DDR A-Z 1985

Energiewirtschaft (1985) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie (Ministerium für Kohle und Energie). In ihr sind die Zweige Braun- und Steinkohlenindustrie und Energiebetriebe zusammengeschlossen. 1982 arbeiteten in der Energie- und Brennstoffindustrie 6,8 v.H. (218.000) aller Industriebeschäftigten; der Anteil an der industriellen Bruttoproduktion lag bei knapp 10 v.H. Die E. gehört zu den kapitalintensiven Wirtschaftsbereichen. Der Grundmittelbestand je Arbeiter und Angestellten ist fast dreimal höher als im Industriedurchschnitt. Während die industrielle Bruttoproduktion zwischen 1970 und 1982 im Jahresdurchschnitt um 5,3 v.H. zunahm, verzeichnete die Energie- und Brennstoffindustrie lediglich einen Zuwachs von 3,6 v.H. (davon Energiebetriebe 4,9 v.H.). II. Primärenergieaufkommen Bezeichnung für das erstmalige Aufkommen eines Landes an Energieträgern. Hierzu zählen Gewinnung und Förderung von natürlichen Energierohstoffen, der Nettoimport (Import minus Export) von Energieträgern jeder Art, also auch von solchen, die bereits einer Verarbeitung bzw. Umwandlung unterworfen wurden (Sekundärenergieträger) sowie die Bestandsveränderungen. Angaben über den Primärenergieverbrauch der DDR wurden erstmals 1982 (Statistisches Taschenbuch der DDR, Berlin [Ost] 1982) veröffentlicht. Sie betreffen die Jahre 1975 bis 1981 und weisen den Verbrauch insgesamt und den fester Brennstoffe, darunter Braunkohle, aus. Die Angaben stimmen für die Jahre 1975 bis 1978 mit den hier verwendeten Schätzwerten überein (Abweichungen unter 1 v.H.). A. Entwicklung und Struktur 1982 betrug das aus dem Inland stammende Primärenergieaufkommen 88 Mill.~t Steinkohleneinheiten [S. 350](SKE) — 1960 waren es 68 Mill.~t SKE. Viel schneller als die Inlandsproduktion (+ 30 v.H.) haben im selben Zeitraum die Nettoimporte (Importe minus Exporte) zugenommen (+ 409 v.H.). Betrugen sie 1960 erst 8,3 Mill.~t SKE, so waren es 1982 bereits 42 Mill.~t SKE. Damit ist die Auslandsabhängigkeit der Energieversorgung der DDR beträchtlich gestiegen: 1960 wurden 11 v.H. des Inlandsverbrauchs importiert (netto), 1982 waren es hingegen 32 v.H. Gemessen an der Bundesrepublik Deutschland, die rd. 60 v.H. ihres Primärenergiebedarfs aus dem Ausland deckt, ist das Ausmaß der Abhängigkeit allerdings geringer. Die Gründe für diese unterschiedliche Importabhängigkeit sind strukturbedingt. Während die Bundesrepublik Deutschland über 40 v.H. ihres Energiebedarfs durch Erdöl (-importe) deckt, nutzt die DDR stärker ihre inländischen Rohstoffe. Das Primärenergieaufkommen der DDR wies in den Jahren 1960, 1970 und 1980 folgende Struktur auf (Angaben in v.H.): Die drastische Verteuerung der Energieträger hat auch die DDR zu einer Änderung ihrer Energiepolitik bewogen. Nachdem bis 1980 die Energieimporte — vor allem aus der UdSSR — deutlich ausgeweitet wurden, hat jetzt die Energieeinsparung Priorität. Aber auch das Energieangebot muß umstrukturiert werden („Wo Heizöl noch als Brennstoff verwendet wird, gilt es Braunkohle einzusetzen“). Die Erdöl- und Erdgasimporte können vor allem aus Gründen der Handelsbilanz vorläufig nicht mehr erhöht werden; sie gehen z.T. sogar absolut zurück (Erdölimporte aus der UdSSR). Damit erlangen die im Inland verfügbaren Ressourcen wieder eine größere Bedeutung. Ausbaufähig ist hier allerdings nur die Braunkohlenförderung. Diese Strukturveränderungen sind mit beträchtlichen materiellen und energetischen Aufwendungen (geringer energetischer Wirkungsgrad der Braunkohle im Vergleich zu Erdöl und Erdgas) verbunden. B. Braunkohle Der mit Abstand bedeutendste Energieträger wird daher noch für lange Zeit die Braunkohle (Bergbau) bleiben. Die Gesamtvorräte der DDR werden auf etwa 45 Mrd.~t geschätzt. Von der anstehenden Kohle sind jedoch beim gegenwärtigen Stand der Abbautechnik nur 18 Mrd.~t wirtschaftlich gewinnbar; davon befinden sich 11 Mrd.~t im Lausitzer und 7 Mrd.~t im Leipziger Revier. Obwohl dies noch nicht einmal 2 v.H. der Weltvorräte sind, ist die DDR mit einem Anteil von 27 v.H. (1981) das bedeutendste Braunkohlenförderland der Welt. 1982 wurden 276 Mill.~t gefördert (1960: 226 Mill.~t). Da die Braunkohle im Tagebau gewonnen werden kann, sind die Förderkosten relativ niedrig (günstige Mechanisierungsmöglichkeiten). Angesichts der stagnierenden Importmöglichkeiten soll die Braunkohlenproduktion bis 1990 auf 300 Mill.~t gesteigert werden, was den Neuaufschluß von 21 Tagebauen erforderlich macht (Ziel für 1985 gemäß Fünfjahrplan 290 Mill.~t, später erhöht auf 295 Mill.~t). Die Energieversorgung der DDR bleibt damit witterungsanfällig. Aufgrund ihres hohen Wassergehaltes (50 bis 60 v.H.) gefriert die im Tagebau geförderte Braunkohle leicht, was in den Wintermonaten häufig zu Versorgungsstörungen geführt hat. Verschlechtern dürften sich auch die Abbaubedingungen (Abraum je Tonne 1970: 3,8 m³; 1990: 5 m³) wie auch die Qualität der Braunkohle. Der Wasser- und Aschegehalt wird steigen und der Heizwert (derzeit etwa 2.100 kcal/kg, das sind 0,3 SKE) sinken. Im Bezirk Halle befinden sich z.B. erhebliche Lagerstätten an Salzkohle, die bisher aufgrund ihrer Eigenschaften weder verbrannt noch chemisch verarbeitet werden konnten. Für ihre Nutzung sollen spezielle Verfahren und Anlagen entwickelt werden. Aufgrund des niedrigen Heizwertes ist es nicht wirtschaftlich, Braunkohle über große Entfernungen zu transportieren. Daher werden knapp 60 v.H. der Rohbraunkohle (1980: 147 Mill.~t) in fördernahen Kraftwerken und 4 v.H. (9,3 Mill.~t) in Heizwerken verfeuert. 37 v.H. der Rohbraunkohle (96 Mill.~t) werden in Brikettfabriken verarbeitet. Bemerkenswert ist der Anstieg des Rohbraunkohleneinsatzes im Bereich Haushalts- und Kleinverbrauch: Er stieg von 1978 bis 1980 von 1 auf 3 Mill.~t. Seit 1960 hat die DDR die Braunkohlenexporte beträchtlich eingeschränkt (1960: 6,3 Mill.~t — 1982: 3,9 Mill.~t). Betroffen war davon vor allem der Innerdeutsche Handel (IDH). Gehörte nämlich die Braunkohle 1960 mit einem Lieferanteil von ca. 25 v.H. noch zu einem bedeutenden „Devisenbringer“, so ist ihr Anteilswert bis zum Jahre 1982 auf einen „Erinnerungsposten“ von knapp 2 v.H. zurückgegangen (1,4 Mill.~t). C. Steinkohle Die Steinkohle spielt für die Energieversorgung der DDR nur eine relativ geringe Rolle. Die Inlandsförderung mußte mangels abbauwürdiger Vorkommen 1977 eingestellt werden. 1976 wurden etwa 0,5 Mill.~t gefördert, das sind 2 Mill.~t weniger als 1960. Um die Versorgung der Industriebetriebe zu [S. 351]sichern, die nicht oder nur teilweise auf Braunkohle ausweichen können (z.B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und chemischen Industrie sowie Gaswerke), wurden 1982 4,7 Mill.~t Steinkohle und 3,1 Mill.~t Steinkohlenkoks importiert. Hauptlieferländer sind die Sowjetunion, Polen und die ČSSR. D. Erdöl Da die DDR über keine nennenswerten Vorkommen verfügt, ist sie auf dem Erdölsektor fast zu 100 v.H. importabhängig. Das mit Abstand wichtigste Lieferland ist die Sowjetunion: Rund ⅘ der sowjetischen Lieferungen werden durch die 1964 fertiggestellte Pipeline „Freundschaft“ nach Schwedt transportiert. 1973 wurde der zweite Strang dieser Leitung in Betrieb genommen. Durch das 5.330 km lange Rohrleitungssystem ist die DDR direkt mit den westsibirischen Erdölfeldern verbunden. Daneben gelangt Erdöl über Rostock in die DDR. Von dort besteht eine Pipelineverbindung zum Stammbetrieb des „VEB Petrochemisches Kombinat Schwedt“. 1983 erhielt die DDR gemäß einer Vereinbarung mit der UdSSR nur noch 17,1 Mill.~t Erdöl. Einfuhren aus arabischen Ländern (u.a. Ägypten, Irak, Syrien) sind dagegen von untergeordneter Bedeutung. In einem Rahmenabkommen vereinbarten die DDR und die Bundesrepublik Deutschland (Innerdeutscher Handel [IDH]) für den Zeitraum 1980–1985 die Lieferung von jährlich rd. 1 Mill.~t Rohöl in die DDR, die ihrerseits rd. 2 Mill.~t (1983: 2,4 Mill.~t) Mineralölprodukte liefert. Entsprechend einem dreiseitigen Regierungsabkommen von 1975 beteiligt sich die DDR mit Polen und der UdSSR an einer gemeinsamen Organisation für die Erdöl- und Erdgassuche in der Ostsee-„Petrobaltic“. Aufgrund der im RGW-Intrablockhandel herrschenden Preisbildungsprinzipien (Außenwirtschaft und Außenhandel, VII.; Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]; Währung/Währungspolitik, III. A.) hat die UdSSR ihre Rohölpreise erst ab 1975 — und seitdem nur schrittweise — an die gestiegenen Weltmarktpreise angepaßt. 1982 wurden der DDR für die Tonne sowjetischen Erdöls im Durchschnitt 136 Transfer-Rubel (1974: 19 TRbl.) berechnet. Der Weltmarktpreis war zu dieser Zeit etwa 20 v.H. höher. Die Bezahlung der Rohöllieferungen erfolgt allerdings auf Verrechnungsbasis durch Gegenlieferungen von Industrieprodukten aus der DDR. Da die Bewertung dieser Gegenlieferungen in Transfer-Rubel jährlich in bilateralen Verhandlungen neu festgesetzt wird, läßt sich der Nettoeffekt dieses Preisvorteils beim Rohölbezug nicht ermitteln, denn auch die Lieferungen aus der DDR an die Sowjetunion werden zu Preisen abgewickelt, die unter den Weltmarktpreisen liegen. Da in der Vergangenheit die Rohstoffpreise jedoch schneller stiegen als die für die übrigen Produkte, dürfte sich gegenüber den Bedingungen am Weltmarkt per Saldo ein relativer Vorteil für die DDR ergeben. E. Erdgas Infolge des 1967 mit Hilfe sowjetischer Spezialisten erfolgten Aufschlusses der Erdgaslagerstätte Salzwedel-Peckensen (Altmark) verfügt die DDR über eine nennenswerte Erdgasquelle. Die Vorräte dieser im Grenzgebiet zur Bundesrepublik befindlichen Lagerstätte werden auf 150 bis 200 Mrd. m³ geschätzt, wovon 10 v.H. auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entfallen. Nachdem die Erdgasförderung zwischen 1969 und 1974 von 0,2 auf 8 Mrd. m³ gesteigert worden war, stagnierte sie für längere Zeit. Erst in den letzten Jahren wurde die Förderung wieder erhöht (1983: 11,8 Mrd. m³). Das in der Altmark geförderte Erdgas ist von minderer Qualität. Mit einem Heizwert von nur 3.000 kcal/m³ liegt es weit unter der nordwesteuropäischen Norm (Hu = 7.600 kcal/m³). Über dieser Norm liegt das seit April 1973 importierte Erdgas aus der Sowjetunion. Dieses Gas (1982: 6,4 Mrd. m³) bezieht die DDR über die durch die ČSSR führende Pipeline, durch die auch die Bundesrepublik Deutschland beliefert wird. Das hochwertige Importgas wird vor allem in der chemischen Industrie, der Metallurgie, der Glas- und keramischen Industrie, der Leichtindustrie und in der E. eingesetzt. Wie alle europäischen RGW-Länder beteiligte sich die DDR am Bau einer mehr als 2.500 km langen Erdgasleitung von Orenburg zur sowjetischen Westgrenze. Die UdSSR zahlt diese Kreditleistung der DDR (in Form von Waren und Dienstleistungen) mit Erdgaslieferungen seit 1979 zurück. Eine ähnliche Beteiligung erfolgt auch im Planungszeitraum 1981/85. [S. 352]<F. Sonstige> Die Bedeutung der ebenfalls zum Primärenergieaufkommen zählenden Kernenergie (Atomenergie) und Wasserkraft ist gering, ihr Anteil am Energieverbrauch lag 1982 bei etwa 4 v.H.; Wasserkraft wird vor allem in Form von Pumpspeicherwerken genutzt. Sie sind hinsichtlich des Ausgleichs von Belastungsspitzen von Bedeutung. 1981 wurde das größte Pumpspeicherwerk der DDR in Markersbach (Erzgebirge) fertiggestellt. Es hat eine Gesamtkapazität von 1050 MW (6 × 175 MW). III. Sekundärenergie A. Elektroenergie 1982 betrug die installierte Kraftwerksleistung im Bereich der Industrie 21.900 MW. Damit ist die Kapazität innerhalb von 17 Jahren mehr als verdoppelt worden (1965: 10.300 MW). Allerdings konnten in den vergangenen Jahren die geplanten und für die Befriedigung des steigenden Strombedarfs unbedingt erforderlichen Kapazitätszugänge nicht realisiert werden. Im Zeitraum 1971–1975 sollte die installierte Kraftwerksleistung um rd. 6.150 MW gesteigert werden; es wurde jedoch nur ein Zuwachs von 5.000 MW erreicht. Dieser Wert wurde auch als Ziel für den Fünfjahrplan 1976–1980 vorgegeben. Obwohl 1979 in Boxberg das größte Braunkohlenkraftwerk Europas fertiggestellt wurde (Gesamtkapazität 3.520 MW), wurde das Gesamtziel um 1500 MW unterschritten. Für 1981–1985 ist eine Kapazitätserweiterung um 3.000 MW vorgesehen. Zwar hat sich angesichts der Kapazitätserweiterungen die Versorgungssituation entspannt. Vor allem in Wintermonaten kann die witterungsanfällige Elektroenergieerzeugung noch für längere Zeit eine Bedrohung für ein stetiges Wirtschaftswachstum darstellen. Dies vor allem deshalb, weil die Stromerzeugung zu 82 v.H. (1982) auf dem Einsatz von Braunkohle basiert. Um Lagerkosten zu sparen, werden die in Tagebaunähe befindlichen Kraftwerke direkt bekohlt, Reserven werden oft nicht in ausreichendem Maße gebildet. Damit ist aber eine gewisse Anfälligkeit der E. gegeben, denn bei starkem Frost kann die Braunkohle wegen ihres hohen Wassergehalts gefrieren. Auch künftig werden noch überwiegend Braunkohlenkraftwerke gebaut. Kernkraft hat zwar schon einen Anteil von 11 v.H. an der Stromerzeugung erreicht, bis 1985 soll er aber kaum steigen (12–14 v.H.; Atomenergie). Während in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1960 und 1982 die Stromproduktion um knapp 6 v.H. jährlich zunahm, wurde die Elektrizitätserzeugung in der DDR im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 4,4 v.H. gesteigert. 1982 wurden im Inland 104,1 Mrd. kWh verbraucht (1960: 39,9 Mrd. kWh). Das Stromaufkommen (Produktion plus Einfuhr) verteilte sich auf die wichtigsten Abnehmergruppen 1982 (1960) wie folgt: Industrie (einschl. Energieindustrie und Netzverluste): 66,9 v.H. (75,6 v.H.), andere Wirtschaftsbereiche 18,4 v.H. (16,2 v.H.), Haushalte 11,8 v.H. (7,0 v.H.). Der Erzielung von Kosteneinsparungen dient auch der Einsatz von immer größeren Kraftwerksblöcken (Turbine und Generator). 1970 wurde im Kraftwerk Thierbach (bei Leipzig) erstmals ein 210-MW-Block eingesetzt. 1976 nahm im Kraftwerk Hagenwerder (östlich von Dresden) der erste 500-MW-Block der DDR seinen Betrieb auf. Im Zuge der Kombinatsbildung wurden die Kraftwerke organisatorisch umstrukturiert. Zum VE Kombinat Braunkohlenkraftwerke zählen auch die Pumpspeicherwerke; die Kernkraftwerke in Rheinsberg und in Lubmin gehören zum VE Kombinat Kernkraftwerke „Bruno Leuschner“. Private Haushalte bezahlen in der DDR seit 1946 für 1 kWh 8 Pfennige, die tatsächlichen Produktionskosten werden mit 16 Pfennigen angegeben. Die DDR ist Mitglied der „Vereinigten Energiesysteme der Mitgliedsländer des RGW“ (populäre Kurzform: Verbundsystem „Frieden“ bzw. „MIR“). Sitz der zentralen Dispatcherverwaltung ist seit 1963 Prag. Ziel der Organisation: Ausgleich der Spitzenbelastungszeiten, Hilfe im Katastrophenfall, Ausnutzung zeitweilig freier Kapazitäten. Der Spareffekt betrug für die DDR im Jahr 1980 etwa 220 MW. In diesem System waren 1980 Kraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 137.000 MW zusammengeschlossen. 1980 wurden über die zur Verfügung stehenden Leitungen 32 Mrd. kWh ausgetauscht. Die DDR ist mit ihren Nachbarländern Polen und der ČSSR derzeit mit insgesamt 5 grenzüberschreitenden Elektrizitätshochspannungsleitungen verbunden. Mit der 1979 erfolgten Inbetriebnahme einer 750-kV-Leitung zwischen der UdSSR und Ungarn ist der Stromaustausch zwischen den RGW-Ländern weiter intensiviert und vor allem der sowjetische Beitrag zu diesem System gesteigert worden. Für die 80er Jahre ist u.a. der Bau einer 750-kV-Leitung zwischen der UdSSR, Polen und der DDR vorgesehen. B. Mineralölverarbeitung Die DDR deckt ihren Bedarf an Mineralölerzeugnissen ausschließlich aus eigenen Raffinerien. 1982 dürfte die Verarbeitungskapazität 22 Mill.~t betragen haben. Rd. ¾ der Erdölverarbeitungskapazität sind im VEB Petrochemisches Kombinat Schwedt konzentriert (27.700 Beschäftigte, rd. ¼ der Chemieproduktion der DDR). Es umfaßt neben dem Stammbetrieb Schwedt mit dem Betriebsteil Erkner noch den VEB „Otto Grotewohl“ Böhlen (Betriebsteile: Espenhain und Rositz), den VEB Hydrierwerk Zeitz (Betriebsteile: Lützkendorf, Mieste, Völpke, Webau und Klaffenbach) sowie den VEB Mineralölverbundleitung Schwedt. Daneben wird Erdöl vor allem noch in Leuna verarbeitet. Neben der Benzin- [S. 353]und Dieselproduktion (Kraftstoffversorgung) fallen vor allem Heizöle an (1980 etwa 8–10 Mill.~t; 1960 waren es erst 0,4 Mill.~t). Heizöl wird für Hochtemperaturprozesse in der Metallurgie, in der Glas- und Zementindustrie sowie noch vereinzelt in Heiz- und Heizkraftwerken eingesetzt. Ohne Bedeutung ist der private Verbrauch. Künftig soll das stagnierende — vielleicht sogar rückläufige — Ölaufkommen mit steigendem Anteil als Treibstoff und für die chemische Weiterverarbeitung eingesetzt werden. So hat bereits eine Umstellung aller Heiz- und Kraftwerke auf einheimische Brennstoffe begonnen. In den Raffinerien müssen entsprechende Umstrukturierungen in den Produktionsanlagen vorgenommen werden, damit Heizöl zu Kraftstoffen und Kunststoffen weiterverarbeitet werden kann. Diesem Zweck dient der Spalt- und Aromatenkomplex in Schwedt, der 1981 seinen Betrieb aufnahm (Spaltkapazität 1,2 Mill.~t p.a.). 1984 soll eine ähnliche Anlage mit einer Kapazität von 1,6 Mill.~t p.a. Heizölkomponenten fertiggestellt sein. Für den Mineralöltransport innerhalb der DDR steht ein 1300 km langes Rohrleitungssystem zur Verfügung. Es umfaßt u.a. folgende Trassen: Rostock-Schwedt (202 km), Schwedt-Leuna (340 km), Leuna-Böhlen-Zeitz (50 km) sowie die Kraftstoffleitung Schwedt-Seefeld (72 km) und die Rohbenzinpipeline Zeitz-Böhlen. Im Vergleich zu westlichen Industrieländern ist der Verbrauch an Mineralölerzeugnissen relativ gering. Einem Pro-Kopf-Verbrauch von 1,1 t in der DDR steht ein entsprechender Wert für die Bundesrepublik Deutschland von 1,9 t im Jahre 1982 gegenüber. C. Kohleverarbeitung Die Verarbeitung von Braunkohle erfolgt zum Zwecke der energetischen und chemischen (Karbochemie) Weiterverwendung. Ihr kommt angesichts des stagnierenden Kohlewasserstoffeinsatzes in der DDR eine steigende Bedeutung zu. Erste Verarbeitungsstufe ist die Brikettierung; sie ist derzeit noch Voraussetzung für alle weiteren Veredelungsprozesse der Braunkohle. Für die Brikettierung wird die Niederlausitzer Braunkohle bevorzugt (Asche- und Schwefelgehalt niedriger als die der westelbischen Kohle): Künftig sollen jedoch auch Veredelungsverfahren entwickelt werden, bei denen grubenfeuchte oder staubförmige Kohlen eingesetzt werden können. So wird in der DDR eine Anlage erprobt, in der Salzkohle ohne Brikettierung in einer „Flugstaubwolke“ direkt vergast wird. Mit dem Einsatz der Salzkohle aus dem Bezirk Halle soll sichergestellt werden, daß die Synthesegasbereitstellung in den 80er Jahren von 5 auf 7 Mrd. cbm p.a. auf Braunkohlenbasis erhöht werden kann. 1981 betrug die Brikettproduktion knapp 51 Mill.~t (Rohbraunkohleneinsatz knapp 100 Mill.~t). Im Brikettierungsprozeß wird der Wassergehalt von 50 bis 60 v.H. auf 10 bis 12 v.H. reduziert, der Heizwert steigt von 2.100 kcal/kg auf 4.500 kcal/kg. Rd. 75 v.H. der Brikettproduktion werden energetisch genutzt (Industrie, Hausbrand, Verkehr, örtliche Wirtschaft und Export). Die für die zweite Veredelungsstufe — Entgasung, Vergasung, Verflüssigung — genutzten Briketts (1980: ca. 13 Mill.~t) gingen in die Schwelereien (ca. 5,5 Mill.~t), die Braunkohlehochtemperatur-(BHT-)Kokereien (5,0 Mill.~t) und in die Festbett-Druckvergasung bzw. Schwachgasgeneratorenanlage (2,5 Mill.~t); eine direkte Verflüssigung erfolgt noch nicht. Der Bedarf an Veredelungsbriketts soll bis 1985 um 10 v.H. und bis 1990 um 12,5 v.H. gegenüber 1980 steigen. Die Schwelung von Braunkohlenbriketts erfolgt in den Schwelereien Espenhain, Böhlen und Deuben. Schwelprodukte sind: Schwelkoks (er wird in den Winkler-Generatoren zur Synthesegaserzeugung und für Wärmeprozesse eingesetzt), Teer, Mittelöl, Leichtöl, Phenole. Zur Verminderung der Steinkohlenabhängigkeit wurden in Lauchhammer und Schwarze Pumpe (Gaskombinat Schwarze Pumpe [VEB GSP]) Großkokereien errichtet, in denen BHT-Koks produziert wird. Sein Heizwert liegt zwischen 6.300 und 7.200 kcal/kg. BHT-Koks wird zu 70 v.H. für Heizzwecke verwendet. Künftig soll er jedoch verstärkt in der Chemie (Carbidherstellung) und Metallurgie eingesetzt werden. Die Festbett-Druckvergasung erfolgt im Gaskombinat Schwarze Pumpe und hat nahezu ausschließlich die Stadt- und Synthesegaserzeugung zum Ziel (kein Koksanfall). Die Verflüssigung von Braunkohle befindet sich im Entwicklungsstadium. Bis 1984 sollen verschiedene Verfahren zur kleintechnischen Reife geführt werden; dann soll über deren Großeinsatz entschieden werden. Die Entwicklung der Kohlehydrierung ist deshalb wichtig, weil die Vorräte an schwelwürdiger Kohle (Bitumengehalt 15–20 v.H.) eng begrenzt sind. Bis 1990 sollen 80 v.H. des Produktionszuwachses an Rohbraunkohle für die Kohleveredelung eingesetzt werden. 1980 wurden karbochemische Produkte für die nichtenergetische Nutzung in einem Umfang produziert, die einem Äquivalent von 7 Mill.~t Erdöl entsprachen. Damit lieferte die Kohlechemie 25 v.H. aller organischen Rohstoffe der Chemie und 5 v.H. der Treibstoffproduktion. Bis [S. 354]1990 soll die Produktion auf ein Erdöläquivalent von 11 Mill.~t erhöht werden. Insgesamt wird sich durch die Substitution von Erdölprodukten durch carbochemische Erzeugnisse der Aufwand für Investitionen und laufende Kosten beträchtlich erhöhen. Die Synthesegasproduktion auf Braunkohlenbasis ist etwa doppelt so aufwendig wie die auf der Basis von Erdgas. Bei Treibstoffen liegen die Faktoren im Vergleich zu Erdöl bei 10–12 (Investitionen) bzw. 4–8 (Verarbeitungskosten; Angaben für die Bundesrepublik 1980). D. Stadtgas Das Stadtgasaufkommen betrug 1982 6,3 Mrd. cbm. Zur Deckung des Spitzenbedarfs kann auf die seit 1965 errichteten 7 unterirdischen Speicherkapazitäten (1980 etwa 1 Mrd. cbm) zurückgegriffen werden. In den nächsten Jahren soll die Stadtgasproduktion nicht wesentlich gesteigert werden (1985: 6,8 Mrd. cbm). Die Stadtgasproduktion ist im Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) konzentriert. Vier Betriebe dieses Kombinats — der Stammbetrieb in Schwarze Pumpe sowie die Gaswerke in Magdeburg, Zwickau und Lauchhammer — produzieren 90 v.H. der Stadtgasproduktion der DDR, Schwarze Pumpe allein ⅔. Magdeburg und Zwickau arbeiten auf Steinkohlebasis, während in Schwarze Pumpe Stadtgas in erster Linie durch Kohledruckvergasung und Braunkohleverkokung (BHT-Kokserzeugung) erzeugt wird. Die gesamte Stadtgaserzeugung der DDR verteilt sich aufkommensmäßig wie folgt: Die Stadtgasversorgung erfolgt über ein zentralgesteuertes Ferngasnetz, durch das alle Bezirke der DDR miteinander verbunden sind. Parallel dazu bestehen zwei weitere, unabhängige Teilsysteme für eigenes Erdgas und für Importerdgas. Die Gesamtlänge der Hochdruckleitungsnetze beträgt 6.000 km. E. Fernwärme Ende 1981 wurden 1,1 Mill. Wohnungen (20 v.H. des Bestands) mit Fernwärme beheizt. Die Versorgung erfolgt vor allem in Großstädten. Der Versorgungsradius ist wegen der hohen Leitungsverluste gering. Er beträgt bei Heizwasser 15–20 km, bei Dampf 5–8 km. Vor allem neue Wohngebiete sollen mit Fernwärme versorgt werden. 1980 gab es in der DDR 116 Heizwerke und 35 Heizkraftwerke. Sie versorgten über ein Fernwärmeleitungsnetz von 2.400 km 530 Wärmeversorgungsgebiete. Große Fernwärmeverbundsysteme bestehen in Berlin (Ost), Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Jena, Neubrandenburg, Gera und Rostock. Anlagen, die auf Heizöl- oder Erdgasbasis betrieben werden, sollen auf Braunkohlenbetrieb umgerüstet werden. Längerfristig soll auch die Kernenergie für die Fernwärmeversorgung eingesetzt werden. IV. Energieeinsparung In den 70er Jahren hat die DDR den Zuwachs im Energieverbrauch nahezu ausschließlich durch Importsteigerungen gedeckt. Aus Zahlungsbilanzgründen kann diese Politik in den 80er Jahren nicht fortgesetzt werden. Die Energieeinfuhren mußten z.T. sogar gedrosselt werden. Den Schwerpunkt der Energiepolitik kann daher nicht mehr die Ausweitung des Angebots, sondern die Drosselung der Energienachfrage bilden. So sieht der Fünfjahrplan 1981–1985 vor, mit einem Primärenergiezuwachs von weniger als 1 v.H. eine Steigerung des Nationaleinkommens von jährlich mehr als 5 v.H. zu erreichen. Zur Verminderung des spezifischen Primärenergieverbrauchs ist eine Reihe administrativer Maßnahmen ergriffen worden. Hierzu zählt vor allem der 1979 gefaßte „Beschluß des Ministerrats der DDR über rationellen Einsatz von Elektroenergie, Wärme sowie Brenn- und Treibstoffen“. Daneben ist die Neufassung der Energieverordnung vom 30. 10. 1980 zu nennen, die allerdings im wesentlichen [S. 355]nur eine Zusammenfassung der bisherigen Verordnungen darstellt. Im einzelnen dürften vor allem folgende Maßnahmen Einsparungen zum Ziel haben: - Die Vorgabe des Energieverbrauchs als staatliche Plankennziffer (seit 1979). Bei Überschreitung des Verbrauchs, der seit September 1980 bei nahezu allen zentral geleiteten Betrieben monatlich kontrolliert wird, werden Sanktionen in Höhe des zehnfachen Preises für unzulässig verbrauchte Energieträger erhoben. - Die Bildung von Energieinspektionen. Als Organ der Zentralen Energiekommission des Ministerrats kontrollieren sie die Kombinate, Betriebe und Genossenschaften hinsichtlich der Einhaltung der getroffenen Maßnahmen zur Einsparung von Energie und zur verstärkten Nutzung von Braunkohle. Sie können zur Durchsetzung ihrer Auflagen ein Zwangsgeld von maximal 100.000 Mark androhen. - Verpflichtung zur Nutzung von Anfallenergie. Nach der neuen Energieverordnung vom 30. 10. 1980 ist derjenige zur — ökonomisch gerechtfertigten — Nutzung von Anfallenergie (ungewollt anfallendes Nebenprodukt) verpflichtet, in dessen Bereich sie entsteht. - Jährliche Preiserhöhungen für Elektroenergie, Wärmeenergie und feste Brennstoffe im Bereich der Wirtschaft (seit 1980). - Verminderung der Temperaturnormen für die Raumheizung (seit 1979). - Verlagerung von Transporten von der Straße auf die Bahn und Binnenschiffahrt. - Zunahme der Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken (Plan 1981/85: + 750 km). Zwar bestehen aufgrund des hohen Energieverbrauchs der DDR — mit 7,8 t SKE je Einwohner lag er 1982 um über 30 v.H. über dem der Bundesrepublik Deutschland (5,9 t SKE/Einwohner) — noch erhebliche Einsparungsmöglichkeiten. Einsparungen und Umstrukturierungen (z.B. Substitution von Heizöl durch Braunkohle) erfordern aber umfangreiche Investitionen und eine hohe Flexibilität des Wirtschaftssystems, verbunden mit einem entsprechenden Motivationssystem. Hinzu kommt, daß die ebenfalls geplante, höhere stoffwirtschaftliche Nutzung der Braunkohle ihrerseits wieder sehr energie[S. 357]intensiv ist. Energieknappheit dürfte damit auch längerfristig ein begrenzender Faktor für das Wirtschaftswachstum sein. Jochen Bethkenhagen Literaturangaben Bethkenhagen, Jochen: Energiewirtschaft der DDR vor schwierigen Aufgaben. In: Wochenbericht des DIW, Nr. 5/1981. Berlin: Duncker & Humblot 1981. Brandt, Horst: Bedeutung und Perspektive der Braunkohle in der DDR. In: Energietechnik, Nr. 6/1982. Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1982. Gruhn, Werner: Zur Energiepolitik der DDR. In: Deutschland Archiv, Nr. 11/1979. Köln: Wissenschaft u. Politik 1979. Klose, Erhard, u. Johannes Teubel: Bedeutung der Kohle für die Energie- und Stoffwirtschaft in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. In: Energietechnik, Nr. 10/1981 (Teil 1) und 11/1981 (Teil 2). Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1981. Mitzinger, Wolfgang: Gegenwärtiger Stand und weitere Entwicklung der Energiewirtschaft der DDR. In: Energiewirtschaft, Nr. 5/1981. Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1981. Richter, Herbert: Rolle und Bedeutung des Rohstoffs Braunkohle für die Entwicklung der Energiewirtschaft und der chemischen Industrie. Erfahrungen und Perspektiven der Kohleveredelung. In: Chemische Technik, Nr. 2/1980. Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1980. Stinglwagner, Wolfgang: Genügend Energie für die Zukunft? Effizienz und Strukturmerkmale des Energieeinsatzes in der DDR. In: Deutschland Archiv, Nr. 3/1983. Köln: Wissenschaft und Politik 1983. Weineck, W.: Die Energieverordnung der achtziger Jahre. In: Energieanwendung, Nr. 2/1981. Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1981. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 349–357 Energiemaschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Enteignung

Energiewirtschaft (1985) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie (Ministerium für Kohle und Energie). In ihr sind die Zweige Braun- und…

DDR A-Z 1985

Steuerberater (1985)

Seit Ende der 50er Jahre gehören in der DDR die freien, selbständig arbeitenden St. und Helfer in Steuersachen zu den aussterbenden Berufen. Zulassungen für die Eröffnung einer St.-Praxis wurden seit der Staatsgründung der DDR 1949 kaum noch erteilt. Demgegenüber besaßen die „Helfer in Steuersachen“ noch bis zum Ende der 50er Jahre ein gewisses Arbeits- und Aufgabenfeld bei der Betreuung der damals noch existierenden privaten Industrie- und Baubetriebe, der privaten bäuerlichen Familienbetriebe und der privat wirtschaftenden Handwerker, der privaten Einzelhändler und Gastwirte sowie der Kommissionshändler. Seit der Gründung der für das gesamte Wirtschaftsgebiet zuständigen Staatlichen Revisions- und Treuhandgesellschaft im Jahre 1948 (Sitz dieser Anstalt öffentlichen Rechts war Leipzig) durften private Wirtschaftsprüfer und St. in den enteigneten und verstaatlichten Betrieben keine Beratungsdienste mehr ausüben und auch keine Betriebs- und Steuerprüfungen durchführen. Diese Aufgaben übernahm die genannte staatliche Monopolorganisation. 1949 wurde die Gesellschaft wieder aufgelöst. Ihre Büros wurden als „Hauptabteilung Revision“ im Rahmen der Hauptverwaltung Finanzen in die damalige Deutsche Wirtschaftskommission eingebaut. Heute obliegt die Bewertung der Wirtschaftstätigkeit und die Prüfung der Vorschriftsmäßigkeit der Jahresabschlüsse der Staatsunternehmen in der DDR (Kombinate, VEB, VVB) der Staatlichen Finanzrevision (Finanzkontrolle und Finanzrevision). Neben der Begrenzung der Arbeitsmöglichkeiten ab 1948 führte auch der am 25. 2. 1950 vom Ministerrat und dem Finanzministerium verkündete „Sabotageerlaß“ zur Schließung vieler St.-Praxen und nicht selten zur Verhaftung ihrer Inhaber. Nach diesem Erlaß konnte allen St. und Helfern in Steuersachen die Ausübung ihres Berufes verboten werden, die von der SED und von den örtlichen Staatsorganen als politisch unzuverlässig eingestuft wurden (vgl. die Rundverfügung Nr. 1 vom 2. 3. 1950 zum Stichwort „Steuersabotage“, in: Anordnungen und Rundverfügungen auf dem Gebiete des Abgabenrechts 1950, S. 111). [S. 1311]Darüber hinaus schmolz der Kundenstamm der selbständigen Helfer in Steuersachen auch durch die Sozialisierungs- und Verstaatlichungskampagnen immer mehr zusammen (beschleunigte Umwandlung von privaten Industriebetrieben in Staatsbetriebe oder PGH ab 1955/56; Einrichtung von halbstaatlichen Betrieben ab 1957; Zwangskollektivierung der privaten Bauernwirtschaften und ihre Überführung in LPG 1960/61). Bei der letzten Verstaatlichungskampagne vom Frühjahr 1972 wurde in der DDR auch der Rest der privaten Industriebetriebe zusammen mit sämtlichen industriell produzierenden PGH in Staatsbetriebe umgewandelt. Bis Ende der 70er Jahre wurde den wenigen verbliebenen selbständigen Helfern in Steuersachen des öfteren stillschweigend gestattet, die Wirtschaftsprüfung und die Steuerberatung bei den seit 1957 gebildeten Privatbetrieben mit staatlicher Kapitalbeteiligung zu übernehmen (= halbstaatliche Betriebe); diese Arbeits- und Verdienstmöglichkeit besteht jedoch heute nicht mehr. Die Aufgaben der steuerberatenden Berufe im Bereich der nichtstaatseigenen Wirtschaft übernahmen die Ende der 50er Jahre gebildeten volkseigenen Steuer- und Wirtschaftsberatungbüros (heute: VEB Rechnungsführung und Wirtschaftsberatung). Diese Büros arbeiteten zunächst als Dienstleistungsbetriebe der Räte der Kommunen oder der Kreise und sind heute den Räten der Bezirke (Abteilung Finanzen) unterstellt. Diese Büros sollten schon während der 50er und der 60er Jahre versuchen, auch die Prüfung und die steuerliche Beratung der Betriebe der privaten Wirtschaft zu übernehmen. Wieviel Selbständige in der DDR heute noch vorwiegend oder im Nebenberuf als St. oder als Helfer in Steuersachen tätig sind, ist nicht bekannt. Ebenso gibt es keine verläßlichen Informationen über das Berufsbild, die Ausbildung, die Ansprüche an die Qualifikation, das Arbeitsfeld, die Rechte und die Zuständigkeiten der selbständig arbeitenden steuerberatenden Berufstätigen in der DDR. Im amtlichen „Ökonomischen Lexikon“ vom Jahre 1980 wird zum Stichwort St. lediglich vermerkt: „… zur geschäftsmäßigen Beratung und Vertretung in Steuersachen berechtigte fachkundige Person“ (siehe Ökonomisches Lexikon, Bd. Q–Z, Berlin [Ost] 1980, S. 252). Und unter dem Stichwort „Steuerhelfer“ (Helfer in Steuersachen) heißt es: „Von den Finanzorganen zugelassene Person, die ihre Klienten in Steuerangelegenheiten und der Buchführung geschäftsmäßig berät“ (ebda.). Handwerkssteuer; Steuern. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1310–1311 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Steuern

Seit Ende der 50er Jahre gehören in der DDR die freien, selbständig arbeitenden St. und Helfer in Steuersachen zu den aussterbenden Berufen. Zulassungen für die Eröffnung einer St.-Praxis wurden seit der Staatsgründung der DDR 1949 kaum noch erteilt. Demgegenüber besaßen die „Helfer in Steuersachen“ noch bis zum Ende der 50er Jahre ein gewisses Arbeits- und Aufgabenfeld bei der Betreuung der damals noch existierenden privaten Industrie- und Baubetriebe, der privaten bäuerlichen…

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Frauen (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I. Gleichberechtigung der Frau Entsprechend der marxistisch-leninistischen Lehre vertritt die SED die Ansicht, die Grundlage wirklicher Gleichberechtigung der F. sei ihre ökonomische Unabhängigkeit vom Mann, die sie sich durch ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Produktionsprozeß sichere. Die Verwirklichung der gesellschaftlichen Gleichberechtigung der F. in der DDR basiert somit auf ihrer umfassenden Einbeziehung in das Wirtschaftsleben. Weibliche Berufstätigkeit ist allerdings nicht nur eine politisch-ideologisch begründete Notwendigkeit, sondern aufgrund des permanenten Arbeitskräftemangels in der DDR zugleich von eminent ökonomischer Bedeutung (volkswirtschaftlich weiterhin ungünstige Bevölkerungsstruktur mit erheblichem F.-Überschuß und hohem Rent[S. 444]neranteil). Doch auch dieser Aspekt wird von der SED auf den Emanzipationsgedanken zurückgeführt und ideologisch verankert; indem nämlich die berufstätigen F. um ökonomische Erfolge in der Produktion ringen würden, stärkten sie den sozialistischen Staat, der allein ihre wirkliche Gleichberechtigung garantieren könne. Neben diesen politisch-ideologischen und wirtschaftlich-pragmatischen Elementen umfaßt der Emanzipationsgedanke der SED auch erzieherische Aspekte. Denn ihr Arbeitsbegriff enthält den Gedanken der Selbstverwirklichung des Menschen, seiner Entfaltung durch und im Prozeß der Arbeit. Diese Theorie wird auch auf die F., ihre Emanzipation und Persönlichkeitsentfaltung angewendet: Nur durch die Berufstätigkeit, insbesondere im sozialistischen Kollektiv arbeitender Menschen, könne sie zur maximalen Entwicklung ihrer Persönlichkeit, zu Gesellschaftlichem ➝Bewußtsein und zur vollen Gleichberechtigung gelangen. In Übereinstimmung mit diesen ideologischen Grundmaximen ist die Gleichberechtigung der F. — was die formal-juristische Seite anlangt — in der DDR umfassend verwirklicht. Durch die Verfassung von 1949 wurden die volle rechtliche, ökonomische und politische Gleichstellung der F., ihre Gleichberechtigung auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens — insbesondere im Arbeits- und Familienrecht — prinzipiell und ohne Einschränkungen gesichert sowie alle der Gleichberechtigung der F. entgegenstehenden oder sie beeinträchtigenden gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben. In allen nachfolgenden einschlägigen Gesetzeswerken wurde das Prinzip der Gleichberechtigung der F. verankert bzw. noch weiterentwickelt. So nimmt Art. 20 Abs. 2 der Verfassung von 1968 die bereits in Art. 7 Abs. 1 der 1. Verfassung der DDR enthaltene Bestimmung über die Gleichberechtigung der F. in erweiterter Form auf: „Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.“ II. Frauenpolitik Wurde die Verwirklichung der Gleichberechtigung der F. in der DDR in den Jahren des Aufbaus des Sozialismus vor allem unter dem Aspekt ihrer zahlenmäßigen Teilnahme am Produktionsprozeß gesehen und die Gewinnung möglichst vieler weiblicher Arbeitskräfte für die Volkswirtschaft angestrebt, so hat sich mit Beginn der 60er Jahre der Akzent auf die Probleme der beruflichen Qualifikation der F., ihrer Stellung im Produktionsprozeß und ihres beruflichen Aufstiegs verlagert. Nicht zuletzt aus gesellschaftspolitisch-pragmatischen und ökonomischen Notwendigkeiten sollen die F. befähigt werden, einen den Männern gleichwertigen Platz in der zunehmend technisierten Produktion einnehmen zu können, der allein — so die gegenüber der ursprünglichen marxistisch-leninistischen Gleichberechtigungsideologie modifizierte Auffassung der SED — ihre gleichberechtigte Stellung in der sozialistischen Gesellschaft garantiere. Danach bestimmt die von den F. eingenommene berufliche Stellung den Grad ihrer Befreiung und Gleichberechtigung, den Grad ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integration. Unter den Verlautbarungen und gesetzlichen Bestimmungen zur F.-Politik der SED, die diese Akzentverschiebung widerspiegeln, kommt dem Kommuniqué des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 „Die Frau — der Frieden und der Sozialismus“ zentrale Bedeutung zu. Auf Veranlassung der F.-Kommission beim Politbüro entstanden, kritisierte das sog. „F.-Kommuniqué“ die unzureichende Durchsetzung der Forderungen der SED hinsichtlich der Rolle und Stellung der F. in der Gesellschaft. Die veränderten wirtschaftlichen und politischen Notwendigkeiten und Bedingungen berücksichtigend, präzisierte es die Verantwortung der Leitungen von Partei und Massenorganisationen, der Staats- und Wirtschaftsorgane für die Förderung der F., die gezielte Hebung ihres Qualifikationsniveaus, ihre verstärkte Gewinnung für naturwissenschaftlich-technische Berufe und für Leitungsfunktionen (Beschluß über die Aufgaben der Staatsorgane zur Förderung der F. und Mädchen in Durchführung des Kommuniqués des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 vom 19. 2. 1962; GBl. II, S. 295). Die normierende Wirkung des F.-Kommuniqués kommt vor allem in den Bereichen Familie, Arbeit und Bildung zum Ausdruck. A. Familiengesetzbuch Das Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) fixiert nicht nur die Gleichstellung der F. in Ehe und Familie, indem es alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens — Erziehung und Pflege der Kinder, Führung des Haushalts, materielle Aufwendungen für Haushalt und Familie — zu Rechten und Pflichten beider Ehegatten erklärt, sondern auch das Recht der F. auf Ausübung bzw. Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Es verpflichtet zudem die Ehegatten zu „kameradschaftlicher Rücksichtnahme und Hilfe“, wenn sich der andere Ehegatte zur Teilnahme an weiterbildenden Maßnahmen oder zur Leistung gesellschaftlicher Arbeit entschließt (Familienrecht). B. Arbeitsgesetzbuch Der bereits im Befehl Nr. 253 der SMAD aufgestellte und im Gesetz der Arbeit vom 19. 4. 1950 (GBl., S. 349) wiederholte Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wurde mit weiteren Bestimmungen des Arbeitsgesetzes sowie des Gesetzes [S. 445]über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der F. vom 27. 9. 1950 (GBl., S. 1037) im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) zusammengefaßt und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) vom 16. 6. 1977 (GBl. I, S. 185) als besondere Rechte der werktätigen F. und Mütter weiter ausgebaut. Die Bestimmungen beziehen sich u.a. auf die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für die Teilnahme der F. am Produktionsprozeß. Dazu zählen die Einrichtung von Kinderkrippen, -gärten und -horten, von betrieblichen Verkaufsstellen, Wäschereien und anderen Dienstleistungen. Sie betreffen weiterhin arbeitszeitliche Sonderregelungen und Kündigungsschutz für Schwangere und stillende Mütter (Verbot von Überstunden und Nachtarbeit, Schwangerschafts- und Wochenurlaub von 6 bzw. 20, bei Mehrlingsgeburten oder komplizierten Entbindungen 22 Wochen, Arbeitsfreistellung bis zum Ende des 1. bzw. — bei Nichtbereitstellung eines Krippenplatzes — des 3. Lebensjahres des Kindes bei teilweiser Zahlung von Mütterunterstützung, Stillpausen während der Arbeitszeit, Kündigungsverbot von mindestens einem bis zu drei Jahren; Mutterschutz/Förderung von Mutter und Kind) und Gewährung einer 40-Stunden-Arbeitswoche sowie von Hausarbeitstagen unter bestimmten Voraussetzungen für vollbeschäftigte F. Ferner sollen besondere Maßnahmen zum F.-Arbeitsschutz, wie Verbot von schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten, sowie eine entsprechende technisch-organisatorische Gestaltung der Arbeitsplätze den Einsatz der F. in einem weiten, auch nichttypische F.-Berufe umfassenden Tätigkeitsbereich ermöglichen. Außerdem sind detaillierte Weiterbildungsmaßnahmen für die weiblichen Beschäftigten in F.-Förderungsplänen (1978: mehr als 14.300) festzulegen, die als Bestandteil der Betriebskollektivverträge (BKV) von den Betriebsleitern in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen (BGL) aufgestellt werden. Als Maßnahme zur praktischen Durchsetzung der Gleichberechtigung der F. auf betrieblicher Ebene wurden auf Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 in den Betrieben der Industrie, den Volkseigenen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, in staatlichen Verwaltungen, Hochschulen und Universitäten Frauenausschüsse gebildet; sie arbeiteten zunächst unter Anleitung der Betriebsparteiorganisationen (BPO) in den VEB und wurden 1965 auf Empfehlung des Politbüros (Beschluß vom 15. 12. 1964) den BGL unterstellt. Anfang 1982 bestanden rd. 9.800 solcher F.-Ausschüsse mit 77.000 Mitgliedern. Um die spezifischen Probleme der F.-Arbeit in besonderem Maße berücksichtigen zu können, wurden in den industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben der DDR zudem Frauenbrigaden gebildet; dies sind Arbeitsgruppen, die ebenso wie die sonstigen Brigaden technologisch zusammenhängende Arbeitsaufträge bzw. -gänge arbeitsteilig im Kollektiv ausführen, jedoch ausschließlich aus weiblichen Arbeitskräften bestehen. C. Bildungsgesetz Das Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) garantiert den F. und Mädchen gleiche Bildungsmöglichkeiten und den gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsinstitutionen. Es fordert die Hinlenkung der Mädchen auf eine Ausbildung in technischen und landwirtschaftlichen Berufen, die Qualifizierung der F. zu Facharbeitern und ihre Vorbereitung auf die Übernahme von Kaderfunktionen. Ergänzt von einigen wichtigen Durchführungsbestimmungen (z.B. AO über die Aus- und Weiterbildung von F. für technische Berufe und ihre Vorbereitung für den Einsatz in leitenden Tätigkeiten vom 7. 7. 1966, GBl., SDr. 545, S. 25; AO zur Ingenieurausbildung von F. in Sonderklassen an den Fachschulen der DDR vom 15. 7. 1967, GBl. II, S. 506; AO zur Durchführung der Ausbildung von F. im Sonderstudium an den Hoch- und Fachschulen vom 15. 5. 1970, GBl. II, S. 407; AO über die Förderung von vollbeschäftigten werktätigen F. für die Ausbildung zu vollbeschäftigten Produktionsfacharbeiterinnen vom 12. 12. 1972, GBl. II, S. 860), bildet es die Grundlage für die vollständige Einbeziehung der F. in das allgemeine System der „abschnittsweisen“ Qualifizierung. Wesentliche Gremien zur Erarbeitung und Durchführung der F.-Politik sind die Abteilung Frauen des ZK mit den ihr nachgeordneten F.-Kommissionen bei den Bezirks- und Kreisparteileitungen sowie die F.-Kommission beim Politbüro. Der aus hauptamtlichen Funktionärinnen zusammengesetzten ZK-F.-Abteilung obliegt die Anleitung der — auf die gesamte weibliche Bevölkerung gerichteten — F.-Arbeit der Partei wie auch des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD) und die Kontrolle über die Durchführung entsprechender Beschlüsse. Bei der Vorbereitung von frauenpolitischen Richtlinien und Maßnahmen wird sie von der F.-Kommission beim Politbüro beraten und unterstützt, in der weibliche Führungskräfte des Staatsapparates, der Wirtschaft, Wissenschaft und der Massenorganisationen vereint sind. Seit der im Jahre 1964 erfolgten Gründung des Wissenschaftlichen Beirats „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ beim Präsidenten der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) stützen sich auch diese Parteigremien zunehmend auf wissenschaftliche Forschungsergebnisse (vgl. auch Beschluß über die weitere Durchführung der Forschung zu Problemen der Entwicklung und Förderung der F. und Mädchen in der DDR vom 20. 10. 1966; GBl. II, S. 777). Im April 1981 organisatorisch aufgewertet zu einem [S. 446]Wissenschaftlichen Rat an der AdW (Vorsitz: Prof. Dr. Herta Kuhrig), bildet er das Zentrum für die Planung und Koordinierung der F.-Forschung in der DDR. III. Probleme der Frauenarbeit Die Eingliederung der F. in den Produktionsprozeß ist der SED in beachtlichem Umfang gelungen. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist seit 1949 kontinuierlich gestiegen, der F.-Beschäftigungsgrad ist einer der höchsten der Welt. Als Ursachen des Anstiegs sind die im Schnitt relativ niedrigen Einkommen der Männer und wachsendes Konsumbedürfnis der Bevölkerung ebenso zu nennen wie die zum Teil erfolgreiche Durchsetzung des von der SED propagierten Leitbildes der berufstätigen Frau und Mutter. Allerdings stehen der weiblichen Berufstätigkeit — trotz aller bisherigen Anstrengungen — weiterhin einige grundlegende, z. T. aber auch neue Schwierigkeiten der F.-Arbeit entgegen. Noch ist das Ziel familialer Entlastung der F. durch weitestgehende Vergesellschaftung der Kinderpflege/-erziehung nicht erreicht und diese selbst in ihren psychisch-sozialen Auswirkungen problembehaftet: so machen neuere DDR-Untersuchungen für die zunehmende Jugend Kriminalität die fehlende Nestwärme mitverantwortlich. Zwar sind die Einrichtungen der Kinderbetreuung kontinuierlich ausgebaut worden — 1982 wurden 65,7 v.H. der Kinder im Alter bis zu 3 Jahren in Kinderkrippen, 91,7 v.H. der 3- bis 6jährigen Kinder in Kindergärten (leicht abnehmende Tendenz seit 1980!) und 80,6 v.H. der Schüler der 1. bis 4. Klasse in Schulhorten betreut —, doch fehlt es weiterhin vor allem an Krippenplätzen, auch als Folge der höheren Geburtenrate in den letzten Jahren; lediglich das Kindergartenproblem kann als weitgehend gelöst betrachtet werden. Noch weniger besteht indes Aussicht auf Bereitstellung eines qualitativ wie quantitativ ausreichenden Waren- und Dienstleistungsangebots, da die schwierige Wirtschaftslage zusätzliche Investitionen in diesem Bereich derzeit nicht zuläßt und von der alternativ empfohlenen optimaleren Nutzung des Iststandes keine durchgreifende Situationsverbesserung zu erwarten ist. Damit bleibt aber das Ziel weiterhin unerreichbar, den F. die noch immer überwiegend von ihnen allein erbrachte Hausarbeit spürbar zu erleichtern. Schwierigkeiten, die z. T. aus der mangelnden Erfüllung staatlicher Förderungsauflagen durch die Betriebsleiter resultieren bzw. Ausdruck des der Gleichberechtigung der F. immer noch entgegengebrachten Widerstandes der Männer sind, bilden z.B. ungünstige betriebliche Arbeitsbedingungen und der dem Ausbildungsniveau nicht gemäße Einsatz der weiblichen Arbeitskräfte. Letzteres trifft vor allem auf F. mit Hoch- und Fachschulabschluß zu, die auf den höheren Leitungsebenen von Betrieben und Verwaltungen deutlich unterrepräsentiert sind. Zusätzliche zeitliche Erschwernisse und familiäre Belastungen für die F. bewirkt aber auch die seit dem X. SED-Parteitag (1981) aus volkswirtschaftlichen Gründen propagierte Forderung, die weibliche Arbeitskraft durch leistungsgerechten Einsatz besser zu nutzen und deshalb auch die F. stärker in die Schichtarbeit einzubeziehen. Ebenso problematisch ist für sie die inzwischen stark negative Einstellung der SED zu der im Arbeitsgesetzbuch ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung (Halbtagsarbeit), die als unbefriedigend und von zweifelhaftem wirtschaftlichen Nutzen empfunden wird, da sie der völligen Eingliederung der F. in den Arbeits-, besonders aber in den Qualifizierungsprozeß im Wege steht. Bei weiblichen Führungskräften ergibt sich dabei zusätzlich das Problem, daß eine Teilzeitbeschäftigung sowohl die Kontinuität der Leitungstätigkeit wie die von Weiterbildungsmaßnahmen unterbricht. Trotz der Bemühungen zu ihrer Begrenzung auf jene Fälle, in denen aus gesundheitlichen oder familiären Gründen keine Ganztagsarbeit möglich ist, besteht unter den berufstätigen F. und insbesondere Müttern aber weiterhin ein starker Trend zur Teilzeitbeschäftigung; im Jahr 1976 arbeiteten 32 v.H. der F. in der DDR verkürzt. Aus der Tatsache, daß die DDR hierzu zwischenzeitlich keine neuen Angaben veröffentlicht hat, kann man schließen, daß sich diese Quote bis heute kaum verringert haben dürfte. Als ein besonderes Problem, das aus der Mehrfachbelastung der F. (berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit, Haushalt und Kindererziehung) resultiert, erweist sich für die DDR der in allen hochentwickelten Industrieländern zu beobachtende Rückgang der Geburtenziffern und Anstieg der Scheidungsquoten. Um dieser Entwicklung zu begegnen, hat die SED-Führung seit 1972 (Gemeinsamer Beschluß des ZK der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrats der DDR über sozialpolitische Maßnahmen in Durchführung der auf dem VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe des Fünfjahrplanes vom 27. 4. 1972) eine Serie von Maßnahmen zur Förderung der berufstätigen Mütter, der jungen Ehen und der Geburtenentwicklung beschlossen. Durch arbeitszeitliche Vergünstigungen und finanzielle Anreize konnte seitdem zwar die Geburtenfreudigkeit erhöht werden, jedoch nicht in dem von der SED gewünschten, die einfache Reproduktion der Bevölkerung gewährleistenden Maß (vielmehr Stabilisierung der Tendenz zur Ein- bis Zwei-Kinder-Familie). Zudem hat die günstigere Geburtenentwicklung neue betriebswirtschaftliche und F.-Arbeitsprobleme zur Folge, die sich auch allgemein aus dem inzwischen erreichten hohen Beschäftigungsgrad der F. ergeben: Aufgrund der erheblichen Verlängerung des Wochenurlaubs und [S. 447]der Inanspruchnahme des Rechts auf bezahlte Arbeitsfreistellung für ein Jahr nach der Geburt des 2. (und jedes weiteren) Kindes durch fast alle in Frage kommenden F. haben Betriebe mit hohem F.-Anteil — so vor allem im Erziehungs- und Gesundheitswesen und im Handel — mit erheblichen Ausfallquoten zu rechnen. Dies hat in der Praxis wiederum bewirkt, jüngere qualifizierte F. — in Erwartung einer möglichen Schwangerschaft oder evtl. Ausfallzeiten bei Erkrankung ihrer Kinder — nicht in den ihrer Ausbildung adäquaten beruflichen Positionen einzusetzen. In jüngster Zeit geht die SED zwar verstärkt gegen diese diskriminatorische Praxis vor, freilich nicht aus gleichberechtigungspolitischen Gründen, sondern ebenfalls aus ökonomischen Motiven. IV. Die Frau in Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichem Leben A. Die Frau in der Bevölkerung Nach den Angaben des Statistischen Jahrbuches der DDR, Ausgabe 1983, waren 1982 von den insgesamt 16.702.306 Einwohnern 8.840.242 F., das entspricht einem Anteil von 52,9 v.H. Der Altersaufbau der weiblichen Bevölkerung zeigt noch immer eine ähnlich ungünstige Struktur wie der der Gesamtbevölkerung (Menschenverluste im Krieg, geburtenschwache Jahrgänge). Zusätzlich negative Auswirkungen auf die weibliche Bevölkerungsstruktur hat der hohe F.-Überschuß in den älteren Jahrgangsgruppen, der sich 1982 wieder von der Gruppe der 46jährigen an bemerkbar machte (Schwankungen verursacht von der höheren Sterberate bei Männern dieses Alters). Während in den unteren Altersgruppen bis einschließlich der 45jährigen durchweg ein geringer Männerüberschuß bestand (5.527.624 Männer, 5.323.867 F.; 3,8 v.H. Männerüberschuß), betrug der F.-Überschuß ab der Gruppe der 46jährigen 50,6 v.H. (2.334.440 Männer, 3.516.375 F.; erstmals eine abnehmende Tendenz beim F.-Überschuß, über deren weitere Entwicklung aber noch keine Aussagen möglich sind). Die Diskrepanz zwischen männlichen und weiblichen Bevölkerungsanteilen in den höheren Altersgruppen macht sich aus volkswirtschaftlicher Sicht besonders nachteilig bemerkbar, da die Zahl der weiblichen Rentner ungleich höher ist als die der männlichen, zumal die F. bereits mit 60 Jahren in das Rentenalter eintreten, die Männer hingegen erst mit 65 Jahren; so standen 1982 den 2.068.437 Rentnerinnen 816.585 Rentner gegenüber. Unter der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter (Männer: 15 bis unter 65 Jahre; F.: 15 bis unter 60 Jahre) sind hingegen die männlichen und weiblichen Anteile ziemlich gleich: 5.441.550 Männern stehen 5.243.571 F. gegenüber (Bevölkerung). B. Die Frau in der Wirtschaft (Berufs- und Qualifikationsstruktur) Die seit Kriegsende bis 1973 rückläufige Anzahl der F. im arbeitsfähigen Alter verstärkte für die DDR-Behörden den Zwang, angesichts eines permanenten Arbeitskräftemangels die F. möglichst weitgehend in den Produktionsprozeß einzugliedern, um die volkswirtschaftlichen Planziele zu erfüllen. So waren 1982 von den insgesamt ca. 8,37 Mill. (mit Lehrlingen ca. 8,81 Mill.) Beschäftigten inzwischen 4,15 Mill. (mit weiblichen Lehrlingen 4,34 Mill.) F. Ihr Beschäftigtenanteil betrug demnach 49,6 v.H., der Beschäftigungsgrad der F. im arbeitsfähigen Alter 82,8 v.H. (1964: 66,5 v.H.; 1967: 76,3 v.H.; 1973: 81,7 v.H.; 1976: 82,6 v.H. Der geringfügige Rückgang des weiblichen Beschäftigungsgrades in den Jahren 1977–1981 hat bevölkerungs-, bildungs- und familienpolitische Ursachen: Eintritt geburtenstarker Jahrgänge ins arbeitsfähige Alter bei gleichzeitig längeren Ausbildungszeiten auch der Mädchen, anhaltender Trend zur Inanspruchnahme des „Babyjahres“. Angaben der SED über den Beschäftigungsgrad der F., der durch Einbeziehung auch der Schülerinnen und Studentinnen für Anfang 1982 mit 88 v.H. erheblich höher ausgewiesen wurde, verdecken indes diese Stagnation.) Die Berufsstruktur der F. ist in den offiziellen Angaben nur grob nach Berufsgruppen aufgeschlüsselt. Auch für 1982 gilt wie schon für die vorhergegangenen Jahre, daß nur ein Drittel der berufstätigen F. in der Industrie, fast die Hälfte aber in Bereichen arbeitet, in denen die Anzahl weiblicher Berufe traditionell am größten ist (Handel, nichtproduzierende Bereiche mit den Schwerpunktgebieten Volksbildung und Kultur sowie Gesundheits- und Sozialwesen). An dieser Struktur werden sich auf [S. 448]absehbare Zeit keine gravierenden Veränderungen ergeben, da auch die weiblichen Lehrlinge — trotz der seit Jahren intensiven Bemühungen der SED, sie für Ausbildungsgänge in den naturwissenschaftlich-technischen Branchen zu gewinnen — nach wie vor überwiegend in die traditionellen Bereiche der F.-Arbeit streben. Die Verteilung der weiblichen Berufstätigen (mit Lehrlingen) auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche zeigt für 1982 vorstehende Tabelle. Aufgrund intensiver nachträglicher Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der Erwachsenenqualifizierung, insbesondere der weiblichen, wobei die 1967 an den Hoch- und Fachschulen der DDR gebildeten F.-Sonderklassen den F. die berufliche Aus- und Weiterbildung erleichtern sollten, ist es der SED-Führung inzwischen gelungen, den Anteil weiblicher Beschäftigter mit abgeschlossener Berufsausbildung beträchtlich zu vergrößern. Er betrug Mitte 1983 77,5 v.H. (56,4 v.H. F. mit Facharbeiterabschluß, 0,9 v.H. mit Meisterprüfung, 15,1 v.H. mit Fachschulabschluß und 5,1 v.H. mit Hochschulabschluß; außerdem 3,1 v.H. F. mit Teilausbildung), was eine Steigerungsrate von über 10 v.H. gegenüber 1977 und 20 v.H. gegenüber 1974 bedeutet. Dieser Entwicklung entspricht ein seit 1967 überproportional hoher weiblicher Anteil bei den von Beschäftigten nachträglich absolvierten Facharbeiterprüfungen (im Durchschnitt rd. 54,5 v.H.), die von allen Qualifizierungsmaßnahmen beruflicher Aus- und Weiterbildung von F. am meisten frequentiert werden (1982 betrug der Anteil weiblicher Schulungsteilnehmer an den Maßnahmen beruflicher Aus- und Weiterbildung insgesamt 41,1 v.H., bei der Qualifizierung zum Facharbeiter jedoch 57,0 v.H.). Während in den jüngeren Altersgruppen der prozentuale Anteil von Männern und F. mit abgeschlossener Berufsausbildung sich inzwischen stark angenähert hat — 1977 hatten 78 v.H. der männlichen und 75 v.H. der weiblichen 18- bis 19jährigen sowie 84 v.H. der männlichen und 78 v.H. der weiblichen 20- bis 29jährigen einen Facharbeiterabschluß —, finden sich in den höheren Altersgruppen immer noch zahlreiche F. ohne entsprechende Berufsqualifikation: bei den 50- bis 59jährigen hatten 1977 nur 34 v.H. der F. gegenüber 77 v.H. der Männer eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dies läßt darauf schließen, daß das Interesse an nachträglicher beruflicher Qualifizierung und damit verbunden an höheren Verdienstmöglichkeiten bei jenen F. besonders groß ist, die bis zum Erreichen des Rentenalters noch eine längere Zeit erwerbstätig sind. Der Anteil der F. an den niedrigen Lohngruppen ist aufgrund ihrer unzureichenden Berufsausbildung, namentlich der älteren und vor allem der in der Industrie beschäftigten, traditionell hoch. Auffallend hoch ist inzwischen der weibliche Anteil an den Beschäftigten mit Fachschulabschluß (1982: rd. 573.500 F. = 59,3 v.H.) wie auch an den Fachschulstudenten (1982: 126.309 F. = 73,4 v.H., überwiegend im Direktstudium, wo der F.-Anteil 84,2 v.H. beträgt). Auch im Hochschulstudium (1982: 64.248 F. = 49,3 v.H., davon 56.892 F. = 52,8 v.H. im Direktstudium) wie bei den Beschäftigten mit Hochschulabschluß (1982: rd. 193.600 F. = 36,2 v.H.) ist der weibliche Anteil in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen — was Soziologen aus der DDR vor allem mit einem größeren Leistungswillen der Mädchen erklären. Aus entsprechenden Umfrageergebnissen leiten sie zugleich die Prognose ab, daß höherqualifizierte F. auch nach einer Eheschließung berufstätig und damit dem volkswirtschaftlichen Produktionsprozeß erhalten bleiben. Trotz der ständig wachsenden Zahl beruflich hochqualifizierter F. nehmen sie jedoch, wie bereits erwähnt, immer noch nicht einen adäquaten Platz in den Leitungsfunktionen der Wirtschaft ein. Zwar geben die DDR-Behörden schon seit Jahren bekannt, daß jeder dritte Leiter in der sozialistischen Wirtschaft (in der Industrie indes nur jeder fünfte Leiter) eine F. sei, doch fehlen stets detaillierte Angaben über die Art solcher Leitungsfunktionen. Nach wie vor verschwindend gering ist der Anteil weiblicher ökonomischer, kaufmännischer und vor allem technischer Direktoren in Kombinaten und Volkseigenen Betrieben. In den Führungsfunktionen des Gesundheits- und Erziehungswesen sowie der Justiz sind F. zwar erheblich zahlreicher vertreten: Inzwischen steht jede dritte Schule in der DDR unter weiblicher Leitung, und gut die Hälfte der Richter und der Schöffen an Kreis- und Bezirksgerichten sind F. Gemessen an ihrem in diesen Bereichen traditionell sehr hohen Beschäftigungsgrad (im Gesundheits- und Sozialwesen ist der F.-Anteil mit 86,2 v.H. für 1982 am höchsten, gefolgt vom Erziehungs- und Bildungswesen mit 76,5 v.H.) sind sie dennoch in den Führungsfunktionen erheblich unterrepräsentiert. C. Die Frau im öffentlichen Leben Die von der SED geforderte gleichberechtigte Teilnahme der F. am öffentlichen Leben ist besonders groß in jenen gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen und Gremien, die primär einen repräsentativen Charakter haben oder lediglich eine beratende Funktion ausüben. Die umfangreiche Einbeziehung von F. in die Volksvertretungen der DDR ist überdies ideologisch motiviert, da sie wegen deren verfassungsrechtlichen Primats als Beweis weiblicher Mitbestimmung in der Politik gilt. In den politischen Entscheidungsorganen und -funktionen von Partei und Staat, in denen ein hoher weiblicher Anteil wirksame Gleichberechtigung bedeuten könnte, sind die F. hingegen weder ihrem Mitgliederanteil in den Parteien — namentlich der SED — [S. 449]noch ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entsprechend vertreten. Die Massenorganisationen weisen traditionell hohe weibliche Mitgliederzahlen auf. Im FDGB waren 1982 ca. 4,7 Mill. F. = 51,5 v.H. aller Mitglieder, im Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) rd. 1,4 Mill. F. organisiert (seit Anfang der 60er Jahre relativ stagnierende Mitgliederzahlen des DFD). Anfang 1984 befanden sich unter den rd. 2,22 Mill. SED-Mitgliedern und -Kandidaten ca. 762.000 F. = 34,4 v.H. In annähernd gleichem Anteil (35,7 v.H.) sind die F. auch in den 261 Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksleitungen der SED vertreten (Januar 1981), wenn auch üblicherweise in prozentual größerem Maße als lediglich beratungsbefugte Kandidaten und weniger als stimmberechtigte Mitglieder. Unter den 2.578 Mitgliedern der Sekretariate der SED-Kreisleitungen gab es indes nur 296 F. = 11,5 v.H., von denen wiederum nur 121 F. = 4,7 v.H. als Sekretäre der Kreisleitungen fungierten. Lediglich 9 F. = 3,4 v.H. sind derzeit (Januar 1984) 1. Sekretär einer SED-Kreisleitung. Ein analoges Bild zeichnet sich für die im Februar 1984 gewählten 15 Bezirksleitungen der SED ab. Diesen gehörten zwar insgesamt (ohne Schwerin, das nicht veröffentlicht hat) 290 F. = 24,9 v.H. weibliche stimmberechtigte Mitglieder und 127 F. = 47,2 v.H. weibliche Kandidaten an, den entscheidungsbefugten Sekretariaten der Bezirksleitungen hingegen nur 13 weibliche Mitglieder (= 7,2 v.H.); lediglich 4 von ihnen waren Sekretäre (von insgesamt 91 Sekretären = 4,4 v.H.), allerdings nur in den Aufgabenbereichen Agitation/Propaganda und Volksbildung/Kultur tätig und nicht in den noch einflußreicheren Funktionen eines 1. oder 2. Sekretärs bzw. den Aufgabenbereichen Wirtschaft/Landwirtschaft. Auf dem X. Parteitag (1981) wurden 19 F. = 12,2 v.H. zu Mitgliedern und 5 F. = 8,8 v.H. zu Kandidaten des ZK der SED gewählt. Seit seiner Bildung im Januar 1949 hat dem Politbüro des ZK der SED noch keine F. als Vollmitglied angehört; seit Oktober 1973 (10. ZK-Plenum) befinden sich unter dessen Kandidaten 2 F. (Inge Lange, Margarete Müller) und unter den Sekretären des ZK-Sekretariats eine F. (Inge Lange, Sekretär für F.-Fragen). Eine größere weibliche Beteiligung in politisch bedeutenden Parteifunktionen ist schwerpunktmäßig in den Gremien und Institutionen der Parteikontrolle und Parteischulung gegeben. Auch im Bereich der staatlichen Exekutive üben nur wenige F. politische Entscheidungsfunktionen aus: nur in einem der 15 Bezirke der DDR steht eine F. an der Spitze des Bezirksrates (Irma Uschkamp in Cottbus); dem 45köpfigen Ministerrat der DDR gehört seit 1974 nur noch ein weiblicher Minister an (Margot Honecker, seit 1963 Minister für Volksbildung), während sich unter den rd. 200 Staatssekretären und Ministerstellvertretern lediglich 4 F. (Anfang 1984) befinden. Dem aus 26 Mitgliedern bestehenden Staatsrat gehören 5 F. an. Verhältnismäßig groß ist der Anteil der F. unter den Bürgermeistern; er beträgt rd. 25 v.H. (1980: 1868). In den Volksvertretungen hingegen ist der Anteil der F. erheblich höher. Den 1979 gewählten Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen (kreisangehörige Städte und Gemeinden) gehören 34,8 v.H., den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen (Land- und Stadtkreise) 41,7 v.H. F. an, den 1981 gewählten Bezirkstagen 39,0 v.H. F., der Volkskammer 32,4 v.H. F. Parlamentarische Führungsfunktionen (Fraktions-, Ausschußvorsitz) werden indes kaum von F. ausgeübt. Die politische Tätigkeit der weiblichen Abgeordneten — wie auch die der Funktionärinnen im Staatsapparat — konzentriert sich auf sozial-, kultur- und handelspolitische Bereiche. Die Gründe für die geringe Teilnahme von F. am gesellschaftlich-politischen Entscheidungsprozeß in der DDR sind vielschichtig und teilweise interdependent. Als wesentlichste seien genannt: nach wie vor bestehende tradierte Vorurteile gegen F.-Karrieren; erhebliche Gewichtung von Leitungsfunktionen aufgrund enger personeller Verbindung zwischen der Parteiführung und der Staats- und Wirtschaftsführung; unzureichendes weibliches Kaderreservoir in den mittleren Leitungsfunktionen; einseitige Konzentration der F. auf spezielle Sachgebiete in Politik und Wirtschaft; stärkere arbeitsmäßige Belastung der berufstätigen und/oder gesellschaftlich-politisch aktiven F. durch Haushalt und Familie; erheblicher Mehraufwand an Arbeitszeit und häufige Dienstreisen bei Ausübung leitender Funktionen; Fehlen geeigneter Organe zur Wahrnehmung der politischen Interessen der F. Gabriele Gast Literaturangaben Frau und Wissenschaft. Referate und ausgewählte Beiträge. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1968. Gast, Gabriele: Die politische Rolle der Frau in der DDR (Studien zur Sozialwissenschaft, 17). Düsseldorf: Bertelsmann Universitätsverl. 1973. Helwig, Gisela: Frau und Familie in beiden deutschen Staaten. Köln: Verl. Wissenschaft u. Politik 1982. Hieblinger, Inge: Frauen in unserem Staat. Einige Probleme der Förderung der Frau unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution in der DDR. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1967. Staatliche Dokumente zur Förderung der Frau in der Deutschen Demokratischen Republik. Gesetzesdokumentation, 2., erw. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1975. Ulbricht, Walter: Frauen — Miterbauerinnen des Sozialismus. Aus Reden und Aufsätzen. Leipzig: Verl. für die Frau 1968. <LI>Zur gesellschaftlichen Stellung der Frau in der DDR. Leipzig: Verl. für die Frau 1978. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 443–449 Fraktion, Fraktionsbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenbrigaden

Frauen (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I. Gleichberechtigung der…

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Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte (1985)

Siehe auch: Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte: 1975 1979 Mitbestimmungsrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die Verfassung der DDR von 1968 (unverändert i. d. F. v. 7. 10. 1974) spricht in ihrem Artikel 21 jedem Bürger ein umfassendes Mitbestimmungsrecht zu. Die Begriffe Mitbestimmung, Mitgestaltung und Mitwirkung werden dabei ohne inhaltliche Abstufung in wesentlich gleicher Bedeutung verwendet. Die Ende der 50er Jahre geprägte Agitationslosung: „Arbeite mit, plane mit, regiere mit“, ist an der gleichen Stelle in den Rang eines verfassungsbestimmenden Grundsatzes erhoben worden. Zum Verständnis dieser an vielen Stellen der Verfas[S. 915]sung und in wesentlichen Gesetzeswerken (z.B. Arbeitsgesetzbuch [AGB] der DDR) wiederkehrenden Begriffe ist auf die Selbstdeutung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zu verweisen. Nach dieser Auffassung ist durch die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln die gleichberechtigte Mitwirkung aller Bürger möglich und zugleich zu einer staatsbürgerlichen Pflicht geworden. Nur „fehlende Einsicht“ in die gegebenen neuen Strukturen und „moralisch verwerflicher Eigennutz“ können den einzelnen daran hindern, seine eigene Initiative in die Diskussion und Entscheidung einzubringen sowie sich an der Ausführung getroffener Beschlüsse nach besten Kräften zu beteiligen. Recht auf Mitwirkung, Bindung an getroffene Entscheidungen und deren Durchführung werden demnach als eine (konfliktreiche) Einheit gesehen. Das in Art. 21,1. der Verfassung der DDR ausgesprochene „Recht, das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates umfassend mitzugestalten“, ist auf diesem ideologischen Hintergrund in ein spezifisches Grundrechtsverständnis (Grundrechte, Sozialistische) eingebunden. Die Aussage: „Alle politische Macht in der Deutschen Demokratischen Republik wird von den Werktätigen in Stadt und Land ausgeübt“ (Art. 2,1,1) erfährt ihre Konkretisierung in Art. 1,1 der Verfassung, in dem die DDR als „sozialistischer Staat“, als „die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei“ gekennzeichnet wird. Die prinzipiell als gleich angenommene Stellung aller Gesellschaftsmitglieder (durch das Vorherrschen des gesellschaftlichen Eigentums an Produktionsmitteln) und die daraus hergeleitete Übereinstimmung ihrer grundsätzlichen Interessen, läßt in diesem Verständnis keinen Raum für Gewaltenteilung (an ihre Stelle tritt das Postulat von der Gewalteneinheit) und den Kampf konkurrierender Parteien. Forderungen nach Gewaltenteilung ebenso wie Parteienkonkurrenz und Verbändeautonomie werden vielmehr als Versuch einer willkürlichen Aufspaltung der nunmehr einheitlichen Gesellschaft, als Ausdruck einer dem Sozialismus feindlichen, bürgerlichen Ideologie („Theorie des Pluralismus“) abgelehnt. Trotzdem stellt sich auch aus marxistisch-leninistischer Sicht die „Einheit“ der sozialistischen Gesellschaft weder „spontan“ her, noch ist diese (als einmal hergestellte) eine statische Größe. Zu ihrer immer erneuten Verwirklichung bedarf es grundsätzlich des „bewußten“ Handelns der kommunistischen Partei (Art. 1,1) als des entscheidenden Leitungsorgans, das die Gesellschaft zusammenfaßt und mit Hilfe des Staatsapparats, der Gesetze, der Massenorganisationen, die letztlich von ihr formulierten und konkretisierten gesellschaftlichen Interessen in politisch-soziales Handeln umsetzt. Da die SED entsprechend den Interpretationen des Marxismus-Leninismus die gegenwärtig existierende Herrschafts- und Gesellschaftsordnung als eine Gesellschaft im Wandel zu einer „entwickelten sozialistischen“ und weiter zu einer „kommunistischen“ Gesellschaft versteht und das Vorhandensein verschiedener Gesellschaftsklassen und Schichten nichtantagonistischer Art anerkennt, ergibt sich daraus ein weiterer Rechtfertigungsgrund für ihren politischen und sozialen Primat, da dieser Umwandlungsprozeß der straffen, einheitlichen Leitung und der nur in der SED gegebenen theoretisch-ideologischen Einsicht bedarf. Die Form, in der die SED ihre Herrschaft ausübt und der Mitwirkung die Grenzen setzt, ist der Demokratische Zentralismus (Art. 47,2). Mit diesem Organisationsgrundsatz steht das Prinzip der Einzelleitung, das bei kollektiver Beratung dem einzelnen Funktionär in seinem Entscheidungsbereich die alle Nachgeordneten bindende Entscheidungskompetenz gibt, in unmittelbarem Zusammenhang. Der sich aus diesen Grundsätzen ergebende Spielraum für Mitwirkung ist an die Beschlüsse der Partei und des Staatsapparats auf allen Ebenen des Herrschafts- und Gesellschaftsaufbaus gebunden; er ist darüber hinaus organisatorisch vorgegeben in den bestehenden Institutionen (z.B. Volksvertretungen; Massenorganisationen; Betriebsgewerkschaftsorganisationen [BGO]; Nationale Front der DDR). Mitwirkung erstreckt sich einmal auf die Phase der Entscheidungsvorbereitung, ohne in die Leitungsverantwortlichkeit einzugreifen, zum anderen auf die Entscheidungsausführung mit dem Ziel, optimale Lösungen zu finden (Sozialistischer Wettbewerb). Sie kann als ein Instrument der Entscheidungsoptimierung begriffen werden, wobei die prinzipiellen Inhalte durch Parteibeschlüsse, Planvorgaben, gesetzliche Bestimmungen usw. festgelegt sind. Mitwirkung vermag Initiativen zur Behebung von Schwierigkeiten bei der Verwirklichung getroffener Beschlüsse auszulösen, willkürliche Maßnahmen und Gesetzesverletzungen kontrollierend anzuzeigen, die Berücksichtigung vernachlässigter, partikularer Interessen nahezulegen. Die Betonung der Sozialpolitik seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) hat zusätzliche Möglichkeiten für die Artikulation von wirtschaftlichen und sozialen Interessen im Rahmen der vorgegebenen staatlichen und gewerkschaftlichen Institutionen eröffnet. Das seit dem 1. 1. 1978 in Kraft befindliche neue Arbeitsgesetzbuch der DDR hat die M. der BGO erweitert. Die darin sichtbar werdenden Tendenzen zur Ausweitung der Sozialistischen ➝Demokratie sind jedoch daran gebunden, ob und in welchem Umfang die Mitwirkungsgremien von den Betroffenen als ihre eigenen Interessenvertretungen akzeptiert werden. Die Vielfältigkeit der Mitwirkungsorgane, die große Zahl der in ihnen wirkenden Bürger und die sich in ihnen ständig vollziehenden Diskussionsprozesse führen zu einem ausgedehnten Informationsangebot sowohl für diejenigen, die Entscheidungen ausführen, als auch für die, die sie letztlich treffen. Damit ist eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit der Identifikation mit den jeweiligen Aufgaben geschaffen, deren Auswirkung allerdings von der Qualität der Informationen und der Berücksichtigung kritischer Beiträge in den Entscheidungen abhängt. Die Bedeutung der Mitwirkung liegt vor allem auf der unteren Ebene in den Gemeinden und [S. 916]Betrieben, da dort von ihrem Funktionieren oder Versagen Klima und Effektivität staatlicher und wirtschaftlicher Leitungstätigkeit sichtbar und unmittelbar bestimmt werden. Interessen/Interessenidentität. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 914–916 Ministerrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mitteldeutschland

Siehe auch: Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte: 1975 1979 Mitbestimmungsrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die Verfassung der DDR von 1968 (unverändert i. d. F. v. 7. 10. 1974) spricht in ihrem Artikel 21 jedem Bürger ein umfassendes Mitbestimmungsrecht zu. Die Begriffe Mitbestimmung, Mitgestaltung und Mitwirkung werden dabei ohne inhaltliche Abstufung in wesentlich gleicher Bedeutung verwendet. Die Ende der 50er Jahre geprägte…

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Jugendstrafrecht (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1952 galt das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. Ab 1. 6. 1952 trat an seine Stelle das Jugendgerichtsgesetz (JGG) vom 23. 5. 1952 (GBl., S. 411). Es sah Erziehungsmaßnahmen und Strafen, im Höchstfalle Freiheitsentziehung bis zu 10 Jahren, vor. Bei Mord, Vergewaltigung, Sabotage, Boykotthetze (Strafrecht, VII.) oder Verbrechen gegen das Friedensschutzgesetz (Friedensgefährdung) war jedoch gemäß § 24 JGG das allgemeine Strafrecht anzuwenden. In diesen Fällen konnten selbst lebenslängliche Zuchthausstrafen gegen Jugendliche verhängt werden. Nur die Todesstrafe war ausgeschlossen. Das gleiche galt nach dem Erlaß des StEG vom 11. 12. 1957 bei Staatsverbrechen. Gemäß § 33 Abs. 2 JGG war in diesen Fällen nicht das Jugendgericht, sondern das Erwachsenengericht zuständig. Durch das StGB vom 12. 1. 1968 ist das JGG von 1952 aufgehoben und das J. in das allgemeine Strafrecht einbezogen worden. Ein besonderes J. und ein besonderes Jugendstrafverfahrensrecht gibt es seitdem nicht mehr. Jedoch enthalten StGB und StPO jeweils Bestimmungen, in denen die Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher und des Strafverfahrens gegen Jugendliche behandelt werden (§§ 65 ff. StGB., §§ 69 ff. StPO). Jugendlicher im strafrechtlichen Sinne ist, wer über 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Den Begriff des Heranwachsenden (18–21 Jahre) kannte schon das JGG nicht. Die persönliche Voraussetzung für die strafrechtliche Verantwortlichkeit ist in jedem Fall ausdrücklich festzustellen. Diese Schuldfähigkeit liegt vor, wenn „der Jugendliche aufgrund des Entwicklungsstandes seiner Persönlichkeit fähig war, sich bei seiner Entscheidung zur Tat von den hierfür geltenden Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens leiten zu lassen“ (§ 66 StGB). Von der Einleitung, eines Strafverfahrens gegen den Jugendlichen kann abgesehen werden, wenn das Vergehen nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und von den Organen der Jugendhilfe Erziehungsmaßnahmen eingeleitet werden. Als Strafmaßnahmen gegen Jugendliche sieht das Gesetz vor: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (Gesellschaftliche Gerichte), Auferlegung besonderere Pflichten (Wiedergutmachung des Schadens durch eigene Leistung, Freizeitarbeit, Arbeitsplatzbindung für die Dauer bis zu 2 Jahren, Aufnahme eines Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses), Strafen ohne Freiheitsentzug (Verurteilung auf Bewährung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe bis zu 500 Mark), Jugendhaft (§ 74) von 1 Woche bis zu 3 Monaten oder Freiheitsstrafe. Eine Verbindung der verschiedenen Strafmaßnahmen ist nicht zulässig. Jugendhaft kann angeordnet werden, wenn sich die Straftat gegen die staatliche und öffentliche Ordnung richtet und ein solches soziales Fehlverhalten des Jugendlichen offenbart, daß eine kurzfristige disziplinierende Maßnahme erforderlich ist, um einer weiteren negativen Entwicklung nachhaltig entgegenzuwirken. Für die Freiheitsstrafen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts. Ihre Dauer beträgt also 6 Monate bis 15 Jahre. Der Vollzug erfolgt in Jugendhäusern. Die lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen Jugendliche ist erst durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) abgeschafft worden. Nicht zulässig war von jeher die Todesstrafe für Jugendliche. Von den für Erwachsene vorgesehenen Nebenstrafen dürfen gegen Jugendliche das Verbot bestimmter Tätigkeiten, die Vermögenseinziehung und die Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte nicht verhängt werden (Strafensystem). Im Strafverfahren gegen Jugendliche sind die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten sowie die Organe der Jugendhilfe zu beteiligen. Die Erziehungsberechtigten haben grundsätzlich an der Hauptverhandlung teilzunehmen. Sie haben das Recht, gehört zu werden sowie Fragen und Anträge zu stellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 692 Jugendpresse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendweihe

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1952 galt das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. Ab 1. 6. 1952 trat an seine Stelle das Jugendgerichtsgesetz (JGG) vom 23. 5. 1952 (GBl., S. 411). Es sah Erziehungsmaßnahmen und Strafen, im Höchstfalle Freiheitsentziehung bis zu 10 Jahren, vor. Bei Mord, Vergewaltigung, Sabotage, Boykotthetze (Strafrecht, VII.) oder Verbrechen gegen das Friedensschutzgesetz (Friedensgefährdung) war jedoch gemäß §…

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Kuren der Sozialversicherung (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sozialversicherung der DDR gewährt Heil-K., Genesungs-K. und prophylaktische K. (für Erwachsene und Kinder). Nach dem gemeinsamen Beschluß des Politbüros des ZK der SED, des Ministerrates und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) vom 7. 3. 1972 zur weiteren Entwicklung des Feriendienstes des FDGB und zu Fragen der K. und nach den Festlegungen des 8. FDGB-Kongresses werden seit 1972 die K. vorrangig an Schichtarbeiter, werktätige Frauen mit Kindern sowie Werktätige, die unter schweren oder gesundheitsschädigenden Bedingungen arbeiten, vergeben, in steigendem Maße auch an Patienten „im Vorrentenalter“ (Frauen zwischen 55 und 60, Männer zwischen 60 und 65 Jahren). Die K.-Vorschläge für Versicherte bei der Sozialversicherung des FDGB werden von den Ärzten gemeinsam mit der Betriebsgewerkschaftsleitung (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]) erarbeitet und von den betrieblichen Kurkommissionen entschieden. Diese bestehen aus Angehörigen des jeweiligen Betriebes, Gewerkschaftsfunktionären (Bevollmächtigte für Sozialversicherung, Mitglieder des Rates für Sozialversicherung) sowie Ärzten und sind Organ der jeweiligen Betriebsgewerkschaftsorganisation, sie arbeiten eigenverantwortlich; die Kreiskurkommission des FDGB hat nicht das Recht, Entscheidungen der betrieblichen Kurkommission zu ändern. In sehr großen Betrieben verfügen die Betriebskurkommissionen über ein nach verschiedenen Indikatoren aufgeschlüsseltes Kontingent an K., die innerhalb eines Jahres zu vergeben sind. In kleineren Betrieben richten sich die Betriebskurkommissionen nach Orientierungsziffern, das zur Verfügung gestellte Kontingent ist zwar zahlenmäßig insgesamt festgelegt, aber nicht nach Indikatoren aufgeschlüsselt und wird nach dem jeweils anfallenden Bedarf vergeben. Über die Vergabe von K. an Werktätige, in deren Betrieb keine Kurkommission besteht, sowie über die ärztlichen Kurvorschläge für nichtberufstätige Rentner und Familienangehörige entscheiden die Kreiskurkommissionen bei den Kreisvorständen des FDGB, über die Vergabe von Auslands-K. die Bezirkskurkommissionen bei den Bezirksvorständen des FDGB. Kurvorschläge für Versicherte bei der Staatlichen Versicherung macht der behandelnde Arzt. Entschieden wird darüber durch eine bei den Kurleitstellen der Sozialversicherung der Staatlichen Versicherung bestehende eigene Kurkommission. Die Kurleitstellen sind für einen oder mehrere Bezirke zuständig. „Bei der Kurauswahl muß stets der Mensch, sein Gesundheitszustand, seine persönliche Leistung bei der Erfüllung der Aufgaben, sein Verhalten im Kollektiv, also die ganze Persönlichkeit berücksichtigt werden“ (Richtlinie über die Aufgaben, Rechte, Pflichten und Arbeitsweise der gewerkschaftlichen Kurkommissionen [S. 779]bei den Betriebsgewerkschaftsleitungen und Vorständen des FDGB — Beschluß des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB vom 11. 10. 1972). 1982 wurden insgesamt 354.437 K. durchgeführt, darunter für Erwachsene 199.642 (167.148 Heil-K., 11078 Prophylaktische K., 21.416 Genesungs-K. und 76.196 K. in Einrichtungen des Feriendienstes), für Kinder 59.831 K. (17.946 Heilkuren und 41.885 Prophylaktische K.), außerdem 18.768 K. im (sozialistischen) Ausland. Heil-K. dauern in der Regel 28 Tage, Genesungs- und prophylaktische K. 21 Tage. Unter den Indikationen für Heil-K. bei Erwachsenen stellen Krankheiten des Kreislaufsystems, der Stütz- und Bewegungsorgane und der Atmungsorgane mehr als 79 v.H. bei den Männern und mehr als 75 v.H. bei den Frauen, bei Kindern die beiden letztgenannten Indikationen zusammen mit Hautkrankheiten mehr als 82 v.H. 7,6 v.H. aller Männer im Vorrentenalter erhielten 1982 eine Kur. Für die Vergabe der K. sind, wie die Zusammensetzung der Entscheidungsgremien erkennen läßt, nicht allein die medizinischen Gesichtspunkte maßgebend. Kurorte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 778–779 Kupfererzbergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kurorte

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sozialversicherung der DDR gewährt Heil-K., Genesungs-K. und prophylaktische K. (für Erwachsene und Kinder). Nach dem gemeinsamen Beschluß des Politbüros des ZK der SED, des Ministerrates und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) vom 7. 3. 1972 zur weiteren Entwicklung des Feriendienstes des FDGB und zu Fragen der K. und nach den Festlegungen des 8. FDGB-Kongresses werden seit…

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Produktionsprinzip (1985)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Allgemeines Organisations- und Leitungsprinzip in der Wirtschaft und in anderen Bereichen der Gesellschaft. 1. Dem P. folgt die vertikale Gliederung und Anleitung der Wirtschaft, indem sie die Leitungs- und Planungsbereiche der zentralen Institutionen der durch Arbeitsteilung entstehenden Produktionsstruktur anpaßt, d.h. den Bereichen der Volkswirtschaft, den Zweigen der Industrie und den Sparten des Handels und der Dienstleistungen. Gemäß dem P. wird die Wirtschaft so organisiert und geleitet, daß Betriebe und Einrichtungen des Handels und der Dienstleistungen nach der Gleichartigkeit der Erzeugnisse, der zu verarbeitenden Rohstoffe oder der Herstellungsverfahren zusammengefaßt werden. Das P. beruht auf dem Demokratischen Zentralismus. Wichtige Ausdrucksformen des P. sind auf der zentralen Ebene die Industrieministerien, die branchenbezogenen Hauptabteilungen der Staatlichen Plankommission und die für Wirtschaftsfragen zuständigen Ausschüsse der Volkskammer; auf der Ebene der Bezirke und Gemeinden sind es vor allem die Fachabteilungen der örtlichen Räte. Auch innerhalb der Branchen, Kombinate und Betriebe wird das P. angewendet. Ausdruck dafür ist z. B. die Zusammenfassung und Anleitung von technisch verwandten Betrieben in Erzeugnisgruppen. Die volkswirtschaftliche Konzeption der SED- und Staatsführung sieht eine optimale Verbindung von P. und Territorialprinzip vor, d.h. eine möglichst wirksame Verbindung von zentraler und territorialer Anleitung. Die Art der Verbindung änderte sich in der Vergangenheit mehrfach, ohne jedoch die generelle Dominanz des P. in Frage zu stellen (Betriebsformen und Kooperation; Planung; Staatsapparat). 2. Kommunistische Parteien — so auch die SED — waren seit jeher bestrebt, ihre Mitglieder unmittelbar an deren Arbeitsplätzen zu organisieren. Die Betriebsparteiorganisationen (BPO) sind organisatorischer Ausdruck des P. auf der unteren Parteiebene. Sie sind gegenüber den Wohnparteiorganisationen (WPO), in der neben Rentnern, Hausfrauen, Angehörigen Freier Berufe lediglich Berufstätige aus Kleinstbetrieben erfaßt sind, die wichtigere Form der Grundorganisationen der SED. In einigen besonders wichtigen oder mitgliederstarken Sicherheits-, Verwaltungs-, Bildungs- und Wirtschaftsbereichen setzt sich das P. bis auf die Ebene der Kreisorganisationen der SED fort (z. B. Ministerium für Staatssicherheit, Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Nationale Volksarmee [NVA], große Universitäten und Hochschulen, Deutsche Reichsbahn [DR]). Von diesen Sonderregelungen abgesehen, gilt für den Parteiaufbau der SED oberhalb der Betriebsebene das Territorialprinzip. Von dieser grundsätzlichen Organisationskonzeption der Partei wurde lediglich zwischen 1963 und 1966 abgewichen, als in Anlehnung an die Parteireform der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) das P. für den gesamten Parteiaufbau als vorherrschendes Organisationsprinzip eingeführt wurde (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), X.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1049 Produktionsmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsprozeß

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Allgemeines Organisations- und Leitungsprinzip in der Wirtschaft und in anderen Bereichen der Gesellschaft. 1. Dem P. folgt die vertikale Gliederung und Anleitung der Wirtschaft, indem sie die Leitungs- und Planungsbereiche der zentralen Institutionen der durch Arbeitsteilung entstehenden Produktionsstruktur anpaßt, d.h. den Bereichen der Volkswirtschaft, den Zweigen der Industrie und den Sparten des Handels und der Dienstleistungen.…

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Sorben (Minderheitenpolitik) (1985)

Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR besteht als einzige nationale Minderheit der kleine westslawische Volksstamm der Lausitzer S., die früher auch als Wenden bezeichnet wurden. Die S. leben in Teilen der Ober- und Niederlausitz, mit den kulturellen Zentren Bautzen (für die Ober-S.) und Cottbus (für die Nieder-S.). In Art. 40 der Verfassung der DDR (unverändert in der Fassung vom 7. 10. 1974) heißt es: „Bürger der DDR sorbischer Nationalität haben das Recht auf Pflege ihrer Muttersprache und Kultur. Die Ausübung dieses Rechts wird vom Staat gefördert.“ Der Art. 11 der 1. Verfassung der DDR vom 7. 10. 1949 hatte noch allgemeiner und umfassender für die „fremdsprachigen Volksteile der Republik“ formuliert, daß diese „durch Gesetzgebung und Verwaltung in ihrer freien volkstümlichen [S. 1150]Entwicklung zu fördern (seien); sie dürfen insbesondere am Gebrauch ihrer Muttersprache im Unterricht, in der inneren Verwaltung und in der Rechtsprechung nicht gehindert werden“. Sagen die DDR-Verfassungen grundsätzlich die „Förderung“ der Rechte der Sorben auf ihre Sprache und Kultur zu, enthält z. B. die rumänische Verfassung eine „Garantie“ der Rechte nationaler Minderheiten, während die tschechoslowakische sowie die ungarische Verfassung von deren „Sicherung“ sprechen. Am 10. 5. 1945 war der Bund Lausitzer S. Domowina (Heimat) als antifaschistisch-demokratische Organisation neu gegründet worden. Die Domowina, Dachorganisation aller sorbischen Vereinigungen, besteht seit 1912 und wurde 1937 von den Nationalsozialisten verboten. Von Mai 1945 bis Anfang 1948 verfolgte die Domowina das Ziel, die Lausitz an die Tschechoslowakei anzuschließen oder die Gründung eines eigenen sorbischen Staates zu erreichen. (So in einer Denkschrift vom 25. 11. 1947 an die Konferenz der Außenminister der vier Großmächte in London.) Bis 1950 befanden sich im Bundesvorstand der Domowina die Kommunisten in der Minderheit. Nachdem jedoch 1952 die Reorganisation der Domowina zur „antifaschistisch-demokratischen Massenorganisation“ abgeschlossen war, wurde sie zum Instrument der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Durchsetzung ihrer Politik in der sorbischen Bevölkerung. Seit ihrem 7. Bundeskongreß (Februar 1969) versteht sich die Domowina als „sozialistische nationale Organisation in der DDR“, der rd. 13.000 Mitglieder angehören. Seit dem 10. Bundeskongreß der Domowina (März 1982) besteht der Vorstand aus 85 (bisher 73) Mitgliedern. Auf dem 9. Kongreß (März 1977) erklärte der Erste Sekretär der Domowina, Jurij Grós (SED), die Gleichberechtigung der Sprache dürfe man nicht mit Gleichheit verwechseln. Für alle S. bleibe die deutsche Sprache das Hauptkommunikationsmittel. Von den rd. 100.000 Lausitzer S. — die Große Sowjetenzyklopädie nennt sogar die Zahl von 150.000 S. — sprechen höchstens 50.000 die ober- oder niedersorbische Sprache fließend. Genaue Angaben über die Zahl der in der DDR lebenden S. werden von offizieller Seite nicht mehr gemacht. Die Nationalitätenpolitik der SED wird von Polen und der ČSSR, aber auch von Jugoslawien, mit Interesse verfolgt. Zu den Bundeskongressen der Domowina, an denen meistens Delegationen aus Polen, der ČSSR und der südslawischen Minderheit Ungarns teilnehmen, werden die Jugoslawen jedoch nicht eingeladen, obwohl seit 1912 in Ljubljana eine Gesellschaft der Freunde der S. existiert. Nach 1945 ist in der SBZ keine politische Partei der S. zugelassen worden (1933 war die sorbische „Lausitzer Volkspartei“ verboten worden und ein Antrag, auf Gründung einer „Sorbischen Partei der Arbeiter und Bauern“ wurde 1946 von der SMAD nicht genehmigt). Jedoch wurde und wird von der SED das sorbische Kulturleben recht großzügig gefördert. Bereits am 23. 3. 1948 hatte der Sächsische Landtag ein Gesetz zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung beschlossen; am 12. 9. 1950 folgte ein Regierungserlaß des Ministerrats des Landes Brandenburg zur Förderung und Entwicklung der sorbischen kulturellen Bestrebungen im Lande Brandenburg, der vor allem die S. in der Niederlausitz betraf. Gegenwärtig erscheinen 8 sorbische Zeitungen und Zeitschriften, davon 5 in obersorbischer und 3 in niedersorbischer Sprache. Für die obersorbische Bevölkerung wird in Bautzen die Tageszeitung „Nowa Doba“ (Neue Zeit), für die niedersorbische Bevölkerung in Cottbus die Wochenzeitung „Nowy Casnik“ (Neue Zeit) herausgegeben. Neben einer Zeitschrift für sorbische Kultur, einer sorbischen pädagogischen Zeitschrift und zwei Kinderzeitschriften wird ferner von der Sorbischen Pastoralen Vereinigung, der 30 katholische Priester angehören, der „Katolski Posoł“ (Katholischer Bote) herausgegeben. Dabei handelt es sich um eine der ältesten katholischen Zeitschriften Europas, die bereits seit 1863 erscheint. Dieses Blatt ist für die rd. 15.000 obersorbischen Katholiken bestimmt; für die niedersorbischen Protestanten wird die Zeitschrift „Pomhaj Bóh“ (Gott hilf) gedruckt. Der Vorsitzende der Sorbischen Pastoralen Vereinigung, Msgr. Martin Salowski, sorgte dafür, daß 1980 das sorbische katholische Hausbuch „Krajan“ (Landsmann), das die Nationalsozialisten 1939 verboten hatten, erstmalig wieder erscheinen konnte. Während im Jahre 1948 der Sender Dresden sorbischsprachige Sendungen ausstrahlte, wendet sich gegenwärtig (1984) nur noch der Sender Cottbus in wöchentlich insgesamt fünfeinhalb Stunden an die sorbische Bevölkerung. Auf Beschluß des Ministerrates der DDR mußte sich das 1948 gegründete Sorbische Volkstheater 1963 mit dem Bautzener Stadttheater zu einem Deutsch-Sorbischen Volkstheater mit deutschem Intendanten vereinigen. Dem Zentralkomitee (ZK) der SED gehört gegenwärtig kein Sorbe an; die Zahl der sorbischen Volkskammerabgeordneten hat sich, nachdem es bis 1967 nur einen Abgeordneten sorbischer Nationalität in der Volkskammer gab, in der 5. Wahlperiode auf 3, in der 6. (1971) auf 4 und in der 7. (1976) auf 6 erhöht. Seit Beginn der 8. Wahlperiode (1981) gehört der Volkskammer jedoch nur noch der 2. Sekretär des Bundesvorstandes der Domowina, Jurij Handrick, an. Im Staatsrat der DDR gab es lediglich von 1967 bis 1971 ein sorbisches Mitglied. Besondere Abteilungen, die für sorbische Angelegenheiten zuständig sind, gibt es beim Ministerium des Innern (MdI) und beim Ministerium für Kultur. Beim Schriftstellerverband der DDR, dem Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR und dem Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM) bestehen Arbeitskreise sorbischer Schriftsteller, Bildender Künstler und Komponisten. Im Februar 1980 wurde eine Produktionsgruppe „Sorbischer Film“ beim VEB DEFA-Studio für Trickfilme mit Sitz in Bautzen gegründet. Zu den Produktionen dieser Gruppe gehören Kurz- und Dokumentarfilme in sorbischer Sprache sowie Koproduktionen mit Prager Filmstudios. [S. 1151]Das 1951 in Bautzen gegründete Institut für sorbische Volksforschung untersteht der Akademie der Wissenschaften der DDR. Im Jahr 1952 erfolgte die Gründung des Staatlichen Ensembles für sorbische Volkskultur, das bei zahlreichen Gastspielen im Ausland für die M. der SED werben soll. An einem speziellen Institut für Lehrerbildung sind bisher mehr als 2.400 sorbische Lehrer ausgebildet worden. Gegenwärtig wird an 109 Grundschulen und 70 polytechnischen Oberschulen in der Lausitz sorbischer Sprachunterricht erteilt. In Bautzen und Cottbus gibt es außerdem je eine sorbische Oberschule, in der der gesamte Unterricht in ober- bzw. niedersorbischer Sprache erteilt wird. An der Karl-Marx-Universität Leipzig besteht seit 1951 ein Institut für Sorabistik, das alle 2 Jahre internationale Sorabistik-Kongresse vorbereitet, die meistens in Bautzen stattfinden. Der VEB Domowina-Verlag in Bautzen gibt Bücher in ober- und niedersorbischer sowie deutscher Sprache über die Geschichte der S., sorbische Sprache und Literatur, sorbische Volkskunde und Kunst, sorbische Bibliographien und Jahresschriften sowie sorbische Schulbücher heraus. In den von S. bewohnten Orten wird auf Ortstafeln, bei Straßenbezeichnungen, Fahrplänen und amtlichen Bekanntmachungen die Zweisprachigkeit strikt beachtet. Von den führenden Politikern der DDR hat sich vor allem ihr erstes Staatsoberhaupt Wilhelm Pieck als gebürtiger Lausitzer für die Belange der S. besonders interessiert und regelmäßig S.-Delegationen in Berlin (Ost) empfangen bzw. Besuche in der Lausitz gemacht; seine Nachfolger Ulbricht, Stoph und Honecker haben dies bislang versäumt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1149–1151 Signierliste A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Souveränität

Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR besteht als einzige nationale Minderheit der kleine westslawische Volksstamm der Lausitzer S., die früher auch als Wenden bezeichnet wurden. Die S. leben in Teilen der Ober- und Niederlausitz, mit den kulturellen Zentren Bautzen (für die Ober-S.) und Cottbus (für die Nieder-S.). In Art. 40 der…

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Pädagogische Wissenschaft und Forschung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 962]Angesichts der weitgesteckten bildungspolitischen Aufgaben (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, I.; Lehrer und Erzieher) wird der PW. (Erziehungswissenschaft) als Gesellschafts- und Leitungswissenschaft in der DDR zentrale Bedeutung beigemessen. Die PF. (Bildungsforschung) soll also sowohl als Vorlaufsforschung wie auch als Realisierungsforschung, und zwar in enger Wechselwirkung, sowie als bildungspolitisch-praktisch ausgerichtete, interdisziplinäre, schwerpunktmäßig orientierte Projektforschung, deren geplante Ergebnisse sich unmittelbar aus den Bedürfnissen der gesellschafts- und bildungspolitischen Zielsetzung ergeben, betrieben werden. Wichtigste Aufgabe der PWuF. ist es, ausgehend von den gesellschaftlichen Erfordernissen, Entwicklungsprobleme rechtzeitig aufzugreifen und effektive Lösungswege vor- bzw. einzuschlagen, um die erforderlichen Erkenntnisse zum „gesellschaftlich notwendigen Zeitpunkt“ in die Praxis zu überführen. Zu den wichtigsten mittelfristigen Aufgaben gehören Untersuchungen zu den Hauptproblemen der Theorie und Praxis der Erziehung sozialistischer Persönlichkeiten, zur unterrichtlichen Realisierung des Lehrplanwerkes (Lehrplanreform) und der Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung), zur mittel- und langfristigen Prognose und Planung und effektiven Leitung des Bildungswesens sowie zur inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung der Aus- und Weiterbildung der Lehrer. In diesem Zusammenhang sollen Grundmaterialien erarbeitet werden, die es den Bildungs- und Schulpolitikern in der DDR ermöglichen, notwendige Entscheidungen über eine eventuell zu modifizierende Gesamtkonzeption des Bildungs- bzw. Schulsystems der DDR für die Zukunft zu treffen. Die PWuF. in der DDR geht davon aus, daß Theorie und Praxis der Bildung und Erziehung durch die jeweiligen sozio-ökonomischen Verhältnisse bedingt und in diesem Zusammenhang zu erforschen und zu gestalten sind und daß der pädagogische Prozeß ein gesetzmäßig determiniertes Geschehen ist, dessen Wesen und Bedingungen erkennbar und daher auch zu beherrschen sind. Empirische Forschung, Bildungsprognose, Bildungsplanung, Bildungsökonomie und Bildungssoziologie sind relativ junge Disziplinen, die neben den traditionellen zunehmend an Umfang und an theoretischer wie praktischer Bedeutung gewinnen. So hat die Bildungsökonomie die Grundlagen für eine solche Planung und Leitung des Bildungswesens zu schaffen, die es ermöglichen, daß die von der Gesellschaft aufgewendeten Bildungsfonds (Finanzmittel) in einem volkswirtschaftlich vertretbaren Zeitraum an die Gesellschaft wieder zurückfließen können. Daraus resultieren zwei grundlegende Aufgabenkomplexe, nämlich den Zusammenhang von Bildungswesen und volkswirtschaftlichem Reproduktionsprozeß zu klären und das Wirtschaftlichkeitsprinzip auch im Bildungswesen zur Geltung zu bringen. Als (Leit-)Zentrum der pädagogischen Wissenschaft und Forschung wurde 1970 in Berlin (Ost) die Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR (APW) gegründet. Dies bedeutete zunächst nichts weiter als die Umbenennung des vormaligen Deutschen Pädagogischen Zentralinstituts (DPZI), zumal damit auch keine wesentlichen personellen Veränderungen verbunden waren. Schon bei der Gründung des DPZI im Jahre 1949 hatte die Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der RSFSR (jetzt: der UdSSR) als organisatorisches Vorbild gedient. Mit der Änderung des Namens der zentralen Institution wurde auch formal die Anpassung an das sowjetische Modell vollzogen. Zu den wesentlichen Aufgaben der APW gehören: 1. die aktive Mitwirkung an der Ausarbeitung und Realisierung der bildungspolitischen Aufgabenstellung von SED und Regierung der DDR, 2. die Weiterentwicklung der Pädagogik der DDR als einer Disziplin der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften und die prinzipielle Auseinandersetzung mit den pädagogischen Theorien des Westens, 3. die Mitwirkung an der Ausarbeitung der Prognose für das gesamte Bildungssystem und die Sicherung des wissenschaftlichen „Vorlaufes“ für die heranreifenden bildungs- und vor allem schulpolitischen Entscheidungen, 4. die Entwicklung der Gemeinschaftsarbeit auf dem Gebiete der pädagogischen Wissenschaft, 5. die Förderung bildungspolitischer und erziehungswissenschaftlicher Problemdiskussionen im Rahmen der vorgegebenen politisch-ideologischen Normen, 6. die aktive Mitwirkung an der Aus- und Weiterbildung der Lehrer, Erzieher und Schulfunktionäre sowie 7. die Organisierung der Zusammenarbeit mit den erziehungswissenschaftlichen Einrichtungen der anderen sozialistischen Länder, insbesondere der Sowjetunion. Damit sind zugleich die wesentlichen Aufgaben der PWuF. in der DDR noch einmal hervorgehoben. Die APW ist dem Minister für Volksbildung unterstellt und wird von einem Präsidenten — gegenwärtig (1984) von Prof. Dr. Gerhart Neuner — geleitet, den der Generalsekretär, die Vizepräsidenten und das Präsidium unterstützen. Ihr gehören ordentliche und korrespondierende Mitglieder an, die das Plenum als das höchste wissenschaftliche Organ der APW bilden. Die APW ist in Institute und Arbeitsstellen gegliedert. So bestehen beispielsweise Institute für pädagogische Theorie, für Theorie und Methodik der sozialistischen Erziehung, für pädagogische Psychologie, für Ökonomie und Planung des Volksbildungswesens, für Didak[S. 963]tik, für gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht, für mathematischen, naturwissenschaftlichen und polytechnischen Unterricht, für Fremdsprachenunterricht, für Unterrichtsmittel, für Leitung und Organisation des Volksbildungswesens (Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht). Arbeitsstellen bestehen z.B. für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte, für Bauten der Volksbildung, für Sonderpädagogik, für sorbische Schulen und für Theorie und Methodik der Lehrerbildung. Zur Entwicklung eines planmäßigen und kontinuierlichen Zusammenwirkens von PW. und Praxis zwecks Lösung von Aufgaben der pädagogischen Forschung stehen der APW Forschungskindergärten, Forschungsschulen, Stützpunktschulen und Basis-Kreise zur Verfügung. Die Forschungskindergärten und Forschungsschulen sind Einrichtungen der Volksbildung, an denen Bedingungen und Möglichkeiten für systematische und langfristige empirisch-experimentelle, theoretisch-analytische und andere Arbeiten geschaffen werden, die auf die Realisierung übergreifender theoretischer und schulpolitischer Fragestellungen und bedeutsamer Einzelfragestellungen des Perspektivplans der PF. gerichtet sind. Sie arbeiten auf der Grundlage bestimmter Untersuchungsprogramme und haben das Recht, die verbindlichen staatlichen Dokumente, also Lehrpläne, Schulordnung usw., zeitweilig zu modifizieren oder ganz auszusetzen. In der Regel werden reguläre Kindergärten und Oberschulen als Forschungskindergärten bzw. -schulen ausgewählt und personell und materiell-technisch, entsprechend den (perspektivischen) Bedarfsplänen für Unterrichtsmittel, besonders ausgestattet. Demgegenüber dienen die Stützpunktschulen empirischen Untersuchungen zu speziellen Fragen und zu Einzelaufgaben des Perspektivplans der PF. sowie zur Erprobung der in den Forschungsschulen und aus theoretisch-konzeptionellen Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse. Um die in diesen Sondereinrichtungen der APW erzielten Ergebnisse in größerem Umfang zu erproben und die Überleitung der Forschungsergebnisse unter Leitung und unmittelbarer Beteiligung der Wissenschaftler in die gesamte Schulpraxis vorzubereiten, wurden einzelne Basis-Kreise ausgewählt, so z.B. der Kreis Merseburg, aber auch einige Stadtbezirke von Berlin (Ost). Zur Gewährleistung einer einheitlichen und zentralen Führung der Lehrerbildungsforschung, d.h. der Forschungsaufgaben zur intentional-inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung der Lehrer, Erzieher und anderer Pädagogen wurde die Leitstelle für Lehrerbildungsforschung der Pädagogischen Hochschule Potsdam als Arbeitsstelle für Theorie und Methodik der Lehrerbildung in die APW eingegliedert. Wurde in der DDR lange Zeit als „ein Paradoxon“ beklagt, „daß in Westdeutschland die Betriebspädagogik den ‚Betrieb als Erziehungsfaktor‘ schon längst erkannt hat und untersucht, während in der DDR, wo doch der Volkseigene Betrieb seit langem ein wichtiges Bildungszentrum und einen bedeutenden Erziehungsfaktor darstellt, vergleichbare Arbeiten weitgehend fehlen“, so hat sich in jüngster Zeit auch in der DDR die Betriebspädagogik als eine spezielle pädagogische Disziplin entwickelt, die vor allem zwei Aufgabenkomplexe zu bewältigen hat: 1. die Mithilfe sowohl bei der Erhöhung der pädagogischen Wirksamkeit des gesamten Bildungs- und Erziehungsgeschehens als auch 2. bei der Realisierung der Aufgaben der Berufsbildung im Volkseigenen Betrieb. Die Betriebspädagogik, die sich mit ihren Aussagen vor allem an Leiter der Arbeitskollektive und an Leiter auf höheren Ebenen im Betrieb richtet, untersucht die sich zunehmend differenzierenden betrieblichen Bildungs- und Erziehungsvorgänge. Die Skala reicht von in den Arbeits- und Leistungsprozessen integrierten pädagogischen Prozessen bis zu pädagogisch institutionalisierten Vorgängen im Produktionsunterricht der Schüler der Oberschulen, in der Berufsausbildung der Lehrlinge und in der Unterweisung von Erwachsenen in Lehrgängen und am Arbeitsplatz. Kennzeichnend für die Betriebspädagogik sind „die erwachsenenpädagogische Dominante“, d.h. das Vorherrschen von Untersuchungen zu den Bildungs- und Erziehungsvorgängen in den Arbeits- und Lernkollektiven berufstätiger Erwachsener, und „das leitungswissenschaftliche Denkprinzip“, das auf die Integration betriebspädagogischer und leitungswissenschaftlicher Fragestellungen, Denkansätze und Untersuchungen zielt. Die Berufsbildungsforschung in der DDR erfolgt nach dem vom Staatssekretariat für Berufsbildung im Zusammenwirken mit dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen bestätigten Zentralen Forschungsplan zur Weiterentwicklung der Berufsausbildung (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XI.). Auftraggeber für Forschungsleistungen des Hochschulwesens auf dem Gebiete der Berufsbildung sind das Zentralinstitut für Berufsbildung in Berlin (Ost) (Leiter: Prof. Dr. A. Knauer), vormals Deutsches Institut für Berufsbildung, sowie Staats- und Wirtschaftsorgane, letztere für Forschungsaufgaben, für die sie auch verantwortlich sind. Das Zentralinstitut für Berufsbildung übergibt dazu auch den Einrichtungen zur Ausbildung von Lehrkräften für den berufstheoretischen Unterricht und von leitenden Kadern der Berufsausbildung auf dem Zentralen Forschungsplan beruhende Themenzusammenstellungen für Dissertationen und Diplomarbeiten. Alle das Bildungswesen betreffenden Forschungsarbeiten sind plangebunden sowie genehmigungs-, melde- und abrechnungspflichtig. Die Durchführung der Forschungsaufgaben erfolgt nach den Prinzipien der auftragsgebundenen Forschung und der aufgabenbezogenen Finanzierung. Grundlage für die Planung, Leitung, Organisation, Finanzierung und Kontrolle der PF. sind die Perspektivpläne der PF., derzeitig der Perspektivplan der PF. für den Zeitraum von 1981 bis 1985. Nach Auffassung der Pädagogen in der DDR sind ihre Grundpositionen unmittelbare Bestandteile des Marxismus-Leninismus und ihr Denken und Handeln fest darin verankert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 962–963 Ostseewoche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Papierindustrie

Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 962]Angesichts der weitgesteckten bildungspolitischen Aufgaben (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, I.; Lehrer und Erzieher) wird der PW. (Erziehungswissenschaft) als Gesellschafts- und Leitungswissenschaft in der DDR zentrale Bedeutung beigemessen. Die PF. (Bildungsforschung) soll also sowohl als Vorlaufsforschung wie auch als Realisierungsforschung, und zwar in enger Wechselwirkung, sowie als bildungspolitisch-praktisch ausgerichtete,…

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Lebensversicherung (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 L.-Verträge können bei der Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossen werden als Ergänzung des durch die Sozialversicherung gewährten gesetzlichen Versicherungsschutzes. Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer und der Versicherungseinrichtung sind in § 265 (Personenversicherung) des Zivilgesetzbuches der DDR vom 19. 6. 1975 geregelt (Zivilrecht). Der Versicherungsnehmer kann, je nach seinen Bedürfnissen, unter verschiedenen Formen der L. wählen. Die vereinbarte L.-Summe kann fällig werden: beim Tode des Versicherten, bei Erreichen eines bestimmten Alters, bei Beitragszahlung entweder für eine bestimmte Zahl von Jahren (mindestens 10 bzw. bis zum 85. Lebensjahr) oder an einem festen Auszahlungstag. Diese Grundformen lassen sich zu weiteren Formen der L. ausbauen. So kann z.B. das Risiko der Invalidität in der Weise mit einbezogen werden, daß die Beitragszahlungspflicht bei Eintritt der Invalidität des Versicherungsnehmers ganz oder teilweise erlischt. Die L. mit festem Auszahlungstermin kann unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Heirats- oder Berufsausbildungsalters der Kinder zu einer Aussteuer- oder Kinderversorgungs-Versicherung weiterentwickelt werden. Die reine Erlebensfallversicherung wird in der Regel als Leibrentenversicherung abgeschlossen, wobei in der DDR zeitweilig die Form der Sparrentenversicherung eine gewisse Bedeutung erlangt hatte. Gegenwärtig ist die L. die wichtigste, weil am stärksten verbreitete Form der Personenversicherung. Die Zahl der abgeschlossenen L.-Verträge vergrößerte sich seit 1950 wie folgt: Am Jahresende 1982 hatten 644 von 1000 Einwohnern der DDR eine L. abgeschlossen. Entsprechend dem Wachstum des Lebensstandards und des Geldvermögens der privaten Haushalte ist nicht nur die Zahl der Verträge, sondern weit stärker noch die Höhe der Abschlüsse gestiegen. Dadurch vergrößerten sich die Sparguthaben der L. überdurchschnittlich von 0,5 Mrd. Mark 1950 auf 2,2 Mrd. Mark 1960, 6,0 Mrd. Mark 1970 und 11,4 Mrd. Mark 1982. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 816 Lebensstandard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensweise, Sozialistische

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 L.-Verträge können bei der Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossen werden als Ergänzung des durch die Sozialversicherung gewährten gesetzlichen Versicherungsschutzes. Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer und der Versicherungseinrichtung sind in § 265 (Personenversicherung) des Zivilgesetzbuches der DDR vom 19. 6. 1975 geregelt (Zivilrecht). Der Versicherungsnehmer kann, je nach seinen…

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Lebensmittelindustrie (1985)

Die L. erwirtschaftete 1981 zu konstanten Planpreisen von 1980 einen Betrag von 49,5 Mrd. Mark (= 14,4 v.H. der industriellen Bruttoproduktion) und steht damit nach dem Maschinen- und Fahrzeugbau (22,8 v.H.) und der Chemischen Industrie (19,9 v.H.) an dritter Stelle in der Rangfolge der Industriebereiche. Sie umfaßt entsprechend der Gliederung der DDR-Industrie nach Zweigen und Bereichen (Betriebssystematik): Fischindustrie (Fischwirtschaft); Fleischindustrie; Milch- und eiverarbeitende Industrie; Mühlen-, Nährmittel- und Backwarenindustrie; Pflanzenöl- und -fettindustrie; Zucker- und Stärkeindustrie, Süßwaren-, Kaffee-, Tee- und Kakaowarenindustrie; Obst- und gemüseverarbeitende Industrie; Gärungs- und Getränkeindustrie; Tabakwarenindustrie; Gewürz- und übrige L. und die Futtermittelindustrie. Durch Kombinatsbildungen und Betriebszusammenlegungen sank die Zahl der staatlichen Produktionsbetriebe von 1976 bis 1982 um knapp 30 v.H. auf 595, die Zahl der dort beschäftigten Arbeiter und Angestellten stieg um gut 10 v.H. auf fast 276.000 Beschäftigte (ohne Lehrlinge) (8,7 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten). Die Kombinate sind überwiegend dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstellt. Bis 1982 gehörten hierzu die Kombinate: Öl und Margarine, Magdeburg; Nahrungsmittel und Kaffee, Halle; Tabak, Berlin; Spirituosen, Wein, Sekt, Berlin; und das Fischkombinat Rostock; außerdem die 27 Getränke- und Backwarenkombinate, die jedoch gleichzeitig den Bezirkswirtschaftsräten (BWR) zugeordnet und somit doppelt unterstellt sind. Dies gilt seit dem 1. 1. 1983 auch für die Kombinate für Obst, Gemüse und Speisekartoffeln, die Großhandelsfunktionen wahrnehmen und denen die Betriebe der Obst- und Gemüseverarbeitung (Konservenindustrie) mit 16.000 Beschäftigten angegliedert wurden. Den Wirtschaftsräten der Bezirke unterstehen auch die Schlacht- und Verarbeitungskombinate mit 79 Schlachthöfen und über 200 Verarbeitungsbetrieben, die Kombinate der Getreidewirtschaft (Mühlen, Mischfutterwerke und Lagerhäuser) und die Betriebe der Milchwirtschaft. Zum Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) gehören die Betriebe der VVB Zucker- und Stärkeindustrie, Halle, mit über 18.000 Beschäftigten und das modernste Werk der Lebensmittelindustrie, der VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat in Eberswalde. Neben den Kombinaten gibt es viele nichtstaatliche Betriebe mit genossenschaftlicher oder privater Eigentumsform. Diese Betriebe, die nicht unerheblich zum Lebensstandard der DDR beitragen, überwiegen an Zahl und Gewicht in einigen Bereichen der Lebensmittelindustrie: Etwa 50 v.H. der Backwaren und in vergleichbarem Umfang auch der Fleisch- und Wurstwaren werden in den Betrieben privater Handwerksmeister (Handwerk) hergestellt. Ihre Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung ist größer, als diese quantitativen Angaben vermuten lassen. Sie ist qualitativer Natur; diese Betriebe sind unverzichtbar, da die Kombinate vergleichbare Leistungen offenbar nicht in notwendigem Umfang bereitstellen können. Auch von den rd. 200 Brauereien sind einige noch in privatem bzw. kirchlichem Besitz, allerdings gehören die Großbetriebe regelmäßig zu den Getränkekombinaten. Private Müller sind, wenn auch oft nur nebenberuflich, noch tätig. In der milchverarbeitenden Industrie (25.000 Beschäftigte), überwiegend Molkereien und Käsereien, herrscht die genossenschaftliche Eigentumsform vor. Bedeutenden Anteil an der Gesamtproduktion haben die 200 Produktions- und Verarbeitungsbetriebe der Konsumgenossenschaften (Binnenhandel). Dazu gehören Großbäckereien, Nudelfabriken und Fleischverarbeitungsbetriebe. Alle nicht einem Ministerium direkt unterstellten Betriebe, Genossenschaften und Kombinate sind horizontal an Erzeugnisgruppen gebunden. Die Anleitung ist in der Regel einem Kombinat vorbehalten. Das zentralgeleitete Kombinat Nahrungsmittel und Kaffee in Halle ist z.B. für die Erzeugnisgruppenarbeit in der Backwarenindustrie verantwortlich und beeinflußt somit auch die Entwicklung in den übrigen Betrieben dieses Bereiches, unabhängig von ihrer Eigentumsform. Die L. der DDR ist durch abnehmende Wachstumsraten gekennzeichnet. Im Durchschnitt der Jahre 1971–1975 wies die L. noch jährlich 5,9 v.H. aus, in der zweiten Hälfte der 70er Jahre wurden jedoch nur noch 2,6 v.H. erreicht, der neue Fünfjahrplan gibt diesen Wert auch für die Jahre bis 1985 vor. 1981 wurden jedoch nur 1,9 v.H. erreicht, 1982 ging die Produktion trotz relativ guter Ernte um 0,8 v.H. zurück. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 813 Lastschriftverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensstandard

Die L. erwirtschaftete 1981 zu konstanten Planpreisen von 1980 einen Betrag von 49,5 Mrd. Mark (= 14,4 v.H. der industriellen Bruttoproduktion) und steht damit nach dem Maschinen- und Fahrzeugbau (22,8 v.H.) und der Chemischen Industrie (19,9 v.H.) an dritter Stelle in der Rangfolge der Industriebereiche. Sie umfaßt entsprechend der Gliederung der DDR-Industrie nach Zweigen und Bereichen (Betriebssystematik): Fischindustrie (Fischwirtschaft); Fleischindustrie; Milch- und eiverarbeitende…

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Institut für Literatur „J. R. Becher“ (1985)

Siehe auch: Institut für Literatur: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Literatur „J. R. Becher“: 1975 1979 Die Verordnung über die Bildung des IfL. vom 3. 2. 1955 erklärt: „Um [S. 655]die zeitgenössische deutsche Literatur im Geiste der progressiven Traditionen und Errungenschaften der deutschen und Weltliteratur zu entwickeln und die ideologische und künstlerische Ausbildung der Schriftsteller zu fördern, ist die Schaffung eines Instituts für Literatur notwendig.“ Das IfL. mit Hochschulcharakter wurde am 18. 9. 1955 in Leipzig eröffnet und untersteht dem Ministerium für Kultur. Es arbeitet eng mit dem Schriftstellerverband der DDR zusammen. Erster Direktor wurde Alfred Kurella (bis 1957, Nachfolger Max Zimmering). Kurella — der eigentliche Spiritus rector des Instituts — hatte die Gründung des IfL. gegen den Widerstand einflußreicher Persönlichkeiten, insbesondere J. R. Bechers, durchgesetzt. Nach dem Tode von Johannes R. Becher wurde das Institut 1959 nach ihm benannt. In mehrjährigen Lehrgängen sollen Schriftsteller eine Grundausbildung erhalten. 1969 wurde nach dem VI. Schriftstellerkongreß ein neues Ausbildungsprogramm am IfL. eingeführt: Ab 15. 9. 1969 ist ein 3jähriges Fernstudium möglich „im Interesse einer Verstärkung und qualitativen Verbesserung der Bewegung Schreibender Arbeiter, im Interesse vor allem der Herausbildung einer Literaturgesellschaft und der ästhetischen Erziehung der Werktätigen“ (Anweisung des Ministeriums für Kultur vom 2. 3. 1970). Gleichzeitig wurden eine „künstlerische Aspirantur“ (jährlich sollen 5–6 junge Schriftsteller für 2 Jahre am Institut tätig sein) und Sonderkurse für junge Schriftsteller (9 Monate) eingeführt. Das 3jährige Studium wurde in ein 2jähriges Aufbaustudium umgewandelt. Direktor war von 1964 bis 1983 Max Walter Schulz, der von 1957 bis 1959 am IfL. studiert hat. Seit Herbst 1983 ist Dr. Rudolf Gehrke kommissarisch mit der Leitung beauftragt. Literatur und Literaturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 654–655 Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML)

Siehe auch: Institut für Literatur: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Literatur „J. R. Becher“: 1975 1979 Die Verordnung über die Bildung des IfL. vom 3. 2. 1955 erklärt: „Um [S. 655]die zeitgenössische deutsche Literatur im Geiste der progressiven Traditionen und Errungenschaften der deutschen und Weltliteratur zu entwickeln und die ideologische und künstlerische Ausbildung der Schriftsteller zu fördern, ist die Schaffung eines Instituts für Literatur…

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Schwermaschinen- und Anlagenbau (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik ein Industriezweig des Industriebereichs Metallverarbeitende Industrie, der alle Industriebetriebe zum Bau sowie zur Montage und Reparatur von Energiemaschinen, Werkzeugmaschinen, Bagger- und Förderanlagen umfaßte. Zum Schwermaschinenbau zählten Anfang der 60er Jahre ca. 264.000 Beschäftigte. Nach der neuen Industriezweigsystematik werden die Betriebe des SchuA. entsprechend dem Schwerpunkt ihrer Produktion den Industriezweigen Energiemaschinenbau, Bau von Bergbauausrüstungen, Metallurgieausrüstungsbau, Werkzeugmaschinenbau, Plast- und Elastverarbeitungsmaschinenbau und Bau von Metallkonstruktionen zugeordnet. Zentrales Anleitungs- und Kontrollorgan zur Planung und Kontrolle der genannten Industriezweige ist das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau. 1984 waren ca. 330.000 Arbeiter und Angestellte im SchuA. beschäftigt, d.h. ca. 10 v.H. aller Mitarbeiter in der Industrie. 5.000 Monteure oder Anlagenbauer sind auf über 100 Auslandsbaustellen tätig. Die industrielle Warenproduktion im Bereich der dem Ministerium für SchuA. unterstellten Betriebe betrug 1976 (letzte verfügbare Angabe) 15,8 Mrd. Mark; d.h. 6,9 v.H. der gesamten industriellen Warenproduktion wurden hier realisiert. In den letzten Jahren konnten im Anlagenbau und -export (mehr als 40 v.H. der Warenproduktion werden exportiert) Fortschritte erreicht werden. So wurden verstärkt Anlagen zur Erschließung von Roh- und Brennstoffvorräten, für die Schaffung energetischer und metallurgischer Basen, Anlagen in der Metallverarbeitenden Industrie, in der Chemischen Industrie, für die Bauwirtschaft, in der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft und in der Leichtindustrie erstellt. Die Produktpalette reicht von Hochsee- und Binnenschiffen bis zu Dieselmotoren, von Kohle- und Kernkraftwerken bis zu Rohrleitungen und Isolierungen, von Tagebauausrüstungen, Kran- und Förderanlagen bis zu Getrieben, von Reisezug-, Güter- und Kühlwagen bis zu Armaturen, von Walzwerken und Zementanlagen bis zu Gußerzeugnissen, von Plattenwerken für den Wohnungsbau bis zu Pumpen und Verdichtern, von Lüftungs-, Klima- und Entstaubungsanlagen bis zu Gießereianlagen. Daneben werden auch industrielle Konsumgüter hergestellt, nämlich Badewannen, Gasherde, Kessel, Sanitärarmaturen, Standkreissägen, Heimwerkerbänke usw. Zum Bereich des SchuA. gehören insgesamt 13 Industriekombinate mit 227 Betrieben. Ein Zentrum des SchuA. ist der VEB Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“, Magdeburg, mit 28.000 Mitarbeitern (davon 13.000 im Stammwerk Magdeburg) in 14 Betrieben. Zementanlagen werden in Dessau gefertigt, Walzwerksanlagen in Magdeburg und Wildau bei Berlin, Drahtziehmaschinen in Grünau bei Karl-Marx-Stadt und Drahtwebmaschinen in Neustadt/Orla in Thüringen. Ca. 75 v.H. der Erzeugnisse dieses Kombinats werden exportiert; der überwiegende Teil in die Sowjetunion. In über 40 Ländern arbeiten Anlagen aus dem Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“. Dazu gehören 340 Linien zur Zementherstellung und 356 Warm- bzw. Kaltwalzwerke verschiedener Größenordnungen bis hin zu Werken mit einer Jahresproduktion von 1,5 Mill.~t Walzstahl. Metallurgische Komplexe wurden insbesondere in die Sowjetunion, Türkei, Iran, Irak und Algerien geliefert. [S. 1142]So werden rd. 17 v.H. der Walzstahlproduktion und ein Drittel der Zementproduktion in der Sowjetunion auf Anlagen hergestellt, die der VEB Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“ hergestellt hat. Zementanlagen wurden in den letzten Jahren nach Bulgarien, Jugoslawien, Kuba und Syrien exportiert. Ein weiteres Zentrum des DDR-SchuA. ist der VEB Schwermaschinenbaukombinat TAKRAF (Tagebauausrüstungen, Krane und Förderanlagen). In dieser Wirtschaftseinheit sind 45.000 Werktätige vereint, darunter ca. 21.000 Produktionsarbeiter in 28 Betrieben und Einrichtungen in allen Bezirken der DDR. Zu den wichtigsten Betrieben des Kombinats gehören der Stammbetrieb — Betrieb für Anlagenbau und Rationalisierung, Leipzig, die VEB Verlade- und Transportanlagen Leipzig „Paul Fröhlich“, Lauchhammerwerk, Schwermaschinenbau „Georgi Dimitroff“ Magdeburg, „S. M. Kirow“ Leipzig, Förderanlagen und Kranbau Köthen, ZEMAG Zeitz, Maschinenbau „Karl Marx“ Babelsberg und Kranbau Eberswalde. Ein Großteil der Erzeugnisse des Schwermaschinenbaukombinats TAKRAF wird exportiert. Weitere wichtige Kombinate des SchuA. sind: VEB Schwermaschinenbaukombinat „Karl Liebknecht“, Magdeburg (Beschäftigte 15.000); VEB Kombinat Kraftwerksanlagen, Berlin (41.000); VEB Chemieanlagenbaukombinat, Leipzig-Grimma (32.000). Eine Schwerpunktaufgabe des SchwuA. besteht gegenwärtig darin, eine rationelle Energieanwendung durch die Entwicklung und Produktion solcher Ausrüstungen zu sichern, die eine schnelle Umstellung von Wärmeerzeugungsanlagen auf Rohbraunkohle gewährleisten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1141–1142 Schwerindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Seefahrtsamt der DDR

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik ein Industriezweig des Industriebereichs Metallverarbeitende Industrie, der alle Industriebetriebe zum Bau sowie zur Montage und Reparatur von Energiemaschinen, Werkzeugmaschinen, Bagger- und Förderanlagen umfaßte. Zum Schwermaschinenbau zählten Anfang der 60er Jahre ca. 264.000 Beschäftigte. Nach der neuen Industriezweigsystematik werden die Betriebe des SchuA. entsprechend dem Schwerpunkt…

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Einheitliches sozialistisches Bildungssystem (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 318] I. Ziele und Grundsätze Nach Auffassung der marxistisch-leninistischen Pädagogik (Pädagogische Wissenschaft und Forschung), wie sie gegenwärtig in der DDR — darin vor allem der sowjetischen Pädagogik und Bildungspolitik folgend — offiziell vertreten wird, ist die sozialistisch-kommunistische Bildung und Erziehung und darin besonders die Herausbildung eines sozialistischen Bewußtseins bei allen Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen eine notwendige Voraussetzung für die Errichtung und Sicherung der sozialistischen bzw. kommunistischen Gesellschaftsordnung. Für die sozialistische Bildungskonzeption wird aus der Sicht des Marxismus-Leninismus, d.h. aus der sozialistischen ➝Persönlichkeitstheorie, vor allem gefolgert, daß alle Bildungs- und Erziehungsprozesse (Sozialisationsprozesse) unlösbar in lebendige geschichtliche Prozesse eingebettet sind und von den materiellen Lebensprozessen, den politischen Kämpfen der Klassen und ihren ideologischen Reflexionen in bezug auf Ziele, Inhalte und Methoden entscheidend bestimmt werden. Sie können nur im Rahmen revolutionärer gesellschaftlicher Veränderungen unter der Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) voll wirksam und zu einem bedeutenden Faktor des gesellschaftlichen Fortschritts werden. Dabei müsse aufgrund der Dialektik der äußeren und inneren Entwicklungsbedingungen und -ursachen die Entwicklung des Menschen als ein „ununterbrochener Prozeß der aktiven Aneignung und Verinnerlichung der historisch-konkreten Umwelt“, der menschlichen Kultur in ihrer Gesamtheit, in der Arbeit, im Lernen und in weiteren „kulturschöpferischen Tätigkeiten“ verstanden und verwirklicht werden. Nach dem Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 (GBl. I, 1965, S. 83) i. d. F. des Beschlusses vom 30. 6. 1966 (GBl. II, 1965, S. 571), das die bildungspolitischen Beschlüsse des Parteiprogramms der SED von 1963 rechtlich regelte und das auch nach Verabschiedung des neuen Parteiprogramms (1976) weiter Geltung hat, ist es das Hauptziel des B., alle Bürger zu „allseitig und harmonisch entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten, die bewußt das gesellschaftliche Leben gestalten, die Natur verändern und ein erfülltes, glückliches, menschenwürdiges Leben führen“, zu bilden und zu erziehen. Insbesondere sollen sie befähigt werden, „die technische Revolution zu meistern und an der Entwicklung der Sozialistischen ➝Demokratie mitzuwirken“. Dazu sollen sie eine moderne Allgemeinbildung und eine hohe Spezialbildung sowie „Charakterzüge im Sinne der sozialistischen Moral“ erwerben. Durch die gemeinsame, einheitliche Bildungs- und Erziehungsarbeit des sozialistischen Staates und aller gesellschaftlichen Kräfte sollen die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen befähigt werden, „als gute Staatsbürger wertvolle Arbeit zu leisten, ständig weiter zu lernen, sich gesellschaftlich zu betätigen, mitzuplanen und Verantwortung zu übernehmen, gesund zu leben, die Freizeit sinnvoll zu nutzen, Sport zu treiben und die Künste zu pflegen“. Dazu sichern Verfassung und Bildungsgesetz allen Bürgern das gleiche Recht auf Bildung zu, das gleichermaßen die gesellschaftliche Pflicht zur Bildung einschließt. Diese programmatischen Forderungen und gesetzlichen Bestimmungen sagen allerdings noch nichts über die individuelle Möglichkeit der Verwirklichung des Rechtes auf Bildung für alle aus. Maßgeblich für den Aufbau des Bildungssystems und für die inhaltliche Gestaltung der Bildung und Erziehung sind die Grundsätze der Einheit von Bildung und Erziehung, der Verbindung von Bildung und Erziehung mit dem „Leben“, der Verbindung von Theorie und Praxis, der Verbindung von Lernen und produktiver Arbeit sowie der Allseitigkeit und Permanenz der Bildung und Erziehung. Unter Berücksichtigung der Einheit, also der praktischen Untrennbarkeit von Bildung und Erziehung, wird unter Bildung jene Komponente der Gesamtheit der pädagogischen Prozesse und ihrer Ergebnisse verstanden, in der die Aneignung des vor allem in den Lehrplänen und anderen curricularen Materialien aufbereiteten Bildungsgutes unter dem Gesichtspunkt der Kenntnisse, Erkenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten usw., akzentuiert wird. Der Begriff „Erziehung“ (im engeren Sinne) meint jene Seite aller pädagogischen Prozesse und ihrer Ergebnisse, die sich auf die Herausbildung ideologischer (politischer, weltanschaulicher, ethischer und ästhetischer) Wertmaßstäbe, Normen und Einstellungen und auf die Entwicklung von Überzeugungen, Charaktereigenschaften und Verhaltensweisen beziehen. [S. 319]Der Grundsatz der Einheit von hoher wissenschaftlicher Bildung und „klassenmäßiger sozialistischer“ Erziehung beruht einmal auf der Erkenntnis der Unteilbarkeit der pädagogischen Prozesse, zum anderen aber auf dem marxistisch-leninistischen Grundaxiom der Einheit bzw. Identität von Wissenschaft und sozialistischer Ideologie und von Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus; er findet seinen inhaltlichen Niederschlag in allen Bereichen der Bildung und Erziehung, sei es nun in der Politisch-ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, in Polytechnischer Bildung und polytechnischem Unterricht oder der ästhetischen Bildung und Erziehung, in der Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport, der Wehrerziehung oder der Kollektiv- und Arbeitserziehung sowie der Erziehung zu bewußter Disziplin. Der Grundsatz der Allseitigkeit und Permanenz von Bildung und Erziehung schließlich ist vor allem bezogen auf die Realisierung eines ihrer wichtigsten Ziele, nämlich auf die Herbeiführung und langfristige Sicherung der beruflichen Disponibilität möglichst aller Bürger unter Berücksichtigung sowohl ihrer Befähigungen und Neigungen als auch der jeweiligen wechselnden volkswirtschaftlichen Erfordernisse. Eine möglichst weitgehende Übereinstimmung zwischen individuellen Neigungen und gesellschaftlichen bzw. volkswirtschaftlichen Erfordernissen zu erreichen, ist eine zentrale Aufgabe aller Bildungseinrichtungen, speziell aber der umfassend angelegten Berufsberatung und Berufslenkung. Umfassende sozialistische Bildung und Erziehung, verstanden und gestaltet als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, läßt kaum bildungs- und erziehungslose Freiräume zu und versucht darüber hinaus, auch die Familienerziehung (Elternhaus und Schule; Familie) und die außerschulische und außerunterrichtliche Bildung und Erziehung intentional-inhaltlich und organisatorisch-institutionell möglichst genau zu reglementieren und zu kontrollieren (Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Jugend). Auf diese weitgreifende gesellschaftspolitische Zielstellung läßt sich partiell zurückführen, wenn heute in der DDR die Merkmale einer ausgeprägten Lern- und Leistungsgesellschaft zu beobachten sind. [S. 320]<II. Aufbau und Gliederung> Wird das B. vor allem unter intentional-inhaltlichem Gesichtspunkt als „sozialistisch“ bezeichnet, so erfolgt die Bezeichnung als „einheitlich“ besonders im Hinblick auf die Struktur und Gliederung in vertikaler Sicht (nebeneinander verlaufende Ausbildungsgänge auf einer Stufe). Das B. ist horizontal in aufeinanderfolgenden Stufen gegliedert: Dem Grundsatz der Einheitlichkeit und Differenzierung (bei Dominanz der Einheitlichkeit) teils entsprechend, teils widersprechend, ist das B. zugleich vertikal gegliedert, und zwar auch so, daß unterschiedliche, voneinander deutlich geschiedene und undurchlässige Bildungswege entstehen, die qualitativ unterschiedliche Bildungschancen und soziale Aufstiegsmöglichkeiten bieten (siehe unter #205#x. X.); in vertikaler Sicht ist das B. gegliedert in a) Normal- bzw. Regel-Bildungseinrichtungen (Normalkindergärten, Normalschulen), b) Spezialschulen und Spezialklassen, c) Sonderschulen und andere sonderpädagogische Einrichtungen, d) Sorbische Oberschulen und Klassen, e) Einrichtungen der Jugendhilfe und Heimerziehung, f) Einrichtungen der ganztägigen Bildung und Erziehung, g) Kulturelle Einrichtungen. Die „Einheitlichkeit“ wird in diesen speziellen bzw. komplementären Bildungseinrichtungen zumindest dadurch angestrebt, daß auch hier die verbindlich festgelegten Ziele der politisch-ideologischen Erziehung verwirklicht werden sollen. Wenn es im Bildungsgesetz heißt, das B. sei so aufgebaut, daß jedem Bürger der Übergang zur jeweils nächsthöheren Stufe bis zu den höchsten Bildungsstätten, den Universitäten und Hochschulen, möglich sei, so wird diese Möglichkeit im unmittelbaren Anschluß daran wieder durch die Bestimmung — und zwar, wie die Praxis deutlich zeigt, erheblich — eingeschränkt, daß nämlich für die höheren Bildungseinrichtungen nur die Besten und Befähigtesten unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung, d.h. möglichst unter Bevorzugung der Arbeiter- und Bauernkinder und damit Benachteiligung anderer sozialer Schichten, ausgewählt werden. III. Planung und Leitung Planung und Leitung aller zwecks Realisierung der gestellten Bildungs- und Erziehungsaufgaben durchzuführenden Maßnahmen einschließlich der Weiterentwicklung des B. obliegen den zentralistisch-hierarchisch organisierten Volksbildungsorganen, die ihrerseits der Weisung und Kontrolle durch die oberste Staatsführung sowie durch die entsprechenden Abteilungen des Zentralkomitees (ZK) der SED unterliegen. Zu den Volksbildungsorganen im weiteren Sinne zählen der Ministerrat der DDR, das Staatssekretariat für Berufsbildung, das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, die Industrieministerien, das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN), das Ministerium für Gesundheitswesen, das Ministerium für Kultur, das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport und das Ministerium für Nationale Verteidigung sowie die ihnen unter- und zugeordneten Organe und Institutionen auf den verschiedenen Ebenen. Als Volksbildungsorgane (im engeren Sinne) fungieren vor allem das Ministerium für Volksbildung und die Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke und der Kreise einschließlich der Bezirks- bzw. der Kreis-Schulräte und -Inspektoren. Das Ministerium für Volksbildung hat insbesondere die Aufgabe, diejenigen grundsätzlichen Aufgaben des Bildungsgesetzes zu erfüllen, die wegen ihrer Bedeutung einer zentralen Koordination über den Verantwortungsbereich der unter- und zugeordneten Organe und Institutionen hinausgehen. Es hat zwecks Sicherung des erwünschten „Bildungsvorlaufes“ durch rechtzeitige Entscheidung der wesentlichen Grundfragen der Volksbildung den nachgeordneten Organen und Institutionen die Erfüllung der jeweils gestellten Aufgaben zu ermöglichen und mit Unterstützung der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften (Pädagogische Wissenschaft und Forschung) die Organisation sowie die (speziellen) Lernziele und Lerninhalte der Einrichtungen der Vorschulerziehung (Kindergärten usw.), der allge[S. 321]meinbildenden Oberschulen, der zur Hochschulreife führenden Einrichtungen, der Spezialschulen und Spezialklassen, der Sonderschulen, der Einrichtungen und Veranstaltungen der außerschulischen und außerunterrichtlichen Bildung und Erziehung einschließlich der Feriengestaltung und der Einrichtungen der Jugendhilfe und Heimerziehung zu bestimmen. Es soll ferner die Erarbeitung entsprechender Vorschriften (Bildungsgesetz, Schulordnung usw.) sowie Lehrpläne, Lehrbücher und anderer Unterrichtsmittel gewährleisten (Unterrichtsmittel und Programmierter Unterricht). Ihm obliegen die Planung, Leitung und Kontrolle der pädagogischen Wissenschaft und Forschung — mit Ausnahme der Forschungen auf dem Gebiet der Berufsbildung und des Fach- und Hochschulwesens — unter Konzentration auf die im Bildungsgesetz gestellten Aufgaben. Ziele und Inhalte der Aus- und Weiterbildung der Lehrer und Erzieher sowie der Schulfunktionäre sind von ihm zu bestimmen, die entsprechenden Studienpläne zu bestätigen sowie die Arbeitsbedingungen und Vergütungen der Lehrer und Erzieher festzulegen. Durch Einbeziehung vor allem der Volkseigenen Betriebe, der Jugendorganisationen, der anderen Massenorganisationen und der Eltern hat es eine einheitliche sozialistische Bildungs- und besonders Schulpolitik durchzusetzen sowie auf der Grundlage des Perspektivplans zur Entwicklung der Volkswirtschaft die proportionale Entwicklung der Bildungseinrichtungen und die ökonomische Verwendung der zur Verfügung stehenden personellen und materiellen Mittel zu garantieren. Im Jahr 1982 beliefen sich die Ausgaben für das Bildungswesen im Rahmen des Staatshaushaltes auf knapp 11 Mrd. Mark, davon 7,6 Mrd. für die Volksbildung (Kindergärten und allgemeinbildende Schulen), 0,95 Mrd. für die Berufsausbildung Jugendlicher und für die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen (die hauptsächlich von den Betrieben finanziert werden) sowie 2,4 Mrd. Mark für das Fach- und Hochschulwesen. Grundlage für die Planung im Bildungssystem bilden die für die gesamte Volkswirtschaft geltenden mehr- und einjährigen Volkswirtschaftspläne. IV. Vorschulerziehung Die Vorschulerziehung umfaßt die Bildung und Erziehung der Kinder in gesellschaftlichen Einrichtungen und in den Familien bis zu ihrem Eintritt in die allgemeinbildende Schule, d.h. bis zum beginnenden 7. Lebensjahr. Die wichtigsten Kindereinrichtungen der Vorschulerziehung, deren Besuch nicht obligatorisch ist, sind Kinderkrippen und Kindergarten; sie repräsentieren zugleich die beiden zeitlich aufeinanderfolgenden Etappen der Vorschulerziehung. Neben den normalen Kinderkrippen und Kindergärten gibt es vorwiegend für Beschäftigte in der Landwirtschaft Saisonkrippen, für Kinder von durch ihre Berufstätigkeit länger vom Wohnort abwesenden Eltern (Fernfahrer u.ä.) Wochenkrippen und für Waisenkinder sowie für Kinder, deren Eltern das Erziehungsrecht entzogen wurde oder die es aus anderen Gründen nicht wahrnehmen können, Kinderheime, die eine dauernde Betreuung der Kinder gewährleisten (Jugendhilfe). Für die Kinder im letzten vorschulischen Jahr, also für die 5jährigen, besteht im Rahmen der Vorschulerziehung ein dreiteiliges System der systematischen Schulvorbereitung; es umfaßt die Schulvorbereitung der älteren Gruppe des Kindergartens nach dem Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten (der auch für die jüngere und mittlere Gruppe gilt), ferner Spiel- und Lernnachmittage und die Vorbereitung in der Familie nach dem Buch „Bald bin ich ein Schulkind“ (1967). Die Vorschulerziehung und besonders die Schulvorbereitung erfolgen — entsprechend den Festlegungen des „Bildungs- und Erziehungsplans für den Kindergarten“ (1967) — in den „Beschäftigungen“ (unterrichtliche Sachgebiete) Muttersprache, Bekanntmachen mit der Kinderliteratur, Malen, Zeichnen, Formen, Basteln und Bauen, Bekanntmachen mit dem gesellschaftlichen Leben, mit der Natur, mit Mengen (Vergleich von Längen, Breiten und Höhen), Turnen und Musik. Zum Zweck der Kollektiv- und Arbeitserziehung werden im Kindergarten verschiedene Arbeitsarten geübt. Neben der Hinführung zum verantwortlichen Handeln in der Gemeinschaft durch Übernahme entsprechender Arbeitsaufgaben hat die Arbeitserziehung der Vorschulkinder insofern propädeutischen Charakter, als mit der Anleitung zur Herstellung von Gegenständen für das Spiel und den täglichen Gebrauch die Kinder erste Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben sollen, die später im polytechnischen Unterricht der Schule als Grundlage für den Erwerb weiterer, komplexerer Arbeitsfähigkeiten dienen können bzw. sollen. Zunehmende Bedeutung wird der Wehrerziehung der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Vorschulerziehung beigemessen. Die Spiel- und Lernnachmittage sind vorschulische, insbesondere schulvorbereitende Veranstaltungen der Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise, die vorwiegend an den Oberschulen für diejenigen Kinder im letzten vorschulischen Jahr durchgeführt werden, die keinen Kindergarten besuchen. In 20 14täglich stattfindenden und ca. 90 Minuten dauernden Spiel- und Lernnachmittagen werden die Vorschulkinder anhand des Planes für die Spiel- und Lernnachmittage (1968) und der darin vorgesehenen Beschäftigungsthemen systematisch auf das gemeinsame Lernen in der Schule vorbereitet, vorwiegend von Lehrern der unteren Klassen, aber auch von Kindergärtnerinnen und Horterzieherinnen. [S. 322]<V. Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule> Die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, Oberschule (OS) genannt, ist die staatliche Regel- bzw. Normal-Pflichtschule der DDR, die jedoch keineswegs von allen Kindern bis zu ihrem Abschluß besucht wird. Mit der Bezeichnung „Oberschule“ wird zum Ausdruck gebracht, daß in ihr eine relativ hohe Allgemeinbildung als Grundlage für Jede weiterführende Bildung und Berufsbildung vermittelt werden soll; die Bezeichnung „polytechnisch“ weist auf die besondere Bedeutung hin, die im Rahmen der schulischen Allgemeinbildung Polytechnischer Bildung und polytechnischem Unterricht beigemessen wird. Die Unterrichtsfächer sind aus Tabelle 1 zu entnehmen. Der Unterricht erfolgt ausschließlich anhand verbindlicher Lehrpläne (Lehrplanreform) und Unterrichtsmittel (Unterrichtsmittel und Programmierter Unterricht) einschließlich Schulbücher, die vom Ministerium für Volksbildung herausgegeben bzw. bestätigt werden. Der im Bildungsgesetz festgelegten organisatorischen Gliederung der Oberschule in Unterstufe (Kl. 1–3), Mittelstufe (Kl. 4–6) und Oberstufe (Kl. 7–10), die zuzüglich der Abiturstufe (Kl. 11 und 12) das System 3 + 3 + 4 + + 2 bildet, steht bei Zugrundelegung der inhaltlichen Gliederung nach der Einführung der Unterrichtsfächer sowie der Übergangsmöglichkeiten in Spezialschulen und -klassen ein tatsächliches Zweijahresblock-System 2 + 2 + 2 + 2 + + 2 + + 2 gegenüber, bei dem besonders die Übergänge zu den Klassen 9 und 11 selektiv wirken (siehe unter #205#ix. IX.). Die Unterstufe, die offiziell die Klassen 1–3 sowie faktisch auch noch die als Übergangsklasse bezeichnete Klasse 4 umfaßt, hat die Aufgabe, ein Fundament für den weiterführenden Unterricht und für die Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umwelt zu legen und die Schüler vor allem an beharrliches und fleißiges Lernen zu gewöhnen, und zwar in einem nach dem eingeschränkten Fachlehrerprinzip erteilten und bereits gefächerten Unterricht mit Deutsch einschließlich Heimatkunde und Mathema[S. 323]tik als tragenden Fächern und den Fächern Werk- und Schulgartenunterricht, Sport, Musik und Zeichnen. Im Deutschunterricht der Klasse 1 steht der Erwerb der Grundfertigkeiten im Lesen und Schreiben im Vordergrund, wobei die analytisch-synthetische Leselernmethode und eine aus der Antiqua abgeleitete Schulausgangsschrift verbindlich sind. Der Mathematikunterricht zielt — als Bestandteil einer von Klasse 1 bis 10 bzw. 12 reichenden Gesamtkonzeption — auf die Vermittlung grundlegenden mathematischen Wissens sowie auf die Entwicklung des mathematischen Denkens und der Rechenfertigkeiten, und zwar anhand traditioneller Lehrstoffe, ist also nicht an Begriffen und Inhalten der Mengenlehre orientiert. Die polytechnische Bildung wird vor allem im Werkunterricht und die Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung besonders im Heimatkundeunterricht (innerhalb des Faches Deutsch) vermittelt. Nach Abschluß der Klasse 2 besteht die erste Möglichkeit zum Übergang in Spezialklassen, nämlich in die Klassen 3 mit erweitertem Russischunterricht. Auf der Unterstufe stehen Schulunterricht und Schulhortarbeit in besonders engem Zusammenhang (siehe unter #205#xiv. XIV.). Die Mittelstufe (Kl. 4 bzw. 5 und 6) ist vor allem dadurch gekennzeichnet, daß in ihr der Unterricht in den Fächern Russisch, Geschichte, Geographie, Biologie und Physik sowie die systematische Berufsberatung beginnen. Beginnend mit dem Abschluß der 4. Klasse besteht die Möglichkeit zum Übergang in weitere Spezialschulen und -klassen (siehe unter #205#ix. IX.) Die polytechnische Bildung wird vor allem im Werkunterricht vermittelt. Die Oberstufe (Kl. 7–10) untergliedert sich in eine untere Oberstufe (Kl. 7 und 8) und eine obere Oberstufe (Kl. 9 und 10); denn mit Abschluß der Klasse 8 endet die eigentliche Einheitsschule und beginnt eine Verstärkung der Differenzierung in qualitativ unterschiedliche Bildungswege, wenn auch die Mehrzahl der Schüler die 9. und 10. Klassen der Normal-Oberschule besucht (Schulpflicht). Die Oberstufe wird dadurch differenziert, daß ab Klasse 7 der fakultative Unterricht in einer 2. Fremdsprache (Englisch oder Französisch mit 3 Wochenstunden) einsetzt und im Rahmen des polytechnischen Unterrichts auch die produktive Arbeit der Schüler in den beiden Varianten „Industrie“ und „Landwirtschaft“ durchgeführt wird. Eine noch stärkere Differenzierung erfährt der Unterricht in den Klassen 9 und 10 (obere Oberstufe) durch die zwar als außerunterrichtlich bezeichneten, jedoch eng mit dem Unterricht verbundenen jeweils wöchentlich 2stündigen freiwilligen außerschulischen Arbeitsgemeinschaften, für die 26 Rahmenprogramme vorliegen, sowie durch das Fach „Einführung in die sozialistische Produktion“ und durch die produktive Arbeit der Schüler (seit 1974) in 10 Varianten. Auch mit dieser Differenzierung werden bereits verschiedene Bildungsgänge mit unterschiedlichen Aufstiegsmöglichkeiten angebahnt. Die zum 1. 9. 1978 erfolgte „Einführung des Wehrunterrichts als obligatorischer Bestandteil der Allgemeinbildung in den Klassen 9 und 10 der sozialistischen Oberschule“ stellt international eine bezeichnende didaktische bzw. intentional-inhaltliche Rarität dar (Wehrerziehung). Mit Ausnahme der 1. Klasse erfolgt am Ende jeder Klasse die Versetzung oder Nichtversetzung der Schüler in die nächsthöhere Klasse; probeweise Versetzung oder Rückversetzung sind nicht vorgesehen. Zum Abschluß der 10. Klasse wird von den Schülern der betreffenden Klassen in den verschiedenen Schulen die Abschlußprüfung (schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathematik und Russisch sowie in Physik oder Chemie oder Biologie, mündliche Prüfung in 2 auszuwählenden Fächern und Sportprüfung) abgelegt und bei Bestehen das Abschlußzeugnis mit einem Gesamtprädikat erteilt. An den Abschlußprüfungen nehmen auch Lehrlinge, die bereits nach der 8. Klasse in die Berufsausbildung eingetreten sind und dort einen entsprechenden nachholenden allgemeinbildenden Unterricht erhalten haben, sowie Teilnehmer entsprechender Lehrgänge der Volkshochschulen teil. Für sämtliche Zeugnisse gilt eine einheitliche fünfgradige Zensurenskala: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), genügend (4), ungenügend (5). Für besonders gute Leistungen bei der Abschlußprüfung werden Auszeichnungen verliehen (Ausbildungsförderung). Die politische, pädagogische und schulorganisatorische Leitung der Schule einschließlich des Schulhortes und des Schulinternates erfolgt nach dem Prinzip der Einzelleitung durch den Direktor unter Mitwirkung der Lehrer und Erzieher an der Arbeit des Pädagogischen Rates und der Schulleitung (Schulordnung). Der Unterricht durch Privatschulen ist in der DDR grundsätzlich ausgeschlossen; Unterricht durch Privatpersonen an einzelne Schüler oder Schülergruppen außerhalb des obligatorischen Schulunterrichts in den schulischen Fächern darf nur mit Genehmigung des für die betreffenden Schüler zuständigen Schuldirektors erteilt werden. VI. Abiturstufe Die zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen, die Abiturstufe bzw. Abiturklassen, umfassen hauptsächlich die Erweiterte Oberschule mit den Klassen 11 und 12, aber auch die verschiedenen Spezialschul- und Sonderschul-Klassen 11 und 12, die Abiturklassen der Berufsausbildung (Jugendlicher), die Abiturlehrgänge (Gesamtlehrgänge) und die Sonderreifelehrgänge der Volkshochschulen sowie die (noch bestehenden) Arbeiter-und-Bau[S. 324]ern-Fakultäten der Bergakademie Freiberg und der Universität Halle-Wittenberg. Die fachgebundene Hochschulreife kann außerhalb dieses Systems auch in einer Sonderreifeprüfung an den Universitäten und Hochschulen erworben werden. An den Ingenieur- und Fachschulen erwerben die Studierenden die fachgebundene Hochschulreife mit der Abschlußprüfung (siehe unter #205#xii. XII.) Die Hochschulreife bzw. das Abitur bezeugt lediglich den erfolgreichen Erwerb der für ein Hochschulstudium erforderlichen Allgemeinbildung und berechtigt nur zur Bewerbung, nicht jedoch zum Hochschulstudium, schon gar nicht in einem Fach eigener Wahl; denn der Zugang zum Hochschulstudium ist darüber hinaus von einem strengen Auswahl- und Zulassungsverfahren der Universitäten und Hochschulen abhängig, das jedoch praktisch, immer mehr auf die 10. Klasse vorverlagert wird. Die Erweiterte Oberschule (EOS) bereitet unmittelbar und ausschließlich auf die Hochschulreife vor, auch wenn ein Teil der Abiturienten anschließend eine Berufsausbildung zum Facharbeiter im Rahmen der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen erwerben muß; eine Ausbildung zum Facharbeiter neben der Vorbereitung auf den Erwerb der Hochschulreife, wie sie das Bildungsgesetz von 1965 noch vorsieht, erfolgt seit 1967/68 in den EOS nicht mehr. Die Stundentafel der EOS ist in Tabelle 2 wiedergegeben. Wahlweise obligatorische Unterrichtsfächer sind Kunsterziehung oder Musik (2) sowie die wissenschaftlich-praktische Arbeit (8), die als Fortsetzung der Polytechnischen Bildung und des polytechnischen Unterrichts der Oberschule nach 9 veschiedenen Rahmenprogrammen durchgeführt werden kann. Für fakultative 25- und 50stündige Lehrgänge stehen insgesamt 6 Wochenstunden für beide Schuljahre sowie z.Z. 20 zusätzliche Lehrgangspläne unterschiedlicher Thematik zur Verfügung. Die Reifeprüfung erfolgt als schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Russisch und Mathematik sowie in Physik oder Chemie oder Biologie, als mündliche Prüfung in 2 aus bestimmten Fächergruppen auszuwählenden Fächern und als Sportprüfung. Die Zahl der Fächer der mündlichen Prüfung kann bis auf 5 erhöht werden. Bei bestandenen Prüfungen wird das Reifezeugnis mit einem Gesamtprädikat [S. 325]ausgehändigt; für besonders gute Leistungen bei der Reifeprüfung werden Auszeichnungen verliehen (Ausbildungsförderung). Ab 1981 hat sich die Zahl der selbständigen EOS durch die Bildung von EOS-Teilen an normalen Oberschulen deutlich verringert (siehe unter #205#xv. XV.). In den Abiturlehrgängen (Gesamtlehrgängen) der Volkshochschulen werden Berufstätige mit abgeschlossener Oberschulbildung (10. Klasse) oder mit einer Bildung, die dem Niveau der Oberschulbildung entspricht, in 2 Jahren zum Abitur geführt. Dabei wird in folgenden obligatorischen Fächern unterrichtet (in Klammern die Gesamtstundenzahl): Deutsch (182), Russisch (163), Mathematik (288), Physik (163), Staatsbürgerkunde (72) und Chemie (140). Daneben werden an den Volkshochschulen auch Sonderreifelehrgänge zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulreife durchgeführt. Die Reifeprüfungen werden nach den Bestimmungen der Reifeprüfung für die EOS abgelegt und bewertet. In den Abiturklassen der Berufsausbildung werden Abgänger der Klasse 10 der Oberschule in einer in der Regel 3jährigen Lehrzeit zur Reife- und zur Facharbeiterprüfung geführt und vor allem auf ein Studium an Technischen und Ingenieurhochschulen vorbereitet; sie sollen deshalb auch vorrangig in solchen Berufen ausgebildet werden, die für den festgelegten Bedarf an Studienbewerbern in den technischen und ökonomischen Hauptfachrichtungen der Technischen und Ingenieurhochschulen die besten Voraussetzungen bieten. Die Reifeprüfung vermittelt allerdings die allgemeine Hochschulreife. In den Abiturklassen der Berufsausbildung z.B. technischer und ökonomischer Richtung sind die obligatorischen allgemeinbildenden Fächer Deutsch (6), Russisch (6), 2. Fremdsprache (10), Staatsbürgerkunde (3), Geschichte (3), Geographie (2), Sport (6), Mathematik (10), Physik (6) und Chemie (5); dazu kommt noch der gegenüber der regulären Facharbeiterausbildung etwas gekürzte berufstheoretische (18) und berufspraktische Unterricht (22). Die Reifeprüfung wird nach den Bestimmungen für die Reifeprüfung an den EOS, die Facharbeiterprüfung nach den Bestimmungen der Facharbeiterprüfungsordnung durchgeführt; sind beide Prüfungen bestanden, so wird ein Reife- und Facharbeiterzeugnis mit zwei Gesamtprädikaten ausgehändigt; für besonders gute Prüfungsleistungen werden Auszeichnungen verliehen. Zur Aufnahme in die Abiturstufe, insbesondere in die EOS, werden „die besten und befähigtesten Schüler unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung“ ausgewählt. Zu diesem Zweck schlagen die Direktoren der Oberschulen dem Kreisschulrat mit Zustimmung der Eltern die besten Schüler der 9. Klasse vor. Die vorgeschlagenen Schüler sollen sich sowohl durch gute Leistungen im Unterricht als auch durch einwandfreies Verhalten auszeichnen und ihre Verbundenheit mit der DDR durch ihre Haltung und ihre Gesellschaftliche Tätigkeit bewiesen haben. Ferner werden bei den Vorschlägen Kinder von „Angehörigen der Arbeiterklasse“ besonders berücksichtigt. Aber auch Eltern von Schülern der 10. Klasse können beim Direktor der Oberschule einen Antrag auf Aufnahme ihrer Kinder in die EOS stellen. Der Direktor berät seine Vorschläge und die Anträge der Eltern zur Vorbereitung auf den Besuch der EOS mit den Klassenleitern und Fachlehrern der 10. Klasse unter Teilnahme des Elternbeiratvorsitzenden und des Freundschaftspionierleiters der Schule und reicht die von ihm übernommenen Vorschläge und Anträge an den Kreisschulrat weiter. Zur Aufnahme in die EOS bilden die Kreisschulräte Aufnahmekommissionen, die über jeden einzelnen Antrag entscheiden. Da die Aufnahmekommissionen in der Regel vor den Abschlußprüfungen tagen, erfolgt bei positiver Entscheidung die Aufnahme unter dem Vorbehalt, daß die Eignung durch die Leistungen und das Gesamtverhalten bis zur Abschlußprüfung der Oberschule und durch die Abschlußprüfung selbst bestätigt wird. Für die Aufnahme in die Berufsausbildung mit Abitur, d.h. in die Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung Jugendlicher, für die im Prinzip die gleichen Grundsätze wie für die Aufnahme in die EOS gelten, werden die Vorschläge und die Aufnahmeverfahren (Aufnahmekommission) in Zusammenarbeit mit den Kombinaten, Betrieben und Genossenschaften auf der Grundlage des zahlenmäßig eng begrenzten „Plans zur Neueinstellung von Schulabgängern für die Ausbildung in Abiturklassen“ durchgeführt, die auch die entsprechenden Lehrverträge abschließen. Die Aufnahmeverfahren werden zum Teil bereits im Laufe des 9. Schuljahres für die betreffenden Schüler durchgeführt. Auch bei der Aufnahme in die Abiturklassen der Berufsausbildung sollen Arbeiter- und Bauernkinder sowie Mädchen besonders berücksichtigt werden. Für den Besuch der Abiturlehrgänge (Gesamtlehrgänge) für Berufstätige an den Volkshochschulen ist eine Beurteilung durch den Betrieb, in dem der betreffende Berufstätige arbeitet, notwendig; Lehrlingen, sofern sie nicht in der Berufsausbildung mit Abitur lernen, ist seit kurzem die Teilnahme an den Abiturlehrgängen der Volkshochschulen (und Betriebsakademien) verboten; zeitweilig nicht berufstätige Frauen können dagegen aufgenommen werden. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurde das auch heute noch anhaltende Bestreben deutlich, die Zahl der jährlichen Abiturienten und dazu die Schülerplätze an den zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen so niedrig zu halten, daß ihre Zahl möglichst weitgehend der in den Volkswirt[S. 326]schaftsplänen festgelegten und anhand des Bedarfes an akademischen Nachwuchskadern ermittelten Zahl der Hochschulstudienplätze entspricht. Dies bedeutet nichts anderes, als den „Numerus clausus“ vom Hochschuleingang auf den Abiturstufeneingang vorzuverlagern. 1982 konnten knapp 10 v.H. der Absolventen der 10. Klasse in die EOS überwechseln und ca. 5 v.H. in die Berufsausbildung mit Abitur (siehe auch unter #205#xv. XV. Berechnung nach Stat. Jahrbuch der DDR 1983, S. 289 ff.). VII. Sonderschulen und sonderpädagogische Einrichtungen Zum Sonderschulwesen gehören als Einrichtungen für wesentlich physisch oder psychisch geschädigte, jedoch schulbildungsfähige Kinder und Jugendliche Schulen für Schwachsinnige, Gehörlose, Schwerhörige, Sprachgestörte, Blinde, Sehschwache und Körperbehinderte sowie Schulen und Klassen für langfristig stationär Behandlungsbedürftige bzw. chronisch Erkrankte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, und auch die sonderpädagogischen Beratungsstellen. Vorschul- und Berufsschulteile sowie zum Abitur führende Klassen sind jeweils organisatorische Bestandteile der betreffenden Sonderschulen. Darüber hinaus gibt es aber auch eigenständige Sonderkindergärten und Sonderberufsschulen, z.B. Sprachheilkindergarten, Gehörlosen-Berufsschule, Berufshilfsschule. Sonderschulen, die Kinder und Jugendliche eines oder mehrerer Kreise oder Bezirke aufnehmen, sind in der Regel Internatsschulen. Insgesamt werden im Jahrgangsdurchschnitt (Klassen 1–12) 2,8 v.H. der Kinder und Jugendlichen in Sonderschulen betreut (Stat. Jahrbuch der DDR 1983, S. 289 ff.). Hilfsschulen sind 8klassige Schulen, denen zum Teil Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sind. Die schulbildungsfähigen schwachsinnigen Kinder und Jugendlichen werden entsprechend dem Grad ihrer Schädigung in einem A-, B- oder C-Zug nach differenzierten Lehrplänen unterrichtet. Die Berufsausbildung und die berufliche Eingliederung von Hilfsschülern erfolgt nach den Rechtsvorschriften für Hilfsschulabgänger (5. DB zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Sonderschulwesen — vom 20. 12. 1968 [GBl. II, 1969, S. 36] i. d. F. vom 1. 8. 1969 (VuM d. MfV Nr. 29/69, S. 317]. Gemeinsame Anweisung zur Berufsausbildung der aus Hilfsschulen entlassenen Jugendlichen vom 23. 1. 1973 [VuM d. MfV Nr. 5/73, S. 39]). Die Gehörlosen-Schulen und die Gehörlosen-Hilfsschulen, denen Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein können, betreuen Kinder und Jugendliche, die auch bei Einsatz elektro-akustischer Hilfsmittel die Lautsprache auf natürlichem (akustischem) Wege nicht erlernen können. Die Gehörlosen-Schulen sind 10klassig, die Gehörlosen-Hilfsschulen 8klassig. Die 10- bzw. 12klassigen Schwerhörigen-Schulen und die 8klassigen Schwerhörigen-Hilfsschulen nehmen Kinder und Jugendliche auf, die durch eine Hörminderung dem Unterricht außerhalb dieser Einrichtungen nicht folgen können, die Sprache jedoch über das Ohr — in der Regel mit Hörhilfen — erlernen oder dem Unterricht über das Absehen vom Munde zu folgen vermögen; auch diesen Schulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. In den Sprachheilschulen oder durch ihre ambulant tätigen Sprach- und Stimmheilpädagogen werden Kinder und Jugendliche sonderpädagogisch gebildet und behandelt, die an einem totalen oder partiellen Unvermögen leiden, die normale Umgangssprache zu erlernen, so daß Erkenntnisfähigkeit und Kommunikation beeinträchtigt sind. Die sonderpädagogische Behandlung Sprach- und Stimmgeschädigter erfolgt in der Regel durch ambulant tätige Pädagogen in sonderpädagogischen Beratungsstellen; nur Kinder mit solchen Sprachstörungen, für deren Behandlung die Bedingungen der Beratungsstelle nicht genügen, werden in Vorschulgruppen und Sprachheilschulen eingewiesen. Die Sprachheilschulen sind 3- bzw. 6klassige Oberschulen, denen die Vorschulgruppen angegliedert sind. Ziel der Sprachheilschulen ist es, die erfaßten Kinder sprachlich so zu fördern, daß die Mehrzahl von ihnen nach dem 3. Schuljahr in die Normalschule umgeschult werden kann. In den in der Regel 10klassigen Blindenschulen, denen Vorschulgruppen, Berufsschulklassen, zum Abitur führende Klassen für Sehgeschädigte sowie Hilfsschulklassen angegliedert sein können, werden Kinder und Jugendliche betreut, die infolge hochgradiger Sehschädigung auch mit Spezialsehhilfen Flachschrift nicht lesen und schreiben können und deren vollwertige Bildung und Erziehung außerhalb dieser Einrichtungen nicht gewährleistet ist. Abgänger der Blindenschule erhalten ihre Berufsausbildung im Rehabilitationszentrum für Blinde. Befähigte Schüler können in Klassen für Sehgeschädigte (Blinde und Sehschwache) zum Abitur geführt werden. Schulbildungsfähige schwachsinnige Blinde besuchen Hilfsschulklassen in den Blindenschulen. Die 10klassige Sehschwachen-Schule hat die Aufgabe, die Schüler auf der Grundlage der Lehrpläne der Normalschule mit Hilfe sonderpädagogischer Maßnahmen zum Oberschulabschluß zu führen. Befähigte Schüler können in den zum Abitur führenden Klassen für Sehgeschädigte die Hochschulreife erlangen. Abgänger aus der Sehschwachen-Schule, deren berufliche Ausbildung unter allgemeinen Bedingungen nicht gesichert werden kann, werden ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechend in speziellen Berufsschulklassen und gegebenenfalls Ausbildungsgruppen beruflich ausgebildet. Schulbildungsfähige schwachsinnige Sehschwache [S. 327]besuchen die 8klassigen Sehschwachen-Hilfsschulen. Den Sehschwachen-Schulen und den Sehschwachen-Hilfsschulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. In Körperbehinderten-Schulen werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die in einer anderen Schule keine vollwertige Bildung und Erziehung erhalten können bzw. der Gefahr weiterer gesundheitlicher Schädigung oder psychischer Fehlentwicklung ausgesetzt sind; sie sind in der Regel 10klassig. Befähigte Schüler können in den zum Abitur führenden Klassen für Körperbehinderte die Hochschulreife erlangen. Abgänger aus den Körperbehindertenschulen, deren Berufsausbildung in den allgemeinen Ausbildungsstätten nicht gesichert werden kann, werden in Rehabilitationsstätten auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet. Schulbildungsfähige schwachsinnige Körperbehinderte besuchen die 8klassigen Körperbehinderten-Hilfsschulen; den Körperbehinderten-Schulen und den Körperbehinderten-Hilfsschulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. Für Kinder und Jugendliche, die auch in Sonderschulen nicht betreut werden können, gibt es sonderpädagogische Einrichtungen, die auf allen Stufen die schul- und unterrichtsorganisatorischen Bedingungen, Methoden, Arbeitstechniken und pädagogischen Hilfen sowohl den Auswirkungen der Erkrankung als auch den Anforderungen der gültigen Lehrpläne anpassen und den altersgemäßen Übergang zur entsprechenden Bildungsstufe einer Sonder- oder örtlichen Oberschule ermöglichen sollen. Kinder und Jugendliche mit wesentlichen physischen und psychischen Schädigungen unterliegen der Meldepflicht; meldepflichtig sind die Jugendärzte, alle anderen Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens, Lehrer, Erzieher, Kindergärtnerinnen sowie die Eltern der geschädigten Kinder; die Meldung erfolgt an die zuständige Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises. VIII. Sorbische Schulen und Klassen Auf der Grundlage zunächst des Gesetzes des Landes Sachsen zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung (1948), später der Verfassung (Art. 40) der DDR und des Bildungsgesetzes wurden in dem sog. 2sprachigen Gebiet in den heutigen Bezirken Cottbus und Dresden sorbische Schulen und Klassen bzw. sorbischer Sprachunterricht eingeführt. Darüber hinaus wird aber auch an anderen Bildungseinrichtungen, so in Kindergärten, an Berufsschulen, Betriebsakademien und Volkshochschulen der Gebrauch der sorbischen Sprache ermöglicht. Die Ausbildung entsprechend sprachlich befähigter Kindergärtnerinnen, Erzieher und Lehrer der unteren Klassen erfolgt am Sorbischen Institut für Lehrerbildung in Bautzen, die der Fachlehrer für das Fach Sorbisch in der Oberstufe erfolgt an der Karl-Marx-Universität Leipzig. Die schulischen und anderen Möglichkeiten zur Pflege der sorbischen Sprache und Kultur sind offensichtlich größer als das tatsächliche Verlangen dieser Bevölkerungs- bzw. Sprachgruppe, insbesondere ihrer jüngeren Mitglieder, diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Sorben (Minderheitenpolitik). IX. Spezialschulen und Spezialklassen Spezialschulen und Spezialklassen sind elitäre Bildungseinrichtungen im Rahmen des allgemeinbildenden Schulwesens, zum Teil auch in Verbindung mit dem Hochschulwesen, die „besonderen Erfordernissen der Nachwuchsentwicklung für die Wirtschaft, die Wissenschaft, den Sport und die Kultur dienen“ und nur „Schüler mit hohen Leistungen und besonderen Begabungen aufnehmen“ (in: Bildungsgesetz 1965 i. d. F. von 1966, GBl. II, S. 571); sie führen in der Regel zum Abitur und werden nur in begrenztem Umfang errichtet, dafür aber personell und materiell bevorzugt ausgestattet. Spezialschulen sind selbständige schulorganisatorische Einheiten, während Spezialklassen relativ selbständige Bestandteile von Normalschulen, meist von EOS, aber auch anderen Bildungseinrichtungen, wie Universitäten, Technischen Hochschulen usw., darstellen. Zur Zeit werden folgende Arten von Spezialschulen und Spezialklassen betrieben: 1. (Spezial-)Klassen mit erweitertem Russischunterricht ab Klasse 3; 2. Spezialschulen und Spezialklassen für Musik, Bühnentanz und Artistik ab Klasse 5, 6, 9 oder 11; 3. Spezialschulen für Sport (Kinder- und Jugendsportschulen) vorwiegend ab Klasse 5; 4. Spezialschulen und Spezialklassen für Russisch ab Klasse 9; 5. Spezialklassen mit verstärktem neusprachlichem Unterricht ab Klasse 9; 6. Spezialklassen mit verstärktem altsprachlichem Unterricht ab Klasse 9; 7. Spezialschulen und Spezialklassen für Mathematik ab Klasse 9 oder 11; 8. Spezialschulen und Spezialklassen physikalisch-technischer Richtung ab Klasse 9 oder 11; 9. Spezialklassen biologisch-technischer Richtung ab Klasse 9 oder 11. In dem Beschluß über die Bildung von Spezialschulen und Spezialklassen (1963, GBl. II, S. 501) wurde die Einrichtung von mathematisch-naturwissenschaftlichen Spezialschulen und -klassen bestimmt, in denen Schüler in solchen speziellen Berufen der führenden Wirtschaftszweige und der Landwirtschaft ausgebildet und auf ein Studium der entsprechenden Fachrichtungen vorbereitet werden, die für die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in diesen Bereichen und in der gesamten Volkswirtschaft von grundlegender Bedeutung sind und besonders hohe mathematisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse verlangen. Jedoch schon vor diesem Spezialschulen-Beschluß (1963) bestanden [S. 328]verschiedene Spezialschulen bzw. Spezialklassen, so die Spezialschulen für Sport (Kinder- und Jugendsportschulen) und die Klassen mit erweitertem Russischunterricht (seit 1952). In den Jahren 1964–1968 wurden zahlreiche Aktivitäten zur Einrichtung von Spezialschulen und Spezialklassen verschiedener Art entwickelt, so daß sich Margot Honecker, der Minister für Volksbildung, 1968 genötigt sah, die Forcierung dieser — die Einheitsschule aufzulösen drohenden — Entwicklung zu kritisieren. Da die Spezialschulen und Spezialklassen, deren elitärer Charakter nicht zuletzt dadurch zum Ausdruck kommt, daß in sie nur ca. 3 v.H. der Schüler der betreffenden Jahrgänge Aufnahme finden, offensichtlich der Idee der Einheitsschule bzw. dem Prinzip der „Einheit von Einheitlichkeit und Differenzierung bei Prädominanz der Einheitlichkeit“ widersprechen, finden sich in allgemein zugänglichen Veröffentlichungen über das Bildungswesen der DDR nur spärliche Angaben über diese Einrichtungen. Bezüglich des Fächerkanons und der Stundentafel unterscheiden sich die Spezialschulen und Spezialklassen durch ihre spezielle Fächerprofilierung. Zum Unterschied von der Stundentafel der Normalschulen werden die „profilierenden“ Fächer mit besonders hoher Stundenzahl unterrichtet, und zwar teilweise zu Lasten der Stunden für andere Fächer, so für den polytechnischen Unterricht. Der Einzugsbereich der jeweiligen Spezialschulen erstreckt sich auf die gesamte DDR, so daß sie — auch wegen des erhöhten Stundenaufwandes von bis zu 60 Wochenstunden — häufig als Internate geführt werden. Den größten Anteil an den Spezialschulen und -klassen haben die Klassen mit erweitertem Russischunterricht, die bereits ab Klasse 3 einsetzen. Schüler der Spezialklassen 10 mit erweitertem Russischunterricht haben die Möglichkeit, das Abitur im Fach Russisch nach den Bedingungen der Klasse 12 des regulären Russischunterrichts abzulegen; Schüler der Spezialklassen 12 mit erweitertem Russischunterricht können zusammen mit dem Abitur die Sprachkundigen-Prüfung Ia oder sogar IIa ablegen. Nicht zu verwechseln mit den Spezialklassen mit erweitertem Russischunterricht sind die Spezialschulen für Russisch mit den Klassen 9–12 in Wiesenburg und in Wickersdorf, an denen Schüler speziell auf ein Studium als Russischlehrer vorbereitet werden. Nach der Vereinheitlichung der EOS, die bis 1967/68 in einen neusprachlichen A-Zweig, einen mathematisch-naturwissenschaftlichen B-Zweig und einen altsprachlichen C-Zweig gegliedert war, wurden Spezialklassen 11 und 12 mit verstärktem Fremdsprachenunterricht, d.h. mit verstärktem neusprachlichem und mit verstärktem altsprachlichem Unterricht eingerichtet. Die Verstärkung des Fremdsprachenunterrichts kommt sowohl in seinem größeren Umfang — es werden mindestens 3 obligatorische Fremdsprachen gelehrt — als auch in seinem höheren Niveau zum Ausdruck, das vor allem dadurch erreicht wird, daß der Fremdsprachenunterricht in kleinen Gruppen erteilt wird. Eine sehr niedrige Klassenfrequenz ist überhaupt ein wesentliches Kennzeichen und Privileg der Spezialschulen und -klassen. Zu den fremdsprachlichen Spezialschulen und -klassen ist auch das Institut zur Vorbereitung auf das Auslandsstudium der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät der Universität Halle-Wittenberg zu rechnen, an dem besonders ausgewählte Schüler, die die Klasse 11 absolviert haben, in einem besonderen 12. Schuljahr auf ein Studium in den RGW-Ländern, vor allem in der Sowjetunion, vorbereitet werden und dafür eine entsprechend verstärkte fremdsprachliche Ausbildung, vorzugsweise in der russischen Sprache, erhalten. Neben den mathematischen Spezialklassen 9 und 12 an EOS gibt es auch eine Spezialschule für Mathematik, die Heinrich-Hertz-Schule in Berlin-Friedrichshain. Physikalisch-technische Spezialschulen bestehen in Dresden, Frankfurt/Oder, Jena, Merkers und Riesa. Darüber hinaus bestehen an (normalen) EOS physikalisch-technische und biologisch-technische Spezialklassen, so z.B. in Kleinmachnow, Hermsdorf/Thüringen und Güstrow. Außerdem wurden (bereits 1964) an den damaligen mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultäten einiger Universitäten und Hochschulen Spezialklassen „zur Förderung mathematisch-naturwissenschaftlich besonders begabter Jugendlicher“ eingerichtet. In diesen Spezialklassen 11 und 12 sollen die Jugendlichen, die durch die Universitäten und Hochschulen im Zusammenwirken mit den Schulbehörden, insbesondere aufgrund der Ergebnisse der Mathematik-Olympiaden und anderer naturwissenschaftlich-technischer Leistungswettbewerbe, ausgewählt werden, vor allem auf ein Studium in mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Fachrichtungen vorbereitet werden. Der Unterricht in diesen Spezialklassen erfolgt durch Wissenschaftler nach speziellen Lehrplänen sowie in kleinen Gruppen. Nach der kurz nach dem IX. Parteitag der SED (1976) erlassenen „Anweisung über Spezialklassen an Sektionen für Mathematik und Naturwissenschaft der Universitäten und Hochschulen“ (VuM d. Min. f. Hoch- u. Fachschulwesen, 1976, Nr. 7, S. 42 f.) bestehen diese Arten von Spezialklassen an den Universitäten Berlin (Ost), Halle und Rostock sowie an den Technischen Hochschulen Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) und Leuna-Merseburg. Die in diesen Spezialklassen auf ein Studium vorbereiteten Schüler überspringen z.T. das erste Studienjahr. Die Delegierung dieser Schüler und ihre Zulassung seitens der jeweiligen Universität oder Technischen Hochschule erfolgt im Zusammenhang mit dem [S. 329]Verfahren der Aufnahme von Schülern in die Abiturstufe im 10. Schuljahr. Abgesehen von der Spezialschule für Musik in Berlin-Friedrichshain und den Spezialklassen für Musikerziehung in Wernigerode, die wie die Mehrzahl

Einheitliches sozialistisches Bildungssystem (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 318] I. Ziele und Grundsätze Nach Auffassung der marxistisch-leninistischen Pädagogik (Pädagogische Wissenschaft und Forschung), wie sie gegenwärtig in der DDR — darin vor allem der sowjetischen Pädagogik und Bildungspolitik folgend — offiziell vertreten wird, ist die sozialistisch-kommunistische Bildung und Erziehung und darin besonders die Herausbildung eines sozialistischen Bewußtseins bei…

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Anarchismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Sozialutopische und politische Bewegung, die Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und Brüderlichkeit unter Ablehnung jeder Form von Herrschaft herzustellen sucht. In politischen, rechtlichen, organisatorischen und weiteren Zwängen sieht der A. die Ursachen von Ungleichheit und Ungerechtigkeit; an deren Stelle sollen der freiwillige Zusammenschluß „freier Menschen“ und die freiwillige Kooperation zwischen kleinen und überschaubaren Gruppen treten. Theoretiker des A. sind vor allem William Godwin (1756–1836), Pierre Joseph Proudhon (1809–1865), Max Stirner (1806–1856), Michael A. Bakunin (1814–1876), Peter A. Kropotkin (1842–1921), Sergej Netschajew (1846–1882). Der A. war und ist seinem ideologischen Selbstverständnis entsprechend uneinheitlich und vielfach zerstritten. Neben Vertretern eines ethischen A., die auf moralische Erziehung und Überzeugung hoffen, stehen solche, die durch individuellen Terror „die Massen wecken“, den jeweiligen Staat als „Gewaltsystem“ entlarven wollen. Das Verhältnis zwischen A. und der marxistisch beeinflußten, aber auch der reformerischen Arbeiterbewegung war von Anbeginn gespannt, wenn nicht feindlich. Die I. Internationale (Internationale Arbeiterassoziation 1864–1876) zerbrach an diesem Gegensatz. Einen gewissen Einfluß hatte der A. im 19. Jahrhundert vor allem in Rußland und — bis in die Gegenwart fortwirkend — in den romanischen Ländern, im 20. Jahrhundert insbesondere in Form des sich auf den von revolutionären Gewerkschaften geführten wirtschaftlichen Kampf orientierenden Anarchosyndikalismus (Syndikalismus). Der Marxismus-Leninismus in der DDR sieht im A. eine „kleinbürgerliche, pseudorevolutionäre, politische und ideologische Strömung, die jede staatliche und politische Organisation prinzipiell ablehnt. Infolge seiner Mißachtung des politischen Kampfes der Arbeiterklasse um die Staatsmacht, seiner feindlichen Haltung gegenüber der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse und seiner Ablehnung der Diktatur des Proletariats als Instrument zum Aufbau der sozialistischen Gesellschaft, spielte der A. eine negative, hemmende Rolle in der Arbeiterbewegung.“ (Kleines politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 36) Im Verlauf und in der Folge der Studenten- und Jugendbewegung nach 1967 in den westlichen Industriestaaten, aber auch in revolutionären Bewegungen der Dritten Welt, hat es Versuche zur erneuten Verlebendigung des A. gegeben. Derartige Gruppierungen werden zwar marxistisch-leninistisch als Teil der „antiimperialistischen Bewegung“ begriffen; sie gelten jedoch als zu bekämpfende Feinde: „Objektiv dient der A. der Spaltung der antiimperialistischen Bewegung, dient damit den Interessen des Monopolkapitals und wird von ihm politisch und ideologisch genutzt. Der Kampf gegen den A. in allen heutigen Erscheinungsformen ist eine wichtige Aufgabe der marxistisch-leninistischen Parteien.“ (a.a.O., S. 37) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 46 Amt für Preise beim Ministerrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Angelsport

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Sozialutopische und politische Bewegung, die Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und Brüderlichkeit unter Ablehnung jeder Form von Herrschaft herzustellen sucht. In politischen, rechtlichen, organisatorischen und weiteren Zwängen sieht der A. die Ursachen von Ungleichheit und Ungerechtigkeit; an deren Stelle sollen der freiwillige Zusammenschluß „freier Menschen“ und die freiwillige Kooperation zwischen kleinen und überschaubaren Gruppen treten. Theoretiker…

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Gruppe (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 Der Begriff G. findet — mit unterschiedlichen Bedeutungen — in der marxistisch-leninistischen Psychologie sowie in der Soziologie und Empirischen Sozialforschung der DDR zunehmend Verwendung. 1. G. als Begriff der Psychologie. Bezeichnung für eine „Anzahl von Menschen, die miteinander in Interaktion und Kommunikation stehen; von beiden ist ein Mindestmaß an Intensität, Extensität und Intimität zu fordern, um die notwendige G.-Integration zu sichern“ (Wörterbuch der Psychologie, 3., neubearb. Aufl., Leipzig 1981, S. 243). Diese Definition läßt erkennen, daß der G.-Begriff der Psychologie vor allem auf überschaubare, kleine G. gerichtet ist, da nur von diesen die geforderte Unmittelbarkeit und Intensität des wechselseitigen Aufeinandereinwirkens (Interaktion) gegeben ist. — G. bilden sich zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele. Aus der zur Zielverwirklichung von den G.-Mitgliedern zu entfaltenden Tätigkeit ergeben sich Rollenverteilungen, Prestige-, Rang- und Leitungsstrukturen. Je nachdem, ob diese innere Struktur von außen vorgegeben wird oder aus der G. selbst entsteht, wird zwischen formellen bzw. informellen G. unterschieden. Die Bedeutung der G. liegt nach marxistisch-leninistischer Auffassung darin, daß die konkrete Vermittlung zwischen den politisch gewollten Wertvorstellungen und Normen und den bei den G.-Mitgliedern vorhandenen sich innerhalb von G. vollzieht: „Die G. übernimmt gesamtgesellschaftliche Zielstellungen, Normen, Werte u.a., transformiert sie, d.h., bringt sie mit gruppenspezifischen Zielen, die natürlich letztlich auch aus gesamtgesellschaftlichen resultieren, in Einklang und entwickelt so ein gruppeninternes Normensystem mit Geboten und Verboten u.a. Diesem haben sich die Gruppenmitglieder unterzuordnen; seine Einhaltung unterliegt der Kontrolle. In diesem Feld vollzieht sich die gesellschaftliche Determination des Menschen.“ (Wörterbuch der Psychologie, a.a.O., S. 244) Demnach finden in den G. die eigentlichen Sozialisationsprozesse statt. Die Analyse von G. ist somit Voraussetzung, den realen Bewußtseinsbildungsprozessen, den Motivationen für tatsächliches Sozialverhalten usw. nachzugehen. Derartige Untersuchungen dienen ferner dazu, das Fortwirken traditioneller Einstellungen, von überkommenen Sitten und Bräuchen ebenso zu analysieren wie regionale und schichtspezifische Entwicklungen. Aus marxistisch-leninistischer Sicht besteht bei derartigen Untersuchungen jedoch die Gefahr, daß das postulierte „Klasseninteresse“, das „gesellschaftliche Bewußtsein“ und andere zentrale ideologisch gesetzte Bewußtseinsphänomene, in denen sich die angenommene neue Qualität der eigenen Ordnung als bestimmender Faktor manifestieren soll, hinter den Besonderheiten der jeweiligen G.-Interessen verschwinden, bzw. sich in den Untersuchungsergebnissen nicht mehr nachweisen lassen. Deswegen hat es verschiedentlich politisch-ideologische Kritik an der gruppenanalytischen Forschung gegeben; trotzdem hat sich die Analyse von G. in der Sozialpsychologie, in der Jugendforschung] usw. wegen ihrer Realitätshaltigkeit durchgesetzt. Die Kenntnis der Differenziertheit der eigenen Gesellschaft und der in ihr ablaufenden Prozesse gilt als Voraussetzung für gesellschaftspolitische Eingriffe (Sozialindikatoren; Sozialplanung). 2. G.-Begriffe in der Soziologie. Der G.-Begriff in der Soziologie ist, soweit er sich auf Klein-G. erstreckt, im wesentlichen mit dem der Psychologie identisch. Da die Soziologie sich allerdings stärker der Untersuchung formaler G. zuwendet, werden von ihr auch große [S. 587]strukturierte soziale Einheiten „in der nicht mehr jeder jeden kennt, aber in der dennoch ein bewußtes Verhältnis zur Gruppe selbst besteht und auf der Grundlage der Teilnahme an der für die jeweilige soziale Einheit wesentlichen gesellschaftlichen Tätigkeit sich eine Vielzahl von sozialen Beziehungen zwischen den Gruppenmitgliedern entwickelt, als soziale G. bezeichnet“ (z.B. Belegschaft des Betriebes, eine LPG, ein Forschungsinstitut u.a.) (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl. 1977, S. 231). — Als soziale Groß-G. gelten soziale Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) und Schichten sowie Merkmalseinheiten innerhalb dieser G. (z.B. Facharbeiter als G. in der Arbeiterklasse, Werktätige, die in Großbetrieben beschäftigt sind, Unterscheidungen nach dem Geschlecht usw.). — Davon zu unterscheiden sind statistische G., die sich aufgrund der in der Statistik verwendeten Kriterien ergeben und als solche in soziologische Untersuchungen eingehen (Sozialstruktur; Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. A.). 3. Das sozialistische Kollektiv als G. In der Soziologie und in der Psychologie wird gleichermaßen das Sozialistische ➝Kollektiv als qualitativ neue und höchste Form der G. angesehen. In ihm sollen die gesellschaftlich geforderten und die tatsächlich in der G. vorhandenen Normen und Verhaltensweisen in ein optimales Verhältnis gebracht worden sein. Während die Psychologie ihren Kollektiv-Begriff auf Klein-G. begrenzt, umfaßt der soziologische Begriff auch die genannten größeren G. wie Betriebe usw. Aus der inzwischen nicht mehr bestrittenen Bedeutung der G. für den Sozialisationsprozeß der einzelnen stellt sich zugleich aus der Sicht der Partei die Aufgabe, vor allem die G., die dort vorhandenen Einstellungen, das G.-Klima usw. zu beeinflussen, um die der Partei eigenen Wertvorstellungen und Ziele durchzusetzen. Die Kollektiv- und Arbeitserziehung auch außerhalb der Schule steht daher nicht zufällig im Mittelpunkt der Parteiarbeit, der Agitation und Propaganda, der Tätigkeit von Betriebsleitern usw. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 586–587 Grundstoffindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD)

Siehe auch das Jahr 1979 Der Begriff G. findet — mit unterschiedlichen Bedeutungen — in der marxistisch-leninistischen Psychologie sowie in der Soziologie und Empirischen Sozialforschung der DDR zunehmend Verwendung. 1. G. als Begriff der Psychologie. Bezeichnung für eine „Anzahl von Menschen, die miteinander in Interaktion und Kommunikation stehen; von beiden ist ein Mindestmaß an Intensität, Extensität und Intimität zu fordern, um die notwendige G.-Integration zu sichern“…

DDR A-Z 1985

Formgestaltung, Industrielle (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Der IF. wird seit der 1965 erfolgten Neubildung eines speziellen „Rates für Gestaltung“ beim damaligen „Deutschen Amt für Material- und Warenprüfung“ (DAMW) sowie durch Einbeziehung von Kriterien der IF. bei der Erteilung des Gütezeichens „Q“ verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet (Qualität der Erzeugnisse). Nach Ausgliederung dieses Rates aus dem DAMW und gleichzeitiger Umgestaltung in ein Amt für industrielle Formgestaltung (Leiter: Staatssekretär Martin Kelm, SED) als ein zentrales Organ der DDR mit Wirkung vom 1. 2. 1972 übernahm diese neue Institution alle wesentlichen Funktionen der „Auftragslenkung und -kontrolle auf dem Gebiet der Formgestaltung industrieller Erzeugnisse …“ (GBl. I, 1973, S. 373–375, GBl. I, 1977, S. 412). Gemäß Beschluß des Sekretariats des ZK der SED und des Ministerrats der DDR vom 13. 4. 1978 vergab das Amt für IF. anläßlich der Leipziger Frühjahrsmesse (erstmalig am 14. 3. 1978) für 50 DDR — eigene Exponate die Auszeichnung „Gutes Design DDR“. Seitdem ist die Zahl der (auf jeder Leipziger Messe) ausgezeichneten Exponate zurückgegangen und betrug auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1984 nur noch 26. Daneben werden seit 1978 jährlich ein Design-Preis der DDR für „hervorragende Leistungen“ an Personen oder Kollektive sowie ein „Förderpreis für gute Design-Leistungen“ für den Nachwuchs verliehen. Designanforderungen spielen in den Planaufgaben der Kombinate und Betriebe eine zunehmend größere Rolle; um zu besserer Formgestaltung zu kommen, wurden die materiellen Anreize verstärkt. Zwecks Verbesserung des bislang z.T. noch unbefriedigenden Niveaus der IF. in der DDR sind entsprechende Kriterien im Plan „Wissenschaft und Technik“ und im Pflichtenheft (GBl. I, 1982, S. 1 ff. und GBl. I, 1983, S. 381 ff.) der einzelnen Forschungs- und Entwicklungsgruppen festzulegen. Zwei neue Beschlüsse des Zentralkomitees (ZK) der SED (8. 2. 1982) und des Ministerrates der DDR (27. 2. 1982) zu Maßnahmen im Bereich der IF. richten sich auf den Ausbau von Gestaltungsateliers (bisher: Gestaltungszentren und -einrichtungen) der Kombinate sowie den Aufbau eines Designzentrums in Berlin (Ost). Die bisher ungenügende Designentwicklung soll durch ein verbessertes Instrumentarium in Form eines Führungsdokuments für jeden Generaldirektor eines Kombinates neue Impulse, insbesondere für die Exportstrategie, erhalten. In zum Jahresbeginn 1984 in Kraft getretenen neuen Maßnahmen zur Qualitätssicherung in den Betrieben der DDR (u.a. GBl. I, 1983, S. 405 ff.) sind die Bedeutung der IF. und die Aufgaben des Amtes für IF. umfassender als zuvor berücksichtigt. Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Frühjahr 1984 sehen u.a. den Austausch von Designausstellungen vor. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 424 Formalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Forschung

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Der IF. wird seit der 1965 erfolgten Neubildung eines speziellen „Rates für Gestaltung“ beim damaligen „Deutschen Amt für Material- und Warenprüfung“ (DAMW) sowie durch Einbeziehung von Kriterien der IF. bei der Erteilung des Gütezeichens „Q“ verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet (Qualität der Erzeugnisse). Nach Ausgliederung dieses Rates aus dem DAMW und gleichzeitiger Umgestaltung in ein Amt für industrielle Formgestaltung (Leiter: Staatssekretär Martin…

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Medienpolitik (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Grundsätze M. ist ein wesentlicher Bestandteil der Agitation und Propaganda und der staatlichen Machtpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur planmäßigen Beeinflussung des Bewußtseins der Bevölkerung, des „subjektiven Faktors“, zur Erzielung von sozialistischen (kommunistischen) Denk- und Verhaltensweisen. Ihr Ziel ist nicht breiteste und möglichst objektive Information über alle gesellschaftlich relevanten Vorgänge und Meinungen im In- und Ausland und die generelle Befriedigung des allgemeinen Bildungs- und Unterhaltungsbedürfnisses, sondern vorrangig „sozialistische Bewußtseinsbildung und -lenkung“ durch „parteiliche“ Information, Darstellung und Kommentierung von Ereignissen und Sachverhalten unter zusätzlicher Nutzung von Bild und Ton. Die sich aus dieser Zielsetzung ergebenden Beschränkungen im Informations- und Unterhaltungsangebot sind gewollt, wenn auch versucht wird, den allgemeinen Informations- und Unterhaltungsbedürfnissen zunehmend mehr Rechnung zu tragen. Dabei spielt die Konkurrenzsituation zu westlichen Massenmedien (Rundfunk und Fernsehen) eine erhebliche Rolle. Angestrebt wird größere „Massenwirksamkeit“ der eigenen Medien durch ein differenzierteres Angebot ohne Aufgabe der ideologischen Grundsätze: Auch im Zeichen der Friedlichen Koexistenz sollen „Feindbild, Abgrenzung und Normalisierung“ eine „dialektische Einheit“ bilden. Die Konzeption dieser M. geht aus von Lenins Thesen über die Parteipresse als „kollektiver Agitator, Propagandist und Organisator“. Sie wurden übertragen auf alle Massenkommunikationsmittel (Massenmedien), zu denen, nach SED-eigener Darstellung, nicht nur die im engeren Sinne journalistischen Massenmedien Presse, Rundfunk, Fernsehen gehören, sondern auch Filme (Filmwesen), Bücher und andere nichtperiodische Druckerzeugnisse (u.a. Mitteilungsblätter, Plakate, Flugschriften) sowie Schallplatten und Tonbänder. Besonders die journalistischen Massenmedien werden als „scharfe Waffen“, als „Instrumente der marxistisch-leninistischen Partei und des sozialistischen Staates“ bezeichnet, die auf der Grundlage der Prinzipien der Parteilichkeit gesellschaftliche Informationen verbreiten, die für die „bewußte Gestaltung sozialistischer Beziehungen erforderlich und geeignet sind“, und die dafür „notwendigen Argumentationen“ vermitteln, u.a. auch in „künst[S. 880]lerischen Formen“. „Unsere Partei hat frühzeitig die Wirkungsmöglichkeiten der modernen Massenmedien richtig eingeschätzt. Bei uns sind sie Teil des Machtapparates der herrschenden Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten. Sie sind — wie Lenin sagte — eine Abteilung der Partei“ (Rudi [Rudolf] Singer, 9. ZK-Tagung Oktober 1968). Siehe Honecker auf dem VIII. Parteitag der SED, Juni 1971, die Beschlüsse des Politbüros des ZK der SED vom 7. 11. 1972 über „Die Aufgaben der Agitation und Propaganda bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED“ und vom 18. 5. 1977 (ND 21. 5. 1977): „Die weiteren Aufgaben der politischen Massenarbeit der Partei“ sowie Honecker im Bericht des ZK an den X. Parteitag, April 1981 über die Erhöhung der Massenwirksamkeit der ideologischen Arbeit u.a. der Massenmedien. II. Lenkung und Kontrolle Die Lenkung und Leitung der Massenmedien erfolgt zentral: Die politisch-ideologische Richtlinienkompetenz liegt beim Politbüro der SED, verantwortliches Politbüromitglied ist Joachim Herrmann, seit März 1978 Sekretär des Zentralkomitees (ZK) der SED für Agitation und Propaganda. Richtlinien ergehen von der Abteilung Agitation, den Sektoren für Presse, Rundfunk usw. Auf diesem Wege erfolgt auch die direkte Anleitung der SED-Presse. Staatliche Lenkungs- und Leitungsorgane sind — unter der politisch-organisatorischen Richtlinienkompetenz des Ministerrates der DDR — das weisungsberechtigte Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates, das Staatliche Komitee für Rundfunk beim Ministerrat, das Staatliche Komitee für Fernsehen beim Ministerrat und die staatliche Nachrichten- und Fotoagentur Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN), deren Generaldirektor vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen wird. Für örtliche M. (z.B. Lokal- und Betriebszeitungen) sind die SED-Bezirksleitungen und die Vorsitzenden der Räte der Bezirke zuständig. „Die politisch-ideologische Einheit in Inhalt und Wirkung wird durch die Anerkennung des von der Partei der Arbeiterklasse beschlossenen Programms des Sozialismus durch alle journalistischen Organe und ihre Herausgeber gewährleistet.“ (Wörterbuch der sozialistischen Journalistik, Leipzig 1973) Zentrale Lenkung und Kontrolle zur „Durchsetzung der Linie der Partei“ (indirekte Zensur) werden ausgeübt — institutionell und inhaltlich — durch: Personalpolitik (Kaderpolitik) der SED und der staatlichen Organe (auch der übrigen Parteien und Massenorganisationen). „Wir haben von jeher an die Mitarbeiter die politischen und moralischen Anforderungen gestellt, die man stellen muß, wenn Genossen in einem Teil des Machtapparates arbeiten dürfen.“ (Singer, a.a.O.) Generelle staatliche Lizenzpflicht (zuständig: Presseamt) für alle Massenmedien, soweit sie nicht sowieso zentrale staatliche Einrichtungen sind, wie ADN, Rundfunk und Fernsehen. Lizenzen können, müssen aber nicht erteilt und können jederzeit widerrufen werden. (VO über die Herausgabe und Herstellung periodisch erscheinender Presseerzeugnisse vom 12. 4. 1962.) Staatliche Zuteilung und Mengenbegrenzung (Kontingentierung) aller wichtigen Materialien (Papier usw.) aus dem Volkswirtschaftsplan. Staatliches Vertriebsmonopol, z.B. für alle Presseerzeugnisse des In- und Auslands durch den Postzeitungsvertrieb. Es dürfen nur die Presseerzeugnisse vertrieben, verkauft oder unentgeltlich abgegeben werden, die zur Aufnahme in die Postzeitungsliste zugelassen sind (Postzeitungsvertriebsordnung, GBl. I, 1975, S. 769 ff.). Der Bezug von West-Zeitungen ist genehmigungspflichtig (Zeitungsaustausch). Strafandrohung der politisch-ideologisch interpretierten Paragraphen des Strafgesetzbuches der DDR vom 12. 1. 1968, u.a. § 106: „Staatsfeindliche Hetze“. Einheitliche Ausbildungsrichtlinien für Journalisten und deren Weiterbildung (Schulung) auch von „Volkskorrespondenten“ durch den „Verband der Journalisten der DDR“ (Journalismus). (Zur Kontrolle von Journalisten anderer Staaten in der DDR Korrespondenten.) Sprachregelung in den verbindlichen Argumentationsrichtlinien der Agitationsabteilung des ZK, in den Kommuniqués und „Presse-Informationen“ des Presseamtes und in der „parteilichen“ Nachrichtenpolitik von ADN. Nachrichtengebung wird verstanden als „Agitation durch Tatsachen“, innerhalb der Medien durch Plandirektiven „auf der Grundlage der Beschlüsse von Partei und Regierung“ für Quartals- oder Perspektivpläne, Monats- und Dekadenpläne (z.B. monatlicher Leitartikelplan) mit Agitationsschwerpunkten für die einzelnen Fachbereiche und durch die Funktion von Kritik und Selbstkritik. Die Feststellung im Art. 27 der DDR-Verfassung von 1968 (auch in der Neufassung vom 7. 10. 1974): „Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet“, wird im offiziellen Kommentar zur DDR-Verfassung u.a. so interpretiert: „Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens zu sichern heißt deshalb vor allem, keinerlei Mißbrauch der Massenmedien für die Verbreitung bürgerlicher Ideologien zu dulden und ihre Tätigkeit bei der Verbreitung der marxistisch-leninistischen Ideologie, als Foren des schöpferischen Meinungsaustausches der Werktätigen bei der Organisierung des gemeinsamen Handelns der Bürger für die gemeinsamen sozialistischen Ziele voll zu entfalten.“ [S. 881]<III. Medienpolitik nach dem VIII. Parteitag der SED 1971> Die inhaltlichen Schwerpunkte der M. ergeben sich jeweils aus den verbindlichen Beschlüssen des letzten SED-Parteitages, den folgenden Tagungen des SED-Zentralkomitees und den Beschlüssen des Ministerrates. Seit dem VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) stehen im Vordergrund: Die allseitige Integration der DDR in die sozialistische Staatengemeinschaft, die Vorbildrolle der Sowjetunion, die Abgrenzung zur Bundesrepublik Deutschland (Auslandsverhältnis), die politisch-ideologische Immunisierung der Bevölkerung gegen alle Formen des „Antikommunismus und Antisowjetismus“ (gegen „bürgerliche Ideologie, Nationalismus, Sozialdemokratismus, Revisionismus, Maoismus“) sowie die aktuelle ökonomische Agitation zur Erfüllung und Übererfüllung der wirtschaftlichen Planziele (Sozialistischer Wettbewerb, Steigerung der Arbeitsproduktivität, Senkung des Materialverbrauchs, Einführung moderner wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse in die Produktion als Voraussetzung zur Realisierung der ökonomischen Hauptaufgabe). Vor allem im Rundfunk und im Fernsehen ist das Informations- und Unterhaltungsangebot verbessert worden. „Antworten“-Sendungen wurden informativer, Interpretationen der Wirtschafts- und Versorgungslage realistischer. In der politischen Information dominiert jedoch weiterhin der ermüdende Kommuniqué-, Protokoll- und Agitationsstil. Zugeständnisse an den Publikumsgeschmack sind mehr Musik- und Unterhaltungssendungen (auch mit westlichen Schlagerstars), mehr Lustspiele, die Übernahme westlicher Unterhaltungsfilme, eine durch Magazinsendungen aufgelockerte Programmgestaltung vor allem für die Jugend mit starker Anpassung an westliche Musik. Dem Unterhaltungsbedürfnis wurde durch die Programm-Strukturreform im Fernsehen (mehr Unterhaltung im Abendprogramm, vor allem im II.) seit Dezember 1982 und im Rundfunk seit Mai 1983 (mehr populäre Musik abends und Ausbau spezieller UKW-Jugendprogramme besonders am Wochenende) mit weiteren Zugeständnissen (z.B. mehr Westfilmen) verstärkt nachgegeben, um „Kurzweil und Lebensfreude“ zu vermitteln: „Wenn wir davon ausgehen, daß unsere Werktätigen sehr angestrengt arbeiten müssen …“ Fernsehen; Rundfunk. (Verkabelung von R. u. F.-Programmen [auch Westempfang], Video-Geräte und Bildschirmtext s. a. Neue Medien.) Die Berichterstattung über den Westen wurde im Zeichen der „Normalisierung“ im Nachrichtenstil formaler (ohne früher übliche aggressive Denunzierungen). Sie beschränkt sich darüber hinaus im wesentlichen auf das Krisen-Geschehen im „Kapitalismus“ (Vermittlung eines negativen Bildes durch eigene Korrespondenten oder Zitate aus westlichen Zeitungen), auf Stellungnahmen der dortigen kommunistischen Parteien sowie positiver westlicher Stimmen zu östlichen Ereignissen und Vorschlägen. Generell gilt das auch für die Berichterstattung über die Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West), wenn auch hier die Kommentierung aus der Sicht der SED ausgeprägter ist („Die Unterstützung des Klassenkampfes in der BRD ist oberstes Anliegen“). Nur die direkten Appelle an die westdeutsche Bevölkerung sind im Zuge der Abkehr von der gesamtdeutschen Konzeption Ulbrichts aufgegeben worden. In Anpassung an die Politik der Abgrenzung (Nation und nationale Frage) wurde der Deutschlandsender in „Stimme der DDR“ umbenannt; der „Deutsche Freiheitssender 904“, der „Deutsche Soldatensender 935“ und die speziell für Berlin (West) sendende „Berliner Welle“ stellten ihre Sendungen ein. Die Nationalhymne der DDR wird seit dem 1. 8. 1971 ohne Gesang („Deutschland, einig Vaterland“) gespielt (Radio DDR und Berliner Rundfunk zum Programmschluß). Honecker forderte auf dem IX. Parteitag der SED (Mai 1976): „Alle Massenmedien stehen vor der Aufgabe, den neuen Anforderungen der Innen- und Außenpolitik mit immer größerer Wirksamkeit gerecht zu werden. Dies gilt um so mehr, als unter unseren Bedingungen die ideologische Auseinandersetzung mit der bürgerlichen Ideologie vor allem im Äther in voller Schärfe und ohne Pause sozusagen täglich rund um die Uhr stattfindet.“ Und auf dem X. Parteitag (April 1981): „Für Presse, Rundfunk und Fernsehen kommt es vor allem darauf an, die aktive Verbreitung unserer sozialistischen Ideologie, die innen- und außenpolitische Information, die geistig-kulturelle Bereicherung im weitesten Sinne des Wortes als eine einheitliche Aufgabe zu verstehen und zu verwirklichen. Die Bemühungen um weltanschauliche Tiefe, schnelles politisches Reagieren und Massenwirksamkeit müssen ideenreich fortgesetzt werden.“ Von einem Arbeitstreffen leitender Repräsentanten der Rundfunk- und Fernsehanstalten der sozialistischen Länder in Moskau Anfang Februar 1983 berichtete Radio Prag: „Auf die komplizierte internationale Lage und auf die Steigerung der ideologischen Diversion des Westens reagieren die Medien der Masseninformation und der Propaganda mit einer sachlichen und durchdachten Propaganda, die noch mehr als bisher vor allem auf die Jugend eingestellt ist.“ IV. Wertung Die M. der SED ist in der DDR selbst umstritten. Die vermeintlichen Vorteile einer derart administrativen „sozialistischen Bewußtseinslenkung“ wirken sich in der Praxis auch nachteilig aus: [S. 882]Der Zwang zur Herstellung einer „einheitlichen“ Meinung, die einseitige, lückenhafte Information und der auf die Dauer ermüdende Agitationsstil mit vorgegebenem Sprachschatz, die Monotonie vor allem der Tagespresse stumpfen ab, mindern das Interesse, „übersättigen“ und bauen emotionale Barrieren der Ablehnung auf. Deutliche Kritik wurde z.B. 1983 und 1984 auf Synoden der evangelischen Kirchen in der DDR hörbar: es sei „eine Qual“, die eigenen Zeitungen zu lesen, auch eine andere Informationspolitik wurde gefordert: „Nicht nur eine, die offener ist, sondern eine redlichere, eine ehrlichere und — damit ich auch konkret werde: Die Sendung ‚Der Schwarze Kanal‘ ist keine offene und redliche, sondern eine sektiererhafte Informationspolitik“ (Bericht über die Synode des Bundes der evangelischen Kirchen in der DDR in Potsdam 1983; „Die Welt“ v. 20. 9. 1983). Die Befriedigung vor allem des Informationsbedürfnisses wird daher anderswo gesucht — nicht zuletzt bei westlichen Medien. Ein Empfangsverbot für Rundfunk- und Fernsehsendungen aus dem Westen und besonders aus der Bundesrepublik Deutschland hat sich als nicht durchsetzbar erwiesen — auch für Partei- und Staatsfunktionäre sind die westlichen Medien eine geschätzte Informationsquelle. Das parteiliche und staatliche Informations- und Meinungsmonopol wird zudem durch steigenden Reise- und Besuchsverkehr (auch zwischen den östlichen Nachbarstaaten) immer mehr durchbrochen. Die parteilichen Darstellungen der sozialistischen Gegenwart gleichen mehr dogmatischen Wunschinterpretationen („verändernde Widerspiegelung“) statt Widerspiegelungen der gesellschaftlichen Wirklichkeit und ihrer Problematik: Während vor allem das Alltagsleben das Bewußtsein der Bevölkerung bestimmt, wird versucht, ein Bewußtsein des Seinsollenden zu vermitteln. Die Kluft zwischen Agitation und Wirklichkeit stellt daher die Glaubwürdigkeit der Massenmedien ständig in Frage. Die administrative Tendenz zur einheitlichen Interpretation gesellschaftlicher Vorgänge verhindert, daß Alternativen auch zur Lösung von Einzelproblemen öffentlich diskutiert werden können. Von der offiziellen Linie abweichende Stellungnahmen, z.B. der Kirchen (Friedensbewegung), werden von den Partei- und staatlichen Medien nicht veröffentlicht; nicht genehme Diskussionsbeiträge, Bücher und Filme können nicht erscheinen. Statt einer öffentlichen Meinung wird ein Zwitter hervorgebracht: eine von der SED produzierte, gleichsam offizielle Meinung für die Öffentlichkeit und eine andere, die eigene Meinung, die sich nur im vertrauten privaten Kreis äußert. Ein daraus resultierendes Mißtrauen zwischen Herrschenden und Beherrschten, aber auch untereinander, trägt permanent zur Aufrechterhaltung eines instabilen Verhältnisses zwischen SED und Bevölkerung bei. Die dogmatisierten Grundsätze der M. sind indessen unverändert geblieben, Anpassungen an die jeweilige Generallinie der SED (Linie), Wandlungen in der Kulturpolitik („Unterhaltungskunst“) und die Nutzung soziologischer und psychologischer Forschung, z.B. für die Programmgestaltung von Rundfunk und Fernsehen, haben zwar ihre Auswirkungen gehabt; die agitatorische Aufgabenstellung, die „Parteilichkeit“ und die zentrale Lenkung und Kontrolle wurden jedoch niemals in Frage gestellt. Wilfried Schulz Literaturangaben Journalistische Arbeit im Betrieb — Ein Handbuch. Berlin (Ost): Dietz 1984. Budzislaski, H.: Sozialistische Journalistik. Leipzig: Bibliographisches Institut 1966. <LIDie Freizeit der Jugend. Berlin (Ost): Dietz 1981. Hanke, H.: Freizeit in der DDR. Berlin (Ost): Dietz 1979. Holzweißig, Gunter: Massenmedien in der DDR. Berlin (West): Holzapfel 1983. Leitner, O.: Rockszene DDR. Reinbeck: Rowohlt 1983. Die Massenmedien der DDR. Hrsg.: Friedrich-Ebert- Stiftung. Bonn: Neue Gesellschaft 1979. (Die DDR — Realitäten Argumente.) Reischock, Wolfgang: Der Erzieher aus der Röhre. Berlin (Ost): Dietz 1982. Riedel, H.: Hörfunk und Fernsehen in der DDR. Köln: Braun 1977. Schmidt, W.: Das Fernsehen der DDR — Struktur, Organisation und Programm 1971–1981, in: Rundfunk und Fernsehen. H. 2, 1982. Hamburg: Hans- Bredow-Institut 1982. Schmidt, W.: Die Neuen Medien in der DDR, in: Media Perspektiven. Hrsg. i. A. der Arbeitsgemeinschaft Rundfunkwerbung. H. 10, 1982. Frankfurt a. M. 1982. Das journalistische System der Deutschen Demokratischen Republik im Überblick, Lehrheft. Hrsg. Karl-Marx-Universität, Sektion Journalistik. Leipzig 1981. Wolf, Ch.: Über Zensur und Selbstzensur, in: Weimarer Beiträge. H. 6, 1974, S. 102 f. Wörterbuch der sozialistischen Journalistik. Leipzig: Karl-Marx-Universität 1973. <LI>Kleines Politisches Wörterbuch. Berlin (Ost): Dietz 1978. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 879–882 Mathematik-Olympiade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medizinischer Assistent

Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Grundsätze M. ist ein wesentlicher Bestandteil der Agitation und Propaganda und der staatlichen Machtpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur planmäßigen Beeinflussung des Bewußtseins der Bevölkerung, des „subjektiven Faktors“, zur Erzielung von sozialistischen (kommunistischen) Denk- und Verhaltensweisen. Ihr Ziel ist nicht breiteste und möglichst objektive Information über alle gesellschaftlich relevanten Vorgänge und…

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Abgrenzung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Von der SED-Führung seit Herbst 1970 verwendeter zentraler politischer Begriff zur Kennzeichnung ihrer Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Nachdem H. Axen am 13. 9. 1970 erklärt hatte, der „antifaschistische Grundzug der DDR“ verpflichte sie, in Gegenwart und Zukunft den „sozialistischen Arbeiter-und-Bauern-Staat weiterhin auf allen Gebieten von der imperialistischen Bundesrepublik abzugrenzen“, bezeichnete W. Stoph am 6. 10. 1970 die A. als einen „objektiven Prozeß“, der sich „angesichts der Gegensätzlichkeit der Staats- und Gesellschaftssysteme unvermeidlich“ vollziehe. Erkenntnis und Anerkennung der A. als einer historischen Gesetzmäßigkeit im Sinne des zeitgenössischen Marxismus-Leninismus gelten als Voraussetzung einer Politik der Friedlichen Koexistenz. Das Verhältnis zwischen den beiden deutschen Staaten wird dabei als Widerspiegelung eines weltweiten Gegensatzes zweier fundamental verschiedener Gesellschaftssysteme gedeutet: „Die Abgrenzung zwischen Imperialismus und Sozialismus vollzieht sich im Weltmaßstab und damit genauso zwischen der sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik und der kapitalistischen BRD.“ Maßgebliche Politiker der DDR betonen, daß A. nicht als Verzicht auf Zusammenarbeit mit „fortschrittlichen Kräften“ in den westlichen Ländern aufzufassen sei. Auf der 9. Tagung des ZK der SED im Mai 1973 erklärte E. Honecker, nicht Sprache und Kultur hätten die Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland gezogen, sondern „die unterschiedliche, ja, gegensätzliche soziale Struktur“ der beiden deutschen Staaten: „Gemeinsamkeiten in der Sprache können diese Realitäten nicht hinwegzaubern. Abgesehen davon, daß solche Gemeinsamkeiten noch lange nicht identisch sind mit einem gemeinsamen Staatswesen, mit einer gemeinsamen Nation“. (Nation und nationale Frage). Nach Honecker gilt das gleiche auch für Geschichte und Kultur (Nationale Geschichtsbetrachtung; Kulturpolitik). „Gemeinsame Geschichte? Dafür seien nur die Geschichtsbücher in beiden deutschen Staaten herangezogen. Es gibt zweierlei Geschichte … Gemeinsame Kultur? Stets gab es auch in Deutschland zwei Kulturen, die der herrschenden Ausbeuterklasse und die der werktätigen Massen.“ Letztere sei zur „aufblühenden sozialistischen Nationalkultur der DDR geworden“ — geschieden durch eine „unüberbrückbare Kluft zum spätbürgerlichen Kulturverfall, zur Entstellung des Menschenbildes, zu Pornographie, Brutalität und bewußt betriebener Verdummung im imperialistischen Staat“. A., in der Entschließung des VIII. SED-Parteitages (1971) als „gesetzmäßiger Prozeß“ bestätigt, schließt jedoch im Verständnis der DDR die Herstellung und Aufrechterhaltung normaler zwischenstaatlicher Beziehungen auf völkerrechtlicher Grundlage nicht aus. Die Politik der A. muß als eine Abwehrstrategie gegenüber westlichen Einflüssen verstanden werden. Sie nahm daher an Bedeutung und Intensität zu, als sich die DDR der internationalen Entspannung anpassen mußte und durch vertragliche Regelungen (Grundlagenvertrag) die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Bürgern beider deutscher Staaten wesentlich erleichtert wurden. Auch in den Reden und Beschlüssen des IX. Parteitages der SED (1976) ist die A.-Politik erneut bekräftigt und als ein — im Hinblick auf die KSZE-Konferenz von Helsinki (1975) — völkerrechtlich bestätigtes — Grundelement in den Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten bezeichnet worden. Ohne den vermeintlich „objektiven Prozeß“ der A. noch einmal ausdrücklich zu charakterisieren, gab Honecker in seiner Geraer Rede am 13. 10. 1980 zu verstehen, daß die SED in der politischen Praxis an der Politik der A. festzuhalten gedenke. Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1 Abgabenverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Abrüstung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Von der SED-Führung seit Herbst 1970 verwendeter zentraler politischer Begriff zur Kennzeichnung ihrer Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Nachdem H. Axen am 13. 9. 1970 erklärt hatte, der „antifaschistische Grundzug der DDR“ verpflichte sie, in Gegenwart und Zukunft den „sozialistischen Arbeiter-und-Bauern-Staat weiterhin auf allen Gebieten von der imperialistischen Bundesrepublik abzugrenzen“, bezeichnete W. Stoph am 6. 10. 1970 die A. als…

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Dienstleistungsbetriebe (DLB) des Außenhandels (1985)

Siehe auch: Dienstleistungsbetriebe: 1969 1975 1979 DLB des Außenhandels sind mit ihrem Vermögen haftende juristische Personen in der Rechtsform eines VEB oder einer GmbH (die Rechtsform „GmbH“ ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen, vgl. dazu Aktiengesellschaften), die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten und innerhalb der Außenwirtschaftsorganisation in Wahrung des staatlichen Außenhandelsmonopols dem Ministerium für Außenhandel unterstellt sind. Ihre Dienste, die sie im Rahmen eines zentral festgelegten Leistungsprogrammes sowohl den Außenhandelsbetrieben (AHB) als auch ausländischen Kunden anbieten, umfassen Tätigkeiten der Vermittlung, Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle bei Außenhandelsgeschäften. Aus der Sicht der DDR haben sich in notwendiger Entsprechung zur Spezialisierung und Konzentration der Produktion auch in der Zirkulationssphäre, die den Außenhandel umfaßt, Konzentrationsprozesse vollzogen, die unter Ausnutzung der Arbeitsteilung, d.h. der Spezialisierung auf Teilfunktionen der Zirkulation, zur Herausbildung von DLB für Marktforschung, Werbung, Warenkontrolle und technische, technologische und wirtschaftliche Beratung (einschließlich des Lizenzhandels, Lizenzen) geführt haben. Sie lassen sich in 3 Untergruppen gliedern: Zu den zentralen Organen und Einrichtungen des Außenhandels zählen u.a. die DLB iberma, intercontrol und Interwerbung. Die iberma GmbH, Gesellschaft für internationale Wirtschafts- und Marktberatung, berät alle am Außenhandel beteiligten Organe und Betriebe bei der Marktbearbeitung (einschließlich der Fragen der Absatz- und Bezugsorganisation). So betreibt sie u.a. Marktforschung auf den Auslandsmärkten im Auftrag von Außenhandels- und Exportbetrieben und nimmt über Marktstudien Einfluß auf die Gestaltung der Pläne Wissenschaft und Technik (Planung, II. E.) und auf die Verbesserung der Qualität von Exporterzeugnissen. Die intercontrol GmbH, Warenkontrollgesellschaft der DDR, hat im Gesamtsystem der Qualitätssicherung (Qualität der Erzeugnisse) durch kommerzielle Warenkontrolle für den Bereich der Außenwirtschaft die Aufgabe übernommen, im Auftrag in- oder ausländischer Handelspartner am vereinbarten Kontrollort die Einhaltung vertraglich vereinbarter Gütestandards bei Im- und Exportwaren zu überprüfen. Für diese Tätigkeit unterhält sie neben ihrer Zentrale in Berlin (Ost) Zweigbüros an allen für ihre Tätigkeit relevanten Orten in der DDR, entsendet Kontrollpersonal ins Ausland bzw. arbeitet mit internationalen Kontrollgesellschaften zusammen. Die dabei erbrachten Leistungen reichen von der Qualitäts- und Quantitätskontrolle bis zu Probenanalysen in eigenen Laboratorien, zur Fertigungsaufsicht und zu Montagekontrollen. Die im Ergebnis ausgestellten Kontrollzertifikate dienen als Grundlage für die Vertragsabwicklung. Zu den Hauptaufgaben der 1957 gegründeten Interwerbung GmbH, Gesellschaft für Werbung und Auslandsmessen der DDR, gehören die Vermittlung von Werbeaufträgen für die Exportindustrie der DDR im Ausland, die Organisation von Kollektivbeteiligungen und Einzelausstellungen der AHB auf internationalen Messen sowie die außenwirtschaftliche Öffentlichkeitsarbeit. Für Werbemaßnahmen ausländischer Partner in der DDR hat Interwerbung aufgrund staatlicher AO vom 23. 7. 1968, mit Ausnahme der vom Leipziger Messeamt durchgeführten Werbeaktivitäten, ein Monopol. Mit der Steigerung des Exports kompletter Anlagen, d.h. einer durch ihre technische Kompliziertheit und hohen Kooperationsgrad gekennzeichneten Warenart, hat im Außenhandel der DDR das Engineering und damit eine spezielle Gruppe von DLB an Bedeutung gewonnen. Dies gilt nicht nur für das Engineering als Verkaufsmethode, sondern auch als Form des Exports technologischen Wissens unabhängig von der Lieferung von Anlagen. Die Verbreitung des Engineering wurde zusätzlich sowohl durch die verstärkten Bemühungen um die Wirtschaftsintegration innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) als auch durch die Beteiligung der DDR am Aufbau nationaler Wirtschaften in Entwicklungsländern gefördert. Dabei hat die quantitative und qualitative Zunahme der Beratungs-, Planungs- und Projektierungsleistungen im Anlagenexport zu einer Spezialisierung und Verselbständigung dieser Funktionen geführt, die nun von besonderen DLB wahrgenommen werden. Angesichts der sozialistischen Produktionsverhältnisse (staatliches Eigentum an Produktionsmitteln und zentrale staatliche Planung) wurde die Konzentration knapper Beratungsressourcen in einer der beiden Hauptformen des Engineering, den Consulting-Engineering-Büros, begünstigt. Sie arbeiten unabhängig von Produzenten und Lieferanten und nach festen Gebührensätzen. Ein Vertreter dieser Gruppe von DLB ist der 1980 gegründete VEB Industrie-Consult Berlin mit Zweigbüros in verschiedenen Teilen der DDR. Er wird als Beratungsgesellschaft tätig u.a. bei Investitionen im Bereich des Schwermaschinen- und Anlagenbaus, bei der Errichtung von Gießereien, Zement- und Tagebauanlagen, Walz- und Kraftwerken usw. Die Beratungsleistungen umfassen im Stadium der Vorbereitung von Investitionen sowohl Produkt- und Marktuntersuchungen, Infrastruktur- und Standortuntersuchungen als auch Wirtschaftlichkeits- und Durchführbarkeitsstudien sowie die Ausarbeitung von Ausschreibungsunterlagen, die Beurteilung von Offerten und die Erarbeitung von Vertragsentwürfen. Im Stadium der Realisierung von Projekten berät Industrie-Consult in Fragen der Projektierung, des Know-how und der benötigten Lizenzen, überwacht und kontrolliert die Konstruktion, Herstellung und Erprobung von Anlagenteilen und be[S. 309]rät schließlich bei der Auswahl und Ausbildung von Betriebspersonal. Einen fast identischen Katalog von Dienstleistungen erbringt der VEB agro-consult dresden auf dem Gebiet der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft. Dieser Betrieb konzentriert sich dabei auf die technische und wirtschaftliche Beratung bei der Lieferung und Erstellung von Getreideverarbeitungsanlagen, von Einrichtungen für den Pflanzenanbau und die Tierzucht (einschließlich der Bewässerungs- und Abwasserproblematik), die Produktion von Säuglingsnahrung in Entwicklungsländern sowie die Erschließung und Nutzung von Anbauflächen. Aufgabe des 1980 gegründeten DLB intercoop, Volkseigener Außenhandelsbetrieb der DDR, sind die Entsendung von Regierungs- und anderen Beratern sowie von Spezialisten und die Vermittlung von Leistungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Dies geschieht in Durchführung von völkerrechtlichen Verträgen über die wissenschaftlich-technische und kulturell-wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern und ausgewählten sozialistischen Ländern sowie in Realisierung von Verpflichtungen, die die DDR im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in Spezialorganisationen und Organen der UNO über die Entsendung von UNO-Experten und über die Vermittlung von Leistungen der Aus- und Weiterbildung eingegangen ist (Außenpolitik, V., Außenpolitik, VI.; Entwicklungshilfe). Eine spezielle Form der DLB bilden die Vertretergesellschaften. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, in Wahrnehmung der Interessen ausländischer Handelspartner Geschäftsabschlüsse mit AHB der DDR zu vermitteln sowie im Rahmen genau definierter Warenbranchen Export- und Importvertretungen zu übernehmen. Beispiel hierfür ist der DLB Baltica, Außenhandelsvertretungen und Unternehmensberatungen GmbH. Sein Wirkungsbereich liegt im Schiffbau, der See- und Hafenwirtschaft (Verkehrswesen, IV.) sowie der Hochseefischerei (Fischwirtschaft) und reicht von Schiffsausrüstungen, Decksmaschinen und Schiffsantriebsanlagen über Fischbe- und -verarbeitungsanlagen für die Hoch-, Küsten- und Binnenschiffahrt sowie Investitionsgüter für Werften bis zur Brennschneidetechnik. — In ähnlicher Weise betätigt sich im Bereich des Chemie-, Agrar- und Metallurgie-Exports/Imports der DLB Camet, Industrievertretungen und Beratungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 308–309 Dienstleistungsbetriebe (DLB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DIN (Deutsche Industrie-Norm)

Siehe auch: Dienstleistungsbetriebe: 1969 1975 1979 DLB des Außenhandels sind mit ihrem Vermögen haftende juristische Personen in der Rechtsform eines VEB oder einer GmbH (die Rechtsform „GmbH“ ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen, vgl. dazu Aktiengesellschaften), die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten und innerhalb der Außenwirtschaftsorganisation in Wahrung des staatlichen Außenhandelsmonopols dem Ministerium für Außenhandel unterstellt sind.…

DDR A-Z 1985

Selbstbestimmung (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das Recht auf S. der Völker wird vom Marxismus-Leninismus als „eines der wichtigsten Grundprinzipien des allgemeinen Völkerrechts“ anerkannt, aber anders als in der westlichen Völkerrechtslehre interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Aus dieser Sicht darf das Recht auf S. nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht werden. Diese Auffassung bedeutet, daß das Recht auf S. das Bekenntnis zum Fortschritt im Sinne der gesetzmäßigen Entwicklung zum Sozialismus und die Ablehnung jedes Herrschaftssystems, das einer derartigen Entwicklung entgegensteht, beinhalten muß, um als gerechtfertigt angesehen werden zu können. Wenn die Marxisten-Leninisten S. für die Völker der Dritten Welt fordern, so befänden sie sich in Übereinstimmung mit dem wirklichen Willen dieser Völker, weil sich deren Forderung auf S. gegen den Kolonialismus richte. In Europa dagegen dürfe sich die Inanspruchnahme des Rechts auf S. nur gegen den „Imperialismus als höchste Stufe des Kapitalismus“ richten. — In den Staaten des „real existierenden Sozialismus“ gilt hingegen das Recht auf S. bereits immer grundsätzlich als gewährleistet. Mit dem so verstandenen Recht auf S. wird auch der Herrschaftsanspruch der SED begründet. Aus deren Selbstverständnis muß dem Willen der Völker nur dann entsprochen werden, wenn er den Interessen der Arbeiterklasse, das bedeutet in der Praxis: den Interessen der herrschenden Partei eines sozialistischen bzw. kommunistischen Landes, nicht entgegenstehen. Insbesondere wird von ihr ein individuelles Recht auf S., z. B. in Form eines Rechtes zur Ausreise aus der DDR, nicht anerkannt. [S. 1147]Am 12. 6. 1964 äußerte Chruschtschow auf einer Moskauer Kundgebung aus Anlaß der Unterzeichnung des ersten Freundschafts- und Beistandspaktes mit der DDR (Außenpolitik), das Prinzip der S. sei auf die deutsche Frage nicht anwendbar und könne nicht zur Begründung der Forderung nach einer Wiedervereinigung Deutschlands durch freie Wahlen herangezogen werden. In der DDR wurde, vor allem von dem inzwischen verstorbenen Völkerrechtler R. Arzinger, Mitte der 60er Jahre behauptet, das S.-Recht beinhalte nicht nur die nationale, sondern auch die soziale Befreiung. Die Arbeiterklasse werde daher zum eigentlichen Träger des S.-Rechts. Weil in der DDR die Arbeiterklasse unter Führung der SED bereits die Macht ausübe, sei dort das S.-Recht verwirklicht, in der Bundesrepublik Deutschland hingegen nicht, weil dort die „kapitalistische Ausbeuterordnung“ noch nicht beseitigt sei. Diese Auffassung ging zwar seinerzeit noch von dem Fortbestehen der deutschen Nation aus, behauptete jedoch bereits die Existenz von zwei „deutschen Völkern“, d.h. zweier Subjekte des S.-Rechts in Deutschland. Die DDR konnte sich mit dieser Begründung des S.-Rechts bisher auch im eigenen Lager nicht durchsetzen, weil noch Stalins Nation-Begriff galt, demzufolge nur Nationen Träger des S.-Rechts sein konnten. Allerdings hatte im Rahmen der Deutschlandpolitik der SED die Erweiterung der Bestimmungsmerkmale des S.-Rechts um eine soziale, gesellschaftspolitische Komponente die Funktion, die „Zwei-Staaten-Theorie“ durch Konstruktion von „Zwei Staatsvölkern“ ideologisch-theoretisch zusätzlich abzusichern. Angesichts der veränderten Haltung der SED in der Nationalen Frage seit Ende der 60er Jahre (endgültige Spaltung der einheitlichen deutschen Nation, Entwicklung einer sozialistischen deutschen Nation in der DDR) kommt den Versuchen Arzingers, Wesen und Merkmale des S.-Rechts umzudeuten, erneut beträchtliche theoretische wie praktische Bedeutung zu. Nation und nationale Frage; Souveränität. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1146–1147 Sektierertum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbstkosten

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das Recht auf S. der Völker wird vom Marxismus-Leninismus als „eines der wichtigsten Grundprinzipien des allgemeinen Völkerrechts“ anerkannt, aber anders als in der westlichen Völkerrechtslehre interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Aus dieser Sicht darf das Recht auf S. nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht…

DDR A-Z 1985

G. Transformationsfunktion

Finanzsystem (1985) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Wirtschaftsordnung und Finanzsystem Die Wirtschaftsordnung der DDR ist darauf ausgerichtet, der politischen Führung, die mit der Leitungszentrale der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) identisch ist, die ausschließliche Verfügungsgewalt und Nutzungsmacht über das Produktionspotential der Volkswirtschaft zu verschaffen und zu sichern. Kernstück der Wirtschaftsordnung ist die Lenkungsordnung, welche die Methodik zur Steuerung der wirtschaftlichen Aktivitäten bestimmt. Sie wird in der DDR durch die zentrale Planung und Leitung der Wirtschaftsprozesse auf der Ebene der staatlichen Unternehmen geprägt. Exekutivorgane zur Durchsetzung der Parteidirektiven in der Wirtschaft sind der Ministerrat (Regierung), die Staatliche Plankommission (Planung, IV. A.) und die übrigen Wirtschaftsbehörden (Wirtschaft, V.; Industrieministerien; Bankwesen). In Übereinstimmung mit dem in der Wirtschaft dominierenden Staatseigentum (Eigentum) an den Produktionsmitteln und der zentralen behördlichen Lenkung der Volkswirtschaft kann in der DDR — im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland — in allen maßgeblichen Wirtschaftsbereichen nicht mehr zwischen einer privaten und einer öffentlichen Wirtschaft oder einer privaten und einer öffentlichen Finanzwirtschaft unterschieden werden. Demgemäß sind in der DDR auch die Betriebsfinanzen der staatseigenen Produktionsorganisationen (Kombinate, einzelne VEB, Volkseigene Güter) Teil der öffentlichen Finanzwirtschaft. In der Staatswirtschaft der DDR hat die Regierung die Finanzen der sozialistischen Wirtschaftsbetriebe (Betriebsformen und Kooperation), die Finanzmittel und Geschäfte der Bank- und Kreditinstitute und die Geldkapitalfonds und Finanzoperationen der Versicherungen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Staatliche Versicherung der DDR) zusammen mit der Mittelbeschaffung des Fiskus und der staatlichen Ausgabenpolitik zum „einheitlichen sozialistischen F.“ verschmolzen. II. Operationsbereiche des Finanzsystems Das F. gliedert sich in den Bereich der zentralisierten Staatsfinanzen und in den Bereich der dezentralisierten Finanzen der sozialistischen Betriebe und Kombinate. Der erste Bereich umfaßt 5 Teilgebiete: A. Bereich der zentralisierten Staatsfinanzen 1. Die vereinigten Haushalte aller Gebietsverwaltungen des Einheitsstaates, die zusammen mit dem Sonderetat der Sozialversicherung in den Öffentlichen Gesamthaushalt integriert werden (Staatshaushalt). Zum Gesamthaushalt des Einheitsstaates (ohne die Sozialversicherung) gehören neben dem Budget der Republik (Summe der Spezialhaushalte der Staatsorgane auf Zentralstaatsebene) die Haushalte der Bezirke, Kreise und Gemeinden. Ferner zählt zum F. im engeren Sinne der Finanz- oder Haushaltsausgleich zwischen dem Budget der Republik und den Einzeletats der regionalen Gebietseinheiten. 2. Bestandteil der zentralisierten Finanzen sind ferner die Etats der gesellschaftlichen Großorganisationen (Massenorganisationen). 3. In das Öffentliche F. sind außerdem die Staatsbank, die Geschäftsbanken und die Sparkassen zusammen mit den von ihnen betriebenen Geld- und Kreditgeschäften einbezogen. Diese Verschmelzung ist die notwendige Folge der vom Staat den Banken übertragenen Aufgaben bei der Finanzierung der Planaufgaben. Durch die Verstaatlichung sämtlicher Banken und ihre Integration in das Öffentliche F. wurden die Geldschöpfung und -vernichtung, die Bargeldzirkulation, die Kreditgewährung, die Zinspolitik und die Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs innerhalb der DDR ganz oder weitgehend der Steuerung und Kontrolle durch die staatliche Wirtschaftsführung unterworfen (Geldtheorie und Geldpolitik). [S. 401]4. Das staatliche F. erstreckt sich auch auf die beiden Zweige des gesamtstaatlichen Versicherungssystems der DDR, und zwar a) auf die aus 2 Organisationen bestehende Sozialversicherung und b) auf die spezialisierten Versicherungsunternehmen und ihre Aufgaben. 5. Einen eigenen Bereich unter den zentral regulierten Aktivitätsfeldern der Finanzpolitik bilden die Gestaltung der Währungsordnung und die Währungspolitik (Währung/Währungspolitik; Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender). B. Bereich der dezentralisierten Finanzen Der Bereich der dezentralisierten (öffentlichen) Finanzen (Finanzfonds) umfaßt die Betriebsfinanzen von 2 Gruppen von Produktionsorganisationen: 1. die Finanzwirtschaft der Volkseigenen Betriebe (VEB) und die der Zusammenschlüsse von staatseigenen Betrieben (Kombinate); und 2. die Finanzwirtschaft der Produktionsgenossenschaften (z.B. die der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften [LPG] und die der Produktionsgenossenschaften des Handwerks [PGH]). Das F. umfaßt somit nahezu die Gesamtheit der innerhalb der Volkswirtschaft vom Staat und den sozialistischen Wirtschaftsbetrieben angelegten Geldkapitalfonds, die zwischen den Staatsinstanzen und den sozialistischen Wirtschaftsorganisationen umlaufenden Geldströme und das von ihnen benutzte monetäre Rechnungswesen. Außerhalb dieses umfassenden „sozialistischen F.“ bleiben nur 2 Bereiche: a) die Finanzen der restlichen privaten Gewerbebetriebe und die der privatwirtschaftenden Handwerker und der Kirchen; b) die Geldeinkommen und Geldausgaben der privaten Haushalte sowie die Ersparnisse der natürlichen Personen und Vereine. Allerdings versuchen die Finanzbehörden und Banken auch die Geldgeschäfte, die Geldakkumulation (Sparen) und die Verwendung der Bargeld- und Giralgeldguthaben dieser Wirtschaftssubjekte laufend quantitativ zu erfassen und zu kontrollieren. Darüber hinaus bemüht sich die Wirtschaftsführung auf vielfältige Weise darum, Einfluß auf die Verwendung der privaten Geldeinkommen und Geldvermögensbestände zu nehmen mit dem Ziel, die Bevölkerung und die Privatbetriebe zu einem plankonformen Wirtschaftsverhalten zu veranlassen. Bisher ist es jedoch der Wirtschaftsführung noch in keiner Wirtschaftsperiode gelungen, die Entstehung von Kaufkraftstauungen zu vermeiden und eine Übereinstimmung zwischen freiwilligem Sparen und tatsächlicher Sparleistung herzustellen. Nahezu jedes Jahr bewirkt die — gemessen an der Expansion der kaufkräftigen Nachfrage — unzureichende Erhöhung der Warenbereitstellung bei Verbrauchsgütern einen weiteren Anstieg der ökonomisch nicht sinnvoll verwertbaren Kaufkraftbestände (Zwangssparen, Kaufkraftüberhang, Kassenhaltungsinflation). Diese disproportionale Entwicklung zwischen Güter- und Geldkreislauf bei gegebenen Festpreisen hat zwei negative wirtschaftspolitische Konsequenzen: a) Da die privaten Haushalte frei über die Verwertung ihrer Geldeinkommen und ihrer Kaufkraftbestände entscheiden können (Freiheit der Konsumwahl), kommt es ständig vor, daß diese mit Hilfe der von ihnen unfreiwillig angelegten Geldhorte Kauf-, Finanz- und Tauschoperationen finanzieren, die zu Störungen der zentral geplanten Warenverteilung und zu einer staatlich unerwünschten Güterverwendung führen. Störungen dieser Art können zum einen dadurch ausgelöst werden, daß die Kaufinteressen der zahlungskräftigen Konsumenten auf bisher noch reichhaltig angebotene Waren und Gütersortimente umgelenkt werden mit der Folge, daß bei diesen zur Überraschung der Wirtschaftsplaner ebenfalls Versorgungslücken entstehen. Störungen können zum anderen aber auch durch Finanz- und Tauschtransaktionen im Bereich der „Schattenwirtschaft“ hervorgerufen werden, bei denen die Marktparteien dann durch Einsatz von Preiszuschlägen, Bestechungsgeldern und Kompensationswaren die staatlichen Festpreise außer Kraft setzen und die behördliche Güterbilanzierung und Warenverteilung unterlaufen. Derartige Vorgänge führen b) in der Tendenz zu einem Verfall des inneren Geldwerts der Währungseinheit. III. Die Wesensmerkmale des „sozialistischen Finanzsystems“ aus politökonomischer Sicht A. Geld in der sowjet-sozialistischen Wirtschaftsordnung In den sowjet-sozialistischen Wirtschaftsordnungen ist das Geld jedoch kein allein nur der Regierung höriges und von ihr beliebig lenkbares Tauschmittel. Seine Dienste können sowohl in Übereinstimmung als auch gegen die Wirtschafts- und Planinteressen des Staates von anderen Wirtschaftseinheiten (Betrieben, Betriebsvereinigungen, Produktionsgenossenschaften, Personengruppen) in Anspruch genommen werden. Für die staatliche Wirtschaftsführung hat das Geld einen Doppelcharakter: Einerseits ist es Erfüllungsgehilfe bei der Verwirklichung der staatlichen Wirtschaftsprogramme (Geld als Informationsträger, Mobilisierungsmittel, Lenkungsinstrument und Erfolgsmaßstab); andererseits kann es aber auch zum Störfaktor für den zentral geplanten Wirtschaftsablauf und im Extremfall sogar zum Sprengmittel der zentralplanwirtschaftlichen Lenkungsordnung werden. Diese Doppelnatur aller Währungen in den sozialistischen Staaten bezeichnet die Politische Ökonomie als „relative Verselbständigung“ des Geldes. Diese Kennzeichnung besagt, daß auch in den östlichen Wirtschaftsordnungen die Geldausgaben der [S. 402]Wirtschaftseinheiten, die Zahlungsvorgänge, Geldhortungen und der Verlauf der Geldströme nicht von selbst in Anpassung an die zentrale Planung der Produktion von Gütern, der Warenverteilung und der vorgesehenen Verwendung von Erzeugnissen erfolgen. Diese Synchronisation muß vielmehr durch eine auf die Ziele der güterwirtschaftlichen Planung und Lenkung abgestimmte Finanzplanung und Finanzpolitik der Wirtschaftsführungen herbeigeführt werden (Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Dementsprechend charakterisiert auch die DDR-Politökonomie die „Merkmale der Finanzen als ökonomische Kategorie des Sozialismus“ wie folgt: „Die sozialistischen Finanzen sind diejenigen relativ selbständigen Geldbeziehungen, durch die unter planmäßiger Leitung des sozialistischen Staates zentrale und dezentrale Geldfonds erwirtschaftet und gebildet, verteilt und umverteilt sowie im Interesse aller Gesellschaftsmitglieder für die erweiterte sozialistische Reproduktion und für die Befriedigung anderer gesellschaftlicher Bedürfnisse eingesetzt werden.“ (Vgl. Zur aktiven Rolle der Finanzen und ihre Ausnutzung …; s. Lit. Verz.) B. Der staatliche Charakter des Finanzsystems Anders als in den Marktwirtschaften mit überwiegendem Privateigentum an den Produktionsmitteln werden in den sowjet-sozialistischen Wirtschaften die Aufgaben des F. nicht vorrangig durch privatwirtschaftliche, sondern durch staatspolitische und staatswirtschaftliche Interessen und Aktivitäten bestimmt. Entsprechend dieser Verteilung der Befehlsgewalt wird nach Auffassung der Politökonomie der Charakter des sozialistischen F. geprägt durch die „Stellung des Staates als Machtinstrument der Arbeiterklasse“ und durch seine Rolle als „Repräsentant der sozialistischen Gesellschaft“ sowie als „Subjekt des Volkseigentums“ an den Produktionsmitteln. Ergänzend hierzu hebt die Politökonomie hervor, daß in den Wirtschaftssystemen des realen Sozialismus „alle Finanzbeziehungen planmäßigen Charakter“ tragen. Wie oben nachgewiesen wurde, ist die behauptete „Planmäßigkeit“ jedoch kein sich selbstverständlich einstellendes Qualitätsmerkmal des sozialistischen F., sondern ein Anspruch, den einzulösen Aufgabe der Regierung, der Wirtschaftsverwaltung und der Banken ist. C. Zum demokratischen Charakter des sozialistischen Finanzsystems Nach Auffassung der regierungsamtlichen Polit- und Finanzökonomie ist das F. der DDR seinem Wesen nach zutiefst demokratisch. Diese Behauptung versucht jedoch die Einparteiendiktatur in der „historischen Etappe des Übergangs vom Kapitalismus zum Kommunismus“ als demokratische Regierungsform auszugeben. Gemessen an denjenigen Merkmalen, die nach der westlichen Staatsrechtslehre und Finanzwissenschaft für eine parlamentarische Demokratie konstitutiv sind, haben auf die Errichtung des DDR-F. demokratische Prinzipien und Leitbilder keinen Einfluß gehabt. Jedenfalls sind in der DDR die Bürger von der Willensbildung bei der Ordnung der staatlichen Finanzwirtschaft und von allen wichtigen Entscheidungen über die Gestaltung der globalen Finanzpläne ausgeschlossen. Selbst die Abgeordneten der Volkskammer (Wahlen) bekommen stets erst kurz vor Ablauf des alten Wirtschaftsjahres einen nur die globalen Positionen umfassenden und nicht mehr abzuändernden Entwurf des Jahresvolkswirtschaftsplanes und Staatshaushaltsplanes vorgelegt, dem sie dann in einer Lesung der Abgeordnetenkammer zuzustimmen haben. IV. Systematik der Finanzierungsmethoden Während es in den Marktwirtschaften zur Finanzierung von öffentlichen Aufgaben und zur Finanzierung der unternehmerischen Aktivitäten von Privatbetrieben eine Vielzahl unterschiedlichster Finanzierungsformen gibt, kommen in den sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften nur wenige Finanzierungsformen zur Anwendung. Durch die Transformation der Eigentumsverhältnisse im Produktionsbereich wurden in der DDR folgenden Finanzierungsmethoden die Existenzgrundlage entzogen: Die Finanzierung von Unternehmen a) durch Umwandlung von Personal- in Kapitalgesellschaften, b) durch Ausgabe neuer Aktien (Erhöhung des Grundkapitals bei einer Aktiengesellschaft), c) durch Verkauf von Gesellschaftsanteilen (so bei der GmbH und der KG), d) durch Emission von Industrieobligationen und e) durch Leasing. Da die Wirtschaftsführung außerdem den staatlichen Banken das Kreditvergabemonopol zugesprochen und die Kontrolle über die Unternehmensfinanzen übertragen hat, sind in der DDR auch Lieferantenkredite und die Finanzierung von Handelsgeschäften durch Ausstellung von Wechseln verboten (Kredit). (Zu den Systemeigenheiten und zur Methodik der Betriebs- und Investitionsfinanzierung in der DDR vgl. H. Buck: Finanzierungssystem der DDR [Unternehmensfinanzierung]. S. Lit. Verz.) Infolge dieser Einschränkung der Finanzierungsformen gibt es für das Wertpapiersparen in der DDR — als Form der Anlage von Ersparnissen privater Haushalte und als Mittel der Kapitalbeschaffung — kaum Entwicklungsmöglichkeiten (Hypothek; Wertpapiere). Ausgehend von diesen Systemeigenheiten wird verständlich, warum es in der Zentralplanwirtschaft der DDR zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben und zur Finanzierung betrieblicher Wirtschaftsaufgaben insgesamt nur 4 Finanzierungsmethoden gibt: 1. die Haushaltsmethode, d.h. die endgültige Um[S. 403]verteilung von Geldkapital (Etatmitteln) zur Finanzierung der Produktion öffentlicher Güter und zur Förderung und Subventionierung von Wirtschaftsbetrieben; 2. die Kreditmethode, d.h. die zeitweilige Umverteilung von Geldkapital aus den Finanzfonds der Banken zur Schließung von Finanzierungslücken der Wirtschaftsbetriebe und zur Beseitigung von Liquiditätsengpässen; zuständig für die Fremdfinanzierung ist ausschließlich das staatliche Bankwesen; 3. die Versicherungsmethode, d.h. die kollektive Ansammlung von Risiko- und Reservekapital bei den staatlichen Versicherungen und Umverteilung dieser Mittel zugunsten der von Versicherungsfällen Betroffenen; 4. die Eigenfinanzierung, d.h. die planmäßige und überplanmäßige Erwirtschaftung und Akkumulation von Geldkapital in den Finanzfonds der Kombinate, VEB und Produktionsgenossenschaften und der Einsatz dieser Mittel für die Erfüllung der Aufgaben der Kombinats- und Betriebspläne. V. Rolle der monetären Lenkungsmodelle Hauptaufgabe des F. ist es, die vorrangige Erfüllung des wirtschaftspolitischen Zielprogramms der Staatsführung zu fördern und möglichst vollständig zu gewährleisten. Die aufeinander aufbauenden Zielprogramme für einzelne Wirtschaftsperioden werden in Jahres- und Mehrjahresplänen konkretisiert und zu vollzugsverbindlichen Leistungsanforderungen erklärt. Ihr Inhalt ist mit den Interessen der SED-Führung identisch (Planung). Um alle Leistungsinteressen auf die Verwirklichung des gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Programms der Staatsführung auszurichten, müssen sämtliche Steuerungsinstrumente, Belohnungsangebote, Überwachungsmaßnahmen, Erfolgskontrollen und Sanktionen zweckmäßig miteinander verkoppelt und auf das Zielprogramm abgestimmt werden. Hierbei richten sich die Anstrengungen der Wirtschafts- und Finanzpolitiker auf die Erhöhung der Wirksamkeit der monetären Impulse, damit diese Hebel zu der gewünschten Steigerung der Leistungsbereitschaft anspornen und die erhofften Reaktionen im Bereich der Produktion und Güterverteilung erzeugen. Durch die monetäre Wirtschaftslenkung sollen unter anderem folgende Ziele erreicht werden: eine bessere Ausnutzung der Rohstoffe, die Senkung des spezifischen Material- und Energieverbrauchs je Produktionseinheit, eine Steigerung der Produktion, die Stimulierung des Leistungswillens, die Erhöhung der Arbeitsproduktivität, eine Verbesserung der Produktqualitäten, eine Erhöhung des Veredelungsgrades der Einsatzfaktoren und, bei Versorgungskrisen, sogar eine zeitweise Senkung des privaten Verbrauchs (Konsumverzicht durch mehr Sparen) (Leistungsfonds). Während der vergangenen 34 Jahre hat die Regierung der DDR in Anpassung an den jeweils eingeschlagenen wirtschaftspolitischen Kurs die von ihr eingesetzten währungs-, geld- und finanzpolitischen Steuerungsinstrumente häufig gewechselt. Anlässe für den Wechsel des finanzpolitischen Instrumentenkastens waren stets wirtschaftspolitische Experimente zur Reorganisation der zentralen Planung und zur Qualifizierung der güterwirtschaftlichen und monetären Lenkungsmethoden, von denen jeweils eine Steigerung des Wirtschaftswachstums und eine höhere Effizienz der Wirtschaftsprozesse erhofft wurde. Welche Art von monetären Impulsen und Regulierungsmitteln jeweils benötigt wird, hängt im wesentlichen von 2 Einflußfaktoren ab. Erstens von der Art und Zahl der Ziele, die in den Jahresvolkswirtschaftsplänen und in den Perspektivplänen als vorrangig festgelegt worden sind. Zweitens kommt es darauf an, welchen Zentralisierungsgrad bei ökonomischen Führungsentscheidungen die Regierung der DDR in einer bestimmten Zeitetappe bevorzugt. Zu diesen Entscheidungen gehören Beschlüsse über die Produktionsprogrammgestaltung, über Investitionen, Importe, Ausfuhren, Rationalisierungsmaßnahmen, die Werbung und die auszuwählende Absatzstrategie. Dabei läßt sich folgendes feststellen: Je mehr der zentralen Wirtschaftsverwaltung Entscheidungsbefugnisse entzogen und den Leitungen der staatlichen Konzerne, Kombinate und Betriebe übertragen werden, um so mehr gewinnt die Preis-, die Geld- und die Finanzpolitik für den Staat an Bedeutung. Denn sobald güterwirtschaftlich ausformulierte Planbefehle nicht mehr die führende Rolle bei der Wirtschaftslenkung spielen, müssen „monetäre Regulatoren“ (Preise, Steuern, Kredite, Zinsen, Prämien usw.) die Steuerung der Wirtschaftsentwicklung übernehmen und für die Beseitigung von Disproportionen sorgen. Sobald jedoch die Entscheidungsbefugnisse über die Gestaltung der Wirtschaftsprozesse an der Produktionsbasis erneut in die zentrale Wirtschaftsadministration zurückverlagert werden, verlieren die monetären Steuerungsinstrumente ihren dominierenden Einfluß. VI. Funktionen des Finanzsystems Im Prinzip muß das F. der DDR die gleichen Grunddienste bei der Verwirklichung der staatlichen Wirtschaftspolitik übernehmen, wie sie auch in der Bundesrepublik Deutschland dem öffentlichen Finanzwesen übertragen worden sind. Insgesamt hat das F. 7 Aufgaben zu erfüllen: 1. eine Meß- und Rechnungslegungsfunktion; 2. eine Allokations- und Lenkungsfunktion; 3. eine Mittelbeschaffungsfunktion, d.h. Konzentration von Wertschöpfungsanteilen in den öffentlichen Kassen und die Erzielung von Einnahmen; [S. 404]4. eine Stabilisierungs- und Stimulierungsfunktion; 5. eine Verteilungsfunktion; 6. eine Kontrollfunktion und 7. eine Informationsfunktion. Die marxistisch-leninistische Politökonomie bezeichnet die Aufgaben, die hier an 3. und 4. Stelle genannt werden, als die „Hebelfunktionen“ der Finanzen. A. Funktion der Rechnungslegung Auf der Grundlage der administrativen Bewertung von Gütern und Dienstleistungen in Geldeinheiten [S. 405](Preissystem und Preispolitik) dienen das Geld- und Finanzwesen den Wirtschaftsunternehmen und Staatsorganen als Instrument der Rechnungslegung über den Aufwand und den Ertrag der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen dieser Wirtschaftseinheiten während einzelner Wirtschaftsperioden (Meßfunktion der Finanzen). B. Mittelbeschaffungsfunktion Zum Zweck der Finanzierung von Produktionsvorhaben und Dienstleistungen konzentriert der Staat mit Hilfe von Steuern, Gebühren, Beiträgen und Zöllen einen bedeutenden Teil des jährlich geschaffenen Volkseinkommens im zentralen Staatshaushalt und in den Haushalten der Gebietsverwaltungen (Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden). Grenzt man das Ausgabenvolumen des „einheitlichen Staatshaushalts“ der DDR in gleicher Weise ab, wie dies in der Bundesrepublik Deutschland bei der Aufstellung des „öffentlichen Gesamthaushalts“ geschieht (Addition der Ausgabenvolumina von Bund, Ländern und Gemeinden; ohne die aus den Beitragseinnahmen der Sozialversicherung bezahlten Fürsorge- und Versorgungsleistungen), so beanspruchte der Staat in der DDR in den Jahren von 1975 bis 1981 zwischen 65 und 76 v.H. des Volkseinkommens für seine Zwecke (Staatsquote bezogen auf das produzierte Nationaleinkommen bewertet zu Preisen des Jahres 1980). C. Allokations- und Lenkungsfunktion Finanzpolitische Instrumente werden einerseits dafür eingesetzt, um die wirtschaftlichen Aktivitäten der Staatsunternehmen auf plankonforme Ziele auszurichten. Andererseits sollen mit ihnen die individuellen Wünsche der Bürger in bezug auf ihren Konsum, ihren Arbeitseinsatz und das Sparen gesteuert und solche ökonomischen Bestrebungen der privaten Haushalte unterbunden werden, die zu Störungen der Planerfüllung führen könnten. Eine typische Unternehmenssteuer, die auf Allokationswirkungen bei den Direktionen der Kombinate und Betriebe abzielt, ist z.B. der Beitrag für gesellschaftliche Fonds, den die Industrieunternehmen der DDR ab 1. 1. 1984 zahlen müssen (vgl. VO über den Beitrag für gesellschaftliche Fonds vom 14. 4. 1983, GBl. I, S. 105 ff.). Die Höhe der verlangten Abgabe beträgt 70 v.H. des dem Betrieb für das jeweilige Planjahr zugestandenen Lohnfonds. Ihrer Konstruktionsart nach gleicht die neue Steuer einer Lohnsummensteuer. Nach § 2 der VO vom 14. 4. 1983 „regelt der Leiter des Amtes für Preise … die Einbeziehung des Beitrages für gesellschaftliche Fonds in die Kalkulation der Industriepreise“. Bei Einsparungen im Bereich des Lohnfonds kann der Betrieb also — da die Abgabenerstattung über die Preise konstant bleibt — einen zusätzlichen Gewinn erzielen. So übt die ab 1984 erhobene „Lohnsummensteuer“ einen Druck auf die Produktionsorganisationen aus, gehortete Arbeitskräftereserven abzubauen und diese für solche Wirtschaftsaufgaben freizusetzen, die bisher — infolge fehlender Arbeitskräfte — noch nicht in der gewünschten Weise haben erfüllt werden können (Arbeitskräfte) In bezug auf die privaten Haushalte geht es stets darum, das Leistungsangebot der Wirtschaftseinheiten und die kaufkräftige Nachfrage den vom Staat gesetzten Prioritäten bei der Erzeugung von Gütern und Dienstleistungen anzupassen. Die Wirtschaftsführung nimmt u.a. a) durch die Gestaltung der Besteuerung der Arbeitseinkommen (Lohnsteuer), b) durch die Erhebung von Umsatz- und Verbrauchssteuern und c) durch die gezielte Verwendung der Staatseinnahmen Einfluß darauf, welcher Anteil vom jährlich erzeugten Güterfonds auf die privaten Haushalte entfällt und welchen Anteil der Staat erhält, um seine öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Im Unterschied zur Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland gehört in der Zentralplanwirtschaft der DDR zu den ständigen Allokationsaufgaben, denen sich die Umsatz- und Verbrauchssteuerpolitik in Verbindung mit der Preispolitik widmen muß, der Auftrag, „die kaufkräftige Nachfrage der Bevölkerung den Leistungsmöglichkeiten der Konsumgüterindustrie anzupassen und die Konsumwünsche der privaten Haushalte in die vom Staat gutgeheißenen Richtungen zu lenken (Verbrauchslenkungsfunktion). Treten bei einzelnen Konsumgütern oder bei ganzen Warengruppen schwerwiegende, kurzfristig nicht zu beseitigende Diskrepanzen zwischen Produktion und zahlungskräftiger Nachfrage auf, so hat die Lenkungszentrale theoretisch (nicht jedoch praktisch-politisch) jederzeit die Möglichkeit zu versuchen, durch Preis- und Umsatzsteueranhebungen und -senkungen einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage herzustellen (Marktausgleichsfunktion).“ (Vgl. H. Buck: Steuerpolitik im Ost-West-Systemvergleich, Berlin 1982, S. 56 ff.) — Darüber hinaus kann die Wirtschaftsführung den steuerpolitischen Hebel der kombinierten Umsatz- und Verbrauchssteuer auch nutzen, um die Struktur des Angebotes bei der Herstellung von Verbrauchsgütern zu beeinflussen. D. Stabilisierungs- und Stimulierungsfunktion Im Dienste der wirtschaftlichen Stabilisierung und der Stimulierung von Planerfüllungsaktivitäten hat die Geld- und Finanzpolitik in der DDR vor allem 2 Aufgaben zu erfüllen: 1. soll sie Wohlfahrtsverluste vermeiden helfen, die dadurch entstehen, daß durch wirtschaftliche Aktivitätsschwankungen zeitweise Produktionskapazitäten der Betriebe und Kombinate nicht ausgelastet oder zeitweise überbeansprucht werden; 2. müssen die eingesetzten monetären Steuerungsinstrumente dafür sorgen, daß alle [S. 406]Störungen im Wirtschaftsablauf unterbunden werden, die ihre Ursache in einer disproportionalen Expansion des Geld- und Güterkreislaufes haben. Solche Disproportionen zwischen der Geld- und der Gütersphäre und die verschiedenen gesamtwirtschaftlichen Instabilitäten können in den Wirtschaftssystemen mit zentraler administrativer Lenkung nicht durch das freie Spiel der relativen Preise der Konsumgüter und Produktionsmittel abgebaut werden, da die Preise für Güter und Dienste festgesetzt sind und meist über viele Jahre hinweg konstant bleiben. Deshalb fällt in der Zentralplanwirtschaft der DDR diese Aufgabe zu einem großen Teil der Finanzplanung und der Finanzpolitik zu. Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland wird in der DDR die Entwicklung der Volkswirtschaft nicht hauptsächlich durch finanz- und geldpolitische Antriebs- und Dämpfungsmaßnahmen gelenkt, deren Aufgabe darin besteht, gesamtwirtschaftlichen Aktivitätsschwankungen kompensatorisch entgegenzuwirken und auf den Ablauf des Wirtschaftsprozesses lediglich stabilisierend Einfluß zu nehmen. In der DDR beruht die staatliche Steuerung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorwiegend auf einer zentralen Programmierung aller maßgeblichen (betrieblichen und makroökonomischen) Wirtschaftsprozesse mit Hilfe von materiellen (güterwirtschaftlichen) Wirtschaftsplänen, deren Planungshorizont sich über ein oder mehrere Jahre erstreckt. In den zentralgelenkten Volkswirtschaften sollen die in den staatlichen Wirtschaftsplänen festgelegten Leistungsaufträge an die Staatsbetriebe für eine Dauerkonjunktur (kontinuierliches Wachstum) und zugleich für Vollbeschäftigung sorgen. Zwar gibt es auch in diesen Wirtschaftsordnungen merkliche wirtschaftliche Aktivitätsschwankungen, doch führen sie in der Regel nicht zur offenen Arbeitslosigkeit, zu einem massiven Rückgang der Kapazitätsauslastung und zur Stillegung von Produktionsbetrieben. Die bloße Programmierung der gewünschten Wirtschaftsentwicklung in Plänen reicht nicht aus, um den Ablauf des wirtschaftlichen Gesamtgeschehens auch wirklich in den von der Wirtschaftsführung vorgezeichneten Bahnen verlaufen zu lassen und die Leistungen der Träger der Planerfüllung entsprechend den Planvorgaben auszurichten. Als erste Maßnahme, um den Produktionsprozeß in Gang zu setzen, müssen daher die materiellen Planziele zu vollzugsverbindlichen Leistungsanforderungen erklärt werden. Diese Befehle werden zusätzlich sowohl a) durch finanz- und haushaltspolitische Steuerungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie durch finanzielle Anreize (Prämien) abgestützt, als auch b) durch monetäre Sanktionen sowie durch Strafandrohungen bei planwidrigem Verhalten abgesichert. Bei der Aufstellung jedes neuen Wirtschaftsplanes ist die staatliche Wirtschaftsverwaltung bestrebt, die Leistungsansprüche an die Planträger (VEB, Kombinate, Produktionsgenossenschaften) so hoch anzusetzen, daß diese bei der Erfüllung der Staatsplanziele bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gefordert werden. Daß in der DDR die fiskalischen Instrumente keine geeigneten Mittel sind, um mit ihnen konjunktur- und stabilitätspolitische Ziele zu verfolgen, ergibt sich aus zwei systemspezifischen Eigenheiten der DDR-Haushalts- und Finanzpolitik. 1. Nach den verbindlichen Grundsätzen der Haushaltswirtschaft der DDR ist der Staatshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben aufzugliedern (s. § 11 der StaatshaushaltsO. vom 13. 12. 1968, GBl. I, S. 383 ff.). Aufgrund dieser Festlegung ist es der Wirtschaftsführung der DDR nicht möglich, gezielt kompensatorische Einnahmen- und Ausgabenvariationen dazu zu nutzen, um wirtschaftliche Aktivitätsschwankungen auszugleichen und das Wirtschaftswachstum zu stabilisieren. (Vgl. H. Buck: Zur Lage der Staatsfinanzen der DDR am Ende der Fünfjahrplanperiode 1976–1980, in: Deutschland Archiv, Nr. 11/1981, S. 1159 ff.) 2. In der DDR dient der Staatshaushaltsplan der Staats- und Wirtschaftsführung als Hauptfinanzplan. Die Planung des Staatshaushaltes hat sich dabei in Einnahmen und Ausgaben den Jahresvolkswirtschaftsplänen anzupassen, deren Leistungsziele überwiegend in Form güterwirtschaftlicher Plankennziffern festgeschrieben werden. Aus diesen Aufgaben des Staatshaushaltes folgt, daß im Unterschied zur Finanzpolitik in der Bundesrepublik Deutschland in der DDR Vollbeschäftigung und ein zufriedenstellendes Wirtschaftswachstum nur in einem äußerst bescheidenen Maß durch haushaltspolitische Maßnahmen induziert werden. Für die Erreichung dieser Ziele sollen vielmehr in erster Linie die vollzugsverbindlichen Investitionsprogramme und Produktionspläne sorgen. Unter der Vielzahl der finanzpolitischen (monetären) Lenkungsinstrumente sind a) die Steuer-, b) die Kredit- und c) die Zinspolitik die wichtigsten Mittel, um die Leistungsbereitschaft der Wirtschaftseinheiten zu stimulieren und die in den Wirtschaftsplänen vorprogrammierten Wirtschaftsabläufe zu stabilisieren. Diese drei finanzpolitischen Instrumente werden dabei vorwiegend für die Erfüllung von drei Aufgaben eingesetzt: 1. um ein zufriedenstellendes Wirtschaftswachstum zu erreichen und die allgemeine Wohlfahrt zu erhöhen; 2. um bisher noch unentdeckt gebliebene Leistungsreserven zu mobilisieren und um 3. Kaufkraftstauungen abzubauen (d.h. Bekämpfung der Folgen einer unterdrückten Kassenhaltungsinflation). Zur Verwirklichung der ersten beiden Ziele ist die Staatsführung der DDR — entweder ständig oder bei Bedarf — darum bemüht, durch gezielte Steuervergünstigungen und durch differenzierte Senkungen der individuellen Abgabenlasten bei der Lohnsteuer [S. 407]die Leistungsbereitschaft der Erwerbstätigen zu steigern und damit der Wirtschaft Wachstumsimpulse zu vermitteln. Z.B. hat der Fiskus in der DDR völlig auf die Besteuerung der Überstundenzuschläge und der Zulagen (Lohnzuschläge) für die Nachtschichtarbeit verzichtet. Auch die Prämien (Lohnformen und Lohnsystem, V.), die an einzelne Werktätige für herausragende Leistungen oder an die gesamte Betriebsbelegschaft am Ende des Wirtschaftsjahres für die Erfüllung und Übererfüllung der Betriebspläne aus dem Prämienfonds gezahlt werden, brauchen nicht versteuert zu werden. Um die Werktätigen zu Spitzenleistungen (Sozialistischer Wettbewerb) anzuspornen, hat der Steuergesetzgeber ferner die Akkordzuschläge nur mit einem geringen Lohnsteuersatz von gleichbleibend 5 v.H. belegt. Ebenso wie in den anderen sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften ist auch in der DDR die Belastung der privaten Einkommensverwendung für [S. 408]den Erwerb von Konsumwaren mit warenspezifischen Umsatz- und Verbrauchssteuern ein höchst wirksames Mittel, um Disproportionen zwischen dem Geld- und dem Güterkreislauf abzubauen, die durch eine schnellere Expansion der Geldmenge (Kauffonds der Bevölkerung) im Verhältnis zur Erweiterung der Warenbereitstellung bei Konsumgütern — bei starren Planpreisen — entstanden sind. Mit Hilfe von abgestuften Erhöhungen der Verbrauchssteuersätze und Konsumgüterpreise soll ein möglichst großer Teil der überschüssigen Kaufkraft abgeschöpft werden. Die Kredit- und die Zinspolitik im Dienst der Stabilisierungspolitik hat die Aufgabe, die Geldschöpfung und Geldmengenvermehrung so zu regulieren, daß diese (bei weithin staatlich diktierten Festpreisen) mit der Expansion des volkswirtschaftlichen Güterfonds synchron verläuft (Bargeldumlauf). Abschließend läßt sich sagen, daß sowohl die von der Bevölkerung im einzelnen zu zahlenden Steuern als auch die Kredit- und Zinspolitik dazu geeignet sind, das Entstehen eines Kaufkraftüberhanges zu verhindern, eine zurückgestaute Inflation zu bekämpfen und damit dem sozialpolitischen Ziel zu dienen, die Kaufkraft der Währung stabil zu halten. E. Verteilungs- oder Distributionsfunktion Aufgrund der staatlichen Verfügung über den Wirtschaftsbereich besitzen die SED-Führung und der Staatsapparat genügend Machtmittel und Regulierungsinstrumente, um die erzielten Ergebnisse des volkswirtschaftlichen Arbeitsprozesses (= Wertschöpfung = Volkseinkommen) auf direktem Wege auf Staat, Wirtschaft und Bevölkerung zu verteilen (Staatsverbrauch/gesellschaftliche Konsumtion, Investition und individuelle Konsumtion). Zu diesen systemspezifischen Instrumenten der zentralplanwirtschaftlichen Verteilungspolitik gehören vor allem a) staatliche Preisdiktate (Preissystem und Preispolitik), b) die administrative Festlegung der Lohn- und Einkommenstarife (Lohnsätze) einschl. der geplanten Einkommenserhöhungen und c) die zentrale Vorgabe der für überdurchschnittliche Leistungen zu zahlenden besonderen Vergütungen (Prämiierungsbedingungen und Prämienhöhe) (Lohnformen und Lohnsystem). Um eine größere Gerechtigkeit bei der Umverteilung des Volkseinkommens zu erreichen, ist somit der sowjet-sozialistische Staat nicht vorwiegend auf die Lohn- und Einkommensbesteuerung und die Umverteilung der hierdurch erzielten Steuererträge über den Staatshaushalt angewiesen. — In der Wirtschaftspraxis läßt sich jedoch durch die direkte Einkommenszumessung für die Erwerbstätigen (Arbeiter, Angestellte, Genossenschaftsbauern, freiberuflich tätige Selbständige) keine ausreichende verteilungspolitische Feinsteuerung erreichen. Darüber hinaus sind alle Regierungen Osteuropas bei der personalen Verteilung der volkswirtschaftlichen Lohnsumme zunächst einmal gezwungen, von der Vorstellung einer weitgehend egalitären Entlohnung der Werktätigen Abstand zu nehmen. Bisher haben sich nämlich stark differenzierte, leistungsbezogene Löhne stets als das wirksamste Mittel erwiesen, um die Einsatzbereitschaft der Beschäftigten zu erhöhen und um zusätzliche Arbeitskräfte in Branchen und Regionen mit hohem Arbeitskräftebedarf zu lenken (Materielle Interessiertheit). Greift der Staat in diese Verteilung der Nominaleinkommen nicht mit korrigierenden Umverteilungsmaßnahmen ein, so entstehen nach einer gewissen Zeit erhebliche Unterschiede in der Einkommens- und Vermögensverteilung innerhalb der Bevölkerung, die zu sozialen Konflikten führen können und die zudem nicht mit der amtlichen Propaganda von der sozialen Annäherung der Klassen und Schichten im Sozialismus vereinbar sind (Sozialstruktur). Deshalb müssen auch in der DDR direkte Steuern vom Einkommen, nach Verbrauchsgüterarten differenzierte Umsatz- und Verbrauchssteuern und der Staatshaushalt selbst distributive Aufgaben erfüllen. Diesen finanzpolitischen Umverteilungsinstrumenten obliegt ferner die Unterstützung und Versorgung der Stipendiaten, Kranken, Behinderten, Bedürftigen und Rentner (Ausbildungsförderung; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). F. Kontrollfunktion Anders als in den Marktwirtschaften muß in der DDR-Zentralplanwirtschaft das „öffentliche“ Finanzwesen vielfältige wirtschafts- und sozialpolitische Kontrollfunktionen übernehmen. Ohne diese Kontrolleistungen würde die Wirtschaftsführung kein umfassendes Bild von dem jeweils erreichten Grad der Erfüllung der staatlichen Wirtschaftspläne und der öffentlichen Sozialprogramme erhalten. So hat z.B. die Staatsführung der DDR die kombinierte Umsatz- und Verbrauchssteuer so konstruiert und die Form ihrer Einziehung so organisiert, daß die Wirtschafts- und Finanzbehörden über die periodischen Steuereingänge kontrollieren können, ob die Betriebe der Konsumgüterindustrie ihre Produktions- und Absatzpläne erfüllen. In der „Übergangsphase“ von 1945 bis 1953 war es ein zentrales Ziel der Innenpolitik der KPD/SED und der sowjetischen Besatzungsmacht, die bei Kriegsende vorgefundene privatwirtschaftliche Eigentums- und Wirtschaftsordnung möglichst rasch in eine Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs umzugestalten. Zu diesem Zweck wurden zahlreiche finanzpolitische Instrumente zu Repressionsmitteln umgewandelt. Diese Transformationsfunktion des Finanzwesens wurde von den Finanzwissenschaftlern der DDR noch bis Anfang der 60er Jahre als eine eigenständige Aufgabe des „sozialistischen F.“ [S. 409]herausgestellt. Seit der fast völligen Verstaatlichung der Produktionsmittel zu Beginn der 60er Jahre wird in der Literatur über diese Einsatzmöglichkeit des F. kaum noch berichtet. In der Zeitspanne von 1945 bis 1953 — und in einzelnen Produktionsbereichen auch noch während der 50er Jahre — benutzte die SED-Führung vor allem die Steuer- und Kreditpolitik als „Instrument des Klassenkampfes“. Konfiskatorische Steuerforderungen, drückende Kreditbedingungen und gezielte Kreditsperren wurden in dieser Zeit kombiniert eingesetzt, um die wirtschaftlichen Existenzbedingungen der privaten Gewerbebetriebe, bäuerlichen Familienbetriebe und privatwirtschaftenden Handwerksbetriebe zu untergraben und die Eigentümer zur Aufgabe ihrer Betriebe zu zwingen. In den 60er Jahren waren dann das private Handwerk und die Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) mehrfach der Adressat finanzpolitischer Zwangsmaßnahmen. Einzelne Elemente dieses mit finanzpolitischen Mitteln ausgetragenen Klassenkampfes sind auch in der Gegenwart noch im Steuer- und Kreditrecht der DDR nachweisbar, z.B. in der differenzierten Steuerlastverteilung bei der Lohn- und Einkommensbesteuerung nach Einkommensarten und sozialen Gruppen (vgl. H. Balling, „Besteuerung des Arbeitseinkommens“, Berlin [Ost] 1971). VII. Finanzsystem und Wirtschaftsreform In den ersten eineinhalb Jahrzehnten der Wirtschaftsgeschichte der DDR (1948–1963) versuchte die Regierung in Ost-Berlin die Ziele ihrer Staats- und Wirtschaftspolitik mit Hilfe einer hochgradigen Zentralisierung wirtschaftlicher Entscheidungen bei Staatsbehörden und durch eine administrative Wirtschaftslenkung zu erreichen. Bei dieser Art der Wirtschaftslenkung kamen den Instrumenten des F. nur Hilfs- und Unterstützungsfunktionen bei der Planerfüllung zu. Auch wurden sie für Kontrollaufgaben im Dienste der Sicherung der Plandisziplin genutzt. Das Geld spielte in dieser Zeit eine überwiegend passive Rolle. Die Verteilung von Geldkapital an die Orte seiner Verwendung diente vorwiegend dem Zweck, die administrativ getroffenen Produktions-, Investitions- und Verbrauchsentscheidungen über Geldzuteilungen verwirklichen zu helfen. Die Rolle des F. im Rahmen der staatlichen Wirtschaftspolitik beschränkte sich also in dieser Zeit auf die Erfüllung der politisch vorgegebenen Allokationsaufgaben, auf die Übernahme von Überwachungsfunktionen und auf die Transformation der privaten Eigentumsordnung. Diese Einengung auf im wesentlichen drei Funktionen entsprach der bis 1963 geltenden Wirtschaftslenkung; diese gewährte den Staatsbetrieben damit nur noch einen sehr geringen operativen Entscheidungs- und Handlungsspielraum. Die Wirtschaftsreform (1963–1970; Neues Ökonomisches System [NÖS]; Ökonomisches System des Sozialismus [ÖSS]) führte zu einer beträchtlichen Dezentralisierung von prozeßpolitischen Entscheidungen zugunsten der Betriebe und überbetrieblichen Zusammenschlüsse (Kombinate, VVB). Im Zusammenhang damit wurde die monetäre Wirtschaftslenkung deutlich aufgewertet. Das Geld übernahm zusammen mit dem von Verzerrungen merklich bereinigten System der Güter- und Dienstleistungspreise eigenständige Steuerungsaufgaben. Statt der Kontrollfunktion wurden im Laufe der Wirtschaftsreformzeit die Lenkungs-, die Stabilisierungs- und die Stimulierungsfunktion des F. die wichtigsten Aufgaben des Geld- und Finanzwesens für die Wirtschaftsführung der DDR. Entsprechend dieser ab 1963/64 dominierenden Aufgabenstellung gestaltete die Wirtschaftsführung Schritt für Schritt a) die Finanzgrößen (das sind Kredite, Kreditzinsen, Kreditlimite, Verzugszinsen [ Zins und Zinspolitik ], Steuern, Löhne, Prämien [ Lohnformen und Lohnsystem ] usw.) und b) die Finanzbeziehungen (dazu gehören Kreditaufnahmebedingungen, die Zahlungs- und Verrechnungsverfahren) zu ökonomischen Hebeln um. Mit Hilfe dieser monetären Regulatoren versuchten Regierung, Wirtschaftsverwaltung und Banken die Wirtschaftsaktivitäten der Produktionsorganisationen und Erwerbstätigen auf die Erfüllung der staatlichen Vorrangziele auszurichten. Anders als bei der alten Lenkungsmethode sollte das Bündel der ökonomischen Hebel auf indirektem Wege Leistungswillen und Leistungsinteressen der Belegschaften und Betriebsleitungen mit den Leistungsanforderungen der staatlichen Wirtschaftsführung in Einklang bringen. Zielgröße und Anknüpfungspunkt aller monetären Lenkungsmaßnahmen in der Produktionssphäre wurde der Gewinn der VEB, Kombinate und VVB. Entsprechend sind bereits zu Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 a) die Höhe der individuellen Prämieneinkommen und b) die Finanzierung von kulturellen und sozialen Maßnahmen für die Belegschaften aus den Kultur- und Sozialfonds der VEB direkt von der Gewinnerzielung abhängig gemacht worden. Die Regierung der DDR glaubte, durch diese Verkoppelung der privaten Einkommensinteressen mit der Gewinnerzielung der Staatsbetriebe endlich eine wirksame Methode gefunden zu haben, die Produktionseinheiten zu einem effizienteren Einsatz der wirtschaftlichen Ressourcen anzuspornen und über eine gezielte Einflußnahme auf die Bildung, Verteilung und Verwendung der Unternehmensgewinne die Betriebskollektive zur Mobilisierung aller Leistungsreserven zu ermuntern. Doch der Gewinn konnte die ihm zugedachte Steuerungsrolle nicht zufriedenstellend erfüllen. Er mußte versagen, als ihm die Aufgabe übertragen [S. 410]wurde, zentraler Maßstab (= Hauptkennziffer) für die Leistung zu sein, welche die Betriebskollektive in jeder Wirtschaftsperiode für die Deckung des volkswirtschaftlichen Bedarfs erbracht hatten. Denn trotz aller Wirtschaftsreform wurden die Preise der Güter und Dienste nach wie vor administrativ festgesetzt. Sie waren somit kein brauchbarer Gradmesser für die Knappheit der Waren und die Qualität der Erzeugnisse. Infolge dieser Verzerrungen im Preissystem ergaben sich zwangsläufig auch verzerrte, ökonomisch nicht begründete Gewinne bzw. Verluste. Diese Situation führte wiederum zu einer Fehlallokation knapper Wirtschaftsgüter und zu einem nicht immer optimalen Einsatz von Arbeitskräften.

Finanzsystem (1985) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Wirtschaftsordnung und Finanzsystem Die Wirtschaftsordnung der DDR ist darauf ausgerichtet, der politischen Führung, die mit der Leitungszentrale der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) identisch ist, die ausschließliche Verfügungsgewalt und Nutzungsmacht über das Produktionspotential der Volkswirtschaft zu verschaffen und zu sichern. Kernstück der Wirtschaftsordnung ist die…

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Strafensystem (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das StGB (Strafrecht, I.) unterscheidet folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe, Zusatzstrafen. 1. Gesellschaftliche Gerichte können lediglich Erziehungsmaßnahmen festlegen. 2. Strafen ohne Freiheitsentzug sind: Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und öffentlicher Tadel. Diese Strafen sind „unter Berücksichtigung der Schwere der Tat und der Schuld des Täters gegenüber Personen anzuwenden, die ein Vergehen aus Undiszipliniertheit, Pflichtvergessenheit, ungefestigtem Verantwortungsbewußtsein oder Unachtsamkeit oder wegen besonderer persönlicher Schwierigkeiten begehen. Zweck der Strafen ohne Freiheitsentzug ist es, den Täter zur eigenen Bewährung und Wiedergutmachung anzuhalten, damit er künftig seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird“ (§ 30 StGB). Die Geldstrafe, lange Zeit als eine für das „kapitalistische“ Strafrecht typische Strafart verpönt, soll den Täter durch einen empfindlichen Eingriff in seine persönlichen Vermögensinteressen zur Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechte der Bürger erziehen (§ 36 StGB). Sie kann auch als Zusatzstrafe verhängt werden (s. u. 5 a). Ihre zulässige Höchstgrenze ist durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 von 10.000 Mark auf 100.000 Mark, bei Straftaten, die auf erheblicher Gewinnsucht beruhen, auf 500.000 (bisher 100.000) Mark heraufgesetzt worden. Gleichzeitig wurde ihr Anwendungsbereich erweitert. Der öffentliche Tadel ist auszusprechen, wenn das Vergehen keine erheblichen schädlichen Auswirkungen hat und die Schuld des Täters gering ist (§ 37 StGB). 3. Strafen mit Freiheitsentzug sind: Freiheitsstrafe und Haftstrafe (bei Jugendlichen Jugendhaft). Gegenüber Militärpersonen gibt es noch den Strafarrest. Die Freiheitsstrafe ist bei Verbrechen und bei solchen Vergehen auszusprechen, durch die besonders schädliche Folgen herbeigeführt oder in anderer Weise eine schwerwiegende Mißachtung der gesellschaftlichen Disziplin zum Ausdruck gebracht worden ist, oder gegenüber Tätern, die aus bisherigen Strafen keine Lehren gezogen haben (§ 39 StGB). Die Dauer der Freiheitsstrafe beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 15 Jahre. Außerdem gibt es die lebenslängliche Freiheitsstrafe. Ausnahmsweise kann auch eine Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten verhängt werden, wenn die verletzte Strafbestimmung auch Strafen ohne Freiheitsentzug androht (§ 40 StGB). Die Haftstrafe dient der unverzüglichen, u. U. durch sofortige Untersuchungshaft einzuleitenden und nachdrücklichen Disziplinierung dieser Täter. Durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz von 1979 ist der Strafrahmen von bisher 1 Woche bis 6 Wochen wesentlich erweitert worden. Haftstrafe kann seitdem bis zu 6 Monaten, Jugendhaft bis zu 3 Monaten betragen. Ursprünglich nur bei wenigen Delikten wie Rowdytum, Zusammenrottung (§ 217) und Asozialem Verhalten zulässig, ist die Haftstrafe durch die verschiedenen Änderungen des Strafgesetzbuches seit 1974 in einer Reihe weiterer Straftatbestände des StGB, darunter [S. 1332]auch ungesetzlichen Grenzübertritt (Republikflucht) und fast alle anderen Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung sowie in die Strafbestimmungen des Zoll- und Devisengesetzes eingefügt worden. Während ihres Vollzuges ist gesellschaftlich nützliche Arbeit zu leisten (§ 41). Die Strafe der Arbeitserziehung ist durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) abgeschafft worden. 4. Die Todesstrafe ist außer bei Mord bei einer Anzahl politischer Delikte und Militärstraftaten vorgesehen. 5. Wenn es „zur Erziehung des Täters oder zum Schutz der Gesellschaft erforderlich ist“, können Zusatzstrafen verhängt werden, wenn sie in dem verletzten Gesetz ausdrücklich angedroht sind oder die besonderen Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Zusatzstrafe vorliegen. Folgende Zusatzstrafen sind vorgesehen: a) Geldstrafe neben der Verurteilung auf Bewährung oder der Freiheitsstrafe zur Verstärkung der erzieherischen Wirksamkeit der Strafen. b) Öffentliche Bekanntmachung zur Erziehung des Täters, zur erzieherischen Einwirkung auf andere Personen oder zur Aufklärung der Bevölkerung oder ihre Mobilisierung zur Bekämpfung bestimmter Erscheinungen der Kriminalität (§ 50 StGB). c) Aufenthaltsbeschränkung (AB) für die Dauer von 2 bis 5 Jahren. Für diese Zeit wird den Verurteilten der Aufenthalt in bestimmten Orten oder Gebieten der DDR untersagt. Durch die zuständigen staatlichen Organe kann er außerdem zum Aufenthalt in bestimmten Gebieten oder Orten verpflichtet werden. In Ausnahmefällen kann die AB auch zeitlich unbegrenzt ausgesprochen werden, wenn dies im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erforderlich ist (§§ 51, 52). d) Verbot bestimmter Tätigkeiten. e) Entzug der Fahrerlaubnis oder anderer Erlaubnisse (§§ 54, 55). f) Einziehung von Gegenständen, die zu einer vorsätzlichen Straftat benutzt oder bestimmt oder durch eine solche Tat erlangt sind (§ 56). Als Gegenstände gelten Sachen, Rechte, künftige Gewinne und andere materielle Vorteile. g) Vermögenseinziehung „bei Verbrechen gegen die Souveränität der DDR“ (Aggressionsverbrechen), schweren Verbrechen gegen die DDR (Staatsverbrechen), „schweren Verbrechen gegen die sozialistische Volkswirtschaft oder anderen schweren Verbrechen“, wenn diese unter Mißbrauch oder zur Erlangung persönlichen Vermögens begangen worden sind und der sozialistischen Gesellschaft erheblichen Schaden zugefügt haben und wenn deswegen eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren ausgesprochen worden ist. Die Vermögenseinziehung soll dem Verurteilten die Möglichkeit nehmen, „sein Vermögen zum Schaden der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse zu mißbrauchen, ihm die Schwere seines Verbrechens bewußtmachen sowie ihn und andere Personen von der Begehung weiterer Verbrechen zurückhalten“. Die Vermögenseinziehung erstreckt sich auf das gesamte Vermögen des Täters, mit Ausnahme der unpfändbaren Gegenstände (§ 57). h) Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte, zulässig bei Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, Staatsverbrechen und Mord (§ 58). i) Ausweisung von Ausländern (bisher: von Tätern, die nicht Bürger der DDR sind). Sie kann jederzeit anstelle des weiteren Vollzugs der Freiheitsstrafe angeordnet werden (§ 59). 6. Für die gegenüber Jugendlichen zulässigen Strafmaßnahmen gelten einige besondere Bestimmungen des 4. Kapitels des StGB (Jugendstrafrecht). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1331–1332 Steuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafrecht

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das StGB (Strafrecht, I.) unterscheidet folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe, Zusatzstrafen. 1. Gesellschaftliche Gerichte können lediglich Erziehungsmaßnahmen festlegen. 2. Strafen ohne Freiheitsentzug sind: Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und öffentlicher Tadel. Diese Strafen…

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Entwicklungshilfe (1985)

Siehe auch: Entwicklungshilfe: 1969 1975 1979 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 1979 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Der Begriff E. wird in der DDR offiziell nicht verwendet. Statt dessen spricht man gelegentlich von „sozialistischer Wirtschaftshilfe“ als „einer besonderen Form der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“, die langfristig auch der DDR „ökonomischen Nutzen“ bringen muß. Bis zum Zeitpunkt der weltweiten völkerrechtlichen Anerkennung der DDR nach Abschluß des Grundlagenvertrages 1972 bestand die Funktion ihrer E. vor allem darin, die Empfängerländer zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der DDR zu bewegen. Erfolge konnte die SED auf diesem Wege jedoch nicht erzielen. Darüber hinaus verfolgt sie aber mit ihrer E.-Politik stets auch das Ziel, einzelne Entwicklungsländer für das „sozialistische Lager“ zu gewinnen, um auf diese Weise — entsprechend ihrer ideologisch bestimmten außenpolitischen Doktrin — die „Basis des Imperialismus“ in den Ländern der Dritten Welt zu schwächen. In der Bewertung dieses Aspektes im Rahmen der gesamten Außenpolitik der DDR gab es allerdings in den letzten Jahren einen Wandel. Auf dem IX. Parteitag der SED (1976) rangierte die „aktive Unterstützung für die progressiven und revolutionären Kräfte der Welt im Geiste des Proletarischen ➝Internationalismus“ nach der umfassenden Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und den anderen Staaten der sozialistischen Staatengemeinschaft an zweiter Stelle im außenpolitischen Zielkatalog der DDR. Auf dem X. Parteitag (1981) rutschte sie hinter die „Sicherung des Friedens“ auf den dritten Rang ab. Nun ging es auch weniger um die Förderung revolutionärer Tendenzen in der Dritten Welt, sondern um die „Entwicklung einer vielseitigen Zusammenarbeit mit den Staaten Afrikas, Asiens und Lateinamerikas“ sowie um „Unterstützung des Kampfes um eine neue internationale Wirtschaftsordnung auf der Grundlage der Gleichberechtigung“. Für die zwischen 1976 und 1981 von Generalsekretär Honecker unternommenen Auslandsreisen ist daher charakteristisch, daß verstärkt Vorstellungen der „sozialistischen Staatengemeinschaft“ zur europäischen Abrüstungspolitik in die Dritte Welt hineingetragen wurden. Unverändert wird dagegen von der SED dem Außenhandel der DDR mit Entwicklungsländern auch die Bedeutung von E. zugemessen. Dabei geht es ihr freilich auch darum, sowohl Zugang zu den Rohstoffmärkten der Dritten Welt zu bekommen, als auch auf dem Wege langfristiger handelspolitischer Vereinbarungen jene auf dem („kapitalistischen“) Weltmarkt schwer verkaufbaren Erzeugnisse der Industrie der DDR günstig abzusetzen. Insbesondere wird auch von der DDR, wie von allen Verbündeten der UdSSR, die Verpflichtung zu besonderer Hilfeleistung durch die europäischen Industriestaaten — unabhängig von ihrer Einbindung in verschiedene politische Lager — aufgrund eines drohenden „Nord-Süd-Konfliktes“ abgelehnt. Sie gibt E. ausschließlich im Kontext des Ost-West-Konfliktes, also im Rahmen der weltweiten Auseinandersetzung zwischen Kapitalismus und Sozialismus. Potentielle Empfänger von E. der DDR sind: Staaten, die den „nichtkapitalistischen Entwicklungsweg“ eingeschlagen haben und sich auch politisch an das „sozialistische Lager“ anlehnen; Staaten, die sich (noch) auf dem kapitalistischen Entwicklungsweg befinden, aber eine „antiimperialistische“ Außenpolitik betreiben, wobei auch positiv bewertet wird, wenn dieser Entwicklungsweg wenigstens „national-kapitalistisch“, d.h. „unabhängig“ verläuft; [S. 361]die nationalen Befreiungsbewegungen PLO, SWAPO (Namibia) und ANC (Südafrika). Der materielle Umfang der E. ist u.a. aufgrund der vergleichsweise (zur Bundesrepublik Deutschland) geringeren Liefer- und Leistungskapazität der Wirtschaft der DDR entsprechend kleiner. Der Anteil des Außenhandelsumsatzes mit den Entwicklungsländern am gesamten Außenhandel der DDR ist von 1969 bis 1973 von 4,2 v.H. auf 3,4 v.H. gesunken. Seitdem ist jedoch wieder ein stetiger Anstieg zu beobachten; seit 1977 beträgt der Anteil unverändert rd. 4,9 v.H. Dieser Warenaustausch ist damit nur etwa halb so groß wie der z.B. Polens und der ČSSR und insgesamt der niedrigste aller RGW-Staaten. Der Umfang der E. im engeren Sinne, also der Kapitalhilfe, läßt sich nicht genau angeben, da zwischen angebotener und tatsächlich erfolgter Leistung nicht unterschieden werden kann. Westliche Schätzungen der von der DDR vergebenen langfristigen Regierungskredite einschl. (geringfügiger) kostenloser Zuwendungen und kommerzieller Handelskredite im Rahmen von Handelsabkommen und Vertragsabschlüssen der Außenhandelsorganisationen und -betriebe schwanken zwischen 1 und 3 Mrd. Mark an Kreditzusagen bis zum Jahr 1970. Nach Angaben der OECD dürften für den Zeitraum 1970–1980 etwa 3 Mrd. Mark an Krediten hinzugekommen sein. Damit lag die Netto-Kapitalhilfe der DDR in der letzten Dekade bei ca. 0,14 v.H. ihres (umgerechneten) Bruttosozialproduktes zu Marktpreisen (RGW insges.: 0,2 v.H.). Die Vereinten Nationen fordern einen Transfer an öffentlicher Hilfe von 0,7 v.H. Die E. erfolgt vor allem im Rahmen von langfristigen Abkommen über „wirtschaftliche und technische“ bzw. „wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit“ (bisher ca. 150 derartige Abkommen mit rd. 40 Entwicklungsländern) und wird zu Konditionen gewährt, die z.T. ungünstiger sind als die der Bundesrepublik Deutschland: 10–15jährige Laufzeit, 2–4jährige Karenzzeit, 2,5 v.H. Jahreszinsen (Bundesrepublik Deutschland: 30jährige Laufzeit, 7–8 Jahre Karenzzeit, 2,5 v.H. Zinsen). In der Regel offeriert die DDR keine Kredite in konvertibler Währung, sondern bietet Waren- bzw. Lieferkredite an. Im Rahmen der Außenwirtschaftsbeziehungen mit E.-Charakter hat die DDR nach eigenen Angaben bisher bei der Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme von 650 industriellen Objekten (davon 80 Getreidemühlen, 70 Transformatorstationen und 28 Druckereien) Hilfe geleistet. Ferner sind hier E.-Maßnahmen der DDR zu nennen, deren vermutlich hohe Kosten sich nicht genau beziffern lassen: Einrichtung von sog. technisch-wissenschaftlichen (nicht kommerziellen) Informationsbüros vor allem in den arabischen Staaten und Entsendung von Fachberatern der verschiedensten Qualifikationen (nach DDR-Angaben von 1970 bis 1981 insges. rd. 15.000; in Afrika allein sind stets ca. 200 Lehrkräfte tätig); Abwicklung eines meist auf Einladung der DDR stattfindenden umfangreichen Besucherverkehrs, der Vertreter staatlicher und gesellschaftlicher Organisationen aus den Entwicklungsländern in die DDR führt; berufliche Aus- und Weiterbildung von ungelernten Arbeitern und Facharbeitern aus der Dritten Welt in der DDR (nach DDR-Angaben von 1970 bis 1981 fast 40.000) und von Studenten und Fachschülern (im gleichen Zeitraum ca. 10.000 Studienabschlüsse), von denen jeweils ca. 25 v.H. aus Vietnam kamen; berufliche Ausbildung, im Zusammenhang mit der Lieferung von Industrieanlagen in den Entwicklungsländern (von 1970 bis 1979: 55.000); Solidaritätsspenden (vom Solidaritätskomitee der DDR und vom FDGB), zumeist Arzneimittel, medizinische Güter, Nahrungsmittel, Fahrzeuge und Bekleidung in einer Höhe von 1 bis 2 Mrd. Mark (seit 1970). Aus derartigen Spenden wurden ferner der Aufbau eines Berufsbildungszentrums in Nicaragua und eines Orthopädie-technischen Zentrums in Vietnam finanziert. Mit Spendenmitteln ist die Nationaldruckerei in Vientiane (Laos) „rekonstruiert und erweitert“ worden; die Entsendung von sog. FDJ-„Brigaden der Freundschaft“ (1983 waren es 17 mit ca. 300 Mitgliedern) nach Angola (6 „Brigaden“), Äthiopien (1), Moçambique (3), Guinea (1), Guinea-Bissau (1), VDR Jemen (1), Kuba (2), Laos (1), Nicaragua (1), deren Mitglieder aufgrund ihrer Fachausbildung (Agronomen, Landmaschinentechniker usw.) am Aufbau infrastruktureller Projekte anleitend und ausbildend beteiligt sind. Obwohl es sich nicht um E. im engeren Sinne handelt, müssen hier doch auch die 1983 in 22 Länder geleiteten 26 Hilfssendungen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR erwähnt werden, weil damit in erster Linie Angola, Äthiopien, Moçambique, Vietnam, Laos, Kampuchea und Nicaragua unterstützt wurden. Die regionalen Schwerpunkte der E. der DDR haben sich in den letzten 30 Jahren mehrfach verschoben. Gegenwärtig konzentriert sie ihre über reine Außenwirtschaftsbeziehungen hinausgehende E. auf jene sozialistisch orientierten Länder der Dritten Welt, mit denen sie Freundschaftsverträge abgeschlossen hat, d.h. deren — sozialistischer — Entwicklungsweg als unumkehrbar angesehen wird. Dazu gehören in Afrika: Angola, Äthiopien und Moçambique; in Asien: Vietnam, Laos, Afghanistan, Mongolei, Kampuchea und die VDR Jemen; in Lateinamerika: Kuba. Hinzu kommen jedoch eine Reihe von Staaten, die entweder bereits den „nichtkapitalistischen Entwicklungsweg“ eingeschlagen haben oder aber in denen aufgrund ihrer innenpolitischen Transformationsprozesse bzw. ihrer „progressiven“ Außenpolitik Hilfe durch Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft als lohnend und als Instrument zur Unterstützung politischer Veränderungen angesehen wird. Hierzu gehören u.a. in Afrika: Tansania, die VR Kongo, Guinea, Guinea-Bissau, Sambia, Algerien, Libyen, Kapverden, Ägypten; in Asien: Irak, Syrien, Indien, DVR Korea; in Lateinamerika: Nicaragua, Grenada (1979–1983), Peru, Kolumbien und Mexiko. Zu einigen nichtpaktgebundenen Staaten der Dritten [S. 362]Welt pflegt die DDR Außenhandelsbeziehungen, ohne daß hier von E. im engeren Sinne gesprochen werden kann. Dazu gehören u.a. seit langem in Europa: Jugoslawien; in Afrika: Nigeria und künftig wohl verstärkt Kuwait (nach dem Besuch von E. Honecker im Oktober 1982); in Asien: (seit 1978) Iran; in Lateinamerika: Brasilien und Argentinien. Die außenpolitische Dimension der E. der DDR hat sich mit deren weltweiter diplomatischer Anerkennung seit 1972/73 verändert. Sie ist jetzt Teil der „koordinierten Außenpolitik“ der sozialistischen Staatengemeinschaft und dient neben den Interessen der DDR vor allem der Stabilisierung jener Staaten, die in der globalen Ost-West-Auseinandersetzung vermutlich oder tatsächlich an der Seite des Ostens stehen. Dabei sind in erster Linie die z.T. vertraglich geregelten Parteibeziehungen der SED zu marxistisch-leninistisch orientierten Parteien in einigen Staaten der Dritten Welt zu nennen, zu denen es etwas Vergleichbares in der E. westlicher Länder nicht gibt. Derartige Beziehungen bestehen u.a. zur MPLA Angolas, zur COPWE (Commission to organize the party of the working people of Ethiopia) in Äthiopien, zur FRELIMO in Moçambique (Afrika insges. 15 Kooperationsabkommen), aber auch zu den kommunistisch-sozialistischen Parteien in der VDR Jemen, in Syrien (Baa'th), in Vietnam, Laos, Kampuchea und selbstverständlich in Kuba. In Angola z.B. hat die SED erhebliche organisatorische und materielle Hilfe bei der Umwandlung der MPLA aus einer Befreiungsorganisation in eine Kaderpartei geleistet, u.a. durch Beteiligung beim Aufbau einer zentralen und von ca. 12 Bezirksparteischulen. Die Abstimmung der E. der RGW-Staaten in einzelnen Ländern der Dritten Welt, z.B. bei größeren E.-Projekten, ist bisher über Ansätze nicht hinausgekommen. Im militärischen Bereich scheint es dagegen die erforderliche Koordination zu geben. Seit kurzem wird in der DDR auch offiziell zugegeben, daß militärische E. geleistet wird. Sie ist zwar ein Element ihrer Außenpolitik gegenüber der Dritten Welt, steht jedoch nach Umfang und Charakter erheblich hinter den anderen E.-Leistungen der DDR zurück. Nur in relativ wenige Staaten der Dritten Welt hat die DDR inzwischen Militärattachés entsandt, so u.a. nach Ägypten, Algerien, Äthiopien, die VR Kongo, Marokko, die VDR Jemen, Syrien, Vietnam, Indien, die DVR Korea, nach Kuba und Mexiko. Von politischer Bedeutung sind jene Verträge über militärische Kooperation, die z.B. mit Angola, Äthiopien, den Kapverden, der VR Kongo, Moçambique und der VDR Jemen unterzeichnet wurden. Der personelle und materielle Umfang der militärischen E. der DDR ist nur schwer abzuschätzen. Fest steht, daß an Offiziers- und Unteroffiziersschulen der bewaffneten Organe der DDR militärisches Personal aus den genannten Staaten (ohne Kapverden) sowie Angehörige der PLO, der SWAPO und des ANC Lehrgänge (von nicht feststellbarer Dauer) besucht haben. Als realistisch hat sich ferner die Annahme erwiesen, daß ca. 2.500 bis 3.000 Angehörige der Nationalen Volksarmee (NVA) und des Staatssicherheitsdienstes (Ministerium für Staatssicherheit) als Ausbilder und Instrukteure in der Dritten Welt, vor allem in einigen Staaten Afrikas tätig sind. Keine Klarheit besteht darüber, ob die geringen Waffenlieferungen der DDR in die Dritte Welt auf kommerzieller Basis oder als kostenloser Transfer erfolgen. Als Großwaffenexporteur ist die DDR bisher nicht in Erscheinung getreten (SIPRI-Yearbook 1980). Der finanzielle Umfang dieser Lieferungen dürfte — nach Angaben der amerikanischen Rüstungskontrollbehörde — von 1979 bis 1980 50 Mill. US-$ pro Jahr nicht überschritten haben und damit z.B. weniger als 10 v.H. der tschechoslowakischen Waffenexporte betragen. Im industriellen Bereich ist es bisher zu konkreten gemeinsamen E.-Maßnahmen der RGW-Staaten nur in wenigen Fällen gekommen. Allerdings scheint es im Ausbildungssektor eine gewisse Koordination zu geben. Nach Angaben aus der DDR hat der RGW bisher insgesamt rd. 500.000 „nationale Kader“ aus Entwicklungsländern ausgebildet, 25.000 befinden sich gegenwärtig (1983) noch in der Ausbildung. Unter „Mitwirkung der RGW-Länder“ sollen „26 Hoch- und Fachschulen sowie fast 100 Ausbildungszentren“ in Entwicklungsländern errichtet worden sein. Weitere 70 Lehranstalten befänden sich im Bau. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 360–362 Entfremdung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entwicklungshilfe-Sonderfonds der IIB des RGW

Siehe auch: Entwicklungshilfe: 1969 1975 1979 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 1979 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Der Begriff E. wird in der DDR offiziell nicht verwendet. Statt dessen spricht man gelegentlich von „sozialistischer Wirtschaftshilfe“ als „einer besonderen Form der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“, die langfristig auch der DDR „ökonomischen Nutzen“ bringen muß. Bis zum Zeitpunkt der…

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Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nachfolgeorganisation der am 21. 2. 1953 aufgelösten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die am 23. 2. 1947 zur Vertretung der Interessen aller Verfolgten des Naziregimes, zur Durchsetzung einer gerechten Wiedergutmachung und zur Verhinderung neuer nationalsozialistischer bzw. faschistischer Herrschaft gegründet worden war. Ab Sommer 1950 sind die meisten der nichtkommunistischen Widerstandskämpfer und überlebenden Opfer des Naziregimes aus der VVN ausgeschieden. Das KdAW. gilt als von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gelenkte, kommunistische gesellschaftliche Organisation (Massenorganisationen), „deren Existenz und Wirken sich aus den besonderen historischen und nationalen Bedingungen“ (in der DDR) ergibt. Ohne Teil der Nationalen Front der DDR zu sein, arbeitet sie eng mit dieser zusammen. Bereits im März 1958 erklärte der Vorstand des KdAW.: „Den Ehrentitel ‚Widerstandskämpfer‘ verdient nur, wer auch heute die Führung der Partei der Arbeiterklasse anerkennt, die Einheit der Partei schützt und leidenschaftlich verteidigt und alles tut für den Aufbau des Sozialismus.“ [S. 735]Im Zuge einer seit 1974 zu beobachtenden starken Betonung des antifaschistischen Widerstandes und des damit verbundenen Versuches, diesen Widerstand als eine besondere Form des Klassenkampfes (Klasse/Klassen, Klassenkampf) zu verstehen, wuchsen auch dem KdAW. neue Aufgaben zu. Leitungsorgane des KdAW. sind die Zentralleitung und das aus deren Mitgliedern gewählte Präsidium und Sekretariat. Als regionale Untergliederungen bestehen 15 Bezirks- und 111 Kreiskomitees. Das KdAW. hatte 1983 ca. 2.500 Mitglieder. Als weitere Untergliederungen bestehen die Sektion ehemaliger Spanienkämpfer, die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Häftlinge des Zuchthauses Brandenburg (zu denen E. Honecker gehört) sowie Arbeitsgemeinschaften für verschiedene Konzentrationslager, z.B. die „Lagergemeinschaft“ Buchenwald-Dora, und eine Reihe anderer sog. Aktivs. Dem KdAW. obliegt vor allem die Vermittlung des „Erfahrungsschatzes des nationalen und internationalen Kampfes gegen den Faschismus“; es hat also im Rahmen der in der DDR betriebenen „historisch-revolutionären Traditionspflege“ eine wichtige propagandistische und erzieherische Funktion (Nationale Geschichtsbetrachtung). In den 80er Jahren ist es verstärkt in die allgemeine Auseinandersetzung zwischen Ost und West einbezogen worden (z.B. in der Rüstungsfrage). Für Mitglieder des KdAW. (sog. „Kämpfer gegen den Faschismus“) bestehen Sonderregelungen in der Altersversorgung (Renten) bzw. werden Ehrenpensionen (Wiedergutmachung) gezahlt. Das KdAW. ist Mitglied der kommunistisch dominierten „Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer“ (FIR). Die FIR tagte im September 1982 erstmalig in Berlin (Ost). Bei dieser Gelegenheit unterstützten die Delegierten aus 24 Ländern uneingeschränkt die Positionen des Warschauer Paktes in der Abrüstungsfrage. — Das KdAW. unterhält ferner Beziehungen zu „Kameraden“-Organisationen in den sozialistischen Ländern, z.B. zum Verband der polnischen Widerstandskämpfer, aber auch zu vergleichbaren Verbänden in westlichen Staaten, z.B. dem Nationalen Verband ehemaliger Widerstandskämpfer Frankreichs und zur VVN — Bund der Antifaschisten in der Bundesrepublik Deutschland. Vorsitzender der Zentralleitung des KdAW. ist seit 1974 Otto Funke (Mitglied des ZK der SED); er ist zugleich seit 1972 einer der 16 Vizepräsidenten des FIR. Als Monatszeitschrift erscheint als Organ des KdAW. „Der antifaschistische Widerstandskämpfer“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 734–735 Komintern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nachfolgeorganisation der am 21. 2. 1953 aufgelösten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die am 23. 2. 1947 zur Vertretung der Interessen aller Verfolgten des Naziregimes, zur Durchsetzung einer gerechten Wiedergutmachung und zur Verhinderung neuer nationalsozialistischer bzw. faschistischer Herrschaft gegründet worden war. Ab Sommer 1950 sind die meisten der nichtkommunistischen Widerstandskämpfer…

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Ministerium für Gesundheitswesen (1985)

Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das MfG. hat seine Bezeichnung und seine jetzigen Aufgaben erst 1959 in der Nachfolge voraufgegangener Institutionen erhalten: aus der Zentralverwaltung für Gesundheitswesen (seit 1945) — 1949 kurzfristig Hauptverwaltung Gesundheitswesen (Deutsche Wirtschaftskommission [DWK]) — ist 1950 das Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen hervorgegangen. Diesem M. wurde im Zuge weiterer Verwaltungsreformen die Sozialfürsorge zugeordnet. Bei den örtlichen Organen des Staatsapparates waren schon 1956 das Gesundheits- und das Sozialwesen in einer Abteilung zusammengefaßt worden. Das MfG. ist das zentrale Leitungsorgan für das Gesundheitswesen (medizinische Versorgung und Gesundheitsschutz der Bevölkerung) und das Sozialwesen. Gewichtige Teile des Gesundheitswesens liegen jedoch außerhalb seiner Zuständigkeit: Der Umweltschutz ist Aufgabe des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft; der Medizinische Dienst (MD.) des Verkehrswesens und die MD. der Nationalen Volksarmee (NVA), der Deutschen Volkspolizei (DVP) und des Staatssicherheitsdienstes (Ministerium für Staatssicherheit) unterstehen den für sie zuständigen Ministerien, Sport und der Sportärztliche Dienst dem Staatssekretariat für Körperkultur und Sport, das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der DDR dem Ministerium des Innern (MdI), die medizinischen Ausbildungsstätten an den Hochschulen und deren Krankenhäuser und Polikliniken dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Wichtige medizinische Forschungsstätten gehören zur Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). Bei allen Regelungen, die das Betriebsgesundheitswesen betreffen, haben die für den jeweiligen Wirtschaftsbereich zuständigen Ministerien mitzuberaten, desgleichen bei Regelungen der Lebensmittelaufsicht; die exekutiven Befugnisse und damit die politische Verantwortung liegen jedoch beim MfG. Das Veterinärwesen (Tierärzte) untersteht dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Diese Verteilung der Zuständigkeiten bei vielfach unklarer Abgrenzung erklärt die Zähflüssigkeit der Entscheidungsprozesse, die durch die von allen Beteiligten verlangte Kooperation kaum verbessert werden kann. Das MfG. bereitet die Gesetze seines Zuständigkeitsbereiches vor, erläßt Verordnungen, Durchführungsbestimmungen usw. Politisch angeleitet wird es von der Abt. Gesundheitswesen des Sekretariats des ZK der SED (Leiter: Prof. Dr. med. Karl Seidel, Stellv.: Dr. med. Christian Münter). Das MfG. wird nach dem Prinzip der Einzelleitung von dem Minister geleitet. Sein Vertreter ist der Staatssekretär. Die übrigen Stellv. des Ministers sind jeweils für einzelne Aufgabenbereiche zuständig und dafür dem Minister verantwortlich (Statut des MfG. vom 25. 9. 1975, GBl. I, S. 673). Das MfG. ist gegliedert in die Zentralen Abteilungen für Ökonomie und Planung, für Kader und für Haushalt und die Hauptabteilungen Heilwesen, Mutter und Kind, Wissenschaft und Forschung, Arbeitshygiene-Inspektion, Hygiene-Inspektion, Pharmazie und Medizintechnik sowie Sozialfürsorge. Beratendes Organ des MfG. ist sein Kollegium (Kollegien der Ministerien). Es tagt unter Vorsitz des Ministers im allgemeinen in Quartalsabständen und übt zuweilen deutliche Kritik an der wissenschaftlichen und praktischen Arbeit im Gesundheitswesen; solche Kritik kommt gezielt in vorsichtiger Form, aber unüberhörbar auch öffentlich in den Verlautbarungen über die Sitzungen zum Ausdruck. Einem Rat für medizinische Wissenschaft beim MfG. ist die Koordination mit der Klasse Medizin der Akademie der Wissenschaften, mit dem Forschungsrat beim Ministerium für Wissenschaft und Technik und mit dem Koordinierungsrat der medizinisch-wissenschaftlichen Gesellschaften übertragen. Präsident: Prof. Dr. Horst Klinkmann. Dem MfG. direkt unterstellt (also ohne Mitwirkungsanspruch der Bezirke) sind die Akademie für Ärztliche Fortbildung, die Forschungsinstitute für Balneologie [S. 903]und Kurortwissenschaft (amtl. Kurzbezeichnung: FBK; Kurorte), für Hygiene und Mikrobiologie (FHM) in Bad Elster (Leiter: OMR Prof. Dr. Hans-Joachim Dobberkau), für Lungenkrankheiten und Tuberkulose (FLT) in Berlin-Buch (Leiter: OMR Prof. Dr. Paul Steinbrück) und für Medizinische Diagnostik (FMD) in Dresden (Leiter: Prof. Dr. Hans-Jürgen Thiele); die Zentralinstitute für Arbeitsmedizin (ZAM) in Berlin-Lichtenberg (Arbeitshygiene) und für Diabetes-Forschung und Behandlung (ZID) in Karlsburg (Leiter: OMR Prof. Dr. Horst Bibergeil) und die Zentralklinik Herz- und Lungenkrankheiten (ZKHL) in Bad Berka (Leiter: OMR Prof. Dr. Hans-Georg Ganguin); das Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes (ISOG) und die Institute für Arzneimittelwesen (IFAR) in Berlin (Arzneimittelversorgung), für Angewandte Virologie (IAV) in Berlin (Leiter: MR Prof. Dr. Günter Starke), für Apothekenwesen (IFAP) in Berlin (Apotheken), für Hygiene des Kindes- und Jugendalters (IHKJ) in Berlin (Leiter: Prof. Dr. Anneliese Sälzler), für Technologie der Gesundheitsbauten (ITG) in Berlin-Buch (Leiter: Dipl. Wirtsch. Ing. Kurt Heinen) und für Wissenschaftsinformation in der Medizin (IWIM) in Berlin (Leiter: Prof. Dr. Heinz David); schließlich das Staatl. Institut für Immunpräparate und Nährmedien (SIFIN) in Berlin (Leiter: MR Prof. Dr. Dr. Hartmut Franz), das Staatl. Kontrollinstitut für Seren und Impfstoffe (SKISI) in Berlin (Leiter: OMR Prof. Dr. Friedrich Oberdoerster) und das Epidemiologische Zentrum der Staatlichen Hygiene-Inspektion (EZ) in Potsdam (Leiter: Prof. Dr. Herbert Sinnecker). Einige dieser Institute haben durch ihre wissenschaftlichen Leistungen international hohes Ansehen erworben; aber schon ihre bloße Existenz unter anspruchsvollem Namen und ihr Auftreten bei internationalen Gremien und Veranstaltungen tragen zur Reputation der DDR auf medizinischem Gebiet beträchtlich bei. Minister für Gesundheitswesen ist seit 1971 OMR Prof. Dr. Ludwig Mecklinger; Staatssekretär: Hermann Tschersich; Stellvertreter des Ministers sind Prof. Dr. Hermann Erler, Dr. Rudolf Müller, Prof. Dr. Ulrich Schneidewind (bis Jahresmitte 1982 Leiter der Hauptabt. Pharmazie und Medizintechnik des MfG.), Dr. Bodo Schönheit und Dr. Anneliese Toedtmann — sämtlich SED. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 902–903 Ministerium für Geologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Glas- und Keramikindustrie

Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das MfG. hat seine Bezeichnung und seine jetzigen Aufgaben erst 1959 in der Nachfolge voraufgegangener Institutionen erhalten: aus der Zentralverwaltung für Gesundheitswesen (seit 1945) — 1949 kurzfristig Hauptverwaltung Gesundheitswesen (Deutsche Wirtschaftskommission [DWK]) — ist 1950 das Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen hervorgegangen.…

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Frieden (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zwischenstaatlicher Zustand, in dem die Durchsetzung politischer Ziele ausschließlich mit nichtkriegerischen, gewaltlosen Mitteln erfolgt. Während der F. dem Sozialismus/Kommunismus „wesenseigen“ sei, so der Marxismus-Leninismus, bedeute die Politik des „Imperialismus und Neokolonialismus“ eine ständige Gefahr für den F. Erst in einer (Welt-)Gesellschaft ohne Privateigentum an Produktionsmitteln könne daher der F. „dauerhaft gesichert werden“. Zur Erreichung dieses Zieles bedürfe es einer Kombination von politischem und sozialem Kampf („F.-Kampf“), in dem die militärische Sicherung und Stärkung des Sozialismus/Kommunismus wesentliches Element ist. Der F.-[S. 478]Kampf, der als Hauptinstrument der sozialistischen Staatengemeinschaft in der weltweiten Auseinandersetzung zwischen Ost und West bezeichnet wird, ist somit auf die Zurückdrängung und schließlich Überwindung der als friedensbedrohend angesehenen nichtsozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnungen des Westens gerichtet und trägt insofern durchaus offensiv-expansiven Charakter. Da sich der Imperialismus auf Dauer nur durch Krieg behaupten könne, wird in dieser Sicht antiimperialistische Politik zum Wesensmerkmal des sozialistischen F.-Kampfes. Erfolge in diesem Kampfe kann es nur geben, wenn sich im nichtsozialistischen Ausland, vor allem in den „kapitalistischen Metropolen“ alle sogenannten „friedliebenden Kräfte“ gegen die „Kräfte des Krieges“ zusammenschließen, wobei sich die SED vorbehält zu bestimmen, wer in einer konkreten Situation diesen Gruppierungen zugerechnet wird. Diese Definition der F.-Kräfte ist ebenso unbestimmt wie das Prinzip der Friedlichen Koexistenz, das den Gestaltungsrahmen für den F.-Kampf abgibt. Dieser Grundsatz erlaubt den Einsatz aller Mittel, mit Ausnahme der militärischen, und bedient sich insbesondere auch aller Formen des ideologischen Klassenkampfes (Klasse/Klassen, Klassenkampf) Dem F. dienen ferner aus kommunistischer Sicht die politische, wirtschaftliche und sonstige Unterstützung revolutionärer Befreiungsbewegungen (einschl. der Lieferung militärischer Güter, der Entsendung von Militärpersonal für die Ausbildung und Schulung einheimischer Kader usw.), die Förderung von Befreiungskriegen (Außenpolitik, V.; Nationale Demokratie (National-Demokratische Staaten)) sowie alle Formen der Zusammenarbeit mit regierenden und nichtregierenden kommunistischen und ausgewählten Arbeiterparteien (Internationalismus, Proletarischer). Offene Einmischung bzw. die Teilnahme sozialistischer Staaten an Bürgerkriegen gehören theoretisch nicht dazu, sie werden jedoch mit ideologisch-politischen Begründungen (z.B. „sozialistische Hilfe“) zwar nicht von der DDR, aber z.B. von Kuba in Angola und Äthiopien praktiziert. Seit Anfang der 80er Jahre hat die F.-Propaganda der DDR angesichts der anwachsenden Friedensbewegung in West und Ost gerade in den innerdeutschen Beziehungen an Umfang und Gewicht zugenommen. Die Übernahme der Formel von der „besonderen Verantwortung beider deutscher Staaten für den F. in Europa“ durch die SED-Führung im Zusammenhang mit der Landstationierung amerikanischer Mittelstreckenraketen in Westeuropa (Abrüstung) macht deutlich, daß diese Propaganda zunächst eigenen Sicherheitsinteressen entspringt und in zweiter Linie als Referenz vor der F.-Sehnsucht aller europäischen Völker zu verstehen ist. Dabei wurde der Wunsch nach Sicherung des F. vielfach geschickt zur Durchsetzung, außen- und deutschlandpolitischer Ziele, z.B. zur Verhinderung des Stationierungsteils des NATO-Doppelbeschlusses vom Dezember 1979, instrumentalisiert. Die Formen dieser F.-Propaganda der SED sind vielgestaltig. Sie reichen von der Veranstaltung von bzw. der Teilnahme an sog. F.-Foren in der DDR und außerhalb ihrer Grenzen, über zahlreiche Stellungnahmen in der UNO und in anderen internationalen Gremien bis zur Rechtfertigung konkreter außenpolitischer Aktionen, wie es sich z.B. im Frühjahr 1983 bei der demonstrativen Unterstützung des schwedischen Vorschlages zur Errichtung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa gezeigt hat. Auch die Politik der DDR auf der 1. und 2. KSZE-Nachfolgekonferenz in Belgrad (1977/78) und Madrid (1980–1983) wird als Ausdruck des starken Interesses der DDR an der Erhaltung des F. bezeichnet. Ebenso läßt sich Honeckers Zustimmung zu einer Politik der „Schadensbegrenzung“ in den innerdeutschen Beziehungen nach dem Scheitern der Genfer INF-Verhandlungen im November 1983 als Ausdruck dieses Interesses verstehen. Die von der SED selbst vorgenommene, allgemeine Charakterisierung ihrer gesamten Außenpolitik als F.-Politik, die vielfach mit einer inflationären Benutzung des Begriffs F. einhergeht, darf jedoch schon wegen der weitreichenden, eigenen gesellschaftspolitischen Zielvorstellungen, für die die Erhaltung des F. und die militärische Entspannung eine unabdingbare Voraussetzung sind, nicht als bloß taktische Kaschierung einer im Grunde anders gearteten Politik verstanden werden. Selbst wenn die SED-Führung unter „wirklichem F.“ in erster Linie Ergebnis und Ende eines langfristigen revolutionären Prozesses im Weltmaßstab versteht, lassen alle offiziellen und offiziösen Äußerungen der Partei- und Staatsführung der DDR keinen Zweifel an deren grundsätzlichem Willen zur Aufrechterhaltung und zum Ausbau eines F., der eine Zusammenarbeit von Staaten auch unterschiedlicher Gesellschaftsordnungen zum gegenseitigen Nutzen und eine friedliche Streitschlichtung im konkreten Einzelfall möglich macht. Die aktive Teilnahme der DDR an der Entspannungspolitik der 70er Jahre und ihre seit Anfang der 80er Jahre wiederholt bekundete Bereitschaft, diese Politik auch in Zeiten erhöhter internationaler Spannungen fortzusetzen, haben dem Bekenntnis der SED-Führung zum F. größere Glaubwürdigkeit verliehen. Spielt F. in der Außenpolitik der DDR eine erkennbar positive, wenn auch ideologisch fixierte Rolle, läßt sich gleiches nicht von der Innenpolitik sagen. Unverkennbar sind das ständige Bemühen der SED um eine zunehmende Militarisierung des gesellschaftlichen Lebens (Wehrerziehung) sowie fortgesetzte Verstöße gegen die in der UN-Charta festgelegten Menschenrechte. Ferner spielt unverändert die Unterscheidung von „gerechten“ und „ungerechten“ Kriegen in der marxistisch-leninistischen Militärtheorie eine große Rolle. Damit gefährdet die SED selbst das Vertrauen, das sie für ihre auf Sicherung des internationalen F. gerichtete Politik ständig beansprucht und z. T. bereits erworben hat. Hinzu kommt, daß die SED zumindest innerhalb der sozialistischen Staatengemeinschaft allen Formen des Pazifismus grundsätzlich ablehnend gegenübersteht. Der Aussage von Politbüromitglied Kurt Hager (1982), daß „Marxisten, Christen und Pazifisten“ in der DDR [S. 479]Bündnispartner seien, kommt solange nur propagandistische Bedeutung zu, wie gleichzeitig die Staatsorgane der DDR die eigene, autonome F.-Bewegung mit repressiven Methoden behindern. Zwar wird der Pazifismus als eine individuelle Haltung — für den Betroffenen allerdings um den Preis weitreichender gesellschaftlicher Diskriminierung — teilweise geduldet (Möglichkeit zur Ableistung eines waffenlosen Wehrdienstes bei grundsätzlicher Ablehnung des Rechts auf Wehrdienstverweigerung; Bausoldaten). Gleichzeitig ist für die SED jedoch der Pazifismus unverändert eine „bürgerliche politische Strömung“, die alle Arten des Krieges, also auch den aus marxistisch-leninistischer Sicht „gerechten“ Krieg, ablehnt und dadurch die Verwirklichung eines dauerhaften, wahren F. verhindert. Somit ist zwar das Interesse der SED an der Erhaltung eines zwischenstaatlichen F.-Zustandes ernst zu nehmen, jedoch können die ideologisch begründeten Doppeldeutigkeiten in der F.-Propaganda der DDR, wie sie sich u.a. im widersprüchlichen Begriff des F.-Kampfes spiegeln, nicht übersehen werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 477–479 Freundschaftsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedensbewegung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zwischenstaatlicher Zustand, in dem die Durchsetzung politischer Ziele ausschließlich mit nichtkriegerischen, gewaltlosen Mitteln erfolgt. Während der F. dem Sozialismus/Kommunismus „wesenseigen“ sei, so der Marxismus-Leninismus, bedeute die Politik des „Imperialismus und Neokolonialismus“ eine ständige Gefahr für den F. Erst in einer (Welt-)Gesellschaft ohne Privateigentum an Produktionsmitteln könne…

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Volksfront (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff der V. wurde auf dem VII. Weltkongreß (1935) der Komintern als Bezeichnung für eine neue Form der Bündnispolitik geprägt. Der Übergang zur V.-Politik war Ausdruck einer Änderung der strategischen Linie der Komintern. Sie versuchte mit dieser neuen politischen Konzeption Schlußfolgerungen aus dem Scheitern der kommunistischen Parteien — insbesondere der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) — vor dem Faschismus und Nationalsozialismus zu ziehen. In der V. sollten alle antifaschistischen Parteien und politischen Kräfte — einschl. der bürgerlich-demokratischen, christlich orientierten usw. — zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit sollte auf dem Boden der parlamentarisch-demokratischen Ordnung erfolgen und diese gegen faschistische Angriffe verteidigen. Als Kern der V. galt die Aktionseinheit der Arbeiterklasse, eine Forderung, die — zumindestens in ihrer Zukunftsperspektive — den jeweiligen kommunistischen Parteien die Führung innerhalb der V. sichern sollte. Aus der Sicht der Komintern war der Faschismus Ausdruck der Interessen des Finanz- und Großkapitals; entsprechend sollten derartige Großunternehmen enteignet werden, um den Faschismus mit „seinen Wurzeln“ auszurotten. Die V.-Politik beendete die Angriffe auf die Sozialdemokratie, in der diese als „Sozialfaschismus“ und als „Hauptfeind“ bezeichnet worden war. Ferner verzichtete die Komintern mit der Konzeption der V. auf den Sozialismus („Räte-Deutschland“) als unmittelbares, politisches Ziel. Ihm wurde jetzt eine Phase parlamentarischer Demokratie vorgeschaltet, in der der Kampf um das sozialistische Endziel fortgesetzt werden sollte. Versuche, die deutsche Emigration in einer V. in Paris zusammenzufassen, scheiterten letztlich an dem Führungsanspruch der Vertreter der KPD. V.-Regierungen gab es in Frankreich (Koalition aus Vertretern der Sozialistischen Partei Frankreichs und der französischen [liberalen] Radikalsozialisten mit parlamentarischer Unterstützung der Kommunistischen Partei Frankreichs) und in Spanien (anfänglich ebenfalls parlamentarische Unterstützung durch die Kommunistische Partei Spaniens, später mit deren Regierungsbeteiligung). Alle derartigen bündnispolitischen Versuche endeten spätestens mit dem Abschluß des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes („Hitler-Stalin-Pakt“) am 23. 8. 1939. Bis in die Reihen der Kommunisten galt dieser Vertragsabschluß als Verrat am Antifaschismus. Die mit der V.-Politik verbundene Neuorientierung kommunistischer Strategie und Taktik bildete jedoch die Grundlage für die Politik der KPD/SED nach 1945 in der SBZ/DDR gegenüber den anderen Parteien, für die Gründung des Deutschen Volkskongresses und die Nationale Front, für die Konzeption einer antifaschistisch-demokratischen Übergangsphase zu einer volksdemokratischen Ordnung (Geschichte der DDR) usw. — Auch die Versuche der KPD/SED, auf die Entwicklung in den Westzonen und in der Bundesrepublik Einfluß zu nehmen, insbesondere deren Bemühungen, Teile der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), der Gewerkschaften und bürgerliche Gruppen für die Deutschlandpolitik der SED zu gewinnen, erinnerten vielfach an die Konzeption der V. Der Begriff V. wird jedoch weder von der SED noch von der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) in diesem Zusammenhang verwendet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1439 Volksaussprache A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskammer

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff der V. wurde auf dem VII. Weltkongreß (1935) der Komintern als Bezeichnung für eine neue Form der Bündnispolitik geprägt. Der Übergang zur V.-Politik war Ausdruck einer Änderung der strategischen Linie der Komintern. Sie versuchte mit dieser neuen politischen Konzeption Schlußfolgerungen aus dem Scheitern der kommunistischen Parteien — insbesondere der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) — vor dem Faschismus und…

DDR A-Z 1985

Berufskrankheiten (1985)

Definition und Bewertung von B. unterscheiden sich in der DDR nicht grundsätzlich von dem, was seit 1920 im Deutschen Reich entwickelt und seit 1945 in der Bundesrepublik Deutschland weitergeführt worden ist. Die Vorschriften über die Verhütung und das Verfahren zu Erfassung, Begutachtung und Anerkennung sind 1981 neu gefaßt bzw. neu geregelt worden (VO über die Verhütung, Meldung und Begutachtung von B. vom 26. 2. 1981 — GBl. I, 1981, S. 137). Als B. gilt eine Krankheit, die „durch arbeitsbedingte Einflüsse bei der Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten bzw. Arbeitsaufgaben hervorgerufen“ worden ist, nur, wenn sie „in der Liste der B. genannt ist“. Die Liste wird vom Ministerium für Gesundheitswesen „in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB)“ herausgegeben. Sie ist mit der 1. DB zur o.g. VO veröffentlicht worden (1. DB zur VO … — Liste der B. vom 21. 4. 1981 — GBl. I, 1981, S. 139). Sie ist ebenso aufgebaut wie die Liste der B. nach dem 3. Buch der RVO in der Bundesrepublik, weicht aber im einzelnen nicht unerheblich ab. Sie umfaßt 93 Krankheiten oder Krankheitsursachen. B. unterliegen einer Meldepflicht. Empfänger der Anzeige ist die Arbeitshygiene-Inspektion beim Rat des Kreises bzw. des Bezirkes (Arbeitshygiene). Diese veranlaßt die Begutachtung. Die Entscheidung über die Anerkennung einer B. und über die Höhe des Körperschadens liegt bei der Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB, für Genossenschaftsangehörige (Genossenschaften) und für Selbständige (Freie Berufe; Handwerk; Landwirtschaft, I. C.) bei der zuständigen Dienststelle der Staatlichen Versicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit als Folge einer B. (wie auch eines Arbeitsunfalles) gelten zwar generell die Regelungen der Krankenversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VI.), jedoch wird Arbeitern, Angestellten und Genossenschaftsbauern Krankengeld in voller Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt; Selbständige hingegen erhalten nur Krankengeld wie bei sonstiger Arbeitsunfähigkeit. Anspruch auf Rente besteht bei einem Körperschaden von 20 v.H. und darüber; bei einem Körperschaden von 100 v.H. beträgt die Unfallrente zwei Drittel des letzten beitragspflichtigen Verdienstes, höchstens jedoch 400 Mark; dazu treten Zuschläge bei schweren Schäden u.a. (Renten/Altersversorgung). Besondere Vorschriften der B.-VO gelten der Beschäftigung bei B., der Verhütung von Verschlimmerung, der Mitwirkung der Betriebsärzte und den Eingriffsbefugnissen der Arbeitshygiene-Inspektion. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 192 Berufsberatung und Berufslenkung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Besatzungspolitik

Definition und Bewertung von B. unterscheiden sich in der DDR nicht grundsätzlich von dem, was seit 1920 im Deutschen Reich entwickelt und seit 1945 in der Bundesrepublik Deutschland weitergeführt worden ist. Die Vorschriften über die Verhütung und das Verfahren zu Erfassung, Begutachtung und Anerkennung sind 1981 neu gefaßt bzw. neu geregelt worden (VO über die Verhütung, Meldung und Begutachtung von B. vom 26. 2. 1981 — GBl. I, 1981, S. 137). Als B. gilt eine Krankheit, die „durch…

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Apotheken (1985)

Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. sind 1949 durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) enteignet worden. Die Apotheker blieben für ihre Person berechtigt, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht jedoch, ihn an andere (Erben, Pächter) zu übertragen. Nach der „A.-Ordnung“ von 1958 sind A. grundsätzlich staatliche Einrichtungen; Inhaber älterer Betriebsrechte haben die „Staatliche Befugnis zum Betrieb der A.“ erhalten, die zurückgenommen werden kann und als Übergangsregelung zu verstehen ist. A. werden als „öffentliche A.“ vom Rat des Kreises betrieben, können aber verpachtet sein; sie können Arzneimittelausgabestellen als Nebenstellen führen, um Industriebetriebe, Einrichtungen des Gesundheitswesens und verkehrsmäßig wenig erschlossene Gebiete zu versorgen. Daneben gibt es als „nicht öffentliche A.“ Krankenhaus-A. und Tierärztliche A., außerdem die A. der bewaffneten Organe. Die A. sind zwar in der Regel kleine Einzelbetriebe, werden jedoch in jedem Kreis zentral von einem Kreis-Apotheker „angeleitet“; in vielen Kreisen und in allen größeren Städten sind Buchhaltung, Rezeptabrechnung und oft auch Lagerhaltung und Belieferung in einer „Zentrale für Pharmazie und Medizintechnik“ unter Leitung des Kreis-Apothekers als „Direktor für Pharmazie“ bei der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises bzw. der Stadt zusammengefaßt und Spezialaufgaben (Rezeptur, Defektur) auf die A. einer Stadt verteilt. Damit soll der Lagerbestand klein gehalten und das Personal im Sinne der „sozialistischen Rationalisierung“ spezialisiert beschäftigt werden. Rezeptur und eigene Arzneimittelherstellung als Fertigpräparate machen je 5 v.H. des Arzneimittelumsatzes aus, industrielle Präparate stellen 90 v.H. Der Verkauf von Arzneimitteln auf Kosten der Einzelverbraucher hat einen Umsatzanteil von nur 7 v.H.; 70 v.H. des gesamten Arzneimittelumsatzes gehen zu Lasten der Sozialversicherung, 23 v.H. werden an Einrichtungen des Gesundheitswesens geliefert. — Die Belieferung der A. geschieht durch (10) bezirkliche Versorgungsdepots über (61) Versorgungslager des Staatlichen Versorgungskontors (Arzneimittelversorgung). Anfang 1983 gab es 1939 öffentliche A. Davon wurden 1907 als Staatliche A., 9 als verpachtete Staatliche A., 23 als nichtstaatliche A. geführt. Die von selbständigen Apothekern geführten A. machen also 1,7 v.H. aus; 1950 waren noch 39,5 v.H. der A. in Privatbesitz und 38,1 v.H. zwar enteignet, aber an die früheren Eigentümer verpachtet, und nur 22,4 v.H. wurden als staatliche A. geführt. Die bisherigen Arzneimittelausgabestellen (Zweigstellen von A. — 1979 noch 465) werden entweder durch Voll-A. ersetzt oder zu solchen ausgebaut. Auf 8.613 Einwohner kommt eine öffentliche A. oder Ausgabestelle. Daneben bestehen 36 Krankenhaus-A. „Leitstelle“ für die angewandte Pharmazie ist das Institut für A.-Wesen (IFAP) in Berlin (Ost), das 1964 errichtet wurde. Diesem obliegt die Entwicklung von Technologie, Qualitätsprüfung, Organisation und Betriebswesen der A. sowie die Fortbildung des Personals. Zu seinem Bereich Pharmazie ist 1975 ein Bereich Medizintechnik hinzugekommen. Leiter (1983): Dipl. oec. Hans Buthut. Das Institut untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen. [S. 51]Die Arbeit in den A. ist stark von den Apothekern mit Hochschulabschluß hin zu mittleren medizinischen Kräften (Berufe mit Fachschulausbildung: A.-Assistenten für den A.-Betrieb, Pharmazie-Ingenieuren für die Herstellung von Arzneimitteln) und A.-Facharbeitern (mit Lehrausbildung — früher A.-Helfer) verlagert worden. Aufgabe des Apothekers ist die Leitung der A. und die Anleitung und Überwachung des in der A. beschäftigten Personals. Bestand (Anfang 1983): 3.564 Apotheker einschl. derjenigen in Industrie und Großvertrieb. 1974 ist für die Apotheker eine „Qualifizierung“ eingeführt worden; seitdem gibt es Fachapotheker für Arzneimittelversorgung, für Arzneimittelkontrolle und für Arzneimitteltechnologie (Bestand 1983: 645; 256; 180). Sie arbeiten in der industriellen Fertigung und im Großvertrieb. Das mittlere medizinische Personal in den A. erhält — nach Abschluß der zehnklassigen Oberschule — seine (3jährige) Fachausbildung auf der Pharmazieschule in Leipzig (Ausbildungskapazität rd. 1800 Studenten, davon nur 600 im Direktstudium). Bestand (1983): 6.880 einschl. Pharmaingenieuren in der Industrie. A.-Facharbeiter durchlaufen eine 2jährige Lehrausbildung; sie können nach Bewährung in der Berufstätigkeit durch Weiterbildung in berufsbegleitendem Fernstudium zum A.-Assistenten oder Pharmazie-Ingenieur aufsteigen. Bestand an A.-Facharbeitern 1983: 6.630. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 50–51 Antisemitismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Apparat

Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. sind 1949 durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) enteignet worden. Die Apotheker blieben für ihre Person berechtigt, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht jedoch, ihn an andere (Erben, Pächter) zu übertragen. Nach der „A.-Ordnung“ von 1958 sind A. grundsätzlich staatliche Einrichtungen; Inhaber älterer Betriebsrechte haben die „Staatliche Befugnis zum…

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Betriebskollektivvertrag (BKV) (1985)

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Die geltenden Bestimmungen von 1975 definieren den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarungen zwischen dem Direktor des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung“ (BGL), die als wichtige Instrumente zur Erfüllung der Betriebspläne angesehen werden. Gemäß dem 1978 in Kraft getretenen Arbeitsgesetzbuch (AGB) sind im BKV „konkrete, abrechenbare und termingebundene Verpflichtungen“ sowie ausdrücklich nur die den jeweiligen Vorschriften entsprechenden arbeitsrechtlichen Regelungen aufzunehmen. Der BKV be[S. 211]gründet, bestätigt durch eine Belegschafts- oder Vertrauensleutevollversammlung, auch die „moralischen“ Verpflichtungen der Belegschaft bzw. bestimmter Belegschaftsgruppen (Abteilung, Brigade) eines Volkseigenen oder ihm gleichgestellten Betriebes für die Planerfüllung. Ebenso schließen die Betriebe, die zu einem Kombinat zusammengefaßt sind, sowie territorial getrennte Betriebsteile Volkseigener Betriebe, soweit sie über eigene Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) sowie über bestimmte eigene finanzielle Fonds verfügen, eigene BKV ab. Unter genau festgelegten Voraussetzungen können auch für die Betriebsabteilungen gesonderte Abteilungskollektivverträge abgeschlossen werden. Behörden und andere staatliche Einrichtungen erarbeiten einen ihren spezifischen Bedingungen angepaßten BKV. Während im Betriebsplan die staatlichen Ziele festgelegt sind, werden mit dem BKV — bei grundsätzlicher Ausklammerung der Lohnfragen (Lohnformen und Lohnsystem; Rahmenkollektivverträge [RKV]) — in umfassender Weise die stärker auf den Betrieb abgestellten Formen, Wege und Methoden zur Realisierung der Planziele vorgegeben, zu deren Einsatz und Anwendung sich Betriebsleiter, BGO und Belegschaft gemeinsam verpflichten. Insofern dient der BKV sowohl als wichtiges Instrument zur Förderung der Masseninitiative und des Sozialistischen Wettbewerbs als auch als entscheidendes Mittel zur Aufrechterhaltung bzw. Herstellung einer straffen Betriebsordnung und Arbeitsdisziplin (Bewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit; GBl. I, 1974, S. 314). Alle gegenwärtig geltenden grundsätzlichen Bestimmungen des BKV sind sowohl durch gemeinsamen Beschluß und eine Richtlinie des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) von 1975 (GBl. I, 1975, S. 581 ff.) festgelegt als auch in verschiedenen Vorschriften des AGB verankert worden, wobei vor allem sozialpolitische Aufgaben vergleichsweise stärker als früher berücksichtigt wurden. Unter juristischen Aspekten wird der BKV als eine der wesentlichen betrieblichen Grundsatzvereinbarungen gem. Art. 45 der DDR-Verfassung zwischen Betriebsleitung und Gewerkschaft verstanden. Der BKV weicht in seiner Anlage und Ausgestaltung erheblich von der nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu schließenden Betriebsvereinbarung in der Bundesrepublik Deutschland ab, die im Rahmen der tariflichen Bestimmungen auch weitgehend Raum für autonome Regelungen läßt. — Der Ursprung des BKV ist im sowjetischen Arbeitsrecht seit 1922 begründet; BKV werden seit 1947 regelmäßig in der UdSSR abgeschlossen. In der DDR entwickelte sich für das Planjahr 1951 der Vorläufer des heutigen BKV aus dem Betriebsvertrag gemäß Gesetz der Arbeit vom April 1950 (GBl., S. 349) mit der VO über Kollektivverträge vom 8. 6. 1950 (GBl. I, S. 493); ein erster BKV wurde im Stahl- und Walzwerk Riesa unterzeichnet. Der Abschluß des BKV hat jeweils bis zum Jahresende vor dem neuen Planjahr zu erfolgen. Eine Richtlinie von 1970 (GBl. II, S. 431), die eine neue Geltungsdauer des BKV von 5 Jahren vorsah (1971–1975), wurde 1971 wieder zugunsten der jährlichen Regelung geändert. Die neuen, veränderten und auf eine rationellere Anwendung abzielenden Bestimmungen vom 10. 7. 1975 (GBl. I, S. 581 ff.) setzten die bisherigen Regelungen vom 18. 4. 1973 (GBl. I, S. 213 ff.) außer Kraft. Derzeit werden in der DDR jährlich rd. 25.000 BKV abgeschlossen. Die inhaltliche Ausgestaltung der zentral vorgegebenen Rahmenbedingungen des BKV richtet sich nach den Hauptaufgaben des laufenden Fünfjahrplans und des jeweiligen Jahresplans sowie der wichtigsten spezifischen Anforderungen in den einzelnen Wirtschaftszweigen. Gemäß der Richtlinie für die Ausarbeitung der BKV von 1975 sind für den BKV inhaltlich 5 Hauptabschnitte und offiziell nur noch eine generelle Anlage vorgegeben. Die Anlage soll die „Betrieblichen Festlegungen für den Zeitraum des Fünfjahrplans“ sowie die sich jährlich wiederholenden Aufgabenstellungen und Stimulierungsbedingungen enthalten (u.a. Wettbewerbs- und Betriebsprämienordnung, Katalog der Arbeitserschwernisse einschl. Zuschläge und Zusatzurlaub, Erläuterungen zum Schichtsystem sowie zur Abrechnung und Kontrolle des BKV): Diese Aufgabenstellungen sind im Fünfjahrplanverlauf entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Planjahres zu verändern oder zu ergänzen. In der betrieblichen Praxis des Jahres 1982 wurden jedoch diese Vorschriften von 1975 anscheinend keineswegs immer genau eingehalten. Der Hauptteil des BKV umfaßt: 1. Einen Katalog von Verpflichtungen (Werkleiter und BGL) zur Gestaltung des sozialistischen Wettbewerbs (z.B. Vorgabe differenzierter und abrechenbarer Wettbewerbsziele, Bestimmungen zur Förderung und Durchsetzung bestimmter, als besonders wirksam erachteter Wettbewerbsformen, Methoden der Neuerer- und Rationalisierungsbewegung, Vorhaben zur Erschließung von Materialreserven, Vorschläge zur Qualitätssteigerung und zu Kostensenkungen usw.). Längerfristig gleichbleibende Verpflichtungen und Regelungen müssen in der Anlage aufgeführt werden. 2. Verpflichtungen zur Durchsetzung des „Leistungsprinzips“ in seiner Bedeutung für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Belegschaft (u.a. zur Durchsetzung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (WAO) nach dem Grundsatz „Neue Technik — Neue Normen“, zur optimalen Verwendung des Lohnfonds unter besonderer Berücksichtigung „neuer leistungsfördernder Lohnformen“, Festlegungen über Prämienmittel, Verpflichtungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Bestimmungen zur sozialen und gesundheitlichen Betreuung sowie anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen). 3. Die Verpflichtungen zur „Entwicklung eines hohen Kultur- und Bildungsniveaus der Werktätigen“ (u.a. durch Qualifizierung, politische Schulung, durch „sinnvolle“ Freizeit- und Feriengestaltung, Organisa[S. 212]tion von Betriebsfestspielen, Sportfesten und -meisterschaften und ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleiche) (Kulturarbeit des FDGB). 4. Die Verpflichtungen hinsichtlich der Verwendung der „jährlich verfügbaren Mittel“ des Prämienfonds (Lohnformen und Lohnsystem, V.), des Kultur- und Sozialfonds und des Leistungsfonds. 5. Den „Frauenförderungsplan“ (u.a. Einbeziehung in Leitung und Planung, Aus- und Weiterbildung, Arbeits- und Lebensbedingungen) nach § 30, Abs. 2 AGB (Frauen). Ausdrücklich wird von der Staats- und Wirtschaftsführung der DDR immer wieder eine „Einheit von Plan, BKV und Wettbewerbsbeschluß“ gefordert. Über die Erfüllung der Verpflichtungen der BKV soll durch Betriebsleiter und BGL vierteljährlich (vor 1975: halbjährlich) auf einer Belegschaftsversammlung oder Vertrauensleutevollversammlung Rechenschaft abgelegt werden. Die Gewerkschaft hat das Recht der Kontrolle (§ 29 Abs. 2 AGB). Kritische Äußerungen in der DDR richten sich sowohl gegen eine häufig nur unvollkommene Realisierung übernommener Verpflichtungen als auch gegen eine anscheinend immer wieder festgestellte Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (z.B. eigenmächtig vereinbarte Vergünstigungen für bestimmte Beschäftigungsgruppen eines Betriebes). Die Richtlinie von 1975 erklärte derartige Verstöße ausdrücklich für „rechtsunwirksam“ (Anlage I. 6). Solche „Verstöße“ sind jedoch unverändert Gegenstand häufiger Kritik; auch Leitlinien für den BKV 1983 gehen auf derartige Erscheinungen ein. Für Privatbetriebe ist analog zum BKV der Abschluß einer Betriebsvereinbarung, für Betriebe mit staatlicher Beteiligung ein dem BKV entsprechender Betriebsvertrag vorgeschrieben. In der LPG regeln anstelle des BKV innerbetriebliche Verträge die entsprechenden arbeitsökonomischen und sozialpolitischen Belange. Betriebsformen und Kooperation; Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 210–212 Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsräte

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Die geltenden Bestimmungen von 1975 definieren den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarungen zwischen dem Direktor des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung“ (BGL), die als wichtige Instrumente zur Erfüllung der Betriebspläne angesehen werden. Gemäß dem…

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Betriebsformen und Kooperation (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Betriebsformen (allgemeine Merkmale) An die Stelle der verschiedenartigen früheren Rechtsformen im gewerblichen Bereich ist in der DDR ein einheitlicher Typ getreten: der Volkseigene Betrieb (VEB) als eine rechtsfähige Organisation mit staatlich begrenztem Aufgabengebiet. Die Dispositionsmöglichkeiten der VEB bewegen sich in den Grenzen lang- und kurzfristiger Planungen. Diese Merkmale gelten auch für das, Kombinat, einen Zusammenschluß mehrerer volkseigener Betriebe unter einer einheitlichen Kombinatsleitung. In der Rechtsform ähnelt das Kombinat dem Trust, im Hinblick auf die verbliebene Selbständigkeit der Kombinatsbetriebe weist es Ähnlichkeiten mit dem Konzern auf. Der VEB als einzelner Betrieb bzw. als Zusammenschluß mehrerer Betriebe in der Form des Kombinats ist die dominierende B. in der Wirtschaft der DDR (vgl. Tabelle „Beschäftigte nach betrieblichen Eigentumsformen und Wirtschaftsbereichen“). Als Übergangslösung (zumeist in der Form einer Kommanditgesellschaft) bestanden von 1956 bis 1972 Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB). Gegenwärtig existiert eine nennenswerte Anzahl nur noch im Handel (als Kommissionshandel; Binnenhandel), im Dienstleistungsbereich (Hotel- und Gaststättenwesen) und im Verkehrswesen. Als eine Übergangsform werden grundsätzlich auch die heute noch existierenden privaten Betriebe, hauptsächlich Handwerks- und Einzelhandelsbetriebe, angesehen (Handwerk). Vorherrschende B. in den nichtindustriellen Wirtschaftszweigen sind die Genossenschaften. Sie sind juristische Personen mit begrenzter Rechtsfähigkeit, die auf der Grundlage staatlicher Statuten [S. 194]und staatlicher Planauflagen arbeiten. Zu nennen sind die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG), die Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG), die Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH), die genossenschaftlichen Baueinrichtungen der Landwirtschaft, die Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PWF), die Konsumgenossenschaften und die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG). Neben den LPG mit gemischt genossenschaftlich-privatem Eigentum bestehen landwirtschaftliche Großbetriebe als volkseigene Güter (VEG). Daneben gibt es eine ganze Reihe spezieller Landwirtschaftlicher Betriebsformen. Die wirtschaftlich — und im allgemeinen auch juristisch — selbständige Wirtschaftseinheit im Einzelhandel ist der in unterschiedlichen Eigentumsformen organisierte Einzelhandelsbetrieb. Dazu gehören Warenhäuser, HO-Kreisbetriebe (Handelsorganisation [HO]), Konsumgenossenschaften und Verkaufsstellen im Binnenhandel, Außenhandelsbetriebe im Außenhandel sowie Gaststätten. Die bisher genannten B. stellen die grundlegenden Wirtschaftseinheiten für die Produktion und Distribution dar. Auf der übergeordneten mittleren Leitungsebene im Gesamtaufbau der Wirtschaftsverwaltung existieren verschiedenartige staatliche Instanzen — wirtschaftsleitende Organe — zur einheitlichen Leitung und Planung von relativ abgegrenzten Wirtschaftsbereichen und -zweigen. Sie arbeiten nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rechnungsführung und bilden eigene Finanzfonds. Derartige mittlere wirtschaftsleitende Organe sind die Vereinigung Volkseigener Warenhäuser „Centrum“ und die Vereinigung Interhotel. Im Handel rechnen dazu ferner die Staatlichen Kontore für Roh- und Betriebsstoffe, Maschinen und technische Ausrüstungen, die Zentralen Warenkontore und die Großhandelsdirektion Textil- und Kurzwaren für Konsumgüter und die Militärhandelsorganisation (MHO). Bis zur Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung Ende der 70er Jahre, nach deren Abschluß nahezu alle zentralgeleiteten Industriebetriebe in Kombinate zusammengefaßt waren, bestanden auch in der Industrie in der Form der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) mittlere Leitungsinstanzen. Mit ihrer Umwandlung in Kombinate wurde die mittlere Leitungsebene in die den Industrieministerien direkt unterstellten Kombinate verlagert. Für den materiell produzierenden Wirtschaftsbereich sind die VEB und Kombinate, die sich in der Regel aus mehreren Kombinatsbetrieben zusammensetzen, von überragender Bedeutung. Eine Akzentverschiebung hat sich insofern ergeben, als nach der Um- und Neubildung der Kombinate seit 1978 diese als die „grundlegenden Wirtschaftseinheiten der materiellen Produktion“ gelten (VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe, GBl. I, 1979, Nr. 38, § 1), während in den 60er Jahren noch der VEB als primäre Wirtschaftseinheit fungierte. Seit 1949 sind der organisatorische Aufbau der Kombinate und Betriebe, ihre Einfügung in die Planungs-, Finanz-, Informations- und Konsultationsbeziehungen der Planwirtschaft sowie auch ihre interne organisatorische Ablaufstruktur mehrfach erheblich verändert worden. Ihre Einbindung in eine [S. 195]zentrale Mengenplanung und in eine von der politischen Führung geleitete Personalpolitik bei der Ausbildung, Einsetzung und Abberufung des Leitungspersonals wurde davon nicht berührt. Verändert hat sich jedoch die Größenstruktur der Betriebe. Bestanden zunächst neben einigen, schon in der Vergangenheit weltweit bekannten Großbetrieben wie Carl Zeiss Jena und den Leuna-Werken zahlreiche kleinere Betriebe, so wuchs mit dem industriellen Ausbau die Zahl der größeren Fertigungsstätten, und über Zusammenlegungen der Betriebsverwaltungen, weniger der Betriebsstätten, sank zudem die Zahl der eigenständigen, in das „Register der volkseigenen Wirtschaft“ eingetragenen Wirtschaftseinheiten. (Vgl. Tabelle „Entwicklung der Betriebe, Beschäftigten und der Bruttoproduktion in der Industrie“.) Sie haben eine plan- und vertragsgerechte Fertigung auf hohem wissenschaftlich-technischem Niveau zu organisieren, die Produktionssortimente nach den Ergebnissen der Forschung und Entwicklung, der Bedarfsforschung und internationaler Spezialisierungsabkommen zu gestalten, die Produktionsfaktoren (Anlagevermögen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; Arbeitskräfte) kostengünstig und effizient einzusetzen sowie besondere politisch-staatliche Aspekte wie die Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb des RGW, Lieferungen für militärische Zwecke, die Förderung der „sozialistischen Wehrerziehung“ und den Schutz des Volkseigentums besonders zu beachten. Volkseigene Betriebe, Kombinate und Kombinats betriebe sind rechtsfähige Organisationen, die einen Namen tragen, in dem die Bezeichnung „VEB“ enthalten sein muß. Sie verfügen über eigene Finanzmittel und arbeiten nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rechnungsführung, das heißt sie stellen eigene Gewinn-und-Verlust-Rechnungen an. [S. 196]Die Finanzmittel werden in Fonds für unterschiedliche Zwecke bereitgestellt (vgl. Schaubild „Finanzielle Fonds der volkseigenen Betriebe und Kombinate“. Aus dem 1974 eingerichteten Fonds „Konto junger Sozialisten“ werden Jugendheime und jugendpolitische Maßnahmen der Freien Deutschen Jugend [FDJ] finanziert). Die typische Organisationsstruktur der Betriebe und Kombinate ist hierarchisch nach dem Stab-Linien-Prinzip angelegt und weist verschiedene Ebenen auf (vgl. Schemata „Leitungsstruktur eines Großbetriebes“, „Organisationsstruktur eines Industriekombinats“). An der Spitze der Kombinate und Betriebe steht kein Kollegialorgan oder ein Rat, sondern der alleinverantwortliche Generaldirektor bzw. Betriebsdirektor (Prinzip der Einzelleitung). Die General- und Betriebsdirektoren werden durch Sekretariate sowie verschiedene Stabsabteilungen unterstützt, zum Beispiel den Justitiar, den Hauptbuchhalter oder die Technische Kontrollorganisation. Ihnen unterstehen die Fachdirektoren für Technik, Ökonomie, Produktion, Forschung sowie Beschaffung und Absatz mit ihren Unterabteilungen. Das Neue Ökonomische System (NÖS) führte zur Herausbildung der Direktorate für Beschaffung und Absatz sowie für Ökonomie; hinzu kam später das Direktorat für Forschung bzw. Wissenschaft. Problematisch ist das Verhältnis der weisungsbefugten Linie zu den nur beratenden Stäben. Häufig besteht eine Tendenz, den in den Stabsstellen arbeitenden Sachverständigen auch Linienfunktionen zu übertragen und das Leitungssystem damit stärker zu dezentralisieren. Die Leitung gemäß dem „Prinzip der Einzelleitung“ erleichtert solche Tendenzen, da der Einzelleiter immer wieder auf Expertenwissen angewiesen ist. Die Generaldirektoren und Betriebsdirektoren werden jeweils von dem Leiter der übergeordneten Leitungsinstanz in ihre Rolle als staatlicher Leiter berufen und sind diesem gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig. Entsprechend können nach dem Fortfall der mittleren Leitungsebene der VVB die Kombinate und volkseigenen Betriebe seit 1981 in der Regel nur noch einem Ministerium oder einem Bezirkswirtschaftsrat (BWR) unterstellt werden. Die Direktoren der Kombinatsbetriebe werden von den Generaldirektoren der Kombinate ernannt. Die Kombinatsbetriebe sind dem Kombinat jedoch nicht „untergeordnet“, sondern „eingeordnet“. II. Volkseigener Betrieb (VEB) Die VEB setzen sich zusammen aus Betrieben, die 1945 beschlagnahmt und später zu „Volkseigentum“ erklärt wurden, sowie den seit Kriegsende neu errichteten staatlichen Betrieben. Durch den Befehl 124 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen „sequestriert“ worden, die in der Folge durch die SMAD nach 3 Gruppen gegliedert wurden. In einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zusammengestellt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juni 1946) statt. — In eine „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, deren geringere Bedeutung eine schnelle Enteignung nicht notwendig machte (kleinere gewerbliche Unternehmen). Sie wurden den Inhabern wegen fehlender politischer „Belastung“ zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjetisches Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. 6. 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der [S. 197]SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen (Reparationen). Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren Vereinigungen Volkseigener Betriebe, Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) vorgesehen. Knapp 10.000 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen, wurden endgültig enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden alle größeren Betriebe zwar in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt, die aber weiterhin Realisierungsinstanzen für detailliert vorgegebene Plandaten blieben. Sie erhielten jedoch eine eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie entrichteten seitdem auch selbständig die Abgaben an den Staatshaushalt (Steuern). Die juristisch und wirtschaftlich aus den VVB herausgelösten VEB wurden Industrieministerien unterstellt, während die kleineren Betriebe weiterhin von den VVB, die zwischen 1952 und 1957 als „Verwaltung Volkseigener Betriebe“ fungierten, zusammengefaßt wurden. War bis 1954 der gesamte Gewinn an den Staatshaushalt abzuführen, so wurde die zentralisierte Verfügung über die betrieblichen Gewinne ab 1955 etwas gelockert: ein Teil des Gewinns verblieb nunmehr in den Betrieben und konnte für Investitionen und Generalreparaturen verwendet werden. Für die Finanzkontrolle und Abrechnung des Betriebsplans übernahmen Hauptbuchhalter der Betriebe die Verantwortung. Mit der Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung im Jahre 1958 wurden die VEB erneut gegründeten VVB unterstellt, die die selbständige, verwaltungsmäßige und operative Leitung der zentralgeleiteten Betriebe übernahmen. Die übrigen VEB werden seitdem von den örtlichen Staatsorganen verwaltet, wofür bei den Räten der Bezirke mit den neugegründeten Bezirkswirtschaftsräten (BWR) besondere Instanzen geschaffen wurden. Diese Reorganisation änderte jedoch nichts daran, daß die VEB vor allem verwaltungsförmig geleitet wurden. Wirtschaftliches Denken z.B. in Richtung einer stärkeren finanzwirtschaftlichen Eigenverantwortung, der Absatzsicherung und der wissenschaftlich-technischen Erneuerung der Produktion brachte erst das 1963 begonnene Neue Ökonomi[S. 198]sche System (NÖS) sowohl in die VEB wie in die sich erneut wandelnden VVB. Da die VVB zu Lasten der Industrieministerien zusätzliche Führungskompetenzen als „ökonomische Führungsorgane“ gewannen, verstärkte sich ihre Anleitung der VEB. Ihre im Rahmen vorgegebener Plankennziffern verstärkten Entscheidungskompetenzen (z.B. über Investitionen) sollten eine stärkere wirtschaftliche Optimierung sowie erhöhte Initiativen auslösen. Zu diesem Zweck wurde eine Reihe von — auf den Gewinn und die Gewinnverwendung — wirkenden ökonomischen Hebeln eingeführt. Da in der Folge die betrieblichen Strukturziele zunehmend von den gesamtwirtschaftlichen Zielen abwichen und auch die 1968 entwickelte „Strukturpolitische Konzeption“ des Ministerrates erhebliche Störungen auslöste, wurden den VEB mit der Rezentralisierung von Ende 1970 wieder Entscheidungskompetenzen — insbesondere über Investitionen — genommen. Die ökonomischen Hebel (und damit auch die Fondsbildung) wurden so umgestaltet, daß sie einen starken Druck zur Planerfüllung auf die Betriebe ausübten (Fonds). Bezüglich wissenschaftlich-technischer Weiterentwicklungen galt häufig, daß sowohl Aufgaben der VEB als auch Finanzmittel aus dem betrieblichen Fonds Wissenschaft und Technik bei den übergeordneten VVB zentralisiert wurden. Seit der Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung 1978–1981 wird zwar an der Dominanz der mengenwirtschaftlichen Plankennziffern und ökonomischen Hebel festgehalten, zugleich werden die VEB über zusätzliche Plankennziffern zu einem sparsameren Material- und Energieeinsatz wie generell zu einem günstigeren Verhältnis von Aufwand und Nutzen angehalten. Eine im Frühjahr 1972 durchgeführte Sozialisierungsaktion erhöhte kurzfristig die Zahl der VEB um 2.910 Betriebe. Der seit Mitte der 50er Jahre anhaltende Trend, die Zahl der Betriebe durch Zusammenlegungen zu reduzieren, wurde durch diese Verstaatlichung jedoch nicht aufgehalten. Die Verstaatlichung erfaßte alle Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) und private Betriebe in der Industrie (einschl. Bauindustrie) sowie einen Teil der Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH). Die BSB hatten bis zur Verstaatlichung ca. 10 v.H. der industriellen Bruttoproduktion und 12,5 v.H. der Bruttoproduktion in der Bauindustrie aufgebracht. Die entsprechenden Anteile der privaten Betriebe lagen bei 1,3 v.H. und 0,9 v.H. Der Anteil der VEB an der Warenproduktion in der Industrie stieg von 83,1 v.H. im Jahr 1971 auf 94,9 v.H. im Jahr 1972. VEB, einschließlich der in Kombinaten zusammengeschlossenen Betriebe, sind seitdem endgültig zum Regelfall unter den B. geworden. Im Jahr 1981 entfielen 96,5 v.H. des Nettoproduktes auf die volkseigenen und genossenschaftlichen Betriebe (Wirtschaft). III. Kombinat Das Kombinat (K.) besteht aus Betrieben, in denen die Güterherstellung technologisch und ökonomisch zusammenhängender Produktionszweige zusammengefaßt ist. Die ersten K. entstanden 1946 im Bereich der Sowjetischen Aktiengesellschaften (SAG), als vorhandene Großbetriebe wieder in Gang gesetzt wurden, und Anfang der 50er Jahre als industrielle Neugründungen (z.B. Eisenhüttenkombinat Ost). In den 50er Jahren wurden K. vor allem in der Grundstoffindustrie und Metallurgie sowie der chemischen und elektrotechnischen Industrie gebildet. Der zum Neuen Ökonomischen System hinführende VI. Parteitag der SED (1963) forderte die Gründung von zusätzlichen vereinigten Industriebetrieben und K. Im Rahmen einer forcierten Wachstums- und Strukturpolitik kam es in den Jahren 1968–1970 zu einer weiteren Gründungswelle. In Produktionsgebieten mit hohem Innovationstempo, wie beispielsweise dem Werkzeugmaschinenbau, sollten sie durch optimale Betriebsgrößen, durch Bevorzugungen bei der Planung und die direkte Unterstellung unter Industrieministerien die schnellere Umsetzung wissenschaftlich-technischer Erfindungen in die Produktionspraxis und damit den Anschluß an die international führenden Industriestaaten erreichen. So arbeiteten 1970 bereits fast ⅔ der Beschäftigten der zentralgeleiteten Industrie in 120 K. Bis zu diesem Zeitpunkt folgte die K.-Bildung vor allem dem Prinzip, horizontal wichtige oder auch alle Produktionsstätten einer Branche zusammenzufassen. Demgegenüber folgt die jüngste Phase der K.-Bildung in den Jahren 1978–1981 dem Ziel, den horizontalen Zusammenschluß vertikal zu ergänzen, indem auch die wichtigsten Lieferanten und Absatzorganisationen, einschließlich des Großhandels, sowie Forschungsinstitutionen und Ingenieurbüros einbezogen werden. Die einheitliche Leitung des Zusammenhangs zwischen Lieferanten, Hauptproduzenten und Endabnehmern durch das K. verspricht eine bessere Kenntnis der Nachfrage auf den Binnen- und Außenmärkten, die effizientere Planung und Leitung von Investitionen und Sortimentserneuerungen sowie die wirkungsvollere Förderung technischer Neuheiten sowohl bei den Produkten wie den Herstellungsverfahren. Ein K. entsteht gewöhnlich durch den fusionsartigen Zusammenschluß einzelner VEB, wobei der qualifizierteste bzw. größte Betrieb zum Sitz des K. wird. Die Vereinigung kann zusätzlich auch eine räumliche Zusammenlegung beinhalten. Die K.-Betriebe arbeiten — unter ihrem traditionellen Namen — nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Ihnen verbleiben Kompetenzen im Arbeitsrecht sowie bei der Betriebsplanung, der Finanzwirtschaft, der Forschung und Entwicklung sowie bei der Kooperation und Abstimmung mit örtlichen Räten. [S. 199]Verbreitet sind K. im Gewinnungs- und Verarbeitungsbereich der Braunkohle, wo die Produktionszweige der Kohlenindustrie, Energieerzeugung und chemischen Industrie vereinigt wurden (z.B. VEB Braunkohlen-K. Schwarze Pumpe, Kreis Spremberg; VEB Elektrochemisches K. Bitterfeld; VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“). K. bestehen weiterhin in der Eisen- und Stahlindustrie (z.B. VEB Bergbau- und Hütten-K. „Maxhütte“, Unterwellenborn), in der Nichteisenmetallindustrie (z.B. VEB Mansfeld-Hütten-K. „Wilhelm Pieck“, Eisleben) und in den Branchen der weiterverarbeitenden Industrie (z.B. Fisch-K. Rostock; VEB Uhren-K. Ruhla; VEB Kabelwerk Oberspree, Berlin-Oberschöneweide; VEB K. Chemieanlagenbau, Leipzig; VEB K. für Haushaltsgroßgeräte, Schwarzenberg). K. der weiterverarbeitenden Industrie wurden besonders in den Jahren 1967–1970 gebildet. Damit wurden Voraussetzungen für die zur Sicherung eines ausreichenden Wirtschaftswachstums erforderliche Intensivierung und Rationalisierung in der Form von Mechanisierungen, der Standardisierung von Baugruppen (Einheitssysteme), Automatisierung und der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung geschaffen. Seit Mitte der 70er Jahre sollen K. vorzugsweise dann gebildet werden, wenn sie von der angewandten Forschung bis zum Kundendienst alle Kapazitäten zur Entwicklung, Pflege und Verbreitung moderner Technologien zusammenfassen und effizient einsetzen können. Um die Ersetzung der herkömmlichen Elektronik durch material- und energieeinsparende mikroelektronische Lösungen zu beschleunigen, wurde z.B. im Jahr 1978 ein K. Mikroelektronik in Erfurt gegründet. Die K. werden heute auch als Grundform für die territorial geleitete Industrie sowie ebenso für die örtliche Versorgungswirtschaft und das örtliche Verkehrswesen angesehen. Ende 1981 wurden in den Bezirken Verkehrs-K. gebildet, die Kraftverkehrsbetriebe, den städtischen Nahverkehr (Straßenbahnen, Busse, Taxen) und Instandsetzungsbetriebe vereinen (Kombinat Kraftverkehr, VEB). K. sind damit zur dominierenden Wirtschaftsorganisation geworden (vgl. Tabelle „Kombinate in der Industrie“). Die Organisationsstruktur ist stark abhängig von der Form der Vereinigung. Sie ist besonders kompliziert bei K., die unterschiedliche Verarbeitungsprozesse vereinen (z.B. elektro-chemisches K.). Als Grundformen lassen sich unterscheiden: K. als die Zusammenfassung von 1. aufeinanderfolgenden Stufen der Rohstoffverarbeitung (z.B. Eisenhütten-K. mit den Stufen Erzförderung, Roheisen-, Stahl- und Walzguterzeugung), 2. verschiedenartigen Verarbeitungsprozessen eines Rohstoffes (z.B. Chemie-K., Kupfer-K.), 3. Haupt- und Nebenfertigung (z.B. Fisch-K. einschließlich Fischmehlherstellung), 4. technologisch gleichartigen Produktionen (z.B. Uhren-K. als Zusammenschluß von Betrieben einer Erzeugnisgruppe), 5. verwandte Dienstleistungen und Versorgungsangebote (z.B. Verkehrs-K.). In der Regel werden K. über Stammbetriebe (1980 rd. 65 v.H. der K.) geleitet (vgl. Schema „Organisationsstruktur eines Industriekombinats“). Der Betriebsdirektor des Stammbetriebs leitet zugleich als Generaldirektor das K. (z.B. K. Haushaltsgeräte, Karl-Marx-Stadt, Reifen-K. Fürstenwalde, K. Esda, Thalheim). Als zwei weitere Typen bestehen K., in denen nur ein Betrieb über eine zentrale K.-Leitung (z.B. Leuna-Werke, Leuna) oder mehrere Betriebe über einen selbständigen Leitungsapparat (z.B. K. Carl Zeiss Jena) gesteuert werden. Verbreiteter ist als vierter Typ (1980 rd. 15 v.H. der K.) die Leitung mehrerer Betriebe über Leitbetriebe (z.B. K. Deko, Plauen), die die Produktion bestimmter Erzeugnisgruppen leiten (vgl. Schema „Kombinatsleitung über Leitbetriebe“). Die Hauptaufgabe der K.-Bildung liegt in der Schaffung größerer Produktionseinheiten mit günstigeren [S. 200]Produktionsstrukturen. Als wirtschaftliche Organisationsform dient das K. — ähnlich den Kooperationsverbänden und den Erzeugnisgruppen — der mehrere Betriebe wie ganze überbetriebliche Fertigungssysteme erfassenden Spezialisierung und Konzentration sowie der „Ökonomisierung“ der Leitung. K. sollen die Zersplitterung der Industrieproduktion wie der Forschung und Entwicklung verringern und die Verbesserung betrieblicher Fertigungsorganisation ermöglichen. K. sollen ferner die Fertigung von Rationalisierungsmitteln sowie auch von Konsumgütern in eigene Regie übernehmen. Die K.-Bildung kann im einzelnen mit folgenden Vorzügen verbunden sein: 1. Beschleunigung und erhöhte Kontinuität der Fertigungsprozesse, 2. bessere Anordnung der Produktionsstufen und -verfahren, 3. leichtere Mechanisierung und Automatisierung, 4. Vereinfachung des Produktionsprogrammes einzelner Werke durch Sortimentsbereinigung und Standardisierung, 5. Zentralisierung von Teilaufgaben wie Vertrieb, Marktforschung, Lagerwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Personalwesen, 6. rationelle Ausnutzung der Rohstoffe, 7. Einsparung von Transport-, Energie-, Verwaltungs- und Vertriebskosten. Mit der K.-Bildung sind verkürzte Informationswege und planungstechnische Vereinfachungen verbunden. Ob jedoch die in der DDR typische Zersplitterung der Produktion auf zahlreiche kleine und mittlere Fertigungsstätten entscheidend verringert werden kann, hängt davon ab, inwieweit es auch zu räumlichen Betriebszusammenlegungen kommt. So konnte die Zahl der selbständigen Industriebetriebe zwischen 1950 und 1980 zwar um rd. 80 v.H. reduziert werden, die der örtlich getrennten Produktionsstätten jedoch nur um 10–15 v.H. Auch die vertikale Arbeitsteilung zwischen den K.-Betrieben bleibt zu entwickeln, da die K.-Bildung in der Regel nicht mit Produktionseinstellungen bzw. -verlagerungen — vor allem bei überalterten, unrentabel arbeitenden und/oder weit verstreut liegenden Betrieben — verbunden wird. IV. Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) Die VVB ist eine wirtschaftliche Leitungsinstanz der mittleren Ebene, der VEB, Kombinate und staatliche Einrichtungen (z.B. Forschungsinstitute) unterstellt sind. Als neuartige Produktionsverbände waren sie insbesondere in den 60er Jahren von großer wirtschaftsorganisatorischer und -politischer Bedeutung, die sie jedoch inzwischen aufgrund der Aus[S. 201]dehnung der Kombinate und deren direkter Unterstellung unter Ministerien verloren haben; sie wurden bis auf einige VVB im Bereich des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) aufgelöst (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. C.). VVB führen die materielle Produktion nicht unmittelbar durch. Finanzwirtschaftlich sind sie das Zwischenglied zwischen dem Staatshaushalt und den unterstellten Betrieben. Die wirtschaftliche Rechnungsführung der VVB ist abgeleitet von der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der unterstellten Betriebe. Ihre Kosten finanzieren die VVB aus Betriebsumlagen. Aufgrund eigener finanzieller Fonds sind die VVB in der Lage, die unterstellten Betriebe bei der Lösung volkswirtschaftlich bedeutsamer Projekte entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften direkt finanziell zu unterstützen. Die VVB haben eine doppelte Leitungsfunktion: Sie sind einerseits staatliche Leitungsinstanz der ihnen unterstellten Betriebe und Einrichtungen; sie sind andererseits „Führungsorgan“ der jeweiligen Industriebranche. Im Bereich der unterstellten VEB und Kombinate sind neben den Planungs- und Bilanzierungsverfahren die finanziellen Regelungen die wichtigsten Instrumente der Zusammenarbeit. Über diese Grenzen hinaus stellen die Erzeugnisgruppenarbeit und die Anleitung von Kooperationsverbänden und -gemeinschaften bedeutsame Leitungsinstrumente der VVB dar. Von 1948 bis 1951 waren Leitung und Kontrolle der verstaatlichten Betriebe Aufgabe der VVB. Es gab damals ca. 75 VVB unterschiedlicher Branchen, denen jeweils eine größere Anzahl von juristisch und finanziell abhängigen Betrieben unterstellt war. Die VVB stellte aus den Teilbilanzen der einzelnen VEB eine Gesamtbilanz zusammen, in der Gewinne bzw. Verluste gegeneinander aufgerechnet werden konnten. Anfang 1952 wurden im Rahmen der ersten größeren Reorganisation die VEB zu selbständig wirtschaftenden Einheiten. Die VVB wurden in „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“ umbenannt. Sie verloren ihre direkten Leitungs- und Kontrollbefugnisse und galten nur noch als Anleitungs- und Aufsichtsorgane der zugeordneten, fachlich übereinstimmenden Betriebe; die Weisungen der Hauptverwaltungen der zuständigen Industrieministerien waren für ihre Tätigkeit bindend. Mit der Reform des Jahres 1958, deren Hauptmerkmal die Konzentration der Planungs- und Leitungsbefugnisse bei der Staatlichen Plankommission war, wurden die Verwaltungen Volkseigener Betriebe wieder in Vereinigungen Volkseigener Betriebe umbenannt und den Fachabteilungen der Staatlichen Plankommission unterstellt. Im Unterschied zu den VVB vom Jahr 1948 waren sie nun keine direkt wirtschaftenden Organe mehr, sondern wurden zu zentralen Staatsorganen. Sie übernahmen die Aufgaben der aufgelösten Industrieministerien, d.h. die operative und produktionsnahe Anleitung der unterstellten volkseigenen Industriebetriebe. 1961 wurden die VVB dem neugebildeten Volkswirtschaftsrat (VWR) unterstellt: sie leiteten die Zentralgeleitete Industrie an, doch waren bereits Ansätze zur Zusammenarbeit mit der örtlichen Industrie vorhanden. An dieser Form der VVB wurde kritisiert, sie arbeiteten zu sehr „administrativ“ und zu wenig „ökonomisch“, und ihre bürokratische Struktur stehe einer Anpassung an die wachsenden Bedürfnisse der Volkswirtschaft häufig entgegen. Im Zuge der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (1963) wurden die VVB in „Ökonomische Führungsorgane“ ihrer Industriebranche umgewandelt, d.h. sie sollten nicht verwalten, sondern die Betriebe nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten führen und in Produktion, Absatz, Forschung usw. unterstützen. Neben den ihnen unterstellten zentralgeleiteten volkseigenen und gleichgestellten Betrieben wurden auch private und halbstaatliche Betriebe durch die Mitgliedschaft in Erzeugnisgruppen in den Leitungsbereich der VVB einbezogen. Ihre Kompetenzen wurden mit der Rezentralisierung von Ende 1970 geringfügig verringert. Die Anzahl der VVB sank, als ab 1967 einzelne VVB aufgelöst und durch Kombinate, die den Industrieministerien nunmehr direkt unterstanden, ersetzt wurden. Anfang 1968 bestanden in der Industrie (ohne Bauwesen) 85 VVB, die den 8 Industrieministerien unterstellt waren. In anderen Bereichen der Volkswirtschaft existierten weitere 20 VVB: Ministerium für Bauwesen (7), Staatssekretariat für Geologie (1), Landwirtschaftsrat (10), Amt für Wasserwirtschaft (1), Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (1). Im Jahr 1972 gab es 115 den Industrieministerien direkt unterstellte VVB und Kombinate. Entsprechend dem in den 70er Jahren verfolgten Organisations- und Leitungskonzept wurde die Leitungsform der VVB Ende der 70er Jahre fast völlig durch die der Kombinate ersetzt, die nunmehr zwischen Zentralinstanzen und Produktionsstätten, zwischen volks-, zweig- und einzelwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu vermitteln haben. V. Kooperation in der Industrie Der Intensivierung und Stabilisierung der zwischenbetrieblichen Verflechtung dienen die Erzeugnisgruppen. Daneben wurden seit Mitte der 60er Jahre weitere Formen der Zusammenarbeit von Beschäftigten bzw. von Betrieben im arbeitsteiligen Wirtschaftsprozeß entwickelt. Sie sind eine Reaktion auf die steigende betriebliche, volkswirtschaftliche und internationale Arbeitsteilung. Wichtige Probleme der K. sind die Nutzung von Spezialisierung und Konzentration in der Produktionssphäre sowie die Verbindung von Produktion und Wissenschaft. Dis[S. 202]positionsmöglichkeiten der wirtschaftenden Einheiten (Betriebe, Handelsorganisationen, landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften u.a.) sowie ein Instrumentarium zur vertraglichen Regelung der Zusammenarbeit (Wirtschaftsrecht) sind Voraussetzungen der K. Formen der K. sind 1. die innerbetriebliche Zusammenarbeit zwischen Abteilungen, Bereichen, Arbeitsgruppen und einzelnen Arbeitskräften zum Zwecke der Fertigung eines bestimmten Produktes, 2. die Zusammenarbeit zwischen den Betrieben und Betriebsteilen eines Kombinats, 3. die Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb von Kombinaten als Erzeugnisgruppe, 4. die zwischenbetriebliche K. zwischen juristisch selbständigen Betrieben, die Wirtschaftsgemeinschaften bilden. Die Wirtschaftsgemeinschaften können unterschiedliche Formen annehmen: Produktions- und Nutzergemeinschaften, Forschungsverbände und -gemeinschaften, Handelsverbände. Rechtlich geregelte Wirtschaftsgemeinschaften stellen die K.-Verbände und K.-Gemeinschaften dar. In beiden Organisationsformen können Betriebe aller Eigentumsformen die Mitgliedschaft erhalten, wodurch auch die Einbeziehung kleinerer, privater Betriebe in den industriellen Produktionsprozeß gefördert wird. A. Erzeugnisgruppen Erzeugnisgruppen stellen seit Beginn der 60er Jahre eine wirtschaftliche Organisationsform dar, nach der Gruppen von wirtschaftlich und juristisch selbständigen Betrieben unter Anleitung der VVB bzw. des Kombinats nach dem technologischen Prinzip der gleichartigen Produktion (gleiche oder verwandte Erzeugnisse oder Halbfabrikate) zu technisch-wirtschaftlichen Untergruppen des Industriezweiges zusammengefaßt werden. Sie gelten als Form der „sozialistischen Gemeinschaftsarbeit“ und sollen zur Erreichung folgender wirtschaftspolitischer Ziele beitragen: a) die einheitliche wirtschaftliche und technische Führung aller Betriebe eines Industriezweiges, b) die Aufdeckung und Ausnutzung aller Produktions- und Forschungskapazitäten, c) die Steigerung der Arbeitsproduktivität durch Spezialisierung und Standardisierung und die damit verbundene Einschränkung des Produktionssortiments und d) die fachliche Kontrolle auch der nicht zentralgeleiteten VEB sowie der privaten Betriebe. Nach der Überführung fast aller halbstaatlichen und privaten Industrie- und Baubetriebe sowie der industriell produzierenden Handwerksbetriebe in Volkseigentum im Jahr 1972 hat der zuletzt genannte Aspekt stark an Bedeutung verloren. Erzeugnisgruppen sind Teil der Leitung nach dem Produktionsprinzip. Sie sind dort überflüssig, wo ein Betrieb alleiniger Hersteller eines Erzeugnisses oder alleiniger Anwender eines Fertigungsverfahrens in der DDR ist. Erzeugnisgruppen standen vor allem unter Anleitung der VVB, bis diese in zwei Schüben der Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung Ende der 60er und 70er Jahre in Kombinate umgewandelt wurden. Seitdem werden sie entweder von Kombinaten, Bezirkswirtschaftsräten oder auch von Ministerien eingerichtet und geleitet. Diese bestimmen die Einteilung der Erzeugnisgruppen und üben entscheidenden Einfluß auf deren Zusammensetzung aus. Während die VEB zur Teilnahme an der „Erzeugnisgruppenarbeit“ rechtlich verpflichtet sind, soll für die privaten Betriebe und industriell produzierenden PGH das Prinzip der „Freiwilligkeit“ gelten. Die Zusammensetzung ist abhängig von den typischen, sich aus Zahlen und Größen der Betriebe, Sortimentsbreiten, Ferti[S. 203]gungsarten, Eigentums- und Unterstellungsverhältnissen ergebenden Produktionsbedingungen der Branchen. Insbesondere unterscheiden sich Erzeugnisgruppen, in denen ausschließlich Betriebe der zentralgeleiteten Industrie zusammenarbeiten, von solchen, die in den territorialgeleiteten Wirtschaftsbereichen des Bau- und Wohnungswesens, des Verkehrswesens und der örtlichen Versorgungswirtschaft sowie der Landwirtschaft und der Nahrungsgüterwirtschaft bestehen: 1. Erzeugnisgruppen von Industriebetrieben, die entweder gleiche oder verwandte Produkte mit gleichen oder ähnlichen Verfahren oder verschiedenartige Erzeugnisse mit gleichen Verfahren oder gleiche oder verwandte Leistungen erbringen. Die meisten Erzeugnisgruppen in der Industrie wurden nach den Gesichtspunkten „gleiche oder verwandte Produkte“ oder „gleiche oder ähnliche Verfahren“ gegründet. So wurden beispielsweise in dem aus der VVB Leichtchemie hervorgegangenen VEB Kosmetik-Kombinat Berlin (Ost) folgende vier Erzeugnisgruppen gebildet: Kosmetik, Riech- und Geschmackstoffe, Seifen- und Körperreinigungsmittel, Tenside (das sind Wirksubstanzen in Waschmitteln) und Vorprodukte. Planungstechnisch ist es günstig, wenn eine Erzeugnisgruppe alle Betriebe innerhalb oder außerhalb der Kombinate erfaßt, die Produkte einer Bilanzposition der „Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur“ der DDR (ELN) herstellt. So verteilen sich einige der Erzeugnisgruppen des Industriezweiges Schwarzmetallurgie wie folgt über Betriebe, Kombinate und Ministerien (vgl. Tabelle auf S. 202). In der Praxis werden jedoch auch andere Kriterien berücksichtigt, wie etwa der Verwendungszweck oder wissenschaftlich-technische Voraussetzungen, so daß auch nach der Vereinheitlichung der industriellen Wirtschaftsverwaltung durch die Kombinatsbildung das Erscheinungsbild der Erzeugnisgruppen nach wie vor sehr vielfältig ist. So ist auch der Übergang zu den vertikal gegliederten Kooperationsgemeinschaften fließend; insbesondere dann, wenn sich innerhalb der Erzeugnisgruppen einzelne Produzenten auf die zentrale Fertigung nur von Teilerzeugnissen spezialisieren. 2. Erzeugnisgruppenverbände und Erzeugnisgruppen im Bauwesen, in denen Kombinate, Betriebe und PGH zusammenarbeiten, die überwiegend territorial (von den Bauämtern der Bezirke und Kreise) geleitet werden. Im Unterschied zu den Industriezweigen hat sich die zentrale zweiggemäße Leitung bisher nur in der Baustoffindustrie durchgesetzt. 3. Erzeugnisgruppenverbände im Verkehrswesen, die, gleich der Regelung im Bauwesen, zentral durch das Ministerium für Verkehrswesen eingesetzt und organisiert werden: Erzeugnisgruppenverband Straßenwesen mit 193 Betrieben, Einrichtungen und Instituten im Jahre 1979 (s. Schema), Erzeugnisgruppenverband Kraftfahrzeuginstandhaltung, dessen Arbeit zwischen dem Ministerium, den Räten der Bezirke, den Handwerkskammern der Bezirke und den Verkehrskombinaten vereinbart wird, Erzeugnisgruppenverband Gleisanlagenbau. 4. Erzeugnisgruppen in der Wohnungswirtschaft, denen die VEB Kommunale Wohnungsverwaltung, die VEB Gebäudewirtschaft, die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) sowie Verwalter von privaten Wohnhäusern angehören. 5. Versorgungsgruppen in der örtlichen Versorgungswirtschaft, die Betriebe aller Eigentumsformen einer bestimmten Leistung nach zusammenfassen, z.B. Stadtreinigung, Gemeindebeleuchtung und Friedhofsverwaltung. Ähnlich den Erzeugnisgruppen in der Industrie wurden in der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft K.-Verbände für die wichtigsten Erzeugnisse landwirtschaftlicher Produktion gebildet. Die wichtigsten Aufgaben der Erzeugnisgruppen sind: a) Erarbeitung von Entwürfen für das Produktionsprogramm, b) Entscheidungen zur Spezialisierung und Kombination, c) Leistungsvergleiche und Verallgemeinerungen von Rationalisierungen, d) Bildung von Einrichtungen zur Lösung gemeinsamer Aufgaben (z.B. Einkaufs- und Verkaufsgemeinschaften), e) Koordinierung der vertikalen K.-Beziehungen, f) Vorbereitung von Wettbewerben, g) Leitung und Abstimmung der Forschung und Entwicklung innerhalb der Erzeugnisgruppen, Mitwirkung bei der Bedarfsforschung, Preisgestaltung, Planung und Bilanzierung. Diese Aufgaben werden in der Praxis ganz unterschiedlich intensiv wahrgenommen. Erzeugnisgruppen sind sowohl Beratungs- wie Arbeitsgremien, wobei in der Vergangenheit gelegentlich Verselbständigungstendenzen der Erzeugnisgruppen gegenüber den VVB auftraten. Von den Kombinaten, Bezirkswirtschaftsräten und Ministerien erhalten sie verbindliche Rahmenarbeitspläne und Einzelanweisungen als Konkretisierungen der Fünfjahr- und Jahrespläne. Zur Durchführung und Organisation der Arbeit werden in der Regel die technisch und ökonomisch qualifiziertesten Betriebe zu Leitbetrieben und deren Werkdirektoren zu Leitern der Erzeugnisgruppen bestimmt. Die Leiter der Erzeugnisgruppen werden von den übergeordneten Organen berufen und abberufen und damit in ein besonderes Leitungsverhältnis gestellt. Sie erlangen bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber den anderen Mitgliedern der Erzeugnisgruppe. [S. 204]Der Leitbetrieb übernimmt die praktische Durchführung der allgemeinen technisch-wirtschaftlichen und organisatorischen Anleitung. Er ist kein rechtlich zu unterscheidendes Leitungsorgan mit genereller Anordnungsbefugnis gegenüber den Betrieben und Genossenschaften der Erzeugnisgruppe. Die Organisationsstruktur der Erzeugnisgruppen ist nicht einheitlich geregelt. Generell existieren Leitbetriebe, Sekretäre, Erzeugnisgruppenräte als Mitgliedervollversammlungen sowie 6–10 Arbeitsgruppen. Letztere erarbeiten Entwürfe, organisieren und kontrollieren, wobei die Arbeitsgruppen „Wissenschaft und Technik“ und „Absatz“ hervorzuheben sind. Die Gruppen bilden sich aus Vertretern der Mitglieder. Die Erzeugnisgruppenräte haben gegenüber dem Direktor des Leitbetriebes an Bedeutung verloren. Spezielle Formen der Zusammenarbeit sind gemeinsame Einrichtungen. Die Erzeugnisgruppen haben Kompetenzen vor allem beim Einkauf und Absatz, in der Forschung und Entwicklung sowie bei der Bilanzierung gewonnen. Die Konfliktmöglichkeiten, die sich aus der Überlappung der beiden Leitungsbereiche der entweder branchenmäßig oder territorial zusammengefaßten Betriebe und Genossenschaften für das Verhältnis zwischen Kombinat und BWR ergeben, konnten bisher nicht beseitigt werden. Die Zusammenarbeit von Betrieben in Erzeugnisgruppen wird in Industriezweigen unterschiedlich intensiv betrieben; einige Industriezweige scheuen den zusätzlichen, hohen Leitungsaufwand dieser Organisationsform. B. Kooperationsverbände (gelegentlich auch K.-Ketten genannt) bezeichnen eine seit Anfang des Jahres 1966 in einigen Industriezweigen eingeführte neue organisatorische Zusammenfassung von Industriebetrieben, die an der Fertigung bestimmter Enderzeugnisse beteiligt sind. K.-Verbände sind vertikale Zusammenfassungen, da sie Betriebe verschiedener Produktionsstufen enthalten. Sie werden gebildet, um den komplexen Produktionsprozeß von den Grund- und Hilfsstoffen über die zahlreichen Zwischenstufen und Zwischenerzeugnisse bis zum Absatz der Enderzeugnisse mit dem Ziel zusammenzufassen, das Zusammenwirken aller Stufen und Beteiligten reibungsloser und damit effektiver zu gestalten. Diese K. wird als „sozialistische Gemeinschaftsarbeit“ zwischen Finalproduzenten und wichtigen Zulieferbetrieben bezeichnet. Durch Arbeitsteilung und Koordination lassen sich [S. 205]so Konzentrationseffekte erzielen, ohne daß die Betriebe fusionieren müßten. Verbreitet sind K.-Verbände zwischen Endproduzenten und Zulieferbetrieben in Branchen, die strukturpolitisch bedeutsam sind und in denen der Endproduzent das Fertigungsprogramm der Zulieferindustrie stark beeinflußt, z.B. im Großmaschinenbau (Schwermaschinen- und Anlagenbau; Schiffbau) und in der Elektrotechnischen und Elektronischen Industrie. Die Zusammenarbeit wird in K.-Verträgen und -Statuten fixiert und von K.-Räten oder Bevollmächtigten-Tagungen in Arbeitspläne umgesetzt. Die Fachdirektorate der beteiligten Betriebe sind in Arbeitsgruppen, die sich mit Fragen der Marktforschung, der Forschung und Entwicklung, der Rationalisierung, der Preisbildung u.a. befassen, vertreten. K.-Verbände sind häufig Vorläufer derjenigen Kombinate, die mit Zulieferern und Absatzorganisationen einen vertikalen Zusammenschluß eingegangen sind, und haben deshalb nach der letzten Kombinatsbildungsphase Ende der 70er Jahre an Bedeutung verloren. C. Kooperationsgemeinschaften stellen im Gegensatz zu den K.-Verbänden horizontale Zusammenfassungen von Betrieben mit gleichen oder ähnlichen Produktionsprogrammen dar. K.-Gemeinschaften und Erzeugnisgruppen überschneiden sich im Aufbau und Ablauf. Während das Gründungsmotiv der K.-Gemeinschaften vor allem bei der effizienteren Lösung „gemeinschaftlicher Aufgaben“ liegt, sind Erzeugnisgruppen primär Bestandteil und Instrument der „zweigmäßigen Leitung“ der Industrie, die unnötige Parallelentwicklungen und -produktionen verhindern soll. Die K. erstreckt sich vor allem auf die Abstimmung der Sortimente und auf die Zentralisierung gemeinsamer Aufgaben, z.B. der Forschung, Produktion (Aufbau zentraler Fertigungen), Lagerhaltung, Werbung und Marktforschung. Die beteiligten Betriebe behalten ihre wirtschaftliche und juristische Selbständigkeit; auch die Unterstellungsverhältnisse verändern sich nicht. Innerhalb der K.-Gemeinschaft übernimmt ein größerer VEB bzw. ein größeres Kombinat die Funktion eines Leitbetriebes (ohne direkte Weisungsbefugnis). Entscheidungen fällt ein die Mitgliederbetriebe repräsentierender Rat im Rahmen der Planfestlegungen und vertraglichen Verpflichtungen. Auch die K.-Gemeinschaften haben durch die Kombinatsbildungen 1978–1981 an Bedeutung verloren. Dies gilt weniger für territoriale Gemeinschaften, die sich aus der Nähe der Standorte oder aus der gemeinsamen Nutzung territorialer Ressourcen ergeben. In ihnen schließen sich Betriebe, z.B. des lokalen Transport-, Reparatur- und Energiewesens, des Bildungssystems und des Gesundheitswesens, mit benachbarten Standorten zur gemeinsamen Nutzung von Einrichtungen der Materialbeschaffung sowie der Infrastruktur zusammen. D. Sozialistische Gemeinschaftsarbeit als eine weitverbreitete Form der Zusammenarbeit zwischen Betrieben wird unter den K.-Partnern mit dem Ziel organisiert, wirtschaftliche und technische Informationen auszutauschen, Arbeitsberatungen durchzuführen und Arbeitsgruppen zu bilden. Darüber hinaus kontrollieren sie die Einhaltung der Verpflichtungen und können gemeinsame Fonds verwalten. E. Internationale Kooperation erfaßt vor allem sozialistische Länder. Seit Abschluß eines gemeinsamen langfristigen Aktionsprogramms der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) im Jahre 1971 („Komplexprogramm“) hat die internationale wirtschaftliche und Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit stark an Bedeutung gewonnen. Sie ist Bestandteil der Planabstimmung zwischen den Mitgliedsländern des RGW und soll die Voraussetzungen für die rationelle Auslastung bestehender Produktionskapazitäten und den Ausbau einer Massen- und G

Betriebsformen und Kooperation (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Betriebsformen (allgemeine Merkmale) An die Stelle der verschiedenartigen früheren Rechtsformen im gewerblichen Bereich ist in der DDR ein einheitlicher Typ getreten: der Volkseigene Betrieb (VEB) als eine rechtsfähige Organisation mit staatlich begrenztem Aufgabengebiet. Die Dispositionsmöglichkeiten der VEB bewegen sich in den Grenzen lang- und kurzfristiger Planungen. Diese Merkmale gelten auch für das,…

DDR A-Z 1985

Grundmittel (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR gebräuchlicher Ausdruck für Anlagemittel (Mindesthöhe bis 1976 500 Mark, seitdem 1000 Mark). Zu den G. zählen nicht unbebaute Grundstücke und der Grund und Boden bebauter Grundstücke sowie Grünanlagen, Rasenflächen und Zug-, Zucht- und Nutzvieh. Die Erstausstattung eines Betriebes mit Betriebsmitteln, die zur Inbetriebnahme neuer Kapazitäten erforderlich sind (z.B. Werkzeuge, Kleingeräte, Modelle, Mobiliar), erfolgt ohne Beachtung der Wertgrenze von 500 Mark bzw. 1000 Mark. Die Wiederbeschaffung dieser Güter wird mit Teilen des Gewinns, aus Amortisationen bzw. durch G.-Kredite finanziert und unter Berücksichtigung der Wertgrenze als Ersatzinvestition gebucht. Voraussetzung sinnvollen Wirtschaftens sind ein rationeller Einsatz und eine möglichst gute Auslastung der G. Durch die Anwendung uneinheitlicher Bewertungsmaßstäbe für G. war jedoch bis Anfang der 60er Jahre eine objektive Messung der Effizienz des Kapitaleinsatzes nahezu unmöglich, denn 1948 waren alle vorhandenen Maschinen und sonstigen Ausrüstungen zu Festpreisen des Jahres 1944 sowie alle Gebäude zu den um 60 v.H. erhöhten Preisen des Jahres 1913 bewertet worden. Alle im Zeitraum von 1948 bis 1953 erworbenen G. sind mit den zum Anschaffungszeitpunkt geltenden Preisen verbucht sowie alle von den Betrieben selbst erstellten Investitionsgüter auf Basis der tatsächlichen Kosten verrechnet worden. Nach 1953 wurden die damals neugebildeten Festpreise zugrunde gelegt. Angesichts dieser verzerrten Bewertung konnte trotz gestaffelter Sätze der Abschreibungen der tatsächliche Anlagenverschleiß nicht voll gedeckt werden, zumal auch die Anschaffungskosten für G. gestiegen waren. Deshalb erschienen z.B. alte Anlagen rentabler als neue, weil die für sie anzusetzenden Abschreibungen erheblich niedriger waren als die für neue Anlagen. Gesamtwirtschaftlich waren die Folgen der Unterbewertung des Anlagevermögens noch schwerwiegender: Die Planungsinstanzen konnten kein brauchbares Bild über die Produktivität des Kapitaleinsatzes in den verschiedenen Zweigen und Branchen erlangen; sie blieben somit bei ihren Investitionsentscheidungen auf unzulängliche Kennziffern angewiesen. Zur Behebung dieser Schwierigkeiten erfolgte 1963 eine weitreichende Grundmittelumbewertung. Die damit zur Preisbasis von 1962 bewerteten Daten des Anlagevermögens galten auch noch im Jahr 1983; sie werden jährlich unter Berücksichtigung der Nettoinvestitionen sowie der Aussonderungen zu Preisen von 1962 fortgeschrieben. Inzwischen sind jedoch wieder erhebliche Preisveränderungen bei den Investitionsgütern eingetreten, offen z.B. durch die Industriepreisreform von 1967 sowie durch seitdem erfolgte weitere Preiskorrekturen — z.B. durch die seit 1976 vollzogenen stufenweisen Preisrevisionen —, aber auch versteckt in der Weise, daß völlig neuartige Ausrüstungen, weil sie gar nicht auf die Preisbasis von 1962 zurückgerechnet werden können, zu unrichtigen (wahrscheinlich überhöhten) Werten in die Anlagenrechnung eingehen. Damit ergibt sich ein doppeltes Dilemma: Der Bewertung der offiziellen Anlagevermögensdaten liegt weder ein wirklich einheitlicher Maßstab (echte Preisbasis 1962) zugrunde, noch entsprechen die verwendeten Werte den heutigen Preisrelationen der Kapitalgüter. Aus diesem Grunde sind gegenwärtig wieder die gleichen Vorbehalte gegen die offiziellen Anlagevermögensdaten zu machen wie schon Anfang der 60er Jahre. Auch ist die Basis für die Ermittlung der Produktionsfondsabgabe verzerrt. [S. 581]Deshalb wurde in der DDR verschiedentlich eine erneute G.-Umbewertung gefordert; Anzeichen für die Durchführung einer derartigen Neubewertung in absehbarer Zukunft sind bisher jedoch nicht zu erkennen. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 580–581 Grundlagenvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundmittelumbewertung

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR gebräuchlicher Ausdruck für Anlagemittel (Mindesthöhe bis 1976 500 Mark, seitdem 1000 Mark). Zu den G. zählen nicht unbebaute Grundstücke und der Grund und Boden bebauter Grundstücke sowie Grünanlagen, Rasenflächen und Zug-, Zucht- und Nutzvieh. Die Erstausstattung eines Betriebes mit Betriebsmitteln, die zur Inbetriebnahme neuer Kapazitäten erforderlich sind (z.B. Werkzeuge, Kleingeräte, Modelle, Mobiliar), erfolgt ohne…

DDR A-Z 1985

Geschichte der DDR (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Am 7. 10. 1949 konstituierte sich der Deutsche Volksrat (Deutscher Volkskongreß) in Berlin (Ost) als „Provisorische Volkskammer“ und nahm die bereits vorher von ihm ausgearbeitete Verfassung an. Auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) war damit die Deutsche Demokratische Republik, die DDR, gegründet. Bereits mit der Machtübernahme der UdSSR im Jahre 1945 beginnend, entstand auf dem Gebiet der SBZ/DDR auf Weisung und mit Unterstützung der Besatzungsmacht durch radikale Veränderung der ökonomischen, sozialen und politischen Strukturen ein neues System, das sich in seiner inneren Verfaßtheit an [S. 536]dem Vorbild der Sowjetunion orientierte. Im Zuge dieser Umstrukturierungen hat die SBZ/DDR dabei bis heute verschiedene Phasen der politisch-gesellschaftlichen Entwicklung durchlaufen (Gesellschaftsordnung; Periodisierung). I. 1945--1949 Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR war Ergebnis des sich verschärfenden weltpolitischen Gegensatzes zwischen den beiden Hauptsiegermächten UdSSR und USA, der auch zu einer unterschiedlichen Besatzungspolitik der Alliierten in Deutschland führte. Die vier Siegermächte USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich, die das Deutsche Reich 1945 gemäß den Vereinbarungen des Londoner Protokolls vom 12. 9. 1944 in Besatzungszonen aufteilten und zunächst ausschließlich selbst regierten, erklärten den Aufbau eines demokratischen Deutschlands zu ihrem Ziel. Die unterschiedlichen Gesellschaftsstrukturen und Ideologien in den Staaten der Besatzungsmächte führten aber sehr bald zu gegensätzlichen Vorstellungen über das, was Demokratisierung Deutschlands heißen sollte, und verhinderte eine einheitliche politische und gesellschaftliche Entwicklung in den verschiedenen Besatzungszonen. Der Ost-West-Konflikt verschärfte diese Situation; die Besatzungsmächte übertrugen nun ihr System auf den jeweils von ihnen okkupierten Teil Deutschlands. Der kalte Krieg forcierte die Einbeziehung der Zonen in die gegeneinanderstehenden Machtblöcke und damit die Spaltung Deutschlands. Bereits vor der Gründung der DDR waren wichtige Voraussetzungen für die neue Gesellschaftsordnung geschaffen worden. Die Grundlage hierfür bildeten verschiedene Reformen: 1945 die Bodenreform (Aufteilung des Grundbesitzes über 100 ha), 1946 die Schulreform (Einheitsschule), 1945/46 die Justizreform („Volksrichter“, „parteiliche“ Auslegung der fortgeltenden Gesetze) und vor allem ab 1946 die Industriereform (Schaffung eines Staatssektors in der Industrie). Auch das Parteien- und Verbändesystem sowie die frühen Formen öffentlicher Verwaltung änderten sich schrittweise: die SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands [SPD]) wurde 1946 unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht mit der KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) zur SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) verschmolzen, die bürgerlichen Parteien CDU (Christlich-Demokratische Union Deutschlands) und LDPD (Liberal-Demokratische Partei Deutschlands) wurden nach und nach auf SED-Kurs gebracht und 1948 mit der NDPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) und der DBD (Demokratische Bauernpartei Deutschlands) Satellitenparteien der SED geschaffen. Alle Massenorganisationen (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB], Freie Deutsche Jugend [FDJ] usw.) gerieten in völlige Abhängigkeit von der SED. Die SED wurde — nach dem Bruch des Kominform mit der jugoslawischen KP 1948 auch offiziell — in eine stalinistische „Partei neuen Typus“ umgewandelt und damit auf die allmähliche Übernahme der Macht von der sowjetischen Besatzungsmacht vorbereitet. Die Provisorische Volkskammer wählte zusammen mit der neu geschaffenen Länderkammer (Länder) am 11. 10. 1949 Wilhelm Pieck (1876–1960) zum Präsidenten der DDR. Pieck gehörte zu den Mitbegründern der KPD und hatte nach Thälmanns Verhaftung 1933 die Leitung der KPD in der Emigration übernommen. Seit 1946 war er zusammen mit Otto Grotewohl Vorsitzender der SED. Der jovial wirkende und der Sowjetunion voll ergebene „Landesvater“ hatte jedoch kaum einen seinen Funktionen entsprechenden Einfluß auf die politisch wichtigen Entscheidungen der folgenden Jahre. Als Ministerpräsidenten bestätigte die Volkskammer am 12. 10. 1949 Otto Grotewohl (1894–1964). Er hatte sich 1912 der SPD angeschlossen und war für seine Partei in der Weimarer Republik u.a. mehrfach Minister in Braunschweig gewesen. 1945 Mitbegründer der SPD in Berlin, beugte er sich dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht und überführte die SPD in der SBZ in die SED. Mit der Umbildung der SED in eine „Partei neuen Typus“ wurden die Sozialdemokraten insbesondere nach 1948 zurückgedrängt, und Grotewohl unterwarf sich immer mehr der kommunistischen Parteidisziplin. Obwohl er seine Funktion bis zu seinem Tod behielt, nahm sein Einfluß ständig ab. Die wichtigsten Posten in der Regierung Grotewohl nahmen von 1949 an Mitglieder der SED-Führung ein. Als der eigentlich entscheidende Mann erwies sich rasch der damalige stellvertretende Ministerpräsident Walter Ulbricht (1893–1973). Er hatte sich in den 20er Jahren als guter Organisator im Apparat der KPD hochgearbeitet und bestimmte bereits in der Emigration weitgehend die Linie der KPD, da er sich stets besonders geschickt an der Haltung der Sowjetunion und vor allem Stalins orientierte. Durch die Wahl zum Generalsekretär der SED im Juli 1950 (später: Erster Sekretär) und seit 1960 zugleich als Vorsitzender des Staatsrates wurde Ulbricht auch nach außen sichtbar die zentrale Figur. Er unterwarf sich zunächst uneingeschränkt den sowjetischen Weisungen, ging in den 60er Jahren jedoch auch eigene Schritte. Mit Ulbrichts Person ist die Entwicklung der DDR weitgehend verknüpft, er hat Partei und Staat bis zu seiner Ablösung 1971 nachhaltig mitgeprägt. II. 1949--1955 Mit der Verschärfung des kalten Krieges und der wachsenden Konfrontation der beiden Blöcke be[S. 537]stimmten die Zentren — Washington und Moskau — die Weltpolitik. Im Osten wurden die Volksdemokratien zu Satelliten der UdSSR; die Abhängigkeit der aus einem Besatzungsgebiet entstandenen DDR zur Sowjetunion war besonders groß. Die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurden schrittweise gelöst, die Konflikte nahmen auf allen Gebieten zu. Die damalige westliche Strategie, durch eine Politik der Stärke den Kommunismus zurückzudrängen, verhärtete die Konfrontation und band die kommunistischen Parteiführungen der Volksdemokratien, vor allem der DDR, fest an die UdSSR. Unter der maßgeblichen Führung Ulbrichts wurde in der DDR in der Phase von 1949 bis 1955 das stalinistische System der Sowjetunion übernommen (abgesehen von einigen, politisch wenig bedeutsamen, Varianten, wie z.B. das formal weiterbestehende Mehrparteiensystem). Die gesamte Macht wurde nun — zunächst im Auftrag und unter Kontrolle der sowjetischen Besatzung — von der SED-Führung mit diktatorisch-bürokratischen Methoden ausgeübt. Die weitgehend noch bürgerlich-demokratische Verfassung von 1949 wurde in der Praxis ausgehöhlt. Die Realität der DDR war in dieser Periode gekennzeichnet durch das Anwachsen des staatlichen und genossenschaftlichen Eigentums, eine zentralgeleitete Planwirtschaft sowie durch die „führende Rolle“ der SED, die nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus Staat, Wirtschaft, Kultur und Massenorganisationen befehligte und ein Meinungsmonopol errichtete, wobei der Marxismus-Leninismus Stalinscher Prägung zur herrschenden Ideologie wurde. Nach Beschlüssen des III. Parteitages der SED (Juli 1950) versuchte die DDR, mit einem Fünfjahrplan (1951–1955) den Wiederaufbau der zerstörten Wirtschaft zu bewältigen, aber auch die gewachsenen wirtschaftlichen Bindungen an Westdeutschland zu lösen. Bei der Überwindung der großen ökonomischen Schwierigkeiten (die Ausgangssituation war durch Reparationen, das Fehlen der Schwerindustrie usw. weit schlechter als in der Bundesrepublik Deutschland) neigten einige Parteiführer zu einem flexibleren Kurs. Der damalige Planungschef Heinrich Rau (1899–1961) galt zeitweise als Gegenspieler zu Ulbricht; Fritz Selbmann (1899–1975), bis 1955 Minister für Industrie, wurde mehrmals wegen „Managertums“ kritisiert. Mit der Aufnahme der DDR in den Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (September 1950) festigten sich die Bindungen an das Wirtschaftssystem des RGW-Bereichs, und bereits bis 1955 verdreifachte sich der Außenhandel mit den kommunistischen Ländern (Außenwirtschaft und Außenhandel). Die ersten Volkskammerwahlen im Oktober 1950 waren ein Einschnitt in der Parteienentwicklung: Es gab nur noch Einheitslisten der Nationalen Front der DDR. Die Wahlen, die vielerorts nicht mehr geheim, sondern offen durchgeführt wurden, zeigten das bei sowjetischen Abstimmungen übliche Bild: 98 v.H. Wahlbeteiligung, 99,72 v.H. der gültigen Stimmen für die Einheitsliste. Die Flüchtlingszahlen der kommenden Jahre offenbarten das Trügerische solcher Wahlergebnisse. In der Volkskammer erhielten die SED 100 Sitze, CDU und LDPD je 60 Sitze, NDPD und DBD je 30, der FDGB 40 und die anderen Massenorganisationen zusammen 80 Sitze. Da fast alle Abgeordneten der Massenorganisationen auch der SED angehörten, besaß diese in der Volkskammer die absolute Mehrheit. Auch die neue Regierung unter Grotewohl spiegelte den verstärkten Einfluß der SED wider, von der sie abhängig war: SED-Führer dominierten im Kabinett, und die Beschlüsse des (1949 geschaffenen) Politbüros des ZK der SED waren für die Regierung verbindlich. Die DDR baute ihre militärische Streitmacht aus. Bereits 1948 war — im Rahmen der Spaltung Deutschlands und des beginnenden kalten Krieges — eine Bereitschaftspolizei geschaffen worden, aus der im Sommer 1952 die „Kasernierte Volkspolizei“ hervorging, eine militärische Kadertruppe mit etwa 100.000 Mann. Im Mai 1952 nahm die DDR die Unterzeichnung des EVG-Vertrags durch die Bundesrepublik Deutschland (Vertrag über die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft unter Einbeziehung der Bundesrepublik Deutschland, der jedoch im französischen Parlament scheiterte) zum Anlaß, die Innerdeutsche ➝Grenze zwischen Ost- und Westdeutschland abzuriegeln. Am 26. 5. 1952 erließ die Grotewohl-Regierung eine Verordnung über eine 5 km breite Sperrzone entlang der Demarkationslinie. Eine Verwaltungsreform zentralisierte den Staatsaufbau. Durch Gesetz vom 23. 7. 1952 löste die Regierung die Länder (Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg) auf und schuf an ihrer Stelle 14 Verwaltungsbezirke, womit die Anleitung des Staatsapparats durch die SED vereinfacht wurde (Verwaltungsneugliederung). Höhepunkt der Übertragung des sowjetischen Systems auf die DDR war die offizielle Verkündung des Aufbaus des Sozialismus durch Ulbricht auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952. Ulbricht erklärte, die Volkswirtschaft sei für den „Übergang zum Sozialismus reif“ (der „sozialistische Sektor“ der Industrie erwirtschaftete fast 80 v.H. des Bruttoprodukts gegenüber 73 v.H. im Jahre 1950). Typisch für die Atmosphäre war der Stalin-Kult, der sich in Ulbrichts Schlußwort offenbarte: „Wir werden siegen, weil uns der große Stalin führt“ (Protokoll II. Parteikonferenz, S. 464). [S. 538]Im Rahmen ihrer ideologischen Offensive verhärtete sich 1952/53 die Haltung der SED gegenüber der Kirche (Kirchen) und damit auch der staatliche Kampf gegen die Kirche: Von Januar bis April 1953 wurden etwa 50 Geistliche und Laienhelfer verhaftet, 300 Oberschüler als Angehörige der Jungen Gemeinde relegiert. Der überstürzte Aufbau der Schwerindustrie ging zu Lasten der Lebenshaltung der Bevölkerung, deren materielle Lage sich verschlechterte. Die neuen sozialen und politischen Strukturen wurden überdies nicht selten mit Gewalt und Terror gegen den Widerstand der Bevölkerung durchgesetzt. Der im Februar 1950 gegründete Staatssicherheitsdienst (Ministerium für Staatssicherheit) spielte dabei eine verhängnisvolle Rolle (Opposition und Widerstand). Nach dem Tod Stalins (5. 3. 1953) schwenkte die verunsicherte SED-Führung unter dem Druck der neuen Sowjetführung zwar zu einem Neuen Kurs um, ohne aber die kurz vorher erhöhten Arbeitsnormen zu korrigieren. Daraufhin entlud sich der lang angestaute Unwille der Arbeiterschaft in Arbeitsniederlegungen, die im Aufstand vom 17. 6. 1953 gipfelten. Der Aufstand zeigte die Schwäche und Isolierung der DDR-Führung und des Gesamtsystems, das damals nur mit Hilfe der sowjetischen Besatzungstruppen überleben konnte (Juni-Aufstand). Nach Niederschlagung der Erhebung versuchte die SED, mit der Fortführung des Neuen Kurses eine flexiblere Haltung zu finden, wollte aber auch weiterhin das System durch Säuberungen festigen. Ähnlich terroristische Exzesse, wie sie die KPdSU mit ihren Säuberungen während der Ära J. W. Stalins, aber auch die kommunistischen Parteien in den anderen Volksdemokratien erfahren hatten, erlebte die SED nicht. Seit ihrer Gründung ist sie dennoch von mehreren Säuberungen erfaßt worden. 1948/49 richtete sich eine erste Aktion dieser Art gegen ehemalige Sozialdemokraten sowie gegen Anhänger einer „nationalkommunistischen“, am „titoistischen“ Beispiel Jugoslawiens orientierten Politik. In Auswirkung der Affäre Noel H. Field sowie im Zusammenhang mit den Schauprozessen gegen Lászlo Rajk u.a. in Ungarn und gegen Traitscho Kostoff u.a. in Bulgarien beschloß das ZK der SED am 24. 8. 1950 eine Säuberung, die sich gegen ehemalige Westemigranten unter führenden Parteifunktionären (Paul Merker, Bruno Goldhammer, Leo Bauer, Willi Kreikemeyer, Lex Ende und Maria Weiterer u.a.) richtete. Einige von ihnen (Merker, Goldhammer, Bauer) verbüßten mehrjährige Haftstrafen, andere starben in der Haft (Kreikemeyer) oder als Verbannte (Ende). Gezielte Säuberungen richteten sich in den Folgejahren gegen führende deutsche Kommunisten, die zu Walter Ulbricht in Opposition getreten waren: 1953 wurde Franz Dahlem auf dem 13. Plenum des ZK (13.–14. Mai) aller Funktionen enthoben; auf dem 15. Plenum des ZK (Juli 1953) fielen Wilhelm Zaisser und Rudolf Herrnstadt der Säuberung zum Opfer; Anton Ackermann, Elli Schmidt und Hans Jendretzky, die mit ihnen sympathisiert hatten, verloren ebenfalls ihre Parteifunktionen. Sie wurden jedoch nicht wie Zaisser und Herrnstadt aus der SED ausgeschlossen. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Zentrale Kontrollkommission der SED. Sie wurde von Hermann Matern (1893–1971) geleitet, der in dieser Funktion eine der wichtigsten Stützen Ulbrichts war. Prominente Opfer von Säuberungen im Staatsapparat wurden 1952/53 der damalige Handels- und Versorgungsminister Dr. Karl Hamann (LDPD), der damalige Außenminister Georg Dertinger (CDU) und der damalige Justizminister Max Fechner (SED, vorher SPD). III. 1956--1961 Auch in der Phase von 1956 bis 1961 versuchte die SED, die stalinistische Grundstruktur in der DDR zu konservieren. Zwar hatte die Sowjetunion der DDR in einer Note vom 25. 3. 1954 die Souveränität zuerkannt („Staatsvertrag“ UdSSR/DDR vom 20. 9. 1955), doch blieb die Abhängigkeit weiterbestehen. Die offene Entstalinisierung, die vom XX. Parteitag der KPdSU 1956 eingeleitet wurde, mußte daher von der SED nachvollzogen werden; sie blieb allerdings in vielem begrenzt und wurde zudem nur zögernd und allmählich vorgenommen. Der Aufstand in Ungarn und der „polnische Oktober“ 1956 boten der Parteiführung um W. Ulbricht einen zusätzlichen Vorwand, Reformschritte zu verzögern oder nicht in Angriff zu nehmen. So beschränkten sich die von der SED vorgenommenen Veränderungen im wesentlichen auf die Distanzierung vom Personenkult und den terroristischen Methoden der Stalin-Ära. Eine intellektuelle Opposition gegen die DDR-Praxis, die einen Dritten Weg, einen „menschlichen Sozialismus“, forderte (Harich), konnte keinen Einfluß gewinnen. Doch die Widersprüche der Entstalinisierung wirkten sich bis in die Parteispitze aus. Eine Oppositionsgruppe im Politbüro (Schirdewan, Wollweber, Ziller, Oelßner) setzte sich für Reformen ein. Ulbricht gelang es jedoch, sie auf dem 35. Plenum des ZK (Februar 1958) auszuschalten und zu entmachten. Überhaupt bestätigte der V. Parteitag der SED (Juli 1958) erneut Ulbrichts dominierende Stellung in Partei und Staat: Seine Spitzenposition war nun für über ein Jahrzehnt gefestigt. Dieser Parteitag proklamierte die „Vollendung“ des sozialistischen Aufbaus in der DDR. Nach Ulbrichts Forderung bestand die „ökonomische Hauptaufgabe“ der DDR darin, die Volkswirtschaft so zu entwickeln, daß [S. 539]„innerhalb weniger Jahre“ der „Pro-Kopf-Verbrauch unserer werktätigen Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern den Pro-Kopf-Verbrauch der Gesamtbevölkerung in Westdeutschland erreicht und übertrifft“ (Protokoll V. Parteitag, Bd. 1, S. 68). Diese Zielsetzung war irreal und wurde trotz erster Schritte zu Reformen der Leitungs- und Planungsprozesse in der Wirtschaft nicht verwirklicht. Die SED-Führung hoffte darüber hinaus, die Bevölkerung durch ideologische Indoktrination mobilisieren zu können. Ulbricht verkündete dazu „10 Gebote der Sozialistischen ➝Moral“. Der Erziehung der jungen Generation wurde große Aufmerksamkeit gewidmet, im September 1958 der „polytechnische Unterricht“ eingeführt, Ende 1959 die „sozialistische Entwicklung des Schulwesens“ (10jährige Schulpflicht) beschlossen, und Voraussetzungen für das spätere Einheitliche sozialistische Bildungssystem wurden geschaffen. Die DDR zeigte 1958/59 immerhin eine gewisse wirtschaftliche Stabilität, die Flüchtlingszahlen sanken auf den niedrigsten Stand seit 1950, viele Menschen schienen sich mit den Verhältnissen abzufinden, die Beziehungen zwischen Partei und Bevölkerung versachlichten sich allmählich. Doch 1960 verhärtete sich die SED-Politik erneut. Die Kollektivierung der Landwirtschaft, die vor allem im März/April 1960 forciert wurde, führte zu neuer Massenflucht. Zudem zeigten sich zunehmend wirtschaftliche Schwierigkeiten durch zu hoch gesteckte Planziele (der 2. Fünfjahrplan wurde 1959 abgebrochen und durch den Siebenjahrplan 1959–1965 ersetzt). Dennoch konnte Ulbricht seine Position festigen: Anfang 1960 wurde er Vorsitzender des neugeschaffenen Nationalen Verteidigungsrates und nach dem Tode Wilhelm Piecks (7. 9. 1960) auch Vorsitzender des anstelle des Präsidentenamtes eingerichteten, mit großer Machtfülle ausgestatteten Staatsrates. Der Massenflucht der Bevölkerung 1961 begegnete die DDR-Führung auf ihre Weise: Mit dem Bau der Mauer am 13. 8. 1961 riegelte sie die DDR ab, um so die Bevölkerung zu zwingen, sich mit dem System zu arrangieren. IV. 1961--1971 Die Periode von 1961 bis 1971 brachte die wirtschaftliche Stabilisierung der DDR. Durch die allmähliche Entstalinisierung einerseits und stärkere Anpassung an die Anforderungen der modernen Industriegesellschaft andererseits wandelten sich die Herrschaftsmethoden in der DDR beträchtlich; sie verlagerten sich immer mehr vom Terror auf die Beeinflussung der verschiedenen sozialen Gruppen durch psychologische und materielle Anreizsysteme. Da die Wünsche und Forderungen der Bevölkerung stärker berücksichtigt werden mußten, rückte das neue Ziel der Modernisierung und Rationalisierung des ökonomischen Systems die Effizienz der Wirtschaft in den Mittelpunkt. Die DDR wurde zur „sozialistischen“ Leistungs- und Konsumgesellschaft mit deutlich konservativen Zügen. Um ein effizienteres Wirtschaftssystem zu schaffen, versuchte die Führung unter Ulbricht, sich vorsichtig von der unkritischen Übernahme des sowjetischen Modells zu lösen. Die Konturen dieser Kursänderung zeigten sich deutlich auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963. Er gab das Signal für ein neues Wirtschaftssystem, das Neue Ökonomische System (NÖS) der Planung und Leitung. Damit war der Weg frei für wirtschaftliche Reformexperimente mit dem Ziel einer Modernisierung der gesamten Volkswirtschaft durch Nutzung des beschleunigten wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Wissenschaftlich-technische Revolution [WTR]) und in der Hoffnung, die Lebenslage der Bürger spürbar verbessern zu können. Schwerpunkte waren die „wissenschaftlich begründete Führung“ der Volkswirtschaft und der verstärkte materielle Anreiz für die Werktätigen, die Ausnutzung des Gewinnstrebens. Zwar zeigten das vom VI. Parteitag angenommene Programm und das neue Statut, daß sich die SED weiterhin als kommunistische Partei im Sinne des Sowjetkommunismus verstand; jedoch leitete der Parteitag auf verschiedenen Gebieten Reformen ein (z.B. die Lockerung der Parteifesseln im kulturellen Bereich). Um das Verhältnis des Staates zur Jugend zu verbessern, gestanden das „Jugendgesetz“ (Mai 1964) und die „10 Grundsätze der sozialistischen Jugendpolitik“ (März 1967) der Jugend mehr Selbständigkeit zu, nachdem ihr bereits günstige berufliche Aufstiegsmöglichkeiten in allen Bereichen gewährt worden waren. Auch die Gleichberechtigung der Frau wurde vorangetrieben (Frauen). Ende 1961 war in einem Kommuniqué „Die Frau — der Frieden und der Sozialismus“ die Forderung erhoben worden, die Frau müsse „beim Aufbau des Sozialismus mehr als bisher zur Geltung kommen“. Da damals bereits 68 v.H. aller arbeitsfähigen Frauen im Berufsleben (1984: 89 v.H.) standen, galt die Hauptsorge der weiteren Qualifizierung der Frauen (von 1961 bis 1968 verdoppelte sich die Anzahl der Frauen mit Hoch- oder Fachschulabschluß). Allerdings zeigt sich, daß die Mitwirkung der Frauen von unten nach oben immer geringer wird; in der obersten politischen Führung waren und sind kaum Frauen vertreten. Durch das Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem vom Februar 1965 und die folgende III. Hochschulreform wurde das Bildungswesen weiter reformiert. Der Reformprozeß verlief nicht ohne Widersprüche und Kurskorrekturen. So gab es 1965 (vor allem auf [S. 540]dem 11. ZK-Plenum im Dezember 1965) auf dem Gebiet der Kulturpolitik Rückschläge. Liberale Ansätze wurden als „schädliche Tendenzen“ kritisiert und abgelehnt. Andererseits wurden soziale Fortschritte erzielt, so durch die Einführung der 5-Tage-Arbeitswoche 1966 bzw. April 1967. Das „Neue Okonomische System“ wurde mehrfach modifiziert und auf dem VII. Parteitag der SED (1967) als Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS) bezeichnet. Der gleiche Parteitag sah die DDR-Gesellschaft als „entwickeltes und gesellschaftliches System des Sozialismus“ (ESS), in dem die „Wissenschaft als Produktivkraft“ eine entscheidende Rolle spielen sollte. Von ihren Ergebnissen versprach sich die Partei eine entscheidende Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der DDR. Die Konsolidierung der DDR als Staat zeigte sich nicht zuletzt in wichtigen Gesetzgebungsakten. Hierzu gehörte u.a. die Neuordnung des Strafrechts. Am 12. Januar 1968 beschloß die Volkskammer ein neues Strafgesetzbuch und eine neue Strafprozeßordnung. Allerdings wurde das politische Strafrecht verschärft und ausgeweitet. Im Februar 1968 wurde der Entwurf einer neuen Verfassung veröffentlicht und nach Diskussionen am 6. 4. 1968 der Bevölkerung zum Volksentscheid vorgelegt. Es war der erste Volksentscheid in der DDR, und die Zahl derjenigen, die sich nicht an der Abstimmung beteiligten oder gegen den Entwurf stimmten, war höher als bei den Volkskammerwahlen: 94,5 v.H. der Wahlberechtigten stimmten der Verfassung zu (in Berlin [Ost] 90,9 v.H.). Anders als die Verfassung von 1949 war die Verfassung von 1968 der Realität der DDR stärker angepaßt; dies zeigte sich nicht zuletzt in der verfassungsmäßigen Verankerung der Führungsrolle der SED. Im Gegensatz zur ersten Verfassung — die sich an der Weimarer Verfassung orientiert hatte — war nun die Stalinsche Verfassung der UdSSR von 1936 Vorbild, teilweise auch die Verfassung der ČSSR von 1960. Als zweitstärkste Industriemacht des RGW war die DDR inzwischen zum „Juniorpartner“ der Sowjetunion geworden. Damit wuchs das Selbstbewußtsein ihrer Führer, vor allem Ulbrichts, der den Anspruch erhob, dem DDR-Aufbau Modellcharakter für hochindustrialisierte sozialistische Staaten zuzuschreiben. Ebenso wurde erklärt, die SED habe den Marxismus-Leninismus selbständig weiterentwickelt. Zu diesen besonderen ideologischen Entwicklungen gehörte die Aussage, daß die sozialistische Gesellschaft „eine relativ eigenständige Gesellschaftsformation“ mit eigenen Gesetzmäßigkeiten sei. Damit wurde die Frage aufgeworfen, wie sich der Übergang vom Sozialismus zum Kommunismus vollziehen solle; in sowjetischer Interpretation galten diese beiden „Etappen“ bis dahin als zeitlich aufeinanderfolgende Entwicklungsabschnitte der einheitlichen kommunistischen Gesellschaftsformation mit fließenden Übergängen. Damit im Zusammenhang stehend unternahm Ulbricht den Versuch, die soziale Struktur der DDR-Gesellschaft als weitgehend stabil und harmonisch zu beschreiben: Er sprach von der sich immer stärker herausbildenden „sozialistischen Menschengemeinschaft“. Mit solchen Thesen geriet Ulbricht in Gegensatz zur sowjetischen Führung. Ulbricht unterstützte auch die sowjetische Entspannungspolitik in Mitteleuropa nur halbherzig. Die Gespräche zwischen dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt und dem damaligen Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, Willi Stoph, in Erfurt und Kassel 1970 blieben zunächst ohne sichtbaren Erfolg. Schließlich gab es erneut wirtschaftliche Schwierigkeiten; zahlreiche Reformen des NÖS und ÖSS wurden 1970 zugunsten einer verstärkten zentralen Anleitung wieder rückgängig gemacht. V. 1971--1984 Am 3. 5. 1971 wurde W. Ulbricht „aus Altersgründen“ als Erster Sekretär der SED abgelöst und auf die — im Statut der SED nicht vorgesehene und politisch bedeutungslose — Position eines „Vorsitzenden der SED“ abgeschoben. Dieses Amt sowie seinen Vorsitz im Staatsrat, der allerdings 1971 entscheidend an politischer Bedeutung verlor, behielt er bis zu seinem Tod am 1. 8. 1973. Damit begann 1971 eine neue Phase der Entwicklung der DDR. Die SED unter ihrem neuen Ersten Sekretär (seit 1976 Generalsekretär) Erich Honecker erkannte die Führungsrolle der UdSSR und das sowjetische Vorbild wieder als absolut verbindlich an. Das bedeutete keine Wiederholung der Abhängigkeit der 50er Jahre, da die DDR ihre Eigeninteressen als Juniorpartner der Sowjetunion stärker ins Spiel bringen konnte. Honecker (geb. 1912), seit 1929 Mitglied der KPD, hat unter Hitler 10 Jahre im Zuchthaus verbringen müssen. Er war von 1946 bis 1955 Vorsitzender der FDJ; seit 1958 ist er Mitglied des Politbüros und galt seit längerem als designierter Nachfolger Ulbrichts. Der Arbeitsstil unter Honecker ist sachlicher geworden, und in der DDR wird seit 1971 versucht, Ansätze einer Mitwirkung von unten zu entwickeln. Doch baut die SED ihre Führungsposition in Politik und Gesellschaft weiter aus und verstärkt ihre Herrschaft, wobei flexibler und effektiver regiert wird als in den 50er Jahren. Eine gewisse Berücksichtigung sozialer Interessen der Arbeiter und der unteren Einkommensschichten (Einkommen) ist nicht zu übersehen: Die neuen Sozialmaßnahmen, die mit einem Beschluß des ZK der SED und des Bundesvorstandes des FDGB vom April 1972 eingeleitet wurden, verbesserten die materielle Lage der Bevölkerung. Der VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) hatte die Weichen für diese neue Politik gestellt. Verschiedene Thesen Ulbrichts („sozialistische Menschenge[S. 541]meinschaft“, „Sozialismus als relativ eigenständige sozialökonomische Formation“) wurden verworfen. Honecker stellte der SED die „Hauptaufgabe“, „alles zu tun für das Wohl des Menschen, für das Glück des Volkes, für die Interessen der Arbeiterklasse und aller Werktätigen. Das ist der Sinn des Sozialismus. Dafür kämpfen und arbeiten wir“ (Protokoll VIII. Parteitag, Bd. 1, S. 34). Die starke Betonung des „Wohls der Menschen“ in der DDR (und die seitherige konkrete Verbesserung der Lebenslage) bedeutet ein merkliches Abheben von der Ulbricht-Ära. Die nunmehr als „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ bezeichnete Entwicklungsphase der DDR (auch als „reifer Sozialismus“ definiert) soll der Bevölkerung Erleichterungen bringen und die Staatsorgane flexibler auf Vorstellungen und Wünsche in der Gesellschaft reagieren lassen. Das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. 3. 1972 (GBl. I, S. 89: Fristenregelung) oder das vom 10. ZK-Plenum (Oktober 1973) beschlossene Wohnungsbauprogramm 1976–1990 sind Beispiele für diese Haltung. Von Februar bis Mai 1972 erfolgten nochmals Eingriffe in die Eigentumsstruktur. Um „gewisse Erscheinungen der Rekapitalisierung“ zu beseitigen (Beschluß des 4. ZK-Plenums, 16./17. 12. 1971), wurden ca. 11.000 Betriebe mit staatlicher Beteiligung bzw. in ausschließlich privatem Besitz sowie die industriell produzierenden Produktionsgenossenschaften des Handwerks mit insgesamt 585.000 Beschäftigten, die etwa 10 v.H. der industriellen Bruttoproduktion erzeugten, in VEB umgewandelt. Damit war die Eigentumsstruktur der DDR weiter an die der Sowjetunion angepaßt worden. Gleichzeitig verstärkte die politische Führung die zentrale Leitung der Volkswirtschaft. Die Formel „Leitung und Planung“ ersetzte die in der Reformzeit der 60er Jahre gebräuchliche von der „Planung und Leitung“ der Volkswirtschaft. Die Machtverteilung blieb von diesen Kursänderungen unberührt. Die Wahlen zur Volkskammer (14. 11. 1971) brachten mit 99,85 v.H. Ja-Stimmen das gewohnte Ergebnis. Die Regierungsumbildung nach dem Tode Ulbrichts, bei der Horst Sindermann im Oktober 1973 den Vorsitz des Ministerrates übernahm und sein Vorgänger Willi Stoph Staatsratsvorsitzender wurde, verdeutlichte zwar die Absage an den Reformkurs der 60er Jahre, hatte aber kaum eine darüber hinausgehende politische Bedeutung. Die „X. Weltfestspiele der Jugend und Studenten“ (28. 7.–5. 8. 1973) in Berlin (Ost) hatten ein gestärktes Selbstbewußtsein der jungen Generation der DDR signalisiert. Die Jugend in der DDR ist offensichtlich zunehmend immer weniger bereit, sich wesentlich mit der Ausführung von „oben“ getroffener Entscheidungen zu begnügen, sondern verlangt, zumindest zu Teilen, nach Freiräumen für die Gestaltung des eigenen Lebens und nach effektiveren Formen der Mitgestaltung. Auf diese Entwicklungen hat die SED-Führung bis heute keine, diese Probleme lösenden Antworten gefunden. Die Absage an die „einheitliche deutsche Nation“ bzw. die Proklamierung einer sich in der DDR herausbildenden „sozialistischen Nation“ (Nation und nationale Frage) hat in der DDR-Gesellschaft kaum ein überzeugtes, positives Echo gefunden. Neben dem Versuch, mit diesen Thesen dem Staat der DDR eine eigene nationale Identität zu verschaffen, dienen diese Aussagen zur Begründung der Politik der Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und der Unterstützung der weiteren Integration der DDR in das „sozialistische Lager“ unter Führung der UdSSR. Zum 25. Jahrestag der DDR-Gründung im Oktober 1974 versuchte die DDR-Führung nicht nur, ihren Staat als modernen, sozialen und demokratischen Industriestaat darzustellen, der sich auf dem richtigen Weg in eine glänzende Zukunft befinde, sondern sie änderte auch die Verfassung von 1968 in wesentlichen Punkten: Die Begriffe „Deutschland“ und „Deutsche Nation“ wurden eliminiert und die „für immer und unwiderrufliche“ Bindung an die UdSSR in Art. 6 aufgenommen. Entsprechend war auch die große Kampagne zum „30. Jahrestag der Befreiung“ im Mai 1975 darauf ausgerichtet, einerseits die DDR als selbständigen Staat mit großen historischen Erfolgen zu zeigen, andererseits aber die immer engeren Bindungen an die UdSSR zu demonstrieren. Die Teilnahme Erich Honeckers an der KSZE-Gipfelkonferenz in Helsinki (30. 7.–1. 8. 1975) und die Unterzeichnung der Schlußakte waren für die DDR Bestätigung ihrer Souveränität im Rahmen des Warschauer Paktes und ein Höhepunkt ihrer außenpolitischen Aktivitäten, die zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit fast allen Staaten und zum Beitritt in die Vereinten Nationen am 18. 9. 1973 (Außenpolitik, VI.) geführt hatten. Doch auch die innenpolitischen Auswirkungen der KSZE-Akte waren für die DDR beträchtlich. Unter Berufung auf dieses Dokument mehrten sich die Forderungen nach Gewährleistung der Menschenrechte, insbesondere des Rechtes auf Freizügigkeit. Die damit verbundenen Diskussionen verstärkten sich angesichts der Konflikte im Weltkommunismus, da Ideen des Eurokommunismus auch in der DDR Eingang fanden. Die SED-Führung konnte die Konferenz von 29 kommunistischen und Arbeiterparteien Europas in Berlin (Ost) (29./30. 6. 1976) zwar als Erfolg buchen, doch wurden die in der DDR veröffentlichten Redebeiträge vor allem der westeuropäischen Kommunisten für die DDR zu einer Belastung. Ausdruck der sich daraus ergebenden Konflikte war der sprunghafte Anstieg von Ausreiseanträgen in die Bundesrepublik Deutschland in [S. 542]diesen Jahren. Zudem zeigten sich in der DDR erste Auswirkungen der sich abzeichnenden krisenhaften Entwicklung in der Weltwirtschaft, die es der politischen Führung erschwerten, die in der DDR-Bevölkerung geweckten Erwartungen auf vermehrte sozialpolitische Leistungen und eine ständige Hebung des Lebensstandards zu erfüllen. Auf diese angespannte innenpolitische Lage reagierte die SED mit repressiven Maßnahmen gegenüber Ausreisewilligen und Vertretern abweichender politischer Auffassungen. Im außenpolitischen Feld verstärkte die DDR-Führung die Bindungen an die Sowjetunion. Der Freundschafts- und Beistandspakt vom 7. 10. 1975 sieht eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR nicht nur im wirtschaftlichen Bereich, sondern auch auf allen anderen Gebieten vor. Der weiteren Integration in die „sozialistische Staatengemeinschaft“ dienten ferner die Verträge mit Ungarn (März 1977), Polen und der Mongolei (Mai 1977), Bulgarien (September 1977) und der ČSSR (Oktober 1977). Der IX. Parteitag der SED (18.–22. 5. 1976) verabschiedete ein neues Parteiprogramm, ein neues Parteistatut und Direktiven für den Fünfjahrplan 1976–1980. In diesem Dokument wurde die seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) verfolgte Politik der Hauptaufgabe in ihrer „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ (d.h. das Bemühen um eine ständige Steigerung des Lebensstandards auf der Grundlage wirtschaftlichen Wachstums) ebenso festgeschrieben wie die Abgrenzungspolitik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, die unverbrüchliche und immer enger werdende Bindung an die Sowjetunion usw. Die Position Erich Honeckers und der Führung der SED, wie sie sich seit 1971 herausgebildet hatte, blieb unumstritten. Nach dem Parteitag beschlossen das ZK der SED, der Ministerrat und der Bundesvorstand des FDGB soziale Verbesserungen; so wurden ab Oktober 1976 die Mindestlöhne und ab Dezember 1976 die Renten erhöht, ab Mai 1977 für Schichtarbeiter die Arbeitszeit verkürzt, ab Januar 1979 der Mindesturlaub verlängert (Sozialpolitik). Die Wahlen zur Volkskammer (17. 10. 1976) brachten — wie in der Vergangenheit — das erwartete Ergebnis: 99,86 v.H. der gültigen Stimmen wurden für den Wahlvorschlag der Nationalen Front abgegeben. Bei der konstituierenden Sitzung der Volkskammer (29. 10. 1976) kam es allerdings zu Veränderungen in der Führungsspitze: der bisherige Vorsitzende des Ministerrates, Horst Sindermann, wurde zum Präsidenten der Volkskammer gewählt. Zum Vorsitzenden des Staatsrates berief die Volkskammer Erich Honecker; da er zugleich als Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates bestätigt wurde, vereinigt der Generalsekretär der SED (wie seinerzeit Ulbricht) damit die 3 bedeutendsten Partei- und Staatsfunktionen in seiner Hand. Zum Vorsitzenden des Ministerrates wurde der bisherige Staatsratsvorsitzende Willi Stoph, der diese Position bereits bis 1973 bekleidet hatte, berufen. Die in der Aufgabenverteilung veränderte, aber im übrigen stabile Führungsmannschaft der DDR mußte nicht nur wachsende wirtschaftliche Schwierigkeiten bewältigen, sie hatte sich auch mit der Unruhe unter Künstlern und Intellektuellen auseinanderzusetzen. Ausgelöst wurde diese Unruhe durch die Ausbürgerung Wolf Biermanns nach seiner zunächst genehmigten Vortragsreise nach Köln (16. 11. 1976). Dieser Vorgang und die im Jahre 1977 erfolgte Ausbürgerung Reiner Kunzes bedeuteten eine Wende der Kulturpolitik. Zahlreiche prominente Künstler und Schriftsteller protestierten, der Druck gegen sie führte zu einem Exodus (Kulturpolitik). Auch innerhalb der SED kam es offenbar (nicht zuletzt unter dem Eindruck der sozialen Spannungen sowie der Ideen des Eurokommunismus) zu ideologischen Auseinandersetzungen; Anzeichen dafür waren das in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichte Buch von Rudolf Bahro „Die Alternative“ sowie das Echo, das Verlautbarungen von Robert Havemann (bereits 1964 aus der SED ausgeschlossen) über dessen Freundeskreis hinaus in der Partei fanden. Die SED reagierte hart, wie die Verhaftung Bahros (23. 8. 1977) und seine Verurteilung zu 8 Jahren Zuchthaus (3. 7. 1978; 1979 konnte er in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen) zeigten. Die Staatspartei wollte und mußte ihre innere Geschlossenheit zu wahren suchen, um mit den krisenhaften Erscheinungen vor allem in der Wirtschaft der DDR fertig zu werden. Die Rede Erich Honeckers vor den Kreissekretären der SED (17. 2. 1978) und die anschließende Diskussion in den Medien waren Beispiele für dieses Bemühen. Die Stabilisierung des Systems sollte offenbar aber auch durch eine flexible Haltung erreicht werden, etwa gegenüber der Evangelischen Kirche (Kirchen). Mit einer breit angelegten Kampagne zum 30. Jahrestag der DDR wollte die Parteiführung die historische Kontinuität der DDR und die „Erfolge beim Aufbau des Sozialismus“ beweisen. Damit sollte nicht nur von Krisenerscheinungen abgelenkt werden: Die Führung versuchte, die Stärke des politischen Systems mit dem Hinweis zu untermauern, daß die DDR fest ins „sozialistische Lager“ eingebettet und keine Alternative zu ihrer Herrschaftspraxis vorhanden sei. Der X. Parteitag der SED (11.–16. 4. 1981 in Ostberlin) sollte die Partei erneut als die „führende Kraft“ der DDR zeigen. Der Parteitag bestätigte die Generallinie der Partei: „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ im Innern, Friedenspolitik und das absolute Bekenntnis zur Sowjetunion nach außen sowie die weitere Stärkung der „führenden Rolle“ der SED auf allen [S. 543]Gebieten der Gesellschaft. Im Mittelpunkt des Parteitages standen der Rechenschaftsbericht Erich Honeckers und das Referat von Willi Stoph zum neuen Fünfjahrplan (1981–1985). Bildete der VIII. Parteitag (1971) mit der Ablösung Ulbrichts eine Zäsur und nahm der IX. Parteitag (1976) ein neues Parteiprogramm an, so spielten auf dem X. Parteitag ideologische und programmatische Probleme kaum eine Rolle; es war ein Parteitag der Kontinuität. Honecker behauptete in seinem Rechenschaftsbericht, die Bilanz der SED seit 1976 sei „positiv“. Er versuchte vor allem wirtschaftliche Erfolge nachzuweisen, machte aber gleichzeitig deutlich, daß es zu ihrer Wahrung außerordentlicher Anstrengungen bedürfe. Zugleich rief er die Partei zur Geschlossenheit auf. Die Spitzen der SED, das Politbüro und das Sekretariat, blieben nach dem X. Parteitag fast unverändert. Zehn Jahre nach der Übernahme der Parteiführung versuchte Honecker — inzwischen durch Personenkult aus der Parteiführung deutlich hervorgehoben — seine Politik der Herrschaft der Partei einerseits und des Ausbaus und der Sicherung der Modernisierung der Gesellschaft andererseits fortzusetzen. Beispielhaft für den Versuch, die Kontinuität der seit 1971 verfolgten Politik sichtbar zu machen, war die Regierungsbildung nach den Wahlen zur Volkskammer vom 14. 6. 1981, in denen genau wie 1976 99,86~v.H. der gültigen Stimmen für die Einheitsliste abgegeben wurden. In der neugebildeten Regierung gab es kaum Veränderungen. Die Staatsspitze blieb konstant: Generalsekretär Erich Honecker ist zugleich Vorsitzender des Staatsrates und des Nationalen Verteidigungsrates, Willi Stoph Vorsitzender des Ministerrates. Der Staatsrat wurde in seiner personellen Zusammensetzung aufgewertet, u.a. zog der „zweite Mann“ der SED, Paul Verner, in den Staatsrat ein. Das Parteiensystem der DDR ist nach wie vor von der „führenden Rolle“ der SED geprägt, die Blockparteien und Massenorganisationen fungieren weiter als Transmissionsorgane der Führungspartei. Die Parteitage von LDPD (April 1982), NDPD (April 1982), DBD (Mai 1982) und CDU (Oktober 1982) machten sich wie schon in der Vergangenheit die Beschlüsse der SED zu eigen. Wie die Parteien wegen ihrer gleichförmigen Zustimmung zur SED-Politik in ein Spannungsverhältnis zwischen ihren Aufgaben als Transmissionsorganisation der SED und den Vorstellungen und Eigeninteressen ihrer Mitglieder geraten können, zeigte sich am Beispiel der CDU. Die Einführung des Faches Wehrunterricht für Schüler der 9. und 10. Klassen (1979) traf auf harte Kritik der Kirchen (Kirchen, IV.; Wehrerziehung). Die CDU, die sich als Partei oft an die Kirchen anzulehnen versucht (allerdings meist ohne Erfolg), geriet in Bedrängnis. Die CDU-Führung bekannte sich zum Wehrunterricht und damit zur Linie der SED, doch an der Basis der Partei wurde häufig die These der Kirchen vertreten, für Christen dürfe Erziehung zum Haß nicht in Frage kommen. Die Friedensfrage wurde für die DDR-Führung ohnehin zu einem erstrangigen innenpolitischen Problem. In der Jugend fand die neue Friedensbewegung unter der Losung „Schwerter zu Pflugscharen“ eine recht breite Resonanz. Die Maßnahmen der Staatsorgane gegen die neue und unabhängige Bewegung blieben bisher weitgehend wirkungslos. Die Erfahrungen des II. Weltkrieges, die exponierte Lage Deutschlands (das bei einem Krieg keine Überlebenschancen hätte) sowie die seit Jahrzehnten betriebene, eigene Friedenspropaganda der SED zeitigten in der Friedensbewegung ein für die DDR-Führung unerwartetes Ergebnis, das Ansätze zur Veränderung des starren politischen Systems bringen könnte. Die Unsicherheit der DDR-Führung gegenüber der neuen Bewegung wird so verständlich. Die Furcht vor einem Übergreifen der polnischen Demokratisierungsbestrebungen hatte 1980 und 1981 ohnehin alle Maßnahmen der DDR beeinflußt. Die Verhärtung der innerdeutschen Beziehungen (Erhöhung des Zwangsumtausches im Oktober 1980) wurde zwar durch den Besuch des Bundeskanzlers Helmut Schmidt im Dezember 1981 in der DDR wieder etwas abgeschwächt, doch war die Innenpolitik bis zur Verkündung des Kriegsrechtes in Polen und dem Verbot der Gewerkschaft „Solidarität“ im Dezember 1981 wesentlich von den polnischen Ereignissen mitbestimmt. Eine der Reaktionen auf die polnischen Ereignisse war die Stärkung des FDGB. Schon der 9. Kongreß des FDGB im Juli 1977 hatte diesen Trend gezeigt, als er den Entwurf des neuen Arbeitsgesetzbuches verabschiedete, der von der FDGB-Fraktion dann in der Volkskammer eingebracht und dort angenommen wurde. Nach der Entwicklung in Polen zeigte der 10. Kongreß des FDGB im April 1982 noch stärker das Bestreben der SED, einerseits die Bedeutung des FDGB zu unterstreichen, ohne aber andererseits an der „führenden Rolle“ der SED Abstriche zu machen. Das 11. Parlament der FDJ (2.–5. Juni 1981) machte deutlich, daß die SED der Nachwuchsorganisation und „Kampfreserve“ der Partei ebenfalls verstärkte Aufmerksamkeit widmete. Die FDJ hat ihr Augenmerk nun noch stärker als zuvor auf den sozialen Bereich zu richten, in dem sie all ihren Bemühungen zum Trotz auf das größte Desinteresse stößt: auf die Arbeiterjugend. Hauptprobleme der DDR bleiben indes — wie für fast alle Länder — die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise, wie auch die noch immer nicht behobenen Funktionsschwächen des eigenen ökonomischen Systems. Trotz mancher Erfolge signalisierte die 4. Tagung des ZK der SED im Juni 1982, wie schwer es der DDR fällt, ihre ehrgeizigen Wirt[S. 544]schaftspläne zu erfüllen. Wie schon öfter in der Geschichte der DDR könnten ökonomische Schwierigkeiten in eine Krise des Gesamtsystems umschlagen. Mit einer ideologischen Offensive versuchte die Führung vor allem den Zusammenhalt der Kader zu bewahren. Die Deklarierung eines „Karl-Marx-Jahres“ 1983 und die damit verbundene Kampagne sollten ebenso wie die Hinwendung zu einem Geschichtsbild, das die ganze deutsche Geschichte einschloß (Nationale Geschichtsbetrachtung), Spannungen im Innern abbauen helfen. Auch die Beziehungen zur Evangelischen Kirche konnten durch Beteiligung des Staates an den Feiern im Luther-Jahr und eine positive Neueinschätzung Luthers durch die SED erheblich verbessert werden. In die gleiche Richtung liefen die Anstrengungen der Regierung, ihre Sozialpolitik trotz Wirtschaftskrise beizubehalten. Die Übergabe der zweimillionsten Wohnung seit dem Wohnungsbauprogramm von 1971 durch Erich Honecker im Februar 1984 wurde als Erfolg im Bemühen um stärkeren Konsens zwischen Bevölkerung und Führung gewertet. In der Deutschlandpolitik der SED schien die Entwicklung nach dem Regierungswechsel vom 1. 10. 1982 und den Wahlen vom 6. 3. 1983 zunächst unklar; auch wenn die Regierung Kohl versicherte, sie werde an die Verträge von 1972 anknüpfen und die Honecker-Führung trotz der Nachrüstung in der Bundesrepublik an keiner „neuen Eiszeit“ in den innerdeutschen Beziehungen interessiert war. Akut schien diese Gefahr freilich nach der Absage des geplanten Honecker-Besuchs in der Bundesrepublik im April 1983 im Gefolge der erregten Diskussionen über den Tod des Transitreisenden Burkert. Erst nach dem Milliardenkredit an die DDR und nach dem Besuch des bayerischen Ministerpräsidenten Strauß (CSU) in der DDR im Juli 1983 wirkte die Situation entkrampft. Nachdem die DDR die Ausreisemöglichkeiten Anfang 1984 großzügig handhabte, verbesserte sich das Klima zwischen beiden deutschen Staaten zunehmend. Symptomatisch dafür waren auch die zahlreichen Besuche Bonner Politiker in der DDR. So trafen im März 1984 die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen der FDP, Wolfgang Mischnick, und der SPD, Hans-Jochen Vogel, mit dem Generalsekretär und Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker zusammen. Auf der Leipziger Messe im März 1984 schließlich konferierte Honecker mit Franz Joseph Strauß (CSU), Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff (FDP), dem saarländischen Ministerpräsidenten Werner Zeyer (CDU), dem Saarbrückener Oberbürgermeister Oskar Lafontaine (SPD). Mit dem Berliner Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen kam erstmals ein führender Repräsentant von Berlin (West) auf die Leipziger Messe und traf dort mit SED-Politbüromitglied Günter Mittag zusammen, der wiederum im April 1984 mit Bundeskanzler Kohl in Bonn sprach. Dieser vor Jahren noch fast undenkbare intensive innerdeutsche Dialog und der für 1984 geplante Besuch Honeckers in der Bundesrepublik lassen die Versachlichung der Beziehungen beider deutschen Staaten zueinander erkennen. Freilich hat sich dabei — abgesehen von der zeitweiligen Gewährung von Ausreisemöglichkeiten, die wohl auch auf einem Interesse an innerer Stabilität der DDR beruhen —, am System der DDR selbst kaum etwas geändert. Die Thesen zum 35. Jahrestag der Gründung der DDR am 7. 10. 1984, die das ZK der SED, der Staatsrat und Ministerrat sowie der Nationalrat der Nationalen Front gemeinsam im Januar 1984 veröffentlichten, zeigen auch den unveränderten Anspruch der SED, als Führungsorgan der DDR die Gesellschaft im „real existierenden Sozialismus“ weiterhin zu lenken und die Parteiherrschaft zu befestigen. Ein Blick auf die fast 40jährige Entwicklung des zweiten deutschen Staates seit 1945 läßt sowohl Ansätze für Stabilität als auch Schwächen der DDR erkennen: die Sowjetunion sichert die Existenz des Regimes, das im Innern vom Funktionieren der Apparate, vor allem der SED abhängt. Die Geschlossenheit der Führungselite, das Einordnen der Funktionäre in die hierarchischen Strukturen des politischen Systems einerseits, aber zugleich die Sicherung wirtschaftlichen Wachstums, der Ausbau sozialer Sicherheit, die Förderung von Aufstiegschancen für die Jugend usw. andererseits, sind Grundbedingungen für die Stabilität des Herrschaftssystems. Doch der Gegensatz zwischen Bevölkerung und herrschender Elite, hervorgerufen durch wirtschaftliche Schwächen, das Fehlen von politischer Demokratie, von legaler Opposition, von Rechtssicherheit, Meinungsfreiheit und den Freiheitsrechten des einzelnen, nicht zuletzt auch Auswirkungen von Ereignissen in anderen kommunistisch regierten Ländern, führten und führen immer wieder zu Verunsicherungen und Erschütterungen des Gesamtsystems sowie zu Schwankungen zwischen „weichem“ und „hartem“ Kurs der SED-Führung. Hermann Weber Literaturangaben Fricke, Karl Wilhelm: Politik und Justiz in der DDR. Zur Geschichte der polit. Verfolgung 1945–1968. Bericht u. Dokumentation. Köln: Wissenschaft u. Politik 1979. Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik. Von einem Autorenkollektiv u. Leit. v. Rolf Badstübner. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1981. Geschichte der SED — Abriß. Berlin (Ost): Dietz 1978. Heitzer, Heinz: DDR — Geschichtlicher Überblick. Berlin (Ost): Dietz 1979. Kleßmann, Christoph: Die doppelte Staatsgründung. Deutsche Geschichte 1945–1955. Hrsg. Bundeszentrale f. pol. [S. 545]Bildung. Bonn: Druck- u. Verlags- Gesellschaft mbH 1982. (Schriftenreihe der Bundeszentrale f. pol. Bildung. 193.)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Am 7. 10. 1949 konstituierte sich der Deutsche Volksrat (Deutscher Volkskongreß) in Berlin (Ost) als „Provisorische Volkskammer“ und nahm die bereits vorher von ihm ausgearbeitete Verfassung an. Auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) war damit die Deutsche Demokratische Republik, die DDR, gegründet. Bereits mit der Machtübernahme der UdSSR im Jahre 1945 beginnend, entstand auf dem Gebiet der SBZ/DDR auf Weisung und mit Unterstützung der…

DDR A-Z 1985

VI. Planungsinstrumente

Planung (1985) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Aufgaben und Probleme P. ist der Prozeß der Überlegungen und Entscheidungen mit dem Ziel der Ausarbeitung von Plänen bzw. Programmen zur vorausschauenden Festlegung zukünftigen (insbesondere ökonomischen) Handelns sowie die Organisation und Kontrolle der Planausführung. Sie ist Hauptbestandteil der Wirtschaftspolitik und eines der konstitutiven Merkmale des Wirtschaftssystems der DDR (Wirtschaft). Rationalität und Zukunftsbezogenheit sind ihre typischen Merkmale. Die zentrale P. aller Produktionen und Leistungen sowie der Beschäftigung und der Kapitalbildung ist im Parteiprogramm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) von 1976 und in der Verfassung festgelegt. Art. 9 der DDR-Verfassung von 1968 in der Fassung von 1974 bestimmt: „Die Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik ist sozialistische Planwirtschaft.“ Die allgemeinen Aufgaben der P. sind: a) die Analyse der Gegenwart und die rationale Durchdringung der Zukunft, b) die Festlegung von miteinander abgestimmten volkswirtschaftlichen Wachstumszielen und von branchenmäßigen, territorialen und betrieblichen Entwicklungs- und Produktionsaufgaben, c) die Auswahl der Strategien und Mittel zur Durchführung, d) die Vorbereitung der Kontrollen durch die Fixierung von Sollgrößen als Maßstab für Soll-Ist-Vergleiche, e) das Zusammenwirken der Wirtschaftseinheiten untereinander und mit staatlichen Verwaltungsstellen. Im weiten Verständnis schließt P. auch Aufgaben der Leitung ein, in einem engen Verständnis meint P., Ziele und Aufgaben für künftige Tätigkeiten zu erarbeiten und festzulegen. P. und Leitung sollen sich dann in der Weise ergänzen, daß Leitung die Wirtschaftsabläufe mittels monetärer Instrumente (ökonomische Hebel) wie Preise, Zinsen und Prämien, aber auch durch direkte Anweisungen steuert. In der Praxis gehen P. und Leitung häufig ungeschieden ineinander über, so insbesondere im Bereich der kurzfristigen „operativen Leitung“ der Kombinate und Betriebe. Die P. wird inhaltlich bestimmt durch die politischen Ziele der SED, die ökonomischen und sozialen Entwicklungsbedingungen der Volkswirtschaft (z.B. Arbeitskräftepotential, Mechanisierungsgrad der Produktion, Forschungslage), den Stand der innerdeutschen und internationalen Wirtschaftsbeziehungen, wobei im Vordergrund die Verflechtung mit der Wirtschaft der UdSSR und der RGW-Mitgliedsländer steht, und schließlich die allgemeine innen-, außen- und militärpolitische Lage. Die Hauptprobleme der P. entstehen durch die Ungewißheit der zukünftigen Entwicklung und durch ein sich wandelndes Gestaltungsoptimum, das in erster Linie die Beziehungen zwischen P.-Zentrale und Wirtschaftseinheiten betrifft. Durch Veränderungen im Verhältnis von notwendigen zu vorhandenen Informationen und eine Anhebung der Informationsqualität wird versucht, diese Ungewißheit zu verringern. Im Mittelpunkt der Gestaltungsproblematik steht die Frage nach dem mengenmäßig adäquaten Umfang der P. mit den Aspekten: a) Intensität der P. hinsichtlich der Ausführlichkeit und Genauigkeit, b) Kontinuität und Zeitraum (kurz-, mittel- und langfristige P.) und c) Verbindlichkeitsgrad. Des weiteren ist die P.-Organisation zu bestimmen, d.h. die Hierarchie der Institutionen und die Form des P.-Ablaufs. Für das Funktionieren der Wirtschaft ist die Lösung bzw. Regelung existierender Widersprüche zwischen volkswirtschaftlichen, betrieblichen und individuellen Interessen von besonderer Bedeutung. Unabhängig von der diese Widersprüche leugnenden dogmatischen Behauptung der durch das Volkseigentum an Produktionsmitteln begründeten Interessenidentität zwischen individuellen, partikularen und gesamtgesellschaftlichen Interessen wird versucht, die Beschäftigten bei der Konkretisierung der zentral vorgegebenen Planziele mitwirken zu lassen, um zu erreichen, daß der Plan dem einzelnen nicht als ein ihn manipulierendes Instrument, sondern als schöpferisches, Leitungen und Belegschaften integrierendes und motivierendes Dokument erscheint (Interesse/Interessenübereinstimmung). [S. 987]Zentralisierten Planentscheidungsverfahren wird der Vorzug vor Formen dezentraler Planentscheidungen gegeben. Entsprechend werden die Instrumente zentraler P., das sind vor allem Bilanzen und Kennziffern, ständig weiterentwickelt. Die Verfahren der zentralen P. stärken zugleich den streng hierarchischen Aufbau des Wirtschaftssystems. Bisher wurde auch daran festgehalten, umfangreiche Kennziffern-Kataloge anstelle einer einzelnen „synthetischen“ Kennziffer — etwa dem Gewinn oder der betrieblichen Eigenleistung — vorzugeben, wodurch widersprüchliches P.-Verhalten der Betriebe und staatlichen Verwaltungsstellen erleichtert wird. Mit Homogenisierungsformeln wie „Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag“, „Einheit von zentraler P. und eigenverantwortlicher P. der Betriebe“, „Einheit von kurz- und langfristiger P.“, sucht die Wirtschaftspolitik einem solchen Verhalten entgegenzuwirken. „Egoistisches“ Verhalten der Betriebe und Industriezweige bei der Aufteilung der Produktionsfaktoren, vor allem der Investitionsmittel, sowie die Schwerfälligkeit und die häufigen organisatorischen Änderungen des P.-Ablaufs führten und führen in Vergangenheit und Gegenwart immer wieder zu Zielkonflikten und zu wirtschaftlicher Ineffizienz. Probleme entstehen ferner bei der Verflechtung von güterwirtschaftlicher und finanzieller P. (Finanzplanung und Finanzberichterstattung) sowie aus der Abstimmung der grundsätzlich ein- oder fünfjährigen P.-Fristen mit den davon abweichenden Entwicklungs- und Investitionszeiträumen. Problematisch ist schließlich auch die Verbindung von vertikaler P. eines Wirtschaftsbereiches bzw. Industriezweigs und horizontaler P. der Bezirke, Kreise und Gemeinden. Eine weitere Überlagerung ergibt sich zunehmend aus den intensiveren Wirtschafts- und Wissenschaftsbeziehungen im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Bei hier auftretenden Konflikten wird in der Regel eine formal-administrative Lösung gesucht. II. Planarten und Planinhalte P. schlägt sich in Plänen und in Konzeptionen, die Vorstufen künftiger Pläne darstellen, nieder. Der Plan als wichtigstes wirtschaftspolitisches Instrument enthält die Entscheidungen zu 1. den Aufgaben und Zielen, 2. den einzusetzenden Mitteln, 3. den Zeiträumen und Terminen der Durchführung und 4. den Zuständigkeiten. Er ist ein System von Aufforderungen (Direktiven, Normen oder Empfehlungen) und soll eine Folge von Handlungen hervorrufen und koordinierend leiten. Die Verhaltensanforderungen der Pläne sind verbindliche, rechtliche Normen. Planentscheidungen erhalten ihre Rechtsverbindlichkeit in Form von Plangesetzen (Jahresvolkswirtschaftsplan, Fünfjahrplan) oder in Form einzelner Vorschriften, z.B. zur Abwendung volkswirtschaftlicher Störungen. Rechtsverbindlich sind auf betrieblicher Ebene neben den Plänen auch einzelne betriebliche Normen und spezielle Entscheidungen, die nur für Teilbereiche der Betriebe gelten. Gegenwärtig sind außer der „langfristigen P.“ Fünfjahr- und Jahrespläne der Volkswirtschaft, der Ministerien, Kombinate, Bezirke, Kreise, Städte, Gemeinden und der Betriebe zu unterscheiden. Seit 1976 wird versucht, die Pläne nach einer einheitlichen, jeweils für die Zeiträume der Fünfjahrpläne 1976–1980 und 1981–1985 geltenden Ordnung aufzustellen. Die sonst üblichen jährlichen P.-Methodiken der Jahresvolkswirtschafts-P. sind damit entfallen. Nach dieser Ordnung ist die P. für kleinere Betriebe und für Betriebe und Kombinate der Bezirksgeleiteten Industrie und der örtlichen Versorgung nur in reduziertem Umfang durchzuführen. Da die P.-Ordnung von 1976 bzw. 1981 jedoch ständig revidiert wird, besteht aber auch gegenwärtig keine dauerhafte und einheitliche Ordnung. A. Langfristige Planung Unter langfristiger P. wird die vorausschauende Analyse (Prognose) und Festlegung der Hauptrichtungen und grundlegenden Proportionen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren verstanden. Sie ist auch ein Instrument zur Angleichung der Entwicklungskonzeptionen innerhalb des RGW. Gegenwärtig erstreckt sich die P. auf den Zeitraum 1976–1990, unterteilt in Fünfjahresabschnitte. Der Stellenwert der langfristigen P. bzw. der Perspektivpläne ist — insbesondere aus der Sicht der Kombinate und Betriebe — umstritten, da deren Festlegungen ständig in der Gefahr stehen, durch Entwicklungen auf dem Welt- und dem Binnenmarkt, der Außen- und Militärpolitik, der Wissenschaft und Forschung, der öffentlichen Haushalte u.a. überholt zu werden. Nach der P.-Ordnung von 1981 (GBl. SDr. 1020 a–q vom 1. 2. 1980, SDr. 1021 vom 22. 2. 1980) sind längerfristige Entwicklungskonzeptionen auf allen Ebenen der Wirtschaftsverwaltung zu den Themen wissenschaftlich-technischer Fortschritt, Sortiments- und Produktionsstruktur, Standortverteilung der Ressourcen sowie Arbeits- und Kapitalproduktivität zu erstellen. B. Fünfjahrplan Der Fünfjahrplan der Volkswirtschaft enthält Wachstumsziele für 5 Jahre und Strategien und Mittel zu ihrer Erreichung. Er bestimmt als Gesetz: a) die einzuschlagende Richtung von Wissenschaft und Technik, b) die grundlegende Zusammensetzung des Produktionssortiments, c) Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeitsziele, vor allem die anzustrebende Arbeitsproduktivität, d) einzelne bedeutsame Entwicklungs- und Produktionsziele sowie [S. 988]-vorhaben, e) den Kurs der außenwirtschaftlichen und bündnispolitischen Verflechtung (RGW), f) die Entwicklungsziele anderer Bereiche: der Aus- und Weiterbildung, der Jugend- und Frauenförderung, des Gesundheits- und Sozialwesens und der Kultur. Besonders mit dem Fünfjahrplan 1976–1980 sollte diese Planart — wie bereits ähnlich Ende der 60er Jahre — gegenüber dem Jahresvolkswirtschaftsplan an steuerungsinstrumenteller Bedeutung für die zentralen P.-Institutionen der SED- und Staatsführung gewinnen. Vorgesehen war, daß die P. von Wissenschaft und Technik künftig, anstelle der kurzen Jahresfrist, generell in Fünfjahreszeiträumen erfolgt. In die Ausarbeitung des Planes gingen ein: Programme zur Entwicklung einzelner Branchen und ausgewählter Komplexe der Wirtschafts-, Sozial- und Militärpolitik, „wissenschaftlich-technische Konzeptionen“ bzw. langfristige Konzeptionen von Erzeugnissen und Erzeugnisgruppen und Prognosen der erkennbaren demographischen, sozialen und ökonomischen Prozesse und der Trends von Wissenschaft und Technik in den nächsten 15–20 Jahren. <fd=“Übersicht über die Teilpläne des Fünfjahrplans 1981–1985 und der Jahresvolkswirtschaftspläne für die Jahre 1981–1985”> Die Planungsordnung für die Jahre 1981–1985 zeigt folgende Gliederung: Grundsätze der Planungsordnung P. der Produktion der Industrie P. des Bauwesens P. der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft P. des Verkehrswesens und des Post- und Fernmeldewesens P. des Konsumgüterbinnenhandels P. des Bildungswesens P. des Gesundheits- und Sozialwesens P. der Körperkultur und des Sports, des Erholungswesens und des Tourismus P. der Bereiche der Kultur, des Fernsehens, des Rundfunks und des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes P. des komplexen Wohnungsbaus und der Wohnungswirtschaft P. der örtlichen Versorgungswirtschaft P. der Wasserwirtschaft Allgemeine Bestimmungen P. der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion P. des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung Konzeptionelle Vorbereitung des Fünfjahrplanes P. der sozialistischen Rationalisierung P. von Wissenschaft und Technik P. der Grundfonds und Investitionen P. der Materialökonomie Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung P. der Arbeitsproduktivität, des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und des Arbeitseinkommens P. der Berufsbildung Finanz- und Kostenplanung P. der Preise P. der Finanzen des Staates P. der Maßnahmen der sozialistischen ökonomischen Integration P. des Außenhandels und der Valutabeziehungen Territorialplanung P. der jugendpolitischen Aufgaben P. des Umweltschutzes Spezielle Planungsaufgaben zentraler Staatsorgane und der Räte der Bezirke: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Komplexer Effektivitätsnachweis für die Volkswirtschaft insgesamt P. des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung (zentrale Aufgaben) Finanzbilanz des Staates C. Jahresvolkswirtschaftsplan Der Jahresplan der Volkswirtschaft stellt das verbindliche wirtschaftspolitische, in den Güter- und Finanzströmen abgestimmte Programm für ein Jahr dar. Er ist die Präzisierung der im Fünfjahrplan erfaßten Grundrichtung der Wirtschaftsentfaltung. Zu den im Jahresplan festgelegten Aufgaben gehören: 1. industrielle und landwirtschaftliche Produktion, darunter die Produktion wichtiger Positionen in Mengenangaben, 2. Nationaleinkommen, Kapitalbildung und -rentabilität, 3. Investitionen, hierbei auch Einzelvorhaben der Forschung und Entwicklung sowie der Rationalisierung, 4. Export und Import sowie Zusammenarbeit im RGW, 5. Arbeitsproduktivität, Lohnaufwendungen und Anzahl der Beschäftigten. Seit 1973/74 sind durch die Kennziffern zudem folgende P.-Inhalte detaillierter vorgegeben worden: 1. die Konsumgüterproduktion in quantitativer und qualitativer Hinsicht, 2. die Intensivierung und Rationalisierung der Produktionsabläufe, 3. die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen, die P. von Wissenschaft und Technik sowie die Durchführung der betrieblichen Arbeitsorganisation, 4. die P. im Gesundheits- und Sozialwesen und im Kultursektor. Darüber hinaus werden seit dem Jahr 1976 5. die Verwendung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, 6. die Richtungen und Schwerpunkte der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit innerhalb des RGW sowie 7. die künftige Entwicklung der Preise zentral detaillierter geplant. Die P.-Ordnung von 1981 hat ergänzend die P. jugendpolitischer Aufgaben sowie — nach der Bildung von Außenhandelsbetrieben bei einigen Kombinaten — des Außenhandels stärker betont. D. Betriebsplan Der Betriebsplan umfaßt die aufeinander abge[S. 989]stimmten Plankennziffern der VEB und Kombinate für ein Jahr oder ein Quartal. Er gliedert sich in Teilpläne, die sich jeweils beziehen auf den mengen- und wertmäßigen Produktionsumfang, die Modernisierung der Fertigungsverfahren, die Fortentwicklung des Sortiments, das Investitions- und Finanzierungsprogramm einschließlich des Gewinnzieles sowie die Beschäftigtenmobilität und die sozialen Einrichtungen. Neben den Betriebszielen enthält der Betriebsplan auch Regelungen zur Organisation der materiellen (Produktion) und der formalen Prozesse (Leitung, Kontrolle, Kommunikation) innerhalb eines Betriebes. Seit dem Jahr 1974 ist die Betriebs-P. ausgeweitet worden. So schließt die Aufstellung der Betriebspläne gegenwärtig auch a) eine detaillierte Kosten-P., b) eine neu eingeführte Kapazitäts-P. und c) die intensivierte P. des Beschäftigteneinsatzes (u.a. im Schichteneinsatz) ein. <Übersicht über die Teilpläne des Betriebsplanes in der Industrie und im Bauwesen für die Jahre 1980–1985> Planteil 0: Koordinierende Pläne 1. Plan der sozialistischen Rationalisierung 2. Plan der Maßnahmen der sozialistischen ökonomischen Integration 3. Plan des Umweltschutzes 4. Plan der Aufgaben der sozialistischen Jugendpolitik 5. Plan der Hauptkennziffern Planteil 1: Produktion 6. Produktionsplan Industrie 7. Produktionsplan Bauwesen 8. Produktionsplan Industrieanlagenbau 9. Kapazitätsplan Planteil 2: Absatz 10. Absatzplan 11. Exportplan 12. Plan der Bedarfs- und Marktforschung 13. Plan der Marktbearbeitung 14. Transportplan Planteil 3: Wissenschaft und Technik 15. Plan der Forschung und Entwicklung 16. Plan der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM-Plan) 17. Plan des ökonomischen Nutzens aus Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts 18. Plan der Maßnahmen der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation 19. Plan der Neuerertätigkeit Planteil 4: Grundfondsreproduktion (Anlagevermögen) 20. Grundfondsplan 21. Plan der Vorbereitung der Investitionen 22. Investitionsplan 23. Instandhaltungsplan 24. Aussonderungsplan Planteil 5: Materialökonomie 25. Plan der materialökonomischen Kennziffern 26. Materialplan 27. Energieplan 28. Sekundärrohstoff- und Abproduktplan 29. Wasser- und Abwasserplan Planteil 6: Arbeitsproduktivität und -kräfte 30. Plan der Steigerung der Arbeitsproduktivität 31. Arbeitskräfteplan 32. Lohnplan 33. Kader- und Bildungsplan Planteil 7: Arbeits- und Lebensbedingungen 34. Plan der Gesamtentwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen 35. Maßnahmeplan 36. Plan der Finanzierungsquellen 37. Auslastungsplan Planteil 8: Finanzen und Kosten 38. Plan der Finanz- und Kostenkennziffern 39. Plan des einheitlichen Betriebsergebnisses und Begründung der Entwicklung nach Hauptfaktoren 40. Kostenplan 41. Finanzplan 42. Umlaufmittelplan E. Plan Wissenschaft und Technik Entsprechend dem industriell-technischen Niveau der Wirtschaft der DDR zählt der Plan Wissenschaft und Technik (PWT) (früher Plan Neue Technik) zu den wichtigen Teilplänen. Andererseits lassen sich wissenschaftliche Erkenntnisse nicht nach den strikten Methoden der Termin- und Leistungsfixierung, wie sie in der Produktions.-P. üblich sind, planen. Dies gilt besonders für die Grundlagenforschung und für die Entwicklung neuartiger Technologien (Basisinnovationen), weniger für die Aufgaben, bekannte Verfahren und Produkte durch Forschung weiterzuentwickeln. Als Instrument zur „schnellen Erreichung des Höchststandes der Technik“ wurde der PWT in der Vergangenheit vernachlässigt und stand entsprechend der untergeordneten Rolle betrieblicher Forschung und Entwicklung „neben“ den übrigen Teilplänen. Nachdem schon die forcierte Strukturpolitik zwischen 1967 und 1970 der Forschungs-P. starke Impulse gab, hat seit 1978 die zweite Welle der Kombinatsbildungen den PWT in seiner Bedeutung stabilisiert, da die Kombinatsleitungen nunmehr durch den Einsatz umfangreicher Forschungskapazitäten zu planen und zu leiten haben. Der PWT wird jährlich auf allen Leitungsebenen als Konkretisierung und Ausfüllung des jeweils gültigen Fünfjahrplanes aufgestellt und ist in allen Betrieben durchzuführen. Der vom Ministerium für Wissenschaft und Technik und der Staatlichen Plankommission (SPK) ausgearbeitete PWT enthält alle Struktur- und wachstumspolitisch wichtigen Aufgaben der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Forschung und Entwicklung. P.-Mittel sind seit 1977 (spezifizierte Regelungen seit 1981) Pflichtenhefte, die für alle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auszuarbeiten sind, die zu neuen Verfahren oder Erzeugnissen führen. In ihnen sind die wissenschaftlich-technische Aufgabe, die wirtschaftlichen [S. 990]Ziele und die Arbeitsbedingungen festgelegt. Pflichtenhefte sind Grundlage für die Finanzierung, Prämierung und den Effizienznachweis. Im Jahr 1977 ist damit begonnen worden, über den Staatsplan Wissenschaft und Technik umfassende Neuerungsprozesse längerfristig, interdisziplinär und ressortübergreifend zu planen. Diese übergreifende P. soll mittels „Staatsaufträgen“ helfen, volkswirtschaftliche Engpässe auf dem Rohstoff- und Energiesektor, in der Zulieferindustrie sowie bei der Verbreitung moderner Technologien zu überwinden. Aktuelle Beispiele sind die zentral geplanten Forschungsvorhaben der lange Zeit in der DDR unterschätzten Mikroelektronik und Industrierobotertechnik. Den als Staatsaufträge hervorgehobenen Forschungsprojekten werden Personal, Finanzen, Maschinen und Ausrüstungen bevorzugt zugewiesen. Der betriebliche PWT muß Einzelpläne enthalten für Forschung und Entwicklung, Standardisierung, Einführung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in die Produktion, Aufnahme neuer Konstruktionen und Verbesserungen in die Produktion, Beendigung der Produktion technisch veralteter Erzeugnisse, Automatisierung von Produktionsabschnitten, Lizenznahme und -vergabe, Wissenschaftsorganisation und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit sowie technisch-organisatorische Maßnahmen. Unter Anleitung der Betriebsgewerkschaftsorganisation bestehen in größeren Betrieben „Betriebskomitees Neue Technik“, die ebenso wie Neuereraktive die Durchführung der geplanten Maßnahmen unterstützen. F. Territorialplanung Die TP. (synonym benutzte Bezeichnung für Gebiets- oder Regional-P.) ist die P. auf regionaler Ebene für die einzelnen Verwaltungseinheiten, die als Folge-P. aufgrund der Pläne der Industriezweige und der nichtindustriellen Wirtschaftsbereiche durchgeführt wird. Die Anforderungen der zentral vorgegebenen Pläne dominieren in der Regel bei der Abstimmung von zweigbezogener und territorialer P. gegenüber regionalwirtschaftlichen Aspekten. Die Grundlage der TP. sind volkswirtschaftliche Fünfjahr- und Jahrespläne, Fünfjahrpläne der Bezirke, die Generalverkehrspläne und Generalbebauungspläne sowie wissenschaftlich-technische Konzeptionen für die Standortverteilung industrieller Vorhaben und Standortstudien. Ziel der TP. ist es, eine rationelle und ausgewogene regionale Organisation und Struktur der Wirtschaft in den einzelnen Bezirken und Wirtschaftsgebieten zu erreichen. In ihnen sind die Standorte der Wohnstätten, der Versorgungseinrichtungen, der Schulen u.a.m. festzulegen und die erforderlichen Arbeitskräfte bereitzustellen. Ihre Hauptaufgabe liegt jedoch in der Steuerung der Standortverteilung der Industrie. Für strukturpolitisch bedeutsame Investitionen ist neben der Standortgenehmigung durch die zuständigen örtlichen Räte (Räte im Staatsapparat) eine Standortbestätigung erforderlich. Sie kann als die wirtschaftlich günstigste Lokalisierung eines Vorhabens bezeichnet werden und setzt einen entsprechenden Beschluß des Rates des Bezirks (RdB) voraus, sofern sich nicht der Ministerrat diese Bestätigung selbst vorbehält. Die Standortbestätigung verpflichtet den RdB, für die bestätigten Investitionen in seinem Verantwortungsbereich Unterstützungsmaßnahmen zu treffen. Die Standortgenehmigung ist dagegen die Zustimmung des zuständigen Rates der Stadt oder Gemeinde zur Durchführung einer Investition auf ihrem Verwaltungsgebiet; sie ist die Voraussetzung für die weitere Vorbereitung und Ausführung dieses Vorhabens. Mit dem Genehmigungsrecht sind Auflagen- und Zustimmungsrechte beim Umweltschutz, der Arbeitszeitregelung und der Sicherheit auf Straßen und Wegen verbunden. Nach der Überführung zahlreicher halbstaatlicher und privater Industrie- und Baubetriebe sowie industriell produzierender Handwerksbetriebe in Volkseigentum im Jahre 1972 stieg die Bedeutung der TP. So werden gegenwärtig im Bezirk Karl-Marx-Stadt über 800 mittlere und kleinere Betriebe von Bezirksgremien geleitet und geplant. Für die TP. sind neben den örtlichen Räten und Volksvertretungen spezielle Organe zuständig: die Abteilung Territoriale P. der SPK, die Bezirksplankommissionen mit Büros für TP. und die Kreisplankommissionen. III. Historische Entwicklung Seit 1948 gab es folgende längerfristige, gesamtwirtschaftliche Pläne: 1. Halbjahrsplan 1948 (Juli-Dezember). Dieser Übergangsplan der „Deutschen Wirtschaftskommission“ betraf nur die Grundstoffindustrie. Prozentuale Steigerungen wurden bereits als Planziele angegeben. 2. Zweijahrplan 1949–1950. Unterteilt in zwei Volkswirtschaftspläne 1949 und 1950, war der Zweijahrplan der Deutschen Wirtschaftskommission und der Staatlichen Plankommission der erste umfassendere Wirtschaftsplan. Er wurde noch ohne ausreichende Kenntnis der Produktionskapazitäten aufgestellt. 3. Erster Fünfjahrplan 1951–1955. Ausgearbeitet von der Staatlichen Plankommission und vorbereitet durch den Zweijahrplan, zielte dieser langfristige Plan auf eine Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 sowie eine Beseitigung der durch die Teilung Deutschlands hervorgerufenen und durch Kriegszerstörungen und Reparationsleistungen verstärkten Disproportionen in der volks[S. 991]wirtschaftlichen Grundstruktur. Im Vordergrund stand der Auf- und Ausbau der Energieerzeugung (Braunkohlenindustrie), der Schwerindustrie (Erzbergbau, Hütten- und Walzwerke), der Chemischen Industrie und des Schwermaschinenbaus (Schwermaschinen- und Anlagenbau). Bei den wichtigen Positionen der Grundstoffindustrie konnten die Planziele nicht erreicht und der Bedarf der Verarbeitungsindustrien nicht gedeckt werden. Der Plan wurde während der Planperiode viermal geändert, u.a. als Folge von Abmachungen innerhalb des 1949 gegründeten RGW. 4. Zweiter Fünfjahrplan 1956(-1960). Dieser Plan wurde 1955 und 1956 vorbereitet, jedoch als Gesetz erst 1958 beschlossen. Er galt von 1956 bis 1958 und wurde dann abgebrochen. Die restlichen 2 Jahre zählten als die ersten Jahre des neuen Siebenjahrplans. Ziel des Zweiten Fünfjahrplans war die stärkere Förderung des Schwermaschinenbaus wie des allgemeinen Maschinenbaus zuungunsten der Grundstoffindustrie. Rohstoffe sollten in größerem Umfang importiert werden. 5. Siebenjahrplan 1959(-1965). In Anlehnung an die Periodisierung des sowjetischen Siebenjahrplans 1959–1965 wurden die 2 Restjahre des laufenden Fünfjahrplans mit dem schon vorbereiteten dritten Fünfjahrplan zusammengefaßt. Eine stärkere Verflechtung mit der sowjetischen Wirtschaft sollte dadurch erleichtert werden. Der Plan wurde 1961/62 abgebrochen. Seine wichtigen Planziele waren die Steigerung der Grundstofferzeugung um 90 v.H., des Maschinenbaus um mindestens 110 v.H., der Konsumgüterproduktion um 84 v.H. und der Arbeitsproduktivität um 85 v.H. Die beabsichtigte außergewöhnliche Erhöhung der Arbeitsproduktivität sollte in entscheidendem Maße helfen, das Niveau westlicher Volkswirtschaften zu erreichen, und gleichzeitig die überlegenen Möglichkeiten eines sozialistischen Systems demonstrieren. In der Realität der Planjahre bis 1962 zeigte sich, wie fehlerhaft der Plan vorbereitet worden war (z.B. falsche Einschätzung der Kapazitäten und der Kostenstrukturen). Mitte 1962 ergaben sich u.a. folgende Planrückstände: Investitionen 25 v.H., Industrieproduktion 35 v.H., Industriebau 30 v.H. 6. Perspektivplan bis 1970. Nach dem Scheitern des Siebenjahrplans wurden auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 ein „Perspektivplan 1964–1970“ angekündigt und einige Planziele genannt. Erst im Mai 1967 konnte der Plan als Gesetz vorgelegt und verabschiedet werden, so daß die Volkswirtschaftspläne 1964, 1965 und 1966 ohne Bezug zu einer verbindlichen, mittelfristig geplanten wirtschaftspolitischen Strategie entstanden. Die im Vergleich zum Siebenjahrplan kleineren Zuwachsquoten spiegelten das Bemühen der SED und der staatlichen Verwaltung um eine realistischere Wirtschaftspolitik im Zeichen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) bzw. Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) wider. Des weiteren fixierte der Plan die Zweige, die aus struktur- und außenhandelspolitischen Gründen besonders gefördert wurden: Elektrotechnische und elektronische Industrie, wissenschaftlicher Gerätebau, chemische Industrie, einzelne Branchen der Metallverarbeitung und des Maschinenbaus. Im Bereich von Forschung und Entwicklung wurden umfangreiche Investitionen durchgeführt. Planziel war eine Steigerung der finanziellen Mittel um mindestens 180 v.H. (1965 = 100). Im Zusammenhang damit wurden die Ausbildungskapazitäten in den naturwissenschaftlich-technischen Disziplinen erhöht. Absolventen dieser Fächer wurden vorzugsweise im Bereich der industriellen Forschung und Entwicklung eingesetzt. Die im Juni 1968 im Rahmen der Reorganisation des P.-Systems für 1969/70 beschlossene P. „volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben“ bedeutete, daß Schwerpunktaufgaben wieder gesondert geplant und durchgeführt wurden. Das System der Schwerpunkt-P. verstärkte erneut zentralistische Tendenzen und stand somit in einem gewissen Gegensatz zu der im übrigen die Wirtschaftsreform prägenden Tendenz, die Eigenverantwortung der VVB und VEB zu stärken. Sie sollten sichern, daß die strukturpolitische Entwicklung der Volkswirtschaft den Anschluß an die technischen, ökonomischen und wissenschaftlichen Veränderungen in den führenden Industrieländern erreichte bzw. behielt. Die strukturpolitischen Aufgaben wurden vom Ministerrat nach Vorschlägen der SPK in einer Nomenklatur einzeln festgelegt: Der Ministerrat bestimmte für jedes Vorhaben einen federführenden, mit zusätzlichen Vollmachten ausgestatteten Minister, der seinerseits verantwortliche VVB, Kombinate, Betriebe und besonders „Auftragsleiter“ benannte. Strukturbestimmende Aufgaben wurden mit Vorrang geplant und realisiert. Davon wurden durch die wirtschaftliche Verflechtung (Zuliefer- und Exportbetriebe) erheblich mehr Betriebe berührt, als die Auftragsleitung unmittelbar erfaßte. Die zentral gesetzten Planprioritäten beeinträchtigten die auf die Eigenerwirtschaftung der Mittel zielenden Dispositionen der Betriebe sowie die angestrebte verbesserte Abstimmung der Interessen zwischen unterer und mittlerer Ebene (VVB, Bezirkswirtschaftsrat [BWR]). Die starke Konzentration auf „Wachstumsbranchen“ führte zur Vernachlässigung der Zulieferindustrie, der vorgelagerten Produktionsstufen und der ohnehin schwachen Infrastruktur. Die Folge war eine breite Wachstumskrise im Herbst 1970, die z. T. auch auf außerordentlich ungünstige Witterungsbedingungen zurückzuführen war. Die Planziele des Volkswirtschaftsplans 1970 mußten reduziert werden, was die Ausgangsbasis für den Perspektivplan 1971–1975 — ab 1971 hieß dieser Plan [S. 992]in Anlehnung an die sowjetische Terminologie wieder „Fünfjahrplan“ — veränderte. 7. Fünfjahrplan 1971–1975. Die Vorbereitung des Plans setzte 1967 ein und verlief in 2 Phasen. Ausgehend von einer „strukturpolitischen Konzeption“ der SPK und des Ministerrats wurden Orientierungsgrößen an die Wirtschaftseinheiten und die örtlichen Räte übergeben, die Planangebote zu erarbeiten hatten, die wiederum von der jeweils übergeordneten Leitungsinstanz in eine umfassendere Konzeption einzufügen waren. Verzögert durch die Entwicklungsstörungen, vor allem im Jahr 1970, wurde die erste Phase erst mit der „Direktive des VIII. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971–1975“ vom Juni 1971 abgeschlossen. In einem zweiten Durchlauf wurden bis zum Jahresende 1971 die endgültigen Planangebote erarbeitet, stufenweise zusammengefaßt, bilanziert und als Plangesetz verabschiedet. Die Ziele des Fünfjahrplans und die zur Planrealisierung getroffenen Maßnahmen der Finanz- und Investitionspolitik und der güterwirtschaftlichen Steuerung waren in erster Linie darauf gerichtet: 1. die entstandenen Disproportionen zu beseitigen, 2. den Übergang zu einer ausgewogenen Expansion zu finden, 3. alle Rationalisierungsmöglichkeiten zu nutzen. Die meisten der in diesem Fünfjahrplan eher bescheidenen quantitativen Wachstumsziele konnten erfüllt werden. Die Wachstumsraten der industriellen Produktion entsprachen den Steigerungsraten im Planjahrfünft 1966–1970. Veränderungen gegenüber der Entwicklung in diesem Zeitraum richteten sich vor allem auf eine bessere Versorgung der Bevölkerung. Die Geldeinnahmen der Bevölkerung und der private Verbrauch stiegen spürbar an, während der Investitionszuwachs gekürzt wurde (Lebensstandard). Stärker als die Importe konnten die Exporte gesteigert werden. Während einige der quantitativen Aufgaben des Fünfjahrplans sogar übererfüllt wurden, blieb die Steigerung der Arbeitsproduktivität mit durchschnittlich jährlich 5,5 v.H. hinter dem Planziel von 6,2 v.H. zurück. 8. Fünfjahrplan 1976–1980. Im Unterschied zu vergangenen mittelfristigen Plänen wurde dieser Fünfjahrplan rechtzeitig ausgearbeitet. Er war Teil einer längerfristigen Entwicklungsorientierung, die mit durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten von 5 v.H. beim produzierten Nationaleinkommen, 7 v.H. bei der industriellen Produktion und 6,5 v.H. bei der Arbeitsproduktivität rechnete. Diese Wachstumsziele wurden während des P.-Zeitraums reduziert. Trotzdem wurde real die Expansion fortgesetzt, ohne jedoch die Planziele voll zu erreichen. Beim produzierten Nationaleinkommen lag die durchschnittliche jährliche Steigerung bei 4,1 v.H., die industrielle Warenproduktion stieg um durchschnittlich 5 v.H. (statt 6 v.H.), die Investitionen stiegen um 4,8 v.H. (statt 5,2 v.H.), die industrielle Arbeitsproduktivität um 4,7 v.H. (statt 5,4 v.H.) Dagegen wuchs der Einzelhandelsumsatz um 4,1 v.H. (statt 4 v.H.) und die Nettogeldeinnahmen der Bevölkerung stiegen mit 3,8 v.H. fast wie geplant (4,0 v.H.). Durch zwei Anhebungen stiegen die Renten stärker als die Arbeitseinkommen. Der Wirkung dieser sozialpolitischen Maßnahmen stand auf der Verbrauchsseite die faktische Spaltung des Konsumangebots in weiterhin hoch subventionierte Waren des Grundbedarfs und in hochwertige Konsumgüter, deren Preise erheblich höher liegen, entgegen (Exquisit- und Delikatläden). Nach den Strukturveränderungen der 60er Jahre haben die 70er Jahre insofern zur Konsolidierung geführt, als Zuliefer- und Grundstoffindustrien und das Verkehrswesen gefördert und der Lebensstandard angehoben wurde. Neue enorme Probleme entstanden mit den 1973 einsetzenden Preissteigerungen auf dem Weltmarkt. Seitdem ist die Außenhandelsbilanz der DDR defizitär; vor allem stieg die Verschuldung in konvertiblen Währungen nach Angaben der Baseler Bank für internationalen Zahlungsausgleich bis 1977 auf 5,3 Mrd. $ und bis Ende 1981 auf 9,6 Mrd. $. 9. Fünfjahrplan 1981–1985. Entsprechend dieser Problemlage setzt der Plan für den Zeitraum 1981–1985 weiterhin auf hohes Wirtschaftswachstum. Das produzierte Nationaleinkommen soll jährlich durchschnittlich um 5,1–5,4 v.H. wachsen. Abweichend von den 70er Jahren soll sich das Wirtschaftswachstum vor allem im Export realisieren, während die Investitionen (Steigerungsraten 1,8–2,3 v.H.) und der private Verbrauch nur schwach steigen sollen. Bei erhöhten Konsumgüterpreisen soll der Einzelhandelsumsatz um 3,7–4,1 v.H. zunehmen. Die Steigerung des Exports wird von einer effizienteren Nutzung der vorhandenen Ressourcen, von Veränderungen der Industriestruktur durch Ausweitung moderner Veredelungsproduktion und von technologischen Erneuerungen bei spürbaren Material- und Energieeinsparungen erhofft. Wachstumsschwerpunkte sind die Industriebereiche Elektronik/Elektrotechnik (insbesondere die Mikroelektronik), Maschinenbau (vor allem der Werkzeug- und -verarbeitungsmaschinenbau), chemische Industrie, in der auf der Grundlage der heimischen Braunkohle die Karbochemie erneuert wird. In der Landwirtschaft soll vor allem die Pflanzenproduktion gesteigert werden (vorrangig die Futtermittelproduktion). Die Ergebnisse der Planjahre 1981 und 1982 zeigen, daß die Wachstumsziele des Fünfjahrplanes überhöht waren und aufgegeben werden mußten. Schuldentilgungen und um 10 v.H. reduzierte Erdöllieferungen der Sowjetunion trugen dazu bei, daß das Wachstum des produzierten Nationaleinkommens 1982 nur bei 3 v.H. lag. Die Ausfuhr konnte [S. 993]allerdings mit dem Ziel, die Auslandsverschuldung zu senken, um 14 v.H. gesteigert werden. Daraus ergaben sich jedoch Versorgungsengpässe auf dem Binnenmarkt, die zu merkbaren Mißstimmungen in der Bevölkerung führten. IV. Planungsorganisation: Zentrale und territoriale Planungskommissionen In der P.-Organisation sind 3 Ebenen zu unterscheiden: die zentrale, die mittlere und die untere Ebene. An der konkreten Bestimmung der Planziele wirken auf der zentralen Ebene alle wichtigen politischen und administrativen Organe mit: in erster Linie das Politbüro des ZK der SED und der zentrale Parteiapparat der SED, der Ministerrat mit seinen Fachressorts — insbesondere den Industrieministerien und der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik — sowie die Staatliche Plankommission, die die Hauptlast der Planausarbeitung trägt. Im Mittelpunkt der zentralen Planbestimmung stehen die Grundfragen der wirtschaftlichen Entwicklung, d.h. a) das Verhältnis der erarbeiteten wirtschaftlichen Güter und Leistungen, des produzierten Nationaleinkommens zu seiner Verwendung, den Konsum- und Investitionsquoten, insbesondere auch das Verhältnis von Einkommensentwicklung der Haushalte und Warenbereitstellung; b) das wirtschaftliche Wachstumstempo und die Entwicklung der Rentabilität und Effizienz des Ressourceneinsatzes; c) die Gestaltung der Wirtschaftsstruktur (Anteil der „Wachstumsbranchen“); d) das Niveau der Produktionskonzentration und -verflechtung (Kooperation); e) die Förderung von Wissenschaft, Technik und Technologie; f) das Ausmaß und die Struktur von Außenwirtschaft und Außenhandel und der internationalen Arbeitsteilung (Zusammenarbeit im RGW); g) die regionale Entwicklung und Standortverteilung. Die Mitwirkung der wirtschaftsleitenden Institutionen und der Wirtschaftseinheiten auf der mittleren Ebene der gesamtwirtschaftlichen Organisation, der Bezirksplankommissionen und -wirtschaftsräte und der Kombinate konzentriert sich auf die nähere Ausarbeitung und Konkretisierung der Planziele unter dem Gesichtspunkt der Ressourcen der Branchen und Bezirke. Die P. schließlich in den Betrieben, Kreisen und Gemeinden beschränkt sich inhaltlich vor allem darauf, übertragene Planaufgaben entsprechend den gegebenen personellen und materiellen Kapazitäten und den Möglichkeiten zur Mobilisierung der Betriebsbelegschaften erneut zu konkretisieren. Die P.-Organisation wurde seit Bestehen der DDR im Rahmen wirtschaftspolitischer Kurswechsel wiederholt verändert. Nachdem das NÖS ab 1963 den VVB und Betrieben erhöhte P.-Kompetenzen eingeräumt und damit eine begrenzte Dezentralisierung wirtschaftlicher Entscheidungen bewirkt hatte, ist die P.-Organisation ab 1971 nach den wesentlich durch die strukturpolitischen Schwerpunktsetzungen hervorgerufenen, erheblichen wirtschaftlichen Wachstumsstörungen in den vorhergehenden beiden Jahren erneut drastisch umstrukturiert worden. Die direkte zentrale P. und Leitung wurde an Stelle der indirekten Lenkung mittels monetärer Lenkungsinstrumente (Preise, Zinsen, Kredite) ausgebaut. Die Zahl der den Betrieben zentral vorgegebenen Plankennziffern erhöhte sich wieder; das Bilanzsystem wurde ausgeweitet. Damit verlagerten sich die Entscheidungskompetenzen erneut von der mittleren auf die zentrale Ebene. An der Spitze der P.-Organisation steht die Staatliche Plankommission. Ihr nachgeordnet sind Bezirks- und Kreisplankommissionen. A. Staatliche Plankommission (SPK) Die SPK ist das zentrale Organ des Ministerrates für die P. der Volkswirtschaft und die Kontrolle der Plandurchführung. Grundlegende Fragen der zukünftigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung legt sie dem Ministerrat zur Entscheidung vor. In allen bedeutenden Fragen muß darüber hinaus die Zustimmung der zuständigen Leitungsgremien der SED herbeigeführt werden. Die SPK ist ein dem Ministerrat nachgeordnetes Organ und hat im Prinzip die gleiche Rechtsstellung wie ein Ministerium oder andere dem Ministerrat unmittelbar unterstellte zentrale Institutionen. Nachdem die SPK bis Mitte 1961 oberstes weisungsberechtigtes Organ für die P., Leitung und Kontrolle der Wirtschaft war, wurden im Juli 1961 die mit der Anleitung der Industrie befaßten Hauptabteilungen aus der SPK ausgegliedert und unter der Bezeichnung Volkswirtschaftsrat (VWR) zu einem neuen Industrie-Leitungsorgan zusammengefaßt. Nach dessen Auflösung Ende 1965 wurde die SPK wieder — wie bis 1961 — zur allein federführenden P.-Instanz. Sie stützt sich in ihren Planarbeiten einerseits auf die von den Industrieministerien, Kombinaten und Betrieben auf der Grundlage der staatlichen Vorgaben ausgearbeiteten Planentwürfe, andererseits auf die Mitwirkung der Bezirks- und Kreisplankommissionen. Die Aufgaben der SPK sind: 1. Generell hat sie die langfristigen Pläne, Fünfjahrpläne und Jahresvolkswirtschaftspläne — ausgehend von den vorhandenen Ressourcen, den Realisierungsmöglichkeiten und politischen Notwendigkeiten sowie den Bedürfnissen der Bevölkerung — systematisch vorzubereiten und dem Ministerrat gegenüber zu begründen. 2. Die Ausarbeitung von Prognosen, Programmen und langfristigen Konzeptionen über grundlegende [S. 994]wirtschaftliche Prozesse und die thematische Beeinflussung der prognostischen Untersuchungen anderer staatlicher und wissenschaftlicher Institutionen. 3. Der Entwurf der langfristigen Pläne der volkswirtschaftlichen Entwicklung, verbunden mit der Herausgabe von „volkswirtschaftlichen Orientierungen“ für die langfristige P. der Ministerien und der RdB. 4. Der Entwurf der Fünfjahrpläne und der Jahresvolkswirtschaftspläne. Dabei sollen die Konsistenz der verschiedenen Pläne und die „Einheit von Analyse und Kontrolle“ sowie von branchenmäßiger und regionaler Entwicklung gesichert werden. 5. Die wirtschaftliche Absicherung von militärischen Aufgaben. 6. Die Ausarbeitung von Schwerpunkten der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit im RGW. Die SPK ist in diesem Zusammenhang auch für die bisher überwiegend noch bilateral verlaufende Abstimmung und Koordinierung der Pläne mit denen der RGW-Mitgliedsländer verantwortlich. 7. In Zusammenarbeit mit der Bezirksplankommission plant und leitet die SPK die regionale Verteilung der Produktionsfaktoren („Standortverteilung der Produktivkräfte“). 8. Die Anleitung der übrigen an der P. beteiligten Institutionen bei der Planausarbeitung und -bilanzierung. 9. Die ständige Kontrolle und Analyse der Wirtschaftsentwicklung hinsichtlich der geplanten Wachstums- und Strukturziele. Sie ist die Grundlage für interventionistische Maßnahmen und Plankorrekturen des Ministerrats während der Plandurchführung. 10. Der Vorsitzende der SPK ist nach dem neuen Statut der SPK vom 9. 8. 1973 (GBl. I, 1973, S. 418) zur Sicherung einer stabilen und kontinuierlichen Planerfüllung und eines gleichmäßigen Wirtschaftsablaufs verpflichtet und berechtigt, während der Planausarbeitung und -durchführung Weisungen an Minister und andere Leiter staatlicher Organe zu erteilen. 11. Die Erprobung und Verbesserung der P.-Verfahren und P.-Instrumente, einschl. der Teilnahme an den planungstheoretischen Arbeiten der Wirtschaftswissenschaften. Für die Lösung ihrer Aufgaben weist die SPK folgende Struktur auf: 1. Der Vorsitzende (gegenwärtig: Diplom-Gesellschaftswissenschaftler Gerhard Schürer, Kandidat des Politbüros des ZK der SED) ist für die gesamte Tätigkeit der SPK und der ihr nachgeordneten Organe und Einrichtungen gegenüber der Volkskammer, dem Staatsrat, dem Ministerrat sowie dem Zentralkomitee (ZK) der SED verantwortlich und rechenschaftspflichtig und leitet die SPK nach dem Prinzip der Einzelleitung. Die innerhalb der SPK als beratendes Gremium fungierende Plankommission, die neben dem Leitungspersonal der SPK auch Vertreter anderer Ministerien und Ämter umfaßte, wurde 1973 nicht wieder neu konstituiert. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Weisungsbefugnis des Vorsitzenden deutlich erhöht. 2. Stellvertretende Vorsitzende (z.B. für Fünfjahr-P., für Jahres-P.). Dazu gehören 3 Staatssekretäre in der Staatlichen Plankommission (Karl Grünheid, Klaus Klopfer, Wolfgang Gress) und 9 weitere stellv. Vors. (alle SED), Gress und Klopfer sind Mitgl. des Ministerrates; Schürer gehört dem Präsidium des Ministerrates an. 3. Hauptabteilungen, Abteilungen und selbständige Sektoren (z.B. Abt. Territoriale P., Abt. Investitionen, Abt. Information und Dokumentation). Sie werden von Stellvertretern des Vorsitzenden, Abteilungs- und Sektorenleitern geführt. Diese haben auf ihren Gebieten für eine Zusammenarbeit mit den anderen zentralen Organen des Staatsapparates, den wirtschaftsleitenden Organen, den wissenschaftlichen Gremien und Institutionen, den örtlichen Staatsorganen und Betrieben zu sorgen. 4. Die Zentrale Staatliche Inspektion für Investitionen. (1980 gebildet aus dem seit 1958 bei der SPK bestehenden Staatlichen Büro für die Begutachtung von Investitionen [SBBI].) Es begutachtet die vom Ministerrat gelenkten Investitionen und leitet andere Gutachterstellen an. Es faßt die Erfahrungen der Gutachterstellen zusammen, informiert die SPK und unterbreitet gleichzeitig Vorschläge zur Verbesserung der Investitionstätigkeit. 5. Das Ökonomische Forschungsinstitut (ÖFI) wurde als Organ der SPK 1960 gegründet. Seine Forschungsarbeit dient der Verbesserung der Volkswirtschafts-P. und der Erforschung grundlegender, volks- und gebietswirtschaftlicher Strukturprobleme. Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich ist die Einführung der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) in die P.-Arbeit der SPK. Daneben nimmt es maßgeblichen Einfluß auf die Wirtschaftsforschung (Einbeziehung von Universitäten, Forschungseinrichtungen usw.) auf Gebieten der P., Bilanzierung, wirtschaftlichen Rechnungsführung, Finanzen, Strukturentwicklung und Datenverarbeitung. Das ÖFI ist Sitz des „Wissenschaftlichen Rates für die Vervollkommnung der P. und wirtschaftlichen Rechnungsführung“. 6. Als beratende Organe werden häufig für bestimmte Probleme Arbeitsgruppen bzw. Kommissionen (z.B. Prognosegruppen) gebildet. 7. Die Bezirks- und Kreisplankommissionen (BPK, KPK) unterstehen entsprechend dem Prinzip der doppelten Unterstellung (Anleitung und Kontrolle) der SPK und bilden auf der territorialen Ebene die Verbindung zwischen SPK und der bezirksgeleiteten Industrie sowie der örtlichen Versorgungswirtschaft. [S. 995]Auf die Mitwirkung folgender Staatsorgane ist die SPK besonders angewiesen: das Ministerium für Wissenschaft und Technik, dessen Arbeitsergebnisse die naturwissenschaftlich-technische Grundlage der Arbeit der SPK bilden; das Ministerium der Finanzen (MdF) und die

Planung (1985) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Aufgaben und Probleme P. ist der Prozeß der Überlegungen und Entscheidungen mit dem Ziel der Ausarbeitung von Plänen bzw. Programmen zur vorausschauenden Festlegung zukünftigen (insbesondere ökonomischen) Handelns sowie die Organisation und Kontrolle der Planausführung. Sie ist Hauptbestandteil der Wirtschaftspolitik und eines der konstitutiven Merkmale des Wirtschaftssystems der DDR (Wirtschaft).…

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Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR) (1985)

Siehe auch: Wissenschaftlich-technische Revolution: 1966 Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR): 1975 1979 1. Zum Begriff. Bezeichnung für eine „qualitativ neue Etappe in der Entwicklung der Produktivkräfte“, mit der die „Gesamtheit der revolutionären Veränderungen in den gegenständlichen Grundlagen der produzierenden und der nichtproduzierenden Bereiche“ erfaßt werden soll (Wörterbuch des Wissenschaftlichen Kommunismus, Berlin [Ost] 1982, S. 417). Dabei soll die WTR nicht „als eine Vielzahl isolierter, punktueller Veränderungen gesehen werden“, vielmehr durchdringe sie „alle Bereich des gesellschaftlichen Lebens. Sie wirkt auf die materielle Produktion, die individuelle und Gesellschaftliche ➝Konsumtion, das Transportwesen, die Informationsmittel, das Militärwesen, auf die Innen- und Außenpolitik und die internationalen Beziehungen der Völker ein.“ Demnach beeinflußt die WTR „das Leben der Menschen, verändert ihre Arbeit, ihre Freizeit, ihre Bildung, Kultur und Lebensweise“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 1031). Der Beginn der WTR (dieser Begriff wurde ursprünglich von dem englischen marxistischen Wissenschaftshistoriker John Desmond Bernal [1901–1971] geprägt) wird heute in der DDR mit Mitte der 50er Jahre angegeben, als die Fortschritte in der naturwissenschaftlichen Forschung zunehmend zu neuen technischen Produktionsverfahren führten und allmählich die Folgewirkungen dieser Veränderungen in Umrissen sichtbar wurden. Bereits zuvor hatte in den westlichen Industriestaaten eine Diskussion um Automation, Atomenergie, elektronische Datenverarbeitung, Kybernetik usw. eingesetzt, die z. T. unter der Fragestellung: „Gibt es eine zweite industrielle Revolution?“ geführt wurde. 2. Inhalte und Folgen der Wissenschaftlich-technischen Revolution. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung ist mit der WTR die Wissenschaft zur „unmittelbaren Produktivkraft“ geworden. In dieser geänderten Bedeutung von Wissenschaft, die sich für alle wissenschaftlichen Einzeldisziplinen nachweisen lasse, und deren Zusammenwirken über die Grenzen der Einzelwissenschaften hinaus notwendig mache, werden das entscheidende Merkmal und die ausschlaggebende Triebkraft der WTR gesehen. In der Diskussion um die technischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der WTR werden vor allem folgende Problembereiche thematisiert: [S. 1525]a) Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung vergegenständlichen sich direkt in neuen Produktionsmitteln, Produktionsverfahren und Technologien; umgekehrt werden auch die Wissenschaften unmittelbar inhaltlich und organisatorisch von den Bedürfnissen und Erfahrungen der Produktion geprägt; b) eines der wichtigsten Ergebnisse der neuen Rolle der Wissenschaft im Produktionsprozeß ist die Ablösung der bisherigen Maschinentechnik durch die Automatisierung der Fertigungsprozesse. Die Kontrolle und Regelung der Produktion erfolgt zunehmend durch kybernetische Steuerungssysteme (Kybernetik), angewandte Elektronische ➝Datenverarbeitung (EDV) usw. (Industrierobotertechnik; Mikroelektronik); c) die natürlichen Rohstoffe werden durch künstliche Werkstoffe und Werkstoffkombinationen, die in dieser physikalischen und chemischen Beschaffenheit in der Natur nicht vorkommen, abgelöst; d) nicht nur die Naturkräfte werden durch die Wissenschaft beherrschbar, sondern auch die rationelle Organisation der Arbeit selbst ist zum Gegenstand spezieller Wissenschaften geworden. Damit werden auch die Gesellschaftswissenschaften unmittelbar produktiv und verschmelzen teilweise mit den Naturwissenschaften, beispielsweise in den technischen und technologischen Wissenschaften. Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO) bestimmt die Formen der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, die Verwendung der gesellschaftlichen Arbeitskräftefonds und des Arbeitsablaufes; e) die Stellung des Menschen in der Produktion unterliegt einem grundlegenden Wandel. Der Mensch tritt neben den Fertigungsprozeß; er wird von schwerer und repetitiver Handarbeit und schematisch-geistigen Tätigkeiten befreit; f) zugleich wachsen aber die Anforderungen an das Bildungsniveau. Einmal erreichte berufliche Qualifikation bedarf der ständigen Erneuerung und Erweiterung; g) die Wissenschaft, zum wichtigsten Instrument zur Steigerung der Arbeitsproduktivität geworden, schafft die Möglichkeit, die gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit zu verkürzen, und damit die materiellen Voraussetzungen für die Aneignung von weitergehenden kulturellen und technischen Fähigkeiten durch die Gesellschaftsmitglieder. Die Aufhebung des Unterschiedes zwischen geistiger und körperlicher Arbeit, nach marxistisch-leninistischer Auffassung eine der Voraussetzungen für die angestrebte klassenlose, kommunistische Gesellschaft, werde damit möglich; h) die gestiegene Arbeitsproduktivität erweitert den Bereich der Freizeit. Freizeit wird zu einem eigenen Politikbereich; i) die zentrale Bedeutung, die der Entwicklung der Wissenschaften in der WTR zugemessen wird, die außerordentlichen Aufwendungen, die moderne Forschungen erfordern, und deren Orientierung an langfristigen Zielvorstellungen, machen die Einbeziehung der Wissenschaften in die volkswirtschaftliche Planung notwendig. Wissenschaftsplanung und -organisation werden zu einem Kernstück der Gesellschaftsplanung. Wissenschaft selbst wird darüber hinaus zunehmend zu einem Gegenstand eigener Forschungen in Form der Wissenschaftswissenschaft. 3. Politische Aspekte der Wissenschaftlich-technischen Revolution. Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus vollzieht sich die WTR in allen entwickelten Industriegesellschaften unabhängig von deren Gesellschaftsordnung. Er geht jedoch davon aus, daß die WTR in kapitalistischen Systemen deren ökonomische Krisenanfälligkeit und die in ihnen als gegeben angenommenen gesellschaftlichen Gegensätze verschärft und daher die Umwandlung dieser Gesellschaften in sozialistische beschleunigt. Nur in sozialistischen Systemen, wie sie in den Mitgliedstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) bestehen, könne die WTR sich voll auch in ihren positiven Möglichkeiten entfalten. Im Prozeß der WTR würden die ökonomischen, technischen, kulturellen und sozialen Grundlagen für die kommunistische Gesellschaft geschaffen. Darüber hinaus erfordere die WTR eine die nationalen Grenzen überschreitende Kooperation zwischen den sozialistischen Staaten des RGW, sie fördere die „sozialistische Integration“ und habe diese für ihren weiteren erfolgreichen Verlauf zur Voraussetzung. Das Konzept der WTR hat sich erst in langwierigen Auseinandersetzungen nicht zuletzt mit westlichen soziologischen Theorien und Konzeptionen über die Entwicklungsperspektiven der Industriegesellschaften, die Folgen der Automatisierung und der Anwendung der Kybernetik, die Möglichkeit konvergierender Entwicklungstendenzen in hochindustrialisierten Gesellschaften mit unterschiedlicher Eigentumsordnung (Konvergenztheorie) Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre durchgesetzt. Maßgebend für die Widerstände gegen die Auffassung von der WTR als eines revolutionären Prozesses war vor allem die Befürchtung, daß die bestehenden politischen Strukturen in Frage gestellt und die Systemunterschiede verwischt werden könnten. Für das Akzeptieren des Konzepts der WTR sprachen letztlich die nicht zu leugnenden qualitativen Besonderheiten der zu beobachtenden Veränderungen im wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Bereich. Zudem bot das WTR-Konzept Zukunftshoffnungen an, die aus dem bis dahin vorherrschenden Verständnis des Marxismus-Leninismus nicht zu gewinnen waren: Die WTR verspricht einen konkreten Weg zur Annäherung an die Zukunftsgesellschaft, läßt einen kontrollierten Wandel des eigenen Systems zu und ermöglicht gewisse Formen der ökonomischen, technischen und wissenschaftlichen Kooperation mit kapitalistischen Staaten, ohne die Systemunterschiede im Grundsätzlichen preiszugeben. Die besonders in der DDR in den 60er Jahren, während der Wirtschaftsreform (Neues Ökonomisches System [NÖS]) zu beobachtende, im nachhinein häufig naiv anmutende Hoffnung auf rasche Ergebnisse der WTR, von der die kurzfristige Lösung aller offenen Probleme erwartet wurde, ist seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) einer nüchterneren und problemorientierteren Sicht gewichen. Die Vorrangstellung der Intelligenz, als der soziologischen Trägerin der „Hauptproduktiv[S. 1526]kraft“ Wissenschaft, wurde durch eine stärkere sozialpolitische Orientierung auf die Bedürfnisse der breiten Massen beschnitten, das Bildungsprogramm an die volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten angeglichen, die Investitionsvorhaben stärker an einem technisch-evolutionären Fortschritt orientiert. Die ungewollten Folgen der WTR (Umweltschutz, Arbeitsschutz, Monotonieprobleme am Arbeitsplatz, zunehmende Differenzierung der gesellschaftlichen Strukturen usw.) nehmen einen immer größeren Raum in den Diskussionen um die WTR ein und sind ein Hinweis, daß die sich aus diesem Wandlungsprozeß ergebenden Konflikte deutlicher in das Blickfeld geraten sind. Angesichts der schwieriger gewordenen wirtschaftlichen Lage, dem fortbestehenden Mangel an Arbeitskräften, der sich verschärfenden Konkurrenzsituation auf dem Weltmarkt usw. gilt jedoch die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts als vorrangiges Ziel der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik der Partei- und Staatsführung der DDR. Bereits das Parteiprogramm der SED von 1976 sieht daher in der „organischen Verbindung der Errungenschaften der wissenschaftlich-technischen Revolution mit den Vorzügen des Sozialismus … eine entscheidende Bedingung“ für die Herstellung einer leistungsfähigen, materiell-technischen Basis für die „entwickelte sozialistische Gesellschaft“. Der X. Parteitag der SED (1981) hat die Bedeutung der WTR erneut unterstrichen: „Nun sind die Möglichkeiten der wissenschaftlich-technischen Revolution unmittelbar zur Hauptreserve für Leistungswachstum und Effektivität unserer Volkswirtschaft geworden.“ Besondere Hoffnungen setzt die SED hierbei auf die Mikroelektronik. Auf dem gleichen Parteitag übernahm der 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Erfurt, Gerhard Müller, eine Wettbewerbslosung als beispielhaft: „Die Mikroelektronik — das ist unsere Barrikade der Revolution in den 80er Jahren.“ Zugleich hat eine gewisse Korrektur der politischen Linie nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) stattgefunden: Die Rolle der Intelligenz, insbesondere der im Bereich der Forschung „schöpferisch“ Tätigen ist als entscheidend unterstrichen worden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1524–1526 Wissenschaftlicher Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlich-technischer Vorlauf

Siehe auch: Wissenschaftlich-technische Revolution: 1966 Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR): 1975 1979 1. Zum Begriff. Bezeichnung für eine „qualitativ neue Etappe in der Entwicklung der Produktivkräfte“, mit der die „Gesamtheit der revolutionären Veränderungen in den gegenständlichen Grundlagen der produzierenden und der nichtproduzierenden Bereiche“ erfaßt werden soll (Wörterbuch des Wissenschaftlichen Kommunismus, Berlin [Ost] 1982, S. 417). Dabei soll die WTR nicht…

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Städtebau (1985)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die Stadt ist die „wirtschaftlichste und kulturreichste Siedlungsform“ („Grundsätze des Städtebaus“, 1950). Nach Auffassung der Architekten der DDR baut jede Gesellschaft für sie typische Städte, und die Städte wirken ihrerseits auf das Bewußtsein der Menschen zurück. Der St. der DDR sei deshalb Ausdruck der neuen Gesellschaftsordnung in der DDR und zugleich der Raum, innerhalb dessen sich die Gesellschaft weiterentwickle. Aufgrund dieser Prämissen ist dem St. in der DDR immer eine besondere Bedeutung beigemessen worden. Bereits 1950 wurde das Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin, das Aufbaugesetz, beschlossen (GBl. Nr. 104, 6. 9. 1950), und es wurden die „16 Grundsätze des St.“ erlassen (Ministerialblatt Nr. 25 v. 15. 9. 1950). In der Entwicklung des St. in der DDR lassen sich 3 Etappen unterscheiden: 1. 1950–1955. Nationales Aufbauprogramm und 1. Fünfjahrplan: Beseitigung der gröbsten Kriegsschäden; Beginn des Wiederaufbaus bedeutender Kulturdenkmäler (Staatsoper Berlin, Zwinger Dresden) und einer Reihe von Altstädten; Beginn des Baus von neuen Industriestädten (Eisenhüttenstadt) sowie von Straßenzügen (Lange Straße in Rostock, Karl-Marx-Allee Berlin [Ost], 1. Abschnitt) und Plätzen (Altmarkt in Dresden). Motto: „National in der Form — sozialistisch im Inhalt.“ 2. 1955–1966. Beginn der Industrialisierung des Bauens, verbunden mit der Typenprojektierung: Bau von neuen Wohnstädten in Hoyerswerda und Schwedt, Baubeginn in Halle-Neustadt sowie Bau von reinen Wohnsiedlungen wie Rostock-Lütten Klein und Hans-Loch-Str. in Berlin (Ost). Die Anwendung des industriellen Bauens führte jedoch zu Schematismus und Monotonie. Das künstlerische Moment des St. war zugunsten des wirtschaftlichen völlig zurückgetreten. Eingeschränktes Typensortiment, starre Vorfertigung und Orientierung an der anscheinend rationellsten Bautechnik („Kran-Ideologie“ schafft monotonen Zeilenbau) hatten zwar die Forderung des IV. Parteitages der SED (1954) verwirklicht, schneller, billiger und mehr zu bauen, aber die Eintönigkeit der dabei entstandenen Siedlungen war nicht zu übersehen. In diese Periode fällt aber auch der Beschluß über die Grundsätze zur Planung und Durchführung des Ausbaus der Stadtzentren vom 4. 5. 1961 (GBl. II, 1961, Nr. 30), der sich in der Errichtung der Wohnhäuser in der Karl-Marx-Allee (2. Bauabschnitt) und dem Wiederaufbau der alten Magistrale Unter den Linden in Berlin (Ost) sowie dem Aufbau der Straße der Nationen in Karl-Marx-Stadt und der Karl-Marx-Allee in Magdeburg niederschlug. 3. Seit 1966. Von Beginn bis Mitte der 60er Jahre wurde in der DDR lebhaft über die weitere Entwicklung des St. diskutiert. Mit der Umorganisation des Instituts für St. und Architektur der Bauakademie der DDR wurden 1966 die Weichen gestellt für eine verstärkte Berücksichtigung baukünstlerischer Prinzipien (Architektur, III.) und eine Verbesserung der Bautechnik. Der St.-Beschluß von 1961 konnte realisiert werden und mit Blickpunkt auf den 20. Jahrestag der DDR wurde der Aufbau der Stadtzentren der wichtigsten Städte der DDR in den Mittelpunkt gerückt. Im Gegensatz zu [S. 1305]früher wurde nun komplexer geplant: Umgestaltung der Siedlungsstruktur, Generalbebauungs- und Verkehrspläne, Bezirkspläne usw. Die Stellung der Chefarchitekten der Städte (z.B. Berlin [Ost] bis 1973 Joachim Näther, Nachfolger: Roland Korn; Chefarchitekt des 9. Stadtbezirks: Heinz Graffunder) wurde gestärkt (Architektur, II.). In den Städten wie Berlin (Ost) (Alexanderplatz und angrenzende Straßen), Leipzig (Karl-Marx-Platz), Dresden (Prager Straße), Magdeburg (Karl-Marx-Allee), Karl-Marx-Stadt wurden völlig neue Zentren geschaffen. Die Stadtzentren waren jeweils als Räume („Ensemble“) mit einem beherrschenden Wahrzeichen („Dominante“) geplant (z.B. Berlin [Ost]: Fernsehturm, Palast der Republik, Hotel „Stadt Berlin“, Leipzig: Uni-Hochhaus). Nach den Überlegungen der Städtebauer der DDR erhält ein Stadtzentrum sein Gesicht mittels besonders hervorragender Bauwerke. In Auswahl, Verteilung und Gestaltung dieser Bauwerke drücke sich ein künstlerisches Element des St. aus. Gesetze der menschlichen Wahrnehmung, funktionelle Notwendigkeiten und bautechnische Möglichkeiten führen dazu, diese Bauwerke monumental als typische Merkmale (Wahrzeichen) einer Stadt zu gestalten (Zeichen-Architektur). Nach dem Tod von W. Ulbricht hat sich der Schwerpunkt des St. von den Zentren wieder mehr auf die Errichtung von Wohngebieten verlagert (Ausnahme: „Palast der Republik“ in Berlin [Ost]). Im Mittelpunkt der Prognosen stehen neben dem Wohnungsbau vor allem die Erhaltung und Verbesserung der Altbausubstanz. Die Mittel für das repräsentative Bauen sind zugunsten dieser Aufgaben gekürzt worden. Der Bau eines neuen Wohngebietes erfolgt in der DDR durch den Auftrag des Bezirksbauamtes an den Generalauftragnehmer (Volkseigenes Wohnungsbaukombinat/VE WBK). Dieses Kombinat plant und baut unter Berücksichtigung der geltenden städtebaulichen Prinzipien und in Anwendung der zur Verfügung stehenden Technologien. Die städtebaulichen Prinzipien verlangen „Konzentration“ der Lebensfunktionen und „Intensivierung“ der Materialverwendung. Dies geschieht durch die Plattenbauweise „WBS 70“, ein Baukastenprinzip, in dem Farben, Winkel und Plattenoberfläche gleich sowie Geschoßhöhe, Eingänge, Fenster usw. variabel sind. Für den Bau großer familienfreundlicher Wohnungen, für die Bildung von typischen Wohnvierteln oder für das Einfamilienhaus ist in diesem System wenig Raum. Die Folge ist die konzentrierte Monotonie zahlreicher Wohngebiete in der DDR: eine Häusergruppe mit Hof, Spielplatz, Parkplätzen sowie einer Vorschule (ggf. Schule) und einer Kaufhalle. In den letzten Jahren ist auch in der DDR die Problematik der komplexen einheitlichen Bauweise stärker diskutiert worden. Dies zeigt sich durch größere Rücksicht gegenüber der Altbausubstanz (Generalkonservator: Ludwig Deiters; Leiter des 1977 gegr. Rates für Denkmalpflege: Werner Rackwitz). Die DDR verschließt sich — unbeschadet der konzentrierten Fortsetzung des eigenen Massenwohnungsbauprogramms — im städtebaulichen Bereich nicht mehr der Auseinandersetzung mit der westlichen Entwicklung. Das zeigt sich beispielsweise auch in den Innerdeutschen Beziehungen. Minister Junker reiste 1979 als erster Minister der DDR zu einem offiziellen Besuch in die Bundesrepublik Deutschland; vorausgegangen war dem 1978 ein Besuch von Bundesminister Haack in der DDR. 1982/83 wurden in beiden Staaten wechselseitig Architektenausstellungen gezeigt: Stadtsanierung Bundesrepublik Deutschland in Berlin (Ost), Karl-Marx-Stadt, Magdeburg — Schinkel in Hamburg. Im Mai 1982 haben die SED und der Ministerrat neue „Grundsätze“ für St. und Architektur beschlossen, die den geänderten Tatsachen Rechnung tragen. Kritisch wird registriert, daß in der bisherigen Baupolitik die laufenden Kosten für Nutzung und Erhaltung der Bauwerke zu wenig berücksichtigt wurden. Als Konsequenzen werden gefordert: Verstärkung der Bautätigkeit in den innerstädtischen Bereichen, Zunahme des Wohnungsneubaus in mittleren und kleinen Städten — insgesamt ein Appell zur sorgfältigeren Nutzung der vorhandenen Bausubstanz einschließlich des Baulandes. Zwar wird es immer noch für notwendig angesehen, neue Wohnkomplexe am Rande der Städte zu errichten, aber generell gelten Neubau und Modernisierung als „gleichrangige Aufgabe“. Dieser Beschluß entspricht einer sich seit Mitte der 70er Jahre wandelnden St.-Politik. Kennzeichnendstes Merkmal der Neueinschätzung alter Stadtkerne ist die Einrichtung von Fußgängerbereichen. So wurde 1969 in Dresden die Fußgängerzone „Prager Straße“ gänzlich neu gebaut, während man 10 Jahre später auf der Neustädter Seite bei der „Straße der Befreiung“ eine gelungene Mischung von Rekonstruktion und Neubau realisierte (vgl. hierzu auch die Zentren von Halle und Potsdam/Klement-Gottwald-Str. sowie Berlin/Rekonstruktionsgebiet Nicolai-Kirche). Unter diesen Aspekten ist auch die seit 1976 leicht verbesserte Situation der privaten Handwerksbetriebe im Bauwesen zu sehen: Insgesamt rd. 13.000, die zusammen mit den 1900 PG im Bauwesen 35 v.H. der Bauproduktion, aber 50 v.H. der Reparaturen durchführen. Seit dieser Zeit ist auch eine verstärkte Zulassung von (privatem) Eigenheimbau festzustellen. Hauptprobleme des St. der DDR bleiben das Verhältnis von Neubau und Werterhaltung (Altbausanierung); die Gewährleistung eines Mindeststandards bei der Wohnungsausrüstung (zu geringe Ausstattung der 1955–1960 gebauten Wohnungen); die Verhinderung von städtebaulicher Monotonie durch ein abgestuftes System von Siedlungszentren und Umland sowie Berücksichtigung der zunehmenden Motorisierung. Bau- und Wohnungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1304–1305 Staatsverbrechen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Städtepartnerschaft

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die Stadt ist die „wirtschaftlichste und kulturreichste Siedlungsform“ („Grundsätze des Städtebaus“, 1950). Nach Auffassung der Architekten der DDR baut jede Gesellschaft für sie typische Städte, und die Städte wirken ihrerseits auf das Bewußtsein der Menschen zurück. Der St. der DDR sei deshalb Ausdruck der neuen Gesellschaftsordnung in der DDR und zugleich der Raum, innerhalb dessen sich die Gesellschaft weiterentwickle. Aufgrund dieser…

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Sozialdemokratismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich von Lenin geprägter Begriff zur Kennzeichnung der Politik der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Nach 1945 wurde er von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zunächst verwendet, um Abweichungen eigener Parteimitglieder — vor allem ehemaliger SPD-Mitglieder — von der Linie der Parteiführung anzuprangern (Kleinbürgertum; Revisionismus). Nach dem Juni-Aufstand 1953 wurden oppositionelle Strömungen in der Gesamtgesellschaft (Opposition und Widerstand) häufig mit dem Vorwurf des S. belegt, darüber hinaus aber auch die Politik der SPD in der Bundesrepublik Deutschland, deren ideologische Diversion als einer der Hauptgründe für die Ereignisse des 17. 6. 1953 dargestellt wurde. Nach dem Abklingen dieser Auseinandersetzungen wurde das Schlagwort des S. in größerem Umfange erst wieder in Zusammenhang mit dem „Prager Frühling“ 1968 benutzt sowie im Zuge der danach einsetzenden Phase der Entspannungspolitik als Versuch der Abgrenzung gegenüber den für die Sicherheit der eigenen Ordnung als gefährlich erachteten Ideen des Demokratischen ➝Sozialismus (DS.). Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung in der DDR nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) führten eine gewisse Stabilisierung des Systems und die außenpolitische Neuorientierung im Vorfeld der KSZE auch zu begrifflichen Neu- bzw. Umformulierungen in der ideologischen Auseinandersetzung mit dem Ergebnis, daß seit 1973 der polemische Begriff des S. weitgehend durch die Formel des Sozialreformismus ersetzt worden ist. Auch hat die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem S. in der DDR seither an Ernsthaftigkeit und Differenziertheit gewonnen. Mit S. bzw. Sozialreformismus bezeichnet die SED heute vorrangig die gegenwärtige Politik der SPD in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie in den unterschiedlichen Ansätzen des DS. (bzw. des synonym gebrauchten Begriffes der „sozialen Demokratie“) zum Ausdruck kommt. Wenn auch die Kritik gegenüber dem S. im einzelnen differenzierter geworden ist, wird doch gegenüber allen Formen des S. einheitlich der Vorwurf erhoben, daß sie als untauglicher Versuch eines Dritten Weges durch ihre Beschränkung auf den Reformismus zumindest objektiv die Rolle des „Arztes am Krankenbett des Kapitalismus“ darstellten und so letztlich das Überleben des Imperialismus sicherten. Dabei wird der Diskussion um die Grundwerte des DS. auch eine direkt gegen die DDR gerichtete Funktion (Antikommunismus) unterstellt: „Die sozialdemokratische ‚Grundwerte‘-Propaganda erfüllt eine doppelte Aufgabe: den Kapitalismus auf seiner staatsmonopolistischen Stufe zwar als verbesserungsbedürftig, aber wandlungsfähig, also erhaltenswert, darzustellen; und den in den Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft realisierten Sozialismus als in angeblicher Demokratiefeindlichkeit erstarrt und abstoßend, also nicht erstrebenswert zu diffamieren“ (Klassenkampf und Demokratie, Berlin [Ost] 1982, S. 88). Als grundsätzlicher Mangel der Konzeptionen des DS. wird geltend ge[S. 1155]macht, daß Begriffe wie „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität … von den materiellen Bedingungen ihrer Verwirklichung, den Eigentums- und Machtverhältnissen“ abstrahierten (ebd.). Speziell „rechten“ Vertretern des DS. wird der Vorwurf des Opportunismus gemacht. Ihr Ziel sei es, „eine möglichst konfliktfreie Entwicklung des staatsmonopolistischen Kapitalismus zu gewährleisten, die Demokratiebestrebungen der Werktätigen zu kanalisieren und große Teile der werktätigen Bevölkerung für die Erhaltung und ‚Verbesserung‘ des staatsmonopolistischen Systems zu gewinnen“ (ebd., S. 87). Sofern Vorstellungen des DS. die Vergesellschaftung eines Teils der Produktionsmittel beinhalten, werden diese in der aktuellen Situation relativ positiv bewertet: „Der positive Ansatz dieser Forderungen besteht in ihrem antimonopolistisch-demokratischen Inhalt; sie kann insofern in der gegenwärtigen Etappe den Kampf um die Erweiterung der Einflußmöglichkeiten demokratischer Kräfte im staatlichen Bereich fördern“ (ebd., S. 90). Letztlich seien sie jedoch unzureichend, da sie „die Demokratisierung des politischen Systems nur als quantitatives Problem begriffen … Die Begrenztheit dieser Forderungen, die an den bestehenden — monopolkapitalistischen — Staat gerichtet werden, rührt (ferner) daher, daß die Kräfte, die diese Forderung stellen, den Klassencharakter dieses Staates nicht erkennen und — damit in Zusammenhang — die Möglichkeiten der bürgerlichen Demokratie und ihrer Gesetzgebung überschätzen“ (ebd., S. 90 f.). Politik; Staatslehre. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1154–1155 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialfürsorge

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich von Lenin geprägter Begriff zur Kennzeichnung der Politik der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Nach 1945 wurde er von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zunächst verwendet, um Abweichungen eigener Parteimitglieder — vor allem ehemaliger SPD-Mitglieder — von der Linie der Parteiführung anzuprangern (Kleinbürgertum; Revisionismus). Nach dem Juni-Aufstand 1953…

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Nationale Volksarmee (NVA) (1985)

Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die NVA ist die Armee der DDR und wichtigster Teil der entsprechend der Militärpolitik der SED konzipierten Landesverteidigung. Ihre Kennzeichnung als „sozialistische Armee“ wird im Selbstverständnis mit mehreren Argumenten begründet: Sie ist das Klassen- und Machtinstrument der Arbeiter-und-Bauern-Macht, die das sozialistische Vaterland gegen alle Feinde des Sozialismus schützt; sie ist Teil des kollektiven Verteidigungsbündnisses der sozialistischen Staaten im Warschauer Pakt; sie arbeitet vor allem eng mit der Sowjetarmee zusammen; sie erfüllt ihren revolutionären Klassenauftrag unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und ist stets bereit, nach deren Beschlüssen zu handeln; schließlich liegt ihrer Aufgabenstellung und ihrem Selbstverständnis eine einheitliche Militärdoktrin zugrunde. I. Gründung und Entwicklung der NVA Die eigentliche Gründungsphase der NVA wurde mit dem Abschluß des Warschauer Paktes im Mai 1955 eingeleitet und endete mit der offiziellen Aufnahme der Tätigkeit des Ministeriums für Nationale Verteidigung und der Aufstellung der ersten Einheiten der NVA aus den Bereitschaften der Kasernierten Volkspolizei (KVP) am 1. 3. 1956 (Tag der NVA). Die gesetzliche Grundlage schuf die Volkskammer mit dem Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung am 18. 1. 1956, das u.a. zur Umbenennung der KVP-Einheiten führte. Die Gründung der NVA war der vorläufige Schlußpunkt einer Entwicklung, die 1952 mit der Proklamation der „Nationalen Streitkräfte“ begonnen hatte und in deren Verlauf vor allem die KVP sowie die Grundstrukturen der künftigen Militärorganisation auf- und ausgebaut worden waren. Die Aufstellung der NVA ist nur bedingt als Fortsetzung dieser Politik zu verstehen; neu war vor allem, daß der Aufbau sich im Rahmen des Warschauer Vertrages unter Anleitung der Sowjetunion vollzog. Die Entwicklung der NVA ist nicht nur von der Tatsache ihrer Unterstellung unter das Oberkommando des Warschauer Vertrages und ihrer Einbindung in das östliche Militärbündnis geprägt. Wesentlichen Einfluß hatten auch die innenpolitischen Rahmenbedingungen, unter denen sich ihr Aufbau vollzog. Im Unterschied zu den anderen Vertragsarmeen war die NVA bis 1962 eine Freiwilligenarmee. Die Schwierigkeit, den Aufbau der NVA vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen des deutschen Volkes zu begründen, wurde durch die Aufstellung der Bundeswehr kaum erleichtert. Das Freiwilligenprinzip, als Ausweg aus dem Dilemma gewählt, bedingte das Risiko, den personellen Ausbau der NVA nicht planmäßig gestalten zu können. Von der SED, den Gewerkschaften und vor allem der Freien Deutschen Jugend (FDJ) betriebene [S. 932]Kampagnen zum Eintritt in die NVA führten nicht zum gewünschten Ergebnis, da es weder genug Freiwillige gab, noch ihre militärische Vorbildung einen effektiven Einsatz gestattete. In den Augen der SED war positiv zu werten, daß auf diese Weise die „klassenmäßige Basis“ der NVA gestärkt werden konnte; in diesem Umstand (Rekrutierung aus der „Arbeiterklasse“, politisch bewußte Entscheidung für den Wehrdienst) sah sie eine Kompensation mancher Nachteile des Freiwilligenprinzips. Mit der Einführung der Wehrpflicht im Januar 1962 wurde, nachdem das Verteidigungsgesetz im September 1961 die Voraussetzungen für die Neuregelungen des Wehrdienstes geschaffen hatte, die personelle Verstärkung der NVA eingeleitet. Die Entwicklung der NVA zu einer auch nach westlichen Maßstäben modern ausgerüsteten und kampfstarken Armee ist nicht ohne Schwierigkeiten und Komplikationen verlaufen. Diese betrafen beispielsweise bis in den Anfang der 60er Jahre das Verhältnis zwischen politischer und militärisch-fachlicher Qualifikation der Offiziere, die Ausrüstung — die Sowjetunion lieferte und liefert nicht immer das neueste und modernste Gerät — sowie die Rekrutierung länger dienenden Personals, vor allen Dingen der Offiziere. Es ist der SED jedoch gelungen, im Rahmen ihrer Militärpolitik sowohl ihre bündnispolitischen Verpflichtungen zu erfüllen als auch durch eine intensive Parteiarbeit in der NVA die politische Führung der Streitkräfte durch die Partei zu sichern sowie die enge Anbindung an die Sowjetarmee durch zahlreiche Aktivitäten zwischen Einheiten der NVA und der Sowjetarmee zu fördern. II. NVA und Warschauer Pakt Am 28. 1. 1956 beschloß der Politische Beratende Ausschuß (PBA) des Warschauer Vertrages, die Kontingente der NVA in die Vereinten Streitkräfte einzubeziehen und dem Vereinigten Oberkommando zu unterstellen; der Minister für Nationale Verteidigung der DDR wurde einer der Stellvertreter des Oberkommandierenden. Im Mai 1958 bestätigte der PBA den Beschluß zur Einbeziehung der Truppen der NVA in die Warschauer Vertragsstreitkräfte. Aufbau, Ausrüstung (ab 1957 mit sowjetischen Waffen und sonstigem militärischem Gerät) und Führung der Truppen der NVA erfolgten entsprechend den Richtlinien des Oberkommandos, was u.a. zur raschen Überwindung bestimmter Anlaufschwierigkeiten in strukturellen Fragen führte. Die Angleichung an die sowjetischen Prinzipien wurde durch bereits 1957 durchgeführte Kommandostabs- und Truppenübungen mit sowjetischen Stäben und Einheiten beschleunigt; in den Stäben und Einheiten der NVA waren sowjetische Militärspezialisten als Berater tätig. Seit 1961 wurden auch mit anderen Vertragsstaaten gemeinsame Manöver durchgeführt, z.B. 1961 mit polnischen Verbänden und 1962 auf dem Gebiet der ČSSR mit Verbänden der Sowjetarmee und der tschechoslowakischen Volksarmee. Seit 1963 gibt es, beginnend mit „Quartett“ in Thüringen unter Beteiligung von Verbänden der NVA, der polnischen, tschechoslowakischen und Sowjetarmee große Manöver, wie 1965 die Manöver „Berlin“ und „Oktobersturm“ ebenfalls in der DDR mit den gleichen Beteiligten, 1966 das Manöver „Moldau“ in der ČSSR, an dem zusätzlich ungarische Verbände beteiligt waren, 1967 das Manöver „Dnjepr“, das in der Sowjetunion unter Beteiligung von Kommandostäben der NVA stattfand und 1969 das Manöver „Oder-Neiße“ (Sowjetarmee, NVA, poln. Armee). 1970 fand das Manöver „Waffenbrüderschaft“, das auch Kampfgruppen und VP-Bereitschaften einbezog und an dem erstmalig alle Paktstreitkräfte beteiligt waren, statt. 1972, 1976, 1979 und 1982 wurden unter der Bezeichnung „Schild“ große Manöver durchgeführt. An anderen war die NVA nur sporadisch beteiligt (z.B. 1981 im Ostseeraum). Das letzte gemeinsame Manöver unter Beteiligung von Streitkräften aus allen Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktes fand 1980 („Waffenbrüderschaft“) statt. Unabhängig von diesen gemeinsamen Manövern führt die NVA Manöver, Truppenübungen und Stabsübungen auf verschiedenen Ebenen mit Einheiten der sowjetischen Armee in der DDR durch. Die Luftstreitkräfte sind im Rahmen des „Diensthabenden Systems“ an Luftverteidigungsmanövern und die Volksmarine an Flottenmanövern mit sowjetischen und polnischen Einheiten und Verbänden beteiligt. (Das „Diensthabenden System“ bedeutet, daß in einem rotierenden Verfahren bestimmte Luftverteidigungseinheiten [Funktechni[S. 933]sche Dienste und Jagdfliegerverbände] sowie Einheiten der Raketentruppen permanent in eine höhere Stufe der Gefechtsbereitschaft versetzt sind, um einen möglichen Überraschungsangriff aus der Luft abwehren zu können.) Die im März 1969 vom PBA getroffene Entscheidung zum Aufbau gemeinsamer Verbände der Land-, Luft- und Seestreitkräfte hat zur Integration der mobilen Verbände und Truppenteile der NVA in eine neue Kommandostruktur geführt; ihre Verbände gehören seitdem zu den strategischen Einsatzkräften (erste strategische Staffel) der Warschauer Vertragsstreitkräfte. III. Ausbildung Die Notwendigkeit, genügend politisch, militärisch und fachlich geschultes Personal zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und zur Führung der Streitkräfte bereitzustellen, bestimmte seit 1958 die Ausbildungspolitik in der NVA. 1958/59 wurde in der NVA mit der Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen begonnen. Die 1956 gegründeten und in Offiziersschulen umgewandelten Bildungseinrichtungen der NVA wurden zu Fachschulen erklärt. Auf ihnen wurden vor allem Offiziere bis zur Führungsebene Regiment ausgebildet. Die neuen Lehrprogramme wurden auf einer Schulkonferenz 1959 beraten. Als Aufgabe wurde den Offiziersschulen die Heranbildung von Offizieren mit Kommandeureigenschaften, ausreichenden politischen, taktischen, technischen und methodischen sowie allgemeinen Kenntnissen gestellt. Diese Aufgabenstellung wurde 1963 auf einer Kaderkonferenz verändert. Sie forderte ein höheres Niveau an politischer, militärischer, militärtechnischer, naturwissenschaftlicher und pädagogischer Ausbildung der Offiziere der NVA. Im Herbst 1963 wurden für die 3 Teilstreitkräfte sowie für die Grenztruppen je eine Offiziersschule durch Zusammenlegung der bisherigen gegründet. Am 1. 12. 1963 trat für die NVA ein einheitliches Bildungssystem in Kraft, das u.a. eine wesentliche Verbesserung der gesellschaftswissenschaftlichen Ausbildung vorsah. Die im September 1965 erlassene AO des Ministers für Nationale Verteidigung „Über die Grundlagen für die Organisation der Ausbildung an den Offiziersschulen der NVA“ bestimmte, daß die 4jährige Ausbildung auf 3 Jahre reduziert und die technischen Ausbildungszweige mit der Ingenieurqualifikation abgeschlossen werden sollten. Die 1. Bildungskonferenz der NVA im Dezember 1968 begründete die neuen Ausbildungsforderungen an die Offiziersschulen, die im Februar 1971 zu Offiziershochschulen aufgewertet wurden. 1982 brachte die Wiedereinführung des 4jährigen Studiums für Offiziere. Der Studienabschluß erfolgt als Diplom-Gesellschaftswissenschaftler (Politoffizier), Diplom-Ingenieurpädagoge (Kommandeur), Diplomingenieur (Kommandant oder Offz. d. Techn. Dienste) oder Diplom-Ingenieurökonom (Offz. d. Rückwärt. Dienste bzw. der Zivilverteidigung). Die zusätzliche gesellschafts- und militärwissenschaftliche Ausbildung von Offizieren für den Einsatz in Führungsfunktionen ab Kommandoebene Truppenteil (Regiment) erfolgt an der Militärakademie „Friedrich Engels“, an der Militärmedizinischen Akademie, an der Sektion „Militärisches Nachrichten- und Transportwesen“ der Hochschule für Verkehrswesen „F. List“ in Dresden sowie am Militärgerichtlichen Institut; für bestimmte Spezialausbildungen werden darüber hinaus zivile Hochschuleinrichtungen genutzt. 1981 hatten 90 v.H. der Offiziere einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß. — Offiziere für Führungsfunktionen in hohen Kommandopositionen und für Spezialbereiche werden seit Gründung der NVA auch an sowjetischen Schulen und Militärakademien ausgebildet. Die 1959 gegründete Militärakademie „Friedrich Engels“ in Dresden erhielt bereits 1962 den Status einer Hochschule. Sie verleiht die in Benennung und Inhalt von den Abschlüssen der Offiziershochschulen sich teilweise unterscheidenden Grade Dipl.-Militärwissenschaftler, Dipl.-Gesellschaftswissenschaftler, Dipl.-Ingenieur; seit 1965 besitzt sie das Promotionsrecht. An ihr werden Offiziere aller Teilstreitkräfte je nach Fachrichtung — in 3–4jährigen Kursen — ausgebildet; 240 Offiziere, die für einen Generals- bzw. Admiralsrang vorgesehen sind, erhalten eine zusätzliche Ausbildung in der Sowjetunion. Fähnriche werden an entsprechenden Fachschuleinrichtungen der NVA, an zivilen Fachschulen im Direkt- oder Fernstudium, in Fähnrichlehrgängen bzw. durch eine dreimonatige militärische Vorbereitung (nur für Absolventen ziviler Fachschulen) herangebildet. — Ausbildungsstätten für Berufs-Unteroffiziere sind neben der Militärtechnischen Schule „E. Habersaath“ die 4 Unteroffiziersschulen der Landstreitkräfte, die Flottenschule der Volksmarine sowie die Unteroffiziersschule der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung. Sie werden auch von den Unteroffizieren auf Zeit besucht; diese erhalten eine gesellschaftswissenschaftliche, eine Gefechts-, eine Spezial- sowie eine allgemeinmilitärische Ausbildung. Laut Förderungsverordnung vom 13. 2. 1975 sind die im aktiven Wehrdienst erworbenen Diplome, Zeugnisse, Berechtigungen, Qualifikations- und Befähigungsnachweise den vergleichbaren Dokumenten von Hoch- oder Fachschulen gleichgestellt. Außerdem können Armeeangehörige nach der Entlassung unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte Ausbildung absolvieren und eine Facharbeiterqualifikation erwerben. Die ständig steigenden Bildungsanforderungen an die militärischen Führungskader, die sich aus der komplizierter werdenden Militärtechnik, der Entwicklung der Militärwissenschaft (d.h. aus der „Re[S. 934]volution im Militärwesen“) ergeben, sowie die erhöhten Ansprüche an die politisch-ideologische Erziehungsarbeit, die nach Ansicht der SED in der sich verschärfenden „Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“ ihre Ursache haben, geben den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der NVA auch zukünftig einen hohen politischen Stellenwert. IV. Gliederung Die NVA gliedert sich in Landstreitkräfte, Luftstreitkräfte/Luftverteidigung und die Volksmarine; die Grenztruppen der DDR sind dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt, aber keine Teilstreitkraft der NVA. Oberste Führungsinstanz ist das Ministerium für Nationale Verteidigung, das den Militärbezirk I bildet. Der Hauptstab des Ministeriums führt die Landstreitkräfte. Diese sind in die Militärbezirke III (Leipzig) und V (Neubrandenburg) gegliedert. Militärbezirke sind in der NVA „eine höhere militäradministrative territoriale Vereinigung von Verbänden, Truppenteilen, Einheiten und militärischen Einrichtungen verschiedener Waffengattungen, Spezialtruppen und Dienste“ (Militärlexikon, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1974). Die einzelnen Teilstreitkräfte gliedern sich in Verbände (Division), Truppenteile (Regiment) und Einheit (Gruppe, Zug, Kompanie und Bataillon). Die Landstreitkräfte (2 Panzer- und 4 Mot.-Schützen-Divisionen) sind die größte (1980: 113.000 Mann) und vielseitigste Teilstreitkraft der NVA. Sie gliedern sich in Waffengattungen (motorisierte Schützentruppen, Panzertruppen, Raketentruppen und Artillerie, Truppenluftabwehr, Fallschirmjäger), Spezialtruppen (Nachrichten- und Pioniertruppen) und Dienste (rückwärtige Dienste, chemischer Dienst). Berufsoffiziere werden an der Offiziershochschule der Landstreitkräfte „Ernst Thälmann“ ausgebildet. Die Luftstreitkräfte/Luftverteidigung (LSK/LV) bilden den Militärbezirk II. Sie sind in Waffengattungen (Fla-Raketen-Truppen, Fliegerkräfte, Funktechnische Truppen) gegliedert und verfügen über folgende Spezialtruppen und Dienste: Truppen der fliegertechnischen und flugplatztechnischen Sicherstellung, Nachrichten- und Flugsicherungstruppen, Truppen der chemischen Abwehr, Truppen der versorgungstechnischen und medizinischen Sicherstellung, über einen eigenen meteorologischen Dienst, über Werkstätten, Lager- und Transporteinrichtungen. Zu den Fliegerkräften gehören neben 2 Jagdfliegerdivisionen und 1 Jagdfliegerausbildungsdivision Hubschraubereinheiten und Transportfliegerkräfte für Spezialaufgaben (Personen- und Lastentransport, Verbindungs-, Such- und Rettungsflüge). Die Fla-Raketen-Truppen, die Jagdfliegerkräfte und die Funktechnischen Truppen (Funkmeßstationen und Leitstellen) sind in das diensthabende System der Luftverteidigung des Warschauer Vertrages einbezogen. An der Offiziershochschule der LSK/LV „Franz Mehring“ werden Flugzeugführer und Offiziere für Führungsorgane, Offiziere des Fliegeringenieurdienstes, der Funktechnischen Truppen und der Fla-Raketen-Truppen ausgebildet. Zur LSK/LV gehörten 1981 ca. 38.000 Mann. Die Volksmarine (Militärbezirk IV) — sie trägt diesen Namen seit dem 3. 11. 1960 (Jahrestag des Matrosenaufstandes von Kiel 1918) — gliedert sich in Stoßkräfte (Raketen- und Torpedoschnellboote), Sicherungskräfte (U-Boot-Abwehrschiffe, Minen-, Such- und Räumschiffe, Küstenschutzschiffe) sowie mittlere und kleine Landungsschiffe. Zu diesen Kampfschiffen kommen Hilfsschiffe (Versorger-, Tank-, Bergungsschiffe, Schlepper, Feuerlöschboote und Taucherfahrzeuge) hinzu. Daneben gehören zur VM Seefliegerkräfte (1 Hubschrauberstaffel) sowie verschiedene Spezialtruppen (Pioniere) und Dienste (Chemischer Dienst). Die Seeoffiziere und Schiffsmaschinenoffiziere werden an der Offiziersschule der VM „Karl Liebknecht“ ausgebildet. 1981 zählten zur VM ca. 16.000 Mann. Die Grenztruppen der DDR sind zwar keine Teilstreitkraft der NVA, haben aber im Kriegsfall militärische Aufgaben zu erfüllen. Der Chef der Grenztruppen ist Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung. Die „Grenzbrigade Küste“ sichert zusammen mit der Volksmarine die Seegrenze der DDR (360 km); die Verbände der Kommandos Nord, Mitte und Süd die Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland (1378 km) sowie die Grenze um Berlin (West) (160 km). Die Grenztruppen überwachen mit 2 Regimentern ferner die Grenzen zur ČSSR und zur VR Polen. Zu den Grenztruppen (Stärke 1981: ca. 46.500 Mann) gehören 3 Ausbildungsregimenter; die Offiziershochschule „Rosa Luxemburg“ bildet die Kommandeure von Einheiten der Grenztruppen der DDR aus. Die Unteroffiziersschule „Egon Schultz“ dient der Ausbildung der Unteroffiziere der Grenztruppen (Grenzsicherung), der Rückwärtigen Dienste und des Kfz-Dienstes sowie der Nachrichtenunteroffiziere für Kommandeursverwendungen. Eine besondere Aufgabe erfüllt der Kommandantendienst der NVA. Er arbeitet die Grundsätze des Verhaltens im Dienst aus, bearbeitet und untersucht strafbare Handlungen und besondere Vorkommnisse entsprechend der Melde- und Untersuchungsordnung und achtet auf die Einhaltung der Bestimmungen über Wachsamkeit, Geheimnisschutz sowie den Umgang mit Verschlußsachen. Er verrichtet militärische Ordnungs- und Verkehrsdienste (Verkehrsreglereinheiten), kontrolliert das Verhalten der Soldaten der NVA in der Öffentlichkeit, bei Truppenübungen und Manövern, überprüft deren [S. 935]Dokumente (Wehrdienstausweis, Urlaubsschein), achtet auf das vorschriftsmäßige Tragen der Uniform, stellt die Disziplin und öffentliche Ordnung bei Verstößen und Fehlverhalten von Angehörigen der NVA wieder her und kontrolliert Militär- und Zivilkraftfahrer der NVA, deren Fahrzeuge sowie deren Verhalten im Verkehr. Nach dem Dienstverhältnis sind in der NVA folgende Gruppen zu unterscheiden: Soldaten im Grundwehrdienst (18 Monate Wehrpflicht), Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere auf Zeit (Mindestverpflichtung 3 Jahre), Offiziere auf Zeit (Bewerberkreis: Unteroffiziere auf Zeit), Berufsunteroffiziere (Mindestdienstzeit 10 Jahre), Fähnriche (Mindestdienstzeit 15 Jahre) sowie Berufsoffiziere (Mindestdienstzeit 25 Jahre). In der NVA existieren die in der nebenstehenden Tabelle aufgeführten Dienstgradbezeichnungen. Der höchste militärische Dienstgrad — 1982 eingeführt, aber bisher noch nicht verliehen — ist der eines Marschalls der DDR. Die Ernennung zum Marschall erfolgt im Verteidigungsfall oder für außergewöhnliche militärische Leistungen. Die Armeeangehörigen leisten folgenden Fahneneid: „Ich schwöre: Der Deutschen Demokratischen Republik, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und sie auf Befehl der Arbeiter-und-Bauern-Regierung gegen jeden Feind zu schützen. Ich schwöre: An der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns verbündeten sozialistischen Länder als Soldat der Nationalen Volksarmee jederzeit bereit zu sein, den Sozialismus gegen alle Feinde zu verteidigen und mein Leben zur Erringung des Sieges einzusetzen. Ich schwöre: Ein ehrlicher, tapferer, disziplinierter und wachsamer Soldat zu sein, den militärischen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, die Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die militärischen und staatlichen Geheimnisse immer streng zu wahren. Ich schwöre: Die militärischen Kenntnisse gewissenhaft zu erwerben, die militärischen Vorschriften zu erfüllen und immer und überall die Ehre unserer Republik und ihrer Nationalen Volksarmee zu wahren. Sollte ich jemals diesen meinen feierlichen Fahneneid verletzen, so möge mich die harte Strafe der Gesetze unserer Republik und die Verachtung des werktätigen Volkes treffen.“ (Quelle: Anlage zu § 19 Abs. 1 Wehrdienstgesetz 1982, GBl. I, S. 229. Der Eid der Grenztruppen ist bis auf den 2. Absatz weitgehend identisch. Vgl. AO d. NVR, Anlage zu § 2 Dienstlaufbahnordnung –GT–, GBl. I, S. 241.) V. SED und NVA Die führende Rolle der SED in der NVA gilt als ausschlaggebendes Kriterium für die Festlegung ihres „Klassencharakters“. Zur Verwirklichung ihres Führungsanspruches verfügt die SED über eine Reihe von organisatorischen Mitteln. Die in der NVA tätigen Parteimitglieder sind verpflichtet, die Beschlüsse der SED zu erfüllen. Diese Beschlüsse sind im übrigen die Grundlage der gesamten Tätigkeit der NVA, d.h. sie bestimmen [S. 936]nicht nur deren politisch-ideologische, sondern auch deren militär-fachliche Seite. Die Verwirklichung der Beschlüsse wird unmittelbar von der Parteiführung — dem Politbüro mit der Kommission für Nationale Sicherheit — kontrolliert und die NVA in ihrer Tätigkeit angeleitet. Im zentralen Parteiapparat ist die Abteilung Sicherheit für die NVA zuständig. Als leitende Organe der Partei in den Streitkräften gelten die Politorgane; Grundlage ihrer Tätigkeit sind die vom Politbüro des ZK erlassenen Instruktionen für die Arbeit der Parteiorganisationen und Politorgane in der NVA, ferner die Beschlüsse der Parteitage und des ZK sowie Anweisungen der Politischen Hauptverwaltung der NVA. Sie erstrecken sich auf die Bereiche: ideologische und politische Arbeit, Organisations- und Personalpolitik. Die politische Arbeit in der NVA, die aus einem Komplex vielfältiger politischer Maßnahmen und Handlungen der Kommandeure, Politorgane und Funktionäre der Partei- und Massenorganisationen mit dem Ziel der Durchführung der Politik der SED in der NVA besteht, gilt als eines der wichtigsten Arbeitsgebiete der Partei überhaupt. Zur politischen Arbeit gehören u.a. die politische Massenarbeit, die politische Schulung, die gesellschaftswissenschaftliche Weiterbildung, die militärische Traditionspflege und die kulturelle Arbeit. Die Leiter und Mitarbeiter der Politorgane sind wie die hauptamtlichen Sekretäre der SED- und FDJ-Organisationen und die gesellschaftswissenschaftlichen Lehrkräfte als Politarbeiter Parteifunktionäre und, entsprechend ihren Aufgaben und Tätigkeitsmerkmalen, zugleich militärische Vorgesetzte. Der Leiter eines Politorgans untersteht als leitender Parteifunktionär dem Leiter des nächsthöheren Politorgans. Gleichzeitig ist er als Stellvertreter des Kommandeurs für politische Arbeit dem Kommandeur unmittelbar unterstellt. Oberste Leitungsinstanz der politischen Arbeit in der NVA ist deren Politische Hauptverwaltung (PHV). Ihr unterstehen die Politorgane auf der Ebene der Militärbezirke, im Kommando der LSK/LV, im Kommando Volksmarine und im Kommando der Grenztruppen der DDR (Politische Verwaltung); die Politischen Abteilungen in den Divisionen, deren Leiter zugleich 1. Sekretäre der Parteiorganisation der Division sind; die vom Politstellvertreter geleiteten Polit-Gruppen in den Regimentern; die Stellvertreter des Bataillonskommandeurs für politische Arbeit; die Stellvertreter des [S. 937]Kompaniechefs für politische Arbeit. Die Politarbeiter, die als Offiziere tätig sind (Politoffizier), erhalten eine Sonderausbildung an der Militärpolitischen Hochschule „Wilhelm Pieck“. Diese Schule, 1956 als Politoffiziersschule von der KVP übernommen und 1962 aufgelöst, wurde im Februar 1968 als „Schule des Ministeriums für Nationale Verteidigung zur Heran- und Weiterbildung von Polit- und Parteikadern“ neu gegründet und im März 1970 als Hochschule konstituiert. Im Oktober 1972 erhielt sie ihren jetzigen Namen. Der PHV der NVA obliegt gleichzeitig die Leitung der Parteiorganisation der SED in der NVA; ihr gehören alle Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten, die Mitglieder der SED sind, an. Sie hat den Rang einer Bezirksparteiorganisation der SED, die PHV dementsprechend den einer Bezirksleitung der SED. Der Leiter der PHV ist Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung sowie 1. Sekretär der PO der SED in der NVA. Auf der Ebene der Militärbezirke und Divisionen existieren Parteikreise mit dem Status einer SED-Kreisleitung; sie werden von einem Sekretariat unter Leitung des 1. Sekretärs und Leiters der Politischen Verwaltung angeleitet. Ihnen unterstehen die Regimentsparteiorganisationen, in denen Bataillone mit Parteigrundorganisationen vorhanden sind. Die kleinste Einheit ist die von einem ehrenamtlich tätigen Sekretär geleitete Parteigruppe in den Kompanien. Politorgane und Parteiorganisationen existieren weiterhin an der Militärakademie sowie an den Schulen der NVA. Die Arbeit der Parteiorganisationen erstreckt sich vorwiegend auf den Bereich der politisch-ideologischen Schulung, auf die Durchsetzung der Parteibeschlüsse in der militärischen Praxis und auf die Initiierung und Führung des Wettbewerbs, den es seit 1959 als „Bestenbewegung“ und seit 1961, begründet durch den Wettbewerbsbefehl des Ministers für Nationale Verteidigung, als ständige Mobilisierung, als Kampagne zur Ausnützung aller persönlichen und materiellen Reserven zwecks Erfüllung der Aufgaben im Militärbereich gibt. 1982 wurde eine neue Wettbewerbsdirektive erlassen. Besonderes Augenmerk richtet die SED auf die politische Zuverlässigkeit und die klassenmäßige Zusammensetzung des Offizierskorps. 1956 waren bereits 79,5 v.H. der Offiziere Mitglieder oder Kandidaten der SED; der Anteil beträgt seit 1969/70 98–99 v.H. Die soziale Zusammensetzung (Rekrutierung) hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert: 1971 stammten 80 v.H. der Offiziere der NVA aus der Arbeiterklasse; Ende 1975 waren es nur noch 70 v.H., während 5 v.H. aus der Bauernschaft, 6 v.H. aus der sozialistischen Intelligenz und 19 v.H. aus der Schicht der Angestellten kamen. Diese Veränderungen sind Ausdruck und Teil des sozialstrukturellen Wandels in der DDR, der die SED-Führung bei der schwieriger werdenden Werbung für den Offiziersnachwuchs zu einer Differenzierung ihrer Rekrutierungspolitik zwingt. Es ist das oberste Ziel der SED, durch ihre politische Arbeit die Integration von Streitkräften und Gesellschaft zu sichern und sich die volle politische Anleitung und Kontrolle über die Armee zu erhalten. Gero Neugebauer Literaturangaben Blanke, Burckhard M.: Die politisch-ideologische Bildung und Erziehung in der Nationalen Volksarmee. Zum Verhältnis von Militär, Partei und Gesellschaft in der DDR. Bonn: Dissertationsdruck Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn 1975. Forster, Thomas M.: Die NVA. Kernstück der Landesverteidigung der DDR. 5., völlig überarb. Aufl. Köln: Markus 1979. Militärpolitik für Frieden und Sozialismus. Grundfragen der Politik der SED zum militärischen Schutz der revolutionären Errungenschaften und des Friedens von der Gründung der DDR bis zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Berlin (Ost): Militärverl. d. DDR 1977. Neugebauer, Gero: 25 Jahre Nationale Volksarmee, in: Deutschland Archiv Nr. 3/1981, S. 268 ff. Köln: Wissenschaft u. Politik 1981. Rühmland, Ulrich: Die neuen wehrrechtlichen Bestimmungen der DDR, in: deutsche Studien, Nr. 80/1982, S. 433 ff. Bleckede: Meissner 1982. Militärische Traditionen der DDR und der NVA. Berlin (Ost): Militärverl. d. DDR 1979. (Politik und Landesverteidigung.) Die Nationale Volksarmee der DDR im Rahmen des Warschauer Paktes. München: Bernhard & Graefe 1980. (Bernhard & Graefe aktuell. 11.) Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 931–937 Nationale Mahn- und Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaler Verteidigungsrat der DDR (NVR)

Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die NVA ist die Armee der DDR und wichtigster Teil der entsprechend der Militärpolitik der SED konzipierten Landesverteidigung. Ihre Kennzeichnung als „sozialistische Armee“ wird im Selbstverständnis mit mehreren Argumenten begründet: Sie ist das Klassen- und Machtinstrument der…

DDR A-Z 1985

Jugend (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Begriff, Umfang, Zusammensetzung Die Begriffe J. und Jugendlicher werden mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Sprachgebrauch und Strafrecht unterscheiden zwischen den bis zu 13jährigen Kindern, den 14- bis unter 18jährigen Jugendlichen und den Erwachsenen von 18 Jahren und älter (den Status des Heranwachsenden von 18 bis unter 21 Jahren gibt es im Strafrecht der DDR nicht). Arbeitsrecht und Zivilrecht treffen eine weitere Unterteilung bei der Vollendung der Schulpflicht und des 16. Lebensjahres. Das Volljährigkeitsalter liegt seit 1950, das aktive Wahlrecht seit 1949 bei 18 Jahren. Die Altersgrenze für das passive Wahlrecht wurde 1968 für die Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen, 1974 generell von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt (Verfassung; Wahlen). Demgegenüber gilt das J.-Gesetz der DDR für die Gesamtheit der 14- bis unter 25jährigen. Die gesetzliche Ausweitung der Kategorie J. auf volljährige, großenteils berufstätige und verheiratete Bürger wird damit gerechtfertigt, „daß mit dem vollendeten 25. Lebensjahr wesentliche Prozesse der Herausbildung von Persönlichkeitsmerkmalen eines jungen Staatsbürgers abgeschlossen“ seien. Bis zu diesem Zeitpunkt seien „wesentliche weltanschauliche Positionen geformt, sozialistische Einstellungen zur Arbeit ausgebildet, grundlegende persönliche, das weitere Leben tief beeinflussende Entscheidungen von gesellschaftlicher Bedeutung gefallen (Bildung, Beruf, politische Organisierung, Armeedienst, Familiengründung u.a.)“ (W. Ternick: Jung sein bei uns. Berlin [Ost] 1981, S. 29). Beim J.-Verband der DDR, der Freien Deutschen Jugend (FDJ), waren und sind stets etwa 5 v.H. der Mitglieder sogar älter als 24. Bei den Jugendbrigaden und anderen J.-Kollektiven ist der Anteil der über 24jährigen teilweise noch höher und kann bis zu 50 v.H. ausmachen. Die Zahl der Kinder, Jugendlichen und Jungerwachsenen entwickelte sich wie folgt: Die Zahl der Kinder nimmt seit 1967 ab. Der Anstieg der Geburtenzahl seit 1975 konnte diese Entwicklung vorerst nicht aufhalten. Die Zahl der Jugendlichen hatte 1962 mit 0,67 Mill. ihr Minimum erreicht, stieg anschließend mit Unterbrechungen bis 1978 (1,149 Mill.) und ist seitdem rückläufig. Die Zahl der Jungerwachsenen fiel bis 1967 auf 1,32 Mill. und steigt seitdem. Insgesamt geht die Zahl der unter 25jährigen seit 1950 zurück. Nur in den Jahren 1967 bis 1972 gab es einen leichten Wiederanstieg. Der Anteil dieser Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung (Bevölkerung) betrug am 31. 12. 1980 36 v.H. Zu diesem Zeitpunkt setzte sich die Kinderbevölkerung etwa je zur Hälfte aus den noch nicht Schulpflichtigen (48 v.H.) und den Schülern der Klassen 1 bis 7 (52 v.H.) zusammen. Von den 3,01 Mill. Jugendlichen und Jungerwachsenen waren 0,76 Mill. (25,3 v.H.) Schüler der Klassen 8 bis 12; 0,49 Mill. (16,3 v.H.) Lehrlinge (einschl. Teilausbildung); 0,22 Mill. (7,2 v.H.) Studenten. Die übrigen 1,54 Mill. (51,2 v.H.) waren fast ausnahmslos berufstätig oder leisteten ihren Wehrdienst. Der weibliche Anteil an der Kinder- und Jugendbevölkerung betrug 48,7 v.H. (gegenüber 53,1 v.H. an [S. 684]der Gesamtbevölkerung). Die Heirat ist gem. § 5 Familiengesetzbuch (Familienrecht) von 18 Jahren an möglich. Am 31. 12. 1980 waren von den Männern von 18 bis unter 25 Jahren ledig 76,8 v.H., verheiratet 22,0 v.H., geschieden 1,2 v.H. Von den Frauen dieser Altersgruppe waren ledig 54,0 v.H., verheiratet 43,5 v.H., geschieden 2,5 v.H. II. Jugendpolitik, Ziele, Grundlagen Die J. auf die künftigen Aufgaben vorzubereiten und sie in die Gesellschaft zu integrieren, ist das Ziel der weite Bereiche der Bildungs-, Wirtschafts-, Sozial-, Kultur-, Gesundheits-, Wehr-, Kriminal- u.a. Politik umfassenden J.-Politik. Nach in der DDR vorherrschendem Verständnis ist sie „die Politik, die den Platz und die Aufgaben der Jugend und des sozialistischen Jugendverbandes bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie die Verantwortung der Gesellschaft für die kommunistische Erziehung der Jugend analysiert und bestimmt“ und hieraus Einzelmaßnahmen ableitet (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost], 3. Aufl. 1978, S. 414 f.). Die Ansprüche der J.-Politik der DDR beruhen auf der marxistisch-leninistischen Theorie einerseits und der von ihr geleiteten Analyse der konkreten gesellschaftlichen Situation andererseits. Danach wird die erzieherische Funktion des sozialistischen Staates als eine seiner wichtigsten bezeichnet; die Interessen der J. gelten als in denen von Staat und Gesellschaft aufgehoben bzw. als mit ihnen identisch. Jeglicher Generationenkonflikt sei „aufgrund der Übereinstimmung in den grundlegenden Lebensinteressen und der gemeinsamen sozialistischen Ideale“ ausgeschlossen (Siegfried Lorenz in der Volkskammer anl. der Beratung des 3. J.-Gesetzes. Junge Welt 18. Jg. 1974, Nr. 26 B, S. 4). Damit ist J. (in erster Linie) „allseitig zu beeinflussender“ Erziehungsgegenstand, wobei sich die ihr gestellten Aufgaben aus den gesamtgesellschaftlichen Zielen ergeben, der Beitrag der J. zur Lösung ihrer Aufgaben jedoch in jugendspezifischer Weise, in eigenen Formen und mit eigenen Methoden geleistet werden kann und soll. Die Grundsätze der J.-Politik der SED sind im Jugendgesetz zusammengefaßt. Das Gesetz über die Teilnahme der J. an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der DDR (J.-Gesetz) vom 28. 1. 1974 (GBl. I, S. 45) löste das am 8. 5. 1964 in Kraft getretene Gesetz über die Teilnahme der J. der DDR am Kampf um den umfassenden Aufbau des Sozialismus und die allseitige Förderung ihrer Initiative bei der Leitung der Volkswirtschaft und des Staates, in Beruf und Schule, bei Kultur und Sport ab, dessen Vorgänger das Gesetz über die Teilnahme der J. am Aufbau der DDR und die Förderung der J. in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung vom 8. 2. 1950 war. Ziel des (3.) J.-Gesetzes ist die „Förderung der Jugend“ und die „Gewährleistung ihrer Teilnahme an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“. Es weist in seinen 10 Abschnitten den Hauptgruppen der J.-Bevölkerung, den Berufstätigen, den Schülern, den Lehrlingen, den Studenten und den Soldaten, Reservisten und in der vormilitärischen Ausbildung Befindlichen sowie den verantwortlichen Leitern der Staats- und Wirtschaftsorgane und der FDJ Rechte und Pflichten zu. Schwerpunkte des Gesetzes sind: 1. Die Erziehung der J. zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ (Persönlichkeitstheorie, sozialistische), gekennzeichnet durch Wissen und Können, sowie durch eine Reihe näher angegebener staatsbürgerlicher, sozialer und Arbeitstugenden, 2. der Beitrag der J. zur Steigerung der Arbeitsproduktivität in speziellen „jugendgemäßen“ Kooperationsformen. Diese Zielsetzungen sind gekoppelt 3. mit einer Reihe sozial-, gesundheits- und bildungspolitischer Maßnahmen, die der J. zugute kommen sollen, und 4. einer Erweiterung der Zuständigkeiten der FDJ als Vertretung der J. in Schule, Hochschule, Betrieb und Staat. Das Gesetz weist der J.-Organisation der SED eine zentrale Rolle in der J.-Politik zu. Es spiegelt die Schwerpunkte der Politik der DDR seit dem VIII. Parteitag der SED wider (verstärkte Zusammenarbeit mit der UdSSR, verbesserte Versorgung der Bevölkerung, Verstärkung der politisch-ideologischen Erziehung) und setzt den Staatsratsbeschluß vom 31. 3. 1967 „Jugend und Sozialismus“ sowie eine Reihe von Einzelregelungen außer Kraft, wahrt jedoch den Rahmen des Kommuniqués des Politbüros des ZK der SED zu Problemen der J. in der DDR: „Der Jugend Vertrauen und Verantwortung“ (J.-Kommuniqué vom 21. 3. 1963). Die darin enthaltenen Vorstellungen zur Förderung des Leistungsstrebens, zur politisch-ideologischen Erziehung, zur Erhöhung der schulischen und beruflichen Anforderungen, zu den Aufgaben der staatlichen und Wirtschaftsleiter gegenüber der J., zu den Problemen der in der Landwirtschaft Tätigen, zur Freizeitgestaltung sowie zur J.-Forschung und zur wissenschaftlichen Begründung der jugendpolitischen Maßnahmen bilden Grundlage und Richtschnur auch des 3. J.-Gesetzes der DDR. Die Leitung der staatlichen Aufgaben der J.-Politik liegt „in Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse im Auftrag der Volkskammer“ beim Ministerrat und dessen Amt für Jugendfragen beim Ministerrat. Auf örtlicher und regionaler Ebene sind die Volksvertretungen bzw. die staatlichen und Wirtschaftsleitungen in Abstimmung mit den vorschlags- und kontrollberechtigten FDJ-Leitungen für die Planung, Durchführung und Kontrolle der jugendpolitischen Maßnahmen verantwortlich. [S. 685]<III. Beteiligung der Jugend am öffentlichen Leben> Als Erfolg der J.-Politik gilt die Teilnahme der J. am öffentlichen Leben auf der Grundlage des auf 18 Jahre festgelegten Mündigkeits- und Wahlberechtigungsalters und des vorwiegend über die Mitarbeit in der FDJ angebotenen Kontroll-, Mitsprache- und Vertretungsrechts im politisch-staatlichen und wirtschaftlichen Bereich, dessen formale Voraussetzung die Bestimmung des Art. 20,3 der Verfassung ist. Dort heißt es: „Die Jugend wird in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert. Sie hat alle Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Ordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen.“ So waren 1981 (8. Wahlperiode) jünger als 25 Jahre: 46 (9,2 v.H.) der Abgeordneten der Volkskammer und 550 (17,3 v.H.) der Abgeordneten der Bezirkstage und der Stadtverordnetenversammlung von Berlin (Ost). Jünger als 25 Jahre waren 1979: 5.534 (21,8 v.H.) der Abgeordneten der Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise, 1195 (20,7 v.H.) der Abgeordneten der Stadtbezirksversammlungen, 22.863 (13,4 v.H.) der Abgeordneten der Gemeindevertretungen und der Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte. 48.703 (12,7 v.H.) der Mitglieder der 51.304 Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen waren jünger als 25. 1982 waren 8,6 v.H. aller Bürgermeister unter 30 Jahre alt, 3.000 der insgesamt 51.700 Schöffen Jugendliche. Daneben gilt die Mitwirkung der J. in den Gremien des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) (1982: 5.390 J.-Kommissionen mit 30.754 — nur z.T. jugendlichen — Mitgliedern), in den Ausschüssen der Nationalen Front der DDR (1982: 17.800 Ausschüsse mit 350.000 Mitgliedern, davon 40.000 unter 26 Jahren), in den FDJ-Kontrollposten und insbesondere in Produktion und Wettbewerb (s.u.) als Einlösung des Verfassungsgebots verantwortlicher Mitgestaltung beim Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft. Auch die Zugehörigkeit von (1982) 20.000 jungen DDR-Bürgern im Alter von 18 bis 25 Jahren zu den Reihen der 158.000 Freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei (DVP) wird als „Ausdruck der sozialistischen Demokratie“ (JW 25./26. 9. 1982, S. 3) begriffen. IV. Bildungspolitik Als Erfolge der J.-Politik gelten ferner: 1. Beseitigung von Bildungsbarrieren durch die Schaffung der Einheitsschulen und von Zentralschulen auf dem Lande und die Einführung der obligatorischen 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem). 2. Abbau der beruflichen Benachteiligung der Mädchen und Frauen. V. Jugend in Ausbildung und Beruf Zu den Gebieten der J.-Politik zählen auch: J.-Arbeitsschutz, J.-Förderungsplan und der Beitrag der J. zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Auf arbeitsrechtlichem Gebiet konkretisierte sich die J.-Politik der SED zunächst in dem bereits im Arbeitsgesetz vom 19. 4. 1950 niedergelegten und in Art. 24 der Verfassung von 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 ebenfalls enthaltenen Prinzip, daß Jugendliche das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeitsleistung haben. Ferner gelten für Jugendliche besondere Arbeitsschutzanordnungen und Arbeitszeitregelungen (Arbeitsrecht). Bedeutsamer sind die über diese Maßnahmen hinausgehenden Bestimmungen zur beruflichen Ausbildung und vor allem die spezifischen Förderungsmaßnahmen, die im J.-Gesetz und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) angeordnet werden. In jährlich zwischen Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) und Betriebsleiter unter aktiver Beteiligung der FDJ im Rahmen des Betriebskollektivvertrages (BKV) abzuschließenden J.-Förderungsplänen, die zugleich eine Reihe betrieblicher und staatlicher Maßnahmen zugunsten der J. enthalten (Weiterqualifizierung, J.- und Sporteinrichtungen usw.), soll die J. angehalten werden, ihren Beitrag zur Steigerung der Arbeitsproduktivität zu leisten. VI. Jugendförderung Die J.-Förderungspläne wurden am 4. 2. 1954 durch die 5. AO zum (1.) J.-Gesetz von 1950 eingeführt. Sollten sie anfänglich der beruflichen und kulturellen Förderung der J. dienen, so bestimmte die AO des 1. Stellv. des Ministerrates für den J.-Förderungsplan im Jahre 1963, es sei die Arbeit in Jugendbrigaden, J.-Abteilungen, J.-Schichten und anderen ständigen und zeitweiligen J.-Kollektiven die „beste, tausendfach bewährte Form für die Förderung der Initiative und für die sozialistische Entwicklung unserer Jugend“. Der J.-Förderungsplan beruht seit seiner Verkündung auf § 55 des J.-Gesetzes. Alljährlich wird die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J.-Förderungsplans ordnet, ergänzt durch örtliche J.-Förderungspläne in den Betrieben, LPG, Städten und Gemeinden. Daran wirken neben der FDJ die Volksvertretungen, Betriebsleitungen, die Leitungen des FDGB, des DTSB und der GST mit. Die J.-Förderungspläne sind Teil der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise und Gemeinden. Allerdings werden sie z.T. immer noch als bloßes „Anhängsel“ der Planung betrachtet. In seinem kleineren Teil dient der J.-Förderungsplan der beruflichen und kulturellen Förderung der J., in der Hauptsache jedoch ist er ein Finanzierungsinstrument wirtschaftlicher Erfordernisse innerhalb des sozialistischen Wettbewerbs in den Betrieben. Als Teil der Wirt[S. 686]schaftspläne der Betriebe sowie überregionaler Produktionsobjekte (z.B. „Erdgastrasse“ oder 1974 „FDJ-Aufgebot DDR 30“) besitzen die J.-Förderungspläne rein ökonomischen Charakter. Der J.-Förderungsplan regelt insbesondere die Teilnahme der J. am Sozialistischen Wettbewerb in speziellen, „jugendgemäßen“ Formen. Das „Konto junger Sozialisten“ gehört zu den J.-Förderungsplänen. VII. Berufswettbewerb und Masseninitiativen Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs ist der von der Betriebsleitung und der Berufsschule in Zusammenarbeit mit FDJ und FDGB organisierte Berufswettbewerb der Lehrlinge. Seine Ziele sind der nachweisbare Erwerb guter beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten, die abrechenbare Mitarbeit an der Erreichung der betrieblichen Planziele und „gesellschaftliches Verhalten und gesellschaftliche Tätigkeit“ auf der Basis der schulischen Lehrpläne, der betrieblichen Planung und der Zielsetzungen und Vorgaben der FDJ. Hervorragende Leistungen werden durch staatliche Auszeichnungen anerkannt. Die Gesamtheit der Lehrlinge nimmt am Berufswettbewerb teil. Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs sind die von der FDJ ausgelösten ökonomischen Masseninitiativen. So war es das Ziel der FDJ, im Planjahr 1984 99,5 Mill. Arbeitsstunden einzusparen, 1,97 Mrd. Mark Nutzen in der FDJ-Aktion „Materialökonomie“ zu erwirtschaften, 484.000 Tonnen Schrott und 99.000 Tonnen Altpapier der Wiederverarbeitung zuzuführen, 15.600 Wohnungen zu modernisieren und in der Landwirtschaft die Futterkosten um 63 Mill. Mark zu senken. Der nach Umfang und Bedeutung wichtigste Bestandteil des Beitrags der J. zur Lösung der betrieblichen und der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben ist die Arbeit in den J.-Kollektiven, die als Jugendbrigaden (Jugendobjekte) bezeichnet werden, sowie die Beteiligung an der Neuererbewegung (Sozialistischer Wettbewerb) in jugendspezifischen Formen (Messe der Meister von Morgen [MMM]). VIII. Sozialpolitische Maßnahmen Als Erfolge der sozialistischen J.-Politik gelten ferner die sozialpolitischen Maßnahmen zur Förderung junger Ehen, für Studenten und Lehrlinge sowie für junge Mütter wie: Geburtenbeihilfe, Arbeitszeit- und Urlaubsregelung, Gewährung von Krediten und der mit der Geburt von Kindern verbundene Krediterlaß, Schulspeisung, Stipendien für 90 v.H. der Studenten, Internatsplätze und finanzielle Förderung für Studentinnen mit Kind. Ferner die Maßnahmen und Erfolge auf dem Gebiete des Sports, der Wehrerziehung und der Kulturpolitik (Ausbildungsförderung). IX. Jugendweihe und Arbeiterweihe Alle Maßnahmen der J.-Politik im Bildungs- und Ausbildungssektor, in der Arbeitswelt, auf dem Gebiet der Sozial-, Sport-, Wehr- und Kulturpolitik sind eng verknüpft mit dem Grundziel der „Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins“. Dieser Zielsetzung dienen auch 2 spezielle Formen politisch-moralischer Erziehung: die Jugendweihe und die sog. Arbeiterweihe. Markiert die J.-Weihe die „Aufnahme in das aktive gesellschaftliche Leben“, so wird z.B. seit dem Jahr 1973 in zunächst einzelnen Betrieben der Deutschen Post im Bezirk Neubrandenburg auch die Aufnahme der Lehrlinge in das Betriebskollektiv in „würdiger Form gestaltet“. Seit dem gemeinsamen Beschluß des Zentralkomitees der SED, des Ministerrats der DDR, des Bundesvorstandes des FDGB und des Zentralrats der FDJ vom 7. 12. 1976 über Fragen der Berufsbildung, der auch „von neuen Traditionen bei der Aufnahme der jungen Facharbeiter in die Arbeitskollektive“ spricht, hat sich die Zahl der Arbeiterweihen stark erhöht. Das Facharbeiterzeugnis, der erste Arbeitslohn, der Betriebsausweis, gelegentlich auch ein Satz Werkzeuge und eine Urkunde über die Zugehörigkeit zur Arbeiterklasse werden in einer Feierstunde, die teilweise nach sowjetischem Vorbild als Arbeiterweihe bezeichnet wird, von Aktivisten oder Arbeiterveteranen überreicht. Die jungen Facharbeiter geloben, „durch ihre Arbeitstaten den revolutionären Arbeitsruhm des Betriebes (Kombinates, der Brigade usw.) zu mehren“. So meldet der Bezirk Neubrandenburg, daß im Jahr 1976 44 v.H. und 1977 bereits 85 v.H. aller auslernenden Lehrlinge an Arbeiterweihen teilgenommen hätten. Mit Hilfe dieser Weihen sucht die SED die Herausbildung sozialistischen Bewußtseins bei den Jugendlichen zu fördern und damit das Hauptziel ihrer politisch-ideologischen Erziehung in den Schulen und Universitäten sowie den Schulungsveranstaltungen von FDJ und JP zu unterstützen. Die hohe Zahl der Ehescheidungen, zunehmender Alkoholmißbrauch Jugendlicher, die Jugendhilfe und die Kriminalität der J. sowie der hohe Stellenwert, der der Erziehung zu bewußter Disziplin beigemessen wird, deuten auf ungelöste Probleme in der J.-Politik der SED-Führung hin. Arnold Freiburg Literaturangaben Freiburg, Arnold, u. Christa Mahrad: FDJ. Der soz. Jugendverband der DDR. Opladen: Westdeutscher Verl. 1982. Friedrich, Walter: Jugend und Jugendforschung. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1976. Gert, Werner: Jugend im Großbetrieb. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1979. [S. 687]Grandke, Anita: Junge Leute in der Ehe. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1977. (Recht in unserer Zeit. 6.) Jugend im doppelten Deutschland. Hrsg. Walter Jaide und Barbara Hille. Opladen: Westdeutscher Verl. 1977. Mehlhorn, Gerlinde, u. Hans-Georg Mehlhorn: Junge Neuerer im Prisma der Forschung. Berlin (Ost): Dietz 1982. Starke, Kurt: Jugend im Studium. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1979. Ternick, Wolfgang: Jung sein bei uns. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. (Recht in unserer Zeit. 36.) <LI>Wörterbuch zur sozialistischen Jugendpolitik. Berlin (Ost): Dietz 1975. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 683–687 Jüdische Gemeinden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendaustausch, Innerdeutscher

Jugend (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Begriff, Umfang, Zusammensetzung Die Begriffe J. und Jugendlicher werden mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Sprachgebrauch und Strafrecht unterscheiden zwischen den bis zu 13jährigen Kindern, den 14- bis unter 18jährigen Jugendlichen und den Erwachsenen von 18 Jahren und älter (den Status des Heranwachsenden von 18 bis unter 21 Jahren gibt es im Strafrecht der DDR nicht). Arbeitsrecht und Zivilrecht…

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1985: K

Kabarett Kaderpolitik Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik (KdT) Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kandidat Karikatur Karl-Marx-Universität Leipzig Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH) Katastrophenschutz Kauffonds der Bevölkerung Kaufkraft Kinderbeihilfen Kinderkrippe, Kindergarten Kinder- und Jugendliteratur Kirchen Klasse/Klassen, Klassenkampf Klassenbewußtsein Kleinbürgertum Klub der Intelligenz Kollegien Bildender Künstler Kollegien der Ministerien Kollektive Führung Kollektiv, Sozialistisches Kollektiv- und Arbeitserziehung Kombinat Kraftverkehr, VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei Kominform Komintern Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen Kommissionsvertrag Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) / Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Konföderation Konkurs Konsumgenossenschaften Konsumgütermessen Konsumtion, Gesellschaftliche Kontenführungspflicht Kontrollrat Konvergenztheorie Kooperation in der Landwirtschaft Kooperationsakademien Kooperationsrat Kooperationsverband (KOV) Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport Korrespondenten Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Kraftfahrzeugindustrie Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche Kraftstoffversorgung Krankengeld Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Kredit Kreis Kreisparteiorganisationen der SED Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Kritik und Selbstkritik Kulturarbeit des FDGB Kulturbund der DDR (KB) Kulturelles Erbe Kulturelle Zusammenarbeit Kulturfonds Kulturpolitik Kulturstätten Kultur- und Sozialfonds Kunsthandel Künstler-Agentur der DDR Kupfererzbergbau Kuren der Sozialversicherung Kurorte Kybernetik

Kabarett Kaderpolitik Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik (KdT) Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kandidat Karikatur Karl-Marx-Universität Leipzig Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH) Katastrophenschutz Kauffonds der Bevölkerung Kaufkraft Kinderbeihilfen Kinderkrippe, Kindergarten Kinder- und Jugendliteratur Kirchen Klasse/Klassen, Klassenkampf Klassenbewußtsein Kleinbürgertum …

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Fachschulen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 370]F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems. Sie entsprechen nach den Eingangsvoraussetzungen, Organisation und Inhalt des Studiums, den mit dem Studium erworbenen Berechtigungen und den anschließenden Verwendungsmöglichkeiten am ehesten unseren Fachhochschulen. In der DDR bestanden 1970 194 F. Ihre Zahl erhöhte sich durch Neugründungen und die Anhebung der mittleren medizinischen Ausbildung auf F.-Niveau auf gegenwärtig 240. Die F. gliedern sich nach folgenden fachlichen Schwerpunkten (1978): 53 Ingenieurschulen der Industrie, des Bau-, Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesens, 38 Ingenieurschulen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, 63 medizinische F., 9 wirtschafts- und staatswissenschaftliche F., 51 pädagogische F., 20 F. für Bibliotheks- und Informationswesen, Kultur und Kunst, Journalismus u.a. Außerdem verfügt die Nationale Volksarmee (NVA) über 4 eigene Bildungseinrichtungen mit F.-Charakter. Die F. wurden den jeweiligen Fachministerien oder deren nachgeordneten Organen unterstellt. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, dem zur wissenschaftlichen Untersuchung und Ausarbeitung von Grundsatzfragen der F.-Politik das „Institut für Fachschulwesen“ in Karl-Marx-Stadt untersteht. Auf diese Weise soll gesichert werden, daß die Aus- und Weiterbildung an den F. „unmittelbarer Bestandteil des Reproduktionsprozesses der betreffenden Zweige“ wird, daß die ständige Weiterentwicklung der Bildungsinhalte und Erziehungsmethoden sich an den Bedürfnissen der Praxis orientiert und die Kapazitäten der F. für Entwicklungs- und Rationalisierungsaufgaben der Betriebe genutzt werden. Ferner ermöglicht diese Konstruktion eine bessere Kooperation von F. und betrieblichen Qualifizierungseinrichtungen. Innerhalb der F.-Ausbildung sind 2 Bildungswege zu unterscheiden: 1. Voraussetzung sind der 10.-Klassenabschluß und eine Berufsausbildung, d.h. die Studenten verfügen über Berufserfahrung. Ausbildungsschwerpunkte sind die ingenieurwissenschaftlichen Fächer, die Wirtschaftswissenschaft und die Ausbildung von Berufsschullehrern. 2. In den medizinischen, pädagogischen Fächern (Grundschullehrer) und einigen künstlerischen Fachrichtungen schließt das Studium unmittelbar an die 10. Klasse der allgemeinbildenden Oberschule an. In der ersten Gruppe studieren etwa 59 v.H., in der zweiten 41 v.H. der F.-Studenten. Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel 3 Jahre, die in 6 Semester gegliedert sind, und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Im Fernstudium dauert die Ausbildung 5 Jahre. Mit dem Abschluß der F. wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Eine F.-Ausbildung steht auch für Abiturienten der EOS und Absolventen der Berufsausbildung mit Abitur offen. Absolventen der EOS werden — wegen ihrer fehlenden Berufserfahrung — in der Regel zu besonderen Seminargruppen zusammengefaßt und erhalten eine erweiterte berufspraktische Ausbildung. Die insges. 172.058 Studenten verteilten sich im Jahre 1982 auf folgende Fachrichtungen: Die Zahl der Berufstätigen mit F.-Abschluß erhöhte sich von 232.593 im Jahre 1961 auf 967.400 im Jahre 1982 (Statistisches Jahrbuch der DDR 1983, S. 123). Ein entscheidender Grund für diesen erheblichen Anstieg ist die nachträgliche Anerkennung der Ausbildung in einer Reihe mittlerer medizinischer Berufe als Ausbildung und die Gleichstellung der medizinischen F. mit den anderen F. Mitte der 70er Jahre. Fernstudium; Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 370 Exquisit- und Delikatläden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familie

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 370]F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems. Sie entsprechen nach den Eingangsvoraussetzungen, Organisation und Inhalt des Studiums, den mit dem Studium erworbenen Berechtigungen und den anschließenden Verwendungsmöglichkeiten am ehesten unseren Fachhochschulen. In der DDR bestanden 1970 194 F. Ihre Zahl erhöhte sich durch Neugründungen und die Anhebung der mittleren…

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Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) (1985)

Siehe auch: Demokratischer Frauenbund Deutschlands: 1963 Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD): 1965 1966 1969 1975 1979 Einheitliche Massenorganisation der Frauen der DDR; vereint Frauen aller Bevölkerungskreise, unabhängig von Parteizugehörigkeit und Weltanschauung: die hauptamtlichen Funktionäre sind allerdings überwiegend SED-Mitglieder. In der Volkskammer der DDR stellt der DFD eine eigene Fraktion (35 Mitgl.). Hervorgegangen aus den am 30. 10. 1945 gegründeten antifaschistischen Frauenausschüssen; am 8. 3. 1947 in Berlin (Ost) gegr. (8. März = Internationaler Frauentag; im August 1910 während der II. Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz in Kopenhagen auf Antrag von Clara Zetkin als internationaler Kampftag der Frauen für Gleichberechtigung, Frieden und Sozialismus proklamiert). In der Bundesrepublik Deutschland wurde der DFD am 8. 3. 1950 gegr., am 10. 4. 1957 jedoch in der Folge des KPD-Verbots ebenfalls als eine verfassungswidrige Organisation verboten. Mindestalter für den Beitritt zum DFD ist nach deren Statut das vollendete 18. Lebensjahr. Der Mitgliederbestand des DFD hat sich — nach über einem Jahrzehnt der Stagnation — 1982 geringfügig auf 1.441.375 erhöht; das entspricht rd. 21 v.H. der weiblichen Bevölkerung der DDR über 18 Jahre. Auch in der Sozial- und Altersstruktur haben sich in den letzten Jahren kaum Veränderungen ergeben: 1982 waren 72,9 v.H. der Mitglieder berufstätig und 27,1 v.H. Hausfrauen; knapp ein Drittel der Mitglieder (31,5 v.H.) gehört zur mittleren Altersgruppe der 35- bis unter 50jährigen, 22,6 v.H. sind unter 35 Jahre alt, 45,9 v.H. 50 Jahre und älter. Der Aufbau des DFD gestaltet sich nach dem Territorialprinzip entsprechend dem der SED: 17.528 Gruppen (1982) in Wohngebieten und Gemeinden, fast 500 Ortsorganisationen, 241 Kreis-, Stadtbezirks- und Stadtorganisationen, 15 Bezirksorganisationen sowie die zentralen Leitungsorgane. Struktur der zentralen Organe: Der Bundeskongreß (höchstes Organ) tagt — entgegen dem vorgesehenen Rhythmus von 4 Jahren — in zunehmend größeren Zeitabständen: 8. Kongreß im Juni 1964, 9. Kongreß im Juni 1969, 10. Kongreß im Februar 1975, 11. Kongreß im März 1982; außerdem wurden der 8. und 9. Bundeskongreß in der erweiterten Form eines 1. und 2. Frauenkongresses der DDR durchgeführt. Der Bundeskongreß wählt den Bundesvorstand, die Vorsitzende und stellv. Vorsitzenden. Der Bundesvorstand (höchstes leitendes Organ zwischen den Kongressen) tagt in der Regel alle 4 Monate; er wählt aus seiner Mitte das Präsidium (verantwortliches Organ zwischen den Tagungen des Bundesvorstandes) und das Sekretariat (operatives Organ des Bundesvorstandes, wird von der Vorsitzenden geleitet). Vorsitzende des Bundesvorstandes des DFD ist seit dem 11. 9. 1953 Ilse Thiele (SED). Funktionärorgan des DFD: „Lernen und Handeln“ (erscheint monatlich). Zu den Aufgaben des DFD gehören: Politisch-ideologische Arbeit unter den Frauen, Heranführung der Frauen aller Bevölkerungsschichten an die aktive Mitwirkung im gesellschaftlichen Leben; Gewinnung der Frauen für die Arbeit in der Produktion; Erleichterung des Lebens der werktätigen Frau. Seit dem 1. Frauenkongreß 1964 geht die Aktivität des DFD weit über den Rahmen der Organisation hinaus und konzentriert sich besonders auf die nichtorganisierten und nichtberufstätigen bzw. teilzeitbeschäftigten Frauen im Wohngebiet, insbesondere aus den mittelständischen (Handwerk, Gewerbetreibende) und christlichen Bevölkerungsschichten, sowie auf die jüngeren Frauen. Entsprechend sind die spezifischen Aufgabenschwerpunkte abgesteckt: Festigung der „sozialistischen Überzeugungen“ dieser Frauen, ihre Einbeziehung in das gesellschaftlich-politische Leben der Wohngebiete und Gewinnung für eine berufliche Tätigkeit (zumeist im sozialen und Dienstleistungsbereich), Entlastung der werktätigen Mütter durch weiteren Ausbau und Verbesserung von Kindergarten- und Dienstleistungseinrichtungen. Angesichts zunehmender volkswirtschaftlicher Probleme (personelle und materielle Verknappung) wird der DFD in den letzten Jahren verstärkt als Hilfspotential zur Erfassung ökonomischer Ressourcen und zur Erbringung gesellschaftlicher Arbeitsleistungen eingesetzt. Zu den Arbeitsformen des DFD, die speziell für seinen Aufgabenkatalog entwickelt wurden, gehören: Schulung der Frauen in den seit 1967 auf Ortsebene entstandenen „Frauenakademien“ in Form von Vortragsreihen zu bestimmten politisch-ideologischen, kulturellen und hauswirtschaftlichen Themen mit dem Ziel ihrer nachfolgenden Eingliederung in den Produktionsprozeß; im 14. Studienjahr 1980/81 wurden mit dieser Form politischer Massenarbeit in über 5.000 Vortragszyklen rd. 150.000 Frauen erfaßt, darunter zunehmend junge Mütter, die von ihrem Babyjahr Gebrauch machen. Der besseren Erfassung der jungen, (vorübergehend) nicht berufstätigen Mütter sowie der Frauen aus den mittelständischen Bevölkerungsschichten dienen neuerdings öffentliche Frauenversammlungen, an denen 1981 über 3 Mill. Besucher teilnahmen. Primär als familien- und bevölkerungspolitische Maßnahme (zunehmende Scheidungshäufigkeit bei gleichzeitigem Geburtenrückgang als Folge der Doppelbelastung berufstätiger Mütter) richtete der DFD seit Ende 1971 zur beratenden Unterstützung berufstätiger Mütter sowie zur Vorbereitung junger Menschen auf Ehe und Familie „Beratungszentren für Haushalt und Familie“ in den Bezirks- und Kreisstädten ein. Sie haben sich inzwischen zu Einrichtungen praxisorientierter Haushalts-, Säuglingspflege- und Eheberatung entwickelt; ihre Zahl ist mit 209 (1983) in den letzten Jahren so gut wie konstant geblieben (Bevölkerung; Familie). [S. 268]Zu den internationalen Aktivitäten des DFD gehören: Seit 18. 5. 1948 ist der DFD Mitglied der Internationalen Demokratischen Frauenföderation (IDFF); die DFD-Vors. Ilse Thiele (SED) ist seit Oktober 1964 Vizepräsidentin der IDFF. Dem „Internationalen Komitee für die UNO-Dekade der Frau 1976–1985“, das als Nachfolgeorganisation aus dem von der IDFF vom 20. bis 24. 10. 1975 in Berlin (Ost) durchgeführten „Weltkongreß der Frauen“ hervorging, gehört Ilse Thiele ebenfalls als stellvertretende Vors. an. Der DFD unterhält zu 140 Frauenorganisationen in 90 Ländern (1982) — zumeist Mitgliederorganisationen der IDFF — direkte Kontakte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 267–268 Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratischer Zentralismus

Siehe auch: Demokratischer Frauenbund Deutschlands: 1963 Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD): 1965 1966 1969 1975 1979 Einheitliche Massenorganisation der Frauen der DDR; vereint Frauen aller Bevölkerungskreise, unabhängig von Parteizugehörigkeit und Weltanschauung: die hauptamtlichen Funktionäre sind allerdings überwiegend SED-Mitglieder. In der Volkskammer der DDR stellt der DFD eine eigene Fraktion (35 Mitgl.). Hervorgegangen aus den am 30. 10. 1945 gegründeten…

DDR A-Z 1985

Bergbau (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1967 eigener Industriezweig. In ihm waren 1967 7 v.H. (183.300) der Arbeiter und Angestellten der Industrie beschäftigt; vom industriellen Bruttoanlagevermögen entfielen 16 v.H. auf diesen Bereich. Ab Planjahr 1968 wurden die B.-Betriebe verschiedenen Industriebereichen mit den Zweigen Steinkohlenindustrie, Braunkohlenindustrie. Kali- und Steinsalzindustrie, Schwarzmetallurgie und NE-Metallurgie zugeordnet. Die Rohstoffbasis des B. ist relativ schmal. Sie erlaubt lediglich, den Eigenbedarf an Braunkohle und Kalisalzen aus inländischen Quellen zu decken. Die Braunkohlenförderung erfolgt in den Braunkohlenkombinaten Bitterfeld (49.000 Beschäftigte, 19 Tagebaue und 23 Brikettfabriken) und Senftenberg (50.000 Beschäftigte, 14 Tagebaue und 13 Brikettfabriken). Auf rd. 20 Mrd.~t werden die abbauwürdigen Braunkohlenvorräte geschätzt; die geologisch erkundeten Reserven werden mit 45 Mrd.~t angegeben. Obwohl dies noch nicht einmal 2 v.H. der Weltvorräte sind, ist die DDR mit einem Anteil von 30 v.H. das bedeutendste Braunkohlenförderland der Welt. 1983 wurde eine Fördermenge von 278 Mill.~t erreicht. Bis 1985 soll die Förderung auf 295 Mill.~t jährlich gesteigert werden; für 1990 ist derzeit eine Produktion von 300 Mill.~t vorgesehen. Dazu ist in den 80er Jahren der Neuaufschluß von 21 Tagebauen erforderlich. Vor dem Kriege konzentrierte sich die Förderung überwiegend auf der westelbischen Gebiete. Anfang der 50er Jahre wurde die Erschließung der Vorkommen — mit Schwerpunkt im Bezirk Cottbus — in großem Umfange aufgenommen (Vorräte des „Lausitzer Reviers“ 11 Mrd.~t). Von Vorteil ist, daß die Braunkohle im „Lausitzer“ und „mitteldeutschen Revier“ überwiegend in großen Feldern mit 200 Mill.~t Vorrat ansteht, so daß kostengünstige Großtagebaue betrieben werden können. Allerdings verschlechtern sich die Förderbedingungen: Da die oberflächennahen Lagerstätten nahezu abgebaut sind, erhöht sich das Abraum-Kohle-Verhältnis: 1970 mußten für die Förderung einer Tonne Braunkohle 3,6 m³ Deckgebirge abgetragen werden, 1983 waren es bereits 4,3 m³, darüber hinaus müssen 6 m³ Wasser entfernt werden. Um die Braunkohlenförderung bis 1985 auf das geplante Niveau heben zu können, müssen im Planjahrfünft 1981–1985 9 neue Tagebaue aufgeschlossen werden, darunter die Vorkommen von Gräbendorf, Scheibe, Köckern und Reichwalde, Energiewirtschaft. Die Steinkohlenförderung wurde in der DDR 1977 vollständig eingestellt. Mangels abbauwürdiger Vorräte wurde die Kohle zuletzt nur noch in den Lagerstätten der Zwickauer Mulde gefördert. Die ungünstigen Abbauverhältnisse, die wiederum hohe Betriebskosten bedingten, haben dazu beigetragen, daß die Fördermengen (1960: 2,7 Mill.~t) ständig zurückgenommen werden mußten. Zum Zeitpunkt der Produktionseinstellung arbeiteten im Zwickauer und Lugau-Oelsnitzer Revier nur noch 3.000 Bergarbeiter. Der für den Hochofenprozeß entstehende Bedarf an Steinkohle und Steinkohlenkoks wird durch Importe aus der UdSSR, der Tschechoslowakei und Polen gedeckt (1982: 6,8 Mill.~t). Ein wichtiges Rohstoffreservoir für die Chemische Industrie sind die umfangreichen Steinsalz- und Kalivorkommen, die auf 5 Bill. t bzw. 13 Mrd. t geschätzt werden (Kali ist die Sammelbezeichnung für die natürlich vorkommenden Kalisalze und die daraus erzeugten Düngemittel). Die Kaliindustrie — zusammengefaßt im VEB Kombinat Kali — beschäftigt rd. 32.000 Personen; vier Fünftel ihrer Erzeugnisse werden exportiert. Die DDR ist damit einer der bedeutendsten Kaliexporteure der Welt; mit einer Jahresproduktion von 3,4 Mill.~t Kalidüngemitteln K₂O) (1982) nimmt sie den 3. Rang in der Welt ein. Aus den einheimischen Eisenerzlagerstätten kann die DDR lediglich 3 v.H. ihres Eigenbedarfs decken. Die Lagerstätten im Erzgebirge, Thüringer Wald, Harz und Harzvorland sind erschöpft bzw. nur noch im geringen Umfang abbauwürdig; die Eisenerze selbst sind eisenarm. Daher ist die Eisenerzförderung rückläufig. Wurden 1960 noch 1,6 Mill.~t Roherz gefördert, so waren es 1979 nur noch 0,06 Mill.~t. Selten sind auch die Erze von Stahlveredelungsmetallen, von denen lediglich das im Vorland des Erzgebirges abgebaute Nickelerz eine gewisse Bedeutung besitzt. Zwar befinden sich auf dem Territorium der DDR z.T. relativ umfangreiche Vorkommen von Buntmetallen. Ihr Abbau ist aber aufgrund der geringen Wertkonzen[S. 163]tration erschwert bzw. wirtschaftlich nicht rentabel. Am bedeutendsten ist der Kupfererzbergbau mit etwa 27.000 Beschäftigten und einer (geschätzten) Jahresproduktion von knapp 20.000 t. Wichtigste Kupfervorkommen sind die südlich des Harzes gelegenen Mulden von Mansfeld und Sangerhausen (Cu-Gehalt bis zu 3 v.H.). Das Schwergewicht des Kupfer-B, hat sich in den letzten Jahren aus der Mansfelder in die Sangerhauser Mulde verschoben. Unter Berücksichtigung ständig steigender Importe liegt die inländische Produktion an Raffinade- und Elektrolytkupfer heute bei rd. 60.000 t jährlich. Abbauwürdige Blei- und Zinkerze (Gehalt etwa 2–5 v.H.) befinden sich im Freiberger Raum; im Mansfelder Kupferschiefer treten Blei- und Zinkerze als Beimengungen auf. Die Erzförderung beträgt etwa 300.000 t, eine Steigerung ist gegenwärtig nicht möglich. Zentrum des Zinnerz-B. (Zinngehalt etwa 2 v.H.) ist Altenberg im Osterzgebirge. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 162–163 Bergakademie Freiberg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berlin

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1967 eigener Industriezweig. In ihm waren 1967 7 v.H. (183.300) der Arbeiter und Angestellten der Industrie beschäftigt; vom industriellen Bruttoanlagevermögen entfielen 16 v.H. auf diesen Bereich. Ab Planjahr 1968 wurden die B.-Betriebe verschiedenen Industriebereichen mit den Zweigen Steinkohlenindustrie, Braunkohlenindustrie. Kali- und Steinsalzindustrie, Schwarzmetallurgie und NE-Metallurgie zugeordnet. Die…

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Wählerauftrag (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Institution des W. ist mit der Marxschen Rätekonzeption und der Vorstellung vom imperativen Mandat der Abgeordneten aufs engste verbunden. Der Abgeordnete wird nicht als Repräsentant des Volkes, sondern als Beauftragter seiner Wähler begriffen, die ihm deshalb bindende W. sollen erteilen können. In der DDR wurde der W. im Zusammenhang mit der Übernahme der sowjetischen Version des imperativen Mandats um die Mitte der 1950er Jahre eingeführt und erstmals in der Geschäftsordnung der Volkskammer vom 19. 11. 1954 (für Abgeordnete der Volkskammer) und im Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957 (für Abgeordnete der örtlichen Volksvertretungen) rechtlich verankert. In Übereinstimmung mit der seitherigen Entwicklung im sowjetischen Hegemonialbereich hat die Staatslehre der DDR die überkommene Konzeption inzwischen zu einem limitiert-imperativen Mandat abgeschwächt, das nur eine grundsätzliche, globale und durch die höherrangigen, SED-bestimmten gesellschaftlichen Interessen überlagerte Bindung des Abgeordneten an den Wählerwillen beinhaltet. So taucht der W. in den Geschäftsordnungen der Volkskammer seit 1963 und im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 nicht mehr auf. Der W., dessen praktische Bedeutung schon immer gering war, existiert aber in der Praxis fort, nur ist seine Bindungswirkung [S. 1449]erheblich relativiert. Die W. werden in der Regel — aber nicht ausschließlich — im Zuge der Wahlkampagne zu den örtlichen Volksvertretungen auf öffentlichen Versammlungen beschlossen, die von der Nationalen Front zur Vorstellung der offiziellen Wahlbewerber einberufen werden. Auch von Betriebsgewerkschaftsleitungen einberufene Belegschaftsversammlungen können W. beschließen. Sie stellen eine Empfehlung dar, die der Abgeordnete an seine Volksvertretung weiterleiten soll. Die Volksvertretung berät in ihrer konstituierenden Sitzung über die vorliegenden W. und bestätigt sie, sofern sie dem Willen der Wähler des Wahlkreises insgesamt entsprechen, mit den „gesamtgesellschaftlichen Interessen“ übereinstimmen und auch sonst keine Bedenken gegen sie bestehen. Wenn die Annahme eines W. mit finanziellen oder sonstigen Aufwendungen verbunden ist, ist zuvor eine Stellungnahme des Rates einzuholen. Eine rechtliche Verbindlichkeit erhält der W. erst mit dem zustimmenden Beschluß der Volksvertretung. Ein ablehnender Bescheid der Volksvertretung muß gegenüber den Wählern bzw. Wählerkollektiven begründet werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1448–1449 Wahlen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Währung/Währungspolitik

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Institution des W. ist mit der Marxschen Rätekonzeption und der Vorstellung vom imperativen Mandat der Abgeordneten aufs engste verbunden. Der Abgeordnete wird nicht als Repräsentant des Volkes, sondern als Beauftragter seiner Wähler begriffen, die ihm deshalb bindende W. sollen erteilen können. In der DDR wurde der W. im Zusammenhang mit der Übernahme der sowjetischen Version des imperativen Mandats um die Mitte…

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Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche (1985)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die PK. der DDR bestehen aus 2–3 Buchstaben und einer 4-ziffrigen Nummer in schwarzer Schrift auf weißem Schild. Der erste Buchstabe ist der Kennbuchstabe für den Bezirk, nach folgender Einteilung: [S. 478]Der zweite Buchstabe bezeichnet — mit Ausnahme in Berlin (Ost) — die Nummernserie, da mit den 4ziffrigen Nummern nur jeweils 9.999 Fahrzeuge gekennzeichnet werden können. Die Nummern sind zur besseren Lesbarkeit durch einen Bindestrich in 2stellige Zifferngruppen getrennt, z.B. EF 59–69. Auf den Kennzeichentafeln der Pkw und auf denen, die an der Vorderseite der Lkw angebracht sind, stehen Buchstaben und Nummern nebeneinander. Auf den Schildern an der Rückseite der Lkw ist die Nummer unter die Buchstaben gesetzt. Bei Lkw, die weniger als 30 km/h fahren dürfen, ist diese Einschränkung durch eine kreisförmige Ausbuchtung in der Mitte der rückwärtigen Kennzeichentafel ersichtlich. Bei Lkw ist das PK. auf der Rückwand neben der Kennzeichentafel zusätzlich in einer Zeile aufzumalen. PK. von Pkw, die mit Devisen (über die staatliche Handelsorganisation GENEX) erworben wurden, haben noch besondere Kennbuchstaben, z.B. für Berlin JAG. Die polizeiliche Zulassung wird durch eine Prägemarke mit dem DDR-Emblem und Rundumbeschriftung „Deutsche Demokratische Republik“ kenntlich gemacht. In der DDR zugelassene Kraftfahrzeuge müssen bei Fahrten außerhalb der DDR das Unterscheidungszeichen „DDR“ (in schwarzen Buchstaben auf weißem Grund) führen; andere Unterscheidungszeichen sind verboten. Mit dieser Anordnung vom 1. 1. 1974 hat die DDR ein Zeichen deutlicher Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland gesetzt, da sie das zuvor gemeinsame Unterscheidungszeichen „D“ für Kraftfahrzeuge in der DDR nicht mehr erlaubt. Die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen ausländischer Vertretungen und von Kraftfahrzeugen des Personals ausländischer Vertretungen ist vom 1. 1. 1974 neu geregelt. Kraftfahrzeuge diplomatischer und konsularischer Vertretungen, die in der DDR zugelassen sind, erhalten Kennzeichen in weißer Schrift auf rotem Grund mit den Kennbuchstaben: CD für Kraftfahrzeuge der Vertretungen anderer Staaten und deren diplomatischen Personals; CY für Dienst- und Privatfahrzeuge des technischen und administrativen Personals; CC für Dienstfahrzeuge konsularischer Vertretungen und Kraftfahrzeuge konsularischer Amtspersonen. Kennzeichen in weißer Schrift auf blauem Grund gelten für folgende ausländische Kraftfahrzeuge: QA Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge in der DDR akkreditierter ausländischer Korrespondenten; QB Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge der ausländischen Mitarbeiter von Außenhandelsniederlassungen, Industrievertretungen, kommerziellen Büros; QC Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge von ausländischen Mitarbeitern der Reisebüros, Fluggesellschaften, Kultur- und Informationszentren; <LI>QD Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge von ausländischen Mitarbeitern anderer Einrichtungen und Betriebe. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 747, 478 Kraftfahrzeugindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftstoffversorgung

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die PK. der DDR bestehen aus 2–3 Buchstaben und einer 4-ziffrigen Nummer in schwarzer Schrift auf weißem Schild. Der erste Buchstabe ist der Kennbuchstabe für den Bezirk, nach folgender Einteilung: [S. 478]Der zweite Buchstabe bezeichnet — mit Ausnahme in Berlin (Ost) — die Nummernserie, da mit den 4ziffrigen Nummern nur jeweils 9.999 Fahrzeuge gekennzeichnet werden können. Die Nummern sind zur besseren Lesbarkeit durch einen…

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Integration (1985)

Der völkerrechtliche Begriff der I. wird in der DDR für die Beschreibung des Verhältnisses zu den sozialistischen Bruderländern ausschließlich im Sinne der sozialistischen ökonomischen Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) verwandt. Während die I. in der Europäischen Gemeinschaft für die westeuropäischen Staaten z.T. schon zu Souveränitätsverzichten, d.h. zur freiwilligen Übertragung von Hoheitsrechten auf Organe der Gemeinschaft geführt hat, beharrt die DDR-Führung bei der Gestaltung der Beziehungen in ihren Bündnissen auf uneingeschränkter „Achtung ihrer staatlichen Souveränität, ihrer Unabhängigkeit und nationalen Interessen“. Eine politische I. im westlichen Sinne wird strikt abgelehnt. Die Übernahme bzw. Beibehaltung des Begriffs der I. führt jedoch nicht nur zu Widersprüchen, wenn damit ausschließlich das „Zusammenwachsen verschiedener Volkswirtschaften zu einem einheitlichen Wirtschaftsorganismus“ gemeint ist, denn diese geforderte „Einheitlichkeit“ ist ohne integrative Entwicklungen — etwa bei der inzwischen erfolgten, mehr oder weniger freiwilligen Aufgabe bestimmter Produktionsstrukturen zugunsten der RGW-Partner — nicht denkbar. Auch die gegenwärtig zu beobachtende, sonstige Praxis in den Bündnisbeziehungen der DDR steht in einem gewissen Widerspruch zu ihrer immer wieder betonten und beanspruchten vollen außen- und innenpolitischen Souveränität, die — theoretisch — keine irgendwie geartete Beschränkung hoheitlicher Rechte zuläßt. Dieser Widerspruch besteht darin, daß im Beziehungsgeflecht zwischen den sozialistischen Staaten insbesondere in den 70er Jahren Formen der Zusammenarbeit entstanden sind, die durchaus politisch integrative Tendenzen aufweisen. Dazu gehören u.a. regelmäßige „Beratungen“, „Treffen“ und „Konsultationen“ auf hoher und höchster Funktionärsebene. So sind z.B. seit Anfang der 70er Jahre aus den früher gelegentlichen Zusammenkünften der für ideologische und internationale Fragen zuständigen ZK-Sekretäre der kommunistischen Parteien regelmäßige, zumeist jährlich ein- bis zweimal stattfindende Treffen geworden. Aber auch auf der Ebene der Leiter staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen gibt es inzwischen quasi-institutionalisierte Kontakte, die nach offizieller Lesart Ausdruck der wachsenden Kooperation zwischen den sozialistischen Ländern vor allem des Warschauer Paktes und des RGW sind (in jüngster Zeit gelegentlich unter Teilnahme von Vertretern z.B. Vietnams und Kubas). So konferieren die Präsidenten und Rektoren von Akademien und Hochschulen, die Generaldirektoren der Nachrichtenagenturen, die Leiter von Rundfunk- und Fernsehanstalten, von Verlagen und Parteizeitungen, von Theatern und Opernbühnen sowie die Vorsitzenden von Sportorganisationen. Wenn auch über Ergebnisse dieser Zusammenkünfte nur äußerst selten Konkretes berichtet wird, sieht man von gelegentlichen Mitteilungen über mehrseitige gemeinsame Verlagsprojekte oder multilaterale Forschungsvorhaben ab, so ist hier doch ein (schwacher) Trend zur Multilateralität im Bündnissystem der DDR nicht zu übersehen. Selbst wenn es in den meisten Fällen nicht zu konkreten Absprachen oder auch nur zur Definition von Gemeinschaftsaufgaben kommen sollte, und es bei Absichtserklärungen zur verstärkten Kooperation bleibt, so dürften doch mit diesen Konsultationsmechanismen langfristig zumindest politisch psychologische Abhängigkeiten entstehen, die es den einzelnen Staaten im sowjetischen Hegemonialbereich in Zukunft schwieriger machen werden, einen autonomen gesellschaftspolitischen Kurs zu steuern. Diese Entwicklung mag gerade von der Sowjetunion gewollt sein. Auch wenn sie von Ereignissen wie in Polen seit 1980 zeitweilig unterbrochen oder verlangsamt wird, läuft sie doch auf eine wachsende, über den ökonomischen und militärischen Bereich hinausgehende Annäherung der Herrschaftssysteme, aber auch der gesellschaftspolitischen Praxis, in den Staaten des Warschauer Paktes, als dem Kern der sozialistischen Staatengemeinschaft, hinaus. Damit sind zwar (noch) keine formellen Souveränitätsverzichte verbunden, doch ist die DDR hier in einen politischen Prozeß eingebunden, der die Identitätsprobleme der DDR als nationaler Teilstaat nicht unberührt läßt. Die feststellbaren Bemühungen um Verbreiterung der politisch-ideologischen Legitimationsbasis z.B. in der Geschichtswissenschaft mögen hier eine ihrer Wurzeln haben (Kulturelles Erbe; Nationale Geschichtsbetrachtung). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 657 Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Intelligenz

Der völkerrechtliche Begriff der I. wird in der DDR für die Beschreibung des Verhältnisses zu den sozialistischen Bruderländern ausschließlich im Sinne der sozialistischen ökonomischen Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) verwandt. Während die I. in der Europäischen Gemeinschaft für die westeuropäischen Staaten z.T. schon zu Souveränitätsverzichten, d.h. zur freiwilligen Übertragung von Hoheitsrechten auf Organe der Gemeinschaft geführt hat, beharrt die DDR-Führung bei…

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Denkmalschutz (1985)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ein am 1. 7. 1976 in Kraft getretenes „Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demokratischen Republik — Denkmalpflegegesetz —“ (GBl. I, 1975, S. 458) erklärt die Erhaltung, Pflege und Erschließung der Denkmale zur Angelegenheit aller zentralen und örtlichen Staatsorgane. Dabei sollen auch der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB), die Freie Deutsche Jugend (FDJ), der Kulturbund der DDR (KB), der Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR und die Kammer der Technik (KDT) herangezogen werden. Zu Denkmalen können gegenständliche Zeugnisse der politischen, kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklung von geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung erklärt werden. Unterschieden werden Geschichts-, Bau- und Kunstdenkmale nach regionaler, nationaler und internationaler Bedeutung. Etwa 48.000 Denkmale sind erfaßt und klassifiziert, davon 30.000 Bau- und Kunstdenkmale. Eine zentrale Liste registriert rund 400 Denkmale, Bezirks- und Kreisdenkmallisten weitere rund 40.000 Objekte, darunter 22 historische Stadtzentren und mehr als 25 Altstadtbereiche, u.a. in Stralsund, Güstrow und Bautzen, Nationale Mahn- und Gedenkstätten für Opfer des Faschismus, Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur, Museen für Dichter, Musiker und Gelehrte, Gedenkstätten der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung, der Dresdner Zwinger, die Wartburg, die Domkirchen von Naumburg und Halberstadt und zahlreiche Schlösser. Zu den etwa 2.000 verzeichneten technischen Denkmalen gehören Hammerwerke, Gießereien, Anlagen des Bergbaus, Ziegeleien und Schmieden. Wiederhergestellt wurden inzwischen u.a. der Zwinger in Dresden, die Nationalgalerie, das Alte Museum und historische Bauten „Unter den Linden“ in Berlin, das Alte Rathaus und die Börse in Leipzig sowie die Dome von Magdeburg, Naumburg, Halberstadt, Stendal und Brandenburg. Vollständig restauriert wurden u.a. auch das „Tivoli“ in Gotha, Stätte des Gründungskongresses der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands im Mai 1875, „die Gedenkstätte des Potsdamer Abkommens“ im Schloß Cäcilienhof in Potsdam und das Stadtzentrum von Mühlhausen (mit Kornmarkt- und Marienkirche) als Gedenkstätte des Deutschen Bauernkrieges von 1525. Gegenwärtig wird u.a. an dem Wiederaufbau der historischen Bauten am früheren Berliner Gendarmenmarkt und der Wiederherstellung der Dresdner Semper-Oper gearbeitet. Restaurierungsarbeiten an Luthergedenkstätten wurden anläßlich der Martin-Luther-Ehrung 1983 aktiviert. Ferner sind inzwischen mehr als ein Dutzend historische Bauernhäuser unter D. gestellt worden, so z.B. schon 1955 in der Spreewaldgemeinde Lehde die typischen Holzbauten des Dorfkerns. Andererseits sind traditionsreiche Bauwerke wie das Berliner Schloß sowie Stadtschloß und Garnisonskirche in Potsdam abgerissen bzw. dem Verfall preisgegeben worden. Die fachwissenschaftliche Anleitung der staatlichen Organe, der Rechtsträger, Eigentümer und Verfügungsberechtigten obliegt dem Institut für Denkmalpflege. Es untersteht dem Ministerium für Kultur und gliedert sich in 5 Arbeitsstellen (Berlin [Ost], Dresden, Erfurt, Halle, Schwerin). Die Anleitung des Instituts bezieht sich u.a. auf bauliche, gärtnerische und städtebauliche Maßnahmen, Instandsetzungsarbeiten, Untersuchungen, Grabungen, Konservierungen und Restaurierungen. Zur Restaurierung bestehen 5 VEB Denkmalpflege in Berlin (Ost) und den Bezirken Dresden, Erfurt, Halle und Schwerin. In ihnen sind Spezialhandwerker, Projektierungsgruppen und Ateliers für Restaurierung von Werken der bildenden und angewandten Kunst zusammengefaßt. Zur Kennzeichnung aller Denkmale dienen Tafeln, die aus einem emaillierten weißen Quadrat mit heraldischem Symbol aus blauer Farbe sowie der Aufschrift Denkmal bestehen. Das „Gesetz zum Schutze des Kulturgutes der DDR — Kulturschutzgesetz —“ vom 3. 7. 1980 (GBl. I, S. 191) verpflichtet alle Institutionen und Körperschaften, die Kulturgut jeder Art aufbewahren, zu dessen lückenlosem Schutz. Neben Denkmalen gehören dazu technische Gegenstände, Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten, Handschriften, Münzen, Orden und Ehrenzeichen, Exponate aus Kirchen. Beim Ministerium für Kultur besteht seit Ende 1977 ein Rat für Denkmalpflege (Leiter: Werner Rackwitz, SED), beim Kulturbund gibt es 326 Interessengemeinschaften Denkmalpflege mit mehr als 5.000 Mitgliedern. In einer vom Ministerium für Kultur, dem Nationalrat der Nationalen Front und dem Kulturbund initiierten Aktion „Gepflegte Denkmale und ihre Umgebung“ wurden 1983 von Bürgern 620 Denkmale übernommen, um sie mit Unterstützung von Betrieben, Produktionsgenossenschaften, LPG, FDJ oder Parteien instandzusetzen. Davon sind 255 Denkmale der politischen Geschichte, 253 Denkmale des Städtebaus und der Architektur (davon etwa ein Drittel Wohn- und Bauernhäuser), der Rest Denkmale der Landschafts- und Gartengestaltung sowie technische Denkmale oder Denkmale der Produktions- und Verkehrsgeschichte. Generalkonservator ist (1983) Ludwig Deiters (SED). Seit 1969 ist die DDR Mitglied des ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmale und Kulturstätten bei der UNESCO). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 269 Demokratischer Zentralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle/Saale

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ein am 1. 7. 1976 in Kraft getretenes „Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demokratischen Republik — Denkmalpflegegesetz —“ (GBl. I, 1975, S. 458) erklärt die Erhaltung, Pflege und Erschließung der Denkmale zur Angelegenheit aller zentralen und örtlichen Staatsorgane. Dabei sollen auch der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB), die Freie Deutsche Jugend (FDJ), der Kulturbund der DDR (KB), der Verband Bildender Künstler…