerziehung von Einstellungen und Verhaltensweisen bedarf, die durch Verantwortung für die Entwicklung des Partners und für die eigene Entwicklung gekennzeichnet sind. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, die eigenen Kinder auf die Begegnung mit dem anderen Geschlecht sinnvoll vorzubereiten und sie dazu mit dem notwendigen Wissen um die eigene Geschlechtlichkeit und die Eigenarten des anderen Geschlechts vertraut zu machen. Sozialistische G. bezieht sich also auf alle Verhaltens- und Erlebnisweisen des Menschen, welche die Beziehungen zur eigenen Geschlechtlichkeit und zum anderen Geschlecht betreffen, d.h. auf die erotischen und die sexuellen ebenso wie auf die allgemein-sozialen. G. ist zwar die gemeinsame Aufgabe von Familie, Schule, Jugendorganisationen und anderen gesellschaftlichen Erziehungskräften, erfolgt jedoch weitgehend im Rahmen der Schule; sie ist nicht nur die Aufgabe eines Unterrichtsfaches, besonders des Biologieunterrichts der Klasse 8, sondern soll auch die Möglichkeiten verschiedener anderer Fächer, und zwar von der Klasse 1 an, nutzen, besonders des Literatur- und des gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichts. Eine wichtige Zielstellung der sozialistischen G. ist es ferner, die Heranwachsenden zu befähigen, sich „von überlebten spätbürgerlichen Moralauffassungen, schädlichen Umwelteinflüssen und unmoralischen Gewohnheiten und Verhaltensweisen abzugrenzen“. Zwei besondere Schwerpunkte bilden die G. der älteren Schüler und Lehrlinge sowie die sexualpädagogische Befähigung der Eltern; zu letzterem werden die für Kinder altersdifferenzierten „Merkblätter für Eltern“ (A: 4–10 J.; B: 10–14 J.; C: 14–18 J.) des Deutschen Hygiene-Museums Dresden verwendet. Für die Vermittlung entsprechender Kenntnisse im Rahmen der G. der 3- bis 18jährigen besteht folgendes 23 Themen umfassendes und in 4 Themenkomplexe gegliedertes sexualpädagogisches (Maximal- bzw. Optimal-) Programm: A. Gesellschaftlich-moralische Probleme: sozialistische Gesellschaft-Ehe und Familie, sozialistische Moral und Geschlechterbeziehungen; B. Allgemeine Probleme der Geschlechterbeziehungen und des Geschlechtslebens: die Beziehungen zwischen Eltern und Kind in der Familie, Herkunft, Entstehung und Geburt des Kindes, die geschlechtliche Reifung im Kindes- und Jugendalter, die sexuelle Reifung, zur Frage der Enthaltsamkeit, die Beziehungen zwischen Jungen und Mädchen, Freundschaft und Liebe, die psychologische Einheit des Menschen im Geschlechtsbereich, männliche und weibliche Sexualität; C. Anatomie und Physiologie des Geschlechtslebens: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruation und Menstruationshygiene (nur für Mädchen), Zeugung und Empfängnis, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsprobleme, Geburt und Fehlgeburt, Masturbationsprobleme (nur für Jungen); D. Abwegigkeiten und Spezialprobleme: Sittlichkeitsvergehen an Kindern, Abwegigkeiten des Sexualverhaltens (Homosexualität, Päderastie, Sadismus, Masochismus), Geschlechtskrankheiten, Impotenz, Frigidität. Bei der G. in der DDR ist man bemüht, sich von 2 extremen Auffassungen zu lösen, sowohl von der Auffassung, daß eine wirksame Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung eine gezielte Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf die Begegnung mit dem anderen Geschlecht und der eigenen Geschlechtlichkeit überflüssig mache, als auch von der Auffassung, daß eine spezifische Sexualaufklärung allein ausreiche, um auf diese Begegnungen vorzubereiten. Intention und Realisation klaffen auch auf diesem Erziehungsgebiet teilweise noch recht weit auseinander und sind in hohem Maße von den Eigenheiten der jeweils unterrichtenden Personen abhängig. Für DDR-Verhältnisse ausgesprochen offen und unvoreingenom[S. 546]men unterrichtet ein 1982 im Bibliographischen Institut Leipzig erschienenes Jugendlexikon über dieses Gebiet (Jugendlexikon. Jugend zu zweit. Leipzig 1982). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 545–546 Geschichte der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF)Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die menschlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft sollen nach den Prinzipien der Sozialistischen ➝Moral gestaltet werden. Diese Forderung gilt auch für die Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Lange Zeit teils tabuisiert, teils auf sozialistisch-puritanische Verhaltensregeln und rein biologische „Aufklärung“ reduziert, wird in jüngster Zeit der G. der Kinder und Jugendlichen größere Aufmerksamkeit geschenkt, wobei…
DDR A-Z 1985
Staatsfunktionär (1985)
Siehe auch: Staatsfunktionär: 1975 1979 Staatsfunktionäre: 1969 Bezeichnung für die Leiter und Mitarbeiter in den zentralen und örtlichen Staatsorganen (Staatsapparat), für Richter und Staatsanwälte (Staatsanwaltschaft) sowie für die Leiter staatlicher Institutionen und Einrichtungen sowie deren Stellvertreter. Zu den St. werden ferner die Offiziere in den [S. 1279]bewaffneten Organen (Deutsche Volkspolizei [DVP]; Grenztruppen der DDR; Nationale Volksarmee [NVA]) sowie die Leiter in der sozialistischen Volkswirtschaft (z. B. Direktoren von Kombinaten und VEB) gezählt. Ihre Aufgaben, Pflichten und Rechte sollen in jedem Fall genau umschrieben sein; zu ihrer Ausübung sind ihnen staatliche Befugnisse übertragen. Die Tätigkeit der St. wird als Staatsdienst bezeichnet. An die St. werden besondere Anforderungen gerichtet, die für die Kaderpolitik generell kennzeichnend sind. Als „Beauftragte der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ sollen sie über gesellschaftswissenschaftliche sowie über Grundkenntnisse in marxistisch-leninistischer Philosophie (Marxismus-Leninismus; Politische Ökonomie) und im Wissenschaftlichen Kommunismus verfügen. Daneben wird erwartet, daß sie das entsprechende Fachwissen für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe besitzen und sich sowohl politisch-ideologisch als auch fachspezifisch ständig weiterbilden. Eine besondere Gruppe innerhalb der St. bilden die Staatlichen Leiter (StL.). StL. sind mit der Leitung staatlich organisierter Kollektive (z.B. Ministerium, Vorsitzender eines Rates, Betrieb, Schule, Theater) beauftragt. Der StL. wird in seine Position entweder entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen berufen oder gewählt. Entsprechend endet sein Arbeitsverhältnis entweder mit dem Ablauf der jeweiligen Wahlperiode oder durch Abberufung. Wie für alle St. gilt für die StL. — für diese aber in besonderem Maße —, daß sie ihre Funktionen auf der Grundlage der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) sowie der staatlichen Gesetze ausüben. Für ihre Tätigkeit tragen sie die volle persönliche Verantwortung und verfügen über die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse (Demokratischer Zentralismus; Einzelleitung). Sie sollen ihre Mitarbeiter aktiv in die Entscheidungsfindung und -durchführung einbeziehen und zugleich auf die ihnen unterstellten Kollektive erzieherisch einwirken. Entsprechend der Bedeutung, die dem Staat als dem „Hauptinstrument beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ (Staatslehre) zugemessen wird, gilt für die St. eine besondere VO „über die Pflichten, die Rechte und die Verantwortlichkeit der Mitarbeiter in den Staatsorganen“ vom 19. 2. 1969 (GBl. II, S. 163). Die Arbeit der St. wird darin als „eine Ehre und hohe gesellschaftliche Verpflichtung“ bezeichnet. Die VO verpflichtet die St. insbesondere zur Unterstützung der Abgeordneten, zur Wahrung der Staatsdisziplin, zur Mehrung und zum Schutz des sozialistischen Eigentums, zur Gewährleistung der Gesetzlichkeit und zur Wachsamkeit vor allem durch Wahrung der Schweigepflicht. Ferner sind in dieser VO die Grundsätze für die besondere disziplinarische und materielle Verantwortlichkeit der St. festgelegt. — Neben den Mitgliedern des Staatsrates und des Ministerrates der DDR, den Richtern und Staatsanwälten sowie den ehrenamtlichen Mitarbeitern von Staatsorganen sind lediglich „Sekretärinnen, Stenotypistinnen, Fernschreiberinnen, Kraftfahrer, …, Pflege-, Hilfs- und Wartungspersonal und mit ähnlichen Arbeiten Beschäftigte“ von den Bestimmungen der „Mitarbeiter-VO“ ausgenommen. — Für verschiedene Bereiche des Staatsapparates gelten weitere besondere VO, die die speziellen Arbeitsverhältnisse ausgestalten. Grundsätzlich gelten aber auch für die St. die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches (AGB) (insbesondere §§ 61–66), soweit die speziellen Rechtsnormen nichts anderes vorsehen. Ihrem arbeitsrechtlichen Status nach sind St. in der DDR Angestellte. — Der Zusammenbruch des nationalsozialistischen Staates ließ am 8. 5. 1945 — auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes (Urteile vom 17. 12. 1953) — alle Beamtenverhältnisse (Beamte) erlöschen. Im Unterschied zu der Entwicklung in den Westzonen bzw. der Bundesrepublik Deutschland wurde das Berufsbeamtentum (B.) in der SBZ/DDR jedoch nicht wiederhergestellt. Der Befehl des Obersten Chefs der SMAD Nr. 66 vom 17. 9. 1945 hob — nachdem schon vorher leitende Funktionäre der KPD zu erkennen gegeben hatten, daß an eine Wiederherstellung des B. nicht zu denken sei — das Deutsche Beamtengesetz vom 26. 1. 1937 ausdrücklich auf. Trotzdem gab es in einzelnen Ländern der SBZ (z. B. Thüringen, Sachsen-Anhalt) Ansätze zu einer Wiedereinführung des B. Verschiedene VO und Maßnahmen der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) 1948/49 sowie der Tarifvertrag vom 1. 2. 1949 zwischen der DWK und der seinerzeitigen Gewerkschaft Öffentliche Betriebe und Verwaltungen des FDGB beseitigte die letzten noch fortgeltenden beamtenrechtlichen Regelungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1278–1279 Staatsbürgerschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatshaftungSiehe auch: Staatsfunktionär: 1975 1979 Staatsfunktionäre: 1969 Bezeichnung für die Leiter und Mitarbeiter in den zentralen und örtlichen Staatsorganen (Staatsapparat), für Richter und Staatsanwälte (Staatsanwaltschaft) sowie für die Leiter staatlicher Institutionen und Einrichtungen sowie deren Stellvertreter. Zu den St. werden ferner die Offiziere in den [S. 1279]bewaffneten Organen (Deutsche Volkspolizei [DVP]; Grenztruppen der DDR; Nationale Volksarmee [NVA]) sowie die Leiter…
DDR A-Z 1985
Landeskulturgesetz (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Als Staat mit hochentwickelter Industrie und intensiver Landwirtschaft, engmaschigem Siedlungsnetz — ca. drei Viertel der Bevölkerung leben in Städten und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern — sowie hoher Bevölkerungsdichte (1981: 154 Einwohner je qkm) ist die DDR genötigt, der Landeskultur und dem Umweltschutz erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Obwohl rd. 60 v.H. des Bodens von der Landwirtschaft und 27 v.H. von der Forstwirtschaft beansprucht werden, beträgt die für landwirtschaftliche Produktionen zur Verfügung stehende Fläche nur 0,37 ha pro Einwohner. Hinzu kommt, daß durch den Braunkohlentagebau zwangsläufig weite Gebiete der landwirtschaftlichen Nutzung — zumindest für einen längeren Zeitraum — entzogen werden müssen; in den vergangenen 20 Jahren waren es mehr als 250.000 ha. Weiterhin ist die ökologische Lage in der DDR durch einen angespannten Wasserhaushalt (Wasserwirtschaft) sowie in weiten Bereichen auch durch eine nachhaltige Wasser- und Luftverschmutzung gekennzeichnet. Diese Situation zwingt zum Schutz der Natur — vor dem Menschen —, um die natürlichen Ressourcen für die Bevölkerung erhalten zu können. Aufgabe der Landeskultur ist es, für eine rationellere Nutzung und Erhaltung der Naturreichtümer, für die Reinhaltung von Wasser und Luft, für einen besseren Einsatz des Bodens, für die Verschönerung der Landschaft, für die Gestaltung von Erholungsgebieten sowie die Schaffung und Sicherung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten (Naturschutz) Sorge zu tragen. Im Rahmen der „sozialistischen Landeskultur“ ist jeder Bürger aufgerufen, sich für den Schutz und die Pflege der Natur einzusetzen. Dazu gehören auch die Beseitigung und Verwertung des Siedlungsmülls sowie der industriellen Abfallprodukte. Zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen über den Umweltschutz gehörten das L. vom Mai 1970 (Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR, GBl. I, S. 67 ff.) sowie dazu erlassene Durchführungsbestimmungen (GBl. II, 1970, S. 595 ff. und S. 604 f.; I, 1973, S. 162 ff.; I, 1974, S. 353 ff.; I, 1976, S. 465 ff.; I, 1977, S. 161 ff. sowie 1978, SDr. Nr. 945; I, 1979, S. 283 ff. sowie I, 1980, S. 227) und Durchführungsverordnungen (GBl. II, 1970, S. 331 ff. und I, 1973, S. 157 ff. sowie I, 1975, S. 662 ff.; I, 1977, S. 161 ff.; I, 1979, S. 283 ff.; I, 1980, S. 127 ff.). Daneben gibt es eine Fülle spezieller Verordnungen. In den letzten Jahren wurden beispielsweise mehrere Gesetze allein bezüglich der Reinhaltung des Wassers erlassen (GBl. II, 1970, S. 659 ff.; II, 1971, S. 25 ff.; I, 1974, S. 349 ff.; I, 1978, S. 50 ff.). Hinzukommen auch international wirkende Bestimmungen hinsichtlich der Verhütung und Haftung für Umweltschädigungen (GBl. II, 1978, S. 74 f.; II, 1978, S. 395 f.; II, 1979, S. 29 ff. und S. 33 ff., SDr. Nr. 1023; II, 1980, S. 31 ff. und S. 92 ff.). Dem L., das das Naturschutzgesetz von 1954 ablöste, kommt besondere Bedeutung zu, da es die bis Ende der 60er Jahre erlassenen Einzelbestimmungen zusammenzufassen suchte. In seinen Abschnitten II–IV wird insbesondere der Landschaftsschutz geregelt; dabei geht es neben dem Naturschutz, der Einrichtung und Erhaltung von Erholungsgebieten sowie dem Schutz der Küsten darum, neu zu errichtende Gebäude oder Verkehrsanlagen der Landschaft anzupassen sowie Eingriffe in die Natur abzuwenden oder daraus entstandene Schäden wieder zu beseitigen. Darüber hinaus wird in diesen Abschnitten die Nutzung von Boden und Wäldern angesprochen: Entsprechend den gegebenen Standortbedingungen sollen alle Bodenflächen optimal genutzt werden, vor allem die land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die dafür geeigneten, aber anderweitig genutzten Bodenflächen. Dabei soll die Bodenfruchtbarkeit durch entsprechende Maßnahmen (z.B. durch Meliorationen) verbessert sowie der Boden vor Schadwirkungen (z.B. Austrocknung, Wind- und Wassererosionen) geschützt werden. Die Wälder sollen bei Einsatz von Forstschutzmaßnahmen so entwickelt wer[S. 783]den, daß ein möglichst großer Holzvorrat erreicht wird. Der sowohl die Nutzung als auch den Schutz der Gewässer regelnde Abschnitt beschäftigt sich vor allem mit Maßnahmen zur Gewährleistung der Wasserversorgung für Bevölkerung, Industrie, Landwirtschaft, Binnenschiffahrt und Fischerei. Zur Deckung des Bedarfs der Bevölkerung wurden Wasserschutzgebiete eingerichtet; Abwässer dürfen in die natürlichen Gewässer nur bei Einhaltung bestimmter Grenzwerte der Gewässerbelastung geleitet werden. Gefahren sind unverzüglich zu melden; unzulässige Schadstoffzuführungen werden bestraft. Die Industrie ist zu sparsamer Wasserverwendung verpflichtet; sie hat bei neuen Betriebserrichtungen dem gesamten Wasserhaushalt des Gebietes Rechnung zu tragen und muß vorgeschriebene Abwasserbehandlungsanlagen betreiben bzw. neu errichten. Für die Entnahme von Oberflächen- bzw. von Grundwasser ist ein in bestimmter Höhe festgelegtes Wassernutzungsentgelt zu entrichten. Bei Wasserverschmutzungen wird ein Abwassergeld erhoben. Der Abschnitt VI soll für die Reinhaltung der Luft Sorge tragen, indem die Betriebe zur Einhaltung der ihnen von den entsprechenden Staatsorganen vorgegebenen Grenzwerte für luftverunreinigende Stoffe verpflichtet wurden. Halten sie die Immissionsgrenzwerte (MIK-Werte) nicht ein, so wird seitens staatlicher Stellen ein differenziertes Staub- und Abgasgeld erhoben. Bei außergewöhnlichen Immissionssituationen können für Anlagen, die erhebliche Luftverunreinigungen verursachen, Beschränkungen des Betriebes bzw. zeitweilige Stillegungen verfügt und bei Nichteinhaltung von staatlichen Auflagen Ordnungsstrafen erhoben werden. Im Abschnitt VII wird die Nutzbarmachung von Abfallprodukten oder Schadstoffen zu verwertbaren Stoffen bzw. die schadlose Beseitigung nicht zu nutzender Abfallprodukte geregelt. Dazu dienen die genaue Erfassung sowie ein umfassendes Informationssystem darüber, Abprodukte in gegebener Form bzw. nach entsprechender Umwandlung als Sekundärrohstoffe einzusetzen. Der Abschnitt VII behandelt den Schutz vor Lärm. Dabei gilt für neue Produktionsverfahren, Verkehrsbauten und bei der Errichtung neuer Wohngebiete die Pflicht zur Einhaltung vorgegebener Lärmgrenzwerte. Weiterhin ist für bestimmte Gebiete (z.B. Kurorte, Erholungsgebiete) vorgesehen, diese durch Erklärung zu Lärmschutzgebieten besonders zu schützen. Da das L. nur allgemeinen Charakter trägt, ist ein Teil der Verantwortung hinsichtlich des Umweltschutzes auf die Bezirksleitungen und die örtlichen Organe übertragen. Diese stehen dem Problem gegenüber, inwieweit sie jeweils der absoluten Planerfüllung vor dem Umweltschutz Vorrang geben sollen. Allerdings gibt es auch einige generelle Sanktionen, um insbesondere die Betriebe zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Umweltschutzmaßnahmen zu zwingen: So z.B. Ordnungsstrafen, das Abwassergeld sowie das Staub- und Abgasgeld. Sie reichen jedoch keinesfalls aus, um genügend wirksame Umweltschutzmaßnahmen durchzusetzen. Seit einigen Jahren wird die landeskulturelle Entwicklung langfristig geplant, wobei Schwerpunkte (z.B. der industrielle Ballungsraum um Halle/Leipzig bzw. die Ostseeküste) konzentriert mit Kräften und Mitteln zur Umweltverbesserung bedacht werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 782–783 Länder A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandfunkordnungSiehe auch die Jahre 1975 1979 Als Staat mit hochentwickelter Industrie und intensiver Landwirtschaft, engmaschigem Siedlungsnetz — ca. drei Viertel der Bevölkerung leben in Städten und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern — sowie hoher Bevölkerungsdichte (1981: 154 Einwohner je qkm) ist die DDR genötigt, der Landeskultur und dem Umweltschutz erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Obwohl rd. 60 v.H. des Bodens von der Landwirtschaft und 27 v.H. von der Forstwirtschaft beansprucht werden,…
DDR A-Z 1985
Jugendobjekte (1985)
Siehe auch: Jugendobjekt: 1969 1975 1979 J. sind „exakt meß- und abrechenbare, zeitlich begrenzte Aufgabe(n), die einem Jugendkollektiv zur eigenverantwortlichen Lösung übertragen“ werden (Wörterbuch zur sozialistischen Jugendpolitik, Berlin [Ost] 1975, S. 123). Sie unterscheiden sich von anderen Arbeitsvorhaben vor allem dadurch, daß sie als Schwerpunkte der FDJ-Arbeit gelten und „daß mehr als die Hälfte aller Kollektivmitglieder nicht älter als 25 Jahre ist“. J. werden durch einen staatlichen Leiter geführt (Junge Generation [JG] 1980, H. 9, nach S. 80). Hinsichtlich Arbeitsorganisation und Stellung zu den wirtschaftsleitenden Organen gibt es keine Unterschiede zu anderen industriellen oder sonstigen Vorhaben. Die Zahl der J. stieg von 1970 bis 1984 von 24.954 auf 103.987, die der Teilnehmer von 313.954 auf 1.177.057. Vorwiegend handelt es sich bei diesen Objekten um Produktionsaufgaben (im weitesten Sinne), doch werden auch J. in der NVA genannt. Mitarbeiterzahl, Anspruchsniveau, wirtschaftliche Bedeutung und organisatorische Einordnung der J. sind recht unterschiedlich, doch zielen sie insgesamt auf die Bewältigung betrieblicher und volkswirtschaftlicher Aufgaben ab. J. sollen dazu beitragen, „eine kontinuierliche sowie termin- und qualitätsgerechte Produktion zu sichern, die [S. 691]Materialökonomie zu verbessern, neue Technologien und Erzeugnisse einzuführen, Arbeitszeit und Arbeitsplätze einzusparen, die Pläne zu erfüllen und zu überbieten und die Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern“ (JG 1980, H. 9, nach S. 80). J. werden auf betrieblicher, regionaler und zentraler Ebene eingerichtet. Die Zentralen J. der FJD waren in ihrer zeitlichen Reihenfolge: Talsperre des Friedens, Sosa (1949–1951); Eisenhüttenkombinat Ost (1951–1954); Kraftwerk Trattendorf (1954–1958); Überseehafen Rostock (1957–1960); Altmärkische Wische (Meliorationsvorhaben) (1958–1960); Friedländer Große Wiese (Melioration) (1958–1962); Flughafen Berlin-Schönefeld (1959–1962); Erdölverarbeitungswerk Schwedt (1959–1965); Kernkraftwerk Nord (1967–1975); Drushba-Trasse (1974–1978). 6.000 FDJ-Delegierte verlegten 268 km Erdgasleitung in der UdSSR; Zentrale Erntetechnik (1966–1979). Jährlich mehr als 2.500 FDJler aus landwirtschaftlichen Betrieben und Fachschulen waren auf mehreren 100 Mähdreschern und Lkw an Schwerpunkten der Getreideernte eingesetzt; Industriemäßige Fleischproduktion Eberswalde (1975–1980). Über 1800 FDJler (1979) waren bei Projektierung, Bau und Betrieb der größten Anlagen dieser Art in der DDR tätig; DDR-Gasleitungsbau (1982). Bau von 351 km Erdgasleitungen von Salzwedel nach Premnitz (Kr. Rathenow), Rostock und Schwerin, an dem 804 FDJler in 33 Jugendbrigaden mitwirkten. 1984 bestanden folgende Zentrale J.: FDJ-Initiative Berlin (seit 1976). 14.500 FDJ-Delegierte aus allen Bezirken, in den Sommerferien jeweils durch 20.000 FDJ-Studenten verstärkt, arbeiten in der (Ost-)Berliner Bauwirtschaft; Havelobst (seit 1975). 2.500 FDJler arbeiten im größten Obstanbaugebiet der DDR und den dazu gehörenden Verarbeitungsanlagen; Zentrale J. aus dem Staatsplan Wissenschaft und Technik. Seit 1976 werden jährlich vom Ministerium für Wissenschaft und Technik und vom Zentralrat der FDJ Aufgaben aus dem Staatsplan Wissenschaft und Technik als J. übergeben, seit 1981 insbesondere zur Robotertechnik und zur Mikroelektronik; Zentrale Investitions-J. Seit 1981 übergeben der Zentralrat der FDJ und die Staatliche Plankommission bedeutende Investitionsobjekte an FDJ-Kollektive, etwa die Zentralen J. „Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken“, „Chemiefaserstoffe“ und „Pkw-Produktion“. Dabei werden FDJler zusätzlich zu den dort Tätigen an diese Schwerpunkte delegiert; Erdgastrasse Sowjetunion. Am 15. 2. 1982 übergab E. Honecker die von der DDR zu bauenden beiden Abschnitte einer Erdgasleitung in der UdSSR (in Länge von 126 bzw. 420 km, dazu den Bau von 7 Verdichterkomplexen, von Wohnungen und Sozialeinrichtungen) der FDJ als Zentrales J. Im Mai 1982 fuhren die ersten 160 Monteure und Ingenieure in die UdSSR. Anfang 1984 arbeiteten 8.713 DDR-Bürger an der Erdgastrasse, darunter 4.928 Mitglieder der FDJ. Die Delegierung wird durch die jeweilige FDJ-Bezirksleitung ausgesprochen, die Einsatzzeit beträgt mindestens 2 Jahre. Den Zentralen J. gleich oder ähnlich sind die FDJ-Initiativen. 1984 gab es neben der FDJ-Initiative Berlin (s.o.) die FDJ-Initiative Mikroelektronik. 480 FDJ-Mitglieder wurden 1982 in das Halbleiterwerk Frankfurt/Oder, das Funkwerk Erfurt und das Zentrum für Forschung und Technologie der Mikroelektronik Dresden delegiert, um die Produktion von mikroelektronischen Bauelementen zu erhöhen; FDJ-Initiative Tierproduktion (seit 1983). 191 FDJ-Kreisorganisationen übernahmen die Patenschaft über 218 leistungsschwache LPG, 2.551 FDJler haben dort die Arbeit aufgenommen. Unter den Objekten auf Bezirksebene sind derzeit die Bezirks-J. Mikroelektronik und Robotertechnik in Erfurt die bemerkenswertesten. An ihnen sind 185 Jugendbrigaden mit über 2.300 jungen Arbeitern und Ingenieuren sowie 22 Jugendforscherkollektive mit über 300 Absolventen von Hoch- und Fachschulen beteiligt. Die überwiegende Mehrheit der J. ist auf der betrieblichen Ebene bzw. bei den FDJ-Kreis- und Grundorganisationen eingerichtet. So gab es Anfang 1984 636 J. „Bewässerung“ auf dem Lande, um 48.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche zu bewässern. Eine Vorstufe der J. sind die Pionierobjekte der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ Als Pionierobjekt Nr. 1 gilt die Schule, die von den Schülern gepflegt werden soll. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 690–691 Jugendhilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendpresseSiehe auch: Jugendobjekt: 1969 1975 1979 J. sind „exakt meß- und abrechenbare, zeitlich begrenzte Aufgabe(n), die einem Jugendkollektiv zur eigenverantwortlichen Lösung übertragen“ werden (Wörterbuch zur sozialistischen Jugendpolitik, Berlin [Ost] 1975, S. 123). Sie unterscheiden sich von anderen Arbeitsvorhaben vor allem dadurch, daß sie als Schwerpunkte der FDJ-Arbeit gelten und „daß mehr als die Hälfte aller Kollektivmitglieder nicht älter als 25 Jahre ist“. J. werden durch einen…
DDR A-Z 1985
Arbeitseinheit (AE) (1985)
Siehe auch: Arbeitseinheit: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die AE stellt die Form der Verteilung der genossenschaftlich erwirtschafteten Einkommen auf die Mitglieder der LPG dar. Dabei werden die einzelnen Tätigkeiten unter Verwendung der Methoden der Arbeitsklassifizierung unterschiedlich eingruppiert. In Abhängigkeit von den in einem Bewertungsrahmen nach Schwierigkeitsgrad der Arbeit und erforderlichem Qualifikationsniveau festgelegten Bewertungsgruppen wird das Erreichen der Tagesarbeitsnorm (TAN) mit jeweils festgelegten AE angerechnet (z.B.: 8 Stunden Handarbeit = 1 AE, 4 ha Pflugarbeit = 1,6 AE). Für das Überbieten der TAN werden Zuschläge gewährt — bei Nichterfüllung Abzüge von den AE vorgenommen. Der Wert der AE errechnet sich am Jahresende aus den insgesamt für die Verteilung an die Genossenschaftsmitglieder zur Verfügung stehenden Mitteln und der Summe der in den LPG von allen Mitgliedern geleisteten AE — stellt also ein Residualeinkommen dar. Der Wert der AE wird für das jeweilige Jahr bereits im Vorjahr anhand der geplanten Aufwendungen und Erträge kalkuliert. Das LPG-Mitglied erhält einen bestimmten Prozentsatz (meist 80 v.H.) des kalkulierten Wertes als monatlichen Vorschuß ausbezahlt. Die Differenz zwischen den jeweils gezahlten Vorschüssen und dem tatsächlichen Wert der AE, der ebenso wie die vom jeweiligen Mitglied geleisteten AE erst am Jahresende feststeht, wird in Form einer Jahresendauszahlung abgegolten (Residualeinkommen). In Abhängigkeit von der jeweiligen Ertragssituation der LPG schwankt dementsprechend der Wert der AE von Jahr zu Jahr. Im Unterschied zu den in den LPG (und VEG) beschäftigten, nach Rahmenkollektivvertrag (RKV) entlohnten Arbeitern können die nach AE vergüteten Genossenschaftsmitglieder dadurch für die gleiche Arbeit in einzelnen Jahren höhere — meist jedoch niedrigere — jährliche Arbeitseinkommen erzielen, als die in der gleichen Brigade beschäftigten Landarbeiter. In den Jahren vor 1977 wurde dieser Nachteil der Genossenschaftsmitglieder dadurch ausgeglichen, daß nur ihnen die Führung einer persönlichen ➝Hauswirtschaft gestattet war. Nach 1977 ist jedoch dieses Sonderrecht der LPG-Mitglieder entfallen, da nunmehr auch die Landarbeiter in den LPG zum Führen einer persönlichen Hauswirtschaft berechtigt sind. Daneben hatten und haben die Genossenschaftsbauern, die ursprünglich privaten Grundbesitz in die LPG eingebracht haben — und deren in den LPG beschäftigte Erben —, das Recht auf Auszahlung von Bodenanteilen, die in den 50er und 60er Jahren je nach LPG-Typ noch 20–40 v.H. ihrer Einkommen ausmachten. In den 70er Jahren ist die Bedeutung der Bodenanteile stark zurückgegangen, weil die AE im Laufe der Jahre immer höher bewertet, der Wert der Bodenanteile aber konstant geblieben ist. Außerdem konnte die Vollversammlung der LPG, in der alle LPG-Mitglieder und (seit 1977) auch die in den LPG beschäftigten Arbeiter voll stimmberechtigt sind, die generelle Einstellung der Zahlung von Bodenanteilen beschließen. Viele Genossenschaftsbauern haben zudem freiwillig auf Bodenanteile verzichtet, da die Zahlung in der Regel auf die Durchschnittsgröße der eingebrachten Wirtschaften als Obergrenze beschränkt war (meist 10–15 ha), während für alle (also auch die die Durchschnittsgröße überschreitenden Flächen) der ehemals im Eigentum des jeweiligen Genossenschaftsbauern befindlichen Flächen die Grundsteuer zu zahlen war. Der Verzicht auf Bodenanteil hatte hingegen die Befreiung von der Grundsteuer zur Folge und wurde daher vor allem von den ehemaligen Mittel- und Großbauern wahrgenommen, die häufig sogar auf einen entsprechenden Beschluß der Vollversammlung drängten, so daß heute die Zahlung von Bodenanteilen eher die Ausnahme darstellt. Die meist niedrigeren Jahreseinkommen bei der Vergütung nach AE im Vergleich zu den nach Rahmenkollektivvertrag entlohnten Arbeitskräften haben viele Betriebe und LPG-Mitglieder dazu bewogen, dem in den 70er Jahren von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) propagierten agrarpolitischen Ziel der Vereinheitlichung der Entlohnungsformen zu entsprechen und sich auch als Genossenschaftsmitglieder nach den im Rahmenkollektivvertrag für Landarbeiter vorgesehenen Stundenlöhnen bezahlen zu lassen, u.a. auch um ihre Einkommen vom wirtschaftlichen Ergebnis der LPG unabhängiger zu machen. Zudem sind u.a. für den Bau kooperativer Einrichtungen und andere Tätigkeiten im Rahmen der unterschiedlichen Formen der Kooperation in der Landwirtschaft zahlreiche LPG-Mitglieder aus ihren Genossenschaften in andere Landwirtschaftsbetriebe delegiert worden, in denen die Entlohnung nicht nach AE erfolgt, sondern nach Lohnformen, die weitgehend den Regelungen des Rahmenkollektivvertrages entsprechen. [S. 57]Die im § 1 des neuen LPG-Gesetzes (GBl. I, 1982, S. 443) enthaltene Forderung, daß die Genossenschaftsmitglieder „nach genossenschaftlichen Verteilungsprinzipien Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis ihrer LPG“ haben sollen, mußte daher überraschen. Anscheinend sieht die SED in der Kopplung des Arbeitseinkommens an das wirtschaftliche Ergebnis der LPG nunmehr erneut einen wirksamen materiellen Hebel, mit dessen Hilfe wieder ein stärkeres Interesse der LPG-Mitglieder an einer höheren und rentableren Agrarproduktion geweckt werden könnte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 56–57 Arbeitsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitseinkommenSiehe auch: Arbeitseinheit: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die AE stellt die Form der Verteilung der genossenschaftlich erwirtschafteten Einkommen auf die Mitglieder der LPG dar. Dabei werden die einzelnen Tätigkeiten unter Verwendung der Methoden der Arbeitsklassifizierung unterschiedlich eingruppiert. In Abhängigkeit von den in einem Bewertungsrahmen nach Schwierigkeitsgrad der Arbeit und erforderlichem Qualifikationsniveau festgelegten Bewertungsgruppen…
DDR A-Z 1985
Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Die AIV faßt Betriebe der Landwirtschaft und Industrie in einer Organisationsform zusammen, in der auf kooperative Weise in der Regel juristisch selbständige Betriebe unterschiedlicher Eigentumsformen zusammenarbeiten. Die AIV gilt als folgerichtige Weiterentwicklung der Produktionsverhältnisse in der sozialistischen Landwirtschaft (Agrarpolitik). Die AIV sind eine konsequente Fortentwicklung des Kooperationswesens in der Landwirtschaft der DDR (Kooperation in der Landwirtschaft). Einer AIV gehören z. Z. (1984) im allgemeinen 8–12 Betriebe an, davon meist 4–6 LPG oder VEG Pflanzenproduktion, ein Agrochemisches Zentrum, eine Meliorationsgenossenschaft sowie — je nach Produktionseinrichtung — ein oder mehrere Verarbeitungsbetriebe (Landwirtschaftliche Betriebsformen). Industriebetriebe, deren Verarbeitungskapazitäten die Rohstoffproduktion einer AIV weit übertreffen (z.B. Zuckerfabriken oder Großmühlen), werden nicht in AIV einbezogen. Auch Kreisbetriebe für Landtechnik sind nicht Mitgliedsbetriebe, da ihnen übergeordnete Funktionen — auch außerhalb der agrarindustriellen Kooperation — zugewiesen werden. Die erste AIV wurde nach dem IX. Parteitag der SED (1976) gebildet. 1983 gab es 14 AIV, die meistens auch über die politisch-organisatorischen Grenzen (Kreise und Bezirke) hinaus wirken. Ziel der Tätigkeit der AIV ist die bessere Auslastung der Grundfonds sowie die Senkung von Produktionskosten durch eine übergreifende Abstimmung von Leitung und Planung. Die AIV ist ein rechtsfähiges Organ, arbeitet nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung und besitzt eine wirtschaftsleitende Funktion gegenüber den kooperierenden Betrieben und Genossenschaften. Diese entsenden Vertreter in die Delegiertenversammlung, die ihrerseits den Beirat der AIV wählt. Ihm [S. 13]gehören in der Regel an: der Leiter der AIV und sein Stellvertreter, der Hauptbuchhalter, der Parteisekretär der AIV, die über eine eigene Parteiorganisation verfügt, die Direktoren der VEG und die Vorsitzenden der LPG Pflanzenproduktion. Der Direktor des Kreisbetriebes für Landtechnik nimmt mit beratender Stimme teil. Beschlüsse müssen einstimmig gefaßt werden. Für die fachliche Koordinierung können für einzelne Haupterzeugnisse — in der Regel für einen begrenzten Zeitraum — Kommissionen gebildet werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 11, 13 Agrar-Industrie-Komplex (AIK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrarpolitikSiehe auch das Jahr 1979 Die AIV faßt Betriebe der Landwirtschaft und Industrie in einer Organisationsform zusammen, in der auf kooperative Weise in der Regel juristisch selbständige Betriebe unterschiedlicher Eigentumsformen zusammenarbeiten. Die AIV gilt als folgerichtige Weiterentwicklung der Produktionsverhältnisse in der sozialistischen Landwirtschaft (Agrarpolitik). Die AIV sind eine konsequente Fortentwicklung des Kooperationswesens in der Landwirtschaft der DDR (Kooperation in…
DDR A-Z 1985
Wert- und Mehrwerttheorie (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Von der Politischen Ökonomie des Marxismus-Leninismus entwickelte Theorie zur Erklärung der Entstehung des Werts und seiner Vermehrung. Die von der klassischen bürgerlichen Politischen Ökonomie begründete W. führte den Wert auf menschliche Arbeit zurück (sog. objektive W.); sie wurde von der Marxschen Politischen Ökonomie mit der Erklärung des Doppelcharakters der warenproduzierenden Arbeit (konkrete und abstrakte Arbeit) sowie des Doppelcharakters der Ware (Gebrauchswert und Wert) vervollständigt. Die Marxschen Ausführungen beziehen sich auf die kapitalistische Produktionsweise mit dem Ziele, die Struktur und die „Bewegungsgesetze“ der kapitalistischen Gesellschaft zu erklären. Grundlagen dieser Gesellschaft sind nach Marx die Warenproduktion und das gesellschaftliche Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital. Merkmal einer warenproduzierenden Gesellschaft ist einmal die Arbeitsteiligkeit der gesellschaftlichen Produktion; weiterhin zeichnet eine solche Gesellschaft [S. 1479]aus, daß sich der Zusammenhang der einzelnen selbständigen Privatarbeiten nicht über einen gesellschaftlichen Plan herstellt, sondern durch den Austausch der Produkte über den Markt. Die Produkte sind vergegenständlichte Formen der Arbeiten der Produzenten. Sie tauschen sich als Waren aus, weil sie Gebrauchswerte für andere als den Hersteller und weil sie Werte (Tauschwerte) für den Hersteller sind. Dem Doppelcharakter der Ware (Gebrauchswert und Wert) entspricht der Doppelcharakter der Arbeit, sowohl gebrauchswertschaffende als auch zugleich wertschaffende Arbeit zu sein. Die konkret-nützliche Arbeit — z.B. Tischler- oder Schneiderarbeit — schafft unterschiedliche Gebrauchswerte — Tisch, Hose usw. Sieht man von der unterschiedlichen Form der konkret-nützlichen Arbeiten ab, so ist allen Arbeiten gemeinsam, daß sie allgemein menschliche Arbeit sind, Arbeit als Verausgabung von Herz, Muskel und Hirn schlechthin, abstrahiert von jeder spezifischen Form ihrer Verausgabung, also abstrakt-menschliche Arbeit. Diese abstrakt-menschliche Arbeit ist die Eigenschaft, die alle Arbeiten vergleichbar und damit austauschbar macht. Der Tauschwert der Ware ist so die Erscheinungsform ihres Wertes, nämlich aufgehäufte abstrakt-menschliche Arbeit zu enthalten. Der gleiche Prozeß, der die konkrete Arbeit auf die abstrakte Arbeit zurückführt, erlaubt es, die komplizierte Arbeit auf einfache Durchschnittsarbeit zurückzuführen, wobei die komplizierte als ein Vielfaches der einfachen gilt. Da alle Arbeit, die die Substanz des Wertes einer Ware bildet, gleiche allgemein menschliche Arbeit ist, kann nur die unterschiedliche Zeitdauer ihrer Aufwendung (Arbeitszeit) die unterschiedlichen Wertgrößen verschiedener Waren ausmachen. Maßstab ist allerdings die Arbeitszeit, die gesellschaftlich notwendig ist, d.h. die zur Produktion eines Exemplars einer Warenart mit den existierenden gesellschaftlichen Produktionsbedingungen und dem gesellschaftlichen Durchschnittsgrad von Geschick und Intensität der Arbeit erforderlich ist. Nur in der bürgerlichen Gesellschaft ist der Wert als ökonomische Qualität der Arbeitsprodukte Ausdruck eines bestimmten gesellschaftlichen Verhältnisses. Die Regelung der Gesamtproduktion erfolgt durch den Wert. Wäre die Arbeit unmittelbar gemeinschaftlich, stellten sich die Verhältnisse der warenproduzierenden Subjekte nicht als Werte von Dingen dar. Auch in der kapitalistischen Gesellschaft findet jedoch gesellschaftliche Produktion statt. Die einzelnen Individuen behandeln die Verausgabung ihrer jeweiligen Arbeitskraft aber nicht als einen Prozeß mit unmittelbarer gesellschaftlicher Qualität, sondern diese Qualität wird erst in einem komplizierten Vermittlungsprozeß hergestellt. Im Austausch werden die Waren als Werte aufeinander bezogen; dieser Austausch ist jedoch nur möglich, wenn es ein allgemein anerkanntes Tauschmittel gibt, in dem sich die Werte aller Waren darstellen können: das Geld. Dieses allgemeine Tauschmittel (Äquivalent) bildete sich in einem langen historischen Prozeß heraus und fungiert im Austauschprozeß als Maß des Wertes und als Zirkulationsmittel. Dieser Austauschprozeß hat seine eigenen (Aneignungs-)Gesetze, die letztlich Gesetze aus der Produktionssphäre sind: Fremde Ware kann nur durch Weggabe eigener Arbeit angeeignet werden (abgesehen von Raub, Prellerei usw.). „So erscheint das dem Austausch vorhergehende Eigentum an der Ware … unmittelbar entspringend aus der Arbeit ihres Besitzers und die Arbeit als die ursprüngliche Weise der Aneignung“… „Arbeit und Eigentum an dem Resultat der eigenen Arbeit erscheinen also als die Grundvoraussetzung, ohne welche die sekundäre Aneignung durch die Zirkulation nicht stattfände“ (K. Marx, Grundrisse, Berlin [Ost], 1953, S. 902). Im Austausch erkennen sich die Produzenten wechselseitig als Eigentümer ihrer Waren an. Als Subjekte des Austausches treten sie sich als gleiche gegenüber, wie auch ihre Waren als Gegenstände des Austausches dem Gesetz der Gleichheit unterworfen sind (Äquivalententausch = Tausch gleicher Wertgrößen). Diese einfache Warenzirkulation ist darauf gerichtet, durch den Tausch der eigenen Ware mittels des Geldes in den Besitz einer anderen Ware zu gelangen — zwecks Konsumtion ihres Gebrauchswertes. Ziel der kapitalistischen Warenzirkulation ist im Unterschied dazu jedoch nicht die individuelle Konsumtion einer anderen Ware, sondern der Wert: Eine Wertsumme — Geld (G) — wird gegen einen Gebrauchswert — Ware (W) — ausgetauscht, um eine neue Wertsumme — Geld — zu realisieren. In der Bewegung Geld — Ware — Geld (G-W-G) vermittelt nicht mehr das Geld die Zirkulation der Waren, sondern die Waren vermitteln die Bewegung des Geldes. Diese Bewegung hat jedoch nur dann einen Sinn, wenn am Ende mehr Geld aus der Zirkulation herausgezogen wird, als hineingeworfen wurde. Die Bewegung heißt nun G-W-G', wobei G' größer als G ist; die Differenz wird Mehrwert genannt. Geld, das diese Bewegung vollzieht, heißt Kapital. Ziel der Bewegung G-W-G' ist ausschließlich die Verwertung des vorgeschossenen Geldes, eine Bewegung, die kontinuierlich vollzogen werden muß, soll das Geld als Kapital erhalten bleiben. Da sich für die Warenzirkulation bei der Gleichberechtigung aller Warenbesitzer Äquivalententausch als zwingend erwiesen hat, die Zirkulation daher keinen Wert schafft, kann auch aus ihr kein Mehrwert entspringen. Die Selbstverwertung des Wertes kann deshalb nur aus einer Ware entspringen, deren besondere Eigenschaft sie vor allen anderen Waren auszeichnet, nämlich in ihrem Gebrauch Quelle von Wert zu sein, und zwar von mehr Wert, als sie selbst hat. Da in der warenproduzierenden Gesellschaft nur die Arbeit wertschaffend ist, kann es sich auch nur um die Ware Arbeitskraft handeln, die die Verwertung des Kapitals bewerkstelligt. Damit der Geldbesitzer diese besondere Ware Arbeitskraft auf dem Warenmarkt vorfindet, mußten bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, die sich in einem historischen Prozeß herausbildeten (ursprüngliche Akkumulation), der als ein historischer Prozeß der Herausbildung der [S. 1480]kapitalistischen Produktionsweise zugleich der Auflösungsprozeß vorkapitalistischer Produktionsweisen ist und zusammenfassend als Prozeß der Trennung des unmittelbaren Produzenten von den Verwirklichungsbedingungen seiner Arbeit (Grund und Boden, Arbeitsinstrumente) charakterisiert werden kann: „Zur Verwandlung von Geld in Kapital muß der Geldbesitzer also den freien Arbeiter auf dem Warenmarkt vorfinden, frei in dem Doppelsinn, daß er als freie Person über seine Arbeitskraft als seine Ware verfügt, daß er andererseits andere Waren nicht zu verkaufen hat, los und ledig, frei ist von allen zur Verwirklichung seiner Arbeitskraft nötigen Sachen“, nämlich frei von Produktionsmitteln (Marx/Engels Werke, Bd. 23, Berlin [Ost] 1969, S. 183). Eine weitere Voraussetzung zur Verwertung des Kapitals ist der hochentwickelte Stand der Produktivkraft der Arbeit schon zu Beginn der kapitalistischen Epoche (Übergang: Zunftwesen — Kooperation — Manufaktur), der die Produktion eines Mehrprodukts und damit die Aneignung fremder Arbeit (Ausbeutung) erst ermöglichte. Der Arbeiter verkauft seine Arbeitskraft und erhält in Form des Lohnes ein Äquivalent dafür. Wie jede andere Ware ist der Wert der Ware Arbeitskraft bestimmt durch die zu ihrer Reproduktion (Nahrung, Wohnung, Kleidung, Ausbildung, Nachwuchs usw.) gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit. Der Gebrauchswert der Ware Arbeitskraft für den Kapitalbesitzer — Quelle von Mehrwert zu sein — kann sich nur im Prozeß der Warenproduktion verwirklichen, der in seiner kapitalistischen Form Einheit von Arbeits- und Wertbildung bzw. Verwertungsprozeß ist. Um den Produktionsprozeß einzuleiten, muß der Kapitalbesitzer die verschiedenen Elemente des Produktionsprozesses kaufen: Produktionsmittel, deren Kapitalanteil konstantes Kapital (C) genannt wird, da sein Wert nur übertragen wird und sich seine Wertgröße somit nicht ändert; Arbeitskräfte, deren Kapitalanteil variables Kapital (V) genannt wird, da er im Produktionsprozeß einen Überschuß über sein eigenes Äquivalent erzielt, seine Wertgröße also wechselt. Der gesamte Kapitalvorschuß besteht aus K = C + V. Mit dem variablen Kapital kauft der Kapitalbesitzer die Ware Arbeitskraft; er kann und wird sie im Produktionsprozeß verbrauchen, d.h. arbeiten lassen. Aufgrund des Standes der Produktivkräfte produziert der Arbeiter einen größeren Wert als den, dem seine Arbeitskraft entspricht. Er leistet über die zur Reproduktion von V notwendige Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit, die die Form des Mehrwerts annimmt. Der Wertbildungs- wird also zum Verwertungsprozeß, in dem sich der Kapitalbesitzer einen Teil der Arbeit des Arbeiters, die unbezahlte Mehrarbeit, ohne Äquivalent aneignet. „Der Umstand, daß die tägliche Erhaltung der Arbeitskraft nur einen halben Arbeitstag kostet, obgleich die Arbeitskraft einen ganzen Tag wirken, arbeiten kann, daß daher der Wert, den ihr Gebrauch eines Tages schafft, doppelt so groß ist wie ihr eigener Tageswert, ist ein besonderes Glück für den Käufer, aber durchaus kein Unrecht gegen den Verkäufer“, da „die Gesetze des Warentausches nicht verletzt wurden. Äquivalent wurde gegen Äquivalent getauscht“ (a.a.O., S. 208 f.). Erschien in der Sphäre der einfachen Warenzirkulation das Eigentumsrecht auf eigene Arbeit gegründet (s. o.), so vollzieht sich die Verwandlung von Geld in Kapital gemäß den Gesetzen der Warenproduktion, in der die gegenwärtige Aneignung lebendiger unbezahlter Arbeit auf Eigentum an vergangener unbezahlter Arbeit (Produktionsmittel) beruht, und zwar auf stets wachsender Stufenleiter. Auf diese Weise ist das auf der einfachen Warenzirkulation basierende Gesetz des Privateigentums — Aneignung durch Veräußerung der eigenen Arbeit — in sein direktes Gegenteil umgekehrt, in Aneignung auf Basis fremder Arbeit. Dieser Umschlag des ersten Aneignungsgesetzes in das Gesetz der kapitalistischen Aneignung ist von der Nationalökonomie nie erklärt worden. Die Nationalökonomie hält nach wie vor am ersten Aneignungsgesetz fest: Identität von Arbeit und Eigentum; sie kann dies nur behaupten, indem sie von den Voraussetzungen des Privateigentums — nämlich Trennung des Arbeiters von den materiellen Bedingungen seiner Produktion — abstrahiert. Den Transformationsprozeß im Charakter der Arbeit als Umschlag zweier Aneignungsgesetze aufzufassen, ist eine von Marx vollzogene, weit über den Rahmen der Nationalökonomie hinausgehende Problemstellung. Mit dieser Problemstellung hat Marx den Punkt fixiert, an dem sich die spezifische Gesellschaftlichkeit der Arbeit in der bürgerlichen Gesellschaft anhand der immanenten Widersprüche der Gestaltungen der Erwerbsarbeit begreifen läßt. Da in der kapitalistischen Produktion das spezifische Produkt nicht Ware schlechthin oder eine besondere Warensorte ist, sondern der Mehrwert, gilt nur solche Arbeit als produktiv, die dem Kapital einen Mehrwert bringt. Der Grad der Aneignung von Mehrarbeit, der Ausbeutungsgrad, drückt sich aus in dem Verhältnis von Mehrarbeit zu notwendiger Arbeit, bzw., da die Mehrarbeit die Form des Mehrwerts annimmt und die notwendige Arbeit das variable Kapital reproduziert, in dem Verhältnis von Mehrwert (M) zu variablem Kapital = M/V, in der sog. Mehrwertrate. Sie gibt damit die relative Verwertung des variablen Kapitals an. Der Wert einer Ware läßt sich also in der folgenden Formel darstellen: W = C + V + M. Da sich in gesamtgesellschaftlichem Maßstab eine allgemeine Steigerung der Produktivkraft der Arbeit durchsetzt, soll damit zugleich tendenziell eine Steigerung der Mehrwertrate, also eine Steigerung des Ausbeutungsgrades trotz Anhebung des variablen Kapitalteils verbunden sein. Im Begriff der Mehrwertrate wird das innere notwendige Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital als charakteristisches Produktionsverhältnis des Kapitalismus ausgedrückt. Der Arbeiter wird nur dann in die Lage versetzt, seine notwendigen Lebensmittel zu produzieren, wenn er Mehrarbeit für das Kapital leistet. Dadurch ist ein gegenüber früheren Produktionsweisen [S. 1481]neues Verhältnis der Über- und Unterordnung, der ökonomischen Abhängigkeit etabliert. Sie resultiert daraus, daß dem Arbeiter sowohl seine objektiven Arbeitsbedingungen als auch die notwendigen Lebensmittel als vom Käufer seiner Arbeitskraft monopolisiert gegenübertreten. Den einzelnen Kapitalbesitzer interessiert aber nicht die Herkunft, sondern lediglich die Größe seines Profits (als Erscheinungsform des Mehrwertes an der Oberfläche der Gesellschaft), bzw. die Größe seines Profits, bezogen auf sein vorgeschossenes Gesamtkapital, die sog. Profitrate. Nicht die Mehrwertrate, die den Ausbeutungsgrad anzeigt, sondern die Profitrate als Grad der Verwertung des Kapitals ist für ihn wichtig. Infolge der unterschiedlichen „organischen Zusammensetzung“ der angelegten Kapitale auf gesamtgesellschaftlicher Ebene sind die Profitraten, die in den verschiedenen Produktionszweigen erreicht werden, sehr unterschiedlich. Sie werden jedoch durch die Konkurrenz am Markt zu einer allgemeinen Profitrate ausgeglichen. Nach Marx fällt diese Profitrate, die sich gesamtgesellschaftlich als Durchschnittsprofitrate darstellt, tendenziell, d.h. über lange Zeiträume gesehen, und trotz aller ihr entgegenwirkenden Ursachen. Dieser tendenzielle Fall der Durchschnittsprofitrate — unter Marxisten ist umstritten, ob er empirisch nachweisbar ist — bereite notwendig den Boden für die Umwälzung der kapitalistischen Gesellschaftsformation. In der Betrachtungsweise von Marx wird der Austauschprozeß von einem sachlichen Verhältnis von Produkten zu einem gesellschaftlichen Verhältnis von Produzenten. Diese Auffassung der Arbeitswertlehre als einer bestimmten Betrachtungsweise des Tausches unterscheidet Marx von der klassischen Ökonomie, die sich für die Arbeitswertlehre immer nur als Preistheorie interessiert hat. Die Marxschen Ausführungen haben einen hohen Abstraktionsgrad. Der Abstraktionsgrad der ökonomischen Kategorien des „Kapital“ ist der wissenschaftlichen Darstellung der sozialen Verhältnisse der kapitalistischen Produktionsweise zuzuschreiben, die ausgehend von den einfachsten ökonomischen Formen den systematischen Zusammenhang aller komplizierten ökonomischen Kategorien zu entwickeln sucht. Im Strukturzusammenhang der Kategorien drückt sich ein bestimmter Strukturzusammenhang der kapitalistischen Produktionsverhältnisse aus. Dabei ist allerdings zu beachten: weder sind die ökonomischen Bestimmungen des „Kapital“ Abstraktionen, die mit der Wirklichkeit nichts zu tun haben, noch sind sie unmittelbar mit den empirischen Verhältnissen in eins zu setzen; sie wollen die theoretische Reproduktion der wirklichen Beschaffenheit der Gesellschaft ermöglichen. Marx beginnt die systematische Darstellung des kapitalistischen Produktionsprozesses mit Ware und Geld. Es gibt in der DDR Ökonomen, die die Auffassung vertreten, daß diesem Anfang ein historisches Verfahren zugrunde liege, Marx in den ersten Kapiteln des „Kapital“ die historischen Grundlagen und Voraussetzungen dieser Produktionsweise behandele, er, wenn er mit der einfachen Warenzirkulation und -produktion beginnt, also ihren historischen Bildungsprozeß betrachte. Marx hat jedoch — nach anderen in der DDR vertretenen Auffassungen — einer solchen Einschätzung selbst widersprochen, als er sagte, daß die Entstehungsgeschichte einer Produktionsweise nicht in die Darstellung ihres Systems selbst gehöre. Der Beginn des „Kapitals“ mit Ware und Geld signalisiert demnach kein historisches Herangehen. Auch nach den Vorstellungen von Marx habe es keine einfache Warenproduktion „an sich“ als eigenständige historische Stufe in der Entwicklung der Menschheit gegeben. Ware und Geld würden von ihm vielmehr als Gegenstand der kapitalistischen Produktion behandelt, als die einfachsten und allgemeinsten und in diesem Sinne als abstrakte Formen der Produktion, zunächst einmal jedweder Besonderheit entkleidet, die ihnen z.B. in der Konkurrenz der vielen Kapitale zuwachsen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1478–1481 Wertpapiere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WestgeldeinnahmenSiehe auch die Jahre 1975 1979 Von der Politischen Ökonomie des Marxismus-Leninismus entwickelte Theorie zur Erklärung der Entstehung des Werts und seiner Vermehrung. Die von der klassischen bürgerlichen Politischen Ökonomie begründete W. führte den Wert auf menschliche Arbeit zurück (sog. objektive W.); sie wurde von der Marxschen Politischen Ökonomie mit der Erklärung des Doppelcharakters der warenproduzierenden Arbeit (konkrete und abstrakte Arbeit) sowie des Doppelcharakters der Ware…
DDR A-Z 1985
Republikflucht (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für das ohne behördliche Genehmigung erfolgende Verlassen der DDR, die seit 1953 auch in amtlichen Verlautbarungen, Gesetzen und Verordnungen verwendet wurde, seit Juni 1961 aber mehr und mehr aus dem amtlichen und parteiamtlichen Sprachgebrauch verschwand. Mit der R. befaßte sich bereits die gemeinsame Rundverfügung Nr. 126/50 des Ministers der Justiz und des Generalstaatsanwalts vom 26. 9. 1950. In ihr wurde festgelegt, daß die Paßstrafverordnung vom 27. 5. 1942 nur in den Fällen zur Anwendung kommen könne, in denen es sich um ein Überschreiten der Staatsgrenze handle. Beim ungesetzlichen Überschreiten der Demarkationslinie (zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland) scheide die Anwendung der Paßstrafverordnung aus, da es sich hier nicht um eine Grenze handle. Die Rundverfügung gab Hinweise, wie trotz Fehlens einer konkreten strafrechtlichen Norm eine Bestrafung erfolgen konnte, z. B. nach wirtschaftsstrafrechtlichen Bestimmungen, dem Befehl Nr. 160 der SMAD (Sabotage, Diversion) und der Preisstrafrechtsverordnung. Erste Strafandrohungen enthielten die VO über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder Berlin (West) vom 25. 1. 1951 (GBl., S. 53) und die VO über die Personalausweise vom 29. 10. 1953 (GBl., S. 1090). Mit dem Gesetz zur Änderung des Paßgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl., S. 650) war in § 8 ein selbständiger Straftatbestand der R. geschaffen, der Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe androhte. Neu war, daß auch Versuch und Vorbereitung der R. für strafbar erklärt wurden. In der Anwendung dieser Strafbestimmung entsprach die Argumentation der Gerichte den Ausführungen Ulbrichts auf dem 33. Plenum des ZK der SED, wonach die R. als „Verrat an den friedlichen Interessen des Volkes“ gewertet werden mußte. Häufig wurden Personen, deren Fluchtvorhaben gescheitert war, noch härter angefaßt und wegen Spionage nach Art. 6 der Verfassung bestraft. Nach dem 13. 8. 1961 war in der Rechtsprechung von R. kaum noch die Rede. Mißglückte Fluchtunternehmen werden strafrechtlich als versuchter Grenzdurchbruch unter das Staatsverbrechen „Terrorismus“ subsumiert. Nur eine solche rechtliche Wertung und eine Qualifizierung des Flüchtlings als „Feind und Verräter“ ermöglicht es, den Grenzsoldaten der NVA die Notwendigkeit wie Angemessenheit des Schießbefehls darzulegen. Das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) regelt die Bestrafung der R. in dem mit „ungesetzlicher Grenzübertritt“ überschriebenen § 213. Gegenüber § 8 des Paßgesetzes erfolgt eine differenzierte Regelung in einen Normalfall und einen schweren Fall. Die Begehungsformen wurden um die Nichtrückkehr in das Gebiet der DDR erweitert. Die Strafandrohung wurde für den Normalfall in der Obergrenze auf 2 Jahre Freiheitsstrafe zurückgeführt, dagegen in den in Abs. 2 beschriebenen schweren Fällen auf Freiheitsstrafe von 1 bis zu 5 Jahren erhöht. Das dritte Strafrechtsergänzungsgesetz vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139) faßt den Tatbestand zusammen in ein „widerrechtliches Passieren“ der Staatsgrenze der DDR, stellt nicht nur die Nichtrückkehr, sondern auch die nicht fristgerechte Rückkehr in die DDR unter Strafe und erhöht die Strafandrohung für den schweren Fall auf Freiheitsstrafe bis zu 8 Jahren. Ein schwerer Fall liegt u.a. vor, wenn die Tat „unter Mitführung von Waffen oder unter Anwendung gefährlicher Mittel oder Methoden“ oder „unter Ausnutzung eines Verstecks erfolgt“. Auch der Gebrauch falscher Ausweise oder die Tatbegehung „zusammen mit anderen“ machen die Tat zu einem „schweren Fall“. Der gewaltsame Grenzdurchbruch wird weiterhin nicht aus § 213, sondern als „Terror“ nach § 101 StGB bestraft (Staatsverbrechen, 3.). Ein Bewohner der DDR, der eine R. mit Hilfe eines westlichen Fluchthelfers versucht, wird wegen versuchter R. aus § 213 und zusätzlich wegen Aufnahme staatsfeindlicher Verbindungen aus § 100 StGB bestraft. Die durchschnittliche Strafhöhe liegt bei 3 Jahren Freiheitsstrafe, kann aber in Einzelfällen auch erheblich darüber hinausgehen. Westliche Fluchthelfer wurden grundsätzlich wegen staatsfeindlichen Menschenhandels nach § 105 StGB und bei aus rein persönlichen Gründen (naher Angehöriger, Verlobter) geleisteter Fluchthilfe wegen „Beihilfe zum ungesetzlichen Grenzübertritt“ nach §§ 213, 22 StGB bestraft. Seit 1979 sind die Gerichte dazu übergegangen, die nichtkommerzielle, aus persönlichen Gründen geleistete Fluchthilfe als Menschenhandel nach § 132 StGB zu bestrafen. Durch das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsbürgerschaft vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265) und durch die VO zu Fragen der Staatsbürgerschaft der DDR vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 418) wird denjenigen, die die DDR ohne behördliche Genehmigung vor dem 1. 1. 1972 bzw. vor dem 1. 1. 1981 verlassen haben und in der Zwischenzeit nicht in die DDR zurückgekehrt sind, unter gleichzeitiger Aberkennung der DDR-Staatsbürgerschaft Straffreiheit wegen des ungenehmigten Verlassens der DDR gewährt. Dieser Strafverzicht bezieht sich lediglich auf das Delikt der R. Taten, die nach anderen gesetzlichen Bestimmungen mit Strafe bedroht sind und die vor, während oder nach der Flucht begangen wurden, werden von dem Strafverzicht nicht betroffen, fallen jedoch u. U. unter die Amnestie. [S. 1125]Die zivilrechtlichen Folgen der R. gipfeln darin, daß der Flüchtling sein in der DDR zurückgelassenes Vermögen sowie alle vermögensrechtlichen Ansprüche verliert (Flüchtlingsvermögen). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1124–1125 Reproduktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReservistenSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für das ohne behördliche Genehmigung erfolgende Verlassen der DDR, die seit 1953 auch in amtlichen Verlautbarungen, Gesetzen und Verordnungen verwendet wurde, seit Juni 1961 aber mehr und mehr aus dem amtlichen und parteiamtlichen Sprachgebrauch verschwand. Mit der R. befaßte sich bereits die gemeinsame Rundverfügung Nr. 126/50 des Ministers der Justiz und des Generalstaatsanwalts vom 26. 9.…
DDR A-Z 1985
Zollwesen (1985)
Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 Die Aufgaben des Z. der DDR unterscheiden sich grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnungen angewandt wird. Während es nämlich Aufgabe des Zolldienstes im traditionellen Sinne ist, sowohl im Interesse des Staatshaushaltes als auch der einheimischen Wirtschaft dafür zu sorgen, daß Auslandswaren nicht ohne Mitwirkung des Zolldienstes in den Inlandsverkehr kommen, der Wettbewerb und die Inlandspreisbildung nicht durch Einschleusen billiger Auslandserzeugnisse in den Inlandsverkehr gestört werden, treffen diese Funktionen nur zum Teil auf den Zolldienst einer zentral verwalteten planwirtschaftlichen Staatsordnung zu. Das Außenwirtschaftsmonopol (Außenwirtschaft und Außenhandel) und die Art der Preisgestaltung (Preissystem und Preispolitik) können Zölle sogar entbehrlich machen, da die Steuerung von Export und Import bereits durch Plandirektiven erfolgt (Planung). Auch eine fiskalpolitische Bedeutung kommt den Zöllen nicht zu, weil die staatlichen Handelsorgane ohnehin die Preise für die Außenhandelsgüter festlegen. Das Z. der DDR ist gekennzeichnet durch folgende programmatische Aufgabenstellung: 1. einen ordnungsgemäßen, den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger entsprechenden Warenverkehr über die Grenzen zu gewährleisten — und dadurch eine störungsfreie Abwicklung des Außenhandels zu sichern; 2. im Rahmen des Warenverkehrs über die Grenzen die für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Tier- und Pflanzenwelt notwendigen Maßnahmen durchzuführen; 3. den Nationalreichtum zu sichern, besonders aber zur Erhaltung des Kunstbesitzes und anderer Kulturwerte der DDR beizutragen. Insbesondere die beiden letzten Aspekte machen die Abkehr vom herkömmlichen Zollrecht deutlich. Insgesamt wird aus der Aufgabenstellung ersichtlich, daß das Zollrecht ein außen- und innenpolitisches Instrument ist, dem einzelne polizeiordnungsrechtliche Züge innewohnen. Grundlage des Z. ist das Gesetz über das Z. der DDR vom 28. 3. 1962 (GBl. I. S. 42), zu dem inzwischen 31 Durchführungsbestimmungen (DB) — die sich indessen teilweise wieder aufgehoben haben — und Verordnungen (VO) mit ebenfalls mehreren DB und Anordnungen (AO) ergangen sind. Der Zeitpunkt des Erlasses des Zollgesetzes war ursprünglich auch Ausdruck der damaligen Deutschlandpolitik der SED. Im übrigen werden mit dem Zollrecht auch konkrete Ziele der Außenpolitik der DDR verfolgt, da es formal der Durchsetzung des Außenhandels- und Valutamonopols dient. Als Zollgebiet gilt das Territorium der DDR, das von der Zollgrenze umschlossen wird. „Westberlin“ ist im Zollrecht ein eigener Abschnitt gewidmet. Es wird festgelegt, daß „Westberlin“ nicht zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gehört. Seine zollrechtliche Stellung soll im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen geregelt werden. Berlin (West) wird jedoch bisher auch nicht als Zollinland der DDR behandelt (Berlin). Im ZG ist ein 3stufiger Zolltarif vorgesehen: 1. der Grundzolltarif, der den bis vor Erlaß des Gesetzes für private Sendungen geltenden Tarif ablöst; 2. der Vertragszolltarif, der für Länder gelten soll, die der DDR die Meistbegünstigung einräumen; 3. der Sonderzolltarif, der auf die Einfuhr aus Staaten abgestellt ist, die der DDR die Meistbegünstigung nicht gewähren. Diese Tarifdifferenzierung — sehr niedrige oder keine Zölle im Falle der Meistbegünstigung, hohe Zölle („Kampfzölle“) bei deren Fehlen — richtete sich z. T. gegen die Außenhandelspolitik der EG. Indessen ist die DDR wie die übrigen Mitgliedstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) im Interesse des Funktionierens der eigenen Wirtschaft vorwiegend an einer handelspolitischen Zusammenarbeit auch mit der EG und ihren Mitgliedstaaten interessiert. Freilich kann die Zolldifferenzierung je nach politischer Lage und Zielsetzung angewandt werden. Das ZG beinhaltet Bestimmungen über die technischen Modalitäten beim Grenzübertritt von Waren, Geld, Devisen und Personen; zudem überträgt es die Befugnis zur Regelung von Einzelfragen den zuständigen Stellen des Ministerrates. Im einzelnen sind geregelt: die Kontrolle, Untersuchung und evtl. Sicherstellung von Waren und Beförderungs[S. 1559]mitteln beim Grenzübertritt, die Einholung von Gutachten und Auskünften, der Erlaß von Verfügungen und deren Durchsetzung auch durch unmittelbaren Zwang, die körperliche Durchsuchung von Personen, das Genehmigungsverfahren für den Warenverkehr, Zollverfahrensfragen, die Art der Zollerhebung sowie die Zollstrafen- und Strafbestimmungen zur Durchsetzung dieser Regelungen. Für folgende Kategorien von Waren bzw. Warenbewegungen sind besondere Vorschriften in den DB und VO ergangen: die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren, von Waren im Rahmen der Kulturabkommen, von Mustern, Proben und Werbematerial, von Waren für den Bedarf und die Zwecke der diplomatischen oder anderen Vertretungen der DDR sowie für den Bedarf und die Zwecke der in der DDR akkreditierten diplomatischen und anderen diplomatischen ausländischen Vertretungen, von Waren und Ausstellungen, von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Ersatzteilen, von Reisebedarf und sonstigen mitgeführten Gegenständen im Reiseverkehr, von Waren im Geschenkverkehr, von Literatur, Druckerzeugnissen, Ton- und Bildträgern, von Rückwaren und Reparaturgut, Umzugs- und Erbschaftsgut sowie die Durchfuhr von Waren aller Art durch das Zollgebiet der DDR auf allen Verkehrswegen. Gemäß der VO vom 25. 6. 1959 (GBl. I, S. 610) ist die Einfuhr von Kraftfahrzeugen sowie Zubehör- und Ersatzteilen nur über die staatlichen Außenhandelsbetriebe zulässig. In besonderen Ausnahmefällen kann allerdings das Ministerium für Außenhandel eine Einfuhrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug erteilen. Für die Ein- und Ausfuhr von Waren im Reiseverkehr, im Geschenkpaket- und -päckchenverkehr und von Umzugs- und Erbschaftsgut, d.h. für den Nichtkommerziellen ➝Warenverkehr, gelten besondere Bestimmungen. Die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren richtet sich vollständig nach dem Außenhandelsmonopol (Außenwirtschaft und Außenhandel) und ist daher nur über die Außenhandelsbetriebe und andere vom Ministerium für Außenhandel (MAH) ermächtigte Betriebe und Organe möglich. Der Definition nach gelten als Handelswaren somit Waren, die im Rahmen des Außenhandelsplanes aus- und eingeführt werden, sowie Einfuhren aus Valutaanrechten und Devisenkrediten. Wegen der besonderen Berlin-Regelung im ZG sind die meisten DB zum ZG für Berlin (West) ebenso wie für alle sonstigen Gebiete außerhalb der DDR durch AO in Kraft gesetzt worden. Die Durchführung der Aufgaben nach dem Zollrecht obliegt der Zollverwaltung der DDR, die als zentral geleitetes Organ dem Ministerium für Außenhandel untersteht. Die Zollverwaltung gliedert sich in die Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen — meist 2 politische Verwaltungsbezirke zusammengefaßt —, Zollämter und Zollstellen. Grenz-, Binnen- und Postzollämter unterstehen den Bezirksverwaltungen, während für die Überwachung der Zollstellen die Zollämter zuständig sind. Mit dem ZG vom 28. 3. 1962 übernahm die Zollverwaltung die Aufgaben des früheren Amts für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs. Zum Aufgabengebiet gehören hauptsächlich die Kontrolle der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren, Devisen und Zahlungsmitteln nach den Bestimmungen des ZG und die Erhebung von Zöllen im Außenhandels-, Post- und Eisenbahnverkehr. Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet die Zollverwaltung eng mit anderen Kontroll- und bewaffneten Organen wie auch mit anderen zentralen und örtlichen Staatsorganen zusammen. Genehmigungsgebühren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1558–1559 Zivilverteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zoologische GärtenSiehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 Die Aufgaben des Z. der DDR unterscheiden sich grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von marktwirtschaftlich orientierten…
DDR A-Z 1985
Staatshaushalt (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definition und Aufbau Der St. folgt in seinem Aufbau der zentralistischen Staatsordnung der DDR und umfaßt die Haushalte aller Gebietskörperschaften sowie der Sozialversicherung. Nach der St.-Ordnung vom 13. 12. 1968 (GBl. I, S. 384) beinhaltet der Republikhaushalt die Einzelhaushalte der zentralen Organe des Staatsapparates und als „selbständigen Bestandteil“ diejenigen des Sozialversicherungs- und Versorgungswesens. Die örtlichen Haushalte sind nach dem Schachtelprinzip in der Form miteinander verbunden, daß die Haushalte der Gemeinden, Stadtbezirke und Städte in diejenigen der Kreise und diese wiederum in die Haushalte der Bezirke einmünden. Der sozialistische St. läßt sich somit als integrierter Gesamthaushalt des Staates definieren, der die Geldfonds, Einnahmen und Ausgaben der Haushaltsorganisationen beinhaltet. Im Gegensatz zu den übrigen Bestandteilen des Finanzsystems basieren die Haushaltsbeziehungen auf einseitigen Rechtsakten des Staates und stellen somit Formen der endgültigen und nichtäquivalenten Verteilung und Umverteilung dar. Diesen Zahlungsverpflichtungen ist auch dann nachzukommen, wenn das Haushaltsgesetz nicht rechtzeitig — was bis Mitte der 60er Jahre die Regel war — vorliegt. Der St. gewährleistet somit eine zeitlich unbegrenzte Kontinuität der Zahlungen. Dadurch unterscheidet er sich auch vom St.-Plan, wenngleich beide Begriffe in der Literatur häufig synonym verwendet werden; denn der als Gesetz verabschiedete St.-Plan stellt ein Finanzprogramm und damit ein wesentliches Instrument der gesamtgesellschaftlichen Planung für einen befristeten Zeitraum, das Haushaltsjahr, dar. Dieser enthält wichtige Eckzahlen der Finanzplanung (und Finanzberichterstattung) sowie die Einnahmen und Ausgaben des zentralen Haushaltsplans, der Haushaltspläne der Sozialversicherung und der Bezirke und veranschlagt den Haushaltsüberschuß. Obwohl die aus Gewinnen gespeisten Fonds der Kombinate in der Verfügungsmacht der Betriebe verbleiben, werden sie auch im Haushaltsgesetz aufgeführt und gemeinsam mit dem St.-Plan als Einnahmen und Ausgaben des Staates bezeichnet (vgl. Abbildung 1). II. Funktionen Die bereits zitierte St.-Ordnung der DDR bezeichnet den St. als „ein wichtiges Instrument der vorausschauenden, planenden und organisierenden Führungstätigkeit des sozialistischen Staates“ (GBl. I, S. 383). Wie jeder öffentliche Haushalt hat somit auch der sozialistische St. 2 Grundaufgaben zu erfüllen: die Ordnung und die Kontrolle staatlicher Aktivität. A. Ordnungsfunktion Im Mittelpunkt der Ordnungsfunktion steht als Ergebnis des politischen Willensbildungsprozesses die [S. 1281]Zuweisung der Finanzmittel: Der St.-Plan stellt das in Einnahmen und Ausgaben detailliert ausgewiesene und somit quantifizierte Handlungsprogramm der Partei- und Staatsführung dar. Zur Erfüllung dieser politischen Funktion bedarf es der (budgetinternen) Abstimmung der an der Haushaltsplanung beteiligten Institutionen ebenso wie der (budgetexternen) Koordination mit der politischen Führungselite. Schließlich ist eine über den Etat hinausgehende (überbudgetäre) Koordination notwendig, die sich in der Abstimmung mit den übrigen Bereichen der Gesellschaftsplanung niederschlägt. Der St.-Plan ist ein wesentlicher Teil des Wirtschaftsprogramms. Seine wirtschaftspolitische Funktion wird darin deutlich, daß der Etat auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplans und gemeinsam mit diesem aufgestellt und verabschiedet wird. Das Budget ist somit das wichtigste Instrument der staatlichen Finanzplanung (und Finanzberichterstattung), jedoch keineswegs das einzige Lenkungsinstrument der Wirtschaft. Allerdings hat sich der St. nicht — wie seinerzeit in der St.-Ordnung vom 17. 2. 1954 propagiert — zum „Haushaltsplan der gesamten Volkswirtschaft“ (GBl., S. 207) entwickelt, [S. 1282]weil z. B. der öffentliche Anteil an der Finanzierung der Investitionen seit den Wirtschaftsreformen der 60er Jahre zurückgegangen ist. Schließlich liegt die finanzpolitische Funktion darin, daß im St.-Plan die finanziellen Mittel für die vom Staat geplanten Aufgaben veranschlagt sind. Dabei geht es nicht allein nur um die Bereitstellung öffentlicher Güter und Dienste, sondern zugleich auch um die staatliche Einflußnahme auf die Einkommensverteilung (Einkommen) und die Wirtschaftsentwicklung. Wie die übrigen Teile des Finanzsystems erfüllt der St.-Plan gleichfalls eine Allokations-, Distributions- und Stabilisierungsfunktion. B. Kontrollfunktion Während der St. die hier angedeutete Ordnungsfunktion im wesentlichen unabhängig von der Regierungsform ausübt, zielt die Rechts- und Kontrollfunktion in einer parlamentarischen Demokratie auf die Budgetbewilligung und -einflußnahme des Parlaments. In der DDR sind zwar die Haushaltsorganisationen gleichfalls an den von der Volksvertretung verabschiedeten, gesetzlich festgelegten St.-Plan gebunden. Jedoch versteht sich in der Sozialistischen ➝Demokratie die Volkskammer keineswegs als Überwachungsorgan der Regierung. Somit hat auch die Kontrollfunktion einen anderen Inhalt: Die Finanzkontrolle und Finanzrevision haben die Einhaltung der im Volkswirtschaftsplan vorgegebenen Aufgaben zum Inhalt. III. Planung Vielfältige Gemeinsamkeiten kennzeichnen die Planung der öffentlichen Haushaltswirtschaft in den heutigen Industriegesellschaften. So bedarf jeder Staat bestimmter haushaltsrechtlicher Grundlagen, nach denen die Aufstellung, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle des Etats erfolgt. Auch beginnt der Budgetkreislauf jeweils mit der Vorlage eines Haushaltsentwurfes durch die Regierung und endet mit der Verabschiedung des vollzugsverbindlichen Haushaltsgesetzes sowie der Kontrolle mit anschließender Entlastung der Exekutive. Die Haushaltstechnik kann im wesentlichen als in bezug auf das politische System neutral und somit system-indifferent charakterisiert werden. Daneben bestehen aber offenkundig systemtypische Unterschiede. Während die öffentliche Finanzwirtschaft in den westlichen Ländern den größten Teil der staatlichen Aktivität ausmacht, sind die Staatsfinanzen in der DDR nur ein Teil der gesamtgesellschaftlichen Planung. Primäres Lenkungsinstrument ist der Volkswirtschaftsplan, dessen Ziele der St.-Plan zu unterstützen hat. Formal wird die damit angestrebte Einheit von „materieller und finanzieller Planung“ auch darin sichtbar, daß beide Gesetze auf der Grundlage gemeinsamer Planungsrichtlinien — wie z. B. der Planungsordnung — sowie zur gleichen Zeit aufgestellt werden. Als systemadäquat kann ebenfalls gelten, daß eine parlamentarische Kontrolle ebenso fehlt wie eine eigenständige Finanzgerichtsbarkeit oder unabhängige Rechnungshöfe. A. St.-Ordnung Während die Verfassung nur allgemeine Festlegungen für das Finanz- und Abgabensystem enthält, regelt die eingangs zitierte St.-Ordnung aus dem Jahre 1968 die Zuständigkeiten sowie die Grundsätze der Haushaltsplanung. Deren Einzelheiten legen — neben Erlassen, Richtlinien, Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Finanzen (MdF) — 5 Durchführungsbestimmungen (DB) fest: Die 1. DB vom 1. 7. 1974 — Kassenordnung des St. — und die 4. DB vom 18. 12. 1974 — Änderung der Kassenordnung — bestimmen, welche Haushaltskonten bei den mit dem Kassenvollzug beauftragten Instituten des Bankwesens zu führen sind. Die 2. DB vom 28. 8. 1978 — Ordnung über die Rechnungsführung und Statistik in den staatlichen Organen und staatlichen Einrichtungen — enthält die Grundsätze der Haushalts-, Verwahrgeld-, Material-, Arbeitskräfte-, Grundmittel- und Investitionsrechnung. Die 3. DB vom 30. 11. 1976 — Ordnung über den Jahresabschluß des St. — gibt an, in welcher Form die Schlußrechnungen zu tätigen sind. Die 5. DB vom 30. 9. 1983 — Durchführung der jährlichen St.-Pläne — beinhaltet eine Aufzählung der planmäßigen und zusätzlichen Einnahmen der örtlichen Räte, die Grundsätze der Zweckbindung und Umverteilung von Haushaltsmitteln, die Verwendung von Mehreinnahmen sowie freier Mittel aufgrund von Minderausgaben. Die Einnahmen und Ausgaben sind auf der Grundlage von Kassenplänen zu tätigen, die für den Zeitraum eines Halbjahres nach Quartalen unterteilt aufgestellt werden (AO über die Kassenplanung i. d. F. der AO Nr. 3 vom 4. 4. 1983 in: GBl. I, S. 123 f.). Wesentliches Element der Haushaltsplanung ist die am 20. 11. 1979 vom Ministerrat beschlossene „Systematik des Staatshaushaltes der DDR“ (Berlin [Ost]: Die Wirtschaft 1980). Sie ähnelt den Gruppierungsübersichten westdeutscher Haushaltspläne und dient dem vollständigen Nachweis der Einnahmen, Ausgaben und Fonds nach Verantwortungsbereichen (z.B. Ministerien), Aufgabenbereichen (z.B. Wohnungswesen) und Arten (z.B. Investitionen). Die Einzelpläne folgen dem traditionellen Ministerialprinzip und werden auf jeder Ebene des Staatsapparates (z. B. Einzelplan 08: Finanzen) oder allein im zentralen (z. B. Einzelplan 02: Staatsrat) bzw. im örtlichen Haushalt (z.B. Einzelplan 37: örtliche Versorgungswirtschaft) geführt. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit bis zu 2.000 Einwohnern fassen ihren Haushalt in nur 4 Einzelplänen zusammen: [S. 1283] * 03 örtliche Volksvertretungen und Räte, 54 Haushaltsausgleich, 56 Fonds für Grundmittel, 57 Fonds der Volksvertretung. Die Gliederung nach Abschnitten (z. B. 510: Volksbildung) und Kapiteln (z. B. 5.1041: Volkshochschulen) ermöglicht die Erfassung der Aufwendungen für gesellschaftliche Einrichtungen und volkswirtschaftliche Bereiche. Die Kapitel sind den jeweiligen Einzelplänen zugeordnet. Die 149 Sachkonten der Haushaltsrechnung werden im Plan der Positionen zu 21 Einnahme- und 27 Ausgabepositionen zusammengefaßt. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben nach ihrem ökonomischen Inhalt — vergleichbar den traditionellen Gruppierungsübersichten — gegliedert. Die Städte und Gemeinden führten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung von 1974 bis 1980 nur 26 sogenannte Leitsachkonten entsprechend den in den Kommunen typischen Einnahme- und Ausgabearten. Die Bewirtschaftung des St. obliegt den „Leitern für Haushaltswirtschaft“ in den staatlichen Organen und Einrichtungen, während in den Betrieben die Hauptbuchhalter wichtige Kontrollaufgaben bei der Haushaltsplanung und -durchführung wahrzunehmen haben. Die allgemeinen Grundsätze der Volkswirtschaftsplanung gelten auch für den St. Diese Feststellung betrifft vornehmlich die Übereinstimmung mit den materiellen Aufgaben, die sparsame Verwendung der öffentlichen Haushaltsmittel und die Anwendung des Demokratischen Zentralismus. Aus diesem Herrschaftsprinzip leitet das Ministerium der Finanzen sein Recht ab, verbindliche Beschlüsse und Weisungen für alle Haushaltsorgane zu erteilen. Die mit diesem Leitungsprinzip verbundene Mitwirkungsgarantie für die Bürger (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte) wird zwar in der St.-VO ausdrücklich aufgeführt, scheint jedoch allein auf Mitglieder der Volksvertretungen begrenzt zu sein. Die speziellen Haushaltsgrundsätze verlangen darüber hinaus, daß der St.-Plan 1. einheitlich, d.h. ohne Sonder- und außerordentliche Haushalte, geführt wird; [S. 1284]2. vollständig ist, d.h. nach dem Bruttoprinzip aller Einnahmen und Ausgaben der Haushaltsorgane im jeweiligen Haushaltsplan sowie nach dem Nettoprinzip die Finanzbeziehungen zu den nach einem Finanzplan arbeitenden Betrieben enthält; 3. die Ausgaben in zeitlicher und sachlicher Zweckbindung veranschlagt; 4. die Einnahmen — ohne Sozialversicherungsbeiträge — als allgemeine Deckungsmittel ausweist; 5. jährlich aufgestellt wird und 6. einen Einnahmeüberschuß sowie Reserven enthält. Mit Ausnahme der zuletzt angeführten Ordnungsregel gelten somit auch für die Haushaltsplanung der DDR die klassischen Budgetprinzipien. Allerdings fehlen die Grundsätze der Öffentlichkeit — die offensichtlich nur partiell gewährleistet scheint —, der Klarheit und der Vorherigkeit. Der Verzicht auf das zuletzt genannte Postulat erscheint verständlich, weil die örtlichen Haushalte regelmäßig erst nach Beginn der Haushaltsperiode verabschiedet werden. Auch der mit Wirkung vom 1. 1. 1984 eingeführte Beitrag für gesellschaftliche Fonds (GBl. I, 1983, S. 105 f.) wird entgegen der im Namen enthaltenen Funktionszuweisung gemäß Ziff. 4 keine zweckgebundene, sondern nur eine allgemeine Einnahmequelle sein. B. St.-Bilanz Die St.-Bilanz (vgl. Abbildung 2) bildet die Grundlage für die 5jährige Finanzplanung. Ihre Hauptpositionen folgen auf der Einnahmeseite im wesentlichen dem „Plan der Positionen“, während die Ausgaben vornehmlich nach Einzelplänen gruppiert sind. Die Eckzahlen dieser mittelfristigen Finanzplanung werden nur auf der zentralen Leitungsebene errechnet und nicht veröffentlicht. Da die St.-Bilanz gemeinsam mit dem mittelfristigen Volkswirtschaftsplan zu erstellen ist, dürfte sie für das erste Jahr die entsprechenden Daten des Haushaltsgesetzes und für die darauffolgenden 4 Jahre die Entwicklung der Hauptpositionen sowie des Haushaltsvolumens enthalten. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß das Ministerium der Finanzen eine jährliche Fortschreibung dieser Berechnungen über den Fünfjahrplanzeitraum (1981–1985) hinaus (z.B. für die Jahre 1984–1988) vornimmt und somit das Prinzip der rollenden Planung anwendet. [S. 1285]<C. Budgetkreislauf> Der Budgetkreislauf für den Jahresplan vollzieht sich in 4 Phasen und umfaßt 2½ Jahre. Das Ministerium der Finanzen legt dem Ministerrat ein Planprojekt zur Bestätigung vor, das die Grundlage für die Herausgabe der staatlichen Planaufgaben bildet. Die zweite Phase endet mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes, durch das die Hauptpositionen, nicht hingegen der gesamte Haushaltsplan, publiziert werden (vgl. Abbildung 3). Nach dem Budgetvollzug folgt die Phase der Rechnungslegung, der Finanzkontrolle und Finanzrevision. Den Abschluß bildet die nach Vorlage der Haushaltsrechnungen sowie der Prüfungsvermerke durch die Staatliche Finanzrevision von den Volksvertretungen zu vollziehende formale Entlastung der Exekutive. Das besondere Merkmal des Budgetierungsprozesses liegt nicht darin, daß hier ein Exekutivbudget aufgestellt und vollzogen wird. Vielmehr sind das Fehlen der Öffentlichkeit und der öffentlichen Diskussionen charakteristisch. Der sozialistische St. ähnelt damit in sehr viel stärkerem Maße der Geheimbuchhaltung einer Bürokratie — alle in den haushaltsrechtlichen Grundlagen aufgeführten Unterlagen enthalten einen Freiplatz für die „Geheimhaltungskennzeichnung“ — als einem öffentlichen Haushalt. IV. Entwicklung Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) verfügte mit ihrem Befehl 01 vom 23. 7. 1945 die Errichtung von Finanzbehörden, Erfassung der Steuerzahler, Wiederaufnahme von Steuerzahlungen, Aufstellung von Haushaltsplänen der Provinzen und Länder. Die Rechtsgrundlagen bildeten für die Haushaltsplanung die Reichshaushaltsordnung und für die Abgabenerhebung die alten Reichsgesetze, die auch noch nach Umgestaltung der Steuern (1948) formal in Kraft blieben und z.T. erst 1970 in das DDR-Recht überführt worden sind (GBl. I, S. 361 f.). Die Deutsche Zentralverwaltung für Finanzen legte für das Haushaltsjahr vom 1. 4. 1947 bis 31. 3. 1948 den ersten zentralen St.-Plan vor, der vor allem zur Finanzierung der Reparationen und Unterhaltskosten für die sowjetischen Streitkräfte sowie der Wiederingangsetzung der Wirtschaft diente. Die Schwerpunkte der Wirtschaftsentwicklung und der Finanzpolitik spiegeln sich in der Entwicklung des Haushaltsvolumens (vgl. Tabelle 1) wider. Darüber hinaus ist die Erhöhung der öffentlichen Einnahmen von 14,2 Mrd. Mark (1946) über 18 Mrd. Mark (1949) auf mehr als 27 Mrd. Mark (1951) wesentlich auf die Neugestaltung des St. zum 1. 1. 1951 zurückzuführen. Im Mittelpunkt dieser Haushaltsreform stand die Schaffung des für das System zentraler Wirtschaftsplanung adäquaten Einheitsbudgets, das die Haushalte der Länder bzw. ab 1952 der Bezirke und des Sozialversicherungs- und Versorgungswesens zusammenfaßte. Zu diesen Maßnahmen zählte auch die erst 1954 verabschiedete erste St.-Ordnung der DDR. Neu gestaltet wurde ebenfalls der Finanzausgleich. Zur Erfüllung der in der Volkswirtschaftsplanung vorgegebenen Aufgaben erhalten die Gebietskörperschaften im Rahmen des Haushaltsausgleiches Finanzzuweisungen aus dem zentralen Haushalt, die ab 1965 als Anteile an den Gesamteinnahmen des Staates bezeichnet werden (vgl. Tabelle 2). Daneben finanzieren sich die örtlichen Teilhaus[S. 1286]halte aus den zugewiesenen Steuerquellen (vgl. Abbildung 4) bestenfalls Auskunft über die Steuerkraft der unterstellten Betriebe, nicht hingegen über die regionale Finanzkraft. Als zusätzliche und somit im Rahmen des vertikalen Finanzausgleichs nicht gebundene Mittel stehen den Kommunen die Erträge aus der Vergnügungssteuer und der Kurtaxe zur [S. 1287]Verfügung, wobei letztere zweckgebunden für die Unterhaltung der Kurorte zu verwenden ist. Rudimente kommunaler Finanzhoheit sind auch bei der Verwendung des aus Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen gespeisten Fonds der Volksvertretungen, der 1965 aus dem Rücklagenfonds des Nationalen Aufbauwerks (NAW) hervorgegangen ist, den seit 1967 üblichen Einnahmen aus Kommunalverträgen und der seit 1974 gestatteten Kreditaufnahme erkennbar. Öffentliche Anleihen wurden in den Jahren 1946–1948 von den Ländern aufgelegt und flossen in die damals noch zulässigen außerordentlichen Haushalte zur Finanzierung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus. Die Abgabenhoheit ging — mit Ausnahme für die Gemeindesteuern — bereits mit der Verfassung aus dem Jahre 1949 auf die Republik über. Die ehemaligen Reichssteuern sowie die Gewerbe- und Lohnsteuer wurden damit zu Republiksteuern. Bereits in den 50er Jahren folgte die Zusammenfassung der von den volkseigenen Betrieben zu entrichtenden Steuern zu einer Gewinnabgabe und der Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsabgabe, die seit 1972 als Produktgebundene Abgaben bezeichnet werden. Damit entstand das „Zwei-Kanäle-System“, das durch Erhebung der Produktionsfondsabgabe seit den Wirtschaftsreformen der 60er Jahre zum „Drei-Kanäle-System“ erweitert wurde. Eine Weiterentwicklung zum „Vier-Kanäle-System“ erfährt das Abgabensystem des staatlichen Wirtschaftsbereichs durch den für 1984 beschlossenen Beitrag für gesellschaftliche Fonds. Die Bemessungsgrundlagen dieser Hauptsteuern im sozialistischen Wirtschaftssystem, die auch den nichtstaatlichen Wirtschaftsbereich prägen und durch zahlreiche traditionelle Steuern ergänzt werden, sind somit Gewinn, Umsatz, Kapital und Lohnsumme. Auf der Ausgabenseite standen in den 50er Jahren die Umstrukturierung der Wirtschaft, ab 1956 die Finanzierung der Militärausgaben und ab 1958 die Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Zusammenhang mit der Aufhebung der Lebensmittelkarten im Mittelpunkt. In den 60er Jahren finanzierte der öffentliche Haushalt nur noch diejenigen Investitionen, die für die Struktur der Wirtschaft von Bedeutung waren. In den 70er Jahren erhöhte sich der Anteil für die sozial-kulturellen Aufgaben (1955: 33,4 v.H.; 1970: 38,8 v.H.; 1980: ca. 45 v.H.) ebenso wie die Subventionen zum Ausgleich binnenwirtschaftlicher und außenwirtschaftlicher Preiserhöhungen (Preissystem und Preispolitik). Dabei werden aus politischen Gründen vornehmlich in den Statistiken der Gesellschaftlichen ➝Konsumtion die Subventionen für die von der Bevölkerung zu bezahlenden Konsumgüterpreise und Tarife besonders hervorgehoben, obwohl sie sich ökonomisch nicht von anderen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen unterscheiden. [S. 1288]<V. Ausgaben> Die offiziell in den Haushaltsrechnungen nachgewiesenen Bruttoausgaben (vgl. Tabelle 4) sind sowohl nach dem Funktional- als auch nach dem Ministerialprinzip gegliedert. Darüber hinaus wird die Beurteilung der Ausgabenentwicklung dadurch erschwert, daß dieses Schema weder mit den Hauptpositionen des Haushaltsgesetzes übereinstimmt noch über einen längeren Zeitraum hinweg unverändert geblieben ist. So werden beispielsweise im Haushaltsplan die Ausgaben für die volkseigene Wirtschaft insgesamt nachgewiesen, während die Haushaltsrechnung der St.-Bilanz folgt und die einzelnen Ausgabearten aufzeigt. Seit dem Haushaltsjahr 1978 werden die Haushaltsrechnungen in den Tageszeitungen publiziert. Auch veröffentlicht das Statistische Jahrbuch seit 1982 eine Tabelle, die einen wesentlich tieferen Einblick in die Mittelverwendung ermöglicht. Dennoch muß es überraschen, daß nach wie vor etwa ein Viertel des Haushaltsvolumens nur als Ausgabenrest zu ermitteln ist. Dabei dürfte es sich vor allem um Finanzhilfen für die Außenwirtschaft — einschließlich der Militärgüterimporte — sowie um Verrechnungs-, Reserve- und Abrechnungsposten handeln. [S. 1290]Unter den Aufwendungen für die sozialistische Wirtschaft, auf die in der hier vorgenommenen Abgrenzung über ein Drittel der Bruttoausgaben entfallen, sind zum einen die relativ niedrigen Strukturanteile der Investitionen und der Forschung besonders bemerkenswert. Sie offenbaren die seit den 60er Jahren vorgenommene Verlagerung auf die betrieblichen Finanzmittel. Sie werden deutlich von den Aufwendungen für die Landwirtschaft übertroffen. Zum anderen sind die Staatsausgaben für das Bau- und Wohnungswesen — dem „Kernstück sozialistischer Sozialpolitik“ — ebenso von zentraler Bedeutung in der Berichterstattung der DDR wie die Subventionen für bestimmte Konsumgüter und Tarife. Nahezu jede neunte über den St. verteilte Mark fließt nunmehr in die Nahrungsmittel verarbeitenden Betriebe zur Beibehaltung der Preise für Milch, Zucker, Brot, Kartoffeln, Eier, Margarine, Obst, Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren sowie zur Subventionierung von Braunkohlebriketts und Kinderbekleidung. Die Tarifstützungen für die Personenbeförderung werden in der Form gewährt, daß der St. die Differenz zwischen den tariflichen Erlösen und den betrieblichen Kosten je Fahrkarte trägt. Die erheblich gestiegene Subventionierung der Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP) im Rahmen der gesellschaftlichen Fonds läßt sich auch wie folgt darstellen: 1982 subventionierte der Staat den Kauf von Lebensmitteln für 100 Mark mit 34,90 Mark und von Industriewaren mit 11,80 Mark; die entsprechenden Subventionsanteile betrugen 1971 lediglich 22,30 Mark bzw. 2,70 Mark. Bekanntlich decken auch die Mieten nur zu etwa einem Drittel und die Verkehrstarife zu zwei Fünftel die jeweiligen Kosten, was sicherlich ebenso für die überaus niedrigen Stromtarife zutreffen dürfte. Offensichtlich besteht das entscheidende Problem dieser politischen Preise nicht in ihrer Finanzierbarkeit; wichtiger ist vielmehr, daß die Unterbewertung dieser knappen Güter und Leistungen zu ihrer Vergeudung führt: Die Lenkungsfunktion der Preise ist gestört, wenn niedrige Brotpreise zur Verfütterung dieses Endproduktes anregen, die Mieten keinen ökonomischen Druck zur sofortigen Vermietung freier Wohnungen auslösen und Energietarife die privaten Haushalte zur Verschwendung von Energie verleiten. Weniger als ein Drittel der Staatsausgaben entfällt auf den sozialen Konsum. Die Entwicklungstendenz dieser Positionen ist im wesentlichen dadurch geprägt, daß die Ausgabendynamik deutlich nachgelassen hat. Während die überproportionalen Steigerungsraten in der ersten Hälfte der 70er Jahre als Beleg für die erfolgreiche Verwirklichung der 1971 verkündeten Hauptaufgabe in ihrer „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ (Wirtschaft, II.) gewertet worden sind, wuchsen seit 1978 nur noch die Aufwendungen für Stipendien, Denkmalspflege, Jugendtouristik und den Feriendienst des FDGB rascher als die Gesamtausgaben. Darüber hinaus liegen bei diesen Ausgabepositionen besonders viele Doppelzählungen vor. Z. B. zahlen die Sozialversi[S. 1292]cherungsträger für Leistungen des Gesundheitswesens Pauschalbeträge für die Behandlung der bei ihnen versicherten Mitglieder, die bei den entsprechenden Einrichtungen wiederum als Einnahmeposition geführt werden und somit zu einer Aufblähung des St.-Volumens führen. Während die Gliederung und damit die Einzelpositionen des Verteidigungshaushaltes nicht bekannt sind und in der Haushaltssystematik nicht aufgeführt werden, enthalten die Aufwendungen für den Staatsapparat allein die Kosten der zentralen und örtlichen Führungsorgane sowie der Institutionen des Gerichtswesens (Gerichtsverfassung) sowie die Kosten der staatlichen zentralen Wirtschaftsleitung (z. B. Staatliche Plankommission). Die Personalausgaben werden jedoch ebensowenig gesondert veröffentlicht, wie die dem St. zugrundeliegenden Stellenpläne. Ein eindeutigeres Bild über die staatlichen Umverteilungsprozesse vermittelt die Schätzung der Nettoausgaben (vgl. Tabelle 5). Sichtbar tritt die Förderung, insbesondere die Subventionierung, der Wirtschaft in den Vordergrund, der auch noch der überwiegende Teil der nicht nachgewiesenen Ausgabenreste zuzurechnen sein dürfte. Demgegenüber sinken die Strukturanteile des gesellschaftlichen Konsums. Nicht uninteressant sind auch die in dieser Tabelle hervortretenden Strukturverschiebungen: Die offiziell ausgewiesenen Verteidigungsausgaben übertreffen seit 1980 die Bildungsausgaben und liegen seit 1981 zusammen mit den anderen Sicherheitsaufwendungen höher als der staatliche Zuschuß zu den Ausgaben der Sozialversicherung. VI. Einnahmen Auch der offizielle Ausweis der öffentlichen Einnahmen folgt keinem einheitlichen Gliederungskriterium. So weisen die St.-Pläne seit 1980 — wie auch bis 1970 üblich — die Hauptpositionen der Einnahmen nach Wirtschaftsbereichen und Abgabearten aus. Beispielsweise enthält das Haushaltsgesetz 1983 139 Mrd. Mark als Einnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft sowie 15,7 Mrd. Mark als Steuern und Abgaben, die somit in etwa dem Niveau der Sozialversicherungsbeiträge (16,2 Mrd. Mark) entsprechen. Die nach Vollzug des Budgets vorgelegten Haushaltsrechnungen enthalten gleichfalls einen kombinierten Ausweis nach Einzelplänen und Einnahmearten (vgl. Tabelle 6). Diese für eine „öffentliche“ Finanzwirtschaft zumindest ungewöhnliche und auch gegen einzelne Budgetprinzipien der DDR verstoßende Gliederung resultiert nicht zuletzt daraus, daß — zumindest in der DDR — über den ökonomischen Charakter der Einnahmen keine finanztheoretische Klarheit herrscht. So unterscheiden Gurtz und Kaltofen die Steuern — dieser Begriff wird allein für die mit einem Eigentumswechsel verbundenen Abführungen des nichtstaatlichen Wirtschaftssektors sowie der Bevölkerung verwendet — deutlich von den Abgaben: „Zur Kenntlichmachung der höheren ökonomischen Qualität der Beziehungen zwischen dem Staatshaushalt und der volkseigenen Wirtschaft werden die Staatseinnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft in der DDR nicht als Steuern bezeichnet“ (Gurtz/Kaltofen, S. 50). Dieser Versuch einer begrifflichen Differenzierung vermag nicht zu überzeugen, denn auch die Abgabenordnung der DDR i. d. F. vom 18. 9. 1970 (GBl. SDr. Nr. 681) definiert die Steuern in herkömmlicher Weise als „einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen …“ (§ 1: Grundbegriffe). Diese Feststellung gilt selbstverständlich auch für die Abgaben der nach kaufmännischen Gesichtspunkten bzw. dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden staatlichen Betriebe, die ökonomisch verselbständigt sind und somit aus ihren Zahlungen (gleichgültig ob als Steuer oder Abgabe bezeichnet) keinen Anspruch auf bestimmte staatliche Kapitalzuführungen oder Subventionen herleiten können. Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen erweist sich die Struktur der Bruttoeinnahmen des St. keineswegs als so neuartig, wie es von DDR-Vertretern der sozialistischen Finanzwissenschaft und Finanzökonomie vielfach behauptet wird. Offensichtlich finanziert sich auch der sozialistische Staat ganz überwiegend aus Steuern. Diese machen ca. drei Viertel der Bruttoeinnahmen aus, da die „sonstigen Einnahmen“ u.a. auch das Aufkommen mehrerer Bagatellsteuern, wie z. B. der Einkommen-, Erbschaft- und Kraftfahrzeugsteuer, enthalten dürften. Im wesentlichen unterscheidet sich die Einnahmestruktur von derjenigen in der Bundesrepublik Deutschland dadurch, daß 1. die direkten Steuern der privaten Haushalte nur von geringer fiskalischer Bedeutung sind, 2. die Herkunft jeder zehnten Mark ungeklärt bleibt, 3. der Staat keine öffentlichen Kredite beansprucht und 4. die Einnahmen staatlicher Einrichtungen, wie z. B. der Rundfunk- und Fernsehanstalten, Bestandteil des St. sind. </OL> Der zuletzt genannte Unterschied resultiert aus der Anwendung des Bruttoprinzips; seine Auswirkungen müssen bei der Erstellung einer für beide deutschen Staaten vergleichbaren Einnahmestruktur eliminiert werden. Ca. 95 v.H. der öffentlichen Einnahmen lassen sich nach einer derartigen Bereinigung der Einnahmeseite als Steuern klassifizieren (vgl. Tabelle 7). Diese Feststellung gilt auch bei Einbeziehung der Sozialversicherungsbeiträge, da diese von der Ausgabenentwicklung losgelöst und somit — wie gleichfalls in anderen Staaten Osteuro[S. 1293]pas — als zweckgebundene Sozialsteuern zu bewerten sind. Damit aber unterscheidet sich die Einnahmestruktur nicht „grundlegend“ — wie Gurtz und Kaltofen (S. 62) behaupten, sondern lediglich formal von derjenigen westlicher Industrieländer. Abgesehen von den Beiträgen zur Sozialversicherung prägen die am Umsatz, Gewinn und Kapitaleinsatz orientierten drei Hauptsteuern das gegenwärtige System der öffentlichen Einnahmen. Diese Feststellung gilt nicht allein für ihre dominierende fiskalische Bedeutung. Darüber hinaus wurde die Besteuerung des nichtstaatlichen Wirtschaftssektors dieser Abgabenstruktur mit Einführung der Produktionsfondssteuer angepaßt, während bei der ab 1984 in Form des Beitrags für gesellschaftliche Fonds erhobenen Lohnsummensteuer, die bisher lediglich als Teil der Handwerkssteuer existierte, der umgekehrte Weg beschritten wird. Über die Gewinn- und Kapitalsteuern — letztere betrachten Materne/Tannhäuser als „ein Moment der Vermögensbesteuerung“ (S. 192), das sich deutlich vom Zins (Zins und Zinspolitik) unterscheide — werden gegenwärtig nahezu 75 v.H. des Gewinns der staatlichen Betriebe an den St. abgeführt. Da die Umsatzsteuer allein bei den im Binnenhandel verkauften Gütern erhoben wird, läßt sich die durchschnittliche Belastung des Einzelhandelsumsatzes errechnen (vgl. Tabelle 8). Die uneinheitli[S. 1295]che Entwicklung dürfte im wesentlichen auf die Verrechnung dieser Steuer mit produktgebundenen Preisstützungen (VO über produktgebundene Abgaben und Preisstützungen vom 1. 7. 1982, GBl. I, S. 547 ff.; Steuern) sowie auf Veränderungen des Warensortiments zurückzuführen sein. So läßt sich beispielsweise für das Jahr 1981 nachweisen, daß etwa 9.000 und damit 6 v.H. weniger Personenkraftwagen, die mit einem Steuertarif von ca. 150 v.H. als besonders hoch besteuert gelten, in der DDR verkauft wurden als im Jahre 1980. Über Höhe bzw. Veränderungen der Abgabensätze für die mehr als 3.000 im System produktgebundener Abgaben zusammengefaßten Einzelsteuern liegen keine Veröffentlichungen vor. Hinsichtlich der Entwicklung des Steueraufkommens erweist sich die Kapitalsteuer als eine relativ stabile Einnahmequelle. Demgegenüber übertrifft das Gewinnsteueraufkommen seit 1979 die Umsatzsteuer. Für diese Dynamik scheinen die Erhöhung der Kapitalgüterpreise und die Veränderung der Gewinnsteuersätze — die Betriebe erhalten den abzuführenden Gewinn alljährlich als Plankennziffer in Mark der DDR vorgegeben — wesentlich. Bei der Beurteilung der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge ist darauf hinzuweisen, daß deren Sätze seit den 40er bzw. 50er Jahren dem gestiegenen Finanzbedarf des Staates nicht angepaßt worden sind. VII. Komparative Aspekte Über die angedeuteten Unterschiede hinaus zeichnet sich der St. in beiden deutschen Staaten durch vielfältige Gemeinsamkeiten hinsichtlich der zu erfüllenden Aufgaben, angewandten Techniken und erkennbaren Strukturen aus. Die Bereitstellung öffentlicher Güter und Leistungen sowie deren vorrangige Finanzierung durch staatlich erhobene Zwangsabgaben erscheint somit als ein systemindifferentes Merkmal. In diesem Sinn ist der St. neutral in bezug auf das politische System. Zu den Übereinstimmungen zählt auch die überaus starke Expansion des Haushaltsvolumens in den 70er Jahren, die allerdings für die DDR sinnvoll nicht als eine Zunahme des Staatsinterventionismus gewertet werden kann: Dort ist der St. nur ein und keineswegs das entscheidende Instrument des Staates zur Beeinflussung der Wirtschaft. Nicht allein aus den unterschiedlichen Abgrenzungen resultieren vielfältige Probleme für vergleichende Beurteilungen. Unklar ist z. B. auch, ob die Kaufkraft der Mark der DDR im öffentlichen Bereich einheitlich oder unterschiedlich (z. B. „Militärmark“) ist. Die Konfrontation der öffentlichen Nettoausgaben und ihre Rangfolge (vgl. Tabelle 9) zeigt unterschiedliche Gewichtungen, insbesondere bei der Wirtschaftsförderung. Die Feststellung, daß die öffentlichen Ausgaben je Einwohner nahezu das gleiche Niveau haben, ist daher relativ belanglos, da die wesentlichen Einkommensunterschiede unberücksichtigt bleiben. Die Anteile der Steuern (Steuerquote) einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge (Abgabenquote) am Bruttosozialprodukt erreichen in der DDR ca. 60 v.H. Aber bei der Beurteilung dieser Feststellung ist u.a. zu berücksichtigen, daß die DDR keinen öffentlichen Kredit einsetzt. Vielmehr entzieht der St. dem Wirtschaftskreislauf mehr Mittel, als er ihm wieder zur Verfügung stellt. Deren [S. 1296]Stillegung in Form von Haushaltsüberschüssen erscheint als eine direkte Folge des Systems imperativer Wirtschaftsplanung derartige „Überschüsse“ sind auch bei einer ungleichgewichtigen Wirtschaftsentwicklung zu verzeichnen. Wird demgegenüber ein direkter Zusammenhang zwischen Abgabensystem und betrieblicher Leistungsfähigkeit hergestellt, so können sich auch im sozialistischen St. — wie z.B. in Ungarn — Defizite einstellen. Herwig E. Haase Literaturangaben Basisbereiche der Wirtschaftspolitik in der DDR. Geld-, Finanz- und Preispolitik. Hrsg.: G. Gutmann. Asperg: Edition Meyn 1983. Buck, H. F.: Steuerpolitik im Ost-West-Systemvergleich. Berlin: Berlin Verl. 1982. Die Finanzierung der kulturellen und sozialen Einrichtungen. Autorenkoll. u. Ltg. v. J. Gurtz u. H. Heiden. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Finanzkaufmann. Autorenkoll. u. Ltg. v. E. König. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Finanzsystem im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1981. Das sozialistische Finanzwesen der DDR. Fachschullehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. E. König. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Sozialistische Finanzwirtschaft. Hochschullehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. G. Gebhardt. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Gurtz, J., u. G. Kaltofen: Der Staatshaushalt der DDR. Grundriß. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Haase, H. E.: Hauptsteuern im sozialistischen Wirtschaftssystem. Berlin: Duncker & Humblot 1980. Haase, H. E.: Grundzüge und Strukturen des Haushaltswesens der DDR. Berlin: 1978. (Schriftenreihe des Osteuropainstituts an der FU Berlin.) Matterne, K., u. S. Tannhäuser: Die Grundmittelwirtschaft in der sozialistischen Industrie der DDR. 3. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Planung und Ökonomie des Gesundheitswesens. Autorenkoll. u. Ltg. v. A. Keck. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Rhode, E., u. H. Siebenhaar: Haushalts- und Finanzwirtschaft der Städte und Gemeinden. 2. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1975. Zur aktiven Rolle der Finanzen. Hrsg.: H. Scheel. Berlin (Ost): Akademie Verl. 1980. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1280–1296 Staatshaftung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatslehre
Staatshaushalt (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definition und Aufbau Der St. folgt in seinem Aufbau der zentralistischen Staatsordnung der DDR und umfaßt die Haushalte aller Gebietskörperschaften sowie der Sozialversicherung. Nach der St.-Ordnung vom 13. 12. 1968 (GBl. I, S. 384) beinhaltet der Republikhaushalt die Einzelhaushalte der zentralen Organe des Staatsapparates und als „selbständigen Bestandteil“ diejenigen des…
DDR A-Z 1985
Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) (1985)
Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Gründungsaufruf am 5. 7. 1945: Bekenntnis zur „liberalen Weltanschauung“ und „demokratischen Staatsgesinnung“, zu Freiheitsrechten, Privateigentum, freier Wirtschaft und Berufsbeamtentum. Wie die anderen Parteien mußte sich die LDPD am 14. 7. 1945 in eine „feste Einheitsfront der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ einreihen. Ihr Vorsitzender, Dr. Wilhelm Külz, versuchte bis zu seinem Tode (10. 4. 1948) liberale und demokratische Politik beim Wiederaufbau in der sowjetischen Besatzungszone trotz aller Behinderungen seitens der SED und der Besatzungsmacht zur Geltung zu bringen. Im Frühjahr 1946 zählte die LDPD bereits 113.000 Mitglieder, im Dezember 1950 waren es sogar 198.920. Obwohl die Partei wie auch die CDU im Wahlkampf zu den einzigen annähernd demokratischen Wahlen in der SBZ im Herbst 1946 in vieler Hinsicht benachteiligt oder unterdrückt wurde, erreichte sie bei den Gemeindewahlen (September 1946) 21,1 v.H., bei den Landtagswahlen (20. 10. 1946) 24,6 v.H. und war nach der SED die zweitstärkste Partei geworden. Auf ihrem III. Parteitag (27. 2. 1949 in Eisenach) beschloß sie ein liberales Grundsatzprogramm, in dem sie ihre wesentlichen Forderungen aufrechterhielt und sich zu einer einzigen deutschen parlamentarisch-demokratischen Republik bekannte. Ein halbes Jahr später war der Widerstand der LDPD gegen ihre Gleichschaltung und die Gründung der DDR ohne vorher abgehaltene Wahlen zusammengebrochen. Ihre Führer Prof. Kastner, Dr. Hamann und Dr. Loch wurden Regierungsmitglieder der DDR, zahlreiche Liberaldemokraten wurden verhaftet und verurteilt, viele flüchteten und spielten später im politischen Leben der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige Rolle. 1952 bekannte sich die LDPD-Führung vorbehaltlos zum „planmäßigen Aufbau des Sozialismus“. Seitdem band sie sich schrittweise immer stärker im Zuge der Bündnispolitik an die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Die LDPD verfügt heute über kein Parteiprogramm mehr; vielmehr faßt sie auf ihren Parteitagen Beschlüsse, in denen sie die jeweilige Linie der SED übernimmt und für ihre besonderen Aufgaben (insbesondere Beeinflussung der Reste des städtischen Kleinbürgertums) spezifiziert. Der Begriff „liberal-demokratisch“ spielt lediglich insoweit eine Rolle, als die LDPD damit „die geistigen Überlieferungen fortschrittlicher Vertreter des Bürgertums“ als Tradition — bei scharfer Abgrenzung gegenüber allen Formen des gegenwärtigen Liberalismus — für sich selbst reklamiert. In ihrer auf dem 13. Parteitag (5.–7. 4. 1982 in Weimar) angenommenen neuen Satzung ist das Wort „liberal“ nicht mehr enthalten. In ihr bezeichnet sie sich als „eine im und für den Sozialismus wirkende demokratische Partei. Sie sieht ihre geschichtliche Aufgabe darin, unter Führung der Partei der Arbeiterklasse und gemeinsam mit den in der Nationalen Front der DDR vereinten Parteien und Massenorganisationen die entwickelte sozialistische Gesellschaft in der DDR zu gestalten“. Die LDPD hat 82.000 Mitglieder (1982; 1977: 75.000), von denen (1981) 32,0 v.H. Angestellte, 23,8 v.H. Handwerker und Gewerbetreibende, 18,0 v.H. Angehörige der Intelligenz und 10,0 v.H. in der Landwirtschaft tätig waren. Den Rest bildeten Nichtberufstätige und Rentner. Der relativ starke Anteil „bürgerlicher“ Restgruppen in der Mitgliedschaft verweist auf die spezielle Aufgabenstellung der LDPD. Sie richtet ihre politisch-ideologische Arbeit darauf aus, daß vor allem die Handwerker und Gewerbetreibenden im Bereich der Dienst-, Reparatur- und Versorgungsleistungen ihren „Bündnisbeitrag“ zur Erfüllung der von der SED festgelegten wirtschaftlichen Leistungsziele erbringen: hohe Effektivität, kürzere Liefer- und Wartezeiten, steigende Qualität der Dienst- und Versorgungsleistungen. Die LDPD wird nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus geleitet und gliedert sich nach dem Territorialprinzip in Grundeinheiten (Wohngebiets- und Ortsgruppen), Stadt-, Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirksverbände. An der Spitze steht der Zentralvorstand, der einen Politischen Ausschuß und das Sekretariat des Zentralvorstandes einsetzt. Vorsitzender der Partei ist seit 1967 Dr. Manfred Gerlach (Jahrgang 1928). Seine Stellvertreter sind Hans-Joachim Heusinger, Willi-Peter Konzok und Gerhard Lindner. Höchstes Organ ist der Parteitag, der alle 5 Jahre stattfinden soll und die Berichte der Organe entgegennimmt, über die grundsätzlichen Aufgaben der Partei beschließt und den Zentralvorstand wählt. Im Staatsrat der DDR ist die LDPD durch Gerlach als einer der stellvertretenden Vorsitzenden und Kurt Anclam als Mitglied vertreten, im Ministerrat durch Heusinger als Justizminister, Klaus [S. 830]Lohsse als einer der stellv. Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie sowie Martin Maaßen als einer der stellv. Finanzminister. Die LDPD stellt in der Volkskammer wie die übrigen Blockparteien 52 Abgeordnete (10,4 v.H.) (Bezirksebene 10,0 v.H.; Kreisebene 6,9 v.H.; Gemeindeebene 3,3 v.H.). Zentralorgan ist die Tageszeitung „Der Morgen“ (Berlin-Ost), ferner gibt es im Parteibesitz die „Norddeutsche Zeitung“ (Schwerin), die „Liberal-Demokratische Zeitung“ (Halle), das „Sächsische Tageblatt“ (Dresden) und die „Thüringische Landeszeitung“ (Weimar) (Gesamtauflage: 442.300 Exemplare). Seit 1958 besteht auch der Buchverlag „Der Morgen“. Funktionärsorgan sind die „LDPD-Informationen“. Zentrale Schulungsstätte ist die Parteischule „Dr. Wilhelm Külz“ in Bantikow (Kreis Kyritz). Verdiente Mitglieder oder Ortsgruppen erhalten die „Wilhelm-Külz-Ehrennadel“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 829–830 Leitungswissenschaft, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Liberman-DiskussionSiehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Gründungsaufruf am 5. 7. 1945: Bekenntnis zur „liberalen Weltanschauung“ und „demokratischen Staatsgesinnung“, zu Freiheitsrechten, Privateigentum, freier Wirtschaft und Berufsbeamtentum. Wie die anderen Parteien mußte sich die LDPD am 14. 7. 1945 in eine „feste Einheitsfront der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ einreihen.…
DDR A-Z 1985
VII. Kosten
Strafverfahren (1985) Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Gesetzliche Grundlage Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung (StPO) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die im Zuge der ersten Justizreform geschaffene StPO vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Sie gilt nunmehr in der Fassung des 1. Änderungsgesetzes zur Strafprozeßordnung vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 597), des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139). Die StPO regelt die Voraussetzungen der Strafverfolgung, das Verfahren der staatlichen Gerichte, des Staatsanwalts und der staatlichen Untersuchungsorgane. Auf Verfahren vor den Gesellschaftlichen Gerichten und in Ordnungsstrafverfahren (Ordnungswidrigkeiten) findet die StPO keine Anwendung. II. Grundsatzbestimmungen Nach § 1 StPO dient das St. „der gerechten Anwendung des sozialistischen Strafrechts und damit dem Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und jedes Bürgers. Es sichert, daß jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird.“ Mit dem St. sollen die Ursachen und Bedingungen von Straftaten beseitigt und neuen Straftaten vorgebeugt werden. Auf diese Weise soll das St. beitragen „zum Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung und ihres Staates und der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger vor Straftaten, zur Gestaltung der sozialistischen Beziehungen der Bürger zu ihrem Staat und im gesellschaftlichen Zusammenleben und zur Entwicklung der schöpferischen Kräfte des Menschen und der gesellschaftlichen Verhältnisse“ (§ 2 Abs. 3 StPO). In Übereinstimmung mit der Verfassung verpflichtet auch die StPO die Gerichte und die Strafverfolgungsorgane, die Grundrechte und die Würde des Menschen zu achten. Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, Unantastbarkeit der Person, Unverletzlichkeit des Eigentums, der Wohnung und des Post- und Fernmeldegeheimnisses werden garantiert. Willkürliche und unangemessene Strafverfolgungshandlungen sollen, wie der Lehrkommentar zum Strafrecht der DDR ausführt (S. 51), unzulässig sein. Die aus diesen allgemeinen Grundsätzen abgeleitete Auffassung, daß Vernehmungsmethoden, die die Menschenwürde verletzen, unzulässig sind, haben zur Abkehr von Foltermethoden geführt, die insbesondere der Staatssicherheitsdienst (SSD) (Ministerium für Staatssicherheit) in den 50er Jahren praktiziert hat. Nach wie vor ist jedoch die Praxis des SSD von dem Ziel bestimmt, ein Geständnis des Beschuldigten zu erhalten. Die Methoden, ein Geständnis zu erzielen, sind vielseitig. Es wurden Dauerverhöre bis zur völligen Erschöpfung des Vernommenen ebenso festgestellt wie Versprechungen für vorzeitige Haftentlassung oder Zusagen, von Repressalien gegen Familienangehörige absehen zu wollen. Eine Schutzvorschrift gegen verbotene Vernehmungsmethoden wie im Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 136 a StPO) gibt es in der DDR nicht. Ausdrücklich hervorgehoben sind in den Grundsatzbestimmungen der StPO die richterliche Unabhängigkeit, das Rechtsprechungsmonopol der Gerichte, [S. 1338]das Verbot doppelter Bestrafung („ne bis in idem“), das Recht auf Verteidigung (Verteidiger) und das Prinzip der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung, von dem nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen abgewichen werden darf. Unter Berufung auf eine Gefährdung der Sicherheit des Staates oder auf „die Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen“ (§ 211 Abs. 3 StPO) ist allerdings der Ausschluß der Öffentlichkeit ziemlich leicht zu erreichen. Nicht öffentlich werden St. gegen ehemalige Volkspolizisten und Armeeangehörige sowie solche politische St. verhandelt, in denen der Angeklagte trotz aller Bemühungen nicht zu einem Geständnis gebracht wurde und die Zeugenaussagen oder sonstigen Beweismittel wenig überzeugend sind. Wenn aber von einem St. eine besondere erzieherische Wirkung erwartet wird, dann sollen die Gerichte die Verhandlungen unmittelbar in Betrieben, Genossenschaften pp. zu einer Tageszeit durchführen, die es den Werktätigen ermöglicht, daran teilzunehmen. In Schauprozessen wird die Öffentlichkeit häufig dadurch beeinträchtigt, daß nur ein bestimmter und speziell ausgesuchter Kreis von Zuhörern zugelassen wird. Am St. kann auch der durch eine Straftat Geschädigte mitwirken. Er ist berechtigt, Schadensersatzanträge geltend zu machen, Beweisanträge zu stellen und Beschwerde in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen einzulegen. In St. gegen Jugendliche gelten keine besonderen Grundsätze; es soll aber auf die entwicklungsbedingten Besonderheiten der Beschuldigten Rücksicht genommen und eng mit den Organen der Jugendhilfe zusammengearbeitet werden. Die Eltern und anderen Erziehungsberechtigten sowie die Schule, der Lehrbetrieb, die Jugendorganisation und sonstige gesellschaftliche Kräfte sind am Verfahren zu beteiligen. III. Ermittlungsverfahren A. Einleitung und Abschluß Das St. gliedert sich in das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren. Das Ermittlungsverfahren wird unter Leitung der Staatsanwaltschaft von den staatlichen Untersuchungsorganen (UOrg) durchgeführt. Dies sind die Kriminalpolizei, der Staatssicherheitsdienst und die zuständigen Dienststellen der Zollverwaltung (bei Zoll- und Devisenvergehen). Die UOrg haben die Befugnis, durch schriftlich begründete Verfügung ihres Leiters die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens anzuordnen und dieses Verfahren durchzuführen. Von ihrer Weisungsbefugnis macht die Staatsanwaltschaft in der Praxis gegenüber dem Staatssicherheitsdienst keinen Gebrauch. Der Leiter eines UOrg ist auch befugt, das Ermittlungsverfahren selbständig einzustellen (§§ 141, 143 StPO) oder an ein Gesellschaftliches Gericht zu übergeben (§ 142 StPO). Erfolgt das nicht, so hat das UOrg die Akten dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammenfaßt, zu übergeben. Alle Ermittlungsverfahren sollen innerhalb einer Frist von höchstens 3 Monaten abgeschlossen sein. Überschreitungen dieser Höchstfrist bedürfen der Genehmigung des Bezirksstaatsanwalts, die in der Regel erteilt wird. Bereits im Ermittlungsverfahren ist den Betriebsleitungen, Dienststellen oder gesellschaftlichen Einrichtungen Mitteilung zu machen, wenn gegen einen Mitarbeiter des Betriebes pp. der Verdacht einer Straftat besteht. B. Zwangsmittel Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren sind Durchsuchung, Beschlagnahme, vorläufige Festnahme und Verhaftung (Untersuchungshaft). Obwohl § 121 StPO vorschreibt, daß jede Beschlagnahme einer richterlichen Bestätigung bedarf, wird diese in der Mehrzahl der Fälle nicht eingeholt, vor allem dann nicht, wenn die Beschlagnahme von der Zollverwaltung vorgenommen wird, die das Recht zur selbständigen Anordnung von Beschlagnahmen hat. Die Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft sind, daß gegen den Beschuldigten dringende Verdachtsgründe vorliegen und daß Fluchtverdacht, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr gegeben sind, daß ein Verbrechen (Strafrecht, III.) den Gegenstand des Verfahrens bildet oder daß bei einem schweren fahrlässigen Vergehen der Ausspruch einer Freiheitsstrafe von über 2 Jahren zu erwarten ist. Untersuchungshaft kann schließlich auch dann verhängt werden, wenn die den Gegenstand des Verfahrens bildende Tat mit Haftstrafe oder als Militärstraftat mit Strafarrest (Strafensystem) bedroht ist. Bei „Verbrechen“ im Sinne des StGB bedarf es also zur Anordnung der Untersuchungshaft keines zusätzlichen Fluchtverdachts, keiner Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr. Das trifft mithin zu bei Aggressionsverbrechen, Staatsverbrechen, vorsätzlichen Straftaten gegen das Leben und bei anderen Straftaten, wenn entweder mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht oder mehr als 2 Jahre Freiheitsstrafe erwartet werden. Gegen einen richterlichen Haftbefehl ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig, aber nur ein einziges Mal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls. Eine weitere Beschwerde gibt es nicht. Ein formales Haftprüfungsverfahren kennt das DDR-Strafprozeßrecht gleichfalls nicht. § 131 StPO beschränkt sich auf die allgemeine Klausel: „Der Staatsanwalt und nach Einreichung der Anklageschrift auch das Gericht haben jederzeit zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft noch vorliegen. Das Ergebnis ist zum Zwecke der Nachprüfung aktenkundig zu machen.“ § 130 StPO schreibt vor, daß dem Verhafteten nur die Beschränkungen auferlegt werden [S. 1339]dürfen, die der Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Anstalt oder die Sicherheit erfordern. Trotzdem ist vor allem im politischen St. das Recht des in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten, zusätzlich Lebensmittel zu erhalten, Bücher und Zeitschriften zu lesen, zu schreiben und Besuche zu empfangen, in der Praxis so starken Einschränkungen unterworfen, daß es als nicht bestehend angesehen werden kann. Der Untersuchungsgefangene befindet sich in einer fast totalen Isolierung von der Außenwelt, z. T. auch von Mitgefangenen. Erheblichen Einschränkungen unterliegt der Untersuchungsgefangene auch im brieflichen oder persönlichen Verkehr mit seinem Verteidiger. In der VO über die Fürsorge für Personen und den Schutz der Wohnung und des Vermögens bei Inhaftierungen — HaftfürsorgeVO — vom 8. 11. 1979 (GBl. I, S. 470) sind Fürsorgemaßnahmen für Minderjährige oder pflegebedürftige Personen vorgesehen, die durch die Inhaftierung des Beschuldigten betroffen sind. Kinder und Jugendliche sowie pflegebedürftige Erwachsene sollen in die Obhut von Verwandten gegeben werden. Die Wohnung und das Vermögen des Beschuldigten sollen während der Zeit seiner Inhaftierung geschützt sein. Gegebenenfalls haben die UOrg geeignete Vorkehrungen zu treffen. Die Aufwendungen, die durch Fürsorgemaßnahmen entstehen, hat der Beschuldigte zu tragen. C. Beweismittel Als Beweismittel werden von der StPO für zulässig erklärt: Zeugenaussagen und Aussagen sachverständiger Zeugen, Sachverständigengutachten, Aussagen von Beschuldigten und Angeklagten, Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Beweismittel sind auch die Aussagen von „Vertretern der Kollektive“ (s. u. Ziff. #856#v. V. A.), soweit sie die Mitteilung von Tatsachen zum Inhalt haben. Unter Beweisgegenständen sind Sachen zu verstehen, „die durch ihre Beschaffenheit und Eigenart oder ihre Beziehung zu der Handlung, die Gegenstand der Untersuchung ist, Aufschluß über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen sowie den Beschuldigten oder den Angeklagten geben“ (§ 49 Abs. 1). Aufzeichnungen sind „Schriftstücke oder in anderer Form fixierte Mitteilungen, deren Inhalt für die Aufklärung der Handlungen, deren Ursachen und Bedingungen und der Person des Beschuldigten oder des Angeklagten von Bedeutung sind“ (§ 49 Abs. 2). Mit dieser Definition soll den Erfordernissen der modernen Technik Rechnung getragen werden, so daß also auch Tonbandaufzeichnungen zu den Beweismitteln zählen. Ehegatten und Geschwister des Beschuldigten oder Angeklagten und Personen, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder unter Annahme an Kindes Statt verbunden sind, sind zur Verweigerung der Zeugenaussage ebenso berechtigt wie Geistliche, Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Apotheker und Hebammen über das, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes oder ihrer Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist. Der Kreis der zur Aussageverweigerung berechtigten Personen ist kleiner als nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Ausnahme für Geistliche besteht das Aussageverweigerungsrecht für den gesamten Personenkreis nicht, soweit nach dem Strafgesetz eine Pflicht zur Anzeige besteht. Das ist u.a. nach § 225 StGB bei allen Staatsverbrechen der Fall. Sachverständige, die bei staatlichen Einrichtungen angefordert werden sollen, können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Der Beschuldigte ist zu der gegen ihn erhobenen Beschuldigung zu vernehmen. Ein Recht, jede Äußerung zur Beschuldigung abzulehnen oder schon vor seiner Vernehmung einen zu wählenden Verteidiger zu befragen, gewährt die StPO nicht. D. Abschluß des Ermittlungsverfahrens Das Ermittlungsverfahren schließt mit der Einstellung des Verfahrens, der Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht, der vorläufigen Einstellung des Verfahrens oder der Übergabe des Verfahrens an den Staatsanwalt. Der Staatsanwalt fällt seinen Entschluß nach Prüfung des vom Untersuchungsorgan vorgelegten Schlußberichts. Er kann folgende Entscheidungen treffen: Einstellung, vorläufige Einstellung, Übergabe an ein gesellschaftliches Gericht, Rückgabe an das Untersuchungsorgan (mit bestimmten Weisungen), Erhebung der Anklage, Beantragung eines Strafbefehls. IV. Das Gerichtsverfahren A. Örtliche Zuständigkeit In den Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit der Gerichte ist die in der NS-Zeit aufgenommene Bestimmung enthalten, daß auch das Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte oder Angeklagte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 170 Abs. 3). Hierdurch ist es dem Untersuchungsorgan möglich, die gerichtliche Zuständigkeit durch Begründung eines entsprechenden Verwahrungsortes eines inhaftierten Beschuldigten zu bestimmen. B. Eröffnungsbeschluß Das Gericht beschließt über die Eröffnung oder die Nichteröffnung des Hauptverfahrens unter Mitwirkung der Schöffen. Es kann auch die vorläufige oder endgültige Einstellung des Verfahrens, die Rückgabe an den Staatsanwalt sowie die Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht beschließen. Die Anklageschrift und der Eröffnungsbeschluß müssen dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zur Hauptverhandlung zugestellt werden. Bei Gefährdung der Staatssicherheit oder bei Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen wird [S. 1340]die Anklageschrift nicht zugestellt, sondern dem (dann in der Regel inhaftierten) Angeklagten nur zur Kenntnis gebracht (§ 203 Abs. 3). C. Hauptverhandlung und Beweisaufnahme In der Hauptverhandlung soll das Gericht „die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in belastender und entlastender Hinsicht allseitig und unvoreingenommen“ feststellen (§ 222). Der Angeklagte ist zu vernehmen. Eine Bestimmung des Inhalts, daß es dem Angeklagten freisteht, sich zu der Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§ 243 Abs. 4 StPO der Bundesrepublik Deutschland), ist in der StPO/DDR nicht enthalten; der Angeklagte ist zur Aussage verpflichtet. Aussagen des Angeklagten, die in einem richterlichen, staatsanwaltschaftlichen oder polizeilichen Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können durch Verlesung zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden. Das Plenum des OG hat in einer Richtlinie vom 16. 3. 1978 (GBl. I, S. 169) Grundsätze zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im Strafprozeß besonders herausgestellt. Zunächst gilt der Grundsatz der Wissenschaftlichkeit und Unvoreingenommenheit der Beweisführung, wobei eine Einheit von Wahrheit, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit angenommen wird. Der Grundsatz der Präsumtion (Vermutung) der Unschuld wird ausdrücklich als in enger Beziehung zum Grundsatz der Wissenschaftlichkeit und Unvoreingenommenheit der Beweisführung stehend genannt. Die Beweisführungspflicht des Gerichts umfaßt die Pflicht, alle erforderlichen Beweismittel festzustellen und der Beweisführung zugrunde zu legen, das Recht des Angeklagten, an der Wahrheitsfindung mitzuwirken, das Verbot, dem Angeklagten eine Beweisführungspflicht aufzuerlegen. Aus dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme ergibt sich, daß für die Urteilsfindung nur solche Beweismittel herangezogen werden können, die Gegenstand der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung waren. Angeklagte, Zeugen und Kollektivvertreter sind in der gerichtlichen Beweisaufnahme grundsätzlich mündlich zu vernehmen, Beweisgegenstände sind grundsätzlich in der Hauptverhandlung vorzulegen, Aufzeichnungen im erforderlichen Umfang den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu bringen. Aussagen von Zeugen dürfen aber gemäß § 225 Abs. 1 Ziffer 2 StPO durch Verlesen des Protokolls über eine frühere Vernehmung ersetzt werden, wenn dem Erscheinen des Zeugen u.a. nicht zu beseitigende oder erhebliche Hindernisse entgegenstehen. Zum Geständnis des Angeklagten legt die Richtlinie fest, daß dadurch das Gericht nicht von der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit entbunden wird. Das Geständnis ist insbesondere dann kein ausreichender Beweis, wenn aus anderen Quellen begründete Zweifel bestehen. Zur rationellen Gestaltung des Verfahrens ist aber immer zu prüfen, ob es bei Vorliegen eines Geständnisses noch der Vernehmung von Zeugen bedarf, wenn das Geständnis bereits mit anderen Beweismitteln übereinstimmt. Am Schluß der Beweisaufnahme erhalten der Staatsanwalt, der gesellschaftliche Ankläger, der gesellschaftliche Verteidiger (s. u. #856#v. V. B.), der Angeklagte oder sein Verteidiger das Wort zu ihren Ausführungen und Anträgen. Dem Angeklagten gebührt das letzte Wort. D. Urteil Die Hauptverhandlung schließt mit dem Urteil oder mit einem auf Einstellung oder vorläufige Einstellung lautenden Beschluß. Bei einem auf Freispruch lautenden Urteil sind Formulierungen, welche die Unschuld des Freigesprochenen in Zweifel ziehen (Freispruch „mangels Beweises“ oder „mangels ausreichenden Beweisen“), unzulässig. Nicht auf Freisprechung, sondern auf Einstellung des Verfahrens durch Beschluß ist zu erkennen, wenn Voraussetzungen für die Strafverfolgung fehlen, jugendliche Angeklagte eine mangelnde Entwicklungsreife aufweisen oder der Angeklagte zurechnungsunfähig ist. Das Urteil des Gerichts ist während der Beratung schriftlich zu begründen, von allen Richtern (auch den Schöffen) zu unterschreiben und öffentlich „Im Namen des Volkes“ zu verkünden. E. Hauptverhandlung gegen Flüchtige und Abwesende Die gesetzliche Regelung über die Hauptverhandlung gegen Flüchtige und Abwesende geht recht weit. Jedes Verfahren kann auch gegen einen Abwesenden oder Flüchtigen durchgeführt werden. Als flüchtig gilt, wer sich dem Gerichtsverfahren dadurch entzieht, daß er sich außerhalb des Gebietes der DDR aufhält oder sich verbirgt. Diese Bestimmungen über die Durchführung der Hauptverhandlung gegen Flüchtige finden auch auf Personen Anwendung, denen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden und die sich außerhalb der DDR aufhalten (§ 262) (Aggressionsverbrechen). V. Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte An der Auseinandersetzung mit einem straffällig gewordenen Bürger soll sich nicht nur das Gericht, sondern auch die Gesellschaft beteiligen. Die StPO bestimmt in § 4, daß die „Bürger in Verwirklichung ihres grundlegenden Rechts auf Mitgestaltung aller staatlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten [S. 1341]aktiv und unmittelbar an der Durchführung des Strafverfahrens“ teilnehmen. Als Formen der Mitwirkung werden erwähnt: Schöffen (Rechtswesen, IV. C.), Vertreter der Kollektive, gesellschaftliche Ankläger, gesellschaftliche Verteidiger und Übernahme von Bürgschaften. Bereits der Rechtspflege-Erlaß des Staatsrats vom 4. 4. 1963 hatte angeordnet, daß die Gerichte in St. Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften oder anderen Kollektiven der Werktätigen zur Teilnahme an der Hauptverhandlung laden sollen. A. Vertreter der Kollektive Nach § 53 StPO haben Vertreter der Kollektive (VdK) zur allseitigen Aufklärung der Straftaten, ihrer Ursachen und Bedingungen und der Persönlichkeit des Angeklagten im St. mitzuwirken. Als VdK können Personen von einem Kollektiv aus dem Arbeits- und Lebensbereich des Beschuldigten oder Angeklagten beauftragt werden. Neben dem Vertreter des Arbeitskollektivs kann ein Vertreter aus dem Wohngebietskollektiv, aus einer gesellschaftlichen Organisation oder aus der Interessenssphäre des Beschuldigten, z.B. Sportgemeinschaft, benannt werden. Der VdK soll dem Gericht die Meinung des Kollektivs zur Straftat, zu ihren Ursachen und begünstigenden Umständen und den vorhandenen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung darlegen. Er soll auch die Person des Angeklagten, insbesondere dessen Arbeitsmoral und seine Arbeitsleistungen, einschätzen und damit zur Erziehung und Selbsterziehung des straffällig gewordenen Bürgers und zur Verhütung weiterer Straftaten beitragen. Der VdK hat im Unterschied zu den Zeugen das Recht auf ununterbrochene Anwesenheit in der Hauptverhandlung (§ 221 StPO) und darf auch nach seiner Vernehmung bis zum Schluß der Beweisaufnahme zu allen bedeutenden Fragen Stellung nehmen (§ 227 StPO). Anträge zur Schuld- und Straffrage darf er aber nicht stellen. B. Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger Neben den VdK oder an dessen Stelle kann ein gesellschaftlicher Ankläger (GA) oder gesellschaftlicher Verteidiger (GV) treten. Als GA oder GV können Volksvertreter, Vertreter der Ausschüsse der Nationalen Front, Vertreter der Gewerkschaften, der ehrenamtlichen Organe der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, anderer gesellschaftlicher Organisationen sowie sozialistischer Kollektive in der Hauptverhandlung mitwirken. Voraussetzung ist, daß sie von ihrem Kollektiv einen entsprechenden Auftrag haben und vom Gericht durch Beschluß zugelassen werden. Der ablehnende oder zulassende Beschluß, an dem auch die Schöffen mitwirken müssen, unterliegt nicht der Beschwerde (§ 197). Die GA und GV haben in der Hauptverhandlung eine andere Stellung als die Vertreter der Kollektive. Ihre Darlegungen sind keine Beweismittel. Sie sollen dem Gericht die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Angeklagten vortragen. Sie können Beweisanträge stellen und ihre Ansicht über die Bestrafung und das Strafmaß darlegen (§ 54 Abs. 2). Das Gericht hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und in seiner Entscheidung zu ihren Vorbringen, Anträgen und Vorschlägen Stellung zu nehmen. Im Jahr 1977 haben 44.100 „Werktätige“ als VdK, GA oder GV an St. mitgewirkt (Neue Justiz 1978, H. 9, S. 373). Ein GA soll insbesondere dann beauftragt werden, wenn der Verdacht einer schwerwiegenden, die sozialistische Gesetzlichkeit im besonderen Maße verletzenden Straftat besteht und dadurch oder auch durch den Verdacht einer weniger schwerwiegenden Straftat besondere Empörung in der Öffentlichkeit oder im betreffenden Kollektiv hervorgerufen wurde. Ein GV soll beauftragt werden, wenn nach der Auffassung des Kollektivs oder gesellschaftlichen Organs unter Berücksichtigung der Schwere des bestehenden Tatverdachts und des bisherigen Verhaltens des Beschuldigten oder des Angeklagten eine Strafe ohne Freiheitsentzug oder der Verzicht auf eine Strafe möglich erscheinen. GA oder GV sind zur Hauptverhandlung zu laden, Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß sind ihnen jedoch nicht zu übersenden. Sie haben das Recht, nach ihrer Zulassung Einsicht in die Akten zu nehmen. Sie sind in der Hauptverhandlung vorzustellen und im Urteilsrubrum aufzuführen. In einem Strafverfahren kann sowohl ein GA als auch ein GV auftreten, die jedoch nicht von demselben Kollektiv oder Organ beauftragt sein dürfen. Dem Staatsanwalt, dem Angeklagten und seinem Verteidiger ist mitzuteilen, wer als GA oder GV zugelassen wurde. Begründete Einwendungen gegen die Person des Zugelassenen soll der Angeklagte dem Gericht unverzüglich zur Kenntnis bringen. Ob in diesem Falle, wie dies noch die aufgehobene Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. II, 1967, S. 17) vorschrieb, das Gericht den Zulassungsbeschluß aufheben muß, wenn das Kollektiv keinen anderen GA oder GV beauftragt, geht aus der StPO nicht eindeutig hervor. VI. Rechtsmittel Rechtsmittel sind die Berufung des Angeklagten, der Protest der Staatsanwaltschaft und die Beschwerde. Die Einlegungsfrist beträgt eine Woche nach Verkündung der angefochtenen Entscheidung. Eine Begründung für das eingelegte Rechtsmittel ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Berufung und Protest sollen aber begründet werden. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Rechtsmittelgericht ohne Hauptverhandlung durch einstimmigen Beschluß als „offensichtlich unbegründet“ verworfen werden, während über den form- und fristgerecht eingelegten Protest der Staatsanwaltschaft im[S. 1342]mer verhandelt werden muß. Eine im Entwurf zur StPO insoweit zunächst vorgesehene Gleichbehandlung von Berufung und Protest wurde bei der endgültigen Fassung des Gesetzes wieder fallengelassen, so daß es also bei dieser dem St.-Recht der Bundesrepublik unbekannten Beschlußverwerfung des Rechtsmittels bei der Besserstellung der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Angeklagten verblieben ist. Ein Rechtsmittel gegen zweitinstanzliche Entscheidungen, wie etwa die „Revision“, gibt es nicht. Die Beschwerde ist zulässig gegen alle von den Gerichten in erster Instanz erlassenen Beschlüsse, sofern diese nicht ausdrücklich einer Anfechtung entzogen sind. Durch Einlegung der Beschwerde wird die Durchführung des angefochtenen Beschlusses nicht gehemmt. Eine „weitere Beschwerde“ gibt es nicht. Rechtskräftige Urteile können durch die in der Praxis kaum vorkommende Wiederaufnahme des Verfahrens angefochten werden, deren Einleitung aber nur durch den Staatsanwalt erfolgen kann. Ein bedeutsames Institut für die Beseitigung von rechtskräftigen Entscheidungen, die nicht der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechen, ist die Kassation. Gerichtskosten für die Durchführung eines St. werden nicht erhoben. Der Verurteilte hat lediglich die Auslagen des Verfahrens zu tragen. Das sind Auslagen des Staatshaushalts und notwendige Auslagen eines am Verfahren Beteiligten. Auslagen des Staatshaushalts sind die Aufwendungen, die bei der Vorbereitung und Durchführung des gerichtlichen Verfahrens für die Entschädigung von Zeugen, Vertretern der Kollektive, Sachverständigen und Pflichtverteidigern, für Post-, Fernsprech- und Telegrammgebühren sowie für ähnliche Zwecke oder für die Veröffentlichung der Entscheidung entstehen, soweit sie 3 Mark übersteigen (§ 362 StPO). Die weiteren Aufwendungen der Untersuchungsorgane und der Staatsanwaltschaft gehören nicht zu diesen Auslagen. Notwendige Auslagen eines am Verfahren Beteiligten sind dessen Aufwendungen bei der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten im Verfahren, insbesondere Verdienstausfall und Reisekosten sowie erstattungsfähige Kosten des gewählten Verteidigers des Angeklagten und des Rechtsanwalts des Geschädigten (§ 362 Abs. 4 StPO). Verurteilten, die nicht Bürger der DDR sind und in der DDR keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, können auch die weiteren durch die Strafverfolgung, die Untersuchungshaft und den Strafvollzug entstandenen Kosten auferlegt werden (§ 364 Abs. 4 StPO). Walther Rosenthal Literaturangaben <LI>Strafprozeßordnung der DDR, Textausgabe mit Anmerkungen, 4. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1337–1342 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafvollstreckungStrafverfahren (1985) Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Gesetzliche Grundlage Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung (StPO) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die im Zuge der ersten Justizreform geschaffene StPO vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Sie gilt nunmehr in der Fassung des 1. Änderungsgesetzes zur Strafprozeßordnung vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 597), des 2.…
DDR A-Z 1985
Nationale Front der DDR (1985)
Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 Die NF. des Demokratischen Deutschland ging aus der Volkskongreßbewegung (Deutscher Volkskongreß) hervor, die 1947 von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) im Hinblick auf eine zunächst gesamtdeutsch gedachte Staatsgründung als eine Art Vorparlament initiiert wurde. Bereits am 14. 7. 1945 hatten sich die KPD, die SPD — sie bildeten am 21./22. 4. 1946 die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) —, die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) und die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) zum Block der antifaschistisch-demokratischen Parteien zusammengeschlossen, um beim Aufbau Nachkriegsdeutschlands zusammenzuarbeiten. Die bürgerlichen Parteien behielten zwar ihre Selbständigkeit, jedoch trugen das Prinzip der Einstimmigkeit der Beschlüsse des Blocks und die Politik der SMAD dazu bei, daß die KPD, später die SED, gegenüber den anderen Parteien ihren Führungsanspruch verwirklichen und ihre Konzeption der politisch-gesellschaftlichen Transformation durchsetzen konnte. Am 5. 8. 1948 wurden die Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) und der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) sowie am 7. 9. 1948 die National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) in den Block aufgenommen, der sich am 17. 6. 1949 in Demokratischer Block der Parteien und Massenorganisationen umbenannte. Mitglieder wurden weiter die Freie Deutsche Jugend (FDJ) (6. 7. 1950), der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) (13. 6. 1952) und später der Kulturbund der DDR (KB). Am 7. 10. 1949 wurde die NF. als zusätzliche Form der Bündnispolitik auf der programmatischen Grundlage der vom SED-Parteivorstand am 4. 10. 1949 angenommenen Entschließung „Die Nationale Front des Demokratischen Deutschland und die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands“ gegründet. Sie war als gesamtdeutsche Bewegung zur „Rettung der deutschen Nation“ konzipiert, der jede Partei, Organisation, Persönlichkeit in West und Ost unbeschadet ihrer politischen, ökonomischen oder weltanschaulichen Prinzipien beitreten konnte. Die gesamtdeutsche Funktion wurde von Anfang an durch die Aufgabe der wirtschaftlichen Stärkung der SBZ/DDR ergänzt. Unter Überwindung von Widerständen gegen die Bündnispolitik in den eigenen Reihen entwickelte die SED die NF. von einer allgemein antifaschistisch-demokratisch orientierten zu einer sozialistischen Volksbewegung. Ähnlich wie die Volksfronten in einigen anderen sozialistischen Ländern gilt die NF. als das breiteste und umfassendste „Bündnis aller politischen und sozialen Kräfte des werktätigen Volkes unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei“. Innerhalb des politischen Systems der DDR wird der NF. die Rolle eines wichtigen Bindegliedes zwischen Staat und Gesellschaft beigemessen, dessen Wirksamkeit an der erwünschten Annäherung der Klassen und Schichten an die Arbeiterklasse und der damit verbundenen wachsenden sozialen Homogenität sowie der politisch-moralischen Einheit der Bevölkerung gemessen wird. Charakteristisch für die Nationale Front der DDR — so die neue Bezeichnung seit 1973 — ist, daß sie keine Massenorganisation mit eingetragenen Mitgliedern und Grundorganisationen darstellt, sondern auf der breiten ehrenamtlichen Tätigkeit von gegenwärtig 350.000 Bürgern in 17.826 Orts-, Wohnbezirks-, Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirksausschüssen beruht. Bei den Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirksausschüssen bestehen hauptamtliche Sekretariate. [S. 929]In den Ausschüssen, die als wichtige Organisationsform nicht nur Repräsentativorgane der Parteien und Massenorganisationen der NF., sondern operative Arbeitsorgane im jeweiligen Territorium bilden, arbeiten auch nichtorganisierte Einzelpersonen ohne bestimmten Proporz zusammen. Den Ausschüssen gehören die Vorsitzenden der jeweiligen Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden an. Höchstes Organ der NF. ist der Kongreß. Seine Delegierten werden in einem Verfahren ermittelt, das zugleich der Wahl der Ausschüsse dient und mehrere Etappen umfaßt. In einem ersten Schritt findet in Einwohnerversammlungen die Wahl der Orts- und Wohnbezirksausschüsse, verbunden mit der Wahl der Delegierten zu Stadtbezirks- und Kreiskonferenzen, statt. Auf diesen werden anschließend aus dem Kreis der Delegierten die Stadtbezirks- und Kreisausschüsse sowie die Delegierten zu Bezirkskonferenzen gewählt. Abschließend wählen auf den Bezirkskonferenzen die Teilnehmer aus ihren Reihen die Bezirksausschüsse und die Delegierten des Kongresses. Auf diese Weise wurden für den V. (und bislang letzten) Kongreß (1969) 1650 Delegierte bestimmt; weitere 350 Delegierte gingen aus Wahlen in Gewerkschaftsversammlungen in 57 Großbetrieben hervor. Der Kongreß wählt den Nationalrat und dessen Präsidenten. Nach dem Tod des langjährigen Präsidenten Prof. Dr. Erich Correns, parteilos, wurde von dieser Regelung dadurch abgewichen, daß 1981 die Wahl des neuen Präsidenten Prof. Dr. Lothar Kolditz, parteilos, durch den Nationalrat erfolgte. Der Nationalrat leitet die Arbeit zwischen den Kongressen durch sein Präsidium und Sekretariat. Beim Nationalrat sowie bei Bezirks- und Kreisausschüssen bestehen Arbeitsgruppen, die als Konsultativgremien fungieren (z.B. Arbeitsgruppe Mittelstand seit 1956, 1963 in Arbeitsgruppe Komplementäre, Handwerker und Gewerbetreibende umbenannt sowie die Arbeitsgruppen „Christliche Kreise“). Den Kern und den Träger der NF. bildet der „Demokratische Block“, dessen Ausschüsse ähnlich staatlich-territorial wie die der NF. aus der jeweils gleichen Zahl von Vertretern der 5 Parteien (SED, DBD, CDU, LDPD, NDPD) und 4 Massenorganisationen (FDGB, FDJ, DFD, KB der DDR) zusammengesetzt sind. Neben den Organisationen des Blocks wirken in der NF. 26 weitere Vereinigungen, Gesellschaften und Verbände. Während in den Ausschüssen der NF. das Gemeinsame im Vordergrund der Arbeit stehen soll, dienen die Blockausschüsse durchaus als Foren, in denen parteipolitische Vorstellungen und auch kontroverse Meinungen diskutiert werden. Es ist jedoch die allgemeine Tendenz festzustellen, daß die NF. nicht nur umfangreichere Aufgaben und eine breitere Basis hat, sondern in der politischen Praxis mehr und mehr den Block auf allen Ebenen ersetzt. Zu den vielfältigen Aufgaben der NF gehören u.a.: Mobilisierung staatsbürgerlicher Aktivität und Verantwortung der Bürger bei der Vorbereitung und Durchführung der Gesetze der Volkskammer und der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen; Propaganda und Agitationsarbeit auf breitester Basis; rechtzeitiges Erkennen von neuen Problemen; Benennung der Kandidaten für Wahlen auf allen Ebenen; Unterbreitung der vom Demokratischen Block beratenen und beschlossenen Kandidatenliste sowie des Wahlprogramms; Bestätigung der Richterkandidaten und Unterstützung der Wahl und Tätigkeit der Gesellschaftlichen Gerichte im Wohnbezirk; Antragsrecht zur Abberufung von Abgeordneten; Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen, vor allem durch enge Verbindung der Ausschüsse mit den Abgeordneten; Mithilfe bei der Lösung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplans, u.a. durch den Wettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“; Unterstützung der Bemühungen, die vor allem im Produktionsbereich angestrebte Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen im Wohnbereich fortzuführen (Hausgemeinschaften). Mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben soll die NF. „einen wirksamen Beitrag zur Festigung der sozialistischen Staatsmacht und zur Entfaltung der sozialistischen ➝Demokratie leisten“ (Lexikon Wirtschaft, Berlin [Ost] 1982, S. 662). Seit 1982 wirkt die Zivilverteidigung mit der NF. zusammen, um die Bürger über Erfordernisse des Luft- und Katastrophenschutzes aufzuklären. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 928–929 Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale GeschichtsbetrachtungSiehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 Die NF. des Demokratischen Deutschland ging aus der Volkskongreßbewegung (Deutscher Volkskongreß) hervor, die 1947 von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) im Hinblick auf eine zunächst gesamtdeutsch gedachte Staatsgründung als eine Art Vorparlament initiiert wurde. Bereits am 14. 7. 1945 hatten sich die KPD, die SPD — sie bildeten am 21./22. 4.…
DDR A-Z 1985
Wirtschaftsverträge, Internationale (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Mit zunehmender Teilnahme an der internationalen Arbeitsteilung ergab sich für das Planwirtschaftssystem der DDR die Aufgabe, diesen Beziehungen einen rechtlich fixierten Rahmen zu geben. Für den Abschluß von IW. ist deshalb eine Reihe von Regelungen geschaffen worden. Neben dem zu Beginn des Jahres 1976 in Kraft getretenen Gesetz über IW. (GIW, GBl. I, Nr. 5) bestimmen die verschiedenen Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft (z.B. Ordnung und Planung der Volkswirtschaft 1981–1985), über die Rechtsstellung der Leitungsorgane und der Wirtschaftsorganisationen (vor allem der Außenhandelsbetriebe), über das Wechsel- und Scheckrecht, über den gewerblichen Rechtsschutz und über das Zivilgesetzbuch der DDR (Schutz des Eigentums usw.) den rechtlichen Rahmen außenwirtschaftlicher Aktivitäten. Während das GIW als zentrales außenwirtschaftliches Rechtsdokument speziell für den Abschluß von IW. auf betrieblicher Ebene und die damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse geschaffen worden ist, bilden für den Abschluß völkerrechtlich verbindlicher Wirtschaftsabkommen z.B. über Handel und Kooperation prinzipiell die Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft die Basis (u.a. Gesetz über den Ministerrat der DDR, GBl. I, Nr. 16, 1972, Statut des MfA, GBl. Nr. 41, 1973, VO über die Leitung und Durchführung des Außenhandels, GBl. I, Nr. 35, 1976). Rechtssubjekte in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen sind die Staaten als Ganzes bzw. die von ihnen geschaffenen Organisationen. Die von ihnen getroffenen Vereinbarungen haben überwiegend bilateralen Charakter, jedoch ist die DDR vor allem seit ihrer internationalen Anerkennung auch einer Reihe von multilateralen Vereinbarungen und Organisationen beigetreten (z.B. der UNO und ihren Unterorganisationen, der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums, dem Genfer Scheck- und Wechselabkommen, dem Internationalen Abkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr). Ein Kernstück ihrer internationalen Wirtschaftsbeziehungen auf überbetrieblicher Ebene sind die bilateralen Abkommen über den Warenaustausch. Während diese Abkommen gegenüber den westlichen Industriestaaten bis zu Beginn der 70er Jahre weniger dem wirtschaftlichen Ziel dienten, neue Märkte zu erschließen bzw. zu sichern und Grundlagen für die nationale Außenwirtschaftsplanung zu schaffen, als vielmehr das Ziel der völkerrechtlichen Anerkennung verfolgten, kann seitdem eine deutliche Veränderung der Zielsetzung festgestellt werden. Gegenüber den sozialistischen osteuropäischen Staaten haben die seit der frühzeitigen Anerkennung der DDR zu Beginn der 50er Jahre geschlossenen Handelsabkommen im wesentlichen die Aufgabe, den Warenaustausch rechtsverbindlich festzulegen. Die fehlende Anerkennung durch die westlichen Staaten versagte es der DDR zunächst, völkerrechtlich verbindliche Abkommen auf Regierungsebene zu schließen. Unterhalb dieser Ebene gelang der DDR-Führung jedoch schon zu Beginn der 50er Jahre der Abschluß einer Reihe von Abkommen auf Jahresbasis, die in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung Abkommen auf Regierungsebene nahekamen, wenn sie auch alle die von der DDR angestrebte Meistbegünstigung ausschlossen. Dies gilt einmal für die noch bis Mitte der 50er Jahre mit westlichen, z. T. privatrechtlich organisierten Wirtschaftsvereinigungen abgeschlossenen sog. globalen Kompensationsabkommen auf Verrechnungsbasis, weiterhin für die Ende der 50er und in den 60er Jahren getroffenen Kammerabkommen, die z. T. den Warenaustausch auf konvertibler Zahlungsbasis festlegten, und schließlich für die seit 1970 abgeschlossenen Abkommen auf der Ebene des Amtes für Außenwirtschaftsbeziehungen. Etwa seit Mitte der 60er Jahre wurden Handelsabkommen mit den Partnern in den westlichen Industriestaaten bzw. diesen Staaten selbst, den Planungsinteressen und den politischen Wünschen der DDR entsprechend, mit [S. 1520]längerer Laufzeit (von 3 und 5 Jahren) abgeschlossen. Inhaltlich enthalten sie neben der Regelung der Laufzeit u.a. die Bestimmung des handelspolitischen Regimes (Meistbegünstigung bei Regierungsabkommen), Regelungen über den Zahlungsverkehr (Zahlung in konvertibler Währung oder in Verrechnungseinheiten), die Festlegung der Liefer- und Bezugskontingente und die Bestimmung von Kontaktgremien (gemischte Kommissionen o. ä.). Seit der internationalen Anerkennung der DDR durch die Mehrzahl der in der UNO vertretenen Staaten sind außer Handelsabkommen mit westlichen Ländern auch Rahmenabkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit unterzeichnet worden. Sie beschreiben im wesentlichen die Art, Form und die Bereiche der Zusammenarbeit. Sie können als Signal dafür verstanden werden, daß die DDR nach Jahren der teilweise erzwungenen, teilweise selbst auferlegten Zurückhaltung nunmehr grundsätzlich zur Intensivierung ihrer Beziehungen mit westlichen Industriestaaten auf zahlreichen Gebieten bereit ist (Außenwirtschaft und Außenhandel). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1519–1520 Wirtschaftsverband A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftswissenschaftenSiehe auch das Jahr 1979 Mit zunehmender Teilnahme an der internationalen Arbeitsteilung ergab sich für das Planwirtschaftssystem der DDR die Aufgabe, diesen Beziehungen einen rechtlich fixierten Rahmen zu geben. Für den Abschluß von IW. ist deshalb eine Reihe von Regelungen geschaffen worden. Neben dem zu Beginn des Jahres 1976 in Kraft getretenen Gesetz über IW. (GIW, GBl. I, Nr. 5) bestimmen die verschiedenen Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft (z.B. Ordnung…
DDR A-Z 1985
Geographie (1985) I. Größe und Lage Nach dem II. Weltkrieg teilten die Alliierten das Deutsche Reich, in dem 1937 rd. 69 Mill. Menschen auf 471.000 km² lebten, in Besatzungszonen und Verwaltungsgebiete auf. 1949 entstand aus den drei westlichen Besatzungszonen die Bundesrepublik Deutschland, auf die unter Einbeziehung von Berlin (West) und des 1956 eingegliederten Saarlandes mehr als die Hälfte der Fläche und nahezu 65 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches von 1937 entfielen. Aus der sowjetisch besetzten Zone entstand 1949 die DDR, die unter Einbeziehung von Ost-Berlin fast ein Viertel der Fläche und 20 v.H. der Bevölkerung umfaßte. Die unter polnische und sowjetische Verwaltung gestellten deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße hatten 1937 einen Anteil von 25 v.H. der Fläche und von fast 15 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches. Die DDR nimmt mit 108.181 km² etwa 1 v.H. der Fläche Europas ein. Unter den Staaten der Erde steht die DDR der Fläche nach an 99., nach der Bevölkerungszahl mit 16,7 Mill. Einwohnern an 42. Stelle und gehört damit zu den mittelgroßen und volkreichen Staaten der Erde. Das Gebiet der DDR erstreckt sich vom Kap Arkona in 54°41' bis zum Elstergebirge südlich Plauen in 50°10' N über 550 km und von 9°54' bis 15°02' O über 400 km. Im Norden bildet die Ostsee eine natürliche Grenze. Entlang der Lausitzer Neiße und der Oder bis westlich von Stettin und Swinemünde verläuft die Grenze zur Volksrepublik Polen. Das Lausitzer Gebirge, das Erzgebirge und das Elstergebirge trennen die DDR im Süden von der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik. Auf die Grenze zu Polen entfallen 460 km und 430 km auf die Grenze zur Tschechoslowakei. Die Innerdeutsche ➝Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hat eine Länge von 1381 km. Das heutige Gebiet der DDR ist als Mitte Deutschlands und Europas immer natürliches Durchgangsland gewesen. Heute bildet es die Westflanke der sozialistischen Staaten. Die kürzesten Landverbindungen zwischen Nordeuropa und dem südlichen Mitteleuropa, zwischen West- und Osteuropa führen durch den mitteldeutschen Raum. Diese Mittellage begünstigte den kulturellen Austausch. Die Landschaften zwischen Ostsee, Thüringer Wald und Erzgebirge haben an den wichtigsten Entwicklungen der Kultur- und Kunstepochen des christlichen Abendlandes Anteil. Diese Lage hat auch heute Vorteile für die wirtschaftlichen Beziehungen, sofern sie durch einseitige Bindungen im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) nicht eingeschränkt werden. Als Ostseeanlieger hat die DDR einerseits die Möglichkeit der Seeverbindung zu den übrigen Ostseeländern, andererseits Zugang zum Atlantischen Ozean. II. Landeskunde A. Oberflächengestaltung und Erdgeschichte Eine Vielzahl von Oberflächenformen gestalten das verhältnismäßig kleine Gebiet der DDR sehr abwechslungsreich. Den Norden und die Mitte prägen die Landschaftsformen des Norddeutschen Tieflandes. In der Leipziger Tieflandbucht greift das Tiefland nach Süden in das Mittelgebirgsland ein. Sämtliche Landschaftsformen setzen sich nach Westen und Osten über die Grenzen der DDR fort. Die Großformen der Oberflächengestalt im Norddeutschen Tiefland wurden durch die pleistozänen Vereisungen geprägt. In den zurückliegenden 600.000 Jahren gab es 4 Kaltzeiten. In diesen Eiszei[S. 516]ten lag die Jahresmitteltemperatur um 6–8~°C tiefer, und ein großer Teil des Niederschlags fiel als Schnee. So entstand über Nordeuropa eine bis zu 4.000 m mächtige Eisdecke. Von Norden floß das Inlandeis südwärts und breitete sich in Norddeutschland aus. Auf seiner Unterseite nahm das fließende Eis lockeres Gestein auf und schürfte auch mit dem Gestein den felsigen Untergrund in Nordeuropa ab. Der Gesteinsschutt wurde zerstoßen, zerquetscht und zu Ton, Lehm, Kies oder Sand zerrieben. Am Rande des Eises wurden beim Abschmelzen des Eises die Gesteinstrümmer wieder frei. Diese Endmoränen ragen als Hügelzüge aus dem Tiefland heraus. Mit dem Rückschmelzen des Eises zu Beginn einer Warmzeit wurde die Grundmoräne freigelegt. Vor den Endmoränenzügen lagerten Schmelzwässer Kies oder Sand ab. Nach ihrer Bezeichnung auf Island nennt man diese Ablagerungen Sander. Das Schmelzwasser sammelte sich in den Urstromtälern und floß parallel zum Eisrand in westlicher und nordwestlicher Richtung zum Meer ab. Grundmoräne, Endmoräne, Sander und Urstromtal sind Landformen der glazialen Serie. Der Nördliche und Südliche Landrücken bilden in Norddeutschland die beiden Hauptendmoränen. Sie durchziehen das Tiefland im Norden der DDR von Nordwesten nach Südosten und unterteilen es in Abschnitte. Ebene Landstriche werden von einzelnen Hügeln oder zusammenhängenden Höhenrücken unterbrochen. Teilweise erreichen sie bis zu 200 m Höhe. Die Küstenregion besteht aus Buchten (Wismarer Bucht, Pommersche Bucht), Bodden (Greifswalder Bodden, Saaler Bodden, Großer Jasmunder Bodden), Halbinseln (Darß und Zingst, Mönchgut, Wustrow), Inseln (Poel, Rügen, Hiddensee, Usedom) und dem Oderhaff. Die Formen der Küste wechseln zwischen Flach- und Steilküste. Von Rostock bis Stettin erstreckt sich das Gebiet der Mecklenburgischen Platten und Niederungen. Darauf folgt nach Süden der Nördliche Landrücken oder die Mecklenburgische Seenplatte (Schweriner See, Plauer See, Müritz, Tollensesee, Unterückersee) von Schwerin bis zum Oderknie südlich von Schwedt. Das Märkische Mittelland schließt sich an. Es reicht von der Elbe bei Wittenberge bis zur Oder und Neiße auf der Höhe zwischen Eberswalde und Forst und schließt den Oderbruch, das Gebiet von Spree und Havel mit Spreewald und Havelland sowie Prignitz ein. Der Südliche Landrücken reicht in der DDR von der Altmark zwischen Salzwedel und Stendal über den FIäming östlich und nördlich der Elbe zwischen Magdeburg und Wittenberg bis zur Niederlausitz (Lausitzer Höhen) südlich von Cottbus. Südlich der Elbe zwischen Magdeburg und Riesa liegt das Sächsische Tiefland mit der Magdeburger Börde, der Leipziger Tieflandbucht und der Dübener und Dahlener Heide. Letztere bestehen aus den Landformen der glazialen Serie. Die Magdeburger Börde, das östliche Harzvorland, das Leipziger Land und das Nordsächsische Hügelland zwischen Grimma und Meißen sowie die Oberlausitz sind mit Löß und Lößlehm bedeckt. Nach Süden schließen das Bergland und die Mittelgebirge an. Je nach ihrer Entstehungsgeschichte bestehen die Gebirge aus kristallinem Gestein des Paläozoikums oder aus Sand- und Kalkstein des Mesozoikums. Harz, Thüringer Wald, Thüringer Schiefergebirge, Vogtland, Elstergebirge, Erzgebirge, Nordsächsisches Bergland sowie die Oberlausitz bilden das kristalline Grundgebirge. Es entstand durch Faltung und Hebung im Paläozoikum. Als variscisches Faltengebirge durchzog es Deutschland von Südwest nach Nordost. Im Mesozoikum wurden absinkende Gebiete dieses Grundgebirges wiederholt von Meeren überflutet. Viele hundert Meter mächtige Sand- und Kalkablagerungen bildeten das Deckgebirge. Im Tertiär zerbrach das Grundgebirge infolge der Alpenfaltung in einzelne Schollen. Durch Hebung der Schollen entstanden der Harz als Horst, der Thüringer Wald mit dem Thüringer Schiefergebirge als Kammgebirge und durch Schrägstellung das Erzgebirge als Pultscholle. Die Schichtgesteine wurden abgetragen und die kristallinen Gesteine freigelegt. Im Thüringer Becken und sei[S. 517]nen Randgebirgen, im Elbsandsteingebirge und im Zittauer Gebirge ist das Deckgebirge erhalten geblieben. Ein großer Teil der DDR wird von der mittleren Elbe entwässert. Ihre Hauptzuflüsse sind Havel mit Spree, Saale mit Bode, Unstrut und Weiße Elster sowie die Mulde und die Schwarze Elster. Im Osten fließen Neiße und Oder zur Ostsee. Vom Nördlichen Landrücken entwässern kleinere Flüsse wie Warnow und Peene zur Ostsee. Südlich des Thüringer Waldes strebt die Werra der Weser zu. B. Witterung und Klima Die DDR liegt in der gemäßigten Klimazone im Übergangsbereich vom Seeklima Westeuropas zum Landklima Osteuropas. Während des ganzen Jahres können mit den vorherrschenden Westwinden Meeresluftmassen mit eingelagerten Tiefdruckgebieten eindringen. Sie verursachen die wechselhafte Witterung und bringen Niederschlag zu allen Jahreszeiten. Zugleich mindert die Meeresluft die Sommer- und erhöht die Wintertemperaturen. Der Nordwesten ist im Winter milder und im Sommer kühler als der Südosten der DDR. Im Winter können Einbrüche arktischer Luft Fröste bis zu — 15°C und darunter auslösen. Kontinentale Polarluft aus Sibirien und Osteuropa bringt im Winter ebenfalls Kälte, sie führt im Sommer jedoch warme und trockene Luft heran. Maritime Tropikluft aus dem Gebiet der Azoren bringt im Sommer schwül-warme Tage und Gewitter und im Winter milde Witterung, bei der die Schneedecke bis in die Kammlagen der Mittelgebirge abtauen kann. Dagegen führt kontinentale Tropikluft aus Südosteuropa und der Sahara zu heiterem und heißem Sommerwetter. Die vorherrschenden Westwinde sind die entscheidenden Regenspender. Gebiete hohen Niederschlags sind stets die Mittelgebirge. Selten kommt es im Tiefland zu sommerlichen Dürren. Gefährdet ist jedoch das im Regenschatten des Harzes gelegene mitteldeutsche Trockengebiet. Halle hat mit 480 mm im Jahr den geringsten Niederschlag in der DDR. Regelmäßig fallen im Winter die Niederschläge als Schnee. Die Zahl der Tage, an denen sich eine Schneedecke hält, nimmt mit zunehmender Höhenlage und wachsender Entfernung vom Atlantischen Ozean zu. Die Leipziger Bucht hat 20–40 und das Erzgebirge 175 Schneetage. Nur die Kammlagen der Mittelgebirge gehören dem kaltgemäßigten Nadelwaldklima Nordeuropas an. III. Wirtschaftsraum A. Naturräumliche Grundlagen der Land- und Forstwirtschaft Die DDR verfügt über eine hochentwickelte Landwirtschaft mit intensivem Feldbau und gut entwickelter Viehwirtschaft. Die natürlichen Produktionsgrundlagen sind aufgrund der klimatischen Differenzierung und der wechselnden Bodenverhältnisse unterschiedlich. Das Klima erlaubt den Anbau einer breiten Palette von Kulturpflanzen. Getreidearten (Weizen, Gerste, Hafer, Roggen) wachsen ebenso wie Hackfrüchte (Kartoffeln. Zuckerrüben, Futterrüben). Es gibt nur wenige Flächen, auf denen aus klimatischen Gründen zwar noch Futterpflanzen, aber keinerlei Getreide und Hackfrüchte mehr gedeihen können. Die Vielfalt in der Oberflächengestaltung führt zu einem häufigen Wechsel der Bodenverhältnisse. Die Bandbreite der Bodentypen reicht von den Podsolen, Gleyböden, Braunerden und Moorböden auf eiszeitlichen Ablagerungen und den Aueböden der großen Talauen im Tiefland über Braunerden und Schwarzerden auf Löß im Hügelland und der Leipziger Tieflandbucht bis zu sauren Böden auf Verwitterungsschutt des Berglandes. Dazu gehören Braunerden und Gebirgspodsolböden im kristallinen Grundgebirge und über Sandstein des Deckgebirges sowie Rendzinen über Kalkstein im Deckgebirge. Land- und Forstwirtschaft nutzen den vorgegebenen landschaftsökologischen Rahmen unterschiedlich. Aus der wirtschaftlich günstigsten Kombination von Betriebszweigen resultieren natürliche Standorteinheiten der Bodennutzung. Das Acker- und Futterbaugebiet der Mecklenburgischen Platten und Niederungen ist gekennzeichnet durch Hackfruchtbau (Zuckerrüben oder Kartoffeln) als Leitbetriebszweig. Die Grundmoränenböden haben unterschiedliche Ertragskapazitäten. Dementsprechend [S. 519]wechselt das Betriebssystem. Auf den guten Lehmböden nordwestlich Schwerin und zwischen Neubrandenburg und Schwedt in der Uckermark kommt zur Zuckerrübe Getreideanbau (Weizen und Gerste) hinzu, auf den sandigen Lehmböden mit mittlerer Produktionsleistung werden Kartoffeln und Roggen in die Fruchtfolge einbezogen. Schweinehaltung ist im gesamten Gebiet verbreitet. Die Milchviehhaltung zeigt entsprechend den nach Osten abnehmenden Niederschlägen ein Intensitätsgefälle. Der gesamte Bereich des Nördlichen und Südlichen Landrückens mit dem dazwischen liegenden Märkischen Mittelland einschließlich der Dübener und Dahlener Heide gehört zum Kartoffel-Roggen-Gebiet. Hier überwiegen Sandböden mit einem wechselnden Lehmanteil von geringer Produktionsleistung. Leitbetriebszweig ist der Kartoffelanbau. Er wird mit Roggenbau und Schweinehaltung gekoppelt. Die Milchviehhaltung konzentriert sich auf die grundwassernahen Gley- und Moorböden der Urstromtäler, mit einem Grünlandanteil von über 40 v.H. Dagegen werden die Höhenrücken der Endmoränen und die Sanderflächen forstwirtschaftlich durch Kiefern-Eichen-Mischwald oder Kiefernmonokulturen genutzt. Auf den tonig-lehmigen Böden der Elbaue steht im Gebiet des ehemaligen Landes Anhalt noch naturnaher artenreicher Auenwald. Überwiegend werden die Talauen jedoch zum Weizen- und Zuckerrübenanbau oder als Dauergrünland genutzt. Das Weizen-Zuckerrüben-Gerste-Gebiet der Börden am Nordrand des Berglandes sowie im Thüringer Becken weist mit seinen Schwarz- und Braunerden über Löß sehr gute bis ausgezeichnete Bodenqualitäten mit hoher Produktionsleistung auf. Leitbetriebszweige sind Zuckerrüben- und Weizenanbau mit Schweinehaltung, insbesondere Winterweizen und Gerste treten stark hervor. Im Bergland sind die natürlichen Produktionsbedingungen aufgrund der Verwitterungsböden mit geringer bis mittlerer Produktionsleistung und der kälteren Winter sowie kühleren Sommer mit höheren Jahresniederschlägen ungünstiger. Die Hochflächen der Mittelgebirge haben über kristallinem Gestein oftmals noch Böden mit ausreichendem Nährstoffgehalt, auf denen bei geringen Hangneigungen Ackerbau möglich ist. Mit zunehmendem Niederschlag tritt jedoch Staunässe auf. Dementsprechend nimmt die Zahl der Betriebszweige zu. Mischbetriebe mit Futterbau (Luzerne, Klee und Silomais oder Dauergrünlandwirtschaft), Milchvieh- und Jungrinderhaltung sowie Getreide (Roggen, Hafer) und Hackfruchtbau (Kartoffeln) bestimmen das Betriebssystem. Ähnlich sind die Produktionsbedingungen in den Hochlagen der Mittelgebirge. Die Sommer sind noch kühler und kürzer als in den mittleren Lagen des Berglandes, der Jahresniederschlag nimmt weiter zu, so daß ab 700 m Höhe der Ackerbau kaum noch Bedeutung hat. Leitbetriebszweig ist der Futterbau und mit wachsenden Anteilen von Milchviehhaltung Dauergrünland. Beim Getreideanbau wird Roggen zunehmend durch Hafer abgelöst. Im Erzgebirge war der Ackerbau aus gesamtwirtschaftlichen Gründen stärker verbreitet als in anderen Mittelgebirgen der DDR. Gegenwärtig werden die kleineren Ackerflächen der ehemaligen Arbeiterbauern zunehmend in Grünland umgewandelt oder aufgeforstet. Über 60 v.H. der Mittelgebirge werden durch Fichtenmonokulturen forstwirtschaftlich genutzt. B. Regionale Struktur von Bergbau und Industrie Die DDR gehört zu den 10 führenden Industrieländern der Erde. Mit 0,5 v.H. der Weltbevölkerung werden etwa 2 v.H. des Nationaleinkommens aller Länder produziert. Die DDR verfügt nur in geringem Umfang über Bodenschätze. Ein großer, vielfach überwiegender Teil des Bedarfs an Rohstoffen und Energieträgern (Energiewirtschaft) muß eingeführt werden. Eine starke Rohstoffabhängigkeit besteht vor allem zur Sowjetunion. Die wichtigsten Bodenschätze der DDR sind Braunkohle sowie Kali- und Steinsalz (Bergbau). Die Braunkohle wird in Großtagebauen unter schwieri[S. 521]ger werdenden Bedingungen gefördert. Im Mitteldeutschen Revier führt der Tagebau zur Vernichtung wertvoller Ackerböden der Bördenzone. Braunkohle lagert bei Harbke östlich von Helmstedt, im Mitteldeutschen und im Niederlausitzer Revier. Die wichtigsten Abbaufelder des Mitteldeutschen Reviers liegen im Geiseltal westlich von Merseburg-Leuna, südlich von Halle bei Ammendorf, südlich und nördlich von Bitterfeld in den Tagebauen Goitsche und Zschornewitz, südlich von Delitzsch, zwischen Zeitz, Borna, Böhlen und Leipzig. Das Niederlausitzer Revier erstreckt sich von Lauchhammer über Senftenberg und Spremberg bis Weißwasser. Seit einigen Jahrzehnten ist man um die Rekultivierung (Landeskulturgesetz; Naturschutz) der riesigen Tagebaurestlöcher bemüht. Sie werden für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung vorbereitet. Die Tagebaurestseen werden zumeist in Erholungsgebiete umgestaltet. Die Braunkohlenlager stammen aus dem Tertiär. Zu jener Zeit war das Gebiet der heutigen Leipziger Tieflandbucht und des übrigen Mittelgebirgsvorlandes ein flachwelliges Hügelland. In den flachen, versumpften Mulden bildeten sich in einem niederschlagsreichen tropischen Klima, die mittlere Jahrestemperatur lag bei 15–20°C (heute: 8°C), immergrüne Sumpfwälder. Zugleich befand sich die Mitteldeutsche Scholle des Grundgebirges in einer Kippbewegung, durch die der Norddeutsche Raum allmählich abgesenkt, der Erzgebirgskamm herausgehoben wurde. Infolge der Senkung gerieten die abgestorbenen Pflanzenmassen des Sumpfwaldes unter den steigenden Grundwasserspiegel. Es bildeten sich mächtige Torfschichten, die von eingeschwemmten Sanden und Tonen abgedeckt wurden. Dieser Vor[S. 522]gang wiederholte sich mehrmals, so daß unter dem Druck der Deckschichten in mehreren Jahrmillionen durch Inkohlung Braunkohlenflöze entstanden. Die Qualität der Kohle ist unterschiedlich. Sie hängt von ihrem jeweiligen Gehalt an Wasser, Mineralsalzen, Bitumen und Schwefel ab, der auch über ihre Verwendung bestimmt. Ganz allgemein gilt, daß der hohe Wassergehalt der Braunkohle den Transport sehr verteuert. Deshalb wird die Braunkohlenindustrie direkt an den Kohlevorkommen errichtet. Im Halle-Leipziger und im Niederlausitzer Revier ist die Brikettierkohle weit verbreitet. Sie wird in Brikettfabriken zu Briketts gepreßt und im Haushalt, in der Industrie sowie im Wärmekraftwerk verfeuert. Briketts werden auch in der Kohlenchemie als Rohstoffe verwendet. Die Schwelkohle, die vor allem südlich von Leipzig vorkommt, hat einen hohen Bitumengehalt. Sie wird in den Großgaswerken Böhlen und Espenhain vergast oder im Chemiekombinat Böhlen bzw. im Hydrierwerk Zeitz zu Bitumen, Benzol, Schmierstoffen und Benzin verarbeitet. In der Großkokerei bei Lauchhammer und im Gaskombinat Schwarze Pumpe bei Hoyerswerda, die beide in den 50er Jahren errichtet wurden, werden die gleichen Halb- und Fertigprodukte hergestellt. Allein das Gaskombinat Schwarze Pumpe erzeugt fast die Hälfte der gesamten Gasproduktion der DDR. Weitere Standorte der Großchemie sind seit den 20er Jahren Bitterfeld, Wolfen, Wittenberg-Piesteritz, Schkopau und Leuna. Sie wurden auf der Basis der Braunkohlenveredelung errichtet. Seit den 70er Jahren werden in zunehmendem Maße Erdöl und Erdgas als Rohstoff verwendet. Der Aufbau der Petrochemie begann in Schwedt, Leuna, Lützkendorf und Bitterfeld. In Wittenberg-Piesteritz wird Erdgas verarbeitet. Das Erdöl und die Erdölprodukte werden von Schwedt in Rohrleitungen zu den Chemiewerken gepumpt. Das Erdöl bezieht die DDR über die Leitung „Freundschaft“ und vom Seehafen Rostock aus der UdSSR, das Erdgas kommt über die Leitung „Nordlicht“ ebenfalls aus der UdSSR. Mit dem Bau des Gipsschwefelsäurewerkes Coswig an der Elbe konnte ein Engpaß in der Säureversorgung der Großchemie der DDR überwunden werden. Wichtigster Energieträger (Energiewirtschaft) ist in der DDR die Braunkohle. Hauptstandorte der Energieerzeugung sind deshalb die Braunkohlenreviere mit den Wärmekraftwerken Harbke, Leuna, Schkopau, Lützkendorf, Großkayna, Wolfen, Bitterfeld, Zschornewitz, Vockerode, Thierbach, Böhlen, Espenhain, Lippendorf, Lübbenau, Vetschau, Jenschwalde, Spremberg, Schwarze Pumpe, Boxberg und Hirschfelde. Zu den bedeutendsten Investitionsvorhaben zählt der Auf- und Ausbau der Energiewirtschaft auf der Basis der Braunkohlenlagerstätten in der Niederlausitz. Hier wurden seit 1950 5~Großkraftwerke errichtet. Als weiteren Rohstoff verarbeitet die chemische Industrie Kali- und Steinsalz, Kalk, Anhydrit und Wasser. Die Reviere des Kalibergbaus befinden sich am Nordrand des Thüringer Beckens im Südharzrevier und in der Werrasenke südlich des Thüringer Waldes im Werra-Revier sowie nördlich von Magdeburg bei Zielitz, ein Standort, der in den 60er Jahren erschlossen wurde. Neben dem Auf- und Ausbau eines erdölverarbeitenden Zweiges der Chemieindustrie und der Energiebasis wurde seit 1949 die eisenschaffende Industrie (Eisen- und Stahlindustrie]) entwickelt und um das 8fache erhöht. Das bedeutendste Investitionsvorhaben war der Aufbau des Eisenhüttenkombinat Ost (EKO). Die übrigen Standorte der eisenschaffenden Industrie (Hennigsdorf, Brandenburg, Thale, Unterwellenborn, Riesa, Gröditz, Freital, Olbernhau) sind über den mittleren und südlichen Teil der DDR verstreut. Hinsichtlich des Wertes der industriellen Bruttoproduktion stehen der Maschinenbau und der Fahrzeugbau an erster und Elektrotechnische und Elektronische Industrie sowie Gerätebau an zweiter Stelle. Weitere wichtige Industriezweige sind die Textilindustrie und die Nahrungsgüterwirtschaft. IV. Siedlungsstruktur A. Bevölkerungsverteilung Die DDR zählt zu den Staaten mit hoher Bevölkerungsdichte (Bevölkerung), die Bevölkerungsverteilung ist jedoch sehr unterschiedlich. Es besteht ein ausgeprägtes Süd-Nord-Gefälle. Im industriellen Süden liegen südlich der Linie Magdeburg-Cottbus die dichtbesiedelten Gebiete mit einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 110 bis 330 E/km². Die höchsten Bevölkerungsballungen treten in den Verdichtungsräumen Magdeburg, Dessau-Bitterfeld, Halle-Leipzig, Erfurt, Zwickau-Karl-Marx-Stadt und Dresden auf. Hier lebt die Bevölkerung überwiegend in Städten. Die dünnbesiedelten Gebiete liegen im landwirtschaftlichen Norden mit einer Bevölkerungsdichte unter 50 E/km² in der Endmoränen- und Sanderregion des Nördlichen Landrückens südlich Schwerin sowie südlich und östlich der Müritz, im Altmoränenland der Altmark (Letzlinger Heide) sowie im Fläming und im Spreewald. Wir finden sie auch im Oberharz und auf dem Erzgebirgskamm um den Fichtelberg. Verdichtungsinseln sind im Norden der DDR vor allem Berlin (Ost) mit den höchsten Werten, sowie Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Wismar, Brandenburg, Frankfurt/Oder und Eisenhüttenstadt. In der DDR sind 77 v.H. der Bevölkerung in Städten konzentriert. Auf die 15 Großstädte und die 190 kleineren Mittelstädte mit zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnern entfallen jeweils etwa 25 v.H. [S. 523]der Gesamtbevölkerung. In Berlin (Ost) leben allein 9 v.H. der gesamten Stadtbevölkerung. Die 17 großen Mittelstädte mit 50.000–100.000 Einwohnern umfassen dagegen nur ein Fünfzehntel der Bevölkerung. Die Zunahme der städtischen Bevölkerung lag zwischen 1970 und 1980 bei 0,3 v.H. Gründe für die geringe Landflucht sind das ungenügende Wohnungsangebot und die vielfach unzureichende Wohnqualität in den Alt- und Neubauvierteln der Städte. Zu bedenken ist aber vor allem, daß Wohnortwechsel einer Zuzugsgenehmigung bedürfen. B. Städtische und ländliche Siedlungen Die große Mehrzahl der Klein-, Mittel- und Großstädte in der heutigen DDR entstand in der mittelalterlichen Stadtgründungsperiode. Sie sind im Altsiedelland westlich der Elbe-Saale-Linie in ihren Altstadtkernen durch ein unregelmäßiges Straßennetz gekennzeichnet (z.B. Halberstadt, Halle, Erfurt). Im Zuge der deutschen Ostkolonisation wurden geometrische Grundrißformen für die geplanten Neugründungen gewählt (z.B. Neubrandenburg, Leipzig, Torgau, Dresden). Mit der Industrialisierung wuchsen seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts alle Städte mehr oder weniger stark. Zunächst ringförmig um die Altstadt, dann aber radial und parallel zu den Ausfallstraßen entstanden in geschlossener mehrgeschossiger Zeilenbauweise mit Hofbebauung und Hofindustrie die sogenannten Wilhelminischen Wohngürtel. Mit steigendem Flächenbedarf der Großindustrie wurden die Produktionsstätten in die Außenzone verlegt. Zugleich nahm mit zunehmender Konzentration des tertiären Bereichs in der Innenstadt die Wohnbevölkerung ab (Citybildung). Die mittelalterliche Bausubstanz wurde teilweise abgetragen und durch repräsentative Geschäftshausarchitektur ersetzt. Starke Zerstörungen in vielen Groß- und Mittelstädten im II. Weltkrieg und der rapide Verfall der Bausubstanz aus der vorindustriellen Epoche wie aus der Gründerzeit des 19. Jahrhunderts machten den Wiederaufbau und die Sanierung notwendig. In der DDR werden Städtebau (Wirtschaft) sowie Bau- und Wohnungswesen zentralistisch von Partei- und Regierungsorganen gesteuert. Die Bauakademie der DDR hat bereits 1950 durch „Sechzehn Grundsätze des Städtebaus“ das Leitbild eines sozialistischen Städtebaus umrissen, die allerdings in der Zwischenzeit mehrfach modifiziert wurden. Leitlinien des Aus- und Umbaus der Innenstadtbereiche waren die Magistrale und der Zentrale Platz als wesentliche Gestaltungsmittel. In den Wohnquartieren sollen durch gebaute Umwelt sozialistische Lebensformen entwickelt werden. In der sozialistischen Wohnstadt sollen soziale Differenzierungen in schichtenspezifische Wohnviertel ausgeschlossen sein. Nach diesen Grundsätzen wurden außerdem 3 neue sozialistische Städte gebaut: Eisenhüttenstadt als Wohnstadt des Eisenhüttenkombinates Ost (EKO), Hoyerswerda als Wohnstadt des Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) und die Wohnstadt Schwedt für das Erdölverarbeitungskombinat. Neben diesen Neugründungen wurden den Großstädten sozialistische Wohnsiedlungen als Trabantenstädte zugeordnet (z.B. Halle-Neustadt, Rostock, Lütten-Klein). Die mittelalterlichen Stadtbilder wurden vor allem in den weniger zerstörten Mittelstädten wie z.B. Weimar, Wittenberg, Meißen, die zugleich Zentren des Tourismus sind, restauriert und unter Denkmalschutz gestellt. Kennzeichnend für viele Mittel- und Kleinstädte und für die Altbauviertel der Großstädte ist nicht nur der Verlust an zentralen Versorgungsfunktionen, noch gravierender ist der Verfall der baulichen Substanz in diesen Stadtvierteln. Auch die Dörfer wurden verändert. Bis zum Ende der 60er Jahre blieb das traditionelle Dorfbild zunächst so erhalten, wie es sich seit der ostdeutschen Kolonisation herausgebildet hatte. Deshalb finden wir heute noch als vorherrschende Hausform in Mecklenburg und Brandenburg das niedersächsische Hallenhaus und seine ostelbischen Übergangsformen und im südlichen Brandenburg, in Anhalt, Thüringen und Sachsen fränkische und mitteldeutsche Hausformen. Zugleich wurden die neuen Dorfformen des Straßen- und Angerdorfes, das Hagenhufen- und das Waldhufendorf entwickelt. Erst seit dem 16. Jahrhundert kam es in Mecklenburg, Pommern und Brandenburg zur Gutsbildung. Mit dem „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“, d.h. mit der Durchsetzung einer industrialisierten Landwirtschaft in Großbetrieben, sollen die Unterschiede zwischen Stadt und Land allmählich aufge[S. 524]hoben werden. Diese Entwicklung betrifft die gesamte DDR gleichermaßen. Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude werden voneinander getrennt, dadurch büßen die Dörfer ihre Geschlossenheit ein. Am Rande der Altdörfer entstehen umfangreiche Gebäudeanlagen mit Ställen, Silos und mehrgeschossigen Wohnhäusern. Das Mehrfamilien-Mietshaus mit Zwei- bis Dreizimmerwohnungen, Küche und Bad prägt den Dorfrand. Die ursprünglichen Bauerngehöfte haben dagegen vielfach ihre Zweckbestimmung verloren. Scheunen und Ställe stehen häufig leer und verfallen allmählich, soweit sie nicht zu Wohnungen oder Garagen ausgebaut oder als Baumaterial für den Neubau eines Wohnhauses verwendet werden. Die Wohngebäude der Gehöfte werden von ihren Besitzern erhalten und modernisiert. Deshalb hinterlassen die Dörfer nicht selten einen gepflegteren Eindruck als die Altbausubstanz der Mietshäuser in den Städten, auch ist ihr Standard an sanitären Einrichtungen in aller Regel besser. Außerdem sind viele Dörfer durch den Ausbau tertiärer Funktionen (Landwarenhaus, Kulturhaus, Landambulatorium, Polytechnische Oberschule) attraktiver geworden. V. Räumliche Gliederung der DDR A. Politisch-administrative Gliederung Die politisch-administrative Gliederung bildet die räumliche Grundlage der Planung und Leitung. Sie ist nicht nur ein wichtiges Instrument zur Festigung und Sicherung der Staatsmacht (Territorialprinzip), sondern auch bei der Entwicklung und Gestaltung der Territorialstruktur von großer Bedeutung. Die Disproportionen zwischen den unterdurchschnittlich besiedelten Agrargebieten im Norden und den überdurchschnittlich besiedelten Industriegebieten im Süden werden als „kapitalistisches Erbe“ aufgefaßt. Der Abbau dieses räumlichen Gegensatzes ist seit den 50er Jahren eine wichtige Aufgabe der Territorialplanung. Das Gebiet der DDR gliedert sich in 14 Bezirke, 28 Stadt- und 191 Landkreise mit 7.597 Gemeinden. Regierungssitz der DDR ist Berlin (Ost), das von der DDR im Widerspruch zu den Festlegungen des Londoner Protokolls als 15. Bezirk der DDR betrachtet wird. Die Gliederung der DDR in Bezirke (Verwaltungsneugliederung) erfolgte 1952, als die nach 1945 von der SMAD (Besatzungspolitik) gebildeten 5 Länder Mecklenburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen aufgelöst wurden. Das Land Mecklenburg entstand aus den westlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen Gebietsteilen der preußischen Provinz Pommern und dem Land Mecklenburg, das Land Brandenburg aus den westlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen Gebietsteilen der preußischen Provinz Brandenburg (Altmark, Mittelmark). Die nördlichen und östlichen Gebiete der preußischen Provinz Sachsen wurden mit dem Land Anhalt zum Land Sachsen-Anhalt vereinigt. Das Land Thüringen umfaßte auch den Regierungsbezirk Erfurt der preußischen Provinz Sachsen. Das Land Sachsen umfaßte auch die westlich der Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien. Diese traditionellen Gebietsbezeichnungen sind seit der Verwaltungs- und Gebietsreform von 1952 ohne politisch-geographische Bedeutung, werden jedoch im Sprachgebrauch noch häufig verwendet. Sie werden in amtlichen DDR-Karten und im DDR-Schulatlas indes vermieden. B. Gebietsstruktur der DDR Die Agrargebiete liegen im Norden und in der Mitte der DDR. Sie umfassen die Landformen der glazialen Serie in Mecklenburg und Brandenburg. In den Agrargebieten überwiegt die landwirtschaftliche Produktion. Einzelne Industriestandorte sind an wenige Städte wie Neubrandenburg, Güstrow, Waren, Pritzwalk, Neustrelitz, Prenzlau, Luckenwalde und Herzberg gebunden. In den Agrar-Industrie-Gebieten ist die Industrie ebenfalls auf wenige Städte wie z.B. Meiningen, Gotha, Weimar, Oschersleben, Torgau, Eilenburg, Oschatz und Görlitz beschränkt. Aber die Städte sind deutlich stärker industrialisiert als in den reinen Agrargebieten. Zu den Industrie-Agrar-Gebieten gehören das Werragebiet, größere Teile des Thüringer Beckens, das nördliche Harzvorland mit dem westlichen Gebiet der Magdeburger Börde, der östliche Teil der Dübener Heide, die Dahlener Heide, die Lommatzscher Pflege und der nördliche Streifen der Oberlausitz. Das Weizen-Zuckerrüben-Gerste-[S. 527]Gebiet im nördlichen Harzvorland und in einem relativ schmalen Band in Sachsen zwischen Grimma und Freiberg ist so stark von Industriestandorten durchsetzt, daß von einem Industrie-Agrar-Gebiet gesprochen werden kann. Neben Industriestädten wie Quedlinburg, Aschersleben, Staßfurt, Bernburg, Grimma, Döbeln, Roßwein und Freiberg treten nun die außerstädtischen Industriestandorte hervor. In den Industriegebieten bestimmen größere Industriezonen die Flächennutzung. Diese Areale sind über das Gebiet der DDR gestreut. In Thüringen und Sachsen bilden sie in den Tälern der Mittelgebirge Industriegassen oder sie ziehen sich als Städtereihen am Gebirgsrand hin, so z.B. Wernigerode, Blankenburg, Thale und Nordhausen am Harz, oder Gera, Jena, Erfurt, Eisenach und Suhl am Thüringer Wald, sowie Bautzen, Löbau und Zittau in der Oberlausitz. Die Talhänge und Hochflächen der Gebirge sind entweder bewaldet oder sie werden landwirtschaftlich genutzt. Im Tiefland liegen die Industriegebiete im Chemiedreieck Bitterfeld-Wittenberg-Dessau, im Niederlausitzer Braunkohlenrevier, am Oder-Spree-Kanal zwischen Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt und Frankfurt/Oder, am Oder-Havel-Kanal mit Eberswalde-Finow nördlich von Berlin, an der Havel und am Elbe-Havel-Kanal zwischen Brandenburg-Rathenow sowie Brandenburg-Genthin-Burg, bei Wittenberge und in den küstennahen Räumen Schwerin-Wismar, Rostock und Stralsund. Die verbleibenden Flächen entfallen auf die 5 Ballungsgebiete Berlin, Magdeburg, Halle-Leipzig, Plauen-Zwickau-Karl-Marx-Stadt und Dresden. In der Flächennutzung dominieren Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsfunktionen. Die Kammlagen der Mittelgebirge Harz, Thüringer Wald und Erzgebirge sowie die Sächsische Schweiz, das Zittauer Gebirge und das Gebiet der Ostseeküste können als Erholungsgebiete ausgewiesen werden (Naturschutz). Dieter Richter Literaturangaben Gellert, Johannes F.: DDR. Land, Volk, Wirtschaft in Stichworten. Wien: Hirt 1977. (Hirts Stichwörterbücher.) Ökonomische Geographie der DDR. Hrsgg. v. H. Kohl, G. Jacob (u.a.). 3., überarb. u. erg. Aufl. Gotha, Leipzig: Haack 1976. Gohl, Dietmar: Deutsche Demokratische Republik. Eine Wirtschaftsgeographie. München: List 1975. Aus: Harms Handbuch der Geographie Bd. Deutschland 1975. Kohl, H., J. Marcinek u. B. Nitz: Geographie der DDR. 2. Aufl. Gotha, Leipzig: Haack 1979. (Studienbücher Geographie für Lehrer. Bd. 7.) Richter, D.: Topographisches Grundwissen von der DDR, in: Praxis Geographie, H. 9/1980, S. 374 ff. Braunschweig: Westermann 1980. Richter, D.: Arbeitsblatt: Industrialisierung der DDR, in: Praxis Geographie, H. 9/1980, S. 405. Braunschweig: Westermann 1980. Scholz, D.: Die wirtschaftsräumliche Struktur der DDR, in: Geographische Berichte, H. 2/1971. Gotha, Leipzig: Haack 1971. Sperling, Walter: Landeskunde DDR. Eine annotierte Auswahlbibliographie. Bearb. u. komm. v. Walter Sperling. München: Verl. Dokumentation Saur KG 1978. (Bibliographien zur regionalen Geographie u. Landeskunde. Bd. 1.) Tendenzen der perspektivischen Standortverteilung der Industrie in der Deutschen Demokratischen Republik. Hrsgg. v. Gerhard Schmidt-Renner. Gotha/Leipzig: Haack 1969. (Wissenschaftliche Abhandlungen der Geographischen Gesellschaft der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 7.) <LI>Territorialplanung, Hrsgg. v. Rolf Bönisch, Gerhard Mohs, Werner Ostwald. 2., neu ausgearb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 515–527 Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerichtsverfassung
Geographie (1985) I. Größe und Lage Nach dem II. Weltkrieg teilten die Alliierten das Deutsche Reich, in dem 1937 rd. 69 Mill. Menschen auf 471.000 km² lebten, in Besatzungszonen und Verwaltungsgebiete auf. 1949 entstand aus den drei westlichen Besatzungszonen die Bundesrepublik Deutschland, auf die unter Einbeziehung von Berlin (West) und des 1956 eingegliederten Saarlandes mehr als die Hälfte der Fläche und nahezu 65 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches von 1937 entfielen. Aus…